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07.02.2017 Aufrufe

Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild 4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads), Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter methodisch-didaktische Hinweise Arbeitsblatt Thema Inhalt Ziele Ungefähre Zeitangabe (Unterrichtsstunden à 45 Min.) Projekt (Schwierigkeitsgrad: anspruchsvoll) Up- und Downloads – Was ist legal, was illegal? Vergleich: „zum Download bereitstellen“ und „selbst downloaden“ Die Schüler recherchieren über die beiden Nutzungsszenarien „zum Download bereitstellen“ und „selbst downloaden“. Sie können urheberrechtliche Probleme erkennen und denken über den legalen und illegalen Einsatz der unterschiedlichen Dienstleistungen sowie deren technisch-funktionale Unterschiede (Vergleich Tauschbörse – Filehoster) nach. 2–3 Methodische Hinweise Mit dem ersten kurzen Austausch soll der Kenntnisstand (und vielleicht die Meinung) in der Lerngruppe ermittelt werden. Oft ist in diesem Bereich das Unrechtsbewusstsein bei Jugendlichen nicht sehr ausgeprägt, es existiert aber eine diffuse Vorstellung davon, dass es z. B. nicht rechtens ist, Musik weiterzugeben. Vielleicht greift an der Stelle schon die bisherige Arbeit zum Urheberrecht. Teilen Sie die Klasse in zwei Gruppen auf, z. B. nach dem Hausnummernprinzip, bei dem die Schüler durchgezählt werden und jeweils diejenigen mit den geraden und die mit den ungeraden Nummern eine Gruppe bilden. Es ist sicher ratsam, dass in jeder Gruppe Schüler sind, die sich bereits gut mit Tauschbörsen auskennen. Die Internetrecherche ist nicht ganz einfach. Sie sollten den Schülern ausreichend Zeit geben, die Fragen zu beantworten. Lösungen Methode/n und Material Organisationsformen Zugang Internet / PC Aufgabe 1: Die Mando-Diao-Kopie – erlaubt oder nicht? Till hat die CD illegalerweise heruntergeladen und somit auch illegalerweise zum Download zur Verfügung gestellt. Er hätte wissen müssen, dass die aktuelle Platte der Band nicht kostenlos im Internet zur Verfügung steht. Im Auftrag der Universal Music GmbH sprechen Anwaltskanzleien auch bezüglich dieses Albums Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung aus. Till kann zu einem Schadensersatz verklagt werden. Aufgabe 2: Die Antworten befinden sich in den Sachinformationen in Kapitel 2.1 „Nutzungen im Internet“, Abschnitte 2.1.1–2.1.3. Aufgabe 3: Textvorschlag Vorfahrtsschild Bleibt man bei Material, für das die Urheberrechte geklärt sind – sei es, weil es eigenes Material ist oder weil die Rechteinhaber eine Verbreitung erlaubt haben – oder nutzt Filehoster / Tauschbörsen zum rein privaten Gebrauch und nur passiv, ist man meist auf der sicheren Seite. Internetrecherche, Kurzreferat, Verkehrsschilder erstellen Gruppenarbeit Ja 140

Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild 4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads), Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter methodisch-didaktische Hinweise Lösungen Quiz Urheberrecht Nr. Beispiel Darf ich! Darf ich nicht! Kommt drauf an! (Erkläre genauer, wann etwas erlaubt ist und wann nicht!) 1 2 Downloads aus Tauschbörsen: Spiele, Musik, Filme, Software Spiele, Musik, Filme, Software öffentlich zugänglich machen Nutzungen im Internet Tauschbörsen Die Antwort ist so kompliziert, wie in den Sachinformationen beschrieben. Es gibt keine allgemeinverbindliche Antwort. Man könnte sagen: Software, Games = immer verboten (nur eine Sicherungskopie vom eigenen Original ist erlaubt). Filme, Musik = nur dann erlaubt, wenn sie nicht offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurden (bei kommerziellen Produkten in der Regel verboten). Das ist verboten, wenn man nicht selbst die Rechte hat (etwa bei eigenen Filmen, selbst komponierter Musik). YouTube und andere Videoportale (MyVideo.de, Vimeo, das ehemalige kino.to usw.) 3 4 5 Videos anschauen: Was gilt bei eindeutig rechtswidrig angebotenen Videos? Videos oder Musik herunterladen Videos hochladen: Was ist zu beachten, wenn es sich um kommerzielle Inhalte Dritter handelt (TV-Sendungen, Videos, die kommerzielle Musik enthalten, Karaoke usw.)? Anschauen ist nach Auffassung von iRights.info legal, auch wenn das Video aus rechtswidriger Quelle stammt. Die Meinungen darüber gehen aber bei Juristen auseinander, eine endgültige Rechtsprechung gibt es nicht. Gekaufte Musik aus dem Internet herunterzuladen, ist legal, Gleiches gilt für Musik, die lizenzfrei ist. Urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen, ist illegal! Vorsicht auch bei Karaoke und beim Nachsingen von Songtexten. 6 Videos embedden in der eigenen Webseite Ist noch nicht eindeutig rechtlich geklärt, im Zweifel aber erlaubt. Filehoster u. Ä. (RapidShare, Megaupload usw.) 7 Dateien freigeben: Bekanntgeben von Downloadlinks (im Internet, nur für Freunde) In Foren / Blogs Downloadlinks zu veröffentlichen, ist verboten (Öffentlichmachung!), sie per Mail / im Chat an Freunde, also nur einer kleinen Gruppe bekannter Menschen weiterzugeben, ist erlaubt. 141

Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild<br />

4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads),<br />

Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter<br />

methodisch-didaktische Hinweise<br />

Arbeitsblatt<br />

Thema<br />

Inhalt<br />

Ziele<br />

Ungefähre Zeitangabe<br />

(Unterrichtsstunden à 45 Min.)<br />

Projekt (Schwierigkeitsgrad: anspruchsvoll)<br />

Up- und Downloads – Was ist legal, was illegal?<br />

Vergleich: „zum Download bereitstellen“ und „selbst downloaden“<br />

Die Schüler recherchieren über die beiden Nutzungsszenarien „zum Download<br />

bereitstellen“ und „selbst downloaden“. Sie können urheberrechtliche<br />

Probleme erkennen und denken über den legalen und illegalen Einsatz der<br />

unterschiedlichen Dienstleistungen sowie deren technisch-funktionale Unterschiede<br />

(Vergleich Tauschbörse – Filehoster) nach.<br />

2–3<br />

Methodische Hinweise<br />

Mit dem ersten kurzen Austausch soll der Kenntnisstand (und vielleicht die<br />

Meinung) in der Lerngruppe ermittelt werden. Oft ist in diesem Bereich das<br />

Unrechtsbewusstsein bei Jugendlichen nicht sehr ausgeprägt, es existiert<br />

aber eine diffuse Vorstellung davon, dass es z. B. nicht rechtens ist, Musik<br />

weiterzugeben. Vielleicht greift an der Stelle schon die bisherige Arbeit zum<br />

Urheberrecht.<br />

Teilen Sie die Klasse in zwei Gruppen auf, z. B. nach dem Hausnummernprinzip,<br />

bei dem die Schüler durchgezählt werden und jeweils diejenigen<br />

mit den geraden und die mit den ungeraden Nummern eine Gruppe<br />

bilden. Es ist sicher ratsam, dass in jeder Gruppe Schüler sind, die sich<br />

bereits gut mit Tauschbörsen auskennen.<br />

Die Internetrecherche ist nicht ganz einfach. Sie sollten den Schülern ausreichend<br />

Zeit geben, die Fragen zu beantworten.<br />

Lösungen<br />

Methode/n und Material<br />

Organisationsformen<br />

Zugang Internet / PC<br />

Aufgabe 1: Die Mando-Diao-Kopie – erlaubt oder nicht?<br />

Till hat die CD illegalerweise heruntergeladen und somit auch illegalerweise<br />

zum Download zur Verfügung gestellt. Er hätte wissen müssen, dass die<br />

aktuelle Platte der Band nicht kostenlos im Internet zur Verfügung steht. Im<br />

Auftrag der Universal Music GmbH sprechen Anwaltskanzleien auch bezüglich<br />

dieses Albums Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung aus. Till kann zu<br />

einem Schadensersatz verklagt werden.<br />

Aufgabe 2: Die Antworten befinden sich in den Sachinformationen in Kapitel 2.1<br />

„Nutzungen im Internet“, Abschnitte 2.1.1–2.1.3.<br />

Aufgabe 3: Textvorschlag Vorfahrtsschild<br />

Bleibt man bei Material, für das die Urheberrechte geklärt sind – sei es, weil<br />

es eigenes Material ist oder weil die Rechteinhaber eine Verbreitung erlaubt<br />

haben – oder nutzt Filehoster / Tauschbörsen zum rein privaten Gebrauch<br />

und nur passiv, ist man meist auf der sicheren Seite.<br />

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Gruppenarbeit<br />

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