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Kapitel 1 | Soziale Netzwerke in Schule und Arbeit<br />

1_2 Arbeit und Schule – Arbeitsblätter<br />

methodisch-didaktische Hinweise<br />

Arbeitsblatt AB 4<br />

Thema<br />

Zeitangabe (Unterrichtsstunden<br />

à 45 min.)<br />

Ziele<br />

Methodische Hinweise<br />

Methoden und Material<br />

Organisationsformen<br />

Zugang Internet / PC<br />

(Digitale) Datenspuren im Alltag<br />

1<br />

An einem Text, der einen Selbstversuch schildert, einen Tag ohne Datenspuren verleben zu<br />

wollen, sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie wir alltäglich (digitale) Datenspuren<br />

hinterlassen. Danach sollen sie dies auf ihre eigene Situation übertragen.<br />

Das Beispiel aus der Berufswelt eines Erwachsenen enthält einige Merkmale, die für Kinder und<br />

Jugendliche (noch) nicht relevant sind, so Zeiterfassungssysteme, Mautbrücken oder Kreditkarten.<br />

Nichtsdestotrotz ist es ein alltägliches Beispiel, das in dieser Form vielleicht den Eltern passieren<br />

kann. Auch das Auto selbst erhebt zahlreiche Daten. S. Presseerklärung des TLfDI: http://<br />

www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/veroeffentlichungen/pmtlfdi/pm_das_<br />

auto_-_black_box_au__er_kontrolle.pdf<br />

Das Partnerinterview soll sicherstellen, dass der Text von allen verstanden wurde und wiedergegeben<br />

werden kann. Die Auflistung der Datenspuren fällt sicherlich leicht, eine genaue Auflistung<br />

der erhobenen Daten finden Sie in den Sachinformationen (so werden beim Handy die Verbindungsdaten,<br />

aber nicht die Inhalte gespeichert, ebenso beim E-Mailing oder SMS). Die Übertragung<br />

auf die eigene Alltagssituation im Arbeitsauftrag Nr. 3 soll deutlich machen, inwieweit auch<br />

Kinder und Jugendliche Datenspuren im Alltag hinterlassen. Die Idee für eine Hausaufgabe ist als<br />

Vorschlag für interessierte Schülerinnen / Schüler zu verstehen und mit einem positiven Ergebnis<br />

nur sehr schwierig zu realisieren (es ist fast unmöglich, keine Datenspuren zu hinterlassen!).<br />

Arbeitsblatt, Partnerinterview<br />

Einzelarbeit, Partnerarbeit<br />

nein<br />

Arbeitsblatt AB 5<br />

Thema<br />

Zeitangabe (Unterrichtsstunden<br />

à 45 min.)<br />

Ziele<br />

Methodische Hinweise<br />

Gesetzeslage zum Datenschutz<br />

Durch eine Anwendung von einigen grundlegenden Gesetzen zum Datenschutz auf (fiktive)<br />

Fallbeispiele aus der Schule sollen wesentliche Elemente im Datenschutzrecht gelernt werden.<br />

2<br />

Gesetzestexte sind von Natur aus von Juristen für Juristen formuliert und dem Normalbürger nicht<br />

immer sofort zugänglich. So natürlich auch die Bestimmungen zum Datenschutz aus Bundes- und<br />

Landes-Datenschutzgesetz, Kunsturheberrechtsgesetz und Strafgesetzbuch. Die kurzen Erläuterungen<br />

in dem Text sollen helfen, können aber nur einen ersten Einstieg liefern.<br />

Die fiktiven Fallbeispiele des unbedarften Lehrers Dr. Tafel – oder sollte man besser Dr. Whiteboard<br />

schreiben – sollen die Gesetze veranschaulichen. Die Lösungen, hier kommentiert, sind<br />

folgende:<br />

Darf er das? ja nein<br />

A.<br />

Dr. Tafel fragt die Schulsekretärin nach einer Klassenliste der 7b.<br />

Ja, denn die Schule darf (auf gesetzlicher Grundlage) Daten verarbeiten,<br />

ohne eine Klassenliste wäre sein Job als Lehrer nicht möglich.<br />

×<br />

Dr. Tafel fotografiert alle Schülerinnen und Schüler der 7b – ohne deren<br />

Einverständnis.<br />

B.<br />

Nein, das „Recht am eigenen Bild“ gilt auch und besonders für Minderjährige,<br />

gerade wenn das Bild veröffentlicht werden soll. Aber Vorsicht: Es<br />

schützt eigentlich nur vor Veröffentlichung, nicht vor der Fotografie an sich!<br />

×<br />

Wenn man aber Befürchtungen hat, das Bild könnte veröffentlich werden,<br />

kann man die Löschung vorab verlangen.<br />

Dr. Tafel fragt die Schüler, ob er sie fotografieren dürfe. Er fotografiert nur<br />

mit Einverständnis.<br />

C.<br />

Ja, aber hier gilt auch eine Altersgrenze: Wenn vorausgesetzt werden<br />

kann, dass die Minderjährigen den Sinn und Zweck verstehen, müssen sie<br />

und die Eltern zustimmen. Oft wird die Grenze bei 12 oder 14 Jahren<br />

(14 ist die Regel) gesehen. Bei jüngeren Kindern genügt die Zustimmung<br />

der Eltern.<br />

×<br />

116

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