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07.02.2017 Aufrufe

Kapitel 1 | Soziale Netzwerke in Schule und Arbeit 1_2 Arbeit und Schule – Arbeitsblätter Recht und Gesetz / Berufsgeheimnisträger Aufgabe 1: Lies den Text mit der Methode Partnerinterview. Du kannst folgende Leitfragen verwenden: Leitfragen J Darfst Du vertrauliche Informationen unverschlüsselt per E-Mail versenden? J Kann ein Geheimnisverrat mit Gefängnis bestraft werden? J Sind auch „Gehilfen besonderer Berufsgruppen“ zur Verschwiegenheit verpflichtet? J Endet die Verschwiegenheitsverpflichtung mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen? J Welcher Paragraph im Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Verschwiegenheitsverpflichtung? J Bin ich mit meinem Beruf auch betroffen? Informationen für Berufsgeheimnisträger Unabhängig davon, welcher Beruf oder welche Tätigkeit ausgeübt wird, gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass die hierbei erlangten Informationen vertraulich zu behandeln sind. Dies bezieht sich beispielsweise auf Angaben zu eigenen Mitarbeitern, Arbeitskollegen, Kunden, Mandanten, Patienten oder auch Geschäftspartnern. Diese Vertraulichkeit wird auch Verschwiegenheitsverpflichtung oder Schweigepflicht genannt. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung begründet sich in aller Regel durch entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder über die Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, dort §§ 17, 18). Darüber hinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen berufsrechtliche Regelungen, welche die Verschwiegenheit vorschreiben. Hierbei wird davon ausgegangen, dass jeder, der einen solchen Beruf ausübt, auch weiß, ob er in seinem Beruf davon betroffen ist. Es gibt die oft gebrauchte Aussage „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Dieser Spruch hat in diesen Fällen auch seine Berechtigung. Die Sanktionen durch den Arbeitgeber, bzw. Strafen durch Gerichte können je nach Schweregrad eines Verstoßes vom Verlust des Arbeitsplatzes bis zu einer Gefängnisstrafe reichen. Im Strafgesetzbuch gibt es einen speziellen Paragrafen, der das unbefugte Offenbaren von Informationen, die ein Berufsträger bei der Ausübung seiner Tätigkeit erhält, unter Strafe stellt (§ 203 StGB * ). Umso wichtiger ist es für jeden, informiert zu sein und zu wissen, inwieweit man bei der Ausübung seines Berufes betroffen ist. Für Berufseinsteiger oder Auszubildende und Praktikanten trifft dies erst recht zu, da diese in der Regel noch keine Erfahrung haben. Wichtig ist hierbei auch, dass nicht nur die Personen, welche die Berufe ausüben, durch Gesetze und Vorschriften erfasst sind, sondern auch deren Gehilfen. Also auch die Mitarbeiter einer Kanzlei oder Praxis. Beispiele hierfür sind Steuerfachgehilfen, Buchhalter, Rechtsanwaltsgehilfen oder Arzthelferinnen oder z.B. auch Laborkräfte. Schaut man sich nun die Daten an, um die es geht, gibt es offensichtliche * Stand Oktober 2016 120

Kapitel 1 | Soziale Netzwerke in Schule und Arbeit 1_2 Arbeit und Schule – Arbeitsblätter Methode „Partnerinterview“ – zu zweit mit Partner A und Partner B. Beide lesen, danach fasst Partner A das Wichtigste zusammen, Partner B wiederholt mit den Worten: „Habe ich dich richtig verstanden, dass ...?” Dann Wechsel der Rollen – aber Vorsicht! Jeder darf zwei Fehler einbauen, die der andere finden muss! Informationen, bei denen jedem klar ist, dass diese der Verschwiegenheit unterliegen. Etwa Bilanzen oder Steuererklärungen, Patientendiagnosen oder Laborbefunde, die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens oder die Vertretung eines Mandanten in einer Strafsache und auch bei der Verarbeitung von Daten durch Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte. Hinzu kommen jetzt noch Informationen, welche auf den ersten Blick belanglos scheinen, jedoch auch geheim zu halten sind, da dem Betroffenen bei Bekanntwerden des Sachverhaltes u.U. Nachteile entstehen. Allein die Tatsache, dass jemand Patient in einer Praxis ist oder Mandant in der Kanzlei, sagt noch nichts darüber aus, an welcher Krankheit der Patient leidet, oder welche Dienstleistungen der Mandant in Anspruch nimmt, und ob es dem Unternehmen des Mandanten z.B. wirtschaftlich gut oder schlecht geht. Der Betroffene soll aber selbst entscheiden können, ob bekannt wird, zu welchem Arzt er geht oder durch welche Kanzlei er beraten wird. Also auch scheinbar belanglose Informationen ermöglichen es, in Verbindung mit weiteren Daten durchaus aussagekräftige Rückschlüsse zu ziehen. In der Praxis bedeutet dies für Dich ein Bewusstsein dafür zu entwickeln mit diesen vertraulichen Informationen sensibel umzugehen und zu gewährleisten, dass das „Geheimnis“ geheim bleibt. Viele Dienstleistungen würden nicht in Anspruch genommen werden, wenn man sich nicht darauf verlassen könnte, dass die Umstände und hierbei erlangten Informationen vertraulich sind. Beispiele hierfür sind Besuche beim Arzt oder Psychologen. Besondere Beachtung finden hierbei Tätigkeiten, wenn es um die Kommunikation, die Speicherung oder den Transport von Daten geht. Unverschlüsselte Kommunikation von vertraulichen Daten über einen unsicheren Kommunikationsweg sollte daher nicht erfolgen, wenn dadurch eine unbefugte Offenbarung droht. Problematisch kann es daher sein, unverschlüsselte E-Mails zu senden, Daten unverschlüsselt in Cloud-Speichern, bzw. Cloud- Diensten abzulegen. Auch Messanger-Dienste, Chat- oder SMS-Kommunikation sollten für vertrauliche Informationen nicht verwendet werden. WhatsApp bietet aktuell zwar an, die inhaltlichen Kommunikationsdaten zu verschlüsseln, jedoch sind die sog. Metadaten, also wer kommuniziert wie oft und wann mit wem, dem Anbieter nach wie vor zugänglich und bekannt. Besonders problematisch können auch Telefongespräche sein, in welchen es um vertrauliche Inhalte geht. Der Anrufer kann sich mit einer falschen Identität melden und auf diesem Weg vertrauliche Informationen erhalten, die er nicht bekommen sollte. Als Angerufener kann man sich nicht immer davon überzeugen, dass der Anrufer auch wirklich der ist, für den er sich ausgibt. Wenn man sich also nicht 100% sicher ist, mit wem man spricht, sollten am Telefon keine vertraulichen Informationen genannt werden. Auch dann nicht, wenn es noch so dringend oder wichtig erscheint (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Krankenkasse, Schule, …). Bitte in so einem Fall immer darum, den Sachverhalt schriftlich zuzusenden oder rufe den Anrufer über eine vorher bereits hinterlegte, bzw. bekannte Telefonnummer zurück. Damit kannst Du sicherer sein, dass Du tatsächlich mit einem Berechtigten kommunizierst. Nach Feierabend, in der Familie, unter Freunden oder auf z.B. Facebook endet die Verschwiegenheit natürlich nicht. Besonders hier musst Du darauf achten, dass Dir vertrauliche Informationen nicht „herausrutschen“. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass auch belanglose Informationen, wie etwa „ wir haben jetzt die Fa. XYZ als Kunden“ oder „die Fa. ABC zieht um nach …“ vertraulich sind. Quelle: Ralf Heimburger 121

Kapitel 1 | Soziale Netzwerke in Schule und Arbeit<br />

1_2 Arbeit und Schule – Arbeitsblätter<br />

Recht und Gesetz / Berufsgeheimnisträger<br />

Aufgabe 1:<br />

Lies den Text mit der Methode Partnerinterview. Du kannst folgende Leitfragen verwenden:<br />

Leitfragen<br />

J Darfst Du vertrauliche Informationen unverschlüsselt<br />

per E-Mail versenden?<br />

J Kann ein Geheimnisverrat mit Gefängnis bestraft<br />

werden?<br />

J Sind auch „Gehilfen besonderer Berufsgruppen“ zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtet?<br />

J Endet die Verschwiegenheitsverpflichtung mit dem<br />

Ausscheiden aus dem Unternehmen?<br />

J Welcher Paragraph im Strafgesetzbuch (StGB) regelt<br />

die Verschwiegenheitsverpflichtung?<br />

J Bin ich mit meinem Beruf auch betroffen?<br />

Informationen für Berufsgeheimnisträger<br />

Unabhängig davon, welcher Beruf oder welche<br />

Tätigkeit ausgeübt wird, gibt es rechtliche Rahmenbedingungen,<br />

die dafür sorgen, dass die hierbei erlangten<br />

Informationen vertraulich zu behandeln<br />

sind. Dies bezieht sich beispielsweise auf Angaben<br />

zu eigenen Mitarbeitern, Arbeitskollegen, Kunden,<br />

Mandanten, Patienten oder auch Geschäftspartnern.<br />

Diese Vertraulichkeit wird auch Verschwiegenheitsverpflichtung<br />

oder Schweigepflicht genannt.<br />

Diese Verschwiegenheitsverpflichtung begründet<br />

sich in aller Regel durch entsprechende Vereinbarungen<br />

im Arbeitsvertrag oder über die Regelungen<br />

im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG, dort §§ 17, 18). Darüber hinaus gibt es für<br />

bestimmte Berufsgruppen berufsrechtliche Regelungen,<br />

welche die Verschwiegenheit vorschreiben.<br />

Hierbei wird davon ausgegangen, dass jeder, der<br />

einen solchen Beruf ausübt, auch weiß, ob er in<br />

seinem Beruf davon betroffen ist. Es gibt die oft<br />

gebrauchte Aussage „Unwissenheit schützt vor<br />

Strafe nicht“. Dieser Spruch hat in diesen Fällen<br />

auch seine Berechtigung. Die Sanktionen durch<br />

den Arbeitgeber, bzw. Strafen durch Gerichte können<br />

je nach Schweregrad eines Verstoßes vom Verlust<br />

des Arbeitsplatzes bis zu einer Gefängnisstrafe<br />

reichen. Im Strafgesetzbuch gibt es einen speziellen<br />

Paragrafen, der das unbefugte Offenbaren von<br />

Informationen, die ein Berufsträger bei der Ausübung<br />

seiner Tätigkeit erhält, unter Strafe stellt<br />

(§ 203 StGB * ). Umso wichtiger ist es für jeden,<br />

informiert zu sein und zu wissen, inwieweit man<br />

bei der Ausübung seines Berufes betroffen ist.<br />

Für Berufseinsteiger oder Auszubildende und Praktikanten<br />

trifft dies erst recht zu, da diese in der<br />

Regel noch keine Erfahrung haben. Wichtig ist hierbei<br />

auch, dass nicht nur die Personen, welche die<br />

Berufe ausüben, durch Gesetze und Vorschriften<br />

erfasst sind, sondern auch deren Gehilfen. Also<br />

auch die Mitarbeiter einer Kanzlei oder Praxis.<br />

Beispiele hierfür sind Steuerfachgehilfen, Buchhalter,<br />

Rechtsanwaltsgehilfen oder Arzthelferinnen oder<br />

z.B. auch Laborkräfte. Schaut man sich nun die<br />

Daten an, um die es geht, gibt es offensichtliche<br />

* Stand Oktober 2016<br />

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