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Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

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Kapitel 4<br />

(vii) Wartungsprogramm<br />

– Erstellung eines strukturierten Programms für die Wartung auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> technischen<br />

Beschreibungen <strong>der</strong> Geräte, Normen etc., sowie für das Versagen von Geräten <strong>und</strong> die sich daraus<br />

ergebenden Folgen.<br />

– Unterstützung des Wartungsprogramms durch geeignete Dokumentationssysteme <strong>und</strong> diagnostische<br />

Tests.<br />

– Eindeutige Zuweisung <strong>der</strong> Zuständigkeiten für die Planung <strong>und</strong> Durchführung von Wartungsarbeiten.<br />

(viii) Vorbereitung auf Notfälle <strong>und</strong> Reaktionen im Notfall<br />

– Erstellung <strong>und</strong> Pflege von Verfahren zur Identifizierung von möglichen Unfall- <strong>und</strong><br />

Notfallsituationen sowie zur Festlegung <strong>der</strong> Reaktionen darauf <strong>und</strong> zur <strong>Vermeidung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Vermin<strong>der</strong>ung</strong> etwaiger damit einhergehen<strong>der</strong> Umweltauswirkungen.<br />

(d) Überprüfung <strong>und</strong> Korrekturmaßnahmen, d. h.:<br />

(i) Überwachung <strong>und</strong> Messungen<br />

– Erstellung <strong>und</strong> Pflege dokumentierter Verfahren zur regelmäßigen Überwachung <strong>und</strong> Messung <strong>der</strong><br />

Schlüsseleigenschaften des Betriebs <strong>und</strong> von Aktivitäten, die wesentliche Umweltauswirkungen<br />

haben können. Dazu gehören die Aufzeichnung von Informationen zur Verfolgung <strong>der</strong> erzielten<br />

Ergebnisse, relevante betriebliche Kontrollen <strong>und</strong> die Einhaltung <strong>der</strong> für die Anlage festgelegten<br />

Umweltzielsetzungen <strong>und</strong> -einzelziele (siehe auch Referenzdokument zur Emissionsüberwachung).<br />

– Festlegung <strong>und</strong> Pflege eines dokumentierten Verfahrens zur regelmäßigen Bewertung <strong>der</strong> Einhaltung<br />

relevanter umweltrechtlicher Gesetze <strong>und</strong> Bestimmungen.<br />

(ii) Korrektur- <strong>und</strong> Vorbeugemaßnahmen<br />

– Erstellung <strong>und</strong> Pflege von Verfahren zur Festlegung von Verantwortlichkeiten <strong>und</strong> Befugnissen für<br />

den Umgang mit <strong>und</strong> die Untersuchung von Nichteinhaltungen von Genehmigungsauflagen, an<strong>der</strong>en<br />

rechtlichen Vorschriften, Zielsetzungen <strong>und</strong> Einzelzielen, Ergreifung von Maßnahmen zur<br />

Min<strong>der</strong>ung etwaiger Auswirkungen <strong>und</strong> zur Initiierung <strong>und</strong> abschließenden Durchführung von<br />

Korrektur- <strong>und</strong> Vorbeugemaßnahmen, die <strong>der</strong> Größenordnung des Problems angemessen sind <strong>und</strong><br />

im richtigen Verhältnis zur aufgetretenen Umweltauswirkung stehen.<br />

(iii) Unterlagen<br />

– Festlegung <strong>und</strong> Pflege von Verfahren zur Identifizierung, Pflege <strong>und</strong> Ablage von lesbaren,<br />

identifizierbaren <strong>und</strong> nachverfolgbaren Umweltunterlagen, einschließlich Schulungsunterlagen sowie<br />

Revisions- <strong>und</strong> Prüfungsergebnissen.<br />

(iv) Revision<br />

– Erstellung <strong>und</strong> Pflege eines o<strong>der</strong> mehrerer Programme <strong>und</strong> Verfahren für regelmäßige Revisionen<br />

des Umweltmanagementsystems, die Besprechungen mit dem Personal, Inspektionen <strong>der</strong><br />

Betriebsbedingungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Geräte sowie die Prüfung von Unterlagen <strong>und</strong> Dokumentationen mit<br />

<strong>der</strong> Abfassung eines schriftlichen Berichts beinhalten. Diese Revisionen müssen neutral <strong>und</strong> objektiv<br />

von Mitarbeitern (interne Prüfung) o<strong>der</strong> externen Personen (externe Prüfung) durchgeführt werden.<br />

Die Programme <strong>und</strong> Verfahren müssen Umfang, Häufigkeit <strong>und</strong> Methoden für die Prüfungen sowie<br />

die Zuständigkeiten <strong>und</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen für die Durchführung von Prüfungen <strong>und</strong> für die<br />

Ergebnisberichterstattung festlegen, damit festgestellt werden kann, ob das<br />

Umweltmanagementsystem planmäßig funktioniert <strong>und</strong> ordnungsgemäß umgesetzt <strong>und</strong> gepflegt<br />

wird.<br />

– Abschluss <strong>der</strong> Prüfung bzw. des Prüfungszyklus in Intervallen von nicht mehr als drei Jahren, je<br />

nach Art, Umfang <strong>und</strong> Komplexität <strong>der</strong> Aktivitäten, <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> damit einhergehenden<br />

Umweltauswirkungen, <strong>der</strong> Bedeutung <strong>und</strong> Dringlichkeit <strong>der</strong> in früheren Prüfungen festgestellten<br />

Probleme <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorgeschichte im Bereich von Umweltproblemen. Komplexere Aktivitäten mit<br />

bedeuten<strong>der</strong>en Umweltauswirkungen werden häufiger einer Prüfung unterzogen.<br />

– Es müssen angemessene Mechanismen vorhanden sein, mit denen sichergestellt werden kann, dass<br />

die Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen beachtet werden.<br />

RHC/EIPPCB/FDM_BREF_FINAL Januar 2006 213

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