Aspekte zur Verblisterung von Arzneimitteln in stationären - DBfK
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<strong>DBfK</strong>: <strong>Aspekte</strong> <strong>zur</strong> <strong>Verblisterung</strong> <strong>von</strong> <strong>Arzneimitteln</strong> <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen; Berl<strong>in</strong> Juli 2011<br />
Pflegenden mit den behandelnden Ärzten und der Apotheke ist unabd<strong>in</strong>gbar, nicht zuletzt, um die<br />
korrekte Durchführung bei kurzfristigen Arzneimitteländerungen zu gewährleisten und unerwünschte<br />
Wechselwirkungen zu vermeiden. Im S<strong>in</strong>ne der Patientensicherheit ist es s<strong>in</strong>nvoll, die Blisterpackungen<br />
mit zusätzlichen Informationen wie E<strong>in</strong>nahmerichtl<strong>in</strong>ien oder Bildern bzw. detaillierten<br />
Beschreibungen der Medikamente zu versehen. Im Übrigen unterstützt dies die pharmakologische<br />
Kompetenz der Pflegenden. Die haftungsrechtlichen Bestimmungen <strong>zur</strong> <strong>Verblisterung</strong> s<strong>in</strong>d für alle<br />
Beteiligten e<strong>in</strong>deutig festzulegen und im S<strong>in</strong>ne des Verbraucherschutzes nachzujustieren. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus darf die Kapazität des Pflegefachpersonals nicht gekürzt werden und die Zeitersparnis ist für<br />
die Versorgung der Bewohner aufzuwenden.<br />
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (<strong>DBfK</strong>), Bundesverband e.V.<br />
Salzufer 6<br />
10587 Berl<strong>in</strong><br />
Email: dbfk@dbfk.de<br />
www.dbfk.de<br />
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