FACHINFORMATION KINDERSCHUTZ IN FRECHEN - Stadt Frechen
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Vorgehensweise:<br />
1. Einhergehend mit einer Meldung zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird von der zuständigen Fachkraft ein kurzfristig angesetztes<br />
Fachgespräch, mit Beteiligung der Abteilungsleitung und einer/einem weiteren Sachbearbeiter /in aus dem zuständigen Team,<br />
einberufen. In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung hat die kurzfristige Terminierung eines Fachgespräches Vorrang vor allen anderen<br />
dienstlichen Belangen.<br />
2. Bei akutem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist sofort ein Hausbesuch durchzuführen. Dabei sind die Grundversorgung und der<br />
Schutz des Kindes und das Erscheinungsbild (körperlich und psychisch) anhand des Meldebogens einzuschätzen, also eine Risikoeinschätzung<br />
vorzunehmen. Der Hausbesuch ist immer mit zwei Fachkräften durchzuführen.<br />
3. Bei Unsicherheit in der Fallkonstellation wird die Abteilungsleitung über die Einberufung eines Fachgespräches oder die Durchführung<br />
eines Hausbesuches entscheiden.<br />
4. An dem Fachgespräch nehmen, neben der fallverantwortlichen Fachkraft, mindestens ein/e Fachkollege/in und die Abteilungsleitung<br />
teil. Sollte die ASD-Leitung verhindert sein, erfolgt Vertretung durch die stellvertretende Abteilungsleitung oder den Fachdienstleiter.<br />
5. Inhalt des ersten Fachgespräches sollen aktuelle Informationen zum Fall sein. Ziel dieses Fachgespräches ist es, erste Prognose- und<br />
Situationseinschätzungen vorzunehmen und die nächsten Handlungsschritte im Gruppenkontext zu reflektieren und festzulegen. Ob,<br />
wann und welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind, ist zu erörtern.<br />
6. Ein erneutes Fachgespräch kann nach erfolgtem Hausbesuch oder neu gewonnenen Erkenntnissen und Informationen erforderlich sein.<br />
7. Die Abteilungsleitung ist über mögliche Gründe für ein „Nichttätigwerden“ zu informieren.<br />
8. Die Teamunterstützung in akuten Krisenfällen gilt im ASD <strong>Frechen</strong> als fortlaufender Prozess der kollegialen Beratung, bei der die fallzuständige<br />
Fachkraft in weiteren Fachgesprächen Perspektiven der Hilfegestaltung und das weitere Vorgehen reflektieren kann.<br />
9. Die Abteilungsleitung informiert in Fällen von schwerwiegender Kindeswohlgefährdung den Fachdienstleiter, bzw. die Vertretung.<br />
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