Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
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Nach kurzen Abklärungen hatte ich mehrere Varianten auf dem Tisch. Ich hätte ganz frech die Umschläge direkt in die Hausbriefkästen der Staatsanwaltschaft oder Regierung einwerfen können. Zur nächtlichen Stunde zum Beispiel, wenn weniger oder kein Verkehr war. Besser wäre es den normalen Weg zu nehmen. So wie die Behörden ihre übliche Post auch bekommen. Ich wollte aber vermeiden, dass die Umschläge auf dem Postweg verloren gehen könnten. Nicht das ich Angst hätte, der Inhalt könnte in andere Hände gelangen. Früher oder später würde die Wahrheit sowieso raus kommen, da war ich mir jetzt ganz sicher. Es ging mir ja bei dieser Übung nicht darum, diese Stiftungen und Anstalten der Allgemeinheit vor die Füsse zu legen. Sonst hätte ich es ja gleich einer Strafverfolgungsbehörde (z.B. in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz) oder dem Spiegel zuschicken können. Hier ging es darum, dass die STA und die Regierung in Vaduz die Liste bekommen. Ein Versand per Privatfirma oder per Einschreiben durch die Post hätte bei den Empfängern den Eindruck von „Dringend‚, „Wichtig‚ oder „Ernst‚ hinterlassen. Dies wollte ich meiden. Zudem müsste ich dazu auch die Briefe beim Kurier oder einer Poststelle persönlich (am Schalter) aufgeben und einen Absender vermerken. Das Letztere wäre (in der Schweiz) insofern kein Problem, da man einfach einen falschen Namen und Adresse als Absender angibt. Am Ende war, wie so oft, der einfachste Weg der Beste. Ich entschied mich, die Briefe mit genügend Marken zu frankieren und in einen Briefkasten der Post in zwei Liechtensteiner Gemeinden einzuwerfen. Somit würde später die kleinstmögliche Aufmerksamkeit auf den anonymen Absender gelenkt (im Vergleich wenn die Post z.B. aus Deutschland gekommen wäre). Natürlich hatte ich keine Fingerabdrücke auf den Briefen und Umschläge hinterlassen. Ich suchte mir einen besonderen Tag für den Einwurf aus: Samstag, den 09.07.2005. Der zweite Jahrestag der heiligen Audienz bei Hans-Adam soll es sein. Ich fuhr mit dem Zug nach Sargans und mit dem Bus nach Triesen. Um kurz nach 9:00 war ich schon am ersten Ziel. Bei der Post Triesen kaufte ich mir die Briefmarken und es verschwanden je ein Brief an die Staatsanwaltschaft und die Regierung im Briefkasten dieser Post. Ich fuhr weiter zur Post in Schaan und warf die restlichen zwei Kuverts ein. Der 9.7. hatte nur noch für mich eine grosse Bedeutung. Weder „Otimar Hassler‚ noch „Rudolf Walner‚ (oder deren Vorzimmerdamen, wo die Briefe geöffnet werden) würden auch nur eine Sekunde daran 562
vergeuden, darüber nachzudenken, warum sie dieselbe Post zweimal erhalten haben. Da die Regierung selber keine Untersuchungsbehörde ist, müsste im Normalfall der Regierungschef Hasler eine solche Liste der Justizministerin übergeben und diese es an die Staatsanwaltschaft oder der Polizei mit dem Auftrag weiterleiten, die Hinweise zu untersuchen. Da ich die Funktionsweise der Vaduzer Regierung bei solchen Angelegenheiten nur allzu gut kenne, war ich mir ganz sicher, dass ihre Liste spurlos „verschwinden‚ würde. Damit war schon mal die auf den ersten Blick erkennbare Gefahr (für mich) geschrumpft. Die Gefahr, dass sich die zwei Empfänger (direkt oder durch ihrer Sekretariate) über den Erhalt (per Zufall) ausgetauscht hätten und dadurch eventuell eine deutliche Systematik des Absenders hätten erkennen können. Bleibt noch die Staatsanwaltschaft übrig. Meine Einschätzung war, dass sie ihre Liste durch den Reisswolf ziehen würden und damit hätte es sich auch schon. Die STA werden bei solchen Vorwürfen, die Stiftungen und Anstalten betreffen, prinzipiell nur dann aktiv, wenn es von der Regierung geprüft, bewilligt und angeordnet wurde. Und die Untersuchung im Ausland angestossen wurde. Ein anderes Risiko blieb bestehen. Ein Studium der aufgelisteten Briefkastenfirmen hätte einen roten Pfeil in Richtung LGT Treuhand aufgezeigt. Im schlimmsten Fall wäre man auf mich als möglichen Verfasser gekommen. Da ich aber bewusst keine Originaldaten freigegeben hatte, würden die Angaben in meiner Liste unter die Kategorie „auswendig gelerntes Wissen‚ fallen. Einer solchen Konfrontation hätte ich ohne Sorgen entgegen gesehen. Was sollten sie mir auch antun, den Kopf abschlagen? Nicht umsonst hatte ich in den vergangenen 2 Jahren (2003-2005) einiges vom Feind gelernt. Als Verfasser der Listen und des Begleitbriefs hatte ich gegen kein Gesetzt verstossen. Ich hatte weder gesagt, dass ich die dazugehörenden Daten liefern könnte oder gar besitzen würde, noch hatte ich gedroht, mit der Liste an ausländische Behörden zu gelangen. Auch hatte keine Forderung gestellt. Was sollen sie da machen? Mich in Präventivhaft nehmen oder mich zwangsweise in die Irrenanstalt einweisen? Wohl kaum, oder? Natürlich würde ich es ihnen gegenüber nie zugeben, dass ich der Urheber war. Es gab einen weiteren Aspekt, den ich in meinen Gedankengang mit einbezogen hatte. Angenommen, sie würden auf mich als Urheber 563
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vergeu<strong>de</strong>n, darüber nachzu<strong>de</strong>nken, warum sie dieselbe Post zweimal<br />
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Da ich die Funktionsweise <strong>de</strong>r Vaduzer Regierung bei solchen<br />
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