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Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

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an<strong>de</strong>ren Stelle geben, sagte ich. Elf Tage später wur<strong>de</strong> mir dann ausgerichtet,<br />

dass es nie ein Gutachten gegeben hätte.<br />

Damit sei das Thema been<strong>de</strong>t, wur<strong>de</strong> mir erklärt. Ich wollte nicht locker lassen<br />

und schrieb am 13.10.03 abermals ans Gericht mit <strong>de</strong>r Bitte, mir eine Kopie <strong>de</strong>s<br />

Gutachtens zuzusen<strong>de</strong>n. Es kam nie eine Antwort. Ich hatte aber Glück.<br />

Einen knappen Monat später, im November '03 erhielt ich dank eines<br />

Bekannten aus <strong>de</strong>m Staatsapparat die Möglichkeit eine Originalkopie <strong>de</strong>s<br />

Gutachtens zu lesen. <strong>Der</strong> Name <strong>de</strong>s Verfassers war dunkelblau übermalt<br />

wor<strong>de</strong>n. Jetzt begriff ich, warum ich keine Kopie <strong>de</strong>s Gutachtens erhalten hatte.<br />

Zurück zum Juni 2003<br />

In <strong>de</strong>r Zwischenzeit hatte sich „mein‚ neuer Rechtsanwalt, Dr. Wolfgang<br />

Müller, gemäss Auskunft vom Bankdirektor, in die Materie eingelesen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Vollmacht von mir hatte er zumin<strong>de</strong>st alle Gerichtsakten<br />

einsehen können. Er konnte nicht mit mir kommunizieren, <strong>de</strong>nn er<br />

wusste nicht wo ich war. Ihm wur<strong>de</strong> gesagt, dass ich bald nach Hause<br />

kommen wür<strong>de</strong>. Wann und wie, darüber durfte er keine Fragen stellen.<br />

Auch sonst wur<strong>de</strong> er vorläufig eher im Dunkeln darüber gelassen, was<br />

man mit mir vorhatte. Obwohl er von meinen, sozusagen nun alten (wie<br />

ich dachte) Gegnern bezahlt wur<strong>de</strong>. Man wür<strong>de</strong> ihn nach meiner<br />

Ankunft kontaktieren und "aufklären".<br />

Als schlauer Rechtsanwalt bemerkte er rasch, dass hier ein Problem für<br />

seinen Mandanten entstehen könnte. Da mein Einspruch gegen die<br />

Anklage im 140er am 10.3.03 vom Gericht abgewiesen wur<strong>de</strong> (was mir<br />

niemand im Ausland sagte) und da eine mögliche Anklage wegen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Daten</strong>diebstahls drohte (was mir auch niemand im Ausland sagte!),<br />

befürchtete er, dass ich nach meiner Ankunft eventuell in U-Haft<br />

genommen wer<strong>de</strong>n könnte. <strong>Die</strong>s war umso wahrscheinlicher, da ich ja<br />

seit bald einem halben Jahr unterwegs im Ausland war.<br />

Er wusste nichts von <strong>de</strong>n Zusicherungen seitens Hans-Adams. Als Profi<br />

stellte er in meinem Namen einen Antrag auf freies Geleit. Freies Geleit<br />

ist ein Instrument <strong>de</strong>r Strafprozessordung, das Beschuldigten von Seiten<br />

<strong>de</strong>r Justiz bestätigt, dass diese nicht verhaftet wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn bis zum<br />

En<strong>de</strong> eines allfälligen Prozesses auf freiem Fuss bleiben können.<br />

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