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Kapitel 1 | Das Recht am eigenen Bild<br />

4_1 Urheberrecht, Youtube / Video / MP3 (Downloads),<br />

Recht am eigenen Bild – Arbeitsblätter<br />

methodisch-didaktische Hinweise<br />

Methodisch-didaktische Hinweise<br />

Arbeitsblatt<br />

Thema<br />

Inhalt<br />

Ziele<br />

AB 1<br />

Urheberrecht – Was ist das?<br />

Grundlagen des Urheberrechts<br />

Die Schüler sollen anhand eines kurzen Beispiels (das Foto eines Sportlers<br />

aus dem Internet) das Urheberrecht in seinen Grundzügen kennenlernen und<br />

seine Bedeutung reflektieren.<br />

Ungefähre Zeitangabe<br />

(Unterrichtsstunden à 45 Min.)<br />

Methodische Hinweise<br />

2<br />

Der Einstieg erfolgt über ein alltägliches Problem in Zeiten des Internets und<br />

die Frage: Darf ich ein Foto ohne CC-Lizenz aus dem Netz veröffentlichen?<br />

Die Antwort lautet in diesem Fall eindeutig Nein. Mit der Blitzumfrage im<br />

1. Arbeitsauftrag können Sie ein Meinungsbild in der Klasse erstellen und den<br />

Kenntnisstand der Schüler einschätzen. Arbeitsaufträge 2 (a, b) und 3 sind<br />

zugegebenermaßen recht knifflig, was an der juristischen Materie liegt.<br />

Geben Sie Ihren Schülern für Arbeitsauftrag 2 a kurz Zeit (2–3 Minuten), um<br />

alleine über die Bedeutung des Satzes nachzudenken, rufen Sie erst danach<br />

die Meldungen ab. Die Methode Placemat (Aufgabe 2 b) für eine einfachere<br />

Formulierung des Urheberrechts soll ermöglichen, in Ruhe diese anspruchsvolle<br />

Aufgabe zu bearbeiten, im Schonraum einer Schülergruppe zu diskutieren<br />

und dann erst ein Gruppenergebnis präsentieren zu müssen. Die Fixierung an<br />

der Tafel soll ermöglichen, dass im Weiteren mit dieser (hoffentlich einfacheren)<br />

Definition des Urheberrechts weitergearbeitet werden kann.<br />

Am Schluss schließlich steht die Diskussion über den Sinn des Urheberrechts,<br />

den viele Schüler infrage stellen. Es lohnt sich eine Diskussion über eine<br />

Gesellschaft, die dieses Recht nicht wahrt …<br />

Lösungen<br />

Aufgabe 2 b:<br />

Das Urheberrecht ist eine Art Eigentumsrecht. Deshalb spricht man auch von<br />

geistigem Eigentum. Der Urheber eines Werkes kann über jede Form der<br />

Verwertung seines Werkes im Prinzip frei entscheiden, anderen z. B. verbieten,<br />

seinen Text zu veröffentlichen oder sein Musikstück auf CDs zu verkaufen<br />

bzw. für die Erlaubnis hierfür Geld verlangen. Er hat auch das Recht, als<br />

Autor, Komponist oder Softwareentwickler genannt zu werden, wenn sein<br />

Werk verwertet wird.<br />

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