Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

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10.12.2012 Aufrufe

hätte. Dies alles würde das Gericht berücksichtigen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, würde er sofort vorstellig werden. Ich war, was selten vorkam, sprachlos. Natürlich, so empfahlen es ihm angeblich seine Experten, könne dies alles nur reibungslos und in einer überschaubaren Frist passieren, wenn ich mich bei der Gerichtsverhandlung nicht gross äussern würde. Am Besten sei es, wenn ich mich zu allem schuldig bekenne, sagte er. Ich musste zehn Mal leer schlucken. Wie bitte? Ich musste erst die Worte verdauen. Weiss mein neuer RA davon, fragte ich ihn. Ja, sagte er. Alles sei mit ihm so diskutiert worden. Das ich mich im Bezug auf die neuen Vorwürfe (resultierend aus dem Brief an ihn vom 7.1.) schuldig bekenne, könnte ich mir wage vorstellen. Es komme aber darauf an, was mir konkret im Gericht dazu dann vorgeworfen würde, sagte ich. Ein undurchdachtes „sich schuldig bekennen‚ könnte schwere Konsequenzen für mich haben, stellte ich fest. Aber unter keinen Umständen, auf keinen Fall würde ich mich im 140er schuldig bekennen. Ob hier alle verrückt geworden wären, fragte ich ihn und entschuldigte mich sofort für diese Frage. Das ergibt doch alles keinen Sinn! Nach über sechs Jahren Widerstand gegen die falschen Behauptungen, soll ich aus heiterem Himmel eine 180°-Drehung machen und mich ohne Kommentar einfach schuldig bekennen? Wer das von mir verlangen würde, hätte nichts von dem verstanden, was ich anprangert hatte. Es wäre mir bewusst, dass meine Karten im Moment nicht gut sind, sagte ich. Der Grund dafür waren die Fehlurteile der Justiz hier. Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, belehrte er mich. Und manchmal mache es doch keinen Sinn, auf die ultimative Wahrheit zu pochen. Und wie man sich die Anklage im 101er vorstellen würde, fragte ich ihn dann. Es wäre doch absurd, wenn ich mich im 140er ohne weiteren Kommentar für schuldig bekennen würde und im nächsten Atemzug eine Anklage gegen die Verbrecher Helmut Roegele & Co. vorgelegt würde. Der Anwalt von Helmut würde sich doch kaputtlachen und die Anklage in der Luft zerreissen. Hans-Adam hatte auch darauf eine Antwort. Seine Rechtsexperten wären der Meinung, dass ein Schuldbekenntnis im 140er absolut keinen Einfluss auf eine Anklage im 101er hätte. Beide Fälle wären juristisch getrennt behandelbar. Ich widersprach scharf. 418

Und was ist mit dem blockierten Geld, fragte ich. Würde ich mich im 140er schuldig bekennen, bedeute dies automatisch, dass meine Folterer das Geld bekommen. Nein, noch schlimmer Helmut würde alles bekommen. Dank dem Urteil vom Gericht in Vaduz könnte er einen doppelten Sieg feiern, über mich und über seinen Komplizen Mariano M.-V. R, mit dem er die Beute nicht mehr teilen müsste. Auch dazu hatte er sich eine rechtliche Meinung einholen lassen, sagte er. Er versprach mir dass er sofort nach Abschluss einer erfolgreichen Strafverfolgung auch helfen würde, die Gelder durch ein Zivilverfahren am Wohnort von Helmut wieder zurückzuholen. Koste es was es wolle. Weiters fragte ich ihn, wie dies alles praktisch ablaufen sollte. Was würde passieren, wenn mich das Gericht, nach einem sensationellen Schuldbekenntnis ins Gefängnis wirft? In der Sekunde, in der ich diese Frage beendet hatte, begriff ich die Bedeutung des Satzes im Beschluss zum Freien Geleit: „Der Antragsteller kann bis zu einer erstinstanzlichen Verurteilung auf freiem Fuss bleiben.‚ Ich schilderte Hans-Adam meine Befürchtung, dass man mich ins Gefängnis werfen würde und ich nie die Zeit, Kraft und Chance hätte, die wichtige Anklage gegen die Verbrecher mitzuerleben. Jetzt wäre mir auch klar, warum der neue RA Müller nicht für die Fälle 140 und 101 nominiert worden war, fügte ich konsterniert bei. Hans-Adam wurde etwas ungeduldig. Er sehe nicht, warum mich ein Gericht zu einer Haftstrafe verurteilen sollte. Zudem hätte er Mittel und Wege zur Hand, dies zu verhindern. Es würde keinen Zweck haben, jetzt auf Paragraphenreiterei zu pochen. Es wäre doch das Beste, wenn ich endlich über die Kombination Argentinien und Liechtenstein hinweg kommen würde. Ich sah ihn mit ganz offenen Augen an und fragte, was er damit meine. Er offenbarte mir, dass nicht nur er aufgrund meines gestörten Verhältnisses zur STA und der Justiz eine ganz kleine Erfolgsaussicht sehen würde, die Verbrecher ihre verdiente Strafe hier in unserem Land erhalten würden. Ich erkannte sofort, worauf er hinaus wollte. Diese Worte waren zu viel für mich. Ich entschuldigte mich höflich, stand auf und lief zur Türe. Auf dem kurzen Weg dorthin bedankte ich mich nochmals für seine Mühe, Gnade und sein Verständnis. Ich sagte ihm, dass ich es ihm nicht übel nehme, dass er mich mit Versprechen nach Hause gelockt hat, die er jetzt offenbar nicht einhalten konnte oder wollte. 419

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Das ich mich im Bezug auf die neuen Vorwürfe (resultierend aus <strong>de</strong>m<br />

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Es komme aber darauf an, was mir konkret im Gericht dazu dann<br />

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bekennen‚ könnte schwere Konsequenzen für mich haben, stellte ich<br />

fest. Aber unter keinen Umstän<strong>de</strong>n, auf keinen Fall wür<strong>de</strong> ich mich im<br />

140er schuldig bekennen. Ob hier alle verrückt gewor<strong>de</strong>n wären, fragte<br />

ich ihn und entschuldigte mich sofort für diese Frage. Das ergibt doch<br />

alles keinen Sinn! Nach über sechs Jahren Wi<strong>de</strong>rstand gegen die falschen<br />

Behauptungen, soll ich aus heiterem Himmel eine 180°-Drehung machen<br />

und mich ohne Kommentar einfach schuldig bekennen? Wer das von<br />

mir verlangen wür<strong>de</strong>, hätte nichts von <strong>de</strong>m verstan<strong>de</strong>n, was ich<br />

anprangert hatte. Es wäre mir bewusst, dass meine Karten im Moment<br />

nicht gut sind, sagte ich. <strong>Der</strong> Grund dafür waren die Fehlurteile <strong>de</strong>r<br />

Justiz hier.<br />

Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe,<br />

belehrte er mich. Und manchmal mache es doch keinen Sinn, auf die<br />

ultimative Wahrheit zu pochen. Und wie man sich die Anklage im 101er<br />

vorstellen wür<strong>de</strong>, fragte ich ihn dann. Es wäre doch absurd, wenn ich<br />

mich im 140er ohne weiteren Kommentar für schuldig bekennen wür<strong>de</strong><br />

und im nächsten Atemzug eine Anklage gegen die Verbrecher Helmut<br />

Roegele & Co. vorgelegt wür<strong>de</strong>. <strong>Der</strong> Anwalt von Helmut wür<strong>de</strong> sich<br />

doch kaputtlachen und die Anklage in <strong>de</strong>r Luft zerreissen. Hans-Adam<br />

hatte auch darauf eine Antwort. Seine Rechtsexperten wären <strong>de</strong>r<br />

Meinung, dass ein Schuldbekenntnis im 140er absolut keinen Einfluss<br />

auf eine Anklage im 101er hätte. Bei<strong>de</strong> Fälle wären juristisch getrennt<br />

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