Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
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jener Abteilung angerufen und um ein Treffen gebeten. Ich erwähnte, dass ich mich evt. für die Mitarbeit im laufenden Projekt e-Doc / DOCUWARE bewerben möchte. Ich wurde gebeten doch am nächsten Tag in die Treuhand zu kommen. In einem Kundensitzungszimmer zeigte ich alle Unterlagen zu Spanien und Argentinien und erläuterte ohne Ausnahme den Stand der Dinge. Ich musste diese Unterlagen für drei Tage in den Händen der Rechtsabteilung lassen. Am vierten Tag wurde ich angerufen und gebeten wiederum ins Büro zu kommen. Nach Prüfung und Durchsicht der Faktenlage durch die Leitung der Rechtsabteilung stelle der internationale Haftbefehl kein Problem für sie dar, so wurde mir mitgeteilt. Sie erkannten - im Rahmen des Möglichen - auch, dass die Anschuldigungen seitens der Täter weder Hand noch Fuss hatten. Sie baten mich nur, niemanden in der Firma davon zu erzählen. Und sie mündlich auf dem Laufenden zu halten, was ich dann stets tat. Ich erinnerte mich damals auch, dass seit dem Jahr 1999 in den Medien (sporadisch in Liechtenstein und mehr in Deutschland) immer wieder Berichte auftauchten, über die zwei (Schweizer?) Treuhänder, die mitsamt Familien in Liechtenstein lebten und je einen internationalen Haftbefehl eines Berliner Gerichts (ich glaube es war vom Gericht Tiergarten oder Tempelhof) am Hals hatten und Deutschland deren Auslieferung von Liechtenstein verlangte. Die vorgeworfenen Taten lagen u.a. im Bereich des (Steuer-)Betrugs und anderer schwerer Delikte. Die Liechtensteiner Justiz entschied sich schlussendlich gegen eine Auslieferung der beiden nach Deutschland. Hauptsächlich, und dies war für Deutschland empörend, aus humanitären Gründen. Der Oberste Gerichtshof in Vaduz konnte eine Trennung (im Falle einer Auslieferung) von ihren Familien (mit Schulpflichtigen Kindern) den zwei gut in Liechtenstein integrierten Treuhändern NICHT zumuten. Während jener Zeit, und auch heute noch, sind die zwei bekannten Treuhänder im Treuhandgeschäft in Liechtenstein tätig. Daher bedeutete es für die Liechtensteiner Finanzwelt (incl. der LGT) keine Aufregung, wenn gegen "Mitarbeiter" internationale Haftbefehle bestehen. Die LGT Treuhand hatte also eine Woche bevor ich dann am 16. Oktober 2000 via Connex AG die Arbeitsstelle antrat, im Detail Kenntnis über meine "juristischen Angelegenheit". Die nun von Seiten Hans-Adams im Frühling 2008 geäusserte Behauptung, die LGT wusste "von nichts" – 136
entspricht NICHT der Wahrheit. Aber ich verstehe ihn, da er unbedingt die Realität verheimlichen möchte, nämlich, dass die LGT Leute in ihrer heiligsten aller heiligen Abteilungen einstellt, die einen Haftbefehl ausstehen haben. Wie alle neuen Mitarbeiter musste auch ich einen aktuellen Strafregisterauszug (ausgestellt vom LG Vaduz) vorlegen. Dieser war natürlich "Ohne Eintrag", da ich keine Vorstrafen hatte. Weder dort noch anderswo! Schon mein erster Arbeitstag war sehr spannend und ich lernte den Vertreter der XEROX (Schweiz) AG und den Boss der Connex AG persönlich kennen. Der ursprüngliche Plan der LGT Treuhand war, drei bis fünf grosse Schiffscontainer oder dergleichen teils auf dem firmeneigenen, teils auf dem Gemeindeparkplatz hinter dem (alten) Bürogebäude aufzustellen und jeweils mit Sicherheitspersonal zu bestücken. Die neuen Mitarbeiter, alle von ausserhalb, würden dann unter strenger Aufsicht die nötige und zeitraubende Vorarbeit zum Scannen erledigen und dann die ganze Kundenmappe jeweils in den Container, wo die grossen Scanner stehen würden, tragen. Dass man überhaupt auf die Container kam, lag daran, dass alle Büros im alten Gebäude ja schon vom bestehenden Mitarbeiterstab belegt waren und einfach kein Platz für die bis zu 30 Personen, die für das e-Doc-Projekt nötig waren, vorhanden war. Das heisst, es gab schon Platz, aber nur im verwinkelten Keller zweier (nur oberirdisch) miteinander verbundener Gebäude. Die Idee der Container wurde schnell verworfen, hauptsächlich aus Sicherheitsgründen. Im Übrigen war die ganze Idee des papierlosen Büros von Dr. Feuerstein nicht ganz unumstritten. Viele Kundenberater waren zwar der beabsichtigten neuen, moderneren Arbeitsweise nicht abgeneigt, vertraten aber die Meinung, man müsse die jeweiligen Kunden (also die Begünstigten der Stiftungen, Anstalten etc.) anfragen, ob sie einer Digitalisierung ihrer Kundendaten zustimmten. Rechtlich gesehen, gehören alle Dokumente (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. interne Aktenvermerke) dem Kunden: die LGT Treuhand bewahrt sie nur für ihre Kunden auf. Natürlich steht es der LGT Treuhand frei, wie sie die internen Geschäftsabläufe organisiert. Vor allem unter den älteren, langjährigen Kundenbetreuern, wie z.B. bei Peter Meier herrschte die Meinung vor, dass die grosse Mehrheit ihrer Kunden, würde man sie den fragen, einer 137
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jener Abteilung angerufen und um ein Treffen gebeten. Ich erwähnte,<br />
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Tag in die Treuhand zu kommen.<br />
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Ich musste diese Unterlagen für drei Tage in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
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internationale Haftbefehl kein Problem für sie dar, so wur<strong>de</strong> mir<br />
mitgeteilt. Sie erkannten - im Rahmen <strong>de</strong>s Möglichen - auch, dass die<br />
Anschuldigungen seitens <strong>de</strong>r Täter we<strong>de</strong>r Hand noch Fuss hatten. Sie<br />
baten mich nur, nieman<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Firma davon zu erzählen. Und sie<br />
mündlich auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n zu halten, was ich dann stets tat.<br />
Ich erinnerte mich damals auch, dass seit <strong>de</strong>m Jahr 1999 in <strong>de</strong>n Medien<br />
(sporadisch in Liechtenstein und mehr in Deutschland) immer wie<strong>de</strong>r<br />
Berichte auftauchten, über die zwei (Schweizer?) Treuhän<strong>de</strong>r, die<br />
mitsamt Familien in Liechtenstein lebten und je einen internationalen<br />
Haftbefehl eines Berliner Gerichts (ich glaube es war vom Gericht<br />
Tiergarten o<strong>de</strong>r Tempelhof) am Hals hatten und Deutschland <strong>de</strong>ren<br />
Auslieferung von Liechtenstein verlangte. <strong>Die</strong> vorgeworfenen Taten<br />
lagen u.a. im Bereich <strong>de</strong>s (Steuer-)Betrugs und an<strong>de</strong>rer schwerer Delikte.<br />
<strong>Die</strong> Liechtensteiner Justiz entschied sich schlussendlich gegen eine<br />
Auslieferung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n nach Deutschland. Hauptsächlich, und dies war<br />
für Deutschland empörend, aus humanitären Grün<strong>de</strong>n. <strong>Der</strong> Oberste<br />
Gerichtshof in Vaduz konnte eine Trennung (im Falle einer<br />
Auslieferung) von ihren Familien (mit Schulpflichtigen Kin<strong>de</strong>rn) <strong>de</strong>n<br />
zwei gut in Liechtenstein integrierten Treuhän<strong>de</strong>rn NICHT zumuten.<br />
Während jener Zeit, und auch heute noch, sind die zwei bekannten<br />
Treuhän<strong>de</strong>r im Treuhandgeschäft in Liechtenstein tätig. Daher be<strong>de</strong>utete<br />
es für die Liechtensteiner Finanzwelt (incl. <strong>de</strong>r LGT) keine Aufregung,<br />
wenn gegen "Mitarbeiter" internationale Haftbefehle bestehen.<br />
<strong>Die</strong> LGT Treuhand hatte also eine Woche bevor ich dann am 16. Oktober<br />
2000 via Connex AG die Arbeitsstelle antrat, im Detail Kenntnis über<br />
meine "juristischen Angelegenheit". <strong>Die</strong> nun von Seiten Hans-Adams im<br />
Frühling 2008 geäusserte Behauptung, die LGT wusste "von nichts" –<br />
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