Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
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anderen Stelle geben, sagte ich. Elf Tage später wurde mir dann ausgerichtet, dass es nie ein Gutachten gegeben hätte. Damit sei das Thema beendet, wurde mir erklärt. Ich wollte nicht locker lassen und schrieb am 13.10.03 abermals ans Gericht mit der Bitte, mir eine Kopie des Gutachtens zuzusenden. Es kam nie eine Antwort. Ich hatte aber Glück. Einen knappen Monat später, im November '03 erhielt ich dank eines Bekannten aus dem Staatsapparat die Möglichkeit eine Originalkopie des Gutachtens zu lesen. Der Name des Verfassers war dunkelblau übermalt worden. Jetzt begriff ich, warum ich keine Kopie des Gutachtens erhalten hatte. Zurück zum Juni 2003 In der Zwischenzeit hatte sich „mein‚ neuer Rechtsanwalt, Dr. Wolfgang Müller, gemäss Auskunft vom Bankdirektor, in die Materie eingelesen. Mit der Vollmacht von mir hatte er zumindest alle Gerichtsakten einsehen können. Er konnte nicht mit mir kommunizieren, denn er wusste nicht wo ich war. Ihm wurde gesagt, dass ich bald nach Hause kommen würde. Wann und wie, darüber durfte er keine Fragen stellen. Auch sonst wurde er vorläufig eher im Dunkeln darüber gelassen, was man mit mir vorhatte. Obwohl er von meinen, sozusagen nun alten (wie ich dachte) Gegnern bezahlt wurde. Man würde ihn nach meiner Ankunft kontaktieren und "aufklären". Als schlauer Rechtsanwalt bemerkte er rasch, dass hier ein Problem für seinen Mandanten entstehen könnte. Da mein Einspruch gegen die Anklage im 140er am 10.3.03 vom Gericht abgewiesen wurde (was mir niemand im Ausland sagte) und da eine mögliche Anklage wegen des Datendiebstahls drohte (was mir auch niemand im Ausland sagte!), befürchtete er, dass ich nach meiner Ankunft eventuell in U-Haft genommen werden könnte. Dies war umso wahrscheinlicher, da ich ja seit bald einem halben Jahr unterwegs im Ausland war. Er wusste nichts von den Zusicherungen seitens Hans-Adams. Als Profi stellte er in meinem Namen einen Antrag auf freies Geleit. Freies Geleit ist ein Instrument der Strafprozessordung, das Beschuldigten von Seiten der Justiz bestätigt, dass diese nicht verhaftet werden, sondern bis zum Ende eines allfälligen Prozesses auf freiem Fuss bleiben können. 386
Der Antrag wurde am 04.06.03 gestellt und vom Obergericht in Vaduz formell in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 16.06.03 genehmigt. Gültig nur in Liechtenstein. Das Gericht kam zum Schluss, dass ich sicher nicht nach Hause kommen würde, wenn kein freies Geleit gewährt würde. Eine brillante Schlussfolgerung! Eine Aufhebung des Liechtensteiner Haftbefehls alleine genüge gewiss nicht, wurde bei Gericht erkannt. Die am Entscheid beteiligen Behörden wussten aber nicht, dass ich in Holland war. Sie mussten es nicht wissen. Sie wussten nur, dass ich irgendwo im Ausland war. Die STA, die wie immer auch ihren Senf dazu sagen konnte, hatte (wen wundert’s) keine Einwände gegen ein freies Geleit. Obwohl die STA es lieber gesehen hätte, wenn ich in Spanien gelandet wäre. Ich erfuhr vom Freien Geleit erst nach meiner Rückkehr nach Liechtenstein. Wobei mir der Sinn und Zweck dieser Übung (Freies Geleit) nie ganz durchsichtig erschien. Notabene war im Obergerichtsentscheid zum Freien Geleit protokolliert, dass es eine verbindliche Zusage der LGT gebe, dass sie auf eine Bestrafung von mir verzichten würden, wenn ich nach Hause kommen sollte. 387
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<strong>Der</strong> Antrag wur<strong>de</strong> am 04.06.03 gestellt und vom Obergericht in Vaduz<br />
formell in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 16.06.03 genehmigt. Gültig<br />
nur in Liechtenstein. Das Gericht kam zum Schluss, dass ich sicher nicht<br />
nach Hause kommen wür<strong>de</strong>, wenn kein freies Geleit gewährt wür<strong>de</strong>.<br />
Eine brillante Schlussfolgerung! Eine Aufhebung <strong>de</strong>s Liechtensteiner<br />
Haftbefehls alleine genüge gewiss nicht, wur<strong>de</strong> bei Gericht erkannt.<br />
<strong>Die</strong> am Entscheid beteiligen Behör<strong>de</strong>n wussten aber nicht, dass ich in<br />
Holland war. Sie mussten es nicht wissen. Sie wussten nur, dass ich<br />
irgendwo im Ausland war. <strong>Die</strong> STA, die wie immer auch ihren Senf<br />
dazu sagen konnte, hatte (wen wun<strong>de</strong>rt’s) keine Einwän<strong>de</strong> gegen ein<br />
freies Geleit. Obwohl die STA es lieber gesehen hätte, wenn ich in<br />
Spanien gelan<strong>de</strong>t wäre.<br />
Ich erfuhr vom Freien Geleit erst nach meiner Rückkehr nach<br />
Liechtenstein. Wobei mir <strong>de</strong>r Sinn und Zweck dieser Übung (Freies<br />
Geleit) nie ganz durchsichtig erschien.<br />
Notabene war im Obergerichtsentscheid zum Freien Geleit protokolliert,<br />
dass es eine verbindliche Zusage <strong>de</strong>r LGT gebe, dass sie auf eine<br />
Bestrafung von mir verzichten wür<strong>de</strong>n, wenn ich nach Hause kommen<br />
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