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Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild<br />

4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads),<br />

Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter<br />

methodisch-didaktische Hinweise<br />

Arbeitsblatt<br />

Thema<br />

Inhalt<br />

Ziele<br />

AB 6<br />

Videos anschauen und hochladen<br />

Rechtliche Fragen rund um die Nutzung von Videoportalen<br />

Die Schüler sollen anhand von zehn Fragen – jeweils als Fallbeispiel – die<br />

rechtlichen Aspekte der Nutzung von Videoportalen kennenlernen.<br />

Ungefähre Zeitangabe<br />

(Unterrichtsstunden à 45 Min.)<br />

Methodische Hinweise<br />

Lösungen<br />

1<br />

Nach dem schon bekannten Schlagabtausch unserer Helden Therese und<br />

Konrad sollen die Schüler die Fragen alleine beantworten bzw. eine Antwort<br />

mit Begründung formulieren. Wenn die Unterrichtsreihe bis hierhin durchgeführt<br />

wurde, fallen einige der Fragen sicherlich leicht (s. Lösungen), andere<br />

bleiben trotzdem schwierig. An dieser Stelle ist keine Internetrecherche vorgesehen,<br />

Sie können aber eine einbauen (als erste Adressen für das Thema<br />

seien www.rights.info und www.klicksafe.de empfohlen).<br />

Der erste Austausch mit einem Partner in Arbeitsauftrag 1 soll ermöglichen,<br />

die Antworten und Begründungen kurz zu reflektieren.<br />

Bei der Sammlung der Antworten an der Tafel sollten Sie darauf achten,<br />

gegebenenfalls falsche Antworten zu korrigieren.<br />

A. Darf ich mir Videos bei YouTube anschauen? Ja. (Es gibt nicht einmal eine<br />

Alterseinstufung.)<br />

B. Darf ich mir Videos anschauen, die offensichtlich rechtswidrig bei YouTube<br />

hochgeladen wurden? Die Antwort ist leider kompliziert, s. Sachinformationen<br />

zu „Streaming in Kapitel 2.1.4“.<br />

C. Gibt es einen Unterschied zwischen Streaming und Download? Wenn ja,<br />

welchen? Der Unterschied zu Downloads ist, dass beim Streaming keine<br />

dauerhaften Kopien auf dem Rechner des Nutzers entstehen. Dennoch werden<br />

die Dateien zumindest flüchtig in Zwischenspeichern, dem Arbeitsspeicher<br />

oder im Browser-Cache des Empfängerrechners gespeichert. Auch derart<br />

vorübergehende Speicherungen gelten grundsätzlich als Vervielfältigungen,<br />

die dem Urheberrecht unterfallen. Dafür gelten jedoch grundsätzlich<br />

auch die Privatkopieschranke und eine andere Ausnahmeregelung, die<br />

flüchtige Kopien generell erlaubt. Unter dem Strich ist die Rechtslage in<br />

dieser Frage noch im Fluss und nicht eindeutig einzuschätzen.<br />

D. Darf ich mir Videos auch herunterladen und dauerhaft auf meinem Rechner<br />

speichern? Ja, das ist durch das Recht auf eine Privatkopie gedeckt.<br />

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