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Kapitel 1 | Soziale Netzwerke in Schule und Arbeit<br />

1_2 Arbeit und Schule – Arbeitsblätter<br />

methodisch-didaktische Hinweise<br />

Methoden und Material<br />

Organisationsformen<br />

Zugang Internet / PC<br />

D.<br />

E.<br />

F.<br />

G.<br />

Dr. Tafel veröffentlicht die Fotos auf seiner privaten Homepage.<br />

Nein, natürlich nicht. Niemand darf die Fotos ohne Einverständnis veröffentlichen,<br />

auch nicht zu privaten (und nicht-kommerziellen) Zwecken.<br />

×<br />

Dr. Tafel veröffentlicht die Fotos auf der Schulhomepage.<br />

Nein, auch das nicht. Es sei denn, es liegt das Einverständnis vor – der<br />

Schülerinnen und Schüler bzw. bei Minderjährigen: der Eltern!<br />

×<br />

Dr. Tafel verkauft die Liste der Schülernamen an einen Schulbuchverlag.<br />

Nein, das kostet ihn wahrscheinlich den Job! ×<br />

Dr. Tafel gibt die Liste kostenlos an den Schulkiosk-Besitzer weiter, der<br />

Werbung verschickt.<br />

Nein, die Weitergabe von Daten ist strikt verboten, auch an Bekannte,<br />

Freunde oder Verwandte. Schulsekretärinnen dürfen bspw. auch am<br />

×<br />

Telefon keine Auskunft über einzelne Schülerinnen / Schüler geben.<br />

H.<br />

Dr. Tafel speichert die Schülerfotos auf seinem privaten Laptop.<br />

Hierfür braucht er die Genehmigung der Schulleitung; das gilt i.ü. nicht nur<br />

für Fotos, sondern auch für sonstige personenbezogenen Schülerdaten;<br />

außerdem muss sich Dr. T. damit einverstanden erklären, dass sein Laptop ×<br />

so wie dienstliche Geräte kontrolliert werden können; und den Belangen<br />

des Datenschutzes muss ebenfalls Rechnung getragen werden.<br />

I.<br />

Dr. Tafel filmt im Unterricht heimlich zwei Schüler die stören.<br />

Nein! (Kein Kommentar!) Das Recht am eigenen Bild und dann noch<br />

heimlich!<br />

×<br />

J.<br />

Dr. Tafel stellt das Video der störenden Schüler auf YouTube ein – heimlich.<br />

Nein, auch hierfür würde er wohl seinen Job verlieren. ×<br />

Dr. Tafel macht einen Unterrichtsversuch und fragt die Eltern, ob er ihn<br />

K.<br />

filmen dürfe.<br />

Ja, natürlich nur, wenn auch alle Eltern (und Kinder) ihr Einverständnis ×<br />

geben.<br />

L.<br />

Dr. Tafel erhält einen Anruf einer besorgten Mutter, die das Foto ihres<br />

Kindes auf der Schulhomepage löschen lassen möchte. Muss er?<br />

Es ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung<br />

widerrufen werden kann. Gerichte haben hierzu unterschiedliche<br />

Ent scheidungen getroffen. Nach einer Ansicht ist die Einwilligung wie<br />

ein Vertrag zu behandeln und daher rechtsverbindlich und nur unter den<br />

gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen rückgängig zu machen. Nach<br />

anderer Ansicht ist eine Einwilligung zwar generell widerruflich, allerdings<br />

× ×<br />

nur,<br />

wenn ein gewichtiger Grund vorliegt. Deshalb sollte Dr. Tafel die Sorgen<br />

der Mutter ernst nehmen und versuchen, mit ihr eine gute Lösung zu<br />

finden. Für datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen gilt das wiederum<br />

nicht, die können tatsächlich frei widerrufen werden.<br />

Die beiden letzten Arbeitsaufträge sollen wiederum eine Anwendung des Erlernten ermöglichen.<br />

Die Gesetze haben – selbstverständlich – viel mit dem Leben von Kindern und Jugendlichen zu<br />

tun und sollen sie schützen. Nur die Kenntnis dieser Rechtsnormen ermöglicht eine Anwendung<br />

im Einzelfall.<br />

Arbeitsblatt<br />

Einzelarbeit, Klassengespräch, Gruppenarbeit<br />

nein<br />

117

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