Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
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einem normal ausscheidenden MA verkleinert sich ein möglicher Verdacht, dass er Daten mitgehen lassen oder eine Sabotage vorbereitet hat, massgeblich, wenn der scheidende MA wirklich eine neue Stelle/Ausbildung antritt. Kleine Alarmglocken sollten läuten, wenn ein MA spontan (ohne wirklich nachvollziehbarem Motiv) kündigt und zudem im sensiblen Bereich gearbeitet hat. Wurde ein Datendiebstahl bemerkt und es kämen mehrere (Ex-) MA in Betracht, so sollte man - von der in Frage kommenden Gruppe der Ausgeschiedenen - zuerst jene unter die Lupe nehmen, die keine neue Stelle, Weiterbildung oder plausible Gründe (z.B. Mutterschaft) vorweisen können. Aber wie gesagt, sollte der Täter ein T-A oder T-B sein, wird er sich schon zu erkennen geben. Zweifelsohne gilt die Variante auch, dass ihm gekündigt wird. Da dies meistens für ihn voraussehbar war, wird er sich die Daten vorher aneignen; insbesondere dann, wenn er keine Kündigungsfrist (1,2 oder 3 Monate) dafür zur Verfügung hat. Weitere Angaben zu diesem Tätertyp können Sie auch unter „ Der Typ C “ sowie im Kapitel *Verbesserte Sicherheit* und *Die- 50 %- Katastrophe* nachlesen. Der Typ B (T-B): Einem Tätertyp dem ich entspreche. Was nicht heisst, dass alles was hier jetzt geschrieben steht, auch auf meinen Fall übertragbar ist. Auch hier kann ein Täter, der auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit Zugriff auf sehr sensible Daten (Kundendaten) hat, die er „zu verraten‚ droht, oder durch seine innerbetrieblichen Kenntnisse der Firma mit Umsetzung seiner Sabotagedrohungen (z.B. in der EDV) beträchtlichen Schaden anrichten. Seine Motivation ist eine Mischung aus letzter Hoffnung (für sein Thema) und Rache; an jenen, von denen er glaubt, ihn in diese Lage „getrieben‚ zu haben. Wobei er den betroffenen Personen- oder Gesellschaftskreis nach eigenen Vorstellungen erweitert oder definiert. Je länger sich ein solcher Tätertyp damit befasst, umso weniger kann er die konsequente Trennung vollziehen. Der Täter versteht seine „Drohung‚ (die Daten oder ein anderes Instrument) als Hinweis zu seinen Kalamitäten und als Mittel zum Zweck an, um seiner Forderungen nach Behebung der ihm widerfahrenen Ungerechtigkeit (z.B. emotionaler und/ oder finanzieller Natur) 460
Gewicht zu verleihen. Am Ende einer mehr oder weniger langen Vorgeschichte, die sich ausserhalb oder innerhalb der Firma abgespielt hat, kommt der Täter selber zu einem Wendepunkt, wo er aus der Fallgrube der Verzweiflung nicht mehr entfliehen kann. Er ist an jenem Punkt angelangt, wo er das folgende Empfinden abgelegt hat: „Alles ablehnen und zu beklagen, dass nichts geschieht, kann keine vernünftige Strategie mehr sein‚. Das eigentliche Konfliktthema ist sehr massgeblich. Ist der Arbeitgeber (wenn auch nur aus Sicht des Täters) und das Konfliktthema (z.B. wegen Mobbing, ungerechter Behandlung, keiner Beförderung u.s.w. ) identisch, so muss die Firma – insbesondere bei MA, die rein theoretisch auf Grund ihres Wissens massiven Schaden anrichten könnten – nichts unversucht lassen, die Konfliktbewältigung positiv für alle Seiten voranzutreiben und abzuschliessen. Dabei könnte die Fähigkeit eines unabhängigen Schlichters/Vermittlers - von extern oder durchaus intern beim HR angesiedelt – oder andere Massnahmen (z.B. bei MA mit ohne Eigenverschuldung entstandenen finanziellen Probleme materielle, sprich monetäre Hilfe bieten) sehr hilfreich sein. Ist die betroffene Firma überhaupt nicht in den vorangegangenen Konflikt (wie in meinem Fall) involviert gewesen, ist es sehr schwer aus Sicht des Unternehmens präventiv vorzubeugen. Obwohl gerade diesem Tätertyp sein Gewissen sehr plagt, ist es bedeutend erschwert ihn intuitiv „auf frischer Tat‚ zu ertappen. Dies darum, weil er – im Vergleich zum Typ T-A - eine ganz andere Grundlage für seine Motivation und damit seine Psyche hat. Denn dieser Täter (T-B) füllt sein implizites Erinnerungsvermögen in einer irrsinnigen Anhäufung oft nach seinen Vorstellungen (die durchaus der Wahrheit entsprechen können) und dies hat, nach S. Freud, massiven Einfluss auf seine Psyche. Seine Vorgehensweise in der Firma ist oft vom Zufall gesteuert: abhängig von den gegebenen objektiven Möglichkeiten und seiner subjektiven Vorstellungskraft erkennt und nützt er die Gelegenheit, dies trotz des emotionalen Drucks (er ist sich des Unrechts bewusst), da er im momentanen Glauben lebt, das für ihn Richtige und Notwendige zu machen. In Hinblick auf seine Vorbereitung zur Tat innerhalb der Firma ist der markante 461
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einem normal ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n MA verkleinert sich ein möglicher<br />
Verdacht, dass er <strong>Daten</strong> mitgehen lassen o<strong>de</strong>r eine Sabotage<br />
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eine neue Stelle/Ausbildung antritt. Kleine Alarmglocken sollten<br />
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Wur<strong>de</strong> ein <strong>Daten</strong>diebstahl bemerkt und es kämen mehrere (Ex-)<br />
MA in Betracht, so sollte man - von <strong>de</strong>r in Frage kommen<strong>de</strong>n<br />
Gruppe <strong>de</strong>r Ausgeschie<strong>de</strong>nen - zuerst jene unter die Lupe<br />
nehmen, die keine neue Stelle, Weiterbildung o<strong>de</strong>r plausible<br />
Grün<strong>de</strong> (z.B. Mutterschaft) vorweisen können. Aber wie gesagt,<br />
sollte <strong>de</strong>r Täter ein T-A o<strong>de</strong>r T-B sein, wird er sich schon zu<br />
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er sich die <strong>Daten</strong> vorher aneignen; insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn er<br />
keine Kündigungsfrist (1,2 o<strong>de</strong>r 3 Monate) dafür zur Verfügung<br />
hat. Weitere Angaben zu diesem Tätertyp können Sie auch unter „ <strong>Der</strong><br />
Typ C “ sowie im Kapitel *Verbesserte Sicherheit* und *<strong>Die</strong>- 50 %-<br />
Katastrophe* nachlesen.<br />
<strong>Der</strong> Typ B (T-B):<br />
Einem Tätertyp <strong>de</strong>m ich entspreche. Was nicht heisst, dass alles<br />
was hier jetzt geschrieben steht, auch auf meinen Fall übertragbar<br />
ist. Auch hier kann ein Täter, <strong>de</strong>r auf Grund seiner beruflichen<br />
Tätigkeit Zugriff auf sehr sensible <strong>Daten</strong> (Kun<strong>de</strong>ndaten) hat, die<br />
er „zu verraten‚ droht, o<strong>de</strong>r durch seine innerbetrieblichen<br />
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(z.B. in <strong>de</strong>r EDV) beträchtlichen Scha<strong>de</strong>n anrichten. Seine<br />
Motivation ist eine Mischung aus letzter Hoffnung (für sein<br />
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o<strong>de</strong>r Gesellschaftskreis nach eigenen Vorstellungen erweitert<br />
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Je länger sich ein solcher Tätertyp damit befasst, umso weniger<br />
kann er die konsequente Trennung vollziehen. <strong>Der</strong> Täter versteht<br />
seine „Drohung‚ (die <strong>Daten</strong> o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>res Instrument) als<br />
Hinweis zu seinen Kalamitäten und als Mittel zum Zweck an, um<br />
seiner For<strong>de</strong>rungen nach Behebung <strong>de</strong>r ihm wi<strong>de</strong>rfahrenen<br />
Ungerechtigkeit (z.B. emotionaler und/ o<strong>de</strong>r finanzieller Natur)<br />
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