Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
Ohne mein Wissen wurde auch der Professor um ein ähnliches Schriftstück angegangen. Doppelt hält besser, war wohl die Devise. Sein Schreiben war am 24.11. per Fax beim RA eingetroffen. Auch dieses Schreiben wurde der Berufungsschrift beigelegt. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Bezugnehmend auf unsere fernmündliche Absprache vom 20.11. d. J. übermittle ich Ihnen wunschgemäss jene Stellungsnahme, die ich aus kriminalpsychologischer Sicht zu den Unterlagen, welche Heinrich KIEBER im Zuge der Aufarbeitung der obzitierten Causa vorgelegt hat, abgeben kann: Nach der umfangreichen Beschäftigung meinerseits mit der Causa KIEBER, welche am Samstag, den 11.1.2003 begonnen und zunächst mit der freiwilligen Rückkehr von KIEBER am 1 .7. 2003 nach Liechtenstein geendet hatte. Wobei ich während dieser Zeit sowohl als gerichtlich beeideter zertifizierter Sachverständiger, nach Absprache mit dem zuständigen Staatsanwalt Dr. WALLNER, in dieser Funktion und als Berater für die LGT tätig war. Ich führte zahlreiche Gespräche mit dem Landesfürsten, Regierungsvertretern, sowie Vertretern von Justiz und der Exekutive. In all diesen Gesprächen wies ich daraufhin, dass ein Teil der Verhandlungsabmachung mit KIEBER darin bestand, dass er aus seiner Sicht umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen sollte, welche als Präventivmassnahme zur Verhinderung zukünftiger Fälle, wie den zur Diskussion stehenden, verwendet werden können. Die Handlungen, die KIEBER im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der LGT und in weiterer Folge einer strafrechtlichen Beurteilung zugeführt wurden, begangen hat, stellen aus kriminalpsychologischer Sieht erstklassisches Beispiel eines Workplace Violence dar, Darunter sind Entscheidungen einer Person zu verstehen, welche aufgrund und eines Nahe- bzw. Vertrauensverhältnisses Unterlagen aus einer Institution mitnimmt, welche Firmeninhaber, Besitzer, Mitarbeiter oder Vorgesetzte in extremste Belastungssituationen führen können. Seit etwa 2 ½ Jahren versuche ich als wissenschaftlich ausgerichteter aber auch praktisch orientiertet Kriminalpsychologe an Informationen und Daten zu gelangen, 492
die zur leichteren Bearbeitung, besseren Evaluierung, bzw. und das ist die Hauptzielstellung, zu einer möglichen Prävention führen. Es hat sieh nämlich gezeigt, dass in den letzten 18 Monaten ein massives Ansteigen von Workplace Violence Fällen beobachtet werden konnte, wobei eine international angelegte Untersuchung des renommierten Institutes Price Waterhouse & Cooper, welche auch im März d. J. veröffentlicht wurde zeigte, dass jedes zweite grössere Unternehmen im deutschsprachigen Gebiet Opfer eines Workplace Violence Falles geworden ist. An erster Stelle stellen Finanzdienstleistungsbetriebe (Banken & Versicherungen) mit etwa 54 % die grösste Opferkategorie dar. Die Informationen, die KIEBER aus Sich der Vorgehensweise, des Planungsgrades, einer möglichen Verhandlungsstrategie, der möglichen Motivlage, als auch aus Sicht des Beteiligten (Täters) angegebenen präventiven Gedanken stellen einen unschätzbaren Wert für die weitere Bearbeitung und mit Sicherheit auch der möglichen Prävention von Workplace Violence Fällen dar. Ich kann sowohl in meiner Funktion als Leiter des Kriminalpsychologischen. Dienstes als auch in meiner Funktion als gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger im Fachgebiet Kriminalpsychologie und auch in meiner umfangreichen Zusammenarbeit mit anderen Bundesdienststellen, wie etwa der Kanadischen Bundespolizei RCIMP, als auch dem amerikanischen FBI zu den von KIEBER vorgelegten Angaben und Informationen nur folgende Stellungnahme abgeben: Nach entsprechender Auswertung und vergleichenden Analysen mit anderen bereits bearbeiteten und auch mit Hilfe der Unterlagen von KIEBER effizienter durchgeführter Analyse in anderen Workplace Violence Fällen (insbesondere auch in Liechtenstein) stellen die Informationen äusserst wertvolle und tiefgreifende deeskalierende Fakten dar, welche zukünftig die Analyse, Bearbeitung und wissenschaftliche Aufarbeitung von Workplace Violence Fällen erleichtern, in eventuell sogar verhindern. Selbst-verständlich stehe ich als Auskunftsperson bei einem eventuellen Berufungsverfahren zu dieser Themenstellung gerne zur Verfügung. wiewohl ich die Möglichkeit dieser Informationsbeschaffung bereits im Vorfeld, also noch während der Bearbeitung des Falles KIEBER, wie bereits oben erwähnt, mit 493
- Seite 442 und 443: wurde, würde so etwas nie tun. Daz
- Seite 444 und 445: neuen Verfassung konnte er jeden vo
- Seite 446 und 447: ekennen würde, dann könne man dem
- Seite 448 und 449: Hauptsächlich drehte sich die ganz
- Seite 450 und 451: Helmut Roegele & Co. eingeladen hat
- Seite 452 und 453: KAPITEL 22 Es muss sich was ändern
- Seite 454 und 455: „Problem-Lösungs-Gedanken‚ sic
- Seite 456 und 457: aussagekräftige Informationen zu k
- Seite 458 und 459: die er „zu verraten‚ droht, ode
- Seite 460 und 461: einem normal ausscheidenden MA verk
- Seite 462 und 463: Unterschied von ihm zu T-A, dass er
- Seite 464 und 465: angelangt. 3. Seine empfundene Isol
- Seite 466 und 467: Kommunikation haben. Er verwandelt
- Seite 468 und 469: Kritiker meiner Vorschläge werden
- Seite 470 und 471: auftritt, nein, eine Teilung im Sin
- Seite 472 und 473: entweder sensible Daten (Originale
- Seite 474 und 475: eiderseitigen Kommunikation (mittel
- Seite 476 und 477: Oder er selber nur Gehilfe ist!). G
- Seite 478 und 479: Hans-Adam schickte mir am 21.10.03
- Seite 480 und 481: vorführen. Ein Unheil wäre dies,
- Seite 482 und 483: draussen vor der Saaltüre, der and
- Seite 484 und 485: mindestens zu zwei Dritteln abgeses
- Seite 486 und 487: Müller und dem Bankdirektor für Z
- Seite 488 und 489: andere Hälfte machte mir zusehends
- Seite 490 und 491: OK, auch gut. Alles klar, jetzt beg
- Seite 494 und 495: nahezu allen direkt und. indirekt B
- Seite 496 und 497: Um es in der These meiner Denkschri
- Seite 498 und 499: ~ Lampert hatte versucht die enorme
- Seite 500 und 501: Schlimmer war es für mich, meine F
- Seite 502 und 503: erhobenen Anklage 1. vom Verbrechen
- Seite 504 und 505: vom 16.7.1997. Ich nahm auch die Ge
- Seite 506 und 507: nach Liechtenstein gefragt, ob ich
- Seite 508 und 509: die Leviten. Was ich zu jammern hä
- Seite 510 und 511: mitnehmen können. Nur wenn ich vor
- Seite 512 und 513: das Kuvert, setzte den Computer in
- Seite 514 und 515: dieser wurde von ihnen bezahlt und
- Seite 516 und 517: ekommen hatte. Wir würden uns sehr
- Seite 518 und 519: wäre praktisch null. Zugegeben, er
- Seite 520 und 521: Der unbekannte Zettelschreiber hatt
- Seite 522 und 523: Wind flattern sehen, die immer nur
- Seite 524 und 525: KAPITEL 26 Gnade im Sonderangebot D
- Seite 526 und 527: Es hatte auf Schloss Vaduz wegen de
- Seite 528 und 529: Brief an Hans-Adam formulieren. War
- Seite 530 und 531: als ich in einem der pompösen Sitz
- Seite 532 und 533: Gangster Helmut anrufen soll. Besse
- Seite 534 und 535: Rechtsmittel zulässig. Das letzte
- Seite 536 und 537: Empfehlungen des Gerichts pfeifen u
- Seite 538 und 539: 2003 die Justiz nicht der Inkompete
- Seite 540 und 541: Als ich zum vereinbarten Treffpunkt
Ohne mein Wissen wur<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>r Professor um ein ähnliches<br />
Schriftstück angegangen. Doppelt hält besser, war wohl die Devise. Sein<br />
Schreiben war am 24.11. per Fax beim RA eingetroffen.<br />
Auch dieses Schreiben wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Berufungsschrift beigelegt.<br />
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!<br />
Bezugnehmend auf unsere fernmündliche Absprache vom 20.11.<br />
d. J. übermittle ich Ihnen wunschgemäss jene Stellungsnahme,<br />
die ich aus kriminalpsychologischer Sicht zu <strong>de</strong>n Unterlagen,<br />
welche Heinrich KIEBER im Zuge <strong>de</strong>r Aufarbeitung <strong>de</strong>r<br />
obzitierten Causa vorgelegt hat, abgeben kann: Nach <strong>de</strong>r<br />
umfangreichen Beschäftigung meinerseits mit <strong>de</strong>r Causa KIEBER,<br />
welche am Samstag, <strong>de</strong>n 11.1.2003 begonnen und zunächst mit<br />
<strong>de</strong>r freiwilligen Rückkehr von KIEBER am 1 .7. 2003 nach<br />
Liechtenstein geen<strong>de</strong>t hatte. Wobei ich während dieser Zeit<br />
sowohl als gerichtlich beei<strong>de</strong>ter zertifizierter Sachverständiger,<br />
nach Absprache mit <strong>de</strong>m zuständigen Staatsanwalt Dr.<br />
WALLNER, in dieser Funktion und als Berater für die LGT tätig<br />
war. Ich führte zahlreiche Gespräche mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sfürsten,<br />
Regierungsvertretern, sowie Vertretern von Justiz und <strong>de</strong>r<br />
Exekutive. In all diesen Gesprächen wies ich daraufhin, dass ein<br />
Teil <strong>de</strong>r Verhandlungsabmachung mit KIEBER darin bestand,<br />
dass er aus seiner Sicht umfangreiche Informationen zur<br />
Verfügung stellen sollte, welche als Präventivmassnahme zur<br />
Verhin<strong>de</strong>rung zukünftiger Fälle, wie <strong>de</strong>n zur Diskussion<br />
stehen<strong>de</strong>n, verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können. <strong>Die</strong> Handlungen, die<br />
KIEBER im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei <strong>de</strong>r LGT und<br />
in weiterer Folge einer strafrechtlichen Beurteilung zugeführt<br />
wur<strong>de</strong>n, begangen hat, stellen aus kriminalpsychologischer Sieht<br />
erstklassisches Beispiel eines Workplace Violence dar, Darunter<br />
sind Entscheidungen einer Person zu verstehen, welche aufgrund<br />
und eines Nahe- bzw. Vertrauensverhältnisses Unterlagen aus<br />
einer Institution mitnimmt, welche Firmeninhaber, Besitzer,<br />
Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Vorgesetzte in extremste Belastungssituationen<br />
führen können.<br />
Seit etwa 2 ½ Jahren versuche ich als wissenschaftlich<br />
ausgerichteter aber auch praktisch orientiertet<br />
Kriminalpsychologe an Informationen und <strong>Daten</strong> zu gelangen,<br />
492