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Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

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Als ich von all <strong>de</strong>m erfahren hatte, wenn wun<strong>de</strong>rt’s noch, war die Frist<br />

zur Einsprache schon verfallen. Müller hatte mich nicht informiert. Sein<br />

Standpunkt dazu war, dass Hans-Adam keine Revision <strong>de</strong>s OG-<br />

Beschlusses vom 18.5. wollte. Was soll das heissen „Hans-Adam wolle<br />

keine Revision‚, fragte ich, schon etwas gereizt. Es war ja mein<br />

Gna<strong>de</strong>ngesuch nicht seines; unabhängig davon, dass ich es gar nie<br />

wollte.<br />

Müller klärte mich auf, dass diese zwei Beschlüsse nur Teil <strong>de</strong>r normalen<br />

Prozedur wären. Gemäss Gesetz müsste sich das Staatsoberhaupt nicht<br />

an die Beschlüsse halten; diese wären weniger als Gerichtsbeschlüsse<br />

son<strong>de</strong>rn mehr als eine Art Empfehlung an das Staatsoberhaupt<br />

anzusehen. Schliesslich wäre es ja gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sinn und Zweck eines<br />

Gna<strong>de</strong>ngesuchs, ihn um Gna<strong>de</strong> zu bitten und nicht das Gericht, wo dies<br />

gar nicht möglich ist. Das Staatsoberhaupt könne immer frei entschei<strong>de</strong>n<br />

und wäre nicht an irgendwelche Ansichten An<strong>de</strong>rer gebun<strong>de</strong>n. Ich klärte<br />

dies mit <strong>de</strong>m Bankdirektor ab und dieser bestätigte mir <strong>de</strong>n Sachverhalt<br />

und die juristischen Feinheiten.<br />

Trotz<strong>de</strong>m stand ich für eine ganze Weile unter Schock. Warum hören sie<br />

nicht auf mich zu erniedrigen. Was für ein Schlag ins Gesicht! Was soll<br />

das ganze Theater? 1. die Begnadigung vom Gericht brutal<br />

abgeschmettert und 2. eine bedingte Strafregisterauskunft, die ich nie<br />

gewünscht hatte, geschweige <strong>de</strong>nn beantragt hatte. Zu<strong>de</strong>m hatte Hans-<br />

Adam in seinem „Antwortschreiben‚ vom 13.4. doch ausdrücklich<br />

Schwarz auf Weiss mitgeteilt, dass er die Voraussetzung einer<br />

Begnadigung als gegeben ansehen wür<strong>de</strong> (was auch noch in bei<strong>de</strong>n<br />

Gerichtsbeschlüssen wörtlich zitiert wur<strong>de</strong>). Und eines ist in<br />

Liechtenstein glasklar, kein Richter wür<strong>de</strong> einen solchen Wink von ihm<br />

übersehen. Das be<strong>de</strong>utet, dass alles schon vorher abgesprochen wor<strong>de</strong>n<br />

war. Unter Ausschluss meiner Person natürlich. Ich war schon wie<strong>de</strong>r in<br />

die Irre geführt wor<strong>de</strong>n. Aber warum? Um mich auf die Palme zu<br />

bringen? Warum hatte Hans-Adam zuerst geschrieben, dass er eine<br />

Begnadigung OK fin<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>. Dann wur<strong>de</strong> mir dieses Schreiben unter<br />

die Nase gerieben. Und später hatte das Gericht doch ein Nein<br />

empfohlen. Ergab alles keinen Sinn. Langsam aber sicher drehte ich<br />

durch.<br />

RA Müller versuchte mir zu erklären, dass man hier keine Logik<br />

anwen<strong>de</strong>n könnte. Hans-Adam, bzw. nun Alois wür<strong>de</strong>n auf die<br />

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