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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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Sie kann neue Gesetze für das Zulassungsverfahren entwerfen oder<br />

bestehende Gesetze ändern.<br />

Danach gilt zur Zeit folgen<strong>des</strong> Verfahren: <strong>Ein</strong> Arzneimittel wird, bevor es zur<br />

Anwendung am Menschen kommt, durch pharmakologisch-toxikologische<br />

Untersuchungen am Tier ausprobiert.<br />

Auch, wenn unnötige Tierversuche bei uns inzwischen untersagt sind, kann<br />

die Pharmazie in einigen Fällen nicht ganz darauf verzichten.<br />

Zunächst werden die physiologischen Wirkungen im Tierversuch so weit wie<br />

möglich geklärt. Enthält eine Substanz giftige Stoffe, die beim Menschen<br />

schwerste Schäden verursachen würden, scheidet sie in der Regel für eine<br />

Weiterentwicklung aus. Aber oftmals ist ein toxisches Wirkungsprofil<br />

Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen. Fast jede Substanz, mag sie<br />

auch noch so giftig sein, verliert ihre verheerende Wirkung, wenn man mit der<br />

Dosis weit genug herunter geht.<br />

Nun stellt sich die Frage, inwieweit kann so eine minimal giftige Substanz<br />

eventuell als Arzneimittel einmal später eingesetzt werden und bei welchen<br />

Krankheitsbildern. Da den Forschern in den Versuchsanstalten und<br />

Pharmaunternehmen bei der Beantwortung dieser Fragen, außer den<br />

Ergebnissen aus den Tierversuchen, keine Anhaltspunkte vorliegen, ist die<br />

Anwendung am Menschen der nächste Schritt.<br />

Zuvor hat der verantwortliche Versuchsleiter einen Versuchsplan entworfen.<br />

Dieser enthält alle Schritte, die notwendig sind, um die geplante<br />

Arzneimittelprüfung in einem rechtlich und medizinisch abgesicherten Rahmen<br />

stattfinden zu lassen. Zu klären sind zum Beispiel der Versicherungsschutz für<br />

die Probanden und der organisatorische Ablauf der Studie. Liegt der<br />

Versuchsplan dann vor, sollte er einer Ethik-Kommission vorgelgt werden.<br />

Diese hat zwar die Möglichkeit, den Ablauf der geplanten Arzneimittelprüfung<br />

zu beeinflussen, doch in der Praxis sind nur wenige Fälle bekannt in der eine<br />

Ethik-Kommission Bedeutung für den Ablauf erlangt hat. <strong>Ein</strong> echtes<br />

Kontrollorgan ist die Ethik-Kommission leider nicht.<br />

Jetzt wird das neue Arzneimittel an freiwilligen Versuchspersonen getestet.<br />

Das ist die erste Stufe einer Arzneimittelprüfung am Menschen. Sie wird auch<br />

als „Phase I“ bezeichnet. Die Probanden sind in der Regel gesunde<br />

Menschen, die sich zu solchen Arzneimittelprüfungen zur Verfügung stellen.<br />

Häufig handelt es sich bei den Versuchspersonen um Studenten, die ihren<br />

Lebensunterhalt ein wenig aufbessern wollen.<br />

Da Toxizität <strong>des</strong> zu untersuchenden Präparats bereits weitgehend durch die<br />

Tierversuche festgestellt wurde, ist das Risiko für die gesunden Probanden<br />

sehr gering.<br />

In der „Phase II“ wird das Medikament hinsichtlich seiner Wirksamkeit<br />

überprüft. Hierbei werden auftretende Risiken im Vergleich mit anderen<br />

Präparaten und Therapieformen beurteilt. Liegen keine<br />

Vergleichsmedikamente vor, so beurteilt man die Wirkung <strong>des</strong> neuen Mittels,<br />

indem man es mit einer nicht wirksamen Substanz, also einem Placebo<br />

(Scheinmedikament), vergleicht.<br />

Die Planung <strong>des</strong> Versuchs sollte so gestaltet sein, daß man die festgestellten<br />

Unterschiede statistisch auswerten kann. In dieser Phase werden in der Regel<br />

200-300 Patienten behandelt. Dies ist häufig auch die Phase, in der an einer<br />

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