Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de

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10.12.2012 Aufrufe

gesagt, er würde Helmut & Co. mit der Anklage in die Mangel nehmen, er könne das für mich tun, es ginge vorwärts, wenn er in Wahrheit nichts getan hat? Er hätte es nicht sagen müssen, er ist nicht dazu verpflichtet mir Auskunft darüber zu geben, was läuft und was nicht. Ich rief dann sicher 30 Mal die Büronummer von STA Haun an. Jedes Mal wurde ich von einer Sekretärin dort vertröstet und aufgefordert am nächsten Tag anzurufen. Immer ohne Erfolg. Einige Tage später kam das Urteil des Obergerichtes vom 3.10.02 per Post zu mir nach Hause: Verloren. Ein weiterer Tiefschlag. Ich ging mit meinem RA sofort wieder in die Berufung, dieses mal an den Obersten Gerichtshof in Vaduz. Im November 2002, am 8. oder 9. bekam ich eine Abholaufforderung der Post in Balzers. Ich musste zwei dicke Kuverts (per Einschreiben) vom Gericht aus Vaduz abholen. Obwohl ich einen RA hatte, konnte ich es so organisieren, dass das Gericht mir die Post direkt schickte. Der eine Umschlag enthielt eine fixfertige Anklage (140er) gegen mich (Wohnungskauf in Spanien 1996). Ich war sprachlos. Die Anklage war mit 7.11.02 datiert und von STA Haun unterschrieben. Er war der Staatsankläger. Mir wurde übel und ich konnte die Zeilen in der Anklage nicht klar lesen. Meine Augen begingen zu schimmern und der Kopf wurde schwer. Das andere Kuvert enthielt einen zwei Seiten langen Brief vom UR Dr. Meier, datiert auch vom 7.11.02. Darin musste er mir auf Anordnung des STA Haun mitteilen, dass die STA das Strafverfahren (101er) gegen alle Beteiligten im Argentinienfall eingestellt hatte. Ohne Angabe von Gründen. Die STA muss gemäss Gesetzt niemandem den Grund angeben, warum sie einen Fall einstellt. Es genügt, wenn die STA in ihrem eigenen, nicht-öffentlichem "Fallbuch" die Gründe einträgt. Dieses Buch wird bei der STA verwahrt. Für mich war die Welt am Ende! Die Scheiss STA! Warum keine Anklage im 101er? Warum der 101er eingestellt? Was heisst ohne Grund? Warum ich angeklagt? Wie konnten sie nur? Diese Lügner. Nur Gott weiss genau, warum STA Haun, vom Teufel geritten, mich verbissen wegen Barcelona verurteilt sehen möchte. Einiges deutet auf ein falsches Spiel der STA hin: Fakt ist, dass die spanische Justiz zwei mal die Bitte (offizielle Anträge) des UR Dr. Meier 156

um die Abtretung des Falls an das Gericht des ständigen Wohnsitz des Beklagten, nämlich das LG Vaduz in Liechtenstein, abgelehnt hatte. Eine solche Möglichkeit würde das entsprechende europäische Abkommen ausdrücklich vorsehen. Ein weiteres Faktum ist: Der Kläger in Spanien, der Verbrecher Helmut Roegele, hat nie ein Gesuch gestellt oder den Wunsch gegenüber der Justiz in Liechtenstein oder in Spanien geäussert, dass er eine Strafverfolgung meinerseits wegen des Wohnungskaufs 1996 in Barcelona hier beim LG Vaduz haben möchte. Das wäre das "Logischte" gewesen. Er und sein RA in Vaduz kannten seit Sommer 1997 mein offizielle Adresse. Ja, es wäre logisch gewesen, hätte sich die ganze Sache in Barcelona (Wohnungskauf) und in Argentinien nach der Version von Helmut ereignet. Da dies nicht der Fall war, hatte Helmut das ureigenste Interesse daran, dass die Spanier nicht auf die Idee kommen würden, ihren Fall nach Vaduz abzugeben. Für ihn war es lebensnotwendig, dass der Haftbefehl gegen mich aufrechterhalten blieb. Denn nur wenn ich weiterhin in meiner juristischen Verteidigung geschwächt und persönlich in meiner Mobilität eingeschränkt bliebe, könnte mein Kampf um eine Strafanklage gegen die Täter aus Argentinien beeinträchtigt werden. Es bestand also nie ein Antrag von irgendwelcher Seite an die STA in Vaduz, ein Strafverfahren wegen des Wohnungskaufs in Vaduz durchzuführen. Trotzdem war Herr Haun scharf auf eine Anklage gegen mich. Erst dann wurde mir langsam bewusst, dass sich der LR Oehri mit dem STA Haun ständig abgesprochen haben musste und dass sie auch die Entwicklungen in beiden hängigen Gerichtsfällen (Zivil und Straf) in Vaduz gemeinsam orchestrierten. Rückblickend weiss ich ganz genau warum man dies so wollte: Ich wurde der Liechtensteiner Justiz immer lästiger. Obwohl ich mich (bis zur "dicken Post" an Hans-Adam im Januar 2003 - siehe nächstes Kapitel) gegenüber der ganzen Justiz gegenüber immer korrekt und anständig verhalten hatte. Weder hatte ich die Fassung verloren noch mich beschwert, wenn sich der LR und vor allem die STA von Anfang an etliche offenkundige Fehler leisteten, die schwerwiegende juristische Konsequenzen für mich bedeuteten (ganz zu schweigen von den Demütigungen). Obwohl dies so war, wurde ich von Seiten des LR Oehri und speziell seitens der STA wie der letzte Dreck behandelt. Meine Unterlagen, die zum Himmel schreienden Beweise werden einfach nicht gelesen! Und wenn dann nur oberflächlich. Nie wurden sie aber gewürdigt! 157

gesagt, er wür<strong>de</strong> Helmut & Co. mit <strong>de</strong>r Anklage in die Mangel nehmen,<br />

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mir Auskunft darüber zu geben, was läuft und was nicht. Ich rief dann<br />

sicher 30 Mal die Büronummer von STA Haun an. Je<strong>de</strong>s Mal wur<strong>de</strong> ich<br />

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anzurufen. Immer ohne Erfolg.<br />

Einige Tage später kam das Urteil <strong>de</strong>s Obergerichtes vom 3.10.02 per<br />

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Ein weiterer Tiefschlag. Ich ging mit meinem RA sofort wie<strong>de</strong>r in die<br />

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Im November 2002, am 8. o<strong>de</strong>r 9. bekam ich eine Abholauffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Post in Balzers. Ich musste zwei dicke Kuverts (per Einschreiben) vom<br />

Gericht aus Vaduz abholen. Obwohl ich einen RA hatte, konnte ich es so<br />

organisieren, dass das Gericht mir die Post direkt schickte. <strong>Der</strong> eine<br />

Umschlag enthielt eine fixfertige Anklage (140er) gegen mich<br />

(Wohnungskauf in Spanien 1996). Ich war sprachlos.<br />

<strong>Die</strong> Anklage war mit 7.11.02 datiert und von STA Haun unterschrieben.<br />

Er war <strong>de</strong>r Staatsankläger. Mir wur<strong>de</strong> übel und ich konnte die Zeilen in<br />

<strong>de</strong>r Anklage nicht klar lesen. Meine Augen begingen zu schimmern und<br />

<strong>de</strong>r Kopf wur<strong>de</strong> schwer.<br />

Das an<strong>de</strong>re Kuvert enthielt einen zwei Seiten langen Brief vom UR Dr.<br />

Meier, datiert auch vom 7.11.02. Darin musste er mir auf Anordnung <strong>de</strong>s<br />

STA Haun mitteilen, dass die STA das Strafverfahren (101er) gegen alle<br />

Beteiligten im Argentinienfall eingestellt hatte. Ohne Angabe von<br />

Grün<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> STA muss gemäss Gesetzt nieman<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Grund<br />

angeben, warum sie einen Fall einstellt. Es genügt, wenn die STA in<br />

ihrem eigenen, nicht-öffentlichem "Fallbuch" die Grün<strong>de</strong> einträgt. <strong>Die</strong>ses<br />

Buch wird bei <strong>de</strong>r STA verwahrt.<br />

Für mich war die Welt am En<strong>de</strong>! <strong>Die</strong> Scheiss STA! Warum keine Anklage<br />

im 101er? Warum <strong>de</strong>r 101er eingestellt? Was heisst ohne Grund? Warum<br />

ich angeklagt? Wie konnten sie nur? <strong>Die</strong>se Lügner.<br />

Nur Gott weiss genau, warum STA Haun, vom Teufel geritten, mich<br />

verbissen wegen Barcelona verurteilt sehen möchte.<br />

Einiges <strong>de</strong>utet auf ein falsches Spiel <strong>de</strong>r STA hin: Fakt ist, dass die<br />

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