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Kapitel 1 | Soziale Netzwerke in Schule und Arbeit<br />
1_2 Arbeit und Schule – Arbeitsblätter<br />
methodisch-didaktische Hinweise<br />
Methoden und Material<br />
Organisationsformen<br />
Zugang Internet / PC<br />
D.<br />
E.<br />
F.<br />
G.<br />
Dr. Tafel veröffentlicht die Fotos auf seiner privaten Homepage.<br />
Nein, natürlich nicht. Niemand darf die Fotos ohne Einverständnis veröffentlichen,<br />
auch nicht zu privaten (und nicht-kommerziellen) Zwecken.<br />
×<br />
Dr. Tafel veröffentlicht die Fotos auf der Schulhomepage.<br />
Nein, auch das nicht. Es sei denn, es liegt das Einverständnis vor – der<br />
Schülerinnen und Schüler bzw. bei Minderjährigen: der Eltern!<br />
×<br />
Dr. Tafel verkauft die Liste der Schülernamen an einen Schulbuchverlag.<br />
Nein, das kostet ihn wahrscheinlich den Job! ×<br />
Dr. Tafel gibt die Liste kostenlos an den Schulkiosk-Besitzer weiter, der<br />
Werbung verschickt.<br />
Nein, die Weitergabe von Daten ist strikt verboten, auch an Bekannte,<br />
Freunde oder Verwandte. Schulsekretärinnen dürfen bspw. auch am<br />
×<br />
Telefon keine Auskunft über einzelne Schülerinnen / Schüler geben.<br />
H.<br />
Dr. Tafel speichert die Schülerfotos auf seinem privaten Laptop.<br />
Hierfür braucht er die Genehmigung der Schulleitung; das gilt i.ü. nicht nur<br />
für Fotos, sondern auch für sonstige personenbezogenen Schülerdaten;<br />
außerdem muss sich Dr. T. damit einverstanden erklären, dass sein Laptop ×<br />
so wie dienstliche Geräte kontrolliert werden können; und den Belangen<br />
des Datenschutzes muss ebenfalls Rechnung getragen werden.<br />
I.<br />
Dr. Tafel filmt im Unterricht heimlich zwei Schüler die stören.<br />
Nein! (Kein Kommentar!) Das Recht am eigenen Bild und dann noch<br />
heimlich!<br />
×<br />
J.<br />
Dr. Tafel stellt das Video der störenden Schüler auf YouTube ein – heimlich.<br />
Nein, auch hierfür würde er wohl seinen Job verlieren. ×<br />
Dr. Tafel macht einen Unterrichtsversuch und fragt die Eltern, ob er ihn<br />
K.<br />
filmen dürfe.<br />
Ja, natürlich nur, wenn auch alle Eltern (und Kinder) ihr Einverständnis ×<br />
geben.<br />
L.<br />
Dr. Tafel erhält einen Anruf einer besorgten Mutter, die das Foto ihres<br />
Kindes auf der Schulhomepage löschen lassen möchte. Muss er?<br />
Es ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung<br />
widerrufen werden kann. Gerichte haben hierzu unterschiedliche<br />
Ent scheidungen getroffen. Nach einer Ansicht ist die Einwilligung wie<br />
ein Vertrag zu behandeln und daher rechtsverbindlich und nur unter den<br />
gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen rückgängig zu machen. Nach<br />
anderer Ansicht ist eine Einwilligung zwar generell widerruflich, allerdings<br />
× ×<br />
nur,<br />
wenn ein gewichtiger Grund vorliegt. Deshalb sollte Dr. Tafel die Sorgen<br />
der Mutter ernst nehmen und versuchen, mit ihr eine gute Lösung zu<br />
finden. Für datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen gilt das wiederum<br />
nicht, die können tatsächlich frei widerrufen werden.<br />
Die beiden letzten Arbeitsaufträge sollen wiederum eine Anwendung des Erlernten ermöglichen.<br />
Die Gesetze haben – selbstverständlich – viel mit dem Leben von Kindern und Jugendlichen zu<br />
tun und sollen sie schützen. Nur die Kenntnis dieser Rechtsnormen ermöglicht eine Anwendung<br />
im Einzelfall.<br />
Arbeitsblatt<br />
Einzelarbeit, Klassengespräch, Gruppenarbeit<br />
nein<br />
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