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07.02.2017 Aufrufe

Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild 4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads), Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter Nicht immer sind Abmahnungen berechtigt, manchmal sind die darin formulierten Geldforderungen zu hoch. Was also tun, wenn man eine Abmahnung erhält? Arbeitsauftrag: 1. Informiere dich im Internet über Abmahnungen. Stelle auf einer Liste zusammen, wofür du eine Abmahnung erhalten könntest. Im Kasten findest du die Seiten, auf denen du recherchieren kannst. www.klicksafe.de/themen/downloaden/ urheberrecht/was-tun-bei-abmahnungen.html http://tinyurl.com/d6ay3np de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung http://tinyurl.com/6zf5syn www.abmahnwahn-dreipage.de www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ zentrale/informationen/faq/index.html 2. Suche ein (echtes) Fallbeispiel aus dem Internet heraus und stelle es in der Klasse vor. (Benutze die Suchbegriffe „Abmahnung Beispiel Urheberrecht Jugendliche”. Oft gibt es solche Fallbeispiele auf den Webseiten von Zeitschriften und Zeitungen.) Einige Experten sprachen in den letzten Jahren von einer „Abmahnwelle”. Recherchiere auch diesen Begriff und erkläre ihn! 3. Entscheide dich durch Ankreuzen für eine Handlungsfolge (Schritte 1 bis 3) und notiere auf der Rückseite des Blattes, wie man sich verhalten sollte, wenn man eine Abmahnung erhält. Erläutere außerdem kurz: Warum ist es wichtig, in jedem Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten?! 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt m Ich ignoriere die Post und vernagele den Briefkasten. m Ich informiere sofort meine Eltern und erzähle ihnen alles. m Ich wandere aus nach Tuvalu. m Ich prüfe sorgfältig, ob bei der Abmahnung wirklich alles stimmt. m Ich bezahle sofort und ohne Verzug. m Ich lasse die Abmahnung erst mal vier Wochen ungelesen liegen. m Ich wandere aus nach Tuvalu (wenn nicht schon vorher geschehen). m Ich bitte meine Eltern, einen Rechtsanwalt einzuschalten. m Ich frage meine Freunde, was sie tun würden. Zusatzaufgabe: Recherchiert zum Thema „Kulturflatrate” und diskutiert das Modell in der Klasse. Überlegt euch in Teams ein eigenes Konzept und präsentiert es euren Klassenkameraden. 150

Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild 4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads), Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter Urheberrecht im Unterricht Therese bei der Referatsvorbereitung. Nimm mal an, du sammelst für ein Referat Texte und Bilder (oder auch Videos) aus Zeitungen, Zeitschriften, Büchern oder aus dem Internet. Darfst du sie verwenden? Wie so oft bei Rechtsfragen ist die Antwort nicht ganz einfach: n Für private Zwecke ist es erlaubt, Texte und Bilder abzulegen, auszudrucken oder zu speichern (das nennt man Privatkopie). Was du nur für dich alleine sammelst, interessiert niemanden. So dürftest du dir eine eigene Bildersammlung über Napoleon anlegen mit allen Bildern, die du zum Thema findest. n Wie du inzwischen weißt, gilt bei jeder Veröffentlichung das Urheberrecht, und du darfst Werke nicht einfach veröffentlichen, es sei denn, der Urheber erlaubt es (z. B. über eine Creative-Commons-Lizenz). Aber … n du kannst ganz unbesorgt sein, wenn du das Referat nur zeigst (z. B. in Form einer PowerPoint-Präsentation). Der Unterricht ist nicht öffentlich und du darfst alle Bilder / Videos / Texte / Audios verwenden, die du magst. Aber … du darfst sie nicht ausdrucken und an alle Mitschüler (z. B. als Handout) verteilen. n es gibt eine Ausnahme bei so genannten Zitaten. Zitate sind kleine Ausschnitte aus Texten oder Bildern, die eine „Belegfunktion“ haben. So darfst du aus einem Buch etwas veröffentlichen (Quelle nennen nicht vergessen!), wenn du damit etwas zeigen möchtest, z. B. zwei Sätze aus einem Buch über Napoleon. Das darf also auch auf einem Ausdruck erscheinen. Das Zitatrecht ist festgelegt in § 51 des Urheberrechtgesetzes. Juristen bezeichnen diese Nutzung im Unterricht (ohne Ausdrucke oder Weitergabe) übrigens als nicht öffentliche, unkörperliche Nutzung. 151

Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild<br />

4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads),<br />

Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter<br />

Urheberrecht im Unterricht<br />

Therese bei der Referatsvorbereitung.<br />

Nimm mal an, du sammelst für ein Referat Texte und Bilder (oder auch Videos) aus Zeitungen, Zeitschriften, Büchern<br />

oder aus dem Internet. Darfst du sie verwenden? Wie so oft bei Rechtsfragen ist die Antwort nicht ganz einfach:<br />

n Für private Zwecke ist es erlaubt, Texte und Bilder abzulegen, auszudrucken oder zu speichern (das nennt man<br />

Privatkopie). Was du nur für dich alleine sammelst, interessiert niemanden. So dürftest du dir eine eigene<br />

Bildersammlung über Napoleon anlegen mit allen Bildern, die du zum Thema findest.<br />

n Wie du inzwischen weißt, gilt bei jeder Veröffentlichung das Urheberrecht, und du darfst Werke nicht einfach<br />

veröffentlichen, es sei denn, der Urheber erlaubt es (z. B. über eine Creative-Commons-Lizenz).<br />

Aber …<br />

n du kannst ganz unbesorgt sein, wenn du das Referat nur zeigst (z. B. in Form einer PowerPoint-Präsentation).<br />

Der Unterricht ist nicht öffentlich und du darfst alle Bilder / Videos / Texte / Audios verwenden, die du magst.<br />

Aber … du darfst sie nicht ausdrucken und an alle Mitschüler (z. B. als Handout) verteilen.<br />

n es gibt eine Ausnahme bei so genannten Zitaten. Zitate sind kleine Ausschnitte aus Texten oder Bildern, die eine<br />

„Belegfunktion“ haben. So darfst du aus einem Buch etwas veröffentlichen (Quelle nennen nicht vergessen!),<br />

wenn du damit etwas zeigen möchtest, z. B. zwei Sätze aus einem Buch über Napoleon. Das darf also auch auf<br />

einem Ausdruck erscheinen.<br />

Das Zitatrecht ist festgelegt in § 51 des<br />

Urheberrechtgesetzes. Juristen bezeichnen<br />

diese Nutzung im Unterricht (ohne Ausdrucke<br />

oder Weitergabe) übrigens als nicht<br />

öffentliche, unkörperliche Nutzung.<br />

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