Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

blog.boersennews.de
von blog.boersennews.de Mehr von diesem Publisher
10.12.2012 Aufrufe

V. USA Wenn mir Liechtenstein nicht helfen kann, meine Folterer zu gerechten Strafen zu verurteilen, werde ich mich zuerst an die USA wenden. Warum glaube ich, dass die Amerikaner mir helfen werden? In den USA gibt es spezielle Gesetzte, die einer Verurteilung von Tätern selbst dann ermöglicht, wenn die Tat im Ausland geschah und keine der Involvierten Personen US-Bürger ist. Zudem gibt es den US Patriot Act of 2001 (26.OCT). Ich behaupte nicht, dass die LGT (bewusst) irgendetwas mit Terrorismusfinanzierung oder dergleichen zu tun hat. Ich bin mir aber sicher, dass bei denjenigen Kunden der LTV, die selber Iraner, Iraker sind oder aus anderen arabischen Ländern kommen, oder andere Nationalitäten besitzen und mit Iran, Irak oder anderen terrorismushelfenden Staaten Geschäfte machen, werden sie genauer unter die Lupe (d.h. amerikanische Lupe) genommen, US-Gesetzes-Verletzungen zum Vorschein kommen werden. In den über 645 Gesellschaften der LTV hat es Verbindungen mit den USA; sei es weil der Settlor, WB/BO, Protektor, Beirat etc., US-Bürger oder Greencardholder ist, oder grössere Zahlungen an US-Personen im Ausland getätigt wurden oder Transfers über die USA liefen. Bei drei Gesellschaften sind nach meinen Daten PEP- Indikatoren da, obwohl keine PEP-Formulare ausgefüllt wurden. Bei allen involvierten Gesellschaften ist eine Verletzung u.a. des IRS-Code 1957 und im geringeren Masse Code 1956 festzustellen. Zudem kann man feststellen, dass fast alle Gesellschaften gegen die US-Gesetzesvorlagen (IRS-Codes etc.) verstossen haben, die im Gutachten von OT Entfernt., alle N.Y., vom 30.08.2002 erwähnt sind. Zusätzlich sind weitere 41 Personen aus den USA als Interessenten bei der LTV registriert, ohne dass es zu einem Mandat kam. Zwei Personen sind Doppelbürger und als PEP zu deklarieren. Auch habe ich auf dem Tape interne Schriftsätze gefunden, die ganz deutlich die Wege aufzeigen, wie die Kundenberater der LTV die Kunden (alle Nationalitäten) beraten können, die sich gegenüber den US-Behörden (IRS) nicht Offenlegen wollen und dennoch US-Aktien und/oder insbesondere US-Immobilien weiterhin halten oder neue erwerben wollen, um so US-(Steuer)-Gesetze umgehen zu 178

können. Hauptsächlich wird empfohlen, dies mit einer Panama Gesellschaft zu tun. Solches Vorgehen der involvierten Stiftungs (SR)- oder Verwaltungsräte(VR) könnten die US-Behörden u.a. mit dem LAJOFP (Long Arm Jurisdiction Over Foreign Persons) verfolgen. Diverse Beratungen bei einigen Kunden stehen eigentlich auch im Gegensatz zu der heiligen Devise der LTV: ‚Keine Geschäfte mit dem oder im Steuerdomizil des Kunden‚. Also die eingesetzten SR/VR Geschäfte im Namen der Stiftung im Heimatland des Wirtschaftlichen Berechtigten tätigen: wo wir doch alle wissen, dass solche Aktivitäten wegen der Aufdeckungsgefahr hoch riskant sind. Verletzungen des (QUALIFIED Intermediary Status) QI-Status: Die US Steuerbehörde IRS hat die Liechtensteinischen „Kenne- Deine-Kunden‚- Regeln (KYC-Rules) am 28.02.01 bewilligt und zugestimmt und dem Land rückwirkend auf den 01.01.01 den QI Status erteilt. Die LGT hat am 07.03.01 das Gesuch für den Banken-QI-Status eingereicht und konnte ab diesem Datum provisorisch als QI handeln. Nach den ersten 2 Jahren wurde der QI-Status nochmals um 2 Jahre – bis Ende 2004 verlängert. Nun, nach Durchsicht aller Mandate mit QI-Angelegenheit die ich gefunden habe, kann man Verstösse feststellen und es wird die IRS interessieren, dass z.B.: ° bei 38 Stiftungen/ Anstalten noch nach der Ablauffrist vom 31.12.2001 der Kauf von US Aktien erfolgte, obwohl die erforderliche Dokumentationspflicht (W-9, W-8IMY oder W- 8BEN incl. beglaubigter Passkopie pro WB) nicht erfüllt waren. ° Bei einigen neuen Stiftungen/Anstalten der LTV im Kundenauftrag nach dem 01.01.2001 durch die LGT oder Fremdbank US-Aktientitel gekauft wurden, obwohl der Kunde OT Entfernt hat oder die LGT gemäss QI-Vertrag zwischen LGT & IRS ‚vergessen‚ hat, dies zu tun. ° Es eine kleine Anzahl Stiftungen/Anstalten (Simple/Grantor) gibt, wo der Wirtschaftliche Berechtigte US Steuerbürger ist. Es gibt/gab also Kundenbeziehungen mit Status ‚US-Persons‚ mit US-Aktientiteln im Depot, die gemäss QI-Vereinbarung hätten registriert sein müssen – es aber nicht sind. Dadurch unterläuft/verhindert die LGT automatisch die erforderliche, sporadisch, externe US-Buchprüfung für den QI Status, weil die 179

können. Hauptsächlich wird empfohlen, dies mit einer Panama<br />

Gesellschaft zu tun. Solches Vorgehen <strong>de</strong>r involvierten Stiftungs<br />

(SR)- o<strong>de</strong>r Verwaltungsräte(VR) könnten die US-Behör<strong>de</strong>n u.a.<br />

mit <strong>de</strong>m LAJOFP (Long Arm Jurisdiction Over Foreign Persons)<br />

verfolgen.<br />

Diverse Beratungen bei einigen Kun<strong>de</strong>n stehen eigentlich auch<br />

im Gegensatz zu <strong>de</strong>r heiligen Devise <strong>de</strong>r LTV: ‚Keine Geschäfte<br />

mit <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r im Steuerdomizil <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n‚. Also die<br />

eingesetzten SR/VR Geschäfte im Namen <strong>de</strong>r Stiftung im<br />

Heimatland <strong>de</strong>s Wirtschaftlichen Berechtigten tätigen: wo wir<br />

doch alle wissen, dass solche Aktivitäten wegen <strong>de</strong>r<br />

Auf<strong>de</strong>ckungsgefahr hoch riskant sind.<br />

Verletzungen <strong>de</strong>s (QUALIFIED Intermediary Status) QI-Status:<br />

<strong>Die</strong> US Steuerbehör<strong>de</strong> IRS hat die Liechtensteinischen „Kenne-<br />

Deine-Kun<strong>de</strong>n‚- Regeln (KYC-Rules) am 28.02.01 bewilligt und<br />

zugestimmt und <strong>de</strong>m Land rückwirkend auf <strong>de</strong>n 01.01.01 <strong>de</strong>n QI<br />

Status erteilt. <strong>Die</strong> LGT hat am 07.03.01 das Gesuch für <strong>de</strong>n<br />

Banken-QI-Status eingereicht und konnte ab diesem Datum<br />

provisorisch als QI han<strong>de</strong>ln. Nach <strong>de</strong>n ersten 2 Jahren wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

QI-Status nochmals um 2 Jahre – bis En<strong>de</strong> 2004 verlängert.<br />

Nun, nach Durchsicht aller Mandate mit QI-Angelegenheit die<br />

ich gefun<strong>de</strong>n habe, kann man Verstösse feststellen und es wird<br />

die IRS interessieren, dass z.B.:<br />

° bei 38 Stiftungen/ Anstalten noch nach <strong>de</strong>r Ablauffrist vom<br />

31.12.2001 <strong>de</strong>r Kauf von US Aktien erfolgte, obwohl die<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Dokumentationspflicht (W-9, W-8IMY o<strong>de</strong>r W-<br />

8BEN incl. beglaubigter Passkopie pro WB) nicht erfüllt waren.<br />

° Bei einigen neuen Stiftungen/Anstalten <strong>de</strong>r LTV im<br />

Kun<strong>de</strong>nauftrag nach <strong>de</strong>m 01.01.2001 durch die LGT o<strong>de</strong>r<br />

Fremdbank US-Aktientitel gekauft wur<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

OT Entfernt hat o<strong>de</strong>r die LGT gemäss QI-Vertrag zwischen LGT<br />

& IRS ‚vergessen‚ hat, dies zu tun.<br />

° Es eine kleine Anzahl Stiftungen/Anstalten (Simple/Grantor)<br />

gibt, wo <strong>de</strong>r Wirtschaftliche Berechtigte US Steuerbürger ist. Es<br />

gibt/gab also Kun<strong>de</strong>nbeziehungen mit Status ‚US-Persons‚ mit<br />

US-Aktientiteln im Depot, die gemäss QI-Vereinbarung hätten<br />

registriert sein müssen – es aber nicht sind. Dadurch<br />

unterläuft/verhin<strong>de</strong>rt die LGT automatisch die erfor<strong>de</strong>rliche,<br />

sporadisch, externe US-Buchprüfung für <strong>de</strong>n QI Status, weil die<br />

179

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!