Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

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Kapitel 5 Die Durchnummerierung der BVT in diesem Kapitel erleichtert das Lesen und die Bezugnahme in Diskussionen. Die Nummerierung stellt keine Hierarchie dar. 5.1 Allgemeine BVT für den gesamten Bereich der Nahrungsmittelproduktion Eine Reihe von Techniken wurde als allgemeine BVT festgelegt, die für alle oder die Mehrzahl der industriellen Abläufe in der Nahrungsmittelindustrie gelten und in diesem Abschnitt beschrieben werden. Es handelt sich um allgemeine Techniken, die üblicherweise in der gesamten Nahrungsmittelindustrie verwendet werden, unabhängig davon, welche Prozesse angewandt oder Produkte hergestellt werden. Für alle Anlagen der Nahrungsmittelindustrie umfassen die BVT die Erfüllung der folgenden Punkte: 1 Gewährleistung, z. B. durch Schulung, dass sich die Mitarbeiter der umweltrelevanten Aspekte der Abläufe im Unternehmen und ihrer persönlichen Verantwortung bewusst sind (siehe Abschnitt 4.1.2) 2 Entwurf/Auswahl von Geräten und Maschinen, die die Verbrauchs- und Emissionswerte optimieren und eine korrekte Arbeitsweise und Wartung erleichtern (siehe Abschnitt 4.1.3.1), z. B. Optimierung des Leitungssystems, um Produktverluste zu minimieren, und Installation von Gefälleleitungen, um ein automatisches Leerlaufen zu fördern. 3 Einschränkung der Geräuschemissionen beim Verursacher durch Entwicklung, Auswahl, Betrieb und Wartung von Geräten, einschließlich Fahrzeugen, um das Auftreten zu verhindern oder zu verringern (siehe Abschnitte 4.1.2, 4.1.3.1, 4.1.3.2, 4.1.3.3, 4.1.3.4 und 4.1.5) und, falls eine weitere Eindämmung des Geräuschpegels erforderlich ist, die Einhausung der lärmerzeugenden Einrichtung (siehe Abschnitt 4.1.3.5). 4 Durchführung regelmäßiger Wartungsprogramme (siehe Abschnitt 4.1.5). 5 Anwendung und Beibehaltung einer Methodik zur Verhinderung und Reduzierung des Wasser- und Energieverbrauchs und des Abfallanfalls (siehe Abschnitt 4.1.6); dazu gehören: 5.1 Engagement des Managements sowie Organisation und Planung durch das Management (siehe Abschnitte 4.1.6.1) 5.2 Analyse der Produktionsprozesse, einschließlich individueller Verfahrensschritte zur Identifizierung von Bereichen hohen Wasser- und Energieverbrauchs und hohen Abfallanfalls, um Möglichkeiten der Reduzierung zu finden (siehe Abschnitte 4.1.6.2, 4.1.6.2.1, 4.1.6.2.2 und 4.1.6.2.3), unter Berücksichtigung der für jede Anwendung geforderten Wasserqualität sowie von Hygiene und Lebensmittelsicherheit 5.3 Bewertung von Zielen, Vorgaben und Systemgrenzen (siehe Abschnitt 4.1.6.3) 5.4 Identifizierung von Möglichkeiten, den Verbrauch von Wasser und Energie und das Abfallanfalls zu reduzieren (siehe Abschnitt 4.1.6.4), und zwar unter Verwendung eines systematischen Ansatzes wie der Pinch-Technologie (siehe Abschnitt 4.1.6.4.1) 5.5 Durchführung einer Bewertung und einer Machbarkeitsstudie (siehe Abschnitt 4.1.6.5) 5.6 Umsetzung eines Programms zur Reduzierung des Verbrauchs von Wasser und Energie sowie des Abfallanfalls (siehe Anschnitt 4.1.6.6) und 5.7 Fortlaufende Überwachung des Verbrauchs von Wasser und Energie sowie des Abfallanfalls und der Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen (siehe Abschnitt 4.1.6.7); dies sowohl durch Messungen als auch durch Sichtprüfungen geschehen 6 Umsetzung eines Systems zur Überwachung und Überprüfung der Verbrauchs- und Emissionswerte sowohl für die einzelnen Produktionsverfahren wie auch für die gesamte Anlage, das die Optimierung der aktuellen Leistung ermöglicht. Zu den zu überwachenden Parametern gehören zum Beispiel: Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abwasseranfall, Emissionen in die Luft und ins Wasser, Abfallanfall, Produkt- und Nebenproduktausbeute, Verbrauch gefährlicher Stoffe und die Häufigkeit und Schwere unbeabsichtigter Freisetzungen und Auslaufen von Stoffen. Um die wichtigen Bereiche und die Möglichkeiten der Verbesserung der Umweltleistung zu identifizieren, sind gute Kenntnisse der im Verfahren eingesetzten Stoffe und erzeugten Produkte erforderlich. Zu einem guten Überwachungssystem gehören die Aufzeichnung der Betriebsbedingungen, der Probennahmen und Analyseverfahren sowie die Sicherstellung, dass die Messgeräte kalibriert sind. Weitere Informationen sind im “Referenzdokument über allgemeine Überwachungsgrundsätze” [96, EC, 2003] enthalten. 596 Januar 2006 RHC/EIPPCB/FDM_BREF_FINAL

Kapitel 5 7 Führen einer genauen Inventarliste der eingesetzten und erzeugten Stoffe für alle Stufen des Verfahrens von der Anlieferung der Rohwaren bis zum Versand der Produkte und den Endbehandlungsverfahren (siehe Abschnitt 4.1.6.2) 8 Einsatz der Produktionsplanung zur Minimierung des Abfallanfalls und der Häufigkeit der Reinigungen (siehe Abschnitt 4.1.7.1). 9 Trockener Transport der festen Rohstoffe, Produkte, Koprodukte, Nebenprodukte und Abfälle (siehe Abschnitt 4.1.7.4) einschließlich der Vermeidung des Gebrauchs von Schwemmrinnen, außer wenn dabei ein Waschvorgang mit wiederverwendetem Wasser erfolgt und die Nutzung von Schwemmrinnen notwendig ist, um Schäden am zu transportierenden Material zu vermeiden 10 Minimierung der Lagerzeit verderblicher Produkte (siehe Abschnitt 4.1.7.3) 11 Trennung der anfallenden Stoffe zur Optimierung von Verwendung, Wiederverwendung, (Rückführung im Prozess) Wiederverwertung und Entsorgung (und Reduzierung der Abwasserkontamination) (siehe Abschnitte 4.1.7.6, 4.1.6, 4.1.7.7, 4.7.1.1, 4.7.2.1, 4.7.5.1 und 4.7.9.1) 12 Verhinderung des Herunterfallens von Material auf den Boden, z. B. durch entsprechend genau positionierte Spritzschutzvorrichtungen, Siebe, Klappen, Auffangschalen und Wannen (siehe Abschnitt 4.1.7.6) 13 Optimierung der Trennung der Wasserströme (siehe Abschnitt 4.1.7.8) zur Optimierung von Wiederverwendung und Behandlung 14 Getrenntes Auffangen der Wasserströme, z. B. Kondensat und Kühlwasser, zur Optimierung der Wiederverwendung (siehe Abschnitt 4.1.7.8) 15 Vermeidung des Verbrauchs von mehr Energie als für Erhitzung bzw. Kühlung notwendig sind, damit das Produkt keinen Schaden nimmt (siehe Abschnitt 4.1.7.9) 16 Einsatz der Maßnahmen der guten handwerklichen Praxis (siehe Abschnitt 4.1.7.11) 17 Minimierung der Geräuschbelästigung durch Fahrzeuge (siehe Abschnitt 4.1.7.12) 18 Anwendung von Lager- und Handhabungsverfahren entsprechend dem „BREF Lagerung“ [95, EC, 2005]. Weitere Kontrollen können erforderlich sein, damit die erforderlichen Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsstandards erreicht und gewahrt werden. 19 Optimierung der An- und Verwendung von Verfahrenskontrollen, um z. B. den Verbrauch von Wasser und Energie zu verhindern oder zu reduzieren und um das Abfallaufkommen zu minimieren (siehe Abschnitt 4.1.8) und zwar insbesondere durch 19.1 Steuerung der Temperatur durch entsprechende Messungen und Korrekturen, wenn Erhitzungsverfahren angewendet und/oder Materialien bei kritischen Temperaturen oder innerhalb eines kritischen Temperaturbereichs gelagert oder transportiert werden (siehe Abschnitt 4.1.8.1) 19.2 Steuerung der Strömung und/oder Füllstände durch entsprechende Druckmessungen (siehe Abschnitt 4.1.8.2) und/oder durch entsprechende Strömungsmessungen (siehe Abschnitt 4.1.8.4 ) und/oder durch entsprechende Füllstandsmessungen (siehe Abschnitt 4.1.8.3) mit Hilfe von Kontrolleinrichtungen wie z. B. Ventilen (siehe Abschnitt 4.1.8.7), wenn Materialien gepumpt werden oder fließen 19.3 Einsatz von Füllstandsüberprüfungs- und Füllstandsmessungssensoren, wenn Flüssigkeiten in Tanks oder Behältern gelagert oder zur Reaktion gebracht werden, entweder während des Betriebs oder bei Reinigungsvorgängen (siehe Abschnitt 4.1.8.3) 19.4 Verwendung analytischer Mess- und Kontrollverfahren zur Verringerung der Verschwendung von Materialien und Wasser und zur Verringerung des im Betrieb und bei der Reinigung entstehenden Abwasseranfalls insbesondere durch 19.4.1 Messung des pH-Wertes zur Regelung der zugesetzten Säure oder Lauge und Messung zur Überwachung der Abwasserströme zwecks Regelung von Mischung und Neutralisation vor einer Weiterbehandlung oder Entsorgung (siehe Abschnitt 4.1.8.5.1) 19.4.2 Messung der Leitfähigkeit zur Überwachung der Menge gelöster Salze vor der Wiederverwendung von Wasser und zum Nachweis von aktiven Reinigungsmitteln vor der Wiederverwendung der Reinigungslösung (siehe Abschnitt 4.1.8.5.2) und 19.4.3 Messung der Trübung von Flüssigkeiten, die aufgrund suspendierter Teilchen trüb oder undurchsichtig sind, zur Überwachung der Prozesswasserqualität und zur Optimierung sowohl der Rückgewinnung von Stoffen/Produkten aus dem Wasser als auch der Wiederverwendung von Reinigungswasser (siehe Abschnitt 4.1.8.5.3) 20 Einsatz automatischer Wasserstart- und -stoppeinrichtungen, damit Wasser nur dann fließt, wenn es auch benötigt wird (siehe Abschnitt 4.1.8.6) RHC/EIPPCB/FDM_BREF_FINAL Januar 2006 597

Kapitel 5<br />

Die Durchnummerierung <strong>der</strong> BVT in diesem Kapitel erleichtert das Lesen <strong>und</strong> die Bezugnahme in<br />

Diskussionen. Die Nummerierung stellt keine Hierarchie dar.<br />

5.1 Allgemeine BVT für den gesamten Bereich <strong>der</strong><br />

Nahrungsmittelproduktion<br />

Eine Reihe von Techniken wurde als allgemeine BVT festgelegt, die für alle o<strong>der</strong> die Mehrzahl <strong>der</strong> industriellen<br />

Abläufe in <strong>der</strong> Nahrungsmittelindustrie gelten <strong>und</strong> in diesem Abschnitt beschrieben werden. Es handelt sich um<br />

allgemeine Techniken, die üblicherweise in <strong>der</strong> gesamten Nahrungsmittelindustrie verwendet werden,<br />

unabhängig davon, welche Prozesse angewandt o<strong>der</strong> Produkte hergestellt werden.<br />

Für alle Anlagen <strong>der</strong> Nahrungsmittelindustrie umfassen die BVT die Erfüllung <strong>der</strong> folgenden Punkte:<br />

1 Gewährleistung, z. B. durch Schulung, dass sich die Mitarbeiter <strong>der</strong> umweltrelevanten Aspekte <strong>der</strong><br />

Abläufe im Unternehmen <strong>und</strong> ihrer persönlichen Verantwortung bewusst sind (siehe Abschnitt 4.1.2)<br />

2 Entwurf/Auswahl von Geräten <strong>und</strong> Maschinen, die die Verbrauchs- <strong>und</strong> Emissionswerte optimieren <strong>und</strong><br />

eine korrekte Arbeitsweise <strong>und</strong> Wartung erleichtern (siehe Abschnitt 4.1.3.1), z. B. Optimierung des<br />

Leitungssystems, um Produktverluste zu minimieren, <strong>und</strong> Installation von Gefälleleitungen, um ein<br />

automatisches Leerlaufen zu för<strong>der</strong>n.<br />

3 Einschränkung <strong>der</strong> Geräuschemissionen beim Verursacher durch Entwicklung, Auswahl, Betrieb <strong>und</strong><br />

Wartung von Geräten, einschließlich Fahrzeugen, um das Auftreten zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu verringern<br />

(siehe Abschnitte 4.1.2, 4.1.3.1, 4.1.3.2, 4.1.3.3, 4.1.3.4 <strong>und</strong> 4.1.5) <strong>und</strong>, falls eine weitere Eindämmung<br />

des Geräuschpegels erfor<strong>der</strong>lich ist, die Einhausung <strong>der</strong> lärmerzeugenden Einrichtung (siehe Abschnitt<br />

4.1.3.5).<br />

4 Durchführung regelmäßiger Wartungsprogramme (siehe Abschnitt 4.1.5).<br />

5 Anwendung <strong>und</strong> Beibehaltung einer Methodik zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Reduzierung des Wasser- <strong>und</strong><br />

Energieverbrauchs <strong>und</strong> des Abfallanfalls (siehe Abschnitt 4.1.6); dazu gehören:<br />

5.1 Engagement des Managements sowie Organisation <strong>und</strong> Planung durch das Management (siehe<br />

Abschnitte 4.1.6.1)<br />

5.2 Analyse <strong>der</strong> Produktionsprozesse, einschließlich individueller Verfahrensschritte zur<br />

Identifizierung von Bereichen hohen Wasser- <strong>und</strong> Energieverbrauchs <strong>und</strong> hohen Abfallanfalls,<br />

um Möglichkeiten <strong>der</strong> Reduzierung zu finden (siehe Abschnitte 4.1.6.2, 4.1.6.2.1, 4.1.6.2.2 <strong>und</strong><br />

4.1.6.2.3), unter Berücksichtigung <strong>der</strong> für jede Anwendung gefor<strong>der</strong>ten Wasserqualität sowie<br />

von Hygiene <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

5.3 Bewertung von Zielen, Vorgaben <strong>und</strong> Systemgrenzen (siehe Abschnitt 4.1.6.3)<br />

5.4 Identifizierung von Möglichkeiten, den Verbrauch von Wasser <strong>und</strong> Energie <strong>und</strong> das<br />

Abfallanfalls zu reduzieren (siehe Abschnitt 4.1.6.4), <strong>und</strong> zwar unter Verwendung eines<br />

systematischen Ansatzes wie <strong>der</strong> Pinch-Technologie (siehe Abschnitt 4.1.6.4.1)<br />

5.5 Durchführung einer Bewertung <strong>und</strong> einer Machbarkeitsstudie (siehe Abschnitt 4.1.6.5)<br />

5.6 Umsetzung eines Programms zur Reduzierung des Verbrauchs von Wasser <strong>und</strong> Energie sowie<br />

des Abfallanfalls (siehe Anschnitt 4.1.6.6) <strong>und</strong><br />

5.7 Fortlaufende Überwachung des Verbrauchs von Wasser <strong>und</strong> Energie sowie des Abfallanfalls<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Kontrollmaßnahmen (siehe Abschnitt 4.1.6.7); dies sowohl durch<br />

Messungen als auch durch Sichtprüfungen geschehen<br />

6 Umsetzung eines Systems zur Überwachung <strong>und</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Verbrauchs- <strong>und</strong> Emissionswerte<br />

sowohl für die einzelnen Produktionsverfahren wie auch für die gesamte Anlage, das die Optimierung<br />

<strong>der</strong> aktuellen Leistung ermöglicht. Zu den zu überwachenden Parametern gehören zum Beispiel:<br />

Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abwasseranfall, Emissionen in die Luft <strong>und</strong> ins Wasser, Abfallanfall,<br />

Produkt- <strong>und</strong> Nebenproduktausbeute, Verbrauch gefährlicher Stoffe <strong>und</strong> die Häufigkeit <strong>und</strong><br />

Schwere unbeabsichtigter Freisetzungen <strong>und</strong> Auslaufen von Stoffen. Um die wichtigen Bereiche <strong>und</strong><br />

die Möglichkeiten <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Umweltleistung zu identifizieren, sind gute Kenntnisse <strong>der</strong> im<br />

Verfahren eingesetzten Stoffe <strong>und</strong> erzeugten Produkte erfor<strong>der</strong>lich. Zu einem guten Überwachungssystem<br />

gehören die Aufzeichnung <strong>der</strong> Betriebsbedingungen, <strong>der</strong> Probennahmen <strong>und</strong> Analyseverfahren<br />

sowie die Sicherstellung, dass die Messgeräte kalibriert sind. Weitere Informationen sind im<br />

“Referenzdokument über allgemeine Überwachungsgr<strong>und</strong>sätze” [96, EC, 2003] enthalten.<br />

596 Januar 2006 RHC/EIPPCB/FDM_BREF_FINAL

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