Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

blog.boersennews.de
von blog.boersennews.de Mehr von diesem Publisher
10.12.2012 Aufrufe

Ohne mein Wissen wurde auch der Professor um ein ähnliches Schriftstück angegangen. Doppelt hält besser, war wohl die Devise. Sein Schreiben war am 24.11. per Fax beim RA eingetroffen. Auch dieses Schreiben wurde der Berufungsschrift beigelegt. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Bezugnehmend auf unsere fernmündliche Absprache vom 20.11. d. J. übermittle ich Ihnen wunschgemäss jene Stellungsnahme, die ich aus kriminalpsychologischer Sicht zu den Unterlagen, welche Heinrich KIEBER im Zuge der Aufarbeitung der obzitierten Causa vorgelegt hat, abgeben kann: Nach der umfangreichen Beschäftigung meinerseits mit der Causa KIEBER, welche am Samstag, den 11.1.2003 begonnen und zunächst mit der freiwilligen Rückkehr von KIEBER am 1 .7. 2003 nach Liechtenstein geendet hatte. Wobei ich während dieser Zeit sowohl als gerichtlich beeideter zertifizierter Sachverständiger, nach Absprache mit dem zuständigen Staatsanwalt Dr. WALLNER, in dieser Funktion und als Berater für die LGT tätig war. Ich führte zahlreiche Gespräche mit dem Landesfürsten, Regierungsvertretern, sowie Vertretern von Justiz und der Exekutive. In all diesen Gesprächen wies ich daraufhin, dass ein Teil der Verhandlungsabmachung mit KIEBER darin bestand, dass er aus seiner Sicht umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen sollte, welche als Präventivmassnahme zur Verhinderung zukünftiger Fälle, wie den zur Diskussion stehenden, verwendet werden können. Die Handlungen, die KIEBER im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der LGT und in weiterer Folge einer strafrechtlichen Beurteilung zugeführt wurden, begangen hat, stellen aus kriminalpsychologischer Sieht erstklassisches Beispiel eines Workplace Violence dar, Darunter sind Entscheidungen einer Person zu verstehen, welche aufgrund und eines Nahe- bzw. Vertrauensverhältnisses Unterlagen aus einer Institution mitnimmt, welche Firmeninhaber, Besitzer, Mitarbeiter oder Vorgesetzte in extremste Belastungssituationen führen können. Seit etwa 2 ½ Jahren versuche ich als wissenschaftlich ausgerichteter aber auch praktisch orientiertet Kriminalpsychologe an Informationen und Daten zu gelangen, 492

die zur leichteren Bearbeitung, besseren Evaluierung, bzw. und das ist die Hauptzielstellung, zu einer möglichen Prävention führen. Es hat sieh nämlich gezeigt, dass in den letzten 18 Monaten ein massives Ansteigen von Workplace Violence Fällen beobachtet werden konnte, wobei eine international angelegte Untersuchung des renommierten Institutes Price Waterhouse & Cooper, welche auch im März d. J. veröffentlicht wurde zeigte, dass jedes zweite grössere Unternehmen im deutschsprachigen Gebiet Opfer eines Workplace Violence Falles geworden ist. An erster Stelle stellen Finanzdienstleistungsbetriebe (Banken & Versicherungen) mit etwa 54 % die grösste Opferkategorie dar. Die Informationen, die KIEBER aus Sich der Vorgehensweise, des Planungsgrades, einer möglichen Verhandlungsstrategie, der möglichen Motivlage, als auch aus Sicht des Beteiligten (Täters) angegebenen präventiven Gedanken stellen einen unschätzbaren Wert für die weitere Bearbeitung und mit Sicherheit auch der möglichen Prävention von Workplace Violence Fällen dar. Ich kann sowohl in meiner Funktion als Leiter des Kriminalpsychologischen. Dienstes als auch in meiner Funktion als gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger im Fachgebiet Kriminalpsychologie und auch in meiner umfangreichen Zusammenarbeit mit anderen Bundesdienststellen, wie etwa der Kanadischen Bundespolizei RCIMP, als auch dem amerikanischen FBI zu den von KIEBER vorgelegten Angaben und Informationen nur folgende Stellungnahme abgeben: Nach entsprechender Auswertung und vergleichenden Analysen mit anderen bereits bearbeiteten und auch mit Hilfe der Unterlagen von KIEBER effizienter durchgeführter Analyse in anderen Workplace Violence Fällen (insbesondere auch in Liechtenstein) stellen die Informationen äusserst wertvolle und tiefgreifende deeskalierende Fakten dar, welche zukünftig die Analyse, Bearbeitung und wissenschaftliche Aufarbeitung von Workplace Violence Fällen erleichtern, in eventuell sogar verhindern. Selbst-verständlich stehe ich als Auskunftsperson bei einem eventuellen Berufungsverfahren zu dieser Themenstellung gerne zur Verfügung. wiewohl ich die Möglichkeit dieser Informationsbeschaffung bereits im Vorfeld, also noch während der Bearbeitung des Falles KIEBER, wie bereits oben erwähnt, mit 493

Ohne mein Wissen wur<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>r Professor um ein ähnliches<br />

Schriftstück angegangen. Doppelt hält besser, war wohl die Devise. Sein<br />

Schreiben war am 24.11. per Fax beim RA eingetroffen.<br />

Auch dieses Schreiben wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Berufungsschrift beigelegt.<br />

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!<br />

Bezugnehmend auf unsere fernmündliche Absprache vom 20.11.<br />

d. J. übermittle ich Ihnen wunschgemäss jene Stellungsnahme,<br />

die ich aus kriminalpsychologischer Sicht zu <strong>de</strong>n Unterlagen,<br />

welche Heinrich KIEBER im Zuge <strong>de</strong>r Aufarbeitung <strong>de</strong>r<br />

obzitierten Causa vorgelegt hat, abgeben kann: Nach <strong>de</strong>r<br />

umfangreichen Beschäftigung meinerseits mit <strong>de</strong>r Causa KIEBER,<br />

welche am Samstag, <strong>de</strong>n 11.1.2003 begonnen und zunächst mit<br />

<strong>de</strong>r freiwilligen Rückkehr von KIEBER am 1 .7. 2003 nach<br />

Liechtenstein geen<strong>de</strong>t hatte. Wobei ich während dieser Zeit<br />

sowohl als gerichtlich beei<strong>de</strong>ter zertifizierter Sachverständiger,<br />

nach Absprache mit <strong>de</strong>m zuständigen Staatsanwalt Dr.<br />

WALLNER, in dieser Funktion und als Berater für die LGT tätig<br />

war. Ich führte zahlreiche Gespräche mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sfürsten,<br />

Regierungsvertretern, sowie Vertretern von Justiz und <strong>de</strong>r<br />

Exekutive. In all diesen Gesprächen wies ich daraufhin, dass ein<br />

Teil <strong>de</strong>r Verhandlungsabmachung mit KIEBER darin bestand,<br />

dass er aus seiner Sicht umfangreiche Informationen zur<br />

Verfügung stellen sollte, welche als Präventivmassnahme zur<br />

Verhin<strong>de</strong>rung zukünftiger Fälle, wie <strong>de</strong>n zur Diskussion<br />

stehen<strong>de</strong>n, verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können. <strong>Die</strong> Handlungen, die<br />

KIEBER im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei <strong>de</strong>r LGT und<br />

in weiterer Folge einer strafrechtlichen Beurteilung zugeführt<br />

wur<strong>de</strong>n, begangen hat, stellen aus kriminalpsychologischer Sieht<br />

erstklassisches Beispiel eines Workplace Violence dar, Darunter<br />

sind Entscheidungen einer Person zu verstehen, welche aufgrund<br />

und eines Nahe- bzw. Vertrauensverhältnisses Unterlagen aus<br />

einer Institution mitnimmt, welche Firmeninhaber, Besitzer,<br />

Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Vorgesetzte in extremste Belastungssituationen<br />

führen können.<br />

Seit etwa 2 ½ Jahren versuche ich als wissenschaftlich<br />

ausgerichteter aber auch praktisch orientiertet<br />

Kriminalpsychologe an Informationen und <strong>Daten</strong> zu gelangen,<br />

492

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!