Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

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10.12.2012 Aufrufe

über allgemeine und spezifische Banken- und Treuhandgeschäfte intensive. Der BND siedelte meine Motivation im Bereich Rache an! Natürlich war es mir bewusst, dass die Agenten des BND - berufsbedingt - nicht alle meiner vielen Fragen beantworten konnten. Die vielen monatelangen, manchmal komplizierten, oft heiteren Verhandlungen wurden stets hochprofessionell von Seiten des BND abgehalten. Die Art und Weise wie mach sich jeweils getroffen hatte, würde auch bei Drehbuchautoren für Agententhriller ihre Ovation finden. Der intensive Informationsaustausch, bzw. -abgleich zwischen dem BND und mir brachte einiges an Überraschungen zum Vorschein. Im positivem Sinne natürlich. Ich konnte zum Beispiel dem BND, auch anhand der realen Kundendossiers, mehrere Tricks der Liechtensteiner aufzeigen, die sie noch nicht kannten. Am wichtigsten für den BND war aber die unerschöpfliche Sammlung von den geheimen Treuhand- und Bankakten sowie die Firmeninternen Unterlagen. Dokumente, die den neusten Stand der Strukturen für Geschäfte mit der Organisierten Kriminalität aufzeigten. Oder dann jene Belege aus einer grossen Anzahl von Mandate, die konkrete Finanz- und andere Verbrechen stichhaltig dokumentieren konnten. Niemand vom BND musste sich gross anstrengen, um mit blossem Auge erkennen zu können, was praktisch alle Mandate gemeinsam hatten: Die Steuerhinterziehung. Egal ob das Vermögen nun legal oder illegal erworben wurden. Steuern wollte keiner der Kunden zahlen. Auch musste niemand einen Akademischen Titel in Mathematik haben, um grob die Summe der entgangenen Steuereinnahmen auszurechnen. Dabei spielte es wahrlich keine Rolle, wenn man sich bei dieser Summe um plus/minus ein paar hundert Millionen Euros verrechnen würde. Das Endresultat war immer eine gigantische Summe. Ein Nebeneffekt einer solchen oberflächlichen Hochrechnung führte dann zwangsläufig zu meiner Frage, ob im Prinzip die Steuerbehörden Interesse an diesen Daten hätten. Dies mag als eine dumme Frage erscheinen. Aber ich wusste ja auch, dass die Daten, na sagen wir mal, "unfreiwillig" die Treuhand verlassen hatten. Die Grundsatzfrage war, ob der Rechtsstaat Deutschland solche Daten in Steuerfragen verwenden 606

könnte, verwenden dürfte. Diese Frage wollte und konnte der BND nicht beantworten. Steuerangelegenheiten Deutscher Bürger liegen nicht im Aufgabenbereich des BND. In Bezug auf die Verwendbarkeit der Daten durch die Steuerbehörden konnte der BND also nichts dazu sagen. Dass der BND die Daten für ihren Kampf auswerten konnte und eine allfällige andere Behörde nicht, leuchtete mir nicht ganz ein. Ich vertrat den Standpunkt, dass jede andere Deutsche Behörde in die Daten rechtlich auch auswerten dürften. Ein Jurist war ich selber ja nicht, aber um meine Meinung zu untermauern, brachte ich folgendes Beispiel vor: Mann A erschiesst Mann B mit einer Pistole. Mann A versteckt die Mordwaffe im Haus vom Frau C. Später wird die Tatwaffe von einem Mann D aus dem Haus von Frau C gestohlen. Mann D erfährt, dass die Waffe von Mann A beim Mord an Mann B verwendet wurde. Deswegen bringt Mann D die Waffe zur Polizei und teilt auch mit, dass er diese gestohlen hatte. Kann jetzt die Polizei die Tatwaffe nicht als Beweisstück im Gerichtsprozess gegen Mann A verwenden, nur weil sie von Mann D gestohlen wurde? Sicher nicht. OK, eine Mordwaffe ist keine Steuersache, und das ganze Thema Steuern ist in Deutschland eine äusserst komplizierte Materie. In Bezug auf den Begriff "Hehlerware" hatte ich auch eine gute Randbemerkung abgegeben. Jene von Deutschland benutzten Datensätze können gar keine Hehlerware sein. Alle Datenträger (CDs, DVDs oder externe Harddisk), auf die ich die Daten zuerst kopiert und dann Deutschland mehrfach übergeben hatte, hatte ich selber in einem Laden gekauft. Das Gleiche gilt für alle anderen Länder die von mir persönlich elektronische Datenträger mit den gespeicherten Daten erhalten hatten. Es wäre nur dann Hehlerware gewesen, wenn ich das ursprüngliche Original DLT-BackUp-Tape der LGT irgendjemanden übergeben hätte. Da dies nicht der Fall war (man erinnere sich, ich hatte das DLT-Tape auf Wunsch der LGT in Amsterdam vernichtet), können die "Daten" nicht als Hehlerware gelten. Meiner Meinung nach sind die Daten nicht einmal das geistige Eigentum der LGT! Wie ich mich gut erinnere (siehe auch Kapitel 5), hat mir der Kundenberater Peter Meier, ein alter Fuchs im Treuhandbusiness in Vaduz, einmal gesagt, dass die Dokumente (wenn auch nicht alle in einem Kundendossiers) rechtlich dem Kunden gehören. Die LGT Treuhand die Unterlagen nur für die Kunden aufbewahrt. 607

könnte, verwen<strong>de</strong>n dürfte. <strong>Die</strong>se Frage wollte und konnte <strong>de</strong>r BND nicht<br />

beantworten. Steuerangelegenheiten Deutscher Bürger liegen nicht im<br />

Aufgabenbereich <strong>de</strong>s BND.<br />

In Bezug auf die Verwendbarkeit <strong>de</strong>r <strong>Daten</strong> durch die Steuerbehör<strong>de</strong>n<br />

konnte <strong>de</strong>r BND also nichts dazu sagen. Dass <strong>de</strong>r BND die <strong>Daten</strong> für<br />

ihren Kampf auswerten konnte und eine allfällige an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong> nicht,<br />

leuchtete mir nicht ganz ein. Ich vertrat <strong>de</strong>n Standpunkt, dass je<strong>de</strong><br />

an<strong>de</strong>re Deutsche Behör<strong>de</strong> in die <strong>Daten</strong> rechtlich auch auswerten dürften.<br />

Ein Jurist war ich selber ja nicht, aber um meine Meinung zu<br />

untermauern, brachte ich folgen<strong>de</strong>s Beispiel vor: Mann A erschiesst<br />

Mann B mit einer Pistole. Mann A versteckt die Mordwaffe im Haus<br />

vom Frau C. Später wird die Tatwaffe von einem Mann D aus <strong>de</strong>m Haus<br />

von Frau C gestohlen. Mann D erfährt, dass die Waffe von Mann A beim<br />

Mord an Mann B verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Deswegen bringt Mann D die Waffe<br />

zur Polizei und teilt auch mit, dass er diese gestohlen hatte. Kann jetzt<br />

die Polizei die Tatwaffe nicht als Beweisstück im Gerichtsprozess gegen<br />

Mann A verwen<strong>de</strong>n, nur weil sie von Mann D gestohlen wur<strong>de</strong>? Sicher<br />

nicht. OK, eine Mordwaffe ist keine Steuersache, und das ganze Thema<br />

Steuern ist in Deutschland eine äusserst komplizierte Materie.<br />

In Bezug auf <strong>de</strong>n Begriff "Hehlerware" hatte ich auch eine gute<br />

Randbemerkung abgegeben. Jene von Deutschland benutzten<br />

<strong>Daten</strong>sätze können gar keine Hehlerware sein. Alle <strong>Daten</strong>träger (CDs,<br />

DVDs o<strong>de</strong>r externe Harddisk), auf die ich die <strong>Daten</strong> zuerst kopiert und<br />

dann Deutschland mehrfach übergeben hatte, hatte ich selber in einem<br />

La<strong>de</strong>n gekauft. Das Gleiche gilt für alle an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>r die von mir<br />

persönlich elektronische <strong>Daten</strong>träger mit <strong>de</strong>n gespeicherten <strong>Daten</strong><br />

erhalten hatten.<br />

Es wäre nur dann Hehlerware gewesen, wenn ich das ursprüngliche<br />

Original DLT-BackUp-Tape <strong>de</strong>r LGT irgendjeman<strong>de</strong>n übergeben hätte.<br />

Da dies nicht <strong>de</strong>r Fall war (man erinnere sich, ich hatte das DLT-Tape<br />

auf Wunsch <strong>de</strong>r LGT in Amsterdam vernichtet), können die "<strong>Daten</strong>"<br />

nicht als Hehlerware gelten. Meiner Meinung nach sind die <strong>Daten</strong> nicht<br />

einmal das geistige Eigentum <strong>de</strong>r LGT! Wie ich mich gut erinnere (siehe<br />

auch Kapitel 5), hat mir <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nberater Peter Meier, ein alter Fuchs<br />

im Treuhandbusiness in Vaduz, einmal gesagt, dass die Dokumente<br />

(wenn auch nicht alle in einem Kun<strong>de</strong>ndossiers) rechtlich <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />

gehören. <strong>Die</strong> LGT Treuhand die Unterlagen nur für die Kun<strong>de</strong>n<br />

aufbewahrt.<br />

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