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Kapitel 1 | Soziale Netzwerke in Schule und Arbeit<br />
1_2 Arbeit und Schule – Arbeitsblätter<br />
methodisch-didaktische Hinweise<br />
Arbeitsblatt AB 4<br />
Thema<br />
Zeitangabe (Unterrichtsstunden<br />
à 45 min.)<br />
Ziele<br />
Methodische Hinweise<br />
Methoden und Material<br />
Organisationsformen<br />
Zugang Internet / PC<br />
(Digitale) Datenspuren im Alltag<br />
1<br />
An einem Text, der einen Selbstversuch schildert, einen Tag ohne Datenspuren verleben zu<br />
wollen, sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie wir alltäglich (digitale) Datenspuren<br />
hinterlassen. Danach sollen sie dies auf ihre eigene Situation übertragen.<br />
Das Beispiel aus der Berufswelt eines Erwachsenen enthält einige Merkmale, die für Kinder und<br />
Jugendliche (noch) nicht relevant sind, so Zeiterfassungssysteme, Mautbrücken oder Kreditkarten.<br />
Nichtsdestotrotz ist es ein alltägliches Beispiel, das in dieser Form vielleicht den Eltern passieren<br />
kann. Auch das Auto selbst erhebt zahlreiche Daten. S. Presseerklärung des TLfDI: http://<br />
www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/veroeffentlichungen/pmtlfdi/pm_das_<br />
auto_-_black_box_au__er_kontrolle.pdf<br />
Das Partnerinterview soll sicherstellen, dass der Text von allen verstanden wurde und wiedergegeben<br />
werden kann. Die Auflistung der Datenspuren fällt sicherlich leicht, eine genaue Auflistung<br />
der erhobenen Daten finden Sie in den Sachinformationen (so werden beim Handy die Verbindungsdaten,<br />
aber nicht die Inhalte gespeichert, ebenso beim E-Mailing oder SMS). Die Übertragung<br />
auf die eigene Alltagssituation im Arbeitsauftrag Nr. 3 soll deutlich machen, inwieweit auch<br />
Kinder und Jugendliche Datenspuren im Alltag hinterlassen. Die Idee für eine Hausaufgabe ist als<br />
Vorschlag für interessierte Schülerinnen / Schüler zu verstehen und mit einem positiven Ergebnis<br />
nur sehr schwierig zu realisieren (es ist fast unmöglich, keine Datenspuren zu hinterlassen!).<br />
Arbeitsblatt, Partnerinterview<br />
Einzelarbeit, Partnerarbeit<br />
nein<br />
Arbeitsblatt AB 5<br />
Thema<br />
Zeitangabe (Unterrichtsstunden<br />
à 45 min.)<br />
Ziele<br />
Methodische Hinweise<br />
Gesetzeslage zum Datenschutz<br />
Durch eine Anwendung von einigen grundlegenden Gesetzen zum Datenschutz auf (fiktive)<br />
Fallbeispiele aus der Schule sollen wesentliche Elemente im Datenschutzrecht gelernt werden.<br />
2<br />
Gesetzestexte sind von Natur aus von Juristen für Juristen formuliert und dem Normalbürger nicht<br />
immer sofort zugänglich. So natürlich auch die Bestimmungen zum Datenschutz aus Bundes- und<br />
Landes-Datenschutzgesetz, Kunsturheberrechtsgesetz und Strafgesetzbuch. Die kurzen Erläuterungen<br />
in dem Text sollen helfen, können aber nur einen ersten Einstieg liefern.<br />
Die fiktiven Fallbeispiele des unbedarften Lehrers Dr. Tafel – oder sollte man besser Dr. Whiteboard<br />
schreiben – sollen die Gesetze veranschaulichen. Die Lösungen, hier kommentiert, sind<br />
folgende:<br />
Darf er das? ja nein<br />
A.<br />
Dr. Tafel fragt die Schulsekretärin nach einer Klassenliste der 7b.<br />
Ja, denn die Schule darf (auf gesetzlicher Grundlage) Daten verarbeiten,<br />
ohne eine Klassenliste wäre sein Job als Lehrer nicht möglich.<br />
×<br />
Dr. Tafel fotografiert alle Schülerinnen und Schüler der 7b – ohne deren<br />
Einverständnis.<br />
B.<br />
Nein, das „Recht am eigenen Bild“ gilt auch und besonders für Minderjährige,<br />
gerade wenn das Bild veröffentlicht werden soll. Aber Vorsicht: Es<br />
schützt eigentlich nur vor Veröffentlichung, nicht vor der Fotografie an sich!<br />
×<br />
Wenn man aber Befürchtungen hat, das Bild könnte veröffentlich werden,<br />
kann man die Löschung vorab verlangen.<br />
Dr. Tafel fragt die Schüler, ob er sie fotografieren dürfe. Er fotografiert nur<br />
mit Einverständnis.<br />
C.<br />
Ja, aber hier gilt auch eine Altersgrenze: Wenn vorausgesetzt werden<br />
kann, dass die Minderjährigen den Sinn und Zweck verstehen, müssen sie<br />
und die Eltern zustimmen. Oft wird die Grenze bei 12 oder 14 Jahren<br />
(14 ist die Regel) gesehen. Bei jüngeren Kindern genügt die Zustimmung<br />
der Eltern.<br />
×<br />
116