Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

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Kapitel 5 2 Verwendung des Glutenprozesswassers (aus der Proteintrennstufe) für das Waschen von Keimen und Rohfasern und für Einweichverfahren bei der Verarbeitung von Maisstärke (siehe Abschnitt 4.1.7.8) 41 3 Waschen des Stärkeschlamms vor der Entwässerung und Trocknung im Gegenstromverfahren (siehe Abschnitt 4.7.6.1) 5.2.7 Zusätzliche BVT für den Zuckersektor Neben den BVT gemäß Abschnitt 5.1 bis 5.1.7 umfassen die BVT für den Zuckerrübensektor die Erfüllung der folgenden Punkte: 1 Wiederverwendung des Transportwassers (siehe Abschnitt 4.7.7.3) 2 Verwendung des Kondensats aus dem Verdampfer für die Extraktion von Zucker aus Zuckerrüben (siehe Abschnitt 4.1.7.8) 3 keine Trocknung der Zuckerrübenschnitzel, wenn es eine Abnahmemöglichkeit für gepresste Zuckerrübenschnitzel gibt, z. B. als Tierfutter; andernfalls Trocknung der Zuckerrübenschnitzel in Dampftrocknern (siehe Abschnitt 4.7.7.1.4) oder Hochtemperaturtrocknern (siehe Abschnitt 4.7.7.1.2) in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung von Abluftemissionen. Beim Einsatz von Hochtemperaturtrocknern umfassen die möglichen Maßnahmen zur Verringerung der Abluftemissionen z. B. die Minimierung der Menge zu trocknender kleiner Rübenteilchen, die Trocknung auf eine maximale Trockensubstanz von 91%, das mechanische Abpressen der Schnitzel vor dem Trocknen, die Minimierung der zugesetzten Melassemenge vor dem Trocknen und die Optimierung des Betriebs der Zyklone (siehe Abschnitt 4.4.3.5.2) und Sprühwäscher (siehe Abschnitt 4.4.3.5.3). 5.2.8 Zusätzliche BVT für den Kaffeesektor Neben den BVT gemäß Abschnitt 5.1 bis 5.1.7 umfassen die BVT für den Kaffeesektor die Erfüllung der folgenden Punkte: 1 beim Rösten von Kaffee Rückführung der Abluft aus dem Röster wieder in den Röster (siehe Abschnitt 4.7.8.4.1) 2 beim Rösten von Kaffee Einsatz von Vermeidungsmaßnahmen, wenn bei leicht geröstetem Kaffee die Luftemissionen mit Hilfe prozessintegrierter BVT zur Minimierung von Abluftemissionen durch Auswahl und Einsatz von Stoffen und Anwendung von Techniken nicht auf Emissionswerte von 5-20 mg/Nm³ für trockenen Staub und

Kapitel 5 Vermeidung der Produktion von CO2 direkt aus fossilen Brennstoffen speziell für die Verwendung in der Anlage (siehe Abschnitt 4.2.4.1) 2 Rückgewinnung von Hefe nach der Fermentation (siehe Abschnitt 4.7.9.3) 3 falls Kieselgur zur Filtration verwendet wird, Sammlung des verbrauchten Filtermaterials zwecks Optimierung der Wiederverwendung und/oder Entsorgung (siehe Abschnitt 4.7.9.4.3) 4 Einsatz von mehrstufigen Flaschenreinigungssystemen (siehe Abschnitt 4.7.9.5.2) 5 Optimierung des Wasserverbrauchs in der Spülzone der Flaschenreinigungsmaschine durch Kontrolle des Spülwasserdurchlaufs, Installation eines automatischen Ventils zur Unterbrechung der Wasserversorgung beim Anhalten der Linie und Verwendung von Frischwasser in den zwei letzten Spülventilreihen (siehe Abschnitt 4.7.9.5.4) 6 Wiederverwendung des Überlaufs aus der Flaschenreinigung nach Sedimentation und Filtration (siehe Abschnitt 4.7.9.5.3). 5.2.9.1 Zusätzliche BVT für Brauereien Neben den BVT gemäß Abschnitt 5.1 bis 5.1.7 und 5.2.9 umfassen die BVT für Brauereien die Erfüllung der folgenden Punkte: 1 Optimierung der Wiederverwendung des Heißwassers aus der Würzekühlung (siehe Abschnitt 4.7.9.6.4) und Rückgewinnung der Wärme aus der Würzekochung (siehe Abschnitt 4.7.9.6.5) 2 Wiederverwendung des überlaufenden Wassers aus der Flaschenpasteurisation (siehe Abschnitt 4.7.9.5.5) 3 Senkung des Wasserverbrauchs auf 0,35 42 -1 m³/hl produzierten Biers (siehe Abschnitt 3.3.11.1). 5.2.9.2 Zusätzliche BVT für die Weinherstellung Neben den BVT gemäß Abschnitt 5.1 bis 5.1.7 und 5.2.9 umfassen die BVT für die Weinherstellung die Erfüllung des folgenden Punktes: 1 nach der Kaltstabilisierung des Weins Wiederverwendung der alkalischen Reinigungslösung (siehe Abschnitt 4.7.9.8.1); wenn die gebrauchte alkalische Reinigungslösung nicht mehr weiter verwendet werden kann und der pH-Wert noch so hoch ist, dass der Betrieb der Kläranlage unterbrochen werden könnte, Einsatz der Selbstneutralisation (siehe Abschnitt 4.5.2.4) oder, falls pH-Werte und Zulaufrate den Betrieb der Kläranlage nicht unterbrechen werden, allmähliches Ableiten der Reinigungslösung in die Kläranlage (siehe Abschnitt 4.7.9.8.2). 42 Anm. d. UBA-Bearb.: Der Wert 0,35 wird auch von europäischem Verband bestätigt. Nur Spanien hat dagegen Einspruch eingelegt und wegen des hohen Verwerfens von Grundwasser für die Bierherstellung auf den Wert 1,0 bestanden. RHC/EIPPCB/FDM_BREF_FINAL Januar 2006 611

Kapitel 5<br />

2 Verwendung des Glutenprozesswassers (aus <strong>der</strong> Proteintrennstufe) für das Waschen von Keimen <strong>und</strong><br />

Rohfasern <strong>und</strong> für Einweichverfahren bei <strong>der</strong> Verarbeitung von Maisstärke (siehe Abschnitt 4.1.7.8) 41<br />

3 Waschen des Stärkeschlamms vor <strong>der</strong> Entwässerung <strong>und</strong> Trocknung im Gegenstromverfahren (siehe<br />

Abschnitt 4.7.6.1)<br />

5.2.7 Zusätzliche BVT für den Zuckersektor<br />

Neben den BVT gemäß Abschnitt 5.1 bis 5.1.7 umfassen die BVT für den Zuckerrübensektor die<br />

Erfüllung <strong>der</strong> folgenden Punkte:<br />

1 Wie<strong>der</strong>verwendung des Transportwassers (siehe Abschnitt 4.7.7.3)<br />

2 Verwendung des Kondensats aus dem Verdampfer für die Extraktion von Zucker aus Zuckerrüben<br />

(siehe Abschnitt 4.1.7.8)<br />

3 keine Trocknung <strong>der</strong> Zuckerrübenschnitzel, wenn es eine Abnahmemöglichkeit für gepresste<br />

Zuckerrübenschnitzel gibt, z. B. als Tierfutter; an<strong>der</strong>nfalls Trocknung <strong>der</strong> Zuckerrübenschnitzel in<br />

Dampftrocknern (siehe Abschnitt 4.7.7.1.4) o<strong>der</strong> Hochtemperaturtrocknern (siehe Abschnitt 4.7.7.1.2)<br />

in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung von Abluftemissionen. Beim Einsatz von Hochtemperaturtrocknern<br />

umfassen die möglichen Maßnahmen zur Verringerung <strong>der</strong> Abluftemissionen z. B. die<br />

Minimierung <strong>der</strong> Menge zu trocknen<strong>der</strong> kleiner Rübenteilchen, die Trocknung auf eine maximale<br />

Trockensubstanz von 91%, das mechanische Abpressen <strong>der</strong> Schnitzel vor dem Trocknen, die<br />

Minimierung <strong>der</strong> zugesetzten Melassemenge vor dem Trocknen <strong>und</strong> die Optimierung des Betriebs <strong>der</strong><br />

Zyklone (siehe Abschnitt 4.4.3.5.2) <strong>und</strong> Sprühwäscher (siehe Abschnitt 4.4.3.5.3).<br />

5.2.8 Zusätzliche BVT für den Kaffeesektor<br />

Neben den BVT gemäß Abschnitt 5.1 bis 5.1.7 umfassen die BVT für den Kaffeesektor die Erfüllung <strong>der</strong><br />

folgenden Punkte:<br />

1 beim Rösten von Kaffee Rückführung <strong>der</strong> Abluft aus dem Röster wie<strong>der</strong> in den Röster (siehe Abschnitt<br />

4.7.8.4.1)<br />

2 beim Rösten von Kaffee Einsatz von <strong>Vermeidung</strong>smaßnahmen, wenn bei leicht geröstetem Kaffee die<br />

Luftemissionen mit Hilfe prozessintegrierter BVT zur Minimierung von Abluftemissionen durch<br />

Auswahl <strong>und</strong> Einsatz von Stoffen <strong>und</strong> Anwendung von Techniken nicht auf Emissionswerte von 5-20<br />

mg/Nm³ für trockenen Staub <strong>und</strong>

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