Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

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10.12.2012 Aufrufe

OZA- in Absprache mit allen Beteiligen (Polizei, Justiz, Regierung, LGT und Hans-Adam) nicht versucht, die genauen Örtlichkeiten (von Kieber) zu ermitteln, da man ansonsten der deutschen Polizei den Sachverhalt hätte mitteilen müssen -OZE. Am 06.02., aufgrund der neuen Lage, ordnete das KKZ, nach Auftrag von Hans-Adam, das Landgericht Vaduz an, dessen (inaktiven) Haftbefehl vom 13.01.03 so abzuändern, dass er nur für Liechtenstein und die Schweiz gelte. Man wolle nicht, dass andere Länder von einem Liechtensteiner Haftbefehl erfahren würden. Nach den Ereignissen in Vaduz am 31.01. wollte man keine Mitteilung über diese Änderung an Deutschland oder Spanien machen, da dies nur wieder deren Aufmerksamkeit erhöhen würde. Was absolut nicht erwünscht war. Auftragsgemäss schrieb das Interpoliere Vaduz am 10.02. um 16.10 Uhr an die Schweizer Polizei (RIPOL und Interpol Bern) folgenden Ausschnitt: Sachverhalt: 1. Kieber Heinrich steht im Verdacht, im Jahre 2002 in Vaduz, als damaliger Angestellter Unterlagen seiner Arbeitgeberin, einer juristischen Person liechtensteinischem Rechts mit Sitz in Vaduz/FL, mit dem Vorsatz unterdrückt zu haben, zu verhindern, dass jene im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden. 2. Weiters steht Kieber im Verdacht, im Januar 2003 vom Ausland aus durch gefährliche Drohung, nämlich durch die Behauptung, er werde die von ihm unter Ziffer 1 erlangten Unterlagen Dritten übergeben, wodurch seine damalige Arbeitgeberin Kundengelder verlieren werde, sohin durch Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, zu weiteren Handlungen zu nötigen versuchte. Zusatz Interpol Vaduz: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kieber Heinrich b e w a f f n e t ist! Kieber ist bisher nicht gewalttätig in Erscheinung getreten. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen muss jedoch aufgrund seiner aktuellen psychischen Verfassung von einer hohen Gewaltbereitschaft ausgegangen werden. 292

Wiederum konnte Vaduz der Versuchung nicht widerstehen, gefälschte Angaben zu machen („bewaffnet, hohe Gewaltbereitschaft‚ und auch den kleinen „Terroristenhinweis‚: „kann Flugzeuge fliegen‚), wohl als Ermutigung an die Schweizer zum Abschuss von Kieber. Anm.: Einigen Lesern ist sicherlich aufgefallen, dass im Gegenteil zu der Interpolmeldung nach Wiesbaden und nach Madrid (vom 23.01.), wo nichts über den Sachverhalt geschildert wurde, die Liechtensteiner den Schweizern sehr offen über den Tatbestand schreiben. Dies aus zwei Gründen: 1. Logischerweise musste man bei der Meldung vom 23.01.2003 verhindern, dass deutsche oder spanische Behörden erfahren, dass jemand Bankdaten über deutsche und spanische Kunden in Liechtenstein gestohlen hatte und damit (in Deutschland) herumirrte. 2. Konnte Vaduz gegenüber der Schweiz etwas freimütigerer sein, da man in dieser Branche ja im gleichen Boot sass. Es war jedem Schweizer Polizisten klar, dass mit den Angaben über den Sachverhalt eine Bank oder Treuhandfirma gemeint war. Man konnte sich in Vaduz auf die Verschwiegenheit der Schweizer verlassen, sollten sie Kieber samt Daten festhalten können. Auch wäre eine Überstellung von Kieber als Gefangener von der Schweiz nach Liechtenstein eine reine Formsache. Wie immer hatte das letzte Wort der Hans-Adam. Als er über den neusten Stand der Dinge unterrichtet wurde, bemerkte er, dass die Ausschreibung (zur Verhaftung) im Schweizer Polizeisystem (RIPOL) absolut nicht ideal für seine Sache wäre. Hans-Adam befürchtete, dass u.a. die Schweizer Behörden aus politischen Gründen Interesse an gewissen Daten von Kunden aus Drittländern haben könnten. Um eine bessere Kontrolle zu haben, ordnete Hans-Adam die Landespolizei an, den Schweizer Behörden mitzuteilen, dass Vaduz nur die passive Ausschreibung in der Schweiz wünschte. Was am 11.02. dann auch geschah. Bei dieser Art der Ausschreibung würden die Schweizer, sofern sie über Kieber stolpern sollten, nur dessen Aufenthaltsort nach Vaduz melden, ihn aber nicht verhaften. Dies aber auch nur, sofern die Schweizer nicht erkennen würden, dass Kieber auch im Schengen- System vermerkt war, was genau Vaduz sich insgeheim erhoffte und mit dieser „Zurückstufung‚ auch erzielen wollte. 293

OZA- in Absprache mit allen Beteiligen (Polizei, Justiz,<br />

Regierung, LGT und Hans-Adam) nicht versucht, die genauen<br />

Örtlichkeiten (von Kieber) zu ermitteln, da man ansonsten <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Polizei <strong>de</strong>n Sachverhalt hätte mitteilen müssen -OZE.<br />

Am 06.02., aufgrund <strong>de</strong>r neuen Lage, ordnete das KKZ, nach Auftrag<br />

von Hans-Adam, das Landgericht Vaduz an, <strong>de</strong>ssen (inaktiven)<br />

Haftbefehl vom 13.01.03 so abzuän<strong>de</strong>rn, dass er nur für Liechtenstein<br />

und die Schweiz gelte. Man wolle nicht, dass an<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r von einem<br />

Liechtensteiner Haftbefehl erfahren wür<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>n Ereignissen in<br />

Vaduz am 31.01. wollte man keine Mitteilung über diese Än<strong>de</strong>rung an<br />

Deutschland o<strong>de</strong>r Spanien machen, da dies nur wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren<br />

Aufmerksamkeit erhöhen wür<strong>de</strong>. Was absolut nicht erwünscht war.<br />

Auftragsgemäss schrieb das Interpoliere Vaduz am 10.02. um 16.10 Uhr<br />

an die Schweizer Polizei (RIPOL und Interpol Bern) folgen<strong>de</strong>n<br />

Ausschnitt:<br />

Sachverhalt:<br />

1. Kieber Heinrich steht im Verdacht, im Jahre 2002 in Vaduz, als<br />

damaliger Angestellter Unterlagen seiner Arbeitgeberin, einer<br />

juristischen Person liechtensteinischem Rechts mit Sitz in<br />

Vaduz/FL, mit <strong>de</strong>m Vorsatz unterdrückt zu haben, zu<br />

verhin<strong>de</strong>rn, dass jene im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts,<br />

eines Rechtsverhältnisses o<strong>de</strong>r einer Tatsache gebraucht wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Weiters steht Kieber im Verdacht, im Januar 2003 vom Ausland<br />

aus durch gefährliche Drohung, nämlich durch die Behauptung,<br />

er wer<strong>de</strong> die von ihm unter Ziffer 1 erlangten Unterlagen Dritten<br />

übergeben, wodurch seine damalige Arbeitgeberin Kun<strong>de</strong>ngel<strong>de</strong>r<br />

verlieren wer<strong>de</strong>, sohin durch Drohung mit <strong>de</strong>r Vernichtung <strong>de</strong>r<br />

wirtschaftlichen Existenz, zu weiteren Handlungen zu nötigen<br />

versuchte.<br />

Zusatz Interpol Vaduz: Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass Kieber Heinrich b e w a f f n e t ist! Kieber ist bisher nicht<br />

gewalttätig in Erscheinung getreten. Nach hier vorliegen<strong>de</strong>n<br />

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psychischen Verfassung von einer hohen Gewaltbereitschaft<br />

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