Der Fürst. Der Dieb. Die Daten. - blog.börsennews.de
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derselben wesentlich früher als in diesem bezeichneten Zeitraum entstanden wären. Jene Verletzungen, welche Heinrich Kieber von fremder Hand zugefügt wurden, sind diese am rechten Unterschenkel lokalisierten. Es handelt sich dabei um drei Verletzungsmerkmale, wie sie typischerweise nach Verbrennungen auftreten, die am weitesten am Unterschenkel unten gelegene Verletzungsmarke ist eine solche, wie sie nach primär etwas tiefer reichender Hautabschürfung zurückbleibt und ist der Lokalisation und Form nach durchaus möglich als Einwirkung des oberen Randes der behaupteten Metallmanschette, wie sie von Kieber beschrieben wurde. Diese Verletzungen sind insgesamt noch als medizinisch an sich leichte Körperverletzungen anzusprechen mit einer Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit, welche an die 24-Tage—Grenze wohl heranreichte, diese aber nicht überschritt. Die Verletzungen an der Beugeseite des linken und rechten Handgelenkes sind Schnittverletzungen, welcher ihrer Art und Lokalisation nach typisch für Suizidversuche sind mit anschliessender eher laienhafter Wundversorgung. Bei jenen zwei an der linken Halsseite mehr oben gelegenen, schräg verlaufenden Narben über dem Kopfnickermuskel handelt es sich um Zustände nach Schnittverletzungen eher oberflächlicher Art, wobei die Schnittrichtung von hinten oben nach vorne unten anzugeben ist. Diese Verletzungen konnten durchaus durch eigene Hand mit einer Rasierklinge zugefügt worden sein. Die im Bereich der Drosselgrube zurückgebliebene unregelmässige, mehrfach geschenkelte Narbenbildung wäre zwanglos erklärbar durch ein Vorgehen, wie von Heinrich Kieber geschildert, dass nämlich die Spitze einer Glasscherbe hier eingestossen wurde, wobei von einem mehrfachen Einstechen mit verschiedener Richtung der Glasscherbe ausgegangen werden kann, ohne dass die Glasscherbe jeweils aus der Wunde ganz herausgezogen wurde. Bei einem solchen Vorgehen ist auch eine Anspiessung der Luftröhre, welche hier sehr oberflächlich unter den Weichteilen liegt, zwanglos möglich. Eine Selbstheilung der Luftröhrenverletzung ohne weitere operative Massnahmen ist möglich und nicht ungewöhnlich, zumal offensichtlich ja die Weichteilwunden selbst mit Nähten, wenn auch nicht sehr kundig, versorgt wurden. Die weitere Narbe an der Halsseite 106
echts oberhalb des Schlüsselbeins wäre ebenfalls durch Einwirkung einer Glasscherbe erklärbar, ohne dass hier relevante bzw. tiefer reichende und schwerwiegendere Verletzungen entstehen. Insgesamt ist festzustellen, dass das befundene Narben- und Verletzungsbild aus gerichtsmedizinischer Sicht durchaus mit den Schilderungen des Heinrich Kieber in Einklang gebracht werden kann. Innsbruck, 16. 7. 1997, (gez.) Dr. Paul Umach. Als ich dann eine Kopie des gerichtsmedizinischen Gutachtens erhalten hatte, ist mir ein Stein vom Herzen gefallen. Als Opfer hat man immer Angst, die Leute würden einem nicht oder nur teilweise glauben. Ich hatte eigentlich soweit Glück, da es an der Glaubhaftigkeit meiner Anzeige und all meiner Aussagen seitens der Polizei und dem Gericht in Vaduz absolut nie Zweifel gab. In den verbleibenden Monaten des Jahres 1997 war ich praktisch ein Dauerbesucher beim Landgericht Vaduz gewesen. Drei bis vier Mal pro Monat habe ich, oft ohne Termin, beim UR angeklopft und höflich gefragt, wie der Stand der Dinge sei. Alles ging sehr langsam voran. Er sagte mir, dass seine Hände gebunden seien, er könne faktisch nur auf Antrag oder Anweisung der STA handeln, so will es die Strafprozessordnung (StPO). Es ist die dienstliche Pflicht der STA, den schweren Beschuldigungen juristisch auf den Grund zu gehen und mittels der gesetzlichen Macht und den weitreichenden Hilfsmitteln hat die STA die Möglichkeit dazu. Ich nahm meine Rolle als Privatbeteiligter sehr ernst und nutzte 100fach die Gelegenheit, um der so genannten Wahrheitsfindung zu dienen. Leider nutzte die STA ihre Macht zur Nachforschung nicht aus. Unglaubliches passierte. STA Alma Willi, als die anklagende Behörde, hatte es nie für notwendig angesehen, mit mir persönlich zu reden. Im Gegensatz zum UR Dr. P. Meier, dessen Bürotüre immer für mich offen stand, habe ich mit ihr in der Zeit nur einmal kurz zwischen Tür und Angel reden können und dies auch nur per Zufall, da sich ihr Büro damals noch in demselben Gebäude wie das Landgericht befand. Dialoge mit dem Opfer waren nicht ihre Stärke. Sie war sehr kurz angebunden, bestätigte mir aber, dass die STA an der Anklage arbeiten würde. Ich hatte immer Respekt und Anstand vor den Behörden gezeigt 107
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<strong>de</strong>rselben wesentlich früher als in diesem bezeichneten Zeitraum<br />
entstan<strong>de</strong>n wären. Jene Verletzungen, welche Heinrich Kieber<br />
von frem<strong>de</strong>r Hand zugefügt wur<strong>de</strong>n, sind diese am rechten<br />
Unterschenkel lokalisierten. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um drei<br />
Verletzungsmerkmale, wie sie typischerweise nach<br />
Verbrennungen auftreten, die am weitesten am Unterschenkel<br />
unten gelegene Verletzungsmarke ist eine solche, wie sie nach<br />
primär etwas tiefer reichen<strong>de</strong>r Hautabschürfung zurückbleibt<br />
und ist <strong>de</strong>r Lokalisation und Form nach durchaus möglich als<br />
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Metallmanschette, wie sie von Kieber beschrieben wur<strong>de</strong>. <strong>Die</strong>se<br />
Verletzungen sind insgesamt noch als medizinisch an sich<br />
leichte Körperverletzungen anzusprechen mit einer<br />
Gesundheitsschädigung o<strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit, welche an die<br />
24-Tage—Grenze wohl heranreichte, diese aber nicht überschritt.<br />
<strong>Die</strong> Verletzungen an <strong>de</strong>r Beugeseite <strong>de</strong>s linken und rechten<br />
Handgelenkes sind Schnittverletzungen, welcher ihrer Art und<br />
Lokalisation nach typisch für Suizidversuche sind mit<br />
anschliessen<strong>de</strong>r eher laienhafter Wundversorgung. Bei jenen<br />
zwei an <strong>de</strong>r linken Halsseite mehr oben gelegenen, schräg<br />
verlaufen<strong>de</strong>n Narben über <strong>de</strong>m Kopfnickermuskel han<strong>de</strong>lt es<br />
sich um Zustän<strong>de</strong> nach Schnittverletzungen eher oberflächlicher<br />
Art, wobei die Schnittrichtung von hinten oben nach vorne unten<br />
anzugeben ist. <strong>Die</strong>se Verletzungen konnten durchaus durch<br />
eigene Hand mit einer Rasierklinge zugefügt wor<strong>de</strong>n sein. <strong>Die</strong> im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Drosselgrube zurückgebliebene unregelmässige,<br />
mehrfach geschenkelte Narbenbildung wäre zwanglos erklärbar<br />
durch ein Vorgehen, wie von Heinrich Kieber geschil<strong>de</strong>rt, dass<br />
nämlich die Spitze einer Glasscherbe hier eingestossen wur<strong>de</strong>,<br />
wobei von einem mehrfachen Einstechen mit verschie<strong>de</strong>ner<br />
Richtung <strong>de</strong>r Glasscherbe ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann, ohne dass<br />
die Glasscherbe jeweils aus <strong>de</strong>r Wun<strong>de</strong> ganz herausgezogen<br />
wur<strong>de</strong>. Bei einem solchen Vorgehen ist auch eine Anspiessung<br />
<strong>de</strong>r Luftröhre, welche hier sehr oberflächlich unter <strong>de</strong>n<br />
Weichteilen liegt, zwanglos möglich. Eine Selbstheilung <strong>de</strong>r<br />
Luftröhrenverletzung ohne weitere operative Massnahmen ist<br />
möglich und nicht ungewöhnlich, zumal offensichtlich ja die<br />
Weichteilwun<strong>de</strong>n selbst mit Nähten, wenn auch nicht sehr<br />
kundig, versorgt wur<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> weitere Narbe an <strong>de</strong>r Halsseite<br />
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