Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
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Oder er selber nur Gehilfe ist!). Gefährlicher wird es, wenn sich der Täter durch falsche, überhetzte Aktionen der Gegenseite bedrängt fühlt und sich neue, vorher fremde „Helfer‚ sucht, die er zu neuen „Partner“ macht oder machen muss(!). Dann hat auch die Gegenseite eine komplett veränderte Situation, die noch schwerfälliger als vorher zu lösen sein wird. Eine solche Konstellation ist daher unbedingt zu vermeiden! Bei diesem Tätertypen gibt es sicherlich solche Stimmen, die sagen, man soll auf die Geldforderung eingehen und zahlen. Ich wurde auch gefragt, ob ich, rein hypothetisch – obwohl kein T-A - im Rollentausch als Firma bezahlen würde. Dies ist eine schwierige, ja fast philosophische Frage. Dies kann nur eine betroffene Firma alleine entscheiden. Die Gesetzeshüter werden schreien: NEIN. Wenn die Drohung aber so massiv ist und keine gütliche- eine andere gibt es mit diesem Typ praktisch nicht – Lösung (eine Verhaftung ist keine Lösung sondern nur ein „Zwischenstopp‚) in absehbarer Zeit möglich ist, dann – so vermute ich – ist es aus Sicht der Firma sogar besser, dem Täter (vorerst) sein offensichtliches erstrebtes „Glücksgefühl‚ zu erfüllen; anstatt die 100 %-Katastrophe einschlagen zu lassen und danach schlussendlich erfolglos das ultimative, beispiellose Desaster zu reparieren versuchen. Beim T-B steigen die Siegeschancen für die Firma enorm, wenn sie sich auf einen Konsenskurs begibt. Auch wenn im ersten, aufgeheizten Zeitabschnitt jede Seite massiv für sich das Recht reklamiert. Der T-B sucht eigentlich Anerkennung für sein Anliegen, will verstanden werden. Je nach dem, wie viel er – aus seiner Sicht - in der Vergangenheit chronisch zu hart ran genommen worden war, wird er mehr oder weniger die Regung verspüren, kürzer oder länger mit sich Verhandeln zu lassen. Wesentlich ist aber, dass er Verhandeln will und wird. Interessanter Weise kann die Gegenseite bei diesem Täter-Typ meistens die Erfahrung machen, dass je mehr Zeit verstreicht, umso überwiegender er den Datenbesitz als Last empfindet. Der Grund dafür liegt in der komplizierten Struktur einer Mischung von Loyalität, seines Sukkurses und seiner - wenn auch wechselhaften – Ausrichtung auf die gedankliche Durchdringung der Wirklichkeit. Der Etappen-Weg bis zu einer gemeinsamen akzeptablen Lösung kann sehr steinig und sehr zeitaufwendig sein. Ich bin sicher, dass dort, wo es in der Vergangenheit (in 476
einer zivilisierten Welt) mit dem Tätertyp T-B zu einem derartigen förderlichen Ergebnis gekommenen ist und diese Resultate öffentlich gemacht worden wären, man feststellen hätte können, dass die jeweils gefundene Lösung aus rein juristischer Sicht nicht ganz lupenrein war. Im Sinne einer ausreichenden Schadensbegrenzung ist dieser Umstand leider nicht vermeidbar. Es kann sein, dass auch dieser Täter-Typ Forderungen materieller Form stellt. Oft sind es „Schadensersatzforderungen‚, resultierend – so wie er schildert – aus ihm gegenüber begangener Rechtswidrigkeit. Es besteht aber ein gewaltiger Unterschied zu einer finanziellen Forderung von seitens eines T- A: Der T-A hat keinen Schaden erlitten und will sich – schlicht gesagt – einfach bereichern und der Anspruch entbehrt daher jeder Basis. Beim T-B ist die Grundlage seiner Forderung irgendwo in der Vergangenheit schon dokumentiert und er hat also einen finanziellen Schaden nachprüfbar faktisch erlitten (unabhängig der rechtlichen Sichtweise). Soll nun der denkbare Anspruch geldmässig befriedigt werden? Wenn ja , von wem ? Der Firma ? Der Staat ? Den wahren Schuldnern ? Diese Fragen kann ich aus meiner Sicht nicht beantworten kann. Schlusswort Abschliessend möchte ich festhalten, dass folgender Spruch „Die wirkliche Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit‚ für beide Seiten gilt. Es dürfen keine Mittel gespart und keine Methoden ausgelassen werden um zu einer gemeinsamen Lösung zu finden, die in der Substanz von allen Betroffenen getragen werden kann. Nie, nie einem T-B verlockende, verführende Versprechungen machen, die bewusst oder unbewusst nicht eingehalten werden können, die Sprengkraft solcher Taktik ist selbst - zerstörerisch für alle. Eine weitsichtige Firma wird sogar „ihren‚ Täter, egal ob T-A oder T-B, egal ob er in Haft oder in Freiheit lebt, nach dem gesetzlichem Finale der Prozedur ausserdem ein Stück weit in seinem Leben begleiten um somit ihre ausserordentliche Sozialkompetenz wirklich zu leben. E N D E der Denkschrift 477
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Es kann sein, dass auch dieser Täter-Typ For<strong>de</strong>rungen materieller<br />
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A: <strong>Der</strong> T-A hat keinen Scha<strong>de</strong>n erlitten und will sich – schlicht<br />
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Anspruch geldmässig befriedigt wer<strong>de</strong>n? Wenn ja , von wem ?<br />
<strong>Der</strong> Firma ? <strong>Der</strong> Staat ? Den wahren Schuldnern ? <strong>Die</strong>se Fragen<br />
kann ich aus meiner Sicht nicht beantworten kann.<br />
Schlusswort<br />
Abschliessend möchte ich festhalten, dass folgen<strong>de</strong>r Spruch „<strong>Die</strong><br />
wirkliche Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit‚ für bei<strong>de</strong><br />
Seiten gilt. Es dürfen keine Mittel gespart und keine Metho<strong>de</strong>n<br />
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die in <strong>de</strong>r Substanz von allen Betroffenen getragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Nie, nie einem T-B verlocken<strong>de</strong>, verführen<strong>de</strong> Versprechungen<br />
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können, die Sprengkraft solcher Taktik ist selbst - zerstörerisch<br />
für alle. Eine weitsichtige Firma wird sogar „ihren‚ Täter, egal<br />
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gesetzlichem Finale <strong>de</strong>r Prozedur ausser<strong>de</strong>m ein Stück weit in<br />
seinem Leben begleiten um somit ihre ausseror<strong>de</strong>ntliche<br />
Sozialkompetenz wirklich zu leben.<br />
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