Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

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10.12.2012 Aufrufe

Was die Einstellung des 101er Strafverfahrens betrifft, möchte ich auch noch Folgendes schreiben (was ich übrigens auch Hans-Adam auf eine Tonkassette als Beilage zum "Brief vom 7.1.03" mitgeteilt habe, siehe nächstes Kapitel): Wenn man den Akteninhalt des 101er ansieht, so hat eigentlich der STA Haun nichts gemacht. Nichts was der Wahrheitsfindung dienlich war. Wo sind seine Bemühungen vermerkt? Nichts hat er gemacht, rein gar nichts! Er hat nur all seine Kraft auf das Ziel gesetzt, das Verfahren gegen die Verbrecher ohne Grund einstellen zu können. Es ist halt billiger für das Land und besser für seine Reputation. Eine Spurensicherung am Tatort in Argentinien hätte ohne Probleme durch Interpol Argentinien bewerkstelligt werden können. Es wäre sicher kein Problem für deren Spezialisten gewesen, Blutproben von meinem Blut im Turm festzustellen, obwohl die Verbrecher vermutlich schon alles gereinigt hatten. Und warum hat man meine anderen Angaben zum Inneren des Turm, in dem ich gefangen gehalten wurde, nicht überprüft? Es hätte auch Liechtenstein nichts gekostet. Abgesehen von den im Detail nicht zu überbietenden Schilderungen zur Entführung, Freiheitsberaubung und Gefangenschaft in Argentinien, die "niemand sich einfach nur ausdenken kann" und abgesehen vom Gutachten des Gerichtsmediziners, springt ein weiterer Beweis jedem, vor allem einem Staatsanwalt, geradezu ins Auge: Wo ist die wirtschaftliche Grundlage für die Behauptung des Verbrechers Helmut, ich hätte f r e i w i l l i g, "quasi aus Spass am Geldverteilen" ihm ca. CHF 400'000,-, dem Komplizen Mariano ca. CHF 400'000,- und dem Schwager von Helmut ca. CHF 10'000,- überweisen bzw. überlassen wollen??? Das ist eine völlig absurde Behauptung seitens der Täter. Weder Mariano noch der Schwager hatten seit Argentinien nie auch nur eine Sekunde lang einen Anspruch auf "ihren Teil" der bei der BAWAG liegenden Gelder gemacht und beide sind um Untergrund verschwunden. Vorher hatte der Schwager, Herr Kroschel nach meiner Anzeige eiligst auf seinen Anteil "verzichtet". Helmut war mit der verlogenen "Wohnungskauf"- Geschichte ja bekanntlich erfolgreich. Wenn da ein halbwegs normal funktionierender Staatsanwalt keine starken Gründe für eine Anklageerhebung sieht, hat er den falschen Beruf ausgewählt. In meinem Fall waren die involvierten Staatsanwälte nicht dumm. Die Hürde für eine Anklageerhebung durch die STA ist laut Strafprozessordnung gar nicht hoch. Gemäss StPO muss die STA sogar Anklage erheben. Ob dann ein Kriminalgericht die Täter verurteilen würde, ist eine ganz andere Sache. Und wenn in meinem Fall die 158

Beweise für eine Anklage nicht ausreichen, dann weiss ich nicht was der Gesetzgeber verlangt. Haun wusste ganz genau, dass ich nie die finanziellen oder kräftemässigen Möglichkeiten hatte, eine Anklage in Argentinien voranzutreiben. Abgesehen davon, dass ich nochmals zehn Jahre auf die Gerechtigkeit hätte waren müssen. So hat er mir meine letzte Möglichkeit geraubt, die Leute zur Rechenschaft zu ziehen. In Wahrheit wollte er mir nie helfen, ich war ihm ein zu lästiger Fall. Was mein Blut zum kochen brachte, war – der nun rückblickend klar ersichtliche, unehrliche Umgang der STA mit meiner Folter. STA Haun sagte mir einmal am Telefon, ja er verstehe was ich durchgemacht habe, ja er verstehe das, er kann es nachvollziehen, er helfe mir! Ich verlangte nie, dass die Justiz alles im Detail nachlebt. Erstens geht das nicht und zweitens fehlt der Justiz naturgemäss die eigene, persönliche Erfahrung dafür. Ich habe auch nicht um Mitleid gebeten. Ich habe nur wieder und wieder und wieder schriftlich und mündlich gebeten, die Verbrecher der gerechten Strafe, sprich einem Kriminalgericht zuzuführen. Ich war so naiv zu glauben, dass die STA und Justiz den Fall zum Kriminalgericht bringen würde. Nicht mal eine ordentliche Einvernahme der Beschuldigten und Vorenthaltung derer Widersprüche hatte man bewerkstelligen können. Ich finde es auch eine absolute heuchlerische Berufsauffassung wenn derselbe Staatsanwalt mir seit mehreren Jahren in der Causa Argentinien vorgibt die Anklage sei bald fertig geschrieben, diese aber nie produziert. Anschliessend erhebt derselbe Staatsanwalt Anklage gegen mich (was man doch wirklich einem anderen Staatsanwalt hätte überlassen können). Auch der hinterlistige, exakt gleichzeitig terminierte Versand der zwei Umschläge (Anklage 140er & Einstellung 101er), der mich emotional hart treffen sollte, zeigt die deutlich zynische Geistesrichtung der STA. Gegen die Anklage habe ich postwendend und fristgerecht schriftlich Einspruch erhoben. Ich fuhr sofort zum UR Dr. Meier in sein Büro. Er war auch betrübt über die Einstellung. Er hat mir aber Mut gemacht und gesagt, dass ich als Privatbeteiligter an diesem Verfahren unbedingt einen Antrag auf Fortsetzung des Strafverfahrens bei Gericht innerhalb der 14-Tage-Frist stellen sollte. Das Obergericht würde dann entscheiden, ob das Strafverfahren wieder fortgesetzt würde und wenn ja, dann ohne die STA. Die Chance auf Weiterführung des Strafverfahrens sei sehr gut, meinte er. Der Privatbeteiligte (also ich) könnte dann Anträge an den UR 159

Was die Einstellung <strong>de</strong>s 101er Strafverfahrens betrifft, möchte ich auch<br />

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nächstes Kapitel): Wenn man <strong>de</strong>n Akteninhalt <strong>de</strong>s 101er ansieht, so hat<br />

eigentlich <strong>de</strong>r STA Haun nichts gemacht. Nichts was <strong>de</strong>r<br />

Wahrheitsfindung dienlich war. Wo sind seine Bemühungen vermerkt?<br />

Nichts hat er gemacht, rein gar nichts! Er hat nur all seine Kraft auf das<br />

Ziel gesetzt, das Verfahren gegen die Verbrecher ohne Grund einstellen<br />

zu können. Es ist halt billiger für das Land und besser für seine<br />

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Probleme durch Interpol Argentinien bewerkstelligt wer<strong>de</strong>n können. Es<br />

wäre sicher kein Problem für <strong>de</strong>ren Spezialisten gewesen, Blutproben<br />

von meinem Blut im Turm festzustellen, obwohl die Verbrecher<br />

vermutlich schon alles gereinigt hatten. Und warum hat man meine<br />

an<strong>de</strong>ren Angaben zum Inneren <strong>de</strong>s Turm, in <strong>de</strong>m ich gefangen gehalten<br />

wur<strong>de</strong>, nicht überprüft? Es hätte auch Liechtenstein nichts gekostet.<br />

Abgesehen von <strong>de</strong>n im Detail nicht zu überbieten<strong>de</strong>n Schil<strong>de</strong>rungen zur<br />

Entführung, Freiheitsberaubung und Gefangenschaft in Argentinien, die<br />

"niemand sich einfach nur aus<strong>de</strong>nken kann" und abgesehen vom<br />

Gutachten <strong>de</strong>s Gerichtsmediziners, springt ein weiterer Beweis je<strong>de</strong>m,<br />

vor allem einem Staatsanwalt, gera<strong>de</strong>zu ins Auge: Wo ist die<br />

wirtschaftliche Grundlage für die Behauptung <strong>de</strong>s Verbrechers Helmut,<br />

ich hätte f r e i w i l l i g, "quasi aus Spass am Geldverteilen" ihm ca. CHF<br />

400'000,-, <strong>de</strong>m Komplizen Mariano ca. CHF 400'000,- und <strong>de</strong>m Schwager<br />

von Helmut ca. CHF 10'000,- überweisen bzw. überlassen wollen??? Das<br />

ist eine völlig absur<strong>de</strong> Behauptung seitens <strong>de</strong>r Täter. We<strong>de</strong>r Mariano<br />

noch <strong>de</strong>r Schwager hatten seit Argentinien nie auch nur eine Sekun<strong>de</strong><br />

lang einen Anspruch auf "ihren Teil" <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r BAWAG liegen<strong>de</strong>n<br />

Gel<strong>de</strong>r gemacht und bei<strong>de</strong> sind um Untergrund verschwun<strong>de</strong>n. Vorher<br />

hatte <strong>de</strong>r Schwager, Herr Kroschel nach meiner Anzeige eiligst auf seinen<br />

Anteil "verzichtet". Helmut war mit <strong>de</strong>r verlogenen "Wohnungskauf"-<br />

Geschichte ja bekanntlich erfolgreich. Wenn da ein halbwegs normal<br />

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Anklageerhebung sieht, hat er <strong>de</strong>n falschen Beruf ausgewählt. In<br />

meinem Fall waren die involvierten Staatsanwälte nicht dumm. <strong>Die</strong><br />

Hür<strong>de</strong> für eine Anklageerhebung durch die STA ist laut<br />

Strafprozessordnung gar nicht hoch. Gemäss StPO muss die STA sogar<br />

Anklage erheben. Ob dann ein Kriminalgericht die Täter verurteilen<br />

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