Angebotsunterlage Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ... - BaFin
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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 des<br />
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)<br />
Aktionäre der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder<br />
gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die in<br />
Ziffer 1 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben besonders beachten.<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong><br />
FREIWILLIGES ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT<br />
(TAUSCHANGEBOT)<br />
der<br />
<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />
Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, Niederlande<br />
an die Aktionäre der<br />
Deutsche Börse Aktiengesellschaft<br />
60485 Frankfurt am Main, Deutschland<br />
zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien<br />
der Deutsche Börse Aktiengesellschaft<br />
durch Tausch von<br />
1 Aktie der Deutsche Börse Aktiengesellschaft<br />
gegen 1 neue Stammaktie der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />
Annahmefrist: 4. Mai 2011 bis 13. Juli 2011,<br />
24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />
Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE0005810055<br />
Zum Tausch Eingereichte Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE00A1KRND6<br />
Holdco-Angebotsaktien: ISIN NL0009766997<br />
Weder die U.S. Securities and Exchange Commission (im Folgenden als die ,,SEC“ bezeichnet) noch eine<br />
andere Wertpapier-Aufsichtsbehörde eines U.S.-amerikanischen Staats hat eine Genehmigung für die im<br />
Zusammenhang mit dem Zusammenschluss (vgl. Ziffer 6.1) auszugebenden Wertpapiere erteilt oder verweigert<br />
oder die Angemessenheit oder Richtigkeit dieses Dokuments anerkannt. Jede anderslautende<br />
Zusicherung stellt eine Straftat dar.<br />
Die Lektüre der in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Informationen wird dringend angeraten. Insbesondere<br />
wird auf den Abschnitt ,,Risikofaktoren“ verwiesen, der auf Seite 34 des Anhangs 2 dieses<br />
Dokuments beginnt.
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Hinweis: Im Hauptteil dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> beziehen sich Verweise auf Ziffern ohne nähere Bezeichnung<br />
auf die Ziffern des Hauptteils dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />
1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE FÜR AKTIONÄRE ............ 2<br />
1.1 Durchführung des Tauschangebots nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und<br />
Übernahmegesetzes .................................................... 2<br />
1.2 Vom Tauschangebot ausgeschlossene Aktionäre. .............................. 3<br />
1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots .............. 3<br />
1.4 Veröffentlichung und Verbreitung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>. .................... 4<br />
1.5 Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs<br />
und der Vereinigten Staaten ............................................. 5<br />
2 HINWEISE ZU DEN IN DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN<br />
ANGABEN .............................................................. 6<br />
2.1 Allgemeines .......................................................... 6<br />
2.2 Stand und Quelle der Angaben in der <strong>Angebotsunterlage</strong>. ...................... 7<br />
2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen, Absichten des Bieters ........................... 7<br />
2.4 Aktualisierung ........................................................ 8<br />
3 ZUSAMMENFASSUNG DES TAUSCHANGEBOTS .............................. 8<br />
4 DAS TAUSCHANGEBOT ................................................... 20<br />
4.1 Gegenstand des Tauschangebots .......................................... 20<br />
4.2 Begründete Stellungnahme / Empfehlung durch Vorstand und Aufsichtsrat der<br />
Deutsche Börse. ....................................................... 20<br />
5 ANNAHMEFRIST ........................................................ 21<br />
5.1 Dauer der Annahmefrist ................................................ 21<br />
5.2 Verlängerung der Annahmefrist .......................................... 21<br />
5.3 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG ............................. 21<br />
6 INFORMATIONEN ÜBER DEN BIETER ...................................... 22<br />
6.1 Allgemeines .......................................................... 22<br />
6.2 Rechtsgrundlage. ...................................................... 22<br />
6.3 Das Aktienkapital der Holdco ............................................ 23<br />
6.4 Direktoren und Geschäftsführung ......................................... 28<br />
6.5 Aktionäre ............................................................ 31<br />
6.6 Tochtergesellschaften; die Deutsche Börse und die NYSE Euronext als (zukünftige)<br />
Tochtergesellschaften ................................................... 32<br />
6.7 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen .............................. 32<br />
6.8 Derzeit von dem Bieter und mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen und<br />
deren Tochterunternehmen gehaltene Deutsche Börse-Aktien, Zurechnung von<br />
Stimmrechten ......................................................... 32<br />
6.9 Angaben zu Wertpapiergeschäften. ........................................ 32<br />
6.10 Mögliche Parallelerwerbe ............................................... 33<br />
6.11 Irrevocable Undertakings. ............................................... 33<br />
7 BESCHREIBUNG DER DEUTSCHE BÖRSE ................................... 33<br />
7.1 Überblick ............................................................ 33<br />
7.2 Grundkapital ......................................................... 34<br />
7.3 Ausstehende Aktienoptionen ............................................. 36<br />
7.4 Aktionärsstruktur ..................................................... 38<br />
7.5 Geschäftstätigkeit und -entwicklung ....................................... 38<br />
i<br />
Seite
7.6 Deutsche Börse-Gremien ................................................ 41<br />
7.7 Mitarbeiter. .......................................................... 41<br />
7.8 Mit der Deutsche Börse gemeinsam handelnde Personen ....................... 42<br />
8 BESCHREIBUNG DER NYSE EURONEXT .................................... 42<br />
8.1 Rechtsgrundlage und Überblick. .......................................... 42<br />
8.2 Grundkapital ......................................................... 42<br />
8.3 Optionen ............................................................ 43<br />
8.4 Aktionäre ............................................................ 43<br />
8.5 Geschäftstätigkeit. ..................................................... 43<br />
8.6 NYSE Euronext-Gremien. ............................................... 44<br />
8.7 Mitarbeiter. .......................................................... 44<br />
9 HINTERGRUND DER VERSCHMELZUNG UND DES TAUSCHANGEBOTS ......... 44<br />
9.1 Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ......................... 44<br />
9.2 Erläuternde Anmerkungen zum Zusammenschluss ............................ 45<br />
9.3 Strategie und Ziele ..................................................... 47<br />
9.4 Bevorstehender Kontrollerwerb über die Deutsche Börse durch den Bieter ......... 49<br />
10 ABSICHTEN DES BIETERS ................................................ 49<br />
10.1 Künftige Geschäftstätigkeit des Bieters und der Deutsche Börse. ................. 49<br />
10.2 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen der Deutsche Börse ...... 50<br />
10.3 Sitz der Deutsche Börse und Standort wesentlicher Unternehmensteile der Deutsche<br />
Börse ............................................................... 50<br />
10.4 Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse ............................... 51<br />
10.5 Arbeitnehmer, deren Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen der Deutsche<br />
Börse ............................................................... 51<br />
10.6 Beabsichtigte Strukturmaßnahmen ........................................ 52<br />
10.7 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen des Bieters, Sitz und<br />
Standort wesentlicher Unternehmensteile des Bieters, Arbeitnehmer des Bieters und<br />
ihre Vertretungen, Mitglieder der Geschäftsführungsorgane des Bieters und<br />
Änderungen der Beschäftigungsbedingungen bei dem Bieter .................... 56<br />
11 ERLÄUTERUNG ZUR BESTIMMUNG DER ANGEBOTSGEGENLEISTUNG. ........ 56<br />
11.1 Zulassung zum Handel im organisierten Markt und Liquidität der Holdco-<br />
Angebotsaktien. ....................................................... 56<br />
11.2 Mindestgegenleistung ................................................... 57<br />
11.3 Nicht-Existenz des Referenz-Börsenkurses von Holdco / IDW S 1 2008 Bewertung<br />
Holdco .............................................................. 58<br />
11.4 Angemessenheit von Bewertungsmethode und Angebotsgegenleistung ............. 68<br />
11.5 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG .................................... 68<br />
12 ANNAHME UND ABWICKLUNG DES TAUSCHANGEBOTS. ..................... 69<br />
12.1 Zentrale Abwicklungsstelle .............................................. 69<br />
12.2 Annahme des Tauschangebots ............................................ 69<br />
12.3 Weitere Erklärungen der das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-<br />
Aktionäre ............................................................ 69<br />
12.4 Rechtliche Folgen der Annahme .......................................... 70<br />
12.5 Annahme des Tauschangebots während der Weiteren Annahmefrist .............. 71<br />
12.6 Abwicklung des Tauschangebots und Erhalt der Angebotsgegenleistung ........... 72<br />
12.7 Kosten .............................................................. 72<br />
12.8 Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien ............. 73<br />
12.9 Hinweise für Inhaber von American Depositary Receipts ....................... 73<br />
12.10 Erlöschen bei Nichteintritt von Vollzugsbedingungen .......................... 74<br />
ii
13 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN. ....................... 74<br />
13.1 Fusionskontrollverfahren ................................................ 74<br />
13.2 Kapitalmarktaufsichtsbehörden ........................................... 77<br />
13.3 Registration Statement. ................................................. 88<br />
13.4 IRS Ruling ........................................................... 89<br />
13.5 Gestattung der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> ...................... 90<br />
14 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG DES TAUSCHANGEBOTS ............ 90<br />
14.1 Vollzugsbedingungen ................................................... 90<br />
14.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen ......................................... 95<br />
14.3 Nichteintritt von Vollzugsbedingungen ..................................... 95<br />
14.4 Veröffentlichungen ..................................................... 96<br />
15 FINANZIERUNG DES TAUSCHANGEBOTS ................................... 96<br />
15.1 Finanzierungsbedarf ................................................... 96<br />
15.2 Finanzierungsmaßnahmen ............................................... 96<br />
16 ERWARTETE AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES ZUSAMMENSCHLUSSES<br />
AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER HOLDCO .......... 97<br />
16.1 Ausgangslage und Annahmen ............................................ 97<br />
16.2 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz der Holdco ........................... 98<br />
16.3 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage der Holdco ....................... 99<br />
16.4 Weitere erläuternde Finanzinformationen ................................... 100<br />
16.5 Vergleichende historische und erläuternde Angaben je Aktie .................... 110<br />
16.6 Weitere Informationen .................................................. 111<br />
17 RÜCKTRITTSRECHT ..................................................... 111<br />
17.1 Voraussetzungen. ...................................................... 111<br />
17.2 Ausübung des Rücktrittsrechts ........................................... 111<br />
18 HINWEISE FÜR DEUTSCHE BÖRSE-AKTIONÄRE, DIE DAS TAUSCHANGEBOT<br />
NICHT ANNEHMEN ...................................................... 112<br />
19 GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES<br />
VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER DEUTSCHE BÖRSE .............. 113<br />
20 BEGLEITENDE BANK UND ZENTRALE ABWICKLUNGSSTELLE. ............... 114<br />
21 ANGABEN GEMÄß § 2 NR. 2 WPÜG-ANGEBOTSVO I.V.M. § 7 WPPG UND DER<br />
PROSPEKTVO ........................................................... 114<br />
22 STEUERN ............................................................... 114<br />
23 VERÖFFENTLICHUNGEN ................................................. 114<br />
23.1 <strong>Angebotsunterlage</strong> ......................................................... 114<br />
23.2 Ergebnisse des Tauschangebots ............................................... 114<br />
23.3 Sonstige Veröffentlichungen ................................................. 114<br />
24 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ............................. 115<br />
25 ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG ............... 116<br />
ANHÄNGE:<br />
Anhang 1: Mit der Deutsche Börse Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen ....... 117<br />
Anhang 2: Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG und der<br />
Prospekt-VO ........................................................ A-i<br />
ZUSAMMENFASSUNG ................................................ A-1<br />
RISIKOFAKTOREN ................................................... A-27<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN . . ..................................... A-62<br />
DAS TAUSCHANGEBOT ............................................... A-66<br />
DER ZUSAMMENSCHLUSS ............................................ A-71<br />
iii
VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS. ..............<br />
AUFSICHTSRECHTLICHE GENEHMIGUNGEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN<br />
A-121<br />
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZUSAMMENSCHLUSS ..................... A-148<br />
KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG ............................... A-154<br />
VERWÄSSERUNG ....................................................<br />
GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE<br />
A-156<br />
HOLDCO ........................................................... A-158<br />
AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN DER HOLDCO ................... A-179<br />
BRANCHEN- UND WETTBEWERBSUMFELD ..............................<br />
GESCHÄFT DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE UND AUSGEWÄHLTE<br />
A-180<br />
INFORMATIONEN ÜBER DIE GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE...................<br />
AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER GRUPPE<br />
A-184<br />
DEUTSCHE BÖRSE...................................................<br />
DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND<br />
A-226<br />
ERTRAGSLAGE DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE .........................<br />
GESCHÄFT DER NYSE EURONEXT UND DER MIT DER NYSE EURONEXT<br />
VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN<br />
ÜBER DIE NYSE EURONEXT UND DIE MIT DER NYSE EURONEXT<br />
A-229<br />
VERBUNDENEN UNTERNEHMEN. . .....................................<br />
AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER NYSE<br />
A-275<br />
EURONEXT .........................................................<br />
DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND<br />
A-336<br />
ERTRAGSLAGE DER NYSE EURONEXT .................................. A-338<br />
REGULATORISCHES UND RECHTLICHES UMFELD ........................ A-368<br />
BESCHREIBUNG DER AKTIEN DER HOLDCO .............................<br />
VERGLEICH DER AKTIONÄRSRECHTE VOR UND NACH DEM<br />
A-382<br />
ZUSAMMENSCHLUSS ................................................ A-408<br />
WESENTLICHE ASPEKTE DER BESTEUERUNG ........................... A-454<br />
EINSCHRÄNKUNGEN DER DURCHSETZBARKEIT ......................... A-484<br />
RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN ..................................... A-484<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER ............................................... A-484<br />
HINWEISE ZU WEITEREN INFORMATIONEN ............................. A-485<br />
JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK ............................ A-486<br />
Inhaltsverzeichnis Finanzinformationen ..................................... F-1<br />
Inhaltsverzeichnis zum Einzelabschluss der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. ..... F-2<br />
Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext ............. F-9<br />
Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse.......<br />
Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe<br />
F-51<br />
Deutsche Börse....................................................... F-159<br />
Inhaltsverzeichnis Anlagen. ..............................................<br />
Anlage A — Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und Änderungsvertrag<br />
G-1<br />
Nr. 1 zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ...................... G-2<br />
Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco ................................. G-70<br />
Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco ..........<br />
Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der<br />
G-105<br />
Holdco ............................................................. G-122<br />
Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP ................... G-127<br />
Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc. .................. G-132<br />
Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC .................... G-136<br />
iv
(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)
1 Allgemeine Informationen und Hinweise für Aktionäre<br />
1.1 Durchführung des Tauschangebots nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />
Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> (die ,,<strong>Angebotsunterlage</strong>“) beschreibt das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot<br />
(das ,,Tauschangebot“) der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer nach dem Recht der<br />
Niederlande gegründeten und bestehenden Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) mit Sitz (statutaire<br />
zetel) in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer<br />
(Kamer van Koophandel) unter der Nummer 52019756, mit der Geschäftsadresse in Beursplein 5, 1012 JW<br />
Amsterdam, Niederlande (,,Holdco“ oder der ,,Bieter“) nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und<br />
Übernahmegesetzes (,,WpÜG“) an die Aktionäre der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am<br />
Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32232<br />
(,,Deutsche Börse“ und gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen ,,Gruppe Deutsche Börse“) mit<br />
der Geschäftsanschrift Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland (die Aktionäre der Deutsche<br />
Börse ,,die Deutsche Börse-Aktionäre“), mit Ausnahme der Deutsche Börse-Aktionäre, die nach Maßgabe<br />
von Ziffer 1.2 vom Tauschangebot ausgeschlossen sind.<br />
Deutsche Börse-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Japan (,,Japanische<br />
Deutsche Börse-Aktionäre“) werden aufgefordert, insbesondere die Angaben in Ziffer 1.2 und Ziffer 1.5<br />
zu beachten.<br />
Das Tauschangebot erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik Deutschland<br />
(,,Deutschland“), insbesondere nach Maßgabe des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den<br />
Inhalt der <strong>Angebotsunterlage</strong>, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die<br />
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (,,WpÜG-AngebotsVO“),<br />
sowie nach Maßgabe einschlägiger Vorschriften des U.S.-amerikanischen Wertpapierrechts,<br />
einschließlich Regulation 14E gemäß dem U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden<br />
Fassung (,,Exchange Act“).<br />
Im Hinblick auf die im Rahmen dieses Tauschangebots sowie der unter Ziffer 6.1 beschriebenen Verschmelzung<br />
auszugebenden Holdco-Aktien ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (,,Vereinigte<br />
Staaten“) ein sogenanntes Registration Statement nach Form F-4 (das ,,Registration Statement“) aufgrund<br />
einschlägiger U.S.-amerikanischer wertpapierrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Section 5 in<br />
Verbindung mit Rule 145 des U.S. Securities Act von 1933 (,,Securities Act”) und dessen Rule 145,<br />
erforderlich, das wirksam werden muss. Allerdings besteht die Möglichkeit eines sog. Early Commencement,<br />
d.h. das Tauschangebot kann bereits vor Wirksamwerden des Registration Statement beginnen (vgl.<br />
Ziffer 13.3.3). Registration Statements werden unmittelbar nach Einreichung bei der SEC veröffentlicht.<br />
Die SEC prüft das Registration Statement einer Gesellschaft nach Einreichung. Sobald die Gesellschaft<br />
sämtlichen Anmerkungen der SEC in einem neu eingereichten Registration Statement Rechnung getragen<br />
hat, wird das Registration Statement von der SEC für wirksam erklärt werden.<br />
Anhang 2 enthält Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes<br />
(,,WpPG“) und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004<br />
zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in<br />
Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung, die Aufnahme von Angaben in Form eines<br />
Verweises und die Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung (,,Prospekt-<br />
VO“). Anhang 2 ist Bestandteil dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> und sollte zusammen mit der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
gelesen werden.<br />
Mit Ausnahme des Anhangs 1 (Liste der mit der Deutsche Börse Aktiengesellschaft gemeinsam handelnden<br />
Personen) und Anhang 2 (Angaben gemäߧ2Nr.2derWpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG<br />
und der Prospekt-VO) sind keine weiteren Dokumente Bestandteil dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />
Die Prüfung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> und die Gestattung ihrer Veröffentlichung erfolgte durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (,,<strong>BaFin</strong>“); eine Gestattung durch andere Behörden ist nicht<br />
erfolgt. Die <strong>BaFin</strong> hat die <strong>Angebotsunterlage</strong> nach WpÜG geprüft und deren Veröffentlichung gestattet. Die<br />
englischsprachige Übersetzung der <strong>Angebotsunterlage</strong> wurde von der <strong>BaFin</strong> nicht geprüft.<br />
2
In dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> werden die auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse<br />
(ISIN DE0005810055) als ,,Deutsche Börse-Aktien“ bezeichnet. Die in Ziffer 6.3 beschriebenen stimmberechtigten<br />
Stammaktien des Bieters mit einem Nennwert von 1,00 A werden als ,,Holdco-Aktien“<br />
bezeichnet. Holdco wird ihr satzungsmäßiges Kapital entsprechend den Ausführungen in Ziffer 6.3.2(i)<br />
erhöhen, um die Schaffung der erforderlichen neuen Stammaktien für das Tauschangebot zu ermöglichen.<br />
Die neu auszugebenden Holdco-Aktien, die im Rahmen dieses Tauschangebots als Gegenleistung angeboten<br />
werden, werden als die ,,Holdco-Angebotsaktien“ bezeichnet (siehe Ziffer 4.1).<br />
Mit diesem Tauschangebot macht der Bieter kein öffentliches Angebot nach anderem Recht als dem Recht<br />
Deutschlands, dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (,,Vereinigtes<br />
Königreich“) und — zum Teil — dem Recht der Vereinigten Staaten. Deshalb wurden, soweit nicht<br />
aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, außerhalb Deutschlands hinsichtlich dieser<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> und/oder des Tauschangebots keine weiteren Bekanntmachungen (hinsichtlich der<br />
Veröffentlichung und Verbreitung vgl. Ziffer 1.4) veranlasst und keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen,<br />
Genehmigungen oder Ermächtigungen beantragt oder gewährt. Daher können die Deutsche Börse-<br />
Aktionäre nicht auf die Anwendbarkeit ausländischer Anlegerschutzgesetze vertrauen.<br />
Deutsche Börse-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten<br />
(,,U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre“) werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Tauschangebot<br />
bestimmten Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften nach deutschem Recht unterliegt,<br />
die sich möglicherweise von denjenigen unterscheiden, die auf eine Gesellschaft Anwendung finden<br />
würden, deren Aktien in den Vereinigten Staaten börsennotiert oder anderweitig nach dem Exchange Act<br />
zugelassen sind. Dies gilt etwa im Hinblick auf das Rücktrittsrecht, die für die Annahme eingeräumten<br />
Fristen, die Abwicklung und die konkreten Informationen, die Deutsche Börse-Aktionären zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
1.2 Vom Tauschangebot ausgeschlossene Aktionäre<br />
Am 20. April 2011 hat die <strong>BaFin</strong> gemäß § 24 WpÜG gestattet, die Japanischen Deutsche Börse-Aktionäre<br />
von dem Tauschangebot auszunehmen. Das Tauschangebot kann daher von diesen Aktionären nicht<br />
angenommen werden.<br />
Dies gilt nicht für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) (im Sinne von Artikel 2<br />
Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act,<br />
Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung (,,FIEA“)) (die ,,Japanischen Institutionellen<br />
Investoren“ oder die ,,in Japan Zugelassenen Aktionäre“).<br />
Die Japanischen Deutsche Börse-Aktionäre (mit Ausnahme der in Japan Zugelassenen Aktionäre) werden<br />
als die ,,Ausgeschlossenen Aktionäre“ bezeichnet. Zu weiteren Angaben zur Annahme des Tauschangebots<br />
außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vgl. auch Ziffer 1.5.<br />
1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots<br />
Der Bieter hat die Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am<br />
15. Februar 2011 veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter<br />
http://www.global-exchange-operator.com abrufbar. Die englische Übersetzung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
wird im Anschluss an die Gestattung der deutschen <strong>Angebotsunterlage</strong> durch die <strong>BaFin</strong> vom Bieter bei<br />
der SEC eingereicht und ist anschließend elektronisch über das Electronic Data Gathering, Analysis and<br />
Retrieval (,,EDGAR“) System der SEC verfügbar. Die englische Übersetzung der <strong>Angebotsunterlage</strong> kann<br />
auf EDGAR unter http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html abgerufen werden. Auf<br />
dieser Website ist unter dem Feld “company name” der Name “<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.”<br />
einzugeben. Alternativ ist der Zugang zu der <strong>Angebotsunterlage</strong> auf der gleichen Website durch Eingabe der<br />
Registrierungsnummer 333-173347 in das Feld “file number” möglich.<br />
3
1.4 Veröffentlichung und Verbreitung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
Nach Maßgabe von § 14 Abs. 3 WpÜG wird der Bieter diese <strong>Angebotsunterlage</strong> in deutscher Sprache<br />
(sowie in Form einer englischsprachigen Übersetzung, die von der <strong>BaFin</strong> nicht geprüft wurde) am 4. Mai<br />
2011 im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com veröffentlichen. Der Bieter hält Exemplare<br />
der <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe im Inland bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage<br />
12, 60262 Frankfurt am Main, Deutschland, (Telefax-Nr.: +49 (69) 910 – 3 87 94; E-Mail: DCT.Tender-<br />
Offers@db.com) bereit. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe im Inland und (ii) die Internetadresse, unter der diese<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht wird, wird am 4. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
In den Vereinigten Staaten hat der Bieter bei der SEC ein Registration Statement eingereicht und wird<br />
bis spätestens 4. Mai 2011 auch die englischsprachige Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bei der SEC<br />
einreichen. Der Bieter wird die englische Übersetzung den ihm bekannten U.S.-Deutsche Börse-Aktionären<br />
übermitteln. Darüber hinaus können die U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre über die vorgenannte Internetadresse<br />
oder unter Verwendung der vorgenannten Kontaktdaten bei der Deutsche Bank AG die kostenlose<br />
Zustellung der englischsprachigen Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> in die Vereinigten Staaten<br />
anfordern. Der Bieter veröffentlicht ferner im The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) die Stellen, an<br />
denen Exemplare dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden und gibt dabei<br />
die Internetadresse an, unter der diese <strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht wird. Die vorgenannten Veröffentlichungen<br />
dienen dem Zweck, die zwingenden Bestimmungen des WpÜG und die Bestimmungen des<br />
Exchange Act einzuhalten.<br />
Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> wurde ohne Rücksicht auf die Ziele, die finanzielle Situation oder die Bedürfnisse<br />
einzelner Personen erstellt. Bevor Deutsche Börse-Aktionäre Entscheidungen auf der Grundlage dieser<br />
Informationen treffen, sollten sie prüfen, inwieweit sich die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen<br />
Informationen im Hinblick auf ihre persönlichen Ziele, finanzielle Situation und Bedürfnisse eignen.<br />
Bei der Abgabe dieses Tauschangebots gegenüber Deutsche Börse-Aktionären, deren Wohnsitz, Sitz oder<br />
gewöhnlicher Aufenthaltsort in Australien liegt, beruft sich der Bieter auf die Gruppenfreistellungen CO 09/<br />
68, CO 04/671, CO 05/850 und CO 03/606, die die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian<br />
Securities and Investments Commission, ,,ASIC“) im Hinblick auf Anforderungen des australischen<br />
Wertpapierrechts gewährt hat. Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> stellt keine Mitteilung (disclosure document)<br />
im Sinne von Chapter 6D des Australian Corporations Act 2001 (Cwlth) dar, wurde und wird nicht bei der<br />
ASIC eingereicht oder von dieser gestattet und ist unter keinen Umständen als Werbung für Aktien oder als<br />
ein öffentliches Angebot von Aktien in Australien zu verstehen. Es wird keine Zusicherung dahingehend<br />
abgegeben, dass diese <strong>Angebotsunterlage</strong> diejenigen Angaben über Holdco-Angebotsaktien beinhaltet, die<br />
gemäß Chapter 6D des Australian Corporations Act 2001 (Cwlth) erforderlich sind. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass diese <strong>Angebotsunterlage</strong> nicht ausschließlich für australische Anleger erstellt wurde,<br />
weshalb darin Bezugnahmen auf Dollar-Beträge, bei denen es sich nicht um australische Dollar handelt,<br />
sowie Finanzinformationen, die nicht nach Maßgabe des australischen Rechts oder der dortigen Rechtspraxis<br />
bereitgestellt wurden, enthalten sein können; zudem wird darin nicht auf die Risiken eingegangen,<br />
die mit Investitionen in auf Fremdwährungen lautende Anlagen verbunden sind und es wird auch nicht auf<br />
Fragen der Besteuerung nach australischem Recht eingegangen.<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, deren letzte Adresse nach Kenntnis des Bieters in Kanada liegt, werden die<br />
gleichen Materialien übersandt wie U.S.-Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots.<br />
Ferner wird den Deutsche Börse-Aktionären, deren letzte Adresse nach Kenntnis des Bieters in der Provinz<br />
Québec liegt, eine kurze unverbindliche Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen des Tauschangebots<br />
in französischer Sprache übersandt.<br />
Abgesehen von den vorstehend genannten Veröffentlichungen sind keine Veröffentlichungen der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
geplant.<br />
Dieses Tauschangebot und diese <strong>Angebotsunterlage</strong> stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche<br />
Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als<br />
denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten dar. Insbesondere dürfen<br />
diese <strong>Angebotsunterlage</strong> sowie Auszüge oder Zusammenfassungen der <strong>Angebotsunterlage</strong> weder direkt<br />
noch indirekt außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten auf eine andere Weise als in dieser<br />
Ziffer 1.4 beschrieben verteilt, verbreitet oder in Umlauf gebracht werden — wozu der Bieter, mit<br />
4
Ausnahme der in dieser Ziffer 1.4 beschriebenen Veröffentlichungen und Verbreitungen, auch keinen<br />
Dritten ermächtigt hat —, falls und soweit dies nicht in Übereinstimmung mit den einschlägigen ausländischen<br />
Rechtsvorschriften erfolgt oder von der Erteilung von Genehmigungen, der Beachtung behördlicher<br />
Verfahren oder von sonstigen rechtlichen Erfordernissen abhängt, deren jeweilige Bedingungen nicht erfüllt<br />
sind. Der Bieter ist nicht dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Veröffentlichung, die Verteilung, die<br />
Verbreitung oder das Inumlaufbringen der <strong>Angebotsunterlage</strong> außerhalb Deutschlands, des Vereinigten<br />
Königreichs und der Vereinigten Staaten im Einklang mit den Bestimmungen anderer Rechtssysteme als<br />
denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten erfolgt.<br />
Der Bieter wird diese <strong>Angebotsunterlage</strong> den zuständigen Depotführenden Banken (wie in Ziffer 12.2<br />
definiert) auf Nachfrage ausschließlich zur Verteilung an die in Deutschland, im Vereinigten Königreich und<br />
den Vereinigten Staaten wohnhaften Deutsche Börse-Aktionäre zur Verfügung stellen. Abgesehen hiervon<br />
dürfen die Depotführenden Banken diese <strong>Angebotsunterlage</strong> nur an nicht in Deutschland, im Vereinigten<br />
Königreich oder in den Vereinigten Staaten ansässige Deutsche Börse-Aktionäre verteilen, vertreiben oder<br />
verbreiten, wenn dies unter Einhaltung der wertpapierrechtlichen Bestimmungen der jeweils einschlägigen<br />
Rechtsordnung geschieht.<br />
1.5 Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der<br />
Vereinigten Staaten<br />
AUFGRUND DER FÜR JAPANISCHE INSTITUTIONELLE INVESTOREN GELTENDEN AUS-<br />
NAHMEN (ARTIKEL 2 ABS. 3 LIT. II A FIEA) WURDEN UND WERDEN DIE ANGEBOTENEN<br />
HOLDCO-ANGEBOTSAKTIEN NICHT NACH ARTIKEL 4 ABS. 1 FIEA ZUGELASSEN. SOMIT<br />
DÜRFEN DIE HOLDCO-ANGEBOTSAKTIEN — VORBEHALTLICH DER FÜR JAPANISCHE<br />
INSTITUTIONELLE INVESTOREN GELTENDEN AUSNAHMEN — NICHT IN JAPAN ZUM<br />
VERKAUF ANGEBOTEN ODER VERKAUFT ODER PERSONEN IN JAPAN — AUCH NICHT<br />
FÜR DEREN RECHNUNG ODER ZU DEREN GUNSTEN — ZUM VERKAUF ANGEBOTEN<br />
ODER VERKAUFT WERDEN; AUCH DÜRFEN SIE NICHT DRITTEN IN JAPAN — AUCH<br />
NICHT FÜR DEREN RECHNUNG ODER ZU DEREN GUNSTEN — ZUM WEITERVERKAUF<br />
ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, ES SEI DENN, SIE WERDEN JAPANISCHEN<br />
INSTITUTIONELLEN INVESTOREN ZUM WEITERVERKAUFANGEBOTEN ODER WEITER-<br />
VERKAUFT. DIESE ANGEBOTSUNTERLAGE STELLT KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT AN<br />
JAPANISCHE DEUTSCHE BÖRSE-AKTIONÄRE DAR (MIT AUSNAHME DER IN JAPAN<br />
ZUGELASSENEN AKTIONÄRE).<br />
Die Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten<br />
Staaten kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Mit Ausnahme der in Japan Zugelassenen Aktionäre<br />
darf das Tauschangebot nicht von Japanischen Deutsche Börse-Aktionärenangenommenwerden.<br />
Dieses Tauschangebot wird weltweit als ein Angebot gemacht (single global offering). Deutsche Börse-<br />
Aktionäre, die nicht zu den in Japan Zugelassenen Aktionären gehören und außerhalb Deutschlands, des<br />
Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> gelangen und/<br />
oder das Tauschangebot außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten<br />
annehmen möchten, sollten sich über die einschlägigen Rechtsvorschriften informieren und diese einhalten.<br />
Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands<br />
oder der Vereinigten Staaten (insbesondere die Annahme in Japan durch andere als die in Japan Zugelassenen<br />
Aktionäre) nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der Bieter wird alle<br />
Annahmeerklärungen als unwirksam behandeln, die erkennbar in Japan abgegeben oder von dort versandt<br />
wurden (mit Ausnahme der Annahmeerklärungen von in Japan Zugelassenen Aktionären). Unbeschadet der<br />
vorstehenden Regelungen kann das Tauschangebot von den in Japan Zugelassenen Aktionären angenommen<br />
werden. Diese in Japan Zugelassenen Aktionäre sind berechtigt, das Tauschangebot auf der<br />
Grundlage einer Privatplatzierung anzunehmen.<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot annehmen möchten (mit Ausnahme der in Japan<br />
Zugelassenen Aktionäre), dürfen zu einem Zweck, der direkt oder indirekt in Verbindung mit der Annahme<br />
des Tauschangebots steht, weder die Postdienste in Japan noch andere Mittel oder Instrumentarien<br />
verwenden (beispielsweise die Übertragung per Fax, Telex oder Telefon) noch sich internationaler oder<br />
ausländischer Einrichtungen für den Handel oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse in<br />
5
Japan bedienen. Annahmeerklärungen und sonstige Dokumente in Bezug auf das Tauschangebot (ausgenommen<br />
Annahmeerklärungen von in Japan Zugelassenen Aktionären) dürfen in Japan nicht ausgefertigt<br />
oder frankiert oder auf andere Art und Weise aus Japan versandt werden. Sämtliche Deutsche Börse-<br />
Aktionäre (mit Ausnahme der in Japan Zugelassenen Aktionäre), die das Tauschangebot annehmen, müssen<br />
für den Empfang der Holdco-Angebotsaktien und die Zustellung jeglicher angebotsbezogenen Dokumente<br />
Anschriften außerhalb Japans angeben.<br />
Die Holdco-Angebotsaktien sind mit Ausnahme der in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> dargelegten Beschränkungen<br />
frei übertragbar. Ein etwaiger Weiterverkauf von im Rahmen des Tauschangebots erworbenen<br />
Holdco-Angebotsaktien durch<br />
(a) in Australien ansässige Deutsche Börse-Aktionäre hat in Übereinstimmung mit australischem Recht<br />
zu erfolgen. Der Weiterverkauf von Holdco-Angebotsaktien über eine Börse oder einen Handelsplatz<br />
außerhalb Australiens oder an Personen außerhalb Australiens oder an Sophisticated Investors<br />
und Professional Investors (im Sinne von § 708 Abs. 8 und 11 des Australian Corporations Act 2001<br />
(Cwlth)) unterliegt keinen Beschränkungen nach australischem Recht;<br />
(b) in Kanada ansässige Deutsche Börse-Aktionäre muss über (i) eine Börse oder einen Handelsplatz<br />
außerhalb Kanadas, an eine natürliche Person oder eine Gesellschaft außerhalb Kanadas oder in<br />
Übereinstimmung mit einer Befreiung von den Prospektpflichten des geltenden kanadischen<br />
Wertpapierrechts und (ii) einen ordnungsgemäß zugelassenen Händler oder in Übereinstimmung<br />
mit einer Befreiung von den für Händler geltenden Zulassungspflichten des geltenden kanadischen<br />
Wertpapierrechts erfolgen;<br />
(c) Japanische Institutionelle Investoren darf ausschließlich an Japanische Institutionelle Investoren<br />
oder nicht in Japan ansässige Personen im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 (vi) des japanischen<br />
Außenwirtschafts- und -handelsgesetzes (Foreign Exchange and Foreign Trade Act of Japan, Gesetz<br />
Nr. 228 von 1949) in der jeweils geltenden Fassung erfolgen.<br />
Außer in Fällen, in denen dies zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden und werden (mit Ausnahme<br />
der vorstehend in Ziffer 1.4 beschriebenen Fälle) außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und<br />
der Vereinigten Staaten in keiner Rechtsordnung Handlungen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot<br />
von Holdco-Angebotsaktien oder den Besitz bzw. die Verbreitung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> oder etwaiger<br />
Werbematerialien bezüglich der Holdco-Angebotsaktien möglich machen.<br />
2 Hinweise zu den in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben<br />
2.1 Allgemeines<br />
Zeitangaben in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> werden, soweit nicht anders angegeben, in Mitteleuropäischer<br />
Sommerzeit gemacht.<br />
Soweit in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> Begriffe wie ,,zurzeit“, ,,derzeit“, ,,momentan“, ,,jetzt“, ,,gegenwärtig“<br />
oder ,,heute“ verwendet werden, beziehen sie sich — soweit nicht anders angegeben — auf den Zeitpunkt<br />
der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>. Dessen ungeachtet liegt den entsprechenden Angaben<br />
jeweils der Informationsstand des Bieters zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
zugrunde. Soweit sich die Angaben auf Umstände beziehen, die nicht im Einflussbereich des Bieters, der<br />
mit ihm gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen liegen, können sich daher im<br />
Zeitraum ab Unterzeichnung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> durch den Bieter gleichwohl Änderungen ergeben<br />
haben, die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Berücksichtigung gefunden haben.<br />
Verweise in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> auf einen ,,Bankarbeitstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die<br />
Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, und in New York, Bundesstaat New York in den Vereinigten<br />
Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Verweise in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> auf<br />
einen ,,Handelstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main,<br />
Deutschland, und in New York, Bundesstaat New York in den Vereinigten Staaten, zum Handel geöffnet<br />
sind. Verweise auf ,,A“, ,,EUR“ oder ,,Euro“ beziehen sich auf die gesetzliche Währung Deutschlands, der<br />
Niederlande und einiger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Januar<br />
6
1999; Verweise auf ,,US$“, ,,USD“ oder ,,US-Dollar“ beziehen sich auf die gesetzliche Währung der<br />
Vereinigten Staaten.<br />
Der Bieter hat keine Dritten ermächtigt, Angaben zum Tauschangebot oder zu dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zu<br />
machen. Sollten nicht autorisierte Dritte dennoch entsprechende Angaben machen, sind diese weder dem<br />
Bieter noch den mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen zuzurechnen.<br />
2.2 Stand und Quelle der Angaben in der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
Die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben über die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE<br />
Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (,,NYSE Euronext“), sowie<br />
die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext stammen unter anderem aus Informationsquellen, die<br />
im Rahmen einer vor dem Abschluss des in Ziffer 4.2 definierten Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
(Business Combination Agreement) durchgeführten Due Diligence-Prüfung von begrenzter<br />
Dauer und begrenztem Umfang in Bezug auf die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext sowie die<br />
verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext zugänglich gemacht wurden. Nachdem erste Gespräche<br />
hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses zwischen Deutsche Börse und NYSE<br />
Euronext Anfang Dezember 2008 beendet worden waren, weil unbefugt Informationen über die Existenz<br />
entsprechender Gespräche an die Presse gelangt waren, kam es ab August 2010 zu erneuten Gesprächen<br />
über die Möglichkeit einer Wiederaufnahme von Erwägungen hinsichtlich der potenziellen Transaktion. Im<br />
Rahmen der in den Folgemonaten fortgesetzten Gespräche wurden einzelne Finanzinformationen der<br />
Deutsche Börse und NYSE Euronext ausgetauscht. Am 28. Januar 2011 gewährten NYSE Euronext und<br />
Deutsche Börse sich gegenseitig Zugang zu einem elektronischen Datenraum, in dem sich unter anderem<br />
Finanz- und rechtliche Due Diligence-Unterlagen befanden. Die Ergebnisse der Due Diligence wurden vom<br />
31. Januar bis 2. Februar 2011 in Amsterdam, Niederlande, sowie auch in späteren Folgeterminen erörtert<br />
(vgl. zum Ablauf der Gespräche und Maßnahmen auch den Abschnitt ,,DER ZUSAMMENSCHLUSS“ auf<br />
den Seiten A-71 ff. des Anhangs 2).<br />
Zusätzliche Angaben wurden dem Bieter von der Gruppe Deutsche Börse und NYSE Euronext im Rahmen<br />
der Erstellung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>, unter anderem auch mündlich, zur Verfügung gestellt.<br />
Darüber hinaus nutzte der Bieter für die Erstellung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> Angaben aus allgemein<br />
zugänglichen Informationsquellen. Dies beinhaltete im Hinblick auf die Deutsche Börse insbesondere im<br />
Internet unter http://www.deutsche-boerse.com veröffentlichte Angaben, die Finanzberichte der Deutsche<br />
Börse, die Satzung der Deutsche Börse sowie aus dem Handelsregister stammende Informationen und im<br />
Hinblick auf NYSE Euronext und die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext im Internet unter<br />
http://www.nyse.com veröffentlichte Angaben und die Finanzberichte von NYSE Euronext. Der Bieter<br />
kann nicht ausschließen, dass sich die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> beschriebenen Angaben über die Gruppe<br />
Deutsche Börse, NYSE Euronext oder die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext seit ihrer<br />
Veröffentlichung geändert haben.<br />
Der Bieter weist im Übrigen darauf hin, dass die derzeitigen Geschäftsführer des Bieters ebenfalls für die<br />
Deutsche Börse (Marcus Thompson) bzw. die NYSE Euronext (Stéphane Biehler) tätig sind (vgl. hierzu<br />
Ziffer 6.4.1) sowie gleichzeitig auch die einzigen Mitglieder des Verwaltungsrats des derzeitigen Alleinaktionärs<br />
des Bieters sind (vgl. hierzu Ziffer 6.5).<br />
2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen, Absichten des Bieters<br />
Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die<br />
Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie ,,erwartet“, ,,glaubt“,<br />
,,versucht“, ,,schätzt“, ,,beabsichtigt“, ,,geht davon aus“ und ,,strebt an“ hin. Solche Aussagen bringen<br />
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen des Bieters im Hinblick auf mögliche zukünftige<br />
Ereignisse zum Ausdruck. Beschreibungen, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichtete Aussagen<br />
beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf bestimmten, dem Bieter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />
dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur Verfügung stehenden Informationen sowie auf bestimmten Annahmen,<br />
Absichten und Einschätzungen durch den Bieter zu diesem Zeitpunkt. Sie unterliegen Risiken und<br />
Unsicherheiten, da sie sich auf künftige Ereignisse beziehen und von künftigen Umständen abhängen,<br />
7
deren Eintritt ungewiss ist. Der Bieter weist ausdrücklich darauf hin, dass in die Zukunft gerichtete<br />
Aussagen keine Zusicherungen des Eintritts solcher zukünftigen Ereignisse oder einer künftigen Geschäftsentwicklung<br />
darstellen und dass insbesondere die tatsächliche Entwicklung der Geschäftsergebnisse, der<br />
Finanz- und Liquiditätslage sowie des Wirtschaftszweigs, in dem die Gruppe Deutsche Börse, NYSE<br />
Euronext und die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext tätig sind, erheblich von den in dieser<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder den damit verbundenen Erwartungen<br />
abweichen kann.<br />
2.4 Aktualisierung<br />
Der Bieter wird die <strong>Angebotsunterlage</strong> aktualisieren, soweit dies nach dem WpÜG zulässig und erforderlich<br />
ist, und wird seinen nach dem Exchange Act bestehenden U.S.-rechtlichen Verpflichtungen zur Information<br />
von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber veröffentlichten,<br />
gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen. Der Bieter wird zudem gegebenenfalls<br />
weitere, begleitende Informationen in Bezug auf das Tauschangebot veröffentlichen, die auf der Internetseite<br />
des Bieters unter http://www.global-exchange-operator.com und nach ihrer Einreichung bei der SEC in<br />
englischer Sprache auf deren Internetseite über den in Ziffer 1.3 genannten Link zum EDGAR-System<br />
abrufbar sein werden.<br />
3 Zusammenfassung des Tauschangebots<br />
Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Inhalte dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />
Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> wiedergegebenen Informationen<br />
und Inhalte ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält<br />
somit nicht alle Informationen, die für Deutsche Börse-Aktionäre relevant sein können. Die Deutsche Börse-<br />
Aktionäre sollten daher die gesamte <strong>Angebotsunterlage</strong> einschließlich der Anhänge aufmerksam lesen.<br />
8
Bieter: <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam,<br />
Niederlande<br />
Zielgesellschaft: Deutsche Börse Aktiengesellschaft, 60485 Frankfurt am Main,<br />
Deutschland, geschäftsansässig in der Mergenthalerallee 61, 65760<br />
Eschborn<br />
Gegenstand des Tauschangebots: Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien an der<br />
Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) mit einem anteiligen Betrag<br />
am Grundkapital von 1,00 A je Aktie jeweils mit allen zum Zeitpunkt<br />
des Vollzugs des Tauschangebots bestehenden Nebenrechten (einschließlich<br />
der Gewinnansprüche, über die die Hauptversammlung<br />
der Deutsche Börse zum Zeitpunkt des Vollzugs des Tauschangebots<br />
noch keinen Beschluss gefasst hat).<br />
Angebotsgegenleistung: 1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen 1 Deutsche Börse-Aktie<br />
nach näherer Maßgabe von Ziffer 4.1.<br />
Bedingungen: Dieses Tauschangebot und die infolge der Annahme des<br />
Tauschangebots zustande kommenden Verträge werden nur vollzogen,<br />
wenn die folgenden Bedingungen eingetreten sind (vgl. auch<br />
Ziffer 14.3):<br />
(a) Mindestannahmeschwelle<br />
Die Summe aus der Gesamtzahl der Deutsche Börse Aktien,<br />
bezüglich derer das Tauschangebot wirksam angenommen und<br />
für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, und der<br />
Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die der Bieter bereits<br />
hält oder gekauft hat, beträgt zum Ende der Annahmefrist<br />
mindestens 75 % der Summe aus den zum Ende der Annahmefrist<br />
ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl<br />
der Deutsche Börse-Aktien aus Optionen (wie in Ziffer<br />
7.3 definiert).<br />
(b) Kartellfreigabe<br />
(i) Bis spätestens 31. März 2012 hat die Europäische<br />
Kommission den Zusammenschluss (wie in Ziffer<br />
6.1 definiert) nach der EU-Fusionskontrollverordnung<br />
genehmigt oder der Zusammenschluss gilt nach der<br />
EU-Fusionskontrollverordnung als genehmigt.<br />
(ii) Bis spätestens 31. März 2012 sind alle Wartefristen<br />
einschließlich etwaiger Verlängerungen nach dem<br />
Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von<br />
1976 in Bezug auf den Zusammenschluss abgelaufen<br />
bzw. mit der Folge beendet worden, dass der Zusammenschluss<br />
vollzogen werden darf.<br />
(c) Wirksamkeit des Registration Statement<br />
Das Registration Statement (vgl. Ziffer 13.3) an den Bieter in<br />
Bezug auf die im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung auszugebenden Aktien ist<br />
(i) vor dem Ende der Annahmefrist durch die SEC für<br />
wirksam erklärt worden und<br />
9
(ii) im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist nicht<br />
Gegenstand einer Sperrverfügung (vgl. Ziffer<br />
13.3.2) der SEC gemäß Section 8(d) des Securities<br />
Act (wie in Ziffer 1.1 definiert) oder eines von der SEC<br />
eingeleiteten Verfahrens mit dem Ziel einer solchen<br />
Sperrverfügung.<br />
(d) Erforderlicher Beschluss bei NYSE Euronext<br />
Vor Ablauf der Annahmefrist haben die NYSE<br />
Euronext-Aktionäre den Erforderlichen Beschluss der NYSE<br />
Euronext (wie in Ziffer 9.2 definiert) gefasst.<br />
(e) Behördliche und gerichtliche Verfahren<br />
Im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist hat weder eine<br />
Behörde noch ein Gesetzgebungsorgan noch ein Gericht in<br />
(i) den Vereinigten Staaten,<br />
(ii) Deutschland,<br />
(iii) den Niederlanden,<br />
(iv) Frankreich,<br />
(v) dem Vereinigten Königreich,<br />
(vi) Portugal,<br />
(vii) Belgien,<br />
(viii) der Schweiz oder<br />
(ix) Luxemburg<br />
ein Gesetz, eine Verordnung, eine Richtlinie, einen Verwaltungsakt<br />
oder eine einstweilige Verfügung erlassen, das bzw.<br />
die bzw. der im vorgenannten Zeitpunkt noch in Kraft ist bzw.<br />
fortbesteht und den Zusammenschluss oder den Erwerb oder<br />
die Inhaberschaft von Aktien an der Deutsche Börse oder an<br />
der NYSE Euronext durch den Bieter untersagen oder rechtswidrig<br />
machen würde.<br />
(f) Weitere Genehmigungen<br />
Bis spätestens 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen<br />
vor:<br />
(i) Die SEC hat dem Antrag von NYSE Euronext und/<br />
oder von Tochtergesellschaften und der Deutsche<br />
Börse und/oder von Tochtergesellschaften gemäß<br />
Rule 19b-4 des Exchange Act (wie in Ziffer 1.1<br />
definiert) im Hinblick auf den Zusammenschluss<br />
zugestimmt;<br />
(ii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung<br />
der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde)<br />
im Hinblick auf den Zusammenschluss eine<br />
10
Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d Niederländisches<br />
Finanzaufsichtsgesetz gegenüber dem Bieter<br />
abgegeben, wonach diesem erlaubt ist, mittelbar<br />
Anteile an Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext<br />
(International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />
N.V. und Euronext N.V. zu erwerben;<br />
(iii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung<br />
der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde)<br />
bzw. die niederländische<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde hat im Namen des niederländischen<br />
Finanzministers die existierenden<br />
Nichtbeanstandungserklärungen gemäß § 5:32d Niederländisches<br />
Finanzaufsichtsgesetz gegenüber NYSE<br />
Euronext, der NYSE Euronext (International) B.V.,<br />
der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext<br />
N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu abgegeben,<br />
sofern dies vom niederländischen Finanzminister bzw.<br />
von der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
für erforderlich gehalten wird, jeweils mit der<br />
Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder<br />
indirekt Anteile an der Euronext Amsterdam N.V. zu<br />
erwerben oder zu halten, oder der niederländische<br />
Finanzminister und die niederländische<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde haben nicht angezeigt,<br />
dass eine solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung<br />
oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />
(iv) der niederländische Finanzminister und die niederländische<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde haben den<br />
Zusammenschluss geprüft und genehmigt und die<br />
bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam<br />
N.V., der NYSE Euronext (International) B.V., der<br />
NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext<br />
N.V. zum Betrieb einer Börse gemäß §§ 5:26 und<br />
2:96 Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz bestätigt,<br />
erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies<br />
vom niederländischen Finanzminister oder von der<br />
niederländischen Finanzmarktaufischtsbehörde für<br />
erforderlich gehalten wird oder der niederländischen<br />
Finanzminister und die niederländische Finanzmarktaufischtsbehörde<br />
haben nicht angezeigt, dass eine<br />
solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe<br />
erforderlich ist;<br />
(v) die Niederländische Zentralbank hat eine Nichtbeanstandungserklärung<br />
gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches<br />
Finanzaufsichtsgesetz abgegeben, wonach es<br />
der Holdco erlaubt ist, indirekt Anteile an Euronext<br />
Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International)<br />
B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext<br />
N.V. in ihrer Eigenschaft als lizenzierte Betreiber<br />
multilateraler Handelsplattformen zu erwerben oder<br />
sie hat angezeigt, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung<br />
nicht erforderlich ist;<br />
(vi) das Kollegium der Euronext-Aufsichtsbehörden (vgl.<br />
Ziffer 13.2.2 (ii)) hat gemäß dem Memorandum of<br />
Understanding vom 24. Juni 2010 eine<br />
11
Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den<br />
Zusammenschluss abgegeben;<br />
(vii) die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten<br />
indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung<br />
an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG<br />
und der Eurex Frankfurt AG nicht innerhalb der ihr<br />
gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser<br />
Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(viii) die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen hat<br />
den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />
Beteiligung an der European Energy Exchange AG<br />
und der EEX Power Derivatives GmbH nicht innerhalb<br />
der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb<br />
dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb<br />
abgegeben;<br />
(ix) die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten<br />
indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung<br />
an der Tradegate Exchange GmbH nicht<br />
innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz<br />
zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat<br />
innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf den beabsichtigten<br />
Erwerb abgegeben;<br />
(x) die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />
einer bedeutenden Beteiligung an der European Commodity<br />
Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der<br />
Eurex Repo GmbH, der Eurex Bonds GmbH und<br />
der Clearstream Banking AG nicht innerhalb der ihr<br />
gemäß § 2c Kreditwesengesetz zur Verfügung stehenden<br />
Frist untersagt oder sie hat innerhalb der Frist eine<br />
entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug<br />
auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(xi) die französiche Finanzmarktaufsichtsbehörde hat die<br />
erforderliche Zustimmung gemäß der Französischen<br />
Verordnung 96-16 des Bank- und Finanzregulierungskomitees<br />
in Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel<br />
bei Euronext Paris S.A. in ihrer Eigenschaft<br />
als Kreditinstitut erteilt;<br />
(xii) der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage<br />
einer Empfehlung der französichen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
die gemäß Artikel L 421-9 II des<br />
Code Monétaire et Financier erforderliche Zustimmung<br />
zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der<br />
Euronext Paris S.A. und der BlueNext S.A. in ihrer<br />
Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten<br />
erteilt;<br />
12
(xiii) die englische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat gemäß<br />
Kapitel 1A von Teil XVIII des Financial Services and<br />
Markets Act 2000 ihre Zustimmung zum Eigentumsund<br />
Kontrollwechsel bei LIFFE Administration and<br />
Management erteilt;<br />
(xiv) die englische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat gemäß<br />
Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000<br />
und Abschnitt SUP 11.3.4 R der Regulatory Processes<br />
— Supervision Manual des FSA Handbook ihre<br />
Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel<br />
bei LIFFE Services Limited, Secfinex Limited, Smartpool<br />
Trading Limited und Fix City Limited erteilt;<br />
(xv) die belgische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat den<br />
Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel<br />
S.A./N.V. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des<br />
Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zustehenden<br />
Frist untersagt oder sie hat eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf den Eigentumsund<br />
Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V.<br />
abgegeben;<br />
(xvi) Euronext Brüssel S.A./N.V. hat gemäß Artikeln 3, 17<br />
und 18 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002<br />
eine Bestätigung des belgischen Finanzministeriums<br />
betreffend die Beibehaltung ihres Status als Regulierter<br />
Markt und als lizenzierter Markt erhalten oder hat<br />
im Falle des Fehlens einer solchen Bestätigung keine<br />
gegenteilige Mitteilung des belgischen Finanzministeriums<br />
erhalten;<br />
(xvii) der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich<br />
seine Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel<br />
bei der Euronext Lisbon auf Grundlage einer<br />
positiven Stellungnahme der portugiesischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-<br />
C/2007 vom 31. Oktober 2007 erteilt;<br />
(xviii) die portugiesische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei<br />
Euronext Lisbon informiert und hat entweder diesen<br />
Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung<br />
im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />
abgegeben, jeweils auf der Grundlage des<br />
Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007;<br />
(xix) die portugiesische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei<br />
Interbolsa informiert und hat entweder diesen Kontrollwechsel<br />
nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden<br />
Frist untersagt oder eine<br />
Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen<br />
Kontrollwechsel abgegeben, jeweils auf der Grundlage<br />
des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober<br />
2007;<br />
13
(xx) das Committee on Foreign Investments in the United<br />
States hat eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass<br />
die Überprüfung des Zusammenschlusses gemäß Sec.<br />
721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen<br />
wurde und das Committee on Foreign Investments<br />
in the United States zu dem Ergebnis gekommen<br />
ist, dass keine hinreichenden Bedenken aus Gründen<br />
nationaler Sicherheit bestehen, die es rechtfertigen würden,<br />
dem Präsidenten der USA die Untersagung des<br />
Tauschangebots und/oder der Verschmelzung gem. Sec.<br />
721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 zu<br />
empfehlen und das Committee on Foreign Investments<br />
in the United States hat mitgeteilt, dass Maßnahmen<br />
nach Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von<br />
1950 in Bezug auf den Zusammenschluss nicht in<br />
Betracht kommen;<br />
(xxi) die luxemburgische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat<br />
den indirekten Erwerb der Clearstream Banking S.A.,<br />
der Clearstream International S.A. und der Clearstream<br />
Services S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß<br />
Artikel 6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des Gesetzes<br />
für den Finanzsektor vom 5. April 1993 zur Verfügung<br />
stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder sie hat<br />
innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
hinsichtlich des Erwerbs erteilt;<br />
(xxii) die luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde<br />
hat den indirekten Erwerb der Risk Transfer Re<br />
S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 94-1<br />
(4) und 94-1 (15) des Versicherungsgesetzes vom<br />
6. Dezember 1991 zur Verfügung stehenden gesetzlichen<br />
Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist<br />
eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
hinsichtlich des Erwerbs erteilt.<br />
(g) Keine wesentliche Marktverschlechterung<br />
Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
und dem Ende der Annahmefrist wurden weder der<br />
Devisenhandel noch die Fremdkapitalmärkte in<br />
(i) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und<br />
London, Großbritannien, oder<br />
(ii) New York, New York, USA<br />
für mehr als drei aufeinander folgende Handelstage eingestellt.<br />
(h) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />
Euronext<br />
Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
und dem Ende der Annahmefrist ist keine wesentliche<br />
Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten<br />
(,,Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext“).<br />
14
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />
Euronext ist der Eintritt eines Umstands oder mehrerer<br />
Umstände bezüglich NYSE Euronext, die nach Einschätzung<br />
eines Unabhängigen Prüfers allein oder gemeinsam zu einer<br />
Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes von NYSE<br />
Euronext von mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr<br />
2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen oder nach vernünftiger<br />
Erwartung führen werden, jedoch nur, soweit die<br />
jeweilige Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht.<br />
Der Begriff des Nettokonzernumsatzes von NYSE Euronext<br />
bezeichnet die Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen<br />
in Verbindung mit Handelsgeschäften gemäß Konzernabschluss<br />
2010.<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />
Euronext liegt nur dann vor, wenn spätestens am Tag vor<br />
der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach<br />
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein unabhängiger Prüfer der<br />
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung gemäß<br />
den Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme<br />
abgegeben hat, wonach eine Wesentliche Verschlechterung<br />
in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten ist.<br />
Auf Verlangen des Bieters wird der Unabhängige Prüfer<br />
untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug<br />
auf NYSE Euronext stattgefunden hat. Der Unabhängige<br />
Prüfer soll seine Prüfung außerdem unverzüglich durchführen.<br />
Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für den<br />
Bieter und Deutsche Börse-Aktionäre bindend und unanfechtbar<br />
und wird unverzüglich von dem Bieter im elektronischen<br />
Bundesanzeiger, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und<br />
dem The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) unter Bezugnahme<br />
auf das Tauschangebot veröffentlicht werden.<br />
(i) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />
Börse<br />
Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
und dem Ende der Annahmefrist ist keine wesentliche<br />
Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse eingetreten<br />
(,,Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />
Börse“).<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />
Börse ist der Eintritt eines Umstands oder mehrerer Umstände<br />
bezüglich Deutsche Börse, die nach Einschätzung des Unabhängigen<br />
Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung<br />
des Nettokonzernumsatzes von Deutsche Börse von<br />
mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr 2011 und/oder<br />
im Geschäftsjahr 2012 führen oder nach vernünftiger Erwartung<br />
führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung<br />
nicht auf Einmaleffekten beruht. Der Begriff<br />
des Nettokonzernumsatzes von Deutsche Börse bezeichnet<br />
die Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten<br />
gemäß Konzernabschluss 2010.<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />
Börse liegt nur dann vor, wenn spätestens am Tag vor der<br />
Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach<br />
15
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG der Unabhängige Prüfer nach<br />
sorgfältiger Prüfung gemäß den Maßstäben eines gewissenhaften<br />
Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat,<br />
wonach eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf<br />
Deutsche Börse eingetreten ist. Auf Verlangen des Bieters<br />
wird der Unabhängige Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche<br />
Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse stattgefunden<br />
hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung<br />
außerdem unverzüglich durchführen. Die Stellungnahme<br />
des Unabhängigen Prüfers ist für den Bieter und Deutsche<br />
Börse-Aktionäre bindend und unanfechtbar und wird unverzüglich<br />
von dem Bieter im elektronischen Bundesanzeiger, in<br />
der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem The Wall Street<br />
Journal (U.S. Ausgabe) unter Bezugnahme auf das Tauschangebot<br />
veröffentlicht werden.<br />
(j) IRS Ruling or Rulings vis-à-vis NYSE Euronext<br />
Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die NYSE<br />
Euronext eine oder mehrere verbindliche Auskünfte (sog.<br />
private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (IRS, Internal<br />
Revenue Service) erhalten mit dem Inhalt, dass<br />
(i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation“ im Sinne von<br />
Ziffer 368(a) des U.S. Einkommensteuergesetzes 1986<br />
(Internal Revenue Code) und/oder die Verschmelzung<br />
und das Tauschangebot zusammen als Tausch im Sinne<br />
von Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code zu qualifizieren<br />
ist bzw. sind, und<br />
(ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch<br />
in den Vereinigten Staaten steueransässige Personen<br />
gegen Aktien an dem Bieter als Ausnahme von Ziffer<br />
367(a)(1) des Internal Revenue Code gemäß Ziffer<br />
1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) der<br />
Richtlinien des U.S. Finanzministeriums zu qualifizieren<br />
ist, und (B) auf jede in den U.S.A. steueransässige<br />
Person, die NYSE Euronext-Aktien an den Bieter überträgt<br />
und die ein ,,5 % transferee shareholder“ der<br />
NYSE Euronext im Sinne von Ziffer 1.367(a)-<br />
3(c)(5)(ii) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums<br />
ist, die Ausnahme von Ziffer 367(a)(1) des Internal<br />
Revenue Code Anwendung findet, sofern diese Person<br />
ein fünfjähriges sog. gain recognition agreement nach<br />
Ziffer 1.367(a)-8 der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums<br />
abschließt.<br />
(k) IRS-Ruling vis-à-vis Deutsche Börse<br />
Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die Deutsche<br />
Börse eine verbindliche Auskunft (sog. private letter ruling)<br />
der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als<br />
eine Transaktion im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal<br />
Revenue Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung<br />
zusammen als Transaktion im Sinne der Ziffer<br />
351(a) des Internal Revenue Code gelten.<br />
Annahmefrist: 4. Mai 2011 bis 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />
16
Weitere Annahmefrist: Vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung der Annahmefrist (wie in<br />
Ziffer 5.2 definiert), beginnt die Weitere Annahmefrist (wie in Ziffer<br />
5.3 definiert) voraussichtlich am 20. Juli 2011 und endet voraussichtlich<br />
am 2. August 2011.<br />
Annahme: Die Annahme des Tauschangebots hat schriftlich durch den jeweiligen<br />
Aktionär der Deutsche Börse gegenüber der Depotführenden Bank<br />
(wie in Ziffer 12.2 definiert) während der Annahmefrist oder der<br />
Weiteren Annahmefrist zu erfolgen. Bis zur Abwicklung des Tauschangebots<br />
nach Maßgabe dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> verbleiben die<br />
Deutsche Börse-Aktien, für die die Annahmeerklärung (wie in Ziffer<br />
12.2 definiert) wirksam geworden ist, im Depot des annehmenden<br />
Aktionärs; sie sind jedoch jeweils in eine andere internationale Wertpapierkennnummer<br />
(,,ISIN“) umgebucht und werden als ‘Zum Tausch<br />
Eingereichte Deutsche Börse-Aktien’ gekennzeichnet.<br />
Wie in Ziffer 12.2 und Ziffer 12.5 ausführlich beschrieben, wird die<br />
Annahmeerklärung erst mit der fristgerechten Umbuchung der Deutsche<br />
Börse-Aktien, für die das Tauschangebot angenommen wurde,<br />
bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (,,Clearstream“)<br />
unter der ISIN DE00A1KRND6 (Zum Tausch Eingereichte<br />
Deutsche Börse-Aktien) wirksam.<br />
Rücktritt: Bis zum Ende der Annahmefrist können Deutsche Börse-Aktionäre<br />
jederzeit von den Verträgen zurücktreten, die infolge der Annahme des<br />
Tauschangebots zustande gekommen sind.<br />
Kosten der Annahme: Die Annahme des Tauschangebots ist für annehmende Deutsche<br />
Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien in Girosammelverwahrung<br />
bei einer Depotführenden Bank halten, die die Deutsche<br />
Börse-Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream hält, kostenund<br />
spesenfrei. Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung<br />
an die Depotführende Bank werden allerdings nicht erstattet.<br />
Durch andere Depotführende Banken oder Zwischenverwahrer außerhalb<br />
Deutschlands erhobene Kosten sind von jedem annehmenden<br />
Aktionär der Deutsche Börse selbst zu tragen.<br />
Ferner sind alle Steuern, die im Zusammenhang mit der Übertragung<br />
der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien im Austausch<br />
gegen Holdco-Angebotsaktien anfallen, durch den jeweiligen Aktionär<br />
der Deutsche Börse selbst zu tragen. Gleiches gilt für etwaige<br />
Börsenumsatz- oder Stempelsteuern sowie etwaige sonstige Steuern<br />
oder Abgaben, die mit der Annahme des Tauschangebots verbunden<br />
sind.<br />
ISIN: Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE0005810055<br />
Zum Tausch Eingereichte<br />
Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE00A1KRND6<br />
Holdco-Angebotsaktien: ISIN NL0009766997<br />
Börsennotierung der Holdco-<br />
Angebotsaktien:<br />
Der Bieter wird vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die<br />
Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen des Tauschangebots einen<br />
Antrag auf Zulassung seiner Stammaktien einschließlich der<br />
Holdco-Angebotsaktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit<br />
zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im<br />
regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé de Euronext<br />
Paris) und an der New York Stock Exchange stellen.<br />
17
Börsenhandel mit Zum Tausch<br />
Eingereichten Deutsche Börse-Aktien:<br />
Der Bieter wird ferner alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen<br />
ergreifen, damit die Holdco-Angebotsaktien, die die annehmenden<br />
Deutsche Börse-Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten,<br />
zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche Börse-Aktionäre,<br />
die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen<br />
(börsennotiert) sein werden.<br />
Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris<br />
und der New York Stock Exchange beginnt voraussichtlich unmittelbar<br />
nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche<br />
Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben.<br />
Es ist beabsichtigt, für die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />
Aktien (vgl. Ziffer 12.2) die Einbeziehung zum Börsenhandel im<br />
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in<br />
dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime<br />
Standard) unter der ISIN DE00A1KRND6 zu beantragen. Es ist<br />
beabsichtigt, dass die Deutsche Börse einen Designated Sponsor<br />
beauftragen wird, um eine hinreichende Liquidität des Börsenhandels<br />
mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zu gewährleisten.<br />
Der Handel in Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />
Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird<br />
voraussichtlich am zweiten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
nach Beginn der Annahmefrist beginnen und spätestens (i) nach<br />
Schluss des Börsenhandels am letzten Handelstag der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse innerhalb der Weiteren Annahmefrist oder (ii) nach<br />
Schluss des Börsenhandels an dem Tag, an dem der Eintritt sämtlicher<br />
Vollzugsbedingungen (soweit auf diese nicht verzichtet wurde) veröffentlicht<br />
wird (siehe Ziffer 14.4), eingestellt, je nachdem, welcher<br />
Tag der spätere ist.<br />
Veröffentlichungen: Die <strong>Angebotsunterlage</strong>, deren Veröffentlichung die <strong>BaFin</strong> am 2. Mai<br />
2011 gestattet hat, wird am 4. Mai 2011 durch Bekanntmachung im<br />
Internet (zusammen mit einer englischsprachigen Übersetzung) unter<br />
http://www.global-exchange-operator.com veröffentlicht. Der Bieter hält<br />
Exemplare der <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe im Inland<br />
bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60262 Frankfurt am Main,<br />
Deutschland, (Telefax Nr.: +49 (69) 9 10-3 87 94; E-Mail: DCT.Tender-<br />
Offers@db.com) bereit. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung<br />
von Exemplaren dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe<br />
im Inland und (ii) die Internetadresse, unter der diese<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht worden ist, wird am 4. Mai 2011 im<br />
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
In den Vereinigten Staaten hat der Bieter bei der SEC ein Registration<br />
Statement eingereicht und wird bis spätestens 4. Mai 2011 auch die<br />
englischsprachige Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bei der SEC<br />
einreichen. Der Bieter wird die englischsprachige Übersetzung an die<br />
ihm bekannten U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre übermitteln. Darüber<br />
hinaus können die U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre über die vorgenannte<br />
Internetadresse oder unter Verwendung der vorgenannten<br />
Kontaktdaten bei der Deutsche Bank AG die kostenlose Zustellung<br />
der englischsprachigen Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> in die<br />
Vereinigten Staaten anfordern. Der Bieter veröffentlicht ferner im The<br />
Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) die Stellen, an denen Exemplare<br />
dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten<br />
werden und gibt dabei die Internetadresse an, unter der diese <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
veröffentlicht worden ist.<br />
18
Deutsche Börse-Aktionären, deren letzte Adresse nach Kenntnis des<br />
Bieters in Kanada liegt, werden die gleichen Materialien übersandt wie<br />
U.S.-Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots.<br />
Ferner wird den Deutsche Börse-Aktionären, deren letzte Adresse<br />
nach Kenntnis des Bieters in der Provinz Québec liegt, eine kurze<br />
unverbindliche Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen des<br />
Tauschangebots in französischer Sprache übersandt.<br />
Alle nach dem WpÜG erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />
werden ebenfalls im Internet unter<br />
http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher sowie in englischer<br />
Sprache) und in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger<br />
veröffentlicht. Der Bieter wird diese Mitteilungen und<br />
Bekanntmachungen in englischer Sprache bei der SEC einreichen<br />
und auch in anderer Weise seinen Verpflichtungen nach U.S.-Recht in<br />
Bezug auf die Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder<br />
wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber veröffentlichten,<br />
gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen.<br />
19
4 Das Tauschangebot<br />
4.1 Gegenstand des Tauschangebots<br />
Der Bieter bietet nach Maßgabe der Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> allen Deutsche Börse-<br />
Aktionären, mit Ausnahme der Ausgeschlossenen Aktionäre (gemäß der Definition in Ziffer 1.2), an,<br />
sämtliche ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) mit einem<br />
anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 A je Aktie, jeweils mit allen zum Zeitpunkt des Vollzugs des<br />
Tauschangebots bestehenden Nebenrechten (einschließlich der Gewinnansprüche, über die die Hauptversammlung<br />
der Deutsche Börse zum Zeitpunkt des Vollzugs des Tauschangebots noch keinen Beschluss<br />
gefasst hat), zu erwerben.<br />
Der Bieter bietet<br />
1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen 1 Deutsche Börse-Aktie<br />
als Gegenleistung an, wobei jede dieser Holdco-Angebotsaktien einen Nennbetrag von 1,00 A hat (die<br />
,,Angebotsgegenleistung“).<br />
American Depositary Receipts für Deutsche Börse-Aktien (,,ADRs“) können nicht im Rahmen des<br />
Tauschangebots zum Tausch eingereicht werden. Inhaber von ADRs können das Tauschangebot erst nach<br />
Umtausch ihrer ADRs in Deutsche Börse-Aktien annehmen (vgl. im Einzelnen Ziffer 12.9). Hiervon<br />
ausgeschlossen sind Inhaber von ADRs, die Ausgeschlossene Aktionäre sind und sich gemäß der<br />
Beschreibung in Ziffer 1.2 nicht an dem Angebot beteiligen dürfen.<br />
Dieses Tauschangebot ist auf den Erwerb der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜGüber die Deutsche<br />
Börse gerichtet und stellt daher ein Übernahmeangebot im Sinne des 4. Abschnitts des WpÜG dar. Es<br />
bezieht sich auch auf die eigenen Aktien der Deutsche Börse sowie auf etwaige neue Aktien der Deutsche<br />
Börse, die infolge der Ausübung der in Ziffer 15.1 erwähnten Aktienoptionen vor dem Ablauf der<br />
Annahmefrist oder dem Ablauf der Weiteren Annahmefrist ausgegeben werden.<br />
4.2 Begründete Stellungnahme / Empfehlung durch Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />
Gemäß § 27 Abs. 1 WpÜGmüssen der Vorstand der Deutsche Börse (der ,,Vorstand der Deutsche Börse“)<br />
und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse (der ,,Aufsichtsrat der Deutsche Börse“; der Vorstand der<br />
Deutsche Börse und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse sind gemeinsam die ,,Deutsche Börse-Gremien“)<br />
eine begründete Stellungnahme über das Tauschangebot sowie ggf. über etwaige Änderungen abgeben und<br />
diese Stellungnahme nach Maßgabe der §§ 34, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG unverzüglich nach<br />
Übermittlung des Tauschangebots durch den Bieter veröffentlichen.<br />
Am 15. Februar 2011 gab die Deutsche Börse per Ad-hoc Meldung gemäß § 15 WpHG bekannt, dass nach<br />
Genehmigung durch die Deutsche Börse-Gremien und NYSE Euronext an diesem Tag ein Vertrag im<br />
Hinblick auf den Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext (Business Combination<br />
Agreement) abgeschlossen wurde. Parteien dieses Vertrages sind die NYSE Euronext, die Deutsche Börse,<br />
die Holdco und die Pomme Merger Corporation, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />
Delaware (,,Pomme Merger Corporation“).<br />
Ferner wurde in der Ad-hoc Meldung vom 15. Februar 2011 bekannt gegeben, dass ein strategischer<br />
Zusammenschluss zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext nach Ansicht der Deutsche Börse-<br />
Gremien im Unternehmensinteresse der Deutsche Börse und im Interesse ihrer Aktionäre ist und die<br />
Deutsche Börse-Gremien daher entschieden haben, dass sie, sofern dies mit ihren rechtlichen Pflichten zur<br />
Prüfung der <strong>Angebotsunterlage</strong> in Übereinstimmung steht, den Deutsche Börse-Aktionären in Übereinstimmung<br />
mit § 27 WpÜG empfehlen werden, das Angebot des Bieters anzunehmen und im Rahmen des<br />
Angebots ihre Aktien zu tauschen.<br />
Der mit Datum vom 15. Februar 2011 geschlossene Vertrag wurde von den Vertragsparteien mit Nachtrag<br />
vom 2. Mai 2011 ergänzt. Das am 15. Februar 2011 vereinbarte Business Combination Agreement nebst<br />
Nachtrag vom 2. Mai 2011 wird nachfolgend als der ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“<br />
bezeichnet.<br />
20
Der wesentliche Inhalt des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird in dem Abschnitt<br />
,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ in Anhang 2 erläutert, auf den verwiesen wird.<br />
Übersetzungen der Vertrags vom 15. Februar 2011 und des Nachtrags vom 2. Mai 2011 sind auf den<br />
Seiten G-2 ff. des Anhangs 2 abgedruckt.<br />
5 ANNAHMEFRIST<br />
5.1 Dauer der Annahmefrist<br />
Die Frist für die Annahme des Tauschangebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
am 4. Mai 2011. Sie endet am<br />
13. Juli 2011 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit).<br />
5.2 Verlängerung der Annahmefrist<br />
Unter den nachstehend aufgeführten Umständen verlängert sich die Annahmefrist für das Tauschangebot<br />
jeweils automatisch wie folgt:<br />
Im Falle einer Änderung des Tauschangebots gemäß § 21 WpÜG innerhalb der letzten zwei Wochen<br />
vor Ablauf der Annahmefrist verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG)<br />
und würde folglich voraussichtlich am 27. Juli 2011 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />
enden. Dies gilt auch, falls das geänderte Tauschangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />
Falls ein Dritter während der Annahmefrist dieses Tauschangebots ein konkurrierendes Angebot für<br />
die Deutsche Börse-Aktien abgibt (,,konkurrierendes Angebot“) und falls die Annahmefrist für das<br />
vorliegende Tauschangebot vor dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot<br />
abläuft, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Tauschangebot nach dem<br />
Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls<br />
das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />
Die Frist zur Annahme des Tauschangebots einschließlich sämtlicher sich aus den Bestimmungen des<br />
WpÜG ergebenden Verlängerungen dieser Frist (jedoch mit Ausnahme der in Ziffer 5.3 beschriebenen<br />
Weiteren Annahmefrist) wird in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> als ,,Annahmefrist“ bezeichnet.<br />
Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Tauschangebots oder der Abgabe eines<br />
konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 17 verwiesen.<br />
5.3 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben,<br />
können das Tauschangebot binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Tauschangebots<br />
durch den Bieter gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die ,,Weitere Annahmefrist“) annehmen, es<br />
sei denn eine der in Ziffer 14.1 aufgeführten Vollzugsbedingungen ist bis zum Ende der Annahmefrist<br />
endgültig nicht eingetreten und es ist nicht zuvor wirksam auf diese verzichtet worden. In diesem Fall<br />
werden die durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträge nicht vollzogen und<br />
entfallen (vgl. Ziffer 14.3 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>).<br />
Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Tauschangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG wird<br />
voraussichtlich innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist, d.h. voraussichtlich am<br />
19. Juli 2011, erfolgen. Die Weitere Annahmefrist wird daher voraussichtlich am 20. Juli 2011 beginnen und<br />
am 2. August 2011 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) enden. Das Tauschangebot kann nach<br />
Ablauf der Weiteren Annahmefrist nicht mehr angenommen werden (vgl. jedoch Ziffer 18(iv) im Hinblick<br />
auf das unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Andienungsrecht für die Deutsche Börse-Aktionäre).<br />
21
6 Informationen über den Bieter<br />
Aktionäre werden gebeten, die folgenden Informationen über den Bieter in dieser Ziffer 6 in Zusammenhang<br />
mit den Informationen auf den Seiten A-158 ff. des Anhangs 2 zu lesen.<br />
6.1 Allgemeines<br />
Mit Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Tätigkeiten, wie z. B. der Gründung der Pomme Merger Corporation (einer<br />
hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco), der Vornahme einzelner nach wertpapierrechtlichen<br />
Bestimmungen erforderlicher Einreichungen und der Erstellung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> (einschließlich<br />
der Beauftragung eines Bewertungsgutachters für die Ermittlung des Werts der als Gegenleistung im<br />
Rahmen dieses Tauschangebots anzubietenden Holdco-Aktien, vgl. Ziffer 11.3), hat die Holdco bis heute<br />
keine wesentlichen Tätigkeiten ausgeübt.<br />
Wie im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart, wird die Deutsche Börse<br />
durch dieses Tauschangebot Tochtergesellschaft der Holdco. Die NYSE Euronext wird im Rahmen der<br />
Transaktion durch eine Verschmelzung der Pomme Merger Corporation auf die NYSE Euronext gegen<br />
Ausgabe von Holdco-Aktien an die Aktionäre der NYSE Euronext (die ,,NYSE Euronext-Aktionäre“) zu<br />
einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco (die ,,Verschmelzung“, die gemeinsam mit dem<br />
Tauschangebot als der ,,Zusammenschluss“ bezeichnet wird). Die Holdco und deren Tochtergesellschaften<br />
nach dem Vollzug des Zusammenschlusses werden als ,,Holdco-Gruppe“ bezeichnet.<br />
6.2 Rechtsgrundlage<br />
Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 als Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) nach niederländischem<br />
Recht gegründet und ist unter der Firma <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. im niederländischen<br />
Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter 52019756 eingetragen.<br />
Gegenwärtig verwendet die Holdco keinen vom Firmennamen abweichenden Handelsnamen.<br />
Die Holdco wurde für einen unbegrenzten Zeitraum gegründet. Das Geschäftsjahr der Holdco ist das<br />
Kalenderjahr.<br />
Der satzungsmäßige Sitz (statutaire zetel) der Holdco ist in Amsterdam, Niederlande. Die Geschäftsadresse<br />
lautet Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam, Niederlande. Als Aktiengesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in<br />
den Niederlanden unterliegt die Holdco niederländischem Recht.<br />
Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird Holdco als <strong>Holding</strong>gesellschaft für die Gruppe Deutsche Börse,<br />
die NYSE Euronext und die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext fungieren. Die Parteien des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben in dem Vertrag den Inhalt und Wortlaut der<br />
zukünftigen Satzung der Holdco sowie der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats vereinbart, die<br />
zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses wirksam sein sollen. Hierdurch soll sowohl den<br />
zwischen den Parteien vereinbarten Regelungen zur Unternehmensführung als auch den Regelungen und<br />
Anforderungen an eine börsennotierte Gesellschaft entsprochen werden. Entwürfe der beiden Dokumente<br />
sind dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss als Anlage beigefügt und sind dem Anhang 2<br />
dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> als Anlage B und C beigefügt. Da die Holdco Partei des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss ist und daher bereits vor Vertragsschluss gegründet war, entspricht ihre<br />
derzeit wirksame Satzung nicht den vereinbarten und erforderlichen zukünftigen Regelungen. Die Parteien<br />
des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben sich daher darauf verständigt, dass die<br />
Änderung der Satzung sowie die Einführung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco vor<br />
Vollzug des Zusammenschlusses wirksam werden.<br />
Vor Vollzug des Zusammenschlusses wird die Hauptversammlung der Holdco daher beschließen, die<br />
aktuelle Satzung der Holdco vollständig neu zu fassen. Die Änderung der aktuellen Satzung der Holdco<br />
wird durch Ausfertigung einer notariellen Änderungsurkunde bezüglich der Satzung der Holdco vor<br />
Vollzug des Zusammenschlusses wirksam. Daher beziehen sich mit Ausnahme dieser Zusammenfassung<br />
sämtliche Verweise auf die Satzung der Holdco in dieser Ziffer 6 auf diejenige Fassung der Satzung der<br />
Holdco, die nach Ausfertigung der notariellen Änderungsurkunde in Kraft sein wird.<br />
22
Nach Vollzug des Zusammenschlusses ist der Gegenstand der Holdco gemäß Artikel 3 ihrer Satzung:<br />
Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von Unternehmen und<br />
Gesellschaften, insbesondere solchen, deren Unternehmensgegenstand die folgenden Tätigkeiten umfasst:<br />
unmittelbare oder mittelbare Gründung, Entwicklung, Halten und Betrieb ein oder mehrerer Börsen und<br />
Märkte oder anderer Einrichtungen im Zusammenhang mit der Notierung, dem Handel, der Abwicklung<br />
(Clearing und Settlement) von Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten sowie deren Verwahrung;<br />
Finanzierung und/oder Erwerb von Unternehmen und Gesellschaften; Aufnahme, Vergabe und Beschaffung<br />
von Kapitalmitteln, u. a. durch die Ausgabe von Anleihen, Schuldtiteln oder sonstigen Wertpapieren oder<br />
anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie der Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen<br />
Tätigkeiten; Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, die der<br />
Holdco-Gruppe angehören, und gegenüber Dritten; Gewährung von Garantien und Bürgschaften, Eingehen<br />
von Verpflichtungen zulasten der Holdco und Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von<br />
Unternehmen und Gesellschaften, die wie sie der Holdco-Gruppe angehören, sowie für Dritte; Ausübung<br />
jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten sowie jegliche Tätigkeiten, die in einem<br />
Zusammenhang damit stehen oder dafürförderlich sind, wobei dies jeweils im weitesten Sinne auszulegen<br />
ist.<br />
6.3 Das Aktienkapital der Holdco<br />
Nach niederländischem Recht ist das satzungsmäßige Kapital (maatschappelijk kapitaal) der Höchstbetrag,<br />
bis zu dem wirksam Anteile an einer niederländische Aktiengesellschaft (naamloze vennotschap) ausgegeben<br />
werden können. Eine niederländische Aktiengesellschaft kann nur Aktien bis zur Obergrenze dieser<br />
in der Satzung festgelegten Kapitalziffer ausgeben. Das satzungsmäßige Kapital nach niederländischem<br />
Recht unterscheidet sich damit konzeptionell vom Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft,<br />
welches das tatsächlich ausgegebene Kapital bezeichnet. Das satzungsmäßige Kapital einer niederländischen<br />
Aktiengesellschaft ist ferner nicht zu verwechseln mit dem genehmigten Kapital deutscher Aktiengesellschaften<br />
und beinhaltet als solches keine Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe neuer<br />
Aktien.<br />
Die Ausgabe neuer Aktien einer niederländischen Aktiengesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschluss<br />
der Hauptversammlung. Ferner kann nach niederländischem Recht durch Beschluss der Hauptversammlung<br />
auch der Verwaltungsrat zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt werden.<br />
Das niederländische Recht verlangt, dass jederzeit mindestens 20 % des satzungsmäßigen Kapitals<br />
tatsächlich ausgegeben (geplatst) sind und die Aktien bei Ausgabe sogleich voll eingezahlt (worden<br />
volgestort) werden.<br />
Jede Erhöhung des ausgegebenen Kapitals (geplaatst kapitaal) einer niederländischen Aktiengesellschaft,<br />
durch welche das bestehende satzungsmäßige Kapital überschritten würde, bedarf zunächst einer Erhöhung<br />
des satzungsmäßigen Kapitals im Wege einer von der Hauptversammlung zu beschließenden Satzungsänderung.<br />
Die Satzungsänderung wird durch die anschließende Errichtung einer notariellen Änderungsurkunde<br />
vor einem niederländischen Notar wirksam. Im Beschluss der Hauptversammlung wird<br />
üblicherweise ein niederländischer Zivilrechts-Notar, dessen Stellvertreter oder ein Notarangestellter<br />
zur Errichtung dieser Änderungsurkunde ermächtigt.<br />
Sollen durch eine niederländische Aktiengesellschaft Aktien in einem Umfang ausgegeben werden, dass<br />
das ausgegebene Kapital anschließend das bisher bestehende satzungsmäßige Kapital überschreitet, so wird<br />
dem durch das folgende Verfahren genügt:<br />
— Die Hauptversammlung beschließt zunächst eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />
Kapitals.<br />
— Des weiteren beschließt die Hauptversammlung, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der<br />
Satzungsänderung, die Ausgabe der neuen Aktien, oder ermächtigt den Verwaltungsrat zur Ausgabe<br />
der neuen Aktien. Letzteres ist etwa dann zweckmäßig, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />
durch die Hauptversammlung die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien — die vorliegend unter<br />
anderem von der Anzahl der in das Tauschangebot eingelieferten Deutsche Börse-Aktien abhängt —<br />
noch nicht feststeht. In diesem Fall wird die Ausgabe der neuen Aktien durch den Verwaltungsrat<br />
23
eschlossen, wobei dieser Beschluss wiederum aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der<br />
Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals gefasst wird.<br />
— Auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die<br />
Ausgabe der neuen Aktien wird von der Gesellschaft und dem jeweiligen Zeichner der neuen Aktien<br />
eine Begebungsurkunde über die Ausgabe der neuen Aktien ausgefertigt, die als aufschiebende<br />
Bedingung ebenfalls das Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />
Kapitals vorsieht.<br />
— Schließlich wird die notarielle Änderungsurkunde hinsichtlich der Satzungsänderung zur Erhöhung<br />
des satzungsmäßigen Kapitals errichtet. Hierdurch werden die Satzungsänderung und mit ihr der<br />
Beschluss der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die Ausgabe der neuen Aktien<br />
sowie die Begebungsurkunde wirksam und dadurch die Ausgabe der neuen Aktien bewirkt.<br />
Wie nachfolgend in Ziffer 6.3.2 (i) näher beschrieben, werden die Holdco-Aktien, die als Gegenleistung für<br />
das Tauschangebot bzw. im Rahmen der Verschmelzung benötigt werden, nach diesem Verfahren ausgegeben<br />
werden. Denn vor dem Hintergrund der beschriebenen gesetzlichen Vorgabe, dass jederzeit mindestens<br />
20 % des satzungsmäßigen Kapitals tatsächlich ausgegeben und voll eingezahlt sein müssen, und<br />
unter Berücksichtigung des Volumens der auszugebenden Holdco-Aktien muss die zur Aktienausgabe<br />
erforderliche Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals in der Weise erfolgen, dass diese Erhöhung erst<br />
unmittelbar vor der Aktienausgabe selbst wirksam wird.<br />
6.3.1 Satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
Derzeit beläuft sich das satzungsmäßige Kapital (maatschappelijk kapitaal) der Holdco auf 225.000 A. Es ist<br />
eingeteilt in 180.000 Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A sowie 45.000 Aktien der<br />
Aktiengattung der Klasse D (class D) mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A (die ,,Aktien der Klasse D“).<br />
Stammaktien und Aktien der Klasse D können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Von diesem<br />
satzungsmäßigen Kapital hat Holdco derzeit nur die Aktien der Klasse D ausgegeben, welche voll<br />
eingezahlt sind.<br />
Es ist beabsichtigt, dass am Tage der Ausgabe der Holdco-Aktien (wie unter 6.3.2(i) beschrieben) oder in<br />
zeitlicher Nähe zu diesem Termin nach Ausgabe dieser Holdco-Aktien die Aktien der Klasse D durch die<br />
Holdco eingezogen oder zurückgekauft und für kraftlos erklärt werden.<br />
Anders als die Stammaktien der Holdco können die Aktien der Klasse D gegen Rückzahlung ihres<br />
Nennbetrags und etwaiger Deckungsrücklagen eingezogen werden. Zudem sind die Aktien der Klasse<br />
D nur eingeschränkt dividendenberechtigt.<br />
6.3.2 Entwicklung des satzungsmäßigen und ausgegebenen Kapitals<br />
(i) Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals und Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots<br />
und der Verschmelzung<br />
Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des<br />
satzungsmäßigen Kapitals von 225.000 A auf 1.000.000.000 A beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige<br />
Kapital aus 500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in dieser<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> bezeichnet als Holdco-Aktien) und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag<br />
von jeweils 1,00 A bestehen wird (die ,,Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals“ bzw. der ,,Beschluss<br />
zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals“). In dem Beschluss zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />
Kapitals wurden sämtliche niederländischen Zivilrechts-Notare der Linklaters LLP in Amsterdam sowie<br />
deren jeweilige Vertreter und Notarangestellte je einzeln zur Errichtung der Änderungsurkunde hinsichtlich<br />
dieser Satzungsänderung ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgte mit der Maßgabe, dass die Änderungsurkunde<br />
auf Aufforderung der Holdco zu errichten ist, sobald die Voraussetzungen für den Vollzug dieses<br />
Tauschangebots vorliegen.<br />
24
Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ferner<br />
ermächtigt, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Tag der Beschlussfassung Holdco-Aktien und<br />
entsprechende Bezugsrechte auszugeben sowie Bezugsrechte auf die auf dieser Grundlage ausgegebenen<br />
Holdco-Aktien auszuschließen oder einzuschränken. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrates zur<br />
Ausgabe von Holdco-Aktien und zur Gewährung entsprechender Bezugsrechte ist beschränkt auf<br />
— diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die zur Ausgabe im Rahmen des Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung sowie bestimmter weiterer Maßnahmen in Verbindung mit dem Zusammenschluss<br />
benötigt werden; zuzüglich<br />
— weitere 100.000.000 Holdco-Aktien.<br />
Der vorstehende Ermächtigungsbeschluss enthält auch eine Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien,<br />
die nachfolgend in Ziff. 6.3.2 (ii) näher beschrieben ist.<br />
Der derzeitige Alleinaktionär der Holdco, die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> (vgl. Ziffer 6.5), hat sich im<br />
Rahmen der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber der Holdco verpflichtet, diese<br />
Beschlüsse ohne Zustimmung der Holdco nicht aufzuheben.<br />
Aufgrund der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse ist die Holdco in der Lage, ihre im Rahmen des<br />
Tauschangebots und der Verschmelzung bestehenden Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien,<br />
einschließlich der Holdco-Angebotsaktien, ohne weitere Beschlussfassung oder sonstige Mitwirkung der<br />
Hauptversammlung der Holdco zu erfüllen.<br />
Zur Ausgabe dieser Holdco-Aktien werden gemäß dem vorstehend in Ziffer 6.3.1 näher beschriebenen<br />
Verfahren folgende Maßnahmen getroffen werden:<br />
— Sobald sämtliche Voraussetzungen für den Vollzug des Tauschangebots vorliegen, wird der Holdco-<br />
Verwaltungsrat auf der Grundlage der ihm erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien die<br />
Ausgabe derjenigen Anzahl von Holdco-Aktien beschließen, die für die Erfüllung der<br />
Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />
erforderlich sind. Dieser Beschluss wird aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden<br />
der Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals sein.<br />
— Anschließend wird Holdco mit dem Zeichner bzw. den Zeichnern, d.h. im Hinblick auf das<br />
Tauschangebot mit der Deutsche Bank AG als Zentrale Abwicklungsstelle und Umtauschtreuhänderin<br />
(vgl. Ziffer 12.1), eine oder mehrere Begebungsurkunden über die Ausgabe der betreffenden<br />
Holdco-Aktien ausfertigen, die als aufschiebende Bedingung ebenfalls das Wirksamwerden der<br />
Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals vorsehen werden.<br />
— Schließlich wird Holdco entsprechend den Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses zur<br />
Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals die Anweisung zur Errichtung der notariellen Änderungsurkunde<br />
für die zugehörige Satzungsänderung durch den niederländischen Zivilrechts-Notar, dessen<br />
Stellvertreter oder einen Notarangestellten erteilen. Hierdurch werden die Satzungsänderung zur<br />
Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals und damit zugleich der Beschluss des Holdco-Verwaltungsrats<br />
über die Ausgabe der Holdco-Aktien und die zugehörige(n) Begebungsurkunde(n)<br />
wirksam.<br />
Stammaktien und Vorzugsaktien können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Die Stammaktien<br />
werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei dem entsprechenden Wertpapierverwahrer<br />
verwahrt werden. Ein Wertpapierverwahrer wurde bislang nicht bestimmt. Zum Zwecke der Abwicklung<br />
des Handels in Holdco-Aktien werden möglicherweise zwei Wertpapierverwahrer tätig werden. So ist es<br />
möglich, dass es einen Wertpapierverwahrer für die Holdco-Aktien geben wird, die an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse gehandelt werden, und einen Wertpapierverwahrer für die Holdco-Aktien, die an der<br />
New York Stock Exchange gehandelt werden. In Bezug auf Vorzugsaktien werden keine Aktienurkunden<br />
ausgegeben.<br />
Die Holdco-Angebotsaktien sowie die Holdco-Aktien, die für die Verschmelzung benötigt werden, werden<br />
ausgegeben zur Weiterlieferung über die Systeme der verwahrenden Banken entsprechend den üblichen<br />
25
Abwicklungsverfahren für Dividendenpapiere an die depotführenden Banken und sonstige zwischengeschaltete<br />
Verwahrstellen zur Gutschrift auf den Wertpapierdepots der Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre<br />
Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots wirksam eingereicht haben und für die der<br />
Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, bzw. zur Gutschrift der NYSE Euronext-Aktionäre. Diese<br />
neu ausgegebenen Holdco-Aktien werden gegen Sachleistung bestehend aus den eingereichten Deutsche<br />
Börse-Aktien bzw. den NYSE Euronext-Aktien ausgegeben.<br />
Die Holdco-Aktien einschließlich der Holdco-Angebotsaktien werden frei übertragbar sowie mit Pfandund<br />
Nießbrauchsrechten belastbar sein. Die Holdco-Angebotsaktien sind seit Gründung der Holdco am 10.<br />
Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />
(ii) Vorzugsaktien<br />
Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat<br />
ebenfalls ermächtigt, Vorzugsaktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A auszugeben. Die Ermächtigung<br />
des Holdco-Verwaltungsrats zur Ausgabe von Vorzugsaktien und diesbezüglicher Bezugsrechte ist auf eine<br />
Anzahl beschränkt, die zum Zeitpunkt der Ausgabe den niedrigeren Wert der (1) maximalen Zahl der noch<br />
nicht ausgegebenen Vorzugsaktien, die Teil des satzungsmäßigen Kapitals der Holdco sind, und (2) der Zahl<br />
von Vorzugsaktien mit einem Gesamtnennbetrag, der dem Gesamtnennbetrag der im Umlauf befindlichen<br />
Stammaktien entspricht, nicht überschreitet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
hat der Holdco-Verwaltungsrat von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt<br />
dies auch nicht zu tun.<br />
Die Vorzugsaktien der Holdco könnten zukünftig zur Ausgabe an einen unabhängigen Dritten verwendet<br />
werden - höchstwahrscheinlich eine niederländische Stiftung (stichting) - mit dem Ziel, die Interessen der<br />
Holdco, ihren Geschäftsbetrieb und die Interessen aller weiteren beteiligten Aktionäre und Anteilsinhaber<br />
vor Käufen von Holdco-Aktien zu schützen, die die Unabhängigkeit, den Fortbestand oder die (gesellschaftsrechtliche)<br />
Identität der Holdco in Gefahr bringen könnten. Dies betrifft insbesondere den Fall<br />
unerbetener Versuche, einen Wechsel in den Beherrschungsverhältnissen an der Holdco oder einen Wechsel<br />
in der Geschäftsleitung der Holdco zu erwirken. Eine Ausgabe von Vorzugsaktien oder die Möglichkeit der<br />
Holdco, solche Vorzugsaktien in der Zukunft auszugeben, kann einen solchen unerwünschten Versuch eines<br />
Beherrschungswechsels oder Wechsels in der Geschäftsleitung der Holdco verhindern, entmutigend wirken<br />
oder den Vorgang verzögern und kann die Möglichkeiten des Holdco-Verwaltungsrats verbessern, Vorschläge<br />
oder Maßnahmen eines Bieters und/oder alternative Maßahmen zu prüfen und zu berücksichtigen.<br />
Die Satzung der Holdco wird vorsehen, dass innerhalb von 24 Monaten nach dem Tag der Ausgabe von<br />
Vorzugsaktien durch die Hauptversammlung darüber zu entscheiden ist, ob diese Holdco Vor-zugsaktien<br />
zurückgekauft oder eingezogen werden. Beschließt die Hauptversammlung der Holdco keinen Rückkauf<br />
und keine Einziehung, so ist alle 12 Monate, nachdem dieser Punkt das letzte Mal auf der Tagesordnung der<br />
Hauptversammlung stand, eine weitere Hauptversammlung abzuhalten, die den Rückkauf oder die Einziehung<br />
behandelt, bis keine Vorzugsaktien mehr ausgegeben sind.<br />
6.3.3 Aktienregister<br />
Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wird von der Holdco oder für diese ein Aktienregister geführt<br />
und regelmäßig aktualisiert. Es kann insgesamt oder teilweise in mehrfacher Ausführung und an mehreren<br />
Orten geführt werden. Ein Teil des Aktienregisters kann im Ausland geführt werden, um einschlägige<br />
Vorschriften ausländischen Rechts oder des Regelwerks der New York Stock Exchange, der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse, der Euronext Paris oder anderer Börsen zu erfüllen, an denen Holdco-Aktien oder<br />
Hinterlegungsscheine (depositary receipts) fürHoldco-Aktien notiert werden.<br />
6.3.4 Vergleich der Aktionärsrechte<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots gegen Holdco-<br />
Angebotsaktien eintauschen, werden im Hinblick auf ihre Aktionärsrechte nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
dem niederländischen Recht unterliegen, das insoweit zum Teil andere Vorgaben aufstellt als das<br />
deutsche Recht. Eine Übersicht über Unterschiede zwischen den Rechten von Deutsche Börse-Aktionären<br />
vor dem Vollzug des Zusammenschlusses und den Rechten von Holdco-Aktionären nach dem<br />
26
Zusammenschluss findet sich auf den Seiten A-400 ff. des Anhangs 2. Nachfolgend sollen einige dieser<br />
Unterschiede noch einmal zusammenfassend aufgezeigt werden:<br />
(i) Eine Hauptversammlung der Deutsche Börse kann außer durch das Leitungsorgan auch einberufen<br />
werden, wenn Deutsche Börse-Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals<br />
umfassen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.<br />
Bei der Holdco können demgegenüber außer durch das Leitungsorgan nur Holdco-Aktionäre, die<br />
insgesamt mindestens 10 % des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, unter Nennung der<br />
einzelnen zu erörternden Angelegenheiten den Verwaltungsrat der Holdco dazu auffordern, eine<br />
Hauptversammlung einzuberufen.<br />
(ii) Bei beiden Gesellschaften ist auf Verlangen einer qualifizierten Minderheit ein bestimmter Gegenstand<br />
zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu setzen. Bei der Deutsche Börse ist hierfür ein<br />
Antrag von Aktionären erforderlich, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals<br />
ausmachen oder einen Nennbetrag von insgesamt mindestens 500.000 A erreichen. Bei der Holdco<br />
ist erforderlich, dass der/die Antragsteller mindestens ein Hundertstel des ausgegebenen Kapitals<br />
der Holdco vertritt/vertreten oder — entsprechend den geltenden offiziellen Preisen an der New<br />
York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris oder anderen Börsen, an<br />
denen Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) für Aktien notiert werden — einen<br />
Wert von mindestens 50.000.000 A oder einen solchen Anteil am ausgegebenen Kapital der Holdco,<br />
wie es das niederländische Recht in dieser Hinsicht jeweils erfordert, vertritt/vertreten.<br />
(iii) Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutsche Börse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
gefasst, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen,<br />
was etwa bei der Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Fall ist,<br />
der eine Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals verlangt, oder<br />
bei anderen Beschlussgegenständen. Soweit das niederländische Recht bzw. die Satzung der Holdco<br />
nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen gefasst. Einzelne Maßnahmen wie Satzungsänderungen, Verschmelzungen<br />
oder Spaltungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der in der Hauptversammlung abgegebenen<br />
Stimmen. In einigen Fällen muss die qualifizierte Mehrheit auch mehr als die Hälfte des ausgegebenen<br />
Kapitals der Holdco vertreten.<br />
(iv) Sowohl nach deutschem als auch nach niederländischem Aktienrecht stehen den Aktionären<br />
grundsätzlich Bezugsrechte auf die Zeichnung neuer Aktien im Verhältnis zu den gehaltenen<br />
Anteilen am bisherigen Grundkapital /satzungsmäßigen Kapital der Gesellschaft zu. Nach niederländischem<br />
Recht gilt dies jedoch nicht bei der Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen, der<br />
Ausgabe von Vorzugsaktien sowie in weiteren gesetzlich definierten Fällen.<br />
Die Bezugsrechte von Deutsche Börse-Aktionären können nur im Beschluss der Hauptversammlung<br />
über die Erhöhung des Grundkapitals oder die Ausgabe von Aktien ausgeschlossen werden. Der<br />
Beschluss über den Ausschluss von Bezugsrechten bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei<br />
Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Bei der Ausnutzung des<br />
genehmigten Kapitals kann der Deutsche Börse-Vorstand mit Zustimmung des Deutsche Börse-<br />
Aufsichtsrats das Grundkapital unter Bezugsrechtsausschluss erhöhen.<br />
Die Bezugsrechte von Holdco-Aktionären können von der Hauptversammlung der Holdco oder dem<br />
Verwaltungsrat der Holdco, wenn dieser von der Hauptversammlung für einen Zeitraum von<br />
höchstens fünf Jahren entsprechend ermächtigt wurde, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.<br />
Ein Beschluss der Hauptversammlung, dem Verwaltungsrat der Holdco die Befugnis zum Ausschluss<br />
oder zur Einschränkung von Bezugsrechten zu übertragen, erfordert eine qualifizierte<br />
Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der bei der Hauptversammlung abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, wenn weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco anwesend oder<br />
vertreten ist. Ist mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco anwesend oder vertreten,<br />
genügt eine einfache Mehrheit.<br />
Die Satzung der Holdco wird — anders als die Satzung der Deutsche Börse — voraussichtlich vorsehen,<br />
dass Aktionäre weder alleine noch gemeinsam mit ihnen nahestehenden Personen wirtschaftlicher Eigentümer<br />
von Holdco-Aktien sein dürfen, die dazu berechtigen würden, mehr als 40 % sämtlicher Stimmrechte<br />
27
von Holdco auszuüben. In bestimmten Fällen würde der maßgebliche Schwellenwert nur 20 % der<br />
Stimmrechte von Holdco betragen. Darüber hinaus wird die Satzung der Holdco — insofern ebenfalls<br />
anders als die Satzung der Deutsche Börse — möglicherweise vorsehen, dass Aktionäre weder alleine noch<br />
gemeinsam mit ihnen nahestehenden Personen mehr als 20 % sämtlicher Stimmrechte von Holdco halten<br />
dürfen. In beiden Fällen kann der Holdco-Verwaltungsrat mit Genehmigung der SEC unter bestimmten<br />
Bedingungen Ausnahmen von den genannten Beschränkungen gestatten. Darüber hinaus muss jede<br />
Ausnahme von den genannten Beschränkungen von den europäischen Aufsichtsbehörden, die diesbezüglich<br />
zuständig sind, genehmigt werden. Im Hinblick auf weitere Ausführungen zu den Beschränkungen wird auf<br />
die Seiten A-382 ff. des Anhangs 2 verwiesen sowie auf den Satzungstext der Holdco, der in Anlage B des<br />
Anhangs 2 abgedruckt ist.<br />
Der Bieter hat gemäß §1Abs.3Satz1und2WpÜG sowie den einschlägigen Vorschriften des niederländischen<br />
Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht)eine(eingeschränkte) Wahlmöglichkeit<br />
hinsichtlich des auf ihn anwendbaren nationalen Übernahmerechts. Der Bieter kann zwischen der<br />
Anwendbarkeit deutschen oder französischen Übernahmerechts wählen. Die Wahlmöglichkeit besteht jedoch<br />
nur insoweit, als das niederländische (Übernahme-)Recht in einzelnen Punkten nicht zwingend auf die Holdco<br />
Anwendung findet (eine solche zwingende Anwendbarkeit niederländischen Rechts findet sich z.B. in Bezug<br />
auf die Information von Gewerkschaften und Arbeitnehmern im Rahmen von Übernahmen). Der Bieter hat<br />
derzeit noch nicht entschieden, ob er zukünftig dem deutschen oder dem französischen Übernahmerecht<br />
unterliegen wird. Er wird dies rechtzeitig vor Aufnahme des Handels seiner Aktien tun.<br />
6.4 Direktoren und Geschäftsführung<br />
6.4.1 Derzeitiger Verwaltungsrat der Holdco<br />
Holdco wird durch ein einheitliches Verwaltungsorgan geleitet. Gegenwärtig werden die Geschäfte der<br />
Holdco von einer Geschäftsführung bestehend aus zwei Geschäftsführern geführt: Marcus Thompson, der<br />
zugleich Head of Financial Accounting and Controlling bei der Deutsche Börse ist, und Stéphane Biehler, der<br />
zugleich Senior Vice President, Chief Accounting Officer und Corporate Controller bei der NYSE Euronext<br />
ist. Die jetzigen Geschäftsführer wurden durch Hauptversammlungsbeschlüsse des Bieters unmittelbar im<br />
Anschluss an die Gründung des Bieters ernannt, nachdem zum Zwecke der Gründung zunächst die Deutsche<br />
International Trust Company N.V., mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, zum Geschäftsführer bestellt worden<br />
war. Die Herren Thompson und Biehler sind zudem die einzigen Mitglieder des Verwaltungsrats der<br />
Alleinaktionärin der Holdco (vgl. Ziffer 6.5). Entscheidungen der Geschäftsführung der Holdco können<br />
vor Vollzug des Zusammenschlusses nur durch beide Geschäftsführer gemeinsam getroffen werden.<br />
Die Herren Biehler und Thompson werden nach der in der folgenden Ziffer 6.4.2 beschriebenen Bestellung<br />
der neuen Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco ihr Amt bei der Holdco niederlegen.<br />
6.4.2 Der Verwaltungsrat der Holdco nach dem Zusammenschluss<br />
Im Zusammenhang mit der unter Ziffer 6.2 beschriebenen Umgestaltung der Satzung der Holdco und<br />
Einführung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats wird auch der Verwaltungsrat umbesetzt. Sofern die<br />
NYSE Euronext und die Deutsche Börse nichts anderes vereinbaren, wird innerhalb eines Monats nach<br />
Ablauf der Annahmefrist aufgrund entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung der Holdco<br />
der aus 17 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der Holdco gebildet. Ihm werden gemäß den Regelungen<br />
im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss (vgl. Ziffern 4.3 und 9.1) angehören Dr. Reto<br />
Francioni, derzeitiger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse, als Chairman der Holdco-Gruppe<br />
(der ,,Chairman der Holdco-Gruppe“), Duncan L. Niederauer, derzeitiger Chief Executive Officer der<br />
NYSE Euronext, als Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe (der ,,CEO der Holdco-Gruppe“) sowie<br />
15 nicht geschäftsführende Direktoren, davon neun nicht geschäftsführende Direktoren, die von der<br />
Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen werden, und sechs nicht geschäftsführende<br />
Direktoren, die von der NYSE Euronext als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen werden.<br />
Die Satzung der Holdco, die ab Vollzug des Zusammenschlusses gelten soll, sieht vor, dass Direktoren von<br />
der Hauptversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr<br />
als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der Holdco vertreten, oder — im Falle von Personen, die<br />
vom Verwaltungsrat vorgeschlagen wurden — mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt werden.<br />
Die Satzung der Holdco sieht ferner vor, dass der Verwaltungsrat berechtigt ist, der Hauptversammlung<br />
28
einen Vorschlag für die Bestellung von Direktoren mit eingeschränkt bindender Wirkung (sogenannter<br />
bindender Vorschlag im Sinne von Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (,,bindender<br />
Vorschlag“)) zu unterbreiten (auch im Falle neu zu besetzender Sitze). In diesem Falle werden die vom<br />
Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen bestellt, es sei denn, der Vorschlag wird mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />
vertreten, abgelehnt.<br />
Die Satzung der Holdco sieht vor, dass alle Direktoren von der ordentlichen Hauptversammlung für eine<br />
Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung endet.<br />
Jeder Direktor der Holdco wird aufgrund eines bindenden Vorschlags vom Verwaltungsrat für eine<br />
Wiederwahl in den Verwaltungsrat in jeder der ordentlichen Hauptversammlungen 2012, 2013 und<br />
2014 nominiert; der Chairman und der CEO der Holdco-Gruppe sind darüber hinaus vom Verwaltungsrat<br />
aufgrund eines bindenden Vorschlags auch für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat in der ordentlichen<br />
Hauptversammlung 2015 zu nominieren.<br />
Stellt der Verwaltungsrat der Holdco fest, (1) dass die Gesellschaft als foreign private issuer im Sinne von<br />
Rule 3b-4(c) Exchange Act gilt (dieser Status wird als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status bis zur<br />
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 durchgehend beibehalten wird, und (2) dass die<br />
Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die 2015 (bzw. 2016 im<br />
Falle des Chairman und des CEO der Holdco-Gruppe) endet und die Direktoren nicht nach einschlägigen<br />
Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards in jeder ordentlichen Hauptversammlung<br />
gewählt werden müssen, so werden die Direktoren der Holdco von der Hauptversammlung für eine<br />
Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 endet, wobei der<br />
Chairman und der CEO der Holdco-Gruppe jedoch für eine Amtszeit bestellt werden, die mit der<br />
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 endet.<br />
Nach der ordentlichen Hauptversammlung 2015 wird die Zahl der Direktoren verringert und der Verwaltungsrat<br />
wird aus zwölf Mitgliedern bestehen (wobei nicht mehr zwischen Deutsche Börse-Direktoren<br />
und NYSE Euronext-Direktoren unterschieden wird) und sich wie folgt zusammensetzen: ein Direktor als<br />
Chairman der Holdco-Gruppe, ein geschäftsführender Direktor als Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe und zehn nicht geschäftsführende Direktoren.<br />
Ist vor der Jahreshauptversammlung 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe und des<br />
CEO der Holdco-Gruppe) ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen, der zuvor mit einem Deutsche Börse-<br />
Direktor oder einem NYSE Euronext-Direktor besetzt war, so schlagen die übrigen Deutsche Börse-<br />
Direktoren bzw. NYSE Euronext-Direktoren dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />
der Holdco einen Ersatzkandidaten vor. Dieser Vorschlag ist für den Nominierungs-,<br />
Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss verbindlich, wenn es sich bei dem neu zu besetzenden<br />
Sitz um den des Chairman der Holdco-Gruppe oder CEO der Holdco-Gruppe handelt.<br />
Die Hauptversammlung der Holdco wird zu jeder Zeit die Befugnis haben, durch Beschluss mit einer<br />
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen ein Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats zu suspendieren<br />
oder abzuberufen, sofern diese Mehrheit mehr als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der<br />
Holdco repräsentiert. Soweit dies nach niederländischem Recht zulässig ist, können Mitglieder des<br />
Verwaltungsrats auch von dem Holdco-Verwaltungsrat selbst suspendiert werden. Eine Suspendierung<br />
kann mehrere Male wiederholt werden, wobei die Gesamtzeit der Suspendierung drei Monate nicht<br />
überschreiten darf; die Suspendierung endet mit dem Ablauf dieser Frist, wenn kein Beschluss gefasst<br />
wurde, entweder die Suspendierung aufzuheben oder das betreffende Mitglied des Verwaltungsrats<br />
abzuberufen. Für weitere Informationen vgl. auch die Seiten A-161 ff. des Anhangs 2.<br />
Vorbehaltlich der gemäß der Satzung der Holdco vorgesehenen Beschränkungen werden die Geschäfte und<br />
Angelegenheiten der Holdco durch ihren Verwaltungsrat geführt. Der Verwaltungsrat der Holdco kann im<br />
Rahmen des geltenden Rechts und der Bestimmungen der Satzung alle Handlungen vornehmen, die zur<br />
Verfolgung des Unternehmensgegenstands der Holdco erforderlich oder zweckdienlich sind. Bestimmte<br />
Entscheidungen des Verwaltungsrats der Holdco sind der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.<br />
Der Verwaltungsrat ist zur Vertretung der Holdco befugt. Außerdem ist der CEO der Holdco-Gruppe<br />
alleinvertretungsberechtigt. Im Falle eines Interessenkonflikts zwischen der Holdco und einem Mitglied des<br />
Verwaltungsrats der Holdco sind der Verwaltungsrat der Holdco bzw. der CEO der Holdco-Gruppe dennoch<br />
29
zur Vertretung der Holdco berechtigt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder mehrere Personen<br />
bestimmt, die die Holdco in diesem Fall vertreten. Im Falle eines solchen Interessenkonflikts ist die<br />
Hauptversammlung berechtigt, jederzeit einen anderen Vertreter zu bestellen. Nach der Geschäftsordnung<br />
des Verwaltungsrats, die gemäß der Satzung der Holdco beschlossen wurde, darf ein Mitglied des<br />
Verwaltungsrats der Holdco im Falle eines Interessenkonflikts mit der Holdco nicht an den Erörterungen<br />
und dem Entscheidungsfindungsprozess über den Diskussionsgegenstand bzw. das Geschäft teilnehmen,<br />
auf den bzw. das sich der Interessenkonflikt bezieht.<br />
Der Verwaltungsrat der Holdco tritt so oft zusammen, wie er dies für erforderlich hält, im Übrigen auf<br />
Antrag des Chairman der Holdco-Gruppe oder des CEO der Holdco-Gruppe. In Sitzungen des Verwaltungsrats<br />
der Holdco hat jeder Direktor eine Stimme. Für Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco u. a. zu den<br />
folgenden Gegenständen ist eine Mehrheit von mehr als 66 % der Gesamtzahl der Sitze im Verwaltungsrat<br />
der Holdco erforderlich:<br />
Bestellung und Abberufung des Chairman der Holdco-Gruppe und des CEO der Holdco-Gruppe<br />
gemäß Artikel 14.5, 15.1 und 16.1 der Satzung der Holdco;<br />
Vorschläge für Änderungen der Holdco-Satzung;<br />
Wesensveränderende M&A-Transaktionen, die gemäß Definition solche Transaktionen umfassen, die<br />
angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der Holdco-Gruppe in Bezug auf den Umfang, die<br />
Ausrichtung oder die geografische Präsenz ganz erheblich verändern sowie bestimmte Transaktionen,<br />
die nach niederländischem Recht einen Hauptversammlungsbeschluss erfordern;<br />
wesentliche strukturelle Änderungen, die definiert sind als (1) Änderungen bestimmter Vorschriften<br />
der Satzung der Holdco; (2) Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse des<br />
Chairman der Holdco-Gruppe bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 oder (3)<br />
Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse des CEO der Holdco-Gruppe bis zur<br />
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016;<br />
Änderungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats bis zur Beendigung der ordentlichen<br />
Hauptversammlung 2016; und<br />
Änderungen der Aufgaben und der Zusammensetzung der Verwaltungsratsausschüsse der Holdco bis<br />
zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015.<br />
Alle anderen Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco werden mit einer einfachen Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gefasst, soweit ein hinreichendes Quorum (das heißt die Teilnahme einer Mehrheit<br />
der Mitglieder des Verwaltungsrats) gegeben ist.<br />
Für Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco, die eine wesentliche Änderung des Zuschnitts oder des<br />
Wesens des Geschäftsbetriebs der Holdco betreffen, ist gemäß dem niederländischen Zivilgesetzbuch<br />
(Burgerlijk Wetboek) und der Satzung der Holdco die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Zu<br />
diesen Beschlüssen gehören die folgenden: (1) die Übertragung des gesamten oder nahezu des gesamten<br />
Geschäftsbetriebs der Holdco auf einen Dritten; (2) das Eingehen oder die Beendigung einer langfristigen<br />
Geschäftsbeziehung der Holdco oder einer ihrer Tochtergesellschaften mit einem anderen Rechtsträger oder<br />
die Übernahme der Funktion als unbeschränkt haftender Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft<br />
oder offenen Handelsgesellschaft, sofern diese Geschäftsbeziehung oder deren Beendigung von wesentlicher<br />
Bedeutung für die Holdco ist; und (3) der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen an einer<br />
anderen Gesellschaft durch die Holdco oder eine ihrer Tochtergesellschaften, deren Wert mindestens einem<br />
Drittel des Vermögens der Holdco entspricht, wie es in der Konzernbilanz des letzten festgestellten<br />
Konzernabschluss der Holdco ausgewiesen ist.<br />
6.4.3 Global Executive Committee<br />
Der CEO der Holdco-Gruppe wird unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses Führungskräfte<br />
bestellen, die zusammen die Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe bilden. Die<br />
Zusammensetzung des Global Executive Committee, seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie das<br />
Beschlussverfahren werden in der Geschäftsordnung des Global Executive Committee geregelt, die vom<br />
CEO der Holdco-Gruppe mit Zustimmung des Verwaltungsrats der Holdco erlassen wird. Änderungen der<br />
Geschäftsordnung des Global Executive Committee benötigen sowohl die Zustimmung des CEO der<br />
Holdco-Gruppe als auch die des Verwaltungsrats der Holdco und können daher nicht alleine durch den CEO<br />
30
der Holdco-Gruppe vorgenommen werden. Die Mitglieder des Global Executive Committee werden das<br />
Tagesgeschäft der Holdco-Gruppe führen. Jede Bestellung von Mitgliedern in das Global Executive<br />
Committee erfolgt durch den CEO der Holdco-Gruppe in enger Abstimmung mit dem Chairman der<br />
Holdco-Gruppe und dem Verwaltungsrat von Holdco. Das Global Executive Committee wird aus acht<br />
Mitgliedern bestehen, darunter dem CEO der Holdco-Gruppe sowie sieben weiteren Mitgliedern. Das<br />
einzige Mitglied des Global Executive Committee, das auch Direktor der Holdco sein wird, ist Duncan L.<br />
Niederauer, der CEO der Holdco-Gruppe.<br />
Die folgenden Personen sind vereinbarungsgemäß zu Mitgliedern des Global Executive Committee der<br />
Holdco-Gruppe zu bestellen und sollen ihm vereinbarungsgemäß bei Vollzug des Zusammenschlusses<br />
angehören.<br />
Name Position<br />
Duncan L. Niederauer Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />
Andreas Preuß Head of Global Derivatives, President und Deputy Chief<br />
Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />
Gregor Pottmeyer Chief Financial Officer der Holdco-Gruppe<br />
Lawrence E. Leibowitz Head of Global Cash Trading and Listings sowie Chief<br />
Operating Officer der Holdco-Gruppe<br />
Jeffrey Tessler Head of Global Settlement and Custody<br />
Dominique Cerutti Head of Technology Services/ IT sowie President<br />
Frank Gerstenschläger Head of Market Data and Analytics<br />
John K. Halvey General Counsel der Holdco-Gruppe/ Head of Legal<br />
Die zukünftige Geschäftsordnung des Global Executive Committee ist auf den Seiten G-122 ff. des<br />
Anhangs 2 abgedruckt.<br />
6.4.4 Weitere Informationen bezüglich der Führungsstruktur nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
Hinsichtlich weiterer Informationen bezüglich der Führungsstruktur nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
wird auf den Abschnitt ,,GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER<br />
DIE HOLDCO“ auf den Seiten A-158 ff. des Anhangs 2 verwiesen.<br />
6.5 Aktionäre<br />
Die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, eine nach niederländischem Recht gegründete und bestehende<br />
Stiftung (stichting) mit Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande, die im Niederländischen Handelsregister<br />
der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 52008169 eingetragen ist und<br />
ihren Geschäftssitz in Herengracht 450, 1017 CA Amsterdam, Niederlande (,,Stichting“) hat, ist derzeit<br />
Alleinaktionär in der Holdco. Die Stichting wurde am 8. Februar 2011 gegründet. Gemäß Artikel 3.1 ihrer<br />
Satzung ist Gegenstand der Stichting der Erwerb und das Halten von Aktien am Kapital des Bieters im<br />
eigenen Namen sowie die Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte einschließlich der<br />
Stimmrechte, ferner die Einziehung der auf diese Aktien entfallenden Dividenden und sonstigen Ausschüttungen,<br />
die Aufnahme liquider Mittel und die Ausnutzung jeglicher anderer Finanzierungsformen im<br />
Hinblick auf den Erwerb dieser Aktien, die Ausreichung liquider Mittel an den Bieter im Wege der<br />
Darlehensgewährung (insbesondere rückgriffsfreier Darlehen), die Ausgabe von Schuldverschreibungen<br />
oder die anderweitige Veranlassung des Bieters zur Aufnahme liquider Mittel, die Veranlassung des Bieters<br />
zur Ausgabe von Schuldverschreibungen, zur Veräußerung, zum Verkauf oder zur Verpfändung von Aktien<br />
am Kapital des Bieters und, falls erforderlich, die Veranlassung des Bieters zur Stellung einer Garantie<br />
sowie zur Ergreifung sämtlicher Maßnahmen, die mit dem Vorstehenden im Zusammenhang stehen und<br />
diesem im weitesten Sinne des Wortes förderlich sind. Aufgrund ihrer Rechtsform als niederländische<br />
Stiftung hat die Stichting weder Aktionäre noch Anteilsinhaber. Vielmehr handelt es sich bei der Stichting<br />
um einen unabhängigen Rechtsträger, der von seinem Verwaltungsrat geleitet wird. Die Mitglieder des<br />
Verwaltungsrats werden vom Verwaltungsrat selbst bestellt. Dritte sind nicht befugt, dem Verwaltungsrat<br />
der Stichting bindende Weisungen zu erteilen.<br />
31
Der Verwaltungsrat der Stichting besteht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> aus<br />
zwei Mitgliedern: den Herren Marcus Thompson und Stéphane Biehler, die gleichzeitig derzeitige Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Bieters (vgl. Ziffer 6.4.1) sind. Die Herren Thompson und Biehler wurden<br />
kurz nach der Gründung der Stichting zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Stichting gewählt, nachdem<br />
zunächst die Deutsche International Trust Company N.V. Verwaltungsrat der Stichting war.<br />
Unmittelbar nach Ausgabe der neuen Holdco-Aktien wie oben unter Ziffer 6.3.2(i) beschrieben, ist<br />
beabsichtigt, dass die Aktien der Klasse D eingezogen oder zurückgekauft und für kraftlos erklärt werden.<br />
Nachfolgend wird die Stichting nicht mehr Aktionär der Holdco sein.<br />
6.6 Tochtergesellschaften; die Deutsche Börse und die NYSE Euronext als (zukünftige) Tochtergesellschaften<br />
Abgesehen von einer hundertprozentigen Beteiligung an der Pomme Merger Corporation hält die Holdco<br />
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Anteile an anderen Rechtsträgern.<br />
Im Rahmen des Zusammenschlusses wird die Pomme Merger Corporation auf die NYSE Euronext<br />
verschmolzen, die damit zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Bieters wird. Ferner wird<br />
die Deutsche Börse nach Vollzug des Tauschangebots zu einer Tochtergesellschaft des Bieters. Hinsichtlich<br />
einer ausführlicheren Beschreibung der Deutsche Börse wird auf Ziffer 7, hinsichtlich einer ausführlicheren<br />
Beschreibung der NYSE Euronext wird auf Ziffer 8 verwiesen. Weitere Angaben zu beiden Gesellschaften<br />
sind auch im Anhang 2 in den Abschnitten ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte<br />
Informationen über die Gruppe Deutsche Börse“ sowie ,,Geschäft der NYSE Euronext und der mit der<br />
NYSE Euronext verbundenen Unternehmen und ausgewählte Informationen über die NYSE Euronext“<br />
(vgl. Seiten A-184 ff. und A-275 ff. des Anhangs 2) wiedergegeben.<br />
6.7 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen<br />
Die NYSE Euronext, die Deutsche Börse sowie die Pomme Merger Corporation sind als Parteien des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen gemäß<br />
§ 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG.<br />
Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG gelten Tochterunternehmen als<br />
gemeinsam mit ihrem Mutterunternehmen und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Zum Zeitpunkt<br />
der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> ist die Pomme Merger Corporation die einzige<br />
Tochtergesellschaft der Holdco. Die Pomme Merger Corporation ist somit auch eine gemeinsam mit dem<br />
Bieter handelnde Person gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG. Das<br />
Gleiche gilt für den Alleinaktionär der Holdco, die Stichting.<br />
Mit Ausnahme der vorgenannten gibt es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
keine weiteren mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG.<br />
6.8 Derzeit von dem Bieter und mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen<br />
gehaltene Deutsche Börse-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten<br />
Mit Ausnahme der Eigenen Aktien der Deutsche Börse (vgl. Ziffer 7.2) hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />
dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> weder der Bieter noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde<br />
Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder eines ihrer Tochterunternehmen Aktien oder Stimmrechte an<br />
der Deutsche Börse. Weder dem Bieter noch gemeinsam mit dem Bieter handelnden Personen oder deren<br />
Tochterunternehmen sind Stimmrechte aus Deutsche Börse-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. Der<br />
Deutsche Börse stehen aus den Eigenen Aktien der Deutsche Börse gemäß § 71b Aktiengesetz (,,AktG“)<br />
keine Rechte zu.<br />
6.9 Angaben zu Wertpapiergeschäften<br />
In dem sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots am<br />
15. Februar 2011 beginnenden und mit Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> am 4. Mai 2011<br />
endenden Zeitraum haben weder der Bieter noch gemeinsam mit dem Bieter handelnde Personen im<br />
Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Deutsche Börse-Aktien erworben oder<br />
32
Vereinbarungen abgeschlossen, aufgrund derer die Übereignung von Deutsche Börse-Aktien verlangt<br />
werden kann.<br />
6.10 Mögliche Parallelerwerbe<br />
Der Bieter behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Deutsche Börse-Aktien außerhalb des<br />
Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Soweit solche<br />
Erwerbe erfolgen, wird dies unter Angabe der erworbenen oder der zu erwerbenden Anzahl der Deutsche<br />
Börse-Aktien sowie der gewährten oder vereinbarten Gegenleistung nach den anwendbaren Rechtsvorschriften,<br />
insbesondere gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG, im Internet<br />
unter http://www.global-exchange-operator.com, im elektronischen Bundesanzeiger und in Form einer<br />
englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in<br />
den Vereinigten Staaten unverzüglich veröffentlicht.<br />
6.11 Irrevocable Undertakings<br />
Der Bieter und die Deutsche Börse haben im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vereinbart, dass so bald wie möglich nach Beginn des Tauschangebots, in jedem Fall jedoch<br />
spätestens zehn Bankarbeitstage nach der Empfehlung des Tauschangebots gemäß § 27 WpÜG durch eines<br />
der Deutsche Börse-Gremien, sämtliche Eigenen Aktien der Deutsche Börse (vgl. Ziffer 7.2) gemäß den<br />
Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zum Tausch im Rahmen des Tauschangebots einzureichen sind.<br />
Darüber hinaus hat der Bieter bisher keine Vereinbarungen mit Dritten abgeschlossen, in denen sich diese<br />
verpflichtet haben, das Tauschangebot im Hinblick auf die von ihnen gehaltenen Deutsche Börse-Aktien<br />
anzunehmen (sog. Irrevocable Undertakings).<br />
Sollte der Bieter zukünftig Irrevocable Undertakings abschließen, so behält er sich vor, das Rücktrittsrecht<br />
darin individualvertraglich auszuschließen.<br />
7 Beschreibung der Deutsche Börse<br />
7.1 Überblick<br />
Die Deutsche Börse ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter<br />
HRB 32232 eingetragene Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit satzungsmäßigem Sitz in Frankfurt<br />
am Main, Deutschland. Die Deutsche Börse hat ihren Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main.<br />
Der Unternehmensgegenstand der Deutsche Börse ist a) der Betrieb von Börsen, insbesondere Wertpapierbörsen,<br />
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, b) die Planung, Entwicklung und Durchführung<br />
elektronischer Datenverarbeitung, insbesondere im Bereich des Börsengeschäfts und des<br />
Wertpapiergeschäfts der Kreditinstitute, einschließlich dessen Abwicklung sowie die Sammlung, Verarbeitung<br />
und der Vertrieb von Finanzinformationen, und c) die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen<br />
für mit dem Börsen- und Wertpapiergeschäft befasste Unternehmen, insbesondere durch<br />
Wahrnehmung zentraler Dienste in sämtlichen Tätigkeitsbereichen für die betroffenen Unternehmen.<br />
Die Deutsche Börse kann Hardware und Software und alle dazugehörigen Einrichtungen erwerben,<br />
veräußern, entwickeln, mieten, vermieten oder für Dritte einsetzen. Die Deutsche Börse ist berechtigt,<br />
alle Geschäfte zu tätigen, Maßnahmen durchzuführen und sonstige Handlungen vorzunehmen, welche zur<br />
Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlich, geeignet oder dienlich<br />
erscheinen. Sie kann insbesondere Grundstücke erwerben und veräußern, Zweigniederlassungen im Inund<br />
Ausland errichten, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter, in Sonderfällen auch anderer Art,<br />
beteiligen, solche errichten oder erwerben. Die Deutsche Börse ist ferner zum Abschluss von Unternehmens-<br />
und Interessengemeinschaftsverträgen berechtigt. Die Deutsche Börse unterliegt der im Bankgewerbe<br />
üblichen Geheimhaltungspflicht.<br />
Die Deutsche Börse ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr der Deutsche Börse ist das<br />
Kalenderjahr.<br />
33
Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse an 19 Standorten in 15 Ländern insgesamt<br />
3.490 Mitarbeiter. 2010 beliefen sich die Gesamterlöse der Gruppe Deutsche Börse auf 2.226,7 Mio. A<br />
(2009: 2.289,7 Mio. A; 2008: 2.758,6 Mio. A).<br />
7.2 Grundkapital<br />
Das derzeitige Grundkapital der Deutsche Börse beträgt 195.000.000 A und ist in 195.000.000 auf den<br />
Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Neben den Stammaktien gibt es keine weiteren Aktiengattungen.<br />
Auf Grundlage entsprechender Ermächtigungen der Hauptversammlung nahm die Deutsche Börse in der<br />
Vergangenheit Aktienrückkäufe vor. Die letzten Rückkäufe erfolgten im Jahr 2008. In den Jahren 2009,<br />
2010 und bis zur Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> im Jahr 2011 fand kein Aktienrückkauf statt.<br />
Derzeit hält die Deutsche Börse insgesamt 8.956.997 Deutsche Börse-Aktien infolge früherer Aktienrückkäufe<br />
(diese Aktien werden als ,,Eigene Aktien der Deutsche Börse“ bezeichnet).<br />
Die Deutsche Börse-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />
gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.<br />
7.2.1 Genehmigtes Kapital I<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Mai 2011 mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />
Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.200.000 A zu erhöhen<br />
(genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Deutsche Börse-Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern<br />
nicht der Vorstand der Deutsche Börse von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das<br />
Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen.<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der<br />
Deutsche Börse das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen<br />
zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen<br />
oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt. Ferner ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Deutsche<br />
Börse-Aktionäre auszunehmen. Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der<br />
Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse.<br />
7.2.2 Genehmigtes Kapital II<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />
Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 27.800.000 A zu erhöhen<br />
(genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Deutsche Börse-Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse das Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, wenn der<br />
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals<br />
nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung durch Eintragung<br />
der Satzungsänderung im Handelsregister noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.<br />
Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung<br />
des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer<br />
Ausnutzung ausgegeben oder veräußert wurden.<br />
Ferner ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse das Bezugsrecht auf neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt<br />
3.000.000 A auszuschließen, um die neuen Aktien unmittelbar oder nach Zeichnung durch ein Kreditinstitut<br />
und Rückerwerb durch die Deutsche Börse mittelbar an Arbeitnehmer der Deutsche Börse oder der mit ihr<br />
verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG unter Ausschluss der Mitglieder des Vorstands der<br />
Deutsche Börse und der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen auszugeben.<br />
34
Weiterhin ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse das Bezugsrecht auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des<br />
Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen<br />
Vermögensgegenständen erfolgt.<br />
Außerdem ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre auszunehmen.<br />
Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten<br />
oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />
Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares<br />
Bezugsrecht).<br />
Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />
Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der<br />
Deutsche Börse.<br />
7.2.3 Genehmigtes Kapital III<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />
Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19.500.000 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital III).<br />
Dabei ist den Deutsche Börse-Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand der Deutsche Börse<br />
ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem<br />
Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre auszunehmen.<br />
Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten<br />
oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />
Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares<br />
Bezugsrecht).<br />
Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />
Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />
7.2.4 Genehmigtes Kapital IV<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2012 mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/<br />
oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.000.000 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital<br />
IV). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand der Deutsche Börse von<br />
der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der<br />
Deutsche Börse-Aktionäre auszunehmen. Darüber hinaus ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse das Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre auszuschließen,<br />
um bis zu 900.000 neuer Aktien pro Geschäftsjahr an Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse<br />
und Arbeitnehmer der Deutsche Börse sowie an Mitglieder der Vorstände bzw. Geschäftsführungen und<br />
Arbeitnehmer der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben. Über den<br />
Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages<br />
entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse. Aktien, die<br />
an Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse und Arbeitnehmer der Deutsche Börse sowie an Mitglieder der<br />
Vorstände bzw. Geschäftsführungen und Arbeitnehmer der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der<br />
§§ 15 ff. AktG ausgegeben werden, haben jeweils die volle Gewinnberechtigung für dasGeschäftsjahr ihrer<br />
Ausgabe.<br />
7.2.5 Bedingtes Kapital I<br />
Das Grundkapital ist um bis zu 6.000.000 A bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den<br />
Namen lautende Stückaktien (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der<br />
35
Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2003<br />
unter Punkt 7 der Tagesordnung bis zum 13. Mai 2008 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird<br />
nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Bezugsrecht<br />
Gebrauch machen und die Deutsche Börse die Bezugsrechte nicht durch Übertragung eigener Aktien oder<br />
im Wege einer Barzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie<br />
durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil.<br />
7.3 Ausstehende Aktienoptionen<br />
Die Deutsche Börse hat verschiedene Aktienoptionsprogramme aufgelegt. Unter einigen dieser Programme<br />
könnten Inhaber von Optionsrechten möglicherweise berechtigt sein, vor oder nach dem Ablauf der<br />
Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist Deutsche Börse-Aktien zu beziehen. Im Einzelnen gibt<br />
es die folgenden Aktienoptionsprogramme:<br />
(i) Die Deutsche Börse hat ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan) aufgelegt, unter<br />
dem Arbeitnehmer der Gruppe Deutsche Börse, die nicht Mitglieder des Vorstands der Deutsche<br />
Börse oder leitende Angestellte sind, die Möglichkeit haben, Deutsche Börse-Aktien zu vergünstigten<br />
Konditionen zu erwerben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
bestehen insgesamt 73.432 Optionen, die sämtlich bereits ausübbar sind, wovon 23.920 Optionen<br />
auf die Tranche 2005 und 49.512 Optionen auf die Tranche 2006 entfallen. Die unter der<br />
Tranche 2005 gewährten Optionen sind bis zum 30. Juni 2011 ausübbar, die unter der Tranche 2006<br />
gewährten Optionen bis zum 30. Juni 2012. Jede Option berechtigt den Inhaber jeweils zur<br />
Zeichnung von zwei Deutsche Börse-Aktien, soweit die Deutsche Börse nicht ihr Recht ausübt,<br />
statt Deutsche Börse-Aktien einen Barausgleich zu leisten. Die Deutsche Börse hat grundsätzlich in<br />
Übereinstimmung mit den betreffenden Optionsplänen die Entscheidung getroffen, von ihrem Recht<br />
auf Barausgleich Gebrauch zu machen.<br />
(ii) Die Deutsche Börse hat einen Group Share Plan für die Arbeitnehmer der International Securities<br />
Exchange <strong>Holding</strong>s Inc., eine mittelbare Tochtergesellschaft der Deutsche Börse-Gruppe aufgelegt<br />
(“ISE Group Share Plan”). Da die Aktienoptionen, die unter der Tranche 2008 des ISE Group<br />
Share Plans gewährt worden sind, im ersten Quartal 2011 bedient wurden, verbleibt es lediglich bei<br />
einer restlichen Anzahl von bis zu 72.983 Optionen unter Tranche 2009 dieses Programms. Die<br />
vorgenannten Optionen unter Tranche 2009 werden im Februar 2012 ausübbar und berechtigen den<br />
Inhaber zur Zeichnung von einer Deutsche Börse-Aktie je eine Option. Auch unter den Bedingungen<br />
des ISE Group Share Plans können Aktienoptionen nach Wahl der Deutsche Börse in Aktien oder in<br />
bar ausgeglichen werden. Die Deutsche Börse beabsichtigt auch insoweit gegenwärtig, von ihrem<br />
Recht auf Barausgleich Gebrauch zu machen.<br />
(iii) Die Deutsche Börse hat auch ein Aktientantiemeprogramm für Mitglieder des Vorstand und leitende<br />
Angestellte der Gruppe Deutsche Börse als langfristiges Anreizprogramm aufgelegt, aus dem sich<br />
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> eine Gesamtzahl von 308.740<br />
Optionen unter Tranche 2009 (175.767) und Tranche 2010 (132.973) ergibt. Die unter Tranche 2010<br />
ausgegeben Optionen werden jedoch erst im Februar 2013 unwiderruflich erworben (end of vesting<br />
period). Da zu diesem Zeitpunkt das Tauschangebot bereits vollzogen sein wird und somit ein<br />
Kontrollwechsel im Sinne der Optionsbedingungen vorliegt, werden diese Optionen im Wege des<br />
Barausgleichs bedient, so dass in diesem Falle keine Deutsche Börse-Aktien ausgegeben würden.<br />
Die unter der Tranche 2009 gewährten Optionen werden im Februar 2012 ausübbar und berechtigen<br />
den Inhaber zur Zeichnung von einer Deutsche Börse-Aktie je eine Option. Die Deutsche Börse<br />
beabsichtigt jedoch, auch in diesem Fall, von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch zu machen.<br />
(iv) Das im vorstehenden Absatz genannte Aktientantiemeprogramm ist im Jahr 2009 ausgelaufen und<br />
wurde im Jahr 2010 durch ein virtuelles Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des Vorstands der<br />
Deutsche Börse und leitende Angestellte der Gruppe Deutsche Börse ersetzt, das sich in der<br />
Vergangenheit zeitweise auch auf Mitglieder des Aufsichtsrats erstreckte. Unter dem virtuellen<br />
Aktienoptionsprogramm ausgegebene Optionen werden laut den Optionsbedingungen jedoch ausschließlich<br />
im Wege des Barausgleichs bedient. Auch im Rahmen der Ausübung von Aktienoptionen<br />
unter diesem virtuellen Aktienoptionsprogramm werden daher keine weiteren Deutsche<br />
Börse-Aktien zur Entstehung gelangen.<br />
36
(v) Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Optionen, die im Rahmen der vorgenannten<br />
Aktienoptionsprogramme ausgegeben wurden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
im Umlauf befindlich sind. Zudem ergibt sich aus der Tabelle, zu welchem Zeitpunkt<br />
und in welcher Menge aus diesen Optionen Deutsche Börse-Aktien entstehen könnten:<br />
Zahl der<br />
ausgegebenen<br />
Optionen<br />
Zahl der potentiell<br />
entstehenden Aktien Ausübungszeitraum<br />
Group Share Plan DB:<br />
Tranche 2005. ..................... 23.920 47.840 bis 30. Juni 2011<br />
Tranche 2006. ..................... 49.512 99.024 bis 30. Juni 2012<br />
Gesamt (GSP DB) .................. 73.432 146.864<br />
Group Share Plan ISE .............. 72.983 72.983 ab Februar 2012<br />
(Tranche 2009)<br />
Aktientantiemeprogramm<br />
Tranche 2009. ..................... 175.767 175.767 ab Februar 2012<br />
Tranche 2010. ..................... 132.973 132.973 ab Februar 2013<br />
Gesamt (ATP) ..................... 308.740 308.740<br />
Gesamt .......................... 455.155 528.587<br />
Wie beschrieben wird die Ausübung der vorbezeichneten Aktienoptionen voraussichtlich nicht dazu führen,<br />
dass Deutsche Börse-Aktien an Optionsberechtigte der Deutsche Börse ausgegeben werden, da die<br />
Deutsche Börse in allen genannten Fällen beabsichtigt, von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch zu<br />
machen. Sollte sich die Deutsche Börse im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Aktienoptionen jedoch zu<br />
einem anderen Vorgehen entscheiden, so entstünden zukünftig in Folge der Ausübung der betreffenden<br />
Optionen maximal weitere 528.587 Deutsche Börse-Aktien (die Gesamtzahl aller zukünftig aufgrund der in<br />
dieser Ziffer beschriebenen, möglicherweise noch aus Optionsprogrammen entstehenden Deutsche Börse-<br />
Aktien die ,,Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien aus Optionen“). Von dieser Gesamtzahl der<br />
Deutsche Börse-Aktien aus Optionen können nur aus Tranche 2005 und Tranche 2006 des unter Ziffer (ii)<br />
beschriebenen Group Share Plan insgesamt 146.864 neue Deutsche Börse-Aktien aufgrund entsprechender<br />
Ausübung der Optionen bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist entstehen (die ,,Weiteren Aktien“).<br />
Jeder Inhaber von Weiteren Aktien wäre demnach zur Annahme des Tauschangebots berechtigt, sofern er<br />
die Weiteren Aktien vor Ablauf der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist hält.<br />
37
7.4 Aktionärsstruktur<br />
Zum 31. März 2011 wurden 4,59 % des derzeitigen Grundkapitals der Deutsche Börse in Höhe von<br />
195.000.000 A von der Deutsche Börse als Eigene Aktien der Deutsche Börse gehalten. Die übrigen<br />
ausgegebenen Aktien befanden sich überwiegend im Besitz institutioneller Investoren (ungefähr 95 %) und<br />
nur ungefähr 5 % der übrigen ausgegebenen Aktien wurden von Privatanlegern gehalten. Die nachfolgende<br />
Tabelle umfasst diejenigen Aktionäre, die ihren Anteil an Stimmrechten am Grundkapital der Deutsche<br />
Börse gemäß § 21 WpHG mitgeteilt haben:<br />
Aktionär<br />
Datum der<br />
Veröffentlichung (1)<br />
Stimmrechte<br />
(unmittelbar<br />
gehaltene und<br />
zugerechnete/<br />
Summe)<br />
% Anzahl<br />
BlackRock, Inc., New York, NY, USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25. Februar 2011 4,99 9.724.997<br />
BlackRock Financial Management, Inc. New York, NY, USA . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 4,83 9.410.599<br />
BlackRock HoldCo 2, Inc. Wilmington, DE, USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 4,83 9.410.599<br />
BlackRock Advisors <strong>Holding</strong>s, Inc., New York, NY, USA . . . . . . . . . . . . 10. Dezember 2009 3,35 6.526.163<br />
Sun Life Financial, Inc., Toronto, ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,34 6.518.717<br />
Sun Life Global Investments, Inc., Toronto, ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,34 6.518.717<br />
Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, MA, USA . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />
Sun Life Assurance Company of Canada — U.S. Operations <strong>Holding</strong>s,<br />
Inc., Wellesley Hills, MA, USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />
Sun Life Financial (U.S.) <strong>Holding</strong>s, Inc., Wellesley Hills, MA, USA . . . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />
Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, MA, USA. . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />
Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services <strong>Holding</strong>s, Inc., Boston, MA,<br />
USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />
Deutsche Börse, Frankfurt / Eschborn, Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 30. September 2008 3,05 (2) 5.950.653 (2)<br />
Franklin Mutual Advisers, LLC, Short Hills, New Jersey, USA. . . . . . . . . 30. Juni 2009 3,01 5.871.225<br />
Anmerkungen:<br />
(1) Gemäß § 26 Abs. 1 WpHG.<br />
(2) Derzeit 4,59 % des Grundkapitals bzw. 8.956.997 Deutsche Börse-Aktien.<br />
Ausführlichere Informationen zur Aufteilung der Stimmrechte der genannten Aktionäre sind auf der<br />
Seite A-209 des Anhangs 2 enthalten.<br />
7.5 Geschäftstätigkeit und -entwicklung<br />
Als eine der größten Börsenorganisationen der Welt bietet die Gruppe Deutsche Börse ihren Kunden ein<br />
breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Es deckt die gesamte Prozesskette für Finanzmarkttransaktionen<br />
ab: vom Aktien- und Terminhandel über das Clearing und die Abwicklung (Settlement) der Aufträge, die<br />
Verwahrung von Wertpapieren (Custody), das Sicherheitenmanagement sowie die Bereitstellung der Marktinformationen<br />
bis hin zur Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handels- und Clearingsysteme.<br />
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse ihre Segmentstruktur neu ausgerichtet: Sie<br />
gliedert das Geschäft der Gruppe derzeit in die vier Segmente Xetra, Eurex, Clearstream und Market Data &<br />
Analytics.<br />
Xetra unterstützt den Kassahandel und das Listing von Wertpapieren an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
sowie an anderen europäischen und internationalen Märkten. An der Terminbörse Eurex werden Terminkontrakte<br />
wie Futures und Optionen gehandelt. Als zentraler Kontrahent bietet das Eurex Clearing Haus<br />
zentrale Clearing und Risikomanagementdienstleistungen für Derivate-, Aktien-, Wertpapierpensions- und<br />
Energiegeschäfte sowie den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren an. Clearstream ist für die<br />
Abwicklung, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren zuständig. Über das Segment Market Data &<br />
Analytics werden Finanzmarktdaten und Indizes erfasst und verteilt. Das Geschäft der Gruppe Deutsche<br />
Börse weist keine spezifische Saisonabhängigkeit auf.<br />
Die Deutsche Börse selbst betreibt den Kassamarkt der Frankfurter Wertpapierbörse. Ferner betreibt die<br />
Deutsche Börse über ihre Kapitalbeteiligung an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg,<br />
den Handel von strukturierten Produkten (z. B. Optionsscheine und Zertifikate). Außerdem hält die Deutsche<br />
38
Börse 75 % plus einen Anteil an der Tradegate Exchange GmbH mit Sitz in Berlin, dem Betreiber der Tradegate<br />
Exchange, einer speziell auf die Anforderungen von Privatanlegern zugeschnittenen Börse in Berlin.<br />
Des Weiteren betreibt die Gruppe Deutsche Börse durch die Eurex Zürich AG mit Sitz in Zürich, Schweiz, und<br />
ihre Tochtergesellschaften Terminmärkte in Europa (Eurex Deutschland und Eurex Zürich) und den USA<br />
(International Securities Exchange — ISE) und bietet Clearingdienstleistungen (Eurex Clearing AG mit Sitz<br />
in Frankfurt am Main) sowie den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren (Eurex Bonds GmbH mit Sitz in<br />
Frankfurt am Main) und einen Handelsplatz für Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Repo GmbH mit Sitz in<br />
Frankfurt am Main) an.<br />
Die dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen (Post-Trade Services), wie Bankdienstleistungen, die<br />
Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und die<br />
globale Wertpapierfinanzierung, sind bei den Tochtergesellschaften der Clearstream <strong>Holding</strong> AG mit Sitz in<br />
Frankfurt am Main gebündelt.<br />
Darüber hinaus vermarktet die Deutsche Börse Kurs- und Referenzdaten sowie andere für Kapitalmärkte<br />
relevante Informationen und entwickelt über ihre Tochtergesellschaft STOXX Ltd. mit Sitz in Zürich,<br />
Schweiz, Indizes.<br />
Die Deutsche Börse und die Clearstream Services S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg, entwickeln und<br />
betreiben die technologische Infrastruktur der Gruppe Deutsche Börse.<br />
7.5.1 Xetra<br />
Xetra ist das anlagenklassenübergreifende elektronische Handelssystem für den Kassamarkt der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse sowie andere europäische Börsen. Der Kassamarkt der Gruppe Deutsche Börse bietet eine<br />
der umfangreichsten Paletten an handelbaren Wertpapieren aus einer Hand: Mit über 11.000 Aktien deutscher<br />
und internationaler Emittenten, mehr als 24.000 festverzinslichen Wertpapieren, ca. 800 Indexfonds, rund<br />
3.000 aktiv gemanagten Publikumsfonds sowie mehr als 500.000 Zertifikaten und Optionsscheinen können<br />
Investoren aus ganz Europa Finanzprodukte in vielen wichtigen Anlageklassen kaufen und verkaufen — auf<br />
einem regulierten und transparenten Marktplatz mit klaren Regeln. Das integrierte Clearing durch den<br />
zentralen Kontrahenten der Eurex Clearing AG und die Abwicklung durch Clearstream Banking AG mit Sitz<br />
in Frankfurt am Main garantieren, dass alle Börsengeschäfte erfüllt werden.<br />
7.5.2 Eurex<br />
Die Eurex Frankfurt AG und die Eurex Zürich AG betreiben die Eurex-Börsen in Deutschland und der<br />
Schweiz. Weiterhin besteht Eurex u. a. aus der Eurex Clearing AG, der International Securities Exchange<br />
sowie den multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facility, ,,MTF“) Eurex Bonds GmbH und<br />
Eurex Repo GmbH. Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank haben sich darauf verständigt, die Eurex<br />
Clearing AG als systemrelevantes Institut zu qualifizieren, das intensiverer Überwachung durch die Aufsichtsbehörden<br />
<strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank unterliegt. Institute gelten als systemrelevant, wenn eine<br />
Gefährdung ihres Bestands zu wesentlichen nachteiligen Folgen für andere Finanzinstitutionen führen oder<br />
die gesamte Finanzordnung wegen der Größe des betreffenden Instituts, der Intensität seiner zwischenbanklichen<br />
Geschäftsbeziehungen und seiner engen Verbindung in andere Länder destabilisieren könnte.<br />
Die Eurex Zürich AG ist eine Gesellschaft, an der die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG mit<br />
Sitz in Zürich, Schweiz, jeweils zu 50 % beteiligt sind. Die wirtschaftliche Beteiligung der Deutsche Börse<br />
und der SIX Swiss Exchange beträgt 85 % bzw. 15 %. Die Eurex Zürich AG ist u. a. die <strong>Holding</strong>gesellschaft<br />
der Eurex Frankfurt AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Eurex Zürich AG ist die neue Mehrheitsaktionärin<br />
der European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig. Die Eurex Frankfurt AG ist die<br />
Betreiberin der Börse Eurex Deutschland und u. a. Zwischenholding der Eurex Clearing AG, der U.S.<br />
Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. mit Sitz in Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten, der Eurex Repo GmbH und<br />
der Eurex Bonds GmbH.<br />
Eurex ist ein international führender Marktplatz für den Handel mit Terminkontrakten. Die Börsen Eurex<br />
Deutschland und Eurex Zürich werden über eine gemeinsame Handelsplattform mit einem Produktangebot,<br />
das mit die umsatzstärksten und liquidesten Märkte der Welt umfasst, betrieben. Eurex bietet etwa 1.600<br />
39
derivative Produkte mit mehr als 145.000 Varianten (Serien) an. Das Produktprogramm der Eurex umfasst u.<br />
a. Zinsderivate und Aktienindexderivate sowie ein breites Angebot an Aktienderivaten und Derivaten auf<br />
nicht finanzbezogene Anlagenklassen, z. B. Rohstoffderivate. Neben auf Euro (EUR) lautenden Produkten<br />
bietet Eurex in Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD) oder Britische Pfund (GBP) denominierte<br />
Derivate an. Aufgrund der gemeinsamen Handelsplattform, den einheitlichen Börsenregeln und dem<br />
gemeinsamen zentralen Kontrahenten (Eurex Clearing AG) ist die Deutsche Börse der Auffassung, dass<br />
die Eurex-Börsen von den Marktteilnehmern im Wesentlichen als ein einziger Marktplatz wahrgenommen<br />
werden. 2010 wurde Eurex von über 410 Handelsteilnehmern aus 28 Ländern weltweit genutzt.<br />
Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus der Gruppe Deutsche Börse. Eurex Clearing AG bietet für Transaktionen<br />
in Derivaten, Aktien, Repos, Energie und festverzinslichen Wertpapieren vollständig automatisierte<br />
Nachhandelsdienstleistungen an. In der Rolle als zentraler Kontrahent fungiert Eurex Clearing AG als Käufer für<br />
alle Verkäufer und als Verkäufer für alle Käufer und minimiert damit das Kontrahentenrisiko und maximiert die<br />
operative Effizienz. Eurex Clearing AG bietet Funktionen für das Management von Handelsgeschäften,<br />
Risikomanagement sowie Dienstleistungen im Sicherheiten- und Liefermanagement an, bei denen jeweils<br />
Marktsicherheit und -integrität im Mittelpunkt stehen. Eurex Clearing AG bietet führende Dienstleistungen im<br />
Risikomanagement an, insbesondere eine Lösung, mit der umfassend Pre-trade Risiko Limits gesetzt werden<br />
können. Ebenso war Eurex Clearing AG der erste führende zentrale Kontrahent weltweit, der seinen Handelsund<br />
Clearingteilnehmern Risikomanagement und Margining-Daten in Echtzeit angeboten hat.<br />
Die Eurex Bonds GmbH betreibt ein MTF und bietet den angeschlossenen Teilnehmern eine elektronische<br />
Handelsplattform für den außerbörslichen Wholesale-Handel mit festverzinslichen europäischen Wertpapieren.<br />
Außerdem ist die Handelsplattform von Eurex Bonds mit dem Eurex-Terminmarkt und Eurex<br />
Clearing AG vernetzt, wodurch eine direkte Verbindung zwischen den Kassa- und Terminmärkten besteht.<br />
Dadurch wird das elektronische Basis-Trading von festverzinslichen Wertpapieren über ein zentrales<br />
Orderbuch ermöglicht. Die notwendige Liquidität in Anleihe- und Basisinstrumenten stellen Market Maker<br />
bereit. Neben der Eurex Frankfurt AG sind mehrere Finanzinstitute Gesellschafter der Eurex Bonds GmbH.<br />
Das Wertpapierpensionsgeschäft (Repo-Geschäft) wird von der Eurex Repo GmbH betrieben. Eurex<br />
Repo GmbH bietet einen integrierten Marktplatz für elektronischen Handel, Clearing, Sicherheitenmanagement<br />
und Abwicklung für den besicherten Geldmarkt an. Es handelt sich um einen der führenden<br />
europäischen Marktplätze mit über 300 Teilnehmern seit 1999.<br />
7.5.3 Clearstream<br />
Die Clearstream <strong>Holding</strong> AG ist in der Gruppe Deutsche Börse für die dem Handel nachgelagerten<br />
Dienstleistungen zuständig. Ausnahme ist das Clearing, das von der Eurex Clearing AG übernommen wird.<br />
Die Clearstream <strong>Holding</strong> AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse und<br />
fungiert als deutsche Finanzholding, die 100 % der Anteile an der Clearstream International S.A. mit Sitz in<br />
Luxemburg, Luxemburg, hält. Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank haben sich darauf verständigt, die<br />
Clearstream Banking AG als systemrelevantes Institut zu qualifizieren, das intensiverer Überwachung<br />
durch die Aufsichtsbehörden <strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank bedarf (vgl. zum Begriff der Systemrelevanz<br />
Ziffer 7.5.2). Zu ihrem Kerngeschäft zählen die Abwicklung von Markttransaktionen und die Verwahrung<br />
von Wertpapieren.<br />
Als Abwicklungsdienstleister sorgt der Unternehmensbereich Clearstream dafür, dass Geld und Wertpapiere<br />
zwischen den handelnden Parteien termingerecht geliefert werden. Als Verwahrer ist der Unternehmensbereich<br />
Clearstream für das Management, die sichere Verwahrung und die Verwaltung der deponierten<br />
Wertpapiere zuständig. Zudem bietet Clearstream Mehrwertdienste an, etwa die globale Wertpapierfinanzierung<br />
(Global Securities Financing — GSF) und Investmentfonds-Services. Kunden profitieren von<br />
speziellen Einzeldienstleistungen, effizienten Prozessen und reduzierten Transaktionskosten. Der Unternehmensbereich<br />
Clearstream ist einer der führenden europäischen Anbieter dieser dem Handel nachgelagerten<br />
Infrastruktur für Aktien und festverzinsliche Wertpapiere im nationalen und internationalen Handel. Das<br />
Unternehmen zählt zu den größten Anbietern von Wertpapierdienstleistungen weltweit.<br />
Der Unternehmensbereich Clearstream ist sowohl als internationaler Zentralverwahrer (International<br />
Central Securities Depository — ICSD) für die internationalen Kapitalmärkte als auch Zentralverwahrer<br />
(Central Securities Depository — CSD) für deutsche und Luxemburger Wertpapiere tätig. In der Funktion<br />
als internationaler Zentralverwahrer übernimmt der Unternehmensbereich Clearstream die Abwicklung und<br />
40
Verwahrung von Eurobonds und anderen international gehandelten festverzinslichen Wertpapieren und<br />
Dividendenwerten aus 50 Märkten. In der Funktion als Zentralverwahrer stellt der Unternehmensbereich<br />
Clearstream außerdem die dem Handel nachgelagerte Infrastruktur für die deutsche und Luxemburger<br />
Wertpapierbranche bereit. Im Jahr 2010 belief sich der Gegenwert der vom Unternehmensbereich<br />
Clearstream verwahrten Wertpapiere im Jahresdurchschnitt auf 10,9 Billionen A und wickelte insgesamt<br />
116,4 Mio. Transaktionen ab.<br />
7.5.4 Market Data & Analytics<br />
Das Angebot dieses Segments richtet sich an drei Kundengruppen: Erstens an Emittenten, die vor allem<br />
Indizes von Market Data & Analytics als Basiswerte für Finanzprodukte (Futures, Optionen, ETF,<br />
strukturierte Produkte) nutzen, zweitens an Investoren, Makler, Trading Desks, Teilnehmer am algorithmischen<br />
Handel (Algotrader) und Anlageberater, die Kurs- und Orderbuchinformationen sowie andere<br />
Marktbewegungsindikatoren in Echtzeit abrufen und aus diesen Informationen ihre Kauf- und Verkaufsentscheidungen<br />
bzw. -empfehlungen ableiten, und drittens jene Funktionen von Wertpapierhandelshäusern,<br />
die präzise Referenz- und Unternehmensstammdaten als Grundlage für ihr Risikomanagement und eine<br />
fehlerfreie Abwicklung benötigen.<br />
7.6 Deutsche Börse-Gremien<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse besteht derzeit aus den folgenden sechs Mitgliedern:<br />
Name Derzeitige Position<br />
Dr. Reto Francioni Vorsitzender des Vorstands<br />
Andreas Preuß Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands,<br />
verantwortlich für die Derivatives & Market<br />
Data Division<br />
Gregor Pottmeyer Chief Financial Officer<br />
Frank Gerstenschläger Verantwortlich für die Xetra Division<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn Chief Information Officer<br />
Jeffrey Tessler Verantwortlich für die Clearstream Division<br />
Zur Position von Dr. Reto Francioni im Verwaltungsrat der Holdco vgl. Ziffer 6.4.2; zur Übernahme von<br />
Positionen durch die Herren Andreas Preuß, Gregor Pottmeyer, Frank Gerstenschläger und Jeffrey Tessler<br />
im Global Executive Committee vgl. Ziffer 6.4.3.<br />
Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse unterliegt der Mitbestimmung gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz;<br />
ihm gehören 12 von der Hauptversammlung der Deutsche Börse gewählte Anteilseignervertreter und 6 von<br />
den Mitarbeitern der Gruppe Deutsche Börse gewählte Arbeitnehmervertreter an. Derzeit besteht der<br />
Aufsichtsrat der Deutsche Börse aus den folgenden 18 Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter sind mit *<br />
gekennzeichnet): Dr. Manfred Gentz (Vorsitzender), Gerhard Roggemann (Stellvertretender Vorsitzender),<br />
Herbert Bayer*, Richard Berliand, Birgit Bokel*, Dr. Joachim Faber, Hans-Peter Gabe*, Richard M.<br />
Hayden, Craig Heimark, Dr. Konrad Hummler, David Krell, Hermann-Josef Lamberti, Friedrich Merz,<br />
Thomas Neiße, Roland Prantl*, Dr. Erhard Schipporeit, Norfried Stumpf* und Johannes Witt*.<br />
7.7 Mitarbeiter<br />
Die weltweit tätige Gruppe Deutsche Börse beschäftigte am 31. Dezember 2010 an 19 Standorten auf drei<br />
Kontinenten insgesamt 3.490 Mitarbeiter (31. Dezember 2009: 3.600, 31. Dezember 2008: 3.395) aus 66<br />
Ländern. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beruht in erster Linie auf dem Programm zur Steigerung der<br />
operativen Effizienz der Gruppe Deutsche Börse. Im ersten Quartal 2010 beschloss der Vorstand der<br />
Deutsche Börse Maßnahmen zur Optimierung von operativen Prozessen und Kostenstrukturen. Im Rahmen<br />
dieses Programms wurde beschlossen, die Führungsstruktur zu verschlanken und operative Funktionen<br />
innerhalb der Gruppenstandorte neu zu verteilen. Um betriebsbedingte Kündigungen im Zuge der Neuverteilung<br />
von Funktionen soweit wie möglich zu vermeiden, haben sich die Geschäftsführung der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf ein kontrolliertes Freiwilligenprogramm geeinigt.<br />
41
Demnach können Mitarbeiter auf eigene Initiative ihre Arbeitszeit verkürzen, vorzeitig in den Ruhestand<br />
gehen oder ihren Arbeitsvertrag gegen eine Abfindungszahlung kündigen. Das kontrollierte Freiwilligenprogramm<br />
beinhaltet zusätzliche finanzielle Anreize im Hinblick auf Verträge derjenigen Mitarbeiter, die<br />
vor dem 31. Dezember 2010 ihr Interesse am Freiwilligenprogramm bekundet haben. Es wird zunächst bis<br />
Ende Mai 2011 in Kraft bleiben, wird aber möglicherweise verlängert. Zusätzlich haben sich die<br />
Geschäftsführung der Gruppe Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf eine Interessenausgleichsvereinbarung<br />
geeinigt. Diese beinhaltet eine sog. Job Exchange zur Vereinfachung interner Stellenwechsel<br />
sowie Maßnahmen im Hinblick auf die Aufstellung eines Sozialplans, sollte dies erforderlich werden.<br />
7.8 Mit der Deutsche Börse gemeinsam handelnde Personen<br />
Die in Anhang 1 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> aufgeführten Unternehmen sind gegenwärtig unmittelbare oder<br />
mittelbare Tochtergesellschaften der Deutsche Börse und gelten daher im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 2<br />
WpÜG in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als miteinander und mit der Deutsche Börse gemeinsam<br />
handelnde Personen.<br />
Daneben gibt es keine weiteren mit der Deutsche Börse gemeinsam handelnde Person gemäß § 2 Abs. 5<br />
Satz 2 WpÜG.<br />
8 Beschreibung der NYSE Euronext<br />
8.1 Rechtsgrundlage und Überblick<br />
Die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, wurde am 22. Mai<br />
2006 im Vorfeld des Unternehmenszusammenschlusses der NYSE Group, Inc., einer Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des Staates Delaware, und der Euronext N.V., einer Gesellschaft nach niederländischem<br />
Recht, gegründet. Der Zusammenschluss dieser Unternehmen wurde am 4. April 2007 vollzogen. Die<br />
NYSE Group, Inc. wurde im Zusammenhang mit der am 7. März 2006 erfolgten Verschmelzung der<br />
New York Stock Exchange, Inc., einer nicht gewinnorientierten Kapitalgesellschaft des Typs A (Type A<br />
not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates New York, und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc., einer<br />
Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, gegründet. Die Euronext war die erste grenzüberschreitende<br />
Börsenorganisation. Sie entstand im Jahr 2000 aus der Verschmelzung der Wertpapierbörsen<br />
in Paris, Amsterdam und Brüssel.<br />
DieKonzernzentralenderNYSEEuronextbefindensichin11WallStreet,NewYorkCity,VereinigteStaaten,<br />
und in 39 rue Cambon, Paris, Frankreich. Der Sitz der Euronext N.V. befindet sich in Beursplein 5, 1012 JW<br />
Amsterdam, Niederlande.<br />
8.2 Grundkapital<br />
Die NYSE Euronext ist ermächtigt, bis zu 800.000.000 Stammaktien auszugeben (die ,,NYSE Euronext-<br />
Aktien“). Ihr ausgegebenes Kapital zum 15. Februar 2011 umfasste 276.216.610 NYSE Euronext-Aktien,<br />
wobei 15.009.076 NYSE Euronext-Aktien als eigene Aktien gehalten werden. Inhaber von NYSE<br />
Euronext-Aktien sind zum Erhalt von Dividenden berechtigt, wenn, wie und sofern diese vom Board of<br />
Directors der NYSE Euronext aus rechtlich für Zahlungen verfügbaren Mitteln und vorbehaltlich der Rechte<br />
etwaiger Inhaber von Vorzugsaktien der NYSE Euronext beschlossen werden.<br />
Die NYSE Euronext ist zudem ermächtigt, bis zu 400.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennwert von<br />
0,01 US$ je Aktie auszugeben. Gegenwärtig sind keine Vorzugsaktien der NYSE Euronext im Umlauf.<br />
Vorbehaltlich etwaiger Stimmrechtsbeschränkungen steht jedem Inhaber von NYSE Euronext-Aktien eine<br />
Stimme pro Aktie zu. Vorbehaltlich der Rechte etwaiger Inhaber von Vorzugsaktien, wenn und sofern diese<br />
ausgegeben wurden und vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, sind alle Stimmrechte durch die Inhaber<br />
von NYSE Euronext-Aktien ausübbar.<br />
Die ausgegebenen und im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien sind vollständig eingezahlt und<br />
nicht nachzahlungspflichtig. Inhabern von NYSE Euronext-Aktien stehen keine Bezugsrechte zu. NYSE<br />
Euronext-Aktien können nicht in Aktien anderer Aktienklassen umgewandelt werden.<br />
42
8.3 Optionen<br />
Im Rahmen des sog. Stock Incentive Plan kann die NYSE Euronext ihren Mitarbeitern Aktienoptionen und<br />
andere Aktienbezugsrechte gewähren. Der Ansatz der NYSE Euronext in Bezug auf Vergütungsanreize<br />
umfasst Zuteilungen von Aktienoptionen und Restricted Stock Units.<br />
8.4 Aktionäre<br />
Zum 1. März 2011 wurden rund 69 % der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien von institutionellen<br />
Investoren gehalten. Der Rest wurde von Privatanlegern gehalten, wobei hiervon wiederum auch die<br />
NYSE Euronext-Aktien erfasst sind, die von Mitgliedern des Managements der NYSE Euronext gehalten<br />
werden (vgl. hierzu auch die Darstellungen ,,Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und<br />
des Managements der NYSE Euronext“ in Anhang 2). Größter Aktionär der NYSE Euronext war die<br />
T. Rowe Price Association, Inc., Baltimore, Vereinigte Staaten, mit einer Beteiligung von 7,3 % der<br />
Stammaktien.<br />
8.5 Geschäftstätigkeit<br />
Die NYSE Euronext ist ein führender weltweiter Finanzmarktbetreiber und Anbieter innovativer Handelsstrategien.<br />
Sie bietet eine große und ständig erweiterte Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen in den<br />
Bereichen Aktienkassahandel, Futures, Optionen, Swaps, indexbasierte Produkte, Anleihen, Emissionsrechtehandel,<br />
Clearing, Marktdaten und Handelstechnologielösungen an, die ausnahmslos für die Erfüllung<br />
der wachsenden Bedürfnisse von Emittenten, Anlegern, Finanzinstituten und Marktteilnehmern konzipiert<br />
sind. Kein Bereich der Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext ist saisonabhängig. Die NYSE Euronext hat<br />
ihre berichtspflichtigen Geschäftssegmente mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 neu strukturiert. Die<br />
neuen Segmente sind Derivategeschäft, Cash Trading and Listings und Information Services and Technology<br />
Solutions.<br />
8.5.1 Das Segment Derivategeschäft der NYSE Euronext beinhaltet ihren Derivatehandel und ihr<br />
Clearinggeschäft und umfasst die NYSE Liffe, NYSE Liffe Clearing, NYSE Liffe US, NYSE<br />
Amex Options, NYSE Arca Options, NYPC sowie die dazugehörigen Derivate-Marktdaten.<br />
8.5.2 Das Segment Cash Trading and Listings der NYSE Euronext beinhaltet ihr Kassahandels- und<br />
Listing-Geschäft und umfasst die New York Stock Exchange, Euronext, NYSE Amex, NYSE Arca,<br />
NYSE Alternext, NYSE Arca Europe und SmartPool sowie BlueNext und Interbolsa und die<br />
dazugehörigen Marktdaten für den Kassahandel.<br />
8.5.3 Das Segment Information Services and Technology Solutions der NYSE Euronext umfasst ihre<br />
Geschäftstätigkeit in den Bereichen Handelstechnologietransaktionen, Daten und Infrastruktur. Die<br />
NYSE Euronext betreibt ein Unternehmen für Handelstechnologie, die NYSE Technologies, und ist<br />
Eigentümerin der NYFIX, Inc., eines führenden Anbieters innovativer Lösungen für die Optimierung<br />
der Handelseffizienz. Zum Angebot der NYSE Technologies zählt eine große Bandbreite an<br />
Transaktions-, Daten- und Infrastrukturdiensten und die Verwaltung von Anwendungslösungen<br />
(Managed Solutions) für Marktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite und Börsen, bei denen<br />
eine Nachfrage nach Leistung und Expertise auf neuestem Stand für geschäftskritische und Mehrwert-Kundendienstleistungen<br />
besteht. Die hochentwickelten integrierten Lösungen der NYSE<br />
Technologies bilden die Grundlage für das Handelsgeschäft weltweit tätiger Finanzinstitute und<br />
Börsen, zu denen neben allen Märkten der NYSE Euronext auch nicht von der NYSE Euronext<br />
betriebene Märkte zählen. Die NYSE Technologies ist in fünf Geschäftsbereiche gegliedert: Der<br />
Geschäftsbereich Global Market Data bietet ein breites Spektrum von weltweiten Marktinformationsprodukten<br />
an, die verschiedenste Anlageklassen abdecken; der Geschäftsbereich Trading<br />
Solutions entwickelt und implementiert leistungsstarke Komplettlösungen für Nachrichtenübermittlungssoftware<br />
und Produkte für die Verteilung und Integration von Marktdaten in Echtzeit; der<br />
Geschäftsbereich Exchange Solutions erbringt Multi-Asset-Börsenplattformdienste, Verwaltung<br />
von Dienstleistungen (Managed Services) und Expertenberatung; der Geschäftsbereich Global<br />
Connectivity stellt eines der weltweit größten und zuverlässigsten Netzwerke für Finanztransaktionen<br />
bereit, das Unternehmen und Börsen auf der ganzen Welt miteinander verbindet; der<br />
43
Geschäftsbereich Transactions umfasst im Wesentlichen das FIX-Geschäft der ehemaligen NYFIX,<br />
Inc., d. h. NYFIX Marketplace und die branchenführende FIX-Software.<br />
8.6 NYSE Euronext-Gremien<br />
8.6.1 Board of Directors<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:<br />
André Bergen, Ellyn L. Brown, Marshall N. Carter, Dominique Cerutti, Patricia M. Cloherty, Sir<br />
George Cox, Sylvain Hefes, Jan-Michiel Hessels, Duncan M. McFarland, James J. McNulty,<br />
Duncan L. Niederauer, Ricardo Salgado, Robert G. Scott, Jackson P. Tai, Rijnhard van Tets, Sir<br />
Brian Williamson.<br />
8.6.2 Executive Officers<br />
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Executive Officers der NYSE Euronext. Alle<br />
Executive Officers der NYSE Euronext wurden vom Board of Directors der NYSE Euronext<br />
bestellt und unterliegen dessen Weisung.<br />
Name Position<br />
Duncan L. Niederauer Chief Executive Officer und Director<br />
Dominique Cerutti President und Deputy Chief Executive Officer<br />
Lawrence E. Leibowitz Chief Operating Officer<br />
Michael S. Geltzeiler Group Executive Vice President und Chief Financial<br />
Officer<br />
Roland Gaston-Bellegarde Group Executive Vice President und Head of European<br />
Execution<br />
Philippe Duranton Group Executive Vice President und Global Head of<br />
Human Resources<br />
Garry P. Jones Group Executive Vice President und Head of Global<br />
Derivatives<br />
John K. Halvey Group Executive Vice President und General Counsel<br />
Claudia O. Crowley Chief Executive Officer der NYSE Regulation, Inc.<br />
8.7 Mitarbeiter<br />
Zum 31. Dezember 2010 entsprach die Mitarbeiterkapazität der NYSE Euronext 2.968 Mitarbeitern in Vollzeit.<br />
9 Hintergrund der Verschmelzung und des Tauschangebots<br />
9.1 Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext und die Deutsche Börse-Gremien unterziehen die Ertragslage und<br />
Wettbewerbsposition ihres jeweiligen Unternehmens in den Branchen, in denen sie tätig sind, sowie ihre<br />
strategischen Alternativen einer ständigen Überprüfung. Von Zeit zu Zeit analysieren in diesem Zusammenhang<br />
die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils potenzielle Transaktionen, die der Erreichung ihrer<br />
strategischen Ziele förderlich sein könnten. Vor diesem Hintergrund kam es im Herbst 2010 zur Wiederaufnahme<br />
der bereits im Jahr 2008 geführten Gespräche zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext,<br />
die schließlich in dem Vertragsschluss zwischen der NYSE Euronext, der Deutsche Börse, der Holdco und der<br />
Pomme Merger Corporation am 15. Februar 2011 mündete. Der Vertrag sieht einen Zusammenschluss der<br />
Unternehmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse unter der neuen niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft<br />
Holdco vor und enthält insbesondere Vereinbarungen hinsichtlich der Transaktionsstruktur sowie der<br />
Führungsstruktur der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses.<br />
Diesem Vertragsschluss gingen die erforderlichen Gremienbeschlüsse der NYSE Euronext und der<br />
Deutsche Börse voraus.<br />
44
Am 15. Februar 2011 befand das Board of Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag und die darin<br />
vorgesehenen Transaktionen angemessen und im besten Interesse der NYSE Euronext-Aktionäre ist,<br />
woraufhin das Board of Directors dem Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen zustimmte.<br />
Am 14. Februar 2011 befand der Vorstand der Deutsche Börse, dass der Zusammenschluss im besten Interesse<br />
der Deutsche Börse-Aktionäre ist, woraufhin der Vorstand der Deutsche Börse dem Vertrag und den darin<br />
vorgesehenen Transaktionen zustimmte. Am 15. Februar 2011 befand der Aufsichtsrat der Deutsche Börse, dass<br />
der Zusammenschluss im besten Interesse der Deutsche Börse-Aktionäre ist, woraufhin auch der Aufsichtsrat<br />
der Deutsche Börse dem Zusammenschluss zustimmte.<br />
Mit Datum vom 2. Mai 2011 einigten sich die ursprünglichen Vertragsparteien auf einen Nachtrag. Diesem<br />
Nachtrag gingen entsprechende Beschlussfassungen des Vorstands der Deutsche Börse sowie des Board of<br />
Directors der NYSE Euronext voraus.<br />
9.2 Erläuternde Anmerkungen zum Zusammenschluss<br />
Im Rahmen des Zusammenschlusses werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse zu Tochtergesellschaften<br />
der Holdco.<br />
9.2.1 Die Verschmelzung<br />
Das Geschäft der NYSE Euronext wird im Rahmen der Transaktion durch die Verschmelzung der Pomme<br />
Merger Corporation auf die NYSE Euronext gegen Ausgabe von Holdco-Aktien an die NYSE Euronext-<br />
Aktionäre übertragen. Die Verschmelzung erfolgt unmittelbar nach Vollzug des Tauschangebots. Bei der<br />
Verschmelzung wird jede NYSE Euronext-Aktie in das Recht auf Erhalt von 0,47 Holdco-Aktien umgewandelt.<br />
Für die Verschmelzung bedarf es (a) einer Mehrheit des zum Nachweisstichtag im Umlauf befindlichen und<br />
auf der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext stimmberechtigten Grundkapitals der<br />
NYSE Euronext, die dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und der Verschmelzung<br />
zustimmt und (b) einer Mehrheit des bei der Beschlussfassung auf der außerordentlichen Hauptversammlung<br />
der NYSE Euronext anwesenden und stimmberechtigten Grundkapitals der NYSE Euronext,<br />
die bestimmten Regelungen der Satzung der Holdco zustimmt, die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
gelten soll (solche Zustimmungsbeschlüsse sind insgesamt der ,,Erforderliche Beschluss der<br />
NYSE Euronext“) (vgl. hierzu die Seite A-3 des Anhangs 2). Als Tag der außerordentlichen Hauptversammlung<br />
ist derzeit der 7. Juli 2011 geplant. Sie wird aber in jedem Fall vor dem Ablauf der Annahmefrist<br />
stattfinden. Im Falle einer gesetzlichen Verlängerung der Annahmefrist (vgl. Ziffer 5.3) kann sich der<br />
Termin auch verschieben.<br />
Nachdem der Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext gefasst wurde, wird der Vollzug der Verschmelzung<br />
nur noch auf den Vollzug des Tauschangebots bedingt sein und damit unmittelbar nach Vollzug<br />
des Tauschangebots wirksam werden.<br />
9.2.2 Das Tauschangebot<br />
Deutsche Börse hat derzeit 195 Mio. Deutsche Börse-Aktien ausgegeben. Hierzu zählen auch ca. 9 Mio.<br />
Eigene Aktien der Deutsche Börse. Zum Zeitpunkt der Verschmelzung wird die NYSE Euronext (unter<br />
Außerachtlassung von ca. 13,6 Mio. eigener Aktien, welche die NYSE Euronext selbst hält und die im<br />
Rahmen der Verschmelzung nicht in Holdco-Aktien umgetauscht werden, sowie unter Berücksichtigung<br />
von ca. 2,8 Mio. NYSE Euronext-Aktien, die voraussichtlich im Rahmen von Restricted Stock Units<br />
ausgegeben werden) insgesamt ca. 266 Mio. NYSE Euronext-Aktien ausgegeben haben. Hiervon werden<br />
ca. 1,6 Mio. NYSE Euronext-Aktien von der NYSE Arca Inc., einer mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft<br />
der NYSE Euronext, gehalten; die letztgenannten NYSE Euronext-Aktien werden im Rahmen der<br />
Verschmelzung in Holdco-Aktien umgetauscht werden.<br />
Unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung von 0,47 Holdco-<br />
Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie und des Umtauschverhältnisses im Rahmen dieses Tauschangebots<br />
45
von einer Holdco-Angebotsaktie für jede Deutsche Börse-Aktie, würde das ausgegebene Kapital des Bieters<br />
nach Vollzug des Zusammenschlusses aus insgesamt ca. 320 Mio. Holdco-Aktien bestehen, wenn das<br />
Tauschangebot im Hinblick auf 100 % der Deutsche Börse-Aktien angenommen wird (ohne Berücksichtigung<br />
der Aktien der Klasse D). Unter Außerachtlassung der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses in<br />
der Holdco-Gruppe gehaltenen Holdco-Aktien würden in diesem Falle ehemalige Deutsche Börse-Aktionäre<br />
ca. 60 % und ehemalige NYSE Euronext-Aktionäre ca. 40 % der ausgegebenen Holdco-Aktien halten.<br />
Für den Fall, dass lediglich die unter Ziffer 14.1(a) beschriebene Mindestannahmeschwelle erreicht wird<br />
und damit nur die geringste Anzahl von Deutsche Börse-Aktien, bei deren Einlieferung das Tauschangebot<br />
vollzogen wird, erreicht wird, jedoch weiter ca. 266 Mio. NYSE Euronext-Aktien im Rahmen der<br />
Verschmelzung gegen Holdco-Aktien eingetauscht werden, würde das ausgegebene Kapital des Bieters<br />
nach Vollzug des Zusammenschlusses aus insgesamt ca. 271,3 Mio. Holdco-Aktien bestehen (ohne<br />
Berücksichtigung der Aktien der Klasse D). Unter Außerachtlassung der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
in der Holdco-Gruppe gehaltenen Holdco-Aktien würden in diesem Fall ehemalige Deutsche<br />
Börse-Aktionäre ca. 52,5 % und ehemalige NYSE Euronext-Aktionäre ca. 47,5 % der ausgegebenen<br />
Holdco-Aktien halten.<br />
9.2.3 Der Zusammenschluss im Überblick<br />
Eine ausführlichere Darstellung des Inhalts des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss findet<br />
sich in dem Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ auf den Seiten A-121 ff. des<br />
Anhangs 2.<br />
Die folgenden Umtauschverhältnisse sind im Rahmen des Zusammenschlusses relevant:<br />
Je eine Deutsche Börse-Aktie wird in eine Holdco-Aktie umgetauscht;<br />
je eine NYSE Euronext-Aktie wird in 0,47 Holdco-Aktien umgetauscht.<br />
Deutsche Börse und NYSE Euronext behalten sich beide vor, im Rahmen ihres Zusammenschlusses<br />
gemeinsam zu beschließende Maßnahmen zu erwägen, die zweckmäßig sind, um die finanzielle Position<br />
ihrer jeweiligen Aktionäre zu verbessern. Deutsche Börse, NYSE Euronext und der Bieter stellen klar, dass<br />
etwa gemeinsam zu beschließende Maßnahmen nicht eine Änderung des zahlenmäßigen Umtauschverhältnisses<br />
für die Deutsche Börse-Aktionäre (eine Holdco-Aktie für jede Deutsche Börse-Aktie) oder für die<br />
NYSE Euronext-Aktionäre (0,47 Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie) zum Gegenstand haben<br />
werden. Deutsche Börse, NYSE Euronext und der Bieter stellen weiterhin klar, dass keinerlei Entscheidung<br />
über solche Maßnahmen getroffen worden ist.<br />
Die folgenden Grafiken geben einen Überblick über die Struktur des Zusammenschlusses:<br />
(i) Der Zusammenschluss<br />
Aktionäre<br />
NYSE Euronext<br />
(Delaware)<br />
Verschmelzung<br />
Holdco<br />
(Niederlande)<br />
Tauschangebot<br />
Aktionäre<br />
100% 100% 100%<br />
Pomme Merger<br />
Corporation<br />
(Delaware)<br />
46<br />
Deutsche Börse<br />
(Deutschland)
(ii) Nach dem Zusammenschluss<br />
NYSE Euronext<br />
(Delaware)<br />
Gemeinsame<br />
Aktionäre<br />
Holdco<br />
(Niederlande)<br />
100% ≥ 75% ≤ 25%<br />
Deutsche Börse<br />
(Deutschland)<br />
Aktionäre<br />
9.3 Strategie und Ziele<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext (das ,,Board of Directors der NYSE Euronext“) und der<br />
Vorstand der Deutsche Börse haben bei der Beurteilung der strategischen Gründe für den Zusammenschluss,<br />
die für ihren Entschluss zur Unterzeichnung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
maßgeblich waren, eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehörten die folgenden wesentlichen<br />
Faktoren:<br />
9.3.1 Strategische Erwägungen<br />
Insgesamt würden sich durch den Unternehmenszusammenschluss sowohl dem Bieter und seinen Tochtergesellschaften<br />
als auch den Aktionären des Bieters eine Vielzahl signifikanter strategischer Chancen bieten.<br />
Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.1 beschrieben, wäre die zusammengeführte Gruppe in einer Reihe<br />
unterschiedlich großer und wachsender Tätigkeitsfelder führend. Als Vorreiter im gesamten Spektrum der<br />
Kapitalmarktdienstleistungen würde das gemeinsame Unternehmen den Kunden eine globale Aufstellung,<br />
Produktinnovationen, betriebliche sowie Kapitaleffizienzen und eine erweiterte Auswahl an Technologieund<br />
Marktinformationslösungen bieten. Weiterhin würde der Zusammenschluss substantielle strategische<br />
Wachstumschancen in Asien und Lateinamerika schaffen. Die erwartete wesentliche Effizienzsteigerung<br />
und die zukünftige Werterhöhung würden weitere Wachstumschancen zugunsten der gemeinsamen Gruppe<br />
und ihrer Aktionäre schaffen. Die vereinbarte und ausgewogene Führungsstruktur würde die Stabilität der<br />
Geschäftsleitung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext gewährleisten und dadurch eine effektive und<br />
zeitnahe Integration der Geschäftsbetriebe beider Unternehmen fördern. Die Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext erwarten, dass sich die strategischen Chancen (die im Einzelnen auf Seiten A-77 ff. des Anhangs 2<br />
beschrieben werden) unter anderem wie folgt darstellen:<br />
— Das gemeinsame Unternehmen würde in einer Vielzahl unterschiedlicher großer und wachsender<br />
Tätigkeitsfelder führend sein, unter anderem im Derivategeschäft, dem Listing, dem Aktienkassahandel,<br />
den dem Handel nachgelagerten Abwicklungs- und Wertpapierdienstleistungen (Asset<br />
Servicing), dem Marktdaten-Geschäft sowie den Technologie-Dienstleistungen.<br />
— Das gemeinsame Unternehmen würde über ein Portfolio führender Marken verfügen, darunter<br />
NYSE Euronext, New York Stock Exchange, Euronext, Deutsche Börse, Eurex, NYSE Liffe,<br />
Clearstream und Stoxx.<br />
— Die sich ergänzenden Produkte des gemeinsamen Unternehmens würden es dem gemeinsamen<br />
Unternehmen ermöglichen, den Kunden eine globale Handelsplattform für Derivate zur Verfügung<br />
zu stellen, so dass es ein branchenweit führender Anbieter von Technologie- und Marktinformationslösungen<br />
sowie der weltweit größte Börsenplatz für Kapitalbeschaffung und globaler Vorreiter<br />
im Bereich der internationalen dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung würde<br />
und bedeutende Umsätze in diesen Bereichen auch außerhalb Nordamerikas und Europas erzielt<br />
würden.<br />
47
— Der Unternehmenszusammenschluss würde im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur Effizienzund<br />
Wachstumssteigerung ergeben.<br />
9.3.2 Synergien<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse sind ferner der Ansicht,<br />
dass sich durch den Zusammenschluss erhebliche Kosteneinsparungen und Umsatzsynergien ergeben<br />
werden. Hinsichtlich der Kosteneinsparungen wird erwartet, dass Einsparungen von ca. 400 Mio. A<br />
(532 Mio. US$) erzielt werden können, wobei diese in allen Bereichen des neuen Unternehmens erzielt<br />
werden. Beispielsweise soll eine gemeinsame IT-Handels- und -Clearing-Infrastruktur geschaffen, ein<br />
globale IT-Betriebsorganisation eingerichtet und eine zentrale europäische Drehscheibe für den Betrieb und<br />
die Steuerung von Handel und Clearing für die Kassa- und Terminmärkte in Europa aufgebaut werden;<br />
außerdem sollen die Möglichkeiten eines weltweiten Einkaufs und Verbesserungen bei den Support-<br />
Funktionen im Rahmen der neuen Organisation zu Kosteneinsparungen genutzt werden. Daneben ist eine<br />
Konsolidierung der Netzwerke, der Datenzentren in den Vereinigten Staaten, des Vertriebs und der<br />
Produktentwicklung in Europa und den Vereinigten Staaten und des weltweiten Immobilienportfolios<br />
sowie Standortkonzepts geplant. Die Angaben zu den Synergien basieren auf einem Wechselkurs von 1,33<br />
US$ je einem Euro.<br />
Die Kosteneinsparungen werden erwartungsgemäß am Ende des dritten Jahres nach dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses zu 100 % ihres jährlichen Potenzials realisiert werden.<br />
Darüber hinaus wird erwartet, dass durch den Zusammenschluss jährliche Umsatzsynergien von mindestens<br />
100 Mio. A (133 Mio. US$) erzielt werden, deren volles jährliches Potenzial am Ende des dritten Jahres nach<br />
dem Vollzug des Zusammenschlusses erzielt werden wird; diese ergeben sich aus Cross-Selling- und Cross-<br />
Distribution-Chancen, höheren Umsätzen aus der Konsolidierung von Liquiditätspools und neuen Produkten,<br />
einer schrittweisen Einführung der Clearingkapazitäten der Gruppe Deutsche Börse und einem<br />
erweiterten Rahmen für Angebote in den Bereichen Technologie-Dienstleistungen und Marktdaten.<br />
Im Hinblick auf die weiteren Angaben zu den Synergien wird auf die Übersichten auf den Seiten A-86 ff. des<br />
Anhangs 2 verwiesen.<br />
9.3.3 Beteiligung an künftigem Wertzuwachs<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigten zudem<br />
die Tatsache, dass die den Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots zustehende<br />
Gegenleistung aus Holdco-Aktien besteht und die NYSE Euronext-Aktionäre und die Deutsche Börse-<br />
Aktionäre somit an potenziellen künftigen Wertsteigerungen des gemeinsamen Unternehmens nach dem<br />
Zusammenschluss beteiligt werden.<br />
9.3.4 Führungsstruktur<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigten darüber<br />
hinaus, dass die in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Regelungen<br />
hinsichtlich der Führungsstruktur eine Kontinuität in der Geschäftsführung und eine effiziente und zeitnahe<br />
Integration der Tätigkeiten der beiden Unternehmen ermöglichen und diese auch der Tatsache Rechnung<br />
tragen, dass die Transaktion als ,,Zusammenschluss unter Gleichen“ strukturiert wurde und nicht als Erwerb<br />
der NYSE Euronext durch die Deutsche Börse oder umgekehrt.<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigten zudem<br />
eine Vielzahl von Risiken und anderen potenziell nachteiligen Einflussgrößen im Zusammenhang mit dem<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss. Dabei kamen sie jeweils zu dem Schluss, dass der<br />
potenzielle Nutzen, den sowohl die NYSE Euronext und ihre Aktionäre als auch die Deutsche Börse und<br />
ihre Aktionäre ihrer Ansicht nach durch den Zusammenschluss erzielen werden, schwerer wiegt als die<br />
potenziell nachteiligen Faktoren im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss. Dem entsprechend<br />
beschlossen sie, dass der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und die darin vorgesehenen<br />
Transaktionen im besten Interesse der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Aktionäre sind.<br />
48
9.4 Bevorstehender Kontrollerwerb über die Deutsche Börse durch den Bieter<br />
Erlangt der Bieter infolge dieses Tauschangebots die Kontrolle über die Deutsche Börse im Sinne von § 29<br />
Abs. 1 WpÜG, ist der Bieter gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG nicht zur Abgabe eines Pflichtangebots an die<br />
Deutsche Börse-Aktionäre verpflichtet.<br />
10 Absichten des Bieters<br />
10.1 Künftige Geschäftstätigkeit des Bieters und der Deutsche Börse<br />
Durch den Zusammenschluss wird die Holdco die <strong>Holding</strong>gesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext. Die Deutsche Börse, NYSE Euronext und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden ihre<br />
jeweiligen Geschäftsaktivitäten jedoch fortführen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Holdco nach dem<br />
Vollzug des Zusammenschlusses andere Geschäftsaktivitäten aufnimmt, als die, die üblicherweise von einer<br />
Managementholdinggesellschaft ausgeübt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
zusammengeschlossene Gruppe zukünftig umstrukturiert wird und Holdco bestimmte zentrale Funktionen<br />
für die Gruppe übernimmt. Die Holdco wird sich bis auf weiteres aus Gewinnausschüttungen aus ihren<br />
Beteiligungen an der Deutsche Börse und NYSE Euronext finanzieren. Die erwarteten Auswirkungen auf<br />
die Vermögenswerte und Verpflichtungen des Bieters sind in Ziffer 16 aufgeführt. Die künftige Geschäftstätigkeit<br />
des Bieters ist insofern eng verflochten mit der beabsichtigten zukünftigen Geschäftstätigkeit in<br />
Bezug auf die Deutsche Börse und der nach Abschluss des Zusammenschlusses bestehenden zusammengeschlossenen<br />
Gruppe.<br />
Über die Integrationsplanung finden derzeit Gespräche zwischen den Parteien des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss statt, deren wesentliche Ergebnisse in dieser Ziffer 10 wiedergegeben sind.<br />
Durch den Zusammenschluss wird eine globale Derivateplattform geschaffen, in der sich gegenseitig<br />
ergänzende Produkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie deren verbundener<br />
Unternehmen zusammengeführt werden. Im Bereich des Derivategeschäfts ergänzen sich die Eurex und die<br />
NYSE Liffe bei den Zinsprodukten, da die Eurex sich vor allem auf den langfristigen Teil der Zinskurve<br />
konzentriert, während die NYSE Liffe ihr Hauptaugenmerk auf den kurzfristigen Teil der Zinskurve und<br />
aktienindexbezogene Produkte legt, wobei die Eurex Produkte über die gesamte Europäische Union<br />
hinweg, die NYSE Liffe dagegen länderspezifische Produkte anbietet. Durch den beabsichtigten Zusammenschluss<br />
der beiden Derivategeschäfte wird eine in der Branche führende Gruppe mit einer wettbewerbsfähigen<br />
Größe und Reichweite im Vergleich zu anderen großen Börsen geschaffen. Nach Ansicht<br />
des Bieters entstehen durch die Zusammenführung dieser sich ergänzenden Handelsplätze Chancen für<br />
Produktinnovationen und Kapitaleffizienz für die Kunden.<br />
Durch den Zusammenschluss des Cash Trading & Listing-Geschäfts (Kassahandel und Börsennotierungen)<br />
wird eine Börsengruppe entstehen, die über einen führenden Liquiditätspool für europäische und U.S.-amerikanische<br />
Aktien verfügt. Zudem entsteht aus der Kombination der NYSE Euronext und der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse eine europaweit regulierte und transparente Börse, während gleichzeitig die nationale<br />
Bedeutung der fünf Standorte in Europa gesichert wird: Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris.<br />
Darüber hinaus ist der Bieter der Ansicht, dass der Handelsplatz für Aktiennotierungen der NYSE Euronext,<br />
der bereits Heimat weltweit führender Marken ist, durch die breitere globale Aufstellung der neuen Gruppe<br />
weiter gestärkt wird, so dass der Status als einer der attraktivsten Plätze zur Kapitalbeschaffung für<br />
Unternehmen aus der ganzen Welt gestärkt wird.<br />
Der Bieter beabsichtigt, auf Basis der Expertise der Deutsche Börse in den Bereichen Risikomanagement<br />
und Clearing und ihrem Angebot an führenden Dienstleistungen in der Finanzierung, Abwicklung und<br />
Verwahrung von Wertpapieren das Wachstum zu beschleunigen, wobei die breitere Abdeckung von<br />
Anlageklassen und Regionen durch die gemeinsame Gruppe als Grundlage dient. Der Bieter beabsichtigt,<br />
das Clearing von Kassa- und Termingeschäften und insbesondere auch Leistungen im Risikomanagement<br />
über die anfängliche Abdeckung von Anlageklassen durch die gemeinsame Gruppe hinaus auszuweiten, um<br />
den Kunden erheblich verbesserte Kosten- und Kapitaleffizienzen bieten zu können. Zudem wird erwartet,<br />
dass Holdco von der starken und wachsenden Präsenz von Clearstream in Asien profitieren wird.<br />
49
Sowohl die Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext sind Anbieter von Technologielösungen, mit<br />
denen der Handel an allen Märkten der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie weiterer Börsen<br />
weltweit betrieben wird. Darüber hinaus umfasst das Angebot der NYSE Euronext dank ihrer Tochtergesellschaft<br />
NYSE Technologies eine große Bandbreite an Transaktions-, Daten- und Infrastrukturdiensten<br />
und Managed Solutions für Marktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite sowie Börsen. Der Bieter<br />
beabsichtigt, die gemeinsame Expertise bei Technologie und Dienstleistungen sowie die erweiterte Basis<br />
potenzieller Kunden zu nutzen, um so eine noch größere Bandbreite innovativer Lösungen zur Optimierung<br />
der Handelseffizienz für die Kunden zu schaffen.<br />
Durch den Zusammenschluss werden zudem der Dienstleistungsbereich Market Data & Analytics und das<br />
Index-Portfolio zusammengeführt. Der Bieter geht davon aus, dass er sich als führende Adresse für<br />
Preisinformationen mit niedriger Latenz, mehrwertgenerierende Indizes und Benchmarks sowie handelsbezogene<br />
Inhalte und Analysen etablieren kann. Der Bieter beabsichtigt, diese Position weiter auszubauen,<br />
beispielsweise durch Einführung neuer Produkte in der gesamten gemeinsamen Gruppe, die auf dem<br />
Angebot vorhandener und neu entwickelter Indizes basieren.<br />
Der Bieter geht davon aus, dass der Zusammenschluss weiteres Potenzial für Produktinnovationen freisetzt<br />
und beabsichtigt, sich ergänzende Produktlinien zu kombinieren, um so ein globales Produktangebot von<br />
umfassender Breite auf Basis eines starken Markenportfolios anbieten zu können. Der Bieter beabsichtigt,<br />
das zusätzliche Innovationspotenzial zu nutzen.<br />
10.2 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen der Deutsche Börse<br />
Der Bieter erwartet infolge des Zusammenschlusses Kosteneinsparungen, die sich hauptsächlich aus<br />
Skaleneffekten bei der Informationstechnologie, dem Clearing-Geschäft, dem Betreiben der Märkte und<br />
den Konzernleitungsfunktionen ergeben. Zudem erwartet der Bieter, dass weitere Produktinnovationen und<br />
Möglichkeiten des Cross-Selling zwischen den globalen Kassa- und Termingeschäften der Gruppe<br />
Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen entstehen<br />
werden.<br />
Durch den Zusammenschluss werden voraussichtlich jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von 400 Mio. A<br />
(oder 532 Mio. US$) generiert, die hauptsächlich bei IT-Systemen, dem Clearing- und Marktgeschäft sowie<br />
Verwaltungs- und Unterstützungsfunktionen des Unternehmens entstehen. Des Weiteren ist zu erwarten,<br />
dass Gelegenheiten zum Cross- Selling bzw. zur Cross-Distribution, ein erhöhter Umsatz durch die<br />
Zusammenlegung der Liquiditätspools und neuer Produkte, eine fortschreitende Einführung der Clearing-Ressourcen<br />
der Deutsche Börse sowie ein erweiterter Umfang von Technologiedienstleistungen und<br />
Marktdatenangeboten zu jährlichen Umsatzsynergien in Höhe von mindestens 100 Mio. A (oder 133 Mio.<br />
US$) führen werden (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Ziffer 9.3.2). Die Angaben zu den Synergien<br />
beruhen auf einem Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro. Zur Erreichung dieser Ziele kann der Bieter<br />
weitere Maßnahmen hinsichtlich der Geschäftsaktivitäten der Deutsche Börse in Betracht ziehen.<br />
Außer den in dieser Ziffer 10 beschriebenen Maßnahmen bestehen weder Absichten, Unternehmen oder<br />
Vermögen der Gruppe Deutsche Börse zu veräußern, noch sind Maßnahmen beabsichtigt, die zu einem<br />
erheblichen Anstieg der Verbindlichkeiten der Gruppe Deutsche Börse außerhalb des gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetriebs führen würden.<br />
10.3 Sitz der Deutsche Börse und Standort wesentlicher Unternehmensteile der Deutsche Börse<br />
Der Bieter war bisher noch nicht operativ tätig. Die Märkte und die geografische Präsenz der gemeinsamen<br />
Gruppe werden denjenigen der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der mit der NYSE<br />
Euronext verbundenen Unternehmen entsprechen. Daher bleibt die geografische Präsenz der Gruppe<br />
Deutsche Börse unverändert.<br />
Die gemeinsame Gruppe wird über zwei Konzernzentralen in Frankfurt und New York verfügen. Es erfolgt<br />
keine Änderung des Sitzes der Deutsche Börse.<br />
50
Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss verfügt die Holdco nach Vollzug des<br />
Zusammenschlusses über die folgenden fünf weltweit operierenden Geschäftsbereiche (der Standort,<br />
von dem aus der jeweilige globale Geschäftsbereich geleitet wird, wird nachfolgend als ,,Globale Drehscheibe“<br />
(global hub) bezeichnet):<br />
Global Cash Trading and Listings mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten<br />
in (in alphabetischer Reihenfolge) Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris;<br />
Global Derivatives mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in<br />
alphabetischer Reihenfolge) Amsterdam, Chicago, London, New York und Zürich;<br />
Global Settlement and Custody mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten<br />
in (in alphabetischer Reihenfolge) Luxemburg, New York, Porto, Prag und Singapur. Das Büro des<br />
Bereichsleiters wird in Luxemburg sein;<br />
Technology Services/IT mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten in (in<br />
alphabetischer Reihenfolge) Belfast, Frankfurt, London, Luxemburg, Paris und Prag. Das Büro des<br />
Bereichsleiters wird in Paris sein; und<br />
Market Data & Analytics mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in<br />
alphabetischer Reihenfolge) London, New York, Paris und Zürich.<br />
Soweit sich dies zur Umsetzung dieser Struktur als erforderlich erweist, beabsichtigt der Bieter, bestimmte<br />
Unternehmensstandorte der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse zu verlegen, wobei Schlüsselstandorte<br />
der Gruppe Deutsche Börse jedoch erhalten bleiben.<br />
Alle nationalen Börsen werden gemäß den geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen geführt, die<br />
wichtigsten Geschäftszweige verbleiben an ihren gegenwärtigen Standorten und die Eigenständigkeit der<br />
nationalen Börsen als Marke wird aufrechterhalten.<br />
10.4 Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> gibt es keine Absichten des Bieters für die<br />
zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse.<br />
10.5 Arbeitnehmer, deren Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen der Deutsche Börse<br />
Der Erfolg des Zusammenschlusses der Aktivitäten der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext und<br />
der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen hängt weitgehend von dem Wissen, der Sachkenntnis,<br />
dem Engagement und der Kreativität der Mitarbeiter beider Gruppen ab. Der Bieter versucht, die<br />
Integration der Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext sowie der mit der NYSE<br />
Euronext verbundenen Unternehmen zu fördern. Es wird jedoch infolge des Zusammenschlusses und der<br />
vorgesehenen Schaffung von Synergien zu einem Stellenabbau kommen, der fair und angemessen in einem<br />
geeigneten Verfahren durchgeführt wird. Gegenwärtig werden jedoch noch keine Überlegungen hinsichtlich<br />
bestimmter betroffener Geschäftsbereiche oder Standorte innerhalb der gemeinsamen Gruppe angestellt.<br />
Der Bieter beabsichtigt die Durchführung des Stellenabbaus auf eine sozial verträgliche Weise.<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass für einen Zeitraum von einem Jahr<br />
nach dem Vollzug des Zusammenschlusses die Holdco jeder Person, die zum Wirksamkeitszeitpunkt des<br />
Zusammenschlusses bei der Deutsche Börse oder ihrer Tochtergesellschaften angestellt ist und darüber<br />
hinaus angestellt bleibt, die folgenden Leistungen zu gewähren (mit Ausnahme der Mitarbeiter, deren<br />
Arbeitsverhältnis in einem Tarifvertrag oder einem ähnlichem Vertrag geregelt wird):<br />
ein Grundgehalt, das seiner Höhe nach mindestens dem an den Mitarbeiter unmittelbar vor dem<br />
Zusammenschluss gezahlten Grundgehalt entspricht;<br />
die Möglichkeit einer jährlichen Bonuszahlung, die nicht weniger günstig ist als die dem Mitarbeiter<br />
unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährte Bonusmöglichkeit;<br />
51
sonstige Vergütungsmöglichkeiten und Leistungen an Arbeitnehmer, die zusammen nicht weniger<br />
vorteilhaft sind als die dem Mitarbeiter unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährten Leistungen;<br />
im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfindungsleistungen in der Höhe und zu den<br />
Bedingungen, die zusammengenommen nicht weniger günstig für den Mitarbeiter sind als die<br />
Abfindungsleistungen und Bedingungen, die er gemäß den für ihn bei Abschluss des Vertrags über<br />
den Unternehmenszusammenschluss geltenden Sozialplänen, Abfindungsregeln und -vereinbarungen<br />
erhalten hätte; und<br />
Leistungen aus beitragsorientierten Altersversorgungsplänen, die nicht weniger günstig sind als die<br />
bei Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss gewährten Leistungen.<br />
In Bezug auf die Mitarbeiter, die auch nach dem Vollzug des Zusammenschlusses angestellt bleiben, hat<br />
sich die Holdco verpflichtet, (1) auf alle bereits bestehenden Bedingungen, Befreiungen und Wartefristen<br />
bezüglich der Teilnahme- und Erfassungsvoraussetzungen zu verzichten, (2) allen Mitarbeitern und deren<br />
Unterhaltsberechtigten etwaige Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte anzurechnen, die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
nach dem jeweiligen Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. Deutsche Börse gezahlt<br />
werden, um die geltenden Anforderungen für Selbstbehalte und Barausgaben nach den neuen Programmen<br />
der Holdco für das Jahr des Zusammenschlusses zu erfüllen, und (3) die Betriebszugehörigkeit der<br />
Mitarbeiter der Deutsche Börse anzuerkennen, inklusive Sozialpläne (einschließlich Teilnahmeberechtigung,<br />
Anwartschaft und Anrecht auf Leistungen, jedoch nicht zu Zwecken einer Anhäufung von Leistungsansprüchen<br />
nach leistungsorientierten Versorgungsplänen, die sich an der letzten Durchschnittszahlung<br />
orientieren, und nicht, wenn dies zu einer Vervielfältigung der Leistungen führen würde), wobei jeweils in<br />
dem Maße verzichtet, angerechnet oder anerkannt wird, in dem dies vor dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
gemäß den geltenden Deutsche Börse-Programmen erfolgt ist.<br />
Die Holdco wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Versorgungspläne der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Vollzug des Zusammenschlusses mit<br />
dem Ziel der Ausarbeitung neuer Versorgungspläne für Mitarbeiter überprüfen, die Mitarbeiter der NYSE<br />
Euronext auf der einen Seite und der Deutsche Börse auf der anderen Seite nicht unterschiedlich behandeln<br />
und Mitarbeiter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in ähnlichen Situationen und Positionen im<br />
Wesentlichen gleich behandeln, wobei Faktoren wie Aufgaben, Standort, Beschäftigungsdauer, Ausbildung<br />
und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind.<br />
Weitere Änderungen der Beschäftigungsbedingungen sowie der Arbeitnehmervertretungen der Deutschen<br />
Börse sind nicht beabsichtigt.<br />
10.6 Beabsichtigte Strukturmaßnahmen<br />
Der Bieter beabsichtigt, sobald wie möglich nach Vollzug des Tauschangebots eine oder mehrere<br />
Umstrukturierungsmaßnahmen hinsichtlich der Deutsche Börse vorzunehmen. Hierdurch sollen die rechtlichen<br />
Voraussetzungen für eine möglichst weitgehende Integration der Deutsche Börse in die durch den<br />
Zusammenschluss entstehende Holdco-Gruppe geschaffen werden. Ziel der Umstrukturierung ist es, den<br />
Bieter in die Lage zu versetzen, auf die Deutsche Börse — unabhängig von einer nach Vollzug des<br />
Tauschangebots ggf. noch bestehenden Beteiligung von Minderheitsaktionären — innerhalb der rechtlich<br />
vorgegebenen Grenzen einen möglichst weitgehenden beherrschenden Einfluss auszuüben, und/oder eine<br />
solche Minderheitsbeteiligung gegebenenfalls auch ganz zu beseitigen.<br />
Die beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen umfassen den Abschluss eines Beherrschungsvertrags<br />
oder einer Kombination aus einem Beherrschungsvertrag und einem Gewinnabführungsvertrag<br />
gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als abhängiger Gesellschaft, wobei den außenstehenden<br />
Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen dieser Unternehmensverträge als Abfindung gemäß § 305 Abs. 2<br />
AktG wiederum Holdco-Stammaktien angeboten werden sollen. Zusätzlich oder alternativ hierzu beabsichtigt<br />
der Bieter, die Durchführung eines zwangsweisen Ausschlusses der noch verbliebenen Minderheitsaktionäre<br />
der Deutsche Börse gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung (,,Squeeze-out“),<br />
falls er nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar die<br />
hierfür erforderliche Beteiligung in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals an der Deutsche Börse<br />
hält. Ein solcher Squeeze-out würde dabei entweder durch Hauptversammlungsbeschluss gemäß §§ 327a ff.<br />
52
AktG erfolgen oder durch Antrag auf gerichtlichen Übertragungsbeschluss gemäß §§ 39a ff. WpÜG. Die<br />
vorgenannten Umstrukturierungsmaßnahmen werden nachfolgend auch zusammenfassend als ,,Umstrukturierung<br />
nach Vollzug“ bezeichnet.<br />
Im Zuge der Umstrukturierung nach Vollzug werden Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-<br />
Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht haben, nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen<br />
Vorschriften eine Abfindung erhalten bzw. es wird ihnen eine Abfindung angeboten werden.<br />
Aufgrund des für die Umstruktierung nach Vollzug geltenden rechtlichen Rahmens, der nachfolgend in<br />
Ziffer 10.6.1 bis Ziffer 10.6.3 näher erläutert wird, kann diese Abfindung jedoch sowohl der Höhe als auch<br />
der Art nach von der Gegenleistung abweichen, die solche Deutsche Börse-Aktionäre bei Einlieferung ihrer<br />
Deutsche Börse-Aktien in das Umtauschangebot erhalten hätten. Dabei ist beabsichtigt, die Umstrukturierung<br />
nach Vollzug so auszugestalten, dass die verbliebenen Deutsche Börse-Aktionäre - soweit rechtlich<br />
zulässig - jeweils höchstens dieselbe Anzahl von Holdco-Aktien pro Deutsche Börse-Aktie(n) erhalten, die<br />
sie bei Einlieferung ihrer Deutsche Börse-Aktien in das Tauschangebot erhalten hätten bzw. höchstens eine<br />
Abfindung in demselben Wert (ohne Berücksichtigung ggf. abweichender steuerlicher Behandlung oder<br />
anwendbarer Quellensteuervorschriften). Aus den nachstehend näher beschriebenen Gründen kann die<br />
Abfindung in Höhe oder Art gleichwohl abweichen und insbesondere auch der Höhe nach geringer sein.<br />
Ferner besteht für den Bieter in dem Fall, dass die Holdco-Stammaktien nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
an Wert verlieren, gegebenenfalls keine Verpflichtung, den Deutsche Börse-Aktionären, die ihre<br />
Deutsche Börse-Aktien nicht in das Tauschangebot eingeliefert haben, im Rahmen der Umstrukturierung<br />
nach Vollzug den höheren Wert auszugleichen, den diejenigen Deutsche Börse-Aktionäre erhalten haben,<br />
die ihre Deutsche Börse-Aktien bereits im Rahmen des Tauschangebots in Holdco-Stammaktien umgetauscht<br />
haben.<br />
Der Bieter behält sich vor, die Struktur der Umstrukturierung nach Vollzug geeignet anzupassen. Dies<br />
umfasst unter anderem auch die Entscheidung darüber, ob der Beherrschungsvertrag und/oder der Gewinnabführungsvertrag<br />
mit der Deutsche Börse als abhängiger Gesellschaft durch den Bieter selbst oder anstelle<br />
des Bieters durch eine vom Bieter unmittelbar oder mittelbar gehaltene hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />
in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer deutschen Europäischen Aktiengesellschaft<br />
(societas europaea — ,,SE“) abgeschlossen wird, sowie das Recht, sämtliche oder einen Teil der<br />
Deutsche Börse-Aktien in die zuletzt genannte oder andere hunderprozentige Tochtergesellschaften einzubringen<br />
oder anderweitig auf sie zu übertragen.<br />
Die Deutsche Börse-Gremien haben im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
grundsätzlich dem vorstehend beschriebenen Abschluss eines Beherrschungsvertrags bzw.<br />
einer Kombination aus einem Beherrschungsvertrag und einem Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche<br />
Börse nach Vollzug des Zusammenschlusses zugestimmt. Sie haben ferner, sofern der Bieter nach Vollzug<br />
des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der Deutsche<br />
Börse hält, auch der Durchführung eines Squeeze-out zugestimmt.<br />
10.6.1 Beherrschungsvertrag oder Kombination eines Beherrschungsvertrags und eines Gewinnabführungsvertrags<br />
Für den Abschluss eines Beherrschungsvertrags bzw. einer Kombination eines Beherrschungsvertrags und<br />
eines Gewinnabführungsvertrags ist unter anderem die Zustimmung der Hauptversammlung der Deutsche<br />
Börse mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals<br />
erforderlich; auch das herrschende Unternehmen ist bei diesem Beschluss hinsichtlich der von ihm<br />
gehaltenen Deutsche Börse-Aktien stimmberechtigt. Ein solcher Vertrag würde mit der Eintragung in<br />
das Handelsregister der Deutsche Börse wirksam. Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags unterwirft sich<br />
die abhängige Gesellschaft der Leitung des herrschenden Unternehmens. Das herrschende Unternehmen<br />
wäre befugt, dem Vorstand der Deutsche Börse bindende Weisungen zu erteilen. Im Rahmen eines<br />
Gewinnabführungsvertrags verpflichtet sich die abhängige Gesellschaft, die gesamten Gewinne an das<br />
herrschende Unternehmen abzuführen. In beiden Fällen ist das herrschende Unternehmen verpflichtet, alle<br />
ggf. während der Laufzeit des Vertrags bei der abhängigen Gesellschaft sonst entstehenden Jahresfehlbeträge<br />
auszugleichen (§ 302 AktG). Ein Beherrschungs- bzw. ein Gewinnabführungsvertrag muss eine<br />
wiederkehrende jährliche Geldleistung als Ausgleich für die Minderheitsaktionäre vorsehen (§ 304 AktG).<br />
Dieser Ausgleich erfolgt bei einem Beherrschungsvertrag in Form einer variablen oder festen Garantiedividende<br />
und bei einem Gewinnabführungsvertrag oder einer Kombination eines Beherrschungs- und<br />
53
Gewinnabführungsvertrags in Form einer variablen oder festen Ausgleichszahlung; die variable Garantiedividende<br />
bzw. die variable Ausgleichszahlung würde dabei auf Grundlage der jeweils tatsächlich vom<br />
Bieter ausgeschütteten zukünftigen Dividenden berechnet.<br />
Der Betrag der wiederkehrenden Geldleistung wird von den jeweiligen Vertragsparteien unter Berücksichtigung<br />
der Vorgaben des § 304 Abs. 2 AktG bestimmt und von einem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer<br />
geprüft. Er könnte vom Durchschnittswert der in der Vergangenheit von der Deutsche Börse<br />
gezahlten Dividenden abweichen und auch höher oder geringer sein. Die wiederkehrende Geldleistung<br />
wäre während der Vertragslaufzeit jährlich zu entrichten, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt noch Deutsche<br />
Börse-Aktien von Minderheitsaktionären gehalten werden; im Falle eines Beherrschungsvertrags, der nicht<br />
mit einem Gewinnabführungsvertrag kombiniert wurde, ist die wiederkehrende Geldleistung eine Garantiedividende,<br />
die nur insoweit zu zahlen ist, als die tatsächlich von der Deutsche Börse gezahlte Dividende<br />
geringer ist als der Betrag der Garantiedividende.<br />
Darüber hinaus wäre das jeweilige herrschende Unternehmen im Fall des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags<br />
bzw. einer Kombination eines Beherrschungsvertrags- und eines Gewinnabführungsvertrags<br />
verpflichtet, den Minderheitsaktionären der Deutsche Börse den Erwerb sämtlicher von ihnen<br />
gehaltener Deutsche Börse-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung anzubieten (§ 305<br />
AktG). Dieses Angebot muss mindestens eine Laufzeit von zwei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung<br />
der Eintragung des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister der<br />
Deutsche Börse durch das Registergericht haben. Solch ein Angebot wäre ein Übernahmeangebot nach<br />
U.S.-Recht und müsste im Einklang mit einzelnen Vorschriften der Regulation 14E des Exchange Act<br />
erfolgen, ein solches Übernahmeangebot wäre aber nicht von Section 14(d) des Exchange Act oder den<br />
hierzu erlassenen Regelungen der SEC erfasst. Nach Maßgabe von § 305 Abs. 2 Nr. 1 AktG würde der<br />
Bieter den Deutsche Börse-Aktionären, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines von der Deutsche<br />
Börse abgeschlossenen Beherrschungsvertrags bzw. einer Kombination aus Beherrschungsvertrag und<br />
Gewinnabführungsvertrag verkaufen, zum Ausgleich Holdco-Stammaktien gewähren; hiervon ausgenommen<br />
sind Spitzenbeträge, die bar ausgeglichen werden können.<br />
Auch für den Fall, dass der Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutsche<br />
Börse als beherrschtem Unternehmen und einer unmittelbaren oder mittelbaren hundertprozentigen<br />
Tochtergesellschaft des Bieters in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder deutschen<br />
Europäischen Aktiengesellschaft (SE) an Stelle des Bieters als herrschendem Unternehmen abgeschlossen<br />
wird, würden den Deutsche Börse-Aktionären, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines solchen<br />
Vertrags verkaufen gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 2 AktG als Abfindung Holdco-Stammaktien gewährt; hiervon<br />
ausgenommen sind wiederum Spitzenbeträge, die bar ausgeglichen werden können.<br />
Gemäß § 305 Abs. 3 AktG gilt das Umtauschverhältnis, zu dem den Deutsche Börse-Aktionären ein<br />
Umtausch ihrer Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien im Rahmen eines Beherrschungsvertrages oder<br />
einer Kombination aus Beherrschungsvertrag und Gewinn-abführungsvertrag angeboten würde, als angemessen,<br />
wenn es dem Umtauschverhältnis entspricht, das bei einer Verschmelzung der beiden Gesellschaften<br />
gelten würde. Zur Ermittlung dieses Umtauschverhältnisses, das von einem gerichtlich bestellten<br />
Wirtschaftsprüfer zu überprüfen ist, wäre eine Unternehmensbewertung sowohl der Deutsche Börse als<br />
auch der Holdco durch einen Sachverständigen erforderlich, für welche die Umstände zum Zeitpunkt der<br />
Beschlussfassung der Hauptversammlung der Deutsche Börse über den Abschluss des Beherrschungsvertrages<br />
bzw. der Kombination aus Beherrschungsvertrag und Gewinnabführungsvertrag maßgeblich<br />
wären. Zwar gibt es keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben zur Bewertungsmethode, nach der eine solche<br />
Unternehmensbewertung durchzuführen ist; eine Bewertung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens<br />
gemäß dem Standard IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts<br />
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. wird jedoch grundsätzlich für diese Zwecke anerkannt. Zusätzlich<br />
darf die im Rahmen eines solchen Vertrages anzubietende Abfindung nach der Rechtsprechung grundsätzlich<br />
nicht geringer sein als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Deutsche Börse-Aktien in den<br />
drei Monaten vor Ankündigung dieses Beherrschungsvertrages bzw. dieser Kombination aus Beherrschungsvertrag<br />
und Gewinnabführungsvertrag. Das so ermittelte Umtauschverhältnis kann daher vom<br />
Umtauschverhältnis des Tauschangebots abweichen. Die Angemessenheit der Höhe der wiederkehrenden<br />
Geldleistung gemäß § 304 AktG und der Abfindung gemäß § 305 AktG kann auf Verlangen der Deutsche<br />
Börse-Aktionäre im Wege eines Spruchverfahrens überprüft werden.<br />
54
10.6.2 Aktienrechtlicher Squeeze-out<br />
Gehören dem Bieter oder einem Tochterunternehmen des Bieters nach Vollzug des Tauschangebots oder zu<br />
einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der Deutsche Börse (im Sinne von § 327a<br />
AktG), kann die Hauptversammlung der Deutsche Börse auf Verlangen des Bieter bzw. des Tochterunternehmens<br />
des Bieters gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Deutsche Börse-Aktien der übrigen<br />
Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Börse auf den Bieter bzw. sein Tochterunternehmen gegen<br />
Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen (,,aktienrechtlicher Squeeze-out“). Der<br />
Beschluss kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden; auch der Bieter bzw.<br />
das betreffende Tochterunternehmen des Bieters sind hinsichtlich der von ihnen gehaltenen Deutsche<br />
Börse-Aktien bei diesem Beschluss stimmberechtigt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wäre kein Übernahmeangebot<br />
nach U.S.-Recht und wäre damit nicht von Section 14(d) oder 14(e) des Exchange Act oder<br />
den hierzu erlassenen Regelungen der SEC erfasst.<br />
Im Falle eines aktienrechtlichen Squeeze-out ist eine solche Abfindung in bar zu leisten und würde damit<br />
von der Art der Gegenleistung, die im Rahmen des Tauschangebots angeboten wird, abweichen.<br />
Die Abfindung, die die verbleibenden Minderheitsaktionäre der Deutsche Börse im Falle eines aktienrechtlichen<br />
Squeeze-out erhalten würden, wäre auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der Deutsche<br />
Börse durch einen Sachverständigen zu ermitteln, für welche die Umstände zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />
der Hauptversammlung der Deutsche Börse über den Squeeze-out zugrunde zu legen sind; diese<br />
Abfindung wäre ebenfalls durch einen gerichtlich bestellten Prüfer zu überprüfen. Auch zum Zwecke dieser<br />
Unternehmensbewertung ist eine Bewertung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens gemäß dem Standard<br />
IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />
in Deutschland e.V. für eine solche Unternehmensbewertung grundsätzlich anerkannt, wobei die Höhe der<br />
angemessenen Abfindung grundsätzlich nicht geringer sein darf als der volumengewichtete Durchschnittskurs<br />
der Deutsche Börse-Aktien in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-outs. Daher kann die<br />
Höhe dieser Ausgleichszahlung ebenfalls von der Höhe der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen<br />
Gegenleistung abweichen und höher oder niedriger sein. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung<br />
kann auf Verlangen ehemaliger Deutsche Börse-Aktionäre, deren Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des<br />
Squeeze-outs übertragen wurden, im Wege eines Spruchverfahrens überprüft werden. Die Durchführung<br />
des aktienrechtlichen Squeeze-out würde zur Beendigung der Börsennotierung der Deutsche Börse-Aktien<br />
führen.<br />
Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen aktienrechtlichen Squeeze-out ist auf Folgendes<br />
hinzuweisen:<br />
Der deutsche Gesetzgeber bereitet derzeit ein neues Gesetz vor, das als das ,,Dritte Gesetz zur Änderung des<br />
Umwandlungsgesetzes“ bezeichnet und voraussichtlich noch 2011 in Kraft treten wird. Der von der<br />
Bundesregierung vorgestellte Gesetzesentwurf vom 1. Oktober 2010 (BT-Drucks. 17/3122) sieht unter<br />
anderem die Möglichkeit vor, unter bestimmten Umständen auf Antrag eines Hauptaktionärs, der mindestens<br />
90 % des Grundkapitals einer deutschen Aktiengesellschaft hält (statt der bei einem aktienrechtlichen<br />
Squeeze-out in seiner Standardform erforderlichen 95 %), eine besondere Form des aktienrechtlichen<br />
Squeeze-out durchzuführen.<br />
Der Bieter behält sich das Recht vor, nach Vollzug des Tauschangebots zu prüfen, ob er (gegebenenfalls<br />
auch durch eine Tochtergesellschaft) von dieser besonderen Form des aktienrechtlichen Squeeze-out<br />
hinsichtlich der Deutsche Börse Gebrauch machen wird, sofern das neue Gesetz umgesetzt wird und<br />
die Voraussetzungen für diese besondere Form des aktienrechtlichen Squeeze-out nach Vollzug des<br />
Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sind.<br />
10.6.3 Übernahmerechtlicher Squeeze-out<br />
Gehören dem Bieter nach Vollzug des Tauschangebots mindestens 95 % des Grundkapitals der Deutsche<br />
Börse (im Sinne von § 39a WpÜG), kann der Bieter nach Maßgabe von § 39a WpÜG innerhalb von drei<br />
Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beim zuständigen Landgericht in Frankfurt am Main beantragen,<br />
dass die übrigen Deutsche Börse-Aktien durch Gerichtsbeschluss auf den Bieter zu übertragen sind,<br />
vorausgesetzt, dieser Antrag sieht eine angemessene Abfindung vor (,,übernahmerechtlicher Squeeze-<br />
55
out“). Dieser Antrag kann auch vor Vollzug des Tauschangebots gestellt werden, sofern dem Bieter<br />
aufgrund der Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot angenommen wurde, bei einem<br />
anschließenden Vollzug des Tauschangebots mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der<br />
Deutsche Börse (im Sinne von § 39a WpÜG) gehören werden. Der übernahmerechtliche Squeeze-out wäre<br />
kein Übernahmeangebot nach US-Recht und wäre damit nicht von Section 14(d) oder 14(e) des Exchange<br />
Act oder den hierzu erlassenen Regelungen der SEC erfasst.<br />
Der übernahmerechtliche Squeeze-out stellt für den Bieter eine Alternative zum aktienrechtlichen Squeezeout<br />
dar. Im Gegensatz zum aktienrechtlichen Squeeze-out wäre die Abfindung, welche die verbliebenen<br />
Deutsche Börse-Aktionäre bei einem übernahmerechtlichen Squeeze-out für ihre Deutsche Börse-Aktien<br />
erhalten würden, gemäß § 39a Absatz 3 WpÜG nach Wahl jedes einzelnen Deutsche Börse-Aktionärs<br />
entweder in Holdco-Stammaktien (da solche Aktien im Rahmen des Tauschangebots angeboten werden)<br />
oder als Barabfindung zu leisten. Die im Tauschangebot den Deutsche Börse- Aktionären angebotene<br />
Gegenleistung ist auch für die Zwecke des übernahmerechtlichen Squeeze-out als angemessene Abfindung<br />
anzusehen, wenn das Tauschangebot zum Erwerb von mindestens 90 % des Grundkapitals der Deutsche<br />
Börse, welches durch das Tauschangebot betroffen war, geführt hat.<br />
Auch die Durchführung des übernahmerechtlichen Squeeze-out würde zur Beendigung der Börsennotierung<br />
der Deutsche Börse-Aktien führen.<br />
10.7 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen des Bieters, Sitz und Standort wesentlicher<br />
Unternehmensteile des Bieters, Arbeitnehmer des Bieters und ihre Vertretungen, Mitglieder der<br />
Geschäftsführungsorgane des Bieters und Änderungen der Beschäftigungsbedingungen bei dem Bieter<br />
Die hinsichtlich des Verwaltungsrats und des Global Executive Committee des Bieters beabsichtigten<br />
Änderungen wurden in Ziffer 6.4.2 und Ziffer 6.4.3 beschrieben. Die beabsichtigten Strukturmaßnahmen<br />
wurden unter Ziffer 10.6 beschrieben. Hinsichtlich der Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters wird auf die Ausführungen in Ziffer 16 verwiesen.<br />
Mit Ausnahme der vorgenannten Veränderungen beabsichtigt der Bieter keine Veränderungen im Hinblick<br />
auf Sitz und Standort wesentlicher Unternehmensteile des Bieters, die Verwendung des Vermögens des<br />
Bieters, künftige Verpflichtungen des Bieters, die Arbeitnehmer des Bieters und deren Vertretungen, die<br />
Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Beschäftigungsbedingungen beim Bieter.<br />
11 Erläuterung zur Bestimmung der Angebotsgegenleistung<br />
Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG hat der Bieter den Deutsche Börse-Aktionären eine angemessene<br />
Gegenleistung für deren Aktien anzubieten.<br />
11.1 Zulassung zum Handel im organisierten Markt und Liquidität der Holdco-Angebotsaktien<br />
Der Bieter wird vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen<br />
des Tauschangebots und an die Aktionäre der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung einen Antrag<br />
auf Zulassung seiner Stammaktien einschließlich der Holdco-Angebotsaktien zum Handel im regulierten<br />
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />
(Prime Standard) sowie im regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé de<br />
Euronext Paris) und an der New York Stock Exchange stellen.<br />
Die Zulassung der Stammaktien des Bieters zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
mit gleichzeitiger Zulassung in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />
(Prime Standard) kann nach den Regeln der Frankfurter Wertpapierbörse grundsätzlich erst nach deren<br />
Ausgabe erfolgen; der Bieter wird einen entsprechenden Zulassungsantrag unverzüglich nach Ausgabe der<br />
Holdco-Angebotsaktien stellen. Die Zulassung der Stammaktien des Bieters zum Handel im regulierten<br />
Markt der Euronext Paris und an der New York Stock Exchange kann demgegenüber auch schon vor der<br />
Ausgabe der zuzulassenden Aktien mit der Maßgabe erfolgen, dass die Zulassung jeweils mit der<br />
anschließenden offiziellen Mitteilung über die Ausgabe der Aktien wirksam wird. Der Bieter wird einen<br />
56
entsprechenden Zulassungsantrag bei der Euronext Paris und der New York Stock Exchange jeweils vor<br />
Vollzug des Tauschangebots stellen.<br />
Der Bieter wird alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Holdco-Angebotsaktien, die die<br />
annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der<br />
Lieferung an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel in einem<br />
regulierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 7 WpÜG zugelassen (börsennotiert) sein werden. Die Voraussetzungen<br />
des § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG im Hinblick auf die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt sind<br />
damit erfüllt.<br />
Es ist zu erwarten, dass der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New<br />
York Stock Exchange unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-<br />
Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, beginnen wird.<br />
Der Vollzug des Tauschangebots steht unter anderem unter der Bedingung des Erreichens oder<br />
Überschreitens der in Ziffer 14.1(a) genannten Mindestannahmeschwelle. Nachdem der Erforderliche<br />
Beschluss der NYSE Euronext gefasst wurde, ist der Vollzug der Verschmelzung nur von dem Vollzug des<br />
Tauschangebots abhängig und erfolgt unmittelbar nach Vollzug des Tauschangebots. Umgekehrt wird das<br />
Tauschangebot nur nach Fassung des Erforderlichen Beschlusses der NYSE Euronext vollzogen. Damit ist<br />
sichergestellt, dass in unmittelbarem Zusammenhang des Vollzugs des Tauschangebots auch die Verschmelzung<br />
vollzogen wird und sämtliche NYSE Euronext-Aktionäre zu Aktionären der Holdco werden.<br />
Sowohl die Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext verfügt über einen bedeutenden Streubesitz. So ist<br />
die Deutsche Börse beispielsweise Mitglied des Deutschen Aktienindex DAX, der die Entwicklung der<br />
dreißig Unternehmen im deutschen Aktienmarkt mit der höchsten Liquidität und dem größten Streubesitz<br />
widerspiegelt. In Anbetracht des Vorstehenden sind die Holdco-Aktien, insbesondere die im Rahmen dieses<br />
Tauschangebots angebotenen Holdco-Angebotsaktien, als liquide Aktien im Sinne von § 31 Abs. 2 WpÜG<br />
anzusehen.<br />
11.2 Mindestgegenleistung<br />
Gemäß den entsprechenden Bestimmungen der WpÜG-AngebotsVO entspricht die Mindestgegenleistung<br />
dem höheren der beiden nachfolgenden Werte:<br />
(i) Gemäß §5WpÜG-AngebotsVO muss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen<br />
inländischen Börsenkurs der Deutsche Börse-Aktien während der letzten drei Monate<br />
vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots am 15. Februar 2011<br />
entsprechen (dem ,,Drei-Monats-Durchschnittskurs“).<br />
(ii) Gemäß §4WpÜG-AngebotsVO (i.V.m. § 31 Abs. 6 WpÜG) muss die Gegenleistung mindestens<br />
dem Wert der höchsten von dem Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren<br />
Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Deutsche<br />
Börse-Aktien (oder dem Abschluss entsprechender Vereinbarungen, die sie zum Erwerb von<br />
Deutsche Börse-Aktien berechtigen) innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung<br />
dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> entsprechen.<br />
Der durch die <strong>BaFin</strong> zum Stichtag 14. Februar 2011 berechnete und dem Bieter mitgeteilte Drei-Monats-<br />
Durchschnittskurs beträgt 54,16 A je Deutsche Börse-Aktie.<br />
Im relevanten Zeitraum haben weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen noch deren<br />
Tochterunternehmen Deutsche Börse-Aktien erworben oder Vereinbarungen abgeschlossen, die diese zum<br />
Erwerb von Deutsche Börse-Aktien berechtigen.<br />
Daher beträgt die Mindestgegenleistung gemäß § 4 und § 5 WpÜG-AngebotsVO 54,16 A je Deutsche<br />
Börse-Aktie.<br />
57
11.3 Nicht-Existenz des Referenz-Börsenkurses von Holdco / IDW S 1 2008 Bewertung Holdco<br />
Gemäß §7WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 5 und 6 WpÜG-AngebotsVO bestimmt sich der Wert der<br />
Gegenleistung grundsätzlich nach dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der angebotenen Aktien<br />
während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots.<br />
Die Aktien der Holdco sind jedoch bisher weder börsennotiert noch werden sie an einer Börse gehandelt.<br />
Aus diesem Grund kann der Mindestwert der Gegenleistung im Übernahmeangebot nicht auf Basis des<br />
Börsendurchschnittskurses gemäß §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 6 Abs. 1, Abs. 2 WpÜG-AngebotsVO ermittelt<br />
werden. Stattdessen muss der Wert der Gegenleistung in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 4 WpÜG-<br />
AngebotsVO auf Basis einer Unternehmensbewertung der Holdco bestimmt werden. Diese Bewertung<br />
wurde auf einer ,,as if“-Basis eines Business Plans der Holdco erstellt, der annimmt, dass der Zusammenschluss<br />
wie geplant vollzogen wird.<br />
Der Bieter hat die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf<br />
(,,Warth & Klein“), gebeten, eine Unternehmensbewertung der Holdco auf einer ,,as if“-Basis eines<br />
Business Plans der Holdco durchzuführen und zu beurteilen, ob der Wert der im Rahmen des Übernahmeangebots<br />
angebotenen Holdco-Angebotsaktie für je eine Deutsche Börse-Aktie den relevanten Drei-<br />
Monats-Durchschnittskurs erreicht oder übersteigt.<br />
Warth & Klein hat ordnungsgemäß eine formale Bewertung der Holdco nach den Grundzügen der<br />
Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, IDW-Standard: Grundsätze<br />
zur Durchführung von Unternehmensbewertungen vom 2. April 2008 (,,IDW S 1 i.d.F. 2008“)<br />
vorgenommen. Warth & Klein hat seine Bewertung gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008 als neutraler Gutachter<br />
vorgenommen. Die Bewertung der Holdco ergibt daher einen objektivierten Unternehmenswert.<br />
Auf Basis dieser Bewertung hat Warth & Klein bestätigt, dass der Wert je einer Holdco-Angebotsaktie, die<br />
im Übernahmeangebot für je eine Aktie der Deutsche Börse angeboten wird, den Drei-Monats-Durchschnittskurs<br />
übersteigt.<br />
Der innere Ertragswert der Holdco wurde anhand des Ertragswertverfahrens ermittelt und basiert auf den<br />
Ergebniserwartungen des Managements der Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Wie oben erläutert,<br />
ist der Zweck der gutachtlichen Stellungnahme lediglich, die Mindespreisregelungen des WpÜG einzuhalten<br />
und zu dokumentieren. Mit dieser Einschätzung ist weder eine Prognose darüber verbunden, wie sich<br />
der Aktienkurs der Holdco bei Einführung zum Handel an der Börse oder ihrer Übertragung auf die<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die das Übernahmeangebot annehmen, entwickelt, noch über die Entwicklung<br />
des Aktienkurses zu jedem anderen Zeitpunkt danach. Eine solche Aktienkursentwicklung hängt von vielen<br />
äußeren Umständen, vor allem jedoch von den sich im Zeitablauf verändernden Zukunftserwartungen ab,<br />
die ein Gutachter in keinem Fall auch nur annähernd vollständig antizipieren kann. Vielmehr sind solche<br />
Zukunftserwartungen naturgemäß unsicher und beruhen lediglich auf aktuell vorhanden Erkenntnissen und<br />
Einschätzungen.<br />
Diese Stellungnahme ist insbesondere keine Empfehlung für Aktionäre hinsichtlich ihrer Entscheidungsfindung<br />
über das Übernahmeangebot. Warth & Klein übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die in<br />
dieser Ziffer 11.3 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> wiedergegebenen Informationen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen<br />
für die Zwecke des Lesers, insbesondere für Entscheidungen über den Erwerb oder Verkauf von<br />
Deutsche Börse-Aktien, der NYSE Euronext oder der Holdco, ausreichend oder vollständig sind.<br />
Im Rahmen der Bewertung hat Warth & Klein insbesondere (1) den Business Plan der Holdco für die Jahre<br />
2011 — 2013 plausibilisiert; (2) die zur Verfügung gestellten jeweiligen Business Pläne für NYSE Euronext<br />
und die Deutsche Börse geprüft, die unter Berücksichtigung von öffentlich zugänglichen Analystenberichten<br />
erstellt wurden, vom jeweiligen Management bestätigt und in Abstimmung mit dem jeweiligen<br />
Management bis 2015 extrapoliert wurden; (3) mit dem Vorstand der Deutsche Börse und dem Management<br />
der NYSE Euronext die entsprechenden Business Pläne besprochen; (4) die historischen und aktuellen<br />
Ergebnisse der Deutsche Börse und NYSE Euronext analysiert; (5) verschiedene Unterlagen über die<br />
Organisation, Abläufe, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Deutsche Börse und NYSE<br />
Euronext betrachtet; und (6) öffentliche verfügbare Wirtschafts-, Branchen- und Unternehmensinformationen<br />
betrachtet.<br />
58
11.3.1 Bewertungsmethodik<br />
Der Wert des Eigenkapitals eines erwerbswirtschaftlichen Unternehmens leitet sich aus den künftigen<br />
unsicheren Zahlungsströmen ab, die der Eigenkapitalgeber zu erwarten hat. Ein solcher Unternehmenswert<br />
kann daher als Barwert aller künftigen Einnahmen-Ausgaben-Überschüsse des Unternehmens berechnet<br />
werden.<br />
Damit ist eine Prognose der zu erwartenden Überschüsse des Unternehmens erforderlich. Grundlage einer<br />
Ertragsbewertung ist daher regelmäßig eine Unternehmensplanung, die zumeist einen Zeitraum von drei bis<br />
fünf Planjahren umfasst, sowie die Abschätzung eines nachhaltigen Ergebnisses, das für den Zeitraum<br />
jenseits der Planjahre als dauerhaft erzielbar angesehen werden kann.<br />
Basis für eine solche Prognose künftiger Erträge und Aufwendungen bilden die in der Vergangenheit<br />
erzielten, bereinigten Ergebnisse. Die aufgestellten Prognosen lassen sich durch Vergleiche mit der<br />
Vergangenheit, mit Entwicklungen anderer Unternehmen sowie Branchen-, Markt- und gesamtwirtschaftlicher<br />
Entwicklung auf Plausibilität überprüfen.<br />
Dennoch ist jede Prognose mit Unsicherheit behaftet. Bei der Ableitung eines Barwerts prognostizierter<br />
Zahlungsströme ist daher zu berücksichtigen, dass Eigenkapitalgeber regelmäßig einen sicheren positiven<br />
Zahlungsstrom gegenüber einem gleich hohen unsicheren Zahlungsstrom bevorzugen. Diese Risikoaversion<br />
kann berücksichtigt werden, indem der zur Barwertberechnung verwendete risikolose Zinssatz<br />
um einen Risikozuschlag erhöht wird.<br />
Die Grundzüge, wie solche zukunftsbezogenen Unternehmensbewertungen durchzuführen sind, sind in<br />
dem Bewertungsstandard IDW S 1 i.d.F. 2008 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen)<br />
dargestellt. Um die Holdco zu bewerten, hat Warth & Klein eine Unternehmensbewertung nach der<br />
Ertragswertmethode gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008 durchgeführt.<br />
Alternativ zu der Anwendung der Ertragswertmethode können im Rahmen des IDW S 1 i.d.F. 2008<br />
Bewertungen grundsätzlich auch nach der Discounted Cash Flow (DCF)-Methode erfolgen. Ertragswertmethode<br />
und DCF-Methode beruhen auf dem Kapitalwertkalkül und damit auf den gleichen konzeptionellen<br />
Grundlagen. Bei gleichen Prämissen, insbesondere bei einer in sich konsistenten Planung, bestehend<br />
aus Planergebnisrechnungen, Planbilanzen und Plankapitalflussrechnungen, kommen beide Methoden zu<br />
demselben Ergebnis. Warth & Klein hat daher auf die Darstellung des Discounted Cash-Flow im Rahmen<br />
der gutachtlichen Stellungnahme verzichtet.<br />
Da weder eine Liquidation des Unternehmens vorgesehen ist noch erkennbar ist, dass der Liquidationswert<br />
als mögliche Wertuntergrenze relevant sein könnte, hat Warth & Klein den Liquidationswert nicht ermittelt.<br />
Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem so genannten Rekonstruktionswert<br />
des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden immateriellen Werte nur ein<br />
Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbständigen Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwerts<br />
eines fortzuführenden Unternehmens. Ein Substanzwert wurde daher von Warth & Klein ebenfalls<br />
nicht ermittelt.<br />
In der Mergers & Acquisitions-Praxis ist es üblich, indikative Unternehmenswerte oder Wertbandbreiten<br />
mittels Multiplikatoren zu bestimmen, die als branchenüblich angesehen werden. Bei sorgfältiger Durchführung<br />
solcher Bewertungen ist zum einen eine Analyse der zurückliegenden und ebenso der erwarteten<br />
Ergebnissituation des Bewertungsobjekts erforderlich. Zum anderen müssen die Multiplikatoren aus einer<br />
Analyse der Bewertungen vergleichbarer Unternehmen abgeleitet werden. Derartige Multiplikatoren-<br />
Bewertungen stellen nur vereinfachte, pauschale Ertragsbewertungen dar. Daher ist ihnen eine umfassende<br />
analytische Bewertung nach der Ertragswertmethode — wie sie vorgenommen wurde — vorzuziehen.<br />
Sofern für Unternehmensanteile Börsenpreise zur Verfügung stehen, sind diese nach IDW S 1 i.d.F. 2008 bei<br />
der Unternehmensbewertung zur Plausibilitätsbeurteilung des nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten<br />
Unternehmenswerts heranzuziehen. Die Aktien der Holdco selbst sind zwar (noch) nicht börsennotiert,<br />
doch werden sowohl die Aktien der Deutsche Börse als auch die der NYSE Euronext an der Börse<br />
gehandelt. Daher lässt sich grundsätzlich eine fiktive Marktkapitalisierung der Holdco anhand der Börsenkurse<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ableiten. Aus diesem Grund plausibilisiert Warth &<br />
59
Klein den anhand des Ertragswertverfahrens ermittelten Unternehmenswert der Holdco anhand der<br />
Marktkapitalisierung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse unter Berücksichtigung der aus dem<br />
Zusammenschluss erwarteten Synergien und Implementierungskosten.<br />
Besondere Schwierigkeiten sind im Rahmen der Bewertung nicht aufgetreten.<br />
11.3.2 Bewertungsansatz<br />
Der Bewertung der Holdco inklusive Synergien wurde von Warth & Klein auf Basis von Ergebnisplanungen<br />
für die Deutsche Börse und für die NYSE Euronext nach dem Ertragswertverfahren in Einklang mit IDW S<br />
1 i.d.F. 2008 abgeleitet. Der Unternehmenswert der Holdco setzt sich aus dem Ertragswert zuzüglich der<br />
Sonderwerte für Beteiligungen, für bestimmte zur Veräußerung verfügbare Vermögensgegenstände (Asset<br />
held for Sale) und für das Körperschaftsteuerguthaben der Deutsche Börse zusammen. Aufgrund des<br />
internationalen Charakters der Gesamttransaktion hat Warth & Klein auf eine explizite Abbildung deutscher<br />
persönlicher Ertragsteuern verzichtet (die steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner sind lediglich mittelbar<br />
typisierend berücksichtigt; vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 30).<br />
Grundlage der Bewertung ist ein konsolidierter Business Plan der Holdco für die Jahre 2011 bis 2013<br />
inklusive der erwarteten Synergien und Implementierungskosten. Dieser wurde auf der Grundlage der<br />
Warth & Klein zur Verfügung gestellten jeweiligen Businesspläne für die NYSE Euronext und Deutsche<br />
Börse abgeleitet, die unter Berücksichtigung von öffentlich zugänglichen Analystenberichten erstellt, vom<br />
jeweiligen Management bestätigt sowie in Abstimmung mit dem jeweiligen Management bis 2015<br />
extrapoliert wurden. Dabei hat Warth & Klein angenommen, dass 100 % der Deutsche Börse-Aktien<br />
und der Aktien der NYSE Euronext entsprechend der in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
getroffenen Vereinbarungen in Holdco-Aktien getauscht werden. Im Falle einer geringeren<br />
Annahmequote durch die Deutsche Börse-Aktionäre würde die Holdco weniger als 100 % der Deutsche<br />
Börse halten und würde ebenfalls eine geringere Anzahl von Holdco-Aktien ausgeben. Da der Wert je Aktie,<br />
der der Holdco durch die NYSE Euronext Aktionäre zugeführt wird, geringer ist als der Wert je Aktie, der<br />
durch einen Deutsche Börse Aktionär zugeführt wird (im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
ist die NYSE Euronext mit einer Prämie bewertet, vgl. hierzu die Seiten A-78 ff. des Anhangs 2), würde<br />
daraus ein geringerer Wert je Aktie resultieren. Warth & Klein hat daher ebenfalls ein Szenario mit einer<br />
75 %-igen Annahmequote, die geringstmögliche unter den Vollzugsbedingungen, betrachtet.<br />
Der konsolidierte Business Plan der Holdco stellt grundsätzlich die Summe der stand alone-Planungen für<br />
die Deutsche Börse und für die NYSE Euronext und der durch den Zusammenschluss erwarteten Synergien<br />
inklusive Implementierungskosten dar. Die von den Partnern des Zusammenschlusses erwarteten Synergien<br />
inkl. Implementierungskosten waren in einer frühen Phase zunächst auf Basis erster Einschätzungen<br />
ermittelt worden. Der Bewertung zugrunde gelegt wurden die Synergien inkl. Implementierungskosten, die<br />
in einer zweiten Projektphase von gemeinsamen Projektteams identifiziert und berechnet worden sind.<br />
Hinsichtlich der Planungsannahmen für die operative Geschäftsentwicklung liegt die Verantwortlichkeit<br />
alleine bei beiden Partnern des Zusammenschlusses. Warth & Klein hat die operativen Planungen in<br />
Gesprächen mit dem jeweiligen Management plausibilisiert. Da die Planung der Synergien grundsätzlich<br />
von beiden Partnern des Zusammenschlusses so erwartet und kommuniziert wird und daher nachvollziehbar<br />
ist, in dem frühen Stadium des Zusammenschlusses naturgemäß jedoch noch nicht durch konkrete<br />
Einzelmaßnahmen unterlegt ist, hat Warth & Klein dem geringen Konkretisierungsgrad Rechnung getragen,<br />
indem sie hinsichtlich der Synergien zwei Szenarien betrachtet haben. Dabei hat Warth & Klein angenommen,<br />
dass die Synergien zu 75 % oder zu 100 % erreicht werden. Unabhängig von der möglichen<br />
Realisierung der Synergien hat Warth & Klein angenommen, dass Holdco rechtlich in der Lage sein wird<br />
(bspw. durch einen Beherrschungsvertrag), die dafür notwendigen Maßnahmen durchzuführen.<br />
Die für die Umrechnung der Planungsrechnung in A verwendeten Wechselkurse sowie das nachhaltige<br />
Zinsergebnis und den Steueraufwand hat Warth & Klein eigenständig abgeleitet. Dabei hat Warth & Klein<br />
sowohl unternehmensinterne Planannahmen als auch Marktdaten einfließen lassen. Auch die Festlegung<br />
des nachhaltigen Ergebniss (perpetuity) für die Jahre 2014 ff. wurde von Warth & Klein durchgeführt.<br />
60
Die einzelnen Schritte der Bewertung, namentlich die Ableitung der zu diskontierenden Überschüsse, die<br />
Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes, die Kapitalisierung selbst und die Bestimmung der Sonderwerte<br />
werden nachfolgend erläutert.<br />
11.3.3 Bewertungsgrundlage/Bestätigung der Projektionen und Synergien<br />
Ausgangspunkt der Plausibilisierungsarbeiten ist die Betrachtung von Vergangenheitsergebnissen, da diese<br />
als erste Orientierung für die Analyse von Planzahlen dienen. Die Holdco wurde jedoch erst kürzlich<br />
gegründet und ist noch nicht selbst aktiv. Um den konsolidierten Business Plan der Holdco bestehend aus<br />
den stand alone-Planungen für die Deutsche Börse und NYSE Euronext zuzüglich geplanter Synergien und<br />
abzüglich Implementierungskosten vor dem Hintergrund der Vergangenheit plausibilisieren zu können, hat<br />
Warth & Klein für die Jahre 2008 bis 2010 eine fiktive Gewinn- und Verlustrechnung (weder ausschließlich<br />
gemäß den International Financial Reporting Standards (,,IFRS“) noch den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
in den Vereinigten Staaten (,,US-GAAP“)) der Holdco erstellt. Diese umfasst für die<br />
Deutsche Börse die Ist-Zahlen gemäß den Geschäftsberichten der Jahre 2008 bis 2010 (nach IFRS). Für die<br />
NYSE Euronext hat Warth & Klein die Ist-Zahlen der Jahre 2008 bis 2010 entsprechend den annual reports<br />
(nach US-GAAP) vereinfachend mit dem jeweiligen Stichtagskurs zum 31. Dezember von USD in A<br />
umgerechnet (siehe unten).<br />
Die ,,as if“-Zahlen für die Jahre 2008 bis 2010, die im folgenden Abschnitt dargestellt werden, dienen nur<br />
zur Plausibilisierung der Planrechnungen.<br />
Soweit die in den Konzernabschlüssen ausgewiesenen Ergebnisse durch außergewöhnliche Geschäftsvorfälle<br />
(wie bspw. einmalige bzw. außergewöhnliche sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen)<br />
beeinflusst waren, welche die für die Holdco fiktiv ermittelte Ergebnisreihe für die Vergangenheit verzerrt<br />
haben und den Vergleich der Ergebnisse des Planungszeitraums mit den ,,as if“ Zahlen der Jahre 2008 bis<br />
2010 beeinflussen, sind die Auswirkungen dieser Sondereffekte bereinigt worden. Die vorgenommenen<br />
Bereinigungen betreffen im Wesentlichen Impairment Abschreibungen, Restrukturierungs- und Transaktionskosten<br />
sowie hiermit verbundene Beratungskosten. Die Impairment Abschreibungen entfallen hierbei<br />
ganz überwiegend auf Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte der ISE in den Jahren 2009<br />
und 2010 bei der Deutsche Börse sowie auf Goodwillabschreibungen und Abschreibungen von immateriellen<br />
Vermögenswerten der European Cash Reporting Unit im Jahr 2008 bei der NYSE Euronext.<br />
Grundlage der Bewertung ist der im Folgenden dargestellte konsolidierte Business Plan der Holdco für die<br />
Jahre 2011 bis 2013 inklusive der von den Gesellschaften durch den Zusammenschluss erwarteten<br />
Synergien abzüglich Implementierungskosten. Der konsolidierte Business Plan der Holdco stellt grundsätzlich<br />
die Summe der Warth & Klein zur Verfügung gestellten stand alone-Planungen für die Deutsche<br />
Börse, für die NYSE Euronext und der Synergien inklusive Implementierungskosten dar. Technisch wurde<br />
zunächst die Warth & Klein in USD zur Verfügung gestellte Planungsrechnung für die NYSE Euronext<br />
entsprechend der erwarteten Währungsanteile (USD, A, GBP) umgerechnet. Dem liegen folgende Forward-<br />
Wechselkurse zugrunde:<br />
Währungskurse<br />
31.12.2008<br />
Ist<br />
31.12.2009<br />
Ist<br />
31.12.2010<br />
Ist<br />
31.12.2011<br />
Forward<br />
31.12.2012<br />
Forward<br />
31.12.2013<br />
Forward<br />
Nachhaltig<br />
Forward<br />
EUR / USD 1,3953 1,4331 1,3369 1,3304 1,3237 1,3204 1,5375<br />
EUR / GBP 0,8461 0,8427 0,8379 0,8668<br />
Quelle: Bloomberg; FED; Deutsche Bundesbank; Warth & Klein Berechnung<br />
In einem zweiten Schritt wurden die Planungsrechnungen der Deutsche Börse, der NYSE Euronext sowie<br />
die geplanten Umsatzsynergien und Kostensynergien addiert und die Implementierungskosten abgezogen.<br />
Die Holdco umfasst die Deutsche Börse und NYSE Euronext zu jeweils 100 %.<br />
61
Erfolgsrechnung<br />
HoldCo<br />
Die in der Planung der Deutsche Börse und NYSE Euronext enthaltenen Beteiligungserträge wurden<br />
eliminiert und als Sonderwert in Höhe der Buchwerte angesetzt. Des Weiteren wurden die aus den stock<br />
based compensation Programmen der NYSE Euronext resultierenden Personalaufwendungen angepasst.<br />
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 ff.<br />
As if<br />
in Mio. EUR<br />
As if<br />
in Mio. EUR<br />
As if<br />
in Mio. EUR<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
nachhaltig<br />
in Mio. EUR<br />
Umsatzerlöse (inkl. Erlössynergien) 1)<br />
4.520,6 3.790,8 3.984,5 4.195,8 4.501,4 4.819,8 4.745,1<br />
Sonstige betriebliche Erträge 2)<br />
314,7 165,4 133,8 96,9 133,8 162,9 164,3<br />
Gesamtleistung 4.835,3 3.956,3 4.118,3 4.292,7 4.635,2 4.982,7 4.909,4<br />
Betriebliche Aufwendungen (inkl. Kostensynergien) �2.132,8 �2.025,6 �2.018,3 �2.105,2 �2.477,8 �2.320,9 �1.771,7<br />
EBITDA 2.702,5 1.930,7 2.100,0 2.187,5 2.157,4 2.661,8 3.137,7<br />
Abschreibungen �311,4 �317,2 �340,9 �346,3 �355,7 �370,1 �335,9<br />
EBIT 2.391,1 1.613,5 1.759,1 1.841,2 1.801,6 2.291,7 2.801,8<br />
Finanzergebnis �157,1 �154,5 �148,5 �110,7<br />
EBT 1.684,1 1.647,1 2.143,2 2.691,1<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag �462,9 �451,1 �584,2 �730,8<br />
Jahresüberschuss 1.221,3 1.196,0 1.559,0 1.960,4<br />
Minderheiten �23,0 �38,1 �38,1 �37,3<br />
Jahresüberschuss nach Minderheiten 1.198,3 1.157,9 1.520,9 1.923,0<br />
Thesaurierung für nachhaltiges Bilanzwachstum �47,3<br />
Nettoausschüttung 1.198,3 1.157,9 1.520,9 1.875,7<br />
1) Die Umsatzerlöse lassen sich im Wesentlichen in die Segmente Cash Trading & Listings, Derivatives, IT/MD&A und Clearstream unterteilen, wobei<br />
Umsatzerlöse aus dem Bereich Clearstream ausschließlich bei der Deutsche Börse anfallen. Innerhalb der Segmente Cash Trading & Listings sowie<br />
Derivatives werden bezogen auf die von der NYSE Euronext resultierenden Umsatzanteile Umsätze nach Abzug von ,,Section 31 fees“, ,,Liquidity<br />
payments“ sowie ,,routing and clearing fees“ (,,Nettoumsatzerlöse“) ausgewiesen, da die jeweiligen Abzugspositionen einen unmittelbaren Bezug zu den<br />
betreffenden Bruttoumsätzen aufweisen. Entsprechende Umsatzkosten bzw. Abzugspositionen existieren bei der Deutsche Börse nicht, so dass die<br />
Vergleichbarkeit und somit die Aussagekraft insoweit eingeschränkt ist.<br />
2) Innerhalb der Position Sonstige betriebliche Erträge wird im Wesentlichen der Nettozinsertrag aus dem innerhalb des Segments Clearstream<br />
betriebenen Bankgeschäft aus Kundeneinlagen ausgewiesen.<br />
(i) Geplantes EBIT der Holdco<br />
Auf der Basis der geplanten Gesamtleistungen sowie der geplanten betrieblichen Aufwendungen und<br />
Abschreibungen ergibt sich im Planungszeitraum ein Anstieg des EBIT von 1.759,1 Mio. A im Geschäftsjahr<br />
2010 auf 2.291,7 Mio. A im Planjahr 2013, was einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 9,2 % p.a.<br />
entspricht. Das geplante Wachstum von insgesamt 532,6 Mio. A entfällt hierbei mit 490,0 Mio. A ganz<br />
überwiegend auf den EBIT-Anstieg von 2012 nach 2013 (+ 27,2 %). Diese Entwicklung ist maßgeblich von<br />
den geplanten Synergien sowie anfallenden Implementierungskosten (in Höhe von insgesamt rund 700<br />
Mio. A) aus dem Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext beeinflusst. Die Gesellschaften<br />
erwarten Realisationsraten der Umsatzsynergien in Höhe von 25 % per Ende 2012 und 50 % per<br />
Ende 2013. Hinsichtlich der Kostensynergien wird erwartet, dass diese zu 30 % per Ende 2012 realisiert<br />
werden und zu 65 % per Ende 2013. Warth & Klein hat hieraus Durchschnittswerte für die Ertragswirksamkeit<br />
der erwarteten Synergien im jeweiligen Planjahr abgeleitet. Somit entfalten die erwarteten<br />
Umsatzsynergien in 2012 zu 12,5 % bzw. in 2013 zu 37,5 % ihre Wirkung, die erwarteten Kostensynergien<br />
in 2012 zu 15,0 % und in 2013 zu 47,5 %. Das EBIT wird durch die geplanten Synergien sowie die in 2012<br />
und 2013 anfallenden Implementierungskosten insgesamt in 2012 mit einem Saldoeffekt von rund —<br />
328 Mio. A sowie in 2013 mit einem Saldoeffekt von rund — 73 Mio. A beeinflusst. Bereinigt um diese<br />
Effekte ergeben sich für die Holdco EBIT-Wachstumsraten von 2011 nach 2012 in Höhe von 15,6 % sowie<br />
von 2012 nach 2013 in Höhe von 11,0 %. Die Wachstumsraten werden hierbei ganz überwiegend von dem<br />
geplanten Umsatzwachstum getragen.<br />
(ii) Planung des Zinsergebnisses und der Steuern<br />
Ermittlung Zinsergebnis<br />
Die Planungsrechnung der Holdco enthält ein Zinsergebnis, das auf Basis einer integrierten Finanzbedarfsplanung<br />
ermittelt wurde. Warth & Klein hat diese Finanzbedarfsplanung seiner Bewertung zugrunde gelegt.<br />
Für den Detailplanungszeitraum hat Warth & Klein anhand der gutachtlich fortentwickelten Bilanzplanung<br />
und der unternehmensspezifischen Zinssätze das Zinsergebnis neu berechnet. Nachhaltig geht Warth &<br />
Klein von einem normalisierten Zinsniveau aus und setzt einen Fremdkapitalkostensatz in Höhe des<br />
Basiszinssatzes zuzüglich eines Spreads an.<br />
62
Ermittlung Unternehmensteuern<br />
Die Planungsrechnung der Holdco berücksichtigt einen gewichteten Gruppensteuersatz, der auf Basis der<br />
durchschnittlichen Gruppensteuersätze der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ermittelt wurde. Die<br />
Unternehmensteuern wurden unter Berücksichtigung dieses gewichteten Gruppensteuersatzes neu ermittelt.<br />
Darüber hinaus wurde als negative Synergie die Belastung durch erwartete Quellensteuer in Höhe von<br />
5 % auf die Hälfte der Ergebnisse der NYSE Euronext (Annahme) berücksichtigt.<br />
(iii) Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses<br />
Das nachhaltige operative Ergebnis der Holdco für die Geschäftsjahre 2014 ff. wurde durch Fortschreibung<br />
der Umsätze und Aufwendungen des Jahres 2013 unter Berücksichtigung einer gewichteten Wachstumsrate<br />
von 1,68 % abgeleitet. Die in USD vorliegende Planungsrechnung für die NYSE Euronext wurde entsprechend<br />
der erwarteten Währungsanteile (USD, A, GBP) umgerechnet. Dem liegen folgende langfristig<br />
erzielbare Forward-Wechselkurse zugrunde: 1,54 A/USD; 0,87 A/GPB.<br />
Darüber hinaus wurden die durch den Zusammenschluss der Gesellschaften erwarteten Umsatz- und<br />
Kostensynergien, von denen erwartet wird, dass sie ab dem Jahr 2015 100 %-ig zum Tragen kommen,<br />
berücksichtigt.<br />
Warth & Klein hat eine nachhaltige Reinvestitionsrate in Höhe der durchschnittlichen Abschreibungen des<br />
Detailplanungszeitraums angesetzt.<br />
Um zu berücksichtigen, dass das mit dem langfristig erwarteten Wachstum der Posten der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung bzw. der Überschüsse einhergehende Wachstum der Bilanz zu finanzieren ist, hat Warth &<br />
Klein im nachhaltigen Ergebnis eine Thesaurierung in Höhe der Wachstumsrate bezogen auf das Reinvermögen<br />
(ohne Berücksichtigung von Goodwill) zum Ende der Detailplanungsphase angesetzt. Diese zur<br />
Finanzierung des Wachstums der zukünftigen Erträge nötige Thesaurierung mindert den für Ausschüttungen<br />
zur Verfügung stehenden Betrag.<br />
11.3.4 Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes<br />
Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag<br />
ermittelt. Der Kapitalisierungszinssatz reflektiert dabei die Rendite einer Alternativinvestition,<br />
deren Zahlungsstrom im Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und die Besteuerung als vergleichbar<br />
mit dem Zahlungsstrom einzuschätzen ist, den die Anteile des zu bewertenden Unternehmens vermitteln.<br />
Ausgangsgröße für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist die Rendite einer risikofreien Kapitalmarktanlage<br />
(Basiszinssatz). Dieser Basiszinssatz ist um einen Risikozuschlag zu erhöhen, der die mit einer<br />
Investition in Anteile des zu bewertenden Unternehmens gegenüber einer Investition in ein risikofreies<br />
Zinspapier größere Unsicherheit über die Höhe der finanziellen Überschüsse abdecken soll. Zur Erfassung<br />
von Wachstumseffekten in Form stetig wachsender finanzieller Überschüsse nach Ende der Detailplanungsphase<br />
wird der Kapitalisierungszinssatz um einen Wachstumsfaktor gemindert (Wachstumsabschlag).<br />
Der Kapitalisierungszinssatz wurde im Einzelnen wie folgt abgeleitet:<br />
(i) Basiszinssatz<br />
Der Basiszinssatz repräsentiert eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu<br />
bewertende Unternehmen. Hierbei ist zur Wahrung der geforderten Äquivalenz zwischen Zähler- und<br />
Nennergröße darauf zu achten, dass die zu diskontierenden finanziellen Überschüsse in der gleichen<br />
Währung denominiert sind, wie die der Ermittlung des Zinssatzes zugrundeliegenden Wertpapiere. Da die<br />
Planung der Holdco zum Teil operativ in A abgeleitet wurde bzw. anhand von Forward-Wechselkursen in A<br />
umgerechnet wurde, wird der Basiszinssatz auf Grundlage von Anleihen der öffentlichen Hand in<br />
Deutschland ermittelt. Diese erfüllen mit Blick auf ihren quasi-sicheren Charakter weitestgehend die<br />
Forderung nach Risikofreiheit.<br />
63
Bei der Bewertung eines Unternehmens mit einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer wäre als Basiszinssatz<br />
grundsätzlich die am Bewertungsstichtag zu erzielende Rendite einer zeitlich ebenfalls nicht begrenzten<br />
Anleihe der öffentlichen Hand heranzuziehen (Laufzeitäquivalenz). Da solche ewigen Anleihen jedoch<br />
nicht vorliegen bzw. nicht gehandelt werden, kann hilfsweise aus der beobachteten Zinsstrukturkurve die<br />
theoretische Rendite für Anleihen mit unendlicher Laufzeit approximiert werden.<br />
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht regelmäßig Schätzungen von Zinsstrukturkurven auf Basis der<br />
Kurse börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von bis zu rund 30 Jahren unter Verwendung<br />
der Svensson-Methode. Zur Ableitung des Basiszinssatzes wurde eine durchschnittliche Zinsstrukturkurve<br />
für die Jahre 2010 ff. über eine Zeitspanne von bis zu 30 Jahren auf Basis der täglichen<br />
Bundesbankschätzungen über die Monate November 2010 bis Januar 2011 und unter Fortschreibung des<br />
durchschnittlichen 30-jährigen Zerobond-Zinssatzes abgeleitet. Die laufzeitspezifischen Zinssätze der so<br />
gewonnenen Zinsstrukturkurve wurden barwertäquivalent in einen für alle Planjahre einheitlichen Basiszinssatz<br />
vor Einkommensteuern von gerundet 3,5 % umgerechnet.<br />
(ii) Risikozuschlag<br />
Der Risikozuschlag dient der Abgeltung des bei einer Investition in Anteile des zu bewertenden Unternehmens<br />
in Kauf zu nehmenden Risikos. Es ist davon auszugehen, dass Marktteilnehmer risikoscheu sind.<br />
Das heißt, dass sichere Erträge gegenüber Erwartungswerten von unsicheren Erträgen in derselben Höhe<br />
stets vorgezogen werden. Diese Risikoaversion kann durch einen Abschlag von den erwarteten Überschüssen<br />
oder durch einen Risikozuschlag auf den Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt werden. Beide<br />
Methoden sind ineinander überführbar, in der Praxis wird jedoch Risikoaversion nahezu ausschließlich<br />
durch einen Zuschlag auf den Zinssatz berücksichtigt.<br />
Im Rahmen objektivierender Bewertungen eignen sich Kapitalmarktmodelle wie das Capital Asset Pricing<br />
Model (CAPM) besonders gut zur Ableitung des Risikozuschlags, da diese Kapitalmarktmodelle Risikoprämien<br />
indirekt aus beobachtbaren Kapitalmarktpreisen ableiten: Die sich auf dem Kapitalmarkt bildenden<br />
Preise sind Resultate der Handlungen der Anleger. Wertpapierpreise reflektieren insoweit auch die<br />
Risikopräferenzen der Anleger, als die Anleger sich bewusst und frei für den Kauf oder Verkauf bestimmter<br />
Wertpapiere entscheiden. Diese Marktbewertung der Risiken von Aktien durch rationale und risikoscheue<br />
Anleger wird durch das CAPM modelltheoretisch abgebildet. Das CAPM liefert somit für die Quantifizierung<br />
eines angemessenen Risikozuschlags einen nachvollziehbaren, objektivierenden Erklärungskontext.<br />
Die beiden Modellparameter, die nach dem CAPM zur Berechnung der Höhe des Risikozuschlags benötigt<br />
werden, sind die Marktrisikoprämie sowie der <strong>Beta</strong>faktor.<br />
Die Marktrisikoprämie ist die marktdurchschnittliche, von Investoren geforderte Überrendite von Aktienanlagen<br />
gegenüber der Rendite risikofreier Wertpapiere. Die Marktrisikoprämie lässt sich anhand historischer<br />
Kapitalmarktdaten schätzen. Hierbei wird angenommen, dass in der Vergangenheit beobachtbare<br />
Überrenditen von Aktien gegenüber risikofreien Wertpapieren wie Staatsanleihen im langfristigen Durchschnitt<br />
einen Schätzwert für die Risikoprämie darstellen, die Kapitalmarktteilnehmer in der Zukunft für die<br />
Investition in Aktienanlagen erwartungsgemäß fordern. Der Aktienmarkt kann dabei durch einen breiten<br />
Aktienindex abgebildet werden.<br />
Auf der Basis entsprechender empirischer Untersuchungen hält es der Fachausschuss Unternehmensbewertung<br />
für sachgerecht, bei Berechnungen unter Zugrundelegung des CAPM eine Marktrisikoprämie vor<br />
Steuern von 5,0 % anzusetzen (vgl. Ergebnisbericht-Online über die 95. Sitzung des FAUB, 29. November<br />
2007, S. 4).<br />
Die Höhe des <strong>Beta</strong>faktors reflektiert gemäß dem Bewertungskalkül des CAPM das Ausmaß des systematischen,<br />
nicht durch Kapitalmarkttransaktionen diversifizierbaren Risikos einer Aktie. Je höher der <strong>Beta</strong>faktor<br />
ist, desto höher ist die von den Kapitalmarktteilnehmern geforderte Risikoprämie der Anleger. Er<br />
berechnet sich aus dem Zusammenhang zwischen der Renditeschwankung der konkreten Aktie und der<br />
Marktrenditeschwankung.<br />
Da der Kapitalisierungszinssatz die Rendite einer äquivalenten Alternativinvestition reflektiert, ist es<br />
sinnvoll, den <strong>Beta</strong>faktor grundsätzlich anhand des durchschnittlichen <strong>Beta</strong>faktors einer Gruppe von<br />
64
Vergleichsunternehmen (Peer Group) abzuleiten. Hierzu hat Warth & Klein eine Gruppe von Vergleichsunternehmen<br />
aus börsennotierten Börsenbetreibern zusammengestellt.<br />
Für die Gruppe von Vergleichsunternehmen wurden über den Zeitraum 2005 bis 2011 jeweils fünf<br />
<strong>Beta</strong>ermittlungen gegen einen weltweiten Index (MSCI World All Country Index) durchgeführt, die<br />
jeweils einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen und auf wöchentliche Renditen abstellen. Aus dieser<br />
Betrachtung wurden sog. adjustierte <strong>Beta</strong>faktoren abgeleitet. Die um das Kapitalstrukturrisiko bereinigten<br />
unverschuldeten <strong>Beta</strong>faktoren der Peer Group unter Miteinbeziehung des inhärenten <strong>Beta</strong>faktors der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext liegen im Durchschnitt bei rund 1,2.<br />
Ableitung <strong>Beta</strong>faktor HoldCo<br />
Peer Group<br />
<strong>Beta</strong>faktor<br />
(unverschuldet)<br />
Deutsche Börse AG 1,1<br />
NYSE Euronext 1,3<br />
ASX Ltd 1,4<br />
Bursa Malaysia Bhd 1,0<br />
CME Group Inc 1,0<br />
Dubai Financial Market 1,1<br />
Hong Kong Exchanges and Clearing Ltd 1,3<br />
IntercontinentalExchange Inc 1,3<br />
London Stock Exchange Group PLC 1,2<br />
NASDAQ OMX Group Inc/The 1,3<br />
Singapore Exchange Ltd 1,3<br />
TMX Group Inc 1,2<br />
Mittelwert 1,2<br />
Das Kapitalstrukturrisiko wurde durch periodenspezifische Anpassung dieses unverschuldeten <strong>Beta</strong>faktors<br />
in Höhe von 1,2 um den aus dem variierenden Verschuldungsgrad der Holdco resultierenden Risikoeffekt<br />
berücksichtigt (siehe unten die Tabelle ,,Kapitalisierungszinssatz“). Der angesetzte Risikozuschlag ergibt<br />
sich aus der Multiplikation der Marktrisikoprämie mit dem periodisch variierenden verschuldeten <strong>Beta</strong>faktor.<br />
(iii) Wachstumsabschlag<br />
In der Unternehmensbewertung ist des Weiteren das Wachstum der erwarteten zukünftigen Unternehmensergebnisse<br />
zu berücksichtigen. In der Detailplanungsphase 2011 bis 2013 wird das Wachstum der Unternehmensergebnisse<br />
für die einzelnen Perioden konkret in der Planungsrechnung abgebildet. Der<br />
Wertbeitrag der unternehmerischen Zahlungsüberschüsse, die zeitlich nach der Detailplanungsphase ab<br />
dem Jahr 2014 anfallen, wird im Rahmen der Bewertung vereinfachend über den Barwert einer ewigen<br />
Rente erfasst. In der ewigen Rente ist in der Ertragswertformel zunächst das erwartungsgemäß nachhaltig<br />
erzielbare Ergebnis anzusetzen. Ist davon auszugehen, dass das zu bewertende Unternehmen in der Lage ist,<br />
seine Ergebnisse in der Zeit nach der Detailplanungsphase nachhaltig zu steigern, kann das entsprechende<br />
Ergebniswachstum finanzmathematisch über einen Abschlag auf den Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt<br />
werden.<br />
Warth & Klein hat das nachhaltige Wachstum mit 1,68 % p.a. angesetzt. Diesen Ansatz hat Warth & Klein<br />
aus folgenden Überlegungen abgeleitet:<br />
Ausgangspunkt für eine nachhaltige Ergebnisentwicklung ist die Feststellung, dass nominelle Planungsgrößen<br />
langfristig einer realen und einer inflationsbedingten Veränderung unterliegen können. Hinsichtlich<br />
der inflationsbedingten Veränderung lassen sich für einige Länder aus den Renditedifferenzen zwischen<br />
nominal festverzinslichen und inflationsgeschützten Staatsanleihen implizite Inflationserwartungen ermitteln.<br />
Auf dieser Basis sowie auf der Basis fundamentaler Prognosen ergibt sich eine langfristige Inflationserwartung<br />
für die Länder, in denen die Holdco tätig sein wird, in einer Größenordnung von rund 1,5 % bis<br />
rund 2,0 %.<br />
Daneben ist abzuschätzen, ob eine vollständige Überwälzbarkeit der inflationsbedingten Kostensteigerungen<br />
angenommen werden kann und wie reale Entwicklungen das Ergebniswachstum beeinflussen.<br />
65
Aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks bei den Börsen, wie er auch durch den aktuellen Konzentrationsprozess<br />
sowie die steigende Präsenz alternativer Handelsplattformen zum Ausdruck kommt, und vor<br />
dem Hintergrund der fortschreitende Globalisierung und Vernetzung der Kapitalmärkte, sieht Warth &<br />
Klein nicht, dass das Ergebnis der Holdco nachhaltig über eine inflationäre Steigerung hinaus wachsen<br />
wird.<br />
Auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen kommt Warth & Klein zu folgender Ableitung des<br />
Kapitalisierungszinssatzes für die Holdco:<br />
Kapitalisierungszinssatz<br />
HoldCo<br />
2011<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
2012<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
2013<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
2014 ff.<br />
nachhaltig<br />
in Mio. EUR<br />
Basiszinssatz 3,50 % 3,50 % 3,50 % 3,50 %<br />
Marktrisikoprämie 5,00 % 5,00 % 5,00 % 5,00 %<br />
<strong>Beta</strong> unlevered 1,20 1,20 1,20 1,20<br />
Verschuldungsgrad 12,05 % 11,25 % 10,21 % 9,31 %<br />
<strong>Beta</strong> relevered 1,32 1,31 1,30 1,29<br />
Risikozuschlag 6,58 % 6,54 % 6,49 % 6,45 %<br />
Wachstumsrate �1,68 %<br />
Kapitalisierungszinssatz 10,08 % 10,04 % 9,99 % 8,27 %<br />
11.3.5 Ertragswert des laufenden Geschäfts<br />
Der sich aus der Diskontierung der zu kapitalisierenden Ergebnisse der Holdco inklusive der erwarteten<br />
Synergien zum maßgeblichen Bewertungsstichtag 15. Februar 2011 ergebende Ertragswert i.H.v. rund<br />
20,5 Mrd. A leitet sich wie folgt ab. Hierbei wurde eine 100 %-ige Erreichung der geplanten Synergien<br />
angenommen.<br />
Ertragswert<br />
HoldCo<br />
2011<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
2012<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
2013<br />
Plan<br />
in Mio. EUR<br />
2014 ff.<br />
nachhaltig<br />
in Mio. EUR<br />
Nettoausschüttung 1.198,3 1.157,9 1.520,9 1.875,7<br />
Kapitalisierungszinssatz 10,08 % 10,04 % 9,99 % 8,27 %<br />
Barwertfaktor 0,9084 0,8255 0,7505 9,0760<br />
Barwerte — pro Jahr 1.088,5 955,9 1.141,4 17.024,2<br />
Ertragswert 01.01.2011 20.210,0<br />
Aufzinsungsfaktor 1,0119<br />
Ertragswert 15.02.2011 20.450,8<br />
11.3.6 Sonderwerte<br />
In dem unter Verwendung der Ertragswertmethode berechneten Barwert der prognostizierten Zahlungsströme<br />
sind nur solche wertbildenden Faktoren vollständig erfasst, die durch laufende Zahlungsströme<br />
wertmäßig zutreffend abbildbar sind. Wertbildende Faktoren, die auf diese Weise gar nicht oder nur sehr<br />
unvollständig abgebildet werden können, sind gesondert zu bewerten.<br />
Warth & Klein hat einen Sonderwert für das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG der Deutsche<br />
Börse angesetzt. Für Zwecke der Bewertung hat Warth & Klein das zum 31. Dezember 2010 von der<br />
Gesellschaft ermittelte verbleibende Restguthaben auf den Bewertungsstichtag aufgezinst und einen<br />
Sonderwert zum Bewertungsstichtag i.H.v. 14,3 Mio. A berücksichtigt.<br />
Darüber hinaus hat Warth & Klein einen Sonderwert für Beteiligungen und bestimmte Assets Held for Sale<br />
der Deutsche Börse und NYSE Euronext berücksichtigt. Dafür wurden die Buchwerte zum 31. Dezember<br />
2010 auf den Bewertungsstichtag am 15. Februar 2011 aufgezinst (die Buchwerte in USD wurden vorher<br />
mit dem Stichtagswechselkurs zum 31. Dezember 2010 in A umgerechnet). Der Sonderwert für Beteiligungen<br />
und für bestimmte Assets Held for Sale der Deutsche Börse und NYSE Euronext beträgt insgesamt<br />
636,1 Mio. A.<br />
66
11.3.7 Unternehmenswert und Wert je Holdco-Aktie<br />
Warth & Klein hat zum Bewertungsstichtag 15. Februar 2011 einen Unternehmenswert in Höhe von rund<br />
21,1 Mrd. A ermittelt.<br />
Sowohl bei der Deutsche Börse und der NYSE Euronext stehen zum 15. Februar 2011 Aktienoptionen und<br />
restricted stock units aus. Die zukünftige Ausübung dieser Optionen durch den Halter bzw. die Zuwendung<br />
der restricted stock units an den Begünstigten stellt einen wertreduzierenden Effekt dar. Die Aufwendungen<br />
der Deutsche Börse hierfür sind in der Planung des Personalaufwands enthalten, für die NYSE Euronext ist<br />
dies nur teilweise der Fall. Aus diesem Grund wurden die Personalaufwendungen um Aufwendungen, die<br />
aus den stock based compensation Programmen der NYSE Euronext resultieren, angepasst.<br />
Die für die Eigenen Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots auszugebenden Holdco<br />
Aktien wurden bei der Berechnung der Anzahl der Holdco Aktien nicht explizit berücksichtigt, da die<br />
Holdco als Folge der Einlieferung der Eigenen Aktien der Deutsche Börse in das Tauschangebot mittelbar<br />
ebenfalls eigene Aktien halten wird und eine explizite Berücksichtigung wertneutral wäre. Denn für den<br />
Wert je Aktie ist es irrelevant, ob man den Unternehmenswert inklusive eigener Aktien durch die Anzahl<br />
aller Aktien teilt, oder ob man den Wert exklusive eigener Aktien durch die Anzahl lediglich der<br />
außenstehenden Aktien teilt.<br />
Nimmt man an, dass 100 % aller Deutsche Börse-Aktien und der NYSE Euronext entsprechend der in dem<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss getroffenen Vereinbarungen in Aktien der Holdco<br />
getauscht werden, verteilt sich dieser Wert auf 308,8 Mio. Holdco-Aktien. Dabei hat Warth & Klein<br />
berücksichtigt, dass die bereits ausgegebenen 45.000 Aktien der Holdco (Aktien der Klasse D) zu ihrem<br />
Nominalwert zurückgezahlt werden. Der Wert je Holdco-Aktie beträgt demnach rund 68,33 A.<br />
Wertübersicht<br />
HoldCo Mio. EUR<br />
Ertragswert zum 15.02.2011 20.450,8<br />
Sonderwert Beteiligungen zum 15.02.2011 636,1<br />
Sonderwert Körperschaftssteuerguthaben zum 15.02.2011 14,3<br />
Unternehmenswert zum 15.02.2011 21.102,2<br />
Gesamtstückzahl Aktien HoldCo 308,8<br />
Wert je HoldCo-Aktie (in EUR) zum 15.02.2011 68,33<br />
Da die Planung der Synergien grundsätzlich von beiden Fusionspartnern erwartet und kommuniziert wird,<br />
andererseits nachvollziehbar ist, dass in dem frühen Stadium des Zusammenschlusses naturgemäß die<br />
Synergien noch nicht durch konkrete Einzelmaßnahmen unterlegt sind, hat Warth & Klein dem geringem<br />
Konkretisierungsgrad Rechnung getragen, indem sie hinsichtlich der Synergien zwei Szenarien betrachtet<br />
haben. Dabei hat Warth & Klein angenommen, dass die Synergien zu 75 % oder zu 100 % erreicht werden,<br />
während die Implementierungskosten jeweils zu 100 % anfallen. Diese Szenarien führen zu einer Bandbreite<br />
des Werts je Holdco-Aktie von 65,48 A bis 68,33 A.<br />
Der (untere) Wert von 65,48 A entspricht einem Unternehmenswert der Holdco von 20,2 Mrd. A. Für die<br />
Einhaltung der Mindestpreisvorschriften wäre ein Wert der Holdco in Höhe von 16,7 Mrd. A ausreichend.<br />
Dieser Unternehmenswert der Holdco übersteigt den Mindestwert daher um rund 3,5 Mrd. A.<br />
Im Rahmen der Bewertung zum 15. Februar 2011 hat Warth & Klein unterstellt, dass die von der Deutsche<br />
Börse geplante Dividende für 2010 in Höhe von 390,5 Mio. A, die nach Beschluss der Hauptversammlung<br />
voraussichtlich im Mai 2011 abfließt, noch in der Holdco enthalten ist. Ebenfalls sind die für Q1 und Q2<br />
2011 geplanten Dividenden von der NYSE Euronext in Höhe von rund 156,8 Mio. USD, die im Anschluss<br />
an das jeweilige Quartal ausgeschüttet werden, noch im Wert der Holdco enthalten. Ermittelt man den Wert<br />
je Holdco-Aktie nach Abfluss der geplanten Dividenden der Deutsche Börse und der NYSE Euronext, so<br />
resultiert ein etwas geringerer Wert je Holdco-Aktie, der aber unverändert deutlich über dem Drei-Monats-<br />
Durchschnittskurs liegt.<br />
Für den Fall, dass nicht alle Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien getauscht werden, liegt der Wert je<br />
Holdco-Aktie niedriger. Werden zum Beispiel nur 75 % der Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien<br />
67
getauscht, ergibt sich — abhängig davon, ob die Synergien zu 75 % oder zu 100 % erreicht werden — ein<br />
Wert je Holdco-Aktie zwischen 64,65 A und 67,58 A.<br />
Auf Basis des (unteren) Werts von 64,65 A übersteigt der Unternehmenswert der Holdco in diesem<br />
konservativen Szenario den für die Einhaltung der Mindestpreisvorschriften erforderlichen Mindestwert<br />
um rund 2,8 Mrd. A.<br />
11.3.8 Plausibilisierung des Unternehmenswerts und Wert je Aktie<br />
Zur Plausibilisierung der anhand des Ertragswertverfahrens abgeleiteten Bandbreite des Unternehmenswerts<br />
der Holdco hat Warth & Klein die aktuelle Marktkapitalisierung von der NYSE Euronext und der<br />
Deutsche Börse zuzüglich des Barwerts der erwarteten Synergien und Implementierungskosten betrachtet.<br />
Um potentiell verzerrende Einflüsse der Ankündigung der Transaktion auf die Börsenkurse der beiden<br />
Gesellschaften abzumildern, hat Warth & Klein dabei auf eine 3-Monatsdurchschnittsbetrachtung der<br />
Marktwerte in dem Zeitraum 09. November 2010 — 08. Februar 2011 abgestellt.<br />
Der resultierende Wert je Holdco-Aktie liegt bei der betrachteten Erreichung der Synergien (75 % bis<br />
100 %) inkl. Implementierungskosten über dem Drei-Monats-Durchschnittskurs.<br />
11.3.9 Zusammenfassung<br />
Auf Basis dieser Bewertung hat Warth & Klein bestätigt, dass der Wert je einer Holdco-Angebotsaktie, die<br />
im Rahmen des Tauschangebots für je eine Deutsche Börse-Aktie angeboten wird, den gewichteten Drei-<br />
Monats-Durchschnittskurs übersteigt.<br />
11.4 Angemessenheit von Bewertungsmethode und Angebotsgegenleistung<br />
Aufgrund des Fehlens eines Referenzbörsenkurses der Holdco, wie in Ziffer 11.3 beschrieben, nutzte der<br />
Bieter eine Bewertung der Holdco zum 15. Februar 2011 gemäß dem Standard IDW S 1 i.d.F. 2008, wie<br />
ebenfalls in Ziffer 11.3 beschrieben. Der Standard IDW S 1 i.d.F. 2008 und die für die Bewertung<br />
eingesetzte Bewertungsmethodik stellen eine angemessene und allgemein anerkannte Methode der Unternehmensbewertung<br />
dar. Wie vorstehend beschrieben, ist Warth & Klein zu dem Ergebnis gelangt, dass sich<br />
der Wert der Holdco-Aktien zum Stichtag 15. Februar 2011 innerhalb<br />
– einer Spanne von 65,48 A bis 68,33 A bewegt, wenn das Tauschangebot für 100 % der Deutsche Börse-<br />
Aktien angenommen wird; und<br />
– einer Spanne von 64,65 A bis 67,58 A bewegt, wenn das Tauschangebot nur für 75 % der Deutsche<br />
Börse-Aktien angenommen wird.<br />
Auf der Grundlage der vorgenannten Bewertung sowie insbesondere der Tatsache, dass der Wert von 1<br />
Holdco-Angebotsaktie, wie sie im Rahmen des Tauschangebots angeboten wird, den Wert des jeweiligen<br />
Drei-Monats-Durchschnittskurses der Deutsche Börse-Aktien, der bei 54,16 A liegt, übersteigt, erachtet der<br />
Bieter die Angebotsgegenleistung von 1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen 1 Deutsche Börse-Aktie<br />
als angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG.<br />
11.5 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG<br />
Die Satzung der Deutsche Börse sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Der Bieter ist daher<br />
nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten.<br />
68
12 Annahme und Abwicklung des Tauschangebots<br />
12.1 Zentrale Abwicklungsstelle<br />
Der Bieter hat die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main (die ,,Zentrale Abwicklungsstelle“) beauftragt,<br />
im Zusammenhang mit dem Tauschangebot die Funktion der zentralen Abwicklungsstelle sowie der<br />
Umtauschtreuhänderin zu übernehmen.<br />
12.2 Annahme des Tauschangebots<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot annehmen möchten, sollten sich mit eventuellen Fragen<br />
zu technischen Aspekten der Annahme und Abwicklung des Tauschangebots an ihre Depotführende Bank<br />
(wie nachstehend definiert) wenden. Die Depotführenden Banken werden über die Handhabung der<br />
Annahme und Abwicklung des Tauschangebots gesondert informiert.<br />
Die Deutsche Börse-Aktionäre können das Tauschangebot nur annehmen, indem sie gegenüber ihrem<br />
jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (die ,,Depotführende Bank“) schriftlich<br />
die Annahme des Tauschangebots erklären (die ,,Annahmeerklärung“).<br />
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot innerhalb der<br />
Annahmefrist oder innerhalb der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist (die ,,Zum Tausch<br />
Eingereichten Deutsche Börse-Aktien“) auf das bei Clearstream geführte Depot der Zentralen Abwicklungsstelle<br />
übertragen werden, verbleiben die in der Annahmeerklärung bezeichneten Deutsche Börse-<br />
Aktien im Depot der das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre; sie sind jedoch bei<br />
Clearstream und im Depot des annehmenden Aktionärs der Deutsche Börse in die andere ISIN<br />
DE00A1KRND6 umgebucht.<br />
Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />
rechtzeitig in die betreffende ISIN umgebucht werden. Hierzu muss die Annahmeerklärung innerhalb der<br />
Annahmefrist bei der jeweiligen Depotführenden Bank eingehen. Geht die Annahmeerklärung innerhalb<br />
der Annahmefrist bei der jeweiligen Depotführenden Bank ein, gilt die Umbuchung der Deutsche Börse-<br />
Aktien als rechtzeitig erfolgt, wenn die Umbuchung bei Clearstream spätestens um 18.00 Uhr (Mitteleuropäische<br />
Sommerzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist.<br />
Die Umbuchung hat die Depotführende Bank nach Eingang der Annahmeerklärung unverzüglich zu<br />
veranlassen.<br />
Die Zeichnung der Holdco-Angebotsaktien und die Einbringung der Deutsche Börse-Aktien, hinsichtlich<br />
derer das Tauschangebot angenommen wird, in die Holdco erfolgt durch die Zentrale Abwicklungsstelle als<br />
Umtauschtreuhänderin treuhänderisch für die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre.<br />
12.3 Weitere Erklärungen der das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre<br />
Die nachfolgenden Erklärungen sind zum Teil in Ziffer 12.4 und Ziffer 12.6 näher erläutert.<br />
Durch die Annahme des Tauschangebots gemäß vorstehender Ziffer 12.2 erklärt jeder Deutsche Börse-<br />
Aktionär zugleich unwiderruflich, dass<br />
(a) er das Angebot des Bieters zum Abschluss eines Vertrags nach Maßgabe der Bestimmungen dieser<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> über den Tausch der in der Annahmeerklärung bezeichneten Deutsche Börse-<br />
Aktien gegen die Holdco-Angebotsaktien annimmt, der Übertragung des Eigentums an den Holdco-<br />
Angebotsaktien an die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin zustimmt und im<br />
Hinblick auf die Übereignung der Holdco-Angebotsaktien von der Zentralen Abwicklungsstelle als<br />
Umtauschtreuhänderin an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre seine<br />
Annahme erklärt;<br />
(b) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, unverzüglich die Umbuchung der in der<br />
Annahmeerklärung bezeichneten Deutsche Börse-Aktien in die ISIN DE00A1KRND6 (Zum<br />
69
Tausch Eingereichte Deutsche Börse-Aktien) bei Clearstream zu bewirken, aber zunächst alle Zum<br />
Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien in seinem Depot zu belassen;<br />
(c) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu<br />
ermächtigen, dem Bieter über die Zentrale Abwicklungsstelle börsentäglich Informationen über die<br />
Zahl der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zu übermitteln, die im Depot der<br />
Depotführenden Bank bei Clearstream in die ISIN DE00A1KRND6 umgebucht worden sind;<br />
(d) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, die Annahmeerklärungen sowie die Rücktrittserklärungen<br />
im Sinne der Ziffer 17.2 (einschließlich Name und Anschrift) auf Verlangen des<br />
Bieters an diesen herauszugeben;<br />
(e) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu<br />
ermächtigen, der Zentralen Abwicklungsstelle die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />
Aktien unverzüglich nach dem Ablauf der Weiteren Annahmefrist und dem Eintritt der oder dem<br />
Verzicht auf die in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen auf dessen Depot bei Clearstream<br />
zum Zwecke der Übertragung des Eigentums an den entsprechenden Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien auf die Zentrale Abwicklungsstelle für die Zwecke der Einbringung der<br />
Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien in den Bieter als Sacheinlage im Tausch gegen<br />
die entsprechende Zahl an Holdco-Angebotsaktien zur Verfügung zu stellen;<br />
(f) er seine Depotführende Bank und die Zentrale Abwicklungsstelle, vorsorglich unter Befreiung vom<br />
Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB und entsprechender ausländischer Vorschriften,<br />
anweist und ermächtigt, sämtliche für den Vollzug des Tauschangebots nach Maßgabe dieser<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen<br />
abzugeben oder entgegenzunehmen;<br />
(g) er anerkennt, dass er im Zeitraum zwischen der Lieferung der betreffenden Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien in das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei Clearstream<br />
und dem Erhalt der Holdco-Angebotsaktien nicht mehr über die entsprechenden Zum Tausch<br />
Eingereichten Deutsche Börse-Aktien und noch nicht über die Holdco-Angebotsaktien verfügen<br />
kann, sondern lediglich einen Anspruch auf Lieferung der Anzahl von Holdco-Angebotsaktien, wie<br />
gemäß den Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> festgelegt, hat;<br />
(h) seine betreffenden Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung<br />
des Eigentums auf die Zentrale Abwicklungsstelle in seinem Alleineigentum stehen und frei<br />
von Rechten Dritter sind;<br />
(i) er der Zentralen Abwicklungsstelle das Eigentum an den Zum Tausch Eingereichten Deutsche<br />
Börse-Aktien vorbehaltlich des Eintritts der in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen und/oder<br />
des wirksamen Verzichts hierauf zum Zeitpunkt der Gutschrift der Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien auf dem Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei Clearstream für die<br />
Zwecke der Einbringung der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien in den Bieter als<br />
Sacheinlage im Tausch gegen die entsprechende Anzahl an Holdco-Angebotsaktien überträgt;<br />
(j) er anerkennt und bestätigt, dass er die in Ziffer 1.2 und Ziffer 1.5 beschriebenen Verfahren und<br />
Beschränkungen eingehalten hat. Aktionäre, die diese Erklärung bzw. Garantie nicht abgeben,<br />
werden so behandelt, als hätten sie das Tauschangebot nicht angenommen.<br />
Die in den Absätzen (a) bis (j) dieser Ziffer 12.3 angeführten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und<br />
Ermächtigungen werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Tauschangebots<br />
unwiderruflich abgegeben bzw. erteilt. Sie erlöschen nur (i) im Fall des endgültigen Nichteintritts einer<br />
Vollzugsbedingung (vgl. Ziffer 14.3) oder (ii) im Fall eines wirksamen Rücktritts von den mit der Annahme<br />
des Tauschangebots zustande gekommenen Verträgen gemäß Ziffer 17.<br />
12.4 Rechtliche Folgen der Annahme<br />
Mit Annahme des Tauschangebots kommt ein Vertrag über den Tausch der in der Annahmeerklärung<br />
bezeichneten Deutsche Börse-Aktien gegen die entsprechende Zahl von Holdco-Angebotsaktien zwischen<br />
70
jedem annehmenden Aktionär der Deutsche Börse und dem Bieter zu den in der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
aufgeführten Bedingungen zustande, wobei der Tausch mittels der Zentralen Abwicklungsstelle als<br />
Umtauschtreuhänderin abgewickelt wird. Die Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien auf die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin sowie die<br />
Ausgabe und Lieferung der Holdco-Angebotsaktien darf erst nach Eintritt der und/oder dem Verzicht<br />
auf die in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen erfolgen.<br />
Mit Annahme des Tauschangebots einigen sich der annehmende Aktionär der Deutsche Börse und der<br />
Bieter jeweils — vorbehaltlich des Eintritts der und/oder des Verzichts auf sämtliche Vollzugsbedingungen<br />
— über die Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien auf<br />
die Zentrale Abwicklungsstelle. Die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin wird dann die<br />
neu ausgegeben Holdco-Angebotsaktien zeichnen und diese für den Zeitraum zwischen der Ausgabe der<br />
Holdco-Angebotsaktien und der Lieferung an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-<br />
Aktionäre halten. Die Holdco-Angebotsaktien werden unverzüglich zur Weiterlieferung gemäß den<br />
üblichen Abwicklungsverfahren für Dividendenpapiere ausgegeben und in einer oder mehreren Globalurkunden<br />
verbrieft, die bei dem entsprechenden Wertpapierverwahrer verwahrt werden. Die Holdco-Angebotsaktien<br />
werden sodann an die Depotführende Bank zur Gutschrift auf den Depots der annehmenden<br />
Deutsche Börse-Aktionäre nach Maßgabe der Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> geliefert.<br />
Im Zeitraum von der Übertragung der jeweiligen Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien und bis<br />
zur Lieferung der entsprechenden Anzahl Holdco-Angebotsaktien können die das Tauschangebot annehmenden<br />
Deutsche Börse-Aktionäre nicht mehr über die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />
und noch nicht über ihre Holdco-Angebotsaktien verfügen, sondern haben lediglich einen Anspruch auf die<br />
Lieferung der gemäß den Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> ermittelten Anzahl von Holdco-Angebotsaktien.<br />
Die Zentrale Abwicklungsstelle wird im Zuge der Abwicklung des Tauschangebots lediglich in der<br />
Eigenschaft als zentrale Abwicklungsstelle Eigentümer der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />
Aktien und der als Gegenleistung gewährten Holdco-Angebotsaktien.<br />
Mit der Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien auf die<br />
Zentrale Abwicklungsstelle gehen sämtliche mit diesen Aktien verbundenen Rechte auf die Zentrale<br />
Abwicklungsstelle über und werden im Rahmen der Einbringung der Zum Tausch Eingereichten Deutsche<br />
Börse-Aktien auf den Bieter übertragen. Mit der Lieferung der jeweiligen Holdco-Angebotsaktien an die<br />
jeweiligen Deutsche Börse-Aktionäre werden diese Eigentümer der betreffenden Holdco-Angebotsaktien<br />
und Inhaber sämtlicher damit verbundener Rechte.<br />
Der Vertrag über den Tausch der Deutsche Börse-Aktien gegen die entsprechende Zahl von Holdco-<br />
Angebotsaktien wird erst vollzogen, wenn die in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen eingetreten<br />
sind oder der Bieter wirksam gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 WpÜG auf diese verzichtet hat. Das<br />
Tauschangebot erlischt, wenn eine oder mehrere der in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen nicht bis<br />
spätestens zu dem für den jeweiligen Bedingungseintritt bestimmten Enddatum eingetreten sind und der<br />
Bieter nicht wirksam gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 und/oder Nr. 4 WpÜG auf diese verzichtet hat. In diesem Fall<br />
werden die durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträge nicht vollzogen und<br />
entfallen (vgl. Ziffer 14.3).<br />
Des Weiteren gibt der annehmende Deutsche Börse-Aktionär mit Annahme des Tauschangebots die in<br />
Ziffer 12.3 bezeichneten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen unwiderruflich ab bzw.<br />
erteilt diese unwiderruflich.<br />
12.5 Annahme des Tauschangebots während der Weiteren Annahmefrist<br />
Soweit in dieser Ziffer 12.5 nichts anderes bestimmt ist, gelten Ziffer 12.1 bis Ziffer 12.4 entsprechend für<br />
die Annahme des Tauschangebots während der Weiteren Annahmefrist. Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />
Tauschangebot während der Weiteren Annahmefrist annehmen möchten, sollten sich mit etwaigen Fragen<br />
bezüglich der technischen Aspekte des Tauschangebots und dessen Abwicklung an ihre Depotführende<br />
Bank wenden. Die Umbuchung der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot innerhalb der<br />
Weiteren Annahmefrist angenommen wird, in die ISIN DE00A1KRND6 (Zum Tausch Eingereichte<br />
71
Deutsche Börse-Aktien) gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens bis 18.00 Uhr (Mitteleuropäische<br />
Sommerzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bewirkt ist.<br />
12.6 Abwicklung des Tauschangebots und Erhalt der Angebotsgegenleistung<br />
Die Abwicklung des Tauschangebots erfolgt auf die in Ziffer 12.4 beschriebene Art und Weise durch die<br />
Ausgabe und Lieferung der Holdco-Angebotsaktien als Gegenleistung für die Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien an die Zentrale Abwicklungsstelle sowie Weiterlieferung derselben. Mit Gutschrift<br />
der Holdco-Angebotsaktien auf dem Depot der jeweiligen Depotführenden Bank bei Clearstream hat der<br />
Bieter seine Verpflichtung zur Lieferung von Holdco-Angebotsaktien erfüllt. Es obliegt den Depotführenden<br />
Banken, die Holdco-Angebotsaktien jeweils den Depots sämtlicher annehmenden Deutsche Börse-<br />
Aktionäre gutzuschreiben. Die Gutschrift der Holdco-Angebotsaktien bei den Depotführenden Banken<br />
erfolgt unverzüglich, jedoch spätestens sieben Bankarbeitstage (i) nach Veröffentlichung des Ergebnisses<br />
des Tauschangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG oder (ii) nach dem Tag, an dem der Vollzug und/<br />
oder der Verzicht auf alle Vollzugsbedingungen bekannt gegeben wurde (vgl. Ziffer 14.4), wobei der spätere<br />
Tag maßgeblich ist. Der Bieter weist darauf hin, dass Bankarbeitstag im Sinne dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
einen Tag bezeichnet, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, und in New York,<br />
Bundesstaat New York, in den Vereinigten Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind<br />
(vgl. Ziffer 2.1).<br />
Wenn zum Ende der Weiteren Annahmefrist eine oder mehrere Vollzugsbedingungen (vgl. Ziffer 14.1) noch<br />
nicht erfüllt wurden oder auch nicht darauf verzichtet wurde, würde die Abwicklung des Tauschangebots<br />
sowie die Gutschrift der Holdco-Angebotsaktien dadurch, unabhängig von einer potentiellen Verlängerung<br />
der Annahmefrist, verzögert.<br />
Der Bieter geht davon aus, dass die Abwicklung des Tauschangebots für die Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien vor dem 31. März 2012 stattfinden wird.<br />
Sofern die Vollzugsbedingungen erst am 31. März 2012, dem spätestmöglichen Datum, eintreten, würde die<br />
Abwicklung des Tauschangebots sowie die Gutschrift der Holdco-Angebotsaktien längstens bis zum<br />
13. April 2012 verzögert.<br />
Vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre wird der Bieter im Rahmen des<br />
Tauschangebots einen Antrag auf Zulassung seiner Stammaktien, einschließlich der Holdco-Angebotsaktien,<br />
zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen<br />
Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im regulierten Markt<br />
der Euronext Paris und an der New York Stock Exchange stellen.<br />
Der Bieter geht davon aus, dass die Holdco-Angebotsaktien, die die annehmenden Deutsche Börse-<br />
Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche<br />
Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen (börsennotiert) sein<br />
werden.<br />
Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />
unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />
Tauschangebot angenommen haben, beginnen.<br />
12.7 Kosten<br />
Die Annahme des Tauschangebots ist für Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien in<br />
Girosammelverwahrung bei einer Depotführenden Bank halten, die diese Deutsche Börse-Aktien ihrerseits<br />
in einem Depot bei Clearstream hält, kosten- und spesenfrei. Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung<br />
an die Depotführende Bank werden allerdings nicht erstattet.<br />
Durch andere Depotführende Banken oder durch Zwischenverwahrer außerhalb Deutschlands erhobene<br />
Kosten sind von jedem annehmenden Deutsche Börse-Aktionär selbst zu tragen.<br />
Ferner sind alle Steuern, die im Zusammenhang mit der Übertragung der Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien im Austausch gegen Holdco-Angebotsaktien anfallen, durch den betreffenden<br />
72
Deutsche Börse-Aktionär selbst zu tragen. Gleiches gilt für etwaige Börsenumsatz- oder Stempelsteuern<br />
sowie etwaige sonstige Steuern oder Abgaben, die mit der Annahme des Tauschangebots verbunden sind.<br />
12.8 Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />
Der Bieter beabsichtigt, die Einbeziehung der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien unter der<br />
ISIN DE00A1KRND6 zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />
gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) ab dem<br />
zweiten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse nach Beginn der Annahmefrist zu beantragen.<br />
Der Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien erlaubt es den Deutsche Börse-<br />
Aktionären, die das Tauschangebot angenommen haben, ihre Deutsche Börse-Aktien an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse zu veräußern. Der Verkauf einer Aktie, die im Rahmen des Tauschangebots eingereicht<br />
wurde, hat keine Auswirkungen auf ihren Status als solchen. Die Aktie wird im Tauschangebot getauscht, es<br />
sei denn, dass diesbezüglich wirksam ein Rücktritt vom Angebot nach Maßgabe der Bedingungen des<br />
Tauschangebots oder dem anwendbaren Recht erfolgt. Es ist beabsichtigt, dass die Deutsche Börse einen<br />
Designated Sponsor beauftragen wird, um eine hinreichende Liquidität des Börsenhandels mit Zum Tausch<br />
Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zu gewährleisten.<br />
Der Handel in Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime<br />
Standard) wird voraussichtlich (i) nach Schluss des Börsenhandels am letzten Handelstag der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse innerhalb der Weiteren Annahmefrist oder (ii) nach Schluss des Börsenhandels an dem<br />
Tag, an dem der Eintritt sämtlicher Vollzugsbedingungen (soweit auf diese nicht verzichtet wurde)<br />
veröffentlicht wird (vgl. Ziffer 14.4), eingestellt, je nachdem, welcher Tag der spätere ist. Der Bieter wird<br />
den Tag, an dem der Handel eingestellt wird, unverzüglich über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem<br />
im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG oder im elektronischen Bundesanzeiger<br />
und in Form einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem<br />
in den Vereinigten Staaten veröffentlichen. Erwerber von Zum Tausch Eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien übernehmen sämtliche Rechte und Verpflichtungen, die sich aus der Annahme des<br />
Tauschangebots ergeben, einschließlich der in Ziffer 12.3 beschriebenen unwiderruflichen Erklärungen,<br />
Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen.<br />
Obgleich Deutsche Börse einen Designated Sponsor zum Einstellen von Kauf- und Verkaufskursen für die<br />
Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien beauftragen wird, besteht keine Sicherheit, wie liquide<br />
sich der Markt für Zum Tausch Eingereichte Deutsche Börse-Aktien entwickeln oder aufrechtzuerhalten<br />
sein wird. Entwickelt sich kein reger Handel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien oder<br />
lässt sich ein solcher nicht aufrechterhalten, so könnte sich dies als erheblich nachteilig für den Börsenkurs<br />
und die Liquidität der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien erweisen.<br />
Deutsche Börse-Aktien, die nicht zum Tausch eingereicht werden, werden weiterhin unter der ISIN<br />
DE0005810055 gehandelt.<br />
12.9 Hinweise für Inhaber von American Depositary Receipts<br />
Das Tauschangebot richtet sich nicht an Inhaber von ADRs, die auf Deutsche Börse-Aktien ausgegeben<br />
sind. Jedes ADR verbrieft einen American Depositary Share (,,ADS“), der seinerseits jeweils das wirtschaftliche<br />
Eigentum (beneficial interest) an einem Zehntel einer bei der Citibank, National Association,<br />
der The Bank of New York Mellon Corporation oder der JPMorgan Chase Bank, National Association<br />
(jeweils eine ,,U.S.-Depotbank“) verwahrten Deutsche Börse-Aktien vermittelt. Die ADS werden bei einer<br />
U.S.-Depotbank nach Maßgabe des Verwahrvertrags zwischen der betreffenden U.S.-Depotbank und den<br />
jeweiligen Eigentümern und Inhabern von ADRs verwahrt.<br />
ADRs können nicht im Rahmen des Tauschangebots zum Tausch eingereicht werden. Inhaber von ADRs,<br />
die sich dennoch am Tauschangebot beteiligen möchten und keine Ausgeschlossenen Aktionäre sind,<br />
sollten das reguläre Verfahren zum Umtausch von ADRs in Deutsche Börse-Aktien einhalten, um Inhaber<br />
von Deutsche Börse-Aktien zu werden, die anschließend in das Tauschangebot eingeliefert werden können.<br />
Dieses Verfahren kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, was Inhaber von ADRs, die keine Ausgeschlossenen<br />
Aktionäre sind, bei ihrer Entscheidung über die Teilnahme am Tauschangebot berücksichtigen<br />
73
sollten. Soweit Inhaber von ADRs Fragen zum Verfahren zum Umtausch von ADRs in Deutsche Börse-<br />
Aktien haben, sollten sie sich an die jeweilige U.S.-Depotbank wenden.<br />
Kosten und Gebühren, die durch den Umtausch von ADRs entstehen, werden nicht erstattet. Gleiches gilt<br />
für Kosten und Gebühren, die im Falle des Scheiterns des Tauschange-bots für einen Rückumtausch von<br />
Deutsche Börse-Aktien in ADRs anfallen.<br />
12.10 Erlöschen bei Nichteintritt von Vollzugsbedingungen<br />
Treten eine oder mehrere der in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> aufgeführten Vollzugsbedingungen (wie in<br />
Ziffer 14.1 definiert) nicht ein und wurde auf diese auch nicht, soweit zulässig, verzichtet (vgl. Ziffer 14.2),<br />
erlischt das Tauschangebot, und die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen<br />
Verträge werden nicht vollzogen und entfallen (vgl. Ziffer 14.3).<br />
In diesem Fall werden die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien unverzüglich von der ISIN<br />
DE00A1KRND6 in die ursprüngliche ISIN DE0005810055 zurückgebucht.<br />
Es werden Vorkehrungen getroffen, um die Rückbuchung innerhalb von höchstens fünf Bankarbeitstagen<br />
nach der Veröffentlichung gemäß Ziffer 14.4, dass nicht sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind<br />
und auch nicht wirksam auf diese verzichtet wurde, zu ermöglichen. Nach dieser Rückbuchung können die<br />
entsprechenden Deutsche Börse-Aktien wieder unter der ursprünglichen ISIN DE0005810055 gehandelt<br />
werden.<br />
Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen Deutsche Börse-Aktionäre kostenfrei, die ihre<br />
Deutsche Börse-Aktien in Girosammelverwahrung bei einer Depotführenden Bank halten, vorausgesetzt,<br />
diese Depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.<br />
Anfallende ausländische Börsenumsatz- oder Stempelsteuern oder sonstige ausländische Steuern oder<br />
Abgaben oder durch Zwischenverwahrer erhobene Kosten tragen die annehmenden Deutsche Börse-<br />
Aktionäre selbst. Steuern, die im Zusammenhang mit der Rückbuchung und Rückübertragung von Deutsche<br />
Börse-Aktien anfallen, sind ebenfalls von den jeweiligen Deutsche Börse-Aktionären selbst zu tragen.<br />
13 Behördliche Genehmigungen und Verfahren<br />
Nachstehend werden die im Rahmen des Zusammenschlusses erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />
und Verfahren sowie der Stand des jeweiligen Verfahrens näher beschrieben. Der Bieter ist um eine zügige<br />
Einleitung und Durchführung der Verfahren sowie um eine zeitnahe Einreichung von Anträgen und<br />
Unterlagen sowie Erledigung von Informationsbegehren oder sonstigen Anfragen beteiligter Behörden<br />
bemüht und wird alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jedes einzelne der nachfolgend<br />
aufgeführten Verfahren zu einem möglichst zügigen Abschluss zu bringen.<br />
13.1 Fusionskontrollverfahren<br />
Der Zusammenschluss unterliegt fusionskontrollrechtlichen Verfahren in den Vereinigten Staaten und der<br />
Europäischen Union, die, wie im Folgenden beschrieben, unter anderem die Freigabe bzw. den Ablauf<br />
bestimmter Wartefristen nach dem jeweils geltenden Fusionskontrollrecht voraussetzen:<br />
13.1.1 Kartellrechtliche Freigabe in den Vereinigten Staaten<br />
Nach Maßgabe des Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 in der jeweils geltenden<br />
Fassung (der ,,HSR Act“) und der in seinem Rahmen von der U.S.-amerikanischen Kartellbehörde FTC<br />
(Federal Trade Commission ,,FTC“) erlassenen Vorschriften kann der Zusammenschluss erst vollzogen<br />
werden, wenn die Anmelde- und Berichtsformulare (notification and report forms) bei der FTC und der<br />
Antitrust Division des Department of Justice (das ,,DOJ“) eingereicht wurden und die einschlägigen<br />
Wartefristen abgelaufen sind.<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse müssen bezüglich des Zusammenschlusses jeweils eine<br />
Anmeldung und einen Bericht sowohl beim DOJ als auch bei der FTC einreichen. Die Deutsche Börse und<br />
74
die NYSE Euronext haben am 8. März 2011 jeweils ein Anmelde- und Berichtsformular gemäß dem HSR<br />
Act bei der FTC und dem DOJ eingereicht.<br />
Obwohl gemäß dem HSR Act jede Partei die Anmeldung sowohl beim DOJ als auch bei der FTC einreichen<br />
muss, werden Transaktionen üblicherweise von einer der beiden Behörden in einer einzelnen Prüfung,<br />
welche die entsprechenden Parteien einbezieht, geprüft. Der Zusammenschluss der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext wird von dem DOJ geprüft.<br />
Am 7. April 2011 haben Deutsche Börse und NYSE Euronext eine Aufforderung erhalten, zusätzliche<br />
Informationen und Dokumente einzureichen (,,Second Request“). Ein Second Request bewirkt eine<br />
Verlängerung der formellen Prüffrist um bis zu 30 Kalendertage, nachdem die Parteien dem Second<br />
Request nachgekommen sind, es sei denn, dass die Wartefrist von dem DOJ früher beendet wurde.<br />
Die Parteien haben bereits bisher mit dem DOJ bei der Prüfung des Zusammenschlusses zusammengearbeitet<br />
und stehen auch weiterhin in engem Kontakt und Austausch mit dem DOJ, um die HSR-Freigabe so<br />
bald wie möglich zu erhalten. Gegenwärtig bereiten die Partein Daten und Dokumente für die Einreichung<br />
beim DOJ vor, um das DOJ bei der Prüfung des Zusammenschlusses zu unterstützen. Ein Zeitpunkt für die<br />
Einreichung dieser Daten und Dokumente in Beantwortung des Second Request steht noch nicht fest.<br />
Die Erörterung und Bearbeitung des Second Request mit dem DOJ wird, einschließlich der 30-tägigen<br />
Wartefrist, zwischen drei und acht Monate in Anspruch nehmen, da es insbesondere in der Beurteilung des<br />
DOJ steht, wann alle weiteren angefordeten Informationen und Dokumente im Rahmen des Second Request<br />
vorliegen. Die Parteien erwarten daher nicht, dass die Wartefrist vor dem dritten Quartal 2011 auslaufen<br />
oder beendet sein wird. Es lässt sich im Übrigen nicht vorhersagen, bis zu welchem Zeitpunkt das Verfahren<br />
abgeschlossen sein wird. Grund hierfür ist auch, dass sich die EU-Kommission und das DOJ in komplexen<br />
Fällen in der Regel über die wettbewerbliche Bewertung und die Vorgehensweise eng austauschen. Es kann<br />
deswegen nicht ausgeschlossen werden, dass beide Behörden das Verfahren auch in zeitlicher Hinsicht<br />
koordinieren.<br />
Sofern das DOJ nach Ende der Prüfung weiterhin substanzielle Bedenken hinsichtlich des Zusammenschlusses<br />
hat, hat es ein Untersagungsverfahren vor einem U.S.-Bundesbezirksgericht einzuleiten, um den<br />
Zusammenschluss zu blockieren oder diese Bedenken im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung<br />
mit den beteiligten Parteien zu zerstreuen.<br />
13.1.2 Europäische Wettbewerbsbehörden<br />
Der Zusammenschluss unterliegt der Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission (die ,,Kommission“)<br />
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von<br />
Unternehmenszusammenschlüssen in der jeweils geltenden Fassung (die ,,Fusionskontrollverordnung“<br />
oder ,,FKVO“).<br />
Das Fusionskontrollverfahren im Rahmen der FKVO gliedert sich in drei Phasen: Vorabkontakte, Phase I<br />
und Phase II.<br />
(i) Vorabkontakte<br />
Vorabkontakte (so genannte ,,pre notification contacts“) sind bei Kommissionsanmeldungen besonders<br />
wichtig. Im Laufe der Vorabkontakte wird ein Entwurf der Anmeldung (,,Form CO“) bei dem Case Team<br />
der Kommission eingereicht, um sicherzustellen, dass die Anmeldung von der Kommission als vollständig<br />
akzeptiert wird. Nach Prüfung des Anmeldungsentwurfs kann das Case Team verlangen, dass zusätzliche<br />
Daten und Informationen in die Anmeldung aufgenommen werden. Das Form CO beschreibt die<br />
Tätigkeiten der anmeldenden Parteien sowie den Zusammenschluss und enthält Informationen über jeden<br />
betroffenen Markt (Marktabgrenzung, Marktanteile, Angebots- und Nachfrage-Struktur etc.).<br />
(ii) Anmeldung<br />
Sobald die Anmeldung von dem Case Team der Kommission als vollständig akzeptiert wird, können die<br />
anmeldenden Parteien den Zusammenschluss förmlich anmelden, was die Prüffrist der FKVO auslöst. Die<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext beabsichtigen, die förmliche Anmeldung im Juni 2011<br />
75
einzureichen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die anmeldenden Parteien nur einen sehr begrenzten<br />
Einfluss auf die Dauer der Vorabkontakte mit der Kommission haben und dass sich diese Kontakte in vielen<br />
Fällen über mehrere Monate erstreckt haben. Folglich könnte es zu einer Verzögerung des Termins für die<br />
Einreichung der Anmeldung kommen. Dies würde unweigerlich zu entsprechenden Verzögerungen bei den<br />
förmlichen Fristen des nachstehend beschriebenen, sich anschließenden Verfahrens führen.<br />
(iii) Phase I<br />
Nach der förmlichen Anmeldung hat die EU-Kommission 25 Arbeitstage Zeit, um den Zusammenschluss<br />
zu genehmigen oder ein Prüfungsverfahren der Phase II einzuleiten. Angenommen, die Einreichung der<br />
förmlichen Anmeldung würde am 17. Juni 2011 erfolgen, würde Phase I am 25. Juli 2011 ablaufen. Die<br />
Phase I wird auf 35 Arbeitstage verlängert, wenn die anmeldenden Parteien Abhilfemaßnahmen vorschlagen,<br />
damit der Zusammenschluss im Rahmen der Phase I freigegeben werden kann. Die Phase I würde<br />
dann am 8. August 2011 ablaufen.<br />
(iv) Phase II<br />
Im Rahmen eines Prüfungsverfahrens der Phase II hat die Kommission weitere 90 Arbeitstage Zeit. Die<br />
Frist würde am 1. Dezember 2011 ablaufen. Die Phase II würde automatisch um 15 Arbeitstage verlängert<br />
werden, wenn mindestens 55 Arbeitstage nach Beginn des Phase II-Verfahrens Abhilfemaßnahmen von den<br />
Parteien angeboten würden. Mit diesen zusätzlichen 15 Arbeitstagen würde die Frist für eine Entscheidung<br />
der Kommission am 22. Dezember 2011 ablaufen.<br />
Die Kommission kann die Phase II um bis zu weitere 20 Arbeitstage verlängern, wenn die anmeldenden<br />
Parteien dem zustimmen. Die Phase II würde dann Ende Januar 2012 (30. Januar 2012) ablaufen. Die<br />
Kommission kann jedoch den Fristablauf auch jederzeit unterbrechen, sofern die anmeldenden Parteien<br />
nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit die von der Kommission angeforderten Informationen beibringen.<br />
Die Frist beginnt erst wieder zu laufen, wenn die Kommission der Ansicht ist, dass sämtliche angeforderten<br />
Informationen zur Verfügung gestellt wurden.<br />
Die beteiligten Parteien stehen bereits in engem Kontakt mit dem Case Team der Kommission, um die<br />
formelle Einreichung der Fusionskontrollanmeldung vorzubereiten.<br />
Bereits kurz nach Ankündigung dieses Tauschangebots haben die Parteien ein erstes Briefing Paper bei der<br />
Kommission eingereicht. Seit diesem Zeitpunkt stehen die Parteien regelmäßig, meistens sogar mehrmals<br />
pro Woche, im Kontakt mit dem Case Team der Kommission. Mit Verzichtserklärung vom 14. März 2011<br />
haben die Parteien der Kommission gestattet, Informationen und Unterlagen mit dem DOJ zu besprechen<br />
und auszutauschen. Am 23. März 2011 haben die Parteien eine Stellungnahme eingereicht, in der sie näher<br />
erläutern, warum die Transaktion in den Anwendungsbereich der FKVO fällt. Zwei Tage später hat die<br />
Kommission ihre Zuständigkeit bestätigt. Am 5. April 2011 organisierten die Parteien eine ganztägige<br />
Besprechung mit der Kommission in der Börse in Brüssel. Bei diesem Treffen haben die Parteien der<br />
Kommission die Transaktion, die betroffenen Märkte sowie ihre eigene Bewertung vorgestellt und erläutert.<br />
Darüber hinaus haben die Parteien ihre Vorstellungen zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens erläutert<br />
(Einreichung eines Entwurfs des Form CO im April, Beantwortung von Fragen und Beschaffung von allen<br />
Daten im Mai, formelle Einreichung der Anmeldung nicht später als Mitte Juni). Kurz darauf hat das Case<br />
Team bestätigt, dass es bereit ist, die Parteien bei der Einhaltung des Zeitplans zu unterstützen. Am 15. April<br />
2011 haben die Parteien den ersten Teil und am 21. April 2011 den zweiten Teil des ersten Entwurfs der<br />
Anmeldung eingereicht. Der Entwurf bestand aus separaten Kapiteln (Sections 1-5, cash listing, cash<br />
trading and post-trade services, derivatives trading and clearing, IT services sowie market data and<br />
indices). Für die erste Maiwoche ist ein Folgetreffen mit dem Case Team geplant.<br />
Wie bereits erwähnt, soll die formelle Anmeldung voraussichtlich Mitte Juni 2011 erfolgen. Die Dauer des<br />
Verfahrens lässt sich nicht exakt vorhersagen. Die Beteiligten gehen davon aus, dass das Verfahren der<br />
Kommission noch im Jahr 2011 abgeschlossen werden kann. Bei Ausschöpfung aller Fristen und gegebenenfalls<br />
notwendiger Fristverlängerungen kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass das Verfahren<br />
erst im ersten Quartal 2012 abgeschlossen sein wird.<br />
76
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den zuvor genannten Terminen um grobe Schätzungen<br />
handelt, da der genaue Termin des förmlichen Verfahrens vom Datum der Anmeldung abhängt,<br />
welches sich aufgrund zeitintensiver Vorabkontakte verzögern kann. Da sich die Kommission und das DOJ<br />
zudem in komplexen Fällen in der Regel über die wettbewerbliche Bewertung und die Vorgehensweise eng<br />
austauschen, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass beide Behörden das Verfahren auch in zeitlicher<br />
Hinsicht koordinieren.<br />
13.1.3 Prüfung durch das CFIUS<br />
Der Zusammenschluss bedarf einer Prüfung durch das Committee on Foreign Investment in the United<br />
States (,,CFIUS“) gemäß dem Exon-Florio Amendment zum Defense Production Act von 1950 (,,Exon-<br />
Florio Amendment“). Nach Maßgabe des Exon-Florio Amendment wird der Präsident der Vereinigten<br />
Staaten bevollmächtigt, Unternehmenserwerbe, Verschmelzungen oder Übernahmen von im zwischenstaatlichen<br />
Handel mit den Vereinigten Staaten tätigen (juristischen) Personen durch ausländische Personen<br />
zu untersagen oder auszusetzen, falls der Präsident nach einer Prüfung feststellt, dass die betreffenden<br />
ausländischen Personen durch die Ausübung der Kontrolle über die erworbenen (juristischen) Personen<br />
Maßnahmen ergreifen könnten, die eine potenzielle Gefährdung der nationalen Sicherheit der Vereinigten<br />
Staaten darstellen könnten, und andere bestehende gesetzliche Vorschriften keine ausreichende Grundlage<br />
für den Schutz der nationalen Sicherheit bieten.<br />
Die beteiligten Parteien stehen bereits in Kontakt mit CFIUS. Die Anmeldung wird voraussichtlich im Mai<br />
2011 erfolgen. Die beteiligten Parteien gehen davon aus, dass das Verfahren im zweiten Quartal 2011<br />
abgeschlossen werden kann, können jedoch nicht ausschließen, dass das Verfahren erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt abgeschlossen sein wird.<br />
13.1.4 Wartefristen<br />
Zum Datum der Unterzeichnung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> waren die im HSR Act, der EG-Fusionskontrollverordnung<br />
und dem Exon-Florio Amendment vorgesehenen Wartefristen weder abgelaufen noch beendet.<br />
Die Beteiligten sind der Auffassung, dass der Zusammenschluss unter Einhaltung aller einschlägigen<br />
kartellrechtlichen Gesetze und Prüfungsvorgaben nach dem Exon-Florio Amendment vollzogen werden<br />
kann. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die staatlichen Prüfbehörden die maßgeblichen<br />
Wartefristen beenden oder deren Ablauf gestatten werden oder dass sie den Zusammenschluss ohne<br />
Einschränkungen oder Auflagen oder überhaupt genehmigen oder freigeben werden. Ferner kann nicht<br />
garantiert werden, dass keine Anfechtung des Vollzugs des Zusammenschlusses auf kartellrechtlicher<br />
Grundlage erfolgen wird oder dass die Parteien im Falle einer entsprechenden Anfechtung obsiegen werden<br />
oder nicht gezwungen sein werden, bestimmten Auflagen — die möglicherweise auch Veräußerungen<br />
beinhalten — zuzustimmen, um den Zusammenschluss vollziehen zu können.<br />
13.2 Kapitalmarktaufsichtsbehörden<br />
Aufgrund bestehender Wechselwirkungen der nachfolgend dargestellten aufsichtsrechtlichen Verfahren ist<br />
davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden die verschiedenen Verfahren auch in zeitlicher Hinsicht<br />
koordinieren. Dies gilt sowohl im Verhältnis der Verfahren vor den europäischen Aufsichtsbehörden<br />
untereinander als auch im Verhältnis zwischen diesen Verfahren und dem Verfahren vor der SEC. Es lässt<br />
sich deswegen unabhängig von den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften, Antrags-, Einreichungs-<br />
und Entscheidungsfristen nicht vorhersagen, wann das jeweilige Verfahren abgeschlossen sein<br />
wird. Es lässt sich auch nicht mit Sicherheit ausschließen, dass einzelne Verfahren erst Ende 2011 oder unter<br />
Umständen erst im ersten Quartal 2012 zum Abschluss kommen. Der Bieter wird jedoch alle seinerseits<br />
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jedes einzelne der nachfolgend aufgeführten Verfahren zu einem<br />
möglichst zügigen Abschluss zu bringen.<br />
13.2.1 Genehmigung durch die SEC<br />
Bei der Tochtergesellschaft der Deutsche Börse, der International Securities Exchange, LLC und den<br />
Tochtergesellschaften der NYSE Euronext, der New York Stock Exchange, LLC, der NYSE Arca, Inc. und<br />
der NYSE Amex LLC, handelt es sich um gemäß Section 6 des Exchange Act als nationale Wertpapierbörsen<br />
(national securities exchanges) registrierte Selbstverwaltungsorgane (,,SROs“); als solche<br />
sind sie zur Einhaltung bestimmter Verpflichtungen gemäß dem Exchange Act verpflichtet. Nach Section 19<br />
77
des Exchange Act und den dazugehörigen Vorschriften der SEC sind alle Änderungen an den Regeln von<br />
SROs der SEC zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu können auch bestimmte geplante Änderungen an ihren<br />
Gründungsurkunden, Satzungen oder verwandten Dokumenten oder — im Falle der International Securities<br />
Exchange, LLC, der EDGA Exchange, Inc. und der EDGX Exchange, Inc. — denjenigen ihrer unmittelbaren<br />
Muttergesellschaften oder denjenigen der NYSE Euronext sowie geplante Änderungen der Zulassungsvorschriften<br />
zählen. Geplante Regeländerungen können ausschließlich in Kraft treten, sofern eine<br />
Genehmigung der SEC vorliegt oder sie anderweitig gemäß Section 19 des Exchange Act zulässig sind.<br />
Nach Section 19 des Exchange Act ist der Wortlaut der geplanten Regeländerung zusammen mit einer<br />
knappen Erklärung zu ihrer gesetzlichen Grundlage und dem Zweck der Änderung bei der SEC einzureichen,<br />
die anschließend durch eine Veröffentlichung der geplanten Änderung im Federal Register<br />
interessierten Dritten die Möglichkeit zu Stellungnahmen gibt. Entsprechende Stellungnahmen werden<br />
üblicherweise zur Beantwortung an das SRO weitergeleitet. Die SEC muss innerhalb einer Frist von<br />
35 Tagen ab der Veröffentlichung der geplanten Regeländerung (oder einer längeren Frist von bis zu<br />
90 Tagen, falls die SEC dies für angemessen erachtet) die geplante Änderung entweder billigen oder ein<br />
Verfahren zur Entscheidung über eine mögliche Ablehnung der geplanten Regeländerung einleiten.<br />
Entsprechende Verfahren sollten innerhalb von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der<br />
geplanten Regeländerung abgeschlossen sein; die SEC ist jedoch berechtigt, die Frist erforderlichenfalls um<br />
weitere 60 Tage zu verlängern. Die SEC genehmigt eine geplante Regeländerung, falls sie befindet, dass die<br />
Änderung im Einklang mit den Anforderungen des Exchange Act und den Vorschriften und Verordnungen<br />
zum Exchange Act steht. SROs können Verlängerungen der vorstehend genannten Fristen zustimmen und<br />
tun dies in der Praxis in der Regel auch, während sie auf von der SEC vorgebrachte Einwände eingehen.<br />
Der Bieter hat am 15. April 2011 einen Entwurf der geplanten Regeländerung gemäß Rule 19b-4 des<br />
Exchange Act an die Abteilung Markets and Trading der SEC übermittelt und erwartet, ihre Kommentare in<br />
Kürze zu erhalten. Nachdem entsprechende Kommentare umgesetzt worden sind, wird die SEC den<br />
Entwurf der geplanten Regeländerung gemäß Rule 19b-4 des Exchange Act für 21 Tage im Zentralregister<br />
(Federal Register) zur öffentlichen Kommentierung bekannt machen. Die Parteien werden etwaige auf<br />
dieser Grundlage erhaltene Kommentare prüfen und ggf. berücksichtigen und anschließend den Entwurf der<br />
geplanten Regeländerung der SEC zur abschließenden Genehmigung vorlegen.<br />
13.2.2 Europäische Aufsichtsbehörden<br />
Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss müssen eine Reihe von Genehmigungen durch europäische<br />
Aufsichtsbehörden eingeholt und eine Reihe von Anzeigen bei diesen vorgenommen werden. Soweit für<br />
solche Genehmigungsverfahren gesetzliche Entscheidungsfristen bestehen, werden diese in der Regel erst<br />
durch Einreichung vollständiger Unterlagen in Gang gesetzt. Die Beurteilung der Vollständigkeit der<br />
vorgelegten Unterlagen steht dabei regelmäßig im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Vorhersagen über<br />
die Dauer der Genehmigungsverfahren sind vor diesem Hintergund derzeit nicht möglich. Zu den vorgenannten<br />
Genehmigungen und Anzeigen zählen insbesondere die Folgenden (in alphabetischer Reihenfolge<br />
der Länder):<br />
(i) Belgien<br />
(a) Die belgische Finanzmarktaufsicht (Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten/Autorité des<br />
services et marchés financiers —,,FSMA“) hat den beabsichtigten Eigentums- und Kontrollwechsel<br />
bei Euronext Brussels S.A./N.V. als belgischer Börsenbetreiber (marktonderneming/entreprise<br />
de marché) nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des Belgischen Gesetzes vom 2. August<br />
2002 betreffend die Überwachung des Finanzsektors und von Finanzdienstleistungen (,,Belgisches<br />
Gesetz vom 2. August 2002“) zustehenden Frist von 30 Tagen untersagt oder sie hat innerhalb<br />
dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf diesen beabsichtigten<br />
Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brussels S.A./N.V. abgegeben.<br />
Jede natürliche und juristische Person, die beabsichtigt, Anteile an einem belgischen Börsenbetreiber<br />
zu erwerben und hierdurch, mittelbar oder unmittelbar, mindestens 10 % des Kapitals oder<br />
der Stimmrechte erwirbt, muss gegenüber der FSMA diese Absicht gemäß Artikel 19 des Belgischen<br />
Gesetzes vom 2. August 2002 zuvor mitteilen.<br />
78
Die FSMA kann der Durchführung des Erwerbs innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung<br />
widersprechen.<br />
Sofern der Erwerb ohne entsprechende vorherige Mitteilung an die FSMA oder vor einer Stellungnahme<br />
der FSMA erfolgt ist, kann die FSMA die Ausübung von Stimmrechten aus den Anteilen<br />
untersagen, bis sie über den Sachverhalt entschieden hat.<br />
Sofern der Erwerb trotz Untersagung der FSMA erfolgt ist, kann die FSMA die Ausübung von<br />
Stimmrechten aus den Anteilen untersagen oder die Übertragung der Anteile verlangen.<br />
Am 13. April 2011 hat der Bieter die entsprechende Nichtbeanstandungserklärung bei der FSMA<br />
beantragt (mit Kopie an den belgischen Finanzminister vom 14. April 2011). Zum Zeitpunkt der<br />
Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> hat die FSMA sich noch nicht geäußert.<br />
(b) Euronext Brussels S.A./N.V. hat eine Bestätigung des belgischen Finanzministers betreffend die<br />
Beibehaltung ihres Status als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten erhalten oder hat<br />
im Falle des Fehlens einer solchen Bestätigung keine gegenteilige Mitteilung erhalten.<br />
Euronext Brussels S.A./N.V. bedarf einer Bestätigung des belgischen Finanzministers betreffend die<br />
Beibehaltung ihres Status als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten gemäß Artikeln 3,<br />
17 und 18 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002, um weiterhin als Börsenbetreiber und als<br />
Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten tätig sein zu können. Der belgische Finanzminister<br />
hat gemäß Artikel 16 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 auf der Grundlage einer<br />
Empfehlung der FSMA Euronext Brussels S.A./N.V. als Börsenbetreiber und gemäß Artikel 3 des<br />
Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 die von Euronext Brussels S.A./N.V. organisierten Märkte<br />
als belgische regulierte Märkte anerkannt. Euronext Brussels S.A./N.V. unterliegt daher verschiedenen<br />
rechtlichen Verpflichtungen. Der belgische Finanzminister kann, auf entsprechende Empfehlung<br />
der FSMA hin, diese Lizenzen widerrufen, sofern die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben<br />
hierfür nicht mehr dauerhaft erfüllt werden. Obwohl das Belgische Gesetz vom 2. August 2002 kein<br />
formales Zustimmungs- oder Nichtbeanstandungsverfahren in dieser Hinsicht vorsieht, erfolgt in<br />
der Praxis auf Anfrage von Euronext Brussels S.A./N.V. eine Überprüfung der FSMA, ob auch nach<br />
dem Zusammenschluss die entsprechenden gesetztlichen Vorgaben eingehalten werden, und ein<br />
entsprechendes Bestätigungsschreiben wird anschließend an den Finanzminister übermittelt. Vor<br />
diesem Hintergrund soll die FSMA bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Beibehaltung des<br />
Status von Euronext Brussels S.A./N.V. als belgischer Börsenbetreiber und die Lizenz für die von ihr<br />
organisierten Märkte als registrierte Märkte unabhängig von dem Kontrollwechsel weiterhin vorliegen.<br />
Werden vom Finanzminister oder der FSMA keine gegenteiligen Maßnahmen ergriffen, gilt der<br />
Status von Euronext Brussels als Betreiber von regulierten und lizensierten Märkten fort.<br />
Die Mitteilung an den belgischen Finanzminister betreffend die Bestätigung über die Beibehaltung<br />
ihres Status als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten soll in Kürze soll erfolgen. Am<br />
27. April 2011 hat ein Treffen mit dem belgischen Finanzminister stattgefunden, um den beabsichtigten<br />
Zusammenschluss zu diskutieren.<br />
(ii) Kollegium der Aufsichtsbehörden (College of Regulators)<br />
Der Zusammenschluss der Vertreter der zuständigen Aufsichtsbehörden (die belgische FSMA, die französische<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité de marché financier, ,,AMF”), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
(Autoriteit Financiële Markten, ,,AFM”), die portugiesische<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de Valores Mobiliários,,,CMVM”) und die britische<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Services Authority,,,FSA”), zusammen die ,,Euronext Aufsichtsbehörden”)<br />
der europäischen Jurisdiktionen, in welchen NYSE Euronext tätig ist (das ,,Kollegium der<br />
Euronext-Aufsichtsbehörden”) hat gemäß dem Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010 eine<br />
Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den Zusammenschluss abgegeben.<br />
Gemäß dem Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010 (,,MOU“) zwischen den Euronext<br />
Aufsichtsbehörden, sollen die Euronext Aufsichtsbehörden sich betreffend Entscheidungen von<br />
79
Gesellschaften, die regulierte Märkte betreiben oder führen, bzw. Personen mit einer kontrollierenden<br />
Beteiligung, die den Betrieb solcher regulierter Märkte beeinflussen können, gegenseitig konsultieren.<br />
Hiervon umfasst sind unter anderem Zusammenarbeiten, Zusammenschlüsse, wesentliche Erwerbe, die<br />
Eröffnung und Schließung von regulierten Märkten, wesentliche Änderungen betreffend regulierter Märkte<br />
oder andere wesentliche Entscheidungen, entweder auf Ebene der betroffenen Märkte oder auf Ebene von<br />
NYSE Euronext, die einen regulatorischen oder sonst wesentlichen Einfluss auf einen der regulierten<br />
Märkte haben (beispielsweise betreffend den fortlaufenden Betrieb von solchen regulierten Märkten).<br />
Wechsel der Eigenümerstellung, der gesellschaftsrechtlichen Struktur, der Corporate Governance und<br />
sonstige Integrations- oder Restrukturierungsmaßnahmen, beispielsweise wesentliche Änderungen der<br />
Organisationsstruktur von Märkten, sind ebenfalls vom MOU erfasst und erfordern eine Nichtbeanstandungserklärung<br />
des sogenannten Chairman’s Committee des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden<br />
wie in Abschnitt 5 des MOU beschrieben. Weder das MOU noch nationale Rechtsvorschriften sehen<br />
diesbezüglich prozedurale Voraussetzungen oder zeitliche Vorgaben vor.<br />
Der Antrag auf Erteilung einer Nichtbeanstandungserklärung wurde noch nicht gestellt. Es haben aber – im<br />
Rahmen der gewöhnlichen Treffen gemäß dem MOU – bereits einige Treffen mit dem Steering Committee<br />
und mit dem Chairmans Committee des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden stattgefunden, bei<br />
denen der Zusammenschluss diskutiert wurde. In diesem Rahmen hat das Kollegium der Euronext-<br />
Aufsichtsbehörden angedeutet, dass es über den Antrag in seinem Treffen am 12. Dezember 2011 final<br />
entscheiden wird.<br />
(iii) Deutschland<br />
Der direkte und indirekte Erwerb verschiedener in Deutschland regulierter Gesellschaften im Rahmen des<br />
Zusammenschlusses erfordert, dass die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde den Zusammenschluss nicht<br />
innerhalb der gesetzlichen Frist untersagt hat oder eine Nichtbeanstandungserklärung abgegeben hat.<br />
(a) Börsenaufsichtsbehörden<br />
Im Einzelnen erfordert der Zusammenschluss<br />
– dass die Hessische Börsenaufsichtsbehörde den beabsichtigten (indirekten) Erwerb einer<br />
bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse AG, der Scoach Europa AG und der Eurex<br />
Frankfurt AG nicht innerhalb eines Monats ab Eingang einer vollständigen Anzeige über den<br />
beabsichtigten Erwerb untersagt oder innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
abgegeben hat;<br />
– dass die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen den beabsichtigten Erwerb einer<br />
indirekten bedeutenden Beteiligung an der European Energy Exchange AG und der EEX<br />
Power Derivatives GmbH nicht innerhalb eines Monats ab Eingang einer vollständigen<br />
Anzeige über den beabsichtigten Erwerb untersagt oder innerhalb dieser Frist eine entsprechende<br />
Nichtbeanstandungserklärung abgegeben hat; sowie<br />
– dass die Berliner Börsenaufsichtsbehörde den beabsichtigten Erwerb einer indirekten bedeutenden<br />
Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb eines Monats ab<br />
Eingang einer vollständigen Anzeige über den beabsichtigten Erwerb untersagt oder innerhalb<br />
dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben hat.<br />
Der beabsichtigte Erwerb einer (indirekten) bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse AG,<br />
der Scoach Europa AG, der Eurex Frankfurt AG, der European Energy Exchange AG, der EEX<br />
Power Derivatives GmbH und der Tradegate Exchange GmbH darf nach § 6 BörsG nicht von der<br />
jeweils zuständigen Börsenaufsichtsbehörde untersagt worden sein. Einer expliziten Zustimmung<br />
bedarf es hingegen nicht. Zuständig für die Beaufsichtigung der von der Gruppe Deutsche Börse<br />
betriebenen Wertpapierbörsen in Deutschland sind die Hessische Börsenaufsichtsbehörde für die<br />
FWB und die Eurex Deutschland, die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen für die<br />
European Energy Exchange und die Berliner Börsenaufsichtsbehörde für die Tradegate Exchange.<br />
Gemäß § 6 Abs. 2 BörsG kann die zuständige Börsenaufsichtsbehörde den beabsichtigten Erwerb<br />
einer (indirekten) bedeutenden Beteiligung innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen<br />
80
(b) <strong>BaFin</strong><br />
Erwerbsabsichtsanzeige untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass einer der in<br />
§ 6 Abs. 2 BörsG genannten Untersagungsgründe vorliegt (etwa die fehlende Zuverlässigkeit der<br />
Geschäftsführer des Erwerbers oder die Beeinträchtigung der angemessenen Fortentwicklung des<br />
Börsenbetriebs).<br />
Der Bieter hat die zuständigen Börsenaufsichtbehörden am 15. Februar 2011 über die Absicht<br />
informiert, (indirekte) bedeutende Beteiligungen an der Deutsche Börse AG, der Scoach Europa AG,<br />
der Eurex Frankfurt AG, der European Energy Exchange AG, der EEX Power Derivatives GmbH<br />
und der Tradegate Exchange GmbH zu erwerben. Die für eine vollständige Anzeige jeweils<br />
erforderlichen Dokumente werden derzeit in Abstimmung mit den Börsenaufsichtsbehörden<br />
zusammengestellt. In diesem Rahmen ist am 4. März und am 22. März 2011 jeweils ein Gespräch<br />
mit Vertretern der Hessischen Börsenaufsichtsbehörde erfolgt. Überdies werden derzeit Fragen der<br />
Hessischen Börsenaufsichtsbehörde zu Einzelaspekten des Zusammenschlusses beantwortet. Da die<br />
in § 6 BörsG genannte Frist von einem Monat erst dann beginnt, wenn eine Anzeige bei der jeweils<br />
zuständigen Börsenaufsichtsbehörde eingegangen ist, die von dieser Behörde als vollständig<br />
bewertet wird, lässt sich derzeit nicht absehen, ob die den zuständigen Börsenaufsichtsbehörden<br />
für eine Untersagung zur Verfügung stehende Frist vor dem Ablauf der Angebotsfrist ablaufen oder<br />
die zuständigen Börsenaufsichtsbehörden entsprechende Nichtbeanstandungserklärungen abgeben<br />
werden.<br />
Darüber hinaus darf der beabsichtigte Erwerb einer (indirekten) bedeutenden Beteiligung an der<br />
Clearstream Banking AG, der Eurex Bonds GmbH, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH<br />
und der European Commodity Clearing AG nach § 2c KWG nicht von der <strong>BaFin</strong> untersagt worden<br />
sein. Einer expliziten Zustimmung bedarf es hingegen nicht. Gemäß § 2c Abs. 1a KWG, kann die<br />
<strong>BaFin</strong> innerhalb von 60 Arbeitstagen ab Eingang einer vollständigen Anzeige über den beabsichtigten<br />
Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an den genannten Gesellschaften diesen Erwerb<br />
untersagen, wenn einer der in § 2c Abs. 1b KWG genannten Untersagungsgründe vorliegt (etwa<br />
fehlende Zuverlässigkeit der Geschäftsführer des Erwerbers).<br />
Die nach § 2c KWG ebenfalls erforderliche Anzeige gegenüber der Deutschen Bundesbank<br />
impliziert kein zusätzliches Zustimmungserfordernis. Die entsprechende Anzeige bei der Bundesbank<br />
dient vielmehr dazu, sicherzustellen, dass die Deutsche Bundesbank in einem Prüfungsverfahren<br />
der <strong>BaFin</strong> nach § 2c KWG Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.<br />
Der Bieter hat die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank am 15. und 17. Februar 2011 über die<br />
Absicht informiert, eine (indirekte) bedeutende Beteiligung an der Clearstream Banking AG, der<br />
Eurex Bonds GmbH, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH sowie der European<br />
Commodity Clearing AG zu erwerben. Die für die vollständigen Anzeigen erforderlichen Dokumente<br />
werden derzeit in Abstimmung mit der <strong>BaFin</strong> und der Deutschen Bundesbank zusammengestellt.<br />
In diesem Rahmen sind seit dem 15. Februar 2011 mehrere Telefonate mit der <strong>BaFin</strong> und<br />
der Bundesbank zu Einzelfragen hinsichtlich der einzureichenden Dokumente erfolgt.<br />
Da die in § 2c KWG genannte Frist von 60 Arbeitstagen erst dann beginnt, wenn eine Anzeige bei<br />
der <strong>BaFin</strong> eingegangen ist, die von dieser als vollständig bewertet wird, lässt sich derzeit nicht<br />
absehen, ob die der <strong>BaFin</strong> für eine Untersagung zur Verfügung stehende Frist vor dem Ablauf der<br />
Angebotsfrist ablaufen oder die <strong>BaFin</strong> eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgeben<br />
wird.<br />
(iv) Frankreich<br />
(a) Zustimmung der französischen Bankaufsichtsbehörde (Autorité de contrôle prudentiel, ,,ACP“)<br />
zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Paris S.A. in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut.<br />
Gemäß der Französischen Verordnung 96-16 des Bank- und Finanzregulierungskomitees (Comité de<br />
la réglementation bancaire et financière, ,,CRBF“) ist die Zustimmung betreffend den Eigentumsund<br />
Kontrollwechsel bei Euronext Paris SA in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut erforderlich.<br />
81
Die Anzeige des Eigentums- und Kontrollwechsels bei Euronext Paris hat 90 Tage vor dem<br />
Vollzugsdatum zu erfolgen. Die ACP hat innerhalb von höchstens 60 Werktagen seit schriftlicher<br />
Bestätigung des Erhalts der Anzeige zu entscheiden.<br />
Bislang haben einige Vorbereitungstreffen mit der ACP stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />
diskutieren, und der Bieter und Euronext Paris werden in Kürze den Antrag auf Zustimmung bei der<br />
ACP stellen.<br />
(b) Zustimmung des französischen Wirtschaftsministers zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei<br />
Euronext Paris S.A. und Bluenext S.A. in ihrer Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten<br />
auf entsprechende Empfehlung der AMF.<br />
Gemäß Artikel L.421-9-II des französischen Code monétaire et financier ist die Zustimmung des<br />
französischen Wirtschaftsministers auf Grundlage einer Empfehlung der AMF betreffend den<br />
Kontrollwechsel in Euronext Paris S.A. und Bluenext S.A. in ihrer Eigenschaft als Betreiber<br />
von regulierten Märkten erforderlich.<br />
Der französische Wirtschaftsminister wird prüfen, ob keine Gründe vorliegen, die befürchten lassen,<br />
dass der beabsichtigte Kontrollwechsel den Betrieb der regulierten Märkte beeinflussen könnte.<br />
Wenn die AMF zu der Einschätzung gelangt, dass der beabsichtigte Kontrollwechsel die Voraussetzungen<br />
beeinflusst, unter denen der Finanzmarkt als regulierter Markt anerkannt wurde, wird<br />
diese die zu ergreifenden Maßnahmen festlegen und insbesondere entscheiden, ob dem französischen<br />
Wirtschaftsminister der Entzug des Status eines regulierten Marktes vorzuschlagen ist.<br />
Da es keine speziellen Vorschriften betreffend den zeitlichen Rahmen für ein solches Verfahren gibt,<br />
geht der Bieter davon aus, dass die Zustimmung des französischen Wirtschaftsministers innerhalb<br />
desselben zeitlichen Rahmens erfolgen wird, der für die Zustimmung der ACP gilt.<br />
Es haben bereits einige Treffen mit Vertretern der AMF und dem französischen Wirtschaftsministerium<br />
stattgefunden, um den Zusammenschluss zu diskutieren. Am 13. April 2011 hat der<br />
Bieter einen Antrag bei der AFM auf Zustimmung gestellt, der durch ein Schreiben an den<br />
französischen Wirtschaftsminister vom 20. April 2011 ergänzt wurde. Die AMF wird den Zusammenschluss<br />
analysieren und gegenüber dem französischen Wirtschaftsminister eine Empfehlung<br />
abgeben. Die AMF und der französische Wirtschaftsminister werden prüfen, ob der Kontrollwechsel<br />
die Leitung des regulierten Marktes berührt, den Euronext Paris S.A. und Bluenext S.A. betreiben.<br />
(v) Luxemburg<br />
Im Rahmen des Zusammenschlusses darf die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (Commission de<br />
Surveillance du Secteur Financier, ,,CSSF“) den Erwerb einer (indirekten) wesentlichen Beteiligung an der<br />
Clearstream Banking S.A., der Clearstream International S.A. und der Clearstream Services S.A. nicht<br />
innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Frist untersagt haben oder sie muss innerhalb dieser<br />
Frist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung abgegeben haben. Daneben darf die luxemburgische<br />
Versicherungsaufsichtsbehörde (Commissariat aux Assurances, ,,CAA“) den Erwerb einer (indirekten)<br />
wesentlichen Beteiligung an der Risk Transfer Re S.A. nicht innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt haben oder sie muss innerhalb dieser Frist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
abgegeben haben.<br />
(a) CSSF<br />
Nach Art. 6 des luxemburgischen Bankengesetzes (Loi du 5 avril 1993 relative au secteur financier<br />
(telle que modifiée)) darf der beabsichtigte Erwerb einer (indirekten) wesentlichen Beteiligung an<br />
der Clearstream Banking S.A. nicht von der CSSF untersagt worden sein. Nach Eingang der<br />
vollständigen Erwerbsabsichtsanzeige prüft die CSSF anhand gesetzlich vorgeschriebener Kriterien<br />
die Eignung des Erwerbers (hier des Bieters) sowie die finanzielle Stichhaltigkeit des geplanten<br />
Erwerbs. Die übliche Maximalfrist für die Bewertung von 60 Geschäftstagen kann unter bestimmten<br />
Umständen auf bis zu 92 Geschäftstage verlängert werden. Die CSSF kann den geplanten Erwerb<br />
82
(b) CAA<br />
nur ablehnen, wenn einer der im Gesetz geregelten Untersagungsgründe, wie etwa die Unzuverlässigkeit<br />
der Geschäftsführer des Erwerbers, vorliegt.<br />
Darüber hinaus darf der Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an der Clearstream International<br />
S.A. und der Clearstream Services S.A. ebenfalls nicht von der CSSF untersagt worden sein. In<br />
diesem Fall kann die CSSF den geplanten Erwerb nach Art. 18 des luxemburgischen Bankengesetzes<br />
innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anzeige ablehnen, wenn gesetzliche Untersagungsgründe<br />
gegeben sind.<br />
Der Bieter hat der CSSF am 15. Februar 2011 eine vorläufige Mitteilung über den geplanten Erwerb<br />
einer wesentlichen (indirekten) Beteiligung an der Clearstream Banking S.A., der Clearstream<br />
International S.A. und der Clearstream Services S.A. übermittelt. Die im Rahmen der vollständigen<br />
Anzeige vorzulegenden Unterlagen werden derzeit in Abstimmung mit der CSSF zusammengestellt.<br />
In diesem Rahmen sind seit dem 15. Februar 2011 mehrere Telefonate mit der CSSF zu Einzelfragen<br />
hinsichtlich der einzureichenden Dokumente erfolgt. Da die Frist für die Bewertung erst beginnt,<br />
wenn alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden und die CSSF entscheidet, wann eine<br />
Mitteilung als vollständig anerkannt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt keine Prognose möglich, ob<br />
die Bewertungsfrist vor Ende des Angebotszeitraums ablaufen wird oder die CSSF innerhalb dieser<br />
Frist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen wird.<br />
Nach Art. 94-1 des luxemburgischen Versicherungsgesetzes (Loi modifiée du 6 décembre 1991 sur le<br />
secteur des assurances) darf der beabsichtigte Erwerb einer wesentlichen (indirekten) Beteiligung<br />
an der Risk Transfer Re S.A. nicht von der CAA untersagt worden sein. Nach Eingang der<br />
vollständigen Erwerbsabsichtsanzeige prüft die CAA anhand gesetzlich vorgeschriebener Kriterien<br />
die Eignung des Erwerbers (hier des Bieters) sowie die finanzielle Stichhaltigkeit des geplanten<br />
Erwerbs. Die übliche Maximalfrist für die Bewertung von 60 Geschäftstagen kann unter bestimmten<br />
Umständen auf bis zu 92 Geschäftstage verlängert werden. Die CAA kann den geplanten Erwerb nur<br />
ablehnen, wenn einer der im Gesetz geregelten Untersagungsgründe, wie beispielsweise die<br />
Unzuverlässigkeit der Geschäftsführer des Erwerbers, vorliegt.<br />
Der Bieter hat der der CAA am 15. Februar 2011 eine vorläufige Mitteilung über den geplanten<br />
Erwerb einer wesentlichen (indirekten) Beteiligung an der Risk Transfer Re S.A. übermittelt. Die im<br />
Rahmen der vollständigen Anzeige vorzulegenden Unterlagen werden derzeit in Abstimmung mit<br />
der CAA zusammengestellt. Da die Frist für die Bewertung erst beginnt, wenn alle erforderlichen<br />
Dokumente eingereicht wurden, und die CAA entscheidet, wann eine Mitteilung als vollständig<br />
anerkannt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt keine Prognose möglich, ob die Bewertungsfrist vor<br />
Ende des Angebotszeitraums ablaufen wird oder die CAA innerhalb dieser Frist eine entsprechende<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen wird.<br />
(vi) Niederlande<br />
(a) Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen Finanzministers (auf Anraten der<br />
AFM), wonach es dem Bieter erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V. und an<br />
NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. zu<br />
erwerben;<br />
Nach Abschnitt 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht)<br />
ist es untersagt, ohne vorherige Einholung einer Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen<br />
Finanzministers eine qualifizierte Beteiligung an einer Gesellschaft, die einen regulierten Markt<br />
betreibt oder führt, der gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes lizensiert ist, zu<br />
halten, zu erwerben oder eine qualifizierte Beteiligung zu erhöhen oder die mit einer qualifizierten<br />
Beteiligung verbundene Kontrolle auszuüben. Eine qualifizierte Beteiligung in diesem Sinne ist eine<br />
unmittelbare oder mittelbare Beteiligung in Höhe von 10 % oder mehr des Kapitals oder der<br />
Stimmrechte oder eine Beteiligung, die es ermöglicht, vergleichbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung<br />
der entsprechenden Gesellschaft auszuüben.<br />
83
Der beabsichtigte indirekte Erwerb der Anteile an Euronext Amsterdam N.V. und NYSE Euronext<br />
(International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. durch Holdco erfordert eine<br />
entsprechende Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen Finanzministers. Die Einholung<br />
einer entsprechenden Nichtbeanstandungserklärung kann bis zu 13 Wochen erfordern (gerechnet<br />
von dem Tag an, an dem der Antrag als vollständig angesehen wird). In Abschnitt 5:32d des<br />
niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes sind die Gründe für die Versagung einer solchen Nichtbeanstandungserklärung<br />
niedergelegt.<br />
Daneben enthält die Richtlinie des Finanzministers betreffend die Antragstellung und die Erteilung<br />
von Nichtbeanstandungserklärungen betreffend qualifizierte Beteiligungen an einer Gesellschaft,<br />
die einen regulierten Markt betreibt oder führt (Beleidslijn verklaringen van geen bezwaar<br />
gereglementeerde markten), weitere Vorschriften über den Verfahrensablauf zum Erhalt einer<br />
solchen Nichtbeanstandungserklärung und trifft weitere Vorschriften dahingehend, welche Erwägungen<br />
während des Beantragungsprozesses zu treffen sind. Die vorgenannte Richtlinie enthält<br />
einen eigenen Abschnitt betreffend Euronext und sieht vor, dass die gemeinsame Richtlinie des<br />
Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden betreffend die Gesellschafterstruktur (enthalten im<br />
Memorandum of Understanding von 24. Juni 2010) beachtet wird.<br />
Der Bieter hat am 13. April 2011 den Antrag betreffend die Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung<br />
an den niederländischen Finanzminister (mit Kopie an die AFM) übermittelt. Bereits<br />
zuvor haben zwei Treffen mit Vertretern des Finanzministeriums und der AFM stattgefunden, um<br />
den Zusammenschluss zu diskutieren. Der niederländische Finanzminster hat zwischenzeitlich in<br />
einer ersten vorläufigen Äußerung weitere Informationen zur Prüfung des Antrags des Bieters<br />
angefordert.<br />
(b) Mitteilung des Zusammenschlusses an und Bestätigung, Neuabgabe, Erneuerung oder Änderung<br />
durch den niederländischen Finanzminister (auf Anraten der AFM) oder der AFM anstelle des<br />
niederländischen Finanzministers, sofern einschlägig, der bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen,<br />
die gegenüber der NYSE Euronext und NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />
Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. abgegeben wurden und jeweils der betreffenden<br />
Gesellschaft erlauben, mittelbar oder unmittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V. zu halten<br />
oder zu erwerben sofern dies vom niederländischen Finanzminister oder der AFM für erforderlich<br />
gehalten wird.<br />
Unter den bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen, die gegenüber NYSE Euronext und NYSE<br />
Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. gemäß Abschnitt<br />
5:32d oder 3:95(1)(c) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes abgegeben worden sind, jeweils<br />
mit der Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der NYSE Euronext<br />
Amsterdam zu erwerben oder zu halten, sind der niederländische Finanzminister und die AFM über<br />
den Zusammenschluss in Kenntnis zu setzen und haben solche Nichtbeanstandungserklärungen zu<br />
bestätigen, neu abzugeben, zu erneuern oder zu ändern, wenn vom Minister oder der AFM gefordert.<br />
Spezifische Wartefristen gibt es nicht.<br />
Werden vom Finanzminister oder der AFM nach der Mitteilung keine gegenteiligen Maßnahmen<br />
ergriffen, bleiben die bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen in Kraft.<br />
Die entsprechende Mitteilung soll in Kürze erfolgen. Bisher haben bereits zwei Treffen mit<br />
Vertretern des Finanzministeriums und der AFM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />
diskutieren.<br />
(c) Mitteilung an und Überprüfung und Genehmigung des Zusammenschlusses durch den niederländischen<br />
Finanzminister und die AFM sowie die Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe<br />
der bestehenden Börsenlizenzen, die Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE Euronext (International)<br />
B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. gewährt wurden sofern dies vom<br />
niederländischen Finanzminister oder der AFM für erforderlich gehalten wird.<br />
Nach der Mitteilung erfordert der angestrebte Zusammenschluss Prüfung und Genehmigung durch<br />
den niederländischen Finanzminister und die AFM sowie Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder<br />
Neuabgabe, wenn so vom Minister oder der AFM gefordert, bestehender Börsenlizenzen, die<br />
84
Euronext Amsterdam NV sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />
N.V. und Euronext N.V gemäß Abschnitte 5:26 und 2:96 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />
gewährt wurden. Die AFM hat diese Entscheidung innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu<br />
treffen, wobei es sich jedoch nicht um eine Notfrist handelt; eine Verlängerung der Frist ist<br />
dementsprechend möglich.<br />
Werden vom Finanzminister oder der AFM gegenteiligen Maßnahmen ergriffen, bleiben die<br />
bestehenden Börsenlizenzen in Kraft.<br />
Die entsprechende Mitteilung soll in Kürze erfolgen. Bisher haben bereits zwei Treffen mit<br />
Vertretern des Finanzministeriums und der AFM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />
diskutieren.<br />
(d) Nichtbeanstandungserklärung durch die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank;<br />
,,DNB“) in Bezug auf den indirekten Erwerb von Anteilen an Euronext Amsterdam N.V. und NYSE<br />
Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. durch Holdco<br />
oder Anzeige der DNB, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung nicht erforderlich ist.<br />
Gemäß Abschnitt 3:95(1)(c) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes darf niemand eine sog.<br />
investment firm besitzen, erwerben oder eine qualifizierte Beteiligung an einer solchen erhöhen oder<br />
Kontrolle ausüben, die mit einer solchen qualifizierten Beteiligung verbunden ist, ohne zuvor eine<br />
Nichtbeanstandungserklärung der DNB erhalten zu haben (beleggingsonderneming). Gemäß niederländischem<br />
Recht stellt ein regulierter Markt, der als MTF fungiert, eine solche investment firm<br />
dar und unterliegt der entsprechenden Regulierung. Eine qualifizierte Beteiligung in diesem Sinne<br />
ist eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung in Höhe von 10 % oder mehr des Kapitals oder der<br />
Stimmrechte oder eine Beteiligung, die es ermöglicht, vergleichbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung<br />
der entsprechenden Gesellschaft auszuüben.<br />
Euronext Amsterdam N.V. betreibt zwei MTFs und Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE<br />
Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. sind berechtigt,<br />
ein MTF zu betreiben. Der beabsichtigte indirekte Erwerb eines Anteils an Euronext Amsterdam NV<br />
sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V.<br />
durch Holdco erfordert eine Nichtbeanstandungserklärung durch DNB. Der Erhalt einer solchen<br />
Nichtbeanstandungserklärung kann bis zu dreizehn Wochen in Anspruch nehmen. Die Frist beginnt<br />
in dem Zeitpunkt, in dem die Anmeldung als vollständig anzusehen ist. In Abschnitt 3:100 des<br />
niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes sind die Gründe für die Versagung einer solchen Nichtbeanstandungserklärung<br />
niedergelegt.<br />
Ein entsprechender Antrag soll in Kürze erfolgen. Bisher hat bereits ein Treffen mit Vertretern der<br />
DNB stattgefunden, um den Zusammenschluss zu diskutieren.<br />
(vii) Portugal<br />
(a) Ausdrückliche Zustimmung des portugiesischen Finanzministers zu dem Eigentums- und Kontrollwechsel<br />
an der Euronext Lisbon — Sociedade Gestora de Mercados Regulamentados, S.A.<br />
(,,Euronext Lisbon“) nach positiver Stellungnahme der CMVM.<br />
Gemäß Gesetzerlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 (geändert durch Gesetzerlass<br />
Nr. 52/2010 vom 26. Mai 2010) erfordert jeder Erwerb von mehr als 50 % der Stimmrechte an<br />
der Euronext Lisbon die Zustimmung des portugiesischen Finanzministers, nachdem das CMVM<br />
eine Stellungnahme abgegeben hat. Die Zustimmung muss vor Vollzug des Eigentums- und<br />
Kontrollwechsels erteilt werden.<br />
Der portugiesische Finanzminister hat innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Antrags auf<br />
Zustimmung eine Entscheidung zu treffen und das CMVM hat innerhalb von einem Monat nach<br />
Zugang des Antrags auf Zustimmung eine Stellungnahme abzugeben. Jedoch beginnen die genannten<br />
Fristen nicht vor dem Tag, an dem der portugiesische Finanzminister oder das CMVM<br />
zusätzliche Informationen erhalten haben, sollten sie diese angefordert haben.<br />
85
Die Erteilung einer ausdrücklichen Genehmigung ist erforderlich. Sofern die erforderliche Genehmigung<br />
nicht innerhalb der gesetzlichen Wartefrist erteilt wird, gilt der Eigentums- und Kontrollwechsel<br />
an Euronext Lisbon als nicht genehmigt.<br />
Am 4. und 6. April 2011 haben Treffen mit dem CMVM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />
diskutieren. Am 13. April 2011 wurde ein entsprechender Antrag beim portugiesischen Finanzminister<br />
gestellt. Bislang hat das portugiesische Finanzministerium keine zusätzlichen Informationen<br />
bei dem Bieter angefordert. Der zeitliche Rahmen des weiteren Verfahrens ist derzeit<br />
unbekannt.<br />
(b) das CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Euronext Lisbon informiert und hat<br />
entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder<br />
eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel abgegeben, jeweils auf<br />
der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007.<br />
Gemäß Gesetzerlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 (geändert durch Gesetzerlass Nr. 52/2010<br />
vom 26. Mai 2010) müssen Personen, die eine wesentliche Beteiligung (d.h. eine direkte oder indirekte<br />
Beteiligung von mehr als 10 % oder eine Beteiligung, die sonst die Möglichkeit bietet, einen nicht<br />
unbedeutenden Einfluss auf die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaft auszuüben) an der<br />
Euronext Lisbon erwerben wollen, den beabsichtigten Erwerb zuvor bei dem CMVM anmelden und<br />
das CMVM muss eine Erklärung abgegeben haben, keinen Widerspruch gegen diese Beteiligung zu<br />
erheben. Die entsprechende Anmeldung muss vor Vollzug des Eigentums- und Kontrollwechsels<br />
erfolgen. Das CMVM hat seine zustimmende oder ablehnende Entscheidung innerhalb von 30<br />
Werktagen zu treffen (wobei diese Frist verlängert werden kann, falls zusätzliche Informationen<br />
benötigt werden).<br />
Wenn das CMVM den Eigentums- und Kontrollwechsel jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen<br />
Prüffrist untersagt hat, so ist hierin eine Nichtbeanstandungserklärung des CMVM im Hinblick auf<br />
den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon zu sehen; eine ausdrückliche Genehmigung<br />
ist dann nicht erforderlich.<br />
Am 4. und 6. April 2011 haben Treffen mit dem CMVM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />
diskutieren. Am 13. April 2011 wurde das CMVM entsprechend informiert. Bislang hat dasCMVM<br />
bei dem Bieter keine zusätzlichen Informationen angefordert. Der zeitliche Rahmen des derzeitigen<br />
Verfahrens ist derzeit unbekannt.<br />
(c) das CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Interbolsa — Sociedade Gestora de<br />
Sistemas de Liquidacao e de Sistemas Centralizados de Valores Mobiliarios, S.A. (,,Interbolsa“)<br />
informiert und hat entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden<br />
Frist untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />
abgegeben, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007;<br />
Gemäß Gesetzerlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 geändert durch Gesetzerlass Nr. 52/<br />
2010 vom 26. Mai 2010, müssen Personen, die eine wesentliche Beteiligung (d.h. eine direkte oder<br />
indirekte Beteiligung von mehr als 10 % oder eine Beteiligung, die sonst die Möglichkeit bietet,<br />
einen nicht unbedeutenden Einfluss auf die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaft auszuüben)<br />
an der Interbolsa erwerben wollen, den beabsichtigten Erwerb zuvor bei dem CMVM anmelden und<br />
das CMVM muss eine Erklärung abgegeben haben, keinen Widerspruch gegen diese Beteiligung zu<br />
erheben. Die entsprechende Anmeldung muss vor Vollzug des Eigentums- und Kontrollwechsels<br />
erfolgen. Das CMVM hat seine zustimmende oder ablehnende Entscheidung innerhalb von 30<br />
Werktagen zu treffen (wobei diese Frist verlängert werden kann, falls zusätzliche Informationen<br />
benötigt werden).<br />
Wenn das CMVM den Eigentums- und Kontrollwechsel jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen<br />
Prüffrist untersagt hat, so ist hierin eine Nichtbeanstandungserklärung des CMVM im Hinblick auf<br />
den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Interbolsa zu sehen; eine ausdrückliche Genehmigung ist<br />
dann nicht erforderlich.<br />
86
Am 4. und 6. April 2011 haben Treffen mit dem CMVM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />
diskutieren. Am 13. April 2011 wurde das CMVM entsprechend informiertgestellt. Bislang hat das<br />
CMVM bei dem Bieter keine zusätzlichen Informationen angefordert. Der zeitliche Rahmen des<br />
weiteren Verfahrens ist derzeit unbekannt.<br />
(viii) Spanien<br />
Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in Spanien kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />
erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Infobolsa S.A., der Link-Up Capital Markets S.L. und<br />
der Open Finance S.L. wird lediglich eine Anzeige beim General Directorate of Commercial Policy and<br />
Foreign Investment erfordern. Diese Anzeige ist nach dem Vollzug des Tauschangebots vorzunehmen.<br />
(ix) Schweiz<br />
Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in der Schweiz kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />
erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Eurex Zürich AG und der Scoach Schweiz AG wird<br />
lediglich eine Anzeige bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (,,FINMA“) erfordern. Diese Anzeige<br />
ist nach dem Vollzug des Tauschangebots vorzunehmen.<br />
(x) Vereinigtes Königreich<br />
(a) Zustimmung der FSA zum Eigentums- und Kontrollwechsel an der LIFFE Administration and<br />
Management (eine private unlimited company);<br />
Gemäß Kapitel 1A des Teils XVIII des Financial Services and Markets Act 2000 ist gegenüber der<br />
FSA von jeder Person Mitteilung zumachen, die den Erwerb der Kontrolle über LIFFE Administration<br />
and Management anstrebt (die Börse selbst ist zur Anzeige gemäß 2.4.1 und 2.4.4 des<br />
Recognised Investment Exchange and Recognised Clearing House Sourcebook (,,REC“) des FSA<br />
Handbook verpflichtet). Die FSA muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags<br />
entscheiden, ob sie den Kontrollwechsel genehmigen oder untersagen möchte.<br />
Am 13. April 2011 hat der Bieter der FSA den entsprechenden Antrag gestellt. Die Börse selbst hat<br />
die FSA hierüber am 14. April informiert. Die FSA hat sich hierzu bislang nicht geäußert.<br />
(b) Zustimmung der FSA zum Eigentums- und Kontrollwechsel an der LIFFE Services Limited, der<br />
Secfinex Limited, der Smartpool Trading Limited und der Fix City Limited;<br />
Gemäß Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000 und Abschnitt SUP 11.3.4 R des<br />
Regulatory Processes — Supervision Manual des FSA Handbook ist gegenüber der FSA von jeder<br />
Person Mitteilung zumachen, die den Erwerb der Kontrolle über LIFFE Services Limited, Secfinex<br />
Limited, Smartpool Trading Limited und Fix City Limited anstrebt (die Gesellschaften sind gemäß<br />
SUP 11.4.2 R ebenfalls zur Anzeige verpflichtet). Die FSA muss innerhalb von 60 Tagen entscheiden,<br />
ob sie den Kontrollwechsel genehmigen oder untersagen möchte.<br />
Am 15. April 2011 hat der Bieter der FSA den entsprechenden Antrag gestellt. Die Gesellschaften<br />
selbst haben die FSA hierüber am 14. April informiert. Die FSA hat sich hierzu bislang nicht<br />
geäußert.<br />
13.2.3 Andere Länder<br />
Es wird ferner erwartet, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss darüber hinaus eine Reihe von<br />
aufsichtsrechtlichen Genehmigungen in anderen Ländern eingeholt bzw. eine Reihe von aufsichtsrechtlichen<br />
Anzeigen in diesen Ländern vorgenommen werden. Soweit für solche Genehmigungsverfahren<br />
gesetzliche Entscheidungsfristen bestehen, werden diese in der Regel erst durch Einreichung vollständiger<br />
Unterlagen in Gang gesetzt. Die Beurteilung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen steht dabei<br />
regelmäßig im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Vorhersagen über die Dauer der<br />
87
Genehmigungsverfahren sind vor diesem Hintergund derzeit nicht möglich. Zu den vorgenannten Genehmigungen<br />
und Anzeigen zählen insbesondere die Folgenden:<br />
(i) Indien<br />
Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in Indien kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />
erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Bombay Stock Exchange wird lediglich eine Anzeige beim<br />
Foreign Investment Promotion Board (,,FIPB“) erfordern. Diese Anzeige ist nach dem Vollzug des<br />
Tauschangebots vorzunehmen.<br />
(ii) Singapur<br />
Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in Singapur kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />
erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Clearstream Banking S.A. und Eurex Frankfurt AG<br />
wird lediglich eine Anzeige bei der Monetary Authority erfordern. Diese Anzeige ist nach dem Vollzug des<br />
Tauschangebots vorzunehmen.<br />
13.3 Registration Statement<br />
13.3.1 Stand des Verfahrens<br />
Hinsichtlich der im Rahmen dieses Tauschangebots und der Verschmelzung auszugebenden Aktien ist das<br />
sog. Registration Statement erforderlich. Voraussetzug u.a. für die Ausgabe von Aktien im Rahmen dieses<br />
Tauschangebots und der Verschmelzung ist, dass das Registration Statement von der SEC für wirksam<br />
erklärt worden ist.<br />
Ein Entwurf des Registration Statement wurde der SEC am 15. März 2011 nach Form F-4 vertraulich<br />
übermittelt, und eine überarbeitete Fassung des Registration Statement wurde bei der SEC am 7. April 2011<br />
öffentlich eingereicht. Die SEC hat dem Bieter am 8. April 2011 erste Kommentare übermittelt. Am<br />
25. April 2011 hat der Bieter eine überarbeitete Fassung bei der SEC eingereicht. Der Bieter erwartet, dass<br />
die SEC weitere Kommentare haben wird. Sobald die SEC der Überzeugung ist, dass sämtliche Kommentare<br />
umgesetzt wurden, wird sie das Registration Statement für wirksam erklären.<br />
Der Bieter erwartet derzeit, dass das Verfahren im Laufe des Mai 2011 abgeschlossen sein wird. Das<br />
Tauschangebot kann in den Vereinigten Staaten auch vor Abschluss dieses Verfahrens im Rahmen eines<br />
sogenannten ,,Early Commencement“ beginnen (vgl. Ziffer 13.3.3).<br />
13.3.2 Sperrverfügung<br />
Sofern nach Auffassung der SEC das (für wirksam erklärte) Registration Statement unzutreffende Angaben<br />
über wesentliche Informationen enthält oder die Angabe wesentlicher Informationen unterlässt, kann die<br />
SEC, nach entsprechender Anhörung des Bieters eine sog. Sperrverfügung (stop order) gemäß Section 8(d)<br />
des Securities Act in Bezug auf das Registration Statement erlassen, die die Wirksamkeit des Registration<br />
Statement hemmen würde. Der Bieter dürfte in diesem Fall die im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung auszugebenden Aktien nicht ausgeben. Sofern jedoch der Bieter das Registration Statement<br />
entsprechend den Vorgaben der Sperrverfügung überarbeitet, wird die SEC die Sperrverfügung aufheben,<br />
sofern sie der Auffassung ist, das die Gründe für den Erlass der Sperrverfügung nicht mehr vorliegen.<br />
Sperrverfügungen werden in der Praxis selten erlassen, da die SEC etwaige Bedenken gegen das<br />
Registration Statement im Rahmen ihres Prüfungsprozesses gegenüber dem Bieter äußert und der Bieter<br />
entsprechende Bedenken deswegen im Vorfeld berücksichtigen kann.<br />
13.3.3 Beginn des Tauschangebots vor Wirksamerklärung des Registration Statement<br />
In den Vereinigten Staaten kann das Tauschangebot auch vor Wirksamerklärung des Registration Statement<br />
im Rahmen eines sogenannten ,,Early Commencement“ beginnen.<br />
88
Es ist in diesem Fall nach Rule 14d-4(b) des Securities Act grundsätzlich ausreichend, wenn das<br />
Registration Statement vor Vollzug des Tauschangebots für wirksam erklärt worden ist. Allerdings muss<br />
das Registration Statement vorliegend aufgrund entsprechender überlagernder Regelungen des Rechts der<br />
Vereinigten Staaten spätestens 30 Tage vor der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext,<br />
die über die Verschmelzung beschließt, für wirksam erklärt worden sein. Derzeit ist diese außerordentliche<br />
Hauptversammlung für den 7. Juli 2011 geplant. Sie wird aber in jedem Fall vor dem Ablauf der<br />
Annahmefrist stattfinden. Im Falle einer gesetzlichen Verlängerung der Annahmefrist (vgl. Ziffer 5.3)<br />
kann sich der Termin auch verschieben.<br />
Nach Rule 162(a) des Securities Act muss Aktionären für den Fall eines Early Commencement zudem ein<br />
Rücktrittsrecht bis zum Ende der Annahmefrist eingeräumt werden. Daneben ist es nach Rule 14-4(d) des<br />
Securities Act erforderlich, dass (i) im Falle einer wesentlichen Änderung der den Aktionären zur<br />
Verfügung gestellten Unterlagen betreffend das Tauschangebot diese den Aktionären mitgeteilt wird<br />
und (ii) mindestens fünf Werktage zwischen der entsprechenden Mitteilung an die Aktionäre und dem<br />
Ende der Annahmefrist, bzw. dem Tag liegen, an dem bestehende Rücktrittsrechte auslaufen. Für den Fall,<br />
dass sich die wesentliche Änderung auf preiserhebliche Informationen, den Umfang der Gegenleistung, mit<br />
der Annahme des Angebots verbundener Kosten oder vergleichbare wesentliche Änderungen bezieht oder<br />
wenn ein Nachtrag zum Prospekt als Teil einer Änderung des Form F-4 an Aktionäre versendet wird,<br />
verlängert sich dieser Zeitraum auf zehn Werktage. Schließlich beträgt der erforderliche Zeitraum zwischen<br />
der Mitteilung an Aktionäre und dem Ende der Annahmefrist, bzw. dem Tag, an dem bestehende Rücktrittsrechte<br />
auslaufen, 20 Werktage, sofern der ursprüngliche Prospekt erheblich fehlerhaft war.<br />
Der Bieter beabsichtigt, die englischsprachige Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bis spätestens 4. Mai<br />
2011 bei der SEC einzureichen.<br />
13.4 IRS Ruling<br />
Der Vollzug des Tauschangebots hängt auch davon ab, dass die NYSE Euronext eine oder mehrere<br />
verbindliche Auskünfte (sog. private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (Internal Revenue Service,<br />
,,IRS“) erhalten hat mit dem Inhalt, dass der im Rahmen der Verschmelzung erfolgende Tausch durch in den<br />
Vereinigten Staaten steueransässige Personen von Anteilen an der NYSE Euronext gegen Anteile an der<br />
Bieterin nach U.S.-Einkommensteuerrecht steuerneutral erfolgen kann. Aufgrund der Tatsache, dass ca.<br />
40 % der Anteile an der Deutsche Börse von U.S. Aktionären gehalten werden, ist desweiteren als<br />
Vollzugsbedingung dieses Tauschangebots vorgesehen, dass die Deutsche Börse eine verbindliche Auskunft<br />
der IRS erhalten hat, dass der im Zuge des Übernahmeangebots erfolgende Tausch von Anteilen an der<br />
Deutsche Börse gegen Anteile an dem Bieter nach U.S.-Einkommensteuerrecht steuerneutral ist.<br />
Eine verbindliche Auskunft ist eine schriftliche Erklärung, die von einem IRS Associate Chief Counsel als<br />
zuständiger Stelle in der amerikanischen Steuerverwaltung in Beantwortung einer schriftlichen Anfrage<br />
eines Steuerpflichtigen, bspw. zu den steuerlichen Auswirkungen seines Verhaltens bzw. von ihm abgeschlossener<br />
Geschäfte abgegeben wird.<br />
Der erste Schritt in Verfahren zur Beantragung einer verbindlichen Auskunft besteht regelmäßig darin, dass<br />
der Steuerpflichtige einen Vermerk zu den technischen Aspekten, die durch die Transaktion berührt werden,<br />
und den verbindlichen Auskünften, die der Steuerpflichtige zu beantragen beabsichtigt, erstellt, gefolgt von<br />
einem Treffen mit Vertretern des IRS, um diese Aspekte sowie die Frage, ob die Erteilung einer verbindlichen<br />
Auskunft im konkreten Sachverhalt angezeigt ist, zu besprechen. NYSE Euronext und Deutsche<br />
Börse haben einen solchen Vermerk dem IRS am 19. Februar 2011 übermittelt. Erste Gespräche mit dem<br />
IRS wurden hierzu in der Woche vom 21. Februar 2011 geführt.<br />
Wenn sich der IRS bereit erklärt, die betreffende verbindliche Auskunft zu erteilen, hat der Steuerpflichtige<br />
einen schriftlichen Antrag zu stellen. Vorliegend wurde ein entsprechender schriftlicher Antrag am 12. April<br />
2011 gestellt.<br />
Sobald ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim IRS eingeht, wird dieser mit dem Steuerpflichtigen bzw.<br />
seinem Vertreter binnen 21 Kalendertagen Kontakt aufnehmen; allerdings ist dieser Kontakt üblicherweise<br />
auf Verfahrensfragen anstelle der eigentlich abgefragten Aspekte beschränkt. Wenn der IRS der Auffassung<br />
ist, dass ein Antrag auf verbindliche Auskunft hinsichtlich der erforderlichen Informationen unvollständig<br />
89
ist, wird er den Steuerpflichtigen darüber in Kenntnis setzen, dass der Antrag abgewiesen wird, wenn der<br />
IRS die betreffenden Informationen nicht binnen 21 Kalendertagen nach deren Anfrage erhält oder eine<br />
Fristverlängerung gewährt wird.<br />
Gegen Ende des Verfahrens auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft kann der IRS zur Verfahrensbeschleunigung<br />
verlangen, dass der Steuerpflichtige einen Entwurf der verbindlichen Auskunft einreicht.<br />
Typischerweise unterliegt ein solcher Entwurf weiteren Abstimmungen zwischen dem IRS und dem<br />
Steuerpflichtigen, bevor die verbindliche Auskunft letztlich erteilt wird. Vor diesem Hintergrund ist es<br />
schwierig, eindeutige Aussagen zur Dauer des Verfahrens zur Erlangung der verbindlichen Auskunft im<br />
konkret vorliegenden Fall zu treffen.<br />
13.5 Gestattung der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
Die <strong>BaFin</strong> hat die Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> durch den Bieter am 2. Mai 2011 gestattet.<br />
14 Voraussetzungen für den Vollzug des Tauschangebots<br />
14.1 Vollzugsbedingungen<br />
Dieses Tauschangebot und die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande kommenden Verträge<br />
werden nur vollzogen, wenn die folgenden Bedingungen (,,Vollzugsbedingungen“) eingetreten sind (vgl.<br />
auch Ziffer 14.3 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>):<br />
(a) Mindestannahmeschwelle<br />
Die Summe aus der Gesamtzahl der Deutsche Börse Aktien, bezüglich derer das Tauschangebot<br />
wirksam angenommen und für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, und der<br />
Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die der Bieter bereits hält oder gekauft hat, beträgt zum<br />
Ende der Annahmefrist mindestens 75 % der Summe aus den zum Ende der Annahmefrist ausgegebenen<br />
Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien aus Optionen.<br />
(b) Kartellfreigabe<br />
(i) Bis spätestens 31. März 2012 hat die Europäische Kommission den Zusammenschluss nach<br />
der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt oder der Zusammenschluss gilt nach der EU-<br />
Fusionskontrollverordnung als genehmigt.<br />
(ii) Bis spätestens 31. März 2012 sind alle Wartefristen einschließlich etwaiger Verlängerungen<br />
nach dem HSR Act in Bezug auf den Zusammenschluss abgelaufen bzw. mit der Folge<br />
beendet worden, dass der Zusammenschluss vollzogen werden darf.<br />
(c) Wirksamkeit des Registration Statement<br />
Das Registration Statement an den Bieter in Bezug auf die im Rahmen dieses Tauschangebots und<br />
der Verschmelzung auszugebenden Aktien ist<br />
(i) vor dem Ende der Annahmefrist durch die SEC für wirksam erklärt worden und<br />
(ii) im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist nicht Gegenstand einer Sperrverfügung der SEC<br />
gemäß Section 8(d) des Securities Act oder eines von der SEC eingeleiteten Verfahrens mit<br />
dem Ziel einer solchen Sperrverfügung.<br />
(d) Erforderlicher Beschluss bei NYSE Euronext<br />
Vor Ablauf der Annahmefrist haben die NYSE Euronext-Aktionäre den Erforderlichen Beschluss<br />
der NYSE Euronext gefasst.<br />
90
(e) Behördliche und gerichtliche Verfahren<br />
Im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist hat weder eine Behörde noch ein Gesetzgebungsorgan<br />
noch ein Gericht in<br />
(i) den Vereinigten Staaten,<br />
(ii) Deutschland,<br />
(iii) den Niederlanden,<br />
(iv) Frankreich,<br />
(v) dem Vereinigten Königreich,<br />
(vi) Portugal,<br />
(vii) Belgien,<br />
(viii) der Schweiz oder<br />
(ix) Luxemburg<br />
ein Gesetz, eine Verordnung, eine Richtlinie, einen Verwaltungsakt oder eine einstweilige Verfügung<br />
erlassen, das bzw. die bzw. der im vorgenannten Zeitpunkt noch in Kraft ist bzw. fortbesteht<br />
und den Zusammenschluss oder den Erwerb oder die Inhaberschaft von Aktien an der Deutsche<br />
Börse oder an der NYSE Euronext durch den Bieter untersagen oder rechtswidrig machen würde.<br />
(f) Weitere Genehmigungen<br />
Bis spätestens 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen vor:<br />
(i) Die SEC hat dem Antrag von NYSE Euronext und/oder von Tochtergesellschaften und der<br />
Deutsche Börse und/oder von Tochtergesellschaften gemäß Rule 19b-4 des Exchange Act im<br />
Hinblick auf den Zusammenschluss zugestimmt;<br />
(ii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) im Hinblick auf den<br />
Zusammenschluss eine Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d Niederländisches<br />
Finanzaufsichtsgesetz gegenüber dem Bieter abgegeben, wonach diesem erlaubt ist, mittelbar<br />
Anteile an Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />
Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. zu erwerben;<br />
(iii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) bzw. die AFM hat im<br />
Namen des niederländischen Finanzministers die existierenden Nichtbeanstandungserklärungen<br />
gemäß § 5:32d Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz gegenüber NYSE Euronext,<br />
der NYSE Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der<br />
Euronext N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu abgegeben, sofern dies vom niederländischen<br />
Finanzminister bzw. von der AFM für erforderlich gehalten wird, jeweils mit der<br />
Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der Euronext<br />
Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu halten, oder der niederländische Finanzminister<br />
und die AFM haben nicht angezeigt, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung<br />
oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />
(iv) der niederländische Finanzminister und die AFM haben den Zusammenschluss geprüft und<br />
genehmigt und die bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE<br />
Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V.<br />
zum Betrieb einer Börse gemäß §§ 5:26 und 2:96 Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />
bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies vom niederländischen Finanzminister<br />
oder von der AFM für erforderlich gehalten wird, oder der niederländische<br />
91
Finanzminister und die AFM haben nicht angezeigt, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung,<br />
Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />
(v) die DNB hat eine Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches<br />
Finanzaufsichtsgesetz abgegeben, wonach es der Holdco erlaubt ist, indirekt Anteile an<br />
Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />
N.V. und Euronext N.V. in ihrer Eigenschaft als lizenzierte Betreiber multilateraler Handelsplattformen<br />
zu erwerben oder sie hat angezeigt, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung<br />
nicht erforderlich ist;<br />
(vi) das Kollegium der Euronext-Aufsichtsbehörden hat gemäß dem Memorandum of Understanding<br />
vom 24. Juni 2010 eine Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den Zusammenschluss<br />
abgegeben;<br />
(vii) die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer<br />
bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG und der Eurex<br />
Frankfurt AG nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(viii) die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />
einer bedeutenden Beteiligung an der European Energy Exchange AG und der EEX Power<br />
Derivatives GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(ix) die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />
Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß §6<br />
Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser<br />
Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten<br />
Erwerb abgegeben;<br />
(x) die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der<br />
European Commodity Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH, der<br />
Eurex Bonds GmbH und der Clearstream Banking AG nicht innerhalb der ihr gemäß §2c<br />
Kreditwesengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb der Frist<br />
eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb<br />
abgegeben;<br />
(xi) die ACP hat die erforderliche Zustimmung gemäß der Französischen Verordnung 96-16 der<br />
CRBF in Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Paris S.A. in ihrer<br />
Eigenschaft als Kreditinstitut erteilt;<br />
(xii) der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage einer Empfehlung der AMF die<br />
gemäß Artikel L 421-9 II des Code Monétaire et Financier erforderliche Zustimmung zum<br />
Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. und der BlueNext S.A. in ihrer<br />
Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten erteilt;<br />
(xiii) die FSA hat gemäß Kapitel 1A von Teil XVIII des Financial Services and Markets Act 2000<br />
ihre Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Administration and<br />
Management erteilt;<br />
(xiv) die FSA hat ihre Zustimmung gemäß Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000<br />
und Abschnitt SUP 11.3.4 R der Regulatory Processes — Supervision Manual des FSA<br />
Handbook zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Services Limited, Secfinex<br />
Limited, Smartpool Trading Limited und Fix City Limited erteilt;<br />
(xv) die FSMA hat den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V. nicht<br />
innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002<br />
92
zustehenden Frist untersagt oder sie hat eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in<br />
Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V. abgegeben;<br />
(xvi) Euronext Brüssel S.A./N.V. hat gemäß Artikeln 3, 17 und 18 des Belgischen Gesetzes vom<br />
2. August 2002 eine Bestätigung des belgischen Finanzministeriums betreffend die Beibehaltung<br />
ihres Status als Regulierter Markt und als lizenzierter Markt erhalten oder sie hat im<br />
Falle des Fehlens einer solchen Bestätigung keine gegenteilige Mitteilung des belgischen<br />
Finanzministeriums erhalten;<br />
(xvii) der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich seine Zustimmung zum Eigentums- und<br />
Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon auf Grundlage einer positiven Stellungnahme der<br />
CMVM gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 erteilt;<br />
(xviii) die CMVM wurde über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon informiert<br />
und hat entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist<br />
untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />
abgegeben, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober<br />
2007;<br />
(xix) die CMVM wurde über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Interbolsa informiert und<br />
hat entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist<br />
untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />
abgegeben, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober<br />
2007;<br />
(xx) CFIUS hat eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass die Überprüfung des Zusammenschlusses<br />
gemäß Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen wurde<br />
und CFIUS zu dem Ergebnis gekommen ist, dass keine hinreichenden Bedenken aus<br />
Gründen nationaler Sicherheit bestehen, die es rechtfertigen würden, dem Präsidenten<br />
der USA die Untersagung des Tauschangebots und/oder der Verschmelzung gem. Sec.<br />
721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 zu empfehlen und CFIUS mitgeteilt hat, dass<br />
Maßnahmen nach Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 in Bezug auf den<br />
Zusammenschluss nicht in Betracht kommen;<br />
(xxi) die CSSF hat den indirekten Erwerb der Clearstream Banking S.A., der Clearstream<br />
International S.A. und der Clearstream Services S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel<br />
6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des Gesetzes für den Finanzsektor vom 5. April 1993 zur<br />
Verfügung stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />
entsprechende Nichtbeanstandungserklärungen hinsichtlich des Erwerbs erteilt;<br />
(xxii) die CAA hat den indirekten Erwerb der Risk Transfer Re S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß<br />
Artikel 94-1 (4) und 94-1 (15) des Versicherungsgesetzes vom 6. Dezember 1991 zur<br />
Verfügung stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />
entsprechende Nichtbeanstandungserklärung hinsichtlich des Erwerbs erteilt.<br />
(g) Keine wesentliche Marktverschlechterung<br />
Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> und dem Ende der Annahmefrist<br />
wurden weder der Devisenhandel noch die Fremdkapitalmärkte in<br />
(i) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und London, Großbritannien, oder<br />
(ii) New York, New York, USA<br />
für mehr als drei aufeinander folgende Handelstage eingestellt.<br />
93
(h) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext<br />
Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> und dem Ende der Annahmefrist<br />
ist keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten (,,Wesentliche<br />
Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext“).<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext ist der Eintritt eines Umstands<br />
oder mehrerer Umstände bezüglich NYSE Euronext, die nach Einschätzung eines Unabhängigen<br />
Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes von NYSE<br />
Euronext von mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012<br />
führen oder nach vernünftiger Erwartung führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung<br />
nicht auf Einmaleffekten beruht. Der Begriff des Nettokonzernumsatzes von NYSE<br />
Euronext bezeichnet die Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />
gemäß Konzernabschluss 2010.<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext liegt nur dann vor, wenn<br />
spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein unabhängiger Prüfer der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung gemäß den Maßstäben eines<br />
gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche Verschlechterung<br />
in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten ist. Auf Verlangen des Bieters wird der<br />
Unabhängige Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />
Euronext stattgefunden hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung außerdem unverzüglich<br />
durchführen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für den Bieter und Deutsche Börse-<br />
Aktionäre bindend und unanfechtbar und wird unverzüglich von dem Bieter im elektronischen<br />
Bundesanzeiger, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem The Wall Street Journal (U.S.<br />
Ausgabe) unter Bezugnahme auf das Tauschangebot veröffentlicht werden.<br />
(i) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse<br />
Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> und dem Ende der Annahmefrist<br />
ist keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse eingetreten (,,Wesentliche<br />
Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse“).<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse ist der Eintritt eines Umstands<br />
oder mehrerer Umstände bezüglich Deutsche Börse, die nach Einschätzung des Unabhängigen<br />
Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes von Deutsche<br />
Börse von mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012<br />
führen oder nach vernünftiger Erwartung führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung<br />
nicht auf Einmaleffekten beruht. Der Begriff des Nettokonzernumsatzes von Deutsche<br />
Börse bezeichnet die Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten gemäß<br />
Konzernabschluss 2010.<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse liegt nur dann vor, wenn spätestens<br />
am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />
WpHG der Unabhängige Prüfer nach sorgfältiger Prüfung gemäß den Maßstäben eines gewissenhaften<br />
Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche Verschlechterung<br />
in Bezug auf Deutsche Börse eingetreten ist. Auf Verlangen des Bieters wird der Unabhängige<br />
Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse stattgefunden<br />
hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung außerdem unverzüglich durchführen. Die<br />
Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für den Bieter und Deutsche Börse-Aktionäre bindend<br />
und unanfechtbar und wird unverzüglich von dem Bieter im elektronischen Bundesanzeiger, in der<br />
Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) unter Bezugnahme<br />
auf das Tauschangebot veröffentlicht werden.<br />
94
(j) IRS Ruling or Rulings vis-à-vis NYSE Euronext<br />
Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die NYSE Euronext eine oder mehrere verbindliche<br />
Auskünfte (sog. private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (IRS, Internal Revenue Service)<br />
erhalten mit dem Inhalt, dass<br />
(i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation“ im Sinne von Ziffer 368(a) des U.S. Einkommensteuergesetzes<br />
1986 (Internal Revenue Code) und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot<br />
zusammen als Tausch im Sinne von Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code zu<br />
qualifizieren ist bzw. sind, und<br />
(ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch in den Vereinigten Staaten steueransässige<br />
Personen gegen Aktien an dem Bieter als Ausnahme von Ziffer 367(a)(1) des<br />
Internal Revenue Code gemäß Ziffer 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)- 3(c)(9) der Richtlinien<br />
des U.S. Finanzministeriums zu qualifizieren ist, und (B) auf jede in den U.S.A. steueransässige<br />
Person, die NYSE Euronext-Aktien an den Bieter überträgt und die ein ,,5 %<br />
transferee shareholder“ der NYSE Euronext im Sinne von Ziffer 1.367(a)-3(c)(5)(ii) der<br />
Richtlinien des U.S. Finanzministeriums ist, die Ausnahme von Ziffer 367(a)(1) des Internal<br />
Revenue Code Anwendung findet, sofern diese Person ein fünfjähriges sog. gain recognition<br />
agreement nach Ziffer 1.367(a)-8 der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums abschließt.<br />
(k) IRS-Ruling vis-à-vis Deutsche Börse<br />
Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die Deutsche Börse eine verbindliche Auskunft (sog.<br />
private letter ruling) der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion<br />
im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code gilt und/oder das Tauschangebot und die<br />
Verschmelzung zusammen als Transaktion im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code<br />
gelten.<br />
14.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen<br />
Der Bieter behält sich vor, abgesehen von der Vollzugsbedingung unter Buchstabe (d), die nicht verzichtbar<br />
ist, bis zu einem Werktag vor Ende der Annahmefrist auf eine, mehrere oder alle Vollzugsbedingungen ganz<br />
oder teilweise zu verzichten. Vollzugsbedingungen, auf die der Bieter wirksam verzichtet hat, gelten für die<br />
Zwecke dieses Tauschangebots als eingetreten. Für die Zwecke des § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 WpÜG ist die<br />
Veröffentlichung der Änderung des Tauschangebots gemäß § 21 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 14<br />
Abs. 3 WpÜG maßgeblich. Im Falle eines Verzichts auf Vollzugsbedingungen innerhalb der letzten zwei<br />
Wochen vor Ende der in Ziffer 5.1 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bestimmten Annahmefrist verlängert sich die<br />
Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 5 WpÜG um zwei Wochen (d.h. voraussichtlich bis zum 27. Juli 2011).<br />
Ein Verzicht auf Vollzugsbedingungen nach Ende der Annahmefrist ist nicht möglich.<br />
14.3 Nichteintritt von Vollzugsbedingungen<br />
Sind eine oder mehrere der unter Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zu dem letztmöglichen<br />
Zeitpunkt eingetreten oder ist der rechtzeitige Eintritt einer oder mehrerer der Vollzugsbedingungen<br />
unmöglich geworden und hat der Bieter nicht vor dem letztmöglichen Zeitpunkt des<br />
Bedingungseintritts bzw. vor dem Zeitpunkt, zu dem der rechtzeitige Bedingungseintritt unmöglich<br />
geworden ist, auf die betreffende Vollzugsbedingung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG wirksam<br />
verzichtet, erlischt das Tauschangebot. In diesem Fall werden die durch die Annahme des Tauschangebots<br />
zustande gekommenen Verträge nicht vollzogen und entfallen (auflösende Bedingung). Bereits eingelieferte<br />
Deutsche Börse-Aktien werden zurückgebucht. Dementsprechend haben die Depotführenden<br />
Banken dafür zu sorgen, dass die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien unverzüglich,<br />
spätestens aber innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe des Erlöschens des Tauschangebots<br />
in die ISIN DE0005810055 zurückgebucht werden. Die Rückabwicklung ist frei von Kosten und Spesen<br />
Depotführender Banken (zu weiteren Einzelheiten vgl. jedoch Ziffer 12.7 der <strong>Angebotsunterlage</strong>).<br />
95
14.4 Veröffentlichungen<br />
Der Bieter gibt unverzüglich (i) im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher<br />
und in englischer Sprache), (ii) zusätzlich in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger sowie<br />
(iii) in englischer Sprache über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den<br />
Vereinigten Staaten bekannt, falls (a) eine Vollzugsbedingung eingetreten ist, (b) er auf eine Vollzugsbedingung<br />
verzichtet hat, (c) sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind, soweit auf diese nicht verzichtet<br />
wurde, oder (d) das Tauschangebot nicht vollzogen wird.<br />
15 Finanzierung des Tauschangebots<br />
15.1 Finanzierungsbedarf<br />
Derzeit sind 195.000.000 Deutsche Börse-Aktien ausgegeben. Sollte das Tauschangebot von allen Deutsche<br />
Börse-Aktionären angenommen werden, müsste der Bieter 195.000.000 Holdco-Angebotsaktien im Tausch<br />
gegen 195.000.000 zu erwerbende Deutsche Börse-Aktien auf Basis des Tauschverhältnisses von 1 Holdco-<br />
Angebotsaktie für 1 Deutsche Börse-Aktie liefern.<br />
Ferner muss der Bieter Holdco-Angebotsaktien im Tausch gegen Aktien liefern, die die Deutsche Börse<br />
möglicherweise im Zeitraum nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> bis zum Ende der Weiteren<br />
Annahmefrist auf der Grundlage bestehender Verpflichtungen ausgibt (z. B. im Falle der Ausübung von<br />
Aktienoptionen ausgegebene Aktien etc.).<br />
Unter der Annahme, dass mit Ausnahme der Weiteren Aktien der Deutsche Börse bis zum Ende der<br />
Weiteren Annahmefrist keine zusätzlichen Aktien ausgegeben werden, ergibt sich aus der Summe der<br />
derzeit bestehenden und der Weiteren Aktien ein Maximalbetrag von 195.146.864 der im Rahmen des<br />
Tauschangebots erforderlichen Holdco-Angebotsaktien (die ,,Maximale Lieferverpflichtung“).<br />
Im Hinblick auf die Verschmelzung wird Holdco zusätzlich bis zu 125.020.000 weitere Holdco-Aktien<br />
ausgeben (vgl. Ziffer 6.3.2(i)). Zusammen mit der Maximalen Lieferverpflichtung ergibt dies eine Summe<br />
von bis zu 320.166.864 Holdco-Aktien.<br />
Darüber hinaus sind vom Bieter Kosten für die für die Vorbereitung und Durchführung dieses Tauschangebots<br />
und der Verschmelzung in Höhe von maximal 4 Mio. A zu tragen (die ,,Transaktionskosten“).<br />
15.2 Finanzierungsmaßnahmen<br />
Der Bieter hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die für die vollständige<br />
Erfüllung des Tauschangebots erforderlichen Holdco-Angebotsaktien zu dem Zeitpunkt zur Verfügung<br />
stehen, zu dem die Ansprüche auf die Angebotsgegenleistung fällig werden.<br />
Im Hinblick auf die beim Bieter erfolgenden Kapitalmaßnahmen wird auf die Ausführungen unter Ziffer<br />
6.3.2 (i) verwiesen. Aufgrund dieser Maßnahmen wird der Bieter in der Lage sein, sowohl der Maximalen<br />
Lieferverpflichtung zu genügen als auch die erforderliche Anzahl an Holdco-Aktien für die Verschmelzung<br />
zu schaffen.<br />
Der Bieter wird vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen<br />
des Tauschangebots einen Antrag auf Zulassung seiner Stammaktien einschließlich der Holdco-Angebotsaktien<br />
zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen<br />
Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im regulierten Markt der<br />
Euronext Paris und an der New York Stock Exchange stellen.<br />
Der Bieter geht davon aus, dass die Holdco-Angebotsaktien, die die annehmenden Deutsche Börse-<br />
Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche<br />
Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen (börsennotiert) sein<br />
werden.<br />
Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />
voraussichtlich unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-<br />
Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, beginnen.<br />
96
Zur Finanzierung der Transaktionskosten wurde der Stichting von der Deutsche Bank Luxembourg S.A. mit<br />
Vertrag vom 9. März 2011 ein Darlehen in Höhe von 4 Mio. A gewährt. Dieser Darlehensbetrag wird von der<br />
Stichting gemäß einer Vereinbarung mit dem Bieter vom 29. April 2011 im Wege eines Gesellschafterdarlehens<br />
zur Finanzierung der Transaktionskosten in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss an den<br />
Bieter weitergereicht werden.<br />
16 Erwartete Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco<br />
16.1 Ausgangslage und Annahmen<br />
Die in Ziffern 16.2 und 16.3 enthaltenen Finanzinformationen beruhen insbesondere auf folgender Ausgangslage:<br />
(i) Holdco hat seit ihrer Gründung bis zur Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Geschäftstätigkeit<br />
außer den Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Gründung und den Vorbereitungen des<br />
Tauschangebots ausgeübt und somit keine Umsätze oder Ergebnisse erzielt. Daher stehen weder<br />
geprüfte Bilanzen noch Gewinn- und Verlustrechnungen des Bieters zur Verfügung. Um die<br />
Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Einzelabschluss der Holdco zu zeigen, werden —<br />
mit Ausnahme ihrer geprüften Eröffnungsbilanz — ungeprüfte Finanzinformationen der Holdco<br />
verwendet;<br />
(ii) die Gegenleistung des Tauschangebots besteht aus 1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen eine 1<br />
Deutsche Börse-Aktie;<br />
(iii) derzeit beträgt die Gesamtzahl ausgegebener Deutsche Börse-Aktien 195.000.000 und<br />
(iv) im Rahmen der Verschmelzung erhält jeder Aktionär der NYSE Euronext 0,47 Holdco-Aktien für<br />
jede von ihm gehaltene NYSE Euronext-Aktie.<br />
Darüber hinaus beruhen die in Ziffern 16.2 und 16.3 enthaltenen Finanzinformationen insbesondere auf den<br />
folgenden Annahmen:<br />
(i) Der Zusammenschluss wurde vollzogen;<br />
(ii) das Tauschangebot wird von allen Deutsche Börse-Aktionären angenommen;<br />
(iii) die maximale Zahl an NYSE Euronext-Aktien, die im Rahmen des Vollzugs der Verschmelzung in<br />
Holdco-Aktien getauscht werden, wird voraussichtlich ca. 266 Millionen NYSE Euronext-Aktien<br />
betragen. Darin sind enthalten: ca. 261,2 Mio. NYSE Euronext-Aktien, die zum 10. Februar 2011<br />
ausgegeben waren, ca. 2,8 Mio. NYSE Euronext-Aktien, die anlässlich der Unverfallbarkeit von<br />
Restricted Stock Units zum Zeitpunkt der Verschmelzung auszugeben sind (darin sind nicht<br />
enthalten ca. 1,6 Mio. Restricted Stock Units, die ebenfalls zum Zeitpunkt der Verschmelzung<br />
unverfallbar werden, jedoch in bar und nicht in Aktien bedient werden) sowie ca. 1,6 Mio. eigene<br />
Aktien der NYSE Euronext, die von einer mittelbaren Tochtergesellschaft von NYSE Euronext, der<br />
NYSE Arca Inc., gehalten werden, und die jeweils im Rahmen der Verschmelzung in Holdco-Aktien<br />
getauscht werden;<br />
(iv) während der Annahmefrist werden im Rahmen des Deutsche Börse Group Share Plan (GSP)<br />
146.864 Weitere Aktien der Deutsche Börse ausgegeben und das Tauschangebot hinsichtlich dieser<br />
Weiteren Aktien angenommen;<br />
(v) jede Holdco-Angebotsaktie sowie jede im Hinblick auf die Verschmelzung ausgegebene Holdco-<br />
Aktie hat einen Nominalwert von 1,00 A; und<br />
(vi) dem Bieter entstehen Transaktionskosten i.H.v. 4 Mio. A, die der Holdco von der Stichting im Wege<br />
eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt werden.<br />
97
Im Hinblick auf die in Ziffer 16.4.1 enthaltenen weiteren Finanzinformationen wird auf die Erläuterungen in<br />
Ziffer 16.4.2 verwiesen.<br />
16.2 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz der Holdco<br />
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die erwarteten Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses<br />
auf die Eröffnungsbilanz der Holdco zum 10. Februar 2011, dem Tag ihrer Gründung.<br />
Außer dem beabsichtigten Erwerb der Deutsche Börse-Aktien im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />
NYSE Euronext-Aktien im Rahmen der Verschmelzung sowie dem Darlehen der Stichting wurden in dieser<br />
Ziffer 16.2 keine weiteren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />
berücksichtigt, die seit dem 10. Februar 2011 eingetreten sind oder die in der Zukunft eintreten können.<br />
Die nachstehende Tabelle zeigt die geprüfte Eröffnungsbilanz der Holdco zum 10. Februar 2011. Der<br />
Anhang zu der Eröffnungsbilanz, der in Anhang 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> im Finanzteil aufgenommen ist<br />
und auf den an dieser Stelle verwiesen wird, ist wesentlicher Bestandteil der Bilanz:<br />
AKTIVA<br />
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />
Bankguthaben 45.000<br />
45.000<br />
PASSIVA<br />
EIGENKAPITAL UND RÜCKLAGEN<br />
Ausgegebenes und eingezahltes Grundkapital 45.000<br />
Kapitalrücklage —<br />
Gewinnrücklage —<br />
45.000<br />
Die einzige Auswirkung auf die Aktiva der Bilanz der Holdco, die sich aus dem Zusammenschluss ergibt, ist<br />
eine Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte von 0,00 A um 17.965 Mio. A auf 17.965 Mio. A, wobei für<br />
den Ansatz der eingebrachten Aktien der Schlusspreis der Aktie der Deutsche Börse AG vom 29. April 2011<br />
an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) in Höhe von 56,10 A je Aktie angenommen wurde. Außerdem<br />
wurden die Transaktionskosten in Höhe von 4 Mio. A als Anschaffungsnebenkosten aktiviert.<br />
Auf der Passivseite ergibt sich infolge der Durchführung des Zusammenschlusses eine Erhöhung des<br />
Eigenkapitals von 0,045 Mio. A auf rund 17.961 Mio A. Es wird erwartet, dass die Verbindlichkeiten infolge<br />
des Gesellschafterdarlehens der Stichting an die Holdco in Höhe von 4 Mio. A von 0 A auf 4 Mio. A steigen<br />
werden. Da die Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden, haben diese keine<br />
Auswirkungen auf die Ertragslage der Holdco.<br />
98<br />
EUR
Die erwarteten Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses sind in der nachfolgenden Tabelle<br />
noch einmal dargestellt:<br />
Holdco<br />
Eröffnungsbilanz<br />
10. Februar 2011<br />
Vorraussichtliche<br />
Veränderungen durch<br />
Vollzug des<br />
Zusammenschlusses*<br />
alle Angaben in Euro<br />
Holdco, angepasst<br />
nach Vollzug des<br />
Zusammenschlusses<br />
AKTIVA<br />
Langfristige Vermögenswerte —<br />
Finanzanlagen — 17.965.361.070 17.965.361.070<br />
- davon aus Tauschangebot 10.950.177.135 10.950.177.135<br />
- davon aus Verschmelzung 7.015.183.936 7.015.183.936<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
Bankguthaben 45.000 �45.000<br />
Summe Aktiva 45.000 17.965.316.070 17.965.361.070<br />
PASSIVA<br />
Eigenkapital und Rücklagen<br />
Ausgegebenes und eingezahltes Grundkapital 45.000 320.121.864 1)<br />
320.166.864<br />
- davon aus Tauschangebot 195.124.364 2)<br />
195.146.864<br />
- davon aus Verschmelzung 124.997.500 2)<br />
125.020.000<br />
Kapitalrücklagen 17.641.194.206 17.641.194.206<br />
- davon aus Tauschangebot 10.752.592.206 10.752.592.206<br />
- davon aus Verschmelzung 6.888.602.000 6.888.602.000<br />
Summe Eigenkapital 17.961.316.070 17.961.361.070<br />
Langfristige Schulden<br />
Kurzfristige Schulden 4.000.000 4.000.000<br />
Summe Passiva 45.000 17.965.316.070 17.965.361.070<br />
* Aufgrund der engen Verknüpfung von Tauschangebot und Verschmelzung werden die Veränderungen durch den Zusammenschluss<br />
zusammengefasst dargestellt.<br />
1)<br />
Im Rahmen des Vollzugs der Verschmelzung und das Tauschangebots werden gemäß den Annahmen unter Ziffer 16.1 insgesamt<br />
ca. 320.166.864 neue Stammaktien ausgegeben und die bei Gründung ausgegebenen 45.000 Aktien der Klasse D der Holdco eingezogen.<br />
2)<br />
Unter Berücksichtigung der eingezogenen 45.000 Aktien der Klasse D der Holdco<br />
Soweit das der Holdco von der Stichting im Wege eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellte<br />
Darlehen i.H.v. 4 Mio. A durch die Einziehung der Aktien der Klasse D und damit durch das Ausscheiden<br />
der Stichting aus der Gesellschaft zur Rückzahlung fällig wird, wird dieses Darlehen durch eine Bankfinanzierung<br />
zu den üblichen Konditionen ersetzt.<br />
16.3 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage der Holdco<br />
Holdco hat seit ihrer Gründung bis zur Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Erträge erzielt. Der<br />
Bieter erwartet, dass die künftigen Ergebnisse der Holdco insbesondere aus den Ergebnissen der Beteiligungen<br />
an der Deutsche Börse und der NYSE Euronext bestehen werden. Die Höhe dieser zukünftigen<br />
Erträge ist ungewiss. Im Geschäftsjahr 2010 hat die NYSE Euronext einen Jahresüberschuss in Höhe von<br />
425 Mio. A und die Deutsche Börse hat einen Jahresüberschuss in Höhe von 395 Mio. A erzielt (wie in der<br />
erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzernbilanz der Holdco unter Ziffer 16.4.1 dargestellt). Der<br />
Bieter erwartet, dass die zukünftigen Erträge ebenfalls in diesem Bereich liegen werden.<br />
Im Geschäftsjahr 2010 haben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse Dividenden in Höhe von<br />
313 Mio. USD bzw. 390,5 Mio. A ausgeschüttet. Auf Grundlage der Erwartung, dass die Erträge auch in den<br />
zukünftigen Geschäftsjahren erzielt werden, wird weiter erwartet, dass die Ausschüttungspolitik der beiden<br />
Gesellschaften nach dem Vollzug des Zusammenschlusses (zumindest bis zum Wirksamwerden eines<br />
etwaigen Gewinnabführungsvertrags, vgl. Ziffer 10.6.1) unverändert bleibt. Unter diesen Annahmen und<br />
der weiteren Annahme, dass 100 % der Aktien an der Deutsche Börse von Holdco gehalten werden, würde<br />
sich die Höhe der zukünftigen Erträge der Holdco auf ungefähr 628 Mio. A jährlich belaufen (unter<br />
99
Berücksichtigung einer Umrechnungskurses von 1,32 US$/1,00 Euro für die Dividende der NYSE<br />
Euronext).<br />
Der Bieter geht im Hinblick auf den Zinsaufwand für das Jahr 2011 davon aus, dass die erforderlichen<br />
Finanzierungskosten rund 40.000 A betragen werden.<br />
16.4 Weitere erläuternde Finanzinformationen<br />
16.4.1 Erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Finanzinformationen der Holdco<br />
Die nachfolgenden erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco<br />
sollen die Auswirkungen des angestrebten Zusammenschlusses der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext erläutern. Unter den Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird die<br />
Beteiligung an der Deutsche Börse durch das Tauschangebot in die Holdco eingebracht und die Beteiligung<br />
an der NYSE Euronext wird durch die Verschmelzung in die Holdco eingebracht. Der Zusammenschluss<br />
wird als ein Erwerb der NYSE Euronext durch die Deutsche Börse gemäß IFRS Nr. 3 (geändert),<br />
Unternehmenszusammenschlüsse, behandelt.<br />
Im Folgenden werden die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzernbilanz der Holdco zum 31. Dezember<br />
2010 und die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Holdco<br />
für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr dargestellt. Die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Holdco für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr wurde<br />
erstellt, als ob der Zusammenschluss am 1. Januar 2010 erfolgt wäre.<br />
Zusätzliche Annahmen, die den Anpassungen für erläuternde Zwecke in dieser Ziffer 16.4 zugrunde liegen,<br />
werden in den nachstehenden Erläuterungen unter Ziffer 16.4.2 beschrieben. Die erläuternden, ungeprüften<br />
und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco wurden basierend auf Informationen aus nachfolgenden<br />
Quellen erstellt:<br />
(i) dem geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse für das am 31. Dezember 2010<br />
endende Finanzjahr, der in Übereinstimmung mit IFRS, wie vom International Accounting<br />
Standards Board (,,IASB“) verabschiedet, erstellt wurde und im Finanzteil des Anhangs 2 enthalten<br />
ist; und<br />
(ii) dem geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr,<br />
der in Übereinstimmung mit US-GAAP erstellt wurde und auf den Seiten F-9 ff. des Anhangs 2<br />
enthalten ist. Dieser Konzernabschluss wurde an IFRS angepasst und in Euro umgerechnet, um ihn<br />
innerhalb der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen darzustellen.<br />
Der geschätzte Kaufpreis für den Erwerb der NYSE Euronext beträgt ungefähr 7.000 Mio. A, basierend auf<br />
einer Gegenleistung von 0,47 Holdco-Aktien pro zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses<br />
ausstehender NYSE Euronext-Aktie, unter der Annahme, dass jede Holdco-Aktie den gleichen Wert wie<br />
eine Deutsche Börse-Aktie hat (entsprechend dem Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse zum 29. April 2011). Der tatsächliche Kaufpreis wird zum Vollzugszeitpunkt<br />
bestimmt, basierend auf dem Preis der Deutsche Börse-Aktie und dem U.S. Dollar/Euro-Wechselkurs zu<br />
diesem Zeitpunkt und wird daher von demjenigen abweichen, der für die Erstellung der erläuternden,<br />
ungeprüften und verkürzten Finanzinformationen der Holdco verwendet wurde. Ein 5 % Anstieg oder<br />
Rückgang des Preises der Deutsche Börse-Aktien vom Preis von 56,10 A je Aktie, dem Preis, der zur<br />
Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Finanzinformationen verwendet wurde, würde zu<br />
einem jeweiligen Anstieg oder Rückgang des Kaufpreises um ungefähr 350 Mio. A führen.<br />
Der Zusammenschluss wird von der Holdco nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS Nr. 3 (geändert),<br />
Unternehmenszusammenschlüsse, bilanziert, mit der Deutsche Börse als Rechtsnachfolgerin und bilanziellem<br />
Erwerber. Nach der Erwerbsmethode werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit ihren<br />
zum Erwerbszeitpunkt bestimmten beizulegenden Zeitwerten erfasst und der gesamte Kaufpreis wird auf<br />
die erworbenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte und auf die übernommenen Verbindlichkeiten<br />
aufgeteilt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> waren die Bewertungsgutachten,<br />
die notwendig sind, um die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und<br />
Schulden endgültig zu bestimmen, und die damit zusammenhängende Kaufpreisallokation noch nicht<br />
abgeschlossen. Dementsprechend hat die Holdco einen geschätzten Gesamtkaufpreis aufgeteilt, der, wie in<br />
100
den Erläuterungen unter Ziffer 16.4.2 beschrieben, ermittelt wurde. Eine endgültige Bestimmung der<br />
beizulegenden Zeitwerte wird unter anderem auch Holdcos Überlegungen bezüglich einer endgültigen<br />
Bewertung widerspiegeln, basierend auf den tatsächlichen materiellen und immateriellen Nettovermögenswerten,<br />
wie zum Beispiel Kundenbeziehungen, entwickelten und wesentlichen Technologien (core<br />
technologies) sowie Markennamen, die zum Erwerbszeitpunkt des Zusammenschlusses bestanden. Jede<br />
abschließende Anpassung wird die Kaufpreisallokation ändern, die sich auf die Zeitwerte auswirkt, die den<br />
Vermögenswerten und Schulden zugewiesen werden, und zu einer wesentlichen Veränderung der erläuternden,<br />
ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco führen könnte.<br />
Die ungeprüften Anpassungen zu erläuternden Zwecken berücksichtigen Ereignisse, die direkt auf den<br />
Zusammenschluss zurückzuführen und sachlich belegbar sind. Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />
Konzern-Finanzinformationen der Holdco werden zu Informationszwecken dargestellt und spiegeln<br />
Schätzungen und Annahmen wider, die der Bieter auf Grundlage der Schätzungen und Annahmen des<br />
Management der NYSE Euronext und des Vorstands der Deutsche Börse aufgestellt und als angemessen<br />
erachtet hat. Sie dienen dem Zweck, unter Berücksichtigung der dargestellten Annahmen und der beschriebenen<br />
Ausgangslage Holdcos tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzubilden, wie sie sich<br />
dargestellt hätte, wenn der Zusammenschluss zu den angegebenen Zeitpunkten vollzogen worden wäre. Sie<br />
sind damit jedoch im Hinblick auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lediglich als<br />
Indikator. Holdcos erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Finanzinformationen reflektiert zudem<br />
nicht die Auswirkungen von erwarteten Synergien und Effizienzsteigerungen (efficiencies), die mit dem<br />
Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext verbunden werden.<br />
Wesentliche Posten, die sich hauptsächlich auf Wertminderung und Veräußerungskosten beziehen und die<br />
aufgrund ihrer Größe oder Häufigkeit als bedeutend erachtet wurden, wurden separat offengelegt, um ein<br />
umfassendes Verständnis der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzlage (financial<br />
performance) der Holdco zu ermöglichen. Für eine Erörterung entsprechender Sachverhalte siehe Erläuterung<br />
6 in Ziffer 16.4.2.<br />
In Verbindung mit dem Zusammenschluss wird die Integrationsplanung für die Geschäftsaktivitäten von<br />
Deutsche Börse und NYSE Euronext derzeit weiterentwickelt. Der Bieter, die Deutsche Börse und NYSE<br />
Euronext gehen davon aus, dass mit der Zusammenführung der Geschäftsaktivitäten von Deutsche Börse<br />
und NYSE Euronext Implementierungs- und Restrukturierungskosten vor Steuern in Höhe von ca. 600 bis<br />
800 Mio. A (oder des 1,5 bis 2-fachen des vollen Potentials der erwarteten Kosteneinsparungen) verbunden<br />
sein werden. Darüber hinaus könnten der zusammengeschlossenen Gruppe im Zusammenhang mit Vertragsbestimmungen<br />
zum Kontrollwechsel in bestimmten Arbeitsverträgen oder anderen Vereinbarungen<br />
weitere Kosten entstehen. Auf der Grundlage der derzeitigen Annahmen kann der Bieter jedoch nicht<br />
vorhersagen, welche Verträge von solchen Klauseln erfasst wären, und der Bieter ist nicht in der Lage, die<br />
damit ggf. verbundenen Belastungen zu quantifizieren. Wesentliche nicht wiederkehrende Gewinne und<br />
Verluste, die unmittelbar aus dem Zusammenschluss resultieren, wurden in der erläuternden, ungeprüften<br />
und verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht berücksichtigt.<br />
Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco sollten im<br />
Zusammenhang mit den Informationen gelesen werden, die in den Abschnitten ,,Ausgewählte Historische<br />
Finanzinformationen der NYSE Euronext“, ,,Ausgewählte Historische Finanzinformationen der Gruppe<br />
Deutsche Börse“, ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE Euronext“<br />
und ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse“ von<br />
Anhang 2 enthalten sind, sowie mit den geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext, die ebenfalls in Anhang 2 enthalten sind.<br />
101
Holdco erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr<br />
(in Millionen Euro, außer Angaben je Aktie in Euro)<br />
Historische<br />
Finanzinformationen Erläuternd<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext* Summe Anpassung Erläuterung<br />
Holdco<br />
konsolidiert<br />
Umsatzerlöse<br />
Nettozinserträge aus dem<br />
2.106 3.342 5.448 0 5.448<br />
Bankgeschäft 59 — 59 — 59<br />
Sonstige betriebliche Erträge 61 43 104 — 104<br />
Gesamterlöse 2.226 3.385 5.611 — 5.611<br />
Volumenabhängige Kosten<br />
Gesamterlöse abzüglich<br />
(211) (1.445) (1.656) — (1.656)<br />
volumenabhängiger Kosten 2.015 1.940 3.955 — 3.955<br />
Personalaufwand<br />
Abschreibung und<br />
(502) (458) (960) — (960)<br />
Wertminderungsaufwand (584) (233) (817) (9) [4.1] (826)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen (414) (636) (1.050) — (1.050)<br />
Operative Kosten (1.500) (1.327) (2.827) (9) (2.836)<br />
Beteiligungsergebnis<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />
12 (5) 7 — 7<br />
(EBIT) 527 608 1.135 (9) 1.126<br />
Finanzerträge 24 2 26 — 26<br />
Finanzaufwendungen (132) (84) (216) 27 [4.2] (189)<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT)<br />
Steuern vom Einkommen und vom<br />
419 526 945 18 963<br />
Ertrag (24) (101) (125) (6) ** (131)<br />
Jahresüberschuss<br />
davon Anteilseigner der<br />
395 425 820 12 832<br />
Muttergesellschaft<br />
davon nicht beherrschende<br />
418 439 857 12 869<br />
Gesellschafter (23) (14) (37) 0 (37)<br />
Ergebnis je Aktie (unverwässert) 2,25 [4.3], [6] 2,82<br />
Ergebnis je Aktie (verwässert) 2,24 [4.3], [6] 2,80<br />
* Berücksichtigt die Auswirkungen der Anpassungen der NYSE Euronext, um Holdcos Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden zu entsprechen. Siehe Erläuterung 2 in Ziffer 16.4.2.<br />
** Berücksichtigung des Steuereffekts auf die Anpassungen unter Anwendung eines Steuersatzes von 35 %.<br />
Die nachstehenden Erläuterungen in Ziffer 16.4.2 sind ein wesentlicher Bestandteil der erläuternden, ungeprüften<br />
und verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.<br />
102
Holdco erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzernbilanz<br />
zum 31. Dezember 2010<br />
(in Millionen Euro)<br />
Historische<br />
Finanzinformationen Erläuternd<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext* Summe Anpassung Erläuterung<br />
Holdco<br />
konsolidiert<br />
Langfristige Vermögenswerte<br />
Immaterielle Vermögenswerte 1.030 4.507 5.537 2.238 [4.1] 7.775<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte 2.060 3.029 5.089 382 [3] 5.471<br />
Sachanlagen 138 624 762 75 [4.1] 837<br />
Finanzanlagen 1.806 492 2.298 — 2.298<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 36 494 530 — 530<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
5.070 9.146 14.216 2.695 16.911<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
128.824 — 128.824 — 128.824<br />
Bankgeschäft<br />
Sonstige Forderungen und sonstige<br />
7.585 — 7.585 — 7.585<br />
Vermögenswerte<br />
Bankguthaben mit<br />
389 505 894 — 894<br />
Verfügungsbeschränkung<br />
Kassenbestand und sonstige<br />
6.186 — 6.186 — 6.186<br />
Bankguthaben 797 245 1.042 (100) [5] 942<br />
143.781 750 144.531 (100) 144.431<br />
Summe Aktiva<br />
Eigenkapital<br />
148.851 9.896 158.747 2.595 161.342<br />
Eigenkapital<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />
2.951 5.330 8.281 1.570 [5] 9.851<br />
beherrschender Gesellschafter 459 36 495 — 495<br />
Langfristige Schulden<br />
Rückstellungen für Pensionen und<br />
3.410 5.366 8.776 1.570 10.346<br />
ähnliche Verpflichtungen 21 364 385 — 385<br />
Sonstige langfristige Rückstellungen 87 44 131 — 131<br />
Latente Steuerschulden 298 1.504 1.802 925 [4.4] 2.727<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.455 1.552 3.007 100 [4.2] 3.107<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 10 — 10 10<br />
Kurzfristige Schulden<br />
1.871 3.464 5.335 1.025 6.360<br />
Steuerrückstellungen 345 64 409 — 409<br />
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 135 28 163 — 163<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 128.824 — 128.824 — 128.824<br />
Bardepots der Marktteilnehmer 6.064 — 6.064 — 6.064<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 8.202 974 9.176 — 9.176<br />
143.570 1.066 144.636 — 144.636<br />
Summe Passiva 148.851 9.896 158.747 2.595 161.342<br />
* Berücksichtigt die Auswirkungen der Anpassungen der NYSE Euronext um Holdcos Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden zu entsprechen. Siehe Erläuterung 2 unter Ziffer 16.4.2.<br />
Die nachstehenden Erläuterungen unter Ziffer 16.4.2 sind wesentlicher Bestandteil der erläuternden, ungeprüften<br />
und verkürzten Konzernbilanz.<br />
103
16.4.2 Erläuterungen zu den erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen in<br />
Ziffer 16.4.1<br />
(i) Erläuterung 1 — Grundlagen der Darstellung<br />
Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco stellen den<br />
verkürzten Konzernabschluss dar, indem sie den Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext unter der Holdco in einer Transaktion umsetzen, die bilanziell als Zusammenschluss nach<br />
der Erwerbsmethode zu erfassen ist, in der die Gruppe Deutsche Börse als rechtlicher und bilanzieller<br />
Erwerber behandelt wird, als ob der Zusammenschluss am 1. Januar 2010 abgeschlossen worden wäre.<br />
Bei der Aufstellung des erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Jahresabschlusses der Holdco<br />
wurden in allen wesentlichen Punkten die Bilanzierungsregeln der Holdco in Übereinstimmung mit IFRS,<br />
wie vom IASB verabschiedet, beachtet.<br />
Die für die Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Finanzinformationen verwendete und<br />
auf einen Zeitpunkt vor der Akquisition aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der NYSE<br />
Euronext unterscheiden sich von den historischen Jahresabschlüssen der NYSE Euronext, die in Anhang 2<br />
enthalten sind, weil die für die Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen<br />
verwendete und auf einen Zeitpunkt vor der Akquisition aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung<br />
und Bilanz in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsrichtlinien der Holdco und gemäß IFRS aufgestellt wurde. Die historischen Jahresabschlüsse<br />
der NYSE Euronext, die in Anhang 2 enthalten sind, wurden gemäß US-GAAP aufgestellt.<br />
Die Bilanz der NYSE Euronext wurde mit einem Wechselkurs von 1,33 US$ = 1,0 A umgerechnet,<br />
entsprechend dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2010. Die Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE<br />
Euronext wurde unter Verwendung eines Durchschnittskurses von 1,32 US$ = 1,0 A umgerechnet, der dem<br />
von der Gruppe Deutsche Börse im Geschäftsjahr 2010 angewendeten Durchschnittkurs entspricht. Dieser<br />
Durchschnittskurs wurde unter Verwendung des am Ende eines jeden Quartals des Geschäftsjahres 2010<br />
vorherrschenden Wechselkurses berechnet.<br />
Der Kaufpreis für NYSE Euronext wurde auf die erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen<br />
Verbindlichkeiten aufgeteilt, basierend auf den vom Management der NYSE Euronext vorgenommenen<br />
vorläufigen Schätzungen der jeweiligen Zeitwerte zum Zeitpunkt der Abschlusses (date of completion) des<br />
Zusammenschlusses. Die endgültige Aufteilung wird vorgenommen, wenn die Schätzungen beendet sind.<br />
Dementsprechend sind die Anpassungen der Kaufpreisallokation zu erläuternden Zwecken vorläufig,<br />
wurden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Finanzdaten<br />
zur Verfügung zu stellen, und sind Gegenstand einer Überarbeitung zur endgültigen Festlegung der<br />
Zeitwerte nach Vollzug des Zusammenschlusses.<br />
Die beigefügten erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen berücksichtigen keine<br />
erwarteten Kosteneinsparungen oder andere Effekte aus der geplanten Integration der zusammengeschlossenen<br />
Unternehmen. Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen nehmen an, dass<br />
alle Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots getauscht werden. Dementsprechend sind die<br />
in Holdcos erläuternder, ungeprüfter und verkürzter Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen<br />
Beträge nicht notwendigerweise ein Indikator für die Ertragslage, die sich ergeben hätte, wenn der Vollzug<br />
des Zusammenschlusses bereits zum 1. Januar 2010 erfolgt wäre, oder die sich in der Zukunft ergeben<br />
könnte.<br />
Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen werden nur zu Anschauungszwecken<br />
dargestellt. Naturgemäß stellen sie eine hypothetische Situation dar und können nur unter den beschriebenen<br />
Annahmen und der angenommenen Ausgangslage darstellen, wie die konsolidierte Ertragslage<br />
berichtet worden wäre, wenn der Zusammenschluss zum beschriebenen Zeitpunkt vollzogen gewesen wäre.<br />
Sie dienen hinsichtlich der zukünftigen Konzernertragslage nur als ein Indikator, so dass sich diese auch<br />
anders als erwartet entwickeln kann. Die Anpassungen zu erläuternden Zwecken basieren auf verfügbaren<br />
Informationen und bestimmten Annahmen, die vom Vorstand der Deutsche Börse und Management der<br />
NYSE Euronext als angemessen für die Zwecke dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> erachtet wurden.<br />
104
(ii) Erläuterung 2 — Darstellung von Finanzinformationen der NYSE Euronext<br />
Für erläuternde Zwecke wurden IFRS-Anpassungen der historischen und gemäß US-GAAP erstellten<br />
Informationen der NYSE Euronext vorgenommen, um diese an die IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsregeln<br />
der Holdco anzupassen. Solche Anpassungen beziehen sich hauptsächlich auf ursprüngliche<br />
Listinggebühren und Vergütungen an Arbeitnehmer. Zusätzlich wurden bestimmte Reklassifizierungen<br />
(reclassifications) vorgenommen, um die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz an die IFRS-<br />
Darstellung anzugleichen.<br />
Die nachfolgende Tabelle illustriert die Auswirkungen dieser Anpassungen, die sich in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung von NYSE Euronext für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr ergeben, wie<br />
sie in der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Holdco (in<br />
Millionen Euro) dargestellt wird:<br />
NYSE Euronext<br />
Historisch US-GAAP {d}<br />
IFRS<br />
Anpassung<br />
NYSE Euronext<br />
Historisch IFRS<br />
Umsatzerlöse 3.336 6 {a} 3.342<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft — — —<br />
Sonstige betriebliche Erträge 43 — 43<br />
Gesamterlöse 3.379 6 3.385<br />
Volumenabhängige Kosten (1.445) — (1.445)<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten 1.934 6 1.940<br />
Personalaufwand (462) 4 {b} (458)<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand (233) — (233)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen (636) — (636)<br />
Operative Kosten (1.331) 4 (1.327)<br />
Beteiligungsergebnis (5) — (5)<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 598 10 608<br />
Finanzerträge 2 — 2<br />
Finanzaufwendungen (84) — (84)<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) 516 10 526<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag (97) (4) {c} (101)<br />
Jahresüberschuss 419 6 425<br />
{a} Zur Erfassung der ursprünglichen Listinggebühren und der Umsätze mit Kapitalmaßnahmen gemäß IFRS.<br />
Gemäß IFRS wird dieser Umsatz bei der Zulassung eines Antragstellers oder bei anschließender Kapitalbeschaffung<br />
oder bei anderen Kapitalmaßnahmen realisiert. Gemäß US-GAAP realisierte die NYSE<br />
Euronext diese Umsätze über eine geschätzte Dienstleistungsdauer (service period) von 5 bis 10 Jahren.<br />
{b} Zur Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne von NYSE Euronext gemäß IFRS. Nach Vollendung<br />
des Zusammenschlusses wird die Holdco die leistungsorientierten Pensionspläne der NYSE<br />
Euronext gemäß der Korridormethode bilanzieren, die in IAS 19 beschrieben ist.<br />
{c} Zur Anpassung der Ertragssteuerrückstellung an die aus den IFRS-Anpassungen resultierenden Effekte,<br />
basierend auf einem gemischten Steuersatz von 35 Prozent.<br />
{d} Die historische, nach US-GAAP ermittelte Ertragslage der NYSE Euronext wurde von US$in A umgerechnet,<br />
unter Verwendung eines Durchschnittskurses von 1,32 US$ = 1,00 A, der aus den am Ende eines<br />
jeden Quartals des Geschäftsjahres 2010 vorherrschenden Wechselkursen ermittelt wurde.<br />
105
Die nachfolgende Tabelle illustriert die Auswirkungen dieser Anpassungen, die sich in der Bilanz von<br />
NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 ergeben, wie sie in der erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />
Konzernbilanz der Holdco (in Millionen Euro) dargestellt wird:<br />
NYSE Euronext<br />
Historisch<br />
US-GAAP {f}<br />
IFRS<br />
Anpassung<br />
NYSE Euronext<br />
Historisch IFRS<br />
Langfristige Vermögenswerte<br />
Immaterielle Vermögenswerte 4.367 140 {a} 4.507<br />
Geschäfts- und Firmenwert 3.029 — 3.029<br />
Sachanlagen 764 (140) {a} 624<br />
Finanzanlagen 492 — 492<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 518 (88) {b} 494<br />
64 {c}<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
9.170 (24) 9.146<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG — — —<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft — — —<br />
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 595 (26) {b} 505<br />
(64) {c}<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung — — —<br />
Kassenbestand und sonstige Bankguthaben 245 — 245<br />
840 (90) 750<br />
Summe Aktiva<br />
Eigenkapital<br />
10.010 (114) 9.896<br />
Eigenkapital<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender<br />
5.084 246 {e} 5.330<br />
Gesellschafter 36 — 36<br />
Langfristige Schulden<br />
5.120 246 5.366<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 373 (9) {d} 364<br />
Sonstige langfristige Rückstellungen 44 — 44<br />
Latente Steuerschulden 1.502 2 {c} 1.504<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.552 — 1.552<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 274 (274) {b} —<br />
Kurzfristige Schulden<br />
3.745 (281) 3.464<br />
Steuerrückstellungen 64 — 64<br />
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 28 — 28<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG — — —<br />
Bardepots der Marktteilnehmer — — —<br />
Sonstige kurzfristige Schulden 1.053 (2) {c} 974<br />
(77) {b}<br />
1.145 (79) 1.066<br />
Summe Passiva 10.010 (114) 9.896<br />
{a} Zur Reklassifizierung der Nettobuchwerte von erworbener und intern entwickelter Software zu den<br />
immateriellen Vermögenswerten.<br />
{b} Zur Stornierung historischer Rechnungsabgrenzungsposten der NYSE Euronext und damit verbundener<br />
aktiver latenter Steuern, da die Holdco keiner rechtlichen Zahlungsverpflichtung unterlegen hätte. Diese<br />
106
Salden korrespondieren mit ursprünglichen Listinggebühren, die nach US-GAAP über die geschätzte<br />
Dienstleistungsdauer der Listings abgegrenzt wurden.<br />
{c} Zur Reklassifizierung aller Salden aus latenten Steuern als langfristig, in Übereinstimmung mit den IFRS-<br />
Ausweisvorschriften zur Bilanz.<br />
{d} Zur Bilanzierung von NYSE Euronext’s leistungsorientierten Pensionsplänen gemäß IFRS. Nach Vollendung<br />
des Zusammenschlusses wird die Holdco die leistungsorientierten Pensionspläne der NYSE<br />
Euronext gemäß der Korridormethode bilanzieren, die in IAS 19 beschrieben ist.<br />
{e} Zur Erfassung der netto Auswirkungen der oben genannten Anpassungen auf das Eigenkapital.<br />
{f} Die historische nach US-GAAP ermittelte Vermögenslage der NYSE Euronext wurde von US$ in A<br />
umgerechnet, unter Verwendung des Stichtagkurses zum 31. Dezember 2010 (1,33 US$ = 1,00 A).<br />
(iii) Erläuterung 3 — Kaufpreis der NYSE Euronext<br />
Für die Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen wurden vom<br />
Management der NYSE Euronext die folgenden Annahmen getroffen:<br />
Es gab ungefähr 264,5 Mio. NYSE Euronext Aktien im Umlauf auf voll verwässerter Basis, und<br />
der Aktienkurs der Deutsche Börse betrug für Bewertungszwecke 56,10 A, und<br />
jede NYSE Euronext-Aktie wird in 0,47 Holdco-Aktien umgewandelt.<br />
Basierend auf den oben dargelegten Annahmen errechnete sich die gesamte Gegenleistung des Kaufs<br />
(purchase consideration) wie folgt:<br />
Aktienkurs Deutsche Börse 56,10 A [a]<br />
multipliziert mit 264,5 Millionen Aktien<br />
multipliziert mit 0,47<br />
Gegenleistung für den Zusammenschluss 7.000 Millionen A<br />
[a] Korrespondierend mit dem Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktien am 29. April 2011. Eine Entwicklung<br />
des Deutsche Börse-Aktienkurses von 5 % hätte in beide Richtungen eine Auswirkung von ungefähr<br />
350 Mio. A auf die Gegenleistung im Rahmen des Kaufs.<br />
Es folgt eine Zusammenfassung der vorläufigen Aufteilung des Gesamtkaufpreises des Erwerbs der NYSE<br />
Euronext, wie diese in der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzernbilanz dargestellt wird (in<br />
Millionen Euro):<br />
Historisches Eigenkapital der NYSE Euronext 5.330<br />
Eliminierung von NYSE Euronext’s historischem Geschäfts- oder Firmenwert und der<br />
immateriellen Vermögenswerte (7.536)<br />
Zeitwert der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte:<br />
Registrierung von nationalen Wertpapierbörsen 4,800<br />
Kundenbeziehungen 930<br />
Markennamen 875<br />
Software 140<br />
Zeitwertanpassung des Sachanlagen 75<br />
Zeitwertanpassung von langfristigen Verbindlichkeiten (100)<br />
Auswirkungen auf latente Steuern aus Anpassungen nach der Erwerbsmethode (925)<br />
Verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Zusammenschluss 3.411<br />
Gesamtkaufpreis 7.000<br />
Die Buchwerte aller anderen Vermögenswerte und Schulden wurden als Annäherung ihrer Zeitwerte<br />
angenommen. Die Auswirkungen auf latente Steuern aus den Anpassungen nach der Erwerbsmethode<br />
wurden basierend auf dem gültigen Steuersatz der jeweiligen Jurisdiktion der zugrundeliegenden Vermögenswerte<br />
berechnet.<br />
107
(iv) Erläuterung 4 — Erläuternde Anpassungen<br />
[4.1] Zur Anpassung der Buchwerte von NYSE Euronext’s immateriellen und materiellen Vermögenswerte<br />
auf ihre geschätzten Zeitwerte.<br />
(in Millionen Euro)<br />
Geschätzter<br />
Zeitwert<br />
Geschätzte<br />
Restnutzungsdauer<br />
(in Jahren)<br />
Geschätzter<br />
jährlicher<br />
Abschreibungsaufwand<br />
Kategorie immaterielle Vermögenswerte:<br />
Registrierung von nationalen Wertpapierbörsen 4.800 unbestimmt n/a<br />
Kundenbeziehungen 930 20 49<br />
Markennamen 875 20 bis unbestimmt 2<br />
Software 140 3 bis 5 35<br />
Sachanlagen 75 40 2<br />
Summe<br />
Jährliche Abschreibungsaufwand basierend auf<br />
6.820 88<br />
historischen Buchwerten<br />
Zusätzlicher Abschreibungsaufwand aus der<br />
79<br />
vollständigen Zeitwertbewertung der NYSE Euronext 9<br />
Die Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte basieren auf den vorläufigen Schätzungen des Managements<br />
der NYSE Euronext, und die endgültigen Aufteilungen werden vorgenommen, wenn die Schätzungen<br />
beendet sind. Als Teil dieser vorläufigen Schätzungen wurden die Registrierungen von nationalen<br />
Wertpapierbörsen und kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte unter Verwendung der überschüssigen<br />
Erträge im Ertragswertverfahren (excess earnings income approach) bewertet, und die Markennamen<br />
wurden unter Verwendung der Methode der Lizenzpreisanalogie im Ertragswertverfahren (relief-fromroyalty-method<br />
under the income approach) bewertet.<br />
Der Vergleich der bereits zuvor zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte der NYSE Euronext mit den<br />
geschätzten Zeitwerten der immateriellen Vermögenswerte, die für diese erläuternden, ungeprüften und<br />
verkürzten Finanzinformationen erstellt wurden, stellt sich wie folgt dar:<br />
(in Millionen Euro)<br />
Ursprüngliche<br />
Bewertung zu<br />
Zeitwerten*<br />
Neue<br />
Bewertung zu<br />
Zeitwerten<br />
Summe<br />
geschätzter<br />
Zeitwerte<br />
Registrierung von nationalen Wertpapierbörsen 3.731 1.069 4.800<br />
Kundenbeziehungen 636 294 930<br />
Markennamen 140 735 875<br />
Software — 140 140<br />
Summe 4.507 2.238 6.745<br />
* Beinhaltet hauptsächlich die geschätzten Zeitwerte, die bei immateriellen Vermögenswerten bestimmt<br />
wurden, im Erwerb von Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. 2006, in der Fusion mit der Euronext N.V. 2007<br />
und im Erwerb von American Stock Exchange LLC 2008.<br />
[4.2] Zur Anpassung der langfristigen Verbindlichkeiten von NYSE Euronext auf die geschätzten Zeitwerte,<br />
einschließlich der geschätzten jährlichen Abschreibungen auf die dazugehörigen Anpassungen im Finanzaufwand.<br />
Die geschätzten zukünftigen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar (in Millionen Euro):<br />
Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember<br />
2011 27<br />
2012 27<br />
2013 21<br />
2014 15<br />
2015 10<br />
108
[4.3] Zur Anpassung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien, die verwendet<br />
wurden, um das unverwässerte und verwässerte erläuternde Ergebnis je Aktie zu bestimmen, basierend<br />
auf dem Tausch jeder ausstehenden Aktie der NYSE Euronext für 0,47 Aktien der Holdco, wie folgt:<br />
(in Millionen Euro, außer Ergebnis je Aktie in Euro)<br />
Unverwässerte<br />
Berechnung<br />
Verwässerte<br />
Berechnung<br />
Historische gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender<br />
Deutsche Börse-Aktien<br />
Historische gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien<br />
185,9 186,3 [a]<br />
der NYSE Euronext 260,8 264,5<br />
Multipliziert mit: Umtauschverhältnis 0,47 0,47<br />
122,6 124,3 [b]<br />
Erläuternde gemeinsame gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien 308,5 310,6 [a]+[b]<br />
Jahresüberschuss der auf Holdco-Aktionären entfällt 869 869<br />
Ergebnis je Aktie — erläuternd gemeinsam 2,82 2,80<br />
[4.4] Zur Anpassung passiver latenter Steuern basierend auf den geschätzten Zeitwerten materieller und<br />
immaterieller Vermögenswerte.<br />
(v) Erläuterung 5 — Eigenkapital<br />
Zum 31. Dezember 2010 bestand das erläuternde Eigenkapital der Holdco aus den folgenden Positionen (in<br />
Millionen Euro):<br />
Historisches Eigenkapital der Deutsche Börse 2.951<br />
Geschätzter Zeitwert der NYSE Euronext 7.000<br />
Geschätzte Erwerbskosten (100)<br />
9.851<br />
(vi) Erläuterung 6 — Wertminderungs- und Verschmelzungskosten- und Kosten für Firmenkäufe und -verkäufe<br />
Bestimmte wesentliche Posten, die aufgrund ihrer Größe oder Häufigkeit als bedeutend erachtet wurden,<br />
wurden separat offengelegt, um ein umfassendes Verständnis der erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />
Konzern-Finanzlage zu ermöglichen. Insbesondere erfasste die Deutsche Börse für das am 31. Dezember<br />
2010 endende Jahr einen Wertminderungsaufwand im Zusammenhang mit den immateriellen Vermögenswerten<br />
der International Securities Exchange (,,ISE“) sowie Aufwand in Zusammenhang mit organisatorischen<br />
Umstrukturierungen (organizational restructuring). Für das gleiche Geschäftsjahr hat die NYSE<br />
Euronext Aufwendungen für Firmenkäufe und -verkäufe (exit costs) sowie einen Gewinn aus dem Verkauf<br />
der Beteiligung an der National Stock Exchange of India (,,NSE“) erfasst. Die nachfolgende Tabelle<br />
illustriert die Auswirkungen dieser Posten auf die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Gewinnund<br />
Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr und liefert verkürzt eine Berechnung des<br />
erläuternden und ungeprüften Ergebnisses je Aktie ohne Berücksichtigung dieser Auswirkungen:<br />
(in Millionen Euro, außer Ergebnis je Aktie in Euro)<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext Erläuternde<br />
Anpassungen<br />
Holdco<br />
Konsolidiert<br />
Jahresüberschuss, der auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft entfällt 418 439 12 869<br />
Wertminderungsaufwand auf immaterielle Vermögenswerte der ISE 224 — — 224<br />
Restrukturierungskosten 80 — — 80<br />
Aufwendungen für Firmenkäufe und -verkäufe — 49 — 49<br />
Nettogewinn aus der Veräußerung der NSE<br />
Angepasster Jahresüberschuss, der auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft<br />
— (30) — (30)<br />
entfällt 722 458 12 1.192<br />
Angepasstes Ergebnis je Aktie (unverwässert) 3,88 3,86<br />
Angepasstes Ergebnis je Aktie (verwässert) 3,88 3,84<br />
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 185,9 308,5<br />
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) 186,3 310,6<br />
109
16.5 Vergleichende historische und erläuternde Angaben je Aktie<br />
Nachfolgend werden historische und erläuternde Beträge für das Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen,<br />
Bardividenden und Buchwert je Deutsche Börse-Aktie und je NYSE Euronext-Aktie angegeben.<br />
Das der erläuternden Berechnung zugrunde gelegte Umtauschverhältnis ist eine Holdco-Aktie gegen eine<br />
Deutsche Börse-Aktie bzw. 0,47 Holdco-Aktien gegen eine NYSE Euronext-Aktie.<br />
Die nachstehenden erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzernzahlen werden nur zu Anschauungszwecken<br />
dargestellt. Wären die Unternehmen schon immer zusammengeschlossen gewesen, könnten<br />
die Finanzergebnisse anders ausfallen. Diese Angaben lassen keinen verlässlichen Rückschluss auf die<br />
künftigen Ergebnisse der Holdco oder auf die historischen Ergebnisse zu, die erreicht worden wären, wenn<br />
die Unternehmen schon immer zusammengeschlossen gewesen wären.<br />
Außerdem können der Börsenkurs der Deutsche Börse-Aktie und der Börsenkurs der NYSE Euronext-Aktie<br />
erheblichen Schwankungen unterliegen. Sie lassen keinen zwingenden Rückschluss auf den Wert der<br />
Holdco-Aktien nach deren Handelsaufnahme zu. Da die Umtauschverhältnisse nicht an Änderungen des<br />
Börsenkurses der Deutsche Börse-Aktie und der NYSE Euronext-Aktie angepasst werden, kann der Wert<br />
der Holdco-Aktien, den NYSE-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung und Deutsche Börse-Aktionäre<br />
bei Einreichung ihrer Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten, beträchtlich vom Marktwert der<br />
Holdco-Aktien abweichen, den diese Aktionäre erhalten hätten, wäre der Zusammenschluss bei Abschluss<br />
des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss oder zum Datum dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> vollzogen<br />
worden. Es wird den Deutsche Börse-Aktionären dringend empfohlen, vor ihrer Entscheidung über<br />
die Einreichung ihrer Deutscher Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots den aktuellen Kurs der<br />
Deutsche Börse-Aktie und der NYSE Euronext-Aktie in Erfahrung zu bringen.<br />
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu Deutsche Börse-Aktien, NYSE Euronext-Aktien und<br />
Holdco-Aktien, darunter Buchwert je Aktie, Bardividende je Aktie und Ergebnis je Aktie. Bei den<br />
Holdco-Aktien wurde von der Annahme ausgegangen, dass der Zusammenschluss zum 1. Januar 2010<br />
vollzogen wurde und alle Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots getauscht wurden.<br />
Geschäftsjahr<br />
zum<br />
31. Dezember<br />
2010 in E<br />
Historische Angaben je Deutsche Börse-Aktie<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 2,25 A<br />
Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 2,24 A<br />
Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 2,10 A<br />
Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 15,14 A<br />
Historische Angaben je NYSE Euronext-Aktie (1)<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 1,67 A<br />
Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 1,67 A<br />
Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 0,91 A<br />
Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 20,42 A<br />
Erläuternde-Angaben je NYSE Euronext-Aktie (Gegenwert) (2)<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 1,33 A<br />
Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 1,32 A<br />
Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 0,76 A<br />
Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 14,53 A<br />
Erläuternde-Angaben je Holdco-Aktie (konsolidiert) (3)<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 2,82 A<br />
Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 2,80 A<br />
Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 1,62 A<br />
Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 30,91 A<br />
Anmerkungen:<br />
(1) Die Zahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE Euronext wurden auf Basis eines durchschnittlichen Wechselkurses<br />
von 1,32 US$ zu 1,0 A umgerechnet. Dieser durchschnittliche Wechselkurs wurde als Mittelwert der zu jedem Quartalsende im<br />
Geschäftsjahr 2010 aktuellen Wechselkurse berechnet. Die Zahlen aus der Bilanz der NYSE Euronext wurden auf Basis eines dem<br />
Kassawechselkurs zum 31. Dezember 2010 entsprechenden Wechselkurses von 1,33US$ zu 1,0 A umgerechnet.<br />
110
(2) Ermittelt anhand der zugehörigen erläuternden Angaben je Aktie der Holdco multipliziert mit 0,47 (das vorgeschlagene<br />
Umtauschverhältnis einer NYSE Euronext-Aktie gegen Holdco-Aktien).<br />
(3) Bestimmte wichtige Posten zu Wertverfall- und Auflösungskosten, die in Bezug auf ihren Umfang oder ihre Häufigkeit als wichtig<br />
angesehen werden, wurden separat offengelegt, um ein umfassendes Verständnis der erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />
Finanzentwicklung zu ermöglichen. Für eine Darstellung zu diesen Posten siehe Erläuterung 6 in Ziffer 16.4.2.<br />
16.6 Weitere Informationen<br />
Für eine korrekte Interpretation der in dieser Ziffer 16 enthaltenen Finanzinformationen und der Erläuterungen<br />
sind diese zusammen mit den auf den Seiten F-2 ff. des Anhangs 2 enthaltenen weiteren<br />
Finanzinformationen zu lesen.<br />
17 Rücktrittsrecht<br />
17.1 Voraussetzungen<br />
Deutsche Börse-Aktionären, die das Tauschangebot angenommen haben, stehen folgende Rücktrittsrechte<br />
zu:<br />
(i) Im Falle einer Änderung des Tauschangebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können Deutsche Börse-<br />
Aktionäre bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit von den durch die Annahme des Tauschangebots<br />
zustande gekommenen Verträgen zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung<br />
der Änderung des Tauschangebots angenommen haben (§ 21 Abs. 4 WpÜG).<br />
(ii) Im Falle eines konkurrierenden Angebots einer dritten Partei für die Deutsche Börse-Aktien nach<br />
§ 22 Abs. 1 WpÜG können Deutsche Börse-Aktionäre jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist<br />
von den durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträgen zurücktreten,<br />
wenn und soweit sie das Tauschangebot vor Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> des konkurrierenden<br />
Angebots angenommen haben (§ 22 Abs. 3 WpÜG).<br />
(iii) Darüber hinaus und unbeschadet der gesetzlichen Rücktrittsrechte (vgl. obige Ziffer (i) und (ii))<br />
können Deutsche Börse-Aktionäre jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist von den Verträgen<br />
zurücktreten, die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommen sind. Dies entspricht<br />
auch den Anforderungen des Rechts der Vereinigten Staaten im Fall eines sog. Early<br />
Commencement, vgl. Ziffer 13.3.3.<br />
17.2 Ausübung des Rücktrittsrechts<br />
Die Deutsche Börse-Aktionäre können ihr Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 17.1 nur dadurch ausüben, dass sie<br />
vor Ablauf der Annahmefrist<br />
(i) ihren Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />
Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären, und<br />
(ii) ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung der entsprechenden Anzahl von in ihrem<br />
Depotkonto befindlichen Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt<br />
erklärt wurde, in die ISIN DE0005810055 bei Clearstream vorzunehmen.<br />
Die Rücktrittserklärung selbst muss bis zum Ablauf der Annahmefrist erklärt sein (vgl. zum Zeitpunkt des<br />
Ablaufs der Annahmefrist auch Ziffern 5.1 und 5.2). Die Rücktrittserklärung wird sodann jedoch nur<br />
wirksam, wenn die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde,<br />
bis spätestens 18.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der<br />
Annahmefrist in die ISIN DE0005810055 bei Clearstream umgebucht worden sind. Diese Umbuchung ist<br />
durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu veranlassen.<br />
111
18 Hinweise für Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot nicht annehmen<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die beabsichtigen, das Tauschangebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes<br />
berücksichtigen:<br />
(i) Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot nicht angenommen wird, werden weiterhin<br />
gehandelt. Der gegenwärtige Börsenkurs von Deutsche Börse-Aktien ist jedoch wahrscheinlich von<br />
der Tatsache beeinflusst, dass der Bieter am 15. Februar 2011 seine Absicht zur Abgabe dieses<br />
Tauschangebots angekündigt hat. Es ist ungewiss, ob sich der Börsenkurs der Deutsche Börse-<br />
Aktien nach Durchführung des Tauschangebots weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen,<br />
oder ob er fallen oder steigen wird.<br />
(ii) Der Vollzug des Tauschangebots kann zu einer Verringerung des Streubesitzes an Deutsche Börse-<br />
Aktien führen. Eine geringere Liquidität im Handel mit den Deutsche Börse-Aktien könnte zu<br />
größeren Kursschwankungen bei Deutsche Börse-Aktien als in der Vergangenheit führen. Darüber<br />
hinaus könnte sich die Einbeziehung in bestimmte Börsenindizes — insbesondere in den DAX oder<br />
den EUROSTOXX50 — aufgrund eines möglicherweise geringeren Streubesitzes ändern.<br />
(iii) Wie in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart wurde, ist zu erwarten,<br />
dass die Deutsche Börse die Eigenen Aktien der Deutsche Börse in das Tauschangebot einreicht. Die<br />
Eigenen Aktien der Deutsche Börse sind als eigene Aktien gegenwärtig nicht dividendenberechtigt.<br />
Sobald sie an Holdco eingereicht werden, lebt die Dividendenberechtigung wieder auf, wodurch<br />
sich die Zahl der dividendenberechtigten Deutsche Börse-Aktien erhöht und in Folge die je<br />
Deutsche Börse-Aktie ausgeschüttete Dividende reduziert werden könnte.<br />
(iv) Sofern dem Bieter nach Abwicklung des Tauschangebots 95 % oder mehr der Deutsche Börse-<br />
Aktien gehören, wären Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot nicht angenommen<br />
haben, berechtigt, es noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist anzunehmen<br />
(§ 39c i.V.m. § 39a WpÜG). Eine solche nachträgliche Annahme des Tauschangebots innerhalb von<br />
drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist ist auch vor Vollzug des Tauschangebots zulässig,<br />
sofern der Bieter aufgrund der Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot bereits<br />
wirksam angenommen wurde, die Schwelle von 95 % der Deutsche Börse-Aktien bei einem späteren<br />
Vollzug des Tauschangebots erreichen oder überschreiten würde (§ 39c i.V.m. § 39a Abs. 4 Satz 2<br />
WpÜG).<br />
Sollte der Bieter eine Beteiligung von 95 % Deutsche Börse-Aktien erreichen oder überschreiten, ist<br />
der Bieter verpflichtet, diese Tatsache im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com<br />
und im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG zu veröffentlichen.<br />
Kommt der Bieter dieser Verpflichtung nicht nach, läuft die Dreimonatsfrist für die Annahme des<br />
Tauschangebots gemäß § 39c WpÜG erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Veröffentlichungspflicht<br />
erfüllt wird.<br />
(v) Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.6.3 beschrieben, ist der Bieter berechtigt, einen übernahmerechtlichen<br />
Squeeze-out durchzuführen, wenn dem Bieter nach Vollzug des Tauschangebots mindestens<br />
95 % des Grundkapitals der Deutsche Börse gehören (im Sinne von § 39a WpÜG). Die den<br />
Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots angebotene Abfindung wird als eine<br />
für die Zwecke des übernahmerechtlichen Squeeze-out angemessene Abfindung angesehen, wenn<br />
das Tauschangebot zum Erwerb von mindestens 90 % des Grundkapitals der Deutsche Börse geführt<br />
hat, das Gegenstand des Tauschangebots war. Alternativ ist den Deutsche Börse-Aktionären eine<br />
angemessene Barabfindung anzubieten, da im Rahmen des Tauschangebots Aktien als Abfindung<br />
angeboten wurden.<br />
(vi) Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.6.1 beschrieben, beabsichtigt der Bieter, nach Vollzug des<br />
Tauschangebots einen Beherrschungsvertrag bzw. eine Kombination eines Beherrschungsvertrags<br />
und eines Gewinnabführungsvertrags abzuschließen, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG, mit der<br />
Deutsche Börse als abhängiger Gesellschaft und dem Bieter oder einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />
hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Bieters in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft<br />
oder einer deutschen Europäischen Aktiengesellschaft (SE) als herrschendem Unternehmen<br />
(nähere Informationen hierzu sind Ziffer 10.6.1 zu entnehmen).<br />
112
Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag muss eine wiederkehrende jährliche Geldleistung<br />
als Ausgleich für die Minderheitsaktionäre vorsehen (§ 304 AktG). Dieser Ausgleich stellt<br />
bei einem Beherrschungsvertrag eine variable (welche auf der Grundlage der tatsächlichen<br />
zukünftigen Dividenden der Holdco berechnet werden kann) oder feste Garantiedividende und<br />
bei einem Gewinnabführungsvertrag oder einem kombinierten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
eine variable oder feste Ausgleichszahlung dar. Im Fall eines Beherrschungsvertrags,<br />
bei dem es sich nicht um einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag handelt, wäre die<br />
wiederkehrende Geldleistung eine Garantiedividende, die nur in dem Umfang zu zahlen ist, in dem<br />
die von der Deutsche Börse an ihre Minderheitsaktionäre tatsächlich gezahlte Dividende den Betrag<br />
dieser Garantiedividende unterschreitet.<br />
Darüber hinaus würde der Abschluss eines Beherrschungsvertrags bzw. einer Kombination eines<br />
Beherrschungsvertrags und eines Gewinnabführungsvertrags das betreffende herrschende Unternehmen<br />
dazu verpflichten, sämtlichen Minderheitsaktionären der Deutsche Börse anzubieten,<br />
innerhalb eines bestimmten Zeitraums die ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien, die von diesen<br />
Minderheitsaktionären der Deutsche Börse gehalten werden, gegen eine angemessene Abfindung zu<br />
erwerben (§ 305 AktG).<br />
Für eine nähere Beschreibung der wiederkehrenden Geldleistung und der angemessenen Abfindung<br />
wird auf die Ausführungen unter Ziffer 10.6.1 verwiesen.<br />
(vii) Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.6.2 beschrieben, ist der Bieter oder gegebenenfalls eine Tochtergesellschaft<br />
des Bieters, wenn dem Bieter oder der betreffenden Tochtergesellschaft des Bieters nach<br />
Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals<br />
der Deutsche Börse (im Sinne von § 327a AktG) gehören, berechtigt, einen aktienrechtlichen<br />
Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG durchzuführen, wonach die Deutsche Börse-Aktien der übrigen<br />
Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Börse gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung<br />
auf den Bieter bzw. die betreffende Tochtergesellschaft des Bieters übertragen würden.<br />
Für eine nähere Beschreibung des aktienrechtlichen Squeeeze-outs und der angemessenen Barabfindung<br />
wird auf die Ausführungen unter Ziffer 10.6.2 verwiesen.<br />
Ebenso enthält Ziffer 10.6.2 Informationen hinsichtlich einer besonderen Form des aktienrechtlichen<br />
Squeeze-out, die möglicherweise durch ein neues, derzeit im Gesetzgebungsverfahren<br />
befindliches Gesetz eingeführt wird, nach dem unter bestimmten Umständen die Möglichkeit eines<br />
aktienrechtlichen Squeeze-out, wie vorstehend beschrieben, auch durch einen Hauptaktionär, der<br />
nur 90 % des Grundkapitals hält, möglich sein wird, sowie hinsichtlich der entsprechenden<br />
Absichten des Bieters in Bezug darauf.<br />
19 Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />
Deutsche Börse<br />
Weder Mitgliedern des Vorstands der Deutsche Börse noch des Aufsichtsrats der Deutsche Börse wurden im<br />
Zusammenhang mit diesem Tauschangebot Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile gewährt oder in<br />
Aussicht gestellt. Wie im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart und in<br />
Ziffer 6.4.2 und Ziffer 6.4.3 beschrieben, wird, sofern die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nichts<br />
anderes vereinbaren, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Annahmefrist der aus 17 Mitgliedern<br />
bestehende Verwaltungsrat der Holdco gebildet. Ihm werden gemäß den Regelungen im Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss angehören Dr. Reto Francioni, derzeitiger Vorsitzender des Vorstands<br />
der Deutsche Börse, als Chairman der Holdco-Gruppe, Duncan L. Niederauer, derzeitiger Chief Executive<br />
Officer der NYSE Euronext, als CEO der Holdco-Gruppe, sowie 15 nicht geschäftsführende Direktoren,<br />
von denen neun von der Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied und sechs von der NYSE Euronext<br />
nominiert werden.<br />
Die nachfolgenden vier Personen — die derzeit Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse sind —<br />
werden voraussichtlich zu Mitgliedern des Global Executive Committee der Holdco bestellt: Andreas Preuß<br />
als Head of Derivatives, Jeffrey Tessler als Head of Settlement & Custody, Frank Gerstenschläger als Head<br />
of Market Data & Analytics und Gregor Pottmeyer als Chief Financial Officer. Andreas Preuß wird zudem<br />
die Ämter des Deputy Chief Executive Officer und President der Holdco-Gruppe übernehmen.<br />
113
20 Begleitende Bank und Zentrale Abwicklungsstelle<br />
Die Deutsche Bank AG berät den Bieter im Zusammenhang mit dem Tauschangebot und koordiniert die<br />
technische Durchführung und Abwicklung des Tauschangebots.<br />
21 Angaben gemäß §2Nr.2WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 7 WpPG und der ProspektVO<br />
Angaben gemäß §2Nr.2WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG und der ProspektVO sind in<br />
Anhang 2 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthalten. Insbesondere wird auf den Inhalt der folgenden Abschnitte<br />
verwiesen, die Deutsche Börse-Aktionäre bei ihrer Entscheidung über die Annahme des Tauschangebots<br />
berücksichtigen sollten:<br />
Risikofaktoren;<br />
der Zusammenschluss;<br />
Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche<br />
Börse;<br />
Geschäft der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen und<br />
ausgewählte Informationen über die NYSE Euronext; und<br />
Beschreibung der Holdco-Aktien.<br />
22 Steuern<br />
Die Grundlagen der Besteuerung sind in dem Abschnitt ,,Wesentliche Aspekte der Besteuerung“ auf den<br />
Seiten A-454 ff. des Anhangs 2 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> dargestellt. Der Bieter empfiehlt Deutsche Börse-<br />
Aktionären jedoch, vor Annahme des Tauschangebots steuerlichen Rat bezüglich der steuerlich relevanten<br />
Auswirkungen einer Annahme des Tauschangebots unter Berücksichtigung ihrer persönlichen finanziellen<br />
Verhältnisse einzuholen.<br />
23 Veröffentlichungen<br />
23.1 <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
Zur Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> vgl. Ziffer 1.4.<br />
23.2 Ergebnisse des Tauschangebots<br />
Der Umfang der zugegangenen Annahmeerklärungen wird gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜGwährend<br />
der Annahmefrist wöchentlich (i) im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher<br />
und in englischer Sprache), (ii) zusätzlich in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger sowie<br />
(iii) in englischer Sprache über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den<br />
Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. In der letzten Woche der Annahmefrist werden diese Veröffentlichungen<br />
täglich erfolgen.<br />
Die Ergebnisse dieses Tauschangebots werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG innerhalb von vier<br />
Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist sowie gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG innerhalb von<br />
drei Bankarbeitstagen nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist veröffentlicht.<br />
23.3 Sonstige Veröffentlichungen<br />
Andere Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Tauschangebot, insbesondere<br />
die Veröffentlichungen nach Ziffer 6.10, Ziffer 12.8 und Ziffer 14.4 werden im Internet unter<br />
http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher und in englischer Sprache) und, soweit gemäß<br />
WpÜG erforderlich, in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die in<br />
Ziffer 6.10, Ziffer 12.8 und Ziffer 14.4 beschriebene Veröffentlichung wird auch in englischer Sprache über<br />
ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den Vereinigten Staaten veröffentlicht<br />
werden.<br />
114
24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Dieses Tauschangebot und die Verträge, die infolge der Annahme dieses Tauschangebots mit dem Bieter<br />
zustande kommen, unterliegen deutschem Recht; sämtliche Kapitalmaßnahmen des Bieters (einschließlich<br />
der Änderung seiner Satzung, der Erhöhung seines satzungsmäßigen Kapitals und der Ausgabe von<br />
Stammaktien im Zusammenhang mit dem Tauschangebot (die Holdco-Angebotsaktien) und der Verschmelzung)<br />
unterliegen niederländischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im<br />
Zusammenhang mit diesem Tauschangebot (sowie für alle Verträge, die infolge der Annahme dieses<br />
Tauschangebots zustande kommen) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig,<br />
Frankfurt am Main, Deutschland.<br />
115
25 Erklärung über die Übernahme der Verantwortung<br />
<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, übernimmt die Verantwortung<br />
für den Inhalt dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß § 11 Abs. 3 WpÜG und erklärt, dass ihres Wissens die in<br />
dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />
worden sind.<br />
Amsterdam, den 2. Mai 2011<br />
<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />
(Marcus P. Thompson) (Stéphane Biehler)<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
116
Anhang 1: Mit der Deutsche Börse Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen<br />
Gesellschaft Sitz<br />
Clearstream Banking AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Clearstream Banking Japan, Ltd Tokio, Japan<br />
Clearstream Banking S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Clearstream <strong>Holding</strong> AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Clearstream International S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Clearstream Nominees Ltd. (ruhend) London, Vereinigtes Königreich<br />
Clearstream Operations Prague s.r.o. Prag, Tschechische Republik<br />
Clearstream Services S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Deutsche Boerse Systems Inc. Chicago, Vereinigte Staaten<br />
Deutsche Börse Services s.r.o Prag, Tschechische Republik<br />
Deutsche Gesellschaft für Wertpapierabwicklung<br />
mbH<br />
Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Difubolsa, Serviços de Difusão e Informaçao de<br />
Bolsa S.A.<br />
Lissabon, Portugal<br />
ETC Acquisition Corp. Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten<br />
Eurex Bonds GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Eurex Clearing AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Eurex Frankfurt AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Eurex Repo GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Eurex Services GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Eurex Zürich AG Zürich, Schweiz<br />
European Energy Exchange AG Leipzig, Deutschland<br />
Finnovation S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Infobolsa Deutschland GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Infobolsa S.A. Madrid, Spanien<br />
International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. Dover, Delaware, Vereinigte Staaten<br />
International Securities Exchange, LLC Dover, Delaware, Vereinigte Staaten<br />
Longitude LLC Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten<br />
LuxCSD S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Market News International Inc. New York, Vereinigte Staaten<br />
Need to Know News, LLC Chicago, Vereinigte Staaten<br />
Open Finance, S.L. Valencia, Spanien<br />
REGIS-TR S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Risk Transfer Re S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Scoach Europa AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />
Scoach <strong>Holding</strong> S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />
Scoach Schweiz AG Zürich, Schweiz<br />
STOXX Ltd. Zürich, Schweiz<br />
Tradegate Exchange GmbH Berlin, Deutschland<br />
U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten<br />
U.S. Exchange, L.L.C. (ruhend) Washington, Vereinigte Staaten<br />
Xlaunch GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />
117
(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)
Anhang 2<br />
Angaben nach § 2 Nr. 2 der WpÜG-Angebotsverordnung<br />
in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes<br />
sowie der Verordnung (EG) 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004<br />
in der jeweils gültigen Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung,<br />
die Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises und Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die<br />
Verbreitung von Werbung<br />
(,,ProspektVO“)<br />
In Bezug auf die Informationen, die in diesem Anhang der <strong>Angebotsunterlage</strong> enthalten sind, sollte das Folgende<br />
beachtet werden:<br />
I. In diesem Anhang 2 enthaltene Bezugnahmen auf dieses ,,Dokument“ oder den ,,Prospekt“ sind im Kontext<br />
dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> als Bezugnahmen auf diesen Anhang 2 zu verstehen.<br />
II. Der Bieter wird die <strong>Angebotsunterlage</strong> aktualisieren, soweit dies nach dem WpÜGzulässig und erforderlich ist und<br />
wird seinen aufgrund des Registration Statement nach dem Exchange Act bestehenden U.S.-rechtlichen Verpflichtungen<br />
zur Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber<br />
veröffentlichten, gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen. Der Bieter wird zudem<br />
gegebenenfalls weitere, begleitende Informationen in Bezug auf das Tauschangebot veröffentlichen, die auf der<br />
Internetseite des Bieters unter http://www.global-exchange-operator.com und nach ihrer Einreichung bei der SEC in<br />
englischer Sprache auf deren Internetseite unter http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html abrufbar<br />
sein werden.<br />
III. Alle nach dem WpÜG erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen werden ebenfalls im Internet unter<br />
http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher sowie in englischer Sprache) und in deutscher<br />
Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bieter wird diese Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />
in englischer Sprache bei der SEC einreichen und auch in anderer Weise seinen Verpflichtungen<br />
nach U.S.-Recht in Bezug auf die Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen<br />
Änderung der an die Wertpapierinhaber veröffentlichten, gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen.<br />
A-i
INHALTSVERZEICHNIS<br />
ZUSAMMENFASSUNG .......................................................... A-1<br />
Die Unternehmen ............................................................ A-1<br />
Der Zusammenschluss ........................................................ A-2<br />
Die Verschmelzung .......................................................... A-3<br />
Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext. ............................. A-3<br />
Tauschangebot .............................................................. A-4<br />
Wesentliche Transaktionskosten ................................................. A-7<br />
Struktur des Zusammenschlusses ................................................ A-7<br />
Der Zusammenschluss ........................................................ A-8<br />
Nach dem Zusammenschluss und der Umstrukturierung ............................... A-8<br />
Die Gründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss ............................. A-9<br />
Die Gründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss ............................. A-9<br />
Interessen von Organmitgliedern, Directors und Executive Officers am Zusammenschluss ...... A-10<br />
Stellungnahmen des Finanzberaters des Board of Directors der NYSE Euronext. ............. A-10<br />
Stellungnahme der Finanzberater der Deutsche Börse ................................. A-11<br />
Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses ................................ A-12<br />
Recht auf gerichtliche Überprüfung der Bewertung ................................... A-12<br />
Direktoren und Geschäftsführung der Holdco vor dem Zusammenschluss. .................. A-12<br />
Direktoren und Geschäftsführung der Holdco nach dem Zusammenschluss ................. A-12<br />
Übernahmeangebote Dritter .................................................... A-13<br />
Bestimmte Unterschiede zwischen den Aktionärsrechten vor und nach dem Zusammenschluss . . . A-15<br />
Zusammenfassung der Risikofaktoren ............................................. A-15<br />
Ausgewählte Finanzinformationen der Holdco. ...................................... A-20<br />
Ausgewählte historische Finanzinformationen der NYSE Euronext ....................... A-20<br />
Daten der Gewinn- und Verlustrechnung ........................................... A-20<br />
Bilanzdaten ................................................................ A-20<br />
Ausgewählte historische Finanzinformationen der Gruppe Deutsche Börse.................. A-22<br />
Vergleichsdaten zu Aktienkursen und Wechselkurse .................................. A-24<br />
RISIKOFAKTOREN ............................................................. A-27<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ................................ A-27<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäft der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext ........................................................... A-35<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Umfeld und rechtliche Risiken ....... A-49<br />
Risiken im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten ................................ A-56<br />
Risiken im Zusammenhang mit den Holdco-Aktien ................................... A-58<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ................................................. A-62<br />
Verantwortlichkeit für den Inhalt ................................................ A-62<br />
Gegenstand des Dokuments .................................................... A-62<br />
Darstellung der Finanzinformationen ............................................. A-62<br />
Zukunftsbezogene Aussagen .................................................... A-63<br />
Branchen- und Marktdatenquellen ............................................... A-63<br />
Wechselkurse ............................................................... A-64<br />
Vergleichsdaten zu Aktienkursen ................................................ A-64<br />
Begriffsbestimmungen ........................................................ A-64<br />
Einsichtnahme in Unterlagen ................................................... A-65<br />
DAS TAUSCHANGEBOT ......................................................... A-66<br />
Im Rahmen des Tauschangebots angebotene Aktien, Kapitalerhöhung ..................... A-66<br />
Umtauschverhältnis, Annahmefrist und Abwicklung des Tauschangebots ................... A-66<br />
Bedingungen des Tauschangebots ................................................ A-67<br />
Verpflichtung der Deutsche Börse zur Einreichung der eigenen Aktien .................... A-69<br />
Informationen über die den Deutsche Börse-Aktionären angebotenen Holdco-Aktien .......... A-69<br />
Währung des Tauschangebots ................................................... A-69<br />
A-ii<br />
Seite
Börsenzulassung und Handelsbeginn .............................................. A-69<br />
Abwicklungsstelle ........................................................... A-69<br />
Interessen der am Tauschangebot beteiligten Parteien ................................. A-69<br />
Interessen von Organmitgliedern, Directors und Executive Officers der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext am Zusammenschluss .......................................... A-70<br />
Gründe für das Tauschangebot und Verwendung des Erlöses............................ A-70<br />
DER ZUSAMMENSCHLUSS ...................................................... A-71<br />
Hintergrund des Zusammenschlusses ............................................. A-71<br />
Beweggründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss ............................ A-77<br />
Beweggründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss ........................... A-82<br />
Einige Synergieprognosen ..................................................... A-86<br />
Stellungnahme des Finanzberaters des Board of Directors der NYSE Euronext. .............. A-90<br />
Stellungnahme der Finanzberater der Deutsche Börse ................................. A-100<br />
VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS ........................ A-121<br />
Struktur des Zusammenschlusses ................................................ A-121<br />
Tauschangebot .............................................................. A-121<br />
Verschmelzung. ............................................................. A-122<br />
Keine Aktienspitzen .......................................................... A-124<br />
Dividenden und Ausschüttungen auf Holdco-Aktien .................................. A-124<br />
Einbehaltung ............................................................... A-124<br />
Umstrukturierung nach Vollzug ................................................. A-124<br />
Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses ................................ A-126<br />
Angemessene Bemühungen um die Einholung erforderlicher Genehmigungen ............... A-131<br />
Übernahmeangebote Dritter .................................................... A-132<br />
Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext; Empfehlungen der Gremien der<br />
NYSE Euronext und der Deutsche Börse......................................... A-134<br />
Vertragsbeendigung .......................................................... A-135<br />
Führung der Geschäfte bis zum Zusammenschluss ................................... A-137<br />
Freistellung und Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für<br />
Vermögensschäden) ........................................................ A-138<br />
Mitarbeiterangelegenheiten ..................................................... A-139<br />
Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe. ............................... A-139<br />
Aufnahme der Holdco-Aktien in Indizes; Rating der Holdco ............................ A-145<br />
Vertragsänderungen und Verzicht ................................................ A-145<br />
Gebühren und Auslagen ....................................................... A-145<br />
Zusicherungen und Gewährleistungen ............................................. A-146<br />
AUFSICHTSRECHTLICHE GENEHMIGUNGEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN IM<br />
ZUSAMMENHANG MIT DEM ZUSAMMENSCHLUSS. ............................... A-148<br />
Wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen . . . ...................................... A-148<br />
Kapitalmarktaufsichtsbehörden .................................................. A-149<br />
Andere Länder .............................................................. A-152<br />
Börsennotierung ............................................................. A-152<br />
Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen .................................... A-152<br />
Allgemeines. ............................................................... A-152<br />
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Zusammenschluss ............................... A-153<br />
KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG. . . ...................................... A-154<br />
Erklärung zum Geschäftskapital (Working Capital Statement) ........................... A-155<br />
Finanzierung der Holdco ...................................................... A-155<br />
VERWÄSSERUNG .............................................................. A-156<br />
GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE HOLDCO .... A-158<br />
Überblick ................................................................. A-158<br />
Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss ............................ A-158<br />
Informationen über die Holdco vor dem Zusammenschluss ............................. A-174<br />
A-iii<br />
Seite
AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN DER HOLDCO ............................. A-179<br />
BRANCHEN- UND WETTBEWERBSUMFELD . . ...................................... A-180<br />
Marktübersicht .............................................................. A-180<br />
Wettbewerbsumfeld .......................................................... A-181<br />
GESCHÄFT DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN<br />
ÜBER DIE GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE.......................................... A-184<br />
Überblick ................................................................. A-184<br />
Geschichte und Entwicklung ................................................... A-184<br />
Geografische Präsenz ......................................................... A-185<br />
Geschäftssegmente ........................................................... A-185<br />
IT und Rechenzentren ........................................................ A-194<br />
Risikomanagement ........................................................... A-195<br />
Gewerbliche Schutzrechte ..................................................... A-196<br />
Kunden ................................................................... A-197<br />
Vertrieb und Marketing ....................................................... A-197<br />
Mitarbeiter. ................................................................ A-197<br />
Virtuelles Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm .............................................. A-199<br />
Eigene, gemietete und untervermietete Immobilien ................................... A-199<br />
Investitionen ............................................................... A-200<br />
Wesentliche Verträge......................................................... A-202<br />
Rechtsstreitigkeiten .......................................................... A-204<br />
Versicherungen ............................................................. A-206<br />
Sonstige Beziehungen und Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen .................... A-206<br />
Grundkapital und Aktionärsstruktur .............................................. A-209<br />
Konzernstruktur und Liste der Tochtergesellschaften .................................. A-212<br />
Aufsichtsrat und Vorstand. ..................................................... A-214<br />
Anzahl der virtuellen Aktien 2010 (neu) ........................................... A-221<br />
Anzahl der virtuellen Aktien der ATP-Tranchen 2007, 2008 und 2009 (alt) ................. A-221<br />
Wirtschaftliches Eigentum von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern .................... A-224<br />
AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE . . . A-226<br />
DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER<br />
GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE................................................... A-229<br />
Überblick ................................................................. A-229<br />
Zentrale die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussende Faktoren ................. A-229<br />
Akquisitionen und andere Transaktionen ........................................... A-231<br />
Herkunft der Umsätze ........................................................ A-232<br />
Bestandteile der Kosten ....................................................... A-233<br />
Ertragslage ................................................................ A-233<br />
Finanzergebnis .............................................................. A-236<br />
Analyse der Ertragslage pro Segment ............................................. A-238<br />
Cashflow .................................................................. A-246<br />
Aktiva .................................................................... A-250<br />
Passiva ................................................................... A-252<br />
Dividenden und Aktienrückkäufe................................................ A-254<br />
Fremdfinanzierungsinstrumente der Deutsche Börse .................................. A-254<br />
Quantitative und qualitative Angaben zu finanziellen Risiken ........................... A-255<br />
Kritische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Schätzungen .................... A-261<br />
Zusammenfassende Übersicht vertraglicher Verpflichtungen ............................ A-264<br />
Finanzierungs-Leasingverhältnisse ............................................... A-265<br />
Operating-Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) ................................... A-265<br />
Außerbilanzielle Geschäfte..................................................... A-266<br />
A-iv<br />
Seite
Wechsel von und Uneinigkeit mit Wirtschaftsprüfern über die Rechnungslegung und<br />
Finanzberichterstattung ...................................................... A-266<br />
Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage im ersten Quartal 2011 ........................... A-266<br />
GESCHÄFT DER NYSE EURONEXT UND DER MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN<br />
UNTERNEHMEN UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE NYSE EURONEXT<br />
UND DIE MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ............... A-275<br />
Historie ................................................................... A-275<br />
Überblick ................................................................. A-275<br />
Produkte und Dienstleistungen .................................................. A-278<br />
Cash Trading and Listings ..................................................... A-279<br />
Information Services and Technology Solutions ..................................... A-286<br />
Immobilien ................................................................ A-290<br />
Gewerbliche Schutzrechte ..................................................... A-291<br />
Mitarbeiter. ................................................................ A-291<br />
Aktienbasierte Vergütung ...................................................... A-291<br />
Rechtsstreitigkeiten .......................................................... A-291<br />
Wesentliche Vereinbarungen .................................................... A-292<br />
Corporate Responsibility bei der NYSE Euronext .................................... A-294<br />
Officers und Directors ........................................................ A-295<br />
Vergütung der Directors ....................................................... A-302<br />
Vergütungsbericht ........................................................... A-305<br />
Jährlicher Erfolgsbonus ....................................................... A-315<br />
Peers mit einer Aktienkomponente als Teil des Bonus ................................. A-317<br />
Vergütung 2010 ............................................................. A-321<br />
Vergütungsübersicht 2010. ..................................................... A-322<br />
Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und des Managements der NYSE<br />
Euronext ................................................................ A-334<br />
AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER NYSE EURONEXT ......... A-336<br />
Daten der Gewinn- und Verlustrechnung ........................................... A-336<br />
Bilanzdaten ................................................................ A-337<br />
DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER<br />
NYSE EURONEXT. ........................................................... A-338<br />
Überblick ................................................................. A-338<br />
Einflussfaktoren für die Ergebnisse der NYSE Euronext ............................... A-339<br />
Übernahmen und andere Transaktionen in jüngster Zeit ................................ A-340<br />
Wertminderung (Impairment) von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen<br />
Vermögenswerten und sonstigen Vermögenswerten ................................. A-341<br />
Umsatzquellen .............................................................. A-342<br />
Zusammensetzung der Aufwendungen ............................................ A-345<br />
Betriebsergebnis. ............................................................ A-346<br />
Liquidität und Kapitalausstattung ................................................ A-356<br />
Angaben zu vertraglichen Verpflichtungen im Überblick ............................... A-359<br />
Änderungen der Vermögenslage ................................................. A-359<br />
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen. ................... A-360<br />
Quantitative und qualitative Angaben zum Marktrisiko ................................ A-362<br />
Änderungen der Buchführung und der Angaben zu Finanzinformationen sowie<br />
Meinungsunterschiede mit den Wirtschaftsprüfern in diesen Fragen ..................... A-365<br />
Kontrollsysteme ............................................................. A-365<br />
Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen .......................... A-365<br />
REGULATORISCHES UND RECHTLICHES UMFELD .................................. A-368<br />
Europa ................................................................... A-368<br />
Vereinigte Staaten ........................................................... A-375<br />
A-v<br />
Seite
BESCHREIBUNG DER AKTIEN DER HOLDCO. ...................................... A-382<br />
Erhöhung des Grundkapitals einer niederländischen Aktiengesellschaft .................... A-382<br />
Aktuelles satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital ........................... A-383<br />
Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung. .... A-383<br />
Vorzugsaktien .............................................................. A-384<br />
Aktien der Klasse D. ......................................................... A-385<br />
Ausgegebenes Kapital nach dem Vollzug des Zusammenschlusses ........................ A-385<br />
Übertragung der Holdco-Aktien und der Vorzugsaktien ................................ A-385<br />
Aktienregister .............................................................. A-385<br />
Ausgabe von Aktien. ......................................................... A-386<br />
Bezugsrechte ............................................................... A-386<br />
Herabsetzung des Kapitals ..................................................... A-386<br />
Erwerb eigener Aktien ........................................................ A-387<br />
Hauptversammlung und Stimmrechte ............................................. A-388<br />
Dividenden ................................................................ A-389<br />
Satzungsänderungen, Auflösung und Abwicklung .................................... A-390<br />
Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der Holdco-Satzung .................. A-390<br />
Aufsichtsrechtliche Bestimmungen in der Holdco-Satzung .............................. A-395<br />
Offenlegung von Informationen durch die Holdco bei der Börseneinführung ................ A-399<br />
Anwendbare Börsenregelungen bei Börsennotierung .................................. A-401<br />
Pflicht der Aktionäre und sonstiger Personen zur Offenlegung von Beteiligungen ............. A-405<br />
VERGLEICH DER AKTIONÄRSRECHTE VOR UND NACH DEM ZUSAMMENSCHLUSS ...... A-408<br />
WESENTLICHE ASPEKTE DER BESTEUERUNG ..................................... A-454<br />
Wesentliche Aspekte der Besteuerung in den Niederlanden ............................. A-454<br />
Wesentliche Aspekte der Besteuerung in Deutschland ................................. A-460<br />
Wesentliche Folgen in Bezug auf die US-Bundeseinkommensteuer ....................... A-469<br />
Aspekte der Besteuerung in Frankreich ............................................ A-474<br />
Aspekte der Besteuerung in Luxemburg ........................................... A-478<br />
Aspekte der Besteuerung im Vereinigten Königreich .................................. A-482<br />
EINSCHRÄNKUNGEN DER DURCHSETZBARKEIT ................................... A-484<br />
RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN ............................................... A-484<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER......................................................... A-484<br />
HINWEISE ZU WEITEREN INFORMATIONEN . ...................................... A-485<br />
JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK ...................................... A-486<br />
Jüngste Entwicklungen ........................................................ A-486<br />
Ausblick .................................................................. A-491<br />
Inhaltsverzeichnis Finanzinformationen ............................................... F-1<br />
Inhaltsverzeichnis zum Einzelabschluss der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. ............... F-2<br />
Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext. ...................... F-9<br />
Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse................. F-51<br />
Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche<br />
Börse ...................................................................... F-159<br />
Inhaltsverzeichnis Anlagen ........................................................ G-1<br />
Anlage A — Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und Änderungsvertrag Nr. 1 zum<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ...................................... G-2<br />
Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco .......................................... G-70<br />
Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco .................... G-105<br />
Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco .......... G-122<br />
Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP ............................. G-127<br />
Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc. ............................ G-132<br />
Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC .............................. G-136<br />
A-vi<br />
Seite
ZUSAMMENFASSUNG<br />
Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zur vorliegenden Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> verstanden<br />
werden. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Holdco-Aktien auf die Prüfung der gesamten<br />
Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> stützen. Eine ,,Holdco-Aktie“ ist in diesem Dokument eine von der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong><br />
<strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (in diesem Dokument als ,,Holdco“ bezeichnet) auszugebende Stammaktie mit einem<br />
Nennwert von 1,00 B. Die vorliegende Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> sollte sorgfältig und vollständig gelesen<br />
werden. Die folgende Zusammenfassung ist ausschließlich als Einführung gedacht und beansprucht nicht, alle für<br />
Anleger möglicherweise wesentlichen Detailinformationen zu enthalten. Anleger sollten deshalb die gesamte<br />
Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> sorgfältig lesen.<br />
Gemäß den in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums geltenden Rechtsvorschriften können diejenigen<br />
Personen, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung hiervon<br />
übernommen haben oder die diese Zusammenfassung erstellt haben, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den<br />
Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den<br />
anderen Teilen dieser Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> gelesen wird. Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem<br />
Staat des Europäischen Wirtschaftsraums Ansprüche aufgrund der in diesem Dokument enthaltenen Informationen<br />
geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften<br />
der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung dieser Anlage 2 der<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> vor Prozessbeginn zu tragen haben.<br />
Die Unternehmen<br />
Holdco<br />
Die Holdco ist eine neu gegründete Aktiengesellschaft<br />
(naamloze vennootschap) nach dem Recht der<br />
Niederlande, die mit Vollzug des Zusammenschlusses<br />
Muttergesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext wird.<br />
Mit Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung<br />
verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Tätigkeiten hat<br />
die Holdco bis heute keine wesentlichen Tätigkeiten<br />
ausgeführt. Die Geschäftsanschrift der Holdco lautet:<br />
Beursplein 5, 1012 JW, Amsterdam, Niederlande. Sie<br />
ist unter der Telefonnummer +31 (0) 20-550-4444 zu<br />
erreichen. Es wird erwartet, dass die Holdco vor dem<br />
Vollzug des Zusammenschlusses umfirmiert werden<br />
und einen Namen erhalten wird, der zwischen der<br />
NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu vereinbaren<br />
ist.<br />
Gruppe Deutsche Börse<br />
Die Deutsche Börse wurde am 1. August 1990<br />
zunächst unter dem Namen ,,Frankfurter Wertpapierbörse<br />
AG“ gegründet und im Dezember 1992 in<br />
,,Deutsche Börse Aktiengesellschaft“ umbenannt.<br />
1993 wurde ein System zur elektronischen Zusammenführung<br />
von Orderrouting, Kursfeststellung und<br />
Abwicklung bundesweit eingeführt und damit der<br />
Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
erstmals umfassend elektronisch unterstützt.<br />
Anschließend wurde im November 1997 das elektronische<br />
Handelssystem Xetra eingeführt. Im Juni 1998<br />
wurde die Terminbörse Eurex als Gemeinschaftsunternehmen<br />
der Deutsche Börse und der Schweizer<br />
A-1<br />
Börse SWX durch die Zusammenführung der Terminbörsen<br />
DTB (Deutsche Terminbörse) und der SOF-<br />
FEX (Swiss Options and Financial Forwards<br />
Exchange) gegründet. Im Januar 2000 fusionierte<br />
die Deutsche Börse Clearing AG mit der Cedel International<br />
S.A. zur Clearstream International S.A., eine<br />
Gesellschaft nach Luxemburger Recht, die gemeinsam<br />
mit ihren Tochtergesellschaften das Geschäft der dem<br />
Handel nachgelagerten Wertpapierdienstleistungen<br />
der Gruppe Deutsche Börse (ausgenommen Clearing)<br />
anbietet. Im Zusammenhang mit dem Börsengang der<br />
Deutsche Börse im Februar 2001 wurden Deutsche<br />
Börse-Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
zugelassen. Nach einer Kapitalerhöhung im<br />
Juni 2002 erwarb die Deutsche Börse alle Anteile an<br />
der Clearstream International S.A., die seither in die<br />
Gruppe Deutsche Börse eingegliedert ist. Die Aktien<br />
der Deutsche Börse wurden im Dezember 2002 in den<br />
DAX-Index aufgenommen. Im März 2003 führte die<br />
Deutsche Börse im Aktienhandel auf Xetra und im<br />
Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse den<br />
Zentralen Kontrahenten für Aktien ein. 2007 schloss<br />
Eurex die Akquisition der US-amerikanischen<br />
Optionsbörse International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s,<br />
Inc. (die in diesem Dokument als ,,ISE“<br />
bezeichnet wird) ab. Mit der Fusion entstand der<br />
größte transatlantische Marktplatz für Derivate. Zur<br />
Stärkung ihrer Position im internationalen Indexgeschäft<br />
stockte die Deutsche Börse 2009 ihre Beteiligung<br />
am Indexanbieter STOXX Ltd. von 33% auf 50%<br />
auf.<br />
Als eine der größten Börsenorganisationen weltweit<br />
bietet die Gruppe Deutsche Börse ihren Kunden<br />
ein breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio an.<br />
Es deckt die gesamte Prozesskette bei Finanzmarktransaktionen<br />
ab: vom Handel und Clearing von
Wertpapieren, einschließlich Derivaten, über die<br />
Abwicklung der Aufträge, die Verwahrung von Wertpapieren,<br />
das Sicherheitenmanagement und die<br />
Bereitstellung der Marktinformationen bis hin zur<br />
Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handelssysteme.<br />
Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse ist<br />
derzeit in die vier Segmente Xetra, Eurex, Clearstream<br />
und Market Data & Analytics gegliedert.<br />
Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe<br />
Deutsche Börse an 19 Standorten in 15 Ländern insgesamt<br />
3.490 Mitarbeiter. Zum 31. März 2011<br />
beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.507 Mitarbeiter.<br />
Die Gesamtmitarbeiterzahl hat sich seit dem<br />
31. März 2011 nicht wesentlich verändert. Gemäß<br />
dem in Übereinstimmung mit den vom International<br />
Accounting Standards Board herausgegebenen International<br />
Financial Reporting Standards (in diesem<br />
Dokument als ,,IFRS“ bezeichnet) und in Übereinstimmung<br />
mit den IFRS, wie sie in der Europäischen<br />
Union anzuwenden sind, erstellten Jahresabschluss<br />
betrugen 2010 die konsolidierten Gesamterlöse der<br />
Deutsche Börse 2.226,7 Mio. A und das Ergebnis<br />
vor Zinsen und Steuern (EBIT) 527,8 Mio. A.<br />
Die Geschäftsanschrift der Deutsche Börse lautet<br />
Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland;<br />
sie ist unter der Telefonnummer +49 (0) 69 2 11 0 zu<br />
erreichen. Die Internetadresse der Gruppe Deutsche<br />
Börse lautet www.deutsche-boerse.com. Auf der Website<br />
der Gruppe Deutsche Börse enthaltene Informationen<br />
sind nicht Bestandteil dieses Dokuments.<br />
NYSE Euronext<br />
Die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des Staates Delaware, wurde am<br />
22. Mai 2006 im Vorfeld des Unternehmenszusammenschlusses<br />
der NYSE Group, Inc., einer Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des Staates Delaware, und<br />
der Euronext N.V., einer Gesellschaft nach niederländischem<br />
Recht, gegründet. Der Zusammenschluss<br />
dieser Unternehmen wurde am 4. April 2007 vollzogen.<br />
Die NYSE Group, Inc. wurde im Zusammenhang<br />
mit der am 7. März 2006 erfolgten Verschmelzung der<br />
New York Stock Exchange, Inc., einer nicht gewinnorientierten<br />
Kapitalgesellschaft des Typs A (Type A<br />
not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates<br />
New York, und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc.,<br />
einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />
Delaware, gegründet. Die Euronext war die erste<br />
grenzüberschreitende Börsenorganisation. Sie entstand<br />
im Jahr 2000 aus der Verschmelzung der Wertpapierbörsen<br />
in Paris, Amsterdam und Brüssel. Die<br />
New York Stock Exchange hat ihre Ursprünge im<br />
sogenannten ,,Buttonwood Agreement“, das 1792<br />
von einer Gruppe aus 24 unter einer Platane in Lower<br />
A-2<br />
Manhattan versammelten Händlern unterzeichnet<br />
wurde. Im Jahr 1817 gründeten die Händler das<br />
New York Stock & Exchange Board, das 1863 in<br />
New York Stock Exchange umbenannt wurde. Die<br />
Amsterdamer Wertpapierbörse, der älteste Bestandteil<br />
der Euronext und die erste Börse der Welt, entstand im<br />
Jahr 1602 im Zusammenhang mit einer Aktienemission<br />
der Niederländischen Ostindien-Kompanie.<br />
Die NYSE Euronext ist ein führender weltweiter<br />
Finanzmarktbetreiber und Anbieter innovativer Handelsstrategien.<br />
Die NYSE Euronext bietet eine große<br />
und ständig erweiterte Bandbreite an Produkten und<br />
Dienstleistungen in den Bereichen Aktienkassahandel,<br />
Futures, Optionen, Swaps, indexbasierte Produkte,<br />
Anleihen, Emissionsrechtehandel, Clearing, Marktdaten<br />
und Handelstechnologielösungen an, die ausnahmslos<br />
für die Erfüllung der wachsenden<br />
Bedürfnisse von Emittenten, Anlegern, Finanzinstituten<br />
und Marktteilnehmern konzipiert sind. Die NYSE<br />
Euronext hat drei berichtspflichtige Geschäftssegmente:<br />
Derivate, Cash Trading & Listings und Information<br />
Services and Technology Solutions.<br />
Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die NYSE<br />
Euronext 2.968 Mitarbeiter in Vollzeit. Die Gesamtmitarbeiterzahl<br />
hat sich seit dem 31. Dezember 2010<br />
nicht wesentlich verändert. Im gemäß den in den<br />
Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen (in diesem Dokument<br />
als ,,US-GAAP“ bezeichnet) aufgestellten<br />
Abschluss für das zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr konnte die NYSE Euronext<br />
Umsätze in Höhe von 4.425 Mio. US$ und ein<br />
Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />
in Höhe von 745 Mio. US$ ausweisen.<br />
Die Konzernzentrale der NYSE Euronext befindet<br />
sich in 11 Wall Street, New York, New York 10005,<br />
Vereinigte Staaten. Sie ist unter der Telefonnummer<br />
+1 (212) 656-3000 zu erreichen. Ihre europäische<br />
Zentrale befindet sich in 39 rue Cambon, Paris, Frankreich;<br />
sie ist unter der Telefonnummer +33 1 49 27 10<br />
00 zu erreichen. Die Internetadresse der NYSE Euronext<br />
lautet www.nyse.com. Auf der Website der NYSE<br />
Euronext enthaltene Informationen sind nicht<br />
Bestandteil dieses Dokuments.<br />
Der Zusammenschluss<br />
Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
haben die NYSE Euronext und die Deutsche<br />
Börse vereinbart, ihre Unternehmen unter einer neuen<br />
niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft zusammenzuschließen.<br />
Durch diesen Zusammenschluss werden<br />
die NYSE Euronext und die Deutsche Börse zu Tochtergesellschaften<br />
der Holdco. Die NYSE Euronext<br />
wird durch Verschmelzung einer hundertprozentigen<br />
Tochtergesellschaft der Holdco mit der und auf die
NYSE Euronext eine Tochtergesellschaft der Holdco<br />
und die Deutsche Börse wird durch ein Tauschangebot<br />
von Holdco-Aktien gegen Deutsche Börse-Aktien eine<br />
Tochtergesellschaft der Holdco.<br />
Die Deutsche Börse und die Holdco beabsichtigten,<br />
nach dem Tauschangebot und abhängig von der<br />
Zahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco im<br />
Rahmen des Tauschangebots erwirbt, eine Umstrukturierung<br />
durchzuführen. Dabei wird die Holdco<br />
(1) entweder einen Beherrschungsvertrag oder eine<br />
Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
abschließen (entweder selbst oder durch<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft), wonach die<br />
Rechte der verbliebenen Deutsche Börse-Aktionäre,<br />
einschließlich des Rechts auf Beteiligung an den<br />
Gewinnen der Gruppe Deutsche Börse, eingeschränkt<br />
werden und/oder (2) eine zwangsweise Übertragung<br />
der Deutsche Börse-Aktien durch die verbliebenen<br />
Aktionäre mittels eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />
(Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff.<br />
AktG oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses<br />
gemäß §§ 39a ff. WpÜG einleiten.<br />
Die Verschmelzung<br />
Die Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
haben vereinbart, dass die<br />
Pomme Merger Corporation, eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft der Holdco, unmittelbar nach dem<br />
Zeitpunkt, zu dem die Holdco alle im Rahmen des<br />
Tauschangebots wirksam eingereichten Deutsche<br />
Börse-Aktien, für die der Rücktritt nicht wirksam<br />
erklärt worden ist, zum Tausch annimmt und gegen<br />
Holdco-Aktien tauscht, mit der und auf die NYSE<br />
Euronext verschmolzen wird, wodurch die NYSE<br />
Euronext zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />
der Holdco wird.<br />
Im Rahmen dieser Verschmelzung wird jede im<br />
Umlauf befindliche NYSE Euronext-Aktie in das<br />
Recht umgewandelt, 0,47 voll eingezahlte und nicht<br />
nachschusspflichtige Holdco-Aktien zu erhalten. Mit<br />
Vollzug der Verschmelzung wird die NYSE Euronext<br />
als verbleibender Rechtsträger und hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft der Holdco hervorgehen. Dieses<br />
Umtauschverhältnis für die Verschmelzung von 0,47<br />
ist unveränderlich und wird nicht angepasst, um<br />
A-3<br />
Kursänderungen vor Vollendung des Zusammenschlusses<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE<br />
Euronext<br />
Um die Verschmelzung herbeizuführen, wird<br />
am 7. Juli 2011, Beginn 8.00 Uhr New Yorker Zeit,<br />
in 11 Wall Street, New York, New York 10005, eine<br />
außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext-Aktionäre<br />
stattfinden. Bei dieser außerordentlichen<br />
Hauptversammlung werden die NYSE Euronext-<br />
Aktionäre gebeten, über die folgenden Anträge abzustimmen:<br />
einen Antrag auf Annahme des Vertrags über<br />
den Unternehmenszusammenschluss und<br />
auf Zustimmung zu den in diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Transaktionen;<br />
drei Anträge bezüglich der nach Vollzug des<br />
Zusammenschlusses wirksamen Holdco-<br />
Satzung; und<br />
ggf. vom Chairman des Board of Directors<br />
der NYSE Euronext gestellte Anträge auf<br />
Vertagung der außerordentlichen Hauptversammlung,<br />
um (1) weitere Stimmrechtsvollmachten<br />
für die vorstehend genannten<br />
Anträge einzuholen und/oder (2) die außerordentliche<br />
Hauptversammlung an einem<br />
Tag abzuhalten, der auf oder ungefähr auf<br />
den Tag fällt, an dem die Annahmefrist für<br />
das Tauschangebot abläuft, falls diese verlängert<br />
wird.<br />
Die Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
sowie die in dem Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />
Transaktionen bedürfen der Zustimmung der Inhaber<br />
einer Mehrheit der zum Nachweisstichtag im Umlauf<br />
befindlichen NYSE Euronext-Aktien mit Stimmrecht<br />
auf der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung.<br />
Die Annahme der drei Anträge bezüglich<br />
der Holdco-Satzung und eines ggf. gestellten Antrags<br />
auf Vertagung der außerordentlichen NYSE Euronext-<br />
Hauptversammlung bedarf der Zustimmung der Inhaber<br />
einer Mehrheit der auf der außerordentlichen<br />
NYSE Euronext-Hauptversammlung vertretenen und<br />
stimmberechtigten NYSE Euronext-Aktien.
Tauschangebot<br />
Bieter: <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam,<br />
Niederlande (in diesem Dokument bezeichnet als die<br />
,,Holdco“).<br />
Zielgesellschaft: Deutsche Börse Aktiengesellschaft, 60485 Frankfurt am Main,<br />
Deutschland, geschäftsansässig in der Mergenthalerallee 61,<br />
65760 Eschborn.<br />
Gegenstand des Tauschangebots: Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien an der<br />
Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) mit einem anteiligen Betrag<br />
am Grundkapital von 1,00 A je Aktie jeweils mit allen Nebenrechten.<br />
Angebotsgegenleistung: 195.146.864 Stammaktien der Holdco mit einem anteiligen Betrag am<br />
Grundkapital von 1,00 A je Aktie, die seit Gründung der Holdco am<br />
10. Februar 2011 gewinnbezugsberechtigt sind, im Austausch für<br />
Deutsche Börse-Aktien zu einem Umtauschverhältnis von 1:1.<br />
Angebotsbedingungen: Das Tauschangebot und die durch die Annahme des Tauschangebots<br />
zustande kommenden Verträge stehen unter zahlreichen Bedingungen<br />
und werden daher nur vollzogen, wenn die folgenden Bedingungen<br />
eingetreten sind:<br />
(a) Zum Ende der Annahmefrist beträgt die Summe aus der<br />
(i) Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, bezüglich derer<br />
das Tauschangebot wirksam angenommen und für die der Rücktritt<br />
nicht wirksam erklärt worden ist, und (ii) der Gesamtzahl der<br />
Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco bereits hält oder gekauft<br />
hat, insgesamt mindestens 75% der Summe aus den zum Zeitpunkt<br />
des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Deutsche<br />
Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien,<br />
die die Deutsche Börse nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
gemäß WpÜG gemäß den zum Zeitpunkt dieser<br />
Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund<br />
ausstehenden Optionen, ausgeben kann;<br />
(b) Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen (sowie<br />
etwaige Verlängerungen), die auf das Tauschangebot und die<br />
Verschmelzung gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements<br />
Act von 1976, in der jeweils geltenden Fassung,<br />
Anwendung finden, abgelaufen bzw. mit der Folge beendet<br />
worden, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung durchgeführt<br />
werden dürfen, und (ii) das Tauschangebot und die<br />
Verschmelzung wurden von der EU-Kommission nach der Verordnung<br />
(EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über<br />
die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen genehmigt<br />
oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />
(c) Wirksamkeit des Registrierungsdokuments (das ,,Registration<br />
Statement“) bezüglich der im Rahmen dieses Tauschangebots<br />
und der Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien gemäß<br />
dem U.S. Securities Act von 1933 vor Ablauf der Annahmefrist<br />
und keine Sperrverfügung der SEC oder die Einleitung eines<br />
entsprechenden Verfahrens der SEC bei Ablauf der Annahmefrist;<br />
(d) Die Aktionäre der NYSE Euronext haben dem Zusammenschluss<br />
und bestimmten Aspekten der Satzung der Holdco die<br />
A-4
notwendige Zustimmung auf der außerordentlichen NYSE<br />
Euronext-Hauptversammlung vor dem Ende der Annahmefrist<br />
erteilt;<br />
(e) Nichtvorliegen eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Richtlinie,<br />
eines Verwaltungsaktes oder einer einstweiligen Verfügung<br />
einer Behörde, eines Gerichts oder eines Gesetzgebungsorgans<br />
in bestimmten Ländern bei Ablauf der Annahmefrist, die oder<br />
das den Vollzug des Tauschangebotes oder der Verschmelzung<br />
oder den Erwerb oder die Inhaberschaft an Deutsche Börse-<br />
Aktien oder an Aktien der NYSE Euronext durch die Holdco<br />
untersagen oder rechtswidrig machen würde;<br />
(f) Vorliegen weiterer Genehmigungen (oder gegebenenfalls das<br />
Ausbleiben von Versagungen) von zahlreichen öffentlichen Stellen<br />
in bestimmten Ländern bis spätestens 31. März 2012 (oder<br />
gegebenenfalls das dauerhafte Ausbleiben von Versagungen);<br />
(g) Keine wesentliche Marktverschlechterung (Material Adverse<br />
Market Change), d.h. Einstellung des Devisenhandels oder der<br />
Fremdkapitalmärkte für mehr als drei aufeinanderfolgende Handelstage<br />
in Frankfurt am Main, London oder New York im<br />
Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
und dem Ende der Annahmefrist;<br />
(h) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf die NYSE<br />
Euronext vor Ablauf der Annahmefrist;<br />
(i) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf die Deutsche<br />
Börse vor Ablauf der Annahmefrist; und<br />
(j) Vorliegen einer oder mehrerer verbindliche Auskünfte (sog.<br />
private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde Internal Revenue<br />
Service sowohl an die NYSE Euronext als auch an die Deutsche<br />
Börse bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist), die bestätigen,<br />
dass das Tauschangebot und die Verschmelzung in<br />
bestimmter Weise nach dem U.S. Internal Revenue Code zu<br />
qualifizieren sind.<br />
Annahmefrist: 4. Mai 2011 bis 13. Juli 2011, 24 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />
Weitere Annahmefrist: Vorbehaltlich einer etwaigen unter gewissen Voraussetzungen automatisch<br />
eintretenden Verlängerung der Annahmefrist, beginnt die<br />
weitere Annahmefrist voraussichtlich am 20. Juli 2011 und endet<br />
voraussichtlich am 2. August 2011.<br />
Rücktritt: Bis zum Ende der Annahmefrist können Deutsche Börse-Aktionäre<br />
jederzeit von den Verträgen zurücktreten, die infolge der Annahme des<br />
Tauschangebots zustande gekommen sind.<br />
Lieferung der Holdco-Aktien: Die Lieferung der Holdco-Aktien erfolgt unverzüglich, jedoch spätestens<br />
am siebten Bankarbeitstag (i) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist<br />
oder (ii) nach dem Tag an dem die Erfüllung und/oder der Verzicht<br />
aller Vollzugsbedingungen durch die Holdco veröffentlicht wird, je<br />
nachdem welcher der spätere Zeitpunkt ist. Ein ,,Bankarbeitstag“<br />
bezeichnet einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main,<br />
Deutschland und in New York, Bundesstaat New York, Vereinigte<br />
Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.<br />
A-5
Informationen über die Holdco-Aktien: Internationale Wertpapierkennnummer (,,ISIN“): NL0009766997<br />
Deutsche Wertpapierkennnummer (,,WKN“): A1H81K<br />
Common Code: 062269324<br />
Tickersymbol: AL4<br />
Börsenzulassung und Handelsbeginn: Die Holdco (i) beabsichtigt ihre Aktien in Abhängigkeit der Ausgabemitteilung<br />
an der New York Stock Exchange zu notieren und<br />
(ii) wird vor der Lieferung der Holdco-Aktien gemäß dem Tauschangebot<br />
und der Verschmelzung die Zulassung zum Handel ihrer<br />
Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />
gleichzeitig am regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé<br />
de Euronext à Paris) beantragen.<br />
Die Holdco geht davon aus, dass die Holdco-Aktien zum Zeitpunkt<br />
ihrer Lieferung an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche<br />
Börse-Aktionäre zum Handel zugelassen und notiert sein werden.<br />
Handelsbeginn an der Frankfurter Wertpapierbörse, Euronext Paris<br />
und der New York Stock Exchange wird voraussichtlich unmittelbar<br />
nach Lieferung der Holdco-Aktien an die das Tauschangebot annehmenden<br />
Deutsche Börse-Aktionäre sein.<br />
Abwicklungsstelle: Deutsche Bank AG als zentrale Abwicklungsstelle und Umtauschtreuhänderin<br />
im Zusammenhang mit dem Tauschangebot<br />
Gründe für das Tauschangebot, Kosten<br />
und Verwendung des Erlöses: Das Tauschangebot ist Teil der zwischen der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext vereinbarten Transaktion zur Umsetzung des Zusammenschlusses,<br />
mit dem die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen<br />
Unternehmen unter der Holdco als Muttergesellschaft zusammengeführt<br />
werden sollen.<br />
Die erwarteten von der Holdco zu zahlenden Gesamtkosten im<br />
Zusammenhang mit dem Tauschangebot werden voraussichtlich<br />
ungefähr bis zu 4,0 Mio. A betragen.<br />
Die Holdco wird aus diesem Tauschangebot keine Erlöse erhalten.<br />
A-6
Wesentliche Transaktionskosten<br />
Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
schätzen, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss<br />
ca. 100 Mio. A an Honoraren und Kosten<br />
für Rechtsberatung, Bankdienstleistungen und anderen<br />
fachspezifischen Honoraren entstehen, von denen<br />
ca. 45 Mio. A unabhängig vom Vollzug des Zusammenschlusses<br />
zahlbar sind.<br />
Struktur des Zusammenschlusses<br />
Im Rahmen des Zusammenschlusses wird der<br />
Geschäftsbetrieb der Gruppe Deutsche Börse durch<br />
das Tauschangebot und der Geschäftsbetrieb der<br />
NYSE Euronext durch die Verschmelzung in die<br />
Holdco eingebracht. Sobald wie möglich nach Vollzug<br />
des Tauschangebots und der Verschmelzung beabsichtigt<br />
die Holdco eine Umstrukturierung durchzuführen.<br />
Die Holdco beabsichtigt dabei, eine oder mehrere<br />
Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung<br />
vorzunehmen, darunter ggf. (selbst und/oder durch<br />
A-7<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft) der Abschluss<br />
eines Beherrschungsvertrags oder einer Kombination<br />
aus Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag.<br />
Falls nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem<br />
späteren Zeitpunkt mindestens 95% der ausgegebenen<br />
Deutsche Börse-Aktien von der Holdco gehalten werden,<br />
kann die Holdco die Umstrukturierung auch<br />
durchführen, indem sie eine zwangsweise Übertragung<br />
der Deutsche Börse-Aktien durch die verbliebenen<br />
Aktionäre der Deutsche Börse einleitet.<br />
Sofern eine solche zwangsweise Übertragung der<br />
Aktien zukünftig nach deutschem Recht auf Grundlage<br />
eines gegenwärtig diskutierten Gesetzvorhabens<br />
schon mit einem niedrigeren Mindestanteil am Grundkapital<br />
möglich wird, wird die Holdco möglicherweise<br />
beschließen, eine zwangsweise Übertragung nach<br />
Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren<br />
Zeitpunkt durchzuführen, falls sie diesen niedrigeren<br />
Mindestanteil erreicht.
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Struktur des Zusammenschlusses. Dabei wurde davon<br />
ausgegangen, dass die Holdco die Umstrukturierung nach Vollzug des Zusammenschlusses mittels eines Beherrschungsvertrags<br />
durchführt:<br />
Der Zusammenschluss<br />
Grafik 1<br />
Aktionäre<br />
100%<br />
NYSE Euronext<br />
(Delaware)<br />
Verschmelzung<br />
Holdco<br />
(Niederlande)<br />
100%<br />
Verschmelzungsgesellschaft<br />
(Delaware)<br />
Nach dem Zusammenschluss und der Umstrukturierung<br />
Grafik 2<br />
100%<br />
NYSE Euronext<br />
(Delaware)<br />
Gemeinsame<br />
Aktionäre<br />
Holdco<br />
(Niederlande)<br />
A-8<br />
>75%<br />
Tauschangebot<br />
Beherrschungsvertrag<br />
Deutsche Börse<br />
(Deutschland)<br />
Aktionäre<br />
100%<br />
Deutsche Börse<br />
(Deutschland)<br />
Aktionäre<br />
Die Gründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss<br />
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche<br />
Börse haben dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
zugestimmt und werden, vorbehaltlich<br />
ihrer rechtlichen Pflichten, den Aktionären der Deutsche<br />
Börse empfehlen, ihre Deutsche Börse-Aktien im<br />
Rahmen des Tauschangebots einzureichen. Bei seiner<br />
Entscheidung, dem Zusammenschluss zuzustimmen,<br />
hat der Vorstand der Deutsche Börse seine Finanzund<br />
rechtlichen Berater zu Rate gezogen und zahlreiche<br />
Faktoren berücksichtigt, einschließlich der folgenden<br />
Faktoren:<br />
dass der Zusammenschluss bedeutende strategische<br />
Chancen bieten würde;<br />
dass aufgrund des Zusammenschlusses<br />
bedeutende Kosteneinsparungen und Ertragssynergien<br />
erwartet würden;<br />
dass, unter der Annahme, dass alle Aktionäre<br />
der Deutsche Börse ihre Aktien im Rahmen<br />
des Tauschangebots einreichen würden, die<br />
ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse<br />
und ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext<br />
ca. 60% bzw. 40% der sich im Umlauf<br />
befindlichen Holdco-Aktien halten würden;<br />
die Finanzanalysen, welche ihm von Deutsche<br />
Bank Securities, Inc., und J.P. Morgan<br />
Securities, LLC, vorgelegt wurden, und deren<br />
Stellungnahme, dass zum 15. Februar 2011<br />
und auf der Grundlage und vorbehaltlich der<br />
in deren jeweiligen Stellungnahmen enthaltenen<br />
zahlreichen Faktoren, Annahmen und<br />
Einschränkungen, das Umtauschverhältnis in<br />
finanzieller Hinsicht gegenüber den Inhabern<br />
der Deutsche Börse-Aktien (mit Ausnahme<br />
der Deutsche Börse) angemessen sei;<br />
dass die Gegenleistung, die an die Aktionäre<br />
der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />
zu zahlen wäre, aus Holdco-<br />
Aktien bestehen würde, was es den Aktionären<br />
der Deutsche Börse ermöglichen würde,<br />
an möglichen weiteren Wertzuwächsen des<br />
gemeinsamen Unternehmens nach dem<br />
Zusammenschluss teilzuhaben;<br />
dass die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vereinbarte Unternehmensverfassung<br />
die Kontinuität des<br />
Managements und eine effektive und zügige<br />
Integration der Geschäftsbetriebe der beiden<br />
Unternehmen ermöglichen und wiedergeben<br />
würde, dass die Transaktion als ausgewogener<br />
Unternehmenszusammenschluss und<br />
A-9<br />
gerade nicht als Erwerb einer der beiden<br />
Gesellschaften gestaltet wurde;<br />
seine Kenntnisse über das jeweilige Geschäft,<br />
die jeweilige historische Entwicklung der<br />
finanziellen Ertragskraft und Ertragslage,<br />
den jeweiligen Geschäftsbetrieb, die jeweiligen<br />
Immobilien und Vermögenswerte, die<br />
jeweiligen regulatorischen Fragen, die jeweilige<br />
Positionierung im Wettbewerb, die<br />
jeweiligen Aussichten und das jeweilige<br />
Management der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext; und<br />
die Risiken und Unwägbarkeiten, welche mit<br />
anderen möglichen strategischen Alternativen<br />
verbunden wären, die der Deutsche Börse<br />
zur Verfügung stehen könnten.<br />
Die Gründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext hat<br />
dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
zugestimmt und den Aktionären der NYSE<br />
Euronext empfohlen, für die Annahme des Vertrags<br />
über den Unternehmenszusammenschluss und der in<br />
dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Transaktionen zu stimmen.<br />
Bei seiner Entscheidung, dem Zusammenschluss<br />
zuzustimmen und den Aktionären der NYSE Euronext<br />
die Annahme des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss<br />
zu empfehlen, hat das Board of<br />
Directors der NYSE Euronext das Management der<br />
NYSE Euronext und seine Finanz- und rechtlichen<br />
Berater zu Rate gezogen und zahlreiche Faktoren<br />
berücksichtigt, einschließlich der folgenden Faktoren:<br />
dass der Zusammenschluss mit Deutsche<br />
Börse die NYSE Euronext in die Lage versetzen<br />
würde, die Vorteile ihrer bestehenden<br />
Strategie zu forcieren;<br />
dass der Zusammenschluss bedeutende strategische<br />
Chancen bieten würde;<br />
dass die Gegenleistung, die an die Aktionäre<br />
der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung<br />
zu zahlen wäre, aus Holdco-<br />
Aktien bestehen würde, was es den Aktionären<br />
der NYSE Euronext ermöglichen würde,<br />
an möglichen weiteren Wertzuwächsen des<br />
gemeinsamen Unternehmens nach dem<br />
Zusammenschluss teilzuhaben;<br />
dass aufgrund des Zusammenschlusses<br />
bedeutende Kosteneinsparungen und Ertragssynergien<br />
erwartet würden;
dass das Umtauschverhältnis von 0,47<br />
Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-<br />
Aktie im Rahmen der Verschmelzung und<br />
von einer Holdco-Aktie für jede Deutsche<br />
Börse-Aktie im Rahmen des Tauschangebots<br />
zum Tag der Veröffentlichung des Vertrages<br />
über den Unternehmenszusammenschluss<br />
darauf hinauslaufen würde, dass die NYSE<br />
Euronext-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung<br />
ein Aufgeld erhalten würden;<br />
dass, unter der Annahme, dass alle Aktionäre<br />
der Deutsche Börse ihre Aktien im Rahmen<br />
des Tauschangebots einreichen würden, die<br />
ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse<br />
und ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext<br />
ca. 60% bzw. 40% der sich im Umlauf<br />
befindlichen Holdco-Aktien halten würden;<br />
die Finanzanalysen, welche dem NYSE Euronext<br />
Board of Directors von Perella Weinberg<br />
L.P. vorgelegt wurden, und die Stellungnahme<br />
von Perella Weinberg L.P., dass zum<br />
15. Februar 2011 und auf der Grundlage und<br />
vorbehaltlich der zahlreichen genannten<br />
Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten<br />
Sachverhalte und dargelegten<br />
Bedingungen und Einschränkungen, das<br />
Umtauschverhältnis von 0,47 im Rahmen<br />
der Verschmelzung in finanzieller Hinsicht<br />
gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext<br />
angemessen sei;<br />
dass die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vereinbarte Unternehmensverfassung<br />
die Kontinuität des<br />
Managements, eine effektive und zügige<br />
Integration der Geschäftsbetriebe der beiden<br />
Unternehmen ermöglichen würde und wiedergeben<br />
würde, dass die Transaktion als<br />
ausgewogener Unternehmenszusammenschluss<br />
und gerade nicht als Übernahme<br />
durch eine der beiden Gesellschaften gestaltet<br />
wurde;<br />
seine Kenntnisse über das jeweilige Geschäft,<br />
die jeweilige historische Entwicklung der<br />
finanziellen Ertragskraft und Ertragslage,<br />
den jeweiligen Geschäftsbetrieb, die jeweiligen<br />
Immobilien und Vermögenswerte, die<br />
jeweiligen regulatorischen Fragen, die jeweilige<br />
Positionierung im Wettbewerb, die<br />
jeweiligen Aussichten und das jeweilige<br />
Management der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext; und<br />
die Risiken und Unwägbarkeiten, welche mit<br />
anderen möglichen strategischen<br />
A-10<br />
Alternativen verbunden wären, die der NYSE<br />
Euronext zur Verfügung stehen könnten.<br />
Interessen von Organmitgliedern, Directors und<br />
Executive Officers am Zusammenschluss<br />
Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext sollten berücksichtigen, dass einige Mitglieder<br />
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse sowie einige Directors und Executive Officers<br />
der NYSE Euronext andere Interessen an dem Zusammenschluss<br />
haben könnten als die Aktionäre der Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext. Zu diesen<br />
Interessen können u.a. zählen: die Weiterbeschäftigung<br />
bestimmter Vorstandsmitglieder der Deutsche<br />
Börse und bestimmter Executive Officers der NYSE<br />
Euronext, die weitere Tätigkeit bestimmter Aufsichtsratsmitglieder<br />
der Deutsche Börse und bestimmter<br />
Directors der NYSE Euronext als Direktoren der<br />
Holdco und die Haftungsfreistellung vormaliger Vorstands-<br />
und Aufsichtsratmitglieder der Deutsche<br />
Börse sowie Directors und Executive Officers der<br />
NYSE Euronext durch die Holdco. Zu diesen Interessen<br />
gehört außerdem die Behandlung von Restricted<br />
Stock Units, Aktienoptionen und sonstigen Rechten<br />
dieser Organmitglieder, Directors und Executive Officers<br />
im Rahmen des Zusammenschlusses. Zum<br />
14. März 2011 hielten die Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder<br />
der Deutsche Börse insgesamt 50.780<br />
Deutsche Börse-Aktien.<br />
Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext sollten berücksichtigen, dass die Directors<br />
und Executive Officers der NYSE Euronext und die<br />
mit ihnen verbundenen Unternehmen zum 1. März<br />
2011 0,3% der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien<br />
mit Stimmrecht auf der außerordentlichen<br />
NYSE Euronext-Hauptversammlung hielten.<br />
Stellungnahme des Finanzberaters des Board of<br />
Directors der NYSE Euronext<br />
Perella Weinberg Partners LP (in diesem Dokument<br />
als ,,Perella Weinberg“ bezeichnet) hat gegenüber<br />
dem Board of Directors der NYSE Euronext<br />
mündlich ihre Stellungnahme (die später schriftlich<br />
bestätigt wurde) dahingehend abgegeben, dass das<br />
Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung<br />
zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und vorbehaltlich<br />
der verschiedenen darin jeweils genannten<br />
Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten<br />
Sachverhalte und dargelegten Beschränkungen aus<br />
finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der<br />
NYSE Euronext (mit Ausnahme der Deutsche Börse<br />
oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse)<br />
angemessen sei.<br />
In der Stellungnahme von Perella Weinberg<br />
wird nicht auf die zugrunde liegende
Geschäftsentscheidung der NYSE Euronext zur<br />
Vornahme des Zusammenschlusses oder die relativen<br />
Vorteile des Zusammenschlusses im Vergleich<br />
zu anderen strategischen Alternativen, die der<br />
NYSE Euronext möglicherweise zur Verfügung<br />
standen, eingegangen. Diese Stellungnahme stellt<br />
keine Empfehlung gegenüber Inhabern von Aktien<br />
der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse dar,<br />
wie sie abstimmen oder ansonsten in Bezug auf den<br />
Zusammenschluss oder einer anderen Angelegenheit<br />
handeln sollten, und geht in keiner Weise auf<br />
die Kurse ein, zu denen die Aktien der NYSE<br />
Euronext, der Holdco oder der Deutsche Börse<br />
zu beliebigen künftigen Zeitpunkten gehandelt<br />
werden. Ferner hat Perella Weinberg keine Stellungnahme<br />
zur Angemessenheit des Zusammenschlusses<br />
oder einer Gegenleistung gegenüber<br />
den Inhabern jeglicher anderer Gattungen von<br />
Wertpapieren, Gläubigern oder anderen Kundenkreisen<br />
der NYSE Euronext abgegeben. Perella<br />
Weinberg hat ihre Stellungnahme zur Information<br />
und Unterstützung des Board of Directors der<br />
NYSE Euronext im Zusammenhang mit dem<br />
Zusammenschluss und zur Einschätzung desselben<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Stellungnahmen der Finanzberater der Deutsche<br />
Börse<br />
Stellungnahme der Deutsche Bank Securities Inc.<br />
als Finanzberater der Deutsche Börse<br />
Am 15. Februar 2011 gab die Deutsche Bank<br />
Securities Inc. (in diesem Dokument als ,,DBSI“<br />
bezeichnet) im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung<br />
der Deutsche Börse, bei der sämtliche Vorstandsmitglieder<br />
der Deutsche Börse anwesend waren, ihre<br />
Stellungnahme dahingehend ab, dass das Umtauschverhältnis<br />
von einer Holdco-Aktie für jede von den<br />
Aktionären der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />
eingereichte Aktie der Deutsche Börse (in<br />
diesem Dokument als ,,Umtauschverhältnis für die<br />
Aktien der Deutsche Börse“ bezeichnet) zum Datum<br />
der Stellungnahme auf Grundlage und vorbehaltlich<br />
der verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen,<br />
angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte<br />
und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller<br />
Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der<br />
Deutsche Börse sei.<br />
Die Stellungnahme der DBSI ist keine Stellungnahme<br />
oder Empfehlung hinsichtlich der Frage, ob<br />
ein Aktionär der Deutsche Börse im Rahmen des<br />
Tauschangebots Aktien der Deutsche Börse einreichen<br />
sollte. In der Stellungnahme der DBSI wird<br />
nicht auf die Angemessenheit des Zusammenschlusses<br />
oder einer im Zusammenhang damit erhaltenen<br />
Gegenleistung gegenüber den Inhabern jeglicher<br />
Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern oder<br />
A-11<br />
anderen Kundenkreisen der Deutsche Börse oder<br />
der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Angemessenheit<br />
des Umtauschverhältnisses für die Aktien<br />
der Deutsche Börse gegenüber den Aktionären der<br />
Deutsche Börse aus finanzieller Sicht) und auch<br />
nicht auf die Angemessenheit des erwarteten Nutzens<br />
des Zusammenschlusses eingegangen. Die Stellungnahme<br />
der DBSI und die finanziellen Analysen,<br />
die in diesem Dokument dargestellt sind, wurden für<br />
eine Nutzung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat<br />
der Deutsche Börse erstellt. Sie wurden<br />
nicht für eine Nutzung durch Aktionäre der NYSE<br />
Euronext zur Verfügung gestellt und stellen keine<br />
Empfehlung dar, wie Aktionäre der NYSE Euronext<br />
in Bezug auf die Verschmelzung, die anderen<br />
Aspekte des Zusammenschlusses oder sonstige Sachverhalte<br />
abstimmen sollten.<br />
Stellungnahme von J.P. Morgan als Finanzberater<br />
der Deutsche Börse<br />
J.P. Morgan Securities LLC. (in diesem Dokument<br />
als ,,J.P. Morgan“ bezeichnet) hat gegenüber dem<br />
Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />
ihre Stellungnahme dahingehend abgegeben, dass das<br />
im Rahmen des Tauschangebots angebotene<br />
Umtauschverhältnis zum Datum dieser Stellungnahme<br />
auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen<br />
darin jeweils genannten Faktoren, Annahmen<br />
und Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber<br />
den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme<br />
der Deutsche Börse selbst) angemessen sei.<br />
J.P. Morgan hat ihre Stellungnahme zur Information<br />
und Unterstützung des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse im Zusammenhang<br />
mit deren Erwägung des geplanten Zusammenschlusses<br />
zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme<br />
von J.P. Morgan richtet sich an den Vorstand und den<br />
Aufsichtsrat der Deutsche Börse und stellt keine<br />
Empfehlung gegenüber Inhabern von Aktien der<br />
Deutsche Börse dar, ob diese ihre Aktien der Deutsche<br />
Börse im Rahmen des Tauschangebots einreichen<br />
oder wie diese in Bezug auf den<br />
Zusammenschluss abstimmen sollten, falls eine entsprechende<br />
Abstimmung erforderlich würde. Die<br />
durch J.P. Morgan zur Verfügung gestellte Stellungnahme<br />
und Beratung ist kein Wertgutachten, wie es<br />
üblicherweise von qualifizierten Wirtschaftsprüfern<br />
gemäß den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts<br />
(z. B. im Zusammenhang mit einer zwangsweisen<br />
Übertragung von Aktien der Deutsche Börse<br />
oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder<br />
Gewinnabführungsvertrages) erstellt wird und ist<br />
auch nicht als solches anzusehen, und J.P. Morgan<br />
hat auch keine Stellungnahme hinsichtlich der gegebenenfalls<br />
an die Aktionäre der Deutsche Börse im<br />
Zusammenhang mit einer solchen zwangsweisen<br />
Übertragung ihrer Aktien der Deutsche Börse oder
dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder<br />
Gewinnabführungsvertrages zu zahlenden Gegenleistung<br />
abgegeben. Die Stellungnahme von<br />
J.P. Morgan und die finanziellen Analysen, die in<br />
diesem Dokument dargestellt sind, wurden für eine<br />
Nutzung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat<br />
der Deutsche Börse erstellt. Sie wurden nicht füreine<br />
Nutzung durch Aktionäre der NYSE Euronext zur<br />
Verfügung gestellt; sie stellen keine Empfehlung dar,<br />
wie Aktionäre der NYSE Euronext in Bezug auf die<br />
Verschmelzung, die anderen Aspekte des Zusammenschlusses<br />
oder sonstige Sachverhalte abstimmen sollten.<br />
Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses<br />
Für den Vollzug des Zusammenschlusses müssen<br />
verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Für die Verpflichtung<br />
der NYSE Euronext, die Verschmelzung zu<br />
vollziehen, gilt nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
die Bedingung, dass das<br />
Tauschangebot abgeschlossen wurde und alle im Rahmen<br />
des Tauschangebots wirksam eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt nicht<br />
wirksam erklärt worden ist, durch die Holdco erworben<br />
werden. Für den Vollzug des Tauschangebots<br />
müssen wiederum die bereits oben genannten Bedingungen<br />
erfüllt sein (oder die Holdco muss hierauf mit<br />
Zustimmung der NYSE Euronext und/oder der Deutsche<br />
Börse verzichtet haben, soweit ein Verzicht nach<br />
dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss,<br />
nach dem WpÜG und anderen maßgeblichen<br />
Rechtsvorschriften zulässig ist).<br />
Recht auf gerichtliche Überprüfung der Bewertung<br />
Deutsche Börse<br />
Nach deutschem Recht haben Aktionäre der Deutsche<br />
Börse grundsätzlich keine Rechte auf gerichtliche<br />
Überprüfung der Bewertung im Zusammenhang mit<br />
dem Tauschangebot. Falls die Holdco jedoch (selbst<br />
und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) die<br />
Umstrukturierung nach Vollzug mittels eines Beherrschungsvertrags<br />
oder einer Kombination aus Beherrschungs-<br />
und Gewinnabführungsvertrag und/oder im<br />
Wege eines Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG<br />
durchführt, kann nach dem Spruchverfahrensgesetz<br />
ein gerichtliches Spruchverfahren beantragt werden,<br />
um die Angemessenheit des Ausgleichs oder der<br />
Abfindung für die Aktionäre der Deutsche Börse nach<br />
dem Beherrschungsvertrag oder der Kombination aus<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bzw.<br />
im Rahmen des Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG<br />
feststellen zu lassen.<br />
Ein solches Spruchverfahren steht jedoch im Rahmen<br />
eines Squeeze-out-Verfahrens, das gemäß § 39a ff.<br />
A-12<br />
WpÜG durch gerichtlichen Antrag der Holdco eingeleitet<br />
wird, nicht zur Verfügung.<br />
NYSE Euronext<br />
Das für die Verschmelzung maßgebliche Gesellschaftsrecht<br />
des Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) sowie die Gründungsbescheinigung<br />
und die Statuten (bylaws) der NYSE Euronext sehen<br />
für die NYSE Euronext-Aktionäre keine Bewertungsrechte<br />
(appraisal rights) im Zusammenhang mit der<br />
Verschmelzung vor.<br />
Direktoren und Geschäftsführung der Holdco vor<br />
dem Zusammenschluss<br />
Mit Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung<br />
verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Tätigkeiten hat<br />
die Holdco bis heute keine wesentlichen Tätigkeiten<br />
ausgeführt. Die Geschäfte der Holdco werden gegenwärtig<br />
von einer Geschäftsführung bestehend aus zwei<br />
Geschäftsführern geleitet, wobei der eine von der<br />
Deutschen Börse und der andere von der NYSE Euronext<br />
bestimmt wurde. Entscheidungen der Geschäftsführung<br />
können nur durch beide gemeinschaftlich<br />
handelnde Geschäftsführer getroffen werden.<br />
Direktoren und Geschäftsführung der Holdco<br />
nach dem Zusammenschluss<br />
Verwaltungsrat der Holdco<br />
Nach dem Zusammenschluss wird der Verwaltungsrat<br />
der Holdco aus 17 Mitgliedern bestehen, einschließlich<br />
Dr. Reto Francioni, derzeitiger Vorsitzender des<br />
Vorstands der Deutsche Börse, der Chairman der<br />
Holdco-Gruppe wird, und Duncan L. Niederauer, derzeitiger<br />
Chief Executive Officer der NYSE Euronext,<br />
der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe wird.<br />
Darüber hinaus werden dem Verwaltungsrat der<br />
Holdco 15 nicht geschäftsführende Direktoren angehören,<br />
davon neun nicht geschäftsführende Direktoren,<br />
die von der Deutsche Börse bestimmt werden, und<br />
sechs nicht geschäftsführende Direktoren, die von der<br />
NYSE Euronext bestimmt werden.<br />
Die Direktoren werden für eine Amtszeit (oder<br />
mehrere aufeinanderfolgende Amtszeiten) bestellt, die<br />
mit der Jahreshauptversammlung der Holdco 2015<br />
(bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief<br />
Executive Officer der Holdco-Gruppe) endet.<br />
Chairman der Holdco-Gruppe<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
sieht vor, dass Dr. Reto Francioni, derzeitiger<br />
Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse, Chairman<br />
der Holdco-Gruppe für eine erste Amtszeit (oder
mehrere aufeinanderfolgende Amtszeiten) wird, die<br />
mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung der<br />
Holdco 2016 endet. Während dieser Amtszeit hat der<br />
Chairman der Holdco-Gruppe die üblichen Pflichten<br />
eines Chairman, wie z. B. den Vorsitz bei Sitzungen<br />
des Verwaltungsrats der Holdco und die Aufstellung<br />
von Tagesordnungen sowie bestimmte weitere vereinbarte<br />
Zuständigkeiten und Befugnisse.<br />
Bis zur sechsten Jahreshauptversammlung nach<br />
Vollzug des Zusammenschlusses wird der Chairman<br />
der Holdco-Gruppe sein Hauptbüro in Frankfurt und<br />
sein Zweitbüro in New York haben, während das Hauptbüro<br />
des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe in<br />
New York und sein Zweitbüro in Frankfurt sein wird.<br />
Der Chairman der Holdco-Gruppe und der Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe können aber auch<br />
eine umgekehrte Regelung für ihreBürostandorte vereinbaren,<br />
so dass das Hauptbüro des Chairman der<br />
Holdco-Gruppe in New York und das des Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe in Frankfurt ist.<br />
Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
sieht vor, dass Duncan L. Niederauer, derzeitiger<br />
Chief Executive Officer und ein Director<br />
der NYSE Euronext, Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe für eine erste Amtszeit (oder mehrere<br />
aufeinanderfolgende Amtszeiten) wird, die mit der<br />
Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 endet.<br />
Während dieser Amtszeit hat der Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe die typischen Aufgaben<br />
eines Chief Executive Officer.<br />
Verwaltungsratsausschüsse<br />
Nach Vollzug des Zusammenschlusses verfügt<br />
der Holdco-Verwaltungsrat zunächst über die folgenden<br />
sechs Ausschüsse:<br />
Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />
Personal- und Vergütungsausschuss;<br />
Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />
Integrationsausschuss; und<br />
Ausschuss für Technologiefragen.<br />
Jeder der vorgenannten Ausschüsse wird sich bis zur<br />
Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015 aus<br />
drei Direktoren, die auf Vorschlag der Deutsche Börse<br />
nominiert werden, und zwei Direktoren, die auf Vorschlag<br />
der NYSE Euronext vorgeschlagen werden,<br />
zusammensetzen.<br />
A-13<br />
Global Executive Committee der Holdco<br />
Das Global Executive Committee der Holdco-<br />
Gruppe umfasst vier Personen, die derzeit Executive<br />
Officers der NYSE Euronext sind, einschließlich des<br />
Chief Executive Officer der NYSE Euronext, sowie<br />
weitere vier Personen, die derzeit Vorstandsmitglieder<br />
der Deutsche Börse sind. Das Global Executive Committee<br />
wird zukünftig für die laufende Geschäftsführung<br />
der Holdco-Gruppe verantwortlich sein. Die<br />
Mitglieder des Global Executive Committee bemühen<br />
sich um einstimmige Entscheidungen, und der Chief<br />
Executive Officer der Holdco-Gruppe entscheidet<br />
über alle Angelegenheiten, über die keine Einstimmigkeit<br />
besteht. Die Mitglieder des Global Executive<br />
Committee werden vom Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe in enger Abstimmung mit dem Chairman<br />
der Holdco-Gruppe und dem Verwaltungsrat der<br />
Holdco bestellt.<br />
Zwei Konzernzentralen<br />
Die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
wirksame Fassung der Holdco-Satzung sieht vor, dass<br />
die Holdco-Gruppe über zwei Konzernzentralen in<br />
Frankfurt und New York verfügen wird.<br />
Übernahmeangebote Dritter<br />
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen besteht für<br />
die Deutsche Börse und die NYSE Euronext nach dem<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
eine generelle Beschränkung, Angebote Dritter bezüglich<br />
des Erwerbs einer wesentlichen Beteiligung an<br />
einem dieser Unternehmen einzuholen oder diesbezüglich<br />
Gespräche zu führen.<br />
Unter bestimmten Umständen können der Vorstand<br />
und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse oder das<br />
Board of Directors der NYSE Euronext infolge eines<br />
von einem Dritten unaufgefordert schriftlich unterbreiteten<br />
ernsthaften Übernahmeangebots Gespräche oder<br />
Verhandlungen aufnehmen. Dies ist der Fall, wenn sie<br />
zu dem Schluss kommen, dass das Übernahmeangebot<br />
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem sogenannten<br />
Mehrheitsübernahmeangebot führen könnte,<br />
und die Aufnahme von Gesprächen oder Verhandlungen<br />
gemäß ihrer jeweiligen Treuepflichten geboten ist.<br />
Ein Mehrheitsübernahmeangebot im Sinne des Vertrages<br />
über den Unternehmenszusammenschluss<br />
bezeichnet — sowohl in Bezug auf die NYSE Euronext<br />
als auch auf die Deutsche Börse — ein schriftlich<br />
unterbreitetes ernsthaftes Übernahmeangebot, welches<br />
nicht gegen das Verbot der Angebotseinholung aus<br />
dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
verstößt, für oder in Bezug auf mindestens 50% der im<br />
Umlauf befindlichen Aktien der NYSE Euronext bzw.<br />
der Deutsche Börse; oder mindestens 50% des Konzernvermögens<br />
der NYSE Euronext und der mit der
NYSE Euronext verbundenen Unternehmen bzw. der<br />
Gruppe Deutsche Börse, jeweils auf konsolidierter<br />
Basis; jeweils zu Bedingungen, bei denen das Board<br />
of Directors der NYSE Euronext bzw. der Aufsichtsrat<br />
und Vorstand der Deutsche Börse unter bestimmten<br />
Voraussetzungen zu dem Schluss kommt bzw. kommen,<br />
dass sie für ihre Aktionäre vorteilhafter sind als<br />
die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Transaktionen.<br />
Sollte vor Durchführung des Tauschangebots<br />
oder vor Zustimmung der NYSE Euronext-Aktionäre<br />
der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />
bzw. das Board of Directors der NYSE Euronext (nach<br />
Beratung durch ihre Finanzberater und externen<br />
Rechtsberater) nach Treu und Glauben zu dem Schluss<br />
kommen, dass das Übernahmeangebot ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />
darstellt — wobei bei dieser Beurteilung<br />
u. a. alle rechtlichen, finanziellen,<br />
aufsichtsrechtlichen, zeitlichen und sonstigen Aspekte<br />
des Übernahmeangebots und des Tauschangebots<br />
sowie von der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext<br />
ggf. angebotenen verbesserten Bedingungen zu<br />
berücksichtigen sind — so können, im Fall der Deutsche<br />
Börse, der Vorstand und der Aufsichtsrat der<br />
Deutsche Börse ihre Empfehlung an die Aktionäre<br />
der Deutsche Börse, ihre Deutsche Börse-Aktien im<br />
Rahmen des Tauschangebots einzureichen, ändern<br />
und, im Fall der NYSE Euronext, das Board of Directors<br />
der NYSE Euronext kann seine Empfehlung an<br />
die NYSE Euronext-Aktionäre, für den Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss und die in diesem<br />
Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu stimmen,<br />
ändern.<br />
Beendigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />
können den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
in verschiedenen Situationen einvernehmlich<br />
aufheben. Außerdem können sowohl die NYSE<br />
Euronext als auch die Deutsche Börse den Vertrag<br />
jederzeit kündigen, u. a. wenn die erforderliche<br />
Zustimmung der NYSE Euronext-Aktionäre nicht vorliegt,<br />
wenn eine erforderliche behördliche Genehmigung<br />
nicht vorliegt, wenn die<br />
Mindestannahmeschwelle nicht erfüllt worden ist,<br />
wenn der Zusammenschluss nicht bis zum 31. Dezember<br />
2011 vollzogen worden ist (vorbehaltlich einer<br />
Verschiebung dieses Termins durch eine der Parteien<br />
auf den 31. März 2012 unter bestimmten Umständen)<br />
oder wenn die andere Partei bestimmte ihrer Pflichten<br />
aus dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
verletzt.<br />
A-14<br />
Beendigungsentgelt<br />
Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
muss die NYSE Euronext an die<br />
Deutsche Börse ein Beendigungsentgelt von<br />
250 Mio. A zahlen, wenn:<br />
ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />
NYSE Euronext unterbreitet wird, das Board<br />
of Directors der NYSE Euronext seine Empfehlung<br />
ändert und entweder (1) die NYSE<br />
Euronext oder die Deutsche Börse den Vertrag<br />
über den Unternehmenszusammenschluss<br />
kündigt, weil die Aktionäre der<br />
NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
nicht annehmen<br />
oder (2) die Deutsche Börse den Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss wegen<br />
der Änderung der Empfehlung durch das<br />
Board of Directors der NYSE Euronext kündigt;<br />
oder<br />
ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />
NYSE Euronext unterbreitet wird, die Aktionäre<br />
der NYSE Euronext den Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss nicht<br />
annehmen und die NYSE Euronext sich<br />
innerhalb von 9 Monaten nach Kündigung<br />
des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss<br />
an einer anderen Transaktion<br />
mit einer Drittpartei beteiligt, die 40%<br />
oder mehr des Eigenkapitals oder des Vermögens<br />
der NYSE Euronext umfasst.<br />
Die Deutsche Börse muss der NYSE Euronext<br />
ein Beendigungsentgelt von 250 Mio. A zahlen, wenn:<br />
ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />
Deutsche Börse unterbreitet wird, entweder<br />
der Aufsichtsrat oder der Vorstand der Deutsche<br />
Börse seine Empfehlung ändert und<br />
entweder (1) die NYSE Euronext oder die<br />
Deutsche Börse den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
kündigt, weil die<br />
Mindestannahmeschwelle vor Ablauf der<br />
Annahmefrist für das Tauschangebot nicht<br />
erreicht wurde oder (2) die NYSE Euronext<br />
den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
wegen der Änderung der Empfehlung<br />
durch den Vorstand oder den<br />
Aufsichtsrat der Deutsche Börse kündigt;<br />
oder<br />
ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />
Deutsche Börse unterbreitet wird, die Mindestannahmeschwelle<br />
vor Ablauf der<br />
Annahmefrist für das Tauschangebot nicht<br />
erreicht wird und die Deutsche Börse sich<br />
innerhalb von 9 Monaten nach Kündigung<br />
des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss<br />
an einer anderen
Transaktion mit einer Drittpartei beteiligt,<br />
die 40% oder mehr des Eigenkapitals oder<br />
des Vermögens der Deutsche Börse umfasst.<br />
Börsennotierung<br />
Die Deutsche Börse-Aktien notieren an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel<br />
,,DB1“. Die Notierung der an der New York Stock<br />
Exchange und der Euronext Paris unter dem Kürzel<br />
,,NYX“ notierten NYSE Euronext-Aktien wird,<br />
sobald rechtlich zulässig, nach Vollendung des Zusammenschlusses<br />
von den Börsen New York Stock<br />
Exchange und Euronext Paris eingestellt.<br />
Die Holdco beabsichtigt ihre Aktien, vorbehaltlich<br />
der offiziellen Mitteilung über ihre Ausgabe, an der<br />
New York Stock Exchange einzuführen, und wird vor<br />
dem Liefertermin der Holdco-Aktien im Rahmen des<br />
Tauschangebots und der Verschmelzung die Zulassung<br />
ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen<br />
Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />
(Prime Standard) und gleichzeitig zum Handel im<br />
regulierten Markt der Euronext Paris beantragen.<br />
Bestimmte Unterschiede zwischen den Aktionärsrechten<br />
vor und nach dem Zusammenschluss<br />
Bis zum Vollzug des Zusammenschlusses (und<br />
im Falle von Aktionären der Deutsche Börse, die ihre<br />
Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots<br />
nicht einreichen, bis zum Abschluss der Umstrukturierung<br />
nach dem Vollzug) werden die Rechte der<br />
Aktionäre der NYSE Euronext weiterhin nach dem<br />
Recht des Staates Delaware und gemäß der Gründungsurkunde<br />
und den Statuten (bylaws) der NYSE<br />
Euronext und die Rechte der Aktionäre der Deutsche<br />
Börse weiterhin nach deutschem Recht und gemäß der<br />
Satzung der Deutsche Börse geregelt. Nach dem Vollzug<br />
des Zusammenschlusses (bzw. nach der Umstrukturierung<br />
nach Vollzug) werden die Rechte der<br />
Holdco-Aktionäre nach niederländischem Recht und<br />
gemäß der Satzung der Holdco geregelt.<br />
Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen den<br />
Rechten der Aktionäre der NYSE Euronext vor dem<br />
Zusammenschluss und den Rechten der Aktionäre der<br />
Holdco nach dem Zusammenschluss gehören unter<br />
anderem:<br />
Änderungen der Satzung der Holdco und<br />
bestimmte außerordentliche Maßnahmen<br />
werden nur mit Zustimmung der Hauptversammlung<br />
wirksam und erfordern eine<br />
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />
Die Wahl der Direktoren (außer derjenigen,<br />
die vom Verwaltungsrat der Holdco<br />
A-15<br />
vorgeschlagen werden) und die Abberufung<br />
von Direktoren erfordern eine Zweidrittelmehrheit<br />
der zu einer solchen Beschlussvorlage<br />
abgegebenen Stimmen, die wiederum<br />
mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />
der Holdco vertreten müssen.<br />
Jeder Direktor der Holdco, der anfänglich<br />
von der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse bestellt wurde, wird vom Verwaltungsrat<br />
der Holdco für eine Wiederwahl<br />
aufgrund eines Bindenden Vorschlags<br />
(i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuches) bei jeder der Jahreshauptversammlungen<br />
2012, 2013 und 2014<br />
vorgeschlagen, wobei der Chairman der<br />
Holdco-Gruppe und der Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe gemäß eines<br />
Bindenden Vorschlags für eine Wiederwahl<br />
in den Verwaltungsrat auch bei der Jahreshauptversammlung<br />
2015 vorzuschlagen<br />
sind. Nach niederländischem Recht und<br />
gemäß der Satzung der Holdco können Bindende<br />
Vorschläge nur durch Aktionärsbeschluss<br />
mit einer Zweidrittelmehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen, die wiederum mehr<br />
als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der<br />
Holdco vertreten müssen, aufgehoben werden.<br />
Alternativ gilt Folgendes: Stellt die<br />
Holdco fest, dass sie als ,,ausländischer Privatemittent“<br />
(foreign private issuer) gilt und<br />
die Direktoren nicht nach einschlägigen<br />
Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />
bei jeder Jahreshauptversammlung<br />
gewählt werden müssen, so<br />
werden die oben genannten Direktoren für<br />
eine Amtszeit bestellt, die mit der Jahreshauptversammlung<br />
der Holdco 2015 (bzw.<br />
im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe<br />
und des Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe 2016) endet.<br />
Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss<br />
Da im Rahmen des Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung feste Umtauschverhältnisse<br />
gelten, liegt der Marktwert der Holdco-<br />
Aktien, die die Deutsche Börse-Aktionäre<br />
im Rahmen des Tauschangebots bzw. die<br />
NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen der<br />
Verschmelzung erhalten, möglicherweise<br />
unter dem Marktwert der Deutsche Börse-<br />
Aktien bzw. der NYSE Euronext-Aktien, die<br />
die jeweiligen Inhaber vor dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses gehalten haben.
Die Einholung erforderlicher aufsichtsrechtlicher<br />
Genehmigungen kann den Vollzug des<br />
Zusammenschlusses verhindern oder verzögern<br />
oder die erwarteten Vorteile aus dem<br />
Zusammenschluss verringern oder Änderungen<br />
der Struktur oder der Bedingungen des<br />
Zusammenschlusses oder der Unternehmensführung<br />
bzw. der Satzung der Holdco<br />
erfordern.<br />
Die Umsetzung der Umstrukturierung nach<br />
dem Closing kann sich verzögern bzw. die<br />
dazu erforderlichen Verträge werden möglicherweise<br />
nicht wirksam. Dadurch können<br />
sich die erwarteten Vorteile aus dem Zusammenschluss<br />
verringern oder ganz ausbleiben.<br />
Möglicherweise ist die Holdco nicht in der<br />
Lage, die Geschäftsaktivitäten und den<br />
Geschäftsbetrieb der Gruppe Deutsche<br />
Börse bzw. der NYSE Euronext termingerecht<br />
oder überhaupt erfolgreich zu integrieren.<br />
Dies könnte wesentlich nachteilige<br />
Auswirkungen auf das laufende Geschäft<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext und deren Beziehungen zu Marktteilnehmern,<br />
Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden<br />
und sonstigen Stellen sowie auf ihr<br />
Geschäft, ihre Cashflows und ihre Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage haben.<br />
Möglicherweise gelingt es der Holdco nicht,<br />
die erwarteten Kosteneinsparungen, Wachstumschancen<br />
oder Synergien sowie sonstige<br />
vom Zusammenschluss erhoffte Vorteile zu<br />
realisieren, was wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows,<br />
die Vermögenswerte sowie die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der<br />
Holdco haben könnte.<br />
Bei der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext werden im Zusammenhang<br />
mit dem Zusammenschluss<br />
erhebliche transaktions- und zusammenschlussbezogene<br />
Kosten entstehen, von denen<br />
einige auch unabhängig von einem Vollzug<br />
des Zusammenschlusses zu zahlen sind.<br />
Bei Vollzug des Zusammenschlusses können<br />
bestimmte Rechte Dritter infolge des Wechsels<br />
eines beherrschenden Gesellschafters<br />
(change of control) gemäß den Bestimmungen<br />
wesentlicher Verträge ausgelöst werden.<br />
Unsicherheiten in Verbindung mit dem<br />
Zusammenschluss können ein Ausscheiden<br />
von Führungspersonen sowie sonstiger<br />
Schlüsselmitarbeiter nach sich ziehen, was<br />
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />
das Geschäft und die Ertragslage der Holdco<br />
haben könnte.<br />
A-16<br />
Sollte der Zusammenschluss nicht vollzogen<br />
werden, kann dies nachteilige Auswirkungen<br />
auf den Kurs der Deutsche Börse-Aktien<br />
und der NYSE Euronext-Aktien sowie auf<br />
die zukünftigen Geschäfte und Finanzergebnisse<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext haben.<br />
Fürdie Rechte und Pflichten der Aktionäre<br />
der Holdco werden niederländisches Recht<br />
und die Bestimmungen der Holdco-Satzung<br />
maßgeblich sein, wodurch es unter einigen<br />
Gesichtspunkten zu Unterschieden zwischen<br />
diesen Rechten und Pflichten der Aktionäre<br />
und denen gemäß deutschem Recht bzw.<br />
dem Recht des Staates Delaware und den<br />
Bestimmungen der derzeitigen Gründungsurkunden,<br />
Satzungen oder sonstigen maßgeblichen<br />
Dokumente der Deutsche Börse und<br />
der NYSE Euronext kommen kann.<br />
Möglicherweise können zivilrechtliche Haftungsansprüche<br />
nach dem Recht der Vereinigten<br />
Staaten nicht durchgesetzt werden.<br />
Die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-<br />
Aktionäre werden nach dem Zusammenschluss<br />
über geringere Eigentums- und<br />
Stimmrechte verfügen und weniger Einfluss<br />
auf die Geschäftsleitung haben.<br />
Sofern Deutsche Börse-Aktionäre ihre Deutsche<br />
Börse-Aktien nicht im Rahmen des<br />
Tauschangebots einreichen, unterscheidet<br />
sich die Gegenleistung, die sie zu einem<br />
späteren Zeitpunkt erhalten, möglicherweise<br />
erheblich in ihrer Form und/oder ihrem Wert<br />
von der Gegenleistung, die sie erhalten hätten,<br />
wenn sie ihre Aktien im Rahmen des<br />
Tauschangebots eingereicht hätten; darüber<br />
hinaus fallen für sie möglicherweise auch<br />
zusätzliche Steuern an.<br />
Die Rechte der Deutsche Börse-Aktionäre,<br />
die nicht am Tauschangebot teilnehmen,<br />
werden durch die Verpflichtung der Deutsche<br />
Börse, ihre eigenen Aktien im Rahmen<br />
des Tauschangebots einzureichen, verwässert.<br />
Nach Vollzug des Tauschangebots werden<br />
sich weniger Deutsche Börse-Aktien im<br />
Umlauf befinden und daher der Streubesitz<br />
erheblich niedriger als vor Vollzug des Tauschangebots<br />
sein, woraus sich wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität<br />
und den Marktwert dieser Aktien ergeben<br />
könnten.
Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäft der<br />
Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext<br />
Unzureichende Systemkapazitäten und Systemausfälle<br />
könnten sich nachteilig auf das<br />
Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und<br />
der NYSE Euronext auswirken.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext sind in einem Geschäftsumfeld<br />
tätig, das weiterhin von erheblichem und<br />
schnellem technologischen Wandel geprägt<br />
sein wird.<br />
Servicemängel in der manuellen Datenverarbeitung<br />
der Gruppe Deutsche Börse und<br />
der NYSE Euronext könnten zu Verlusten<br />
führen.<br />
Gelingt es nicht, die gewerblichen Schutzrechte<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext zu schützen bzw. wird<br />
gegen die Gruppe Deutsche Börse und/oder<br />
die NYSE Euronext der Vorwurf erhoben,<br />
dass sie gewerbliche Schutzrechte Dritter<br />
verletzt haben, kann sich dies nachteilig<br />
auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />
Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
sind starkem Wettbewerb ausgesetzt und<br />
stehen mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern<br />
im globalen Wettbewerb um Listing-,<br />
Handels-, Clearing- und Abwicklungsvolumen.<br />
Ein verstärkter Wettbewerb könnte zu<br />
einer Reduzierung ihrer Handelsvolumen<br />
und ihres Umsatzes führen.<br />
Der intensive Preiswettbewerb könnte sich<br />
nachteilig auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />
Eine Richtlinienänderung der Leitungsorgane<br />
der Börsen in Deutschland könnte zu<br />
einem Umsatzrückgang der Gruppe Deutsche<br />
Börse führen.<br />
Ungünstige wirtschaftliche Bedingungen<br />
könnten das Geschäft, die Cashflows und<br />
die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />
negativ beeinflussen.<br />
Weitreichende Marktentwicklungen und<br />
sonstige Faktoren außerhalb des Einflussbereichs<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext könnten die Nachfrage nach<br />
ihren Dienstleistungen erheblich verringern.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext könnten einem höheren Terrorismus-Risiko<br />
ausgesetzt sein als andere<br />
Gesellschaften.<br />
A-17<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext sind Wechselkurs- und Zinsschwankungen<br />
ausgesetzt.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext sind einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt,<br />
und möglicherweise verfügen sie<br />
nicht über eine zur Erfüllung ihrer täglichen<br />
Zahlungspflichten ausreichende Liquidität<br />
oder es entstehen ihnen möglicherweise<br />
höhere Refinanzierungskosten, die sich<br />
nachteilig auf das Geschäft der Holdco, ihre<br />
Cashflows sowie ihre Finanz- und Ertragslage<br />
auswirken können.<br />
Risiken im Zusammenhang mit Clearingund<br />
Abwicklungsaktivitäten könnten sich<br />
nachteilig auf das Geschäft der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
auswirken.<br />
Der Anteil der Gruppe Deutsche Börse am<br />
Handel mit bei der Gruppe Deutsche Börse<br />
notierten Wertpapieren sowie der Anteil der<br />
NYSE Euronext am Handel mit bei der<br />
NYSE Euronext notierten Wertpapieren ist<br />
gesunken und kann weiterhin sinken.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse ist von ihren<br />
Großkunden abhängig.<br />
Wenn Geschäfts- oder Firmenwerte der<br />
Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE<br />
Euronext oder ihre immateriellen Vermögenswerte<br />
wertgemindert werden, könnten<br />
die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext<br />
und nach dem Zusammenschluss die<br />
Holdco gezwungen sein, einen erheblichen<br />
Aufwand buchhalterisch zu erfassen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext unterliegen erheblichen Prozessrisiken<br />
und sonstigen Haftungsrisiken.<br />
Die Netzwerke der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext und die ihrer externen<br />
Dienstleister können für Sicherheitsrisiken<br />
anfällig sein.<br />
Sofern die Indizes oder sonstige Produkte<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext unentdeckte Fehler enthalten oder<br />
nicht ordnungsgemäß funktionieren, könnte<br />
dies wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre<br />
Finanz- und Ertragslage haben.<br />
Die Abhängigkeit der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext von Dritten<br />
könnte sich nachteilig auf ihr Geschäft auswirken,<br />
wenn diese Dritten die Erfüllung der<br />
Aufgaben einstellen, die sie derzeit erfüllen.
Die Holdco sieht sich Risiken gegenüber,<br />
wenn sie auf Märkten auftritt, auf denen<br />
die Gruppe Deutsche Börse und/oder die<br />
NYSE Euronext gegenwärtig nicht am Wettbewerb<br />
teilnehmen, oder wenn sie dort ihre<br />
Präsenz verstärkt oder neue Geschäftszweige<br />
aufbaut.<br />
Eine Schädigung des Rufs der Holdco, der<br />
Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE<br />
Euronext könnte wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf das Geschäft der Holdco<br />
haben.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext können vor dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses Akquisitionen und<br />
Beteiligungsveräußerungen vollziehen, die<br />
sich auf ihr jeweiliges Geschäft und/oder<br />
den Wert der an die Deutsche Börse-Aktionäre<br />
und die NYSE Euronext-Aktionäre im<br />
Rahmen des Zusammenschlusses zu zahlenden<br />
Gegenleistung auswirken können.<br />
Zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse,<br />
Akquisitionen, Partnerschaften und Joint Ventures<br />
erfordern möglicherweise erhebliche<br />
Ressourcen und/oder führen zu erheblichen<br />
unvorhergesehenen Kosten oder Verbindlichkeiten.<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen<br />
Umfeld und rechtliche Risiken<br />
Weitere Unsicherheiten in Verbindung mit<br />
der Verabschiedung und Umsetzung neuer<br />
Bestimmungen können zu einer Verringerung<br />
der Aktivitäten der Gruppe Deutsche<br />
Börse und/oder der NYSE Euronext führen.<br />
Aufsichtsrechtliche Veränderungen oder<br />
Gerichtsurteile können sich nachteilig auf<br />
die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext auswirken,<br />
Umsätze aus den Gebühren für Marktdaten<br />
zu erzielen.<br />
Aufgrund des aufsichtsrechtlichen und sonstigen<br />
rechtlichen Umfelds in den Vereinigten<br />
Staaten ist es für die US-Börsen der NYSE<br />
Euronext möglicherweise schwierig, mit<br />
Börsen außerhalb der Vereinigten Staaten<br />
um Listings von außerhalb der Vereinigten<br />
Staaten ansässigen Unternehmen zu konkurrieren,<br />
was sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition<br />
der NYSE Euronext<br />
auswirken kann.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext sind in einer stark regulierten<br />
Branche tätig und es können Rügen oder<br />
Bußgelder gegen sie erlassen bzw. verhängt<br />
A-18<br />
werden bzw. sonstige rechtliche Verfahren<br />
gegen sie eingeleitet werden, sofern sie ihren<br />
aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen<br />
Verpflichtungen nicht nachkommen.<br />
Die Holdco könnte Wettbewerbsnachteile<br />
oder Verluste bzw. Behinderungen ihrer<br />
Geschäftsgelegenheiten erleiden, wenn sie<br />
die für neue Geschäftsinitiativen erforderlichen<br />
aufsichtsrechtlichen Genehmigungen<br />
nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erhält.<br />
Die U.S. Börsen der NYSE Euronext und der<br />
Gruppe Deutsche Börse sind auf die Financial<br />
Industry Regulatory Authority, Inc., die<br />
US-amerikanische Aufsichtsbehörde (in diesem<br />
Dokument als ,,FINRA“ bezeichnet) bei<br />
der Ausübung bestimmter aufsichtsrechtlicher<br />
Funktionen angewiesen, und sollte<br />
diese die Ausübung dieser Funktionen einstellen,<br />
könnte dies nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft der Holdco haben.<br />
Die Pflichten der Gruppe Deutsche Börse im<br />
Zusammenhang mit ihren aufsichtsrechtlichen<br />
Funktionen könnten ihre finanziellen<br />
Mittel einschränken.<br />
Aufsichtsrechtliche Änderungen, gemäß<br />
denen Börsenbetreiber weitere zentrale Kontrahenten<br />
zum Clearing von Geschäften an<br />
ihren Börsen zulassen müssen, können sich<br />
nachteilig auf die Clearing-Aktivitäten der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext auswirken.<br />
Interessenkonflikte zwischen dem Status der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext als gewinnorientierten Unternehmen<br />
und ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten<br />
können sich nachteilig auf ihr Geschäft auswirken.<br />
Risiken im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />
Aktionäre der NYSE Euronext nicht verpflichtet<br />
sein werden, für Zwecke der<br />
Ertragssteuern auf US-Bundesebene aufgrund<br />
des im Rahmen der Verschmelzung<br />
erfolgenden Umtauschs der NYSE Euronext-Aktien<br />
in Holdco-Aktien Gewinne auf<br />
US-Bundesebene als realisiert zu betrachten.<br />
Die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE<br />
Euronext sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
werden Steuerprüfungen unterzogen,<br />
und ihnen könnten aufgrund dieser<br />
Steuerprüfungen erhebliche Steuerverbindlichkeiten<br />
entstehen.
Die Holdco ist oder wird möglicherweise in<br />
einer Rechtsordnung außerhalb der Niederlande<br />
steuerpflichtig und/oder ist oder wird<br />
möglicherweise für Steuerzwecke eine<br />
,,doppelt ansässige Gesellschaft“. Hierdurch<br />
kann sich die Steuerlast der Holdco und ihrer<br />
Aktionäre erhöhen. Der Zusammenschluss<br />
der Unternehmen der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext führt möglicherweise<br />
zu einem Anstieg der Steuerlast<br />
der gemeinsamen Gruppe insgesamt.<br />
Risiken im Zusammenhang mit den Holdco-Aktien<br />
Es gab bisher keinen öffentlichen Markt für<br />
die Holdco-Aktien und der Börsenkurs der<br />
Holdco-Aktien kann volatil sein.<br />
Nach Vollzug des Zusammenschlusses verliert<br />
die Holdco möglicherweise ihren Status<br />
als ausländischer Privatemittent (foreign<br />
A-19<br />
private issuer), was zu erheblichen zusätzlichen<br />
Kosten und Aufwendungen führen<br />
könnte.<br />
Behält die Holdco ihren Status als ausländischer<br />
Privatemittent (foreign private<br />
issuer), erhalten Aktionäre möglicherweise<br />
nicht die Informationen über die Holdco, die<br />
sie üblicherweise von einer börsennotierten<br />
US-Inlandsgesellschaft erhalten würden.<br />
Die Höhe einer auf Holdco-Aktien gezahlten<br />
Dividende hängt von einer Reihe von Faktoren<br />
ab, darunter der Finanz- und Ertragslage<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext, der Abführung des<br />
Betriebsergebnisses an die Holdco durch<br />
die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext sowie der Höhe der frei ausschüttungsfähigen<br />
Rücklagen der Holdco.<br />
Die Aktionäre der Holdco könnten zukünftig<br />
verwässert werden.
Ausgewählte Finanzinformationen der Holdco<br />
Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 gegründet; dementsprechend umfassen die Finanzinformationen zum<br />
Zeitpunkt dieses Dokuments nur die Eröffnungsbilanz sowie den entsprechenden Anhang. Da die Holdco zum<br />
10. Februar 2011 keine Geschäftstätigkeit ausübte, hat sie es unterlassen, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine<br />
Kapitalflussrechung sowie eine Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erstellen.<br />
Die Eröffnungsbilanz der Holdco beinhaltet Aktiva in der Höhe von 45.000 A sowie dementsprechend<br />
ausgegebenes und einbezahltes Kapital in der Höhe von 45.000 A.<br />
Ausgewählte historische Finanzinformationen der NYSE Euronext<br />
Die nachfolgenden ausgewählten konsolidierten Finanzdaten wurden aus den geprüften historischen Konzernabschlüssen<br />
und den zugehörigen Anhängen für die zum 31. Dezember 2006 bis 31. Dezember 2010 endenden<br />
Geschäftsjahre entnommen, die nach US-GAAP aufgestellt wurden. Infolge einer Änderung der berichtspflichtigen<br />
Geschäftsbereiche der NYSE Euronext mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 wurden die historischen Finanzdaten<br />
zur Berücksichtigung dieser Änderung entsprechend angepasst. Die nachstehenden Angaben erlauben nicht<br />
zwingend einen Rückschluss auf die künftige Ertragslage der NYSE Euronext.<br />
Daten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
2010 2009 2008 2007 (1)<br />
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2006<br />
(in Mio. US$, außer Angaben je Aktie)<br />
Umsätze<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren . .......................................... 3.128 3.427 3.536 2.760 1.349<br />
Marktdaten . . ......................................................... 373 403 428 371 223<br />
Börsennotierungen . . .................................................... 422 407 395 385 356<br />
Technologiedienstleistungen . . ............................................... 318 223 159 130 137<br />
Sonstige Erlöse (2) ....................................................... 184 224 184 292 311<br />
Gesamtumsätze........................................................ 4.425 4.684 4.702 3.938 2.376<br />
Gebühren gemäß Section 31 ................................................... 315 388 229 556 673<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing .......................................... 1.599 1.818 1.592 951 339<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften . ...................<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
2.511 2.478 2.881 2.431 1.364<br />
Vergütungen ............................................................. 613 649 664 612 558<br />
Abschreibungen . . ......................................................... 281 266 253 240 136<br />
Systeme und Kommunikation ................................................... 206 225 317 264 120<br />
Professionelle Dienstleistungen . . . ............................................... 282 223 163 112 110<br />
Wertminderungsaufwand . . .................................................... — — 1.590 — —<br />
Vertrieb, Allgemeines und Verwaltung . . . .......................................... 296 313 305 257 152<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen . ...................................... 88 516 177 67 54<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ........................ 745 286 (588) 879 234<br />
Netto-Zinserträge und Netto-Beteiligungserträge (-verluste) ................................. (108) (111) (99) (60) 41<br />
Sonstige Erträge........................................................... 49 30 42 73 54<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) . . . .... 686 205 (645) 892 329<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) . .......................................... (128) 7 (95) (243) (121)<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen ................................. 558 212 (740) 649 208<br />
Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (3)<br />
............................... — — 7 4 —<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ............................................ 558 212 (733) 653 208<br />
Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden Anteilen . ....................... 19 7 (5) (10) (3)<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext ..................<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />
577 219 (738) 643 205<br />
Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ........................... 2,21 0,84 (2,81) 2,70 1,38<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ................................ — — 0,03 0,02 —<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />
2,21 0,84 (2,78) 2,72 1,38<br />
Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ........................... 2,20 0,84 (2,81) 2,68 1,36<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ................................ — — 0,03 0,02 —<br />
2,20 0,84 (2,78) 2,70 1,36<br />
Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf . . ............................ 261 260 265 237 149 (5)<br />
Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf. ............................... 262 261 265 238 150 (5)<br />
Dividende pro Aktie ........................................................ 1,20 1,20 1,15 0,75 —<br />
Bilanzdaten<br />
2010 2009 2008 2007 (1)<br />
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
2006<br />
Summe Aktiva ......................................................... 13.378 14.382 13.948 16.618 3.466<br />
Kurzfristige Vermögenswerte . ................................................ 1.174 1.520 2.026 2.278 1.443<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten ................................................ 1.454 2.149 2.582 3.462 806<br />
Betriebskapital ......................................................... (280) (629) (556) (1.184) 637<br />
Langfristige Verbindlichkeiten (4) ............................................... 3.006 3.132 3.005 3.102 991<br />
Langfristige Kreditverbindlichkeiten . ........................................... 2.074 2.166 1.787 494 —<br />
Konzerneigenkapital . ..................................................... 6.796 6.871 6.556 9.384 1.669<br />
A-20
Anmerkungen: —<br />
(1) Die Betriebsergebnisse der Euronext wurden seit dem 4. April 2007 mit einbezogen.<br />
(2) Mit Wirkung zum 30. Juli 2007 wurden die die Marktteilnehmer betreffenden aufsichtsrechtlichen Funktionen der NYSE Regulation, einschließlich der<br />
Umsetzungsaktivitäten, Risikobeurteilung und der Schiedsgerichtsbarkeit auf die FINRA übertragen. Die aus der Aufsichtstätigkeit erzielten Umsätze, die in<br />
den sonstigen Umsätzen enthalten sind, gingen aufgrund der Übertragung und in Zusammenhang von Preisänderungen zurück.<br />
(3) Die Geschäftsbereiche der GL Trade, die am 1. Oktober 2008 veräußert wurden, sind als aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen.<br />
(4) Stellt die Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr dar, einschließlich Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer, Rechnungsabgrenzungsposten<br />
und latente Ertragsteuern.<br />
(5) Angepasst zur Berücksichtigung der Verschmelzung der New York Stock Exchange, Inc. und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. am 7. März 2006, womit die<br />
Ausgabe von Aktien an ehemalige Gesellschafter der New York Stock Exchange, Inc. rückwirkend in Kraft getreten ist.<br />
A-21
Ausgewählte historische Finanzinformationen der Gruppe Deutsche Börse<br />
Die folgenden Finanzinformationen wurden aus den geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche<br />
Börse und den zugehörigen Konzernanhängen für die zum 31. Dezember 2010, 2009, 2008, 2007 und 2006<br />
endenden Geschäftsjahre bzw. dem ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem dazugehörigen<br />
Konzernanhang für den am 31. März 2011 endenden Drei-Monats-Zeitraum, die alle jeweils im Einklang mit IFRS<br />
erstellt wurden, entnommen. Als Folge einer im ersten Quartal 2010 wirksamen Veränderung der berichtspflichtigen<br />
Segmente der Gruppe Deutsche Börse wurden die historischen Finanzinformationen entsprechend<br />
angepasst. Die unten dargestellten Angaben lassen keinen zwingenden Rückschluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung<br />
der Gruppe Deutsche Börse zu.<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für die Zeit vom<br />
1. Januar bis<br />
31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />
2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio. E) (in Mio. E)<br />
Umsatzerlöse................................. 558,6 519,2 2.106,3 2.061,7 2.455,1 2.185,2 1.854,2<br />
Nettozinserträge aus dem Bankengeschäft.............. 16,1 11,0 59,4 97,4 236,8 230,8 150,7<br />
Sonstige betriebliche Erträge ...................... 8,3 12,5 61,0 130,6 66,7 223,4 85,8<br />
Gesamterlöse ................................ 583,0 542,7 2.226,7 2.289,7 2.758,6 2.639,4 2.090,7<br />
Volumenabhängige Kosten ........................ (56,7) (54,0) (210,9) (250,3) (270,1) (223,1) (191,1)<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten. ..... 526,3 488,7 2.015,8 2.039,4 2.488,5 2.416,3 1.899,6<br />
Personalaufwand .............................. (100,8) (126,8) (502,0) (394,3) (409,8) (555,3) (404,5)<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand . . . .......... (20,5) (31,0) (583,5) (569,1) (137,1) (126,0) (132,0)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen . . ............... (93,3) (87,0) (414,7) (433,4) (439,0) (394,0) (344,2)<br />
Operative Kosten ............................. (214,6) (244,8) (1.500,2) (1.396,8) (985,9) (1.075,3) (880,7)<br />
Beteiligungsergebnis . . . ......................... 4,6 1,7 12,2 (4,8) 5,8 4,9 8,6<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ............. 316,3 245,6 527,8 637,8 1.508,4 1.345,9 1.027,5<br />
Finanzerträge ................................ 8,7 3,8 24,0 51,0 237,6 126,3 62,8<br />
Finanzaufwendungen. . . ......................... (28,5) (26,7) (132,2) (130,7) (277,1) (117,4) (64,3)<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) ...................... 296,5 222,7 419,6 558,1 1.468,9 1.354,8 1.026,0<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag .............. (77,1) (60,1) (24,5) (86,9) (418,6) (439,9) (360,0)<br />
Jahresüberschuss .............................<br />
davon Anteilseigner der Muttergesellschaft (Konzern-<br />
219,4 162,6 395,1 471,2 1.050,3 914,9 666,0<br />
Jahresüberschuss) ......................... 212,8 156,9 417,8 496,1 1.033,3 911,7 668,7<br />
davon nicht beherrschende Gesellschafter . .......... 6,6 5,7 (22,7) (24,9) 17,0 (3,2) 2,7<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf (in Mio.) . . . 186,0 185,9 185,9 185,9 190,5 194,0 198,8 (1)<br />
Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf<br />
(in Mio.) .................................. 186,1 186,4 186,2 186,1 190,8 194,1 198,9 (1)<br />
Ergebnis je Aktie (unverwässert) (in E) .............. 1,14 0,84 2,25 2,67 5,42 4,70 3,36 (2)<br />
Ergebnis je Aktie (verwässert) (in E) ................ 1,14 0,84 2,24 2,67 5,41 4,70 3,36 (2)<br />
Dividende pro Aktie ........................... n/a n/a 2,10 2,10 2,10 2,10 1,70<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die Zahlenangaben für den<br />
gewichteten Durchschnitt der Aktien und für den verwässerten gewichteten Durchschnitt der Aktien an dem<br />
Aktiensplit im Jahr 2007 und die Erhöhung des gezeichneten Kapitals angepasst.<br />
(2) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die unverwässerten und<br />
verwässerten Ergebnisse je Aktie an den Aktiensplit im Jahr 2007 angepasst.<br />
A-22
Aktiva<br />
Konzernbilanz<br />
zum 31. März zum 31. Dezember<br />
2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio. E) (in Mio. E)<br />
Langfristige Vermögenswerte<br />
Immaterielle Vermögenswerte ........... 3.010,1 3.551,7 3.089,9 3.431,5 3.446,5 3.400,0 (1)<br />
1.214,0<br />
Sachanlagen ....................... 134,0 114,8 138,2 99,4 108,9 98,3 235,5<br />
Finanzanlagen ...................... 1.577,7 1.925,1 1.806,0 1.709,7 972,5 630,2 439,4<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte . . . .... 29,0 5,5 27,7 5,6 13,5 18,3 18,7<br />
Aktive latente Steuerforderungen . ......... 7,6 2,2 7,7 4,8 3,5 17,2 0<br />
Summe langfristige Vermögenswerte .......<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
Forderungen und sonstige Vermögenswerte ..<br />
4.758,4 5.599,3 5.069,5 5.251,0 4.544,9 4.164,0 1.907,6<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG ....<br />
Forderung und Wertpapiere aus dem<br />
151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />
Bankgeschäft...................... 8.131,5 8.699,6 7.585,3 7.192,4 8.428,0 9.619,7 6.645,0<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte . . . .... 461,1 447,5 389,1 433,4 373,9 649,7 (1)<br />
Summe Forderungen und sonstige<br />
280,4<br />
Vermögenswerte ................... 160.478,2 152.155,3 136.798,1 150.804,2 130.486,2 70.693,4 (1) 60.882,3<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung . . . 5.930,1 3.895,0 6.185,8 4.745,6 10.364,7 4.221,7 1.582,8<br />
Kassenbestand und sonstige Bankguthaben .... 881,4 669,4 797,1 559,7 482,8 547,6 652,4<br />
Summe kurzfristige Vermögenswerte ...... 167.289,7 156.719,7 143.781,0 156.109,5 141.333,7 75.462,7 (1) 63.117,5<br />
Summe Aktiva ...................... 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7 (1) 65.025,1<br />
Anmerkung:<br />
(1) Bedingt durch die rückwirkende Verringerung des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des<br />
Erwerbs der ISE wurde der Betrag der immateriellen Vermögenswerte entsprechend angepasst.<br />
Konzernbilanz<br />
zum 31. März zum 31. Dezember<br />
Passiva 2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio. E) (in Mio. E)<br />
Eigenkapital<br />
Konzerneigenkapital ..................<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />
3.142,0 3.071,8 2.951,4 2.866,2 2.654,3 2.377,3 2.263,4<br />
beherrschender Gesellschafter . . ......... 452,0 496,0 458,9 472,6 324,0 312,9 19,9<br />
Summe Eigenkapital ..................<br />
Langfristige Schulden<br />
3.594,0 3.567,8 3.410,3 3.338,8 2.978,3 2.690,2 2.283,3<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten (1) ........... 1.431,8 1.538,9 1.455,2 1.514,9 1.512,9 1,2 499,9<br />
Langfristige Finanzverbindlichkeiten ........ 387,4 628,1 415,2 578,6 700,8 739,3 (3)<br />
146,5<br />
Summe langfristige Schulden ............<br />
Kurzfristige Schulden<br />
1.819,2 2.167,0 1.870,4 2.093,5 2.213,7 740,5 646,4<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG .... 151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />
Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft (2) .... 9.166,8 8.888,3 7.822,0 7.221,0 7.916,3 9.125,9 6.078,7<br />
Bardepots der Marktteilnehmer . . . ......... 4.855,3 3.882,5 6.064,2 4.741,5 10.220,7 4.016,2 1.509,0<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten . . . .... 727,2 805,2 859,9 787,3 865,3 2.629,9 550,8<br />
Summe kurzfristige Schulden. ........... 166.634,9 156.584,2 143.569,8 155.928,2 140.686,6 76.196,0 62.095,4<br />
Summe Schulden .................... 168.454,1 158.751,2 145.440,2 158.021,7 142.900,3 76.936,5 (3) 62.741,8<br />
Summe Passiva ..................... 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7 (3) 65.025,1<br />
Anmerkungen:<br />
(1) Davon zum 31. März 2011: 7,5 Mio. A (31. März 2010: 11,2 Mio. A) und 2010: 11,2 Mio. A (2009: 11,2 Mio. A;<br />
2008: Null; 2007: Null; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen.<br />
(2) Davon zum 31. März 2011: Null (31. März 2010: 199,6 Mio. A) und 2010: 0,1 Mio. A (2009: 198,0 Mio. A;<br />
2008: 278,0 Mio. A; 2007: 95,1 Mio. A; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen.<br />
(3) Beinhaltet eine Anpassung der aktiven latenten Steuerverbindlichkeiten infolge der rückwirkenden Verringerung<br />
des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des Erwerbs der ISE im Jahr 2007.<br />
A-23
Konzern-Kapitalflussrechnung<br />
für die Zeit vom<br />
1. Januar bis<br />
31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />
2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio. E) (in Mio. E)<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit .............. 68,3 300,7 943,9 801,5 1.278,9 839,6 843,4<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit .................... 1.018,2 81,7 (520,1) (1.082,7) (939,6) (1.753,2) (269,8)<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit . . . ............... 0 (100,1) (587,9) (454,9) (943,0) 927,0 (592,1)<br />
Finanzmittelbestand am Ende der Periode. .............. 630,9 (2,0) (445,5) (285,4) 448,2 1.040,2 1.026,8<br />
Vergleichsdaten zu Aktienkursen und Wechselkurse<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse in Euro und den Schlusskurs der NYSE Euronext-Aktie an der New York Stock Exchange und der<br />
Euronext Paris in Euro bzw. US-Dollar. Der Kurs wird jeweils für die folgenden Tage angegeben:<br />
zum 8. Februar 2011 (der letzte Handelstag vor dem Datum, an dem die Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext öffentlich bestätigt haben, dass sie fortgeschrittene Verhandlungen über einen möglichen<br />
Unternehmenszusammenschluss führen);<br />
zum 14. Februar 2011 (der letzte Handelstag vor dem Datum, an dem der Abschluss des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss öffentlich bekannt gegeben wurde); und<br />
zum 29. April 2011 (der letzte mögliche Handelstag vor dem Datum dieses Dokuments).<br />
Es wird dringend empfohlen, vor der Entscheidung bezüglich der Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
und der Zustimmung zu den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen den<br />
aktuellen Kurs der Deutsche Börse-Aktie und der NYSE Euronext-Aktie in Erfahrung zu bringen. Die Deutsche<br />
Börse-Aktien notieren an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel ,,DB1“. Die NYSE Euronext-Aktien<br />
notieren an der New York Stock Exchange und der Euronext Paris unter dem Kürzel ,,NYX“.<br />
Der Börsenkurs der Deutsche Börse-Aktie und der Börsenkurs der NYSE Euronext-Aktie können erheblichen<br />
Schwankungen unterliegen. Sie lassen keinen zwingenden Rückschluss auf den Wert der Holdco-Aktien nach deren<br />
Handelsaufnahme zu. Da die Umtauschverhältnisse nicht an Änderungen des Börsenkurses der Deutsche Börse-<br />
Aktie und der NYSE Euronext-Aktie angepasst werden, kann der Wert der Holdco-Aktien, den Aktionäre bei<br />
Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses erhalten, beträchtlich vom Marktwert der Holdco-Aktien abweichen,<br />
den diese Aktionäre erhalten hätten, wäre der Zusammenschluss bei Abschluss des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss oder zum Datum der Ausstellung dieses Dokuments vollzogen worden.<br />
Vergleichsdaten zu Aktienkursen<br />
Deutsche<br />
Börse NYSE Euronext<br />
Handel an der<br />
Frankfurter<br />
Wertpapierbörse<br />
Handel an<br />
der NYSE<br />
Handel an der<br />
Euronext<br />
Paris<br />
Gegenwert je<br />
Deutsche<br />
Börse-Aktie<br />
(in E) (in US$) (in E) (in E)<br />
8. Februar 2011 ................... 57,45 33,41 24,18 27,00<br />
14. Februar 2011 .................. 61,33 39,45 27,88 28,83<br />
29. April 2011 .................... 56,10 40,05 28,86 26,37<br />
A-24
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Höchst- und Tiefstkurs der NYSE Euronext-Aktie und der<br />
Deutsche Börse-Aktie in den angegebenen Zeiträumen.<br />
Handel an der<br />
NYSE<br />
NYSE Euronext Deutsche Börse<br />
Handel an der<br />
Euronext Paris<br />
Handel an der<br />
Frankfurter<br />
Wertpapierbörse<br />
Hoch Tief Hoch Tief Hoch Tief<br />
(in US$) (in E) (in E)<br />
2006 ...................................... — — — — 70,44 42,13<br />
2007 (1) ..................................... 99,99 64,26 74,82 47,95 136,32 68,91<br />
2008 ...................................... 87,70 16,33 59,51 13,35 134,66 43,40<br />
2009 ...................................... 31,93 14,52 23,95 11,59 62,62 29,50<br />
2010 ......................................<br />
2009<br />
34,82 22,30 25,81 16,23 59,00 45,45<br />
Erstes Quartal ............................... 30,60 14,52 23,95 11,59 57,70 29,50<br />
Zweites Quartal .............................. 31,93 17,21 22,69 13,11 62,57 43,78<br />
Drittes Quartal ............................... 30,44 23,70 20,82 16,75 60,96 49,25<br />
Viertes Quartal ...............................<br />
2010<br />
30,00 24,27 20,49 16,29 62,62 52,31<br />
Erstes Quartal ............................... 29,80 22,30 22,15 16,23 58,93 45,45<br />
Zweites Quartal .............................. 34,82 26,42 25,81 21,42 59,00 48,46<br />
Drittes Quartal ............................... 30,92 26,58 23,41 20,58 55,43 47,36<br />
Viertes Quartal ...............................<br />
2011<br />
31,00 27,30 23,00 20,55 53,29 46,33<br />
Erstes Quartal ...............................<br />
2010<br />
39,99 30,08 29,85 22,50 62,48 50,58<br />
September .................................. 30,20 28,10 23,41 20,90 51,84 47,80<br />
Oktober .................................... 30,94 28,44 22,26 20,55 53,29 46,81<br />
November .................................. 31,00 27,30 22,31 20,77 51,00 46,33<br />
Dezember ..................................<br />
2011<br />
30,22 27,56 23,00 20,97 53,04 46,90<br />
Januar ..................................... 33,38 30,08 25,25 22,50 57,79 51,90<br />
Februar .................................... 39,99 32,00 29,85 23,10 62,48 53,99<br />
März...................................... 38,08 33,64 27,10 24,00 56,99 50,58<br />
April (bis 29. April 2011) ...................... 40,07 37,41 28,79 24,84 56,30 51,39<br />
Anmerkung:<br />
(1) Bei NYSE Euronext ab 4. April 2007.<br />
Zum 30. April 2011 gab es ca. 61.200 eingetragene Inhaber von Deutsche Börse-Aktien. Zum 29. April 2011<br />
gab es ca. 587 eingetragene Inhaber von NYSE Euronext-Aktien.<br />
A-25
Wechselkurse<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung des Wechselkurses von Euro zu US-Dollar im<br />
Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 29. April 2011. Angegeben sind der Höchstkurs, der Tiefstkurs, der<br />
Durchschnittskurs und der Endkurs des jeweiligen Zeitraums.<br />
Wechselkurse<br />
Höchstkurs Tiefstkurs Durchschnitt Endkurs<br />
(Euro zu US-Dollar)<br />
Jahr<br />
2005 ................................... 1,1667 1,3476 1,2400 (1)<br />
2006 ................................... 1,1860 1,3327 1,2661 (1)<br />
2007 ................................... 1,2904 1,4862 1,3797 (1)<br />
2008 ................................... 1,2446 1,6010 1,4695 (1)<br />
2009 ................................... 1,2547 1,5100 1,3955 (1)<br />
2010 ................................... 1,1959 1,4535 1,3216 (1)<br />
Monat<br />
Oktober 2010 ............................ 1,3619 1,4159 1,3900 (2)<br />
November 2010 ........................... 1,2969 1,4282 1,3641 (2)<br />
Dezember 2010 ........................... 1,2971 1,3499 1,3227 (2)<br />
Januar 2011. ............................. 1,2944 1,3715 1,3371 (2)<br />
Februar 2011. ............................ 1,3474 1,3794 1,3648 (2)<br />
März 2011 .............................. 1,3777 1,4226 1,4019 (2)<br />
April 2011 (bis 29. April 2011) .............. 1,4221 1,4822 1,4473 (2)<br />
1,1842<br />
1,3197<br />
1,4603<br />
1,3919<br />
1,4332<br />
1,3269<br />
1,3947<br />
1,2983<br />
1,3384<br />
1,3371<br />
1,3793<br />
1,4158<br />
1,4807<br />
Anmerkungen:<br />
(1) Der Durchschnittswert der Kurse am letzten Geschäftstag eines jeden Monats im angegebenen Zeitraum.<br />
(2) Der Durchschnittswert der Tageskurse an jedem Geschäftstag im angegebenen Zeitraum.<br />
Quelle: Bloomberg.<br />
Die vorstehend angegebenen Kurse können von den zur Erstellung des Konzernabschlusses der Holdco und<br />
anderer in diesem Dokument enthaltener Finanzinformationen tatsächlich verwendeten Kursen abweichen. Die<br />
Angabe dieser Kurse durch die Holdco heißt nicht, dass die US-Dollar-Beträge tatsächlich Euro-Beträge darstellen<br />
oder dass diese Beträge zu einem bestimmten Kurs oder überhaupt in US-Dollar hätten umgerechnet werden<br />
können.<br />
A-26
RISIKOFAKTOREN<br />
Bevor Aktionäre sich dazu entschließen, ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen (sofern sie<br />
Deutsche Börse-Aktionäre sind) bzw. dem Zusammenschluss zuzustimmen (sofern sie NYSE Euronext-Aktionäre<br />
sind), sollten sie die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren sowie die sonstigen Informationen in diesem<br />
Dokument sorgfältig durchlesen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer der<br />
in diesem Abschnitt zu den Risikofaktoren beschriebenen Ereignisse oder Umstände kann alleine oder zusammen<br />
mit anderen Ereignissen oder Umständen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />
und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie nach<br />
Vollzug des Zusammenschlusses auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Holdco haben. Die nachfolgende Beschreibung der Risikofaktoren ist möglicherweise nicht abschließend und<br />
basiert auf bestimmten Annahmen der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse sowie der NYSE Euronext, die sich im<br />
Nachhinein als unrichtig oder unvollständig erweisen können. Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind<br />
möglicherweise nicht die einzigen, denen die Holdco unmittelbar oder nach Vollzug des Zusammenschlusses über<br />
ihre Tochtergesellschaften Deutsche Börse und NYSE Euronext ausgesetzt ist. Die Reihenfolge, in der die<br />
Risikofaktoren behandelt werden, spiegelt nicht die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts, die Schwere oder die<br />
Bedeutung der einzelnen Risiken wider. Zusätzliche Risiken und Unsicherheiten, die der Holdco, der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext derzeit noch nicht bekannt sind bzw. die sie derzeit nicht als wesentlich<br />
erachten, können ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Sollten sich eines oder mehrere der beschriebenen<br />
Risiken verwirklichen, könnte es zu einem Kursrückgang der Holdco-Aktien kommen, wodurch Anleger ihre<br />
gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren könnten.<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss<br />
Da im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung feste Umtauschverhältnisse gelten, liegt der<br />
Marktwert der Holdco-Aktien, die die Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen des Tauschangebots bzw. die<br />
NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung erhalten, möglicherweise unter dem Marktwert der<br />
Deutsche Börse-Aktien bzw. der NYSE Euronext-Aktien, die die jeweiligen Inhaber vor dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses gehalten haben.<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Angebots tauschen, erhalten eine Holdco-Aktie für<br />
jede eingereichte Deutsche Börse-Aktie, und NYSE Euronext-Aktionäre erhalten im Rahmen der Verschmelzung<br />
0,47 Holdco-Aktien für eine NYSE Euronext-Aktie. Diese Umtauschverhältnisse sind fest und ändern sich selbst<br />
bei Kursänderungen der Deutsche Börse-Aktien bzw. NYSE Euronext-Aktien nicht. Der Marktwert der Deutsche<br />
Börse-Aktien sowie der NYSE Euronext-Aktien zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses kann<br />
erheblich von ihren Kursen zum Tag des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss,<br />
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments, zum Tag, an dem die Deutsche Börse-Aktionäre ihre<br />
Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichen, oder zum Tag, an dem die NYSE Euronext-Aktionäre über die<br />
Verschmelzung abstimmen, abweichen. Da die Umtauschverhältnisse nicht angepasst werden, um Änderungen der<br />
Börsenkurse der Deutsche Börse- oder NYSE Euronext-Aktien widerzuspiegeln, kann der Wert der Gegenleistung,<br />
die an die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichenden Deutsche Börse-Aktionäre gezahlt wird bzw.<br />
die im Rahmen der Verschmelzung an die NYSE Euronext-Aktionäre gezahlt wird, den Marktwert ihrer Aktien zu<br />
früheren Zeitpunkten über- oder unterschreiten.<br />
Aktienkursänderungen können sich aus einer Reihe von Faktoren ergeben, auf welche die Holdco, die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext keinen Einfluss haben, darunter ihre jeweiligen Geschäftssaussichten,<br />
Marktbedingungen, aufsichtsrechtliche Erwägungen, staatliche Maßnahmen, Rechtsverfahren oder sonstige Entwicklungen.<br />
Die Beurteilung des Marktes hinsichtlich der Vorteile des Zusammenschlusses und der Wahrscheinlichkeit<br />
des Vollzugs des Zusammenschlusses sowie allgemeine und sektorspezifische Marktbedingungen und<br />
wirtschaftliche Bedingungen können ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Aktienkurse haben.<br />
Darüber hinaus wird der Zusammenschluss möglicherweise während eines erheblichen Zeitraums nach<br />
Ablauf der Annahmefrist für das Angebot und der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung (NYSE<br />
Euronext special meeting) nicht abgeschlossen. Infolgedessen können sich hinsichtlich des Marktwerts der<br />
Deutsche Börse-Aktien und der NYSE Euronext-Aktien erhebliche Schwankungen ab dem Tag des Ablaufs<br />
der Annahmefrist und/oder der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung bis zum Tag des Vollzugs<br />
des Zusammenschlusses ergeben. Im Kalenderjahr 2010 bewegte sich der Kurs der Deutsche Börse-Aktien an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse zwischen 45,45 A und 59,00 A und der Kurs der NYSE Euronext-Aktien bewegte sich<br />
an der New York Stock Exchange zwischen 22,30 US$ und 34,82 US$ bzw. an der Euronext Paris zwischen 16,23 A<br />
und 25,81 A. Investoren wird dringend empfohlen, aktuelle Kurse für Deutsche Börse-Aktien, die an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse unter dem Symbol ,,DB1“ gehandelt werden, und NYSE Euronext-Aktien, die an der New York<br />
Stock Exchange und an der Euronext Paris unter dem Symbol ,,NYX“ gehandelt werden, einzuholen.<br />
A-27
Die Einholung erforderlicher aufsichtsrechtlicher Genehmigungen kann den Vollzug des Zusammenschlusses<br />
verhindern oder verzögern oder die erwarteten Vorteile aus dem Zusammenschluss verringern oder Änderungen<br />
der Struktur oder der Bedingungen des Zusammenschlusses oder der Unternehmensführung bzw. der Satzung<br />
der Holdco erfordern.<br />
Der Vollzug des Zusammenschlusses ist u. a. von der Gewährung wesentlicher behördlicher Erlaubnisse,<br />
Zustimmungen, Verfügungen und Genehmigungen abhängig, einschließlich Genehmigungen von Wettbewerbs- und<br />
Kartellbehörden (z. B. der Europäischen Kommission, der US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (FTC)<br />
und des Department of Justice (DOJ)) sowie Wertpapier- und sonstiger Finanzaufsichtsbehörden (z. B. der <strong>BaFin</strong>, der<br />
SEC, des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden und bestimmter anderer europäischer Aufsichtsbehörden,<br />
einschließlich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, der AMF, dem niederländischen<br />
Finanzministerium und der FSA). Der Eintritt dieser aufsichtsrechtlichen Bedingungen könnte erst<br />
mehrere Monate nach dem Ende der Annahmefrist für das Tauschangebot für Deutsche Börse-Aktien liegen. Nach<br />
deutschem Recht sind die einzigen Bedingungen eines Tauschangebots, die über das Ende der Annahmefrist für ein<br />
solches Angebot hinaus offen bleiben dürfen, die aufsichtsrechtlichen Bedingungen, und nach deutschem Recht darf<br />
nach dem Ende der Annahmefrist eines Angebots nicht mehr auf den Eintritt von Angebotsbedingungen, einschließlich<br />
aufsichtsrechtlicher Bedingungen, verzichtet werden. Die Parteien sind übereingekommen, dass im Rahmen des<br />
Tauschangebots nach Ende der Annahmefrist etwa noch ausstehende aufsichtsrechtliche Bedingungen des Tauschangebots<br />
bis spätestens zum 31. März 2012 eingetreten sein müssen. Sollten nicht alle aufsichtsrechtlichen<br />
Bedingungen bis zum 31. März 2012 eingetreten sein, ist das Tauschangebot kraft Gesetzes beendet; und die Parteien<br />
können auf diese aufsichtsrechtlichen Bedingungen dann auch nicht mehr verzichten. Es ist daher möglich, dass die<br />
Aktionäre der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bis zum 31. März 2012 zuwarten müssen, bis geklärt ist, ob<br />
das Tauschangebot und die Verschmelzung vollzogen werden, oder ob sie beendet werden, weil eine erforderliche<br />
aufsichtsrechtliche Genehmigung nicht erteilt wurde. Während dieser Zeit kann die Aufmerksamkeit des Managements<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie andere Ressourcen zulasten anderer strategischer Chancen<br />
und des operativen Geschäfts gebunden sein und es können weitere Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang<br />
mit dem Zusammenschluss entstehen. Ferner können Deutsche Börse-Aktionäre für Aktien, die sie bereits zum<br />
Tausch eingereicht haben, die Annahme des Tauschangebots nicht zurücknehmen, und sie werden ihre zum Tausch<br />
eingereichten Deutsche Börse-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse nur als zum Tausch eingereichte Aktien<br />
handeln können, für die der Markt weniger liquide sein kann als der gegenwärtige Markt fürDeutsche-Börse-Aktien.<br />
Darüber hinaus können bei Erteilung dieser Genehmigungen die jeweiligen Regierungs- oder sonstigen Behörden im<br />
Hinblick auf die Geschäftsbereiche, den Geschäftsbetrieb oder das Vermögen der Gruppe Deutsche Börse oder der<br />
NYSE Euronext belastende Bedingungen auferlegen oder wesentliche Veräußerungen oder sonstige Änderungen<br />
verlangen. Beispielsweise können die <strong>BaFin</strong>, die SEC, die FTC, das DOJ sowie die Europäische Kommission und<br />
weitere Finanzaufsichtsbehörden als Vorbedingung für ihre Genehmigung des Zusammenschlusses Änderungen an<br />
der Struktur des Zusammenschlusses, an der Struktur der Unternehmensführung der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften,<br />
oder Änderungen der Satzung der Holdco, einschließlich Stimmrechtsbeschränkungen und Beschränkungen<br />
des Beteiligungsumfangs an Holdco, verlangen. Ferner könnten sie versuchen, Preiskontrollen zu erzwingen,<br />
die den Betrag, den Holdco und ihre Tochtergesellschaften für ihre Produkte und Dienstleistungen in Rechnung<br />
stellen, begrenzen. Diese Einschränkungen können die Möglichkeit zur Beteiligung an weiteren Marktkonsolidierungen<br />
oder zur Durchführung zukünftiger Übernahmen einschränken und können nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Ertrags- und Finanzlage der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften haben. Weder die Holdco noch die Deutsche<br />
Börse oder die NYSE Euronext können vorhersagen, welche Änderungen gegebenenfalls erforderlich sein werden.<br />
Bestimmte Änderungen erfordern jedoch möglicherweise die Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext, so dass<br />
die NYSE Euronext hierfür erneut Stimmrechtsvollmachten einholen müsste, was zu erheblichen zusätzlichen<br />
Aufwendungen und Kosten führen kann. Ganz allgemein gesprochen können diese und sonstige Bedingungen,<br />
Beteiligungsverkäufe oder sonstige Änderungen den Vollzug des Zusammenschlusses verhindern oder verzögern<br />
bzw. die erwarteten Vorteile aus dem Zusammenschluss verringern, was auch wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Die Umsetzung der Umstrukturierung nach dem Closing kann sich verzögern bzw. die dazu erforderlichen<br />
Verträge werden möglicherweise nicht wirksam. Dadurch können sich die erwarteten Vorteile aus dem<br />
Zusammenschluss verringern oder ganz ausbleiben.<br />
Die Holdco beabsichtigt, sobald wie möglich nach dem Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung eine<br />
oder mehrere Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung durchzuführen, darunter möglicherweise auch den<br />
Abschluss (direkt oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) eines Beherrschungsvertrags bzw. den Abschluss<br />
einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und/oder den Ausschluss von Minderheitsaktionären<br />
(Squeeze-out). Das Wirksamwerden dieser Verträge und/oder des Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />
(Squeeze-out) kann sich, beispielsweise aufgrund von Aktionärsklagen, für einen unbestimmten Zeitraum<br />
verzögern, oder diese Verträge werden möglicherweise überhaupt nicht wirksam. Dies könnte zur Folge haben,<br />
A-28
dass die Holdco die erwarteten Vorteile des Zusammenschlusses möglicherweise teilweise oder überhaupt nicht<br />
realisieren kann, bzw. die Realisierung dieser Vorteile mehr Zeit in Anspruch nimmt als erwartet, was wiederum zu<br />
wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco führen könnte.<br />
Möglicherweise ist die Holdco nicht in der Lage, die Geschäftsaktivitäten und den Geschäftsbetrieb der Gruppe<br />
Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext termingerecht oder überhaupt erfolgreich zu integrieren. Dies könnte<br />
wesentlich nachteilige Auswirkungen auf das laufende Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext und deren Beziehungen zu Marktteilnehmern, Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und sonstigen Stellen<br />
sowie auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.<br />
Derzeit werden die Deutsche Börse und die NYSE Euronext als unabhängige Gesellschaften betrieben, und<br />
dies wird bis zum Vollzug des Zusammenschlusses weiterhin der Fall sein. Nach dem Zusammenschluss sieht sich<br />
die Geschäftsleitung der Holdco bei der Integration der Geschäftsaktivitäten, technischen Systeme, Organisationsstrukturen,<br />
Verfahren, Richtlinien und Betriebsteile sowie bei der Handhabung der unterschiedlichen Unternehmenskulturen<br />
der beiden Gesellschaften und bei der Bindung von Schlüsselpersonal der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext möglicherweise erheblichen Herausforderungen ausgesetzt. Der Integrationsprozess stellt<br />
sich möglicherweise als komplexer und zeitaufwändiger als erwartet heraus und erfordert möglicherweise mehr<br />
Ressourcen und Anstrengungen als erwartet; dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das laufende<br />
Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext und deren Beziehungen zu Marktteilnehmern,<br />
Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und sonstigen Stellen sowie auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Darüber hinaus kann es zu Kursverlusten der Holdco-Aktien kommen,<br />
falls die Integration des Geschäftsbetriebs der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext teilweise nicht<br />
gelingt, die Holdco die vom Zusammenschluss erwarteten Vorteile nicht so schnell oder nicht in dem Umfang wie<br />
von Finanzanalysten oder Anlegern erwartet realisiert oder die Finanzergebnisse der Holdco nicht den Erwartungen<br />
von Finanzanalysten oder Anlegern entsprechen.<br />
Möglicherweise gelingt es der Holdco nicht, die erwarteten Kosteneinsparungen, Wachstumschancen oder<br />
Synergien sowie sonstige vom Zusammenschluss erhoffte Vorteile zu realisieren.<br />
Der Erfolg des Zusammenschlusses wird zum Teil von der Fähigkeit der Holdco abhängen, die erwarteten<br />
Kosteneinsparungen, Umsatzsynergien und Wachstumschancen aus dem Zusammenschluss der Geschäftsaktivitäten<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu realisieren. Die Holdco erwartet, dass sie die Vorteile<br />
betrieblicher Synergien nutzen kann, die sich aus der Konsolidierung der Funktionen und der Beseitigung von<br />
Redundanzen sowie einer höheren Effizienz aufgrund der gestiegenen Unternehmensgröße sowie der verstärkten<br />
Marktintegration und Automatisierung ergeben. Insbesondere gehen die Deutsche Börse sowie die NYSE Euronext<br />
davon aus, dass das gemeinsame Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach dem Zusammenschluss, hauptsächlich<br />
aufgrund der Konsolidierung von IT-Systemen und Clearing- und Marktfunktionen sowie der Konsolidierung<br />
von Verwaltungs- und Supportfunktionen des Unternehmens, jährliche Kosteneinsparungen von rund<br />
400 Mio. A (bzw. 532 Mio. US$) realisieren wird. Die Kosteneinsparungen werden erwartungsgemäß am Ende des<br />
ersten Jahres zu 25% ihres jährlichen Potenzials, am Ende des zweiten Jahres zu 50% ihres jährlichen Potenzials<br />
und am Ende des dritten Jahres nach dem Vollzug des Zusammenschlusses zu 100% ihres jährlichen Potenzials<br />
realisiert werden.<br />
Weiterhin gehen die Deutsche Börse und die NYSE Euronext davon aus, dass der Zusammenschluss zu<br />
jährlichen Umsatzsynergien in Höhe von mindestens 100 Mio. A (bzw. 133 Mio. US$) führen wird. Die Synergien<br />
beruhen auf einem Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro. Diese Synergien sollen durch Cross-Selling, verstärkte<br />
Vertriebsaktivitäten, einen erhöhten Umsatz aufgrund der Zusammenlegung von Liquiditätspools und der Einführung<br />
neuer Produkte, einer progressiven Einführung der Clearing-Funktionen der Gruppe Deutsche Börse sowie<br />
einem erweiterten Umfang von Technologiedienstleistungen und Marktdatenangeboten erreicht werden.<br />
Es besteht jedoch das Risiko, dass die Geschäftsaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
möglicherweise nicht so zusammengelegt werden können, dass die oben beschriebenen Kosteneinsparungen und<br />
Umsatzsynergien im derzeit erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt realisiert werden können. Beispielsweise kann<br />
sich der Vollzug des Zusammenschlusses verzögern, er kann von Parteien, die den Zusammenschluss ablehnen,<br />
beeinträchtigt werden oder sich überhaupt als unmöglich erweisen, oder die erforderlichen Genehmigungen können<br />
die Übernahme bestimmter Verpflichtungen oder die Abgabe von Zusicherungen im Hinblick auf den Geschäftsbetrieb<br />
oder die Mitarbeiter verlangen. Hierdurch kann die Fähigkeit der Geschäftsleitung der Holdco, die technischen<br />
Systeme, Organisationen, Verfahren, Richtlinien und Geschäftsbetriebe der beiden Gesellschaften zusammenzulegen,<br />
eingeschränkt bzw. behindert werden. Darüber hinaus können sich eine Reihe von Faktoren, insbesondere Lohnsteigerungen,<br />
Wechselkursschwankungen und Schwierigkeiten bei der Integration technologischer Plattformen,<br />
nachteilig auf die erwarteten Kosteneinsparungen und Umsätze der Holdco auswirken. Darüber hinaus muss das<br />
gemeinsame Unternehmen die von ihm erwarteten Kosteneinsparungen ohne nachteilige Auswirkungen auf seine<br />
A-29
Umsätze erreichen. Kann die Holdco diese Ziele nicht erfolgreich umsetzen, werden die erwarteten Vorteile des<br />
Zusammenschlusses möglicherweise nur teilweise oder überhaupt nicht realisiert bzw. nimmt die Realisierung<br />
möglicherweise mehr Zeit in Anspruch als erwartet, was wiederum zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf<br />
das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco führen könnte.<br />
Bei der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext werden im Zusammenhang mit dem<br />
Zusammenschluss erhebliche transaktions- und zusammenschlussbezogene Kosten entstehen, von denen einige<br />
unabhängig von einem Vollzug des Zusammenschlusses zu zahlen sind.<br />
Die Holdco, die Deutsche Börse und die NYSE Euronext gehen davon aus, dass ihnen im Zusammenhang mit<br />
der Transaktion verschiedene Einmalkosten entstehen, einschließlich Umsetzungs- und Restrukturierungskosten,<br />
welche mit dem Zusammenschluss der Geschäftsbetriebe der beiden Unternehmen verbunden sind. Die Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext schätzen, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ca. 100 Mio. A an<br />
Honoraren und Kosten für Rechtsberatung, Bankdienstleistungen und anderen fachspezifischen Honoraren entstehen,<br />
von denen ca. 55 Mio. A von der Genehmigung und dem Vollzug des Zusammenschluss abhängig sind und<br />
ca. 45 Mio. A unabhängig vom Vollzug des Zusammenschlusses zahlbar sind. Darüber hinaus erwarten die Holdco,<br />
die Deutsche Börse und die NYSE Euronext, dass ca. 600 Mio. A bis 800 Mio. A (oder das 1,5- bis 2,0-fache des<br />
vollen jährlichen Potenzials der erwarteten Kostensynergien) an Umsetzungs- und Restrukturierungskosten vor<br />
Steuern im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der Geschäftsbetriebe der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext entstehen. Bei der Integration der Geschäftsaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext können zusätzliche Kosten entstehen, welche erheblich die derzeit erwarteten Kosten übersteigen.<br />
Wenngleich die Holdco davon ausgeht, dass die Kosteneinsparungen sowie die Realisierung sonstiger<br />
Effizienzgewinne im Zusammenhang mit der Integration der Unternehmen im Laufe der Zeit diese transaktionsund<br />
zusammenschlussbezogenen Kosten wieder ausgleichen, ist es möglich, dass dieser Nettovorteil nur langfristig<br />
oder überhaupt nicht realisiert wird. Darüber hinaus dürfte die Realisierung der Kosteneinsparungen eine erhebliche<br />
Zeit in Anspruch nehmen. Sollte es der Holdco nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht gelingen, diese<br />
Effizienzgewinne zu realisieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />
und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Bei Vollzug des Zusammenschlusses können bestimmte Rechte Dritter infolge des Wechsels eines beherrschenden<br />
Gesellschafters (change of control) gemäß den Bestimmungen wesentlicher Verträge ausgelöst werden.<br />
Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Parteien von Verträgen, die Bestimmungen für den Fall des<br />
Wechsels eines beherrschenden Gesellschafters vorsehen, welche bei Vollzug des Zusammenschlusses möglicherweise<br />
ausgelöst werden. Bei Auslösung dieser Kontrollwechselbestimmungen können die jeweiligen Vertragspartner<br />
möglicherweise bestimmte Rechte ausüben, die sich nachteilig auf die Deutsche Börse, die NYSE Euronext<br />
sowie, nach dem Zusammenschluss, die Holdco und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften auswirken. Beispielsweise<br />
enthalten der zwischen der Deutsche Börse und der SIX Group AG in Bezug auf die Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />
abgeschlossene Kooperationsvertrag und der mit der SIX Swiss Exchange AG in Bezug auf die Eurex abgeschlossene<br />
Aktionärbindungsvertrag derartige Bestimmungen zu Kontrollwechseln. Wenn die Regelung zum<br />
Kontrollwechsel (change-of-control) im Vertrag in Bezug auf Eurex als Ergebnis des Zusammenschlusses ausgelöst<br />
und infolgedessen der Aktionärbindungsvertrag gekündigt würde, würde die Deutsche Börse nach einer solchen<br />
Kündigung alle Aktien der Eurex Frankfurt AG und ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich derer von ISE) und<br />
die SIX Swiss Exchange alle Aktien der Eurex Zürich AG erhalten. Die Deutsche Börse wäre verpflichtet, der SIX<br />
Swiss Exchange ihre mittelbare Beteiligung in Höhe von 15% an der ISE zu erstatten, wobei der Gesamtbetrag<br />
neben anderen Faktoren anhand des Werts der ISE am Tag der Kündigung zu bestimmen wäre. Darüber hinaus<br />
wären die Aktien der European Energy Exchange AG (in diesem Dokument als ,,EEX“ bezeichnet) nach Maßgabe<br />
der Regelungen des Konsortialvertrags der EEX-Aktionäre von der Eurex Zürich AG an die Deutsche Börse zu<br />
übertragen. Wenn die Kooperation zwischen der SIX Swiss Exchange und der Deutsche Börse in Bezug auf Scoach<br />
gekündigt würde, könnte die Deutsche Börse einen Anspruch darauf haben, eine Entschädigung von nicht mehr als<br />
10 Mio. A zu erhalten. Die Deutsche Börse kann nicht eindeutig feststellen, ob möglicherweise Zahlungen nach<br />
einer wirksamen, auf einen Kontrollwechsel gründenden Kündigung fällig werden könnten. Wenn jedoch solche<br />
Zahlungen gemacht werden müssten, würden sie hauptsächlich die Liquidität der Deutsche Börse beeinträchtigen,<br />
weil die Deutsche Börse das gesamte Eigenkapital und das Gewinnbezugsrecht der Eurex Frankfurt AG und ihrer<br />
Tochtergesellschaften (einschließlich ISE) und die 56,14%-Beteiligung an EEX erhalten würde. Auch in den<br />
Kreditverträgen der NYSE Euronext und den für ihre ausstehenden Schuldverschreibungen maßgeblichen Begebungsverträgen<br />
gibt es solche Regelungen zum Kontrollwechsel, wodurch die NYSE Euronext verpflichtet werden<br />
könnte, im Umlauf befindliche NYSE Euronext Anleihen im Wert von ca. 2,1 Mrd. US$ zurückzukaufen, wenn es<br />
einen Kontrollwechsel gemäß den Bestimmungen dieser Verträge geben würde und daraufhin die Ratings der<br />
NYSE Euronext herabgestuft würden. Sollte ein Vertragspartner seine Rechte infolge dieser Kontrollwechselbestimmungen<br />
oder sonstiger Bestimmungen ausüben, könnte dies abhängig vom jeweiligen Recht in Verbindung mit<br />
A-30
einem Kontrollwechsel für die Holdco schädliche Folgen nach sich ziehen, die wiederum wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben<br />
könnten.<br />
Unsicherheiten in Verbindung mit dem Zusammenschluss können ein Ausscheiden von Führungspersonen<br />
sowie sonstiger Schlüsselmitarbeiter nach sich ziehen, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das<br />
Geschäft und die Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind im Hinblick auf ihren Geschäftsbetrieb und die<br />
Umsetzung ihrer Geschäftspläne auf die Erfahrung und die Branchenkenntnisse der jeweiligen Mitglieder ihrer<br />
Geschäftsleitung sowie sonstiger Schlüsselmitarbeiter angewiesen; dies gilt insbesondere für den IT-Bereich. Das<br />
Angebot an IT-Spezialisten am Arbeitsmarkt ist knapp, und die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
stehen mit einer Vielzahl anderer Unternehmen im IT-Sektor im Wettbewerb um diese Mitarbeiter. Der Erfolg der<br />
Holdco wird nach dem Zusammenschluss zum Teil von ihrer Fähigkeit abhängen, Führungspersonen und sonstige<br />
Schlüsselmitarbeiter anzuwerben und zu binden. Bei den derzeitigen und zukünftigen Mitarbeitern der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext entsteht möglicherweise Unsicherheit im Hinblick auf ihre Position in<br />
dem gemeinsamen Unternehmen nach dem Zusammenschluss, was sich wesentlich nachteilig auf die Fähigkeit der<br />
Holdco auswirken kann, Führungspersonen oder sonstige Schlüsselmitarbeiter anzuwerben und zu halten. Ein<br />
Ausscheiden von Führungspersonen oder sonstiger Schlüsselmitarbeiter könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Sollte der Zusammenschluss nicht vollzogen werden, kann dies nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der<br />
Deutsche Börse-Aktien und der NYSE Euronext-Aktien sowie auf die zukünftigen Geschäfte und Finanzergebnisse<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben.<br />
Wird der Zusammenschluss nicht vollzogen, kann sich dies nachteilig auf das laufende Geschäft der Gruppe<br />
Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext auswirken, und die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
werden in diesem Fall einer Reihe von Risiken ausgesetzt sein, einschließlich<br />
dem Erfordernis, in bestimmten im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />
Fällen eine Beendigungsgebühr (termination fee) inHöhe von 250 Mio. A bzw. bestimmte Kosten in<br />
Bezug auf den Zusammenschluss wie Rechtsberatungs-, Rechnungslegungs- oder sonstige Transaktionskosten<br />
zu zahlen; und<br />
dem Risiko, dass der Fokus der Geschäftsleitung der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext auf den<br />
Zusammenschluss gelenkt wird, anstatt auf die Verfolgung sonstiger Geschäftsgelegenheiten, die möglicherweise<br />
für die jeweilige Gesellschaft von Vorteil gewesen wären.<br />
Wird der Zusammenschluss nicht vollzogen, können sich diese Risiken realisieren und zu wesentlichen<br />
nachteiligen Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext führen.<br />
Für die Rechte und Pflichten der Aktionäre der Holdco werden niederländisches Recht und die Bestimmungen<br />
der Holdco-Satzung maßgeblich sein, wodurch es unter einigen Gesichtspunkten zu Unterschieden zwischen<br />
diesen Rechten und Pflichten der Aktionäre und denen gemäß deutschem Recht bzw. dem Recht des Staates<br />
Delaware und den Bestimmungen der derzeitigen Gründungsurkunden, Satzungen oder sonstigen maßgeblichen<br />
Dokumente der Deutsche Börse und der NYSE Euronext kommen kann.<br />
Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses sind für die Unternehmensangelegenheiten der Holdco die<br />
Bestimmungen ihrer Satzung sowie der Gesetze maßgeblich, die für in den Niederlanden gegründete Gesellschaften<br />
gelten. Die Rechte der Holdco-Aktionäre sowie die Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats der<br />
Holdco gemäß niederländischem Recht werden sich von den Aktionärsrechten und den Pflichten von Mitgliedern<br />
des Vorstands bzw. des Board of Directors nach deutschem Recht bzw. dem Recht des Staates Delaware<br />
unterscheiden.<br />
Beispielsweise wird die Satzung der Holdco auch vorsehen, dass jeder Direktor der Holdco, der vor dem<br />
Vollzug des Zusammenschlusses von der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse bestellt wurde, vom Verwaltungsrat<br />
im Rahmen eines Bindenden Vorschlags (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches)<br />
jeweils auf der Jahreshauptversammlung 2012, 2013 und 2014 (und, im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe<br />
sowie des Chief Executive Director der Holdco-Gruppe, zusätzlich 2015) für die Wiederwahl vorgeschlagen wird.<br />
Nach niederländischem Recht können eingeschränkt bindende Vorschläge nur mittels eines Aktionärsbeschlusses<br />
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />
der Holdco repräsentieren, zurückgenommen werden. Alternativ gilt für den Fall, dass die Holdco feststellt, dass sie<br />
eine ,,ausländische Privatemittentin“ (foreign private issuer) ist und sie nicht aufgrund sonstiger geltender Gesetze,<br />
Rechtsverordnungen oder Börsennotierungsgrundsätze zur Abhaltung jährlicher Wahlen der Direktoren verpflichtet<br />
ist, dass die anfänglichen Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats für eine Amtszeit als Direktoren bestellt<br />
A-31
werden, die mit der im Jahr 2015 (bzw., im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe sowie des Chief Executive<br />
Director der Holdco-Gruppe, im Jahr 2016) stattfindenden Jahreshauptversammlung der Holdco abläuft. Im<br />
Gegensatz dazu sieht das Statut (bylaws) der NYSE Euronext in ihrer derzeit gültigen Fassung vor, dass die<br />
Directors der NYSE Euronext mittels Beschlusses mit einer Mehrheit der auf einer beschlussfähigen Versammlung<br />
abgegebenen Stimmen gewählt werden, mit der Ausnahme, dass in dem Fall, dass mehr Kandidaten zur Wahl<br />
antreten, als Mandate zu vergeben sind, der Grundsatz der relativen Mehrheit Anwendung findet. Die Bestimmungen<br />
niederländischen Rechts und der Satzung der Holdco bewirken eine Konzentration der Kontrolle über<br />
bestimmte unternehmerische Entscheidungen und Transaktionen in der Hand des Holdco-Verwaltungsrats. Infolgedessen<br />
können sich Aktionäre größeren Schwierigkeiten beim Schutz ihrer Interessen gegenüber Maßnahmen<br />
des Holdco-Verwaltungsrats ausgesetzt sehen als dies nach deutschem Recht bzw. dem Recht des Staates Delaware<br />
der Fall wäre. Nach niederländischem Recht ist es ebenfalls erforderlich, dass der Holdco-Verwaltungsrat bei der<br />
Erfüllung seiner Aufgaben die Interessen der Holdco sowie ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und der Inhaber sonstiger<br />
Beteiligungsrechte berücksichtigt, wobei es möglich ist, dass einige dieser Parteien Interessen haben, die sich von<br />
denen der Holdco-Aktionäre unterscheiden bzw. darüber hinausgehen.<br />
Ein weiterer Unterschied besteht in Bezug auf die Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen bei den<br />
Holdco-Aktien. Die Satzung der Holdco wird vorsehen, dass keine Person, weder alleine noch zusammen mit<br />
nahestehenden Personen, das wirtschaftliche Eigentum von Holdco-Aktien halten darf, wenn der oder die<br />
Eigentümer dadurch berechtigt wären, Stimmrechte auszuüben, die insgesamt mehr als 40 % (bzw. in einigen<br />
in der Satzung der Holdco vorgesehenen Fällen 20 %) aller Stimmrechte entsprechen, die in Hinblick auf jedwede<br />
Angelegenheit ausgeübt werden können. Wenn eine Person die Grenzen dieser Eigentumsbeschränkung überschreitet,<br />
wird sie verpflichtet sein, diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die über diese Grenze hinausgeht, zu<br />
übertragen, und das Stimmrecht, das Recht, an Hauptversammlungen der Holdco teilzunehmen, sowie das Recht,<br />
an Dividenden oder anderen Ausschüttungen zu partizipieren, wird in Bezug auf Aktien, die über die Grenze der<br />
Eigentumsbeschränkung hinaus gehalten werden, ausgesetzt, solange die Grenze überschritten ist.<br />
Darüber hinaus wird die Satzung der Holdco vorsehen, dass keine Person, weder alleine noch zusammen mit<br />
nahestehenden Personen, berechtigt sein wird, aufgrund von Holdco-Aktien, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />
dieser Person oder ihr nahestehender Personen stehen, mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Stimmrechte, die in<br />
Hinblick auf jedwede Angelegenheit ausgeübt werden können, auszuüben oder ausüben zu lassen und dass keine<br />
Person, weder alleine noch gemeinsam mit nahestehenden Personen, aufgrund von Vereinbarungen, die diese<br />
Person mit anderen Personen eingegangen ist, damit diese anderen Personen nicht Stimmrechte in Bezug auf sich<br />
im Umlauf befindliche Holdco-Aktien ausüben, die Fähigkeit erwerben darf, mehr als 20 % aller Stimmrechte, die<br />
in Hinblick auf jedwede Angelegenheit ausgeübt werden können, ausüben zu können. Wenn eine Person die Grenze<br />
der Stimmrechtsbeschränkung überschreitet, wird die Holdco verpflichtet sein, alle Stimmrechte, die über diese<br />
Grenze hinaus abgegeben werden sollten, nicht zu berücksichtigen. Diese Beschränkungen in Bezug auf Stimmrechte<br />
und Eigentum sind auf alle Personen anwendbar, sofern diese nicht unter anderem vom Verwaltungsrat der<br />
Holdco eine schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass dieses beschlossen hat, eine solche Eigentümerstellung oder<br />
Stimmrechtsausübung ausdrücklich zu genehmigen und dass dieser Beschluss bei der SEC und, sofern erforderlich,<br />
bei den maßgeblichen europäischen Aufsichtsbehörden eingereicht wurde und von diesen gebilligt wurde. Diese<br />
Regelungen in der Satzung der Holdco könnten einen Kontrollwechsel in Bezug auf die Holdco verhindern oder<br />
verzögern, was wiederum den Kurs der Holdco-Aktien nachteilig beeinflussen könnte.<br />
Diese Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen sind in bestimmter Hinsicht ähnlich den Beschränkungen,<br />
die zur Zeit hinsichtlich der NYSE Euronext-Aktien gelten (obwohl hier unter anderem die Grenzen, ab der die<br />
Beschränkungen gelten, bei 10% bzw. 20% liegen). Aktionäre der Deutsche Börse unterliegen zur Zeit keinen<br />
solchen Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen, obwohl eine Bündelung von Eigentum an Deutsche Börse-<br />
Aktien oder Stimmrechten daraus unter bestimmten Umständen dazu führen könnte, dass die Anteile an der<br />
International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc., einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG,<br />
automatisch auf einen nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware gegründeten Trust übergehen, und<br />
möglicherweise andere Beschränkungen bezüglich Eigentum und Stimmrechten gemäß anwendbaren Recht<br />
einschlägig sind.<br />
Möglicherweise gestaltet es sich aufgrund der ausländischen Rechtsinstitute, der Fremdsprache sowie der<br />
ausländischen Usancen für Holdco-Aktionäre, die nicht mit niederländischem Gesellschaftsrecht und niederländischen<br />
Marktpraktiken vertraut sind, schwierig, ihre Aktionärsrechte auszuüben. Darüber hinaus werden die<br />
Hauptversammlungen der Holdco in den Niederlanden stattfinden, wodurch es insbesondere für Aktionäre mit<br />
Wohnsitz außerhalb der Niederlande teuer und auch anderweitig belastend sein kann, persönlich an diesen<br />
Versammlungen teilzunehmen (im Falle von Aktionären, die es vorziehen, persönlich anstatt über einen Stimmrechtsvertreter<br />
an Abstimmungen teilzunehmen). Diese Aspekte können wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />
den Wert der Holdco-Aktien haben und die Rechte der Holdco-Aktionäre wesentlich beeinträchtigen.<br />
A-32
Möglicherweise können zivilrechtliche Haftungsansprüche nach dem Recht der Vereinigten Staaten nicht<br />
durchgesetzt werden.<br />
Die Holdco ist eine Gesellschaft nach niederländischem Recht und wesentliche Teile ihres Vermögens werden<br />
sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Darüber hinaus haben bestimmte Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats,<br />
des Aufsichtsrats der Deutsche Börse und des Board of Directors der NYSE Euronext sowie<br />
bestimmte Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse und jeweils leitende Mitarbeiter der NYSE Euronext und<br />
der Holdco sowie bestimmte in diesem Dokument genannte Sachverständige ihren Wohnsitz außerhalb der<br />
Vereinigten Staaten von Amerika. Infolgedessen kann es für Investoren schwierig sein, innerhalb der Vereinigten<br />
Staaten von Amerika eine Zustellung an die Holdco, die Deutsche Börse oder sonstige außerhalb der Vereinigten<br />
Staaten ansässige Personen zu veranlassen bzw. in Klageverfahren vor US-Gerichten, einschließlich Klageverfahren<br />
auf Grundlage der zivilrechtlichen Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze auf Bundesebene, erwirkte<br />
Urteile gegen die genannten Personen außerhalb der Vereinigten Staaten vollstrecken zu lassen. Darüber hinaus<br />
kann es für Investoren schwierig sein, in erstinstanzlichen Verfahren in Rechtsordnungen außerhalb der Vereinigten<br />
Staaten Rechte durchzusetzen, die auf den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene basieren.<br />
Derzeit besteht zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden kein Abkommen über die<br />
gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen (außer Schiedssprüchen) in zivil- und handelsrechtlichen<br />
Angelegenheiten und ein Endurteil über die Zahlung eines Geldbetrags, das von einem US-Bundesgericht oder einem<br />
Gericht in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten erlassen wurde und in den Vereinigten Staaten vollstreckbar ist,<br />
würde, ungeachtet dessen, ob es ausschließlich auf Grundlage von US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene erlassen<br />
wurde oder nicht, nicht automatisch in den Niederlanden anerkannt oder vollstreckbar. Zur Erlangung eines in den<br />
Niederlanden vollstreckbaren Urteils muss eine Partei, zu deren Gunsten von einem US-Gericht ein rechtskräftiges<br />
Urteil erlassen wurde, ihren Anspruch bei einem zuständigen Gericht in den Niederlanden geltend machen. Die<br />
jeweilige Partei kann dem niederländischen Gericht das vom US-Gericht erlassene rechtskräftige Urteil vorlegen.<br />
Sofern das niederländische Gericht feststellt, dass das US-Gericht aus Gründen zuständig war, die international<br />
anerkannt sind, und ein ordnungsgemäßes Rechtsverfahren eingehalten wurde, wird das niederländische Gericht<br />
grundsätzlich dem Urteil des US-Gerichts ohne wesentliche erneute materiell-rechtliche Prüfung oder erneute<br />
Verhandlung des jeweiligen Streitgegenstands in der Sache bindende Wirkung zusprechen, es sei denn, dieses Urteil<br />
verstößt gegen in den Niederlanden geltende Grundsätze des Ordre Public.<br />
Angesichts des Vorgenannten kann nicht zugesichert werden, dass es US-Investoren möglich sein wird, Urteile<br />
zu vollstrecken, die sie in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten vor US-Gerichten erwirkt haben, einschließlich<br />
Urteilen auf Grundlage von US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene, gegen die Holdco oder Mitglieder ihres<br />
Verwaltungsrats, ihre leitenden Mitarbeiter oder bestimmte in diesem Dokument genannte Sachverständige, die ihren<br />
Wohnsitz in den Niederlanden oder sonstigen Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten haben.<br />
Darüber hinaus bestehen Zweifel daran, ob ein niederländisches Gericht in einem erstinstanzlichen Verfahren,<br />
das vor einem zuständigen Gericht in den Niederlanden lediglich auf Grundlage von US-Wertpapiergesetzen auf<br />
Bundesebene gegen die Holdco, ihre jeweiligen Verwaltungsratsmitglieder, leitenden Mitarbeiter bzw. Sachverständigen<br />
eingeleitet wurde, seine Zuständigkeit anerkennt bzw. der Holdco eine zivilrechtliche Haftung auferlegt.<br />
Die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre werden nach dem Zusammenschluss über geringere<br />
Eigentums- und Stimmrechte verfügen und weniger Einfluss auf die Geschäftsleitung haben.<br />
Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses werden die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre einen<br />
geringeren Prozentanteil an der Holdco halten als sie derzeit an der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext<br />
halten. Bei Vollzug des Zusammenschlusses und unter der Annahme, dass alle ausgegebenen Deutsche Börse-<br />
Aktien im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht werden, werden die ehemaligen Deutsche Börse-Aktionäre<br />
und die ehemaligen NYSE Euronext-Aktionäre unmittelbar nach dem Zusammenschluss rund 60% bzw. 40% der<br />
im Umlauf befindlichen Holdco-Aktien halten. Infolgedessen werden die Deutsche Börse-Aktionäre insgesamt im<br />
Vergleich zu ihren Eigentums- und Stimmrechten an der Deutsche Börse und die NYSE Euronext-Aktionäre<br />
insgesamt im Vergleich zu ihren Eigentums- und Stimmrechten an der NYSE Euronext über weniger Eigentumsund<br />
Stimmrechte am gemeinsamen Unternehmen verfügen. Darüber hinaus sehen die Bestimmungen des Vertrags<br />
über den Unternehmenszusammenschluss und die Gründungsdokumente der Holdco die Zusammensetzung des<br />
Holdco-Verwaltungsrats und des Global Executive Committee, der Geschäftsleitung sowie die Verteilung der<br />
Geschäftsleitungspositionen zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext nur für bestimmte Zeiträume<br />
vor (nämlich für einen Zeitraum von vier Jahren nach Vollzug des Zusammenschlusses für die Zusammensetzung<br />
des Global Executive Committee und der Geschäftsleitung, für einen Zeitraum bis zur Jahreshauptversammlung der<br />
Holdco im Jahr 2015 für die Zusammensetzung des Holdco-Verwaltungsrats, und für einen Zeitraum bis zur<br />
Jahreshauptversammlung im Jahr 2016 für die Positionen des Chairman der Holdco-Gruppe sowie des Chief<br />
Executive Officer der Holdco-Gruppe). Nach den genannten Zeiträumen können die jeweiligen Positionen anders<br />
besetzt werden.<br />
A-33
Sofern Deutsche Börse-Aktionäre ihre Deutsche Börse-Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots einreichen,<br />
unterscheidet sich die Gegenleistung, die sie zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, möglicherweise<br />
erheblich in ihrer Form und/oder ihrem Wert von der Gegenleistung, die sie erhalten hätten, wenn sie ihre<br />
Aktien im Rahmen des Tauschangebots eingereicht hätten; darüber hinaus fallen für sie möglicherweise auch<br />
zusätzliche Steuern an.<br />
Die Holdco beabsichtigt, sobald wie möglich nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung eine<br />
Umstrukturierung der Gruppe Deutsche Börse durchzuführen, um aus der Deutsche Börse eine 100%ige oder auf<br />
andere Weise beherrschte Tochtergesellschaft der Holdco zu machen. Ziel der Umstrukturierung nach Vollzug ist es<br />
dabei, entweder eine ggf. nach Vollzug des Tauschangebots noch bestehende Minderheitsbeteiligung an der<br />
Deutsche Börse zu beseitigen oder die Holdco in die Lage zu versetzen, auf die Deutsche Börse unabhängig von<br />
einer ggf. noch bestehenden Beteiligung von Minderheitsaktionären einen beherrschenden Einfluss in einem<br />
Umfang auszuüben, der den Rahmen des gesetzlich Zulässigen möglichst weitgehend ausschöpft. Ungeachtet der<br />
möglichen Umstrukturierung nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung wird nach Vollzug des<br />
Tauschangebots der Streubesitz (Freefloat) hinsichtlich der nicht zum Umtausch eingereichten Deutsche Börse-<br />
Aktien wahrscheinlich geringer sein als der gegenwärtige Freefloat an Deutsche Börse-Aktien, wodurch sich die<br />
Liquidität der verbleibenden Deutsche Börse-Aktien verringert. Eine geringere Liquidität kann dazu führen, dass es<br />
für Deutsche Börse-Aktionäre schwieriger sein kann, ihre Aktien zu verkaufen, und kann erheblich nachteilige<br />
Auswirkungen auf den Marktwert dieser verbleibenden Aktien haben.<br />
Aufgrund des für die Umstrukturierungsmaßnahmen geltenden rechtlichen Rahmens weicht die Abfindung,<br />
die Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umtauschen, dabei<br />
erhalten bzw. die ihnen angeboten wird, möglicherweise dem Betrag oder der Art nach von der Gegenleistung ab,<br />
die sie bei Einlieferung ihrer Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten, und kann auch geringer sein<br />
als letztere. Dabei beabsichtigen die Parteien, soweit rechtlich zulässig, jegliche Umstrukturierung nach Vollzug so<br />
auszugestalten, dass diese Aktionäre der Deutsche Börse höchstens dieselbe Anzahl von Holdco-Aktien pro<br />
Deutsche Börse-Aktie(n) bzw. eine Abfindung höchstens in demselben Wert erhalten (ohne Berücksichtigung ggf.<br />
abweichender steuerlicher Behandlung oder anwendbarer Quellensteuervorschriften), den sie bei Einlieferung ihrer<br />
Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten; die Aktionäre der Deutsche Börse sollten<br />
aber beachten, dass die Höhe oder Art der angebotenen Abfindung abweichen und insbesondere geringer ausfallen<br />
kann. Ferner besteht für die Holdco in dem Fall, dass die Aktien der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
an Wert verlieren, unter Umständen keine Verpflichtung, den Aktionären der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht<br />
umgetauscht haben, den höheren impliziten Wert zu zahlen, den diejenigen Aktionäre der Deutsche Börse erhalten<br />
haben, die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht haben.<br />
Die Holdco kann zur Durchführung der Umstrukturierung (unmittelbar und/oder über eine 100%ige Tochtergesellschaft)<br />
einen Beherrschungsvertrag oder eine Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen abschließen; dies würde<br />
dazu führen, dass die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse über deutlich eingeschränkte Rechte verfügen,<br />
unter anderem — im Falle eines Gewinnabführungsvertrages — die eingeschränkte Möglichkeit, an den Gewinnen<br />
der Gruppe Deutsche Börse zu partizipieren. Im Rahmen eines Beherrschungsvertrages bzw. einer Kombination aus<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wäre das jeweilige herrschende Unternehmen gemäß § 305 AktG<br />
verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse anzubieten, ihre Deutsche Börse-Aktien gegen<br />
eine angemessene Abfindung zu erwerben. Gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AktG würde die Abfindung, die<br />
den Aktionären der Deutsche Börse angeboten würde, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines solchen<br />
Vertrages umtauschen, aus Holdco-Aktien bestehen, wobei Spitzenbeträge ggf. in bar ausgeglichen würden, § 305<br />
Abs. 3 AktG.<br />
Für den Fall, dass die Holdco nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mittelbar<br />
oder unmittelbar 95% oder mehr der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält, kann die Holdco die<br />
Umstrukturierung auch bewirken, indem sie im Wege eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)<br />
gemäß §§ 327a ff. AktG oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff. WpÜG eine<br />
zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien der verbleibenden Aktionäre einleitet, jeweils gegen<br />
Gewährung einer angemessenen Abfindung. Ein solcher Ausschluss von Minderheitsaktionären könnte dabei<br />
sowohl zusätzlich als auch alternativ zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages oder einer Kombination aus<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchgeführt werden.<br />
Für den Fall, dass künftig im Rahmen des sogenannten Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes,<br />
das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, in Deutschland ein Squeeze-out gemäß §§ 327a ff.<br />
AktG unter bestimmten Umständen auch durch einen Aktionär erfolgen kann, der eine Beteiligung von mindestens<br />
90% (statt mindestens 95%) der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält, könnte die Holdco einen<br />
A-34
solchen Squeeze-out einleiten, wenn sie nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />
mittelbar oder unmittelbar mindestens 90% der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält.<br />
Die Abfindung, die die verbleibenden Minderheitsaktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß<br />
§§ 327a ff. AktG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, ist in bar zu leisten und würde sich daher von der<br />
Art der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen Gegenleistung unterscheiden. Im Gegensatz dazu bestünde<br />
die Abfindung, die die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß §§ 39a ff.<br />
WpÜG fürihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, nach Wahl jedes einzelnen Deutsche Börse-Aktionärs<br />
entweder in Holdco-Aktien oder in einer Barabfindung.<br />
Die Rechte der Deutsche Börse-Aktionäre, die nicht am Tauschangebot teilnehmen, werden durch die Verpflichtung<br />
der Deutsche Börse, ihre eigenen Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen, verwässert.<br />
Die Deutsche Börse hält derzeit eigene Aktien in Höhe von 4,59% (8.956.997 Aktien) ihres Grundkapitals. Es<br />
ist der Deutsche Börse verboten, die mit diesen eigenen Aktien verbundenen Rechte auszuüben. Im Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss hat die Deutsche Börse vereinbart, diese eigenen Aktien im Rahmen des Tauschangebots<br />
einzureichen. Nach Vollzug des Tauschangebots kann die Holdco — anders als die Deutsche Börse vor<br />
Vollzug des Tauschangebots — die mit diesen Aktien verbundenen Rechte (z. B. Stimmrechte auf Hauptversammlungen)<br />
ausüben, wodurch die Rechte der Deutsche Börse-Aktionäre verwässert werden, die ihre Aktien nicht<br />
im Rahmen des Tauschangebots eingereicht haben.<br />
Nach Vollzug des Tauschangebots werden sich weniger Deutsche Börse-Aktien im Umlauf befinden und daher<br />
der Streubesitz an Deutsche Börse-Aktien erheblich niedriger als vor Vollzug des Tauschangebots sein, woraus<br />
sich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität und den Marktwert dieser Aktien ergeben<br />
könnten.<br />
Nach Vollzug des Tauschangebots wird der Streubesitz an nicht eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />
erheblich niedriger sein als der derzeitige Streubesitz an Deutsche Börse-Aktien, wodurch die Liquidität der<br />
verbliebenen Deutsche Börse-Aktien reduziert wird. Durch die reduzierte Liquiditätkönnte es für die verbliebenen<br />
Deutsche Börse-Aktionäre schwieriger werden, ihre Aktien zu veräußern, und es könnten sich wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf den Marktwert dieser verbliebenen Aktien ergeben. Eine geringere Liquidität im<br />
Handel mit den Deutsche Börse-Aktien könnte zu größeren Schwankungen des Kurses der Deutsche Börse-Aktien<br />
als in der Vergangenheit führen. Darüber hinaus könnten sich aufgrund des geringeren Streubesitzes Änderungen<br />
hinsichtlich der Mitgliedschaft in bestimmten Indizes, insbesondere dem DAX oder dem EUROSTOXX50,<br />
ergeben. Darüber hinaus plant die Holdco für den Fall, dass sie unmittelbar oder mittelbar mindestens 75% der<br />
ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien nach Vollzug des Tauschangebots oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt<br />
danach hält, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
(direkt und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) mit der Deutsche Börse, wonach die<br />
Rechte der verbliebenen Deutsche Börse-Aktionäre erheblich eingeschränkt würden, einschließlich einer Einschränkung<br />
der Beteiligung an den Gewinnen der Deutsche Börse im Falle des Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrags,<br />
was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Marktwert der verbliebenen Deutsche<br />
Börse-Aktien haben könnte. Darüber hinaus garantiert der im Rahmen des Tauschangebots angenommene Wert der<br />
Deutsche Börse-Aktien nicht, dass der Wert der Deutsche Börse-Aktien, die nach dem Vollzug des Tauschangebots<br />
nicht von der Holdco gehalten werden, zukünftig auf diesem Niveau verbleibt oder diesen angenommenen Wert<br />
übersteigt. Zukünftig kann der Kurs der Aktien erheblichen Schwankungen unterworfen sein.<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäft der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext<br />
Unzureichende Systemkapazitäten und Systemausfälle könnten sich nachteilig auf das Geschäft der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken.<br />
Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext hängt von der Leistung und Zuverlässigkeit<br />
komplexer Computer- und Kommunikationssysteme, einschließlich Upgrades, ab. Eine hohe Auslastung der<br />
Plattformen und Routing-Systeme während der Spitzenhandelszeiten oder zu Zeiten ungewöhnlicher Marktvolatilitätkönnten<br />
dazu führen, dass die Systeme der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext langsamer<br />
arbeiten oder sogar zeitweise ausfallen. Können Systeme nicht aufrechterhalten, keine ausreichende Sicherheit oder<br />
keine ausreichenden Kapazitäten gewährleistet werden, kann dies ebenfalls zu einer zeitweiligen Störung der<br />
aufsichtsrechtlichen Funktionen und Berichtsfunktionen dieser Systeme führen.<br />
Bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext kam es in der Vergangenheit bereits zu Systemausfällen,<br />
und es ist möglich, dass es auch zukünftig dazu kommen wird. Systemausfälle können unter anderem<br />
verursacht werden durch zeitweise unzureichende Kapazitäten der Netzwerkbandbreite, Stromausfälle oder<br />
Ausfälle von Telekommunikationssystemen, höhere Gewalt oder Kriege, Terrorismus, menschliches Versagen,<br />
Naturkatastrophen, Brände, Sabotage, Hardware- oder Softwarestörungen oder -fehler, Computerviren,<br />
A-35
vorsätzlichen Vandalismus und ähnliche Ereignisse, auf welche die Gruppe Deutsche Börse bzw. die NYSE<br />
Euronext wenig oder keinen Einfluss haben. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind darüber<br />
hinaus beim System-Support von Dritten abhängig. Jede Unterbrechung dieser Dienstleistungen Dritter oder<br />
Verschlechterung der Erbringung dieser Dienstleistungen könnte auch zu Störungen im Geschäft der Gruppe<br />
Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext führen. Zusätzlich kann sich der Ausfall sonstiger Handelssysteme<br />
nachteilig auf die Systeme der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken, was dazu führen kann,<br />
dass bei bestimmten Finanzinstrumenten eine Handelsunterbrechung oder unter bestimmten Umständen die<br />
Rückabwicklung von Geschäften erforderlich wird.<br />
Falls Systeme der Gruppe Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext oder ihrer Drittanbieter von Dienstleistungen<br />
ausfallen oder langsamer arbeiten, kann dies zu einem der folgenden Ereignisse führen: Unvorhergesehenen<br />
Störungen der Dienstleistungen gegenüber Börsenmitgliedern und Kunden, längere Reaktionszeiten oder<br />
Verzögerungen bei der Durchführung von Geschäften, eine unvollständige oder unrichtige Aufzeichnung bzw.<br />
Bearbeitung von Geschäften, finanzielle Verluste und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie Klagen oder eine<br />
sonstige Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext.<br />
Falls es der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext nicht gelingt, Systemkapazitäten zu erhöhen, um<br />
eine steigende Nachfrage zu befriedigen bzw. falls es bei ihren Systemen zu sonstigen Störungen kommt und es zu<br />
Störungen bei Dienstleistungen, verlängerten Reaktionszeiten oder Verzögerungen bei der Einführung neuer<br />
Produkte und Dienstleistungen kommt, könnte dies bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
Reputationsschäden, aufsichtsrechtliche Sanktionen, Rechtsverfahren, Verluste von Handelsanteilen bzw. -volumen<br />
sowie Umsatzeinbußen nach sich ziehen, wobei jeder der genannten Faktoren wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einem Geschäftsumfeld tätig, das weiterhin von<br />
erheblichem und schnellem technologischen Wandel geprägt sein wird.<br />
Technologie ist eine Schlüsselkomponente der Geschäftsstrategie der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext, die für ihren Erfolg von entscheidender Bedeutung ist. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext sind bestrebt, Marktteilnehmern ein umfassendes Paket von führenden technologischen Lösungen in einer<br />
zentralisierten Umgebung anzubieten. Jedoch sind die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext in einem<br />
Geschäftsumfeld tätig, das bisher von erheblichem und schnellem technologischen Wandel geprägt war und dies<br />
auch weiterhin sein wird. In den letzten Jahren hat der elektronische Handel erheblich zugenommen und die<br />
Nachfrage der Kunden nach einer umfangreicheren Auswahl an Ausführungsmethoden ist deutlich gestiegen. Um<br />
wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext weiterhin die<br />
Reaktionsgeschwindigkeit, Funktionalität, Kapazität, Zugriffsmöglichkeit und Besonderheiten ihrer Handelsplattformen,<br />
Software, Systeme und Technologien verstärken und verbessern. Der Erfolg der Gruppe Deutsche<br />
Börse bzw. der NYSE Euronext wird zum Teil von ihrer Fähigkeit abhängen, führende Technologien zu entwickeln<br />
und zu lizenzieren, bestehende Handels-, Clearing- und Abwicklungsplattformen und -dienstleistungen zu verbessern<br />
sowie neue Plattformen und Dienstleistungen einzuführen. Darüber hinaus müssen sie auf Kundenanforderungen,<br />
technologische Fortschritte und die Entwicklung von Branchenstandards und Branchenpraktiken<br />
kosteneffizient und rechtzeitig reagieren und weiterhin hochqualifiziertes Technikpersonal anwerben und binden,<br />
um bestehende Technologien aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln sowie sich auf neue Technologien<br />
einzustellen und mit diesen umzugehen.<br />
Die Entwicklung und Ausweitung elektronischer Technologien für den Handel, das Clearing, die Abwicklung<br />
und Verwahrung, die Sicherheitenverwaltung sowie für die Verarbeitung von Marktdaten sind mit erheblichen<br />
technischen, finanziellen und geschäftlichen Risiken verbunden. Zu diesen Risiken zählen auch Situationen, in<br />
denen es der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nicht möglich ist, für ihre Kunden verlässliche und<br />
kosteneffiziente elektronische Dienstleistungen zu erbringen, für den elektronischen Handel mit Schlüsselprodukten<br />
erforderliche Funktionen, die den Systemen an anderen elektronischen Märkten vergleichbar sind, rechzeitig zu<br />
entwickeln, gegenüber den Entgelten ihrer Wettbewerber im Bereich der rein elektronischen Handelseinrichtungen<br />
konkurrenzfähige Entgelte anzubieten, unabhängige Softwareanbieter zur Entwicklung von Front-End-Software zu<br />
gewinnen, durch die effektiv auf die elektronischen Handelssysteme und automatischen Order-Routing-Systeme<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zugegriffen werden kann, auf technische Entwicklungen und<br />
Dienstleistungsangebote von Wettbewerbern zu reagieren und ausreichend Umsatz zu erzielen, um die erheblichen<br />
Anlageinvestitionen zu rechtfertigen, die von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zur Verbesserung<br />
ihrer elektronischen Handelsplattformen sowie ihrer Clearing- und Settlement-Systeme getätigt wurden und<br />
weiterhin getätigt werden.<br />
Die Übernahme neuer Technologien oder Marktpraktiken macht es möglicherweise erforderlich, dass die<br />
Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext für die Verbesserung und Anpassung ihrer Dienstleistungen<br />
zusätzliche Ressourcen bereitstellen. So zwingt die Zunahme beim algorithmischen Handel und dem sogenannten<br />
A-36
,,Black Box-Handel“ die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext dazu, ihre Systeme und Netzwerkkapazitäten<br />
zu erweitern, um sicherzustellen, dass das erhöhte Nachrichtenvolumen ohne nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Systemleistung verarbeitet werden kann. Darüber hinaus macht es der Anstieg des elektronischen Handels<br />
für die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext erforderlich, ihre elektronischen Handelssysteme weiter zu<br />
entwickeln, um weitere Produkte und Märkte einzubeziehen, sowie die Funktionalität, Leistung, Kapazität,<br />
Verlässlichkeit und Geschwindigkeit dieser Systeme zu verbessern. Es kann sehr kostenaufwändig sein, diese<br />
wachsenden Anforderungen zu erfüllen, und die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext können sich nicht<br />
sicher sein, dass es ihnen gelingt, diese Verbesserungen ihrer technologischen Infrastruktur rechtzeitig oder<br />
überhaupt durchzuführen.<br />
Sofern die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext nicht in der Lage sind, die Nachfrage nach neuen<br />
Dienstleistungen, Produkten und Technologien bereits im Vorfeld zu erkennen und mit kostengünstigen Lösungen<br />
zeitnah darauf zu reagieren bzw. sich an den technischen Fortschritt und sich ändernde Standards anzupassen,<br />
werden sie möglicherweise nicht mehr in der Lage sein, im Wettbewerb zu bestehen. Darüber hinaus sind die<br />
Gruppe Deutsche Börse sowie die NYSE Euronext darauf angewiesen, dass die für die Unterstützung neuer<br />
Produkte sowie Handels- und Clearingfunktionen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext erforderlichen<br />
Front- und Back-Office-Funktionen bei ihren Kunden verfügbar sind. Sofern ihre Kunden nicht vorbereitet<br />
sind und/oder nicht über die erforderlichen Ressourcen bzw. die erforderliche Infrastruktur verfügen, wird<br />
möglicherweise der Erfolg neuer Initiativen gefährdet. Zudem können bei der Holdco im Zusammenhang mit<br />
dem Hinzufügen neuer Produkte oder Dienstleistungen auf den Handelsplattformen der Gruppe Deutsche Börse<br />
bzw. der NYSE Euronext erhebliche Entwicklungs-, Vertriebs- und Marketingkosten sowie ein erheblicher<br />
Verwaltungsaufwand anfallen. Selbst wenn die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext diese Kosten<br />
aufwenden, besteht letzten Endes die Möglichkeit, dass sie gar keine oder nur geringe Umsätze mit den jeweiligen<br />
neuen Produkten oder Dienstleistungen erzielen. Wenn also die Umsätze nicht infolge dieser Erweiterungsinitiativen<br />
zeitnah ansteigen, können die Investitionskosten für die Erweiterung die entsprechenden Umsatzerlöse<br />
übersteigen und den Ertrag der Holdco schmälern.<br />
Gelingt es der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nicht oder nicht rechtzeitig, Technologien zu<br />
nutzen bzw. so effektiv wie ihre Wettbewerber zu nutzen, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das<br />
Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Servicemängel in der manuellen Datenverarbeitung der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
könnten zu Verlusten führen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stützen sich weitgehend auf eine automatische<br />
Datenverarbeitung. Jedoch ist nicht ihre gesamte Datenverarbeitung automatisiert und im Zusammenhang mit<br />
bestimmten Kundendienstleistungen ist eine manuelle Datenverarbeitung erforderlich. Somit kann es zu Benutzerfehlern<br />
oder Auslassungen kommen, die hauptsächlich mit der manuellen Dateneingabe zusammenhängen (z. B.<br />
falsche Verarbeitung von Kundenanweisungen im Depotgeschäft). Infolgedessen sind die Gruppe Deutsche Börse<br />
und die NYSE Euronext in bestimmten Geschäftsfeldern weiterhin dem Risiko der mangelhaften Handhabung von<br />
Kundenanweisungen ausgesetzt. Darüber hinaus sind in bestimmten Fällen manuelle Eingriffe im Rahmen der<br />
Marktsteuerung und der Systemverwaltung notwendig. Die manuellen Eingriffe und die manuelle Datenverarbeitung<br />
können zu Fehlern führen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />
und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext und somit der Holdco haben<br />
können.<br />
Gelingt es nicht, die gewerblichen Schutzrechte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu<br />
schützen bzw. wird gegen die Gruppe Deutsche Börse und/oder die NYSE Euronext der Vorwurf erhoben, dass<br />
sie gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt haben, kann sich dies nachteilig auf das Geschäft der Holdco<br />
auswirken.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Eigentümer bzw. Lizenznehmer einer Vielzahl von<br />
Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechten und Patenten, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit<br />
nutzen, darunter Exklusivrechte zur Nutzung bestimmter Indizes als Grundlage für aktienindexbezogene Derivateprodukte,<br />
die auf ihren jeweiligen Terminmärkten gehandelt werden. Beim Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte<br />
stützen sich die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext auf eine Kombination aus marken-, urheber- und<br />
patentrechtlichen Bestimmungen, Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />
und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen, Kunden, strategischen<br />
Investoren und sonstigen Parteien. Die ergriffenen Schutzmaßnahmen können zur Abwehr einer widerrechtlichen<br />
Nutzung ihres geistigen Eigentums ungeeignet sein. Möglicherweise gelingt es der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext nicht, eine unbefugte Nutzung ihrer gewerblichen Schutzrechte zu entdecken bzw. geeignete<br />
Maßnahmen zu ergreifen, um ihre gewerblichen Schutzrechte durchzusetzen. Beispielsweise stellt die Gruppe<br />
Deutsche Börse in ihrem Bereich Market Data & Analytics ihre Produkte auf Basis periodischer Abonnements zur<br />
A-37
Verfügung. Wenngleich die Lizenzverträge das Recht der Kunden beschränken, Daten zu kopieren oder zu<br />
veröffentlichen, könnten Kunden trotzdem unbefugt Kopien erstellen bzw. Daten veröffentlichen. Infolgedessen<br />
könnte der Bereich Market Data & Analytics aufgrund der freien Verfügbarkeit der jeweiligen Daten möglicherweise<br />
potenzielle Neuabonnenten verlieren. Darüber hinaus bestehen für bestimmte Produkte und Verfahren der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext keine gewerblichen Schutzrechte. Wettbewerber der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext können auch dieselben oder ähnliche Produkte oder Verfahren wie die der<br />
Gruppe Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext unabhängig von diesen entwickeln und patentieren oder auf<br />
sonstige Weise schützen lassen. Gelingt es nicht, geistiges Eigentum angemessen zu schützen, könnte dies bei der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu einem Reputationsschaden führen und ihre Wettbewerbsfähigkeit<br />
beeinträchtigen. Darüber hinaus ist für die Verteidigung gewerblicher Schutzrechte möglicherweise der<br />
Einsatz erheblicher finanzieller Mittel und Managementressourcen erforderlich, deren Kosten wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnten.<br />
Dritte machen möglicherweise Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten gegen die Gruppe Deutsche Börse<br />
und/oder die NYSE Euronext geltend, deren Abwehr kostspielig sein kann, die möglicherweise zur Zahlung von<br />
Schadenersatz führen und die Möglichkeit der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext einschränken,<br />
bestimmte Technologien, Warenmarken oder sonstiges geistiges Eigentum zu nutzen. Einige Wettbewerber der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext besitzen derzeit eigene Patente und haben in den letzten Jahren<br />
aktiv Patente angemeldet, von denen sich einige möglicherweise auf Handelsplattformen und Geschäftsverfahren<br />
der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext beziehen. Infolgedessen könnten die Gruppe Deutsche Börse<br />
und die NYSE Euronext mit Anschuldigungen konfrontiert werden, dass sie die gewerblichen Schutzrechte Dritter<br />
verletzt hätten. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus gewerblichen Schutzrechten, ob begründet oder<br />
unbegründet, könnte zu kostspieligen Klage- oder Vergleichsverfahren führen und Management-Ressourcen<br />
und die Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung binden. Erfolgreiche Klagen gegen die Gruppe Deutsche Börse<br />
und/oder die NYSE Euronext könnten es für diese erforderlich machen, die Nutzung von Technologie oder<br />
Geschäftsverfahren zu ändern oder einzustellen, soweit diese Nutzung als Verletzung von Rechten Dritter gilt, oder<br />
die Gruppe Deutsche Börse und/oder die NYSE Euronext könnten gezwungen sein, Lizenzen von Dritten zu<br />
erwerben. Dies könnte jeweils wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />
Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind starkem Wettbewerb ausgesetzt und stehen mit einer Vielzahl<br />
von Marktteilnehmern im globalen Wettbewerb um Listing-, Handels-, Clearing- und Abwicklungsvolumen. Ein<br />
verstärkter Wettbewerb könnte zu einer Reduzierung ihrer Handelsvolumen und ihres Umsatzes führen.<br />
Der Wertpapier- und Derivatesektor, einschließlich der Bereiche Listings, Ausführung von Geschäften,<br />
Clearing und Abwicklung für Aktien- (cash equities), Anleihe- und Derivategeschäfte, ist von starkem Wettbewerb<br />
geprägt. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sehen sich in den Bereichen Listing, Handel, Clearing<br />
und Abwicklung für Aktiengeschäfte, Geschäfte mit festverzinslichen Wertpapieren, Wertpapierpensionsgeschäfte,<br />
Indexfonds, geschlossene Fonds, strukturierte Produkte, Futures, Optionen und anderen Derivaten<br />
erheblichem Wettbewerb ausgesetzt. Die Holdco geht davon aus, dass sich der Wettbewerb im Wertpapiersektor<br />
noch verstärkt und neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Beispielsweise sehen sich die Abwicklungsdienste<br />
des Zentralverwahrers Clearstream verstärktem Wettbewerb seitens der neu entstehenden zentralen europäischen<br />
Infrastruktur TARGET2-Securities ausgesetzt. Möglicherweise sind Wettbewerber und neue Marktteilnehmer einer<br />
weniger strengen regulatorischen Aufsicht unterworfen als dies derzeit bei der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext der Fall ist. Aufgrund des stärkeren Wettbewerbs seitens bestehender und neuer Wettbewerber<br />
könnten die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext z. B. Verluste von Marktanteilen bei Listing-,<br />
Handels-, Clearing- und Abwicklungsaktivitäten erleiden. Hierdurch könnten der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext die damit verbundenen Transaktionsentgelte sowie insbesondere in ihrem US-Geschäft ein<br />
entsprechender Anteil der Entgelte für die Bereitstellung von Marktdaten sowie sonstige Umsatzquellen entgehen.<br />
Ein anhaltender Trend zur Liberalisierung, technologischen Innovation und zur Globalisierung an den<br />
weltweiten Kapitalmärkten haben zu einer größeren Mobilität von Kapital, einer verstärkten Teilnahme internationaler<br />
Teilnehmer an lokalen Märkten und einem verstärkten Wettbewerb zwischen Märkten in verschiedenen<br />
geografischen Regionen geführt. Der Finanzinfrastruktursektor hat in den letzten Jahren weltweit eine erhebliche<br />
Konsolidierung durch Zusammenschlüsse, Akquisitionen und große Allianzen durchlaufen. Beispiele aus dem Jahr<br />
2007 sind: die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. wurde von der Eurex, einer Derivatbörse im<br />
gemeinsamen Eigentum der Deutsche Börse und der SIX Swiss Exchange, übernommen, die NYSE Group Inc. und<br />
Euronext N.V. schlossen sich zur NYSE Euronext zusammen, die IntercontinentalExchange übernahm das New<br />
York Board of Trade, die Nasdaq schloss sich mit der OMX zusammen, die Chicago Mercantile <strong>Holding</strong>s, Inc. und<br />
die CBOT <strong>Holding</strong>s, Inc. vollzogen ihre Verschmelzung auf die CME Group, Inc., und die London Stock Exchange<br />
und die Borsa Italiana vollzogen ihren Zusammenschluss. Im Jahr 2008 fusionierte die CME Group mit der New<br />
York Mercantile Exchange, die Wiener Börse übernahm jeweils eine Mehrheitsbeteiligung an den Börsen in<br />
A-38
Budapest, Ljubljana und Prag und gründete im darauffolgenden Jahr die CEE Stock Exchange Group, die<br />
voraussichtlich eine gemeinsame Transaktionsplattform ihrer Börsen einrichten wird. Im Februar 2010 übernahm<br />
die London Stock Exchange eine Mehrheitsbeteiligung an Turquoise. Ende des Jahres 2010 gab die Singapore<br />
Stock Exchange ihr Angebot zur Übernahme der ASX Limited bekannt, und 2011 wurden weitere bedeutende<br />
Transaktionen angekündigt, darunter der Zusammenschluss der Börse von Lima mit der Bolsa de Valores de<br />
Colombia, der Zusammenschluss der London Stock Exchange Group mit der TMX Group und der Übernahme von<br />
Chi-X Europe durch BATS Global Markets. Infolge dieser Zusammenschlüsse und des Eintritts neuer Marktteilnehmer<br />
hat sich der weltweite Wettbewerb zwischen Listingplätzen, Handelsmärkten und sonstigen Ausführungsplätzen<br />
sowie zwischen Anbietern von Clearing-Dienstleistungen verschärft. Im globalen Derivatemarkt besteht ein<br />
stetig wachsender Wettbewerb. Börsen, Intermediäre und sogar Endnutzer befinden sich in der Konsolidierung und<br />
es entstehen fortwährend außerbörsliche und unregulierte Einheiten. Darüber hinaus haben sich als Reaktion auf<br />
den zunehmenden Wettbewerb viele Marktplätze in Europa und den Vereinigten Staaten in Aktiengesellschaften<br />
umgewandelt (demutualized), um so im Hinblick auf ihr zukünftiges Wachstum flexibler zu sein.<br />
Die derzeitigen und zukünftigen Wettbewerber der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext umfassen<br />
sowohl herkömmliche als auch neuartige Ausführungs- und Listingplätze, Wertpapier- und Wertpapieroptionsbörsen,<br />
Terminbörsen, Märkte für den außerbörslichen Handel, Clearing-Organisationen, Anbieter von Marktdaten<br />
und -informationen, elektronische Kommunikationsnetze, multilaterale Handelseinrichtungen, Crossing-Systeme<br />
und ähnliche Unternehmen, Konsortien von Großkunden, Clearing-Konsortien und elektronische Brokerage- und<br />
Handelseinrichtungen, Market Maker, Banken, Indexanbieter, Anbieter von Technologie für den Finanzdienstsektor<br />
und sonstige Finanzmarktteilnehmer. Einige dieser Wettbewerber gehören auch zu den größten Kunden der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sehen sich<br />
erheblichem und zunehmendem Wettbewerb seitens Finanzinstituten gegenüber, die in der Lage sind, den Börsen<br />
und Clearinghäusern der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext Handels- und/oder Clearingvolumen zu<br />
entziehen. Beispielsweise ist es möglich, dass auch Banken und Broker bilaterale Handelsvereinbarungen<br />
abschließen und/oder Broker-Crossing-Netzwerke errichten, indem sie ihre jeweiligen Orderströme bündeln oder<br />
ihre Orderströme ,,internalisieren“, indem sie die Funktion des Prinzipals übernehmen und bei Orders von<br />
Privatinvestoren als Kontrahent auftreten, wobei sie jeweils der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
potenzielle Handelsvolumina entziehen. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stehen mit anderen<br />
Marktteilnehmern in vielerlei Hinsicht im Wettbewerb, so auch hinsichtlich der Kosten, der Qualität und der<br />
Geschwindigkeit der Ausführung von Geschäften, hinsichtlich der Liquidität, Funktionalität, Nutzerfreundlichkeit<br />
und Leistungsfähigkeit der Handelssysteme, hinsichtlich der Handelsteilnehmer und börsennotierten Unternehmen<br />
angebotenen Produkt- und Dienstleistungspaletten sowie hinsichtlich technologischer Innovation und Reputation.<br />
Insbesondere können die Wettbewerber der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext aufsichtsrechtliche<br />
Unterschiede zwischen herkömmlichen regulierten Börsen und alternativen Märkten ausnutzen, wobei letztere von<br />
geringeren aufsichtsrechtlichen Belastungen und auf niedrigeren Kosten basierenden Geschäftsmodellen profitieren,<br />
Wettbewerber können sich zudem konsolidieren und Allianzen bilden, was möglicherweise im Vergleich zur<br />
Gruppe Deutsche Börse und NYSE Euronext zu einer höheren Liquidität, geringeren Kosten und günstigeren<br />
Preisen führt als sie die Gruppe Deutsche Börse und NYSE Euronext anzubieten vermögen und eine bessere<br />
Nutzung bestehender Beziehungen zu Kunden und Allianzpartnern oder von Markennamen in der Vermarktung und<br />
beim Vertrieb ihrer Dienstleistungen ermöglicht.<br />
Die Bedeutung der Technologie für den Finanzinfrastruktursektor wird möglicherweise weiterhin dazu führen,<br />
dass sich der Wettbewerb aufgrund der globalen Ausrichtung zahlreicher Wettbewerber, der möglichen Gründung<br />
neuer Unternehmen sowie den Fähigkeiten der bereits bestehenden Wettbewerber zu schnellen Investitionen weiter<br />
intensiviert. Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext gehen darüber hinaus auch davon aus, dass sie sich dem<br />
Wettbewerb seitens großer Computersoftwareunternehmen sowie Medien- und Technologieunternehmen ausgesetzt<br />
sehen werden. Die Anzahl der Unternehmen, die internetbezogene Finanzdienstleistungen anbieten, wächst<br />
schnell. Weitere Unternehmen haben Joint Ventures oder Konsortien vereinbart oder gebildet, um Dienstleistungen<br />
anzubieten, die denen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext ähnlich sind. Darüber hinaus können<br />
andere Technologieunternehmen auch noch durch Übernahmen ihre Wettbewerbsposition verbessern.<br />
Gelingt es der Holdco nicht, in diesem Wettbewerb erfolgreich zu bestehen, könnte dies wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre Finanz- und Ertragslage haben.<br />
Der intensive Preiswettbewerb könnte sich nachteilig auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />
Der Wertpapier- und Derivatesektor, einschließlich der Bereiche Listing, Handel, Clearing und Abwicklung<br />
für Aktien-, Anleihe- und Derivategeschäfte, ist von einem starken Preiswettbewerb geprägt. Insbesondere hat sich<br />
das Preismodell für Listing, Handel, Clearing und Abwicklung als Reaktion auf von intensivem Wettbewerb<br />
geprägte Marktbedingungen geändert. In den letzten Jahren haben einige der Wettbewerber der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext aggressive Preisstrategien verfolgt und bieten u. a. in bestimmten Märkten den<br />
A-39
Liquiditätsanbietern eine Senkung der Gebühren für die Entnahme von Liquidität oder die Bereitstellung einer<br />
höheren Liquidität (bzw. die Gewährung von Preisnachlässen) als Anreiz an. Wahrscheinlich werden die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext weiterhin einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt sein und sich mit der<br />
Situation konfrontiert sehen, dass ihre Wettbewerber versuchen, ihre Marktanteile in Listing, Handel oder Clearing<br />
durch Gebührensenkungen, das Angebot höherer Zahlungen für die Bereitstellung von Liquidität oder durch andere<br />
Formen finanzieller oder sonstiger Anreize zu erhöhen.<br />
Beispielsweise könnte die Holdco einen erheblichen Prozentsatz am Handel oder bei Listings verlieren, wenn<br />
es ihr nicht gelingt, Transaktionen zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten. Sollte die Holdco ihrerseits mit<br />
Preissenkungen darauf reagieren, könnten sich dadurch auch die Gewinnmargen reduzieren; dies insbesondere vor<br />
dem Hintergrund des im Wesentlichen von Fixkosten geprägten Handels- und Clearing-Geschäfts der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Darüber hinaus werden weitere Geschäftsfelder der Gruppe Deutsche<br />
Börse möglicherweise ebenfalls einem intensiven Preiswettbewerb ausgesetzt sein, beispielsweise bei den Verwahr-<br />
und Abwicklungsdienstleistungen von Clearstream durch die neu entstehende zentrale europäische Abwicklungsinfrastruktur<br />
TARGET2-Securities. Durch einen Rückgang von Marktanteilen im Listing- und<br />
Handelsgeschäft infolge des Preisdrucks können sich auch nachteilige Auswirkungen auf andere Geschäftsfelder<br />
wie beispielsweise den Bereich Market Data & Analytics der Gruppe Deutsche Börse ergeben. Die Gruppe<br />
Deutsche Börse könnte ebenfalls gezwungen sein, ihre Zeichnungsentgelte und Transaktionspreise für auf Xetra<br />
oder Eurex gehandelte Finanzinstrumente zu senken, wenn Wettbewerber ähnliche Dienstleistungen zu günstigeren<br />
Preisen oder kostenlos anbieten. Darüber hinaus schlagen ein oder mehrere Wettbewerber möglicherweise<br />
zukünftig eine aggressive Preisstrategie ein und reduzieren ihre Gewinnmarge zeitweise bzw. verzichten zeitweise<br />
vollständig darauf, um höhere Marktanteile im Listing, im Handel- oder im Clearing zu gewinnen. Darüber hinaus<br />
werden zahlreiche Internalisierungsstrategien von Kosteneinsparungs- oder Gewinnanreizen getragen, so dass die<br />
Kunden der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext verstärkt versuchen, die Zahlung von Entgelten an<br />
ihre Börsen oder Clearing-Unternehmen zu vermeiden. Infolge dieser Aktivitäten können sich wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage und zukünftige Rentabilität der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext ergeben.<br />
Eine Richtlinienänderung der Leitungsorgane der Börsen in Deutschland könnte zu einem Umsatzrückgang der<br />
Gruppe Deutsche Börse führen.<br />
Als Börsenbetreiber in Deutschland erzielt die Gruppe Deutsche Börse auch Erträge über satzungsmäßige<br />
Gebühren oder Entgelte, die von unabhängigen Leitungsorganen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex<br />
Deutschland festgelegt werden. Eine Änderung der Gebührenordnungen der unabhängigen Leitungsorgane der<br />
Börsen oder die Abschaffung bestimmter Gebührenarten könnten zu einem Umsatzrückgang der Gruppe Deutsche<br />
Börse führen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco haben.<br />
Ungünstige wirtschaftliche Bedingungen könnten das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage<br />
der Holdco negativ beeinflussen.<br />
Die allgemeinen Wirtschaftsbedingungen beeinflussen das gesamte Niveau der Handelsaktivitäten und<br />
Börseneinführungen an den Wertpapiermärkten und damit unmittelbar die Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext. Ein erheblicher Teil des Umsatzes der Holdco wird direkt oder indirekt von transaktionsbasierten<br />
Entgelte abhängen, für die es ihrerseits auf die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext ankommt, Orderströme sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zu anderen Marktplätzen zu<br />
akquirieren und zu erhalten. Ungünstige Wirtschaftsbedingungen können zu einer Verschlechterung des wirtschaftlichen<br />
Erfolgs der an den Börsen der Holdco notierten Unternehmen und somit zu einem Rückgang des<br />
Handelsvolumens, der Nachfrage nach Marktdaten sowie zu rückläufigen anlagebasierten Einnahmen aus Entgelten<br />
führen; dies kann sich nachteilig auf den Umsatz und das zukünftige Wachstum der Holdco auswirken.<br />
Sinkende Handelsvolumina können die Marktanteile oder die Preisstrukturen der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext beeinträchtigen. Schlechte Wirtschaftsbedingungen können sich außerdem nachteilig auf neue<br />
Börsenzulassungen auswirken, indem die Anzahl oder das Volumen der Wertpapieremissionen reduziert wird. In<br />
der jüngsten Finanzkrise kam es sowohl bei der Gruppe Deutsche Börse als auch der NYSE Euronext zu<br />
rückläufigen Handels- und Clearingvolumina sowie zu einer geringeren Anzahl von Börsengängen, was zu einem<br />
Umsatzrückgang in den entsprechenden Geschäftsbereichen der beiden Unternehmen geführt hat.<br />
Außerdem entfällt ein Teil des Umsatzes der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auf Notierungs-,<br />
Clearing- und Transaktionsentgelte. Schlechte Wirtschaftsbedingungen, sektorspezifische Gegebenheiten, Entwicklungen<br />
an den Kapital- und Finanzmärkten und aufsichtsrechtliche Anforderungen können ebenfalls neue<br />
Börsenzulassungen negativ beeinflussen, indem sie zu einem Rückgang der Anzahl oder des Umfangs der<br />
Wertpapieremissionen führen. Mangelndes Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte kann sich ebenfalls negativ<br />
auf die Finanzentwicklung der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken. Die globalen Markt-<br />
A-40
und Wirtschaftsbedingungen waren in den letzten Jahren schwierig und volatil, insbesondere für Finanzdienstleister,<br />
die zu den wichtigsten Kunden der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext gehören. Diese<br />
Bedingungen haben zu erheblich gestiegener Volatilität, dem Abfluss von Kundengeldern und -wertpapieren,<br />
Verlusten aufgrund rückläufiger Anlagewerte, Zahlungsausfällen oder -verzug bei Wertpapieren und geringerer<br />
Liquidität geführt. Während volatile Märkte zu einem erhöhten Transaktionsvolumen führen können, kann sich eine<br />
anhaltende Rezession nachteilig auf das Handelsvolumen und die Nachfrage nach Marktdaten auswirken. Sie kann<br />
ebenfalls Verzögerungen beim Eintreiben von Forderungen sowie ein höheres Kontrahentenrisiko nach sich ziehen.<br />
Aufgrund von Konsolidierung und Entlassungen bei einer Vielzahl ihrer Kunden kam es bei der Gruppe Deutsche<br />
Börse zu einem Rückgang der Abonnentenzahlen für ihre Marktdatendienstleistungen. Im Falle eines erheblichen<br />
und nachhaltigen Rückgangs der Handels- und/oder Clearing-Volumen, einschließlich einer Verringerung der<br />
Anzahl der Handelsteilnehmer, einer rückläufigen Handelsnachfrage der Kunden der Gruppe Deutsche Börse und<br />
der NYSE Euronext oder einer Entscheidung der Aufsichtsbehörden oder der Marktteilnehmer, spekulative<br />
Handelsaktivitäten einzuschränken, könnte dies bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu<br />
einem Umsatzrückgang führen. Dies sowie die fehlende Möglichkeit, Infrastruktur- und Gemeinkosten schnell zu<br />
senken, könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco haben.<br />
In den Jahren 2009 und 2010 hatten Unternehmen in vielen unterschiedlichen Branchen Probleme, sich Geld<br />
von Banken und anderen Kreditgebern zu leihen, und auch die Aufnahme von Mitteln an den Kapitalmärkten<br />
gestaltete sich schwierig. Auch wenn sich der Zugang zu den Kreditmärkten verbessert hat, beeinflusst die Unruhe<br />
auf den Kreditmärkten weiterhin die wirtschaftliche Lage. Wenngleich weder die Gruppe Deutsche Börse noch die<br />
NYSE Euronext Einschränkungen ihrer Kreditaufnahmefähigkeit erfahren haben, haben Kreditgeber allgemein<br />
Schritte unternommen, die ihre Bedenken hinsichtlich der Liquidität auf den Märkten unterstreichen. Diese Schritte<br />
umfassten reduzierte Beleihungsquoten für bestimmte Wertpapierarten, striktere Anforderungen an die Sicherheitenauswahl<br />
und höhere Zinssätze. Falls die Kreditgeber weiterhin ähnliche Anforderungen stellen, könnten sich<br />
die Kosten des Geschäftbetriebs der Holdco erhöhen und die Umsetzung ihrer Geschäftsinitiativen erschweren.<br />
Außerdem könnten die Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung beeinträchtigt werden, wenn Rating-Agenturen,<br />
Kreditgeber oder Investoren eine negative Wahrnehmung ihrer langfristigen oder kurzfristigen finanziellen<br />
Perspektive oder der Aussichten für die Branchen, in denen die Holdco ihre Geschäftsaktivitäten ausübt, entwickeln<br />
würden, was wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Weitreichende Marktentwicklungen und sonstige Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext könnten die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen erheblich verringern.<br />
Das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext sind in hohem Maße abhängig vom Umfang der Aktivitäten an ihren Börsen und Clearing-Häusern und<br />
insbesondere vom Volumen der gehandelten oder im Clearing verrechneten Finanzinstrumente, der Anzahl der<br />
notierten Emittenten und ihrer im Umlauf befindlichen Aktien, der Anzahl neuer Listings, der Anzahl von Händlern<br />
am Markt und ähnlichen Faktoren. Das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext hängen außerdem vom Erfolg ihres Geschäfts mit Handelstechnologie ab,<br />
das wiederum unmittelbar von der wirtschaftlichen Situation ihrer Kunden abhängig ist. Die Gruppe Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext besitzen keinen direkten Einfluss auf diese Faktoren. Unter anderem sind die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext stärker von der relativen Attraktivität der an ihren Börsen gehandelten<br />
Finanzinstrumente und der relativen Attraktivität der Börsen als Märkte für den Handel mit diesen Finanzinstrumenten<br />
im Vergleich zu anderen Börsen, Handelsplätzen und dem außerbörslichen Handel abhängig. Diese<br />
Variablen werden ihrerseits von wirtschaftlichen, politischen und Marktbedingungen in Europa, den Vereinigten<br />
Staaten und anderen Regionen der Welt beeinflusst, die nicht im direkten Einflussbereich der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext liegen, darunter Faktoren wie<br />
weitreichende Entwicklungen im Geschäftsumfeld und im Finanzsektor, einschließlich sektorspezifischer<br />
Bedingungen, Kapitalmarkttrends und dem Umfeld für Fusionen und Übernahmen;<br />
Terrorismus, Naturkatastrophen und Kriege;<br />
Inflationssorgen und der Grad des Vertrauens institutioneller oder privater Anleger;<br />
Änderungen der Geldpolitik und der Wechselkurse;<br />
die Verfügbarkeit von kurz- und langfristiger Finanzierung und von Kapital;<br />
die Verfügbarkeit alternativer Anlagemöglichkeiten;<br />
Änderungen des Umfangs der Handelsaktivitäten;<br />
Änderungen und Volatilität der Wertpapierkurse;<br />
Änderungen der Steuerpolitik;<br />
A-41
Änderungen der Höhe und Volatilität von Zinssätzen sowie des BIP-Wachstums;<br />
aufsichtsrechtliche und sonstige rechtliche Änderungen;<br />
Änderungen des Kundenbestands;<br />
aufsichtsrechtliche und sonstige rechtliche Änderungen, einschließlich einer möglichen Ausnutzung von<br />
aufsichtsrechtlichen Unterschieden zwischen regulierten und nichtregulierten Märkten, falls erhebliche<br />
Unterschiede zwischen den jeweiligen Regelungen der einzelnen Märkte auftreten;<br />
die wahrgenommene Attraktivität oder der Mangel an Attraktivität der US- oder europäischen Kapitalmärkte;<br />
der Ausbruch von Pandemien oder sonstige Gesundheitsnotstände in den Gebieten, in denen die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext tätig sind, was zu einer Reduzierung der Wirtschafts- und<br />
Marktaktivitäten führen kann; und<br />
unvorhergesehene Marktschließungen oder sonstige Störungen der Handels-, Clearing-, Abwicklungs-,<br />
Verwahr-, Sicherheitenverwaltungs- und/oder Marktdatentechnologie.<br />
Die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen wirken sich in vielerlei Hinsicht auf die Finanz- und Wertpapiermärkte<br />
aus, von der Festlegung der Verfügbarkeit von Kapital bis hin zu Einflüssen auf das Anlegervertrauen.<br />
Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder der Aussichten für den Finanz- und Wertpapiersektor kann<br />
sich durch einen Rückgang der Handelsvolumina, neuer Börsennotierungen, der Clearing- und Abwicklungsvolumina<br />
sowie der Nachfrage nach Marktdaten negativ auf den Umsatz der Gruppe Deutsche Börse bzw. der<br />
NYSE Euronext auswirken. Entsprechend können sich allgemein schlechte Marktbedingungen überproportional<br />
auf das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken. Darüber hinaus richten sich die<br />
Infrastruktur sowie die Gemeinkosten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nach Annahmen zum<br />
Umfang bestimmter Marktaktivitäten (z. B. Handelsvolumen, der Anzahl der börsennotierten Unternehmen oder<br />
der Nachfrage nach Marktdaten).<br />
Wenn sich die oben beschriebenen Faktoren oder sonstige Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext nachteilig auf den Umfang der Aktivitäten der Börsen der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken, könnte dies wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext könnten einem höheren Terrorismus-Risiko ausgesetzt sein<br />
als andere Gesellschaften.<br />
Angesichts der Bekanntheit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext im globalen Wertpapiersektor<br />
und der Konzentration vieler ihrer Liegenschaften und ihres Personals in Finanzzentren in den USA, darunter<br />
Lower Manhattan, und in Europa, könnten die Deutsche Börse und die NYSE Euronext eher als andere Gesellschaften<br />
das unmittelbare Ziel oder ein mittelbares Opfer von Anschlägen von Terroristen oder terroristischen<br />
Organisationen oder sonstigen extremistischen Organisationen werden, die Drohungen oder Störmanöver verwenden,<br />
um ihre sozialen oder politischen Ziele zu verfolgen.<br />
Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Angriffs könnten sich die Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext als unzureichend herausstellen, um eine wesentliche<br />
Störung ihres Geschäfts, der Technologie oder des Zugangs zu der für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs<br />
erforderlichen Infrastruktur zu verhindern. Wenn zum Beispiel ein Teil oder alle der primären Anwendungen<br />
der Datencenter der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext außer Betrieb gesetzt werden, könnten die<br />
jeweiligen Krisen- und Geschäftsfortführungspläne unzureichend sein und die Wiederaufnahme des normalen<br />
Geschäftsbetriebs der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext könnte sich erheblich verzögern. Schäden<br />
an den Einrichtungen oder Anlagen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext aufgrund terroristischer<br />
Anschläge könnten weit über die Versicherungsdeckung hinausgehen und die Gruppe Deutsche Börse und die<br />
NYSE Euronext sind möglicherweise nicht in der Lage, einige Schäden zu angemessenen Prämien oder überhaupt<br />
zu versichern. Die Bedrohung durch terroristische Anschläge kann auch die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext, Mitarbeiter anzuwerben und zu binden, negativ beeinflussen. Darüber hinaus können<br />
terroristische Anschläge Instabilität oder geringeren Handel an den Wertpapiermärkten einschließlich der Börsen<br />
verursachen. Jedes dieser Ereignisse könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />
und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Wechselkurs- und Zinsschwankungen ausgesetzt.<br />
Da die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext ihre Geschäftsaktivitäten in verschiedenen Ländern<br />
ausüben, darunter mehrere europäische Länder und die Vereinigten Staaten, wird ein erheblicher Teil ihrer<br />
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen in Euro, US-Dollar, Schweizer Franken oder<br />
britischen Pfund berechnet. Daher wird die Holdco Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein. Durch die mehrfachen<br />
Umtauschtransaktionen, die infolge von Transaktionen zwischen Tochtergesellschaften der Holdco<br />
A-42
erfolgen, die ihren Sitz in verschiedenen Rechtsordnungen haben, werden auch die Holdco und ihre Tochtergesellschaften<br />
weiteren Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein. Darüber hinaus sind die Gruppe Deutsche Börse<br />
und die NYSE Euronext jeweils Zinsschwankungen ausgesetzt. Die Gruppe Deutsche Börse sieht sich insbesondere<br />
aufgrund von Geldanlagen oder der Aufnahme von Krediten sowie im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen<br />
Zinsschwankungen ausgesetzt. Außer ihren festverzinslichen Anleihen sind die meisten Finanzanlagen<br />
und -verbindlichkeiten der NYSE Euronext variabel verzinslich. Die Holdco, die Gruppe Deutsche Börse und<br />
die NYSE Euronext können Derivate nutzen, um einige der negativen Auswirkungen, die sich aus den Schwankungen<br />
dieser Zinssätze ergeben könnten, zu verringern. Die Annahmen und Beurteilungen der Holdco, der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext in Bezug auf die zukünftige Entwicklung dieser Zinssätze sowie das<br />
gewählte Maß an Risikovermeidung bzw. Risikotoleranz wirken sich erheblich auf den Erfolg oder Misserfolg ihrer<br />
Absicherungsstrategien aus. Ein Fehlschlag der Absicherungsstrategien der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse<br />
oder der NYSE Euronext könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />
Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt, und möglicherweise<br />
verfügen sie nicht über eine zur Erfüllung ihrer täglichen Zahlungspflichten ausreichende Liquidität oder<br />
es entstehen ihnen möglicherweise höhere Refinanzierungskosten, die sich nachteilig auf das Geschäft der<br />
Holdco, ihre Cashflows sowie ihre Finanz- und Ertragslage auswirken können.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse sowie NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften werden einem Liquiditätsrisiko<br />
ausgesetzt sein, und möglicherweise verfügen sie nicht über die zur Erfüllung ihrer täglichen Zahlungsverpflichtungen<br />
erforderliche Liquidität oder es entstehen ihnen im Falle von Liquiditätsengpässen höhere<br />
Refinanzierungskosten. Die Gruppe Deutsche Börse sowie die NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften<br />
begegnen dem Liquiditätsrisiko, indem Fristen von Anlagen und Verbindlichkeiten aufeinander abgestimmt<br />
werden, Anlagen in möglicherweise illiquiden oder volatilen Anlageklassen beschränkt werden, erhaltene Wertpapiere<br />
an Zentralbanken weiterverpfändet werden und ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zur Deckung<br />
eines unvorhergesehenen Liquiditätsbedarfs aufrecht erhalten werden. Darüber hinaus stehen der Gruppe Deutsche<br />
Börse, der NYSE Euronext oder ihren jeweiligen Tochtergesellschaften Kreditlinien zur Verfügung, um bei<br />
zusätzlichem Bedarf weitere Liquidität zu erhalten. Darüber hinaus haben sowohl die Gruppe Deutsche Börse als<br />
auch NYSE Euronext Commercial Paper-Programme zur flexiblen und kurzfristigen Finanzierung aufgelegt.<br />
Dennoch kann weder die Gruppe Deutsche Börse noch die NYSE Euronext garantieren, dass das derzeitige<br />
Liquiditätsniveau und die derzeitigen Eventualkreditlinien im Falle von Liquiditätsengpässen ausreichend sind. Der<br />
Mangel an ausreichender Liquidität zur Glattstellung offener Positionen könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext haben. Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird die Vermögens- und Ertragslage der Holdco als<br />
<strong>Holding</strong>gesellschaft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext wesentlich von der Entwicklung des<br />
Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie deren Cash Flows, Finanz- und Ertragslage<br />
abhängen. Daher kann ein Liquiditätsengpass bei der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder einer ihrer<br />
jeweiligen Tochtergesellschaften auch Auswirkungen auf das Geschäft, die Cash Flows und die Finanz- und<br />
Ertragslage von Holdco haben.<br />
Risiken im Zusammenhang mit Clearing- und Abwicklungsaktivitäten könnten sich nachteilig auf das Geschäft<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken.<br />
Die Kunden von Eurex und Clearstream, den Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche Börse, die das Clearingund<br />
Abwicklungsgeschäft betreiben, geraten möglicherweise mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen,<br />
ihrer Pflichten aus aufgenommenen Krediten oder Garantien in Verzug und sind nicht in der Lage, ihre Pflichten bzw.<br />
ausstehende Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus der Gruppe Deutsche Börse. Sie<br />
bietet vollautomatisierte, dem Handel nachgelagerte Dienstleistungen für Geschäfte in Derivaten, Aktien, Repos,<br />
Energie und festverzinslichen Wertpapieren an. In ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ist die Eurex Clearing AG<br />
einem Kontrahenten-, Kredit- und Marktrisiko ausgesetzt, da sie gegenüber allen Verkäufern als Käuferin und gegenüber<br />
allen Käufern als Verkäuferin auftritt, um so das Kontrahentenrisiko zu minimieren sowie operative Effizienzen zu<br />
maximieren. Die Eurex Clearing AG hat verschiedene Richtlinien und Verfahren eingerichtet, mit denen sichergestellt<br />
werden soll, dass ihre Clearingmitglieder ihre Verpflichtungen erfüllen können, und sie nutzt mehrere Sicherheitslinien<br />
zur Absicherung des Kontrahentenrisikos, darunter Sicherungsfonds (Clearingfonds) und die Anforderung einer<br />
täglichen und, erforderlichenfalls, untertägigen Stellung von Sicherheiten durch die Clearingmitglieder in Form von<br />
Barmitteln oder Wertpapieren entsprechend den jeweiligen Positionen und Besicherungspflichten der Parteien. Gerätein<br />
Clearingmitglied in Verzug, sind die gestellten Sicherheiten möglicherweise unzureichend, um alle nach Glattstellung<br />
der offenen Positionen verbliebenen Verpflichtungen abzudecken.<br />
Die Clearstream vergibt nur kurzfristige Kredite zu Zwecken der Erhöhung der Abwicklungseffizienz bei<br />
Wertpapiertransaktionen sowie weitgehend an besicherte Parteien mit einer guten Bonitätseinstufung. Die<br />
A-43
jeweiligen Kreditlinien können jederzeit zurückgenommen werden. Darüber hinaus ist die Clearstream auch bei<br />
ihren Aktivitäten in der Wertpapierleihe einem Kreditrisiko ausgesetzt. Wenngleich Kredittransaktionen besichert<br />
werden, ist es möglich, dass Kunden von Clearstream in Verzug geraten und die gestellten Sicherheiten zur<br />
Vermeidung von Kreditverlusten nicht ausreichen, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die<br />
Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Die regulierte Derivate-Tochtergesellschaft der NYSE Euronext in Großbritannien, der Londoner Markt der<br />
NYSE Liffe, übernahm am 30. Juli 2009 die vollständige Verantwortung für Clearing-Aktivitäten auf dem Derivatemarkt<br />
der NYSE Euronext in Großbritannien. Infolgedessen wurde die NYSE Liffe der zentrale Kontrahent für<br />
Kontrakte, die von ihren Clearingmitgliedern am Londoner Markt der NYSE Liffe abgeschlossen wurden, und hat<br />
bestimmte Dienstleistungen an die LCH.Clearnet Limited ausgelagert (in diesem Dokument als ,,LCH.Clearnet“<br />
bezeichnet). Die NYSE Liffe geht gegenüber diesen Clearingmitgliedern ein Kreditrisiko ein. Die Clearingmitglieder<br />
der NYSE Liffe können aufgrund von Marktturbulenzen und angespannteren Kreditmärkten in wirtschaftliche<br />
Schwierigkeiten geraten, was zu ihrer Insolvenz und zu ihrem Ausfall führen kann. Die NYSE Liffe deckt ihr<br />
Kreditengagement durch Vereinbarungen mit der LCH.Clearnet ab, wobei die LCH.Clearnet Clearinggarantien und<br />
damit zusammenhängende Risikopositionen der NYSE Liffe absichert und für die Positionen in Verzug befindlicher<br />
Mitglieder verantwortlich sowie zum Einsatz ihrer Ressourcen zur Lösung eines solchen Verzugs verpflichtet ist.<br />
Darüber hinaus gibt es bei der NYSE Liffe Regelungen und Verfahren, um sicherzustellen, dass ihre Clearingmitglieder<br />
ihren Verpflichtungen nachkommen. U. a. sind alle Mitglieder verpflichtet, Mindestkapital-Standards einzuhalten<br />
und für ein bestimmtes Nettovermögen zu sorgen sowie Sicherheiten für ihre Handelsaktivitäten zu<br />
hinterlegen. Trotzdem besteht für die NYSE Euronext keine Gewissheit, dass unter extremen Umständen die<br />
LCH.Clearnet nicht selbst in Schwierigkeiten geraten kann. In einem solchen Fall könnten die Maßnahmen<br />
unzureichend sein, um NYSE Liffe vor einem Ausfall zu schützen, oder können möglicherweise nicht sicherstellen,<br />
dass sich für die NYSE Liffe im Falle eines erheblichen Ausfalls keine nachteiligen Auswirkungen ergeben.<br />
Darüber hinaus hat die NYSE Euronext mit der Depositary Trust & Clearing Corporation (nachfolgend<br />
,,DTCC“) ein Joint Venture, die New York Portfolio Clearing (nachfolgend ,,NYPC“), gegründet, die voraussichtlich<br />
in der ersten Jahreshälfte 2011 ihren Betrieb aufnehmen wird. Die NYPC wird zunächst das Clearing für<br />
an der NYSE Liffe US notierte festverzinsliche Termingeschäfte übernehmen, wobei zukünftig die Möglichkeit<br />
bestehen wird, sonstige Börsen und Derivate-Clearingorganisationen hinzuzufügen. Die NYSE Euronext hat sich<br />
bereit erklärt, dem Ausfallfonds der NYPC eine Bürgschaft in Höhe von 50 Mio. A zu stellen und wird sich<br />
Clearing-Risiken gegenübersehen, die denen im Zusammenhang mit der NYSE Liffe Clearing ähnlich sind.<br />
Zukünftig kann die NYSE Euronext ihre Clearing-Aktivitäten auch auf andere Märkte und Finanzprodukte<br />
ausweiten, wodurch sie verstärkt derartigen Risiken ausgesetzt wäre.<br />
Falls einer der oben genannten Vertragspartner der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext mit<br />
seinen Verpflichtungen in Verzug gerät, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die<br />
Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Der Anteil der Gruppe Deutsche Börse am Handel mit bei der Gruppe Deutsche Börse notierten Wertpapieren<br />
sowie der Anteil der NYSE Euronext am Handel mit bei der NYSE Euronext notierten Wertpapieren ist gesunken<br />
und kann weiterhin sinken.<br />
Infolge des zunehmenden Wettbewerbs, einschließlich von nicht-traditionellen Handelsplätzen und sonstigen<br />
Wettbewerbern, die auch zu den größten Kunden der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext gehören, ist<br />
der Anteil der Gruppe Deutsche Börse am europäischen Aktienhandel über elektronische Orderbücher (European<br />
electronic order book equity trading) von etwa 13,49% im Jahr 2009 auf 12,25% im Jahr 2010 gesunken. Der Anteil<br />
der NYSE Euronext am entsprechenden Handel mit NYSE-notierten Wertpapieren ist von etwa 38% im Jahr 2009<br />
auf 36% im Jahr 2010 gesunken. Der Marktanteil der NYSE Euronext am Handel mit an der Euronext notierten<br />
Wertpapieren blieb 2010 relativ stabil. Multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities, in diesem<br />
Dokument als ,,MTF“ bezeichnet) bieten den Handel mit Wertpapieren an, die an der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />
der Euronext und anderen europäischen Regulierten Märkten gehandelt werden, und stehen mit der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext im unmittelbaren Wettbewerb um Marktanteile. Die Gruppe Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext könnten für Marktteilnehmer als Liquiditätsquelle weniger attraktiv werden, wenn<br />
ihr Anteil am Handel im Vergleich zu denen ihrer Wettbewerber weiterhin sinkt. Dies könnte ihren Verlust an<br />
Handelsvolumen weiter beschleunigen. Analog könnte ein niedrigerer Handelsanteil an den bei der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext notierten Wertpapieren Emittenten veranlassen, den Wert einer Notierung<br />
bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext infrage zu stellen, was das Listing-Geschäft der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext nachteilig beeinflussen könnte.<br />
Darüber hinaus ist in den Vereinigten Staaten die Aufteilung des Umsatzes aus Marktdaten unter konkurrierenden<br />
Marktzentren an den Handelsanteil gebunden. Ein Rückgang des Handelsanteils der NYSE verringert ihren<br />
Prozentanteil an den U.S. NMS Tape Pool-Erlösen (U.S. national market system tape pool revenues) der<br />
A-44
Consolidated Tape Association und die Freihandelsprivilegien (unlisted trading privileges) der NYSE. Ein<br />
Rückgang des Handelsanteils der NYSE Euronext könnte auch das Wachstum, die Rentabilität und die Bedeutung<br />
einiger ihrer Marktdaten-Produkte nachteilig beeinflussen.<br />
Wird ein erheblicher Rückgang der Handelsanteile der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nicht<br />
durch einen Anstieg ihrer Handelsvolumen im Handel mit bei der Gruppe Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext<br />
notierten Wertpapieren insgesamt ausgeglichen oder lässt ein Rückgang ihrer Anteile am Handel mit bei der Gruppe<br />
Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext notierten Wertpapieren ihre jeweiligen Handelsplätze weniger liquide<br />
erscheinen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse ist von ihren Großkunden abhängig.<br />
Ein erheblicher Anteil des Umsatzes der Gruppe Deutsche Börse stammt aus Geschäften mit institutionellen<br />
Anlegern und großen Finanzinstituten. Im Jahr 2010 entfielen jeweils auf den größten Handelsteilnehmer auf Xetra<br />
7% (2009: 8%, 2008: 7%), auf die 10 größten Handelsteilnehmer auf Xetra 48% (2009: 50%, 2008: 52%) jeweils<br />
bezogen auf das gesamte Handelsvolumen. Bei den von Eurex (ohne ISE) betriebenen Geschäftsaktivitäten der<br />
Gruppe Deutsche Börse entfielen jeweils auf den größten Kunden 6% (2009: 5%, 2008: 4%) und auf die 10 größten<br />
Kunden 32% (2009: 32%, 2008: 32%) jeweils bezogen auf das gesamte Handelsvolumen im Jahr 2010. Bei<br />
Clearstream entfielen auf den größten Kunden 6% (2009: 6%, 2008: 7%) und auf die 10 größten Kunden 39%<br />
(2009: 36%, 2008: 46%) der Umsatzerlöse der Clearstream für 2010. Ein Verlust der gesamten Handelsvolumen der<br />
Großkunden der Gruppe Deutsche Börse bzw. eines erheblichen Teils davon aus einem beliebigen Grund könnte<br />
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />
haben.<br />
Wenn Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext oder ihre immateriellen<br />
Vermögenswerte wertgemindert werden, könnte die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext und<br />
nach dem Zusammenschluss die Holdco gezwungen sein, einen erheblichen Aufwand buchhalterisch zu<br />
erfassen.<br />
Nach IFRS und US-GAAP prüfen die Gruppe Deutsche Börse bzw. die NYSE Euronext ihre abschreibungsfähigen<br />
immateriellen Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder Veränderungen der Umstände<br />
darauf hinweisen, dass der Buchwert nicht erzielbar ist. Der Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle<br />
Vermögenswerte mit unbestimmter Lebensdauer (indefinite-lived intangible assets) werden mindestens jährlich<br />
auf Wertminderung untersucht; sie werden auch überprüft, wenn Faktoren auftreten, die als Änderung der<br />
Umstände anzusehen sind und darauf hinweisen, dass der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der<br />
immateriellen Vermögenswerte nicht mehr erzielbar ist, etwa aufgrund eines Rückgangs der Aktienkurse und<br />
Marktkapitalisierung, nach unten korrigierter Schätzungen der zukünftigen Cashflows und geringerer Wachstumsraten.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext könnten gezwungen sein, in ihren Abschlüssen einen<br />
erheblichen Aufwand für die Periode zu verbuchen, in der eine Wertminderung ihres Geschäfts- oder Firmenwerts<br />
oder der immateriellen Vermögenswerte festgestellt wird. Beispielsweise musste die Deutsche Börse im Jahr 2009<br />
eine Abschreibung in Höhe von 415,6 Mio. A sowie im Jahr 2010 eine Abschreibung weiterer 453,3 Mio. A<br />
vornehmen, allein aufgrund der Übernahme der ISE im Jahr 2007. Darüber hinaus kommt es möglicherweise zu<br />
einer Wertminderung eines sich aus dem Zusammenschluss ergebenden und auf Ebene der Holdco zu erfassenden<br />
Geschäfts- und Firmenwerts, die dazu führt, dass die Holdco möglicherweise einen erheblichen Aufwand in ihrem<br />
Abschluss verbuchen muss. Sollte es zu weiterem Wertminderungsaufwand kommen, könnte dies wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext unterliegen erheblichen Prozessrisiken und sonstigen<br />
Haftungsrisiken.<br />
Viele Aspekte des Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind mit Prozessrisiken<br />
verbunden. Zu diesen Risiken gehören eine mögliche Haftung aus Rechtsstreitigkeiten über Bedingungen eines<br />
Wertpapiergeschäfts oder die Geltendmachung von Ansprüchen mit der Behauptung, eine System- oder Betriebsstörung<br />
oder Verzögerung habe einem Kunden finanzielle Verluste zugefügt, sowie eine mögliche Haftung aus der<br />
Geltendmachung von Ansprüchen mit der Behauptung, die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext habe<br />
nicht genehmigte Transaktionen ermöglicht oder wesentlich falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang<br />
mit einer Transaktion gemacht. Die NYSE Euronext sieht sich Anschuldigungen, sie habe das geistige Eigentum<br />
anderer missbräuchlich genutzt, sowie sonstigen geschäftlichen Rechtsstreitigkeiten gegenüber und wird sich dem<br />
möglicherweise auch zukünftig gegenübersehen. Unzufriedene Kunden erheben häufig Ansprüche gegen ihre<br />
Dienstleister wegen der Qualität der Handelsausführung, einem nicht ordnungsgemäßen Clearing bzw. einer nicht<br />
ordnungsgemäßen Abwicklung von Handelsgeschäften, Missmanagement oder sogar Betrugs. Obwohl bestimmte<br />
Aspekte des Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext durch aufsichtsrechtliche Immunität<br />
geschützt sind, könnten sie dennoch aufgrund deutschen Rechts, US-Gesetzen auf Bundesebene und auf Ebene der<br />
A-45
Einzelstaaten und US-Gerichtsentscheidungen, Regelungen und Rechtsverordnungen der <strong>BaFin</strong>, der SEC, der U.S.<br />
Commodity Futures Trading Commission (in diesem Dokument als ,,CFTC“ bezeichnet) bzw. anderer europäischer<br />
und sonstiger Aufsichtsbehörden sowie Gesetzen und Gerichtsentscheidungen in anderen Ländern, in denen die<br />
Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext ihre Geschäftsaktivitäten ausüben, einer erheblichen Haftungspflicht<br />
ausgesetzt sein. Der Holdco könnten im Zusammenhang mit der Abwehr von —selbst unbegründeten —<br />
Klagen erhebliche Aufwendungen entstehen. Darüber hinaus kann eine für die Holdco ungünstige Entscheidung<br />
eines Verfahrens oder Anspruchs gegen Holdco oder eine ihrer Tochtergesellschaften die Zahlung erheblichen<br />
Schadenersatzes oder Einschränkungen ihrer Geschäftsführung mit sich bringen. Darüber hinaus könnte gegen die<br />
Holdco, die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext in Verbindung mit dem Zusammenschluss Klage<br />
erhoben werden. Die potenziellen Anspruchsgründe umfassen Fälle von angeblicher Verletzung von Vertragspflichten<br />
durch den Vollzug des Zusammenschlusses, an welche die Holdco, die Gruppe Deutsche Börse oder die<br />
NYSE Euronext möglicherweise gebunden sind, angeblichen Verletzungen von Treuepflichten gegenüber Aktionären<br />
sowie sonstige Gründe.<br />
Beispielsweise wurden nach der Ankündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss am<br />
15. Februar 2011 von angeblichen NYSE Euronext-Aktionären vor mindestens zwei Gerichten in US-Bundesstaaten<br />
sowie vor einem US-Bundesgericht Klagen eingereicht, in denen die Kläger den jeweiligen Beklagten eine<br />
Verletzung von Treuepflichten sowie einem oder mehreren der beklagten Unternehmen (entity defendants) Beihilfe<br />
zu dieser angeblichen Verletzung vorwerfen. Allgemein rügen die Kläger die Bedingungen der geplanten Transaktion<br />
und beantragen unter anderem eine Unterlassungsverfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses.<br />
Einige Mitglieder der Gruppe Deutsche Börse sind an verschiedenen Rechtsverfahren beteiligt, darunter einem<br />
Verfahren, in dem in Verbindung mit einer von Vertretern der Opfer eines Bombenanschlags in Beirut in den<br />
achtziger Jahren eingereichten Vollstreckungsklage gegen die iranische Regierung Schadenersatzansprüche geltend<br />
gemacht sowie die Beschlagnahme bestimmter Wertpapiere beantragt werden, die in einem Depot bei der<br />
Clearstream Banking S.A. verwahrt werden, dessen mutmaßlicher wirtschaftlicher Eigentümer die iranische<br />
Regierung ist. Darüber hinaus wurde gegen die Clearstream Banking S.A. Klage auf Schadenersatz wegen<br />
angeblich nicht ordnungsgemäßer Zahlungen unter Verletzung eines Urteils eingereicht, das Gläubiger der<br />
Republik Argentinien erwirkt hatten; weiterhin wurde gegen die Clearstream Banking S.A. Klage auf Schadenersatz<br />
wegen angeblich nicht ordnungsgemäßer Zahlungen an ehemalige Anleger des Schneeballsystems von<br />
Bernard Madoff eingereicht. Die NYSE Euronext ist ebenfalls an verschiedenen Rechtsverfahren beteiligt, darunter<br />
ein Rechtsstreit mit der US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Services) über eine geplante steuerliche<br />
Berichtigung, die zum Ziel hatte, der NYSE Euronext die steuerlichen Absetzungen zu verbieten, welche diese<br />
für die in den Steuerjahren 2001, 2002 und 2003 an ihren ehemaligen Chairman und Chief Executive Officer<br />
gezahlten Vergütungen in Anspruch genommen hatte.<br />
Der nachteilige Ausgang eines dieser verschiedenen Verfahren könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Netzwerke der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext und die ihrer externen Dienstleister können<br />
für Sicherheitsrisiken anfällig sein.<br />
Die sichere Übertragung vertraulicher Informationen über öffentliche und sonstige Netzwerke ist ein<br />
kritisches Element des Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Die Netzwerke der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie die ihrer externen Dienstleister können nicht autorisierten<br />
Zugriffen, Computerviren und sonstigen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein. Personen, die Sicherheitsmaßnahmen<br />
umgehen, könnten rechtswidrig auf die Informationen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext oder<br />
ihre Kundeninformationen zugreifen und diese nutzen oder Unterbrechungen oder Fehlfunktionen im Betrieb<br />
dieser Systeme verursachen. Deutsche Börse und die NYSE Euronext waren häufig Ziel von versuchten Angriffen<br />
auf die Datensicherheit, und obwohl keiner dieser Versuche zu wesentlichen Problemen für die Gesellschaften<br />
geführt hat, sind die Sicherheitsmaßnahmen, die von der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ergriffen wurden,<br />
kostspielig und können sich letztlich als unzureichend erweisen. Dadurch könnten der Gruppe Deutsche Börse und<br />
der NYSE Euronext möglicherweise ein Reputationsschaden entstehen oder sie könnten sich aufsichtsrechtlichen<br />
Sanktionen, Rechtsverfahren, Verlusten von Handelsanteilen sowie von Handelsvolumina und Umsatzverlusten<br />
gegenübersehen, was jeweils auch wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />
Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Sofern die Indizes oder sonstige Produkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext unentdeckte<br />
Fehler enthalten oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre Finanz- und Ertragslage haben.<br />
Der Geschäftsbereich Market Data & Analytics der Gruppe Deutsche Börse sowie der Geschäftsbereich<br />
Information Services der NYSE Euronext entwickeln, berechnen, vermarkten und vertreiben Indizes für eine Reihe<br />
von Anlageklassen. Infolgedessen dienen Indizes der Gruppe Deutsche Börse sowie der NYSE Euronext<br />
A-46
Investoren, Emittenten und Produktentwicklern als Basiswert für Finanzmarktprodukte. Die von der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext entwickelten oder lizenzierten Indizes oder sonstigen Produkte können<br />
fehlerhafte Berechnungen oder unentdeckte Fehler enthalten. Demnach ist es möglich, dass Marktteilnehmer, die<br />
Kurs- und Orderbuchinformationen sowie andere Marktbewegungsindikatoren in Echtzeit abrufen, um ihre Kaufoder<br />
Verkaufsentscheidungen und Empfehlungen zu treffen, oder die für ihre Risikomanagementaktivitäten und<br />
eine fehlerfreie Abwicklung genaue Referenzdaten zu Finanzinstrumenten benötigen, ihre Entscheidungen auf<br />
fehlerhaft berechnete oder sonstige fehlerhafte Informationen stützen. Daher ist es möglich, dass gegen die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext Schadenersatzklagen wegen dieser fehlerhaften Berechnungen oder<br />
unentdeckten Fehler erhoben werden und dass diese fehlerhaften Berechnungen bzw. unentdeckten Fehler für die<br />
Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext zu einem Reputationsschaden, Vertragsstreitigkeiten, einer<br />
negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, Verzögerungen oder Verlusten in der Marktakzeptanz ihrer<br />
Produkte, Kündigungen oder Neuverhandlungen von Lizenzen oder unvorhergesehenen Aufwendungen oder einer<br />
Bindung von Ressourcen im Zusammenhang mit der Behebung von Fehlern führen können. Dies kann wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco, der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben.<br />
Die Abhängigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext von Dritten könnte sich nachteilig auf ihr<br />
Geschäft auswirken, wenn diese Dritten die Erfüllung der Aufgaben einstellen, die sie derzeit erfüllen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stützen sich auf externe Dienstleister, die keine von ihnen<br />
beherrschten Unternehmen sind. Bei der Gruppe Deutsche Börse umfassen diese externen Dienstleister Anbieter<br />
von IT-Hardware und bestimmte Datenanbieter. Insbesondere die im Geschäftsbereich Market Data & Analytics<br />
entwickelten Indizes und Analyseprodukte sowie das Geschäft der zur Gruppe Deutsche Börse gehörenden STOXX<br />
Ltd. sind auf Aktualisierungen und den fortwährenden Zugriff auf historische und aktuelle Daten von Drittanbietern<br />
wie Börsen und sonstigen Datenanbietern angewiesen, die verschiedene Indizes berechnen und zur Verfügung<br />
stellen. Enthalten zur Verfügung gestellte Informationen Fehler, verzögert sich ihre Bereitstellung oder sind sie<br />
nicht verfügbar, könnte dies zu einer wesentlichen Einschränkung der Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse führen,<br />
ihre jeweiligen Geschäftsaktivitäten effektiv auszuüben. Insbesondere bei bestimmten Derivaten ist die rechtzeitige<br />
Berechnung von Echtzeit-Indizes für Referenzkurszwecke entscheidend und jede Verzögerung kann dazu führen,<br />
dass Kunden, die diese Indizes als Referenzwert für ihre jeweiligen Produkte benötigen, Haftungsansprüche gegen<br />
die Gruppe Deutsche Börse geltend machen.<br />
Die NYSE Euronext ist bei bestimmten Clearing-Dienstleistungen und aufsichtsrechtlichen Dienstleistungen<br />
auf Dritte angewiesen. Zum Beispiel ist sie davon abhängig, dass LCH.Clearnet eine Clearing-Garantie gewährt<br />
und die entsprechenden Risikofunktionen im Zusammenhang mit dem Clearing auf einigen europäischen Kassaund<br />
Derivatemärkten der NYSE Euronext verwaltet. Sie benötigt außerdem die Dienstleistungen der Euroclear zur<br />
Abwicklung von Transaktionen auf ihren europäischen Kassamärkten. Die FINRA führt die Marktüberwachungsund<br />
Vollzugsfunktionen für die ISE, der US-Derivatebörse der Gruppe Deutsche Börse, durch. Obwohl NYSE<br />
Regulation die Erbringung der aufsichtsrechtlichen Dienstleistungen durch die FINRA für die Märkte der NYSE<br />
Euronext überwacht und Mitarbeiter mit diesen Aufgaben sowie der Entwicklung von Regeln und Auslegungen,<br />
aufsichtsrechtlichen Vorschriften, Beaufsichtigung der Einhaltung einschlägiger Notierungsstandards durch die<br />
notierten Emittenten und Echtzeit-Überprüfungen der Aktienbewegungen (real-time stockwatch reviews) betraut<br />
hat, ist die NYSE Euronext für die Durchführungen dieser aufsichtsrechtlichen Funktionen in erheblichem Maße<br />
auf die FINRA angewiesen. Außerdem ist die NYSE Euronext auf die Consolidated Tape Association bei der<br />
Überwachung der Verbreitung der Echtzeithandels- und Kursinformationen für an NYSE und NYSE Amex notierte<br />
Wertpapiere angewiesen. Soweit einer dieser Drittdienstleister in Schwierigkeiten gerät, seine Geschäftsbeziehung<br />
zur Gruppe Deutsche Börse oder zur NYSE Euronext wesentlich ändert oder aus anderen Gründen nicht in der Lage<br />
ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft oder den<br />
Ruf der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext haben.<br />
Zudem sind die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext bei der Aufrechterhaltung ihrer Märkte und<br />
der Zurverfügungstellung von Liquidität auf die Mitglieder der Handelsgemeinschaft angewiesen. Die globalen<br />
Markt- und Wirtschaftsbedingungen in den letzten Jahren waren schwierig und von Volatilität geprägt, insbesondere<br />
für Finanzdienstleister wie beispielsweise die Mitgliedsunternehmen von Börsen.<br />
Sofern externe Dienstleister unzureichende Produkte liefern, in Schwierigkeiten geraten oder Verluste<br />
erleiden, nicht ausreichend erfahrenes Personal bereitstellen, nicht in der Lage sind, Dienste im erforderlichen<br />
Umfang anzubieten oder auf sonstige Weise ihre Pflichten gemäß den Serviceverträgen mit der Gruppe Deutsche<br />
Börse oder der NYSE Euronext verletzen, kann dies zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Geschäft,<br />
die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco führen.<br />
A-47
Die Holdco sieht sich Risiken gegenüber, wenn sie auf Märkten auftritt, auf denen die Gruppe Deutsche Börse<br />
und/oder die NYSE Euronext gegenwärtig nicht am Wettbewerb teilnehmen, oder wenn sie dort ihre Präsenz<br />
verstärkt oder neue Geschäftszweige aufbaut.<br />
Nach dem Zusammenschluss wird die Holdco möglicherweise auf Märkten auftreten, auf denen sich<br />
Wettbewerber bereits etabliert haben, oder dort ihre Präsenz verstärken. Die Gewinnung von Kunden in bestimmten<br />
Ländern kann ebenfalls einer Reihe von Risiken unterliegen, einschließlich des Wechselkursrisikos, Schwierigkeiten<br />
bei der Durchsetzung von Vereinbarungen oder dem Inkasso von Forderungen, längeren Zahlungszielen,<br />
Einhaltung von Gesetzen oder Verordnungen dieser Länder sowie politischer und aufsichtsrechtlicher Unsicherheiten.<br />
Die Holdco wird möglicherweise neue, sich in der Entwicklung befindliche Wettbewerbsfelder betreten, auf<br />
denen weniger stark regulierte Wettbewerber präsent sind und die Nachfrage nach entsprechenden Leistungen<br />
ungewiss ist, bzw. dort ihre Präsenz verstärken. Infolgedessen unterliegen die Nachfrage und die Marktakzeptanz<br />
für die Produkte und Dienstleistungen der Holdco auf diesen Märkten einem hohen Maß an Unsicherheit und<br />
Risiko. Die Holdco wird möglicherweise nicht in der Lage sein, auf diese Märkte vorzudringen oder dort ihre<br />
Präsenz zu verstärken und erfolgreich zu konkurrieren, was wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />
das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Eine Schädigung des Rufs der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext könnte<br />
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der Holdco haben.<br />
Zu den Wettbewerbsstärken der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext gehören ihre hervorragende<br />
Reputation und ihre Markennamen. Ihre Reputation könnte auf viele unterschiedliche Arten beschädigt werden, u.<br />
a. durch aufsichtsrechtliche Störungen, Störungen der Unternehmensführung, technologische Störungen oder die<br />
Aktivitäten von Mitgliedern oder börsennotierten Unternehmen, die keine von ihnen beherrschten Unternehmen<br />
sind. Eine Rufschädigung könnte einige Emittenten veranlassen, ihre Wertpapiere nicht an den Börsen der Gruppe<br />
Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext zu notieren, sowie ihre Handelsvolumen an diesen Börsen oder ihre<br />
Clearing- und/oder Abwicklungsvolumen zu verringern. Jedes dieser Ereignisse könnte wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext können vor dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
Akquisitionen und Beteiligungsveräußerungen vollziehen, die sich auf ihr jeweiliges Geschäft und/oder den<br />
Wert der an die Deutsche Börse-Aktionäre und die NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen des Zusammenschlusses<br />
zu zahlenden Gegenleistung auswirken können.<br />
Vor dem Vollzug des Zusammenschlusses schränkt der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss die<br />
Möglichkeiten der Deutsche Börse, der NYSE Euronext und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften ein, Verträge zu<br />
vollziehen bzw. abzuschließen, die Akquisitionen oder Beteiligungsveräußerungen mit einem Gesamtvolumen von<br />
mehr als 100 Mio. A (bei Veräußerungen) bzw. 200 Mio. A (bei Akquisitionen) überschreiten. Jede Partei kann<br />
jedoch Transaktionen mit Volumen bis zu den genannten Obergrenzen durchführen und versuchen, die Zustimmung<br />
der jeweils anderen Partei für Transaktionen einzuholen, die diese Obergrenzen überschreiten. Wenngleich bei<br />
keiner der Parteien ein Vertrag abgeschlossen wurde, der eine derartige Transaktion vorsieht, bewertet jede Partei<br />
fortwährend strategische Alternativen, einschließlich Möglichkeiten, durch Akquisitionen zu wachsen bzw. durch<br />
Veräußerungen die Geschäftsaktivitäten zu fokussieren.<br />
Eine von der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext getätigte Akquisition kann zur Verwendung eines<br />
erheblichen Teils der Barmittel der jeweiligen Partei, einer Ausgabe von Aktien mit Verwässerungswirkung für die<br />
jeweiligen Aktionäre, zur Aufnahme von Schulden und/oder erheblichem akquisitionsbezogenen Aufwand führen.<br />
Darüber hinaus ist eine Akquisition mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich eines Misslingens der<br />
Integration der übernommenen Unternehmen und der Realisierung der erwarteten Vorteile aus der Akquisition.<br />
Darüber hinaus können Akquisitionen auch zur Akquisition von Verbindlichkeiten, einschließlich zum Zeitpunkt<br />
der Akquisition bestehender Eventualverbindlichkeiten oder teilweise oder vollständig unbekannter Verbindlichkeiten,<br />
führen, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />
Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben könnte.<br />
Da der Wert der an die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre zu zahlenden Gegenleistung vom Wert<br />
des gemeinsamen Unternehmens abhängt, können sich vor dem Zusammenschluss ergebende Veränderungen im<br />
Geschäft oder der Finanz- oder Ertragslage der beiden Gesellschaften nachteilig auf den Wert der im Rahmen des<br />
Zusammenschlusses an die Aktionäre zu zahlenden Gegenleistung auswirken. Erweist sich eine Akquisition oder<br />
Veräußerung letztlich als nachteilig für die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext oder die Holdco, sind<br />
deren jeweilige Aktien möglicherweise weniger wert als sie es wären, wenn die jeweilige Transaktion nicht<br />
vollzogen bzw. erfolgreich vollzogen worden wäre. Darüber hinaus können Akquisitionen und Veräußerungen dazu<br />
führen, dass die Geschäftsleitung der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext ihre Zeit und<br />
Aufmerksamkeit statt der Leitung ihrer jeweiligen sonstigen Geschäfte der Verhandlung und dem Vollzug von<br />
Transaktionen sowie, im Falle einer Akquisition, der Integration des übernommenen Unternehmens widmet.<br />
A-48
Von der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext getätigte nachteilige Übernahmen oder Veräußerungen<br />
bzw. das Misslingen der Umsetzung oder Vereinbarung einer solchen Transaktion könnten sich auf das<br />
jeweilige Geschäft und/oder den Wert der an die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen des<br />
Zusammenschlusses zu zahlende Gegenleistung auswirken.<br />
Zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse, Akquisitionen, Partnerschaften und Joint Ventures erfordern<br />
möglicherweise erhebliche Ressourcen und/oder führen zu erheblichen unvorhergesehenen Kosten oder Verbindlichkeiten.<br />
Die Holdco wird möglicherweise versuchen, ihr Geschäft mittels der Vereinbarung von Unternehmenszusammenschlüssen,<br />
Akquisitionen oder der Gründung von Partnerschaften oder Joint-Ventures, die jeweils einen<br />
erheblichen Umfang haben können, auszuweiten. Der Markt für potenzielle Zielgesellschaften und für strategische<br />
Allianzen ist sehr wettbewerbsintensiv, insbesondere angesichts der zunehmenden Konsolidierung des Börsensektors,<br />
was sich nachteilig auf die Fähigkeit der Holdco auswirken könnte, potenzielle Zielgesellschaften oder<br />
strategische Partner ausfindig zu machen, die zu ihren eigenen Zielen passen.<br />
Bei der Verfolgung ihrer Strategie ist es möglich, dass die Holdco entsprechend der branchenüblichen Praxis<br />
routinemäßig mit Branchenunternehmen Gespräche über mögliche strategische Transaktionen führt. Diese<br />
Transaktionen werden möglicherweise durch die Ausgabe zusätzlicher Dividendenpapiere, einschließlich Aktien<br />
der Holdco oder die Aufnahme von Schulden bzw. eine Kombination aus beidem finanziert. Der Umfang der<br />
Ausgabe zusätzlichen Eigenkapitals kann erheblich sein und für die Altaktionäre der Holdco einen Verwässerungseffekt<br />
zur Folge haben. Darüber hinaus könnte die Ankündigung oder der Vollzug zukünftiger Transaktionen<br />
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Aktienkurs der Holdco haben. Die Holdco könnte im Zusammenhang<br />
mit der Aufnahme von Schulden finanziellen Risiken wie einer Verringerung ihrer Liquidität, einer<br />
Einschränkung ihres Zugangs zu den Finanzmärkten und den Risiken im Zusammenhang mit der Bedienung<br />
dieser Schulden ausgesetzt sein.<br />
Darüber hinaus erfordern Zusammenschlüsse, Akquisitionen, Partnerschaften und Joint Ventures einen<br />
erheblichen Teil der Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung, die möglicherweise von den sonstigen Geschäftsaktivitäten<br />
der Holdco abgelenkt werden könnte. Ein solches besonderes Augenmerk auf Fragen der (Eigen-)<br />
Kapitalbeschaffung und Verpflichtungen der Geschäftsleitung kann den Geschäftsbetrieb der Holdco beeinträchtigen.<br />
Darüber hinaus könnten zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse oder Übernahmen mit einer Reihe<br />
weiterer zusätzlicher Risiken verbunden sein, insbesondere erhöhten aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie<br />
unvorhergesehenen Verbindlichkeiten, was jeweils wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die<br />
Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Umfeld und rechtliche Risiken<br />
Weitere Unsicherheiten in Verbindung mit der Verabschiedung und Umsetzung neuer Bestimmungen können zu<br />
einer Verringerung der Aktivitäten der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext führen.<br />
Ein sehr wesentliches aufsichtsrechtliches Gesetzeswerk in den Vereinigten Staaten, der Dodd-Frank Wall<br />
Street Reform and Consumer Protection Act (nachfolgend der ,,Dodd-Frank Act“), wurde am 15. Juli 2010<br />
verabschiedet. Wenige Bestimmungen des Dodd-Frank Act traten sofort nach Unterzeichnung in Kraft und viele<br />
seiner Bestimmungen erfordern den Erlass von Verordnungen durch unterschiedliche US-Bundesbehörden und US-<br />
Ministerien. Ferner enthält die Gesetzesfassung wesentliche Unklarheiten, von denen viele erst mit dem Erlass der<br />
Verordnungen geklärt werden. Infolgedessen ist es schwierig, alle Auswirkungen vorherzusagen, die diese<br />
gesetzlichen Bestimmungen auf die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext haben werden, obwohl<br />
diese erwarten, dass sie ihr Geschäft auf unterschiedliche und wesentliche Art beeinflussen. Zum Beispiel könnte<br />
die NYPC, das Futures Clearing-Joint-Venture innerhalb der NYSE Euronext, das seine Geschäftsaktivitäten in der<br />
ersten Jahreshälfte 2011 aufnahm, den erhöhten aufsichtsrechtlichen Standards unterliegen, die von der CFTC<br />
erlassen werden. Zusätzlich ist eine Weisungsbefugnis der US-Federal Reserve bei der Regulierung von Finanzmarkt-Einrichtungen,<br />
die vorwiegend durch die CFTC reguliert werden, möglich, falls die NYPC als systemisch<br />
wichtig eingestuft wird. Zusätzlich könnten andere Tochtergesellschaften der Deutsche Börse oder der NYSE<br />
Euronext, die heute nicht in den USA reguliert werden, jedoch dort eine Niederlassung haben, gezwungen sein, sich<br />
bei den Aufsichtsbehörden registrieren zu lassen und sich umfangreichen Regulierungen zu unterwerfen. Der<br />
Dodd-Frank Act ermächtigt die SEC und die CFTC, Positionslimits für den Handel mit Swaps und aktienbasierten<br />
Swap-Produkten festzulegen, die heute oder in Zukunft über die Einrichtungen bestimmter Tochtergesellschaften<br />
der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext gehandelt werden könnten. Diese Positionslimits könnten Marktteilnehmer<br />
veranlassen, ihr Handelsverhalten zu ändern, und dazu führen, dass ein Verlust transaktionsbasierten<br />
Umsatzes eintritt und die Möglichkeiten für künftiges Wachstum eingeschränkt werden. Der Dodd-Frank Act<br />
stattet außerdem Aufsichtsbehörden wie die SEC mit erweiterten Prüfungs- und Durchsetzungsbefugnissen aus, die<br />
bei den regulierten Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext zu erhöhten Kosten<br />
A-49
im Zusammenhang mit der Reaktion auf Prüfungen oder auf sonstige aufsichtsrechtliche Untersuchungen führen<br />
könnten.<br />
Ähnliche Unsicherheiten ergeben sich im Zusammenhang mit dem europäischen aufsichtsrechtlichen Rahmen<br />
für Finanzmärkte und dem europäischen Listing-, Handels-, Marktdaten-, Clearing- und Abwicklungsgeschäft der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, das von den europäischen Bestimmungen in hohem Maße<br />
betroffen ist. Die Europäische Kommission hat bedeutende Reformen vorgeschlagen oder berät darüber, insbesondere<br />
zu den folgenden Themen:<br />
Ein Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (,,MiFID“), welche die<br />
meisten Aktivitäten des Tagesgeschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext als<br />
Marktbetreiber regelt, wird von der Europäischen Kommission voraussichtlich im Laufe des Jahres<br />
2011 veröffentlicht. Im Dezember 2010 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation<br />
zur MiFID-Prüfung veröffentlicht. Sowohl die Gruppe Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext<br />
haben aktiv an der aufsichtsrechtlichen Diskussion teilgenommen und schriftliche Antworten auf die<br />
öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission eingereicht;<br />
Im September 2010 hat die Europäische Kommission eine Gesetzgebungsvorlage für eine Verordnung<br />
über OTC-Derivate, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister (vormals die Verordnung über<br />
europäische Marktinfrastrukturen, die in diesem Dokument als ,,EMIR“ bezeichnet wird) vorgelegt.<br />
Die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und über zweihundert weitere Parteien haben auf die öffentliche<br />
Konsultation der Europäischen Kommission mit ausführlichen schriftlichen Stellungnahmen reagiert. Die<br />
Annahme der Verordnung hängt von dem Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates ab, wobei eine politische Übereinkunft im Jahr 2011 erwartet wird. Dies würde eine Umsetzung<br />
der Verordnung über Terminmarktgeschäfte, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister im Jahr<br />
2012, also entsprechend dem Zeitplan der G20, ermöglichen. Der ursprüngliche Schwerpunkt in der<br />
Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen lag bei der Verpflichtung, ein Clearing durch einen<br />
zentralen Kontrahenten (central counterparty, in diesem Dokument auch als ,,CCP“ bezeichnet) für den<br />
Handel mit ,,qualifizierten“ OTC-Kontrakten einzuführen. Die Diskussion über den vollen Umfang der<br />
Verordnung, der aufsichtsrechtlichen Standards für CCPs und andere Fragen, die möglicherweise ein<br />
Risiko erheblicher Auswirkungen auf derzeitige Geschäftsmodelle und potenziell belastender und<br />
kostspieliger betrieblicher Anforderungen an die CCPs bergen, ist derzeit noch im Gang. Darüber hinaus<br />
erwartet man, dass die Arbeit innerhalb der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich dazu führt, dass<br />
die gegenwärtige Null-Risiko-Gewichtung von Sicherheiten, die bei CCPs eingereicht wurden, durch für<br />
die Vertragsparteien der CCPs belastendere Regelungen führt;<br />
Im September 2010 hat die Europäische Kommission eine Gesetzgebungsvorlage für eine Verordnung<br />
über Leerverkäufe und zu bestimmten Aspekten von Credit Default Swaps veröffentlicht, um Leerverkäufe<br />
innerhalb der EU zu regulieren. Die Annahme der Leerverkaufsverordnung befindet sich derzeit im<br />
Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates;<br />
Im November 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission die zweite öffentliche Konsultation über<br />
neue rechtliche Rahmenbestimmungen für intermediär verwahrte Wertpapiere. Die Europäische Kommission<br />
beabsichtigt, vor dem Sommer 2011 eine Gesetzgebungsvorlage zu diesem Thema (Richtlinie<br />
über das Wertpapierrecht (Securities Law Directive)) vorzulegen;<br />
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation für die Marktmissbrauchsrichtlinie<br />
durchgeführt und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2011 eine Gesetzgebungsvorlage für eine<br />
neugefasste Richtlinie herausgeben; und<br />
Im Januar 2011 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über die Regulierung der<br />
Zentralverwahrer (,,CSDs“) und die europaweite Harmonisierung der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />
eingeleitet, wobei erwartet wird, dass sie im Sommer 2011 eine Gesetzgebungsvorlage<br />
unterbreiten wird.<br />
Falls und sobald die oben genannten Gesetzgebungsvorlagen verabschiedet werden und/oder falls andere<br />
gesetzliche Regelungen die für die Gruppe Deutsche Börse oder das Geschäft der NYSE Euronext relevant sind, in<br />
Europa verabschiedet oder geändert werden, könnte dies das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext auf verschiedene Weise nachteilig beeinflussen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das<br />
Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Darüber hinaus unterliegt das europäische Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext noch<br />
der nationalen Gesetzgebung in Europa. Ein Teil der Gesetzgebung, welche die Finanzmärkte in den europäischen<br />
Ländern regelt, in denen die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext tätig sind, wird gegenwärtig<br />
reformiert und neue Gesetze werden in Kraft treten oder vorgeschlagen. Zum Beispiel hat die britische Regierung<br />
am 26. Juli 2010 ihre Pläne angekündigt, das Aufsichtsrecht in Großbritannien zu reformieren. Dabei soll die<br />
A-50
Financial Services Authority (,,FSA“) aufgelöst werden und durch zwei separate Aufsichtsbehörden ersetzt<br />
werden, wobei eine Behörde aufsichtsrechtliche Risiken und die andere die Erledigung von Geschäftsangelegenheiten<br />
abdeckt. Dies würde bedeuten, dass ab Ende 2012 der zur NYSE Euronext gehörende Londoner<br />
Handelsmarkt der NYSE Liffe grundsätzlich von einer neuen Aufsichtsbehörde, der Financial Conduct Authority,<br />
beaufsichtigt würde, wohingegen die Clearingaktivitäten der NYSE Euronext in London grundsätzlich von der<br />
Bank of England beaufsichtigt würden. Alle diese Änderungen könnten das künftige Geschäft der NYSE Euronext<br />
beeinflussen. In Belgien werden ab März 2011 die Aufsichtskompetenzen der Commission Bancaire, Financière et<br />
des Assurances (,,CBFA“) auf die Belgische Nationalbank übertragen, was Auswirkungen auf die Clearing-<br />
Aktivitäten der NYSE Euronext haben könnte.<br />
Schließlich wurden noch drei neue unabhängige europäische Behörden (die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde<br />
(,,ESMA“) für die Finanzmärkte, die Europäische Bankaufsichtsbehörde (,,EBA“) für den Bankensektor<br />
und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung<br />
(,,EIOPA“) für Versicherungen und Gesellschaften für betriebliche Altersversorgung) gegründet, um zur Sicherung<br />
der Stabilität des Finanzsystems in der Europäischen Union beizutragen, indem die Integrität, Transparenz,<br />
Effizienz und ordnungsgemäße Funktion der Wertpapiermärkte sichergestellt werden sowie der Anlegerschutz<br />
verbessert wird. Insbesondere die ESMA soll die aufsichtsrechtliche Konvergenz unter den Wertpapieraufsichtsbehörden<br />
und über alle Finanzsektoren hinweg fördern, indem sie eng mit den übrigen zuständigen Europäischen<br />
Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet. Der Umstand, dass diese Behörden erst noch voll einsatzfähig werden<br />
müssen, und der Dialog, den sie mit den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden führen müssen, könnten den<br />
Prozess und die Einführung neuer Maßnahmen verlangsamen.<br />
Es wird erwartet, dass die Marktteilnehmer ihr Verhalten diesen neuen Regelungen anpassen. Die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in hohem Maße abhängig vom Umfang und der Art der Aktivitäten an<br />
ihren Börsen und Clearinghäusern, insbesondere vom Handels- und Clearing-Volumen der Finanzinstrumente, der<br />
Anzahl der Marktteilnehmer, der relativen Attraktivität der an ihren Börsen gehandelten und in ihren Clearinghäusern<br />
geclearten Finanzinstrumente sowie ähnliche Faktoren. Soweit die oben genannten aufsichtsrechtlichen<br />
Veränderungen dazu führen, dass Marktteilnehmer an den Börsen und/oder in den Clearinghäusern der Gruppe<br />
Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext den Umfang oder die Art der Aktivitäten reduzieren bzw.<br />
einschränken, können sich nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco ergeben. Darüber hinaus stehen ihre US-Börsen sowie ihre internationalen Börsen in<br />
anderen Rechtsordnungen im Wettbewerb um Notierungen. Wenn sich der Dodd-Frank Act oder eines der oben<br />
beschriebenen, schwebenden europäischen Gesetzgebungsvorhaben oder sonstige Gesetzgebungsvorhaben, die<br />
zukünftig umgesetzt werden könnten, nachteilig auf das rechtliche und aufsichtsrechtliche Umfeld der von der<br />
Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext betriebenen Märkte oder die Wahrnehmung dieses Umfelds<br />
an den Märkten auswirkt, kann es für die Börsen und/oder Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse und/oder der<br />
NYSE Euronext schwierig werden, mit Wettbewerbern in unterschiedlichen Rechtsordnungen zu konkurrieren, was<br />
wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage<br />
der Holdco habe könnte.<br />
Aufsichtsrechtliche Veränderungen oder Gerichtsurteile können sich nachteilig auf die Fähigkeit der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken, Umsätze aus den Entgelten für Marktdaten zu erzielen.<br />
Aufsichtsrechtliche Entwicklungen könnten zu einer Reduzierung des Umsatzes führen, den die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext mit Gebühren für Marktdaten erzielen. Bei den US-Börsen der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext hängt die Möglichkeit zur Berechnung von Gebühren für Marktdatenprodukte<br />
von einer Genehmigung durch die SEC ab. Es bestehen weiterhin gegensätzliche Branchenmeinungen<br />
über den Umfang, in dem die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext Gebühren für Marktdaten erheben<br />
dürfen. Daneben ist es denkbar, dass die SEC eine Untersuchung der Gebühren für Börsendaten durchführt. Wird<br />
eine solche Untersuchung durchgeführt und fallen die Ergebnisse im Hinblick auf die Möglichkeit der US-Börsen<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, Gebühren für Marktdaten zu erheben, ungünstig aus, könnte<br />
sich dies negativ auf ihren Umsatz auswirken. Im November 2004 hat die SEC Regeln für die Corporate<br />
Governance, Transparenz, Aufsicht und das Eigentum registrierter nationaler Börsen und anderer Selbstregulierungsorgane<br />
(die in diesem Dokument als ,,SROs“ bezeichnet werden) eingeführt und ein Concept Release<br />
veröffentlicht, mit dem die Wirksamkeit einer Selbstregulierung untersucht werden sollte. Das veröffentlichte<br />
Concept Release enthielt auch eine Aufforderung zur öffentlichen Kommentierung der Höhe der Marktdaten-<br />
Gebühren, nachdem seit Jahren einige Wettbewerber und Daten-Intermediäre die Marktdaten-Gebühren und<br />
-Umsätze als exzessiv bezeichnet hatten. Die Holdco kann nicht prognostizieren, ob und in welcher Form<br />
aufsichtsrechtliche Veränderungen eintreten werden oder wie entsprechende Veränderungen das Geschäft ihrer<br />
Tochtergesellschaften beeinflussen werden. Eine Entscheidung der SEC, beispielsweise die Marktdatengebühren<br />
mit den Grenzkosten zu verknüpfen, eine aktivere Rolle bei der Festlegung der Marktdatengebührensätze zu<br />
A-51
übernehmen oder das gegenwärtige Niveau der Marktdatengebühren zu senken, könnte wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf den Marktdaten-Umsatz der Holdco haben.<br />
Europäische Börsen sind zur Zeit ermächtigt, Handelsinformationen auf diskriminierungsfreier Basis zu<br />
angemessenen Kosten zu verkaufen. Diese aufsichtsrechtliche Position könnte von der Europäischen Kommission<br />
oder in europäischen Gerichtsentscheidungen — sowie in Deutschland zusätzlich durch den relevanten Börsenrat —<br />
auf eine Weise geändert oder interpretiert werden, die auf Marktdatenumsatz der Holdco in Europa wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen haben könnte.<br />
Aufgrund des aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Umfelds in den Vereinigten Staaten ist es für die<br />
US-Börsen der NYSE Euronext möglicherweise schwierig, mit Börsen außerhalb der Vereinigten Staaten um<br />
Listings von außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen zu konkurrieren, was sich nachteilig<br />
auf die Wettbewerbsposition der NYSE Euronext auswirken kann.<br />
Die US-Börsen der NYSE Euronext werden weiterhin am Wettbewerb um Listings von Emittenten außerhalb<br />
der Vereinigten Staaten (zusätzlich zum Listing von von US-Emittenten begebenen Wertpapieren) teilnehmen. Das<br />
rechtliche und aufsichtsrechtliche Umfeld in den Vereinigten Staaten sowie die Wahrnehmung desselben haben es<br />
jedoch bisher den US-Börsen der NYSE Euronext schwer gemacht und werden es ihnen möglicherweise weiterhin<br />
schwer machen, mit Wertpapierbörsen außerhalb der Vereinigten Staaten um diese Listings zu konkurrieren, und<br />
haben sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition der NYSE Euronext ausgewirkt.<br />
Zum Beispiel verlangt der Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002 von börsennotierten Gesellschaften sowohl<br />
in den als auch außerhalb der Vereinigten Staaten die Einhaltung strenger Vorgaben für die Corporate Governance,<br />
das Berichtswesen und in sonstiger Hinsicht, weswegen Emittenten erhebliche Ressourcen benötigen, um die<br />
Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act zu erfüllen. Die NYSE Euronext ist der Ansicht, dass dies nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Fähigkeit ihrer US-Börsen hatte, Listings von Emittenten außerhalb der Vereinigten Staaten<br />
auf sich zu ziehen und zu halten. Darüber hinaus werden durch den Dodd-Frank Act in den Vereinigten Staaten<br />
notierten Unternehmen neue Corporate Governance-Vorgaben auferlegt, welche die relative Attraktivität einer<br />
Notierung an einer US-Börse schmälern und nachteilige Auswirkungen auf die Möglichkeit der US-Börsen der<br />
NYSE Euronext haben könnten, Listings zu akquirieren und zu behalten. In den letzten Jahren sind sowohl US-<br />
Unternehmen als auch Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten zunehmend daran interessiert, mit privaten<br />
Transaktionen, die keine Notierung an einer US-Börse erfordern, Zugang zu den US-Kapitalmärkten zu erlangen.<br />
Ein Beispiel dafür sind Rule 144A-Transaktionen, die unmittelbar an Investmentgesellschaften, Hedgefonds und<br />
andere große institutionelle Anleger gerichtet sind. Darüber hinaus erschweren es die Regelungen, die es Unternehmen<br />
außerhalb der Vereinigten Staaten erleichtern, ihre Wertpapiere zu delisten und das US-Berichtssystem für<br />
Aktiengesellschaften zu verlassen, möglicherweise der NYSE Euronext, Listings von Unternehmen außerhalb der<br />
Vereinigten Staaten zu behalten. Die US-Börsen der NYSE Euronext könnten daneben seltener als bevorzugte<br />
Listingplätze wahrgenommen werden, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />
und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einer stark regulierten Branche tätig und es können<br />
Rügen oder Bußgelder gegen sie erlassen bzw. verhängt werden bzw. sonstige rechtliche Verfahren gegen sie<br />
eingeleitet werden, sofern sie ihren aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen nicht<br />
nachkommen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einer stark regulierten Branche tätig und<br />
unterliegen umfangreichen aufsichtsrechtlichen Regelungen einschließlich des Wettbewerbs- und Kartellrechts.<br />
Die Wertpapierbranche sowie die Banken- und Finanzdienstleistungsbranche unterliegen einer umfangreichen<br />
staatlichen Aufsicht und könnten Gegenstand zunehmender aufsichtsrechtlicher Untersuchungen werden. Im Sinne<br />
des Allgemeinwohls sind diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen dazu bestimmt, die Integrität der Wertpapier- und<br />
anderer Finanzmärkte zu sichern und die Interessen der Anleger auf diesen Märkten zu schützen. Die SEC und die<br />
CFTC regulieren die US-Börsen und Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext in ihren<br />
jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und haben umfangreiche Befugnisse, die Einhaltung ihrer Regeln und Verordnungen<br />
zu überprüfen, zu untersuchen und durchzusetzen sowie Sanktionen für die Nichteinhaltung zu<br />
verhängen. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben ähnliche Befugnisse hinsichtlich der Börsen und Clearinghäuser<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext in ihren jeweiligen Ländern. Die Eurex Clearing AG<br />
sowie die Clearstream Banking AG Frankfurt betreiben ihre Geschäftsaktivitäten als Kreditinstitute mit Bankerlaubnissen<br />
nach deutschem Recht und unterliegen daher der Bankenaufsicht durch die <strong>BaFin</strong> und müssen<br />
bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllen. Eine Nichterfüllung dieser Erfordernisse könnte zu erheblichen<br />
Sanktionen führen. Da sich der Umfang des Geschäfts der Holdco erweitert, kann diese möglicherweise auch<br />
der Aufsicht durch weitere Aufsichtsbehörden unterstellt werden. Darüber hinaus gab es verstärkt Forderungen<br />
nach mehr Regulierung und einer strengeren Aufsicht und möglicherweise setzt sich dies weiter fort. Dies kann zur<br />
Verabschiedung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und deren Umsetzung führen, gemäß denen übermäßige<br />
A-52
aufsichtsrechtliche Belastungen auferlegt werden können. Infolgedessen kann die Holdco Verluste im Zusammenhang<br />
mit der Nichterfüllung der neuen oder bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen erleiden. Der Holdco<br />
können Verluste auch dadurch entstehen, dass infolge neuer Gesetze, Rechtsverordnungen oder Gerichtsurteile<br />
Verträge neu verhandelt bzw. Vertragsbedingungen geändert werden müssen. Darüber hinaus kann der Holdco eine<br />
stärkere Pflicht zur Verhinderung illegaler Handlungen wie Betrug, Geldwäsche, Verletzungen wettbewerbsrechtlicher<br />
Bestimmungen oder des Bankgeheimnisses auferlegt werden und sie kann sich infolge neuer Gesetze oder<br />
Regelungen einem erhöhten finanziellen Risiko bzw. Bußgeldern im Zusammenhang mit einer stärkeren Haftung<br />
ausgesetzt sehen. Darüber hinaus können die Nichteinhaltung oder unzureichende Einhaltung neuer oder bestehender<br />
Gesetze, ungeeignete Vertragsbedingungen oder eine nicht ordnungsgemäße Befolgung von Gerichtsurteilen<br />
im üblichen Geschäftsverlauf sowie Betrugshandlungen zu Verlusten führen. Die Fähigkeit der Holdco, geltende<br />
Gesetze und Regeln einzuhalten, wird weitgehend von der Errichtung und Aufrechterhaltung geeigneter Systeme<br />
und Verfahren bei der Holdco sowie ihrer Fähigkeit abhängen, qualifiziertes Personal anzuwerben und zu binden.<br />
Sowohl die europäischen Aufsichtsbehörden als auch US-Aufsichtsbehörden sind in ihrem jeweiligen<br />
Zuständigkeitsbereich mit umfangreichen Durchsetzungsbefugnissen gegenüber den Börsen und Clearinghäusern<br />
ausgestattet, einschließlich dem Recht, Rügen zu erteilen, Bußgelder zu verhängen, Unterlassungsanordnungen zu<br />
erlassen, Börsen oder Clearinghäusern die Betätigung in einigen ihrer Geschäftsfelder zu verbieten oder die<br />
Anerkennung, Erlaubnis oder Registrierung einer Börse oder eines Clearinghauses auszusetzen oder zu widerrufen.<br />
Im Falle tatsächlicher oder behaupteter Nichteinhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen könnten die Börsen<br />
und Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext Untersuchungen und verwaltungs- oder<br />
strafrechtlichen Verfahren unterliegen, die zu erheblichen Strafen führen können, einschließlich des Widerrufs der<br />
Anerkennung, Erlaubnis oder Registrierung einer Börse oder eines Clearinghauses. Alle derartigen Untersuchungen<br />
oder Verfahren würden ungeachtet ihres Erfolgs oder Misserfolgs zu erheblichen Kosten und einer Bindung von<br />
Ressourcen führen, könnten sich negativ auf den Ruf der Holdco auswirken und wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Ferner könnten<br />
Maßnahmen durch eine der Aufsichtsbehörden der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext, mit denen<br />
von diesen eine Einschränkung oder Änderung ihrer Geschäftsaktivitäten verlangt oder ihnen die Aufnahme<br />
bestimmter Tätigkeiten verboten wird, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und<br />
die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben. So veröffentlichten<br />
beispielsweise am 30. September 2010 die SEC und die CFTC einen gemeinsamen Bericht, in dem ihre<br />
Erkenntnisse über die gemeinhin als ,,Flash Crash“ bezeichneten Marktereignisse vom 6. Mai 2010 präsentiert<br />
wurden. Obwohl die NYSE Euronext nicht davon ausgeht, dass der gemeinsame Bericht zur Verabschiedung<br />
wesentlicher aufsichtsrechtlicher Veränderungen führt, die nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der NYSE<br />
Euronext haben, hat sich das Risiko solcher Veränderungen aufgrund des großen Umfangs der Untersuchung durch<br />
die SEC und die CFTC, die Auswirkungen des Ereignisses vom 6. Mai auf die Anleger und den Marktplatz und die<br />
Tatsache erhöht, dass einige Aspekte des Geschäfts der NYSE Euronext in dem gemeinsamen Bericht beleuchtet<br />
wurden. Ferner könnten einige aufsichtsrechtliche Änderungen als Reaktion auf den Flash Crash und den<br />
gemeinsamen Bericht bestimmte Geschäftsmodelle und -praktiken bestimmter Kunden der NYSE Euronext,<br />
insbesondere den Hochfrequenzhandel, beeinflussen, was wiederum nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft,<br />
die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben kann.<br />
Die Holdco könnte Wettbewerbsnachteile oder Verluste bzw. Behinderungen ihrer Geschäftsgelegenheiten<br />
erleiden, wenn sie die für neue Geschäftsinitiativen erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen nicht<br />
rechtzeitig oder überhaupt nicht erhält.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext betreiben Börsen und Clearinghäuser in Deutschland,<br />
den Vereinigten Staaten, Frankreich, Belgien, Portugal, den Niederlanden, in Großbritannien und in der Schweiz.<br />
Die Aufsichtsbehörden in jedem dieser Länder regulieren die Börsen und Clearinghäuser durch den Erlass und die<br />
Durchsetzung von Regeln über die Handelsaktivitäten, das Geschäftsgebaren und die finanzielle Verantwortung<br />
dieser Börsen und Clearinghäuser und der mit ihnen verbundenen Personen. Alle Initiativen der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext mit aufsichtsrechtlichen Folgen in diesen Rechtsordnungen müssen von den<br />
betreffenden Behörden in jedem dieser Länder genehmigt werden. Änderungen der Satzung der Holdco oder der<br />
Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen der europäischen Börsen und Clearinghäuser der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext sind möglicherweise ebenfalls genehmigungspflichtig, soweit die Aktivitäten dieser<br />
Börsen und Clearinghäuser berührt werden. Die Holdco kann fallweise neue Geschäftsaktivitäten aufnehmen, von<br />
denen einige Änderungen an ihren Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen bzw. den ihrer Börsen und<br />
Clearinghäuser notwendig machen können.<br />
Gegenwärtig betreibt die Gruppe Deutsche Börse über die ISE eine registrierte nationale Wertpapierbörse in<br />
den Vereinigten Staaten (U.S. registered national securities exchange) und NYSE Euronext betreibt gegenwärtig<br />
drei registrierte nationale Wertpapierbörsen in den Vereinigten Staaten und einen Designated Contract Market<br />
(DCM). Nach US-Gesetzen und -Verordnungen sind diese Börsen verantwortlich für die Regulierung ihrer<br />
A-53
Mitgliedsorganisationen durch die Übernahme und Durchsetzung von Regeln für die Handelsaktivitäten, das<br />
Geschäftsgebaren und die finanzielle Verantwortung ihrer Mitgliedsorganisationen und der mit ihnen verbundenen<br />
Personen. Änderungen der Geschäftsordnungen von registrierten nationalen Wertpapierbörsen in den Vereinigten<br />
Staaten unterliegen grundsätzlich der Genehmigung durch die SEC, welche die vorgesehenen Regeländerungen zur<br />
öffentlichen Kommentierung veröffentlicht. Änderungen der Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen der<br />
US-Börsen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind ebenfalls zu genehmigen, soweit sie die<br />
Aktivitäten dieser Börsen berühren. Die Holdco kann fallweise neue Geschäftsaktivitäten aufnehmen, von denen<br />
einige Änderungen an ihren Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen bzw. den ihrer US-Börsen notwendig<br />
machen.<br />
Jede Verzögerung oder Ablehnung einer beantragten Genehmigung könnte bei der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext den Verlust von Geschäftsgelegenheiten verursachen, zur Verzögerung der Integration<br />
ihrer unterschiedlichen Märkte führen oder die Änderung ihrer Unternehmensleitungspraktiken verzögern oder<br />
behindern. Die Wettbewerbsposition der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext könnte erheblich<br />
geschwächt werden, wenn ihre Wettbewerber in der Lage sind, aufsichtsrechtliche Genehmigungen für neue<br />
Funktionen schneller oder zu geringeren Kosten oder mit weniger Schwierigkeiten zu erlangen als die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext oder wenn Genehmigungen für die Wettbewerber der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext nicht erforderlich sind, jedoch für sie selbst. Zum Beispiel könnten sich für die<br />
NYSE Euronext nachteilige Auswirkungen ergeben, wenn sie nicht in der Lage ist, die SEC-Genehmigung zum<br />
dauerhaften Einsatz ihres New Market Model-Pilotprogramms zu erhalten, das die Bildung sogenannter Designated<br />
Market Maker vorsieht, oder es der Gruppe Deutsche Börse nicht gelingt, die Genehmigung der SEC für ihren<br />
geplanten Eurex-ISE Handels- und Clearing-Link einzuholen. Wettbewerber, die keine registrierten Börsen sind,<br />
unterliegen weniger strikten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus könnten die Gruppe Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext beim Versuch, ihre Produktbasis auszuweiten, der Aufsicht durch zusätzliche<br />
Aufsichtsbehörden unterstellt werden. Infolgedessen könnte jede Verzögerung oder Verweigerung beantragter<br />
Genehmigungen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />
Ertragslage der Holdco haben.<br />
Es könnte zu ähnlichen Risiken kommen, wenn die von der Holdco betriebenen Bank- und Finanzdienstleistungsinstitute<br />
die für ihre neuen Geschäftsinitiativen erforderlichen Genehmigungen nicht rechtzeitig oder überhaupt<br />
nicht erhalten.<br />
Die U.S. Börsen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse sind auf die Financial Industry Regulatory<br />
Authority, Inc., die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für die Finanzindustrie (in diesem Dokument als<br />
,,FINRA“ bezeichnet) bei der Ausübung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen angewiesen, und sollte<br />
diese die Ausübung dieser Funktionen einstellen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der<br />
Holdco haben.<br />
Die FINRA übt bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen für jede der U.S. Börsen der NYSE Euronext und<br />
der Gruppe Deutsche Börse aus. Die FINRA übt bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen aus in Bezug auf die<br />
Registrierung von Mitgliedsunternehmen, auf die Überwachung der Einhaltung der Regelungen zu Leerverkäufen,<br />
auf Untersuchungen im Zusammenhang mit der Marktüberwachung, und auf Prüfungs-, Disziplinar- und Schiedsgerichtsverfahren.<br />
Zusätzlich übt die FINRA bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen aus in Bezug auf die<br />
Registrierung von Mitgliedsunternehmen und auf Prüfungs-, Untersuchungs-, Disziplinar- und Schiedsgerichtsverfahren<br />
auf Basis von separaten Verträgen mit jeweils der EDGA und der EDGX. Seit dem 30. Juli 2007 hat die<br />
FINRA außerdem die Beaufsichtigung über die Mitglieder der U.S. Börsen der NYSE Euronext im Hinblick auf die<br />
Finanzierungs-, Betriebs- und Verkaufspraxis durchgeführt. Am 14. Juni 2010 gaben die NYSE Euronext und die<br />
FINRA den Vollzug eines zuvor bekanntgegebenen Vertrags bekannt, gemäß dem die FINRA die Verantwortung<br />
für die Ausübung der zuvor von NYSE Regulation ausgeübten Marktüberwachungs- und Vollstreckungsfunktionen<br />
übernimmt. Ab diesem Zeitpunkt übernahm die FINRA diese aufsichtsrechtlichen Funktionen für die US-Aktienund<br />
Optionsmärkte der NYSE Euronext, nämlich NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex, und im Rahmen dieses<br />
Vertrages ging die deutliche Mehrheit der Mitarbeiter von NYSE Regulation auf die FINRA über. Während NYSE<br />
Regulation letztendlich für die Beaufsichtigung der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Dienstleistungen für die<br />
Märkte der NYSE Euronext durch die FINRA verantwortlich bleibt und in Verbindung mit dieser Verantwortlichkeit<br />
sowie der Entwicklung und Auslegung von Regelungen, der Beaufsichtigung der Einhaltung von Finanzund<br />
Corporate Governance-Standards durch die notierten Emittenten sowie die Echtzeit-Überprüfungen der<br />
Aktienbewegungen (real-time stockwatch reviews) Mitarbeiter behalten hat, ist die NYSE Euronext nach dem<br />
Vollzug des Vertrags bei der Ausübung der genannten aufsichtsrechtlichen Funktionen erheblich stärker von der<br />
FINRA abhängig. Die NYSE Euronext muss der FINRA erhebliche Ressourcen für die Erfüllung dieser aufsichtsrechtlichen<br />
Funktionen bereitstellen. In ähnlicher Weise bleiben die ISE, EDGA und EDGX letztlich<br />
verantwortlich für die Beaufsichtigung der Ausführung der aufsichtsrechtlichen Aufgaben durch die FINRA<br />
A-54
für jede dieser Börsen und für die Ausführung solcher selbstregulierender Aufgaben, die keiner Vereinbarung mit<br />
der FINRA unterliegen.<br />
Die Pflicht zur Finanzierung dieser aufsichtsrechtlichen Funktionen könnte die Fähigkeit der Holdco<br />
einschränken, ihre Kostenstruktur zu verbessern, sowie ihre Fähigkeit, in anderweitige Geschäftschancen zu<br />
investieren, die möglicherweise für die Holdco-Aktionäre vorteilhaft sind, bzw. diese Geschäftschancen zu<br />
verfolgen. Gerät die FINRA in Schwierigkeiten, oder tritt eine wesentliche Veränderung ihrer Geschäftsbeziehung<br />
zu den U.S. Börsen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse ein oder sind die FINRA oder diese Börsen<br />
aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, ihre Pflichten zu erfüllen, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />
Die Pflichten der Gruppe Deutsche Börse im Zusammenhang mit ihren aufsichtsrechtlichen Funktionen<br />
könnten ihre finanziellen Mittel einschränken.<br />
Gemäß § 5 Abs. 1 BörsG sind Betreiber deutscher Börsen verpflichtet, den von ihnen betriebenen Börsen<br />
bestimmte Mittel bereitzustellen. Daher muss die Deutsche Börse als Betreiberin der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
auf Verlangen der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse ihr die für den Betrieb und die weitere<br />
Entwicklung ihres Geschäfts erforderlichen personellen, finanziellen und sachlichen Mittel bereitstellen. Dies gilt<br />
entsprechend für die Eurex Frankfurt AG als Betreiberin der Börse Eurex Deutschland, die European Energy<br />
Exchange AG und die EEX Power Derivatives GmbH als Betreiber der EEX sowie die Tradegate Exchange GmbH<br />
als Betreiberin der Tradegate Exchange. Diese Pflicht zur Finanzierung der aufsichtsrechtlichen Funktionen könnte<br />
die finanziellen Mittel der Gruppe Deutsche Börse und der Holdco, die Möglichkeiten der Holdco zur Verbesserung<br />
ihrer Kostenstruktur sowie ihre Fähigkeit einschränken, in sonstige Geschäftschancen zu investieren, die möglicherweise<br />
für die Holdco-Aktionäre vorteilhaft sind, bzw. diese Gelegenheiten zu verfolgen, was wiederum<br />
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />
haben könnte.<br />
Aufsichtsrechtliche Änderungen, gemäß denen Börsenbetreiber weitere zentrale Kontrahenten zum Clearing<br />
von Geschäften an ihren Börsen zulassen müssen, können sich nachteilig auf die Clearing-Aktivitäten der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken.<br />
Sowohl die Gruppe Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext verfügen über verbundene Unternehmen, die<br />
als zentrale Kontrahenten bei börslich und außerbörslich abgewickelten Geschäften Erträge erwirtschaften. Ein<br />
zentraler Kontrahent fungiert als Intermediär zwischen Handelsparteien, wobei er das Ausfallrisiko einer Vertragspartei<br />
verringert und das Clearing der Transaktion übernimmt. Da die Europäische Kommission zunehmend<br />
verlangt, dass das Clearing bei mehr Arten von Finanzinstrumenten von zentralen Kontrahenten übernommen wird,<br />
ist es möglich, dass sie Regelungen erlässt, gemäß denen Börsenbetreiber zur Zulassung anderer zentraler<br />
Kontrahenten — einschließlich nicht mit den Börsenbetreibern verbundener Unternehmen — zum Clearing<br />
von Geschäften an ihren Börsen verpflichtet sind. Werden diese Regelungen umgesetzt, könnten die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext verpflichtet sein, zusätzlich zu den mit ihnen verbundenen Unternehmen<br />
weitere zentrale Kontrahenten zum Clearing von Geschäften zuzulassen, die über die Börsen der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext abgewickelt werden. Diese Regelungen könnten zu einem Umsatzrückgang bei der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext führen, was wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />
das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />
Interessenkonflikte zwischen dem Status der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext als gewinnorientierten<br />
Unternehmen und ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten können sich nachteilig auf ihr Geschäft<br />
auswirken.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind gewinnorientierte Unternehmen mit aufsichtsrechtlichen<br />
Pflichten. Gemäß dem Börsengesetz (BörsG) ist die Deutsche Börse verpflichtet, Vorkehrungen zu<br />
treffen, um Konflikte zwischen ihren eigenen geschäftlichen und wirtschaftlichen Interessen als gewinnorientiertem<br />
Unternehmen bzw. solchen Interessen ihrer Aktionäre und dem öffentlichen Interesse am ordnungsgemäßen<br />
Betrieb der Frankfurter Wertpapierbörse zu erkennen und zu verhindern, soweit diese Interessenkonflikte sich<br />
nachteilig auf den Börsenbetrieb der Frankfurter Wertpapierbörse oder auf die Handelsteilnehmer auswirken<br />
könnten. Beispielsweise ist die Deutsche Börse gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Frankfurter<br />
Wertpapierbörse ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommt. Wird die Fähigkeit zur Erfüllung ihrer gesetzlichen<br />
Aufsichtsfunktionen durch einen Interessenkonflikt unter Verletzung der Bestimmungen des Börsengesetzes<br />
nachteilig beeinflusst, könnte dieser Interessenkonflikt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft,<br />
die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Die U.S.-Börsen der NYSE Euronext und der<br />
Deutsche Börse sind ebenfalls gewinnorientierte Unternehmen mit aufsichtsrechtlichen Pflichten. Unter bestimmten<br />
Umständen könnte ein Interessenkonflikt zwischen den aufsichtsrechtlichen Pflichten dieser Börsen und<br />
einigen ihrer jeweiligen Mitgliedsorganisationen und Kunden entstehen. Obwohl die U.S.-Börsen sturkturbezogene<br />
Vorkehrungen umgesetzt haben, um solche potenziellen Konflikte zu minimieren, könnten diese Maßnahmen nicht<br />
A-55
erfolgreich sein. Wenn eine der U.S.-Börsen, die gemäß dem Exchange Act Selbstregulierungspflichten innehat,<br />
nicht gewissenhaft und angemessen ihre Mitgliedsorganisationen beaufsichtigt oder anderweitig ihren aufsichtsrechtlichen<br />
Pflichten nicht nachkommt, könnte dies den Ruf der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />
erheblich schädigen, zu aufsichtrechtlichen Untersuchungen führen und sich nachteilig auf das Geschäft, die Cash<br />
Flows und die Finanz- und Ertragslage auswirken.<br />
Aus der Notierung der Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />
der Euronext Paris könnte sich potenziell ebenfalls ein Konflikt zwischen den aufsichtsrechtlichen Pflichten der<br />
jeweiligen Börsen zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Notierungs- und Handelsverfahren einerseits und den<br />
geschäftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
andererseits ergeben. Gelingt es den Börsen der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext mit Selbstregulierungs-<br />
oder sonstigen rechtlichen Aufgaben nicht, ihren Handel sowie ihre Emittenten sorgfältig und<br />
angemessen zu regulieren oder auf sonstige Weise ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten zu erfüllen, könnte dies den<br />
Ruf der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext erheblich schädigen, verschärfte aufsichtsrechtliche<br />
Prüfungen nach sich ziehen (die wiederum zur Auferlegung von Sanktionen führen können) und<br />
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />
haben.<br />
Risiken im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass die Aktionäre der NYSE Euronext nicht verpflichtet sein werden, für<br />
Zwecke der Ertragssteuern auf US-Bundesebene aufgrund des im Rahmen der Verschmelzung erfolgenden<br />
Umtauschs der NYSE Euronext-Aktien in Holdco-Aktien Gewinne als realisiert zu betrachten.<br />
Auch wenn für die Zwecke der US-Ertragssteuer auf US-Bundesebene beabsichtigt ist, dass (1) die Verschmelzung<br />
als Reorganisation (reorganization) i. S. v. Section 368(a) des Internal Revenue Code und/oder die<br />
Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als Transaktion i. S. v. Section 351(a) des Internal Revenue Code<br />
eingestuft werden, und (2) die Bestimmungen von Section 367(a) des Internal Revenue Code fürÜbertragungen von<br />
NYSE Euronext-Aktien an die Holdco durch NYSE Euronext-Aktionäre (außer durch NYSE Euronext-Aktionäre, bei<br />
denen es sich um ,,five percent transferee shareholders“ der Holdco entsprechend der Definition in den auf Grundlage<br />
von Section 367(a) des Internal Revenue Code erlassenen Treasury Regulations handelt) im Rahmen der Verschmelzung<br />
keine Anwendung finden, kann nicht sichergestellt werden, dass die Verschmelzung und die Übertragungen<br />
von NYSE Euronext-Aktien an die Holdco tatsächlich so behandelt werden. Weil die Möglichkeit besteht,<br />
dass auf die erste NYSE-Steuerbedingung (wie nachstehend definiert) und/oder die zweite NYSE-Steuerbedingung<br />
(wie nachstehend definiert) ohne den Erhalt eines Rechtsgutachtens oder einer verbindlichen Auskunft verzichtet<br />
wird, weil ein solches Rechtsgutachten oder eine solche verbindliche Auskunft möglicherweise nicht bis zum Tag des<br />
Vollzugs der Verschmelzung in Kraft bleibt oder Bedingungen enthalten kann, die ausfallen können, und weil die<br />
steuerliche Behandlung gemäß Section 367(a) des Internal Revenue Code unter anderem davon abhängt, ob Holdco<br />
im Rahmen des Tauschangebots mindestens 80% der Deutsche Börse-Aktien erwirbt (was erst bei Vollzug des<br />
Tauschangebots bekannt sein wird), können die Berater der NYSE Euronext zum Zeitpunkt dieses Dokuments keine<br />
Aussage zur ertragsteuerlichen Behandlung der Verschmelzung auf US-Bundesebene treffen.<br />
Bedingung für die Pflicht der NYSE Euronext, die Verschmelzung zu vollziehen, ist der Vollzug des<br />
Tauschangebots durch die Holdco. Verzichtbare Bedingung für den Vollzug des Tauschangebots durch die Holdco<br />
ist, dass die NYSE Euronext spätestens bis zum Ende der Annahmefrist (das mehrere Monate vor dem Zeitpunkt des<br />
Vollzugs des Tauschangebots liegen kann) eine oder mehrere verbindliche Auskünfte (private letter rulings) von<br />
der US-Bundessteuerbehörde (dem Internal Revenue Service) erhält, aus denen im Wesentlichen hervorgeht, dass<br />
(1) die Verschmelzung als Reorganisation i. S. v. Section 368(a) des Internal Revenue Code und/oder die<br />
Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als ein Umtausch gemäß Section 351(a) des Internal Revenue<br />
Code eingestuft werden, was in diesem Dokument als ,,erste NYSE-Steuerbedingung“ (first NYSE tax condition)<br />
bezeichnet wird, und (2) jede Übertragung von NYSE Euronext-Aktien an die Holdco durch US-Aktionäre der<br />
NYSE Euronext (außer durch NYSE Euronext-Aktionäre, bei denen es sich um ,,five percent transferee<br />
shareholders“ der Holdco entsprechend der Definition in den auf Grundlage von Section 367(a) des Internal<br />
Revenue Code erlassenen Treasury Regulations handelt) die Bedingungen für eine Ausnahme von Section 367(a)(1)<br />
des Internal Revenue Code im Rahmen der Treasury Regulations Sections 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9)<br />
erfüllt, was in diesem Dokument als ,,zweite NYSE-Steuerbedingung“ (second NYSE tax condition) und zusammen<br />
mit der ersten NYSE-Steuerbedingung als die ,,NYSE-Steuerbedingungen“ bezeichnet wird.<br />
Es kann nicht sichergestellt werden, dass eine verbindliche Auskunft vom Internal Revenue Service vor dem<br />
Ende der Annahmefrist oder überhaupt erteilt wird. Selbst wenn eine verbindliche Auskunft erteilt wird, kann nicht<br />
gewährleistet werden, dass die in dieser verbindlichen Auskunft enthaltenen Zusicherungen oder Bedingungen<br />
eintreten.<br />
A-56
Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat die NYSE Euronext auf die erste NYSE-<br />
Steuerbedingung zu verzichten, wenn sie ein in Form und Inhalt für die NYSE Euronext zufriedenstellendes<br />
schriftliches Rechtsgutachten erhält, das spätestens auf den ersten Werktag vor dem Zeitpunkt, zu dem die<br />
Annahmefrist des Tauschangebots abläuft, datiert ist (bzw. auf ein späteres von der <strong>BaFin</strong> genehmigtes Datum,<br />
wobei der spätere dieser beiden Zeitpunkte als ,,Letztmöglicher Verzichtstag“ (Waiver Limitation Date) bezeichnet<br />
wird) und aus dem hervorgeht, dass der Zusammenschluss als Reorganisation gemäß Section 368(a) des Internal<br />
Revenue Code und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als Transaktion gemäß Section<br />
351(a) des Internal Revenue Code eingestuft werden. Wird im Hinblick auf die zweite NYSE-Steuerbedingung<br />
vom Internal Revenue Service eine verbindliche Auskunft vor dem Letztmöglichen Verzichtstag erteilt, geht die<br />
NYSE Euronext davon aus, dass sie das in diesem Absatz beschriebene Rechtsgutachten erhalten und somit auf die<br />
erste NYSE-Steuerbedingung verzichten wird. Wird eine solche verbindliche Auskunft nicht vor dem Letztmöglichen<br />
Verzichtstag erteilt, geht die NYSE Euronext davon aus, dass sie ohne das in diesem Absatz<br />
beschriebene Rechtsgutachten zu erhalten auf die erste NYSE-Steuerbedingung verzichten wird.<br />
Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat die NYSE Euronext auf die zweite NYSE-<br />
Steuerbedingung zu verzichten, wenn sie ein in Form und Inhalt für die NYSE Euronext zufriedenstellendes<br />
schriftliches Rechtsgutachten erhält, das spätestens auf den Letztmöglichen Verzichtstag datiert ist und aus dem<br />
hervorgeht, dass die Bestimmungen von Section 367(a) des Internal Revenue Code nicht für Übertragungen von<br />
NYSE Euronext-Aktien an die Holdco durch US-Aktionäre der NYSE Euronext (außer Aktionären, bei denen es<br />
sich um ,,five percent transferee shareholders“ der Holdco entsprechend der Definition in den Treasury Regulations<br />
auf Grundlage von Section 367(a) des Internal Revenue Code handelt) gelten. Sofern die Parteien nicht eine<br />
verbindliche Auskunft im Hinblick auf die zweite NYSE-Steuerbedingung vom Internal Revenue Service erhalten<br />
haben, hängt die steuerliche Behandlung gemäß Section 367(a) des Internal Revenue Code unter anderen davon ab,<br />
ob die Holdco im Rahmen des Tauschangebots mindestens 80% der Deutsche Börse-Aktien erwirbt. Weil das<br />
Ergebnis des Tauschangebots erst nach Vollzug des Tauschangebots (und nach dem Letztmöglichen Verzichtstag)<br />
bekannt sein wird, geht die NYSE Euronext nicht davon aus, dass sie das in diesem Absatz beschriebene<br />
Rechtsgutachten bis zum Letztmöglichen Verzichtstag erhalten wird. Entsprechend könnte die NYSE Euronext,<br />
falls nicht vor dem letztmöglichen Verzichtstag eine verbindliche Auskunft vom Internal Revenue Service im<br />
Hinblick auf die zweite NYSE-Steuerbedingung erteilt wird, ohne Erhalt des in diesem Absatz beschriebenen<br />
Rechtsgutachtens auf die zweite NYSE-Steuerbedingung verzichten. Im Falle eines Verzichts auf die erste NYSE-<br />
Steuerbedingung und/oder die zweite NYSE-Steuerbedingung beabsichtigt die NYSE Euronext nicht, dieses<br />
Dokument erneut zu verteilen, um erneut die Genehmigung der NYSE Euronext-Aktionäre einzuholen.<br />
Dementsprechend kann nicht zugesichert werden, dass die Verschmelzung und die Übertragung der NYSE<br />
Euronext-Aktien auf die Holdco die Bedingungen für die oben beschriebene beabsichtigte ertragsteuerliche<br />
Behandlung auf US-Bundesebene erfüllt. Aktionäre der NYSE Euronext haben für Ertragsteuerzwecke auf<br />
US-Bundesebene Gewinne als erzielt zu betrachten, wenn die Verschmelzung nicht als Reorganisation im Sinne<br />
von Section 368(a) des Internal Revenue Code gilt und die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen<br />
nicht als Transaktion qualifizieren, wie sie in Section 351(a) des Internal Revenue Code beschrieben ist.<br />
Ferner werden US-Aktionäre der NYSE Euronext, selbst wenn die Verschmelzung als Reorganisation im Sinne von<br />
Section 368(a) des Internal Revenue Code gilt und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen<br />
als Transaktion qualifizieren, wie sie in Section 351(a) des Internal Revenue Code beschrieben ist, für<br />
den Fall, dass die Voraussetzungen von Section 367(a) des Internal Revenue Code sowie der auf dessen Grundlage<br />
erlassenen Treasury Regulations nicht erfüllt werden, verpflichtet sein, aufgrund der Übertragung der NYSE<br />
Euronext-Aktien an die Holdco im Rahmen der Verschmelzung für Zwecke der Ertragsteuer auf US-Bundesebene<br />
Gewinne entsprechend Section 367(a) des Internal Revenue Code als erzielt zu betrachten.<br />
Die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden<br />
Steuerprüfungen unterzogen, und ihnen könnten aufgrund dieser Steuerprüfungen erhebliche Steuerverbindlichkeiten<br />
entstehen.<br />
Die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden<br />
regelmäßig Steuerprüfungen unterzogen. Infolge derzeit oder zukünftig durchgeführter Steuerprüfungen oder<br />
sonstiger Prüfungen durch Steuerbehörden, die für die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext bzw. ihre<br />
jeweiligen Tochtergesellschaften zuständig sind, könnten zusätzliche Steuern (beispielsweise in Verbindung mit<br />
Übernahmen, Umstrukturierungen oder Unternehmensverträgen) erhoben werden, wodurch sich die Gesamtsteuerlast<br />
der Holdco-Gruppe erhöhen könnte.<br />
Die Holdco ist oder wird möglicherweise in einer Rechtsordnung außerhalb der Niederlande steuerpflichtig und/<br />
oder ist oder wird möglicherweise für Steuerzwecke eine ,,doppelt ansässige Gesellschaft“. Hierdurch kann sich<br />
die Steuerlast der Holdco und ihrer Aktionäre erhöhen. Der Zusammenschluss der Unternehmen der Gruppe<br />
A-57
Deutsche Börse und der NYSE Euronext führt möglicherweise zu einem Anstieg der Steuerlast der gemeinsamen<br />
Gruppe insgesamt.<br />
Da die Holdco nach niederländischem Recht gegründet ist, wird sie für die Zwecke niederländischer<br />
Ertragsteuern als in den Niederlanden ansässige Gesellschaft behandelt. Aufgrund der derzeit angestrebten<br />
Geschäftsleitungsstruktur der Holdco sowie derzeit geltender Steuergesetze in den Vereinigten Staaten, Deutschland<br />
und den Niederlanden sowie anwendbarer ertragsteuerlicher Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
und deren derzeitiger Auslegung geht die Holdco davon aus, dass sie nur in den Niederlanden<br />
steueransässig sein wird. Die Holdco hat verbindliche Auskünfte der Steuerbehörden in den Niederlanden sowie<br />
in Deutschland zur Bestätigung dieser Annahme beantragt, jedoch noch nicht erhalten. Ungeachtet dessen, ob diese<br />
verbindlichen Auskünfte erteilt werden, können sich jedoch die geltenden Steuergesetze sowie deren Auslegung<br />
ändern, können die Angaben, auf denen diese verbindlichen Auskünfte beruhen, unrichtig sein oder kann sich die<br />
Sachlage ändern. Infolgedessen kann die Holdco in einer anderen Rechtsordnung als den Niederlanden steuerlich<br />
ansässig sein oder werden und/oder kann für Steuerzwecke eine doppelt ansässige Gesellschaft sein oder werden.<br />
Hierdurch kann sich die Gesamtsteuerlast der Holdco und ihrer Aktionäre erhöhen. Insbesondere kann dies dazu<br />
führen, dass den Holdco-Aktionären zusätzliche Quellensteuern auferlegt werden, die in dem Land, in dem ein<br />
Aktionär steuerlich ansässig ist, möglicherweise weder anrechenbar, abzugsfähig oder auf sonstige Weise erstattungsfähig<br />
sind.<br />
Auf Dividenden und sonstige konzerninterne Zahlungen der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder ihrer<br />
jeweiligen Tochtergesellschaften sind möglicherweise Quellensteuern zu zahlen, die in der Rechtsordnung erhoben<br />
werden, in welcher das jeweilige zahlende Unternehmen gegründet oder steuerlich ansässig ist. Sofern diese<br />
Quellensteuern nicht vollständig auf die Ertragsteuerschuld des die Zahlung erhaltenden Unternehmens angerechnet<br />
oder vollständig erstattet werden, kann sich durch Dividenden und sonstige grenzüberschreitende Zahlungen<br />
die der Holdco-Gruppe auferlegte Gesamtsteuerlast erhöhen. Wenngleich die Holdco beabsichtigt, ihr<br />
Eigentum an Tochtergesellschaften sowie zukünftige konzerninterne Zahlungen im Hinblick darauf zu strukturieren,<br />
dass derartige Quellensteuern minimiert werden, kann nicht zugesichert werden, dass sie damit Erfolg haben<br />
wird.<br />
Risiken im Zusammenhang mit den Holdco-Aktien<br />
Es gab bisher keinen öffentlichen Markt für die Holdco-Aktien und der Börsenkurs der Holdco-Aktien kann<br />
volatil sein.<br />
Die Holdco plant die Notierung der Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse sowie an der Euronext Paris. Es ist jedoch möglich, dass sich nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
kein aktiver öffentlicher Handel für die Holdco-Aktien entwickelt bzw. dass nach dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses kein solcher Handel aufrechterhalten werden kann. Die Holdco kann keine Voraussage<br />
darüber treffen, in welchem Umfang sich ein Handel entwickeln oder wie hoch die Liquidität an diesem Markt sein<br />
wird.<br />
Der Börsenkurs der Holdco-Aktien ist möglicherweise volatil. Die zahlreichen allgemeinen wirtschaftlichen<br />
und politischen Bedingungen sowie Markt- und Sektorbedingungen können sich ungeachtet der tatsächlichen<br />
betrieblichen Entwicklung der Holdco nachteilig auf den Börsenkurs der Holdco-Aktien auswirken. Zu den<br />
Faktoren, die Schwankungen des Börsenkurses der Holdco-Aktien verursachen könnten, gehören unter anderem<br />
tatsächliche oder erwartete Schwankungen in den vierteljährlichen Ergebnissen sowie den Ergebnissen<br />
der Wettbewerber;<br />
Änderungen von Finanzprognosen der Holdco oder von Wertpapieranalysten, die gegebenenfalls die<br />
Holdco-Aktie betreffen;<br />
Bedingungen oder Entwicklungen in der Branche, einschließlich aufsichtsrechtlicher Änderungen oder<br />
Änderungen des Wertpapiermarkts;<br />
Änderungen der Marktbewertungen von Börsen und sonstiger Handelseinrichtungen allgemein oder<br />
sonstiger Unternehmen, die im Wertpapiersektor tätig sind;<br />
Ankündigungen wesentlicher Übernahmen, strategischer Partnerschaften oder von Beteiligungsveräußerungen<br />
durch die Holdco oder ihre Wettbewerber;<br />
Ankündigungen von Untersuchungen oder aufsichtsrechtlicher Prüfungen des Betriebs der Holdco oder<br />
von gegen die Holdco eingereichten Klagen;<br />
die Anstellung bzw. das Ausscheiden von Schlüsselmitarbeitern; und<br />
Ausgabe oder Veräußerungen von Holdco-Aktien, einschließlich Veräußerungen von Aktien durch<br />
Direktoren und leitende Mitarbeiter oder strategische Anleger der Holdco.<br />
A-58
Nach Vollzug des Zusammenschlusses verliert die Holdco möglicherweise ihren Status als ausländischer<br />
Privatemittent (foreign private issuer), was zu erheblichen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen führen<br />
könnte.<br />
Derzeit ist die Holdco ein ,,ausländischer Privatemittent“ entsprechend der Definition des Begriffs in Rule 3b-4<br />
zum Exchange Act. Nach dem Zusammenschluss verliert die Holdco den Status eines ausländischen Privatemittenten,<br />
wenn mehr als 50% der Holdco-Aktien von US-Aktionären gehalten werden und eines der folgenden<br />
Ereignisse eintritt: (1) eine Mehrheit der Direktoren oder Executive Officers der Holdco sind US-Staatsbürger oder<br />
haben in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsitz, (2) mehr als 50% des Vermögens der Holdco befinden sich in den<br />
Vereinigten Staaten, oder (3) das Geschäft der Holdco wird vorwiegend von den Vereinigten Staaten aus geführt. Da<br />
das Büro des Chief Executive Officers der Holdco seinen Standort vorwiegend in den Vereinigten Staaten haben<br />
wird, ist es möglich, dass die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent verlieren könnte, wenn mehr als<br />
50% der Holdco-Aktien am Tag der jeweiligen Bestimmung von US-Aktionären gehalten werden.<br />
Gemäß Rule 3b-4 zum Exchange Act erfolgt die Feststellung, ob es sich bei einem Unternehmen um einen<br />
ausländischen Privatemittenten handelt, jährlich am letzten Geschäftstag des letzten zu Ende gegangenen zweiten<br />
Geschäftsquartals eines Emittenten. Entsprechend erfolgt die erste auf den Vollzug des Zusammenschlusses<br />
folgende Feststellung, ob die Holdco weiterhin ein ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) sein<br />
wird, am 30. Juni 2012.<br />
Würde die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) verlieren, müsste sie<br />
zwingend die Vertretungserfordernisse auf Bundesebene in den Vereinigten Staaten (U.S. federal proxy requirements)<br />
einhalten und für Führungspersonen, Organmitglieder und Principal Shareholder der Holdco würden die<br />
Bestimmungen von Section 16 des Exchange Act über die Offenlegung und Rückzahlung von Gewinnen aus<br />
kurzfristigen Anlagen (short-swing profit) in die Holdco gelten. Die Holdco müsste darüber hinaus auch regelmäßige<br />
Berichte und Registrierungsdokumente (registration statements) mittels Formularen für US-Inlandsemittenten<br />
(U.S. domestic issuers) bei der SEC einreichen, die detaillierter und umfangreicher sind als die für<br />
einen ausländischen Privatemittenten. Schließlich müsste die Holdco auch die für US-Inlandsemittenten geltenden<br />
Börsennotierungsanforderungen der NYSE erfüllen, einschließlich des Erfordernisses, jährlich eine Hauptversammlung<br />
für die Wahl der Direktoren abzuhalten. Infolgedessen können die aufsichtsrechtlichen Kosten und<br />
Compliance-Kosten der Holdco als US-Inlandsemittent gemäß US-Wertpapierrecht deutlich höher sein. Möglicherweise<br />
muss die Holdco auch einige ihrer Richtlinien ändern, um bestimmte für US-Inlandsemittenten geltende<br />
Unternehmensführungspraktiken zu erfüllen. Mit diesen Veränderungen wären zusätzliche Kosten verbunden.<br />
Darüber hinaus wäre die Geschäftsleitung der Holdco gemäß Sections 302 und 404 des Sarbanes-Oxley Act<br />
von 2002 auch verpflichtet, die Wirksamkeit der bei der Holdco bestehenden internen Systeme zur Kontrolle der<br />
Abschlüsse im Zusammenhang mit dem Betrieb der Holdco zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs zu<br />
bescheinigen und darüber zu berichten, wobei der unabhängige Abschlussprüfer der Holdco verpflichtet wäre,<br />
diese Wirksamkeit zu bestätigen. Die von der Geschäftsleitung bei der Beurteilung der Wirksamkeit der internen<br />
Systeme der Holdco zur Kontrolle ihrer Abschlüsse anzuwendenden Standards richten sich nach komplexen<br />
Regeln, die eine umfangreiche Dokumentation sowie umfangreiche Prüfungen und möglicherweise umfangreiche<br />
Korrekturen erfordern. Die andauernden Bemühungen zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />
hinsichtlich interner Kontrollsysteme würden bei der Holdco wahrscheinlich zu erhöhten Aufwendungen sowie<br />
hohem Zeitaufwand der Geschäftsleitung und der Bindung sonstiger interner Ressourcen führen, insbesondere in<br />
Bezug auf die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften, für die die Erfordernisse gemäß Rule 404 zuvor nicht<br />
gegolten haben. Bei der Umsetzung von Änderungen, die für eine günstige Beurteilung ihrer internen Systeme zur<br />
Kontrolle der Abschlüsse erforderlich sind, kann es bei der Holdco auch zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen<br />
kommen. Darüber hinaus kann es bei der Holdco im Rahmen des Bestätigungsverfahrens durch ihren unabhängigen<br />
Abschlussprüfer bei der Umsetzung verlangter Verbesserungen oder bei der Einholung einer positiven Bestätigung<br />
zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen kommen. Verliert die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent<br />
(foreign private issuer) und kommt sie zu keiner günstigen Beurteilung der Wirksamkeit ihrer internen Systeme zur<br />
Kontrolle ihrer Abschlüsse oder kann der unabhängige Abschlussprüfer der Holdco keinen uneingeschränkten<br />
Bestätigungsbericht zur Beurteilung der Holdco zur Verfügung stellen, könnte dies wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf das Anlegervertrauen und den Börsenkurs der Holdco-Aktien haben.<br />
Behält die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent (foreign private issuer), erhalten Aktionäre<br />
möglicherweise nicht die Informationen über die Holdco, die sie üblicherweise von einer börsennotierten US-<br />
Inlandsgesellschaft erhalten würden.<br />
Derzeit ist die Holdco ein ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) entsprechend der Definition<br />
des Begriffs in Rule 3b-4 des Exchange Act. Nach Vollzug des Zusammenschlusses behält die Holdco den Status als<br />
ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) möglicherweise. Solange die Holdco ein ausländischer<br />
Privatemittent ist und nicht bei der SEC die Einstufung als inländischer US-Emittent (U.S. domestic issuer)<br />
A-59
eantragt, erhalten Anleger möglicherweise nicht die Informationen, die sie üblicherweise von einer öffentlich<br />
gehandelten US-Inlandsgesellschaft erhalten würden. Insbesondere müssen ausländische Privatemittenten nicht die<br />
Vertretungserfordernisse nach US-Bundesrecht in den Vereinigten Staaten erfüllen und für die Führungspersonen,<br />
Organmitglieder und Hauptaktionäre der Holdco würden die Bestimmungen von Section 16 des Exchange Act über<br />
die Offenlegung und Rückzahlung von Gewinnen aus kurzfristigen Anlagen (short-swing profit) nicht gelten.<br />
Darüber hinaus müsste die Holdco auch keine regelmäßigen Quartalsberichte und Registrierungsdokumente<br />
(registration statements) mittels Formularen für US-Inlandsemittenten bei der SEC einreichen, die detaillierter<br />
und umfangreicher sind als die für einen ausländischen Privatemittenten (foreign private issuer). Schließlich wäre<br />
die Holdco auch nicht verpflichtet, bestimmte für US-Inlandsemittenten geltende Börsennotierungsanforderungen<br />
der NYSE zu erfüllen, einschließlich des Erfordernisses, jährlich eine Hauptversammlung für die Wahl der<br />
Direktoren abzuhalten. Infolgedessen stehen den Aktionären möglicherweise weniger Informationen über die<br />
Holdco zur Verfügung, als sie von einer öffentlich gehandelten US-Inlandsgesellschaft erhalten würden.<br />
Die Höhe einer auf Holdco-Aktien gezahlten Dividende hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter der<br />
Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, der Abführung des Betriebsergebnisses<br />
an die Holdco durch die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sowie der Höhe der frei<br />
ausschüttungsfähigen Rücklagen der Holdco.<br />
Wenngleich die Holdco davon ausgeht, dass sie Dividenden zahlen wird, liegt die Höhe einer auf die Holdco-<br />
Aktien gezahlten Dividende im Ermessen des Verwaltungsrats der Holdco und hängt von einer Reihe von Faktoren<br />
ab, darunter der Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und der Cashflows der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften<br />
sowie sonstige sie betreffende Faktoren. Da die Holdco selbst voraussichtlich keine betrieblichen Aktivitäten<br />
ausüben wird, hängen ihre Fähigkeit zur Zahlung einer Dividende auf die Holdco-Aktien sowie die Höhe dieser<br />
Dividende davon ab, ob die Holdco von ihren operativen Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen auf eine<br />
Weise unmittelbar oder mittelbar Mittel erhält, die sie in die Lage versetzen, zulässige Dividendenzahlungen zu<br />
leisten. Nach niederländischem Recht kann die Holdco Ausschüttungen an ihre Aktionäre und sonstige Personen<br />
mit einem Anspruch auf ausschüttungsfähige Gewinne nur bis zur Höhe des Teils des Nettovermögens der Holdco<br />
leisten, der den Nennwert des Kapitals der Holdco und ihrer kraft Gesetzes vorzuhaltenden Rücklagen übersteigt.<br />
Darüber hinaus hängt die Fähigkeit jeder Tochtergesellschaft zur Zahlung von Dividenden von den gesetzlichen<br />
Bestimmungen in der Rechtsordnung ab, nach der die jeweilige Tochtergesellschaft errichtet ist.<br />
Eine Verzögerung bei der Umsetzung der Umstrukturierung nach Vollzug könnte sich nachteilig auf die<br />
Dividendenzahlungen der Deutsche Börse an die Holdco auswirken. Falls die Holdco nach Vollzug des Tauschangebots<br />
oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar mindestens 75% der im Umlauf<br />
befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält, beabsichtigt die Holdco (direkt und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft)<br />
den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder einer Kombination aus Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsvertrag, um die Gruppe Deutsche Börse stärker in die gemeinsame Gruppe zu integrieren.<br />
Das Wirksamwerden dieser Verträge kann sich beispielsweise aufgrund von Aktionärsklagen für einen unbestimmten<br />
Zeitraum verzögern oder möglicherweise überhaupt nicht eintreten. Dadurch würde die Möglichkeit der<br />
Holdco eingeschränkt, von der Deutsche Börse die Zahlung einer Dividende zu verlangen. Werden in einem<br />
Geschäftsjahr keine Dividenden gezahlt, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der<br />
Holdco-Aktien haben.<br />
Die Aktionäre der Holdco könnten zukünftig verwässert werden.<br />
Inhaber von Holdco-Aktien werden grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Ausgabe von Holdco-Aktien oder bei<br />
der Gewährung von Rechten zur Zeichnung von Holdco-Aktien haben, es sei denn, ein solches Bezugsrecht wird<br />
von der Hauptversammlung bzw., sofern von der Hauptversammlung vorgesehen, vom Verwaltungsrat eingeschränkt<br />
bzw. ausgeschlossen. Es wird erwartet, dass vor dem Vollzug des Zusammenschlusses der Holdco-<br />
Verwaltungsrat von der Hauptversammlung zu dem Gesellschaftsorgan bestimmt wird, das für die Einschränkung<br />
oder den Ausschluss von Bezugsrechten zuständig ist, und zwar im Rahmen der beschränkten Ermächtigung für<br />
einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem entsprechenden Beschluss bis zu einem Betrag in Höhe des zum Zeitpunkt<br />
der Emission noch nicht verwendeten Teils des genehmigten Kapitals Holdco-Aktien auszugeben und Rechte zur<br />
Zeichnung von Holdco-Aktien zu gewähren. Werden Bezugsrechte eingeschränkt oder ausgeschlossen, könnte die<br />
Beteiligung der Holdco-Aktionäre bei Ausgabe von Aktien verwässert werden. Aufgrund der Gesetze und<br />
Vorschriften in Rechtsordnungen außerhalb der Niederlande ist es den Aktionären in diesen Rechtsordnungen<br />
möglicherweise nicht möglich, ihre Bezugsrechte auszuüben, falls die Holdco es unterlässt, die Bezugsrechtsemission<br />
zu registrieren oder sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Voraussetzungen für diese Bezugsrechtsemission<br />
gemäß den Gesetzen dieser Rechtsordnung zu ergreifen. Beispielsweise können die US-Aktionäre der Holdco in<br />
den USA Bezugsrechte nur ausüben, wenn ein Registrierungsdokument (registration statement) gemäß dem<br />
Securities Act in Bezug auf die auf die Ausübung dieser Rechte auszugebenden Holdco-Aktien für wirksam erklärt<br />
wurde oder eine Befreiung von den US-Registrierungserfordernissen zur Verfügung steht. Sofern die Aktionäre in<br />
A-60
den betreffenden Rechtsordnungen ihre Bezugsrechte nicht ausüben können, würde ihre Beteiligung an der Holdco<br />
verwässert werden. Eine zukünftige Ausgabe neuer Holdco-Aktien oder in Holdco-Aktien wandelbarer Schuldverschreibungen,<br />
bei der die Holdco-Aktionäre keine Bezugsrechte haben bzw. diese Bezugsrechte ausgeschlossen<br />
sind, würden zu einer Verwässerung der Beteiligung der existierenden Holdco-Aktionäre führen und den Gewinn je<br />
Holdco-Aktie vermindern, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der Holdco-Aktien haben<br />
könnte.<br />
A-61
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Verantwortlichkeit für den Inhalt<br />
Die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (nachfolgend die ,,Holdco“), eine Aktiengesellschaft nach<br />
niederländischem Recht (naamloze vennootschap) und mit rechtlichem Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam,<br />
übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments. Ungeachtet der Erklärung in Ziffer 25 der<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> erklärt Holdco, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Dokument richtig und keine<br />
wesentlichen Umstände ausgelassen sind, und dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen,<br />
dass die in diesem Dokument genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine Tatsachen<br />
ausgelassen worden sind, die die Aussagen dieses Dokuments verändern würden.<br />
Die Holdco wird die <strong>Angebotsunterlage</strong> aktualisieren, soweit dies nach dem WpÜG zulässig und erforderlich ist<br />
und wird ihren aufgrund des Registration Statement nach dem Exchange Act bestehenden U.S.-rechtlichen Verpflichtungen<br />
zur Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber<br />
veröffentlichten, gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen. Die Holdco wird zudem gegebenenfalls<br />
weitere, begleitende Informationen in Bezug auf das Tauschangebot veröffentlichen, die auf der Internetseite der Holdco<br />
unter http://www.global-exchange-operator.com und nach ihrer Einreichung bei der SEC in englischer Sprache auf<br />
deren Internetseite unter http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html abrufbar sein werden.<br />
Gegenstand des Dokuments<br />
Gegenstand dieses Dokuments ist das Angebot von 195.146.864 auf den Namen lautende Stückaktien der<br />
Holdco mit einem Nennwert von je 1,00 A, die den Inhabern von Deutsche Börse-Aktien als Angebotsgegenleistung<br />
im Rahmen des von der Holdco unterbreiteten Tauschangebots angeboten werden.<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots ordnungsgemäß eingereicht und<br />
für diese nicht wirksam den Rücktritt erklärt haben, und NYSE Euronext-Aktionäre, deren NYSE Euronext-Aktien<br />
im Rahmen der Verschmelzung in Bezugsrechte auf Holdco-Aktien umgewandelt wurden, erhalten Aktien der<br />
Holdco aus einer Kapitalerhöhung gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss der Holdco vom 2. Mai 2011, die<br />
unmittelbar vor Vollzug des Zusammenschlusses wirksam wird (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco —<br />
Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung“). Die Holdco-Aktien<br />
sind seit Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />
Die Holdco wird unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Lieferung der Holdco-Aktien an die Deutsche Börse-<br />
Aktionäre im Rahmen des Tauschangebots und an die NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung<br />
die Zulassung ihrer Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in<br />
dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie die Zulassung zum Handel<br />
am regulierten Markt der Euronext Paris beantragen. Darüber hinaus plant die Holdco eine Börsennotierung ihrer<br />
Aktien an der New York Stock Exchange.<br />
Die Holdco geht davon aus, dass die Holdco-Aktien, die die annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre bei der<br />
Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />
Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen (notiert) worden sind.<br />
Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />
voraussichtlich unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Aktien an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />
Tauschangebot angenommen haben, aufgenommen werden.<br />
Darstellung der Finanzinformationen<br />
Dieses Dokument enthält<br />
die geprüfte Bilanz der Holdco zum 10. Februar 2011;<br />
den ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss für den am 31. März endenden<br />
Drei-Monats-Zeitraum;<br />
die geprüften Konzernabschlüsse der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />
sowie für jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete, im Einklang<br />
mit den IFRS; und<br />
die geprüften Konzernabschlüsse der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für<br />
jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete, die nach US-GAAP<br />
aufgestellt wurden.<br />
Soweit nicht anders angegeben, wurden die in diesem Dokument dargestellten Finanzdaten den geprüften Konzernabschlüssen<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die in diesem Dokument enthalten sind, entnommen.<br />
Informationen, die in diesem Dokument als ,,ungeprüft“ bezeichnet werden, sind weder durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.<br />
A-62
Die in diesem Dokument enthaltenen Finanzinformationen wurden zur übersichtlicheren Darstellung gerundet.<br />
Die Summe der Werte in einer Tabellenspalte kann daher in einigen Fällen geringfügig von der Gesamtsumme<br />
für diese Spalte abweichen.<br />
Weitere Informationen über die Darstellung der Finanzinformationen in diesem Dokument sind dem<br />
Abschluss der Holdco ab Seite F-2 dieses Dokuments, dem geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche<br />
Börse ab Seite F-50 dieses Dokuments und dem geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext ab Seite F-8<br />
dieses Dokuments zu entnehmen.<br />
Zukunftsbezogene Aussagen<br />
Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen. Zukunftsbezogene Aussagen sind Aussagen, die sich<br />
nicht auf historische oder gegenwärtige Tatsachen und Ereignisse beziehen. Zu diesen gehören insbesondere<br />
Aussagen über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft der<br />
Holdco, deren Wachstum und Profitabilität sowie allgemeine wirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
und andere Faktoren, von denen sie beeinflusst wird oder beeinflusst werden kann. Zukunftsbezogene<br />
Aussagen sind an Formulierungen wie ,,können“, ,,könnten“, ,,werden“, ,,dürften“, ,,erwarten“, ,,planen“, ,,beabsichtigen“,<br />
,,davon ausgehen“, ,,überzeugt sein“, ,,annehmen“, ,,schätzen“, ,,vorhersagen“, ,,potenziell“, ,,wahrscheinlich“<br />
oder ,,fortsetzen“ (jeweils einschließlich der Negativform und anderer ähnlicher Begriffe) zu erkennen.<br />
Die Holdco hat die zukunftsbezogenen Aussagen in diesem Dokument auf der Grundlage ihrer bestmöglichen<br />
gegenwärtigen Schätzungen und Beurteilungen gemacht. Diese zukunftsbezogenen Aussagen unterliegen Annahmen,<br />
Ungewissheiten und anderen Faktoren, deren Eintritt oder Nichteintritt dazu führen könnte, dass die<br />
tatsächlichen Ergebnisse der Holdco, einschließlich ihrer Finanzlage und/oder Profitabilität, wesentlich von diesen<br />
zukunftsbezogenen Aussagen abweichen oder die darin explizit oder implizit ausgedrückten Erwartungen nicht<br />
erfüllt werden. Investoren wird daher dringend empfohlen, die folgenden Abschnitte dieses Dokuments zu lesen:<br />
,,Zusammenfassung“, ,,Risikofaktoren“, ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gruppe Deutsche Börse“, ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE<br />
Euronext“, ,,Geschäft der Holdco und Ausgewählte Informationen über die Holdco“, ,,Geschäft der Gruppe<br />
Deutsche Börse und Ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche Börse“, ,,Geschäft der und ausgewählte<br />
Informationen zur NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen“ und<br />
,,Jüngste Entwicklungen und Ausblick“. Diese Abschnitte enthalten eine ausführlichere Beschreibung der Faktoren,<br />
die einen Einfluss auf das Geschäft der Holdco und die Märkte, in denen sie tätig ist, haben könnten.<br />
Angesichts der Unsicherheiten und Annahmen besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die in diesem Dokument<br />
beschriebenen künftigen Ereignisse nicht eintreten. Ferner könnten sich die zukunftsbezogenen Schätzungen und<br />
Prognosen, die in dieses Dokument aus Berichten Dritter übernommen wurden, als unzutreffend erweisen.<br />
Die zukunftsbezogenen Aussagen in diesem Dokument gelten nur zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemacht<br />
werden. Sofern nicht gesetzlich anderweitig vorgeschrieben übernimmt die Holdco ausdrücklich keine Verpflichtung<br />
oder Verantwortung zur Veröffentlichung von Aktualisierungen oder Korrekturen der in diesem Dokument<br />
enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen, um geänderte Erwartungen der Holdco im Hinblick auf oder Änderungen<br />
der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände widerzuspiegeln, auf denen diese Aussagen beruhen, oder<br />
diese Aussagen an die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.<br />
Branchen- und Marktdatenquellen<br />
Wo Informationen Quellen Dritter entnommen wurden, wurde die Quelle dieser Informationen kenntlich<br />
gemacht.<br />
Soweit nicht anders angegeben, stammen die in diesem Dokument enthaltenen Informationen über das<br />
Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und den Wettbewerb in den Märkten, in denen<br />
die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext tätig sind, aus öffentlich verfügbaren Quellen, insbesondere<br />
externen Quellen, oder geben die Schätzungen der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
wieder, die hauptsächlich auf Informationen aus öffentlich verfügbaren Quellen basieren. Holdco bestätigt, dass die<br />
Informationen, die in diesem Dokument enthalten sind und von Seiten Dritter übernommen wurden, korrekt<br />
wiedergegeben wurden und dass, soweit es Holdco bekannt ist, und sie dies aus den von dieser dritten Partei<br />
veröffentlichten Angaben ableiten konnte, keine Fakten unterschlagen wurden, die die wiedergegebenen Angaben<br />
unkorrekt oder irreführend gestalten würden.<br />
A-63
Wechselkurse<br />
Die folgende Tabelle zeigt den Tiefst-, Höchst-, Durchschnitts- und Periodenwert des Wechselkurses zwischen<br />
US-Dollar und Euro im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 29. April 2011.<br />
Tief Hoch<br />
Wechselkurse<br />
(US$ je E)<br />
Durchschnitt<br />
Jahr<br />
2005 . ....................................... 1,1667 1,3476 1,2400 (1)<br />
2006 . ....................................... 1,1860 1,3327 1,2661 (1)<br />
2007 . ....................................... 1,2904 1,4862 1,3797 (1)<br />
2008 . ....................................... 1,2446 1,6010 1,4695 (1)<br />
2009 . ....................................... 1,2547 1,5100 1,3955 (1)<br />
2010 . ....................................... 1,1959 1,4535 1,3216 (1)<br />
Monat<br />
Oktober 2010 ................................. 1,3619 1,4159 1,3900 (2)<br />
November 2010. ............................... 1,2969 1,4282 1,3641 (2)<br />
Dezember 2010 ................................ 1,2971 1,3499 1,3227 (2)<br />
Januar 2011 .................................. 1,2944 1,3715 1,3371 (2)<br />
Februar 2011. ................................. 1,3474 1,3794 1,3648 (2)<br />
März 2011 ................................... 1,3777 1,4226 1,4109 (2)<br />
April 2011 (bis zum 29. April 2011) ................ 1,4221 1,4822 1,4473 (2)<br />
Periodenende<br />
1,1842<br />
1,3197<br />
1,4603<br />
1,3919<br />
1,4332<br />
1,3269<br />
1,3947<br />
1,2983<br />
1,3384<br />
1,3371<br />
1,3793<br />
1,4158<br />
1,4807<br />
Anmerkungen:<br />
(1) Durchschnitt der Kurse am jeweils letzten Geschäftstag der Monate während des maßgeblichen Zeitraums.<br />
(2) Durchschnitt der jeweiligen Tageskurse der Geschäftstage während des maßgeblichen Zeitraums.<br />
Quelle: Bloomberg.<br />
Die vorstehenden Kurse können von den tatsächlichen Kursen, die bei der Aufstellung des Abschlusses der<br />
Holdco und anderer Finanzinformationen in diesem Dokument verwendet wurden, abweichen. Die Angabe dieser<br />
Kurse durch die Holdco bedeutet nicht, dass die US-Dollar-Beträge tatsächlich den Euro-Beträgen entsprechen oder<br />
dass diese Beträge zu einem bestimmten Kurs, wenn überhaupt, in US-Dollar hätten umgerechnet werden können.<br />
Vergleichsdaten zu Aktienkursen<br />
Deutsche<br />
Börse NYSE Euronext<br />
Handel an der<br />
Frankfurter<br />
Wertpapierbörse<br />
Handel an<br />
der NYSE<br />
Handel an der<br />
Euronext<br />
Paris<br />
Gegenwert je<br />
Deutsche Börse-<br />
Aktie<br />
(in E) (in US$) (in E) (in E)<br />
8. Februar 2011 ................... 57,45 33,41 24,18 27,00<br />
14. Februar 2011 .................. 61,33 39,45 27,88 28,83<br />
29. April 2011 .................... 56,10 40,05 28,86 26,37<br />
Begriffsbestimmungen<br />
In diesem Dokument gilt, sofern aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes hervorgeht:<br />
,,Satzung“ bezeichnet im Zusammenhang mit Holdco die Satzung von Holdco wie sie zum Zeitpunkt des<br />
Zusammenschlusses in Kraft ist;<br />
,,<strong>BaFin</strong>“ bezeichnet die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;<br />
,,Bindender Vorschlag“ bezeichnet für Zwecke der Wahl der Direktoren der Holdco einen bindenden Vorschlag<br />
im Sinne von Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches mit eingeschränkt bindender Wirkung.<br />
,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ bezeichnet den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vom 15. Februar 2011, der durch und zwischen der NYSE Euronext, der Deutsche<br />
Börse, der Holdco und der Pomme Merger Corporation geschlossen wurde;<br />
,,Zusammenschluss“ bezeichnet zusammenfassend die Verschmelzung und das Tauschangebot;<br />
,,DBSI“ bezeichnet die Deutsche Bank Securities Inc.;<br />
,,Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse AG, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland;<br />
,,Gruppe Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse und deren direkte und indirekte konsolidierte<br />
Tochtergesellschaften;<br />
A-64
,,EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum;<br />
,,EU“ bezeichnet die Europäische Union;<br />
,,Exchange Act“ bezeichnet den U.S. Securities Exchange Act von 1934;<br />
,,A“ bzw. ,,Euro“ bezeichnet den Euro, die am 1. Januar 1999 eingeführte Einheitswährung der Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion;<br />
,,Tauschangebot“ bezeichnet das Tauschangebot, das von der Holdco gemäß dem Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss für die Deutsche Börse-Aktien zu unterbreiten ist;<br />
,,Holdco“ bezeichnet die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., eine Aktiengesellschaft (naamloze<br />
vennootschap) nach niederländischem Recht;<br />
,,Holdco-Gruppe“ bezeichnet die Holdco und deren Tochtergesellschaften nach dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses;<br />
,,HSR Act“ bezeichnet den Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976;<br />
,,Verschmelzung“ bezeichnet die Verschmelzung der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des Staates Delaware, auf die NYSE Euronext gemäß dem Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss;<br />
,,NYSE Euronext“ bezeichnet die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />
Delaware, einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften;<br />
,,SEC“ bezeichnet die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission;<br />
,,Securities Act“ bezeichnet den U.S. Securities Act von 1933; und<br />
,,US$“ bzw. ,,US-Dollar“ bezeichnet die gesetzliche Währung der Vereinigten Staaten von Amerika.<br />
Andere in diesem Dokument verwendete Begriffsbestimmungen werden an der jeweiligen Stelle im Text<br />
aufgeführt.<br />
Einsichtnahme in Unterlagen<br />
Bis zum Vollzug des Zusammenschlusses oder, falls dieser Tag früher eintritt, bis zur Kündigung des Vertrags<br />
über den Zusammenschluss können die folgenden Dokumente oder Kopien (in Papierform) davon während der<br />
üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Holdco unter der Anschrift Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam, Niederlande,<br />
eingesehen werden:<br />
die Satzung der Holdco;<br />
die geprüfte Bilanz (IFRS) der Holdco zum 10. Februar 2011; und<br />
den ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss für den am 31. März 2011 endenden Drei –<br />
Monats – Zeitraum;<br />
die geprüften Konzernabschlüsse der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />
sowie für jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete; und<br />
die geprüften Konzernabschlüsse der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für<br />
jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete; und<br />
die Rechtsgutachten von Linklaters LLP und von Stibbe N.V. jeweils Rechtsberater von Holdco, wonach<br />
die durch dieses Dokument angebotenen Holdco-Aktien wirksam ausgegeben wurden; und<br />
das Rechtsgutachten von Linklaters LLP, Rechtsberater von Holdco in Bezug auf bestimmte Steuerausführungen,<br />
die in diesem Dokument enthalten sind.<br />
Die aufgeführten Dokumente werden auch für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach der Veröffentlichung<br />
dieses Dokuments in elektronischer Form auf der Website der Holdco unter www.global-exchange-operator.com<br />
zugänglich gemacht. Die auf der Website der Holdco enthaltenen Informationen sind nicht Bestandteil dieses<br />
Dokuments. Diese Website-Adresse ist ein inaktiver Textverweis und nicht als tatsächlicher Link auf die Website<br />
bestimmt.<br />
A-65
DAS TAUSCHANGEBOT<br />
Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss haben die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und die<br />
Holdco vereinbart, dass die Deutsche Börse durch ein Tauschangebot zu einer Tochtergesellschaft der Holdco<br />
werden wird. Einige Bestimmungen des Tauschangebots sind nachfolgend zusammengefasst.<br />
Im Rahmen des Tauschangebots angebotene Aktien, Kapitalerhöhung<br />
Im Rahmen des Tauschangebots werden 195.146.864 Stammaktien der Holdco mit einem Nennbetrag von<br />
1,00 A und Gewinnanteilsberechtigung seit der Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 angeboten.<br />
Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />
Kapitals von A225.000 auf A1.000.000.000 beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige Kapital aus<br />
500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in diesem Dokument als ,,Holdco-Aktien“<br />
bezeichnet), und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A bestehen wird.<br />
Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ferner<br />
ermächtigt, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Tag der Beschlussfassung Holdco-Aktien auszugeben und<br />
entsprechende Bezugsrechte zu gewähren sowie Bezugsrechte auf die auf dieser Grundlage ausgegebenen Holdco-<br />
Aktien auszuschließen oder einzuschränken. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrates zur Ausgabe von<br />
Stammaktien oder zur Gewährung entsprechender Bezugsrechte ist beschränkt auf<br />
diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die zur Ausgabe im Rahmen des Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung sowie bestimmter weiterer Maßnahmen in Verbindung mit dem Zusammenschluss<br />
benötigt werden; zuzüglich<br />
weiterer 100.000.000 Holdco-Aktien.<br />
Der vorstehende Ermächtigungsbeschluss enthält auch eine Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien.<br />
Aufgrund der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse ist die Holdco in der Lage, ihre im Rahmen des<br />
Tauschangebots und der Verschmelzung bestehenden Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien ohne<br />
weitere Beschlussfassung oder sonstige Mitwirkung der Hauptversammlung der Holdco zu erfüllen.<br />
Zum Verfahren einer Kapitalerhöhung bei einer niederländischen Aktiengesellschaft im allgemeinen siehe<br />
,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Erhöhung des Grundkapitals einer niederländischen Aktiengesellschaft“.<br />
Zum Verfahren der Kapitalerhöhung der Holdco im Besonderen siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco —<br />
Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung“<br />
Die Holdco-Aktien werden frei übertragbar sowie mit Pfand- und Nießbrauchsrechten belastbar sein. Die<br />
Holdco-Aktien sind seit Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />
Der derzeitige Alleinaktionär der Holdco, Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, hat sich im Rahmen der<br />
vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber der Holdco verpflichtet, diese Beschlüsse ohne Zustimmung<br />
der Holdco nicht aufzuheben.<br />
Umtauschverhältnis, Annahmefrist und Abwicklung des Tauschangebots<br />
Nach den Bestimmungen des Tauschangebots bietet die Holdco an, alle ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien<br />
im Tausch gegen je eine Holdco-Aktie zu erwerben. Dieses Umtauschverhältnis von eins zu eins ist unveränderlich<br />
und wird daher nicht angepasst, um etwaige Veränderungen des Börsenkurses der Deutsche Börse-Aktien oder der<br />
NYSE Euronext-Aktien vor dem Tag des Vollzugs des Zusammenschlusses zu berücksichtigen.<br />
Die Annahmefrist für das Tauschangebot beginnt mit Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> am 4. Mai<br />
2011. Sie endet am 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit). Innerhalb der Annahmefrist können<br />
alle Aktionäre der Deutsche Börse ihre Aktien zum Tausch einreichen. Nach Ablauf der Annahmefrist muss die<br />
Holdco das Ergebnis des Tauschangebots veröffentlichen, nämlich die Zahl und den Prozentsatz der Deutsche<br />
Börse-Aktien, die zum Tausch eingereicht wurden, einschließlich der Zahl und des Prozentsatzes der damit<br />
verbundenen Stimmrechte, sowie die Gesamtzahl und Prozentsatz der Deutsche Börse-Aktien, die von der Holdco<br />
zum Ende der Annahmefrist gehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird sich die Annahmefrist für<br />
A-66
das Tauschangebot automatisch verlängern; dazu gehört unter anderem eine Änderung des Angebots oder der<br />
Verzicht auf Angebotsbedingungen in den letzten zwei Wochen der Annahmefrist.<br />
Bis zum Ende der Annahmefrist können Deutsche Börse-Aktionäre jederzeit von den Verträgen<br />
zurücktreten, die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommen sind. Nach Ablauf der<br />
Annahmefrist erlöschen die Rücktrittsrechte, und für Deutsche Börse-Aktien, die im Rahmen des Angebots<br />
eingereicht wurden, kann der Rücktritt nicht mehr erklärt werden.<br />
Nur wenn am Ende der Annahmefrist die Angebotsbedingung der Mindestannahmeschwelle (wie unten<br />
definiert), erfüllt ist, wird die weitere Annahmefrist beginnen. In diesem Fall beginnt die weitere Annahmefrist<br />
voraussichtlich am 20. Juli 2011 und endet voraussichtlich am 2. August 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische<br />
Sommerzeit). In dieser weiteren Annahmefrist können Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht in der<br />
Annahmefrist zum Tausch eingereicht haben, ihre Entscheidung, nicht an dem Tauschangebot teilzunehmen,<br />
überdenken und gegebenenfalls zu den selben Bedingungen wie in der Annahmefrist an dem Tauschangebot<br />
teilnehmen. Allerdings existieren während dieser weiteren Annahmefrist keine Rücktrittsrechte. Nach Ablauf der<br />
weiteren Annahmefrist kann das Tauschangebot nicht mehr angenommen werden. Die Holdco wird nach Ablauf<br />
der weiteren Annahmefrist wiederum das Ergebnis des Tauschangebotes veröffentlichen.<br />
Die Abwicklung des Tauschangebots erfolgt durch die Ausgabe und Lieferung der Holdco-Aktien als Gegenleistung<br />
für die zum Tausch eingereichten Deutsche Börse-Aktien an die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin<br />
sowie Weiterlieferung derselben durch Wertpapiergutschrift. Mit Gutschrift der Holdco-Aktien auf dem<br />
Depot der jeweiligen depotführenden Bank bei dem entsprechenden Zentralverwahrer hat die Holdco ihre Verpflichtung<br />
zur Lieferung von Holdco-Aktien erfüllt. Es obliegt den depotführenden Banken, die Holdco-Aktien jeweils den<br />
Depots sämtlicher annehmender Deutsche Börse-Aktionäre gutzuschreiben. Die Gutschrift der Holdco-Aktien bei<br />
den depotführenden Banken erfolgt ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens (i) sieben Bankarbeitstage nach<br />
Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebotes nach Ablauf der weiteren Annahmefrist oder (ii) wenn dies<br />
später eintritt, sieben Bankarbeitstage nach dem Tag, an dem der Vollzug und/oder der Verzicht auf alle Vollzugsbedingungen<br />
bekannt gegeben wurde. ,,Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main,<br />
Deutschland, und in New York, New York Vereinigte Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.<br />
Die Holdco geht davon aus, dass die Abwicklung des Tauschangebots für die zum Tausch eingereichten<br />
Deutsche Börse-Aktien vor dem 31. März 2012 stattfinden wird. Sofern die Vollzugsbedingungen erst am 31. März<br />
2012, dem spätestmöglichen Datum, eintreten, würde die Abwicklung des Tauschangebots sowie die Gutschrift der<br />
Holdco-Aktien bis zum 13. April 2012 verzögert.<br />
Bedingungen des Tauschangebots<br />
Der Vollzug des Tauschangebots steht unter den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss im<br />
einzelnen beschriebenen Bedingungen, sofern nicht die Holdco in Übereinstimmung mit der NYSE Euronext und/<br />
oder der Deutsche Börse, wenn dies nach den Regelungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss,<br />
dem WpÜG oder sonstigen einschlägigen Vorschriften zulässig ist, darauf verzichten (siehe ,,Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses“). Zu diesen Bedingungen<br />
gehören die folgenden:<br />
a) Zum Ende der Annahmefrist beträgt die Summe aus der (i) Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien,<br />
bezüglich derer das Tauschangebot wirksam angenommen und für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt<br />
worden ist, und (ii) der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco bereits hält oder gekauft<br />
hat, insgesamt mindestens 75% der Summe aus den zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist<br />
ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Deutsche<br />
Börse nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß WpÜG gemäß den zum Zeitpunkt dieser<br />
Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund ausstehenden Optionen, ausgeben kann<br />
(die ,,Mindestannahmeschwelle“);<br />
b) Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen (sowie etwaige Verlängerungen), die auf das<br />
Tauschangebot und die Verschmelzung gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von<br />
1976, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung finden, abgelaufen bzw. mit der Folge beendet<br />
worden, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung durchgeführt werden dürfen, und (ii) das<br />
Tauschangebot und die Verschmelzung wurden von der EU-Kommission nach der Verordnung (EG)<br />
A-67
Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
genehmigt oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />
c) Wirksamkeit des Registration Statement bezüglich der im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 vor Ablauf<br />
der Annahmefrist und keine Sperrverfügung der SEC gemäß Section 8 (d) des U.S. Securities Act von 1933<br />
oder die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens der SEC bei Ablauf der Annahmefrist;<br />
d) Vor Ablauf der Annahmefrist haben die Aktionäre der NYSE Euronext mit einer Mehrheit entsprechend<br />
stimmberechtigter Inhaber der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Akien dem Zusammenschluss<br />
zugestimmt; außerdem hat die Mehrheit der Inhaber der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der<br />
NYSE Euronext vertretenen, im Umlauf befindliche Aktien der NYSE Euronext bestimmte, nach dem<br />
Vollzug des Zusammenschlusses wirksame, Regelungen der Satzung der Holdco bestätigt;<br />
e) Nichtvorliegen eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Richtlinie, eines Verwaltungsaktes oder einer<br />
einstweiligen Verfügung einer Behörde, eines Gerichts oder eines Gesetzgebungsorgans in bestimmten<br />
Ländern bei Ablauf der Annahmefrist, die oder das den Vollzug des Tauschangebotes oder der Verschmelzung<br />
oder den Erwerb oder die Inhaberschaft an Deutsche Börse-Aktien oder an Aktien der NYSE<br />
Euronext durch die Holdco untersagen oder rechtswidrig machen würde;<br />
f) Vorliegen weiterer Genehmigungen (oder gegebenenfalls das Ausbleiben von Versagungen) von zahlreichen<br />
öffentlichen Stellen in bestimmten Ländern bis spätestens 31. März 2012 (oder gegebenenfalls das<br />
dauerhafte Ausbleiben von Versagungen) (für weitere Informationen siehe den Abschnitt ,,Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses — Buchstabe<br />
(A)“);<br />
g) Keine wesentliche Marktverschlechterung (Material Adverse Market Change), d.h. Einstellung des<br />
Devisenhandels oder der Fremdkapitalmärkte für mehr als drei aufeinanderfolgende Handelstage in<br />
Frankfurt am Main, London oder New York im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
und dem Ende der Annahmefrist;<br />
h) Keine wesentliche Verschlechterung (wie im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss definiert)<br />
in Bezug auf die NYSE Euronext vor Ablauf der Annahmefrist;<br />
i) Keine wesentliche Verschlechterung (wie im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss definiert)<br />
in Bezug auf die Deutsche Börse vor Ablauf der Annahmefrist;<br />
j) Vorliegen einer oder mehrerer verbindliche Auskünfte (sog. private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde<br />
Internal Revenue Service sowohl an die NYSE Euronext als auch an die Deutsche Börse bis spätestens zum<br />
Ablauf der Annahmefrist, die bestätigen, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung in bestimmter<br />
Weise nach U.S.-Steuerrecht zu qualifizieren sind (für weitere Informationen siehe den Abschnitt ,,Vertrag<br />
über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses —<br />
Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext und Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche<br />
Börse“).<br />
Wie im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des<br />
Zusammenschlusses“ dargestellt, müssen zahlreiche Bedingungen für das Tauschangebot entsprechend ihrer<br />
Formulierung vor dem Ablauf der Annahmefrist entweder erfüllt sein oder es muss auf sie verzichtet worden<br />
sein. Dazu gehören die Mindestannahmeschwelle, die Zustimmung der NYSE Euronext-Aktionäre, die Wirksamkeit<br />
des Registration Statement, der Erhalt der verbindlichen Auskünfte der IRS, das Nichtvorliegen einer<br />
wesentlichen Marktverschlechterung, und das Nichtvorliegen einer wesentlichen Verschlechterung in Bezug<br />
auf die NYSE Euronext und die Deutsche Börse. Die einzigen Bedingungen, deren Erfüllung auch nach Ablauf<br />
der Annahmefrist eintreten darf, sind die Bedingungen bezogen auf die kartellrechtlichen Genehmigungen, und der<br />
Erhalt der näher bestimmten aufsichtsrechtlichen Genehmigungen für den Zusammenschluss. Diese werden<br />
beschrieben im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug<br />
des Zusammenschlusses“. Siehe auch ,,Aufsichtsrechtliche Genehmigungen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit dem Zusammenschluss“ für eine Erläuterung des Standes der aufsichtsrechtlichen Anträge und<br />
Genehmigungen für den Zusammenschluss.<br />
A-68
Derzeit rechnen die Parteien mit einem Abschluss der EU-Fusionskontrollverfahren vor Ablauf des Jahres<br />
2011, doch ist es möglich, dass diese Verfahren sich in das erste Quartal 2012 hineinziehen werden. Die Parteien<br />
erwarten, dass sämtliche nach dem Ablauf der Annahmefrist verbleibenden aufsichtsrechtlichen Bedingungen vor<br />
dem Abschluss der EU Fusionskontrollverfahren erfüllt sein werden.<br />
Verpflichtung der Deutsche Börse zur Einreichung der eigenen Aktien<br />
Die Deutsche Börse hat sich verpflichtet, alle eigenen Deutsche Börse-Aktien zum Tausch einzureichen. Zum<br />
31. März 2011 hielt die Deutsche Börse 8.956.997 eigene Deutsche Börse-Aktien.<br />
Informationen über die den Deutsche Börse-Aktionären angebotenen Holdco-Aktien<br />
Die den Deutsche Börse-Aktionären angebotenen Holdco-Aktien sind auf den Namen lautende Stammaktien<br />
mit einem Nennbetrag von 1,00 A, einschließlich aller Gewinnbezugsrechte seit Gründung der Holdco am<br />
10. Februar 2011.<br />
Die Internationale Wertapierkennnummer, die deutsche Wertpapierkennnummer, der Common Code und das<br />
Tickersymbol der Holdco-Aktien werden lauten:<br />
Internationale Wertpapierkennnummer (,,ISIN“) ....... NL0009766997<br />
Deutsche Wertpapierkennnummer (,,WKN“) .......... A1H81K<br />
Common Code ................................ 062269324<br />
Tickersymbol ................................. AL4<br />
Währung des Tauschangebots<br />
Für Zwecke der Bestimmungen der EU Prospektverordnung lautet die Währung, in der das Tauschangebot<br />
durchgeführt wird, auf Euro. Das bedeutet, dass alle das Tauschangebot betreffenden Berechnungen unter dem<br />
WpÜG, einschließlich des Wertes der Deutsche Börse-Aktien zwecks Einhaltung der Regelungen des WpÜG zur<br />
Mindestgegenleistung, in Euro vorgenommen werden. Die Kursfeststellung für Aktien der Holdco an der New York<br />
Stock Exchange wird nach der Handelsaufnahme in US-Dollar erfolgen.<br />
Börsenzulassung und Handelsbeginn<br />
Die Holdco (1) beabsichtigt, ihre Aktien nach der Mitteilung über ihre Ausgabe (Notice of Issuance) an der<br />
New York Stock Exchange zuzulassen, und (2) wird vor der Lieferung der Holdco-Aktien gemäß den Bestimmungen<br />
des Tauschangebots und der Verschmelzung die Zulassung ihrer Aktien zum Handel am regulierten Markt<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />
(Prime Standard) am regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé de Euronext à Paris) beantragen.<br />
Die Holdco geht davon aus, dass die Holdco-Aktien, die die Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot<br />
angenommen haben, bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten werden, zum Zeitpunkt ihrer Lieferung an die<br />
das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre zum Handel zugelassen und börsennotiert sein<br />
werden.<br />
Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />
voraussichtlich unmittelbar nach Lieferung der Holdco-Aktien an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche<br />
Börse-Aktionäre beginnen.<br />
Abwicklungsstelle<br />
Die Holdco hat die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, als zentrale<br />
Abwicklungsstelle und als Umtauschtreuhänderin im Zusammenhang mit dem Tauschangebot beauftragt.<br />
Interessen der am Tauschangebot beteiligten Parteien<br />
Die Holdco hat mit der Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der Pomme Merger Corporation den Vertrag<br />
über den Unternehmenszusammenschluss abgeschlossen. Diese anderen Parteien des Vertrags über den<br />
A-69
Unternehmenszusammenschluss sind mit der Holdco gemeinsam handelnde Personen i. S. v. § 2 Abs. 5 Satz 1<br />
WpÜG und haben ein Interesse am Vollzug des Tauschangebots.<br />
Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG i. V. m. § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG gelten Tochtergesellschaften der Holdco<br />
ebenfalls als mit dieser gemeinsam handelnde Personen, wohingegen Tochtergesellschaften von mit der Holdco<br />
gemeinsam handelnde Personen nicht erfasst werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments ist<br />
die Pomme Merger Corporation die einzige Tochtergesellschaft der Holdco. Die Pomme Merger Corporation sowie<br />
die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, die einzige Aktionärin der Holdco, sind daher mit der Holdco gemeinsam<br />
handelnde Personen i. S. v. § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG i. V. m. § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG.<br />
Interessen von Organmitgliedern, Directors und Executive Officers der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext am Zusammenschluss<br />
Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sollten berücksichtigen, dass einige Mitglieder des<br />
Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse sowie einige Directors und Officers der NYSE Euronext andere<br />
Interessen an dem Zusammenschluss haben können als die Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext.<br />
Zu diesen Interessen können u. a. zählen: die Weiterbeschäftigung bestimmter Vorstandsmitglieder der Deutsche<br />
Börse und bestimmter Executive Officers der NYSE Euronext, die weitere Tätigkeit bestimmter Aufsichtsratsmitglieder<br />
der Deutsche Börse und bestimmter Directors der NYSE Euronext als Direktoren der Holdco und die<br />
Haftungsfreistellung vormaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse sowie Directors und<br />
Executive Officers der NYSE Euronext durch die Holdco. Zu diesen Interessen gehört außerdem die Behandlung<br />
von Restricted Stock Units, Aktienoptionen und sonstigen Rechten dieser Organmitglieder, Directors und<br />
Executive Officers im Rahmen des Zusammenschlusses. Zum 14. März 2011 hielten die Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder<br />
der Deutsche Börse insgesamt 50.780 Deutsche Börse-Aktien.<br />
Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sollten berücksichtigen, dass die Directors und<br />
Executive Officers der NYSE Euronext und die mit ihnen verbundenen Unternehmen zum 1. März 2011 0,3% der<br />
im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien mit Stimmrecht auf der außerordentlichen NYSE Euronext-<br />
Hauptversammlung hielten. Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses können bestimmten<br />
Führungspersonen der NYSE Euronext mit Zustimmung der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />
darüber hinaus bestimmte Vergütungen zustehen. Siehe ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur<br />
NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen — Vergütung 2010“.<br />
Gründe für das Tauschangebot und Verwendung des Erlöses<br />
Das Tauschangebot ist Teil der zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext vereinbarten Transaktion<br />
zur Umsetzung des Zusammenschlusses, mit dem die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen unter der Holdco als Muttergesellschaft<br />
zusammengeführt werden sollen. Der Zusammenschluss und die Vereinbarungen zwischen der Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext sind detailliert im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“<br />
beschrieben.<br />
Die Holdco-Aktien, die diejenigen Deutsche Börse-Aktionäre erhalten werden, die ihre Deutsche Börse-<br />
Aktien wirksam im Rahmen des Tauschangebots einreichen, werden gegen Sacheinlagen, bestehend aus diesen<br />
zum Tausch eingereichten Deutsche Börse-Aktien, ausgegeben, und die Holdco wird aus diesem Tauschangebot<br />
keine Erlöse erhalten.<br />
Die Holdco erwartet, dass die Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot entstehen<br />
werden und von der Holdco zu zahlen sind, ungefähr bis zu 4,0 Mio. A betragen werden.<br />
A-70
DER ZUSAMMENSCHLUSS<br />
Hintergrund des Zusammenschlusses<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext und Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse unterziehen die<br />
Ertragslage und Wettbewerbsposition ihres jeweiligen Unternehmens in den Branchen, in denen sie tätig sind,<br />
sowie ihre strategischen Alternativen einer ständigen Überprüfung. Von Zeit zu Zeit analysieren in diesem<br />
Zusammenhang die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils potenzielle Transaktionen, die der Erreichung<br />
ihrer strategischen Ziele förderlich sein könnten.<br />
Im Herbst 2008 trafen sich der Chief Executive Officer der NYSE Euronext, Duncan L. Niederauer, und der<br />
Vorstandsvorsitzende der Deutsche Börse, Dr. Reto Francioni, um über einen möglichen Zusammenschluss ihrer<br />
jeweiligen Unternehmen zu sprechen. Im Anschluss an das Treffen erfolgte ein regelmäßiger Austausch zwischen<br />
ausgewählten Mitgliedern der Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse hinsichtlich<br />
möglicher Transaktionsstrukturen sowie sozialer Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung bei einem<br />
potenziellen Zusammenschluss der beiden Unternehmen. Um diese Gespräche voranzutreiben, schlossen die<br />
NYSE Euronext und die Deutsche Börse am 22. September 2008 eine Vertraulichkeitsvereinbarung im Zusammenhang<br />
mit dem Austausch von Informationen zwischen den Unternehmen und ihren jeweiligen Beratern. Gleichzeitig<br />
beriet sich die NYSE Euronext mit Perella Weinberg und ihren Rechtsberatern, Wachtell, Lipton, Rosen &<br />
Katz, Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP und Stibbe N.V., und die Deutsche Börse beriet sich mit ihrem<br />
Finanzberater Deutsche Bank AG und ihrem Rechtsberater, Linklaters LLP. Die vorbereitenden Gespräche — auch<br />
in Bezug auf die mögliche Führungsstruktur eines neuen Rechtsträgers — dauerten den Herbst 2008 über an, es kam<br />
jedoch zu keiner Einigung. Anfang Dezember 2008 beendeten die Parteien die Gespräche hinsichtlich eines<br />
möglichen Unternehmenszusammenschlusses, nachdem unbefugt Informationen über die Existenz entsprechender<br />
Gespräche an die Presse gelangt waren.<br />
Im Laufe der folgenden zwei Jahre kam es im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit immer wieder zu Treffen<br />
zwischen Herrn Niederauer und Herrn Dr. Francioni sowie Mitgliedern der oberen Führungsebene beider<br />
Gesellschaften, wobei mehrmals über die Möglichkeit eines Zusammenschlusses der beiden Gesellschaften<br />
gesprochen wurde. Aus diesen Treffen entstanden jedoch zu dieser Zeit keine ernsthaften Überlegungen.<br />
Während des Sommers im Jahr 2010 setzten Herr Niederauer und Dr. Francioni ihre Gespräche über die<br />
strategischen Herausforderungen, die sich den Unternehmen vor dem Hintergrund der Konsolidierung im Bereich<br />
der Börsen stellen, fort. Als Ergebnis dieser Diskussionen einigten sie sich, die Gespräche über einen möglichen<br />
Unternehmenszusammenschluss der beiden Unternehmen wieder aufzunehmen.<br />
Am 2. August 2010 trafen sich auf Bitte von Herrn Dr. Francioni Mitglieder der oberen Führungsebene der<br />
NYSE Euronext und der Deutsche Börse in New York City, um über die Möglichkeit einer Wiederaufnahme von<br />
Erwägungen hinsichtlich einer potenziellen Transaktion zu sprechen. Bei diesem Treffen erörterten sie das Konzept<br />
der Transaktion und den potenziellen Nutzen, den die beiden Parteien würden erzielen können. Die Geschäftsführungen<br />
der beiden Parteien einigten sich zudem auf einen Zeitplan für weitere Erwägungen hinsichtlich einer<br />
Transaktion und die wichtigsten nächsten Schritte innerhalb des Entscheidungsfindungsprozesses.<br />
Am 15. September 2010 trat das Board of Directors der NYSE Euronext für eine turnusmäßige Überprüfung<br />
und Besprechung der Unternehmensstrategie zusammen. Während dieses Treffens stellte das Board der NYSE<br />
Euronext eine gründliche strategische und finanzielle Untersuchung der Chancen organischen Wachstums an,<br />
welche bei der Gesellschaft im Gange waren und von ihr in Erwägung gezogen wurden, einschließlich neuer<br />
Produkte und Dienstleistungen neuer Vermögensklassen und einer geographischen Expansion. Das Board untersuchte<br />
die erwartete finanzielle Ertragskraft der NYSE Euronext, einschließlich der Kapitalausstattung, bei<br />
Einzelbetrachtung (standalone basis) und unter Berücksichtigung dieser Initiativen. Darüber hinaus zog das<br />
Board der NYSE Euronext mögliche strategische Partner für M&A-Transaktionen in der Börsenbranche und/oder<br />
der Branche für Finanzintermediäre im Weiteren in Erwägung und analysierte, welche dieser Transkationen<br />
vollzogen werden könnte und deren jeweilige Vorteile. In diesem Rahmen schilderte Herr Niederauer seine<br />
Unterredungen mit Herrn Dr. Francioni und wurde von dem Board of Directors der NYSE Euronext ermächtigt, die<br />
Gespräche fortzuführen und auszuweiten, um so feststellen zu können, ob ein potenzieller Unternehmenszusammenschluss<br />
mit der Deutsche Börse erreicht werden könnte. Mögliche Alternativen zum Zusammenschluss mit der<br />
Deutschen Börse, die während des Treffens als alternatives Unternehmenszusammenschluss-Szenario besprochen<br />
worden waren, wurden von NYSE Euronext nicht aktiv verfolgt, da der Zusammenschluss mit Deutsche Börse als<br />
attraktivste strategische Alternative erschien, sofern er zu für beide annehmbaren Bedingungen vollzogen werden<br />
konnte.<br />
A-71
Im Verlauf der nächsten Monate besprachen ausgewählte Mitglieder der oberen Führungsebene der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse unterschiedliche mögliche Alternativen für die Bedingungen und Struktur der<br />
Transaktion.<br />
Am 28. Oktober 2010 und wieder am 6. Dezember 2010 traf sich der Verwaltungsrat der NYSE Euronext und<br />
wurde von der oberen Führungsebene über den Stand der Verhandlungen mit der Deutsche Börse unterrichtet. Bei<br />
jedem Treffen wurde die Geschäftsführung von dem Verwaltungsrat der NYSE Euronext angewiesen, die Verhandlungen<br />
hinsichtlich einer potenziellen Transaktion fortzusetzen.<br />
Anfang Januar 2011 führten die Geschäftsführungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse die<br />
Gespräche über die Bedingungen eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses fort, so insbesondere am<br />
13. und 14. Januar 2011 im Rahmen von Transaktionsverhandlungen in Zürich (Schweiz) zwischen Herrn<br />
Niederauer, Herrn Dr. Francioni, anderen Vertretern der NYSE Euronext und der Deutsche Börse und ihren<br />
jeweiligen Finanzberatern. Zu diesem Zeitpunkt verhandelten die Parteien bestimmte Bedingungen, u. a. im<br />
Hinblick auf die Unternehmensführung, die nach dem Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses für die<br />
gemeinsame Gruppe der Unternehmen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse gelten sollten.<br />
Insbesondere erwogen die Parteien, dass die Transaktion Folgendes umfassen würde: (1) einen Zusammenschluss<br />
der beiden Unternehmen anstelle eines Erwerbs des einen durch das andere Unternehmen, (2) die Gründung einer<br />
neuen <strong>Holding</strong>gesellschaft in den Niederlanden, die die <strong>Holding</strong>gesellschaft der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse werden würde, (3) zwei Konzernzentralen für das gemeinsame Unternehmen in New York und Frankfurt,<br />
(4) die Übernahme der Funktion als Chairman (Vorsitzender) des Verwaltungsrats des gemeinsamen Unternehmens<br />
durch Herrn Dr. Francioni, der hauptsächlich in Frankfurt ansässig sein würde, und die Übernahme der Funktion als<br />
Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens durch Herrn Niederauer, der hauptsächlich in New York<br />
ansässig sein würde, (5) die Zusammensetzung des Verwaltungsrats des gemeinsamen Unternehmens aus dem<br />
Chairman des Verwaltungsrats und dem Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens sowie neun von<br />
der Deutsche Börse bestimmten natürlichen Personen und sechs von der NYSE Euronext bestimmten natürlichen<br />
Personen und (6) die Zusammensetzung des Executive Committee des gemeinsamen Unternehmens zu gleichen<br />
Teilen aus ehemaligen Vorständen der Deutsche Börse und ehemaligen Geschäftsführern der NYSE Euronext unter<br />
dem Vorsitz des Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens. Die Parteien trafen zudem eine<br />
vorläufige Vereinbarung über bestimmte Aufgaben und Befugnisse des Chief Executive Officer und des Chairman<br />
des Verwaltungsrats des gemeinsamen Unternehmens, die Anwendung finden sollte, sofern ein Unternehmenszusammenschluss<br />
vereinbart würde.<br />
Innerhalb desselben Zeitraums führten die jeweilige Geschäftsführung und die jeweiligen Finanzberater der<br />
NYSE Euronext und der Deutsche Börse Gespräche über die finanziellen Rahmenbedingungen eines möglichen<br />
Unternehmenszusammenschlusses, wobei sich die Verhandlungen im Wesentlichen auf den jeweiligen relativen<br />
prozentualen Anteil konzentrierten, den die Altaktionäre der beiden Unternehmen künftig an der neuen niederländischen<br />
<strong>Holding</strong>gesellschaft erhalten würden. Zu diesem Zeitpunkt einigten sich die Parteien grundsätzlich<br />
darauf, dass die Aktionäre der Deutsche Börse ca. 60% und die Aktionäre der NYSE Euronext ca. 40% der<br />
ausgegebenen Aktien der <strong>Holding</strong>gesellschaft erhalten würden, wobei unterstellt wurde, dass sämtliche<br />
ausgegebenen Aktien der Deutsche Börse an dem zur Bewirkung des Unternehmenszusammenschlusses durchgeführten<br />
Tauschangebot teilnehmen würden. Es wurde jedoch keine endgültige Entscheidung in Bezug auf für den<br />
Unternehmenszusammenschluss geltende Umtauschverhältnisse oder hinsichtlich der genauen prozentualen<br />
Eigentumsanteile der NYSE Euronext und der Deutsche Börse, die auf Basis der entsprechenden Umtauschverhältnisse<br />
impliziert würden, getroffen.<br />
Die Parteien einigten sich grundsätzlich darauf, dass für die Aktionäre der NYSE Euronext ein Aufschlag von<br />
ca. 10% angestrebt wird. Auf der Basis dieses Aufschlags würden die Aktionäre der Deutsche Börse ca. 60% und<br />
die Aktionäre der NYSE Euronext ca. 40% der im Umlauf befindlichen Aktien der Holdco erhalten. Bei der<br />
Beratung eines angemessenen Aufschlags für die Aktionäre der NYSE Euronext berücksichtigten die Parteien unter<br />
anderem die Synergien, die ihrer Einschätzung nach durch den Zusammenschluss erzielt werden.<br />
Am 17. Januar 2011 wurde die Entwurfsfassung einer Absichtserklärung übergeben, in der das Verständnis<br />
bestimmter Bedingungen der möglichen Transaktion und der Struktur der Unternehmensführung seitens der<br />
Deutsche Börse zusammengefasst war und die die Geschäftsführung und die Rechtsberater der NYSE Euronext im<br />
Laufe der darauffolgenden Woche überprüften.<br />
Am 18. Januar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung und diskutierte den aktuellen<br />
Stand der Verhandlungen mit der NYSE Euronext.<br />
A-72
Am 21. Januar 2011 trafen sich Herr Niederauer und Herr Dr. Francioni sowie ausgewählte Mitglieder ihrer<br />
jeweiligen oberen Führungsebene und Finanz- und Rechtsberater in New York City. Bei diesem Treffen stellten die<br />
Parteien aktualisierte Finanzinformationen über beide Unternehmen zur Verfügung. Die Parteien überprüften<br />
zudem den Entwurf der Absichtserklärung und waren bestrebt, weitere Einigkeit über bestimmte Regelungsaspekte<br />
hinsichtlich der Führungsstruktur zu erzielen, die für das gemeinsame Unternehmen gelten sollten, darunter die<br />
Dauer der ersten Amtszeit des Verwaltungsrats der <strong>Holding</strong>gesellschaft und Erfordernisse für Abstimmungen des<br />
Verwaltungsrats mit qualifizierter Mehrheit. Darüber hinaus vereinbarten die Parteien im Rahmen dieses Treffens<br />
einen Zeitplan für den Entwurf und die Verteilung endgültiger Verträge, in denen die Bedingungen des Unternehmenszusammenschlusses<br />
und die Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur festgehalten werden sollten.<br />
Die Parteien besprachen vorläufige Pläne, wie die Transaktion — sofern sie letztendlich beschlossen würde — an<br />
die jeweiligen Aktionäre, Aufsichtsbehörden und andere wichtige Akteure kommuniziert werden solle.<br />
Am 24. Januar 2011 traf sich Herr Dr. Francioni mit Dr. Manfred Gentz, dem Aufsichtsratsvorsitzenden der<br />
Deutsche Börse, und einigen anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Deutsche Börse, um sie über den Stand der<br />
Verhandlungen mit der NYSE Euronext zu informieren.<br />
Am 27. Januar 2011 sandte der Rechtsberater der NYSE Euronext, Wachtell Lipton, einen ersten Entwurf des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss an Linklaters als Rechtsberater der Deutsche Börse, und<br />
Linklaters sandte einen ersten Entwurf der Satzung der <strong>Holding</strong>gesellschaft, der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
der <strong>Holding</strong>gesellschaft und der Geschäftsordnung des Global Executive Committee (zusammen die<br />
,,Maßgeblichen Dokumente der Holdco“) an Wachtell Lipton.<br />
Am 28. Januar 2011 gewährten die NYSE Euronext und die Deutsche Börse der jeweils anderen Partei Zugang<br />
zu einem elektronischen Datenraum, in dem sich Finanz- und rechtliche Due Diligence-Unterlagen befanden.<br />
Daraufhin begannen die jeweiligen Geschäftsführungen sowie Finanz- und Rechtsberater der NYSE Euronext und<br />
der Deutsche Börse mit der Überprüfung dieser Unterlagen.<br />
Am 1. Februar 2011 trafen sich Herr Jan-Michiel Hessels, Chairman des Board of Directors der NYSE<br />
Euronext, Herr Niederauer und einige weitere Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext mit<br />
Dr. Francioni, Dr. Manfred Gentz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutsche Börse, und einigen weiteren<br />
Aufsichtsratsmitgliedern der Deutsche Börse in Zürich, Schweiz. Während des Treffens prüften sie den Arbeitsplan<br />
und das Timing, um eine endgültige Vereinbarung über den Zusammenschluss zu erzielen, und identifizierten die<br />
Hauptthemen, welche nach Ansicht des Managements zu klären waren, um einen Vertrag zum Abschluss bringen zu<br />
können.<br />
Die Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse sowie ihre jeweiligen Finanz- und<br />
Rechtsberater trafen sich vom 31. Januar bis 2. Februar 2011 in Amsterdam (Niederlande) zur Verhandlung des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco sowie zur<br />
Besprechung finanzieller und rechtlicher Due Diligence auf oberster Ebene, einschließlich der mit einem Unternehmenszusammenschluss<br />
möglicherweise zu erzielenden Synergien. Im Rahmen dieser Treffen verhandelten die<br />
internen und externen Rechtsberater der Parteien verschiedene Bestimmungen in der Entwurfsfassung des Vertrags<br />
über den Unternehmenszusammenschluss und dem Entwurf der Maßgeblichen Dokumente der Holdco. Im Rahmen<br />
dieser Verhandlungen erörterten die Parteien die Mindestannahmeschwelle für das Tauschangebot, den Zeitpunkt<br />
der offiziellen Veröffentlichung des Tauschangebots nach deutschem Recht, die Höhe der von den Parteien jeweils<br />
zu leistenden Beendigungszahlung und die Umstände, unter denen diese zu leisten sein würde, sowie die Integration<br />
der Deutsche Börse in die neue Holdco-Gruppe nach dem Vollzug der Transaktion. Während dieser Treffen<br />
vertieften die Parteien und ihre jeweiligen Finanzberater darüber hinaus ihre Analysen des Unternehmenszusammenschlusses<br />
aus finanzieller Sicht und überprüften die potenziellen Kosten und Synergien der Transaktion,<br />
um somit ihre Bewertung des gemeinsamen Unternehmens zu erleichtern.<br />
Am 3. Februar 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE Euronext in Amsterdam zu einer Sitzung, bei der u.<br />
a. die möglichen Bedingungen eines Unternehmenszusammenschlusses mit der Deutsche Börse diskutiert wurden. Auf<br />
dieser Sitzung stellten Herr Niederauer und andere Mitglieder der Geschäftsführung der NYSE Euronext den aktuellen<br />
Stand der Verhandlungen und der Due Diligence mit der Deutsche Börse vor und erläuterten die strategischen Gründe für<br />
den Unternehmenszusammenschluss. Wachtell Lipton präsentierte eine Zusammenfassung der aktuellen Entwurfsfassungen<br />
des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco und ging<br />
auf die jeweiligen darin enthaltenen Sachverhalte ein, für die noch keine Einigung erzielt worden war. Wachtell Lipton<br />
besprach zudem mit den Directors der NYSE Euronext ihre Treuepflichten nach dem Recht des Staates Delaware. Stibbe<br />
gab einen Überblick über einige für die Transaktion relevante Aspekte niederländischen Rechts und legte zudem die<br />
A-73
echtlichen Regeln dar, die auf den Verwaltungsrat der niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft Anwendung finden<br />
würden. Perella Weinberg präsentierte dem Board of Directors aktuelle Informationen über den gegenwärtigen Stand der<br />
Finanz-Due Diligence und der allgemeinen Analyse der möglichen Transaktion aus finanzieller Sicht, die laufenden<br />
Verhandlungen hinsichtlich des Umtauschverhältnisses, die mit den unterschiedlichen Umtauschverhältnissen verbundenen<br />
Bewertungen und den prozentualen Anteil ausgegebener Holdco-Aktien, der unter Zugrundelegung unterschiedlicher<br />
Umtauschverhältnisse von den Altaktionären der NYSE Euronext gehalten werden würde. Im Rahmen dieser<br />
Sitzung bevollmächtigte das Board of Directors der NYSE Euronext die Geschäftsführung, die Verhandlungen mit der<br />
Deutsche Börse fortzuführen.<br />
Ebenfalls am 3. Februar 2011 legte Linklaters den Rechtsberatern der NYSE Euronext einen überarbeiteten<br />
Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vor.<br />
Basierend auf Informationen der Geschäftsführung der NYSE Euronext sandten die Rechtsberater der NYSE<br />
Euronext am 7. Februar 2011 einen überarbeiteten Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
an die Rechtsberater der Deutsche Börse. Ferner sandten die Rechtsberater der Deutsche Börse überarbeitete<br />
Entwürfe der Maßgeblichen Dokumente der Holdco an die Rechtsberater der NYSE Euronext.<br />
Am 7. Februar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung, bei der die Bedingungen des<br />
Unternehmenszusammenschlusses mit der NYSE Euronext detailliert besprochen wurden.<br />
Am 8. und 9. Februar 2011 kamen Vertreter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse sowie ihre jeweiligen<br />
Berater in New York City zusammen. Sie führten vertiefte Gespräche über die zu klärenden Fragen in den<br />
Entwürfen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und den Entwürfen der Maßgeblichen Dokumente<br />
der Holdco. Besprochen wurden u. a. (1) die Mindestannahmeschwelle für das Tauschangebot, (2) Möglichkeiten,<br />
wie die in den aktuellen Entwürfen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und den<br />
Maßgeblichen Dokumenten der Holdco vorgesehene Ausgewogenheit der Struktur der Unternehmensführung nach<br />
dem Vollzug des Zusammenschlusses aufrecht erhalten werden kann, (3) die Beschränkungen der Verpflichtung<br />
jeder Partei, zur Erlangung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung der Transaktionen ihre Geschäftsbereiche zu<br />
verändern oder zu veräußern oder die Struktur der Unternehmensführung der Holdco zu ändern, (4) die Umstände,<br />
unter denen von den Parteien jeweils eine Beendigungszahlung zu leisten wäre, (5) die Befugnisse zur Beschlussfassung<br />
durch das Global Executive Committee der Holdco-Gruppe, (6) die anfängliche Dauer der Amtszeit des<br />
Chairman des Verwaltungsrats und des Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens, (7) die Rechte der<br />
zunächst von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bestimmten Verwaltungsratsmitglieder der Holdco zur<br />
Bestimmung von Ersatzkandidaten im Falle von neu zu besetzenden Sitzen innerhalb des Verwaltungsrats oder<br />
seinen Ausschüssen und (8) den Standort und die Leiter bestimmter Geschäftsbereiche. Zudem kamen die<br />
Geschäftsführungen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext mit ihren jeweiligen Finanz- und Steuerberatern<br />
zusammen, um die potenziellen Synergien aus dem Unternehmenszusammenschluss, einschließlich der Möglichkeiten<br />
der Integration von Technologien beider Unternehmen, weiter zu analysieren sowie die zur Verteilung nach<br />
der Veröffentlichung des Unternehmenszusammenschlusses vorgesehene Anlegerpräsentation zu diskutieren.<br />
Am 9. Februar 2011 veröffentlichte die Presse in Deutschland eine weder von der NYSE Euronext noch von<br />
der Deutsche Börse autorisierte Meldung, dass die Parteien derzeit über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss<br />
verhandelten, in der auch einige Bedingungen der möglichen Transaktion genannt wurden. Infolgedessen<br />
setzten die NYSE Euronext und die Deutsche Börse den Handel mit ihren jeweiligen Aktien aus, während sie eine<br />
Antwort auf diese nicht autorisierte Meldung vorbereiteten. Im weiteren Verlauf des Tages gaben die Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext eine gemeinsame Presseerklärung ab, in der sie das Bestehen fortgeschrittener<br />
Gespräche hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses bestätigten und Einzelheiten zum<br />
aktuellen Stand einiger von den Parteien in Erwägung gezogener Bedingungen der Transaktion nannten. Die<br />
NYSE Euronext nahm nach Abgabe der Presseerklärung und die Deutsche Börse am darauffolgenden Morgen den<br />
Handel mit ihren Aktien wieder auf.<br />
Am 10. Februar 2011 hielt das Board of Directors der NYSE Euronext per Videokonferenz eine Sitzung ab, in<br />
deren Rahmen es von der Geschäftsführung der NYSE Euronext und ihren Beratern einen Bericht über den Stand<br />
der Verhandlungen mit der Deutsche Börse erhielt.<br />
Im Laufe der nächsten Tage verhandelten die Parteien und ihre Finanz- und Rechtsberater weiterhin die<br />
verbleibenden offenen Punkte, tauschten weiterhin Entwürfe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco aus und führten ihre Due Diligence-Prüfung der jeweils<br />
anderen Partei fort.<br />
A-74
Am 11. Februar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung, bei der die Bedingungen und<br />
der Stand der geplanten Transaktion, u. a. die erwarteten Synergien und die vorläufigen Ergebnisse der Due<br />
Diligence-Prüfung, erörtert wurden. Im Rahmen dieses Treffens bevollmächtigte der Vorstand Herrn Dr. Francioni<br />
und Herrn Pottmeyer, die Verhandlungen über den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zum<br />
Abschluss zu bringen.<br />
Am 12. Februar 2011 wurde in einigen von den Parteien nicht autorisierten Presseberichten angedeutet, dass<br />
sich die Parteien auf einen Namen geeinigt hätten, unter dem das gemeinsame Unternehmen nach dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses firmieren solle. Als Antwort auf diese Berichte gaben die NYSE Euronext und die Deutsche<br />
Börse jeweils eine Presseerklärung ab, um klarzustellen, dass derzeit zwar Verhandlungen über einen Namen für die<br />
gemeinsame Gruppe geführt würden, dass es aber diesbezüglich noch zu keiner endgültigen Entscheidung<br />
gekommen sei.<br />
Am 13. Februar 2011 hielt das Board of Directors der NYSE Euronext per Videokonferenz eine Sitzung ab, in<br />
deren Rahmen es von der Geschäftsführung einen Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der Deutsche<br />
Börse erhielt. Auf der Sitzung gaben Herr Niederauer und andere Mitglieder der Geschäftsführung der NYSE<br />
Euronext dem Board aktuelle Informationen über die Entwicklungen der letzten Tage und gaben eine Einschätzung<br />
der restlichen ungeklärten Fragen und der möglichen Ergebnisse ab. Wachtell Lipton präsentierte eine aktualisierte<br />
Zusammenfassung der Entwürfe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen<br />
Dokumente der Holdco, und Perella Weinberg gab einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen des<br />
Unternehmenszusammenschlusses. Das Board of Directors der NYSE Euronext erhielt zudem aktualisierte<br />
Informationen der Geschäftsführung zu wichtigen Ergebnissen, zu denen diese und ihre Rechts-, Finanz- und<br />
Steuerberater im Rahmen ihrer Due Diligence-Prüfung der Deutsche Börse gekommen waren, und diskutierte die<br />
möglichen Chancen und Risiken des Zusammenschlusses mit der Geschäftsführung. Basierend auf der Bandbreite<br />
möglicher Alternativen, die von der Geschäftsführung und ihren Beratern vorgestellt wurden, unterstützte das<br />
Board of Directors weiterhin den geplanten Unternehmenszusammenschluss.<br />
Am 14. Februar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung, um die überarbeiteten<br />
Bedingungen der Transaktion zu erörtern. Nach Beratung durch seine Rechts- und Finanzberater erörterte der<br />
Vorstand den Ausgang der Verhandlungen, die mit der NYSE Euronext und deren Beratern geführt worden waren,<br />
und gab aktualisierte Informationen über die Bedingungen und wesentlichen Erwägungen der geplanten Transaktion<br />
mit der NYSE Euronext sowie über den geplanten Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext, soweit sich seit der letzten Vorstandssitzung Änderungen<br />
ergeben hatten. Nach eingehender Beratung beschloss der Vorstand der Deutsche Börse, dass der geplante<br />
Zusammenschluss im besten Interesse der Deutsche Börse und ihrer Aktionäre sei, und stimmte — vorbehaltlich<br />
der Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse — dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
und den darin vorgesehenen Transaktionen zu. Später an diesem Tag erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />
Deutsche Börse aktualisierte Informationen von Herrn Dr. Francioni und anderen Mitgliedern des Vorstands<br />
bezüglich des Stands der Verhandlungen über den Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext.<br />
Die Rechtsberater der NYSE Euronext und der Deutsche Börse tauschten weitere Entwürfe des Vertrags über<br />
den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco aus, die sie auf Grundlage der<br />
fortdauernden Verhandlungen zwischen den Parteien überarbeitet hatten. Vertreter der NYSE Euronext und der<br />
Deutsche Börse diskutierten weiterhin das Umtauschverhältnis und einigten sich nach Beratung mit ihren jeweiligen<br />
Finanzberatern vorläufig darauf, dass man zunächst ein Umtauschverhältnis von 0,47 Holdco-Aktien für jede<br />
Aktie der NYSE Euronext und einer Holdco-Aktie für jede im Rahmen des Tauschangebots eingereichte Aktie der<br />
Deutsche Börse zugrunde legen wolle. Die Parteien erkannten an, dass — unter der Annahme, dass alle Aktien der<br />
Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht würden — nach Maßgabe dieser Umtauschverhältnisse<br />
das gemeinsame Unternehmen zu 40% im Eigentum der Altaktionäre der NYSE Euronext und zu 60% im<br />
Eigentum der Altaktionäre der Deutsche Börse stehen würde. Im weiteren Verlauf des 14. Februar und am<br />
Vormittag des 15. Februar 2011 konnten Vertreter der Parteien die restlichen offenen Punkte zur Zufriedenheit<br />
beider Parteien klären. Unter anderem kam es zu einer Einigung über die Mindestannahmeschwelle für das<br />
Tauschangebot, die Umstände, unter denen eine Beendigungszahlung zu leisten sein würde, und die jeweiligen<br />
Standorte und Leiter bestimmter wesentlicher Geschäftsbereiche des gemeinsamen Unternehmens.<br />
Am 15. Februar 2011 trat der Aufsichtsrat der Deutsche Börse zusammen, um die überarbeiteten Bedingungen<br />
der Transaktion zu erörtern. Nach Beratung durch seine Finanz- und Rechtsberater erörterte der Aufsichtsrat das<br />
Ergebnis der Verhandlungen, die mit der NYSE Euronext und deren Beratern geführt worden waren. Anhand von<br />
Präsentationen des Vorstands der Deutsche Börse, ihren Finanzberatern, der DBSI und J.P. Morgan, und ihres<br />
A-75
Rechtsberaters Linklaters erhielt der Aufsichtsrat u. a. eine Zusammenfassung der Bedingungen und wesentlichen<br />
Erwägungen der geplanten Transaktion mit der NYSE Euronext sowie eine Zusammenfassung des geplanten<br />
Zusammenschlusses. Vertreter der DBSI und von J.P. Morgan stellten jeweils eine Analyse der Transaktion aus<br />
finanzieller Sicht vor und gaben mündlich ihre Stellungnahme ab (die sie später schriftlich bestätigten), dass das<br />
vorgeschlagene Umtauschverhältnis zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen in<br />
ihren jeweiligen schriftlichen Stellungnahmen genannten Faktoren, Annahmen und Beschränkungen aus finanzieller<br />
Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst) angemessen<br />
(fair) sei. Nach eingehender Beratung beschloss der Aufsichtsrat der Deutsche Börse, dass der Unternehmenszusammenschluss<br />
im besten Interesse der Deutsche Börse und ihrer Aktionäre sei, und stimmte dem Unternehmenszusammenschluss<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu.<br />
Ebenfalls am 15. Februar 2011 hielt das Board of Directors der NYSE Euronext per Videokonferenz eine<br />
Sitzung ab, um die Bedingungen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses zu erörtern. Im Rahmen der<br />
Sitzung lieferte die Geschäftsführung der NYSE Euronext dem Board aktuelle Informationen über die Gespräche<br />
und Verhandlungen zwischen den Parteien seit der letzten Sitzung des Board of Directors der NYSE Euronext.<br />
Vertreter von Wachtell Lipton erläuterten die aktualisierten Bedingungen in dem Vertragsentwurf über den<br />
Unternehmenszusammenschluss und die Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur, die im Rahmen des<br />
Zusammenschlusses getroffen werden sollten. Vertreter von Perella Weinberg stellten abschließende Analysen<br />
der Transaktion aus finanzieller Sicht sowie des endgültig vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses vor. Danach gab<br />
Perella Weinberg gegenüber dem Board of Directors der NYSE Euronext mündlich seine Stellungnahme ab (die<br />
später schriftlich bestätigt wurde), dass das Umtauschverhältnis von 0,47 für die Verschmelzung zum 15. Februar<br />
2011 auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen, angewandten<br />
Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber<br />
den Aktionären der NYSE Euronext angemessen sei. Nach Diskussion und eingehender Beratung beschloss das<br />
Board of Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und die darin<br />
vorgesehenen Transaktionen angemessen und im besten Interesse der NYSE Euronext und ihrer Aktionäre seien<br />
und bevollmächtigte die Geschäftsführung zur Unterzeichnung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
im Namen der Gesellschaft. Im Einklang mit der Gründungsurkunde der NYSE Euronext stimmte das<br />
Board of Directors der NYSE Euronext zudem dem Erwerb der Aktien der NYSE Euronext in Übereinstimmung<br />
mit der Verschmelzung und der Ausübung der mit dieser Aktien der NYSE Euronext verbundenen Stimmrechte<br />
durch die Holdco nach der Verschmelzung ohne Beschränkungen der Eigentums- oder Stimmrechte der Holdco<br />
nach der Verschmelzung zu.<br />
Nach der Zustimmung durch das Board of Directors der NYSE Euronext sowie den Vorstand und den<br />
Aufsichtsrat der Deutsche Börse schlossen die Parteien am 15. Februar 2011 den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
zu den von den genannten Organen genehmigten Bedingungen und veröffentlichten die<br />
Transaktion im Wege einer Presseerklärung und Marktmitteilung.<br />
Am 1. April 2011 erhielt die NYSE Euronext von der NASDAQ OMX Group, Inc. und der IntercontinentalExchange,<br />
Inc. ein Schreiben, in welchem ein unverbindliches Angebot für den Erwerb aller ausgegebenen NYSE<br />
Euronext-Stammaktien unterbreitet wurde, wonach Aktionäre der NYSE Euronext für jede NYSE Euronext-<br />
Stammaktie 14,24 US$ in bar, 0,4069 einer NASDAQ OMX-Stammaktie sowie 0,1436 einer IntercontinentalExchange-Stammaktie<br />
erhalten sollten. Das Schreiben wies darauf hin, dass die NASDAQ OMX Group und die<br />
IntercontinentalExchange untereinander vereinbart hatten, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss einer<br />
solchen Transaktion IntercontinentalExchange das Europäische Derivategeschäft der NYSE Euronext erwerben<br />
würde, darunter Liffe sowie Liffe USA und NYPC, und dass NASDAQ OMX die anderen Geschäftsbereiche von<br />
NYSE Euronext, einschließlich der NYSE Euronext Stock Exchanges in New York, London, Paris, Amsterdam,<br />
Brüssel und Lissabon, das U.S.-Aktienoptionsgeschäft und die Geschäftsbereiche Informations- und Technologie-<br />
Lösungen behalten würde. Das Schreiben wies zudem darauf hin, dass das Angebot auf öffentlich verfügbaren<br />
Informationen basierte und keinen annahmefähigen Antrag darstellte, sondern vielmehr nur eine unverbindliche<br />
Interessenbekundung, die als Grundlage zur Bewegung in Richtung einer einvernehmliche Transaktion dienen<br />
sollte. Am 1. April 2011 gab die NYSE Euronext eine Pressemitteilung heraus und forderte ihre Aktionäre auf,<br />
keinerlei Schritte anlässlich dieses Angebots einzuleiten; es wurde darauf hingewiesen, dass das Board of Directors<br />
der NYSE Euronext dieses Angebot in Abstimmung mit seinen unabhängigen Finanz- und Rechtsberatern<br />
sorgfältig prüfen werde. Das Board of Directors der NYSE Euronext hielt noch am selben Tag eine Telefonkonferenz<br />
ab, um bezüglich des Erhalts des Angebots ein erstes Briefing zu erhalten, wobei jedoch hinsichtlich des<br />
Angebots kein Beschluss gefasst wurde.<br />
A-76
Am 8. April 2011 sandte die Deutsche Börse einen Brief an Herrn Niederauer und Herrn Hessels, in dem sie<br />
versicherte, dass sie sich weiterhin im Hinblick auf den vereinbarten Zusammenschluss mit der NYSE Euronext im<br />
vollen Umfang verpflichtet fühle, und in dem bestimmte Aspekte des Vorschlags von NASDAQ OMX und<br />
IntercontinentalExchange als für NYSE Euronext nachteiliger als bei dem Zusammenschluss mit der Deutschen<br />
Börse beschrieben wurde.<br />
Am 10. April 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE Euronext mit der Geschäftsführung der NYSE<br />
Euronext und den Finanz- und Rechtsberatern des Unternehmens, um den Vorschlag von NASDAQ OMX und<br />
IntercontinentalExchange zu erörtern. Während des Treffens diskutierte das Board of Directors der NYSE Euronext<br />
mit der Geschäftsführung und den Beratern die Konditionen des Vorschlags und analysierte verschiedene<br />
Gesichtspunkte des Vorschlags einschließlich die Struktur der Transaktion, die zu zahlenden Gegenleistung,<br />
den voraussichtlichen Werts einer solchen Gegenleistung nach der Transaktion, die für die Transaktion erforderliche<br />
Finanzierung, die notwendige finanzielle und rechtliche Due-Diligence-Prüfung, welche durchzuführen wäre,<br />
sowie das wettbewerbsrechtliche und das börsenaufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren. Das Board erörterte<br />
den Vorschlag auch vor dem Hintergrund der unternehmerischen strategischen Ausrichtung des Unternehmens.<br />
Nach Erörterung des Vorschlags kam das Board of Directors der NYSE Euonext einstimmig zu dem Schluss, dass<br />
der Vorschlag nicht im Einklang mit der strategischen Vision der NYSE Euronext stehe, mit unannehmbaren<br />
Abschlussrisiken verbunden und nicht im besten Interesse der NYSE Euronext und ihrer Aktionäre sei.<br />
Am 19. April 2011 erhielt NYSE Euronext einen Brief von NASDAQ OMX und IntercontinentalExchange,<br />
der ihren Vorschlag weiter erläuterte und den Entwurf eines Fusionsvertrags enthielt. Am selben Tag gab NYSE<br />
Euronext eine Pressemitteilung heraus, in der sie den Erhalt des Vorschlags zur Fusion bestätigte und anzeigte, dass<br />
das Board of Directors der NYSE Euronext ihn in Übereinstimmung mit seinen treuhänderischen Pflichten und den<br />
Pflichten aus dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss innerhalb einer gebührlichen Frist prüfen<br />
werde.<br />
Am 21. April 2001 tagte das Board of Directors der NYSE Euronext, um die zusätzlichen Informationen<br />
zusammen mit externen Finanz- und Rechtsberatern zu prüfen. Während des Treffens wies das Board of Directors<br />
der NYSE Euronext den Vorschlag einstimmig zurück und bestätigte erneut den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
mit der Deutschen Börse. Am selben Tag gab NYSE Euronext eine Presseerklärung heraus, mit<br />
der die Entscheidung des Board mitgeteilt wurde.<br />
Beweggründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss<br />
Am 14. Februar 2011 stimmte der Vorstand der Deutsche Börse dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
und den darin vorgesehenen Transaktionen zu. Am 15. Februar 2011 stimmte der Aufsichtsrat<br />
der Deutsche Börse dem Zusammenschluss der Deutsche Börse und der NYSE Euronext unter einer neu<br />
gegründeten niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft, wie es in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehen und bei der Sitzung präsentiert worden war, zu.<br />
Um zu dem Entschluss vom 14. Februar 2011 zu kommen, beriet sich der Vorstand der Deutsche Börse mit<br />
seinen Finanz- und Rechtsberatern und zog eine Reihe von Faktoren, u. a. die nachfolgend dargelegten wesentlichen<br />
Faktoren, in Betracht. In Anbetracht der Anzahl und Vielfalt der im Zusammenhang mit seiner Analyse der<br />
Transaktion in Betracht gezogenen Faktoren hielt es der Vorstand der Deutsche Börse nicht für praktikabel (und<br />
verzichtete daher darauf), die spezifischen Faktoren, die bei seiner Entscheidung berücksichtigt wurden, zu<br />
quantifizieren oder ihnen auf andere Weise eine relative Gewichtung zuzuordnen. Nach Ansicht des Vorstands der<br />
Deutsche Börse beruhte sein Standpunkt auf sämtlichen verfügbaren Informationen und ihm dargelegten und durch<br />
ihn in Betracht gezogenen Faktoren. Zudem hätten die einzelnen Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse<br />
unterschiedliche Faktoren möglicherweise unterschiedlich gewichtet. Diese Darstellung der Beweggründe des<br />
Vorstands der Deutsche Börse für den geplanten Zusammenschluss sowie jegliche anderen in diesem Abschnitt<br />
enthaltenen Angaben sind zukunftsgerichtet und sind daher vor dem Hintergrund der im Abschnitt ,,Allgemeine<br />
Informationen — Zukunftsbezogene Aussagen“ erläuterten Faktoren zu lesen.<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse betrachtete eine Anzahl von Faktoren in Bezug auf die strategischen Gründe<br />
für den Zusammenschluss als allgemein unterstützend für seinen Entschluss zur Unterzeichnung des Vertrags über<br />
den Unternehmenszusammenschluss, darunter die folgenden wesentlichen Faktoren:<br />
Strategische Erwägungen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist der Ansicht, dass sich durch den<br />
Zusammenschluss eine Reihe wichtiger strategischer Chancen bieten werden. Unter anderem<br />
A-77
erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen führend in einer Vielzahl unterschiedlicher großer<br />
und wachsender Tätigkeitsfelder sein wird, darunter im Derivategeschäft, Börsenzulassungen<br />
(Listings), Aktienkassahandel, dem Handel nachgelagerter Abwicklung und Wertpapierdienstleistungen<br />
(Asset Servicing), Marktdaten und Technologie-Dienstleistungen;<br />
ist er der Ansicht, dass das gemeinsame Unternehmen über ein Portfolio führender Marken verfügen<br />
würde, darunter Deutsche Börse, Eurex, NYSE Liffe, Clearstream, Stoxx, NYSE Euronext,<br />
New York Stock Exchange und Euronext;<br />
erwartet er, dass mit den sich ergänzenden Produkten des gemeinsamen Unternehmens den Kunden<br />
eine globale Handelsplattform für Derivate zur Verfügung gestellt werden kann;<br />
erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem branchenweit führenden Anbieter von<br />
Technologie- und Marktinformationslösungen wird;<br />
erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen zum weltweit größten Börsenplatz für die Kapitalbeschaffung<br />
werden wird;<br />
erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem globalen Pionier im Bereich der internationalen<br />
dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung werden wird und Umsätze in<br />
diesen Geschäftsbereichen auch außerhalb Europas erzielt werden;<br />
erwartet er, dass sich durch den Zusammenschluss im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur<br />
Effizienz- und Wachstumssteigerung ergeben werden; und<br />
erwartet er, dass vor dem Hintergrund einer möglichen Konsolidierung der Börsenlandschaft der<br />
Zusammenschluss Frankfurt als Finanzplatz zugutekommen würde.<br />
Synergien. Ausgehend von seinen Gesprächen mit der Geschäftsführung der NYSE Euronext war der<br />
Vorstand der Deutsche Börse der Ansicht, dass sich durch den Zusammenschluss erhebliche Kosteneinsparungen<br />
und Umsatzsynergien ergeben würden, u. a. jährlich erzielbare Kosteneinsparungen (auf<br />
Jahresbasis umgerechnet) in Höhe von ungefähr 300 Mio. A (400 Mio. US$ basierend auf einem<br />
Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro) innerhalb von drei Jahren nach Vollzug der Transaktion sowie<br />
jährliche Umsatzsynergien von mindestens 100 Mio. A (133 Mio. US$). Eine revidierte Schätzung der<br />
erwarteten Kosteneinsparungen auf 400 Mio. A (532 Mio. US$) findet sich im Abschnitt ,,Der Zusammenschluss<br />
— Einige Synergieprognosen“.<br />
Implizite Eigentumsverhältnisse. Der Deutsche Börse-Vorstand ist der Ansicht, dass auf Basis der<br />
Umtauschverhältnisse impliziert wird, dass — unter der Annahme, dass alle Aktionäre der Deutsche<br />
Börse im Rahmen des Tauschangebots ihre Aktien einreichen — die Altaktionäre der Deutsche Börse ca.<br />
60% und die Altaktionäre der NYSE Euronext ca. 40% der ausgegebenen Holdco-Aktien halten werden.<br />
Zu diesen prozentualen Eigentumsverhältnissen kommt er nach einer Überprüfung der Auswirkungen des<br />
geplanten Zusammenschlusses auf Gewinn, Cashflow und Bilanz, der historischen Ertragskraft der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext, der historischen Aktienkurse der Aktien der Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext und der historischen Wechselkurse zwischen dem Euro und dem US-Dollar. Den<br />
impliziten Eigentumsverhältnissen von 60% zu 40% liegt ein Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie<br />
für jede Aktie der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots und ein Umtauschverhältnis von 0,47<br />
Holdco-Aktien für jede Aktie der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung zugrunde.<br />
Für die Ermittlung des Umtauschverhältnisses zog die Deutsche Börse die relativen Bewertungen der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext heran. Diese Bewertungen basieren auf bestimmten öffentlich<br />
verfügbaren Finanzinformationen und anderen Angaben über die NYSE Euronext und die Deutsche<br />
Börse, Prognosen, die auf bestimmten von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext jeweils geprüften öffentlich verfügbaren Finanzprognosen von Analysten beruhen, sowie aus<br />
diesen Prognosen nach Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
jeweils gezogenen Rückschlüssen und bestimmten von der Geschäftsführung der NYSE Euronext und<br />
der Deutsche Börse jeweils erstellten internen Analysen und anderen Informationen in Bezug auf die<br />
NYSE Euronext und die Deutsche Börse. Ferner wurden u. a. die berichteten Kurse und Handelsverläufe<br />
der Aktien der Deutsche Börse und der NYSE Euronext untersucht und, soweit öffentlich zugänglich,<br />
bestimmte Finanzangaben und Börseninformationen in Bezug auf die NYSE Euronext und die Deutsche<br />
Börse mit vergleichbaren Informationen anderer als relevant angesehener Unternehmen, deren Wertpapiere<br />
börsennotiert sind, verglichen. Diese vereinbarten Umtauschverhältnisse ergaben zum 8. Februar<br />
2011 (dem Tag, bevor Berichte über die Existenz von Gesprächen zwischen der NYSE Euronext und der<br />
A-78
Deutsche Börse über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss öffentlich wurden) auf der<br />
Grundlage des Schlusskurses der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse einen Aufschlag<br />
von ca. 10 % für die Aktionäre der NYSE Euronext.<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse kam zu dem Schluss, dass die Vorteile, die die Aktionäre der Deutsche<br />
Börse aus dem Zusammenschluss ziehen, diesen Aufschlag aus den folgenden Gründen rechtfertigen:<br />
Nach Auffassung der Deutsche Börse hätte die NYSE Euronext ohne einen Aufschlag von ca. 10% für die<br />
Aktionäre der NYSE Euronext und einen entsprechenden Eigentumsanteil von 40% der Altaktionäre der<br />
NYSE Euronext an den Holdco-Aktien den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht<br />
geschlossen. Die Deutsche Börse kam daher zu dem Ergebnis, dass dieser Aufschlag eine Voraussetzung<br />
dafür sei, dass die Aktionäre der Deutsche Börse die wichtigen strategischen Chancen erhalten, die durch<br />
den Zusammenschluss entstehen werden. Unter anderem<br />
erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen führend in einer Vielzahl unterschiedlicher großer<br />
und wachsender Tätigkeitsfelder sein wird, darunter im Derivategeschäft, Listing, Aktienkassahandel,<br />
dem Handel nachgelagerter Abwicklung und Wertpapierdienstleistungen (Asset Servicing),<br />
Marktdaten und Technologiedienstleistungen;<br />
ist sie der Ansicht, dass das gemeinsame Unternehmen über ein Portfolio führender Marken verfügen<br />
würde, darunter Deutsche Börse, Eurex, NYSE Liffe, Clearstream, Stoxx, NYSE Euronext,<br />
New York Stock Exchange und Euronext;<br />
erwartet sie, dass mit den sich ergänzenden Produkten des gemeinsamen Unternehmens den Kunden<br />
eine globale Handelsplattform für Derivate zur Verfügung gestellt werden kann;<br />
erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem branchenweit führenden Anbieter von<br />
Technologiedienstleistungen und Marktinformationslösungen wird;<br />
erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen zum weltweit größten Börsenplatz für die Kapitalbeschaffung<br />
werden wird;<br />
erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem globalen Pionier im Bereich der internationalen<br />
dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung werden wird und Umsätze in<br />
diesen Bereichen auch außerhalb Europas erzielt werden; und<br />
erwartet sie, dass sich durch den Zusammenschluss im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur<br />
Effizienz- und Wachstumssteigerung ergeben werden.<br />
Darüber hinaus erwartet der Vorstand der Deutsche Börse, dass der künftige Marktwert der Holdco nicht<br />
auf die Summe der aktuellen Marktkapitalisierungen der Deutsche Börse und NYSE Euronext begrenzt<br />
sein wird. Ausgehend von den Gesprächen zwischen der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext war der Vorstand der Deutsche Börse der Ansicht, dass sich durch den Zusammenschluss<br />
erhebliche Kosteneinsparungen und Umsatzsynergien ergeben werden, u. a. jährlich erzielbare Kosteneinsparungen<br />
(auf annualisierter Basis) in Höhe von ungefähr 300 Mio. A (400 Mio. US$) innerhalb von<br />
drei Jahren nach Vollzug des Zusammenschlusses sowie jährliche Umsatzsynergien von mindestens<br />
100 Mio. A (133 Mio. US$). Eine revidierte Schätzung der erwarteten Kosteneinsparungen auf 400 Mio. A<br />
(532 Mio. US$) findet sich im Abschnitt ,,Der Zusammenschluss — Einige Synergieprognosen“. Nach<br />
Einschätzung des Vorstands der Deutsche Börse werden diese Synergien den Unternehmenswert und<br />
damit auch den Marktwert der Holdco erhöhen, wovon wiederum die Aktionäre der Deutsche Börse, die<br />
ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichen, profitieren. Dieser Vorteil rechtfertigt nach<br />
Ansicht des Vorstands der Deutsche Börse den Aufschlag von ca. 10%, der den Aktionären der NYSE<br />
Euronext gewährt wird. Diese Erwartung wird durch die Fairness Opinions der Deutsche Bank und J.P.<br />
Morgan gestützt, derzufolge das Umtauschverhältnis aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den<br />
Inhabern von Deutsche Börse-Aktien (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst) sei (siehe ,,Stellungnahme<br />
der Finanzberater der Deutsche Börse“ unten).<br />
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Erwartungen und der sich daraus ergebenden Vorteile für die<br />
Aktionäre der Deutsche Börse gelangte der Vorstand der Deutsche Börse zu dem Schluss, dass das<br />
Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie für jede Aktie der Deutsche Börse und das Umtauschverhältnis<br />
von 0,47 Holdco-Aktien für jede Aktie der NYSE Euronext (was zum 8. Februar 2011 (dem Tag,<br />
bevor Berichte über die Existenz von Gesprächen zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse<br />
über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss öffentlich wurden) auf der Grundlage des<br />
A-79
Schlusskurses der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse einem Aufschlag von ca. 10%<br />
zugunsten der Aktionäre der NYSE Euronext entspricht) im besten Interesse der Aktionäre der Deutsche<br />
Börse und im besten Interesse der Deutsche Börse liegt.<br />
Stellungnahmen der Finanzberater. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse berücksichtigten die<br />
ihnen durch die DBSI und J.P. Morgan präsentierten Analysen der Transaktion aus finanzieller Sicht<br />
sowie deren dahingehende Stellungnahmen, dass das für das vorgeschlagene Tauschangebot zugrunde<br />
gelegte Umtauschverhältnis zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen in<br />
ihren Stellungnahmen jeweils genannten Faktoren, Annahmen und Einschränkungen aus finanzieller<br />
Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst)<br />
angemessen sei.<br />
Beteiligung an künftigem Wertzuwachs. Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte die Tatsache,<br />
dass die an die Aktionäre der Deutsche Börse zu zahlende Gegenleistung im Rahmen des Tauschangebots<br />
aus Holdco-Aktien bestehen würde und die Aktionäre der Deutsche Börse somit an potenziellen künftigen<br />
Wertsteigerungen des gemeinsamen Unternehmens nach dem Zusammenschluss beteiligt würden.<br />
Führungsstruktur. Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte, dass die folgenden in dem Vertrag<br />
über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur<br />
eine Kontinuität in der Geschäftsführung und eine effiziente und zeitnahe Integration der Tätigkeiten der<br />
beiden Unternehmen ermöglichen würden und auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die Transaktion<br />
als ausgewogener Unternehmenszusammenschluss strukturiert wurde und nicht als Erwerb der NYSE<br />
Euronext durch die Deutsche Börse oder umgekehrt:<br />
die Vereinbarung der Parteien, dass sich der Verwaltungsrat der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
aus folgenden Personen zusammensetzen würde:<br />
dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse, der zum Chairman des Verwaltungsrats der<br />
Holdco-Gruppe bestellt würde;<br />
dem Chief Executive Officer der NYSE Euronext, der zum Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe bestellt würde;<br />
fünfzehn anderen natürlichen Personen, von denen neun (oder 60%) von der Deutsche Börse<br />
und sechs (oder 40%) von der NYSE Euronext bestimmt werden; und<br />
das Global Executive Committee der Holdco-Gruppe würde sich aus einer gleichen Anzahl von<br />
bestimmten Personen, die jeweils Mitglieder der oberen Führungsebene der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext sind, zusammensetzen.<br />
Vertrautheit mit den Geschäftsbereichen. Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte seine<br />
Kenntnis der Geschäftsbereiche der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext bezogen auf deren<br />
historische Ertragskraft und Finanzlage, operative Tätigkeiten, Immobilien, Vermögenswerte, aufsichtsrechtliche<br />
Belange, Wettbewerbspositionen, Aussichten und Geschäftsführung sowie seine Kenntnis des<br />
derzeitigen und zu erwartenden Umfelds, in dem die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
tätig sind (einschließlich der erwarteten Konsolidierung der Börsenlandschaft und der wettbewerbsrechtlichen<br />
Auswirkungen dieser Konsolidierung auf die Gruppe Deutsche Börse).<br />
Alternativen. Die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse wogen den Zusammenschluss gegen<br />
Risiken und Unwägbarkeiten ab, die mit anderen potenziellen strategischen Alternativen verbunden sind,<br />
die der Deutsche Börse möglicherweise offenstehen, und berücksichtigten dabei die raschen technologischen<br />
und aufsichtsrechtlichen Veränderungen, denen sich die Finanzdienstleistungsbranche ausgesetzt<br />
sieht, und der Risiken und Herausforderungen, die sich durch diese Veränderungen ergeben. Der Vorstand<br />
der Deutsche Börse nahm zudem zur Kenntnis, dass zwischen dem 9. Februar 2011, also dem Tag, an dem<br />
die Presseerklärung durch die Parteien herausgegeben wurde, in der die Führung von Gesprächen<br />
bestätigt wurde, und dem Tag des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
durch die Parteien die Deutsche Börse keine Anfragen anderer potenzieller strategischer Partner hinsichtlich<br />
einer alternativen strategischen Transaktion erhalten hat.<br />
A-80
Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte zudem eine Vielzahl von Risiken und anderen möglicherweise<br />
nachteiligen Einflussgrößen im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
sowie dem Zusammenschluss insgesamt, darunter:<br />
das Risiko, dass der potenzielle Nutzen des Zusammenschlusses (einschließlich der Höhe der Kosteneinsparungen<br />
und Umsatzsynergien) vollständig oder teilweise nicht oder nicht innerhalb des erwarteten<br />
Zeitraums erzielt werden könnte;<br />
das Risiko, dass Aufsichts-, Regierungs- oder Wettbewerbsbehörden bestrebt sein könnten, Bedingungen<br />
für den Zusammenschluss aufzustellen oder den Zusammenschluss auf andere Weise zu verhindern oder<br />
zu verzögern oder dass diese Behörden Beschränkungen oder Vorgaben hinsichtlich des Betriebs der<br />
Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe nach Vollzug des Zusammenschlusses aufstellen könnten;<br />
die für die Gruppe Deutsche Börse mit einem nicht stattfindenden Vollzug des Zusammenschlusses<br />
verbundenen Risiken und Kosten, einschließlich der potenziellen Ablenkung der Aufmerksamkeit der<br />
Geschäftsführung und der Mitarbeiter vom Tagesgeschäft, der potenziellen Abgänge von Mitarbeitern<br />
und der potenziellen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Kundenbeziehungen;<br />
das Risiko der Ablenkung der Konzentration und der Ressourcen der Geschäftsführung von anderen<br />
strategischen Chancen und operativen Angelegenheiten und von potenziellen Störungen im Zusammenhang<br />
mit dem Zusammenschluss und der Integration der Unternehmen;<br />
das Risiko, dass bestimmte Mitglieder der oberen Führungsebene der Deutsche Börse, die für ein Amt in<br />
der oberen Führungsebene des gemeinsamen Unternehmens vorgesehen wurden, sich entscheiden<br />
könnten, nicht bei dem gemeinsamen Unternehmen zu verbleiben;<br />
die potenziellen Herausforderungen und Schwierigkeiten der Integration der Tätigkeiten der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext, einschließlich der Kosten zur Erzielung von Synergien;<br />
die Beschränkungen, denen die Tätigkeiten der Gruppe Deutsche Börse vor dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
unterliegen, wonach die Gruppe Deutsche Börse ihre Tätigkeiten im gewöhnlichen Geschäftsgang<br />
und unter bestimmten Einschränkungen auszuüben hat und die verhindern oder verzögern könnten,<br />
dass die Gruppe Deutsche Börse Geschäftschancen wahrnehmen kann, die sich bis zum endgültigen<br />
Vollzug des Zusammenschlusses ergeben;<br />
das Risiko, dass die Aktionäre der Deutsche Börse nicht in ausreichender Anzahl ihre Aktien an der<br />
Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots einreichen oder dass die Aktionäre der NYSE Euronext<br />
der Verschmelzung nicht zustimmen könnten;<br />
das Risiko, dass der Zusammenschluss zwar vollzogen wird, aber bis zu 25% der Aktien der Deutsche<br />
Börse möglicherweise nicht im Rahmen des Umtauschangebots eingereicht wurden und die Holdco nicht<br />
in der Lage sein könnte, diese verbleibenden Aktien der Deutsche Börse zeitnah oder überhaupt zu<br />
erwerben (und dass für einen entsprechenden Erwerb dieser Aktien eine andere als die im Rahmen des<br />
Tauschangebots offerierte oder eine zusätzliche Gegenleistung zu zahlen sein könnte);<br />
die Vorgabe, dass die Deutsche Börse eine Beendigungsgebühr an die NYSE Euronext zu leisten hat, falls<br />
ein alternatives Angebot zum Erwerb der Deutsche Börse öffentlich bekanntgegeben wird und der Vertrag<br />
über den Unternehmenszusammenschluss danach unter bestimmten Umständen gekündigt wird (siehe<br />
,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Vertragsbeendigung“);<br />
das Risiko, dass der Wert der an die Aktionäre der Deutsche Börse zu zahlenden Gegenleistung<br />
schwanken könnte, da das Umtauschverhältnis für die Aktionäre der Deutsche Börse fest fixiert ist;<br />
die Wahrscheinlichkeit, dass gegen den Zusammenschluss gerichtlich vorgegangen wird und die<br />
Möglichkeit, dass ein ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld eine wesentliche nachteilige Auswirkung<br />
auf die Geschäftstätigkeit des gemeinsamen Unternehmens nach dem Zusammenschluss haben<br />
könnte oder dass ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch stattgegeben<br />
wird, den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern könnte;<br />
die Kosten im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses;<br />
das Risiko, dass Vertragspartner gewisser wesentlicher Verträge, die mit bestimmten Mitgliedern der<br />
Gruppe Deutsche Börse (beispielsweise der Kooperationsvereinbarung mit der SIX Group AG in Bezug<br />
auf die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. und des Aktionärbindungsvertrags mit der SIX Swiss Exchange AG in Bezug<br />
auf die Eurex) bestehen, nach dem Vollzug des Zusammenschlusses berechtigt sein könnten, bestimmte<br />
A-81
Rechte im Zusammenhang mit einem Wechsel des beherrschenden Gesellschafters (change of control<br />
rights) auszuüben; und<br />
verschiedene andere mit dem Zusammenschluss und den Geschäftsbereichen der Gruppe Deutsche Börse,<br />
der NYSE Euronext und dem gemeinsamen Unternehmen zusammenhängende Risiken, die im<br />
Abschnitt ,,Risikofaktoren“ erläutert sind.<br />
Neben den vorgenannten Faktoren berücksichtigte der Vorstand der Deutsche Börse zusätzlich Folgendes:<br />
einige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse haben als natürliche Personen ein<br />
Interesse an dem Zusammenschluss, das über das der Aktionäre der Deutsche Börse hinausgeht oder sich<br />
möglicherweise von diesem unterscheidet; und<br />
aufgrund der Transaktion würden auf das gemeinsame Unternehmen zusätzliche aufsichtsrechtliche<br />
Vorschriften Anwendung finden und zusätzliche Aufsichtsbehörden würden für das gemeinsame Unternehmen<br />
zuständig sein.<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse kam zu dem Schluss, dass der potenzielle Nutzen, den die Deutsche Börse<br />
und ihre Aktionäre seiner Ansicht nach durch den Zusammenschluss erzielen werden, die potenziell nachteiligen<br />
Faktoren im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss überwiegt. Dementsprechend stimmte der Vorstand und<br />
der Aufsichtsrat der Deutsche Börse dem Zusammenschluss zu.<br />
Beweggründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss<br />
Am 15. Februar 2011 beschloss das Board of Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss und die darin vorgesehenen Transaktionen ratsam und angemessen (fair) fürdie Aktionäre der NYSE Euronext und in deren bestem Interesse seien, und stimmte dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
und den darin vorgesehenen Transaktionen zu und billigte diese.<br />
Während der Entscheidungsfindung am 15. Februar 2011 beriet sich das Board of Directors der NYSE<br />
Euronext mit der Geschäftsführung der NYSE Euronext und ihren Finanz- und Rechtsberatern und zog eine Reihe<br />
von Faktoren in Betracht, u. a. die nachfolgend dargelegten wesentlichen Faktoren. In Anbetracht der Anzahl und<br />
Vielfalt der im Zusammenhang mit seiner Einschätzung der Transaktion in Betracht gezogenen Faktoren hielt es<br />
das Board of Directors der NYSE Euronext nicht für praktikabel (und verzichtete daher darauf), die spezifischen<br />
Faktoren, die ausschlaggebend für seine Entscheidung waren, zu quantifizieren oder ihnen auf andere Weise einen<br />
relativen Stellenwert zuweisen. Nach Einschätzung des Board of Directors der NYSE Euronext beruht sein<br />
Standpunkt auf sämtlichen verfügbaren Informationen und ihm dargelegten und durch ihn in Betracht gezogenen<br />
Faktoren. Zudem hätten die einzelnen Directors unterschiedliche Faktoren möglicherweise unterschiedlich<br />
gewichtet. Diese Darstellung der Beweggründe der NYSE Euronext für den geplanten Zusammenschluss sowie<br />
jegliche anderen in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben sind zukunftsgerichtet und sind daher vor dem<br />
Hintergrund der im Abschnitt ,,Allgemeine Informationen — Zukunftsbezogene Aussagen“ erläuterten Faktoren<br />
zu lesen.<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext hielt eine Anzahl von Faktoren in Bezug auf die strategischen<br />
Gründe für den Zusammenschluss für allgemein vorteilhaft für seinen Entschluss zur Unterzeichnung des Vertrags<br />
über den Unternehmenszusammenschluss, darunter die folgenden wesentlichen Faktoren:<br />
Konsistenz mit der bestehenden Strategie. Das Board of Directors der NYSE Euronext ging davon aus,<br />
dass der Zusammenschluss mit der Deutsche Börse die NYSE Euronext in die Lage versetzt, die Vorteile<br />
ihrer bestehenden Strategie zu verstärken, eine globale Börse für verschiedene Anlageklassen zu<br />
betreiben, die dem Kapitalmarkt breit gefächerte Dienstleistungen für verschiedene Phasen der Handelswertschöpfungskette<br />
anbietet.<br />
Strategische Erwägungen. Das Board of Directors der NYSE Euronext ist der Ansicht, dass sich durch den<br />
Zusammenschluss eine Reihe wichtiger strategischer Chancen bieten wird. Unter anderem<br />
erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen mit einem diversifizierten Portfolio großer und<br />
wachsender Geschäftsfelder führend sein wird, darunter im Derivategeschäft, Listing, Aktienkassahandel,<br />
dem Handel nachgelagerte Abwicklung und Wertpapierdienstleistungen (Asset Servicing),<br />
Marktdaten und Technologie-Dienstleistungen;<br />
A-82
ist es der Ansicht, dass das gemeinsame Unternehmen über ein Portfolio führender Marken verfügen<br />
würde, darunter NYSE Euronext, New York Stock Exchange, Euronext, Deutsche Börse, Eurex,<br />
NYSE Liffe, Clearstream und Stoxx;<br />
erwartet es, dass mit den sich ergänzenden Zins- und Aktienindexprodukten des gemeinsamen<br />
Unternehmens den Kunden die Produktinnovation und die Leistungsfähigkeit einer kapitaleffizienten<br />
globalen Handelsplattform für Derivate zur Verfügung gestellt werden kann;<br />
erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem branchenweit führenden Anbieter von<br />
Technologie-Dienstleistungen und Marktinformationslösungen über die gesamte Handelswertschöpfungskette<br />
wird;<br />
erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen zum weltweit größten Börsenplatz für die Kapitalbeschaffung<br />
werden wird;<br />
erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem weltweiten Vorreiter im Bereich der<br />
internationalen dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung wird, wobei bedeutende<br />
Umsätze in diesen Bereichen auch außerhalb Nordamerikas und Europas erzielt werden; und<br />
erwartet es, dass sich durch den Zusammenschluss im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur<br />
Effizienz- und Wachstumssteigerung ergeben werden.<br />
Beteiligung an künftigem Wertzuwachs. Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte die<br />
Tatsache, dass die Verschmelzungsgegenleistung aus Holdco-Aktien bestehen würde und die Aktionäre<br />
der NYSE Euronext somit an potenziellen künftigen Wertsteigerungen des gemeinsamen Unternehmens<br />
nach der Verschmelzung beteiligt würden.<br />
Synergien. Ausgehend von dem Rat der Geschäftsführung der NYSE Euronext nach dessen Gesprächen<br />
mit der Geschäftsführung der Deutsche Börse und den Steuerberatern der NYSE Euronext war das Board<br />
of Directors der NYSE Euronext der Ansicht, dass sich durch den Zusammenschluss erhebliche<br />
Kosteneinsparungen und Umsatzsynergien ergeben würden, u. a. jährlich erzielbare Kosteneinsparungen<br />
(auf Jahresbasis umgerechnet) in Höhe von ungefähr 300 Mio. A (400 Mio. US$ basierend auf einem<br />
Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro) innerhalb von drei Jahren nach Vollzug der Transaktion sowie<br />
jährliche Umsatzsynergien von mindestens 100 Mio. A (133 Mio. US$). Eine revidierte Schätzung der<br />
erwarteten Kosteneinsparungen auf 400 Mio. A (532 Mio. US$) findet sich im Abschnitt ,,Der Zusammenschluss<br />
— Einige Synergieprognosen“.<br />
Umtauschverhältnis. Das Board of Directors der NYSE Euronext hat erwogen, dass das Umtauschverhältnis<br />
von 0,47 Holdco-Aktien für jede Aktie der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung und<br />
von einer Holdco-Aktie für jede Aktie der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots die folgenden<br />
Aufschläge zum 8. Februar 2011 (dem Tag, bevor Berichte über die Existenz von Gesprächen zwischen<br />
der NYSE Euronext und der Deutsche Börse über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss<br />
öffentlich wurden) bedeuten würde, wobei davon ausgegangen wurde, dass jede Holdco-Aktie einen Wert<br />
von 78,55 US$ hatte; dies entspricht dem zu einem Wechselkurs von 1,3551 US$ je 1 A in US-Dollar<br />
umgerechneten Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie am 8. Februar 2011:<br />
einen Aufschlag von 10,5% auf den Schlusskurs der Aktien der NYSE Euronext am 8. Februar 2011;<br />
einen Aufschlag von 12,8% auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der NYSE Euronext<br />
im Zehntageszeitraum zum 8. Februar 2011;<br />
einen Aufschlag von 14,0% auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der NYSE Euronext<br />
im Einmonatszeitraum zum 8. Februar 2011; und<br />
einen Aufschlag von 21,5% auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der NYSE Euronext<br />
im Dreimonatszeitraum zum 8. Februar 2011.<br />
Implizite Eigentumsverhältnisse. Das Board of Directors der NYSE Euronext hat in Erwägung gezogen,<br />
dass die Umtauschverhältnisse stillschweigend andeuten, dass — unter der Annahme, dass alle Aktien der<br />
Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots eingereicht werden — die Altaktionäre der NYSE<br />
Euronext ca. 40% und die Altaktionäre der Deutsche Börse ca. 60% der ausgegebenen Holdco-Aktien<br />
halten würden; zu diesen prozentualen Eigentumsverhältnissen kommt es nach einer Überprüfung der<br />
Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf Gewinn, Cashflow und Bilanz, der historischen<br />
Ertragskraft der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse, der historischen Aktienkurse der<br />
A-83
Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse und der historischen Wechselkurse zwischen dem<br />
Euro und dem US-Dollar.<br />
Stellungnahme des Finanzberaters. Das Board of Directors der NYSE Euronext bezog die ihm durch<br />
Perella Weinberg präsentierte Analyse aus finanzieller Sicht sowie deren dahingehende Stellungnahme,<br />
dass das Umtauschverhältnis von 0,47 für die Verschmelzung zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und<br />
vorbehaltlich der verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten<br />
Sachverhalten und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären<br />
der NYSE Euronext angemessen sei, in die Erwägungen mit ein.<br />
Führungsstruktur. Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte, dass die folgenden im<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur<br />
Kontinuität der Geschäftsführung und eine effektive und zeitnahe Integration der Geschäftsbereiche<br />
der beiden Unternehmen ermöglichen würden und auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die<br />
Transaktion als ausgewogener Unternehmenszusammenschluss strukturiert wurde und nicht als Erwerb<br />
der NYSE Euronext durch die Deutsche Börse oder umgekehrt:<br />
die Vereinbarung der Parteien, dass sich der Verwaltungsrat der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
aus folgenden Personen zusammensetzen würde:<br />
dem Chief Executive Officer der NYSE Euronext, der auch zum Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe bestellt würde;<br />
dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse, der auch zum Chairman des Verwaltungsrats<br />
der Holdco-Gruppe bestellt würde;<br />
fünfzehn anderen natürlichen Personen, von denen sechs (40%) von der NYSE Euronext und<br />
neun (60%) von der Deutsche Börse bestimmt werden; und<br />
die geplante Zusammensetzung des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe aus einer<br />
gleichen Anzahl von der NYSE Euronext (einschließlich des Chief Executive Officer der NYSE<br />
Euronext) und der Deutsche Börse bestimmten Personen aus dem Kreis ihrer jeweiligen Mitglieder<br />
der oberen Führungsebenen.<br />
Vertrautheit mit den Geschäftsbereichen. Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte<br />
seine Kenntnis der Geschäftsbereiche, der historischen Ertragskraft und Finanzlage, operativen<br />
Geschäftsbereiche, Immobilien, Vermögenswerte, aufsichtsrechtlichen Belange, Wettbewerbsposition,<br />
Perspektiven und Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse sowie seine<br />
Kenntnis des derzeitigen und zu erwartenden Umfelds, in dem die NYSE Euronext und die Gruppe<br />
Deutsche Börse tätig sind (einschließlich der erwarteten Konsolidierung der Börsenlandschaft und der<br />
wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen dieser Konsolidierung auf die NYSE Euronext).<br />
Alternativen. Das Board of Directors der NYSE Euronext erwog den Zusammenschluss im Verhältnis zu<br />
den Risiken und Unwägbarkeiten, die mit anderen der NYSE Euronext möglicherweise offenstehenden<br />
potenziellen strategischen Alternativen verbunden sind, sowie vor dem Hintergrund der raschen technischen<br />
und aufsichtsrechtlichen Veränderungen, denen sich die Finanzdienstleistungsbranche ausgesetzt<br />
sieht, und der Risiken und Herausforderungen, die sich durch diese Veränderungen ergeben. Das Board of<br />
Directors der NYSE Euronext nahm zudem zur Kenntnis, dass zwischen dem Tag der Herausgabe der<br />
Presseerklärung durch die Parteien am 9. Februar 2011, in der die Führung von Gesprächen bestätigt<br />
wurde, und dem Tag des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss durch die<br />
Parteien die NYSE Euronext keine Anfragen anderer potenzieller strategischer Partner hinsichtlich einer<br />
alternativen strategischen Transaktion erhalten hat.<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte zudem eine Vielzahl von Risiken und anderen<br />
potenziell nachteiligen Einflussgrößen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss, darunter:<br />
das Risiko, dass der potenzielle Nutzen des Zusammenschlusses (einschließlich der Höhe der Kosteneinsparungen<br />
und Umsatzsynergien) nicht vollständig oder teilweise oder nicht innerhalb des erwarteten<br />
Zeitraums erzielt werden könnte;<br />
das Risiko, dass Aufsichts-, Regierungs- oder Wettbewerbsbehörden bestrebt sein könnten, Bedingungen<br />
für den Zusammenschluss aufzustellen oder den Zusammenschluss auf andere Weise zu verhindern oder<br />
zu verzögern oder dass diese Behörden Beschränkungen oder Vorgaben hinsichtlich des Betriebs der<br />
Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe nach Vollzug des Zusammenschlusses auferlegen könnten;<br />
A-84
die für die NYSE Euronext mit einem nicht stattfindenden Vollzug des Zusammenschlusses verbundenen<br />
Risiken und Kosten, einschließlich der potenziellen Ablenkung der Aufmerksamkeit der Geschäftsführung<br />
und der Mitarbeiter, der potenziellen Abgänge von Mitarbeitern und der potenziellen Auswirkungen<br />
auf die Geschäftstätigkeit und die Kundenbeziehungen;<br />
das Risiko der Abnahme der Konzentration und der Ressourcen der Geschäftsführung von anderen<br />
strategischen Chancen und von operativen Angelegenheiten und von potenziellen Störungen im Zusammenhang<br />
mit dem Zusammenschluss und der Integration der Unternehmen;<br />
das Risiko, dass bestimmte Mitglieder der oberen Führungsebene der NYSE Euronext, die für ein Amt in<br />
der oberen Führungsebene des gemeinsamen Unternehmens vorgesehen wurden, sich entscheiden<br />
könnten, nicht bei dem gemeinsamen Unternehmen zu verbleiben;<br />
die potenziellen Herausforderungen und Schwierigkeiten der Integration der Tätigkeiten der NYSE<br />
Euronext und der Gruppe Deutsche Börse, einschließlich der Kosten zur Erzielung von Synergien;<br />
die Beschränkungen für die Ausübung der Geschäfte der NYSE Euronext vor dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses, gemäß denen die NYSE Euronext ihre Geschäfte im gewöhnlichen Geschäftsgang<br />
und vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen auszuüben hat und die verhindern oder verzögern könnten,<br />
dass die NYSE Euronext Geschäftschancen wahrnehmen kann, die sich bis zum endgültigen Vollzug des<br />
Zusammenschlusses ergeben;<br />
das Risiko, dass die Aktionäre der NYSE Euronext dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
und den darin vorgesehenen Transaktionen nicht zustimmen könnten oder dass die Aktionäre der<br />
Deutsche Börse nicht in ausreichender Anzahl ihre Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />
einreichen;<br />
das Risiko, dass der Zusammenschluss zwar vollzogen wird, aber bis zu 25% der Aktien der Deutsche<br />
Börse möglicherweise nicht im Rahmen des Umtauschangebots eingereicht wurden und die Holdco nicht<br />
in der Lage sein könnte, diese verbleibenden Aktien der Deutsche Börse zeitnah oder überhaupt zu<br />
erwerben (und dass für einen entsprechenden Erwerb dieser Aktien eine andere als die im Rahmen des<br />
Tauschangebots offerierte oder eine zusätzliche Gegenleistung zu zahlen sein könnte);<br />
die Voraussetzung, dass die NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ihren<br />
Aktionären zur Genehmigung vorzulegen hat, selbst wenn das Board of Directors der NYSE Euronext<br />
seine Empfehlung zurücknimmt oder zuungunsten der Deutsche Börse oder der Holdco ändert (u. a. durch<br />
eine dahingehend geänderte Empfehlung, dass die Aktionäre der NYSE Euronext den Zusammenschluss<br />
und den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ablehnen sollten), was die Möglichkeit der<br />
NYSE Euronext zur Verfolgung alternativer Angebote, die sich möglicherweise in der Zwischenzeit<br />
ergeben, verzögern oder verhindern könnte;<br />
die Vorgabe, dass die NYSE Euronext eine Beendigungsgebühr an die Deutsche Börse zu leisten hat, falls<br />
ein alternatives Angebot zum Erwerb der NYSE Euronext öffentlich bekanntgegeben wird und der<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss danach unter bestimmten Umständen gekündigt wird<br />
(siehe ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Vertragsbeendigung“);<br />
das Risiko, dass der Wert der an die Aktionäre der NYSE Euronext zu zahlenden Gegenleistung<br />
schwanken könnte, da das Umtauschverhältnis für die Aktionäre der NYSE Euronext fest ist;<br />
das Risiko, dass die US-amerikanischen Inhaber von Aktien der NYSE Euronext aufgrund der Verschmelzung<br />
verpflichtet sein könnten, für die Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer (federal income<br />
tax) Gewinne auszuweisen, falls die NYSE Euronext auf ihre Steuerbedingungen verzichtet;<br />
die Wahrscheinlichkeit, dass gegen die Verschmelzung gerichtlich vorgegangen wird und die Möglichkeit,<br />
dass ein ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf<br />
die Geschäftstätigkeit des gemeinsamen Unternehmens nach dem Zusammenschluss haben könnte oder<br />
dass ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch stattgegeben wird, den<br />
Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern könnte;<br />
die Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses; und<br />
verschiedene andere Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss und der Geschäftstätigkeit<br />
der NYSE Euronext, der Gruppe Deutsche Börse und dem gemeinsamen Unternehmen, die im<br />
Abschnitt ,,Risikofaktoren“ erläutert sind.<br />
A-85
Neben den vorgenannten Faktoren berücksichtigte das Board of Directors der NYSE Euronext zusätzlich<br />
Folgendes:<br />
einige Officers und Directors der NYSE Euronext haben als natürliche Personen ein Interesse an dem<br />
Zusammenschluss, das über das der Aktionäre der NYSE Euronext hinausgeht oder sich möglicherweise<br />
von diesem unterscheidet; und<br />
aufgrund der Transaktion würden auf das gemeinsame Unternehmen zusätzliche aufsichtsrechtliche<br />
Vorschriften Anwendung finden und zusätzliche Aufsichtsbehörden zuständig sein.<br />
Im Einklang mit seinen Verpflichtungen nach Maßgabe der Gründungsurkunde der NYSE Euronext stellte das<br />
Board of Directors der NYSE Euronext zudem fest, dass der Zusammenschluss und die Ausübung von Stimmrechten<br />
gegenüber der NYSE Euronext und das Halten von Anteilen an der NYSE Euronext durch die Holdco<br />
die Fähigkeit jeglicher US-regulierter Börsen, der NYSE Euronext oder der NYSE Group zur Erfüllung<br />
ihrer jeweiligen Pflichten gemäß dem Exchange Act und den in dessen Rahmen erlassenen Vorschriften<br />
und Verordnungen nicht beeinträchtigen wird;<br />
die Fähigkeit jeglicher Tochtergesellschaften der NYSE Euronext auf dem europäischen Markt, der<br />
NYSE Euronext oder der Euronext N.V. zur Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten gemäß den europäischen<br />
Börsenvorschriften nicht beeinträchtigen wird;<br />
ansonsten im besten Interesse der NYSE Euronext, ihrer Aktionäre, ihrer US-regulierten Börsen und auf<br />
dem europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaften ist; und<br />
die Fähigkeit der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act oder der europäischen Aufsichtsbehörden zur<br />
Durchsetzung der europäischen Börsenvorschriften nicht beeinträchtigen wird.<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext kam zu dem Schluss, dass der potenzielle Nutzen, den die NYSE<br />
Euronext und ihre Aktionäre ihrer Ansicht nach durch den Zusammenschluss erzielen werden, die potenziell<br />
nachteiligen Faktoren im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss überwiegt. Daher beschloss das Board of<br />
Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und die darin vorgesehenen<br />
Transaktionen ratsam und angemessen für die Aktionäre der NYSE Euronext und in deren bestem Interesse<br />
seien.<br />
Einige Synergieprognosen<br />
Weder für die NYSE Euronext, die Deutsche Börse noch die Holdco versteht sich die Veröffentlichung von<br />
detaillierten Prognosen oder internen Hochrechnungen in Bezug auf künftige Umsätze, Erträge oder die künftige<br />
Finanzlage als eine Selbstverständlichkeit. Im Laufe ihrer Gespräche hinsichtlich des vorgeschlagenen Zusammenschlusses<br />
haben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse der jeweils anderen Partei sowie deren jeweiligen<br />
Finanzberatern jedoch bestimmte Geschäfts- und Synergieprognosen zur Verfügung gestellt, die nach der Veröffentlichung<br />
der Unterzeichnung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss der Öffentlichkeit frei<br />
zugänglich gemacht wurden. Nachstehend findet sich ein Überblick über diese Geschäfts- und Synergiedaten und<br />
-prognosen, sowie die revidierten Schätzungen der Kosteneinsparungen, die von den Parteien veröffentlicht<br />
wurden.<br />
Bei Erstellung der nachstehenden Synergieprognosen legten die Geschäftsführungen der NYSE Euronext und<br />
der Deutsche Börse die folgenden wesentlichen Annahmen zugrunde:<br />
die Kosten für die Umsetzung und Restrukturierung werden ca. auf das 1,5- bis 2-fache des vollen<br />
jährlichen Potenzials der erwarteten Kostensynergien geschätzt;<br />
der Wechselkurs beträgt 1 A = 1,33 US$; und<br />
der Zusammenschluss wird bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen sein.<br />
Prognostizierte Kosteneinsparungen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />
Im Rahmen ihrer finanzbezogenen Due Diligence-Prüfung haben die Parteien im Februar 2011 geschätzt, dass<br />
durch den Zusammenschluss Kosteneinsparungen von ca. 300 Mio. A (400 Mio. US$) erzielt werden können,<br />
insbesondere aus den Bereichen Information Technology, Clearing und Market Operations sowie der Unternehmensverwaltung<br />
und Support-Funktionen. Zum Beispiel betreiben sowohl NYSE Euronext als auch Gruppe<br />
A-86
Deutsche Börse EU Kassamärkte, EU Derivatemärkte und US Aktienoptionsmärkte. Durch die Verbindung der<br />
diesbezüglichen Geschäftstätigkeiten erwarten die Parteien Einsparungen in allen drei Geschäftsbereichen durch<br />
die Zusammenlegung doppelter Funktionen wie etwa dem Management, Vertrieb und Marketing sowie der<br />
Produktentwicklung und durch die Zusammenführung von Standorten. Die Parteien erwarten zudem geringere<br />
Einsparungen bei Börsennotierungen und Marktgeschäften. Der nachstehenden Tabelle können die Bereiche<br />
entnommen werden, in denen die Parteien erwarteten, dass Kosteneinsparungen erzielt werden können, sowie deren<br />
voraussichtliche Quellen. Die Werte aller Synergien basieren auf einem Wechselkurs von 1,33 US$ je einem Euro.<br />
Jährliche<br />
Kosteneinsparungen<br />
in % der<br />
gesamten<br />
Kosteneinsparungen<br />
Anmerkungen<br />
(in Mio.)<br />
Technologie ............. 79A/105 US$ 26 Einheitliche Handelsplattform<br />
Integrierter komplementärer<br />
Derivatehandelsplatz<br />
Kombinierte Handelsplattformen für<br />
US-Optionen<br />
Clearing ............... 67A/90 US$ 22,5 Doppelter Betrieb und geplante<br />
betriebliche Aufwendungen<br />
Market Operations ........ 98A/130 US$ 32,5 EU-Kassamärkte<br />
EU-Terminmarkt<br />
US-Aktienoptionen<br />
Corporate Services ........ 56A/75 US$ 19 Doppelte Gemeinkosten für Corporate<br />
Services und Verwaltung<br />
Die Parteien sind davon ausgegangen, dass die Kosteneinsparungen am Ende des dritten Jahres nach dem<br />
Vollzug des Zusammenschlusses zu 100% ihres jährlichen Potenzials realisiert werden (siehe nachstehende<br />
Tabelle).<br />
Potenzial auf<br />
Jahresbasis Kosteneinsparungen<br />
(in %) (in Mio.)<br />
Jahr 1 ............................... 25 75A/100 US$<br />
Jahr 2 ............................... 50 150A/200 US$<br />
Jahr 3 ............................... 100 300A/400 US$<br />
Revidierte Kosteneinsparungen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />
Nach Abschluss des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss haben Deutsche Börse und NYSE<br />
Euronext die Kosteneinsparungen, die sie als ein Ergebnis des Zusammenschlusses erzielen wollten, weiter auf der<br />
Grundlage zusätzlicher Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Beginn ihrer Integrationsplanung<br />
gewonnen haben, analysiert. Als Folge dieser Analysen haben Deutsche Börse und NYSE Euronext ihre Schätzung<br />
der erwarteten Kosteneinsparungen revidiert. Dementsprechend schätzen die Parteien, dass durch den Zusammenschluss<br />
Kosteneinsparungen von ca. 400 Mio. A / 532 Mio. US$ erzielt werden können, vor allem in den<br />
Bereichen Information Technology, Clearing und Market Operations sowie in der Unternehmensverwaltung und<br />
bei den Support-Funktionen. Der nachfolgenden Tabelle können die Bereiche entnommen werden, in denen<br />
Kosteneinsparungen erwartet werden einschließlich der weiteren Einsparpotenziale sowie deren voraussichtliche<br />
Quellen zusammen mit den Schätzungen. Sämtliche Werte beruhen auf einem Wechselkurs von 1,33 US$ je einem<br />
Euro.<br />
A-87
Jährliche<br />
Kosteneinsparungen<br />
in % der<br />
gesamten<br />
Kosteneinsparungen<br />
Anmerkungen<br />
(in Mio.)<br />
Technologie ............. 130,0 A/172,9 US$ 32,5 Einheitliche Handelsplattform<br />
Integrierter komplementärer<br />
Derivatehandelsplatz<br />
Kombinierte Handelsplattformen für<br />
US-Optionen<br />
weitere Einsparpotenziale:<br />
Einheitliche Handels- und Clearing-<br />
Infrastruktur<br />
Weitere Konsolidierung der Netzwerke<br />
und der Datenzentren in den<br />
Vereinigten Staaten<br />
Globales IT Betriebskonzept für eine<br />
einheitliche Handels- und Clearing-<br />
Infrastruktur<br />
Clearing ............... 71,0 A/94,4 US$ 17,7 Doppelter Betrieb und geplante<br />
betriebliche Aufwendungen<br />
Market Operations ........ 113,0 A/150,3 US$ 28,3<br />
weitere Einsparpotenziale:<br />
Weitere Reduzierung der geplanten<br />
Betriebskosten<br />
EU-Kassamärkte<br />
EU-Terminmarkt<br />
US-Aktienoptionen<br />
Corporate Services ........ 86,0 A/114,4 US$ 21,5<br />
weitere Einsparpotenziale:<br />
Einführung zentraler Market<br />
Operations Hubs für Derivate und<br />
Aktien in Europa und den Vereinigten<br />
Staaten und Realisierung von<br />
Betriebseffizienzen an allen Standorten<br />
durch gemeinsame Handels- und<br />
Clearing-Struktur<br />
Weitere Konsolidierung des Vertriebs<br />
und der Produktentwicklung in Europa<br />
und in den Vereinigten Staaten<br />
Doppelte Gemeinkosten für Corporate<br />
Services und Verwaltung<br />
weitere Einsparpotenziale:<br />
weitere Verbesserung der Zentral- und<br />
Verwaltungsfunktionen<br />
Optimierung der Managementstruktur<br />
über die gesamte Unternehmensgruppe<br />
Optimierungsmöglichkeiten im Einkauf<br />
sowie der globalen Beschaffung<br />
Konsolidierung des weltweiten<br />
Immobilienportfolios und<br />
Standortkonzepts<br />
Auch wenn Deutsche Börse und NYSE Euronext weiter davon ausgehen, dass 100% des jährlichen Potenzials<br />
der Kosteneinsparungen erst am Ende des dritten Jahres nach Vollzug des Zusammenschlusses realisiert werden<br />
A-88
können, haben sie ihre Erwartungen in Bezug auf den Zeitpunkt, wann diese Kosteneinsparungen erzielt werden<br />
können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, revidiert:<br />
Potenzial auf<br />
Jahresbasis Kosteneinsparungen<br />
(in %) (in Mio.)<br />
Ende Jahr 1 ......................... 30 120,0 A/159,6 US$<br />
Ende Jahr 2 ......................... 65 260,0 A/345,8 US$<br />
Ende Jahr 3 ......................... 100 400,0 A/532,0 US$<br />
Prognostizierte Umsatzsynergien der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />
Darüber hinaus gehen die Parteien davon aus, dass durch den Zusammenschluss jährliche Umsatzsynergien<br />
von mindestens 100 Mio. A (133 Mio. US$) erzielt werden, deren volles jährliches Potenzial am Ende des dritten<br />
Jahres nach dem Vollzug des Zusammenschlusses erzielt werden wird; diese ergeben sich aus Cross-Selling- und<br />
Cross-Distribution-Chancen, höheren Umsätzen aus der Konsolidierung von Liquiditätspools und neuen Produkten,<br />
einer schrittweisen Einführung der Clearingkapazitäten der Gruppe Deutsche Börse und einem erweiterten<br />
Rahmen für Angebote in den Bereichen Technologie-Dienstleistungen und Marktdaten. Der nachstehenden Tabelle<br />
können die Bereiche entnommen werden, in denen diese Umsatzsynergien erwartet werden, sowie deren voraussichtliche<br />
Quellen. Die Parteien erwarten, dass schätzungsweise 50% der beabsichtigten Einnahmesynergien im<br />
Clearinggeschäft und schätzungsweise 50% in den anderen nachstehenden Geschäftsbereichen erzielt werden:<br />
Anmerkungen<br />
Kassa- und Terminmärkte . . . Erhöhter Umsatz aus der Zusammenlegung von Liquiditätspools<br />
(Aktien und Derivate)<br />
Cross-Distribution in europäischen Kassamärkten<br />
Technologie und MD&A . . . . Größerer Kundenstamm für Hosting/Verwaltung von Technologie- und<br />
Datendienstleistungen<br />
Ausweitung des Indexhandelsplatzes STOXX (US-Markt und weltweit)<br />
Wertigere Inhalte für dem Handel vor- und nachgelagerte MD&A-<br />
Produkte<br />
Clearing ................ Clearing im europäischen Aktienkassahandel<br />
Clearing im europäischen Derivatehandel<br />
Die internen Synergieprognosen wurden weder mit Blick auf die Veröffentlichung noch mit dem Ziel der<br />
Einhaltung veröffentlichter Leitlinien der SEC, der Leitlinien der US-amerikanischen Wirtschaftsprüferkammer<br />
AICPA für die Erstellung und Gliederung von finanziellen Prognosen oder der US-GAAP erstellt. Zudem wurden<br />
die Synergieprognosen nicht unter Mitwirkung unabhängiger Wirtschaftsprüfer erstellt oder von diesen einer<br />
prüferischen Durchsicht unterzogen, erstellt oder untersucht. Diese Zusammenfassung der internen Synergieprognosen<br />
wurde nicht mit der Absicht in dieses Dokument aufgenommen, die Entscheidung über einen Umtausch<br />
von Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots oder einer Ausübung der mit Aktien der NYSE<br />
Euronext verbundenen Stimmrechte zur Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und<br />
Genehmigung der darin vorgesehenen Transaktionen zu beeinflussen. Sie wurden vielmehr aufgenommen, da sie<br />
von den Organen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext und ihren jeweiligen Finanzberatern bei der<br />
Einschätzung des Zusammenschlusses berücksichtigt wurden.<br />
Diese internen Synergieprognosen basieren auf verschiedenen Variablen und Annahmen, die ungewisser<br />
Natur sind und von denen viele außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung der NYSE Euronext und der<br />
Deutsche Börse liegen und außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung der Holdco liegen werden. Wichtige<br />
Faktoren, die sich auf das tatsächliche Ergebnis auswirken und dazu führen können, dass die internen Synergieprognosen<br />
nicht erzielt werden, sind insbesondere Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der<br />
Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext und der Deutsche Börse (darunter ihre Fähigkeit zur Erreichung strategischer<br />
Ziele innerhalb des jeweiligen Zeitrahmens), die Ertragskraft der Branche, das regulatorische Umfeld,<br />
Entwicklungen in handelsrechtlichen Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren, allgemeine branchenbezogene und<br />
gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und andere im Abschnitt ,,Allgemeine Informationen — Zukunftsbezogene<br />
Aussagen“ beschriebene Faktoren. Die internen Synergieprognosen spiegeln auch Annahmen hinsichtlich<br />
bestimmter Geschäftsentscheidungen wider, die Änderungen unterliegen können. Daher können die<br />
tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen finanziellen Synergieprognosen enthaltenen abweichen<br />
und es kann nicht gewährleistet werden, dass die Prognosen wirklich eintreten werden.<br />
A-89
Die Aufnahme der internen Synergieprognosen in dieses Dokument ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die<br />
Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Berater oder<br />
Vertreter die internen Synergieprognosen als Vorhersage tatsächlicher zukünftiger Ereignisse verstanden haben, und<br />
es sollte auch nicht in dieser Weise auf die internen Synergieprognosen vertraut werden. Weder die Holdco noch die<br />
NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Berater, Führungspersonen,<br />
Organmitglieder, Partner oder Vertreter können zusichern, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht von diesen internen<br />
Synergieprognosen abweichen werden. Sofern nichts anders gesetzlich vorgeschrieben, ist keiner von ihnen verpflichtet,<br />
diese internen Synergieprognosen zu aktualisieren oder auf sonstige Weise zu überarbeiten, sodass sie<br />
Umstände berücksichtigen, die erst nach dem Tag ihrer Erstellung vorliegen oder um dem Eintritt künftiger Ereignisse<br />
Rechnung zu tragen, selbst wenn offensichtlich wird, dass die den Synergieprognosen zugrunde liegenden Annahmen<br />
teilweise oder insgesamt inkorrekt sind. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beabsichtigen nicht, Aktualisierungen<br />
oder andere Änderungen dieser internen Synergieprognosen öffentlich zugänglich zu machen, sofern<br />
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und ihre jeweiligen verbundenen<br />
Unternehmen, Berater, Führungspersonen, Organmitglieder, Partner oder Vertreter haben keinerlei Zusicherungen<br />
gegenüber Aktionären oder anderen Personen im Hinblick auf die letztendliche Wertentwicklung der NYSE Euronext<br />
und der Gruppe Deutsche Börse im Vergleich zu den in diesen internen Synergieprognosen enthaltenen Angaben oder<br />
dahingehend, dass die geschätzten Ergebnisse tatsächlich erzielt werden, abgegeben und sind auch nicht befugt, dies<br />
künftig zu tun. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben weder in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
noch anderweitig Zusicherungen im Hinblick auf diese internen Synergieprognosen abgegeben.<br />
Siehe hierzu auch die Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen unter ,,Allgemeine Informationen<br />
— Zukunftsbezogene Aussagen“.<br />
Stellungnahme des Finanzberaters des Board of Directors der NYSE Euronext<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext hat Perella Weinberg als ihren Finanzberater im Zusammenhang<br />
mit dem Zusammenschluss mandatiert, gemäß dem (1) die Holdco das Tauschangebot zum Erwerb jeder ausgegebenen<br />
Aktie der Deutsche Börse für jeweils eine Holdco-Aktie durchführt und (2) unmittelbar nach dem Erwerb<br />
der im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Aktien der Deutsche Börse durch die Holdco die Pomme Merger<br />
Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Holdco, auf die NYSE Euronext verschmolzen wird,<br />
wobei die NYSE Euronext aus der Verschmelzung als verbleibender Rechtsträger und hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />
der Holdco hervorgehen wird und sämtliche ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der<br />
NYSE Euronext (mit Ausnahme derjenigen, die unmittelbar von der NYSE Euronext selbst oder der Pomme<br />
Merger Corporation und nicht für Dritte gehalten werden) in das Recht umgewandelt werden, jeweils 0,47 Holdco-<br />
Aktien zu erhalten. Dieses Umtauschverhältnis wird in diesem Dokument als ,,Umtauschverhältnis im Rahmen der<br />
Verschmelzung“ bezeichnet. Am 15. Februar 2011 gab Perella Weinberg gegenüber dem Board of Directors der<br />
NYSE Euronext mündlich seine Stellungnahme dahingehend ab (die später schriftlich bestätigt wurde), dass das<br />
Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung zum genannten Datum auf Grundlage und vorbehaltlich der<br />
verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten und<br />
dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext (mit Ausnahme<br />
der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse) angemessen sei.<br />
Der vollständige Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme von Perella Weinberg vom 15. Februar 2011,<br />
in dem unter anderem die getroffenen Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte<br />
sowie Einschränkungen und Begrenzungen der durch Perella Weinberg vorgenommenen Untersuchung<br />
genannt sind, ist diesem Dokument als Anlage E beigefügt. Den Inhabern von Aktien der NYSE Euronext<br />
wird dringend empfohlen, die Stellungnahme von Perella Weinberg sorgfältig und vollständig durchzulesen.<br />
In der Stellungnahme wird nicht auf die zugrunde liegende Geschäftsentscheidung der NYSE Euronext zur<br />
Vornahme des Zusammenschlusses oder die relativen Vorteile des Zusammenschlusses im Vergleich zu<br />
anderen strategischen Alternativen eingegangen, die der NYSE Euronext möglicherweise zur Verfügung<br />
standen. Diese Stellungnahme stellt keine Empfehlung gegenüber Inhabern von Aktien der NYSE Euronext<br />
oder der Deutsche Börse dar, wie sie abstimmen oder ansonsten in Bezug auf den Zusammenschluss oder<br />
einer anderen Angelegenheit handeln sollten und geht in keiner Weise auf die Kurse ein, zu denen die Aktien<br />
der NYSE Euronext, der Holdco oder der Deutsche Börse zu beliebigen künftigen Zeitpunkten gehandelt<br />
werden. Ferner hat Perella Weinberg keine Stellungnahme zur Angemessenheit des Zusammenschlusses<br />
oder einer Gegenleistung gegenüber den Inhabern jeglicher anderer Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern<br />
oder anderen Kundenkreisen der NYSE Euronext abgegeben. Perella Weinberg hat ihre Stellungnahme<br />
zur Information und Unterstützung des Board of Directors der NYSE Euronext im Zusammenhang mit dem<br />
Zusammenschluss und zur Einschätzung desselben zur Verfügung gestellt. Diese Zusammenfassung ist in<br />
A-90
ihrer Gesamtheit eingeschränkt durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme. Die<br />
Geschäftsanschrift von Perella Weinberg ist 767 Fifth Avenue, New York, NY 10153, Vereinigte Staaten von<br />
Amerika. Perella Weinberg hat zugestimmt, dass ihre schriftliche Stellungnahme vom 15. Februar 2011<br />
gegenüber dem Board of Directors der NYSE Euronext, in der Form und mit dem Inhalt wie in diesem<br />
Dokument mit dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung enthalten, übernommen werden kann.<br />
Durch die Erteilung einer solchen Zustimmung hat Perella Weinberg weder anerkannt, dass sie dem<br />
Personenkreis angehört, dessen Zustimmung gemäß Section 7 des US Securities Act von 1933 in der jeweils<br />
gültigen Fassung oder gemäß den entsprechenden Regelungen und Bestimmungen der US Securities und<br />
Exchange Commission hierunter, erforderlich ist, noch erkennt Perella Weinberg hierdurch an, dass sie als<br />
Experte im Hinblick auf jeglichen Teil des Registration Statements des Formblatts F-4 der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong><br />
<strong>Holding</strong> N.V., eingereicht bei der US Securities und Exchange Commission, welches die Dokumentation im<br />
Zusammenhang mit der Verschmelzung enthält, im Sinne des Begriffs “Experte” wie er in dem Securities<br />
Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung oder den entprechenden Regelungen und Bestimmungen der US<br />
Securities und Exchange Commission verwendet wird, anzusehen ist.<br />
Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat Perella Weinberg u. a.<br />
bestimmte öffentlich einsehbare Abschlüsse und andere Geschäfts- und Finanzinformationen der NYSE<br />
Euronext und der Gruppe Deutsche Börse, darunter auch Analystenberichte, untersucht;<br />
bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />
Bezug auf die Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung<br />
der NYSE Euronext erstellt wurden;<br />
bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />
Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung<br />
der Gruppe Deutsche Börse erstellt wurden;<br />
bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die NYSE Euronext untersucht;<br />
bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die Gruppe Deutsche Börse untersucht;<br />
von der Geschäftsführung der NYSE Euronext getroffene Einschätzungen der durch den Zusammenschluss<br />
erwarteten Synergien (in diesem Dokument zusammen die ,,erwarteten Synergien“) untersucht;<br />
mit leitenden Angestellten der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse die vergangene und<br />
derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten der NYSE Euronext, einschließlich der erwarteten<br />
Synergien, diskutiert und die vergangene und derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten<br />
der Gruppe Deutsche Börse diskutiert;<br />
den anteiligen finanziellen Beitrag der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse zur künftigen<br />
Ertragskraft der Holdco auf pro-forma Basis überprüft;<br />
die Ertragskraft der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse mit der Ertragskraft bestimmter<br />
börsennotierter Unternehmen verglichen, die ihrer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />
die finanziellen Bedingungen des Zusammenschlusses mit den öffentlich einsehbaren finanziellen<br />
Bedingungen bestimmter Transaktionen verglichen, die ihrer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />
die historischen Handelskurse und Handelsverläufe der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse untersucht und diese Kurse und Handelsverläufe der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse miteinander sowie auch mit denen von Wertpapieren bestimmter börsennotierter Unternehmen<br />
verglichen, die ihrer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />
den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss geprüft; und<br />
alle ihrer Ansicht nach angemessenen anderen finanziellen Studien, Analysen und Untersuchungen<br />
durchgeführt bzw. Faktoren berücksichtigt.<br />
Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat Perella Weinberg (ohne unabhängige Überprüfung) die Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit der Finanz- und sonstigen Informationen (u. a. Informationen aus allgemein anerkannten<br />
öffentlichen Quellen) unterstellt und darauf vertraut, die ihr für ihre Stellungnahme vorgelegt oder auf andere Weise<br />
zur Verfügung gestellt wurden, und des Weiteren auf die Zusicherungen der Geschäftsführung der NYSE Euronext<br />
und der Deutsche Börse vertraut, dass nach deren Wissen die von ihnen für die Analyse durch Perella Weinberg zur<br />
A-91
Verfügung gestellten Informationen keine wesentlichen Auslassungen oder falsche Angaben über wesentliche<br />
Tatsachen enthalten. Mit Zustimmung des Board of Directors der NYSE Euronext ging Perella Weinberg davon aus,<br />
dass keine wesentlichen nicht offengelegten Verbindlichkeiten der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />
bestanden, für die keine ausreichenden Rücklagen oder sonstige Rückstellungen gebildet wurden und dass die nach<br />
Ansicht der Geschäftsführung der NYSE Euronext voraussichtlich mit dem Zusammenschluss zu erzielenden<br />
erwarteten Synergien und die potenziellen strategischen Folgen und der potenzielle operative Nutzen (einschließlich<br />
dessen Höhe, zeitlichen Anfalls und Erzielbarkeit) in der Höhe und zu den Zeitpunkten erzielt würden, die die<br />
Geschäftsführung der NYSE Euronext prognostiziert hat. Perella Weinberg hat sich nicht zu den Annahmen<br />
geäußert, auf denen diese basieren.<br />
Perella Weinberg hat (ohne unabhängige Überprüfung) auf die Einschätzung der Geschäftsführungen der<br />
NYSE Euronext und der Deutsche Börse hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs und der Risiken im Zusammenhang mit<br />
der Integration der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse vertraut. Auf Weisung der NYSE Euronext hat<br />
Perella Weinberg auf die veröffentlichten Schätzungen außenstehender Analysten und — unter Anleitung und mit<br />
Unterstützung der Geschäftsführung der NYSE Euronext — darauf basierenden Hochrechnungen in Bezug auf die<br />
NYSE Euronext sowie darauf beruhenden Hochrechnungen in Bezug auf die Deutsche Börse, welche von oder im<br />
Namen der Deutsche Börse vorbereitet und Perella Weinberg im Auftrag der Deutsche Börse zugeleitet wurde,<br />
vertraut. Die veröffentlichten Schätzungen beruhten auf den Schätzungen der Finanzergebnisse der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse für die Jahre 2011 und 2012 und die Hochrechnungen, die von den Finanzberatern<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext angestellt wurden, waren Schätzungen der Finanzergebnisse der<br />
NYSE Euronext und der Deutsche Börse für 2013, 2014 und 2015. Auf Weisung der NYSE Euronext ist Perella<br />
Weinberg davon ausgegangen, dass diese Schätzungen und Hochrechnungen eine verlässliche Grundlage für die<br />
Einschätzung der künftigen Ertragskraft der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bilden, und hat sich nicht zu<br />
den Annahmen geäußert, auf denen diese basieren.<br />
Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat Perella Weinberg keine unabhängige Überprüfung oder Bewertung<br />
der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, derivativer oder außerbilanzieller<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse vorgenommen<br />
und es wurden ihr auch keine entsprechenden Überprüfungen oder Bewertungen zur Verfügung gestellt.<br />
Sie hat keine Verpflichtung zur Vornahme einer physischen Überprüfung der Immobilien oder Geschäftsräume der<br />
NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse übernommen und auch keine entsprechende Überprüfung<br />
durchgeführt. Perella Weinberg hat ferner nicht die Bonität der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
nach Maßgabe von Insolvenz- oder vergleichbaren Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene,<br />
Bundesebene oder internationaler Ebene überprüft.<br />
Perella Weinberg ist davon ausgegangen, dass der Zusammenschluss nach Maßgabe der Bedingungen des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (ohne wesentliche Änderungen, Verzichtserklärungen oder<br />
Verzögerungen) vollzogen werden würde, sowie dass im Rahmen des Tauschangebots jede Aktie der Deutsche<br />
Börse gegen eine Holdco-Aktie getauscht werden würde. Zudem ist Perella Weinberg davon ausgegangen, dass im<br />
Zusammenhang mit dem Erhalt aller für den geplanten Zusammenschluss erforderlichen Genehmigungen keine<br />
Verzögerungen, Begrenzungen, Bedingungen oder Beschränkungen eintreten oder auferlegt würden, die eine<br />
nachteilige Auswirkung auf die Holdco, die NYSE Euronext, die Gruppe Deutsche Börse oder den im Rahmen des<br />
geplanten Zusammenschlusses erwarteten Nutzen zur Folge haben könnten. Für die Analyse von Perella Weinberg<br />
wurde zudem unterstellt, dass 100% der ausgegebenen Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />
von der Holdco erworben werden würden. Perella Weinberg hat in allen für die Abgabe ihrer Stellungnahme<br />
relevanten rechtlichen Angelegenheiten auf den Rat ihres Rechtsberaters vertraut.<br />
Die Stellungnahme von Perella Weinberg bezog sich nur auf die Frage, ob das Umtauschverhältnis im Rahmen<br />
der Verschmelzung nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss aus finanzieller Sicht<br />
angemessen gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener<br />
Unternehmen der Deutsche Börse) sei. Perella Weinberg wurde nicht gebeten, eine Stellungnahme hinsichtlich<br />
jeglicher anderer Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (oder damit im Zusammenhang<br />
stehender Unterlagen oder Verträge) oder die Art des Zusammenschlusses oder den voraussichtlichen Zeitrahmen<br />
für dessen Vollzug abzugeben, und hat dies auch nicht getan. Zudem hat Perella Weinberg keine<br />
Stellungnahme hinsichtlich der Angemessenheit der Höhe oder Art einer von Führungspersonen, Organmitgliedern<br />
oder Mitarbeitern der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (oder einer Gruppe entsprechender<br />
Personen) möglicherweise zu erhaltenden Gegenleistung im Vergleich mit dem Umtauschverhältnis im<br />
Rahmen der Verschmelzung oder anderweitig abgegeben. Perella Weinberg hat keine Annahmen zur möglichen<br />
Besteuerung der Transaktion im Hinblick auf die Aktionäre der NYSE Euronext gemacht, und hat keine<br />
A-92
Stellungnahme zu sich möglicherweise aus den in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />
Transaktionen ergebenden steuerlichen oder sonstigen Folgen abgegeben und in ihrer Stellungnahme werden<br />
auch keine rechtlichen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen oder bilanziellen Angelegenheiten berührt, da nach ihrem<br />
Wissen die NYSE Euronext in diesen Bereichen die erforderliche Beratung durch qualifizierte Fachleute erhalten hat.<br />
In der Stellungnahme von Perella Weinberg wurde nicht eingegangen auf die zugrunde liegende Geschäftsentscheidung<br />
der NYSE Euronext zur Vornahme des Zusammenschlusses oder die relativen Vorteile des Zusammenschlusses<br />
im Vergleich zu anderen strategischen Alternativen, die der NYSE Euronext möglicherweise zur Verfügung<br />
standen. Perella Weinberg war nicht ermächtigt, Parteien zu Interessensbekundungen hinsichtlich einer Transaktion<br />
mit der NYSE Euronext aufzufordern (und hat dies auch nicht getan). In der Stellungnahme von Perella Weinberg<br />
wird festgehalten, dass die NYSE Euronext und die Deutsche Börse am 9. Februar 2011 öffentlich bestätigt haben,<br />
dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Zusammenschlusses befänden. Mit<br />
Ausnahme der vorstehenden Ausführungen hat das Board of Directors der NYSE Euronext Perella Weinberg bei<br />
den vorgenommenen Untersuchungen oder angewandten Verfahren zur Abgabe ihrer Stellungnahme keine weiteren<br />
Beschränkungen auferlegt.<br />
Die Stellungnahme von Perella Weinberg basierte zwangsläufig auf den zum Tag ihrer Stellungnahme<br />
vorherrschenden finanziellen, wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen und den ihr bis zu diesem<br />
Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Informationen. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass spätere Entwicklungen<br />
Auswirkungen auf die Stellungnahme von Perella Weinberg und die für deren Erstellung zugrunde gelegten<br />
Annahmen haben können und dass Perella Weinberg nicht verpflichtet ist, ihre Stellungnahme zu aktualisieren, zu<br />
überarbeiten oder erneut abzugeben. Die Abgabe der Stellungnahme durch Perella Weinberg wurde von einem<br />
Fairness-Ausschuss der Perella Weinberg genehmigt.<br />
Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen<br />
Es folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen, die im Zusammenhang mit der Stellungnahme<br />
von Perella Weinberg hinsichtlich des Zusammenschlusses von Perella Weinberg vorgenommen und von dem<br />
Board of Directors der NYSE Euronext in Erwägung gezogen wurde. Sie ist nicht als abschließende Erläuterung der von<br />
Perella Weinberg vorgenommenen finanziellen Analysen anzusehen. Die Reihenfolge der nachstehend beschriebenen<br />
Analysen spiegelt nicht die relative Bedeutung oder Gewichtung wider, die Perella Weinberg diesen beimisst. Einige<br />
Zusammenfassungen der finanziellen Analysen beinhalten Angaben in Tabellenform.<br />
Um die finanziellen Analysen von Perella Weinberg vollumfänglich verstehen zu können, sind die Tabellen im<br />
Zusammenhang mit dem Wortlaut der jeweiligen Zusammenfassung zu lesen. Die Tabellen allein stellen keine<br />
vollständige Beschreibung der jeweiligen Analyse dar. Werden die nachstehenden Angaben ohne Berücksichtigung<br />
der gesamten Beschreibung der finanziellen Analysen (einschließlich der diesen zugrunde liegenden Methoden und<br />
Annahmen) gelesen, könnte sich daraus ein irreführendes oder unvollständiges Bild der finanziellen Analysen von<br />
Perella Weinberg ergeben.<br />
Analyse der impliziten Aufschläge<br />
Perella Weinberg bildete das Produkt aus (1) dem Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung und<br />
(2) dem Schlusskurs je Aktie der Deutsche Börse am 8. Februar 2011 (dem letzten Handelstag vor dem Tag, an dem<br />
die NYSE Euronext und die Deutsche Börse öffentlich bestätigt haben, dass sie sich in fortgeschrittenen<br />
Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Zusammenschlusses befänden — in dieser Zusammenfassung der<br />
wesentlichen finanziellen Analysen von Perella Weinberg als ,,Stichtag“ bezeichnet), der 57,45 A (78,55 US$<br />
bei einem unterstellten US-Dollar/Euro-Wechselkurs von 1,367) betrug, und verglich den impliziten Wert je Aktie<br />
der NYSE Euronext von 36,92 US$ mit Folgendem:<br />
dem Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext am Stichtag;<br />
dem durchschnittlichen Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext für den Zehntageszeitraum, den<br />
Einmonatszeitraum und den Dreimonatszeitraum zum Stichtag; und<br />
dem Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext einen Monat vor dem Stichtag.<br />
A-93
Das Ergebnis dieser Berechnungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />
Aktienkurs der<br />
NYSE Euronext<br />
(für den Zeitraum<br />
zum Stichtag)<br />
Impliziter<br />
Aufschlag<br />
(in US$) (in %)<br />
Schlusskurs am Stichtag ..................... 33,41 10,5<br />
Zehntagesdurchschnitt ...................... 32,71 12,8<br />
Einmonatsdurchschnitt ...................... 32,39 14,0<br />
Vormonat. ............................... 30,98 19,2<br />
Dreimonatsdurchschnitt ..................... 30,40 21,5<br />
Prozentuale Eigentumsverhältnisse im Zeitverlauf<br />
Perella Weinberg verglich den Eigentumsanteil von ca. 40%, den die Aktionäre der NYSE Euronext — unter<br />
der Annahme, dass alle Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots eingereicht werden — nach<br />
Maßgabe der Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erhalten werden, mit dem<br />
impliziten Eigentumsanteil der Aktionäre der NYSE Euronext an der Holdco über mehrere Zeiträume hinweg.<br />
Dabei berücksichtigte Perella Weinberg den Marktkurs je Aktie der NYSE Euronext und der Deutsche Börse am<br />
Stichtag sowie den durchschnittlichen Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext und der Deutsche Börse innerhalb<br />
des letzten Zwölfmonatszeitraums, Zweijahreszeitraums und Dreijahreszeitraums bis zum Stichtag. Zur Erstellung<br />
dieses Vergleichs berechnete Perella Weinberg die impliziten Eigentumsverhältnisse, indem sie die jeweilige<br />
Börsenkapitalisierung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse durch die gemeinsame Börsenkapitalisierung<br />
beider Unternehmen teilte, um den jeweiligen relativen Beitrag der einzelnen Unternehmen zur Börsenkapitalisierung<br />
der Holdco festzustellen. Der Kurs der Aktien der Deutsche Börse wurde täglich anhand täglicher US-<br />
Dollar/Euro-Wechselkurse in US-Dollar umgerechnet. Das Ergebnis dieser Berechnungen kann der nachstehenden<br />
Tabelle entnommen werden.<br />
Impliziter Eigentumsanteil an der Holdco<br />
(basierend auf den Kursen der Aktie der<br />
NYSE Euronext und der Deutsche Börse)<br />
NYSE Euronext Deutsche Börse<br />
(in %)<br />
Schlusskurs am Stichtag ............... 38 62<br />
Zwölfmonatsdurchschnitt . . . ........... 38 62<br />
Zweijahresdurchschnitt ................ 35 65<br />
Dreijahresdurchschnitt ................ 36 64<br />
Umtauschverhältnis im Zeitverlauf<br />
Perella Weinberg analysierte zudem das Umtauschverhältnis von Aktien der NYSE Euronext in Aktien der<br />
Deutsche Börse zum Stichtag sowie für den Zehntageszeitraum, den Einmonatszeitraum, den Zwölfmonatszeitraum<br />
und den Dreijahreszeitraum zum Stichtag. Zur Vornahme dieser Analyse teilte Perella Weinberg den<br />
Tageskurs der Aktien der NYSE Euronext durch den Kurs der Aktien der Deutsche Börse in US-Dollar für<br />
den entsprechenden Tag, um so das implizite Umtauschverhältnis für diesen Tag zu ermitteln. Perella Weinberg<br />
verglich das Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung mit dem impliziten Umtauschverhältnis am<br />
Stichtag und dem durchschnittlichen impliziten täglichen Umtauschverhältnis für den jeweiligen Zeitraum zum<br />
Stichtag. Zur Umrechnung des Aktienkurses der Deutsche Börse in US-Dollar multiplizierte Perella Weinberg den<br />
Aktienkurs der Deutsche Börse für jeden Tag mit dem an diesem Tag jeweils geltenden US-Dollar/Euro-Wechselkurs.<br />
Das Ergebnis dieser Berechnungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />
Umtauschverhältnis<br />
Schlusskurs am Stichtag ........................ 0,425<br />
Zehntagesdurchschnitt .......................... 0,422<br />
Einmonatsdurchschnitt. ......................... 0,428<br />
Zwölfmonatsdurchschnitt ........................ 0,430<br />
Dreijahresdurchschnitt .......................... 0,391<br />
Tatsächliches Umtauschverhältnis i. R. d.<br />
Verschmelzung ............................. 0,470<br />
A-94
Historischer Handelsverlauf<br />
Perella Weinberg untersuchte die historischen Handelskurse der Aktien der NYSE Euronext für den Zehntageszeitraum,<br />
den Einmonatszeitraum, den Zwölfmonatszeitraum und den Dreijahreszeitraum zum Stichtag.<br />
Perella Weinberg untersuchte ferner die historischen Handelskurse der Aktien der Deutsche Börse für dieselben<br />
Zeiträume sowie die Wertentwicklung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse im Verhältnis zum CBOE<br />
Exchange Index, dem S&P 500 und dem DAX.<br />
Perella Weinberg stellte fest, dass innerhalb des Zehntageszeitraums zum Stichtag der Schlusskurs der Aktie<br />
der NYSE Euronext um 3% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 1% gestiegen war, während im<br />
selben Zeitraum der CBOE Exchange Index um 3%, der S&P 500 um 2% und der DAX um 3% gestiegen war.<br />
Perella Weinberg stellte überdies fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche Kurs je Aktie der NYSE<br />
Euronext 32,71 US$ und der durchschnittliche Kurs je Aktie der Deutsche Börse 56,65 A betrug. Perella Weinberg<br />
stellte bei der Betrachtung des Einmonatszeitraums zum Stichtag fest, dass der Schlusskurs der Aktie der NYSE<br />
Euronext um 8% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 10% gestiegen war, während im selben<br />
Zeitraum der CBOE Exchange Index um 4%, der S&P 500 ebenfalls um 4% und der DAX um 7% gestiegen war.<br />
Perella Weinberg stellte überdies fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der<br />
NYSE Euronext 32,39 US$ und der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der Deutsche Börse 56,10 A betrug.<br />
Ferner stellte Perella Weinberg fest, dass innerhalb des Zwölfmonatszeitraums zum Stichtag der Schlusskurs<br />
der Aktie der NYSE Euronext um 41% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 23% gestiegen war,<br />
während im selben Zeitraum der CBOE Exchange Index um 26%, der S&P 500 um 24% und der DAX um 33%<br />
gestiegen war. Perella Weinberg stellte überdies fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche Schlusskurs je<br />
Aktie der NYSE Euronext 29,42 US$ und der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der Deutsche Börse 52,00 A<br />
betrug. Ferner stellte Perella Weinberg fest, dass innerhalb des Dreijahreszeitraums zum Stichtag der Schlusskurs<br />
der Aktie der NYSE Euronext um 52% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 51% gefallen war,<br />
während im selben Zeitraum der CBOE Exchange Index um 28%, der S&P 500 um 1% und der DAX um 9%<br />
gefallen war. Perella Weinberg stellte darüber hinaus fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche<br />
Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext 33,11 US$ und der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der Deutsche<br />
Börse 59,48 A betrug.<br />
Statistik der Aktienanalysten in Bezug auf Preisziele<br />
Perella Weinberg überprüfte und analysierte die aktuellsten frei verfügbaren Preisziele von Aktienanalysten<br />
für die Aktie der NYSE Euronext, die von 16 ausgewählten Aktienanalysten vor dem Stichtag erstellt wurden.<br />
Dabei stellte Perella Weinberg fest, dass die Bandbreite der aktuellen Preisziele von Aktienanalysten für die Aktie<br />
der NYSE Euronext vor dem Stichtag von 30,00 US$ bis 46,00 US$ je Aktie reichte (mit einem Median von 37,00<br />
US$ je Aktie).<br />
Perella Weinberg überprüfte und analysierte auch die aktuellsten frei verfügbaren Preisziele von Aktienanalysten<br />
für die Aktie der Deutsche Börse, die von acht ausgewählten Aktienanalysten vor dem Stichtag erstellt<br />
wurden. Dabei stellte Perella Weinberg fest, dass die Bandbreite der aktuellen Preisziele von Aktienanalysten für<br />
die Aktie der Deutsche Börse vor dem Stichtag von 47,00 A bis 73,00 A je Aktie reichte (mit einem Median von<br />
64,50 A je Aktie).<br />
Die von Aktienanalysten veröffentlichten Preisziele für den Börsenhandel spiegeln nicht notwendigerweise<br />
die tatsächlichen Börsenhandelspreise der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse wider. Zudem<br />
unterliegen diese Schätzungen Unwägbarkeiten wie z. B. der künftigen Ertragskraft der NYSE Euronext und der<br />
Gruppe Deutsche Börse und den künftigen Rahmenbedingungen am Finanzmarkt. Die von Aktienanalysten<br />
veröffentlichten Preisziele für den Börsenhandel spiegeln üblicherweise Preisziele wider, die über einen Zeitraum<br />
von sechs bis zwölf Monaten erreicht werden sollen.<br />
Analyse ausgewählter börsennotierter Unternehmen<br />
Perella Weinberg überprüfte und verglich bestimmte Finanzinformationen der NYSE Euronext und der<br />
Gruppe Deutsche Börse mit entsprechenden Finanzinformationen, Kennzahlen und Börsenmultiplikatoren<br />
bestimmter börsennotierter Unternehmen aus der Branche der Börsenbetreiber. Auch wenn keines der<br />
A-95
ausgewählten Unternehmen identisch mit der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse ist, hat Perella Weinberg sie<br />
ausgewählt, da sie über börsengehandelte Dividendenpapiere verfügen und in einem oder mehreren Aspekten als<br />
mit der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse vergleichbar angesehen werden (u. a. weil es sich bei ihnen um<br />
Börsenbetreiber handelt).<br />
The Nasdaq OMX Group<br />
London Stock Exchange plc<br />
IntercontinentalExchange Inc.<br />
Chicago Board Options Exchange<br />
Chicago Mercantile Exchange<br />
TMX Group Inc.<br />
Bolsas y Mercados Españoles<br />
Für jedes der ausgewählten Unternehmen hat Perella Weinberg Finanzinformationen und verschiedene<br />
Finanzmarkt-Multiplikatoren und Kennzahlen berechnet und verglichen, die vom IBES auf Basis von Unternehmensveröffentlichungen<br />
zum Zwecke historischer Informationen und Konjunkturprognosen zusammengestellt<br />
werden, um prognostizierte Informationen zu erhalten. Für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse hat Perella<br />
Weinberg Berechnungen auf Grundlage von Einreichungen der Unternehmen und Informationen seitens der<br />
Geschäftsführung beider Unternehmen durchgeführt, um historische Informationen zu erhalten, und auf der<br />
Grundlage von Analystenschätzungen Dritter aus IBES, um prognostizierte Informationen zu erhalten.<br />
In Bezug auf die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und jedes der ausgewählten Unternehmen hat Perella<br />
Weinberg den Unternehmenswert (als Vielfaches des erwarteten Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen<br />
(earnings before interest, taxes, depreciation and amortization, ,,EBITDA“)) zum Stichtag, den Aktienkurs<br />
im Verhältnis zum erwarteten Ergebnis je Aktie für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 sowie die langfristigen<br />
Wachstumsraten des Ergebnisses je Aktie und die erwarteten EBITDA-Margen für das Geschäftsjahr 2011<br />
überprüft. Das Ergebnis dieser Analysen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />
Multiplikator<br />
Unternehmenswert/<br />
EBITDA 2010E<br />
Multiplikator<br />
Unternehmenswert/<br />
EBITDA 2011E<br />
Bandbreite — ausgewählte Börsenbetreiber ........ 6,9x – 11,5x 7,2x – 10,1x<br />
NYSE Euronext. ............................ 9,5x 8,0x<br />
Deutsche Börse............................. 10,4x 8,7x<br />
KGV 2010E KGV 2011E<br />
Bandbreite — ausgewählte Börsenbetreiber. ............ 12,3x – 24,7x 12,2x – 18,9x<br />
NYSE Euronext ................................. 16,4x 13,6x<br />
Deutsche Börse................................. 16,8x 12,7x<br />
Langfristige<br />
Wachstumsrate<br />
Ergebnis je Aktie<br />
EBITDA-Marge<br />
2011E<br />
(in %) (in %)<br />
Bandbreite — ausgewählte Börsenbetreiber ............ 5–16* 49–71<br />
NYSE Euronext ................................ 11 49<br />
Deutsche Börse ................................ 11 59<br />
Anmerkung:<br />
* Ohne Bolsas y Mercados Españoles aufgrund negativer langfristiger Wachstumsrate des Ergebnisses je Aktie.<br />
Obwohl die ausgewählten Unternehmen zu Vergleichszwecken ausgewählt wurden, war die Geschäftstätigkeit<br />
keines der ausgewählten Unternehmen mit der der NYSE Euronext oder der der Deutsche Börse identisch oder<br />
unmittelbar vergleichbar. Daher ist der Vergleich ausgewählter Unternehmen mit der NYSE Euronext und der<br />
Deutsche Börse durch Perella Weinberg und ihre Analyse der Ergebnisse dieses Vergleichs nicht rein mathematisch,<br />
sondern erforderte zwangsläufig komplexe Erwägungen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der<br />
A-96
unterschiedlichen Finanz- und Betriebskennzahlen und anderer Faktoren, die den relativen Wert der ausgewählten<br />
Unternehmen, der NYSE Euronext und der Deutsche Börse beeinflussen könnten.<br />
DCF-Analyse (Discounted Cashflow-Methode)<br />
Perella Weinberg hat für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils eine DCF-Analyse durchgeführt,<br />
um den impliziten pro-forma Eigentumsanteil am Eigenkapital des gemeinsamen Unternehmens für die Aktionäre<br />
der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu ermitteln. Im Hinblick auf die NYSE Euronext wurden für die<br />
Schätzung des dieser Analyse zugrunde liegenden Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen (unleveraged free<br />
cashflow) die Finanzprognosen ausgewählter Modelle von Aktienanalysten sowie Informationen der NYSE<br />
Euronext verwendet. Perella Weinberg berechnete den Barwert des geschätzten Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen<br />
zum 31. März 2011, den jedes Unternehmen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 erzielen können<br />
würde. Perella Weinberg berechnete zudem eine Bandbreite von Endwerten unter Annahme von Multiplikatoren<br />
des letzten Jahres für den EBITDA des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums von 8,0x bis 9,0x und Abzinsungssätzen<br />
von 8,0% bis 12,0% (auf Grundlage des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC)<br />
der NYSE Euronext). Bei der DCF-Analyse blieben geschätzte Kosteneinsparungen aufgrund des Zusammenschlusses<br />
unberücksichtigt. Im Hinblick auf die Deutsche Börse wurden für die Schätzung des dieser Analyse<br />
zugrunde liegenden Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen Finanzprognosen verwendet, die durch die<br />
Deutsche Börse anhand von Modellen von Aktienanalysten erstellt wurden. Perella Weinberg berechnete zudem<br />
eine Bandbreite von Endwerten unter Annahme von Multiplikatoren des letzten Jahres für den EBITDA des<br />
vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums von 8,0x bis 9,0x und Abzinsungssätzen von 8,0% bis 12,0% (auf<br />
Grundlage des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC) der Deutsche Börse).<br />
Perella Weinberg analysierte den impliziten Beitrag jeweils für die niedrigste, die mittlere und die höchste<br />
Bewertung aus der Bandbreite der aus der DCF-Analyse für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse impliziten<br />
Eigenkapitalbewertungen. Diese Analyse ergab einen impliziten Eigentumsanteil der Aktionäre der NYSE<br />
Euronext an dem gemeinsamen Unternehmen von 39,5% bis 39,8% und einen impliziten Eigentumsanteil der<br />
Aktionäre der Deutsche Börse an dem gemeinsamen Unternehmen von 60,2% bis 60,5%.<br />
Analyse ausgewählter Transaktionen<br />
Perella Weinberg hat implizite Aufschläge auf die Aktienkurse im Rahmen von 17 ausgewählten Präzedenzfall-Transaktionen<br />
von Verschmelzungen unter Gleichen (Merger of Equals) seit dem Jahr 2000 mit einem<br />
Transaktionsvolumen von mehr als 5 Mrd. US$, einer Gegenleistung zu 100% in Aktien und einem pro-forma<br />
Zieleigentumsanteil von 40% bis 45% analysiert.<br />
A-97
Folgende ausgewählte Transaktionen wurden analysiert:<br />
Transaktions-<br />
Veröffentlichung<br />
Verschmelzungpartei,<br />
deren Aktionäre eine<br />
Minderheit des<br />
Proforma-Eigentums<br />
erhalten würde<br />
Vermelzungspartei, deren<br />
Aktionäre eine Mehrheit des<br />
Proforma-Eigentums erhalten<br />
würde<br />
Minderheitspartei der<br />
Verschmelzung<br />
Mittleres<br />
Aufgeld<br />
bezogen<br />
auf den<br />
vorangegangen<br />
Tag<br />
Mittleres<br />
Aufgeld<br />
bezogen<br />
auf den<br />
vorangegangenen<br />
Monat<br />
(in %) (in %)<br />
8.2.2011 TMX Group Inc. London Stock Exchange Group<br />
plc 6,0 14,8<br />
3.5.2010 Continental Airlines, Inc. UAL Corporation 1,5 1,8<br />
22.3.2009 Petro-Canada Ltd. Suncor Energy Inc. 33,4 32,7<br />
26.8.2006 Sanpaolo IMI SpA Banca Intesa SpA �2,0 17,4<br />
2.4.2006 Lucent Technologies Inc. Alcatel SA �1,1 7,4<br />
27.2.2006 Gaz de France Suez �2,9 11,4<br />
23.1.2004 Union Planters Corporation Regions Financial Corporation �2,5 �10,1<br />
14.1.2004 Bank One Corporation JP Morgan Chase & Co. 15,1 14,1<br />
28.9.2003 John Hancock Financial Services, Manulife Financial Corporation<br />
Inc.<br />
4,2 14,7<br />
22.4.2002 Lattice Group plc National Grid Group plc 6,5 7,8<br />
18.11.2001 Conoco, Inc. Phillips Petroleum Company �0,3 �8,4<br />
19.3.2001 Billiton Plc BHP Ltd. 21,7 16,8<br />
15.10.2000 Texaco Inc. Chevron Corporation 17,7 24,3<br />
7.3.2000 Network Solutions, Inc. VeriSign, Inc. 47,5 118,9<br />
21.2.2000 Norwich Union plc CGU plc �12,5 �10,9<br />
17.1.2000 SmithKline Beecham plc Glaxo Wellcome plc �2,3 0,7<br />
10.1.2000 Time Warner, Inc. America Online, Inc. 70,8 77,4<br />
Bei diesen ausgewählten Präzedenzfall-Transaktionen lag der Median des Aufschlags über dem Aktienkurs<br />
des Vortages bei 4,2% und über dem Aktienkurs des Vormonats bei 14,1%.<br />
Obwohl die ausgewählten Transaktionen zu Vergleichszwecken herangezogen wurden, waren weder die<br />
Transaktionen selbst noch die daran beteiligten Unternehmen mit dem Zusammenschluss oder der NYSE Euronext<br />
oder der Deutsche Börse identisch oder unmittelbar vergleichbar.<br />
Analyse des relativen Beitrags<br />
Perella Weinberg hat den relativen Beitrag der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu dem historischen<br />
und prognostizierten Nettoumsatz, zum EBITDA und zum Ergebnis des gemeinsamen Unternehmens für die<br />
Kalenderjahre zum 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2011 untersucht. Darüber hinaus hat Perella Weinberg<br />
den relativen Beitrag der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zur gemeinsamen Börsenkapitalisierung<br />
untersucht. Der prognostizierte Nettoumsatz sowie das prognostizierte EBITDA und Ergebnis für das Kalenderjahr<br />
2011 für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sowie der prognostizierte Nettoumsatz sowie das<br />
prognostizierte EBITDA und Ergebnis der Deutsche Börse für 2010 basierten auf Schätzungen außenstehender<br />
Aktienanalysten auf der Grundlage von US-GAAP (für die NYSE Euronext) bzw. IFRS (für die Deutsche Börse).<br />
Zur Berechnung des relativen Beitrags hat Perella Weinberg den US-Dollar/Euro-Wechselkurs vom 8. Februar<br />
2011 von 1,367 verwendet und das geschätzte Ergebnis der Deutsche Börse angepasst, um bestimmte Einmaleffekte<br />
auszuschließen. Mögliche Synergien aufgrund des geplanten Zusammenschlusses blieben bei der<br />
Analyse des relativen Beitrags unberücksichtigt.<br />
Die angepassten Prozentsätze des relativen Beitrags aus Nettoumsatz, EBITDA, Ergebnis und Börsenkapitalisierung<br />
wurden zur Ermittlung des impliziten pro-forma Eigentumsanteils am Eigenkapital des gemeinsamen<br />
Unternehmens für die Aktionäre der NYSE Euronext und der Deutsche Börse verwendet. Die Höhe des<br />
relativen Beitrags zum Nettoumsatz und EBITDA wurde angepasst, um dem auf der Börsenkapitalisierung<br />
A-98
eruhenden Beitrag der NYSE Euronext und der Deutsche Börse Rechnung zu tragen. Das Ergebnis dieser<br />
Analysen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />
Implizite Eigentumsverhältnisse<br />
NYSE Euronext Deutsche Börse<br />
(in %) (in %)<br />
Nettoumsatz<br />
2010*. ............................ 44 56<br />
2011E ............................ 44 56<br />
EBITDA<br />
2010*. ............................ 39 61<br />
2011E ............................ 41 59<br />
Ergebnis<br />
2010*. ............................ 36 64<br />
2011E ............................ 39 61<br />
Börsenkapitalisierung ................ 38 62<br />
Anmerkungen:<br />
* Die Angaben zum Nettoumsatz, EBITDA und Ergebnis der NYSE Euronext für 2010 sind Ist-Werte, bei den<br />
Angaben zum Nettoumsatz, EBITDA und Ergebnis der Deutsche Börse für 2010 handelt es sich um Schätzungen.<br />
Wertschöpfungsanalyse<br />
Perella Weinberg hat die pro-forma Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Börsenkapitalisierung der<br />
NYSE Euronext basierend auf einer illustrativen Bandbreite des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV) von 12,0x-<br />
14,0x für das Geschäftsjahr 2011 und unter Annahme von Synergien mit einem Potenzial auf Jahresbasis von ca.<br />
400 Mio. US$ p. a. (die mit einem Steuersatz von 26% besteuert werden) sowie unter Ausschluss von Umsetzungskosten<br />
analysiert. Dabei basierte die illustrative Bandbreite des KGV für das Geschäftsjahr 2011 teilweise auf dem<br />
gewichteten Durchschnitt der Mediane der Schätzungen aus dem Informationsdienst IBES (Institutional Brokers’<br />
Estimate System), der 13,0x betrug. Für diese Analyse hat Perella Weinberg die implizite Börsenkapitalisierung des<br />
gemeinsamen Unternehmens unter Berücksichtigung der erwarteten Synergien berechnet. Die nachstehende<br />
Tabelle zeigt den pro-forma Anstieg der Börsenkapitalisierung der NYSE Euronext basierend auf ihrem prozentualen<br />
Eigentumsanteil an der Holdco im Vergleich zur jeweiligen derzeitigen Börsenkapitalisierung bei drei<br />
illustrativen Kurs-Gewinn-Verhältnissen:<br />
Anstieg ggü. derzeitiger<br />
Börsenkapitalisierung<br />
(in %)<br />
Illustratives KGV 2011E 12,0x 13,0x 14,0x<br />
NYSE Euronext 12 22 31<br />
Sonstige Sachverhalte<br />
Die Erstellung einer Fairness Opinion (Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit) ist ein komplexer<br />
Vorgang und eignet sich nicht unbedingt für die Zwecke einer Teilanalyse oder zusammenfassenden Erläuterung.<br />
Daher könnte eine Auswahl von Teilen der Analyse oder der hierin enthaltenen Zusammenfassung ohne eine<br />
Berücksichtigung der Analysen oder der Zusammenfassung in ihrer Gesamtheit zu einem unvollständigen Bild der<br />
Abläufe führen, auf denen die Stellungnahme von Perella Weinberg basiert. Für die Zwecke ihrer Fairness Opinion<br />
hat Perella Weinberg die Ergebnisse aller ihrer Analysen berücksichtigt, ohne dabei bestimmten Faktoren oder<br />
Analysen ein besonderes Gewicht beizumessen — ihre Feststellung hinsichtlich der finanziellen Angemessenheit<br />
beruht auf ihrer Erfahrung und ihren professionellen Ermessensentscheidungen nach Berücksichtigung der<br />
Ergebnisse sämtlicher Analysen. Keine der für die hierin beschriebenen Analysen zu Vergleichszwecken herangezogenen<br />
Unternehmen oder Transaktionen sind unmittelbar mit der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder<br />
dem Zusammenschluss vergleichbar.<br />
A-99
Perella Weinberg hat die hierin erläuterten Analysen vorgenommen, um dem Board of Directors der NYSE<br />
Euronext eine Stellungnahme zu der Frage abgeben zu können, ob zum Zeitpunkt der entsprechenden Stellungnahme<br />
das Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext (mit<br />
Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse) sei. Diese Analysen sind nicht<br />
als Bewertung zu verstehen und spiegeln nicht notwendigerweise die Preise wider, zu denen Unternehmen oder<br />
Wertpapiere tatsächlich verkauft werden können. Die Analysen von Perella Weinberg basieren teilweise auf<br />
Schätzungen außenstehender Aktienanalysten und lassen nicht notwendigerweise verlässliche Rückschlüsse auf<br />
tatsächliche zukünftige Ergebnisse zu — diese können erheblich nach oben oder nach unten von den Ergebnissen<br />
der Analysen von Perella Weinberg abweichen. Da diese Analysen aufgrund der Bezugnahme auf zahlreiche<br />
Faktoren oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
oder ihren jeweiligen Beratern von Natur aus Ungenauigkeiten unterliegen, übernehmen weder die NYSE<br />
Euronext noch die Deutsche Börse, Perella Weinberg oder Dritte eine Haftung für den Fall, dass die zukünftigen<br />
Ergebnisse erheblich von den Prognosen Dritter abweichen sollten.<br />
Wie zuvor dargelegt war die dem Board of Directors der NYSE Euronext gegenüber abgegebene Stellungnahme<br />
von Perella Weinberg nur einer von vielen Faktoren, der in die Entscheidung des Board of Directors der<br />
NYSE Euronext zur Zustimmung zu dem Zusammenschluss eingeflossen ist. Perella Weinberg wurde nicht<br />
gebeten, eine Empfehlung hinsichtlich der im Rahmen des Zusammenschlusses vorgesehenen Umtauschverhältnisse<br />
(einschließlich des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung) abzugeben (und hat dies auch<br />
nicht getan). Diese Gegenleistung wurde in Verhandlungen zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse<br />
vereinbart.<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext hat Perella Weinberg aufgrund ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung<br />
und ihres Rufs sowie aufgrund ihrer Kenntnis der Branchen, in denen die NYSE Euronext tätig ist, ausgewählt.<br />
Perella Weinberg erstellt im Rahmen ihres Investmentbankinggeschäfts fortlaufend finanzielle Analysen in Bezug<br />
auf Unternehmen und deren Wertpapiere im Rahmen von Verschmelzungen und Unternehmenserwerben, Leveraged<br />
Buyouts und anderen Transaktionen sowie für gesellschaftsrechtliche und andere Zwecke.<br />
Nach Maßgabe der zwischen Perella Weinberg und der NYSE Euronext geschlossenen Mandatsvereinbarung<br />
hat sich die NYSE Euronext verpflichtet, Perella Weinberg bei öffentlicher Bekanntmachung der Unterzeichnung<br />
eines bindenden Vertrags über den Zusammenschluss 5 Mio. US$ und bei Vollzug des Zusammenschlusses weitere<br />
22,5 Mio. US$ zu zahlen. Darüber hinaus hat sich die NYSE Euronext verpflichtet, Perella Weinberg ihre<br />
angemessenen Auslagen (u. a. Rechtsberatungsgebühren und andere Auslagen) zu erstatten und Perella Weinberg<br />
und verbundene Unternehmen von verschiedenen Verbindlichkeiten (u. a. von bestimmten Verbindlichkeiten<br />
gemäß Wertpapiergesetzen auf US-Bundesebene) freizustellen.<br />
Perella Weinberg oder ihre verbundenen Unternehmen können im gewöhnlichen Geschäftsgang jederzeit (für<br />
eigene Rechnung oder für Rechnung von Kunden) Long- oder Shortpositionen in Schuldtiteln, Eigenkapitalwertpapieren<br />
oder anderen Wertpapieren (einschließlich Derivaten auf diese) oder Finanzinstrumenten (einschließlich<br />
Bankdarlehen und anderer Verbindlichkeiten) der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse oder jeglicher ihrer<br />
jeweiligen verbundenen Unternehmen halten, mit diesen handeln und auf sonstige Weise Transaktionen in Bezug<br />
auf diese durchführen. In den zwei Jahren vor dem Zeitpunkt der Stellungnahme durch Perella Weinberg bestand<br />
keine wesentliche Geschäftsbeziehung zwischen Perella Weinberg und ihren verbundenen Unternehmen einerseits<br />
und der NYSE Euronext oder der Deutschen Börse oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen andererseits,<br />
in deren Rahmen Perella Weinberg oder ihre verbundenen Unternehmen eine Vergütung erhalten haben. Perella<br />
Weinberg und ihre verbundenen Unternehmen können jedoch künftig Investmentbanking- oder andere Dienstleistungen<br />
für die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco und ihre jeweiligen verbundenen<br />
Unternehmen erbringen, für die Perella Weinberg und ihre verbundenen Unternehmen dann eine Vergütung<br />
erwarten würden.<br />
Stellungnahme der Finanzberater der Deutsche Börse<br />
Stellungnahme der Deutsche Bank als Finanzberater der Deutsche Börse<br />
Die Deutsche Börse hat die Deutsche Bank AG, die DBSI und deren verbundene Unternehmen (in diesem<br />
Dokument zusammen die ,,Deutsche Bank“) als Finanzberater der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der<br />
Deutsche Börse im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss mandatiert.<br />
A-100
Am 15. Februar 2011 gab die DBSI im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse, die den<br />
geplanten Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zum Gegenstand hatte und bei der sämtliche Vorstandsmitglieder<br />
anwesend waren, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse gegenüber mündlich<br />
ihre Stellungnahme dahingehend ab (die durch Übergabe einer schriftlichen Stellungnahme vom 15. Februar 2011<br />
bestätigt wurde), dass das Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie für jede von den Aktionären der Deutsche<br />
Börse im Rahmen des in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Tauschangebots<br />
eingereichte Aktie der Deutsche Börse zu diesem Datum auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen in der<br />
Stellungnahme jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten und dargelegten<br />
Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse angemessen sei.<br />
Die Stellungnahme der DBSI, in deren vollständigem Wortlaut die verschiedenen erfolgten Annahmen,<br />
angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte und Beschränkungen der vorgenommenen Untersuchung<br />
genannt sind, ist diesem Dokument als Anlage F beigefügt. Die nachstehende Zusammenfassung der Stellungnahme<br />
der DBSI ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme eingeschränkt.<br />
Stellungnahme der DBSI<br />
Die Deutsche Bank handelte nach Maßgabe einer Mandatsvereinbarung vom 3. November 2005 (in ihrer<br />
ergänzten Fassung vom 10. Februar 2011 und in ihrer ergänzten und neu gefassten Fassung vom 11. Februar<br />
2011) als Finanzberater der Deutsche Börse im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss.<br />
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse am 15. Februar 2011, bei der sämtliche<br />
Mitglieder der Geschäftsführung anwesend waren, gab die DBSI mündlich ihre Stellungnahme dahingehend ab (die<br />
sie später schriftlich bestätigte), dass das Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse nach Maßgabe des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss zu diesem Datum auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen<br />
in der Stellungnahme jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten<br />
und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der<br />
Deutsche Börse sei.<br />
Der vollständige Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme der DBSI vom 15. Februar 2011, in der die<br />
verschiedenen erfolgten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte und Beschränkungen<br />
der für die Erstellung der Stellungnahme vorgenommenen Untersuchung der DBSI genannt sind, ist<br />
diesem Dokument als Anlage F beigefügt. Aktionären der Deutsche Börse wird empfohlen, die Stellungnahme<br />
sorgfältig und vollständig durchzulesen. Die Stellungnahme der DBSI ist keine Stellungnahme oder<br />
Empfehlung hinsichtlich der Frage, ob ein Aktionär der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />
Aktien der Deutsche Börse einreichen sollte. In der Stellungnahme der DBSI wird nicht eingegangen auf die<br />
Angemessenheit des Zusammenschlusses oder einer im Zusammenhang damit erhaltenen Gegenleistung<br />
gegenüber den Inhabern jeglicher Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern oder anderen Kundenkreisen<br />
der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses<br />
für die Aktien der Deutsche Börse gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse aus finanzieller<br />
Sicht) und nicht auf die Angemessenheit des erwarteten Nutzens des Zusammenschlusses eingegangen. Die<br />
Stellungnahme von DBSI und deren Finanzanalysen, die in diesem Dokument dargestellt sind, wurden für<br />
den Gebrauch des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse angefertigt. Sie wurden nicht<br />
angefertigt für eine Nutzung durch Aktionäre der NYSE Euronext und stellen keine Empfehlung dar, wie<br />
Aktionäre der NYSE Euronext in Bezug auf die Verschmelzung, die anderen Aspekte des Zusammenschlusses<br />
oder sonstige Sachverhalte abstimmen sollten. Die in diesem Tauschangebot dargestellte Zusammenfassung<br />
der Stellungnahme der DBSI ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen<br />
Wortlaut der Stellungnahme, die als Anlage F beigefügt ist, eingeschränkt. Die Geschäftsanschrift der DBSI<br />
ist 60 Wall Street, New York, NY 10005, Vereinigte Staaten von Amerika. DBSI hat zugestimmt, dass ihre<br />
schriftliche Stellungnahme vom 15. Februar 2011 gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der<br />
Deutsche Börse, in der Form und in dem Zusammenhang wie in diesem Dokument übernommen wird.<br />
Im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Finanzberater der Deutsche Börse und für die Zwecke ihrer<br />
Stellungnahme hat die DBSI u. a.<br />
bestimmte öffentlich verfügbare Finanzangaben und andere Informationen in Bezug auf die Gruppe<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext untersucht;<br />
Prognosen, die auf bestimmten von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
jeweils anerkannten öffentlich verfügbaren Finanzprognosen von Analysten sowie aus diesen Prognosen<br />
A-101
die von den Finanzberatern der Deutsche Börse und der NYSE Euronext berechnet wurden, nach Weisung<br />
und Unterstützung der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext jeweils gezogenen<br />
Rückschlüssen beruhen (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI als ,,Brokerprognosen“<br />
bezeichnet), untersucht;<br />
bestimmte von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext jeweils erstellte interne<br />
Analysen und andere Informationen in Bezug auf die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
untersucht;<br />
Gespräche mit bestimmten Führungspersonen und anderen Vertretern und Beratern der Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und Aussichten der Gruppe Deutsche Börse<br />
bzw. der NYSE Euronext und der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nach<br />
Wirksamwerden des Zusammenschlusses, einschließlich bestimmter Kosteneinsparungen, Umsatzauswirkungen,<br />
betrieblichen und finanziellen Synergien sowie anderen strategischen Vorteilen, die die<br />
Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext aufgrund ihrer gemeinsamen Prognosen<br />
infolge des Zusammenschlusses erwarten, geführt;<br />
die berichteten Kurse und Handelsverläufe der Aktien der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
untersucht;<br />
soweit öffentlich zugänglich, bestimmte Finanzangaben und Börseninformationen in Bezug auf die<br />
Deutsche Börse und die NYSE Euronext mit vergleichbaren Informationen anderer, nach Ansicht der<br />
DBSI relevanter Unternehmen, deren Wertpapiere börsennotiert sind, verglichen;<br />
soweit öffentlich zugänglich, die Bedingungen und Vereinbarungen hinsichtlich der Führungsstruktur<br />
bestimmter kürzlich erfolgter, nach Ansicht der DBSI relevanter Unternehmenszusammenschlüsse<br />
untersucht;<br />
einen Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vom 13. Februar 2011 geprüft; und<br />
alle ihrer Ansicht nach angemessenen anderen Untersuchungen und Analysen durchgeführt bzw. Faktoren<br />
berücksichtigt.<br />
Bei der Erstellung ihrer Stellungnahme hat die DBSI keine von der Geschäftsführung der Deutsche Börse oder<br />
der NYSE Euronext erstellten Finanzprognosen untersucht und mit Erlaubnis der Deutsche Börse auf die<br />
Brokerprognosen vertraut.<br />
Die DBSI hat keine Verantwortung übernommen für eine unabhängige Überprüfung (und hat keine unabhängige<br />
Überprüfung durchgeführt) von öffentlich erhältlichen oder ihr zur Verfügung gestellten Informationen in<br />
Bezug auf die Holdco, die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext, insbesondere Finanzinformationen,<br />
die im Zusammenhang mit der Abgabe ihrer Stellungnahme berücksichtigt wurden. Daher hat die DBSI mit<br />
Erlaubnis der Deutsche Börse für die Zwecke ihrer Stellungnahme die Richtigkeit und Vollständigkeit all dieser<br />
Informationen unterstellt und darauf vertraut. Die DBSI hat keine physische Überprüfung der Immobilien oder<br />
Vermögenswerte der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext oder jeglicher ihrer jeweiligen<br />
verbundenen Unternehmen und keine unabhängige Überprüfung oder Bewertung ihrer Vermögenswerte und<br />
Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, derivativer oder außerbilanzieller Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten) vorgenommen. Sie hat auch nicht die Bonität oder den Marktwert der Holdco, der Deutsche<br />
Börse oder der NYSE Euronext nach Maßgabe anwendbarer Insolvenz- oder vergleichbarer Gesetze überprüft. In<br />
Bezug auf die der DBSI zur Verfügung gestellten oder in ihren Analysen verwendeten Brokerprognosen, Analysen<br />
und Vorhersagen hinsichtlich der Höhe und des zeitlichen Anfalls der Synergien sowie potenziell steigender Kosten<br />
infolge des Zusammenschlusses und der kombinierten pro-forma Finanz- und Betriebsinformationen der Holdco<br />
hat die DBSI mit Erlaubnis der Deutsche Börse unterstellt, dass diese angemessen erstellt wurden und die besten<br />
derzeit verfügbaren Schätzungen und Ermessensentscheidungen der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext hinsichtlich der dadurch abgedeckten Sachverhalte darstellen. In Bezug auf die Brokerprognosen<br />
und anderen Informationen in Bezug auf die NYSE Euronext hat die DBSI auf Weisung der Deutsche Börse auf<br />
diese Brokerprognosen und anderen Informationen vertraut. Bei der Abgabe ihrer Stellungnahme hat die DBSI<br />
keine Aussage getroffen zu der Angemessenheit dieser Analysen und Vorhersagen, insbesondere der Synergien<br />
oder der Annahmen, auf denen diese basieren.<br />
Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat die DBSI mit Erlaubnis der Deutsche Börse unterstellt, dass die in<br />
dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen der<br />
Holdco, der Deutsche Börse und der NYSE Euronext in allen für ihre Analyse wesentlichen Aspekten zutreffend<br />
A-102
und richtig sind. Des Weiteren hat die DBSI mit Erlaubnis der Deutsche Börse unterstellt, dass der Zusammenschluss<br />
in allen für ihre Analyse wesentlichen Aspekten nach Maßgabe der Bedingungen des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss ohne wesentliche Verzichtserklärungen, Änderungen oder Ergänzungen von<br />
Bedingungen, Bestimmungen oder Vereinbarungen vollzogen werden würde, dass die Holdco, die Deutsche<br />
Börse, die NYSE Euronext und die Pomme Merger Corporation jeweils alle gemäß dem Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss für sie geltenden Zusagen und Vereinbarungen erfüllen werden und dass die<br />
Veröffentlichung und der Vollzug des Zusammenschlusses nicht zu einem Verlust wesentlicher Geschäftsbeziehungen<br />
der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext zu ihren jeweiligen Kunden oder Auftragnehmern führen<br />
wird. Zudem hat die DBSI unterstellt, dass alle Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots (oder<br />
auf andere Art und Weise) zum Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse von der Holdco zeitnah<br />
erworben werden, ohne dass sich daraus Kosten oder andere nachteilige Auswirkungen auf die Holdco oder die<br />
Holdco-Aktien ergeben (einschließlich nachteiliger Auswirkungen auf den zeitlichen Anfall oder die Höhe der<br />
anhand des Zusammenschlusses durch die Holdco, die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext zu erzielenden<br />
Synergien). Die DBSI hat des Weiteren unterstellt, dass alle im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
erforderlichen wesentlichen staatlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen und<br />
Zustimmungen erteilt werden, ohne dass im Zusammenhang mit der Erteilung erforderlicher staatlicher, aufsichtsrechtlicher,<br />
vertraglicher oder sonstiger Genehmigungen und Zustimmungen wesentliche Beschränkungen<br />
auferlegt werden. Ferner hat die Deutsche Börse die DBSI informiert (und die DBSI hat dies entsprechend für die<br />
Zwecke ihrer Stellungnahme unterstellt), dass aufgrund des Zusammenschlusses keine Steuern für die Holdco, die<br />
Deutsche Börse, die NYSE Euronext und die Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext anfallen. Die<br />
DBSI ist kein Experte für Rechtsfragen, Aufsichtsrecht, Steuern oder Rechnungslegung und hat in Bezug auf<br />
entsprechende Angelegenheiten auf die Einschätzungen der Deutsche Börse und deren Berater vertraut. Vertreter<br />
der Deutsche Börse haben die DBSI informiert (und die DBSI hat des Weiteren unterstellt), dass die endgültigen<br />
Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss nicht wesentlich von den Bedingungen in dem<br />
von der DBSI untersuchten Entwurf dieses Vertrags vom 13. Februar 2011 abweichen würden.<br />
Die Stellungnahme der DBSI wurde von einem Überprüfungsausschuss für Fairness Opinions überprüft und<br />
richtet sich zu deren Verwendung und Nutzung an Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse. Die Stellungnahme<br />
stellt keine Empfehlung an die Aktionäre der Deutsche Börse dar, im Rahmen des Tauschangebots Aktien<br />
der Deutsche Börse einzureichen. Die Stellungnahme war beschränkt auf die Frage nach der Angemessenheit des<br />
Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche Börse aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der<br />
Deutsche Börse, versteht sich vorbehaltlich der Annahmen, Beschränkungen, Voraussetzungen und anderen darin<br />
enthaltenen Bedingungen und basiert notwendigerweise auf den wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen<br />
sowie der DBSI zur Verfügung gestellten Informationen zum Zeitpunkt der schriftlichen Stellungnahme der<br />
DBSI. Die Deutsche Börse hat die DBSI nicht gebeten (und diese hat es unterlassen), in ihrer Stellungnahme auf die<br />
Angemessenheit des Zusammenschlusses gegenüber oder einer Gegenleistung im Zusammenhang damit an die<br />
Inhaber jeglicher Gattungen von Wertpapieren, die Gläubiger oder andere Kundenkreise der Deutsche Börse oder<br />
der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche<br />
Börse gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse aus finanzieller Sicht) einzugehen, und es wurde auch nicht<br />
auf die Angemessenheit des erwarteten Nutzens des Zusammenschlusses eingegangen. Die DBSI hat jegliche<br />
Verpflichtungserklärung oder Verpflichtung ausgeschlossen, irgendjemanden zu verständigen, falls sich Tatsachen<br />
oder Umstände ändern, die ihre Einschätzung beeinflusst haben, und sie davon nach dem Datum ihrer schriftlichen<br />
Stellungnahme Kenntnis erlangt. Die DBSI hat sich nicht zu der Sache selbst, d. h. der zugrunde liegenden<br />
Entscheidung der Deutsche Börse zur Vornahme des Zusammenschlusses, geäußert. Die DBSI hat keine Ansicht<br />
oder Stellungnahme hinsichtlich der (finanziellen oder sonstigen) Angemessenheit der Höhe oder Art einer von<br />
Führungspersonen, Organmitgliedern oder Mitarbeitern der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
(oder einer Gruppe entsprechender Personen) möglicherweise zu erhaltenden Gegenleistung im<br />
Vergleich zum Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse abgegeben. In der Stellungnahme der<br />
DBSI wird nicht eingegangen auf die Kurse, zu denen die Aktien oder andere Wertpapiere der Holdco oder die<br />
Aktien oder andere Wertpapiere der Deutsche Börse nach der Veröffentlichung oder dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
gehandelt werden.<br />
In den zwei Jahren vor dem Datum der schriftlichen Stellungnahme der DBSI hat die Deutsche Bank von Zeit<br />
zu Zeit Investmentbanking- und Geschäftsbankendienstleistungen (einschließlich der Gewährung von Darlehen)<br />
sowie sonstige Finanzdienstleistungen gegenüber der Deutsche Börse und der NYSE Euronext und deren jeweiligen<br />
verbundenen Unternehmen erbracht und hierfür eine Vergütung erhalten: unter anderem (1) handelte die<br />
Deutsche Bank als Finanzberater der Deutsche Börse im Zusammenhang mit deren Vereinbarung mit der SIX<br />
Group zur Erhöhung ihrer Beteiligung an der STOXX Ltd. auf einen Mehrheitsanteil, (2) handelte die Deutsche<br />
Bank als Lead Arranger und Bookrunner im Zusammenhang mit der Gewährung der Kreditfazilität der Deutsche<br />
A-103
Börse und der Clearstream Banking S.A., einem verbundenen Unternehmen der Deutsche Börse, in Höhe<br />
von 1,0 Mrd. US$ und (3) war die Deutsche Bank ein Beteiligter im Rahmen der Kreditfazilität der Clearstream<br />
Banking S.A. in Höhe von 3,0 Mrd. US$. Die Deutsche Bank kann auch künftig Investmentbanking- und<br />
Geschäftsbankdienstleistungen für die Holdco, die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext erbringen, für die<br />
die Deutsche Bank eine Vergütung erwarten würde. Die Mitglieder der Deutsche Bank könnten im gewöhnlichen<br />
Geschäftsgang für eigene Rechnung oder im Namen ihrer Kunden aktiv mit den Wertpapieren und anderen<br />
Instrumenten und Verbindlichkeiten der Holdco, der Deutsche Börse und der NYSE Euronext handeln. Daher kann<br />
die Deutsche Bank jederzeit eine Long- oder Shortposition in diesen Wertpapieren, Instrumenten und Verpflichtungen<br />
halten.<br />
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse haben die Deutsche Bank als Finanzberater mandatiert,<br />
da es sich um eine international anerkannte Investmentbank handelt, die über umfangreiche Erfahrung mit<br />
Transaktionen verfügt, die mit dem Zusammenschluss vergleichbar sind. Gemäß der mit der Deutsche Börse<br />
geschlossenen Mandatsvereinbarung wird die Deutsche Bank für ihre Dienste als Finanzberater der Deutsche Börse<br />
im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss (jedoch aufschiebend bedingt durch den Vollzug des Zusammenschlusses)<br />
ein Honorar von ca. 14 Mio. A erhalten. Sollte der Zusammenschluss nicht vollzogen werden, erhält die<br />
Deutsche Bank (begrenzt auf maximal 12 Monate) ein monatliches Pauschalhonorar von 200.000 A für ihre seit<br />
Januar 2011 erbrachten Dienste. Darüber hinaus hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, im Zusammenhang mit<br />
ihrer Mandatierung der Deutsche Bank ihre Auslagen zu erstatten und die Deutsche Bank und ihre verbundenen<br />
Unternehmen von bestimmten Verbindlichkeiten freizustellen.<br />
Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen<br />
Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen, die in der Präsentation der<br />
DBSI im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse am 15. Februar 2011, bei der sämtliche Vorstandsmitglieder<br />
anwesend waren, enthalten waren und die von der DBSI im Zusammenhang mit ihrer vorstehend<br />
beschriebenen Stellungnahme verwendet wurden. Die nachstehende Zusammenfassung ist jedoch nicht als<br />
abschließende Darstellung aller von der DBSI vorgenommenen finanziellen Analysen zu sehen, und die Reihenfolge,<br />
in der die Analysen dargestellt werden, stellt keine relative Bedeutung oder Gewichtung dar, die diesen<br />
Analysen durch die DBSI beigemessen wird. Einige Zusammenfassungen der finanziellen Analysen beinhalten<br />
Angaben in Tabellenform. Diese Tabellen sind zusammen mit dem vollständigen Wortlaut der jeweiligen<br />
Zusammenfassung zu lesen, sie sind für sich allein genommen keine vollständige Beschreibung der finanziellen<br />
Analysen der DBSI. Sofern nicht etwas anderes angegeben ist, basieren die nachstehenden quantitativen Angaben,<br />
sofern sie auf Marktdaten basieren, auf Marktdaten, wie sie vor dem oder am 8. Februar 2011 (dem letzten<br />
Handelstag vor dem Tag, an dem die Deutsche Börse und die NYSE Euronext öffentlich bestätigt haben, dass sie<br />
sich in fortgeschrittenen Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses befänden —<br />
in dieser Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen der DBSI als ,,Stichtag“ bezeichnet) vorlagen<br />
und lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf aktuelle Marktbedingungen zu.<br />
Analyse der Aufschläge. Auf der Grundlage eines Umtauschverhältnisses von 0,4700 im Tausch gegen eine<br />
Aktie der NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien (in diesem Dokument das ,,Umtauschverhältnis für die<br />
Aktien der NYSE Euronext“) hat die Deutsche Bank den im Rahmen des Zusammenschlusses zu zahlenden<br />
Aufschlag im Vergleich zu (1) dem durch Division des Schlusskurses der Aktien der NYSE Euronext durch den<br />
(zum jeweils gültigen US-Dollar/Euro-Wechselkurs in US-Dollar umgerechneten) Schlusskurs der Aktien der<br />
Deutsche Börse jeweils am 11. Februar 2011 und dem Stichtag, (dem letzten Handelstag vor Abschluss der Analyse<br />
in der Form, wie sie Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse präsentiert wurde) implizierten Verhältnis,<br />
(2) den aus einer Mittlung der impliziten Verhältnisse durch Division des Schlusskurses der Aktien der NYSE<br />
Euronext durch den (zum jeweils gültigen US-Dollar/Euro-Wechselkurs in US-Dollar umgerechneten) Schlusskurs<br />
der Aktien der Deutsche Börse für jeden Handelstag innerhalb des Einmonatszeitraums und des Dreimonatszeitraums<br />
zum Stichtag resultierenden Verhältnissen und (3) dem höchsten Verhältnis aus der Division des Schlusskurses<br />
der Aktien der NYSE Euronext durch den (zum jeweils gültigen US-Dollar/Euro-Wechselkurs in US-Dollar<br />
umgerechneten) Schlusskurs der Aktien der Deutsche Börse für jeden Handelstag innerhalb der 52 Wochen vor dem<br />
Stichtag berechnet.<br />
A-104
Diese Analyse ergab folgendes Bild:<br />
Tag/Zeitraum<br />
Anhand des<br />
Umtauschverhältnisses<br />
f. d. Aktien<br />
d. NYSE Euronext<br />
implizierter<br />
Aufschlag<br />
(Abschlag)<br />
(in %)<br />
11. Februar 2011 .............................. 2<br />
Stichtag ..................................... 11<br />
Einmonatsdurchschnitt zum Stichtag ................ 10<br />
Dreimonatsdurchschnitt zum Stichtag ............... 8<br />
52-Wochen-Hoch zum Stichtag .................... (1)<br />
Analyse der historischen Aktienkurse. Die DBSI hat die Wertentwicklung des Aktienkurses der NYSE<br />
Euronext (sowohl in US-Dollar als auch mit dem täglichen EUR/US-Dollar-Wechselkurs innerhalb der analysierten<br />
Zeiträume in Euro umgerechnet (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI bezeichnet als<br />
,,rollierender Wechselkurs“)) in der jüngsten Vergangenheit sowie die Wertentwicklung des Aktienkurses der<br />
Deutsche Börse in der jüngsten Vergangenheit untersucht und analysiert. Die nachstehende Tabelle zeigt die<br />
historische Wertentwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse und der NYSE Euronext.<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext<br />
NYSE<br />
Euronext<br />
Stichtag: ........................................... 57,45A 33,41US$ 24,42A<br />
1 Monat ........................................... 8% 8% 2%<br />
3 Monate .......................................... 14% 10% 12%<br />
6 Monate .......................................... 6% 8% 5%<br />
1 Jahr ............................................. 25% 48% 49%<br />
2 Jahre ............................................ 40% 54% 47%<br />
3 Jahre ............................................ (50%) (52%) (49%)<br />
11. Februar 2011: ................................... 61,62E 38,31US$ 28,27E<br />
Wertentwicklung vom Stichtag bis zum 11. Februar 2011: ...... 7% 15% 16%<br />
Die DBSI hat sodann das durchschnittliche geschätzte Kurs-Gewinn-Verhältnis für den jeweils folgenden<br />
Zwölfmonatszeitraum (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI das ,,KGV des folgenden<br />
Zwölfmonatszeitraums“) für vergangene Zeiträume untersucht und analysiert. Die Analyse der DBSI ergab<br />
folgendes Bild:<br />
Zeitraum zum Stichtag<br />
Durchschn. KGV<br />
des folgenden<br />
Zwölfmonatszeitraums<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext<br />
1 Monat. .............................................. 13,3x 14,4x<br />
3 Monate .............................................. 12,4x 13,4x<br />
6 Monate .............................................. 12,3x 13,2x<br />
1 Jahr ................................................ 12,8x 12,8x<br />
2 Jahre. ............................................... 12,7x 12,5x<br />
3 Jahre. ............................................... 12,8x 13,0x<br />
Die DBSI hat ferner die aus einer Division der Tagesschlusskurse der Aktien der NYSE Euronext durch die<br />
entsprechenden Kurse der Aktien der Deutsche Börse innerhalb bestimmter Zeiträume vor dem Stichtag<br />
implizierten historischen Umtauschverhältnisse berechnet und untersucht, wobei sowohl ein fester Euro/US-<br />
A-105
Dollar-Umrechnungskurs zum Stichtag von 0,73 als auch ein rollierender Wechselkurs verwendet wurden. Diese<br />
Analyse führte zu folgenden Ergebnissen:<br />
Tag/Zeitraum zum Stichtag<br />
Fester<br />
EUR/USD-<br />
Wechselkurs<br />
von 0,73<br />
Rollierender<br />
Wechselkurs<br />
Stichtag ........................................... 0,4251 0,4251<br />
1 Monat ........................................... 0,4223 0,4280<br />
3 Monate .......................................... 0,4265 0,4363<br />
6 Monate .......................................... 0,4271 0,4373<br />
1 Jahr ............................................. 0,4139 0,4297<br />
2 Jahre ............................................ 0,3828 0,3851<br />
3 Jahre ............................................ 0,4004 0,3920<br />
Analyse der Handelsspannen. Die DBSI hat die zum Stichtag ermittelten 52-Wochen-Spanne der Aktien der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext untersucht. Dabei hat die DBSI festgestellt, dass der Kurs der Aktien der<br />
Deutsche Börse in diesem Zeitraum zwischen 46 A und 59 A und der Kurs der Aktien der NYSE Euronext in diesem<br />
Zeitraum zwischen 24 US$ und 34 US$ (basierend auf einem Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag:<br />
zwischen 17 A und 25 A) lag. Auf dieser Grundlage sowie basierend auf dem Umtauschverhältnis für die Aktien der<br />
Deutsche Börse hat die DBSI ein implizites Umtauschverhältnis von 0,2953 bis 0,5431 im Tausch für jede Aktie der<br />
NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien berechnet. Die DBSI hat angemerkt, dass sich das Umtauschverhältnis<br />
für die Aktien der NYSE Euronext von 0,4700 innerhalb dieser Bandbreite bewegt.<br />
Analyse ausgewählter börsennotierter Unternehmen. Die DBSI hat den Kurs je Aktie geteilt durch das<br />
geschätzte Ergebnis je Aktie für das Kalenderjahr 2011 (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI<br />
das ,,KGV 2011E“) und den Gesamtunternehmenswert geteilt durch das geschätzte Ergebnis vor Steuern, Zinsen<br />
und Abschreibungen (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI ,,EBITDA“) für das Kalenderjahr<br />
2011 (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI ,,GUW/EBITDA 2011E“) für die Deutsche Börse<br />
und die NYSE Euronext jeweils zum Stichtag mit den entsprechenden Multiplikatoren der folgenden börsennotierten<br />
Unternehmen, die Kassa- oder Terminbörsen oder Börsen in Schwellenländern betreiben, untersucht und<br />
verglichen:<br />
Kassabörsen<br />
TMX Group Inc.<br />
London Stock Exchange Group plc<br />
The Nasdaq Stock Market, Inc.<br />
Terminbörsen<br />
Intercontinental Exchange, Inc.<br />
CME Group Inc.<br />
Chicago Board Options Exchange, Inc.<br />
Börsen in Schwellenländern<br />
Hong Kong Exchanges and Clearing Ltd.<br />
Bursa Malaysia Berhad<br />
Singapore Exchange Ltd.<br />
Bolsa de Valores, Mercadorias & Futuros de São Paulo (BM&F)<br />
Auch wenn keines der ausgewählten Unternehmen unmittelbar mit der Deutsche Börse oder der NYSE<br />
Euronext vergleichbar ist, wurden sie ausgewählt, da es sich bei ihnen um börsennotierte Unternehmen mit einer<br />
Geschäftstätigkeit handelt, die für Analysezwecke als mit bestimmten Tätigkeiten der Gruppe Deutsche Börse und<br />
der NYSE Euronext vergleichbar angesehen werden kann.<br />
A-106
Die DBSI hat festgestellt, dass für die ausgewählten Unternehmen, die Kassa- oder Terminbörsen oder Börsen<br />
in Schwellenländern betreiben, der Median des impliziten KGV 2011E 12,4x, 18,1x bzw. 26,0x und der Median des<br />
impliziten GUW/EBITDA 2011E 8,6x, 9,5x bzw. 15,9x betrug.<br />
Die DBSI hat zudem das KGV 2011E und GUW/EBITDA 2011E für die Deutsche Börse und die NYSE<br />
Euronext basierend auf dem aus den Brokerprognosen abgeleiteten Ergebnis je Aktie und EBITDA für 2011<br />
untersucht und analysiert. Dabei stellte die DBSI fest, dass zum Stichtag für die Deutsche Börse das KGV 2011E<br />
13,4x und das GUW/EBITDA 2011E 8,9x betrug und für die NYSE Euronext das KGV 2011E 13,0x und das GUW/<br />
EBITDA 2011E 8,3x betrug.<br />
Anhand dieser Analyse hat die DBSI eine Bewertungsmultiplikatorenspanne für das KGV 2011E von 12,0x<br />
bis 14,0x für die Deutsche Börse und von 12,0x bis 14,0x für die NYSE Euronext ausgewählt. Hieraus ergibt sich<br />
ein impliziter Wert von 51 A bis 60 A für die Aktien der Deutsche Börse und von 31 US$ bis 36 US$ (basierend auf<br />
einem Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag: 23 A bis 26 A)für die Aktien der NYSE Euronext. Die<br />
DBSI hat ein implizites Umtauschverhältnis von 0,3775 bis 0,5138 errechnet. Die DBSI hat angemerkt, dass sich<br />
das Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext innerhalb dieser Bandbreite bewegt.<br />
Darüber hinaus hat die DBSI eine Bewertungsmultiplikatorenspanne für GUW/EBITDA 2011E von 8,0 bis<br />
10,0 für die Deutsche Börse und von 8,0 bis 10,0 für die NYSE Euronext gewählt. Hieraus ergibt sich ein impliziter<br />
Wert von 51 A bis 65 A für die Aktien der Deutsche Börse und von 32 US$ bis 42 US$ (basierend auf einem Euro/<br />
US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag: 23 A bis 30 A) für die Aktien der NYSE Euronext. Auf der<br />
Grundlage dieser Kursspannen und des Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche Börse hat die DBSI ein<br />
implizites Umtauschverhältnis von 0,3568 bis 0,5993 für jede Aktie der NYSE Euronext berechnet. Die DBSI hat<br />
angemerkt, dass sich das Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext innerhalb dieser Bandbreite<br />
bewegt.<br />
DCF-Analyse (Discounted Cashflow-Methode). Die DBSI hat eine DCF-Analyse durchgeführt, um eine<br />
Bandbreite impliziter Barwerte je Aktie der Deutsche Börse, basierend auf prognostizierten Cashflows vor Zinsund<br />
Dividendenzahlungen für die Deutsche Börse auf Standalone-Basis für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember<br />
2011 bis 2015 und unter Verwendung der Brokerprognosen, die eine Finanzschätzung für die Jahre 2011 bis 2015<br />
beinhalten, die aus verschiedenen Schätzungen von Aktienanalysten und Informationen der Geschäftsführung der<br />
Deutsche Börse abgeleitet sind und im Namen der Deutsche Börse erstellt und DBSI von oder im Namen der<br />
Deutsche Börse zur Verfügung gestellt wurden, zu ermitteln. Die Analyse basierte auf einer Bandbreite von<br />
Abzinsungssätzen zwischen 9,5% und 10,5% sowie einer Bandbreite von Wachstumsraten der ewigen Rente<br />
(perpetuity growth rates) für das letzte Jahr von 2% bis 3%. DBSI wählte den in dieser Analyse verwendeten<br />
Diskontsatz (und diejenigen, die nachstehend in der Analyse unter ,,Analyse der Synergien” und ,,Analyse der proforma<br />
Wertsteigerung/-Verwässerung” verwendet werden) anhand ihrer fachmännischen Beurteilung der angemessen<br />
geschätzten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgeleitet von der Geschäftstätigkeit von<br />
Deutsche Börse und NYSE Euronext, die auf bestimmten Finanzmetriken basiert, unter anderem <strong>Beta</strong>versionen,<br />
für die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und ausgewählte Unternehmen (diese Unternehmen werden unter<br />
,,Ausgewählte börsennotierte Unternehmen” aufgeführt). Diese Analyse ergab eine Bandbreite impliziter Barwerte<br />
von ca. 63 A bis 81 A je Aktie der Deutsche Börse.<br />
Die DBSI hat ferner eine DCF-Analyse durchgeführt, um eine Bandbreite impliziter Barwerte je Aktie der<br />
NYSE Euronext zu ermitteln, basierend auf prognostizierten Cashflows vor Zins- und Dividendenzahlungen für die<br />
NYSE Euronext auf Standalone-Basis für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2011 bis 2015 und unter<br />
Verwendung der Brokerprognosen, die eine Finanzschätzung für die Jahre 2011 bis 2012 beinhalten, die aus<br />
spezifischen Schätzungen von Aktienanalysten abgeleitet sind und im Namen der NYSE Euronext erstellt wurden,<br />
sowie eine im Namen der NYSE Euronext fortgeschriebene Erweiterung dieser Schätzung auf drei weitere Jahre<br />
(2013-2015). Diese Fünfjahresschätzung wurde von der Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse untersucht und gebilligt und DBSI von oder im Name der Deutsche Börse zur Verfügung gestellt. Die<br />
Analyse basierte auf einer Bandbreite von Abzinsungssätzen zwischen 10% und 11% sowie einer Bandbreite von<br />
Wachstumsraten der ewigen Rente für das letzte Jahr von 2,5% bis 3,5% und ergab eine Bandbreite impliziter<br />
Barwerte von ca. 34 US$ bis 45 US$ (basierend auf einem Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag:<br />
25 A bis 33 A) je Aktie der NYSE Euronext.<br />
Auf der Grundlage der vorstehenden DCF-Analyse sowie basierend auf dem Umtauschverhältnis für die<br />
Aktien der Deutsche Börse berechnete die DBSI ein implizites Umtauschverhältnis von 0,3088 bis 0,5242 im<br />
A-107
Tausch für jede Aktie der NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien. Die DBSI merkte an, dass sich das<br />
Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext innerhalb dieser Bandbreite bewegt.<br />
Analyse des Beitrags. Die DBSI hat den jeweiligen erwarteten prozentualen Eigentumsanteil der Aktionäre<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext an dem gemeinsamen Unternehmen analysiert und mit dem<br />
prozentualen Beitrag der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu dem gemeinsamen Unternehmen auf<br />
Grundlage des aus öffentlich verfügbaren Quellen und den Brokerprognosen entnommenen EBITDA und<br />
Ergebnisses für jedes der Unternehmen auf Standalone-Basis für die Jahre 2009 bis 2012 sowie dem Buchwert<br />
des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2010, der Börsenkapitalisierung und dem Unternehmenswert jedes Unternehmens<br />
zum Stichtag verglichen. Die Analyse ergab für jeden der vorstehend genannten Parameter einen Beitrag<br />
der NYSE Euronext zu dem gemeinsamen Unternehmen von 35% bis 40% — mit Ausnahme des Buchwerts des<br />
Eigenkapitals. Hier ergab sich ein Wert von 63%. Die DBSI stellte fest, dass der implizite Eigentumsanteil der<br />
Aktionäre der NYSE Euronext an dem gemeinsamen Unternehmen auf Grundlage des Umtauschverhältnisses von<br />
0,47 für jede Aktie der NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien 40% beträgt.<br />
Die DBSI merkte an, dass eine Analyse des Beitrags keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />
dargelegt wird.<br />
Analyse der Synergien. Die DBSI hat eine DCF-Analyse durchgeführt, um eine Bandbreite impliziter<br />
Barwerte der Synergien (einschließlich Umsetzungs- und Restrukturierungskosten) zu ermitteln. Die Synergien<br />
wurden von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellt.<br />
Die Analyse basierte auf einer Bandbreite von Abzinsungssätzen zwischen 9,75% und 10,75% sowie Wachstumsraten<br />
der ewigen Rente von 1,5% bis 2,5% und ergab eine Bandbreite von Barwerten der potenziell mit dem<br />
Zusammenschluss zu erzielenden Netto-Synergien von ca. 2,3 Mrd. A bis 3,0 Mrd. A. Die DBSI stellte fest, dass<br />
anhand des Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche Börse und des Umtauschverhältnisses für die<br />
Aktien der NYSE Euronext der Wert dieser Synergien im Verhältnis 60:40 auf die Aktionäre der Deutsche Börse<br />
und die Aktionäre der NYSE Euronext entfallen wird.<br />
Die DBSI hat angemerkt, dass eine Analyse der Synergien keine Bewertungsmethode ist und nur zu<br />
Informationszwecken dargelegt wird.<br />
Pro-forma Ertragssteigerung/-verwässerung. Die DBSI hat die potenziellen pro-forma Auswirkungen des<br />
Zusammenschlusses auf das geschätzte Ergebnis je Aktie der Deutsche Börse für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015<br />
sowohl auf IFRS-Basis (nachstehend ,,Ergebnis je Aktie nach IFRS“) als auch auf einer um den Nachsteuereffekt<br />
einer geschätzten Abschreibung von im Rahmen des Zusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten<br />
angepassten IFRS-Basis (nachstehend das ,,Barergebnis je Aktie“) analysiert und dabei jeweils eines der<br />
folgenden Szenarien unterstellt: (1) Berücksichtigung von durch die Geschäftsführung der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellten stufenweise erzielten Synergien und Umsetzungs- und<br />
Restrukturierungskosten, (2) Berücksichtigung von stufenweise erzielten Synergien unter Ausschluss der Umsetzungs-<br />
und Restrukturierungskosten und (3) Berücksichtigung des vollen jährlichen Potenzials der Synergien unter<br />
Ausschluss der Umsetzungs- und Restrukturierungskosten. Die Schätzungen des Ergebnisses der Deutsche Börse<br />
und der NYSE Euronext im Rahmen dieser Analyse basieren auf Brokerprognosen. Die Schätzung der Synergien<br />
wurde von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellt.<br />
Diese Analyse ergab unter Zugrundelegung der Annahmen unter dem vorstehenden Punkt (1), dass der Zusammenschluss<br />
sowohl auf Basis des Ergebnisses je Aktie nach IFRS als auch auf Basis des Barergebnisses je Aktie ab<br />
dem Geschäftsjahr 2014 eine Ertragssteigerung für die Aktionäre der Deutsche Börse zur Folge hätte. Unter<br />
Zugrundelegung der Annahmen unter den vorstehenden Punkten (2) und (3) ergab die Analyse, dass der Zusammenschluss<br />
sowohl auf Basis des Ergebnisses je Aktie nach IFRS als auch auf Basis des Barergebnisses je Aktie in<br />
den Geschäftsjahren 2012, 2013, 2014 und 2015 eine Ertragssteigerung für die Aktionäre der Deutsche Börse zur<br />
Folge hätte.<br />
Die DBSI hat angemerkt, dass eine pro-forma Analyse keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />
dargelegt wird.<br />
Analyse der pro-forma Wertsteigerung/-verwässerung. Die DBSI hat bestimmte pro-forma Auswirkungen<br />
auf den aufgrund des Zusammenschlusses erwarteten Eigenkapitalwert je Aktie der Deutsche Börse analysiert,<br />
darunter (1) die erwarteten Synergien, die möglicherweise durch das gemeinsame Unternehmen erzielt werden, und<br />
(2) die erwarteten Kosten der Erzielung dieser Synergien. Die Analyse basierte sowohl auf dem Umtauschverhältnis<br />
für die Aktien der Deutsche Börse als auch auf dem Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext, auf<br />
A-108
Brokerprognosen und auf Schätzungen in Bezug auf Synergien, die die Geschäftsführung der Deutsche Börse und<br />
der NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellt haben.<br />
Die DBSI hat die Analyse der Wertsteigerung/Verwässerung anhand einer DCF-Analyse und einer auf<br />
Handelsmultiplikatoren beruhenden Bewertung durchgeführt, um so die Wertsteigerung oder Verwässerung für die<br />
Aktionäre der Deutsche Börse basierend auf dem Anteil der Deutsche Börse am pro-forma Wert des gemeinsamen<br />
Unternehmens im Verhältnis zum Standalone-Wert der Deutsche Börse aufzuzeigen.<br />
Substanzwertanalyse anhand DCF-Analyse. Basierend auf der Annahme mittlerer Werte, d. h. einer<br />
Wachstumsrate der ewigen Rente von 2,5% und eines Abzinsungssatzes von 10% für die Deutsche Börse,<br />
einer Wachstumsrate der ewigen Rente von 3,0% und eines Abzinsungssatzes von 10,5% für die NYSE<br />
Euronext und einer Wachstumsrate der ewigen Rente von 2,0% und eines Abzinsungssatzes von 10,25%<br />
für die Synergien hat die DBSI eine DCF-Analyse zur Berechnung eines pro-forma Eigenkapitalwerts des<br />
gemeinsamen Unternehmens in Höhe von 23,4 Mrd. A verwendet, woraus sich eine anzunehmende<br />
Gesamt-Wertsteigerung in Höhe von 0,8 Mrd. A (dies entspricht einer Steigerung von 4 A oder 6% je Aktie<br />
der Deutsche Börse) aus dem Zusammenschluss gegenüber dem Wert der abgezinsten Cashflows der<br />
Deutsche Börse ohne den Zusammenschluss ableiten lässt.<br />
Wertanalyse anhand von Handelsmultiplikatoren. Basierend auf von der Geschäftsführung zur Verfügung<br />
gestellten Schätzungen des jährlichen Potenzials der Synergien für 2015, die mit einem kombinierten<br />
KGV 2011E von 13,3x bewertet und mit einem Abzinsungssatz von 10,25% abgezinst wurden, hat die<br />
DBSI einen pro-forma Eigenkapitalwert in Höhe von 19,5 Mrd. A und eine Gesamt-Wertsteigerung in<br />
Höhe von 1,0 Mrd. A (dies entspricht einer Steigerung von 5 A oder 9% je Aktie der Deutsche Börse) aus<br />
dem Zusammenschluss gegenüber dem Standalone-Eigenkapitalwert der Deutsche Börse berechnet.<br />
Die DBSI hat angemerkt, dass eine pro-forma Analyse keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />
dargelegt wird.<br />
Allgemeine Anmerkungen<br />
Die Erstellung einer Fairness Opinion (Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit) ist ein komplexer<br />
Vorgang und eignet sich nicht unbedingt für die Zwecke einer Teilanalyse oder zusammenfassenden Erläuterung.<br />
Daher könnte eine Auswahl von Teilen der Analyse oder der vorstehenden Zusammenfassung ohne eine Berücksichtigung<br />
der Analysen in ihrer Gesamtheit zu einem unvollständigen Bild der Abläufe führen, auf denen die<br />
Stellungnahme der DBSI basiert. Für die Zwecke ihrer Fairness Opinion hat die DBSI die Ergebnisse aller ihrer<br />
Analysen berücksichtigt, ohne dabei den von ihr verwendeten Faktoren oder Analysen ein besonderes Gewicht<br />
beizumessen — ihre Feststellung hinsichtlich der Angemessenheit beruht auf ihrer Erfahrung und ihren professionellen<br />
Ermessensentscheidungen nach Berücksichtigung der Ergebnisse sämtlicher Analysen. Keine der für die<br />
vorstehend beschriebenen Analysen zu Vergleichszwecken herangezogenen Unternehmen oder Zusammenschlüsse<br />
sind unmittelbar mit der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext vergleichbar.<br />
Die DBSI hat diese Analysen vorgenommen, um dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse eine<br />
Antwort auf die Frage geben zu können, ob das Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse aus<br />
finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse sei. Diese Analysen sind nicht als<br />
Bewertung zu verstehen und spiegeln nicht notwendigerweise die Preise wider, zu denen Unternehmen oder<br />
Wertpapiere tatsächlich verkauft werden können. Analysen, die auf Prognosen künftiger Ergebnisse (z. B. den<br />
Brokerprognosen und Schätzungen in Bezug auf die Synergien) basieren, lassen keine verlässlichen Rückschlüsse<br />
auf die tatsächlichen künftigen Ergebnisse zu — diese können erheblich nach oben oder nach unten von den<br />
Ergebnissen dieser Analysen abweichen. Da diese Analysen aufgrund der Bezugnahme auf zahlreiche Faktoren<br />
oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien oder ihren jeweiligen Beratern von Natur aus Ungenauigkeiten<br />
unterliegen, übernehmen weder die Deutsche Börse noch die NYSE Euronext, die DBSI oder Dritte eine Haftung<br />
für den Fall, dass die zukünftigen Ergebnisse erheblich von den Prognosen abweichen sollten.<br />
Das Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse und das Umtauschverhältnis für die Aktien der<br />
NYSE Euronext wurden in dem Fremdvergleich entsprechenden (arm’s length) Verhandlungen zwischen der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext festgelegt und von dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche<br />
Börse genehmigt. Die Deutsche Bank hat die Deutsche Börse während dieser Verhandlungen beraten. Die Deutsche<br />
Bank hat der Deutsche Börse oder ihrem Vorstand und Aufsichtsrat jedoch kein spezifisches Umtauschverhältnis<br />
A-109
empfohlen oder sich dahingehend geäußert, dass nur ein bestimmtes Umtauschverhältnis das einzig angemessene<br />
Umtauschverhältnis im Rahmen des Tauschangebots darstelle.<br />
Wie zuvor dargelegt, war die dem Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse gegenüber abgegebene<br />
Stellungnahme der DBSI nur einer von vielen Faktoren, der in die Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats der<br />
Deutsche Börse zur Zustimmung zu dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und den darin<br />
vorgesehenen Transaktionen eingeflossen ist. Die vorstehende Zusammenfassung ist nicht als abschließende<br />
Erläuterung der von der DBSI im Zusammenhang mit ihren Fairness Opinions vorgenommenen Analysen<br />
anzusehen und ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme,<br />
die als Anlage F beigefügt ist, eingeschränkt.<br />
Stellungnahme von J.P. Morgan Securities LLC als Finanzberater der Deutsche Börse<br />
Die Deutsche Börse hat J.P. Morgan als ihren Finanzberater zur Beratung der Deutsche Börse im Zusammenhang<br />
mit dem Zusammenschluss mandatiert sowie zur Abwägung, ob das Umtauschverhältnis im Rahmen des<br />
Tauschangebots aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche<br />
Börse selbst) angemessen sei. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse am 15. Februar 2011, bei<br />
der sämtliche Vorstandsmitglieder anwesend waren, gab J.P. Morgan gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat<br />
der Deutsche Börse mündlich ihre Stellungnahme dahingehend ab (die sie später an diesem Tag schriftlich<br />
bestätigte), dass das Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie für jede im Rahmen des Tauschangebots<br />
eingereichte Aktie der Deutsche Börse (nachstehend das ,,Umtauschverhältnis“) zu diesem Datum auf Grundlage<br />
und vorbehaltlich der verschiedenen in der schriftlichen Stellungnahme jeweils genannten Faktoren, Annahmen<br />
und Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der<br />
Deutsche Börse selbst) angemessen sei. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse haben J.P. Morgan keinerlei<br />
Beschränkungen im Hinblick auf die von J.P. Morgan zur Erstattung der Stellungnahme vorgenommenen Untersuchungen<br />
oder angewandten Verfahren auferlegt.<br />
Der vollständige Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme von J.P. Morgan vom 15. Februar 2011, in<br />
der u. a. die erfolgten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte und Beschränkungen<br />
der für ihre Stellungnahme vorgenommenen Untersuchung genannt sind, ist diesem Dokument als<br />
Anlage G beigefügt. Die in diesem Dokument enthaltene Zusammenfassung der Stellungnahme von J.P.<br />
Morgan ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme<br />
eingeschränkt. Den Inhabern von Aktien der Deutsche Börse wird dringend empfohlen, die Stellungnahme<br />
von J.P. Morgan sorgfältig und vollständig durchzulesen. Die Stellungnahme von J.P. Morgan richtet sich an<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse und bezieht sich ausschließlich auf die Frage nach der<br />
Angemessenheit des Umtauschverhältnisses nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche<br />
Börse selbst) zum Datum der Stellungnahme. Sie bezieht sich auf keine anderen Aspekte des Zusammenschlusses<br />
und der anderen in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen<br />
(nachstehend zusammen die ,,Transaktion“). Die Abgabe der Stellungnahme von J.P. Morgan<br />
wurde von einem Ausschuss für Fairness Opinions der J.P. Morgan genehmigt. J.P. Morgan hat ihre<br />
Beratungsdienstleistungen und ihre Stellungnahme zur Information und Unterstützung des Vorstands und<br />
des Aufsichtsrats der Deutsche Börse im Zusammenhang mit ihrer Erwägung des geplanten Zusammenschlusses<br />
zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme von J.P. Morgan stellt keine Empfehlung gegenüber<br />
Inhabern von Aktien der Deutsche Börse dar, ob diese ihre Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des<br />
Tauschangebots einreichen oder wie diese in Bezug auf die Transaktion oder andere Angelegenheiten<br />
abstimmen sollten, falls eine entsprechende Abstimmung erforderlich würde. Darüber hinaus geht die<br />
Stellungnahme von J.P. Morgan in keinerlei Weise darauf ein, zu welchen Kursen die Aktien der Deutsche<br />
Börse, der NYSE Euronext oder der Holdco nach dem Datum der Stellungnahme gehandelt werden. Die<br />
durch J.P. Morgan zur Verfügung gestellte Stellungnahme und Beratung ist kein Wertgutachten, wie es<br />
üblicherweise von qualifizierten Wirtschaftsprüfern gemäß den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts<br />
(z. B. im Zusammenhang mit einer zwangsweisen Übertragung (mandatory buy-out) von Aktien der<br />
Deutsche Börse oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages) erstellt<br />
wird und ist auch nicht als solches anzusehen, noch hat J.P. Morgan eine Stellungnahme hinsichtlich der<br />
gegebenenfalls an die Aktionäre der Deutsche Börse im Zusammenhang mit einer solchen zwangsweisen<br />
Übertragung ihrer Aktien der Deutsche Börse oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages<br />
zu zahlenden Gegenleistung abgegeben. Die Stellungnahme von J.P. Morgan und deren<br />
Finanzanalysen, die in diesem Dokument dargestellt sind, wurden für den Gebrauch des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse angefertigt. Sie wurden nicht angefertigt für eine Nutzung durch<br />
A-110
Aktionäre der NYSE Euronext und stellen keine Empfehlung dar, wie Aktionäre der NYSE Euronext in<br />
Bezug auf die Verschmelzung, die anderen Aspekte der Transaktion oder sonstige Sachverhalte abstimmen<br />
sollten. Die Geschäftsanschrift von J.P. Morgan ist 383 Madison Avenue, New York, NY 10179, Vereinigte<br />
Staaten von Amerika. J.P. Morgan hat zugestimmt, dass ihre schriftliche Stellungnahme vom 15. Februar<br />
2011 gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse, in der Form und in dem<br />
Zusammenhang wie in diesem Dokument übernommen wird.<br />
Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat J.P. Morgan u. a.<br />
einen Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vom 14. Februar 2011 geprüft;<br />
bestimmte öffentlich verfügbare Geschäfts- und Finanzinformationen in Bezug auf die Gruppe Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext sowie die Branchen, in denen diese tätig sind, untersucht;<br />
die finanzielle und operative Ertragskraft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext mit<br />
öffentlich verfügbaren Angaben über andere nach Ansicht von J.P. Morgan relevante Unternehmen<br />
verglichen und die aktuellen und historischen Börsenkurse der Aktien der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext sowie bestimmter börsengehandelter Wertpapiere dieser anderen Unternehmen untersucht;<br />
auf Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse bestimmte finanzielle Analysen und -prognosen in<br />
Bezug auf die jeweilige Geschäftstätigkeit der Deutsche Börse und der NYSE Euronext untersucht, die<br />
J.P. Morgan durch oder im Namen der Geschäftsführung der Deutsche Börse zur Verfügung gestellt, auf<br />
Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext erstellt und aus bestimmten<br />
öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen von Analysten abgeleitet und durch die Finanzberater<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext fortgeschrieben wurden (jeweils auf Weisung und mit<br />
Unterstützung dieser Geschäftsführungen);<br />
auf Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse die geschätzte Höhe und den geschätzten zeitlichen<br />
Anfall der Kosteneinsparungen und der damit verbundenen Aufwands-, Umsatz- und sonstigen im Rahmen<br />
der Transaktion erwarteten Synergien (in diesem Dokument als die ,,Synergien“ bezeichnet) untersucht; und<br />
alle ihrer Ansicht nach für die Zwecke ihrer Stellungnahme angemessenen anderen finanzbezogenen<br />
Untersuchungen und Analysen durchgeführt bzw. Informationen berücksichtigt.<br />
J.P. Morgan hat zudem mit bestimmten Mitgliedern der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext Gespräche geführt in Bezug auf bestimmte Aspekte der Transaktion, die aktuelle und vergangene<br />
Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die Finanzlage, Zukunftsaussichten und<br />
künftige Tätigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die Auswirkungen der Transaktion auf die<br />
Finanzlage und Zukunftsaussichten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie bestimmte andere<br />
Sachverhalte, die J.P. Morgan für ihre Untersuchungen als notwendig oder angemessen ansah.<br />
Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat J.P. Morgan auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen<br />
vertraut, die öffentlich verfügbar waren, die ihr durch die Deutsche Börse und die NYSE Euronext zur<br />
Verfügung gestellt wurden, die sie mit der Deutsche Börse und der NYSE Euronext erörtert hat oder die auf andere<br />
Weise durch oder für J.P. Morgan untersucht wurden. J.P. Morgan hat diese Informationen oder deren Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit keiner unabhängigen Überprüfung unterzogen (und hat auch keine Verantwortung oder<br />
Haftung für eine entsprechende unabhängige Überprüfung übernommen). J.P. Morgan hat keine Überprüfung<br />
oder Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vorgenommen oder zur Verfügung gestellt bekommen.<br />
J.P. Morgan hat auch nicht die Bonität der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext nach Maßgabe von<br />
Insolvenz- oder vergleichbaren Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene, Bundesebene oder internationaler Ebene<br />
überprüft. Im Zusammenhang mit ihrer Analyse war J.P. Morgan von der Geschäftsführung der Deutsche Börse<br />
angewiesen, die wie vorstehend erläutert aus bestimmten öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen<br />
von Analysten abgeleiteten und fortgeschriebenen finanziellen Analysen und -prognosen in Bezug auf die jeweilige<br />
Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu verwenden und hat weder von der<br />
Deutsche Börse noch von der NYSE Euronext interne Prognosen der Geschäftsführung (außer in Bezug auf die<br />
Synergien) erhalten. Des Weiteren war J.P. Morgan im Zusammenhang mit ihrer Analyse von der Geschäftsführung<br />
der Deutsche Börse angewiesen, die Synergien zugrunde zulegen, die ihr von dieser zur Verfügung gestellt wurden.<br />
Im Vertrauen auf diese finanziellen Analysen und -prognosen (einschließlich der Synergien) wurde J.P. Morgan von<br />
der Geschäftsführung der Deutsche Börse in Kenntnis gesetzt und J.P. Morgan hat auf Weisung der Deutsche Börse<br />
unterstellt, dass diese die besten derzeit verfügbaren Schätzungen hinsichtlich der erwarteten künftigen Ertragsund<br />
Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext darstellen, auf die sich diese Analysen oder<br />
Prognosen beziehen, und dass sie eine verlässliche Basis darstellen für die Einschätzung der voraussichtlichen<br />
A-111
künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, auf die sich diese Analysen<br />
oder Prognosen beziehen. J.P. Morgan hat keine Aussage getroffen hinsichtlich dieser Analysen oder Prognosen<br />
(einschließlich der Synergien) oder der Annahmen, auf denen diese beruhen, und J.P. Morgan hat mit Zustimmung<br />
der Deutsche Börse darauf vertraut, dass die Synergien in allen für die Analyse von J.P. Morgan wesentlichen<br />
Aspekten zu den prognostizierten Zeitpunkten in der erwarteten Höhe anfallen werden.<br />
J.P. Morgan hat ferner in jeder für die Analyse wesentlichen Hinsicht unterstellt, dass (1) alle Aktien der<br />
Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots (oder zeitnah auf andere Art und Weise) zum Umtauschverhältnis<br />
von der Holdco erworben werden und dass die Umstrukturierung nach dem Closing (in der Definition dieses<br />
Begriffs nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss) zeitnah erfolgreich abgeschlossen<br />
wird, ohne dass sich daraus Kosten oder andere nachteilige Auswirkungen auf die Holdco oder die Aktionäre der<br />
Holdco ergeben (einschließlich nachteiliger Auswirkungen auf den zeitlichen Anfall oder die Höhe der anhand der<br />
Transaktion durch die Holdco und/oder ihre Tochtergesellschaften zu erzielenden Synergien), (2) die Transaktion<br />
wie in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss beschrieben ohne Verzicht auf jegliche seiner<br />
Bedingungen vollzogen wird und (3) die endgültige Fassung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
nicht wesentlich von der J.P. Morgan zur Verfügung gestellten Entwurfsfassung abweichen wird. J.P. Morgan hat<br />
zudem unterstellt, dass die Transaktion, wie jeweils in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehen, nach US-Steuerrecht auf Bundesebene und deutschem Steuerrecht als für die Deutsche Börse und die<br />
Aktionäre der Deutsche Börse steuerfreie Reorganisation (tax-free reorganization) angesehen werden wird. Ferner<br />
hat J.P. Morgan unterstellt, dass die in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und den damit in<br />
Zusammenhang stehenden Verträgen enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen der Deutsche Börse, der<br />
NYSE Euronext, der Holdco und der Pomme Merger Corporation in allen für die Analyse von J.P. Morgan<br />
wesentlichen Aspekten zutreffend und richtig sind. J.P. Morgan ist kein Experte für Rechtsfragen, Aufsichtsrecht<br />
oder Steuern und hat in Bezug auf entsprechende Angelegenheiten auf die Einschätzungen der Deutsche Börse und<br />
deren Berater vertraut. Des Weiteren hat J.P. Morgan unterstellt, dass alle im Zusammenhang mit dem Vollzug der<br />
Transaktion erforderlichen wesentlichen staatlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen und<br />
Zustimmungen ohne nachteilige Auswirkungen auf die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext, die Holdco<br />
oder die angestrebten Vorteile der Transaktion erteilt werden.<br />
Die Stellungnahme von J.P. Morgan basiert zwangsläufig auf den zum Tag ihrer Stellungnahme vorherrschenden<br />
wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen und den ihr bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung<br />
gestellten Informationen. Spätere Entwicklungen können Auswirkungen auf die Stellungnahme von J.P. Morgan<br />
haben; J.P. Morgan ist jedoch nicht verpflichtet, die Stellungnahme zu aktualisieren, zu überarbeiten oder erneut<br />
abzugeben. Die Stellungnahme von J.P. Morgan bezieht sich ausschließlich auf die Frage nach der Angemessenheit<br />
des Umtauschverhältnisses im Rahmen des Tauschangebots für die Aktionäre der Deutsche Börse (mit Ausnahme<br />
der Deutsche Börse selbst) aus finanzieller Sicht; J.P. Morgan hat keine Stellungnahme zur Angemessenheit der<br />
Transaktion (einschließlich des Tauschangebots und der Verschmelzung) für jegliche natürliche oder juristische<br />
Personen oder zu einer Gegenleistung die Inhaber anderer Wertpapiergattungen, andere Gläubiger oder andere<br />
Interessenträger der Deutsche Börse oder Inhaber von Wertpapiergattungen, Gläubiger oder andere Interessenträger<br />
der NYSE Euronext erhalten haben oder zur grundlegenden Entscheidung der Deutsche Börse zur Vornahme der<br />
Transaktion abgegeben. Auch hat J.P. Morgan keine Stellungnahme hinsichtlich der Höhe oder Art einer Gegenleistung<br />
an Führungspersonen, Organmitglieder oder Mitarbeiter der Parteien der Transaktion (oder eine Gruppe<br />
entsprechender Personen) im Vergleich mit dem Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse im Rahmen<br />
des Tauschangebots oder hinsichtlich der Angemessenheit einer solchen Gegenleistung abgegeben. J.P Morgan hat<br />
keine Stellungnahme hinsichtlich des Kurses, zu dem die Aktien der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder der<br />
Holdco zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft gehandelt werden, abgegeben.<br />
In der Stellungnahme von J.P. Morgan wird festgehalten, dass J.P. Morgan nicht ermächtigt war (und davon<br />
abgesehen hat), Dritte zu Interessensbekundungen hinsichtlich einer anderen Verschmelzung, eines anderen<br />
Verkaufs oder eines anderen Unternehmenszusammenschlusses, die die Gruppe Deutsche Börse oder Teile davon<br />
betreffen, aufzufordern.<br />
Die Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (einschließlich des Umtauschverhältnisses)<br />
wurden in Verhandlungen, die einem Fremdvergleich standhalten (arm’s length) zwischen der Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext festgelegt; die Entscheidung zum Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
war die alleinige Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutsche Börse und des<br />
Board of Directors der NYSE Euronext. Die Stellungnahme und die finanziellen Analysen von J.P. Morgan waren<br />
nur einer der Vielzahl von Faktoren, die die Deutsche Börse in ihrer Einschätzung der Transaktion berücksichtigt<br />
A-112
hat, und sollte nicht als ausschlaggebend für die Ansichten des Vorstands, des Aufsichtsrats oder der Geschäftsführung<br />
der Deutsche Börse in Bezug auf die Transaktion oder das Umtauschverhältnis angesehen werden.<br />
Im Einklang mit der üblichen Praxis im Investmentbanking hat J.P. Morgan für ihre Einschätzung allgemein<br />
anerkannte Bewertungsmethoden eingesetzt. Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen<br />
Analysen, die J.P. Morgan im Zusammenhang mit ihrer Stellungnahme vorgenommen und Vorstand und<br />
Aufsichtsrat der Deutsche Börse in den Sitzungen am 14. und 15. Februar 2011 präsentiert hat, bei denen alle<br />
Vorstandsmitglieder anwesend waren. Einige Zusammenfassungen der finanziellen Analysen beinhalten Angaben<br />
in Tabellenform. Diese Tabellen sind nicht für sich allein genommen zu sehen, sondern sind — um die finanziellen<br />
Analysen von J.P. Morgan vollumfänglich verstehen zu können — zusammen mit dem vollständigen Wortlaut der<br />
jeweiligen Zusammenfassung zu lesen. Werden die nachstehenden Angaben ohne Berücksichtigung der gesamten<br />
Beschreibung der finanziellen Analysen (einschließlich der diesen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen)<br />
gelesen, könnte sich daraus ein irreführendes oder unvollständiges Bild der finanziellen Analysen von J.P. Morgan<br />
ergeben.<br />
Schätzungen<br />
Bei der Vornahme ihrer Analyse der Deutsche Börse hat J.P. Morgan auf eine Finanzschätzung für die Jahre<br />
2011 bis 2015 vertraut, die aus verschiedenen Schätzungen von Aktienanalysten und Informationen der Geschäftsführung<br />
der Deutsche Börse abgeleitet, im Namen der Deutsche Börse erstellt und J.P. Morgan von oder im Namen<br />
der Deutsche Börse zur Verfügung gestellt wurde, sowie eine nach Weisung der Deutsche Börse fortgeschriebene<br />
Erweiterung dieser Schätzung auf fünf weitere Jahre (2016 bis 2020) unter Annahme eines stetigen Umfelds auf<br />
Grundlage stetiger betrieblicher Annahmen. Diese Zehnjahresschätzung wurde von der Geschäftsführung der<br />
Deutsche Börse untersucht und gebilligt. Diese fortgeschriebene Schätzung wird in diesem Dokument als die<br />
,,Deutsche-Börse-Annahmen“ bezeichnet. Bei der Vornahme ihrer Analyse der NYSE Euronext hat J.P. Morgan auf<br />
(1) eine Finanzschätzung für die Jahre 2011 bis 2012 vertraut, die aus einer spezifischen Schätzung von<br />
Aktienanalysten abgeleitet und im Namen der NYSE Euronext erstellt wurde, sowie eine im Namen der NYSE<br />
Euronext fortgeschriebene Erweiterung dieser Schätzung auf drei weitere Jahre (2013 bis 2015), die von der<br />
Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Geschäftsführung der Deutsche Börse untersucht und gebilligt und<br />
von oder im Namen der Deutsche Börse J.P. Morgan zur Verfügung gestellt wurde, sowie (2) eine nach Weisung der<br />
Deutsche Börse fortgeschriebene Erweiterung dieser erweiterten Schätzung auf fünf weitere Jahre (2016 bis<br />
2020) unter Annahme eines stetigen Umfelds auf Grundlage stetiger betrieblicher Annahmen, die von der<br />
Geschäftsführung der Deutsche Börse untersucht und gebilligt wurde. Diese fortgeschriebene Schätzung wird<br />
in diesem Dokument als die ,,NYSE-Euronext-Annahmen“ bezeichnet.<br />
Die J.P. Morgan für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext zur Verfügung gestellten oder daraus<br />
fortgeschriebenen Schätzungen wurden im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion erstellt und aus<br />
bestimmten öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen von Aktienanalysten abgeleitet und fortgeschrieben.<br />
J.P. Morgan wurde von der Geschäftsführung der Deutsche Börse beraten und hat auf Weisung der<br />
Deutsche Börse angenommen, dass diese Schätzungen die besten derzeit verfügbaren Schätzungen hinsichtlich der<br />
erwarteten künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext darstellen, auf<br />
die sich diese Analysen oder Prognosen beziehen, und dass sie eine verlässliche Basis für die Einschätzung der<br />
voraussichtlichen künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, auf die<br />
sich diese Analysen oder Prognosen beziehen, darstellen. J.P. Morgan hat weder von der Deutsche Börse noch von<br />
der NYSE Euronext interne Prognosen der Geschäftsführung (außer in Bezug auf die Synergien) erhalten. Weder<br />
die Deutsche Börse noch die NYSE Euronext veröffentlichen Schätzungen der Geschäftsführung von der Art, wie<br />
sie J.P. Morgan im Zusammenhang mit deren Analyse der Transaktion zur Verfügung gestellt wurden. Auch wurden<br />
die J.P. Morgan zur Verfügung gestellten oder daraus fortgeschriebenen Schätzungen nicht mit dem Ziel einer<br />
Veröffentlichung erstellt. Diese Schätzungen basieren auf verschiedenen Variablen und Annahmen, die ungewisser<br />
Natur sind und möglicherweise außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung liegen, insbesondere Faktoren in<br />
Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen sowie den jeweiligen Zinssätzen. Daher<br />
könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen Schätzungen genannten Ergebnissen abweichen.<br />
Ausgewählte börsennotierte Unternehmen<br />
J.P. Morgan hat unter Zuhilfenahme öffentlich verfügbarer Informationen ausgewählte Finanz- und Betriebskennzahlen<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext mit öffentlich verfügbaren Angaben ausgewählter<br />
A-113
örsennotierter Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nach Ansicht von J.P. Morgan vergleichbar mit der der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext ist, verglichen. Hierfür hat J.P. Morgan die nachstehend genannten<br />
Unternehmen ausgewählt:<br />
Terminbörsen<br />
CBOE <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
CME Group Inc.<br />
IntercontinentalExchange, Inc.<br />
Nationale Börsen<br />
BM&FBovespa S.A.<br />
Bolsas y Mercados Españoles SA<br />
London Stock Exchange Group plc<br />
TMX Group Inc.<br />
Sonstige Börsen<br />
The Nasdaq OMX Group, Inc.<br />
Parteien der Transaktion<br />
Deutsche Börse<br />
NYSE Euronext<br />
Diese Unternehmen wurden u. a. deswegen ausgewählt, weil es sich dabei um Börsen handelt, die sich in<br />
relevanten Regionen befinden und wesentliche Tätigkeiten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche<br />
ausüben: Derivategeschäft, Kassahandel und Listing, Abwicklung und Verwahrung sowie Marktdaten und<br />
Technologie-Dienstleistungen. Für jedes dieser Unternehmen hat J.P. Morgan verschiedene finanzielle Multiplikatoren<br />
und Kennzahlen jeweils zum 8. Februar 2011 (dem letzten vollen Handelstag vor der Bekanntgabe, dass<br />
sich die Deutsche Börse und die NYSE Euronext in Gesprächen über eine potenzielle Transaktion befänden)<br />
berechnet und verglichen, die auf öffentlich verfügbaren Finanzinformationen sowie Informationen aus Einreichungen<br />
bei der SEC, FactSet, Berichten von Analysten und Schätzungen des Informationsdienstes IBES<br />
basieren.<br />
Neben anderen Informationen hat J.P. Morgan auch den jeweiligen Unternehmenswert dieser Unternehmen<br />
(berechnet als Marktwert des Kernkapitals (common equity) des jeweiligen Unternehmens zuzüglich der Gesamtschulden<br />
und Minderheitsanteile und abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) im Vergleich<br />
zum geschätzten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (earnings before interest, taxes, depreciation<br />
and amortization, ,,EBITDA“) für 2011 und 2012 untersucht. Ferner hat J.P. Morgan den Schlusskurs für jedes<br />
dieser Unternehmen zum 8. Februar 2011 im Verhältnis zum erwarteten Ergebnis je Aktie des entsprechenden<br />
Unternehmens für 2011 und 2012 untersucht.<br />
A-114
Der Median der Kennzahlen Unternehmenswert zu EBITDA und KGV für die börsennotierten Vergleichsunternehmen<br />
(trading comparables) kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />
Multiplikatoren der börsennotierten Vergleichsunternehmen<br />
Median<br />
Kennzahl 2011E 2012E<br />
Terminbörsen<br />
Unternehmenswert/EBITDA ........................... 9,5x 8,6x<br />
KGV ............................................ 18,1x 15,6x<br />
Nationale Börsen<br />
Unternehmenswert/EBITDA ........................... 8,5x 8,0x<br />
KGV ............................................ 12,9x 11,7x<br />
Sonstige Börsen<br />
Unternehmenswert/EBITDA ........................... 8,5x 7,9x<br />
KGV ............................................ 10,5x 9,4x<br />
Deutsche Börse<br />
Unternehmenswert/EBITDA ........................... 9,1x 8,2x<br />
KGV ............................................ 13,4x 11,8x<br />
NYSE Euronext<br />
Unternehmenswert/EBITDA ........................... 8,3x 7,4x<br />
KGV ............................................ 13,0x 11,3x<br />
Basierend auf ihrer Analyse hat J.P. Morgan für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils einen<br />
Referenzbereich von 8,5 bis 9,5 für das erwartete EBITDA 2011, von 7,5 bis 8,5 für das erwartete EBITDA 2012,<br />
von 13,0 bis 15,5 für das erwartete Ergebnis je Aktie 2011 und von 11,5 bis 14,0 für das erwartete Ergebnis je Aktie<br />
2012 gewählt. Diese Referenzbereiche hat J.P. Morgan jeweils auf die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />
angewandt und hat den nachstehend jeweils genannten impliziten Eigenkapitalwert je Aktie für beide Unternehmen<br />
anhand des erwarteten EBITDA und erwarteten Ergebnisses je Aktie für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 wie in<br />
den Deutsche-Börse-Annahmen und den NYSE-Euronext-Annahmen jeweils dargelegt berechnet:<br />
Impliziter Kapitalwert je Aktie<br />
Unternehmenswert/<br />
EBITDA KGV<br />
2011E 2012E 2011E 2012E<br />
NYSE Euronext (in US$)<br />
Höchster Wert .................................... 39,00 39,50 40,00 41,50<br />
Niedrigster Wert. .................................. 34,25 34,00 33,50 34,00<br />
Deutsche Börse (in E)<br />
Höchster Wert .................................... 61,50 60,75 66,25 68,25<br />
Niedrigster Wert. .................................. 54,25 52,75 55,50 56,00<br />
Sodann hat J.P. Morgan zum Vergleich mit dem Umtauschverhältnis im Rahmen der geplanten Verschmelzung<br />
von 0,4700 (1) das Verhältnis zwischen dem niedrigsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum<br />
Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro<br />
umgerechnet) und dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse, und (2) das Verhältnis<br />
zwischen dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar<br />
in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) und dem niedrigsten<br />
A-115
impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse berechnet, um so ein implizites Umtauschverhältnis zu<br />
erhalten. Dieses kann der folgenden Tabelle entnommen werden.<br />
Implizites<br />
Umtauschverhältnis<br />
2011E 2012E<br />
Unternehmenswert/EBITDA<br />
Verhältnis höchster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu niedrigstem Kapitalwert je<br />
Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,525x 0,545x<br />
Verhältnis niedrigster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu höchstem Kapitalwert je<br />
Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,405x 0,410x<br />
KGV<br />
Verhältnis höchster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu niedrigstem Kapitalwert je<br />
Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,525x 0,545x<br />
Verhältnis niedrigster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu höchstem Kapitalwert je<br />
Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,370x 0,365x<br />
DCF-Analyse (Discounted Cashflow-Methode)<br />
J.P. Morgan hat eine DCF-Analyse durchgeführt, um einen vollständig verwässerten impliziten Kapitalwert je<br />
Aktie der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu ermitteln. Die DCF-Analyse ist eine Methode zur Bewertung<br />
von Vermögenswerten anhand einer Schätzung des durch diesen Vermögenswert erzielten künftigen Cashflow vor<br />
Zins- und Dividendenzahlungen unter Berücksichtigung des Zeitwerts dieser künftigen Zahlungsströme (durch<br />
Berechnung des sogenannten Barwerts). ,,Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen“ bezieht sich auf die<br />
Berechnung der künftigen Zahlungsströme eines Vermögenswerts ohne Berücksichtigung von Kosten der Schuldenbedienung.<br />
,,Barwert“ bezieht sich auf den jeweils aktuellen Wert einer oder mehrerer zukünftiger Barauszahlungen,<br />
d. h. die Zahlungsströme in Bezug auf den Vermögenswert. Er ergibt sich aus der Abzinsung der<br />
entsprechenden Zahlungsströme auf den gegenwärtigen Zeitpunkt mittels eines Abzinsungssatzes, in dem gesamtwirtschaftliche<br />
Annahmen und Risikobeurteilungen, die Opportunitätskosten des Kapitals, thesaurierte Erträge und<br />
andere angemessene Faktoren berücksichtigt werden. ,,Endwert“ bezieht sich auf den thesaurierten Wert aller<br />
Zahlungsströme eines Vermögenswerts für Zeiträume nach dem letzten Prognosezeitraum.<br />
J.P. Morgan hat den Barwert der Cashflows vor Zins- und Dividendenzahlungen berechnet, dessen Erzielung<br />
die Deutsche Börse und die NYSE Euronext in den Geschäftsjahren 2011 bis 2020 erwarten. Auf Weisung der<br />
Geschäftsführung der Deutsche Börse hat J.P. Morgan hierbei die Deutsche-Börse-Annahmen sowie die NYSE-<br />
Euronext-Annahmen zugrunde gelegt. Ferner hat J.P. Morgan eine Bandbreite von Endwerten für die Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext zum Ende des Zehnjahreszeitraums bis 2020 ermittelt, indem sie eine Wachstumsrate<br />
der ewigen Rente (perpetual growth rate) von 2,00% bis 3,00% auf den Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext im letzten Jahr des Zehnjahreszeitraums angewandt hat.<br />
Der Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen und die Bandbreite der Endwerte wurden mit Abzinsungssätzen<br />
von 10,0% bis 11,0%, die J.P. Morgan anhand einer Analyse des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ausgewählt hat, auf den jeweiligen Barwert abgezinst. Der Barwert<br />
des Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen und die Bandbreite der Endwerte für die Vermögenswerte<br />
wurden sodann um die Nettoverschuldung und Minderheitsanteile der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
zum Ende des Geschäftsjahres 2010 angepasst, um so voll verwässerte implizite Kapitalwerte zu ermitteln. Die<br />
DCF-Analyse ergab folgende Bandbreiten für den impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext auf Standalone-Basis (d. h. ohne Synergien):<br />
Impliziter Kapitalwert je<br />
Aktie<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext<br />
(in E) (in US$)<br />
Höchster Wert ............................... 75,75 46,50<br />
Niedrigster Wert ............................. 60,50 36,50<br />
Sodann hat J.P. Morgan zum Vergleich mit dem Umtauschverhältnis im Rahmen der geplanten Verschmelzung<br />
von 0,4700 (1) das Verhältnis zwischen dem niedrigsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum<br />
A-116
Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro<br />
umgerechnet) und dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse, und (2) das Verhältnis<br />
zwischen dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar<br />
in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) und dem niedrigsten<br />
impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse berechnet, um so ein implizites Umtauschverhältnis zu<br />
erhalten. Dieses kann der folgenden Tabelle entnommen werden.<br />
Implizites<br />
Umtauschverhältnis<br />
Verhältnis höchster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu niedrigstem Kapitalwert je Aktie<br />
der Deutsche Börse.......................................................... 0,560x<br />
Verhältnis niedrigster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu höchstem Kapitalwert je Aktie<br />
der Deutsche Börse.......................................................... 0,350x<br />
Analyse historischer Umtauschverhältnisse<br />
J.P. Morgan hat die Tagesschlusskurse je Aktie der Deutsche Börse und der NYSE Euronext in US-Dollar<br />
während des vergangenen Jahres untersucht und die impliziten historischen Umtauschverhältnisse für diesen<br />
Zeitraum ermittelt. Zur Umrechnung des auf US-Dollar lautenden Tagesschlusskurses je Aktie der NYSE Euronext<br />
in Euro hat J.P. Morgan zwei unterschiedliche Methoden herangezogen: (1) den bei Börsenschluss auf dem US-<br />
Markt jeweils geltenden US-Dollar/Euro-Wechselkurs für jeden einzelnen Handelstag innerhalb des Zeitraums,<br />
und (2) den Kassakurs des US-Dollar/Euro-Wechselkurses bei Börsenschluss auf dem US-Markt am 8. Februar<br />
2011. In beiden Fällen teilte J.P. Morgan den (in Euro umgerechneten) Tagesschlusskurs je Aktie der NYSE<br />
Euronext jeweils durch den entsprechenden Tagesschlusskurs je Aktie der Deutsche Börse und berechnete den<br />
Durchschnitt dieser impliziten historischen Umtauschverhältnisse für den aktuellen Stand sowie den Dreißigtageszeitraum,<br />
den Dreimonatszeitraum, den Sechsmonatszeitraum und den Einjahreszeitraum zum 8. Februar 2011.<br />
Die Analyse ergab für die jeweils angegebenen Zeiträume die folgenden durchschnittlichen impliziten Umtauschverhältnisse<br />
(auf vier Dezimalstellen gerundet):<br />
Umtauschverhältnis<br />
Kassakurs des US-<br />
Dollar/Euro-<br />
Wechselkurses für<br />
einzelne<br />
Handelstage<br />
Kassakurs des<br />
US-<br />
Dollar/Euro-<br />
Wechselkurses<br />
am 8.2.2011<br />
Aktueller Stand (8. Feb. 2011) . ............ 0,4254x 0,4254x<br />
30Tage.............................. 0,4265x 0,4218x<br />
3 Monate. ............................ 0,4362x 0,4257x<br />
6 Monate. ............................ 0,4369x 0,4284x<br />
1 Jahr ............................... 0,4336x 0,4168x<br />
J.P. Morgan hat angemerkt, dass eine Analyse der historischen Handelsverläufe keine Bewertungsmethode ist<br />
und nur zu Informationszwecken dargelegt wird.<br />
Beitragsanalyse<br />
J.P. Morgan hat den jeweiligen Beitrag der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu dem gemeinsamen<br />
Unternehmen (pro-forma) in Bezug auf die Börsenkapitalisierung am 8. Februar 2011, den geschätzten Nettoumsatz,<br />
das geschätzte EBITDA und das geschätzte Ergebnis für die Kalenderjahre 2011 und 2012 analysiert. Diese<br />
A-117
Analyse ergab die folgenden verwässerten pro-forma Kapitalwerte als Beitrag und die folgenden impliziten<br />
Umtauschverhältnisse:<br />
Impliziter Eigentumsanteil<br />
(in%)<br />
Aktionäre<br />
der Deutsche<br />
Börse<br />
Aktionäre<br />
der NYSE<br />
Euronext<br />
Implizites<br />
Umtauschverhältnis<br />
Börsenkapitalisierung ............... 62 38 0,4254x<br />
Nettoumsatz .......................<br />
2011E. ........................... 57 43 0,5335x<br />
2012E. ........................... 56 44 0,5442x<br />
EBITDA<br />
2011E. ........................... 60 40 0,4616x<br />
2012E. ........................... 60 40 0,4721x<br />
Ergebnis<br />
2011E. ........................... 61 39 0,4407x<br />
2012E. ........................... 61 39 0,4407x<br />
Für die Zwecke ihrer Beitragsanalyse hat J.P. Morgan unterstellt, dass der Beitrag zum Ergebnis und EBITDA<br />
den Beitrag des jeweiligen Unternehmens zum pro-forma Unternehmenswert des gemeinsamen Unternehmens<br />
darstellt. Der Beitrag zum Kapitalwert wurde durch Anpassung des Beitrags zum Unternehmenswert um die<br />
ausstehende Nettoverschuldung und um Minderheitsanteile ermittelt. J.P. Morgan hat ferner unterstellt, dass der<br />
Beitrag zur Börsenkapitalisierung und zum Ergebnis den Beitrag des jeweiligen Unternehmens zum pro-forma<br />
Kapitalwert des gemeinsamen Unternehmens darstellt.<br />
J.P. Morgan hat angemerkt, dass eine Beitragsanalyse keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />
dargelegt wird.<br />
Illustrative Wertschöpfungsanalyse<br />
J.P. Morgan hat eine illustrative Wertschöpfungsanalyse durchgeführt, in deren Rahmen sie den börsengehandelten<br />
Kapitalwert der Aktien der Deutsche Börse zum 8. Februar 2011 mit dem impliziten pro-forma<br />
Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse für die Transaktion verglichen hat. Der implizite pro-forma Kapitalwert<br />
je Aktie der Deutsche Börse entsprach dabei dem pro-forma Eigentumsanteil der Deutsche Börse (auf Basis eines<br />
Umtauschverhältnisses von 0,4700) von (1) (a) dem börsengehandelten Kapitalwert der Deutsche Börse zuzüglich<br />
(b) dem börsengehandelten Kapitalwert der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei<br />
Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) und zuzüglich (c) dem Wert der<br />
erwarteten Synergien, welcher durch Anwendung eines kombinierten KGV für 2012 auf das jährliche Synergiepotenzial<br />
der Kosteneinsparungen von 300 Mio. A und das jährliche Potenzial der Umsatzsynergien von<br />
100 Mio. A (jeweils gemäß der Prognose der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext) auf<br />
Nachsteuerbasis berechnet wurde, geteilt durch (2) die verwässerte pro-forma Anzahl der ausgegebenen Aktien.<br />
J.P. Morgan hat zudem eine illustrative Wertschöpfungsanalyse durchgeführt, in dessen Rahmen der implizite<br />
Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse (abgeleitet aus dem Mittelwert der DCF-Analyse auf Standalone-Basis unter<br />
Verwendung der Deutsche-Börse-Annahmen) mit einem impliziten pro-forma Kapitalwert je Aktie der Deutsche<br />
Börse für die Transaktion verglichen wurde. Der implizite pro-forma Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse<br />
entsprach dabei dem pro-forma Eigentumsanteil der Deutsche Börse (auf Basis eines Umtauschverhältnisses von<br />
0,4700) von (1) (a) dem Mittelwert des impliziten Kapitalwerts der Deutsche Börse aus der DCF-Analyse auf<br />
Standalone-Basis unter Verwendung der Deutsche-Börse-Annahmen zuzüglich (b) dem Mittelwert des impliziten<br />
Kapitalwerts der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes<br />
am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) aus der DCF-Analyse auf Standalone-Basis unter Verwendung der NYSE-<br />
Euronext-Annahmen und zuzüglich (c) dem mit einem Abzinsungssatz von 10,5% ermittelten Barwert der erwarteten<br />
Synergien (ausschließlich der Kosten zu deren Erzielung) gemäß der Prognose der Geschäftsführung der Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext, geteilt durch (2) die verwässerte pro-forma Anzahl der ausgegebenen Aktien.<br />
A-118
Diese illustrativen Wertschöpfungsanalysen ergaben die folgende implizite pro-forma Kapitalwertschöpfung<br />
für die Deutsche Börse:<br />
Methode<br />
Angenommenes Umtauschverhältnis von 0,4700<br />
Implizite pro-forma<br />
Wertschöpfung<br />
für die Deutsche<br />
Börse<br />
(in Mrd. E)<br />
Börsengehandelter Kapitalwert. ................... 1,7<br />
Mittelwert des impliziten Kapitalwerts aus der DCF-<br />
Analyse. .................................. 1,9<br />
J.P. Morgan hat angemerkt, dass eine illustrative Wertschöpfungsanalyse keine Bewertungsmethode ist und<br />
nur zu Informationszwecken dargelegt wird.<br />
Die vorstehende Zusammenfassung bestimmter wesentlicher finanzieller Analysen ist nicht als abschließende<br />
Erläuterung der von J.P. Morgan vorgenommenen Analysen oder präsentierten Daten anzusehen. Die Erstellung<br />
einer Fairness Opinion (Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit) ist ein komplexer Vorgang und eignet<br />
sich nicht unbedingt für die Zwecke einer Teilanalyse oder zusammenfassenden Erläuterung. J.P. Morgan ist der<br />
Ansicht, dass die vorstehende Zusammenfassung und ihre Analysen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen sind<br />
und dass eine Auswahl von Teilen der vorstehenden Zusammenfassung und dieser Analysen oder eine Konzentration<br />
auf die in Tabellen dargestellten Angaben jeweils ohne Berücksichtigung der Analysen in ihrer Gesamtheit zu<br />
einem unvollständigen Bild der Abläufe führen könnten, auf denen die Analysen und die Stellungnahme beruhen.<br />
Daher wurde die Bandbreite der Bewertungen, die sich aus einer oder mehreren der vorstehend beschriebenen<br />
Analysen (auch zusammengenommen) ergibt, lediglich dazu verwendet, Bezugspunkte zu Analysezwecken zu<br />
erstellen; sie ist nicht als Einschätzung des tatsächlichen Werts der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext durch<br />
J.P. Morgan anzusehen. Für die Zwecke ihrer Fairness Opinion hat J.P. Morgan keinen der von ihr berücksichtigten<br />
Faktoren oder Analysen ein besonderes Gewicht beigemessen und hat sich auch nicht damit befasst, ob individuelle<br />
Analysen oder (negative oder positive) Einflussgrößen für sich alleine gesehen ihre Stellungnahme untermauerten<br />
oder nicht. Vielmehr hat J.P. Morgan die Faktoren und vorgenommenen Analysen in ihrer Gesamtheit berücksichtigt,<br />
um zu einer Stellungnahme zu gelangen. Analysen, die sich auf prognostizierte künftige Ergebnisse<br />
stützen, sind von ungewisser Natur, da sie zahlreichen Faktoren oder Ereignissen außerhalb der Kontrolle der<br />
Parteien und ihrer Berater unterliegen. Daher lassen die von J.P. Morgan vorgenommenen oder verwendeten<br />
Prognosen und Analysen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die tatsächlichen künftigen Ergebnisse zu — diese<br />
können erheblich nach oben oder nach unten von den Ergebnissen dieser Analysen abweichen. Zudem sind die<br />
Analysen von J.P. Morgan keine Bewertung oder sonstige Wiedergabe der Preise, zu denen Unternehmen<br />
tatsächlich erworben oder verkauft werden können, und sind auch nicht als solche zu verstehen. Keines der<br />
wie in der vorstehenden Zusammenfassung beschrieben untersuchten Unternehmen ist identisch mit der NYSE<br />
Euronext oder der Deutsche Börse. Trotzdem wurden diese Unternehmen ausgewählt, da es sich bei ihnen um<br />
börsennotierte Unternehmen mit Geschäftsbereichen und -tätigkeiten handelt, die für die Analysezwecke von J.P.<br />
Morgan als mit denen der Deutsche Börse vergleichbar angesehen werden können. Die Analysen erfordern<br />
zwangsläufig komplexe Erwägungen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der unterschiedlichen Finanz- und<br />
Betriebskennzahlen der betreffenden Unternehmen und anderer Faktoren, die Auswirkungen auf die Unternehmen<br />
haben könnten.<br />
J.P. Morgan und deren verbundene Unternehmen nehmen im Rahmen ihres Investmentbankinggeschäfts<br />
fortlaufend Bewertungen von Unternehmen und deren Wertpapieren im Rahmen von Verschmelzungen und<br />
Unternehmenserwerben, des Erwerbs stiller oder kontrollierender Beteiligungen, verhandelten Emissionsübernahmen,<br />
Zweitplatzierungen von börsengehandelten und nicht börsengehandelten Wertpapieren, Privatplatzierungen<br />
sowie Bewertungen für Nachlass-, Unternehmens- und andere Zwecke vor. J.P. Morgan wurde aufgrund<br />
dieser Erfahrung und Kenntnisse von der Deutsche Börse beauftragt, die Deutsche Börse im Zusammenhang mit<br />
dem Tauschangebot zu beraten und Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse gegenüber eine Fairness Opinion<br />
abzugeben, die sich lediglich auf die Frage bezieht, ob zum Datum dieser Stellungnahme das Umtauschverhältnis<br />
nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber<br />
den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst) sei.<br />
Für die im Zusammenhang mit der Transaktion erbrachten Dienstleistungen (einschließlich der Abgabe ihrer<br />
Stellungnahme) hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, J.P. Morgan 10 Mio. US$ zu zahlen. Ein wesentlicher Teil<br />
dieses Betrags wird jedoch erst fällig, wenn das geplante Tauschangebot und die Verschmelzung vollzogen werden.<br />
A-119
Darüber hinaus hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, J.P. Morgan bestimmte Auslagen im Zusammenhang mit<br />
ihren Diensten (u. a. Gebühren und Auslagen für die Rechtsberatung) zu erstatten und J.P. Morgan von bestimmten<br />
Verbindlichkeiten (u. a. von bestimmten Verbindlichkeiten gemäß Wertpapiergesetzen auf US-Bundesebene)<br />
freizustellen.<br />
In den zwei Jahren vor dem Datum ihrer Stellungnahme haben J.P. Morgan und deren verbundene Unternehmen<br />
Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Geschäftsbanken- und Investmentbankingdienstleistungen mit der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext unterhalten und hierfür eine übliche Vergütung erhalten. Die Tochtergesellschaft<br />
von J.P. Morgan im Geschäftsbankenbereich ist Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditlinien der<br />
Deutsche Börse sowie Agent-Bank und Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditlinien der NYSE Euronext und<br />
erbringt zudem für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext Treasury- und Cash-Management-Dienstleistungen,<br />
wofür sie jeweils eine übliche Vergütung oder andere finanzielle Vorteile erhält. Darüber hinaus sind J.P.<br />
Morgan und/oder deren verbundene Unternehmen Mitglieder der Börsen bestimmter verbundener Unternehmen<br />
der Deutsche Börse und der NYSE Euronext und wickeln Wertpapiergeschäfte über diese ab; zudem können sie<br />
auch Beteiligungen an diesen Börsen im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Mitgliedschaft an diesen halten. J.P.<br />
Morgan und ihre verbundenen Unternehmen können im gewöhnlichen Geschäftsgang (für Rechnung von J.P.<br />
Morgan oder für Rechnung von Kunden) die Fremd- und Eigenkapitalpositionen der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext aktiv handeln und somit auch jederzeit Long- oder Shortpositionen in diesen Wertpapieren halten.<br />
A-120
VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />
In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Bestimmungen des am 15. Februar 2011 geschlossenen und von<br />
den Vertragsparteien mit Nachtrag vom 2. Mai 2011 ergänzten Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
erläutert. Die folgende Zusammenfassung muss im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
nebst Nachtrag gelesen werden, die diesem Dokument in Übersetzung als Anlage A beigefügt<br />
sind. Die Holdco, die Deutsche Börse und die NYSE Euronext empfehlen dringend, den Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss nebst Nachtrag vollständig zu lesen.<br />
Struktur des Zusammenschlusses<br />
NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben vereinbart, ihre Unternehmen unter einer neuen niederländischen<br />
<strong>Holding</strong>gesellschaft zusammenzuschließen, die in diesem Dokument als ,,Holdco“ bezeichnet wird. Durch<br />
diesen Zusammenschluss werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse zu Tochtergesellschaften der<br />
Holdco. Bei der NYSE Euronext geschieht dies durch Verschmelzung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />
der Holdco, der Pomme Merger Corporation, mit der und auf die NYSE Euronext, bei der Deutsche Börse im Wege<br />
eines Tauschangebots von Holdco-Aktien gegen Aktien der Deutsche Börse. Vertragsparteien des Vertrages über<br />
den Unternehmenszusammenschluss sind Holdco, Pomme Merger Corporation, Deutsche Börse und NYSE<br />
Euronext.<br />
Deutsche Börse und NYSE Euronext behalten sich beide vor, im Rahmen ihres Zusammenschlusses gemeinsam<br />
zu beschließende Maßnahmen zu erwägen, die zweckmäßig sind, um die finanzielle Position ihrer jeweiligen<br />
Aktionäre zu verbessern. Deutsche Börse, NYSE Euronext und Holdco stellen klar, dass etwa gemeinsam zu<br />
beschließende Maßnahmen nicht eine Änderung des zahlenmäßigen Umtauschverhältnisses für die Deutsche<br />
Börse-Aktionäre (eine Holdco-Aktie für jede Deutsche Börse-Aktie) oder für die NYSE Euronext-Aktionäre (0,47<br />
Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie) zum Gegenstand haben werden. Deutsche Börse, NYSE Euronext<br />
und Holdco stellen weiterhin klar, dass keinerlei Entscheidung über solche Maßnahmen getroffen worden ist.<br />
Die Deutsche Börse und die Holdco beabsichtigten, nach dem Tauschangebot — abhängig von der Zahl der<br />
Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco im Rahmen des Tauschangebots erwirbt — und nach Vollzug des<br />
Zusammenschlusses eine Umstrukturierung durchzuführen. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wird die Deutsche<br />
Börse (1) entweder einen Beherrschungsvertrag oder eine Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
abschließen, wodurch Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im Rahmen des<br />
Tauschangebots eingereicht haben, nach ihrer Wahl entweder (x) zum Erhalt einer festen oder variablen<br />
Garantiedividende (im Falle eines Beherrschungsvertrags) oder einer festen oder variablen Ausgleichszahlung<br />
(im Falle eines Gewinnabführungsvertrags oder einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)<br />
berechtigt sind, wobei eine variable Ausgleichszahlung auf Grundlage künftiger Holdco-Dividenden<br />
berechnet wird oder (y) ihre Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien tauschen können oder (2) eine<br />
zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien durch die übrigen Aktionäre mittels eines Ausschlusses<br />
von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff. AktG oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses<br />
gemäß §§ 39a ff. WpÜG einleiten, wodurch Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im<br />
Rahmen des Tauschangebots eingereicht haben, verpflichtet werden, ihre Deutsche Börse-Aktien an die Holdco zu<br />
veräußern.<br />
Tauschangebot<br />
Den Aktionären der Deutsche Börse angebotene Gegenleistung<br />
Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ist vorgesehen, dass die Deutsche Börse im Wege eines<br />
Tauschangebots zu einer Tochtergesellschaft der Holdco wird. Nach den Regelungen des Tauschangebots bietet die<br />
Holdco an, je eine Holdco-Aktie gegen eine Deutsche Börse-Aktie zu tauschen. Dieses Umtauschverhältnis von<br />
eins zu eins ist unveränderlich und wird nicht angepasst werden, um Kursänderungen der Aktien der Deutsche<br />
Börse oder der NYSE Euronext vor Vollendung des Zusammenschlusses Rechnung zu tragen.<br />
Sofern die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nicht etwas anderes vereinbaren und vorbehaltlich der<br />
geltenden Rechtsvorschriften, beinhaltet das Tauschangebot kein Angebot zum Erwerb von ausgegebenen Optionen<br />
auf den Kauf von Deutsche Börse-Aktien; es beinhaltet jedoch nach Maßgabe des WpÜG ein Angebot zum<br />
Erwerb von Deutsche Börse-Aktien, die vor dem Ablauf der Annahmefrist infolge der Ausübung einer Option<br />
erworben bzw. ausgegeben wurden.<br />
A-121
Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, im Rahmen des<br />
Tauschangebots alle eigenen Deutsche Börse-Aktien (derzeit ca. 4,59% der ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien)<br />
und alle ggf. nach Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erworbenen Deutsche Börse-<br />
Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen und hiervon nicht zurückzutreten, es sei denn, das Tauschangebot<br />
wird beendet oder ist abgelaufen oder der Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse ändern ihre<br />
Empfehlung in Bezug auf das Tauschangebot oder das Board of Directors der NYSE Euronext ändert seine<br />
Empfehlung in Bezug auf die Fusion.<br />
Beginn des Tauschangebots<br />
Nach der Gestattung des Tauschangebots und der von der Holdco eingereichten <strong>Angebotsunterlage</strong> durch die<br />
<strong>BaFin</strong> (oder nach Ablauf der im WpÜG fürdie Prüfung vorgesehenen Frist ohne Untersagung durch die <strong>BaFin</strong>)<br />
wird die Holdco dieses Dokument gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG veröffentlichen und damit das Tauschangebot<br />
beginnen. Im Zusammenhang mit dem Tauschangebot wird die Holdco dieses Dokument außerdem US-Aktionären<br />
der Deutsche Börse übermitteln.<br />
Annahmefrist des Tauschangebots; Verlängerung der Annahmefrist<br />
Die Annahmefrist des Tauschangebots endet zehn Wochen nach Beginn des Tauschangebots. Der Vertrag über<br />
den Zusammenschluss berechtigt die Holdco, die Annahmefrist zu verlängern, sofern dies nach geltendem Recht<br />
zulässig ist und sowohl die NYSE Euronext als auch die Deutsche Börse zustimmen.<br />
Weitere Annahmefrist<br />
Nach Ablauf der Annahmefrist und nach Eintritt der Bedingungen für die Verpflichtungen der Holdco zum<br />
Vollzug des Tauschangebots oder dem Verzicht darauf durch die Holdco (mit Ausnahme der Bedingungen in Bezug<br />
auf wettbewerbs- und aufsichtsrechtliche Genehmigungen, Nichtdurchführung behördlicher Verfahren, Wirksamkeit<br />
des Registration Statement der Holdco nach dem Securities Act, Börsenzulassung der Holdco-Aktien zum<br />
Handel an bestimmten Wertpapierbörsen und bestimmte steuerrechtliche Entscheidungen) gibt es eine weitere<br />
Annahmefrist für das Tauschangebot nach Maßgabe des WpÜG. Während dieser weiteren Annahmefrist von zwei<br />
Wochen wird die Holdco anbieten, alle übrigen Deutsche Börse-Aktien zu denselben Bedingungen wie in der<br />
ursprünglichen Annahmefrist zu erwerben.<br />
Verschmelzung<br />
Angebotene Gegenleistung für Aktionäre der NYSE Euronext<br />
Die Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben vereinbart, dass die Pomme Merger<br />
Corporation unmittelbar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Holdco alle wirksam eingereichten Deutsche Börse-<br />
Aktien, für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, zum Tausch annimmt und gegen Holdco-Aktien<br />
tauscht, mit der und auf die NYSE Euronext verschmolzen wird.<br />
Im Rahmen dieser Verschmelzung wird jede im Umlauf befindliche NYSE Euronext-Aktie in das Recht<br />
umgewandelt, 0,47 voll eingezahlte und nicht nachschusspflichtige Holdco-Aktien zu erhalten. Aus der Verschmelzung<br />
wird die NYSE Euronext als verbleibender Rechtsträger und hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />
der Holdco hervorgehen. Das Umtauschverhältnis von 0,47 ist unveränderlich und wird nicht angepasst werden, um<br />
Kursänderungen vor Vollendung des Zusammenschlusses Rechnung zu tragen.<br />
Zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung wird jede im Umlauf befindliche Option zum Erwerb von<br />
NYSE Euronext-Aktien, die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der NYSE Euronext für Mitarbeiter und<br />
Organmitglieder gewährt wurde, unabhängig davon, ob bereits ausübbar oder nicht, in eine Aktienoption zum<br />
Erwerb von Holdco-Aktien umgewandelt, und hierfür gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie<br />
diejenigen, die vor dieser Umwandlung galten, außer dass (1) jede umgewandelte Aktienoption für die Anzahl<br />
an Holdco-Aktien ausübbar ist, die der vor der Umwandlung ausübbaren Anzahl an NYSE Euronext-Aktien<br />
multipliziert mit 0,47 entspricht, und (2) die Holdco-Aktienoption einen Ausübungspreis je Aktie hat, der dem vor<br />
ihrer Umwandlung geltenden Ausübungspreis je Aktie dividiert durch 0,47 entspricht.<br />
Außerdem wird jede in NYSE Euronext-Aktien bemessene Restricted Stock Unit oder Deferred Stock Unit,<br />
gleich ob bereits ausübbar oder nicht, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung im<br />
A-122
Umlauf befindet, zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung in eine auf Holdco-Aktien lautende Restricted<br />
Stock Unit bzw. Deferred Stock Unit umgewandelt. Hierfür gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie<br />
diejenigen, die vor dieser Umwandlung galten, mit der Maßgabe, dass sich die nach dem jeweiligen auf Holdco-<br />
Aktien basierenden Recht zu gewährende Anzahl an Holdco-Aktien aus der Anzahl an NYSE Euronext-Aktien, für<br />
die die Stock Unit vor der Umwandlung ausgeübt werden konnte, multipliziert mit 0,47, ergibt. Alle im Rahmen des<br />
Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext oder des Stock Incentive Plan 2006 der NYSE Euronext gewährten<br />
Restricted Stock Units, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung im Umlauf<br />
befinden, werden, soweit sie noch nicht ausübbar geworden sind, zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung<br />
ausübbar und in Form von Holdco-Aktien erfüllt. In Bezug auf Restricted Stock Units, bei denen es sich um<br />
aufgeschobene Vergütungen (deferred compensation) im Sinne von Section 409A des Internal Revenue Code<br />
handelt, gilt jedoch, dass diese zwar zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung ausübbar werden, ihre<br />
Erfüllung jedoch zum in der maßgeblichen Vereinbarung vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt und in Bezug auf<br />
Restricted Stock Units, die gemäß Artikel 80 quaterdecies des französischen Steuergesetzbuchs steuerpflichtig<br />
sind, hat NYSE Euronext das Recht zu bestimmen, ob die Ausgabe zum Wirksamkeitszeitpunkt stattfinden soll oder<br />
zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemäß der maßgeblichen vertraglichen Vereinbarung stattfinden würde.<br />
Vorgehensweise bei der Umwandlung von NYSE Euronext-Aktien in die Verschmelzungsgegenleistung<br />
Umwandlung und Tausch von Aktien<br />
Die Holdco wird eine US-amerikanische Bank oder Treuhandgesellschaft oder ein anderes unabhängiges<br />
Finanzinstitut in den Vereinigten Staaten, die bzw. das für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext nach<br />
vernünftiger Beurteilung zufriedenstellend ist, zum Treuhänder und zur Umtauschstelle für die Verschmelzung und<br />
für die Leistung der Verschmelzungsgegenleistung an die Aktionäre der NYSE Euronext bestellen. Dieser<br />
Erfüllungsgehilfe wird in diesem Dokument als ,,Treuhänder“ bezeichnet. Um die Ausgabe und Lieferung der<br />
Holdco-Aktien an die Aktionäre der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung zu ermöglichen, wird der<br />
Treuhänder mindestens einen Tag vor Vollzug der Verschmelzung als Treuhänder der Holdco und als eingetragener<br />
Inhaber aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Pomme Merger Corporation eingetragen.<br />
Infolge der Verschmelzung wird jede NYSE Euronext-Aktie, die sich unmittelbar im Eigentum der NYSE<br />
Euronext oder der Pomme Merger Corporation befindet und nicht für Dritte gehalten wird, ohne Gegenleistung<br />
eingezogen. Unmittelbar nach dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung gibt die NYSE Euronext als nach<br />
der Verschmelzung verbleibendes Unternehmen an den Treuhänder ausschließlich für Rechnung und zugunsten der<br />
ehemaligen NYSE Euronext-Aktionäre Aktien in einer Zahl aus, die der Gesamtzahl der unmittelbar vor der<br />
Verschmelzung im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien entspricht. So bald wie möglich nach dem<br />
Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung<br />
wird der Treuhänder, handelnd als Umtauschstelle und ausschließlich für Rechnung der ehemaligen<br />
NYSE Euronext-Aktionäre, alle ausgegebenen und im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien, die<br />
im Rahmen der Verschmelzung an den Treuhänder ausgegeben wurden, als Sacheinlage gemäß § 2:94b<br />
des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek)fürRechnung der ehemaligen Aktionäre der<br />
NYSE Euronext in die Holdco einbringen; und<br />
wird die Holdco als Gegenleistung für die Einbringung der NYSE Euronext-Aktien durch den Treuhänder<br />
die Höchstzahl an Holdco-Aktien, die von ihr im Rahmen der Verschmelzung auszugeben ist, an den<br />
Treuhänder ausschließlich für Rechnung und zugunsten der ehemaligen NYSE Euronext-Aktionäre<br />
ausgeben.<br />
NYSE Euronext-Übertragungserklärung<br />
So bald wie möglich nach dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung wird der Treuhänder den ehemaligen<br />
Inhabern eingetragener NYSE Euronext-Aktien ein Schreiben mit einer Übertragungserklärung zusenden.<br />
In diesem Schreiben wird auch erläutert, wie die Ermächtigung zur Übertragung und Einziehung von buchmäßigen<br />
Anteilen, die NYSE Euronext-Aktien verkörpern, vorzunehmen ist. Legt ein Aktionär der NYSE Euronext dem<br />
Treuhänder eine ordnungsgemäß ausgefertigte Übertragungserklärung und ggf. weitere verlangte Dokumente vor,<br />
so hat der Inhaber der jeweiligen buchmäßigen Anteile Anspruch auf Erhalt (1) der Zahl an Holdco-Aktien in Bezug<br />
auf die gesamte Verschmelzungsgegenleistung, auf die er infolge der Verschmelzung Anspruch hat (nach<br />
Berücksichtigung aller unmittelbar vor der Verschmelzung von dem Inhaber gehaltenen NYSE Euronext-Aktien)<br />
A-123
und (2) einer Geldleistung anstelle von Aktienspitzen und Dividenden und sonstige Ausschüttungen, auf die er<br />
Anspruch hat; der Treuhänder muss ihm diese Leistungen zukommen lassen.<br />
Beträge, die bei einer Einziehung buchmäßiger Anteile, die NYSE Euronext-Aktien verkörpern, zu zahlen<br />
sind, werden nicht verzinst. Mit der Ausgabe und Leistung der bei Umtausch von NYSE Euronext-Aktien nach<br />
Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss ausgegebenen und geleisteten Holdco-Aktien<br />
(einschließlich der Geldleistungen anstelle von Aktienspitzen) gelten alle Ansprüche aus den betreffenden NYSE<br />
Euronext-Aktien als in vollem Umfang erfüllt. Im Fall einer Übereignung von NYSE Euronext-Aktien, die nicht in<br />
den Übertragungsunterlagen der NYSE Euronext eingetragen wird, kann die entsprechende Zahl an Holdco-Aktien<br />
vom Treuhänder auf den Erwerber übertragen werden, sofern dem Treuhänder schriftliche Weisungen vorgelegt<br />
werden, mit denen die Ermächtigung zur Übertragung der buchmäßigen Anteile, die NYSE Euronext-Aktien<br />
verkörpern, erteilt wird, jeweils nebst allen Unterlagen, die erforderlich sind, um die Übertragung zu belegen und zu<br />
bewirken und um zu belegen, dass alle anfallenden Steuern für die Übertragung von Aktien gezahlt wurden.<br />
Sind Holdco-Aktien an eine Person auszuhändigen, bei der es sich nicht um den Inhaber, auf dessen Namen die<br />
buchmäßigen Anteile eingetragen sind, handelt, so ist Voraussetzung für den betreffenden Tausch, dass die Person,<br />
die die Lieferung verlangt, alle Verkehrs- und sonstige ähnliche Steuern zahlt, die infolge der Übertragung von<br />
Holdco-Aktien auf eine andere Person als den eingetragenen Inhaber buchmäßiger Anteile anfallen, oder zur<br />
Zufriedenheit der Holdco oder des Treuhänders darlegt, dass die Steuern gezahlt wurden oder nicht anfallen.<br />
Keine Aktienspitzen<br />
Bei der Verschmelzung werden keine Spitzenbeträge von Holdco-Aktien ausgegeben. Jede Person, die bei der<br />
Verschmelzung Anspruch auf einen Bruchteil einer Holdco-Aktie gehabt hätte, wird vom Treuhänder stattdessen<br />
eine Geldleistung (ohne Zinsen) in einer Höhe erhalten, die dem Anteil des Inhabers am Nettoerlös aus dem vom<br />
Treuhänder für alle Inhaber entsprechender Holdco-Aktien vorzunehmenden Verkauf von Holdco-Aktien entspricht,<br />
auf dessen Erhalt diese Anspruch gehabt hätten. Der Verkauf dieser Holdco-Aktien wird vom Treuhänder<br />
innerhalb von zehn Geschäftstagen oder gegebenenfalls innerhalb eines nach geltenden Rechtsvorschriften<br />
vorgeschriebenen kürzeren Zeitraums nach dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung ausgeführt.<br />
Dividenden und Ausschüttungen auf Holdco-Aktien<br />
Alle nach Vollzug des Zusammenschlusses beschlossenen Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen in<br />
Bezug auf Holdco-Aktien, die durch die Verschmelzung gegen NYSE Euronext-Aktien getauscht wurden, werden<br />
nicht ausgezahlt (fallen aber trotzdem an), bis NYSE Euronext-Aktien ordnungsgemäß zum Tausch eingereicht<br />
werden. An Inhaber von buchmäßigen Anteilen, die NYSE Euronext-Aktien verkörpern, werden keine Dividenden<br />
oder sonstige Ausschüttungen auf Holdco-Aktien ausgezahlt, bis dem Treuhänder die im Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen und in der NYSE Euronext-Übertragungserklärung enthaltenen<br />
Weisungen für Übertragung und Einziehung und gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt wurden, die der<br />
Treuhänder im angemessenen Rahmen verlangt.<br />
Einbehaltung<br />
Die Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben rein vorsorglich vereinbart, dass die<br />
Holdco und der Treuhänder berechtigt sein sollen, von der Gegenleistung, die an die ihre Aktien einreichenden<br />
Deutsche Börse-Aktionäre und ehemalige Inhaber von NYSE Euronext-Aktien zu zahlen sind, Beträge abzuziehen<br />
und einzubehalten, die sie gemäß dem Internal Revenue Code oder nach einzelstaatlichen, lokalen oder außerhalb<br />
der Vereinigten Staaten geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen abziehen und einbehalten müssen. Auf diese<br />
Weise abgezogene und einbehaltene Beträge gelten für alle Zwecke des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
als an die Aktionäre ausgezahlt, für die der Einbehalt vorgenommen wurde.<br />
Umstrukturierung nach Vollzug<br />
Um die rechtliche und operative Integration der Holdco-Gruppe mit der Gruppe Deutsche Börse in vollem<br />
rechtlich zulässigen Umfang zu erreichen, beabsichtigt die Holdco so bald wie möglich nach Vollzug des<br />
Tauschangebots und der Verschmelzung eine oder mehrere Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung<br />
vorzunehmen, darunter ggf. den Abschluss (direkt und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) eines<br />
Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG<br />
mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen und mit dem Angebot einer aus Holdco-Aktien bestehenden<br />
A-124
Abfindung an die außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse gemäß § 305 Abs. 2 AktG. Falls mindestens 95%<br />
der ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien von der Holdco unmittelbar oder mittelbar gehalten werden, kann die<br />
Holdco ferner alternativ oder zusätzlich eine zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien durch die<br />
übrigen Aktionäre mittels eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff. AktG<br />
oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff. WpÜG einleiten.<br />
Aufgrund des für die Umstrukturierungsmaßnahmen geltenden rechtlichen Rahmens weicht die Abfindung,<br />
die Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umtauschen, dabei<br />
erhalten bzw. die ihnen angeboten wird, möglicherweise dem Betrag oder der Art nach von der Gegenleistung ab,<br />
die sie bei Einlieferung ihrer Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten, und kann auch geringer sein<br />
als letztere. Die Parteien beabsichtigen dabei, soweit rechtlich zulässig, jegliche Umstrukturierung nach Vollzug so<br />
auszugestalten, dass diese Aktionäre der Deutsche Börse höchstens dieselbe Anzahl von Holdco-Aktien pro<br />
Deutsche Börse-Aktie(n) bzw. eine Abfindung in höchstens demselben Wert erhalten (ohne Berücksichtigung ggf.<br />
abweichender steuerlicher Behandlung oder anwendbarer Quellensteuervorschriften), den sie bei Einlieferung ihrer<br />
Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten; die Aktionäre der Deutsche Börse sollten<br />
beachten, dass die Höhe oder Art der angebotenen Abfindung abweichen, insbesondere geringer sein kann. Ferner<br />
besteht für die Holdco in dem Fall, dass die Aktien der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses an Wert<br />
verlieren, unter Umständen keine Verpflichtung, den Aktionären der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht<br />
umgetauscht haben, den höheren impliziten Wert zu zahlen, den diejenigen Aktionäre der Deutsche Börse erhalten<br />
haben, die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht haben.<br />
Im Rahmen eines Beherrschungsvertrages bzw. einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
wäre das jeweilige herrschende Unternehmen gemäß § 305 AktG verpflichtet, den außenstehenden<br />
Aktionären der Deutsche Börse eine angemessene Abfindung für den Erwerb ihrer Deutsche Börse-Aktien<br />
anzubieten. Gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AktG würde die Abfindung, die den Aktionären der Deutsche<br />
Börse angeboten würde, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen dieses Vertrages verkaufen, aus Holdco-<br />
Aktien bestehen, wobei Spitzenbeträge ggf. in bar ausgeglichen würden.<br />
Die Abfindung, die die verbleibenden Minderheitsaktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß<br />
§§ 327a ff. AktG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, ist in bar zu leisten und würde sich daher von der<br />
Art der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen Gegenleistung unterscheiden. Im Gegensatz dazu bestünde<br />
die Abfindung, die die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß §§ 39a ff.<br />
WpÜG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, nach Wahl jedes einzelnen Deutsche Börse-Aktionärs<br />
entweder in Holdco-Aktien oder in einer Barabfindung.<br />
Hinsichtlich der Bestimmung der Höhe der angemessenen Abfindung, die die Deutsche Börse-Aktionäre im<br />
Zuge der vorstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen erhalten würden oder angeboten bekämen, gilt Folgendes:<br />
Gemäß § 305 Abs. 3 AktG gilt das Umtauschverhältnis, zu dem den Aktionären der Deutsche Börse ein<br />
Umtausch ihrer Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien im Rahmen eines Beherrschungsvertrages oder einer<br />
Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angeboten würde, als angemessen, wenn es dem<br />
Umtauschverhältnis entspricht, das bei einer Verschmelzung der beiden Gesellschaften gelten würde. Zur<br />
Ermittlung dieses Umtauschverhältnisses, das von einem gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer zu überprüfen<br />
ist, wäre eine Unternehmensbewertung sowohl der Deutsche Börse als auch der Holdco durch einen Sachverständigen<br />
erforderlich, für welche die Umstände zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der<br />
Deutsche Börse über den Abschluss des Beherrschungsvertrages bzw. der Kombination aus Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsvertrag maßgeblich wären. Zwar gibt es keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben zur Bewertungsmethode,<br />
nach der eine solche Unternehmensbewertung durchzuführen ist; eine Bewertung auf Grundlage des<br />
Ertragswertverfahrens gemäß dem Standard IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. wird jedoch grundsätzlich für diese Zwecke anerkannt.<br />
Zusätzlich darf die im Rahmen eines solchen Vertrages anzubietende Abfindung nach der Rechtsprechung<br />
grundsätzlich nicht geringer sein als der volumengewichtete Dreimonatsdurchschnittskurs der Deutsche Börse-<br />
Aktien in den drei Monaten vor Ankündigung dieses Beherrschungsvertrages bzw. dieser Kombination aus<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Das so ermittelte Umtauschverhältnis kann daher vom Umtauschverhältnis<br />
des Tauschangebots abweichen.<br />
Ebenso wäre die angemessene Abfindung, die die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse bei einem<br />
Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, auf Grundlage einer<br />
Unternehmensbewertung der Deutsche Börse durch einen Sachverständigen zu ermitteln, für welche die Umstände<br />
A-125
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der Deutsche Börse über den Squeeze-out zugrunde<br />
liegen; diese Ausgleichszahlung wäre ebenfalls durch einen gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer zu überprüfen.<br />
Auch hier wird eine Bewertung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens gemäß dem Standard IDW S 1:<br />
Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland<br />
e.V. grundsätzlich für eine solche Unternehmensbewertung anerkannt, wobei die Höhe der angemessenen<br />
Abfindung grundsätzlich nicht geringer sein darf als der volumengewichtete Dreimonatsdurchschnittskurs der<br />
Deutsche Börse-Aktien in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out. Daher kann die Höhe dieser<br />
Abfindung ebenfalls von der Höhe der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen Abfindung abweichen.<br />
Im Falle eines Squeeze-out, der durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff. WpÜG<br />
erfolgt, gilt schließlich die den Aktionären der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots angebotene<br />
Abfindung als angemessene Abfindung auch für die Zwecke dieses Squeeze-out, wenn infolge des Tauschangebots<br />
mindestens 90% des Grundkapitals der Deutsche Börse, das Gegenstand des Tauschangebots war, erworben<br />
wurden.<br />
Die Holdco ist berechtigt, die Struktur der Umstrukturierung nach Vollzug zu ändern — sie kann u. a.<br />
entscheiden, ob ein Beherrschungsvertrag oder eine Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft der Holdco in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer<br />
Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland anstelle der Holdco abgeschlossen wird. Die<br />
Holdco könnte sich außerdem entscheiden, alle oder einige ihrer Deutsche Börse-Aktien auf eine solche oder eine<br />
andere 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen. Die Änderung der Umstrukturierung nach Vollzug wird gemäß<br />
geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen, und sofern der Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Börse als<br />
beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Holdco in der<br />
Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in<br />
Deutschland anstelle der Holdco abgeschlossen wird, wird die Holdco einen zusätzlichen Beherrschungsvertrag<br />
mit dieser deutschen Aktiengesellschaft bzw. Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland als<br />
beherrschtem Unternehmen abschließen.<br />
Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses<br />
Bedingungen für den Vollzug des Tauschangebots<br />
Nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, ist die Holdco nicht verpflichtet, für wirksam<br />
eingereichte Deutsche Börse Aktien zu zahlen oder diese zur Zahlung anzunehmen, und kann die Annahme zur<br />
Zahlung oder die Zahlung aufschieben, sofern nicht jede der folgenden Bedingungen erfüllt oder auf ihren Eintritt,<br />
wie nachstehend ausgeführt, verzichtet wurde.<br />
Beidseitige Bedingungen. Bedingungen, auf die die Holdco nach jeweils gemeinsamer Zustimmung der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse, wenn und soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist, verzichten<br />
kann, abgesehen von der nachstehend unter Buchstabe (b) aufgeführten Bedingung, auf die nicht verzichtet werden<br />
kann, und der nachstehend unter Buchstabe (h) aufgeführten Bedingung, auf die die Holdco nach Zustimmung<br />
entweder der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse verzichten kann:<br />
(a) Mindestannahmeschwelle. Zum Ende der Annahmefrist beträgt die Summe der (i) Gesamtzahl der<br />
Deutsche Börse-Aktien, bezüglich derer das Tauschangebot wirksam angenommen und für die der<br />
Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, und (ii) der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die<br />
Holdco bereits hält oder gekauft hat, insgesamt mindestens 75% der Summe aus den zum Zeitpunkt des<br />
Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche<br />
Börse-Aktien, die die Deutsche Börse nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß WpÜG<br />
gemäß den zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund<br />
ausstehenden Optionen, ausgeben kann (in diesem Dokument als Mindestannahmeschwelle bezeichnet).<br />
(b) Kartellfreigabe. Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen (sowie etwaige Verlängerungen),<br />
die auf das Tauschangebot und die Verschmelzung gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements<br />
Act von 1976, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung finden, abgelaufen bzw. mit der Folge<br />
beendet worden, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung durchgeführt werden dürfen, und<br />
(ii) das Tauschangebot und die Verschmelzung wurden von der EU-Kommission nach der Verordnung<br />
A-126
(EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
genehmigt oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />
(c) Registration Statement. (i) Das Registration Statement, von dem dieses Dokument einen Teil bildet, muss<br />
nach dem Securities Act vor Ablauf der Annahmefrist wirksam geworden sein; und (ii) ist bei Ablauf der<br />
Annahmefrist nicht Gegenstand einer Sperrverfügung der SEC gemäß Section 8(d) des U.S. Securities<br />
Act von 1933 oder eines von der SEC eingeleiteten Verfahrens mit dem Ziel einer solchen Sperrverfügung.<br />
(d) Erforderlicher Beschluss bei NYSE Euronext. Vor Ablauf der Annahmefrist wurde dem Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss und dem Zusammenschluss sowie bestimmten Aspekten der Satzung<br />
der Holdco, die nach dem Zusammenschluss in Kraft treten werden, durch Beschluss der Halter einer<br />
Mehrheit von im Umlauf befindlichen und hierzu abstimmungsberechtigten NYSE Euronext Aktien auf<br />
der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext zugestimmt.<br />
(e) Behördliche und gerichtliche Verfahren. Es besteht kein von einer Regierungsbehörde in den Vereinigten<br />
Staaten, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Portugal, Belgien, der<br />
Schweiz oder Luxemburg erlassenes Gesetz, Verordnung, Richtlinie, ein Verwaltungsakt oder eine<br />
einstweilige Verfügung erlassen, das bzw. die die Durchführung des Tauschangebots oder der Verschmelzung<br />
oder den Erwerb oder die Inhaberschaft von Aktien an der Deutsche Börse oder an der NYSE<br />
Euronext durch die Holdco oder deren Eigentum daran untersagt oder rechtswidrig macht.<br />
(f) Weitere Genehmigungen. Bis spätestens 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen vor:<br />
(i) Die SEC hat dem Antrag von NYSE Euronext und/oder von ihren Tochtergesellschaften und der<br />
Deutsche Börse und/oder von ihren Tochtergesellschaften gemäß Rule 19b-4 des Exchange Act<br />
im Hinblick auf die vorgesehenen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Tauschangebot und<br />
dem Zusammenschluss zugestimmt;<br />
(ii) Der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
(Autoriteit Financiële Markten), in diesem Dokument als ,,AFM“ bezeichnet) eine<br />
Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz gegenüber<br />
der Holdco abgegeben, wonach dieser erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V.,<br />
NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V.; zu<br />
erwerben;<br />
(iii) Der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) bzw. die AFM hat im Namen<br />
des Finanzministers die existierenden Nichtbeanstandungserklärungen gemäß § 5:32d Niederländisches<br />
Finanzaufsichtsgesetz gegenüber NYSE Euronext, NYSE Euronext (International)<br />
B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu<br />
abgegeben, sofern dies vom Finanzminister bzw. von der AFM für erforderlich gehalten wird,<br />
jeweils mit der Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der<br />
Euronext Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu halten oder der niederländische Finanzminister<br />
und die AFM hat, soweit zuständig, nicht angedeutet, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung,<br />
Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />
(iv) Der niederländische Finanzminister und die AFM haben den Zusammenschluss geprüft und<br />
genehmigt und die bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE<br />
Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V.<br />
zum Betrieb einer Börse gemäß §§ 5:26 und 2:96 Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />
bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies vom Finanzminister oder von der<br />
AFM für erforderlich gehalten wird oder der niederländische Finanzminister und die AFM<br />
hat, soweit verständig, nicht angedeutet, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung<br />
oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />
(v) Die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank; ,,DNB“) hat eine Nichtbeanstandungserklärung<br />
gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz gegenüber der<br />
Holdco abgegeben, wonach es der Holdco erlaubt ist, mittelbar Anteile an der Euronext<br />
Amsterdam N.V., sowie der NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />
A-127
N.V. und der Euronext N.V. in ihrer Eigenschaft als lizensierte Betreiber einer multilateralen<br />
Handelsplattform zu erwerben, oder die Niederländische Zentralbank hat angedeutet, dass eine<br />
solche Nichtbeanstandungserklärung nicht erforderlich ist;<br />
(vi) Das Kollegium der Euronext-Aufsichtsbehörden hat gemäß dem Memorandum of Understanding<br />
vom 24. Juni 2010 eine Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf das Tauschangebot und die<br />
Verschmelzung abgegeben.<br />
(vii) Die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />
Beteiligung an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG und der Eurex Frankfurt AG<br />
nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt<br />
oder hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf<br />
den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(viii) Die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />
einer bedeutenden Beteiligung an der European Energy Exchange AG und der EEX Power<br />
Derivatives GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(ix) Die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />
Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2<br />
Börsengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />
entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(x) Die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der<br />
European Commodity Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH, der Eurex<br />
Bonds GmbH und der Clearstream Banking AG nicht innerhalb der ihr gemäß § 2c Kreditwesengesetz<br />
zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder hat innerhalb der Frist eine entsprechende<br />
Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />
(xi) Die französische Bankenaufsichtsbehörde hat die erforderliche Zustimmung gemäß der Französischen<br />
Verordnung 96-16 des Comité de la Réglementation Bancaire et Financière (in diesem<br />
Dokument als ,,CRBF” bezeichnet) in Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel bei<br />
Euronext Paris S.A. in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut erteilt;<br />
(xii) Der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage einer Empfehlung der AMF die gemäß<br />
Artikel L. 421-9 II des Code Monétaire et Financier erforderliche Zustimmung zum Eigentumsund<br />
Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. und der BlueNext S.A. in ihrer Eigenschaft als<br />
Betreiber von regulierten Märkten erteilt;<br />
(xiii) Die FSA hat gemäß Kapitel 1A von Teil XVIII des Financial Services and Markets Act 2000 ihre<br />
Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Administration and Management<br />
Limited erteilt;<br />
(xiv) Die FSA hat ihre Zustimmung gemäß Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000 und<br />
Abschnitt SUP 11.3.4 R der Regulatory Processes — Supervision Manual of the FSA Handbook<br />
— zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Services Limited, Secfinex Limited,<br />
Smartpool Trading Limited und Fix City Limited erteilt;<br />
(xv) Die belgische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten/<br />
Autorité des services et marchés financiers — FSMA) hat gemäß Artikel 19 des Belgischen<br />
Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und Finanzdienstleistungen<br />
den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel nicht innerhalb der ihr nach Artikel 19<br />
des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und<br />
Finanzdienstleistungen zur Verfügung stehenden Frist von 30 Tagen untersagt oder hat innerhalb<br />
dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />
A-128
(xvi) Euronext Brüssel SA/NV hat gemäß den Artikeln 3, 17 und 18 des Belgischen Gesetzes vom<br />
2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und Finanzdienstleistungen eine<br />
Bestätigung des belgischen Finanzministeriums betreffend die Beibehaltung ihres Status als<br />
Regulierter Markt und als Betreiber eines lizenzierten Marktes erhalten oder hat im Falle des<br />
Fehlens einer solchen Bestätigung keine gegenteilige schriftliche Mitteilung des belgischen<br />
Finanzministeriums erhalten;<br />
(xvii) Der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich seine Zustimmung zum Eigentums- und<br />
Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon Sociedade Gestora de Mercados Regulamentados, S.A.<br />
(in diesem Dokument “Euronext Lisbon” genannt) auf Grundlage einer positiven Stellungnahme<br />
der portugiesischen Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Commissao do Mercado de Voloves<br />
Mobiliávos, in diesem Dokument “CMVM” genannt) gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007<br />
vom 31. Oktober 2007 in seiner jeweils gültigen Fassung erteilt;<br />
(xviii) Die CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Euronext Lisbon informiert und<br />
hat, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlasses Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 in<br />
seiner jeweils gültigen Form, entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen<br />
Kontrollwechsel abgegeben;<br />
(xix) Die CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Interbolsa S.A. informiert und hat,<br />
jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlasses Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 in seiner<br />
jeweils gültigen Fassung, entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung<br />
stehenden Frist untersagt oder eine Nichtwiderspruchserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />
abgegeben;<br />
(xx) Das Committee on Foreign Investment in the United States (in diesem Dokument ,,CFIUS” genannt)<br />
hat eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass die Überprüfung des Zusammenschlusses gemäßSec.<br />
721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen wurde und es zu dem Ergebnis<br />
gekommen ist, dass keine ungelösten Bedenken aus Gründen nationaler Sicherheit bestehen, die es<br />
rechtfertigen würden, dem Präsidenten der USA die Untersagung des Tauschangebots und/oder der<br />
Verschmelzung gemäß Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 zu empfehlen, und<br />
mitgeteilt, dass Maßnahmen nach Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 in Bezug auf das<br />
Tauschangebot und den Zusammenschluss nicht in Betracht kommen;<br />
(xxi) Die luxemburgische Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (Commission de Surveillance du<br />
Secteur Financier, in diesem Dokument ,,CSSF” genannt) hat den indirekten Erwerb der<br />
Clearstream Banking S.A., der Clearstream International S.A. und der Clearstream Services<br />
S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des Gesetzes für den<br />
Finanzsektor vom 5. April 1993 zur Verfügung stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder hat<br />
innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärungen hinsichtlich des<br />
Erwerbs erteilt; und<br />
(xxii) Die luxemburgische Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor (Commissariat aux Assurances,<br />
in diesem Dokument ,,CAA” genannt) hat den indirekten Erwerb der Risk Transfer Re<br />
S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 94-1 (4) und 94-1 (15) des Luxemburgischen<br />
Versicherungsgesetzes vom 6. Dezember 1991 zur Verfügung stehenden gesetzlichen Frist<br />
untersagt oder hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
hinsichtlich des Erwerbs erteilt.<br />
(g) Wesentliche Marktverschlechterung. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Annexes 2 zur<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß § 14 Absatz 2 des WpÜG und dem Ende der Annahmefrist wurden weder der<br />
Devisenhandel noch die Fremdkapitalmärkte in (a) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland,<br />
und London, Großbritannien, oder (b) New York, New York, USA, für mehr als drei aufeinander folgende<br />
Handelstage eingestellt.<br />
A-129
Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext. Bedingungen, auf die die Holdco jeweils nach Zustimmung<br />
der NYSE Euronext verzichten kann, wenn und soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist:<br />
(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die Deutsche<br />
Börse. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Annexes 2 zur <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß §14<br />
Absatz 2 des WpÜG und dem Ende der Angebotsannahmefrist ist keine ,,Wesentliche Nachteilige<br />
Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot” in Bezug auf die Deutsche Börse aufgetreten.<br />
(b) Bescheide der IRS. Bis einschließlich zum Ende der Angebotsannahmefrist hat die NYSE Euronext eine oder<br />
mehrere verbindliche Auskünfte (private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (Internal Revenue Service, in<br />
diesem Dokument “IRS” genannt) erhalten mit dem Inhalt, dass (i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation” im<br />
Sinne von Sec. 368(a) des U.S. Einkommensteuergesetzes 1986 (Internal Revenue Code) und/oder die<br />
Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als Tausch im Sinne von Sec. 351(a) des Internal Revenue<br />
Code zu qualifizieren ist bzw. sind, und (ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch in den<br />
Vereinigten Staaten steueransässige Personen gegen Aktien an der Holdco als Ausnahme zu Sec. 367(a)(1) des<br />
Internal Revenue Code gemäß Sec. 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums<br />
zu qualifizieren ist, und (B) auf jede in den Vereinigten Staaten steueransässige Person, die NYSE<br />
Euronext-Aktien an die Holdco überträgt und die ein ,,5 % transferee shareholder” der NYSE Euronext im<br />
Sinne von Sec. 1.367(a)-3(c)(5)(ii) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums ist, die Ausnahme zu Sec.<br />
367(a)(1) des Internal Revenue Code Anwendung findet, sofern diese Person ein fünfjähriges sog. gain<br />
recognition agreement nach Sec. 1.367(a)-8 der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums abschließt.<br />
Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche Börse. Bedingungen, auf die die Holdco jeweils nach Zustimmung<br />
der Deutsche Börse verzichten kann, wenn und soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist:<br />
(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die NYSE<br />
Euronext. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Annexes 2 zur <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäߧ14<br />
Absatz 2 des WpÜG und dem Ende der Angebotsannahmefrist ist keine ,,Wesentliche Verschlechterung<br />
im Rahmen des Angebots” in Bezug auf die NYSE Euronext aufgetreten.<br />
(b) Bescheide der IRS. Bis einschließlich zum Ende der Angebotsannahmefrist hat die Deutsche Börse eine<br />
verbindliche Auskunft der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion im<br />
Sinne der Sec. 351 des Internal Revenue Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung<br />
zusammen als Transaktion im Sinne der Sec. 351(a) des Internal Revenue Code gelten.<br />
Eine ,,Wesentliche Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot” für die NYSE Euronext bzw. die<br />
Deutsche Börse ist der Eintritt eines Umstandes oder mehrerer Umstände in Bezug auf die NYSE Euronext bzw. die<br />
Deutsche Börse, der nach Einschätzung eines unabhängigen Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung<br />
des Nettokonzernumsatzes der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse von mindestens 300 Mio. US$ im Geschäftsjahr<br />
2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen, geführt haben oder bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich<br />
führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht. FürZwecke<br />
der Bestimmung einer Wesentlichen Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot meint Nettokonzernumsatz<br />
der NYSE Euronext ,,Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften” der<br />
NYSE Euronext und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften; Nettokonzernumsatz der Deutsche Börse meint<br />
,,Gesamtumsätze abzüglich volumenabhängiger Kosten” der Deutsche Börse und ihrer konsolidierten Tochterunternehmen.<br />
Eine Wesentliche Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot liegt nur dann vor, wenn<br />
spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜGein<br />
unabhängiger Prüfer von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach sorgfältiger Prüfung gemäß<br />
den Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche<br />
Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot eingetreten ist. Auf Verlangen der NYSE Euronext oder<br />
Deutsche Börse wird der unabhängige Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung im Zusammenhang<br />
mit dem Tauschangebot im Hinblick auf eine der Parteien eingetreten ist. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung<br />
außerdem unverzüglich durchführen und Holdco das Ergebnis der Prüfung des unabhängigen Prüfers unverzüglich im<br />
elektronischen Bundesanzeiger, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und dem Wall Street Journal unter Bezugnahme<br />
auf das Tauschangebot veröffentlichen. Die Stellungnahme des unabhängigen Prüfers ist bindend und unanfechtbar.<br />
A-130
Bedingungen für den Vollzug der Verschmelzung<br />
Für die Verpflichtung der NYSE Euronext, die Verschmelzung zu vollziehen, gilt nach dem Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss der Vorbehalt des Vollzugs des Tauschangebots und des Erwerbs aller im Rahmen<br />
des Tauschangebots wirksam eingereichten Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt<br />
worden ist, durch die Holdco.<br />
Angemessene Bemühungen um die Einholung erforderlicher Genehmigungen<br />
Die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben sich verpflichtet, zusammenzuarbeiten und<br />
jeweils angemessene Bemühungen zu unternehmen, so bald wie möglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach<br />
dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und der maßgeblichen Rechtsvorschriften erforderlich,<br />
sachgerecht und angebracht sind, um das Tauschangebot, die Verschmelzung und die sonstigen im Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen bzw. deren Wirksamkeit herbeizuführen<br />
(einschließlich in Bezug auf die Holdco-Satzung oder gegebenenfalls zum Vollzug oder zur Wirksamkeit des<br />
Tauschangebots und der Verschmelzung erforderlicher alternativer Änderungen der Struktur des Zusammenschlusses);<br />
dies umfasst die Einholung aller erforderlichen oder empfehlenswerten Genehmigungen von Dritten<br />
und/oder Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen. Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
verpflichtet die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse jedoch nicht dazu,<br />
Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche oder Beteiligungen an Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen<br />
der Holdco, der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
und verbundenen Unternehmen zum Kauf anzubieten oder entsprechende Kaufangebote anzunehmen,<br />
abzutrennen oder andere Maßnahmen in dieser Hinsicht zu ergreifen, wenn nach vernünftigem Ermessen<br />
zu erwarten ist, dass diese Maßnahmen einzeln oder zusammengenommen zu einem wesentlichen<br />
Nachteil für die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco führen; oder<br />
Änderungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Markt- oder aufsichtsrechtliche Struktur der Holdco,<br />
der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften oder<br />
verbundenen Unternehmen oder hinsichtlich ihrer jeweiligen operativen Tätigkeit in Bezug auf diese<br />
Vermögenswerte oder Geschäfte zuzustimmen, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass<br />
diese Änderungen einzeln oder zusammengenommen zu einem wesentlichen Nachteil für die NYSE<br />
Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco führen.<br />
Im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss bezeichnet der Begriff ,,wesentlicher<br />
Nachteil“ in Bezug auf einen Rechtsträger eine wesentliche Verschlechterung im Hinblick auf<br />
das Geschäft, die Ertrags- oder Finanzlage dieses Rechtsträgers und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen;<br />
oder<br />
die Zulassung oder Fähigkeit zum Betrieb der regulierten Wertpapierbörsen der Holdco, der NYSE<br />
Euronext, der Deutsche Börse und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften zusammengenommen nach dem<br />
Vollzug des Zusammenschlusses in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis oder wie nach vernünftigem<br />
Ermessen erwartet, u. a. im Hinblick auf den Betrieb der von ihnen derzeit betriebenen Märkte sowie<br />
auf die Mengen und Arten der auf diesen Märkten notierten, gehandelten oder anderweitig zur Verfügung<br />
gestellten Produkte.<br />
Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ist außerdem vorgesehen, dass ein ,,wesentlicher<br />
Nachteil“ vorliegt, wenn eine Handlung die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse dazu verpflichtet,<br />
vor oder nach dem Vollzug des Zusammenschlusses (1) Vermögenswerte, Geschäfte oder Tochtergesellschaften zu<br />
verkaufen, abzutrennen oder anderweitig zu veräußern oder (2) Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, die<br />
nach vernünftigem Ermessen, sowohl im Fall von (1) als auch von (2), einzeln oder zusammengenommen den Wert<br />
der gemeinsamen Geschäfte der NYSE Euronext und der Deutsche Börse nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
wesentlich beeinträchtigen würden (unter Berücksichtigung der vorgesehenen Pläne der Parteien zur<br />
Zusammenlegung dieser Geschäfte nach dem Vollzug des Zusammenschlusses und des Werts, der ggf. nach<br />
vernünftigem Ermessen mit einer solchen Zusammenlegung oder Eingliederung erwartet werden kann), so dass<br />
keine der Parteien nach vernünftigem Ermessen angesichts der erwarteten wirtschaftlichen Umstände die Transaktion<br />
eingegangen wäre.<br />
A-131
Übernahmeangebote Dritter<br />
Verbot der Angebotseinholung<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthält detaillierte Bestimmungen zu den Umständen,<br />
unter denen es der NYSE Euronext und der Deutsche Börse erlaubt ist, auf von Dritten erhaltene Übernahmeangebote<br />
einzugehen. Nach diesen Bestimmungen haben sich die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils<br />
dazu verpflichtet, dass sie<br />
keine Anfragen oder Unterbreitung, Abgabe oder Ankündigung von Anträgen oder Angeboten, die ein<br />
,,Übernahmeangebot“ (wie nachstehend beschrieben) darstellen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />
sich zu einem solchen entwickeln könnten, anbahnen, einholen, wissentlich anregen (auch nicht<br />
durch Weitergabe von Informationen), erleichtern oder herbeiführen werden;<br />
keine Gespräche mit einer Person oder einer Gesellschaft in Bezug auf ein Übernahmeangebot führen<br />
oder diesen vertrauliche Informationen in Bezug auf ein Übernahmeangebot weitergeben oder in<br />
Verhandlungen über ein Übernahmeangebot eintreten oder wissentlich ein Unterfangen oder einen<br />
Versuch zur Unterbreitung oder Umsetzung eines Übernahmeangebots fördern werden;<br />
keinem Übernahmeangebot zustimmen und ein solches nicht empfehlen werden und auch nicht öffentlich<br />
vorschlagen werden, einem Übernahmeangebot zuzustimmen oder ein solches zu empfehlen; oder<br />
keiner Absichtserklärung, Grundsatzvereinbarung, Verschmelzungsvereinbarung, Übernahmevereinbarung,<br />
Optionsvereinbarung oder vergleichbaren Vereinbarung in Bezug auf ein Übernahmeangebot<br />
zustimmen werden und keine der vorgenannten Vereinbarungen empfehlen, vollziehen, abschließen<br />
oder öffentlich vorschlagen werden, und auch keine entsprechende Verpflichtung eingehen werden.<br />
Erhält jedoch die NYSE Euronext vor Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
— und vor Genehmigung der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen durch die Aktionäre der NYSE<br />
Euronext — ein nach Treu und Glauben unaufgefordert unterbreitetes schriftliches Übernahmeangebot oder erhält<br />
die Deutsche Börse vor Ablauf der Annahmefrist ein nach Treu und Glauben unaufgefordert unterbreitetes<br />
schriftliches Übernahmeangebot, so kann die Partei, die das Angebot erhalten hat, mit der Person oder der<br />
Gesellschaft, die das Übernahmeangebot unterbreitet hat, Gespräche oder Verhandlungen aufnehmen oder ihr<br />
Informationen zukommen lassen, sofern und soweit das Board of Directors der NYSE Euronext (bei einem Angebot<br />
für die NYSE Euronext) bzw. der Aufsichtsrat und der Vorstand der Deutsche Börse (bei einem Angebot für die<br />
Deutsche Börse) nach Rücksprache mit externen Rechtsberatern und Finanzberatern nach Treu und Glauben zu<br />
dem Schluss kommt bzw. kommen, dass<br />
es hinreichend wahrscheinlich ist, dass das Übernahmeangebot zu einem ,,Mehrheitsübernahmeangebot“<br />
(wie nachstehend beschrieben) führen könnte;<br />
dies zu unterlassen eine Verletzung ihrer rechtlichen Treuepflichten darstellen würde;<br />
bevor einer Person im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot Informationen zur Verfügung<br />
gestellt werden, das Board of Directors der NYSE Euronext bzw. der Aufsichtsrat und der Vorstand der<br />
Deutsche Börse von dieser Person eine ausgefertigte Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten hat, deren<br />
Vertraulichkeitsregelungen insgesamt mindestens so restriktiv sind wie die der Vertraulichkeitsvereinbarung<br />
zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse; und<br />
zu diesem Zeitpunkt bei der Partei, die das Übernahmeangebot erhält, keine wesentliche Verletzung ihrer<br />
Pflichten gemäß den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthaltenen Bestimmungen in<br />
Bezug auf das Verbot der Angebotseinholung vorliegt.<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss gestattet es im Hinblick auf ein ggf. erhaltenes<br />
Übernahmeangebot der NYSE Euronext und ihrem Board of Directors, den Bestimmungen von Rule 14d-9<br />
und Rule 14e-2 zum Exchange Act zu entsprechen, und der Deutsche Börse und ihrem Aufsichtsrat und Vorstand,<br />
den Bestimmungen des WpÜG nachzukommen.<br />
Empfehlungsänderungen<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext ist berechtigt, seine Empfehlung in Bezug auf die Verschmelzung<br />
zurückzunehmen, abzuändern oder zu relativieren, und der Aufsichtsrat und der Vorstand der Deutsche Börse sind<br />
dazu berechtigt, ihre Empfehlung an die Aktionäre der Deutsche Börse, das Tauschangebot anzunehmen und ihre<br />
Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen, zurückzunehmen, abzuändern oder zu relativieren, sofern<br />
A-132
die Empfehlungsänderung infolge eines von einem Dritten unaufgefordert schriftlich unterbreiteten<br />
ernsthaften Übernahmeangebots erfolgt und das entsprechende Gremium bzw. die entsprechenden<br />
Gremien nach Rücksprache mit externen Rechtsberatern und Finanzberatern nach Treu und Glauben<br />
zu dem Schluss kommt bzw. kommen, dass das Übernahmeangebot ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />
darstellt. Während der fünf Geschäftstage vor Vornahme der Empfehlungsänderung ist die entsprechende<br />
Partei verpflichtet, mit der anderen Partei Verhandlungen nach Treu und Glauben über etwaige Änderungen<br />
der von dieser vorgeschlagenen Bedingungen für den Zusammenschluss zu führen, und sie ist<br />
dazu verpflichtet, die Änderungen, denen die andere Partei zugestimmt hat, bei der Entscheidung darüber<br />
zu berücksichtigen, ob das Übernahmeangebot des Dritten immer noch ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />
darstellt; und<br />
die Empfehlungsänderung infolge eines von einem Dritten unaufgefordert schriftlich unterbreiteten<br />
ernsthaften Übernahmeangebots erfolgt und das entsprechende Gremium bzw. die entsprechenden<br />
Gremien nach Treu und Glauben zu dem Schluss kommt bzw. kommen, dass das Unterlassen einer<br />
Empfehlungsänderung eine Verletzung der Treuepflichten unter dem anwendbaren Recht darstellen<br />
würde.<br />
Definition des Begriffs Übernahmeangebot<br />
Im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss bezeichnet der Begriff ,,Übernahmeangebot“<br />
— sowohl in Bezug auf die NYSE Euronext als auch auf die Deutsche Börse — alle Angebote, Absichtsund<br />
Interessenbekundungen in Bezug auf<br />
eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb der<br />
NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften in Höhe von<br />
mindestens 15% des Konzernbruttoumsatzes oder Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen;<br />
eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb von<br />
mindestens 15% der Dividendenwerte oder Stimmrechte oder mindestens 15% des Konzernbruttovermögens<br />
der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse;<br />
eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb von<br />
mindestens 15% der Dividendenwerte oder Stimmrechte einer ihrer Tochtergesellschaften, die mindestens<br />
15% des Konzernbruttoumsatzes oder des Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen ausmacht;<br />
ein Übernahmeangebot, das im Falle des Vollzugs dazu führen würde, dass eine natürliche oder juristische<br />
Person wirtschaftliche Inhaberin von mindestens 15% der Dividendenwerte oder Stimmrechte der NYSE<br />
Euronext bzw. der Deutsche Börse wird; oder<br />
eine Verschmelzung, Umstrukturierung, einen Aktientausch, eine Fusion, einen Unternehmenszusammenschluss,<br />
eine Rekapitalisierung, Liquidation, Auflösung oder eine vergleichbare Transaktion, an der<br />
die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften beteiligt ist,<br />
die mindestens 15% des Konzernbruttoumsatzes oder Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw.<br />
der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen ausmacht, wobei konzerninterne<br />
Umstrukturierungen ausgenommen sind.<br />
Definition des Begriffs Mehrheitsübernahmeangebot<br />
Im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss bezeichnet der Begriff ,,Mehrheitsübernahmeangebot“<br />
— sowohl in Bezug auf die NYSE Euronext als auch auf die Deutsche Börse — ein nicht unter<br />
Verstoß gegen das Verbot der Angebotseinholung erhaltenes, schriftlich unterbreitetes ernsthaftes Übernahmeangebot<br />
für oder in Bezug auf<br />
mindestens 50% der im Umlauf befindlichen Aktien der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse; oder<br />
mindestens 50% des Konzernvermögens der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften bzw. der<br />
Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften;<br />
jeweils zu Bedingungen, bei denen das Board of Directors der NYSE Euronext bzw. der Aufsichtsrat und Vorstand<br />
der Deutsche Börse nach Beratung durch ihre Finanzberater und externen Rechtsberater nach Treu und Glauben zu<br />
dem Schluss kommt bzw. kommen, dass sie für ihre Aktionäre vorteilhafter sind als die im Vertrag über den<br />
A-133
Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen. Bei dieser Beurteilung sind u. a. alle rechtlichen,<br />
finanziellen, aufsichtsrechtlichen, zeitlichen und sonstigen Aspekte des Übernahmeangebots und des Vertrags über<br />
den Unternehmenszusammenschluss und die vom Board of Directors der NYSE Euronext (bei einem Übernahmeangebot<br />
für die NYSE Euronext) bzw. vom Aufsichtsrat und Vorstand der Deutsche Börse (bei einem Übernahmeangebot<br />
für die Deutsche Börse) relevant erachteten ggf. von der anderen Partei angebotenen verbesserten<br />
Bedingungen — einschließlich der Bedingungen für den Vollzug sowie des erwarteten zeitlichen Ablaufs und der<br />
erwarteten Risiken des Vollzugs sowie der Fähigkeit der das Angebot unterbreitenden Partei zur Finanzierung des<br />
Übernahmeangebots zu berücksichtigen.<br />
Sonstiges<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
außerdem vereinbart, dass<br />
sie die andere Partei innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt eines Übernahmeangebots oder nach<br />
einer Anforderung von nichtöffentlichen Informationen oder einer Anfrage, bei der sie billigerweise der<br />
Ansicht sind, dass sie zu einem Übernahmeangebot führen könnte, schriftlich über die wesentlichen<br />
Bedingungen des Übernahmeangebots, der Informationsanforderung bzw. der Anfrage und über die<br />
Identität der natürlichen oder juristischen Person, die das Angebot unterbreitet, Informationen anfordert<br />
oder die Anfrage stellt, in Kenntnis setzen werden;<br />
sie der anderen Partei jeweils baldmöglichst durch mündliche und schriftliche Mitteilung alle erforderlichen<br />
Informationen zur Verfügung stellen werden, um die andere Partei in allen wesentlichen Punkten<br />
über den Stand und die Einzelheiten des Übernahmeangebots, der Informationsanforderung bzw. der<br />
Anfrage unterrichtet zu halten;<br />
sie sich gegenseitig spätestens fünf Geschäftstage vor Vornahme einer Empfehlungsänderung schriftlich<br />
darüber informieren werden;<br />
wenn ein Dritter, der zuvor ein Übernahmeangebot unterbreitet hat, bei dem die NYSE Euronext bzw. die<br />
Deutsche Börse entschieden hat, dass es sich um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, eine wesentliche<br />
Bedingung eines solchen Mehrheitsübernahmeangebots nachträglich so ändert, dass es sich bei dem<br />
Übernahmeangebot nicht mehr um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, die entsprechende Entscheidung,<br />
dass es sich bei dem Angebot um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, nichtig ist und die<br />
entsprechende Partei dazu verpflichtet ist, den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Bestimmungen in Bezug auf das Verbot der Angebotseinholung hinsichtlich des entsprechend<br />
geänderten Übernahmeangebots zu entsprechen (mit der Maßgabe, dass sich in diesem Fall der<br />
Zeitraum für die erforderlichen Verhandlungen zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse auf<br />
drei Geschäftstage anstatt auf fünf Geschäftstage erstreckt); und<br />
soweit nicht von einem zuständigen Gericht oder durch Aktionärsklagen angeordnet, die Parteien und auf<br />
ihr Hinwirken auch ihre leitenden Mitarbeiter, Führungspersonen und Vertreter sowie die ihrer Tochtergesellschaften<br />
umgehend alle zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
laufenden Aktivitäten, Gespräche oder Verhandlungen mit Dritten in Bezug auf ein<br />
Übernahmeangebot einstellen bzw. für deren Beendigung sorgen werden.<br />
Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext; Empfehlungen der Gremien der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse<br />
Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext<br />
Die NYSE Euronext hat sich dazu verpflichtet, im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und ihrer<br />
Gründungsurkunden alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um eine Hauptversammlung auf einen von<br />
ihr bestimmten Tag, spätestens jedoch auf den Tag einzuberufen, der dem Ende der Annahmefrist um einen Tag<br />
vorausgeht, wobei dieser Tag nach Wirksamkeitserklärung des Registration Statement, von dem dieses Dokument<br />
ein Teil ist, liegen wird. Die NYSE Euronext kann diese außerordentliche Hauptversammlung jedoch um bis zu<br />
zwei Wochen verschieben, falls die Annahmefrist für das Tauschangebot um zwei Wochen verlängert wird so daß<br />
die Hauptversammlung der NYSE Euronext vor dem vorgesehenen Ende der Annahmefrist stattfindet.<br />
A-134
Empfehlung des Board of Directors der NYSE Euronext<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext hat zugestimmt, die Genehmigung und Annahme des Vertrags<br />
über den Unternehmenszusammenschluss und der Verschmelzung zu empfehlen und sich um diese zu bemühen.<br />
Sollte das Board of Directors der NYSE Euronext vor der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE<br />
Euronext (ggf. einschließlich eines Vertagungszeitraums) beschließen, entweder keine Empfehlung für die Verschmelzung<br />
auszusprechen oder die Empfehlung für die Verschmelzung zurückzunehmen oder nachteilig für die<br />
Deutsche Börse oder die Holdco abzuändern oder zu relativieren (wobei eine Änderung nur gemäß den Bestimmungen<br />
des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erfolgen kann), so ist die Deutsche Börse<br />
berechtigt, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen.<br />
Eine Empfehlungsänderung durch das Board of Directors der NYSE Euronext beschränkt oder ändert nicht die<br />
Verpflichtung der NYSE Euronext, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vor dem vorgesehenen<br />
Ende der Annahmefrist der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext zur Abstimmung über<br />
dessen Annahme vorzulegen; wird der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht anderweitig von der<br />
NYSE Euronext oder der Deutsche Börse nach der Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt, so wird dieser<br />
Vertrag auf der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext den Aktionären der NYSE Euronext zur<br />
Abstimmung über dessen Annahme vorgelegt werden.<br />
Empfehlung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse<br />
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse haben jeweils beschlossen, dass sie im Rahmen ihrer<br />
Pflichten gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften in ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß §27<br />
WpÜG den Aktionären der Deutsche Börse empfehlen werden, das Tauschangebot anzunehmen und ihre Aktien im<br />
Rahmen des Tauschangebots einzureichen. Sollten der Vorstand oder der Aufsichtsrat der Deutsche Börse vor<br />
Ablauf der Annahmefrist eine solche Empfehlung nicht aussprechen oder diese nach Aussprechen zurückziehen<br />
oder nachteilig für die NYSE Euronext oder die Holdco abändern oder relativieren (wobei eine Änderung nur<br />
gemäß den Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erfolgen kann), so ist die NYSE<br />
Euronext berechtigt, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen.<br />
Eine Empfehlungsänderung durch den Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse beschränkt oder ändert<br />
nicht die Verpflichtung des Vertreters der Deutsche Börse im Holdco-Verwaltungsrat, dem Beginn, der Fortsetzung<br />
und dem Vollzug des Tauschangebots durch die Holdco gemäß den Bestimmungen des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss zuzustimmen; wird der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht<br />
anderweitig von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse nach Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt, so<br />
ist die Holdco zu Beginn, Fortsetzung und Vollzug des Tauschangebots gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags<br />
verpflichtet (und die Deutsche Börse verpflichtet sich dazu, diesen Handlungen der Holdco zuzustimmen).<br />
Vertragsbeendigung<br />
Beendigungs- und Kündigungsrechte<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse können den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
jederzeit vor dem Vollzug der Verschmelzung einvernehmlich aufheben. Außerdem können sowohl die NYSE<br />
Euronext als auch die Deutsche Börse den Vertrag jederzeit vor dem Vollzug der Verschmelzung kündigen, falls<br />
der Vollzug der Verschmelzung nicht bis zum 31. Dezember 2011 eingetreten ist; dies gilt mit der<br />
Maßgabe, dass die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils berechtigt sind, dieses Datum auf den<br />
31. März 2012 zu verschieben (dieses, ggf. auf einen späteren Zeitpunkt verschobene, Datum der<br />
,,Beendigungszeitpunkt“), wenn die einzigen Bedingungen für den Vollzug, die nicht eingetreten sind<br />
(mit Ausnahme der Bedingungen, für die beide einvernehmlich einen Verzicht vereinbart haben), sich auf<br />
wettbewerbsrechtliche und aufsichtsrechtliche Genehmigungen sowie auf die Nichtdurchführung behördlicher<br />
Verfahren, ein gemäß Securities Act wirksames Registration Statement der Holdco oder eine<br />
Börsenzulassung für die Holdco-Aktien an bestimmten Börsen beziehen (wobei jedoch weder das Recht<br />
auf Verschiebung des Beendigungszeitpunkts noch das Recht auf Kündigung des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss von einer Partei ausgeübt werden können, die einer wesentlichen<br />
Verpflichtung aus dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht nachkommt (bzw. deren<br />
Tochtergesellschaften dies nicht tun), und wenn dieses Unterlassen der Grund oder die Ursache dafür ist,<br />
dass die zu erfüllende Vollzugsbedingung bis zum Beendigungszeitpunkt nicht eingehalten wird);<br />
A-135
die Aktionäre der NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, die Verschmelzung<br />
und bestimmte Änderungen der Holdco-Satzung auf der außerordentlichen NYSE Euronext-<br />
Hauptversammlung nicht beschließen;<br />
die Mindestannahmeschwelle von 75% nicht vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt bzw. darauf verzichtet<br />
worden ist;<br />
eine Regierungsbehörde oder ein Selbstregulierungsorgan die Erteilung einer in Zusammenhang mit dem<br />
Zusammenschluss erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigung ablehnt und diese Ablehnung<br />
rechtsverbindlich und bestandskräftig wird, oder falls eine Regierungsbehörde oder ein Selbstregulierungsorgan<br />
eine rechtsverbindliche und bestandskräftige Verfügung erlässt, die das Tauschangebot oder<br />
die Verschmelzung dauerhaft einschränkt, untersagt oder anderweitig verbietet (wobei sich die Partei, die<br />
dieses Kündigungsrecht ausüben will, jedoch nach zumutbaren Kräften bemüht haben muss, die<br />
Ablehnung einer solchen Genehmigung und/oder das Wirksamwerden dieser Verfügung zu verhindern);<br />
das Führungsgremium der jeweils anderen Partei die Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss<br />
geändert hat; oder<br />
die Zusicherungen und Gewährleistungen der jeweils anderen Partei nicht in allen wesentlichen Punkten<br />
zutreffend sind (außer wenn im Fall bestimmter Zusicherungen und Gewährleistungen diese unzutreffenden<br />
Zusicherungen oder Gewährleistungen bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich nicht<br />
zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die jeweilige Partei führen werden) oder falls eine Partei<br />
nicht in allen wesentlichen Punkten ihre Pflichten erfüllt hat und diese Vertragsverletzung nicht geheilt<br />
werden kann oder, wenn sie geheilt werden kann, die Heilung nicht vor dem früheren der folgenden<br />
eintritt (1) am Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
oder (2) 60 Tage nach dem Tag, an dem diese Vertragsverletzung schriftlich mitgeteilt<br />
wird.<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht nicht vor, dass die NYSE Euronext oder die<br />
Deutsche Börse den Vertrag wegen eines Mehrheitsübernahmeangebots kündigen dürfen. Stattdessen muss die<br />
NYSE Euronext der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vor dem vorgesehenen Ablauf der Annahmefrist zur Abstimmung vorlegen, und die Deutsche<br />
Börse ist verpflichtet, das Tauschangebot zuzulassen, auch wenn der Vorstand seine Empfehlung in Bezug auf den<br />
Zusammenschluss ändert; dies gilt nur, sofern der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht aus<br />
anderen Gründen gekündigt oder beendet wird.<br />
Beendigungsentgelt<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die NYSE Euronext der Deutsche Börse<br />
ein Beendigungsentgelt in Höhe von 250 Mio. A zahlen muss, wenn<br />
(1) vor dem Termin der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung ein Übernahmeangebot<br />
für die NYSE Euronext (oder die ernstgemeinte Absicht, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein<br />
Angebot zu unterbreiten) von Dritten öffentlich angekündigt oder auf sonstige Weise der Geschäftsführung<br />
oder dem Board of Directors der NYSE Euronext mitgeteilt worden ist und (2) der Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss<br />
entweder von der Deutsche Börse gekündigt wird, weil das Board of Directors der NYSE Euronext<br />
seine Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss geändert hat; oder<br />
von der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext gekündigt wird, weil die Aktionäre der NYSE<br />
Euronext der Verschmelzung nicht zugestimmt haben (und die Deutsche Börse zum Zeitpunkt der<br />
Kündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss berechtigt war, den Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen, weil das Board of Directors der NYSE Euronext<br />
seine Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss geändert hat); oder<br />
(1) ein Übernahmeangebot für die NYSE Euronext von Dritten öffentlich angekündigt oder bekannt<br />
gegeben worden ist, (2) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss von der NYSE Euronext<br />
oder der Deutsche Börse gekündigt wird, weil die Aktionäre der NYSE Euronext der Verschmelzung nicht<br />
zugestimmt haben und (3) die NYSE Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von neun<br />
Monaten nach der Kündigung eine Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines Übernahmeangebots durch<br />
Dritte für die NYSE Euronext abschließt, ein solches Übernahmeangebot durchführt, genehmigt oder den<br />
Aktionären der NYSE Euronext die Zustimmung zu einem solchen Übernahmeangebot für die NYSE<br />
A-136
Euronext empfiehlt, das mindestens 40% des Eigenkapitals oder der Vermögenswerte der NYSE<br />
Euronext betrifft (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften, die mindestens 40% des Konzernbruttoumsatzes<br />
oder -vermögens der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen darstellt).<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die Deutsche Börse der NYSE Euronext<br />
ein Beendigungsentgelt in Höhe von 250 Mio. A zahlen muss, wenn<br />
(1) vor Ablauf der Annahmefrist ein Übernahmeangebot für die Deutsche Börse (oder die ernstgemeinte<br />
Absicht, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein Angebot zu unterbreiten) von Dritten öffentlich<br />
angekündigt oder auf sonstige Weise dem Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse mitgeteilt<br />
worden ist und (2) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
entweder von NYSE Euronext gekündigt wird, weil eines der Deutsche Börse-Gremien seine<br />
Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss geändert hat, oder<br />
von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gekündigt wird, weil die Mindestannahmeschwelle<br />
nicht vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt bzw. darauf verzichtet worden ist (und die NYSE<br />
Euronext zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
berechtigt war, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen, weil entweder<br />
der Vorstand oder der Aufsichtsrat der Deutsche Börse seine Empfehlung in Bezug auf den<br />
Zusammenschluss geändert hat); oder<br />
(1) ein Übernahmeangebot für die Deutsche Börse von Dritten öffentlich angekündigt oder bekannt<br />
gegeben worden ist, (2) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss von einer der Parteien<br />
gekündigt wird, weil die Mindestannahmeschwelle nicht vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt bzw. darauf<br />
verzichtet worden ist und (3) die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von neun<br />
Monaten nach der Kündigung eine Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines Übernahmeangebots durch<br />
Dritte für die Deutsche Börse abschließt, ein solches Übernahmeangebot durchführt, genehmigt oder den<br />
Aktionären der Deutsche Börse die Zustimmung zu einem solchen Übernahmeangebot für die Deutsche<br />
Börse empfiehlt, das mindestens 40% des Eigenkapitals oder der Vermögenswerte der Deutsche Börse<br />
betrifft (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften, die mindestens 40% des Konzernbruttoumsatzes oder<br />
-vermögens der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen darstellt).<br />
Führung der Geschäfte bis zum Zusammenschluss<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vereinbart, dass sie und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften ihre Geschäfte entweder bis zum Vollzug des<br />
Zusammenschlusses oder bis zur Beendigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (je nachdem,<br />
welcher Termin früher eintritt) im gewöhnlichen Geschäftsgang entsprechend der bisherigen Praxis führen werden.<br />
Zudem haben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse vereinbart, dass sie und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
während dieses Zeitraums keine Schritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen<br />
Partei unternehmen werden (vorbehaltlich der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss genannten<br />
Ausnahmefälle), die sich auf die folgenden Punkte beziehen:<br />
Ausgabe, Verkauf, Verpfändung, Veräußerung oder Belastung des Aktienkapitals bzw. das ihrer jeweiligen<br />
Tochtergesellschaften oder der in ihr Aktienkapital bzw. das ihrer Tochtergesellschaften wandelbaren,<br />
tauschbaren oder ausübbaren Wertpapieren oder entsprechenden Optionen, Warrants,<br />
Kaufoptionen, Erwerbszusagen oder -rechten bzw. Ausgabe, Verkauf, Verpfändung, Veräußerung oder<br />
Belastung aller Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstige Anleihen, die mit Stimmrechten jeder<br />
Art verbunden sind (oder in mit Stimmrechten jeder Art verbundene Wertpapiere umgewandelt, umgetauscht<br />
oder ausgeübt werden können) oder sonstige Eigentumsrechte oder Vermögenswerte mit Ausnahme<br />
der NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-Aktien, die entsprechend der bei Abschluss des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss noch nicht erfüllten oder zuvor zugesagten aktienbasierten<br />
Leistungen im Rahmen der NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme bzw. der Deutsche<br />
Börse-Aktienoptionsprogramme zu begeben sind;<br />
ggf. Änderungen ihrer jeweiligen Gründungsdokumente, Satzungen oder Geschäftsordnungen;<br />
Aktiensplit, Aktienzusammenlegung und Neueinteilung in Bezug auf ihre im Umlauf befindlichen<br />
Anteile;<br />
Zusage, Vorenthaltung oder Ausschüttung von Dividenden in Bezug auf jedwede Anteile am Grundkapital,<br />
mit Ausnahme der von der NYSE Euronext auszuschüttenden Vierteljahresdividenden bzw. der<br />
A-137
von der Deutsche Börse auszuschüttenden Jahresdividenden (wobei die Dividende je Aktie nicht die letzte<br />
Vierteljahresdividende bzw. Jahresdividende je Aktie übersteigen und der Zeitplan der Ausschüttung der<br />
bisherigen Praxis entsprechen wird) oder der von ihren mittelbaren oder unmittelbaren 100%igen<br />
Tochtergesellschaften an eine andere ihrer mittelbaren oder unmittelbaren 100%igen Tochtergesellschaften<br />
auszuschüttenden Dividenden;<br />
Rückkauf, Rücknahme oder sonstiger Erwerb von Beteiligungen oder Anteilen an ihrem Grundkapital<br />
oder von sonstigen in Anteile an ihrem Grundkapital wandelbaren, tauschbaren oder entsprechend<br />
ausübbaren Wertpapiere bzw. die Erlaubnis für ihre Tochtergesellschaften, dies zu tun;<br />
Verschuldung;<br />
Investitionsausgaben;<br />
Aufstellung, Beendigung oder Änderung von Versorgungsplänen;<br />
Erhöhung der Löhne, Gehälter, Bonuszahlungen und sonstigen Vergütungen von Mitarbeitern oder<br />
Nebenleistungen für Führungspersonen, leitende oder sonstige Mitarbeiter;<br />
Veräußerung wesentlicher Teile ihres Vermögens (einschließlich dem Gesellschaftskapital von Tochtergesellschaften);<br />
wesentliche Übernahmen, sei es durch Fusion, Zusammenlegung, Erwerb oder auf sonstige Weise;<br />
wesentliche Klagen oder Rechtsstreitigkeiten;<br />
wesentliche Verträge sowie Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote oder vergleichbare Vereinbarungen;<br />
steuerliche Angelegenheiten;<br />
Änderungen ihrer Rechnungslegungsgrundsätze, -methoden oder -praxis; und<br />
Vereinbarungen der jeweiligen Gesellschaft bzw. ihrer Tochtergesellschaften einerseits und ihren verbundenen<br />
Unternehmen, Führungspersonen oder leitenden und sonstigen Mitarbeitern andererseits.<br />
Freistellung und Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden)<br />
Die Parteien haben vereinbart, dass die Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses alle ehemaligen und<br />
derzeitigen Führungspersonen sowie leitenden und sonstigen Mitarbeiter der NYSE Euronext, der Deutsche Börse<br />
und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften von der Haftung für Handlungen und Unterlassungen bis einschließlich<br />
zum Vollzug des Zusammenschlusses freistellt, schadlos hält und ihnen einen Vorschuss auf entsprechende<br />
Aufwendungen zahlt, und zwar in dem Maße, in dem diese Personen am Tag des Abschlusses des Vertrags über<br />
den Unternehmenszusammenschluss einen Anspruch auf Freistellung bzw. Vorschusszahlungen auf Aufwendungen<br />
haben und soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Parteien haben ebenfalls vereinbart, dass die Holdco-Satzung<br />
Bestimmungen hinsichtlich des Haftungsausschlusses für Führungspersonen und leitende sowie sonstige Mitarbeiter<br />
sowie deren Freistellung und Vorschusszahlungen auf Aufwendungen beinhaltet, die insgesamt mindestens<br />
genauso vorteilhaft für die jeweiligen Begünstigten sind wie die entsprechenden Bestimmungen in den derzeitigen<br />
Gründungurkunden der NYSE Euronext und der Deutsche Börse.<br />
Zudem erhält die Holdco für einen Zeitraum von sechs Jahren nach Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses<br />
die jeweils aktuellen Policen für die Directors’ and Officers’-Versicherung aufrecht sowie für die sowohl<br />
von der NYSE Euronext als auch der Deutsche Börse abgeschlossene Treuhandhaftpflichtversicherung (fiduciary<br />
liability insurance) im Hinblick auf Ansprüche aus Tatsachen oder Ereignissen, die bis zum Vollzug des<br />
Zusammenschlusses eingetreten sind (oder ersetzt die bestehenden Versicherungen jeweils durch Policen mit<br />
demselben Versicherungsschutz und zu Bedingungen, die insgesamt mindestens genauso günstig sind wie die der<br />
bestehenden Policen); dies gilt jedoch mit der Einschränkung, dass die Holdco in keinem Jahr einen Betrag<br />
aufwenden muss, der 250% der jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse für diese Versicherung zu zahlen sind. Die Holdco kann stattdessen wahlweise eine im Voraus<br />
bezahlte Versicherung, bei der für einen Zeitraum von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Laufzeit noch Ansprüche<br />
geltend gemacht werden können (six-year ,,tail“ prepaid policy), zu denselben Bedingungen abschließen, jedoch<br />
unter der Voraussetzung, dass der für diese Police einzuzahlende Betrag nicht das Sechsfache von 250% der<br />
jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse zu zahlen sind.<br />
A-138
Mitarbeiterangelegenheiten<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass für einen Zeitraum von einem Jahr nach<br />
dem Vollzug des Zusammenschlusses die Holdco jeder Person, die zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung<br />
bei der NYSE Euronext, der Deutsche Börse und deren Tochtergesellschaften angestellt ist und darüber hinaus<br />
angestellt bleibt, die folgenden Leistungen zu gewähren (mit Ausnahme der Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis in<br />
einem Tarif- oder ähnlichem Vertrag geregelt wird):<br />
ein Grundgehalt, das seiner Höhe nach mindestens dem an den Mitarbeiter unmittelbar vor dem<br />
Zusammenschluss gezahlten Grundgehalt entspricht;<br />
die Möglichkeit einer jährlichen Bonuszahlung, die nicht weniger günstig ist als die dem Mitarbeiter<br />
unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährte Bonusmöglichkeit;<br />
sonstige Vergütungsmöglichkeiten und Leistungen an Arbeitnehmer, die zusammen nicht weniger<br />
günstig als die dem Mitarbeiter unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährten Leistungen sind;<br />
im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfindungsleistungen in der Höhe und zu den<br />
Bedingungen, die zusammengenommen nicht weniger günstig für den Mitarbeiter sind als die Abfindungsleistungen<br />
und Bedingungen, die er gemäß den für ihn bei Abschluss des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss geltenden Sozialplänen, Abfindungsregeln und -vereinbarungen erhalten<br />
hätte; und<br />
Leistungen aus beitragsorientierten Altersversorgungsplänen, die nicht weniger günstig als die bei<br />
Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss gewährten Leistungen sind.<br />
Im Hinblick auf die neuen Programme der Holdco für Mitarbeiter, die auch nach dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses angestellt bleiben, hat sich die Holdco verpflichtet, (1) auf alle bereits bestehenden Bedingungen,<br />
Befreiungen und Wartefristen bezüglich der Teilnahme- und Erfassungsvoraussetzungen zu verzichten,<br />
(2) allen Mitarbeitern und deren Unterhaltsberechtigten etwaige Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte anzurechnen,<br />
die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt nach dem jeweiligen Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse gezahlt werden, um die geltenden Anforderungen für Selbstbehalte und Barausgaben nach den<br />
neuen Programmen der Holdco für das Jahr des Zusammenschlusses zu erfüllen, und (3) die Betriebszugehörigkeit<br />
der Mitarbeiter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse für alle Zwecke gemäß der neuen Holdco-Programme<br />
anzuerkennen, inklusive Sozialpläne (einschließlich Teilnahmeberechtigung, Anwartschaft, Anrecht auf Leistungen,<br />
jedoch nicht zu Zwecken einer Anhäufung von Leistungsansprüchen nach leistungsorientierten Versorgungsplänen,<br />
die sich an der letzten Durchschnittszahlung orientieren, und nicht, wenn dies zu einer Vervielfältigung der<br />
Leistungen führen würde); Verzicht, Anrechnung und Anerkennung erfolgen jeweils in dem Maße, in dem sie vor<br />
dem Vollzug des Zusammenschlusses gemäß der geltenden NYSE Euronext- und Deutsche Börse-Programme<br />
erfolgt sind.<br />
Die Holdco wird die Versorgungspläne der NYSE Euronext und der Deutsche Börse innerhalb eines Zeitraums<br />
von einem Jahr nach dem Vollzug des Zusammenschlusses mit dem Ziel überprüfen, neue Versorgungspläne für<br />
Mitarbeiter auszuarbeiten, die die Mitarbeiter der NYSE Euronext auf der einen Seite und der Deutsche Börse auf<br />
der anderen Seite nicht unterschiedlich behandeln und Mitarbeiter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in<br />
ähnlichen Situationen und Positionen im Wesentlichen gleichwertig behandeln und dabei Faktoren wie Aufgaben,<br />
Standort, Beschäftigungsdauer, Ausbildung und Fähigkeiten der Mitarbeiter berücksichtigen.<br />
Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe<br />
Gründung und Unternehmensführung der Holdco-Gruppe<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass der alleinige Aktionär der Holdco oder<br />
der Holdco-Verwaltungsrat vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor Vollzug des<br />
Zusammenschlusses folgende Unterlagen verabschieden: (1) die diesem Dokument in unverbindlicher Übersetzung<br />
als Anlage B beigefügte Holdco-Satzung, (2) die diesem Dokument in unverbindlicher Übersetzung als Anlage C<br />
beigefügte Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats und (3) die diesem Dokument in unverbindlicher<br />
Übersetzung als Anlage D beigefügte Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe.<br />
Weitere Informationen über diese Anlagen erhalten Sie unter ,,Geschäft der Holdco und ausgewählte Informationen<br />
über die Holdco“, ,,Beschreibung der Aktien der Holdco“ und ,,Vergleich der Aktionärsrechte vor und nach dem<br />
Zusammenschluss“.<br />
A-139
Für den Fall, dass in Verbindung mit der Einholung einer für den Vollzug des Zusammenschlusses erforderlichen<br />
Genehmigung eine Regierungsbehörde eine Änderung dieser Unterlagen oder der in dem Vertrag über<br />
den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Unternehmensführungsstruktur verlangt, erklären sich die<br />
Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse damit einverstanden, diese Unterlagen bzw. die Unternehmensführungsstruktur<br />
so zu ändern oder zu ergänzen, dass die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehene Ausgewogenheit der Unternehmensführungsstruktur, einschließlich der Ausgewogenheit der<br />
Befugnisse und Aufgaben zwischen dem Chairman der Holdco-Gruppe und dem Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe, soweit wie möglich eingehalten wird. Doch weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse<br />
müssen einer Änderung oder Ergänzung zustimmen, wenn diese die Ausgewogenheit der Unternehmensführungsstruktur,<br />
wie sie von den Parteien ursprünglich im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart<br />
wurde, grundlegend ändern würde.<br />
Im Zusammenhang mit den von den als Börsen zugelassenen Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche<br />
Börse und der NYSE Euronext nach Rule 19b-4 Exchange Act eingereichten Anträgen wird die Holdco bestimmte<br />
Verpflichtungen in Bezug auf das Eigentum an den Aktien und die daraus folgenden Stimmrechte übernehmen.<br />
Siehe auch ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten.“<br />
Holdco-Verwaltungsrat<br />
Bei Vollzug des Zusammenschlusses besteht der Holdco-Verwaltungsrat aus 17 Direktoren, inklusive des<br />
Chairman und des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Der Chairman der Holdco-Gruppe sowie neun<br />
weitere Direktoren werden auf Vorschlag der Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen (diese<br />
werden in diesem Abschnitt ,,Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe“ als ,,Deutsche Börse-<br />
Direktoren“ bezeichnet); der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe und sechs weitere Direktoren werden auf<br />
Vorschlag der NYSE Euronext als Verwaltungsratsmitglied nominiert (diese werden in diesem Abschnitt ,,Unternehmensstruktur<br />
und Führung der Holdco-Gruppe“ als ,,NYSE Euronext-Direktoren“ bezeichnet). Dr. Reto<br />
Francioni ist als erster Chairman der Holdco-Gruppe vorgesehen. Duncan L. Niederauer ist als erster Chief<br />
Executive Officer der Holdco-Gruppe vorgesehen.<br />
Die Holdco-Satzung sieht vor, dass alle Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt<br />
werden, die mit der Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung endet. Jeder Direktor wird aufgrund eines<br />
Bindenden Vorschlags (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches) vom Holdco-Verwaltungsrat für<br />
eine Wiederwahl in den Holdco-Verwaltungsrat bei jeder der Jahreshauptversammlungen 2012, 2013 und 2014<br />
vorgeschlagen; der Chairman und der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe sind darüber hinaus vom<br />
Verwaltungsrat aufgrund eines Bindenden Vorschlags auch für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei der<br />
Jahreshauptversammlung 2015 vorzuschlagen.<br />
Stellt der Holdco-Verwaltungsrat fest, dass (1) die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign<br />
private issuer) im Sinne von Rule 3b-4(c) zum Exchange Act gilt (dieser Status wird in diesem Dokument als ,,FPI-<br />
Status“ bezeichnet) und der FPI-Status bis zur Jahreshauptversammlung 2016 durchgehend beibehalten wird und<br />
(2) die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die mit der Beendigung<br />
der Jahreshauptversammlung 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe) endet, und müssen die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />
bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden, so werden die oben genannten Direktoren<br />
von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015<br />
endet, wobei der Chairman und der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe für eine Amtszeit bestellt werden,<br />
die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 endet.<br />
Ist vor der Jahreshauptversammlung 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief Executive Officer<br />
der Holdco-Gruppe) ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen, der zuvor mit einem Deutsche Börse-Direktor oder<br />
einem NYSE Euronext-Direktor besetzt war, so schlagen die übrigen Deutsche Börse-Direktoren bzw. NYSE<br />
Euronext-Direktoren dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss der Holdco einen<br />
Ersatzkandidaten vor. Dieser Vorschlag ist für den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-<br />
Ausschuss verbindlich, wenn es sich bei dem neu zu besetzenden Sitz um den des Chairman oder Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe handelt.<br />
Nach der Jahreshauptversammlung 2015 wird die Zahl der Direktoren verringert und der Verwaltungsrat wird<br />
aus zwölf Mitgliedern bestehen (wobei nicht mehr zwischen Deutsche Börse-Direktoren und NYSE Euronext-<br />
Direktoren unterschieden wird) und sich wie folgt zusammensetzen: ein Direktor, nämlich der Chairman der<br />
A-140
Holdco-Gruppe, ein geschäftsführender Direktor, nämlich der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, und<br />
zehn nicht geschäftsführende Direktoren.<br />
Abstimmung und Sitzungen des Verwaltungsrats<br />
Der Holdco-Verwaltungsrat trifft seine Entscheidungen grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen, wenn die beschlussfähige Anzahl (d. h. die Mehrheit) der Verwaltungsratsmitglieder anwesend<br />
ist. Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht jedoch vor, dass in den folgenden Angelegenheiten<br />
mehr als 66% der Mitglieder des gesamten Verwaltungsrats zustimmen müssen:<br />
Bestellung und Abberufung eines Direktors als Chairman der Holdco-Gruppe oder als Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe;<br />
Vorschläge zur Änderung der Holdco-Satzung;<br />
Wesensändernde (transformational) M&A-Transaktionen, die gemäß Definition solche Transaktionen<br />
umfassen, die angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der Holdco-Gruppe ganz erheblich<br />
verändern, entweder in Bezug auf den Umfang, die Ausrichtung oder die geografische Präsenz, sowie<br />
bestimmte Transaktionen, die nach niederländischem Recht einen Hauptversammlungsbeschluss erfordern;<br />
wesentliche strukturelle Änderungen, zu denen Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und<br />
Befugnisse des Chairman der Holdco-Gruppe oder des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe sowie<br />
Änderungen bestimmter Vorschriften der Holdco-Satzung gehören;<br />
Änderungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats vor der Jahreshauptversammlung 2016;<br />
und<br />
Änderungen der Aufgaben und der Zusammensetzung der Verwaltungsratsausschüsse der Holdco vor der<br />
Jahreshauptversammlung 2015.<br />
Der Holdco-Verwaltungsrat tritt mindestens vier Mal jährlich an jeweils wechselnden Standorten zusammen,<br />
wobei folgende Regeln berücksichtigt werden:<br />
im jährlichen Wechsel entweder (1) zweimal im Jahr in Frankfurt und einmal im Jahr in New York oder<br />
(2) zweimal im Jahr in New York und einmal im Jahr in Frankfurt;<br />
einmal jährlich am Sitz der Holdco oder an einem anderen Ort in den Niederlanden; und<br />
zusätzliche Sitzungen finden an anderen vom Holdco-Verwaltungsrat bestimmten Orten statt.<br />
Zusätzliche Verwaltungsratssitzungen, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, können auf Verlangen<br />
des Chairman oder des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe einberufen werden.<br />
Verwaltungsratsausschüsse<br />
Nach Vollzug des Zusammenschlusses verfügt der Holdco-Verwaltungsrat zunächst über die folgenden sechs<br />
Ausschüsse:<br />
Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />
Personal- und Vergütungsausschuss;<br />
Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />
Integrationsausschuss; und<br />
Ausschuss für Technologiefragen.<br />
Jeder der vorgenannten Ausschüsse setzt sich bis zum Termin der Jahreshauptversammlung der Holdco im<br />
Jahr 2015 aus drei Deutsche Börse-Direktoren und zwei NYSE Euronext-Direktoren zusammen. Falls ein Sitz in<br />
einem der Verwaltungsratsausschüsse, der bis dahin von einem Deutsche Börse-Direktor bzw. einem NYSE<br />
Euronext-Direktor besetzt war, neu zu besetzen ist, werden die übrigen Deutsche Börse-Direktoren bzw. NYSE<br />
Euronext-Direktoren dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss für den Zeitraum<br />
A-141
is zum Termin der Jahreshauptversammlung 2015 einen Nachfolger empfehlen, und nur ein von diesen übrigen<br />
Direktoren empfohlener Nachfolger hat deren Status und erfüllt somit die Bedingung, dass Verwaltungsratsausschüsse<br />
aus drei Deutsche Börse- und zwei NYSE Euronext-Direktoren bestehen müssen.<br />
Der Chairman der Holdco-Gruppe wird dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />
und dem Ausschuss für Strategieangelegenheiten bis zum Termin der Jahreshauptversammlung 2016<br />
vorsitzen. Der Vorsitzende des Integrationsausschusses ist der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Bis zum<br />
Termin der Jahreshauptversammlung 2015 sitzt dem Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss sowie dem Personalund<br />
Vergütungsausschuss ein NYSE Euronext-Direktor vor, wohingegen ein Deutsche Börse-Direktor Vorsitzender<br />
des Ausschusses für Technologiefragen sein wird.<br />
Erfordernisse für die Aktionärsabstimmung<br />
Hauptversammlungsbeschlüsse werden grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst, ohne dass es hierzu eines Quorums bedarf. Zu den Angelegenheiten, für die laut Holdco-Satzung und/oder<br />
gemäß niederländischem Recht eine Abstimmung der Aktionäre erforderlich ist, gehören<br />
die Wahl der Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats (auch, um unbesetzte Verwaltungsratssitze zu<br />
besetzen);<br />
die Feststellung der Jahresabschlüsse der Holdco;<br />
die Entlastung der Direktoren der Holdco in Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen der Holdco; und<br />
wesentliche Änderungen der Art oder Beschaffenheit der Holdco oder ihres Geschäfts, einschließlich der<br />
Übertragung des gesamten oder nahezu gesamten Geschäfts auf Dritte, der Abschluss langfristiger<br />
Kooperationsvereinbarungen von großer Wichtigkeit und der Erwerb bzw. die Veräußerung von mindestens<br />
einem Drittel des Vermögens der Holdco.<br />
Daneben gibt es Angelegenheiten, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der<br />
Aktionäre beschlossen werden können; diese umfassen insbesondere<br />
die Ablehnung eines Bindenden Vorschlags (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches)<br />
des Holdco-Verwaltungsrats für die Wahl eines Direktors; hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich,<br />
die mindestens 50% des ausgegebenen Eigenkapitals der Holdco vertritt;<br />
die Abberufung und Amtsenthebung von Direktoren; hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die<br />
mindestens 50% des ausgegebenen Eigenkapitals der Holdco vertritt; und<br />
Änderungen der Holdco-Satzung; hierzu bedarf es keines Quorums, ein solcher Beschluss kann allerdings<br />
nur auf Vorschlag des Holdco-Verwaltungsrats gefasst werden.<br />
Chairman der Holdco-Gruppe<br />
Während der ersten Amtszeit des Chairman der Holdco-Gruppe, die mit Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />
2016 endet, übernimmt der Chairman der Holdco-Gruppe die üblichen Funktionen eines Vorsitzenden,<br />
wie etwa Leitung der Sitzungen des Holdco-Verwaltungsrat und Festlegen der Tagesordnung, sowie weitere<br />
vereinbarte Aufgaben und Befugnisse, insbesondere:<br />
Initiierung und Entwicklung der Gesamtstrategie der Holdco-Gruppe;<br />
globales Relationship Management und Repräsentation sowie globale politische und aufsichtsrechtliche<br />
Vertretung der Holdco-Gruppe;<br />
Leitung des Nominierungs-, Governance- und Corporate Responsibility-Ausschusses und des Ausschusses<br />
für Strategieangelegenheiten sowie Mitgliedschaft im Integrationsausschuss und im Personal- und<br />
Vergütungsausschuss; und<br />
Anhörungsrecht bei der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Global Executive Committee.<br />
Falls Dr. Reto Francioni vor Ende seiner ersten Amtszeit als Chairman der Holdco-Gruppe ausscheidet,<br />
werden die übrigen Deutsche Börse-Direktoren einen Nachfolger vorschlagen; ihr Vorschlag ist für den Nominierungs-,<br />
Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und für den Holdco-Verwaltungsrat ein Bindender<br />
Vorschlag (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches). Der Nachfolger wird bis zum Ende der<br />
A-142
ursprünglichen Amtszeit des Chairman der Holdco-Gruppe, die mit Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016<br />
endet, dieselben Funktionen übernehmen und Befugnisse haben.<br />
Bis zur ersten nach einem Zeitraum von sechs Jahren nach Vollzug des Zusammenschlusses stattfindenden<br />
Jahreshauptversammlung wird der Chairman der Holdco-Gruppe sein Hauptbüro in Frankfurt haben und sein<br />
Zweitbüro in New York, während das Hauptbüro des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe in New York und<br />
sein Zweitbüro in Frankfurt sein wird. Der Chairman der Holdco-Gruppe und der Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe können aber auch eine umgekehrte Regelung für ihre Bürostandorte vereinbaren, so dass das<br />
Hauptbüro des Chairman der Holdco-Gruppe in New York ist und das des Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe in Frankfurt.<br />
Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />
Während der ersten Amtszeit des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, die zum Ende der Jahreshauptversammlung<br />
2016 endet, übernimmt der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe die üblichen Funktionen<br />
eines CEO, insbesondere:<br />
Geschäftsführung und Verantwortung für das Ergebnis der Holdco-Gruppe (u. a. Verantwortung für das<br />
Jahresbudget und den Geschäftsplan);<br />
Initiierung und Entwicklung der Geschäftsstrategie für die globalen Geschäftsbereiche und -regionen;<br />
Entwicklung des Integrationskonzepts und der Rahmendaten für die Ausgestaltung der Holdco-Gruppe,<br />
u. a. in Bezug auf Systeme, Personalausstattung und Standorte, zur Vorlage beim Integrationsausschuss,<br />
und Zuständigkeit für die Umsetzung der Integration;<br />
Mitgliedschaft im Ausschuss für Strategieangelegenheiten und Vorsitz des Integrationsausschusses; und<br />
Leitung des Global Executive Committee und das Recht, die Mitglieder des Global Executive Committee<br />
auszuwählen, zu bestellen und abzuberufen (mit der Maßgabe, dass der Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung in enger Abstimmung mit dem<br />
Chairman der Holdco-Gruppe und dem Holdco-Verwaltungsrat vorgeht).<br />
Falls Duncan L. Niederauer vor Ende seiner ersten Amtszeit als Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />
ausscheidet, schlagen die übrigen NYSE Euronext-Direktoren einen Nachfolger vor; ihr Vorschlag ist ein für den<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und für den Holdco-Verwaltungsrat Bindender<br />
Vorschlag (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches). Der Nachfolger wird bis zum Ende der<br />
ursprünglichen Amtszeit des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, die mit Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />
2016 endet, dieselben Funktionen übernehmen und Befugnisse haben.<br />
Rechtsstruktur der Holdco-Gruppe<br />
Die Holdco wird als <strong>Holding</strong>gesellschaft in den Niederlanden gegründet. Zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher<br />
Erfordernisse sowie zur Sicherstellung eines engen Kundenkontakts bestehen weiterhin getrennte operative<br />
Tochtergesellschaften als selbstständige juristische Personen in jedem der verschiedenen Länder, in denen die<br />
NYSE Euronext, die Deutsche Börse und deren jeweilige Tochtergesellschaften Wertpapierbörsen betreiben (z. B.<br />
in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Portugal).<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden die Organisationsstruktur der Holdco-Gruppe im Hinblick<br />
darauf prüfen, dass diese so organisiert wird, dass mittelfristig unter Berücksichtigung und vorbehaltlich aller<br />
steuerlichen, aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Überlegungen alle europäischen Unternehmen und Vermögenswerte<br />
der Holdco-Gruppe unmittelbar oder mittelbar von einer europäischen juristischen Person und alle<br />
US-Unternehmen und Vermögenswerte unmittelbar oder mittelbar von einer juristischen Person nach US-Recht<br />
gehalten werden (wenngleich diese weiterhin mittelbar von der Holdco gehalten werden, die nach dem Recht der<br />
Niederlande gegründet ist). Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beabsichtigen, für die Koordination<br />
regionaler aufsichtsrechtlicher Angelegenheiten zwei regionale Koordinatoren für die europäischen Unternehmen<br />
und die US-Unternehmen der Holdco-Gruppe zu bestellen.<br />
Global Executive Committee der Holdco-Gruppe<br />
Das Global Executive Committee der Holdco-Gruppe wird aus vier Personen bestehen, die derzeit Führungspersonen<br />
der NYSE Euronext sind, einschließlich des Chief Executive Officer der NYSE Euronext, sowie weiteren<br />
A-143
vier Personen, die derzeit Führungspersonen der Deutsche Börse sind. Das Global Executive Committee wird<br />
zukünftig für die laufende Geschäftsführung der Holdco-Gruppe verantwortlich sein.<br />
Die Geschäftsordnung des Global Executive Committee, die der Holdco-Verwaltungsrat im Rahmen des<br />
Vollzugs des Zusammenschlusses verabschieden wird, legt die Zusammensetzung des Global Executive Committee,<br />
seine Aufgaben und Zuständigkeiten sowie bestimmte Verfahrensregeln fest. Die Geschäftsordnung erlischt<br />
vier Jahre nach dem Vollzug des Zusammenschlusses und kann nur mit der Zustimmung des Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe und des Holdco-Verwaltungsrats geändert werden. Die Mitglieder des Global Executive<br />
Committee werden sich um einstimmige Entscheidungen bemühen, und der Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe wird grundsätzlich über alle Angelegenheiten entscheiden, über die keine Einstimmigkeit besteht. Jedes<br />
Mitglied des Global Executive Committee, dessen Zuständigkeiten von einer solchen Entscheidung des Chief<br />
Executive Officer der Holdco-Gruppe betroffen sind, ist berechtigt, sich mit dieser Angelegenheit an den Holdco-<br />
Verwaltungsrat zu wenden, der dann nach seinem Ermessen darüber beraten bzw. entscheiden wird.<br />
Zu Informationen über die Mitglieder des Global Executive Committee vgl. ,,Geschäft der Holdco und<br />
ausgewählte Informationen über die Holdco“.<br />
Geschäfts- und Betriebsstruktur der Holdco-Gruppe<br />
Zwei Konzernzentralen<br />
Die ab Vollzug des Zusammenschlusses geltende Holdco-Satzung wird vorsehen, dass die Holdco-Gruppe<br />
zwei Konzernzentralen, nämlich in Frankfurt und New York, hat.<br />
Handelsplattformen<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die NYSE Euronext und die Deutsche<br />
Börse nach dem Vollzug des Zusammenschlusses unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse<br />
beschließen, die Handelsplattformen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zusammenzuführen. Vorbehaltlich<br />
weiterer Prüfungen seitens der Parteien beabsichtigen diese die Migration:<br />
auf zwei Plattformen, und zwar eine für das zusammengeschlossene Kassageschäft und eine für das<br />
zusammengeschlossene Derivatgeschäft der Holdco-Gruppe. Im Falle einer Migration auf zwei Plattformen<br />
beabsichtigen die NYSE Euronext und die Deutsche Börse vorbehaltlich einer weiteren Prüfung<br />
seitens der Parteien, dass eine dieser Plattformen eine derzeit von der NYSE Euronext genutzte Plattform<br />
und die andere eine derzeit von der Deutsche Börse genutzte Plattform sein wird; und/oder<br />
mittelfristig auf eine einzige Plattform sowohl für das Kassa- als auch das Derivatgeschäft der Holdco-<br />
Gruppe.<br />
Die Migration muss jedoch jeweils mit den Hauptzielen der Synergiemaximierung und Schaffung effizienter<br />
Marktplätze für Kunden vereinbar sein.<br />
Struktur der Geschäftsbereiche<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht ebenfalls vor, dass die Holdco-Gruppe nach<br />
Vollzug des Zusammenschlusses über die folgenden fünf weltweit operierenden Geschäftsbereiche verfügt (der<br />
Standort, von dem aus der jeweilige Geschäftsbereich geleitet wird, wird nachfolgend als ,,globale Drehscheibe“<br />
(global hub) bezeichnet):<br />
Global Cash Trading and Listings mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten in<br />
(in alphabetischer Reihenfolge) Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris;<br />
Global Derivatives mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in alphabetischer<br />
Reihenfolge) Amsterdam, Chicago, London, New York und Zürich;<br />
Global Settlement and Custody mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in<br />
(in alphabetischer Reihenfolge) Luxemburg, New York, Porto, Prag und Singapur. Das Büro des<br />
Bereichsleiters wird in Luxemburg sein;<br />
A-144
Technology Services/IT mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten in (in<br />
alphabetischer Reihenfolge) Belfast, Frankfurt, London, Luxemburg, Paris und Prag. Das Büro des<br />
Bereichsleiters wird in Paris sein; und<br />
Market Data & Analytics mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in<br />
alphabetischer Reihenfolge) London, New York, Paris und Zürich.<br />
Obwohl im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss bereits die weltweit operierenden Geschäftsbereiche<br />
der Holdco nach dem Vollzug des Zusammenschlusses bestimmt sind, haben die Parteien bis jetzt noch<br />
keine Segmentstruktur für Zwecke der Finanzberichterstattung der Holdco-Gruppe festgelegt.<br />
European Equities Businesses<br />
Die Holdco-Gruppe erwartet, dass ihre europäischen Aktiengeschäfte auf den fünf Märkten (Amsterdam,<br />
Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris) über dieselbe technologische Handelsplattform betrieben werden. Das<br />
Geschäft wird vom derzeitigen Head of European Cash Markets der NYSE Euronext geleitet werden, und<br />
stellvertretender Leiter wird eine von der Deutsche Börse ernannte Person. Wie bisher werden alle fünf Börsen<br />
als unabhängige Listingplätze/Börsenbetriebe weiterbetrieben werden, jedoch dieselbe technologische Plattform<br />
verwenden. Die späteren Leiter dieses Geschäfts werden das europäische Aktiengeschäft vom Standort des von<br />
ihnen betriebenen Kassageschäfts aus betreiben.<br />
Aufnahme der Holdco-Aktien in Indizes; Rating der Holdco<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben vereinbart, dass sie sich vor Vollzug des Zusammenschlusses<br />
nach zumutbaren Kräften bemühen werden, (1) die dauerhafte Aufnahme der Holdco-Aktien in den<br />
DAX30-, den EuroStoxx50- und den S&P500-Index zu erreichen und (2) dass die Holdco ein Rating von ,,AA“<br />
seitens S&P oder Fitch oder ein vergleichbares Rating von einer oder mehrerer sonstiger Ratingagenturen erhält.<br />
Vertragsänderungen und Verzicht<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse können den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu<br />
jedem Zeitpunkt ändern, sei es bevor oder nachdem die Aktionäre der NYSE Euronext die Annahme des Vertrags<br />
über den Unternehmenszusammenschluss beschlossen und den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />
zugestimmt haben und die <strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht worden ist. Es gilt jedoch, dass (1) nach der<br />
Beschlussfassung und Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext keine Vertragsänderung mehr ohne deren<br />
erneute Zustimmung vorgenommen werden kann, sofern die geltenden Rechtsvorschriften oder die Börsenordnung<br />
einer maßgeblichen Börse eine solche Zustimmung vorschreiben und/oder (2) nach der Veröffentlichung der<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> keine Vertragsänderung mehr vorgenommen werden darf, die ihrerseits eine Änderung der<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> erfordert, es sei denn, diese weitere Änderung der <strong>Angebotsunterlage</strong> wird ebenfalls vorgenommen.<br />
Falls die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco eine Änderung des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss, die keiner weiteren Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext und keiner<br />
Änderung der <strong>Angebotsunterlage</strong> bedarf, genehmigen, werden die NYSE Euronext, die Deutsche Börse bzw. die<br />
Holdco die jeweiligen Aktionäre darüber in einer Pressemitteilung oder einer anderen öffentlichen Mitteilung<br />
informieren. Sollten die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco eine Änderung des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss genehmigen, die einer erneuten Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext<br />
bedarf, würden die Aktionäre ein weiteres Proxy Statement/einen weiteren Prospekt erhalten; für die Zustimmung<br />
zu einer solchen Änderung würden neue Stimmrechtsvollmachten eingeholt.<br />
Soweit dies rechtlich und nach den Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
zulässig ist, können die Parteien auf die Einhaltung oder den Eintritt von Bedingungen aus dem Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss verzichten.<br />
Gebühren und Auslagen<br />
Unabhängig davon, ob das Tauschangebot und die Verschmelzung vollzogen werden, werden sämtliche, einer<br />
der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und den darin<br />
A-145
vorgesehenen Transaktionen entstehenden Barauslagen (einschließlich aller Gebühren und Kosten für Rechtsberater,<br />
Wirtschaftsprüfer, Investmentbanken, Sachverständige und Fachberater) von der Partei getragen, der diese<br />
Auslagen entstehen, sofern der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht etwas anderes vorsieht und<br />
mit Ausnahme der folgenden Auslagen, die von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu gleichen Teilen<br />
getragen werden (sofern die einschlägigen Rechtsvorschriften dies nicht untersagen):<br />
die Registrierungs- und Meldegebühren sowie die Druck- und Portokosten für das Proxy Statement/den<br />
Prospekt, das Registration Statement, die Unterlagen für das Tauschangebot und den Prospekt für die<br />
Zulassung der Holdco-Aktien zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
und der Euronext Paris sowie die Tombstone-Anzeige für das Tauschangebot;<br />
Gebühren für erforderliche Einreichungen bei Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen im<br />
Zusammenhang mit den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen;<br />
und<br />
im Falle einer Beendigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss alle der Holdco und/<br />
oder ihren Tochtergesellschaften entstandenen Auslagen.<br />
Zusicherungen und Gewährleistungen<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthält eine Reihe üblicher und im Wesentlichen<br />
beidseitiger Zusicherungen und Gewährleistungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in Bezug auf die<br />
folgenden Punkte:<br />
Gründung, ordnungsgemäßes Bestehen und Befähigung, die Verpflichtungen einzugehen;<br />
Kapitalausstattung;<br />
Genehmigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und das Nichtbestehen von Konflikten;<br />
fürden Vollzug des Zusammenschlusses erforderliche behördliche Genehmigungen und Zustimmungen;<br />
Abschlüsse und bei Behörden eingereichte Berichte;<br />
keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen seit dem 31. Dezember 2009;<br />
Einhaltung der geltenden Gesetze und Vereinbarungen;<br />
fürdie Führung der Geschäfte erforderliche Genehmigungen und Lizenzen;<br />
Rechtsstreitigkeiten;<br />
Leistungen an Mitarbeiter;<br />
steuerliche Angelegenheiten;<br />
arbeitsrechtliche Angelegenheiten;<br />
wesentliche Vereinbarungen; und<br />
gewerbliche Schutzrechte.<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss beinhaltet außerdem Zusicherungen und Gewährleistungen<br />
seitens der Holdco und der Pomme Merger Corporation bezüglich<br />
Gründung, ordnungsgemäßem Bestehen und Befähigung, die Verpflichtungen einzugehen;<br />
Kapitalausstattung; und<br />
der Genehmigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und dem Nichtbestehen von<br />
Konflikten.<br />
Viele der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen<br />
setzen ,,wesentliche nachteilige Auswirkungen“ voraus (d. h. sie greifen nur, wenn Verstöße dagegen<br />
einzeln oder zusammengenommen wesentliche nachteilige Auswirkungen hätten). Einige Zusicherungen und<br />
Gewährleistungen enthalten eine allgemeine Wesentlichkeitsanforderung oder setzen einen bestimmten Kenntnisstand<br />
(knowledge standard) der Partei voraus, die die Gewährleistung abgibt. Eine ,,wesentliche nachteilige<br />
Auswirkung“ auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse bezeichnet für die Zwecke des Vertrags über den<br />
A-146
Unternehmenszusammenschluss eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf das Geschäft und die Finanz- und<br />
Ertragslage der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften insgesamt bzw. der Deutsche Börse und ihrer<br />
Tochtergesellschaften insgesamt, wobei die folgenden Änderungen oder Entwicklungen bei der Bestimmung, ob<br />
eine wesentliche nachteilige Auswirkung eingetreten ist, nicht zu berücksichtigen sind:<br />
Änderungen oder Entwicklungen im Hinblick auf allgemeine wirtschaftliche oder betriebliche Bedingungen<br />
oder die allgemeinen Bedingungen an den Wertpapiermärkten (einschließlich Änderungen und<br />
Entwicklungen aufgrund von Kriegshandlungen oder Terrorismus), soweit diese Änderungen oder<br />
Entwicklungen die NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften insgesamt bzw. die Deutsche Börse<br />
und ihre Tochtergesellschaften insgesamt im Vergleich zu anderen Wertpapierbörsen oder Handelsmärkten<br />
nicht unverhältnismäßig stark betreffen;<br />
Änderungen oder Entwicklungen, die sich aus der Durchführung oder Ankündigung des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss oder der darin vorgesehenen Transaktionen ergeben; oder<br />
Änderungen oder Entwicklungen, die sich aus einer gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
erforderlichen Handlung oder Unterlassung der NYSE Euronext und ihren Tochtergesellschaften<br />
insgesamt bzw. der Deutsche Börse und ihren Tochtergesellschaften insgesamt ergeben.<br />
Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und diese Zusammenfassung der darin enthaltenen<br />
Bestimmungen wurden zu Informationszwecken in dieses Dokument aufgenommen. Die Sachinformationen<br />
über die Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder deren Tochtergesellschaften, die in<br />
diesem Dokument sowie in öffentlichen bei der SEC bzw. der <strong>BaFin</strong> eingereichten Unterlagen enthalten sind,<br />
können die entsprechenden Informationen im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ergänzen,<br />
aktualisieren oder ändern. Bei der Durchsicht der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und<br />
in dieser Zusammenfassung beschriebenen Zusicherungen und Gewährleistungen sollte bedacht werden,<br />
dass die Parteien die Zusicherungen und Gewährleistung hauptsächlich mit dem Ziel verhandelt haben, die<br />
Umstände festzulegen, in denen jede Vertragspartei das Recht hat, den Zusammenschluss zu beenden, wenn<br />
sich die Zusicherungen und Gewährleistungen der jeweils anderen Partei wegen veränderter Umstände oder<br />
aus sonstigen Gründen als unrichtig herausstellen, sowie die Risiken zwischen den Parteien aufzuteilen, nicht<br />
aber mit dem Ziel, Tatsachen festzustellen. Die Zusicherungen und Gewährleistungen können auch einer<br />
vertraglichen Wesentlichkeitsanforderung unterliegen, die sich von den allgemein für Aktionäre geltenden<br />
Anforderungen unterscheidet; sie erlöschen nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung.<br />
A-147
AUFSICHTSRECHTLICHE GENEHMIGUNGEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN IM ZUSAM-<br />
MENHANG MIT DEM ZUSAMMENSCHLUSS<br />
Nach geltendem deutschen Recht ist die <strong>BaFin</strong> für die Genehmigung der Bedingungen des Tauschangebots in<br />
Deutschland zuständig.<br />
Wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen<br />
Kartellrechtliche Freigabe in den Vereinigten Staaten<br />
Nach Maßgabe des HSR Act und der in seinem Rahmen von der US-amerikanischen Kartellbehörde FTC<br />
erlassenen Vorschriften kann der Zusammenschluss erst vollzogen werden, wenn die Anmelde- und Berichtsformulare<br />
(notification and report forms) bei der FTC und dem DOJ eingereicht wurden und die einschlägigen<br />
Wartefristen abgelaufen sind. Am 8. März 2011 reichten die Deutsche Börse und die NYSE Euronext jeweils ein<br />
Anmelde- und Berichtsformular gemäß dem HSR Act bei der FTC und dem DOJ ein.<br />
Am 7. April 2011 erhielten jeweils die Deutsche Börse und die NYSE Euronext eine Anfrage nach<br />
zusätzlichem Informations- und Dokumentationsmaterial, auch bezeichnet als “Second Request” Ein Second<br />
Request bewirkt eine Verlängerung der HSR-Wartefrist um bis zu dreißig Tage, nachdem die Parteien dem Second<br />
Request im Wesentlichen entsprochen haben, es sei denn die Wartefrist wird vom DOJ vorzeitig beendet.<br />
Die Parteien haben bisher mit dem DOJ zusammengearbeitet und stehen auch weiterhin in engem Kontakt mit<br />
dem DOJ, um die HSR-Freigabe sobald wie möglich zu erhalten. Die Antwort des DOJ auf den Second Request<br />
wird, einschließlich der 30-tägigen Wartefrist und möglichen weiteren wesentlichen Diskussionen mit dem DOJ,<br />
zwischen drei und acht Monate in Anspruch nehmen. Die Parteien erwarten gegenwärtig daher nicht, dass die<br />
Wartefrist vor dem dritten Quartal 2011 auslaufen oder beendet sein wird. Die Koordination zwischen der EU-<br />
Kommission und dem DOJ, einschließlich des möglichen Zeitplans, macht Vorhersagen darüber, wann das DOJ<br />
seine Untersuchung abgeschlossen haben wird, schwierig.<br />
Sollte das DOJ nach der Beendigung seiner Prüfung noch substanzielle Bedenken hinsichtlich des Zusammenschlusses<br />
haben, muss es ein Verfahren gerichtet auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor einem<br />
Bundesbezirksgericht (federal district court) der Vereinigten Staaten einleiten, um den Zusammenschluss zu<br />
verhindern, oder seine Bedenken mittels einer einvernehmlichen Vereinbarung mit den Parteien ausräumen.<br />
Europäische Wettbewerbsbehörden<br />
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (in diesem Dokument als ,,EG-Fusionskontrollverordnung“<br />
bezeichnet) verfügt die Europäische Kommission über 25 Arbeitstage ab Zugang einer vollständigen<br />
Anmeldung für den Erlass einer Entscheidung, in der der Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt<br />
vereinbar erklärt wird, oder für die Einleitung eines ausführlichen Verfahrens. Falls die Kommission eine<br />
eingehende Prüfung einleitet, hat sie innerhalb von 90 Arbeitstagen ab Einleitung der eingehenden Prüfung eine<br />
endgültige Entscheidung darüber zu erlassen, ob der geplante Zusammenschluss mit dem Gemeinsamen Markt<br />
vereinbar ist (diese Frist kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden). Die Deutsche Börse und die<br />
NYSE Euronext planen die Einreichung der Anmeldung (Formblatt CO) für die erste Hälfte des Jahres 2011.<br />
Prüfung durch das CFIUS<br />
Der Zusammenschluss bedarf einer Prüfung durch das Committee on Foreign Investment in the United States<br />
(in diesem Dokument als ,,CFIUS“ bezeichnet) gemäß dem Exon-Florio Amendment zum Defense Production Act<br />
von 1950 (in diesem Dokument als ,,Exon-Florio Amendment“ bezeichnet). Nach Maßgabe des Exon-Florio<br />
Amendment wird der Präsident der Vereinigten Staaten bevollmächtigt, Unternehmenserwerbe, Verschmelzungen<br />
oder Übernahmen von im zwischenstaatlichen Handel mit den Vereinigten Staaten tätigen Personen durch<br />
ausländische Personen zu untersagen oder auszusetzen, falls der Präsident nach einer Prüfung feststellt, dass<br />
die betreffenden ausländischen Personen durch die Ausübung der Kontrolle über die erworbenen Personen<br />
Maßnahmen ergreifen könnten, die eine potenzielle Gefährdung der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten<br />
darstellen könnten, und andere bestehende gesetzliche Vorschriften keine ausreichende Grundlage für den Schutz<br />
der nationalen Sicherheit bieten. Die beteiligten Parteien stehen bereits in Kontakt mit CFIUS. Die Anmeldung wird<br />
voraussichtlich im Mai 2011 erfolgen.<br />
A-148
Wartefristen<br />
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments waren die im HSR Act, der EG-Fusionskontrollverordnung<br />
und dem Exon-Florio Amendment vorgesehenen Wartefristen weder abgelaufen noch beendet. Die<br />
Parteien sind der Auffassung, dass der Zusammenschluss unter Einhaltung aller einschlägigen kartellrechtlichen<br />
Gesetze vollzogen werden kann. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die staatlichen Prüfbehörden die<br />
maßgeblichen Wartefristen beenden oder deren Ablauf gestatten werden oder dass sie den Zusammenschluss ohne<br />
Einschränkungen oder Auflagen oder überhaupt genehmigen oder freigeben werden. Ferner kann nicht garantiert<br />
werden, dass keine Anfechtung des Vollzugs des Zusammenschlusses auf kartellrechtlicher Grundlage erfolgen<br />
wird oder dass die Parteien im Falle einer entsprechenden Anfechtung obsiegen werden oder nicht gezwungen sein<br />
werden, bestimmten Auflagen — die möglicherweise auch Veräußerungen beinhalten — zuzustimmen, um den<br />
Zusammenschluss vollziehen zu können.<br />
Kapitalmarktaufsichtsbehörden<br />
Nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss steht die Verpflichtung der Holdco zur<br />
Annahme und zum Tausch von im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Deutsche Börse-Aktien, die<br />
wiederum eine Voraussetzung für den Vollzug der Verschmelzung bildet, unter der Bedingung des Erhalts oder<br />
der Erteilung aller sonstigen Genehmigungen, Erlaubnisse und Handlungen von staatlichen Stellen und der<br />
Vornahme aller sonstigen Einreichungen und Anmeldungen bei diesen, die seitens der Holdco, der Deutsche<br />
Börse, der NYSE Euronext oder ihrer Tochtergesellschaften für den Vollzug des Zusammenschlusses, die Ausgabe<br />
der Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung und der sonstigen im Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen erforderlich sind (einschließlich erforderlicher<br />
Änderungen an bestehenden Börsenlizenzen und Anerkennungen); dies gilt nicht in Fällen, in denen bei einem<br />
unterlassenen Erhalt, einer unterlassenen Erteilung oder einer unterlassenen Vornahme bei vernünftiger Betrachtung<br />
kein wesentlicher Nachteil für die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und ihre jeweiligen<br />
Tochtergesellschaften zu erwarten ist. Als wesentlicher Nachteil im Sinne des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
gilt eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf das Geschäft und die Ertrags- und Finanzlage<br />
insgesamt oder die Befugnis oder Fähigkeit der regulierten Wertpapierbörsen der Holdco, der Deutsche Börse, der<br />
NYSE Euronext oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften insgesamt ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit der<br />
bisherigen Praxis oder wie nach dem Vollzug des Zusammenschlusses billigerweise erwartet fortzusetzen. Siehe<br />
,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses“.<br />
Genehmigung durch die SEC<br />
Bei der Tochtergesellschaft der Deutsche Börse International Securities Exchange, LLC sowie EDGA<br />
Exchange, Inc. und EDGX Exchange, Inc., an denen die Deutsche Börse mittelbar zu 34,1% beteiligt ist, und<br />
den Tochtergesellschaften der NYSE Euronext, der New York Stock Exchange, LLC, NYSE Arca, Inc. und NYSE<br />
Amex LLC handelt es sich gemäß Section 6 des Exchange Act um als nationale Wertpapierbörsen (national<br />
securities exchanges) registrierte Selbstregulierungsorgane; als solche sind sie zur Einhaltung bestimmter Verpflichtungen<br />
gemäß dem Exchange Act verpflichtet. Nach Section 19 des Exchange Act und den dazugehörigen<br />
Vorschriften der SEC sind alle Änderungen an Regeln von SROs der SEC zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu<br />
können auch bestimmte geplante Änderungen an ihren Gründungsurkunden, Statuten (bylaws) oder verwandten<br />
Dokumenten oder, im Falle der International Securities Exchange, LLC, denjenigen ihrer unmittelbaren Muttergesellschaft<br />
oder denjenigen der NYSE Euronext sowie geplante Änderung der Zulassungsvorschriften zählen.<br />
Geplante Regeländerungen können nur in Kraft treten, sofern eine Genehmigung der SEC vorliegt oder sie<br />
anderweitig gemäß Section 19 des Exchange Act zulässig sind.<br />
Nach Section 19 des Exchange Act sind der Wortlaut der geplanten Regeländerung zusammen mit einer<br />
knappen Erklärung zu ihrer gesetzlichen Grundlage und dem Zweck der Änderung bei der SEC einzureichen, die<br />
anschließend durch eine Veröffentlichung der geplanten Änderung im Federal Register interessierten Dritten die<br />
Möglichkeit zu Stellungnahmen gibt. Entsprechende Stellungnahmen werden üblicherweise zur Beantwortung an<br />
das SRO weitergeleitet. Die SEC muss innerhalb einer Frist von 35 Tagen ab der Veröffentlichung der geplanten<br />
Regeländerung (oder einer längeren Frist von bis zu 90 Tagen, falls die SEC dies für angemessen erachtet) die<br />
geplante Änderung entweder billigen oder ein Verfahren zur Entscheidung über eine mögliche Ablehnung der<br />
geplanten Regeländerung einleiten. Entsprechende Verfahren sollten innerhalb von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt<br />
der Veröffentlichung der geplanten Regeländerung abgeschlossen sein; die SEC ist jedoch berechtigt, die Frist<br />
erforderlichenfalls um weitere 60 Tage zu verlängern. Die SEC genehmigt eine geplante Regeländerung, falls sie<br />
befindet, dass die Änderung im Einklang mit den Anforderungen des Exchange Act und den Vorschriften und<br />
A-149
Verordnungen zum Exchange Act steht. SROs können Verlängerungen der vorstehend genannten Fristen zustimmen<br />
und tun dies in der Praxis in der Regel auch, während sie auf von SEC-Mitarbeitern vorgebrachte Einwände<br />
eingehen.<br />
Europäische Aufsichtsbehörden<br />
Es wird derzeit erwartet, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss eine Reihe von Genehmigungen<br />
durch europäische Aufsichtsbehörden eingeholt und eine Reihe von Anzeigen bei diesen vorgenommen werden, zu<br />
denen (in alphabetischer Reihenfolge nach Name des Landes in englischer Sprache) die Folgenden zählen:<br />
Belgien<br />
Keine Untersagung durch die FSMA oder Nichtbeanstandungserklärung der FSMA in Bezug auf den<br />
Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brussels S.A./N.V.;<br />
Bestätigung des belgischen Finanzministers betreffend die Beibehaltung des Status von Euronext<br />
Brussels S.A./N.V. als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten oder, soweit eine solche<br />
Bestätigung nicht erfolgt, Nichterhalt einer gegenteiligen Mitteilung;<br />
Collegium der Euronext-Aufsichtsbehörden<br />
Nichtbeanstandungserklärung des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden für das Tauschangebot,<br />
die Verschmelzung und die sonstigen im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />
Transaktionen nach Maßgabe des Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010.<br />
Frankreich<br />
Zustimmung der französischen Bankenaufsichtsbehörde (Autorité de Contrôle Prudentiel, in diesem<br />
Dokument als ,,ACP” bezeichnet) zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. in<br />
ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut;<br />
Zustimmung des französischen Wirtschaftsministers zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext<br />
Paris S.A. und Bluenext S.A. in ihrer Eigenschaft als Börsenbetreiber nach Empfehlung der französischen<br />
Finanzmarktaufsicht (Autorité des marchés financiers, in diesem Dokument als ,,AMF” bezeichnet).<br />
Deutschland<br />
Anzeige des Zusammenschlusses bei dem Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse;<br />
Keine Untersagungsverfügung der <strong>BaFin</strong> hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an der<br />
European Commodity Clearing AG, Eurex Clearing AG, Eurex Repo GmbH, Eurex Bonds GmbH und<br />
Clearstream Banking AG und Anzeige des Erwerbs dieser Gesellschaften bei der Deutschen Bundesbank<br />
und dem Bundesverband deutscher Banken;<br />
Keine Untersagungsverfügung der hessischen Börsenaufsicht hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden<br />
Beteiligung der Holdco an der Deutsche Börse, Scoach Europa AG und Eurex Frankfurt AG;<br />
Keine Untersagungsverfügung der sächsischen Börsenaufsicht hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden<br />
Beteiligung der Holdco an der European Energy Exchange AG und der EEX Power Derivatives<br />
GmbH; und<br />
Keine Untersagungsverfügung der Berliner Börsenaufsicht hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden<br />
Beteiligung der Holdco an der Tradegate Exchange GmbH.<br />
Luxemburg<br />
Keine Untersagungsverfügung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (Commission<br />
de surveillance du secteur financier) hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen der Clearstream<br />
International S.A., der Clearstream Services S.A. und der Clearstream Banking S.A. sowie keine<br />
A-150
Untersagungsverfügung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor (Commissariat<br />
aux assurances) hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen der Risk Transfer Re S.A.<br />
Niederlande<br />
Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen Finanzministers (auf Anraten der AFM), wonach es<br />
dem Bieter erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International)<br />
B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. zu erwerben;<br />
Mitteilung des Zusammenschlusses an und Bestätigung, Neuausstellung, Erneuerung oder Änderung der<br />
bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen durch den niederländischen Finanzminister oder die AFM<br />
anstelle des niederländischen Finanzministers, die gegenüber NYSE Euronext, NYSE Euronext (International)<br />
B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. abgegeben wurden und jeweils der<br />
betreffenden Gesellschaft erlauben, mittelbar oder unmittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V. zu<br />
halten, zu erwerben, sofern dies vom niederländischen Finanzminister oder der AFM für erforderlich<br />
gehalten wird;<br />
Mitteilung an und Überprüfung und Genehmigung des Zusammenschlusses durch den niederländischen<br />
Finanzminister und die AFM sowie Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe der bestehenden<br />
Börsenlizenzen, die Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />
Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. gewährt wurden, sofern dies vom niederländischen Finanzminister<br />
oder der AFM für erforderlich gehalten wird; und<br />
Nichtbeanstandungserklärung durch die Niederländische Zentralbank in Bezug auf den indirekten<br />
Erwerb von Anteilen an Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />
Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. durch Holdco.<br />
Portugal<br />
Ausdrückliche Zustimmung des portugiesischen Finanzministers zum Eigentums- und Kontrollwechsel<br />
bei Euronext Lisbon nach positiver Stellungnahme des CMVM;<br />
Information des CMVM über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon und fehlende<br />
Untersagungsverfügung des CMVM oder Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung innerhalb der zur<br />
Verfügung stehenden Frist;<br />
Information des CMVM über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon und keine<br />
Untersagungsverfügung des CMVM oder Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung innerhalb der zur<br />
Verfügung stehenden Frist;<br />
Spanien<br />
Anzeige des Kontrollwechsels hinsichtlich der Infobolsa, der Link-Up Capital Markets S.L. und der Open<br />
Finance S.L. beim spanischen Register für Ausländische Investitionen der Generaldirektion für Wirtschaftspolitik<br />
und Ausländische Investitionen.<br />
Schweiz<br />
Anzeige des Kontrollwechsels in Bezug auf die Eurex Zürich AG und Scoach Schweiz bei der Eidgenössischen<br />
Finanzmarktaufsicht.<br />
Vereinigtes Königreich<br />
Zustimmung der FSA zum Eigentümer- und Kontrollwechsel bei der Liffe Services Limited, Secfinex<br />
Limited, Smartpool Trading Limited und Fix City Limited; und<br />
Zustimmung der FSA zum Eigentümer- und Kontrollwechsel bei der Liffe Administration and Management.<br />
A-151
Andere Länder<br />
Derzeit wird ferner erwartet, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss darüber hinaus eine Reihe<br />
von aufsichtsrechtlichen Genehmigungen in anderen Ländern eingeholt und eine Reihe von aufsichtsrechtlichen<br />
Anzeigen in diesen Ländern vorgenommen werden, zu denen (in alphabetischer Reihenfolge nach Name des<br />
Landes) die folgenden zählen:<br />
Indien<br />
Anzeige des Kontrollwechsels hinsichtlich der Deutsche Börse beim India Foreign Investment Promotion<br />
Board.<br />
Singapur<br />
Anzeige des Kontrollwechsels hinsichtlich der Clearstream Banking S.A. bei der Monetary Authority of<br />
Singapore.<br />
Vereinigte Staaten<br />
Genehmigung des Kontrollwechsels der Archipelago Trading Services LLC und der Archipelago<br />
Securities, Inc durch die FINRA gemäß der NASD Rule 1017;<br />
Genehmigung des Kontrollwechsels der NYSE Liffe U.S., LLC and NYSE Liffe durch die CFTC.<br />
Börsennotierung<br />
Die im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien und die weiteren<br />
zur Ausgabe in diesem Zusammenhang reservierten Holdco-Aktien müssen nach der offiziellen Ausgabemitteilung<br />
(official notice of issuance) zum Börsenhandel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
und der Euronext Paris zugelassen werden.<br />
Die Holdco plant die Erstellung eines Börsenzulassungsprospekts für die Zulassung der Aktien an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext Paris, der der AFM zur Billigung eingereicht und nach der Billigung<br />
im Wege des Europäischen Passes in Frankreich und Deutschland veröffentlicht werden soll. Neben der Billigung<br />
des Börsenzulassungsprospekts durch die AFM steht der Börsenhandel unter dem Vorbehalt der Zulassung der<br />
Aktien der Holdco zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse bzw. der Genehmigung der Zulassung der<br />
Aktien der Holdco zum Börsenhandel an der Euronext Paris durch die AMF.<br />
Die Holdco plant im Zusammenhang mit dem Listing der Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange die<br />
Einreichung eines eigenständigen Zulassungsantrags.<br />
Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen<br />
Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext haben sich dazu verpflichtet, sich vorbehaltlich der im Vertrag<br />
über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Einschränkungen in zumutbarer Weise nach besten<br />
Kräften darum zu bemühen, alle im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss erforderlichen Erlaubnisse und<br />
Genehmigungen von allen staatlichen Stellen und sonstigen Personen einzuholen, sobald dies vernünftigerweise<br />
durchführbar ist (siehe ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Angemessene Bemühungen um die<br />
Einholung erforderlicher Genehmigungen“).<br />
Allgemeines<br />
Obgleich die Deutsche Börse und die NYSE Euronext der Ansicht sind, dass ihnen die für den Zusammenschluss<br />
erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden, kann keine Garantie dahingehend<br />
abgegeben werden, wann ihnen die Genehmigungen erteilt werden, dass sie ihnen zu zufrieden stellenden<br />
Bedingungen erteilt werden und dass es nicht zu Gerichtsverfahren kommen wird, in denen Einwendungen gegen<br />
diese Genehmigungen vorgebracht werden. Ferner kann nicht garantiert werden, dass US-Aufsichtsbehörden auf<br />
Bundesebene oder einzelstaatlicher Ebene oder Aufsichtsbehörden außerhalb der Vereinigten Staaten nicht den<br />
A-152
Versuch unternehmen werden, aus kartellrechtlichen oder anderen Gründen Einwendungen gegen den Zusammenschluss<br />
vorzubringen; falls es zu entsprechenden Einwendungen kommen sollte, kann keine Garantie in Bezug<br />
auf deren Ausgang abgegeben werden. Die Verpflichtung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zum Vollzug<br />
des Zusammenschlusses steht unter der Bedingung der Erteilung bestimmter Genehmigungen durch die SEC, US-<br />
Behörden auf Bundesebene und einzelstaatlicher Ebene, die Europäische Kommission, andere europäische<br />
Aufsichtsbehörden und andere staatliche Stellen. Siehe ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss —<br />
Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses“.<br />
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Zusammenschluss<br />
Nach der Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden beim Delaware Court of<br />
Chancery (in diesem Dokument als ,,Gericht Delaware“ bezeichnet), beim Supreme Court des Staates New York,<br />
Country of New York (in diesem Dokument als ,,Gericht New York“ bezeichnet) und beim U.S. District Court for<br />
the Southern District of New York (in diesem Dokument als ,,SDNY“ bezeichnet) mehrere Klageschriften<br />
eingereicht, in denen der geplante Zusammenschluss angefochten wird. Vier der Klagen wurden beim Gericht<br />
Delaware eingereicht und unter dem Rubrum In re NYSE Euronext Shareholder Litigation, Consol C.A.<br />
No. 6220-VCS zusammengefasst. Beim Gericht New York wurden fünf Klagen eingereicht und werden derzeit<br />
unter einer einzigen Hauptakte, NYSE Euronext Shareholders Litigation Master File, Index No. 773,000/11,<br />
koordiniert. Beim SDNYist eine Klage, Jones v. Niederauer, et al., C.N. 11-CV-01502, anhängig. Nach Einreichung<br />
des Registration Statements mittels Form F-4 bei der SEC am 7. April 2011 wurde beim Gericht Delaware eine<br />
ergänzte verbundene Klage (consolidated amended complaint) eingereicht, und beim Gericht New York wurde eine<br />
ergänzte Hauptklage (amended master complaint) eingereicht.<br />
In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es<br />
sich um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller öffentlichen Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind<br />
als Beklagte die NYSE Euronext, ihre Directors, die Deutsche Börse, die Pomme Merger Corporation und die<br />
Holdco benannt (wobei einige Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Den einzelnen Beklagten wird im<br />
Allgemeinen eine Verletzung ihrer treuhänderischen Pflichten bei der Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen<br />
Zusammenschlusses und den beklagten Unternehmen eine Beihilfe und Begünstigung (aiding and<br />
abetting) dieser vorgeblichen Verletzung vorgeworfen. In den ergänzten Klagen, die beim Gericht Delaware und<br />
beim Gericht New York eingereicht wurden, wird auch geltend gemacht, das am 7. April 2011 mittels Form F-4<br />
eingereichte Registration Statement sei in wesentlichen Punkten unrichtig oder unvollständig. Die Klagen lauten<br />
unter anderem auf Unterlassung, einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses, nicht<br />
konkretisierte Schadenersatzzahlungen und Erstattung von Auslagen und Anwaltskosten des Klägers.<br />
Der Ausgang dieser Verfahren ist ungewiss und kann nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden. Ein<br />
ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit<br />
der Holdco nach dem Vollzug des Zusammenschlusses haben. Eine einstweilige Verfügung könnte den<br />
Vollzug des Zusammenschlusses verzögern oder gefährden und ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften<br />
Unterlassungsanspruch stattgegeben wird, könnte den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit<br />
verhindern. Die Beklagten sind der Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten<br />
Ansprüche unbegründet sind, und beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Außer<br />
den in diesem Abschnitt genannten Verfahren gibt es keine behördlichen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren<br />
(inklusive laufender oder drohender Verfahren, die der Holdco bekannt sind) seit dem 10. Februar 2011, dem Tag<br />
der Gründung der Holdco, die die Finanzlage oder die Profitabilität der Holdco wesentlich beeinflussen könnten<br />
oder in der jüngeren Vergangenheit wesentlich beeinflusst haben.<br />
A-153
KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die Kapitalisierung und die<br />
Verschuldung der Holdco zum Tag ihrer Gründung am 10. Februar 2011 wieder. Die folgenden Zahlen wurden<br />
gemäß IFRS berechnet. Für weitere die Finanzlage der Holdco erläuternde Informationen nach dem Zusammenschluss<br />
vergleiche die <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />
Kapitalisierung<br />
Zum 10. Februar 2011<br />
(in T E)<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt ........ 0<br />
davon garantiert ....................... 0<br />
davon besichert. ....................... 0<br />
davon nicht garantiert/unbesichert . ......... 0<br />
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt (ohne den<br />
kurzfristigen Anteil der langfristigen<br />
Verbindlichkeiten) ...................... 0<br />
davon garantiert ....................... 0<br />
davon besichert. ....................... 0<br />
davon nicht garantiert/unbesichert . ......... 0<br />
Eigenkapital ............................. 45<br />
Ausgegebenes Kapital ................... 45<br />
Gesetzliche Rücklage ................... 0<br />
Sonstige Rücklagen .................... 0<br />
Summe ................................. 45<br />
Verschuldung<br />
Zum 10. Februar 2011<br />
(in T E)<br />
Zahlungsmittel. ........................ 45<br />
Zahlungsmitteläquivalente (Details) ......... 0<br />
Handelbare Wertpapiere .................. 0<br />
Liquidität ............................ 45<br />
Kurzfristige finanzielle Forderungen ....... 0<br />
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten ..........<br />
Kurzfristiger Anteil der langfristigen<br />
0<br />
Verbindlichkeiten ..................... 0<br />
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten . . 0<br />
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ...... 0<br />
Kurzfristige Nettofinanzverschuldung ...... 0<br />
Langfristige Bankkredite ................. 0<br />
Emittierte Anleihen ..................... 0<br />
Sonstige langfristige Kredite . . . ........... 0<br />
Langfristige Finanzverschuldung .......... 0<br />
Nettofinanzverschuldung ................ 0<br />
Zum Tag ihrer Gründung am 10. Februar 2011 hatte die Holdco weder Eventualverbindlichkeiten noch direkte<br />
Verbindlichkeiten.<br />
A-154
Erklärung zum Geschäftskapital (Working Capital Statement)<br />
Die Holdco verfügt ihrer Auffassung nach innerhalb der nächsten 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />
dieses Dokuments über ausreichend Betriebskapital, um ihre derzeitigen Bedürfnisse und die ihrer<br />
Tochtergesellschaften zu erfüllen.<br />
Finanzierung der Holdco<br />
Die Holdco übt derzeit keine Geschäftstätigkeit aus, und die gegenwärtigen Geschäftsführer der Holdco<br />
erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Die Kosten, die der Holdco bis zum Vollzug des Zusammenschlusses<br />
entstehen, sind Transaktionskosten.<br />
Die Holdco hat ein Eigenkapital in Höhe von 45.000 A. Daneben wurde der Holdco von ihrer derzeitigen<br />
Alleingesellschafterin, der Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4 Mio. A für<br />
die Deckung der Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss gewährt. Wenn das der Holdco<br />
gewährte Gesellschafterdarlehen bei Ausscheiden der Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> als Alleingesellschafterin<br />
im Rahmen der Abwicklung des Tauschangebots zu Rückzahlung fällig wird, wird dieses Darlehen durch eine<br />
Bankfinanzierung zu den üblichen Konditionen ersetzt.<br />
Durch den Zusammenschluss wird die Holdco die <strong>Holding</strong>gesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext. Die Deutsche Börse, NYSE Euronext und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden ihre jeweiligen<br />
Geschäftsaktivitäten jedoch fortführen. Die Tätigkeit der Holdco wird sich auf die Führung der Gruppe beschränken.<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen weder Vereinbarungen über die zukünftige Finanzierung der Holdco<br />
nach dem Zusammenschluss oder über die Übernahme von zentralen Funktionen (wie z.B. Cash-Pool) für die<br />
Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sowie der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen,<br />
durch die sich die Holdco finanzieren würde. Voraussichtlich wird sich Holdco aus Gewinnausschüttungen der<br />
Deutsche Börse AG and NYSE Euronext finanzieren.<br />
Es ist möglich, dass die zusammengeschlossene Gruppe zukünftig umstrukturiert wird und Holdco deswegen<br />
bestimmte zentrale Funktionen für die Gruppe übernimmt und sich hieraus finanzieren wird.<br />
A-155
VERWÄSSERUNG<br />
Der Begriff ,,Verwässerung“ bezieht sich auf zwei unterschiedliche Aspekte: Verwässerung der Beteiligung<br />
und wertmäßige Verwässerung.<br />
Unter Verwässerung der Beteiligung ist die Auswirkung zu verstehen, die die Ausgabe neuer Holdco-Aktien<br />
auf den jeweiligen prozentualen Anteil der bestehenden Holdco-Aktionäre hat, die die neu ausgegebenen Holdco-<br />
Aktien nicht anteilig zeichnen.<br />
Die wertmäßige Verwässerung bezieht sich auf die Auswirkung, die die Ausgabe neuer Holdco-Aktien zu einem<br />
bestimmten Ausgabepreis auf den Wert des Eigenkapitals der Holdco je Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt hat.<br />
Für die nachfolgende Berechnung wird angenommen, dass (1) zu Beginn des Tauschangebots 195.000.000<br />
Deutsche Börse-Aktien ausgegeben sind (einschließlich 8.956.997 von der Deutsche Börse gehaltener eigener Aktien),<br />
(2) während des Angebotszeitraums im Rahmen des Group Share Plans (GSP) der Deutsche Börse weitere 146.864<br />
Deutsche Börse-Aktien ausgegeben werden, (3) alle 195.146.864 Deutsche Börse-Aktien im Wege des Tauschangebots<br />
wirksam eingereicht werden und für diese nicht wirksam der Rücktritt erklärt wird, (4) 266.000.000 NYSE Euronext-<br />
Aktien unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung im Umlauf sein werden und (5) sowohl das<br />
Tauschangebot als auch die Verschmelzung so abgewickelt werden, dass die Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
100%ige Tochtergesellschaften der Holdco werden. In diesem Falle werden insgesamt 320.166.864 Holdco-Aktien an<br />
die Altaktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ausgegeben, bestehend aus (A) 195.146.864 Holdco-<br />
Aktien, die an die Altaktionäre der Deutsche Börse ausgegeben werden (einschließlich 8.956.997 Holdco-Aktien an die<br />
Deutsche Börse in Bezug auf ihre eigenen Aktien), und (B) 125.020.000 Holdco-Aktien, die unter Berücksichtigung des<br />
Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung von 0,47 Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie an die<br />
Altaktionäre der NYSE Euronext ausgegeben werden.<br />
Vor dem Zusammenschluss waren 45.000 Aktien der Klasse D der Holdco ausgegeben und im Umlauf, und der<br />
konsolidierte Nettobuchwert des Eigenkapitals der Holdco betrug gemäß der Eröffnungsbilanz der Holdco<br />
45.000,00 A. Daraus ergab sich ein anteiliges Nettoeigenkapital von 1,00 A je Aktie.<br />
Die folgende Tabelle zeigt den Nettobuchwert des Eigenkapitals und den Nettobuchwert des Eigenkapitals<br />
ohne immaterielle Vermögensgegenstände je Aktie der Deutsche Börse und der NYSE Euronext vor dem<br />
Zusammenschluss sowie den Nettobuchwert des Eigenkapitals und den Nettobuchwert des Eigenkapitals ohne<br />
immaterielle Vermögensgegenstände je Aktie der Holdco und das Äquivalent für die NYSE Euronext Aktie nach<br />
dem Zusammenschluss:<br />
Angaben in Mio. E,<br />
außer Angaben zu Aktien<br />
zum 31. Dezember 2010 vor dem Zusammenschluss<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext<br />
Deutsche<br />
Börse<br />
NYSE<br />
Euronext Holdco<br />
nach dem Zusammenschluss<br />
NYSE<br />
Euronext<br />
equivalent 2) Rechenweg<br />
Nettobuchwert des Eigenkapitals 1) . .<br />
abzüglich Geschäfts- und<br />
2.951 5.330 2.951 5.330 9.851 n/a (a)<br />
Firmenwerte 1)<br />
............. (2.060) (3.029) (2.060) (3.029) (5.471) n/a<br />
abzüglich sonstige immaterielle<br />
Vermögenswerte 1) ...........<br />
Nettobuchwert des Eigenkapital<br />
ohne immaterielle<br />
(1.030) (4.507) (1.030) (4.507) (7.775) n/a<br />
Vermögenswerte 1) ........... (139) (2.206) (139) (2.206) (3.395) (b)<br />
Zahl der ausgegebenen Aktien . . . . 195.000.000 261.000.000 195.146.864 3)<br />
266.000.000 3)<br />
320.166.864 125.020.000 (c)<br />
Anteiliges Eigenkapital je Aktie . . .<br />
Anteilges Eigenkapital ohne<br />
immeratielle Vermögenswerte je<br />
15,13 20,42 15,12 20,04 30,77 14,46 (a)/(b)<br />
Aktie . . . ................ (0,71) (8,45) (0,71) (8,29) (10,60) (4,98) (b)/(c)<br />
n/a = nicht anwendbar<br />
1)<br />
Zahlenangaben wurden den weiteren Erläuterungen Finanzinformationen der Holdco in der <strong>Angebotsunterlage</strong> entnommen<br />
2) Wert mit dem Tauschverhältnis 0,47 berechnet<br />
3)<br />
Aktienzahl einschließlich eventuell während des Tauschangebots bzw. bis zur Wirksamkeit der Verschmelzung zusätzlich<br />
ausgegebener Aktien<br />
A-156
Auf der Grundlage der vorstehenden Annahmen werden nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
320.166.864 Holdco-Aktien ausgegeben und im Umlauf befindlich sein, und der konsolidierte Nettobuchwert<br />
des Eigenkapitals der Holdco wird — wie in der <strong>Angebotsunterlage</strong> angegeben — 9.851 Mio. A betragen. Daraus<br />
ergibt sich ein anteiliges Nettoeigenkapital von 30,91 A je Holdco-Aktie.<br />
Dies entspricht einer Zunahme des anteiligen Nettobuchwerts des Eigenkapitals<br />
je Holdco-Aktie um 29,77 A, was einer Erhöhung von 2.977% entspricht; und<br />
verglichen mit dem anteiligen Nettobuchwert des Eigenkapitals Deutsche Börse-Aktie vor dem Zusammenschluss<br />
von 15,63 A, waseinerErhöhung von 103,31% entspricht; und<br />
verglichen mit dem anteiligen Nettobuchwert des Eigenkapitals NYSE Euronext-Aktie vor dem Zusammenschluss<br />
von 10,35 A, was einer Erhöhung von 50,67% entspricht.<br />
Die Beteiligungsquote des gegenwärtigen Aktionärs der Holdco wird durch den Einzug aller zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt ausgegebenen Aktien der Klasse D im Rahmen des Vollzugs des Zusammenschlusses von 100%<br />
auf 0% verwässert.<br />
A-157
GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE HOLDCO<br />
Überblick<br />
Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext werden ihr Geschäft nach Maßgabe des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss (Business Combination Agreement) unter einer neuen niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft,<br />
die in diesem Dokument als Holdco bezeichnet wird, zusammenschließen. Die Holdco firmiert derzeit<br />
unter ,,<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.“. Es ist davon auszugehen, dass die Holdco vor dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses umfirmiert wird und einen Namen erhält, der zwischen den Parteien zu vereinbaren ist. Nach<br />
Vollzug des Zusammenschlusses wird die Holdco Muttergesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
und sie wird an Börsen in New York, Frankfurt und Paris notiert sein. Die gemeinsame Gruppe wird über zwei<br />
Konzernzentralen in Frankfurt und New York verfügen. Die Frankfurter Zentrale der Holdco wird sich am<br />
derzeitigen Hauptsitz der Deutsche Börse, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, befinden; sie wird<br />
unter der derzeitigen Telefonnummer der Gruppe Deutsche Börse +49 (0) 692110 erreichbar sein. Die New Yorker<br />
Zentrale der Holdco wird die derzeitige Zentrale der NYSE Euronext, 11 Wall Street, New York, New York 10005,<br />
Vereinigte Staaten, sein; sie wird unter der derzeitigen Telefonnummer der NYSE Euronext, +1 (212) 656-3000,<br />
erreichbar sein.<br />
Die folgende Grafik stellt die Holdco und einige ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen,<br />
einschließlich aller einer Aufsicht nach US-amerikanischem Recht unterliegenden Unternehmen, unmittelbar nach<br />
Vollzug des Zusammenschlusses dar (sofern nicht anders angegeben, werden alle Tochtergesellschaften mehrheitlich,<br />
d.h. zwischen 50% und 100%, einschließlich gehalten):<br />
STOXX Ltd.<br />
(50%)<br />
Clearstream<br />
Banking S.A.<br />
Clearstream<br />
<strong>Holding</strong> AG<br />
Clearstream<br />
International S.A.<br />
Clearstream<br />
Banking AG<br />
EDGA<br />
Exchange, Inc.<br />
Direct Edge<br />
<strong>Holding</strong>s, LLC<br />
(31,54%)<br />
Deutsche<br />
Börse AG<br />
(Deutschland)<br />
Scoach<br />
<strong>Holding</strong> S.A.<br />
(50%)<br />
U.S. Exchange<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
(Delaware)<br />
International<br />
Securities<br />
Exchange<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
(Delaware)<br />
EDGX<br />
Exchange, Inc.<br />
Eurex<br />
Frankfurt AG<br />
(Deutschland)<br />
International<br />
Securities<br />
Exchange, LLC<br />
(Delaware)<br />
Eurex Zürich<br />
AG (50%)<br />
(Schweiz)<br />
Eurex Clearing<br />
AG<br />
Euronext<br />
Lisbon –<br />
Sociedade Gestora<br />
de Mercados<br />
Regulamentados,<br />
S.A. (Portugal)<br />
European<br />
Energy<br />
Exchange AG (1)<br />
<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong><br />
<strong>Holding</strong> N.V. (“Holdco”)<br />
(Niederlande)<br />
Infobolsa S.A.<br />
(50%)<br />
Euronext<br />
Amsterdam<br />
N.V.<br />
(Niederlande)<br />
NYSE Euronext<br />
(International)<br />
B.V.<br />
(Niederlande)<br />
NYSE Euronext<br />
(<strong>Holding</strong>) N.V.<br />
(Niederlande)<br />
Euronext N.V.<br />
(Niederlande)<br />
Euronext<br />
France<br />
(<strong>Holding</strong>) S.A.S.<br />
(Frankreich)<br />
Euronext Paris<br />
S.A.<br />
(Frankreich)<br />
LCH. Clearnet<br />
Group Limited<br />
(GB) (9,1%)<br />
NYSE Euronext<br />
(Delaware)<br />
New York Stock<br />
Exchange LLC<br />
(New York)<br />
Euronext<br />
Brussels N.V./<br />
S.A. (Belgien)<br />
Archipelago<br />
Europe Limited<br />
(GB)<br />
NYSE Group,<br />
Inc.<br />
(Delaware)<br />
NYSE Amex LLC<br />
(Delaware)<br />
Euronext<br />
<strong>Holding</strong>s UK<br />
Limited (GB)<br />
LIFFE (<strong>Holding</strong>s)<br />
plc (GB)<br />
Archipelago<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
(Delaware)<br />
NYSE Arca<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
(Delaware)<br />
NYSE Arca, Inc.<br />
(Delaware)<br />
Anmerkung:<br />
(1) Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />
56,14% erhöhen würde. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />
Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />
Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf die Holdco nach dem Vollzug des Zusammenschlusses.<br />
Da die Holdco nach dem Zusammenschluss die Funktion einer <strong>Holding</strong>gesellschaft für die Deutsche Börse und<br />
NYSE Euronext übernimmt, sollten zum Verständnis des Geschäfts und der operativen Tätigkeit der Holdco auch<br />
die Informationen aus den Abschnitten ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über<br />
A-158
die Gruppe Deutsche Börse“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE Euronext und der bzw.<br />
zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen“ berücksichtigt werden.<br />
Die folgenden Informationen über die Holdco sollten in Verbindung mit der nach dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses wirksamen Fassung der Holdco-Satzung sowie den entsprechenden Bestimmungen des<br />
niederländischen Rechts gelesen werden. Die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wirksame Fassung<br />
der Holdco-Satzung wird — in niederländischer Sprache und in unverbindlicher Übersetzung in englischer und<br />
deutscher Sprache — während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Holdco in Amsterdam erhältlich sein. Die<br />
aktuelle Satzung der Holdco sowie die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wirksame Fassung der Holdco-<br />
Satzung werden auch jeweils in niederländischer Sprache und in einer unverbindlichen Übersetzung in englischer<br />
und deutscher Sprache auf Website der Holdco unter www.global-exchange-operator.com abrufbar sein. Die<br />
aktuelle Satzung der Holdco ist auch beim niederländischen Handelsregister der Handelskammer erhältlich. Ferner<br />
ist eine Kopie des Entwurfs der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Fassung der Holdco-Satzung<br />
in Anlage B zu finden. Es ist jedoch möglich, dass Änderungen dieses Satzungsentwurfs von der SEC oder anderen<br />
Aufsichtsbehörden nach entsprechenden Gesprächen gefordert werden.<br />
Für Informationen über die Holdco vor dem Zusammenschluss siehe ,,— Informationen über die Holdco vor<br />
dem Zusammenschluss“.<br />
Wettbewerbsstärken und Strategie der Holdco-Gruppe<br />
Holdco erwartet durch den Zusammenschluss eine Gruppe zu bilden, die nach Ansicht der Holdco sowohl<br />
globaler Marktführer im Bereich Derivate und Risikomanagement als auch weltweit führender Börsenplatz für<br />
Kapitalbeschaffung sein wird. Die gemeinsame Gruppe wird über das gesamte Spektrum der Kapitalmärkte hinweg<br />
neue Maßstäbe setzen und ihren Kunden globale Reichweite, Produktinnovationen, operationale Effizienz,<br />
Kapitaleffizienz sowie eine erweiterte Bandbreite an Technologie- und Marktinformationslösungen bieten. Die<br />
Holdco erwartet, dass sie aufgrund des Zusammenschlusses für den Wettbewerb in einem immer globaler<br />
werdenden Kapitalmarkt mit einem starken und diversifizierten Portfolio aus Geschäften mit verschiedenen<br />
Anlageklassen über die gesamte Handelswertschöpfungskette und auf der gesamten Welt gut positioniert sein wird.<br />
Strategie der gemeinsamen Gruppe<br />
Globaler Marktführer im Bereich Derivate<br />
Holdco erwartet durch den Zusammenschluss eine globale Derivateplattform zu schaffen, die komplementäre<br />
Produkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zusammenführt. Im Bereich der Derivate ergänzen<br />
sich Eurex und NYSE Liffe bei den Zinsprodukten, da die Eurex sich vor allem auf das Langläufer-Ende der<br />
Zinskurve konzentriert, während die NYSE Liffe ihr Hauptaugenmerk auf dem Kurzläufer-Ende und aktienindexbezogenen<br />
Produkten hat, wobei die Eurex Produkte über die gesamte Europäische Union hinweg, die NYSE<br />
Liffe dagegen länderspezifische Produkte anbietet. Durch den Zusammenschluss der beiden Derivategeschäfte wird<br />
nach Ansicht der Holdco ein globaler Branchenführer mit einer wettbewerbsfähigen Größe und Reichweite im<br />
Vergleich zu anderen großen Börsen geschaffen. Nach Ansicht der Holdco entstehen durch die Zusammenführung<br />
dieser komplementären Ausführungsplätze Chancen für Produktinnovationen und Kapitaleffizienz für ihre Kunden<br />
sowie ein überzeugenderes Wertversprechen für etablierte europäische Benchmark-Produkte auf globaler Ebene.<br />
Weltweit führender Börsenplatz für Kapitalbeschaffung<br />
Durch den Zusammenschluss des Cash Trading & Listing-Geschäfts (Kassahandel und Börsennotierungen)<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen<br />
entsteht nach Einschätzung der Holdco eine Börsengruppe, die über einen führenden Liquiditätspool für europäische<br />
und US-amerikanische Aktien verfügt. Zudem entsteht nach Ansicht der Holdco aus der Kombination der<br />
NYSE Euronext und der Frankfurter Wertpapierbörse eine europaweit regulierte und transparente Börse, während<br />
gleichzeitig die starken nationalen Bedeutungen der fünf Standorte in Europa, Amsterdam, Brüssel, Frankfurt,<br />
Lissabon und Paris, gesichert werden. Darüber hinaus ist die Holdco der Ansicht, dass die NYSE Euronext als Platz<br />
für Aktiennotierungen, der bereits Heimat weltweit führender Unternehmen ist, durch die breitere globale<br />
Aufstellung der neuen Gruppe weiter gestärkt wird. Dadurch verbessert sich der Status als einer der attraktivsten<br />
Börsenplätze zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen aus der ganzen Welt.<br />
A-159
Globaler Vorreiter bei internationalem Risikomanagement und dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen<br />
(Post Trade Services)<br />
Die Holdco beabsichtigt, auf Basis der Expertise der Gruppe Deutsche Börse in den Bereichen Clearing und<br />
Risikomanagement und ihrem starken Angebot an erstklassigen Dienstleistungen in der Finanzierung, Abwicklung<br />
(Settlement) und Verwahrung (Custody) von Wertpapieren das Wachstum zu beschleunigen, wobei ihr die breitere<br />
Abdeckung von Anlageklassen und Regionen durch die gemeinsame Gruppe zugute kommt. Die Holdco plant, das<br />
Clearing von Kassa- und Termingeschäften und insbesondere auch Leistungen im Risikomanagement über die<br />
anfängliche Abdeckung von Anlageklassen durch die gemeinsame Gruppe hinaus auszuweiten, um ihren Kunden<br />
erheblich verbesserte Kosten- und Kapitaleffizienzen bieten zu können. Zudem erwartet Holdco, dass die Holdco<br />
von der starken und wachsenden Clearstream-Präsenz in Asien profitieren wird.<br />
Überzeugender Anbieter von Technologie-Dienstleistungen<br />
Sowohl die Gruppe Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext sind überzeugende Anbieter von Technologielösungen,<br />
mit denen der Handel an allen Märkten der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie weiterer<br />
Börsen weltweit betrieben wird. Darüber hinaus umfasst ihr Angebot eine große Bandbreite an Transaktions-,<br />
Daten- und Infrastrukturdiensten sowie Managed Solutions für Marktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite<br />
und Börsen, bei denen eine Nachfrage nach Leistung und Expertise auf neuestem Stand für geschäftskritische und<br />
Mehrwert-Kundendienstleistungen besteht. Die Holdco beabsichtigt, ihre vereinte Expertise bei Technologie und<br />
Dienstleistungen sowie ihre erweiterte Basis potenzieller Kunden zu nutzen, um so eine noch größere Bandbreite<br />
innovativer Lösungen zur Optimierung der Handelseffizienz für ihre Kunden zu schaffen.<br />
Erste Adresse für Informationsinhalte und Analysen<br />
Holdco ist überzeugt, dass durch den Zusammenschluss zudem die wachstumsstarken Dienstleistungsbereiche<br />
Market Data & Analytics und ein starkes Index-Portfolio zusammengeführt werden. Die Holdco geht davon aus,<br />
dass sie sich als erste Adresse für Preisinformationen mit niedriger Latenz, Mehrwert generierende Indizes und<br />
Benchmarks sowie exklusive Handels bezogene Inhalte und Analysen etablieren kann. Die Holdco plant, diese<br />
Position weiter auszubauen, indem sie z. B. in der gesamten gemeinsamen Gruppe neue Produkte einführt, die auf<br />
dem etablierten Angebot vorhandener und neu entwickelter Indizes basieren.<br />
Weitere Chancen für Produktinnovationen<br />
Die Holdco geht davon aus, dass der Zusammenschluss weiteres Potenzial für Produktinnovationen freisetzt<br />
und beabsichtigt, sich ergänzende Produktlinien zu kombinieren, um so eine globales Produktangebot von<br />
umfassender Breite auf Basis eines starken Markenportfolios anbieten zu können. Die Holdco beabsichtigt, sich<br />
das zusätzliche Innovationspotenzial zunutze zu machen und ist überzeugt, dass der Unternehmenszusammenschluss<br />
ihrer Kundenbasis weitere Innovationschancen bei Produkten und Dienstleistungen, Handelsstrategien und<br />
Risikomanagement bietet und so zur Effizienz und Stabilität der Kapitalmärkte weltweit beiträgt.<br />
Bedeutende Kosten- und Umsatzsynergien<br />
Die Holdco geht davon aus, dass sie aus dem Zusammenschluss erhebliche Kostensynergien realisieren kann,<br />
hauptsächlich aus Skaleneffekten bei der Informationstechnologie, dem Clearing-Geschäft, dem Betreiben der<br />
Märkte und den Konzernleitungsfunktionen. Zudem erwartet die Holdco, dass sich Möglichkeiten für Cross-Selling<br />
zwischen den globalen Bereichen für Kassa- und Termingeschäfte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext ergeben. Ziel der Holdco ist es, dass ihre Kunden von erheblichen Einsparungen profitieren, die aus einer<br />
gemeinsamen IT-Infrastruktur, vereinfachten Abläufen beim Clearing, Kapitaleffizienzen und der Bildung eines<br />
liquideren, paneuropäischen Marktes im Euro-Raum resultieren.<br />
A-160
Stärken im Wettbewerb<br />
Globale Präsenz an wichtigen Finanzplätzen<br />
Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext wird die<br />
Holdco nach eigener Ansicht über eine wahrhaft globale Unternehmensbasis und eine Präsenz an vielen Finanzplätzen<br />
weltweit verfügen, darunter New York, London, Frankfurt, Paris, Luxemburg und Singapur. Die gemeinsame<br />
Gruppe wird ihren Kunden Zugang zu vielen der wichtigsten Kapitalmärkte der Welt, wie z. B. den<br />
Vereinigten Staaten und Europa, verschaffen. Diese globale Präsenz reflektiert die notwendige Breite, die<br />
erforderlich ist, um Kunden in einer immer globaleren Wirtschaft zu bedienen, und sollte es ebenfalls ermöglichen,<br />
internationalen und lokalen Kunden weltweit erstklassige Dienstleistungen anzubieten.<br />
Führend bei wichtigen Anlageklassen und Dienstleistungen<br />
Mit dem Zusammenschluss der erfolgreichen Märkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
wird die Holdco nach eigener Ansicht als ein weltweit führendes Unternehmen bei wichtigen Anlageklassen<br />
etabliert, wie z. B. globale Finanzderivate (u. a. US-amerikanische Optionen) und Aktien im Kassahandel. Darüber<br />
hinaus werden dadurch die wachstumsstarken Bereiche Market Data & Analytics, Technologie-Dienstleistungen<br />
und Indizes sowie ein breites Portfolio aus Vor- und Nachhandelsdaten für die unterschiedlichen Assetklassen, eine<br />
weltweit anerkannte Index-Familie sowie ein schnell wachsender Anbieter von Technologie-Dienstleistungen und<br />
Handelsinfrastruktur zusammengeführt. Diese Positionen knüpfen an ein starkes Markenportfolio über die gesamte<br />
Wertschöpfungskette hinweg an, von der Deutsche Börse über die NYSE Euronext, NYSE, Eurex, NYSE Liffe,<br />
Clearstream bis hin zu STOXX, und werden helfen, für die Holdco einen diversifizierten und ausbalancierten<br />
Geschäftsbereich sicherzustellen.<br />
Weltweit führende IT-Infrastruktur<br />
Der Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext bringt nach Ansicht der Holdco<br />
zwei Branchenführer zusammen, die beide über eine weltweit führende Technologie verfügen und in der<br />
Vergangenheit bewiesen haben, dass sie in der Lage sind, verschiedene Bereiche zu integrieren und Kosteneffizienzen<br />
zu realisieren. Die Holdco erwartet auf eine Technologiebasis zurückgreifen zu können, die große<br />
Datencenter in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Kontinentaleuropa umfasst, eine Netzwerkinfrastruktur<br />
mit großer Reichweite und erfolgreiche Handels-, Clearing-, Settlement- und Verwahrsysteme, wie Eurex, Liffe<br />
Connect, SFTI, OptimISE, die Universal Trading Platform und Xetra.<br />
Regulatorisches Modell, das Maßstäbe setzt<br />
Es wird erwartet, dass die gemeinsame Gruppe in regulatorischer Hinsicht neue Maßstäbe setzen wird, indem<br />
sie angesichts globaler Märkte Transparenz und Standardisierung ermöglicht, gleichzeitig alle nationalen Börsen<br />
gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen führt sowie ihre Eigenständigkeit als Marken<br />
aufrechterhält.<br />
Märkte und geografische Präsenz der gemeinsamen Gruppe<br />
Die Holdco war bisher noch nicht operativ tätig. Märkte und geografische Präsenz der gemeinsamen Gruppe<br />
werden denjenigen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext entsprechen. Weitere Informationen zu den<br />
Märkten und der geografischen Präsenz der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind den Abschnitten<br />
,,Branchen- und Wettbewerbsumfeld — Marktübersicht“, ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte<br />
Informationen über die Gruppe Deutsche Börse“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE<br />
Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen“ zu entnehmen.<br />
Informationstechnologie der gemeinsamen Gruppe<br />
Die Holdco geht davon aus, dass sie durch den Zusammenschluss erhebliche Kosteneinsparungen und<br />
Umsatzsynergien generieren wird, indem sie die Informationstechnologie der Gruppe Deutsche Börse und der<br />
NYSE Euronext zusammenführt. Die Holdco plant unter anderem die Einführung einer einheitlichen<br />
A-161
Handelsplattform für den Kassahandel, einer integrierten komplementären Derivate-Franchise und zusammengeführte<br />
US-Plattformen. Siehe Abschnitt ,,Der Zusammenschluss — Einige Synergieprognosen“.<br />
Weitere Informationen zur Informationstechnologie der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind<br />
den Abschnitten ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche<br />
Börse — IT und Rechenzentren“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE Euronext und der<br />
bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen — Global Technology Group der NYSE Euronext“<br />
zu entnehmen.<br />
Verwaltungsrat<br />
Zusammensetzung<br />
Sofern die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nichts anderes vereinbaren, wird der Verwaltungsrat der<br />
Holdco innerhalb eines Monats nach Ablauf der Annahmefrist aus 17 Mitgliedern gebildet, einschließlich Dr. Reto<br />
Francioni, derzeitiger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse, Duncan L. Niederauer, derzeitiger Chief<br />
Executive Officer der NYSE Euronext, und 15 nicht geschäftsführenden Direktoren, davon neun nicht geschäftsführende<br />
Direktoren, die jeweils auf Vorschlag der Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen<br />
werden (diese werden in diesem Abschnitt ,,Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss“ als<br />
,,Deutsche Börse-Direktoren“ bezeichnet) und sechs nicht geschäftsführende Direktoren, die jeweils auf Vorschlag<br />
der NYSE Euronext als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen werden (diese werden in diesem Abschnitt ,,Informationen<br />
über die Holdco nach dem Zusammenschluss“ als ,,NYSE Euronext-Direktoren“ bezeichnet).<br />
Die Satzung der Holdco, die ab Vollzug des Zusammenschlusses gelten soll, sieht vor, dass Direktoren von der<br />
Hauptversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als die<br />
Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, oder — im Falle von Personen, die vom Verwaltungsrat<br />
vorgeschlagen wurden — mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt werden. Die Satzung der Holdco<br />
sieht ferner vor, dass der Verwaltungsrat berechtigt ist, der Hauptversammlung einen Bindenden Vorschlag (i.S.v.<br />
Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches) für die Bestellung von Direktoren zu unterbreiten (auch im<br />
Falle neu zu besetzender Sitze). In diesem Falle werden die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen bestellt,<br />
es sei denn, der Vorschlag wird mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des<br />
ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, abgelehnt.<br />
Die Holdco-Satzung sieht vor, dass alle Direktoren von der Jahreshauptversammlung für eine Amtszeit bestellt<br />
werden, die mit der Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung endet. Jeder Direktor der Holdco wird<br />
aufgrund eines Bindenden Vorschlags vom Verwaltungsrat für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei jeder der<br />
Jahreshauptversammlungen 2012, 2013 und 2014 vorgeschlagen; der Chairman und der Chief Executive Officer<br />
der Holdco-Gruppe sind darüber hinaus vom Verwaltungsrat aufgrund eines Bindenden Vorschlags auch für eine<br />
Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei der Jahreshauptversammlung 2015 vorzuschlagen.<br />
Stellt der Verwaltungsrat der Holdco fest, (1) dass die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign<br />
private issuer) im Sinne von Rule 3b-4(c) zum U.S. Securities Exchange Act gilt (dieser Status wird in diesem<br />
Dokument als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016<br />
durchgehend beibehalten wird, und (2) dass die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt<br />
werden können, die 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe)<br />
endet, und müssen die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />
bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden, so werden die Direktoren der Holdco von der Hauptversammlung<br />
für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015 endet, wobei<br />
der Chairman und der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe jedoch für eine Amtszeit bestellt werden, die mit<br />
der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 endet.<br />
A-162
Biografische Angaben über Dr. Reto Francioni und Herrn Duncan L. Niederauer mit Stand zum Zeitpunkt der<br />
Veröffentlichung dieses Dokuments sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Name Alter<br />
Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />
und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />
Dr. Reto Francioni 55 Dr. Reto Francioni wird Chairman der Holdco-Gruppe und Direktor<br />
der Holdco. Dr. Reto Francioni wurde mit Wirkung zum 2. November<br />
2005 zum Vorsitzenden des Vorstands der Deutsche Börse bestellt.<br />
Dr. Reto Francioni ist derzeit auch Vorsitzender des Board of<br />
Directors der Clearstream International S.A. und Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats der Clearstream <strong>Holding</strong> AG. Darüber hinaus ist er<br />
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eurex<br />
Clearing AG, der Eurex Frankfurt AG und stellvertretender<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Eurex Zürich AG. Dr. Reto<br />
Francioni ist Mitglied des Kuratoriums des Center for Financial<br />
Studies und der Goethe Business School. Dr. Reto Francioni ist<br />
ferner Mitglied des internationalen Beirats des Instituto de<br />
Empresa und Mitglied der Strategic Advisory Group der VHV<br />
Insurance.<br />
Duncan L. Niederauer 51 Duncan L. Niederauer wird Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe und Direktor der Holdco. Duncan L. Niederauer kam im Jahr<br />
2007 als Mitglied des Management Committee zur NYSE Euronext<br />
und wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2007 zum Chief Executive<br />
Officer und Director der NYSE Euronext bestellt. Herr Niederauer ist<br />
ebenfalls Mitglied der Boards der NYSE Group und der Euronext<br />
N.V. Zuvor war er Partner bei The Goldman Sachs Group, Inc.<br />
(Vereinigte Staaten), wo er zahlreiche Positionen innehatte,<br />
darunter Co-Head der Abteilung für Ausführungsdienste der<br />
Equities Division und Managing Director mit Zuständigkeit für die<br />
Goldman Sachs Execution & Clearing, L.P. (vormalige Spear, Leeds<br />
& Kellogg L.P.). Duncan L. Niederauer kam im Jahr 1985 zu The<br />
Goldman Sachs Group, Inc. Von 2002 bis 2004 war Duncan L.<br />
Niederauer ferner Mitglied der Geschäftsführung der Archipelago<br />
<strong>Holding</strong>s, LLC (Vereinigte Staaten). Er sitzt ferner im Board of<br />
Trustees der Colgate University.<br />
Befugnisse und Funktionen<br />
Vorbehaltlich der gemäß der Satzung der Holdco vorgesehenen Beschränkungen werden ihre Geschäfte und<br />
Angelegenheiten durch den Verwaltungsrat geführt. Der Verwaltungsrat der Holdco kann im Rahmen des geltenden<br />
Rechts und der Bestimmungen der Satzung alle Handlungen vornehmen, die zur Verfolgung des Unternehmensgegenstands<br />
der Holdco erforderlich oder zweckdienlich sind. Bestimmte wichtige Entscheidungen des Verwaltungsrats<br />
der Holdco sind der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Der Verwaltungsrat ist gemeinschaftlich zur Vertretung der Holdco befugt, der Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe ist alleinvertretungsberechtigt. Im Falle eines Interessenkonflikts zwischen der Holdco und einem<br />
Mitglied des Verwaltungsrats der Holdco sind der Verwaltungsrat der Holdco bzw. der Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe dennoch zur Vertretung der Holdco berechtigt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder<br />
mehrere Personen bestimmt, die die Holdco in diesem Fall vertreten. Im Falle eines solchen Interessenkonflikts ist<br />
die Hauptversammlung berechtigt, jederzeit einen anderen Vertreter zu bestellen. Nach der Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats, die gemäß der Satzung der Holdco beschlossen wurde, darf ein Mitglied des Verwaltungsrats der<br />
Holdco, dass sich in einem Interessenkonflikt mit der Holdco befindet, nicht an den Erörterungen und dem<br />
Entscheidungsfindungsprozess über den Gegenstand bzw. das Geschäft teilnehmen, auf den bzw. das sich der<br />
Interessenkonflikt bezieht. Weitere Angaben sind dem nachstehenden Abschnitt ,,Interessenkonflikte“ zu entnehmen.<br />
A-163
Sitzungen und Beschlussfassung<br />
Der Verwaltungsrat der Holdco tritt so oft zusammen, wie er dies für erforderlich hält, im Übrigen auf Antrag<br />
des Chairman oder des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Bei Sitzungen des Verwaltungsrats der Holdco<br />
hat jeder Direktor eine Stimme. Für Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco u. a. zu den folgenden Gegenständen<br />
ist eine Mehrheit von mehr als 66% der Gesamtzahl der Sitze im Verwaltungsrat der Holdco erforderlich:<br />
Bestellung und Abberufung des Chairman der Holdco-Gruppe und des Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe gemäß Artikel 15.1 und 16.1 der Satzung der Holdco;<br />
Vorschläge für Änderungen der Holdco-Satzung;<br />
Wesensändernde (transformational) M&A Transaktionen, die gemäß Definition solche Transaktionen<br />
umfassen, die (1) der Zustimmung der Hauptversammlung gemäß § 2:107a des niederländischen Zivilgesetzbuches<br />
bedürfen oder (2) die angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der Holdco ganz<br />
erheblich verändern, entweder in Bezug auf den Umfang, die Ausrichtung oder die geografische Präsenz;<br />
Wesentliche strukturelle Änderungen, die definiert sind als (1) Änderungen von Artikel 2.3, 14.1, 15.5<br />
oder 17.7 der Satzung der Holdco, (2) Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse des<br />
Chairman der Holdco-Gruppe oder (3) Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse<br />
des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016;<br />
Änderungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />
2016; und<br />
Änderungen der Aufgaben und der Zusammensetzung der Verwaltungsratsausschüsse der Holdco bis zur<br />
Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015.<br />
Alle anderen Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco werden mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst.<br />
Gemäß dem niederländischen Zivilgesetzbuch und der Satzung der Holdco für Beschlüsse des Verwaltungsrats<br />
der Holdco, die eine wesentliche Änderung der Identität oder des Wesens der Holdco betreffen, die<br />
Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Zu diesen Beschlüssen gehören (1) die Übertragung des<br />
gesamten oder nahezu des gesamten Geschäftsbetriebs der Holdco auf einen Dritten, (2) das Eingehen oder die<br />
Beendigung einer langfristigen Kooperation der Holdco oder einer ihrer Tochtergesellschaften mit einem anderen<br />
Rechtsträger oder als voll haftender Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft (limited partnership) oder<br />
offenen Handelsgesellschaft (general partnership), sofern diese Kooperation oder deren Beendigung von wesentlicher<br />
Bedeutung für die Holdco ist, und (3) der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen am Kapital einer<br />
anderen Gesellschaft durch die Holdco oder eine ihrer Tochtergesellschaften im Wert von mindestens einem Drittel<br />
der Summe des Vermögens der Holdco, die in der Konzernbilanz im letzten festgestellten Konzernabschluss der<br />
Holdco ausgewiesen ist.<br />
Haftung<br />
Nach niederländischem Recht haften Mitglieder des Verwaltungsrats gegebenenfalls der Holdco gegenüber<br />
für Schäden, soweit sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fahrlässig oder nicht ordnungsgemäß handeln. Darüber<br />
hinaus haften sie gegebenenfalls auch Dritten gegenüber für Schäden, soweit eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben oder eine unerlaubte Handlung dazu führt, dass eine Insolvenz eintritt oder Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge<br />
nicht gezahlt werden. Unter bestimmten Umständen kann für Mitglieder des Verwaltungsrats<br />
der Holdco auch eine strafrechtliche Haftung entstehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco und<br />
bestimmte Executive Officers werden auf Kosten der Holdco gegen Ansprüche auf Schadenersatz aus ihrer<br />
Tätigkeit in ihrer Eigenschaft als Direktoren, Mitglieder bzw. Officers versichert; im Rahmen der Versicherung<br />
können der betreffenden Person auch Mittel zur Verfügung gestellt werden, die diese für Aufwendungen bei der<br />
Abwehr von Klagen und zum Ergreifen von Maßnahmen benötigen, mit denen verhindert werden soll, dass solche<br />
Aufwendungen entstehen. Ferner sichert die Holdco die jeweils amtierenden und ehemaligen Mitglieder ihres<br />
Verwaltungsrats, soweit gesetzlich zulässig, durch eine Freistellung gemäß der Satzung der Holdco gegen Risiken<br />
ab, die aus Ansprüchen und Klagen entstehen, die gegen die betreffenden Personen im Zusammenhang mit der<br />
Ausübung ihrer Pflichten und sonstiger auf Verlangen der Holdco ausgeübter Pflichten geltend gemacht werden.<br />
A-164
Ruhen des Amtes und Abberufung<br />
Die Hauptversammlung kann jederzeit mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als<br />
die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, beschließen, das Amt eines Direktors ruhen zu lassen<br />
oder diesen abzuberufen. Soweit nach niederländischem Recht zulässig, kann auch der Verwaltungsrat der Holdco<br />
beschließen, das Amt eines Direktors ruhen zu lassen. Der Zeitraum, in dem ein Amt ruht, kann mehrere Male<br />
verlängert werden, die Gesamtdauer des Ruhens darf jedoch drei Monate nicht überschreiten; das Ruhen endet mit<br />
Ablauf dieses Zeitraums, sofern kein Beschluss gefasst wurde, das Ruhen des Amtes aufzuheben oder den<br />
betreffenden Direktor abzuberufen.<br />
Ausschüsse<br />
Nach Vollzug des Zusammenschlusses verfügt der Holdco-Verwaltungsrat zunächst über die folgenden sechs<br />
Ausschüsse:<br />
Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />
Personal- und Vergütungsausschuss;<br />
Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />
Integrationsausschuss; und<br />
Ausschuss für Technologiefragen.<br />
Die Satzung der Holdco sieht vor, dass der Verwaltungsrat die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse bestellt<br />
und die Aufgaben der jeweiligen Ausschüsse festlegt. Jeder der vorgenannten Ausschüsse wird sich bis zur<br />
Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015 aus drei Deutsche Börse-Direktoren und zwei NYSE Euronext-<br />
Direktoren zusammensetzen (etwaige Vakanzen nach dem Vollzug sind mit den übrigen Deutsche Börse-Direktoren<br />
bzw. NYSE Euronext-Direktoren zu besetzen).<br />
Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss<br />
Den Vorsitz im Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss wird ein nicht geschäftsführender NYSE Euronext-<br />
Direktor führen. Alle Mitglieder des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses werden über fundierte Kenntnisse<br />
im Finanzwesen verfügen. Dem Ausschuss wird darüber hinaus mindestens ein Mitglied angehören, das als<br />
Finanzexperte für Prüfungsausschüsse (audit committee financial expert) nach der Definition der SEC und als<br />
Finanzexperte im Sinne des niederländischen Corporate Governance-Kodex gilt. Die Aufgaben des Prüfungs-,<br />
Finanz- und Risikoausschusses der Holdco werden vom Verwaltungsrat der Holdco festgelegt.<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />
Den Vorsitz im Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss wird der Chairman der<br />
Holdco-Gruppe führen. Falls jedoch nicht gewährleistet werden kann, dass der FPI-Status geltend gemacht und<br />
nach Vollzug des Zusammenschlusses beibehalten werden kann, was dem Chairman der Holdco-Gruppe den<br />
Vorsitz im Ausschuss ermöglicht, wird die Struktur der Unternehmensführung der Holdco gemäß den gesetzlichen<br />
Vorschriften geändert, so dass ein nicht geschäftsführender Deutsche Börse-Direktor vom Chairman der Holdco-<br />
Gruppe für den Vorsitz im Ausschuss vorgeschlagen wird. In diesem Fall wird der Chairman der Holdco-Gruppe ein<br />
dauerhaftes Recht auf Anwesenheit bei den Sitzungen des Ausschusses, allerdings kein Stimmrecht haben. Die<br />
Aufgaben des Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschusses der Holdco werden vom<br />
Verwaltungsrat der Holdco festgelegt.<br />
Personal- und Vergütungsausschuss<br />
Den Vorsitz im Personal- und Vergütungsausschuss wird ein nicht geschäftsführender NYSE Euronext-<br />
Direktor innehaben. Der Chairman der Holdco-Gruppe wird ein Mitglied des Ausschusses sein. Falls jedoch nicht<br />
gewährleistet werden kann, dass der FPI-Status geltend gemacht und nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
A-165
eibehalten werden kann, damit der Chairman der Holdco-Gruppe Mitglied des Ausschusses sein kann, so wird die<br />
Struktur der Unternehmensführung der Holdco gemäß den gesetzlichen Vorschriften geändert, so dass ein nicht<br />
geschäftsführender Direktor, der auf Vorschlag der Deutsche Börse vorgeschlagen wurde, vom Chairman der<br />
Holdco-Gruppe als Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen wird. In diesem Fall wird der Chairman der Holdco-<br />
Gruppe ein dauerhaftes Recht auf Anwesenheit bei den Sitzungen des Ausschusses, allerdings kein Stimmrecht<br />
haben. Die Aufgaben des Personal- und Vergütungsausschusses der Holdco werden vom Verwaltungsrat der Holdco<br />
festgelegt.<br />
Ausschuss für Strategieangelegenheiten<br />
Den Vorsitz im Ausschuss für Strategieangelegenheiten wird der Chairman der Holdco-Gruppe führen und der<br />
Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe wird Mitglied des Ausschusses sein. Zu den Aufgaben des Ausschusses<br />
für Strategieangelegenheiten der Holdco wird gehören, dem Verwaltungsrat der Holdco Vorschläge für die<br />
grundlegende und langfristige Strategie der Holdco-Gruppe (u. a. Wesensändernde (transformational) M&A<br />
Transaktionen) und den strategischen Geschäftsplan zu unterbreiten.<br />
Integrationsausschuss<br />
Den Vorsitz im Integrationsausschuss wird der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe führen und der<br />
Chairman der Holdco-Gruppe wird Mitglied des Ausschusses sein. Zu den Aufgaben des Integrationsausschusses<br />
werden gehören:<br />
Prüfung der vom Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe entwickelten Richtlinien und Parameter für<br />
die Integration; und<br />
ggf. Unterbreitung von Vorschlägen gegenüber dem Verwaltungsrat.<br />
Ausschuss für Technologiefragen<br />
Den Vorsitz im Ausschuss für Technologiefragen wird ein Deutsche Börse-Direktor innehaben. Die Aufgaben<br />
des Ausschusses für Technologiefragen der Holdco werden vom Verwaltungsrat der Holdco festgelegt.<br />
Geschäftsführung<br />
Der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe wird voraussichtlich unmittelbar nach dem Vollzug des<br />
Zusammenschlusses die Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe bestellen. Die Mitglieder<br />
des Global Executive Committee werden ihre Aufgaben auf Grundlage der ihnen vom Chief Executive Officer der<br />
Holdco-Gruppe verliehenen Befugnisse wahrnehmen. Die Zusammensetzung des Global Executive Committee,<br />
seine Aufgaben und Pflichten und die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden, werden in der<br />
Geschäftsordnung des Global Executive Committee niedergelegt, die nach Genehmigung durch den Holdco-<br />
Verwaltungsrat vom Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe beschlossen wird. Änderungen der Geschäftsordnung<br />
des Global Executive Committee bedürfen der Zustimmung sowohl des Chief Executive Officer der<br />
Holdco als auch des Verwaltungsrats der Holdco, so dass der Chief Executive Officer der Holdco Änderungen nicht<br />
einseitig vornehmen kann. Die Mitglieder des Global Executive Committee werden die Führungsaufgaben im<br />
Tagesgeschäft der Holdco-Gruppe wahrnehmen. Die Mitglieder des Global Executive Committee werden vom<br />
Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe in enger Abstimmung mit dem Chairman der Holdco-Gruppe und dem<br />
Verwaltungsrat der Holdco bestellt. Das Global Executive Committee setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen,<br />
bestehend aus dem Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe und sieben weiteren Mitgliedern. Das einzige<br />
Mitglied des Global Executive Committee, das auch eine Funktion als Direktor der Holdco übernimmt, ist Duncan<br />
L. Niederauer, der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Neben den Mitgliedern des Verwaltungsrats der<br />
Holdco und des Global Executive Committee hat das obere Management der Holdco-Gruppe keine weiteren<br />
Mitglieder, die zur Feststellung der Tatsache geeignet sind, dass die Holdco über die angemessene Sachkenntnis<br />
und über die geeigneten Erfahrungen in Bezug auf die Führung der Geschäfte der Holdco im Sinne der EG-<br />
Verordnung Nr. 809/2004 Anhang I Nr. 14 verfügt. Das Global Executive Committee hat auf Grundlage der ihm in<br />
A-166
der Geschäftsordnung zugewiesenen vorgesehen Rolle im Besonderen die folgenden Zuständigkeiten und Aufgaben:<br />
Führung des Tagesgeschäfts der Holdco-Gruppe und Ausarbeitung von Vorschlägen, die dem Verwaltungsrat<br />
der Holdco zur Zustimmung vorgelegt werden; sowie<br />
regelmäßige Berichterstattung an den Verwaltungsrat der Holdco und Unterstützung des Verwaltungsrats<br />
der Holdco bei seinen Beschlussfassungen, insbesondere in Bezug auf den Geschäftplan und das<br />
Jahresbudget der Holdco-Gruppe, Änderungen der Rechtsstruktur und Organisation, die Strategie für<br />
die Geschäftsbereiche und die Unternehmensleitung sowie die Grundsätze für Vergütung und sonstige<br />
Leistungen.<br />
Obwohl das Global Executive Committee die vorgenannten Aufgaben innehat, wird die Letztentscheidungsbefugnis<br />
beim Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe verbleiben, einschließlich der unter der Überschrift<br />
,,Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe — Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe” dargelegten<br />
Kompetenzen.<br />
In der folgenden Tabelle werden Angaben zu den voraussichtlichen Mitgliedern des Global Executive<br />
Committee der Holdco-Gruppe bei Vollzug des Zusammenschlusses gemacht.<br />
Name Position<br />
Duncan L. Niederauer Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />
Andreas Preuß Head of Global Derivatives, President und Deputy Chief<br />
Executive Officer der Gruppe<br />
Gregor Pottmeyer Chief Financial Officer der Gruppe<br />
Lawrence E. Leibowitz Head of Global Cash Trading and Listings sowie Chief<br />
Operating Officer<br />
Jeffrey Tessler Head of Global Settlement and Custody<br />
Dominique Cerutti Head of Technology Services/IT sowie President<br />
Frank Gerstenschläger Head of Market Data and Analytics<br />
John K. Halvey General Counsel der Gruppe/Head of Legal<br />
Die folgende Tabelle enthält die Altersangaben der Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco,<br />
die nicht zugleich Direktoren sind, sowie weitere biografische Angaben zu diesen Mitgliedern mit Stand zum<br />
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments.<br />
Name Alter<br />
Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />
und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />
Andreas Preuß 54 Herr Preuß wird Head of Global Derivatives, President und<br />
Deputy Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Herr<br />
Preuß ist seit 2008 als stellvertretender Vorsitzender des<br />
Vorstands der Deutsche Börse tätig. Seit 2006 ist Herr<br />
Preuß Mitglied des Vorstands und verantwortlich für die<br />
Derivatives & Market Data Division sowie Vorsitzender der<br />
Vorstände der Eurex Clearing AG, der Eurex Frankfurt AG<br />
und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG.<br />
Seit 2007 ist er Mitglied der Geschäftsführung der Eurex<br />
Services GmbH und seit 2006 Mitglied der Geschäftsführung<br />
der Eurex Deutschland. Von 2002 bis 2006 war Herr Preuß als<br />
Chief Operating Officer, Mitglied des Board und Partner der<br />
Mako Group in London tätig. Herr Preuß ist Mitglied des<br />
Board of Directors der International Options Market<br />
Association, der U.S. Futures Exchange, L.L.C. und der<br />
World Federation of Exchanges. Er ist Vice Chairman des<br />
Board of Directors der International Securities Exchange,<br />
L.L.C. und der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s,<br />
Inc. sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der<br />
Clearstream <strong>Holding</strong> AG. Ferner ist Herr Preuß Mitglied<br />
des Board of Directors und Shareholder Director der<br />
Bombay Stock Exchange Limited.<br />
A-167
Name Alter<br />
Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />
und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />
Gregor Pottmeyer 48 Herr Pottmeyer wird Group Chief Financial Officer der<br />
Holdco. Herr Pottmeyer ist seit 2009 Mitglied des<br />
Vorstands und Chief Financial Officer der Deutsche Börse.<br />
Von 2004 bis 2009 war Herr Pottmeyer Vorstandsmitglied der<br />
Mercedes Benz Bank AG und verantwortlich für Finanzen<br />
und Risikomanagement. Von 2002 bis 2005 war Herr<br />
Pottmeyer als Vorstandsmitglied der DaimlerChrysler<br />
Bank AG tätig und verantwortlich für Finanzen und<br />
Risikomanagement. Herr Pottmeyer ist<br />
Aufsichtsratsmitglied der Clearstream <strong>Holding</strong> AG, der<br />
Eurex Clearing AG, Eurex Frankfurt AG und Mitglied des<br />
Verwaltungsrats der Eurex Zürich AG. Ferner ist Herr<br />
Pottmeyer Mitglied des Board of Directors der Clearstream<br />
International S.A.<br />
Lawrence E. Leibowitz 50 Herr Leibowitz wird Head of Global Cash Tradings and<br />
Listings sowie Chief Operating Officer der Holdco. Herr<br />
Leibowitz wurde im ersten Quartal 2010 zum Chief<br />
Operating Officer der NYSE Euronext bestellt. In dieser<br />
Position zeichnet er verantwortlich für Operations<br />
Management sowie für globale Kassamarkt-Ausführung<br />
und globale Listings. Von 2007 bis 2009 war er als Group<br />
Executive Vice President und Head of U.S. Execution and<br />
Global Technology tätig. Er kam im Jahr 2007 zur NYSE<br />
Euronext, nachdem er zuvor bei der UBS Investment Bank die<br />
Position eines Managing Director und des Chief Operating<br />
Officer, Americas Equities, innehatte. Vor seinem Wechsel<br />
zur UBS im Jahr 2004 war Herr Leibowitz Executive Vice<br />
President und Co-Head der Schwab Capital Markets. Er ist<br />
derzeit als Mitglied des Boards der National Stock Exchange<br />
of India tätig und war Mitglied zahlreicher Boards und<br />
Ausschüsse der Branche, u. a. des Market Structure<br />
Committee der vormaligen Securities Industry Association<br />
(heute SIFMA).<br />
Jeffrey Tessler 56 Herr Tessler wird Head of Global Settlement and Custody der<br />
Holdco. Im Jahr 2008 wurde Herr Tessler zum<br />
Vorstandsvorsitzenden der Clearstream <strong>Holding</strong> AG<br />
bestellt. Seit 2004 ist Herr Tessler Vorstandsmitglied der<br />
Deutsche Börse. Im Jahr 2004 wurde Herr Tessler zum<br />
Chief Executive Officer und zum Präsident und<br />
Vorsitzenden des Group Executive Management der<br />
Clearstream International S.A bestellt. Darüber hinaus<br />
wurde Jeffrey Tessler im Jahr 2004 zum Chief Executive<br />
Officer und zum Vorsitzenden des Group Executive<br />
Management der Clearstream Banking S.A. bestellt. Herr<br />
Tessler ist Aufsichtsratsvorsitzender der Clearstream<br />
Banking AG, stellvertretender Vorsitzender des Board of<br />
Directors der Clearstream International S.A., Vorsitzender<br />
des Board of Directors der Clearstream Services S.A. und<br />
Chairman der Edmond Israel Foundation. Ferner ist Herr<br />
Tessler Mitglied des Board of Directors der Clearstream<br />
Banking S.A. und der SWIFT.<br />
A-168
Name Alter<br />
Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />
und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />
Dominique Cerutti 50 Herr Cerutti wird Head of Technology Services/IT und<br />
President der Holdco. Herr Cerutti wurde im ersten Quartal<br />
2010 zum President und stellvertretenden Chief Executive<br />
Officer der NYSE Euronext bestellt. Er kam am 15. Dezember<br />
2009 zur NYSE Euronext und wurde am 31. Dezember 2009<br />
zum stellvertretenden Chief Executive Officer und Head of<br />
Global Technology bestellt. Zuletzt war Herr Cerutti als<br />
General Manager der IBM Southwest Europe tätig. In<br />
dieser Funktion leitete er die gesamte Geschäftstätigkeit<br />
von IBM, trug die volle Umsatzverantwortung und<br />
beaufsichtigte Risikomanagement, Compliance und<br />
Geschäftssteuerung der IBM-Geschäftseinheiten in Südund<br />
Westeuropa. Herr Cerutti war Mitglied im Senior<br />
Leadership Team von IBM-Chairman und -CEO Sam<br />
Palmisano. Zuvor war er General Manager der Global<br />
Services von IBM für Europa, den Nahen Osten und Afrika<br />
mit Sitz in Paris. Im Jahr 1999 wurde er zum Executive<br />
Assistant des damaligen IBM-Chairman und -CEO Louis<br />
V. Gerstner in der IBM-Zentrale in New York bestellt.<br />
Bevor er 1986 seine Tätigkeit bei IBM aufnahm, war Herr<br />
Cerutti zwei Jahre für die französische Baugesellschaft<br />
Bouygues in Saudi-Arabien tätig.<br />
Frank Gerstenschläger 50 Herr Gerstenschläger wird Head of Market Data and<br />
Analytics der Holdco. Herr Gerstenschläger nahm 1995<br />
seine Tätigkeit bei der Deutsche Börse auf und ist als<br />
Vorstandsmitglied verantwortlich für die Xetra Division.<br />
Ferner ist Herr Gerstenschläger Vorsitzender der<br />
Geschäftführung der FWB Frankfurter Wertpapierbörse.<br />
Von 2003 bis 2007 war Herr Gerstenschläger für die<br />
Deutsche Börse als Managing Director verantwortlich für<br />
Technology Services. Von 2002 bis 2005 war Herr<br />
Gerstenschläger Aufsichtsratsvorsitzender von Silverstroke<br />
und Vorstandsvorsitzender der Entory AG. Herr<br />
Gerstenschläger ist derzeit Aufsichtsratsmitglied der<br />
Clearstream Banking AG. Ferner ist er Mitglied des<br />
Verwaltungsrats der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. und der FESE<br />
Federation of European Securities Exchanges sowie<br />
Mitglied des Vorstands und des Präsidiums des Frankfurt<br />
Main Finance e.V.<br />
John K. Halvey 50 Herr Halvey wird General Counsel/Head of Legal der Holdco.<br />
Herr Halvey ist seit dem Jahr 2008 Group Executive Vice<br />
President und General Counsel der NYSE Euronext. Herr<br />
Halvey ist ferner Mitglied des Aufsichtsrats der Euronext N.V.<br />
Vor seinem Wechsel zur NYSE Euronext im Jahr 2008 war<br />
Herr Halvey in den Jahren 1994 bis 1999 und 2001 bis 2008<br />
Corporate-Partner bei der internationalen Sozietät Milbank,<br />
Tweed, Hadley & McCloy, LLP. Von 1999 bis 2001 war Herr<br />
Halvey Executive Vice President der Safeguard Scientifics,<br />
Inc. Herr Halvey war in allen Bereichen des Gesellschaftsund<br />
Technologierechts sowie des gewerblichen<br />
Rechtsschutzes tätig, wobei Informationstechnologie und<br />
geschäftsprozessbezogene Transaktionen sowie Private-<br />
Equity-Transaktionen bei Technologieunternehmen einen<br />
besonderen Schwerpunkt bildeten.<br />
A-169
Interessenkonflikte<br />
Gemäß den Bestimmungen des niederländischen Corporate Governance-Kodex und der Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrates der Holdco darf ein Direktor bei Diskussionsgegenständen oder Transaktionen, hinsichtlich derer<br />
bei ihm oder ihr ein Interessenkonflikt mit der Holdco besteht (d. h. wenn ein unmittelbares oder mittelbares<br />
persönliches Interesse im Widerspruch zu den Interessen der Holdco steht) nicht an den diesbezüglichen Erörterungen<br />
und dem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen. Ein Interessenkonflikt mit der Holdco gilt bei einem<br />
Direktor in jedem Fall als gegeben, wenn (1) er oder sie ein wesentliches persönliches Vermögensinteresse an einem<br />
Unternehmen hat, mit dem die Holdco oder eine Tochtergesellschaft der Holdco eine Transaktion abschließen<br />
möchte, (2) er oder sie ein Familienangehöriger eines Mitglieds der Unternehmensleitung eines Unternehmens ist,<br />
mit dem die Holdco oder eine Tochtergesellschaft der Holdco eine Transaktion abschließen möchte, (3) er oder sie<br />
Inhaber eines Vorstands- oder Aufsichtsmandats in einem Unternehmen ist, mit dem die Holdco oder eine<br />
Tochtergesellschaft der Holdco eine Transaktion abschließen möchte oder (4) der Verwaltungsrat der Holdco<br />
nach eigenem Ermessen festgelegt hat, dass ein Interessenkonflikt besteht. Alle Transaktionen, bei denen<br />
Interessenkonflikte mit Mitgliedern des Verwaltungsrates der Holdco bestehen, sind zu mindestens branchenüblichen<br />
Bedingungen abzuschließen und Beschlüsse über den Abschluss derartiger Transaktionen sind durch den<br />
Verwaltungsrat der Holdco zu genehmigen.<br />
Jeder Direktor hat einen bei einem solchen Direktor vorliegenden potenziellen Interessenkonflikt umgehend<br />
dem Chairman der Holdco-Gruppe zu melden und diesem sämtliche für den Interessenkonflikt maßgeblichen<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern nicht der Verwaltungsrat der Holdco bestimmt, dass ein Interessenkonflikt<br />
besteht, bestimmt der Chairman der Holdco-Gruppe, ob es sich bei einem gemeldeten potenziellen<br />
Interessenkonflikt um einen Interessenkonflikt gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des<br />
Holdco-Verwaltungsrats handelt. Für den Fall, dass bei dem Chairman der Holdco-Gruppe ein potenzieller<br />
Interessenkonflikt besteht, hat er oder sie diesen potenziellen Interessenkonflikt umgehend dem Vorsitzenden<br />
des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses zu melden und diesem sämtliche für den Interessenkonflikt<br />
maßgeblichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Verwaltungsrat der Holdco bestimmt, ob es sich<br />
bei einem gemeldeten (potenziellen) Interessenkonflikt des Chairman der Holdco-Gruppe um einen Interessenkonflikt<br />
gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats handelt.<br />
Im Falle eines Interessenkonflikts zwischen der Holdco und einem Mitglied des Verwaltungsrats der Holdco<br />
sind der Verwaltungsrat der Holdco bzw. der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe dennoch zur Vertretung<br />
der Holdco berechtigt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder mehrere Personen bestimmt, die die<br />
Holdco in diesem Fall vertreten.<br />
Die Holdco, die Deutsche Börse bzw. die NYSE Euronext prüfen diejenigen Personen, die sie aller Voraussicht<br />
nach als Verwaltungsratsmitglieder der Holdco vorschlagen werden (soweit deren Namen bereits bekannt sind und<br />
diese im vorliegenden Dokument genannt werden), sowie diejenigen Personen, die aller Voraussicht nach Mitglieder<br />
des Global Executive Committee werden. Basierend auf diesen Prüfungen hat die Holdco Folgendes<br />
festgestellt:<br />
Aller Voraussicht nach sind alle nicht geschäftsführenden Direktoren im Verwaltungsrat der Holdco<br />
(soweit deren Namen bereits bekannt sind und diese in diesem Dokument genannt werden) unabhängig im<br />
Sinne des niederländischen Corporate Governance-Kodex (soweit ihre Namen bereits bekannt sind und<br />
hier genannt werden).<br />
Mit Ausnahme der unter ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die<br />
Gruppe Deutsche Börse — Aufsichtsrat und Vorstand“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen<br />
zur NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen —<br />
Vergütungsbericht“ beschriebenen Interessenkonflikte oder potenziellen Interessenkonflikte bestehen<br />
keine Interessenkonflikte oder potenziellen Interessenkonflikte seitens der potenziellen Mitglieder des<br />
Verwaltungsrats bzw. des Global Executive Committee der Holdco in Bezug auf die Verpflichtungen<br />
dieser Mitglieder gegenüber der Holdco und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.<br />
Es wurden keine Dienstverträge zwischen der Holdco oder den Gesellschaften, die infolge des Zusammenschlusses<br />
voraussichtlich Tochtergesellschaften der Holdco werden, auf der einen und potenziellen<br />
Verwaltungsratsmitgliedern der Holdco, die befragt wurden, auf der anderen Seite abgeschlossen, die im<br />
Falle der Beendigung des betreffenden Vertrags Vergünstigungen vorsehen. Keine der Gesellschaften, die<br />
infolge des Zusammenschlusses voraussichtlich Tochtergesellschaften der Holdco werden, hat diesen<br />
Personen Darlehen gewährt oder von diesen Personen gewährte Darlehen in Anspruch genommen.<br />
A-170
Keines der potenziellen Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. des Global Executive Committee der<br />
Holdco wurde während der letzten fünf Jahre wegen einer betrügerischen Straftat verurteilt oder ist<br />
während zumindest der letzten fünf Jahre an Insolvenzen, Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen als<br />
Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Mitglied des oberen<br />
Managements beteiligt gewesen.<br />
Keine dieser Personen war von öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Seiten der<br />
gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände)<br />
betroffen oder wurde von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs-<br />
oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung<br />
der Geschäfte eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen.<br />
Zwischen den potenziellen Mitgliedern des Verwaltungsrats bzw. des Global Executive Committee der<br />
Holdco bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen.<br />
Vergütung von Direktoren und Executive Officers<br />
Die Holdco hat ihren Direktoren, Executive Officers und sonstigen Geschäftsleitern noch keinerlei Vergütung<br />
gezahlt. Art und Höhe der den Direktoren, Executive Officers und sonstigen Geschäftsleitern der Holdco zu<br />
zahlenden Vergütung bestimmt der Verwaltungsrat der Holdco in Übereinstimmung mit der von der Hauptversammlung<br />
der Holdco so bald wie möglich vor oder nach Vollzug des Zusammenschlusses zu beschließenden<br />
Vergütungsrichtlinie. Für Angaben zur früheren Vergütung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />
Deutsche Börse und von Executive Officers und Directors der NYSE Euronext siehe ,,Geschäft der Gruppe<br />
Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche Börse — Aufsichtsrat und Vorstand“<br />
sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE<br />
Euronext verbundenen Unternehmen — Vergütungsbericht“.<br />
Hauptaktionäre<br />
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben, mit Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments,<br />
über das wirtschaftliche Eigentum (beneficial ownership) an Holdco-Aktien nach Durchführung des Zusammenschlusses<br />
und Umstrukturierung nach Vollzug bezüglich<br />
jeder Person, die wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 5% der Holdco-Aktien ist;<br />
jedes Mitglieds des Verwaltungsrats der Holdco;<br />
jedes Mitglieds des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe; sowie<br />
aller Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco und aller Mitglieder des Global Executive Committee der<br />
Holdco-Gruppe zusammen.<br />
Wirtschaftliches Eigentum wird gemäß den Regelungen der SEC bestimmt und schließt im Allgemeinen das<br />
Stimmrecht (voting power) oder die Anlagebefugnis (investment power) in Bezug auf Wertpapiere mit ein. Außer in<br />
Fällen der Gütergemeinschaft oder wenn in den Fußnoten zur Tabelle anderweitig angegeben, geht die Holdco<br />
davon aus, dass jeder in der Tabelle genannte Aktionär in Bezug auf alle Holdco-Aktien, die sich den Angaben<br />
zufolge im wirtschaftlichen Eigentum dieses Aktionärs befinden, das alleinige Stimmrecht und die alleinige<br />
Anlagebefugnis hat. Die Prozentangaben bezüglich des wirtschaftlichen Eigentums basieren auf den ca.<br />
318 Millionen Holdco-Aktien, die — gesetzt den Fall, dass alle Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des<br />
Tauschangebots getauscht werden — unmittelbar nach dem Zusammenschluss auszugeben sind und, im Fall der<br />
Personen, die aller Voraussicht nach Direktoren und/oder Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco-<br />
A-171
Gruppe werden, auf den zum 1. März 2011 in ihrem jeweiligen Eigentum befindlichen Deutsche Börse und NYSE<br />
Euronext-Aktien.<br />
Name und Anschrift des wirtschaftlichen Eigentümers<br />
Anzahl der<br />
Stammaktien Prozentsatz<br />
Direktoren:<br />
Dr. Reto Francioni ............................................. — —<br />
Duncan L. Niederauer. .......................................... 85.634 *<br />
— —<br />
Mitglieder des Global Executive Committee, die nicht zugleich Direktoren<br />
sind:<br />
Andreas Preuß ................................................ — —<br />
Gregor Pottmeyer .............................................. — —<br />
Lawrence E. Leibowitz .......................................... 31.813 *<br />
Jeffrey Tessler ................................................ — —<br />
Dominique Cerutti ............................................. 337 *<br />
Frank Gerstenschläger........................................... — —<br />
John K. Halvey. ............................................... 38.428 *<br />
Alle Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco und des Global Executive<br />
Committee zusammen (derzeit insgesamt neun Personen) .................. 156.272 *<br />
* Weniger als 1%.<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gemäß Artikel 3 der Satzung der Holdco ist der Gegenstand der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses:<br />
Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von Unternehmen<br />
und Gesellschaften, insbesondere solchen, deren Unternehmensgegenstand die folgenden Tätigkeiten<br />
umfasst: unmittelbare oder mittelbare Gründung, Entwicklung, Halten und Betrieb ein oder mehrerer<br />
Börsen und Märkte oder anderer Einrichtungen im Zusammenhang mit der Notierung, dem Handel, der<br />
Abwicklung (Clearing und Settlement) von Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten sowie deren<br />
Verwahrung;<br />
Finanzierung und/oder Erwerb von Unternehmen und Gesellschaften;<br />
Aufnahme und Vergabe von Krediten sowie Beschaffung von Kapitalmitteln, u. a. durch die Begebung<br />
von Anleihen, Schuldtiteln und sonstigen Wertpapieren oder anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie<br />
der Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten;<br />
Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, die mit der Holdco<br />
einer Gruppe angehören, und gegenüber Dritten;<br />
Gewährung von Garantien und Bürgschaften, Eingehen von Verpflichtungen zulasten der Holdco und<br />
Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von Unternehmen und Gesellschaften, die derselben<br />
Gruppe wie sie angehören, sowie für Dritte;<br />
Ausübung jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten;<br />
sowie jegliche Tätigkeiten, die in einem Zusammenhang damit stehen oder dafürförderlich sind, wobei dies jeweils<br />
im weitesten Sinne auszulegen ist.<br />
Corporate Governance<br />
Niederländischer Corporate Governance-Kodex<br />
Am 10. Dezember 2008 beschloss die niederländische Corporate Governance-Kommission den geänderten<br />
niederländischen Corporate Governance-Kodex. Der niederländische Corporate Governance-Kodex enthält Grundsätze<br />
und Standards einer guten Unternehmensführung (,,Best Practice“) für Vorstände und Aufsichtsräte (bzw. für<br />
einen einheitlichen Verwaltungsrat nach dem monistischen System), Aktionäre und Hauptversammlungen,<br />
A-172
Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Offenlegungsregelungen und Compliance sowie Standards zur Durchsetzung<br />
dieser Regelungen für niederländische börsennotierte Gesellschaften. Der niederländische Corporate Governance-Kodex<br />
ist von Beginn des Geschäftsjahres (das dem Kalenderjahr entspricht), in dem die Aktien der Holdco<br />
zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Euronext Paris oder einer<br />
anderen staatlich anerkannten Börse zugelassen werden, auf die Holdco anwendbar.<br />
Niederländische Gesellschaften, die an einer staatlich anerkannten Börse, u. a. der New York Stock Exchange,<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse und Euronext Paris, notiert werden, müssen in ihrem Geschäftsbericht angeben, ob<br />
sie die Bestimmungen des niederländischen Corporate Governance-Kodex anwenden, die ihren Vorstand und<br />
Aufsichtsrat (bzw. ihren einheitlichen Verwaltungsrat nach dem monistischen System) betreffen; falls sie diese<br />
nicht anwenden, müssen sie dies begründen. Der niederländische Corporate Governance-Kodex sieht vor, dass eine<br />
Gesellschaft, deren Hauptversammlung der Struktur und den Richtlinien der Unternehmensführung ausdrücklich<br />
zustimmt und die Begründung für eine Abweichung von den Best Practice-Bestimmungen billigt, so behandelt<br />
wird, als habe sie den niederländischen Corporate Governance-Kodex angewandt.<br />
Ab Vollzug des Zusammenschlusses wird die Holdco alle maßgeblichen Bestimmungen des niederländischen<br />
Corporate Governance-Kodex mit den folgenden Abweichungen anwenden, die nachstehend zusammen mit einer<br />
Begründung aufgeführt werden. Diese Abweichungen werden zwar in den Geschäftsberichten der Holdco angegeben,<br />
eine ausdrückliche Zustimmung durch einen Beschluss der Hauptversammlung ist allerdings noch nicht<br />
erfolgt.<br />
Abweichend von den Best Practice-Bestimmungen II.1.1 und III.3.5 des niederländischen Corporate Governance-Kodex<br />
und vorausgesetzt, dass die Holdco als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) im<br />
Sinne von Rule 3b-4(c) zum U.S. Securities Exchange Act gilt, können der Chief Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe und der Chairman der Holdco-Gruppe für eine Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der<br />
Jahreshauptversammlung 2016 abläuft. Dies weicht von dem Grundsatz ab, dass Mitglieder von Vorstands- und<br />
Aufsichtsgremien nur für eine Amtszeit von höchstens vier Jahren bestellt werden dürfen.<br />
Gemäß der Best Practice-Bestimmung IV.1.1 des niederländischen Corporate Governance-Kodex sollte eine<br />
Hauptversammlung ermächtigt sein, eingeschränkt bindende Vorschläge für Kandidaten für den Verwaltungsrat<br />
abzulehnen und Mitglieder des Verwaltungsrats mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen abzulehnen,<br />
wobei die Gesellschaft allerdings verlangen kann, dass diese Mehrheit gleichzeitig einen Mindestanteil der im<br />
Umlauf befindlichen Aktien, höchstens aber ein Drittel des ausgegebenen Kapitals, vertritt. Stimmt eine absolute<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Antrag und vertritt diese Mehrheit aber nicht den erforderlichen<br />
Mindestanteil der Aktien, kann eine zweite Versammlung einberufen werden, bei der der Beschluss mit einer<br />
absoluten Mehrheit ohne weitere Mindestvoraussetzungen gefasst werden kann. Die nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />
geltende Satzung der Holdco sieht vor, dass die Hauptversammlung einen Bindenden Vorschlag (i.S.v.<br />
Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches) ablehnen und beschließen kann, das Amt eines Mitglieds des<br />
Verwaltungsrats der Holdco ruhen zu lassen oder diesen abzuberufen, wofür jeweils eine Mehrheit von zwei<br />
Dritteln der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals vertreten, erforderlich ist.<br />
Vertreten die Ja-Stimmen nicht mindestens die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco, findet keine zweite<br />
Versammlung zur Erörterung des Beschlusses statt. Dies stellt zwar eine Abweichung von der Best Practice-<br />
Bestimmung IV.1.1 des niederländischen Corporate Governance-Kodex dar, die Holdco ist jedoch der Ansicht, dass<br />
diese Regelungen die Kontinuität ihrer Geschäftsführung und ihrer Unternehmensrichtlinien fördern.<br />
Dividendenpolitik<br />
Die Satzung der Holdco sieht nach Vollzug des Zusammenschlusses vor, dass auf jede im Umlauf befindliche<br />
Vorzugsaktie gegebenenfalls eine Vorzugsdividende aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres zu zahlen ist. Nachdem<br />
diese Dividende gezahlt wurde, legt der Verwaltungsrat der Holdco nach alleinigem Ermessen fest, welcher Teil des<br />
verbleibenden Gewinns zurückgelegt wird. Sofern keine weiteren Ausschüttungen an die Inhaber von Vorzugsaktien<br />
anstehen, bestimmt die Hauptversammlung über die weitere Verteilung der verbleibenden Gewinne in Bezug<br />
auf die Holdco-Aktien. Die Holdco beabsichtigt derzeit nicht, Vorzugsaktien auszugeben.<br />
Weitere Aspekte der Satzung der Holdco<br />
Für eine Schilderung von weiteren Aspekten der Satzung der Holdco, die ab dem vollständigen Vollzug des<br />
Zusammenschlusses gelten werden, siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco.”<br />
A-173
Informationen über die Holdco vor dem Zusammenschluss<br />
Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf die Holdco vor Vollzug des Zusammenschlusses. Mit<br />
Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Tätigkeiten, wie z. B. der Gründung der Pomme Merger Corporation (einer 100%igen<br />
Tochtergesellschaft der Holdco), der Vornahme einzelner nach wertpapierrechtlichen Bestimmungen erforderlicher<br />
Einreichungen und der Erstellung dieses Dokuments, hat die Holdco bis heute keine wesentlichen Tätigkeiten<br />
ausgeführt.<br />
Außer den Investitionen nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat die Geschäftsführung<br />
der Holdco keine Investitionen beschlossen. Vor Vollzug des Zusammenschlusses wird die Hauptversammlung der<br />
Holdco voraussichtlich beschließen, die aktuelle Satzung der Holdco vollständig zu überarbeiten. Die Änderung der<br />
aktuellen Satzung der Holdco wird durch Ausfertigung einer notariellen Änderungsurkunde unmittelbar vor<br />
Vollzug des Zusammenschlusses wirksam.<br />
Die folgenden Informationen über die Holdco bzw. die Satzung der Holdco sollte in Verbindung mit den<br />
entsprechenden Bestimmungen des niederländischen Rechts gelesen werden.<br />
Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr<br />
Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 von Herengracht Financial Services B.V. als Aktiengesellschaft<br />
(naamloze vennootschap) nach niederländischem Recht mit einem ausgegebenen Kapital von 45.000 A, das voll in<br />
bar eingezahlt wurde, gegründet. Die Holdco ist im niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter<br />
52019756 und der Firma <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. eingetragen. Gegenwärtig verwendet die Holdco<br />
keinen vom Firmennamen abweichenden Handelsnamen.<br />
Siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco“ für weitere Informationen über das Kapital der Holdco.<br />
Die Holdco wurde für einen unbegrenzten Zeitraum gegründet.<br />
Die Holdco hat ihren satzungsmäßigen Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande; die Geschäftsadresse<br />
lautet Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, Niederlande (Tel. +31 (0) 20-550-4444).<br />
Als Aktiengesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in den Niederlanden unterliegt die Holdco niederländischem<br />
Recht.<br />
Das Geschäftsjahr der Holdco ist das Kalenderjahr.<br />
Mitarbeiter<br />
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments hat die Holdco keine Mitarbeiter.<br />
Alleinaktionär<br />
Alleinaktionär der Holdco ist derzeit Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, eine Stiftung nach niederländischem<br />
Recht.<br />
Direktoren und Geschäftsführung<br />
Die Geschäfte der Holdco werden gegenwärtig von einer Geschäftsführung bestehend aus zwei Geschäftsführern<br />
geleitet, wobei der eine von der Deutschen Börse und der andere von der NYSE Euronext bestimmt wurde.<br />
Entscheidungen der Geschäftsführung können vor Vollzug des Zusammenschlusses nur durch beide gemeinschaftlich<br />
handelnde Geschäftsführer getroffen werden.<br />
A-174
Die folgenden Personen sind derzeit die alleinigen Geschäftsführer der Holdco:<br />
Name Alter<br />
Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />
und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />
Marcus P. Thompson 47 Marcus P. Thompson nahm im Jahr 2000 seine Tätigkeit<br />
bei der Deutsche Börse auf und ist derzeit als Managing<br />
Director verantwortlich für den Bereich Financial<br />
Accounting and Controlling. Er ist Vorstandsmitglied<br />
der Clearstream <strong>Holding</strong> AG, Clearstream Banking<br />
S.A., Finnovation S.A. und Risk Transfer Re S.A.,<br />
und Aufsichtsratsmitglied der Clearstream<br />
Banking AG. Von April 2003 bis Dezember 2009 war<br />
er Mitglied des Verwaltungsrats der Deutsche Börse<br />
Finance S.A und von März 2010 bis März 2011 ein<br />
Mitglied des Aufsichtrats der Deutsche Börse<br />
Systems AG. Von April 2007 bis September 2009<br />
agierte er als Liquidator der Deutsche Börse IT<br />
<strong>Holding</strong>. Er ist Mitglied des Institute of Chartered<br />
Accountants in England und Wales.<br />
Stéphane Biehler 43 Stéphane Biehler ist seit Dezember 2007 Chief<br />
Accounting Officer und Corporate Controller der<br />
NYSE Euronext. In dieser Funktion ist er<br />
verantwortlich für alle Rechnungslegungs- und<br />
Steuerangelegenheiten, das interne Kontrollsystem der<br />
Finanzberichterstattung sowie für Aufgaben der<br />
globalen Konsolidierung und externen<br />
Berichterstattung. Stéphane Biehler war vorher seit<br />
März 2006 als Corporate Controller der NYSE-<br />
Gruppe tätig. Im März 2004 nahm er bei Archipelago<br />
eine Tätigkeit als Corporate Controller auf.<br />
Mit der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco werden Stéphane Biehler und Marcus P.<br />
Thompson zurücktreten.<br />
Die Geschäftsführer können unter der Geschäftsadresse der Holdco: Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, The<br />
<strong>Netherlands</strong> (Telefonnummer: +31 (0)20550-4444) erreicht werden.<br />
Ausgewählte Information über die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
Während der letzten fünf Jahre wurde keines der Geschäftsführungsmitglieder wegen einer betrügerischen<br />
Straftat verurteilt oder ist während zumindest der letzten fünf Jahre an Insolvenzen, Insolvenzverwaltungen oder<br />
Liquidationen als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Mitglied des<br />
oberen Managements beteiligt gewesen, mit Ausnahme der Tätigkeiten von Marcus P. Thompson als Liquidator der<br />
Deutsche Börse IT <strong>Holding</strong> GmbH und als Mitglied des Verwaltungsrats der Deutsche Börse Finance S.A. vor ihrer<br />
ordnungsgemäßen Liquidation. Kein Geschäftführungsmitglied war von öffentlichen Anschuldigungen und/oder<br />
Sanktionen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter<br />
Berufsverbände) betroffen oder wurde von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs-<br />
oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der<br />
Geschäfte eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen.<br />
Zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen.<br />
Es wurden keine Dienstleistungsverträge zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung und der Holdco<br />
bzw. ihrer Tochtergesellschaften geschlossen, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen<br />
vorsehen.<br />
A-175
Keine weiteren Mitglieder des oberen Managements<br />
Außer den Mitgliedern der Geschäftsführung hat das obere Management der Holdco keine weiteren Mitglieder,<br />
die zur Feststellung der Tatsache geeignet sind, dass die Holdco über die angemessene Sachkenntnis und<br />
über die geeigneten Erfahrungen in Bezug auf die Führung der Geschäfte im Sinne der EG-Verordnung Nr. 809/<br />
2004 Anhang I Nr. 14 verfügt.<br />
Interessenkonflikte<br />
Es bestehen keine Interessenkonflikte oder potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen der<br />
Geschäftsführungsmitglieder gegenüber der Holdco und deren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.<br />
Keines der Geschäftsführungsmitglieder hat mit der Holdco, der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext einen<br />
Dienstvertrag abgeschlossen, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Vergünstigungen vorsieht.<br />
Ausschüsse<br />
Die Holdco hat weder einen Prüfungsausschuss noch einen Vergütungsausschuss eingerichtet.<br />
Corporate Governance<br />
Der niederländische Corporate Governance-Kodex ist von Beginn des Geschäftsjahres (das dem Kalenderjahr<br />
entspricht), in dem die Aktien der Holdco zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
oder der Euronext Paris oder einer anderen staatlich anerkannten Börse zugelassen werden, auf die Holdco<br />
anwendbar, siehe ,,— Information über die Holdco nach dem Zusammenschluss — Corporate Governance“.<br />
Satzung der Holdco vor dem Zusammenschluss<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gemäß Artikel 3 der aktuellen Satzung der Holdco ist der Unternehmensgegenstand der Holdco:<br />
Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von Unternehmen<br />
und Gesellschaften;<br />
Finanzierung von Unternehmen und Gesellschaften;<br />
Aufnahme und Vergabe von Krediten sowie Beschaffung von Kapitalmitteln, u. a. durch die Ausgabe von<br />
Anleihen, Schuldtiteln oder sonstigen Wertpapieren oder anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie der<br />
Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten;<br />
Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, die mit der Holdco<br />
einer Gruppe angehören, und gegenüber Dritten;<br />
Gewährung von Garantien und Bürgschaften, Eingehen von Verpflichtungen zulasten der Holdco und<br />
Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von Unternehmen und Gesellschaften, die derselben<br />
Gruppe wie die Holdco angehören, sowie für Dritte;<br />
Erwerb, Veräußerung, Belastung, Verwaltung sowie Verwertung von eingetragenen Vermögenswerten<br />
und Vermögenswerten im Allgemeinen;<br />
Devisen- und Wertpapierhandel sowie der Handel mit Vermögenswerten im Allgemeinen;<br />
Verwertung von und Handel mit Patenten, Marken, Lizenzen, Know-how, Urheberechten, Datenbankrechten<br />
und sonstigen Schutzrechten;<br />
Ausübung jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten;<br />
sowie jegliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang damit stehen oder dafür förderlich sind, wobei dies jeweils im<br />
weitesten Sinne auszulegen ist.<br />
A-176
Übertragung von Aktien<br />
Die aktuelle Satzung der Holdco sieht vor, dass — sofern nicht alle Aktionäre schriftlich ihre Zustimmung zu<br />
der beabsichtigten Übertragung erteilt haben — eine Übertragung von Holdco-Aktien nur stattfinden kann, wenn<br />
die Holdco-Aktien zuvor den anderen Holdco-Aktionären zur Zeichnung angeboten wurden. Den Preis, zu dem die<br />
angebotenen Aktien von den Interessenten erworben werden können, bestimmen entweder der Anbieter und die<br />
Interessenten in gemeinsamer Absprache oder ein oder mehrere von ihnen dazu bestellte Sachverständige(r).<br />
Satzungsänderungen<br />
Die aktuelle Satzung der Holdco kann durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden.<br />
Hauptversammlung<br />
Die Jahreshauptversammlung findet innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Die<br />
Einladung zu Jahreshauptversammlungen erfolgt durch die Geschäftsführung der Holdco. Aktionäre, die allein<br />
oder gemeinsam insgesamt mindestens ein Zehntel des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, können —<br />
unter Nennung der einzelnen zu erörternden Angelegenheiten — die Geschäftsführung dazu auffordern, eine<br />
Hauptversammlung einzuberufen.<br />
Bezugsrechte<br />
Bei der Ausgabe neuer Holdco-Aktien hat jeder Inhaber von Holdco-Aktien ein Bezugsrecht entsprechend<br />
dem Gesamtnennwert seiner Holdco-Aktien. Vor einer Ausgabe von Aktien kann das Bezugsrecht jeweils durch<br />
Beschluss der Jahreshauptversammlung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, mit der Ausnahme, dass die<br />
Befugnisse zur Einschränkung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten auf die Geschäftsführung übertragen<br />
werden können. U.S.-Aktionäre der Holdco sollten sich bewusst sein, dass ihre Möglichkeiten, ihre Bezugsrechte<br />
auszuüben, eingeschränkt sein könnten, wenn nicht bei der SEC ein Registrierungsdokument gemäß dem Securities<br />
Act zur Registrierung des Angebots der Bezugsrechte eingereicht wurde.<br />
Dividenden und Ausschüttungen<br />
Vor Vollzug des Zusammenschlusses werden die Gewinne eines Geschäftsjahres soweit möglich in erster Linie dafür<br />
verwendet, den Inhabern von Aktien der Klasse D pro Aktie der Klasse D einen Betrag von 1 A-Cent (0,01 A) zu zahlen.<br />
Sofern keine weiteren Gewinnausschüttungen an die Inhaber von Aktien der Klasse D vorgenommen werden müssen,<br />
bestimmt die Hauptversammlung der Holdco über die weitere Verteilung der nach diesen Ausschüttungen an die Inhaber<br />
von Aktien der Klasse D verbleibenden Gewinne. Es ist beabsichtigt, dass unmittelbar nach Ausgabe der Holdco-Aktien<br />
wie im Abschnitt ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital nach<br />
Vollzug des Zusammenschlusses“ beschrieben, die Aktien der Klasse D durch die Holdco eingezogen oder zurückgekauft<br />
und anschließend entwertet werden. Ausschüttungen an Aktieninhaber könnenerstnachderFeststellung des Jahresabschlusses<br />
erfolgen, sofern dies in Anbetracht des Inhalts des Jahresabschlusses nach niederländischem Recht zulässig ist<br />
und die jeweilige Ausschüttung den Teil des Eigenkapitals der Holdco, der die Gesamtsumme aus dem ausgegebenen<br />
Kapital und der nach niederländischem Recht zwingend zu bildenden Rücklage übersteigt, nicht überschreitet. Die<br />
Hauptversammlung kann Zwischenausschüttungen und/oder Ausschüttungen zulasten der Rücklagen der Holdco<br />
beschließen, sofern die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Dividendengeschichte<br />
Die Holdco wurde vor Kurzem gegründet und hat bisher keine Dividenden gezahlt.<br />
Information über wesentliche Tochtergesellschaften der Holdco<br />
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments hält die Holdco keine Anteile an anderen Rechtsträgern<br />
als an der Pomme Merger Corporation. Informationen zu von der Holdco nach Vollzug des<br />
Zusammenschlusses gehaltenen Anteilen sind dem Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
— Struktur des Zusammenschlusses“ zu entnehmen.<br />
A-177
Abschlussprüfer der Holdco<br />
In Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses beabsichtigt die Holdco, entweder KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Klingelhoferstraße 18, 10785 Berlin, als gegenwärtige Abschlussprüferin der<br />
Deutsche Börse, oder PricewaterhouseCoopers LLP, 300 Madison Avenue, New York, New York 10017, Vereinigte<br />
Staaten von Amerika, als gegenwärtige Abschlussprüferin der NYSE Euronext, zum Abschlussprüfer für den<br />
Jahresabschluss der Holdco für das Geschäftsjahr 2011 und den Konzernabschluss der Holdco für das Geschäftsjahr<br />
2011 zu bestellen.<br />
A-178
AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN DER HOLDCO<br />
Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 gegründet. Daher besteht die Bilanz zum Zeitpunkt der<br />
Veröffentlichung dieses Dokuments lediglich aus der geprüften Eröffnungsbilanz und dem entsprechenden<br />
Anhang. Da die Holdco seit dem 10. Februar 2011 kein operatives Geschäft hatte, wurden die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalertragslage hierzu weggelassen.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die geprüfte Eröffnungsbilanz der Holdco zum 10. Februar 2011:<br />
Vermögenswerte<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
Bankguthaben 45.000<br />
45.000<br />
Eigenkapital und Verbindlichkeiten<br />
Kapitalausstattung und Rücklagen<br />
Ausgegebenes und eingezahltes Kapital 45.000<br />
Aufschlag —<br />
Gewinnrücklage —<br />
45.000<br />
A-179<br />
EUR
BRANCHEN- UND WETTBEWERBSUMFELD<br />
Marktübersicht<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext betreiben in Europa und den Vereinigten Staaten<br />
Kassamärkte für Aktien und festverzinsliche Wertpapiere sowie Terminmärkte. Sie bieten außerdem Listing-<br />
Services und zugehörige Dienstleistungen an. U. a. liefern sie Marktdaten, Marktinformationen und IT-Lösungen.<br />
Zudem zählen zu ihrem Angebot dem Handel nachgelagerte Dienstleistungen (Post-Trade-Services), insbesondere<br />
das Clearing, die Abwicklung und die Verwahrung von Wertpapieren.<br />
Listing und Handel<br />
Wertpapierbörsen bieten Unternehmen, die ihre Wertpapiere zum Handel zulassen wollen, Dienstleistungen in<br />
Bezug auf das Erst- und Zweitlisting an. Das Listing (Börsennotierung) ist eine Grundvoraussetzung für den Handel<br />
von Aktien an der Börse. Durch die Börsennotierung ihrer Wertpapiere erhalten Emittenten Zugang zum<br />
Kapitalmarkt.<br />
An den von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext betriebenen Kassamärkten werden Aktien<br />
und festverzinsliche Wertpapiere sowie Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Commodities (ETCs),<br />
Exchange Traded Notes (ETNs), aktiv gemanagte Fonds und Zertifikate, Wandelanleihen und Optionsscheine,<br />
deren Wert von unterschiedlichen Basiswerten abhängt, gehandelt.<br />
An den von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext betriebenen Terminmärkten wird eine breite<br />
Palette an Finanzinstrumenten gehandelt, u. a. Futures und Optionen, deren Wert von einem Basiswert abhängt, z.<br />
B. von einem Aktienwert oder dem Wert eines festverzinslichen Wertpapiers, einem Index, einer Ware oder einem<br />
Wechselkurs.<br />
Post Trade Services<br />
Clearing, Abwicklung (Settlement) und Verwahrung (Custody) sind dem Handel nachgelagerte Dienstleistungen<br />
zur Umsetzung und zum Abschluss von Börsengeschäften. Das Clearing, das nach dem Matching und vor<br />
der Abwicklung erfolgt, umfasst das Netting, die Übermittlung der für die Abwicklung erforderlichen Informationen<br />
(z. B. Abwicklungskontodaten) sowie die Prüfung, ob ausreichend Geld und Wertpapiere vorhanden sind.<br />
Beim Clearing tritt außerdem ein zentraler Kontrahent zwischen Käufer und Verkäufer, der als Vertragspartner für<br />
beide Parteien fungiert und die Kontrahentenausfallrisiken steuert. Durch diese Risikosteuerung ergeben sich für<br />
die Clearingmitglieder Marginanforderungen zur Abdeckung ihrer Nettorisikopositionen. Die Abwicklung umfasst<br />
die wirksame Übertragung von Wertpapieren und Barmitteln zwischen Käufer und Verkäufer. Bei Derivaten ist der<br />
Ablauf grundsätzlich derselbe, nur dass hier in der Regel ein Barausgleich erfolgt. Zu den Custody-Services zählen<br />
die sichere und verlässliche Verwahrung von verbrieften Wertpapieren für die Inhaber sowie Verwaltungstätigkeiten,<br />
u. a. in Bezug auf Zahlungen und Meldungen an die Inhaber von Wertpapieren, Kapitalmaßnahmen und die<br />
Wiederanlage von Dividenden. Die Verwahrstelle verwahrt in den Wertpapierdepots Aktien und festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie alle anderen vorstehend unter ,,Listing und Handel“ aufgeführten Wertpapiere.<br />
Zugehörige Serviceleistungen<br />
Darüber hinaus bieten Betreiber von Handelsplattformen weitere Serviceleistungen an, z. B. Informationsund<br />
IT-Dienstleistungen.<br />
Im Bereich Marktdaten und Marktinformationen liegt der Schwerpunkt auf der Erhebung, Zusammenstellung,<br />
Vermarktung und Verbreitung von Finanzdaten, darunter Orderbuchinformationen, Kursdaten, Handelsvolumina,<br />
Statistiken und Analysen sowie auf der Entwicklung, Berechnung und Verteilung von Indizes.<br />
Schließlich entwickeln die Deutsche Börse und die NYSE Euronext IT-Lösungen, die sie z. B. anderen<br />
Wertpapierbörsen oder Marktteilnehmern anbieten. In diesem Zusammenhang werden Finanzmarktteilnehmern IT-<br />
Lösungen wie elektronische Handels- und Marktdatenplattformen sowie zugehörige Software angeboten.<br />
Markt und Trends<br />
Im letzten Jahrzehnt ist es im Wettbewerbs- und Geschäftsumfeld, in dem die Gruppe Deutsche Börse und die<br />
NYSE Euronext tätig sind, zu außergewöhnlichen Veränderungen gekommen. Die Globalisierung des Handels, die<br />
A-180
Entstehung zahlreicher neuer Handelsplattformen und Clearinghäuser, die Finanzkrise und erhebliche Regulierungsmaßnahmen<br />
haben die Wettbewerbslandschaft grundlegend verändert. Emittenten, Anleger und Intermediäre<br />
legen immer mehr Wert darauf, dass Börsenbetreiber offene, effiziente und wettbewerbsfähige globale Marktplätze<br />
anbieten, auf denen ein vielfältiges Angebot von Produkten aus aller Welt gehandelt werden kann. Durch diese<br />
Globalisierung sind nicht nur in Europa und den USA, sondern in jüngster Zeit auch in Asien neue Finanzzentren<br />
entstanden.<br />
In der Vergangenheit war der Aktienhandel fragmentiert und orientierte sich an den nationalen Grenzen. In den<br />
letzten Jahren stellen jedoch Großkunden, die ihre Geschäftsmodelle rapide globalisieren, verstärkt neue Anforderungen.<br />
Diese Kunden verlangen globale Märkte, die einen Handel über verschiedene Anlageklassen hinweg und<br />
ohne zeitliche und räumliche Grenzen ermöglichen. Zunehmend erachten diese Kunden die Fragmentierung der<br />
bedeutenden Kassamärkte für einen Anachronismus.<br />
Beim Terminhandel hat sich das Produktangebot an derivativen Finanzinstrumenten durch die Innovationen<br />
von Marktteilnehmern und -betreibern stetig erweitert. Dieses Angebot umfasst heute zahlreiche substitutive und<br />
komplementäre Produkte. Zusammen haben sich diese Instrumente zu einem Stützpfeiler des internationalen<br />
Finanzsystems und der gesamten Wirtschaft entwickelt. Sie können zur Absicherung von Risiken verwendet<br />
werden und tragen so zum Wirtschaftswachstum bei. Der Terminmarkt ist global ausgerichtet und es agieren hier in<br />
erster Linie professionelle Handelsteilnehmer wie Banken und Wertpapierhäuser, die ohne zeitliche und räumliche<br />
Grenzen handeln. So ist ein Markt entstanden, auf dem sich global Produkte im Gesamtwert eines dreistelligen<br />
Billionenbetrags im Umlauf befinden, wobei außerbörsliche (,,OTC“) Geschäfte einen Marktanteil von 80% bis<br />
90% ausmachen.<br />
In den Marktturbulenzen während der jüngsten Wirtschaftskrise hat sich die börsliche Infrastruktur mit<br />
transparenter Preisfindung, Neutralität und effektivem Risikomanagement als sicher, stabil und belastbar erwiesen.<br />
Angesichts des aufsichtsrechtlich geforderten Clearing von außerbörslich gehandelten Derivaten wird überwiegend<br />
erwartet, dass es zu einer weiteren Konvergenz von außerbörslichem und börslichem Handel kommt.<br />
Wettbewerbsumfeld<br />
Im Wettbewerbsumfeld ist es — angestoßen von Marktteilnehmern, Anlegern, Marktbetreibern und Regulierungsbehörden,<br />
aber auch durch einen verschärften Wettbewerb — zu grundlegenden Veränderungen gekommen,<br />
die noch nicht abgeschlossen sind. Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext hat sich<br />
dadurch erheblich gewandelt. Zu diesen Entwicklungen zählen u. a.<br />
technische Entwicklungen, darunter die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />
sind durch die Finanzmärkte effizienter und besser zugänglich geworden sowie leichter zu errichten.<br />
Handelsteilnehmer rund um den Globus haben und nutzen den einfachen Zugang zu den Finanzmärkten<br />
der Welt und können sich leichter zusammenschließen, um neue Handelsplattformen zu gründen. Im<br />
letzten Jahrzehnt sind neue professionelle Handelsteilnehmer in den Markt eingetreten, auf die ein immer<br />
größerer Marktanteil entfällt. Unter Verwendung hochentwickelter Computeralgorithmen bewegen diese<br />
Handelsteilnehmer Liquidität in rasantem Tempo zwischen den Märkten auf globaler Ebene hin und her,<br />
um Gewinnmöglichkeiten zu nutzen. Hierdurch entsteht ein effizienterer globaler Marktplatz.<br />
Das Inkrafttreten der Regulation ATS und der Regulation NMS in den Vereinigten Staaten hat zusammen<br />
mit einer fortgeschrittenen Entwicklung von Handels- und Routingtechnologien die Barrieren zum<br />
Eintritt in den U.S.-Handel mit Barmitteln substanziell gesenkt und so zu einer Zersplitterung des Handels<br />
und einer signifikanten Verstärkung des Wettbewerbs geführt, der sich voraussichtlich in der Zukunft<br />
noch intensivieren wird.<br />
Gegenwärtige und zukünftige Wettbewerber berücksichtigen regulierte Märkte, elektronische Kommunikationsnetzwerke,<br />
Dark Pools sowie alternative Handelssysteme, Wertpapierhändler und andere<br />
Ausführungsorte.<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sehen sich ebenfalls einem wachsenden Wettbewerb durch<br />
große Broker und Kunden ausgesetzt, die als Principal auftreten, als Geschäftspartner für Orders von<br />
Kleinabnehmern handeln oder ihr Handelsvolumen durch bilaterale Handelsvereinbarungen aufeinander<br />
abstimmen.<br />
A-181
Das Inkrafttreten der MiFID hat die Wettbewerbssituation für den Handel mit Wertpapieren in Europa<br />
verändert. Durch die MiFID wurde die Entstehung zahlreicher multilateraler Handelssysteme gefördert,<br />
darunter Chi-X, BATS, Turquoise und Equiduct, die im intensiven Wettbewerb mit Regulierten Märkten<br />
stehen und diesen in beträchtlichem Maße Liquidität entzogen haben. Diese neuen Handelsplattformen<br />
werden von neuen Clearingdienstleistern in Europa unterstützt, darunter die European Multilateral<br />
Clearing Facility N.V. (,,EMCF“) und EuroCCP. Darüber hinaus trägt der intern von Banken und anderen<br />
Marktteilnehmern abgewickelte OTC-Handel zur Fragmentierung des Handelsvolumens bei. Teile dieses<br />
OTC-Handelsvolumens werden über so genannte Broker Crossing Networks (in diesem Dokument als<br />
,,BCNs“ bezeichnet) abgewickelt, die weniger transparent und weit weniger reguliert sind.<br />
Regulatorische Entwicklungen beginnend mit dem sogenannten ,,Code of Conduct“ haben sich nach der<br />
Finanzkrise beschleunigt. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Entwurf einer OTC-Derivate-<br />
Verordnung (,,EMIR“ — European Markets Infrastructure Regulation) sieht ein verbindliches Clearing<br />
für bestimmte derzeit außerbörslich ausgeführte Termingeschäfte vor. Es wird allgemein erwartet, dass<br />
die EMIR zu einer weiteren Konvergenz und einem verstärkten Wettbewerb zwischen börslichem und<br />
außerbörslichem Handel mit Derivaten führen wird. Im Vorgriff auf diesen Trend hat die IntercontinentalExchange<br />
bereits 2008 ein europäisches Clearinghaus eingerichtet (und dort im Juli 2009 mit dem<br />
Clearing von Credit Default Swaps begonnen). 2010 kündigte die London Stock Exchange an, dass sie<br />
spätestens ab Juni 2011 den Handel mit Derivaten anbieten will, und die Chicago Mercantile Exchange<br />
hat ihre Pläne für ein neues Clearinghaus und eine neue Börse bekanntgegeben. 2011 hat BATS<br />
veröffentlicht, Chi-X zu übernehmen und dass auch sie plant, in Europa Terminhandel anzubieten.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stehen verstärkt im Wettbewerb mit global<br />
agierenden Marktbetreibern aus Asien und aus Schwellenländern, darunter die Hong Kong Exchanges<br />
and Clearing Limited, der bevorstehende Zusammenschluss der Singapore Exchange mit der Australian<br />
Stock Exchange und die brasilianische BM&F Bovespa. Einige dieser Börsen haben die Gruppe Deutsche<br />
Börse und die NYSE Euronext hinsichtlich des Unternehmenswerts bereits überholt. Schließlich hat die<br />
London Stock Exchange Group neben ihrer Ankündigung, bis Juni 2011 in den Derivatemarkt einsteigen<br />
zu wollen, ihren Zusammenschluss mit der kanadischen TMX Group bekanntgegeben, was den Trend in<br />
Richtung Globalisierung sowohl der Märkte als auch der Marktbetreiber unterstreicht. Bei den Terminmärkten<br />
wird erwartet, dass alternative Handelsplätze als neue Konkurrenten für die etablierten Börsen in<br />
Erscheinung treten werden, insbesondere bei Einzelaktien-Derivaten (z. B. Chi-X oder TOM).<br />
Im Derivate-Bereich wurde 2007 durch den Zusammenschluss der Terminbörsen des Chicago Board of<br />
Trade und der Chicago Mercantile Exchange mit der CME Group die führende Terminbörse der Welt<br />
geschaffen. Die CME Group ist ein sehr ernst zu nehmender Konkurrent, der seine Dienstleistungen<br />
bereits über elektronische Netze europäischen Kunden anbietet. Derzeit ist die CME Group dabei, mit<br />
ihrer Tochtergesellschaft CME Clearing Europe, die im Dezember 2010 im Vereinigten Königreich<br />
zugelassen wurde, ihre physische Präsenz in Europa auszubauen.<br />
Dennoch macht der außerbörsliche Handel immer noch ca. 80% bis 90% des Gesamtwerts der weltweit<br />
im Umlauf befindlichen Derivate aus. Große globale Marktteilnehmer (insbesondere die weltweit<br />
führenden Banken und Hedgefonds) üben verstärkt ihren Einfluss auf die Marktstrukturen aus und<br />
nutzen außerbörsliche Handelsplattformern, z. B. Broker Crossing Networks, welche die traditionellen<br />
Börsen komplett umgehen oder Aufträge von Privatkunden internalisieren.<br />
Mehrere neue europäische Clearing-Dienstleister wie EMCF und EuroCCP sind inzwischen auf dem<br />
Markt der dem Handel nachgelagerten Clearing-Dienstleistungen tätig, insbesondere für multilaterale<br />
Handelssysteme. Außerdem wird erwartet, dass sich bestimmte Teile des Post-Trade-Geschäfts von den<br />
traditionellen Anbietern, insbesondere den nationalen Zentralverwahrern, zum neuen zentralen europäische<br />
Abwicklungssystem TARGET2 Securities verlagern werden, was gleichzeitig zu einer Verschärfung<br />
des Wettbewerbs unter den nationalen Zentralverwahrern bei den übrigen Dienstleistungen im<br />
Nachhandelsbereich führen wird.<br />
Bei den US-Aktienoptionsbörsen haben sich im letzten Jahrzehnt mit den Fortschritten der Handelstechnologie<br />
und der Entwicklung standardisierter, börsenübergreifend gehandelter Aktienoptionen die<br />
Eintrittsbarrieren erheblich reduziert. Infolge der Gründung mehrerer neuer Börsen, darunter BOX,<br />
Nasdaq Options Market und BATS, haben etablierte Börsen wie die CBOE und die NYSE Amex einen<br />
Rückgang ihrer Marktanteile hinnehmen müssen.<br />
Zusammen mit einem drastischen Anstieg des Handelsvolumens bei Aktienoptionen haben diese Entwicklungen<br />
zu einem intensiven Wettbewerb geführt, durch den es zu einer Senkung der<br />
A-182
Ausführungsentgelte und weiteren technischen Innovationen gekommen ist. Dieser Wettbewerb zeigt<br />
sich in erheblichen Verlagerungen der Marktanteile, die mit den Änderungen der Entgeltstrukturen und<br />
der Funktionsweisen jeder einzelnen Börse einhergegangen sind. Die neuen Wettbewerber versuchen,<br />
sich mit aggressiven Strategien gegen die etablierten Marktbetreiber durchzusetzen. Dadurch haben die<br />
Marktteilnehmer heute Zugang zu liquideren Aktienoptionsmärkten mit niedrigeren Ausführungsentgelten<br />
und engeren Spreads.<br />
Schließlich besteht vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung und Vernetzung der globalen Kapitalmärkte<br />
weiterhin regulatorischer Druck, eine höhere Markttransparenz zu erreichen, insbesondere hinsichtlich der<br />
alternativen Handelsplattformen, die weniger transparent und reguliert sind.<br />
A-183
GESCHÄFT DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />
UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />
Überblick<br />
Die Deutsche Börse hat ihren Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Zum 31. Dezember 2010<br />
beschäftigte die Deutsche Börse an 19 Standorten in 15 Ländern insgesamt 3.490 Mitarbeiter. Zum 31. März 2011<br />
beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.507 Mitarbeiter. Die Gesamtmitarbeiterzahl hat sich seit dem 31. März<br />
2011 nicht wesentlich verändert. 2010 beliefen sich die Gesamterlöse der Deutsche Börse insgesamt auf<br />
2.226,7 Mio. A (2009: 2.289,7 Mio. A; 2008: 2.758,6 Mio. A).<br />
Als eine der größten Börsenorganisationen der Welt bietet die Gruppe Deutsche Börse ihren Kunden ein<br />
breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Es deckt die gesamte Prozesskette für Finanzmarkttransaktionen ab:<br />
vom Aktien- und Terminhandel über das Clearing und die Abwicklung (Settlement) der Aufträge, die Verwahrung<br />
von Wertpapieren (Custody), das Sicherheitenmanagement sowie die Bereitstellung der Marktinformationen bis hin<br />
zur Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handels- und Clearingsysteme.<br />
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse ihre Segmentstruktur neu ausgerichtet: Sie<br />
gliedert das Geschäft der Gruppe derzeit in die vier Segmente Xetra, Eurex, Clearstream und Market Data &<br />
Analytics:<br />
Berichtssegment Geschäftsfelder<br />
Xetra .................................... Kassamarkt mit dem elektronischen Handelssystem<br />
Xetra und Präsenzhandel<br />
Zentraler Kontrahent für Aktienhandel (Eurex Clearing)<br />
Wertpapierzulassung<br />
Eurex .................................... Elektronische Terminmarkthandelsplattform Eurex<br />
Elektronische Aktien-Optionshandelsplattform ISE<br />
OTC-Handelsplattformen Eurex Bonds und Eurex Repo<br />
Zentraler Kontrahent für Anleihe-, Derivate- und<br />
Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Clearing)<br />
Clearstream ................................ Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von<br />
inländischen und ausländischen Wertpapieren<br />
Dienste zur globalen Wertpapierfinanzierung<br />
Dienstleistungen für Investmentfonds<br />
Market Data & Analytics ...................... Kursvermarktung und Vertrieb von Informationen<br />
Indexentwicklung und -vermarktung<br />
Geschichte und Entwicklung<br />
Die Ursprünge der Deutsche Börse reichen zurück bis in das Jahr 1585 als die Frankfurter Kaufleute in einer<br />
Versammlung zum ersten Mal einheitliche Wechselkurse festlegten — ihre Zusammenkunft gilt als Geburtsstunde<br />
der Frankfurter Börse. Die Motivation war damals dieselbe wie heute: Transparenz schaffen. 1605 taucht erstmals<br />
ein neuer Name für die Versammlung der Frankfurter Kaufleute in den Akten auf: ,,Burs“, also ,,Börse“. 1808<br />
gründen Delegierte der Versammlung die Frankfurter Handelskammer. Nach 223 Jahren als private, von einigen<br />
Kaufleuten betriebene Institution wird die Börse mit der Übernahme durch die Handelskammer zu einer Anstalt<br />
öffentlichen Rechts. 1969 beginnt das digitale Zeitalter an der Frankfurter Wertpapierbörse. Seither können Makler<br />
ihre Börsengeschäfte elektronisch über das EDV-System BÖGA abwickeln. Ein Jahr später erhielten die Teilnehmerfirmen<br />
der Börse die Möglichkeit, per Fernschreiber mit dem Börsencomputer zu korrespondieren.<br />
Am 1. August 1990 wurde die Frankfurter Wertpapierbörse AG (FWB) in das Handelsregister eingetragen und<br />
übernimmt die Trägerschaft der Frankfurter Wertpapierbörse von der Industrie- und Handelskammer (IHK)<br />
Frankfurt am Main. Im Dezember 1992 benannte sich die Frankfurter Wertpapierbörse AG in Deutsche Börse AG<br />
um. 1991 führte die Frankfurter Wertpapierbörse IBIS ein, das integrierte Börsenhandels- und Informationssystem<br />
für den Kassamarkt. IBIS war ein einfaches Angebots- und Nachfragesystem ohne automatisches Matching. 1993<br />
wird BOSS-CUBE, das System zur elektronisch unterstützen Zusammenführung von Orderrouting, Kursfeststellung<br />
und Abwicklung, bundesweit eingeführt und damit der Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
A-184
erstmals umfassend elektronisch unterstützt. Im November 1997 löste dann Xetra, das vollelektronische Handelssystem<br />
für den Kassamarkt, das bisherige System IBIS ab. Im folgenden Jahr, im Juni 1998, gründete die Deutsche<br />
Börse zusammen mit der Schweizer Börse SWX aus den Terminbörsen DTB (Deutsche Terminbörse) und SOFFEX<br />
(Swiss Options and Financial Futures Exchange) die Terminbörse Eurex. Im Januar 2000 fusionierte die Deutsche<br />
Börse Clearing AG mit der Cedel International S.A. zur Clearstream International S.A., eine Gesellschaft nach<br />
Luxemburger Recht, die gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften außer dem Clearing alle dem Handel<br />
nachgelagerten Wertpapierdienstleistungen anbietet. Zu diesen Dienstleistungen zählen u. a. die Abwicklung<br />
von Wertpapiergeschäften, die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, Bankdienstleistungen zur Unterstützung<br />
der Abwicklungsvorgänge, Wertpapierfinanzierung und Sicherheitenmanagement sowie Dienstleistungen<br />
in Bezug auf Investmentfonds. Die Deutsche Börse hielt zunächst 50% an diesem Gemeinschaftsunternehmen.<br />
Im Rahmen des Börsengangs der Deutsche Börse wurden deren Aktien im Februar 2001 zum Handel an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Nach einer Kapitalerhöhung im Juni 2002 erwarb die Deutsche Börse die<br />
restlichen Anteile an der Clearstream International S.A., die seither in die Gruppe Deutsche Börse eingegliedert ist.<br />
Die Aktien der Deutsche Börse wurden im Dezember 2002 in den DAX-Index aufgenommen. Im März 2003 führte<br />
die Deutsche Börse im Aktienhandel auf Xetra und im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse den<br />
Zentralen Kontrahenten für Aktien ein. Der zentrale Kontrahent sichert das Ausfallrisiko der Vertragsparteien<br />
ab und rechnet gegenläufige Verpflichtungen auf (Netting) und sorgt damit für eine höhere Effizienz bei der<br />
Abwicklung von Börsengeschäften. 2007 wurde die Deutsche Börse in den EURO STOXX 50, den wichtigsten<br />
europäischen Leitindex aufgenommen. Im selben Jahr schloss Eurex die Akquisition der US-amerikanischen<br />
Optionsbörse International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (ISE) ab. Mit der Fusion entstand der größte<br />
transatlantische Marktplatz für Derivate. Zur Stärkung ihrer Position im internationalen Handelsgeschäft stockt die<br />
Deutsche Börse 2009 ihre Beteiligung am Indexanbieter STOXX Ltd. von 33% auf 50% auf. Durch weitere<br />
Übernahmen und Kooperationen in Europa und anderen Teilen der Welt vervollständigt die Gruppe Deutsche Börse<br />
ihr Dienstleistungsangebot weiter.<br />
Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />
56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich des Aufsichtsrats<br />
der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche Durchführung der<br />
Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />
Geografische Präsenz<br />
Nach Fertigstellung der neuen Konzernzentrale der Deutsche Börse in Eschborn zogen die meisten Mitarbeiter<br />
aus dem Raum Frankfurt in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 von Frankfurt-Hausen in das neue Bürogebäude um.<br />
In den letzten Jahren wurde in Prag eine neue Betriebsstätte aufgebaut. Internationale Teams arbeiten dort an<br />
IT-Dienstleistungen für die Gruppe und bilden einen weiteren Operations-Standort für Clearstream.<br />
Seit Ende 2008 hat die Gruppe Deutsche Börse ein Büro in Peking. Eurex eröffnete 2009 auch Repräsentanzen<br />
in Hongkong, Tokio und Singapur. Im selben Jahr gründete Clearstream eine neue Zweigniederlassung in Singapur,<br />
zugleich der fünfte Operations-Standort von Clearstream nach Eschborn, Luxemburg, London und Prag. Seit dem<br />
18. Januar 2011 hat die Repräsentanz in Singapur den Status ,,Eurex Frankfurt Aktiengesellschaft Singapore<br />
Branch“.<br />
Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse Mitarbeiter an 19 Standorten weltweit,<br />
hauptsächlich in Deutschland, Luxemburg, Großbritannien, der Tschechischen Republik und den USA. In Europa<br />
ist die Gruppe Deutsche Börse an den Standorten Berlin, Frankfurt/Eschborn, London, Luxemburg, Madrid,<br />
Moskau, Paris, Prag und Zürich tätig. In Asien und Nordamerika unterhält sie insgesamt 10 Niederlassungen in<br />
Peking, Chicago, Dubai, Hongkong, New York, Ottawa, Shanghai, Singapur, Tokio und Washington D.C.<br />
Geschäftssegmente<br />
Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse ist in die folgenden Segmente gegliedert: Xetra, Eurex, Clearstream<br />
und Market Data & Analytics. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse die<br />
A-185
Segmentstruktur neu ausgerichtet, wobei die Segmente Information Technology und Corporate Services (Zentralfunktionen)<br />
in die vier verbleibenden Geschäftssegmente integriert wurden.<br />
Handel Clearing Abwicklung Verwahrung<br />
Kassamarkt: Xetra<br />
Derivate: Eurex<br />
Listing<br />
Anbindung<br />
internationaler<br />
Handelsteilnehmer<br />
Betrieb offener<br />
elektronischer<br />
Orderbücher<br />
Eurex Clearing<br />
Prüfung von<br />
Handelsinformationen<br />
Zentraler<br />
Kontrahent<br />
Risikomanagement<br />
Clearstream<br />
Lieferung von<br />
Wertpapieren<br />
(gegen Zahlung)<br />
Finanzdienstleistungen<br />
Market Data & Analytics<br />
Daten-Feeds, Marktdaten, Nachrichtendienste, Referenzdaten, Meldewesen, Indizes<br />
Information Technology<br />
Externe IT-Services, interne IT-Services, Software-Entwicklung<br />
Verwahrung von<br />
Wertpapieren<br />
Verwandte Dienstleistungen,<br />
z.B.<br />
bzgl. Steuern,<br />
Kapitalmaßnahmen<br />
Xetra unterstützt den Kassahandel und das Listing von Wertpapieren an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
sowie an anderen europäischen und internationalen Märkten. An der Terminbörse Eurex werden Terminkontrakte<br />
wie Futures und Optionen gehandelt. Als zentraler Kontrahent bietet Eurex Clearing zentrale Clearing und<br />
Risikomanagementdienstleistungen für Derivate-, Aktien-, Wertpapierpensions- und Energiegeschäfte sowie<br />
den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren an. Clearstream ist für die Abwicklung, Verwahrung und Verwaltung<br />
von Wertpapieren zuständig. Über das Segment Market Data & Analytics werden Finanzmarktdaten und<br />
Indizes erfasst und verteilt. Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse weist keine spezifische Saisonabhängigkeit<br />
auf.<br />
Die Deutsche Börse selbst betreibt den Kassamarkt der Frankfurter Wertpapierbörse. Ferner betreibt die<br />
Deutsche Börse über ihre Kapitalbeteiligung an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. den Handel von strukturierten Produkten<br />
(z. B. Optionsscheine und Zertifikate). Außerdem hält die Deutsche Börse 75% plus einen Anteil an der Tradegate<br />
Exchange GmbH, dem Betreiber der Tradegate Exchange, einer speziell auf die Anforderungen von Privatanlegern<br />
zugeschnittenen Börse in Berlin.<br />
Des Weiteren betreibt die Gruppe Deutsche Börse durch die Eurex Zürich AG und ihre Tochtergesellschaften<br />
Terminmärkte in Europa (Eurex Deutschland und Eurex Zürich) und den USA (International Securities<br />
Exchange — ISE) und bietet Clearingdienstleistungen (Eurex Clearing AG) sowie den Handel mit festverzinslichen<br />
Wertpapieren (Eurex Bonds GmbH) und einen Handelsplatz für Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Repo GmbH)<br />
an.<br />
Die dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen (Post-Trade Services), wie Bankdienstleistungen, die<br />
Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und die globale<br />
Wertpapierfinanzierung, sind bei den Tochtergesellschaften der Clearstream <strong>Holding</strong> AG gebündelt.<br />
Darüber hinaus vermarktet die Deutsche Börse Kurs- und Referenzdaten sowie andere für Kapitalmärkte<br />
relevante Informationen und entwickelt über ihre Tochtergesellschaft STOXX Ltd. Indizes.<br />
Die Deutsche Börse und die Clearstream Services S.A. entwickeln und betreiben die technologische<br />
Infrastruktur der Gruppe Deutsche Börse.<br />
Xetra<br />
Xetra ist das anlagenklassenübergreifende elektronische Handelssystem für den Kassamarkt der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse sowie andere europäische Börsen. Der Kassamarkt der Gruppe Deutsche Börse bietet eine der<br />
umfangreichsten Paletten an handelbaren Wertpapieren aus einer Hand: Mit über 11.000 Aktien deutscher und<br />
internationaler Emittenten, mehr als 24.000 festverzinslichen Wertpapieren, ca. 800 Indexfonds, rund 3.000 aktiv<br />
gemanagten Publikumsfonds sowie mehr als 500.000 Zertifikaten und Optionsscheinen können Investoren aus ganz<br />
A-186
Europa Finanzprodukte in vielen wichtigen Anlageklassen kaufen und verkaufen — auf einem regulierten und<br />
transparenten Marktplatz mit klaren Regeln. Das integrierte Clearing durch den zentralen Kontrahenten der Eurex<br />
Clearing AG und die Abwicklung durch Clearstream Banking AG garantieren, dass alle Börsengeschäfte erfüllt<br />
werden.<br />
Im Jahr 2010 steuerte das Segment Xetra 262,3 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse bei,<br />
was einem Anteil von 12% entspricht im Vergleich zu 292,1 Mio. A in 2009, entsprechend einem Anteil von 14%<br />
der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr. Im Jahr 2008 betrug der Beitrag des Segments Xetra<br />
zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse 448,7 Mio. A bzw. 19%. Im Jahr 2010 wurden 261,9 Mio. A der<br />
Umsatzerlöse im Segment Xetra in Europa erwirtschaftet (2009: 290,7 Mio. A; 2008: 448,2 Mio. A), 0,1 Mio. A in<br />
Nord- und Südamerika (2009: 0,3 Mio. A; 2008: 0,1 Mio. A) und 0,3 Mio. A im asiatisch-pazifischen Raum (2009:<br />
1,1 Mio. A; 2008: 0,4 Mio. A).<br />
Das Angebot an Wertpapieren, die über Xetra verfügbar sind, baut die Gruppe Deutsche Börse weiter aus und<br />
kann den Investoren somit für immer mehr handelbare Werte einen Handelsplatz mit sehr hoher Liquidität anbieten.<br />
Xetra ist ein vollelektronisches Handelssystem für den Kassamarkt, bei dem die Kauf- und Verkaufsorders zu<br />
bestmöglichen Konditionen automatisch gegeneinander ausgeführt werden (Matching). Xetra arbeitet unabhängig<br />
vom Standort des Händlers und erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Orderbuch, in dem Kauf- und<br />
Verkaufsangebote abgebildet sind. Ca. 4.500 Händler von 250 Handelsteilnehmern aus 19 Ländern sind mit Xetra<br />
verbunden.<br />
Xetra ist außerdem ein flexibles Handelssystem mit verschiedenen hybriden Marktmodellen, die quote- und<br />
ordergesteuerten Handel verbinden. Der Xetra-Handel umfasst sowohl den fortlaufenden Handel für liquide<br />
Wertpapiere als auch das Spezialistenmodell für eine breite Produktpalette aus den verschiedensten Anlageklassen.<br />
Im fortlaufenden Handel legt das Xetra-System auf Grundlage der abgegebenen Orders unmittelbar den Preis<br />
nach dem Meistausführungsprinzip fest: Orders mit dem höchsten Kauf- bzw. dem niedrigsten Verkaufslimit kommen<br />
als Erstes zur Ausführung. Bei gleichen Limits gilt die Zeitpriorität. Zentral für den fortlaufenden Handel ist ein<br />
offenes Orderbuch, auf das die Marktteilnehmer uneingeschränkten Zugriff haben. Bei jeder neuen Order überprüft<br />
das System unmittelbar unter Anwendung des Prinzips der Preis-Zeit-Priorität, ob sie gegen bestehende Orders<br />
ausgeführt werden kann. Das elektronische offene Orderbuch des Xetra-Systems ermöglicht größere Handelsvolumina<br />
und eine höhere Marktliquidität.<br />
Beim Spezialistenmodell sorgen Spezialisten durch das Matching der Quotes in einem fortlaufenden<br />
Auktionsmodell für Liquidität. Scoach Europa, die europäische Börse für strukturierte Produkte, wurde im April<br />
2008 auf das Xetra-Spezialistenmodell umgestellt, gefolgt vom Publikumsfonds-Handel Ende 2008. Die Umstellung<br />
des verbleibenden Parketthandels für Dividendenpapiere und festverzinsliche Wertpapiere vom Xontro-<br />
System auf das Xetra-Spezialistenmodell ist für den 23. Mai 2011 geplant.<br />
Das Börsenparkett der Frankfurter Wertpapierbörse wird als zentraler Standort für alle Spezialisten und als<br />
Mittelpunkt sämtlicher Medienaktivitäten (über 60 Fernsehübertragungen pro Tag) weiter betrieben werden.<br />
Xetra dient nicht nur als elektronische Handelsplattform für die Frankfurter Wertpapierbörse, sondern das<br />
System wird seit 1999 auch von der CEESEG (Central and Eastern European Stock Exchange Group) für die<br />
Wiener Börse genutzt. 2009 wurde der Handel für den Central European Gas Hub (CEGH) aufgenommen und 2010<br />
stellte die Wertpapierbörse Ljubljana auf Xetra um. Die CEESEG-Partnerbörsen in Prag und Budapest planen<br />
ebenfalls eine Umstellung auf Xetra als Handelssystem. Außerdem nutzen die Irish Stock Exchange und die<br />
Bulgarische Wertpapierbörse seit 2000 bzw. 2008 Xetra. Die Shanghai Stock Exchange verwendet Xetra als Basis<br />
ihres Ende 2009 in Betrieb genommenen New Generation Trading System. Durch dieses Konzept des Insourcing<br />
von Systemdiensten und des Verkaufs von Softwarelizenzen können die Fixkosten für den Betrieb der Systeme auf<br />
eine größere Anzahl von Nutzern verteilt werden. Darüber hinaus ergeben sich daraus Cross-Selling-Potenziale.<br />
Partnerbörsen haben sich nach der Umstellung auf Xetra für weitere Systeme der Gruppe Deutsche Börse<br />
entschieden. So nutzt die Irish Stock Exchange inzwischen die CCP- und Marktdatendienste. Die Wiener Börse<br />
und die Frankfurter Wertpapierbörse konnten Teilnehmer der jeweils anderen als neue Handelsteilnehmer für sich<br />
gewinnen. Über eine standardisierte technische Infrastruktur haben Xetra-Teilnehmer Zugang zu weiteren<br />
Produkten und Märkten, wodurch sie die Kosten für die Erweiterung und den Betrieb ihrer Systeme reduzieren<br />
können.<br />
A-187
Eurex<br />
Die Eurex Frankfurt AG und die Eurex Zürich AG betreiben die Eurex-Börsen in Deutschland und der<br />
Schweiz. Weiterhin besteht Eurex u. a. aus Eurex Clearing AG, der International Securities Exchange sowie den<br />
multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facility, MTF) Eurex Bonds GmbH und Eurex Repo GmbH.<br />
Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank haben sich darauf verständigt, die Eurex Clearing AG als systemrelevantes<br />
Institut, das intensiverer Überwachung durch die Aufsichtsbehörden <strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank unterliegt,<br />
zu qualifizieren. Institute gelten als systemrelevant, wenn eine Gefährdung ihres Bestands zu wesentlichen<br />
nachteiligen Folgen für andere Finanzinstitutionen führen oder die gesamte Finanzordnung wegen der Größe des<br />
betreffenden Instituts, der Intensität seiner zwischenbanklichen Geschäftsbeziehungen und seiner engen Verbindung<br />
in andere Länder destabilisieren könnte.<br />
Gesellschaftsstruktur<br />
Die Eurex Zürich AG ist eine Gesellschaft, an der die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG jeweils<br />
zu 50% beteiligt sind. Die wirtschaftliche Beteiligung der Deutsche Börse und der SIX Swiss Exchange beträgt<br />
85% bzw. 15%. Die Eurex Zürich AG ist u. a. die <strong>Holding</strong>gesellschaft der Eurex Frankfurt AG. Die Eurex<br />
Zürich AG wird die neue Mehrheitsaktionärin der European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig. Die<br />
Eurex Frankfurt AG ist die Betreiberin der Börse Eurex Deutschland und u. a. Zwischenholding der Eurex<br />
Clearing AG, der U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s Inc., der Eurex Repo GmbH und der Eurex Bonds GmbH.<br />
Mit Wirkung zum 19. Dezember 2007 erwarb die Eurex Zürich AG (indirekt) 100% der Anteile an der<br />
International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (ISE).<br />
Am 23. Februar 2011 gaben die Eurex Zürich AG und die European Energy Exchange (EEX) bekannt, dass die<br />
Eurex Zürich AG neuer Mehrheitsaktionär der EEX werden wird. Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG<br />
mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion<br />
von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr<br />
alle Bedingungen für die unverzügliche Durchführung der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April<br />
2011 durchgeführt.<br />
Die European Commodity Clearing AG (,,ECC“) ist ein Clearinghaus, das verschiedene Dienstleistungen für<br />
börslich und außerbörslich gehandelte Energieprodukte und verwandte Produkte anbietet.<br />
Geschäftsüberblick<br />
2010 hat das Segment Eurex 858,7 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse beigetragen,<br />
entsprechend einem Anteil von 41% an diesen, im Vergleich zu 838,4 Mio. A in 2009, entsprechend einem Anteil von<br />
41% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr. Im Jahr 2008 betrug der Beitrag des Segments<br />
Eurex zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse 1.035,3 Mio. A bzw. 42%. 2010 wurden 688,8 Mio. A der<br />
Umsatzerlöse im Segment Eurex in Europa (2009: 617,6 Mio. A; 2008: 779,0 Mio. A), 169,4 Mio. A in Nord- und<br />
Südamerika (2009: 220,6 Mio. A; 2008: 256,1 Mio. A) und 0,5 Mio. A im asiatisch-pazifischen Raum (2009: 0,2 Mio. A;<br />
2008: 0,2 Mio. A).<br />
2010 kamen 606,5 Mio. A entsprechend einem Anteil von 71% des Umsatzerlöses des Segments Eurex aus<br />
dem Handel und/oder dem Clearing von europäischen Aktienindices, Zins- und Aktien-Futures und -Optionen<br />
(2009: 550,6 Mio. A entsprechend 66%; 2008: 719,7 Mio. A entsprechend 71%). Eine Aufteilung des Umsatzes von<br />
Eurex zwischen Handels- und Clearingdienstleistungen ist nicht möglich, da die Preisliste für europäische Produkte<br />
einen Pauschalpreis für Handel und Clearing je nach Produkt beinhaltet. In den Vereinigten Staaten bezog sich der<br />
Umsatz durch US-Optionen in Höhe von 112,3 Mio. A, entsprechend 13% des Umsatzes des Segments Eurex (2009:<br />
153,7 Mio. A entsprechend 18%; 2008: 176,6 Mio. A entsprechend 17%) nur auf Handelsdienstleistungen.<br />
Eurex-Börsen<br />
Das Eurex-Börsengeschäft wird von der Eurex Zürich AG, der Eurex Frankfurt AG — über ihre Börsen Eurex<br />
Zürich bzw. Eurex Deutschland — und der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. betrieben.<br />
A-188
Eurex ist ein international führender Marktplatz für den Handel mit Terminkontrakten. Die Börsen Eurex<br />
Deutschland und Eurex Zürich werden über eine gemeinsame Handelsplattform mit einem Produktangebot, das mit<br />
die umsatzstärksten und liquidesten Märkte der Welt umfasst, betrieben. Eurex bietet etwa 1.600 derivative<br />
Produkte mit mehr als 145.000 Varianten (Serien) an. Das Produktprogramm der Eurex umfasst u. a. Zinsderivate<br />
und Aktienindexderivate sowie ein breites Angebot an Aktienderivaten und Derivaten auf nicht finanzbezogene<br />
Anlagenklassen, z. B. Rohstoffderivate. Neben auf Euro (EUR) lautenden Produkten bietet Eurex in Schweizer<br />
Franken (CHF), US-Dollar (USD) oder Britische Pfund (GBP) denominierte Derivate an. Aufgrund der gemeinsamen<br />
Handelsplattform, den einheitlichen Börsenregeln und dem gemeinsamen zentralen Kontrahenten (Eurex<br />
Clearing AG) ist die Deutsche Börse der Auffassung, dass die Eurex-Börsen von den Marktteilnehmern im<br />
Wesentlichen als ein einziger Marktplatz wahrgenommen werden. 2010 wurde Eurex von über 410 Handelsteilnehmern<br />
aus 28 Ländern weltweit genutzt.<br />
Die ISE betreibt eine US-amerikanische Optionsbörse, deren Angebot Optionen auf über 2.000 Aktien-, ETF-,<br />
Index- und Devisenprodukte umfasst. Die im Jahr 2000 als erste vollelektronische US-Optionsbörse eröffnete ISE<br />
hat eine regulierte Marktstruktur für modernen, bildschirmbasierten Handel entwickelt.<br />
Die ISE hat durch innovative Technologie und Marktstrukturen effiziente Marktplätze entwickelt und so das<br />
Optionsgeschäft verändert. Die ISE, die unter Aufsicht der US-Börsenaufsicht SEC steht und ein am Kapital<br />
beteiligtes Mitglied der Options Clearing Corporation ist, bietet Anlegern einen transparenten Marktplatz zur<br />
Kursermittlung und Liquiditätssuche für zentral verrechnete Optionsprodukte. Die ISE baut ihren Marktplatz durch<br />
die laufende Entwicklung verbesserter Handelsfunktionalitäten, neuer Produkte und Marktdatendienste weiter aus.<br />
In Ergänzung ihres Optionsgeschäfts erweitert die ISE ihr Angebot auch im Hinblick auf verschiedenste Anlageklassen.<br />
Dazu werden strategische Investitionen in Finanzmarktplätze getätigt, bei denen die ISE der Ansicht ist,<br />
dass diese zu technologischer Innovation und einer höheren Markteffizienz beitragen werden. Über Minderheitsbeteiligungen<br />
ist die ISE im Bereich der Wertpapierleihe und auf dem Aktienmarkt aktiv. Die ISE wird als<br />
unabhängige Tochtergesellschaft mit eigener Marke von einer eigenen Geschäftsleitung geführt. Die ISE vertreibt<br />
außerdem Lizenzen für ihre geschützte Longitude-Technologie für den Handel in ereignisgesteuerten Terminmärkten.<br />
Zusammen bilden Eurex und die ISE ein globales Liquiditätsnetzwerk mit einem täglichen Handelsvolumen<br />
von über 10 Millionen Kontrakten aus einem wachsenden Angebot von Anlageklassen.<br />
Eurex Clearing<br />
Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus der Gruppe Deutsche Börse. Eurex Clearing AG bietet für<br />
Transaktionen in Derivaten, Aktien, Repos, Energie und festverzinslichen Wertpapieren vollständig automatisierte<br />
Nachhandelsdienstleistungen an. In der Rolle als zentraler Kontrahent fungiert Eurex Clearing AG als Käufer für<br />
alle Verkäufer und als Verkäufer für alle Käufer und minimiert damit das Kontrahentenrisiko und maximiert die<br />
operative Effizienz. Eurex Clearing AG bietet Funktionen für das Management von Handelsgeschäften, Risikomanagement<br />
sowie Dienstleistungen im Sicherheiten- und Liefermanagement an, bei denen jeweils Marktsicherheit<br />
und -integrität im Mittelpunkt stehen. Eurex Clearing AG bietet führende Dienstleistungen im<br />
Risikomanagement an, insbesondere eine Lösung, mit der umfassend Pre-trade Risiko Limits gesetzt werden<br />
können. Ebenso war Eurex Clearing AG der erste führende zentrale Kontrahent weltweit, der seinen Handels- und<br />
Clearingteilnehmern Risikomanagement und Margining-Daten in Echtzeit angeboten hat.<br />
Eurex Clearing AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Eurex Frankfurt AG und fungiert als zentraler<br />
Kontrahent für die Eurex-Börsen (mit Ausnahme der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Eurex<br />
Bonds GmbH, Eurex Repo GmbH, die Frankfurter Wertpapierbörse und die Irish Stock Exchange). Außerdem<br />
fungiert Eurex Clearing AG im Rahmen einer separaten Clearing-Link-Vereinbarung mit der European Commodity<br />
Clearing AG (,,ECC“) ebenso als zentraler Kontrahent für Transaktionen der European Energy Exchange (,,EEX“).<br />
Die ECC ist ein Clearinghaus, das verschiedene Dienstleistungen für börslich und außerbörslich gehandelte<br />
Energieprodukte und verwandte Produkte anbietet. Als zentraler Kontrahent tritt die ECC zwischen Käufer und<br />
Verkäufer, besichert die Transaktionen und übernimmt für die Vertragsparteien das Risiko eines Ausfalls der jeweils<br />
anderen Vertragspartei. Im Juli 2009 führte Eurex Clearing AG eine Clearinglösung für außerbörslich gehandelte<br />
Credit Default Swaps (,,Eurex Credit Clear“) ein.<br />
Eurex Clearing AG bietet Clearingdienstleistungen in EUR, CHF, USD und GBP für mehr als 120<br />
Clearingmitglieder aus zwölf europäischen Ländern an und verwaltet einen Sicherheitenpool im Wert von ca.<br />
A-189
45 Mrd. A im Jahresdurchschnitt 2010. Im Jahr 2010 verarbeitete Eurex Clearing AG über 1,9 Mrd. Transaktionen<br />
(2009: 1,8 Mrd.; 2008: 2,3 Mrd.).<br />
Eurex Clearing AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und nach dem Gesetz über das<br />
Kreditwesen (KWG) als Kreditinstitut unter Aufsicht der <strong>BaFin</strong> zugelassen. Die britische Finanzmarktaufsicht<br />
FSA (Financial Services Authority) hat Eurex Clearing AG den Status eines im Vereinigten Königreich anerkannten<br />
ausländischen Clearinghauses (Recognized Overseas Clearing House) verliehen. Am 31. Juli 1999 erhielt Eurex<br />
Clearing AG von der US-Behörde CFTC den Status einer multilateralen Clearing-Organisation (Multilateral<br />
Clearing Organization). Aufgrund einer mit der SEC vereinbarten Ausnahmeregelung ist Eurex Clearing AG dazu<br />
berechtigt, in den USA das Clearing von bestimmten Credit Default Swaps anzubieten.<br />
Am 1. Januar 2005 hat die Deutsche Börse eine Patronatserklärung zugunsten der Eurex Clearing AG<br />
abgegeben. In ihr verpflichtet sich die Deutsche Börse, die Eurex Clearing AG auf erstes Anfordern mit 85% der<br />
finanziellen Mittel auszustatten, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen als zentraler Kontrahent für<br />
bestimmte, vertraglich in der Patronatserklärung definierte Geschäfte benötigt, die über ihr System gecleart<br />
werden. Die Patronatserklärung erstreckt sich nicht auf Ansprüche der The Clearing Corporation Inc., Chicago,<br />
Illinois, USA. Die Verpflichtungen der Deutschen Börse im Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung sind auf<br />
einen Höchstbetrag von 595.000.000,00 A begrenzt.<br />
SIX Swiss Exchange hat eine entsprechende Patronatserklärung, mit im Wesentlichen identischen Bestimmungen,<br />
abgegeben, die allerdings ihre wirtschaftliche Beteiligung von 15% berücksichtigt.<br />
Eurex Bonds<br />
Das Geschäft mit festverzinslichen Wertpapieren wird von der Eurex Bonds GmbH betrieben. Die Eurex<br />
Bonds GmbH wurde im Oktober 2000 als gemeinsame Initiative der Eurex Frankfurt AG und führender Finanzinstitute<br />
gegründet. Sie wird als Gemeinschaftsunternehmen betrieben, dessen Unternehmenszweck der Aufbau<br />
und Betrieb einer elektronischen Handelsplattform für festverzinsliche Wertpapiere und das Basis-Trading von<br />
Anleihen ist.<br />
Die Eurex Bonds GmbH betreibt ein MTF und bietet den angeschlossenen Teilnehmern eine elektronische<br />
Handelsplattform für den außerbörslichen Wholesale-Handel mit festverzinslichen europäischen Wertpapieren.<br />
Außerdem ist die Handelsplattform von Eurex Bonds mit dem Eurex-Terminmarkt und Eurex Clearing AG<br />
vernetzt, wodurch eine direkte Verbindung zwischen den Kassa- und Terminmärkten besteht. Dadurch wird das<br />
elektronische Basis-Trading von festverzinslichen Wertpapieren über ein zentrales Orderbuch ermöglicht. Die<br />
notwendige Liquidität in Anleihe- und Basisinstrumenten stellen Market Maker bereit. Neben der Eurex<br />
Frankfurt AG sind mehrere Finanzinstitute Gesellschafter der Eurex Bonds GmbH.<br />
Eurex Repo<br />
Das Wertpapierpensionsgeschäft (Repo-Geschäft) wird von der Eurex Repo GmbH betrieben. Eurex<br />
Repo GmbH bietet einen integrierten Marktplatz für elektronischen Handel, Clearing, Sicherheitenmanagement<br />
und Abwicklung für den besicherten Geldmarkt an. Es handelt sich um einen der führenden europäischen<br />
Marktplätze mit über 300 Teilnehmern seit 1999. Im Jahr 2010 beliefen sich die durchschnittlichen ausstehenden<br />
Repo-Volumina auf 221,7 Mrd. A.<br />
Eurex Repo betreibt derzeit fünf Märkte: GC Pooling, CHF Repo, OTC Spot, Euro Repo und SecLend.<br />
GC Pooling wurde gemeinsam durch Eurex Repo, Eurex Clearing und Clearstream Banking mit dem Ziel<br />
entwickelt, auf dem besicherten Geldmarkt alle Vorteile des elektronischen Handels über ein als zentraler<br />
Kontrahent fungierendes anerkanntes Clearinghaus in Verbindung mit einem Echtzeit-Sicherheitenmanagementsystem<br />
anzubieten. GC Pooling bietet den Vorteil der Wiederverwendung von erhaltenen Sicherheiten zur<br />
Refinanzierung im Rahmen der Offenmarktgeschäfte der Deutschen Bundesbank/Europäischen Zentralbank.<br />
Während der jüngsten Finanzkrise ist GC Pooling zu einem führenden effizient besicherten Geldmarkt mit<br />
belastbarer Infrastruktur geworden.<br />
A-190
Der Repo-Markt in Schweizer Franken wurde für Schweizerische und ausländische Teilnehmer ins Leben<br />
gerufen, um Finanzierungs- und Sicherheitenmanagementgeschäfte sowohl direkt auf dem Interbankenmarkt als<br />
auch bei den beinahe täglich stattfindenden Auktionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) unter Nutzung der<br />
Eurex Repo-Marktinfrastruktur abzuwickeln. Außerdem gehört hierzu der OTC-Spotmarket für Auktionen in<br />
Bezug auf Neuemissionen von Anteilen und ,,money market debt register claims“ (Geldmarkt-Schuldbuchforderungen)<br />
des Schweizer Staats sowie den Handel mit Geldmarktpapieren der Schweizerischen Nationalbank.<br />
Darüber hinaus betreibt Eurex Repo Märkte für Wertpapierfinanzierung. Auf dem Euro Repo-Markt können<br />
Marktteilnehmer spezielle Wertpapiere (Special Repo) handeln, während Wertpapierleihgeschäfte auf dem<br />
SecLend-Markt erfolgen.<br />
Clearstream<br />
Die Clearstream <strong>Holding</strong> AG ist in der Gruppe Deutsche Börse für die dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen<br />
zuständig. Ausnahme ist das Clearing, das von der Eurex Clearing AG übernommen wird. Die Clearstream<br />
<strong>Holding</strong> AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse und fungiert als deutsche Finanzholding,<br />
die 100% der Anteile an der Clearstream International S.A. hält. Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank<br />
habensichdaraufverständigt, die Clearstream Banking AG als systemrelevantes Institut, das intensiverer Überwachung<br />
durch die Aufsichtsbehörden <strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank unterliegt, zu qualifizieren. Institute gelten<br />
als systemrelevant, wenn eine Gefährdung ihres Bestands zu wesentlichen nachteiligen Folgen für andere Finanzinstitutionen<br />
führen oder die gesamte Finanzordnung wegen der Größe des betreffenden Instituts, der Intensität seiner<br />
zwischenbanklichen Geschäftsbeziehungen und seiner engen Verbindungen in andere Länder destabilisieren könnte.<br />
Zu ihrem Kerngeschäft zählen die Abwicklung von Markttransaktionen und die Verwahrung von Wertpapieren.<br />
Im Jahr 2010 steuerte das Segment Clearstream 760,7 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche<br />
Börse bei, was einem Anteil von 36% entspricht, im Vergleich zu 742,7 Mio. A in 2009 entsprechend einem Anteil<br />
von 36% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr sowie im Vergleich zu 790,5 Mio. A in 2008<br />
entsprechend einem Anteil von 32% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr. Im Jahr 2010<br />
wurden 673,1 Mio. A der Umsatzerlöse im Segment Clearstream in Europa erwirtschaftet (2009: 664,1 Mio. A;<br />
2008: 737,8 Mio. A), 18,9 Mio. A in Nord- und Südamerika (2009: 17,4 Mio. A; 2008: 11,0 Mio. A) und 68,7 Mio. A<br />
im asiatisch-pazifischen Raum (2009: 61,2 Mio. A; 2008: 41,7 Mio. A).<br />
Als Abwicklungsdienstleister sorgt der Unternehmensbereich Clearstream dafür, dass Geld und Wertpapiere<br />
zwischen den handelnden Parteien termingerecht geliefert werden. Als Verwahrer ist der Unternehmensbereich<br />
Clearstream für das Management, die sichere Verwahrung und die Verwaltung der deponierten Wertpapiere<br />
zuständig. Zudem bietet Clearstream Mehrwertdienste an, etwa die globale Wertpapierfinanzierung (Global<br />
Securities Financing — GSF) und Investmentfonds-Services. Kunden profitieren von speziellen Einzeldienstleistungen,<br />
effizienten Prozessen und reduzierten Transaktionskosten. Der Unternehmensbereich Clearstream ist einer<br />
der führenden europäischen Anbieter dieser dem Handel nachgelagerten Infrastruktur für Aktien und festverzinsliche<br />
Wertpapiere im nationalen und internationalen Handel. Das Unternehmen zählt zu den größten Anbietern von<br />
Wertpapierdienstleistungen weltweit.<br />
Der Unternehmensbereich Clearstream ist sowohl als internationaler Zentralverwahrer (International Central<br />
Securities Depository — ICSD) für die internationalen Kapitalmärkte als auch als Zentralverwahrer (Central<br />
Securities Depository — CSD)für deutsche und Luxemburger Wertpapiere tätig. In der Funktion als internationaler<br />
Zentralverwahrer übernimmt der Unternehmensbereich Clearstream die Abwicklung und Verwahrung von Eurobonds<br />
und anderen international gehandelten festverzinslichen Wertpapieren und Dividendenwerten aus 50 Märkten.<br />
In der Funktion als Zentralverwahrer stellt der Unternehmensbereich Clearstream außerdem die dem Handel<br />
nachgelagerte Infrastruktur für die deutsche und Luxemburger Wertpapierbranche bereit. Im Jahr 2010 belief sich<br />
der Gegenwert der vom Unternehmensbereich Clearstream verwahrten Wertpapiere im Jahresdurchschnitt auf<br />
10,90 Billionen A und der Unternehmensbereich wickelte insgesamt 116,4 Mio. Transaktionen ab.<br />
Neben dem Kerngeschäft der Abwicklungs- und Verwahrungsleistungen, in dem 2010 75% der Umsatzerlöse<br />
erwirtschaftet wurden, arbeitet Clearstream ständig daran, die Effizienz der Abwicklungsabläufe zu steigern.<br />
Neben der Verbesserung der Interoperabilität der elektronischen Kommunikation und Kontrahentenplattformen<br />
werden dabei auch neue Produkte entwickelt. Siehe Abschnitt ,,IT und Rechenzentren“. Die effiziente Abwicklung<br />
von Wertpapiertransaktionen zwischen Vertragspartnern bei der Luxemburger Clearstream Banking und der in<br />
Belgien ansässigen ICSD Euroclear Bank erfolgt über eine elektronische Kommunikationsplattform (Bridge). Im<br />
November 2009 erweiterte Clearstream das Fenster für die Realtime-Abwicklung von 21:00 Uhr am<br />
A-191
Abwicklungstag minus einem Tag bis 18:00 Uhr am Abwicklungstag MEZ, wodurch eine erhöhte Interoperabilität<br />
mit den Märkten im asiatisch-pazifischen Raum und eine Verbesserung des Zugriffs und der Reaktionsfähigkeit<br />
zwischen den europäischen Märkten erreicht wurde. So kann auch die taggleiche Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />
auf den Märkten der Gruppe Deutsche Börse im asiatisch-pazifischen Raum erfolgen. Mit der<br />
Einführung eines Angebots von kundenorientierten, einheitlichen, globalen Mehrwertdiensten kann Clearstream<br />
ein deutlich höheres Leistungsniveau für die Wertpapierabwicklung über den Zentralverwahrer LuxCSD und auf<br />
den nationalen und internationalen Märkten anbieten.<br />
Clearstream verbessert laufend sein Leistungsangebot im Bereich der globalen Wertpapierfinanzierung. Hierzu<br />
dient die kontinuierliche Entwicklung von CmaX (Collateral management eXchange), ein Sicherheitenmanagementsystem<br />
für Drittkontrahenten, mit dem größere Volumina auf dem wachsenden Markt für Repo-Geschäfte in<br />
kürzerer Zeit verarbeitet werden können. Das CmaX-System bot als erstes System eine Funktionalität fürdie<br />
Wiederverwendung von Sicherheiten für sogenannte Triparty-Repos an. Dieser Service ermöglicht Sicherheitennehmern<br />
die Reallokation von Sicherheiten von einem Drittkontrahenten (Triparty Counterpart) als Garantie auf ein<br />
anderes Triparty Exposure — nun als Sicherheitengeber. So sind mehr Sicherheiten für mehr Kunden im Triparty-<br />
Repo-Markt verfügbar. Das Sicherheitenmanagementangebot von Clearstream wurde im letzten Quartal 2010 radikal<br />
erneuert: die bestehenden Lösungen für Dividendenwerte wurden zu einem vollwertigen, kundenspezifischen<br />
Dienstleistungsangebot ausgebaut, das dem Angebot für festverzinsliche Wertpapiere gleichwertig ist.<br />
Durch eine Erweiterung des Wertversprechens über individuelle Dienstleistungen wie Triparty-Repo-Transaktionen<br />
und die Wertpapierleihe hinaus wird im Bereich der globalen Wertpapierfinanzierung der Ausbau des<br />
Global Liquidity & Risk Management Hub der Gruppe Deutsche Börse vorangetrieben. Durch das modulare<br />
Dienstleistungskonzept der Liquiditäts-Drehscheibe (Liquidity Hub) können Kunden Sicherheiten übergangslos<br />
institutionsübergreifend und zwischen verschiedenen Finanzierungsinstrumenten verschieben, um in den unterschiedlichsten<br />
Währungen, Anlageklassen und Zeitzonen auf Liquidität zuzugreifen. So wird ein konstanter<br />
Zugang zu Sicherheiten aus einer einheitlichen Quelle sichergestellt.<br />
2007 baute Clearstream mit der Central Facility for Funds (CFF) das Dienstleistungsangebot für den<br />
Investmentfonds-Markt aus. Dieser nachgelagerte Service für Investmentfonds ermöglicht die Abwicklung mit<br />
Lieferung gegen Zahlung und reduziert durch Automatisierung und Synchronisierung des Austauschs von<br />
Barmitteln und Fondsanteilen zwischen dem Fondsvertreiber und der Transferstelle die operativen Risiken bei<br />
der Abwicklung. Die CFF steht als zentrale Drehscheibe den Transferstellen für in Luxemburg, Irland und in zehn<br />
weiteren Rechtssystemen ansässige Fonds sowie Fondsproduktverteibern in Europa, Asien und Südamerika zur<br />
Verfügung. Vier Jahre nach der Einführung im März 2007 entfallen auf CFF ca. 50% aller Fondsposten sowie 45%<br />
aller Abwicklungsaufträge bei Clearstream, wobei CFF Zugang zu mehr als 52.000 Fondsklassen bietet.<br />
Market Data & Analytics<br />
2010 steuerte das Segment Market Data & Analytics 224,6 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche<br />
Börse bei, was einem Anteil von 11% entspricht, im Vergleich zu 188,5 Mio. A im Jahr 2009 entsprechend einem Anteil<br />
von 9% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr und im Jahr 2008 180,6 Mio. A entsprechend 7% der<br />
Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse. 2010 wurden 157,4 Mio. A der Umsatzerlöse im Segment Market Data &<br />
Analytics in Europa erwirtschaftet (2009: 123,5 Mio. A; 2008: 124,0 Mio. A), 64,5 Mio. A in Nord- und Südamerika (2009:<br />
63,9 Mio. A; 2008: 55,9 Mio. A) und 2,8 Mio. A im asiatisch-pazifischen Raum (2009: 1,0 Mio. A; 2008: 0,7 Mio. A).<br />
Das Angebot des Segments richtet sich an drei Kundengruppen: Erstens an Emittenten, die vor allem Indizes<br />
von Market Data & Analytics als Basiswerte für Finanzprodukte (Futures, Optionen, ETF, strukturierte Produkte)<br />
nutzen, zweitens an Investoren, Makler, Trading Desks, Teilnehmer am algorithmischen Handel (Algotrader) und<br />
Anlageberater, die Kurs- und Orderbuchinformationen sowie andere Marktbewegungsindikatoren in Echtzeit<br />
abrufen und aus diesen Informationen ihre Kauf- und Verkaufsentscheidungen bzw. -empfehlungen ableiten, und<br />
drittens jene Funktionen von Wertpapierhandelshäusern, die präzise Referenz- und Unternehmensstammdaten als<br />
Grundlage für ihr Risikomanagement und eine fehlerfreie Abwicklung benötigen.<br />
Issuer Data & Analytics<br />
Im Bereich Issuer Data von Market Data & Analytics werden über 6.000 Indizes in einer Vielzahl von<br />
Anlageklassen entwickelt, berechnet, vermarktet und verbreitet. Im Fokus der Indexentwicklung stehen klare und<br />
A-192
eindeutige Indexregeln, Transparenz und Handelbarkeit. Das macht die Indizes der Gruppe Deutsche Börse zu<br />
attraktiven Basiswerten für Investoren, Produktentwickler und Emittenten weltweit.<br />
Am deutschen Aktienmarkt ermittelt die Gruppe Deutsche Börse die Auswahlwerte für DAX, MDAX, SDAX<br />
und TecDAX. Außerdem bietet die Gruppe Deutsche Börse unter dem Markennamen DAXglobal ausgewählte<br />
globale Indizes, etwa DAXglobal BRIC, sowie unter dem Namen DAXplus Strategieindizes (z. B. Covered Call,<br />
DAXplus Protective Put) an. Darüber hinaus verfügt die Gruppe Deutsche Börse über ein breites Angebot an<br />
Renten- und Rohstoffindizes.<br />
Um ihr internationales Indexgeschäft weiter auszubauen, haben die Deutsche Börse und ihr Schweizer Partner<br />
SIX Group im Dezember 2009 von Dow Jones das verbleibende Drittel der Anteile an STOXX Ltd. erworben und<br />
wurden so zu den alleinigen Eigentümern des renommierten Indexanbieters. Die Indizes von STOXX wie der<br />
EURO STOXX 50 zählen zu den bekanntesten Indikatoren für die Entwicklung des europäischen Wertpapiermarkts.<br />
Nach der Krise 2009 hat sich der Markt für das Indexgeschäft deutlich erholt: die langfristigen Vermögenswerte<br />
in Indexfonds auf Indizes der Gruppe Deutsche Börse und den STOXX-Indizes sind um 17% auf 60,9 Mrd. A<br />
gestiegen. Weltweit wurden ca. 600.000 auf STOXX-Indizes basierte strukturierte Produkte emittiert. Bei den<br />
börsengehandelten Derivaten zählen der EURO STOXX 50 und der DAX zu den fünf am stärksten nachgefragten<br />
Basiswerten. Zudem wurde mit der Entwicklung und Ergänzung einer umfassenden globalen Indexfamilie<br />
begonnen. 2010 wurden im Bereich Issuer Data & Analytics 897 neue Indizes berechnet.<br />
Front Office Data & Analytics<br />
Kapitalmarktinformationen aus einer Vielzahl von eigenen und fremden Quellen werden kanalisiert und zu<br />
Datenpaketen geschnürt, die exakt auf den Informationsbedarf der verschiedenen Kapitalmarktteilnehmer zugeschnitten<br />
sind.<br />
Traditionell werden im Bereich Front Office Data & Analytics die Handelsdaten der Gruppe Deutsche Börse<br />
und der Handelsplattformen ihrer Partner erfasst. Echtzeit-Daten zu Angeboten, Nachfrage, Kursen, Indizes,<br />
Volumina und Analysen werden an die Kunden als Pakete verkauft. Die Informationsprodukte werden, mit<br />
minimalen Latenzzeiten, über Daten-Feeds in Echtzeit verteilt. Diese Daten-Feeds liefern Informationen zu ca.<br />
470.000 Instrumenten, mit individuellen Datenpaketen für Aktien, Derivate, Optionsscheine, festverzinsliche<br />
Wertpapiere, Indizes und Indexfonds (ETF). Die Daten können direkt oder über mehr als 400 Datenvendoren in ca.<br />
150 Ländern bezogen werden.<br />
Zur Steigerung der weltweiten Präsenz und Attraktivität bietet die Gruppe Deutsche Börse verstärkt plattformunabhängige<br />
Echtzeit-Daten an. Mit der Übernahme der US-Finanznachrichtenagenturen Market News<br />
International, Inc. und Need to Know News, LLC. im Jahr 2009 hat die Gruppe Deutsche Börse direkten Zugriff<br />
auf Finanznachrichten von Behörden und supranationalen Organisationen wie der Weltbank und dem Internationalen<br />
Währungsfonds erhalten. 2010 konzentrierte sich Market Data & Analytics auf den Ausbau des<br />
Angebots für den algorithmischen Handel aus diesen und anderen neuen Quellen. <strong>Alpha</strong>Flash, einer der schnellsten<br />
Datenstreams für handelsrelevante maschinenlesbare Publikationen wurde im April 2010 eingeführt. <strong>Alpha</strong>Flash<br />
speist über das Hochgeschwindigkeitsnetz der Gruppe Deutsche Börse Daten wie z. B. Arbeitslosenzahlen,<br />
Leitzinssatzänderungen und Verbraucherpreisindizes mit minimalen Latenzzeiten direkt in die automatisierten<br />
Systeme der Händler ein. Um diesen Datenservice weltweit anbieten zu können, hat die Gruppe Deutsche Börse<br />
ihre Anbindungsmöglichkeiten in Europa und Asien beträchtlich ausgebaut.<br />
Back Office Data & Analytics<br />
Back Office Data & Analytics ist innerhalb der Gruppe Deutsche Börse für das Referenzdatengeschäft<br />
zuständig. Hier werden bereinigte Kurs- und Referenzdaten zusammengeführt und an die Middle- und Backoffice-<br />
Bereiche von Banken und Finanzdienstleistern verteilt. Die Referenzdatenpakete enthalten auch individuelle<br />
Analysen auf Basis historischer Daten, Wertpapierstammdaten, Informationen zu gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen<br />
sowie Leistungen rund um die Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(<strong>BaFin</strong>). 2010 fokussierte Back Office Data & Analytics seine Aktivitäten im Bereich Referenzdaten auf<br />
Instrumentendaten. Das Geschäft mit Kontrahentenreferenzdaten, das in der Avox Ltd. zusammengefasst war,<br />
A-193
wurde an die DTCC veräußert. Dafür wurde der 2009 eingeführte Abo-Service PROPRIS, bei dem Wertpapierreferenzdaten<br />
direkt von Clearstream bezogen werden, erweitert. Außerdem erhöhte sich durch die gegenüber dem<br />
Vorjahr gestiegenen Handelsaktivitäten die Nachfrage nach dem Service TRICE, mit dem die Gruppe Deutsche<br />
Börse Wertpapierfirmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Meldepflichten unterstützt.<br />
IT und Rechenzentren<br />
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse das ehemalige Segment Information<br />
Technology in die vier derzeit bestehenden Geschäftssegmente eingegliedert. In der Folge werden die externen IT-<br />
Umsatzerlöse und die IT-Kosten auf diese vier Segmente aufgeteilt. Ungefähr ein Drittel der Mitarbeiter der Gruppe<br />
Deutsche Börse sind in den IT-Abteilungen beschäftigt.<br />
Der IT-Bereich der Gruppe Deutsche Börse umfasst im Wesentlichen bestimmte Segmente der Clearstream<br />
Services S.A. und der Clearstream Banking Frankfurt AG sowie der Deutsche Börse. Das jeweilige IT-Segment der<br />
Clearstream Services S.A. in Luxemburg und der Clearstream Banking Frankfurt AG in Frankfurt sorgen für das<br />
IT-Knowhow für Abwicklungs- und Verwahrungssysteme. Die Clearstream Services S.A. ist für den Betrieb des<br />
Luxemburger Rechenzentrums mit dem Schwerpunkt Settlement und Custody zuständig. Seit dem Wirksamwerden<br />
der Verschmelzung der Deutsche Börse Systems AG auf die Deutsche Börse am 31. März 2011 betreibt die<br />
Deutsche Börse die Handels- und Clearingsysteme und die deutschen Rechenzentren. Durch beides strebt die<br />
Gruppe Deutsche Börse weitere technische Fortschritte in der Informationstechnologie an, die ein entscheidender<br />
Faktor für das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse ist.<br />
2010 betrieb der IT-Bereich der Gruppe Deutsche Börse von den Standorten in Frankfurt, Eschborn,<br />
Luxemburg, Prag, Chicago und New York weltweit 27 Handelsplätze und Börsen sowie ein an 49 Märkte<br />
angebundenes globales Netzwerk zur Abwicklung von Orders.<br />
Die Deutsche Börse IT bietet auch so genannte Proximity Services an, bei denen die technischen Systeme von<br />
Händlern in einem Rechenzentrum in nächster Nähe zur Börseninfrastruktur untergebracht werden. Ende 2010<br />
wurde dieses Angebot von ca. 130 Kunden genutzt.<br />
Die Deutsche Börse und Equinix, ein weltweiter Serviceanbieter für Rechenzentren, gaben 2010 den<br />
Abschluss eines Vertrags über Rechenzentrumsdienstleistungen bekannt. Hierdurch wird sich die Rechenzentrumskapazität<br />
erhöhen und die Ausführungszeit für Algotrader am Standort Frankfurt verringern. Ab 2011 wird das<br />
neue Rechenzentrum das Hauptrechenzentrum der Gruppe Deutsche Börse für den Raum Frankfurt sein, das<br />
sowohl die elektronischen Handelplattformen beherbergen als auch als zentraler Kolokations-Standort für die<br />
Eurex- und Xetra-Kunden fungieren wird.<br />
Die wachsende Nutzung von Echtzeit-Modellen und computergestütztem automatischen Handel (algorithmischer<br />
Handel oder Algotrading) steigert weiter die Nachfrage nach detaillierten Orderbuchinformationen und<br />
immer schnellerer Order- und Geschäftsverarbeitung. In den letzten Jahren hat sich die Gruppe Deutsche Börse<br />
deshalb verstärkt auf die Verbesserung der Leistung und Kapazität ihrer Handelssysteme konzentriert.<br />
So können Eurex- und Xetra-Teilnehmer über die neue Hochgeschwindigkeitsschnittstelle Enhanced Broadcast<br />
Solution Marktdaten noch schneller beziehen und dabei erweiterte Funktionen nutzen. Über die Enhanced<br />
Transaction Solution, deren Schwerpunkt auf der Verwaltung von Orders und Quotes liegt, kann auf einige der<br />
wichtigsten Funktionen für den Handel in maximaler Geschwindigkeit zugegriffen werden. 2010 lag die schnellste<br />
Verarbeitungszeit für von Marktteilnehmern mit adäquater Verbindung eingegebenen Eurex-Orders bei knapp unter<br />
0,7 Millisekunden (von der Eingabe des Teilnehmers zur Börse und zurück zum Teilnehmer).<br />
Im Laufe des Jahres 2010 begann die Umstellung der bisher Unix-basierten IT-Systems auf Linux, wodurch<br />
einerseits die Leistungsfähigkeit und die Flexibilität erhöht und andererseits die Betriebs- und Wartungskosten<br />
gesenkt werden konnten. Zudem wurde die einheitliche technische Plattform für die Handelssysteme der Gruppe<br />
Deutsche Börse zur Produktreife gebracht. Das System kombiniert ausgewählte Open Source-Softwarekomponenten<br />
mit Software von Drittanbietern und Eigenentwicklungen. Als erste Börse soll die ISE ab dem zweiten Quartal<br />
2011 ihren US-Aktienoptionsmarkt auf das neue Handelssystem überführen.<br />
Auch die dem Handel nachgelagerte IT-Infrastruktur wurde optimiert und beschleunigt. Mit Eurex Release<br />
13 erhielten Mitglieder im Jahre 2010 flexiblere Clearing-Lösungen, neue Risikomanagement-Funktionen und<br />
umfassende Verbesserungen für die Handelsfunktionen. Durch die Einführung eines neuartigen<br />
A-194
Verarbeitungssystems ist Clearstream jetzt in der Lage, eine ereignisgesteuerte Abwicklung in Echtzeit anzubieten.<br />
Die vereinbarte Durchlaufzeit für einen kompletten Abwicklungsprozess konnte auf unter fünf Minuten für 99,5%<br />
der Instruktionen gesenkt werden, was eine effizientere Interoperabilität zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern<br />
sicherstellt.<br />
Grundlage der zentralen strategischen Projekte der Gruppe Deutsche Börse ist stets eine IT-Infrastruktur, die<br />
die Strategie widerspiegelt und weiterentwickelt. Auf diese Weise konnte z. B. die Anzahl der Wertpapiere und<br />
Instrumententypen, die im Liquidity Hub als Sicherheiten verwendet werden können, erhöht und das Angebot bei<br />
der Wertpapierleihe erweitert werden. Die grenzüberschreitende Interoperabilität des Zentralverwahrers in<br />
Frankfurt mit anderen Partnern wurde im Hinblick auf einen Ausbau des grenzüberschreitenden Angebots von<br />
Clearstream erweitert. Zusätzliche Funktionalitäten stärken die Clearstream-Lösung zur standardisierten und daher<br />
effizienten Abwicklung von Investmentfonds (Central Facility for Funds — CFF).<br />
Risikomanagement<br />
Das Risikomanagement ist ein elementarer Bestandteil der Führung und Kontrolle innerhalb der Gruppe<br />
Deutsche Börse. Ein wirksames und effizientes Risikomanagement ist entscheidend für die Wahrung der Interessen<br />
der Gruppe: Es trägt zum Erreichen ihrer Unternehmensziele bei und sichert ihren Fortbestand. Die Gruppe<br />
Deutsche Börse hat daher ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert, das Funktionen, Prozesse und<br />
Verantwortlichkeiten umfasst und das für alle Mitarbeiter und organisatorischen Einheiten der Gruppe Deutsche<br />
Börse verbindlich ist.<br />
Das Risikomanagementsystem der Gruppe Deutsche Börse ist so konzipiert, dass alle Führungsgremien<br />
innerhalb der Gruppe Deutsche Börse in der Lage sind, rechtzeitig sowohl das Gesamtrisikoprofil der Gruppe<br />
Deutsche Börse und das Risikoprofil einzelner Gesellschaften als auch wesentliche individuelle Risiken zu<br />
kontrollieren. Ziel ist es, Entwicklungen zu erkennen, die die Interessen der Gruppe Deutsche Börse gefährden<br />
könnten, und umgehend geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.<br />
Die Risikostrategie der Gruppe Deutsche Börse beruht auf ihrer Geschäftsstrategie und legt für operationelle<br />
Risiken, finanzwirtschaftliche Risiken, Geschäftsrisiken und das Gesamtrisiko der Gruppe Deutsche Börse das<br />
jeweils maximal zulässige Höchstrisiko fest. Dafür werden Anforderungen an das Risikomanagement, die<br />
Risikosteuerung und die Risikobegrenzung definiert. Die Gruppe Deutsche Börse will so sicherstellen, dass<br />
geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Risiken zu vermeiden, zu reduzieren und weiterzugeben oder<br />
gegebenenfalls bewusst auf sich zu nehmen.<br />
Die Risikostrategie ermöglicht, dass Risiken rechzeitig und adäquat gesteuert werden können. Die für das<br />
Risikomanagement erforderlichen Informationen werden auf Grundlage strukturierter, konsistenter Verfahren<br />
erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertungen werden in ein Berichtssystem aufgenommen, über das<br />
Risiken systematisch analysiert und kontrolliert werden. Risikoberichte, die bestehende und potenzielle Risiken<br />
erfassen, werden sowohl regelmäßig als auch ad hoc erstellt.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse verfolgt im gesamten Unternehmen — auch bei den Gesellschaften, die nicht der<br />
Regulierung von Aufsichtsbehörden unterliegen — einen standardisierten Ansatz zur Messung und Berichterstattung<br />
aller Risiken: den ,,Value at Risk“ (VaR). Der VaR-Ansatz ermöglicht, das allgemeine Risikoprofil<br />
umfassend darzustellen und zu kontrollieren, und erleichtert die Priorisierung der Risikomaßnahmen. Er quantifiziert<br />
bestehende und potenzielle Risiken und stellt zum angegebenen Konfidenzniveau die Obergrenze der<br />
kumulierten Verluste dar, die der Gruppe Deutsche Börse entstehen können, wenn bestimmte Verlustereignisse<br />
innerhalb eines festgelegten Zeitraums eintreten. In Ergänzung zu den VaR-Berechnungen führt die Gruppe<br />
regelmäßig Stresstestberechnungen für alle wesentlichen Risiken durch.<br />
Seit 2009 ist die Berechnung des ökonomischen Kapitals Hauptinstrument des Risikomanagements der<br />
Gruppe Deutsche Börse. In Ergänzung zu anderen Kenngrößen wird das für den operativen Geschäftsbetrieb<br />
erforderliche Kapital ermittelt, so dass auch extreme und unerwartete Verluste ausgeglichen werden können. Das<br />
ökonomische Kapital wird anhand einer VaR-Methode für einen Zeitraum von einem Jahr mit einem Konfidenzniveau<br />
von 99,98% berechnet. Die Gruppe Deutsche Börse verwendet das gemäß IFRS ausgewiesene Eigenkapital<br />
als Risikodeckungsbetrag für das ökonomische Kapital, wobei eine Anpassung vorgenommen wird, um der<br />
Tatsache Rechnung zu tragen, dass immaterielle Vermögenswerte in einer Stresssituation nicht zu ihrem Buchwert<br />
veräußert werden können. Die Clearstream <strong>Holding</strong> Group und die Eurex Clearing AG verwenden ihr Regulatorisches<br />
Kapital als Risikodeckungsmasse für ihr ökonomisches Kapital.<br />
A-195
Die Gruppe Deutsche Börse berechnet das ökonomische Kapital auch auf der Ebene einzelner Risiken. Dies<br />
wird mit einer Höchstgrenze abgeglichen, die dem für das entsprechende Einzelrisiko festgelegten Prozentsatz des<br />
Risikodeckungsbetrags entspricht. Das Ergebnis dieses Abgleichs wird dem Vorstand der Deutsche Börse<br />
monatlich übermittelt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die vom Vorstand der Deutsche Börse in der Risikostrategie<br />
festgelegten Risikohöchstgrenzen überwacht und nachhaltig eingehalten werden.<br />
Organisation des Risikomanagements<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist für das gruppenweite Risikomanagement verantwortlich. Die Geschäftsbereiche<br />
sind für die Identifizierung von Risiken verantwortlich und melden diese zeitnah an Group Risk<br />
Management (GRM), einen zentralen Funktionsbereich mit gruppenweiten Kompetenzen. Die Geschäftsbereiche<br />
übernehmen auch das Risikocontrolling, informieren ihr jeweiliges Management über die Entwicklung von<br />
risikorelevanten Kenngrößen und arbeiten kontinuierlich daran, die Qualität der Risikomanagementprozesse zu<br />
verbessern.<br />
Group Risk Management stellt sicher, dass das vorstehend beschriebene umfassende Risikomanagementsystem<br />
angewandt wird und es in allen Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse denselben Standards entspricht.<br />
Group Risk Management bewertet alle bestehenden und neuen Risiken und berichtet monatlich sowie ggf. ad hoc an<br />
den Vorstand der Deutsche Börse. Darüber hinaus berichtet Group Risk Management regelmäßig an den Finanzund<br />
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Börse. Der Gesamtaufsichtsrat wird über die Inhalte dieser<br />
Berichterstattung schriftlich informiert.<br />
Der Funktionsbereich Internal Auditing stellt durch unabhängige Prüfungen sicher, dass die Risikocontrollingund<br />
Risikomanagementfunktionen angemessen organisiert sind und ihre Aufgaben erfüllen.<br />
Durch die vorstehend beschriebene Organisationsstruktur sowie die mit ihr verbundenen Abläufe und<br />
Verantwortlichkeiten kann die Gruppe Deutsche Börse sicherstellen, dass in der Gruppe Deutsche Börse durchgehend<br />
ein hochentwickeltes Risikobewusstsein besteht und eine aktive Risikokultur gelebt wird.<br />
Operative Risiken<br />
Verfügbarkeitsrisiko<br />
Sachschäden<br />
Rechtliche Risiken<br />
und Risiken der<br />
Geschäftspraxis<br />
Risikopositionen des Konzerns<br />
Finanzwirtschaftliche<br />
Risiken<br />
Kreditrisiko<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Operative Risiken<br />
Geschäftsrisiken Projektrisiken<br />
Makroökonomische<br />
Risiken<br />
Kostenrisiko<br />
Operative Risiken<br />
Betriebsbeeinträchtigungen<br />
Geschäftsbeeinträchtigungen<br />
Operative Risiken<br />
Gewerbliche Schutzrechte<br />
Die Gruppe Deutsche Börse hat zahlreiche Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken in Deutschland,<br />
Europa und anderen Regionen der Welt rechtlich schützen lassen. Die Markennamen der von der Gruppe<br />
Deutsche Börse entwickelten und berechneten Indizes (z. B. DAX, MDAX, TecDAX) sind ebenso wie andere<br />
Markennamen (z. B. Xetra, Eurex und Clearstream) markenrechtlich geschützt. Die von der Gruppe Deutsche<br />
Börse entwickelte Software ist urheberrechtlich geschützt. Außerdem werden von der Gruppe Deutsche Börse<br />
Informationen und Daten teilweise in urheberrechtlich geschützten Formaten oder geschützt als elektronische<br />
Datenbanken gesammelt und zusammengestellt.<br />
Zudem lässt die Gruppe Deutsche Börse ihre Erfindungen durch die Anmeldung von Patenten schützen, soweit<br />
sie dies für angebracht erachtet.<br />
Darüber hinaus hat die Gruppe Deutsche Börse zahlreiche Domain-Namen registrieren lassen, darunter<br />
deutsche-boerse.com, boerse-frankfurt.de, dax-indices.com, clearstream.com und stoxx.com.<br />
A-196
Die Gruppe Deutsche Börse ist Lizenznehmerin einer Reihe von Lizenzverträgen. Wichtige Lizenzverträge,<br />
Standardsoftware ausgenommen, bestehen u. a. mit Bloomberg, Standard & Poor’s, Thomson Reuters, Telekurs<br />
und der Interactive Data Corporation.<br />
Emittenten von an die Indizes der Gruppe Deutsche Börse angebundenen Finanzinstrumenten sind verpflichtet,<br />
einen entgeltpflichtigen Lizenzvertrag mit der Deutsche Börse oder einer ihrer Tochtergesellschaften abzuschließen.<br />
Kunden<br />
Zu den Kunden der Gruppe Deutsche Börse zählen Banken, Makler, Wertpapierhäuser, Anlageberater,<br />
Fondsmanager, Portfoliomanager, Algotrader, Datenvendoren und andere Marktteilnehmer.<br />
Vertrieb und Marketing<br />
Die Vertriebs- und Marketingaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse sind dezentral organisiert und werden in<br />
den jeweiligen Segmenten eigenständig geplant. Das Marketing umfasst die Werbung für neue Produkte und neue<br />
Funktionalitäten für Produkte. Der Schwerpunkt der Vertriebsaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse bezieht sich<br />
auf Kundenpflege.<br />
Mitarbeiter<br />
Die weltweit tätige Gruppe Deutsche Börse beschäftigte am 31. Dezember 2010 an 19 Standorten auf drei<br />
Kontinenten insgesamt 3.490 Mitarbeiter (31. Dezember 2009: 3.600, 31. Dezember 2008: 3.395) aus 66 Ländern.<br />
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beruht in erster Linie auf dem Programm zur Steigerung der operativen<br />
Effizienz der Gruppe Deutsche Börse. Zum 31. März 2011 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.507<br />
Mitarbeiter. Im ersten Quartal 2010 beschloss der Vorstand der Deutsche Börse Maßnahmen zur Optimierung<br />
von operativen Prozessen und Kostenstrukturen. Im Rahmen dieses Programms wurde beschlossen, die Führungsstruktur<br />
zu verschlanken und operative Funktionen innerhalb der Gruppenstandorte neu zu verteilen. Um betriebsbedingte<br />
Kündigungen im Zuge der Neuverteilung von Funktionen soweit wie möglich zu vermeiden, haben sich<br />
die Geschäftsführung der Gruppe Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf ein kontrolliertes Freiwilligenprogramm<br />
geeinigt. Mitarbeiter können auf eigene Initiative ihre Arbeitszeit verkürzen, vorzeitig in den<br />
Ruhestand gehen oder gegen eine Abfindungszahlung ihren Arbeitsvertrag freiwillig kündigen. Das kontrollierte<br />
Freiwilligenprogramm beinhaltete zusätzliche finanzielle Anreize im Hinblick auf Verträge derjenigen Mitarbeiter,<br />
die vor dem 31. Dezember 2010 ihr Interesse am Freiwilligenprogramm bekundet haben. Es wird zunächst bis Ende<br />
Mai 2011 in Kraft bleiben, wird aber möglicherweise verlängert. Zusätzlich haben sich die Geschäftsführung der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf eine Interessenausgleichsvereinbarung geeinigt. Diese<br />
beinhaltet eine Job Exchange zur Vereinfachung interner Stellenwechsel sowie Maßnahmen im Hinblick auf die<br />
Aufstellung eines Sozialplans, sollte dies erforderlich werden.<br />
Die Gesamtmitarbeiterzahl hat sich seit dem 31. März 2011 nicht wesentlich verändert.<br />
Mitarbeiter nach Segmenten<br />
2010 (1)<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Xetra ..................................... 504 (161) 165 177<br />
Eurex ..................................... 911 (351) 395 355<br />
Clearstream. ................................ 1.701 (973) 1.009 964<br />
Market Data & Analytics ...................... 374 (283) 272 160<br />
Information Technology (2) ...................... (1.243) 1.266 1.258<br />
Corporate Services (2) .......................... (479) 493 481<br />
Gruppe Deutsche Börse gesamt. ................ 3.490 (3.490) 3.600 3.395<br />
A-197
Anmerkungen:<br />
(1) Zahlen in Klammern zeigen die Anzahl der Mitarbeiter im jeweiligen Segment, wie sie vor Eingliederung der<br />
Segmente Information Technology und Corporate Services in die verbleibenden vier Segmente ausgewiesen<br />
worden wären.<br />
(2) Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 ist dieses Segment in die verbleibenden vier Segmente eingegliedert worden.<br />
Im Jahr 2010 waren durchschnittlich 3.539 Mitarbeiter (2009: 3.549; 2008: 3.339) bei der Gruppe Deutsche<br />
Börse fest angestellt. Unter Berücksichtigung der Teilzeitkräfte betrug die Mitarbeiterkapazität im Jahresdurchschnitt<br />
3.300 (2009: 3.333; 2008: 3.115). Zum 31. Dezember 2010 lag der Frauenanteil bei den festangestellten<br />
Mitarbeitern bei 37%; 15% der leitenden Angestellten waren Frauen.<br />
Von den im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmern gehörten neun (2009: neun; 2008: zehn) zu den<br />
Managing Directors (ohne Vorstand der Deutsche Börse), 422 (2009: 437; 2008: 411) zählten zu den sonstigen<br />
leitenden Angestellten und 3.108 (2009: 3.103; 2008: 2.918) zu den Mitarbeitern.<br />
Im Verlauf des Jahres 2010 verließen 297 Mitarbeiter die Gruppe Deutsche Börse. Die Fluktuationsrate lag bei<br />
8,4% und war damit höher als im Vorjahr (2009: 6,4%; 2008: 9,0%).<br />
Mitarbeiter nach Land/Region<br />
Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse Mitarbeiter an 19 Standorten weltweit,<br />
aufgeteilt nach Ländern und Regionen wie folgt:<br />
31.12.2010 % 31.12.2009 % 31.12.2008 %<br />
Deutschland ............................. 1.577 45,2 1.632 45,3 1.623 47,8<br />
Luxemburg .............................. 1.015 29,1 1.072 29,8 1.089 32,1<br />
Nordamerika. ............................ 326 9,3 341 9,5 280 8,2<br />
Tschechische Republik ..................... 294 8,4 267 7,4 179 5,3<br />
Großbritannien ........................... 91 2,6 136 3,8 108 3,2<br />
Sonstiges Europa ......................... 107 3,1 89 2,5 87 2,6<br />
Asien .................................. 77 2,2 59 1,6 25 0,7<br />
Naher Osten ............................. 3 0,1 4 0,1 4 0,1<br />
Gruppe Deutsche Börse gesamt ............. 3.490 3.600 3.395<br />
Zum Ende des Jahres 2010 betrug das Durchschnittsalter der Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse 40,2<br />
Jahre. Die Altersstruktur der Mitarbeiter stellte sich dabei zum 31. Dezember 2010 wie folgt dar:<br />
Alterstruktur der Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse<br />
Unter 30 Jahre 12%<br />
Über 50 Jahre 14%<br />
30–39 Jahre 35%<br />
A-198<br />
39% 40–49 Jahre
Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit zum Ende des Jahres 2010 lag bei 10,2 Jahren. Die Analyse<br />
der Unternehmenszugehörigkeit ergab dabei zum 31. Dezember 2010 folgendes Bild:<br />
2010 % 2009 %<br />
Unter 5 Jahre ......................................... 1.114 31,9 1.222 34,0<br />
5 bis 15 Jahre. ........................................ 1.724 49,4 1.754 48,7<br />
Über 15 Jahre. ........................................ 652 18,7 624 17,3<br />
Gruppe Deutsche Börse gesamt .......................... 3.490 3.600<br />
Zum 31. Dezember 2010 belief sich die Akademikerquote in der Gruppe Deutsche Börse auf 59,9% (2009:<br />
58,6%; 2008: 57,4%). Die Quote ergibt sich aus der Anzahl der Mitarbeiter mit einem Abschluss an einer<br />
Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie sowie der Mitarbeiter, die ein vergleichbares Studium im<br />
Ausland absolviert haben. Insgesamt investierte der Konzern durchschnittlich 1,8 Tage je Mitarbeiter in die<br />
Weiterbildung.<br />
Virtuelles Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />
Für Informationen zum virtuellen Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />
der Deutsche Börse vergleiche die an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltene Ziffer 45 des<br />
Anhangs zu den Finanzinformationen 2008, 2009 und 2010 der Deutsche Börse.<br />
Eigene, gemietete und untervermietete Immobilien<br />
Seit 2008 sind die Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse nicht mehr zivilrechtlicher Eigentümer von<br />
Immobilien und dementsprechend werden seitdem auch keine Immobilien in der Bilanz der Gruppe Deutsche Börse<br />
ausgewiesen. Alle Bürogebäude der Gruppe Deutsche Börse sind gemietet, wobei die Mietverträge als Operating-<br />
Leasingverhältnisse einzustufen sind.<br />
Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen — Gebäude<br />
31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Bis 1 Jahr. ...................................... 58,8 54,8 52,5<br />
Bis 5 Jahre ...................................... 177,2 174,2 117,3<br />
Länger als 5 Jahre ................................ 223,7 207,9 118,6<br />
Summe ........................................ 459,7 436,9 288,4<br />
Die Operating-Leasing-Verträge für Gebäude, die zum Teil untervermietet werden, haben Laufzeiten zwischen<br />
einem und 15 Jahren. Die Verträge enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Für<br />
einige Verträge bestehen Mietverlängerungsoptionen.<br />
Die Konzernzentrale der Deutsche Börse befindet sich in Eschborn bei Frankfurt am Main. Das Gebäude hat<br />
eine Gesamtfläche von ca. 55.000 m 2 . Die Laufzeit des Mietvertrags von 15 Jahren endet 2025, wobei Verlängerungsoptionen<br />
bestehen.<br />
Erträge aus Untermietverträgen<br />
31. Dezember<br />
2010 2009<br />
(in Mio. E)<br />
2008<br />
Bis 1 Jahr ......................................... 2,1 2,9 4,9<br />
1 bis 5 Jahre ....................................... 0,6 0,9 2,8<br />
Summe ........................................... 2,7 3,8 7,7<br />
A-199
Investitionen<br />
Akquisitionen und andere Transaktionen<br />
Im am 31. Dezember 2010 abgeschlossenen Geschäftsjahr hat die Gruppe Deutsche Börse Akquisitionen und<br />
andere Transaktionen in Höhe von 12,3 Mio. A (2009: 93,3 Mio. A 2008: 131,6 Mio. A) getätigt. Im Rahmen der<br />
Erweiterung der Geschäftstätigkeiten erwarb die Gruppe Deutsche Börse insbesondere die folgenden Tochtergesellschaften<br />
bzw. Anteile an folgenden Gesellschaften:<br />
Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23%<br />
auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich<br />
des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche<br />
Durchführung der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt. Der<br />
Kaufpreis beträgt ca. 65 Mio. A.<br />
2008 und 2009 hatte die Eurex Zürich AG ihre Beteiligung an der EEX schrittweise von 23,22% auf<br />
35,23% für einen Kaufpreis von insgesamt 31,9 Mio. A erhöht;<br />
2010 verwendete die Gruppe Deutsche Börse ca. 4,8 Mio. A auf den Erwerb von (mittelbaren und<br />
unmittelbaren) Beteiligungen an der Tradegate Exchange GmbH, Berlin, und der ID’s SAS, Paris;<br />
Der Anteil der Deutsche Börse an der STOXX Ltd. wurde am 29. Dezember 2009 von 33,33% auf<br />
50,1% erhöht. Für den Erwerb des Anteils von 16,77% wurde ein Kaufpreis von 86,6 Mio. A<br />
(einschließlich Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 1,7 Mio. A, des Verzichts auf den Dividendenanspruch<br />
für das Geschäftsjahr 2009 und einer Earnout-Komponente) vereinbart;<br />
Am 26. Januar 2009 übernahm die Deutsche Börse die Market News International Inc. für einen Kaufpreis<br />
von 10,8 Mio. US$ (einschließlich Anschaffungsnebenkosten);<br />
Am 30. November 2009 erwarb die Market News International Inc. die Gesellschaft Need to Know News,<br />
LLC. Der Kaufpreis setzte sich zusammen aus einer Barkomponente in Höhe von 2,3 Mio. US$ (einschließlich<br />
Anschaffungsnebenkosten) und einer Earnout-Komponente in Höhe von 20% der Umsatzerlöse der Need to<br />
Know News, LLC., sukzessive zu zahlen bis 2012; und<br />
Im vierten Quartal 2008 erwarb die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. eine Beteiligung in<br />
Höhe von 31,54% an der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC. Der Kaufpreis in Höhe von 125,2 Mio. A enthielt<br />
sowohl eine Barkomponente als auch die Einbringung von Anteilen an der ISE Stock Exchange, LLC.<br />
Andere Transaktionen beinhalten die Gründung von Tochtergesellschaften.<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />
Die folgenden Tabellen zeigen die von der Gruppe Deutsche Börse getätigten Investitionen in immaterielle<br />
Vermögenswerte und Sachanlagen (Capital Expenditure — CAPEX) in den am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />
endenden Geschäftsjahren, aufgeschlüsselt nach Segmenten und Regionen:<br />
Nach Segment<br />
2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Xetra. .............................................. 14,4 11,9 21,3<br />
Eurex .............................................. 69,7 52,0 38,5<br />
Clearstream .......................................... 43,5 31,2 27,3<br />
Market Data & Analytics ................................ 6,8 3,2 7,4<br />
Summe ............................................. 134,4 98,3 (1) 94,5<br />
Anmerkungen:<br />
(1) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Bezug auf den Erwerb der STOXX Ltd.<br />
A-200
Nach Region<br />
2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Eurozone. . .......................................... 103,0 86,1 89,4<br />
Sonstiges Europa ...................................... 0,1 5,3 0,1<br />
Nord- und Südamerika .................................. 31,1 5,4 5,0<br />
Asien/Pazifik ......................................... 0,2 1,5 0<br />
Summe ............................................. 134,4 98,3 (1) 94,5<br />
Anmerkungen:<br />
(1) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Erwerb der STOXX Ltd.<br />
Im am 31. Dezember 2010 abgeschlossenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen in immaterielle<br />
Vermögenswerte und Sachanlagen der Gruppe Deutsche Börse auf 134,4 Mio. A; in erster Linie wurden<br />
Investitionen für Software (56,7 Mio. A), IT-Infrastruktur (53,5 Mio. A) und Einbauten in Gebäuden (24,2 Mio. A)<br />
getätigt.<br />
Im am 31. Dezember 2009 abgeschlossenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen in immaterielle<br />
Vermögenswerte und Sachanlagen der Gruppe Deutsche Börse auf 98,3 Mio. A, in erster Linie für Software<br />
(60,9 Mio. A), IT-Infrastruktur (20,9 Mio. A) und Einbauten in Gebäuden (16,5 Mio. A). Auf Grundlage des im<br />
Rahmen der Übernahme der STOXX Ltd. abgeschlossenen Kaufvertrags tätigte die STOXX Ltd. am 29. Dezember<br />
2009 weitere Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 74,0 Mio. A.<br />
Im am 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen in immaterielle<br />
Vermögenswerte und Sachanlagen der Gruppe Deutsche Börse auf 94,5 Mio. A, in erster Linie in Bezug auf<br />
Software (40,1 Mio. A), IT-Infrastruktur (31,3 Mio. A) und Einbauten in Gebäuden (23,1 Mio. A).<br />
Software-Investitionen<br />
In den letzten drei Geschäftsjahren zählten zu den wesentlichen Software-Investitionen der Gruppe Deutsche<br />
Börse:<br />
Schaffung einer gemeinsamen technologischen Handelsinfrastruktur;<br />
Entwicklung von Clearing-Lösungen für das außerbörsliche Termingeschäft zur Senkung systemischer<br />
Risiken und zur Steigerung der Marktintegrität im Finanzsystem;<br />
Unterstützung der verstärkt genutzten besicherten Vergabe und Aufnahme von Barmitteln und Wertpapierleihe;<br />
und<br />
Weitere Verbesserung der wesentlichen Software-Releases der Gruppe Deutsche Börse für die Systeme<br />
Xetra, Eurex and Clearstream im Hinblick auf Geschwindigkeit, Kapazität und Zuverlässigkeit sowie<br />
deren Erweiterung z. B. um neue Funktionen, Märkte und Produkte.<br />
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Bezug auf die IT-Infrastruktur (Netz,<br />
Hauptprozessoren, Speicherkapazitäten, sonstige Hardware- und Softwarekomponenten) erhöhten sich bedingt<br />
durch die Einrichtung des neuen ISE-Rechenzentrums in 2010 erheblich.<br />
Einbauten in Gebäuden<br />
Die Investitionen für Einbauten in Gebäuden standen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Umzug der<br />
Konzernzentrale der Deutsche Börse von Frankfurt Hausen nach Eschborn und dem übergangsweise bezogenen<br />
Gebäude in den Jahren 2008 bis 2010.<br />
A-201
Laufende Investitionen<br />
Ungefähr 25 bis 30% des Investitionsbudgets der Gruppe Deutsche Börse für 2011 sind bereits verplant, in<br />
erster Linie für die folgenden Projekte in Europa sowie Nord- und Südamerika:<br />
Einführung der neuen Eurex-Handelsinfrastruktur für die ISE und anschließend Austausch bestehender<br />
Handelssysteme durch eine neue IT-Architektur;<br />
Clearstream: Positionierung von Clearstream als die Drehscheibe für Mehrwert schaffende Dienstleistungen<br />
und Zugangspunkt zu TARGET2-Wertpapiere; und<br />
Clearstream: Implementierung eines Sicherheitenmanagements für den brasilianischen Markt zusammen<br />
mit CETIP.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse erwartet, dass diese Investitionen in erster Linie aus ihrem Cashflow finanziert<br />
werden können. Keine dieser Investitionen konnte in dem laufenden Geschäftsjahr abgeschlossen werden.<br />
Geplante Investitionen<br />
Im Rahmen ihres Investitionsprogramms für 2011 beabsichtigt die Gruppe Deutsche Börse von ihrem<br />
Investitionsbudget ca. 40% auf IT-Infrastruktur, ca. 10% auf Einbauten in Gebäuden und ca. 50% auf Software<br />
zu verwenden. Insbesondere sind die folgenden zentralen Investitionsprojekte in Europa geplant:<br />
Eurex: Umsetzung einer portfoliobasierten Risikomethodik zur Steigerung der Sicherheiteneffizienz,<br />
zum weiteren Ausbau der Risiko- und Stresstestressourcen und zur Einführung des Netting zwischen<br />
bestehenden Produkten und OTC-Produkten;<br />
Eurex: Umsetzung einer Client Asset Protection-Lösung zur flexiblen Segregation hinterlegter Sicherheiten<br />
im Clearinghaus;<br />
Eurex: Einführung neuer OTC-Clearingangebote für Swaps und Wertpapierleihgeschäfte; und<br />
Eurex/Clearstream: Weiterer Ausbau des Liquidity und Risk Management Hub (Global Securities<br />
Financing, GC Pooling).<br />
Die Gruppe Deutsche Börse erwartet, dass diese Investitionen in erster Linie aus ihrem Cashflow finanziert<br />
werden können.<br />
Wesentliche Verträge<br />
Aktionärbindungsvertrag STOXX<br />
Die Deutsche Börse und die SIX Group AG (,,SIX“) haben am 12. November 2009 eine Aktionärbindungsvertrag<br />
in Bezug auf STOXX abgeschlossen. Bei Kündigung dieser Vereinbarung ist die kündigende Partei<br />
verpflichtet, ihre Beteiligung dem Vertragspartner anzudienen (Andienungspflicht). Bestimmte Unternehmenstransaktionen<br />
der STOXX berechtigen SIX ihre Beteiligung an die Deutsche Börse zu verkaufen. Beide Parteien<br />
haben ein Wettbewerbsverbot hinsichtlich des Indexgeschäfts vereinbart, das nicht für ihr Geschäft und das<br />
Geschäft ihrer Gruppenunternehmen, soweit jeweils solches Indexgeschäft bei Vertragsschluss bereits bestand, und<br />
nicht für das Geschäft der nicht von ihnen beherrschten Beteiligungen gilt. Vereinbarungsgemäß ist STOXX dazu<br />
verpflichtet, die bestehenden Deutsche Börse- und SIX-Indizes zu vermarkten und zu verkaufen, während die<br />
Berechnung und Pflege der Indizes von der Indexium AG, einer Betriebsgesellschaft im Besitz der Deutsche Börse<br />
und SIX, übernommen wird.<br />
Kooperationsvertrag Scoach<br />
Am 25. Oktober 2006 haben die Deutsche Börse und die SIX Group AG (vormals SWX Group) in einem<br />
Kooperationsvertrag vereinbart, ihr Geschäft im Bereich strukturierter Produkte in einer europäischen Börsenorganisation<br />
unter einer gemeinsamen Firma und Marke (Scoach) zusammenzuführen. Dieser Kooperationsvertrag<br />
wurde am 24. März 2009 von der SIX Swiss Exchange AG anstelle der SIX Group AG übernommen. Der<br />
Kooperationsvertrag sieht für beide Parteien ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Monatsende vor, das die Beendigung der Kooperation zur Folge hat, wenn ein Kontrollwechsel bei der Deutsche<br />
A-202
Börse oder der SIX Swiss Exchange AG eintritt. Das Kündigungsrecht verfällt, wenn es nicht innerhalb von drei<br />
Monaten nach dem Eintreten des Kontrollwechsels ausgeübt wird.<br />
Kündigt eine der Parteien den Kooperationsvertrag, so ist die Deutsche Börse berechtigt und verpflichtet, alle<br />
Anteile an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (einschließlich der mittelbaren Beteiligung an der Scoach Europa AG, eine<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Scoach <strong>Holding</strong> S.A.) zu übernehmen, und die SIX Swiss Exchange AG<br />
ist berechtigt und verpflichtet, alle Anteile an der Scoach Schweiz AG zu übernehmen. Nur wenn die Nettofinanzverbindlichkeiten<br />
und die nicht-betriebsnotwendigen Aktiva der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (einschließlich der<br />
Scoach Europa AG) einerseits und der Scoach Schweiz AG andererseits nicht den gleichen Wert aufweisen, ist im<br />
Zusammenhang mit einer solchen Übertragung von der Partei, die die Gesellschaft mit dem höheren Wert<br />
übernimmt, eine Ausgleichszahlung zu entrichten. In allen anderen Fällen werden bei den Anteilsübertragungen<br />
keine Ausgleichszahlungen an die Parteien fällig.<br />
Wird die Scoach-Kooperation zwischen der SIX Swiss Exchange und der Deutsche Börse gekündigt, könnte<br />
dies Ausgleichszahlungspflichten zugunsten der Deutsche Börse bis zu 10 Mio. A auslösen.<br />
Aktionärbindungsvertrag Eurex<br />
Die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG halten jeweils 50% der Stimmrechte an der Eurex<br />
Zürich AG. Am 31. August 1998 haben die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG (vormals SWX Swiss<br />
Exchange AG) einen Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen, nach dem ungeachtet der Beteiligungsverhältnisse<br />
85% des Gewinns und der Kosten der Eurex Zürich AG auf die Deutsche Börse entfallen. In diesem Vertrag<br />
betreffend die Kooperation der Parteien bei der Eurex Zürich AG und deren Tochtergesellschaften wurde ein<br />
außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart, das binnen einer Frist von 60 Tagen ausgeübt werden kann,<br />
nachdem ein Kontrollwechsel eintritt. Vertragsgemäß liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn eine dritte Börsenorganisation<br />
einen herrschenden Einfluss auf die andere Partei erlangt, sei es durch Übernahme oder durch<br />
Verschmelzung. Im Falle einer Kündigung erhielte die Deutsche Börse alle Aktien an der Eurex Frankfurt AG und<br />
deren Tochtergesellschaften, während der SIX alle Aktien an der Eurex Zürich AG zukämen. Die European Energy<br />
Exchange AG (EEX) würde vorbehaltlich der Bestimmungen des Konsortialvertrags der EEX-Aktionäre auf die<br />
Deutsche Börse übertragen werden.<br />
Wenn durch den Zusammenschluss die Regelung zum Kontrollwechsel (change-of-control) im Eurex-Vertrag<br />
ausgelöst und der Aktionärbindungsvertrag infolgedessen gekündigt werden würde, würde die Deutsche Börse<br />
nach einer solchen Kündigung alle Aktien der Eurex Frankfurt AG und ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich<br />
der Anteile an der ISE) erhalten; die SIX Swiss Exchange würde alle Aktien der Eurex Zürich AG erhalten. Die<br />
Deutsche Börse wäre verpflichtet, der SIX Swiss Exchange ihre mittelbare Beteiligung von 15% an der ISE zu<br />
erstatten, wobei der Gesamtbetrag neben anderen Faktoren anhand des Werts der ISE am Tag der Kündigung zu<br />
bestimmen ist. Darüber hinaus wären die Aktien der EEX nach Maßgabe der Regelungen des Konsortialvertrags der<br />
EEX-Aktionäre von der Eurex Zürich AG an die Deutsche Börse zu übertragen. Die Deutsche Börse kann nicht<br />
eindeutig feststellen, ob nach einer wirksamen, auf einen Kontrollwechsel gründenden Kündigung Zahlungen fällig<br />
werden würden. Wenn jedoch solche Zahlungen erfolgen müssten, würden sie hauptsächlich die Liquidität der<br />
Deutsche Börse beeinträchtigen, weil die Deutsche Börse das gesamte Grundkapital und das Gewinnbezugsrecht<br />
der Eurex Frankfurt AG und ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich ISE) und die 56,14%-Beteiligung an der<br />
EEX erhalten würde.<br />
Kreditvertrag Clearstream Banking S.A. und Deutsche Börse<br />
Am 6. Mai 2008 haben die Deutsche Börse und ihr Tochterunternehmen Clearstream Banking S.A. mit einem<br />
Bankenkonsortium eine Vereinbarung (Multicurrency Revolving Facility Agreement) über einen Betriebsmittelkredit<br />
in einer Höhe von insgesamt bis zu 1,0 Mrd. US$ geschlossen, die am 9. April 2009, am am 30. März 2010<br />
und am 29. März 2011 ergänzt wurde. Im Falle eines Kontrollwechsels hat der Konsortialführer die Vereinbarung<br />
mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen und sämtliche Forderungen der Kreditgeber sofort fällig zu stellen, falls<br />
eine Mehrheit der Konsortialbanken, die zusammen zwei Drittel der zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels<br />
gewährten Kreditsumme bereitstellt, dies verlangt. Kontrolle im Sinne dieser Vereinbarung haben eine Person<br />
oder mehrere Personen, wenn sie ihr Verhalten abstimmen und/oder wenn sie die Möglichkeit haben, die Geschäfte<br />
der Gesellschaft zu leiten oder die Zusammensetzung der Mehrheit des Deutsche Börse-Vorstands zu bestimmen.<br />
Die Konsortialbanken haben im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss auf die Kontrollwechsel-Klausel<br />
verzichtet.<br />
A-203
Schuldverschreibungen der Deutsche Börse<br />
Nach den Bedingungen der von der Deutsche Börse ausgegebenen festverzinslichen Schuldverschreibungen<br />
von 2008/2013 über 650,0 Mio. A besteht eine Verkaufsoption (put right) bei Eintritt eines Kontrollwechsels. Üben<br />
Anleger ihre Verkaufsoption aus, werden die Schuldverschreibungen sofort in Höhe ihres Nennbetrags zuzüglich<br />
etwaiger aufgelaufener Zinsen fällig. Ein Kontrollwechsel tritt ein, wenn eine Person oder mehrere Personen, die<br />
abgestimmt handeln, oder im Auftrag handelnde Dritte mehr als 50% der Aktien der Deutsche Börse oder eine<br />
solche Anzahl von Aktien der Deutsche Börse, auf die mehr als 50% der bei Hauptversammlungen der Deutsche<br />
Börse ausübbaren Stimmrechte entfallen, erworben hat bzw. haben. Zusätzlich muss sich nach den jeweiligen<br />
Anleihebedingungen der Kontrollwechsel negativ auf das Rating auswirken, das eine der vorrangigen unbesicherten<br />
Verbindlichkeiten der Deutsche Börse von Moody’s Investors Services, Inc., Standard & Poor’s oder Fitch<br />
Ratings Limited erhält, soweit die Herabstufung zu einem schlechteren Rating als Baa3 bei Moody’s bzw. BBB- bei<br />
Standard & Poor’s oder Fitch führt.<br />
Nach den Bedingungen der von der Deutsche Börse ausgegebenen nachrangigen fest- bzw. variabel verzinslichen<br />
Schuldverschreibungen von 2008 über 550,0 Mio. A besteht eine Kaufoption (call right) bei Eintritt eines<br />
Kontrollwechsels. Übt die Emittentin ihre Kaufoption aus, werden die Schuldverschreibungen sofort in Höhe ihres<br />
Nennbetrags zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen fällig. Ein Kontrollwechsel-Ereignis tritt ein, wenn eine<br />
Person oder mehrere Personen, die abgestimmt handeln, oder im Auftrag handelnde Dritte mehr als 50% der Aktien<br />
der Deutsche Börse oder eine solche Anzahl von Aktien der Deutsche Börse, auf die mehr als 50% der bei<br />
Hauptversammlungen der Deutsche Börse ausübbaren Stimmrechte entfallen, erworben hat bzw. haben. Zusätzlich<br />
muss sich nach den jeweiligen Anleihebedingungen das Kontrollwechsel-Ereignis negativ auf das Rating auswirken,<br />
das eine der vorrangigen unbesicherten Verbindlichkeiten der Deutsche Börse von Moody’s Investors<br />
Services, Inc., Standard & Poor’s oder Fitch Ratings Limited erhält, soweit die Herabstufung zu einem schlechteren<br />
Rating als Baa3 bei Moody’s bzw. BBB- bei Standard & Poor’s oder Fitch führt. Liegt ein Kontrollwechsel-Ereignis<br />
vor und übt die Emittentin ihre Kaufoption nicht aus, so erhöht sich der Zinssatz für diese Schuldverschreibungen<br />
um zusätzliche 5,00% pro Jahr.<br />
Weiterhin besteht bei Eintritt eines Kontrollwechsels Anspruch auf Rückzahlung verschiedener Schuldverschreibungen,<br />
die die Deutsche Börse im Jahr 2008 im Rahmen einer Privatplatzierung in den USA ausgegeben hat.<br />
Der Kontrollwechsel muss sich zusätzlich negativ auf das Rating auswirken, das eine der vorrangigen unbesicherten<br />
Verbindlichkeiten der Deutsche Börse von Moody’s Investors Services, Inc., Standard & Poor’s oder Fitch Ratings<br />
Limited erhält. Die in den einschlägigen Bedingungen getroffenen Regelungen entsprechen dabei den in den<br />
Anleihebedingungen der festverzinslichen Schuldverschreibungen von 2008/2013 enthaltenen Festsetzungen. Bei<br />
den im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Schuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen<br />
über 170,0 Mio. US$ mit Fälligkeit zum 12. Juni 2015, über 220,0 Mio. US$ mit Fälligkeit zum 12. Juni<br />
2018 und über 70,0 Mio. US$ mit Fälligkeit zum 12. Juni 2020. Es wird nicht erwartet, dass der Zusammenschluss<br />
den Eintritt eines Kontrollwechsels bzgl. der von der Deutschen Börse ausgegebenen Schuldverschreibungen<br />
auslöst, weil die Deutsche Börse nicht davon ausgeht, dass der Zusammenschluss die Ratings der unbesicherten<br />
Verbindlichkeiten der Deutsche Börse negativ beeinflussen wird.<br />
Rechtsstreitigkeiten<br />
Die Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse sind im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an verschiedenen<br />
juristischen Verfahren beteiligt. Im Folgenden werden die zum Zeitpunkt der Ausfertigung dieses Dokuments<br />
wesentlichen Rechtsstreitigkeiten zusammengefasst. Außer den in diesem Abschnitt genannten Verfahren<br />
gibt es keine behördlichen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (inklusive laufender oder drohender Verfahren,<br />
die der Deutsche Börse bekannt sind) und es hat in den letzten 12 Monaten keine Verfahren gegeben, die die<br />
Finanzlage oder die Profitabilität der Deutsche Börse wesentlich beeinflussen könnten oder in der jüngeren<br />
Vergangenheit wesentlich beeinflusst haben.<br />
Peterson ./. Clearstream Banking, S.A., Citibank et al.<br />
Nach einer Sammelklage gegen die Islamische Republik Iran (,,Iran“) haben Kläger im September 2007 bei<br />
US-Gerichten ein Versäumnisurteil gegen den Iran erwirkt. Zur Befriedigung ihrer Ansprüche aus diesem Urteil<br />
strengten die Kläger im Juni 2008 ein Vollstreckungsverfahren an, um bestimmte Kundenpositionen auf dem<br />
Wertpapiersammelkonto der Clearstream Banking S.A. bei ihrer Depotbank in den USA einfrieren zu lassen. Die<br />
Clearstream Banking S.A. verteidigte sich gegen diese Zwangsverfügung und reichte einen Antrag ein, diese<br />
Verfügung aus verschiedenen Gründen aufzuheben. Über den Antrag hat der United States District Court for the<br />
A-204
Southern District of New York bisher noch nicht entschieden. Im Oktober 2010 strengten die Kläger ein Verfahren<br />
an, um die Herausgabe der eingefrorenen Positionen an die Kläger zu erwirken. Eine neu gefasste Klageschrift<br />
wurde der Clearstream Banking S.A. in Luxemburg am 7. Januar 2011 zugestellt. Diese Klage betrifft eine<br />
behauptete Forderung in Höhe von 250 Mio. US$ unmittelbar gegenüber der Clearstream Banking S.A. im<br />
Zusammenhang mit angeblich betrügerischer Übertragung der eingefrorenen Positionen. Sollte das Verfahren auf<br />
eine Herausgabe hinauslaufen, so wird sich die Clearstream Banking S.A. dagegen mit allen ihr zur Verfügung<br />
stehenden Mitteln verteidigen.<br />
Zur Befriedigung ihrer Ansprüche aus diesem Urteil strengten die Kläger im Juni 2008 ein Vollstreckungsverfahren<br />
an, um bestimmte Kundenpositionen auf dem Wertpapiersammelkonto der Clearstream Banking S.A.,<br />
deren wirtschaftlicher Eigentümer angeblich eine iranische Regierungsstelle ist, bei ihrer Depotbank in den USA<br />
einfrieren zu lassen. Die Clearstream Banking S.A. leitete im November 2007 die Schließung bestimmter iranischer<br />
Kundenkonten ein. Alle anderen betreffenden Konten sind bei der Clearstream Banking S.A. in Übereinstimmung<br />
mit den iranischen Sanktionsbestimmungen der EU und den USA zurzeit blockiert.<br />
Am 17. März 2011 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (,,DPR“) der Deutsche Börse mitgeteilt,<br />
dass sie beabsichtigt, wegen der Darstellung des Rechtsstreits Peterson ./. Clearstream Banking S.A., Citibank et al.<br />
im Konzernabschluss bzw. Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009 der Deutsche Börse diese einer Prüfung<br />
gem. § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 HGB zu unterziehen. Aus Sicht der Deutsche Börse bestand für eine Darstellung<br />
dieses Rechtsstreits, der im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 erläutert wird, in dem Lagebericht für das<br />
Geschäftsjahr 2009 kein hinreichender Anlass.<br />
Heiser ./. Clearstream Banking, S.A.<br />
Neben dem laufenden Vollstreckungsverfahren im Fall Peterson wurde im März 2011 ein weiteres Herausgabeverfahren<br />
beim United States District Court for the Southern District of New York angestrengt. Zur<br />
Befriedigung ihrer Ansprüche aus einem anderen Urteil wollen die Kläger die Herausgabe der vorgenannten<br />
Kundenpositionen auf dem Wertpapiersammelkonto der Clearstream Banking S.A. bei ihrer Depotbank in den USA<br />
erwirken. Sollte das Verfahren auf eine Herausgabe hinauslaufen, wird die Clearstream Banking S.A. sich gegen<br />
diese Klage gemäß der ihr als Verwahrer obliegenden Pflichten verteidigen.<br />
Gläubiger der Republik Argentinien ./. Clearstream Banking S.A., Luxemburg, et al.<br />
2009 wurden beim Bezirksgericht Luxemburg drei verwandte Klagen gegen die Clearstream Banking S.A.,<br />
Luxemburg, eingereicht. Diese standen im Zusammenhang mit drei separaten, gegen die Republik Argentinien<br />
ergangenen Urteilen, bei denen Privatanlegern Zahlungen in Bezug auf von Argentinien ausgegebene Wertpapiere<br />
zugesprochen wurden. Die Klagen werden damit begründet, dass die Clearstream Banking S.A., Luxemburg neben<br />
anderen Beklagten angeblich unangemessene Zahlungen in Höhe von insgesamt ca. 40 Mio. A geleistet und damit<br />
gegen das Urteil verstoßen habe. Schriftsätze und Erwiderungen darauf sind bereits eingereicht worden.<br />
Fairfield Sentry Ltd. und Fairfield Sigma Limited ./. Clearstream Banking S.A., Luxemburg, et al.<br />
Die Fairfield Sentry Ltd. und die Fairfield Sigma Limited, handelnd durch ihre Liquidatoren, haben beim United<br />
States District Court for the Southern District of New York eine Schadenersatzklage über ca. 13,5 Mio. US$ gegen die<br />
Clearstream Banking S.A. und Investoren in zwei Investmentfonds eingereicht. Die Klage wird damit begründet, dass die<br />
Clearstream Banking S.A. zwischen Januar 2007 und November 2008 gegenüber ehemaligen Anlegern im Madoff-<br />
Schneeballsystem angeblich unangemessene Zahlungen geleistet habe. Die Klage wurde der Clearstream Banking S.A.<br />
am 3. Februar 2011 zugestellt.<br />
Die Clearstream Banking S.A. wurde durch Schreiben von Ende Februar und März 2011 über eine weitere<br />
Klage derselben Kläger informiert, das u. a. die Clearstream Banking S.A. als Beklagte bezeichnet. Ziel und<br />
Begründung der Klagen sind den oben genannten ähnlich, aber auf eine erweiterte Zahlungsfrist gerichtet. Mit<br />
dieser neuen Klage ist die Clearstream Banking S.A. zusätzlichen Klageforderungen in Höhe von ungefähr<br />
11,5 Mio. US$ ausgesetzt.<br />
Die Clearstream Banking S.A. beabsichtigt, sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />
A-205
Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss (Business Combination<br />
Agreement)<br />
Nach Ankündigung des Unternehmenszusammenschlusses wurden bei mindestens zwei Gerichten in US-<br />
Staaten (state courts) mehrere Klagen von Personen eingereicht, die geltend machten, Aktionäre der NYSE<br />
Euronext zu sein. Die Kläger möchten im Wege einer Sammelklage für alle NYSE Euronext-Aktionäre vorgehen.<br />
Zu den bezeichneten Beklagten gehören die Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext, bestimmte<br />
hochrangige Manager sowie die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und deren verbundene Unternehmen. Mit<br />
jeder Klage wird ein Anspruch aus dem Verstoß gegen Treuepflichten gegen die einzelnen Beklagten sowie einen<br />
Anspruch wegen Beihilfe zu dem angeblichen Verstoß gegen einen oder mehrere der beklagten Gesellschaften<br />
geltend gemacht. Die Klagen rügen ganz allgemein die Bedingungen der geplanten Transaktion und möchten u. a.<br />
eine Unterlassungsverfügung gegen ihre Durchführung erwirken. Die Deutsche Börse prüft diese Klagen und<br />
beabsichtigt, sich gegen sie zu verteidigen. Siehe ,,Jüngste Entwicklungen und Ausblick“ für weitere Angaben zu<br />
Gerichtsverfahren betreffend den Zusammenschluss.<br />
Neben den oben genannten Verfahren sind die Unternehmen der Deutsche Börse zeitweise in verschiedene<br />
Gerichts- und aufsichtsrechtliche Verfahren involviert, die im gewöhnlichen Geschäftsgang entstehen. Die<br />
Deutsche Börse geht aufgrund der derzeit vorliegenden Informationen nicht davon aus, dass der Ausgang dieser<br />
Verfahren sich wesentlich nachteilig auf ihre Ertrags- bzw. Finanzlage auswirken wird.<br />
Versicherungen<br />
Die Deutsche Börse hat zur Risikominderung ein konzernweites Versicherungsportfolio abgeschlossen. Es<br />
besteht eine Vielzahl von Verträgen mit angesehenen Versicherungsunternehmen, zu denen die folgenden Versicherungen<br />
zählen: umfangreiche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Bankvaloren-General-Police, All<br />
Gefahren- und Mehrkosten-Versicherung, Terrorversicherung, Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung,<br />
Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung, Pflicht-Arbeitsunfallversicherung, Pflicht-Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung<br />
sowie spezielle Risikoversicherungen hinsichtlich Terrordeckung, unerlaubtem Trading, Fusionen und<br />
Übernahmen als auch Rechtsschutzversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Darüber hinaus wurden<br />
im Rahmen des Versorgungsplans noch spezielle Versicherungen für Arbeitnehmer wie Lebens-, Unfalls- und<br />
Assistance-Versicherungen abgeschlossen.<br />
Die Deutsche Börse hat eine sog. D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung, Organ-/Managerhaftung)<br />
für ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossen. Sie deckt auch deren übrigen Mandate in<br />
Gruppenunternehmen ab. Die D&O-Versicherung verfügt über ein Sublimit für Risiken aus Mandaten in Drittgesellschaften<br />
(ODL, outside directorship liability). Gemäß ihren üblichen Bedingungen und der gängigen<br />
Marktpraxis werden einige Versicherungsverträge für nur ein Jahr abgeschlossen und laufen jeweils Ende März<br />
bzw. Ende Dezember aus. Dazu gehören beispielsweise die D&O-Versicherung, die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />
und die Bankvaloren-General-Police. Eine Verlängerung wird entweder vom Chief Financial<br />
Officer allein und/oder mit Zustimmung des Vorstands genehmigt.<br />
Das Versicherungsportfolio der Deutsche Börse soll ihre globalen Risiken verringern und setzt sich aus Hauptund/oder<br />
Rahmenpolicen zusammen, die im Einklang mit den jeweiligen Vorschriften in den Ländern stehen, in<br />
denen die Deutsche Börse tätig ist. Die Deutsche Börse geht davon aus, dass die Risiken bezüglich ihrer<br />
Geschäftstätigkeit sowie die damit verbundenen Risiken im Hinblick auf die erhältlichen Versicherungsangebote<br />
ausreichend abgedeckt sind. Das Risiko, dass der Deutsche Börse Schäden entstehen, die nicht mit den Versicherungsverträgen<br />
abgedeckt sind oder die die Deckungsgrenze dieser Verträge übersteigen, kann jedoch nicht<br />
ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann gewährleistet werden, dass die Deutsche Börse zukünftig einen<br />
angemessenen Versicherungsschutz aufrechterhalten kann.<br />
Sonstige Beziehungen und Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen<br />
Nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 sind die Organmitglieder der Deutsche Börse, assoziierte<br />
Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Unternehmen, die von Organmitgliedern<br />
beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden.<br />
Die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse sind in den Abschnitten ,,Vergütung<br />
des Deutsche Börse-Aufsichtsrats“ und ,,Vergütung des Deutsche Börse-Vorstands“ individualisiert ausgewiesen.<br />
A-206
Deutsche Börse-Vorstand<br />
2010 betrug die fixe und variable Vergütung für die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands einschließlich<br />
im Geschäftsjahr gewährter Sachbezüge insgesamt 15,2 Mio. A (2009: 9,4 Mio. A; 2008: 13,0 Mio. A).<br />
2010 fielen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen für einmalige Leistungen aus<br />
Anlass der Beendigung eines Vorstandsverhältnisses an (2009: 5,8 Mio. A; 2008: null).<br />
Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern der<br />
Deutsche Börse belief sich am 31. Dezember 2010 auf 26,2 Mio. A (31. Dezember 2009: 19,3 Mio. A; 31. Dezember<br />
2008: 15,6 Mio. A). Es wurden Aufwendungen in Höhe von 2,5 Mio. A (2009: 1,4 Mio. A; 2008: 3,5 Mio. A) als<br />
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen berücksichtigt.<br />
Ehemalige Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands oder ihre Hinterbliebenen<br />
Für ehemalige Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands oder ihre Hinterbliebenen beliefen sich die Bezüge<br />
im Jahr 2010 auf 1,3 Mio. A (2009: 1,3 Mio. A; 2008: 1,2 Mio. A). Der versicherungsmathematische Barwert der<br />
Pensionsverpflichtungen betrug am 31. Dezember 2010 32,6 Mio. A (2009: 28,7 Mio. A; 2008: 27,2 Mio. A).<br />
Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
Die Mitglieder des Deutsche Börse-Aufsichtsrats haben in 2010 eine Vergütung von insgesamt 1,8 Mio. A<br />
(2009: 1,9 Mio. A; 2008: 2,3 Mio. A) erhalten. Für die bis zum Geschäftsjahr 2004 gewährten virtuellen Optionen<br />
aus dem virtuellen Aktienoptionsprogramm fielen im Jahr 2010 keinerlei Aufwendungen an (2009: null; 2008:<br />
Gesamtaufwand von 0,2 Mio. A). Im Jahr 2008 wurden alle bis dahin noch nicht ausgeübten Optionsrechte<br />
ausgeübt; in den Jahren 2009 und 2010 waren keine Optionsrechte aus dem virtuellen Aktienoptionsprogramm<br />
mehr ausstehend.<br />
Im Rahmen des geplanten Zusammenschlusses von der Gruppe Deutsche Börse mit der NYSE Euronext hat<br />
die Deutsche Börse mit der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Mayer Brown LLP, Washington, sowie<br />
J.P. Morgan Securities Inc., New York, Verträge über den Bezug von Beratungsdienstleistungen abgeschlossen. Seit<br />
Beginn des Geschäftsjahres 2008 waren drei Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Börse gleichzeitig in<br />
Schlüsselpositionen dieser Gesellschaften tätig. Im ersten Quartal 2011 hat die Gruppe Deutsche Börse in<br />
Zusammenhang mit dieser Transaktion insgesamt 0,2 Mio. A für Beratungsleistungen an die Deutsche Bank<br />
AG gezahlt.<br />
Aufteilung der sonstigen Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />
Die folgende Tabelle zeigt die sonstigen wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />
für die Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008. Seit dem Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2010 bis zum 31.<br />
März 2011 gab es keine zusätzlichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen zu denen, die in der Tabelle<br />
dargestellt sind. Die Summe der ausstehenden Salden hat sich bis zum 31. März 2011 nicht wesentlich verändert.<br />
Nettobetrag der<br />
Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Assoziierte Unternehmen<br />
Im Rahmen des Cash-Pooling bereitgestelltes Darlehen<br />
der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. für die Deutsche Börse (1)<br />
. . 0 k. A. k. A. (3,4) (2)<br />
0 k. A.<br />
Darlehen der Deutsche Börse für die Indexium AG (3)<br />
. . 0 0 k. A. 1,0 (4)<br />
IT-Dienstleistungen und Infrastruktur durch die<br />
0 k. A.<br />
International Securities Exchange, LLC für die Direct<br />
Edge <strong>Holding</strong>s, LLC .........................<br />
Lizenzentgelte von der Eurex Frankfurt AG an die<br />
2,7 5,1 0 0 0 0<br />
STOXX Ltd. (5) .............................<br />
Administrative Dienstleistungen von der Deutsche Börse<br />
k.A. (20,5) (26,5) k. A. k. A. (7,4)<br />
für die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (1)<br />
................. k.A. k.A. k.A. 0 (5,5) k. A.<br />
Administrative Dienstleistungen von der Deutsche Börse<br />
für die Scoach Europa AG (1) ................... 6,1 k.A. k.A. 2,8 0 k.A.<br />
A-207
Nettobetrag der<br />
Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Betrieb der Handels- und Clearingsoftware für die<br />
European Energy Exchange AG und verbundene<br />
Unternehmen durch die Deutsche Börse<br />
Systems AG ...............................<br />
Bereitstellung von Kursdaten der STOXX Ltd. für die<br />
10,3 11,6 7,0 1,7 2,1 2,6<br />
Deutsche Börse (5) ...........................<br />
Betrieb des Handelssystems für die US Futures<br />
Exchange LLC durch die Deutsche Börse<br />
k.A. (3,9) (4,1) k. A. k. A. 0<br />
Systems AG (6)<br />
............................. k.A. 0 5,7 k.A. 0 (7)<br />
Administrative Dienstleistungen sowie Dienstleistungen<br />
im Rahmen der Indexberechnung von der Deutsche<br />
Börse für die STOXX Ltd. (5) ...................<br />
Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />
Deutsche Börse Systems AG für die BrainTrade<br />
k.A. 0,6 0,6 k.A. k.A. 0<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH .............<br />
Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die<br />
k.A. 16,6 20,7 k. A. 1,6 1,9<br />
Deutsche Börse.............................<br />
Entwicklung und Betrieb des Systems Converter durch<br />
die Clearstream Services S.A. für die Link-Up<br />
k.A. (8,7) (8,8) k. A. (0,9) (1,0)<br />
Capital Markets, S.L. ........................<br />
Geldmarktgeschäft der Clearstream Banking S.A. mit<br />
2,5 6,5 0 0,9 0,5 0<br />
der European Commodity Clearing AG . . ......... (0,4) (1,0) (3,5) (0,1) (8)<br />
(197,9) (278,0)<br />
Sonstige Beziehungen zu assoziierten Unternehmen .... — — — (0,4) 1,5 0,9<br />
Summe ....................................<br />
Sonstige nahestehende Unternehmen<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen von der<br />
2,5 (198,6) (281,0)<br />
Eurex Zürich AG für die SIX Swiss Exchange AG. . .<br />
Im Rahmen der Akquisition bereitgestelltes Darlehen<br />
22,5 27,0 32,6 5,1 3,5 3,4<br />
der SIX Group AG für die STOXX Ltd. (9) ......... (0,5) k. A. k. A. (11,2) (10)<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />
(15,2) k. A.<br />
Swiss Group AG für die STOXX Ltd. (9)<br />
.......... (4,5) k. A. k. A. (1,4) 0 k. A.<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />
Swiss Exchange AG für die Scoach Schweiz AG (11) . .<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />
k. A. (9,0) (9,5) k. A. k. A. 0<br />
Swiss Exchange AG für die Eurex Zürich AG ......<br />
Betrieb und Entwicklung von Eurex-Software durch die<br />
Deutsche Börse Systems AG für die SIX Swiss<br />
(8,1) (7,4) (7,2) (1,2) (0,8) (0,8)<br />
Exchange AG ..............................<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />
17,5 15,4 6,1 2,8 1,5 0,9<br />
Swiss Exchange AG für die Eurex Frankfurt AG ....<br />
Erlösweiterleitung der Eurex-Entgelte von der Eurex<br />
(5,8) (6,7) (7,4) (0,1) (0,8) (0,8)<br />
Zürich AG für die SIX Swiss Exchange AG .......<br />
Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />
Deutsche Börse Systems AG für die BrainTrade<br />
k.A. k.A. k.A. (15,2) (12,0) (8,7)<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH .............<br />
Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die<br />
15,7 k. A. k. A. 1,6 k. A. k. A.<br />
Deutsche Börse.............................<br />
Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die Scoach<br />
(8,8) k. A. k. A. (0,9) k. A. k. A.<br />
Europa AG (11) ..............................<br />
Sonstige Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein<br />
k.A. (1,7) (2,3) k. A. 0 0<br />
Beteiligungsverhältnis besteht .................. — — — 0,1 0,2 (2,4)<br />
Summe .................................... (20,4) (23,6) (8,4)<br />
A-208<br />
0 (7)
Anmerkungen: —<br />
(1) Da die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. und ihre Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2009 entkonsolidiert wurden,<br />
werden sie seither als assoziiertes Unternehmen bilanziert. Für 2009 und 2008 werden folglich in der Spalte<br />
,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ sowie für 2008 in der Spalte ,,Ausstehende Salden“ keine Werte gezeigt.<br />
(2) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo auf 8,1 Mio. A; der Zinssatz für das<br />
Darlehen wird auf Basis des Ein-Monats-Euribor bestimmt.<br />
(3) Die Indexium AG wurde am 29. Dezember 2009 gegründet.<br />
(4) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo auf 1,2 Mio. CHF; die Darlehen<br />
werden zu einem Zinssatz von 4,5% verzinst.<br />
(5) Die STOXX Ltd. wurde zum 29. Dezember 2009 voll konsolidiert; dementsprechend werden keine ,,ausstehenden<br />
Salden“ für 2009 und 2010 bzw. wird kein ,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ für 2010 ausgewiesen.<br />
(6) Die U.S. Futures Exchange LLC wurde zum 31. Dezember 2010 liquidiert.<br />
(7) Wertberichtigungen für ausstehende Forderungen (2009: 5,7 Mio. A; 2008: 2,2 Mio. A).<br />
(8) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo auf 518 Mio. A; das Darlehen wird<br />
zum EZB-Zinssatz für Einlagefazilitäten minus 0,10% bzw. 0,15% verzinst.<br />
(9) Da die STOXX Ltd. seit dem 29. Dezember 2009 voll konsolidiert wird, werden von der SIX Group AG<br />
erhaltene Leistungen bzw. an die SIX Group AG erbrachte Leistungen für die Berichtszeiträume 2009 und<br />
2010 ausgewiesen.<br />
(10) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo (ohne aufgelaufene Zinsen) auf<br />
14,9 Mio. A; das Darlehen wird zu einem Zinssatz von 3,25% verzinst.<br />
(11) Aufgrund der Entkonsolidierung der Scoach Schweiz AG und der Scoach Europa AG zum Ende des Jahres<br />
2009 werden für beide Gesellschaften ausschließlich erfolgswirksam zu erfassende Werte für 2009 gezeigt;<br />
für 2010 sind keine Zahlen anzugeben.<br />
Grundkapital und Aktionärsstruktur<br />
Die Deutsche Börse ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32232<br />
eingetragene Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main und der Geschäftsadresse<br />
Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland (+49 (0) 69 2 11 0).<br />
Grundkapital<br />
Das derzeitige Grundkapital der Deutsche Börse beträgt 195.000.000,00 A und ist in 195.000.000 auf den<br />
Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Neben den Stammaktien gibt es keine weiteren Aktiengattungen. Ferner<br />
gibt es keine stimmrechtslosen Aktien.<br />
Die Deutsche Börse hat im Jahr 2008 aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung<br />
6.240.778 Aktien für einen Betrag von 380,5 Mio. A zurückgekauft. In den Jahren 2009, 2010 und bis zur<br />
Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> im Jahr 2011 fand kein Aktienrückkauf statt. Zum Zeitpunkt der<br />
Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> hält die Deutsche Börse 8.956.997 eigene Aktien als Folge der<br />
vergangenen Aktienrückkäufe.<br />
Die Deutsche Börse-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />
gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.<br />
Genehmigtes Kapital I<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Mai 2011 mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />
Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.200.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei<br />
ist den Aktionären der Deutsche Börse ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand der Deutsche Börse<br />
von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse das Bezugsrecht insoweit auszuschließen,<br />
A-209
sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen<br />
oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt. Ferner ist der<br />
Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge<br />
von dem Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse auszunehmen. Über den Inhalt der Aktienrechte und die<br />
weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der<br />
Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse.<br />
Genehmigtes Kapital II<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />
Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 27.800.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital II).<br />
Dabei ist den Aktionären der Deutsche Börse ein Bezugsrecht einzuräumen.<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag<br />
der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des<br />
Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht<br />
überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung durch Eintragung der<br />
Satzungsänderung im Handelsregister noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte<br />
10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3<br />
Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder<br />
veräußert wurden.<br />
Ferner ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse<br />
das Bezugsrecht auf neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt 3.000.000,00 A<br />
auszuschließen, um die neuen Aktien unmittelbar oder nach Zeichnung durch ein Kreditinstitut und Rückerwerb<br />
durch die Deutsche Börse mittelbar an Arbeitnehmer der Deutsche Börse oder der mit ihr verbundenen Unternehmen<br />
im Sinne der §§ 15 ff. AktG unter Ausschluss der Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse und der<br />
Geschäftsführungen verbundener Unternehmen auszugeben.<br />
Weiterhin ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse das Bezugsrecht auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs<br />
von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen<br />
erfolgt.<br />
Außerdem ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse auszunehmen.<br />
Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten oder<br />
nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />
Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).<br />
Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />
Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />
Börse.<br />
Genehmigtes Kapital III<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen<br />
einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19.500.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital III). Dabei ist den<br />
Aktionären der Deutsche Börse ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist jedoch<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der<br />
Aktionäre der Deutsche Börse auszunehmen.<br />
Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten oder<br />
nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />
A-210
Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).<br />
Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />
Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />
Genehmigtes Kapital IV<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2012 mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />
Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.000.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital IV).<br />
Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand der Deutsche Börse von der ihm<br />
eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre der<br />
Deutsche Börse auszunehmen. Darüber hinaus ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats der Deutsche Börse das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse auszuschließen, um bis zu<br />
900.000 neuer Aktien pro Geschäftsjahr an Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse und Arbeitnehmer der<br />
Deutsche Börse sowie an Mitglieder der Vorstände bzw. Geschäftsführungen und Arbeitnehmer der mit ihr<br />
verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben. Über den Inhalt der Aktienrechte und die<br />
weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der<br />
Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse. Aktien, die an Mitglieder des Vorstands<br />
der Deutsche Börse und Arbeitnehmer der Deutsche Börse sowie an Mitglieder der Vorstände bzw. Geschäftsführungen<br />
und Arbeitnehmer der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ausgegeben<br />
werden, haben jeweils die volle Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr ihrer Ausgabe.<br />
Bedingtes Kapital I<br />
Das Grundkapital ist um bis zu 6.000.000,00 A bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den<br />
Namen lautende Stückaktien (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der<br />
Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2003 unter<br />
Punkt 7 der Tagesordnung bis zum 13. Mai 2008 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit<br />
durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und die<br />
Deutsche Börse die Bezugsrechte nicht durch Übertragung eigener Aktien oder im Wege einer Barzahlung erfüllt.<br />
Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten<br />
entstehen, am Gewinn teil.<br />
Aktionärsstruktur<br />
Die Deutsche Börse hat 195.000.000 Aktien ausgegeben. Davon werden 8.956.997 Aktien von der Deutsche<br />
Börse gehalten, sodass sich 186.043.003 Aktien im Umlauf befinden. Zum 31. März 2011 befanden sich 95% dieser<br />
Aktien im Besitz institutioneller Investoren. Die übrigen 5% wurden von Privatanlagen gehalten. Die nachfolgende<br />
A-211
Tabelle mit wichtigen Aktionären der Deutsche Börse umfasst diejenigen Aktionäre, die ihren Anteil an Stimmrechten<br />
am Grundkapital der Deutsche Börse gemäß § 21 WpHG mitgeteilt haben:<br />
Aktionär<br />
Datum der<br />
Veröffentlichung (1)<br />
unmittelbar<br />
gehalten (2)<br />
Stimmrechte<br />
zugerechnet Summe<br />
% Anzahl % Anzahl % Anzahl<br />
BlackRock, Inc., New York, NY, USA . . . . 25. Februar 2011 — — 4,99 9.724.997 4,99 9.724.997<br />
BlackRock Financial Management, Inc.<br />
New York, NY, USA . . . . . . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 — — 4,83 9.410.599 4,83 9.410.599<br />
BlackRock HoldCo 2, Inc. Wilmington, DE,<br />
USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 — — 4,83 9.410.599 4,83 9.410.599<br />
BlackRock Advisors <strong>Holding</strong>s, Inc., New<br />
York, NY, USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10. Dezember 2009 — — 3,35 6.526.163 3,35 6.526.163<br />
Sun Life Financial, Inc.,<br />
Toronto, ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,34 6.518.717 3,34 6.518.717<br />
Sun Life Global Investments, Inc., Toronto,<br />
ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,34 6.518.717 3,34 6.518.717<br />
Massachusetts Financial Services Company<br />
(MFS), Boston, MA, USA . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />
Sun Life Assurance Company of Canada —<br />
U.S. Operations <strong>Holding</strong>s, Inc., Wellesley<br />
Hills, MA, USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />
Sun Life Financial (U.S.) <strong>Holding</strong>s, Inc.,<br />
Wellesley Hills, MA, USA . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />
Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC,<br />
Wellesley Hills, MA, USA . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />
Sun Life of Canada (U.S.) Financial<br />
Services <strong>Holding</strong>s, Inc., Boston, MA,<br />
USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />
Deutsche Börse, Frankfurt / Eschborn,<br />
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30. September 2008 3,05 (3) 5.950.653 (4) — — 3,05 (3) 5.950.653 (4)<br />
Franklin Mutual Advisers, LLC, Short Hills,<br />
New Jersey, USA . . . . . . . . . . . . . . . . . 30. Juni 2009 — — 3,01 5.871.225 3,01 5.871.225<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Gemäß § 26 Abs. 1 WpHG.<br />
(2) ,,—“ bedeutet, dass der Deutsche Börse keine Informationen über unmittelbare Beteilungen dieser Gesellschaften<br />
vorliegen.<br />
(3) 4,59% des ausgegebenen Aktienkapitals zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments.<br />
(4) 8.956.997 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments.<br />
Konzernstruktur und Liste der Tochtergesellschaften<br />
Die Gruppe Deutsche Börse besteht aus der Deutsche Börse und deren Tochtergesellschaften. Innerhalb der<br />
Gruppe Deutsche Börse bestehen mit verbundenen Gesellschaften die folgenden Unternehmensverträge nach<br />
§§ 291 ff. AktG:<br />
ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als herrschendem<br />
Unternehmen und der Eurex Clearing AG als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 18. November<br />
1998;<br />
ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als herrschendem<br />
Unternehmen und der Eurex Repo GmbH als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 11. Juli 2001<br />
und Nachtrag vom 5. November 2003;<br />
ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als herrschendem Unternehmen und<br />
der Eurex Services GmbH als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 28. November 2007 und<br />
Nachtrag vom 24. April 2008 und ein Beherrschungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als<br />
herrschendes Unternehmen und der Eurex Services GmbH als beherrschtem Unternehmen mit Datum<br />
vom 13. Dezember 2007;<br />
A-212
ein Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Börse als herrschendem Unternehmen und der<br />
Clearstream Banking AG als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 2. März 2010; und<br />
ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutsche Börse als herrschendem Unternehmen und der<br />
Clearstream <strong>Holding</strong> AG als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 4. März 2008.<br />
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die vereinfachte Beteiligungsstruktur der Deutsche Börse<br />
zum 1. Januar 2011.<br />
Deutsche Börse AG (1)<br />
Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />
50%<br />
Scoach Schweiz AG<br />
100%<br />
Scoach Europa AG<br />
100%<br />
Brain Trade Gesellschaft für<br />
Börsensysteme mbH<br />
21% (2)<br />
Deutsche Börse<br />
Commodities GmbH<br />
16%<br />
Tradegate Exchange GmbH<br />
75%<br />
Eurex Zürich AG<br />
50%<br />
Eurex Frankfurt AG<br />
100%<br />
Eurex Repo GmbH<br />
100%<br />
Eurex Clearing AG<br />
100%<br />
Eurex Bonds<br />
GmbH 79%<br />
U.S. Exchange<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
100%<br />
International<br />
Securities<br />
Exchange<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
100%<br />
International<br />
Securities<br />
Exchange, LLC<br />
100%<br />
Direct Edge<br />
<strong>Holding</strong>s, LLC<br />
31,54%<br />
EDGA<br />
Exchange,<br />
Inc. 100%<br />
EDGX<br />
Exchange,<br />
Inc. 100%<br />
European Energy<br />
Exchange AG<br />
56,14% (4)<br />
Clearstream <strong>Holding</strong> AG<br />
100%<br />
Clearstream International<br />
S.A.<br />
100%<br />
Clearstream Banking<br />
S.A.<br />
100%<br />
Clearstream Banking<br />
Japan, Ltd.<br />
100%<br />
REGIS-TR S.A.<br />
Japan, Ltd.<br />
50%<br />
Clearstream Banking<br />
AG<br />
100%<br />
Link-Up Capital<br />
Markets, S.L.<br />
26%<br />
Clearstream Services<br />
S.A.<br />
100%<br />
Clearstream<br />
Operations Prague<br />
s.r.o.<br />
100%<br />
LuxCSD S.A.<br />
50%<br />
Market News International<br />
Inc.<br />
100%<br />
Need to Know News,<br />
LLC<br />
100%<br />
Infobolsa S.A.<br />
50%<br />
STOXX Ltd.<br />
50%<br />
Deutsche Börse Systems,<br />
Inc.<br />
100%<br />
Deutsche Börse Services<br />
s.r.o.<br />
100% (3)<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Beteiligungen unter 100% sind Näherungswerte.<br />
(2) Unmittelbarer Anteil Deutsche Börse: 14%.<br />
(3) Mittelbarer Anteil.<br />
(4) Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />
56,14% erhöhen wird. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />
A-213
Die nachfolgende Liste führt die wichtigsten — voll konsolidierten — Tochtergesellschaften der Deutsche<br />
Börse zum 31. Dezember 2010 auf:<br />
Name Gesellschaftssitz Tätigkeitsfeld<br />
Anteil am<br />
gehaltenen<br />
Kapital und den<br />
gehaltenen<br />
Stimmrechten (1)<br />
Clearstream <strong>Holding</strong> AG . . . . . . Frankfurt am Main, Die Clearstream <strong>Holding</strong> und ihre 100,00<br />
Deutschland<br />
Tochtergesellschaften stellen<br />
Clearstream International Luxemburg, Luxemburg die dem Handel nachgelagerte (100,00)<br />
S.A. .................<br />
Infrastruktur für den<br />
Clearstream Banking S.A. . . . Luxemburg, Luxemburg internationalen (100,00)<br />
Clearstream Banking AG . . . . Frankfurt am Main, Euroanleihemarkt und die (100,00)<br />
Deutschland<br />
deutsche Wertpapierbranche<br />
bereit. Daneben umfassen ihre<br />
Dienstleistungen die Verwaltung<br />
von Wertpapieren.<br />
Eurex Zürich AG ............ Zürich, Schweiz Eurex Zürich AG betreibt die<br />
Eurex Zürich-Börse, eine<br />
elektronische<br />
Terminmarkthandelsplattform.<br />
Eurex Frankfurt AG ........ Frankfurt am Main,<br />
Deutschland<br />
Eurex Clearing AG. ........ Frankfurt am Main,<br />
Deutschland<br />
International Securities<br />
Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. . . .<br />
Eurex Frankfurt AG betreibt die<br />
Eurex Deutschland-Börse, eine<br />
elektronische<br />
Terminmarkthandelsplattform.<br />
Über Eurex Bonds GmbH und<br />
Eurex Repo GmbH betreibt die<br />
Eurex Frankfurt AG das<br />
festverzinsliche Wertpapier- und<br />
Repo-Geschäft der Deutsche Börse.<br />
Eurex Clearing AG ist das<br />
Clearinghaus der Deutsche Börse<br />
und agiert als zentraler Kontrahent<br />
für Geschäfte in Derivaten, Aktien,<br />
Repos, Energie und<br />
festverzinslichen Wertpapieren.<br />
New York, New York ISE betreibt eine elektronische<br />
Optionshandelsplattform in den<br />
USA.<br />
STOXX Ltd. . .............. Zürich, Schweiz STOXX erbringt Dienstleistungen<br />
im Rahmen der Indexberechnung<br />
und der Verteilung von<br />
Marktdaten.<br />
50,00<br />
(50,00)<br />
(50,00)<br />
(50,00)<br />
Anmerkung:<br />
(1) In Klammern angegebene Zahlen stellen Stimmrechte im Zusammenhang mit indirekten Beteiligungen dar.<br />
Aufsichtsrat und Vorstand<br />
Die Deutsche Börse verfügt über ein dualistisches Führungssystem mit einem Aufsichtsrat, dessen Mitglieder<br />
keine Geschäftsführungskompetenzen haben, und einem Vorstand bestehend aus den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Deutsche Börse.<br />
Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die<br />
von grundlegender Bedeutung für die Deutsche Börse sind, unmittelbar eingebunden. Die Amtsdauer eines<br />
Aufsichtsratsmitglieds beträgt drei Jahre, wobei die Hauptversammlung der Deutsche Börse bei der Wahl eine<br />
A-214<br />
50,10
kürzere Amtszeit bestimmen kann. Dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse gehören derzeit 18 Mitglieder an: zwölf<br />
Anteilseignervertreter und sechs Arbeitnehmervertreter.<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind die Namen der Mitglieder des Deutsche Börse-Aufsichtsrats sowie einige<br />
ihrer weiteren Aufsichtsratsmandate, ihre derzeitige Haupttätigkeit und sonstigen Mandate zum 31. Dezember<br />
2010 aufgeführt.<br />
Name Position Andere Funktionen und Mandate<br />
Dr. Manfred Gentz . . . . . Vorsitzender Präsident des Verwaltungsrats, Zurich Financial<br />
Services, Zürich; Präsident der Internationalen<br />
Handelskammer (ICC) Deutschland, Berlin;<br />
Mitglied des Executive Board ICC, Paris<br />
Gerhard Roggemann . . . Stellvertretender Vorsitzender Vice Chairman, Hawkpoint Partners Europe,<br />
Herbert Bayer<br />
London<br />
(*) ....... Mitglied ver.di, Fachbereich 1 Finanzdienstleistungen,<br />
Richard Berliand . . . . . . Mitglied<br />
Bezirk Frankfurt am Main und Region, Frankfurt<br />
am Main<br />
Managing Director, J.P. Morgan Securities Ltd.,<br />
London<br />
Birgit Bokel (*) ........ Mitglied Ausgeschiedene Mitarbeiterin der Deutsche Börse,<br />
Frankfurt am Main<br />
Dr. Joachim Faber . . . . . Mitglied Mitglied des Vorstands, Allianz SE, München; CEO<br />
Allianz Global Investors AG, München<br />
Hans-Peter Gabe (*) . . . . . Mitglied Mitarbeiter der Deutsche Börse, Frankfurt am Main<br />
Richard M. Hayden . . . . Mitglied Non Executive Chairman, Haymarket Financial<br />
LLP, London; Senior Advisor, TowerBrook<br />
Craig Heimark ........ Mitglied<br />
Capital Partners L.P., London<br />
Managing Partner, Hawthorne Group LLC, Palo<br />
Alto<br />
Dr. Konrad Hummler . . . Mitglied Geschäftsführender Teilhaber, Wegelin & Co.<br />
David Krell .......... Mitglied<br />
Privatbankiers, St. Gallen<br />
Vorsitzender des Board of Directors, International<br />
Securities Exchange, LLC, New York<br />
Hermann-Josef<br />
Mitglied Mitglied des Vorstands, Deutsche Bank AG,<br />
Lamberti ..........<br />
Frankfurt am Main<br />
Friedrich Merz ........ Mitglied Partner, Mayer Brown LLP, Berlin<br />
Thomas Neiße ........ Mitglied Vorsitzender der Geschäftsführung, Deka<br />
Roland Prantl<br />
Investment GmbH, Frankfurt am Main<br />
(*) ....... Mitglied Mitarbeiter der Deutsche Börse, Frankfurt am Main<br />
Dr. Erhard Schipporeit . . Mitglied Unternehmensberater, Hannover<br />
Norfried Stumpf (*) . . . . . Mitglied Mitarbeiter der Clearstream Banking AG, Frankfurt<br />
am Main<br />
Johannes Witt (*) ....... Mitglied Mitarbeiter der Deutsche Börse, Frankfurt am Main<br />
Anmerkung: —<br />
(*) Arbeitnehmervertreter.<br />
Die Geschäftsadresse eines jeden Aufsichtsratsmitglieds der Deutsche Börse lautet Mergenthalerallee 61,<br />
65760 Eschborn, Deutschland.<br />
A-215
Finanz- und Prüfungsausschuss<br />
Die Mitglieder des Finanz- und Prüfungsausschusses der Deutsche Börse sind:<br />
Name Position<br />
Dr. Erhard Schipporeit. ........................................ Vorsitzender<br />
Friedrich Merz .............................................. Mitglied<br />
Thomas Neiße .............................................. Mitglied<br />
Johannes Witt ............................................... Mitglied<br />
Der Finanz- und Prüfungsausschuss der Deutsche Börse hielt im Jahr 2010 neun Sitzungen und bis zum<br />
4. März 2011 zwei Sitzungen ab. Der Finanz- und Prüfungsausschuss erörterte die Jahresabschlüsse und den<br />
Prüfbericht in einer Sitzung mit dem Abschlussprüfer. Er prüft darüber hinaus die Quartalsberichte. Er holt die<br />
erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein, schließt die Auftragsvereinbarung mit dem<br />
Abschlussprüfer ab, legt die in der Prüfung besonders zu berücksichtigenden Bereiche fest und bestimmt das<br />
Honorar für den Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer unterstützte den Ausschuss bei allen wesentlichen Fragen<br />
der Rechnungslegung und der regelmäßigen Überwachungstätigkeit.<br />
Am 10. Dezember 2010 gaben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse jeweils eine Entsprechenserklärung<br />
zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ab.<br />
Deutsche Börse-Vorstand<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Vorstandsvorsitzende<br />
koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Deutsche Börse nach<br />
Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnungen für den Vorstand und Aufsichtsrat, des Geschäftsverteilungsplans<br />
und der jeweiligen Dienstverträge.<br />
Die Geschäftsordnung des Vorstands legt fest, welche Angelegenheiten dem Gesamtvorstand vorbehalten und<br />
welche Mehrheiten bei Vorstandsbeschlüssen erforderlich sind. Die Segmente der einzelnen Vorstandsmitglieder<br />
sind im Geschäftsverteilungsplan dargelegt.<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse besteht zum 1. Januar 2011 aus sechs Mitgliedern. In der nachfolgenden<br />
Tabelle sind ihre Namen und Positionsbezeichnungen zum 31. Dezember 2010 aufgeführt.<br />
Name Alter Derzeitige Position<br />
Dr. Reto Francioni ........... 55 Vorsitzender<br />
Andreas Preuß .............. 54 Stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Vorstands,<br />
verantwortlich für die Derivatives & Market Data Division<br />
Gregor Pottmeyer ............ 48 Chief Financial Officer<br />
Frank Gerstenschläger ........ 50 Mitglied des Vorstands, verantwortlich für die Xetra Division<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn ........ 57 Chief Information Officer<br />
Jeffrey Tessler .............. 56 Mitglied des Vorstands, verantwortlich für die Clearstream Division<br />
Dr. Reto Francioni. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten und<br />
sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften finden Sie unter ,,Geschäft der Holdco und ausgewählte<br />
Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss — Verwaltungsrat“.<br />
Gregor Pottmeyer. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft der<br />
Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />
— Management“.<br />
Frank Gerstenschläger. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft<br />
der Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem<br />
Zusammenschluss — Management“.<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn. Herr Dr.-Ing. Kuhn ist seit 1999 Mitglied des Deutsche Börse-Vorstands und als Chief<br />
Information Officer für die Information Technology Division verantwortlich. Von 1996 bis zum 31. März 2011 war<br />
Herr Dr.-Ing. Kuhn Mitglied des Vorstands, seit 1998 Vorsitzender des Vorstands, der Deutsche Börse Systems AG.<br />
A-216
Herr Dr.-Ing. Kuhn war von 1994 bis 1998 Senior Vice President bei der Deutsche Börse und verantwortlich für<br />
Information Systems/Derivates Market. Darüber hinaus ist Herr Dr.-Ing. Kuhn Mitglied des Board of Directors von<br />
Clearstream Services S.A., Deutsche Börse Systems, Inc., und International Securities Exchange, LLC. Außerdem<br />
ist er Aufsichtsratsmitglied der Eurex Clearing AG, der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Zürich AG.<br />
Andreas Preuß. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft der<br />
Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />
— Management“.<br />
Jeffrey Tessler. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft der<br />
Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />
— Management“.<br />
Die Geschäftsadresse eines jeden Vorstandsmitglieds der Deutsche Börse lautet Mergenthalerallee 61, 65760<br />
Eschborn, Deutschland.<br />
Vergütung des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />
Die Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse erhalten für ihre Tätigkeit eine zeitanteilige fixe Vergütung.<br />
Das jährliche Fixum für die Mitgliedschaft im Jahr 2010 betrug 96 T A für den Vorsitzenden, für den stellvertretenden<br />
Vorsitzenden 72 T A und 48 T A für jedes andere Mitglied. Zusätzlich wird die Mitgliedschaft in den<br />
Aufsichtsratsausschüssen (Personalausschuss, Ausschuss für Strategieangelegenheiten, Finanz- und Prüfungsausschuss,<br />
Ausschuss für Technologiefragen, Ausschuss für Fragen von Clearing und Settlement und Nominierungsausschuss)<br />
vergütet: Sie beträgt 30 T A jährlich für den Vorsitzenden jedes Ausschusses (bzw. 40 T A jährlich für den<br />
Vorsitzenden des Finanz- und Prüfungsausschusses). Jedes andere Ausschussmitglied erhält eine Vergütung in<br />
Höhevon20TA pro Jahr.<br />
Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine variable Jahresvergütung, für deren Ausschüttung zwei<br />
unterschiedliche, vom Unternehmenserfolg der Gruppe Deutsche Börse abhängige Ziele klar definiert sind.<br />
Ziel 1: Die Konzern-Eigenkapitalrendite nach Steuern der Gruppe Deutsche Börse muss im Vergütungsjahr<br />
den Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelten durchschnittlichen<br />
Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen und Anleihen der öffentlichen Hand mit<br />
einer Restlaufzeit von über neun bis zehn Jahren um mindestens fünf Prozentpunkte übersteigen.<br />
Ziel 2: Das Konzernergebnis je Aktie muss in den beiden vorausgegangenen Jahren 8% oder mehr über<br />
dem Konzernergebnis je Aktie des jeweils entsprechenden Vorjahres liegen. Für jedes erreichte Ziel<br />
erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine variable Jahresvergütung in Höhe von jeweils 16 T A.<br />
A-217
Die nachfolgend aufgeführten Bezüge des Deutsche Börse-Aufsichtsrats wurden für jedes Mitglied für das<br />
zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr einzeln festgelegt (individualisierte Aufstellung):<br />
Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
(in T E)<br />
Dr. Manfred Gentz (Vorsitzender) ..............<br />
Gerhard Roggemann (stellvertretender<br />
186,0 189,3 99,5 16,0 16,0 32,0<br />
Vorsitzender) ........................... 132,0 127,0 90,0 16,0 16,0 32,0<br />
Herbert Bayer (*) ........................... 68,0 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />
Udo Behrenwaldt (3) ........................ — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />
Richard Berliand .......................... 69,7 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />
Birgit Bokel (*) ............................ 68,0 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />
Dr. Joachim Faber (1) ........................ 89,7 58,7 — 16,0 10,7<br />
Hans-Peter Gabe (*) ......................... 68,0 69,7 68,0 16,0 16,0 32,0<br />
Richard M. Hayden ........................ 108,0 108,0 108,0 16,0 16,0 32,0<br />
Craig Heimark ............................ 78,0 78,0 78,0 16,0 16,0 32,0<br />
Dr. Konrad Hummler ....................... 76,3 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />
David Krell .............................. 68,0 61,3 48,0 16,0 16,0 32,0<br />
Hermann-Josef Lamberti .................... 55,5 78,0 78,0 16,0 16,0 32,0<br />
Friedrich Merz ............................ 88,0 81,3 68,0 16,0 16,0 32,0<br />
Friedrich von Metzler (3) ..................... — 36,7 88,0 — 6,7 32,0<br />
Thomas Neiße (2)<br />
.......................... 84,7 66,3 — 16,0 16,0<br />
Roland Prantl (*) ........................... 68,0 61,3 48,0 16,0 16,0 32,0<br />
Sadegh Rismanchi (3)<br />
....................... — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />
Dr. Erhard Schipporeit ...................... 88,0 88,0 69,7 16,0 16,0 32,0<br />
Norfried Stumpf. .......................... 68,0 45,3 16,0 10,7<br />
Kurt Viermetz (4) ........................... — — 186,0 — — 32,0<br />
Dr. Herbert Walter (3)<br />
....................... — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />
Otto Wierczimok (3)<br />
........................ — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />
Johannes Witt (*) ........................... 68,0 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />
Summe ................................. 1.531,8 1.602,1 1.641,2 288,0 310,9 672,0<br />
Anmerkungen: —<br />
(*) Arbeitnehmervertreter.<br />
(1) Zum 20. Mai 2009 in den Aufsichtsrat der Deutsche Börse berufen.<br />
(2) Zum 21. Januar 2009 in den Aufsichtsrat der Deutsche Börse berufen.<br />
(3) Am 20. Mai 2009 aus dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse ausgeschieden.<br />
(4) Am 8. Dezember 2008 aus dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse ausgeschieden.<br />
Die an die Mitglieder des Deutsche Börse-Aufsichtsrats im Jahr 2010 gezahlte Vergütung belief sich auf<br />
1,8 Mio. A (2009: 1,9 Mio. A; 2008: 2,3 Mio. A). Für die bis 2004 gewährten virtuellen Aktienoptionen aus dem<br />
virtuellen Aktienoptionsprogramm fielen im Jahr 2010 keinerlei Aufwendungen an (2009: null; 2008: Gesamtaufwand<br />
von 0,2 Mio. A).<br />
Vergütung des Deutsche Börse-Vorstands<br />
In 2009/2010 hat der Aufsichtsrat der Deutsche Börse das Vergütungssystem des Vorstands von internen<br />
Experten und externen Beratern untersuchen lassen, um den geltenden Rechtsvorschriften und aufsichtsrechtlichen<br />
Bestimmungen nachzukommen und die Interessen der Aktionäre und der Deutsche Börse zu berücksichtigen.<br />
Daraufhin hat der Aufsichtsrat am 23. März 2010 das überarbeitete und weiterentwickelte Vergütungssystem für<br />
den Vorstand verabschiedet, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.<br />
Die Gesamtzielvergütung für Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse ergibt sich aus den Vergütungsbestandteilen<br />
fixe Grundvergütung und variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht aus zwei Elementen,<br />
A-218
der Bartantieme und der Aktientantieme. Die Zielwerte der fixen und der variablen Vergütung werden vom<br />
Aufsichtsrat für jedes einzelne Vorstandsmitglied festgelegt und regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft.<br />
Fixe Grundvergütung<br />
Die Grundvergütung beträgt ca. 30% der Gesamtzielvergütung für ein Jahr. Die Mitglieder des Vorstands<br />
erhalten die Grundvergütung monatlich in zwölf Teilbeträgen.<br />
Variable Vergütung — Bartantieme<br />
Die Mitglieder des Vorstands erhalten einmal jährlich eine erfolgsabhängige Bartantieme, die sich sowohl an<br />
den Unternehmenszielen der Deutsche Börse als auch an den Zielen der einzelnen Vorstandsmitglieder orientiert.<br />
Das Ziel kann zwischen 0% und 200% betragen. Als wesentlicher Erfolgsparameter für die Festlegung der<br />
Bartantieme dient der Durchschnitt der Jahresüberschüsse der Deutsche Börse der letzten drei Geschäftsjahre. Der<br />
Aufsichtsrat legt jährlich einen Ziel-Konzernjahresüberschuss fest, der den 100%-Wert für den rechenbaren Teil der<br />
Barvergütung bestimmt und aus dem Budgetziel bzw. einer angemessenen Konzern-Eigenkapitalrentabilität<br />
(Return on Equity, RoE) als Kontrollgröße abgeleitet wird. Der oberste und der unterste Punkt eines für erreichbar<br />
gehaltenen Jahresüberschusses werden vom Aufsichtsrat jährlich zusammen mit dem 100%-Zielpunkt festgelegt.<br />
Die Bartantieme besteht aus zwei Teilen: Zwei Drittel der variablen Barkomponente basieren auf dem<br />
Erreichen eines konkreten Konzern-Jahresüberschusses der Gruppe Deutsche Börse und einer entsprechenden<br />
Konzern-Eigenkapitalrendite, wobei nicht nur der Konzern-Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres,<br />
sondern auch derjenige der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre berücksichtigt wird. Das Ausmaß, in dem<br />
die Ziele erreicht worden sind, wird für jedes der drei Geschäftsjahre bestimmt, dabei ist eine Zielerreichung von<br />
0% bis zu 200% möglich. Die durchschnittliche Zielerreichung wird sodann zur Berechnung von zwei Dritteln der<br />
variablen Barkomponente für das laufende Geschäftsjahr herangezogen. Das verbleibende Drittel wird aus dem<br />
Grad der Erreichung der individuellen Ziele des letzten Jahres ermittelt. Dem liegen vereinbarte Ziele für jedes<br />
einzelne Vorstandsmitglied der Deutsche Börse zugrunde.<br />
Variable Vergütung — Aktientantieme<br />
Die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands erhalten zudem eine Aktientantieme. Bis 2009 gab es ein<br />
Aktientantiemeprogramm, das zu Beginn des Jahres 2010 durch ein virtuelles Aktientantiemeprogramm mit<br />
Barausgleich ersetzt wurde. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse hat für jedes Mitglied des Deutsche Börse-<br />
Vorstands einen Gesamtzielwert für die variable Aktienkomponente in Euro jeweils zum Beginn eines Geschäftsjahres<br />
festgelegt. Die Anzahl der virtuellen Deutsche Börse-Aktien, die an jedes Vorstandsmitglied auszuzahlen<br />
sind, wird auf Grundlage dieses Zielwerts berechnet: der Euro-Betrag wird durch den durchschnittlichen Aktienkurs<br />
(Xetra-Schlusskurs) in den zwei Monaten vor Bestimmung des Zielwertes dividiert. Die virtuellen Deutsche<br />
Börse-Aktien unterliegen einer Leistungssperrfrist von drei Jahren ab dem Jahr der Gewährung der virtuellen<br />
Aktien plus der nachfolgenden zwei Jahre. Der Anspruch auf eine variable Aktientantieme entsteht nur bei Ablauf<br />
der Sperrfrist und die Tantieme wird in bar geleistet. Die Aktientantieme ist in zweierlei Hinsicht variabel. Zum<br />
einen hängt die Anzahl der gewährten virtuellen Aktien von der Entwicklung der Aktienrendite der Deutsche Börse<br />
im Vergleich zur Aktienrendite aus dem STOXX Europe 600 Financials-Index ab. Sollte die durchschnittliche<br />
Entwicklung der Aktienrendite der Deutsche Börse in diesem Zeitraum parallel zur durchschnittlichen Aktienrendite<br />
aus dem Referenzindex verlaufen, bleibt die Anzahl der gewährten virtuellen Aktien unverändert. Falls die<br />
Aktienrendite der Deutsche Börse auf 50% oder unter 50% der Aktienrendite des Referenzindexes fällt, werden<br />
keine virtuellen Deutsche Börse- Aktien gewährt. Wenn die Rendite der Deutsche Börse-Aktien jedoch mindestens<br />
doppelt so hoch wie der entsprechende Wert des Referenzindexes ist, wird die Anzahl der gewährten virtuellen<br />
Deutsche Börse-Aktien verdoppelt. Zum anderen wird die Anzahl der gewährten virtuellen Deutsche Börse-Aktien,<br />
die bei Ablauf der Sperrfrist berechnet wird, mit dem anwendbaren Aktienkurs multipliziert (dem durchschnittlichen<br />
Xetra-Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktien der beiden vorhergehenden vollen Kalendermonate). Diese<br />
Berechnung ergibt den Wert der variablen Aktienkomponente. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse hat den<br />
Maximalwert für die variable Aktienkomponente auf 250% des ursprünglichen Zielwerts festgelegt.<br />
A-219
Die nachfolgend aufgeführten Bezüge wurden für jedes Vorstandsmitglied für die Jahre 2008 bis 2010 einzeln<br />
festgelegt. Die Angaben zu Komponenten mit längerfristiger Anreizwirkung in 2010 beziehen sich auf Aktien aus<br />
dem Aktientantiemeprogramm (in diesem Dokument auch das ,,ATP“).<br />
Erfolgsunabhängige<br />
Vergütung<br />
Sonstige<br />
Bezüge<br />
(in T E)<br />
(1)<br />
Erfolgsbezogene<br />
Vergütung<br />
Komponenten mit<br />
längerfristiger<br />
Anreizwirkung (2)<br />
Anzahl der<br />
virtuellen<br />
Wert zum<br />
Gewährungsstichtag<br />
Gesamtvergütung<br />
Aktien (in T E) (in T E)<br />
Dr. Reto Francioni ............... 2010 1.100,0 22,8 1.695,7 16.448 839,0 (3)<br />
3.657,5<br />
2009 1.000,0 14,8 1.000,0 10.560 456,3 2.471,1<br />
2008 1.000,0 92,3 1.700,0 21.234 766,8 3.559,1<br />
Andreas Preuß .................. 2010 800,0 26,7 1.407,3 13.645 696,0 (3)<br />
2.930,0<br />
2009 600,0 26,9 883,3 8.150 408,9 1.919,1<br />
2008 600,0 25,9 1.466,7 15.137 673,2 2.765,8<br />
Thomas Eichelmann (4) ............ 2010 — — — — — —<br />
2009 183,3 17,0 0 0 0 200,3<br />
2008 550,0 92,6 — — — 642,6<br />
Frank Gerstenschläger ............ 2010 580,0 26,8 826,7 8.411 429,0 (3)<br />
1.862,5<br />
2009 500,0 26,2 486,7 5.139 222,0 1.234,9<br />
2008 500,0 25,3 766,7 9.576 345,8 1.637,8<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn ............ 2010 650,0 20,5 1.055,1 10.704 546,0 (3)<br />
2.271,6<br />
2009 500,0 20,5 700,0 6.579 322,6 1.543,1<br />
2008 500,0 20,2 1.133,3 13.655 513,0 2.166,5<br />
Gregor Pottmeyer (5) .............. 2010 600,0 46,7 877,8 9.097 464,0 (3)<br />
1.988,5<br />
2009 125,0 18,0 250,0 0 0 393,0<br />
2008 — — — — — —<br />
Jeffrey Tessler .................. 2010 698,6 31,6 1.177,0 10.783 550,0 (3)<br />
2.457,2<br />
2009 575,5 38,6 716,7 6.973 329,3 1.660,1<br />
2008 561,5 45,5 1.133,3 14.156 511,2 2.251,5<br />
Summe ....................... 2010 4.428,6 175,1 7.039,6 69.088 3.524,0 15.167,3<br />
2009 3.483,8 162,0 4.036,7 37.401 1.739,1 9.421,6<br />
2008 3.711,5 301,8 6.200,0 73.758 2.810,0 13.023,3<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Die sonstigen Bezüge umfassen Gehaltsbestandteile wie steuerpflichtige Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung,<br />
steuerpflichtige Telefonpauschale/Wohnkosten sowie Dienstwagenregelungen.<br />
(2) Die Berechnung der Anzahl der virtuellen Aktien und des Wertes zum Gewährungsstichtag für 2009 erfolgte<br />
auf Basis des Schlussauktionspreises der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse am Tag der Festlegung des Bonusbetrags. Für 2008 wurden sowohl die Anzahl der virtuellen<br />
Aktien als auch die Werte zum Gewährungsstichtag auf Basis der individuellen Gewährungsstichtage je<br />
Vorstandsmitglied neu berechnet. Die unterschiedlichen Gewährungsstichtage ergaben sich durch Einbeziehung<br />
und Beschlussfassung der Aufsichtsräte von Eurex Frankfurt AG, Eurex Clearing AG, Eurex Zürich AG,<br />
Clearstream International S.A. und Deutsche Börse Systems AG. Die Anzahl der virtuellen Aktien zum<br />
Gewährungsstichtag 2010 wird durch Division des Zielaktientantieme durch den durchschnittlichen Aktienkurs<br />
(Xetra-Schlusskurs) der Deutsche Börse-Aktien in den Kalendermonaten Januar und Februar 2010<br />
berechnet (51,01 A). Die Anzahl der virtuellen Aktien für 2010 ist indikativ und kann sich infolge des<br />
Vergleichs der Entwicklung der Aktienrendite in 2011 und 2012 ändern. Sie werden 2013 ausbezahlt.<br />
(3) Für 2010 — Entspricht der Gesamtzielvergütung für das virtuelle Aktientantiemeprogramm 2010. Die<br />
variable Aktienkomponente wird 2013 gemäß der Leistungsbeurteilung für 2010-2012 ausbezahlt.<br />
A-220
(4) Mit Ablauf des 30. April 2009 aus dem Vorstand ausgeschieden.<br />
(5) Zum 1. Oktober 2009 in den Vorstand der Deutsche Börse berufen.<br />
Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben über die im Rahmen des ATP gewährten Leistungen, die die<br />
Vorstandsmitglieder für das zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftjahr erhalten haben.<br />
Anzahl der virtuellen Aktien 2010 (neu)<br />
Anzahl der virtuellen<br />
Aktien 2010 zum<br />
Gewährungsstichtag<br />
(1)<br />
Anpassung der<br />
Anzahl der<br />
virtuellen Aktien<br />
2010 (1)(2)<br />
Anzahl der<br />
virtuellen Aktien<br />
2010 zum<br />
31. Dezember<br />
2010 (2)<br />
Dr. Reto Francioni ........................... 16.448 (672) 15.776<br />
Andreas Preuß .............................. 13.645 (558) 13.087<br />
Frank Gerstenschläger ........................ 8.411 (344) 8.067<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn ........................ 10.704 (437) 10.267<br />
Gregor Pottmeyer (3) .......................... 9.097 (372) 8.725<br />
Jeffrey Tessler .............................. 10.783 (441) 10.342<br />
Summe ................................... 69.088 (2.824) 66.264<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Seit 2010 beruht die variable Aktienkomponente auf dem neuen Vergütungssystem und hat eine Laufzeit von<br />
drei Jahren bis 2012.<br />
(2) Die Anpassung und Anzahl der virtuellen Aktien zum Gewährungsstichtag basieren auf dem Ergebnis des<br />
Entwicklungsvergleichs für 2010 (Aktienrendite im Vergleich zu einer Peer Group) und sind für 2010<br />
indikativ. Die Anzahl kann sich infolge des Vergleichs der Entwicklung der Aktienrendite in 2011 und 2012<br />
ändern.<br />
(3) Zum 1. Oktober 2009 in den Deutsche Börse-Vorstand berufen.<br />
Anzahl der virtuellen Aktien der ATP-Tranchen 2007, 2008 und 2009 (alt) (1)<br />
Stand am<br />
31. Dezember<br />
2009<br />
Anpassung der<br />
Anzahl der<br />
virtuellen<br />
Aktien 2009<br />
in 2010 (2)<br />
Erfüllung in<br />
ATP-Aktien (3)<br />
Summe<br />
Dr. Reto Francioni .......................... 40.092 0 8.298 31.794<br />
Andreas Preuß ............................. 32.372 (1.178) 7.907 23.287<br />
Frank Gerstenschläger........................ 17.398 0 2.683 14.715<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn ....................... 27.129 (813) 6.082 20.234<br />
Gregor Pottmeyer (4)<br />
......................... 0 0 0 0<br />
Jeffrey Tessler ............................. 27.841 (595) 6.117 21.129<br />
Summe .................................. 144.832 (2.586) 31.087 111.159<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Seit 2010 basiert die variable Aktienkomponente auf dem neuen Vergütungssystem.<br />
(2) Aufgrund unterschiedlicher Gewährungsstichtage der zuständigen Aufsichtsorgane.<br />
(3) Erfüllung der Tranche 2007 durch Barausgleich im Februar 2010.<br />
(4) Zum 1. Oktober 2009 in den Deutsche Börse-Vorstand berufen.<br />
Ruhegeld<br />
Die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands haben Anspruch auf ein Altersruhegeld, wenn sie das 60. bzw.<br />
63. Lebensjahr vollendet haben und ihr Dienstverhältnis beendet ist. Laut Satzung der Deutsche Börse endet die<br />
Mitgliedschaft im Vorstand in der Regel, wenn ein Mitglied das 60. Lebensjahr vollendet. Die Altersgrenze kann in<br />
Einzelfällen angehoben worden, wenn dies im Interesse der Deutsche Börse ist.<br />
A-221
Ruhegeldsystem — Leistungsorientiertes Ruhegeld<br />
Nach Erreichen der Altersgrenze von 60 bzw. 63 Jahren erhalten die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands,<br />
für die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem gilt, einen bestimmten Prozentsatz (Ruhegeldzusage) ihres jeweils<br />
pensionsfähigen Einkommens als Ruhegeld. Ein Vorstandsmitglied hat nach diesem Ruhegeldsystem nur dann<br />
Anspruch auf Leistungen, wenn es mindestens drei Jahre im Vorstand tätig war und mindestens einmal als<br />
Vorstandsmitglied wiederbestellt wurde. Das pensionsfähige Einkommen wird festgelegt und regelmäßig vom<br />
Aufsichtsrat der Deutsche Börse geprüft. Die Ruhegeldzusage liegt zu Beginn bei 30% und steigt dann mit jeder<br />
Wiederbestellung um jeweils fünf Prozentpunkte bis zu einem Höchstsatz von 50% an. In der Regel wird das<br />
Ruhegeld in Form einer monatlichen Rente gezahlt. Es kann jedoch auch in Form einer einmaligen Kapitalleistung<br />
oder in fünf Teilzahlungen ausgezahlt werden; dies setzt jedoch voraus, dass der Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />
einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Vorstandsmitglied dies wünscht.<br />
Ruhegeldsystem — Beitragsorientiertes Ruhegeld<br />
Für Vorstandsmitglieder, für die das beitragsorientierte Ruhegeldsystem gilt, stellt die Deutsche Börse einen<br />
Beitrag in Form eines Kapitalbausteins für jedes Kalenderjahr zur Verfügung, in dem das jeweilige Vorstandsmitglied<br />
im Vorstand der Deutsche Börse tätig ist.<br />
Aufwand für Pensionen<br />
Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber den Mitgliedern des<br />
Deutsche Börse-Vorstands belief sich zum 31. Dezember 2010 auf 26,2 Mio. A im Jahr 2010 (2009: 19,3 Mio.<br />
A; 2008: 15,6 Mio. A). Im Hinblick auf die Pensionsrückstellungen der Gruppe Deutsche Börse wird auf Ziffer 25 zu<br />
den in dem Finanzteil abgedruckten geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 sowie für jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endet,<br />
verwiesen.<br />
Ruhegeldzusage<br />
Stand zum<br />
Barwert/<br />
Leistungsorientierte<br />
Verpflichtungen<br />
Pensionsfähiges<br />
31. Dezember Stand zum 31. Dezember Pensionsaufwand Einkommen<br />
2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010<br />
(in %) (in %) (in T E)<br />
Leistungsorientiertes<br />
Vergütungssystem<br />
Dr. Reto Francioni ................. 35,0 35,0 8.188,90 7.233,60 204,9 0 1.000,0<br />
Andreas Preuß . . .................. 40,0 40,0 3.296,00 1.772,00 752,7 455 600,0<br />
Frank Gerstenschläger .............. 40,0 35,0 4.650,10 3.170,80 652,5 661,1 500,0<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn .............. 50,0 45,0 5.243,30 3.554,60 574,1 167,4 500,0<br />
Jeffrey Tessler . . .................. 35,0 35,0 4.415,50 3.591,00 14,2 146,9 577,8<br />
Summe ....................... 25.793,8 19.322,0 2.198,4 1.430,4 3.177,8<br />
Beitragsorientiertes Vergütungssystem<br />
Gregor Pottmeyer (1) ................ 48,0 (2) — 385,5 — 346,8 — 500,0<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Die Ruhegeldvereinbarung mit Herrn Pottmeyer wurde als Teil der Neuordnung der Vorstandsvergütung in<br />
2010 getroffen.<br />
(2) Die jährlichen Beitragszahlungen belaufen sich auf 48% der Bemessungsgrundlage nach dem beitragsorientierten<br />
Vergütungssystem.<br />
A-222
Der Aufwand für Pensionen setzt sich aus dem Dienstzeitaufwand und dem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand<br />
zusammen. In den nachfolgend angegebenen Jahren wurden den Rückstellungen folgende Beträge als<br />
Aufwand für Pensionen zugeführt:<br />
Aufwand für Pensionen<br />
2010 2009<br />
(in T E)<br />
2008<br />
Dr. Reto Francioni ............................................. 204,9 — 1.213,6<br />
Andreas Preuß ................................................ 752,7 455,0 386,8<br />
Thomas Eichelmann (1)<br />
.......................................... — — 186,3<br />
Frank Gerstenschläger........................................... 652,5 661,1 461,8<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn .......................................... 574,1 167,4 141,3<br />
Gregor Pottmeyer (2)<br />
............................................ 346,8 — —<br />
Jeffrey Tessler ................................................ 14,2 146,9 1.148,9<br />
Summe. ................................................... 2.545,2 1.430,4 3.538,7<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Am 30. April 2009 aus dem Vorstand ausgeschieden.<br />
(2) Am 1. Oktober 2009 in den Vorstand berufen.<br />
Weitere Leistungen<br />
Die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands erhalten auch die folgenden Leistungen:<br />
Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente;<br />
Invaliditätsrente;<br />
Bemessungsgrundlage des Ruhegelds;<br />
Hinterbliebenenversorgung;<br />
Übergangszahlung bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst; und<br />
Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung, Telefonkosten, Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens.<br />
Abfindungsregelungen und Regelungen für das Ausscheiden im Falle eines Kontrollwechsels<br />
Abfindungszahlungen<br />
Im Falle der Beendigung des Dienstvertrags eines Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund dürfen die an<br />
dieses Vorstandsmitglied zu leistenden Zahlungen weder die Höhe der Vergütung für die Restlaufzeit des<br />
Dienstvertrags noch den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen übersteigen (Abfindungsobergrenze). Die<br />
Abfindungszahlung wird auf Grundlage der Gesamtvergütung für das letzte Geschäftsjahr und ggf. der erwarteten<br />
Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr berechnet. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse kann die<br />
Obergrenze in außerordentlichen, begründeten Fällen überschreiten.<br />
Kontrollwechsel<br />
Wird ein Vorstandsmitglied innerhalb von sechs Monaten nach einem Kontrollwechsel abberufen, hat es<br />
Anspruch auf eine Abfindungszahlung in Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen oder des Wertes der Restlaufzeit<br />
seines Dienstvertrags, sofern diese weniger als zwei Jahre beträgt. Dieser Anspruch kann auf 150% erhöht<br />
werden. Legt ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel nieder, weil<br />
seine Tätigkeit durch den Kontrollwechsel erheblich beeinträchtigt wird, kann der Aufsichtsrat nach eigenem<br />
Ermessen entscheiden, ob er eine Abfindungszahlung in der oben genannten Höhe leisten möchte. Diese Regelung<br />
gilt ab dem 1. Juli 2009 für alle neuen Verträge und Wiederbestellungen von Mitgliedern des Deutsche Börse-<br />
Vorstands.<br />
Für Vorstandsmitglieder, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2009 begann, gilt weiterhin — jedoch höchstens<br />
bis zu einer erneuten Bestellung — die frühere Regelung, laut der sie sowohl im Falle einer Abberufung als auch einer<br />
A-223
Amtsniederlegung innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel Anspruch auf eine Abfindungszahlung<br />
haben. Diese setzt sich aus seiner Ausgleichszahlung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags sowie einer zusätzlichen<br />
Abfindungszahlung in Höhe von bis zu zwei Jahresbezügen zusammen, wobei die Ausgleichszahlung und die<br />
zusätzliche Abfindungszahlung zusammen fünf Jahresbezüge nicht überschreiten dürfen.<br />
Directors and Officers-Versicherung (Haftungsfreistellung)<br />
Die Deutsche Börse hat für ihre Vorstandsmitglieder eine sog. D&O-Versicherung (Directors & Officers-<br />
Versicherung, Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden) abgeschlossen. Diese Versicherung enthält einen<br />
Selbstbehalt in Höhe von 10% der Schäden aus dem Versicherungsfall. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass der<br />
maximale Selbstbehalt pro Jahr auf das Eineinhalbfache der fixen jährlichen Grundvergütung des jeweiligen<br />
Vorstandsmitglieds begrenzt ist.<br />
Wirtschaftliches Eigentum von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern<br />
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben über die Beteiligung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an<br />
der Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010. Die Offenlegung der Zahlen und Prozentangaben bezüglich der sich im<br />
wirtschaftlichen Eigentum dieser Personen befindlichen Aktien erfolgt auf Grundlage der für die Bestimmung des<br />
wirtschaftlichen Eigentums an Wertpapieren geltenden SEC Regulations. Gemäß den SEC Regulations gilt eine<br />
Person als ,,wirtschaftlicher Eigentümer“ (beneficial owner) eines Wertpapiers, wenn sie ,,Stimmrechte“ (voting<br />
power) hat oder teilt (was die Befugnis zur Stimmrechtsausübung für das jeweilige Wertpapier oder die Weisungsbefugnis<br />
hinsichtlich dieses Stimmrechts einschließt) oder wenn sie die ,,Anlagebefugnis“ (investment power) hat<br />
oder teilt (was das Recht zur Veräußerung des jeweiligen Wertpapiers oder eine entsprechende Weisungsbefugnis<br />
einschließt). Eine Person gilt auch als wirtschaftlicher Eigentümer von Wertpapieren, bezüglich derer sie berechtigt<br />
ist, innerhalb von 60 Tagen wirtschaftliches Eigentum zu erwerben. Nach den oben genannten Regelungen können<br />
auch mehrere Personen wirtschaftliche Eigentümer eines Wertpapiers sein, für das sie Stimmrechte oder Anlagebefugnisse<br />
haben.<br />
Anzahl der<br />
Stammaktien<br />
Anteil an den<br />
Aktien dieser<br />
Gattung<br />
(in %)<br />
Anzahl der<br />
Stimmrechte<br />
Aufsichtsratsmitglieder<br />
Dr. Manfred Gentz ..................................... 0 k.A. 0<br />
Gerhard Roggemann ................................... 0 k.A. 0<br />
Herbert Bayer (*) ....................................... 0 k.A. 0<br />
Richard Berliand ...................................... 0 k.A. 0<br />
Birgit Bokel (*) ........................................ 550 0 550<br />
Dr. Joachim Faber ..................................... 0 k.A. 0<br />
Hans-Peter Gabe (*) ..................................... 200 0 200<br />
Richard M. Hayden .................................... 48.700 0,02 48.700<br />
Craig Heimark . ....................................... 0 k.A. 0<br />
Dr. Konrad Hummler ................................... 1.250 0 1.250<br />
David Krell . . . ....................................... 0 k.A. 0<br />
Hermann-Josef Lamberti ................................ 0 k.A. 0<br />
Friedrich Merz. ....................................... 0 k.A. 0<br />
Thomas Neiße . ....................................... 0 k.A. 0<br />
Roland Prantl (*) ....................................... 0 k.A. 0<br />
Dr. Erhard Schipporeit .................................. 0 k.A. 0<br />
Norfried Stumpf (*) ..................................... 20 0 20<br />
Johannes Witt (*) ....................................... 0 k.A. 0<br />
Vorstandsmitglieder<br />
Dr. Reto Francioni ..................................... 0 k.A. 0<br />
Gregor Pottmeyer. ..................................... 0 k.A. 0<br />
Frank Gerstenschläger .................................. 0 k.A. 0<br />
Dr.-Ing. Michael Kuhn .................................. 0 k.A. 0<br />
Andreas Preuß . ....................................... 60 0,00 60<br />
Jeffrey Tessler . ....................................... 0 k.A. 0<br />
Anmerkung:<br />
(*) Arbeitnehmervertreter<br />
A-224
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands müssen nach § 15a WpHG offenlegen, wenn sie Deutsche<br />
Börse-Aktien und -Derivate kaufen oder verkaufen. Alle der Deutsche Börse gemäß dieser Verpflichtung mitgeteilten<br />
Transaktionen wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind über die Homepage der Gruppe Deutsche<br />
Börse einsehbar: www.deutsche-boerse.com H Investor Relations H News H Directors’ Dealings.<br />
Der Besitz von Deutsche Börse-Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente der einzelnen<br />
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder war zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt größer als 1% der von<br />
der Deutsche Börse ausgegebenen Aktien. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der<br />
Deutsche Börse betrug zu keinem Zeitpunkt mehr als 1% der von der Deutsche Börse ausgegebenen Aktien.<br />
A-225
AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />
Die folgenden Finanzinformationen wurden aus den geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche<br />
Börse und dem zugehörigen Konzernanhang für die zum 31. Dezember 2010, 2009, 2008, 2007 und 2006 endenden<br />
Geschäftsjahre bzw. dem ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem dazugehörigen Konzernanhang<br />
für den am 31. März 2011 endenden Drei-Monats-Zeitraum, die alle jeweils im Einklang mit IFRS erstellt<br />
wurden, entnommen. Als Folge einer im ersten Quartal 2010 wirksamen Veränderung der berichtspflichtigen<br />
Segmente der Gruppe Deutsche Börse sind die historischen Finanzinformationen entsprechend angepasst worden.<br />
Die hier dargestellten Angaben sind nur eine Zusammenfassung und sollten zusammen mit den Konzernabschlüssen<br />
der Gruppe Deutsche Börse gelesen werden, die in diesem Dokument enthalten sind. Die unten<br />
dargestellten Angaben lassen keinen zwingenden Rückschluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der<br />
Gruppe Deutsche Börse zu und sollten im Zusammenhang mit der ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse“ gelesen werden.<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für die Zeit vom<br />
1. Januar bis<br />
31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />
2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio. E) (in Mio. E)<br />
Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558,6 519,2 2.106,3 2.061,7 2.455,1 2.185,2 1.854,2<br />
Nettozinserträge aus dem Bankengeschäft . . . . . . . . . 16,1 11,0 59,4 97,4 236,8 230,8 150,7<br />
Sonstige betriebliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,3 12,5 61,0 130,6 66,7 223,4 85,8<br />
Gesamterlöse. ............................ 583,0 542,7 2.226,7 2.289,7 2.758,6 2.639,4 2.090,7<br />
Volumenabhängige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (56,7) (54,0) (210,9) (250,3) (270,1) (223,1) (191,1)<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger<br />
Kosten ................................ 526,3 488,7 2.015,8 2.039,4 2.488,5 2.416,3 1.899,6<br />
Personalaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (100,8) (126,8) (502,0) (394,3) (409,8) (555,3) (404,5)<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand . . . . . . . . (20,5) (31,0) (583,5) (569,1) (137,1) (126,0) (132,0)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . (93,3) (87,0) (414,7) (433,4) (439,0) (394,0) (344,2)<br />
Operative Kosten. ......................... (214,6) (244,8) (1.500,2) (1.396,8) (985,9) (1.075,3) (880,7)<br />
Beteiligungsergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,6 1,7 12,2 (4,8) 5,8 4,9 8,6<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ........ 316,3 245,6 527,8 637,8 1.508,4 1.345,9 1.027,5<br />
Finanzerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,7 3,8 24,0 51,0 237,6 126,3 62,8<br />
Finanzaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (28,5) (26,7) (132,2) (130,7) (277,1) (117,4) (64,3)<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT). ................. 296,5 222,7 419,6 558,1 1.468,9 1.354,8 1.026,0<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag . . . . . . . . . (77,1) (60,1) (24,5) (86,9) (418,6) (439,9) (360,0)<br />
Jahresüberschuss ..........................<br />
davon Anteilseigner der Muttergesellschaft<br />
219,4 162,6 395,1 471,2 1.050,3 914,9 666,0<br />
(Konzern-Jahresüberschuss) . . . . . . . . . . . . . . 212,8 156,9 417,8 496,1 1.033,3 911,7 668,7<br />
davon nicht beherrschende Gesellschafter . . . . . . 6,6 5,7 (22,7) (24,9) 17,0 (3,2) 2,7<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf (in<br />
Mio.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186,0 185,9 185,9 185,9 190,5 194,0 198,8 (1)<br />
Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im<br />
Umlauf (in Mio.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186,1 186,4 186,2 186,1 190,8 194,1 198,9 (1)<br />
Ergebnis je Aktie (unverwässert) (in E). ......... 1,14 0,84 2,25 2,67 5,42 4,70 3,36 (2)<br />
Ergebnis je Aktie (verwässert) (in E) ........... 1,14 0,84 2,24 2,67 5,41 4,70 3,36 (2)<br />
Dividende pro Aktie ....................... n/a n/a 2,10 2,10 2,10 2,10 1,70<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die Zahlenangaben für den<br />
gewichteten Durchschnitt der Aktien und für den verwässerten gewichteten Durchschnitt der Aktien an dem<br />
Aktiensplit im Jahr 2007 und die Erhöhung des gezeichneten Kapitals angepasst.<br />
A-226
(2) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die unverwässerten und<br />
verwässerten Ergebnisse je Aktie an den Aktiensplit im Jahr 2007 angepasst.<br />
Konzernbilanz<br />
zum 31. März zum 31. Dezember<br />
Aktiva 2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio. E) (in Mio. E)<br />
Langfristige Vermögenswerte<br />
Immaterielle Vermögenswerte . . . . . . . 3.010,1 3.551,7 3.089,9 3.431,5 3.446,5 3.400,0 (1)<br />
1.214,0<br />
Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134,0 114,8 138,2 99,4 108,9 98,3 235,5<br />
Finanzanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.577,7 1.925,1 1.806,0 1.709,7 972,5 630,2 439,4<br />
Sonstige langfristige<br />
Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . 29,0 5,5 27,7 5,6 13,5 18,3 18,7<br />
Aktive latente Steuerforderungen. . . . . 7,6 2,2 7,7 4,8 3,5 17,2 0<br />
Summe langfristige<br />
Vermögenswerte .............. 4.758,4 5.599,3 5.069,5 5.251,0 4.544,9 4.164,0 1.907,6<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
Forderungen und sonstige<br />
Vermögenswerte ..............<br />
Finanzinstrumente der Eurex<br />
Clearing AG . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Forderung und Wertpapiere aus dem<br />
151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />
Bankgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Sonstige kurzfristige<br />
8.131,5 8.699,6 7.585,3 7.192,4 8.428,0 9.619,7 6.645,0<br />
Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . 461,1 447,5 389,1 433,4 373,9 649,7 (1)<br />
Summe Forderungen und sonstige<br />
280,4<br />
Vermögenswerte .............. 160.478,2 152.155,3 136.798,1 150.804,2 130.486,2 70.693,4 (1) Bankguthaben mit<br />
60.882,3<br />
Verfügungsbeschränkung. . . . . . . . .<br />
Kassenbestand und sonstige<br />
5.930,1 3.895,0 6.185,8 4.745,6 10.364,7 4.221,7 1.582,8<br />
Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Summe kurzfristige<br />
881,4 669,4 797,1 559,7 482,8 547,6 652,4<br />
Vermögenswerte .............. 167.289,7 156.719,7 143.781,0 156.109,5 141.333,7 75.462,7 (1) Summe Aktiva ................. 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7<br />
63.117,5<br />
(1) 65.025,1<br />
Anmerkung: —<br />
(1) Bedingt durch die rückwirkende Verringerung des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des<br />
Erwerbs der ISE wurde der Betrag der immateriellen Vermögenswerte entsprechend angepasst.<br />
A-227
Konzernbilanz<br />
zum 31. März Zum 31. Dezember<br />
Passiva 2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio E) (in Mio. E)<br />
Eigenkapital<br />
Konzerneigenkapital ............<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />
3.142,0 3.071,8 2.951,4 2.866,2 2.654,3 2.377,3 2.263,4<br />
beherrschender Gesellschafter . . . . . 452,0 496,0 458,9 472,6 324,0 312.9 19.9<br />
Summe Eigenkapital ............<br />
Langfristige Schulden<br />
3.594,0 3.567,8 3.410,3 3.338,8 2.978,3 2.690,2 2.283,3<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten (1) . . . . . 1.431,8 1.538,9 1.455,2 1.514,9 1.512,9 1,2 499,9<br />
Langfristige Finanzverbindlichkeiten . . 387,4 628,1 415,2 578,6 700,8 739,3 (3)<br />
146,5<br />
Summe langfristige Schulden ...... 1.819,2 2.167,0 1.870,4 2.093,5 2.213,7 740,5 646,4<br />
Kurzfristige Schulden<br />
Finanzinstrumente der Eurex<br />
Clearing AG . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Verbindlichkeiten aus dem<br />
151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />
Bankgeschäft (2) . . . . . . . . . . . . . . . 9.166,8 8.888,3 7.822,0 7.221,0 7.916,3 9.125,9 6.078,7<br />
Bardepots der Marktteilnehmer . . . . . .<br />
Sonstige kurzfristige<br />
4.855,3 3.882,5 6.064,2 4.741,5 10.220,7 4.016,2 1.509,0<br />
Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . 727,2 805,2 859,9 787,3 865,3 2.629,9 550,8<br />
Summe kurzfristige Schulden ...... 166.634,9 156.584,2 143.569,8 155.928,2 140.686,6 76.196,0 62.095,4<br />
Summe Schulden ............... 168.454,1 158.751,2 145.440,2 158.021,7 142.900,3 76.936,5 (3) 62.741,8<br />
Summe Passiva ................ 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7 (3) 65.025,1<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Davon zum 31. März 2011: 7,5 Mio. A (31. März 2010: 11,2 Mio. A) und 2010: 11,2 Mio. A (2009: 11,2 Mio. A;<br />
2008: Null; 2007: Null; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen.<br />
(2) Davon zum 31. März 2011: Null (31. März 2010: 199,6 Mio. A) und 2010: 0,1 Mio. A (2009: 198,0 Mio. A;<br />
2008: 278,0 Mio. A; 2007: 95,1 Mio. A; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen.<br />
(3) Beinhaltet eine Anpassung der aktiven latenten Steuerverbindlichkeiten infolge der rückwirkenden Verringerung<br />
des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des Erwerbs der ISE im Jahr 2007.<br />
Konzern-Kapitalflussrechnung<br />
für die Zeit vom<br />
1. Januar bis<br />
31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />
2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />
(in Mio. E) (in Mio. E)<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. . . . . 68,3 300,7 943,9 801,5 1.278,9 839,6 843,4<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit . . . . . . . . . . 1.018,2 81,7 (520,1) (1.082,7) (939,6) (1.753,2) (269,8)<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit . . . . . . . . . 0 (100,1) (587,9) (454,9) (943,0) 927,0 (592,1)<br />
Finanzmittelbestand am Ende der Periode . . . . . 630,9 (2,0) (445,5) (285,4) 448,2 1.040,2 1.026,8<br />
A-228
DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER<br />
GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />
Überblick<br />
Diese Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sollte im Zusammenhang mit den<br />
entsprechenden Konzernabschlüssen und den weiteren Finanzinformationen, die in diesem Dokument enthalten<br />
sind, gelesen werden. Diese Darstellung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können<br />
von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Siehe auch ,,Risikofaktoren“ und ,,Allgemeine Informationen —<br />
Zukunftsbezogene Aussagen“. Bestimmte in dieser Darstellung und Analyse enthaltene Vorjahresangaben wurden<br />
angepasst, um dem aktuellen Berichtsformat zu entsprechen.<br />
Die Deutsche Börse mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist die Muttergesellschaft der Gruppe Deutsche Börse.<br />
Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.490 Mitarbeiter an 19 Standorten in 15<br />
Ländern. Als eine der größten Börsenorganisationen weltweit bietet sie ihren Kunden ein breites Produkt- und<br />
Dienstleistungsportfolio.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse hat ihre Segmentstruktur zum 1. Januar 2010 neu ausgerichtet. Die Geschäftsaktivitäten<br />
der Gruppe Deutsche Börse wurden in vier Segmente aufgeteilt: Xetra, Eurex, Clearstream and Market<br />
Data & Analytics. Die externen Umsatzerlöse und die Kosten des ehemaligen Segments Information Technology<br />
und des Segments Corporate Services wurden in diese vier Segmente eingegliedert. Die neue Struktur verbesserte<br />
die Zuordnung der Umsatzerlöse und Kosten zu den Segmenten und erleichterte den Vergleich zwischen der Gruppe<br />
Deutsche Börse und ihren Wettbewerbern. Seit 2010 basieren die Konzernsteuerung und die Finanzberichterstattung<br />
auf dieser Struktur. Die Zahlen für 2008 und 2009 wurden an die neue Segmentstruktur angepasst, um die<br />
Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss 2010 sicherzustellen.<br />
Berichtssegment Geschäftsfelder<br />
Xetra .................................... Kassamarkt mit dem elektronischen Handelssystem<br />
Xetra und Präsenzhandel Zentraler Kontrahent für<br />
Aktien (Eurex Clearing) Wertpapierzulassung<br />
Eurex .................................... Elektronische Terminmarkthandelsplattform Eurex<br />
Elektronische Aktienoptionshandelsplattform ISE<br />
OTC-Handelsplattformen Eurex Bonds und Eurex<br />
Clearstream ................................<br />
Repo Zentraler Kontrahent für Anleihen, Derivateund<br />
Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Clearing)<br />
Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von in- und<br />
ausländischen Wertpapieren Dienste zur globalen<br />
Wertpapierfinanzierung<br />
Investmentfonds<br />
Dienstleistungen für<br />
Market Data & Analytics ...................... Kursvermarktung und Vertrieb von Informationen<br />
Indexentwicklung und -vermarktung<br />
Zentrale die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussende Faktoren<br />
Externe Faktoren<br />
Das Geschäftsumfeld, in dem die Gruppe Deutsche Börse tätig ist, beeinflusst direkt ihre Ertragslage. Ihre<br />
Erträge wurden durch viele Faktoren beeinflusst, einschließlich dem Handelsvolumen in ihren Märkten, welches in<br />
jedem Geschäftsjahr spürbar von den allgemeinen Marktbedingungen, dem Wettbewerb, dem Marktanteil und der<br />
Geschwindigkeit der Marktkonsolidierung beeinflusst wird. In den vergangenen Jahren war das Geschäftsumfeld<br />
gekennzeichnet vom steigendem Wettbewerb der weltweiten Anbieter um Handels-, Clearing- und Abwicklungsvolumen<br />
(Settlement) und Listings, von der Globalisierung der Börsen, Kunden und Wettbewerber, der Nachfrage<br />
von Marktteilnehmern nach Geschwindigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, was fortdauernde Investitionen<br />
in Technologie erfordert und einen steigenden Wettbewerb um Umsätze mit Marktdaten.<br />
A-229
Insbesondere werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse, unter anderem,<br />
von den nachfolgenden externen Faktoren beeinflusst:<br />
Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und strukturelle Veränderungen der Finanzmärkte<br />
Die Entwicklung und Volatilität der Finanzmärkte, die strukturellen Veränderungen auf den Finanzmärkten<br />
wie zum Beispiel die vermehrte Nutzung von Derivaten durch Investmentfonds sowie die allgemeinen wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen beeinflussen die allgemeinen Handelsaktivitäten der Märkte, in denen die Gruppe<br />
Deutsche Börse tätig ist was wiederum Einfluss auf die möglichen Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse hat.<br />
Regulatorisches Umfeld und Wettbewerb<br />
Veränderungen und Entwicklungen im regulatorischen Umfeld, und der Wettbewerb mit anderen Handelsund<br />
Clearingplattformen können die Handelsvolumina beeinflussen, die Preise unter Druck setzen und fortlaufende<br />
Investitionen in Technologie erfordern. Beispielsweise müssen Preismodelle angepasst werden, um neue Entwicklungen<br />
in der Finanzbranche widerzuspiegeln, wie zum Beispiel den algorithmischen Handel. Um anspruchsvollen<br />
Anlegern Hochgeschwindigkeitshandel zu ermöglichen, müssen die Ausführungszeiten einzelner Geschäfte<br />
gegenüber anderen Handelsplattformen wettbewerbsfähig sein. Die Verfügbarkeit von IT-Systemen und die<br />
Vermeidung von IT-Verarbeitungsfehlern sind zentrale Qualitätsanforderungen der Kunden.<br />
Obwohl es nicht möglich ist, zukünftige Trends der Handelsvolumina verlässlich vorherzusagen, die aufgrund<br />
ihrer Abhängigkeit von der Marktstimmung dazu neigen, kurzfristig volatil zu sein, erwartet die Deutsche Börse,<br />
dass für die durchschnittlichen Stückpreise der leichte Abwärtstrend über die Jahre als Folge von Wettbewerb und<br />
Innovation, Mengenrabatten sowie Gebührengrenzen bei Preisvorgaben beibehalten bleibt.<br />
Produkt- und Systeminnovationen<br />
Die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse, durch die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen<br />
Innovationen zu schaffen, und die Reduzierung von Projektrisiken, die sich aus der erfolgreichen Einführung eines<br />
neuen Produktes, Prozesses oder Systems ergibt, beeinflussen direkt die Wettbewerbsposition der Gruppe Deutsche<br />
Börse. Um von Skaleneffekten profitieren zu können, zielt die Gruppe Deutsche Börse darauf ab, höhere<br />
Handelsumsätze auf die vorhandenen Plattformen zu bringen. Eine von der Gruppe Deutsche Börse eingesetzte<br />
Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist, mit anderen Börsen Kooperationen einzugehen, die die Handelsplattformen<br />
der Gruppe Deutsche Börse für die Ausführung ihrer Handelsaktivitäten nutzen. Eine andere<br />
Möglichkeit ist die Einführung neuer Finanzinstrumente in den Börsenhandel.<br />
Während die Gruppe Deutsche Börse die Entwicklung der Finanzmärkte nicht beeinflussen kann, ist sie in der<br />
Lage, die Produkt- und Systeminnovationen teilweise oder vollständig zu beeinflussen, um damit ihre Abhängigkeit<br />
von außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Faktoren zu begrenzen.<br />
Die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen beeinflussende Faktoren<br />
Die Darstellung der historischen Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse wurde durch nachfolgende Änderungen<br />
der Bilanzierung beeinflusst:<br />
Die Gruppe Deutsche Börse hat den Ausweis von zwei Kostenpositionen in ihrem Konzernabschluss 2010 im<br />
Vergleich zum Konzernabschluss 2009 verändert. Seit dem 1. Januar 2010 werden aktivierte Eigenleistungen in der<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr gesondert als Teil der Gesamterlöse ausgewiesen. Aufwendungen,<br />
die im Zusammenhang mit internen Entwicklungstätigkeiten angefallen sind, umfassen seitdem nur noch<br />
die nicht aktivierten Beträge. Zusätzlich werden volumenabhängige Kosten als separate Position ausgewiesen und<br />
im Konzernabschluss 2010 nicht in der Zwischensumme der operativen Kosten aufgenommen.<br />
Des Weiteren wurde die Segmentberichterstattung zum 1. Januar 2010 wie oben beschrieben angepasst. In<br />
2010 erfolgte die Umstellung der internen Berichterstattung auf vier Marktsegmente: Die externen Kosten der<br />
Segmente Information Technology und Corporate Services werden seitdem unter den verbleibenden Segmenten auf<br />
A-230
Grundlage der Menge der jeweiligen Nutzung (z. B. abgerechnete Stunden) bzw. über Aufteilungsschlüssel (z. B.<br />
Gebäudekosten auf Grundlage genutzter Flächen) als Primärkosten ohne Gewinnaufschlag aufgeteilt. Im Ergebnis<br />
gibt es keine Weiterverrechnung von Kosten zwischen den beiden ehemaligen Segmenten und den vier verbleibenden<br />
Segmenten mehr (Innenumsatzerlöse des Segments Information Technology von 393,1 Mio. A bzw.<br />
409,5 Mio. A und konzerninterne sonstige betriebliche Erträge des Segments Corporate Services von<br />
215,6 Mio. A bzw. 224,6 Mio. A in 2008 bzw. 2009).<br />
Die Vergleichszahlen des Jahres 2008, die von diesen Änderungen betroffen waren, wurden durch die<br />
gesonderte Erstellung von vergleichbaren Finanzinformationen angepasst, und die Vergleichszahlen des Jahres<br />
2009 wurden im Konzernabschluss 2010 angepasst und unterscheiden sich somit von den in den Konzernabschlüssen<br />
2008 und 2009 präsentierten Finanzinformationen. Die Veränderungen der Segmentstruktur hatten zwei<br />
wesentliche Auswirkungen auf die angepassten Zahlen der Jahre 2008 und 2009. Erstens wurden die früheren<br />
Weiterverrechnungen von Kosten, die Gewinnaufschläge enthielten, die nur innerhalb der sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen als eine Summe ausgewiesen wurden, durch eine Aufteilung von Primärkosten (ohne Gewinnaufschlag)<br />
ersetzt. Die Kosten der Segmente Information Technology und Corporate Services wurden auf die<br />
entsprechenden Positionen anderer Marktsegmente aufgeteilt, so dass z. B. der IT Personalaufwand im Konzernabschluss<br />
2010 teilweise als Personalaufwand in Xetra ausgewiesen wurde. Infolgedessen sind die Positionen<br />
Personalaufwand und Abschreibungen und Wertminderungsaufwand angestiegen, während die Position sonstige<br />
betriebliche Aufwendungen zurückging. Zweitens wurden externe Umsatzerlöse von 95,7 Mio. A in 2008 und<br />
97,4 Mio. A in 2009 und damit verbundene Kosten des externen IT-Geschäfts vom Segment Information<br />
Technology auf die vier verbleibenden Segmente aufgeteilt. Extern generierte sonstige betriebliche Erträge von<br />
15,1 Mio. A in 2008 und 81,5 Mio. A in 2009, von denen 66,7 Mio. A auf eine Versicherung für Vermögensschäden<br />
entfielen, wurden vom Segment Corporate Services auf die vier verbleibenden Segmente aufgeteilt.<br />
Mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 wurde die STOXX Ltd. von der Gruppe Deutsche Börse vollkonsolidiert,<br />
während sie zuvor als assoziiertes Unternehmen erfasst worden war. Deshalb wurden die Umsatzerlöse<br />
und die Kosten aus der Geschäftstätigkeit der STOXX Ltd. erstmalig in 2010 vollständig erfasst.<br />
Die Scoach <strong>Holding</strong> S.A., die im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse zuvor vollkonsolidiert worden<br />
war, wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 entkonsolidiert, da die Gruppe Deutsche Börse diese Gesellschaft<br />
nicht länger beherrschte. Die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. wird seitdem als ein Gemeinschaftsunternehmen, wie es in<br />
IAS 31 definiert ist, erfasst und gemäß der Equity-Methode bilanziert.<br />
Akquisitionen und andere Transaktionen<br />
Die Gruppe Deutsche Börse hat Akquisitionen und andere Transaktionen in Höhe von 12,3 Mio. A in 2010,<br />
93,9 Mio. A in 2009 und 131,6 Mio. A in 2008 getätigt. Im Rahmen der Erweiterung der Geschäftstätigkeiten erwarb<br />
die Gruppe Deutsche Börse insbesondere die folgenden Tochtergesellschaften bzw. Anteile an den folgenden<br />
Gesellschaften:<br />
Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23%<br />
auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich<br />
des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche<br />
Durchführung der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt. Der<br />
Kaufpreis betrug ca. 65 Mio. A.<br />
In 2008 und 2009 erhöhte die Eurex Zürich AG ihre Beteiligung an der EEX schrittweise von 23,22% auf<br />
35,23% für einen Kaufpreis von insgesamt 31,9 Mio. A.<br />
Die Deutsche Börse erhöhte ihren Anteil an der STOXX Ltd. am 29. Dezember 2009 von 33,33% auf<br />
50,1% für einen Kaufpreis von 86,6 Mio. A (einschließlich Anschaffungsnebenkosten in Höhe von<br />
1,7 Mio. A, des Verzichts auf den Dividendenanspruch für das Geschäftsjahr 2009 und einer Earnout-<br />
Komponente).<br />
Am 26. Januar 2009 übernahm die Deutsche Börse die Market News International Inc. (nachfolgend<br />
,,MNI“) für einen Kaufpreis von 10,8 Mio. US$ einschließlich Anschaffungsnebenkosten.<br />
A-231
Am 20. November 2009 erwarb die MNI die Need to Know News, LLC. Der Kaufpreis setzte sich<br />
zusammen aus einer Barkomponente in Höhe von 2,3 Mio. US$ einschließlich Anschaffungsnebenkosten<br />
und einer Earnout-Komponente, die 20% der Umsatzerlöse der Need to Know News, LLC. ausmacht und<br />
bis 2012 sukzessive zu zahlen sein wird.<br />
Im vierten Quartal 2008 erwarb die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. eine Beteiligung in<br />
Höhe von 31,54% an der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC. Der Kaufpreis in Höhe von 125,2 Mio. A enthielt<br />
sowohl eine Barkomponente als auch die Einbringung von Anteilen an der ISE Stock Exchange, LLC.<br />
Die Gründung von Tochtergesellschaften ist Bestandteil weiterer Transaktionen.<br />
Herkunft der Umsätze<br />
Xetra<br />
Die Herkunft der Umsätze der vier Segmente der Gruppe Deutsche Börse ist unterschiedlich.<br />
Die Geschäftsentwicklung im Kassamarkt Segment Xetra wird weitgehend von der Handelsaktivität institutioneller<br />
Anleger und dem Eigenhandel der professionellen Marktteilnehmer bestimmt. Hauptumsatzträger sind die<br />
Erlöse aus dem Handel auf den verschiedenen Plattformen der Gruppe Deutsche Börse (Xetra, Präsenzhandel und<br />
bis 2009 Scoach). Weitere Umsätze im Xetra-Segment stammen u. a. aus Gebühren, die von der Eurex Clearing AG<br />
in der Funktion als zentraler Kontrahent (Central Counterparty, nachfolgend ,,CCP“) für Aktiengeschäfte erzielt<br />
werden, sowie Kooperations- und Listingerlöse. Die Kooperationserlöse resultieren überwiegend aus dem Betreiben<br />
von Systemen für die Irische Börse, Scoach seit 2010, die Wiener Börse und, seit Mitte des Jahres 2008, die<br />
Bulgarische Börse. Die Listingerlöse werden in erster Linie durch die Notierung von Unternehmen und Zulassungen<br />
zum Handel generiert.<br />
Eurex<br />
Die Geschäftsentwicklung im Terminmarkt Segment Eurex hängt ebenfalls in erster Linie von der Handelsaktivität<br />
institutioneller Investoren und dem Eigenhandel professioneller Marktteilnehmer ab. Im Wesentlichen<br />
setzen sich die Umsatzerlöse des Segments aus Transaktionsgebühren zusammen, die im Eurex System aus einer<br />
kombinierten Gebühr für Handel und Clearing der Kontrakte bestehen. Hauptumsatztreiber sind Aktienindexderivate,<br />
gefolgt von den Zinsderivaten und den von der ISE angebotenen US-Optionen sowie Aktienderivate. Die<br />
Handels- und Clearingerlöse des Segments Eurex entsprechen vertragsgemäß 85% der Transaktionsgebühren, die<br />
von der Eurex Clearing AG in Rechnung gestellt werden. Die verbleibenden 15% werden an die SIX Swiss<br />
Exchange AG weitergeleitet und sind nicht im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse enthalten.<br />
Clearstream<br />
Die Geschäftsentwicklung des Segments Clearstream hängt hauptsächlich von Depotverwaltungsgebühren,<br />
Transaktionsgebühren, Erlösen aus dem globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft (Global Securities Financing)<br />
und Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft ab. Umsätze aus Depotverwaltung werden hauptsächlich durch den<br />
Wert der verwahrten in- und ausländischen Wertpapiere bestimmt, der wiederum maßgeblich für die Depotgebühren<br />
ist. Das Abwicklungsgeschäft hängt stark von der Zahl der in- und ausländischen Abwicklungstransaktionen<br />
ab, die Clearstream über börsliche und außerbörsliche Handelsplätze durchführt. Das globale Wertpapierfinanzierungsgeschäft<br />
beinhaltet die Bereiche Triparty-Repo, Wertpapierleihe und Sicherheitenmanagement.<br />
Market Data & Analytics<br />
Das Segment Market Data & Analytics erzeugt, veredelt, vermarktet und verbreitet Finanzinformationen, die<br />
für Kapitalmarktteilnehmer weltweit relevant sind. Endverbraucher abonnieren entweder Informationspakete oder<br />
erwerben bestimmte Nutzungsrechte über Lizenzvereinbarungen. Das Segment generiert einen Großteil seiner<br />
Umsatzerlöse mittels langfristiger Kundenvereinbarungen und ist weitgehend unabhängig vom Handelsvolumen<br />
A-232
und der Volatilität auf den Kapitalmärkten. Der größte Anteil der Umsätze des Segments stammt aus der<br />
Bereitstellung von Orderbuch- und Preisdaten in Echtzeit. Diese Umsatzerlöse hängen von der Anzahl der<br />
Abonnenten sowie dem Preis des Abonnements für die verschiedenen Datenpakete ab. Der zweitgrößte Umsatztreiber<br />
ist das Indexgeschäft, welches durch die Anzahl der Lizenznehmer, die Anzahl der Emissionen auf Indizes<br />
und das verwaltete Vermögen, das mit Indizes verbunden ist, bestimmt wird. Die verbleibenden 10% bis 20% der<br />
Umsatzerlöse sind durch die Anzahl der Nutzer und das Handelsvolumen bestimmt.<br />
Bestandteile der Kosten<br />
Die Gesamtkosten der Gruppe Deutsche Börse wurden in 2008 und 2009 aufgeteilt in Gebühren und<br />
Provisionsaufwand aus dem Bankgeschäft, Personalaufwand, Abschreibungen und Wertminderungsaufwand sowie<br />
sonstige betriebliche Aufwendungen. In 2010 wurden zwei wesentliche Änderungen eingeführt und 2008 und 2009<br />
wurden dementsprechend angepasst:<br />
Erstens wurden die aktivierten Eigenleistungen seit dem 1. Januar 2010 nicht länger gesondert als Ertrag in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit internen Entwicklungstätigkeiten<br />
angefallen sind, umfassen seitdem nur noch die nicht aktivierbaren Beträge.<br />
Zweitens wurden, um die Transparenz der Aufwendungen weiter zu erhöhen, die Kosten in volumenabhängige<br />
und operative Kosten aufgeteilt. Die volumenabhängigen Kosten setzen sich aus den Gebühren und Provisionsaufwendungen<br />
aus dem Bankgeschäft und anderen volumenabhängigen Kosten zusammen, die zuvor unter den<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht wurden.<br />
Als Ergebnis dieser Veränderungen beinhalten die Kostenkategorien sowohl volumenabhängige Kosten,<br />
Personalaufwand, Abschreibungen und Wertminderungsaufwand als auch sonstige betriebliche Aufwendungen.<br />
Ertragslage<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Gruppe Deutsche Börse für die<br />
am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Umsatzerlöse................................................ 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft............................. 59,4 97,4 236,8<br />
Sonstige betriebliche Erträge..................................... 61,0 130,6 66,7<br />
Gesamterlöse .............................................. 2.226,7 2.289,7 2.758,6<br />
Volumenabhängige Kosten ...................................... (210,9) (250,3) (270,1)<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten. ............... 2.015,8 2.039,4 2.488,5<br />
Personalaufwand ............................................. (502,0) (394,3) (409,8)<br />
Abschreibungen und Wertminderungsaufwand ........................ (583,5) (569,1) (137,1)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................... (414,7) (433,4) (439,0)<br />
Operative Kosten ............................................ (1.500,2) (1.396,8) (985,9)<br />
Beteiligungsergebnis. .......................................... 12,2 (4,8) 5,8<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) .......................... 527,8 637,8 1.508,4<br />
Finanzerträge................................................ 24,0 51,0 237,6<br />
Finanzaufwendungen .......................................... (132,2) (130,7) (277,1)<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) .................................... 419,6 558,1 1.468,9<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ........................... (24,5) (86,9) (418,6)<br />
Jahresüberschuss ............................................ 395,1 471,2 1.050,3<br />
davon Anteilseigner der Muttergesellschaft (Konzern-Jahresabschluss) . . 417,8 496,1 1.033,3<br />
davon nicht beherrschende Gesellschafter ........................ (22,7) (24,9) 17,0<br />
A-233
Umsatzerlöse<br />
Die Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse stiegen von 2.061,7 Mio. A in 2009 um 2% auf 2.106,3 Mio. A in<br />
2010 leicht an. Nachdem sich das wirtschaftliche Umfeld in 2010 im Vergleich zu 2009 signifikant verbesserte,<br />
stieg auch die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der Gruppe Deutsche Börse an. Die Umsatzerlöse<br />
in 2009 beinhalteten 46,3 Mio. A im Zusammenhang mit Scoach-Handelserlösen, die in 2010 nicht mehr<br />
konsolidiert wurden, und berücksichtigten die durch die STOXX Ltd. mit Kunden außerhalb der Gruppe Deutsche<br />
Börse generierten Umsatzerlöse von 25,1 Mio. A aus 2009 noch nicht. Um diese beiden Effekte bereinigt, stiegen<br />
die Umsatzerlöse von 2.040,5 Mio. A in 2009 um 3% auf 2.106,3 Mio. A in 2010.<br />
Aufgrund der Marktverunsicherungen in 2009, die wiederum durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
bedingt waren und rückgängiger Handelsaktivitäten im Kassa- und Terminmarkt, gingen die Umsatzerlöse von<br />
2.455,1 Mio. A in 2008 um 16% auf 2.061,7 Mio. A in 2009 zurück. Im Gegensatz dazu verbuchten dem Handel<br />
nachgelagerten Dienstleistungen relativ stabile Volumen.<br />
Eine detaillierte Analyse der Entwicklung der Ertragslage pro Segment ist in dem Abschnitt ,,Analyse der<br />
Ertragslage pro Segment“ weiter unten enthalten.<br />
Gesamterlöse<br />
Zusätzlich zu den Umsatzerlösen enthalten die Gesamterlöse Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft und<br />
sonstige betriebliche Erträge.<br />
Der Ablauf von Zinssicherungsgeschäften in 2009 sowie das Fälligwerden von längerfristigen Finanzanlagen<br />
in 2009 führte zu einem weiteren Rückgang der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft von 97,4 Mio. A in 2009 um<br />
39% auf 59,4 Mio. A in 2010. Allerdings stiegen im Verlauf des Jahres 2010 die Nettozinserträge aus dem<br />
Bankgeschäft von 11,0 Mio. A im ersten Quartal 2010 auf 16,9 Mio. A im vierten Quartal 2010, bedingt durch einen<br />
leichten Anstieg des Zinsniveaus in 2010 und durch einen Anstieg der täglichen Bareinlagen der Kunden.<br />
Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft verringerten sich deutlich von 236,8 Mio. A in 2008 um 59% auf<br />
97,4 Mio. A in 2009, aufgrund historisch niedriger kurzfristiger Zinssätze in 2009.<br />
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von 130,6 Mio. A in 2009 um 53% auf 61,0 Mio. A in 2010<br />
war hauptsächlich bedingt durch den einmaligen Ertrag von 66,7 Mio. A, der aus der Beendigung einer Haftpflichtversicherung<br />
mit Kapitalbildung für Vermögensschäden im vierten Quartal 2009 resultierte. Die sonstigen<br />
betrieblichen Erträge stiegen von 66,7 Mio. A in 2008 um 96% auf 130,6 Mio. A in 2009 an, hauptsächlich bedingt<br />
durch den oben genannten Ertrag von 66,7 Mio. A.<br />
Gesamtkosten<br />
Die Gesamtkosten der Gruppe Deutsche Börse beinhalten in allen Geschäftsjahren volumenabhängige Kosten,<br />
Personalaufwand, Abschreibungen, Wertminderungsaufwand sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Das<br />
Kostenmanagement der Gruppe Deutsche Börse hatte einen positiven Einfluss auf die Gesamtkosten im Jahr 2010.<br />
Ungefähr 82% der Gesamtkosten ohne Sondereffekte der Gruppe Deutsche Börse waren im Jahr 2010 Fixkosten.<br />
Im Gegensatz dazu, wie die Zahlen im Jahr 2009 zeigen, hatte ein Rückgang des Geschäftsvolumens eine direkte<br />
Auswirkung auf die Profitabilität der Gruppe Deutsche Börse. Ungefähr 18% der Gesamtkosten der Gruppe<br />
Deutsche Börse resultierten in 2010 aus volumenabhängigen Kosten. Einer der wesentlichen Faktoren, der die<br />
Gesamtkosten beeinflusste, war der Personalaufwand.<br />
Die Gesamtkosten stiegen von 1.647,1 Mio. A in 2009 um 4% auf 1.711,1 Mio. A in 2010. Bereinigt um den<br />
ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009 und 453,3 Mio. A in 2010 sowie um die Auflösung von<br />
Rückstellungen für Effizienzprogramme von 13,7 Mio. A in 2009 und um Kosten für Effizienzprogramme von<br />
110,7 Mio. A in 2010 gingen die Gesamtkosten von 1.245,2 Mio. A in 2009 um 8% auf 1.147,1 Mio. A in 2010<br />
zurück.<br />
Die International Securities Exchange LLC (nachfolgend ,,ISE“), welche im Segment Eurex berücksichtigt<br />
wird, ist eine US-amerikanische Optionsbörse. Wesentliche sonstige immaterielle Vermögenswerte (Börsenlizenz,<br />
A-234
Teilnehmer- und Kundenbeziehungen, Markennamen) sind im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse<br />
aktiviert, vgl. die an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltene Ziffer 14 des Anhangs zu den Finanzinformationen<br />
2008, 2009 und 2010 der Deutsche Börse AG (nachfolgend ,,Dreijahres-Finanzinformationen“). Der<br />
Wertminderungstest dieser immateriellen Vermögenswerte basiert auf zentralen Annahmen hinsichtlich der<br />
erwarteten Volumen und Transaktionspreise auf dem US-amerikanischen Optionsmarkt innerhalb eines Zeitraums<br />
von fünf Jahren. Die mehrfach verzeichneten Verluste durch Wertminderungen bei diesen immateriellen Vermögenswerten<br />
der ISE in 2009 und 2010 waren bedingt durch die Stagnation im US-amerikanischen Markt für<br />
Aktienoptionen in diesen beiden Jahren, das anhaltend hohe Wettbewerbsniveau mit dem Eintritt neuer Wettbewerber<br />
in 2010 und zum 31. Dezember 2010 ausstehende Genehmigungen für neue Funktionalitäten.<br />
Effizienzprogramme zur Reduktion der Fixkosten wurden bereits von der Gruppe Deutsche Börse gestartet. Im<br />
September 2007 hat die Gruppe Deutsche Börse ein umfangreiches Effizienzprogramm für 2008 und 2009<br />
eingeführt, um ab 2010 jährliche Kosteneinsparungen von 100 Mio. A zu erzielen. Ein zusätzliches einmaliges<br />
Programm zur Kostensenkung um 70 Mio. A wurde in 2009 durchgeführt. Im Februar 2010 entschied das<br />
Management der Gruppe Deutsche Börse, die Managementstrukturen zu straffen und weitere Maßnahmen zur<br />
Generierung jährlicher Einsparungen von ca. 150 Mio. A pro Jahr ab 2013 einzuführen. Als Teil dieser Effizienzprogramme<br />
beabsichtigt die Gruppe Deutsche Börse, diverse zusätzliche Funktionen von Frankfurt und Luxemburg<br />
nach Prag zu verlegen, wo Ende 2010 ca. 250 Mitarbeiter beschäftigt waren.<br />
Der Anstieg des Personalaufwands von 394,3 Mio. A in 2009 um 27% auf 502,0 Mio. A in 2010 war bedingt<br />
durch Aufwendungen für Effizienzprogramme in Höhe von 101,5 Mio. A in 2010 und einem Rückgang von<br />
Rückstellungen für Effizienzprogramme in Höhe von 16,2 Mio. A in 2009. Bereinigt um die mit den Effizienzprogrammen<br />
in Zusammenhang stehenden Kosten ging der Personalaufwand von 410,5 Mio. A in 2009 um 2% auf<br />
400,5 Mio. A in 2010 zurück. Dieser moderate Rückgang war, neben anderen Faktoren, das Ergebnis höherer<br />
Abfindungen in 2009 und der niedrigeren durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in 2010. Die meisten der<br />
ehemaligen Mitarbeiter haben die Gruppe Deutsche Börse im vierten Quartal 2010 verlassen, so dass sich der volle<br />
Umfang der Kostenreduktion erst in den nachfolgenden Jahren widerspiegeln wird. Dieser Rückgang wurde<br />
teilweise durch die Löhne und Gehälter für die Mitarbeiter der STOXX Ltd. aufgehoben. Der Personalaufwand pro<br />
Mitarbeiter (basierend auf der Mitarbeiteranzahl am jeweiligen Jahresende) bereinigt um die Aufwendungen für<br />
Effizienzprogramme stieg von 114 TA in 2009 um 1% auf 115 TA in 2010 an.<br />
Der Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand stieg von 569,1 Mio. A in 2009 um 3% auf 583,5 Mio. A in<br />
2010. Bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009 und 453,1 Mio. A in 2010 sowie um<br />
die Wertminderungsaufwendungen für Software in Höhe von 20,0 Mio. A in 2009 (davon 0,2 Mio. A auf ISE<br />
Software) und 8,6 Mio. A in 2010 gingen die Gesamtaufwendungen für Abschreibungen und Wertminderungen von<br />
133,5 Mio. A in 2009 um 9% auf 121,8 Mio. A in 2010 zurück.<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen von 433,4 Mio. A in 2009 um 4% auf 414,7 Mio. A in 2010<br />
zurück. Bereinigt um die Aufwendungen für Effizienzprogramme von 2,5 Mio. A in 2009 und 9,2 Mio. A in 2010<br />
gingen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 430,9 Mio. A in 2009 um 6% auf 405,5 Mio. A in 2010<br />
zurück.<br />
Die Gesamtkosten stiegen von 1.256,0 Mio. A in 2008 um 3% auf 1.647,1 Mio. A in 2009. Bereinigt um den<br />
ISE-Wertminderungsaufwand in Höhe von 415,6 Mio. A in 2009 gingen die Gesamtkosten von 1.256,0 Mio. A in<br />
2008 um 2% auf 1.231,5 Mio. A in 2009 zurück.<br />
Der Personalaufwand ging von 409,8 Mio. A in 2008 um 4% auf 394,3 Mio. A in 2009 zurück. Der Rückgang<br />
war bedingt durch niedrigere Aufwendungen für Bonuszahlungen und auf durch das Effizienzprogramm zurückzuführende<br />
Einsparungen. Der Gesamtrückgang wurde teilweise durch die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der<br />
MNI aufgehoben, die erstmalig im Personalaufwand für 2009 enthalten waren und der Abfindung für den<br />
ehemaligen Finanzvorstand der Gesellschaft. Auf Grundlage der Anzahl der Mitarbeiter am Jahresende ist der<br />
Personalaufwand pro Mitarbeiter, bereinigt um die Kosten für die Effizienzprogramme, von 121 T A in 2008 um 6%<br />
auf 114 T A in 2009 zurückgegangen<br />
Die Abschreibungs- und Wertminderungsaufwendungen erhöhten sich von 137,1 Mio. A in 2008 um 315% auf<br />
569,1 Mio. A in 2009, hauptsächlich bedingt durch den ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009,<br />
aber auch aufgrund von Software-Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 20,0 Mio. A in 2009.<br />
A-235
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich von 439,0 Mio. A in 2008 um 1% auf 433,4 Mio. A<br />
in 2009.<br />
Beteiligungsergebnisse<br />
Das Beteiligungsergebnis stieg von einem Verlust in Höhe von -4,8 Mio. A in 2009 auf einen Ertrag in Höhe<br />
von 12,2 Mio. A in 2010. In 2010 wurde der Ertrag hauptsächlich von der Scoach <strong>Holding</strong> S.A., der Direct Edge<br />
<strong>Holding</strong>s, LLC und der European Energy Exchange AG generiert. Der positive Ergebnisbeitrag dieser Gesellschaften<br />
wurde in einem geringen Umfang durch Wertminderungsaufwand auf kleinere Beteiligungen aufgehoben,<br />
wie die von der ISE gehaltene Beteiligung an der Ballista Securities LLC.<br />
Das Beteiligungsergebnis belief sich auf 5,8 Mio. A in 2008 und auf -4,8 Mio. A in 2009. Der Ertrag von<br />
5,8 Mio. A in 2008 war hauptsächlich auf einen Wertzuwachs der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung<br />
an der STOXX Ltd. in Höhe von 12,9 Mio. A zurückzuführen, der sich aus dem von der STOXX Ltd. in 2008<br />
erzielten Jahresüberschuss ergab. Der in 2009 erfasste Verlust ergab sich vor allem durch einen Wertminderungsaufwand<br />
von 27,0 Mio. A auf die von der ISE gehaltene Beteiligung an der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, eine in den<br />
USA ansässige Gesellschaft, die eine Handelsplattform betreibt.<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (nachfolgend ,,EBIT“) ging von 637,8 Mio. A in 2009 auf 527,8 Mio. A in<br />
2010 zurück. Bereinigt um die ISE-Wertminderungen und die Aufwendungen für die Effizienzprogramme erzielte<br />
die Gruppe Deutsche Börse ein EBIT von 1.091,0 Mio. A in 2010, was einem Anstieg von 5% gegenüber dem<br />
Vorjahr 2009 entspricht, in dem die Gruppe Deutsche Börse ein EBIT von 1.039,7 Mio. A erzielte, aufgrund des<br />
Rückgangs der Aufwendungen um 98,1 Mio. A, der teilweise durch niedrigere sonstige betriebliche Erträge<br />
kompensiert wurde.<br />
Das EBIT ging von 1.508,4 Mio. A in 2008 auf 637,8 Mio. A in 2009 zurück. Bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand<br />
von 415,6 Mio. A in 2009 und Auflösungen von Rückstellungen für Effizienzprogramme von<br />
13,7 Mio. A in 2009 und 3,0 Mio. A in 2008 ging das EBIT von 1.505,4 Mio. A um 31% auf 1.039,7 Mio. A zurück,<br />
hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der Gesamtumsatzerlöse um 468,9 Mio. A.<br />
Finanzergebnis<br />
Das Finanzergebnis (berechnet als der Nettobetrag aus den Finanzerträgen und den Finanzaufwendungen)<br />
ging von -79,7 Mio. A in 2009 um 36% auf -108,2 Mio. A in 2010 zurück, hauptsächlich aufgrund erwarteter<br />
Zinsaufwendungen auf Steuerzahlungen aus noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen in Höhe von 22,5 Mio.<br />
A in 2010, sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rückkauf einer Hybridanleihe und aufgrund niedriger<br />
Zinserträge auf die Barbestände von Eurex-Mitgliedern, die aus niedrigeren Zinssätzen in 2010 resultierten.<br />
Das Finanzergebnis ging von -39,5 Mio. A in 2008 um 102% auf -79,7 Mio. A in 2009 zurück, was auf positive<br />
Auswirkungen der Fremdwährungsbewertung in Höhe von 15,2 Mio. A, auf niedrigere Aufwendungen für die<br />
ISE-Finanzierung aufgrund der im ersten Quartal 2008 beendeten kurzfristigen Finanzierung, sowie auf höhere<br />
Zinserträge auf die Barbestände der Eurex-Mitglieder und das konzernweite Cash Management in Folge höherer<br />
Zahlungsmittelbestände und Zinssätze in 2008 zurückgeführt werden kann.<br />
Ertragssteueraufwand<br />
Der Rückgang des Ertragssteueraufwands von 2009 gegenüber 2010 und von 2008 gegenüber 2009 war<br />
hauptsächlich auf den Rückgang des EBIT zurückzuführen.<br />
A-236
Die nachfolgende Tabelle beschreibt den Ertragssteueraufwand für die am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />
endenden Geschäftsjahre.<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Tatsächliche Ertragssteuern auf das Ergebnis:<br />
des laufenden Jahres ..................... (249,3) (288,2) (450,3)<br />
aus früheren Jahren. ..................... 18,9 (18,6) 2,2<br />
Latenter Steuerertrag auf temporäre Differenzen .... 205,9 219,9 29,5<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ...... (24,5) (86,9) (418,6)<br />
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum berichteten Ertragssteueraufwand<br />
für die am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen<br />
Steueraufwand 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Abgeleitete Ertragsteuern aus dem Ergebnis vor<br />
Steuern ................................<br />
Veränderung steuerlich nicht aktivierter<br />
(117,4) (161,8) (470,0)<br />
Verlustvorträge...........................<br />
Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht<br />
(14,7) 14,2 2,8<br />
abzugsfähiger Aufwendungen ................<br />
Auswirkungen aufgrund unterschiedlicher<br />
(5,3) (3,9) (6,0)<br />
Steuersätze..............................<br />
Steuerminderungen aufgrund von Dividenden sowie<br />
22,7 23,3 20,2<br />
der Veräußerung von Beteiligungen. ........... 42,1 49,8 30,1<br />
Währungsdifferenzen ........................ 28,8 9,6 4,6<br />
Sonstige .................................<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das<br />
0,4 0,5 (2,5)<br />
laufende Jahr ........................... (43,4) (68,3) (420,8)<br />
Ertragsteuern aus früheren Jahren . . . ............ 18,9 (18,6) 2,2<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ...... (24,5) (86,9) (418,6)<br />
A-237
Analyse der Ertragslage pro Segment<br />
Segment Xetra<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Xetra für die am 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Umsatzerlöse<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Xetra Segment 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Umsatzerlöse ........................... 262,3 292,1 448,7<br />
Sonstige betriebliche Erträge ................ 7,8 39,3 7,9<br />
Gesamterlöse ........................... 270,1 331,4 456,6<br />
Volumenabhängige Kosten ..................<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger<br />
(10,5) (25,8) (26,2)<br />
Kosten .............................. 259,6 305,6 430,4<br />
Personalaufwand ......................... (79,1) (58,5) (59,9)<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand ..... (14,8) (17,0) (15,7)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen .......... (68,8) (86,3) (96,7)<br />
Operative Kosten ........................ (162,7) (161,8) (172,3)<br />
Beteiligungsergebnis ...................... 8,2 (3,5) (4,9)<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ..... 105,1 140,3 253,2<br />
Finanzergebnis. .......................... (4,3) (0,8) 5,9<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) ...............<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und<br />
100,8 139,5 259,1<br />
Sachanlagen ........................... 14,4 11,9 21,3<br />
Mitarbeiter (am 31. Dezember) .............. 504 503 442<br />
EBIT-Marge (in%). ...................... 40,1 48,0 56,4<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Umsatzerlöse des Segments Xetra für die am 31. Dezember 2010, 2009 und<br />
2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Umsatzerlöse im Segment Xetra 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Xetra-Handelserlöse........................... 102,5 93,0 175,4<br />
Clearing- und Abwicklungserlöse................. 45,2 47,8 97,4<br />
Parkett-Handelserlöse ......................... 23,4 21,4 32,2<br />
Connectivity ................................ 20,5 17,9 13,8<br />
Scoach-Handelserlöse ......................... 0 46,3 55,7<br />
Sonstige Umsatzerlöse......................... 30,7 24,6 24,9<br />
Zugeordnete IT-Erlöse......................... 40,0 41,1 49,3<br />
Umsatzerlöse im Segment Xetra ................ 262,3 292,1 448,7<br />
Die Umsatzerlöse gingen von 292,1 Mio. A in 2009 um 10% auf 262,3 Mio. A in 2010 zurück. Die<br />
Umsatzerlöse enthielten zugeordnete IT-Erlöse von 41,1 Mio. A in 2009 und 40,0 Mio. A in 2010. Entfernt<br />
man, um die später erfolgte Entkonsolidierung des Scoach-Teilkonzerns zum Ende des Jahres 2009 zu berücksichtigen,<br />
Scoach-Handelserlöse von 46,3 Mio. A, die in 2009 enthalten waren, stiegen die bereinigten Umsatzerlöse des<br />
Segments Xetra um 7% von 2009 auf 2010 auf vergleichbarer Basis an. Der Anstieg in 2010 war vor allem auf einen<br />
Anstieg der Handelsvolumina auf Xetra und dem Parketthandel um 16% zurückzuführen, welcher die Effekte aus<br />
den in 2009 und 2010 vorgenommenen Preissenkungen übertraf.<br />
Das Handelsvolumen der Xetra-Handelsplattform stieg von 1.060,6 Mrd. A in 2009 um 17% auf 1.236,9 Mrd. A<br />
in 2010 an, was auf einen Anstieg der Anzahl der Transaktionen von 167,3 Mio. in 2009 um 13% auf 189,4 Mio. in<br />
2010 und einen Anstieg des durchschnittlichen Transaktionswerts von 12,7 T A in 2009 auf 13,1 T A in 2010<br />
zurückzuführen war.<br />
A-238
Die Umsatzerlöse des Segments Xetra gingen von 448,7 Mio. A in 2008 um 35% auf 292,1 Mio. A in 2009 in<br />
Folge der Finanzkrise und den damit im Zusammenhang stehenden anhaltenden Unsicherheiten auf den internationalen<br />
Finanzmärkten zurück, die zu einer erheblichen Abschwächung der Handelsaktivitäten führten. Das<br />
Handelsvolumen ging von 2.149,0 Mrd. A in 2008 um 51% auf 1.060,6 Mrd. A in 2009 zurück, was auf einem<br />
Rückgang der Anzahl der Transaktionen von 226,0 Mio. in 2008 um 26% auf 167,3 Mio. in 2009 und einem<br />
Rückgang des durchschnittlichen Transaktionswerts von 19,0 T A in 2008 auf 12,7 T A in 2009 basierte.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Handelsvolumens für die am 31. Dezember 2010, 2009<br />
und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Handelsvolumen<br />
2010 Veränderung 2009 Veränderung<br />
2008<br />
(in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E)<br />
Xetra ..................... 1.236,9 17 1.060,6 (51) 2.149,0<br />
Präsenzhandel (1) ............. 61,4 2 60,0 (25) 80,1<br />
Tradegate .................. 17,8 n/a — — —<br />
Scoach .................... n/a n/a 43,0 (34) 64,9<br />
(1) Ohne Zertifikate und Optionsscheine; diese sind in der Zeile für Scoach für 2009 und 2008 ausgewiesen.<br />
Gesamtkosten des Segments<br />
Die Gesamtkosten (einschließlich volumenabhängiger Kosten) gingen von 187,6 Mio. A in 2009 um 8% auf<br />
173,2 Mio. A in 2010 zurück, in Folge eines wesentlichen Rückgangs der volumenabhängigen Kosten und der<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Entkonsolidierung des Scoach-Teilkonzerns. Der Personalaufwand<br />
stieg von 58,5 Mio. A in 2009 um 35% auf 79,1 Mio. A in 2010, hauptsächlich bedingt durch die<br />
Aufwendungen für Effizienzprogramme von 21,0 Mio. A in 2010. Bereinigt um die in 2010 angefallenen<br />
Aufwendungen für Effizienzprogramme blieb der Personalaufwand pro Mitarbeiter mit 116 T A in 2009 und<br />
115 T A in 2010 fast konstant.<br />
Die Gesamtkosten gingen von 198,5 Mio. A in 2008 um 5% auf 187,6 Mio. A in 2009 zurück, hauptsächlich<br />
bedingt durch einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 96,7 Mio. A in 2008 um 11% auf<br />
86,3 Mio. A in 2009, wegen niedrigeren mit CCP im Zusammenhang stehenden Kosten im Jahr 2009 und höheren<br />
Kosten aufgrund der Finanzkrise in 2008. Der Personalaufwand je Mitarbeiter ging von 136 T A in 2008 um 15% auf<br />
116 T A in 2009 zurück.<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />
Das EBIT ging von 140,3 Mio. A in 2009 um 25% auf 105,1 Mio. A in 2010 trotz des Kostenrückgangs zurück,<br />
da dieser die starke Verringerung der Umsatzerlöse und den Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von<br />
39,3 Mio. A in 2009 auf 7,8 Mio. A in 2010 nicht kompensieren konnte. Der Rückgang von 2009 auf 2010 begründet<br />
sich hauptsächlich mit der Beendigung einer Haftpflichtversicherung mit Kapitalbildung für Vermögensschäden im<br />
Jahr 2009.<br />
Das EBIT des Segments Xetra ging von 253,2 Mio. A in 2008 um 45% auf 140,3 Mio. A in 2009 zurück, da ein<br />
deutlicher Rückgang der Umsatzerlöse nicht durch einen ähnlichen Rückgang der Gesamtkosten kompensiert<br />
werden konnte.<br />
A-239
Segment Eurex<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Eurex für die am 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Umsatzerlöse<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Eurex Segment 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Umsatzerlöse. ............................ 858,7 838,4 1.035,3<br />
Sonstige betriebliche Erträge ................. 32,5 51,3 53,4<br />
Gesamterlöse ............................ 891,2 889,7 1.088,7<br />
Volumenabhängige Kosten ...................<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger<br />
(14,3) (36,1) (47,3)<br />
Kosten ................................ 876,9 853,6 1.041,4<br />
Personalaufwand .......................... (161,1) (135,1) (130,7)<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand ...... (520,6) (502,4) (69,6)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen ............ (205,1) (195,9) (196,5)<br />
Operative Kosten ......................... (886,8) (833,4) (396,8)<br />
Beteiligungsergebnis. ....................... 5,3 (11,1) (2,2)<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). ...... (4,6) 9,1 642,4<br />
Finanzergebnis ............................ (100,6) (78,5) (48,7)<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) .................<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und<br />
(105,2) (69,4) 593,7<br />
Sachanlagen ............................ 69,7 52,0 38,5<br />
Mitarbeiter (am 31. Dezember) ................ 911 927 911<br />
EBIT-Marge (in%) ........................ (0,5) 1,1 62,0<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die externen Umsatzerlöse für das Segment Eurex für die am 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Umsatzerlöse im Segment Eurex 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Erlöse aus Aktienindexderivaten ................ 378,9 358,9 450,0<br />
Erlöse aus Zinsderivaten ...................... 182,0 149,9 211,1<br />
Erlöse aus US-Optionen (ISE) . ................. 112,9 153,7 176,6<br />
Erlöse aus Aktienderivaten . . . ................. 45,6 41,8 58,6<br />
Sonstige Umsatzerlöse ....................... 110,2 99,7 113,8<br />
Zugeordnete IT-Erlöse ....................... 29,1 34,4 25,2<br />
Umsatzerlöse im Segment Eurex. .............. 858,7 838,4 1.035,3<br />
Die Umsatzerlöse stiegen von 838,4 Mio. A in 2009 um 2% auf 858,7 Mio. A in 2010, mit einem wesentlichen<br />
Anstieg der Umsatzerlöse aus Aktienindexderivaten von 6% und aus Zinsderivaten von 21%, während die<br />
Umsatzerlöse aus US-Optionen (ISE) um 27% zurückgingen. Die Umsatzerlöse enthalten die zugeordneten<br />
IT-Erlöse mit 34,4 Mio. A in 2009 und 29,1 Mio. A in 2010. Die Umsatzerlöse aus Zinsderivaten erhöhten sich<br />
aufgrund einer Zunahme der Handelsvolumina von 465,7 Mio. Kontrakten in 2009 um 23% auf 574,8 Mio.<br />
Kontrakten in 2010. Der Anstieg von Indexprodukten ist auf eine Verlagerung der Optionsderivate (niedriger<br />
Durchschnittspreis) hin zu Futures-Derivate (hoher Durchschnittspreis) sowie auf einen starken Anstieg der<br />
Dividendenindexprodukte (um 77% im Vergleich zu 2009) zurück zu führen.<br />
Die Umsatzerlöse gingen von 1.035,3 Mio. A in 2008 um 19% auf 838,4 Mio. A in 2009 durch einen<br />
Umsatzrückgang in allen Kategorien des Derivatehandels zurück. Insbesondere gingen die Umsatzerlöse aus<br />
Aktienindexderivaten und Zinsderivaten zurück, da die Handelsvolumina von Aktienindexderivaten von<br />
1.026,8 Mio. Kontrakten in 2008 um 22% auf 800,1 Mio. Kontrakte in 2009 und von Zinsderivaten von<br />
658,3 Mio. Kontrakten in 2008 um 29% auf 465,7 Mio. Kontrakte in 2009 zurückgingen.<br />
A-240
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Volumina von Kontrakten im Derivatemarkt für 2008, 2009 und 2010.<br />
Handelsvolumen<br />
2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />
(in Mio.<br />
Kontrakten) (in %)<br />
(in Mio.<br />
Kontrakten) (in %)<br />
(in Mio.<br />
Kontrakten)<br />
Aktienindexderivate (1) ....... 808,9 1 800,1 (22) 1.026,8<br />
Aktienderivate (1) ........... 511,8 21 421,3 (12) 479,5<br />
Zinsderivate .............. 574,8 23 465,7 (29) 658,3<br />
U.S. Optionen ............. 745,2 (22) 960,2 (5) 1.007,7<br />
Summe (2) ................ 2.642,1 (0) 2.647,4 (17) 3.172,7<br />
(1) Dividendenderivate wurden den Aktienindexderivaten und den Aktienderivaten zugeteilt.<br />
(2) Die Gesamtsumme weicht von der Summe der Einzelwerte ab, da diese weitere gehandelte Derivate wie ETF-,<br />
Volatilitäts-, Agrar-, Edelmetall-, Dividenden- und Emissionsderivate.<br />
Gesamtkosten des Segments<br />
Die Gesamtkosten stiegen von 869,5 Mio. A in 2009 um 4% auf 901,1 Mio. A in 2010. Bereinigt um den<br />
zahlungsunwirksamen ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009 und von 453,1 Mio. A in 2010 und<br />
den Aufwand für Effizienzprogramme von -0,6 Mio. A in 2009 und von 32,9 Mio. A in 2010, gingen die Kosten von<br />
454,5 Mio. A in 2009 um 9% auf 415,1 Mio. A in 2010 zurück. Der Personalaufwand stieg von 135,1 Mio. A in 2009<br />
um 19% auf 161,1 Mio. A in 2010, hauptsächlich aufgrund der Aufwendungen für Effizienzprogramme von<br />
30,3 Mio. A in 2010. Bereinigt um die Kosten für Effizienzprogramme in 2010 sank der Personalaufwand je<br />
Mitarbeiter von 146 T A in 2009 um 2% auf 143 T A in 2010.<br />
Für eine detaillierte Beschreibung des ISE-Wertminderungsaufwands, der in den Positionen Abschreibungsaufwand<br />
und Wertminderungsaufwand der Jahre 2010 und 2009 enthalten ist, wird auf den Abschnitt ,,Ertragslage“<br />
oben verwiesen.<br />
Die Gesamtkosten stiegen von 444,1 Mio. A um 96% auf 869,5 Mio. A in 2009 durch die ISE-Wertminderungsaufwendungen<br />
in Höhe von 415,6 Mio. A in 2009 an. Bereinigt um die zahlungsunwirksamen ISE-Wertminderungsaufwendungen<br />
beliefen sich die Kosten auf 453,9 Mio. A in 2009, was einem Anstieg von 2% im Vergleich zu 2008<br />
entspricht. Der Personalaufwand stieg von 130,7 Mio. A in 2008 um 3% auf 135,1 Mio. A in 2009 hauptsächlich in<br />
Folge eines Anstiegs der Anzahl der Mitarbeiter. Der Personalaufwand je Mitarbeiter stieg von 143 T A in 2008 um<br />
2% auf 146 T A in 2009.<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />
Das EBIT ging von 9,1 Mio. A in 2009 auf -4,6 Mio. A in 2010 zurück, da der Anstieg der Umsatzerlöse durch<br />
einen Anstieg der Gesamtkosten übertroffen wurde. Eine Verbesserung des Beteiligungsergebnisses von -11,1 Mio.<br />
A in 2009 auf 5,3 Mio. A in 2010 wurde durch einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von 51,3 Mio. A in<br />
2009 auf 32,5 Mio. A in 2010 kompensiert, der hauptsächlich aus dem einmaligen Ertrag aus der in 2009 erfolgten<br />
Beendigung einer Haftpflichtversicherung mit Kapitalbildung für Vermögensschäden resultierte.<br />
Das EBIT des Segments Eurex ging von 642,4 Mio. A in 2008 auf 9,1 Mio. A in 2009 in Folge eines Rückgangs<br />
der Umsatzerlöse und aufgrund von Wertminderungsaufwand zurück. Bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand<br />
erzielte das Segment Eurex in 2009 ein EBIT von 424,7 Mio. A.<br />
A-241
Segment Clearstream<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Clearstream für die am<br />
31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Clearstream Segment<br />
(IFRS) 2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Umsätze mit fremden Dritten ................................ 760,7 742,7 790,5<br />
Innenumsätze ........................................... 7,1 8,9 8,8<br />
Summe Umsatzerlöse. .................................... 767,8 751,6 799,3<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft........................ 59,4 97,4 236,8<br />
Sonstige betriebliche Erträge................................ 13,2 30,4 9,9<br />
Gesamterlöse ........................................... 840,4 879,4 1.046,0<br />
Volumenabhängige Kosten .................................. (165,1) (167,9) (177,9)<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten ............. 675,3 711,5 868,1<br />
Personalaufwand ......................................... (213,0) (166,1) (189,3)<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand ..................... (30,6) (43,0) (45,2)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen .......................... (131,4) (134,1) (128,4)<br />
Operative Kosten ........................................ (375,0) (343,2) (362,9)<br />
Beteiligungsergebnis ...................................... (1,0) (0,4) 0<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ..................... 299,3 367,9 505,2<br />
Finanzergebnis .......................................... (1,8) 0 0<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) ............................... 297,5 367,9 505,2<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ...... 43,5 31,2 27,3<br />
Mitarbeiter (am 31. Dezember) .............................. 1.701 1.757 1.775<br />
EBIT-Marge (in%) ...................................... 39,3 49,5 63,9<br />
Umsatzerlöse<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Außenumsatzerlöse des Segments Clearstream für die am 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 endenen Geschäftsjahre.<br />
Umsatzerlöse im Segment Clearstream 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Depotverwahrungserlöse...................................... 451,8 441,1 459,1<br />
Transaktionserlöse .......................................... 118,4 114,2 140,2<br />
Erlöse aus Global Securities Financing ........................... 68,1 68,6 83,5<br />
Sonstige Umsatzerlöse ....................................... 102,2 96,9 86,5<br />
Zugeordnete IT-Erlöse ....................................... 20,2 21,9 21,2<br />
Umsatzerlöse im Segment Clearstream ......................... 760,7 742,7 790,5<br />
Die externen Umsatzerlöse stiegen von 742,7 Mio. A in 2009 um 2% auf 760,7 Mio. A in 2010 durch einen<br />
Anstieg der Depotverwahrungsgebühren um 2% sowie durch einen Anstieg der Transaktionsgebühren um 4%,<br />
wobei die Erlöse aus Global Securities Financing um 1% sanken. Die Umsatzerlöse beinhalteten zugeordnete<br />
IT-Erlöse von 21,9 Mio. A in 2009 und 20,2 Mio. A in 2010. Im Verwahrungsgeschäft stieg der durchschnittliche<br />
Wert der verwahrten Vermögensgegenstände von 10,3 Bio. A in 2009 um 5% auf 10,9 Bio. A in 2010, in Folge eines<br />
etwas günstigeren Marktumfelds. Die Anzahl der von Clearstream durchgeführten Settlement-Transaktionen stieg<br />
von 102,0 Mio. in 2009 um 14% auf 116,4 Mio. in 2010, wegen gestiegener Handelsaktivitäten der Marktteilnehmer.<br />
Im globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft stiegen die durchschnittlichen Außenstände von 483,6 Mrd.<br />
A in 2009 um 8% auf 521,6 Mrd. A in 2010. Trotz des insgesamt zu verzeichnenden Volumenanstiegs gingen die<br />
Erlöse aus Global Securities Financing um 1% zurück, hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der Marktpreise<br />
für die als Sicherheiten hinterlegten Wertpapiere.<br />
Die externen Umsatzerlöse gingen von 790,5 Mio. A in 2008 um 6% auf 742,7 Mio. A in 2009 durch geringere<br />
Einnahmen aus Depotverwahrungsgebühren, Transaktionserlösen und Erlösen aus Global Securities Financing<br />
zurück. Im Verwahrungsgeschäft ging der durchschnittliche Wert der verwahrten Wertpapiere von 10,6 Bio. A in<br />
A-242
2008 um 3% auf 10,3 Bio. A in 2009 zurück, was zu einem Rückgang der Depotverwahrungsgebühren von<br />
459,1 Mio. A in 2008 um 4% auf 441,1 Mio. A in 2009 führte. Die Zahl der von Clearstream durchgeführten<br />
Abwicklungstransaktionen ging von 114,3 Mio. in 2008 um 11% auf 102,0 Mio. in 2009 hauptsächlich aufgrund<br />
des inländischen Marktes zurück. Die Umsatzerlöse aus dem globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft fielen um<br />
18%, durch niedrigere Volumina und einen Rückgang der Margen als Ergebnis von schwierigen Marktbedingungen<br />
und strengeren Vorgehen beim Risikomanagement bezüglich der Qualität der Sicherheiten für Wertpapierleihen.<br />
Die Innenumsätze resultierten aus CCP Transaktionen und veränderten sich von 2008 bis 2010 nicht<br />
wesentlich.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zentralen Kennzahlen des Segments Clearstream für 2008, 2009 und 2010.<br />
2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />
Verwahrung (Custody) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E)<br />
Wert der verwahrten Wertpapiere<br />
(Jahresdurchschnitt) ................ 10.897 5 10.346 (3) 10.637<br />
international ....................... 5.819 8 5.409 5 5.128<br />
Inland ............................ 5.078 3 4.937 (10) 5.509<br />
Abwicklung (Settlement) (Mio.) (in %) (Mio.) (in %) (Mio.)<br />
Wertpapiertransaktionen ............... 116,4 14 102,0 (11) 114,3<br />
international ....................... 37,1 21 30,6 2 30,0<br />
Inland ............................ 79,3 11 71,4 (15) 84,3<br />
Globale Wertpapierfinanzierung<br />
(Global Securities Financing) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E)<br />
Ausstehendes Volumen (monatlicher<br />
Durchschnitt) ..................... 521,6 8 483,6 21 398,8<br />
Durchschnittlicher täglicher Liquiditätsbestand (in Mio. E) (in %) (in Mio. E) (in %) (in Mio. E)<br />
Insgesamt ......................... 6.933 9 6.369 12 5.677<br />
Euro ........................... 2.264 4 2.186 (5) 2.300<br />
U.S. Dollar ...................... 3.288 16 2.833 45 1.952<br />
andere Währungen ................. 1.381 2 1.350 (5) 1.425<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />
Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft gingen von 97,4 Mio. A in 2009 um 39% auf 59,4 Mio. A in 2010<br />
zurück, in Folge des niedrigen Niveaus von Zinsen für kurzfristige Laufzeiten im Jahr 2010 und auch durch den<br />
Ablauf von Absicherungsgeschäften für Zinsrisiken sowie den Eintritt der Fälligkeit von längerfristigen Anlagen in<br />
2009.<br />
Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft gingen von 236,8 Mio. A in 2008 um 59% auf 97,4 Mio. A in 2009<br />
aufgrund historisch niedriger Zinssätze signifikant zurück.<br />
Gesamtkosten des Segments<br />
Die Gesamtkosten stiegen von 511,1 Mio. A in 2009 um 6% auf 540,1 Mio. A in 2010 durch einen signifikanten<br />
Anstieg des Personalaufwands von 166,1 Mio. A in 2009 um 28% auf 213,0 Mio. A in 2010, verursacht durch Kosten<br />
von Effizienzprogrammen in der Höhe von 42,8 Mio. A in 2010 hauptsächlich im Bereich Personalaufwand und<br />
einer Kostensenkung von 14,7 Mio. A in 2009 aus der Auflösung einer personalbezogenen Rückstellung. Bereinigt<br />
um die Kosten von Effizienzprogrammen in 2010 und die Auflösung der Rückstellung in 2009 ging der Personalaufwand<br />
pro Mitarbeiter von 103 T A in 2009 um 3% auf 100 T A in 2010 zurück.<br />
Clearstream hat die Gesamtkosten von 540,8 Mio. A in 2008 um 5% auf 511,1 Mio. A in 2009 hauptsächlich<br />
durch niedrigere umsatzabhängige Kosten und niedrigeren Personalaufwand gesenkt, aber auch aufgrund insgesamt<br />
niedrigerer Abschreibungen und eines Einmaleffekts aus der Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang<br />
mit der Verlagerung von Geschäftsbereichen nach Prag. Der Personalaufwand fiel von 189,3 Mio. A in 2008<br />
um 12% auf 166,1 Mio. A in 2009. Bereinigt um die Kosten von Effizienzprogrammen fiel der Personalaufwand je<br />
Mitarbeiter von 106 T A in 2008 um 3% auf 103 T A in 2009.<br />
A-243
Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />
Das EBIT ging von 367,9 Mio. A in 2009 um 19% auf 299,3 Mio. A in 2010 zurück, da der Anstieg der<br />
Umsatzerlöse durch den Rückgang der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft und den Anstieg der Gesamtkosten<br />
überkompensiert wurde, was hauptsächlich auf die Kosten für das Effizienzprogramm zurückzuführen war.<br />
Das EBIT ging von 505,2 Mio. A in 2008 um 27% auf 367,9 Mio. A in 2009 zurück, da Clearstream den<br />
Rückgang der Umsatzerlöse und der Nettozinserträge nicht durch die Reduzierung der Gesamtkosten ausgleichen<br />
konnte.<br />
Segment Market Data & Analytics<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Market Data & Analytics für<br />
die am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung 2010 2009 2008<br />
Market Data & Analytics Segment (in Mio. E)<br />
(IFRS)<br />
Umsätze mit fremden Dritten ............................... 224,6 188,5 180,6<br />
Innenumsätze........................................... 31,1 9,9 11,5<br />
Summe Umsatzerlöse .................................... 255,7 198,4 192,1<br />
Sonstige betriebliche Erträge ............................... 15,3 17,0 3,2<br />
Gesamterlöse .......................................... 271,0 215,4 195,3<br />
Volumenabhängige Kosten ................................. (21,0) (20,5) (18,7)<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten ............ 250,0 194,9 176,6<br />
Personalaufwand ........................................ (48,8) (34,6) (29,9)<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand .................... (17,5) (6,7) (6,6)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen. ......................... (55,4) (43,3) (45,4)<br />
Operative Kosten ....................................... (121,7) (84,6) (81,9)<br />
Beteiligungsergebnis ..................................... (0,3) 10,2 12,9<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) .................... 128,0 120,5 107,6<br />
Finanzergebnis .......................................... (1,5) (0,4) 3,3<br />
Ergebnis vor Steuer (EBT). ............................... 126,5 120,1 110,9<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. ..... 6,8 3,2 7,4<br />
Mitarbeiter (am 31. Dezember) .............................. 374 413 267<br />
EBIT-Marge (in%) ...................................... 57,0 63,9 59,6<br />
Umsatzerlöse<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Außenumsatzerlöse des Segments Market Data & Analytics für die am<br />
31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Market Data & Analytics<br />
Umsatzerlöse im Segment 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Kursvermarktungserlöse ...................................... 142,9 141,1 139,5<br />
STOXX.................................................. 30,9 0 n/a<br />
Sonstige Umsatzerlöse ....................................... 50,8 47,4 41,1<br />
Umsatzerlöse im Segment Market Data & Analytics ............... 224,6 188,5 180,6<br />
Die externen Umsatzerlöse stiegen von 188,5 Mio. A in 2009 um 19% auf 224,6 Mio. A in 2010. Das Wachstum<br />
in 2010 wurde hauptsächlich durch M&A-Aktivitäten beeinflusst. Im November 2009 gaben die Deutsche Börse<br />
und die SIX Group AG bekannt, dass sie ihre jeweiligen Anteile an der STOXX Ltd. aufstocken würden, um<br />
alleiniger Betreiber des Schweizer Indexanbieters zu werden. Die Transaktion wurde am 29. Dezember 2009<br />
abgeschlossen und spiegelt sich erstmalig in den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2010 des Segments mit 30,9 Mio.<br />
A-244
A wieder. Das übrige Wachstum wurde in den Produktbereichen Indexgeschäft (issuer products), Front Office-<br />
Geschäft (front office products) und Back Office-Geschäft (back office products) generiert.<br />
Das Jahr 2010 zeigte auch eine signifikante Zunahme interner Umsatzerlöse von 9,9 Mio. A in 2009 um 214%<br />
auf 31,1 Mio. A in 2010. Diese Umsätze resultierten hauptsächlich aus der Vertragsbeziehung zwischen STOXX<br />
Ltd. und Eurex, auf deren Grundlage STOXX Ltd. ihre Indizes als Referenzdaten für Termingeschäfte und<br />
Optionen an Eurex lizenziert.<br />
Die externen Umsatzerlöse stiegen von 180,6 Mio. A in 2008 um 4% auf 188,5 Mio. A in 2009. Ein Rückgang<br />
der Umsatzerlöse von Infobolsa sowie der Emissionstätigkeit und der Vermögensverwaltung in DAX ETFs wurde<br />
annähernd kompensiert durch höhere Umsatzerlöse aus Datenabonnements. Der größte Treiber für das Wachstum<br />
in 2009 war der Erwerb der Market News International, die im Jahr 2009 Umsatzerlöse von 10,0 Mio. A beisteuerte.<br />
Gesamtkosten des Segments<br />
Die Gesamtkosten stiegen deutlich von 105,1 Mio. A in 2009 um 36% auf 142,7 Mio. A in 2010 durch die<br />
Erstkonsolidierung von STOXX Ltd. in 2010 sowie die Kosten für Effizienzprogramme. Der Personalaufwand stieg<br />
von 34,6 Mio. A in 2009 um 41% auf 48,8 Mio. A in 2010 ebenfalls wegen des zusätzlichen Personalaufwands von<br />
STOXX Ltd. sowie der Kosten für Effizienzprogramme von 7,4 Mio. A in 2010. Bereinigt um die Kosten für<br />
Effizienzprogramme in 2010 stieg der Personalaufwand je Mitarbeiter von 84 T A in 2009 um 32% auf 111 T A in<br />
2010.<br />
Die Gesamtkosten stiegen von 100,6 Mio. A in 2008 um 4% auf 105,1 Mio. A in 2009 ausschließlich in Folge<br />
des höheren Personalaufwands nach der Konsolidierung von MNI. Der Personalaufwand stieg von 29,9 Mio. A in<br />
2008 um 16% auf 34,6 Mio. A in 2009. Der Personalaufwand je Mitarbeiter sank von 112 T A in 2008 um 25% auf<br />
84 T A in 2009.<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />
Das EBIT stieg von 120,5 Mio. A in 2009 um 6% auf 128,0 Mio. A in 2010 durch höhere externe Umsatzerlöse<br />
und einen Anstieg der segmentinternen Umsatzerlöse von 9,9 Mio. A in 2009 auf 31,1 Mio. A in 2010 aufgrund der<br />
Konsolidierung der STOXX Ltd.<br />
Das EBIT stieg von 107,6 Mio. A in 2008 um 12% auf 120,5 Mio. A in 2009 in Folge des Anstiegs der sonstigen<br />
betrieblichen Erträge von 3,2 Mio. A in 2008 um 13,8 Mio. A auf 17,0 Mio. A in 2009, aufgrund der Zuordnung von<br />
Erträgen aus der Beendigung einer Haftpflichtversicherung mit Kapitalbildung für Vermögensschäden in Höhe von<br />
13,0 Mio. A. Ansonsten wurde der Anstieg der externen Umsatzerlöse durch höheren Personalaufwand und den<br />
Rückgang der internen Umsatzerlöse von 11,5 Mio. A in 2008 auf 9,9 Mio. A in 2009 ausgeglichen.<br />
A-245
Cashflow<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die konsolidierte Kapitalflussrechnung der Gruppe Deutsche Börse für die am<br />
31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />
Konzern-Kapitalflussrechnung 2010 2009 2008<br />
(IFRS) (in Mio. E)<br />
Jahresüberschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395,1 471,2 1.050,3<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583,5 569,1 137,1<br />
Zunahme/(Abnahme) der langfristigen Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (2,9) 19,3 (47,5)<br />
Latente Ertragsteuererträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (205,8) (219,9) (29,5)<br />
Übrige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit<br />
nach Korrektur um zahlungswirksame Bestandteile:<br />
(1,0) 5,9 3,3<br />
Abnahme/(Zunahme) der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte. . . . . . . . . . . . 50,4 (42,6) 265,3<br />
Zunahme/(Abnahme) der kurzfristigen Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152,7 (2,3) (100,3)<br />
(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (12,6) 0,3 0,3<br />
Nettoverlust/(Nettogewinn) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten. . . . . . . . (15,5) 0,5 (0,1)<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ................................. 943,9 801,5 1.278,9<br />
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen . . . . . . . (133,9) (172,3) (94,5)<br />
Auszahlungen für Investitionen in langfristige Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (771,0) (1.113,9) (344,0)<br />
Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen . . . . . . . . . . . . .<br />
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener<br />
(6,8) (1,4) (122,3)<br />
Zahlungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,1 (1)<br />
(51,0) 0<br />
Effekte aus dem Abgang von (Anteilen an) Tochterunternehmen abzüglich abgegebener<br />
Zahlungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,4 (5,9) (24,6)<br />
Einzahlungen aus der Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen . . . . . . . . .<br />
Nettoabnahme/(Nettozunahme) der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
0 7,5 16,8<br />
Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten. . . . . . . . . .<br />
Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbaren langfristigen<br />
(12,4) 165,6 (391,2)<br />
Finanzinstrumenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393,5 88,7 19,9<br />
Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 0 0,3<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeiten ..................................... (520,1) (1,082,7) (939,6)<br />
Mittelabfluss aus dem Erwerb eigener Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 0 (380,5)<br />
Mittelzufluss aus dem Verkauf eigener Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 4,2 7,0<br />
Mittelzufluss von nicht beherrschenden Gesellschaftern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,0 20,4 0<br />
Mittelabfluss aus langfristiger Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (97,2) (3,9) (500,0)<br />
Mittelzufluss aus langfristiger Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 11,1 (2) 1.481,6<br />
Mittelabfluss aus kurzfristiger Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (103,7) (3)<br />
(811,2) (1.941,7)<br />
Mittelzufluss aus kurzfristiger Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 715,1 (4)<br />
Zahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0,5) (0,4) (0,8)<br />
Ausschüttung an Aktionäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (390,5) (390,2) (403,0)<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ..................................... (587,9) (454,9) (943,0)<br />
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (164,1) (736,1) (603,7)<br />
Einfluss von Währungsdifferenzen (5) ....................................... 4,0 2,5 11,7<br />
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode (6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (285,4) 448,2 1.040,2<br />
Finanzmittelbestand am Ende der Periode (6) ............................... (445,5) (285,4) 448,2<br />
Erhaltene Zinsen und ähnliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21,4 50,8 218,4<br />
Erhaltene Dividenden (7)<br />
794,4<br />
............................................... 7,4 11,4 11,7<br />
Gezahlte Zinsen (7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (105,9) (144,7) (263,5)<br />
Ertragsteuerzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (178,6) (181,7) (474,4)<br />
(1) Im Rahmen des Erwerbs der Tradegate Exchange GmbH zu einem Kaufpreis von 0,4 Mio. A wurden Zahlungsmittel in<br />
Höhe von 0,5 Mio. A erworben.<br />
(2) Mittelzufluss durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter.<br />
(3) Davon 3,7 Mio. A aus Darlehensrückzahlung an einen nicht beherrschenden Gesellschafter.<br />
(4) Davon 3,7 Mio. A durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter.<br />
(5) Enthält im Wesentlichen die aus der Umrechnung des Teilkonzerns ISE entstandenen Währungsdifferenzen.<br />
(6) Ohne Bardepots der Marktteilnehmer.<br />
(7) Zins- und Dividendenzahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet.<br />
A-246
Vergleich von 2009 mit 2010<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Der operative Cashflow stieg von 801,5 Mio. A in 2009 um 142,4 Mio. A auf 943,9 Mio. A in 2010. Der<br />
Rückgang des Jahresüberschusses von 471,2 Mio. A in 2009 um 76,1 Mio. A auf 395,1 Mio. A in 2010 wurde in 2010<br />
durch einen Mittelzufluss von 50,4 Mio. A (gegenüber einem Mittelabfluss von 42,6 Mio. A in 2009) aus dem<br />
Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte und einem Mittelzufluss von 152,7 Mio. A (gegenüber<br />
einem Mittelabfluss von 2,3 Mio. A in 2009) in Folge des Anstiegs der kurzfristigen Verbindlichkeiten kompensiert.<br />
Der Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand belief sich auf 583,5 Mio. A in 2010 und lag damit nur leicht über<br />
den in 2009 erfassten Betrag von 569,1 Mio. A.<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />
Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit beliefen sich auf 1.082,7 Mio. A in 2009 und 520,1 Mio. A in 2010.<br />
Der Mittelabfluss aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A. ging durch eine Reduzierung des<br />
Erwerbs von langfristigen Finanzinstrumenten von 1.113,9 Mio. A in 2009 auf 771,0 Mio. A in 2010 zurück.<br />
Mittelabflüsse, die dem Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter und Sachanlagen dienten (Capital Expenditure),<br />
gingen von 172,3 Mio. A in 2009 auf 133,9 Mio. A in 2010 zurück. Der Rückgang von 2009 gegenüber 2010<br />
war insbesondere auf Investitionen in immaterielle Vermögenswerte der STOXX Ltd. im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb weiterer Anteile an dem Schweizer Indexanbieter durch die Deutsche Börse am 29. Dezember 2009 in Höhe<br />
von ca. 74,0 Mio. A zurückzuführen.<br />
Mittelabflüsse von 12,4 Mio. A im Jahr 2010 resultierten aus einer Netto-Zunahme kurzfristiger Forderungen,<br />
von Wertpapieren und Verbindlichkeiten mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten aus dem<br />
Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A., verglichen mit Mittelzuflüssen von 165,6 Mio. A in 2009.<br />
Mittelzuflüsse von 393,5 Mio. A in 2010 resultierten hauptsächlich aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von<br />
langfristigen Finanzinstrumenten aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A., verglichen mit Mittelzuflüssen<br />
von nur 88,7 Mio. A in 2009.<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />
Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich auf 454,9 Mio. A in 2009 und 587,9 Mio. A in<br />
2010.<br />
Mittelabflüsse von 390,2 Mio. A in 2009 und von 390,5 Mio. A in 2010 entstanden aus in den jeweiligen Jahren<br />
ausgezahlten Dividenden.<br />
Mittelabflüsse von 811,2 Mio. A in 2009 im Vergleich zu Mittelabflüssen von 103,7 Mio. A in 2010 wurden in<br />
den jeweiligen Jahren für die Rückzahlung von kurzfristigen Anleihen verwendet, hauptsächlich im Rahmen des<br />
Commercial Paper-Programms der Deutsche Börse. Mittelabflüsse aufgrund von Rückzahlungen im Jahr 2009<br />
wurden teilweise durch die Emission von kurzfristigen Geldmarktpapieren in Höhe von 711,4 Mio. A im Jahr 2009<br />
kompensiert.<br />
Im Vergleich zu Mittelabflüssen von nur 3,9 Mio. A in 2009 wurden die Mittelabflüsse von 97,2 Mio. A in 2010<br />
fürRückzahlungen von langfristigen Finanzierungen hauptsächlich für den Rückkauf einer Hybridanleihe in Höhe<br />
von 89,0 Mio. A (Nominalbetrag) verwendet, die in 2008 emittiert wurde.<br />
Vergleich von 2008 mit 2009<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ging von 1.278,9 Mio. A in 2008 um 477,4 Mio. A auf<br />
801,5 Mio. A in 2009 zurück. Die Hauptursache hierfür war der Rückgang des Jahresüberschusses von 1.050,3 Mio.<br />
A in 2008 um 579,1 Mio. A auf 471,2 Mio. A in 2009, der teilweise kompensiert wurde durch den zahlungsunwirksamen<br />
höheren Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand von 569,1 Mio. A in 2009, im Vergleich zu<br />
A-247
137,1 Mio. A in 2008, und der latenten Ertragssteuererträge von 219,9 Mio. A in 2009 im Vergleich zu 29,5 Mio. A in<br />
2008. Des Weiteren stiegen die langfristigen Rückstellungen in 2009 um 19,3 Mio. A, im Vergleich zu einem<br />
Rückgang von 47,5 Mio. A in 2008. Das Betriebskapital ging in 2008 um 165,3 Mio. A zurück, hauptsächlich in<br />
Folge eines Rückgangs der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände. In 2009 stieg das Betriebskapital<br />
um 44,6 Mio. A.<br />
Die Positionen ,,Abschreibungen und Wertminderungsaufwand“ und ,,Latente Ertragssteuererträge“ wurden<br />
durch den Wertminderungsaufwand für die immateriellen Vermögenswerte der ISE und die daraus resultierende<br />
latente Steuererstattung in 2009 und 2010 wesentlich beeinflusst.<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />
Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf 939,6 Mio. A in 2008 und 1.082.7 Mio. A in<br />
2009.<br />
Die Mittelabflüsse aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A. stiegen von 344,0 Mio. A in 2008 auf<br />
1.113,9 Mio. A in 2009 durch einen Anstieg des Erwerbs von langfristigen Finanzinstrumenten in 2009.<br />
Die Mittelabflüsse, die für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen verwendet<br />
wurden (Capital Expenditure), stiegen von 94,5 Mio. A in 2008 auf 172,3 Mio. A in 2009. Der Anstieg in<br />
2009 war hauptsächlich auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände der STOXX Ltd. zurückzuführen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Anteile an dem Schweizer Indexanbieter durch die Deutsche<br />
Börse am 29. Dezember 2009 standen. Mittelabflüsse von 51,0 Mio. A im Jahr 2009 waren auf den Erwerb von<br />
Anteilen an der MNI und Need to Know News, LLC und weiterer Anteile an der STOXX Ltd. zurückzuführen,<br />
verglichen mit keinen derartigen Erwerben im Jahr 2008.<br />
Die Mittelabflüsse für Anteile an assoziierten Unternehmen sind von 122,3 Mio. A in 2008 auf 1,4 Mio. A in<br />
2009 wesentlich zurückgegangen. Die Mittelabflüsse in 2008 wurden hauptsächlich zum Erwerb weiterer Anteile<br />
an der European Energy Exchange AG und im Zusammenhang mit der Verschmelzung der ISE Stock Exchange,<br />
LLC und der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, verwendet.<br />
Mittelzuflüsse von 165,6 Mio. A in 2009 resultierten aus einem Nettorückgang von kurzfristigen Forderungen,<br />
Wertpapieren und Verbindlichkeiten mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten aus dem<br />
Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A., verglichen mit einer wesentlichen Zunahme dieser Position und einem<br />
Mittelabfluss von 391,2 Mio. A in 2008.<br />
Mittelzuflüsse von 88,7 Mio. A in 2009 standen Mittelzuflüssen von 19,9 Mio. A in 2008 gegenüber. Die<br />
Mittelzuflüsse 2009 und 2008 waren hauptsächlich auf den Verkauf oder die Endfälligkeit von langfristigen<br />
Finanzinstrumenten aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A. zurückzuführen.<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />
Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich auf 943,0 Mio. A in 2008 und auf 454,9 Mio. A<br />
in 2009.<br />
Die Mittelabflüsse von 403,0 Mio. A in 2008 und von 390,2 Mio. A in 2009 resultierten aus in den jeweiligen<br />
Jahren ausgezahlten Dividenden. Zusätzlich hat die Deutsche Börse eigene Aktien für insgesamt 380,5 Mio. A in<br />
2008 und keine in 2009 erworben.<br />
Die Rückzahlung von kurzfristigen Finanzierungen in Höhe von 1.941,7 Mio. A in 2008 entstand aus der<br />
Rückzahlung von Geldmarktpapieren (Commercial Papers)inHöhe von 600,0 Mio. A sowie der Rückzahlung von<br />
kurzfristigen Finanzierungen für den Erwerb der ISE in Höhe von 1.341,7 Mio. A. In 2008 wurden Mittelabflüsse für<br />
die Rückzahlung von kurzfristigen Darlehen teilweise ausgeglichen durch die Ausgabe langfristiger Anleihen in<br />
Höhe von 1.481,6 Mio. A zur Finanzierung der ISE-Akquisition, indem ein in Euro denominierter Senior Bond mit<br />
einem Nominalwert von 650,0 Mio. A und eine in Euro denominierte Hybridanleihe in Höhe von 550,0 Mio. A sowie<br />
in US Dollar denominierte Anleihen in einem Nominalvolumen von insgesamt 460,0 Mio. US$ im Rahmen einer<br />
Privatplatzierung emittiert wurden. In 2009 resultierten Mittelabflüsse von 811,2 Mio. A aus der Rückzahlung von<br />
Geldmarktpapieren.<br />
A-248
Mittelzuflüsse von 794,4 Mio. A in 2008 und 715,1 Mio. A in 2009 entstanden hauptsächlich durch die Ausgabe<br />
von Geldmarktpapieren.<br />
Verglichen mit keinem Zahlungseffekt in 2008 ergaben sich Mittelzuflüsse von nicht beherrschenden<br />
Gesellschaftern in Höhe von 20,4 Mio. A im Jahr 2009 aus Einzahlungen in die Rücklagen der STOXX Ltd.<br />
Finanzmittelbestand<br />
Der Finanzmittelbestand veränderte sich von 448,2 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf -285,4 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 und auf -445,5 Mio. A zum 31. Dezember 2010 in Folge der oben für 2009 und 2010<br />
beschriebenen Veränderungen in den Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.<br />
Der Finanzmittelbestand kann, so wie er in der Kapitalflussrechnung verwendet wurde, zu den einzelnen<br />
Bilanzpositionen übergeleitet werden:<br />
Überleitungsrechnung zum Finanzmittelbestand<br />
(IFRS) 2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Kassenbestände und Bankguthaben . . . ........................... 6.982,9 5.305,3 10.847,5<br />
abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ................ (20,1) 0 0<br />
6.962,8 5.305,3 10.847,5<br />
Kurzfristige Forderungen aus dem Bankgeschäft.....................<br />
abzüglich Kredite an Banken und Kunden mit einer ursprünglichen<br />
7.585,3 7,192,4 8,428,0<br />
Laufzeit von mehr als drei Monaten . ...........................<br />
abzüglich Fremdfinanzierungsinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar<br />
(537,1) (272,4) (202,1)<br />
sind ....................................................<br />
abzüglich festverzinslicher Geldmarkt-Anlageinstrumente mit einer<br />
ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten, die zu<br />
(570,3) (448,1) (331,9)<br />
Veräußerungszwecken gehalten werden. ......................... 0 (82,0) (147,2)<br />
abzüglich derivativer Anlageinstrumente. .......................... 0 (18,5) (9,1)<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft................. (7.822,0) (7.221,0) (7.916,3)<br />
abzüglich derivativer Anlageinstrumente. .......................... 0 0,4 0<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Bardepots der Marktteilnehmer ....... (6.064,2) (4.741,5) (10.220,7)<br />
Überleitung zum Finanzmittelbestand ........................... (7.408,3) (5.590,7) (10.399,3)<br />
Finanzmittelbestand. ........................................ (445,5) (285,4) 448,2<br />
Der Finanzmittelbestand beinhaltet den Kassenbestand und die Bankguthaben, außer Beträge für Investitionen<br />
von Mitteln mit Verfügungsbeschränkung, die von Marktteilnehmern hinterlegt wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
aus dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten sind im<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten, während Positionen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei<br />
Monaten oder weniger in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten sind.<br />
Die Auswirkungen von Währungsdifferenzen auf Finanzmittel, die in Fremdwährung gehalten werden,<br />
werden in der Kapitalflussrechnung gesondert erfasst, um den Bestand an Finanzmitteln zu Beginn und am Ende<br />
der Periode abzustimmen. Der Effekt aus Währungsdifferenzen bezogen auf den Finanzmittelbestand belief sich<br />
auf 11,7 Mio. A in 2008, 2,5 Mio. A in 2009 und 4.0 Mio. A in 2010.<br />
Die Position ,,Kassenbestand und Bankguthaben“ beinhaltete Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung in<br />
Höhe von 10.364,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008, 4.745,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 6.185,8 Mio. A<br />
zum 31. Dezember 2010. Die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung beziehen sich hauptsächlich auf<br />
Bardepots der Marktteilnehmer und zu einem kleineren Teil auf Mindestreserveverpflichtungen.<br />
A-249
Aktiva<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aktiva der Konzernbilanz der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008.<br />
Konzernbilanz (IFRS) 2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />
(in Mio. E) (in %) (in Mio. E) (in %) (in Mio. E)<br />
Aktiva<br />
Software ......................... 50,2 (41) 84,5 (16) 101,1<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte ..........<br />
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im<br />
2.059,6 4 1.987,3 1 1.977,0<br />
Bau ........................... 65,2 151 26,0 49 17,5<br />
Andere immaterielle Vermögenswerte .... 914,9 (31) 1.333,7 (1) 1.350,9<br />
Immaterielle Vermögenswerte ........ 3.089,9 (10) 3.431,5 0 3.446,5<br />
Einbauten in Gebäuden. ..............<br />
Computerhardware, Betriebs- und<br />
39,0 69 23,1 (23) 29,9<br />
Geschäftsausstattung ...............<br />
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im<br />
70,2 14 61,5 (18) 75,0<br />
Bau ........................... 29,0 96 14,8 270 4,0<br />
Sachanlagen ...................... 138,2 39 99,4 (9) 108,9<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen. .... 172,6 13 152,5 (3) 156,6<br />
Andere Beteiligungen ................<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
64,7 8 60,0 14 52,8<br />
Bankgeschäft .................... 1.555,6 6 1.468,2 94 756,3<br />
Sonstige Wertpapiere ................ 12,1 (58) 29,0 326 6,8<br />
Sonstige Ausleihungen ............... 1,0 — 0 — 0<br />
Finanzanlagen. .................... 1.806,0 6 1.709,7 76 972,5<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte .... 27,7 395 5,6 (59) 13,5<br />
Aktive latente Steuerforderungen . ......<br />
Summe der langfristigen<br />
7,7 60 4,8 37 3,5<br />
Vermögenswerte .................<br />
Finanzinstrumente der Eurex<br />
5.069,5 (3) 5.251,0 16 4.544,9<br />
Clearing AG .....................<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
128.823,7 (10) 143.178,4 18 121.684,3<br />
Bankgeschäft. ...................<br />
Forderungen aus Lieferungen und<br />
7,585,3 5 7,192,4 (15) 8,428,0<br />
Leistungen ......................<br />
Forderungen gegenüber assoziierten<br />
212,1 2 207,4 (2) 210,7<br />
Unternehmen ....................<br />
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit<br />
denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
5,6 (35) 8,6 51 5,7<br />
besteht ......................... 4,4 193 1,5 50 1,0<br />
Forderungen aus Ertragsteuern . . . ...... 25,6 (48) 48,8 (49) 96,0<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte ....<br />
Forderungen und sonstige<br />
141,4 (15) 167,1 176 60,5<br />
Vermögenswerte .................<br />
Bankguthaben mit<br />
136.798,1 (9) 150.804,2 16 130.486,2<br />
Verfügungsbeschränkung. ...........<br />
Kassenbestand und sonstige<br />
6.185,8 30 4.745,6 (54) 10.364,7<br />
Bankguthaben. ................... 797,1 42 559,7 16 482,8<br />
Summe kurzfristige Vermögenswerte ... 143.781,0 (8) 156.109,5 10 141.333,7<br />
Summe Aktiva .................... 148.850,5 (8) 161.360,5 11 145.878,6<br />
A-250
Vergleich von 2009 mit 2010<br />
Die Veränderungen der Aktiva der Gruppe Deutsche Börse bezogen sich hauptsächlich auf zwei in den<br />
kurzfristigen Vermögensgegenständen erfasste Effekte, welche ähnliche Auswirkungen auf die kurzfristigen<br />
Schulden der Gruppe Deutsche Börse haben.<br />
Die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG, die zu jedem Bilanzstichtag innerhalb der kurzfristigen<br />
Vermögenswerte erfasst wurden, entsprechen einer dazu korrespondierenden Verbindlichkeit die mit dem gleichen<br />
Betrag innerhalb der kurzfristigen Schulden erfasst wird. Der Rückgang von 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember<br />
2009 auf 128.823,7 Mio. A zum 31. Dezember 2010 stand im Zusammenhang mit ihrer Funktion als CCP für die<br />
Kassa- und Terminmärkte.<br />
Die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung, die zu jedem Bilanzstichtag innerhalb der kurzfristigen<br />
Vermögenswerte erfasst wurden, korrelieren mit den Bardepots der Marktteilnehmer, die in den kurzfristigen<br />
Schulden erfasst wurden. Der Anstieg von 4.745,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 6.185,8 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010 war das Ergebnis aus der Erholung der Finanzmärkte, die zu höheren Handelsvolumina führte.<br />
Sonstige Veränderungen der kurzfristigen Vermögenswerte resultierten hauptsächlich aus den nachfolgenden<br />
Faktoren:<br />
Der Anstieg der Forderungen und der Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von 7.192,4 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 auf 7.585,3 Mio. A zum 31. Dezember 2010 war bedingt durch höhere Handelsvolumina<br />
als Ergebnis einer Erholung des Finanzmarktes.<br />
Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte von 167,1 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />
141,4 Mio. A zum 31. Dezember 2010 in Folge einer in 2010 geleisteten Zahlung einer Forderung, die am<br />
Ende von 2009 erfasst worden war, wurde teilweise kompensiert durch einen Anstieg der sonstigen<br />
Forderungen aus dem CCP-Geschäft.<br />
Die Position Kassenbestand und sonstige Bankguthaben stieg von 559,7 Mio. A am 31. Dezember 2009<br />
auf 797,1 Mio. A am 31. Dezember 2010.<br />
Die Summe der langfristigen Vermögenswerte der Gruppe Deutsche Börse ging von 5.251,0 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 auf 5.069,5 Mio. A zum 31. Dezember 2010 zurück, vor allem aufgrund eines<br />
Rückgangs der sonstigen immateriellen Vermögenswerte von 1.333,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />
914,9 Mio. A zum 31. Dezember 2010, der durch die Wertminderung der ISE-Börsenlizenz um 111,2 Mio.<br />
A und der Teilnehmerbeziehungen der ISE um 318,4 Mio. A entstand. Dieser Rückgang wurde teilweise<br />
durch einen Anstieg des für ISE gebuchten Geschäfts- oder Firmenwertes von 880,1 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 auf 950,8 Mio. A zum 31. Dezember 2010 aufgrund von Wechselkursänderungen<br />
und einen zusätzlichen Anstieg der Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von<br />
1.468,2 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 1.555,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010 kompensiert.<br />
Vergleich von 2008 mit 2009<br />
Die Veränderungen der Aktiva der Gruppe Deutsche Börse bezogen sich hauptsächlich auf zwei in den<br />
kurzfristigen Vermögenswerten erfasste Effekte, welche ähnliche Auswirkungen auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />
der Gruppe Deutsche Börse haben.<br />
Die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG, die an den jeweiligen Bilanzstichtagen innerhalb der kurzfristigen<br />
Vermögenswerte erfasst wurden, entsprechen einer dazu korrespondierenden Verbindlichkeit, die mit dem<br />
gleichen Betrag in den kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst wurde. Der Anstieg von 121.684,3 Mio. A vom<br />
31. Dezember 2008 auf 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 stand im Zusammenhang mit ihrer Funktion als<br />
CCP für die Kassa- und Terminmärkte.<br />
Die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung, die zu jedem Bilanzstichtag innerhalb der kurzfristigen<br />
Vermögenswerte erfasst wurden, korrelieren mit den Bardepots der Marktteilnehmer, die in den kurzfristigen<br />
Verbindlichkeiten erfasst wurden. Der Rückgang von 10.364,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 4.745,6 Mio. A<br />
zum 31. Dezember 2009 resultierte aus niedrigeren erbrachten Sicherheitsleistungen an die Eurex Clearing AG von<br />
Marktteilnehmern nach einer Lockerung der Sicherheitsanforderungen nach der Finanzkrise.<br />
A-251
Sonstige Veränderungen der kurzfristigen Vermögenswerte resultierten hauptsächlich aus den nachfolgenden<br />
Faktoren:<br />
Der Rückgang der Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von 8.428,0 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2008 auf 7.192,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 entstand aus niedrigeren Handelsvolumina<br />
in Folge der Finanzkrise.<br />
Ein Anstieg der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte von 60.5 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />
167,1 Mio. A zum 31. Dezember 2009 war hauptsächlich auf eine am Ende von 2009 zusätzlich erfasste<br />
Forderung zurückzuführen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer Haftpflichtversicherung der<br />
Gruppe Deutsche Börse für Vermögensschäden stand.<br />
Die Position Kassenbestand und sonstige Bankguthaben stieg von 482,8 Mio. A zum 31. Dezember 2008<br />
auf 559,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009.<br />
Die Summe der langfristigen Vermögenswerte der Gruppe Deutsche Börse stieg von 4.544,9 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2008 auf 5.251,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009, hauptsächlich durch eine Zunahme der<br />
Forderungen und der Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von 756,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />
1.468,2 Mio. A zum 31. Dezember 2009.<br />
Passiva<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Passiva der Konzernbilanz der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008:<br />
Konzernbilanz (IFRS) 2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />
(in Mio. E) (in %) (in Mio. E) (in %) (in Mio. E)<br />
Passiva<br />
Konzerneigenkapital .................<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />
2.951,4 3 2.866,2 8 2.654,3<br />
beherrschender Gesellschafter . . ...... 458,9 (3) 472,6 46 324,0<br />
Summe Eigenkapital. ...............<br />
Rückstellungen für Pensionen und<br />
3.410,3 2 3.338,8 12 2.978,3<br />
ähnliche Verpflichtungen. ........... 21,3 (29) 30,1 60 18,8<br />
Sonstige langfristige Rückstellungen ..... 86,6 8 80,5 10 72,9<br />
Latente Steuerschulden ............... 297,7 (33) 442,0 (26) 600,6<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten . . . ...... 1.455,2 (4) 1.514,9 0 1.512,9<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten . . . 9,6 (63) 26,0 206 8,5<br />
Summe langfristige Verbindlichkeiten .. 1.870,4 (11) 2.093,5 (5) 2.213,7<br />
Steuerrückstellung .................. 345,0 9 316,8 32 239,3<br />
Sonstige kurzfristige Rückstellungen .....<br />
Finanzinstrumente der Eurex<br />
134,8 100 67,4 (19) 83,5<br />
Clearing AG ..................... 128.823,7 (10) 143.178,4 18 121.684,3<br />
Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft . .<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber<br />
7.822,0 8 7.221,0 (9) 7.916,3<br />
Kreditinstituten ...................<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
20,1 — 0 — 0<br />
Leistungen ......................<br />
Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten<br />
96,5 1 95,1 (15) 112,3<br />
Unternehmen ....................<br />
Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen ein<br />
4,0 (57) 9,2 6 8,7<br />
Beteiligungsverhältnis besteht . . ...... 13,6 (2) 13,9 48 9,4<br />
Bardepots der Marktteilnehmer . . . ...... 6.064,2 28 4,741,5 (54) 10,220,7<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten . . . 245,9 (14) 284,9 (31) 412,1<br />
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten .. 143.569,8 (8) 155.928,2 11 140.686,6<br />
Summe Verbindlichkeiten ............ 145.440,2 (8) 158.021,7 11 142.900,3<br />
Summe Passiva .................... 148.850,5 (8) 161.360,5 11 145.878,6<br />
A-252
Vergleich von 2009 mit 2010<br />
Die Summe des Eigenkapitals stieg von 3.338,8 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 3.410,3 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010. Der Bilanzgewinn stieg von 1.886,8 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 1.971,0 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010, da der Jahresüberschuss 2010 von 417,8 Mio. A die in 2010 ausgezahlten Dividenden von<br />
390,5 Mio. A übertraf, durch die positiven Auswirkungen der Wechselkursdifferenzen und andere Anpassungen in<br />
Höhe von 89,1 Mio. A in 2010 und durch die negativen Auswirkungen aus latenten Steuern von -32,2 Mio. A.<br />
Die Summe der Verbindlichkeiten veränderte sich von 158.021,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />
145.440,2 Mio. A zum 31. Dezember 2010, hauptsächlich durch zwei in den kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasste<br />
Effekte, die mit den zwei bei den Aktiva beschriebenen wesentlichen Effekten zusammenhängen.<br />
Ein Rückgang der Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG von 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />
128.823,7 Mio. A zum 31. Dezember 2010 hing mit ihrer Funktion als CCP für die Kassa- und Terminmärkte zusammen.<br />
Der Anstieg der Bardepots der Marktteilnehmer von 4.741,5 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 6.064,2 Mio.<br />
A zum 31. Dezember 2010 resultierte aus höheren Sicherheitsleistungen an die Eurex Clearing AG, die aufgrund<br />
höherer Handelsvolumina in Folge der Erholung der Finanzmärkte von den Marktteilnehmern erbracht wurden.<br />
Die sonstigen wesentlichen Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten waren in den nachfolgenden<br />
Positionen zu verzeichnen:<br />
Ein Anstieg der Steuerrückstellungen von 316,8 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 345,0 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010 basierte auf erwarteten Steuerzahlungen für Umsatzsteuer.<br />
Ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft von Clearstream von 7.221,0 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 auf 7.822,0 Mio. A zum 31. Dezember 2010 resultierte aus höheren Handelsvolumina<br />
in Folge der Erholung der Finanzmärkte.<br />
Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 284,9 Mio. A zum 31. Dezember 2009<br />
auf 245,9 Mio. A zum 31. Dezember 2010 war bedingt durch die Rückzahlung aller ausstehenden<br />
Geldmarktpapiere (Commercial Paper) in 2010.<br />
Die langfristigen Schulden gingen von 2.093,5 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 1.870,4 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010 hauptsächlich durch einen Rückgang der passiven latenten Steuern von 442,0 Mio. A<br />
zum 31. Dezember 2009 auf 297,7 Mio. A zum 31. Dezember 2010 zurück, die im Zusammenhang mit der<br />
Erfassung des ISE-Wertminderungsaufwands von 2010 gebucht wurden.<br />
Vergleich von 2008 mit 2009<br />
Die Summe des Eigenkapitals stieg von 2.978,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 3.338,8 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009. Der Bilanzgewinn stieg von 1.779,4 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 1.886,8 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009, hauptsächlich da der Jahresüberschuss 2009 von 496,1 Mio. A die in 2009 ausgezahlten<br />
Dividenden von 390,2 Mio. A übertraf. Ein Anstieg der Minderheitenanteile von 324,0 Mio. A zum 31. Dezember<br />
2008 auf 472,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 war hauptsächlich durch die dem Minderheitsaktionär der STOXX<br />
Ltd. zuzurechnenden Anteile bedingt, die im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse vollkonsolidiert<br />
wurden. Ein Anstieg der Neubewertungsrücklage von 29,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 125,2 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 entstand hauptsächlich durch die größere Beteiligung der Deutsche Börse an der STOXX Ltd.<br />
Die Summe der Verbindlichkeiten veränderte sich von 142.900,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />
158.021,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 hauptsächlich durch die zwei in den kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />
erfassten Effekte, die mit den zwei bei den Aktiva beschriebenen wesentlichen Effekten zusammenhängen.<br />
Eine Zunahme der Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG von 121.684,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008<br />
auf 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 hing mit ihrer Funktion als CCP für die Kassa- und Terminmärkte<br />
zusammen.<br />
Der Rückgang der Bardepots der Marktteilnehmer von 10.220,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />
4.741,5 Mio. A zum 31. Dezember 2009 ergab sich daraus, dass die Marktteilnehmer aufgrund der gelockerten<br />
Anforderungen geringere Sicherheitsleistungen an die Eurex Clearing AG erbrachten.<br />
A-253
Die sonstigen wesentlichen Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten waren in den nachfolgenden<br />
Positionen zu verzeichnen:<br />
Ein Anstieg der Steuerrückstellungen von 239,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 316,8 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 basierte auf erwarteten Steuerzahlungen auf Einkommen aus den Vorjahren.<br />
Ein Rückgang der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft von Clearstream von 7.916,3 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2008 auf 7.221,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009 resultierte aus niedrigeren Handelsvolumina<br />
in Folge der Finanzkrise.<br />
Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 412,1 Mio. A zum 31. Dezember 2008<br />
auf 284,9 Mio. A zum 31. Dezember 2009 war bedingt durch die verringerte Aufnahme von Geldmarktpapieren<br />
(Commercial Paper).<br />
Die langfristigen Verbindlichkeiten gingen von 2.213,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 2.093,5 Mio.<br />
A zum 31. Dezember 2009 zurück, hauptsächlich durch einen Rückgang der passiven latenten Steuern von<br />
600,6 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 442,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009, die im Zusammenhang<br />
mit der Erfassung des ISE-Wertminderungsaufwands von 2009 gebucht wurden.<br />
Dividenden und Aktienrückkäufe<br />
Die Gruppe Deutsche Börse zahlte in 2008 Dividenden von 403,0 Mio. A, in 2009 390,2 Mio. A und in 2010<br />
390,5 Mio. A für das vorangegangene Geschäftsjahr. Zwischen 2005 und 2008 kaufte die Deutsche Börse 38,7 Mio.<br />
Aktien zurück, von denen insgesamt 28,6 Mio. Aktien eingezogen wurden. Weitere 1,0 Mio. Aktien erwarben<br />
Mitarbeiter unter den Bedingungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Gruppe Deutsche Börse. Zum<br />
31. Dezember 2010 wurden die ca. 9,1 Mio. verbleibenden Aktien von der Gruppe Deutsche Börse als eigene<br />
Aktien gehalten.<br />
Für 2010 hat die Deutsche Börse der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 2,10 A pro Aktie für<br />
das letzte Geschäftsjahr vorgeschlagen, nach 2,10 A für 2008 und 2009. Gemäß diesem Vorschlag würde die<br />
Ausschüttungsquote, bereinigt um die Aufwendungen für Effizienzprogramme und den ISE-Wertminderungsaufwand<br />
in 2010 und bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand in 2009, 54% des Konzern-Jahresüberschusses<br />
2010 betragen, nach 56% in 2009 (ähnlich angepasst) und 38% in 2008. Bei 185,9 Mio. zum 31. März 2011<br />
ausgegebenen dividendenberechtigten Aktien ergäbe sich damit eine Ausschüttungssumme von 390,7 Mio. A für<br />
2010, nach 390,5 Mio. A für 2009 und 390,2 Mio. A für 2008.<br />
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien könnte sich bis zu der am 12. Mai 2011 stattfindenden<br />
Hauptversammlung verändern. In diesem Fall würde die vorgeschlagene Dividende von 2,10 A pro Aktie beibehalten<br />
werden und die vorgeschlagene und von der Hauptversammlung zu genehmigende Ausschüttungssumme<br />
entsprechend angepasst werden.<br />
Fremdfinanzierungsinstrumente der Deutsche Börse<br />
Typ Emissions-volumen ISIN Laufzeit Fälligkeit<br />
Kupon<br />
p.a. Listing<br />
Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung. ....... 650Mio.A XS0353963225 5 Jahre April 2013 5,00% Luxemburg/<br />
Frankfurt<br />
Schuldverschreibung Serie A ................. 170Mio.U.S.$ Privatplatzierung 7 Jahre Juni 2015 5,52% nicht notiert<br />
Schuldverschreibung Serie B ................. 220Mio.U.S.$ Privatplatzierung 10 Jahre Juni 2018 5,86% nicht notiert<br />
Schuldverschreibung Serie C ................. 70Mio.U.S.$ Privatplatzierung 12 Jahre Juni 2020 5,96% nicht notiert<br />
Hybridanleihe ........................... 550Mio.A XS0369549570 30 Jahre (1)<br />
Juni 2038 7,50% (2) Luxemburg/<br />
Frankfurt<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Vorzeitiges Kündigungsrecht nach fünf bzw. zehn Jahren sowie danach jährlich.<br />
(2) Bis Juni 2013: festverzinslich 7,50% jährlich; von Juni 2013 bis Juni 2018: festverzinslich Swapmitte plus<br />
285 Basispunkte; ab Juni 2018: variable Verzinsung (Euro Interbank Offered Rate für Zwölfmonatseinlagen in<br />
Euro (EURIBOR), zusätzlich einer Marge von 3,85% jährlich).<br />
Zur langfristigen Finanzierung der ISE-Übernahme begab die Gruppe Deutsche Börse im April 2008 eine<br />
Senior-Benchmarkanleihe in Höhe von 500 Mio. A. Diese Anleihe wurde im Juni 2008 um 150 Mio. A auf einen<br />
Gesamtbetrag von insgesamt 650 Mio. A aufgestockt, der zum 31. Dezember 2010 ausstand. Im Rahmen einer<br />
A-254
Privatplatzierung in den USA wurden im Juni 2008 weitere 460 Mio. US$ (aufgeteilt in Serie A zu 170 Mio. US$,<br />
Serie B zu 220 Mio. US$ und Serie C zu 70 Mio. US$) emittiert. Ebenfalls im Juni 2008 emittierte die Deutsche<br />
Börse AG eine Hybridanleihe in Höhe von 550 Mio. A, wovon 93 Mio. A bis zum 31. Dezember 2010 zurückgekauft<br />
wurden.<br />
Quantitative und qualitative Angaben zu finanziellen Risiken<br />
Bezüglich allgemeiner Erläuterungen des Risikomanagements der Gruppe Deutsche Börse wird auf den<br />
Abschnitt ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche<br />
Börse — Risikomanagement“ verwiesen.<br />
Finanzielle Risiken treten in der Gruppe Deutsche Börse hauptsächlich in Form von Kreditrisiken auf. In<br />
einem geringen Umfang ist die Gruppe Deutsche Börse Marktpreisrisiken ausgesetzt. Finanzielle Risiken werden<br />
mittels des ökonomischen Kapitalkonzepts quantifiziert.<br />
Kreditrisiken<br />
Kreditrisiken entstehen in der Gruppe Deutsche Börse aus besicherten und unbesicherten Geldanlagen,<br />
Krediten für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften sowie aus sonstigen Forderungen und Derivaten.<br />
Für eine detaillierte Übersicht der Buchwerte der von der Gruppe Deutsche Börse gehaltenen Finanzinstrumente<br />
und Sicherheiten zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres wird auf die Tabelle ,,Klassifizierung<br />
der Finanzinstrumente“ in Ziffer 42 des in den F-Seiten dieses Dokuments enthaltenen Anhangs zu dem Dreijahres-<br />
Finanzinformationen verwiesen.<br />
Geldanlagen<br />
Die Gruppe Deutsche Börse ist Kreditrisiken im Zusammenhang mit der Anlage liquider Finanzmittel<br />
ausgesetzt. Die Gruppe Deutsche Börse beugt solchen Risiken durch eine — soweit möglich — besicherte Anlage<br />
kurzfristiger Gelder vor (z. B. in Form von Reverse Repurchase Agreements).<br />
Gemäß den Treasury-Richtlinien werden als Sicherheiten ausschließlich Anleihen mit einem Mindestrating<br />
von AA—akzeptiert, die von Regierungen, supranationalen Institutionen oder Banken begeben werden. Nach einer<br />
Verschärfung der Zulassungskriterien im Zuge der Finanzkrise sind nunmehr ausschließlich Staatspapiere oder<br />
staatlich garantierte Papiere zugelassen.<br />
Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen Wertpapiere betrug<br />
13.078,2 Mio. A zum 31. Dezember 2008, 7.708,2 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 7.180,4 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010. Der Clearstream-Teilkonzern ist berechtigt, erhaltene Wertpapiere an Zentralbanken weiter zu<br />
verpfänden.<br />
Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen und an Zentralbanken<br />
weiterverpfändeten Wertpapiere belief sich auf 2.937,0 Mio. A zum 31. Dezember 2008, 2.914,6 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2009 und 1.337,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010. Die Vertragsbedingungen basieren auf anerkannten<br />
bilateralen Rahmenverträgen.<br />
Unbesicherte Geldanlagen sind nur bei Kontrahenten mit einwandfreier Bonität im Rahmen eingeräumter<br />
Kontrahentenlimits bzw. in Form von Anlagen in Geldmarktfonds sowie in US-Staatsanleihen oder Kommunalobligationen<br />
mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren zulässig. Der Clearstream-Teilkonzern bewertet die<br />
Bonität der Kontrahenten mit Hilfe eines internen Rating-Systems. Die übrigen Gesellschaften der Gruppe<br />
Deutsche Börse verwenden extern verfügbare Ratings. Diejenigen Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse,<br />
die keinen Bankstatus haben, können im Rahmen von vorab definierten Kontrahentenlimits Gelder auch bei<br />
Kontrahenten anlegen, die nicht extern bewertet werden, dafür aber einem Einlagensicherungssystem angeschlossen<br />
sind. Die entsprechenden Kontrahentenlimits liegen dabei stets deutlich unterhalb der Haftungsgrenzen der<br />
jeweiligen Sicherungssysteme.<br />
A-255
Ein Teil der von Clearstream als zur Veräußerung verfügbar gehaltenen festverzinslichen Anlageinstrumente<br />
und Anleihen mit variablem Zinssatz ist an Zentralbanken verpfändet und dient als Sicherheit für die erhaltenen<br />
Settlement-Kreditlinien. Der Marktwert der verpfändeten Wertpapiere belief sich auf 754,1 Mio. A zum 31. Dezember<br />
2008, 1.748,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 2.879,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010.<br />
Kredite zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />
Clearstream räumt den Kunden technische Überziehungskredite ein, um die Effizienz des Settlements zu<br />
maximieren. Diese Settlement-Kreditlinien unterliegen gruppeninternen Bonitätsprüfungen. Die Kreditlinien<br />
können nach Ermessen des Clearstream-Teilkonzerns jederzeit widerrufen werden und sind zum weit überwiegenden<br />
Teil besichert. Die technischen Überziehungskreditlinien beliefen sich auf 83,6 Mrd. A zum 31. Dezember<br />
2008, 93,7 Mrd. A zum 31. Dezember 2009 und 101,2 Mrd. A zum 31. Dezember 2010. Hiervon waren 3,0 Mrd.<br />
A zum 31. Dezember 2008, 2,8 Mrd. A zum 31. Dezember 2009 und 3,0 Mrd. A zum 31. Dezember 2010 unbesichert,<br />
wobei es sich bei diesem Teil hauptsächlich um Kreditlinien der Zentralbanken und anderer staatlich garantierter<br />
Stellen handelte. Die effektiven Außenstände am Ende jedes Geschäftstages stellen in der Regel einen kleinen Teil<br />
der Kreditlinien dar und beliefen sich zum 31. Dezember 2008 auf 722,3 Mio. A, zum 31. Dezember 2009 auf<br />
405,7 Mio. A und zum 31. Dezember 2010 auf 248,6 Mio. A.<br />
Ferner haftet Clearstream für die Risiken, die durch das von Clearstream angebotene ,,Automated Securities<br />
Fails Financing‘‘ — Programm entstehen. Dies gilt jedoch nur für besicherte Risiken. Sind keine Sicherheiten<br />
vorhanden, wird das Risiko von Dritten abgesichert. Die im Rahmen dieses Programms erbrachten Garantien<br />
beliefen sich zum 31. Dezember 2008 auf 538,4 Mio. A, zum 31. Dezember 2009 auf 750,7 Mio. A und zum<br />
31. Dezember 2010 auf 642,3 Mio. A.<br />
Im Rahmen des Wertpapierleihesystems ASLplus belief sich das Volumen der von verschiedenen Kontrahenten<br />
an die Clearstream Banking S.A. verliehenen Wertpapiere zum 31. Dezember 2008 auf 6.179,1 Mio. A, zum<br />
31. Dezember 2009 auf 17.595,5 Mio. A und zum 31. Dezember 2010 auf 20.510,2 Mio. A. Diese Wertpapiere<br />
wurden vollständig an andere Kontrahenten weitergegeben. Die Sicherheitsleistungen, die die Clearstream Banking<br />
S.A. im Zusammenhang mit diesen Darlehen erhalten hat, beliefen sich auf 6.908,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008,<br />
auf 18.452,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und auf 21.279,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010.<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler Kontrahent)<br />
Zur Absicherung des Risikos der Eurex Clearing AG für den Fall des Ausfalls eines Clearingmitglieds<br />
verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen zu täglichen bzw. untertägigen Sicherheitsmargen<br />
in Geld oder Wertpapieren (Margins) in der von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe. Darüber<br />
hinausgehende Sicherheitsmechanismen der Eurex Clearing AG sind detailliert in Ziffer 42 ,,Finanzrisikomanagement“<br />
des in den F-Seiten dieses Dokuments enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen<br />
erläutert.<br />
Die Summe der eingeforderten Sicherheitsmargen aus den abgewickelten Geschäften belief sich (nach<br />
Sicherheitsabschlag) zum 31. Dezember 2008 auf 54.054,5 Mio. A, zum 31. Dezember 2009 auf 36.240,1 Mio.<br />
A und zum 31. Dezember 2010 auf 33.013,0 Mio. A. Es wurden Sicherheiten in einer Gesamthöhe von 64.794,4 Mio.<br />
A zum 31. Dezember 2008, von 47.987,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und von 42.325,5 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010 hinterlegt.<br />
Zusammensetzung der Sicherheiten<br />
der Eurex Clearing AG<br />
Sicherheitenwert zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
Marktwert zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Sicherheiten in Geld (Bardepots) .....<br />
Sicherheiten in Wertpapiere und<br />
6.060,1 4.737,0 10.216,2 6.060,1 4.737,0 10.216,2<br />
Wertrechten. .................. 36.265,4 43.250,7 54.578,2 40.988,9 48.702,8 62.974,5<br />
Summe ....................... 42.325,5 47.987,7 64.794,4 47.049,0 53.439,8 73.190,7<br />
Zusätzlich bestanden zum Jahresende Drittbankgarantien für Clearingmitglieder der Eurex Clearing AG in<br />
Höhe von 182,4 Mio. A und 15,3 Mio. CHF zum 31. Dezember 2008, über 122,5 Mio. A und 15,3 Mio. CHF zum<br />
31. Dezember 2009 und über 79,0 Mio. A und 15,3 Mio. CHF zum 31. Dezember 2010.<br />
A-256
Kreditrisikokonzentrationen<br />
Aufgrund des Geschäftsmodells der Gruppe Deutsche Börse und der sich daraus ergebenden Geschäftsbeziehungen<br />
zu einem großen Teil des Finanzsektors konzentrieren sich die Kreditrisiken auf den Finanzsektor. Die<br />
Konzentration von Kreditrisiken auf einzelne Kontrahenten wird durch entsprechende Kreditlimits verhindert.<br />
Die gesetzlichen Anforderungen, etwa die der Verordnung betreffend Großkredite und Kredite über 1,5 Mio. A<br />
(Großkredit- und Millionenkreditverordnung) in Deutschland und die entsprechenden Vorschriften in Luxemburg<br />
gemäß dem novellierten CSSF-Rundschreiben 06/273 werden beachtet. Die Bestimmungen in Deutschland und<br />
Luxemburg basieren auf den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (üblicherweise zusammen als ,,Richtlinie<br />
über Eigenkapitalanforderungen“ (Capital Requirements Directive, CRD) bezeichnet). Die Vorschriften der<br />
CRD wurden 2009 durch drei weitere Richtlinien verschärft (als CRD II bezeichnet) und sind in dieser novellierten<br />
Fassung seit dem 31. Dezember 2010 in Kraft. So wurde die Vorzugsbehandlung von Banken gegenüber anderen<br />
Gesellschaften abgeschafft und es gelten strengere Besicherungsvorschriften (z. B. gelten jetzt dieselben Sicherheitsmargen<br />
wie für Solvenzzwecke). Die Gruppe Deutsche Börse führt zur Aufdeckung von Kreditkonzentrationsrisiken<br />
VaR-Berechnungen durch. Im Jahr 2010 wurden keine nennenswerten Kreditkonzentrationen festgestellt.<br />
Marktpreisrisiken<br />
Marktpreisrisiken können sich in Form von Zinsrisiken oder Fremdwährungsrisiken aus dem operativen<br />
Geschäft ergeben, wenn Nettoerträge in Fremdwährung realisiert werden oder im Zusammenhang mit Bareinlagen<br />
oder der Aufnahme von Geldern in Folge einer Fluktuation der Zinssätze und Wechselkurse.<br />
Fremdwährungsrisiken<br />
Die Deutsche Börse Gruppe vermeidet offene Fremdwährungspositionen soweit möglich. Kundeneinlagen in<br />
Fremdwährung werden durch Positionen in der gleichen Währung abgesichert. Umsätze in Fremdwährung werden<br />
teilweise durch Kosten in fremder Währung kompensiert. Im Jahr 2010 wurde jedes der Gruppe Deutsche Börse<br />
verbleibende Fremdwährungsrisiko weitgehend durch Devisentermingeschäfte abgesichert, d. h. durch den Verkauf<br />
erwarteter Fremdwährungsbestände zu einem im Voraus bestimmten Preis am Tag des erwarteten Zahlungseingangs.<br />
Regelmäßige Überprüfungen stellen die Effektivität dieser Sicherungsgeschäfte sicher.<br />
Im Zuge der Jahresplanung werden die Treasury-Richtlinien der Gruppe Deutsche Börse in der Form<br />
umgesetzt, dass alle Risiken aus Fremdwährungen im Nettoertrag durch Devisentermingeschäfte abgesichert<br />
werden müssen, sofern das Risiko 10% des Konzern-EBIT übersteigt. Fremdwährungsrisiken, die weniger als 10%<br />
des EBIT betragen, können ebenfalls abgesichert werden.<br />
Im Jahresverlauf wird das tatsächliche Fremdwährungsrisiko anhand der jeweils aktuellen EBIT-Prognose<br />
überwacht. Wird die 10%-Schwelle überschritten, muss der übersteigende Betrag abgesichert werden.<br />
Darüber hinaus sehen die Richtlinien vor, dass unterjährig auftretende offene Nettopositionen in Fremdwährungen<br />
geschlossen werden, sofern sie 15,0 Mio. A übersteigen. Wie im Vorjahr wurden diese Richtlinien<br />
eingehalten; es gab zum 31. Dezember 2010 keine bedeutenden Nettobestände in Fremdwährungen.<br />
Fremdwährungsrisiken ergeben sich für die Gruppe Deutsche Börse überwiegend aus dem Betriebsergebnis<br />
und den Bilanzpositionen der ISE, die auf US-Dollar lauten. Hinzu kommt jener Teil der Umsatzerlöse und<br />
Zinserträge abzüglich Aufwendungen von Clearstream, welche direkt oder indirekt in US-Dollar erwirtschaftet<br />
werden. Der Anteil der ISE-Umsatzerlöse am Segment Eurex betrug 19% im Jahr 2010, 25% im Jahr 2009 und 24%<br />
im Jahr 2008. Im Segment Clearstream betrug zudem der Anteil der Umsatzerlöse und Zinserträge, die mittelbar<br />
oder unmittelbar in US-Dollar erzielt wurden, 9% in 2010, von 9% in 2009 und von 12% in 2008.<br />
Eurex vereinnahmt Zinsen auf in US-Dollar geleistete Intraday Margin Calls. Diese werden teilweise durch<br />
betriebliche Aufwendungen in US-Dollar kompensiert.<br />
Unternehmenstransaktionen, bei denen aus der Zahlung des Kaufpreises Fremdwährungsrisiken resultieren,<br />
werden grundsätzlich abgesichert.<br />
A-257
Ihre Beteiligung an der ISE sichert die Gruppe Deutsche Börse mittels festverzinslicher, auf US-Dollar<br />
lautende Schuldtitel teilweise gegen Fremdwährungsrisiken ab. Die Beteiligung an der ISE (besichertes Grundgeschäft)<br />
stellt eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Zu ihrer Absicherung wurden auf<br />
US-Dollar lautende Wertpapiere im Nennbetrag von 460,0 Mio. US$ ausgegeben.<br />
Zinsrisiken<br />
Zinsrisiken entstehen darüber hinaus aus der Fremdfinanzierung von Unternehmenstransaktionen. Die<br />
Akquisition der ISE wurde durch vorrangiges Fremdkapital und Hybridinstrumente finanziert. Das vorrangige<br />
Fremdkapital stammte aus der Emission von auf Euro und US-Dollar lautenden, über die Laufzeit festverzinslichen<br />
Schuldtiteln mit Fälligkeiten zwischen fünf und zwölf Jahren. Die ausgegebenen Hybridinstrumente weisen für die<br />
ersten fünf Jahre eine feste Verzinsung auf, die neu festgesetzt wird, sofern keine Kündigung erfolgt.<br />
Sonstige Risiken<br />
Aktienkursrisiken ergeben sich in begrenztem Umfang aus Treuhandvereinbarungen (contractual trust<br />
arrangements). Zudem bestehen Aktienkursrisiken aufgrund von strategischen Beteiligungen an anderen Börsenbetreibern.<br />
Liquiditätsrisiken<br />
Liquiditätsrisiken können sich aufgrund möglicher Schwierigkeiten bei der Erneuerung fälliger Schuldtitel<br />
wie Geldmarktpapieren (Commercial Paper) und bilateralen und syndizierten Krediten ergeben. Zudem stellen<br />
möglicherweise erforderliche Finanzierungen unerwarteter Ereignisse ein Liquiditätsrisiko dar. Die Gruppe<br />
Deutsche Börse betreibt überwiegend kurzfristige Geldanlage, um bei Bedarf Liquidität zugewährleisten.<br />
Die Liquiditätsrisiken der Gruppe Deutsche Börse konzentrieren sich hauptsächlich auf ihre Finanzinstitute,<br />
Clearstream und Eurex Clearing.<br />
Clearstream<br />
Ein Liquiditätsrisiko entsteht aus möglichen Zahlungsschwierigkeiten im Hinblick auf aktuelle und künftige<br />
Cashflows sowie aus erforderlichen Sicherheiten für die Abwicklungsaktivitäten von Clearstream-Kunden. Es wird<br />
gesteuert durch die Fristenkongruenz von Geldanlagen und Verbindlichkeiten, die Beschränkung von Anlagen in<br />
potenziell illiquide oder volatile Anlageinstrumente, die Berechtigung des Clearstream-Teilkonzerns zur Verpfändung<br />
erhaltener Wertpapiere an Zentralbanken sowie durch die Sicherung ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten<br />
zum Ausgleich einer unerwarteten Nachfrage nach Liquidität.<br />
Clearstreams’s kurzfristige Verbindlichkeiten, einschließlich der Kundeneinlagen, die sofort fällig sind, sind<br />
angemessen durch Darlehen an Banken und Kunden abgedeckt, die für maximal sechs Monate angelegt werden<br />
dürfen, und durch sonstige Fremdfinanzierungsinstrumente und festverzinsliche Anlageinstrumente.<br />
A-258
Festverzinsliche Anlageinstrumente können an Zentralbanken verpfändet werden, wenn kurzfristiger Bedarf für<br />
zusätzliche Liquidität entsteht.<br />
Betrag zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft:<br />
Kundeneinlagen ............................................... 7.390,6 6.096,9 6.896,5<br />
Geldmarktgeschäfte............................................. 185,3 910,6 712,8<br />
Sonstige ..................................................... 246,1 213,5 307,0<br />
7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft:<br />
Kredite an Banken und Kunden .................................... 6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />
Geldmarktinstrumente ........................................... 0 272,0 147,2<br />
Fremdfinanzierungsinstrumente .................................... 570,3 448,1 331,9<br />
Sonstige ..................................................... 16,7 36,2 89,8<br />
Summe der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere ............... 7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />
Festverzinsliche Anlageinstrumente ................................. 1.380,6 1.268,2 556,3<br />
Sonstige .....................................................<br />
Summe der langfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
175,0 200,0 200,0<br />
Bankgeschäft ............................................... 1.555,6 1.468,2 756,3<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung von Clearstream .......... 121,6 4,1 144,0<br />
Zum 31. Dezember 2010 war ein Teil der Vermögenswerte von Clearstream als Sicherheit für die erhaltene<br />
Settlement-Kreditlinie an Zentralbanken verpfändet. Der Marktwert der verpfändeten Wertpapiere belief sich am<br />
31. Dezember 2010 auf 2.879,6 Mio. A.<br />
Clearstream Banking SA, Luxemburg ist verpflichtet, bei der Banque Centrale du Luxembourg (Zentralbank<br />
von Luxemburg, ,,BCL“) aufgrund von Mindestreserveverpflichtungen eine Bareinlage zu unterhalten, die sich an<br />
der Höhe der Verbindlichkeiten mit Ausnahme von Salden bei Kreditinstituten orientiert. Daher werden die Salden<br />
bei der BCL als verfügungsbeschränkt berichtet. Während 2010 betrug die Mindestreserveverpflichtung durchschnittlich<br />
93,5 Millionen A.<br />
In gleicher Weise muss auch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, eine Bareinlage bei der Bundesbank<br />
unterhalten und die entsprechenden Salden werden als verfügungsbeschränkt berichtet. Während 2010 betrug die<br />
Mindestreserveverpflichtung durchschnittlich 2,1 Millionen A.<br />
Da Clearstream’s Anlagepolitik nur Anlagen in festverzinsliche Anlageinstrumente mit einem Kredit-Rating<br />
von AA- oder höher gestattet, ist zu erwarten, dass alle diese Instrumente in kurzer Zeit ohne erheblichen Verlust<br />
verkauft werden könnten.<br />
Die Restlaufzeit von Krediten an Banken und Kunden war wie folgt:<br />
Betrag zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
- sofort: ............................... 4.030,4 3.486,1 4.885,2<br />
- nicht mehr als 3 Monate : ................. 2.967,9 2.950,0 2.973,9<br />
Neben den internen Instrumenten zur Steuerung des Liquiditätsrisikos wird das Liquiditätsrisiko von der<br />
Luxemburger Aufsicht mit der ,,Liquiditätskennzahl“ (monatlicher Bericht) und dem ,,täglichen Liquiditätsbericht“<br />
(täglich) überwacht.<br />
In Deutschland wird das Liquiditätsrisiko der Clearstream Banking AG auf monatlicher Basis von der Aufsicht<br />
mit der ,,Liquiditätskennzahl“ überwacht.<br />
A-259
Die internen Vorschriften zum Liquiditätsmanagement sind grundsätzlich strenger als die aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen. Demzufolge gewährleistet die Einhaltung der Treasury-Richtlinien immer auch die Einhaltung der<br />
aufsichtsrechtlichen Regeln.<br />
Die kommenden Basel III Regeln, insbesondere die ,,Liquidity coverage ratio“ und die ,,net stable funding<br />
ratio“ werden derzeit analysiert, um ihre Auswirkungen auf die Tätigkeiten des Treasury zu ermitteln.<br />
Eurex Clearing<br />
Eurex Clearing AG strebt Fristenkongruenz der Kundenbarguthaben und Anlagen an. Ihre Treasury-Richtline<br />
bestimmt, dass mindestens 60% der durchschnittlichen Barguthaben der letzten 20 Arbeitstage mit einer Laufzeit<br />
von einem Arbeitstag angelegt werden müssen. Nicht mehr als 40% der durchschnittlichen Barguthaben dürfen für<br />
bis zu einer Woche angelegt werden, wovon 10% mit einer Laufzeit bis zu einem Monat angelegt sein können.<br />
Betrag zum 31. Dezember<br />
2010 2009<br />
(in Mio. E)<br />
2008<br />
Bardepots der Marktteilnehmer ............................ 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung der Eurex Clearing .... 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />
- sofort fällig ......................................... 5.116,1 2.747,1 10.220,7<br />
-fällig innerhalb eines Monats ............................ 948,1 1.994,4 0<br />
Keine Banksalden der Eurex Clearing sind verpfändet. Eurex Clearing’s Anlagen sind sehr liquide, aufgeteilt<br />
auf Kontrahenten mit einem Kredit-Rating von mindestens A- und soweit möglich mit Staatspapieren mit einem<br />
Kredit-Rating von mindestens AA- besichert.<br />
Kassenbestand und Bankguthaben ohne Verfügungsbeschränkungen<br />
Um ihre dauernden Liquiditätsanforderungen zu erfüllen, strebt die Gruppe Deutsche Börse derzeit an, immer<br />
einen Kassenbestand und Bankguthaben ohne Verfügungsbeschränkungen von mindestens 250 Mio. A zu unterhalten.<br />
Die Salden sind größtenteils gesichert bei Kontrahenten mit einem Kredit-Rating von mindestens Aangelegt,<br />
unterlegt mit Staatspapieren mit einem Kredit-Rating von mindestens AA-.<br />
Betrag zum 31. Dezember<br />
2010 2009<br />
(in Mio. E)<br />
2008<br />
Kassenbestand und Bankguthaben ohne Verfügungsbeschränkung ............... 797,1 559,7 482,8<br />
Vertraglich vereinbarte Kreditlinien und sonstige Kreditfinanzierung<br />
Zusätzlich zu den liquiden Vermögenswerten in ihrer Bilanz hat die Gruppe Deutsche Börse durch die<br />
folgenden vertraglich vereinbarten Kreditlinien und Geldmarktpapier-Kredite (commercial paper facilities)<br />
Zugang zu weiterer Liquidität.<br />
Vertraglich vereinbarte Kreditlinien Gesellschaft<br />
Zweck der<br />
Betrag zum 31. Dezember<br />
Kreditlinien Währung 2010 2009<br />
(in Mio.)<br />
2008<br />
Deutsche Börse ................... Betriebskapital (1)<br />
-interday A 605,0 605,0 405,0<br />
Eurex Clearing AG ................. Geschäftsabwicklung -interday A 670,0 370,0 370,0<br />
Geschäftsabwicklung -interday A 700,0 700,0 700,0<br />
Geschäftsabwicklung -interday CHF 200,0 200,0 200,0<br />
Clearstream Banking S.A. ........... Betriebskapital (1)<br />
-interday U.S.$ 1.000,0 1.000,0 1.000,0<br />
Anmerkung:<br />
(1) Ein Betrag von 400,0 Mio. A der Betriebsmittelkreditlinie der Deutsche Börse ist eine Unterkreditlinie der<br />
Betriebsmittelkreditlinie der Clearstream Banking S.A. in Höhe von 1,0 Mrd. US$.<br />
A-260
Zur Besicherung der täglichen Wertpapierlieferungen zwischen Euroclear und Clearstream verfügt die<br />
Clearstream Banking S.A. über eine von einem internationalen Konsortium gestellte Bankgarantie (,,Letter of<br />
Credit“) zu Gunsten der Euroclear Bank S.A./N.V. Zum 31. Dezember 2010 betrug diese Garantie 3,0 Mrd. US$<br />
(2009: 3,0 Mrd. US$, 2008: 5,6 Mrd. US$). Die Euroclear Bank S.A./N.V. hat ebenfalls eine entsprechende<br />
Garantie zu Gunsten der Clearstream Banking S.A. gestellt. Des Weiteren besteht zur Maximierung der Settlement-<br />
Effizienz ein Kreditrahmen für die Eurex Clearing AG bei der Euroclear Bank S.A./N.V. in Höhe von 2,1 Mrd. US$.<br />
Das von der Deutsche Börse aufgelegte Geldmarktpapier-Programm bietet flexible und kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten<br />
von insgesamt bis zu 2,5 Mrd. A in verschiedenen Währungen. Zum 31. Dezember 2010 waren<br />
keine Geldmarktpapiere im Umlauf im Vergleich zu 100,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 202,0 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2008.<br />
Die Clearstream Banking S.A. hat ebenfalls ein Geldmarktpapier-Programm im Umfang von maximal 1,0 Mrd. A<br />
aufgelegt, das zur Beschaffung zusätzlicher kurzfristiger Liquidität dient. Zum 31. Dezember 2010 waren Geldmarktpapiere<br />
im Nennwert von 202,4 Mio. A emittiert im Vergleich zu 180,0 Mio. A und 35,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009<br />
bzw. 2008.<br />
Kredit-Rating<br />
Zum 31. Dezember 2010 stufte Standard & Poor’s das langfristige Kredit-Rating der Deutsche Börse wie im<br />
Vorjahr mit AA ein. Das Geldmarktpapier-Programm der Deutsche Börse wurde durch Standard & Poor’s im Jahr<br />
2010 mit dem kurzfristigen Rating von A–1+ versehen.<br />
Die langfristigen Kredit-Ratings von Fitch und Standard & Poor’s für die Clearstream Banking S.A. blieben in<br />
2010 ebenfalls unverändert bei AA. Das Geldmarktpapier-Programm der Clearstream Banking S.A. wurde in 2009<br />
und 2010 von Fitch mit F1+ und von Standard & Poor’s mit A–1+ eingestuft.<br />
Die Standard & Poor’s Ratings erfolgten durch die Standard & Poor’s Credit Market Services France SAS, 40<br />
rue de Courcelles, 75008 Paris, Frankreich, die ihre Registrierung als Rating Agentur nach der EU Verordnung<br />
1060/2006 beantragt, aber noch keine Bestätigung ihrer Registrierung erhalten hat.<br />
Die Fitch Ratings erfolgten durch die Fitch Rating Ltd, 30 North Colonnade, London, E14 5GN, England, die<br />
ihre Registrierung als Rating Agentur nach der EU Verordnung 1060/2006 beantragt, aber noch keine Bestätigung<br />
ihrer Registrierung erhalten hat.<br />
Kritische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Schätzungen<br />
Für einen detaillierten Überblick der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gruppe Deutsche Börse<br />
siehe Ziffer 3 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen.<br />
Wesentliche Gründe für Bewertungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen<br />
Im Rahmen der Anwendung von Bilanzierungsgrundsätzen, beim Ausweis von Vermögenswerten und<br />
Verbindlichkeiten und der Erfassung von Erträgen und Aufwendungen muss der Vorstand Ermessensentscheidungen<br />
und Schätzungen vornehmen. Anpassungen in diesem Zusammenhang werden in der Periode der Änderung und<br />
soweit erforderlich in den folgenden Perioden berücksichtigt.<br />
Ziffer 14 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen enthält Informationen<br />
zu den getroffenen Annahmen im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung der aktivierten Geschäftsoder<br />
Firmenwerte und der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Hierbei dienen die<br />
jeweiligen Unternehmensplanungen als Basis für die Beurteilung der Wertminderung. Im Rahmen dieser Planungen<br />
werden Annahmen über die künftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Zahlungsmittel generierenden Einheiten<br />
oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten getroffen. Sofern die tatsächliche Entwicklung von diesen<br />
Annahmen abweicht, können sich Anpassungen ergeben.<br />
Im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen müssen bestimmte<br />
versicherungsmathematische Annahmen (z. B. Diskontierungszinssatz, Fluktuationsrate) getroffen werden, um<br />
deren Buchwert zu ermitteln. Ziffer 25 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen<br />
zeigt die Barwerte der Verpflichtungen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Diese Werte können sich z. B.<br />
A-261
aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erheblich ändern und damit einen wesentlichen Effekt<br />
auf die bisher gebildeten Rückstellungen haben. Dieser Effekt wird jedoch durch die Anwendung der Korridormethode<br />
gemildert.<br />
Die Deutsche Börse oder ihre Konzerngesellschaften sind Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Solche<br />
Rechtsstreitigkeiten können zu Urteilen führen, die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse zu Zahlungen<br />
verpflichten. Wenn ein Abfluss von Mitteln wahrscheinlich ist, werden Rückstellungen angesetzt, die auf einer<br />
Schätzung des wahrscheinlichsten Betrags basieren, der notwendig ist, um der Verpflichtung nachzukommen. Das<br />
Management der Gesellschaft muss beurteilen, ob die mögliche Verpflichtung aus Ereignissen in der Vergangenheit<br />
resultiert, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses evaluieren sowie dessen wahrscheinliche Höhe<br />
einschätzen. Da der Ausgang eines Rechtsstreits immer unsicher ist, wird die Beurteilung kontinuierlich überprüft.<br />
Ziffer 45 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen enthält<br />
Angaben zum Bewertungsmodell für die Aktienoptionen. Sofern die Schätzungen der ursprünglich angewandten<br />
Bewertungsparameter von den tatsächlichen Werten abweichen, die zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen und<br />
Bezugsrechte vorliegen, sind Anpassungen erforderlich, die bezogen auf die aktienbasierten Vergütungstransaktionen<br />
mit Barausgleich in der jeweiligen Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst<br />
werden.<br />
Ferner wird im Rahmen der Bildung von Drohverlustrückstellungen für Aufwendungen auf Grundlage von<br />
Mietverträgen die wahrscheinliche Inanspruchnahme geschätzt; siehe Ziffer 27 des in diesem Dokument enthaltenen<br />
Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen. Bei der Bildung von personalbezogenen Restrukturierungsrückstellungen<br />
wurden bestimmte Annahmen, z. B. über Fluktuationsrate, Diskontierungssatz und<br />
Gehaltstrends, getroffen. Sofern die tatsächlichen Werte von diesen Annahmen abweichen, können Anpassungen<br />
erforderlich sein.<br />
Umsatzrealisierung<br />
Die Handels-, Clearing- und Settlemententgelte werden am Handelstag als Umsatzerlöse erfasst und<br />
monatlich abgerechnet. Depotverwahrungserlöse sowie Erlöse für die Systementwicklung und den Systembetrieb<br />
werden grundsätzlich zeitanteilig erfasst und monatlich abgerechnet. Die Vermarktung von Kursdaten wird<br />
monatlich abgerechnet. Entgelte, die den Handelsteilnehmern in Zusammenhang mit Aufwendungen der International<br />
Securities Exchange, LLC für die Regulierung durch die U.S. Securities and Exchange Commission weiter<br />
belastet werden, werden am Settlement-Tag verbucht.<br />
Die International Securities Exchange, LLC erzielt Marktdatenumsätze aus dem Vertrieb von Handels- und<br />
Quotierungsinformationen für Optionspapiere über die Options Price Reporting Authority, LLC (OPRA, Regulierungsbehörde,<br />
die für die Verteilung von Umsatzerlösen aus Marktdaten unter den US-Optionsbörsen zuständig ist).<br />
Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der SEC sind US-Börsen verpflichtet, der OPRA Informationen über<br />
Handelsumsätze und Quotierungen mitzuteilen. Gemäß ihrem Anteil an qualifizierten Handelsumsätzen in<br />
Optionspapieren bezieht die International Securities Exchange, LLC einen Teil des Ertrags des Branchenverbands<br />
der US-Optionsbörsen. Die Erlöse werden am jeweiligen Handelstag ermittelt und quartalsweise eingezogen.<br />
Erlösschmälerungen werden grundsätzlich von den Umsatzerlösen abgesetzt. Sofern sie die zugehörigen<br />
Umsatzerlöse übersteigen, werden sie als Aufwand im Posten ,,volumenabhängige Kosten“ erfasst. Der Posten<br />
umfasst zudem Aufwendungen, die von der Anzahl bestimmter Handels- und Abwicklungstransaktionen, vom<br />
Verwahrvolumen oder vom Volumen der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing) abhängig<br />
sind, oder aus ,,Revenue Sharing‘‘-Vereinbarungen resultieren.<br />
Prüfung auf Wertminderung<br />
Gemäß IAS 36 werden bestimmte langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte auf Wertminderung überprüft.<br />
Mindestens zu jedem Bilanzstichtag wird von der Gruppe Deutsche Börse geprüft, ob Anhaltspunkte dafür<br />
vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der Buchwert dem erzielbaren<br />
Betrag (der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten)<br />
gegenübergestellt, um die Höhe der gegebenenfalls vorzunehmenden Wertminderung zu ermitteln. Der Nutzungswert<br />
wird auf Basis der abgezinsten geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des<br />
Vermögenswertes und aus seiner letztendlichen Veräußerung vor Steuern geschätzt. Zu diesem Zweck werden die<br />
Abzinsungssätze auf Grundlage der gültigen gewichteten Kapitalkosten geschätzt und um Steuereffekte bereinigt.<br />
A-262
Wenn für einen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der<br />
Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.<br />
Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden immaterielle Vermögenswerte<br />
mit einer unbestimmten Nutzungsdauer oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte<br />
jährlich auf Wertminderung überprüft. Wenn der geschätzte erzielbare Wert niedriger ist als der Buchwert, wird ein<br />
Wertminderungsaufwand erfasst und der Nettobuchwert des Vermögenswertes auf seinen geschätzten erzielbaren<br />
Wert verringert.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Zahlungsmittel<br />
generierende Einheiten) oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die Synergien aus der<br />
jeweiligen Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Diese Ebene entspricht der niedrigsten Stufe, auf der die<br />
Gruppe Deutsche Börse den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht. Sofern der Buchwert der Zahlungsmittel<br />
generierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder<br />
Firmenwertes, höher ist als der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswerten, ist ein Wertminderungsaufwand<br />
zu erfassen. Der Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und<br />
danach den anderen Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte.<br />
Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine im Vorjahr vorgenommene<br />
Wertminderung für langfristige Vermögenswerte (außer Geschäfts- oder Firmenwerte) nicht mehr<br />
zutreffend ist. In diesem Fall wird der Buchwert des Vermögenswertes erfolgswirksam erhöht. Der Höchstbetrag<br />
dieser Zuschreibung ist begrenzt auf den Buchwert, der sich ergeben hätte, ohne dass eine Wertminderung in<br />
Vorperioden erfasst worden wäre. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte werden im Einklang mit<br />
IAS 36 nicht vorgenommen.<br />
Die im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte und der<br />
immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer getroffenen Annahmen erfordern Einschätzungen.<br />
Hierbei dienen die jeweiligen Unternehmensplanungen als Basis für die Beurteilung der Wertminderung. Im<br />
Rahmen dieser Planungen werden Annahmen über die künftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Zahlungsmittel<br />
generierenden Einheiten oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten getroffen. Sofern die<br />
tatsächliche Entwicklung von diesen Annahmen abweicht, können sich Anpassungen ergeben.<br />
Ertragsteuern<br />
Die latenten Steuern werden entsprechend IAS 12 auf Basis der bilanzorientierten Methode ermittelt.<br />
Temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen Wertansatz und dem Wertansatz nach IFRS, die bei der<br />
künftigen Nutzung bzw. Veräußerung von Aktiva oder bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten zu steuerlichen Beoder<br />
Entlastungen führen, werden der Ermittlung der latenten Steuern zugrunde gelegt. Auf Differenzen, die aus<br />
dem Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes entstehen, werden latente Steuern nur gebildet, soweit der<br />
Geschäfts- oder Firmenwert derivativ erworben wurde.<br />
Die Abgrenzungen werden mit den Steuersätzen berechnet, die bei Umkehr der zeitlich befristeten Unterschiede<br />
nach heutigen Verhältnissen zu erwarten sind und die bis zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.<br />
Auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern nur in dem Umfang gebildet, in<br />
dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Latente<br />
Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher<br />
Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die<br />
von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.<br />
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte<br />
Zu jedem Bilanzstichtag wird für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet werden, überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.<br />
A-263
Die Gruppe Deutsche Börse hat folgende Kriterien festgelegt, anhand derer beurteilt wird, ob es objektive<br />
Hinweise für das Vorliegen eines möglichen Wertminderungsaufwands gibt:<br />
(a) wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners;<br />
(b) Verstöße gegen Vertragsbestimmungen;<br />
(c) Zugeständnisse von anderen Kreditgebern an den Schuldner, die diese nicht in Betracht ziehen würden,<br />
wenn dieser nicht, aus welchen Gründen auch immer, finanzielle Schwierigkeiten aufweisen würde;<br />
(d) es ist wahrscheinlich, dass der Schuldner Insolvenz anmelden muss oder finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen<br />
eingeleitet werden müssen;<br />
(e) der Wegfall eines aktiven Marktes für bestimmte Finanzinstrumente auf Grund von finanziellen<br />
Schwierigkeiten;<br />
(f) beobachtbare Daten geben Hinweise darauf, dass mit einem Rückgang der zukünftigen Zahlungsströme<br />
zu rechnen ist, z.B. nationale oder regionale wirtschaftliche Bedingungen korrelieren mit Ausfällen; und<br />
(g) Verschlechterung der Einschätzung des Schuldners durch Rating-Agenturen.<br />
Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und Barwert der geschätzten zukünftigen<br />
Zahlungsströme, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Eine spätere Wertaufholung ist maximal bis<br />
zum Buchwert, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte, zu erfassen.<br />
Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert (nicht börsennotiertes Eigenkapitalinstrument),<br />
der zu Anschaffungskosten bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und<br />
Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, diskontiert mit einem aktuellen Marktzins. Eine spätere<br />
Wertaufholung ist nicht zulässig.<br />
Bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ermittelt sich die Wertminderung als<br />
Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert. Eine gegebenenfalls bereits im<br />
Eigenkapital erfasste Verringerung des beizulegenden Zeitwertes ist bei Feststellung der Wertminderung erfolgswirksam<br />
umzubuchen. Eine spätere Wertaufholung ist nur bei Fremdkapitalinstrumenten erfolgswirksam zu<br />
erfassen, wenn der Grund für die ursprünglich vorgenommene Abschreibung entfallen ist.<br />
Zusammenfassende Übersicht vertraglicher Verpflichtungen<br />
Die unten stehende Tabelle fasst die finanziellen Verpflichtungen, zukünftige Mindestverpflichtungen aus<br />
Operating-Leasing und andere Verpflichtungen zum 31. Dezember 2010 (in Mio. A) zusammen:<br />
2011 2012 2013 2014<br />
(in Mio E)<br />
2015 2016 ff. Gesamt<br />
Finanzielle Verpflichtungen . . ........... 84,6 22,7 12,0 7,8 7,3 8,7 143,1<br />
Operating-Leasingverhältnisse ........... 75,4 63,8 46,7 42,8 40,8 223,7 493,2<br />
Zinsverpflichtungen ................... 87,5 107,9 87,2 20,3 16,6 38,2 357,7<br />
Rückzahlungsverpflichtungen für Schulden . . 3,7 3,7 1.110,7 0,0 130,0 215,0 1.463,2<br />
Summe ............................ 251,2 198,1 1.256,6 70,9 194,8 485,6 2.457,3<br />
Mit der SIX Group AG hat die Deutsche Börse eine Investitionsschutzvereinbarung getroffen. Diese<br />
verpflichtet die Deutsche Börse, für den Fall, dass die SIX Group AG ihren indirekten Anteil am Gewinn der<br />
Eurex-Gesellschaften reduziert, einen Ausgleich für die Reduzierung des indirekten Anteils an der International<br />
Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. an die SIX Group AG zu leisten.<br />
Im Zusammenhang mit dem Kooperationsvertrag zwischen der SIX Swiss Exchange AG und der Deutsche<br />
Börse bezüglich der Beteiligung beider Parteien an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. hat die Deutsche Börse bei<br />
Beendigung der Kooperation nach Ablauf bzw. Kündigung des Vertrags das Recht und die Verpflichtung, die<br />
<strong>Holding</strong> als alleinige Aktionärin zu halten. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich eine Eventualverpflichtung der<br />
A-264
Deutsche Börse gegenüber der SIX Swiss Exchange AG, die von dieser an der <strong>Holding</strong> gehaltenen Aktien zu<br />
übernehmen, ohne dass eine Fair Value-Ermittlung durchgeführt wird. Darüber hinaus muss die Deutsche Börse<br />
eine Ausgleichszahlung leisten, sofern die Nettofinanzverbindlichkeiten und die nicht betriebsnotwendigen Aktiva<br />
der dem SIX-Konzern zugerechneten Scoach Schweiz AG und der der Gruppe Deutsche Börse zugerechneten<br />
Scoach Europa AG nicht gleich hoch sind.<br />
Eurex Zürich AG und die Landesbank Baden-Württemberg (nachfolgend ,,LBBW“) haben am 23. Dezember<br />
2010 eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Übernahme der bisher von der LBBW gehaltenen Anteile an der<br />
EEX durch die Eurex Zürich AG zum Gegenstand hat. Die Aktien sollen für einen Preis von 7,15 A je Aktie plus<br />
einer Prämie von 0,60 A im Fall der Erlangung der Aktienmehrheit durch die Eurex Zürich AG an diese übertragen<br />
werden. Sofern die Eurex Zürich AG alle Aktien von der LBBW erwerben würde, läge der maximale Kaufpreis für<br />
die Aktien bei 71,3 Mio. A. Gemäß den in der Konsortialvereinbarung festgelegten Vorkaufsrechten ist die LBBW<br />
jedoch verpflichtet, ihre Aktien auch anderen Aktionären der EEX auf einer Pro-rata-Basis anzudienen. Am<br />
23. Februar 2011 gab die Gruppe Deutsche Börse bekannt, dass die Eurex Zürich AG neuer Mehrheitsaktionär der<br />
EEX wird. Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von<br />
35,23% auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich<br />
des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche Durchführung<br />
der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />
Finanzierungs-Leasingverhältnisse<br />
In 2008 und 2009 betrafen Finanzierungs-Leasingverhältnisse IT-Hardwarekomponenten, die die Gruppe<br />
Deutsche Börse operativ eingesetzt hatte und die nicht untervermietet waren. Die Deutsche Börse hat in 2010 von<br />
Finanzierungs-Leasing keinen Gebrauch gemacht.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mindest-Leasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008.<br />
31. Dezember<br />
Mindest-Leasingzahlungen<br />
(IFRS) 2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Bis 1 Jahr. ..................................... 0 0,6 0,2<br />
1 bis 5 Jahre. ................................... 0 0 0,6<br />
Summe ....................................... 0 0,6 0,8<br />
Abzinsung ..................................... 0 (0,1) (0,1)<br />
Barwert der Mindest-Leasingzahlungen .............. 0 0,5 0,7<br />
Bedingte Zahlungen waren im Rahmen der abgeschlossenen Leasinggeschäfte nicht vorgesehen. Die entsprechenden<br />
Vereinbarungen enthielten keinerlei Zahlungsanpassungsklauseln.<br />
Operating-Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer)<br />
Neben den Finanzierungs-Leasingverträgen hat die Gruppe Deutsche Börse Mietverträge abgeschlossen, die<br />
von ihrem wirtschaftlichen Inhalt her als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind, sodass der Leasinggegenstand<br />
dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Diese Verträge betreffen hauptsächlich Gebäude sowie IT-Hardund<br />
-Software. Die Gruppe Deutsche Börse unterhält Operating-Leasingverhältnisse hauptsächlich für das neue<br />
Bürogebäude in Eschborn, in welches die Gruppe Deutsche Börse in der zweiten Hälfte 2010 einzog und für die von<br />
der Clearstream International S.A. und den mit der Clearstream International S.A. verbundenen Unternehmen<br />
genutzten Gebäude in Luxemburg.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum<br />
31. Dezember 2010, 2009 und 2008.<br />
Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen<br />
(IFRS) 2010<br />
31. Dezember<br />
2009<br />
(in Mio. E)<br />
2008<br />
Bis 1 Jahr . . ................................ 75,4 72,1 73,3<br />
1 bis 5 Jahre ................................ 194,1 190,7 146,6<br />
Länger als 5 Jahre ............................ 223,7 207,9 118,6<br />
Summe. ................................... 493,2 470,7 338,5<br />
A-265
In 2010 wurden 71,1 Mio. A Mindest-Leasingzahlungen als Aufwand erfasst, verglichen mit 79,3 Mio. A in<br />
2009 und 72,2 Mio. in 2008.<br />
Die Operating-Leasingverträge für Gebäude, die zum Teil untervermietet werden, haben Laufzeiten von einem<br />
bis zu 15 Jahren. Die Verträge enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Gruppe<br />
Deutsche Börse hat Optionen, um einige dieser Verträge zu verlängern.<br />
31. Dezember<br />
Erwartete Erträge aus Untermietverträgen<br />
(IFRS) 2010 2009 2008<br />
(in Mio. E)<br />
Bis 1 Jahr. ..................................... 2,1 2,9 4,9<br />
1 bis 5 Jahre. ................................... 0,6 0,9 2,8<br />
Summe ....................................... 2,7 3,8 7,7<br />
Außerbilanzielle Geschäfte<br />
Mit dem ,,Automated Securities Fails Financing Program” sind Clearstream-Kunden in der Lage, Wertpapiere<br />
zu leihen, um ihre Lieferverpflichtungen zu erfüllen, dabei Abwicklungsfehler zu vermeiden und eine höhere<br />
Abwicklungseffizienz zu erreichen. Clearstream fungiert in solchen Transaktionen als Garantiegeber in dem<br />
Umfang, in dem sie besichert sind. Zudem verwaltet Clearstream Banking S.A. ein aktives Verleihungsprogramm,<br />
bekannt als ASLplus, mit dem Clearstream Wertpapiere von verschiedenen Kontrahenten leiht, um sie an andere<br />
Kontrahenten zu verleihen. Verleiher können auf diesem Wege ihre Verwaltungsgebühren reduzieren und gleichzeitig<br />
Sicherheitsleihgebühren (collateral lending fees) einnehmen, während Entleiher mehr Handelsmöglichkeiten<br />
erlangen. Die ASLplus-Geschäftsvorfälle sind perfekt aufeinander abgestimmt und vollständig abgesichert. IAS 39<br />
sieht vor, dass Wertpapierleihtransaktionen in der Bilanz nicht zu erfassen sind. Folglich werden ausstehende<br />
ASLplus-Beträge nicht in der Bilanz aufgeführt. Sie sind jedoch gemäß IFRS 7 im Anhang zu den Jahresabschlüssen<br />
der Clearstream und der Gruppe Deutsche Börse offengelegt.<br />
Clearstream erzielte im Geschäftsjahr 2010 einen Gewinn in Höhe von 68,1 Mio. A (2009: 68,6 Mio. A, 2008:<br />
83,5 Mio. A) aus dem globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft. Hierbei enthalten sind Sicherheitsleihgebühren<br />
aus dem Automated Securities Fails Programm und dem ASLplus-Programm. Weder Clearstream noch die<br />
Deutsche Börse nutzen diese Programme für Liquiditäts-, Kapitalisierungs- oder Risikounterstützungszwecke.<br />
Wechsel von und Uneinigkeiten mit Wirtschaftsprüfern über die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung<br />
Es gab keinen Wechsel von Wirtschaftsprüfern oder Uneinigkeiten mit Wirtschaftsprüfern bezüglich der<br />
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung während der letzten zwei Jahre.<br />
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage im ersten Quartal 2011<br />
Die nachfolgende Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Deutsche Börse sollte im<br />
Zusammenhang mit dem ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss für das zum 31. März 2011 endende<br />
Quartal, der im Einklang mit IFRS erstellt wurde und in diesem Dokument enthalten ist, gelesen werden. Die in<br />
diesem Abschnitt enthaltenen Angaben sind dem ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe<br />
Deutsche Börse für das zum 31. März 2011 endende Quartal entnommen und daher ungeprüft.<br />
Ertragslage<br />
Die der Geschäftsaktivität der Deutsche Börse zugrunde liegenden Treiber haben sich im ersten Quartal 2011<br />
grundsätzlich positiv entwickelt. Hinzu kam eine höhere Volatilität der Märkte im Zusammenhang mit der<br />
Naturkatastrophe in Japan und den politischen Unruhen in Nordafrika und dem Nahen Osten, die Handelsteilnehmer<br />
dazu veranlasste, ihre Portfolios kurzfristig umzuschichten und sich so gegen Risiken abzusichern. Als<br />
Konsequenz daraus stiegen die Umsatzerlöse in den Handelssegmenten Xetra und Eurex im ersten Quartal 2011.<br />
Auch in den anderen Segmenten entwickelte sich das Geschäft positiv. Das Segment Clearstream setzte mit seinen<br />
dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen den stetigen Wachstumskurs des Vorjahres fort, und auch das<br />
A-266
Segment Market Data & Analytics konnte im Geschäft mit Marktdaten und Informationen den Absatz seiner<br />
Datenprodukte weiter steigern. Insgesamt erhöhte die Gruppe Deutsche Börse die Umsatzerlöse gegenüber dem<br />
Vorjahresquartal um 8% auf 558,6 Mio. A (Q1/2010: 519,2 Mio. A). Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft, die<br />
im Segment Clearstream erzielt werden, erholten sich deutlich um 46% auf 16,1 Mio. A (Q1/2010: 11,0 Mio. A).<br />
Zwar waren die Zinsen im ersten Quartal 2011 weiterhin niedrig, doch lagen die Kundenbareinlagen auf einem<br />
deutlich höheren Niveau als in der Vorjahresperiode.<br />
Die Gesamtkosten lagen im ersten Quartal 2011 bei 271,3 Mio. A und damit um 9% unter der Vorjahresperiode<br />
(Q1/2010: 298,8 Mio. A). Dabei stiegen die volumenabhängigen Kosten leicht auf 56,7 Mio. (Q1/2010: 54,0 Mio. A);<br />
die operativen Kosten sanken dagegen um 12% auf 214,6 Mio. A (Q1/2010: 244,8 Mio. A). Wesentlich für den<br />
Rückgang der von der Gruppe beeinflussbaren operativen Kosten waren drei Faktoren, die sich auch in den Kosten<br />
der einzelnen Berichtssegmente widerspiegeln:<br />
Die 2010 gestarteten Effizienzmaßnahmen führten schneller zum Erfolg als ursprünglich geplant und<br />
wirkten sich entsprechend positiv auf Personal- und Sachkosten im ersten Quartal 2011 aus.<br />
Planmäßige Abschreibungen reduzierten sich gegenüber der Vorjahresperiode teilweise aufgrund von<br />
Wertminderungen auf immaterielle Vermögensgegenstände im Jahr 2010.<br />
Sondereffekte reduzierten sich im ersten Quartal 2011 auf 13,6 Mio. A (Q1/2010: 27,8 Mio. A). Sie setzen<br />
sich zusammen aus Kosten für Effizienzprogramme in Höhe von 3,4 Mio. A (Q1/2010: 27,8 Mio. A) und<br />
Aufwendungen für den beabsichtigten Zusammenschluss mit der NYSE Euronext in Höhe von 10,2 Mio.<br />
A (Q1/2010: null).<br />
Das Beteiligungsergebnis lag mit 4,6 Mio. A deutlich über dem Vorjahr (1,7 Mio. A). Es wird im Wesentlichen<br />
durch die Scoach <strong>Holding</strong> S.A., die Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC und die European Energy Exchange AG (EEX)<br />
erzielt.<br />
Infolge der höheren Umsatzerlöse verbunden mit niedrigeren Kosten erhöhte sich das EBIT signifikant um<br />
29% auf 316,3 Mio. A (Q1/2010: 245,6 Mio. A).<br />
Das Finanzergebnis der Gruppe belief sich im ersten Quartal 2011 auf — 19,8 Mio. A (Q1/2010: —22,9 Mio. A)<br />
und reflektiert insbesondere den Zinsaufwand aus der Finanzierung des Erwerbs der International Securities<br />
Exchange (ISE).<br />
Die effektive Gruppensteuerquote ist im ersten Quartal 2011 infolge des abgeschlossenen Umzugs der<br />
Konzernzentrale nach Eschborn erneut gesunken und lag nun bei 26,0% (Q1/2010: 27,0%).<br />
Der Konzern-Periodenüberschuss für das erste Quartal 2011 betrug 212,8 Mio. A (Q1/2010: 156,9 Mio. A), ein<br />
Anstieg um 36%. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie stieg im ersten Quartal 2011 auf Basis des gewichteten<br />
Durchschnitts von 186,0 Mio. ausstehenden Aktien auf 1,14 A (Q1/2010: 0,84 A bei 185,9 Mio. ausstehenden<br />
Aktien).<br />
Programm zur Steigerung der operativen Effizienz<br />
Um sich frühzeitig auf den strukturellen Wandel an den Finanzmärkten wie auch auf veränderte Kundenanforderungen<br />
einzustellen und vor dem Hintergrund des schwierigen Marktumfelds hatte der Vorstand der<br />
Deutsche Börse AG im ersten Quartal 2010 Maßnahmen verabschiedet, um operative Prozesse und Kostenstrukturen<br />
zu optimieren. Die Deutsche Börse hatte hierzu beschlossen, operative Funktionen innerhalb der<br />
Gruppenstandorte neu zu verteilen, die IT-Infrastruktur weiter zu harmonisieren, ihre Führungsstruktur zu verschlanken<br />
und den Fokus noch intensiver auf ihre Kernaktivitäten zu richten.<br />
In der Gruppe Deutsche Börse wird durch dieses Programm die Kosteneffizienz erheblich verbessert. Da die<br />
laufenden Effizienzmaßnahmen schneller umgesetzt werden können als geplant, werden die jährlichen<br />
Einsparungen von rund 150 Mio. A — ursprünglich avisiert für das Jahr 2013 — bereits ab 2012 erreicht. Für<br />
2011 rechnet die Gruppe Deutsche Börse statt der anfangs geplanten Kostenoptimierung von 85 Mio. A jetzt mit<br />
einem Einsparvolumen von rund 115 Mio. A.<br />
A-267
Aufgrund der hohen Kostendisziplin im ersten Quartal 2011 und der beschleunigten Umsetzung der<br />
Effizienzmaßnahmen reduziert die Deutsche Börse ihre Prognose für die operativen Kosten im Jahr 2011 um<br />
rund 35 Mio. A auf 890 Mio. A, vor den beschriebenen Kosten für Effizienzprogramme und Kosten für den<br />
beabsichtigten Zusammenschluss mit NYSE Euronext.<br />
Segment Xetra<br />
Im Berichtsquartal stiegen die Umsatzerlöse um 12% gegenüber dem Vorjahr auf 73,0 Mio. A (Q1/2010:<br />
65,0 Mio. A).<br />
Die Handelsaktivitäten stiegen im Januar und Februar deutlich. Im März erreichten sie an einigen Tagen sogar<br />
neue Höchststände, da die Marktteilnehmer angesichts des starken Anstiegs der Volatilität ihre Portfolios in einem<br />
sicheren und transparenten Markt umstrukturierten. Entsprechend stiegen die Handelsvolumina institutioneller und<br />
privater Investoren auf Xetra» und im Präsenzhandel im Vergleich zur Vorjahresperiode. Im elektronischen Xetra-<br />
Handel ging die Zahl der Transaktionen im ersten Quartal 2011 um 36% auf 59,5 Mio. nach oben (Q1/2010:<br />
43,8 Mio.). Das Handelsvolumen erhöhte sich im ersten Quartal ebenfalls zweistellig um 21% auf 361,3 Mrd. A<br />
(Q1/2010: 299,1 Mrd. A). Der durchschnittliche Wert einer Transaktion auf Xetra nahm dagegen leicht ab und lag<br />
im ersten Quartal bei 12,1 T A (Q1/2010: 13,7 T A).<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Kennzahlen des Segments Xetra des ersten Quartals 2011 und 2010 (IFRS,<br />
ungeprüft).<br />
Handelsvolumen<br />
(Orderbuchumsatz in Einfachzählung) (IFRS, ungeprüft) Q1/2011 Q1/2010 Veränderung<br />
Mrd. E Mrd. E %<br />
Xetra ..................................................... 361,3 299,1 21<br />
Präsenzhandel (1) ............................................. 17,4 16,4 6<br />
Tradegate .................................................. 8,1 3,7 119<br />
Handelsabschlüsse Mio. Mio. %<br />
Xetra ..................................................... 59,5 43,8 36<br />
(1) Ohne Zertifikate und Optionsscheine.<br />
Neben den institutionellen Investoren, die vorrangig auf Xetra aktiv sind, handelten auch die Privatanleger<br />
wieder mehr als im Vorjahresquartal. Im Präsenzhandel an der Börse Frankfurt wuchs das Handelsvolumen im<br />
ersten Quartal 2011 um 6% auf 17,4 Mrd. A (Q1/2010: 16,4 Mrd. A). Noch deutlicher stieg das Handelsvolumen an<br />
der Berliner Privatanlegerbörse Tradegate Exchange, an deren Trägergesellschaft die Deutsche Börse seit Anfang<br />
Januar 2010 eine Mehrheitsbeteiligung hält. Im ersten Quartal 2011 erzielte Tradegate Exchange ein Handelsvolumen<br />
von 8,1 Mrd. A. Das entspricht einem Plus von 119% und ist vor allem auf Erfolge in der Anbindung neuer<br />
Intermediäre für Privatanleger zurückzuführen. Die nach Orderbuchumsatz führende deutsche Plattform für<br />
Privatanleger ist aber weiterhin das Parkett der Börse Frankfurt mit seinem Präsenzhandel, der auch nach seiner<br />
Überführung auf Xetra erhalten bleibt (s.u.). Die Deutsche Börse strebt auf Basis ihres internationalen Distributionsnetzwerks<br />
ein weiteres Wachstum ihres Kassamarktgeschäfts im europäischen Ausland an, indem sie um<br />
weitere Teilnehmer wirbt und sie über das bestehende Leitungsnetzwerk anbindet.<br />
Das EBIT stieg infolge höherer Umsatzerlöse und der auch auf Segmentebene geringeren Kosten deutlich um<br />
47% auf 38,4 Mio. A (Q1/2010: 26,2 Mio. A).<br />
Umsatzerlöse im Segment Xetra (IFRS, ungeprüft)<br />
(in Mio E)<br />
Q1/2011 Q1/2010<br />
% von<br />
gesamt (in Mio E)<br />
% von<br />
gesamt<br />
Elektronisches Handelssystem Xetra ........................ 29,7 41% 25,7 40%<br />
Zentraler Kontrahent für Aktien ............................ 11,8 16% 10,9 17%<br />
Präsenzhandel ......................................... 7,4 10% 6,0 9%<br />
Connectivity .......................................... 5,4 7% 5,0 8%<br />
Sonstige ............................................. 18,7 26% 17,4 27%<br />
73,0 100% 65,0 101%<br />
A-268
Segment Eurex<br />
Im Berichtsquartal stiegen die Umsatzerlöse um 8% gegenüber dem Vorjahr auf 230,0 Mio. A (Q1/2010:<br />
213,8 Mio. A).<br />
Im ersten Quartal 2011 erzielte das Segment Eurex mit den europäischen Produkten ein im Vergleich zum<br />
Vorjahresquartal höheres Kontraktvolumen. Die Handelsvolumina bei den europäischen Futures und Optionen<br />
übertrafen mit insgesamt 489,8 Mio. Kontrakten das Niveau des Vorjahres um 8% (Q1/2010: 452,8 Mio.). Die<br />
Handelsvolumina an der International Securities Exchange (ISE) lagen mit 197,6 Mio. Kontrakten leicht unter dem<br />
Vorjahresquartal (Q1/2010: 199,2 Mio.). Insgesamt wurden an den Terminmärkten der Gruppe Deutsche Börse<br />
687,4 Mio. Kontrakte gehandelt, 5% mehr als im Vorjahresquartal (Q1/2010: 652,0 Mio.).<br />
Umsatzstärkste Produktgruppe waren die europäischen Indexderivate. Der spürbare Anstieg der Eurex-<br />
Transaktionen beruht unter anderem auf der verstärkten Nutzung von börsengehandelten und zentral verrechneten<br />
Derivaten im aktuellen Marktumfeld, das im ersten Quartal durch eine erhöhte Volatilität gekennzeichnet war. Sie<br />
verbuchten einen Zuwachs um 7% auf 214,8 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 200,0 Mio.). Umsatzstärkstes Produkt in<br />
diesem Segment waren die Derivate auf den EURO STOXX 50 mit 174,4 Mio. gehandelten Kontrakten (Q1/2010:<br />
159,4 Mio.).<br />
Die Produktgruppe der europäischen Aktienderivate erzielte mit 107,4 Mio. Kontrakten ein im Vergleich zum<br />
ersten Quartal 2010 stabiles Ergebnis (Q1/2010: 105,9 Mio.). Der Handel mit Futures auf einzelne Aktien (Single-<br />
Stock Futures) stieg um 15% auf 22,9 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 20,0 Mio.), der Handel mit Aktienoptionen war<br />
rückläufig auf 84,5 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 85,8 Mio.).<br />
Unter den neu eingeführten Anlageklassen setzen die Dividendenderivate ihr Wachstum fort: 1,5 Mio. gehandelte<br />
Kontrakte im ersten Quartal 2011 bedeuten ein Plus gegenüber dem Vorjahresquartal um 25% (Q1/2010: 1,2 Mio.). Die<br />
Umsatzerlöse mit Dividendenkontrakten werden teils bei den Index- und teils bei den Aktienderivaten ausgewiesen.<br />
Die europäischen Zinsderivate legten aufgrund von veränderten Erwartungen der Handelsteilnehmer hinsichtlich<br />
Inflation und Zinsniveau um 14% auf 165,6 Mio. Kontrakte zu (Q1/2010: 145,6 Mio.). Insbesondere<br />
Derivate auf zweijährige Zinssätze, z. B. Euro-Schatz-Futures und -Optionen, profitierten von einer höheren<br />
Volatilität im Handel mit festverzinslichen Produkten.<br />
An der ISE ist das Handelsvolumen in US-Optionen im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Handelsplattformen<br />
gegenüber dem Vorjahresquartal leicht gesunken. Die Kontraktzahlen beliefen sich im ersten Quartal<br />
2011 auf 197,6 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 199,2 Mio.). Trotz des leichten Rückgangs der Handelsvolumina sind die<br />
Umsatzerlöse in US-Optionen im ersten Quartal 2011 gestiegen. Zurückzuführen ist diese Zunahme hauptsächlich<br />
auf die Einführung eines neuen Preismodells und dessen so genannte Maker-Taker-Komponente, die Zahlungen für<br />
Liquiditätsspender vorsieht. Diese Zahlungen werden nicht mit den Umsatzerlösen saldiert, sondern getrennt als<br />
volumenabhängige Kosten ausgewiesen. Insgesamt sind die Auswirkungen aus höheren Umsatzerlösen und<br />
höheren Kosten ergebnisneutral. Positiv auf die Handelsumsätze an der ISE könnte sich mittelfristig auswirken,<br />
dass die ISE am 24. Februar 2011 die Zulassung für so genannte ,,Crossing Orders“ institutioneller Investoren von<br />
der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) erhalten hat. Diese Ordertypen hatte ISE in der<br />
zweiten Jahreshälfte 2009 auf Weisung der SEC einstellen müssen. ISE wird nun verstärkt Anstrengungen<br />
unternehmen, das zwischenzeitlich zu Börsen mit Parketthandel abgewanderte Crossing-Geschäft zurückzugewinnen.<br />
Kontraktvolumina im Terminmarkt (IFRS, ungeprüft)<br />
Q1/2011 Q1/2010 Veränderung<br />
Mio.<br />
Kontrakte<br />
Mio.<br />
Kontrakte %<br />
Europäische Aktienindexderivate (1) ............................. 216,0 201,0 7<br />
Europäische Aktienderivate (1) ................................. 107,7 106,1 2<br />
Europäische Zinsderivate .................................... 165,6 145,6 14<br />
Summe europäische Derivate (Eurex) (2) ....................... 489,8 452,8 8<br />
US-Optionen (ISE) ........................................ 197,6 199,2 �1<br />
Summe Eurex und ISE .................................... 687,4 652,0 5<br />
(1) Die Dividendenderivate wurden den Aktienindex- und den Aktienderivaten zugeordnet.<br />
A-269
(2) Die Gesamtsumme weicht von der Summe der Einzelwerte ab, da diese weitere gehandelte Derivate wie ETF-, Volatilitäts-,<br />
Agrar-, Edelmetall- und Emissionsderivate enthält.<br />
Umsatzerlöse im Segment Eurex<br />
(IFRS, ungeprüft)<br />
(in Mio E)<br />
Q1/2011 Q1/2010<br />
% von<br />
gesamt (in Mio E)<br />
% von<br />
gesamt<br />
Europäische Indexderivate ................................ 98,4 43% 94,7 44%<br />
Europäische Zinsderivate ................................. 50,9 22% 46,4 22%<br />
Europäische Aktienderivate ............................... 10,9 5% 10,9 5%<br />
US-Optionen .......................................... 33,4 14% 28,7 13%<br />
Sonstige ............................................. 36,4 16% 33,1 15%<br />
230,0 100% 213,8 99%<br />
Die überproportionale Steigerung des EBIT um 18% auf 139,7 Mio. A ist auf gesunkene operative Kosten bei<br />
gleichzeitigen Umsatzzuwächsen zurückzuführen (Q1/2010: 118,8 Mio. A).<br />
Am 1. Februar 2011 hat Eurex ein neues Preismodell eingeführt. Hauptziel ist es, die Attraktivität des Eurex-<br />
Handelsplatzes zu steigern. Hierzu werden Preisanreize auf Basis der bereitgestellten Marktqualität offeriert sowie<br />
Volumenrabatte gewährt und zusätzlich bei ausgewählten Produkten die Entgelte deutlich gesenkt. Auf aggregierter<br />
Basis des Handelsvolumens 2010 werden die Entgelte der Eurex-Kunden um insgesamt 20 Mio. A jährlich sinken.<br />
Eurex erwartet mit der Einführung des neuen Preismodells steigende Handelsaktivitäten und somit einen neutralen<br />
Effekt auf die Umsatzerlöse.<br />
Segment Clearstream<br />
Im Berichtsquartal konnte Clearstream die Umsatzerlöse in fast allen Geschäftsbereichen steigern, teilweise<br />
aufgrund des wieder günstigeren Marktumfelds und teilweise aufgrund des Markterfolgs neuer Dienstleistungen.<br />
So stiegen die Umsatzerlöse um 5% gegenüber dem Vorjahr auf 198,1 Mio. A (Q1/2010: 187,9 Mio. A).<br />
Im Verwahrgeschäft stieg der durchschnittliche Gegenwert der verwahrten Wertpapiere im ersten Quartal<br />
2011 gegenüber dem Vorjahr um 6% auf 11,3 Bio. A (Q1/2010: 10,7 Bio. A). Der Wert des Verwahrvolumens<br />
erhöhte sich sowohl bei den internationalen als auch bei den inländischen Wertpapieren. Aufgrund des anhaltenden<br />
organischen Wachstums im internationalen Anleihegeschäft und Marktanteilsgewinnen steigerte Clearstream den<br />
durchschnittlichen Wert des verwahrten Vermögens um 5% auf 5,9 Bio. A (Q1/2010: 5,7 Bio. A). Der durchschnittliche<br />
Wert der verwahrten inländischen Wertpapiere stieg um 8% auf 5,4 Bio. A (Q1/2010: 5,0 Bio. A). Die<br />
Höhe des Verwahrvolumens wird im Wesentlichen vom Marktwert der auf dem deutschen Kassamarkt gehandelten<br />
Aktien, Fonds und strukturierten Produkte bestimmt, der in der Berichtsperiode zugenommen hatte. Als Konsequenz<br />
der positiven Entwicklungen stiegen die Umsatzerlöse im Verwahrgeschäft 2011 um 2% auf 111,9 Mio. A<br />
(Q1/2010: 109,7 Mio. A). Der Unterschied im Wachstum der Geschäftszahlen ist auf den Produktmix sowie die<br />
Konsolidierung auf Kundenseite zurückzuführen.<br />
A-270
Die Anzahl der von Clearstream durchgeführten Abwicklungstransaktionen erhöhte sich im ersten Quartal<br />
2011 zweistellig um 22% auf 34,1 Mio. (Q1/2010: 27,9 Mio.). Der Grund für diese Zunahme der Abwicklungsvolumina<br />
ist die Handelsaktivität der Marktteilnehmer, die sich im ersten Quartal 2011 weiter belebt hat. Die Zahl<br />
internationaler Transaktionen stieg um 14% auf 10,4 Mio. (Q1/2010: 9,1 Mio.); dabei handelte es sich zu 71% um<br />
außerbörsliche Transaktionen, 29% waren Börsentransaktionen. Allerdings wuchs die Zahl der erfüllten Geschäfte<br />
im börslichen Handel stärker (plus 31% gegenüber 2010) als im außerbörslichen (plus 10% gegenüber 2010). Im<br />
inländischen deutschen Markt stiegen die Abwicklungstransaktionen um 26% auf 23,7 Mio. (Q1/2010: 18,8 Mio.).<br />
Hier ist die Aufteilung zwischen börslichem und außerbörslichem Geschäft umgekehrt: 68% waren Börsentransaktionen<br />
und 32% außerbörsliche Transaktionen. Wie im internationalen Geschäft legten die börslichen<br />
Transaktionen in der Berichtsperiode jedoch stärker zu (plus 31%) als die außerbörslichen (plus 14%), vor allem<br />
aufgrund der wieder höheren Handelsaktivität deutscher Privatanleger. Die Umsatzerlöse im Abwicklungsgeschäft<br />
stiegen im ersten Quartal 2011 um 12% auf 32,9 Mio. A (Q1/2010: 29,4 Mio. A). Der Unterschied im geschäftlichen<br />
Wachstum basiert im Wesentlichen auf dem niedrigeren Anteil von höher bepreisten Transaktionen, die auf<br />
externen Verbindungen abgewickelt werden, sowie auf höheren Rabatten an Kunden.<br />
Zum Wachstum im Abwicklungs- und Verwahrgeschäft hat auch der Erfolg der Investment Funds Services<br />
beigetragen. Im Berichtsjahr verarbeitete Clearstream 1,5 Mio. Transaktionen, 25% mehr als im Vorjahr (Q1/2010:<br />
1,2 Mio.). Der Wert des im Kundenauftrag verwahrten Vermögens im Bereich Investment Funds Services erreichte<br />
im ersten Quartal 2011 mit 219,2 Mrd. A einen neuen Rekordstand — ein Anstieg von 30% gegenüber dem Vorjahr<br />
(Q1/2010:168,4 Mrd. A).<br />
In der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing, GSF) nahm das durchschnittlich<br />
ausstehende Volumen zu. Im vorangegangenen Quartal betrugen die durchschnittlichen monatlichen Außenstände<br />
543,0 Mrd. A (Q1/2010: 490,8 Mrd. A), ein Plus von 11% gegenüber den durchschnittlichen Außenständen des<br />
Vorjahres. Dieses Wachstum reflektiert die zunehmende Bedeutung besicherter Finanzierungen, den anhaltend<br />
starken Trend, Sicherheiten in zentralen, internationalen Liquiditätspools zu bündeln, sowie die allgemeine<br />
Verbesserung der Marktlage ab dem zweiten Halbjahr 2010. Die Dienste zur Sicherheitenverwaltung (Collateral<br />
Management Services) haben erheblich zu den Umsatzerlösen und zum Wachstum des ausstehenden Volumens<br />
beigetragen. Beispielsweise verzeichnete der gemeinsam mit Eurex angebotene GC Pooling-Service mit einem<br />
Tagesdurchschnitt von 93,4 Mrd. A im ersten Quartal eine weiterhin starke Zunahme des ausstehenden Volumens<br />
um 17% (Q1/2010: 79,7 Mrd. A). Im Zuge dieser Markterholung erhöhten sich die Umsatzerlöse im GSF-Geschäft<br />
in der Berichtsperiode um 20% auf 18,0 Mio. A (Q1/2010: 15,0 Mio. A), vor allem infolge der deutlich höheren<br />
Volumina bei margenstarken Produkten im Wertpapierleihegeschäft (insbesondere ASL) und im Sicherheitenmanagement<br />
(hauptsächlich Triparty Collateral Management Services).<br />
Die durchschnittlichen Kundenbareinlagen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 38% auf 8,1 Mrd. A (Q1/<br />
2010: 5,9 Mrd. A). Aufgrund erheblich höherer durchschnittlicher Barguthaben nahmen die Nettozinserträge aus<br />
dem Bankgeschäft von Clearstream um 46% auf 16,1 Mio. A (Q1/2010: 11,0 Mio. A) zu.<br />
Zudem verzeichnete Clearstream bei den sonstigen Umsatzerlösen einen leichten Zuwachs auf 35,3 Mio. A<br />
(Q1/2010: 33,8 Mio. A). Die niedrigeren Umsatzerlöse im IT-Bereich wurden durch den Umsatzanstieg im Bereich<br />
Connectivity und ein einmaliges Entgelt für die Entwicklung der Anbindung des führenden brasilianischen<br />
Zentralverwahrers CETIP ausgeglichen. Mit dieser neuen Verbindung erhalten CETIP-Kunden in ihrer eigenen<br />
Zeitzone Zugang zu den Diensten von Clearstream rund um das Sicherheitenmanagement.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Kennzahlen des Segments Clearstream des ersten Quartals 2011 und 2010<br />
(IFRS, ungeprüft).<br />
A-271
Q1/2011 Q1/2010 Veränderung<br />
Verwahrung (Custody) Mrd. E Mrd. E %<br />
Wert der verwahrten Wertpapiere (Durchschnitt) ..................... 11.333 10.680 6<br />
international .............................................. 5.949 5.684 5<br />
Inland. .................................................. 5.384 4.996 8<br />
Abwicklung (Settlement) Mio. Mio. %<br />
Wertpapiertransaktionen ....................................... 34,1 27,9 22<br />
international .............................................. 10,4 9,1 14<br />
Inland. .................................................. 23,7 18,8 26<br />
Globale Wertpapierfinanzierung<br />
(Global Securities Financing) Mrd. E Mrd. E %<br />
Ausstehendes Volumen (Durchschnitt) ............................. 543,0 490,8 11<br />
Durchschnittlicher täglicher Liquiditätsbestand Mio. E Mio. E %<br />
Insgesamt .................................................. 8.111 5.865 38<br />
Euro .................................................... 2.245 2.000 12<br />
US-Dollar ................................................ 4.177 2.691 55<br />
Andere Währungen ......................................... 1.689 1.174 44<br />
Die deutliche Steigerung des EBIT um 43% auf 100,6 Mio. A (Q1/2010: 70,6 Mio. A) ist insbesondere auf die<br />
geringeren Kosten bei höheren Umsatzerlösen und gestiegenen Nettozinserträgen zurückzuführen.<br />
Q1/2011 Q1/2010<br />
Umsatzerlöse im Segment Clearstream<br />
(IFRS, ungeprüft) (in Mio E) % von gesamt (in Mio E) % von gesamt<br />
Verwahrung (Custody) ......................... 111,9 56% 109,7 58%<br />
Abwicklung (Settlement). .......................<br />
Globale Wertpapierfinanzierung<br />
32,9 17% 29,4 16%<br />
(Global Securities Financing) .................. 18,0 9% 15,0 8%<br />
Sonstige .................................... 35,3 18% 33,8 18%<br />
198,1 100% 187,9 100%<br />
Segment Market Data & Analytics<br />
Im Berichtsquartal stiegen die Umsatzerlöse um 10% gegenüber dem Vorjahr auf 57,5 Mio. A (Q1/2010: 52,5<br />
Mio. A).<br />
Wie in den Handelssegmenten Xetra und Eurex war die Geschäftsentwicklung auch im Segment Market<br />
Data & Analytics im ersten Quartal 2011 positiv. Dies lag v. a. am Erfolg des Indexgeschäfts sowie neuer<br />
Datenprodukte.<br />
Der deutliche Zuwachs beim EBIT um 25% auf 37,6 Mio. A lässt sich wie in den anderen Geschäftsbereichen<br />
auch durch höhere Umsatzerlöse bei geringeren Kosten erklären (Q1/2010: 30,0 Mio. A).<br />
Finanzlage<br />
Cashflow<br />
Die Gruppe Deutsche Börse erzielte im ersten Quartal 2011 einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
von 68,3 Mio. A (Q1/2010: 300,7 Mio. A). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einer Ertragsteuerzahlung<br />
bei Clearstream, die im ersten Quartal 2011 aus bereits gebildeten Rückstellungen geleistet wurde und damit keine<br />
Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung hatte. Ferner hatte sich die im vierten Quartal 2009<br />
beendete Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden positiv auf den Cashflow im ersten Quartal 2010 ausgewirkt.<br />
Im Detail ergaben sich die Veränderungen des Cashflows aus laufender Geschäftsaktivität aus:<br />
Anstieg des Periodenüberschusses um 56,8 Mio. A auf 219,4 Mio. A<br />
A-272
Mittelabfluss von 75,4 Mio. A (Q1/2010: Mittelzufluss von 3,6 Mio. A) aufgrund der Zunahme der<br />
Forderungen und sonstigen Vermögenswerte, im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Anstieg der<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund höherer Umsatzerlöse. Der Mittelzufluss im<br />
Vorjahr war hauptsächlich auf die oben beschriebene Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden<br />
zurückzuführen.<br />
Mittelabfluss von 104,9 Mio. A (Q1/2010: Mittelzufluss von 111,4 Mio. A) aufgrund einer Abnahme der<br />
kurzfristigen Schulden. Die Abnahme ergab sich maßgeblich aus einem Rückgang der Steuerrückstellungen<br />
und einem Rückgang der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen maßgeblich bedingt durch<br />
Restrukturierungsmaßnahmen. Der Mittelzufluss im Vorjahr war maßgeblich bedingt durch einen Anstieg<br />
der Steuerrückstellungen, sonstigen kurzfristigen Rückstellungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen.<br />
Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit lag bei 1.018,2 Mio. A (Q1/2010: Mittelzufluss von 81,7 Mio. A),<br />
primär aufgrund der Nettoabnahme der Finanzanlagen sowie der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus<br />
dem Bankgeschäft sowie der Nettozunahme der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen<br />
Laufzeit von mehr als drei Monaten. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Entscheidung längerfristige<br />
in kurzfristige Anlagen zu überführen, um von erwarteten steigenden Zinsen zu profitieren.<br />
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im ersten Quartal 2011 auf 0 Mio. A (Q1/2010:<br />
Mittelabfluss von 100,1 Mio. A), da die Deutsche Börse AG im Gegensatz zum Vorjahr keine Commercial Paper<br />
zurückgezahlt hatte.<br />
Der Finanzmittelbestand belief sich damit zum 31. März 2011 auf 630,9 Mio. A (31. März 2010: -2,0 Mio. A),<br />
hauptsächlich aufgrund des oben beschriebenen Anstiegs des Cashflows aus Investitionstätigkeit. Der Free<br />
Cashflow, der den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach Abzug der Auszahlungen für Investitionen<br />
in immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen abbildet, lag mit 48,4 Mio. A aufgrund des niedrigeren<br />
Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit unter dem Niveau des Vorjahres (Q1/2010: 262,7 Mio. A).<br />
Kapitalstruktur<br />
Die Grundsätze der Gruppe Deutsche Börse zur Optimierung ihrer Kapitalstruktur sind unverändert: Generell<br />
strebt die Gruppe eine Dividendenausschüttungsquote von 40 bis 60% des bereinigten Konzern-Jahresüberschusses<br />
an und setzt Aktienrückkäufe ein, um den Aktionären Mittel zur Verfügung zu stellen, die für den operativen<br />
Betrieb und die Weiterentwicklung der Gruppe nicht benötigt werden. Diese Grundsätze berücksichtigen den<br />
Kapitalbedarf, der sich aus rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie aus Anforderungen in Bezug<br />
auf das Kredit-Rating, das wirtschaftlich notwendige Kapital und die Liquidität des Unternehmens ableitet. Das<br />
Unternehmen strebt an, das starke ,,AA“ Kredit-Rating der Clearstream Banking S.A. aufrechtzuerhalten, um den<br />
nachhaltigen Erfolg des Segments Clearstream sicherzustellen, das in der Wertpapierverwahrung und -abwicklung<br />
tätig ist. Darüber hinaus verlangen die Aktivitäten der Tochtergesellschaft Eurex Clearing AG ein starkes<br />
Kreditprofil der Deutsche Börse AG.<br />
Die Kunden erwarten, dass ihre Dienstleister über konservative Zinsdeckungs- und Verschuldungsgrade<br />
verfügen und so ihre guten Kredit-Ratings beibehalten. Die Gruppe Deutsche Börse verfolgt weiterhin das Ziel,<br />
einen Zinsdeckungsgrad (Verhältnis von EBITDA zu Zinsaufwendungen aus Finanzierungstätigkeit) von mindestens<br />
16 auf Gruppenebene zu erreichen. Die Gruppe Deutsche Börse hat dieses Ziel im ersten Quartal 2011 mit<br />
einem Zinsdeckungsgrad von 19,4 erreicht. Diesem Wert liegt ein relevanter Zinsaufwand von 17,4 Mio. A und ein<br />
EBITDA von 336,8 Mio. A zugrunde.<br />
Für das Geschäftsjahr 2010 schlägt die Deutsche Börse AG der Hauptversammlung vor, eine im Vergleich zum<br />
Vorjahr unverändert hohe Dividende von 2,10 A je Stückaktie zu zahlen. Gemäß diesem Vorschlag beträgt die<br />
Ausschüttungsquote, bereinigt um den im vierten Quartal 2010 verbuchten ISE-Wertminderungsaufwand, 54% des<br />
Konzern-Jahresüberschusses (2009: 56%). Bei 186,0 Mio. ausstehenden Aktien, die zum 31. März 2011 dividendenberechtigt<br />
waren, ergäbe sich damit eine Ausschüttungssumme von 390,7 Mio. A (2010: 390,5 Mio. A).<br />
A-273
Vermögenslage<br />
Zum 31. März 2011 beliefen sich die langfristigen Vermögenswerte der Gruppe Deutsche Börse auf 4.758,4<br />
Mio. A (31. März 2010: 5.599,3 Mio. A). Sie setzten sich vor allem aus immateriellen Vermögenswerten und<br />
Finanzanlagen zusammen. Die immateriellen Vermögenswerte enthielten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe<br />
von 2.005,9 Mio. A (31. März 2010: 2.051,9 Mio. A) und andere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 883,4<br />
Mio. A (31. März 2010: 1.388,0 Mio. A). Die im vierten Quartal 2010 gebuchte Wertminderung auf immaterielle<br />
Vermögenswerte im Zusammenhang mit der ISE wirkte sich dabei reduzierend aus. Bei den Finanzanlagen, die<br />
zum Bilanzstichtag 1.577,7 Mio. A betrugen (31. März 2010: 1.925,1 Mio. A), stellten die Forderungen und<br />
Wertpapiere aus dem Bankgeschäft mit 1.325,7 Mio. A (31. März 2010: 1.674,1 Mio. A) die größte Position dar. Ihr<br />
Rückgang hat maßgeblich die Veränderung der langfristigen Vermögenswerte insgesamt gegenüber dem 31. März<br />
2010 bestimmt.<br />
Den langfristigen Vermögenswerten standen Eigenkapital in Höhe von 3.594,0 Mio. A (31. März 2010: 3.567,8<br />
Mio. A) sowie langfristige Schulden in Höhe von 1.819,2 Mio. A gegenüber (31. März 2010: 2.167,0 Mio. A). Die<br />
langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich hauptsächlich aus verzinslichen Verbindlichkeiten im Rahmen der<br />
Langfristfinanzierung der ISE-Transaktion in Höhe von 1.431,8 Mio. A (31. März 2010: 1.538,9 Mio. A) sowie<br />
latenten Steuerschulden in Höhe von 262,1 Mio. A (31. März 2010: 498,9 Mio. A) zusammen.<br />
Veränderungen bei den kurzfristigen Schulden ergaben sich u. a. durch den Anstieg der Bardepots für<br />
Marktteilnehmer auf 4.855,3 Mio. A (31. März 2010: 3.882,5 Mio. A), bedingt durch höhere Sicherheitsleistungen<br />
der Clearingmitglieder der Eurex Clearing. Diese sind aufgrund der höheren Geschäftsaktivität im ersten Quartal<br />
2011 gestiegen. Zum Ende des ersten Quartals 2011 standen wie im Vorjahr keine Commercial Paper aus.<br />
Insgesamt investierte die Gruppe Deutsche Börse im ersten Quartal 19,9 Mio. A (Q1/2010: 38,0 Mio. A) in<br />
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und damit weniger als im Vorjahresquartal. Die Investitionen<br />
betrafen insbesondere die Segmente Eurex und Clearstream.<br />
A-274
GESCHÄFT DER NYSE EURONEXT UND<br />
DER MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND<br />
AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE NYSE EURONEXT UND<br />
DIE MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN<br />
Historie<br />
Die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, wurde am 22. Mai 2006<br />
im Vorfeld des Unternehmenszusammenschlusses der NYSE Group, Inc., einer Aktiengesellschaft nach dem Recht<br />
des Staates Delaware, und der Euronext N.V., einer Gesellschaft nach niederländischem Recht, gegründet. Die<br />
Konzernzentrale der NYSE EURONEXT befindet sich in 11 Wall Street, New York, New York 10005, Vereinigte<br />
Staaten. Sie ist unter der Telefonnummer +1 (212) 656-3000 zu erreichen. Der Zusammenschluss dieser Unternehmen<br />
wurde am 4. April 2007 vollzogen. Die NYSE Group, Inc. wurde im Zusammenhang mit der am 7. März<br />
2006 erfolgten Verschmelzung der New York Stock Exchange, Inc., einer nicht gewinnorientierten Kapitalgesellschaft<br />
des Typs A (Type A not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates New York, und der Archipelago<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc., einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, gegründet. Die Euronext war die<br />
erste grenzüberschreitende Börsenorganisation. Sie entstand im Jahr 2000 aus der Verschmelzung der Wertpapierbörsen<br />
in Paris, Amsterdam und Brüssel. Die New York Stock Exchange hat ihre Ursprünge im sogenannten<br />
,,Buttonwood Agreement“, das 1792 von einer Gruppe aus 24 unter einer Platane in Lower Manhattan versammelten<br />
Händlern unterzeichnet wurde. Im Jahr 1817 gründeten die Händler das New York Stock & Exchange<br />
Board, das 1863 in New York Stock Exchange umbenannt wurde. Die Amsterdamer Wertpapierbörse, der älteste<br />
Bestandteil der Euronext und die erste Börse der Welt, entstand im Jahr 1602 im Zusammenhang mit einer<br />
Aktienemission der Niederländischen Ostindien-Kompanie.<br />
Sofern nicht anders angegeben oder aus dem Zusammenhang ersichtlich, gilt:<br />
,,NYSE“ bezieht sich (1) vor dem Vollzug der Verschmelzung zwischen der New York Stock Exchange,<br />
Inc. und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. am 7. März 2006 auf die New York Stock Exchange, Inc., eine<br />
nicht gewinnorientierte Kapitalgesellschaft des Typs A (Type A not-for-profit corporation) nach dem<br />
Recht des Staates New York, und (2) nach dem Vollzug der Verschmelzung auf die New York Stock<br />
Exchange LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des Staates New York, und, sofern dies<br />
aus dem Zusammenhang hervorgeht, auf ihre Tochtergesellschaften, die NYSE Market, Inc., eine<br />
Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, und die NYSE Regulation, Inc., eine nicht<br />
gewinnorientierte Gesellschaft (not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates New York. Die<br />
New York Stock Exchange LLC ist bei der SEC gemäß dem Exchange Act als nationale Wertpapierbörse<br />
(national securities exchange) registriert;<br />
,,NYSE Arca“ ist die gemeinsame Bezeichnung für die NYSE Arca, L.L.C., eine Limited Liability<br />
Company nach dem Recht des Staates Delaware, die NYSE Arca, Inc., eine Aktiengesellschaft nach dem<br />
Recht des Staates Delaware, und die NYSE Arca Equities, Inc., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht<br />
des Staates Delaware. Die NYSE Arca, Inc. ist bei der SEC gemäß dem Exchange Act als nationale<br />
Wertpapierbörse (national securities exchange) registriert;<br />
,,NYSE Amex“ bezeichnet die NYSE Amex LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des<br />
Staates Delaware (vormalige American Stock Exchange LLC). Die NYSE Amex LLC ist bei der SEC<br />
gemäß dem Exchange Act als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) registriert;<br />
,,Euronext“ bezeichnet die Marktgeschäfte der NYSE Euronext in Europa, darunter die die Euronext, N.V.<br />
bildenden europäischen Börsen — die Wertpapierbörsen in Paris, Amsterdam, Brüssel, London und<br />
Lissabon — sowie, falls dies aus dem Zusammenhang hervorgeht, die Terminmärkte in London, Paris,<br />
Amsterdam, Brüssel und Lissabon; und<br />
,,NYSE Liffe“ bezeichnet die Terminmärkte der NYSE Euronext in London, Paris, Amsterdam, Brüssel<br />
und Lissabon.<br />
Überblick<br />
Die NYSE Euronext ist ein führender weltweiter Finanzmarktbetreiber und Anbieter innovativer Handelsstrategien.<br />
Sie bietet eine große und ständig erweiterte Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen in den<br />
Bereichen Aktienkassahandel, Futures, Optionen, Swaps, indexbasierte Produkte, Anleihen, Emissionsrechtehandel,<br />
Clearing, Marktdaten und Handelstechnologielösungen an, die ausnahmslos für die Erfüllung der wachsenden<br />
Bedürfnisse von Emittenten, Anlegern, Finanzinstituten und Marktteilnehmern konzipiert sind. Kein<br />
A-275
Bereich der Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext ist saisonabhängig. Die NYSE Euronext hat ihre berichtspflichtigen<br />
Geschäftssegmente mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 neu strukturiert. Die neuen Segmente sind<br />
Derivategeschäft, Cash Trading and Listings und Information Services and Technology Solutions. Die historischen<br />
Finanzergebnisse wurden zur Berücksichtigung dieser Änderung angepasst.<br />
Im Jahr 2010 setzte die NYSE Euronext die Diversifizierung ihres Geschäftsmodells fort und legte dabei den<br />
Schwerpunkt auf neue Initiativen und Wachstumsbereiche, um über alle Konjunkturzyklen hinweg Wertschöpfung<br />
zu erzielen.<br />
Im Segment Cash Trading and Listing stabilisierte die NYSE Euronext ihren Marktanteil an den europäischen<br />
Kassamärkten. Parallel dazu wurde eine neue Clearingstrategie für Europa bekannt gegeben und mit ihrer Umsetzung<br />
begonnen. In den Vereinigten Staaten ging der Marktanteil der NYSE Euronext im Jahr 2010 leicht zurück. Die<br />
Listingplätze der NYSE Euronext waren weiterhin stark gefragt, was sich an der Anzahl der Börsenwechsel,<br />
Neuemissionen und Zweitplatzierungen zeigt. Im Jahr 2010 wechselten 14 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung<br />
von insgesamt 41 Mrd. US$ von anderen Börsenplätzen zur NYSE. Darüber hinaus wechselten drei weitere<br />
Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von insgesamt 463 Mio. US$ von anderen Börsenplätzen zur NYSE<br />
Amex. Im Jahr 2010 erfolgten an den Märkten der NYSE Euronext Wertpapierlistings von insgesamt 120 Emittenten,<br />
mit denen ein Gesamterlös von 44 Mrd. US$ erzielt wurde. Hierzu zähltenauchderBörsengang von General Motors<br />
mit einem Volumen von 16 Mrd. US$ — der größte Börsengang in der Geschichte der Vereinigten Staaten — und die<br />
Emissionen von 22 chinesischen Unternehmen mit einem GesamterlösinHöhe von 2,7 Mrd. US$. Darüber hinaus war<br />
die NYSE Euronext im Jahr 2010 mit insgesamt 473 Platzierungen und Gesamterlösen von 193 Mrd. US$, zu denen<br />
auch die mit einem Erlösvon70Mrd.US$größte Zweitplatzierung von Petrobras zählte, Marktführer bei den Erlösen<br />
aus weltweiten Zweitplatzierungen.<br />
Im NYSE Euronext-Segment Derivategeschäft konzentrierten sich die Schlüsselinitiativen 2010 darauf, am<br />
Wachstum des US-amerikanischen Optionsmarktes zu partizipieren und den Clearingbereich auszuweiten, der nach<br />
Einschätzung der NYSE Euronext einen immer wichtigeren Teil ihrer Geschäftstätigkeit bilden wird. Im Mai 2010<br />
gab die NYSE Euronext bekannt, dass sie bei Erteilung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Genehmigung ihr<br />
Clearinggeschäft für europäische Wertpapiere und Derivate ab Mitte 2012 über zwei neue, speziell dafür<br />
konzipierte Clearinghäuser in London und Paris aufnehmen werde. Diese neuen Clearinghäuser sind Bestandteil<br />
der Strategie von NYSE Euronext, Clearingdienstleistungen im Vereinigten Königreich und in der Eurozone<br />
anzubieten und sich von allen ausgelagerten vertraglichen Vereinbarungen mit der LCH.Clearnet Group Ltd in<br />
London und Paris zu lösen und so die unmittelbare Kontrolle über alle Aspekte des Clearinggeschäfts und die<br />
Entscheidungen in ihrem Kassa- und Derivategeschäft in Europa zu übernehmen. Siehe ,,Derivategeschäft —<br />
NYSE Liffe Clearing“. Darüber hinaus nahm die New York Portfolio Clearing, das Gemeinschaftsunternehmen der<br />
NYSE Euronext mit der DTCC, am 8. Februar 2011 ihre Geschäftstätigkeit auf. Siehe ,,Derivategeschäft —<br />
New York Portfolio Clearing“.<br />
Das Segment Information Services and Technology Services der NYSE Euronext wuchs im Jahr 2010. Ihm<br />
kamen die Übernahme der NYFIX, Inc. (in diesem Dokument als ,,NYFIX“ bezeichnet), eine erweiterte Kundenbasis,<br />
steigende Softwareumsätze und die Einführung von colocation services die Dritten das Mieten von Hardware<br />
und Software vor Ort ermöglichen in Mahwah, New Jersey, und Basildon, England, zugute. Im Jahr 2010 eröffnete<br />
die NYSE Euronext zwei neue Rechenzentren in Basildon und in Mahwah. Die Matching Systeme, die Informationstechnologie,<br />
die Kauf- und Verkaufsangebote matcht, für die Märkte der NYSE Euronext in Europa sind<br />
mittlerweile in der Einrichtung in Basildon zusammengefasst. Die NYSE Euronext erwartet die vollständige<br />
Migration ihrer US-Börsen in die Einrichtung in Mahwah für das erste Halbjahr 2011. Die NYSE wurde bereits<br />
vollständig in die Einrichtung in Mahwah migriert.<br />
Im Jahr 2010 schloss die NYSE Euronext die Migration der Aktien- und Optionsmärkte der NYSE Arca und<br />
des Optionsmarkts der NYSE Amex auf ihre Universal-Handelsplattform ab. Darüber hinaus hat die NYSE<br />
Euronext mit der Migration der NYSE Liffe auf ihre Universal-Handelsplattform begonnen und erwartet den<br />
Abschluss dieser Migration für das zweite Quartal 2011. Ferner geht die NYSE Euronext davon aus, dass die<br />
Migration der NYSE auf ihre Universal-Handelsplattform im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen wird.<br />
In Bezug auf Partnerschaften mit anderen Börsen konnte die NYSE Technologies, Inc. (in diesem Dokument<br />
als ,,NYSE Technologies“ bezeichnet) im Jahr 2010 zahlreiche Meilensteine erreichen. Im September 2010 lieferte<br />
die NYSE Euronext ihre Universal-Handelsplattform an den Aktienkassamarkt der Qatar Exchange und konnte so<br />
die erstmalige Einführung ihrer Kassahandel-Anwendungssuite außerhalb ihrer Kernmärkte verzeichnen. Derzeit<br />
arbeitet die NYSE Euronext am Terminmarkt der Qatar Exchange. Ferner entschied sich im September 2010 die<br />
A-276
Tokyo Stock Exchange Inc. (in diesem Dokument als ,,TSE“ bezeichnet) den Aufbau ihrer neuen Futures-<br />
Handelsplattform sowie den Support für diese Plattform von der NYSE Technologies durchführen zu lassen. Die<br />
NYSE Euronext erwartet den Beginn der Migration ihrer Futures-Produkte auf diese Plattform durch die TSE für<br />
die zweite Hälfte des Jahres 2011. Ferner kündigte die NYSE Euronext im Jahr 2010 den Abschluss eines<br />
langfristigen strategischen Kooperationsvertrags mit der Warschauer Wertpapierbörse an, der die Entwicklung<br />
künftiger Geschäftsinitiativen zum Gegenstand hat und die Migration des Kassa- und des Terminmarkts dieser<br />
Börse auf die Universal-Handelsplattform der NYSE Euronext vorsieht. Ebenfalls im Jahr 2010 erfolgte die<br />
erfolgreiche Migration der Philippine Stock Exchange auf die Handelsplattform der NYSE Technologies.<br />
Derivategeschäft<br />
Das Segment Derivategeschäft der NYSE Euronext beinhaltet ihren Derivatehandel und ihr Clearinggeschäft<br />
und umfasst die NYSE Liffe, NYSE Liffe Clearing, NYSE Liffe US, NYSE Amex Options, NYSE Arca Options,<br />
NYPC sowie die dazugehörigen Derivate-Marktdaten.<br />
NYSE Liffe — NYSE Liffe ist der weltweite Derivategeschäftsbereich der NYSE Euronext, bestehend<br />
aus den von Liffe Administration and Management, Euronext Amsterdam, Euronext Brüssel, Euronext<br />
Lissabon und Euronext Paris betriebenen Terminmärkten. Die NYSE Liffe bietet ihren Kunden die<br />
Vorteile einer der technologisch ausgereiftesten Plattformen für den Derivatehandel und einer der<br />
breitesten Produktpaletten unter den Terminmärkten. Sie bietet den Kunden über eine einheitliche<br />
elektronische Handelsplattform Zugang zu einem breiten Spektrum von Zins-, Aktien-, Index-, Rohstoffund<br />
Währungsderivaten. Ferner bietet die NYSE Liffe ihren Kunden die innovativen Dienste Bclear und<br />
Cscreen, die durch ein einfaches und kostengünstiges Verfahren für die Erfassung und Verarbeitung von<br />
großvolumigen Derivategeschäften über NYSE Liffe mit Clearing bei NYSE Liffe Clearing den börslichen<br />
und OTC-Markt miteinander verbinden.<br />
NYSE Liffe Clearing — Seit der Einführung von ,,NYSE Liffe Clearing“ liegt die volle Verantwortung<br />
für die Clearingaktivitäten am Londoner Markt der NYSE Liffe bei der NYSE Liffe. Dabei wird der<br />
Londoner Markt der NYSE Liffe in Form einer Anerkannten Anlagebörse (recognized investment<br />
exchange) mit Eigenclearing (self-clearing) betrieben und bestimmte Clearing-Garantievereinbarungen<br />
und dazugehörige Risikoaufgaben werden an die LCH.Clearnet Limited (in diesem Dokument als<br />
,,LCH.Clearnet“ bezeichnet), ein im Vereinigten Königreich anerkanntes Clearinghaus, ausgelagert.<br />
Am 12. Mai 2010 gab die NYSE Euronext bekannt, dass sie bei einer Erteilung der entsprechenden<br />
aufsichtsrechtlichen Genehmigung ihr europäisches Clearinggeschäft für Wertpapiere und Derivate ab<br />
2012 über zwei neue, speziell dafür konzipierte Clearinghäuser in London und Paris aufnehmen werde.<br />
Die LCH.Clearnet in London und die LCH.Clearnet SA in Paris wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass<br />
die mit ihnen bestehenden vertraglichen Clearingvereinbarungen dementsprechend zu diesem Zeitpunkt<br />
enden werden. Der Londoner Markt der NYSE Liffe hat lediglich seine Absicht zur Kündigung des<br />
Vertrags mit der LCH.Clearnet erklärt, jedoch noch keine förmliche Kündigung übersandt. In diesem<br />
Zusammenhang sind keine Kündigungsgebühren oder Vertragsstrafen zu zahlen. Zum 31. Dezember<br />
2010 hielt die NYSE Euronext eine Beteiligung von 9,1% am Grundkapital der LCH.Clearnet Group<br />
Limited und verfügte über das Recht zur Bestellung eines Mitglieds ihres Board of Directors.<br />
NYSE Liffe US — Die NYSE Liffe US LLC (in diesem Dokument als ,,NYSE Liffe US“ bezeichnet), die<br />
US-Terminbörse der NYSE Euronext, ermöglicht den Handel mit Full-Sized und Mini-Sized Gold- und<br />
Silber-Futures, mit Optionen auf Full-Sized Gold- und Silber-Futures und mit Futures auf MSCI-Indizes.<br />
Für 2011 plant die NYSE Liffe US — sofern die entsprechende aufsichtsrechtliche Genehmigung erteilt<br />
wird — die Einführung eines vollständigen Sets von festverzinslichen Anleihe-Futures, deren Clearing<br />
voraussichtlich bei der NYPC erfolgen wird. Im Juli 2010 gab die NYSE Liffe US bekannt, dass sie bis<br />
spätestens zum 17. Juni 2011 in Abstimmung mit ihrer weltweiten Kundenbasis die Verlagerung des<br />
Handels und der offenen laufenden Kontrakte aller bestehenden MSCI-gebundenen Aktienindex-Futures<br />
in den Vereinigten Staaten auf ihre Plattform vornehmen werde und dass sie beabsichtige, weitere<br />
Kontrakte auf Grundlage von MSCI-Indizes einzuführen. Eine bedeutende Minderheitsbeteiligung an der<br />
NYSE Liffe US wird von sechs externen Investoren — Citadel Securities, DRW Investments, Getco,<br />
Goldman Sachs, Morgan Stanley und UBS — gehalten. Bei dieser Eigentümerstruktur bleibt die NYSE<br />
Euronext die größte Anteilseignerin des Unternehmens und konsolidiert es in ihrer Finanzberichterstattung.<br />
Die NYSE Euronext leitet das Tagesgeschäft der NYSE Liffe US, deren Geschäftstätigkeit der<br />
Aufsicht eines gesonderten Board of Directors unterliegt.<br />
A-277
NYSE Amex Options — Im Jahr 2010 gab die NYSE Euronext den Verkauf einer bedeutenden<br />
Kapitalbeteiligung an der NYSE Amex Options, einer ihrer beiden US-Optionsbörsen, an sieben<br />
außenstehende Investoren bekannt: BofA Merrill Lynch, Barclays Capital, Citadel Securities, Citi,<br />
Goldman Sachs, TD AMERITRADE und UBS. Bei dieser Struktur bleibt die NYSE Euronext die<br />
größte Anteilseignerin des Unternehmens und leitet das Tagesgeschäft der NYSE Amex Options, deren<br />
Geschäftstätigkeit der Aufsicht eines gesonderten Board of Directors und eines speziell damit beauftragten<br />
Chief Executive Officer unterliegt. Die NYSE Euronext konsolidiert das Unternehmen im<br />
Rahmen ihrer Finanzberichterstattung. Die NYSE Euronext plant, den Verkauf des Unternehmens nach<br />
Einholung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Genehmigungen zu vollziehen.<br />
NYSE Arca Options — Die NYSE Arca Options, eine der beiden US-Optionsbörsen der NYSE Euronext,<br />
bietet eine verzögerungsfreie und kostengünstige elektronische Orderausführung für nahezu 2.000<br />
Optionsemissionen.<br />
New York Portfolio Clearing — Das Gemeinschaftsunternehmen der NYSE Euronext und der DTCC<br />
nahm seine Geschäftstätigkeit im ersten Quartal 2011 auf. Die New York Portfolio Clearing wird zunächst<br />
das Clearing von an der NYSE Liffe gehandelten festverzinslichen Anleihederivaten übernehmen und<br />
wird künftig in der Lage sein, auch für andere Börsen und Derivate-Clearinghäuser Clearingdienstleistungen<br />
anzubieten. Die New York Portfolio Clearing setzt bei der Verarbeitung und Verwaltung geclearter<br />
Positionen und bei der Übertragung von Positionen nach erfolgtem Handel die Clearingtechnologie der<br />
NYSE Euronext, TRS/CPS, ein. Die Fixed Income Clearing Corporation der DTCC steuert ihre<br />
Kompetenzen in den Bereichen Risikomanagement, Abwicklung, Banking und Referenzdatensysteme<br />
bei. Zum 31. Dezember 2010 hielt die NYSE Euronext eine Minderheitsbeteiligung an der DTCC und war<br />
in ihrem Board of Directors vertreten. Die Beteiligung der NYSE Euronext an der New York Portfolio<br />
Clearing wird nach der Equity-Methode bewertet.<br />
Produkte und Dienstleistungen<br />
Handelsplattform und Marktstruktur<br />
Die elektronische Full-Service-Handelsplattform der NYSE Liffe weist eine offene Systemarchitektur auf, die<br />
den Anwendern den Zugang zum System der NYSE Euronext ermöglicht. Händler greifen in der Regel über eine<br />
der zahlreichen von unabhängigen Softwareanbietern entwickelten Frontend-Handelsanwendungen auf das System<br />
der NYSE Euronext zu, was eine beständige Zunahme seiner Verbreitung und seine hohe weltweite Akzeptanz<br />
ermöglicht hat. Bei diesen Anwendungen handelt es sich um personalisierte Handelsbildschirme zur Anbindung<br />
von Anwendern an den Markt, die den Anwendern die Integration von Front-/Backoffice-Handel, Abwicklung,<br />
Risikomanagement und Order-Routing-Systemen gestatten. Die Handelsplattform der NYSE Liffe ist für die<br />
Verarbeitung hoher Order Flows und Transaktionsvolumina konzipiert. Ein Matching von Orders kann auf Preis-<br />
Zeit-Basis und/oder anteilig sowie nach Kontrakt konfigurierbar erfolgen; dabei werden die Transaktionspreise und<br />
-volumina und die Gesamtgröße aller Kauf- und Verkaufsangebote auf jeder Preisebene in Echtzeit aktualisiert. Die<br />
Anwender werden laufend über alle aktiven Orders im zentralen Orderbuch informiert, wodurch die Überwachung<br />
der Markttiefe problemlos möglich ist. Die NYSE Liffe erwartet den Abschluss der Migration ihrer Technologie auf<br />
die Universal-Handelsplattform für das zweite Quartal 2011. Siehe ,,Information Services and Technology<br />
Solutions — Global Technology Group der NYSE Euronext“.<br />
Gehandelte Produkte<br />
Über die NYSE Liffe wird eine große Bandbreite an Produkten gehandelt. Die Kernproduktlinie der NYSE<br />
Liffe bildet ihr Portfolio aus kurzfristigen Zinskontrakten, unter denen die kurzfristigen Zinskontrakte mit auf Euro<br />
und Pfund Sterling lautenden Implied Forward Rates als Basis die wichtigsten sind. Die Handelsvolumina mit dem<br />
Hauptprodukt der NYSE Liffe in diesem Bereich, dem Euribor Contract, sind mit der zunehmenden Bedeutung des<br />
Euro als Weltreservewährung gestiegen. Insgesamt bietet die NYSE Liffe eine Vielzahl von Derivateprodukten an,<br />
darunter Zinskontrakte auf eine Reihe von Währungen, Aktien-Futures und -Optionen auf führende Aktien aus aller<br />
Welt, die entweder über LIFFE CONNECT» oder Bclear gehandelt werden (einschließlich eines breiten Spektrums<br />
von nicht an der NYSE Euronext notierten Basiswerten), Indexprodukte auf nationale und internationale Indizes<br />
und eine Vielzahl von Agrarrohstoff-Derivaten und Derivaten auf sonstige ,,weiche“ Rohstoffe.<br />
A-278
Optionen<br />
Die NYSE Arca und die NYSE Amex betreiben Marktplätze für den Handel mit Optionen auf börsennotierte<br />
Wertpapiere. Die als Basiswert dienenden Wertpapiere sind an der New York Stock Exchange, NYSE Arca, NYSE<br />
Amex und Nasdaq notiert. Diese Optionsmarktzentren umfassen Einrichtungen, Technologien und Systeme für den<br />
Optionshandel sowie Aufsichts-, Überwachungs- und Compliance-Dienste. Beim Optionsgeschäft der NYSE Arca<br />
werden eine Technologieplattform und eine Marktstruktur verwendet, die für die Optimierung der Geschwindigkeit<br />
und Qualität der Handelsausführung für ihre Kunden und für die Erschließung zusätzlicher Liquiditätsquellen<br />
konzipiert wurden. Diese Marktstruktur versetzt Market Maker in die Lage, per Fernzugriff auf die Märkte der<br />
NYSE Arca zuzugreifen, und integriert so Marktteilnehmer des Präsenzhandels und Market Maker an anderen<br />
Standorten. Beim Optionsgeschäft der NYSE Amex kommt ein Hybridmodell zum Einsatz, das Auktionshandel<br />
und elektronischen Handel verbindet und für die Bereitstellung eines stabilen und liquiden Markts mit niedriger<br />
Volatilität sowie für die Ermöglichung von Preis- und/oder Größenverbesserungen konzipiert wurde. Die NYSE<br />
Amex Options und die NYSE Arca Options sind zudem Anteilseigner der The Options Clearing Corporation und<br />
sind in deren Board of Directors vertreten.<br />
Handelsteilnehmer<br />
Bei den Handelsteilnehmern der NYSE Liffe handelt es sich um Händler und Broker. Handelsteilnehmer<br />
können ferner zu Liquiditätsspendern werden. Liquiditätsspender können mehrere Serien von Massen-Quotes in<br />
einer einzelnen Order platzieren, wodurch es ihnen ermöglicht wird, Kauf- und Verkaufsorder für zahlreiche<br />
Fälligkeitsmonate in einer einzigen Nachricht zu übermitteln.<br />
Wettbewerb<br />
Die NYSE Liffe steht mit einer Reihe weltweiter Derivatebörsen wie etwa der CME Group Inc. und mit dem<br />
außerbörslichen Handel im Wettbewerb. Mehrere andere Unternehmen habe ihre Absicht bekannt gegeben, im<br />
Derivatebereich in den Vereinigten Staaten und in Europa aktiv werden zu wollen.<br />
Die NYSE Liffe US, NYSE Arca und NYSE Amex sind im Derivatehandel einem erheblichen Wettbewerbsdruck<br />
ausgesetzt. Ihre Hauptwettbewerber auf dem US-Markt sind die CME Group Inc., Chicago Board Options<br />
Exchange, Nasdaq OMX, International Securities Exchange, BATS und Boston Options Exchange.<br />
Auch bei ihrem Futures-Geschäft ist die NYSE Liffe US einem bedeutenden Wettbewerb ausgesetzt. Zu ihren<br />
Hauptwettbewerbern zählen die etablierten Börsengruppen IntercontinentalExchange und CME Group Inc., die im<br />
Jahr 2008 die New York Mercantile Exchange übernahm, aber auch Start-ups wie die ELX Futures, L.P., die von<br />
einem Konsortium aus Banken und anderen Marktteilnehmern unterstützt wird.<br />
Cash Trading and Listings<br />
Das Segment Cash Trading and Listings der NYSE Euronext beinhaltet ihr Kassahandels- und Listing-<br />
Geschäft und umfasst die New York Stock Exchange, Euronext, NYSE Amex, NYSE Arca, NYSE Alternext,<br />
NYSE Arca Europe und SmartPool sowie BlueNext und Interbolsa und die dazugehörigen Marktdaten für den<br />
Kassahandel.<br />
NYSE — Die NYSE ist als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) gemäß dem<br />
Exchange Act registriert. Neben Stammaktien (common stock), Vorzugsaktien (preferred stock) und<br />
Optionsscheinen sind an der NYSE Schuldtitel und strukturierte Unternehmenstitel, wie Kapitalinstrumente,<br />
Pflichtwandelanleihen und verpackte Wertpapiere (repackaged securities) (ohne ETPs, wie<br />
nachstehend definiert), notiert und es kommen ständig neue Arten strukturierter Produkte hinzu.<br />
Euronext — Die Euronext ist die erste integrierte grenzüberschreitende Börse, in der die Wertpapierbörsen<br />
von Amsterdam, Brüssel, Lissabon und Paris zu einem gemeinsamen Markt vereint wurden;<br />
mittlerweile verfügt die Euronext auch über einen Londoner Marktplatz. Emittenten, die die aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen der Europäischen Union erfüllen, sind für ein Listing an den von der Euronext<br />
betriebenen geregelten Märkten geeignet. An den Börsen der Euronext ist eine große Bandbreite an<br />
Wertpapieren notiert, darunter inländische und internationale Dividendenpapiere, Wandelanleihen,<br />
Optionsscheine, ETFs und Schuldtitel einschließlich Unternehmens- und Staatsanleihen. Alle Märkte<br />
A-279
der Euronext werden von Tochtergesellschaften der Euronext, N.V. betrieben, die jeweils über eine<br />
nationale Lizenz als Börsenbetreiber verfügen.<br />
NYSE Amex — Die NYSE Amex, ehemals American Stock Exchange, wurde im Jahr 2008 Teil der<br />
NYSE Euronext und ist der US-Listingplatz der NYSE Euronext für junge Wachstumsunternehmen.<br />
Durch die NYSE Amex wird der Größenvorteil der NYSE Euronext im Bereich US-Optionen erweitert<br />
und ein Listingplatz für eine größere Gruppe von Unternehmen als diejenige der für ein Listing an der<br />
NYSE geeigneten zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2010 nahm die NYSE Amex den Handel mit<br />
bestimmten an der Nasdaq notierten Wertpapieren auf. Die NYSE Amex ist als nationale Wertpapierbörse<br />
(national securities exchange) gemäß dem Exchange Act registriert.<br />
NYSE Arca — Die NYSE Arca ist eine vollelektronische Börse in den Vereinigten Staaten für Aktien,<br />
börsengehandelte Produkte (in diesem Dokument als ,,ETPs“ (exchange traded products) bezeichnet),<br />
wozu börsengehandelte Indexfonds (in diesem Dokument als ,,ETFs“ (exchange traded funds) bezeichnet),<br />
börsengehandelte Wechsel, börsengehandelte Vehikel (exchange traded vehicles), Zertifikate und<br />
Optionen gehören. Die NYSE Arca ist als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange)<br />
gemäß dem Exchange Act registriert.<br />
NYSE Alternext — Die NYSE Alternext betreibt die europäischen Marktplätze der NYSE Euronext für<br />
junge Wachstumsunternehmen. An der NYSE Alternext notierte Unternehmen müssen weniger strenge<br />
Listingstandards einhalten als an der Euronext notierte Unternehmen. An der NYSE Alternext notierte<br />
Unternehmen verfügen über größere Flexibilität bei der Auswahl von Rechnungslegungsstandards und<br />
unterliegen nach dem Listing geringeren Folgeberichtspflichten als an der Euronext notierte Unternehmen.<br />
NYSE Arca Europe — Die NYSE Arca Europe ist ein europaweites multilaterales Handelssystem (in<br />
diesem Dokument als ,,MTF“ (multilateral trading facility) bezeichnet), das von der Euronext Amsterdam<br />
betrieben wird. Die NYSE Arca Europe bietet eine vollelektronische Handelsplattform mit niedriger<br />
Latenz für Bluechip-Aktien aus elf europäischen Ländern.<br />
SmartPool — SmartPool ist eine europäische alternative Handelsplattform (Dark Pool), die auf die<br />
Ausführung von Aufträgen institutioneller Anleger spezialisiert ist. Sie nahm im Februar 2009 die<br />
Erbringung seiner Handelsdienstleistungen auf. Dieses MTF, das in Zusammenarbeit mit der NYSE<br />
Euronext und drei europäischen Investmentbanken (BNP Paribas, HSBC und J.P. Morgan) errichtet<br />
wurde, wird von der NYSE Euronext betrieben und verfügt über ein eigenes Führungsteam in London.<br />
BlueNext/NYSE Blue — Im Februar 2011 brachte die NYSE Euronext ihre Anteile an der BlueNext als<br />
Gegenleistung für eine Mehrheitsbeteiligung an der NYSE Blue ein, einem neuen weltweit tätigen<br />
Unternehmen mit Schwerpunkt auf dem Umwelt- und Erneuerbare-Energien-Markt.<br />
Produkte und Dienstleistungen<br />
Orderausführung<br />
Die NYSE Euronext stellt vielfältige Marktplätze für Anleger, Broker-Dealer und andere Marktteilnehmer<br />
bereit, an denen diese unmittelbar zusammenkommen können, um Aktienkassawerte, festverzinsliche Wertpapiere,<br />
ETPs und eine große Bandbreite an Derivaten zu kaufen und zu verkaufen. Eine der Hauptfunktionen der Märkte<br />
der NYSE Euronext besteht darin, eine zuverlässige, ordnungsgemäße, liquide und effiziente Ausführung von<br />
Orders über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren sicherzustellen. Die Orderausführung erfolgt auf verschiedenen<br />
Wegen; die NYSE Euronext ist stets bemüht, weitere und effizientere Handelsmechanismen zu entwickeln.<br />
Um ihre Führungsposition zu verteidigen, beabsichtigt die NYSE Euronext, ihr Marktmodell unter Berücksichtigung<br />
neuer Trends im Handelsbetrieb und der technologischen Fortschritte weiterzuentwickeln.<br />
Kassahandel<br />
In den Vereinigten Staaten bietet die NYSE Euronext den Kassahandel mit Dividendenpapieren, festverzinslichen<br />
Wertpapieren und ETPs an der NYSE, der NYSE Arca und der NYSE Amex an. Dabei können die<br />
Kunden der NYSE Euronext zwischen dem Auktionshandel mit einer Präsenzhandelskomponente oder dem<br />
elektronischen Handel wählen. In Europa umfasst das Kassahandelsgeschäft der Euronext den Handel mit<br />
Dividendenpapieren und anderen Kassainstrumenten, wie u. a. Fonds, Anleihen, Optionsscheinen, Indextiteln<br />
und strukturierten Fonds.<br />
A-280
Handelsplattform und Marktstruktur — NYSE und NYSE Amex<br />
An der NYSE und der NYSE Amex sind sowohl der Auktionshandel als auch der elektronische Handel<br />
möglich. An diesen Märkten wird beabsichtigt, in einer überwiegend von automatischer Ausführung geprägten<br />
Umgebung die Merkmale des klassischen Auktionshandels nachzubilden, die stabile und liquide Märkte mit<br />
geringer Volatilität sicherstellten, und gleichzeitig Preis- und/oder Größenverbesserungen zu ermöglichen. Die<br />
Märkte bauen auf den Kernattributen der NYSE Euronext auf: Liquidität, effiziente Preisfindung, niedrige<br />
Handelskosten und enge Spreads durch Erweiterung der Möglichkeiten der Kunden zum schnellen und anonymen<br />
Handeln. Die NYSE Euronext ist der Auffassung, dass das Zusammenspiel ihrer automatischen Märkte und<br />
Auktionsmärkte Spielräume für Kursverbesserungen aufrecht erhält und gleichzeitig alle Anleger — unabhängig<br />
von ihrer Größe — beim Kauf und Verkauf von Aktien den besten Kurs erhalten.<br />
Auf dem Handelsparkett stellen Designated Market Maker ein faires, ordentliches und kontinuierliches Kaufund<br />
Verkaufsgeschäft sicher, indem sie Käufer und Verkäufer zusammenbringen und bei relativer Abwesenheit von<br />
Kauf- oder Verkaufsorders für die ihnen zugewiesenen Aktienwerte durch den Kauf bzw. Verkauf dieser Aktienwerte<br />
für eigene Rechnung Liquidität in den Markt bringen. Ergänzende Liquiditätsspender sind eine Gruppe von<br />
Marktteilnehmern mit hohen Umsätzen, denen finanzielle Anreize dafür gewährt werden, dass sie bei Erfüllung<br />
bestimmter Quotierungsvoraussetzungen Liquidität für die NYSE bereitstellen. Parketthändler sind auf dem<br />
Handelsparkett als Vertreter zur Bearbeitung von Kundenorders tätig. Designated Market Maker und Broker<br />
treffen nach eigenem Ermessen Maßnahmen zur Verbesserung von Preisen und zur Stärkung des Orderwettbewerbs,<br />
wobei sie sowohl elektronisch als auch manuell auf den Markt einwirken können. Die NYSE Euronext ist<br />
der Auffassung, dass diese Ermessensentscheidungen insbesondere bei Aktien mit niedriger Liquidität, bei<br />
Handelseröffnung und Handelsschluss sowie bei Unsicherheiten im Markt, beispielsweise in Fällen, in denen<br />
eine Unternehmensmeldung oder ein externes Ereignis zu Marktinstabilität und Preisvolatilitätführen könnte, von<br />
großem Nutzen ist. Bei diesem Marktmodell, das die NYSE Euronext als ,,Neues Marktmodell“ bezeichnet, handelt<br />
es sich um ein im Jahr 2008 eingerichtetes Pilotprogramm.<br />
Im Laufe des Jahres 2010 setzte die NYSE Euronext die Migration ihrer US-Börsen auf die einheitliche<br />
Universal-Handelsplattform fort. Siehe ,,Information Services and Technology Solutions —Global Technology<br />
Group der NYSE Euronext“.<br />
Handelsplattform und Marktstruktur — Euronext<br />
Der Kassahandel an den Märkten der Euronext erfolgt seit der erfolgreichen Migration dieser Märkte vom<br />
Nouveau Système de Cotation über die Universal-Handelsplattform. Der Kassahandel auf Euronext ist sowohl über<br />
ein einheitliches harmonisiertes Regelwerk für den Handel an allen Märkten der Euronext als auch über die<br />
verschiedenen nicht harmonisierten Euronext-Rulebooks mit spezifischen Regeln für die einzelnen Börsen vor Ort<br />
geregelt. Die Handelsvorschriften der Euronext sehen einen ordergetriebenen Markt mit einem offenen, elektronischen<br />
Zentralorderbuch für jedes gehandelte Wertpapier, unterschiedlichen Ordertypen, einem automatischen<br />
Matching von Orders und der Gewährleistung einer vollständigen Anonymität sowohl für Orders als auch für<br />
Geschäfte vor. Nach Wahl der notierten Gesellschaft kann der Handel mit zugelassenen Wertpapieren mit niedriger<br />
Liquidität an europäischen Börsen durch einen Liquiditätsspender unterstützt werden, bei dem es sich um einen<br />
bestehenden Euronext-Teilnehmer und/oder einen Unternehmensbroker handeln kann. Aufgabe des Liquiditätsspenders<br />
ist es, den Handel mit den Papieren kleiner und mittlerer Unternehmen mit niedriger Liquidität zu<br />
unterstützen, um einen regelmäßigen Handel zu fördern und die Preisvolatilität zu minimieren.<br />
Handelsplattform und Marktstruktur — NYSE Arca<br />
Die NYSE Arca betreibt eine offene, vollelektronische Wertpapierbörse für den Handel mit in den Vereinigten<br />
Staaten zugelassenen Wertpapieren (zusätzlich zu Optionen, wie nachstehend beschrieben). Die NYSE Arca<br />
erbringt darüber hinaus Listing-Dienstleistungen für ETPs. Die Handelsplattform der NYSE Arca ermöglicht den<br />
Kunden eine schnelle elektronische Ausführung und einen offenen, direkten und anonymen Marktzugang. Die<br />
NYSE Arca betreibt ein Lead Market Maker-Programm, bei dem ein Lead Market Maker als alleiniger spezieller<br />
Liquiditätsspender im Rahmen der Erstzulassungen an der NYSE Arca auftritt. Der vom Emittenten ausgewählte<br />
Lead Market Maker muss bestimmte von der NYSE Arca vorgegebene Mindestleistungsanforderungen erfüllen, zu<br />
denen die prozentuale Dauer der Stellung der besten landesweiten Kauf- und Verkaufsangebote, die angezeigte<br />
A-281
Durchschnittsgröße und der quotierte Durchschnitts-Spread zählen, und unterstützt die Eröffnungs- und Schlussauktionen<br />
der NYSE Arca.<br />
Dieses Handelssystem bietet eine Vielzahl von ausführungsbezogenen Dienstleistungen und Handelsregeln<br />
auf Grundlage der Preis-Zeit-Priorität; diese erfordert eine Ausführung von Orders zum besten verfügbaren Preis<br />
und, falls Orders zum selben Preis übermittelt werden, auf Grundlage des Zeitpunkts der Eintragung der Orders in<br />
das Handelssystem. Im offenen Limit-Orderbuch werden Orders gleichzeitig dem Käufer und dem Verkäufer<br />
angezeigt; Käufer und Verkäufer haben die Möglichkeit zur anonymen Übermittlung von Orders. Geschäfte werden<br />
so ausgeführt, wie es die Order eingebende Partei festlegt, häufig zu einem Preis, der dem den konsolidierten<br />
Quotierungssystemen gemeldeten höchsten Geldkurs oder niedrigsten Briefkurs entspricht oder diesen überschreitet.<br />
Trade Reporting Facility<br />
Die NYSE Euronext betreibt zusammen mit der FINRA eine Trade Reporting Facility, um ihren Kunden eine<br />
Berichterstattung über außerbörsliche Geschäfte mit allen an inländischen Marktsystemen zugelassenen Aktienwerten<br />
zugänglich zu machen. Die Trade Reporting Facility der NYSE Euronext erweitert die Palette der<br />
Handelsprodukte und -dienstleistungen für ihre Kunden, indem sie eine zuverlässige und kostengünstige Stelle<br />
für die Berichterstattung über intern ausgeführte Transaktionen anbietet.<br />
NYSE Bonds<br />
NYSE Bonds, die Plattform der NYSE Euronext für den Anleihehandel, übernimmt das Konzept des<br />
elektronischen Handelssystems der NYSE Arca und bietet Anlegern die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise<br />
transparente Preis- und Handelsinformationen zu erhalten. Auf der Plattform werden Anleihen aller an der NYSE<br />
und NYSE Amex notierten Unternehmen und ihrer Tochtergesellschaften gehandelt, ohne dass ein gesondertes<br />
Listing der einzelnen Anleiheemissionen durch den jeweiligen Emittenten erforderlich ist. Die NYSE Bonds<br />
übernimmt die Führung und Anzeige von Anleiheorders mit Preisangaben und führt deren Matching auf Grundlage<br />
einer strikten Preis-Zeit-Priorität durch. Ferner meldet sie Kauf- und Verkaufsangebote in Echtzeit mit Angaben zu<br />
Umfang und Geschäftsabschlüssen an ihr Netzwerk aus Datenvendoren.<br />
Handelsteilnehmer<br />
Zu den Handelsteilnehmern der US-Kassamärkte der NYSE Euronext zählen bei der SEC als Broker-Dealer<br />
registrierte Unternehmen, denen Handelsgenehmigungen oder -lizenzen gemäß den Regeln der NYSE, der NYSE<br />
Arca oder der NYSE Amex erteilt wurden. Die Handelsteilnehmer unterliegen den Regeln der jeweiligen Börse.<br />
Die Mehrheit der Handelsteilnehmer der europäischen Kassamärkte der Euronext sind Broker und Händler mit Sitz<br />
an den Standorten der Marktplätze der Euronext, unter ihnen befinden sich jedoch auch Teilnehmer aus anderen<br />
Teilen Europas, insbesondere aus Deutschland.<br />
Clearing und Settlement — Europa<br />
Clearing und Settlement von über Euronext ausgeführten Geschäften erfolgen derzeit über die LCH.Clearnet<br />
S.A. (für das Clearing über einen zentralen Kontrahenten), die Euroclear-Gruppe (für das Settlement von Aktien am<br />
Kassamarkt mit Ausnahme von Geschäften in Lissabon) und die Interbolsa (für das Settlement von Aktien im<br />
Kassamarkt und Aktienderivaten in Lissabon). Im Mai 2010 gab die NYSE Euronext bekannt, dass sie bei Erteilung<br />
der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Genehmigung ihr Clearing-Geschäft für europäische Wertpapiere und<br />
Derivate ab Mitte 2012 über zwei neue, speziell dafür konzipierte Clearinghäuser in London und Paris aufnehmen<br />
werde. Die Interbolsa ist eine der hundertprozentigen Tochtergesellschaften der NYSE Euronext. Die LCH.Clearnet<br />
S.A. und die Euroclear sind unabhängige Rechtsträger, die im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen<br />
Dienstleistungen für die Euronext erbringen. Die NYSE Euronext hält eine Minderheitsbeteiligung an der<br />
LCH.Clearnet Group Limited und an der Euroclear und ist in deren Boards of Directors vertreten. Das Clearing<br />
für über die NYSE Arca Europe ausgeführte Geschäfte erfolgt über die EuroCCP, eine Tochtergesellschaft der<br />
DTCC mit Sitz in London. Das Clearing von SmartPool-Geschäften mit an der NYSE Euronext zugelassenen<br />
A-282
Aktien erfolgt über die LCH.Clearnet S.A. und das Clearing von Geschäften mit nicht an der NYSE Euronext<br />
zugelassenen Aktien erfolgt über die EuroCCP.<br />
Listings — Vereinigte Staaten<br />
Über ihre Listingplätze NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex hat die NYSE Euronext eine für alle notierten<br />
Unternehmen kostenfreie Analyseplattform für Marktinformationen entwickelt, in der die Ergebnisse aus technologiegestützten<br />
Marktanalysen und die Erkenntnisse eines Teams aus hochqualifizierten Marktexperten zusammenfließen.<br />
Diese als NYSE Market Access Center bezeichnete Plattform wurde geschaffen, um Emittenten bessere<br />
Markterkenntnisse und -informationen über alle Börsen und Handelsplätze hinweg zur Verfügung zu stellen. Die<br />
Plattform beinhaltet Dienste, die entweder (a) von der NYSE unter Verwendung von unternehmenseigenen Daten<br />
und/oder geistigem Eigentum oder (b) von Dritten speziell für an der NYSE notierte Unternehmen entwickelt<br />
wurden. Innerhalb dieser Plattform haben alle Emittenten Zugriff auf tägliche Handelszusammenfassungen, ein<br />
Mitteilungssystem, das auf vom Anwender festgelegte Handels- oder Marktereignisse hinweist, ein soziales und<br />
geschäftliches Netzwerk innerhalb der NYSE Community, eine Nachrichten- und Kommunikationsplattform für<br />
die Kommunikation mit einem NYSE-Kundendienstteam, eine Website mit proprietären Handelsinformationen<br />
und Marktdaten, Berichte über die Bestände institutioneller Anleger, wöchentliche Wirtschafts-Updates und ein<br />
regelmäßiges Schulungsprogramm für Führungspersonen. Alle an der New York Stock Exchange notierten<br />
Emittenten haben zu denselben Bedingungen Zugriff auf das NYSE Market Access Center. Zusätzlich zum NYSE<br />
Market Access Center bietet die NYSE bestimmten derzeit notierten Emittenten in abgestufter Form weitere Tools<br />
an.<br />
Darüber hinaus hat die NYSE eGovDirect.com entwickelt, ein interaktives webbasiertes Tool, das börsennotierte<br />
Unternehmen dabei unterstützt, die Governance- und Compliance-Anforderungen der NYSE in effizienter<br />
und wirtschaftlicher Weise zu erfüllen. Im September 2010 gab die NYSE Euronext die Übernahme von Corporate<br />
Board Member bekannt, Herausgeber des Corporate Board Member-Magazins und ein führender Anbieter von<br />
interaktiven Schulungen und ,,Thought Leadership“ für Directors und Executive Officers börsennotierter Unternehmen.<br />
Mit diesem Erwerb arbeitet die NYSE Euronext auf ihr Ziel hin, ihre Schulungskapazitäten für Organmitglieder<br />
von Aktiengesellschaften weltweit, die eine Verbesserung ihrer Unternehmensführung und Effizienz<br />
anstreben, zu erweitern. Ferner verpflichtet sich die NYSE Euronext im Zusammenhang mit Listings gelegentlich<br />
dazu, für Emittenten Co-Branding-Marketingprogramme, Werbemaßnahmen, Anlegerschulungen und sonstige<br />
Dienstleistungen anzubieten. Die NYSE Euronext plant, auch künftig in Produkte und Dienstleistungen für<br />
börsennotierte Unternehmen zu investieren.<br />
Im Jahr 2008 führte die NYSE Euronext neue Zulassungsstandards für Erstnotierungen an der NYSE ein. Mit<br />
diesen Standards wird das Ziel verfolgt, einen höheren Anteil geeigneter Emittenten hinzuzugewinnen und für<br />
junge Wachstumsunternehmen als Alternative zur Nasdaq OMX attraktiver zu werden, insbesondere für Technologieunternehmen.<br />
Wachstumsunternehmen können dadurch viele der einzigartigen und innovativen Vorteile füran<br />
der NYSE notierte Unternehmen nutzen, wie etwa die Verbindung mit einer der weltweit führenden Marken, einen<br />
speziellen Liquiditätsspender, eine außergewöhnliche Marktqualität und eine große Bandbreite an Mehrwertprodukten<br />
und -dienstleistungen.<br />
Listings — Europa<br />
Über ihre Listingplätze Euronext und NYSE Alternext hat die NYSE Euronext ein breites Spektrum von<br />
Dienstleistungen entwickelt, die auf die Bedürfnisse von an der Euronext notierten Unternehmen zugeschnitten<br />
sind. Im Juli 2010 eröffnete die NYSE Euronext einen Wertpapiermarkt in London, NYSE Euronext London, mit<br />
dem internationale Emittenten gewonnen werden sollen, die ein Listing in London anstreben. Jeder Euronext-<br />
Emittent wird persönlich durch ein Team von speziellen Kundenberatern unterstützt. Ferner können notierte<br />
Unternehmen ExpertLine nutzen, eine durchgehende Push- und Pull-Kommunikations- und Informationsplattform<br />
der NYSE Euronext. ExpertLine befindet sich unmittelbar im Handelsraum und wird von einem interdisziplinären<br />
Expertenteam geleitet. Über die Plattform erhalten notierte Unternehmen in Echtzeit Antworten auf Fragen im<br />
Zusammenhang mit Listing und Aktienhandel. Ferner können an der Euronext notierte Unternehmen sichere<br />
Online-Tools nutzen, wie etwa ,,Mylisting.euronext.com“, eine webbasierte Technologie, über die Echtzeitinformationen<br />
und -daten zu notierten Aktienwerten sowie Emittenten-spezifische Meldefunktionen und zahlreiche<br />
weitere Dienste bereitgestellt werden. Die NYSE Euronext bietet Schulungen und Informationsveranstaltungen an,<br />
um Emittenten besser über aktuelle aufsichtsrechtliche Themen und damit verbundene rechtliche Fragen zu<br />
A-283
informieren, und leistet praktische Unterstützung bei Investor Relations und Kommunikationsfragen. Im Zusammenhang<br />
mit dem Verkauf der Hugin Group B.V. an Thomson Reuters im Jahr 2009 hat sich die NYSE Euronext<br />
dazu verpflichtet, ihre strategische Partnerschaft mit Thomson Reuters in Bezug auf das Angebot von Mehrwertdiensten<br />
für Kunden auszubauen.<br />
Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Finanzmarktaufsichtsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten,<br />
in denen die Euronext tätig ist, hat die Euronext ein harmonisiertes Regelwerk (Rulebook) eingeführt, das<br />
einheitliche Listingstandards enthält, die von allen Emittenten unabhängig von dem als Einstiegspunkt gewählten<br />
Euronext-Markt (Amsterdam, Brüssel, Lissabon oder Paris) einzuhalten sind. Diese harmonisierten Listingstandards<br />
bilden zusammen mit den anwendbaren örtlichen Regeln des Euronext-Rulebook II die Kriterien für die<br />
Zulassung von Wertpapieren zu den Börsen der Euronext und sehen laufende Berichtspflichten vor. Die NYSE<br />
Euronext strebt an, über die NYSE Alternext, die niedrigere Listingstandards und weniger strenge laufende<br />
Berichtspflichten als die Euronext aufweist, junge Wachstumsunternehmen anzusprechen.<br />
Indizes und Index-Dienste<br />
Die NYSE Euronext ist Eigentümerin und Betreiberin von Benchmark- und Strategieindizes, mit denen<br />
verschiedene Segmente der NYSE Euronext und der Märkte weltweit gemessen werden. Die NYSE Euronext legt<br />
von Zeit zu Zeit neue eigene Indizes auf, falls ein Mehrwert für die Marktteilnehmer ersichtlich ist oder<br />
Bewertungsinstrumente für alle Arten von Anlagekategorien unabhängig vom Listingplatz erforderlich sind.<br />
Die NYSE Euronext hat Lizenzen für viele ihrer Indizes an Asset Manager für die Nutzung bei an ihren Börsen<br />
notierten ETFs erteilt. Ferner bietet die NYSE Euronext Indexberechnungsdienste für ETFs und andere strukturierte<br />
Produkte an. Diese Dienstleistungen sind nach Auffassung der NYSE Euronext wichtig für die Entwicklung<br />
dieser Produkte an ihren Börsen und ermöglichen es der NYSE Euronext, ihre Technologie und ihr Verständnis der<br />
gehandelten Produkte für eine bessere Betreuung von Anlegern zu nutzen. Alle Indexdienstleistungen der NYSE<br />
Euronext sind so gestaltet, dass sie ihren Kunden weitere Instrumente und Dienstleistungen für die Unterstützung<br />
beim Listing und Handel ihrer Produkte zur Verfügung stellen.<br />
Liquiditätsverbesserung<br />
Die NYSE Euronext fühlt sich der Verbesserung der Ausführungsqualität und des Zugangs ihrer Kunden zu<br />
Liquidität verpflichtet. Die NYSE Euronext betreibt NYSE MatchPoint, eine elektronische Aktienhandelseinrichtung,<br />
die zu im Voraus festgelegten Zeitpunkten die Gesamtorders mit den Preisen auf den Primärmärkten<br />
abgleicht. Durch die Portfolio-Crossing-Technologie von NYSE MatchPoint wird die Fähigkeit der NYSE<br />
Euronext zum Abgleich (Matching) von Aktienbeständen zu im Voraus festgelegten Zeitpunkten im nachbörslichen<br />
Handel und langfristig zu beliebigen Tageszeiten verbessert.<br />
Die NYSE Euronext betreibt darüber hinaus über ein Gemeinschaftsunternehmen mit der BIDS <strong>Holding</strong>s,<br />
L.P., einem Konsortium aus zwölf führenden US-Broker-Dealern, die New York Block Exchange. Die New York<br />
Block Exchange dient der Verbesserung der Ausführungsqualität und des Zugangs zu Liquidität beim Blockhandel<br />
in den Vereinigten Staaten. Die New York Block Exchange steht allen NYSE-Teilnehmern offen und ist über BIDS<br />
Trading, ein registriertes alternatives Handelssystem, zugänglich. Die New York Block Exchange wird als<br />
Einrichtung der NYSE betrieben und ist dafür vorgesehen, durch die Schaffung eines hochliquiden, anonymen<br />
Marktplatzes für den Blockhandel die Kundenbedürfnisse zu erfüllen und aktive Händler, Algorithmen und den<br />
Retail-Order Flow wieder mit Orders in Blockgröße in Kontakt zu bringen.<br />
Europäische multilaterale Handelsplattformen (MTFs)<br />
Um dem zunehmenden Wettbewerb durch elektronische Kommunikationsnetze infolge der Verabschiedung<br />
der MiFID durch die Europäische Kommission zu begegnen, hat die NYSE Euronext neue europäische multilaterale<br />
Handelsplattformen (MTFs) eingerichtet. Die NYSE Euronext und ihre Joint Venture-Partner betreiben<br />
SmartPool, eine alternative multilaterale Handelsplattform (Dark MTF) für den Handel mit europaweiten Aktienwerten,<br />
über die derzeit der Handel mit Aktien von europäischen Märkten, darunter der nationalen Märkte der<br />
NYSE Euronext, erfolgt. Darüber hinaus betreibt die NYSE Euronext die NYSE Arca Europe, eine multilaterale<br />
Handelsplattform für den Handel mit den aktivsten europaweiten Aktienwerten, die nicht bereits an den vier<br />
A-284
nationalen Märkten der NYSE Euronext gehandelt werden. Ferner kündigte die NYSE Euronext im Juli 2010 die<br />
Schaffung der ersten europaweiten Multilateralen Handelsplattform für auf Euro lautende Unternehmensanleihen<br />
an.<br />
Allianzen und andere Börsen<br />
Als Inhaber einiger der angesehensten Marken in der weltweiten Börsenlandschaft und als Betreiber einer der<br />
weltgrößten Wertpapierhandelsplätze ist die NYSE Euronext gut dafür positioniert, auch künftig eine führende<br />
Rolle bei der laufenden Konsolidierung der Branche durch Unternehmenserwerbe und strategische Allianzen zu<br />
spielen. So hat die NYSE Euronext etwa eine strategische Partnerschaft mit dem Staat Katar zur Gründung der<br />
Qatar Exchange, der Nachfolgerin des Doha Securities Market, geschlossen. Die Qatar Exchange wird weiterhin<br />
einen Markt für den Aktienkassahandel betreiben; Ziel der Geschäftsführung ist es, darüber hinaus einen neuen<br />
Derivatemarkt zu schaffen. Ferner wird die Qatar Exchange die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien der<br />
NYSE Euronext übernehmen, die darüber hinaus bestimmte Management-Dienstleistungen auf Honorarbasis für<br />
die Qatar Exchange erbringen wird. Ebenfalls arbeitet die NYSE Euronext derzeit mit einigen Börsen —<br />
insbesondere in Asien und Osteuropa — in den Bereichen Marktentwicklung, Informationsaustausch und<br />
Technologie zusammen. Ferner gewährt sie der Luxemburgischen Wertpapierbörse die Nutzung der NYSE<br />
Euronext-Plattform.<br />
Im Juli 2010 gaben die NYSE Euronext und die Warschauer Wertpapierbörse den Abschluss eines strategischen<br />
Partnerschafts- und Kooperationsvertrags bekannt, der die Entwicklung künftiger, für beide Seiten vorteilhafter<br />
Geschäftsinitiativen und die Migration der Märkte der Warschauer Wertpapierbörse auf die Universal-<br />
Handelsplattform der NYSE Euronext zum Gegenstand hat.<br />
Wettbewerb<br />
In den Vereinigten Staaten sieht sich die NYSE Euronext beim Kassahandel einem starken Wettbewerb<br />
ausgesetzt, der sich voraussichtlich in Zukunft weiter intensivieren wird. Zu den derzeitigen und künftigen<br />
Wettbewerbern der NYSE Euronext zählen regulierte Märkte, elektronische Kommunikationsnetze, sogenannte<br />
Dark Pools und andere alternative Handelssysteme, Market Maker und andere Handelsstellen. Ferner steht die<br />
NYSE Euronext in zunehmendem Wettbewerb mit großen Brokern und Kunden, die als Hauptvertragspartner und<br />
als Kontrahent für Aufträge von Privatkunden auftreten oder ihre jeweiligen Order Flows über bilaterale Handelsvereinbarungen<br />
miteinander abgleichen und kombinieren können (Matching). Die NYSE Euronext steht mit diesen<br />
Marktteilnehmern in mehrfacher Hinsicht im Wettbewerb, darunter im Hinblick auf Kosten, Qualität und<br />
Geschwindigkeit der Handelsausführung, Liquidität, Funktionsumfang, Benutzerfreundlichkeit und Leistungsfähigkeit<br />
der Handelssysteme, die Produkt- und Dienstleistungspaletten für Handelsteilnehmer und börsennotierte<br />
Unternehmen, technologische Innovationen und Reputation.<br />
Des Weiteren sieht sich die NYSE Euronext einem intensiven Preiswettbewerb ausgesetzt. Die Wettbewerber<br />
der NYSE Euronext haben ihren Anteil am Handel durch eine Verringerung der Transaktionsgebühren, das Angebot<br />
höherer Liquiditätszahlungen oder andere Formen finanzieller Anreize ausgebaut und werden diese Strategie<br />
möglicherweise künftig fortsetzen. Infolgedessen könnte die NYSE Euronext einen bedeutenden Prozentsatz ihres<br />
Anteils am Handel verlieren, falls es ihr nicht gelingen sollte, wettbewerbsfähige Preise für Transaktionen<br />
festzulegen, oder ihre Gewinnmargen könnten sinken, falls sie ihre Transaktionsgebühren senkt oder anderweitig<br />
ändert.<br />
In Europa sieht sich die NYSE Euronext einem erheblichen und zunehmenden Wettbewerb durch die<br />
Handelsdienste verschiedenartiger alternativer außerbörslicher Handelsplätze ausgesetzt. Auch steht die NYSE<br />
Euronext im Wettbewerb mit großen Brokern und Kunden, die in zweierlei Weise in der Lage sind, Handelsvolumina<br />
von der NYSE Euronext wegzuleiten. Erstens können große Banken die Rolle als Hauptvertragspartner<br />
übernehmen und als Kontrahent für Aufträge von Privatkunden auftreten und so Order Flows ,,internalisieren“, die<br />
anderenfalls über eine Börse gehandelt würden. Zweitens könnten Banken und Broker bilaterale oder sogar<br />
multilaterale Handelsvereinbarungen schließen, indem sie ihre jeweiligen Order Flows miteinander abgleichen und<br />
kombinieren (Matching) und so die Märkte der NYSE Euronext umgehen. Ferner steht die NYSE Euronext mit<br />
einer Reihe automatisierter multilateraler Handelsplattformen wie BATS, Turquoise und Chi-X im Wettbewerb.<br />
Der von diesen alternativen Handelsplätzen ausgehende Wettbewerbsdruck wird voraussichtlich auch in Zukunft<br />
sehr stark bleiben.<br />
A-285
In den Vereinigten Staaten ist der Hauptwettbewerber der NYSE Euronext im Bereich Listings die Nasdaq<br />
OMX. Die US-Kapitalmärkte stehen mit einer Reihe von Wertpapierbörsen außerhalb der Vereinigten Staaten im<br />
Wettbewerb um das Listing ausländischer Emittenten, wie etwa mit der London Stock Exchange Group plc und<br />
Börsen in Tokio, Hongkong, Toronto, Singapur und Australien. Da sich auch andere Liquiditätsquellen um einen<br />
Börsenstatus bemühen, könnte sich die NYSE Euronext im Bereich Listings künftig einem stärkeren Wettbewerbs<br />
ausgesetzt sehen. Das rechtliche und aufsichtsrechtliche Umfeld in den Vereinigten Staaten könnte es der NYSE<br />
Euronext erschweren, mit Wertpapierbörsen außerhalb der Vereinigten Staaten bei Zweitzulassungen von Nicht-<br />
US-Unternehmen und bei Erstzulassungen von US-Unternehmen zu konkurrieren.<br />
In Europa sieht sich die NYSE Euronext derzeit bei der Erbringung von Erstzulassungsdiensten für Emittenten<br />
mit Sitz in den Kontinentalmärkten der Euronext keinem bedeutenden Wettbewerb ausgesetzt, da die meisten<br />
Unternehmen lediglich die einmalige Zulassung ihrer Aktien an der jeweiligen Inlandsbörse anstreben. Daher<br />
erhalten belgische, niederländische, französische und portugiesische Unternehmen typischerweise eine Erstzulassung<br />
an der jeweiligen von der Euronext betriebenen regulierten Inlandsbörse und werden anschließend zum<br />
Handel an der Euronext oder, im Falle von kleinen bis mittleren Unternehmen, an der NYSE Alternext zugelassen.<br />
Außer im Bereich der ETPs existieren in den Heimatmärkten der Euronext keine konkurrierenden regulierten<br />
Börsen, die Erstzulassungsdienste für Unternehmen anbieten. Daher besteht kein wesentlicher Wettbewerb um<br />
entsprechende Emittenten mit Sitz in den Heimatmärkten der Euronext, die eine Erstzulassung anstreben.<br />
Allerdings besteht Wettbewerb mit der von der MTS Portugal betriebenen MEDIP, einem regulierten Markt in<br />
Portugal, der eine Plattform für den großvolumigen Handel zwischen Spezialisten für portugiesische Staatsanleihen<br />
bereitstellt.<br />
Die NYSE Euronext steht ferner mit anderen Börsen weltweit im Wettbewerb um die Erbringung von<br />
Zweitzulassungsdiensten für Emittenten außerhalb der europäischen Heimatmärkte der NYSE Euronext und von<br />
Erstzulassungsdiensten für Emittenten, die keinen Zugang zu einer gut entwickelten Inlandsbörse haben.<br />
NYSE Blue, das Gemeinschaftsunternehmen der NYSE Euronext, steht beim Emissionsrechtehandel im<br />
Wettbewerb mit einer Reihe internationaler Terminbörsen, darunter mit der European Climate Exchange (die auf<br />
ICE-Systemen läuft) und der CME Group Inc. Ferner hat die Nasdaq OMX, die mit Nord Pool bereits Eigentümerin<br />
eines europäischen Betreibers ist, im Jahr 2009 ihre Absicht zur Expansion in den Bereich Energie- und CO2-<br />
Derivate angekündigt.<br />
Information Services and Technology Solutions<br />
Das Segment Information Services and Technology Solutions der NYSE Euronext umfasst ihre Geschäftstätigkeit<br />
in den Bereichen Handelstechnologietransaktionen, Daten und Infrastruktur. Die NYSE Euronext betreibt<br />
ein Unternehmen für Handelstechnologie, die NYSE Technologies, und ist Eigentümerin der NYFIX, Inc., eines<br />
führenden Anbieters innovativer Lösungen für die Optimierung der Handelseffizienz. Zum Angebot der NYSE<br />
Technologies zählt eine große Bandbreite an Transaktions-, Daten- und Infrastrukturdiensten und die Verwaltung<br />
von Anwendungslösungen (Managed Solutions) fürMarktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite und Börsen,<br />
bei denen eine Nachfrage nach Leistung und Expertise auf neuestem Stand für geschäftskritische und Mehrwert-<br />
Kundendienstleistungen besteht. Die hochentwickelten integrierten Lösungen der NYSE Technologies bilden die<br />
Grundlage für das Handelsgeschäft weltweit tätiger Finanzinstitute und Börsen, zu denen neben allen Märkten der<br />
NYSE Euronext auch nicht von der NYSE Euronext betriebene Märkte zählen. Die NYSE Technologies ist in fünf<br />
Geschäftsbereiche gegliedert: Der Geschäftsbereich Global Market Data bietet ein breites Spektrum von weltweiten<br />
Marktinformationsprodukten an, die verschiedenste Anlageklassen abdecken; der Geschäftsbereich Trading<br />
Solutions entwickelt und implementiert leistungsstarke Komplettlösungen für Nachrichtenübermittlungssoftware<br />
und Produkte für die Verteilung und Integration von Marktdaten in Echtzeit; der Geschäftsbereich Exchange<br />
Solutions erbringt Multi-Asset-Börsenplattformdienste, Verwaltung von Dienstleistungen (Managed Services) und<br />
Expertenberatung; der Geschäftsbereich Global Connectivity stellt eines der weltweit größten und zuverlässigsten<br />
Netzwerke für Finanztransaktionen bereit, das Unternehmen und Börsen auf der ganzen Welt miteinander<br />
verbindet; der Geschäftsbereich Transactions umfasst im Wesentlichen das FIX-Geschäft der ehemaligen NYFIX,<br />
Inc., d. h. NYFIX Marketplace und die branchenführende FIX-Software.<br />
A-286
Produkte und Dienstleistungen<br />
Geschäftsbereich Global Market Data<br />
Die breite Verteilung genauer und zuverlässiger Marktdaten in Echtzeit ist für das ordnungsgemäße Funktionieren<br />
eines Wertpapiermarkts entscheidend, weil Marktexperten und Investoren nur auf deren Grundlage<br />
informierte Handelsentscheidungen treffen können. Die Qualität der Marktdaten der NYSE Euronext, ihre<br />
erstklassigen Erfassungs- und Verteilungseinrichtungen sowie die Fähigkeit der Händler, auf Grundlage der<br />
von der NYSE Euronext gelieferten Daten zu handeln, leiten Order Flows an die Börsen der NYSE Euronext<br />
und stärken ihre Marke. Die Primärmarktdatendienste der NYSE Euronext umfassen die Bereitstellung von<br />
Informationen über Preis-, Transaktions- und Orderdaten für alle am Kassa- und Terminmarkt ihrer Börsen<br />
gehandelten Instrumente in Echtzeit. In den Vereinigten Staaten wird der Umsatz aus Marktdaten von Kerndatenund<br />
Ergänzungsdatenprodukten (non-core data) (wie nachstehend beschrieben) jeweils den Segmenten Cash<br />
Trading and Listings bzw. Information Services and Technology Solutions zugewiesen. In Europa wird der Umsatz<br />
aus dem Vertrieb von Echtzeit-Marktdaten unter den drei Segmenten der NYSE Euronext aufgeteilt.<br />
In den Vereinigten Staaten bietet die NYSE Euronext zwei Arten von Marktdatenprodukten und -diensten an:<br />
Produkte auf Grundlage von Kerndaten bzw. National Markt System-Plänen und Produkte auf Grundlage von<br />
Ergänzungsdaten bzw. unternehmenseigenen Daten.<br />
Kerndatenprodukte. Die SEC verpflichtet Wertpapierbörsen dazu, ihre Kauf- und Verkaufsangebote und<br />
Schlusskurse je Wertpapier gemeinsam zu konsolidieren und diese Daten der Öffentlichkeit in integrierter<br />
Form zur Verfügung zu stellen. Die NYSE Euronext arbeitet mit anderen Märkten zusammen, um ihre<br />
US-Marktdaten in konsolidierter Form zur Verfügung zu stellen, was häufig als ,,Consolidated Tape“<br />
bezeichnet wird. Die aus dem Consolidated Tape stammenden Daten werden auch als ,,Kerndaten“<br />
bezeichnet. Diese Kooperation zwischen den einzelnen Märkten ermöglicht dem Anlegerpublikum<br />
Zugriff auf die veröffentlichten Transaktionspreise und besten Kauf- und Verkaufsangebote für jedes<br />
Wertpapier, und zwar unabhängig von dem Markt, der die Notierung meldet oder an dem ein Geschäft<br />
abgeschlossen wird.<br />
Die Schlusskurse und Notierungen der an der NYSE, NYSE Amex und NYSE Arca notierten Wertpapiere<br />
werden über Tape A und Tape B verbreitet, aus denen der größte Teil des Marktdatenumsatzes der<br />
NYSE Euronext stammt. Die NYSE Euronext erzielt einen Teil ihres Umsatzes auch aus dem Tape C, das<br />
die Daten aus dem Handel mit bestimmten an der Nasdaq notierten Wertpapieren (einschließlich ETPs)<br />
enthält. In den vergangenen zwei Jahrzehnten erweiterte die NYSE Euronext ihr Marktdatengeschäft<br />
durch die Akquisition von Neukunden, insbesondere unter nicht sachkundigen Abonnenten und Kabelfernsehzuschauern.<br />
Ergänzungsdatenprodukte (Non-Core Data Products). Die NYSE Euronext stellt bestimmte Marktdaten<br />
unabhängig von anderen Börsen zur Verfügung; diese Daten werden als Ergänzungsdaten oder unternehmenseigene<br />
Daten bezeichnet. Die NYSE Euronext verpackt diese Art von Marktdaten als Handelsprodukte<br />
(wie etwa NYSE OpenBook, worüber die NYSE alle limitierten Aufträge (limit orders) zur<br />
Verfügung stellt) und analytische Produkte (wie etwa TAQ Data, NYSE Broker Volume und zahlreiche<br />
andere Datenbanken, die nicht in Echtzeit bereitgestellt werden und in der Regel von Analysten,<br />
Forschern und Wissenschaftlern genutzt werden). Diese Produkte sind Eigentum der NYSE Euronext;<br />
die damit erzielten Umsätze werden nicht mit anderen Börsen geteilt.<br />
NYSE Real-Time Reference Prices ist ein Datenprodukt, über das Internet- und Medienunternehmen<br />
Echtzeit-Schlusskurse von der NYSE kaufen und kostenfrei öffentlich zugänglich machen können.<br />
Google Finance und CNBC waren die ersten Unternehmen, die dieses Produkt der Öffentlichkeit zur<br />
Verfügung stellten. Auch die Schlusskurse der NYSE Arca werden darüber veröffentlicht. Die NYSE<br />
Arca stellt ebenfalls bestimmte Marktdaten unabhängig von anderen Börsen zur Verfügung. Über<br />
ArcaVision stellt die NYSE Arca börsennotierten Unternehmen, Händlern und Investoren auf sie<br />
zugeschnittene und anpassbare Werkzeuge zur Ansicht detaillierter Marktdaten über bestimmte Aktienwerte<br />
und Markttrends zur Verfügung. Ein anderes Datenprodukt, ArcaBook, zeigt in Echtzeit das<br />
Auftragsbuch für limitierte Aufträge (limit order book) von an der NYSE Arca gehandelten Wertpapieren<br />
an.<br />
Die Preisgestaltung von US-Marktdatenprodukten muss von der SEC genehmigt werden; dabei prüft die SEC,<br />
ob die Preise ausgewogen und angemessen sind und nicht zu einer Diskriminierung führen.<br />
A-287
Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten werden die europäischen Marktdaten nicht konsolidiert. In Europa<br />
vertreibt und verkauft die NYSE Euronext sowohl Echtzeit- als auch unternehmenseigene Marktinformationen an<br />
Datenanbieter (wie etwa Thomson Reuters und Bloomberg) sowie an Finanzinstitute und Einzelinvestoren.<br />
Echtzeit-Marktdaten. Das Hauptangebot der NYSE Euronext im Bereich der Datendienstleistungen ist<br />
der Vertrieb von Echtzeit-Marktdaten. Zu diesen Daten zählen Preis-, Transaktions- und Orderbuch-<br />
Daten über alle an den europäischen Kassa- und Terminmärkten der NYSE Euronext gehandelten<br />
Instrumente sowie Informationen über die Indizes der NYSE Euronext. Die Daten werden in Form von<br />
verschiedenen Informationsprodukten vermarktet und können je nach Art des Instruments (Aktien,<br />
Derivate oder Indizes), der Informationstiefe (Orderbuchtiefe, Anzahl der Zeilen von Geld- und Briefkursen)<br />
und der Art des Kunden (Geschäfts- oder Privatkunde) verpackt werden. Die Daten werden<br />
primärüber Datenanbieter vertrieben, aber auch direkt an Finanzinstitute und andere Finanzdienstleister.<br />
Im November 2010 gab die NYSE Euronext die Einrichtung eines Consolidated Tape für die europäischen<br />
Aktienmärkte ab dem dritten Quartal 2011 bekannt. Das Tape wird sowohl als konsolidiertes<br />
Echtzeit-Datenfeed abrufbar sein als auch in Form eines für alle Anleger kostenfreien ,,Tape of Record“<br />
mit fünfzehnminütiger Verzögerung, das einem breiten Interessentenkreis über das Internet und Marktdatenanbieter<br />
zur Verfügung gestellt wird. Das Consolidated Tape wird sämtliche Nachhandels-Aktiendaten<br />
aller europäischen regulierten Börsen, multilateralen Handelsplattformen und OTC-Märkte<br />
enthalten. Im Juli 2010 gab die NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit der Markit BOAT<br />
bekannt, der größten Plattform für Handelsberichte in Europa. Gegenstand der Partnerschaft ist die<br />
Bereitstellung eines Consolidated Tape für den außerbörslichen Handel, das alle Geschäfte enthält, die<br />
der Markit BOAT und der OTC-Berichtsplattform der NYSE Euronext gemeldet werden, die zusammen<br />
nahezu die gesamte außerbörsliche Handelstätigkeit in Europa erfassen.<br />
Sonstige Informationsprodukte. Neben den Echtzeit-Marktdaten liefert die NYSE Euronext auch historische<br />
und analytische Daten sowie Referenzdaten und Daten zu Unternehmensmaßnahmen.<br />
Über NextHistory ermöglicht die NYSE Euronext Finanzexperten den Zugriff auf die historischen Daten<br />
aller europäischen Märkte der NYSE Euronext über das Internet oder DVDs. Über ihren Index File<br />
Service liefert die NYSE Euronext Händlern, Analysten, Anlegern und anderen Personen, die zuverlässige<br />
und aktuelle Index-Informationen benötigen, tägliche Informationen über die genaue Zusammensetzung<br />
und Gewichtung ihrer Indizes sowie genaue Angaben zu Änderungen der Indexstände und der in<br />
ihnen enthaltenen Aktienkurse.<br />
Der Snapshot-Service der NYSE Euronext für die europäischen Märkte bietet an jedem Handelstag zu<br />
festen Zeitpunkten vollständige Marktüberblicke, die unter anderem Kauf- und Verkaufspreise (quotes),<br />
Kurse und Volumina aller an der NYSE Euronext gehandelten Finanzinstrumente enthalten. Über den<br />
Masterfiles-Dienst stellt die NYSE Euronext umfassende Informationen über die Merkmale aller<br />
Optionsscheine und Zertifikate auf an den Märkten der NYSE Euronext notierte Wertpapiere zur<br />
Verfügung. Ein weiterer Dienst liefert dem Markt Informationen über Unternehmensmaßnahmen.<br />
Der TradeCheck-Dienst der NYSE Euronext soll Unternehmen auf Käufer- und Verkäuferseite dabei<br />
unterstützen, gegenüber Kunden und Finanzmarktaufsichtsbehörden die bestmögliche Ausführung von<br />
Kundenaufträgen nachzuweisen. Das Produkt ist webbasiert und ermöglicht den Nutzern, Nachhandels-<br />
(T+1) Verifizierungen über die folgenden drei Dienste vorzunehmen: Analyse der Ausführungsqualität,<br />
Analyse der Transaktionsqualität und Orderbuch-Wiederholungen. TradeCheck erstreckt sich auf alle<br />
wichtigen Märkte des Europäischen Wirtschaftsraums, die von der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />
(MiFID) erfasst sind.<br />
Schließlich veröffentlicht die NYSE Euronext täglich eine Reihe amtlicher Kursblätter, wie etwa die Cote<br />
Officielle in Paris, das Daily Bulletin in Lissabon und die Daily Official List in Amsterdam.<br />
Geschäftsbereich Trading Solutions<br />
Der Geschäftsbereich Trading Solutions der NYSE Technologies liefert Softwarelösungen für das Handelsgeschäft<br />
von Hunderten von Börsen und Finanzinstituten weltweit. Die Marktdatenplattform der NYSE Technologies<br />
ermöglicht den Vertrieb und die Integration von Marktdaten in Echtzeit; sie besteht aus einer<br />
A-288
hochleistungsfähigen Zwischenanwendung für Datenaustausch und hat durch zahlreiche Hochgeschwindigkeitsschnittstellen<br />
und aggregierte Anbieterfeeds eine Sub-Millisekunden-Anbindung an die weltweiten Märkte.<br />
Geschäftsbereich Exchange Solutions<br />
Der Geschäftsbereich Exchange Solutions der NYSE Technologies bietet internationalen Börsenkunden<br />
Plattformen, die dynamische Wachstumsmärkte mit ,,Bestens‘‘-Ausführung unterstützen und zugleich Marktintegrität<br />
und den Zugriff auf ein echtes globales Netzwerk sicherstellen.<br />
Geschäftsbereich Global Connectivity<br />
Die NYSE Technologies betreibt mit der Secure Financial Transaction Infrastructure (in diesem Dokument als<br />
,,SFTI“ bezeichnet) eine Infrastruktur in Form eines schnell wachsenden physischen Netzwerks, das die Märkte der<br />
NYSE Euronext und andere wichtige Marktzentren mit zahlreichen Marktteilnehmern in den Vereinigten Staaten<br />
und Europa verbindet. SFTI verbindet alle NMS-Marktzentren in den Vereinigten Staaten und expandiert mit dem<br />
Ziel einer Verbindung der Hauptmärkte und Märkte in Schwellenländern weltweit. So können Handelshäuser und<br />
Anlegern über ein einziges Netzwerk die Verbindung zu Echtzeit-Informationen und dem Handelsgeschehen<br />
halten, während Finanzmärkte ihren Kunden unabhängig von deren Handelsplattform oder -schnittstelle Zugriff auf<br />
ihre Daten und Ausführungsdienste gewähren können. Die Kunden greifen dabei über eine direkte Hardwareverbindung<br />
zu einem SFTI-Zugangspunkt oder über einen unabhängigen Dienstleister oder Extranet-Anbieter auf die<br />
SFTI-Marktzentren zu.<br />
Geschäftsbereich Transactions<br />
Der Geschäftsbereich Transaction Services der NYSE Technologies bietet eine große Bandbreite an Produkten<br />
und Dienstleistungen zur Erleichterung des Handels an. Über vollständig verwaltete Nachrichtenkanäle werden der<br />
aus Handelshäusern auf Käufer- und Verkäuferseite bestehende NYSE Technologies Marketplace-Community<br />
gemeinschaftsbasierte Dienste, FIX Order Routing und Liquidity Discovery, zur Verfügung gestellt. Ferner erbringt<br />
der Bereich Transaction Services die vollständige Verwaltung von Dienstleistungen, darunter eine Hub-Lösung für<br />
Transaktionen verwaltete Anbindung (managed connectivity) und Risiko- und Marktzugangsschnittstellen.<br />
Wettbewerb<br />
Der Markt für die kommerziellen Handels- und Informationstechnologiedienste der NYSE Euronext ist von<br />
hohem Wettbewerbsdruck, schnellen technologischen Veränderungen, in Entwicklung befindlichen Branchennormen<br />
und häufigen Installationen neuer Produkte und Dienste gekennzeichnet. Die NYSE Euronext rechnet mit<br />
einer Intensivierung des Wettbewerbs um diese Dienste, die sowohl von bestehenden Wettbewerbern als auch von<br />
neuen Marktteilnehmern ausgeht. Zu den Wettbewerbsfaktoren der NYSE Euronext zählen in erster Linie die<br />
Dienstleistungsqualität, die Rentabilität in Form von Kosteneinsparungen und neuen Ertragschancen für ihre<br />
Kunden, die Skalierbarkeit, die Kundenfreundlichkeit bei der Implementierung und Nutzung von Diensten, der<br />
Kundendienst und der Preis. Zudem können potenzielle Kunden beschließen, ihre eigenen Handels- und sonstigen<br />
Technologielösungen zu erwerben oder zu entwickeln, anstatt auf extern geführte Dienstleister wie die NYSE<br />
Euronext zu setzen.<br />
Global Technology Group der NYSE Euronext<br />
Die NYSE Euronext führt derzeit eine weltweite Integration ihrer Technologien durch, um eine einheitliche<br />
Universal-Handelsplattform zu schaffen — eine mehrere Märkte, Regionen und aufsichtsrechtliche Umfelder<br />
umspannende Börsenplattform für alle NYSE Euronext-Märkte (die Kassa- und Terminmärkte sowohl in den<br />
Vereinigten Staaten als auch in Europa). Diese globale Technologieinitiative umfasst mehrere Aktualisierungen der<br />
derzeitigen Architektur der NYSE Euronext unter Einsatz von Technologien, die durch strategische Initiativen und<br />
Übernahmen erworben wurden. Sie beinhaltet die Vereinfachung und Zusammenführung der Systeme der NYSE<br />
Euronext in einer einzigen globalen elektronischen Handelsplattform mit aktien- und derivatespezifischen Versionen<br />
sowie die Implementierung eines gemeinsamen Kunden-Gateways und Marktdatensystems, um so den<br />
Marktteilnehmern weltweit über eine gemeinsame Architektur den Zugriff auf die Märkte, Produkte und<br />
A-289
Dienstleistungen der NYSE Euronext zu ermöglichen. Ungeachtet der Migration auf gemeinschaftliche Handelsplattformen<br />
und Anbindungen bleiben die individuellen Börsen voneinander getrennt und der Zugang zu den<br />
Börsen muss durch ein Mitglied der Börse erfolgen. Die NYSE Euronext startete diese Initiative im Jahr 2007 und<br />
hat mittlerweile die Migration ihres europäischen Kassamarktes auf die Universal-Handelsplattform abgeschlossen.<br />
Die NYSE Euronext schließt derzeit die Migration aller übrigen Märkte auf die Universal-Handelsplattform ab.<br />
Die NYSE Euronext initiierte im Jahr 2009 die letzte Phase der Einführung des Programms in allen ihren Märkten<br />
und schloss im Jahr 2010 die Migration des Aktien- und Optionsmarkts der NYSE Arca und des Optionsmarkts der<br />
NYSE Amex ab. Im Laufe des Jahres 2011 wird die NYSE Euronext die Migration der NYSE Liffe und der NYSE<br />
abschließen.<br />
Rechenzentren<br />
Zur Verbesserung der Kapazität und Zuverlässigkeit ihrer Systeme eröffnete die NYSE Euronext im zweiten<br />
Halbjahr 2010 zwei neue Rechenzentren in Basildon, England, und Mahwah, New Jersey (Vereinigte Staaten). Alle<br />
Matching Systeme für die Märkte der NYSE Euronext in Europa sind mittlerweile in der Einrichtung in Basildon<br />
zusammengefasst. Die NYSE Euronext erwartet die vollständige Migration ihrer US-Wertpapierbörsen in die<br />
Einrichtung in Mahwah für das erste Halbjahr 2011.<br />
Die NYSE Euronext bemüht sich durch zahlreiche Verfahren, wie etwa Zugangsbeschränkungen und<br />
Firewalls, um die Sicherstellung der Integrität ihres Datennetzwerks. Die NYSE Euronext überwacht den Datenverkehr<br />
und die einzelnen Komponenten ihres Datennetzwerks und setzt eine Anwendung zur Aufdeckung von<br />
Eindringungsversuchen in das Netzwerk und zur Überwachung des externen Verkehrs ein. Kundenverbindungen<br />
und Router werden rund um die Uhr überwacht und Anomalien bei Kundenverbindungen werden den Mitarbeitern<br />
der NYSE Euronext und dem Support-Personal des Telekommunikationsanbieters zur Problemlösung gemeldet.<br />
Immobilien<br />
Die Konzernzentralen der NYSE Euronext befinden sich in 11 Wall Street, New York City, Vereinigte Staaten,<br />
und in 39 rue Cambon, Paris, Frankreich. Der Sitz der Euronext befindet sich in Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam,<br />
Niederlande. Insgesamt unterhält die NYSE Euronext ca. 2,6 Mio. Quadratfuß an Büroflächen in den Vereinigten<br />
Staaten, Europa und Asien. Es folgt eine Übersicht über die Hauptstandorte der NYSE Euronext, die von allen<br />
Segmenten genutzt werden.<br />
Standort Eigentum/Miete Ablauf Mietvertrag Ungefähre Fläche<br />
11 Wall Street<br />
New York, New York, Vereinigte Staaten . . . Eigentum — 370.000 Quadratfuß (3)<br />
20 Broad Street<br />
New York, New York, Vereinigte Staaten . . . Miete 2016 293.100 Quadratfuß (1)(3)<br />
Mahwah,<br />
New Jersey, Vereinigte Staaten. .......... Miete 2029 395.900 Quadratfuß (3)<br />
5 Beursplein<br />
Amsterdam, Niederlande ............... Eigentum — 130.500 Quadratfuß (2)(3)<br />
39 Rue Cambon<br />
Paris, Frankreich ..................... Miete 2015 145.500 Quadratfuß (3)<br />
1 Cousin Lane London, Vereinigtes<br />
Königreich ......................... Miete 2022 91.000 Quadratfuß (3)<br />
1 Place de la Bourse/Beursplein Brüssel,<br />
Belgien ............................ Miete 2093 127.600 Quadratfuß (3)<br />
196 Avenida da Liberdade Lissabon,<br />
Portugal ........................... Miete 2015 13.000 Quadratfuß (3)<br />
Adelaide Exchange<br />
Belfast, Irland ....................... Miete 2019 57.250 Quadratfuß (3)<br />
Basildon, Vereinigtes Königreich ........... Eigentum — 315.000 Quadratfuß (3)<br />
(1) Ohne ca. 89.000 Quadratfuß, die an Dritte vermietet sind.<br />
(2) Ohne ca. 25.000 Quadratfuß, die an Dritte vermietet sind.<br />
(3) Ein Quadratfuß entspricht 0,0929 m 2<br />
A-290
Die NYSE Euronext ist der Auffassung, dass die in ihrem Eigentum stehenden oder von ihr angemieteten<br />
Räumlichkeiten für ihre gegenwärtige Nutzung geeignet sind und gut unterhalten werden.<br />
Auf den Immobilien der NYSE Euronext bestehen keine wesentlichen dinglichen Belastungen.<br />
Gewerbliche Schutzrechte<br />
Die NYSE Euronext ist Eigentümerin von Rechten an einer großen Zahl von Markenzeichen für Waren,<br />
Dienstleistungen, Domainnamen und Markennamen in den Vereinigten Staaten, Europa und anderen Teilen der<br />
Welt. Die NYSE Euronext hat viele ihrer wichtigsten Marken in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern<br />
eintragen lassen. Sie hält Rechte an einer Reihe von Patenten, wobei einige Patentanmeldungen noch laufen.<br />
Allerdings nimmt die NYSE Euronext weder in wesentlichem Umfang Lizenzierungen dieser Patente vor noch sind<br />
sie einzeln oder zusammen für ihr Geschäft von wesentlicher Bedeutung. Die NYSE Euronext ist ferner Inhaberin<br />
der Urheberrechte an verschiedenen Materialien. Zu diesen Urheberrechten, die teilweise eingetragen sind, zählen<br />
gedruckte und Online-Publikationen, Websites, Werbeanzeigen, Schulungsmaterialien, grafische Darstellungen<br />
und sonstige Schrifterzeugnisse in Textform und elektronischer Form. Die NYSE Euronext ist bestrebt, ihre<br />
gewerblichen Schutzrechte mittels Marken, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Offenlegungsbeschränkungen<br />
und anderer Verfahren zu schützen.<br />
Mitarbeiter<br />
Zum 31. Dezember 2010 entsprach die Mitarbeiterkapazität der NYSE Euronext 2.968 Mitarbeitern in Vollzeit<br />
(“FTEs”). Die folgende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der FTEs von NYSE Euronext nach Regionen und<br />
berichtspflichtigem Geschäftssegment:<br />
USA* Europa<br />
Segment<br />
insgesamt<br />
Derivategeschäft................................................. 164 470 634<br />
Cash Trading & Listing ........................................... 975 452 1.427<br />
Information Services ............................................. 467 290 757<br />
Corporate ..................................................... 85 656 150<br />
NYSE Euronext insgesamt ......................................... 1.691 1.277 2.968<br />
* Inklusive 48 in Asien ansässiger Arbeitnehmer.<br />
Insgesamt schätzt die NYSE Euronext ihr Verhältnis zu ihren Mitarbeitern sowie ihr Verhältnis zu zugehörigen<br />
Gewerkschaften oder Betriebsräten als gut ein.<br />
Seit 31. Dezember 2010 hat sich die Gesamtmitarbeiterzahl nicht wesentlich verändert.<br />
Aktienbasierte Vergütung<br />
Für Informationen zu der aktienbasierten Vergütung im Rahmen des Stock Incentive Plan der NYSE Euronext<br />
vergleiche die an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltene Ziffer 10 des Anhangs der geprüften Konzernabschlüsse<br />
der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für den Drei-Jahres-Zeitraum zum<br />
31. Dezember 2010.<br />
Rechtsstreitigkeiten<br />
Es folgt eine Zusammenfassung wesentlicher rechtlicher Auseinandersetzungen zum Zeitpunkt des Datums<br />
der Veröffentlichung dieses Dokuments. Außer den in diesem Abschnitt genannten Verfahren gibt es keine<br />
behördlichen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (inklusive laufender oder drohender Verfahren, die der<br />
NYSE Euronext bekannt sind) und es hat in den letzten 12 Monaten keine Verfahren gegeben, die die Finanzlage<br />
oder die Profitabilität der NYSE Euronext wesentlich beeinflussen könnten oder in der jüngeren Vergangenheit<br />
wesentlich beeinflusst haben.<br />
Schreiben der IRS<br />
Im November 2009 übersandte die US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) eine Berichtigungsankündigung<br />
(notice of proposed adjustment), wonach Abzüge in Höhe von ca. 161 Mio. US$, die die NYSE in den<br />
Steuerjahren 2001, 2002 und 2003 für die Vergütung ihres ehemaligen Chairman und Chief Executive Officer<br />
A-291
vorgenommen hatte, nicht anerkannt werden können. Im Februar 2010 legte die NYSE Widerspruch gegen diese<br />
Entscheidung ein und wartet nun auf eine Besprechung mit dem Appeals Office der IRS.<br />
Aktionärsklagen<br />
Nach der Ankündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss reichten vorgebliche Aktionäre<br />
der NYSE Euronext verschiedene Klagen vor mindestens zwei einzelstaatlichen Gerichten (state courts) ein. Die<br />
Kläger streben an, eine Sammelklage im Namen aller Aktionäre der NYSE Euronext zu führen. Zu den benannten<br />
Beklagten zählen die Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext, bestimmte Officers sowie die NYSE<br />
Euronext, die Deutsche Börse und verbundene Unternehmen. In allen Klagen werden Ansprüche aufgrund der<br />
Verletzung von treuhänderischen Pflichten gegenüber den einzelnen Beklagten sowie Ansprüche aufgrund der<br />
Beihilfe und Begünstigung dieser vorgeblichen Verletzung gegen eines oder mehrere der beklagten Unternehmen<br />
geltend gemacht. Grundsätzlich werden in den Klagen die Bedingungen der geplanten Transaktion bemängelt und<br />
u. a. wird eine einstweilige Verfügung gegen ihren Vollzug beantragt. Die NYSE Euronext prüft derzeit die<br />
Klageschriften und beabsichtigt eine Klageerwiderung.<br />
Neben den vorstehend beschriebenen Angelegenheiten sind bestimmte verbundene Unternehmen der NYSE<br />
Euronext von Zeit zu Zeit an verschiedenen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verfahren beteiligt, die sich im<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs ergeben. Ausgehend von den derzeit verfügbaren Informationen ist die<br />
NYSE Euronext nicht der Auffassung, dass die Ergebnisse dieser Verfahren wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf ihre Finanz- und Ertragslage haben werden.<br />
Wesentliche Vereinbarungen<br />
Finanzierungsvereinbarungen<br />
Um den Erwerb der Euronext-Aktien zu refinanzieren, legte die NYSE Euronext im Jahr 2007 ein auf US$ und<br />
A laufendes global commercial paper Programm in Höhe von 3,0 Mrd. US$ auf. Zum 31. Dezember 2010 bzw. 2009<br />
hatte die NYSE Euronext unter diesem commercial paper Programm ausstehende Verbindlichkeiten in Höhe von<br />
0,3 Mrd. US$ bzw. 0,6 Mrd. US$ zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,8% bzw. 0,4%. Der Effektivzinssatz<br />
bei der Begebung von commercial paper unterscheidet sich nicht wesentlich von den Zinssätzen für kurzfristige<br />
Verbindlichkeiten (US Libor für commercial paper, die in US$ begeben wurden und Euribor für commercial paper<br />
die in A begeben wurden). Die marktbedingten Schwankungen dieser Zinssätze können demzufolge die durch die<br />
NYSE Euronext zu tragenden Zinsausgaben beeinflussen.<br />
Das commercial paper Programm ist durch eine syndizierte, revolvierende Kreditlinie in Höhe von 2,0 Mrd.<br />
US$ besichert, die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und am 4. April 2012 fällig wird. Diese Kreditlinie steht<br />
ebenfalls für allgemeine Unternehmenszwecke zur Verfügung und wurde zum 31. Dezember 2010 nicht in<br />
Anspruch genommen. Infolge des Antrags auf Gläubigerschutz der Lehman Brothers <strong>Holding</strong>s Inc., welche eine<br />
Verpflichtung in Höhe von 167 Mio. US$ unter dieser Kreditlinie abgegeben hatte, verringerten sich die für die<br />
NYSE Euronext unter der 2,0 Mrd. US$ Kreditlinie vom April 2012 bereitgestellten Mittel am 15. September 2008<br />
von 2,0 Mrd. US$ auf 1.833 Mio. US$.<br />
Im Jahr 2006, vor dem Zusammenschluss mit der NYSE Group, schloss Euronext eine revolvierende<br />
Kreditlinie in Höhe von 300 Mio. A (401 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010) für allgemeine Unternehmenszwecke<br />
ab, die am 4. August 2011 fällig wird. Auf konsolidierter Basis hatte die NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010<br />
drei zugesagte Kreditlinien über insgesamt 2,2 Mrd. US$, wobei unter keiner dieser Kreditlinien Beträge<br />
ausstanden. Das commercial paper Programm und die Kreditlinien beinhalten für diese Art von Geschäften<br />
übliche Vereinbarungen, welche die Fähigkeit der NYSE Euronext beschränken könnten, zusätzliche Transaktionen<br />
zu tätigen oder zusätzliche Schulden aufzunehmen.<br />
Unter anderem zur Refinanzierung von im Umlauf befindlichen commercial paper und zur Verlängerung des<br />
Fälligkeitsprofils ihrer Verbindlichkeiten begab die NYSE Euronext im Jahr 2008 im Juni 2013 fällig werdende<br />
festverzinsliche Anleihen in Höhe von 750 Mio. US$ mit einem Zinssatz von 4,8% sowie im Juni 2015 fällig<br />
werdende festverzinsliche Anleihen in Höhe von 750 Mio. A mit einem Zinssatz von 5,375%. Im Jahr 2009 erhöhte<br />
die NYSE Euronext die im Juni 2015 fällig werdende festverzinsliche Anleihe über 750 Mio. A mit einem Zinssatz<br />
von 5,375% durch ein zusätzliches Angebot von 250 Mio. A auf 1 Mrd. A. Die Anleihebedingungen enthalten keine<br />
financial covenants. Die Anleihe kann von der NYSE Euronext oder den Inhabern der Anleihen unter bestimmten,<br />
üblichen Bedingungen, beispielsweise einem Kontrollwechsel, der zu einer Abwertung der Anleihe unter ein<br />
A-292
investment grade rating führt, getilgt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten ebenfalls übliche Bestimmungen<br />
zur Leistungsstörung und eine Negativerklärung (negative pledge covenant).<br />
Aktionärbindungsvertrag bezüglich des Qatar Securities Market<br />
Am 24. Juni 2008, schloss die NYSE Euronext mit der Qatar Investment Authority, einer staatlichen Behörde<br />
von Qatar, einen Aktionärbindungsvertrag ab. Der Vertrag ist eine strategische Partnerschaft zwischen der NYSE<br />
Euronext und dem Staat Qatar, um den Doha Securities Market zu einem international integrierten Finanzmarkt auf<br />
dem weltweiten Börsensektor zu entwickeln. Gemäß den Bedingungen dieses Vertrages erwarb die NYSE Euronext<br />
gegen Barzahlung in Höhe von 250 Mio. US$ einen 25%igen Anteil an dem Doha Securities Market. Mittels der<br />
staatlichen Behörde von Qatar behielt der Staat Qatar die verbleibenden 75% des Eigentums an dem Doha<br />
Securities Market. Nach den Bedingungen des Aktionärbindungsvertrages, ist die NYSE Euronext verpflichtet<br />
Management-Dienstleistungen und Technologie zur Verfügung zu stellen.<br />
Rahmenvertrag zwischen ATOS Origin S.A. und NYSE Euronext<br />
Am 11. Juli 2008, schlossen NYSE Euronext und ATOS Origin, S.A. (,,Atos Origin“) einen Rahmenvertrag<br />
(der ,,Rahmenvertrag“) ab. Nach dem Rahmenvertrag erwarb NYSE Euronext 50% der Anteile an AtosEuronext<br />
Market Solutions (,,AEMS“) von Atos Origin, wodurch AEMS eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der<br />
NYSE Euronext wurde. Nach Abschluss der in dem Rahmenvertrag angelegten Transaktionen besaß die NYSE<br />
Euronext die NSC cash trading und LIFFE CONNECT » derivatives trading Plattform-Technologie und die<br />
gesamten Management- und Entwicklungs-Dienstleistungen, die diese Plattformen umgeben, sowie AEMS’s<br />
Geschäft mit Dritten für Börsentechnologie und TRS/CRP. Atos Origin erwarb von AEMS das Clearing und<br />
Settlement Geschäft mit Dritten sowie das Kapitalmarktgeschäft (die ,,Ausgliederung“).<br />
Euronext Frankreich, eine 100%ige Tochtergesellschaft der NYSE Euronext, erwarb (a) alle von Atos Origins<br />
und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Aktien der AEMS und (b) einen Teil von AEMS’ Zahlungsmitteln und<br />
Zahlungsmitteläquivalenten — die sich auf ungefähr 130 Mio. A (205 Mio. US$) beliefen — für ungefähr<br />
282 Mio. A (445 Mio. US$) vorbehaltlich von Anpassungen. Die Preisanpassung spiegelte Halteprämien wider, die<br />
von der NYSE Euronext an die Mitarbeiter von AEMS im Zusammenhang mit der Transaktion gezahlt wurden, die<br />
von AEMS an Atos Origin und ihre Tochtergesellschaften im Jahr 2008 vor Closing der Transaktion gezahlte<br />
Dividenden, und die Barmittel bezüglich bestimmter Geschäfte und Dividendenpapiere, die von AEMS im<br />
Zusammenhang mit der Ausgliederung übertragen wurden.<br />
Die Parteien vereinbarten in dem Rahmenvertrag übliche Zusicherungen und Gewährleistungen, Covenants<br />
und Freistellungsverpflichtungen.<br />
Clearing Relationship Vertrag<br />
Am 30. Oktober 2008 schloss LIFFE Administration and Management (in diesem Abschnitt als ,,LIFFE“<br />
bezeichnet) mit LCH.Clearnet Limited, einem im Vereinigten Königreich anerkannten Clearinghaus, einen Vertrag<br />
über Clearingbeziehungen (clearing relationship agreement).<br />
Der Vertrag sieht vor, dass LIFFE zentraler Kontrahent wird und Umsätze aus dem Clearing von Vereinbarung<br />
mit Clearing Mitgliedern auf dem LIFFE Markt generiert, und dass LCH.Clearnet Limited bestimmte Clearing<br />
Dienstleistungen für LIFFE erbringt.<br />
Als Gegenleistung für die Clearing Dienstleistungen von LCH.Clearnet Limited gemäß diesem Vertrag<br />
stimmte LIFFE zu, LCH.Clearnet Limited eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 29.500.000 A zuzüglich<br />
bestimmter Beträge zu zahlen, die die Inflation und eine Erhöhung des Handelsvolumens auf dem LIFFE Markt im<br />
Laufe der Zeit widerspiegeln. Zusätzlich verpflichtete sich LIFFE, LCH.Clearnet Limited bestimmte Dienstleistungen<br />
zur Verfügung zu stellen, die es ihr ermöglichen, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.<br />
Die Hauptpflicht von LCH.Clearnet Limited aus dem Vertrag ist es, die Novation von LIFFE der ausgefallenen<br />
Vereinbarungen eines LIFFE Clearing Mitglieds und die Position eines solchen Mitglieds unter diesen Ausfallvereinbarungen<br />
zu managen. Darüber hinaus legt LCH.Clearnet Limited Mindestmargen für Mitglieder fest,<br />
vereinnahmt Margen im Namen von LIFFE und leistet und empfängt Zahlungen durch ihre etablierte PPS<br />
Zahlungsinfrastruktur. LCH.Clearnet Limited vereinnahmt im Namen von LIFFE ebenso Mitgliedsbeiträge und<br />
übernimmt die Verwaltung der Sicherheiten, mit denen die Positionen der Mitglieder des LIFFE Marktes unterlegt<br />
A-293
sind. Der Vertrag sieht die Vereinbarung von verbindlichen Dienstleistungsstufen vor dem Beginn vor und<br />
beinhaltet übliche Gewährleistungen, Covenants und Freistellungsverpflichtungen.<br />
Vertragsgemäß erbringt LCH.Clearnet Limited die Dienstleistungen auf exklusiver Basis, wann immer LIFFE<br />
als zentraler Kontrahent für seine Mitglieder agiert. LIFFE ist ansonsten berechtigt, eine dritte Partei mit der<br />
Erbringung von Dienstleistungen als zentraler Kontrahent und andere Clearing Dienstleistungen an seine Mitglieder<br />
zu beauftragen, sofern LCH.Clearnet gemäß bestimmten Vereinbarungen als bevorzugter Lieferant<br />
behandelt wird. Die Erbringung von Dienstleistungen an die LIFFE durch die LCH.Clearnet Limited erfolgt<br />
auf nicht-exklusiver Basis. LCH.Clearnet Limited ist verpflichtet, neue Produkte für LIFFE, die bestimmte<br />
Kriterien erfüllen, zu clearen.<br />
LIFFE oder LCH.Clearnet Limited können den Vertrag vorbehaltlich bestimmter Sanktionen für die vorzeitige<br />
Beendigung mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr beenden. Um die Unterbrechung des LIFFE Markts bei der<br />
Beendigung des Vertrages zu minimieren, unabhängig davon, ob dies aus wichtigem Grund erfolgt oder nicht,<br />
beinhaltet der Vertrag einen Exit-Migrations-Mechanismus.<br />
Geänderter und neu gefasster Clearing-Vertrag LCH.Clearnet<br />
Euronext Amsterdam, Euronext Brüssel, Euronext Lissabon und Euronext Paris sind Parteien eines geänderten<br />
und neu gefassten Clearing Vertrages mit LCH.Clearnet S.A. und LCH.Clearnet Group Ltd., in dem diese Euronext-<br />
Börsen LCH.Clearnet S.A. als zentralen Kontrahenten und Clearinghaus benennen, um Clearing-Dienstleistungen<br />
für Transaktionen zu erbringen, die an diesen Börsen ausgeführt werden. Der Vertrag wurde im Oktober 2003<br />
geschlossen und hat eine anfängliche 30-monatige Laufzeit und eine 30-monatige Kündigungsfrist.<br />
Corporate Responsibility bei der NYSE Euronext<br />
Die NYSE Euronext sieht sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen und bezieht daher Arbeitsplatz-,<br />
Gemeinschafts-, Markt- und Umweltfragen in ihre Geschäftsabläufe und den Umgang mit ihren beteiligten<br />
Interessengruppen ein. Damit strebt die NYSE Euronext langfristige Vorteile für ihre Geschäftsbeziehungen,<br />
Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, Bereiche und die Gemeinschaft bei der NYSE Euronext sowie für die Umwelt<br />
an. Die Verpflichtung der NYSE Euronext zur Corporate Responsibility ist in ihren Unternehmensrichtlinien<br />
festgelegt. Sie bildet den Rahmen für ethische Entscheidungsfindungsprozesse und Handlungsweisen und ist<br />
grundsätzlich in ihren strategischen Geschäftsinitiativen sichtbar.<br />
Die NYSE Euronext ist der Auffassung, dass die Umsetzung ihrer Verpflichtung zur Corporate Responsibility<br />
hohe ethische Standards und eine Unternehmenskultur erfordert, die Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz bei<br />
allen Handlungen der NYSE Euronext fördert. Um einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, regt die NYSE<br />
Euronext ihre Mitarbeiter dazu an, ehrenamtlich in ihrem Umfeld in den Vereinigten Staaten und in Europa aktiv zu<br />
werden und unterstützt entsprechende Tätigkeiten finanziell. Sie unterstützt gemeinnützige Aktivitäten ihrer<br />
Mitarbeiter, indem sie von ihnen geleistete Spenden verdoppelt. Als Unternehmen engagiert sich die NYSE<br />
Euronext für die Allgemeinbildung in Finanzfragen und die Fortbildung von Investoren. Sie hat in diesen Bereichen<br />
eine Reihe von Initiativen angestoßen, die das Problembewusstsein stärkten und Änderungen herbeiführen sollen.<br />
Einen weiteren Schwerpunkt der NYSE Euronext bilden die Messung und Verbesserung ihrer Ökobilanz. Bei der<br />
NYSE Euronext wird derzeit eine weltweite Unternehmensrichtlinie für Umweltfragen erarbeitet, die diese<br />
Bemühungen kanalisieren und bündeln soll. Ferner stellt die NYSE Euronext den Märkten Lösungen zur<br />
Verfügung, die bei der Berücksichtigung von Umweltfragen bei Investitionen helfen sollen, wie etwa NYSE<br />
Blue, eine marktbasierte Lösung für den Emissionshandel zur Verringerung von Emissionen. Die NYSE Euronext<br />
fühlt sich auch über ihr eigenes Unternehmen hinaus der Corporate Responsibility verpflichtet und hat einen Sitz im<br />
Board of Governors der Corporate Responsibility Officers Association.<br />
Über diese Bemühungen hinaus arbeitet die NYSE Euronext mit den bei ihr börsennotierten Unternehmen und mit<br />
gemeinnützigen Organisationen zusammen, um ein Bewusstsein für zahlreiche Themen zu wecken, indem sie hierfür<br />
ihre Glockenzeremonie und andere Ereignisse mit hoher Medienaufmerksamkeit nutzt. Die NYSE Euronext dient<br />
zudem als öffentliches Forum für einen Austausch neuer Ideen und LösungsansätzezuThemenwieökologische<br />
Nachhaltigkeit und Corporate Responsibility.<br />
Die NYSE Euronext arbeitet mit den bei ihr notierten Unternehmen auf allen Ebenen der Meinungsbildung zu<br />
wichtigen politischen Themen mit Auswirkungen auf Investoren und Aktiengesellschaften zusammen. Die NYSE<br />
Euronext wird sich auch künftig an der Diskussion und an dem Dialog über die weltweite wirtschaftliche Erholung<br />
A-294
eteiligen und darauf hinarbeiten, dass alle Markteilnehmer dabei Gehör finden und vertreten sind und dass die neu<br />
entstehende Landschaft die Integrität und das Vertrauen garantiert, die Voraussetzung für einen effizienten<br />
wirtschaftlichen Rahmen und für ordnungsgemäß funktionierende Kapitalmärkte sind.<br />
Officers und Directors<br />
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Executive Officers und Directors der NYSE Euronext. Die<br />
einzigen NYSE Euronext Executive Officers, die auch Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext sind,<br />
sind Duncan L. Niederauer, Chief Executive Officer, und Dominique Cerutti, President und Chief Executive<br />
Officer. Alle Executive Officers der NYSE Euronext wurden vom Board of Directors der NYSE Euronext bestellt<br />
und unterliegen dessen Weisung.<br />
Name Alter Position<br />
Duncan L. Niederauer ..................... 51 Chief Executive Officer und Director<br />
Dominique Cerutti ........................ 50 President, Deputy Chief Executive Officer und<br />
Director<br />
Lawrence E. Leibowitz .................... 50 Chief Operating Officer<br />
Michael S. Geltzeiler ...................... 52 Group Executive Vice President und Chief Financial<br />
Officer<br />
Roland Gaston-Bellegarde .................. 49 Group Executive Vice President und Head of<br />
European Execution<br />
Philippe Duranton ........................ 50 Group Executive Vice President und Global Head of<br />
Human Resources<br />
Garry P. Jones ........................... 52 Group Executive Vice President und Head of Global<br />
Derivatives<br />
John K. Halvey .......................... 50 Group Executive Vice President und General<br />
Counsel<br />
Claudia O. Crowley ....................... 53 Chief Executive Officer der NYSE Regulation, Inc.<br />
Jan-Michiel Hessels ....................... 68 Chairman of the Board of Directors<br />
Marshall N. Carter. ....................... 70 Director<br />
André Bergen ........................... 60 Director<br />
Ellyn L. Brown .......................... 61 Director<br />
Patricia M. Cloherty ...................... 68 Director<br />
Sir George Cox .......................... 70 Director<br />
Sylvain Hefes ........................... 58 Director<br />
Duncan M. McFarland ..................... 67 Director<br />
James J. McNulty ........................ 60 Director<br />
Ricardo Salgado ......................... 66 Director<br />
Robert G. Scott .......................... 65 Director<br />
Jackson P. Tai ........................... 60 Director<br />
Rijnhard van Tets ........................ 63 Director<br />
Sir Brian Williamson ...................... 66 Director<br />
Executive Officers<br />
Duncan L. Niederauer. Duncan L. Niederauer kam im Jahr 2007 als Mitglied des Management Committee zur<br />
NYSE Euronext und wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2007 zum Chief Executive Officer und Director der NYSE<br />
Euronext bestellt. Herr Niederauer ist ebenfalls Mitglied des Board der NYSE Group. Zuvor war er Partner bei der The<br />
Goldman Sachs Group, Inc. (Vereinigte Staaten), wo er zahlreiche Positionen innehatte, darunter Co-Head der Abteilung<br />
für Ausführungsdienste der Equities Division und Managing Director mit Zuständigkeit für die Goldman Sachs<br />
Execution & Clearing, L.P. (vormalige Spear, Leeds & Kellogg L.P.). Duncan L. Niederauer kam im Jahr 1985 zur<br />
The Goldman Sachs Group, Inc. Er sitzt ferner im Board of Trustees der Colgate University.<br />
Dominique Cerutti. Dominique Cerutti wurde im ersten Quartal 2010 zum President und Deputy Chief<br />
Executive Officer bestellt und ist seit 28. April 2011 als Director tätig. Er kam am 15. Dezember 2009 zur NYSE<br />
Euronext und wurde am 31. Dezember 2009 zum Deputy Chief Executive Officer und Head of Global Technology<br />
bestellt. Zuletzt war Herr Cerutti als General Manager der IBM Southwest Europe tätig. In dieser Funktion leitete er<br />
die gesamte Geschäftstätigkeit von IBM, trug die volle Umsatzverantwortung und beaufsichtigte Risikomanagement,<br />
Compliance und Geschäftssteuerung der IBM-Geschäftseinheiten in Süd- und Westeuropa. Herr Cerutti war<br />
A-295
Mitglied im Senior Leadership Team von IBM-Chairman und -CEO Sam Palmisano. Zuvor war er General<br />
Manager der Global Services von IBM für Europa, den Nahen Osten und Afrika mit Sitz in Paris. Im Jahr 1999<br />
wurde er zum Executive Assistant des damaligen IBM-Chairman und -CEO Louis V. Gerstner in der IBM-Zentrale<br />
in New York bestellt.<br />
Lawrence E. Leibowitz. Lawrence E. Leibowitz wurde im ersten Quartal 2010 zum Chief Operating Officer<br />
bestellt. In dieser Position zeichnet er verantwortlich für Operations Management sowie für globale Kassamarkt-<br />
Ausführung und globale Listings. Von 2007 bis 2009 war Herr Leibowitz als Group Executive Vice President und<br />
Head of U.S. Execution and Global Technology tätig. Er kam im Jahr 2007 zur NYSE Euronext, nachdem er zuvor<br />
bei der UBS Investment Bank die Position eines Managing Director und des Chief Operating Officer, Americas<br />
Equities, inne hatte. Vor seinem Wechsel zur UBS im Jahr 2004 war Herr Leibowitz Executive Vice President und<br />
Co-Head der Schwab Capital Markets, der Handels- und Ausführungssparte von Schwab. Er war Mitglied<br />
zahlreicher Boards und Ausschüsse der Branche, u. a. des Market Structure Committee der vormaligen Securities<br />
Industry Association (heute SIFMA).<br />
Michael S. Geltzeiler. Michael S. Geltzeiler bekleidet seit dem Jahr 2008 die Ämter des Group Executive Vice<br />
President und Chief Financial Officer. Zuletzt war er als President, School and Educational Services für die The<br />
Reader’s Digest Association tätig, ein weltweit operierendes Medien- und Direktmarketing-Unternehmen. Dort war<br />
Herr Geltzeiler von 2001 bis 2007 CFO und Senior Vice President. Im Jahr 2005 wurde sein Verantwortungsbereich<br />
auf die Aufsicht über das weltweite operative Geschäft und die IT erweitert. In den Jahren 1995 bis 2001 war Herr<br />
Geltzeiler CFO, SVP und Controller bei der ACNielsen Corporation, einem weltweit operierenden Informationsund<br />
Medienunternehmen, und CFO der ACNielsen für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Davor hatte er in den<br />
Jahren 1980 bis 1995 im Rahmen seiner Tätigkeit für The Dun & Bradstreet Corporation, einem führenden Anbieter<br />
von weltweiten Wirtschaftsauskünften und Unternehmensdaten, verschiedene Positionen im Bereich Corporate<br />
Finance innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten inne. Michael S. Geltzeiler ist derzeit Mitglied des Boards<br />
des Museum of American Finance, des Lerner College of Business and Economics Advisory Board, des Madison<br />
Square Boys and Girls Club, der NYSE Foundation und des Euronext Supervisory Board sowie Officer des Fallen<br />
Heroes Fund.<br />
Roland Gaston-Bellegarde. Roland Gaston-Bellegarde ist Group Executive Vice President und Head of<br />
European Execution. Er zeichnet für den Bereich Listing in Europa sowie für den Handel verantwortlich, wozu die<br />
Führung des Marktgeschäfts der vier Euronext-Märkte und die Produktentwicklung sowie die Beziehungen zu<br />
Anwendern auf Käufer- und der Verkäuferseite gehören. Herr Gaston-Bellegarde war ab dem Jahr 2000 als Head of<br />
Cash Trading tätig und leitete den Integrationsprozess der NSC-Handelsplattform in die europäischen Euronext-<br />
Märkte. In dieser Funktion definierte und entwickelte er das weltweite Marktmodell für den Wertpapierhandel der<br />
Euronext. In den Jahren 1998 bis 2000 war Herr Gaston-Bellegarde Head of Cash & Derivatives Markets —<br />
ParisBourse und zuvor in den Jahren 1995 bis 1998 Head of Cash Markets — ParisBourse.<br />
Philippe Duranton. Philippe Duranton ist seit März 2008 Group Executive Vice President und Global Head of<br />
Human Resources. Vor seinem Wechsel zur NYSE Euronext war Herr Duranton in den Jahren 2007 und 2008<br />
Senior Vice President of Human Resources der Cognos Inc., eines Weltmarktführers im Bereich Business<br />
Intelligence- und Performance Management-Lösungen. In den Jahren 2003 bis 2006 war er Executive Vice<br />
President von GEMPLUS, eines Anbieters von digitalen Sicherheitslösungen. Zuvor war Philippe Duranton in<br />
führenden Positionen im Bereich Human Resources bei der Vivendi Universal TVand Film Group sowie bei Thales,<br />
einem Marktführer in den Feldern Verteidigung, Raumfahrt, Sicherheit und Transport, tätig gewesen.<br />
Garry P. Jones. Garry P. Jones ist seit Mai 2009 Group Executive Vice President und Head of Global<br />
Derivatives. In den Jahren 2007 bis 2009 war Herr Jones Executive Director of Business Development and Strategy<br />
der NYSE Liffe und war in dieser Eigenschaft für Marketing, Umsätze, Produktentwicklung und Geschäftsstrategien<br />
verantwortlich. Herr Jones kam von der ICAP plc zu NYSE Liffe, wo er CEO of ICAP Electronic Broking<br />
(Europe) war. Zuvor war er CEO und President der BrokerTec Europe Ltd gewesen, einer weltweiten elektronischen<br />
Handelsplattform für festverzinsliche Instrumente im Eigentum eines Bankenkonsortiums. Garry P. Jones<br />
war nahezu zwanzig Jahre in unterschiedlichen leitenden Positionen im Handel, Vertrieb und Research für<br />
Investmentbanken in den Vereinigten Staaten und Europa mit dem Schwerpunkt Anleihe- und Derivatemärkte<br />
tätig. Er arbeitete für Bankers Trust, Merrill Lynch, Daiwa Securities und Banque Paribas.<br />
John K. Halvey. John K. Halvey ist seit dem Jahr 2008 Group Executive Vice President und General Counsel<br />
der NYSE Euronext. Herr Halvey ist ferner Mitglied des Aufsichtsrats der Euronext N.V. Vor seinem Wechsel zur<br />
NYSE Euronext im Jahr 2008 war er in den Jahren 1994 bis 1999 und 2001 bis 2008 Corporate-Partner bei der<br />
A-296
internationalen Sozietät Milbank, Tweed, Hadley & McCloy, LLP. Von 1999 bis 2001 war Herr Halvey Executive<br />
Vice President der Safeguard Scientifics, Inc., einer Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaft. John K.<br />
Halvey war in allen Bereichen des Gesellschafts- und Technologierechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes<br />
tätig, wobei Informationstechnologie und geschäftsprozessbezogene Transaktionen sowie Private-Equity-Transaktionen<br />
bei Technologieunternehmen einen besonderen Schwerpunkt bildeten.<br />
Claudia O. Crowley. Claudia O. Crowley wurde im Juli 2010 zum Chief Executive Officer der NYSE<br />
Regulation bestellt. Sie ist ferner Chief Regulatory Officer der NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex. Frau Crowley<br />
kam im Oktober 2008 als Senior Vice President der NYSE Regulation und Chief Regulatory Officer der NYSE<br />
Amex zur NYSE Regulation. Im Januar 2009 wurde sie darüber hinaus Chief of Staff der NYSE Regulation. Vor<br />
ihrem Wechsel zur NYSE Regulation war Frau Crowley Senior Vice President und Chief Regulatory Officer der<br />
American Stock Exchange (heute NYSE Amex). Sie kam im Jahr 1983 als Vollstreckungsanwältin zur American<br />
Stock Exchange und war anschließend in der Rechtsabteilung tätig. Claudia O. Crowley untersteht ausschließlich<br />
dem Board of Directors der NYSE Regulation. Sie nimmt bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der<br />
Festlegung der Unternehmensrichtlinien der NYSE Euronext wahr. Ferner hat sie die Geschäftsführung der NYSE<br />
Euronext bei der Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Richtlinien und bei der Entwicklung und Strukturierung<br />
ihrer Marktstrukturinitiativen für die Vereinigten Staaten beraten und unterstützt. Frau Crowley untersteht weder<br />
dem Board of Directors der NYSE Euronext noch deren Executive Officers.<br />
Directors<br />
Jan-Michiel Hessels. Herr Hessels ist Vorsitzender des Board of Directors von NYSE Euronext. Er war auch<br />
Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext seit Gründung der Euronext im September 2000 bis zum Zusammenschluss<br />
der Euronext und der NYSE Group. Davor war er, seit ihrer Gründung im Jahr 1997, Aufsichtsratsmitglied der<br />
Amsterdam Exchange. Von 1990 bis 2000 war er Chief Executive Officer der Royal Vendex KBB und jeweils<br />
Aufsichtsratsmitglied von 1999 bis 2005 bei der Royal Vopak N.V (Niederlande), von 1998 bis 2004 der Laurus<br />
N.V. (Niederlande), von 1999 bis 2003 der B&N.com Inc., sowie von 1993 bis Mai 2006 der Schiphol Group N.V.<br />
(Niederlande). Herr Hessels war von 2001 bis 2007 Aufsichtsratsmitglied bei Fortis N.V. (Niederlande/Belgien)<br />
und von 2007 bis Februar 2009 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Herr Hessels war von Oktober 2004 bis<br />
Dezember 2009 Vorsitzender von SC Johnson Europlant N.V. (Niederlande) und von 2008 bis 2011 Vorsitzender<br />
von Royal Philips Electronics N.V. (Niederlande). Er ist Aufsichtsratsmitglied von Euronext Amsterdam N.V. (eine<br />
Tochtergesellschaft der Euronext) und von Heineken N.V. (Niederlande). Er ist zudem Vorsitzender des Niederländischen<br />
Ausschusses zur Analyse von Wirtschaftsleitlinien (Committee for Economic Policy Analysis).<br />
Die beträchtliche Erfahrung von Herrn Hessels als Führungspersönlichkeit der NYSE Euronext und ihrer<br />
Vorgängerorganisationen befähigen ihn, das Geschäft, die Wettbewerber und die Potenziale der NYSE Euronext zu<br />
durchdringen. Die vielfältige berufliche Erfahrung von Herrn Hessels als Vorsitzender und Direktor einer Reihe von<br />
international agierenden Unternehmen, seine Erfahrungen in Leitungspositionen als Chief Executive Officer sowie<br />
seine Leistungen in den Bereichen Finanz- und Volkswirtschaft befähigen ihn, strategische Gesichtspunkte in den<br />
Aufsichtsrat einzubringen. Dies sind die Qualitäten, die das Nominating and Governance Committee dazu bewogen<br />
haben, Herrn Hessels als Director der NYSE Euronext vorzusehen.<br />
Marshall N. Carter. Herr Carter ist stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors von NYSE Euronext.<br />
Herr Carter ist seit November 2003 Mitglied des Verwaltungsrats von NYSE Group und seit April 2005 bis zum<br />
Zusammenschluss der Euronext und der NYSE Group war er Vorsitzender des Board of Directors. Seit November<br />
2008 dient er zudem als Director der NYSE Liffe U.S. Von 1992 bis zu seinem Ausscheiden 2001 diente Herr Carter<br />
als Vorsitzender und Chief Executive Officer von State Street Bank and Trust und ihrer Beteiligungsgesellschaft<br />
State Street Corporation (Vereinigte Staaten). Im Juli 1991 begann er seine Tätigkeit bei State Street als<br />
Geschäftsführer und Chief Operating Officer. Im Jahr 1992 wurde er Chief Executive Officer und im Jahr<br />
1993 Vorsitzender. 1997 bis 2005 war Herr Carter Director von Honeywell International, Inc. (Vereinigte Staaten),<br />
und von 2001 bis 2009 Vorsitzender des Kuratoriums des Boston Medical Center. In Vietnam diente er als Offizier<br />
im Marine Corps. In letzter Zeit hielt Herr Carter Vorlesungen in Leadership und Management an der Sloan School<br />
of Management am Massachusetts Institute for Technology und der Harvard Kennedy School of Government, wo er<br />
von 2001 bis 2005 dem Center for Public Leadership und dem Center for Business and Government angehörte.<br />
Herr Carter verfügt über spezifische Erfahrung, Qualifikationen, Eigenschaften und Fähigkeiten, die das<br />
Nominating and Governance Committee bewogen haben, Herrn Carter als Director der NYSE Euronext vorzusehen.<br />
Dazu zählen insbesondere seine umfangreichen Erfahrungen als Chief Executive eines Großbanken- und<br />
A-297
Finanzunternehmens, seine Erfahrungen als Vorsitzender und Director einer Reihe von anderen wichtigen<br />
Organisationen, seine herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt in den Bereichen Volkswirtschaft<br />
und Staatskunde sowie seine umfangreichen Erfahrungen als Führungspersönlichkeit der NYSE Euronext und ihrer<br />
Vorgängerorganisationen. Diese Qualitäten belegen Herrn Carters Erfahrung und analytische Fähigkeiten, die ihn<br />
dazu befähigen, das komplexe Geschäft der NYSE Euronext zu durchdringen und zu den Strategiediskussionen des<br />
Board of Directors einen einzigartigen Beitrag zu leisten.<br />
André Bergen. Seit April 2010 dient Herr Bergen als Director der NYSE Euronext. Von 2003 bis 2006 war er<br />
Chief Executive Officer der KBC Bank und von 2006 bis zu seinem Ausscheiden 2009 war er Chief Executive<br />
Officer der KBC Gruppe. Vor seiner Tätigkeit bei der KBC Bank war er Chief Financial and Administrative Officer<br />
der Agfa-Gevaert-Gruppe. Im Laufe seiner Karriere hat Herr Bergen Lehrtätigkeiten an belgischen und ausländischen<br />
Universitäten ausgeübt. Von 1982 bis 1999 hielt Herr Bergen zudem eine Reihe von Positionen bei der<br />
Generale Bank. Herr Bergen ist zudem Kuratoriumsmitglied der König-Baudouin-Stiftung und des Flämischen<br />
Fonds für Wissenschaftliche Forschung.<br />
Herr Bergen ist Mitglied der Aufsichtsräte von Cofinimmo S.A. (Belgien), Ahlers N.V. (Niederlande), NIBC<br />
Bank (Niederlande), Zuhair Fayez Partners (Saudi-Arabien). Er ist Director von Sapient Investment Managers<br />
(Zypern) und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied des Flämischen Arbeitgeberverbandes.<br />
Herr Bergen verfügt über spezifische Erfahrungen, Qualifikationen, Eigenschaften und Fähigkeiten, die das<br />
Nominating and Governance Committee bewogen haben, ihn als Director der NYSE Euronext vorzusehen. Dazu<br />
zählen insbesondere seine umfangreichen Erfahrungen als Chief Executive eines Großbanken- und Finanzunternehmens,<br />
seine umfangreiche Erfahrung in leitenden Positionen verschiedener bedeutender Unternehmen, seine<br />
herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt sowie sein Engagement für öffentliche Belange. Diese<br />
werden es Herrn Bergen ermöglichen, das Geschäft und die strategischen Ziele der NYSE Euronext zu durchdringen<br />
und die Entscheidungsfindung des Board of Directors zu verbessern.<br />
Ellyn L. Brown. Frau Brown ist seit April 2005 als Director der NYSE Euronext sowie ihrer Vorgängerorganisationen<br />
tätig. Sie ist zudem Director der NYSE Regulation und Mitglied des Board of Governors of the<br />
Financial Industry Regulatory Authority (,,FINRA“). Von 1980 bis zu ihrem Ausscheiden 2010 war sie als<br />
Rechtsanwältin in den Bereichen Corporate und Securities zuletzt bei Brown & Associates tätig. Zu diesen Themen<br />
hielt sich auch Vorlesungen an der Villanova University und der University of Maryland. Sie ist Kuratoriumsmitglied<br />
der Financial Accounting Foundation (Dachgesellschaft der Financial Accounting Standards Board and<br />
Government Accounting Standards Board) und Director der Walter Investment Management Corporation, einem<br />
börsennotierten REIT (ein Real Estate Investment Trust ansässig in den U.S.A.). Von 1987 bis 1992 diente sie als<br />
Securities Commissioner von Maryland and später wurde sie Aufsichtsratsmitglied der National Association of<br />
Securities Dealers Regulation und der Certified Financial Planner Board of Standards. Frau Brown hat sich<br />
ebenfalls bei einer Reihe von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen, einschließlich der Baltimore Symphony<br />
Orchestra Association, engagiert.<br />
Die umfangreiche Erfahrung von Frau Brown im Bereich Regulierung von Wertpapieren, einschließlich ihrer<br />
Mitgliedschaft in einer Reihe von Berufsverbänden in diesem Bereich und ihrer rechtsberatenden Tätigkeit, ihre<br />
herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt im Hinblick auf die Jurisprudenz sowie ihr Engagement für<br />
öffentliche Belange haben das Nominating and Governance Committee dazu bewogen, sie als Director der NYSE<br />
Euronext vorzusehen. Ihre Erfahrung und Qualifikation befähigen sie, die regulatorischen Aspekte des Geschäfts zu<br />
durchdringen und zeigen ihr Engagement für diesen Geschäftszweig.<br />
Patricia M. Cloherty. Frau Cloherty ist seit April 2009 Direktor der NYSE Euronext. Sie ist Vorsitzende und<br />
Chief Executive Officer von zwei Venture Capital Funds: der Delta Private Equity Partners, LLC, Manager des U.S.<br />
Russia Investment Fund, und Delta Russia Fund, L.P. Sie ist ehemalige Vize-Vorsitzende und General Partner von<br />
Apax Partners, Inc. (früher Patricof & Co. Ventures, Inc.), einer multimilliarden Dollar schweren Private Equity-<br />
Gesellschaft, wo sie im Jahr 1970 ihre Tätigkeit aufnahm und wovon sie 2000 ausschied. Von 1977 bis 1978 war sie<br />
stellvertretende Leiterin der U.S. Small Business Administration. Frau Cloherty bekleidet eine Reihe von Ämtern<br />
als Director. Dazu gehören PrimeStar (Russland), Vesch! (Russland), VideoNext Network Solutions, Inc. (U.S. und<br />
Ukraine) und DeltaLeasing (Russland). Sie war vormals Director der Amerikanischen Handelskammer (Russland)<br />
und Kuratoriumsmitglied der Columbia University. Sie ist Kuratoriumsmitglied auf Lebenszeit des International<br />
House und emeritiertes Mitglied des Kuratoriums des Columbia University Teachers College. Sie gehört dem<br />
Rockefeller University Council und dem Council on Foreign Relations an. Sie ist ebenfalls im Beirat zweier<br />
russischer Business Schools in Skolkovo bzw. St. Petersburg. 1995 wurde sie von Präsident Clinton in den<br />
A-298
Aufsichtsrat des U.S. Russia Investment Fund berufen, wo sie von 1998 bis 2004 als Vorsitzende diente und wo sie<br />
seit 2003 das Amt des Chief Executive Officer der Management Company innehat.<br />
Frau Cloherty verfügt über erhebliche Erfahrung in den Bereichen Private Equity, Venture Capital, Kapitalbildung<br />
und internationalem Business, die Erfahrungen als Chief Executive Officer, Führungsrollen als Director<br />
einer Reihe von internationalen und ausländischen Unternehmen, davon einige im Technologiesektor, herausragende<br />
Mitwirkung in der akademischen Welt und Engagement für öffentliche Belange umfassen. Diese Qualitäten<br />
und Eigenschaften haben das Nominating und Governance Committee dazu bewogen, Frau Cloherty als<br />
Mitglied der Board of Directors vorzusehen. Ihre vielfältigen Erfahrungen und Qualitäten zeigen ihre Befähigung,<br />
das internationale Umfeld, in dem NYSE Euronext ihr Geschäft betreibt, zu durchdringen und bei der Entscheidungsfindung<br />
im Bereich strategischer Ausrichtung Beiträge zu leisten.<br />
Sir George Cox. Sir George ist seit April 2002 als Director der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen<br />
tätig. Davor war er seit 1999 bis zum Zeitpunkt der Übernahme von LIFFE durch Euronext der<br />
rangälteste unabhängige Director der London International Financial Futures & Options Exchange (Vereinigtes<br />
Königreich) (,,LIFFE“). Von 1999 bis 2004 war er Generaldirektor des Institute of Directors, einer Organisation,<br />
welche die einzelnen Directors der Unternehmen im Vereinigten Königreich repräsentiert. Von 2000 bis 2005 war er<br />
zudem Director der Enterprise Insight (Vereinigtes Königreich). Sir George hatte auch den Vorsitz des Design<br />
Council, dem nationalen Strategiegremium für Design, inne; er war rangältester unabhängiger Director von<br />
Bradford & Bingley (Vereinigtes Königreich) und im Kuratorium von VSO. Er ist nichtgeschäftsführender Director<br />
von Shorts Ltd. (Vereinigtes Königreich), President des Royal College of Speech and Language Therapists,<br />
Vorsitzender von Merlin (Medical Emergency Relief International) U.S.A., Mitglied des Kollegiums und Pro<br />
Chancellor an der Warwick University (leitend bei der Warwick Business School) und President der Institution of<br />
Engineering Design.<br />
Die umfangreiche Erfahrung von Sir George als Führungsperson der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen,<br />
und insbesondere des Geschäftszweig Derivatives, den er seit den 90iger Jahren geleitet hat,<br />
befähigen ihn, die verschiedenen Geschäftssegmente der NYSE Euronext, einschließlich ihrer Technologien,<br />
Märkte und strategischen Ziele, zu durchdringen. Seine vielfältigen Erfahrungen als Vorsitzender und Director<br />
verschiedener bedeutender Organisationen, seine herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt und sein<br />
Engagement für öffentliche Belange befähigen ihn zu einer Sichtweise, die die strategischen Diskussionen im<br />
Board of Directors bereichern wird. Diese Fähigkeiten und Kenntnisse haben das Nominating und Governance<br />
Committee dazu bewogen, ihn als Director der NYSE Euronext vorzusehen.<br />
Sylvain Hefes. Herr Hefes bekleidet das Amt eines Directors der NYSE Euronext seit April 2007. Er kam 2005<br />
zu NM Rothschild & Sons Ltd. (Vereinigtes Königreich), wo er als Senior Advisor tätig ist. Davor war Herr Hefes<br />
Head of European Wealth Management bei The Goldman Sachs Group, Inc. (Vereinigte Staaten), wo er 1992<br />
Partner wurde und Leiter des Pariser Büros, einschließlich des Geschäftsbereichs Private Banking in Europa, war.<br />
Herr Hefes bekleidet zurzeit das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden in Paris Orléans (Frankreich) sowie das<br />
eines Directors der Rothschild Continuation <strong>Holding</strong>s AG (Schweiz).<br />
Das Nominating and Governance Committee betrachtete die leitenden Positionen von Herrn Hefes bei<br />
bedeutenden Bank- und Finanzdienstleistungsunternehmen in ganz Europa und kam zu dem Schluss, dass dieser in<br />
der Lage wäre, die Position der NYSE Euronext und ihrer verschiedenen Geschäftsfelder gegenüber ihren<br />
Wettbewerbern zu verstehen, insbesondere auf internationaler Ebene. Es ist diese internationale Perspektive,<br />
die neben der vielfältigen Berufs- und Führungserfahrung von Herrn Hefes als Senior Partner, Chairman und<br />
Director bei einer Reihe von bedeutenden Organisationen, das Nominating and Governance Committee zu dem<br />
Schluss kommen ließ, dass Herr Hefes zur strategischen Vision des Boards beitragen könne und daher das Amt<br />
eines Directors der NYSE Euronext bekleiden sollte.<br />
Duncan M. McFarland. Seit 2006 ist Herr McFarland als Director der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen<br />
tätig. Nach einer fast 40 Jahre dauernden Karriere schied er im Jahr 2004 als Vorsitzender und Chief<br />
Executive Officer der Wellington Management Company (Vereinigte Staaten), einem der weltweit größten<br />
unabhängigen Investment Manager, aus. Zurzeit ist er Aufsichtsratsmitglied zweier Aktiengesellschaften: The<br />
Asia Pacific Fund (Vereinigte Staaten) und Gannet Co., Inc. (Vereinigte Staaten). Zuvor war Herr McFarland<br />
Kuratoriumsmitglied der Financial Accounting Foundation (Dachverband der Financial Accounting Standards<br />
Board) und der Clancil Foundation. Herr McFarland ist zudem zurzeit im Kuratorium der Bromley Charitable Trust<br />
und der RARE, Inc., einer weltweit tätigen Umweltorganisation tätig. Er ist zudem Director von New Profit, Inc.,<br />
einer Nichtregierungsorganisation, die sich hauptsächlich auf innerstädtische Bezirke fokussiert.<br />
A-299
Die beträchtliche Erfahrung von Herrn McFarland als Vorsitzender und Chief Executive Officer von global<br />
agierenden Finanzunternehmen, als Kuratoriumsmitglied eines Maßstäbe setzenden Gremiums im Bereich<br />
Financial Accounting und als Director zweier bedeutender Aktiengesellschaften, einschließlich seiner Tätigkeit<br />
als Vorsitzender des Komitees für die Vergütung von Führungspersönlichkeiten bei Gannet, zusammen mit seinen<br />
spezifischen Erfahrungen, Qualifikationen, Eigenschaften und seinem Engagement für öffentliche Belange<br />
befähigen Herrn McFarland, sowohl die finanziellen und operativen Ergebnisse des Geschäfts von NYSE Euronext<br />
als auch die ihrer wichtigen Geschäftssegmente zu durchdringen und einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung<br />
des Board of Directors zu leisten.<br />
James J. McNulty. Seit Dezember 2005 ist Herr McNulty als Director der NYSE Euronext sowie ihrer<br />
Vorgängerorganisationen tätig. Herr McNulty ist zudem Vorsitzender des Board of Directors von NYSE LIFFE<br />
U.S. Von August 2004 bis März 2006 diente er als Director der Archipelago <strong>Holding</strong>s LLC (Vereinigte Staaten).<br />
Von Februar 2000 bis Dezember 2003 war er als President und Chief Executive Officer der Chicago Mercantile<br />
Exchange tätig und von August 2001 bis Dezember 2003 für die Chicago Mercantile Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. Bei<br />
beiden Unternehmen hatte er während dieser Zeit auch das Amt eines Directors inne. Vor seiner Tätigkeit bei der<br />
Chicago Mercantile Exchange diente er als Geschäftsführer und Co-Head des Corporate Analysis and Structuring<br />
Teams im Corporate-Finance-Bereich von Warburg Dillon Read, einer Investmentbank, die nunmehr als UBS<br />
Warburg bekannt ist. Bis zu seinem Ausscheiden im September 2010 war Herr McNulty rangältester unabhängiger<br />
Director von ICAP plc. Zurzeit ist er Aufsichtsratsmitglied von Marvin & Palmer Associates.<br />
Die umfangreiche Erfahrung von Herrn McNulty als Führungsperson der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen<br />
sowie seine führenden Rollen bei anderen Organisationen, welche Börsen betreiben, seine<br />
leitenden Tätigkeiten als Chief Executive Officer und als Director sowie seine signifikanten Erfahrungen als<br />
Investmentbanker, der bei einem global agierenden Finanzunternehmen tätig war, lassen das Nominating and<br />
Governance Committee zu der Einschätzung kommen, dass Herr McNulty über einzigartige Einblicke in die<br />
Positionierung von NYSE Euronext gegenüber ihren Wettbewerbern verfügt und fähig ist, die NYSE Euronext bei<br />
der Erreichung ihrer betrieblichen, finanziellen und strategischen Ziele zu unterstützen. Daher hat das Committee<br />
ihn als Director vorgesehen.<br />
Ricardo Salgado. Seit April 2002 ist Herr Salgodo als Director der NYSE Euronext und ihrer Vorläuferorganisationen<br />
tätig. Von 2000 bis zu ihrem Zusammenschluss mit Euronext im Jahr 2002, war er als Aufsichtsratsvorsitzender<br />
der BVLP Sociedate de Gestora de Mercados Regulamenta dos S.A. (Portugal) tätig. Zurzeit dient<br />
er als Aufsichtsratsmitglied der Espirito Santo Group (Portugal), zweiter Vorsitzender und President des Geschäftsführungsausschusses<br />
der Banco Espirito Santo (Portugal) und Vorstandsvorsitzender der Espirito Santo Financial<br />
Group S.A. (Luxemburg).<br />
Herrn Salgados weitreichende Erfahrungen als Vorsitzender und Mitglied des Geschäftsführungsausschusses<br />
international tätiger Banken und Finanzdienstleister sowie seine Kenntnisse von Wertpapierbörsen, einschließlich<br />
seiner umfangreichen Erfahrung als Führungspersönlichkeit der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen,<br />
haben das Nominating and Governance Committee überzeugt, dass er das finanzielle und ökonomische<br />
Umfeld, auf dem sich die NYSE Euronext insbesondere auf internationaler Ebene bewegt, durchdringt und als<br />
Director der NYSE Euronext einen erheblichen Beitrag leisten würde.<br />
Robert G. Scott. Herr Scott bekleidet das Amt eines Directors der NYSE Euronext seit Februar 2010. Herr<br />
Scott war bis Dezember 2003 President, Chief Operating Officer und Director bei Morgan Stanley und ist auch<br />
weiterhin als beratender Director dieses Unternehmens tätig. Herr Scott wurde zum Chief Financial Officer von<br />
Morgan Stanley Dean Witter ernannt, als Morgan Stanley und Dean Witter verschmolzen wurden, sodass er 2001<br />
President und Chief Operating Officer wurde. Herr Scott ist seit 1970 bei Morgan Stanley und wurde 1979<br />
Managing Director. Vor der Verschmelzung bekleidete Herr Scott einige Positionen mit globaler Verantwortung<br />
und war von 1994 bis 1996 Director im Bereich Investmentbanking, von 1992 bis 1994 Director im Corporate<br />
Finance und von 1985 bis 1992 Director im Bereich Kapitalmarktdienstleistungen. Herr Scott ist Kurator des<br />
William College und Mitglied des Beirates der Stanford University Graduate School of Business. Herr Scott ist<br />
derzeit Director bei Genpact, einer börsennotierten Gesellschaft, die Geschäftsprozesse auslagert und ihren Sitz in<br />
Indien hat, und Mitglied des Kuratoriums des New Yorker Presbyterian Krankenhauses. Herr Scott ist weiter<br />
Kurator der Naples Children and Educational Stiftung. Herr Scott ist ehemaliger Vice President des Greater New<br />
York Rates der Pfadfindervereinigung der Vereinigten Staaten (1992 bis 2004) und war auch Director bei<br />
Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. Er ist ehemaliger Kurator der Japan Society, ehemaliger Vorsitzender des American<br />
Museum of Fly Fishing (Amerikanisches Museum für Fliegenfischen) und ehemaliger Kurator und Vorsitzender<br />
(1984 bis 2004) von The Seeing Eye, Inc.<br />
A-300
Das Nominating and Governance Committee ist der Ansicht, dass die breitgefächerte Erfahrung von Herrn<br />
Scott als President, Chief Operating Officer und Chief Financial Officer eines globalen Finanzdienstleistungsunternehmens,<br />
seine Führungsaufgaben als Director von einer der Vorläuferorganisationen von NYSE Euronext<br />
und als Director eines internationalen börsennotierten Großunternehmens, seine hervorragende Mitwirkung in der<br />
akademischen Welt und sein Engagement im öffentlichen Dienst seine Befähigung unter Beweis stellen, das<br />
Geschäft von NYSE Euronext zu verstehen und diesem einen weiteren Blickwinkel hinzuzufügen, der die<br />
strategischen Analysen des Verwaltungsrates bereichern wird. Aus diesen Gründen zog das Committee den<br />
Schluss, dass Herr Scott Mitglied des Board of Directors sein sollte.<br />
Jackson P. Tai. Herr Tai ist seit April 2010 als Director der NYSE Euronext tätig. Herr Tai war von Juni 2002<br />
bis Dezember 2007 Chief Executive Officer und zweiter Vorsitzender der DBS Group <strong>Holding</strong>s Ltd. und DBS Bank<br />
Ltd. Er kam im Juli 1999 zu DBS als Chief Financial Officer und wurde daraufhin 2001 zum President und Chief<br />
Operating Officer ernannt. Vor seiner achtjährigen Tätigkeit für DBS in Singapur war er 25 Jahre für J.P. Morgan &<br />
Co. als Managing Director in der Investment Banking Division mit Managementaufgaben in New York, Tokio und<br />
San Francisco tätig.<br />
Seit März 2011 ist Herr Tai Director bei The Bank of China Ltd. Er ist seit September 2008 Director bei<br />
MasterCard Incorporated und seit November 2000 Director bei CapitaLand Ltd. Er ist seit August 2008 nichtgeschäftsführender<br />
Director von Brookstone, Inc., einer nicht börsennotierten Gesellschaft, und deren Tochtergesellschaft<br />
Brookstone Company, Inc., sowie deren Vorsitzender seit Februar 2009. Herr Tai ist Kurator des<br />
Rensselaer Poytechnic Institute, Mitglied des Beirats der Harvard Business School Asia Pacific, ein Governor der<br />
San Francisco Symphony und Kurator des Asian Art Museum. Bereits zuvor war Herr Tai von April 2008 bis Januar<br />
2011 Aufsichtsratsmitglied der ING Groep NV. Herr Tai war darüber hinaus von 2006 bis 2010 Mitglied des<br />
Beirates von Bloomberg Asia Pacific, von 2006 bis 2008 Non-Executive Vice Chairman von The Islamic Bank of<br />
Asia, Limited, und von 2000 bis 2006 Non-Executive Director von Singapore Telecommunications Ltd.<br />
Die umfassende Erfahrung von Herrn Tai als Chief Executive eines Großbanken- und Finanzdienstleistungsunternehmens,<br />
als Director von internationalen börsennotierten Großunternehmen, gepaart mit seinem tiefgreifenden<br />
Verständnis für das Geschäftsumfeld, das Bank- und Finanzdienstleistungsklima in Asien und sein<br />
Engagement in der akademischen Welt sind die charakteristischen Erfahrungen, Qualifikationen, Eigenschaften<br />
und Befähigungen, die das Nominating and Governance Committee in Erwägung gezogen hat, als es den Schluss<br />
zog, dass Herr Tai Director der NYSE Euronext sein sollte. Diese Eigenschaften werden ihn in die Lage versetzen,<br />
die Geschäftsfelder und strategischen Ziele von NYSE Euronext zu erfassen, gerade auf internationaler Ebene.<br />
Reinhard van Tets. Herr van Tets ist seit Mai 2003 Director von NYSE Euronext und ihren Vorgängergesellschaften;<br />
er ist Vorsitzender der Euronext. Herr van Tets ist Managing Director bei der Laaken Asset<br />
Management N.V. und war bereits vorher bis 2007 als Berater des Vorstandes der ABN AMRO Bank N.V.<br />
(Niederlande) sowie bis 2007 als Vorstandsvorsitzender von Wegener, N.V., tätig. Herr van Tets war von 1988 bis<br />
1989 zweiter Vorsitzender der Amsterdam Stock Exchange Association und von 1994 bis 1999 Director der<br />
Euroclear. Herr van Tets war von 2000 bis 2003 Aufsichtsratsmitglied der Reliant Energy N.V. (Niederlande) und<br />
von 2000 bis 2004 Mitglied des Verwaltungsrates von Stichting Holland Casino (Niederlande). Er ist Aufsichtsratsvorsitzender<br />
von Arcadis (Niederlande) und darüber hinaus Aufsichtsratsmitglied von I.F.F. <strong>Holding</strong> B.V.<br />
(Niederlande) sowie Petrofac Ltd. (Vereinigtes Königreich), Vorsitzender des Verwaltungsrats von Equity<br />
Trust <strong>Holding</strong>s S.A.R.L. (Luxemburg), Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext Amsterdam N.V. (einer Tochtergesellschaft<br />
von NYSE Euronext), Vorsitzender des Investmentausschusses von Verenigd Bezit (Niederlande) und<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrats von Stichting Administratiekantoor Buhrmann N.V. (Niederlande).<br />
Das Nominating and Governance Committee hat die umfangreiche Erfahrung von Herrn van Tets als<br />
Führungskraft der NYSE Euronext und ihrer Vorläuferorganisationen sowie seine tiefgreifende Erfahrung im<br />
internationalen Geschäftsumfeld als Managing Director und Teilhaber eines Asset Management Unternehmens und<br />
Vorsitzender und Director von zahlreichen global operierenden Unternehmen in Erwägung gezogen. Diese<br />
vielfätige Berufserfahrung und das bedeutende Verständnis von NYSE Euronext’s weltweitem Unternehmen<br />
hat das Committee die Schlussfolgerung ziehen lassen, dass Herr van Tets eine nützliche Perspektive beisteuern<br />
könnte und daher Mitglied des Board of Directors sein sollte.<br />
Sir Brian Williamson. Sir Brian bekleidet seit April 2002 das Amt eines Directors bei der NYSE Euronext und<br />
ihrer Vorläuferorganisationen. Sir Brian ist zudem Director der NYSE Liffe USA. Bereits zuvor war er von 1985 bis<br />
1988 und von 1998 bis 2003 (nach der Übernahme von LIFFE durch Euronext) Chairman von LIFFE, von 1990 bis<br />
1999 Mitglied des Court der Bank of Ireland, von 1986 bis 1998 Director der Financial Services Authority<br />
A-301
(Vereinigtes Königreich), von 1995 bis 1998 Mitglied und Vorsitzender des International Advisory Board der<br />
Nasdaq (USA) sowie Governator-at-Large der National Association of Securities Dealers (Vereinigte Staaten) von<br />
1995 bis 1998. Er war darüber hinaus von 1989 bis 1998 Vorsitzender der Gerrard Group plc (Vereinigtes<br />
Königreich), von 2002 bis 2003 Director des Emerging Markets Investment Trust plc (Vereinigtes Königreich), von<br />
2004 bis 2008 Director der Resolution plc (Vereinigtes Königreich), von 2007 bis 2010 Director der Climate<br />
Exchange plc (Vereinigtes Königreich) sowie von 2000 bis 2010 Vorsitzender der Electra Private Equity plc<br />
(Vereinigtes Königreich). Derzeit ist Sir Brian Director bei der MT Fund Management Ltd (Vereinigtes Königreich),<br />
Director der HSBC <strong>Holding</strong>s plc (Vereinigtes Königreich), Director der Politeia (Vereinigtes Königreich),<br />
Director der Live-Ex Limited (Vereinigtes Königreich) und Kurator des Winston Churchill Memorial Trust.<br />
Sir Brians außergewöhnliche Erfahrung in der Branche und den Geschäftsfeldern der NYSE Euronext,<br />
insbesondere seine beträchtliche Erfahrung als Leiter der NYSE Euronext und ihrer Vorläuferorganisationen in<br />
Europa sowie im Hinblick auf die Aufsichtsbehörden der Finanzdienstleistungsbranche im Vereinigten Königreich<br />
und den Vereinigten Staaten, verbunden mit seiner umfangreichen Erfahrung als Vorsitzender und Director von<br />
Vermögensverwaltern, Fondsgesellschaften und anderen öffentlichen Unternehmen sowie sein Engagement in<br />
öffentlichen Ämtern, ließ das Nominating and Governance Committee die Schlussfolgerung ziehen, dass Sir Brian<br />
sein vertieftes Verständnis und seine Kenntnis für die geschäftlichen und strategischen Ziele der NYSE Euronext<br />
sowie das regulatorische Umfeld, in welcher die Börse tätig ist, im NYSE Euronext Board einbringen könne und<br />
daher das Amt eines Directors der NYSE Euronext bekleiden sollte.<br />
Die Geschäftsanschrift aller Officers und Directors der NYSE Euronext lautet 11 Wall Street, New York, New<br />
York 10005, Vereinigte Staaten.<br />
Vergütung der Directors<br />
Die nicht geschäftsführenden Directors der NYSE Euronext werden nach dem Vergütungsprogramm für<br />
Directors vergütet, das vom Nominating and Governance Committee jährlich überprüft und vom Board genehmigt<br />
wird. Der Chairman, der Deputy Chairman und die anderen nicht geschäftsführenden Mitglieder des Board erhalten<br />
jeweils jährliche Bezüge in Höhe von 450.000 US$, 250.000 US$ bzw. 150.000 US$. Die Bezüge werden je zur<br />
Hälfte in bar und in beschränkt übertragbaren Aktieneinheiten, so genannten Restricted Stock Units (in diesem<br />
Dokument als ,,RSUs“ bezeichnet) im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext gezahlt, die zum<br />
Zeitpunkt der Gewährung sofort unverfallbar werden. Der Baranteil wird im Allgemeinen vierteljährlich rückwirkend<br />
gezahlt. Die Gewährung der RSUs erfolgt normalerweise am Tag der Hauptversammlung. Die den RSUs<br />
zugrunde liegenden Aktien werden bei altersbedingtem Ausscheiden, Rücktritt oder sonstiger Abberufung (außer<br />
einer Kündigung aus wichtigem Grund) eines Director zugeteilt, sofern der Director nicht rechtzeitig von seinem<br />
Wahlrecht Gebrauch macht, die Aktien nach einer solchen Beendigung in fünf jährlichen Raten zu erhalten. Vor der<br />
Lieferung der Aktien erhalten die Directors auf die RSUs Dividendenäquivalente in Höhe der Bardividenden, die an<br />
die Aktionäre der NYSE Euronext ausgeschüttet werden.<br />
Der Vorsitzende des Audit Committee erhält eine zusätzliche Jahresvergütung in Höhe von 25.000 US$. Der<br />
Vorsitzende des Nominating and Governance Committee, des Technology Committee und des Human Resources<br />
and Compensation Committee (HC&CC) sowie die Mitglieder des Audit Committee erhalten jeweils eine<br />
zusätzliche Jahresvergütung in Höhe von 10.000 US$. Der Chairman und der Deputy Chairman des Board haben<br />
jedoch keinen Anspruch auf solche zusätzlichen Bezüge. Alle zusätzlichen Jahresvergütungen werden ausschließlich<br />
in bar nach demselben vierteljährlichen Zahlungsplan wie der Baranteil der Bezüge des Board rückwirkend<br />
geleistet.<br />
Auslagen und Reisekosten, die den nicht geschäftsführenden Directors der NYSE Euronext entstehen, werden<br />
erstattet. In bestimmten nachfolgend beschriebenen Fällen erhalten nicht geschäftsführende Directors der NYSE<br />
Euronext, die gleichzeitig Mitglied des Board einer Tochtergesellschaft der NYSE Euronext sind, eine zusätzliche<br />
Vergütung für diese Tätigkeit. Die NYSE Euronext erstattet nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen Directors<br />
der NYSE Euronext normalerweise die Kosten für Steuerberatung und die Ausfertigung von Steuererklärungen, die<br />
in erster Linie durch die zusätzlichen Steuerpflichten aufgrund ihrer Vergütung als Director entstehen.<br />
A-302
In der folgenden Tabelle sind die Bezüge und sonstigen Vergütungen an Mitglieder des Board of Directors der<br />
NYSE Euronext im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 zusammengefasst.<br />
Name<br />
Verdiente oder<br />
gezahlte<br />
Barvergütung<br />
Aktienbezugsrechte<br />
(1)<br />
(in US$)<br />
Alle sonstigen<br />
Vergütungen (2)<br />
Gesamt<br />
André Bergen (3)<br />
.............................. 62.983 56.250 3.148 122.381<br />
Ellyn L. Brown (4) ............................. 125.000 75.000 10.184 210.184<br />
Marshall N. Carter (5) ........................... 140.000 125.000 18.503 283.503<br />
Patricia M. Cloherty ........................... 85.000 75.000 7.042 167.042<br />
Sir George Cox ............................... 85.000 75.000 10.347 170.347<br />
Sylvain Hefes ................................ 85.000 75.000 10.347 170.347<br />
Jan-Michiel Hessels (6) .......................... 234.975 225.000 29.040 489.015<br />
Dominique Hoënn (7) ........................... 67.791 0 1.800 69.591<br />
Shirley Ann Jackson (8) .......................... 99.709 0 2.009 101.718<br />
Duncan M. McFarland. ......................... 75.000 75.000 10.184 160.184<br />
James J. McNulty (9) ............................ 131.733 75.000 25.028 231.761<br />
Baron Jean Peterbroeck (10) ....................... 24.709 0 1.800 26.509<br />
Alice M. Rivlin (11)<br />
............................ 28.004 0 2.009 30.013<br />
Ricardo Salgado .............................. 75.000 75.000 10.347 160.347<br />
Robert G. Scott (3) ............................. 79.708 69.708 2.793 152.209<br />
Jackson P. Tai (3)<br />
.............................. 62.500 62.500 2.148 127.148<br />
Jean-François Théodore ......................... 75.000 75.000 3.865 153.865<br />
Rijnhard van Tets (13) ........................... 140.195 75.000 20.834 236.029<br />
Sir Brian Williamson (14)<br />
........................ 93.267 75.000 12.674 180.941<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Diese Spalte entspricht der Summe der beizulegenden Zeitwerte der den Directors 2010 gewährten RSUs zum<br />
Gewährungsstichtag, berechnet gemäß FASB ASC Topic 718. Weitere Informationen darüber, wie aktienbasierte<br />
Vergütungen von der NYSE Euronext bilanziert werden, sind den Ziffern 2 und 10 des Konzernanhangs zu<br />
entnehmen, der Teil dieses Dokuments ist.<br />
(2) Diese Spalte enthält die Dividendenäquivalente, die an die Directors auf ihre RSUs wie folgt ausgeschüttet<br />
wurden: Herr Bergen (2.148 US$), Frau Brown (10.184 US$), Herr Carter (18.503 US$), Frau Cloherty (7.042<br />
US$), Sir George (9.347 US$), Herr Hefes (9.347 US$), Herr Hessels (28.040 US$), Herr Hoënn (1.800 US$),<br />
Dr. Jackson (2.009 US$), Herr McFarland (10.184 US$), Herr McNulty (25.028 US$), Baron Peterbroeck (1.800<br />
US$), Dr. Rivlin (2.009 US$), Herr Salgado (9.347 US$), Herr Scott (2.793 US$), Herr Tai (2.148 US$), Herr<br />
Théodore (2.865 US$), Herr van Tets (9.347 US$) und Sir Brian (9.347 US$).<br />
(3) Herr Scott gehört dem Board of Directors der NYSE Euronext seit dem 4. Februar 2010 an. Herr Bergen und Herr<br />
Tai gehören dem Board of Directors der NYSE Euronext seit dem 29. April 2010 an. Ihre Vergütung für 2010<br />
wurde anteilig angepasst.<br />
(4) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthält einen Betrag in Höhe von 50.000 US$, der an<br />
Frau Brown für ihre Tätigkeit im Board of Directors der NYSE Regulation gezahlt wurde.<br />
(5) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthält einen Betrag in Höhe von 15.000 US$, der an<br />
Herrn Carter für seine Tätigkeit im Board of Directors der NYSE Liffe U.S. gezahlt wurde.<br />
(6) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthälteinenBetraginHöhe von 9.975 US$, der an Herrn<br />
Hessels für seineTätigkeit im Aufsichtsrat der Euronext Amsterdam N.V. gezahlt wurde. Er entspricht dem<br />
Gegenwert in US$ des in Euro gezahlten Betrags, der mit dem 2010 gültigen Durchschnittskurs von 1,33 US$ je<br />
Euro umgerechnet wurde.<br />
(7) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthälteinenBetraginHöhe von 2.500 US$, der an Herrn<br />
Hoënn für seineTätigkeit als Vorsitzender des Audit Committee gezahlt wurde. Die Spalte ,,Verdiente oder<br />
gezahlte Barvergütung“ enthälteinenBetraginHöhe von 38.570 US$, der an Herrn Hoënn fürseineTätigkeit als<br />
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Euronext sowie für<br />
seine Tätigkeit im Jahr 2010 als Mitglied des Comité d’Orientation der Euronext Paris S.A. gezahlt wurde. Die<br />
Zahlungen entsprechen dem Gegenwert in US$ der in Euro gezahlten Beträge, die mit dem 2010 gültigen<br />
Durchschnittskurs von 1,33 US$ je Euro umgerechnet wurden. Herr Hoënn stellte sich auf der Hauptversammlung<br />
2010 nicht zur Wiederwahl. Die Vergütung für seineTätigkeit im Board wurde anteilig angepasst.<br />
(8) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ für Dr. Jackson enthält eine Vergütung in Höhe von 75.000<br />
US$ fürihreTätigkeit als Mitglied und Chairman des Board of Directors der NYSE Regulation. Dr. Jackson stellte<br />
A-303
sich auf der Hauptversammlung 2010 nicht zur Wiederwahl. Die Vergütung für ihreTätigkeit im Board wurde<br />
anteilig angepasst.<br />
(9) Herr McNulty ist seit dem 29. April 2010 Vorsitzender des Human Resources and Compensation Committee. Die<br />
Vergütung für seineTätigkeit als Vorsitzender wurde anteilig angepasst. Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte<br />
Barvergütung“ für Herrn McNulty enthält eine Vergütung in Höhe von 50.000 US$ für seineTätigkeit als<br />
Chairman der NYSE Liffe U.S. Außerdem erstattete die NYSE Euronext 2010 Honorare und Auslagen in Höhe<br />
von 483.169 US$, die den Rechtsberatern von Herrn McNulty im Zusammenhang mit den steuerlichen Folgen der<br />
vorzeitigen Lieferung von Aktien vor dem maßgeblichen Zahlungstag entstanden sind (siehe Section 16(a)<br />
Beneficial Ownership Reporting Compliance im Proxy-Statement der NYSE Euronext für ihre Hauptversammlung<br />
2010).<br />
(10) Baron Peterbroeck stellte sich auf der Hauptversammlung 2010 nicht zur Wiederwahl. Seine Vergütung für 2010<br />
wurde anteilig angepasst.<br />
(11) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ für Frau Rivlin enthält eine Vergütung in Höhe von 2.500 US$<br />
für ihreTätigkeit als Vorsitzende des Nominating and Governance Committee. Frau Rivlin stellte sich auf der<br />
Hauptversammlung 2010 nicht zur Wiederwahl. Ihre Vergütung für 2010 wurde anteilig angepasst.<br />
(12) Herr Théodore stand auf der Hauptversammlung 2011 nicht zur Wiederwahl.<br />
(13) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ für Herrn van Tet enthält eine Vergütung in Höhe von 39.900<br />
US$ fürseineTätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext, 5.320 US$ fürseineTätigkeit als Mitglied des<br />
Prüfungsausschusses der Euronext und 9.975 US$ fürseineTätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext<br />
Amsterdam N.V. Die Zahlungen entsprechen dem Gegenwert in US$ der in Euro gezahlten Beträge, die mit dem<br />
2010 gültigen Durchschnittskurs von 1,33 US$ je Euro umgerechnet wurden. Die Spalte ,,Alle sonstigen<br />
Vergütungen“ umfasst die in Fußnote 2 angegebenen Beträge, 10.487 US$ für die Mehrwertsteuer auf Zahlungen<br />
in den Niederlanden und 1.000 US$ in Verbindung mit Steuerberatung und der Vorbereitung von Steuererklärungen.<br />
(14) Sir Brian legte am 29. April 2010 sein Amt als Vorsitzender des Personal- und Vergütungsausschusses nieder. Die<br />
Vergütung für seineTätigkeit als Ausschussvorsitzender wurde anteilig angepasst. Die Spalte ,,Alle sonstigen<br />
Vergütungen“ für Sir Brian umfasst die in Fußnote 2 angegebenen Beträge, 2.327 US$ als Mehrwertsteuerzahlung<br />
und 1.000 US$ in Verbindung mit Steuerberatung und der Vorbereitung von Steuererklärungen.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der im Umlauf befindlichen RSUs, die von den nicht angestellten Directors<br />
der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 gehalten werden. Diese RSUs sind vollständig ausübbar, die ihnen<br />
zugrunde liegenden Aktien wurden jedoch noch nicht geliefert.<br />
Name<br />
Anzahl der im<br />
Umlauf<br />
befindlichen RSUs<br />
André Bergen ........................................................... 2.387<br />
Ellyn L. Brown .......................................................... 9.083<br />
Marshall N. Carter. ....................................................... 16.414<br />
Patricia M. Cloherty ...................................................... 6.465<br />
Sir George Cox .......................................................... 8.386<br />
Sylvain Hefes ........................................................... 8.386<br />
Jan-Michiel Hessels. ...................................................... 25.157<br />
Dominique Hoënn (1) ...................................................... 0<br />
Shirley Ann Jackson (1) ..................................................... 0<br />
Duncan M. McFarland. .................................................... 9.083<br />
James J. McNulty (3) ....................................................... 21.453<br />
Baron Jean Peterbroeck (1) .................................................. 0<br />
Alice M. Rivlin (1) ........................................................ 0<br />
Ricardo Salgado ......................................................... 8.386<br />
Robert G. Scott .......................................................... 2.916<br />
Jackson P. Tai ........................................................... 2.387<br />
Jean-Francois Théodore (2) .................................................. 2.984<br />
Rijnhard van Tets ........................................................ 8.386<br />
Sir Brian Williamson ...................................................... 8.386<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Herr Hoënn, Dr. Jackson, Baron Peterbroeck und Frau Rivlin stellten sich auf der Hauptversammlung 2010<br />
nicht zur Wiederwahl.<br />
(2) Herr Théodore stellte sich auf der Hauptversammlung 2011 nicht zur Wiederwahl.<br />
A-304
(3) Einschließlich 12.370 RSUs, die Herrn McNulty für seine Tätigkeit als Mitglied des Board of Directors der<br />
Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. vor dem Zusammenschluss zwischen der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. und der<br />
New York Stock Exchange, Inc. 2006 gewährt wurden.<br />
Vergütungsbericht<br />
Der nachfolgende Vergütungsbericht beschreibt die Grundsätze, Richtlinien und Verfahren, die dem Vergütungsprogramm<br />
für Executives 2010 (executive compensation program) der NYSE Euronext zugrunde liegen,<br />
und erläutert deren Anwendung auf die sechs Executive Officers der NYSE Euronext: den Chief Executive Officer<br />
der NYSE Euronext, den President und Deputy Chief Executive Officer der NYSE Euronext, den Chief Financial<br />
Officer der NYSE Euronext und die drei weiteren Executive Officers der NYSE Euronext mit den höchsten<br />
Bezügen. Diese sechs Executive Officers werden in der ,,Vergütungsübersicht 2010“ im Anschluss an diesen<br />
Vergütungsbericht namentlich genannt und von der NYSE Euronext als ,,genannte Executive Officers“ bezeichnet.<br />
Die komplexen und einzigartigen Merkmale der NYSE Euronext und ihre globale Reichweite spiegeln sich<br />
auch im Vergütungsmodell für Executives wider. Mit dem Vergütungsprogramm für Executives 2010 der NYSE<br />
Euronext sollen die genannten Executive Officers für maßgebliche Beiträge zum Erfolg der NYSE Euronext<br />
honoriert werden. Dazu gehört auch die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen wichtigsten Initiativen. 2010<br />
wurde das Geschäftsmodell der NYSE Euronext weiter diversifiziert. Im Mittelpunkt standen neue Initiativen und<br />
Wachstumsbereiche, um über alle Konjunkturzyklen hinweg Wertschöpfung zu erzielen und ihre Position als<br />
weltweiter Vorreiter für technologische Lösungen weiter auszubauen. Die NYSE Euronext brachte mehrere<br />
Schlüsselinitiativen zur Unterstützung ihrer drei Segmente Derivategeschäfte, Cash Trading and Listing sowie<br />
Information Services and Technology Solutions auf den Weg. Im NYSE Euronext-Segment Derivategeschäfte<br />
konzentrierten sich die Schlüsselinitiativen 2010 darauf, am Wachstum des US-amerikanischen Optionsmarktes zu<br />
partizipieren und den Clearingbereich auszuweiten, der nach Einschätzung der NYSE Euronext einen immer<br />
wichtigeren Teil ihrer Geschäftstätigkeit bilden wird. Die NYSE Euronext gab die Gründung von zwei neuen<br />
Clearinghäusern in Europa bekannt, die unter dem Vorbehalt der Erteilung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen<br />
Genehmigung voraussichtlich 2012 fertig gestellt sein werden. Im Segment Cash Trading and Listing stabilisierte<br />
die NYSE Euronext ihren Marktanteil an den Kassamärkten in den Vereinigten Staaten und Europa. Parallel dazu<br />
wurde eine neue Clearingstrategie für Europa bekannt gegeben und mit ihrer Umsetzung begonnen. Einen weiteren<br />
Schwerpunkt bildete der Ausbau der Listing-Services und des Advocacy-Bereichs — auch durch Unternehmenserwerbe<br />
—, um den Anteil der NYSE Euronext am IPO-Markt zu erhöhen. Das NYSE Euronext-Segment<br />
Information Services and Technology verzeichnete ein Wachstum. 2010 wurden zwei neue hochmoderne Rechenzentren<br />
in Betrieb genommen. Daneben forcierte die NYSE Euronext 2010 ihre weltweit integrierte, skalierbare<br />
Universal-Handelsplattform und ihr konkurrenzloses globales Netzwerk zur Börsenanbindung. Hierzu wurden<br />
mehrere ihrer Märkte auf die Universal-Handelsplattform migriert, die einen nahtlosen, extrem leistungsfähigen<br />
Handel über verschiedene Anlageklassen und geografische Regionen hinweg ermöglicht, und strategische langfristige<br />
Partnerschaften mit anderen Börsen geschlossen.<br />
Die NYSE Euronext ist einem zunehmenden Wettbewerb von verschiedenen Seiten ausgesetzt, da die<br />
Methoden, mit denen Kapitalmärkte gebildet und betrieben werden können, weiter zunehmen und diese Märkte<br />
immer vielfältigere Dienstleistungen benötigen. Insbesondere die jüngsten Trends hin zur Liberalisierung und<br />
Globalisierung der internationalen Kapitalmärkte hat zu einer größeren Mobilität des Kapitals, einer stärkeren<br />
internationalen Beteiligung an den lokalen Märkten und einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den<br />
Märkten in verschiedenen geografischen Regionen geführt. Dementsprechend ist der globale Wettbewerb zwischen<br />
Listingplätzen, Handelsmärkten und anderen Ausführungsplätzen intensiver geworden. Die NYSE Euronext<br />
benötigt ein dynamisches, weltweit integriertes, technologisch versiertes und unternehmerisch denkendes Managementteam,<br />
um ihre Ziele zu erreichen und innerhalb ihrer Branche wettbewerbsfähig zu bleiben.<br />
Executive Summary<br />
Bezug der Vergütung zum Unternehmenserfolg<br />
Das Vergütungssystem der NYSE Euronext für seine genannten Executive Officers ist so strukturiert, dass die<br />
Vergütung möglichst eng an den Unternehmenserfolg der NYSE Euronext gekoppelt ist und somit die Interessen<br />
A-305
der Executive Officers mit denen der Aktionäre im Einklang stehen. Die NYSE Euronext versuchte diese<br />
Zielsetzung 2010 mit den folgenden Kernelementen des Vergütungssystems zu erreichen:<br />
Wie im Folgenden ausführlicher erläutert wird, führte die NYSE Euronext das EBITDA als Finanzkennzahl<br />
für die Höhe des jährlichen Bonuspools ein, aus dem weltweit die Boni an Mitarbeiter,<br />
einschließlich der genannten Executive Officers, ausgeschüttet werden. Diese Kennzahl stellt nach<br />
Auffassung der NYSE Euronext den besten Indikator für ihr Finanzergebnis dar, da sie die reine operative<br />
Ertragskraft zeigt;<br />
Die NYSE Euronext hat die Vergütung auch 2010 durch die Verwendung variabler Vergütungsbestandteile<br />
an den Unternehmenserfolg und die individuelle Leistung gekoppelt; und<br />
Die NYSE Euronext leistete weiterhin einen erheblichen Teil der Vergütung in Aktien, wodurch die<br />
Executives stärker für den jährlichen und längerfristigen Unternehmenserfolg verantwortlich gemacht<br />
werden.<br />
Trotz der weiterhin schwierigen Marktbedingungen, unter denen die NYSE Euronext weiterhin tätig ist,<br />
erzielte ihr Managementteam 2010 die folgenden Ergebnisse:<br />
Steigerung der Nettoumsatzerlöse (1%), des Betriebsergebnisses (4%), des EBITDA (4,4%), der Aktienrendite<br />
(Total Shareholder Return) (22,5%) und des verwässerten Ergebnisses je Aktie (2,5%) trotz des<br />
negativen Einflusses von Währungsschwankungen und der angespannten Entwicklung des Handelsvolumens<br />
im zweiten Halbjahr 2010;<br />
Fortsetzung des Fokus auf neue geschäftliche Initiativen, um künftiges Wachstum voranzutreiben;<br />
Reduzierung der Fixkosten um 113 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr nach Berücksichtigung der Effekte<br />
von Währungsschwankungen, Unternehmenserwerben, Desinvestitionen und neuen Initiativen;<br />
Deutliche Abnahme der Investitionen von 497 Mio. US$ 2009 auf 305 Mio. US$ im Jahr 2010;<br />
Reduzierung des Verschuldungsgrades (Leverage Ratio) (Verhältnis von Gesamtschulden zu EBITDA)<br />
gegenüber dem Vorjahr von 2,6 auf 2,2;<br />
Optimierung des aktuellen Unternehmensportfolios durch Veräußerung nicht zum Kerngeschäft gehörender<br />
Gesellschaften und den Verkauf von Anteilen an der NYSE Liffe U.S., der Terminbörse der NYSE<br />
Euronext in den Vereinigten Staaten;<br />
Verringerung des effektiven Steuersatzes der NYSE Euronext von 27,5% auf 26,5% und<br />
Erzielung eines ,,stabilen“ Ausblicks von S&P und Moody’s.<br />
Vergütungsmaßnahmen 2010<br />
Nachfolgend sind die wichtigsten Vergütungsmaßnahmen aufgeführt, mit denen die genannten Executive<br />
Officers der NYSE Euronext 2010 für ihren Beitrag zum Finanzergebnis der NYSE Euronext im Jahr 2010 und die<br />
erfolgreiche Umsetzung der vorstehend erläuterten Schlüsselinitiativen honoriert wurden. Diese Vergütungsmaßnahmen<br />
standen im Einklang mit der Vergütungsphilosophie der NYSE Euronext, die Bezüge der genannten<br />
Executive Officers an den Unternehmenserfolg zu knüpfen:<br />
Einfrieren der Grundgehälter aller genannten Executive Officers im dritten Jahr in Folge;<br />
Einrichtung eines jährlichen Erfolgsbonus-Pools in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes des EBITDA,<br />
sodass eine stärkere Beziehung zwischen dem Unternehmenserfolg der NYSE Euronext und dem Betrag<br />
der jährlichen Bonuszahlungen hergestellt wird;<br />
Festlegung eines Mindestgrenzwerts und einer Auszahlungsobergrenze für die jährlichen Bonuszahlungen.<br />
Der Mindestgrenzwert gewährleistet, dass keine Zahlungen erfolgen, wenn das Mindesterfolgsniveau<br />
nicht erreicht wird. Die Obergrenze sorgt dafür, dass die Teilnehmer keinen Anreiz erhalten,<br />
unnötige oder zu hohe Risiken einzugehen;<br />
Ausschüttung der Hälfte der den Executives der NYSE Euronext zustehenden jährlichen Erfolgsboni und<br />
ihrer gesamten Aktienbezugsrechte im Rahmen des langfristigen Anreizprogramms (Long-Term Incentive<br />
Program, in diesem Dokument als das ,,LTIP“ bezeichnet) in Form von RSUs, die einer Sperrfrist<br />
A-306
unterliegen. Dadurch wird ein beträchtlicher Teil der Vergütung an den langfristigen Unternehmenserfolg<br />
der NYSE Euronext gekoppelt und die Bindung erhöht; und<br />
Änderung der aktienbasierten Vergütungspläne der NYSE Euronext dahingehend, dass die Teilnehmer<br />
einen Anspruch auf den Erhalt von Dividendenäquivalenten auf bestimmte aktienbasierte Leistungen,<br />
einschließlich RSUs, haben. Damit werden die Interessen der genannten Executive Officers und anderer<br />
Planteilnehmer an die der Aktionäre angeglichen.<br />
Zielsetzungen und Struktur des Vergütungssystems<br />
Leitlinien<br />
Die NYSE Euronext hat ihr Managementvergütungssystem so strukturiert, dass sich darin die folgenden<br />
Leitlinien widerspiegeln:<br />
Erzielung einer langfristigen Wertsteigerung für die Aktionäre durch die Anwerbung, Bindung und<br />
Motivation kompetenter Führungspersonen durch Anreize in Form von attraktiven Vergütungspaketen;<br />
Pflege einer starken Kultur der Eigenverantwortung und Ausrichtung der Vergütung der Führungspersonen<br />
auf die Aktionärsinteressen durch direkte Beteiligung an der langfristigen Aktienkursentwicklung;<br />
Festlegung der Form der Vergütung nach einer weltweit einheitlichen Philosophie, in deren Mittelpunkt<br />
gemeinsame Ziele stehen, die an die Leistung des Unternehmens, der Geschäftseinheit und des Einzelnen<br />
geknüpft sind, und die gleichzeitig ein flexibles Reagieren auf lokale Marktbedingungen ermöglicht;<br />
Förderung und Belohnung solider Ergebnisse auf Unternehmens- und Geschäftseinheitsebene mit einem<br />
Jahresbonusprogramm, das eine starke erfolgsbezogene Komponente aufweist, insbesondere durch die<br />
Verwendung von Finanzkennzahlen (2010: EBITDA) als Grundlage für den Umfang des jährlichen<br />
Bonuspools, aus dem die jährlichen Bonuszahlungen ausgeschüttet werden, sowie durch die Würdigung<br />
qualitativer und quantitativer Erfolge bei der Festlegung individueller Boni;<br />
Belohnung von Faktoren auf Unternehmens-, Geschäfts- und individueller Ebene, die die Unternehmenskultur<br />
der NYSE Euronext fördern, wie überdurchschnittliche persönliche Leistung, Integrität, Innovation,<br />
Kundenorientierung, Teamgeist und Betonung der Vielfalt; und<br />
Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht durch die Verwendung leicht verständlicher<br />
Vergütungskomponenten.<br />
Bestandteile der Vergütung von Executives<br />
Zur Umsetzung der Leitlinien der NYSE Euronext umfasste das Vergütungsprogramm für Executives 2010 die<br />
folgenden drei Hauptbestandteile:<br />
Grundvergütung, um hoch kompetente, engagierte und ergebnisorientierte Führungspersonen anzuwerben<br />
und zu binden;<br />
Jährlicher Erfolgsbonus, dessen Gewährung und Höhe in hohem Maße vom Unternehmenserfolg und der<br />
individuellen Leistung sowie der kurz- und langfristigen Wertsteigerung für die Aktionäre abhängig ist.<br />
Die Höhe des im Februar 2011 gewährten Bonus war an den Unternehmenserfolg der NYSE Euronext im<br />
Geschäftsjahr 2010 — wobei der Bonuspool auf Basis des EBITDA als der wichtigsten Finanzkennzahl<br />
der NYSE Euronext festgelegt wurde — sowie an die Leistung der Führungsperson durch Beurteilung<br />
ihres individuellen Beitrags zur geschäftlichen Entwicklung geknüpft. Ein wesentlicher Teil des Bonus<br />
wird in Aktien entrichtet, wodurch dieser noch stärker an den längerfristigen Unternehmenserfolg<br />
gekoppelt wird. Diese Struktur forciert die Philosophie der NYSE Euronext einer leistungsadäquaten<br />
Vergütung, stellt den Fokus auf den kurz- und langfristigen Erfolg der NYSE Euronext sicher und richtet<br />
die Interessen der Mitglieder der oberen Führungsebene eng auf die der Aktionäre aus; und<br />
Die jährliche Gewährung (zuletzt im Februar 2010) langfristiger Aktienbezugsrechte in Form von RSUs,<br />
die am dritten Jahrestag der Gewährung ausübbar werden, fördern eine Kultur der Eigenverantwortung<br />
und bieten Führungspersonen die Möglichkeit, direkt in den langfristigen Erfolg und das Wachstum der<br />
NYSE Euronext zu investieren.<br />
A-307
Die einzelnen Bestandteile werden nachfolgend ausführlich erläutert.<br />
Vergütungsprozess und Marktvergleiche<br />
Verfahren der Vergütungsentscheidung<br />
Gesichtspunkt der Unabhängigkeit im Vergütungsprozess<br />
Die NYSE Euronext hält die Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder des NYSE Euronext Human Resources<br />
and Compensation Committee (in diesem Abschnitt als ,,HR&CC“ bezeichnet) für eine unverzichtbare Voraussetzung,<br />
damit der Ausschuss seine Aufgaben, einschließlich der Festlegung von Höhe und Struktur der an die<br />
genannten Executive Officers gezahlten Vergütung und der Verwaltung der aktienbasierten Vergütungspläne der<br />
NYSE Euronext, wahrnehmen kann. Die Unabhängigkeit des HR&CC unterstreicht außerdem die Werte Verantwortlichkeit<br />
und Transparenz im Vergütungsprozess.<br />
Um die Unabhängigkeit der nicht gewinnorientierten Tochtergesellschaft der NYSE Euronext, NYSE<br />
Regulation, zu gewährleisten, wird die Vergütung ihrer Führungspersonen ausschließlich von ihrem Board of<br />
Directors festgelegt. Außerdem nehmen die Führungspersonen der NYSE Regulation an bestimmten allgemeinen<br />
Vergütungsprogrammen der NYSE Euronext, einschließlich der aktienbasierten Vergütungspläne, nicht teil. Das<br />
HR&CC berät und unterstützt das Board der NYSE Regulation auf dessen Wunsch bei den Vergütungsrichtlinien<br />
und -verfahren fürFührungspersonen. Nach Auffassung der NYSE Euronext stimmen die Vergütungsphilosophien<br />
des HR&CC und des Board der NYSE Regulation überein. Keine der gegenwärtigen genannten Executives der<br />
NYSE Euronext ist als Executive für die NYSE Regulation tätig.<br />
Rolle des CEO und Managements bei der Festlegung der Vergütung<br />
Die Entscheidungen über die Vergütung von Executives liegen im Ermessen des HR&CC. Um diese<br />
Entscheidungen jedoch treffen zu können, holt der Ausschuss die Meinung des Managements und Empfehlungen<br />
von seinem unabhängigen Vergütungsberater ein. Keiner der Executives der NYSE Euronext hat einen direkten<br />
Einfluss auf die Festlegung der Höhe ihrer Vergütung. Der Chief Executive Officer der NYSE Euronext empfiehlt<br />
Vergütungspakete für die genannten Executive Officers, jedoch nicht für sich selbst. Seine Einschätzung der<br />
einzelnen Executive Officers basiert auf deren individueller Leistung bei der Erreichung geschäftlicher oder<br />
fachlicher Ergebnisse (je nach Funktion) sowie auf dem Gesamterfolg des Managementteams bei der Umsetzung<br />
strategischer Prioritäten. Der Beitrag der einzelnen genannten Executive Officers wird im Abschnitt Jährlicher<br />
Erfolgsbonus — Höhe der einzelnen Boni genauer erläutert.<br />
Unabhängigkeit des Vergütungsberaters und seine Rolle bei der Festlegung der Vergütung<br />
Das HR&CC hat Towers Watson (vormals Watson Wyatt), einem unabhängigen Vergütungsberater, das<br />
Mandat erteilt, dem Ausschuss mit Empfehlungen und weiteren Dienstleistungen bezüglich der Vergütung von<br />
Executives behilflich zu sein. Towers Watson erstellt auf Anweisung des Ausschusses verschiedene Analysen sowie<br />
Empfehlungen über die Philosophie und Struktur der Vergütung von Executives. Hierzu gehört auch die Auswahl<br />
der Unternehmen für die Vergleichsgruppe, die das HR&CC für die Marktvergütungsdaten heranzieht.<br />
Risikobewertung<br />
Towers Watson hat die Merkmale der Vergütungssysteme für Executives und Mitarbeiter der NYSE Euronext<br />
daraufhin untersucht, ob der NYSE Euronext wesentliche Risiken aus der Ausgestaltung dieser Merkmale<br />
entstehen könnten. Diese Prüfung wurde unabhängig im Bereich des HR&CC durchgeführt, wobei Towers Watson<br />
mit Mitgliedern des Managements zusammengearbeitet hat, um die Vergütungspläne zusammenzustellen und die<br />
Prozesse zu begutachten.<br />
Das HR&CC hat die Ergebnisse der Bewertung erörtert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die<br />
Vergütungsprogramme der NYSE Euronext mit einem angemessenen Gleichgewicht von Risiken und Chancen<br />
im Verhältnis zur gesamten Geschäfts- und Risikomanagementstrategie strukturiert und umgesetzt werden und<br />
keine Risiken begründen, die mit angemessener Wahrscheinlichkeit wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />
A-308
NYSE Euronext haben. Bei dieser Schlussfolgerung berücksichtigte das HR&CC folgende Merkmale der<br />
Programme:<br />
Das Gleichgewicht zwischen lang- und kurzfristigen Anreizen sowie zwischen fester und variabler<br />
Vergütung;<br />
Durch die Berücksichtigung der gemeinsamen Leistung der Executive Officers, der individuellen<br />
Leistung eines jeden Executive Officer und gegebenenfalls der finanziellen Solidität der Geschäftseinheit<br />
des Executive Officer wird sowohl das Geschäfts- als auch das Vergütungsrisiko verringert, da der Fokus<br />
der Executive Officers der NYSE Euronext auf langfristige Wachstumsstrategien ausgerichtet wird, die<br />
eine gesunde operative Entwicklung der NYSE Euronext sicherstellen (weitere Informationen zu diesen<br />
Faktoren siehe Jährlicher Erfolgsbonus — Individuelle Boni);<br />
Das HR&CC berücksichtigt bei der Leistungsbeurteilung der Executives diese Erfolgsergebnisse und<br />
wendet gleichzeitig einen angemessenen Ermessensspielraum an. Dadurch ist gewährleistet, dass die<br />
Vergütung auf der Grundlage objektiver finanzieller Erfolgskriterien festgelegt wird; und<br />
Eine Anreizvergütung, die über einen längeren Zeitraum gezahlt wird, wobei ein wesentlicher Teil auf<br />
vollwertige Aktienbezugsrechte mit Ausübungsbedingungen entfällt, deren endgültiger Wert durch die<br />
langfristige Steigerung des Shareholder-Value realisiert wird.<br />
Vergleichsgruppen<br />
Mithilfe von Peer Group-Vergleichen gewinnt das HR&CC Erkenntnisse über die Märkte, in denen die NYSE<br />
Euronext im Wettstreit um talentierte Führungspersonen steht. Die Ergebnisse aus Studien der Vergleichsgruppen<br />
dienen als Orientierungshilfe, jedoch nicht als verbindliche Vorgaben für die Entscheidungen des Ausschusses über<br />
die Höhe und Struktur der Vergütung. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass sein Ansatz, keinen bestimmten<br />
Gehaltsdurchschnitt anzustreben, sondern Vergütungsentscheidungen nach dem relativen Niveau und der Struktur<br />
der Programme zu treffen, in Anbetracht des internationalen Charakters und der vielfältigen Fähigkeiten und<br />
Erfahrungen des Managementteams der NYSE Euronext angemessen ist.<br />
Da sich das Profil der NYSE Euronext im Wandel befindet, hat das HR&CC zwei Vergleichsgruppen<br />
untersucht. Um die historische Grundlage der NYSE Euronext als klassische Börse widerzuspiegeln, wurde eine<br />
Vergleichsgruppe der Börsenbranche erstellt, die sich aus Börsenunternehmen zusammensetzt (in diesem Abschnitt<br />
als ,,Börsen-Peer Group“ bezeichnet). Gleichzeitig ist die NYSE Euronext eine unternehmerisch denkende,<br />
innovative Organisation, die bestrebt ist, sich als Anbieter weltweit führender technologischer Lösungen zu<br />
etablieren. Das HR&CC hat daher auch eine globale Vergleichsgruppe mit Unternehmen erstellt, die auf ähnliche<br />
Weise Technologie einsetzen und/oder die Finanzdienstleistungsbranche auf globaler Ebene bedienen (die<br />
,,Internationale Peer Group“). Die Unternehmen der beiden Vergleichsgruppen sind nachfolgend angegeben.<br />
Einmal pro Jahr überprüft das HR&CC diese Vergleichsgruppen gemeinsam mit Towers Watson und stellt<br />
sicher, dass sie weiterhin vergleichbar sind. Infolge dieser Überprüfung hat das HR&CC 2009 wesentliche<br />
Änderungen an beiden Vergleichsgruppen vorgenommen. 2010 wurde die Zusammensetzung der Gruppen nicht<br />
geändert. Des Weiteren hat das HR&CC zusammen mit Towers Watson eine Vergleichsgruppe bestehend aus<br />
Investmentbanken und Private-Equity-Häusern erstellt, auf die der Ausschuss von Zeit zu Zeit zurückgreift, um<br />
bestimmte Merkmale des Vergütungssystems der NYSE Euronext zu beurteilen oder ein Vergütungsmodell zu<br />
entwickeln.<br />
Die Börsen-Peer Group umfasst börsennotierte internationale Marktplätze, die direkte Wettbewerber der<br />
NYSE Euronext sind. 2010 setzte sich diese Vergleichsgruppe wie folgt zusammen:<br />
ASX Limited IntercontinentalExchange, Inc.<br />
CME Group Inc. London Stock Exchange Group plc<br />
Deutsche Börse Singapore Exchange Limited<br />
Hong Kong Exchanges and Clearing Limited The Nasdaq OMX Group, Inc.<br />
ICAP plc TMX Group Inc.<br />
Interactive Brokers Group, Inc.<br />
Die Internationale Peer Group besteht aus einer Mischung von Unternehmen mit Sitz in den und außerhalb der<br />
Vereinigten Staaten, die eine globale Reichweite haben und zusätzlich Merkmale wie Markenbekanntheit,<br />
A-309
Einhaltung aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen und eine technologieabhängige Geschäftskomponente aufweisen.<br />
2010 setzte sich diese Vergleichsgruppe wie folgt zusammen:<br />
Accenture ING Groep N.V.<br />
AEGON N.V. Oracle Corporation<br />
Automatic Data Processing, Inc. Prudential Financial, Inc.<br />
Barclays PLC SAP AG<br />
BlackRock, Inc. Société Générale Group<br />
BNP Paribas State Street Corporation<br />
Fiserv, Inc. The Progressive Corporation<br />
Genworth Financial, Inc. Visa Inc.<br />
,,Vergütungsmix”<br />
Nach Auffassung der NYSE Euronext sollte die Mischung aus Barzahlungen und Aktienbezugsrechten ein<br />
angemessenes Gleichgewicht zwischen festen und variablen, Bar- und Aktien- sowie kurz- und langfristigen<br />
Vergütungskomponenten aufweisen. Dadurch werden Führungspersonen für den jährlichen und längerfristigen<br />
Unternehmenserfolg in die Verantwortung genommen. Gleichzeitig wird das Risiko verringert, da der kurzfristige<br />
Erfolg weniger stark im Vordergrund steht. Dementsprechend strebt das HR&CC zwar keine genauen Prozentsätze<br />
an, gewichtet den Anteil der variablen und aktienbasierten Vergütung jedoch möglichst stärker als die Barvergütung,<br />
insbesondere als das Grundgehalt.<br />
Das HR&CC hat Towers Watson beauftragt, eine Analyse des Vergütungsmix 2009 der genannten Executive<br />
Officers der NYSE Euronext im Vergleich zur Börsen-Peer Group und zur Internationalen Peer Group durchzuführen.<br />
Wie aus den zusammenfassenden, untenstehenden Diagrammen hervorgeht, wurden die Grundgehälter für<br />
2009, die (2010 gezahlten) Boni für 2009 und die LTIP-Zuteilungen vom Februar 2010 der genannten Executive<br />
Officers der NYSE Euronext mit den Grundgehältern, Bonuszahlungen und aktienbasierten Vergütungen der<br />
genannten Executive Officers der Vergleichsgruppe verglichen, wie sie in deren 2010 eingereichten Proxy<br />
Statement angegeben sind. Im ersten Diagramm wird der Vergütungsmix des Chief Executive Officer der NYSE<br />
Euronext mit dem der Chief Executive Officers der Vergleichsgruppen verglichen. Im zweiten Diagramm wird der<br />
gesamte Vergütungsmix der anderen genannten Executive Officers der NYSE Euronext dem der anderen genannten<br />
Executive Officers der Vergleichsgruppe gegenüber gestellt. Die Analyse zeigt, dass das Verhältnis von festen und<br />
variablen Vergütungskomponenten der NYSE Euronext im Allgemeinen mit dem ihrer Vergleichsgruppen übereinstimmt.<br />
Darüber hinaus erhielten die genannten Executive Officers der NYSE Euronext einen größeren Teil ihrer<br />
Vergütung in Form von langfristigen aktienbasierten Komponenten als dies bei den genannten Executive Officers<br />
der Vergleichsgruppen der Fall war. Mit diesem Vergütungsmodell für die genannten Executive Officers übernimmt<br />
die NYSE Euronext nach Ansicht des HR&CC eine Vorreiterrolle in der Branche.<br />
NYX<br />
Internationale<br />
Peer Group<br />
Internationale<br />
Börsen<br />
15%<br />
11%<br />
22%<br />
CEO - Vergütungsmix<br />
31% 54%<br />
36%<br />
53%<br />
30% 48%<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
GrundBar- Aktien<br />
gehaltanreize NYX<br />
Internationale<br />
Peer Group<br />
Internationale<br />
Börsen<br />
28%<br />
23%<br />
Andere Genannte Executive<br />
Officers - Vergütungsmix<br />
27%<br />
17%<br />
30%<br />
55%<br />
47%<br />
28% 45%<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
GrundBar- Aktien<br />
gehaltanreize Anmerkungen: —<br />
(1) Bei der Position des CEO wurden Aegon N.V., BNP Paribas, ING Groep N.V. und Société Générale Group aus<br />
der Internationalen Peer Group sowie die Deutsche Börse, Hong Kong Exchanges and Clearing Limited und<br />
Interactive Brokers Group, Inc. aus der Börsen-Peer Group in der Analyse nicht berücksichtigt, da diese<br />
Unternehmen keine kurz- oder langfristigen Anreize gewährten.<br />
(2) Bei den Anderen Genannten Executive Officers wurden genannte Executive Officers der folgenden Unternehmen<br />
(jedoch nicht zwangsläufig alle genannten Executive Officers des jeweiligen Unternehmens) in der<br />
A-310
Analyse nicht berücksichtigt, da diese Unternehmen keine kurz- oder langfristigen Anreize gewährten: Aegon<br />
N.V., Barclays PLC, BNP Paribas, ING Groep N.V. und Société Générale Group aus der Internationalen Peer<br />
Group sowie Deutsche Börse, Hong Kong Exchanges and Clearing Limited und Interactive Brokers Group,<br />
Inc. aus der Börsen-Peer Group.<br />
Vergütungsbestandteile<br />
Überblick<br />
Hauptbestandteile des Vergütungssystems der NYSE Euronext sind das Grundgehalt, ein jährlicher Erfolgsbonus<br />
(Bar- und Aktienkomponente), Aktienbezugsrechte in Form von RSUs im Rahmen des LTIP der NYSE<br />
Euronext, Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses und Schutz<br />
gegen Kontrollwechsel.<br />
Grundgehalt<br />
Die NYSE Euronext legt die Grundgehälter in einer Höhe fest, die sie angesichts der Position, Funktion und<br />
Erfahrung des jeweiligen genannten Executive Officers für angemessen hält. Dabei wird anerkannt, dass jeder<br />
genannte Executive Officer einen Bestandteil eines komplexen globalen Unternehmens leitet. Das Gehaltsniveau<br />
für jede Position wurde unter Berücksichtigung der vergangenen Vergütungspraxis, einer angemessenen Differenzierung<br />
zwischen den Positionen, des Wunschs nach einem weltweiten Vergütungssystem mit regional einheitlichen<br />
Vergütungsprozessen und der allgemeinen Praxis bei Wettbewerbern festgelegt. Für den Chief Executive<br />
Officer der NYSE Euronext wurde ein Gehalt von 1.000.000 US$ und für den President und Deputy Chief<br />
Executive Officer ein Gehalt von 675.000 A festgelegt. Die Gehälter der Group Executive Vice Presidents liegen bei<br />
750.000 US$ bzw. 500.000 A. Die Gehälter lauten abhängig vom Standort der jeweiligen Führungsperson auf US$<br />
oder Euro und sind auf Basis der aktuellen Wechselkurse ungefähr gleichwertig.<br />
Die NYSE Euronext hat die Gehälter der genannten Executive Officers 2010 gegenüber 2009 nicht erhöht. In<br />
der folgenden Tabelle sind die Jahresgehälter für 2008, 2009 und 2010 zusammengefasst.<br />
Jahresgehalt<br />
Name Jahr Gehalt (1)<br />
Duncan L. Niederauer .............................................. 2010 1.000.000 US$<br />
Chief Executive Officer 2009 1.000.000<br />
2008 1.000.000<br />
Dominique Cerutti ................................................. 2010 675.000 A (2)<br />
President und Deputy Chief Executive Officer 2009 675.000 (2)<br />
Michael S. Geltzeiler ............................................... 2010 750.000 US$<br />
Group Executive Vice President 2009 750.000<br />
und Chief Financial Officer 2008 750.000<br />
Lawrence E. Leibowitz ............................................. 2010 750.000 US$<br />
Chief Operating Officer 2009 750.000<br />
2008 750.000<br />
John K. Halvey ................................................... 2010 750.000 US$<br />
Group Executive Vice President 2009 750.000<br />
und General Counsel 2008 750.000<br />
Roland Gaston-Bellegarde ........................................... 2010 500.004 A (2)<br />
Group Executive Vice President 2009 500.004 (2)<br />
und Head of European Execution 2008 500.004 (2)<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Die Beträge entsprechen den jährlichen Grundgehältern und weichen von bestimmten Gehaltsbeträgen in der<br />
Vergütungsübersicht 2010 ab, die je nach Betriebszugehörigkeit des genannten Executive Officers im<br />
betreffenden Jahr variieren.<br />
A-311
(2) Die Beträge für Herrn Cerutti und Herrn Gaston-Bellegarde werden in lokaler Währung gezahlt. Zwischen<br />
2008 und 2010 gab es erhebliche Wechselkursschwankungen. Eine Darstellung in Euro ist daher nach<br />
Auffassung der NYSE Euronext für die Gesamtvergütung dieser genannten Executive Officers repräsentativer.<br />
Ausgedrückt in US$ betrugen das jährliche Grundgehalt von Herrn Cerutti 2010 und 2009 897.750 US$<br />
bzw. 938.250 US$ und das jährliche Grundgehalt von Herrn Gaston-Bellegarde in den Jahren 2010, 2009 und<br />
2008 665.005 US$, 695.006 US$ bzw. 735.006 US$. Die gültigen Wechselkurse für 2010, 2009 und 2008<br />
waren 1,33 US$, 1,39 US$ bzw. 1,47 US$ je Euro.<br />
Jährlicher Erfolgsbonus<br />
Der zweite wesentliche Bestandteil des Vergütungssystems der NYSE Euronext ist ein jährliches Erfolgsbonus-<br />
Programm, das die genannten Executive Officers zum Erhalt eines Jahresbonus berechtigt, der je zur Hälfte in bar und in<br />
Aktienbezugsrechten in Form von RSUs mit Sperrfrist entrichtet wird. Sowohl die Bar- als auch die Aktienkomponente<br />
des Jahresbonus geben den Teilnehmern einen Anreiz, kurzfristige Erfolgsergebnisse auf individueller, Geschäftseinheits-<br />
und Unternehmensebene zu erzielen. Die Aktienkomponente dient außerdem dazu, die Anreize für die<br />
Teilnehmer längerfristig auf die Interessen der Aktionäre der NYSE Euronext auszurichten.<br />
Die Jahresboni der Teilnehmer werden aus dem jährlichen Bonus-Pool entnommen, dessen Höhe für jedesJahr<br />
festgelegt wird. Der Betrag des Pools wird nach bisheriger Praxis vom HR&CC unter Einbeziehung der Empfehlung des<br />
Managements und unter Berücksichtigung des Unternehmenserfolgs der NYSE Euronext und der wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen bestimmt. Um einen engeren Bezug zwischen dem Unternehmenserfolg der NYSE Euronext und<br />
dem jährlichen Bonus-Pool herzustellen, hat die NYSE Euronext eine einzige Finanzkennzahl, das EBITDA, (wie<br />
nachstehend beschrieben) für die Dotierung des Bonus-Pools für 2010 eingeführt.<br />
Bonus-Pool 2010<br />
Die Umstellung auf das EBITDA als Kennzahl zur Bestimmung des Betrags des jährlichen Bonus-Pools für 2010<br />
verstärkt den Zusammenhang zwischen dem Unternehmenserfolg der NYSE Euronext und der Dotierung des Pools<br />
durch Erhöhung der Objektivität desVergütungsprozesses und Eliminierung unerwünschter Effekte aus Finanzierung,<br />
Kapitalstruktur, steuerlichen Strategien und Abschreibungsrichtlinien auf den Pool sowie durch die Konzentration auf<br />
die rein operative Ertragskraft der NYSE Euronext.<br />
Zur Berechnung der EBITDA-Erfolgskennzahl 2010 wurden bestimmte Kosten und Aufwendungen, soweit sie bei<br />
der Ermittlung des Betriebsergebnisses von den Umsätzen abgezogen worden waren, zu dem im geprüften Jahresabschluss<br />
ausgewiesenen Betriebsergebnis der NYSE Euronext addiert. Zu diesen Kosten und Aufwendungen können<br />
folgende Posten gehören:<br />
Abschreibungen;<br />
Wertminderungsaufwand auf Geschäfts- oder Firmenwert, sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen<br />
und sonstige langfristige Vermögenswerte;<br />
Kosten im Zusammenhang mit Ausstiegsaktivitäten (einschließlich Kosten für Abfindungen und Leistungen<br />
aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses, Kosten zur Zusammenlegung oder Verlagerung<br />
von Anlagen und Büros und andere Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der<br />
Einstellung oder Verkleinerung von Produktlinien);<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen<br />
oder Desinvestitionen, einschließlich direkter Kosten (z. B. Bankgebühren, Kosten<br />
für Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer) und Auslagen oder Zusatzkosten, die diesen Aktivitäten direkt<br />
zuzurechnen sind;<br />
Beendigung von Rechtsstreitigkeiten;<br />
Gewinne und Verluste aus der Anwendung neuer Rechnungslegungsgrundsätze; und<br />
außerordentliche, einmalige oder ungewöhnliche Gewinne und Verluste.<br />
Im Februar 2010 bestimmte das HR&CC, dass der Betrag des weltweiten Bonus-Pools 2010, aus dem die<br />
Jahresboni aller berechtigten Mitarbeiter der NYSE Euronext finanziert werden, als ein bestimmter Prozentsatz des<br />
EBITDA berechnet wird, der zur Berücksichtigung der Auslagerung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen an<br />
A-312
die FINRA, wodurch der Pool weniger Teilnehmer umfasst, angepasst wurde. Für den weltweiten Bonus-Pool<br />
wurde eine EBITDA-Schwellenwert von 836 Mio. US$ festgelegt, d. h. die Teilnehmer hätten 2010 keinen<br />
Anspruch auf einen Bonus gehabt, wenn das EBITDA geringer gewesen wäre. Bei einem EBITDA von mindestens<br />
836 Mio. US$ bis weniger als 1,015 Mrd. US$ betrug der weltweite Bonus-Pool 10% des EBITDA. Bei einem<br />
EBITDA von mindestens 1,015 Mrd. US$ bis weniger als 1,373 Mrd. US$ — was der Fall war — betrug der<br />
weltweite Bonus-Pool 11% des EBITDA. Bei einem EBITDA ab mindestens 1,373 Mrd. US$ hätte der Bonus-Pool<br />
12% des EBITDA betragen. Ab einem EBITDAvon 1,552 Mrd. US$ wäre der Bonus-Pool nicht weiter angestiegen,<br />
sodass für den weltweiten Bonus-Pool eine effektive Obergrenze von 186 Mio. US$ (12% von 1,552 Mrd. US$)<br />
festgelegt wurde. Das EBITDA lag 2010 bei 1,114 Mrd. US$, woraus sich ein Dotierungsbetrag in Höhe von<br />
122,5 Mio. US$ vor Anpassung ergab. Dieser Betrag wurde wie vorstehend beschrieben angepasst. Der tatsächliche<br />
Bonus-Pool 2010 belief sich auf 116,0 Mio. US$. Ein Teil davon (0% bis 50% auf Basis der Gesamtvergütung des<br />
berechtigten Mitarbeiters) wurde in Form von RSUs mit Sperrfrist ausgeschüttet und der restliche Teil bar<br />
ausgezahlt. Wie nachfolgend ausführlicher erläutert wird, wurde der Bonus 2010 der genannten Executive Officers<br />
vom HR&CC nach eigenem Ermessen auf Basis der Vorschläge von Herrn Niederauer (außer in Bezug auf seinen<br />
eigenen Bonus) unter Berücksichtigung der Beiträge der Executive Officers, d. h. ihrer gemeinsamen und<br />
individuellen Erfolge, festgelegt.<br />
Individuelle Boni<br />
Dotierung des Pools in % des EBITDA<br />
Keine Dotierung<br />
unterhalb dieser<br />
Untergrenze<br />
Dotierungs obergrenze<br />
10 %<br />
11 % 12 %<br />
0,836 US$ 1,015 US$ 1,373 US$ 1,552 US $<br />
EBITDA<br />
(in Mrd.)<br />
Während die Höhe des Bonus-Pools anhand der vorstehend beschriebenen Formel berechnet wird, ist die<br />
Verteilung des Pools auf die einzelnen Personen ermessensabhängig. Nachfolgend werden die geschäftlichen<br />
Ergebnisse zusammengefasst, die in die Bestimmung der einzelnen Boni für die genannten Executive Officers 2010<br />
eingeflossen sind. Dabei wird auch auf die gemeinsamen und individuellen Erfolge der genannten Executive<br />
Officers eingegangen. Diese Beträge und gegebenenfalls die Boni der genannten Executive Officers für 2009 und<br />
2008 sind der Tabelle ,,Jährliche Erfolgsboni“ am Ende dieses Abschnitts zu entnehmen.<br />
Herr Niederauer. Das Board of Directors schloss sich der Empfehlung des HR&CC an, Herrn Niederauer<br />
einen jährlichen Erfolgsbonus zu gewähren. Das HR&CC gründete seine Empfehlung auf die folgenden Ergebnisse:<br />
die allgemeine gesunde Finanzlage der NYSE Euronext: Steigerung des EBITDA (der Bonus-Kennzahl)<br />
um 4,4%, der Aktienrendite (Total Shareholder Return) um 22,5% und des Ergebnisses je Aktie um 2,5%;<br />
die gemeinsamen und individuellen Leistungen der Mitglieder des Management Committee 2010 (wie<br />
nachfolgend erläutert);<br />
das Verhältnis von Herrn Niederauer zum Board und den anderen Mitgliedern des Managementteams,<br />
einschließlich seiner Fähigkeit, kompetente Führungspersonen anzuwerben, zu binden und zu motivieren;<br />
und<br />
die gesamte Führung und strategische Vision, die Herr Niederauer während des Jahres sowohl innerhalb<br />
der NYSE Euronext als auch gegenüber dem Markt gezeigt hat.<br />
A-313
Andere genannte Executive Officers. Herr Niederauer empfahl dem HR&CC und das HR&CC genehmigte<br />
2010 Boni für die genannten Executive Officers außer seiner eigenen Person. Der Bonus der einzelnen Executive<br />
Officers wurde zwar nicht nach einer Formel berechnet, jedoch hat das HR&CC die Erfolge 2010 in folgende<br />
Kategorien unterteilt, die sich auch in den Boni widerspiegeln:<br />
gemeinsame Erfolge der Mitglieder des Management Committee;<br />
individuelle Erfolge der einzelnen Executive Officers, die mithilfe qualitativer Leistungsrichtlinien<br />
bestimmt wurden; und<br />
fürjeden der Herren Cerutti, Leibowitz und Gaston-Bellegarde als Leiter einer Geschäftseinheit die<br />
allgemeine Finanzlage ihrer jeweiligen Geschäftseinheit.<br />
Es folgt eine Zusammenfassung der gemeinsamen Erfolge des Management Committee, die das HR&CC<br />
insgesamt bei der Beurteilung der Teamleistung berücksichtigt hat:<br />
die allgemeine Finanzlage der NYSE Euronext auf Basis der Ergebnisse, die vorstehend für den Bonus<br />
von Herrn Niederauer erläutert wurden;<br />
Förderung der Innovationskultur der NYSE Euronext, u. a. durch Kommunikation und die Anerkennung<br />
und Belohnung von Innovationen; und<br />
Verbesserung der Führungsqualitäten des Managements und der Beziehungen zu Kunden und Mitarbeitern.<br />
Es folgt eine Zusammenfassung der individuellen Erfolge der Executive Officers, die das HR&CC zusammen<br />
mit der Teamleistung bei der Beurteilung von Herrn Niederauers Empfehlung für die Boni der einzelnen Executive<br />
Officers herangezogen hat:<br />
Herr Cerutti. NYSE Technologies und Internal Technology erzielten die folgenden Ergebnisse:<br />
Management der laufenden Migrationen der Universal-Handelsplattform und des Rechenzentrums<br />
innerhalb der Zeit- und Kostenvorgaben und Einhaltung des globalen Projektplans;<br />
Steigerung der Umsätze des Geschäftssegments;<br />
Überprüfung und Einleitung der Community-Strategie der NYSE Euronext zur optimalen Nutzung ihrer<br />
Technologien, Dienstleistungen und Produkte; und<br />
Forcierung der Auslagerung von Handelsstrukturen durch Kunden der NYSE Euronext.<br />
Außerdem pflegte Herr Cerutti Beziehungen zu wichtigen politischen Entscheidungsträgern in Europa.<br />
Herr Leibowitz. Global Listings, European Cash und United States Cash erzielten die folgenden Ergebnisse:<br />
Stabilisierung der Core Equity-Franchises in den Vereinigten Staaten und Europa im Hinblick auf<br />
Marktanteil und Preisstruktur;<br />
Fortsetzung der starken Dynamik bei Listings, einschließlich erfolgreicher Aufbau der IPO-Pipeline und<br />
Erreichen des Wechsels bekannter Emittenten von den Listingplätzen wichtiger Wettbewerber;<br />
Entwicklung von Beziehungen zu wichtigen Führungspersonen als Ergänzung zur Community-Strategie<br />
der NYSE Euronext, Markenpflege und Aufbau intensiver Kundenbeziehungen; und<br />
Beaufsichtigung der Auslagerung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen an die FINRA, um die<br />
Marktfragmentierung zu verringern.<br />
Außerdem wirkte Herr Leibowitz an der Philosophie der NYSE Euronext zur Marktstrukturreform mit und<br />
war federführend bei der Pflege wichtiger Beziehungen zu aufsichtsrechtlichen und staatlichen Stellen in den<br />
Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Technologie- und Marktstruktur.<br />
Herr Geltzeiler. Global Finance erzielte die folgenden Ergebnisse:<br />
Einführung einer neuen Berichtsstruktur nach Geschäftssegmenten und erfolgreiche Kommunikation der<br />
Änderung gegenüber Aktionären und Analysten;<br />
Verbesserung der Gesamtfinanzlage der Organisation durch Senkung der Fixkosten unterhalb der<br />
Untergrenze der Kostenvorgaben, Reduzierung des effektiven Steuersatzes der NYSE Euronext,<br />
A-314
Schuldenabbau, Festigung der Bonitätsratings der NYSE Euronext auf ,,A“ oder besser und Verringerung<br />
der Kosten für das Finanzmanagement; und<br />
Zusammen mit anderen, die Implementierung eines Prozesses zur Überprüfung von Beteiligungen und<br />
Leitung der Umsetzung neuer geschäftlicher Initiativen.<br />
Herr Halvey. Legal and Government Affairs erzielte die folgenden Ergebnisse:<br />
Implementierung wichtiger Richtlinien und Handbücher, darunter eine weltweite Richtlinie über geistiges<br />
Eigentum (IP) und das Handbuch für Marken- und Urheberrechte, sowie Einrichtung des IP Rights<br />
Committee und Festlegung von Richtlinien über geistige Eigentums- und Markenrechte;<br />
Steuerung der komplexen globalen und lokalen Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und staatlichen<br />
Stellen, und<br />
Beratung des Managements und des Board bei wesentlichen Transaktionen, neuen geschäftlichen<br />
Initiativen und laufenden kritischen Kunden-, Emittenten- und anderen Beziehungen.<br />
Herr Gaston-Bellegarde. Die Initiativen im Bereich European Cash umfassten beispielsweise:<br />
erfolgreiche Verteidigung des Marktanteils in regulierten Märkten;<br />
Erstellung des regulatorischen Rahmenkonzepts und der Infrastruktur für den Gateway in London;<br />
Mitwirkung an der Entwicklung der neuen europäischen Clearing-Strategie, die 2012 die Eröffnung eines<br />
Clearinghauses in Paris für den europäischen Aktien-Kassahandel vorsieht; und<br />
gemeinsam mit anderen, Definition wichtiger aufsichtsrechtlicher Standpunkte und Positionen zur<br />
Marktreform im Kontext der MiFID II.<br />
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die jährlichen Erfolgsboni, die den genannten Executive Officers<br />
der NYSE Euronext in den Jahren 2010, 2009 und gegebenenfalls 2008 gewährt wurden. Aufgrund der Berichtsvorschriften<br />
der SEC wird der Betrag in der Spalte ,,Aktienkomponente“ in der Vergütungsübersicht für das Jahr nach dem<br />
Jahr angegeben, auf das sich der Bonus bezog.<br />
Jährlicher Erfolgsbonus<br />
Name Jahr Barkomponente<br />
Aktienkomponente<br />
(1)<br />
Gesamt<br />
Duncan L. Niederauer ................... 2010 2.375.000 US$ 2.375.000 US$ 4.750.000 US$<br />
Chief Executive Officer 2009 2.125.000 2.125.000 4.250.000<br />
2008 2.000.000 2.000.000 4.000.000<br />
Dominique Cerutti (2) ..................... 2010 639.098 A 639.098 A 1.278.196 A<br />
President und Deputy<br />
Chief Executive Officer<br />
2009 25.000 25.000 50.000<br />
Michael S. Geltzeiler .................... 2010 550.000 US$ 550.000 US$ 1.100.000 US$<br />
Group Executive Vice President 2009 450.000 450.000 900.000<br />
und Chief Financial Officer 2008 375.000 375.000 750.000<br />
Lawrence E. Leibowitz ................... 2010 1.000.000 US$ 1.000.000 US$ 2.000.000 US$<br />
Chief Operating Officer 2009 925.000 925.000 1.850.000<br />
2008 875.000 875.000 1.750.000<br />
John K. Halvey ........................ 2010 1.000.000 US$ 1.000.000 US$ 2.000.000 US$<br />
Group Executive Vice President 2009 925.000 925.000 1.850.000<br />
und General Counsel 2008 875.000 875.000 1.750.000<br />
Roland Gaston-Bellegarde (2) ............... 2010 270.677 A 270.677 A 541.354 A<br />
Group Executive Vice President 2009 300.000 300.000 600.000<br />
und Head of European Execution 2008 350.000 350.000 700.000<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Die Beträge entsprechen der Summe der beizulegenden Zeitwerte der Aktienbezugsrechte zum Gewährungsstichtag.<br />
Weitere Informationen darüber, wie aktienbasierte Vergütungen von der NYSE Euronext<br />
A-315
ilanziert werden, sind den Erläuterungen 2 und 10 des Konzernanhangs zu entnehmen, der Teil dieses<br />
Dokuments ist.<br />
(2) Die Beträge für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde werden in ihrer lokalen Währung Euro angegeben.<br />
Ausgedrückt in US$ erhielt Herr Cerutti für die Jahre 2010 und 2009 1.700.000 US$ bzw. 69.500 US$ und<br />
Herr Gaston-Bellegarde für die Jahre 2010, 2009 und 2008 720.000 US$, 834.000 US$ bzw. 1.029.000 US$.<br />
Die gültigen Wechselkurse für 2010, 2009 und 2008 waren 1,33 US$, 1,39 US$ bzw. 1,47 US$ je Euro.<br />
Form des Jahresbonus 2010<br />
Das HR&CC prüft jedes Jahr, in welcher Form die jährlichen Erfolgsboni an die genannten Executive Officers<br />
und andere Teilnehmer des Bonusprogramms, einschließlich der Aufteilung zwischen Bar- und Aktienkomponente,<br />
ausgeschüttet werden. Die Bar- und Aktienanteile der Boni werden im Februar des Jahres nach dem Jahr gewährt, in<br />
dem sie erdient wurden.<br />
2010 zahlte die NYSE Euronext wie bereits 2009 den jährlichen Erfolgsbonus der genannten Executive Officers<br />
jeweils zur Hälfte in bar und in RSUs mit Sperrfrist im Rahmen des NYSE Euronext Omnibus Incentive Plan aus. Nach<br />
Auffassung der NYSE Euronext wird durch die Mischung aus Barzahlung und Aktienbezugsrechten ein angemessenes<br />
Gleichgewicht zwischen den kurz- und langfristigen Erfolgszielen der genannten Executive Officers hergestellt. Die<br />
Gewährung von RSUs spiegelt die Zielsetzung der NYSE Euronext wider, die langfristigen Interessen der oberen<br />
Führungsebene und der Aktionäre miteinander in Einklang zu bringen und die Executive Officers stärker zu binden,<br />
während sie mit der Barkomponente angemessen für ihre aktuellen Leistungen honoriert werden.<br />
Die RSUs für 2010 werden in gleichen Raten am ersten, zweiten und dritten Jahrestag der Gewährung<br />
ausübbar (vorbehaltlich einer beschleunigten Ausübbarkeit bei Erreichen des Ruhestandsalters sowie bei bestimmten<br />
Beendigungen des Dienstverhältnisses oder im Fall eines Kontrollwechsels). Zu diesen Zeitpunkten erfolgt<br />
auch die Zuteilung der den RSUs zugrunde liegenden Stammaktien. Dieser Zeitplan für die ratenweise Ausübbarkeit<br />
und Zuteilung entspricht der bisherigen Praxis der NYSE Euronext und unterscheidet die Aktienkomponente<br />
des Jahresbonus von den im Rahmen des LTIP der NYSE Euronext gewährten RSUs, die am dritten<br />
Jahrestag der Gewährung ausübbar und ausgeschüttet werden (siehe nachfolgend ,,Vergütungsbestandteile —<br />
Long-Term Incentive Program (LTIP)“).<br />
Das HR&CC hat am 8. Februar 2011 den Betrag der RSUs für 2010 im Rahmen des Jahresbonusprogramms in<br />
US$ festgelegt. Wie in der Vergangenheit gab die NYSE Euronext nach der Februar-Sitzung des HR&CC vor der<br />
Eröffnung des Handels am 8. Februar 2011 ihre vorläufigen Gewinnergebnisse für das vierte Quartal und das<br />
Gesamtjahr 2010 bekannt. Die Anzahl der den RSUs zugrunde liegenden NYSE Euronext-Aktien wurde anhand<br />
des Schlusskurses der Aktie am 7. Februar 2011 berechnet (33,76 US$).<br />
Die Ausschüttung des Jahresbonus in bar und in Aktien gewährleistet, dass der Fokus der genannten Executive<br />
Officers der NYSE Euronext ein angemessenes Gleichgewicht zwischen kurz- und langfristigen Zielen aufweist,<br />
und ist branchenweit führend. Die von der NYSE Euronext geprüften Studien lassen ihrer Ansicht nach den Schluss<br />
zu, dass die Aktienkomponente des Jahresbonus bei der NYSE Euronext größer als bei ihren Vergleichsgruppen ist.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse einer Wettbewerbsanalyse, die Towers Watson im Auftrag des<br />
HR&CC durchgeführt hat. Grundlage hierfür bildeten Informationen, die aus den Proxy Statements 2010 der<br />
beiden Vergleichsgruppen der NYSE Euronext zusammengetragen wurden (siehe ,,Vergütungsprozess und Marktvergleiche<br />
— Vergleichsgruppen“), anhand derer beurteilt wurde, inwieweit die Peers der NYSE Euronext<br />
Jahresboni an Executives auf diese Weise ausschütten. Daraus geht hervor, dass nur drei der 27 Unternehmen<br />
in den beiden Vergleichsgruppen (eine von 16 in der Internationalen Peer Group und zwei von 11 in der Börsen-Peer<br />
Group) einen Teil des Bonus in Form von Aktien abgelten. Ferner zahlt nur eines dieser drei anderen Unternehmen,<br />
die eine solche Praxis angegeben haben, einen ebenso großen Anteil des Jahresbonus in Aktien.<br />
A-316
Peers mit einer Aktienkomponente als Teil des Bonus<br />
Vergleichsgruppe<br />
Anzahl der<br />
Unternehmen<br />
Chief<br />
Executive<br />
Officer*<br />
(in %)<br />
Barzahlung<br />
Aktien<br />
Andere<br />
angegebene<br />
Executive<br />
Officers*<br />
(in %)<br />
Barzahlung<br />
Aktien<br />
Internationale Peer Group (1)<br />
BlackRock, Inc. ........................... 1 53 47 63 37<br />
Alle anderen Unternehmen der Internationalen Peer<br />
Group ................................. 15 100 0 100 0<br />
Internationale Peer Group gesamt ................<br />
Börsen-Peer Group<br />
16<br />
(2)<br />
ICAP Plc ................................. 1 50 50 50 50<br />
Deutsche Börse............................ 1 67 33 67 33<br />
Alle anderen Unternehmen der Börsen-Peer Group . . 9 100 0 100 0<br />
Börsen-Peer Group gesamt ...................... 11<br />
NYSE Euronext ............................... 50 50 50 50<br />
Anmerkungen: —<br />
* Auf Basis der direkten Gesamtvergütung 2009 laut Angabe in den Proxy Statements 2010.<br />
(1) Die Internationale Peer Group der NYSE Euronext umfasst 16 Vergleichsunternehmen. Lediglich ein<br />
Unternehmen (BlackRock. Inc.) leistete einen Teil der Bonuszahlung an ihre genannten Führungspersonen<br />
in Form von Aktien. Die übrigen 15 Unternehmen zahlten den gesamten Bonus in bar.<br />
(2) Die Börsen-Peer Group der NYSE Euronext umfasst 11 Vergleichsunternehmen. Zwei Unternehmen (ICAP<br />
Plc und Deutsche Börse) leisteten einen Teil des Bonus in Aktien. Die übrigen neun Unternehmen zahlten den<br />
gesamten Bonus in bar.<br />
Long-Term Incentive Program (LTIP)<br />
Einführung<br />
Der dritte Hauptbestandteil des Vergütungssystems der NYSE Euronext ist das LTIP. Das Programm sieht<br />
gegenwärtig die jährliche Zuteilung von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE<br />
Euronext vor. Dies fördert eine Kultur der Eigenverantwortung und ermöglicht den Führungspersonen der NYSE<br />
Euronext, Anteile an der NYSE Euronext zu halten und an ihrem langfristigen Erfolg zu partizipieren. Da die<br />
Zuteilungen die Fähigkeit der NYSE Euronext verbessern sollen, Führungspersonen zu binden, talentierte Mitarbeiter<br />
anzuerkennen und sie fürdenkünftigen unternehmensweiten Erfolg zu belohnen, betrachtet die NYSE Euronext sie als<br />
potenzielle Zuteilungen. Im Gegensatz dazu spiegelt die Aktienkomponente des jährlichen Erfolgsbonus die Leistung im<br />
abgelaufenen Geschäftsjahr wider.<br />
Zuteilungen 2010 im Rahmen des LTIP<br />
Am 10. Februar 2010 wurden den genannten Executive Officers und anderen Teilnehmern des LTIP RSUs als Teil<br />
ihrer Vergütung für 2010 zugeteilt. Der Anfangswert der Zuteilungen wurde auf Grundlage der Position und des<br />
Verantwortungsbereichs der jeweiligen Führungsperson festgelegt; außerdem zog das HR&CC als Vergleichswerte die<br />
jährlich erhobenen Vergütungsdaten der Vergleichsgruppen heran, die wie vorstehend erläutert Anhaltspunkte, aber<br />
keine verbindlichen Vorgaben für Vergütungsentscheidungen sind. Die im Februar 2010 vorgenommenen Zuteilungen<br />
wurden in folgender Höhe festgelegt: 1.500.000 US$ für Herrn Niederauer, 1.750.000 US$ für Herrn Cerutti (gemäß<br />
seinem Dienstvertrag), 1.250.000 US$ für Herrn Leibowitz, 1.000.000 US$ für Herrn Halvey, 1.000.000 US$ fürHerrn<br />
Geitzeiler und 700.000 US$ für Herrn Gaston-Bellegarde. Diese Zuteilungen waren im Allgemeinen geringer als 2009,<br />
sodass anderen Mitarbeitern der NYSE Euronext 2010 zusätzliche LTIP-Zuteilungen gewährt werden konnten. Die<br />
Beträge lauten der Einheitlichkeit halber auf US$. Diese US$-Beträge wurden mit dem am 9. Februar 2010 gültigen<br />
Aktienschlusskurs (23,65 US$) in die Anzahl der NYSE Euronext-Aktien umgerechnet.<br />
Das HR&CC legte für 2010(wiebereitsfür2009) fest, dass die RSUs mit Sperrfrist im Rahmen des LTIP am<br />
dritten Jahrestag der Gewährung ausübbar werden. Da der Wert zum Gewährungsstichtag der jährlichen Zuteilungen<br />
A-317
variiert und ihr endgültiger Wert an den Aktienkurs der NYSE Euronext gebunden ist, stellt die Sperrfrist nach Ansicht<br />
des HR&CC das bestmögliche Gleichgewicht zwischen den Bindungs- und Leistungsaspekten dieser Zuteilungen dar.<br />
Zuteilungen 2011 im Rahmen des LTIP<br />
Am 8. Februar 2011 wurden den genannten Executive Officers und anderen Teilnehmern des LTIP RSUs als Teil<br />
ihrer Vergütung für 2011 zugeteilt. Der Anfangswert der Zuteilungen wurde nach den gleichen vorstehenden Erfolgsund<br />
Leistungskriterien wie für den Bonus der Führungspersonen 2010 sowie unter Berücksichtigung des Potenzials jedes<br />
Einzelnen im Hinblick auf künftige Beiträge zum Unternehmenserfolg und der lokalen Marktbedingungen bestimmt.<br />
Die Zuteilungen sind an die gleichen Ausübbarkeitsbedingungen geknüpft wie die RSUs, die im Rahmen des<br />
Programms 2010 gewährt wurden. Die Anzahl der NYSE Euronext-Aktien, die Gegenstand der Bezugsrechte sind,<br />
wurde mit dem am 7. Februar 2011 gültigen Schlusskurs (33,76 US$) berechnet. Wie die vorstehend beschriebenen<br />
RSUs der Bonuszahlung 2010 wurden diese RSUs ebenfalls nach der Veröffentlichung der vorläufigen Gewinnergebnisse<br />
der NYSE Euronext für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2010 gewährt.<br />
Zusammenfassung der Vergütung der genannten Executive Officers der NYSE Euronext<br />
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Vergütung, die den genannten Executive Officers der NYSE<br />
Euronext in den Jahren 2010 und gegebenenfalls 2009 und 2008 gewährt wurde. Die Tabelle zeigt für jedes Jahr (1) das<br />
jährliche Grundgehalt im jeweiligen Jahr, (2) den im jeweiligen Jahr verdienten Jahresbonus (der teilweise in bar und<br />
teilweise in RSUs jeweils im Februar nach dem Jahr, auf das sich der Jahresbonus bezieht, gezahlt wird) und (3) die im<br />
Februar des jeweiligen Jahres gewährte LTIP-Zuteilung. Die Werte in dieser Tabelle weichen von den Angaben in der<br />
nachfolgenden ,,Vergütungsübersicht“ ab, weil in der ,,Vergütungsübersicht“ die Werte der als Teil des Jahresbonus<br />
zugeteilten RSUs nach den Vorschriften der SEC im Jahr der Gewährung und nicht in dem Jahr, in dem die RSUs<br />
verdient wurden, ausgewiesen werden. Beispielsweise enthalten die Bonus-Zuteilungen 2010 in dieser Tabelle die<br />
RSUs, die im Februar 2011 als Teil des Jahresbonus der Executive Officers für ihre Leistung 2010 gewährt wurden,<br />
während die Vergütungsübersicht für das Jahr 2010 die RSUs angibt, die 2010 als Teil des Jahresbonus für die Leistung<br />
2009 gewährt wurden.<br />
Die NYSE Euronext erstellt diese alternative Tabelle, weil sie ihrer Auffassung nach die Vergütungsentscheidungen<br />
des HR&CC für diese Jahre angemessener widerspiegelt.<br />
Name und Hauptposition<br />
Zurechenbares<br />
Jahr<br />
Jährliches<br />
Grundgehalt (1)<br />
Bonuszuteilungen<br />
(2)<br />
LTIP-<br />
Zuteilung (3)<br />
Gesamt (4)<br />
Duncan L. Niederauer . . . . . . . . . . . . . . 2010 1.000.000 US$ 4.750.000 US$ 1.500.000 US$ 7.250.000 US$<br />
Chief Executive Officer 2009 1.000.000 4.250.000 2.000.000 7.250.000<br />
2008 1.000.000 4.000.000 4.000.000 9.000.000<br />
Dominique Cerutti (5) (6) . . . . . . . . . . . . . 2010 675.000 A 1.278.196 A 1.750.000 US$ 3.268.985 A<br />
President und Deputy Chief<br />
Executive Officer<br />
2009 675.000 50.000 0 725.000<br />
Michael S. Geltzeiler. . . . . . . . . . . . . . . 2010 750.000 US$ 1.100.000 US$ 1.000.000 US$ 2.850.000 US$<br />
Group Executive Vice President 2009 750.000 900.000 1.250.000 2.900.000<br />
und Chief Financial Officer 2008 750.000 750.000 2.500.000 4.000.000<br />
Lawrence E. Leibowitz . . . . . . . . . . . . . 2010 750.000 US$ 2.000.000 US$ 1.250.000 US$ 4.000.000 US$<br />
Chief Operating Officer 2009 750.000 1.850.000 1.500.000 4.100.000<br />
2008 750.000 1.750.000 2.800.000 5.300.000<br />
John K. Halvey. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 750.000 US$ 2.000.000 US$ 1.000.000 US$ 3.750.000 US$<br />
Group Executive Vice President 2009 750.000 1.850.000 1.250.000 3.850.000<br />
und General Counsel 2008 750.000 1.750.000 2.500.000 5.000.000<br />
Roland Gaston-Bellegarde (5) . . . . . . . . . . 2010 500.004 A 541.354 A 700.000 US$ 1.567.674 A<br />
Group Executive Vice President 2009 500.004 600.000 1.250.000 1.999.285<br />
und Head of European Execution 2008 500.004 700.000 2.400.000 2.832.657<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Die Beträge entsprechen den jährlichen Grundgehältern und weichen in bestimmten Fällen von den entsprechenden<br />
Beträgen in der Vergütungsübersicht ab, die je nach Betriebszugehörigkeit des genannten<br />
Executive Officers im betreffenden Jahr variieren.<br />
A-318
(2) Die Beträge enthalten die Bar- und Aktienkomponente des jährlichen Erfolgsbonus.<br />
(3) Die LTIP-Zuteilungen erfolgen in US-Dollar und werden mit dem am Tag vor der Gewährung gültigen<br />
Aktienschlusskurs in die Anzahl der NYSE Euronext-Aktien umgerechnet.<br />
(4) Die Beträge für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde enthalten den Wert der LTIP-Zuteilung in Euro.<br />
(5) Die Beträge für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde werden in der lokalen Währung Euro angegeben.<br />
Zwischen 2008 und 2010 gab es erhebliche Wechselkursschwankungen. Eine Darstellung in Euro ist daher<br />
nach Auffassung der NYSE Euronext für die Gesamtvergütung repräsentativer.<br />
(6) Das tatsächliche Gehalt 2009 wurde anteilig gezahlt, da Herr Cerutti im Dezember 2009 eingestellt wurde.<br />
Andere Vergütungsbestandteile<br />
Leistungen an Arbeitnehmer<br />
Die genannten Executive Officers der NYSE Euronext haben Anspruch auf die folgenden Leistungen an<br />
Arbeitnehmer und Sachbezüge:<br />
Sozialleistungen. Die NYSE Euronext unterhält breit gefächerte Programme für die allgemeine Gesundheits-,<br />
zahn- und augenärztliche Versorgung sowie Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie bietet keine<br />
Sozialleistungen, die ausschließlich Führungspersonen vorbehalten sind.<br />
Ruhegeld. Für genannte Executive Officers in den Vereinigten Staaten (die Herren Niederauer, Leibowitz,<br />
Geltzeiler und Halvey) bestehen Ruhegeldregelungen in Form eines steuerbegünstigten 401(k)-Altersvorsorgesparplans<br />
und einer nicht steuerbegünstigten Vereinbarung, des Supplemental Executive Savings Plan (in diesem<br />
Abschnitt als ,,SESP“ bezeichnet), für über die 401(k)-Obergrenze hinaus gehende Beiträge, die dem US-<br />
Bundessteuergesetz (Internal Revenue Code) unterliegen. Bis zum 1. Januar 2010 zahlte die NYSE Euronext<br />
für bis zu 6% des über einen Betrag von 245.000 US$ hinaus gehenden Grundgehalts (für 2009) einen ergänzenden<br />
Arbeitgeberbetrag in den SESP ein. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde dieser Ergänzungsbeitrag durch die<br />
NYSE Euronext jedoch gestrichen, was eine deutliche Abnahme der Gesamtvergütung der Executives zur Folge<br />
hatte.<br />
Sachbezüge. In Übereinstimmung mit branchenweiter und lokaler Praxis und zur Ermöglichung einer<br />
effizienten Ausübung der Geschäftstätigkeit und Förderung der Sicherheit der genannten Executive Officers<br />
der NYSE Euronext erhalten diese bestimmte Sachbezüge. Diese Sachbezüge werden in einer Form und Höhe<br />
gewährt, wie sie für die Branche der NYSE Euronext und die wichtigsten Länder ihrer Geschäftstätigkeit üblich<br />
sind. Das HR&CC prüft diese Sachbezüge regelmäßig.<br />
Die NYSE Euronext stellt Herrn Niederauer einen Dienstwagen mit geschultem Sicherheitschauffeur und den<br />
Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung. Dies erfolgt in erster Linie für<br />
geschäftliche Zwecke und für die Fahrt zum und vom Dienstort. Außer in begrenzten Ausnahmen verlangt die<br />
NYSE Euronext von den genannten Executive Officers keine Erstattung der Kosten für die private Inanspruchnahme<br />
dieser Leistungen. Die NYSE Euronext stellt den Herren Leibowitz, Geltzeiler und Halvey bezahlte<br />
Parkplätze zur Verfügung. Obgleich diese Leistungen der NYSE Euronext der erhöhten Sicherheit und Effizienz<br />
ihrer Schlüsselführungspersonen dienen, müssen die Kosten für die private Nutzung nach SEC-Vorschriften als<br />
Vergütung der Führungspersonen angegeben werden.<br />
Regelungen bei Beendigung und Kontrollwechsel<br />
Die Dienstverträge, welche die NYSE Euronext mit den Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler, Halvey und<br />
Cerutti geschlossen hat, sehen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses und einen Schutz im<br />
Fall eines Kontrollwechsels vor. Darüber hinaus bestehen mit den Herren Niederauer, Cerutti, Leibowitz, Geltzeiler<br />
und Halvey Vereinbarungen bezüglich der Zuteilung von RSUs, gemäß denen die RSUs bei einem Kontrollwechsel<br />
oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund ihres Todes oder Berufsunfähigkeit, bei einer<br />
Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch den Executive<br />
Officer aus ,,gutem“ Grund (for good reason) oder bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen<br />
Altersgrenze im vollen Umfang ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert werden. Die<br />
Aktienbezugsrechte von Herrn Gaston-Bellegard werden grundsätzlich ausübbar und unter den gleichen Bedingungen<br />
wie die vorstehend genannten Aktienbezugsrechte zugeteilt. Abweichend davon werden seine RSUs im<br />
Rahmen des LTIP 2009 bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Tod oder Berufsunfähigkeit oder bei<br />
A-319
einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder aufgrund eines<br />
Personalabbaus anteilig ausübbar und ausgeschüttet. Weitere Informationen sind dem nachfolgenden<br />
Abschnitt ,,Vergütung 2010 — Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ zu entnehmen.<br />
Die NYSE Euronext hält diese Leistungen bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses für angemessen, um<br />
talentierte Führungspersonen anzuwerben und zu binden und teure und unter Umständen langwierige Trennungsverhandlungen<br />
zu vermeiden sowie die Anteile der genannten Executive Officers an der NYSE Euronext zu<br />
schützen. Darüber hinaus sind solche Leistungen in den Rechtskreisen üblich, in denen die NYSE Euronext tätig ist<br />
und die genannten Executive Officers ansässig sind. Der von der NYSE Euronext gewährte Schutz bei einem<br />
Kontrollwechsel soll zur Stabilität des Managements beitragen und die Bereitschaft der genannten Executive<br />
Officers verbessern, potenzielle Transaktionen, die den Shareholder Value erhöhen können, zu verfolgen und zu<br />
verhandeln, obgleich ungewiss ist, ob solche Transaktionen letztlich dazu führen werden, dass ihr Dienstverhältnis<br />
beendet wird oder ihre Positionen erheblich beschnitten werden.<br />
Clawback<br />
Die NYSE Euronext würde im Fall einer Anpassung der Finanz- oder anderer Erfolgsergebnisse versuchen,<br />
gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act eine Rückerstattung bereits gewährter Boni oder<br />
aktienbasierter Vergütungen oder Gewinne zu erreichen. Sie wird eine Richtlinie einführen, die im Fall einer<br />
solchen Anpassung die Verwirkung oder Rückerstattung erfolgsbezogener Vergütungen (d. h. ein ,,Clawback“) in<br />
Übereinstimmung mit den im Dodd-Frank Act definierten Vorschriften vorsieht.<br />
Andere Einflussfaktoren der Vergütung 2010<br />
Abzugsfähigkeit<br />
Nach Section 162(m) des Internal Revenue Code ist die Vergütung des Chief Executive Officer und der drei<br />
anderen höchstbezahlten Executive Officers (mit Ausnahme des Chief Financial Officer) einer Publikumskapitalgesellschaft<br />
nur bis zu einer Höhe von 1 Mio. US$ pro Geschäftsjahr von der Bundeseinkommensteuer absetzbar.<br />
Davon ausgenommen sind bestimmte erfolgsbezogene Vergütungen. Zwar berücksichtigt die NYSE Euronext bei<br />
der Strukturierung ihrer Vergütungsregelungen für die genannten Executive Officers die Abzugsfähigkeit nach<br />
Section 162(m) abhängig von den jeweils maßgeblichen Umständen zu der Zeit, das HR&CC kann jedoch auch<br />
Vergütungen festlegen, die nicht abzugsfähig sind. Bei einer solchen Entscheidung wägt das HR&CC den Zweck<br />
und die Erfordernisse des Vergütungssystems der NYSE Euronext für Executives gegen den potenziellen Steueraufwand<br />
ab.<br />
In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext legte das HR&CC<br />
die Erfolgsziele für 2010 so fest, dass gewährleistet ist, dass die Vergütung der genannten Executive Officers der<br />
NYSE Euronext die Abzugsfähigkeitsgrenzen nach Section 162(m) nicht überschreitet. Auf seiner Sitzung im<br />
Februar 2010 beschloss das HR&CC, dass Herr Niederauer und Herr Cerutti für das Jahr 2010 jeweils Anspruch auf<br />
einen jährlichen Erfolgsbonus von höchstens 1% des EBITDA (wie vorstehend definiert) und die anderen<br />
genannten Executive Officers, die den Grenzwerten unterliegen, jeweils einen Anspruch auf einen jährlichen<br />
Erfolgsbonus von höchstens 0,6% des EBITDA hatten. Die jährlichen Erfolgsboni für 2010, die an die genannten<br />
Executive Officers der NYSE Euronext gezahlt wurden, lagen unter diesen Höchstbeträgen.<br />
Hinweis zur Berechnung der Aktienbezugsrechte<br />
Die Aktienkomponente des jährlichen Erfolgsbonus 2010 für die genannten Executive Officers wurde auf der<br />
Sitzung des HR&CC im Februar 2011 gewährt. Da diese Zuteilungen 2011 erfolgten, erscheinen sie nicht in der<br />
Vergütungsübersicht 2010 im Anschluss an diesen Vergütungsbericht. Die Aktienkomponente der jährlichen<br />
Erfolgsboni 2010 wird erstmals in der Zeile ,,2011“ der Vergütungsübersicht des nächsten Jahres ausgewiesen.<br />
A-320
Nachfolgende Ereignisse<br />
Richtlinien zum Aktieneigentum<br />
Das HR&CC verabschiedete auf seiner Sitzung im Februar 2011 eine Richtlinie zum Aktieneigentum (Stock<br />
Ownership Guideline), derzufolge der Chief Executive Officer der NYSE Euronext NYSE Euronext-Aktien von<br />
mindestens dem dreifachen Wert seines Grundgehalts besitzen muss. Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung<br />
in Kraft. Herr Niederauer übertrifft gegenwärtig diese Vorgabe.<br />
Abschluss eines Vertrags über einen Unternehmenszusammenschluss<br />
Am 15. Februar 2011 gab die NYSE Euronext den Abschluss eines Vertrags über einen Unternehmenszusammenschluss<br />
mit der Deutsche Börse bekannt. Nach dem Closing der im Vertrag vorgesehenen Transaktionen,<br />
würden die ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse unter der Annahme, dass alle Deutsche Börse-Aktien im<br />
vorgesehenen Tauschangebot eingereicht werden, ca. 60% der gemeinsamen Gruppe und die ehemaligen Aktionäre<br />
der NYSE Euronext würden ca. 40% der gemeinsamen Gruppe (auf voll verwässerter Basis) halten.<br />
Wie vorstehend unter ,,Regelungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ und nachfolgend unter ,,Vergütung<br />
2010 — Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ ausgeführt, werden die zugeteilten RSUs der<br />
genannten Executive Officers der NYSE Euronext (mit Ausnahme der RSUs im Rahmen des LTIP 2009 von Herrn<br />
Gaston-Bellegarde) bei einem Kontrollwechsel im vollem Umfang ausübbar. Das Closing der vorgesehenen<br />
Transaktionen würde für den Zweck dieser Zuteilungen einen Kontrollwechsel darstellen. Der Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss sieht grundsätzlich beim Closing der vorgesehenen Transaktionen die volle<br />
Ausübbarkeit aller ausstehenden zugeteilten RSUs vor, die gemäß den für sie geltenden Bedingungen bei einem<br />
Kontrollwechsel nicht im vollen Umfang ausübbar würden. Hierzu gehört auch die LTIP-Zuteilung 2009 von Herrn<br />
Gaston-Bellegarde.<br />
Schlussfolgerung<br />
Wie in diesem Vergütungsbericht erläutert, sind die Vergütungsphilosophie und die zugehörigen Richtlinien<br />
und Verfahren der NYSE Euronext darauf ausgerichtet, ihr kompetentes Managementteam zu binden und ihm<br />
Anreize zu bieten, den Shareholder-Value zu steigern. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist die Vergütung direkt<br />
an die operativen und strategischen Erfolgsergebnisse des Unternehmens und den Kurs der NYSE Euronext-Aktie<br />
geknüpft und weist ein ausgewogenes Verhältnis von erfolgsbezogenen und zugehörigkeitsabhängigen Bestandteilen<br />
auf. Die 2010 vom HR&CC festgelegten Vergütungsmaßnahmen für Executives unterstützen seiner Auffassung<br />
nach die Vergütungsphilosophie der NYSE Euronext, haben ihre Vergütungsrichtlinien wirksam<br />
umgesetzt, waren innerhalb des Gesamtmarktes für kompetente Führungspersonen konkurrenzfähig und dem<br />
Unternehmenserfolg der NYSE Euronext angemessen.<br />
Vergütung 2010<br />
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben über die Vergütung, die der Chief Executive Officer, President und<br />
Deputy Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und die drei anderen höchstbezahlten Executive Officers<br />
der NYSE Euronext 2010 erhalten haben.<br />
A-321
Vergütungsübersicht 2010<br />
Name und Hauptposition Jahr (1) Gehalt (2)<br />
Bonus<br />
Aktienbezugsrechte<br />
(3)<br />
(in US$)<br />
Alle<br />
sonstigen<br />
Vergütungen<br />
(4) Gesamt<br />
Duncan L. Niederauer . ......................... 2010 1.000.000 2.375.000 3.625.001 58.039 7.058.040<br />
Chief Executive Officer 2009 1.000.000 2.125.000 3.999.980 148.943 7.273.923<br />
2008 1.000.000 2.000.000 5.999.935 175.792 9.175.727<br />
Dominique Cerutti (5) ........................... 2010 897.750 850.000 1.785.007 54.926 3.587.683<br />
President und Deputy Chief 2009 46.911 34.750 570.303 2.760 654.724<br />
Executive Officer<br />
Michael S. Geltzeiler . ......................... 2010 750.000 550.000 1.449.982 38.018 2.788.000<br />
Group Executive Vice President 2009 750.000 450.000 1.624.994 53.450 2.878.444<br />
und Chief Financial Officer 2008 389.423 375.000 2.499.978 14.060 3.278.461<br />
Lawrence E. Leibowitz ......................... 2010 750.000 1.000.000 2.174.996 34.317 3.959.313<br />
Chief Operating Officer 2009 750.000 925.000 2.375.009 87.265 4.137.274<br />
John K. Halvey .............................. 2010 750.000 1.000.000 1.924.992 35.654 3.710.646<br />
Group Executive Vice President 2009 750.000 925.000 2.124.997 62.780 3.862.777<br />
und General Counsel 2008 605.769 875.000 4.507.907 72.161 6.060.837<br />
Roland Gaston-Bellegarde (5) ...................... 2010 665.005 360.000 1.119.993 225.000 2.369.998<br />
Group Executive Vice President 2009 695.006 417.000 1.707.036 196.450 3.015.492<br />
und Head of European<br />
Execution<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Herr Cerutti ist seit dem 15. Dezember 2009 für die NYSE Euronext tätig und wurde am 31. Dezember 2009 zum stellvertretenden<br />
Vorsitzenden und Head of Global Technology ernannt. Die Herren Geltzeiler und Halvey sind seit dem 16. Juni 2008 bzw. 3. März 2008 für<br />
die NYSE Euronext tätig.<br />
(2) Bei unvollständigen Dienstjahren enthält diese Spalte den anteiligen Betrag des Gehalts für das Jahr.<br />
(3) Diese Spalte entspricht der Summe der beizulegenden Zeitwerte der RSUs zum Gewährungsstichtag, die von der NYSE Euronext 2008,<br />
2009 und 2010 gewährt wurden, berechnet gemäß FASB ASC Topic 718. Der tatsächliche von einem genannten Executive Officer<br />
realisierte Wert der Aktienbezugsrechte richtet sich nach dem Kurs der diesen Zuteilungen zugrunde liegenden Aktien am Tag von deren<br />
Lieferung. Weitere Informationen darüber, wie aktienbasierte Vergütungen von der NYSE Euronext bilanziert werden, sind den<br />
Erläuterungen 2 und 10 des Konzernanhangs zu entnehmen, der im Geschäftsbericht 2010 der NYSE Euronext auf Form 10-K enthalten<br />
ist. Die NYSE Euronext gewährte jedem genannten Executive Officer RSUs als Teil ihres jährlichen Anreizbonus 2010. Da diese<br />
Zuteilungen jedoch erst nach Jahresende 2010 erfolgten, werden sie in dieser Spalte gemäß den SEC-Vorschriften nicht berücksichtigt.<br />
Diese RSU-Zuteilungen werden in dem dieser Tabelle vorausgehenden Abschnitt ,,Jährlicher Erfolgsbonus“ des Vergütungsberichts<br />
beschrieben.<br />
(4) Diese Spalte enthält die Zusatzkosten für Sachbezüge, die Beiträge der NYSE Euronext für beitragsorientierte Altersversorgungspläne<br />
(einschließlich Arbeitgeberanteile und vermögenswirksame Leistungen für die Altersvorsorge im Rahmen der 401(k)-Sparpläne der<br />
NYSE Gruppe), Beiträge der Gesellschaft für einen Gewinnbeteiligungsplan und der von der NYSE Euronext gezahlten Lebensversicherungsprämien).<br />
In der nachfolgenden Tabelle ,,Alle sonstigen Vergütungen 2010“ sind die Beträge in dieser Spalte weiter aufgeschlüsselt.<br />
(5) Für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde enthält diese Tabelle den Gegenwert in US-Dollar der in Euro verdienten Beträge. Die<br />
gültigen Wechselkurse für 2010, 2009 und 2008 waren 1,33 US$, 1,39 US$ bzw. 1,47 US$ je Euro.<br />
Einzelheiten zu den Sachbezügen, Leistungen an Arbeitnehmer und alle sonstigen Vergütungen<br />
Die folgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der Zusatzkosten für Sachbezüge, die den einzelnen<br />
genannten Executive Officers gewährt wurden, sowie andere Vergütungsbestandteile für 2010, die in der Spalte<br />
,,Alle sonstigen Vergütungen“ der Vergütungsübersicht 2010 angegeben sind. Die Zusatzkosten für die private<br />
Nutzung von Fahrzeugen und Chauffeuren entsprechen dem Anteil an den vollen Kosten der NYSE Euronext, der<br />
auf die private Nutzung entfällt. Obgleich diese Leistungen der NYSE Euronext der erhöhten Sicherheit und<br />
Effizienz von Herrn Niederauer dienen, müssen die Kosten für die Fahrt vom und zum Dienstort und andere Kosten,<br />
A-322
die nicht direkt und unmittelbar seiner Geschäftstätigkeit zurechenbar sind, nach Maßgabe der SEC-Vorschriften<br />
als Vergütung der Führungsperson angegeben werden.<br />
Alle sonstigen Vergütungen 2010<br />
Name Sachbezüge<br />
Beiträge zu<br />
Altersversorgungsplänen<br />
Lebensversicherungen<br />
(in US$)<br />
Sonstige Gesamt<br />
Duncan L. Niederauer ................... 28.511 (2)<br />
26.528 (3)<br />
3.000 — 58.039<br />
Dominique Cerutti (1) .................... — — 6.320 48.606 (4)<br />
54.926<br />
Michael S. Geltzeiler ................... — 26.528 (3)<br />
2.250 9.240 (5)<br />
38.018<br />
Lawrence E. Leibowitz .................. — 26.667 (3)<br />
2.250 5.400 (5)<br />
34.317<br />
John K. Halvey ........................ — 26.528 (3)<br />
2.250 6.876 (5)<br />
35.654<br />
Roland Gaston-Bellegarde (1) .............. — — 6.284 218.716 (6) 225.000<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Bei den Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde entsprechen die Beträge in dieser Tabelle dem Gegenwert in<br />
US-Dollar der in Euro verdienten Beträge, die mit 1,33 US$ je Euro, dem durchschnittlichen Wechselkurs<br />
2010, umgerechnet wurden.<br />
(2) Entspricht einer anteiligen privaten Nutzung von 8,5% eines Firmenwagens mit Chauffeur.<br />
(3) Entspricht den Arbeitgeberbeträgen, die auf das Konto des Executive Officers im Rahmen des 401(k)-Plans<br />
der NYSE Euronext eingezahlt wurden.<br />
(4) Entspricht den Beiträgen für private Krankenversicherung und den Beiträgen zu einem privaten beitragsorientierten<br />
Plan anstelle von Altersversorgungsleistungen.<br />
(5) Entspricht den Kosten für Parkplätze.<br />
(6) Entspricht den Beiträgen für private Krankenversicherung, den Arbeitgeberbeiträgen zu einem privaten<br />
beitragsorientierten Plan anstelle von Altersversorgungsleistungen und verdienten Überstunden.<br />
Name<br />
Zuteilungen 2010 im Rahmen von Plänen<br />
Tag der<br />
Gewährung<br />
Datum des<br />
Board-<br />
Beschlusses<br />
Aktienbezugsrechte:<br />
Anzahl<br />
der Aktien (1)<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert der<br />
Aktienbezugsrechte<br />
zum Gewährungsstichtag<br />
(in US$)<br />
Duncan L. Niederauer<br />
Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 89.852 2.125.000<br />
LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 63.425 1.500.001<br />
Dominique Cerutti<br />
Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 1.480 35.002<br />
LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 73.996 1.750.005<br />
Michael S. Geltzeiler<br />
Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 19.027 449.989<br />
LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 42.283 999.993<br />
Lawrence E. Leibowitz<br />
Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 39.112 924.999<br />
LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 52.854 1.249.997<br />
John K. Halvey<br />
Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 39.112 924.999<br />
LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 42.283 999.993<br />
Roland Gaston-Bellegarde<br />
Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 17.759 420.000<br />
LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 29.598 699.993<br />
Anmerkung: —<br />
(1) Die 2010 zugeteilten Aktienbezugsrechte waren nicht an eine Erfolgsbedingung geknüpft.<br />
A-323
Dienstverträge und Aktienbezugsrechte der genannten Executive Officers<br />
Die Dienstverträge, die die NYSE Euronext mit den Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler, Halvey und Cerutti<br />
geschlossen hat, sehen die Zahlung eines Grundgehalts, eines jährlichen Erfolgsbonus, langfristiger Anreize in Form von<br />
Aktienbezugsrechten und Sachbezüge an die Executive Officers vor. Ferner enthalten die Verträge Wettbewerbsklauseln<br />
und Bestimmungen, die eine Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden der NYSE Euronext verbieten. Diese<br />
Einschränkungen gelten während des Dienstverhältnisses der Executive Officers und ein Jahr nach dessen Beendigung.<br />
Grundgehalt<br />
Die Gehälter der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey werden nach Maßgabe ihrer Dienstverträge<br />
vom HR&CC bestimmt, wobei ein Mindestbetrag von 1.000.000 US$, 750.000 US$, 750.000 US$ bzw. 750.000 US$<br />
festgelegt ist. Der Dienstvertrag von Herrn Cerutti sieht ein anfängliches Grundgehalt von 675.000 A vor.<br />
Jährlicher Erfolgsbonus<br />
Nach Maßgabe ihrer Dienstverträge haben die Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey Anspruch auf<br />
einen Jahresbonus, der nach Ermessen des HR&CC festgelegt und in einer beliebigen Kombination aus Bar- und<br />
Aktienkomponente gezahlt wird. Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses des Executive Officers durch die NYSE<br />
Euronext ohne ,,wichtigen Grund“, durch den Executive Officer aus ,,wichtigem Grund“ oder durch Tod oder<br />
,,Berufsunfähigkeit“ des Executive Officers (die jeweiligen Begriffsbestimmungen sind dem nachfolgenden<br />
Abschnitt ,,Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ zu entnehmen) hätte der Executive Officer<br />
für die Zeit des Jahres, in der er beschäftigt war, Anspruch auf einen anteiligen Jahresbonus, der vom HR&CC unter<br />
Berücksichtigung der Erfüllung der für das betreffende Jahr maßgeblichen Erfolgskennzahlen festgelegt und zum<br />
Zeitpunkt der jährlichen Bonuszahlungen von der NYSE Euronext geleistet wird.<br />
Herr Cerutti hat Anspruch auf einen nach Ermessen des HR&CC festgelegten Jahresbonus, der zur Hälfte in bar<br />
und in RSUs gezahlt wird. Der jährliche Höchstbetrag für den Jahresbonus von Herrn Cerutti wird jedes Jahr von der<br />
NYSE Euronext festgelegt.<br />
Mit Wirkung zum 10. Februar 2010 gewährte das HR&CC jedem genannten Executive Officer als Teil seines<br />
jährlichen Erfolgsbonus 2009 RSUs im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext. Obgleich sich diese<br />
Zuteilungen auf den jährlichen Erfolgsbonus 2009 beziehen, erscheinen sie in der vorstehenden Tabelle, weil sie 2010<br />
gewährt wurden (sobald die Finanzergebnisse für 2009 und die Anzahl der jährlichen erfolgsbezogenen Aktienbezugsrechte<br />
feststanden). Gemäß dem Plan werden jeweils am 10. Februar 2011, 2012 und 2013 die RSUs in etwa gleichen<br />
Raten ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert. Die Beträge dieser Zuteilungen sind im Abschnitt ,,Vergütungsbericht“<br />
erläutert.<br />
Die als Teil der jährlichen Erfolgsboni 2010 gewährten RSUs wurden 2011 (sobald die Finanzergebnisse für 2010<br />
und die Anzahl der jährlichen erfolgsbezogenen Aktienbezugsrechte feststanden) zugeteilt und werden daher in der<br />
Tabelle ,,Zuteilung im Rahmen von Plänen“ für das Jahr 2011 angegeben.<br />
Aktienbezugsrechte im Rahmen des LTIP<br />
Mit Wirkung zum 10. Februar 2010 gewährte das HR&CC den genannten Executive Officers im Rahmen des LTIP<br />
zusätzliche jährliche RSUs in Höhe der in vorstehender Tabelle angegebenen Beträge. Die RSUs wurden gemäß und<br />
nach Maßgabe des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext zugeteilt. Am 10. Februar 2013 werden die RSUs zur<br />
Gänze ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert.<br />
Sachbezüge<br />
Gemäß den Dienstverträgen der Herren Niederauer und Cerutti wird ihnen von der NYSE Euronext ein Dienstwagen<br />
mit Chauffeur zur Verfügung gestellt, wobei Herr Cerutti einen Chauffeur nur für geschäftliche Zwecke in Anspruch<br />
nehmen darf. Herr Cerutti nutzt gegenwärtig einen Dienstwagen, hat jedoch keinen Chauffeur. Laut den Dienstverträgen<br />
stellt die NYSE Euronext den Herren Leibowitz, Geltzeiler und Halvey bezahlte Parkplätze zur Verfügung.<br />
A-324
Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
Die Dienstverträge der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler, Halvey und Cerutti sehen bei bestimmten<br />
Beendigungen des Dienstverhältnisses Abfindungszahlungen und eine beschleunigte Ausübbarkeit der zugeteilten<br />
Aktienbezugsrechte vor. Eine beschleunigte Ausübbarkeit der von den genannten Executive Officers der NYSE<br />
Euronext gehaltenen RSUs (mit Ausnahme der LTIP-Zuteilung 2009 von Herrn Gaston-Bellegarde) gilt auch bei<br />
einem Kontrollwechsel. Weitere Informationen sind dem nachfolgenden Abschnitt ,,Potenzielle Zahlungen bei Beendigung<br />
und Kontrollwechsel“ zu entnehmen.<br />
Name<br />
Ausstehende Aktienbezugsrechte am 31. Dezember 2010<br />
Anzahl der noch<br />
nicht zugeteilten<br />
Aktien<br />
Aktienbezugsrechte<br />
Marktwert der noch<br />
nicht zugeteilten<br />
Aktien (7)<br />
(Anzahl) (in US$)<br />
Duncan L. Niederauer (1) ..................................... 375.119 11.246.068<br />
Dominique Cerutti (2) ........................................ 90.184 2.703.716<br />
Michael S. Geltzeiler (3) ...................................... 174.949 5.244.970<br />
Lawrence E. Leibowitz (4) .................................... 234.450 7.028.811<br />
John K. Halvey (5) .......................................... 212.857 6.381.453<br />
Roland Gaston-Bellegarde (6) .................................. 156.615 4.695.317<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Setzt sich zusammen aus 9.386 RSUs (281.392 US$), die Herrn Niederauer als Jahresbonus für 2007 gewährt<br />
wurden, 58.918 RSUs (1.766.362 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen<br />
Zielwerts, 61.415 RSUs (1.841.222 US$) als Jahresbonus für 2008, 92.123 RSUs (2.761.848 US$) im Rahmen des<br />
LTIP im Jahr 2009, 89.852 RSUs (2.693.763 US$) als Jahresbonus für 2009 und 63.425 RSUs (1.901.482 US$) im<br />
Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von<br />
drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag<br />
nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />
(2) Setzt sich zusammen aus 14.708 RSUs (440.946 US$), die Herrn Cerutti 2009 als Anfangsbonus gewährt wurden,<br />
1.480 RSUs (44.370 US$) als Jahresbonus für 2009 und 73.996 RSUs (2.218.400 US$) im Rahmen des LTIP im<br />
Jahr 2010. Die als Anfangs- und Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von drei<br />
Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag nach<br />
dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />
(3) Setzt sich zusammen aus 44.547 RSUs (1.335.519 US$), die Herrn Geltzeiler gemäß seinem Dienstvertrag im<br />
Rahmen des LTIP gewährt wurden, 11.515 RSUs (345.220 US$) als Jahresbonus für 2008, 57.577 RSUs<br />
(1.726.158 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2009, 19.027 RSUs (570.429 US$) als Jahresbonus für 2009<br />
und 42.283 RSUs (1.267.644 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs<br />
werden in Raten über einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im<br />
Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />
(4) Setzt sich zusammen aus 5.279 RSUs (158.264 US$), die Herrn Leibowitz als Jahresbonus für 2007gewährt<br />
wurden, 41.243 RSUs (1.236.465 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen<br />
Zielwerts, 26.869 RSUs (805.533 US$) als Jahresbonus für 2008, 69.093 RSUs (2.071.408 US$) im Rahmen des<br />
LTIP im Jahr 2009, 39.112 RSUs (1.172.578 US$) als Jahresbonus für 2009 und 52.854 RSUs (1.584.563 US$) im<br />
Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von<br />
drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag<br />
nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />
(5) Setzt sich zusammen aus 10.192 RSUs (305.556 US$), die Herrn Halvey 2008 als Anfangsbonus gewährt wurden,<br />
36.824 RSUs (1.103.984 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen Zielwerts,<br />
26.869 RSUs (805.533 US$) als Jahresbonus für 2008, 57.577 RSUs (1.726.158 US$) im Rahmen des LTIP im<br />
Jahr 2009, 39.112 RSUs (1.172.578 US$) als Jahresbonus für 2009 und 42.283 RSUs (1.267.644 US$) im Rahmen<br />
des LTIP im Jahr 2010. Die als Anfangs- und Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum<br />
von drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten<br />
JahrestagnachdemGewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />
(6) Setzt sich zusammen aus 2.295 RSUs (68.804 US$), die Herrn Gaston-Bellegarde als Jahresbonus für 2007<br />
gewährt wurden, 35.351 RSUs (1.059.823 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen<br />
Zielwerts, 14.035 RSUs (420.769 US$) als Jahresbonus für 2008, 57.577 RSUs (1.726.158 US$) im Rahmen des<br />
LTIP im Jahr 2009, 17.759 RSUs (532.415 US$) als Jahresbonus für 2009 und 29.598 RSUs (887.348 US$) im<br />
A-325
Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von<br />
drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag<br />
nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />
(7) Für den Zweck dieser Tabelle hat die NYSE Euronext den Marktwert der RSUs auf der Basis von 29,98 US$ je<br />
Aktie, des Schlusskurses der NYSE Euronext-Aktie am 31. Dezember 2010, berechnet.<br />
Name<br />
2010 ausgeübte Aktienbezugsrechte<br />
Aktienbezugsrechte<br />
Anzahl der mit<br />
Ausübung<br />
erworbenen<br />
Aktien<br />
Mit Ausübung<br />
realisierter<br />
Wert (7)<br />
(Anzahl) (in US$)<br />
Duncan L. Niederauer (1) .......................................... 57.445 1.473.952<br />
Dominique Cerutti (2) ............................................ 7.354 215.840<br />
Michael S. Geltzeiler (3) .......................................... 5.758 136.177<br />
Lawrence E. Leibowitz (4) ......................................... 18.714 439.261<br />
John K. Halvey (5) ............................................... 23.627 594.145<br />
Roland Gaston-Bellegarde (6) ....................................... 9.315 218.852<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Setzt sich zusammen aus 17.352 RSUs, die Herrn Niederauer als Anfangsbonus in 2007 gewährt wurden, 9.385<br />
RSUs, die als Jahresbonus für 2007 und 30.708 RSUs, die als Jahresbonus für 2008gewährt wurden.<br />
(2) Entspricht 7.354 RSUs, die Herrn Cerutti als Anfangsbonus im Jahr 2009 gewährt wurden.<br />
(3) Entspricht 5.758 RSUs, die Herrn Geltzeiler als Jahresbonus für 2008 gewährt wurden.<br />
(4) Setzt sich zusammen aus 5.279 RSUs, die Herrn Leibowitz als Jahresbonus für 2007 gewährt wurden, und 13.435<br />
RSUs, die als Jahresbonus für 2008gewährt wurden.<br />
(5) Setzt sich zusammen aus 10.192 RSUs, die Herrn Halvey als Anfangsbonus im Jahr 2008 gewährt wurden, und<br />
13.435 RSUs, die als Jahresbonus für 2008 gewährt wurden.<br />
(6) Setzt sich zusammen aus 2.298 RSUs, die Herrn Gaston-Bellegarde als Jahresbonus für2007gewährt wurden, und<br />
7.017 RSUs, die als Jahresbonus für 2008 gewährt wurden.<br />
(7) Die angegebenen Werte wurden anhand der Schlusskurse der NYSE Euronext-Aktie am jeweiligen Tag der<br />
Ausübbarkeit berechnet. Die Kurse hatten eine Bandbreite von 23,02 US$ bis 30,64 US$.<br />
Versorgungsleistungen<br />
Keiner der genannten Executive Officers der NYSE Euronext nimmt an einem leistungsorientierten Pensionsplan<br />
teil.<br />
Pensionszusagen (und andere Entgeltumwandlungen) im Rahmen nicht steuerbegünstigter Pläne 2010<br />
Name<br />
Beiträge der<br />
Executive<br />
Officers 2010 (1)<br />
Beiträge der<br />
NYSE Euronext<br />
2010<br />
Gesamterträge<br />
2010 (2)<br />
(in US$)<br />
Gesamtentnahmen/<br />
-ausschüttungen<br />
2010<br />
Gesamtsaldo<br />
zum 31.12.10<br />
Duncan L. Niederauer ........ 45.300 37.750 198 — 346.181<br />
Dominique Cerutti ........... — — — — —<br />
Michael S. Geltzeiler ......... 0 25.250 26.244 — 159.041<br />
Lawrence E. Leibowitz ....... 216.500 25.250 99.063 — 882.215<br />
John K. Halvey ............. 30.300 25.250 18.098 — 191.747<br />
Roland Gaston-Bellegarde ..... — — — — —<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Entspricht den aufgeschobenen Gehaltszahlungen im Rahmen des SESP. Alle diese Beträge wurden in der<br />
Vergütungsübersicht als ,,Gehalt“ des Jahres angegeben, in dem sie verdient wurden.<br />
(2) Diese Erträge umfassen hauptsächlich Marktgewinne und -verluste sowie Dividendenzahlungen aus Aktienanlagen.<br />
Diese Erträge wurden in der Vergütungsübersicht nicht als Vergütung angegeben.<br />
A-326
Die NYSE Euronext unterhält den SESP, um Mitarbeitern in den Vereinigten Staaten, deren Bezüge die im<br />
Internal Revenue Code festgelegte Obergrenze für steuerbegünstigte Pläne der NYSE Euronext in den Vereinigten<br />
Staaten übersteigen, die Möglichkeit einer Pensionszusage (und einer anderen Entgeltumwandlung) zu bieten.<br />
Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter in den Vereinigten Staaten mit dem Titel ,,Officer“ sowie alle<br />
anderen leitenden Angestellten in den Vereinigten Staaten, deren Gehälter und Bonuszahlungen im Vorjahr die IRS-<br />
Obergrenze für ruhegeldfähiges Einkommen für dieses Vorjahr (245.000 US$ für 2010) überstiegen haben. Dem<br />
Konto eines Teilnehmers wird solange ein Teil der Vergütung gutgeschrieben, bis eine Ausschüttung auf Basis einer<br />
Bewertungsalternative erfolgt, die der Teilnehmer aus allgemein verfügbaren, öffentlich gehandelten Fonds<br />
mehrerer Anbieter auswählt. Die Teilnehmer unterliegen keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf die Häufigkeit<br />
der Umschichtung ihrer Anlagen zwischen den Fonds, aber sie können die Beitragshöhe während des Jahres nicht<br />
ändern. Die Teilnehmer können sich ihr Kontoguthaben nach der Beendigung des Dienstverhältnisses als Einmalzahlung<br />
oder in jährlichen Raten auszahlen lassen.<br />
Vor 2006 eingestellte Teilnehmer hatten im Rahmen des SESP sofortigen Anspruch auf einen ergänzenden<br />
Arbeitgeberbeitrag sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus dem Plan. Teilnehmer, die ab dem 1. Januar 2006<br />
eingestellt wurden, haben Anspruch auf einen ergänzenden Arbeitgeberbeitrag und etwaige Gewinne oder Verluste<br />
aus dem Plan in Höhe von 20% pro Jahr in den ersten fünf Jahren ihrer Betriebszugehörigkeit. Mit Wirkung zum<br />
1. Januar 2010 hat die NYSE Euronext die ergänzenden Arbeitgeberbeträge im Rahmen des SESP eingestellt.<br />
Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel<br />
In der folgenden Beschreibung und Tabelle werden die Zahlungen und Leistungen zusammengefasst und<br />
quantifiziert, die die genannten Executive Officers der NYSE Euronext erhalten hätten, wenn jeweils am<br />
31. Dezember 2010 unter den unten angegebenen Umständen ihr Dienstverhältnis beendet worden wäre oder<br />
ein Kontrollwechsel der NYSE Euronext stattgefunden hätte.<br />
Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey<br />
Dienstverträge. Die Dienstverträge, die die NYSE Euronext 2008 mit den Herren Niederauer, Leibowitz,<br />
Geltzeiler und Halvey geschlossen hat, sehen bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses des Executive durch die<br />
NYSE Euronext ohne ,,wichtigen Grund“ oder durch den Executive aus ,,gutem Grund“ (die Begriffe sind<br />
nachfolgend definiert) die folgenden Zahlungen und Leistungen vor:<br />
fürdie Zeit des Jahres der Beendigung, in der der Executive beschäftigt war, einen anteiligen Jahresbonus,<br />
der vom HR&CC unter Berücksichtigung der für das betreffende Jahr maßgeblichen Erfolgskennzahlen<br />
festgelegt und zum Zeitpunkt der jährlichen Bonuszahlungen von der NYSE Euronext geleistet wird;<br />
eine Abfindungszahlung in Höhe von:<br />
200% des Grundgehalts zuzüglich Zielbonus des Executive, wenn eine solche Beendigung<br />
in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Dienstvertrags; oder<br />
in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem Kontrollwechsel<br />
(wie nachfolgend definiert)<br />
erfolgt; oder<br />
100% des Grundgehalts zuzüglich Zielbonus des Executive, wenn eine solche Beendigung<br />
mehr als drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags; und<br />
nicht in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem<br />
,,Kontrollwechsel”<br />
erfolgt;<br />
alle als Teil eines Jahresbonus gewährten Aktienbezugsrechte werden im vollen Umfang ausübbar und die<br />
diesen Zuteilungen zugrunde liegenden Aktien werden ausgeschüttet;<br />
alle als Teil der Vergütung gewährten Aktienbezugsrechte im Rahmen des LTIP, die<br />
A-327
zeitbasierten Ausübungsbedingungen unterliegen, werden ausübbar und die diesen Zuteilungen<br />
zugrunde liegenden Aktien werden ausgeschüttet, als wäre der Executive bis zum nächsten planmäßigen<br />
Ausübungstag beschäftigt gewesen; und<br />
erfolgsabhängigen Ausübungsbedingungen unterliegen, werden ausübbar und die diesen Zuteilungen<br />
zugrunde liegenden Aktien werden in einer Anzahl ausgeschüttet, die vom HR&CC unter Berücksichtigung<br />
der für den betreffenden Leistungszeitraum maßgeblichen Erfolgskennzahlen festgelegt<br />
wird. Dieser Betrag wird anteilig an den Zeitraum angepasst, in dem der Executive beschäftigt war<br />
und zu dem gleichen Zeitpunkt ausübbar und ausgeschüttet wie die Zuteilungen, die allgemein von<br />
aktiven Executives gehalten werden;<br />
Fortzahlung der Kranken- und Lebensversicherungsleistungen in Höhe der Kosten für aktive Arbeitnehmer<br />
für den folgenden Zeitraum (außer, dass solche Leistungen den Leistungen, die in diesem<br />
Zeitraum von einem nachfolgenden Arbeitgeber erbracht werden, untergeordnet und ergänzend dazu<br />
sind):<br />
zwei Jahre, wenn eine solche Beendigung<br />
in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Dienstvertrags; oder<br />
in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem Kontrollwechsel<br />
erfolgt; oder<br />
ein Jahr, wenn eine solche Beendigung<br />
mehr als drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Dienstvertrags; und<br />
nicht in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem<br />
,,Kontrollwechsel”<br />
erfolgt.<br />
Diese Zahlungen und Leistungen stehen unter der Bedingung, dass die Executives die NYSE Euronext und<br />
deren verbundene Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen freistellen. In den Dienstverträgen ist vorgesehen, dass<br />
der Executive bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Tod oder ,,Berufsunfähigkeit“ (wie nachfolgend<br />
definiert) Anspruch auf einen anteiligen Jahresbonus und eine beschleunigte Ausübbarkeit und Ausschüttung<br />
seiner aktienbasierten Vergütungsbestandteile zu den gleichen Bedingungen hat, die bei einer<br />
Beendigung seines Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch ihn aus<br />
gutem Grund, wie vorstehend beschrieben, gelten.<br />
,,Wichtiger Grund“ bezeichnet im Allgemeinen:<br />
Verurteilung oder nolo contendere-Klageerwiderung des Executive in einem Verbrechen wegen moralischen<br />
Fehlverhaltens (moral turpitude);<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Executive, wodurch der NYSE Euronext jeweils ein wesentlicher<br />
Schaden entsteht;<br />
vorsätzliches anhaltendes Versäumnis des Executive, angemessene und rechtmäßige Anweisungen des<br />
Board bzw. im Fall von Herrn Geltzeiler des Chief Executive Officer auszuführen;<br />
schwerwiegende(r) Betrug, Veruntreuung, Diebstahl oder Unehrlichkeit des Executive gegenüber der<br />
NYSE Euronext oder vorsätzliche Verletzung einer Unternehmensrichtlinie oder eines Verfahrens,<br />
wodurch der NYSE Euronext jeweils ein wesentlicher Schaden entsteht; oder<br />
vorsätzliche wesentliche Verletzung des im Dienstvertrag enthaltenen Wettbewerbs- und Anwerbungsverbots<br />
durch den Executive, die von ihm nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung<br />
durch das Board abgestellt wird.<br />
,,Guter Grund“ bezeichnet im Allgemeinen den Eintritt eines der folgenden Ereignisse oder einer der<br />
folgenden Maßnahmen, die von der NYSE Euronext nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung<br />
durch den Executive abgestellt werden:<br />
eine wesentliche Kürzung des Grundgehalts oder Zielbonus des Executive;<br />
A-328
eine Verlagerung des Hauptgeschäftssitzes des Executive an einen Ort, der mehr als 50 Meilen von<br />
New York, New York, entfernt liegt;<br />
ein wesentlicher Eingriff in die Positionen, Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten des Executive;<br />
eine Änderung der Berichtsstruktur, sodass der Executive nicht mehr dem Board (im Fall von Herrn<br />
Niederauer) bzw. dem Chief Executive Officer (im Fall der Herren Leibowitz, Geltzeiler und Halvey)<br />
unterstellt ist;<br />
das Versäumnis der NYSE Euronext, die Übernahme ihrer Verpflichtungen gemäß dem Dienstvertrag<br />
durch einen Rechtsnachfolger der NYSE Euronext innerhalb von 15 Tagen nach einer Verschmelzung,<br />
Konsolidierung, Veräußerung oder ähnlichen Transaktion vorzunehmen;<br />
eine wesentliche Verletzung des Dienstvertrags seitens der NYSE Euronext;<br />
im Fall von Herrn Niederauer seine Nichternennung als Director in der ersten Wahl nach seinem<br />
Ausscheiden aus dem Board; oder<br />
im Fall von Herrn Halvey, wenn er nicht mehr der einzige und oberste Legal Officer der NYSE Euronext<br />
und ihrer verbundenen Unternehmen ist.<br />
,,Kontrollwechsel“ bezeichnet im Allgemeinen:<br />
eine Änderung der Mehrheitsbeteiligung an der NYSE Euronext;<br />
eine Änderung der Mehrheit im Board;<br />
der Abschluss eines von mehreren bestimmten Unternehmenszusammenschlüssen, wie Reorganisation,<br />
Verschmelzung, Aktientausch oder Veräußerung von allen oder allen wesentlichen Vermögenswerten der<br />
NYSE Euronext, wenn die Aktionäre der NYSE Euronext vor dem Zusammenschluss nicht die Mehrheit der<br />
Aktien des daraus resultierenden Unternehmens halten und die Mitglieder des Board nicht die Mehrheit der<br />
Sitze im Board des resultierenden Unternehmens haben; oder<br />
die Genehmigung einer Liquidation oder Auflösung der NYSE Euronext durch ihre Aktionäre.<br />
,,Berufsunfähigkeit“ bedeutet im Allgemeinen, dass der Executive in einem Zeitraum von 180 aufeinander<br />
folgenden Tagen 120 oder mehr Tage seine Pflichten aufgrund einer körperlichen oder geistigen Schädigung,<br />
Erkrankung, Verletzung oder Unfähigkeit nicht ausüben konnte.<br />
RSU-Zuteilungsvereinbarungen. Gemäß den Vereinbarungen bezüglich der Zuteilung von RSUs, die mit den<br />
Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey geschlossen wurden, werden die RSUs bei einem Kontrollwechsel<br />
oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund von Tod oder Berufsunfähigkeit, bei einer<br />
Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch den Executive aus<br />
gutem Grund oder bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze im vollen<br />
Umfang ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert. Zum 31. Dezember 2010 erfüllte keiner der<br />
Executives die Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand. Hätte ein Executive sein Dienstverhältnis zu<br />
diesem Zeitpunkt ohne guten Grund beendet, wären seine RSUs daher verfallen.<br />
Herr Cerutti<br />
Dienstvertrag. Der Dienstvertrag, den die NYSE Euronext im September 2009 mit Herrn Cerutti geschlossen<br />
hat, sieht bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext aus einem anderen Grund als<br />
wegen groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens oder bei einer einvernehmlichen Beendigung folgende Zahlungen<br />
und Leistungen vor:<br />
eine Abfindungszahlung in Höhe von:<br />
150% seines Grundgehalts zuzüglich des Höchstbetrags seines Jahresbonus, wenn eine solche<br />
Beendigung<br />
in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Vertrags; oder<br />
in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem ,,Kontrollwechsel”<br />
A-329
erfolgt; oder<br />
50% seines Grundgehalts zuzüglich des Höchstbetrags seines Jahresbonus, wenn eine solche<br />
Beendigung<br />
mehr als drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags; und<br />
nicht in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem<br />
,,Kontrollwechsel”<br />
erfolgt.<br />
alle Aktienbezugsrechte, die als Teil seines Jahresbonus oder des Sonderbonus 2009, den Herr Cerutti als<br />
Entschädigung für den entgangenen Bonus, den er von seinem früheren Arbeitgeber erhalten hätte, vor<br />
einer solchen Beendigung gewährt wurden, werden im vollen Umfang ausübbar; und<br />
alle zugeteilten RSUs im Rahmen des LTIP werden ausübbar und die diesen RSUs zugrunde liegenden<br />
Aktien auf die gleiche Weise wie bei den Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey ausgeschüttet.<br />
Laut Vertrag werden bei einer Amtsniederlegung von Herrn Cerutti die RSUs, die er als Sonderbonus 2009 und<br />
Jahresbonus erhalten hat, in den folgenden Fällen ausübbar:<br />
wenn er das in seinem Dienstvertrag enthaltene Wettbewerbs- und Anwerbungsverbot bis zum ersten<br />
Jahrestag einer solchen Amtsniederlegung einhält, werden die RSUs an diesem Jahrestag ausübbar; und<br />
wenn die NYSE Euronext ihn von diesem Wettbewerbs- und Anwerbungsverbot entbindet, werden die<br />
RSUs an den in den jeweiligen Zuteilungsvereinbarungen festgelegten Stichtagen ausübbar.<br />
Der Vertrag sieht außerdem vor, dass Herr Cerutti einen Betrag in Höhe von 50% der Summe aus seinem<br />
Grundgehalt und dem Höchstbetrag des Jahresbonus erhält, der während der Sperrfrist in zwölf gleichen monatlichen<br />
Raten gezahlt wird, sofern er dieses Wettbewerbs- und Anwerbungsverbot einhält.<br />
RSU-Zuteilungsvereinbarungen. Gemäß den Bestimmungen der RSU-Zuteilungsvereinbarung für den Sonderbonus<br />
2009 von Herrn Cerutti werden die RSUs bei einem Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines<br />
Dienstverhältnisses aufgrund von Tod oder ,,Berufsunfähigkeit“, bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
durch die NYSE Euronext ohne ,,wichtigen Grund“ oder aufgrund eines Personalabbaus oder durch ihn aus<br />
jedwedem Grund bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze (laut Definition<br />
dieser Begriffe im Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext) im vollen Umfang ausübbar und die zugrunde<br />
liegenden Aktien geliefert. Gemäß den Bestimmungen der RSU-Zuteilungsvereinbarungen von Herrn Cerutti für<br />
den Jahresbonus und das LTIP werden die RSUs in den gleichen Fällen wie oben für die RSU-Zuteilungsvereinbarungen<br />
der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey beschrieben im vollen Umfang ausübbar und<br />
ausgeschüttet (d. h. bei einem Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund von<br />
Tod oder Berufsunfähigkeit, bei einer Beendigung durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch ihn<br />
aus gutem Grund oder bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze). Obgleich<br />
Herr Cerutti zum 31. Dezember 2010 die Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand nicht erfüllte, wären<br />
seine RSUs gemäß den Bestimmungen seines Dienstvertrags wie vorstehend beschrieben ausübbar geworden, wenn<br />
er sein Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt ohne guten Grund beendet hätte.<br />
Herr Gaston-Bellegarde<br />
Das Dienstverhältnis von Herrn Gaston-Bellegarde unterliegt französischem Arbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsvertrag<br />
innerhalb der U.E.S. Paris Bourse vom 26. Januar 2000. Die RSU-Zuteilungsvereinbarungen von<br />
Herrn Gaston-Bellegarde sehen in den folgenden Fällen eine beschleunigte Ausübbarkeit und Ausschüttung der<br />
RSUs vor:<br />
Zuteilungen 2008 und 2009. Die RSUs, die Herr Gaston-Bellegarde 2008 und 2009 als Bonus erhalten hat,<br />
werden bei einem Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund seines Todes<br />
oder bei ,,Berufsunfähigkeit“, bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne<br />
,,wichtigen Grund“ oder aufgrund eines Personalabbaus oder durch ihn bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen<br />
der Altersgrenze (laut Definition dieser Begriffe im Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext) im vollen<br />
A-330
Umfang ausübbar und ausgeschüttet. Die RSUs im Rahmen des LTIP, die Herr Gaston-Bellegarde 2008 und 2009<br />
erhalten hat, werden bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund seines Todes oder Berufsunfähigkeit<br />
oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />
aufgrund eines Personalabbaus anteilig ausübbar und ausgeschüttet, und die 2008 im Rahmen des LTIP gewährten<br />
RSUs werden bei einem Kontrollwechsel im vollen Umfang ausübbar und ausgeschüttet.<br />
Zuteilungen 2010. Die RSUs, die Herr Gaston-Bellegarde 2010 als Bonus und im Rahmen des LTIP erhalten<br />
hat, werden in den gleichen Fällen wie oben für die RSU-Zuteilungsvereinbarungen der Herren Niederauer,<br />
Leibowitz, Geltzeiler und Halvey beschrieben im vollen Umfang ausübbar und ausgeschüttet (d. h. bei einem<br />
Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund seines Todes oder bei Berufsunfähigkeit,<br />
bei einer Beendigung durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder bei Eintritt in den Ruhestand<br />
nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze). Herr Gaston-Bellegarde erfüllte zum 31. Dezember 2010 nicht<br />
die Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand. Hätte er sein Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt ohne<br />
guten Grund beendet, wären seine Zuteilungen 2010 daher verfallen.<br />
Beendigung aus wichtigem Grund durch die NYSE Euronext oder Beteiligung an Handlungen mit nachteiligen<br />
Auswirkungen<br />
Gemäß den Zuteilungsvereinbarungen der genannten Executive Officers verfallen die RSUs, wenn das<br />
Dienstverhältnis des Executive durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund beendet wird.<br />
Die RSUs, die den genannten Executive Officers der NYSE Euronext (außer Herrn Cerutti, dessen Dienstverhältnis<br />
2009 begann) vor 2009 gewährt wurden, stammten aus dem Stock Incentive Plan 2006 der NYSE Euronext. Diese RSUs<br />
verfallen, wenn der Executive eine von mehreren angegebenen Handlungen mit nachteiligen Auswirkungen vornimmt,<br />
wie die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Verunglimpfung der NYSE Euronext oder ihrer verbundenen<br />
Unternehmen oder andere Handlungen, die Anlass zu einer Kündigung des Dienstverhältnisses des Executive durch die<br />
NYSE Euronext aus wichtigem Grund geben würden.<br />
Steuerausgleichszahlung für ,,Golden Parachutes“<br />
Gemäß den Dienstverträgen der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey haben diese Anspruch<br />
auf eine ,,Ausgleichszahlung“ für die Verbrauchsteuer auf ,,Golden Parachutes“, die nach dem Internal Revenue<br />
Code Section 4999 auf Zahlungen oder Leistungen erhoben wird, die Executives in Verbindung mit einem<br />
Kontrollwechsel (im Sinne des Internal Revenue Code Section 280G) erhalten. Übersteigt der Betrag dieser<br />
Zahlungen und Leistungen jedoch nicht 110% des Safe-Harbour-Betrags (der im Allgemeinen dem Dreifachen der<br />
durchschnittlichen jährlichen Gesamtvergütung für die fünf Kalenderjahre vor dem Kontrollwechsel entspricht),<br />
werden diese Zahlungen und Leistungen auf einen Betrag gekürzt, der 5.000 US$ unter dem Betrag liegt, ab dem<br />
der Executive der Verbrauchssteuer unterläge.<br />
Zahlungen und Leistungen bei Beendigung und Kontrollwechsel 2010<br />
Bonus<br />
2010 Abfindung<br />
Ausübbarkeit<br />
der<br />
zugeteilten<br />
RSUs (1)<br />
Kranken- und<br />
Lebensversicherungsleistungen<br />
(2)<br />
Ausgleichszahlung<br />
für<br />
Verbrauchsteuer<br />
Berücksichtigung<br />
des Wettbewerbs-/Anwerbungsverbots<br />
(5)<br />
Gesamt<br />
(in US$)<br />
Duncan L. Niederauer<br />
Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />
durch Herrn Niederauer ohne guten Grund . . . ....<br />
Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />
— — — — — — —<br />
durch Herrn Niederauer aus gutem Grund ........ 4.750.000 12.000.000 11.246.068 44.349 — — 28.040.417<br />
Kontrollwechsel . . ....................... 4.750.000 12.000.000 11.246.068 44.349 6.234.002 — 34.274.419<br />
Tod oder Berufsunfähigkeit .................. 4.750.000 — 11.246.068 — — — 15.996.068<br />
A-331
Bonus<br />
2010 Abfindung<br />
Ausübbarkeit<br />
der<br />
zugeteilten<br />
RSUs (1)<br />
Kranken- und<br />
Lebensversicherungsleistungen<br />
(2)<br />
Ausgleichszahlung<br />
für<br />
Verbrauchsteuer<br />
Berücksichtigung<br />
des Wettbewerbs-/Anwerbungsverbots<br />
(5)<br />
Gesamt<br />
(in US$)<br />
Dominique Cerutti<br />
Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund . .... — —<br />
Durch Herrn Cerutti ohne guten Grund . . ......... — — 485.316 — — — 485.316<br />
Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund .... 1.700.000 3.341.625 2.703.716 — — 1.113.875 8.859.216<br />
Durch Herrn Cerutti aus gutem Grund . . ......... — — 2.703.716 — — — 2.703.716<br />
Kontrollwechsel . . ....................... 1.700.000 3.341.625 2.703.716 — — 1.113.875 8.859.216<br />
Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />
Michael S. Geltzeiler<br />
Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />
1.700.000 — 2.703.716 — — — 4.403.716<br />
durch Herrn Geltzeiler ohne guten Grund ........<br />
Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />
— — — — — — —<br />
durch Herrn Geltzeiler aus gutem Grund. ........ 1.100.000 3.700.000 5.244.971 42.849 — — 10.087.820<br />
Kontrollwechsel . . ....................... 1.100.000 3.700.000 5.244.971 42.849 2.131.273 — 12.219.093<br />
Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />
Lawrence E. Leibowitz<br />
Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />
1.100.000 — 5.244.971 — — — 6.344.971<br />
durch Herrn Leibowitz ohne guten Grund ........<br />
Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />
— — — — — — —<br />
durch Herrn Leibowitz aus gutem Grund ........ 2.000.000 6.000.000 7.028.811 34.099 — — 15.062.910<br />
Kontrollwechsel . . ....................... 2.000.000 6.000.000 7.028.811 34.099 3.363.544 — 18.426.454<br />
Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />
John K. Halvey<br />
Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />
2.000.000 — 7.028.811 — — — 9.028.811<br />
durch Herrn Halvey ohne guten Grund . .........<br />
Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />
— — — — — — —<br />
durch Herrn Halvey aus gutem Grund . ......... 2.000.000 5.500.000 6.381.453 42.849 — — 13.924.302<br />
Kontrollwechsel . . ....................... 2.000.000 5.500.000 6.381.453 42.849 3.025.569 16.949.871<br />
Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />
Roland Gaston-Bellegarde<br />
Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />
2.000.000 — 6.381.453 — — — 8.381.453<br />
durch Herrn Gaston-Bellegarde ohne guten Grund . . . — — — — — — —<br />
Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund .... 720.000 (4)<br />
3.906.276 — — — 4.626.276<br />
Durch Herrn Gaston-Bellegarde aus gutem Grund .... — — 3.906.276 — — — 3.906.276<br />
Kontrollwechsel . . ....................... 720.000 (4)<br />
— 4.695.318 (5)<br />
— — — 5.415.318<br />
Tod oder Berufsunfähigkeit .................. 720.000 (4)<br />
— 3.906.276 — — — 4.626.276<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Die Werte für die beschleunigte Ausübbarkeit der den genannten Executive Officers zugeteilten RSUs werden anhand des Schlusskurses<br />
einer NYSE Euronext-Aktie am 31. Dezember 2010 (29,98 US$) berechnet.<br />
(2) Unter der Annahme, dass der Executive kein neues Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eingeht, sodass er im Rahmen der<br />
Programme dieses anderen Arbeitgebers Anspruch auf Krankenversicherungs- und/oder Lebensversicherungsleistungen hätte.<br />
(3) Entspricht der Vergütung, die Herr Cerutti gemäß seinem Dienstvertrag als Gegenleistung für seine Verpflichtung zur Einhaltung des<br />
Wettbewerbs- und Anwerbungsverbots für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung seines Dienstverhältnisses erhält.<br />
(4) Herr Gaston-Bellegarde hat keinen vertraglichen Zahlungsanspruch in Bezug auf seinen Jahresbonus für das Jahr, in dem sein Dienstverhältnis<br />
endet. Für die Zwecke dieser Tabelle hat die NYSE Euronext jedoch angenommen, dass die NYSE Euronext Herrn Gaston-<br />
Bellegard, wenn sein Dienstverhältnis zum 31. Dezember 2010 aufgrund seines Todes oder Berufsunfähigkeit oder durch die NYSE<br />
Euronext ohne wichtigen Grund beendet worden wäre, in Übereinstimmung mit vergangener Praxis seinen Jahresbonus 2010 in voller<br />
Höhe gezahlt hätte.<br />
(5) Die Zuteilungsvereinbarung von Herrn Gaston-Bellegarde für die RSUs im Rahmen des LTIP 2009 sieht keine beschleunigte Ausübbarkeit<br />
bei einem Kontrollwechsel vor. Für die Zwecke dieser Tabelle hat die NYSE Euronext jedoch angenommen, dass das HR&CC, wenn am<br />
31. Dezember 2010 ein Kontrollwechsel stattgefunden hätte, seinen Ermessensspielraum im Rahmen des Omnibus Incentive Plan ausgeübt<br />
und eine beschleunigte Ausübbarkeit dieser Zuteilung beschlossen hätte.<br />
Auszahlung der Pensionszusagen (und anderer Entgeltumwandlungen) im Rahmen nicht steuerbegünstigter Pläne<br />
Zusätzlich zu den in vorstehender Tabelle ausgewiesenen Beträgen haben die Herren Niederauer, Cerutti,<br />
Geltzeiler und Halvey bei Beendigung ihres Dienstverhältnisses Anspruch auf Auszahlung der Beträge, die in den<br />
SESP, den nicht steuerbegünstigten Plan der NYSE Euronext für Pensionszusagen (und andere Entgeltumwandlungen)<br />
in den Vereinigten Staaten, eingezahlt wurden. Die Höhe dieser Beträge zum 31. Dezember 2010 sind der<br />
Spalte ,,Gesamtsaldo zum 31.12.10“ in der vorstehenden Tabelle Pensionszusagen (und andere Entgeltumwandlungen)<br />
im Rahmen nicht steuerbegünstigter Pläne 2010 zu entnehmen.<br />
A-332
Personelle Verflechtungen und Insiderbeteiligung des HR&CC<br />
Im Jahr 2010 gehörten dem HR&CC der NYSE Euronext Duncan M. McFarland, James J. McNulty, Ricardo<br />
Salgado und Sir Brian Williamson an. Kein Mitglied des HR&CC der NYSE Euronext ist ein gegenwärtiger oder<br />
ehemaliger Officer oder Mitarbeiter der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften. Die einzige<br />
Ausnahme bildet Sir Brian Williamson, der im April 2003 als Executive Chairman von LIFFE, dem Vorgänger der<br />
NYSE Liffe, ausschied. Es bestehen keine personellen Verflechtungen des Vergütungsausschusses (d. h. Situationen,<br />
in denen ein Executive Officer der NYSE Euronext ein Mitglied des Board oder Vergütungsausschusses<br />
einer anderen Gesellschaft und ein Executive Officer der betreffenden Gesellschaft ein Mitglied des Board oder des<br />
HR&CC der NYSE Euronext ist).<br />
Bestimmte Beziehungen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen<br />
Der Kodex für ethisches Unternehmenshandeln (Code of Ethics and Business Conduct) der NYSE Euronext,<br />
der für alle ihre Mitarbeiter und Directors, ihre Tochtergesellschaften sowie für bestimmte Personen, die Dienstleistungen<br />
für die NYSE Euronext erbringen, gilt, verbietet alle Interessenkonflikte, sofern sie nicht vom Board of<br />
Directors der NYSE Euronext (oder einem bevollmächtigten Ausschuss des Board der NYSE Euronext) genehmigt<br />
wurden. Der Board der NYSE Euronext hat das Nominating and Governance Committee der NYSE Euronext<br />
beauftragt, potenzielle Interessenkonflikte zu untersuchen sowie Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen<br />
und Personen ab einem Betrag von 120.000 US$ zu prüfen und zu genehmigen. Im März 2008<br />
verabschiedete der Board der NYSE Euronext auf Empfehlung des Nominating and Governance Committee eine<br />
formelle schriftliche Richtlinie für die Genehmigung von Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und<br />
Personen. Gemäß dieser Richtlinie müssen Geschäftsvorfälle zwischen der NYSE Euronext und einem Executive<br />
Officer, Director oder Inhaber von mehr als 5% der Anteile der NYSE Euronext oder einem unmittelbaren<br />
Familienangehörigen dieser Person vom Nominating and Governance Committee oder Board der NYSE Euronext<br />
nach den Bestimmungen der Richtlinie gebilligt oder genehmigt werden. Bei der Entscheidung, ob ein Geschäftsvorfall<br />
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gebilligt oder genehmigt wird, kann das Nominating and<br />
Governance Committee oder der Board der NYSE Euronext unter anderem folgende Faktoren berücksichtigen:<br />
(1) ob die Bedingungen der Transaktion für die NYSE Euronext angemessen sind und auf der gleichen Grundlage<br />
gelten würden, wenn die andere Partei der Transaktion kein nahestehendes Unternehmen oder keine nahestehende<br />
Person wäre; (2) ob für die NYSE Euronext zwingende geschäftliche Gründe für den Abschluss der Transaktion<br />
vorliegen; (3) ob die Transaktion die Unabhängigkeit eines ansonsten unabhängigen Director gefährden würde; und<br />
(4) ob die Transaktion unter Berücksichtigung der Größe der Transaktion, der gesamten Finanzlage der nahe<br />
stehenden Person, ihres unmittelbaren oder mittelbaren Interesses an der Transaktion und des kontinuierlichen<br />
Charakters einer angestrebten Beziehung und anderer Faktoren, die das Nominating and Governance Committee<br />
der NYSE Euronext für relevant hält, einen unzulässigen Interessenkonflikt darstellt.<br />
Unabhängigkeit der Directors<br />
Die NYSE Euronext-Aktien sind an der New York Stock Exchange und der Euronext Paris notiert. Als ein<br />
Unternehmen mit Börsenzulassung an der New York Stock Exchange ist das Board of Directors der NYSE Euronext<br />
zur Einhaltung der Corporate-Governance-Vorschriften der NYSE, einschließlich der Standards für die Unabhängigkeit<br />
der Directors, verpflichtet. Gemäß diesen Standards muss sich das Board of Directors der NYSE<br />
Euronext mehrheitlich aus Directors zusammensetzen, die keine unmittelbare oder mittelbare wesentliche Beziehung<br />
zur NYSE Euronext haben. Im April 2007 führte die NYSE Euronext die Unabhängigkeitsrichtlinie<br />
(Independence Policy) des Board of Directors der NYSE Euronext ein, die zuletzt im Dezember 2009 geändert<br />
wurde. Die Unabhängigkeitsrichtlinie legt die Unabhängigkeitsvorschriften für die Mitglieder des Board of<br />
Directors der NYSE Euronext fest, die den Standards der NYSE entsprechen und in mehreren Aspekten darüber<br />
hinausgehen.<br />
Nach Maßgabe der Unabhängigkeitsrichtlinie der NYSE Euronext ist ein Director nur dann unabhängig, wenn<br />
das Board of Directors der NYSE Euronext bestimmt, dass dieser Director keine wesentlichen Beziehungen zur<br />
NYSE Euronext und ihren Tochtergesellschaften unterhält. Bei der Bestimmung der Unabhängigkeit muss der<br />
Board der NYSE Euronext die besonderen Verantwortlichkeiten eines Directors angesichts der Tatsache berücksichtigen,<br />
dass die NYSE Euronext Gesellschaften beherrscht, bei denen es sich um US-amerikanische Selbstregulierungsorgane,<br />
die der Aufsicht der SEC unterstehen, und um europäische Wertpapierbörsen, die der Aufsicht<br />
verschiedener lokaler und nationaler Aufsichtsbehörden unterstehen, handelt.<br />
A-333
Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und des Managements der NYSE Euronext<br />
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an NYSE Euronext-Aktien<br />
zum 1. März 2011, die von folgenden Personen gehalten werden:<br />
allen Personen, die nach Kenntnis der NYSE Euronext der wirtschaftliche Eigentümer von jeweils 5%<br />
oder mehr der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien sind;<br />
allen Directors und Bevollmächtigen der Directors der NYSE Euronext;<br />
allen genannten Executive Officers der NYSE Euronext, und<br />
den Directors und Executive Officers der NYSE Euronext in ihrer Gesamtheit.<br />
Soweit nicht anders angegeben, ist die Geschäftsadresse der Directors und der genannten Executive Officers<br />
der NYSE Euronext 11 Wall Street, New York, New York 10005. Das wirtschaftliche Eigentum wird nach den<br />
Vorschriften der SEC festgestellt und ist normalerweise mit Stimmrechten oder Anlagebefugnis über die Wertpapiere<br />
verbunden. Die Tabelle enthält die den ausübbaren RSUs zugrunde liegenden Aktien, die von Directors der<br />
NYSE Euronext gehalten werden, sowie die RSUs der genannten Executive Officers der NYSE Euronext, die<br />
voraussichtlich innerhalb von 60 Tagen ausübbar werden. Außer in Fällen, in denen Gesetze über Gemeinschaftseigentum<br />
(community property laws) anwendbar sind, oder wie in den Fußnoten zu dieser Tabelle vermerkt, ist die<br />
NYSE Euronext der Auffassung, dass jeder in der Tabelle angegebene Aktionär das alleinige Stimmrecht und die<br />
alleinige Anlagebefugnis über alle NYSE Euronext-Aktien besitzt, als deren wirtschaftlicher Eigentümer dieser<br />
Aktionär angegeben ist. Soweit nicht anders vermerkt, wurden die Aktien nicht als Sicherheit verpfändet.<br />
Name und Anschrift des wirtschaftlichen Eigentümers<br />
Anzahl der<br />
Stammaktien<br />
Prozentualer<br />
Anteil an der<br />
Aktiengattung<br />
Inhaber von 5%<br />
T. Rowe Price Associates, Inc. ............... 19.061.070 (1)<br />
100 E. Pratt Street<br />
Baltimore, MD 21202<br />
Directors<br />
7,3<br />
Jan-Michiel Hessels ....................... 25.157 (2)<br />
*<br />
Marshall N. Carter ........................ 16.514 (3)<br />
*<br />
Duncan L. Niederauer ** .................... 182.201 (4)<br />
*<br />
Andre Bergen ............................ 2.387 (2)<br />
*<br />
Ellyn L. Brown. .......................... 9.083 (2)<br />
*<br />
Dominique Cerutti ** ....................... 7.171 (5)<br />
*<br />
Patricia M. Cloherty ....................... 6.465 (2)<br />
*<br />
Sir George Cox. .......................... 8.386 (2)<br />
*<br />
Sylvain Hefes ............................ 8.386 (2)<br />
*<br />
Duncan M. McFarland ..................... 11.083 (5)<br />
*<br />
James J. McNulty ......................... 38.453 (6)<br />
*<br />
Ricardo Salgado .......................... 8.386 (2)<br />
*<br />
Robert G. Scott. .......................... 2.916 (2)<br />
*<br />
Jackson P. Tai ............................ 2.387 (2)<br />
*<br />
Rijnhard van Tets ......................... 8.386 (2)<br />
*<br />
Sir Brian Williamson ...................... 8.386 (2)<br />
Genannte Executive Officers<br />
*<br />
Lawrence E. Leibowitz ..................... 67.688 (9)<br />
*<br />
Michael S. Geltzeiler ...................... 11.163 *<br />
John K. Halvey ........................... 81.763 (10)<br />
*<br />
Roland Gaston-Bellegarde ................... 76.266 (11)<br />
*<br />
Directors und Executive Officers gesamt . ....... 682.419 0,3<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Zum 31. Dezember 2010 auf Grundlage der Informationen in Schedule 13G, die am 14. Februar 2010 von T.<br />
Rowe Price Associates, Inc. eingereicht wurde. Aus Schedule 13G geht hervor, dass T. Rowe Price Associates,<br />
Inc die alleinige Verfügungsmacht über 19.061.070 Aktien und das alleinige Stimmrecht über 4.813.090<br />
dieser Aktien besitzt.<br />
(2) Entspricht den Aktien aus RSUs.<br />
(3) Einschließlich 16.414 Aktien aus RSUs.<br />
A-334
(4) Einschließlich 58.918 Aktien aus RSUs.<br />
(5) Entspricht 7.171 RSUs.<br />
(6) Einschließlich 9.083 Aktien aus RSUs.<br />
(7) Einschließlich 21.453 Aktien aus RSUs.<br />
(8) Einschließlich 41.243 Aktien aus RSUs.<br />
(9) Einschließlich 47.016 Aktien aus RSUs.<br />
(10) Einschließlich 37.669 Aktien aus RSUs.<br />
* Weniger als 1% der Klasse.<br />
** Ebenfalls ein genannter Executive Officer.<br />
A-335
AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER NYSE EURONEXT<br />
Die nachfolgenden ausgewählten konsolidierten Finanzdaten wurden aus den historischen Konzernabschlüssen<br />
und den zugehörigen Anhängen für die zum 31. Dezember 2006 bis 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahre<br />
entnommen, die nach US-GAAP aufgestellt wurden. Infolge einer Änderung der berichtspflichtigen<br />
Geschäftssegmente der NYSE Euronext mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 wurden die historischen Finanzdaten<br />
zur Berücksichtigung dieser Änderung entsprechend angepasst. Die hier gemachten Angaben stellen<br />
lediglich eine Zusammenfassung dar und sind zusammen mit dem in diesem Dokument enthaltenen Konzernabschluss<br />
der NYSE Euronext zu lesen. Die nachstehenden Angaben erlauben nicht zwingend einen Rückschluss auf<br />
die künftige Ertragslage der NYSE Euronext und sollten zusammen mit dem Abschnitt ,,Darstellung und Analyse<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE Euronext“ gelesen werden.<br />
Daten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
2010 2009 2008 2007 (1)<br />
Für das Geschäftsjahr zum<br />
31. Dezember<br />
2006<br />
(in Mio. US$, außer Angaben je Aktie)<br />
Umsätze<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren ........................... 3.128 3.427 3.536 2.760 1.349<br />
Marktdaten ............................................... 373 403 428 371 223<br />
Börsennotierungen . ........................................ 422 407 395 385 356<br />
Technologiedienstleistungen .................................. 318 223 159 130 137<br />
Sonstige Erlöse (2) .......................................... 184 224 184 292 311<br />
Gesamtumsätze ........................................... 4.425 4.684 4.702 3.938 2.376<br />
Gebühren gemäß Section 31 .................................... 315 388 229 556 673<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ........................<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />
1.599 1.818 1.592 951 339<br />
Handelsgeschäften . ........................................<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
2.511 2.478 2.881 2.431 1.364<br />
Vergütungen. ............................................... 613 649 664 612 558<br />
Abschreibungen ............................................. 281 266 253 240 136<br />
Systeme und Kommunikation ................................... 206 225 317 264 120<br />
Professionelle Dienstleistungen .................................. 282 223 163 112 110<br />
Wertminderungsaufwand ...................................... — — 1.590 — —<br />
Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung .................... 296 313 305 257 152<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen .................... 88 516 177 67 54<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen. .. 745 286 (588) 879 234<br />
Netto-Zinserträge und Netto-Beteiligungserträge (Verluste) ............. (108) (111) (99) (60) 41<br />
Sonstige Erträge.............................................<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor<br />
49 30 42 73 54<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................ 686 205 (645) 892 329<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) .......................... (128) 7 (95) (243) (121)<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ............ 558 212 (740) 649 208<br />
Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (3) ........... — — 7 4 —<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ..........................<br />
davon Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden<br />
558 212 (733) 653 208<br />
Anteilen ................................................. 19 7 (5) (10) (3)<br />
A-336
2010 2009 2008 2007 (1)<br />
Für das Geschäftsjahr zum<br />
31. Dezember<br />
2006<br />
(in Mio. US$, außer Angaben je Aktie)<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE<br />
Euronext ................................................<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je<br />
Aktie: ..................................................<br />
577 219 (738) 643 205<br />
Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ..... 2,21 0,84 (2,81) 2,70 1,38<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0,03 0,02 —<br />
2,21 0,84 (2,78) 2,72 1,38<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie: . .<br />
Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ..... 2,20 0,84 (2,81) 2,68 1,36<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0,03 0,02 —<br />
2,20 0,84 (2,78) 2,70 1,36<br />
Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ......... 261 260 265 237149 (5)<br />
Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ........... 262 261 265 238150 (5)<br />
Dividende je Aktie . . . ........................................ 1,20 1,20 1,15 0,75 —<br />
Bilanzdaten<br />
2010 2009 2008 2007 (1)<br />
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
2006<br />
Summe Aktiva ................................... 13.378 14.382 13.948 16.618 3.466<br />
Kurzfristige Vermögenswerte ........................ 1.174 1.520 2.026 2.278 1.443<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten ........................ 1.454 2.149 2.582 3.462 806<br />
Betriebskapital ................................... (280) (629) (556) (1.184) 637<br />
Langfristige Verbindlichkeiten (4) ...................... 3.006 3.132 3.005 3.102 991<br />
Langfristige Kreditverbindlichkeiten ................... 2.074 2.166 1.787 494 —<br />
Konzerneigenkapital ............................... 6.796 6.871 6.556 9.384 1.669<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Die Betriebsergebnisse der Euronext wurden seit dem 4. April 2007 mit einbezogen.<br />
(2) Mit Wirkung zum 30. Juli 2007 wurden die die Marktteilnehmer betreffenden aufsichtsrechtlichen Funktionen<br />
der NYSE Regulation, einschließlich der Umsetzungsaktivitäten, Risikobeurteilung und der Schiedsgerichtsbarkeit<br />
auf die FINRA übertragen. Die aus der Aufsichtstätigkeit erzielten Umsätze, die in den sonstigen<br />
Umsätzen enthalten sind, gingen aufgrund der Übertragung und in Zusammenhang von Preisänderungen<br />
zurück.<br />
(3) Die Geschäftsbereiche der GL Trade, die am 1. Oktober 2008 veräußert wurden, sind als aufgegebene<br />
Geschäftsbereiche ausgewiesen.<br />
(4) Stellt die Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr dar, einschließlich Rückstellungen<br />
für Leistungen an Arbeitnehmer, Rechnungsabgrenzungsposten und latente Ertragsteuern.<br />
(5) Angepasst zur Berücksichtigung der Verschmelzung der New York Stock Exchange, Inc. und der Archipelago<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc. am 7. März 2006, womit die Ausgabe von Aktien an ehemalige Gesellschafter der New York<br />
Stock Exchange, Inc. rückwirkend in Kraft getreten ist.<br />
A-337
DARSTELLUNG UND ANALYSE<br />
DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER NYSE EURONEXT<br />
Die folgende Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE Euronext sollte<br />
zusammen mit den in diesem Dokument enthaltenen Konzernabschlüssen und dem zugehörigen Anhang gelesen<br />
werden. Die Darstellung enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen<br />
zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Siehe hierzu die Abschnitte ,,Risikofaktoren“ und ,,Zukunftsbezogene<br />
Aussagen“. Einige Vorjahreswerte, die in dieser Darstellung und Analyse angegeben sind, wurden an die aktuelle<br />
Darstellung angepasst.<br />
Überblick<br />
Die NYSE Euronext wurde durch den am 4. April 2007 vollzogenen Zusammenschluss der Geschäftstätigkeiten<br />
der NYSE Group und der Euronext gebildet. Nach Vollzug des Zusammenschlusses wurde die NYSE<br />
Euronext Muttergesellschaft der NYSE Group und der Euronext sowie der jeweiligen Tochtergesellschaften.<br />
Gemäß der Erwerbsmethode wurde die NYSE Group sowohl in bilanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht als<br />
Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der Euronext behandelt. Am 1. Oktober 2008<br />
schloss die NYSE Euronext den Erwerb von The Amex Membership Corporation einschließlich deren Tochtergesellschaft<br />
American Stock Exchange ab, die nunmehr als NYSE Amex firmiert.<br />
Mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 hat die NYSE Euronext ihre berichtspflichtigen Geschäftssegmente<br />
geändert. Die neuen Segmente sind: ,,Derivatives“, ,,Cash Trading and Listings“ sowie ,,Information Services and<br />
Technology Solutions“. Die Finanzergebnisse zurückliegender Jahre wurden zur Berücksichtigung dieser Änderung<br />
angepasst. Die Änderung der Geschäftssegmente der NYSE Euronext erfolgte aufgrund von Veränderungen in<br />
der Allokation von Ressourcen und der Beurteilung der Ertragskraft durch die Geschäftsführung im Rahmen von<br />
Entscheidungsprozessen. Diese Änderungen spiegeln den aktuellen operativen Fokus der NYSE Euronext wider.<br />
Die NYSE Euronext beurteilt die Ertragskraft ihrer Geschäftssegmente auf Basis des jeweiligen Betriebsergebnisses.<br />
Die NYSE Euronext fasst alle Kosten der Konzernzentrale, einschließlich der Kosten durch den Betrieb<br />
als Aktiengesellschaft, unter ,,Konzern/Eliminierung“ zusammen.<br />
Der folgende Abschnitt enthält eine Beschreibung der berichtspflichtigen Geschäftssegmente der NYSE<br />
Euronext:<br />
Das Segment,,Derivatives“ umfasst die folgenden Tätigkeiten in den globalen Geschäftsbereichen der NYSE<br />
Euronext:<br />
Bereitstellung eines Zugangs zum Handel mit derivativen Produkten, Optionen und Futures;<br />
Bereitstellung bestimmter Clearing-Dienstleistungen für derivative Produkte; und<br />
Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen.<br />
Das Segment Cash Trading and Listings umfasst die folgenden Tätigkeiten in den globalen Geschäftsbereichen<br />
der NYSE Euronext:<br />
Bereitstellung des Zugangs zum Handel im Kassamarkt und Abwicklung von Handelsgeschäften in<br />
bestimmten europäischen und US-amerikanischen Märkten;<br />
Gewinnung neuer Listings und Dienstleistungen für bestehende Listings;<br />
Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen; und<br />
Bereitstellung aufsichtsrechtlicher Dienstleistungen.<br />
Das Segment Information Services and Technology Solutions umfasst die folgenden Tätigkeiten in den<br />
globalen Geschäftsbereichen der NYSE Euronext:<br />
Betrieb von Konnektivitätsnetzwerken auf der Verkäufer- und Käuferseite für ihre Märkte und für andere<br />
wichtige Handelszentren und Marktteilnehmer in den USA, Europa und Asien;<br />
Bereitstellung von Software und Lösungen für Handels- und Informationstechnologie;<br />
Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen an Abonnenten von NYSEeigenen<br />
Marktdatenprodukten; und<br />
A-338
Bereitstellung von Managed-Services für verschiedenste Anlageklassen und fachliche Beratung für<br />
Börsen und Liquiditätszentren.<br />
Ziffer 6 des Konzernanhangs der NYSE Euronext enthält Informationen zu diesen Segmenten.<br />
Einflussfaktoren für die Ergebnisse der NYSE Euronext<br />
Das Geschäftsumfeld, in dem die NYSE Euronext tätig ist, hat direkten Einfluss auf ihre Ertragslage. Ihre<br />
Ergebnisse wurden in der Vergangenheit und werden in der Zukunft von vielen Faktoren beeinflusst. Diese Faktoren<br />
beinhalten u. a. den Umfang der Handelsaktivitäten in ihren Märkten, die in den jeweiligen Perioden von den<br />
allgemeinen Marktbedingungen, dem Wettbewerb, Marktanteilen und dem Tempo der Branchenkonsolidierung<br />
wesentlich beeinflusst werden, sowie allgemeine Trends im Brokerage- und Finanzsektor, das Preisniveau bzw. die<br />
Preisvolatilität, die Anzahl und die finanzielle Stabilität der auf den Kassamärkten der NYSE Euronext notierten<br />
Gesellschaften, Technologieänderungen in der Finanzdienstleistungsbranche und rechtliche sowie aufsichtsrechtliche<br />
Änderungen und Anforderungen, einschließlich des Kartellrechts. In den letzten Jahren war das Geschäftsumfeld<br />
insbesondere durch wachsenden Wettbewerb zwischen den globalen Märkten um Listings und<br />
Handelsvolumina, die Globalisierung der Börsen, Kunden und Wettbewerber, die Nachfrage der Marktteilnehmer<br />
nach schneller Abwicklung, Kapazitäten und Verlässlichkeit, die kontinuierliche Investitionen in Technologie<br />
erfordern, sowie durch den zunehmenden Wettbewerb um Marktdatenumsätze gekennzeichnet. Beispielsweise<br />
könnte das Wachstum der Handels- und Marktdatenumsätze negativ beeinflusst werden, wenn es der NYSE<br />
Euronext nicht gelingt, das Handelsvolumen zu steigern. In der Vergangenheit schwand NYSE Euronext’s<br />
Marktanteil, Handelsumsatz und Anteil am Marktdatenumsatz aufgrund von neuen Akteuren, verstärktem Wettbewerb<br />
und neuerdings verstärkter Internalisierung und Handel auf alternativen Handelsplattformen. Auch wenn<br />
der Marktanteil der NYSE Euronext im vergangenen Jahr verhältnismäßig stabil war, ist die Marktanteilsdynamik<br />
einer ständigen Veränderung ausgesetzt, weshalb weitere Rückgänge in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden<br />
können. Die Aufrechterhaltung und das Wachstum der Umsatzerlöse der NYSE Euronext könnten auch dann<br />
beeinträchtigt werden, wenn die NYSE Euronext steigendem Preisdruck ausgesetzt sein sollte.<br />
Während sich der Zugang zu den Kreditmärkten in den letzten Monaten verbessert hat, wirkten sich die<br />
Turbulenzen auf den Kreditmärkten, die im Jahr 2008 ihren Anfang nahmen, auch im Jahr 2009 und im ersten<br />
Halbjahr 2010 auf die Wirtschaft aus. Die Aktienmarktindizes waren in der Vergangenheit von Volatilität geprägt<br />
und der Markt kann während des gesamten Jahres 2011 weiterhin volatil bleiben. Die wirtschaftliche Unsicherheit<br />
in der Europäischen Union und die politischen Unruhen in einigen Ländern Nordafrikas könnten auf andere Länder<br />
übergreifen und die globalen Finanzmärkte weiterhin negativ beeinflussen. Die Märkte könnten sich zwar erholen,<br />
dennoch haben sich diese Faktoren negativ auf die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis der NYSE Euronext<br />
ausgewirkt und können das künftige Wachstum negativ beeinflussen.<br />
Infolge jüngerer Entwicklungen gab es erhebliche Veränderungen im aufsichtsrechtlichen Umfeld, in dem die<br />
NYSE Euronext tätig ist, und wahrscheinlich wird es diese auch weiterhin geben. In diesem Zusammenhang ist<br />
insbesondere der am 21. Juli 2010 von US-Präsident Obama unterzeichnete Dodd-Frank Act zu nennen. Wenngleich<br />
viele der Bestimmungen des Dodd-Frank Act zur ihrer Umsetzung die Verabschiedung von Verordnungen<br />
bedürfen und erhebliche Unklarheiten bestehen, von denen viele bis zur Verabschiedung entsprechender Verordnungen<br />
nicht beseitigt sein werden, könnten sich solche Reformen nachteilig auf die Geschäftstätigkeit des<br />
NYSE Euronext auswirken oder zu steigenden Kosten sowie zu einem erheblichen Ressourceneinsatz führen.<br />
Darüber hinaus sind erhebliche strukturelle Veränderungen der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen in<br />
Europa im Gang. Siehe Abschnitt ,,Risikofaktoren — Weitere Unsicherheiten in Verbindung mit der Verabschiedung<br />
und Umsetzung neuer Bestimmungen können zu einer Verringerung der Aktivitäten der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext führen“.<br />
Obwohl die NYSE Euronext noch keine Reduzierung ihrer Kreditfähigkeit erfahren hat, haben Kreditgeber im<br />
Allgemeinen Maßnahmen ergriffen, die auf ihre Besorgnisse bezüglich der Liquidität des Marktes hinweisen. Zu<br />
solchen Maßnahmen gehören niedrigere Beleihungsquoten für bestimmte Arten von Wertpapieren, strengere<br />
Anforderungen an die Beleihbarkeit von Wertpapieren und höhere Zinssätze. Sollten die Kreditgeber weitere<br />
ähnliche Maßnahmen ergreifen, könnten sich die Kosten der NYSE Euronext für die Durchführung ihres<br />
Geschäftsbetriebs erhöhen und ihre Fähigkeit zur Umsetzung geschäftlicher Vorhaben könnte eingeschränkt<br />
werden.<br />
Die NYSE Euronext rechnet damit, dass alle diese Faktoren ihr Geschäft weiterhin beeinflussen werden. Das<br />
potenzielle Wachstum der globalen Kassamärkte in den kommenden Monaten wird wahrscheinlich von der<br />
A-339
Unsicherheit unter den Investoren gebremst werden, die sich aus der Volatilität der Energie- und Rohstoffkosten,<br />
den Bedenken betreffend Arbeitslosigkeit, den Sorgen in Bezug auf die Ausweitung der Staatsschuldenkrise in<br />
einigen Ländern der Eurozone sowie aus der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft ergeben. Die NYSE Euronext<br />
wird sich weiterhin auf ihre Strategie zur Erweiterung und Diversifizierung ihrer Umsatzströme und die unternehmensweiten<br />
Vorhaben zur Ausgabenkürzung konzentrieren, um diese Unsicherheiten abzumildern.<br />
Übernahmen und andere Transaktionen in jüngster Zeit<br />
NYSE Blue TM<br />
Am 7. September 2010 gab die NYSE Euronext Pläne zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens NYSE<br />
Blue TM (in diesem Abschnitt als ,,NYSE Blue“ bezeichnet) bekannt, das sich auf die Märkte für Umweltschutz und<br />
nachhaltige Energieerzeugung konzentriert. Zur NYSE Blue gehört die bestehende Beteiligung der NYSE<br />
Euronext an BlueNext, dem Kassamarkt für Emissionsgutschriften, und an der APX, Inc. (in diesem Abschnitt<br />
als ,,APX“ bezeichnet), einem Anbieter von aufsichtsrechtlicher Infrastruktur und Dienstleistungen für die Märkte<br />
für Umweltschutz und nachhaltige Energieerzeugung. Die NYSE Euronext ist Mehrheitseigner der NYSE Blue.<br />
Die Aktionäre der APX, zu denen Goldman Sachs, Mission Point Capital Partners, und ONSET Ventures gehören,<br />
haben für ihre Beteiligung an der APX einen Minderheitsanteil an der NYSE Blue erhalten. Die Gründung des<br />
Gemeinschaftsunternehmens NYSE Blue wurde am 18. Februar 2011 abgeschlossen.<br />
National Stock Exchange of India<br />
Am 3. Mai 2010 schloss die NYSE Euronext den Verkauf ihrer fünfprozentigen Beteiligung an der National<br />
Stock Exchange of India mit einem Bruttoerlös von 175 Mio. US$ ab. In Zusammenhang mit dieser Transaktion<br />
wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr in den<br />
sonstigen Erträge ein Gewinn in Höhe von 56 Mio. US$ erfasst.<br />
NYFIX, Inc.<br />
Am 30. November 2009 übernahm die NYSE Euronext mit der NYFIX, Inc. einen führenden Anbieter<br />
innovativer Lösungen zur Optimierung der Handelseffizienz. Das Gesamtvolumen dieser Übernahme betrug rund<br />
144 Mio. US$. Die Geschäftsbereiche FIX und FIX Software der Infix wurden in das Segment Information Services<br />
and Technology Solutions eingegliedert. Das elektronische Auftragsabwicklungsgeschäft von NYFIX Transaction<br />
Services U.S., bestehend aus ihrem direkten Börsenzugang und algorithmischen Produkten, sowie das Millennium<br />
Alternative Trading System wurden nach der Übernahme von NYFIX an BNY ConvergEX veräußert.<br />
NYSE Liffe US<br />
Im vierten Quartal 2009 veräußerte die NYSE Euronext einen wesentlichen Anteil an der NYSE Liffe US an<br />
Citadel Securities, Getco, Goldman Sachs, Morgan Stanley und UBS. Die NYSE Euronext konsolidiert die<br />
Ergebnisse der NYSE Liffe US und betreibt das Tagesgeschäft des Unternehmens, das der Aufsicht eines eigenen<br />
Board of Directors unterliegt. Am 9. März 2010 veräußerte die NYSE Euronext weitere 6% ihrer Anteile an NYSE<br />
Liffe US an die DRW Ventures LLC.<br />
Qatar<br />
Am 19. Juni 2009 schloss die NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit dem Staat Qatar zur<br />
Gründung der Qatar Exchange, der Nachfolgegesellschaft von Doha Securities Market. Nach den Bedingungen für<br />
die Partnerschaft übernimmt die Qatar Exchange die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien der NYSE<br />
Euronext sowohl für den bestehenden Aktienhandel am Kassamarkt als auch den neuen Derivatemarkt. Die NYSE<br />
Euronext erbringt für die Qatar Exchange bestimmte Managementleistungen zu vereinbarten Konditionen.<br />
Die NYSE Euronext stimmte einem Erwerb eines 20%igen Anteils an der Qatar Exchange gegen eine<br />
Barzahlung von 200 Mio. US$ zu. Davon wurde ein Betrag von 40 Mio. US$ zum Closing am 19. Juni 2009 gezahlt;<br />
der Restbetrag in Höhe von 160 Mio. US$ ist grundsätzlich in vier gleichen Jahresraten zu zahlen. Die Beteiligung<br />
der NYSE Euronext an der Qatar Exchange wird nach der Equity-Methode bilanziert. Der Barwert dieser<br />
Verbindlichkeit in Höhe von 115 Mio. US$ wurde in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010 in der Position<br />
,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“ ausgewiesen.<br />
A-340
New York Portfolio Clearing<br />
Am 18. Juni 2009 schlossen die NYSE Euronext und DTCC eine Vereinbarung über die Gründung eines<br />
Gemeinschaftsunternehmens, eines innovativen Clearinghauses für Derivate, das eine einheitliche Risikobetrachtung<br />
für festverzinslichen Wertpapieren und Zinsfutures bietet (Single Pot Margin Efficiency). Die New York Portfolio<br />
Clearing erhielt am 31. Januar 2011 von der Commodity Futures Trading Commission die Zulassung als U.S.<br />
Derivatives Clearing Organization gemäß dem Commodity Exchange Act. Die NYPC hat im ersten Quartal 2011 ihre<br />
Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die NYSE Euronext plant, zunächst Betriebskapital in Höhevon15Mio.US$<br />
zuzuführen und eine Finanzgarantie über 50 Mio. US$ als zusätzliche Einlage in den Ausfallfonds der NYPC zu<br />
übernehmen. Die NYPC wird zunächst das Clearing für die an der NYSE Liffe US gehandelten Zinsprodukte<br />
übernehmen und ist in der Lage, in Zukunft auch andere Börsen sowie Clearinghäuser für Derivate zu bedienen. Die<br />
NYPC nutzt dabei die Clearing-Technologie der NYSE Euronext. Die Fixed Income Clearing Corporation der DTCC<br />
erbringt Leistungen in den Bereichen Risikomanagement, Abwicklung, Bankgeschäfte und Referenzdatensysteme.<br />
NYSE Liffe Clearing<br />
Im Mai 2009 erhielt die NYSE Liffe die aufsichtsrechtliche Genehmigung zur Übernahme der Verantwortung<br />
für die Clearing-Aktivitäten in ihrem Londoner Markt durch die Gründung der NYSE Liffe Clearing. Die NYSE<br />
Liffe Clearing nahm im Juli 2009 ihren Geschäftsbetrieb auf. Sie wurde der zentrale Vertragspartner für Verträge,<br />
die von Clearingmitgliedern am Londoner Markt der NYSE Liffe geschlossen wurden, und erzielt daraus die<br />
entsprechenden Clearingerlöse.<br />
Wertminderung (Impairment) von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und<br />
sonstigen Vermögenswerten<br />
Methoden für die Wertminderungsüberprüfung und Bewertungsmethoden<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Betrag, um den der Kaufpreis für ein erworbenes Unternehmen<br />
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten den beizulegenden Wert des identifizierbaren Netto-Vermögens eines<br />
erworbenen Unternehmens übersteigt. Gemäß dem Topic ,,Intangibles — Goodwill and Other“ der Accounting<br />
Standards Codification (in diesem Abschnitt als ,,Codification“ bezeichnet) des Financial Accounting Standards<br />
Board (in diesem Abschnitt als ,,FASB“ bezeichnet) überprüft die NYSE Euronext den Geschäfts- oder Firmenwert<br />
ihrer Berichtseinheiten (diese befinden sich grundsätzlich eine Ebene unterhalb ihrer drei berichtspflichtigen<br />
Segmente) und ihrer immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich<br />
auf Wertminderung bzw. häufiger, wenn Ereignisse oder Umstände wie nachteilige Veränderungen des Geschäftsklimas<br />
darauf hindeuten, dass die Durchführung einer unterjährigen Überprüfung auf Wertminderung gerechtfertigt<br />
erscheint. Die NYSE Euronext führt ihre jährliche Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte<br />
und immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer im vierten Quartal durch.<br />
Die für Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführte Überprüfung auf Wertminderung erfolgt in zwei Schritten.<br />
Im ersten Schritt wird der beizulegende Zeitwert der Berichtseinheit mit ihrem Buchwert, einschließlich Geschäftsoder<br />
Firmenwerten, verglichen. Liegt der beizulegende Zeitwert der Berichtseinheit über ihrem Buchwert, liegt<br />
keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes der Berichtseinheit vor; übersteigt dagegen der Buchwert<br />
der Berichtseinheit ihren beizulegenden Zeitwert, muss der zweite Schritt durchgeführt werden. Im zweiten Schritt<br />
wird der implizite beizulegende Zeitwert des Geschäfts- oder Firmenwertes der Berichtseinheit mit dem Buchwert<br />
dieses Geschäfts- oder Firmenwertes verglichen. Ein Wertminderungsaufwand liegt in dem Umfang vor, in dem der<br />
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes den impliziten beizulegenden Zeitwert übersteigt.<br />
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Berichtseinheiten im ersten Schritt der Wertminderungsüberprüfung<br />
für Geschäfts- oder Firmenwerte berechnet die NYSE Euronext den Barwert der abgezinsten<br />
Zahlungsströme sowie den für die betreffende Berichtseinheit prognostizierten Endwert. Der zur Abzinsung<br />
der Zahlungsströme herangezogene Zinssatz entspricht dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz, der<br />
nach der Auffassung der NYSE Euronext die relevanten Risiken im Zusammenhang mit den prognostizierten<br />
Zahlungsströmen widerspiegelt.<br />
Um die Angemessenheit der beizulegenden Zeitwerte der Berichtseinheiten zu überprüfen, führt die NYSE<br />
Euronext eine Überleitung der gesamten beizulegenden Zeitwerte der Berichtseinheiten, die im ersten Schritt der<br />
Wertminderungsüberprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte ermittelt wurden, auf die Marktkapitalisierung der<br />
NYSE Euronext durch, um die enthaltene Kontrollprämie zu ermitteln. Bei der Durchführung dieser Überleitung<br />
kann die NYSE Euronext, abhängig von der Volatilität ihres Aktienkurses, entweder den Aktienkurs am<br />
A-341
Bewertungstag oder den durchschnittlichen Aktienkurs während einer Zeitspanne um den Bewertungstag, im<br />
Allgemeinen 30 Tage, zugrunde legen. Die NYSE Euronext vergleicht die implizite Kontrollprämie mit den<br />
Prämien, die bei beobachtbaren Transaktionen vergleichbarer Unternehmen in jüngster Zeit gezahlt wurden, um<br />
festzustellen, ob der im ersten Schritt der Wertminderungsüberprüfung für den Geschäfts- oder Firmenwert<br />
geschätzte beizulegende Zeitwert angemessen ist.<br />
Gemäß Subtopic 10 des Topic ,,Property, Plant, and Equipment“ der Codification liegt eine Wertminderung<br />
vor, wenn der Buchwert eines abschreibungsfähigen immateriellen Vermögenswertes seinen beizulegenden Zeitwert<br />
übersteigt. Der Buchwert eines abschreibungsfähigen immateriellen Vermögenswertes gilt als nicht erzielbar,<br />
wenn er höher ist als die Summe der nicht abgezinsten Zahlungsströme, die aus dem betreffenden Vermögenswert<br />
voraussichtlich resultieren werden. Ein planmäßig abzuschreibender immaterieller Vermögenswert wird auf seine<br />
Werthaltigkeit überprüft, wann immer Ereignisse oder Umstände wie erhebliche oder nachteilige Veränderungen<br />
des Geschäftsklimas, die den Wert des immateriellen Vermögenswertes beeinflussen könnten, darauf hindeuten,<br />
dass der Buchwert unter Umständen nicht erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand liegt in dem Umfang vor, in<br />
dem der Buchwert des immateriellen Vermögenswertes den beizulegenden Zeitwert übersteigt.<br />
Das Verfahren zur Feststellung einer potenziellen Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten bzw.<br />
immateriellen Vermögenswerten ist subjektiv und mit wesentlichen Einschätzungen in Bezug auf bestimmte<br />
Sachverhalte verbunden, insbesondere in Bezug auf die Berichtseinheit, deren Geschäfts- oder Firmenwerte auf<br />
Wertminderung überprüft werden, die künftige operative Ertragskraft bzw. die künftigen Zahlungsströme, Kapitalkosten,<br />
Endwerte, Kontrollprämien, die Restnutzungsdauer von Vermögenswerten sowie die Aufteilung gemeinsam<br />
genutzter Aktiva und Passiva, um für jede Berichtseinheit der NYSE Euronext die entsprechenden Buchwerte<br />
zu ermitteln. Die NYSE Euronext greift für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme auf interne Prognosen<br />
zurück. Die tatsächlich erzielten künftigen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.<br />
Darüber hinaus beurteilt die NYSE Euronext zur Feststellung, ob ein Rückgang des Wertes bestimmter<br />
Wertpapiere und anderer Anlagen nicht nur vorübergehender Natur ist, u. a. die Zeitdauer dieser Wertminderung<br />
sowie die Differenz, um die der Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt. Dabei berücksichtigt die NYSE<br />
Euronext insbesondere die Auswirkungen der Dauer und der Höhe der Wertminderung auf den erwarteten Zeitraum<br />
bis zur Wertaufholung. Wenn die NYSE Euronext feststellt, dass der Rückgang nicht nur vorübergehend ist, nimmt<br />
sie eine Abschreibung des Buchwerts des betreffenden Vermögenswertes auf den geschätzten beizulegenden<br />
Zeitwert vor.<br />
Im Jahr 2008 erfasste die NYSE Euronext einen Wertminderungsaufwand von 1.590 Mio. US$, der in erster<br />
Linie die Abschreibung von den der Berichtseinheit European Cash Trading and Listings zugeordneten Geschäftsoder<br />
Firmenwerten (1.003 Mio. US$) und die Zulassung ihrer Berichtseinheit European Cash Trading and Listings<br />
(522 Mio. US$) als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) auf den geschätzten beizulegenden<br />
Zeitwert betraf. Dieser Wertminderungsaufwand spiegelte die nachteiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
sowie die Situation an den Aktienmärkten wider, die einen erheblichen Rückgang der Bewertungskennzahlen der<br />
Branche verursachten, sowie niedriger eingeschätzte künftige Zahlungsströme ihrer europäischen Berichtseinheit<br />
innerhalb ihres Geschäftssegments Cash Trading and Listings als Folge gestiegenen Wettbewerbs, was zu einem<br />
Rückgang des Marktanteils der NYSE Euronext im europäischen Kassahandel und zu Preisdruck nach der<br />
Einführung der MiFID im November 2007 geführt hat. In den Jahren 2010 und 2009 erfasste die NYSE Euronext<br />
keinen Wertminderungsaufwand.<br />
Umsatzquellen<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren<br />
Die Transaktions- und Clearinggebühren der NYSE Euronext setzen sich aus den Gebühren für Kassahandel<br />
und Derivatehandel sowie Clearing-Gebühren zusammen.<br />
Kassahandel. Die Umsätze aus dem Kassahandel setzen sich zusammen aus Transaktionsgebühren für die<br />
Ausführung von Geschäften an den Kassamärkten der NYSE Euronext sowie aus Transaktionsgebühren<br />
im Zusammenhang mit Aufträgen an den US-Kassamärkten der NYSE Euronext, die zur Ausführung<br />
über andere Marktzentren geleitet werden. Darüber hinaus zahlen die US-Kassamärkte der NYSE<br />
Euronext gemäß Section 31 des Exchange Act Gebühren an die SEC. Diese Gebühren sollen die Kosten<br />
ausgleichen, die den Behörden durch Aufsicht und Regulierung von Wertpapiermärkten und Wertpapierhäusern<br />
entstehen. Aktivitätsgebühren (activity assessment fees) werden von Marktteilnehmern<br />
(member organizations) erhoben, die Geschäfte an den US-Kassamärkten der NYSE Euronext ausführen,<br />
A-342
und werden im Zeitpunkt der Fakturierung erfasst. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt des Erhalts<br />
zahlungswirksam ausgewiesen; der an die SEC zu zahlende Betrag wird, wie gesetzlich vorgeschrieben,<br />
halbjährlich überwiesen und bis zur Zahlung als Rückstellung ausgewiesen. Die Aktivitätsgebühren<br />
wurden so festgesetzt, dass sie den Gebühren gemäß Section 31 entsprechen. Deshalb haben die<br />
Aktivitätsgebühren und die Gebühren gemäß Section 31 keine Auswirkung auf den Jahresüberschuss<br />
der NYSE Euronext.<br />
Derivatehandel und -Clearing. Die Umsätze aus Derivatehandel und -clearing umfassen Gebühren für die<br />
Ausführung von Geschäften mit Derivaten pro Vertrag und Clearinggebühren an der NYSE Liffe und der<br />
NYSE Liffe US sowie Gebühren für die Ausführung von Optionsgeschäften an der NYSE Arca und der<br />
NYSE Amex. In einigen Fällen gelten für diese Gebühren Obergrenzen.<br />
Die Umsätze aus Gebühren pro Vertrag hängen von der Anzahl der ausgeführten Geschäfte und von den pro<br />
Vertrag berechneten Gebühren ab. Die wichtigsten Arten der gehandelten und verrechneten Derivatverträge sind<br />
Aktien und Indexprodukte sowie kurzfristige Zinsprodukte. Der Handel mit Aktienprodukten hängt hauptsächlich<br />
von der Preisvolatilität auf den Aktienmärkten ab; der Handel mit Indexprodukten und kurzfristigen Zinsprodukten<br />
hängt hauptsächlich von Schwankungen ab, die sich aus der Unsicherheit über die Entwicklung der kurzfristigen<br />
Zinsen ergeben. Das Volumen der Handels- und Clearingaktivitäten wird bei allen Produkten zusätzlich von den<br />
Marktbedingungen und sonstigen Faktoren beeinflusst. Siehe hierzu den Abschnitt ,,Einflussfaktoren für die<br />
Ergebnisse der NYSE Euronext“.<br />
Marktdaten<br />
Die NYSE Euronext erzielt Umsätze aus dem Vertrieb ihrer Marktdaten an eine Vielzahl von Nutzern in den<br />
USA und in Europa. In den USA vereinnahmt die NYSE Euronext Gebühren für Marktdaten hauptsächlich für<br />
konsortiumbasierte Datenprodukte sowie in geringerem Umfang für NYSE-eigene Datenprodukte. Die Gebühren<br />
für konsortiumbasierte Daten werden im Rahmen der Pläne der Wertpapierbranche festgelegt und den Lieferanten<br />
entsprechend der jeweiligen Weiterverteilung der Daten berechnet. Umsätze aus konsortiumbasierten Daten in<br />
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Marktdaten werden (nach Abzug von Verwaltungskosten) auf die teilnehmenden<br />
Märkte verteilt, und zwar nach einem Schlüssel, der von der SEC gemäß Regulation NMS vorgegeben ist.<br />
Schlusskurse und -quotierungen von Wertpapieren, die an der NYSE, der NYSE Amex und der NYSE Arca notiert<br />
sind, werden über ,,Tape A“ und ,,Tape B“ vertrieben; sie bilden den Großteil der US-Umsätze von NYSE Euronext<br />
aus konsortiumbasierten Umsätzen aus Marktdaten. Die NYSE Euronext erhält außerdem einen Anteil an den<br />
Umsätzen aus ,,Tape C“, das Daten im Zusammenhang mit dem Handel von bestimmten Wertpapieren umfasst, die<br />
an der Nasdaq notiert sind. Diese Umsätze hängen von der Nachfrage nach Daten seitens professioneller und<br />
privater Abonnenten ab. Darüber hinaus erhält die NYSE Euronext Gebühren für die Anzeige von Daten im<br />
Fernsehen und für den Zugriff durch Anbieter. Über die eigenen Produkte der NYSE Euronext werden den<br />
Abonnenten Marktdaten über Aktivitäten zur Verfügung gestellt, die ausschließlich auf den US-Märkten der NYSE<br />
Euronext stattfinden, unabhängig von Aktivitäten auf anderen Märkten. Die NYSE-eigenen Datenprodukte<br />
umfassen auch den Verkauf von Informationen zur Orderbuchtiefe, zu historischen Kursen und Kapitalmaßnahmen.<br />
Die NYSE Euronext bietet NYSE Realtime Reference Prices (Referenzpreise in Echtzeit) und ermöglicht es<br />
Internet- und Medienunternehmen so, von der NYSE Echtzeitdaten über den letzten Verkauf zu beziehen und der<br />
breiten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. CNBC, Google Finance und nyse.com zeigen die NYSE-<br />
Aktienkurse auf ihren jeweiligen Webseiten in Echtzeit an.<br />
In Europa berechnet die NYSE Euronext einer Vielzahl von Nutzern, hauptsächlich Endnutzern, Gebühren für<br />
die Nutzung der Echtzeit-Marktdatendienste der Euronext. Die NYSE Euronext erhebt außerdem jährliche<br />
Lizenzgebühren von Anbietern für das Recht zum Vertrieb von Euronext-Marktdaten an Dritte sowie eine<br />
Servicegebühr von Anbietern für eine Direktanbindung zur Versorgung mit Marktdaten. Die deutliche Mehrheit<br />
der Umsätze aus Marktdaten in Europa stammt aus monatlichen Gebühren von Endnutzern. Die NYSE Euronext<br />
erzielt außerdem Umsätze aus dem Verkauf von historischen Daten und von Referenzdaten über Wertpapiere sowie<br />
durch die Veröffentlichung der amtlichen Kursblätter für die Euronext-Märkte. Die wichtigsten Faktoren für<br />
Marktdatenumsätze sind die Zahl der Endnutzer und die Preise für Datenpakete.<br />
Börsennotierungen<br />
Für an den Wertpapierbörsen der NYSE Euronext in den USA und in Europa notierte Gesellschaften gelten<br />
zwei Arten von Gebühren: Gebühren für Börsennotierungen und jährliche Gebühren. Die Gebühren für<br />
A-343
Börsennotierungen setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: ursprüngliche Notierungsgebühren und Gebühren<br />
im Zusammenhang mit sonstigen unternehmerischen Kapitalmaßnahmen. Für die ursprünglichen Notierungsgebühren<br />
gilt eine Unter- bzw. Obergrenze; die Gebühren hängen von der Anzahl der Aktien ab, die die Gesellschaft<br />
anfänglich notieren lässt. Die ursprünglichen Notierungsgebühren gelten jedoch normalerweise nicht für Unternehmen,<br />
die von einem anderen Markt zu einer ihrer US-Börsen wechseln, mit Ausnahme der Unternehmen, die<br />
von dem OTC-Handel zur NYSE Amex wechseln. Gebühren aus sonstigen unternehmerischen Kapitalmaßnahmen<br />
werden von börsennotierten Unternehmen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen gezahlt, bei denen es um die<br />
Ausgabe neuer Aktien geht, die ebenfalls notiert werden sollen, z. B. Aktiensplits, Bezugsrechte, Verkauf<br />
zusätzlicher Wertpapiere sowie Verschmelzungen und Übernahmen, für die Mindest- und Höchstgebühren gelten.<br />
In den USA werden jährliche Gebühren auf Basis der Anzahl der am Ende des Vorjahres im Umlauf<br />
befindlichen Aktien des notierten US-Unternehmens berechnet. Nicht-US-Unternehmen zahlen Gebühren auf<br />
Basis der Anzahl notierter Wertpapiere, die in den USA ausgegeben oder gehalten werden. Jährliche Gebühren<br />
werden zeitanteilig während des Kalenderjahres erfasst.<br />
Die ursprünglichen Notierungsgebühren werden linear über eine geschätzte Leistungsdauer von 10 Jahren bei<br />
der NYSE sowie den Kassa-Aktienmärkten der Euronext und über 5 Jahre bei NYSE Arca und NYSE Amex als<br />
Ertrag erfasst. Die noch nicht erfolgswirksam erfassten Beträge werden in der Konzernbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Gebühren fürBörsennotierungen auf den europäischen Märkten der NYSE Euronext bestehen aus Zulassungsgebühren,<br />
die von Emittenten für die Notierung von Wertpapieren am Kassamarkt gezahlt werden, aus jährlichen<br />
Gebühren, die von Unternehmen gezahlt werden, deren Finanzinstrumente am Kassamarkt notiert sind, sowie aus<br />
Gebühren für Kapitalmaßnahmen und andere Sachverhalte, bestehend hauptsächlich aus Gebühren, die von der<br />
Euronext Paris und der Euronext Lissabon für die Zentralisierung von Aktien bei Börsengängen und Kaufangeboten<br />
berechnet werden. Umsätze aus jährlichen Gebühren für Börsennotierungen beziehen sich auf die Anzahl der im<br />
Umlauf befindlichen Aktien und die Marktkapitalisierung des notierten Unternehmens.<br />
Grundsätzlich gelten bei Euronext Paris, Euronext Amsterdam, Euronext Brüssel und Euronext Lissabon<br />
einheitliche Gebühren für Börsennotierungen. Nach dem vereinheitlichten Gebührenbuch zahlen inländische<br />
Emittenten (d. h. Unternehmen in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Portugal) Zulassungsgebühren<br />
für die Notierung ihrer Wertpapiere auf Basis der jeweiligen Marktkapitalisierung des Emittenten. Für anschließende<br />
Börsennotierungen von Wertpapieren gilt ein Nachlass von 50% auf die Zulassungsgebühren. Ausländischen<br />
Unternehmen, die ihre Aktien zur Kapitalbeschaffung notieren lassen, werden Zulassungs- und Jahresgebühren auf<br />
ähnlicher Basis berechnet, wenngleich die Obergrenzen für Zulassungsgebühren und die Jahresgebühren niedriger<br />
sind. Die Euronext Paris und die Euronext Lissabon berechnen zusätzlich Zentralisierungsgebühren für die<br />
Zusammenführung und Zuteilung von Orders von Privatinvestoren bei Börsengängen und Kaufangeboten.<br />
Die von der NYSE mit Gebühren aus Börsennotierungen erzielten Umsätze hängen hauptsächlich von Anzahl<br />
und Volumen der neuen Börsennotierungen sowie vom Umfang sonstiger Kapitalmaßnahmen bereits zugelassener<br />
Unternehmen ab. Anzahl und Volumen neuer Börsennotierungen und sonstiger Kapitalmaßnahmen hängen in den<br />
einzelnen Zeiträumen hauptsächlich von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle der NYSE Euronext liegen. Dazu<br />
gehören die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen in Europa und den USA (insbesondere die Bedingungen an<br />
den Aktienmärkten) und der Erfolg von miteinander konkurrierenden Börsen in Bezug auf Akquise und Bindung<br />
notierter Unternehmen.<br />
Technologiedienstleistungen<br />
Die Umsätze aus Technologiedienstleistungen werden hauptsächlich durch Konnektivitätsdienste in Bezug<br />
auf die SFTI- und FIX-Netzwerke sowie aus Softwarelizenzen, Wartungsgebühren und strategischen Beratungsleistungen<br />
erzielt. Umsätze aus Co-Location werden monatlich über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Die NYSE<br />
Euronext erzielt außerdem Umsätze aus Verträgen über Softwarelizenzen und aus Wartungsverträgen. Die NYSE<br />
Euronext stellt Software bereit, die es den Kunden ermöglicht, umfassende, marktunabhängige Vernetzungs-,<br />
Transaktions- und Datenmanagementlösungen zu erhalten. Umsätze aus Softwarelizenzen werden zum Zeitpunkt<br />
der Annahme durch den Kunden erfasst; Umsätze aus Wartungsverträgen werden nach der Annahme über die<br />
Laufzeit des Wartungsvertrags monatlich erfasst. Fachberatungsleistungen werden für die Anpassung von Software<br />
an Kundenwünsche und für die Installation von Software sowie in Form allgemeiner Beratungsleistungen<br />
angeboten. Beratungsleistungen werden im Allgemeinen nachträglich auf Basis des Zeit- und Materialaufwands<br />
berechnet, allerdings leisten Kunden gelegentlich pauschale Vorauszahlungen für Pakete von Beratungsleistungen.<br />
A-344
Umsätze aus Softwarelizenzen für kundenspezifische Software werden zum Zeitpunkt der Abnahme durch den<br />
Kunden erfasst. Die NYSE Euronext erfasst Umsätze aus Abonnementverträgen zeitanteilig über die Laufzeit des<br />
Abonnementvertrags. Die noch nicht erfolgswirksam erfassten Anteile der fakturierten Abonnementgebühren,<br />
Wartungsgebühren und vorausbezahlten Beratungsgebühren werden in der Konzernbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Sonstige Erlöse<br />
Die sonstigen Erlöse umfassen Gebühren für Handelslizenzen, Gebühren für Einrichtungen und sonstige<br />
Dienstleistungen für Designated Market Maker, für Broker und Mitarbeiter, die physisch in den Handelsräumen der<br />
US-Märkte der NYSE Euronext präsent sind, wodurch ihnen ermöglicht wird, auf dem Börsenparkett Käufe oder<br />
Verkäufe von Wertpapieren zu tätigen, sowie die Ergebnisse des BlueNext-Geschäfts der NYSE Euronext und<br />
Gebühren für Clearing- und Abwicklungsaktivitäten auf ihren europäischen Märkten zu generieren. Außerdem<br />
fließen in diese Position die aus der Aufsichtstätigkeit erzielten Umsätze ein. Die aufsichtsrechtlichen Gebühren<br />
werden den Marktteilnehmern der US-Börsen der NYSE Euronext berechnet.<br />
Zusammensetzung der Aufwendungen<br />
Gebühren gemäß Section 31 des Exchange Act<br />
Siehe hierzu den obigen Abschnitt ,,Umsatzquellen — Transaktions- und Clearing-Gebühren“.<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing<br />
Die NYSE Euronext bietet ihren Kunden eine Vielzahl von Strukturen für Liquiditätszahlungen, die auf die<br />
spezifischen Markt-, Produkt- und Kundenanforderungen zugeschnitten sind, um das Ordervolumen zu steigern,<br />
die Liquidität zu erhöhen und die Nutzung ihrer Märkte zu fördern. Die NYSE Euronext berechnet dem<br />
Marktteilnehmer, der auf bestimmten Handelsplattformen Liquidität in Anspruch nimmt, eine Ausführungsgebühr<br />
,,pro Aktie“ oder ,,pro Vertrag“, und im Gegenzug zahlt die NYSE Euronext auf bestimmten Märkten dem<br />
Marktteilnehmer, der die Liquidität zur Verfügung stellt, einen Teil dieser Ausführungsgebühr ,,pro Aktie“ oder<br />
,,pro Vertrag“.<br />
Es entstehen der NYSE Euronext ferner Routingkosten in den USA, wenn die NYSE Euronext im Markt für<br />
ein Wertpapier, das ein Kunde bei einer ihrer US-Börsen zu kaufen oder zu verkaufen versucht, nicht den<br />
günstigsten Verkaufs- oder Kaufpreis bietet. In einem solchen Fall leitet die NYSE Euronext die Kundenorder an<br />
das externe Marktzentrum weiter, das den günstigsten Kauf- bzw. Verkaufspreis bietet. Das externe Marktzentrum<br />
berechnet der NYSE Euronext für die Weiterleitung in sein System eine Gebühr pro Aktie, die sich auf ein Zehntel<br />
US$-Cent pro Aktie beläuft. Die NYSE Euronext berücksichtigt Kosten, die beim Routing oder Clearing durch<br />
irrtümliche Ausführung von Geschäften entstehen. Darüber hinaus fallen bei der NYSE Arca Kosten für Clearing,<br />
Brokerage und damit zusammenhängende Transaktionskosten an, die hauptsächlich durch eigene Clearing-<br />
Aktivitäten entstehende Kosten sowie Servicegebühren, die die NYSE Euronext für die Ausführung von Geschäften<br />
an Börsen je ausgeführtem Geschäft zahlt, beinhalten.<br />
Wertminderungsaufwand<br />
Wertminderungsaufwendungen sind nicht zahlungswirksame Kosten im Zusammenhang mit Abschreibungen<br />
auf bestimmte Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und<br />
sonstige Anlagen auf ihren beizulegenden geschätzten Zeitwert.<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören Aufwendungen für Vergütungen, Abschreibungen,<br />
Systeme und Kommunikation, professionelle Dienstleistungen sowie Kosten für Verkauf, Allgemeines und<br />
Verwaltung und Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen.<br />
Vergütungen<br />
Aufwendungen für Vergütungen umfassen Gehälter für Mitarbeiter, Incentive-Zahlungen (einschließlich<br />
anteilsbasierter Vergütungen) und damit verbundene Nebenleistungen, einschließlich Aufwendungen für<br />
A-345
Altersversorgung, medizinische Leistungen für Mitarbeiter und Pensionäre sowie den ergänzenden Pensionsplan<br />
für leitende Angestelle (Supplemental Executives Retirement Plan — SERP). Kosten für Teilzeitkräfte, hauptsächlich<br />
für Sicherheitskräfte bei der NYSE, sind ebenfalls in dieser Position enthalten.<br />
Abschreibungen<br />
Die Aufwendungen aus Abschreibungen umfassen Kosten aus planmäßigen Abschreibungen auf Anlagevermögen<br />
(einschließlich Computer-Hardware und aktivierte Software) und für die planmäßige Abschreibung<br />
immaterieller Vermögenswerte über die geschätzte Nutzungsdauer.<br />
Systeme und Kommunikation<br />
Aufwendungen für Systeme und Kommunikation umfassen Kosten für die Entwicklung und Pflege von<br />
Handels-, Aufsichts- und Verwaltungssystemen, Investitionen in die Systemkapazität, -verlässlichkeit und -sicherheit<br />
sowie Kosten für die Netzwerk-Konnektivität zwischen Kunden und Rechenzentren der NYSE Euronext sowie<br />
für die Konnektivität mit verschiedenen anderen Marktzentren. Die Kosten für Systeme und Kommunikation<br />
umfassen außerdem an Drittanbieter von Netzwerken und Ressourcen für Informationstechnologie gezahlte<br />
Gebühren, einschließlich Gebühren für Beratung, Forschung und Entwicklung, Softwaremiete und -lizenzen,<br />
Hardwaremiete und damit verbundene Gebühren, die an externe Wartungsunternehmen zu zahlen sind.<br />
Professionelle Dienstleistungen<br />
Aufwendungen für professionelle Dienstleistungen umfassen Beratungskosten im Zusammenhang mit verschiedenen<br />
technologischen und betrieblichen Initiativen, einschließlich Gebühren, die im Zusammenhang mit<br />
bestimmten Vereinbarungen über Clearing-Garantien an die LCH.Clearnet bzw. im Zusammenhang mit der<br />
Übertragung bestimmter die Marktteilnehmer betreffenden aufsichtsrechtlichen Funktionen an die FINRA gezahlt<br />
wurden, sowie Gebühren für Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung.<br />
Kosten für Verkauf Allgemeines und Verwaltung<br />
Die Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung umfassen folgende Kosten: (1) Raumkosten; (2) Marketingkosten<br />
bestehend aus Werbe-, Druck- und Verkaufsförderungskosten; (3) Versicherungsprämien, Reise- und<br />
Bewirtungskosten, Co-Branding, Vorgespräche mit potenziellen Investoren sowie Werbekosten für an der NYSE<br />
notierte Unternehmen; (4) Kosten für Allgemeines und Verwaltung; und (5) durch die NYSE Regulation erhobene<br />
aufsichtsrechtliche Bußgelder. Aufsichtsrechtliche Bußgelder müssen für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet<br />
werden. Seit der Kaufvereinbarung mit der FINRA vom 30. Juli 2007 war die Höhe der aufsichtsrechtlichen<br />
Bußgelder verhältnismäßig unbedeutend.<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen<br />
Die Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen umfassen Abfindungen und damit verbundene Verluste<br />
aus Plankürzungen, Kosten für die Beendigung von Vertragsverhältnissen, Sonderabschreibungen aufgrund der<br />
Verkürzung der Nutzungsdauer bestimmter langfristiger Vermögenswerte sowie Kosten für Rechtsberatung und<br />
sonstige Kosten, die Unternehmenszusammenschlüssen und Initiativen zur Kostensenkung direkt zurechenbar sind.<br />
Betriebsergebnis<br />
Vergleich der zum 31. Dezember 2010 und zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahre<br />
Das Betriebsergebnis der NYSE Euronext für das zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr enthält das<br />
Betriebsergebnis der NYFIX seit deren Übernahme am 30. November 2009.<br />
Die nachstehende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE Euronext für die zum<br />
31. Dezember 2010 und 2009 endenden Geschäftsjahre sowie für jeden Posten den Prozentsatz der Steigerung bzw.<br />
A-346
des Rückgangs im zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr gegenüber dem entsprechenden Posten des<br />
zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahres.<br />
Geschäftsjahr<br />
zum<br />
31. Dezember<br />
2010 2009<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg<br />
(Rückgang)<br />
in Prozent<br />
Umsätze<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren ................................ 3.128 3.427 (9)<br />
Marktdaten .................................................... 373 403 (7)<br />
Börsennotierungen .............................................. 422 407 4<br />
Technologiedienstleistungen ....................................... 318 223 43<br />
Sonstige Erlöse................................................. 184 224 (18)<br />
Gesamtumsätze.................................................<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
4.425 4.684 (6)<br />
Gebühren gemäß Section 31 ....................................... 315 388 (19)<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ............................<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />
1.599 1.818 (12)<br />
Handelsgeschäften.............................................<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />
2.511 2.478 1<br />
Vergütungen ................................................... 613 649 (6)<br />
Abschreibungen ................................................ 281 266 6<br />
Systeme und Kommunikation ...................................... 206 225 (8)<br />
Professionelle Dienstleistungen ..................................... 282 223 26<br />
Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung ....................... 296 313 (5)<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ........................ 88 516 (83)<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ...................... 1.766 2.192 (19)<br />
Betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen .............. 745 286 160<br />
Zinsaufwand ................................................... (111) (122) (9)<br />
Zinserträge und Beteiligungserträge.................................. 3 11 (73)<br />
Erträge (Verluste) aus assoziierten Unternehmen ........................ (6) 2 (400)<br />
Sonstige Erträge................................................<br />
Erträge aus fortgeführten Geschätsbereichen vor<br />
55 28 96<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................... 686 205 235<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ............................. (128) 7 *<br />
Konzernjahresüberschuss ........................................ 558 212 163<br />
davon Konzernjahresfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen ........... 19 7 171<br />
Konzernjahresüberschuss der Gesellschafter von NYSE Euronext. ........ 577 219 163<br />
* = nicht aussagekräftig.<br />
Highlights<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr betrugen die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen<br />
in Verbindung mit Handelsgeschäften 2.511 Mio. US$, die betrieblichen Erträge aus fortgeführten<br />
Geschäftsbereichen 745 Mio. US$ und der Konzernjahresüberschuss der Gesellschafter von NYSE Euronext<br />
577 Mio. US$. Die Vergleichszahlen für das zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr beliefen sich für die<br />
Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften auf 2.478 Mio. US$, für die<br />
betrieblichen Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen auf 286 Mio. US$ und für den Konzernjahresüberschuss<br />
der Gesellschafter von NYSE Euronext auf 219 Mio. US$.<br />
Die Steigerung der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften um<br />
33 Mio. US$, die Steigerung der betrieblichen Erträge aus fortgeführten Aktivitäten um 459 Mio. US$ und die<br />
A-347
Steigerung des Konzernjahresüberschusses der Gesellschafter von NYSE Euronext um 358 Mio. US$ ist auf<br />
folgende Haupteinflussfaktoren zurückzuführen:<br />
Gestiegene Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />
Die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften stiegen hauptsächlich<br />
aufgrund des gestiegenen Volumens im Derivategeschäft der NYSE Euronext und des Wachstums im Segment<br />
,,Information Services and Technology Solutions“. Diesen Steigerungen standen ein Volumenrückgang in<br />
bestimmten Börsenplätzen im US-Kassahandel sowie Preisänderungen in Börsenplätzen des europäischen Kassahandels<br />
gegenüber. Siehe weitere ausführlichere Erläuterungen bei der Analyse der jeweiligen Segmente.<br />
Gestiegene betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />
Der Anstieg der betrieblichen Erträge aus forgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr um<br />
459 Mio. US$ ergab sich im Wesentlichen durch eine Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um<br />
426 Mio. US$, hauptsächlich im Zusammenhang mit einer Einmalzahlung der NYSE Liffe Clearing von 355 Mio.<br />
US$ im Jahr 2009 und durch die gestiegenen Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit<br />
Handelsgeschäften. Bereinigt um den Nettoeffekt von Fusions- und Übernahmeaktivitäten (54 Mio. US$), die<br />
Auswirkungen von Wechselkursveränderungen (19 Mio. US$), Neugeschäftsinitiativen (35 Mio. US$) und Kosten<br />
für die Integration von Rechenzentren (45 Mio. US$) gingen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der NYSE<br />
Euronext um 113 Mio. US$ oder 7% gegenüber dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr zurück.<br />
Gestiegener Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext<br />
Im Vergleich zu dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr stieg der Konzernjahresüberschuss der<br />
Gesellschafter von NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 um 358 Mio. US$ an, was hauptsächlich auf die<br />
gestiegenen betrieblichen Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen und einen einmaligen Gewinn aus dem<br />
Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an der National Stock Exchange of India in Höhe von 56 Mio. US$ zurückzuführen<br />
ist. Dies wurde teilweise durch einen höheren effektiven Steuersatz kompensiert.<br />
Ergebnisse der Segmente<br />
Mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 hat die NYSE Euronext ihre berichtspflichtigen Geschäftssegmente neu<br />
strukturiert. Die neuen Segmente sind: Derivategeschäft, Cash Trading and Listings, und Information Services and<br />
Technology Solutions. Die Finanzergebnisse zurückliegender Jahre wurden zur Berücksichtigung dieser Änderung<br />
angepasst. Ziffer 6 des Konzernanhangs der NYSE Euronext und der obige Abschnitt ,,Überblick“ enthalten<br />
Informationen zu diesen Segmenten.<br />
in% der<br />
Gesamtumsätze<br />
2010 2009 2010 2009<br />
(in Mio. US$)<br />
Segmentumsätze<br />
,,Derivatives“ ............................................... 1.088 918 25 20<br />
,,Cash Trading and Listings“ .................................... 2.893 3.397 65 73<br />
,,Information Services and Technology Solutions“ .................... 444 363 10 7<br />
Summe Segmentumsätze................................... 4.425 4.678 100 100<br />
A-348
,,Derivatives“<br />
2010 2009<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg in% der Umsätze<br />
(Rückgang) in % 2010 2009<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren ................ 1.005 845 19 93 92<br />
Marktdaten ................................... 47 42 12 4 5<br />
Sonstige Erlöse................................ 36 31 16 3 3<br />
Gesamtumsätze ..............................<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
1.088 918 19 100 100<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ...........<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung<br />
262 195 34 24 21<br />
mit Handelsgeschäften ......................... 826 723 14 76 79<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ....... 15 382 (96) 2 42<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen ................<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />
372 381 (2) 34 41<br />
Geschäftstätigkeit ............................. 439 (40) * 40 (4)<br />
* nicht aussagekräftig<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr stiegen die betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />
Geschäftstätigkeit des Segments ,,Derivatives“ von betrieblichen Verlusten aus laufender Geschäftstätigkeit um<br />
479 Mio. US$ auf betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit von 439 Mio. US$ an. Der Anstieg ist<br />
hauptsächlich auf (1) eine Steigerung der Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften,<br />
was einen Anstieg des durchschnittlichen Tagesvolumens der NYSE Euronext in Europa um 14,8%<br />
gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum widerspiegelt, (2) die Einbeziehung der Gesamtjahresergebnisse der<br />
NYSE Liffe Clearing im Jahr 2010, (3) eine Erhöhung des Marktanteils der NYSE Euronext im US-Optionsmarkt,<br />
(4) niedrigere Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen, die im Jahr 2009 eine Einmalzahlung der NYSE Liffe<br />
Clearing von 355 Mio. US$ enthielten, und (5) einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 9 Mio.<br />
US$, der die betrieblichen Effizienzgewinne widerspiegelt, die teilweise durch die nachteiligen Auswirkungen von<br />
Währungsumrechnungen (etwa 10 Mio. US$) aufgezehrt wurden, zurückzuführen.<br />
,,Cash Trading and Listings“<br />
2010 2009<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg<br />
in% der<br />
Segmentumsätze<br />
(Rückgang) in % 2010 2009<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren .............. 2.123 2.582 (18) 73 76<br />
Marktdaten .................................. 200 221 (10) 7 7<br />
Börsennotierungen ............................ 422 407 4 15 12<br />
Sonstige Erlöse............................... 148 187 (21) 5 5<br />
Gesamtumsätze...........................<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
2.893 3.397 (15) 100 100<br />
Gebühren gemäß Section 31 ................. 315 388 (19) 11 11<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ......<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in<br />
1.337 1.623 (18) 46 48<br />
Verbindung mit Handelsgeschäften .............. 1.241 1.386 (10) 43 41<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ...... 56 104 (46) 2 3<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen ............... 809 867 (7) 28 26<br />
Betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit . . . 376 415 (9) 13 12<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr fielen die betrieblichen Erträge aus laufender<br />
Geschäftstätigkeit des Segments ,,Cash Trading and Listings“ um 39 Mio. US$ auf 376 Mio. US$. Dies ist<br />
A-349
hauptsächlich auf einen Rückgang der Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />
um 145 Mio. US$ zurückzuführen. Das durchschnittliche Tagesvolumen der US-Börsenplätze der<br />
NYSE Euronext ging bei gleichzeitig verbesserten Umsatzerlösen um 20,9% zurück. Die europäischen Börsenplätze<br />
der NYSE Euronext verzeichneten eine Steigerung des durchschnittlichen Tagesvolumens um 6,8% sowie<br />
schlechtere, aber gegen Jahresende stabilisierte Umsatzerlöse. Dieser Rückgang bei den Gesamtumsätzen abzüglich<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften wurde teilweise durch niedrigere Kosten für Firmenkäufe<br />
und Umstrukturierungen sowie durch einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um<br />
58 Mio. US$ im Rahmen der Kosteneinsparungsinitiativen der NYSE Euronext ausgeglichen.<br />
,,Information Services and Technology Solutions“<br />
2010 2009<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg<br />
in% der<br />
Umsätze<br />
(Rückgang) in % 2010 2009<br />
Marktdaten ....................................... 126 140 (10) 28 39<br />
Technologiedienstleistungen ........................... 318 223 43 72 61<br />
Gesamtumsätze ................................ 444 363 22 100 100<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ........... 17 27 (37) 4 7<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen .................... 355 309 15 80 85<br />
Betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit ........ 72 27 167 16 8<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr stiegen die betrieblichen Erträge aus laufender<br />
Geschäftstätigkeit des Segments ,,Information Services and Technology Solutions“ um 45 Mio. US$ auf 72 Mio.<br />
US$. Der Anstieg ist hauptsächlich zurückzuführen auf das Wachstum des Softwaregeschäfts der NYSE Euronext<br />
und die Einbeziehung der Gesamtjahresergebnisse der NYFIX, einem am 30. November 2009 erworbenen<br />
Unternehmen, im Jahr 2010.<br />
,,Konzern/Eliminierung“<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
2010 2009<br />
Anstieg<br />
(Rückgang) in %<br />
Sonstige Erlöse............................................... — 6 (100)<br />
Gesamtumsätze............................................... — 6 (100)<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ...................... — 3 (100)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................... 142 119 19<br />
Betriebliche Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit .................. (142) (116) 22<br />
Das Segment ,,Konzern/Eliminierung“ beinhaltet nicht zugeordnete Kosten hauptsächlich im Zusammenhang<br />
mit der Konzernleitung, Aufwendungen aufgrund der Rechtsform als Stock Corporation, einer Duplizierung von<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung der Rechenzentren der NYSE Euronext und Kosten im Zusammenhang<br />
mit den Pensionsplänen, dem Supplemental Executive Retirement Plan (SERP) und für pensionsähnliche<br />
Versorgungspläne sowie konzerninterne Eliminierungen von Erträgen und Aufwendungen. Der Anstieg der<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist hauptsächlich auf gestiegene Kosten für die Umstellung von Rechenzentren<br />
zurückzuführen.<br />
Nicht-betriebliche Erträge und Aufwendungen<br />
Zinsaufwand<br />
Der Zinsaufwand ist hauptsächlich auf Zinsaufwendungen zurückzuführen, die für die Finanzverbindlichkeiten<br />
im Zusammenhang mit im Juni 2013 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 750 Mio. US$ sowie<br />
im Zusammenhang mit im Juni 2015 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 1.000 Mio. A angefallen sind<br />
A-350
(siehe Abschnitt ,,Liquidität und Kapitalausstattung“). Der Rückgang der Zinsaufwendungen ist vor allem auf<br />
geringere ausstehende Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen.<br />
Zinserträge und Beteiligungserträge<br />
Der Rückgang des Durchschnittsbestands der flüssigen Mittel und Anlagen der NYSE Euronext sowie der<br />
Rückgang der Zinssätze und Wechselkurse waren die Hauptursachen für den Rückgang der Beteiligungserträge um<br />
8 Mio. US$.<br />
Erträge (Verluste) aus assoziierten Unternehmen<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr ist der Rückgang der Erträge aus assoziierten<br />
Unternehmen auf Verluste aus assoziierten Unternehmen Unternehmen hauptsächlich auf die Auswirkungen der<br />
Beteiligung an der NYPC zurückzuführen; das Unternehmen befindet sich im Entwicklungsstadium.<br />
Sonstige Erträge<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr stiegen die sonstigen Erträge um 27 Mio. US$ auf<br />
55 Mio. US$ im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hauptverantwortlich für den Anstieg ist ein<br />
Gewinn von 56 Mio. US$ aus dem Verkauf der Beteiligung der NYSE Euronext an der National Stock Exchange of<br />
India, der teilweise durch Wechselkursgewinne und -verluste sowie durch Dividenden auf bestimmte Anlagen, die<br />
von Periode zu Periode schwanken können, kompensiert wurde.<br />
Nicht beherrschende Anteile<br />
In den zum 31. Dezember 2010 und 2009 endenden Geschäftsjahren verzeichnete die NYSE Euronext einen<br />
Konzernjahresfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 19 Mio. US$ bzw. 7 Mio. US$. Der<br />
Anstieg des Konzernjahresfehlbetrags von nicht beherrschenden Anteilen um 12 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr<br />
beruht hauptsächlich auf der verringerten Ertragskraft der BlueNext und den Betriebsverlusten der NYSE Liffe<br />
U.S., die sich im Entwicklungsstadium befindet.<br />
Ertragsteuern<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr bilanzierte die NYSE Euronext Ertragsteuerrückstellungen<br />
zu einem geschätzten Steuersatz von 19% bzw. in dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr<br />
Ertragsteuererstattungen zu einem geschätzten Steuersatz von 3%. In dem zum 31. Dezember 2010 endenden<br />
Geschäftsjahr war der gesamte effektive Steuersatz der NYSE Euronext niedriger als der gesetzliche Steuersatz,<br />
was hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückzuführen ist: niedrigere auf ihre ausländischen Geschäftsbetriebe<br />
anwendbaren Steuersätze, das Auslaufen von Verjährungsfristen in verschiedenen Ländern und ein einmaliger<br />
latenter Steuerertrag im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Gesetzen über die Senkung der Körperschaftsteuersätze<br />
in Großbritannien und den Niederlanden.<br />
Vergleich der zum 31. Dezember 2009 und zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre<br />
Die betrieblichen Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen der NYSE Euronext für das zum 31. Dezember<br />
2009 endende Geschäftsjahr enthalten das Betriebsergebnis der NYFIX seit deren Erwerb am 30. November 2009.<br />
Im zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahr enthielten die betrieblichen Verluste aus fortgeführten<br />
Geschäftsbereichen der NYSE Euronext die Betriebsergebnisse von Wombat, AEMS und NYSE Amex seit<br />
dem jeweiligen Erwerbsdatum (7. März 2008, 5. August 2008 bzw. 1. Oktober 2008).<br />
Die nachstehende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE Euronext für die zum<br />
31. Dezember 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre sowie für jeden Posten den Prozentsatz der Steigerung bzw.<br />
A-351
des Rückgangs in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr gegenüber dem entsprechenden Posten des<br />
zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahres.<br />
Geschäftsjahr<br />
zum<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg<br />
(Rückgang)<br />
in Prozent<br />
Umsätze<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren .............................. 3.427 3.536 (3)<br />
Marktdaten .................................................. 403 428 (6)<br />
Börsennotierungen ............................................ 407 395 3<br />
Technologiedienstleistungen ..................................... 223 159 40<br />
Sonstige Erlöse............................................... 224 184 22<br />
Gesamtumsätze............................................... 4.684 4.702 —<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
Gebühren gemäß Section 31 ..................................... 388 229 69<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing .......................... 1.818 1.592 14<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />
Handelsgeschäften ........................................... 2.478 2.881 (14)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />
Vergütungen ................................................. 649 664 (2)<br />
Abschreibungen .............................................. 266 253 5<br />
Systeme und Kommunikation .................................... 225 317 (29)<br />
Professionelle Dienstleistungen ................................... 223 163 37<br />
Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung. ..................... 313 305 3<br />
Wertminderungsaufwand ........................................ — 1.590 (100)<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen . ..................... 516 177 192<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen .................... 2.192 3.469 (37)<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .... 286 (588) 149<br />
Zinsaufwand ................................................. (122) (150) (19)<br />
Zinserträge und Beteiligungserträge................................ 11 51 (78)<br />
Erträge aus assoziierten Unternehmen .............................. 2 1 100<br />
Sonstige Erträge..............................................<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor<br />
28 41 (32)<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen). ......................... 205 (645) 132<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................... 7 (95) (107)<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .............. 212 (740) 129<br />
Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen . . . ..................... — 7 (100)<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ............................<br />
davon Konzernjahresfehlbetrag(-überschuss) von nicht beherrschenden<br />
212 (733) 129<br />
Anteilen ..................................................<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE<br />
7 (5) (240)<br />
Euronext ................................................. 219 (738) 130<br />
Highlights<br />
In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr betrugen die Gesamtumsätze der NYSE Euronext<br />
abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften 2.478 Mio. US$, die betrieblichen Erträge aus<br />
fortgeführten Geschäftsbereichen 286 Mio. US$ und der auf die Gesellschafter von NYSE Euronext entfallende<br />
Konzernjahresüberschuss 219 Mio. US$. Die Vergleichszahlen für das zum 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr<br />
beliefen sich für die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften auf<br />
2.881 Mio. US$, für die betrieblichen Verluste aus fortgeführten Geschäftsbereichen auf 588 Mio. US$ und für den<br />
auf die Gesellschafter von NYSE Euronext entfallenden Konzernjahresfehlbetrag auf 738 Mio. US$.<br />
A-352
Der Rückgang der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften um<br />
403 Mio. US$, die Steigerung der betrieblichen Verluste auf betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />
um 874 Mio. US$ und die Steigerung des Konzernjahresfehlbetrags in einen Konzernjahresüberschuss der<br />
Gesellschafter von NYSE Euronext um 957 Mio. US$ sind auf folgende Haupteinflussfaktoren zurückzuführen:<br />
Niedrigere Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />
Die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften gingen in erster Linie<br />
aufgrund eines Rückgangs der Nettoumsatzerlöse der NYSE Euronext pro Handelsgeschäft zurück, der wiederum<br />
auf Preis- und Volumenänderungen, höhere Aufwendungen aus Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing sowie<br />
nachteilige Effekte aus der Währungsumrechnung (ca. 123 Mio. US$) zurückzuführen ist (siehe weitere ausführliche<br />
Erläuterungen bei der Analyse der jeweiligen Segmente).<br />
Gestiegene betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />
Der Anstieg der betrieblichen Verluste auf betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber<br />
dem Vorjahr um 874 Mio. US$ resultierte hauptsächlich aus dem im Jahr 2008 erfassten Wertminderungsaufwand<br />
in Höhe von 1.590 Mio. US$ im Zusammenhang mit der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten<br />
und anderen immateriellen Vermögenswerten im Segment Cash Trading and Listings auf den jeweiligen<br />
geschätzten beizulegenden Zeitwert. Im Jahr 2009 wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst. Das Ergebnis<br />
der NYSE Euronext im Jahr 2009 profitierte auch von niedrigeren betrieblichen Aufwendungen infolge von<br />
Kosteneinsparungsinitiativen (ca. 195 Mio. US$), denen allerdings (1) höhere Kosten für Firmenkäufe und<br />
Umstrukturierungen, hauptsächlich wegen der Zahlung bezüglich NYSE Liffe Clearing (ca. 355 Mio. US$),<br />
(2) ein Rückgang in den Nettoumsatzerlösen pro Handelsgeschäft wegen Preis- und Volumenänderungen (ca.<br />
403 Mio. US$) und (3) die Einbeziehung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen,<br />
Rechenzentren und anderen Initiativen (ca. 193 Mio. US$) gegenüberstehen.<br />
Gestiegener Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext<br />
Der Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext verbesserte sich im zum<br />
31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr um 957 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg beruht im<br />
Wesentlichen auf dem höheren Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen sowie dem niedrigeren<br />
effektiven Steuersatz hauptsächlich infolge höherer Erträge, die von ihren ausländischen Geschäftsbetrieben, bei<br />
denen der anzuwendende Steuersatz niedriger ist als der gesetzliche Steuersatz, erwirtschaftet wurden, sowie auf<br />
der Erfassung zuvor nicht ausgewiesener Steuererstattungen.<br />
Ergebnisse der Segmente<br />
in% der<br />
Gesamtumsätze<br />
2009 2008 2009 2008<br />
(in Mio. US$)<br />
Segmentumsätze<br />
,,Derivatives“ ................................................. 918 1.002 20 21<br />
,,Cash Trading and Listings“. ..................................... 3.397 3.427 73 73<br />
,,Information Services and Technology Solutions“ ...................... 363 266 7 6<br />
Summe Segmentumsätze..................................... 4.678 4.695 100 100<br />
A-353
,,Derivatives“<br />
2009 2008<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg in% der Umsätze<br />
(Rückgang) in % 2009 2008<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren ................ 845 919 (8) 92 92<br />
Marktdaten ................................... 42 62 (32) 5 6<br />
Sonstige Erlöse................................ 31 21 48 3 2<br />
Gesamtumsätze ..............................<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
918 1.002 (8) 100 100<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ...........<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung<br />
195 204 (4) 21 20<br />
mit Handelsgeschäften ......................... 723 798 (9) 79 80<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ....... 382 33 * 42 3<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen ................<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />
381 427 (11) 41 43<br />
Geschäftstätigkeit ............................. (40) 338 (112) (4) 34<br />
* nicht aussagekräftig<br />
Im zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr fielen die betrieblichen Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
des Segments ,,Derivatives“ um 378 Mio. US$ auf betriebliche Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
von 40 Mio. US$. Der Rückgang beruht hauptsächlich auf einer einmaligen Zahlung bezüglich NYSE Liffe<br />
Clearing in Höhe von 355 Mio. US$ im Jahr 2009, den nachteiligen Effekten aus der Währungsumrechnung (ca.<br />
40 Mio. US$) und niedrigere Umsatzerlöse pro Vertrag (ca. 23 Mio. US$), was teilweise durch die Einbeziehung<br />
des Ergebnisses der NYSE Amex für das gesamte Jahr und des Ergebnisses der NYSE Liffe Clearing seit der<br />
Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Juli 2009 (ca. 28 Mio. US$) kompensiert wurde.<br />
,,Cash Trading and Listings“<br />
2009 2008<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg in% der Umsätze<br />
(Rückgang) in % 2009 2008<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren ............... 2.582 2.617 (1) 76 76<br />
Marktdaten .................................. 221 246 (10) 7 7<br />
Börsennotierungen ............................. 407 395 3 12 12<br />
Sonstige Erlöse............................... 187 169 11 5 5<br />
Gesamtumsätze ...........................<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
3.397 3.247 (1) 100 100<br />
Gebühren gemäß Section 31 .................. 388 229 69 11 7<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ......<br />
Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung<br />
1.623 1.388 17 48 41<br />
mit Handelsgeschäften ........................ 1.386 1.810 (23) 41 52<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ...... 104 74 41 3 2<br />
Wertminderungsaufwand ........................ — 1.590 (100) — 46<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen ...............<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />
867 926 (6) 26 27<br />
Geschäftstätigkeit. ........................... 415 (780) 153 12 (23)<br />
In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr stiegen die betrieblichen Erträge (Verluste) aus<br />
laufender Geschäftstätigkeit des Segments ,,Cash Trading and Listings“ von betrieblichen Verlusten aus laufender<br />
Geschäftstätigkeit um 1.195 Mio. US$ auf betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit von 415 Mio. US$.<br />
Dies resultierte hauptsächlich aus dem im Jahr 2008 erfassten Wertminderungsaufwand in Höhe von 1.590 Mio.<br />
US$ im Zusammenhang mit der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen<br />
A-354
Vermögenswerten auf den jeweiligen beizulegenden geschätzten Zeitwert. Im Jahr 2009 wurde kein Wertminderungsaufwand<br />
erfasst. Bereinigt um den Wertminderungsaufwand erhöhten sich die betrieblichen Verluste aus<br />
laufender Geschäftstätigkeit um 395 Mio. US$, bedingt durch die niedrigeren Umsatzerlöse pro Handelsgeschäft<br />
infolge gesunkener Preise in Verbindung mit einem Rückgang des Handelsvolumens bei den europäischen<br />
Plattformen der NYSE Euronext um 12% und der nachteiligen Effekte aus Transaktionen in Fremdwährung.<br />
,,Information Services and Technology Solutions“<br />
2009 2008<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
Anstieg in% der Umsätze<br />
(Rückgang) in % 2009 2008<br />
Marktdaten .................................... 140 119 18 39 45<br />
Technologiedienstleistungen ........................ 223 147 52 61 55<br />
Gesamtumsätze.............................. 363 266 36 100 100<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ........ 27 53 (49) 7 20<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen. .................<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />
309 235 31 85 88<br />
Geschäftstätigkeit .............................. 27 (22) (223) 8 (8)<br />
In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr stiegen die betrieblichen Erträge (Verluste) aus<br />
laufender Geschäftstätigkeit des Segments ,,Information Services and Technology Solutions“ von betrieblichen<br />
Verlusten aus laufender Geschäftstätigkeit um 49 Mio. US$ auf betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
von 27 Mio. US$. Der Anstieg ist hauptsächlich zurückzuführen auf die verbesserten Ergebnisse der<br />
Vernetzungs- und Softwaredienste der NYSE Euronext und auf die Einbeziehung der Ergebnisse der NYFIX nach<br />
deren Erwerb am 30. November 2009.<br />
,,Konzern/Eliminierung“<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
(in Mio. US$)<br />
2009 2008<br />
Anstieg<br />
(Rückgang) in %<br />
Sonstige Erlöse ............................................. 6 7 (14)<br />
Gesamtumsätze ............................................. 6 7 (14)<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen .................... 3 17 (82)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen. ............................. 119 114 4<br />
Betriebliche Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit ................. (116) (124) (6)<br />
Das Segment ,,Konzern/Eliminierung“ beinhaltet nicht zugeordnete Kosten hauptsächlich im Zusammenhang<br />
mit der Konzernleitung, Aufwendungen aufgrund der Rechtsform als Stock Corporation, Duplizierung von Kosten<br />
im Zusammenhang mit der Umstellung der Rechenzentren der NYSE Euronext und Kosten im Zusammenhang mit<br />
den Pensionsplänen, dem Supplemental Executive Retirement Plan (SERP) und für pensionsähnliche Versorgungspläne<br />
sowie konzerninterne Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 5 Mio. US$ beruht hauptsächlich auf den gestiegenen<br />
Aufwendungen für die Umstellung von Rechenzentren, die durch den in 2009 ausgewiesenen Gewinn aus<br />
Versorgungsplankürzungen in Höhe von 10 Mio. US$ ausgeglichen wurden.<br />
Nicht-betriebliche Erträge und Aufwendungen<br />
Zinsaufwand<br />
Der Zinsaufwand besteht hauptsächlich aus Zinsaufwendungen für die Finanzierung des in bar gezahlten Teils der<br />
Gegenleistung für die Aktionäre der Euronext im April 2007 sowie auf Zinsaufwendungen, die für die Schulden im<br />
Zusammenhang mit im Juni 2013 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 750 Mio. US$ sowie im<br />
A-355
Zusammenhang mit im Juni 2015 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 1.000 Mio. A angefallen sind. Siehe<br />
Abschnitt ,,Liquidität und Kapitalausstattung“.<br />
Zinserträge und Beteiligungserträge<br />
Der Rückgang des Durchschnittsbestands der flüssigen Mittel und Anlagen sowie der Rückgang der Zinssätze<br />
und Wechselkurse waren die Hauptursachen für den Rückgang der Zins- und Beteiligungserträge um 40 Mio. US$.<br />
Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr erfasste die NYSE Euronext Erträge aus assoziierten<br />
Unternehmen in Höhe von 2 Mio. US$. Dieser Posten spiegelte in erster Linie den prozentualen Anteil der NYSE<br />
Euronext am Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung in Qatar wider.<br />
Sonstige Erträge<br />
In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr erfasste die NYSE Euronext sonstige Erträge von<br />
28 Mio. US$, was einem Rückgang um 13 Mio. US$ im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum entspricht. Die<br />
sonstigen Erträge bestehen vor allem aus Wechselkursgewinnen (nach Abzug von Verlusten) und Dividenden auf<br />
bestimmte Anlagen, die in den einzelnen Berichtszeiträumen unterschiedlich ausfallen können, sowie aus<br />
Gewinnen oder Verlusten aus dem Verkauf von Beteiligungen und Unternehmen.<br />
Nicht beherrschende Anteile<br />
In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr erfasste die NYSE Euronext einen Konzernjahresfehlbetrag<br />
von nicht beherrschenden Anteilen von 7 Mio. US$ gegenüber einem Konzernjahresüberschuss von nicht<br />
beherrschenden Anteilen von 5 Mio. US$ in dem zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahr. Der im Jahr<br />
2009 erfasste Konzernjahresfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen enthielt eine gemeinsame Verlustübernahme<br />
mit den Partnern der NYSE Euronext an dem Projekt NYSE Liffe US.<br />
Ertragsteuern<br />
In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr profitierte die NYSE Euronext von Ertragsteuern zu<br />
einem geschätzten Steuersatz von 3%. Dies stellt einen Rückgang gegenüber der Steuerrückstellung von 15% in<br />
dem zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahr dar. Der Rückgang ist vorwiegend auf höhere Ergebnisse aus<br />
den ausländischen Geschäftsbetrieben, für die der geltende Steuersatz unter dem gesetzlichen Satz liegt, sowie auf<br />
die Erfassung zuvor nicht ausgewiesener Steuererstattungen zurückzuführen.<br />
Liquidität und Kapitalausstattung<br />
Ziele der Finanzpolitik der NYSE Euronext sind die Finanzierung ihres Wachstums, die Vergütung der Aktionäre<br />
und die Gewährleistung von finanzieller Flexibilität bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von hoher Kreditwürdigkeit<br />
und Liquidität. Die wichtigsten Liquiditätsquellen der NYSE Euronext sind der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit,<br />
die kurzfristigen Vermögenswerte und bestehende Bankkreditlinien. Der größte Liquiditätsbedarf der NYSE Euronext<br />
besteht im Bereich des Betriebskapitals, der Investitionsausgaben sowie für allgemeine Konzernzwecke.<br />
Cashflows<br />
In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr belief sich der Zahlungsmittelzufluss aus der<br />
betrieblichen Geschäftstätigkeit auf 587 Mio. US$. Dieser beinhaltete einen Konzernjahresüberschuss von<br />
558 Mio. US$ und Abschreibungen von 307 Mio. US$, die durch einen Rückgang des Betriebskapitals um<br />
119 Mio. US$ teilweise aufgezehrt wurden. Die Investitionsausgaben in dem zum 31. Dezember 2010 endenden<br />
Geschäftsjahr beliefen sich auf 305 Mio. US$.<br />
A-356
Gemäß den Bedingungen der Betriebsvereinbarung der NYSE dürfen keine durch die NYSE Regulation<br />
eingezogenen aufsichtsrechtlichen Gebühren, Bußgelder oder Strafzahlungen an die NYSE Euronext oder eine<br />
andere Rechtsperson als die NYSE Regulation ausgezahlt werden. Infolgedessen kann die Verwendung von durch<br />
die NYSE Regulation eingezogenen aufsichtsrechtlichen Gebühren, Bußgeldern und Strafzahlungen als eingeschränkt<br />
angesehen werden. Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext keine wesentlichen Barguthaben<br />
mit Verfügungsbeschränkung.<br />
Mit Stand zum 31.Dezember 2010 beliefen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der<br />
ausländischen Tochterunternehmen der NYSE Euronext auf rund 250 Mio US$. Würden diese Mittel in die<br />
Vereinigten Staaten zurückgeführt, wäre die NYSE Euronext verpflichtet, Steuerrückstellungen zu bilden und<br />
Steuern zu entrichten, mit Ausnahme des möglichen Anteils der Zahlungsmittel, die als Kapitalrückzahlung für<br />
U.S.-Steuerzwecke behandelt werden würden.<br />
Nettofinanzverschuldung<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext ausstehende Finanzverbindlichkeiten in Höhe von ca.<br />
2,4 Mrd. US$ sowie Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen in Höhe von 0,4 Mrd. US$,<br />
woraus sich eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von ca. 2,1 Mrd. US$ ergibt. Die NYSE Euronext definiert die<br />
Nettofinanzverschuldung als ausstehende Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalenten<br />
und Finanzanlagen.<br />
Die Nettofinanzverschuldung gestaltete sich wie folgt (in Mio. US$):<br />
31. Dezember<br />
2010 2009<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente .................................... 327 423<br />
Finanzanlagen ........................................................... 52 67<br />
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen ........................ 379 490<br />
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ........................................... 366 616<br />
Langfristige Finanzverbindlichkeiten ........................................... 2.074 2.166<br />
Summe Finanzverbindlichkeiten .............................................. 2.440 2.782<br />
Nettofinanzverschuldung .................................................... 2.061 2.292<br />
Die Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen werden als ein globales Treasury-Portfolio<br />
aus nicht-spekulativen Finanzinstrumenten verwaltet, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können,<br />
so etwa in Tagesgeld- und Festgeldanlagen, Geldmarktfonds, Investmentfonds für Treasury-Anlagen, festverzinsliche<br />
Anlagen mit kurzer Laufzeit und sonstige Geldmarktinstrumente. So wird eine hohe Liquidität der finanziellen<br />
Vermögenswerte sichergestellt.<br />
Zum 31. Dezember 2010 waren die wichtigsten Fremdfinanzierungsinstrumente der NYSE Euronext wie folgt<br />
(in Mio.):<br />
Nennbetrag Fälligkeit<br />
Im Rahmen des globalen Commercial Paper-Programms emittierte<br />
US$ 330 7. Januar 2011 bis<br />
Commercial Paper (US$) ...............................<br />
24. Januar 2011<br />
Anleihe (US$, 4,8%) .................................. US$750 30.Juni 2013<br />
Anleihe (A, 5,375%) ................................... 1.000 A (US$ 1.337) 30. Juni 2015<br />
Im Jahr 2007 schloss die NYSE Euronext ein auf US-Dollar und Euro lautendes globales Geldmarktpapier-<br />
Programm (commercial paper program) inHöhe von 3,0 Mrd. US$ ab, um den Erwerb der Euronext-Aktien zu<br />
refinanzieren. Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext im Rahmen dieses Programms ausstehende<br />
Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mrd. US$ zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,8%. Der effektive<br />
Zinssatz der emittierten Geldmarktpapiere unterscheidet sich nicht wesentlich von den kurzfristigen Zinssätzen<br />
(US$-Libor für auf US-Dollar lautende Geldmarktpapiere, Euribor für auf Euro lautende Geldmarktpapiere). Die<br />
Schwankung dieser Sätze aufgrund des Marktumfelds kann daher die der NYSE Euronext entstehenden Zinsaufwendungen<br />
beeinflussen.<br />
A-357
Das Geldmarktpapier-Programm ist durch eine revolvierende syndizierte fünfjährige Bankfazilität über<br />
2,0 Mrd. US$ unterlegt, die am 4. April 2012 fällig ist. Diese Bankfazilität kann auch für allgemeine Konzernzwecke<br />
verwendet werden, wurde jedoch zum 31. Dezember 2010 nicht in Anspruch genommen. Am 15. September<br />
2008 verringerte sich die Summe der Zusagen, die durch die NYSE Euronext im Rahmen der Fazilitätüber 2,0 Mrd.<br />
US$ bis April 2010 abgerufen werden konnten, von 2,0 Mrd. US$ auf 1.833 Mio. US$ infolge des Insolvenzantrags<br />
von Lehman Brothers <strong>Holding</strong>s Inc., die für diese Fazilität eine Zusage in Höhe von 167 Mio. US$ abgegeben hatte.<br />
Euronext hatte im Jahr 2006 vor dem Zusammenschluss mit der NYSE Group eine revolvierende Kreditfazilität<br />
für allgemeine Konzernzwecke in Höhe von 300 Mio. A (401 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010) abgeschlossen,<br />
die am 4. August 2011 ausläuft. Auf gemeinsamer Basis hatte die NYSE Euronext zum 31. Dezember<br />
2010 drei zugesagte Bankkreditfazilitäten in Höhe von insgesamt 2,2 Mrd. US$, bei denen keinerlei Beträge<br />
ausstanden. Das Geldmarktpapier-Programm und die Kreditfazilitäten wurden zu für diese Art von Verträgen<br />
marktüblichen Bedingungen abgeschlossen, die die Fähigkeit der NYSE Euronext einschränken könnten, zusätzliche<br />
Geschäfte durchzuführen oder zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen.<br />
Im Jahr 2008 begab die NYSE Euronext festverzinsliche Anleihen im Wert von 750 Mio. US$ zu einem<br />
Zinssatz von 4,8% mit Fälligkeit im Juni 2013 bzw. im Wert von 750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375% mit<br />
Fälligkeit im Juni 2015, um u. a. ausstehende Geldmarktpapiere zu refinanzieren und das Laufzeitprofil ihrer<br />
Finanzverbindlichkeiten zu verlängern. Im Jahr 2009 stockte die NYSE Euronext die Anleihen im Wert von<br />
750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375% mit Fälligkeit im Juni 2015 durch ein zusätzliches Angebot in Höhe von<br />
250 Mio. A auf 1 Mrd. A auf. Die Bedingungen der Anleihen enthalten keine finanziellen Auflagen (financial<br />
covenants). Die Anleihen können von der NYSE Euronext oder den Anleihegläubigern unter bestimmten<br />
Umständen, darunter auch ein Kontrollwechsel in Verbindung mit einer Herabstufung der Anleihen unter Investment-Grade-Qualität,<br />
zurückgenommen bzw. zurückgegeben werden. Zudem enthalten die Anleihebedingungen<br />
Bestimmungen über marktübliche Ausfallereignisse und eine Negativklausel (negative pledge covenant).<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext die Bedingungen bezüglich aller ihrer Fremdfinanzierungsinstrumente<br />
in jeder wesentlichen Hinsicht eingehalten.<br />
Clearing<br />
Gemäß den vertraglichen Abmachungen mit LHC.Clearing in Bezug auf das Clearing von Derivatekontrakten<br />
der NYSE Liffe (auch bekannt als NYSE Liffe Clearing) gibt LCH.Clearing gegenüber NYSE Liffe Clearing-<br />
Garantien ab und stellt zugehörige Risiko-Funktionen bereit, nach denen LHC.Clearing für jeden Ausfall einer<br />
Teilnehmer-Position und für die Aufwendung seiner Ressourcen für eine Bereinigung eines solchen Ausfalls<br />
verantwortlich ist. Margenhinterlegungen, die Clearing-Teilnehmer bar oder in Form von Wertpapieren aufrechterhalten<br />
müssen, werden daher zwischen den Clearing-Teilnehmern und LCH.Clearing abgewickelt. Dementsprechend<br />
werden diese Margenhinterlegungen nicht in der Konzernbilanz der NYSE Euronext erfasst. Auch<br />
stellen sie weder eine Liquiditätsquelle noch eine Liquiditätsverpflichtung der NYSE Euronext dar.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
NYSE Euronext überprüft kontinuierlich ihre Liquiditäts- und Verschuldungslage. In Abhängigkeit vom<br />
Marktumfeld sowie von kreditbezogenen und strategischen Überlegungen kann sie gelegentlich beschließen, das<br />
Laufzeitenprofil ihrer Finanzverbindlichkeiten zu verändern und ihre Finanzierungsquellen zu diversifizieren. Die<br />
NYSE Euronext geht davon aus, dass sie in der Lage sein wird, den kurzfristigen Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf<br />
vorwiegend durch bestehende Barguthaben und Finanzierungsvereinbarungen sowie durch den<br />
zukünftigen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zu finanzieren. Falls die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen<br />
nicht ausreichen, um den erwarteten Bedarf zu decken oder bestehende Finanzverbindlichkeiten zu<br />
refinanzieren, könnte die NYSE Euronext sich an den Kredit- oder Aktienmärkten um zusätzliche Finanzierungen<br />
bemühen. Zudem könnte die NYSE Euronext auch im Zusammenhang mit künftigen Übernahmen oder anderen<br />
strategischen Geschäften eine Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung anstreben. Die NYSE Euronext geht zwar<br />
davon aus, dass das Unternehmen generell Zugang zu den Kreditmärkten hat, darunter Bankfazilitäten sowie von<br />
öffentlichen und privaten Emittenten begebene lang- und kurzfristige Schuldtitel, doch ist es möglich, dass es der<br />
NYSE Euronext nicht gelingt, zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zusätzliche Finanzmittel zu erhalten.<br />
Da durch die Neuemission von Geldmarktpapieren im Allgemeinen die Rücknahme ausstehender Titel<br />
finanziert wird, ist die NYSE Euronext zudem einem Verlängerungsrisiko (rollover risk) ausgesetzt und könnte<br />
somit nicht in der Lage sein, ausstehende Geldmarktpapiere zu refinanzieren. Zur Verringerung des<br />
A-358
Verlängerungsrisikos verfügt die NYSE Euronext über so genannte Backstop-Fazilitäten bei Banken über einen<br />
Gesamtbetrag, der den im Rahmen des Geldmarktpapier-Programms emittierten Betrag zu jeder Zeit übersteigt.<br />
Falls die NYSE Euronext nicht in der Lage sein sollte, neue Geldmarktpapiere zu emittieren, könnte sie diese<br />
Backstop-Fazilitäten in Anspruch nehmen.<br />
Aktienrückkaufprogramm<br />
Das Board of Directors der NYSE Euronext hat im Jahr 2008 den Rückkauf von Aktien der NYSE Euronext im<br />
Wert von bis zu 1,0 Mrd. US$ genehmigt. Gemäß dieser Genehmigung kann die NYSE Euronext gelegentlich nach<br />
dem Ermessen der Geschäftsführung am öffentlichen Markt, in privat ausgehandelten Geschäften oder auf sonstige<br />
Weise vorbehaltlich der geltenden US-amerikanischen und europäischen Gesetze, Vorschriften und erforderlichen<br />
Genehmigungen sowie unter Berücksichtigung strategischer Überlegungen, des Marktumfelds und sonstiger<br />
Faktoren Aktien zurückkaufen. Im Jahr 2008 kaufte die NYSE Euronext im Rahmen dieser Genehmigung<br />
13,4 Mio. Aktien zu einem durchschnittlichen Preis von 26,04 US$ je Aktie zurück. In den Jahren 2009 und<br />
2010 wurden keine Aktien zurückgekauft. Gemäß den Vorschriften der SEC kann die NYSE Euronext während<br />
bestimmter eingeschränkter Zeiträume keine Aktien zurückkaufen.<br />
Angaben zu vertraglichen Verpflichtungen im Überblick<br />
Die nachstehende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der Finanzverbindlichkeiten, der künftigen Mindestleasingverpflichtungen<br />
im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen sowie der sonstigen Verpflichtungen der<br />
NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 (in Mio. US$):<br />
Fällige Zahlungen nach Jahr<br />
Summe 2011 2012 2013 2014 2015 Danach<br />
(1)<br />
Finanzverbindlichkeiten (Verpflichtungen aus Nennbetrag und<br />
aufgelaufenen Zinsen). .................................. 2.440 366 — 749 — 1.325 —<br />
Finanzverbindlichkeiten (zukünftige Zinsverpflichtungen) .......... 413 71108 90 72 72 —<br />
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen .............. 422 70 63 54 49 42 144<br />
Sonstige Verpflichtungen (2) ................................. 117 41 41 35 — — —<br />
3.392 548 212 928 121 1.439 144<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Zum 31. Dezember 2010 bestanden keine bedeutenden Verpflichtungen im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen.<br />
Darüber hinaus hat die NYSE Euronext Verpflichtungen in Zusammenhang mit anderen<br />
pensionsähnlichen Leistungen und anderen Entgeltumwandlungen (513 Mio. US$) und nicht ausgewiesenen<br />
Steuerpositionen (75 Mio. US$). Die Zahlungstermine im Rahmen dieser Verpflichtungen können nicht<br />
bestimmt werden. Siehe Ziffern 8 ,,Pensionen und sonstige Leistungspläne“, 10 ,,Anteilsbasierte Vergütungen“<br />
und 16 ,,Ertragsteuern“ im Konzernanhang der NYSE Euronext, der sich an anderer Stelle in diesem<br />
Dokument befindet.<br />
(2) Betrifft vorwiegend ausstehende Verpflichtungen für die Beteiligung der NYSE Euronext an der Qatar<br />
Exchange.<br />
Änderungen der Vermögenslage<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext ausstehende Finanzverbindlichkeiten in Höhe von ca. 2,4<br />
Mrd. US$ sowie Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen in Höhe von 0,4 Mrd. US$, woraus<br />
sich eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von ca. 2,1 Mrd. US$ errechnet. Siehe ,,— Liquidität und Kapitalausstattung“.<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich vor allem auf Grund des Zeitpunkts der<br />
Zahlungseingänge von 660 Mio. US$ zum 31. Dezember 2009 auf 526 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010. Die<br />
Verbindlichkeiten und Rückstellungen verringerten sich auf 772 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010 von 1.162 Mio.<br />
US$ zum 31. Dezember 2009.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerten beliefen sich auf 4.050 Mio. US$<br />
bzw. 5.837 US$ zum 31. Dezember 2010 im Vergleich zu 4.210 Mio. US$ bzw. 6.184 Mio. US$ zum 31. Dezember<br />
2009. Der Rückgang der Geschäfts- oder Firmenwerte um 160 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr lag vor allem an<br />
A-359
den Fremdwährungsdifferenzen als Folge einer Schwächung des Euro und des britischen Pfund Sterling gegenüber<br />
dem US-Dollar. Der Rückgang der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 347 Mio. US$ gegenüber dem<br />
Vorjahr war hauptsächlich mit Fremdwährungsdifferenzen (289 Mio. US$) und Abschreibungen von immateriellen<br />
Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer (58 Mio. US$) verbunden.<br />
Die sonstigen Vermögenswerte verringerten sich um 139 Mio. US$ von 802 Mio. US$ auf 663 Mio. US$ zum<br />
31. Dezember 2010 vor allem im Zusammenhang mit dem Verkauf der fünfprozentigen Minderheitsbeteiligung an<br />
der National Stock Exchange of India mit einem Bruttoerlös von 175 Mio. US$.<br />
Die Summe des Eigenkapitals verringerte sich um 91Mio. US$ von 6.935 Mio. US$ zum 31. Dezember 2009<br />
auf 6.844 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010. Dieser Rückgang lag im Wesentlichen an (i) der Ausschüttung von<br />
Dividenden (313 Mio. US$), (ii) dem Wechselkurseinfluss als Folge eines gegenüber dem Vorjahr schwächeren<br />
Euro und britischen Pfund Sterling gegenüber dem US-Dollar (368 Mio. US$), und wurde teilweise ausgeglichen<br />
durch (iii) einen Konzernjahresüberschuss für das Jahr (558 Mio. US$).<br />
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen<br />
Nachstehend sind Informationen über wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen<br />
der NYSE Euronext angegeben. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind erheblichen<br />
Ermessensentscheidungen und Ungewissheiten unterworfen und können zu stark abweichenden Ergebnissen,<br />
Annahmen und Bedingungen führen.<br />
Umsatzrealisierung<br />
Für die an den Wertpapierbörsen der NYSE Euronext notierten Gesellschaften gelten zwei Arten von<br />
Gebühren: Gebühren für Börsennotierungen und jährliche Gebühren. Die Gebühren für Börsennotierungen setzen<br />
sich aus zwei Bestandteilen zusammen: ursprüngliche Notierungsgebühren und Gebühren im Zusammenhang mit<br />
sonstigen unternehmerischen Kapitalmaßnahmen. Für die ursprünglichen Notierungsgebühren gilt eine Unterbzw.<br />
Obergrenze; die Gebühren hängen von der Anzahl der Aktien ab, die die Gesellschaft anfänglich notieren lässt.<br />
Die ursprünglichen Notierungsgebühren gelten jedoch nicht für Unternehmen, die im Rahmen einer Übertragung<br />
von einem anderen Markt bei der NYSE oder der NYSE Arca notiert werden. Gebühren aus sonstigen unternehmerischen<br />
Kapitalmaßnahmen werden von börsennotierten Unternehmen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen<br />
gezahlt, bei denen es um die Ausgabe neuer Aktien geht. Jährliche Gebühren werden zeitanteilig<br />
während des Kalenderjahres erfasst. Die ursprünglichen Notierungsgebühren werden linear über eine geschätzte<br />
Leistungsdauer von 10 Jahren bei der NYSE und der Euronext und über 5 Jahre bei NYSE Arca und NYSE Amex<br />
erfasst. Die noch nicht erfolgswirksam erfassten Beträge werden in der Konzernbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus lizenziert die NYSE Euronext über den Geschäftsbereich Trading Solutions von NYSE<br />
Technologies Software und erbringt Softwaredienstleistungen, die gemäß Subtopic 605 von dem Topic ,,Software“<br />
der Codification erfasst werden.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
Die NYSE Euronext überprüft den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes mindestens jährlich auf<br />
Wertminderung auf der Grundlage des geschätzten beizulegenden Zeitwerts der Berichtseinheiten der NYSE<br />
Euronext. Falls auf der Grundlage der Überprüfung Hinweise für eine Wertminderung des Geschäfts- oder<br />
Firmenwertes bestehen, wird der Geschäfts- oder Firmenwert der NYSE Euronext um die Differenz zwischen<br />
dem Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes und seinem beizulegenden Zeitwert verringert.<br />
Die NYSE Euronext prüft die Nutzungsdauer ihrer immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer,<br />
um festzustellen, ob Ereignisse oder Umstände weiterhin die Einstufung in der Kategorie mit<br />
unbegrenzter Nutzungsdauer rechtfertigen. Darüber hinaus überprüft die NYSE Euronext den Buchwert ihrer<br />
immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer mindestens jährlich auf Wertminderung basierend<br />
auf dem geschätzten beizulegenden Zeitwert des betreffenden Vermögenswertes.<br />
Zum Zwecke der Durchführung der Wertminderungsüberprüfung wird der beizulegende Zeitwert anhand<br />
einer Methode auf Basis der abgezinsten Zahlungsströme (discounted cash flow method) bestimmt. Dies erfordert<br />
erhebliche Ermessensentscheidungen, u. a. auch die Schätzung des zukünftigen Cashflows, die neben anderen<br />
A-360
Faktoren von internen Prognosen, der Schätzung der langfristigen Wachstumsrate der Geschäftsfelder und der<br />
Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abhängig ist. Änderungen dieser Schätzungen und<br />
Annahmen könnten die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und/oder Geschäfts- oder Firmenwertes und von<br />
Wertminderungen anderer immaterieller Vermögenswerte für jede Berichtseinheit wesentlich beeinflussen.<br />
Ertragsteuern<br />
NYSE Euronext weist Ertragsteuern nach der bilanzorientierten Methode aus, in deren Rahmen laufende und<br />
latente Steuerschulden und Steueransprüche im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen und -sätzen verbucht<br />
werden. Gemäß dieser Methode werden die Beträge der latenten Steuerschulden und Steueransprüche am Ende<br />
jedes Berichtszeitraums unter Anwendung des Steuersatzes ermittelt, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung<br />
oder Rückerstattung der Steuern erwartet wird. Zukünftige Steuererstattungen werden in dem Umfang ausgewiesen,<br />
in dem ihre Realisierung zu mehr als 50% wahrscheinlich ist.<br />
Latente Ertragsteuern werden für den geschätzten Steuereffekt von temporären Differenzen zwischen dem<br />
Wertansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in der Bilanz und ihrem jeweiligen Steuerwert gebildet.<br />
Zudem werden latente Steuerguthaben für bestimmte Steuervorträge ausgewiesen. Eine Wertberichtigung zur<br />
Reduzierung der latenten Steuerguthaben wird vorgenommen, wenn die Nichtrealisierung eines Teils oder des<br />
gesamten latenten Steuerguthabens überwiegend wahrscheinlich ist.<br />
Die NYSE Euronext unterliegt verschiedenen in- und ausländischen Rechtsordnungen, vorwiegend aufgrund<br />
ihrer Tätigkeit in diesen Rechtsordnungen. Es sind erhebliche Ermessensentscheidungen erforderlich, um die<br />
zukünftigen steuerlichen Folgen von Ereignissen abzuschätzen, die im Jahresabschluss oder den Steuererklärungen<br />
der NYSE Euronext ausgewiesen wurden. Schwankungen der tatsächlichen Ergebnisse dieser zukünftigen steuerlichen<br />
Folgen könnten sich in wesentlichem Umfang auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der NYSE<br />
Euronext auswirken.<br />
Altersversorgung und sonstige pensionsähnliche Leistungen an Mitarbeiter<br />
Die Kosten und Verbindlichkeiten für Altersversorgung und sonstige pensionsähnliche Versorgungsleistungen<br />
an Mitarbeiter sind abhängig von Annahmen bei der Berechnung dieser Beträge. Diese Annahmen betreffen die<br />
Abzinsungssätze, die Kostenentwicklung im Gesundheitssektor, die erworbenen Ansprüche, den Zinsaufwand, den<br />
erwarteten Ertrag aus Planvermögen, Sterblichkeitsquoten und andere Faktoren. In Einklang mit in den USA<br />
allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) werden die tatsächlichen Ergebnisse, die von<br />
den Annahmen abweichen, kumuliert und über die zukünftigen Zeiträume abgeschrieben. Daher beeinflussen sie<br />
im Allgemeinen die in zukünftigen Zeiträumen erfassten Aufwendungen und ausgewiesenen Verpflichtungen. Die<br />
Geschäftsführung der NYSE Euronext ist der Ansicht, dass die verwendeten Annahmen angemessen sind, doch<br />
können Abweichungen in der tatsächlichen Entwicklung oder Änderungen der Annahmen die Verpflichtungen der<br />
NYSE Euronext in Zusammenhang mit der Altersversorgung und sonstigen pensionsähnlichen Leistungen sowie<br />
die zukünftigen Aufwendungen beeinflussen.<br />
Sicherungsgeschäfte<br />
Die NYSE Euronext verwendet derivative Instrumente, um das Risiko aus Änderungen der Wechselkurse und<br />
Zinssätze zu begrenzen. Die NYSE Euronext bilanziert Derivate gemäß dem Topic ,,Derivatives and Hedging“ der<br />
Codification. Das Topic ,,Derivatives and Hedging“ legt Bilanzierungs- und Berichtsstandards für derivative<br />
Instrumente fest. Zudem wird verlangt, dass alle Derivate in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen<br />
werden. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten werden entweder im<br />
sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, je nachdem ob das betreffende<br />
Derivat zur Absicherung von Zahlungsströmen oder zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eingesetzt<br />
wurde.<br />
Zuletzt herausgegebene Richtlinien zur Rechnungslegung<br />
Der FASB hat das Accounting Standards Update (in diesem Dokument als ,,ASU“ bezeichnet) 2009-13,<br />
Multiple-Deliverable Revenue Arrangements, veröffentlicht, das einige Bestimmungen in Subtopic 25 des Topic<br />
,,Revenue Recognition“ der Codification ersetzt. Gemäß ASU 2009-13 sind Unternehmen verpflichtet, die Entgelte<br />
aus Verträgen bei Abschluss eines solchen Vertrages auf der Grundlage des jeweiligen Verkaufspreises auf alle zu<br />
liefernden Komponenten zu verteilen. Zudem wird die Allokation gemäß der Residualmethode ausgeschlossen, die<br />
A-361
gemäß den bisherigen Richtlinien zulässig war, und die Anwendung der Verkaufspreishierarchie unter allen<br />
Umständen vorgeschrieben, in denen Unternehmen vorbehaltlich Subtopic 25 des Topic ,,Revenue Recognition“<br />
Umsätze für einen Mehrkomponentenvertrag ausweisen. ASU 2009-13 verlangt darüber hinaus laufende Angaben<br />
zu den Mehrkomponentenverträgen eines Unternehmens sowie bestimmte Übergangsangaben in den Zeiträumen<br />
nach der Einführung des Standards. Diese neuen Richtlinien sind für Geschäftsjahre wirksam, die am oder nach<br />
dem 15. Juni 2010 beginnen. Nach Ansicht der NYSE Euronext dürften sie keine wesentlichen Auswirkungen auf<br />
den Jahresabschluss der NYSE Euronext haben.<br />
Das FASB hat ASU 2009-14, Certain Revenue Arrangements That Include Software Elements, zur Änderung<br />
einiger Bestimmungen in Subtopic 605 des Topic ,,Software“ der Codification veröffentlicht. Die Änderungen in<br />
ASU 2009-14 sehen eine wie folgt veränderte Umsatzrealisierung für materielle Produkte vor, die Software-<br />
Komponenten und sonstige Komponenten enthalten: (1) die materielle Komponente des Produkts fällt nicht in den<br />
Geltungsbereich von Subtopic 605 des Topic ,,Software“, (2) die Softwarekomponenten des materiellen Produkts<br />
fallen nicht in den Geltungsbereich von Subtopic 605 des Topic Software, wenn die Softwarekomponenten und die<br />
sonstigen Komponenten zusammengenommen für die grundlegende Funktionsfähigkeit des Produkts verantwortlich<br />
sind, und (3) noch nicht gelieferte Komponenten des Vertrags, die die sonstigen Komponenten betreffen, sind<br />
vom Geltungsbereich der Richtlinien für die Umsatzrealisierung von Software ausgenommen. ASU 2009-14 gilt<br />
für Geschäfte, die sich sowohl auf Softwarekomponenten als auch sonstige Komponenten beziehen. Bei diesen<br />
Geschäften müssen die Unternehmen ein zweistufiges Verfahren bezüglich der Softwarekomponenten durchlaufen.<br />
Zunächst teilt das Unternehmen die Summe der Entgelte anhand der Verkaufspreishierarchie getrennten Buchungseinheiten<br />
für die sonstigen Komponenten und die Softwarekomponenten zu. Dann wird der den Softwarekomponenten<br />
zugeteilte Betrag im Einklang mit den Anforderungen gemäß Subtopic 605 des Topic ,,Software“ der<br />
Codification verbucht. Dabei kann für die Zuteilung die Anwendung der Residualmethode erforderlich sein, falls<br />
für die nicht gelieferten Komponenten keine lieferantenspezifischen, objektiven Nachweise (vendor specific<br />
objective evidence) bzw. Nachweise von Seiten Dritter (third party evidence) für Marktpreise vorhanden sind.<br />
Diese neuen Richtlinien gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juni 2010 beginnen, sowie für<br />
bestehende Verträge, die nach dem Datum des Inkrafttretens wesentlich geändert werden. Nach Ansicht der NYSE<br />
Euronext dürften sie keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der NYSE Euronext haben.<br />
Quantitative und qualitative Angaben zum Marktrisiko<br />
Allgemeines<br />
Infolge ihrer operativen und Finanzierungstätigkeit ist die NYSE Euronext Marktrisiken, u. a. Zins-,<br />
Währungs- und Kreditrisiken, ausgesetzt. Die NYSE Euronext hat Richtlinien und Verfahren zur Messung,<br />
Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Risikopositionen eingeführt, die regelmäßig von der<br />
Geschäftsführung bzw. den zuständigen Kontrollorganen überprüft werden. Die zentrale Treasury-Abteilung<br />
der NYSE Euronext hat die Aufgabe, die Risikopositionen zu identifizieren und zu überwachen sowie die Risiken<br />
auf täglicher Basis zu steuern. In dem von den nationalen Vorschriften zugelassenen und erforderlichen Umfang<br />
zentralisieren die Tochtergesellschaften der NYSE Euronext ihre Baranlagen in der zentralen Treasury-Abteilung,<br />
melden dieser ihre Risiken und sichern ihre Risikopositionen dort ab. Die NYSE Euronext führt Sensitivitätsanalysen<br />
durch, um festzustellen, welche Effekte Marktrisikopositionen haben könnten.<br />
Die NYSE Euronext verwendet derivative Instrumente ausschließlich zur Absicherung von finanziellen<br />
Risiken in Zusammenhang mit ihrer Finanzlage oder von Risiken, die ansonsten im normalen Verlauf ihrer<br />
geschäftlichen Aktivitäten erwachsen. Derivate werden nicht für spekulative Zwecke eingesetzt.<br />
Zinsrisiko<br />
Abgesehen von den festverzinslichen Anleihen sind die meisten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />
der NYSE Euronext mit variablen Zinssätzen, mit festen Zinssätzen und einer Restlaufzeit von weniger<br />
als einem Jahr bzw. einem Zinsanpassungstermin innerhalb eines Jahres oder mit festen Zinssätzen, die über<br />
Fixed-to-Floating-Rate-Swaps in variable Zinssätze umgetauscht wurden, ausgestattet. In der nachstehenden<br />
A-362
Tabelle wurden die Zinsrisikopositionen der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 zusammengefasst (in Mio.<br />
US$):<br />
Finanzielle<br />
Vermögenswerte<br />
Finanzielle<br />
Verbindlichkeiten<br />
Nettorisikoposition<br />
Auswirkung (2)<br />
einer nachteiligen<br />
Zinsänderung (3)<br />
um 100 Bp<br />
Variable verzinsliche (1) Positionen in<br />
US-Dollar ............................. 96 — 96 (1,0)<br />
Euro ................................. 44 366 (322) (3,2)<br />
Pfund Sterling .......................... 196 — 196 (2,0)<br />
Festverzinsliche Positionen in<br />
US-Dollar ............................. — 749 (749) (33,8)<br />
Euro ................................. — 1.325 (1.325) (56,6)<br />
Pfund Sterling .......................... — — — —<br />
Anmerkungen: —<br />
(1) Einschließlich variabler Zinssätze, fester Zinssätze mit Restlaufzeit von weniger als einem Jahr bzw. einem<br />
Zinsanpassungstermin innerhalb eines Jahres sowie fester Zinssätze, die gegen variable Zinssätze getauscht<br />
wurden.<br />
(2) Ergebniswirksame Effekte für variabel verzinsliche Positionen (Cashflow-Risiko) sowie ergebnisneutrale<br />
Effekte bis zur erfolgswirksamen Erfassung für festverzinsliche Positionen (Kursrisiko).<br />
(3) Parallele Verschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte.<br />
Die NYSE Euronext unterliegt einem Kursrisiko in Bezug auf ihre offenen festverzinslichen Positionen. Zum<br />
31. Dezember 2010 beliefen sich die festverzinslichen Positionen in US-Dollar und in Euro mit einer Restlaufzeit<br />
von mehr als einem Jahr bzw. einem Zinsanpassungstermin nach mehr als einem Jahr auf 749 Mio. US$ bzw.<br />
1.325 Mio. US$. Eine hypothetische Verschiebung der Zinskurven in US-Dollar oder Euro um 1% hätte eine<br />
Auswirkung von insgesamt 33,8 Mio. US$ bzw. 56,6 Mio. US$ auf den beizulegenden Zeitwert dieser Positionen.<br />
Die NYSE Euronext unterliegt einem Cashflow-Risiko in Bezug auf ihre variabel verzinslichen Positionen. Da<br />
die NYSE Euronext in Bezug auf US-Dollar und Pfund Sterling ein Nettogläubiger ist, verringern sich ihre<br />
Zinserträge und Beteiligungserträge, wenn die Zinssätze in US-Dollar oder Pfund Sterling sinken. Basierend auf<br />
den Positionen zum 31. Dezember 2010 würde ein hypothetischer Rückgang der Zinsen in US-Dollar oder Pfund<br />
Sterling um 1% die jährlichen Erträge um 1,0 Mio. US$ bzw. 2,0 Mio. US$ verringern. Da die NYSE Euronext in<br />
Bezug auf den Euro ein Nettoschuldner ist, sinken ihre Netto-Zinserträge und Netto-Beteiligungserträge, wenn die<br />
Zinssätze in Euro steigen. Basierend auf den Positionen zum 31. Dezember 2010 würde ein hypothetischer Anstieg<br />
der Zinsen in Euro um 1% die jährlichen Erträge mit 3,2 Mio. US$ belasten.<br />
Währungsrisiko<br />
Als internationaler Konzern unterliegt die NYSE Euronext einem Währungsrisiko. Ein erheblicher Teil der<br />
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen der NYSE Euronext wird in Euro und Pfund<br />
Sterling ausgewiesen. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen von ausländischen<br />
Tochtergesellschaften lauten im Allgemeinen auf die lokale funktionale Währung dieser Tochtergesellschaften.<br />
A-363
Das Risiko der NYSE Euronext bei auf ausländische Währung lautenden Erträgen für das Jahr zum<br />
31. Dezember 2010 ist in der nachstehenden Tabelle nach den wichtigsten Fremdwährungen angegeben (in<br />
Mio., außer Durchschnittswerte):<br />
Geschäftsjahr zum<br />
31. Dezember 2010<br />
Euro<br />
Pfund<br />
Sterling<br />
Durchschnittlicher Kurs im Berichtszeitraum ................................... 1,3269 1,5457<br />
Durchschnittlicher Kurs im entsprechenden Vorjahreszeitraum ...................... 1,3945 1,5659<br />
Prozentsatz der jeweiligen auf fremde Währung lautenden Positionen<br />
Umsätze .......................................................... 16% 15%<br />
Betriebliche Aufwendungen ............................................ 10% 14%<br />
Betriebsergebnis .................................................... 49% 20%<br />
Effekt von Währungsschwankungen (1) auf<br />
Umsätze .......................................................... (36,3) (5,9)<br />
Betriebliche Aufwendungen ............................................ (15,9) (5,8)<br />
Betriebsergebnis .................................................... (20,4) (0,1)<br />
Anmerkung: —<br />
(1) Effekt von Währungsschwankungen in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr verglichen mit<br />
dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.<br />
Die Position der NYSE Euronext in auf Fremdwährungen lautenden Nettoanlagen ist in nachstehender Tabelle<br />
nach den wichtigsten Fremdwährungen angegeben (in Mio.):<br />
31. Dezember 2010<br />
Position in<br />
Euro<br />
Position in<br />
Pfund<br />
Sterling<br />
Vermögenswerte. .................................................. 3.901 2.775<br />
davon Geschäfts- oder Firmenwert. ................................. 1.042 1.073<br />
Verbindlichkeiten .................................................. 2.227 415<br />
davon Kredite ................................................. 1.262 —<br />
Netto-Währungsposition vor Sicherungsgeschäften. ......................... 1.674 2.360<br />
Effekt von Absicherungsaktivitäten..................................... 228 82<br />
Netto-Währungsposition .............................................<br />
Effekt eines Rückgangs der Wechselkurse um 10% auf das konsolidierte<br />
1.902 2.442<br />
Eigenkapital .................................................... (254) US$ (380) US$<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext eine Nettoposition in Euro und Pfund Sterling in Höhe von<br />
1,9 Mrd. A (2,5 Mrd. US$) bzw. 2,4 Mrd. £ (3,8 Mrd. US$). Die auf Euro lautenden Kredite der NYSE Euronext in<br />
Höhe von 1,3 Mrd. A (1,7 Mrd. US$) stellen eine Teilabsicherung der Netto-Anlagen der NYSE Euronext in<br />
ausländische Geschäftsbetriebe dar. Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext zudem ausstehende Euro/<br />
US-Dollar-Währungsswaps von 228 Mio. A (300 Mio. US$) bzw. Pfund Sterling/US-Dollar-Swaps von 82 Mio. £<br />
(125 Mio. US$). Diese Swaps wurden im Januar 2011 fällig. Zum 31. Dezember 2010 belief sich der beizulegende<br />
Zeitwert dieser Swaps auf einen Nettovermögenswert von 6 Mio. US$.<br />
Basierend auf den Netto-Währungspositionen zum 31. Dezember 2010 würde ein hypothetischer Rückgang<br />
des Euro gegenüber dem US-Dollar um 10% das Eigenkapital der NYSE Euronext um 254 Mio. US$ belasten,<br />
während ein hypothetischer Rückgang des Pfund Sterling gegenüber dem US-Dollar um 10% das Eigenkapital um<br />
380 Mio. US$ verringern würde. In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr hatten die Wechselkursänderungen<br />
einen negativen Effekt von 365 Mio. US$ auf das konsolidierte Eigenkapital der NYSE Euronext.<br />
A-364
Kreditrisiko<br />
Die NYSE Euronext unterliegt für den Fall des Ausfalls eines Vertragspartners einem Kreditrisiko, hauptsächlich<br />
als Folge von Vereinbarungen über Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie<br />
kurzfristigen Finanzanlagen. Mit Stand zum 31. Dezember 2010 beliefen sich solche Salden und Investitionen auf<br />
327 Mio. US$ bzw. 52 Mio. US$. Die NYSE Euronext begrenzt das eingegangene Kreditrisiko durch die strenge<br />
Auswahl von Vertragspartnern, in die sie investiert und mit denen sie Verträge abschließt. Das Kreditrisiko wird<br />
anhand von Kreditlimits überwacht, die in Abhängigkeit von den durch Rating-Agenturen erteilten Kredit-Ratings<br />
sowie der Art und Laufzeit des Geschäfts festgelegt werden. Das Anlageziel der NYSE Euronext ist es, in<br />
Wertpapiere zu investieren, die Kapitalerhalt bei maximaler Rendite bieten, ohne das Risiko erheblich zu erhöhen.<br />
Die NYSE Euronext ist bestrebt, das Kreditrisiko in Zusammenhang mit Anlagen erheblich zu senken, indem sie<br />
sicherstellt, dass diese finanziellen Vermögenswerte in Regierungen, Finanzinstituten mit guter Kapitalausstattung<br />
und anderen kreditwürdigen Vertragspartnern platziert werden.<br />
Es werden kontinuierliche Prüfungen durchgeführt, um Veränderungen in Bezug auf die Kreditwürdigkeit der<br />
Vertragspartner zu evaluieren. Neben der spezifischen Kreditwürdigkeit der Vertragspartner verlangen die Richtlinien<br />
der NYSE Euronext eine Diversifizierung der Vertragspartner (Banken, Finanzinstitute, Anleiheemittenten<br />
und Fonds), um eine Risikokonzentration zu vermeiden. Derivate werden mit Banken ausgehandelt, die über ein<br />
gutes Rating verfügen.<br />
Änderungen der Buchführung und der Angaben zu Finanzinformationen sowie Meinungsunterschiede<br />
mit den Wirtschaftsprüfern in diesen Fragen<br />
Innerhalb der letzten beiden Geschäftsjahre gab es weder Änderungen der Buchführung und der Angaben zu<br />
Finanzinformationen noch Meinungsunterschiede mit den Wirtschaftsprüfern in diesen Fragen.<br />
Kontrollsysteme<br />
Zum 31. Dezember 2010 führte die Geschäftsführung der NYSE Euronext unter Aufsicht und Teilnahme ihres<br />
Principal Executive Officer und Principal Financial Officer eine Bewertung der Wirksamkeit in Bezug auf die<br />
Ausgestaltung und Umsetzung der Kontrollsysteme (wie in Rule 13a-15(e) zum Exchange Act definiert) für ihre<br />
Finanzberichterstattung durch. Auf der Grundlage dieser Bewertung kamen der Chief Executive Officer und der<br />
Chief Financial Officer der NYSE Euronext zu dem Schluss, dass zum 31. Dezember 2010 das Kontrollsystem der<br />
NYSE Euronext für ihre Finanzberichterstattung wirksam war. Während des Jahres 2010 wurden keine Änderungen<br />
am internen Kontrollsystem der NYSE Euronext für die Finanzberichterstattung (gemäß der Definition dieses<br />
Begriffs in Rule 13a-15(f) und Rule 15d-15(f) zum Exchange Act) vorgenommen, die wesentliche Auswirkungen<br />
auf ihr internes Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung hatten oder wahrscheinlich haben werden.<br />
Der Bericht der Geschäftsführung zum internen Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung und der<br />
Bestätigungsvermerk der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind im Abschnitt ,,Inhaltsverzeichnis zu<br />
den geprüften Konzern-Finanzinformationen der NYSE Euronext“ enthalten.<br />
Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />
AEMS<br />
Am 5. August 2008 erwarb die NYSE Euronext den verbliebenen Anteil an der AEMS, der zuvor im Eigentum<br />
von Atos Origin stand. Vor dem Erwerb hielt die NYSE Euronext eine Beteiligung von 50% an der AEMS und hatte<br />
gegenseitige Dienstleistungsverträge geschlossen. Die Dienstleistungsverträge wurden gekündigt und die Ertragsund<br />
Finanzlage der AEMS wird seit dem 5. August 2008 in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />
LCH.Clearnet<br />
Bis zum 30. Juli 2009 nahm NYSE Euronext die Dienste von LCH.Clearnet Group Limited für Clearingtransaktionen<br />
auf seinen europäischen Kassa- und Derivatemärkten in Anspruch.<br />
A-365
Am 31. Oktober 2008 gab NYSE Euronext bekannt, dass der Londoner Markt von NYSE Liffe (in diesem<br />
Abschnitt als ,,NYSE Liffe“ bezeichnet) ein verbindliches Abkommen mit LCH.Clearnet Ltd. (,,LCH.Clearnet“)<br />
geschlossen hat, mit dem die bisherigen Clearingvereinbarungen gekündigt und neue Vereinbarungen, bekannt als<br />
,,NYSE Liffe Clearing“, getroffen wurden, wodurch NYSE Liffe die volle Verantwortung für die Clearingaktivitäten<br />
auf dem Derivatemarkt in Großbritannien übernahm. Zu diesem Zweck wurde NYSE Liffe zu einer anerkannten<br />
Börse mit eigenem Clearing und lagerte die bestehenden Clearing-Garantievereinbarungen und die damit verbundenen<br />
Risikofunktionen an LCH.Clearnet aus.<br />
Im Zusammenhang mit diesem Vertrag stimmte NYSE Euronext zu, einmalig 260 Mio. A (355 Mio. US$) zu<br />
zahlen, um die finanziellen Verluste auszugleichen, die LCH.Clearnet durch die vorzeitige Kündigung der<br />
laufenden Clearingverträge entstehen (die ,,NYSE Liffe Clearing-Zahlung“). Diese Zahlung war steuerlich<br />
absetzbar.<br />
Am 27. Mai 2009 erhielt NYSE Liffe die Zulassung der britischen Finanzmarktaufsicht (,,FSA“, Financial<br />
Services Authority) für den Start von NYSE Liffe Clearing. Nach dieser Zulassung verbuchte NYSE Euronext in<br />
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 einen Aufwand in Höhe<br />
von 355 Mio. US$ unter den Kosten für Firmenkäufe und -verkäufe.<br />
Am 30. Juli 2009 nahm NYSE Liffe Clearing seine Geschäftstätigkeit auf, und NYSE Euronext leistete die<br />
Zahlung von 355 Mio. US$ an LCH.Clearnet.<br />
Am 12. Mai 2010 gab NYSE Euronext bekannt, dass die Clearingtätigkeiten für europäische Wertpapiere und<br />
Derivate, eine regulatorische Zulassung vorausgesetzt, ab Ende 2012 über zwei neue, eigens dafür eingerichtete<br />
Clearingstellen in London und Paris abgewickelt werden. LCH.Clearnet Ltd. in London und LCH.Clearnet SA in<br />
Paris wurden darüber informiert, dass die bestehenden Clearingverträge mit NYSE Euronext entsprechend zu<br />
diesem Zeitpunkt beendet werden. Der Londoner Markt von NYSE Liffe hat jedoch lediglich angekündigt, die<br />
Kündigung des Vertrages mit LCH.Clearnet Ltd. zu erklären, die formelle Kündigung wurde jedoch noch nicht<br />
eingereicht. Es werden keine Kündigungsgebühren oder Strafen fällig.<br />
Qatar<br />
Am 19. Juni 2009 vereinbarte NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit dem Emirat Qatar, um die<br />
Börse von Qatar zu gründen, den Nachfolger des Wertpapiermarkts Doha. Gemäß den Bedingungen dieser<br />
Partnerschaft übernimmt die Börse von Qatar die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien von NYSE<br />
Euronext sowohl für den vorhandenen Kassamarkt für Aktien, als auch für den neuen Handelsplatz für Derivate.<br />
NYSE Euronext wird für die Börse von Qatar zu jeweils ausgehandelten Tarifen bestimmte Managementdienstleistungen<br />
erbringen.<br />
NYSE Euronext verpflichtete sich außerdem, gegen eine Barzahlung von 200 Millionen US-Dollar eine<br />
Beteiligung in Höhe von 20 % an der Börse von Qatar zu erwerben, wovon bei Closing am 19. Juni 2009 40<br />
Millionen US-Dollar gezahlt wurden, und die restlichen 160 Millionen US$ in vier gleich hohen Jahresraten gezahlt<br />
werden. Die Beteiligung der NYSE Euronext an der Börse von Qatar wurde nach der Equity-Methode behandelt.<br />
Der aktuelle Zeitwert der Verbindlichkeit beträgt 115 Millionen US$, und wird zum 31. Dezember 2010 unter<br />
,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“ in der Konzernbilanz erfasst.<br />
In der folgenden Tabelle sind die Erträge und Aufwendungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit nahe<br />
stehenden Unternehmen und Personen erzielt wurden bzw. entstanden sind (Angaben in Mio. US$):<br />
Geschäftsjahr zum<br />
31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
AEMS .................................................. — — (91)<br />
LCH.Clearnet ............................................. (44) (364) 4<br />
QATAR.................................................. 26 9 —<br />
A-366
BlueNext<br />
BlueNext ist eine von der NYSE Euronext im Jahr 2008 ins Leben gerufene europäische Börse für den<br />
Emissionsrechtehandel. BlueNext ist ein Unternehmen nach französischem Recht. 60 %der Anteile hält die NYSE<br />
Euronext, die übrigen 40 % werden von der Caisse des Dépots et Consignation (,,CDC“) gehalten. Die NYSE<br />
Euronext bezieht die Ertrags- und Finanzlage der BlueNext in ihren Konzernabschluss ein. Im Rahmen der<br />
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zahlte die BlueNext bis Juni 2009 an bestimmte Kunden auf täglicher Basis<br />
erstattungsfähige Mehrwertsteuern, für die das Unternehmen von den französischen Steuerbehörden jeweils nach<br />
Ablauf eines Monats eine Rückerstattung erhielt. Die CDC stellte der BlueNext zur Finanzierung der Mehrwertsteuerforderung<br />
eine Kreditlinie zur Verfügung. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte die BlueNext zum<br />
31. Dezember 2008 einen ausstehenden Saldo aus der Kreditlinie bei der CDC in Höhe von 249 Mio. US$, der in der<br />
Konzernbilanz der NYSE Euronext als ,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“<br />
ausgewiesen wurde. Mit Wirkung zum Juli 2009 wurde der Emissionsrechtehandel an der BlueNext von der<br />
Mehrwertsteuer befreit.<br />
A-367
REGULATORISCHES UND RECHTLICHES UMFELD<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einer stark regulierten Branche tätig. Derzeit wird<br />
eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Regulierung durchgeführt, wodurch diese verschärft<br />
werden. Während die aktuellen Reformpläne für die Finanzdienstleistungsbranche im Wesentlichen eine Folge der<br />
weltweiten Finanzkrise sind, wurden einige Elemente dieser Reformpläne bereits im Rahmen von laufenden<br />
Prüfungen durch verschiedene Behörden und Aufsichtsbehörden in Erwägung gezogen. Den Schwerpunkt der<br />
aufsichtsrechtlichen Reformen bilden Fragen wie Kapitalausstattung, Steuerung des Liquiditätsrisikos, Überwachung<br />
und Steuerung systemischer Risiken sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit<br />
der Finanzmarktaufsicht. Zudem werden Initiativen zur Eindämmung potenzieller systemischer Risiken aus dem<br />
Derivatemarkt geprüft, darunter ein vorgeschriebenes Clearing von OTC-Derivaten über zentrale Kontrahenten.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Börsenbetreiber und Transaktionsdienstleister,<br />
deren Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Kapitalmarktinfrastruktur über die Planung, die Entwicklung und<br />
den Betrieb von elektronischen Datenverarbeitungssystemen liegt. Die breiten Produkt- und Dienstleistungsangebote<br />
der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext decken zusammen die gesamte Wertschöpfungskette<br />
von Finanzmarkttransaktionen ab: vom Aktien- und Derivatehandel und -Clearing über die Abwicklung der<br />
Aufträge, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und die Bereitstellung der Marktinformationen bis zur<br />
Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handelssysteme. Aspekte der Geschäftstätigkeit der Gruppe<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext unterliegen verschiedenen nationalen und supranationalen Aufsichtssystemen,<br />
die im Folgenden zusammengefasst sind.<br />
Europa<br />
Die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften betreiben insbesondere in Deutschland Börsen. Darüber<br />
hinaus erbringt die Gruppe Deutsche Börse Bank- und Finanzdienstleistungen in Deutschland und Luxemburg. Die<br />
NYSE Euronext betreibt Börsen in fünf europäischen Ländern. Alle europäischen Börsen und/oder ihre jeweiligen<br />
Betreiber verfügen jeweils über eine Börsenlizenz der betreffenden nationalen Börsenaufsichtsbehörde und<br />
unterliegen deren Aufsicht. Jeder Marktbetreiber unterliegt darüber hinaus den in seiner Rechtsordnung geltenden<br />
Gesetzen und Verordnungen sowie den Vorschriften der jeweiligen nationalen Börsenaufsichtsbehörde und<br />
gegebenenfalls der Zentralbank und/oder des Finanzministeriums, die für den regulierten Markt in dem jeweiligen<br />
europäischen Land gelten. Die Regulierung der Euronext und ihrer Einzelmärkte erfolgt in koordinierter Form<br />
durch die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen von Memoranda of Understanding über die Kassaund<br />
Terminmärkte und deren jeweilige Inhaber und Betreiber.<br />
Das regulatorische Umfeld, in dem sich die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext bewegen, ist stark<br />
von europäischen Richtlinien und Verordnungen im Bereich Finanzdienstleistungen geprägt und wird zum Teil von<br />
diesen bestimmt. Im November 2007 trat eine der wichtigsten Richtlinien des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen<br />
in Kraft. Die MiFID, die durch die Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten über Wertpapiere,<br />
Bank- und Versicherungswesen, Hypotheken, Pensionsgeschäfte und andere Formen finanzieller Transaktionen<br />
einen einheitlichen Finanzdienstleistungsmarkt schaffen soll, wurde im Jahr 2004 von der EU verabschiedet.<br />
Die schrittweise Umsetzung der Richtlinien des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen durch die Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union hat eine bessere Harmonisierung des aufsichtsrechtlichen Regelwerks für<br />
Finanzdienstleistungen, Platzierungen, Listings, Handel und Marktmissbrauch ermöglicht. Darüber hinaus hat<br />
die Umsetzung der MiFID durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einer Stärkung der Befugnisse und<br />
Kontrolle von Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Corporate Governance, die Beteiligungsverhältnisse und die<br />
Organisation von Marktbetreibern geführt.<br />
Regulierung der Gruppe Deutsche Börse<br />
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Börsenhandels und der ordnungsgemäßen<br />
Preisfeststellung sowie zum Schutz von Investoren und zur Schaffung von Vertrauen in Marktmechanismen<br />
unterliegen Börsen in Deutschland einer Beaufsichtigung durch mehrere Institutionen, unter anderem durch die<br />
Börsenaufsichtsbehörden der Länder, die Handelsüberwachungsstellen der einzelnen Börsen und die <strong>BaFin</strong>, die in<br />
diesem Bereich alle eng zusammenarbeiten.<br />
Auch wenn sie nach Maßgabe des WpHG keine unmittelbare Aufsicht über Wertpapierbörsen ausübt, spielt<br />
die <strong>BaFin</strong> eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wertpapierhandels, indem sie beim<br />
A-368
Verdacht auf Insiderhandel, Marktmanipulation und möglichen Verstöße gegen Berichtspflichten auf Bundesebene<br />
Untersuchungen anstellt, durch die das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte<br />
gestärkt wird.<br />
Handel<br />
Börsen und Börsenträger<br />
In Deutschland wird das aufsichtsrechtliche Regelwerk fürBörsen und Börsenträger durch Rechtsnormen wie<br />
das Börsengesetz, die Börsenordnung der einzelnen Börsen, das Kreditwesengesetz, das WpHG, das Depotgesetz,<br />
das Wertpapierprospektgesetz und die auf Grundlage dieser Gesetze erlassenen weiteren Vorschriften und Verordnungen<br />
bestimmt.<br />
Börsen wie die Frankfurter Wertpapierbörse sind als teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts<br />
strukturiert. Sie werden von Trägern wie der Deutsche Börse und der Scoach Europa AG betrieben, die auf<br />
Anforderung der Geschäftsführung der Börse die zur Durchführung und angemessenen Fortentwicklung des<br />
Börsenbetriebs erforderlichen personellen und finanziellen Mittel sowie die erforderlichen Räumlichkeiten zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Beziehung zwischen Trägern und Börsen ist in weiten Teilen nicht gesetzlich geregelt,<br />
jedoch schreibt die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse vor, dass der Träger auf Weisung des Vorstands<br />
oder des Börsenrats die erforderlichen Mitarbeiter und sonstigen Ressourcen einschließlich finanzieller Mittel und<br />
Räumlichkeiten bereitzustellen hat.<br />
Mit Erteilung der Erlaubnis für die Tätigkeit als Träger einer Börse durch die zuständige Börsenaufsichtsbehörde<br />
des Bundeslandes, in dem der Betrieb der Börse erfolgen soll, unterliegen Börsenträger der Betriebspflicht.<br />
Dadurch sind ihnen unabhängige Entscheidungen über die Fortsetzung oder Einstellung des Börsengeschäfts<br />
untersagt.<br />
Das Börsengesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage für den Betrieb von Wertpapierbörsen in Form öffentlichrechtlicher<br />
Anstalten. Es enthält die wichtigsten Vorschriften über die Erteilung einer Erlaubnis und die weiteren<br />
Voraussetzungen für die Errichtung einer Wertpapierbörse, über ihre Organisation, die einzurichtenden Börsenorgane<br />
wie etwa die Handelsüberwachungsstelle sowie über deren Rechte und Pflichten.<br />
Die Regeln für den Handel an einer bestimmten Börse werden vom Börsenrat festgelegt, einem Selbstregulierungsorgan,<br />
das für die Organisation einer Wertpapierbörse von zentraler Bedeutung ist. So benötigt etwa die<br />
Geschäftsführung einer Wertpapierbörse bei allen Entscheidungen über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung die<br />
Zustimmung des Börsenrats. Der Börsenrat ist unter anderem für die Bestellung, Abberufung und Überwachung der<br />
Geschäftsführung zuständig. Dem Börsenrat obliegt ferner der Erlass der Börsenordnung, der Gebührenordnung<br />
und der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Börsenrats vom<br />
Träger einer Börse werden die Mitglieder des Börsenrats von den verschiedenen an der Wertpapierbörse zur<br />
Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Gruppen gewählt, darunter Kreditinstitute, Emittenten von an der<br />
betreffenden Börse notierten Wertpapieren und Anleger. Jede deutsche Wertpapierbörse hat einen Börsenrat zu<br />
bilden.<br />
Das Börsengesetz enthält zudem Vorschriften über die Zulassung von Marktteilnehmern und gehandelten<br />
Produkten sowie die Beaufsichtigung durch die zuständige Börsenaufsichtsbehörde auf Länderebene. Für den<br />
Handel von Wertpapieren an einem regulierten Markt ist die Zulassung zum Handel an dem regulierten Markt<br />
erforderlich.<br />
Jede Börse ist verpflichtet, eine Handelsüberwachungsstelle einzurichten und zu betreiben. Die Handelsüberwachungsstelle<br />
ist ein eigenständiges Börsenorgan und nimmt die Marktaufsicht wahr. Handelsüberwachungsstellen<br />
werden von den Börsenaufsichtsbehörden beaufsichtigt und unterliegen deren Weisungen. Als<br />
teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts nehmen die Handelsüberwachungsstellen Aufgaben im öffentlichen<br />
Interesse wahr. Sie überwachen die Preisfeststellungen und die ordnungsgemäße Durchführung des<br />
Präsenzhandels und des elektronischen Handels. Stellt die Handelsüberwachungsstelle Unregelmäßigkeiten fest,<br />
hat sie die Börsenaufsichtsbehörden und die Geschäftsführung der Börse und, sofern zuständig, die <strong>BaFin</strong> zu<br />
unterrichten.<br />
A-369
Börsenträger erzielen einen Teil ihrer Erlöse aus den öffentlichen Gebühren, die für die Zulassung von<br />
Wertpapieren erhoben werden. Auch wenn diese Gebühren von den Wertpapierbörsen und nicht von den Trägern<br />
selbst erhoben werden, hat der Träger jeder Börse unmittelbaren Anspruch auf diese Gebühren. Sie sind auf<br />
Grundlage der Gebührenordnung festzusetzen, die von der Börse nach Maßgabe des Börsengesetzes festgelegt und<br />
von der zuständigen Börsenaufsichtsbehörde genehmigt wurde.<br />
Die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften können — wie andere Unternehmen auch — gewerbliche<br />
Tätigkeiten ausüben und Dienstleistungen zu Marktpreisen anbieten. Jedoch ist es der Gruppe Deutsche Börse<br />
untersagt, ihre öffentliche Stellung zu missbrauchen oder wirtschaftliche Vorteile aus einer rechtswidrigen<br />
Vermischung öffentlicher und privater Interessen zu ziehen. In Bezug auf private Entgelte sind die allgemeinen<br />
Vorschriften zur Preisgestaltung, insbesondere des Wettbewerbs- und Kartellrechts, einzuhalten. Bei einer einseitigen<br />
Festlegung von Preisen durch die Gruppe Deutsche Börse ist es für die Gültigkeit der Preise erforderlich,<br />
dass die Festlegung auf angemessener und billiger Grundlage erfolgt. Neben sonstigen Entgelten nehmen<br />
Börsenträger private Entgelte für die Nutzung des Xetra-Systems und ihrer Dateninformationsdienste ein.<br />
Multilaterale Handelssysteme und Wertpapierhandelsbanken<br />
Handelsbezogene Dienstleistungen werden von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext über<br />
Finanzinstitute und Wertpapierhandelsbanken erbracht, die multilaterale Handelssysteme (in diesem Dokument als<br />
,,MTFs“ bezeichnet) betreiben. MTFs sind Plattformen für den elektronischen Handel mit Wertpapieren. Der<br />
Begriff der MTFs wurde durch die MiFID eingeführt. Teilnehmer am Handel über MTFs müssen in ihrem Sitzstaat<br />
der Aufsicht durch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde unterliegen. Derzeit ist ein Handel über MTFs für Privatinvestoren<br />
nicht möglich; vielmehr müssen Marktteilnehmer von MTFs spezifische Anforderungen erfüllen, die<br />
mit denjenigen vergleichbar sind, die für Marktteilnehmer von Wertpapierbörsen gelten.<br />
Als Betreiber von multilateralen Handelssystemen im Sinne der MiFID unterliegen MTFs der Beaufsichtigung<br />
und Handelsüberwachung durch die Aufsichtsbehörden des jeweiligen Mitgliedstaats. Um den Aufsichtsbehörden<br />
die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels zu ermöglichen,<br />
unterliegen Kreditinstitute umfassenden Berichtspflichten in Bezug auf Wertpapier- und Derivategeschäfte.<br />
Darüber hinaus schreibt die MiFID Verhaltensregeln vor, die für alle Kreditinstitute und sonstigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen,<br />
einschließlich Eigenhändler, gelten.<br />
Da sie Anbieter von Wertpapierdienstleistungen für Finanzinstitute und Wertpapierhandelsbanken oder<br />
anderweitigen Wertpapierdienstleistungen sind, werden die Betreiber von MTFs durch die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche<br />
Bundesbank im Hinblick auf die Einhaltung der im KWG für Finanzdienstleistungsinstitute und der im WpHG für<br />
Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorgesehenen Vorschriften beaufsichtigt. Während das KWG bestimmte<br />
Regeln für die Eigenkapitalausstattung und Zulassungsanforderungen vorschreibt, hat die Einstufung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />
im Sinne des WpHG die Verpflichtung zur Einhaltung des im WpHG umgesetzten<br />
Regelwerks zum Wertpapierhandel und Anlegerschutz der MiFID zur Folge.<br />
Clearing<br />
Zentrale Kontrahenten<br />
Die Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus innerhalb der Gruppe Deutsche Börse. Das Unternehmen bietet<br />
vollautomatisierte Post-Trade-Dienstleistungen mit Straight-Through Processing für Aktien-, Derivate-, Repo-,<br />
Energie- und Rentengeschäfte. In ihrer Funktion als zentraler Kontrahent tritt die Eurex Clearing AG als Käufer für<br />
alle Verkäufer und als Verkäufer für alle Käufer auf und bemüht sich so um eine Minimierung des Kontrahentenrisikos<br />
und eine Maximierung der Abwicklungseffizienz. Die Eurex Clearing AG bietet Trade Management-<br />
Funktionen, Risikomanagementdienste und effiziente Verwaltungslösungen in punkto Sicherheiten und Lieferung,<br />
wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Marktintegrität und -sicherheit liegt. Die Eurex Clearing AG<br />
erbringt führende Risikomanagementdienste, beispielsweise umfassende Vorhandels-Risikolimits, und war der<br />
erste führende zentrale Kontrahent weltweit, der seinen Handelsteilnehmern und Clearingmitgliedern Risikomanagement-<br />
und Margining-Daten in Echtzeit bereitstellte.<br />
Die Eurex Clearing AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Eurex Frankfurt AG und tritt als<br />
zentraler Kontrahent für die Eurex-Börsen, die Eurex Bonds GmbH, Eurex Repo GmbH, Frankfurter<br />
A-370
Wertpapierbörse und die Irish Stock Exchange auf. Ferner tritt die Eurex Clearing AG als zentraler Kontrahent für<br />
Transaktionen der European Energy Exchange (EEX) auf, die im Rahmen einer gesonderten Clearinglink-<br />
Vereinbarung mit der European Commodity Clearing AG (in diesem Dokument als ,,ECC“ bezeichnet) durchgeführt<br />
werden.<br />
Die ECC ist ein Clearinghaus mit einem breiten Dienstleistungsangebot für börsliche und außerbörsliche<br />
Handelsgeschäfte mit Energieprodukten und verwandten Produkten. Als zentraler Kontrahent nimmt die ECC eine<br />
Position zwischen Käufer und Verkäufer ein und übernimmt so für beide Parteien das Ausfallrisiko der jeweils<br />
anderen Partei.<br />
Nach deutschem Recht unterliegen die Eurex Clearing AG und die ECC der Bankenaufsicht, da sie als zentrale<br />
Kontrahenten im Sinne des KWG zugelassen sind. Darüber hinaus ist die Eurex Clearing AG für die Erbringung<br />
verschiedener Wertpapierdienstleistungen zugelassen und gilt daher als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im<br />
Sinne des WpHG. Auf Grundlage dieser Einstufungen unterliegen die Eurex Clearing AG und die ECC der Aufsicht<br />
durch die <strong>BaFin</strong> und der Deutschen Bundesbank, die die Einhaltung der einschlägigen vorstehend genannten<br />
Vorschriften überwachen. Die Financial Services Authority hat der Eurex Clearing AG im Vereinigten Königreich<br />
den Status eines Recognized Overseas Clearing House zugewiesen. Am 31. Juli 2009 wurde die Eurex Clearing AG<br />
von der CFTC als Multilateral Clearing Organization anerkannt. Zudem hat sie mit der SEC eine Befreiungsvereinbarung<br />
unterzeichnet, die es ihr gestattet, das Clearing bestimmter Credit Default Swaps in den Vereinigten Staaten<br />
anzubieten. Darüber hinaus erfüllt die ECC die Voraussetzungen für ein ausgewiesenes Zahlungssystem gemäß<br />
Artikel 10 der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- und Wertpapierliefer- und<br />
-abrechnungssystemen (98/26/EG).<br />
Abwicklung/Verwahrung<br />
Zentralverwahrer<br />
Der Abwicklungsbereich der Gruppe Deutsche Börse wird von der Clearstream Banking S.A. und der<br />
Clearstream Banking AG betrieben. Beide sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der Clearstream International<br />
S.A.<br />
Zum Kerngeschäft der Clearstream Banking S.A. und der Clearstream Banking AG zählen die Abwicklung<br />
von Marktgeschäften und die Verwahrung von Wertpapieren. Im Bereich der Abwicklungsdienstleistungen sorgen<br />
diese Unternehmen für eine schnelle und effektive Lieferung von Barmitteln und Wertpapieren zwischen den<br />
handelnden Parteien. Im Bereich der Verwahrung von Wertpapieren sind die Clearstream Banking S.A. und die<br />
Clearstream Banking AG für das Management, die Verwahrung und die Verwaltung der hinterlegten Wertpapiere<br />
verantwortlich.<br />
Sowohl die Clearstream Banking S.A. als auch die Clearstream International S.A. unterliegen der Aufsicht<br />
durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (in diesem Dokument als ,,CSSF“ bezeichnet) in<br />
Luxemburg. Zudem unterliegen sie, da es sich bei beiden Unternehmen um Tochtergesellschaften der Clearstream<br />
<strong>Holding</strong> AG handelt, auf Konzernebene der konsolidierten Aufsicht durch die <strong>BaFin</strong>.<br />
Die Clearstream Banking AG wird hingegen derzeit nicht durch die CSSF beaufsichtigt, obwohl sie Teil des<br />
Konsolidierungskreises der Clearstream International S.A. ist. Stattdessen erfüllt die Clearstream Banking AG die<br />
Voraussetzungen für eine Wertpapiersammelbank und unterliegt in diesem Umfang der Aufsicht durch die <strong>BaFin</strong><br />
gemäß KWG und DepotG.<br />
Im DepotG ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für Dritte durch eine Depotbank geregelt; es<br />
schreibt die Einholung einer besonderen Erlaubnis für die Erbringung dieser Dienstleistungen vor. Das DepotG<br />
konzentriert sich insbesondere auf den Schutz von Hinterlegern und sieht ein spezielles System für die Übertragung<br />
des Eigentums an Wertpapieren durch eine Einkaufskommission vor. Ferner schreibt das DepotG bestimmte Regeln<br />
für verschiedene Arten von Verwahrverhältnissen, wie etwa Sammelverwahrung oder Sonderverwahrung, vor und<br />
regelt die Verpfändung von Wertpapieren. Zum Schutz der Hinterleger von Wertpapieren sieht das DepotG mit der<br />
Depotprüfung eine besondere Prüfungsverpflichtung vor, die von allen im Verwahrgeschäft tätigen Kreditinstituten<br />
eingehalten werden muss. Im Falle der Insolvenz eines Verwahrers wird den Hinterlegern von Wertpapieren ein<br />
Aussonderungsanspruch nach Maßgabe der Insolvenzordnung eingeräumt.<br />
A-371
Regulierung der NYSE Euronext<br />
Die MiFID, die Marktmissbrauchsrichtlinie, die ESMA-Standards und die Euronext-Rulebooks sehen<br />
allesamt Mindestanforderungen für die Handelsüberwachung und die Durchsetzung von Regeln durch die Euronext<br />
als Betreiberin von regulierten Märkten und MTFs vor. Die Euronext hat einen Rahmen zur Organisation der<br />
Marktüberwachung geschaffen, mit dem sie:<br />
den Handel auf Regelverstöße, ordnungswidrige Handelsbedingungen oder einen möglichen Marktmissbrauch<br />
hin überwacht,<br />
Verstöße gegen Regeln oder Rechtspflichten im Zusammenhang mit der Marktintegrität an die zuständige<br />
nationale Aufsichtsbehörde meldet; und<br />
die Einhaltung der Euronext-Rulebooks überwacht und durchsetzt.<br />
Marktbeobachtung und -überwachung erfolgen in Form eines zweistufigen Prozesses, der aus einer Echtzeit-<br />
Marktbeobachtung und einer Nachhandelsanalyse der ausgeführten Geschäfte (am nächsten Tag) besteht. Darüber<br />
hinaus stellt die Euronext die Einhaltung ihrer Regeln seitens der Teilnehmer durch Untersuchungen und Kontrollen<br />
vor Ort sicher.<br />
Die Echtzeit-Überwachung der Märkte erfolgt durch Cash Market Operations und für die Terminmärkte durch<br />
NYSE Liffe Market Services. Cash Market Operations und NYSE Liffe Market Services sind die ersten<br />
Ansprechpartner im Tagesgeschäft für alle Marktteilnehmer (Mitglieder, Emittenten und Aufsichtsbehörden)<br />
bei allen operativen Problemen. Sie überwachen das Tagesgeschäft und können sofortige Maßnahmen zur<br />
Aufrechterhaltung ausgewogener und ordnungsgemäßer Märkte ergreifen. Bei einer Gefährdung des ordnungsgemäßen<br />
Marktablaufs und bei Verstößen gegen die Marktregeln werden durch diese Überwachung vorbeugende<br />
und sofortige Maßnahmen eingeleitet.<br />
Die Nachhandelsüberwachung erfolgt für die Kassamärkte und die kontinentalen Terminmärkte durch das<br />
Market Integrity Department und für den Londoner Terminmarkt durch die Audit, Investigation and Membership<br />
Unit. Als Teil ihrer T+1-Aktivitäten haben beide Abteilungen eine Reihe von Überwachungstools für die Aufdeckung<br />
und Verhinderung von bestimmten missbräuchlichen Verhaltensweisen entwickelt, die bei unterbleibender<br />
Kontrolle das Vertrauen der Investoren in die Integrität der Märkte der Euronext beeinträchtigen könnten, wie z.B.<br />
Insiderhandel und Front Running. Zudem führen beide Abteilungen Prüfungen der Mitgliedsunternehmen durch,<br />
um sicherzustellen, dass die Mitglieder die Börsenregeln einhalten und geeignete Kontrollen und Prozesse für<br />
bestimmte Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit eingeführt haben, etwa im Bereich des Vor- und Nachhandels-<br />
Risikomanagements und der Backoffice-Aufgaben.<br />
Cash Market Operations und NYSE Liffe Market Services überwachen die Einhaltung aller Regeln für die<br />
Handelstätigkeit in Echtzeit. Dabei werden Verdachtsfälle von Marktmissbrauch an die zuständige Aufsichtsbehörde<br />
gemeldet (die gemäß den nationalen Vorschriften für die Durchsetzung der Bestimmungen der Marktmissbrauchsrichtlinie<br />
verantwortlich ist) und mögliche Verstöße gegen die Euronext-Regeln an das Market Integrity<br />
Department der Euronext berichtet.<br />
Das Market Integrity Department ist zudem fürdieDurchführung von Mitgliederkontrollen und -untersuchungen<br />
vor Ort zuständig und ahndet Verstöße gegen die Euronext-Regeln durch Disziplinarmaßnahmen.<br />
Listing und Berichtspflichten<br />
Die nationalen Aufsichtsbehörden der Euronext-Börsen haben am 24. Juni 2010 ein Memorandum of<br />
Understanding (in diesem Dokument als ,,MoU“ bezeichnet) abgeschlossen, das den Rahmen für die Koordinierung<br />
ihrer Beaufsichtigung der Euronext und der von den Tochtergesellschaften der Euronext betriebenen Märkte bildet.<br />
Die beteiligten Aufsichtsbehörden haben einige gemeinsame Interessensbereiche benannt und einen koordinierten<br />
Ansatz bei der Ausübung ihrer jeweiligen nationalen Regeln, Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Praktiken im<br />
Hinblick auf Listinganforderungen, Prospektpflichten, laufende Pflichten notierter Unternehmen, Vorschriften für<br />
Übernahmeangebote und die Offenlegung großer Aktienbestände beschlossen. Die Regeln, die für das öffentliche<br />
Angebot von Finanzinstrumenten und für Prospekte gelten, sowie die laufenden Berichtspflichten (Ad-hoc-<br />
Meldungen und regelmäßige Berichterstattung) notierter Unternehmen sind in der Prospektrichtlinie und der<br />
Transparenzrichtlinie festgelegt, die von den Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden in allen Euronext-Ländern<br />
umzusetzen sind. Unternehmen, die die Börsennotierung und den Handel ihrer Wertpapiere an einem Euronext-<br />
Markt anstreben, müssen einen Börsenzulassungsprospekt nach Maßgabe der Prospektrichtlinie und der<br />
A-372
Prospektverordnung erstellen, die harmonisierten Listinganforderungen des Rulebook I und die zusätzlichen<br />
lokalen Listinganforderungen des Rulebook II einhalten und nach der Zulassung die von der zuständigen Behörde<br />
ihrer Sitz-Mitgliedstaats vorgeschriebenen laufenden Berichtspflichten erfüllen.<br />
Unternehmen können die Zulassung zum Listing in einer oder mehreren Rechtsordnungen, in denen sich ein<br />
Euronext-Markt befindet, beantragen. Seit der Einführung des integrierten Orderbuchs wird die Liquidität von<br />
Unternehmen, die an mehreren Börsen in Amsterdam, Brüssel, London und Paris notiert sind, konzentriert, da<br />
jedem entsprechenden Unternehmen unabhängig vom Notierungsort eine einzige Wertpapierkennung zugewiesen<br />
wird. Jedoch ermöglicht ein zentraler Zugangspunkt für Emittenten den Investoren aus anderen Euronext-Ländern<br />
den Zugriff auf das Orderbuch für Handelszwecke. Der Abwicklungsprozess kann weiterhin zwischen den<br />
verschiedenen Euronext-Märkten variieren, jedoch erfolgt derzeit eine Integration und Harmonisierung innerhalb<br />
der Abwicklungssysteme der Euroclear-Gruppe. Ausgenommen hiervon ist der portugiesische Markt, wo die<br />
Abwicklung auch künftig von der Interbolsa durchgeführt werden wird.<br />
Gruppenweite Beaufsichtigung und Regulierung<br />
Im Rahmen des vorstehend genannten MoU haben die für die Euronext zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
vereinbart, bei der Beaufsichtigung der Euronext-Märkte einen koordinierten Ansatz zu entwickeln und umzusetzen.<br />
Vertreter der Aufsichtsbehörden der Euronext kommen regelmäßig in Arbeitsgruppen zusammen, um ihre<br />
Aktivitäten in gemeinsamen Interessensbereichen zu koordinieren und Maßnahmen zur Förderung der Harmonisierung<br />
der jeweiligen nationalen Vorschriften zu vereinbaren.<br />
Bei ihrer Gründung im Jahr 2000 erhielt die Euronext N.V. zusammen mit der Euronext Amsterdam N.V. eine<br />
gemeinsame Börsenlizenz für den Betrieb regulierter Märkte, was zur Folge hat, dass sie auch der Regulierung und<br />
Beaufsichtigung durch das niederländische Finanzministerium und die niederländische Aufsichtsbehörde AFM<br />
unterliegt. Zu den Befugnissen des niederländischen Finanzministeriums und der AFM zählen Genehmigungsoder<br />
Vetorechte bezüglich (1) des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von mehr als 10% der Geschäftsanteile<br />
eines Marktbetreibers; (2) der Bestellung von Entscheidungsträgern mit Richtlinienkompetenz von Marktbetreibern;<br />
(3) Verschmelzungen, Überkreuzbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen und (4) sämtlicher Maßnahmen,<br />
die den ordnungsgemäßen Betrieb der niederländischen Börsen beeinträchtigen könnten.<br />
Nationale Regulierung<br />
Die Betreiber der europäischen Märkte der Euronext sind Inhaber von Betriebslizenzen für die folgenden<br />
EU-regulierten Märkte:<br />
Die Euronext Amsterdam betreibt zwei regulierte Märkte:<br />
einen Aktienmarkt (Euronext Amsterdam) und einen Terminmarkt (Euronext Amsterdam Derivatives<br />
Market, d. h. den Amsterdamer Markt der NYSE Liffe);<br />
Die Euronext Brüssel betreibt zwei regulierte Märkte:<br />
einen Aktienmarkt (Euronext Brüssel) und einen Terminmarkt (Euronext Brussels Derivatives<br />
Market, d. h. den Brüsseler Markt der NYSE Liffe);<br />
Die Euronext Lissabon betreibt zwei regulierte Märkte:<br />
einen Aktienmarkt (Euronext Lissabon) und einen Terminmarkt (Euronext Lisbon Futures and<br />
Options Market, d. h. den Lissaboner Markt der NYSE Liffe);<br />
Die Euronext Paris betreibt drei regulierte Märkte:<br />
einen Aktienmarkt (Euronext Paris) und zwei Terminmärkte (MONEP und MATIF, d. h. die Pariser<br />
Märkte der NYSE Liffe); und<br />
Die Liffe Administration and Management betreibt zwei regulierte Märkte: einen Terminmarkt (London<br />
International Financial Futures and Options Exchange, d. h. den Londoner Markt der NYSE Liffe) und<br />
einen Kassamarkt (NYSE Euronext London).<br />
A-373
Jeder dieser Marktbetreiber betreibt zudem eine Reihe von Märkten, die nicht unter die EU-Begriffsbestimmung<br />
eines ,,regulierten Markts“ fallen. Jeder Marktbetreiber unterliegt gemäß seines Status als Börsenbetreiber<br />
den nationalen Gesetzen und Verordnungen.<br />
Euronext Amsterdam<br />
Voraussetzung für den Betrieb eines regulierten Markts in den Niederlanden ist die vorherige Erteilung einer<br />
Erlaubnis durch das niederländische Finanzministerium, das diese jederzeit ändern oder aufheben kann, falls dies<br />
für die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Märkte oder zum Schutz von Investoren<br />
erforderlich sein sollte. Die Erlaubnis kann ferner aufgrund von Verstößen gegen einschlägige Vorschriften<br />
aufgehoben werden. Die AFM tritt — gegebenenfalls zusammen mit der niederländischen Zentralbank (De<br />
Nederlandsche Bank) — als Aufsichtsbehörde für niederländische zugelassene Mitglieder der Euronext Amsterdam<br />
auf, überwacht die Primär- und Sekundärmärkte, stellt die Einhaltung der Marktregeln sicher und überwacht<br />
Clearing- und Abwicklungsvorgänge. Das niederländische Finanzministerium ist ferner für die Abgabe von<br />
Unbedenklichkeitserklärungen im Zusammenhang mit dem Erwerb bedeutender Beteiligungen an einem Betreiber<br />
eines regulierten Markts oder MTF in den Niederlanden zuständig. Das niederländische Finanzministerium hat die<br />
Befugnis zur Abgabe entsprechender Unbedenklichkeitserklärungen auf die AFM übertragen, mit Ausnahme<br />
solcher Fälle, in denen der Erwerb einer bedeutenden Beteiligung mit einer grundlegenden Veränderung der<br />
Beteiligungsverhältnisse des Betreibers eines regulierten Markts in den Niederlanden verbunden ist.<br />
Euronext Brüssel<br />
Die Euronext Brüssel unterliegt dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 und ist als Marktbetreiberin<br />
gemäß Artikel 16 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 anerkannt. Durch das belgische Gesetz vom<br />
2. August 2002 wurden einige ehemalige Zuständigkeiten der Brüsseler Börse (z. B. Disziplinarbefugnisse<br />
gegenüber Mitgliedern und Emittenten, Kontrolle vertraulicher Informationen, Marktaufsicht und Untersuchungsbefugnisse)<br />
auf die CBFA übertragen. Die Euronext Brüssel ist für Angelegenheiten wie die Marktorganisation und<br />
die Zulassung, die Suspendierung und den Ausschluss von Mitgliedern zuständig und wurde kraft Gesetzes zur<br />
,,zuständigen Behörde“ im Sinne der Prospektrichtlinie bestellt.<br />
Euronext Lissabon<br />
Die Euronext Lissabon unterliegt der portugiesischen Gesetzesverordnung 357-C/2007, die zusammen mit<br />
dem portugiesischen Wertpapiergesetz und den Vorschriften der Comissão do Mercado de Valores Mobilários (in<br />
diesem Dokument als die ,,CMVM“ bezeichnet) den rechtlichen Rahmen für regulierte und unregulierte Märkte,<br />
Marktbetreiber und alle Unternehmen mit verwandter Geschäftstätigkeit in Portugal bildet. Voraussetzung für die<br />
Gründung von regulierten Marktbetreibern ist die vorherige Genehmigung in Form eines Erlasses des portugiesischen<br />
Finanzministeriums nach Rücksprache mit der CMVM. Die CMVM ist eine unabhängige Behörde, die<br />
Märkte und Marktteilnehmer, öffentliche Angebote und Organismen für gemeinsame Anlagen beaufsichtigt.<br />
Euronext Paris<br />
Die Euronext Paris unterliegt dem französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch. Nach Maßgabe des<br />
französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches ist das französische Finanzministerium befugt, auf Empfehlung<br />
der Autorité des Marchés Financiers (in diesem Dokument als die ,,AMF“ bezeichnet) und auf ein Gutachten der<br />
ACP hin den Status eines regulierten Markts zu verleihen bzw. zu widerrufen. Der Marktstatus wird verliehen, falls<br />
der Markt bestimmte Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb erfüllt.<br />
Neben ihrem Status als Marktbetreiberin ist die Euronext Paris als spezialisiertes Finanzinstitut zugelassen<br />
und unterliegt somit dem französischen Bankenrecht (insbesondere dem französischen Bankengesetz in der jeweils<br />
geltenden und im französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch kodifizierten Fassung), d. h. sie unterliegt der<br />
Aufsicht durch die ACP. Als maßgebliches mittelbares Mutterunternehmen der Euronext Paris für Zwecke der<br />
Bankenaufsicht unterliegt auch die Euronext bestimmten Berichtspflichten und Vorschriften der Commission<br />
Bancaire. So ist sie zur Einhaltung bestimmter Kennzahlen und Anforderungen verpflichtet, darunter Mindestkapitalausstattung<br />
und Solvabilitätsquoten.<br />
A-374
Liffe Administration and Management<br />
Die LIFFE Administration and Management (der Londoner Markt der NYSE Liffe) verwaltet die Märkte für<br />
Finanz- und Rohstoffderivate in London und verwaltet und betreibt die NYSE Euronext London; beide unterliegen<br />
der Aufsicht durch die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority (in diesem Dokument als<br />
,,FSA“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich fällt die Gesetzgebung zur Regelung von Finanzdienstleistungen in<br />
die Zuständigkeit des Finanzministeriums, wohingegen die Zuständigkeit für die Beaufsichtigung der Ausübung<br />
regulierter Tätigkeiten bei der FSA liegt. Die LIFFE Administration and Management ist als anerkannte Anlagebörse<br />
mit Eigenclearing (self-clearing recognized investment exchange) gemäß dem UK Financial Services and<br />
Markets Act 2000 anerkannt.<br />
Sonstige im Vereinigten Königreich regulierte Unternehmen<br />
Die LIFFE Services Ltd. wird von der FSA als Dienstleistungsunternehmen (service company) beaufsichtigt.<br />
Die Secfinex Ltd. steht mehrheitlich im Eigentum der NYSE Euronext. Ihre Hauptgeschäftstätigkeit ist der<br />
Betrieb einer elektronischen Handelseinrichtung für die Wertpapierleihe. Sie wird von der FSA als zugelassene<br />
Person (authorized person) beaufsichtigt.<br />
Vereinigte Staaten<br />
Regulierung der Wertpapierbörsen<br />
Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses werden die folgenden Wertpapierbörsen-Tochtergesellschaften<br />
der Holdco weiterhin bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission registriert sein und deren<br />
Aufsicht unterliegen: die International Securities Exchange, LLC (in diesem Dokument als ,,ISE“ bezeichnet), die<br />
NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex. Ferner wird die Holdco über die ISE Minderheitsbeteiligungen an den<br />
folgenden bei der SEC registrierten Wertpapierbörsen halten: der EDGA Exchange, Inc. (in diesem Dokument als<br />
,,EDGA“ bezeichnet) und der EDGX Exchange, Inc. (in diesem Dokument als ,,EDGX“ bezeichnet).<br />
Die US-Wertpapiergesetzgebung auf Bundesebene sieht ein zweistufiges System für die Regulierung von<br />
Wertpapiermärken und Marktteilnehmern vor. Die erste Stufe besteht aus der SEC, der die Hauptzuständigkeit für<br />
den Gesetzesvollzug von Wertpapiergesetzen und -verordnungen auf Bundesebene obliegt und die vom Kongress<br />
beaufsichtigt wird. Die zweite Stufe besteht aus den Regulierungspflichten von Selbstregulierungsorganen<br />
(,,SROs“), die in Eigenverantwortung ihre Mitglieder überwachen. SROs sind nicht-staatliche juristische Personen,<br />
die von der SEC beaufsichtigt werden.<br />
Die SROs der Wertpapierbranche sind ein wesentlicher Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Systems des<br />
Exchange Act und dienen der Einrichtung ausgewogener und ordnungsgemäßer Märkte und dem Schutz von<br />
Investoren. Es gibt zwei Arten von SROs: Wertpapierbörsen (securities exchanges) und Wertpapiervereinigungen<br />
(securities associations). Beide müssen bei der SEC gemäß dem Securities Exchange Act registriert werden. Um<br />
registriert werden zu können, muss ein SRO in der Lage sein, die Aufgaben, die im Exchange Act und den in seinem<br />
Rahmen erlassenen Vorschriften und Verordnungen vorgesehen sind, wahrzunehmen und die darin vorgesehenen<br />
Vorschriften einzuhalten. Ferner muss ein SRO die Einhaltung des Exchange Act und der in seinem Rahmen<br />
erlassenen Vorschriften und Verordnungen und seiner eigenen Regeln durch seine Mitglieder und durch mit diesen<br />
verbundene natürliche Personen gewährleisten können. Um Mitglied einer SRO werden zu können, muss ein<br />
Rechtsträger bei der SEC eine Registrierung als Broker-Dealer vornehmen und bei der SRO seine Zulassung<br />
beantragen sowie sich in diesem Rahmen der Beaufsichtigung durch US-Bundesbehörden und durch die SRO<br />
unterwerfen und sich dazu verpflichten, verschiedene Compliance- und Berichterstattungspflichten zu erfüllen.<br />
Jede Wertpapierbörse hat ihrerseits den Auftrag, den finanziellen Status und den Betrieb sowie das Verkaufsverhalten<br />
von ihren Mitgliedern und deren Mitarbeitern sowie die Handelstätigkeit an der Börse zu beaufsichtigen<br />
und gegebenenfalls die Einhaltung der Listingstandards durchzusetzen. Alle sechs im Eigentum der<br />
Deutsche Börse und der NYSE Euronext stehenden US-Wertpapierbörsen haben Vereinbarungen mit der Financial<br />
Industry Regulatory Authority, Inc. (in diesem Dokument als ,,FINRA“ bezeichnet, vormalige National Association<br />
of Securities Dealers, Inc. oder ,,NASD“) über die Wahrnehmung einiger dieser aufsichtsrechtlichen Funktionen<br />
geschlossen. Dies ist gemäß einer Entscheidung der SEC zulässig. Die FINRA, die selbst keine<br />
Eigentümerin oder Betreiberin von Börsen ist, ist die einzige in den Vereinigten Staaten registrierte<br />
A-375
Wertpapiervereinigung. Die Beaufsichtigung des finanziellen Status und des Betriebs sowie des Verkaufsverhaltens<br />
von gemeinsamen Mitgliedern der FINRA und einer oder mehrerer der sechs Wertpapierbörsen erfolgt im Rahmen<br />
von Vereinbarungen mit der FINRA. Jede der sechs Wertpapierbörsen hat zudem weitere Vereinbarungen über die<br />
Wahrnehmung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen geschlossen.<br />
ISE<br />
Die ISE hat im Rahmen eines Options Designation Plan eine Vereinbarung mit der FINRA und den Designated<br />
Options Examining Authorities (in diesem Dokument als ,,Prüf-SROs“ bezeichnet) geschlossen. Die Regeln der<br />
ISE schreiben vor, dass alle Mitglieder mit elektronischem Zugang Mitglied von mindestens einer der Prüf-SROs<br />
sein müssen. Nach Maßgabe dieser Vereinbarungen überwachen die Prüf-SROs die Einhaltung bestimmter<br />
Vorschriften des Exchange Act und bestimmter in dessen Rahmen erlassener Regeln und Verordnungen sowie<br />
bestimmter Regeln der Prüf-SROs und der ISE durch Unternehmen, die sowohl Mitglied der ISE als auch der<br />
betreffenden Prüf-SRO sind.<br />
Für Pflichten, die nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind, hat die ISE einen gesonderten Vertrag mit der<br />
FINRA geschlossen, der eine Vergütung auf Grundlage der erbrachten Leistungen vorsieht. Im Rahmen dieses<br />
Vertrags nimmt die FINRA als Vertreterin der ISE bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen in deren Namen wahr,<br />
wobei die Entscheidungsbefugnis und bestimmte Durchsetzungs- und Handelsüberwachungsaufgaben bei der ISE<br />
verbleiben. Ungeachtet der Vereinbarungen der ISE mit der FINRA über die Wahrnehmung dieser Aufgaben<br />
verbleibt die endgültige aufsichtsrechtliche Verantwortung nach Maßgabe des Exchange Act bei der ISE.<br />
ISE Delaware Trust<br />
Im Zusammenhang mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Zusammenschlusses der ISE <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
(,,ISE <strong>Holding</strong>s“) und der Eurex Frankfurt AG im Jahr 2007 traf die ISE <strong>Holding</strong>s Vorkehrungen in Form einer<br />
Vorratsstruktur unter Beteiligung eines Delaware Trust (in diesem Dokument als ,,ISE Delaware Trust“ bezeichnet).<br />
Der ISE Delaware Trust dient zwei Hauptzwecken: (1) Halten des Gesellschaftskapitals der ISE <strong>Holding</strong>s für<br />
den Fall, dass eine Person über die vorgeschriebenen Obergrenzen in wirtschaftlicher Hinsicht hinausgehende<br />
Eigentums- oder Stimmrechte an der ISE <strong>Holding</strong>s erwirbt (falls eine Person oder Gruppe unmittelbar oder<br />
mittelbar wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 40% — oder im Falle eines Mitglieds der ISE Exchange, Inc.<br />
mehr als 20% — der im Umlauf befindlichen Geschäftsanteile der ISE <strong>Holding</strong>s wird oder die Stimmrechtskontrolle<br />
über mehr als 20% der im Umlauf befindlichen Geschäftsanteile der ISE <strong>Holding</strong>s erlangt) und<br />
(2) Ergreifen bestimmter Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen wesentlicher Compliance-Ereignisse,<br />
die Sachverhalte, Entwicklungen, Ereignisse, Umstände, Bedingungen, Vorkommnisse oder Auswirkungen nach<br />
sich ziehen, die einen Verstoß der Eurex Frankfurt AG, Eurex Zürich AG, Deutsche Börse AG, SWX Swiss<br />
Exchange (heutige SIX Swiss Exchange), SWX Group (heutige SIX Group), Verein SWX Swiss Exchange (heutige<br />
SIX Swiss Exchange) oder von verbundenen Unternehmen der U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc., die zu dem<br />
betreffenden Zeitpunkt die ISE Exchange, LLC (,,ISE Exchange“) unmittelbar oder mittelbar kontrollieren (in<br />
diesem Abschnitt als ,,betroffene verbundene Unternehmen“ bezeichnet) gegen ihre jeweiligen Verpflichtungen aus<br />
den im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss gefassten Beschlüssen in wesentlicher Hinsicht zur Folge<br />
haben. Zu den von den betroffenen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Eigentums- oder<br />
Stimmrechten an der ISE Exchange gefassten Beschlüssen zählen einige Bestimmungen, die dazu bestimmt sind,<br />
die Unabhängigkeit der ISE <strong>Holding</strong>s bei der Wahrnehmung ihrer Selbstregulierungsfunktionen zu wahren, ihr die<br />
Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit im Einklang mit den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene zu ermöglichen<br />
und die Fähigkeit der ISE <strong>Holding</strong>s und der SEC zur Ausübung ihrer aufsichtsrechtlichen Beaufsichtigungspflichten<br />
zu stärken.<br />
Für den Fall, dass ein wesentliches Compliance-Ereignis in Bezug auf ein betroffenes verbundenes Unternehmen<br />
eintreten und andauern sollte, würde der ISE Delaware Trust seine Kaufoption über eine Mehrheit der<br />
stimmberechtigten Anteile der ISE <strong>Holding</strong>s nach Maßgabe bestimmter im Vertrag über den ISE Delaware Trust<br />
vorgesehener Anforderungen ausüben. Die auf den ISE Delaware Trust übertragenen Geschäftsanteile der ISE<br />
<strong>Holding</strong>s würden auf die ISE <strong>Holding</strong>s rückübertragen, falls (1) kein wesentliches Compliance-Ereignis mehr<br />
andauert oder (2) die Treuhänder des ISE Delaware Trust ungeachtet des Fortbestehens eines wesentlichen<br />
Compliance-Ereignisses feststellen, dass ein Einbehalt der Geschäftsanteile durch den ISE Delaware Trust nicht<br />
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dem Fortbestehen eines wesentlichen Compliance-<br />
Ereignisses zu begegnen (eine entsprechende Feststellung wäre erst mit ihrer Einreichung bei der und ihrer<br />
Genehmigung durch die SEC wirksam).<br />
A-376
EDGA und EDGX<br />
Die EDGA und die EDGX haben jeweils eine Vereinbarung mit der FINRA und eine Vereinbarung mit der<br />
ISE — die eine Minderheitsbeteiligung sowohl an der EDGA als auch an der EDGX hält — abgeschlossen, nach<br />
deren Maßgabe die FINRA und die ISA bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen im Namen der EDGA und der<br />
EDGX wahrnehmen. Nach Maßgabe der Vereinbarung mit der FINRA nimmt die FINRA bestimmte aufsichtsrechtliche<br />
Funktionen in Bezug auf die Registrierung von Marktteilnehmern, Prüfungen, Untersuchungen und<br />
Disziplinar- und Schiedsverfahren wahr. Gemäß der Vereinbarung mit der ISE übernimmt die ISE bestimmte<br />
Überwachungs- und aufsichtsrechtliche Aufgaben, einschließlich der Überprüfung von Handelsaktivitäten auf<br />
offensichtliche Fehler und bestimmte, möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßende Verhaltensweisen<br />
durch Mitglieder der EDGA und der EDGX, und die Bereitstellung von rechtlichen Prüfungen und Beratung auf<br />
Verlangen der EDGA oder der EDGX. Ungeachtet dieser Vereinbarungen verbleibt die endgültige aufsichtsrechtliche<br />
Verantwortung nach dem Exchange Act bei der EDGA und der EDGX.<br />
NYSE, NYSE Amex und NYSE Arca<br />
Seit dem 30. Juli 2007 führt die FINRA die Beaufsichtigung des finanziellen Status und des Betriebs sowie der<br />
Verkaufspraxis der Mitglieder der US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext durch. Seit dem 14. Juni 2010 nimmt<br />
die FINRA zudem bestimmte weitere aufsichtsrechtliche Funktionen gemäß einer Vereinbarung für diese Börsen<br />
wahr. Somit nimmt die FINRA die Marktüberwachungs- und Disziplinaraufgaben für die US-Wertpapierbörsen der<br />
NYSE Euronext wahr, wobei die endgültige aufsichtsrechtliche Verantwortung für die von der FINRA gemäß<br />
dieser Vereinbarung wahrgenommenen aufsichtsrechtlichen Funktionen bei den US-Wertpapierbörsen der NYSE<br />
Euronext verbleibt. Die NYSE Regulation, Inc., eine nicht gewinnorientierte Tochtergesellschaft der NYSE<br />
Euronext, beaufsichtigt die Erbringung dieser Dienstleistungen durch die FINRA, setzt die Einhaltung der<br />
maßgeblichen Standards durch börsennotierte Unternehmen durch und beaufsichtigt die Festlegung der aufsichtsrechtlichen<br />
Richtlinien, die Auslegung von Regeln und die Entwicklung von regulierungsbezogenen Regeln. Die<br />
NYSE Regulation, die mit Stand 31. Dezember 2010 ca. 50 Mitarbeiter beschäftigte, umfasst die folgenden<br />
Geschäftsbereiche:<br />
Listed Company Compliance;<br />
Regulatory Policy and Management;<br />
StockWatch; und<br />
Regulation Administration.<br />
Überwachung der gelisteten Gesellschaften (Listed Company Compliance)<br />
Die US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext verlangen von den an ihnen notierten Unternehmen zum<br />
Zeitpunkt des Listings die Einhaltung der jeweiligen Zulassungskriterien und anschließend die Einhaltung der sich<br />
aus ihren jeweiligen Listingstandards ergebenden Folgepflichten. Listed Company Compliance überwacht die<br />
Einhaltung dieser Standards und setzt diese durch.<br />
Überwachung der Entwicklung und Auslegung der regulierungsbezogenen Regeln (Regulatory Policy and<br />
Management)<br />
Dem Geschäftsbereich Regulatory Policy and Management obliegt in erster Linie die Verantwortung für die<br />
Überwachung der Entwicklung und Auslegung der regulierungsbezogenen Regeln für die US-Wertpapierbörsen<br />
der NYSE Euronext und für die Überwachung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der FINRA<br />
gegenüber den US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext.<br />
Überwachung der Handelsaktionäre (StockWatch)<br />
StockWatch führt eine begrenzte Echtzeit-Überwachung der Handelsaktivität an den Einrichtungen der US-<br />
Wertpapierbörsen der NYSE Euronext durch. Die NYSE Euronext meldet verdächtige Aktivitäten zur weiteren<br />
Untersuchung an die FINRA.<br />
A-377
Zudem haben die US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext, die Märkte für den Optionshandel betreiben, mit<br />
den anderen US-Optionsbörsen eine gemeinsame Vereinbarung über die Überwachung des Optionshandels auf<br />
Insidergeschäfte abgeschlossen. Den US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext unterliegt jedoch weiterhin die<br />
aufsichtsrechtliche Verantwortung für diese Aufgaben, die von der NYSE Regulation überwacht werden. Die<br />
US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext haben ferner mehrere Vereinbarungen mit der FINRA und anderen<br />
US-Wertpapierbörsen abgeschlossen, nach deren Maßgabe die US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext im<br />
Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Verantwortung für die Durchsetzung gemeinsamer Regeln für gemeinsame<br />
Mitglieder entlastet werden.<br />
Struktur, Organisation und Corporate Governance der NYSE Regulation<br />
Die NYSE Euronext hat einen Vertrag mit der NYSE Regulation geschlossen, der vorsieht, die NYSE<br />
Regulation mit angemessenen Mitteln auszustatten, um ihr eine Wahrnehmung bzw. Überwachung der aufsichtsrechtlichen<br />
Funktionen der US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext zu ermöglichen. Die NYSE Regulation kann<br />
im Namen der US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext im Rahmen von Disziplinarmaßnahmen Strafgelder<br />
gegen Mitglieder verhängen. Die Einnahmen aus Strafgeldern dienen ausschließlich der Finanzierung von nicht zur<br />
Vergütung zählenden Aufwendungen der NYSE Regulation. Die Verwendung von Einnahmen aus Strafgeldern<br />
seitens der NYSE Regulation unterliegt der besonderen Prüfung und Billigung durch das Board of Directors der<br />
NYSE Regulation. Von der NYSE Regulation erhobene aufsichtsrechtliche Gebühren, Strafgelder und Geldbußen<br />
dürfen nicht an andere juristische Personen als die NYSE Regulation weitergeleitet werden.<br />
Die NYSE Regulation ist durch mehrere Struktur- und Corporate Governance-Merkmale gekennzeichnet, die<br />
vor dem Hintergrund, dass es sich bei der NYSE Euronext um ein gewinnorientiertes und börsennotiertes<br />
Unternehmen handelt, die Wahrung ihrer Unabhängigkeit sicherstellen sollen. Die NYSE Regulation ist eine<br />
getrennt gegründete, nicht gewinnorientierte Gesellschaft. Alle Directors der NYSE Regulation (mit Ausnahme<br />
ihres Chief Executive Officer) müssen unabhängig nach Maßgabe der Unabhängigkeitsrichtlinie des Board of<br />
Directors der NYSE Euronext sein. Das Board of Directors der NYSE Regulation und sein Vergütungsausschuss<br />
und Nominierungs- und Governance-Ausschuss müssen mehrheitlich mit Personen besetzt sein, die keine Directors<br />
der NYSE Euronext sind.<br />
Um die Konflikte zu verringern, die sich aus einem ,,Eigenlisting“ ergeben können, ist die NYSE Regulation<br />
für alle Entscheidungen über die Einhaltung von Zulassungsanforderungen in Bezug auf das Listing der NYSE<br />
Euronext an der NYSE verantwortlich. Darüber hinaus erstellt die NYSE Regulation vierteljährliche Berichte für<br />
ihr Board of Directors, in denen ihre Überwachung der Einhaltung der Listingstandards der NYSE durch die NYSE<br />
Euronext und ihre Überwachung des Handels mit NYSE Euronext-Aktien zusammengefasst werden. Eine Kopie<br />
dieser Berichte muss jeweils der SEC zugestellt werden. Darüber hinaus erfordern die Regeln der NYSE eine<br />
jährliche Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um zu gewährleisten, dass die NYSE<br />
Euronext die Zulassungsvorschriften einhält; auch von diesem Bericht geht eine Kopie an die SEC.<br />
Die NYSE Regulation hat strukturelle und Corporate Governance-Standards im Einklang mit den einschlägigen<br />
US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene, insbesondere mit Section 6 des Exchange Act über die angemessene<br />
Vertretung von Mitgliedern, umgesetzt.<br />
Regulierung der Warenbörsen<br />
Die NYSE Liffe US, die US-Terminbörse der NYSE Euronext, unterliegt einer umfassenden Aufsicht durch<br />
die CFTC gemäß dem Commodity Exchange Act (in diesem Dokument als ,,CEA“ bezeichnet). Der CEA schreibt<br />
grundsätzlich vor, dass der Handel von Futures in den Vereinigten Staaten — von wenigen Ausnahmen abgesehen<br />
— an einer von der CFTC als Designated Contract Market (,,DCM“) ausgewiesenen Warenbörse zu erfolgen<br />
hat. Ferner sind in ihm Kriterien nicht finanzieller Art für Börsen festgelegt, die für ein Listing von Terminkontrakten<br />
und Optionen ausgewiesen werden sollen. Die Ausweisung als Designated Contract Market für den<br />
Handel bestimmter Terminkontrakte ist nicht ausschließlich. Die CFTC kann also weitere Börsen als Designated<br />
Contract Market für dieselben oder ähnliche Kontrakte ausweisen. Als DCM ist die NYSE Liffe US eine SRO, die<br />
über ausführliche Regeln und Verfahren für die Einhaltung der auf sie gemäß dem CEA anwendbaren ,,Kernprinzipien“<br />
verfügt. Teile der Überwachungs- und Compliance-Aufgaben und -Verfahren der NYSE Liffe US zur<br />
Überwachung und Durchsetzung ihrer Regeln werden von der National Futures Association als Compliance-<br />
Dienstleister der NYSE Liffe US durchgeführt. Die Holdco geht davon aus, dass die Einhaltung ihrer<br />
A-378
Selbstregulierungsprogramme in diesen Bereichen durch die NYSE Liffe US Gegenstand regelmäßiger Prüfungen<br />
durch die CFTC sein wird.<br />
Sarbanes-Oxley Act von 2002<br />
Der Sarbanes-Oxley Act von 2002 schreibt eine Reihe strenger Anforderungen u. a. in den Bereichen<br />
Corporate Governance und Berichterstattung sowohl für börsennotierte US-Gesellschaften als auch für börsennotierte<br />
Nicht-US-Gesellschaften vor. Für die Einhaltung der Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act ist ein hoher<br />
Ressourceneinsatz auf Seiten der Emittenten erforderlich, was in der Vergangenheit Auswirkungen auf die<br />
Fähigkeit der NYSE Euronext hatte, Unternehmen für ein Listing zu gewinnen und zu halten, und möglicherweise<br />
auch künftig entsprechende Auswirkungen auf die US-Börsen der NYSE Euronext und der Holdco haben wird.<br />
Nicht-US-Emittenten könnten sich dazu entschließen, ein Listing ausschließlich an Nicht-US-Wertpapierbörsen<br />
und ohne eine Zweitzulassung in den Vereinigten Staaten vorzunehmen, da sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />
und das verfahrensrechtliche Umfeld in den Vereinigten Staaten als zu aufwendig und kostenintensiv<br />
empfinden; die Anzahl der US-Unternehmen, die diesen Weg beschreiten, ist in den vergangenen Jahren gestiegen.<br />
Gleichzeitig bemühen sich zunehmend sowohl US-Unternehmen als auch Nicht-US-Unternehmen, über Privattransaktionen,<br />
die nicht mit einem Listing an einer US-Börse verbunden sind, einen Zugang zu den US-Kapitalmärkten<br />
zu bekommen, etwa durch Rule 144A-Transaktionen, die ausschließlich an Investmentfonds, Hedgefonds<br />
und andere große institutionelle Investoren gerichtet sind. Die SEC und die US-Aufsichtsbehörde zur Überwachung<br />
von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board) haben Maßnahmen ergriffen,<br />
um einigen dieser Bedenken durch entsprechende Initiativen zu begegnen; zu diesen zählen eine Überprüfung<br />
der Regeln zu internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung gemäß Section 404 des Sarbanes-Oxley Act,<br />
Regeln für eine Erleichterung des Delisting und der Beendigung der Registrierung von Wertpapieren einiger Nicht-<br />
US-Unternehmen sowie Regeln zur Befreiung einiger Nicht-US-Unternehmen von den Überleitungsanforderungen<br />
nach US-GAAP. Es ist unklar, ob US-Unternehmen oder Nicht-US-Unternehmen infolge dieser Veränderungen ein<br />
größeres Interesse an einem Zugang zu den öffentlichen Märkten in den Vereinigten Staaten zeigen werden. Zudem<br />
könnten es die Regeln, die Nicht-US-Unternehmen das Delisting ihrer Wertpapiere und den Ausstieg aus dem US-<br />
Berichtssystem für börsennotierte Gesellschaften erleichtern sollen, der Holdco erschweren, Listings von Nicht-<br />
US-Unternehmen aufrechtzuerhalten, und die Wahrnehmung der US-Börsen der Holdco als Hauptlistingplätzen<br />
schwächen, was sich nachteilig auf das Geschäft und die Finanz- und Ertragslage der Holdco auswirken könnte.<br />
Dodd-Frank Wall Street and Consumer Protection Act<br />
In der jüngeren Vergangenheit wurde mit dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act<br />
(in diesem Dokument als ,,Dodd-Frank Act“ bezeichnet) ein weiteres wichtiges aufsichtsrechtliches Gesetz<br />
verabschiedet, das es den US-Börsen der Holdco erschweren könnte, mit Nicht-US-Börsen um Zweitzulassungen<br />
von Nicht-US-Unternehmen im Wettbewerb zu bestehen, was sich nachteilig auf ihre Wettbewerbsposition<br />
auswirken könnte. Einige wenige Bestimmungen des Dodd-Frank Act traten unmittelbar mit seiner Unterzeichnung<br />
in Kraft, wohingegen zahlreiche andere seiner Bestimmungen der Verabschiedung von Verordnungen durch<br />
verschiedene US-Bundesbehörden und -ministerien bedürfen. Zudem enthält das Gesetz erhebliche Unklarheiten,<br />
von denen viele bis zur Verabschiedung entsprechender Verordnungen nicht beseitigt sein werden. Infolgedessen ist<br />
es schwierig, sämtliche Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />
vorherzusagen; es werden jedoch erhebliche Auswirkungen unterschiedlicher Art auf ihre Geschäftstätigkeit<br />
erwartet. Beispielsweise könnte die NYPC, das Gemeinschaftsunternehmen der NYSE Euronext für das Futures-<br />
Clearing, für den Fall, dass sie als systemisch wichtig eingestuft werden sollte, den erhöhten aufsichtsrechtlichen<br />
Standards unterliegen, die von der SEC eingeführt werden, sowie der zusätzlichen Weisungsbefugnis der Federal<br />
Reserve bei der Regulierung von Finanzmarkteinrichtungen, die vorwiegend durch die SEC CFTC beaufsichtigt<br />
werden. Darüber hinaus könnten andere Tochtergesellschaften der Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die<br />
bislang keiner Beaufsichtigung in den Vereinigten Staaten unterliegen, verpflichtet sein, sich bei Aufsichtsbehörden<br />
zu registrieren und somit ebenfalls Gegenstand einer umfangreichen Regulierung werden. Durch den Dodd-<br />
Frank Act werden die SEC und die CFTC bevollmächtigt, Positionslimite für den Handel mit Swaps und<br />
wertpapierbasierten Swap-Produkten festzulegen, die derzeit oder künftig an den Börsen der Deutsche Börse<br />
und/oder der NYSE Euronext gehandelt werden können. Solche Positionslimite könnten Marktteilnehmer zu einer<br />
Änderung ihres Handelsverhaltens veranlassen und einen Rückgang der transaktionsbezogenen Umsätze der<br />
Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext verursachen. Der Dodd-Frank Act erzeugt alternative Handelsplattformen<br />
für bestimmte Derivate, was vielleicht zur Folge haben könnte, dass bestimmte Geschäftsformen von<br />
den Börsen für Termingeschäfte hin zu den neu geschaffenen Abwicklungsplattformen abwandern. Durch den<br />
Dodd-Frank Act werden Aufsichtsbehörden wie die SEC ferner mit zusätzlichen Prüfungs- und Durchsetzungsvollmachten<br />
ausgestattet, die bei den regulierten Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
A-379
Euronext erhöhte Kosten aufgrund der Zusammenarbeit bei Prüfungen oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen<br />
verursachen könnten.<br />
Finanzreform<br />
Zu Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Finanzreform und dem Kassa- und Derivatehandel kommt es in<br />
Europa, wo am 9. Juli 2010 die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission über eine Verordnung über<br />
OTC-Derivate, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister (vormalige Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen<br />
(European Market Infrastructure Regulation — ,,EMIR“)) endete. Die Deutsche Börse, die NYSE<br />
Euronext und über zweihundert weitere Parteien haben sich an der Konsultation mit ausführlichen schriftlichen<br />
Stellungnahmen beteiligt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, bis zum Ende des Jahres 2011 zu einer<br />
politischen Einigung (seitens der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments) zu gelangen. Dies würde eine<br />
Einführung der EMIR im Jahr 2012 gemäß dem G20-Zeitplan ermöglichen. Der derzeitige Schwerpunkt der EMIR<br />
liegt auf der Bestellung eines Zentralen Kontrahenten (in diesem Dokument als ,,CCP“ bezeichnet) für das Clearing<br />
,,erwerbbarer“ OTC-Kontrakte. Jedoch dauert die eingehende Diskussion über aufsichtsrechtliche Standards fürCCPs<br />
an und es besteht das Risiko, dass CCPs potenziell aufwendige und kostenintensive operative Anforderungen auferlegt<br />
werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die bisherige Risikogewichtung der bei CCPs hinterlegten Sicherheiten<br />
von 0% geändert wird. Das europäische Gesetzgebungsverfahren wurde noch nicht abgeschlossen und könnte,<br />
je nach seinem Ergebnis, Auswirkungen auf das europäische Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />
Euronext haben. Ferner sind Änderungen an den einzelstaatlichen Regelwerken in Europa geplant. Am 26. Juli 2010<br />
gab die britische Regierung ihre Pläne für eine Reform des Regulierungssystems im Vereinigten Königreich bekannt,<br />
die u. a. eine Abschaffung der FSA und ihre Ersetzung durch zwei getrennte Aufsichtsbehörden vorsehen, von denen<br />
eine Systemrisiken abdeckt und die andere Fragen des Wohlverhaltens. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2013<br />
der Londoner Handelsmarkt der NYSE Liffe der Holdco von einer neuen Aufsichtsbehörde, der Financial Conduct<br />
Authority, beaufsichtigt würde, wohingegen das Londoner Clearing-Geschäft der Holdco von der Prudential<br />
Regulation Authority, einer neuen Tochtergesellschaft der Bank of England, beaufsichtigt würde. Alle diese<br />
Änderungen könnten sich in der Zukunft auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />
Beaufsichtigung der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften auf Gruppenebene<br />
Es ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, welche Aufsichtsbehörde oder Aufsichtsbehörden die<br />
gruppenweite Beaufsichtigung der Holdco durchführen wird bzw. werden. Jedoch wird es auf der Ebene der<br />
Tochtergesellschaften der Holdco infolge des Zusammenschlusses nicht zu einer Veränderung der aufsichtsrechtlichen<br />
Situation kommen, da der Sitz dieser Unternehmen unverändert bleibt. So werden etwa die Deutsche Börse<br />
und ihre regulierten Tochtergesellschaften in Deutschland auch künftig von den zuständigen deutschen Aufsichtsbehörden<br />
und die NYSE Euronext und ihre US-Tochtergesellschaften sowie die US-Unternehmen der Gruppe<br />
Deutsche Börse von der SEC beaufsichtigt.<br />
Delaware Trust und niederländische Stiftung<br />
Im Zusammenhang mit dem Erhalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung für den Zusammenschluss der<br />
NYSE Group, Inc. und der Euronext N.V. im Jahr 2007 traf die NYSE Euronext einige Vorkehrungen in Form<br />
zweier Vorratsstrukturen, die aus einer niederländischen Stiftung (stichting) und einem Delaware Trust bestehen.<br />
Die niederländische Stiftung ist bevollmächtigt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die Auswirkungen wesentlicher<br />
nachteiliger Veränderungen der US-Gesetzgebung mit ,,extraterritorialen“ Auswirkungen auf an den<br />
Euronext-Märkten notierte Nicht-US-Emittenten, Inhaber von Börsenlizenzen für die Euronext-Märkte und<br />
Nicht-US-Finanzdienstleistungsunternehmen, die Mitglied der Euronext-Märkte sind, abschwächen. Der Delaware<br />
Trust ist bevollmächtigt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die Auswirkungen wesentlicher nachteiliger<br />
Veränderungen der europäischen Gesetzgebung mit ,,extraterritorialen“ Auswirkungen auf an den Wertpapierbörsen<br />
der NYSE Group notierte außereuropäische Emittenten, Inhaber von Börsenlizenzen für die Wertpapierbörsen<br />
der NYSE Group und außereuropäische Finanzdienstleistungsunternehmen, die Mitglied einer Wertpapierbörse der<br />
NYSE Group sind, abschwächen.<br />
Falls eine wesentliche nachteilige Gesetzesänderung in Bezug auf einen Euronext-Markt oder eine Wertpapierbörse<br />
der NYSE Group (diese werden in diesem Abschnitt als ,,betroffene verbundene Unternehmen“<br />
bezeichnet) eintritt und nach bestimmten Heilungsfristen andauert, kann das Board of Trustees des Delaware<br />
Trust (falls es sich bei dem betroffenen verbundenen Unternehmen um eine Wertpapierbörse der NYSE Group<br />
handelt) bzw. der Verwaltungsrat der niederländischen Stiftung (falls es sich bei dem betroffenen verbundenen<br />
Unternehmen um den Betreiber eines Euronext-Markts handelt) bestimmte Rechtsbehelfe ausüben, zu denen<br />
A-380
vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Voraussetzungen (einschließlich Heilungsfristen) u. a. die folgenden<br />
zählen: (1) vertrauliche oder öffentliche und unverbindliche oder verbindliche Beratung der Euronext N.V. bzw.<br />
NYSE Group und NYSE Euronext im Hinblick auf das betroffene verbundene Unternehmen; (2) Übernahme<br />
bestimmter begrenzter Geschäftsführungsaufgaben der NYSE Group oder ihrer Tochtergesellschaften bzw. der<br />
Euronext oder ihrer Tochtergesellschaften im Hinblick auf das betroffene verbundene Unternehmen; (3) Ausübung<br />
einer Kaufoption auf Vorzugsaktien, die mit besonderen Genehmigungs- oder Initiativrechten für bestimmte<br />
Angelegenheiten in Bezug auf die NYSE Group, die Euronext oder ihre Tochtergesellschaften ausgestattet sind,<br />
und (4) Ausübung einer Kaufoption auf eine Mehrheit der Stammaktien der NYSE Group, der Euronext N.V. oder<br />
ihrer jeweiligen betroffenen verbundenen Unternehmen.<br />
Die Ausübung entsprechender Rechtsbehelfe ist jedoch ausschließlich zulässig, sofern und soweit der<br />
betreffende Rechtsbehelf (1) die Auswirkungen einer Gesetzesänderung so weit abschwächt, dass sie keine<br />
wesentliche nachteilige Gesetzesänderung mehr darstellt und (2) es sich um den am wenigsten in die Geschäfte<br />
des betreffenden Unternehmens eingreifenden Rechtsbehelf handelt. Darüber hinaus muss vor der Ausübung einer<br />
Kaufoption der Verwaltungsrat der niederländischen Stiftung bzw. das Board of Trustees des Delaware Trust<br />
feststellen, dass kein anderer Rechtsbehelf geeignet ist, die Auswirkungen der wesentlichen nachteiligen Gesetzesänderung<br />
abzuschwächen und dass bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald eine der Bedingungen<br />
für eine wesentliche nachteilige Gesetzesänderung nicht mehr vorliegt, werden sämtliche Rechtsbehelfe unverzüglich<br />
rückabgewickelt.<br />
A-381
BESCHREIBUNG DER AKTIEN DER HOLDCO<br />
Die nachfolgende Beschreibung stellt die wesentlichen Eigenschaften der Aktien der Holdco dar. Anleger sollten<br />
ebenfalls den Entwurf der Holdco-Satzung sowie die einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Rechts<br />
beachten. Der Entwurf der Holdco-Satzung sowie der Entwurf der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats, die<br />
vorbehaltlich weiterer Änderungen zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen bei Vollzug des Zusammenschlusses<br />
gültig sein werden, sind diesem Dokument als Anlage B bzw. Anlage C beigefügt. Es ist jedoch möglich,<br />
dass sich diese Entwürfe im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen<br />
für den Zusammenschluss ändern werden.<br />
Erhöhung des Grundkapitals einer niederländischen Aktiengesellschaft<br />
Nach niederländischem Recht ist das satzungsmäßige Kapital (maatschappelijk kapitaal) der Höchstbetrag,<br />
bis zu dem wirksam Anteile an einer niederländischen Aktiengesellschaft (naamloze vennotschap) ausgegeben<br />
werden können. Eine niederländische Aktiengesellschaft kann nur Aktien bis zur Obergrenze dieser in der Satzung<br />
festgelegten Kapitalziffer ausgeben. Das satzungsmäßige Kapital nach niederländischem Recht unterscheidet sich<br />
damit konzeptionell vom Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft, welches das tatsächlich ausgegebene<br />
Kapital bezeichnet. Das satzungsmäßige Kapital einer niederländischen Aktiengesellschaft ist ferner nicht zu<br />
verwechseln mit dem genehmigten Kapital deutscher Aktiengesellschaften und beinhaltet als solches keine<br />
Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe neuer Aktien.<br />
Die Ausgabe neuer Aktien einer niederländischen Aktiengesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschluss<br />
der Hauptversammlung. Ferner kann nach niederländischem Recht durch Beschluss der Hauptversammlung auch<br />
der Verwaltungsrat zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt werden.<br />
Das niederländische Recht verlangt, dass jederzeit mindestens 20 % des satzungsmäßigen Kapitals tatsächlich<br />
ausgegeben (geplatst) sind und die Aktien bei Ausgabe sogleich voll eingezahlt (worden volgestort) werden.<br />
Jede Erhöhung des gezeichneten, d.h. tatsächlich ausgegebenen Kapitals (geplaatst kapitaal) einer niederländischen<br />
Aktiengesellschaft, durch welche das bestehende satzungsmäßige Kapital überschritten würde, bedarf<br />
zunächst einer Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals im Wege einer von der Hauptversammlung zu beschließenden<br />
Satzungsänderung. Die Satzungsänderung wird durch die anschließende Errichtung einer notariellen<br />
Änderungsurkunde vor einem niederländischen Notar wirksam. Im Beschluss der Hauptversammlung wird<br />
üblicherweise ein niederländischer Zivilrechts-Notar bzw. dessen Stellvertreter oder ein Notarangestellter zur<br />
Errichtung dieser Änderungsurkunde ermächtigt.<br />
Sollen Aktien in einem Umfang ausgegeben werden, dass das ausgegebene Kapital anschließend das bisher<br />
bestehende satzungsmäßige Kapital überschreitet, so wird dem durch das folgende Verfahren genügt:<br />
Die Hauptversammlung beschließt zunächst eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />
Kapitals.<br />
Des weiteren beschließt die Hauptversammlung, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der<br />
Satzungsänderung, die Ausgabe der neuen Aktien, oder ermächtigt den Verwaltungsrat zur Ausgabe der<br />
neuen Aktien. Letzteres ist etwa dann zweckmäßig, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die<br />
Hauptversammlung die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien — die vorliegend unter anderem von<br />
der Anzahl der in das Tauschangebot eingelieferten Deutsche Börse-Aktien abhängt — noch nicht<br />
feststeht. In diesem Fall wird die Ausgabe der neuen Aktien durch den Verwaltungsrat beschlossen, wobei<br />
dieser Beschluss wiederum aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung zur<br />
Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals gefasst wird.<br />
Auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die Ausgabe<br />
der neuen Aktien wird von der Gesellschaft und dem jeweiligen Zeichner der neuen Aktien eine<br />
Begebungsurkunde über die Ausgabe der neuen Aktien ausgefertigt, die als aufschiebende Bedingung<br />
ebenfalls das Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals<br />
vorsieht.<br />
Schließlich wird die notarielle Änderungsurkunde hinsichtlich der Satzungsänderung zur Erhöhung des<br />
satzungsmäßigen Kapitals errichtet. Hierdurch werden die Satzungsänderung und mit ihr der Beschluss<br />
A-382
der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die Ausgabe der neuen Aktien sowie die Begebungsurkunde<br />
wirksam und die Ausgabe der neuen Aktien bewirkt.<br />
Wie nachfolgend im Abschnitt ,,- Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung“ näher beschrieben, werden die Holdco-Aktien, die als Gegenleistung für das Tauschangebot bzw.<br />
im Rahmen der Verschmelzung benötigt werden, nach diesem Verfahren ausgegeben werden. Denn vor dem<br />
Hintergrund der beschriebenen gesetzlichen Vorgabe, dass jederzeit mindestens 20% des satzungsmäßigen Kapitals<br />
tatsächlich ausgegeben und voll eingezahlt sein müssen, und unter Berücksichtigung des Volumens der auszugebenden<br />
Holdco-Aktien muss die zur Aktienausgabe erforderliche Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals in der<br />
Weise erfolgen, dass diese Erhöhung erst im zeitlichen Zusammenhang mit der Aktienausgabe selbst wirksam wird.<br />
Aktuelles satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital<br />
Zum Zeitpunkt ihrer Gründung am 10. Februar 2011 belief sich das satzungsmäßige Kapital der Holdco auf<br />
225.000 A, aufgeteilt auf 180.000 Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A und 45.000 Aktien der Klasse<br />
D mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A (nachfolgend die ,,Aktien der Klasse D“). Stammaktien und Aktien der<br />
Klasse D können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />
beträgt das ausgegebene Kapital der Holdco 45.000 A, bestehend aus 45.000 Aktien der Klasse D mit einem<br />
Nennwert von jeweils 1,00 A. Alle ausgegebenen Aktien der Holdco sind voll eingezahlt.<br />
Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />
Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />
Kapitals von A225.000 auf A1.000.000.000 beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige Kapital aus<br />
500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in diesem Dokument als ,,Holdco-Aktien“<br />
bezeichnet), und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A bestehen wird. In dem<br />
Beschluss zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals wurden alle niederländischen Zivilrechts-Notare der<br />
Linklaters LLP in Amsterdam sowie deren jeweilige Vertreter und Notarangestellte je einzeln zur Errichtung<br />
der Änderungsurkunde hinsichtlich dieser Satzungsänderung ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgte mit der<br />
Maßgabe, dass die Änderungsurkunde auf Aufforderung der Holdco zu errichten ist, sobald die Voraussetzungen<br />
für den Vollzug dieses Tauschangebots vorliegen.<br />
Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ferner<br />
ermächtigt, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Tag der Beschlussfassung Holdco-Aktien und entsprechende<br />
Bezugsrechte für Holdco-Aktien auszugeben sowie Bezugsrechte auf die auf dieser Grundlage ausgegebenen<br />
Holdco-Aktien auszuschließen oder einzuschränken. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrates zur<br />
Ausgabe von Holdco-Aktien und zur Gewährung entsprechender Bezugsrechte ist beschränkt auf<br />
diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die zur Ausgabe im Rahmen des Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung sowie bestimmter weiterer Maßnahmen in Verbindung mit dem Zusammenschluss<br />
benötigt werden; zuzüglich<br />
weiterer 100.000.000 Holdco-Aktien.<br />
Der vorstehende Ermächtigungsbeschluss enthält auch eine Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien, die<br />
nachfolgend im Abschnitt ,,- Vorzugsaktien“ näher beschrieben ist.<br />
Der derzeitige Alleinaktionär der Holdco, die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, hat sich im Rahmen der<br />
vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber der Holdco verpflichtet, diese Beschlüsse ohne Zustimmung<br />
der Holdco nicht aufzuheben.<br />
Aufgrund der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse ist die Holdco in der Lage, ihre im Rahmen des<br />
Tauschangebots und der Verschmelzung bestehenden Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien ohne<br />
weitere Beschlussfassung oder sonstige Mitwirkung der Hauptversammlung der Holdco zu erfüllen.<br />
A-383
Zur Ausgabe dieser Holdco-Aktien werden gemäß dem vorstehend in Abschnitt ,,- Erhöhung des Grundkapitals<br />
einer niederländischen Aktiengesellschaft“ näher beschriebenen Verfahren folgende Maßnahmen getroffen<br />
werden:<br />
Sobald sämtliche Voraussetzungen für den Vollzug des Tauschangebots vorliegen, wird der Holdco-<br />
Verwaltungsrat auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Holdco-Hauptversammlung die<br />
Ausgabe derjenigen Anzahl von Holdco-Aktien beschließen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen<br />
von Holdco zur Lieferung von Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />
erforderlich sind. Dieser Beschluss wird aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung<br />
zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals sein.<br />
Anschließend wird Holdco mit dem jeweiligen Zeichner, d.h. mit der Deutsche Bank AG als zentraler<br />
Abwicklungsstelle und Umtauschtreuhänderin für die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-<br />
Aktionäre, und mit dem noch zu benennenden Treuhänder für die NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen<br />
der Verschmelzung, eine oder mehrere Begebungsurkunden über die Ausgabe der betreffenden Holdco-<br />
Aktien ausfertigen, die als aufschiebende Bedingung ebenfalls das Wirksamwerden der Satzungsänderung<br />
zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals vorsehen werden.<br />
Schließlich wird Holdco entsprechend den Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses zur Erhöhung<br />
des satzungsmäßigen Kapitals die Anweisung zur Errichtung der notariellen Änderungsurkunde für die<br />
zugehörige Satzungsänderung durch einen niederländischen Zivilrechts-Notar bzw. dessen Stellvertreter<br />
oder einen Notarangestellten von Linklaters LLP in Amsterdam erteilen. Hierdurch werden die Satzungsänderung<br />
zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals und damit zugleich der Beschluss des Holdco-<br />
Verwaltungsrates über die Ausgabe der Holdco-Aktien und die zugehörige(n) Begebungsurkunde(n)<br />
wirksam werden.<br />
Stammaktien und Vorzugsaktien können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Die Stammaktien werden<br />
in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei dem entsprechenden Wertpapierverwahrer verwahrt<br />
werden. Ein Wertpapierverwahrer wurde noch nicht bestimmt. Möglicherweise wird es für Zwecke der Abwicklung<br />
des Handels in Holdco-Aktien zwei verschiedene Wertpapierverwahrer geben. So ist es möglich, dass es einen<br />
Wertpapierverwahrer geben wird für diejenigen Holdco-Aktien, die an der Frankfurter Wertpapierbörse und der<br />
Euronext Paris gehandelt werden, und einen für diejenigen Holdco-Aktien, die an der New York Stock Exchange<br />
gehandelt werden. In Bezug auf Vorzugsaktien werden keine Aktienurkunden ausgegeben.<br />
Die Holdco-Aktien werden ausgegeben zur Weiterlieferung über die Systeme der verwahrenden Banken<br />
entsprechend den üblichen Abwicklungsverfahren für Dividendenpapiere an die depotführenden Banken und<br />
sonstige zwischengeschaltete Verwahrstellen zur Gutschrift auf den Wertpapierdepots der Deutsche Börse-<br />
Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots wirksam eingereicht haben und für<br />
die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, bzw. zur Gutschrift der NYSE Euronext-Aktionäre. Diese neu<br />
ausgegebenen Holdco-Aktien werden gegen Sachleistung bestehend aus den eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />
bzw. den NYSE Euronext-Aktien ausgegeben.<br />
Die Holdco-Aktien werden frei übertragbar sowie mit Pfand- und Nießbrauchsrechten belastbar sein. Die<br />
Holdco-Aktien sind seit Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />
Vorzugsaktien<br />
Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ebenfalls<br />
ermächtigt, Vorzugsaktien auszugeben. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrats zur Ausgabe von Vorzugsaktien<br />
und der Gewährung von diesbezüglichen Bezugsrechten ist insgesamt auf eine Anzahl beschränkt, die zum<br />
Zeitpunkt der Ausgabe den niedrigeren Wert der (1) maximalen Zahl der noch nicht ausgegebenen Vorzugsaktien,<br />
die Teil des satzungsmäßigen Kapitals der Holdco sind, und (2) der Zahl von Vorzugsaktien mit einem Gesamtnennbetrag,<br />
der dem Gesamtnennbetrag der im Umlauf befindlichen Holdco-Aktien entspricht, zum Zeitpunkt der<br />
jeweiligen Ausgabe der Vorzugsaktien nicht überschreitet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />
hat der Holdco-Verwaltungsrat von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt dies<br />
gegenwärtig auch nicht.<br />
Die Vorzugsaktien könnten zukünftig und nur unter besonderen Umständen von der Holdco an einen<br />
unabhängigen Dritten ausgegeben werden — höchstwahrscheinlich eine niederländische Stiftung (stichting) —<br />
dies ausschließlich mit dem Ziel, die Interessen der Holdco, ihren Geschäftsbetrieb und die Interessen aller weiteren<br />
A-384
eteiligten Aktionäre und Anteilsinhaber vor Käufen von Holdco-Aktien zu schützen, die die Unabhängigkeit, den<br />
Fortbestand oder die (gesellschaftsrechtliche) Identität der Holdco in Gefahr bringen könnten. Dies betrifft<br />
insbesondere den Fall unerbetener Versuche, einen Wechsel in den Beherrschungsverhältnissen an der Holdco<br />
oder einen Wechsel in der Geschäftsleitung der Holdco zu erwirken. Eine Ausgabe von Vorzugsaktien oder die<br />
Möglichkeit der Holdco, solche Vorzugsaktien in der Zukunft auszugeben, kann einen solchen unerwünschten<br />
Versuch eines Beherrschungswechsels oder eines Wechsels in der Geschäftsleitung der Holdco verhindern,<br />
entmutigend wirken oder den Vorgang verzögern und kann die Möglichkeiten des Holdco-Verwaltungsrates<br />
verbessern, Vorschläge oder Maßnahmen eines Bieters und/oder alternative Maßahmen zu prüfen und zu<br />
berücksichtigen. Die Satzung der Holdco wird vorsehen, dass innerhalb von 24 Monaten nach dem Tag der<br />
Ausgabe von Vorzugsaktien durch die Hauptversammlung darüber zu entscheiden ist, ob diese Holdco Vorzugsaktien<br />
zurückgekauft oder eingezogen werden. Beschließt die Hauptversammlung der Holdco keinen Rückkauf und<br />
keine Einziehung, so ist alle 12 Monate, nachdem dieser Punkt das letzte Mal auf der Tagesordnung der<br />
Hauptversammlung stand, eine weitere Hauptversammlung abzuhalten, die den Rückkauf oder die Einziehung<br />
behandelt, bis keine Vorzugsaktien mehr ausgegeben sind.<br />
Aktien der Klasse D<br />
Es ist beabsichtigt, dass an dem Tag, an dem die Holdco-Aktien wie vorstehend beschrieben ausgegeben<br />
werden, oder im zeitlichen Zusammenhang hiermit die Aktien der Klasse D unmittelbar nach der oben beschriebenen<br />
Ausgabe dieser Aktien eingezogen oder zurückerworben und anschließend für kraftlos erklärt werden.<br />
Anders als die Holdco-Aktien können die Aktien der Klasse D gegen Zahlung des Nennbetrags eingezogen<br />
werden und sind nur eingeschränkt dividendenberechtigt.<br />
Außer den oben beschriebenen Änderungen ergaben sich seit der Gründung der Holdco am 10. Februar 2011<br />
keine Änderungen an deren Kapital.<br />
Ausgegebenes Kapital nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
Unter der Annahme, dass sämtliche ausstehenden Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots<br />
getauscht werden, geht die Holdco davon aus, dass unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses ungefähr<br />
320,2 Mio. Stammaktien ausgegeben sein werden.<br />
Die Holdco geht weiter davon aus, dass sich unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses keine<br />
Vorzugsaktien im Umlauf befinden werden.<br />
Übertragung der Holdco-Aktien und der Vorzugsaktien<br />
Die Holdco-Aktien und die Vorzugsaktien werden frei übertragbar sein und können mit einem Pfand- oder<br />
Nießbrauchsrecht belastet werden. Für die Übertragung von nicht börsennotierten Stamm- oder Vorzugsaktien ist<br />
eine schriftliche Urkunde und, falls die Holdco nicht Partei in dieser Urkunde ist, ein schriftliches Anerkenntnis<br />
dieser Übertragung durch die Holdco oder die Zustellung (einer gleichlautenden Abschrift) der jeweiligen<br />
Übertragungsurkunde entsprechend niederländischem Recht erforderlich. Holdco-Aktien, die an der New York<br />
Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext sowie sonstigen Börsen notiert werden, an<br />
denen Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) der Holdco notiert werden, werden entsprechend<br />
dem jeweils anwendbaren Recht übertragen.<br />
Aktienregister<br />
Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wird von der Holdco oder für diese ein Aktienregister geführt und<br />
regelmäßig aktualisiert. Es kann insgesamt oder teilweise in mehrfacher Ausführung und an mehreren Orten<br />
geführt werden. Ein Teil des Aktienregisters kann außerhalb der Niederlande geführt werden, um einschlägige<br />
Vorschriften ausländischen Rechts oder der Regeln der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />
der Euronext Paris oder anderer Börsen, an denen Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine (depositary<br />
receipts) für Holdco-Aktien notiert sind, zu erfüllen.<br />
A-385
Ausgabe von Aktien<br />
In der Holdco-Satzung ist vorgesehen, dass die Holdco mit einem Beschluss der Hauptversammlung der<br />
Holdco-Aktien ausgeben oder Rechte zur Zeichnung von Aktien gewähren kann. Darüber hinaus ist in der Holdco-<br />
Satzung vorgesehen, dass die Hauptversammlung ein anderes Organ der Gesellschaft zur Ausgabe von Aktien oder<br />
Gewährung von Rechten zur Zeichnung von Aktien ermächtigen kann. Gemäß den Bestimmungen der Holdco-<br />
Satzung und des niederländischen Rechts darf der Zeitraum, für den die Ermächtigung erteilt wird, höchstens fünf<br />
Jahre betragen, jedoch jeweils mit Beschluss der Hauptversammlung der Holdco für Zeiträume von jeweils bis zu<br />
höchstens fünf Jahren verlängert werden. Sofern in dem jeweiligen Beschluss über die Genehmigung der<br />
Ermächtigung nicht anders vorgesehen, ist die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien oder Gewährung von<br />
Rechten zur Zeichnung von Aktien unwiderruflich. In dem Beschluss, durch den die Ermächtigung zur Ausgabe<br />
von Aktien bzw. zur Gewährung von Rechten zur Zeichnung von Aktien erteilt wird, sind Anzahl und Gattung der<br />
Aktien, die ausgegeben werden können, anzugeben.<br />
Aktien dürfen grundsätzlich nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden. Im Rahmen der Ausübung eines zuvor<br />
gewährten Rechts zur Zeichnung von Aktien ist für eine Ausgabe der entsprechenden Aktien kein Beschluss erforderlich.<br />
Bezugsrechte<br />
Nach niederländischem Recht und gemäß der Satzung der Holdco haben die Holdco-Aktionäre grundsätzlich<br />
ein Bezugsrecht im Hinblick auf die anteilige Zeichnung neuer Stammaktien bzw. bei einer Zuteilung von Rechten<br />
im Hinblick auf die Zeichnung von Stammaktien. Ausnahmen von diesen Bezugsrechten gelten unter anderem für<br />
(1) die Ausgabe von Stammaktien gegen Sacheinlagen (2) die Ausgabe von Stammaktien an Mitarbeiter der Holdco<br />
oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 2:24b des niederländischen Zivilgesetzbuchs (3) die Ausgabe von<br />
Aktien an Personen, die ein in der Vergangenheit gewährtes Recht auf die Zeichnung von Aktien ausüben und<br />
(4) die Ausgabe von Vorzugsaktien. Die Inhaber von Vorzugsaktien werden keine Bezugsrechte im Hinblick auf die<br />
Zeichnung von Stamm- oder Vorzugsaktien haben.<br />
Ein Aktionär hat das gesetzliche Recht, die Bezugsrechte binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen nach<br />
dem Datum der Bekanntmachung der Ausgabe oder Zuteilung auszuüben. Die Holdco gibt jede Ausgabe von<br />
Aktien mit Bezugsrechten unter Angabe der Frist, innerhalb derer die Bezugsrechte ausgeübt werden können, im<br />
niederländischen Amtsblatt (Staatscourant) sowie in einer Zeitung mit nationaler Verbreitung bekannt, es sei denn,<br />
die Bekanntmachung erfolgt schriftlich an alle Inhaber von Aktien an die von ihnen jeweils mitgeteilte Anschrift.<br />
Darüber hinaus gibt die Holdco dies auch in solchem Umfang bekannt wie es die Regeln der New York Stock<br />
Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris oder anderer Börsen, an denen Holdco-Aktien oder<br />
Hinterlegungsscheine (depositary receipts)für Holdco-Aktien notiert werden, erfordern. Die Bezugsrechte können<br />
jedoch von der Hauptversammlung der Holdco oder dem Verwaltungsrat der Holdco, sofern dieser von der<br />
Hauptversammlung der Holdco entsprechend ermächtigt wurde, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein<br />
Beschluss der Hauptversammlung der Holdco, dem Verwaltungsrat der Holdco die Befugnis zum Ausschluss oder<br />
zur Einschränkung von Bezugsrechten zu übertragen, erfordert eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der bei<br />
der Hauptversammlung abgegebenen gültigen Stimmen, wenn weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />
der Holdco vertreten ist. Ist mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, genügt eine<br />
einfache Mehrheit. Soweit im Beschluss zur Übertragung der Befugnis nichts anderes angegeben ist, ist die<br />
Übertragung der Befugnis unwiderruflich. Ein Beschluss der Hauptversammlung der Holdco, die Befugnis zum<br />
Ausschluss oder zur Einschränkung von Bezugsrechten zu übertragen, kann nur auf Vorschlag des Verwaltungsrats<br />
der Holdco gefasst werden, darf einen festen Zeitraum von höchstens fünf Jahren nicht überschreiten und ist nur<br />
möglich, wenn der Verwaltungsrat der Holdco auch zur Ausgabe von Aktien befugt ist. Hat die Hauptversammlung<br />
der Holdco diese Befugnis nicht an den Verwaltungsrat der Holdco übertragen, ist sie selbst das zuständige Organ<br />
zur Einschränkung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten.<br />
Herabsetzung des Kapitals<br />
Die Hauptversammlung kann vorbehaltlich und gemäß den Bestimmungen niederländischen Rechts die<br />
Einziehung von Aktien oder anderweitige Herabsetzung des Kapitals der Holdco beschließen, wobei gemäß der<br />
nach dem Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Satzung der Holdco der entsprechende Beschluss zur<br />
Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals nur auf Vorschlag des Holdco-Verwaltungsrats gefasst werden kann<br />
und sich der Beschluss zur Einziehung von Aktien nur auf von der Holdco selbst gehaltene Aktien oder auf<br />
Vorzugsaktien beziehen kann. Bei den Vorzugsaktien unabhängig davon, ob sie von der Holdco selbst gehalten<br />
werden. Eine Herabsetzung des Kapitals der Holdco im Wege einer Herabsetzung des Nennwerts von Aktien ohne<br />
A-386
Kapitalrückzahlung muss anteilig für alle Aktien derselben Gattung vorgenommen werden. Von diesem Grundsatz<br />
kann mit der Zustimmung aller Aktionäre, die Aktien dieser Gattung halten, abgewichen werden.<br />
Für einen Beschluss über eine Kapitalherabsetzung ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der<br />
abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals auf der jeweiligen<br />
Hauptversammlung vertreten ist. Sofern sich verschiedene Aktiengattungen im Umlauf befanden, erfordert die<br />
Herabsetzung des Kapitals der Holdco, dass die Inhaber der jeweiligen Aktiengattungen, deren Rechte beeinträchtigt<br />
sind, zuvor oder gleichzeitig mit Zweidrittelmehrheit der Herabsetzung zustimmen. Der Beschluss über<br />
die Kapitalherabsetzung wird beim Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Amsterdam<br />
eingereicht und in einer Tageszeitung mit nationaler Verbreitung in den Niederlanden veröffentlicht. Innerhalb von<br />
zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung kann jeder Gläubiger beim zuständigen Gericht Einspruch gegen den<br />
Beschluss erheben, wobei der Gläubiger die verlangte Sicherheit für Ansprüche gegen die Holdco anzugeben hat.<br />
Sofern das Gericht keine anderslautende Entscheidung trifft, muss die Holdco Sicherheiten für die Erfüllung der<br />
jeweiligen Ansprüche stellen oder anderweitig die Erfüllung dieser Ansprüche garantieren; tut sie dies nicht, wird<br />
dem Einspruch stattgegeben. Dies gilt nicht, wenn der Zahlungsanspruch des Gläubigers ausreichend besichert ist<br />
oder die Finanzlage der Holdco eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Ansprüche bietet; die Stellung<br />
einer Sicherheit ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn die Holdco ihr Kapital aufgrund erlittener Verluste bis auf<br />
einen Betrag herabsetzt, der mindestens dem Wert des Eigenkapitals der Holdco entspricht. Ein Beschluss über eine<br />
Kapitalherabsetzung erlangt solange keine Wirksamkeit, wie ein Einspruch während des obengenannten Zeitraums<br />
von zwei Monaten eingelegt werden kann. Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird der Beschluss erst nach<br />
Rücknahme des Einspruchs oder nach Abweisung des Einspruchs mittels Gerichtsbeschluss wirksam. Setzt die<br />
Holdco ihr Kapital infolge von Verlusten auf einen Betrag herab, der mindestens dem Wert des Eigenkapitals der<br />
Holdco entspricht, wird der Beschluss unmittelbar wirksam (sofern im Beschluss nichts anderes vorgesehen ist).<br />
Erwerb eigener Aktien<br />
Die Holdco kann eigene Aktien im Rahmen des nach niederländischem Recht Zulässigen erwerben, vorausgesetzt,<br />
dass (1) der Nennwert der Aktien, die die Holdco und Tochtergesellschaften der Holdco jeweils als<br />
Eigentümer oder im Rahmen eines Pfandrechts halten, 50% des ausgegebenen Kapitals der Holdco nicht übersteigen<br />
wird und (2) die ausschüttungsfähigen Rücklagen der Holdco mindestens dem Kaufpreis entsprechen. Unter<br />
Beachtung dieser Grenzen kann die Holdco voll eingezahlte Aktien jederzeit ohne Gegenleistung (om niet)<br />
erwerben. Ein Erwerb von Holdco-Aktien gegen eine werthaltige Gegenleistung kann nur erfolgen, wenn der<br />
Holdco-Verwaltungsrat von der Hauptversammlung dazu ermächtigt wurde. Diese Ermächtigung ist höchstens<br />
18 Monate wirksam und muss die Anzahl der Aktien, die erworben werden können, die Art und Weise, in der sie<br />
erworben werden können und die zulässige Preisspanne, in der der Kaufpreis liegen muss, angeben. Eine<br />
Ermächtigung zum Erwerb von Holdco-Aktien ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn sie an Mitarbeiter der<br />
Holdco oder die Mitarbeiter einer Konzerngesellschaft übertragen werden sollen. Der tatsächliche Erwerb kann nur<br />
durch einen Beschluss des Verwaltungsrats der Holdco erfolgen.<br />
Weder die Holdco noch die Tochtergesellschaften der Holdco können für solche Aktien ein Stimmrecht<br />
ausüben, die von der Holdco und/oder Tochtergesellschaften der Holdco gehalten werden bzw. an denen die Holdco<br />
und/oder Tochtergesellschaften der Holdco ein Pfandrecht oder einen Nießbrauchsrecht halten. Diese Aktien<br />
können auch nicht bei der Ermittlung einer Beschlussfähigkeit berücksichtigt werden.<br />
Die Hauptversammlung der Holdco wird voraussichtlich vor dem Vollzug des Zusammenschlusses den<br />
Holdco-Verwaltungsrat ermächtigen, voll eingezahlte eigene Stamm- und Vorzugsaktien zu erwerben, wobei diese<br />
Ermächtigung für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung unter den folgenden<br />
Bedingungen wirksam sein wird:<br />
der Preis für den Erwerb von Stammaktien liegt zwischen einem Betrag, der dem Nennwert der<br />
Stammaktien entspricht, und einem Betrag in Höhe von 110% des durchschnittlichen Börsenkurses<br />
dieser Aktien an den Börsen der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und der<br />
Euronext Paris (wobei der Börsenkurs dem Durchschnitt der Schlusskurse an jedem der 30 aufeinanderfolgenden<br />
Handelstage entspricht, die dem Tag vorausgehen, der drei Tage vor dem Tag des Erwerbs<br />
liegt);<br />
der Preis für den Erwerb von Vorzugsaktien entspricht dem Nennwert dieser Vorzugsaktien; und<br />
A-387
die Anzahl der erwerbbaren Aktien ist auf die Höchstzahl von Aktien beschränkt, die Holdco zu<br />
irgendeinem Zeitpunkt entsprechend der jeweils aktuellen oder zukünftigen Bestimmungen einschlägiger<br />
Gesetze oder der Holdco-Satzung erwerben darf.<br />
Hauptversammlung und Stimmrechte<br />
Die Jahreshauptversammlung der Holdco muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres stattfinden. Außerordentliche Hauptversammlungen können so oft stattfinden, wie dies vom<br />
Holdco-Verwaltungsrat oder vom Chief Executive Officer für erforderlich gehalten wird.<br />
Aktionäre, die alleine oder insgesamt mindestens ein Zehntel des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft<br />
vertreten, können — unter Nennung der Einzelheiten der zu erörternden Angelegenheiten — die Einberufung einer<br />
Hauptversammlung verlangen.<br />
Die Einladung zur Hauptversammlung muss eine Tagesordnung mit den zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkten<br />
und Anträgen zur Tagesordnung enthalten. Nach Vollzug des Zusammenschlusses können<br />
Aktionäre, die mindestens 1% des ausgegebenen Kapitals bzw. Aktien halten, die einen Wert von mindestens<br />
50.000.000 A vertreten, Anträge zur Tagesordnung stellen. Sofern die Anträge bei der Holdco nicht später als 60<br />
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind und den jeweiligen Anträgen keine wesentlichen<br />
Interessen entgegenstehen, bezieht die Holdco sie in die Einladung zur Hauptversammlung ein.<br />
Hauptversammlungen werden in Amsterdam in den Niederlanden, am Flughafen Schiphol (Gemeinde<br />
Haarlemmermeer, Niederlande), in jedem anderen Gebiet der Gemeinde Haarlemmermeer, Niederlande oder in<br />
jeder anderen Gemeinde in den Niederlanden abgehalten. Jede Aktie gewährt ihrem Inhaber eine Stimme. Soweit<br />
die Holdco-Satzung bzw. niederländisches Recht nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, ohne dass ein Quorum erforderlich ist. Die Rechte zur Stimmabgabe,<br />
die mit den von einem Aktionär gehaltenen und bestimmte Eigentumsbeschränkungen überschreitenden Holdco-<br />
Aktien verbunden sind, werden ausgesetzt (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von<br />
Eigentum und Stimmrechten in der Satzung der Holdco“).<br />
Außer für bestimmte in diesem Dokument vorgesehene Beschlüsse ist während einer Hauptversammlung kein<br />
Anwesenheitsquorum erforderlich. Gemäß der Holdco-Satzung müssen Inhaber von Namensaktien, die an einer<br />
Hauptversammlung teilnehmen (und im Rahmen derselben ihr Stimmrecht ausüben) möchten, ihre entsprechende<br />
Absicht der Holdco schriftlich bis zu dem in der Hauptversammlungseinladung genannten Tag sowie an dem darin<br />
genannten Ort mitteilen. Die Rechte zur Teilnahme an Hauptversammlungen der Holdco-Aktionäre, die mit den<br />
von einem Aktionär gehaltenen und bestimmte Eigentumsbeschränkungen überschreitenden Holdco-Aktien verbunden<br />
sind, werden ausgesetzt (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von Eigentum und<br />
Stimmrechten in der Satzung der Holdco“).<br />
Nach Ausfertigung der ersten Änderungsurkunde kann der Holdco-Verwaltungsrat Hauptversammlungen<br />
unter Wahrung einer Ladungsfrist von 42 Tagen einberufen. Die Einladung muss die zu erörternden Gegenstände,<br />
Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie das Verfahren hinsichtlich der Zulassung und Teilnahme angeben. Alle<br />
an Aktionäre gerichteten Einladungen, Ankündigungen, Mitteilungen und Nachrichten erfolgen entsprechend den<br />
einschlägigen Bestimmungen niederländischen Rechts. Die Satzung der Holdco bestimmt, dass eine Hauptversammlung<br />
der Aktionäre mit elektronischen Kommunikationsmitteln einberufen werden soll, die bis zur Hauptversammlung<br />
unmittelbar und ständig zugänglich sein sollen (zum Beispiel auf ihrer Internetseite) und außerdem<br />
auf eine solche Weise, die möglicherweise erforderlich ist, um den anwendbaren Regelungen der New York Stock<br />
Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und aller anderen Börsen, an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />
(depository receipts) von Aktien gehandelt werden, zu entsprechen. Sofern Aktionäre dem zugestimmt haben,<br />
können Einladungen sonstige Mitteilungen auch mittels Zusendung einer elektronisch übermittelten, lesbaren und<br />
reproduzierbaren Nachricht an sie erfolgen. Als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie<br />
gegebenenfalls der Teilnahme an Abstimmungen müssen die Aktionäre den Holdco-Verwaltungsrat innerhalb des<br />
in der Einladung genannten Zeitrahmens über ihre geplante Teilnahme informieren, wobei die jeweilige Mitteilung<br />
dem Holdco-Verwaltungsrat an dem in der Einladung genannten Tag zugegangen sein muss. Der Holdco-<br />
Verwaltungsrat legt einen Nachweisstichtag fest, der 28 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung liegt.<br />
Natürliche und juristische Personen werden im deutschen oder US-Aktienregister als stimmberechtigte<br />
Aktionäre eingetragen, sofern die jeweiligen Inhaber der Holdco einen Antrag auf Eintragung in das Register<br />
A-388
vorlegen, der den Namen, die Staatangehörigkeit oder den Sitz sowie die Adresse und eine ausdrücklich Erklärung<br />
enthält, dass der Inhaber die Namensaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben hat.<br />
Treuhänder und benannte Personen werden auf Antrag als stimmberechtigte Aktionäre eingetragen, wenn sie<br />
einen Vertrag mit der Holdco abgeschlossen haben, in dem die Beschränkungen für die Eintragung im Aktienregister<br />
sowie die Pflicht des Treuhänders bzw. der benannten Person festgelegt sind, der Holdco die Personen<br />
mitzuteilen, die über den Treuhänder bzw. die benannte Person Aktien halten. Weder ein Treuhänder noch eine<br />
benannte Person kann in Bezug auf mehr als 5% der gezeichneten Aktien als stimmberechtigter Aktionär<br />
eingetragen werden. Über einen Treuhänder oder eine benannte Person gehaltene Aktien, welche die genannte<br />
Obergrenze überschreiten oder für die kein Vertrag abgeschlossen wurde, werden als stimmrechtslos eingetragen.<br />
Die Stimmrechtsobergrenze von 5% gilt nicht für Wertpapier-Clearingorganisationen wie DTCC. Daher werden<br />
Aktien, die über DTCC gehalten werden, volle Stimmrechte zuerkannt.<br />
Dividenden<br />
Allgemeines<br />
Nach niederländischem Recht können Ausschüttungen auf Aktien nur bis zu einem Betrag durchgeführt<br />
werden, der dem Teil des Eigenkapitals der Gesellschaft entspricht, der die Gesamtsumme aus dem ausgegebenen<br />
Kapital und der nach niederländischem Recht zu führenden Rücklage übersteigt.<br />
Eine endgültige Gewinnausschüttung kann nur nach Feststellung des eigenen Abschlusses der Holdco (d. h.<br />
nicht des Konzernabschlusses) für das jeweils vorangegangene Jahr erfolgen, auf dessen Grundlage festgestellt<br />
wird, ob die Gewinnausschüttung rechtlich zulässig ist.<br />
Eine niederländische Aktiengesellschaft kann Zwischendividenden auf ihre Aktien nur zahlen, wenn ihr dies<br />
gemäß den Bestimmungen ihrer Satzung gestattet ist und das oben beschriebene Erfordernis ausweislich einer<br />
Zwischenvermögensübersicht erfüllt ist, die sich frühestens auf die Vermögens- und die Verbindlichkeitslage am<br />
ersten Tag des dritten Monats bezieht, der dem Monat, in dem der Beschluss über die Ausschüttung der<br />
Zwischendividende veröffentlicht wird, vorausgeht.<br />
Gemäß der derzeitigen sowie der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Holdco-Satzung<br />
verjähren Ansprüche von Aktionären auf Zahlung einer Ausschüttung auf Aktien nach Ablauf von fünf Jahren,<br />
beginnend mit dem Fälligkeitstag der jeweiligen Zahlung. Die Beträge, die wegen Verjährung nicht ausgeschüttet<br />
werden, werden in die Rücklagen der Holdco eingestellt, ohne dass es eines diesbezüglichen Beschlusses bedarf.<br />
Die Rechte zum Bezug von Dividenden und anderen Ausschüttungen, die mit den von einem Aktionär<br />
gehaltenen und bestimmte Eigentumsbeschränkungen überschreitenden Holdco-Aktien verbunden sind, werden<br />
ausgesetzt (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von Eigentum und Stimmrechten in der<br />
Satzung der Holdco“).<br />
Dividendenbeschränkungen und Zahlungsverfahren<br />
Gemäß der nach Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Satzung der Holdco wird aus den Gewinnen eines<br />
Geschäftsjahres (sofern Gewinne erzielt wurden) auf jede im Umlauf befindliche Vorzugsaktie eine Vorzugsdividende<br />
gezahlt. Werden in einem Geschäftsjahr keine Gewinne erzielt oder reichen die Gewinne für die<br />
Ausschüttungen nicht aus, so wird das Defizit aus den in den folgenden Geschäftsjahren erzielten Gewinnen oder,<br />
falls möglich, aus jeglichen frei ausschüttbaren Rücklagen der Holdco nachgezahlt. Nach Ausschüttung dieser<br />
Dividende legt der Holdco-Verwaltungsrat nach alleinigem Ermessen fest, welcher Teil der verbleibenden Gewinne<br />
zurückgelegt wird. Sofern keine weiteren Ausschüttungen an die Inhaber von Vorzugsaktien anstehen, bestimmt die<br />
Hauptversammlung über die weitere Verteilung der verbleibenden Gewinne auf die Holdco-Aktien.<br />
Die Holdco wird Dividenden oder sonstige Barausschüttungen mittels der üblichen Verfahren der Clearing-<br />
Systeme zahlen.<br />
Eine Zahl- und Verwahrstelle ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments noch nicht bestimmt.<br />
A-389
Satzungsänderungen, Auflösung und Abwicklung<br />
Beschlüsse der Hauptversammlung der Holdco über eine Änderung ihrer Satzung oder eine Auflösung,<br />
Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung der Holdco können nur auf Vorschlag des Holdco-Verwaltungsrats<br />
gefasst werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der auf der jeweiligen Versammlung abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, wobei kein Quorum erfüllt werden muss.<br />
Solange die Holdco eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft (wie unten definiert, siehe<br />
,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von Eigentum und Stimmrechten in der Satzung der<br />
Holdco“) unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den Boards of Directors<br />
der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften vorgelegt werden, bevor sie wirksam werden kann.<br />
Wenn einer oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei der SEC eingereicht werden muss<br />
bzw. bei der SEC eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie nach Section 19 des Exchange Act<br />
wirksam werden kann, so wird diese Änderung erst mit der Einreichung bei der SEC bzw. mit der Einreichung und<br />
Genehmigung durch die SEC wirksam.<br />
Solange die Holdco eine im europäischen Markt tätige Tochtergesellschaft (wie unten definiert — siehe<br />
,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der Holdco-<br />
Satzung“) unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den Boards of Directors<br />
jeder im europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft vorgelegt werden, bevor sie wirksam werden kann. Wenn<br />
eine oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei einer Europäischen Aufsichtsbehörde<br />
eingereicht werden muss bzw. eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie nach europäischen<br />
Börsenvorschriften wirksam werden kann, so wird diese Änderung erst mit der Einreichung bzw. mit der<br />
Einreichung und Genehmigung durch die zuständige europäische Aufsichtsbehörde wirksam.<br />
Nach einer Auflösung der Holdco wird diese durch den Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />
abgewickelt, wobei während dieser Abwicklung die Bestimmungen der Holdco-Satzung soweit wie möglich ihre<br />
volle Wirksamkeit behalten. Ein nach Begleichung aller Schulden und Verbindlichkeiten möglicherweise verbleibender<br />
Überschuss aus der Abwicklung wird zuerst an die Inhaber von Vorzugsaktien ausgezahlt; verbleibt<br />
anschließend ein Überschuss, wird dieser anteilig an die Inhaber von Holdco-Aktien ausgezahlt.<br />
Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der Holdco-Satzung<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sind Eigentümer mehrerer regulierter Unternehmen in den<br />
Vereinigten Staaten und in verschiedenen Ländern Europas. Sie und einige ihrer Tochtergesellschaften unterliegen<br />
daher in Bezug auf das Gesellschaftskapital Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen und -auflagen. Im<br />
Zusammenhang mit dem Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses unterliegt auch die Holdco einigen dieser<br />
Beschränkungen und Auflagen. Die nachstehende Beschreibung basiert auf dem gegenwärtigen Verständnis, das<br />
die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse von den Beschränkungen und Auflagen haben, denen die<br />
Holdco unterliegen wird, einschließlich der Beschränkungen und Auflagen, die in der Satzung der Holdco, die nach<br />
dem Zusammenschluss in Kraft sein wird, enthalten sein werden. Weitere Änderungen im Zusammenhang mit der<br />
Erlangung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen für den Zusammenschluss sind jedoch möglich.<br />
Die Holdco-Satzung wird mit Wirkung zum Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung gewisse<br />
Beschränkungen in Bezug auf die Konzentration der Beteiligung an Holdco und der Stimmrechte aus Holdco-<br />
Aktien vorsehen. Insbesondere wird die Satzung vorsehen,<br />
dass keine Person allein oder gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen wirtschaftlicher Eigentümer<br />
von Holdco-Aktien sein darf, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte in Höhe von über vierzig<br />
Prozent (40 %) sämtlicher Stimmen, die bei einer Abstimmung abgegeben werden können, auszuüben.<br />
Anstelle der Eigentumsbeschränkung von 40 % wird jedoch eine Eigentumsbeschränkung von 20 % für<br />
jede Person gelten, bei der es sich um ein ,,Mitglied“ der New York Stock Exchange LLC (wie in der<br />
Börsenordnung der New York Stock Exchange LLC definiert), ein ,,Mitglied“ der NYSE Amex LLC (wie<br />
in Sections 3(a)(3)(A)(i), 3(a)(3)(A)(ii), 3(a)(3)(A)(iii) und 3(a)(3)(A)(iv) des Exchange Act definiert),<br />
einen ,,Inhaber einer Aktienhandelszulassung“ (ETP holder) der NYSE Arca Equities, Inc. (wie in der<br />
Börsenordnung für NYSE Arca Equities der NYSE Arca, Inc. definiert), einen Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />
(OTP holder) oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP firm) der<br />
NYSE Arca, Inc. (jeweils wie in der Börsenordnung der NYSE Arca, Inc. definiert), ein ,,Mitglied“ der<br />
International Securities Exchange, LLC (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in Section<br />
3(a)(3)(A) des Exchange Act), ein Mitglied der EDGA Exchange, Inc. oder der EDGX Exchange,<br />
A-390
Inc. (nach Maßgabe der Definition dieser Begriffe in den Regelwerken der jeweiligen Unternehmen)<br />
handelt. Jede Person, bei der es sich um eine nahe stehende Person eines solchen Mitglieds, Inhabers einer<br />
Aktienhandelszulassung, Inhabers einer Optionshandelszulassung oder eines solchen Unternehmens mit<br />
einer Optionshandelszulassung handelt, gilt für die Zwecke der Holdco-Satzung ebenfalls als Mitglied,<br />
Inhaber einer Aktienhandelszulassung, Inhaber einer Optionshandelszulassung oder Unternehmen mit<br />
einer Optionshandelszulassung, je nach Sachlage; und<br />
dass keine Person allein oder gemeinsam mit ihr ,,nahe stehenden Personen“ (wie nachstehend definiert)<br />
berechtigt ist, ihr Stimmrecht auszuüben oder die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Holdco-<br />
Aktien zu veranlassen, deren wirtschaftlicher Eigentümer die Person oder ihr nahe stehende Personen<br />
sind, und zwar weder persönlich noch durch Stimmrechtsvollmacht noch durch Stimmabsprache oder<br />
anderweitige Übereinkunft, insoweit als die betreffenden Aktien ihren bzw. ihre Inhaber berechtigen,<br />
mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte, die bei einer Abstimmung ausgeübt werden<br />
können, auszuüben, und dass keine Person allein oder gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen die<br />
Berechtigung erwerben darf, aufgrund von Vereinbarungen, die diese Person mit anderen Personen<br />
schließt und gemäß denen keine Stimmabgabe für im Umlauf befindliche Holdco-Aktien erfolgt, mehr als<br />
20 % der Stimmrechte auszuüben, die bei einer Abstimmung ausgeübt werden können.<br />
Für die Zwecke der Holdco-Satzung bezeichnet ,,nahe stehende Personen“:<br />
jedes ,,verbundene Unternehmen“ einer solchen Person (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in<br />
Rule 12b-2 zum Exchange Act);<br />
jede andere Person oder Personen, mit der bzw. denen die erste Person (schriftlich oder anderweitig) eine<br />
Vereinbarung, Übereinkunft oder Absprache getroffen hat, im Hinblick auf den Erwerb, die Ausübung des<br />
Stimmrechts, die Inhaberschaft an oder die Veräußerung von Holdco-Aktien gemeinsam zu handeln;<br />
soweit es sich bei einer Person um eine Gesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder um einen ähnlichen<br />
Rechtsträger handelt, jeden Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act definiert) oder<br />
Director einer solchen Person und, soweit es sich bei einer Person um eine Personengesellschaft oder eine<br />
haftungsbeschränkte Gesellschaft handelt, jeden Vollhafter, geschäftsführenden Gesellschafter oder<br />
Geschäftsführer einer solchen Person, je nach Sachlage;<br />
soweit es sich bei einer Person um eine ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung der New York<br />
Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) handelt, jedes Mitglied der New York<br />
Stock Exchange LLC, das mit dieser Person assoziiert ist (die Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf<br />
Basis der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des<br />
Exchange Act);<br />
soweit es sich bei einer Person um ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP firm)<br />
handelt, jeden Inhaber einer Optionshandelszulassung (OTP holder), der mit dieser Person assoziiert ist<br />
(die Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf Basis der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied<br />
assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />
soweit es sich bei einer Person um eine natürliche Person handelt, jeden Angehörigen oder Ehegatten<br />
dieser natürlichen Person oder jeden Angehörigen eines Ehegatten, der entweder im gemeinsamen<br />
Haushalt mit der natürlichen Person lebt oder bei dem es sich um einen Direktor oder eine Führungsperson<br />
der Holdco, ihrer Mutter- oder einer ihrer Tochtergesellschaften handelt;<br />
soweit es sich bei einer Person um einen Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act definiert)<br />
oder um einen Director einer Gesellschaft, einer Kapitalgesellschaft oder eines ähnlichen Rechtsträgers<br />
handelt, diese Gesellschaft, Kapitalgesellschaft oder dieser ähnliche Rechtsträger;<br />
soweit es sich bei einer Person um einen Vollhafter, ein geschäftsführendes Mitglied oder einen<br />
Geschäftsführer einer Personengesellschaft oder einer haftungsbeschränkten Gesellschaft handelt, diese<br />
Personengesellschaft oder haftungsbeschränkte Gesellschaft, je nach Sachlage;<br />
soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der New York Stock Exchange LLC handelt, die<br />
,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung der New York Stock Exchange LLC definiert), mit<br />
der die Person assoziiert ist (die Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf Basis der Definition einer<br />
,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />
soweit es sich bei einer Person um einen Inhaber einen Optionshandelszulassung (OTP holder) handelt,<br />
das Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP firm), mit dem diese Person assoziiert ist (die<br />
A-391
Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf Basis der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied<br />
assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />
soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der International Securities Exchange, LLC handelt, jeder<br />
Broker oder Händler, mit dem diese Person assoziiert ist;<br />
soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der EDGA Exchange, Inc. handelt, die ,,mit einem<br />
Mitglied assoziierte Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der<br />
EDGA Exchange, Inc. definiert), und<br />
soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der EDGX Exchange, Inc. handelt, die ,,mit einem<br />
Mitglied assoziierte Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der<br />
EDGX Exchange, Inc. definiert).<br />
Für den Fall, dass eine oder mehrere Person(en) die Eigentumsbeschränkung überschreiten, wird die Holdco-<br />
Satzung vorsehen, dass diese Person(en) diejenige Anzahl von Holdco-Aktien zum Verkauf und zur Übertragung<br />
anbieten müssen, die erforderlich ist, damit die betreffende Person gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen<br />
wirtschaftlicher Eigentümer von Holdco-Aktien in einer Gesamtsumme ist, die innerhalb der Grenzen der<br />
Eigentumsbeschränkung liegt. Ferner werden die Rechte zur Stimmabgabe, zur Teilnahme an Hauptversammlungen<br />
der Holdco-Aktionäre und zum Bezug von Dividenden oder anderen Ausschüttungen, die mit den die Grenze<br />
der 40 %-Eigentumsbeschränkung (oder die Grenze der 20 %-Eigentumsbeschränkung, je nach Sachlage) übersteigenden<br />
Aktien verbunden sind, solange ausgesetzt, wie die Eigentumsbeschränkung nicht eingehalten wird.<br />
Versäumen es diese Person(en), ihrer Übertragungspflicht innerhalb von zwei Wochen nachzukommen, wird die<br />
Holdco-Satzung vorsehen, dass Holdco unwiderruflich bevollmächtigt wird, im Namen dieser Person(en) zu<br />
handeln, um die Einhaltung dieser Pflichten durch sie herbeizuführen.<br />
Ferner wird die Holdco-Satzung vorsehen, dass jede Person, die Holdco-Aktien gemäß der Eigentumsbeschränkung<br />
zum Verkauf und zur Übertragung anzubieten verpflichtet ist und die innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Entstehung dieser Verpflichtung beantragt, dass der Wert der relevanten Holdco-Aktien durch einen unabhängigen<br />
Prüfer bestimmt wird, verpflichtet wird, die betreffenden Holdco-Aktien an einer Börse, an der die Holdco-Aktien<br />
gelistet sind, zu verkaufen, und der Wert dieser Aktien wird von einem unabhängigen Prüfer bestimmt, der von<br />
dieser Person und Holdco gemeinschaftlich zu ernennen ist. Einigen sich diese Person und Holdco nicht innerhalb<br />
von fünf (5) Geschäftstagen nach Antrag der Person auf Ernennung eines unabhängigen Prüfers, kann jede der<br />
Parteien das Kantongericht (sector kanton van de rechtbank) in Amsterdam um Ernennung eines unabhängigen<br />
Prüfers ersuchen. Für die Zwecke dieser Bestimmung ist es ausreichend, wenn der unabhängige Prüfer bestimmt,<br />
dass der Wert der übertragenen Holdco-Aktien dem Preis entspricht, den diese Person an einer Börse, an der die<br />
Holdco-Aktien gelistet werden, für die Holdco-Aktien erhalten hat. Die im Zusammenhang mit der Ernennung und/<br />
oder der Vergütung des unabhängigen Prüfers entstehenden Kosten trägt die Person, die verpflichtet ist, die Holdco-<br />
Aktien zum Kauf und zur Übertragung anzubieten.<br />
Für den Fall, dass eine oder mehrere Person(en) die Stimmrechtsbeschränkung überschreiten, wird die<br />
Holdco-Satzung vorsehen, dass Holdco diejenigen abgegebenen Stimmen nicht mitzählt, bei denen die Überschreitung<br />
der Stimmrechtsbeschränkung unterstellt wird. Die Stimmrechtsbeschränkungen gelten nicht für die<br />
Bewerbung um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Holdco-Aktionärs durch oder im Namen der<br />
Holdco oder durch eine im Namen der Holdco tätige Führungsperson oder einen im Namen von Holdco tätigen<br />
Direktor der Holdco und auch nicht für die Bewerbung um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Holdco-<br />
Aktionärs durch einen anderen Holdco-Aktionär gemäß Regulation 14A zum Exchange Act. Diese Ausnahme gilt<br />
jedoch nicht für bestimmte Fälle der Bewerbung um Stimmrechtsvollmachten durch einen Aktionär gemäß<br />
Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange Act, dergemäß auch eine andere als im Namen der Holdco durchgeführte<br />
Bewerbung um Stimmrechtsvollmachten gestattet ist, solange die Gesamtzahl der Personen, um deren Stimmrechtsvollmachten<br />
geworben wird, zehn nicht überschreitet. Ist nach niederländischem Recht oder der Satzung der<br />
Holdco ein Quorum erforderlich, werden die die Stimmrechtsbeschränkung überschreitenden Holdco-Aktien nicht<br />
als in der Hauptversammlung anwesend und, für die Zwecke der Feststellung, ob das Quorum erfüllt ist, auch nicht<br />
als im Umlauf befindliche Aktien gezählt. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Stimmrechtsbeschränkung nach den<br />
einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Holdco nicht mehr anwendbar ist.<br />
Die Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen gelten für jede Person bis zu dem Zeitpunkt, an dem die<br />
Person jeder der folgenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist:<br />
die Person hat dem Holdco-Verwaltungsrat mindestens fünfundvierzig (45) Tage (wobei der Zeitraum<br />
auch kürzer sein kann, sofern der Holdco-Verwaltungsrat einem kürzeren Zeitraum ausdrücklich<br />
A-392
zugestimmt hat) vor dem Erwerb der Holdco-Aktien oder der Stimmabgabe, je nach Sachlage, schriftlich<br />
ihre Absicht angezeigt, entweder allein oder gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen Holdco-Aktien<br />
über die Grenzen der Eigentumsbeschränkungen hinaus zu erwerben oder, je nach Sachlage, selbst oder<br />
durch Stimmrechtsvollmacht oder Stimmabsprache oder anderweitige Übereinkunft unter Überschreitung<br />
der Stimmrechtsbeschränkung Stimmen abzugeben oder die Stimmabgabe zu veranlassen; und<br />
die Person hat eine schriftliche Bestätigung des Holdco-Verwaltungsrats erhalten, aus der hervorgeht,<br />
dass (i) der Holdco-Verwaltungsrat beschlossen hat, diese Inhaberschaft an Aktien oder diese Stimmabgabe<br />
ausdrücklich zu gestatten, (ii) der Beschluss bei der SEC eingereicht, gemäß Section 19(b) des<br />
Exchange Act genehmigt und wirksam wurde und (iii) der Beschluss bei jeder ,,europäischen Aufsichtsbehörde“<br />
(wie nachstehend definiert) eingereicht und, soweit erforderlich, genehmigt wurde, die<br />
diesbezüglich zuständig und ermächtigt ist.<br />
Abhängig von seinen treuhänderischen Pflichten nach geltendem Recht darf der Holdco-Verwaltungsrat keine<br />
Beschlüsse fassen, die die Inhaberschaft an Holdco-Aktien oder die Stimmabgabe über die Grenzen der Eigentumsbzw.<br />
Stimmrechtsbeschränkungen hinaus gestatten, es sei denn, der Holdco-Verwaltungsrat hat festgestellt, dass:<br />
das Eigentum an diesen Aktien und die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der Vereinbarung,<br />
des Plans oder der anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage<br />
die Fähigkeit jeder in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft (wie nachstehend<br />
definiert), der Holdco, der NYSE Group, Inc. (sofern und soweit NYSE Group, Inc., als selbstständiges<br />
Unternehmen fortbesteht) oder der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
(sofern und soweit die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. als selbstständiges Unternehmen<br />
fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Aufgaben gemäß Exchange Act und den<br />
zugehörigen Rules und Regulations zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit jeder Tochtergesellschaft, die in Europa als Marktbetreiber auftritt (,,European Market<br />
Subsidiary“, wie unten definiert), der Holdco oder der Euronext N.V. (sofern und soweit die Euronext<br />
N.V. als selbstständiges Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Aufgaben<br />
gemäß den europäischen Börsenvorschriften zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act nicht beeinträchtigt, oder<br />
die Fähigkeit der europäischen Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung europäischer Börsenvorschriften<br />
nicht beeinträchtigt;<br />
die Inhaberschaft an diesen Aktien und die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der<br />
Vereinbarung, des Plans oder der anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage, ansonsten im besten<br />
Interesse der Holdco, ihrer Aktionäre, der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
und der European Market Subsidiaries liegt;<br />
weder die Person, die die Verzichtserklärung erhält, noch eine der ihr nahe stehenden Personen gemäß den<br />
gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der Eignung unterliegt (wie in Section 3(a)(39) des<br />
Exchange Act definiert);<br />
keine europäische Aufsichtsbehörde festgestellt hat, dass die Person, die die Verzichtserklärung erhält,<br />
oder eine der ihr nahe stehenden Personen die Gesetze oder Vorschriften verletzt, die gemäß der EU-<br />
Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente verabschiedet wurden, für jede European Market Subsidiary<br />
gelten und nach deren Maßgabe diese Person zu fairem, redlichem und professionellem Handeln<br />
verpflichtet ist;<br />
es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />
unmittelbar oder mittelbar NYSE Arca, Inc. oder NYSE Arca Equities, Inc. oder eine Einrichtung der<br />
NYSE Arca, Inc. kontrolliert, um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung der NYSE Arca Equities,<br />
Inc. oder einen Inhaber einer Optionshandelszulassung (OTP holder) oder ein Unternehmen mit einer<br />
Optionshandelszulassung (OTP firm) der NYSE Arca, Inc. handelt;<br />
es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />
unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC oder die NYSE Market, Inc. kontrolliert,<br />
um ein Mitglied oder eine Mitgliedsorganisation der New York Stock Exchange LLC handelt;<br />
A-393
es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />
unmittelbar oder mittelbar die NYSE Amex LLC kontrolliert, um ein Mitglied der NYSE Amex LLC<br />
handelt;<br />
es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />
unmittelbar oder mittelbar die International Securities Exchange, LLC kontrolliert, um ein Mitglied der<br />
International Securities Exchange, LLC handelt;<br />
es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />
unmittelbar oder mittelbar die EDGA Exchange, Inc. kontrolliert, um ein Mitglied der EDGA Exchange,<br />
Inc. handelt, und<br />
es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />
unmittelbar oder mittelbar die EDGX Exchange, Inc. kontrolliert, um ein Mitglied der EDGX Exchange,<br />
Inc. handelt.<br />
Die Holdco-Satzung wird vorsehen, dass der Holdco-Verwaltungsrat bei diesen Feststellungen das Recht hat,<br />
dieser Person und ihr nahe stehenden Personen, in deren Eigentum sich Holdco-Aktien befinden, die den oder die<br />
Inhaber der Aktien zur Stimmabgabe berechtigen, Bedingungen und Beschränkungen aufzuerlegen, die der<br />
Holdco-Verwaltungsrat nach alleinigem Ermessen im Hinblick auf die Förderung der Ziele des Exchange Act,<br />
der europäischen Börsenvorschriften und der Unternehmensführung der Holdco für erforderlich, angemessen oder<br />
wünschenswert hält.<br />
Diese Bestimmungen der Holdco-Satzung könnten den Kontrollwechsel der Holdco verzögern oder behindern<br />
und sich somit nachteilig auf den Kurs der Holdco-Aktien auswirken.<br />
Die Holdco-Satzung wird auch vorsehen, dass der Holdco-Verwaltungsrat berechtigt ist, von jeder Person und<br />
von ihr nahe stehenden Personen, von denen der Holdco-Verwaltungsrat angemessenerweise annimmt, dass sie den<br />
vorstehend zusammengefassten Stimmrechts- oder Eigentumsbeschränkungen unterliegen, und von jedem Aktionär<br />
(auch von den einem Aktionär nahe stehenden Personen), der zu einem beliebigen Zeitpunkt wirtschaftlicher<br />
Eigentümer von mindestens 5 % der sich um Umlauf befindlichen Holdco-Aktien ist, wobei dieses Eigentum<br />
Holdco nicht angezeigt wurde, zu verlangen, Holdco auf Verlangen des Holdco-Verwaltungsrats vollständige<br />
Informationen in Bezug auf sämtliche Holdco-Aktien, deren wirtschaftlicher Eigentümer der Aktionär und die ihm<br />
nahe stehenden Personen sind, sowie über jegliche sonstigen Tatsachen, die sich auf die Gültigkeit der Eigentumsund<br />
Stimmrechtsbeschränkungen beziehen und über die angemessenerweise Aufklärung verlangt wird, vorzulegen.<br />
Für die Zwecke der Holdco-Satzung umfasst ,,Europäische Aufsichtsbehörde“ per Definition das Euronext<br />
Kollegium der Aufsichtsbehörden, den niederländischen Finanzminister, den französischen Wirtschaftsminister,<br />
die französische Finanzaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
(Autoriteit Financiele Markten), die belgische Banken, Finanz- und Versicherungsaufsichtsbehörde<br />
(Commission Bancaire, Financière, et des Assurances), die französische Aufsicht für Kreditinstitute und Anlageorganismen<br />
(Comité des Etablissements de Crédit et des Enterprises d’Investissement — CECEI), die portugiesische<br />
Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários — CMVM), die britische<br />
Financial Services Authority (FSA) und jede andere staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde in einem Land Europas,<br />
in dem die Holdco oder eine ,,European Market Subsidiary“ (wie nachstehend definiert) einen ,,europäischen<br />
regulierten Markt“ (wie nachstehend definiert) betreibt, und zwar jeweils nur insoweit, als diese im jeweiligen<br />
Zusammenhang zuständig und bevollmächtigt sind.<br />
,,European Market Subsidiary“ wird für die Zwecke der Holdco-Satzung definiert als jeder ,,Marktbetreiber“<br />
(wie in der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert), der (1) sich zum Zeitpunkt des<br />
Vollzugs des Zusammenschlusses im Eigentum der Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG befindet und sich<br />
weiterhin unmittelbar oder mittelbar im Eigentum der Holdco befindet oder (2) der nach dem Vollzug durch die<br />
Euronext N.V. oder die Deutsche Börse AG erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in dem<br />
eine solche European Market Subsidiary tätig ist, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden vertreten ist und,<br />
im Fall von (2), der Erwerb des Unternehmens vom Holdco-Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />
,,Europäischer regulierter Markt“ wird für die Zwecke der Holdco-Satzung definiert als jeder ,,regulierte<br />
Markt“ (wie in der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert) in Europa, der (1) sich<br />
im Eigentum der Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG befindet und von der Euronext N.V. oder der Deutsche<br />
Börse AG betrieben wird und der sich zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses im Eigentum der<br />
A-394
Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG befand und von der Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG<br />
betrieben wurde oder (2) der nach dem Vollzug durch die Euronext N.V. oder die Deutsche Börse AG gebildet oder<br />
erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in dem ein solcher europäischer regulierter Markt<br />
tätig ist, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden vertreten ist und, im Fall von (2), die Bildung oder der<br />
Erwerb des europäischen regulierten Markts vom Holdco-Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />
,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft“ wird für die Zwecke der Holdco-Satzung definiert<br />
als New York Stock Exchange LLC, NYSE Market, Inc., NYSE Regulation, Inc., NYSE Arca, L.L.C., NYSE Arca,<br />
Inc., NYSE Arca Equities, Inc., NYSE AMEX LLC, International Securities Exchange, LLC, EDGA Exchange,<br />
Inc. und EDGX Exchange, Inc., sowie andere Tochtergesellschaften der Holdco, die vom Holdco-Verwaltungsrat<br />
für die Zwecke der Holdco-Satzung als ,,in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften“ bezeichnet<br />
werden.<br />
Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten nach aufsichtsrechtlichen Anforderungen in den Niederlanden<br />
Gemäß § 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes ist es erforderlich, dass das niederländische<br />
Finanzministerium eine Unbedenklichkeitserklärung im Hinblick auf das Halten, die Übernahme oder die<br />
Erhöhung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von 10% oder mehr an dem im Umlauf befindlichen<br />
Kapital bzw. den Stimmrechten eines Betreibers oder Inhabers eines regulierten Marktes in den Niederlanden<br />
ausstellt, der über eine Erlaubnis zum Betrieb dieses Marktes gemäß § 5:27 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />
verfügt (diese Beteiligung wird in diesem Dokument als ,,qualifizierte Beteiligung“ bezeichnet). Das<br />
niederländische Finanzministerium hat seine Befugnis zur Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung gemäß<br />
§ 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes an die AFM delegiert. Davon ausgenommen sind Fälle, in<br />
denen der Erwerb der qualifizierten Beteiligung mit einer grundsätzlichen Änderung der Beteiligungsstruktur des<br />
jeweiligen zugelassenen Betreibers oder Inhabers eines regulierten Marktes in den Niederlanden verbunden ist. Die<br />
Holdco, die NYSE Euronext, die NYSE Euronext (International) B.V., die NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und die<br />
Euronext N.V. beherrschen unmittelbar oder mittelbar die Euronext Amsterdam N.V., die der zugelassene Inhaber<br />
und Betreiber eines regulierten Marktes in den Niederlanden ist, und haben die vorstehend genannte Unbedenklichkeitserklärung<br />
gemäß § 5:32d erhalten. Dementsprechend lösen nach Vollzug des Zusammenschlusses das<br />
Halten, jeder Erwerb und jede Erhöhung der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an der Holdco, die eine<br />
mittelbare qualifizierte Beteiligung an der Euronext Amsterdam N.V. (und der Euronext N.V., der NYSE Euronext<br />
(<strong>Holding</strong>) N.V. und der NYSE Euronext (International) B.V. oder einer dieser Gesellschaften, soweit sie vom<br />
niederländischen Finanzministerium gemeinsam mit der Euronext Amsterdam N.V. als Inhaber und/oder Betreiber<br />
eines regulierten Marktes in den Niederlanden angesehen werden und zugelassen sind) begründet, die Verpflichtung<br />
aus, eine Unbedenklichkeitserklärung von der AFM bzw., im Falle einer grundsätzlichen Änderung der<br />
Beteiligungsstruktur, vom niederländischen Finanzministerium einzuholen. Diese Erklärung sollte ausgestellt<br />
werden, sofern nicht das Halten, die Übernahme bzw. die Erhöhung (1) zu einer förmlichen oder tatsächlichen<br />
Kontrollstruktur führt, die intransparent ist und daher ein Hindernis für eine angemessene Aufsicht über die<br />
Einhaltung der für den regulierten Markt geltenden Regelungen durch den Marktbetreiber darstellt; (2) zu einem<br />
Einfluss auf den Betreiber des regulierten Marktes führen könnte bzw. würde, der den durch das niederländische<br />
Finanzaufsichtsgesetz zu schützenden Interessen zuwiderläuft; oder (3) einen funktionierenden und ordentlichen<br />
Betrieb des betreffenden regulierten Marktes gefährden könnte.<br />
Aufsichtsrechtliche Bestimmungen in der Holdco-Satzung<br />
Pflichten in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen und die Zusammenarbeit<br />
Holdco wird die US-Wertpapiergesetze und die zugehörigen Rules und Regulations einhalten und mit der<br />
SEC und den in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften gemäß und im Umfang ihrer<br />
jeweiligen Aufsichtsbefugnis zusammenarbeiten und angemessene Schritte unternehmen, die erforderlich<br />
sind, um ihre Bevollmächtigten zur Zusammenarbeit mit der SEC und, soweit zutreffend, mit den in<br />
den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften gemäß ihrer Aufsichtsbefugnis zu veranlassen.<br />
Holdco wird die europäischen Börsenvorschriften und die zugehörigen Regelwerke einhalten und mit den<br />
europäischen Aufsichtsbehörden gemäß und im Umfang ihrer jeweiligen Aufsichtsbefugnis zusammenarbeiten<br />
und angemessene Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um ihre Bevollmächtigten zur<br />
Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden gemäß ihrer Aufsichtsbefugnis zu veranlassen.<br />
A-395
Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit und die Aufsicht durch die Regulierungsbehörden<br />
Der Holdco und ihren Direktoren und, soweit sie in die Aktivitäten der in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaften eingebunden sind, den Führungspersonen der Gesellschaft und denjenigen<br />
Mitarbeitern, deren hauptsächlicher Arbeits- und Wohnort außerhalb der Vereinigten Staaten von<br />
Amerika liegt, wird unterstellt, dass sie für die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren<br />
gemäß den US-Bundeswertpapiergesetzen und den zugehörigen Rules oder Regulations, die von der SEC<br />
angestrengt oder veranlasst werden und sich aus oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der betreffenden<br />
in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften ergeben, unwiderruflich der Gerichtsbarkeit<br />
der US-Bundesgerichte und der SEC unterwerfen.<br />
Der Holdco und ihren Direktoren und, soweit sie in die Aktivitäten der European Market Subsidiaries<br />
eingebunden sind, den Führungspersonen und Mitarbeitern der Gesellschaft wird unterstellt, dass sie für<br />
die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren gemäß den europäischen Börsenvorschriften,<br />
die von den europäischen Aufsichtsbehörden angestrengt oder veranlasst werden und sich aus oder im<br />
Zusammenhang mit den Tätigkeiten der betreffenden European Market Subsidiaries ergeben, unwiderruflich<br />
der Gerichtsbarkeit der europäischen Aufsichtsbehörden und der Gerichte der Hauptstadt des<br />
Landes der jeweiligen Aufsichtsbehörde unterwerfen.<br />
Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft<br />
kontrolliert, wird unterstellt, dass die Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco für die<br />
Zwecke des Exchange Act und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß dem Exchange Act Direktoren,<br />
Führungspersonen und Mitarbeiter der betreffenden in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />
sind.<br />
Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine European Market Subsidiary kontrolliert, wird unterstellt,<br />
dass die Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco für die Zwecke der europäischen<br />
Börsenvorschriften und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß den europäischen<br />
Börsenvorschriften Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der betreffenden European Market<br />
Subsidiary sind.<br />
Bücher und Aufzeichnungen der Holdco<br />
Die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco werden jederzeit zur Einsichtnahme und Anfertigung von<br />
Kopien durch (i) die SEC, (ii) jede der europäischen Aufsichtsbehörden, (iii) jede in den Vereinigten<br />
Staaten regulierte Tochtergesellschaft, soweit diese Bücher und Aufzeichnungen mit der Tätigkeit der in<br />
den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft oder einer anderen in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaft, in Bezug auf die der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />
die Aufsichtsbefugnis oder Aufsichtsführung obliegt, in Zusammenhang stehen, und (iv) jede<br />
European Market Subsidiary, soweit diese Bücher und Aufzeichnungen mit der Tätigkeit der betreffenden<br />
European Market Subsidiary oder eines europäischen regulierten Markts, in Bezug auf den der betreffenden<br />
European Market Subsidiary die Aufsichtsbefugnis oder Aufsichtsführung obliegt, in Zusammenhang<br />
stehen, zur Verfügung gestellt.<br />
Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft<br />
kontrolliert, wird unterstellt, dass die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco für die Zwecke des<br />
Exchange Act und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß dem Exchange Act Bücher und Aufzeichnungen<br />
der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft sind.<br />
Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine European Market Subsidiary kontrolliert, wird unterstellt,<br />
dass die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco für die Zwecke der europäischen Börsenvorschriften<br />
und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß den europäischen Börsenvorschriften Bücher<br />
und Aufzeichnungen der European Market Subsidiary sind.<br />
Die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco, die sich auf in den Vereinigten Staaten regulierte Tochterunternehmen<br />
beziehen, sollen in den Vereinigten Staaten, die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco,<br />
die sich auf European Market Subsidiaries beziehen, sollen im Sitzland einer oder mehrerer European<br />
Market Subsidiaries geführt werden. Wenn und soweit Bücher und Aufzeichnungen der Holdco sich<br />
sowohl auf European Market Subsidiaries als auch auf in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften<br />
beziehen, ist die Holdco berechtigt, diese Bücher und Aufzeichnungen entweder im<br />
Sitzland einer oder mehrerer European Market Subsidiaries oder in den Vereinigten Staaten zu führen.<br />
A-396
Pflichten in Bezug auf die Zusammenarbeit und die Einhaltung von Gesetzen<br />
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats oder als Führungsperson<br />
oder Mitarbeiter der Holdco wird jeder Direktor, jede Führungsperson und jeder Mitarbeiter der Holdco<br />
(i) die US-Bundeswertpapiergesetze sowie die zugehörigen Rules und Regulations und (ii) die europäischen<br />
Börsenvorschriften und die zugehörigen Regelwerke einhalten, und (iii) wird mit der SEC, (iv) den<br />
europäischen Aufsichtsbehörden, (v) den in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
gemäß und im Umfang ihrer Aufsichtbefugnis und (vi) mit den European Market Subsidiaries nach<br />
Maßgabe und im Umfang ihrer Aufsichtsbefugnis kooperieren. Diese Bestimmungen der Holdco-Satzung<br />
begründen jedoch keine Verpflichtung eines Direktors, einer Führungsperson oder eines Mitarbeiters der<br />
Holdco gegenüber einer anderen Person, eine der vorstehenden Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen<br />
oder ihr besonderes Gewicht zu verleihen oder seine Erwägungen auf diese Angelegenheiten zu<br />
beschränken.<br />
Vertrauliche Informationen<br />
Alle vertraulichen Informationen, die die Holdco erhält in Bezug auf:<br />
die Selbstregulierungsfunktion einer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />
jeweils soweit dieses Unternehmen weiterhin unmittelbar oder mittelbar von der Holdco kontrolliert<br />
wird (u. a. Disziplinarangelegenheiten, Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen bezüglich<br />
Abschlussprüfungen), die in den Büchern und Aufzeichnungen dieser in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaft ausgewiesen sind, oder<br />
die Selbstregulierungsfunktion einer European Market Subsidiary nach europäischen Börsenvorschriften<br />
als Betreiber eines europäischen regulierten Marktes (u. a. Disziplinarangelegenheiten,<br />
Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen bezüglich Abschlussprüfungen), die in den<br />
Büchern und Aufzeichnungen dieser European Market Subsidiary ausgewiesen sind,<br />
werden in jedem Fall (i) keinen Personen außer den Direktoren, Führungspersonen, Mitarbeitern und<br />
Bevollmächtigten der Holdco zur Verfügung gestellt, die den Inhalt dieser vertraulichen Informationen<br />
berechtigterweise kennen müssen, (ii) von der Holdco und ihren Direktoren, Führungspersonen, Mitarbeitern<br />
und Bevollmächtigten vertraulich behandelt, und (ii) nicht zu kommerziellen Zwecken<br />
verwendet.<br />
Die Bestimmungen der Holdco-Satzung beschränken oder beeinträchtigen jedoch nicht:<br />
die Rechte der SEC oder einer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft auf Zugang<br />
zu und Prüfung der vertraulichen Informationen dieser in den Vereinigten Staaten regulierten<br />
Tochtergesellschaften gemäß den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene und den zugehörigen<br />
Rules und Regulations;<br />
die Rechte der europäischen Aufsichtsbehörden oder einer European Market Subsidiary auf Zugang<br />
zu und Prüfung der vertraulichen Informationen dieser European Market Subsidiary gemäß den<br />
europäischen Börsenvorschriften; oder<br />
die Fähigkeit der Direktoren, Führungspersonen, Mitarbeiter und Bevollmächtigten der Holdco,<br />
(i) die vertraulichen Informationen der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
gegenüber der SEC oder der jeweiligen in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />
bzw. (ii) die vertraulichen Informationen der European Market Subsidiary gegenüber den europäischen<br />
Aufsichtsbehörden oder der jeweiligen European Market Subsidiary offenzulegen.<br />
Angemessene Berücksichtigung der Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktionen<br />
Soweit die Holdco in Tätigkeiten einer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />
involviert ist und solange sie diese unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, werden die Holdco und ihre<br />
Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter die Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktion<br />
dieser in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft sowie ihre Pflichten gegenüber<br />
Anlegern und der breiten Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen und keine Handlungen vornehmen,<br />
die die Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung dieser in den<br />
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche Aufgaben<br />
(einschließlich Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser in den<br />
A-397
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Exchange Act<br />
behindern würden.<br />
Soweit die Holdco in Tätigkeiten einer European Market Subsidiary involviert ist und solange sie diese<br />
unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, werden die Holdco und ihre Direktoren, Führungspersonen und<br />
Mitarbeiter die Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktion dieser European Market<br />
Subsidiary sowie ihre Pflichten gegenüber Anlegern und der breiten Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen<br />
und keine Handlungen vornehmen, die die Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats<br />
oder der Geschäftsleitung dieser European Market Subsidiary im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche<br />
Aufgaben (einschließlich Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser<br />
European Market Subsidiary zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />
behindern würden.<br />
Erwägungen der Direktoren und Eignungserfordernisse<br />
Jedes Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats muss bei der Ausübung seiner Aufgaben als Verwaltungsratsmitglied<br />
die Auswirkungen berücksichtigen, die Handlungen der Holdco haben könnten auf:<br />
die Fähigkeit einer European Market Subsidiary, ihre Aufgaben gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />
als Betreiber europäischer regulierter Märkte zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit von in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, ihre Aufgaben nach<br />
dem Exchange Act zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, der NYSE Group, Inc.<br />
(sofern und soweit die NYSE Group, Inc. als selbständiges Unternehmen fortbesteht), der International<br />
Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (sofern und soweit die International Securities Exchange<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc. als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Holdco, (i) sich in einer Weise zu<br />
verhalten, die die Fähigkeit der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, der<br />
NYSE Group, Inc. (sofern und soweit die NYSE Group, Inc. als selbständiges Unternehmen<br />
fortbesteht), der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (sofern und soweit die International<br />
Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Holdco,<br />
betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken in den Wertpapiermärkten zu verhindern,<br />
fördert und nicht behindert; (ii) angemessene Handelsgrundsätze in den Wertpapiermärkten zu<br />
fördern; (iii) die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Personen, die mit der Beaufsichtigung, dem<br />
Clearing, der Abwicklung und Datenverarbeitung bezüglich Wertpapiergeschäften bzw. mit der<br />
Erleichterung von Wertpapiergeschäften befasst sind, zu fördern, (iv) alle Hindernisse für einen<br />
freien und offenen Wertpapiermarkt und ein nationales US-Wertpapiermarktsystem zu beseitigen und<br />
dessen Mechanismen zu vervollkommnen, und (v) allgemein die Anleger und das öffentliche<br />
Interesse zu schützen.<br />
Die Bestimmungen der Holdco-Satzung werden jedoch keine Verpflichtung für die Direktoren, Führungspersonen<br />
oder Mitarbeiter der Holdco einer anderen Person gegenüber begründen, die vorgenannten<br />
Punkte zu berücksichtigen, ihnen ein besonderes Gewicht beizumessen oder ihre Erwägungen auf diese<br />
Punkte zu beschränken.<br />
Eine Person, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der Eignung als Amtsinhaber<br />
unterliegt (wie in Section 3(a)(39) des Exchange Act definiert) bzw. die laut Entscheidung einer<br />
europäischen Aufsichtsbehörde gegen im Rahmen der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />
erlassene Gesetze und Vorschriften verstößt, welche für alle European Market Subsidiaries gelten und ein<br />
faires, redliches und professionelles Handeln dieser Person erfordern, verfügt nicht über die Eignung,<br />
einen Posten im Holdco-Verwaltungsrat zu bekleiden.<br />
Zusätzliche Zustimmung der Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco<br />
Die Holdco wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit sich ihre<br />
Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter vor Annahme einer entsprechenden Position bei der<br />
Holdco damit einverstanden erklären und schriftlich zustimmen, dass die Bestimmungen der Holdco-<br />
Satzung betreffend Tätigkeiten in Zusammenhang mit den in den Vereinigten Staaten regulierten<br />
Tochtergesellschaften oder den European Market Subsidiaries auch auf sie Anwendung finden.<br />
A-398
Änderungen der Holdco-Satzung<br />
Solange die Holdco eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft unmittelbar oder<br />
mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den Boards of Directors der in den<br />
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften vorgelegt werden, bevor sie wirksam werden kann.<br />
Wenn einer oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei der SEC eingereicht<br />
werden muss bzw. bei der SEC eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie nach<br />
Section 19 des Exchange Act und den zugehörigen Rules wirksam werden kann, so wird diese Änderung<br />
erst mit der Einreichung bei der SEC bzw. mit der Einreichung und Genehmigung durch die SEC<br />
wirksam.<br />
Solange die Holdco eine im europäischen Markt tätige Tochtergesellschaft (wie unten definiert — siehe<br />
,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der<br />
Holdco-Satzung“) unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den<br />
Boards of Directors jeder im europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft vorgelegt werden, bevor sie<br />
wirksam werden kann. Wenn eine oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei einer<br />
Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht werden muss bzw. eingereicht und von dieser genehmigt<br />
werden muss, bevor sie nach europäischen Börsenvorschriften wirksam werden kann, so wird diese<br />
Änderung erst mit der Einreichung bzw. mit der Einreichung und Genehmigung durch die zuständige<br />
europäische Aufsichtsbehörde wirksam.<br />
Die Holdco-Satzung wird keine Rechte für Aktionäre, Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Begünstigte,<br />
Kunden, Gläubiger, Gemeinschaften, Aufsichtsbehörden oder deren Mitglieder gegen die Holdco oder deren<br />
Direktoren, Führungspersonen oder Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen der Holdco-Satzung vorsehen, die die<br />
Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit und Aufsichtsführung der Regulierungsbehörden, die Bücher und Aufzeichnungen<br />
der Holdco, die Pflichten in Bezug auf die Zusammenarbeit und Einhaltung von Gesetzen, vertrauliche<br />
Informationen, die angemessene Berücksichtigung der Wahrung der Unabhängigkeit der<br />
Selbstregulierungsfunktionen, die Erwägungen der Direktoren oder die zusätzliche Zustimmung der Direktoren,<br />
Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco betreffen. Die Holdco wird eine unwiderrufliche Vereinbarung und<br />
Zustimmungserklärung zugunsten bestimmter ihrer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
und/oder der SEC oder anderer Berechtigter, die durch die SEC im Zusammenhang mit der Genehmigung des<br />
Zusammenschlusses bestimmt werden, unterzeichnen, die besagt, dass sie im Rahmen ihrer Beteiligung an den<br />
Tätigkeiten der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften bestimmte Regelungen der Holdco-<br />
Satzung befolgt, darunter Regelungen, die die Unterwerfung unter die Compliance- und Mitwirkungsverpflichtungen<br />
der Holdco, die Unterwerfung der Holdco unter die Gerichtsbarkeit und regulatorische Aufsicht, Bücher,<br />
Aufzeichnungen, Gelände und Geschäftsräume, Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco,<br />
vertrauliche Informationen, angemessene Berücksichtigung der Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktionen<br />
sowie Ergänzungsvereinbarungen und Zustimmungen der Direktoren, Führungspersonen und<br />
Mitarbeiter der Holdco betreffen.<br />
Offenlegung von Informationen durch die Holdco bei der Börseneinführung<br />
Als niederländische Gesellschaft, deren Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
und der Euronext Paris notieren, wird die Holdco bestimmten Offenlegungspflichten nach deutschem,<br />
US-amerikanischem, französischem und niederländischem Recht unterliegen.<br />
Niederländisches Gesetz über die Kontrolle der finanziellen Berichterstattung und niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />
Das niederländische Gesetz über die Kontrolle der finanziellen Berichterstattung (in diesem Dokument als<br />
,,GKFB“ bezeichnet) trat am 31. Dezember 2006 in Kraft. Das GKFB ersetzte die für Verfahren zu Jahresabschlüssen<br />
und Finanzberichten zuvor einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das GKFB gilt für Geschäftsjahre<br />
ab dem 1. Januar 2006. Gemäß dem GKFB beaufsichtigt die AFM die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
u.a. durch Gesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz in den Niederlanden, deren Wertpapiere an einem<br />
regulierten Markt oder an einer vergleichbaren ausländischen Wertpapierbörse in einem Staat außerhalb des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel zugelassen sind.<br />
Gemäß dem GKFB ist die AFM ermächtigt: (1) von börsennotierten Gesellschaften, auf die das GKFB<br />
Anwendung findet, Erläuterungen hinsichtlich ihrer Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zu verlangen,<br />
sofern die AFM aufgrund öffentlich bekannter Tatsachen oder Umstände Grund zur Annahme hat, dass die<br />
A-399
Rechnungslegung der jeweiligen Gesellschaften nicht den geltenden Grundsätzen entspricht und (2) diesen<br />
Gesellschaften die Veröffentlichung weiterer Erläuterungen im Hinblick auf ihre finanzielle Berichterstattung<br />
zu empfehlen. Kommt eine börsennotierte Gesellschaft, auf die das GKFB Anwendung findet, der Aufforderung<br />
oder Empfehlung nicht nach, kann die AFM bei der Wirtschaftskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts<br />
(Ondernemingskamer van het Gerechtshof te Amsterdam) beantragen, dass diese der Gesellschaft auferlegt: (1) ihre<br />
Finanzberichte entsprechend den Anweisungen der Wirtschaftskammer aufzustellen und (2) Erläuterungen darüber<br />
abzugeben, auf welche Weise sie Rechnungslegungsgrundsätze auf ihre Finanzberichte angewendet hat.<br />
Nach dem niederländischen Gesetz über die Finanzaufsicht ist die Holdco verpflichtet, ihren Jahresabschluss<br />
sowie ihren Halbjahresabschluss innerhalb von vier bzw. zwei Monaten nach dem Ende des Zeitraums, auf den sich<br />
der jeweilige Abschluss bezieht, der Öffentlichkeit allgemein zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss die<br />
Holdco für jeden Halbjahreszeitraum eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (interim management<br />
statement) der Öffentlichkeit allgemein zur Verfügung stellen. Die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung<br />
muss in einem Zeitraum zwischen zehn Wochen nach Beginn und sechs Wochen vor Ende des jeweiligen<br />
Halbjahres zur Verfügung gestellt werden. Die Jahresabschlüsse, die Halbjahresabschlüsse und die Zwischenabschlüsse<br />
sind gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung bei der AFM einzureichen.<br />
Regelmäßige Berichterstattung gemäß US-Wertpapierrecht<br />
Nach dem US Exchange Act wird die Holdco verpflichtet sein, ihre Geschäftsberichte innerhalb von vier<br />
Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, auf Formular 20-F bei der SEC zur<br />
Veröffentlichung einzureichen, solange die Holdco als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) gilt.<br />
Als ausländischer Privatemittent wäre die Holdco zudem verpflichtet, bei der SEC wesentliche Informationen zur<br />
Veröffentlichung auf Formular 6-K einzureichen, die sie veröffentlicht oder zu deren Veröffentlichung sie nach<br />
niederländischen Recht verpflichtet ist, die sie an den Börsen, an denen Holdco-Aktien gehandelt werden, einreicht<br />
oder zu deren Einreichung sie dort verpflichtet ist, und die diese Börse veröffentlicht, oder die die Holdco auf andere<br />
Weise an Holdco-Aktionäre verbreitet oder zu deren Verbreitung die Holdco verpflichtet ist.<br />
Wenn die Holdco nicht mehr als ausländischer Privatemittent gilt, wäre die Holdco verpflichtet, innerhalb von<br />
90, 75 oder 60 Tagen nach Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, bei der SEC einen<br />
Jahresbericht auf Formular 10-K öffentlich einzureichen, wobei sich die Frist für die Einreichung nach dem<br />
gesamten weltweiten Marktwert der Holdco, nach dem Zeitraum, für den die SEC-Meldepflicht galt, und nach<br />
bestimmten anderen Faktoren richtet. Zusätzlich wäre die Holdco verpflichtet, innerhalb von 40 oder 45 Tagen (in<br />
Abhängigkeit von den genannten Faktoren) nach Ende des jeweiligen Finanzquartals bei der SEC Quartalsberichte<br />
auf Formular 10-Q zur Veröffentlichung einzureichen. Die Holdco wäre zudem verpflichtet, bei der SEC aktuelle<br />
Berichte, normalerweise innerhalb von vier Geschäftstagen nach dem Eintritt bestimmter wesentlicher Ereignisse,<br />
auf Formular 8-K zur Veröffentlichung einzureichen. Nach Regulation FD wäre sie außerdem verpflichtet,<br />
wesentliche nicht-öffentliche Informationen, die sie professionellen Marktteilnehmern oder Holdco-Aktionaren<br />
mitteilt, die nach vernünftiger Einschätzung wahrscheinlich (reasonably likely) auf Grundlage dieser Informationen<br />
Aktien handeln, gleichzeitig oder unverzüglich öffentlich bekanntzumachen.<br />
Zusätzliche Offenlegungspflichten nach französischem Recht<br />
Zusätzlich zu den vorgenannten Pflichten der Finanzberichterstattung wird die Holdco, da die Holdco-Aktien<br />
an der Euronext Paris notiert sein werden, Verpflichtungen gemäß (1) Artikel 223-1A bis 223-10-1 der Allgemeinen<br />
Vorschriften der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (,,AMF“) in Bezug auf laufende Offenlegungspflichten<br />
(einschließlich der Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung von Informationen über neue Entwicklungen,<br />
die wesentliche Auswirkungen auf den Börsen Aktienkurs der Holdco-Aktien haben können) sowie<br />
(2) Artikel 212-1 bis 212-42 der Allgemeinen Vorschriften in Bezug auf Informationen, die vor Abgabe eines<br />
öffentlichen Angebots in Frankreich zur Verfügung gestellt werden müssen, zu erfüllen haben.<br />
Sobald die Holdco-Aktien zum Handel an der Euronext Paris zugelassen sind, wird die Holdco zudem den<br />
folgenden Verpflichtungen gemäß den Allgemeinen Vorschriften und bestimmten organisatorischen und operativen<br />
Grundsätzen des regulierten Marktes der Euronext in Paris unterliegen, darunter:<br />
die Pflicht, (1) bestimmte vorgeschriebene Informationen (wie in den Allgemeinen Vorschriften definiert),<br />
die in Frankreich veröffentlich wurden, ins Englische oder Französische zu übersetzen, (2) Namen<br />
und Kontaktdaten der in Frankreich für die Informationen der Holdco verantwortlichen Person zu<br />
übermitteln, (3) der AMF alle Satzungsänderungen zur Veröffentlichung auf deren Internetseite zu<br />
A-400
übermitteln, (4) der AMF alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie gemäß den<br />
Allgemeinen Vorschriften anfordern darf, und (5) bei Einberufung einer Hauptversammlung eine<br />
Presseerklärung zu veröffentlichen, die das Datum, die Zeit und den Ort der Versammlung enthält sowie<br />
Einzelheiten darüber, wo Aktionäre zusätzlichen Informationen über die Versammlung erhalten können;<br />
die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über (1) jeden verabschiedeten Beschluss der Hauptversammlung,<br />
der ein Aktienrückkaufprogramm gestattet, (2) jede Umsetzung eines Aktienrückkaufprogramms<br />
(sowie die Veröffentlichung von regelmäßigen Berichten über den Kauf oder Verkauf von Aktien<br />
im Rahmen eines solchen Programms) und (3) die Umsetzung von Liquiditätsverträgen (contrat de<br />
liquidité) in Bezug auf ihre Aktien (sowie die Veröffentlichung von halbjährlichen Umsetzungsberichten);<br />
und<br />
sicherzustellen, dass in Frankreich veröffentliche Informationen mit Informationen, die in anderen<br />
Ländern bekannt gemacht werden, insbesondere in den Vereinigten Staaten und Deutschland, identisch<br />
sind und zur gleichen Zeit bekannt gemacht werden wie in diesen Ländern<br />
Anwendbare Börsenregelungen bei Börsennotierung<br />
Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
Da die Holdco-Aktien zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie dem<br />
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen werden,<br />
muss die Holdco innerhalb von vier Monaten nach dem Ende jedes Geschäftsjahrs einen geprüften Konzernjahresabschluss<br />
erstellen und veröffentlichen, und auf derselben Grundlage für jedes der ersten drei Quartale des<br />
Geschäftsjahres der Holdco Konzern-Quartalsabschlüsse, einschließlich eines Halbjahresabschlusses, innerhalb<br />
von zwei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Quartals erstellen und veröffentlichen.<br />
Regeln der New York Stock Exchange<br />
Solange ihre Aktien an der New York Stock Exchange notiert sind, wird die Holdco bestimmte Verpflichtungen<br />
in Bezug auf fortlaufende Kommunikation mit und Offenlegung gegenüber ihren Aktionăren zu erfüllen haben,<br />
darunter die Verpflichtung, jeden Geschäftsbericht (annual report), der bei der SEC eingereicht wurde, auf der oder<br />
durch die Internetseite der Holdco zur Verfügung zu stellen und die ,,Immediate Release Policy“ der New York<br />
Stock Exchange hinsichtlich Ergebnis- und Dividendenankündigungen, Unternehmenszusammenschlüssen,<br />
Aktiensplits, bedeutenden Veränderungen in der Geschäftsführung und substanziellen Umstände ungewöhnlicher<br />
oder einmaliger Natur zu befolgen. Emittenten, deren Aktien an der New York Stock Exchange notiert sind, müssen<br />
zudem bestimmte Standards der Corporate Governance einhalten, z. B. betreffend die Jahreshauptversammlung,<br />
Unabhängigkeit der Gremien, die Bildung und Zusammensetzung der Nominierungs/Corporate Governance-,<br />
Vergütungs- und Prüfungsausschüsse und die Zustimmung der Aktionäre zu bestimmten Transaktionen. Allerdings<br />
kann die Holdco, solange sie als ausländischer Privatemittent gilt, anstelle einiger dieser Corporate Governance-<br />
Standards niederländische Standards anwenden, muss dann jedoch offenlegen, inwieweit ihre Corporate Governance-Standards<br />
von denen abweichen, die in den Vereinigten Staaten ansässige Emittenten gemäß den Listingstandards<br />
der New York Stock Exchange anwenden.<br />
Insidergeschäfte und Marktmanipulation<br />
Im US-amerikanischen, deutschen, niederländischen und französischen Recht sind besondere Regelungen zur<br />
Vermeidung von Insidergeschäften und Marktmanipulation vorgesehen.<br />
Entsprechend den geltenden Regelungen zu Insidergeschäften und zu Marktmanipulation hat die Holdco<br />
Richtlinien zu Insidergeschäften und zu Mitteilungen über ihre Wertpapiere betreffende Transaktionen verabschiedet.<br />
Vereinigte Staaten<br />
Gemäß den Grundsätzen zu ,,Insidergeschäften“ des US-Wertpapierrechts ist einer Person Folgendes generell<br />
verboten:<br />
der Handel mit einem Wertpapier während die jeweilige Person im Besitz wesentlicher nichtöffentlicher<br />
Informationen über den Emittenten des Wertpapiers ist;<br />
A-401
ein Hinweis auf diese Informationen gegenüber anderen;<br />
eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, während die jeweilige Person im Besitz<br />
dieser Informationen ist; und<br />
die Unterstützung anderer Personen bei einer der oben genannten Aktivitäten.<br />
Die rechtlichen Bestimmungen erfassen nicht nur Personen, die Geschäfte tätigen, sondern auch diejenigen,<br />
die Hinweise auf wesentliche nichtöffentliche Informationen geben oder Empfehlungen im Hinblick auf Wertpapiertransaktionen<br />
abgeben, während sie im Besitz dieser Informationen sind. Der Begriff ,,Wertpapier“ umfasst<br />
dabei nicht nur Eigenkapitalwertpapiere, sondern Wertpapiere jeglicher Art (z. B. Derivate). Daher dürfen<br />
Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte (Officers) und sonstige Angestellte keine Holdco-Aktien erwerben<br />
oder veräußern, wenn sie persönlich Kenntnis von wesentlichen nichtöffentlichen Informationen über die<br />
Geschäfte, Aussichten oder die Finanzlage der Gesellschaft haben, und sie dürfen auch keinen Dritten durch<br />
Offenlegung nichtöffentlicher Informationen über die Holdco Hinweise geben.<br />
Deutschland<br />
Nach den geltenden Regelungen über den Insiderhandel (§ 14 WpHG) ist es insbesondere verboten, unter<br />
Verwendung einer Insiderinformation Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu<br />
erwerben oder zu veräußern, einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu<br />
machen oder einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von<br />
Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten. Gemäß dem Verbot der<br />
Marktmanipulation ist es insbesondere untersagt, unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen,<br />
die für die Bewertung der Holdco-Aktien erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn sie oder das<br />
Verschweigen geeignet sind, auf den Börsen- oder einen anderen Marktpreis der Holdco-Aktien einzuwirken. Eine<br />
Nichteinhaltung dieser Erfordernisse könnte zur Verhängung von Geldstrafen, Bußgeldern oder einer Freiheitsstrafe<br />
führen.<br />
Niederlande<br />
Das niederländische Finanzaufsichtsgesetz sieht besondere Regelungen vor, mit denen ein Marktmissbrauch<br />
verhindert werden soll, beispielsweise das Verbot des Insiderhandels, der Weitergabe von Insiderinformationen und<br />
Hinweisen sowie der Marktmanipulation. Die Holdco wird dem in den Niederlanden geltenden Verbot des<br />
Insiderhandels (insbesondere beim Handel mit ihren eigenen Aktien oder mit Finanzinstrumenten, deren Wert<br />
durch den Wert ihrer Aktien (mit)bestimmt wird), dem dort geltenden Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen<br />
und Hinweisen sowie dem dort geltenden Verbot der Marktmanipulation unterworfen sein. Die<br />
Anwendbarkeit des in den Niederlanden geltenden Verbots der Marktmanipulation kann zu Einschränkungen der<br />
Möglichkeiten der Holdco führen, ihre eigenen Aktien zurückzuerwerben. Unter bestimmten Umständen können<br />
auch die niederländischen Regelungen über Marktmissbrauch für die Anleger der Holdco gelten.<br />
Gemäß den Regelungen über Marktmissbrauch wird die Holdco im Zusammenhang mit ihrer Notierung an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse, der New York Stock Exchange und der Euronext Paris interne Richtlinien zur<br />
Regelung des Insiderhandels verabschieden, die über die Website der Holdco erhältlich sein werden. Die<br />
entsprechenden Bestimmungen sehen u. a. Regelungen zum Besitz von sowie Handel mit Holdco-Aktien oder<br />
mit Finanzinstrumenten, deren Wert durch den Wert der Holdco-Aktien (mit)bestimmt wird, seitens Verwaltungsratsmitgliedern<br />
und Mitarbeitern vor.<br />
Frankreich<br />
In Frankreich ist die Nichteinhaltung der Regelungen zu Insidergeschäften und/oder zur Marktmanipulation<br />
mit zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen bewehrt.<br />
Gemäß den französischen Regelungen über den Insiderhandel ist es verboten, unter Verwendung von<br />
Insiderinformationen Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder<br />
zu veräußern oder einem anderen Insiderinformationen unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen. Darüber<br />
hinaus ist es gemäß diesen Regelungen verboten, einen anderen auf der Grundlage von Insiderinformationen<br />
A-402
hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Insiderpapieren zu beraten oder einen anderen auf sonstige<br />
Weise dazu zu verleiten.<br />
Insiderinformationen sind definiert als konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die<br />
sich unmittelbar oder mittelbar auf einen oder mehrere Emittenten von Finanzinstrumenten oder auf ein oder<br />
mehrere Finanzinstrumente selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den<br />
Kurs der betreffenden Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen.<br />
Nach französischem Recht sind Kursmanipulationen und die Verbreitung falscher Informationen verboten.<br />
Insbesondere sind Geschäfte oder Handelsaufträge verboten, (1) die falsche oder irreführende Signale für das<br />
Tauschangebot, die Nachfrage oder den Kurs von Finanzinstrumenten geben oder, (2) ein unnormales oder<br />
künstliches Preisniveau von Finanzinstrumenten herbeiführen, sofern nicht nachweislich berechtigte Gründe für<br />
diese Geschäfte oder Handelsaufträge vorliegen und sie anerkannten Marktpraktiken entsprechen. Ebenfalls sind<br />
Geschäfte oder Handelsaufträge verboten, in deren Rahmen Verfahren verwendet werden, die ein fiktives Bild des<br />
Marktes schaffen oder auf sonstige Weise irreführend sind.<br />
Darüber hinaus ist es verboten, Informationen offenzulegen oder wissentlich zu verbreiten, die falsche,<br />
ungenaue oder irreführende Signale für Finanzinstrumente geben oder geben können.<br />
Pflichten der Aktionäre zur Abgabe eines öffentlichen Angebots<br />
Nach § 5.5 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes ist eine Person, die allein oder gemeinsam mit<br />
anderen handelnd unmittelbar oder mittelbar einen Anteil von mindestens 30% an den Stimmrechten einer<br />
Aktiengesellschaft nach dem Recht der Niederlande (naamlooze vennootschap) mit Sitz in den Niederlanden,<br />
deren Aktien (oder Hinterlegungsscheine (depositary receipts)fürAktien) zum Handel an einem regulierten Markt<br />
zugelassen sind, erwirbt, zur Abgabe eines öffentlichen Angebots für alle Aktien (und Hinterlegungsscheine<br />
(depositary receipts)fürAktien) dieses Unternehmens verpflichtet. Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />
sind ,,gemeinsam handelnde Personen“ definiert als Personen, die zusammenarbeiten nach Maßgabe einer<br />
Vereinbarung mit dem Ziel des Erwerbs von mindestens 30% der Stimmrechte oder, wenn sie mit der Zielgesellschaft<br />
zusammenarbeiten, mit dem Ziel der Verhinderung eines erfolgreichen Abschlusses eines angekündigten<br />
öffentlichen Angebots.<br />
Wenngleich die Holdco in Deutschland börsennotiert sein wird, erfüllt sie nicht die Voraussetzungen für eine<br />
,,Zielgesellschaft“ gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), da sie nicht in Deutschland<br />
gegründet wurde. Daher besteht nach deutschem Recht auch keine Verpflichtung, bei Erreichen bestimmter<br />
Grundkapital- oder Stimmrechtsschwellen bezüglich der Holdco ein öffentliches Angebot abzugeben. Ob ein<br />
solches öffentliches Angebot erfolgen muss, richtet sich nach niederländischem Recht. Ist ein Aktionär nach<br />
niederländischem Recht zur Abgabe eines öffentlichen Angebots verpflichtet, können bestimmte Regelungen des<br />
WpÜG auf dieses Angebot Anwendung finden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (§ 1 Abs. 3 WpÜG)<br />
(siehe unten ,,— Einschlägige Bestimmungen für Übernahmen“).<br />
Einschlägige Bestimmungen für Übernahmen<br />
Die Holdco ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft und unterliegt diesem Recht. Da die<br />
Holdco-Aktien jedoch nicht zum Handel an einem regulierten Markt in den Niederlanden zugelassen sind, aber für<br />
den Handel an den regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext Paris zugelassen werden,<br />
gelten die niederländischen Regelungen zu öffentlichen Angeboten im niederländischen Finanzaufsichtsgesetz und<br />
in der damit zusammenhängenden Verordnung zu öffentlichen Angeboten (Besluit openbare biedingen Wft) nur<br />
bezüglich Informationen, die Gewerkschaften und Mitarbeitern übermittelt werden müssen, sowie hinsichtlich<br />
gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten, einschließlich der Einberufung von Hauptversammlungen bei einem<br />
öffentlichen Angebot. Da die Holdco-Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext<br />
Paris zugelassen werden sollen, kann die Holdco die <strong>BaFin</strong> als zuständige Behörde für die Beaufsichtigung eines<br />
Angebots bestimmen. Wenn sie dies tut, findet das deutsche Übernahmerecht gemäß dem WpÜG in Bezug auf die<br />
Abfindung, den Inhalt der <strong>Angebotsunterlage</strong> und verfahrenstechnische Sachverhalte in Verbindung mit einem<br />
öffentlichen Angebot Anwendung. Alternativ kann die Holdco die AMF als zuständige Behörde für die Beaufsichtigung<br />
eines öffentlichen Angebots wählen. In diesem Fall finden im Hinblick auf die Abfindung, den Inhalt der<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong> und verfahrenstechnische Sachverhalte das französische Übernahmerecht unter den allgemeinen<br />
Regeln der AMF Anwendung. Die Holdco muss die <strong>BaFin</strong>, die Frankfurter Wertpapierbörse, die AMF und die<br />
A-403
Euronext am ersten Handelstag ihrer Aktien über ihren Beschluss zur Wahl der <strong>BaFin</strong> als zuständige Aufsichtsbehörde<br />
informieren.<br />
Weder das niederländische Recht noch die Satzung der Holdco enthalten konkrete Bestimmungen, wonach<br />
Unternehmenszusammenschlüsse mit interessierten Aktionären untersagt sind. Nach niederländischem Recht sind<br />
verschiedene Schutzmaßnahmen, darunter die Ausgabe von stimmberechtigten Vorzugsaktien, innerhalb der<br />
Grenzen möglich und zulässig, die durch die niederländische Rechtsprechung und das niederländische Recht,<br />
insbesondere den niederländischen Corporate Governance-Kodex, gesetzt sind.<br />
Da die Holdco-Aktien gemäß dem Exchange Act bei der SEC registriert werden, muss jedes Angebot für die<br />
Holdco-Aktien den US-Regelungen über Übernahmeangebote entsprechend Sections 14(d) und 14(e) des<br />
Exchange Act sowie Regulations 14D und 14E dazu (zusammen die ,,US Tender Offer Rules“) entsprechen.<br />
Die wesentlichen US Tender Offer Rules beziehen sich u. a. auf Folgendes: (1) die Mindestdauer des anfänglichen<br />
Angebotszeitraums für die Annahme des Angebots von 20 US-Geschäftstagen nach Beginn des Zeitraums (2) die<br />
Ausweitung der Widerrufsrechte auf die Holdco-Aktionäre bis zum Zeitpunkt, zu dem die Transaktion vollständig<br />
unbedingt (wholly unconditional) geworden ist (3) die Anwendung der Regelungen über die Einbeziehung aller<br />
Inhaber (all-holder rules) sowie der Bestpreisregelungen (best-price rules) (die zusammengenommen vorsehen,<br />
dass alle Holdco-Aktionäre denselben/höchsten angebotenen Preis für ihre Holdco-Aktien erhalten) (4) die<br />
umgehende Zahlung der Gegenleistung (d. h. Abwicklung in drei Tagen) und (5) Beschränkungen der Möglichkeit<br />
eines Bieters, Holdco-Aktien außerhalb eines Tauschangebots zu erwerben.<br />
Squeeze-out-Verfahren nach niederländischem Recht<br />
Gemäß Artikel 2:92a des niederländischen Zivilgesetzbuchs kann ein Aktionär, der alleine oder zusammen mit<br />
seinen Konzerngesellschaften mindestens 95% des ausgegebenen Kapitals der Holdco hält, gegen die übrigen<br />
Aktionäre (gezamenlijke minderheidsaandeelshouders) der Holdco ein Verfahren zur Übertragung der Aktien<br />
dieser Aktionäre an den Anspruchsteller anstrengen. Diese Verfahren werden vor der Wirtschaftskammer des<br />
Berufungsgerichts Amsterdam (Ondernemingskamer van het Gerechtshof te Amsterdam) verhandelt und müssen<br />
im Wege einer den Minderheitsaktionären zugestellten Ladungsschrift gemäß den Bestimmungen der niederländischen<br />
Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering) eingeleitet werden. Die Wirtschaftskammer<br />
kann dem Antrag auf Squeeze-out nur für alle Minderheitsaktionäre stattgeben und wird die Höhe des<br />
Preises für die Aktien bestimmen, sofern erforderlich nach Bestellung von einem oder drei Gutachtern, die<br />
gegenüber der Wirtschaftskammer eine gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich des Werts der Aktien der<br />
Minderheitsaktionäre abgeben. Sobald die Anordnung der Wirtschaftskammer zur Übertragung der Aktien<br />
rechtskräftig geworden ist, hat der Erwerber mittels einer schriftlichen Mitteilung an die Inhaber der zu erwerbenden<br />
Aktien an die ihm bekannten Adressen das Datum und den Ort der Zahlung sowie den zu zahlenden Preis<br />
bekanntzugeben. Wenn dieser Person nicht die Adressen aller Aktionäre bekannt sind, hat sie dieselben Angaben<br />
zudem in einer Tageszeitung mit landesweiter Verbreitung zu veröffentlichen. Eine Person oder eine Gesellschaft,<br />
die weniger als 95% der Aktien am ausgegebenen Kapital der Holdco hält, aber die Hauptversammlung der Holdco<br />
faktisch kontrolliert, könnte versuchen, durch eine Verschmelzung der Holdco mit einer anderen Gesellschaft, die<br />
durch eine solche Person oder eine solche Gesellschaft beherrscht wird, das vollständige Eigentum am Geschäft der<br />
Holdco zu erwerben, indem die Person oder die Gesellschaft weitere Aktien an der Holdco zeichnet (zum Beispiel<br />
gegen Einbringung eines Teils ihres eigenen Geschäfts), oder durch eine andere Form der Umstrukturierung, mit<br />
der auf eine Erhöhung des Anteils auf 95% abgezielt wird, oder durch andere Maßnahmen.<br />
Gemäß § 2:359c des niederländischen Zivilgesetzbuchs ist der Bieter, der ein öffentliches Angebot gemacht<br />
hat, ferner dazu berechtigt, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten, wenn er mindestens 95% des ausgegebenen<br />
Kapitals und mindestens 95% der Stimmrechte hält. Überdies muss bei einem öffentlichen Pflichtangebot der Preis<br />
im öffentlichen Angebot grundsätzlich von den Minderheitsaktionären im Rahmen eines Squeeze-outs angenommen<br />
werden. Der Angebotspreis im Rahmen des öffentlichen Angebots wird grundsätzlich als angemessener<br />
Preis für die Zwecke eines Squeeze-outs angesehen werden, wenn das Angebot ein Pflichtangebot war oder wenn<br />
mindestens 90% der Aktien im Wege eines freiwilligen Angebots erworben wurden. Die Wirtschaftskammer kann<br />
trotzdem einen oder drei Gutachter bestellen, die der Wirtschaftskammer gegenüber eine gutachterliche Stellungnahme<br />
hinsichtlich des Werts der Aktien der Minderheitsaktionäre abgeben. Der Antrag auf Squeeze-out ist<br />
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Zeitraums für die Einreichung von Aktien im Rahmen des öffentlichen<br />
Angebots bei der Wirtschaftskammer einzureichen. Umgekehrt gilt in einem solchen Fall nach § 2:359d des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuchs, dass jeder Minderheitsaktionär das Recht hat, den Inhaber von mindestens 95%<br />
der im Umlauf befindlichen Aktien und Stimmrechte aufzufordern, die Aktien des Minderheitsaktionärs zu kaufen.<br />
A-404
Der Minderheitsaktionär hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist des öffentlichen Angebots<br />
einen entsprechenden Antrag bei der Wirtschaftskammer einzureichen.<br />
Pflicht der Aktionäre und sonstiger Personen zur Offenlegung von Beteiligungen<br />
Offenlegungs- und Berichtspflichten von Aktionären nach niederländischem Recht<br />
Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz und der Verordnung über die Angabe von Beteiligungen<br />
an Emittenten (Besluit melding zeggenschap en kapitaalbelang in uitgevende instellingen Wft) muss eine Person,<br />
die unmittelbar oder mittelbar einen tatsächlichen oder potenziellen Anteil am Kapital und/oder den Stimmrechten<br />
der Holdco erwirbt oder veräußert, einen solchen Erwerb bzw. eine solche Veräußerung schriftlich anzeigen, wenn<br />
infolgedessen der Prozentsatz des Kapitalanteils und/oder des Stimmrechtsanteils dieser Person eine der folgenden<br />
Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 40%, 50%, 60%, 75% und<br />
95% der ausgegebenen Holdco-Aktien. Die Mitteilung ist der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AFM<br />
unverzüglich nach Kenntniserlangung darüber, dass der Prozentsatz des tatsächlichen oder potenziellen Kapitalanteils<br />
und/oder Stimmrechtsanteils eine der genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet bzw.<br />
unverzüglich, nachdem der Meldepflichtige hierüber hätte Kenntnis erlangen müssen, vorzulegen.<br />
Bei der Berechnung des Prozentanteils eines Kapitalanteils oder von Stimmrechten muss u. a. Folgendes<br />
berücksichtigt werden; (1) Aktien und Stimmrechte, die von einer Person unmittelbar gehalten (oder erworben oder<br />
veräußert) werden (2) Aktien und Stimmrechte, die von einem durch diese Person kontrollierten Unternehmen oder<br />
von einem Dritten für Rechnung dieser Person oder von einem Dritten, mit dem diese Person einen mündlichen oder<br />
schriftlichen Stimmrechtsbindungsvertrag abgeschlossen hat, gehalten, erworben oder veräußert werden (3) Stimmrechte,<br />
die gemäß einem Vertrag über eine vorübergehende Übertragung von Stimmrechten gegen Leistung einer<br />
Zahlung erworben wurden und (4) Aktien, die diese Person (unmittelbar oder mittelbar) oder ein oben beschriebener<br />
Dritter gemäß einer Option oder einem sonstigen Recht zum Erwerb von Aktien erwerben kann. Besondere<br />
Zuordnungsregeln gelten für die Aktien und Stimmrechte, die zum Eigentum einer Personengesellschaft oder einer<br />
sonstigen Eigentümergemeinschaft (community of property) gehören. Der Inhaber eines Pfand- oder Nießbrauchrechts<br />
(vruchtgebruijk) an den Aktien kann ebenfalls berichtspflichtig sein, sofern die betreffende Person das<br />
damit verbundene Stimmrecht hat oder erwerben kann. Der Erwerb (bedingter) Stimmrechte durch einen Pfandnehmer<br />
oder wirtschaftlichen Eigentümer kann auch derart die Berichtspflichten auslösen, als wäre der Pfandgläubiger<br />
oder wirtschaftliche Eigentümer rechtlicher Eigentümer der Aktien. Darüber hinaus muss jedes Mitglied<br />
des Holdco-Verwaltungsrats der AFM umgehend schriftlich Änderungen hinsichtlich der von ihm oder ihr<br />
gehaltenen Aktien oder Stimmrechte an der Holdco schriftlich mitteilen.<br />
Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz muss die Holdco die AFM umgehend informieren, wenn<br />
sich das ausgegebene Kapitals oder die Stimmrechte der Holdco seit der vorhergehenden Mitteilung um mindestens<br />
1% verändert haben. Sonstige Änderungen des Kapitals oder der Stimmrechte der Holdco müssen innerhalb von<br />
acht Tagen nach dem Ende des Quartals, in dem sich die Änderungen ergeben haben, mitgeteilt werden. Die AFM<br />
veröffentlicht die entsprechende Mitteilung in einem öffentlichen Register. Erreichen oder übersteigen der<br />
Kapitalanteil oder die Stimmrechte einer Person die obengenannten Schwellenwerte infolge einer Änderung<br />
des ausgegebene Kapitals oder der Stimmrechte der Holdco, muss die betreffende Person dies am vierten<br />
Handelstag nach der oben beschriebenen Veröffentlichung der Mitteilung der Holdco durch die AFM entsprechend<br />
mitteilen. Die AFM führt ein öffentliches Register über alle Mitteilungen, die auf Grundlage dieser Offenlegungspflichten<br />
erfolgt sind und veröffentlicht alle von ihr erhaltenen Mitteilungen; das Register ist über die Website der<br />
AFM (www.afm.nl) zugänglich. Die Nichteinhaltung dieser Offenlegungspflichten stellt eine Wirtschaftsstraftat<br />
dar und kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Die AFM kann bei Nichteinhaltung verwaltungsrechtliche<br />
Bußgelder verhängen oder strafbewehrte Unterlassungsanordnungen erlassen und diese veröffentlichen. Darüber<br />
hinaus kann ein Zivilgericht Maßnahmen gegen eine Person verhängen, welche der AFM Angelegenheiten nicht<br />
oder fehlerhaft mitteilt, die eine korrekte Mitteilung erfordern.<br />
Die Holdco und/oder einer oder mehrere Aktionäre, die alleine oder zusammen mit anderen mindestens 5% des<br />
ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, können eine Klage auf Verhängung dieser Maßnahmen einreichen.<br />
Die Maßnahmen, die das Zivilgericht verhängen kann, umfassen<br />
eine Anordnung, nach der die die Offenlegungspflichten gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />
verletzende Person eine angemessene Offenlegung durchführen muss;<br />
A-405
die Aussetzung der mit den Aktien dieser Person verbundenen Stimmrechte für einen im Ermessen des<br />
Gerichts liegenden Zeitraum von bis zu drei Jahren;<br />
die Erklärung der Nichtigkeit eines von der Hauptversammlung gefassten Beschlusses, wenn das Gericht<br />
feststellt, dass der Beschluss bei Nichtausübung der Stimmrechte der mitteilungspflichtigen Person nicht<br />
gefasst worden wäre, bzw. die Aussetzung eines Beschlusses bis zu einer Entscheidung eines Gerichts<br />
über diese Nichtigkeitserklärung; und<br />
eine Anordnung an die die Offenlegungspflichten gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />
verletzende Person, während eines im Ermessen des Gerichts liegenden Zeitraums von bis zu fünf Jahren<br />
keine Aktien und/oder mit den Aktien verbundenen Stimmrechte zu erwerben.<br />
Offenlegungs- und Berichtspflichten von Aktionären nach US-Recht<br />
Die Inhaber der Holdco-Aktien unterliegen in den Vereinigten Staaten bestimmten Berichtspflichten gemäß<br />
dem Exchange Act im Hinblick auf Aktionäre, die mehr als 5% einer Gattung von gemäß Section 12 des Exchange<br />
Act registrierten Eigenkapitalwertpapieren halten. Die Berichtspflichten umfassen Offenlegungspflichten, mit<br />
denen die Aufmerksamkeit der Anleger auf erhebliche Anhäufungen von Aktien gelenkt werden soll, die zum<br />
Wechsel eines beherrschenden Gesellschafters bei einem Emittenten führen können.<br />
Verliert die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent (foreign private issuer), ist es gemäß<br />
Section 16 des Exchange Act erforderlich, dass Direktoren und leitende Angestellte (executive officers) der<br />
Holdco sowie Personen, die mehr als 10% einer eingetragenen Gattung der Eigenkapitalwertpapiere der Holdco<br />
halten, Meldungen über das Eigentum (reports of ownership) an Eigenkapitalwertpapieren der Holdco bei der SEC<br />
einreichen und dieser Transaktionen in Bezug auf Eigenkapitalwertpapiere der Holdco melden. Darüber hinaus<br />
müssen diese Direktoren, leitenden Angestellten und Aktionäre mit einem Anteil von mehr als 10% der Holdco<br />
Kopien der von ihnen eingereichten Berichte gemäß Section 16 vorlegen.<br />
Mitteilung von Geschäften von Führungspersonen nach deutschem Recht<br />
Alle Personen, die bei der Holdco Führungsaufgaben wahrnehmen (für die Zwecke dieses Absatzes als<br />
,,Führungspersonen“ bezeichnet), und sonstige Personen, die mit solchen Personen in einer engen Beziehung<br />
stehen (für die Zwecke dieses Absatzes als ,,Nahestehende Personen“ bezeichnet) haben gemäß § 15a WpHG<br />
eigene Geschäfte mit Holdco-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten der Holdco und der <strong>BaFin</strong><br />
innerhalb von fünf Werktagen nach dem jeweiligen Geschäft mitzuteilen. Die Holdco hat dann die jeweilige<br />
Mitteilung zu veröffentlichen und der <strong>BaFin</strong> unverzüglich eine Kopie der Veröffentlichung vorzulegen. Die Holdco<br />
übermittelt die Informationen außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung, dem Unternehmensregister.<br />
Führungspersonen i. S. v. § 15a WpHG umfassen folgende Personen: (1) Mitglieder eines Leitungs-,<br />
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans der Holdco und (2) sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen<br />
haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, die keiner Genehmigung<br />
durch den Holdco-Verwaltungsrat bedürfen. Nahestehende Personen sind Ehepartner, eingetragene<br />
Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die mit der Führungskraft seit mindestens<br />
einem Jahr im selben Haushalt leben. Juristische Personen, bei denen Führungspersonen oder Nahestehende<br />
Personen Führungsaufgaben wahrnehmen, werden ebenfalls von den Regelungen erfasst. Die Bestimmungen<br />
gelten außerdem für Personengesellschaften und juristische Personen, die direkt oder indirekt von einer Führungskraft<br />
oder einer Nahestehenden Person kontrolliert werden, die zugunsten einer Führungskraft oder einer Nahestehenden<br />
Person gegründet wurden oder deren wirtschaftliche Interessen weitgehend denen einer Führungskraft<br />
oder einer Nahestehenden Person entsprechen. Geschäfte, deren Gesamtsumme (berechnet als Gesamtvolumen<br />
aller von der Führungskraft und von Nahestehenden Personen getätigten Geschäfte) insgesamt einen Betrag von<br />
5.000 A bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht erreicht, sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen.<br />
Mitteilung von Geschäften von Organmitgliedern nach niederländischem Recht<br />
Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz haben Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats und<br />
sonstige Personen, die innerhalb der Holdco Führungsaufgaben übernehmen und in dieser Eigenschaft befugt<br />
sind, die zukünftige Entwicklung sowie die Geschäftsaussichten der Holdco betreffende Entscheidungen zu treffen<br />
bzw. regelmäßigen Zugriff auf direkt oder indirekt die Holdco betreffende Insiderinformationen haben können (in<br />
diesem Dokument als ,,Insider“ bezeichnet), der AFM alle Geschäfte mitzuteilen, die sie für eigene Rechnung<br />
durchgeführt haben und die sich auf Holdco-Aktien oder Finanzinstrumente beziehen, deren Wert durch den Wert<br />
der Holdco-Aktien bestimmt wird.<br />
A-406
Darüber hinaus müssen die in der Verordnung über Marktmissbrauch zum niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />
(Besluit Marktmisbruik) (in diesem Dokument als ,,niederländische Marktmissbrauchsverordnung“ bezeichnet)<br />
genannten Personen, die zu Mitgliedern des Holdco-Verwaltungsrats oder sonstigen Insidern in enger<br />
Beziehung stehen, der AFM sämtliche Geschäfte mitteilen, die sie für eigene Rechnung durchgeführt haben<br />
und die sich auf Holdco-Aktien oder Finanzinstrumente beziehen, deren Wert durch den Wert der Holdco-Aktien<br />
bestimmt wird. In der niederländischen Marktmissbrauchsverordnung werden folgende Kategorien von Personen<br />
festgelegt: (1) der Ehepartner oder eine nach niederländischem Recht einem Ehepartner gleichstehende Person;<br />
(2) unterhaltsberechtigte Kinder, (3) andere Verwandte, die zum Datum der jeweiligen Transaktion seit mindestens<br />
einem Jahr im selben Haushalt leben, und (4) u. a. eine juristische Person, Treuhand (trust) oder Personengesellschaft,<br />
deren Führungsaufgaben von einem entsprechenden Mitglied der Geschäftsführung oder sonstigem Insider<br />
oder einer Person gemäß Ziffern (1), (2) oder (3) wahrgenommen werden.<br />
Der AFM müssen vollzogene Geschäfte, die sich auf Holdco-Aktien oder Finanzinstrumente beziehen, deren<br />
Wert durch den Wert der Holdco-Aktien bestimmt wird, innerhalb von fünf Tagen nach dem Tag des jeweiligen<br />
Geschäfts mitgeteilt werden. Mitteilungen können bis zu dem Tag aufgeschoben werden, an dem der Wert der für<br />
Rechnung der betreffenden Person durchgeführten Geschäfte, zusammen mit dem der Geschäfte, die von mit der<br />
Person in enger Beziehung stehenden Personen durchgeführt wurden, auf das jeweilige Kalenderjahr gerechnet den<br />
Betrag von 5.000 A erreicht oder übersteigt.<br />
Die AFM führt ein öffentliches Register aller gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz erfolgten<br />
Mitteilungen. Bei Nichterfüllung dieser Berichtspflichten gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />
können strafrechtliche Sanktionen, verwaltungsrechtliche Bußgelder sowie Unterlassungsanordnungen (einschließlich<br />
deren Veröffentlichung), Freiheitsstrafen oder sonstige Sanktionen verhängt werden.<br />
A-407
VERGLEICH DER AKTIONÄRSRECHTE VOR UND NACH DEM ZUSAMMENSCHLUSS<br />
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den Rechten von Inhabern von Aktien der<br />
Deutsche Börse und Inhabern von Aktien der NYSE Euronext vor dem Vollzug des Zusammenschlusses und den<br />
Rechten von Inhabern der Holdco-Aktien nach dem Zusammenschluss beschrieben. Die unterschiedlichen Rechte<br />
der jeweiligen Aktionäre ergeben sich aus den Unterschieden zwischen deutschem Recht, dem Recht des Staates<br />
Delaware und niederländischem Recht sowie den Satzungen, Geschäftsordnungen und sonstigen maßgeblichen<br />
Dokumenten der Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der Holdco.<br />
Dieser Abschnitt enthält weder eine vollständige Beschreibung aller Unterschiede zwischen den Rechten der<br />
jeweiligen Aktionäre noch eine vollständige Beschreibung ihrer spezifischen Rechte. Außerdem darf keinesfalls<br />
aus der Bestimmung einiger Unterschiede dieser Rechte als wesentlich geschlossen werden, dass es keine weiteren<br />
Unterschiede gibt, die ebenso wichtig sein können. Allen Aktionären der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />
wird dringend empfohlen, die relevanten Bestimmungen im deutschen Aktiengesetz, im Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General Corporation Law), im niederländischen Zivilgesetzbuch, im niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetz, die Satzung der Deutsche Börse, die Gründungsurkunde und Statuten (bylaws) der<br />
NYSE Euronext sowie der Entwurf der Holdco-Satzung und die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat, die nach<br />
dem Vollzug des Zusammenschlusses wirksam werden (diese Entwürfe sind diesem Dokument in als Anlage B<br />
bzw. Anlage C beigefügt), zu lesen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Bezugnahmen auf die Satzung der Holdco<br />
gelten als Bezugnahme auf die Satzung, die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses in Kraft tritt. Es ist möglich,<br />
dass der Entwurf der Satzung der Holdco und die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat im Zusammenhang mit<br />
der Erlangung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen für die Zusammenschluss Änderungen<br />
erfährt.<br />
In ihren Beratungen über die Bestimmungen der Holdco-Satzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
haben die Deutsche Börse und die NYSE Euronext die besondere Rolle, welche die Holdco und ihre Tochtergesellschaften<br />
als Betreiber regulierter Märkte in den Vereinigten Staaten und Europa und, im Fall der NYSE Euronext, als<br />
Muttergesellschaft von Selbstverwaltungsorganen in den Vereinigten Staaten einnehmen werden, sowie die Kriterien der<br />
Unabhängigkeit und des öffentlichen Interesses, die in den Auswahlkriterien für ihre Direktoren verankert sind, sowie die<br />
Verlautbarungen der SEC und der europäischen Aufsichtsbehörden berücksichtigt.<br />
Kopien der Satzung der Deutsche Börse sowie der Gründungsurkunde und Statuten (bylaws) der NYSE<br />
Euronext stehen den Aktionären der Deutsche Börse und der NYSE Euronext auf Anfrage zur Verfügung. Weitere<br />
Informationen sind dem Abschnitt ,,Hinweise zu weiteren Informationen“ zu entnehmen.<br />
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Stammaktien. Das Grundkapital der<br />
Deutsche Börse beträgt<br />
195.000.000 A und ist eingeteilt in<br />
195.000.000 auf den Namen lautende<br />
Stückaktien. Zum 31. Dezember<br />
2010 waren 195.000.000 Deutsche<br />
Börse-Aktien ausgegeben. Der<br />
Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
durch die Ausgabe neuer<br />
auf den Namen lautenden Stückaktien<br />
gegen Bar- oder Sacheinlagen<br />
einmal oder mehrmals zu erhöhen.<br />
Vorzugsaktien. Die Deutsche Börse<br />
hat keine Vorzugsaktien.<br />
Genehmigtes Kapital: Mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats kann der Vorstand<br />
der Deutsche Börse das Grundkapital<br />
der Deutsche Börse unter<br />
Ausnutzung der in der Satzung enthaltenen<br />
Ermächtigungen erhöhen.<br />
Höhe und Einteilung des Grundkapitals<br />
Stammaktien (common stock). Die<br />
NYSE Euronext ist ermächtigt, bis<br />
zu 800.000.000 NYSE Euronext-<br />
Aktien mit einem Nennwert von<br />
0,01 US$ je Aktie auszugeben.<br />
Zum 27. April, 2011 waren<br />
ca. 261,7 Mio. Aktien der NYSE<br />
Euronext im Umlauf.<br />
Vorzugsaktien (preferred stock).<br />
Die NYSE Euronext ist ermächtigt,<br />
bis zu 400.000.000 Vorzugsaktien<br />
mit einem Nennwert von 0,01 US$<br />
je Aktie auszugeben. Gegenwärtig<br />
sind keine Vorzugsaktien der NYSE<br />
Euronext im Umlauf.<br />
A-408<br />
Stammaktien. Die Holdco ist<br />
ermächtigt, insgesamt<br />
500.000.000 Stammaktien mit<br />
einem Nennwert von 1,00 A je Aktie<br />
auszugeben. Unmittelbar nach dem<br />
Vollzug des Zusammenschlusses<br />
werden — unter der Annahme, dass<br />
alle Aktien der Deutsche Börse im<br />
Rahmen des Tauschangebots eingereicht<br />
werden — nach Einschätzung<br />
der Holdco ca. 318,0 Mio.<br />
Stammaktien im Umlauf sein.<br />
Vorzugsaktien. Die Holdco ist<br />
ermächtigt, insgesamt<br />
500.000.000 Vorzugsaktien mit<br />
einem Nennwert von 1,00 A je Aktie<br />
auszugeben. Die Holdco geht<br />
davon aus, dass unmittelbar nach<br />
dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
keine Vorzugsaktien im Umlauf<br />
sein werden.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Auf dieser Grundlage können bis zu<br />
39.000.000 neue auf den Namen<br />
lautende Stückaktien gegen Baroder<br />
Sacheinlagen ausgegeben werden<br />
(Genehmigtes Kapital I, II und<br />
IV). Der Vorstand ist im Rahmen<br />
einer solchen Ausgabe ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.<br />
Außerdem können 19.500.000 neue<br />
auf den Namen lautende Stückaktien<br />
gegen Bareinlagen ausgegeben<br />
werden, wobei im Rahmen einer<br />
solchen Ausgabe mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats lediglich Spitzenbeträge<br />
von dem Bezugsrecht der<br />
Aktionäre ausgeschlossen werden<br />
können (Genehmigtes Kapital III).<br />
Bedingtes Kapital: Ferner ist das<br />
Grundkapital der Deutsche Börse<br />
bedingt erhöht durch die Ausgabe<br />
von bis zu 6.000.000 neuen auf den<br />
Namen lautenden Stückaktien zur<br />
Ausgabe von Aktien bei der Ausübung<br />
bestimmter in der Vergangenheit<br />
gewährter Bezugsrechte<br />
(Bedingtes Kapital I).<br />
Dividenden dürfen nur aus dem ausschüttungsfähigen<br />
Gewinn der<br />
Gesellschaft laut Beschluss der<br />
Aktionäre auf der Hauptversammlung<br />
für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr ausgeschüttet werden.<br />
Im Rahmen des Programms zur<br />
Optimierung der Kapitalstruktur<br />
(Capital Management Program)<br />
schüttet die Deutsche Börse Mittel<br />
aus, die für den operativen Betrieb<br />
und die Weiterentwicklung des<br />
Unternehmens nicht benötigt werden.<br />
Das Programm berücksichtigt<br />
den Kapitalbedarf, der sich aus den<br />
Kapitalanforderungen und rechtlichen<br />
Anforderungen aus rechtlicher<br />
und aufsichtsrechtlicher Sicht sowie<br />
im Hinblick auf Kreditrating und<br />
wirtschaftliche Erfordernisse ergibt.<br />
Dividenden/Ausschüttungen<br />
Die Inhaber von Aktien der NYSE<br />
Euronext sind zum Erhalt von Dividenden<br />
berechtigt, wenn, wie und<br />
sofern diese vom Board of Directors<br />
der NYSE Euronext aus rechtlich<br />
für Zahlungen verfügbaren<br />
Mitteln und vorbehaltlich der<br />
Rechte etwaiger Inhaber von Vorzugsaktien<br />
der NYSE Euronext<br />
beschlossen werden. Die Inhaber<br />
von Aktien der NYSE Euronext<br />
haben bei einer Auflösung der<br />
NYSE Euronext einen anteiligen<br />
Anspruch an deren Vermögenswerten,<br />
nachdem eine Rückstellung für<br />
alle Forderungen gegen die NYSE<br />
Euronext und alle ihre Verpflichtungen<br />
gebildet wurde.<br />
A-409<br />
Gemäß der Satzung der Holdco<br />
werden die Gewinne eines<br />
Geschäftsjahres dazu verwendet,<br />
auf jede etwaige im Umlauf befindliche<br />
Vorzugsaktie eine Vorzugsdividende<br />
zu zahlen. Wird in einem<br />
Geschäftsjahr kein Gewinn<br />
gemacht oder reichen die Gewinne<br />
für die Ausschüttung auf die (etwaigen)<br />
Vorzugsaktien nicht aus, so<br />
wird das Defizit aus den in den<br />
folgenden Geschäftsjahren erzielten<br />
Gewinnen oder, falls möglich,<br />
aus jeglichen frei ausschüttbaren<br />
Rücklagen der Holdco ausgezahlt.<br />
Nach Ausschüttung dieser Dividende<br />
legt der Verwaltungsrat nach<br />
alleinigem Ermessen fest, welcher<br />
Teil der verbleibenden Gewinne<br />
zurückgelegt wird. Sofern keine<br />
weiteren Ausschüttungen an die<br />
Inhaber von Vorzugsaktien anstehen,<br />
bestimmt die Hauptversammlung<br />
über die weitere Verteilung der<br />
verbleibenden Gewinne.<br />
Der Verwaltungsrat der Holdco kann<br />
die Ausschüttung von Zwischendividenden<br />
beschließen, soweit dies<br />
nach den maßgeblichen
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Nach deutschem Recht wird jährlich<br />
eine Hauptversammlung abgehalten,<br />
um den Vorstand und Aufsichtsrat<br />
der Deutsche Börse zu<br />
entlasten. Die Hauptversammlung<br />
beschließt auch über die Verwendung<br />
des Bilanzgewinns der Gesellschaft<br />
und ist für die turnusgemäße<br />
Wahl der von den Aktionären zu<br />
wählenden Aufsichtsratsmitglieder<br />
zuständig. Die Hauptversammlung<br />
wird durch den Vorstand einberufen.<br />
Ordentliche Hauptversammlungen<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) ist eine Hauptversammlung<br />
zur Wahl der Directors<br />
an dem Tag und zu der Uhrzeit<br />
bzw. auf die Weise abzuhalten, wie<br />
sie in den Statuten (bylaws) der<br />
Gesellschaft bestimmt ist. Auf der<br />
Hauptversammlung können beliebige<br />
andere geeignete Tagesordnungspunkte<br />
behandelt werden.<br />
Gemäß den Statuten (bylaws) der<br />
NYSE Euronext werden Hauptversammlungen<br />
zur Wahl der Directors<br />
abgehalten, wobei Tag, Uhrzeit<br />
und Ort der Versammlung jeweils<br />
vom Board of Directors der NYSE<br />
Euronext festgelegt werden.<br />
Nach den Statuten (bylaws) der<br />
NYSE Euronext ist jedem Aktionär<br />
mindestens 10 Tage und höchstens<br />
A-410<br />
Bestimmungen des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuchs zulässig ist, was<br />
anhand einer Zwischenvermögensübersicht<br />
nachgewiesen werden<br />
kann. Die Hauptversammlung kann<br />
außerdem beschließen, Ausschüttungen<br />
aus den Rücklagen der Holdco<br />
vorzunehmen; ein solcher Beschluss<br />
kann jedoch nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />
der Holdco gefasst werden.<br />
Ausschüttungen an Aktionäre dürfen<br />
nur bis zu dem Betrag erfolgen,<br />
um den das Eigenkapital der<br />
Holdco die Summe aus ausgegebenem<br />
Kapital und den nach niederländischem<br />
Recht vorgeschriebenen<br />
Rücklagen übersteigt.<br />
Ansprüche von Aktionären auf<br />
Auszahlung der Ausschüttung verjähren<br />
nach Ablauf von fünf Jahren,<br />
beginnend mit dem Fälligkeitstag<br />
der jeweiligen Zahlung.<br />
Die Rechte zum Bezug von Dividenden<br />
und anderen Ausschüttungen,<br />
die mit den von einem Aktionär<br />
gehaltenen und bestimmte<br />
Eigentumsbeschränkungen überschreitenden<br />
Holdco-Aktien verbunden<br />
sind, werden ausgesetzt.<br />
Siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />
vor und nach der Zusammenschluss<br />
— Beschränkungen der<br />
Eigentumskonzentration“.<br />
Die Jahreshauptversammlung findet<br />
innerhalb von sechs Monaten<br />
nach Ende des Geschäftsjahres<br />
statt. Die folgenden Punkte sind<br />
Teil der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung:<br />
Erörterung des Geschäftsberichts;<br />
Erörterung und Feststellung<br />
des Jahresabschlusses;<br />
Entlastung des geschäftsführenden<br />
Direktors im Hinblick<br />
auf ihre/seine Führung der<br />
Geschäfte während des betreffenden<br />
Geschäftsjahres sowie<br />
der nicht geschäftsführenden<br />
Direktoren im Hinblick auf<br />
die Überwachung der<br />
Geschäftsführung;<br />
Besetzung vakanter Sitze im<br />
Verwaltungsrat; und
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Sofern nicht andere Personen<br />
gesetzlich dazu berechtigt sind,<br />
wird die Hauptversammlung der<br />
Deutsche Börse durch den Vorstand<br />
oder den Aufsichtsrat der Deutsche<br />
Börse einberufen. Soweit gesetzlich<br />
keine kürzere Einberufungsfrist<br />
zulässig ist, ist die Einberufung<br />
der Hauptversammlung mindestens<br />
30 Tage vor Ablauf des Tages, bis<br />
zu dem sich die Aktionäre zur Teilnahme<br />
an der Hauptversammlung<br />
anmelden müssen (mindestens<br />
sechs Tage vor der Hauptversammlung)<br />
im elektronischen Bundesanzeiger<br />
bekannt zu machen. Für die<br />
Berechnung dieser 30-Tage-Frist<br />
wird der Tag der Bekanntmachung<br />
der Einberufung nicht mitgezählt.<br />
Dies schließt andere gesetzlich<br />
zulässige Einberufungsformen<br />
nicht aus.<br />
Eine Hauptversammlung kann auch<br />
einberufen werden, wenn Aktionäre,<br />
deren Anteile zusammen mindestens<br />
5% des Grundkapitals<br />
umfassen, die Einberufung schriftlich<br />
unter Angabe des Zwecks und<br />
der Gründe verlangen.<br />
60 Tage vor dem Versammlungstag<br />
eine Einladung zur Hauptversammlung<br />
unter Angabe von Ort, Tag und<br />
Uhrzeit und der allgemeinen Tagesordnung<br />
zu übersenden.<br />
Außerordentliche Hauptversammlung<br />
Außerordentliche Hauptversammlungen<br />
können jederzeit ausschließlich<br />
durch den Chairman des Board<br />
of Directors, Deputy Chairman des<br />
Board of Directors, Chief Executive<br />
Officer, Deputy Chief Executive<br />
Officer oder durch Beschluss einer<br />
Mehrheit der Directors des Board of<br />
Directors der NYSE Euronext einberufen<br />
werden.<br />
A-411<br />
Gewinnverwendung.<br />
Die Tagesordnung enthält darüber<br />
hinaus weitere Punkte, die vom<br />
Verwaltungsrat oder den Aktionären<br />
der Holdco zur Diskussion<br />
gestellt werden, und/oder weitere<br />
Punkte, die zur Abstimmung durch<br />
die Aktionäre anstehen.<br />
Die Rechte zur Teilnahme an<br />
Hauptversammlungen der Holdco-<br />
Aktionäre, die mit den von einem<br />
Aktionär gehaltenen und bestimmten<br />
Eigentumsbeschränkungen<br />
überschreitenden Holdco-Aktien<br />
verbunden sind, werden ausgesetzt.<br />
Siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />
vor und nach dem Zusammenschluss<br />
— Beschränkungen der<br />
Eigentumskonzentration“.<br />
Hauptversammlungen finden so oft<br />
statt, wie dies der Verwaltungsrat<br />
der Holdco oder der Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe für<br />
notwendig erachten. Darüber<br />
hinaus können Aktionäre, die insgesamt<br />
mindestens ein Zehntel des<br />
ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />
vertreten, unter Nennung der einzelnen<br />
zu erörternden Angelegenheiten<br />
den Verwaltungsrat der<br />
Holdco dazu auffordern, eine<br />
Hauptversammlung einzuberufen.<br />
Sollte der Betrag des Eigenkapitals<br />
der Holdco auf die Hälfte oder<br />
weniger als die Hälfte des eingezahlten<br />
Kapitals zurückgegangen<br />
sein, so ist innerhalb von drei<br />
Monaten nachdem dies dem Verwaltungsrat<br />
der Holdco bekannt<br />
wurde, eine Hauptversammlung<br />
abzuhalten, um erforderliche Maßnahmen<br />
zu diskutieren. Versammlungen<br />
der Vorzugsaktionäre finden<br />
statt, wenn ein Beschluss eben dieser<br />
Versammlung erforderlich ist.<br />
Die Versammlungen finden so häufig<br />
statt, wie dies der Verwaltungsrat<br />
der Holdco oder ein Vorzugsaktionär<br />
oder mehrere<br />
Vorzugsaktionäre für wünschenswert<br />
erachten.<br />
Die Rechte zur Teilnahme an<br />
Hauptversammlungen der Holdco-<br />
Aktionäre, die mit den von einem<br />
Aktionär gehaltenen und
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Zur Teilnahme an und Ausübung<br />
des Stimmrechts in der Hauptversammlung<br />
sind alle Aktionäre<br />
berechtigt, deren Aktien im Aktienregister<br />
eingetragen sind und die<br />
sich fristgerecht zur Teilnahme<br />
angemeldet haben. Je eine Stückaktie<br />
gewährt dem Inhaber eine<br />
Stimme in der Hauptversammlung.<br />
Die Beschlüsse der Hauptversammlung<br />
werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
gefasst, soweit zwingende<br />
Vorschriften des<br />
Aktiengesetzes nicht etwas Anderes<br />
bestimmen. Das Stimmrecht<br />
kann durch einen Bevollmächtigten<br />
ausgeübt werden.<br />
Stimmrechte — Allgemeines<br />
Jede ausgegebene Aktie der NYSE<br />
Euronext gewährt dem Inhaber eine<br />
Stimme. Die von der NYSE Euronext<br />
gehaltenen Aktien der NYSE<br />
Euronext werden als eigene Aktien<br />
gezählt und gelten daher nicht als<br />
im Umlauf befindlich.<br />
Vorbehaltlich etwaiger Rechte der<br />
Inhaber einer im Umlauf befindlichen<br />
Serie von Vorzugsaktien und<br />
vorbehaltlich anwendbarer Rechtsvorschriften<br />
stehen allen Inhabern<br />
von Aktien der NYSE Euronext die<br />
gleichen Stimmrechte zu. Die<br />
Aktionäre besitzen kein kumulatives<br />
Stimmrecht.<br />
Das Stimmrecht kann bestimmten<br />
Einschränkungen unterliegen,<br />
wenn eine Person (entweder allein<br />
oder zusammen mit ihr nahe stehenden<br />
Personen) mehr als einen<br />
bestimmten Prozentsatz des im<br />
Umlauf befindlichen Eigenkapitals<br />
der NYSE Euronext besitzt. Siehe<br />
,,Vergleich der Aktionärsrechte vor<br />
und nach dem Zusammenschluss —<br />
Beschränkungen der Stimmrechtskonzentration“.<br />
Die Inhaber einer Mehrheit der<br />
Stimmrechte der im Umlauf befindlichen<br />
Aktien, die in einer Angelegenheit<br />
der Hauptversammlung<br />
stimmberechtigt sind, bilden ein<br />
Quorum. Soweit die Gründungsurkunde<br />
oder die Statuten (bylaws)<br />
der NYSE Euronext nichts anderes<br />
bestimmen, werden Beschlüsse der<br />
Hauptversammlung mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Ja- und<br />
Nein-Stimmen gefasst.<br />
A-412<br />
bestimmten Eigentumsbeschränkungen<br />
überschreitenden Holdco-<br />
Aktien verbunden sind, werden ausgesetzt.<br />
Siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />
vor und nach dem<br />
Zusammenschluss — Beschränkungen<br />
der Eigentumskonzentration“.<br />
Jede Stammaktie und jede Vorzugsaktie<br />
gewähren jeweils eine<br />
Stimme. Soweit das niederländische<br />
Recht bzw. die Satzung der<br />
Holdco nichts anderes bestimmen,<br />
werden alle Beschlüsse der Hauptversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst, ohne dass ein Quorum<br />
erforderlich ist. Alle Abstimmungen<br />
erfolgen mündlich. Der Versammlungsleiter<br />
ist jedoch berechtigt,<br />
geheime Abstimmungen<br />
anzuordnen. Abstimmungen zu<br />
Personen können auf der Hauptversammlung<br />
nur dann vorgenommen<br />
werden, wenn der Name dieser Person<br />
zum Zeitpunkt der Einladung<br />
zu dieser Hauptversammlung auf<br />
der Tagesordnung der Hauptversammlung<br />
angegeben war. Im Falle<br />
einer Abstimmung zu Personen<br />
kann jede zur Versammlung<br />
erschienene stimmberechtigte Person<br />
eine geheime Abstimmung verlangen.<br />
Geheime Abstimmungen<br />
erfolgen durch nicht unterzeichnete<br />
Stimmzettel. Der Verwaltungsrat<br />
der Holdco ist ermächtigt zu<br />
beschließen, dass alle Stimmberechtigten<br />
ihr Stimmrecht entweder<br />
persönlich oder über einen Bevollmächtigten<br />
im Wege elektronischer<br />
Kommunikation ausüben können.<br />
In einem solchen Fall ist es erforderlich,<br />
dass die stimmberechtigte<br />
Person über das elektronische<br />
Kommunikationsmittel identifiziert<br />
werden und die Verhandlungen auf<br />
der Hauptversammlung direkt mitverfolgen<br />
kann. Der Verwaltungsrat<br />
der Holdco kann die Nutzung elektronischer<br />
Kommunikationsmittel<br />
an Bedingungen knüpfen, die bei<br />
der Einberufung der Hauptversammlung<br />
bekannt gegeben und<br />
auf der Website der Holdco veröffentlicht<br />
werden.<br />
Nach niederländischem Recht bzw.<br />
gemäß der Satzung der Holdco bedürfen<br />
u. a. die folgenden Maßnahmen
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Weder das Aktiengesetz noch die<br />
Satzung der Deutsche Börse schreiben<br />
ein Mindestquorum für die<br />
Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung<br />
vor.<br />
Quoren<br />
Die Inhaber einer Mehrheit der<br />
Stimmrechte der im Umlauf befindlichen<br />
Aktien, die in einer Angelegenheit<br />
der Hauptversammlung<br />
stimmberechtigt sind, bilden ein<br />
Quorum.<br />
A-413<br />
einer Mehrheit von zwei Dritteln der in<br />
der entsprechenden Hauptversammlung<br />
abgegebenen Stimmen:<br />
Einschränkung oder Ausschluss<br />
von Bezugsrechten<br />
(jedoch nur, wenn weniger<br />
als die Hälfte des ausgegebenen<br />
Kapitals bei der Versammlung<br />
vertreten ist);<br />
Bestellung (mit bestimmten<br />
Ausnahmen, siehe ,,Nominierung<br />
und Bestellung von<br />
Organmitgliedern“), Suspendierung<br />
und Abberufung von<br />
Direktoren;<br />
Änderung der Satzung;<br />
Auflösung; und<br />
rechtliche Verschmelzung oder<br />
Spaltung.<br />
Darüber hinaus können laut Satzung<br />
bestimmte Arten von Kapitalmaßnahmen,<br />
einschließlich der<br />
vorstehend genannten, nur auf<br />
Antrag des Verwaltungsrats der<br />
Holdco beschlossen werden. In einigen<br />
Fällen muss die qualifizierte<br />
Mehrheit auch mehr als die Hälfte<br />
des ausgegebenen Kapitals der<br />
Holdco vertreten.<br />
Für den Zweck der Feststellung, ob<br />
dieses Erfordernis erfüllt wurde,<br />
werden Aktien, die in Überschreitung<br />
der Stimmrechtsbeschränkung<br />
gehalten werden, nicht als im<br />
Umlauf befindlich gezählt.<br />
Die Rechte zur Stimmabgabe, die<br />
mit den von einem Aktionär gehaltenen<br />
und bestimmten Eigentumsbeschränkungen<br />
überschreitenden<br />
Holdco-Aktien verbunden sind,<br />
werden ausgesetzt. Siehe ,,Vergleich<br />
der Aktionärsrechte vor<br />
und nach dem Zusammenschluss —<br />
Beschränkungen der Eigentumskonzentration“.<br />
Nach niederländischem Recht und<br />
gemäß der Satzung der Holdco ist<br />
für die Beschlussfähigkeit der<br />
Hauptversammlung allgemein kein<br />
Quorum zu erfüllen. Einige der<br />
Beschlüsse, die mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der bei der jeweiligen<br />
Hauptversammlung abgegebenen<br />
Stimmen gefasst werden müssen,
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Nach deutschem Recht erfordern<br />
bestimmte Beschlüsse von grundsätzlicher<br />
Bedeutung eine Dreiviertelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen.<br />
Dazu gehören:<br />
Kapitalerhöhungen, einschließlich<br />
des Ausschlusses<br />
des Bezugsrechts der Aktionäre;<br />
Maßnahmen nach dem<br />
Umwandlungsgesetz<br />
(UmwG);<br />
Abschluss eines Beherrschungs-<br />
und/oder Gewinnabführungsvertrags;<br />
Genehmigung von Maßnahmen<br />
des Vorstands, denen der<br />
Aufsichtsrat seine Zustimmung<br />
Verweigert hat;<br />
Auflösung<br />
Börse; und<br />
der Deutsche<br />
Veräußerungen von Vermögenswerten,<br />
die die<br />
Genehmigung außerordentlicher Transaktionen<br />
Beschlüsse über eine Verschmelzung,<br />
Konsolidierung oder Veräußerung<br />
im Wesentlichen aller Vermögenswerte<br />
der Gesellschaft<br />
werden mit einfacher Mehrheit<br />
der Directors gefasst und müssen<br />
durch Beschluss mit einfacher<br />
Mehrheit der im Umlauf befindlichen<br />
und in dieser Angelegenheit<br />
stimmberechtigten Aktien genehmigt<br />
werden. Davon abweichend<br />
bedürfen die folgenden außerordentlichen<br />
Transaktionen der<br />
Zustimmung von zwei Dritteln<br />
(anstatt der einfachen Mehrheit)<br />
der zu diesem Zeitpunkt im Amt<br />
befindlichen Directors:<br />
Direkter oder indirekter Erwerb,<br />
VerkaufoderVeräußerung von<br />
Vermögenswerten oder Dividendenpapieren<br />
durch die<br />
NYSE Euronext oder eine ihrer<br />
Tochtergesellschaften, wenn der<br />
Marktwert der für dieseVermögenswerte<br />
oder Dividendenpapiere<br />
erhaltenen Gegenleistung<br />
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
über einen solchen<br />
A-414<br />
benötigen zusätzlich eine Mehrheit<br />
in Höhe von mehr als der Hälfte des<br />
ausgegebenen Kapitals. Soweit das<br />
niederländische Recht bzw. die Satzung<br />
der Holdco nichts anderes<br />
bestimmen, werden alle Beschlüsse<br />
der Hauptversammlung mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, ohne dass ein<br />
Quorum erforderlich ist. Darüber<br />
hinaus können bestimmte<br />
Beschlüsse der Hauptversammlung<br />
laut Satzung der Holdco nur auf<br />
Antrag des Verwaltungsrats der<br />
Holdco verabschiedet werden.<br />
Falls nach niederländischem Recht<br />
oder der Satzung der Holdco ein<br />
Quorum erforderlich ist, werden<br />
Holdco-Aktien, die in Überschreitung<br />
der Stimmrechtsbeschränkung<br />
gehalten werden, nicht als auf der<br />
Hauptversammlung anwesend<br />
gezählt und sie werden nicht als<br />
im Umlauf befindlich für Zwecke<br />
der Feststellung des Quorums<br />
gezählt, außer und nur in dem<br />
Umfang, dass die Stimmrechtsbeschränkung<br />
in Übereinstimmung<br />
mit den entsprechenden Bestimmungen<br />
der Holdco-Satzung beendet<br />
wurde.<br />
Beschlüsse des Verwaltungsrats der<br />
Holdco, die eine wesentliche Änderung<br />
der Identität oder des Wesens<br />
der Holdco oder ihres Geschäftsbetriebs<br />
zur Folge haben, bedürfen<br />
der Zustimmung der Hauptversammlung;<br />
dies gilt in jedem Fall<br />
bei:<br />
Übertragung des gesamten<br />
oder nahezu des gesamten<br />
Geschäftsbetriebs der Holdco<br />
auf einen Dritten;<br />
Eingehen oder Beendigung<br />
einer langfristigen Kooperation<br />
der Holdco oder einer<br />
Tochtergesellschaft mit einem<br />
anderen Rechtsträger oder<br />
einer anderen Gesellschaft<br />
oder als voll haftender Gesellschafter<br />
in einer Kommanditgesellschaft<br />
(limited partnership)<br />
oder offenen<br />
Handelsgesellschaft (general<br />
partnership), sofern diese<br />
Kooperation oder deren Beendigung<br />
von wesentlicher
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
geschäftlichen Zielsetzungen<br />
der Gesellschaft gefährden<br />
könnten (Holzmüller-Doktrin).<br />
Erwerb, Verkauf oder eine solche<br />
Veräußerung (oder wenn<br />
kein Vertrag über einen solchen<br />
Erwerb, Verkauf oder eine solche<br />
Veräußerung geschlossen<br />
wurde, zum Zeitpunkt des Vollzugs<br />
dieses Erwerbs, Verkaufs<br />
oder dieser Veräußerung) mehr<br />
als 30% der Gesamtmarktkapitalisierung<br />
der NYSE Euronext<br />
zu diesem Zeitpunkt beträgt;<br />
Verschmelzung oder Konsolidierung<br />
der NYSE Euronext<br />
oder einer ihrer Tochtergesellschaft<br />
mit einem Unternehmen,<br />
dessen Gesamtmarktkapitalisierung<br />
(oder, wenn die<br />
Dividendenpapiere dieses<br />
Unternehmens nicht an einer<br />
nationalen Wertpapierbörse<br />
gehandelt werden, dessen<br />
Marktwert seiner Vermögenswerte)<br />
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
über eine solche<br />
Verschmelzung oder<br />
Konsolidierung (oder wenn<br />
kein Vertrag über eine solche<br />
Verschmelzung oder Konsolidierung<br />
geschlossen wurde,<br />
zum Zeitpunkt des Vollzugs<br />
dieser Verschmelzung oder<br />
Konsolidierung) mehr als<br />
30% der Gesamtmarktkapitalisierung<br />
der NYSE Euronext zu<br />
diesem Zeitpunkt beträgt; oder<br />
direkter oder indirekter Erwerb<br />
von Vermögenswerten oder<br />
Dividendenpapieren eines<br />
Unternehmens, dessen Hauptgeschäftssitz<br />
außerhalb der<br />
Vereinigten Staaten oder Europas<br />
liegt, durch die NYSE<br />
Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften,<br />
oder Verschmelzung<br />
oder Konsolidierung<br />
der NYSE Euronext<br />
oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />
mit einem Unternehmen,<br />
dessen Hauptgeschäftssitz<br />
außerhalb der Vereinigten<br />
Staaten oder Europas liegt,<br />
wobei die NYSE Euronext<br />
zugestimmt hat, dass ein oder<br />
mehrere Sitze im Board of<br />
Directors der NYSE Euronext<br />
auf Personen entfallen, die<br />
zum Zeitpunkt der letzten<br />
Wahl der Directors weder in<br />
den USA noch in Europa<br />
ansässig waren.<br />
A-415<br />
Bedeutung für die Holdco ist;<br />
und<br />
Erwerb oder Veräußerung von<br />
Beteiligungen am Kapital<br />
einer anderen Gesellschaft<br />
durch die Holdco oder eine<br />
Tochtergesellschaft in Höhe<br />
von mindestens einem Drittel<br />
der Summe des Vermögens der<br />
Holdco, die in deren Bilanz<br />
einschließlich Anhang oder,<br />
falls die Holdco eine konsolidierte<br />
Bilanz aufstellt, in der<br />
konsolidierten Bilanz einschließlich<br />
Anhang gemäß<br />
dem letzten verabschiedeten<br />
Jahresabschluss<br />
ausgewiesen ist.<br />
der Holdco<br />
Ein rechtlich wirksamer Verschmelzungsbeschluss<br />
kann nur<br />
auf Grundlage eines von den<br />
geschäftsführenden Organen der<br />
verschmelzenden Rechtsträger<br />
gestellten Verschmelzungsantrags<br />
verabschiedet werden. Innerhalb<br />
der Holdco ist der Verschmelzungsbeschluss<br />
von der Hauptversammlung<br />
durch einen mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der abgegebenen<br />
Stimmen gefassten Beschluss zu<br />
verabschieden, wobei kein Quorum<br />
zu erfüllen ist; dies gilt mit der<br />
Maßgabe, dass ein solcher<br />
Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />
der Holdco verabschiedet<br />
werden kann. In den in<br />
§ 2:331 des niederländischen Zivilgesetzbuches<br />
angesprochenen Fällen<br />
kann ein Verschmelzungsbeschluss<br />
jedoch vom<br />
Verwaltungsrat der Holdco verabschiedet<br />
werden, soweit die Satzung<br />
nichts anderes bestimmt.<br />
Die Holdco kann an einer rechtlichen<br />
Spaltung beteiligt sein. Der<br />
Begriff ,,Spaltung“ umfasst sowohl<br />
Aufspaltung als auch Abspaltung.<br />
Ein Spaltungsbeschluss kann nur<br />
auf Grundlage eines von den<br />
geschäftsführenden Organen der<br />
an der Spaltung beteiligten Rechtsträger<br />
gestellten Spaltungsantrags<br />
verabschiedet werden. Innerhalb<br />
der Holdco ist der Spaltungsbeschluss<br />
von der Hauptversammlung<br />
durch einen mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen<br />
gefassten Beschluss zu verabschieden,<br />
wobei kein Quorum zu<br />
erfüllen ist; dies gilt mit der
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb einer Beteiligung an der<br />
International Securities Exchange,<br />
LLC (,,ISE“), durch die Deutsche<br />
Börse verabschiedeten der Aufsichtsrat<br />
und der Vorstand der Deutsche<br />
Börse Beschlüsse, mit denen<br />
die Konzentration des Eigentums<br />
an Aktien der Deutsche Börse<br />
bestimmten Beschränkungen unterworfen<br />
wurde. Gemäß diesen<br />
Beschlüssen hat die Deutsche<br />
Börse, solange sie die ISE unmittelbar<br />
oder mittelbar beherrscht, dem<br />
Board of Directors der ISE und der<br />
ISE-Treuhandgesellschaft, einer<br />
nach dem Recht des Staates Delaware<br />
gegründeten Treuhandgesellschaft,<br />
so bald wie möglich mitzuteilen,<br />
wenn eine Person nach<br />
Maßgabe der §§ 21 und 22 WpHG<br />
entweder allein oder zusammen mit<br />
ihnen nahe stehenden Personen<br />
unmittelbar oder mittelbar das<br />
rechtliche oder wirtschaftliche<br />
Eigentum an 20%, 25%, 30%,<br />
50% oder 75% oder mehr der zu<br />
diesem Zeitpunkt ausgegebenen<br />
stimmberechtigten Deutsche<br />
Börse-Aktien hält.<br />
Gemäß der Gründungsurkunde des<br />
Mutterunternehmens der ISE, der<br />
International Securities Exchange<br />
<strong>Holding</strong>s, Inc. (,,ISE <strong>Holding</strong>s“),<br />
wird für den Fall, dass eine nicht<br />
von der SEC zugelassene Person<br />
oder Gruppe unmittelbar oder mittelbar<br />
mehr als 40% (bzw. 20%,<br />
wenn eine solche Person Mitglied<br />
der ISE ist) der ausgegebenen<br />
Aktien der ISE <strong>Holding</strong>s hält, ein<br />
Betrag an Aktien der <strong>Holding</strong>s, der<br />
ausreicht, um das Eigentum dieser<br />
Person(en) an der ISE <strong>Holding</strong>s auf<br />
40% (bzw. 20% bei Mitgliedern der<br />
ISE) zu reduzieren, automatisch an<br />
die ISE-Treuhandgesellschaft übertragen.<br />
Beschränkungen der Eigentumskonzentration<br />
Gemäß der Gründungsurkunde der<br />
NYSE Euronext darf eine Person<br />
weder allein noch zusammen mit<br />
ihr nahe stehenden Personen (wie<br />
in der Gründungsurkunde der<br />
NYSE Euronext definiert) das wirtschaftliche<br />
Eigentum an NYSE<br />
Euronext-Aktien halten, die insgesamt<br />
mehr als 20% der zu diesem<br />
Zeitpunkt bestehenden Stimmrechte<br />
erreichen, sofern vom Board<br />
of Directors der NYSE Euronext<br />
(im Einklang mit den Bestimmungen<br />
der Gründungsurkunde der<br />
NYSE Euronext) und der SEC<br />
nichts anderes genehmigt wurde.<br />
Ein Verzicht auf die Beschränkung<br />
des Eigentums muss zudem von<br />
jeder zuständigen und befugten<br />
europäischen Aufsichtsbehörde<br />
genehmigt werden.<br />
Bei Erwägung eines Verzichts auf<br />
die Beschränkungen des Eigentums<br />
hat sich das Board of Directors der<br />
NYSE Euronext unter anderem<br />
davon zu überzeugen, dass das<br />
Eigentum an diesen Aktien<br />
nicht die Fähigkeit der NYSE<br />
Euronext oder ihrer der US-<br />
Aufsicht unterstehenden Tochtergesellschaftenbeeinträchtigt,<br />
ihre jeweiligen Pflichten<br />
gemäß dem Exchange Act und<br />
den darunter erlassenen Verordnungen<br />
zu erfüllen;<br />
nicht die Fähigkeit der NYSE<br />
Euronext oder ihrer im europäischen<br />
Markt tätigen Tochtergesellschaften<br />
beeinträchtigt,<br />
ihre jeweiligen Pflichten<br />
gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />
zu erfüllen;<br />
nicht die Fähigkeit der SEC<br />
beeinträchtigt, den Exchange<br />
Act durchzusetzen;<br />
A-416<br />
Maßgabe, dass ein solcher<br />
Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />
verabschiedet werden<br />
kann. In den in § 2:334 ff. des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuches<br />
angesprochenen Fällen kann<br />
ein Spaltungsbeschluss jedoch<br />
vom Verwaltungsrat der Holdco<br />
verabschiedet werden, soweit die<br />
Satzung nichts anderes bestimmt.<br />
Die Holdco-Satzung wird vorsehen,<br />
dass keine Person allein oder<br />
gemeinsam mit ihr nahe stehenden<br />
Personen (gemäß der Definition in<br />
der Holdco-Satzung) wirtschaftlicher<br />
Eigentümer von Holdco-<br />
Aktien sein darf, die den bzw. die<br />
Inhaber berechtigen, Stimmen in<br />
Höhe von über vierzig Prozent<br />
(40 %) sämtlicher Stimmen abzugeben,<br />
die bei einer Abstimmung<br />
auf einer Hauptversammlung der<br />
Holdco-Aktionäre abgegeben werden<br />
können. Es wird jedoch eine<br />
Eigentumsbeschränkung von 20 %<br />
für jede Person gelten, bei der es<br />
sich um ein Mitglied der New York<br />
Stock Exchange LLC, der NYSE<br />
Amex LLC, der International Securities<br />
Exchange, LLC, der EDGA<br />
Exchange, Inc. oder der EDGX<br />
Exchange, Inc., einen Inhaber einer<br />
Aktienhandelszulassung der NYSE<br />
Arca Equities, Inc., einen Inhaber<br />
einer Optionshandelszulassung<br />
oder ein Unternehmen mit einer<br />
Optionshandelszulassung (OTP<br />
firm) der NYSE Arca, Inc. bzw.<br />
eine nahe stehende Person eines<br />
solchen Mitglieds, Inhabers einer<br />
Aktien- oder Optionshandelszulassung<br />
oder eines Unternehmens mit<br />
einer Optionshandelszulassung<br />
(OTP firm) handelt.<br />
Falls eine Person die Eigentumsbeschränkung<br />
überschreitet, wird sie<br />
diejenige Anzahl von Holdco-<br />
Aktien übertragen müssen, die die<br />
Eigentumsbeschränkung übersteigt,<br />
und die Rechte zur Stimmabgabe,<br />
zur Teilnahme an Hauptversammlungen<br />
der Holdco-<br />
Aktionäre und zum Bezug von<br />
Dividenden oder anderen Ausschüttungen,<br />
die mit den die Eigentumsbeschränkung<br />
übersteigenden<br />
Aktien verbunden sind, werden<br />
solange ausgesetzt, wie die Eigentumsbeschränkung<br />
nicht
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Nach deutschem Recht gelten keine<br />
gesetzlichen Beschränkungen im<br />
Hinblick auf die Eigentumskonzentration.<br />
nicht die Fähigkeit der europäischen<br />
Aufsichtsbehörde<br />
beeinträchtigt, die europäischen<br />
Börsenvorschriften<br />
durchzusetzen; und<br />
ansonsten im besten Interesse<br />
der NYSE Euronext, ihrer<br />
Aktionäre, ihrer der US-Aufsicht<br />
unterstehenden Tochtergesellschaften<br />
und ihrer im<br />
europäischen Markt tätigen<br />
Tochtergesellschaften ist.<br />
Darüber hinaus darf das Board of<br />
Directors der NYSE Euronext auf<br />
die Eigentumsbeschränkungen<br />
gegenüber:<br />
Personen, die einem gesetzlichen<br />
Ausschluss nach dem<br />
Exchange Act unterliegen (eine<br />
,,ausgeschlossene US-Person“);<br />
oder<br />
diejenigen Personen, die laut<br />
Entscheidung einer europäischen<br />
Aufsichtsbehörde die<br />
für eine im europäischen<br />
Markt tätige Tochtergesellschaft<br />
maßgeblichen und in<br />
Übereinstimmung mit der<br />
europäischen MiFID verabschiedeten<br />
Gesetze oder Verordnungen<br />
verletzt haben, welche<br />
sie dazu verpflichten,<br />
ehrlich, redlich und professionell<br />
zu handeln (eine ,,ausgeschlossene<br />
europäische Person“),<br />
nicht verzichten.<br />
A-417<br />
eingehalten wird. Versäumt es diese<br />
Person, ihrer Übertragungspflicht<br />
innerhalb eines bestimmten Zeitraums<br />
nachzukommen, wird die<br />
Holdco unwiderruflich bevollmächtigt,<br />
im Namen dieser Person<br />
zu handeln, um die Einhaltung dieser<br />
Pflichten durch sie herbeizuführen.<br />
Eine gemäß Eigentumsbeschränkung<br />
zur Übertragung der Holdco-<br />
Aktien verpflichtete Person ist<br />
berechtigt, die Bestimmung des<br />
Wertes der Aktien durch einen<br />
unabhängigen Prüfer zu verlangen,<br />
wobei diese Person dann verpflichtet<br />
ist, die betreffenden Aktien an<br />
jeder Wertpapierbörse zu verkaufen,<br />
an der Holdco-Aktien notiert<br />
sind; dieser Prüfer kann bestimmen,<br />
dass der Wert dem Preis entspricht,<br />
den diese Person an einer Börse, an<br />
der die Holdco-Aktien gelistet sind,<br />
für die Aktien erhalten hat.<br />
Die Eigentumsbeschränkung gilt<br />
für jede Person, es sei denn, sie<br />
hat (i) dem Holdco-Verwaltungsrat<br />
eine bestimmten Vorgaben entsprechende<br />
Mitteilung vorgelegt und<br />
(ii) eine schriftliche Bestätigung<br />
des Holdco-Verwaltungsrats mit<br />
dem Inhalt erhalten, dass der Verwaltungsrat<br />
den Besitz mittels<br />
Beschluss ausdrücklich genehmigt<br />
hat, dieser Beschluss bei der SEC —<br />
und soweit erforderlich, bei den<br />
zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden<br />
— eingereicht und<br />
von ihr bzw. ihnen genehmigt worden<br />
ist.<br />
Der Holdco-Verwaltungsrat kann<br />
den Besitz von Holdco-Aktien über<br />
die Grenzen der Eigentumsbeschränkungen<br />
hinaus unter<br />
bestimmten Bedingungen mit der<br />
Genehmigung der SEC gestatten.<br />
Darüber hinaus muss jeder Verzicht<br />
auf Eigentumsbeschränkungen von<br />
den europäischen Aufsichtsbehörden,<br />
die diesbezüglich zuständig<br />
und bevollmächtigt sind, genehmigt<br />
werden.<br />
Bei der Überlegung, ob ein Besitz<br />
über die Grenzen der Eigentumsbeschränkung<br />
hinaus gestattet werden<br />
kann, muss sich der Holdco-Verwaltungsrat<br />
unter anderem davon
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
A-418<br />
überzeugt haben, dass der Besitz<br />
dieser Aktien:<br />
die Fähigkeit der Holdco oder<br />
der in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaften<br />
der Holdco nicht<br />
beeinträchtigt, ihre jeweiligen<br />
Aufgaben gemäß Exchange<br />
Act und den zugehörigen<br />
Rules zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit der Holdco oder<br />
der European Market Subsidiaries<br />
der Holdco nicht beeinträchtigt,<br />
ihre jeweiligen Aufgaben<br />
gemäß den<br />
europäischen Börsenvorschriften<br />
zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit der SEC zur<br />
Durchsetzung des Exchange<br />
Act nicht beeinträchtigt;<br />
die Fähigkeit der europäischen<br />
Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung<br />
europäischer Börsenvorschriften<br />
nicht beeinträchtigt;<br />
und<br />
ansonsten im besten Interesse<br />
der Holdco, ihrer Aktionäre,<br />
der in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaften<br />
und der European<br />
Market Subsidiaries liegt.<br />
Zudem darf der Holdco-Verwaltungsrat<br />
keiner Person, der gemäß<br />
US-amerikanischer oder europäischer<br />
Gesetzesvorschriften die<br />
Eignung aberkannt wurde, den<br />
Besitz von Aktien über die Grenzen<br />
der Eigentumsbeschränkung hinaus<br />
gestatten.<br />
Darüber hinaus ist gemäß § 5:32<br />
Abs. d des niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetzes für den<br />
Besitz, den Erwerb oder die Erhöhung<br />
einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Beteiligung in Höhe von<br />
mehr als 10% des im Umlauf<br />
befindlichen Eigenkapitals oder<br />
der im Umlauf befindlichen Stimmrechte<br />
(eine ,,qualifizierte Beteiligung“)<br />
an einem Betreiber oder<br />
Inhaber eines regulierten Marktes<br />
in den Niederlanden, dem eine<br />
Zulassung für den Betrieb eines solchen<br />
Marktes gemäß § 5:27 des<br />
niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />
erteilt wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des<br />
niederländischen Finanzministers
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
A-419<br />
erforderlich. Der niederländische<br />
Finanzminister hat seine Befugnis<br />
zur Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
gemäß § 5:32<br />
Abs. d des niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetzes an die<br />
AFM delegiert. Davon ausgenommen<br />
sind Fälle, in denen der Erwerb<br />
der qualifizierten Beteiligung mit<br />
einer grundsätzlichen Änderung<br />
der Beteiligungsstruktur des jeweiligen<br />
zugelassenen Betreibers oder<br />
Inhabers eines regulierten Marktes<br />
in den Niederlanden verbunden ist.<br />
Die Holdco, die NYSE Euronext<br />
(International) B.V., die NYSE<br />
Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V., die Euronext<br />
N.V. und die NYSE Euronext<br />
(<strong>Holding</strong>) N.V. üben unmittelbar<br />
oder mittelbar die Beherrschung<br />
über die Euronext Amsterdam<br />
N.V. aus, die der zugelassene Inhaber<br />
und Betreiber eines regulierten<br />
Marktes in den Niederlanden ist,<br />
und haben die vorstehend genannte<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
gemäß § 5:32 Abs. d erhalten.<br />
Dementsprechend löst ein Besitz,<br />
ein Erwerb oder eine Erhöhung<br />
einer unmittelbaren Beteiligung an<br />
der Holdco, die eine mittelbare qualifizierte<br />
Beteiligung an der Euronext<br />
Amsterdam N.V. (und der<br />
Euronext N.V., der NYSE Euronext<br />
(<strong>Holding</strong>) N.V. oder der NYSE<br />
Euronext (International) B.V. oder<br />
einer dieser Gesellschaften, soweit<br />
sie vom niederländischen Finanzminister<br />
gemeinsam mit der Euronext<br />
Amsterdam N.V. als Inhaber<br />
und/oder Betreiber eines regulierten<br />
Marktes in den Niederlanden<br />
angesehen werden und zugelassen<br />
sind) begründet, die Verpflichtung<br />
aus, im Falle einer grundsätzlichen<br />
Änderung der Beteiligungsstruktur<br />
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
vom niederländischen Finanzminister<br />
oder ansonsten von der<br />
AFM im Namen des niederländischen<br />
Finanzministers einzuholen.<br />
Eine solche Bescheinigung dürfte<br />
gewährt werden, es sei denn, ein<br />
solcher Besitz, Erwerb oder eine<br />
solche Erhöhung (1) könnte oder<br />
würde zu einer formellen oder tatsächlichen<br />
Kontrollstruktur führen,<br />
die nicht transparent wäre und<br />
daher ein Hindernis für eine angemessene<br />
Überwachung der Einhaltung<br />
der für den regulierten Markt<br />
maßgeblichen Regeln durch den<br />
Marktbetreiber darstellen
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb einer Beteiligung an der<br />
ISE durch die Deutsche Börse verabschiedeten<br />
der Aufsichtsrat und<br />
der Vorstand der Deutsche Börse<br />
Beschlüsse, mit denen die Konzentration<br />
des Eigentums an Aktien der<br />
Deutsche Börse bestimmten Einschränkungen<br />
unterworfen wurde.<br />
Gemäß diesen Beschlüssen wird<br />
die Deutsche Börse, solange sie<br />
die ISE unmittelbar oder mittelbar<br />
beherrscht, dem Board of Directors<br />
der ISE und der ISE-Treuhandgesellschaft,<br />
einer nach dem Recht<br />
des Staates Delaware gegründeten<br />
Treuhandgesellschaft, so bald wie<br />
möglich mitteilen, wenn eine Person<br />
nach Maßgabe der §§ 21 und 22<br />
WpHG entweder allein oder<br />
zusammen mit ihr nahe stehenden<br />
Personen unmittelbar oder mittelbar<br />
das rechtliche oder wirtschaftliche<br />
Eigentum an 20%, 25%, 30%,<br />
50% oder 75% oder mehr der zu<br />
diesem Zeitpunkt im Umlauf<br />
befindlichen stimmberechtigten<br />
Deutsche Börse-Aktien hält.<br />
Gemäß der Gründungsurkunde des<br />
Mutterunternehmens der ISE, International<br />
Securities Exchange <strong>Holding</strong>s,<br />
Inc. (,,ISE <strong>Holding</strong>s“), wird<br />
in dem Fall, dass eine nicht von der<br />
SEC zugelassene Person oder<br />
Gruppe unmittelbar oder mittelbar<br />
das Stimmrecht von mehr als 20%<br />
der im Umlauf befindlichen Aktien<br />
der ISE <strong>Holding</strong>s erlangt, ein<br />
Betrag an Aktien der ISE <strong>Holding</strong>s,<br />
der ausreicht, um das Stimmrecht<br />
dieser Person(en) an den im Umlauf<br />
befindlichen Aktien der ISE <strong>Holding</strong>s<br />
auf 20% oder weniger zu<br />
reduzieren, automatisch an die<br />
Beschränkungen der Stimmrechtskonzentration<br />
Gemäß der Gründungsurkunde der<br />
NYSE Euronext darf eine Person<br />
weder allein noch zusammen mit<br />
ihr nahe stehenden Personen das<br />
Stimmrecht von mehr als 10% der<br />
zu diesem Zeitpunkt im Umlauf<br />
befindlichen stimmberechtigten<br />
Aktien besitzen oder deren Ausübung<br />
veranlassen. Ebenso darf<br />
eine Person weder allein noch<br />
zusammen mit ihr nahe stehenden<br />
Personen durch den Abschluss von<br />
Vereinbarungen mit Dritten, nicht<br />
von ihrem Stimmrecht der NYSE<br />
Euronext-Stammaktien Gebrauch<br />
zu machen, die Möglichkeit erlangen,<br />
die Stimmrechte von mehr als<br />
10% der zu diesem Zeitpunkt im<br />
Umlauf befindlichen stimmberechtigten<br />
Aktien auszuüben.<br />
Die Beschränkungen hinsichtlich<br />
der Stimmrechtsausübung gelten<br />
nicht für die Einwerbung einer<br />
widerruflichen Vollmacht durch<br />
oder im Namen der NYSE Euronext<br />
oder durch einen im Namen der<br />
NYSE Euronext handelnden Officer<br />
oder Director der NYSE Euronext<br />
oder für die Einwerbung einer<br />
widerruflichen Vollmacht durch<br />
einen NYSE Euronext-Aktionär<br />
gemäß Regulation 14A des<br />
Exchange Act. Diese Ausnahme<br />
gilt jedoch nicht für bestimmte Einwerbungen<br />
um Stimmrechtsvollmachten<br />
durch einen Aktionär<br />
gemäß Rule 14a-2(b)(2) des<br />
Exchange Act, die eine Einwerbung,<br />
die ansonsten im Namen<br />
der NYSE Euronext erfolgt,<br />
erlaubt, wenn die Gesamtzahl der<br />
geworbenen Personen nicht mehr<br />
als zehn beträgt.<br />
A-420<br />
würde; (2) könnte oder würde zu<br />
einem Einfluss auf den Betreiber<br />
des regulierten Marktes führen,<br />
der im Widerspruch zu den Interessen<br />
steht, die durch das niederländische<br />
Finanzaufsichtsgesetz<br />
geschützt werden sollen; oder (3)<br />
könnte die solide und umsichtige<br />
Führung des betreffenden regulierten<br />
Marktes gefährden. Ähnliche<br />
Vorschriften gelten für die Euronext<br />
Amsterdam N.V. als zugelassenen<br />
Betreiber der multilateralen Handelsplattform<br />
Alternext.<br />
Die Holdco-Satzung wird vorsehen,<br />
dass keine Person allein oder<br />
gemeinsam mit ihr nahe stehenden<br />
Personen (gemäß der Definition in<br />
der Holdco-Satzung) berechtigt ist,<br />
ihr Stimmrecht auszuüben oder die<br />
Ausübung der Stimmrechte in<br />
Bezug auf Holdco-Aktien zu veranlassen,<br />
deren wirtschaftlicher<br />
Eigentümer die Person oder ihr<br />
nahe stehende Personen sind, und<br />
dabei mehr als zwanzig Prozent<br />
(20 %) sämtlicher Stimmen abzugeben,<br />
die bei einer Abstimmung<br />
abgegeben werden können, und<br />
dass keine Person allein oder<br />
gemeinsam mit ihr nahe stehenden<br />
Personen die Fähigkeit erwerben<br />
darf, aufgrund von Vereinbarungen,<br />
die diese Person mit anderen Personen<br />
schließt und gemäß denen<br />
keine Stimmabgabe für im Umlauf<br />
befindliche Holdco-Aktien erfolgt,<br />
mehr als 20 % der Stimmen abzugeben,<br />
die bei einer Abstimmung<br />
abgegeben werden können.<br />
Falls eine Person die Stimmrechtsbeschränkung<br />
überschreitet, darf<br />
die Holdco diejenigen abgegebenen<br />
Stimmen nicht mitzählen, bei<br />
denen die Überschreitung der<br />
Stimmrechtsbeschränkung unterstellt<br />
wird.<br />
Die Stimmrechtsbeschränkung gilt<br />
für jede Person, es sei denn, sie hat<br />
(i) dem Holdco-Verwaltungsrat<br />
eine bestimmten Vorgaben entsprechende<br />
Mitteilung vorgelegt und<br />
(ii) eine schriftliche Bestätigung<br />
des Holdco-Verwaltungsrats mit<br />
dem Inhalt erhalten, dass der Verwaltungsrat<br />
die Stimmabgabe mittels<br />
Beschluss ausdrücklich genehmigt<br />
hat, dieser Beschluss bei der
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
ISE-Treuhandgesellschaft übertragen.<br />
Nach deutschem Recht sind auf die<br />
Deutsche Börse keine gesetzlichen<br />
Beschränkungen im Hinblick auf<br />
die Stimmrechtskonzentration<br />
anwendbar.<br />
Das Board of Directors der NYSE<br />
Euronext kann unter bestimmten<br />
Bedingungen mit Zustimmung der<br />
SEC auf die Beschränkungen der<br />
Stimmrechtskonzentration verzichten.<br />
Ein Verzicht auf die Beschränkung<br />
der Stimmrechtskonzentration<br />
muss zudem von zuständigen und<br />
befugten europäischen Aufsichtsbehörden<br />
genehmigt werden.<br />
Bei der Erwägung eines Verzichts<br />
auf Stimmrechtsbeschränkungen<br />
hat sich das Board of Directors<br />
der NYSE Euronext unter anderem<br />
davon zu überzeugen, dass die Ausübung<br />
dieser Stimmrechte<br />
nicht die Fähigkeit der NYSE<br />
Euronext oder ihrer der US-<br />
Aufsicht unterstehenden Tochtergesellschaftenbeeinträchtigt,<br />
ihre jeweiligen Pflichten<br />
gemäß dem Exchange Act und<br />
den darunter erlassenen Verordnungen<br />
zu erfüllen;<br />
nicht die Fähigkeit der NYSE<br />
Euronext oder ihrer im europäischen<br />
Markt tätigen Tochtergesellschaften<br />
beeinträchtigt,<br />
ihre jeweiligen Pflichten<br />
gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />
zu erfüllen;<br />
nicht die Fähigkeit der SEC<br />
beeinträchtigt, den Exchange<br />
Act durchzusetzen;<br />
nicht die Fähigkeit der europäischen<br />
Aufsichtsbehörde<br />
beeinträchtigt, die europäischen<br />
Börsenvorschriften<br />
durchzusetzen; und<br />
ansonsten im besten Interesse<br />
der NYSE Euronext, ihrer<br />
Aktionäre, ihrer der US-Aufsicht<br />
unterstehenden Tochtergesellschaften<br />
und ihrer im<br />
europäischen Markt tätigen<br />
Tochtergesellschaften ist.<br />
Darüber hinaus darf der Board der<br />
NYSE Euronext nicht auf die<br />
Stimmrechtsbeschränkung gegenüber<br />
solchen Personen verzichten,<br />
bei denen es sich um eine ausgeschlossene<br />
US-Person oder eine<br />
ausgeschlossene europäische Person<br />
handelt.<br />
A-421<br />
SEC — und soweit erforderlich, bei<br />
den zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden<br />
— eingereicht und<br />
von ihr bzw. ihnen genehmigt worden<br />
ist.<br />
Die Stimmrechtsbeschränkungen<br />
gelten nicht für die Bewerbung<br />
um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht<br />
eines Holdco-<br />
Aktionärs durch oder im Namen<br />
der Holdco oder durch eine im<br />
Namen der Holdco tätige Führungsperson<br />
oder einen im Namen von<br />
Holdco tätigen Direktor der Holdco<br />
und auch nicht für die Bewerbung<br />
um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht<br />
eines Holdco-<br />
Aktionärs durch einen anderen<br />
Holdco-Aktionär gemäß Regulation<br />
14A zum Exchange Act. Diese<br />
Ausnahme gilt jedoch nicht für<br />
bestimmte Fälle der Bewerbung<br />
um Stimmrechtsvollmachten durch<br />
einen Aktionär gemäß<br />
Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange<br />
Act, dergemäß auch eine andere<br />
als im Namen der Holdco durchgeführte<br />
Bewerbung um Stimmrechtsvollmachten<br />
gestattet ist,<br />
solange die Gesamtzahl der Personen,<br />
um deren Stimmrechtsvollmachten<br />
geworben wird, zehn nicht<br />
überschreitet.<br />
Falls nach niederländischem Recht<br />
oder der Satzung der Holdco ein<br />
Quorum erforderlich ist, werden<br />
Holdco-Aktien, die in Überschreitung<br />
der Stimmrechtsbeschränkung<br />
gehalten werden, nicht als auf der<br />
Hauptversammlung anwesend<br />
gezählt und sie werden nicht als<br />
im Umlauf befindlich für Zwecke<br />
der Feststellung des Quorums<br />
gezählt, außer und nur in dem<br />
Umfang, dass die Stimmrechtsbeschränkung<br />
in Übereinstimmung<br />
mit den entsprechenden Bestimmungen<br />
der Holdco-Satzung beendet<br />
wurde.<br />
Der Holdco-Verwaltungsrat kann<br />
die Stimmabgabe über die Grenzen<br />
der Stimmrechtsbeschränkung<br />
hinaus unter bestimmten Bedingungen<br />
mit der Genehmigung der SEC<br />
gestatten. Darüber hinaus muss<br />
jeder Verzicht auf Stimmrechtsbeschränkungen<br />
von den europäischen<br />
Aufsichtsbehörden, die diesbezüglich<br />
zuständig und
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
A-422<br />
bevollmächtigt sind, genehmigt<br />
werden.<br />
Bei der Überlegung, ob die Stimmabgabe<br />
über die Grenzen der<br />
Stimmrechtsbeschränkung gestattet<br />
werden kann, muss sich der<br />
Holdco-Verwaltungsrat unter anderem<br />
davon überzeugt haben, dass<br />
die Stimmabgabe:<br />
die Fähigkeit der Holdco oder<br />
der in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaften<br />
der Holdco nicht<br />
beeinträchtigt, ihre jeweiligen<br />
Aufgaben gemäß Exchange<br />
Act und den zugehörigen<br />
Rules zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit der Holdco oder<br />
der European Market Subsidiaries<br />
der Holdco nicht beeinträchtigt,<br />
ihre jeweiligen Aufgaben<br />
gemäß den<br />
europäischen Börsenvorschriften<br />
zu erfüllen;<br />
die Fähigkeit der SEC zur<br />
Durchsetzung des Exchange<br />
Act nicht beeinträchtigt;<br />
die Fähigkeit der europäischen<br />
Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung<br />
europäischer Börsenvorschriften<br />
nicht beeinträchtigt;<br />
und<br />
ansonsten im besten Interesse<br />
der Holdco, ihrer Aktionäre,<br />
der in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaften<br />
und der European<br />
Market Subsidiaries liegt.<br />
Zudem darf der Holdco-Verwaltungsrat<br />
keiner Person, der gemäß<br />
US-amerikanischer oder europäischer<br />
Gesetzesvorschriften die<br />
Eignung aberkannt wurde, die<br />
Stimmabgabe über die Grenzen<br />
der Stimmrechtsbeschränkung<br />
hinaus gestatten.<br />
Darüber hinaus ist gemäß § 5:32<br />
Abs. d des niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetzes für den<br />
Besitz, den Erwerb oder die Erhöhung<br />
einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />
qualifizierten Beteiligung<br />
an einem Betreiber oder Inhaber<br />
eines regulierten Marktes in den<br />
Niederlanden, dem eine Zulassung<br />
für den Betrieb eines solchen Marktes<br />
gemäß § 5:27 des
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
A-423<br />
niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />
erteilt wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des<br />
niederländischen Finanzministers<br />
erforderlich. Der niederländische<br />
Finanzminister hat seine Befugnis<br />
zur Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
gemäß § 5:32<br />
Abs. d des niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetzes an die<br />
AFM delegiert. Davon ausgenommen<br />
sind Fälle, in denen der Erwerb<br />
der qualifizierten Beteiligung mit<br />
einer grundsätzlichen Änderung<br />
der Beteiligungsstruktur des jeweiligen<br />
zugelassenen Betreibers oder<br />
Inhabers eines regulierten Marktes<br />
in den Niederlanden verbunden ist.<br />
Die Holdco, die NYSE Euronext,<br />
die NYSE Euronext (International)<br />
B.V., die NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />
N.V. und die Euronext N.V. üben<br />
unmittelbar oder mittelbar die<br />
Beherrschung über die Euronext<br />
Amsterdam N.V. aus, die zugelassener<br />
Inhaber und Betreiber eines<br />
regulierten Marktes in den Niederlanden<br />
ist, und haben die vorstehend<br />
genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
gemäß § 5:32 Abs. d<br />
erhalten. Dementsprechend löst ein<br />
Besitz, ein Erwerb oder eine Erhöhung<br />
einer unmittelbaren Beteiligung<br />
an der Holdco, die eine mittelbare<br />
qualifizierte Beteiligung an<br />
der Euronext Amsterdam N.V.<br />
(und der Euronext N.V., der NYSE<br />
Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. oder der<br />
NYSE Euronext (International)<br />
B.V. oder einer dieser Gesellschaften,<br />
soweit sie vom niederländischen<br />
Finanzminister gemeinsam<br />
mit der Euronext Amsterdam N.V.<br />
als Inhaber und/oder Betreiber<br />
eines regulierten Marktes in den<br />
Niederlanden angesehen werden<br />
und zugelassen sind) begründet,<br />
die Verpflichtung aus, im Falle<br />
einer grundsätzlichen Änderung<br />
der Beteiligungsstruktur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
vom<br />
niederländischen Finanzminister<br />
oder ansonsten von der AFM im<br />
Namen des niederländischen<br />
Finanzministers einzuholen. Eine<br />
solche Bescheinigung dürfte<br />
gewährt werden, es sei denn, ein<br />
solcher Besitz, Erwerb oder eine<br />
solche Erhöhung (1) könnte oder<br />
würde zu einer formellen oder tatsächlichen<br />
Kontrollstruktur führen,<br />
die nicht transparent wäre und<br />
daher ein Hindernis für eine
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Die Aktien der Deutsche Börse<br />
unterliegen keinen Übertragungsbeschränkungen.<br />
Ein Aktionär<br />
kann seine Stimmrechte jedoch<br />
nur dann ausüben, wenn er im<br />
Aktienregister als Aktionär eingetragen<br />
ist.<br />
Ein oder mehrere Aktionäre, deren<br />
Anteile zusammen mindestens 5%<br />
des gezeichneten Grundkapitals der<br />
Deutsche Börse ausmachen, haben<br />
das Recht, die Einberufung einer<br />
Hauptversammlung zu verlangen.<br />
Aktionäre, deren Stammaktien<br />
zusammen mindestens 5% des<br />
gezeichneten Grundkapitals<br />
Übertragungsbeschränkungen<br />
Die Aktien der NYSE Euronext<br />
unterliegen keinen Übertragungsbeschränkungen.<br />
Anträge von Aktionären<br />
Vorschläge für Tagesordnungspunkte<br />
zur Beratung der Aktionäre<br />
können von jedem Aktionär der<br />
NYSE Euronext innerhalb einer<br />
bestimmten Frist beim Secretary<br />
der NYSE Euronext eingereicht<br />
werden. Ein solcher Tagesordnungspunkt<br />
muss auch ein<br />
A-424<br />
angemessene Überwachung der<br />
Einhaltung der für den regulierten<br />
Markt maßgeblichen Regeln durch<br />
den Marktbetreiber darstellen<br />
würde; (2) könnte oder würde zu<br />
einem Einfluss auf den entsprechenden<br />
Betreiber des Marktes führen,<br />
der im Widerspruch zu den<br />
Interessen steht, die durch das niederländische<br />
Finanzaufsichtsgesetz<br />
geschützt werden sollen; oder (3)<br />
könnte die solide und umsichtige<br />
Führung des betreffenden regulierten<br />
Marktes gefährden. Ähnliche<br />
Vorschriften gelten für die Euronext<br />
Amsterdam N.V. als zugelassenen<br />
Betreiber der multilateralen Handelsplattform<br />
Alternext.<br />
Die Holdco-Aktien unterliegen keinen<br />
Übertragungsbeschränkungen.<br />
Die Stammaktien und Vorzugsaktien<br />
werden frei übertragbar sein<br />
und können mit einem Pfandrecht<br />
oder Nießbrauch belastet werden.<br />
Für die Übertragung von nicht börsennotierten<br />
Stamm- oder Vorzugsaktien<br />
ist eine schriftliche Urkunde<br />
erforderlich und falls die Holdco<br />
nicht Partei einer solchen Übertragung<br />
ist, erfolgt im Anschluss an<br />
die Übertragung entweder ein<br />
schriftliches Anerkenntnis dieser<br />
Übertragung durch die Holdco oder<br />
die Zustellung (einer gleichlautenden<br />
Abschrift) der jeweiligen Übertragungsurkunde<br />
entsprechend niederländischem<br />
Recht. Aktien, die<br />
an der New York Stock Exchange,<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
und der Euronext Paris sowie sonstigen<br />
Börsen notiert werden, an<br />
denen Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />
(depository<br />
receipts) der Holdco notiert werden,<br />
werden in Übereinstimmung<br />
mit dem anwendbaren Recht übergragen.<br />
Die Einladung zur Hauptversammlung<br />
muss eine Tagesordnung mit<br />
den zur Diskussion stehenden<br />
Tagesordnungspunkten enthalten<br />
oder mit einer solchen versehen<br />
sein und soll angeben, wo diese<br />
Tagesordnung erhältlich ist, was<br />
jedenfalls auch in den Geschäftsräumen<br />
der Holdco in den
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
ausmachen oder deren Anteile<br />
einen Nennbetrag von insgesamt<br />
mindestens 500.000 A erreichen,<br />
können verlangen, dass Gegenstände<br />
zur Beschlussfassung auf<br />
die Tagesordnung der Hauptversammlung<br />
gesetzt werden. Die<br />
Anträge sind schriftlich unter<br />
Angabe des Zwecks und der<br />
Gründe für das Verlangen an den<br />
Vorstand der Deutsche Börse zu<br />
richten. Ein ordnungsgemäßer<br />
Antrag wird zusammen mit der Einladung<br />
zur Hauptversammlung und<br />
der Tagesordnung im elektronischen<br />
Bundesanzeiger bzw., wenn<br />
ein Antrag nach der Bekanntmachung<br />
der Einladung und Tagesordnung<br />
eingereicht wurde, unverzüglich<br />
veröffentlicht.<br />
Darüber hinaus kann jeder Aktionär<br />
auf oder vor der Hauptversammlung<br />
Gegenanträge zu den Vorschlägen<br />
des Vorstands und Aufsichtsrats<br />
der Deutsche Börse<br />
stellen. Unter bestimmten Umständen<br />
müssen solche Gegenanträge<br />
vor der entsprechenden Hauptversammlung<br />
im elektronischen Bundesanzeiger<br />
veröffentlicht werden.<br />
Die Deutsche Börse hat ein duales<br />
Führungssystem, bestehend aus<br />
dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.<br />
Der Vorstand der Deutsche<br />
Börse leitet die Deutsche Börse<br />
und führt deren Geschäfte. Er<br />
besteht derzeit aus sechs Mitgliedern.<br />
Die Mitglieder des Vorstands<br />
werden vom Aufsichtsrat bestellt.<br />
Die gesetzliche Amtszeit von Vorstandsmitgliedern<br />
beträgt höchstens<br />
fünf Jahre. Mitglieder des<br />
Deutsche Börse-Vorstands können<br />
wiederholt bestellt werden.<br />
Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
überwacht und berät den Vorstand<br />
bei der Leitung der Deutsche Börse.<br />
Bestimmte Transaktionen des Vorstands,<br />
die nach Auffassung des<br />
Aufsichtsrats von besonderer<br />
Bedeutung sind, bedürfen der vorherigen<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />
Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
setzt sich gegenwärtig<br />
geeigneter Gegenstand für eine<br />
Aktionärsklage sein.<br />
Führungsstruktur<br />
Die NYSE Euronext hat 16 Directors,<br />
deren Anzahl vom Board of<br />
Directors der NYSE Euronext<br />
jeweils durch einen Beschluss von<br />
mindestens zwei Dritteln der sich<br />
zu diesem Zeitpunkt im Amt<br />
befindlichen Directors geändert<br />
und festgelegt werden kann.<br />
Bei einer Wahl der Directors werden<br />
die Vorgeschlagenen mit den<br />
meisten Stimmen in das Board of<br />
Directors gewählt, sodass sich<br />
unmittelbar nach der Wahl folgende<br />
Zusammensetzung ergibt:<br />
zum Zeitpunkt dieser Wahl in<br />
den USA ansässige Personen<br />
bilden mindestens die Hälfte<br />
und höchstens die geringste<br />
Anzahl der Directors, die eine<br />
Mehrheit der Directors im<br />
Board of Directors erreicht;<br />
und<br />
A-425<br />
Niederlanden sein soll. Einem<br />
schriftlichen Antrag auf Zulassung<br />
eines Tagesordnungspunktes zur<br />
Diskussion auf der Hauptversammlung<br />
ist stattzugeben und der betreffende<br />
Gegenstand in die Einladung<br />
mit einzubeziehen oder auf die gleiche<br />
Weise anzukündigen, wenn<br />
der begründete Antrag oder die<br />
Beschlussvorlage bei der<br />
Holdco nicht später als 60 Tage<br />
vor dem Versammlungstag eingegangen<br />
ist; und<br />
der AktionäroderdieAktionäre,<br />
von dem/denen der Antrag<br />
gestellt wurde, mindestens ein<br />
Hundertstel des ausgegebenen<br />
Kapitals der Holdco vertritt/vertreten<br />
oder - entsprechend den<br />
geltenden offiziellen Preisen an<br />
der New York Stock Exchange,<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />
der Euronext Paris oder<br />
anderen Börsen, an denen<br />
Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />
(depository receipts)<br />
für Aktien notiert werden - einen<br />
Wert von mindestens<br />
50.000.000 A oder einen solchen<br />
Anteil am ausgegebenen Kapital<br />
der Holdco, wie es das niederländische<br />
Recht in dieser Hinsicht<br />
jeweils erfordert, vertritt/<br />
vertreten.<br />
Bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />
2015 (in diesem<br />
Dokument als die ,,erste Amtszeit<br />
des Verwaltungsrats“ bezeichenet),<br />
besteht der Verwaltungsrat der<br />
Holdco aus 17 Mitgliedern und setzt<br />
sich wie folgt zusammen: ein<br />
geschäftsführender Direktor, der<br />
nach Benennung durch die NYSE<br />
Euronext für eine Bestellung vorgeschlagen<br />
wurde, nämlich der Chief<br />
Executive Officer der Holdco-<br />
Gruppe; ein Direktor, der nach<br />
Benennung durch die Deutsche<br />
Börse für eine Bestellung vorgeschlagen<br />
wurde, nämlich der Chairman<br />
der Holdco-Gruppe; und 15<br />
nicht geschäftsführende Direktoren,<br />
nämlich sechs nicht geschäftsführende<br />
Direktoren, die nach Benennung<br />
durch die NYSE Euronext für<br />
eine Bestellung vorgeschlagen wurden,<br />
und neun nicht geschäftsführende<br />
Direktoren, die nach Benennung<br />
durch die Deutsche Börse für
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
aus 18 Mitgliedern zusammen:<br />
zwölf Anteilseignervertretern und<br />
sechs Arbeitnehmervertretern. Im<br />
Deutsche Börse-Aufsichtsrat dürfen<br />
höchstens zwei ehemalige Mitglieder<br />
des Deutsche Börse-Vorstands<br />
vertreten sein.<br />
Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
ist für die Bestellung und Abberufung<br />
der Mitglieder des Deutsche<br />
Börse-Vorstands verantwortlich.<br />
Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
ernennt ein Mitglied zum Vorsitzenden<br />
des Vorstands.<br />
Die Mitglieder des Deutsche Börse-<br />
Aufsichtsrats werden für eine<br />
Amtszeit bis zur Beendigung der<br />
Hauptversammlung gewählt, die<br />
über die Entlastung für das zweite<br />
Geschäftsjahr nach dem Beginn der<br />
Amtszeit beschließt. Das<br />
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit<br />
beginnt, wird nicht mitgerechnet.<br />
Die Hauptversammlung kann für<br />
einen oder mehrere Anteilseignervertreter<br />
eine kürzere Amtszeit<br />
festlegen.<br />
zum Zeitpunkt dieser Wahl in<br />
Europa ansässige Personen bilden<br />
die restliche Anzahl der<br />
Directors.<br />
Alle Directors werden mit einer<br />
Amtszeit bestellt, die mit der Wahl<br />
des jeweiligen Nachfolgers oder,<br />
falls früher, mit seinem Ausscheiden<br />
oder seiner Abberufung<br />
abläuft.<br />
Gemäß den Statuten (bylaws) der<br />
NYSE Euronext muss (1) der Chairman<br />
des Board of Directors in den<br />
USA und der Chief Executive Officer<br />
in Europa ansässig sein, und<br />
zwar jeweils zum Zeitpunkt der letzten<br />
Wahl der Directors, oder (2) der<br />
Chairman des Board of Directors in<br />
Europa und der Chief Executive<br />
Officer in den USA ansässig sein,<br />
und zwar jeweils zum Zeitpunkt der<br />
letzten Wahl der Directors.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen<br />
zur Führungsstruktur können nur<br />
mit einer Mehrheit von mindestens<br />
(1) zwei Dritteln der jeweils<br />
im Amt befindlichen Directors<br />
oder (2) 80% der abstimmungsberechtigten<br />
Inhaber der jeweils im<br />
Umlauf befindlichen Stammaktien<br />
der NYSE Euronext, die bei der<br />
Wahl der Directors allgemein<br />
stimmberechtigt sind, geändert<br />
werden.<br />
Nominierung und Bestellung von Organmitgliedern<br />
Die Directors werden von den<br />
Aktionären auf der Hauptversammlung<br />
gewählt.<br />
Sie werden mit Stimmenmehrheit<br />
der bei der Versammlung persönlich<br />
anwesenden oder durch einen<br />
Stimmrechtsvertreter vertretenen<br />
Aktionäre, die bei der Wahl der<br />
Directors stimmberechtigt sind,<br />
gewählt.<br />
Zum Zeitpunkt dieser Wahl in den<br />
USA ansässige Personen bilden<br />
mindestens die Hälfte und höchstens<br />
die geringste Anzahl der Directors,<br />
die eine Mehrheit der Directors im<br />
Board of Directors erreicht; und<br />
zum Zeitpunkt dieser Wahl in<br />
Europa ansässige Personen bilden<br />
die restliche Anzahl der Directors.<br />
A-426<br />
eine Bestellung vorgeschlagen wurden.<br />
Unmittelbar nach Ablauf der ersten<br />
Amtszeit des Verwaltungsrats wird<br />
die Zahl der Direktoren reduziert<br />
und der Verwaltungsrat der Holdco<br />
besteht aus 12 Mitgliedern (die<br />
nicht nach Klassen unterschieden<br />
werden) und setzt sich wie folgt<br />
zusammen: ein geschäftsführender<br />
Direktor, nämlich der Chief Executive<br />
Officer der Holdco-Gruppe; ein<br />
Direktor, nämlich der Chairman der<br />
Holdco-Gruppe; und zehn nicht<br />
geschäftsführende Direktoren.<br />
Sofern der Holdco-Verwaltungsrat<br />
nicht wie im Abschnitt ,,Geschäft<br />
der Holdco und ausgewählte Informationen<br />
über die Holdco — Verwaltungsrat<br />
— Zusammensetzung“<br />
beschrieben feststellt, dass die<br />
Holdco als ,,ausländischer Privatemittent“<br />
gilt, werden alle Direktoren<br />
von der Hauptversammlung für<br />
eine Amtszeit bestellt, die mit der<br />
Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung<br />
oder der Wahl<br />
des jeweiligen Nachfolgers oder,<br />
falls früher, mit der Abberufung,<br />
dem sonstigen Ausscheiden oder<br />
Tod eines Direktors abläuft.<br />
Die Direktoren werden von der<br />
Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der abgegebenen<br />
Stimmen, die mehr als die Hälfte<br />
des ausgegebenen Kapitals der
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
ist für die Bestellung und Abberufung<br />
der Vorstandsmitglieder verantwortlich.<br />
Scheidet ein Mitglied des Deutsche<br />
Börse-Aufsichtsrats vor Ablauf seiner<br />
Amtszeit aus, wird ein neues<br />
Vorschläge zur Nominierung eines<br />
Director zur Wahl können von<br />
jedem Aktionär der NYSE Euronext<br />
innerhalb einer bestimmten<br />
Frist beim Secretary der NYSE<br />
Euronext eingereicht werden.<br />
Einem beim Secretary der NYSE<br />
Euronext eingereichten Vorschlag<br />
zur Nominierung eines oder mehrerer<br />
Directors müssen die notwendigen<br />
Unterlagen beigefügt sein, aus<br />
denen hervorgeht, ob der Vorgeschlagene,<br />
wie in den Statuten<br />
(bylaws) der NYSE Euronext festgelegt,<br />
in den USA oder in Europa<br />
ansässig ist.<br />
Ein vakanter Sitz im Board of<br />
Directors kann nur mit der Stimmenmehrheit<br />
der restlichen jeweils<br />
im Amt befindlichen Directors wieder<br />
besetzt werden. Sitze, die durch<br />
Tod, Eintritt in den Ruhestand, Niederlegung,<br />
Ausschluss oder Abberufung<br />
aus dem Amt eines in den<br />
USA ansässigen oder in Europa<br />
ansässigen Director vakant geworden<br />
sind, müssen mit einem in den<br />
USA ansässigen bzw. in Europa<br />
ansässigen Director wieder besetzt<br />
werden.<br />
Sitze, die durch eine Erhöhung der<br />
Anzahl der Directors zwischen den<br />
Hauptversammlungen neu zu besetzen<br />
sind, werden so besetzt, dass<br />
sich anschließend folgende Zusammensetzung<br />
ergibt:<br />
die bei ihrer letzten Wahl oder<br />
Ernennung in den USA ansässigen<br />
Personen bilden mindestens<br />
die Hälfte und höchstens<br />
die geringste Anzahl der<br />
Directors, die eine Mehrheit<br />
der Directors im Board of<br />
Directors erreicht; und<br />
die bei ihrer letzten Wahl in<br />
Europa ansässigen Personen<br />
bilden die restliche Anzahl<br />
der Directors.<br />
Abberufung von Organmitgliedern<br />
Vorbehaltlich der Rechte von Inhabern<br />
einer Serie von Vorzugsaktien<br />
im Hinblick auf Directors, die ausschließlich<br />
von diesen Inhabern<br />
gewählt werden, kann ein Director<br />
mit oder ohne wichtigen Grund<br />
durch die Inhaber einer Mehrheit<br />
der Stimmrechte der Aktien, die<br />
bei einer Wahl der Directors jeweils<br />
A-427<br />
Holdco vertreten, oder — falls eine<br />
Person vom Verwaltungsrat der<br />
Holdco für eine Bestellung zum<br />
Direktor vorgeschlagen wurde —<br />
mit der Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen bestellt.<br />
Der Verwaltungsrat der Holdco<br />
kann auch einen Bindenden Vorschlag<br />
gemäß § 2:133 des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuchs zur<br />
Nominierung von Personen für eine<br />
Bestellung zu Direktoren bei der<br />
Hauptversammlung abgeben. Die<br />
Hauptversammlung bestellt im<br />
Falle eines solchen Bindenden Vorschlags<br />
Direktoren ausschließlich<br />
auf Basis eines Bindenden Vorschlags.<br />
Die Hauptversammlung<br />
kann jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen,<br />
die mehr als die Hälfte des<br />
ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />
vertreten, beschließen, dass die im<br />
Rahmen eines Bindenden Vorschlags<br />
vorgeschlagenen Kandidaten<br />
nicht zu Direktoren bestellt werden.<br />
In diesem Fall ist der<br />
Verwaltungsrat der Holdco berechtigt,<br />
für zu besetzende Verwaltungsratssitze<br />
einen neuen Bindenden<br />
Vorschlag für eine Bestellung zu<br />
Direktoren bei einer weiteren<br />
Hauptversammlung abzugeben.<br />
Die Hauptversammlung kann jederzeit<br />
mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen, die<br />
mehr als die Hälfte des ausgegebenen<br />
Kapitals der Holdco vertreten,<br />
beschließen, einen Direktor zu<br />
suspendieren oder diesen abzuberufen.<br />
Falls nach niederländischem<br />
Recht zulässig, kann auch der
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Mitglied für die restliche Dauer der<br />
Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds<br />
hinzugewählt. Jedes Mitglied<br />
des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />
kann sein Amt aus wichtigem<br />
Grund oder aus anderen Gründen<br />
durch schriftliche Mitteilung an den<br />
Deutsche Börse-Vorstand mit einer<br />
Frist von einem Monat niederlegen.<br />
Änderungen der Satzung der Deutsche<br />
Börse können nur durch die<br />
Hauptversammlung beschlossen<br />
werden. Diesbezüglich von den<br />
Aktionären der Deutsche Börse<br />
gefasste Beschlüsse bedürfen nur<br />
einer einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen, mit Ausnahme<br />
einer Änderung des Unternehmensgegenstands,<br />
die eine Dreiviertelmehrheit<br />
erfordert.<br />
stimmberechtigt sind, abberufen<br />
werden.<br />
Gemäß Section 19(h)(4) des<br />
Exchange Act ist die SEC unter<br />
bestimmten Umständen befugt,<br />
den Director eines US-amerikanischen<br />
Selbstregulierungsorgans<br />
abzuberufen.<br />
Änderungen der Gründungsurkunde und Satzung<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) kann eine<br />
Aktiengesellschaft ihre Gründungsurkunde<br />
ändern, wenn ein den<br />
Aktionären vorgelegter Änderungsvorschlag<br />
des Board of Directors<br />
mit einer Mehrheit der im Umlauf<br />
befindlichen stimmberechtigten<br />
Aktien und einer Mehrheit der im<br />
Umlauf befindlichen Aktien jeder<br />
Klasse, die diesbezüglich als Klasse<br />
stimmberechtigt ist, angenommen<br />
wurde.<br />
Nach der Gründungsurkunde der<br />
NYSE Euronext behält sich diese<br />
das Recht vor, die Bestimmungen<br />
ihrer Gründungsurkunde jeweils zu<br />
ändern oder aufzuheben. Alle<br />
dadurch verliehenen Rechte stehen<br />
unter dem Vorbehalt dieses Rechts.<br />
Die Änderung oder Aufhebung von<br />
Bestimmungen über die folgenden<br />
Sachverhalte bedarf einer Mehrheit<br />
von 80% der stimmberechtigten<br />
Inhaber der im Umlauf befindlichen<br />
Stammaktien der NYSE Euronext,<br />
die bei der Wahl der Directors allgemein<br />
stimmberechtigt sind und<br />
zusammen als eine einzige Klasse<br />
abstimmen:<br />
die Beschränkungen der<br />
Eigentums- und Stimmrechtskonzentration;<br />
die Befugnis zur Einberufung<br />
außerordentlicher Hauptversammlungen;<br />
das Recht zur Besetzung<br />
vakanter und neu geschaffener<br />
Sitze im Board of Directors;<br />
Angelegenheiten, die das<br />
Board of Directors der NYSE<br />
Euronext angesichts eines<br />
potenziellen Kontrollwechsels<br />
der NYSE Euronext beraten<br />
würde;<br />
A-428<br />
Verwaltungsrat der Holdco<br />
beschließen, einen Direktor zu suspendieren.<br />
Ein Direktor kann insgesamt<br />
höchstens drei Monate suspendiert<br />
werden. Wurde am Ende<br />
dieses Zeitraums kein Beschluss<br />
über die Beendigung der Suspendierung<br />
gefasst, so endet die Suspendierung.<br />
Die Hauptversammlung kann die<br />
Satzung der Holdco durch einen<br />
mit einer Zweidrittelmehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gefassten<br />
Beschluss ändern, wobei kein Quorum<br />
erfüllt werden muss; dies gilt<br />
mit der Maßgabe, dass ein solcher<br />
Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />
der Holdco verabschiedet<br />
werden kann.<br />
Soll auf der Hauptversammlung ein<br />
Antrag zur Änderung der Satzung<br />
der Holdco gestellt werden, so ist<br />
dies in der Einladung zur Hauptversammlung<br />
anzugeben und eine<br />
Abschrift des Antrags ist bis zur<br />
Beendigung der Hauptversammlung<br />
in der Geschäftsstelle der<br />
Holdco zu hinterlegen und dort<br />
den Aktionären zur Einsicht<br />
zugänglich zu machen. Vom Datum<br />
der Hinterlegung bis zum Datum<br />
der Hauptversammlung ist Aktionären<br />
auf Antrag unentgeltlich eine<br />
Abschrift des Antrags zukommen<br />
zu lassen. Eine Änderung der Satzung<br />
der Holdco wird notariell<br />
beurkundet und ausgefertigt.<br />
Solange die Holdco eine in den<br />
Vereinigten Staaten regulierte<br />
Tochtergesellschaft unmittelbar<br />
oder mittelbar kontrolliert, muss<br />
eine Änderung der Holdco-Satzung<br />
den Boards of Directors der in den<br />
Vereinigten Staaten regulierten<br />
Tochtergesellschaften vorgelegt<br />
werden, bevor sie wirksam werden<br />
kann. Wenn einer oder alle Boards<br />
of Directors bestimmen, dass diese<br />
Änderung bei der SEC eingereicht<br />
werden muss bzw. bei der SEC eingereicht<br />
und von dieser genehmigt<br />
werden muss, bevor sie nach<br />
Section 19 des Exchange Act wirksam<br />
werden kann, so wird diese<br />
Änderung erst mit der Einreichung<br />
bei der SEC bzw. mit der Einreichung<br />
und Genehmigung durch die<br />
SEC wirksam.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
die fehlende Möglichkeit der<br />
Aktionäre, durch schriftliche<br />
Zustimmung zu handeln, und<br />
die Quorumerfordernisse einer<br />
Hauptversammlung;<br />
die für die Aktien der NYSE<br />
Euronext geltenden Übertragungsbeschränkungen;<br />
und<br />
die Vorschriften, in denen die<br />
Anforderungen für Änderungen<br />
der Gründungsurkunde<br />
der NYSE Euronext festgelegt<br />
sind.<br />
Solange die NYSE Euronext alle<br />
ihre der US-Aufsicht unterliegenden<br />
Tochtergesellschaften unmittelbar<br />
oder mittelbar beherrscht,<br />
wird eine Änderung oder Aufhebung<br />
einer Bestimmung der Gründungsurkunde<br />
erst wirksam, wenn<br />
sie dem Board of Directors der<br />
NYSE, der NYSE Market, der<br />
NYSE Regulation, der NYSE Arca,<br />
Inc., und der NYSE Arca Equities<br />
vorgelegt wurde. Stellen diese<br />
Organe fest, dass die Änderung<br />
oder Aufhebung gemäß Section 19<br />
des Exchange Act bei der SEC eingereicht<br />
und/oder von ihr genehmigt<br />
werden muss, kann die Änderung<br />
oder Aufhebung erst in Kraft<br />
treten, nachdem dies erfolgt ist.<br />
Eine Änderung der in der Gründungsurkunde<br />
der NYSE Euronext<br />
enthaltenen Bestimmung, nach welcher<br />
die Aktionäre der NYSE Euronext<br />
die Statuten (bylaws)derNYSE<br />
Euronext nur gemäß den Bestimmungen<br />
dieser Statuten der NYSE<br />
Euronext (bylaws) ändern können<br />
(siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />
vor und nach dem Zusammenschluss<br />
— Änderungen der<br />
Geschäftsordnungen und anderer<br />
maßgeblicher Dokumente“), bedarf<br />
einer Mehrheit von mindestens 80%<br />
der stimmberechtigten Inhaber der<br />
im Umlauf befindlichen Stammaktien<br />
der NYSE Euronext, die bei der<br />
Wahl der Directors allgemein<br />
stimmberechtigt sind und zusammen<br />
als eine einzige Klasse abstimmen.<br />
Eine solche Abstimmung ist<br />
für Änderungen der Bestimmungen<br />
der Gründungsurkunde der NYSE<br />
Euronext jedoch nicht erforderlich,<br />
wenn vorgeschlagene Änderungen<br />
oder Aufhebungen den im europäischen<br />
Markt tätigen<br />
A-429<br />
Solange die Holdco eine im europäischen<br />
Markt tätige Tochtergesellschaft<br />
(wie unten definiert — siehe<br />
,,Beschreibung der Aktien der<br />
Holdco — Beschränkung von<br />
Eigentum und Stimmrechten in<br />
der Holdco-Satzung“) unmittelbar<br />
oder mittelbar kontrolliert, muss<br />
jede Änderung der Holdco-Satzung<br />
den Boards of Directors jeder im<br />
europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft<br />
vorgelegt werden,<br />
bevor sie wirksam werden kann.<br />
Wenn eine oder alle Boards of<br />
Directors bestimmen, dass diese<br />
Änderung bei einer Europäischen<br />
Aufsichtsbehörde eingereicht werden<br />
muss bzw. eingereicht und von<br />
dieser genehmigt werden muss,<br />
bevor sie nach europäischen Börsenvorschriften<br />
wirksam werden<br />
kann, so wird diese Änderung erst<br />
mit der Einreichung bzw. mit der<br />
Einreichung und Genehmigung<br />
durch die zuständige europäische<br />
Aufsichtsbehörde wirksam.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Tochtergesellschaften und den der<br />
US-Aufsicht unterliegenden Tochtergesellschaften<br />
vorzulegen sind,<br />
wie nachfolgend ausführlicher dargelegt<br />
wird.<br />
Solange die NYSE Euronext eine im<br />
europäischen Markt tätige Tochtergesellschaft<br />
unmittelbar oder mittelbar<br />
beherrscht, wird eine Änderung oder<br />
Aufhebung einer Bestimmung der<br />
Gründungsurkunde der NYSE Euronext<br />
erst wirksam, wenn sie dem<br />
Board of Directors einer solchen im<br />
europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft<br />
vorgelegt wurde. Stellt<br />
dieser Board of Directors fest, dass<br />
die Änderung oder Aufhebung nach<br />
europäischen Börsenvorschriften bei<br />
einer europäischen Aufsichtsbehörde<br />
eingereicht bzw. eingereicht und von<br />
dieser genehmigt werden muss,<br />
bevor eine solche Änderung oder<br />
Aufhebung durchgeführt werden<br />
kann, so tritt die Änderung oder Aufhebung<br />
erst in Kraft, wenn sie bei der<br />
zuständigen europäischen Aufsichtsbehörde<br />
eingereicht bzw. eingereicht<br />
und von dieser genehmigt wurde.<br />
Für die Zwecke dieser Bestimmungen<br />
bezeichnet eine ,,im europäischen<br />
Markt tätige Tochtergesellschaft“<br />
einen ,,Marktbetreiber“ wie<br />
in der europäischen MiFID definiert.<br />
Änderungen der Geschäftsordnungen und anderer maßgeblicher Dokumente<br />
Jedes Organ der Deutsche Börse<br />
kann Beschlüsse über die für seine<br />
Handlungen maßgebliche<br />
Geschäftsordnung, einschließlich<br />
der Zuständigkeiten und Verfahrensordnungen,<br />
verabschieden.<br />
Verfahrensordnungen für den Vorstand<br />
können jedoch nur von dem<br />
Aufsichtsrat erlassen werden.<br />
Beschlüsse des Deutsche Börse-<br />
Aufsichtsrats über seine Geschäftsordnung<br />
können mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst werden.<br />
Die Geschäftsordnung der Hauptversammlung<br />
kann mit einer Dreiviertelmehrheit<br />
der abgegebenen<br />
Stimmen geändert werden. Diese<br />
Geschäftsordnung kann beispielsweise<br />
die Vorgehensweise bei<br />
Das Board of Directors der NYSE<br />
Euronext ist ausdrücklich befugt,<br />
die Statuten (bylaws) der NYSE<br />
Euronext zu verabschieden, zu<br />
ändern oder aufzuheben.<br />
Die Aktionäre können zusätzliche<br />
Bestimmungen verabschieden und<br />
Bestimmungen ändern, modifizieren<br />
oder aufheben, unabhängig<br />
davon, ob sie von ihnen verabschiedet<br />
wurden oder nicht. Hierzu bedarf<br />
es einer Mehrheit der auf einer Versammlung<br />
abgegebenen Stimmen<br />
der stimmberechtigten Aktionäre.<br />
Solange die NYSE Euronext der<br />
US-Aufsicht unterstehende Tochtergesellschaften<br />
unmittelbar oder<br />
mittelbar beherrscht, wird eine<br />
Änderung oder Aufhebung einer<br />
Bestimmung der Gründungsurkunde<br />
erst wirksam, wenn sie<br />
A-430<br />
Bis zur Jahreshauptversammlung<br />
2016 kann die Geschäftsordnung<br />
für den Verwaltungsrat vom Verwaltungsrat<br />
der Holdco jeweils<br />
durch Beschluss mit einer Mehrheit<br />
von über 66% aller Verwaltungsratsmitglieder,<br />
berechnet auf der<br />
Grundlage, dass kein Sitz im Verwaltungsrat<br />
unbesetzt ist und alle<br />
Direktoren zur Amtsausübung in<br />
der Lage sind, geändert und ergänzt<br />
werden. Danach kann die<br />
Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat<br />
gemäß den darin enthaltenen<br />
Bestimmungen geändert und<br />
ergänzt werden. Falls eine Änderung<br />
der Geschäftsordnung für<br />
den Verwaltungsrat gleichzeitig<br />
eine Satzungsänderung darstellen<br />
oder mit der Satzung kollidieren<br />
würde, tritt die Änderung der<br />
Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat<br />
erst in Kraft, nachdem eine
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Sicherheitskontrollen, Beschränkungen<br />
der Redezeit und Abstimmungsverfahren<br />
regeln.<br />
dem Board of Directors der NYSE,<br />
der NYSE Market, der NYSE<br />
Regulation, der NYSE Arca, Inc.,<br />
und der NYSE Arca Equities vorgelegt<br />
wurde. Stellt eines dieser<br />
Organe fest, dass die Änderung<br />
oder Aufhebung gemäß Section 19<br />
des Exchange Act bei der SEC eingereicht<br />
bzw. eingereicht und von<br />
ihr genehmigt werden muss, tritt die<br />
Änderung oder Aufhebung erst in<br />
Kraft, nachdem die Einreichung<br />
bzw. die Einreichung und Genehmigung<br />
durch die SEC erfolgt ist.<br />
Gewisse Bestimmungen der Statuten<br />
(bylaws) der NYSE Euronext<br />
können nur mit einer Mehrheit<br />
von mindestens (1) zwei Dritteln<br />
der jeweils im Amt befindlichen<br />
Directors oder (2) 80% der stimmberechtigten<br />
Inhaber der jeweils im<br />
Umlauf befindlichen Stammaktien<br />
der NYSE Euronext, die bei der<br />
Wahl der Directors allgemein<br />
stimmberechtigt sind, geändert<br />
werden. Dazu gehören Bestimmungen<br />
in Bezug auf:<br />
die Größe des Board;<br />
die Zusammensetzung des<br />
Board;<br />
bestimmte Qualifikationen für<br />
Directors sowie für den Chairman<br />
des Board und den Chief<br />
Executive Officer;<br />
die Vorschriften für die Besetzung<br />
vakanter Sitze im Board<br />
of Directors;<br />
Frist- und Formerfordernisse<br />
für außerordentliche Sitzungen<br />
des Board of Directors;<br />
die Möglichkeit für Directors,<br />
telefonisch an Sitzungen teilzunehmen;<br />
die Zusammensetzung des<br />
Nominating and Governance<br />
Committee;<br />
die Definition von ,,Europa“;<br />
die Vorschrift, dass bestimmte<br />
außerordentliche Transaktionen<br />
mit mindestens Zweidrittelmehrheit<br />
vom Board genehmigt<br />
werden müssen (siehe<br />
,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />
vor und nach dem Zusammenschluss<br />
— Genehmigung<br />
außerordentlicher Transaktionen“);<br />
und<br />
A-431<br />
Änderung der Satzung der Holdco<br />
wirksam geworden ist.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
die erforderlichen Mehrheiten<br />
für die Verabschiedung von<br />
Änderungen der Statuten<br />
(bylaws) durch die Directors<br />
oder die Aktionäre.<br />
Ferner wird, solange die NYSE<br />
Euronext eine im europäischen<br />
Markt tätige Tochtergesellschaft mittelbar<br />
oder unmittelbar beherrscht,<br />
eine Änderung oder Aufhebung<br />
einer Bestimmung der Statuten<br />
(bylaws) der NYSE Euronext erst<br />
wirksam, wenn sie den Boards of<br />
Directors der im europäischen Markt<br />
tätigen Tochtergesellschaften vorgelegt<br />
wurde. Stellt ein Board oder<br />
stellen alle Boards fest, dass diese<br />
Änderung oder Aufhebung nach<br />
europäischen Börsenvorschriften<br />
bei einer europäischen Aufsichtsbehörde<br />
eingereicht bzw. eingereicht<br />
und von dieser genehmigt werden<br />
muss, bevor sie in Kraft treten kann,<br />
so tritt die Änderung oder Aufhebung<br />
erst in Kraft, wenn sie bei der<br />
zuständigen europäischen Aufsichtsbehörde<br />
eingereicht bzw. eingereicht<br />
und von dieser genehmigt wurde.<br />
Für die Zwecke dieser Bestimmungen<br />
bezeichnet eine ,,im europäischen<br />
Markt tätige Tochtergesellschaft“<br />
einen ,,Marktbetreiber“ wie<br />
in der europäischen MiFID definiert.<br />
Aussetzung, Widerruf und Aufhebung von Bestimmungen der Gründungsurkunde bzw. Statuten (bylaws)<br />
Die Satzung der Deutsche Börse<br />
enthält keine entsprechende<br />
Bestimmung.<br />
Unmittelbar nach der Ausübung<br />
einer Euronext-Kaufoption und<br />
solange die niederländische Stiftung<br />
weiter Vorzugsaktien oder<br />
Stammaktien der Euronext oder<br />
Stimmrechtsanteile an einer oder<br />
mehreren Tochtergesellschaften<br />
der Euronext hält, die zusammen<br />
einen wesentlichen Teil der<br />
Geschäftstätigkeit der Euronext bilden,<br />
werden die folgenden Bestimmungen<br />
der Satzung der NYSE<br />
Euronext ausgesetzt:<br />
die Bestimmung, dass in<br />
Europa ansässige Personen<br />
mit einer bestimmten Quote<br />
im Board of Directors der<br />
NYSE Euronext und im Nominating<br />
and Governance Committee<br />
des Board of Directors<br />
der NYSE Euronext vertreten<br />
sind;<br />
die Bestimmung, dass<br />
bestimmte außerordentliche<br />
A-432<br />
Weder die Satzung der Holdco noch<br />
die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat<br />
der Holdco enthält<br />
gegenwärtig eine entsprechende<br />
Bestimmung.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Transaktionen von einer qualifizierten<br />
Mehrheit des Board<br />
oder der Aktionäre genehmigt<br />
werden müssen;<br />
die Vorschriften, die<br />
bestimmte Handlungen der<br />
NYSE Euronext und des Board<br />
of Directors der NYSE Euronext<br />
in die Zuständigkeit europäischer<br />
Aufsichtsbehörden<br />
stellen; und<br />
die in den Statuten (bylaws)<br />
der NYSE Euronext enthaltenen<br />
Verweise auf europäische<br />
Aufsichtsbehörden, im europäischen<br />
Markt tätige Tochtergesellschaften<br />
und ausgeschlossene<br />
europäische Personen.<br />
Falls<br />
nach Ablauf von sechs Monaten<br />
nach Ausübung einer Euronext-Kaufoption<br />
die niederländische<br />
Stiftung weiter<br />
Stammaktien der Euronext<br />
oder einer oder mehrerer Tochtergesellschaften<br />
der Euronext<br />
hält, die zusammen einen<br />
wesentlichen Teil der<br />
Geschäftstätigkeit<br />
next bilden;<br />
der Euro-<br />
nach Ablauf von sechs Monaten<br />
nach Ausübung einer Euronext-Kaufoption<br />
die niederländische<br />
Stiftung weiter<br />
Vorzugsaktien der Euronext<br />
oder Vorzugsaktien oder ähnliche<br />
Stimmrechtsanteile an<br />
einer oder mehreren Tochtergesellschaften<br />
der Euronext<br />
hält, die zusammen einen<br />
wesentlichen Teil der<br />
Geschäftstätigkeit der Euronext<br />
bilden (vorausgesetzt,<br />
dass das Board of Directors<br />
der NYSE Euronext in diesem<br />
Fall den betreffenden Widerruf<br />
verabschiedet hat); oder<br />
die NYSE Euronext zu irgendeinem<br />
Zeitpunkt nicht mehr<br />
unmittelbar oder mittelbar<br />
beherrschende Anteile an der<br />
Euronext oder an einer oder<br />
mehreren Tochtergesellschaften<br />
der Euronext hält, die<br />
zusammen einen wesentlichen<br />
Teil der Geschäftstätigkeit der<br />
Euronext bilden;<br />
A-433
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Nach dem deutschen Spruchverfahrensgesetz<br />
können Aktionäre der<br />
Deutsche Börse ein Spruchverfahren<br />
einleiten. Gemäß diesem Gesetz<br />
kann ein Gericht ersucht werden,<br />
die Angemessenheit der<br />
dann werden die folgenden Bestimmungen<br />
widerrufen:<br />
die vorstehenden Bestimmungen<br />
der Statuten (bylaws) der<br />
NYSE Euronext, die ausgesetzt<br />
wurden;<br />
die in der Gründungsurkunde<br />
und den Statuten (bylaws) der<br />
NYSE Euronext enthaltenen<br />
Bezugnahmen auf europäische<br />
Aufsichtsbehörden, europäische<br />
Börsenvorschriften, im<br />
europäischen Markt tätige<br />
Tochtergesellschaften, europäische<br />
regulierte Märkte, Europa<br />
und ausgeschlossene europäische<br />
Personen;<br />
die in der Gründungsurkunde<br />
und den Statuten (bylaws) der<br />
NYSE Euronext enthaltenen<br />
Bestimmungen, nach denen<br />
Änderungen der Gründungsurkunde<br />
oder Statuten (bylaws)<br />
der NYSE Euronext den im<br />
europäischen Markt tätigen<br />
Tochtergesellschaften vorzulegen<br />
und gegebenenfalls bei<br />
einer europäischen Aufsichtsbehörde<br />
einzureichen und von<br />
dieser zu genehmigen sind;<br />
und<br />
die in den Statuten (bylaws)<br />
der NYSE Euronext enthaltene<br />
Vorschrift, dass bestimmte<br />
Bestimmungen der Statuten<br />
(bylaws) nur mit einer Mehrheit<br />
von mindestens (1) zwei<br />
Dritteln der jeweils im Amt<br />
befindlichen Directors der<br />
NYSE Euronext oder (2) 80%<br />
der stimmberechtigten Inhaber<br />
der jeweils im Umlauf befindlichen<br />
Stammaktien der NYSE<br />
Euronext, die bei der Wahl der<br />
Directors allgemein stimmberechtigt<br />
sind, geändert werden<br />
können.<br />
Darüber hinaus legen alle Officers<br />
oder Directors der NYSE Euronext,<br />
die in Europa ansässig sind, ihr Amt<br />
nieder oder werden abberufen.<br />
Ausgleichs- und Abfindungsrechte<br />
Gemäß dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) ist ein Aktionär<br />
einer Aktiengesellschaft nach<br />
dem Recht des Staates Delaware<br />
grundsätzlich berechtigt, einer<br />
A-434<br />
Das niederländische Recht erkennt<br />
das Konzept der Abfindungs- oder<br />
Ausgleichsrechte in bestimmten<br />
Situationen an. Diese Rechte<br />
umfassen:
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Abfindungs- oder Ausgleichszahlung<br />
an Minderheitsaktionäre bei<br />
bestimmten Unternehmenstransaktionen<br />
zu bestimmen. Dazu gehören<br />
(1) der Zusammenschluss oder<br />
die Verschmelzung von Unternehmen<br />
nach den Vorschriften des deutschen<br />
Umwandlungsgesetzes; (2)<br />
der Abschluss eines Beherrschungsoder<br />
Gewinnabführungsvertrags<br />
zwischen einem beherrschenden<br />
Aktionär unddervonihmabhängigen<br />
Gesellschaft; (3) der Ausschluss<br />
von Minderheitsaktionären<br />
(Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff<br />
AktG auf Verlangen eines Aktionärs,<br />
dem Aktien in Höhe von mindestens<br />
95% des Grundkapitals<br />
einer Aktiengesellschaft gehören;<br />
und (4) nach einem Urteil des<br />
BGH das Delisting der Deutsche<br />
Börse von der deutschen Wertpapierbörse.<br />
In allen diesen Fällen<br />
hat der Aktionär, der einen Antrag<br />
auf Bestimmung der Angemessenheit<br />
stellt, die in der jeweiligen<br />
gesetzlichen Vorschrift enthaltenen<br />
Verfahrensanforderungen einzuhalten.<br />
Verschmelzung oder einem Zusammenschluss,<br />
an der/dem die Gesellschaft<br />
beteiligt ist, oder einem Verkauf<br />
aller oder im Wesentlichen<br />
aller Vermögenswerte der Gesellschaft<br />
unter Einhaltung bestimmter<br />
Verfahrensanforderungen zu widersprechen.<br />
Das Gesellschaftsrecht<br />
des Staates Delaware sieht jedoch<br />
keine Abfindungsrechte vor, wenn<br />
die Aktien der Gesellschaft entweder<br />
an einer nationalen Wertpapierbörse<br />
(national securities<br />
exchange) notiert sind oder<br />
den Aufzeichnungen gemäß<br />
von mehr als 2.000 Aktionären<br />
gehalten werden; und ferner<br />
mit der Maßgabe, dass den<br />
Aktien des beteiligten Unternehmens,<br />
das nach einer Verschmelzung<br />
fortbesteht, keine<br />
Abfindungsrechte zustehen,<br />
wenn für die Genehmigung<br />
der Verschmelzung kein<br />
Beschluss der Aktionäre des<br />
fortbestehenden Unternehmens<br />
erforderlich war.<br />
Selbst wenn die Aktien einer Aktiengesellschaft<br />
diese Anforderungen<br />
erfüllen (wie dies gegenwärtig<br />
bei den Aktien der NYSE Euronext<br />
der Fall ist), haben die Aktionäre<br />
des Unternehmens nach dem<br />
Gesellschaftsrecht des Staates<br />
Delaware dennoch Abfindungsrechte,<br />
sofern sie ihre Aktien bei<br />
einer Verschmelzung, einem<br />
Zusammenschluss oder einer ähnlichen<br />
Transaktion gegen etwas<br />
anderes eintauschen müssen als<br />
Aktien des verbleibenden oder<br />
aus einer solchen Verschmelzung<br />
oder einem solchen<br />
Zusammenschluss hervorgehenden<br />
Rechtsträgers oder Hinterlegungsscheine<br />
(depository<br />
receipts) fürdiese Aktien;<br />
Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft<br />
oder Hinterlegungsscheine<br />
für diese Aktien,<br />
wenn diese Aktien (oder diesbezüglichenHinterlegungsscheine)<br />
oder Hinterlegungsscheine<br />
zum Zeitpunkt des<br />
Inkrafttretens der Verschmelzung<br />
oder des Zusammenschlusses<br />
an einer nationalen<br />
Wertpapierbörse (national<br />
A-435<br />
das Recht von Minderheitsaktionären<br />
zur Ablehnung der<br />
Höhe der Barabfindung, die<br />
die Inhaber von mindestens<br />
95% des ausgegebenen Kapitals<br />
der Holdco einem Gericht<br />
im Rahmen eines Squeeze-out-<br />
Verfahrens gemäß § 2:92a des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuchs<br />
vorgeschlagen haben;<br />
das Recht der nicht zustimmenden<br />
Aktionäre des erworbenen<br />
Unternehmens bei einer<br />
grenzüberschreitenden Verschmelzung<br />
mit einem Unternehmen<br />
mit Sitz in einem<br />
anderen Mitgliedstaat der<br />
Europäischen Union oder des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums,<br />
gemäß § 2.333h des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuchs<br />
entschädigt zu werden;<br />
und<br />
das Recht von Minderheitsaktionären,<br />
nach einem öffentlichen<br />
Übernahmeangebot die<br />
Höhe der Barabfindung, die<br />
die Inhaber von mindestens<br />
95% des ausgegebenen Kapitals<br />
und der Stimmrechte der<br />
Holdco einem Gericht im Rahmen<br />
eines Squeeze-out-Verfahrens<br />
gemäß § 2:359c des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuchs<br />
vorgeschlagen haben,<br />
abzulehnen.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Gemäß AktG hat der Aktionär einer<br />
Aktiengesellschaft ein Vorzugsrecht<br />
auf die Zeichnung neuer<br />
Aktien im Verhältnis seiner Anteile<br />
am bisherigen Grundkapital der<br />
Gesellschaft (Bezugsrechte). Das<br />
Bezugsrecht kann gemäß AktG<br />
nur in begrenzten Fällen und nur<br />
im Beschluss der Hauptversammlung<br />
über die Erhöhung des Grundkapitals<br />
oder die Ausgabe von<br />
Aktien ausgeschlossen werden.<br />
Der Beschluss über den Ausschluss<br />
von Bezugsrechten bedarf einer<br />
Mehrheit, die mindestens drei Viertel<br />
des bei der Beschlussfassung<br />
vertretenen Grundkapitals umfasst.<br />
Vor einem Beschluss der Hauptversammlung<br />
über den Ausschluss von<br />
Bezugsrechten hat der Deutsche<br />
Börse-Vorstand den Aktionären<br />
einen schriftlichen Bericht über<br />
die Gründe für den Ausschluss<br />
zugänglich zu machen. Bei der<br />
Ausnutzung des genehmigten Kapitals<br />
kann der Deutsche Börse-Vorstand<br />
mit Zustimmung des Deutsche<br />
Börse-Aufsichtsrats das<br />
Grundkapital unter Bezugsrechtsausschluss<br />
erhöhen.<br />
securities exchange) notiert<br />
sind oder den Aufzeichnungen<br />
gemäß von mehr als 2.000<br />
Inhabern gehalten werden;<br />
eine Barzahlung anstelle von<br />
Spitzenbeträgen der vorstehend<br />
genannten Aktien oder<br />
Hinterlegungsscheine oder<br />
eine Kombination der vorstehenden<br />
Möglichkeiten.<br />
Bezugsrechte<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) haben Aktionäre<br />
keine Bezugsrechte auf die<br />
Zeichnung weiterer ausgegebener<br />
Aktien oder auf Wertpapiere, die<br />
in solche Aktien umgewandelt werden<br />
können, wenn und soweit diese<br />
Rechte nicht ausdrücklich in der<br />
Gründungsurkunde festgelegt sind.<br />
Die Gründungsurkunde der NYSE<br />
Euronext sieht keine Bezugsrechte<br />
vor.<br />
A-436<br />
Nach niederländischem Recht und<br />
nach der Satzung der Holdco haben<br />
die Holdco-Aktionäre grundsätzlich<br />
ein Bezugsrecht auf die anteilige<br />
Zeichnung neuer Aktien bzw.<br />
bei einer Zuteilung von Rechten auf<br />
die Zeichnung bestehender Aktien.<br />
Ausnahmen von diesen Bezugsrechten<br />
gelten unter anderem für(1)<br />
die Ausgabe von Aktien gegen<br />
Sacheinlagen; (2) die Ausgabe<br />
von Aktien und die Zuteilung von<br />
Rechten auf Zeichnung von Aktien<br />
an Mitarbeiter der Holdco oder<br />
ihrer Konzerngesellschaften; (3)<br />
die Ausgabe von Aktien an Personen,<br />
die ein in der Vergangenheit<br />
gewährtes Recht auf die Zeichnung<br />
von Aktien ausüben; und (4) die<br />
Ausgabe von Vorzugsaktien. Die<br />
Inhaber von Vorzugsaktien haben<br />
keine Bezugsrechte auf Stammoder<br />
Vorzugsaktien.<br />
Ein Aktionär hat das gesetzliche<br />
Recht, die Bezugsrechte binnen<br />
einer Frist von mindestens zwei<br />
Wochen nach dem Datum der<br />
Bekanntmachung der Ausgabe oder<br />
Zuteilung im niederländischen<br />
Amtsblatt (Staatscourant) (oder<br />
bei Namensaktien durch schriftliche<br />
Mitteilung) auszuüben. Die<br />
Holdco gibt die Ausgabe von<br />
Aktien mit Bezugsrechten und die<br />
Frist, innerhalb derer die Bezugsrechte<br />
ausgeübt werden können, im<br />
Staatscourant und in einer Zeitung<br />
mit landesweiter Verbreitung<br />
bekannt, es sei denn, die Bekanntmachung<br />
erfolgt schriftlich an alle<br />
Inhaber von Aktien an die von<br />
ihnen jeweils angegebene Adresse,<br />
sowie auf jede andere Weise, die<br />
gegebenenfalls zur Einhaltung der<br />
Regeln der New York Stock<br />
Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />
der Euronext Paris und<br />
jeder anderen Börse, an der die
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
A-437<br />
Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />
(depositary receipts)für die<br />
Holdco-Aktien notiert sind, erforderlich<br />
ist. Die Bezugsrechte können<br />
jedoch von der Hauptversammlung<br />
der Holdco oder dem<br />
Verwaltungsrat der Holdco, wenn<br />
dieser von der Hauptversammlung<br />
für einen Zeitraum von höchstens<br />
fünf Jahren entsprechend ermächtigt<br />
wurde, eingeschränkt oder ausgeschlossen<br />
werden. Ein Beschluss<br />
der Hauptversammlung, dem Verwaltungsrat<br />
der Holdco die Befugnis<br />
zum Ausschluss oder zur Einschränkung<br />
von Bezugsrechten zu<br />
übertragen, erfordert eine qualifizierte<br />
Mehrheit von mindestens<br />
zwei Dritteln der bei der Hauptversammlung<br />
abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, wenn weniger als die<br />
Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />
der Holdco anwesend oder vertreten<br />
ist. Ist mehr als die Hälfte des<br />
ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />
anwesend oder vertreten, genügt<br />
eine einfache Mehrheit. Soweit im<br />
Beschluss zur Übertragung nichts<br />
anderes angegeben ist, ist die Übertragung<br />
unwiderruflich. Ein<br />
Beschluss der Hauptversammlung,<br />
die Befugnis zum Ausschluss oder<br />
zur Einschränkung von Bezugsrechten<br />
zu übertragen, muss für<br />
einen festen Zeitraum von höchstens<br />
fünf Jahren gefasst werden und<br />
ist nur möglich, wenn das betreffende<br />
Organ auch als befugtes<br />
Organ für die Emission von Aktien<br />
eingesetzt wurde. Hat die Hauptversammlung<br />
diese Befugnis nicht<br />
an ein anderes Organ übertragen, ist<br />
sie zur Einschränkung oder zum<br />
Ausschluss von Bezugsrechten<br />
ermächtigt.<br />
Der Verwaltungsrat der Holdco<br />
wird voraussichtlich vor dem Vollzug<br />
des Zusammenschlusses von<br />
der Hauptversammlung der Holdco<br />
für einen Zeitraum von fünf Jahren<br />
ab dem Datum der Beschlüsse als<br />
zuständiges Organ für den Ausschluss<br />
oder die Einschränkung<br />
von Bezugsrechten auf Stammaktien<br />
bestimmt werden, vorbehaltlich<br />
seiner eingeschränkten Befugnis<br />
zur Emission von Stammaktien<br />
und zur Gewährung von Rechten<br />
auf den Erwerb von Stammaktien.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Die Deutsche Börse darf aufgrund<br />
einer Ermächtigung der Hauptversammlung,<br />
in welcher der niedrigste<br />
und der höchste Kurs der<br />
Aktien festgelegt ist, eigene Aktien<br />
erwerben, jedoch nicht mehr als<br />
10% ihrer ausgegebenen Aktien.<br />
Eine entsprechende Ermächtigung<br />
kann für einen Zeitraum von bis zu<br />
fünf Jahren erteilt werden. Die<br />
Deutsche Börse darf ihre eigenen<br />
Aktien nicht zu Handelszwecken<br />
erwerben. Die Deutsche Börse darf<br />
ihre eigenen Aktien für bestimmte<br />
vordefinierte Zwecke erwerben (z.<br />
B. wenn der Erwerb notwendig ist,<br />
um einen schweren, unmittelbar<br />
bevorstehenden Schaden von der<br />
Deutsche Börse abzuwenden, wenn<br />
die Aktien Personen zum Erwerb<br />
angeboten werden sollen, die mit<br />
der Deutsche Börse oder einem<br />
mit ihr verbundenen Unternehmen<br />
in einem Arbeitsverhältnis stehen<br />
oder standen, oder wenn der Erwerb<br />
zur Abfindung von Aktionären im<br />
Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen<br />
oder<br />
-erwerben dient).<br />
Erwerb eigener Aktien und Kapitalherabsetzung<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) kann eine<br />
Aktiengesellschaft eigene Aktien<br />
zurücknehmen oder zurückkaufen,<br />
wobei eine Aktiengesellschaft den<br />
Rückkauf bzw. die Rücknahme<br />
aber grundsätzlich nicht vornehmen<br />
darf, wenn dies zu einer Kapitalherabsetzung<br />
führen würde.<br />
A-438<br />
Aktionäre der Holdco aus den Vereinigten<br />
Staaten sollten sich<br />
bewusst sein, dass ihre Fähigkeit<br />
Bezugsrechte auszuüben<br />
beschränkt sein könnte, sofern nicht<br />
ein Offenlegungsbericht nach dem<br />
Securities Act eingereicht wurde,<br />
um das Angebot der Bezugsrechte<br />
bei der SEC zu registrieren.<br />
Die Holdco kann eigene Aktien vorbehaltlich<br />
und gemäß den nach niederländischem<br />
Recht vorgeschriebenen<br />
Grenzen erwerben,<br />
vorausgesetzt, dass (1) der Nennwert<br />
der Aktien, die die Holdco und ihre<br />
Tochtergesellschaften jeweils als<br />
Eigentümer oder im Rahmen eines<br />
Pfandrechts halten, 50% des ausgegebenen<br />
Kapitals der Holdco nicht<br />
übersteigt und (2) dass die ausschüttungsfähigen<br />
Rücklagen mindestens<br />
dem Kaufpreis entsprechen. Unter<br />
Beachtung dieser Grenzen kann die<br />
Holdco ihre eigenen, voll eingezahlten<br />
Aktien jederzeit ohne Gegenleistung<br />
(om niet) erwerben. Ein Erwerb<br />
eigener Aktien gegen eine werthaltige<br />
Gegenleistung kann nur erfolgen,<br />
wenn der Verwaltungsrat von<br />
der Hauptversammlung dazu<br />
ermächtigt wurde. Diese Ermächtigung<br />
ist höchstens 18 Monate wirksam.<br />
In der Ermächtigung der Hauptversammlung<br />
müssen die Anzahl der<br />
Aktien, die erworben werden können,<br />
die Art und Weise, in der sie<br />
erworben werden können und die<br />
zulässige Preisspanne angegeben<br />
werden. Für eineÜbertragung von<br />
Aktien an die Mitarbeiter der Holdco<br />
ist grundsätzlich keine Ermächtigung<br />
für denErwerbvonAktienerforderlich.<br />
Der eigentliche Erwerb kann nur<br />
durch einen Beschluss des Verwaltungsrats<br />
der Holdco erfolgen.<br />
Die Hauptversammlung der Holdco<br />
wird voraussichtlich vor dem Vollzug<br />
des Zusammenschlusses den<br />
Holdco-Verwaltungsrat ermächtigen,<br />
voll eingezahlte Stamm- und<br />
Vorzugsaktien am eigenen Kapital<br />
der Holdco zu erwerben, wobei<br />
diese Ermächtigung für einen Zeitraum<br />
von 18 Monaten ab dem Tag<br />
der Beschlussfassung unter den folgenden<br />
Bedingungen wirksam sein<br />
wird:
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
A-439<br />
der Preis für den Erwerb von<br />
Stammaktien liegt zwischen<br />
einem Betrag, der dem Nennwert<br />
der Stammaktien entspricht,<br />
und einem Betrag in<br />
Höhe von 110% des durchschnittlichen<br />
Börsenkurses<br />
dieser Aktien an den Börsen<br />
der New York Stock Exchange,<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
und der Euronext Paris<br />
(wobei der Börsenkurs dem<br />
Durchschnitt der Schlusskurse<br />
an jedem der 30 aufeinanderfolgenden<br />
Handelstage entspricht,<br />
die dem Tag vorausgehen,<br />
der drei Tage vor dem<br />
Tag des Erwerbs liegt);<br />
der Erwerbspreis für dieVorzugsaktien<br />
entspricht dem<br />
Nennwert dieser Vorzugsaktien;<br />
und<br />
die Anzahl der erwerbbaren<br />
Aktien ist auf die Höchstzahl<br />
der Aktien beschränkt, die die<br />
Holdco zu irgendeinem Zeitpunkt<br />
entsprechend der jeweils<br />
aktuellen oder zukünftigen<br />
Bestimmungen einschlägiger<br />
Gesetze oder der Holdco-Satzung<br />
erwerben darf.<br />
Die Hauptversammlung kann vorbehaltlich<br />
und gemäß den Bestimmungen<br />
des niederländischen<br />
Rechts die Einziehung von Aktien<br />
oder anderweitige Herabsetzung<br />
des Kapitals der Holdco beschließen,<br />
wobei gemäß der Satzung der<br />
Holdco der entsprechende<br />
Beschluss zur Herabsetzung des<br />
ausgegebenen Kapitals nur auf Vorschlag<br />
des Verwaltungsrats gefasst<br />
werden und sich der Beschluss zur<br />
Einziehung von Aktien nur auf die<br />
von der Holdco selbst gehaltenen<br />
Aktien oder auf Vorzugsaktien<br />
beziehen kann, unabhängig davon,<br />
ob sie von der Holdco selbst gehalten<br />
werden. Eine Herabsetzung des<br />
Kapitals der Holdco im Wege einer<br />
Herabsetzung des Nennwerts von<br />
Aktien ohne Kapitalrückzahlung<br />
muss anteilig für alle Aktien derselben<br />
Gattung vorgenommen werden.<br />
Von diesem Grundsatz kann<br />
mit Zustimmung aller Aktionäre<br />
der jeweiligen Aktiengattung abgewichen<br />
werden. Beschlüsse über<br />
Kapitalherabsetzungen erfordern<br />
eine Zweidrittelmehrheit der
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Jeder in der Hauptversammlung<br />
erschienene Aktionär, der gegen<br />
einen Beschluss oder alle<br />
Beschlüsse der Hauptversammlung<br />
Widerspruch zur Niederschrift<br />
erklärt hat, kann innerhalb eines<br />
Monats nach Beschlussfassung<br />
durch die Hauptversammlung<br />
Anfechtungsklage gegen die Deutsche<br />
Börse erheben.<br />
Nach deutschem Recht sind jedoch<br />
weder Sammelklagen noch Aktionärsklagen<br />
aus dem Recht der<br />
Gesellschaft zulässig, selbst bei<br />
einer Pflichtverletzung der Vorstands-<br />
oder Aufsichtsratsmitglieder<br />
der Deutsche Börse. Ersatzansprüche<br />
gegen die Vorstands- oder<br />
Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche<br />
Börse dürfen grundsätzlich<br />
nur von der Deutsche Börse selbst<br />
geltend gemacht werden. In einem<br />
solchen Fall wird die Deutsche<br />
Börse vom Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />
vertreten, wenn Ansprüche<br />
gegenüber Mitgliedern des Deutsche<br />
Börse-Vorstands geltend<br />
gemacht werden, bzw. vom Deutsche<br />
Börse-Vorstand, wenn<br />
Ansprüche gegenüber Mitgliedern<br />
des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />
geltend gemacht werden.<br />
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />
ist der Aufsichtsrat<br />
verpflichtet, Ersatzansprüche<br />
gegenüber dem Deutsche Börse-<br />
Vorstand geltend zu machen, bei<br />
denen ein Erfolg wahrscheinlich<br />
ist, es sei denn, dass wichtige<br />
Unternehmensinteressen mit einer<br />
solchen Geltendmachung von<br />
Ansprüchen kollidieren würden,<br />
und diese Gründe die Gründe für<br />
eine Geltendmachung von<br />
Aktionärsklagen<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) kann ein<br />
Aktionär zur Durchsetzung der<br />
Rechte einer Aktiengesellschaft<br />
eine Aktionärsklage aus dem Recht<br />
der Gesellschaft (derivative action)<br />
im Namen der Aktiengesellschaft<br />
erheben. Eine natürliche Person<br />
kann ferner eine Sammelklage in<br />
ihrem Namen und im Namen anderer<br />
Aktionäre in einer ähnlichen<br />
Situation erheben, sofern die<br />
Voraussetzungen für die Durchführung<br />
einer Sammelklage nach dem<br />
Recht des Staates Delaware erfüllt<br />
sind. Eine Person kann eine solche<br />
Klage nur dann erheben und führen,<br />
wenn sie zum Zeitpunkt der Transaktion,<br />
die Gegenstand der Klage<br />
ist, Aktionär war. Darüber hinaus<br />
muss der Kläger nach dem Fallrecht<br />
des Staates Delaware nicht nur zum<br />
Zeitpunkt der Transaktion, die<br />
Gegenstand der Klage ist, sondern<br />
auch für die gesamte Dauer der<br />
Aktionärsklage aus dem Recht der<br />
Gesellschaft Aktionär sein. Nach<br />
dem Recht des Staates Delaware<br />
wird ferner vorgeschrieben, dass<br />
der Kläger der Aktionärsklage die<br />
Directors der Aktiengesellschaft<br />
auffordert, den Anspruch des<br />
Unternehmens geltend zu machen,<br />
bevor die Klage von dem Kläger der<br />
Aktionärsklage gerichtlich verfolgt<br />
wird, es sei denn, eine solche Aufforderung<br />
wäre vergeblich.<br />
A-440<br />
abgegebenen Stimmen, falls weniger<br />
als die Hälfte des ausgegebenen<br />
Kapitals in der entsprechenden<br />
Hauptversammlung anwesend oder<br />
vertreten ist. Befinden sich verschiedene<br />
Gattungen von Aktien<br />
im Umlauf, erfordert ein Beschluss<br />
zur Herabsetzung des Kapitals der<br />
Holdco die vorherige oder gleichzeitige<br />
Zustimmung (durch<br />
Beschluss) der Inhaber von mindestens<br />
zwei Dritteln der Aktien der<br />
jeweiligen Gattung, deren Rechte<br />
betroffen sind.<br />
Nach niederländischem Recht kann<br />
der Beschluss eines Organs der<br />
Holdco (zum Beispiel des<br />
Verwaltungsrats) für nichtig erklärt<br />
werden, wenn dieser Beschluss (i)<br />
entgegen gesetzlicher Bestimmungen<br />
gefasst wurde; und/oder (ii)<br />
entgegen den Grundsätzen der<br />
Angemessenheit und Fairness, die<br />
von den Personen und Organen zu<br />
beachten sind die gemäß den<br />
gesetzlichen Bestimmungen und/<br />
oder den Regelungen der Satzung<br />
in Holdco verwickelt sind, gefasst<br />
werden; und/oder (iii) entgegen der<br />
Regelungen in der Satzung der<br />
Holdco, die die formalen Voraussetzungen<br />
des Entscheidungsprozesses<br />
festlegen gefasst wurde; und/<br />
oder (iv) entgegen der Regeln des<br />
Verwaltungsrats oder eines Ausschusses<br />
der Holdco, gefasst wurde.<br />
Eine solche Nichtigkeitserklärung<br />
kann im Rahmen eines Verfahrens<br />
vor einem niederländischen Gericht<br />
nur von einer Partei verlangt werden,<br />
die ein ,,vernünftiges Interesse“<br />
(reasonable interest) an der<br />
ordnungsgemäßen der einschlägigen<br />
gesetzlichen Bestimmung hat.<br />
Sofern sie einzeln oder zusammen<br />
wenigstens 10% des Kapitals repräsentieren<br />
und/oder einen Anspruch<br />
auf Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />
(depositary receipts) in<br />
einem Nominalwert von wenigstens<br />
A225.000 haben, können auch<br />
ein oder mehrere Aktionäre der<br />
Holdco sogenannte ,,Untersuchungshandlungen“<br />
(inquiry proceedings)<br />
vor der Kammer für Handelssachen<br />
(Enterprise Chamber)<br />
des Amsterdamer Berufungsgerichts<br />
(Amsterdam Court of Appeal)<br />
einleiten. Im Rahmen dieser
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Ansprüchen überwiegen oder mindestens<br />
gleichbedeutend sind. Falls<br />
das betreffende vertretungsberechtigte<br />
Organ beschließt, die Geltendmachung<br />
solcher Ansprüche nicht<br />
weiter zu verfolgen, dann müssen<br />
solche Ersatzansprüche der Deutsche<br />
Börse dennoch gegen Vorstands-<br />
oder Aufsichtsratsmitglieder<br />
geltend gemacht werden,<br />
wenn es die Hauptversammlung<br />
mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
beschließt. Ersatzansprüche sollten<br />
innerhalb von sechs Monaten ab<br />
dem Tag der Hauptversammlung<br />
geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung<br />
des Ersatzanspruchs<br />
kann die Hauptversammlung<br />
besondere Vertreter bestellen. Das<br />
Gericht hat auf Antrag von Aktionären,<br />
deren Anteile zusammen<br />
mindestens 10% des Grundkapitals<br />
oder einen anteiligen Betrag am<br />
Grundkapital von 1.000.000 A erreichen,<br />
als Vertreter der Gesellschaft<br />
zur Geltendmachung des Ersatzanspruchs<br />
an Stelle der zur Vertretung<br />
der Deutsche Börse berufenen Personen<br />
zu bestellen, wenn ihm dies<br />
für eine gehörige Geltendmachung<br />
zweckmäßig erscheint.<br />
Außerdem können Aktionäre,<br />
deren Anteile zusammen mindestens<br />
1% des Grundkapitals oder<br />
einen anteiligen Betrag am Grundkapital<br />
von 100.000 A erreichen, die<br />
Zulassung beantragen, im Namen<br />
der Deutsche Börse Ersatzansprüche<br />
geltend zu machen. Das Gericht<br />
die Aktionäre, die das Recht<br />
zur Geltendmachung von<br />
Ersatzansprüchen ausüben,<br />
nachweisen, dass (1) sie die<br />
Aktien vor dem Zeitpunkt der<br />
behaupteten Pflichtverstöße<br />
erworben haben, und (2) sie<br />
die Deutsche Börse unter Setzung<br />
einer angemessenen Frist<br />
vergeblich aufgefordert haben,<br />
selbst Klage zu erheben;<br />
Tatsachen vorliegen, die den<br />
Verdacht rechtfertigen, dass<br />
der Deutsche Börse durch<br />
Unredlichkeit oder grobe Verletzung<br />
des Gesetzes oder der<br />
Satzung Schaden entstanden<br />
ist; und<br />
der Geltendmachung des<br />
Ersatzanspruchs keine überwiegenden<br />
Interessen der<br />
A-441<br />
Untersuchungshandlungen können<br />
der Aktionär bzw. die Aktionäre<br />
verlangen, dass die Kammer für<br />
Handelssachen eine oder mehrere<br />
Personen zur Durchführung einer<br />
Untersuchung der Handlungsweise<br />
der Holdco ernennt. Sofern die<br />
Kammer für Handelssachen<br />
Gründe sieht, die Handlungsweise<br />
der Holdco in Frage zu stellen, kann<br />
sie eine derartige Untersuchung<br />
anordnen. Abhängig vom Ergebnis<br />
der Untersuchung kann die Kammer<br />
für Handelssachen feststellen,<br />
dass seitens der Holdco ein Fehlverhalten<br />
vorliegt. Zusätzlich zu<br />
dieser Feststellung kann die Kammer<br />
für Handelssachen bestimmte<br />
dauerhafte Maßnahmen, wie die<br />
Suspendierung oder Abberufung<br />
eines oder mehrerer Mitglieder<br />
des Verwaltungsrats und/oder die<br />
Aussetzung oder Aufhebung eines<br />
oder mehrerer Beschlüsse eines<br />
Organs der Holdco, anordnen.<br />
Außerdem kann die Kammer für<br />
Handelssachen im Vorfeld der<br />
Untersuchung bestimmte Sofortmaßnahmen,<br />
wie die Suspendierung<br />
eines oder mehrerer Mitglieder<br />
des Verwaltungsrats und/oder<br />
die Aussetzung oder Aufhebung<br />
einer oder mehrerer Beschlüsse<br />
eines Organs der Holdco oder seiner<br />
Stimmrechte, anordnen. Die<br />
Feststellung von Fehlverhalten<br />
innerhalb eines Unternehmens<br />
durch die Kammer für Handelssachen<br />
kann ein erster Schritt zur<br />
Haftung der Geschäftsleitung (in<br />
einem gesonderten Verfahren)<br />
gegenüber dem Unternehmen und/<br />
oder Dritten sein.<br />
Im Hinblick auf Schadensersatzklagen<br />
kann, falls ein Dritter gegenüber<br />
der HoldCo für einen ihr entstandenen<br />
Schaden haftbar ist, nur<br />
die Holdco selbst eine Zivilklage<br />
gegen diesen Dritten erheben. Einzelne<br />
Aktionäre sind nicht dazu<br />
berechtigt, im Namen der Holdco<br />
Klage zu erheben. Nur in dem Fall,<br />
dass die Ursache für die Haftung<br />
eines Dritten gegenüber der Holdco<br />
zudem eine unerlaubte Handlung<br />
unmittelbar gegenüber einem<br />
Aktionär darstellt, hat der betreffende<br />
Aktionär ein eigenes Recht,<br />
in seinem Namen Klage gegen diesen<br />
Dritten zu erheben.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Deutsche Börse entgegenstehen.<br />
Nach deutschem Recht haben Aktionäre<br />
kein Recht auf Einsichtnahme<br />
in Bücher und Aufzeichnungen<br />
eines Unternehmens. Gemäß § 131<br />
AktG hat jeder Aktionär in der<br />
Hauptversammlung ein Auskunftsrecht,<br />
soweit dies zur sachgemäßen<br />
Beurteilung des jeweiligen Gegenstands<br />
der Tagesordnung erforderlich<br />
ist.<br />
Das Auskunftsrecht ist lediglich ein<br />
Recht auf mündliche Informationen<br />
während einer Hauptversammlung.<br />
Informationen dürfen zwar schriftlich<br />
an Aktionäre weitergegeben<br />
werden, Aktionäre haben jedoch<br />
weder ein Recht auf Erhalt schriftlicher<br />
Informationen noch auf Einsichtnahme<br />
in Dokumente der<br />
Deutsche Börse. In der Praxis können<br />
Aktionäre bestimmte schriftliche<br />
Informationen über die Deutsche<br />
Börse mittels der<br />
Veröffentlichungen im<br />
Einsichtsrechte<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) darf jeder<br />
Aktionär während der üblichen<br />
Geschäftszeiten für sachgemäße<br />
Zwecke die Aufstellung der an<br />
einer Hauptversammlung stimmberechtigten<br />
Aktionäre (stock ledger),<br />
die Aufstellung der Aktionäre<br />
sowie die Bücher und Aufzeichnungen<br />
der Gesellschaft einsehen.<br />
A-442<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass es<br />
nach niederländischem Recht möglich<br />
ist, im Wege eines Sammelverfahrens<br />
Klage gegen einen Dritten<br />
zu erheben. Eine Stiftung oder ein<br />
Verband mit dem Ziel der Wahrung<br />
der Rechte einer Gruppe von Personen<br />
mit ähnlichen Interessen<br />
kann eine Sammelklage erheben.<br />
Die Anordnung zur Zahlung von<br />
Schadenersatz in Geld führen, sondern<br />
nur zu einem Feststellungsurteil<br />
(verklaring voor recht). Um<br />
Schadenersatz zu erhalten, können<br />
die Stiftung bzw. der Verband und<br />
der Verband und der Beklagte —<br />
häufig auf der Grundlage eines solchen<br />
Feststellungsurteils — einen<br />
Vergleich erzielen. Ein niederländisches<br />
Gericht kann den Vergleich<br />
für alle Geschädigten für bindend<br />
erklären, wobei es den einzelnen<br />
Geschädigten jeweils offen steht,<br />
sich nicht dem Vergleich anzuschließen.<br />
Ein einzelner Geschädigter<br />
bzw. eine Gruppe von<br />
Geschädigten kann selbst unabhängig<br />
von der Sammelklage und dem<br />
Sammelvergleichsverfahren einer<br />
Stiftung oder eines Verbands eine<br />
Zivilklage auf Schadenersatz erheben,<br />
sofern dieser Geschädigte bzw.<br />
diese Gruppe von Geschädigten<br />
rechtzeitig auf den Sammelvergleich<br />
verzichtet hat.<br />
Auf Verlangen ist einem Aktionär<br />
der Inhalt des Aktienregisters,<br />
soweit er die auf den Namen des<br />
Aktionärs eingetragenen Aktien<br />
betrifft, unentgeltlich schriftlich<br />
nachzuweisen; die entsprechend<br />
abgegebene Erklärung kann im<br />
Namen der Holdco von einer Person<br />
unterzeichnet werden, die für<br />
diesen Zweck vom Verwaltungsrat<br />
der Holdco zu benennen ist. Um<br />
einschlägige Vorschriften ausländischen<br />
Rechts oder des Regelwerks<br />
der New York Stock Exchange, der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse, der<br />
Euronext Paris oder anderer Börsen<br />
zu erfüllen, an denen Aktien oder<br />
Hinterlegungsscheine (depository<br />
receipts) für Aktien notiert werden,<br />
kann die Holdco jeder zuständigen<br />
Aufsichtsbehörde Einsicht in das<br />
Aktienregister gewähren oder<br />
Angaben über dessen Inhalt<br />
machen.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Handelsregister, im Unternehmensregister<br />
und im elektronischen Bundesanzeiger<br />
sowie an anderen Stellen,<br />
an denen Unterlagen der<br />
Deutsche Börse öffentlich zugänglich<br />
gemacht wurden, erhalten.<br />
Nach deutschem Recht unterliegen<br />
die Mitglieder des Deutsche Börse-<br />
Vorstands einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot.<br />
Bei einem Verstoß<br />
gegen dieses Wettbewerbsverbot ist<br />
das betreffende Mitglied des Deutsche<br />
Börse-Vorstands schadensersatzpflichtig<br />
oder die Deutsche<br />
Börse kann die Herausgabe der<br />
Gewinne oder Vergütungen, die<br />
dem Mitglied aus der konkurrierenden<br />
Transaktion entstanden sind<br />
oder entstehen werden, verlangen.<br />
Andere Interessenkonflikte sind<br />
unter Umständen dem Deutsche<br />
Börse-Aufsichtsrat gegenüber<br />
offenzulegen, wenn das betreffende<br />
Vorstandsmitglied nicht in der Lage<br />
ist, seine Treupflichten ordnungsgemäß<br />
zu erfüllen.<br />
Verträge, wonach ein Mitglied des<br />
Deutsche Börse-Aufsichtsrats über<br />
seine gesetzlichen Pflichten als<br />
Aufsichtsratsmitglied hinaus<br />
Dienstleistungen für die Deutsche<br />
Börse erbringt, bedürfen der<br />
Zustimmung des Deutsche Börse-<br />
Aufsichtsrats. Eine für diese<br />
Dienstleistungen erhaltene Vergütung<br />
ist an die Deutsche Börse<br />
zurückzuzahlen, wenn der Deutsche<br />
Börse-Aufsichtsrat dem<br />
zugrunde liegenden Vertrag nicht<br />
zugestimmt hat. Bei allen anderen<br />
Interessenkonflikten sind die Mitglieder<br />
des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />
dazu verpflichtet, gemäß<br />
ihren Sorgfalts- und Loyalitätspflichten<br />
zu handeln. Darüber<br />
hinaus bestehen nach deutschem<br />
Recht keine klaren Regelungen<br />
für die Behandlung solcher Interessenkonflikte,<br />
wenngleich der Deutsche<br />
Corporate Governance Kodex<br />
regelt, dass Interessenkonflikte<br />
dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen<br />
sind, und dauerhafte Interessenkonflikte<br />
zur Beendigung des<br />
Dienstvertrags des betroffenen Aufsichtsratsmitglieds<br />
führen.<br />
Transaktionen mit Interessenkonflikten<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) sind Transaktionen<br />
zwischen einer Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des<br />
Staates Delaware und einem Director<br />
dieser Aktiengesellschaft, der<br />
einem Interessenkonflikt unterliegt,<br />
zulässig, wenn: (1) die wesentlichen<br />
Sachverhalte in Bezug auf<br />
seine Beziehung oder seine Interessen<br />
offengelegt werden, und die<br />
keinem Interessenkonflikt unterliegenden<br />
Directors mehrheitlich ihre<br />
Zustimmung erteilen; (2) die<br />
wesentlichen Sachverhalte in<br />
Bezug auf seine Beziehung oder<br />
seine Interessen offengelegt werden,<br />
und mit einer Mehrheit der<br />
hierfür stimmberechtigten Aktionäre<br />
die Zustimmung erteilt wird;<br />
oder (3) die Transaktion zum Zeitpunkt<br />
ihrer Genehmigung durch das<br />
Board of Directors, einen Ausschuss<br />
des Board of Directors oder<br />
die Aktionäre der Aktiengesellschaft<br />
gegenüber gerecht ist.<br />
A-443<br />
Unbeschadet der relevanten Grundsätze<br />
und Standards einer guten<br />
Unternehmensführung (,,Best Practice“)<br />
gemäß dem niederländischen<br />
Corporate Governance-Kodex<br />
nimmt ein Mitglied des Verwaltungsrats<br />
der Holdco gemäß der<br />
Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats<br />
nicht an den Gesprächen<br />
und dem Entscheidungsfindungsprozess<br />
in Zusammenhang<br />
mit einem Sachverhalt oder einer<br />
Transaktion teil, wenn diesbezüglich<br />
ein Konflikt zwischen seinen<br />
und den Interessen der Holdco<br />
besteht.<br />
Bei einem Mitglied des Verwaltungsrats<br />
der Holdco liegt in jedem<br />
Fall ein Interessenkonflikt vor,<br />
wenn:<br />
er oder sie ein wesentliches<br />
persönliches finanzielles Interesse<br />
an einem Unternehmen<br />
hat, mit dem die Holdco oder<br />
eine Gesellschaft der Holdco-<br />
Gruppe beabsichtigt, eine<br />
Transaktion einzugehen;<br />
er oder sie ein Familienangehöriger<br />
eines Mitglieds der<br />
Geschäftsführung eines Unternehmens<br />
ist, mit dem die<br />
Holdco oder eine Gesellschaft<br />
der Holdco-Gruppe beabsichtigt,<br />
eine Transaktion einzugehen;<br />
er oder sie eine Position in der<br />
Geschäftsführung oder in<br />
einem Kontrollgremium eines<br />
Unternehmens inne hat, mit<br />
dem die Holdco oder eine<br />
Gesellschaft der Holdco-<br />
Gruppe beabsichtigt, eine<br />
Transaktion einzugehen;<br />
der Verwaltungsrat der Holdco<br />
in seinem alleinigen Ermessen<br />
bestimmt hat, dass ein Interessenkonflikt<br />
besteht.<br />
Bei einem Interessenkonflikt zwischen<br />
der Holdco und einem oder
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Das deutsche Aktiengesetz erlaubt<br />
es Aktionären nicht, Handlungen<br />
durch schriftliches Einvernehmen<br />
außerhalb einer Hauptversammlung<br />
vorzunehmen.<br />
Handlungen durch schriftliches Einvernehmen der Aktionäre<br />
Die Satzung der NYSE Euronext<br />
sieht vor, dass jede Handlung, die<br />
von Aktionären vorzunehmen ist<br />
oder vorgenommen werden darf,<br />
auf einer ordnungsgemäß einberufenen<br />
ordentlichen oder außerordentlichen<br />
Hauptversammlung<br />
beschlossen werden muss und nicht<br />
durch schriftliches Einvernehmen<br />
beschlossen werden darf.<br />
mehreren Direktoren gelten weiterhin<br />
uneingeschränkt die Bestimmungen<br />
der Satzung der Holdco,<br />
wonach die Holdco vom Verwaltungsrat<br />
vertreten wird und der<br />
geschäftsführende Direktor ebenfalls<br />
zur Vertretung der Gesellschaft<br />
berechtigt ist, es sei denn,<br />
die Hauptversammlung hat eine<br />
oder mehrere Personen dazu<br />
bestimmt, im vorliegenden Fall<br />
die Holdco bei einem solchen Interessenkonflikt<br />
zu vertreten.<br />
Nach niederländischem Recht ist<br />
die Hauptversammlung stets dazu<br />
ermächtigt, eine oder mehrere Personen<br />
als Vertreter der Holdco in<br />
Angelegenheiten zu benennen, bei<br />
denen bei einem Mitglied des Verwaltungsrats<br />
der Holdco ein Interessenkonflikt<br />
mit der Holdco<br />
besteht.<br />
Die Aktionäre der Holdco dürfen<br />
keine Beschlüsse außerhalb der<br />
Hauptversammlung fassen.<br />
Begrenzung der Haftung der Organmitglieder/Haftungsfreistellung von Führungspersonen und<br />
Organmitgliedern<br />
Gemäß dem Aktiengesetz ist es<br />
einer Aktiengesellschaft wie der<br />
Deutsche Börse nicht gestattet, die<br />
persönliche Haftung ihrer Vorstands-<br />
oder Aufsichtsratsmitglieder<br />
für Schadenersatz aus Pflichtverstößen<br />
im Rahmen ihrer<br />
offiziellen Funktion zu begrenzen<br />
oder auszuschließen.<br />
Die Deutsche Börse kann jedoch<br />
auf ihre Ersatzansprüche infolge<br />
eines Pflichtverstoßes verzichten<br />
oder sich über sie vergleichen,<br />
wenn seit der Entstehung solcher<br />
Ansprüche mehr als drei Jahre vergangen<br />
sind, jedoch nur mit der<br />
Zustimmung der Hauptversammlung<br />
mit der Maßgabe, dass ein<br />
solcher Verzicht nicht gewährt<br />
bzw. ein solcher Vergleich nicht<br />
erzielt werden kann, wenn Aktionäre,<br />
die zusammen mindestens<br />
Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware (Delaware General<br />
Corporation Law) ist es einer<br />
Aktiengesellschaft gestattet, in<br />
ihrer Gründungsurkunde eine<br />
Bestimmung aufzunehmen,<br />
wonach die persönliche Haftung<br />
eines Directors gegenüber der Aktiengesellschaft<br />
oder ihren Aktionären<br />
in Bezug auf Schadenersatz in<br />
Form von Geld wegen eines Verstoßes<br />
gegen Treupflichten aufgehoben<br />
oder begrenzt wird. Allerdings<br />
ist im Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware ausdrücklich festgelegt,<br />
dass die Haftung eines<br />
Director in folgenden Fällen weder<br />
aufgehoben noch begrenzt werden<br />
darf: (1) Verstöße gegen seine<br />
Loyalitätspflicht gegenüber der<br />
Aktiengesellschaft oder deren<br />
Aktionären; (2) Handlungen oder<br />
Unterlassungen, die nicht auf<br />
A-444<br />
Gemäß niederländischem Recht<br />
können die Mitglieder des Verwaltungsrats<br />
gegenüber der Holdco für<br />
Schadenersatz im Falle einer<br />
unsachgemäßen oder fahrlässigen<br />
Erfüllung ihrer Pflichten haftbar<br />
gemacht werden. Sie haften ggf.<br />
auch für Schadenersatz gegenüber<br />
Dritten im Falle einer Insolvenz<br />
oder von Zahlungsrückständen in<br />
Bezug auf Steuern oder Sozialabgaben<br />
infolge einer unsachgemäßen<br />
Erfüllung ihrer Pflichten oder im<br />
Falle unerlaubter Handlungen. In<br />
bestimmten Fällen können die Mitglieder<br />
des Verwaltungsrats auch<br />
strafrechtlich haftbar sein.<br />
Gemäß der Satzung der Holdco ist<br />
jeder gegenwärtige und ehemalige<br />
Direktor durch die Holdco von allen<br />
entstandenen angemessenen Kosten<br />
und Ausgaben sowie von allen
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
10% der ausgegebenen Aktien halten,<br />
Widerspruch zur Niederschrift<br />
der Hauptversammlung erheben.<br />
Nach deutschem Recht kann die<br />
Deutsche BörseihreleitendenAngestellten<br />
von der Haftung freistellen<br />
bzw. muss unter bestimmten Bedingungen<br />
nach deutschem Arbeitsrecht<br />
eine solche Haftungsfreistellung<br />
gewähren. Die Deutsche Börse darf<br />
jedoch ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder<br />
nicht grundsätzlich<br />
von der Haftung für denFall<br />
freistellen, dass diese Mitglieder<br />
gegenüber der Deutsche Börse<br />
infolge eines Verstoßes gegen ihre<br />
treuhänderischen Pflichten oder<br />
andere Verpflichtungen gegenüber<br />
der Deutsche Börse haftbar sind.<br />
Eine deutsche Aktiengesellschaft<br />
kann jedoch eine D&O-Versicherung<br />
(Directors & Officers-Versicherung,<br />
Haftpflichtversicherung für<br />
Vermögensschäden) abschließen.<br />
Wird eine solche D&O-Versicherung<br />
für Vorstandsmitglieder abgeschlossen,<br />
unterliegt sie gemäß<br />
deutschem Recht verpflichtend<br />
anzuwendenden Einschränkungen,<br />
darunter einem Selbstbehalt des<br />
jeweiligen Vorstandsmitglieds von<br />
mindestens 10% des Schadens bis<br />
zur Höhe des Eineinhalbfachen der<br />
festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds.<br />
Darüber hinaus<br />
kann es einer Aktiengesellschaft<br />
wie der Deutsche Börse gemäß<br />
deutschem Recht gestattet sein, ein<br />
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied<br />
von Rechtsanwaltsgebühren<br />
freizustellen, sofern dieses Mitglied<br />
im Rahmen eines Prozesses in einem<br />
Land wie den Vereinigten Staaten<br />
obsiegt hat, in dem die obsiegenden<br />
Beteiligten die ihnen entstandenen<br />
Kosten selbst tragen müssen, wenn<br />
nach deutschem Recht der Unterlegene<br />
die Rechtsanwaltskosten des<br />
jeweiligen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieds<br />
der Deutsche<br />
Börse hätte tragen müssen, falls<br />
der Prozess in Deutschland angestrengt<br />
worden wäre.<br />
gutem Glauben beruhen oder bei<br />
denen ein vorsätzliches Fehlverhalten<br />
oder ein wissentlicher Gesetzesverstoß<br />
vorliegt; (3) ein unrechtmäßiger<br />
Kauf oder eine<br />
unrechtmäßige Rücknahme von<br />
Aktien oder eine unrechtmäßige<br />
Zahlung von Dividenden; oder (4)<br />
eine Transaktion, bei welcher der<br />
Director sich einen unangemessenen<br />
persönlichen Vorteil verschafft<br />
hat. Das Gesellschaftsrecht<br />
des Staates Delaware sieht weiter<br />
vor, dass keine derartige Bestimmung<br />
die Haftung eines Director<br />
in Bezug auf eine Handlung oder<br />
eine Unterlassung, die vor dem Tag<br />
des Inkrafttretens einer solchen<br />
Bestimmung eingetreten ist, aufhebt<br />
oder begrenzt.<br />
Die Gründungsdokumente der<br />
NYSE Euronext sehen eine Haftungsfreistellung<br />
der Directors<br />
und Executive Officers in vollem,<br />
gemäß dem Gesellschaftsrecht des<br />
Staates Delaware zulässigen<br />
Umfang vor; dies gilt jedoch unter<br />
der Voraussetzung, dass die NYSE<br />
Euronext — außer in Bezug auf<br />
Ansprüche auf der Grundlage dieses<br />
Rechts auf Haftungsfreistellung<br />
— solche Personen, die eine<br />
Haftungsfreistellung in Zusammenhang<br />
mit einem von einer solchen<br />
Person angestrengten Verfahren<br />
(oder einem Teil davon) anstreben,<br />
nur dann von der Haftung freistellen<br />
wird, wenn ein solches Verfahren<br />
(oder Teil davon) vom Board of<br />
Directors genehmigt wurde. Das<br />
Recht auf Freistellung umfasst das<br />
Recht auf Auslagenersatz, vorausgesetzt<br />
jedoch, dass, sofern das<br />
Gesellschaftsrecht des Staates<br />
Delaware dies verlangt, die Zahlung<br />
solcher Auslagen, die einem<br />
Director oder Officer in dieser<br />
Funktion (und nicht in einer anderen<br />
Funktion, in der eine Dienstleistung<br />
von einer solchen Person,<br />
die gleichzeitig ein Director oder<br />
Officer ist, erbracht wurde oder<br />
wird, insbesondere Dienstleistungen<br />
für einen Plan für Leistungen<br />
an Arbeitnehmer) vor der endgültigen<br />
Erledigung eines Verfahrens<br />
entstehen, nur nach der Vorlage<br />
einer Verpflichtungserklärung eines<br />
solchen Director oder Officer oder<br />
in seinem Namen, wonach dieser<br />
jeglichen Aufwandsersatz<br />
A-445<br />
Schadenersatzleistungen oder Bußgeldern<br />
freizustellen, die auf Handlungen<br />
oder Unterlassungen in Ausübung<br />
seiner Pflichten oder<br />
sonstigen von ihm gegenwärtig<br />
oder zu einem früheren Zeitpunkt<br />
im Auftrag der Holdco ausgeübten<br />
Pflichten beruhen.<br />
Die Satzung der Holdco schränkt<br />
das Recht auf Freistellung insofern<br />
ein, dass kein Anspruch auf Haftungsfreistellung<br />
besteht, wenn und<br />
soweit (1) eine solche Haftungsfreistellung<br />
nach niederländischem<br />
Recht nicht zulässig ist und (2)<br />
ein zuständiges Gericht in einem<br />
rechtskräftigen Urteil festgestellt<br />
hat, dass die Handlung oder Unterlassung<br />
des (ehemaligen) Direktors<br />
als vorsätzlich (opzettelijk),<br />
bewusst fahrlässig (bewust roekeloos)<br />
oder schwerwiegend schuldhaft<br />
(ernstig verwijtbaar) bezeichnet<br />
werden kann, es sei denn, nach<br />
niederländischem Recht gelten<br />
anderslautende Bestimmungen<br />
oder dies wäre in Anbetracht der<br />
Umstände des Falls nach den Geboten<br />
der Angemessenheit und Fairness<br />
unzumutbar.<br />
Ein Anspruch auf Haftungsfreistellung<br />
besteht ferner nicht, wenn und<br />
soweit die Kosten, Schadenersatzleistungen<br />
oder Bußgelder von<br />
einer Haftpflichtversicherung abgedeckt<br />
sind und die Versicherung die<br />
Kosten, Schadenersatzleistungen<br />
oder Bußgelder erstattet hat.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Am 20. Dezember 2001 trat das<br />
WpÜG in Kraft. Das WpÜG, in<br />
seiner jeweils geltenden Fassung,<br />
regelt sämtliche öffentlichen Angebote<br />
zum Erwerb bestimmter, am<br />
Markt gehandelter Wertpapiere von<br />
in Deutschland ansässigen Aktiengesellschaften,<br />
deren Aktien in<br />
Deutschland oder in einem anderen<br />
Mitgliedstaat des Europäischen<br />
zurückzahlt, wenn abschließend<br />
bestimmt wird, dass dieser Director<br />
oder Officer gemäß diesem Gesellschaftsrecht<br />
oder anderweitig keinen<br />
Anspruch auf Freistellung hat.<br />
Grundsätzlich ist es nach dem<br />
Gesellschaftsrecht des Staates<br />
Delaware gestattet, dass eine Aktiengesellschaft<br />
bestimmte Personen,<br />
die Beteiligte einer Klage, eines<br />
Prozesses oder eines Verfahrens<br />
wurden, und zwar aufgrund der Tatsache,<br />
dass diese Person ein Director,<br />
Officer, Mitarbeiter oder Vertreter<br />
der Aktiengesellschaft ist<br />
oder war oder auf Verlangen der<br />
Aktiengesellschaft als Director,<br />
Officer, Mitarbeiter oder Vertreter<br />
einer anderen Aktiengesellschaft<br />
oder eines anderen Unternehmens<br />
fungiert(e), vorausgesetzt, dass<br />
diese Person in gutem Glauben<br />
und in einer Weise gehandelt hat,<br />
die nach ihrem vernünftigen<br />
Ermessen im besten Interesse der<br />
Aktiengesellschaft war bzw. nicht<br />
mit den besten Interessen der Aktiengesellschaft<br />
kollidierte. Soweit<br />
diese Person bei einer solchen<br />
Angelegenheit erfolgreich war,<br />
wird sie von den ihr tatsächlich entstandenen,<br />
vertretbaren Aufwendungen<br />
freigestellt. Im Falle einer<br />
Klage durch die Aktiengesellschaft<br />
oder in ihrem Namen kann bei keiner<br />
Angelegenheit eine Freistellung<br />
erfolgen, bei der diese Person laut<br />
Urteil gegenüber der Aktiengesellschaft<br />
haftbar ist, es sei denn, dass<br />
(und nur in dem Umfang, in dem)<br />
der Delaware Court of Chancery<br />
oder das Gericht, vor dem die Klage<br />
erhoben wurde, bestimmt, dass<br />
trotz der gerichtlichen Zuerkennung<br />
der Haftung diese Person<br />
gerechterweise und in zumutbarem<br />
Umfang zu einer Freistellung für<br />
sachgemäße Auslagen berechtigt<br />
ist.<br />
Übernahmerecht<br />
Section 203 des Gesellschaftsrechts<br />
des Staates Delaware (Delaware<br />
General Corporation Law) sieht<br />
grundsätzlich vor, dass eine Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des<br />
Staates Delaware, die nicht in der<br />
vorgeschriebenen Weise darauf verzichtet<br />
hat, in den Geltungsbereich<br />
dieser Section zu fallen, keinen<br />
Unternehmenszusammenschluss<br />
A-446<br />
Weder das niederländische Recht<br />
noch die Satzung der Holdco enthalten<br />
konkrete Bestimmungen,<br />
wonach Unternehmenszusammenschlüsse<br />
mit beteiligten Aktionären<br />
untersagt sind. Nach niederländischem<br />
Recht sind verschiedene<br />
Schutzmaßnahmen möglich und<br />
zulässig, darunter die Ausgabe<br />
stimmberechtigter Vorzugsaktien
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Wirtschaftsraums zum Handel an<br />
einem regulierten Markt zugelassen<br />
sind, unabhängig davon, ob eine<br />
Gegenleistung in Aktien und/oder<br />
in Geld angeboten wird und ungeachtet<br />
des Umfangs oder des<br />
Zwecks der Übernahme.<br />
Das WpÜG bezieht sich auf öffentliche<br />
Angebote, d.h. öffentliche<br />
Kauf- oder Tauschangebote zum<br />
Erwerb von Aktien (oder mit Eigenkapital<br />
unterlegten Wertpapieren, d.<br />
h. in Aktien wandelbaren Wertpapieren)<br />
an die Aktionäre einer Zielgesellschaft.<br />
Sobald sich eine Partei<br />
dazu entschließt, ein öffentliches<br />
Angebot abzugeben, ist diese verpflichtet,<br />
ihre Entscheidung unverzüglich<br />
zu veröffentlichen. Vor der<br />
Veröffentlichung muss der Bieter<br />
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(<strong>BaFin</strong>) und die<br />
relevanten Börsen von seiner Entscheidung<br />
in Kenntnis setzen. Der<br />
Bieter hat der <strong>BaFin</strong> in der Regel<br />
innerhalb von vier Wochen, bei<br />
komplizierten grenzüberschreitenden<br />
Angeboten innerhalb<br />
von acht Wochen, nach einer<br />
solchen öffentlichen Ankündigung<br />
eine detaillierte <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
zu übermitteln. Die <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
darf erst öffentlich verbreitet<br />
werden, nachdem die <strong>BaFin</strong> die<br />
Veröffentlichung gestattet hat.<br />
Nach der Gestattung ist die <strong>Angebotsunterlage</strong><br />
durch Bekanntgabe<br />
im Internet und durch Bereithalten<br />
zur kostenlosen Ausgabe oder<br />
Bekanntgabe im elektronischen<br />
Bundesanzeiger zu veröffentlichen.<br />
Die Annahmefrist darf nicht weniger<br />
als vier Wochen und nicht mehr<br />
als zehn Wochen betragen. Diese<br />
Frist verlängert sich automatisch,<br />
wenn das Angebot innerhalb der<br />
zwei letzten Wochen der Angebotsfrist<br />
geändert wird oder wenn ein<br />
Dritter während der Annahmefrist<br />
ein konkurrierendes Angebot<br />
abgibt.<br />
Das WpÜG unterscheidet zwischen<br />
zwei Arten von öffentlichen Angeboten:<br />
Übernahmeangebote und<br />
Pflichtangebote.<br />
Übernahmeangebote sind Angebote,<br />
die auf den Erwerb der Kontrolle<br />
über die Zielgesellschaft<br />
gerichtet sind. Gemäß dem WpÜG<br />
(business combination) mit einem<br />
Aktionär mit mindestens 15%<br />
Stimmrechtsanteilen (interested<br />
shareholder, nachstehend ,,beteiligter<br />
Aktionär“) für einen Zeitraum<br />
von drei Jahren ab dem Tag, an dem<br />
der Aktionär ein beteiligter Aktionär<br />
wurde, durchführen darf, es sei<br />
denn, dass:<br />
das Board of Directors der<br />
Aktiengesellschaft vor diesem<br />
Zeitpunkt entweder den Unternehmenszusammenschluss<br />
oder die Transaktion, die dazu<br />
führte, dass der Aktionär ein<br />
beteiligter Aktionär wurde,<br />
genehmigt hat;<br />
bei Vollzug der Transaktion,<br />
die dazu führte, dass der Aktionär<br />
ein beteiligter Aktionär<br />
wurde, dieser beteiligte Aktionär<br />
mindestens 85% der zum<br />
Zeitpunkt des Beginns der<br />
Transaktion im Umlauf befindlichen<br />
stimmberechtigten<br />
Aktien der Aktiengesellschaft<br />
besaß; für die Zwecke der<br />
Ermittlung der im Umlauf<br />
befindlichen stimmberechtigten<br />
Aktien (jedoch nicht der<br />
im Umlauf befindlichen<br />
stimmberechtigten Aktien, die<br />
der beteiligte Aktionär hält)<br />
bleiben diejenigen Aktien<br />
unberücksichtigt, die von<br />
Directors und Officers (die<br />
natürliche Personen sind)<br />
gehalten werden, sowie diejenigen<br />
Aktien, die im Rahmen<br />
von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen<br />
gehalten werden,<br />
bei denen die Mitarbeiter nicht<br />
das Recht haben, vertraulich zu<br />
bestimmen, ob die im Rahmen<br />
des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms<br />
gehaltenen Aktien<br />
im Rahmen eines Übernahmeoder<br />
Tauschangebots eingereicht<br />
werden; oder<br />
zu diesem Zeitpunkt oder<br />
danach der Unternehmenszusammenschluss<br />
vom Board of<br />
Directors der Aktiengesellschaft<br />
mit einer Mehrheit von<br />
mindestens 662 ⁄3% der im<br />
Umlauf befindlichen stimmberechtigten<br />
Aktien, die nicht<br />
von dem beteiligten Aktionär<br />
gehalten werden, in einer<br />
ordentlichen oder<br />
A-447<br />
vorbehaltlich der Grenzen, die<br />
durch die niederländische Rechtsprechung<br />
und das niederländische<br />
Recht, insbesondere durch den Niederländischen<br />
Corporate Governance-Kodex,<br />
gesetzt sind.<br />
Gemäß § 5.5 des niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetzes ist ein<br />
Aktionär, der 30% der mit den<br />
Aktien der Holdco verbundenen<br />
Stimmrechte erwirbt, zur Abgabe<br />
eines öffentlichen Angebots für<br />
die verbleibenden Aktien der<br />
Holdco verpflichtet. Gemeinsam<br />
handelnde Aktionäre, die zusammen<br />
mindestens 30% der Stimmrechte<br />
einer Gesellschaft halten,<br />
sind ebenfalls dazu verpflichtet,<br />
ein öffentliches Angebot abzugeben.<br />
Dies gilt auch, wenn ein oder<br />
mehrere Aktionäre mit der Zielgesellschaft<br />
die Verhinderung eines<br />
öffentlichen Angebots vereinbart<br />
haben.<br />
Die Holdco ist eine Gesellschaft<br />
nach niederländischem Recht und<br />
unterliegt diesem. Da jedoch die<br />
Holdco-Aktien nicht zum Handel<br />
an einem regulierten Markt in den<br />
Niederlanden zugelassen sind, sondern<br />
für den Handel an den regulierten<br />
Märkten der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse und der Euronext<br />
Paris zugelassen werden, gelten die<br />
niederländischen Regelungen zu<br />
öffentlichen Angeboten im niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetz<br />
und in der damit zusammenhängenden<br />
Verordnung zu öffentlichen<br />
Angeboten (Besluit openbare biedingen<br />
Wft) nur in Zusammenhang<br />
mit Angelegenheiten betreffend<br />
Informationen, die an Gewerkschaften<br />
und Mitarbeiter zu übermitteln<br />
sind, sowie im Zusammenhang<br />
mit gesellschaftsrechtlichen<br />
Angelegenheiten, einschließlich<br />
der Einberufung von Hauptversammlungen<br />
bei einem öffentlichen<br />
Angebot. Die Holdco kann<br />
beschließen, dass das deutsche<br />
Übernahmerecht gemäß dem Wertpapiererwerbs-<br />
und Übernahmegesetz<br />
in Bezug auf die Abfindung<br />
und verfahrenstechnische Sachverhalte<br />
in Verbindung mit einem<br />
öffentlichen Angebot für ihre an<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
und der Euronext Paris notierten<br />
Aktien gelten soll und muss die
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
ist Kontrolle definiert als das Halten<br />
von mindestens 30% der Stimmrechte<br />
an der Zielgesellschaft.<br />
Neben den Bestimmungen für<br />
öffentliche Angebote bestehen für<br />
Übernahmeangebote weitere Regelungen.<br />
Gemäß dem WpÜG ist ein<br />
Übernahmeangebot ohne Ausschluss<br />
bestimmter Aktionäre an<br />
alle Aktionäre zu richten. Teilangebote<br />
(d. h. ein Übernahmeangebot,<br />
bei dem der Bieter mindestens 30%,<br />
aber weniger als 100% der verbleibenden<br />
im Umlauf befindlichen<br />
stimmberechtigten Aktien erwerben<br />
möchte) sind unzulässig.<br />
Außerdem muss die für die Aktien<br />
angebotene Gegenleistung angemessen<br />
sein. Eine angemessene<br />
Gegenleistung entspricht dem<br />
gewichteten durchschnittlichen<br />
Börsenkurs während der letzten<br />
drei Monate vor der Veröffentlichung<br />
des Angebots oder, falls dieser<br />
Betrag höher ist, dem vom Bieter<br />
(oder mit ihm gemeinsam<br />
handelnden Personen oder deren<br />
Tochtergesellschaften) gezahlten<br />
Preis für den Erwerb von Aktien<br />
der Zielgesellschaft innerhalb der<br />
letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung<br />
der <strong>Angebotsunterlage</strong>,<br />
unter Berücksichtigung außerbörslicher<br />
Block Trades.<br />
Gemäß dem WpÜG darf der Vorstand<br />
der Zielgesellschaft im Zeitraum<br />
zwischen der Veröffentlichung<br />
der Entscheidung zur<br />
Abgabe eines Übernahmeangebots<br />
bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses<br />
des Angebots keine Handlungen<br />
vornehmen, durch die der<br />
Erfolg des Angebots verhindert<br />
werden könnte. Dieses Verbot gilt<br />
jedoch nicht für:<br />
Handlungen, die auch ein<br />
ordentlicher und gewissenhafter<br />
Geschäftsleiter einer<br />
Gesellschaft, die nicht von<br />
einem Übernahmeangebot<br />
betroffen ist, vorgenommen<br />
hätte;<br />
die Suche nach einem konkurrierenden<br />
Angebot; und<br />
Handlungen, denen der Aufsichtsrat<br />
der Zielgesellschaft<br />
zugestimmt hat. Die Aktionäre<br />
einer potenziellen Zielgesellschaft<br />
können vor der Veröffentlichung<br />
eines<br />
außerordentlichen Hauptversammlung<br />
genehmigt wurde.<br />
Das drei Jahre dauernde Verbot<br />
eines Unternehmenszusammenschlusses<br />
mit einem beteiligten<br />
Aktionär gilt nicht unter bestimmten<br />
Bedingungen, zum Beispiel bei<br />
einem Unternehmenszusammenschluss<br />
mit einer Aktiengesellschaft,<br />
die über keine Klasse von<br />
stimmberechtigten Aktien verfügt,<br />
die:<br />
an einer nationalen Wertpapierbörse<br />
notiert sind; oder<br />
den Aufzeichnungen gemäß<br />
von mehr als 2.000 Aktionären<br />
gehalten werden;<br />
es sei denn, dass dieses Ergebnis<br />
jeweils unmittelbar oder mittelbar<br />
von dem beteiligten Aktionär verursacht<br />
wurde oder aus einer Transaktion<br />
entstand, in der eine Person<br />
zu einem beteiligten Aktionär<br />
wurde.<br />
,,Beteiligter Aktionär“ bezeichnet<br />
grundsätzlich eine Person, die:<br />
mindestens 15% der im<br />
Umlauf befindlichen stimmberechtigten<br />
Aktien der Aktiengesellschaft<br />
hält; oder<br />
ein verbundenes oder assoziiertes<br />
Unternehmen der Aktiengesellschaft<br />
ist und innerhalb<br />
des 3-Jahres-Zeitraums<br />
unmittelbar vor dem Datum,<br />
an dem bestimmt werden soll,<br />
ob diese Person ein ,,beteiligter<br />
Aktionär“ ist, zu irgendeinem<br />
Zeitpunkt Inhaber von mindestens<br />
15% der im Umlauf<br />
befindlichen stimmberechtigten<br />
Aktien der Aktiengesellschaft<br />
war, sowie die verbundenen<br />
und assoziierten<br />
Unternehmen dieser Person.<br />
Der Begriff ,,Unternehmenszusammenschluss“<br />
umfasst nach der Definition<br />
eine breite Palette an Transaktionen,<br />
einschließlich<br />
Verschmelzungen, Konsolidierungen,<br />
Verkäufen oder anderer Veräußerungen<br />
von mindestens 10%<br />
des Vermögens einer Aktiengesellschaft<br />
sowie verschiedene andere<br />
Transaktionen zugunsten eines<br />
beteiligten Aktionärs.<br />
A-448<br />
<strong>BaFin</strong>, die Frankfurter Wertpapierbörse,<br />
die AMF und die Euronext<br />
am ersten Handelstag ihrer Aktien<br />
über ihren Beschluss informieren.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Übernahmeangebots den Vorstand<br />
ermächtigen, mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
bestimmte Handlungen vorzunehmen,<br />
um den Erfolg eines<br />
zukünftigen Übernahmeangebots<br />
zu verhindern. Die<br />
Ermächtigung kann für höchstens<br />
18 Monate erteilt werden.<br />
Falls eine natürliche oder juristische<br />
Person unmittelbar oder mittelbar<br />
mindestens 30% der Stimmrechte<br />
einer Zielgesellschaft erlangt und<br />
somit gemäß WpÜG die Kontrolle<br />
über diese Zielgesellschaft hat, ist<br />
diese natürliche oder juristische Person<br />
verpflichtet, ein Angebot für alle<br />
im Umlauf befindlichen Wertpapiere<br />
der Zielgesellschaft abzugeben<br />
(Pflichtangebot). Ein Pflichtangebot<br />
ist jedoch nicht erforderlich, wenn<br />
die natürliche oder juristische Person<br />
die Kontrolle über die Zielgesellschaft<br />
im Rahmen eines Übernahmeangebots<br />
erwirbt. Pflichtangebote<br />
unterliegen den Bedingungen für<br />
Übernahmeangebote sowie bestimmten<br />
zusätzlichen Regelungen.<br />
Eine juristische Person, die unmittelbar<br />
oder mittelbar mindestens 30%<br />
der Anteile einer Zielgesellschaft<br />
hält, hat die <strong>BaFin</strong> hierüber unverzüglich,<br />
in jedem Fall innerhalb von<br />
sieben Kalendertagen nach Überschreiten<br />
der 30%-Schwelle, zu<br />
unterrichten. Diese juristische Person<br />
hat ferner innerhalb von vier Wochen<br />
(bzw. acht Wochen bei komplizierten<br />
grenzüberschreitenden Angeboten)<br />
nach einer solchen Benachrichtigung<br />
der <strong>BaFin</strong> ihre <strong>Angebotsunterlage</strong> zu<br />
übermitteln. Solange diese Pflichten<br />
nicht erfüllt sind, können die Stimmrechte<br />
nicht ausgeübt werden.<br />
Nach dem deutschen Aktiengesetz<br />
können die Aktionäre einer Aktiengesellschaft<br />
auf Verlangen einer<br />
natürlichen oder juristischen Person,<br />
der unmittelbar oder mittelbar<br />
mindestens 95% des Grundkapitals<br />
der Aktiengesellschaft gehören<br />
(Hauptaktionär), die Übertragung<br />
der Aktien der übrigen Aktionäre<br />
(Minderheitsaktionäre) auf den<br />
Hauptaktionär gegen Gewährung<br />
einer Barabfindung beschließen.<br />
Mit der Eintragung dieses<br />
Squeeze-out-Beschlusses in das<br />
Die Gründungsurkunde und Satzung<br />
der NYSE Euronext enthalten<br />
keine Bestimmungen, wodurch auf<br />
die in Section 203 des Gesellschaftsrechts<br />
des Staates Delaware<br />
(Delaware General Corporation<br />
Law) vorgeschriebenen Einschränkungen<br />
verzichtet wird.<br />
Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)<br />
Section 253 des Gesellschaftsrechts<br />
des Staates Delaware (Delaware<br />
General Corporation Law) sieht<br />
vor, dass eine Muttergesellschaft,<br />
die bei einer Tochtergesellschaft,<br />
welche berechtigt ist, über eine Verschmelzung<br />
zu beschließen (ohne<br />
Anwendung von Section 253), in<br />
jeder einzelnen Anteilsklasse mindestens<br />
90% der Anteile besitzt,<br />
ohne Vorankündigung und ohne<br />
die vorherige Genehmigung der<br />
Minderheitsaktionäre nach einem<br />
Beschluss des Board of Directors<br />
A-449<br />
Nach § 2:92a des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuchs kann eine Person<br />
oder ein Unternehmen, die/das<br />
alleine oder zusammen mit Konzerngesellschaften<br />
mindestens<br />
95% des ausgegebenen Kapitals<br />
einer Aktiengesellschaft nach niederländischem<br />
Recht (naamloze<br />
vennootschap) wie der Holdco hält,<br />
gegen die übrigen Aktionäre (gezamelijkeminderheidsaandeelshouders)<br />
Verfahren zur Übertragung<br />
der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />
an den Anspruchsteller
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Handelsregister gehen alle Aktien<br />
der Minderheitsaktionäre auf den<br />
Hauptaktionär über. Der Hauptaktionär<br />
legt die Höhe der an die<br />
Minderheitsaktionäre zu zahlenden<br />
Barabfindung fest. Ist die festgelegte<br />
Barabfindung jedoch nicht<br />
angemessen, so hat das zuständige<br />
Gericht auf Antrag eines Minderheitsaktionärs<br />
die angemessene<br />
Barabfindung zu bestimmen.<br />
Besitzt ein Aktionär unmittelbar<br />
nach einem Übernahmeangebot<br />
mehr als 95% des Grundkapitals<br />
der Zielgesellschaft, wird auf<br />
Antrag des Aktionärs, der innerhalb<br />
von drei Monaten nach Ablauf der<br />
Angebotsfrist zu stellen ist, durch<br />
Gerichtsbeschluss ein Squeeze-out<br />
der übrigen Minderheitsaktionäre<br />
gegen Gewährung einer Barabfindung<br />
durchgeführt. In diesem Fall,<br />
jedoch nur wenn der Hauptaktionär<br />
mindestens 90% des Grundkapitals<br />
im Rahmen des Übernahmeangebots<br />
erworben hat, gilt der Angebotspreis<br />
als angemessene Abfindung<br />
für den Squeeze-out der<br />
Minderheitsaktionäre.<br />
der Muttergesellschaft eine Verschmelzung<br />
mit dieser Tochtergesellschaft<br />
durchführen kann.<br />
A-450<br />
einleiten. Diese Verfahren werden<br />
vor der Wirtschaftskammer des<br />
Berufungsgerichts Amsterdam<br />
(Ondernemingskamer van het<br />
Gerechtshof te Amsterdam) verhandelt<br />
und müssen im Wege eines den<br />
Minderheitsaktionären zugestellten<br />
verfahrenseinleitenden Schriftstücks<br />
gemäß den Bestimmungen<br />
der niederländischen Zivilprozessordnung<br />
(Wetboek van Burgerlijke<br />
Rechtsvordering) eingeleitet werden.<br />
Die Wirtschaftskammer kann<br />
dem Antrag auf Squeeze-out nur für<br />
alle Minderheitsaktionäre stattgeben<br />
und wird die Höhe der Abfindung<br />
für die übertragenen Aktien<br />
bestimmen, sofern erforderlich<br />
nach Bestellung von einem oder<br />
drei Gutachtern, die der Wirtschaftskammer<br />
gegenüber eine<br />
Stellungnahme hinsichtlich der<br />
Höhe der für die Aktien der Minderheitsaktionäre<br />
zu zahlenden<br />
Abfindung abgeben. Sobald die<br />
Anordnung der Wirtschaftskammer<br />
zur Übertragung der Aktien bindend<br />
geworden ist, hat der Erwerber<br />
mittels schriftlicher Mitteilung<br />
an die Inhaber der zu erwerbenden<br />
Aktien an die ihm bekannten<br />
Adressen das Datum und den Ort<br />
der Zahlung sowie den zu zahlenden<br />
Preis bekanntzugeben. Wenn<br />
dem Erwerber nicht die Adressen<br />
aller Aktionäre bekannt sind, hat<br />
der Erwerber diese Angaben zudem<br />
in einer Tageszeitung mit landesweiter<br />
Verbreitung zu veröffentlichen.<br />
Eine Person oder ein Unternehmen,<br />
die/das weniger als 95%<br />
der Aktien am ausgegebenen Kapital<br />
der Gesellschaft hält, aber die<br />
Hauptversammlung der Aktionäre<br />
der Gesellschaft faktisch kontrolliert,<br />
könnte versuchen, durch eine<br />
gesetzliche Verschmelzung der<br />
Gesellschaft mit einer anderen<br />
Gesellschaft, die durch eine solche<br />
Person oder ein solches Unternehmen<br />
beherrscht wird, das vollständige<br />
Eigentum am Geschäft dieser<br />
Gesellschaft zu erwerben, indem<br />
die Person oder das Unternehmen<br />
weitere Aktien an der ersten Gesellschaft<br />
zeichnet (zum Beispiel<br />
gegen Einbringung eines Teils des<br />
eigenen Geschäfts) oder durch eine<br />
andere Form der Umstrukturierung,<br />
die auf eine Erhöhung des Anteils<br />
auf 95% abzielt, oder durch andere<br />
Maßnahmen.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Das Wertpapierhandelsgesetz sieht<br />
vor, dass eine Person, deren Stimmrechtsanteile<br />
an einem Emittenten<br />
(für den die Bundesrepublik<br />
Deutschland der Herkunftsstaat ist)<br />
durch Erwerb, Veräußerung oder auf<br />
sonstige Weise die Schwellen von<br />
3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,<br />
30%, 50% oder 75% erreichen,<br />
überschreiten oder unterschreiten,<br />
dies schriftlich unverzüglich, spätestens<br />
jedoch innerhalb von vier<br />
Angabe wesentlicher Beteiligungen<br />
Inhaber von Aktien der NYSE<br />
Euronext unterliegen gemäß dem<br />
Exchange Act bestimmten Meldepflichten<br />
in den USA, die sich auf<br />
Aktionäre beziehen, die mehr als<br />
5% einer Klasse von Dividendenpapieren<br />
besitzen, die gemäß Section<br />
12 des Exchange Act registriert<br />
sind. Die Meldepflichten betreffen<br />
u. a. Angabepflichten, mit denen<br />
die Investoren über wesentliche<br />
Anhäufungen von<br />
A-451<br />
Nach § 2:359c des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuchs ist der<br />
Bieter im Rahmen eines öffentlichen<br />
Angebots ferner dazu berechtigt,<br />
ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten,<br />
wenn er 95% des<br />
ausgegebenen Kapitals hält. Bei<br />
einem Pflichtangebot muss der<br />
Preis im Rahmen des öffentlichen<br />
Angebots grundsätzlich bei einem<br />
Squeeze-out von den Minderheitsaktionären<br />
angenommen werden.<br />
Der Angebotspreis im Rahmen<br />
des öffentlichen Angebots gilt als<br />
angemessener Preis für die Zwecke<br />
eines Squeeze-out, wenn das Angebot<br />
ein Pflichtangebot war oder<br />
wenn mindestens 90% der Aktien<br />
im Wege eines freiwilligen Angebots<br />
erworben wurden. Die Wirtschaftskammer<br />
kann trotzdem<br />
einen oder drei Gutachter bestellen,<br />
die der Wirtschaftskammer gegenüber<br />
eine Stellungnahme hinsichtlich<br />
der Höhe der für die Aktien der<br />
Minderheitsaktionäre zu zahlenden<br />
Abfindung abgeben. Der Antrag<br />
auf Squeeze-out ist der Wirtschaftskammer<br />
innerhalb von drei Monaten<br />
nach Ablauf des Zeitraums für<br />
die Einreichung von Aktien im<br />
Rahmen des öffentlichen Angebots<br />
vorzulegen. Umgekehrt gilt in<br />
einem solchen Fall nach § 2:359d<br />
des niederländischen Zivilgesetzbuchs,<br />
dass jeder Minderheitsaktionär<br />
das Recht hat, den Inhaber von<br />
mindestens 95% der im Umlauf<br />
befindlichen Aktien und Stimmrechte<br />
aufzufordern, die Aktien<br />
des betreffenden Minderheitsaktionärs<br />
zu kaufen. Der Minderheitsaktionär<br />
hat innerhalb von drei<br />
Monaten nach Ablauf der Annahmefrist<br />
des öffentlichen Angebots<br />
einen entsprechenden Antrag bei<br />
der Wirtschaftskammer einzureichen.<br />
Nach dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />
und der Verordnung<br />
über die Angabe von Beteiligungen<br />
an Emittenten muss eine Person, die<br />
unmittelbar oder mittelbar einen<br />
Anteil am Kapital und/oder den<br />
Stimmrechten der Holdco erwirbt<br />
oder veräußert, einen solchen Erwerb<br />
bzw. eine solche Veräußerung schriftlich<br />
anzeigen, wenn infolgedessen<br />
der Prozentsatz des Kapitalanteils<br />
und/oder des Stimmrechtsanteils
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Handelstagen, dem Emittenten und<br />
der <strong>BaFin</strong> mitteilen muss.<br />
Das Wertpapierhandelsgesetz enthält<br />
ferner mehrere Bestimmungen,<br />
um sicherzustellen, dass die Beteiligungen<br />
an börsennotierten Unternehmen<br />
denjenigen Personen zugerechnet<br />
werden, die tatsächlich die<br />
mit diesen Aktien verbundenen<br />
Stimmrechte kontrollieren. Wenn<br />
zum Beispiel ein Meldepflichtiger<br />
einen Dritten, der seinerseits Aktien<br />
besitzt, beherrscht, werden diese<br />
Aktien dem Meldepflichtigen zugerechnet.<br />
Wenn ein Dritter Aktien<br />
besitzt und er diese für Rechnung<br />
des Meldepflichtigen oder eines<br />
von diesem beherrschten Unternehmens<br />
hält, werden diese Aktien<br />
dem Meldepflichtigen zugerechnet.<br />
Außerdem muss jede Person, die<br />
unmittelbar oder mittelbar Finanzinstrumente<br />
hält, die ihrem Inhaber das<br />
Recht verleihen, einseitig im Rahmen<br />
einer rechtlich bindenden Vereinbarung<br />
mit Stimmrechten verbundene<br />
und bereits ausgegebene Aktien<br />
eines Emittenten, für den die Bundesrepublik<br />
Deutschland der Herkunftsstaat<br />
ist, zu erwerben, diesen Tatbestand<br />
bei Erreichen, Überschreiten<br />
oder Unterschreiten der Schwellen<br />
von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,<br />
30%, 50% oder 75% unverzüglich,<br />
spätestens jedoch innerhalb von vier<br />
Handelstagen, dem Emittenten und<br />
gleichzeitig der <strong>BaFin</strong> mitteilen.<br />
Ein Inlandsemittent muss diese<br />
Mitteilungen unverzüglich, in<br />
jedem Fall innerhalb von drei Handelstagen<br />
nach Erhalt, veröffentlichen.<br />
Der Emittent muss die Mitteilung<br />
außerdem unverzüglich,<br />
jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung,<br />
dem Unternehmensregister<br />
zur Speicherung übermitteln und<br />
gleichzeitig die Veröffentlichung<br />
der <strong>BaFin</strong> mitteilen.<br />
Darüber hinaus schreibt das WpÜG<br />
vor, dass eine Person, deren Stimmrechtsanteile<br />
an der Deutsche Börse<br />
30% erreichen oder übersteigen,<br />
diesen Tatbestand spätestens innerhalb<br />
von sieben Kalendertagen ab<br />
dem Tag, an dem die 30%-Schwelle<br />
erreicht oder überschritten wurde,<br />
veröffentlichen muss; ferner ist der<br />
neue Prozentsatz der<br />
Aktienbeteiligungen informiert<br />
werden sollen, die zu einem Kontrollwechsel<br />
bei einem Emittenten<br />
führen können. Darüber hinaus<br />
umfassen die Meldepflichten für<br />
Aktionäre, die mehr als 10% einer<br />
Klasse von Dividendenpapieren<br />
besitzen, welche gemäß Section 12<br />
des Exchange Act registriert wurden,<br />
die Angabe von Handelsgeschäften<br />
mit Aktien der Gesellschaft.<br />
A-452<br />
dieser Person eine der folgenden<br />
Schwellen erreicht, überschreitet<br />
oder unterschreitet: 5%, 10%, 15%,<br />
20%, 25%, 30%, 40%, 50%, 60%,<br />
75% und 95% des ausgegebenen<br />
Kapitals der Holdco. Rechte auf<br />
den Erwerb von Aktien und/oder<br />
Stimmrechten sind bei der Berechnung<br />
des Prozentsatzes des Kapitalanteils<br />
und/oder Stimmrechtsanteils<br />
ebenfalls zu berücksichtigen.<br />
Sobald der Erwerber Kenntnis<br />
erlangt hat, dass der Prozentsatz<br />
des Kapitalanteils und/oder Stimmrechtsanteils<br />
eine der genannten<br />
Schwellen erreicht, überschritten<br />
oder unterschritten hat, ist die Mitteilung<br />
unverzüglich der AFM vorzulegen.<br />
Es wird unterstellt, dass<br />
eine Person zwei Handelstage nach<br />
Erwerb oder Veräußerung Kenntnis<br />
davon erlangt hat, dass der Prozentsatz<br />
des Kapitalanteils und/oder des<br />
Stimmrechtsanteils eine der<br />
genannten Schwellen erreicht,<br />
überschreitet oder unterschreitet.<br />
Eine Mitteilung ist auch herauszugeben,<br />
wenn aufgrund einer Veränderung<br />
des ausgegebenen Kapitals<br />
oder der Anzahl der Stimmrechte<br />
in Bezug auf das ausgegebene Kapital<br />
der Holdco der Prozentsatz des<br />
von einer Person gehaltenen Kapitalanteils<br />
und/oder Stimmrechtsanteils<br />
eine der oben genannten Schwellen<br />
erreicht, überschreitet oder unterschreitet.<br />
Diese Mitteilung ist innerhalb<br />
von vier Handelstagen, nachdem<br />
die Veränderung des<br />
ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />
und/oder der Anzahl der Stimmrechte<br />
in Bezug auf das ausgegebene<br />
Kapital der Holdco im öffentlichen<br />
Register der niederländischen AFM<br />
eingetragen wurde, vorzunehmen.<br />
Da die Holdco-Aktien gemäß Section<br />
12(b) des Exchange Act registriert<br />
werden, finden auch die Meldepflichten<br />
in den USA Anwendung.
Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />
Stimmrechtsanteile dieser Person<br />
anzugeben. Sofern keine Befreiung<br />
gewährt wird, muss eine solche<br />
Person ein Pflichtangebot an alle<br />
Aktionäre der Deutsche Börse<br />
abgeben.<br />
A-453
WESENTLICHE ASPEKTE DER BESTEUERUNG<br />
Die nachfolgende Darstellung steht, vorbehaltlich der Einschränkungen und Vorbehalte in diesem Abschnitt,<br />
im Einklang mit dem Rechtsgutachten von Linklaters LLP als Berater der Deutsche Börse. Der folgende Abschnitt<br />
enthält eine Zusammenfassung wesentlicher steuerlicher Folgen des Tauschangebots sowie des Haltens und der<br />
Veräußerung der im Rahmen des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien in den Niederlanden, Deutschland, den<br />
Vereinigten Staaten, Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich, die für Aktionäre der Deutsche<br />
Börse und/oder der Holdco relevant sein oder werden können. Es handelt sich dabei nur um eine allgemeine<br />
Zusammenfassung und nicht um eine umfassende oder vollständige Darstellung sämtlicher Aspekte der Besteuerung,<br />
die für Aktionäre der Deutsche Börse oder der Holdco relevant sein können. Insbesondere beschäftigt sich<br />
diese Zusammenfassung nicht mit steuerlichen Aspekten, die für Aktionäre gelten können, die steuerlich in einem<br />
anderen Staat als den Niederlanden (so auch im Ausland ansässige Aktionäre mit einer Betriebsstätte in den<br />
Niederlanden), Deutschland, den Vereinigten Staaten, Frankreich, Luxemburg oder dem Vereinigten Königreich<br />
ansässig sind.<br />
Soweit auf die steuerliche Ansässigkeit eines Aktionärs abgestellt wird, wird unterstellt, dass die steuerliche<br />
Ansässigkeit für das jeweilige inländische Steuerrecht mit der steuerlichen Ansässigkeit im Sinne des jeweils<br />
anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die Einkommensteuer identisch ist. In bestimmten Fällen<br />
können allerdings Ausnahmen gelten.<br />
Holdco erwartet ausschließlich in den Niederlanden steuerlich ansässig zu sein. Diese Zusammenfassung geht<br />
daher von der Annahme aus, dass Holdco, auch für Zwecke anwendbarer Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
gegenwärtig und zukünftig steuerlich ausschließlich in den Niederlanden ansässig ist. Hinsichtlich der Erwägungen<br />
zur steuerlichen Ansässigkeit der Holdco und zu etwaigen nachteiligen Steuerfolgen, die sich ergäben, sollte<br />
Holdco steuerlich in einem anderen Staat als den Niederlanden ansässig und/oder für Steuerzwecke eine doppelt<br />
ansässige Gesellschaft sein oder werden, wird auf folgenden Risikofaktor verwiesen: ,,Holdco kann in einem<br />
anderen Staat als den Niederlanden steuerpflichtig und/oder für Steuerzwecke eine doppelt ansässige Gesellschaft<br />
sein oder werden. Dadurch kann sich die Gesamtsteuerlast für Holdco und/oder ihre Aktionäre erhöhen. Der<br />
Zusammenschluss der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext kann zu einem Anstieg der<br />
Gesamtsteuerbelastung für die gemeinsame Gruppe führen.“<br />
DIESE ZUSAMMENFASSUNG IST NICHT ALS RECHTLICHE ODER STEUERLICHE BERATUNG<br />
GEDACHT UND IST AUCH NICHT DAHINGEHEND AUSZULEGEN. AKTIONÄREN DER NYSE EURO-<br />
NEXT UND/ODER DER DEUTSCHE BÖRSE BZW. ZUKÜNFTIGEN HOLDCO-AKTIONÄREN WIRD<br />
DAHER NACHDRÜCKLICH EMPFOHLEN, SICH BEI IHREN STEUERLICHEN BERATERN ÜBER DIE<br />
STEUERLICHEN FOLGEN DES BEZUGS, DES HALTENS ODER DER VERÄUSSERUNG DER IM RAH-<br />
MEN DES TAUSCHANGEBOTS ERWORBENEN HOLDCO-AKTIEN ZU ERKUNDIGEN. DER BESONDE-<br />
REN STEUERLICHEN SITUATION JEDES EINZELNEN AKTIONÄRS KANN NUR DURCH EINE<br />
INDIVIDUELLE STEUERLICHE BERATUNG ANGEMESSEN RECHNUNG GETRAGEN WERDEN.<br />
Wesentliche Aspekte der Besteuerung in den Niederlanden<br />
Allgemeines<br />
Die nachstehende Zusammenfassung basiert auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />
geltenden steuerrechtlichen Regelungen der Niederlande, einschließlich offizieller Rechtsvorschriften, Verfügungen<br />
und Entscheidungen der Niederlande, der niederländischen Steuerbehörden und sonstigen Behörden, die in<br />
gedruckter Form bis einschließlich zum Tag der Erstellung dieses Prospekts verfügbar und gegenwärtig in Kraft<br />
sind, und zwar nach Maßgabe ihrer Anwendung und Auslegung durch die niederländischen Steuergerichte,<br />
unbeschadet etwaiger zu einem späteren Zeitpunkt ggf. rückwirkend erlassener Änderungen. Diese Steuergesetze<br />
können ggf. auch rückwirkend geändert werden, wodurch die dauerhafte Gültigkeit dieser Zusammenfassung<br />
beeinträchtigt werden kann.<br />
Unabhängig davon, ob ein Aktionär in den Niederlanden ansässig ist oder nicht (oder ggf. als in den<br />
Niederlanden ansässig behandelt wird), und mit Ausnahme der nachfolgend unter der Überschrift ,,Dividendenbesteuerung“<br />
enthaltenen Darstellung, behandelt diese Zusammenfassung nicht die niederländischen Steuerfolgen<br />
für einen Aktionär,<br />
der über eine wesentliche Beteiligung (aanmerkelijk belang) an der Deutsche Börse oder an Holdco<br />
verfügt (was grundsätzlich der Fall ist, wenn der betreffende Aktionär mindestens 5% der Deutsche<br />
A-454
Börse-Aktien oder der Holdco-Aktien hält oder über ein Recht auf Erwerb von mindestens 5% der<br />
Deutsche Börse-Aktien oder der Holdco-Aktien verfügt);<br />
bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, für welche die Einkünfte und/oder Veräußerungsgewinne<br />
aus den Deutsche Börse-Aktien oder den Holdco-Aktien, je nach Sachlage, den Einkünften aus<br />
nichtselbstständiger Arbeit zuzuordnen sind, wobei die Einkünfte aus dieser nichtselbstständigen Arbeit<br />
in den Niederlanden zu versteuern ist;<br />
bei dem es sich um eine Gesellschaft handelt, für welche die Einkünfte und/oder Veräußerungsgewinne<br />
aus den Deutsche Börse-Aktien oder den Holdco-Aktien, je nach Sachlage, dem Schachtelprivileg<br />
(deelnemingsvrijstelling) des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes von 1969 (Wet op de vennootschapsbelasting<br />
1969) unterliegen; oder<br />
bei dem es sich um eine Gesellschaft und eine fiskale Anlagegesellschaft (fiscale beleggingsinstelling)<br />
oder eine befreite Anlagegesellschaft (vrijgestelde beleggingsinstelling) nach Maßgabe der Definition im<br />
niederländischen Körperschaftsteuergesetz von 1969 (Wet op de vennootschapsbelasting 1969) handelt,<br />
oder welche auf andere Weise nicht der niederländischen Körperschaftsteuer unterliegt oder insgesamt<br />
oder teilweise von dieser befreit ist.<br />
Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />
Ein Aktionär unterliegt mit dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien gemäß Tauschangebot<br />
nicht der Besteuerung in den Niederlanden, es sei denn, (1) es handelt sich bei ihm um eine In den<br />
Niederlanden Ansässige Natürliche Person oder um eine In den Niederlanden Ansässige Gesellschaft oder (2) er<br />
unterliegt mit Einkünften Niederländischer Herkunft, zu denen die Einkünfte aus den Deutsche Börse-Aktien<br />
gehören, der niederländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer (mit großen Anfangsbuchstaben definierte<br />
Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen jeweils im Folgenden zugewiesen werden).<br />
Ein Aktionär, bei dem es sich um eine In den Niederlanden Ansässige Natürliche Person oder um eine In den<br />
Niederlanden Ansässige Gesellschaft handelt, kann mit dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-<br />
Aktien gemäß dem Tauschangebot abhängig von dem für ihn geltenden Steuersystem der Besteuerung in den<br />
Niederlanden unterliegen.<br />
Besteuerung des Besitzes und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />
Dividendenbesteuerung<br />
Allgemeines — Erfordernis des Quellensteuerabzugs<br />
Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien an Holdco-Aktionäre unterliegen in den Niederlanden prinzipiell<br />
einer Quellensteuer von 15%. Grundsätzlich trägt Holdco nicht die Quellensteuer auf Dividenden; vielmehr wird<br />
diese Steuer von der Bruttodividende einbehalten, die auf die Holdco-Aktien ausgeschüttet wird. ,,Dividende“<br />
bezeichnet in diesem Zusammenhang unter anderem:<br />
(1) Dividenden und andere Bar- oder Sachausschüttungen, einschließlich fiktiver und verdeckter Gewinnausschüttungen<br />
und Rückzahlungen auf eingezahltes Kapital, die für Zwecke der niederländischen Quellensteuer<br />
auf Dividenden nicht zu berücksichtigen sind;<br />
(2) Ausschüttungen von Liquidationsgewinnen, Erlöse aus der Rücknahme von Holdco-Aktien und im<br />
Regelfall Entgelte für den Rückkauf von Holdco-Aktien durch Holdco, soweit diese das durchschnittlich eingezahlte<br />
Kapital (gestort kapitaal), das im Sinne der niederländischen Dividendensteuer zu berücksichtigen ist,<br />
übersteigen, es sei denn, es gilt eine besondere gesetzliche Ausnahmeregelung;<br />
(3) den Nennwert der an einen Holdco-Aktionär ausgegebenen Aktien oder eine Erhöhung des Nennwerts der<br />
Holdco-Aktien, je nach Sachlage, soweit es nicht den Anschein hat, dass eine Einlage in das im Sinne der<br />
niederländischen Quellensteuer auf Dividenden anzusetzende Eigenkapital geleistet wurde oder wird; und<br />
(4) Teilrückzahlungen auf eingezahltes Kapital, wenn und soweit qualifizierte Gewinne (zuivere winst)<br />
erwirtschaftet wurden, es sei denn, die Aktionärsversammlung von Holdco hat die Rückzahlung im Voraus<br />
beschlossen und zudem die Voraussetzung erfüllt wird, dass der Nominalwert der betreffenden Holdco-Aktien im<br />
A-455
Wege einer Satzungsänderung um den gleichen Wert gemindert wurde und das betreffende Kapital im Sinne der<br />
niederländischen Dividendenbesteuerung als eingezahltes Kapital anzusetzen ist.<br />
Im Inland ansässige Aktionäre<br />
Ein Holdco-Aktionär, der in den Niederlanden ansässig ist oder als in den Niederlanden ansässig gilt, kann die<br />
niederländische Quellensteuer auf Dividenden grundsätzlich auf seine niederländische Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld<br />
anrechnen und hat grundsätzlich, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind, einen Anspruch<br />
auf Erstattung des über seine gesamte niederländische Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerschuld hinausgehenden<br />
Quellensteuerbetrags auf Dividenden, es sei denn, der betreffende Holdco-Aktionär gilt nicht als<br />
wirtschaftlicher Eigentümer der Dividenden.<br />
Ein Holdco-Aktionär, der Empfänger von Dividenden ist (der ,,Empfänger“), gilt in dieser Hinsicht dann nicht<br />
als wirtschaftlicher Eigentümer der Dividenden, wenn<br />
infolge einer Kombination von Transaktionen eine andere Person als der Empfänger insgesamt oder<br />
teilweise Nutzen aus den Dividenden zieht;<br />
die betreffende andere Person dadurch mittelbar oder unmittelbar einen Anteil an den Holdco-Aktien<br />
zurückbehält, der dem entspricht, auf den die Dividendenzahlung erfolgte; und<br />
die betreffende andere Person einen Anspruch auf Anrechnung, Minderung oder Erstattung von Quellensteuern<br />
auf Dividenden hat, der geringer ist als der des Empfängers (,,Dividenden-Stripping“).<br />
Im Ausland ansässige Aktionäre<br />
Für einen Holdco-Aktionär, der für steuerliche Zwecke nicht in den Niederlanden ansässig ist oder nicht als in<br />
den Niederlanden ansässig gilt und der gemäß den Bestimmungen des Steuerabkommens für das Königreich der<br />
Niederlande (Belastingregeling voor het Koninkrijk) als auf Aruba, Curaçao oder St. Martin ansässig gilt oder der<br />
gemäß den Bedingungen eines Doppelbesteuerungsabkommens, das die Niederlande mit dem betreffenden Land<br />
geschlossen haben, als in einem anderen Land als den Niederlanden ansässig gilt, kann Folgendes gelten: Der<br />
Holdco-Aktionär kann in Abhängigkeit von den Bedingungen und vorbehaltlich der Einhaltung der Verfahren für<br />
die Geltendmachung von Ansprüchen nach Maßgabe der Steuerregelung für das Königreich der Niederlande oder<br />
des betreffenden Doppelbesteuerungsabkommens berechtigt sein, die vollständige oder teilweise Befreiung,<br />
Minderung oder Erstattung von niederländischen Quellensteuern auf Dividenden zu verlangen.<br />
Ferner sind bestimmte qualifizierte Gesellschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen grundsätzlich<br />
von der niederländischen Quellensteuer auf Ausschüttungen von Dividenden befreit:<br />
die Gesellschaft ist in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem benannten Vertragsstaat des<br />
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (gegenwärtig Island und Norwegen) gemäß den<br />
Steuergesetzen des betreffenden Staats ansässig;<br />
zum Zeitpunkt der Ausschüttung verfügt die Gesellschaft über eine Beteiligung an der Holdco, für welche<br />
das Schachtelprivileg im Sinne des Art. 13 des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes von<br />
1969 oder die Beteiligungsanrechnung im Sinne des Art. 13aa des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes<br />
von 1969 gegolten hätte, wäre die betreffende Gesellschaft steuerlich in den Niederlanden<br />
ansässig gewesen;<br />
die Gesellschaft erfüllt keine Funktion, die mit einer befreiten Anlagegesellschaft (vrijgestelde beleggingsinstelling)<br />
oder einer fiskalen Anlagegesellschaft (fiscale beleggingsinstelling) nach Maßgabe der<br />
Definition im niederländischen Körperschaftsteuergesetz von 1969 vergleichbar ist; und<br />
die Gesellschaft gilt gemäß den Bedingungen eines mit einem Drittstaat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens<br />
in dem Staat, in dem sie ansässig ist, nicht als außerhalb der Mitgliedstaaten der<br />
Europäischen Union oder der benannten Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />
ansässig.<br />
Keine Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden erfolgt, sofern der Aktionär gemäß<br />
einer Regelung zur Betrugs- oder Missbrauchsvermeidung in einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den<br />
Niederlanden und dem Land, in dem der im Ausland ansässige Holdco-Aktionär ansässig ist, keinen Anspruch auf<br />
die in dem betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Minderung der Dividendenbesteuerung hätte.<br />
A-456
Außerdem kann nur der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden in den Genuss der Befreiung von der<br />
niederländischen Quellensteuer auf Dividenden kommen.<br />
Ferner können bestimmte Gesellschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem benannten<br />
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (gegenwärtig Island und Norwegen)<br />
ansässig sind und keiner gewinnbezogenen Besteuerung durch das Land, in dem sie ansässig sind, unterliegen,<br />
unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden<br />
haben:<br />
die betreffende Gesellschaft wäre bei unterstellter Ansässigkeit in den Niederlanden nicht in den<br />
Niederlanden körperschaftsteuerpflichtig;<br />
die Gesellschaft kann als wirtschaftlicher Eigentümer der Dividenden betrachtet werden;<br />
die Gesellschaft erfüllt keine Funktion, die mit einer fiskalen Anlagegesellschaft (fiscale beleggingsinstelling)<br />
oder einer befreiten Anlagegesellschaft (vrijgestelde beleggingsinstelling) nach Maßgabe der<br />
Definition im niederländischen Körperschaftsteuergesetz von 1969 vergleichbar ist; und<br />
gewisse verwaltungstechnische Bedingungen erfüllt sind.<br />
Dividendenausschüttungen an einen US-Aktionär der Holdco (mit einem Holdco-Stimmrechtsanteil von unter<br />
10%) unterliegen einer Quellensteuer auf Dividenden in Höhe von 15%; das entspricht dem Steuersatz, auf den der<br />
betreffende US-Aktionär gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Königreich der Niederlande<br />
und den Vereinigten Staaten (Convention Between the Kingdom of the <strong>Netherlands</strong> and the United States for the<br />
Avoidance of Double Taxation and the Prevention of Fiscal Evasion with Respect to Taxes on Income), ausgefertigt<br />
in Washington am 18. Dezember 1992, in seiner jeweils gültigen Fassung (das ,,DBA Niederlande-USA“)<br />
Anspruch haben kann.<br />
Auf der Grundlage von Art. 35 des DBA Niederlande-USA haben qualifizierte US-Pensionskassen unter<br />
bestimmten Bedingungen Anspruch auf vollständige Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf<br />
Dividenden. Diese qualifizierten, befreiten US-Pensionskassen müssen Holdco das Formular IB 96 USA zusammen<br />
mit einem gültigen Zertifikat zur Verfügung stellen, damit der Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden<br />
an der Quelle Rechnung getragen werden kann. Erhält Holdco die erforderlichen Unterlagen vor dem relevanten<br />
Dividendentermin, kann Holdco der Quellensteuerbefreiung an der Quelle Rechnung tragen. Erfüllt eine qualifizierte,<br />
befreite US-Pensionskasse diese Anforderungen vor der Dividendenzahlung nicht, kann die betreffende<br />
qualifizierte, befreite Pensionskasse einen Anspruch auf Rückerstattung der niederländischen Quellensteuer durch<br />
Einreichung des Formulars IB 96 USA bei den niederländischen Steuerbehörden geltend machen. Auf der<br />
Grundlage von Art. 36 des DBA Niederlande-USA haben qualifizierte, befreite US-Unternehmen unter bestimmten<br />
Bedingungen Anspruch auf vollständige Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden. Diese<br />
qualifizierten, von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden befreiten US-Unternehmen haben keinen<br />
Anspruch auf Befreiung von der Quellensteuer; vielmehr müssen sie die Erstattung der niederländischen Quellensteuer<br />
beantragen, indem sie bei den niederländischen Steuerbehörden das Formular IB 95 USA einreichen.<br />
Das oben dargestellte Konzept des Dividenden-Strippings kann auch angewendet werden, um festzustellen, ob<br />
ein Holdco-Aktionär evtl. einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Befreiung, Minderung oder Rückerstattung<br />
von niederländischen Quellensteuern auf Dividenden hat, wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben<br />
wird.<br />
Steuern auf Einkünfte und Veräußerungsgewinne<br />
Im Inland ansässige Aktionäre<br />
Natürliche Personen<br />
Ein Aktionär, bei dem es sich um eine in den Niederlanden ansässige natürliche Person (oder um eine als in den<br />
Niederlanden ansässige Person behandelte natürliche Person) handelt oder der von einer Wahlmöglichkeit<br />
dahingehend Gebrauch macht, dass er für Zwecke der Besteuerung in den Niederlanden als Steuerinländer<br />
behandelt werden möchte (eine ,,In den Niederlanden Ansässige Natürliche Person“), unterliegt der<br />
A-457
niederländischen Einkommensteuer auf Einkünfte und Veräußerungsgewinne, die mit den Holdco-Aktien erzielt<br />
wurden, wobei ein progressiver Satz (von bis zu 52% — Angabe für 2011) gilt, sofern:<br />
(1) der Aktionär aus einem Unternehmen oder einem fiktiven Unternehmen entweder als Unternehmer<br />
(ondernemer) oder gemäß einer Mitbeteiligung am Eigenkapital eines solchen Unternehmens (in anderer<br />
Funktion als in der eines Unternehmers oder Aktionärs), dem die Holdco-Aktien zuzuordnen sind, Gewinne<br />
erzielt; oder<br />
(2) der Aktionär Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus den Holdco-Aktien erzielt, die als Einkommen<br />
aus ,,verschiedenen Aktivitäten“ (resultaat uit overige werkzaamheden, nach Maßgabe der Definition<br />
im niederländischen Einkommensteuergesetz von 2001 (Wet inkomstenbelasting 2001)) steuerbar sind,<br />
worunter über die übliche, aktive Vermögensverwaltung (normaal, actief vermogensbeheer) hinausgehende<br />
Aktivitäten in Bezug auf die Holdco-Aktien verstanden werden.<br />
Werden die vorstehenden Voraussetzungen (1) und (2) nicht erfüllt, so unterliegt jeder Holdco-Aktionär mit<br />
seinen Holdco-Aktien unter Zugrundelegung einer fiktiven Rendite anstatt der tatsächlich vereinnahmten Einkünfte<br />
oder der tatsächlich realisierten Veräußerungsgewinne der niederländischen Einkommensteuer. Diese fiktive<br />
Rendite beträgt gegenwärtig 4% der Ertragsbemessungsgrundlage (rendementsgrondslag) des Aktionärs zu Beginn<br />
des Kalenderjahrs, soweit die Ertragsbemessungsgrundlage einen gewissen Schwellenwert übersteigt. Die Ertragsbemessungsgrundlage<br />
wird als gemeiner Wert gewisser qualifizierter Vermögenswerte festgelegt, die sich zu<br />
Beginn des Kalenderjahrs im Besitz des Holdco-Aktionärs befinden, abzüglich des gemeinen Werts gewisser<br />
qualifizierter Verbindlichkeiten. Der gemeine Wert der Holdco-Aktien fließt als Vermögenswert in die Ertragsbemessungsgrundlage<br />
des Aktionärs ein. Die fiktive Rendite auf Sparguthaben und Kapitalanlagen wird gegenwärtig<br />
mit einem Satz von 30% besteuert.<br />
Gesellschaften<br />
Handelt es sich bei einem Aktionär um eine Gesellschaft, die in den Niederlanden ansässig ist (oder als in den<br />
Niederlanden ansässig behandelt wird) (eine ,,In den Niederlanden Ansässige Gesellschaft“), so unterliegen ihre<br />
Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus den Holdco-Aktien der niederländischen Körperschaftsteuer in Höhe von 25%,<br />
wobei der niederländische Körperschaftsteuersatz für die ersten 200.000 A der zu versteuernden Einkünfte 20% beträgt<br />
(Steuersätze gelten für 2011).<br />
Im Ausland ansässige Aktionäre<br />
Ein Aktionär, bei dem es sich nicht um eine In den Niederlanden Ansässige Natürliche Person oder um eine In<br />
den Niederlanden Ansässige Gesellschaft handelt (ein ,,Nicht in den Niederlanden Ansässiger“), unterliegt mit<br />
seinen Einkünften und Veräußerungsgewinnen aus den Holdco-Aktien unter den folgenden Voraussetzungen<br />
grundsätzlich nicht der niederländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer (mit Ausnahme der vorstehend<br />
beschriebenen Quellensteuer auf Dividenden):<br />
(1) der Nicht in den Niederlanden Ansässige erzielt weder als Unternehmer (ondernemer) noch durch<br />
seine Beteiligung am Eigenkapital eines solchen Unternehmens (in anderer Funktion als in der eines<br />
Unternehmers oder Aktionärs) Gewinne aus einem Unternehmen oder einem fiktiven Unternehmen, das<br />
insgesamt oder teilweise über eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in den Niederlanden verfügt,<br />
wobei dem Unternehmen oder einem Teil des Unternehmens, je nach Sachlage, die Holdco-Aktien zuzuordnen<br />
sind oder diesem als zurechenbar gelten;<br />
(2) bei dem Nicht in den Niederlanden Ansässigen handelt es sich um eine natürliche Person, die keine<br />
Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus den Holdco-Aktien erzielt, die als Gewinne aus ,,verschiedenen<br />
Aktivitäten“ in den Niederlanden (resultaat uit overige werkzaamheden, nach Maßgabe der Definition im<br />
niederländischen Einkommensteuergesetz von 2001) steuerbar sind, worunter über die übliche, aktive<br />
Vermögensverwaltung (normaal, actief vermogensbeheer) hinausgehende Aktivitäten in Bezug auf die<br />
Holdco-Aktien verstanden werden; und<br />
(3) dem Nicht in den Niederlanden Ansässigen steht weder ein Gewinnbeteiligungsanspruch in Bezug<br />
auf ein Unternehmen zu, noch ist er am Eigenkapital eines Unternehmens beteiligt, das effektiv aus den<br />
Niederlanden heraus geführt wird, und zwar auf andere Weise als durch das Halten von Wertpapieren oder, im<br />
Falle einer natürlichen Person, durch einen Dienstvertrag, wobei die Holdco-Aktien oder die Zahlungen in<br />
A-458
Bezug auf die Holdco-Aktien dem Unternehmen zuzuordnen sind (die oben unter (1), (2) und (3) beschriebenen<br />
Ausnahmen werden für Zwecke dieser Zusammenfassung als ,,Einkünfte Niederländischer Herkunft“<br />
bezeichnet).<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Im Inland ansässige Aktionäre<br />
Auf den Erwerb (oder eine als Erwerb behandelte Transaktion) von Holdco-Aktien im Wege der Schenkung<br />
durch einen Holdco-Aktionär oder im Fall des Todes eines Holdco-Aktionärs, der in den Niederlanden ansässig ist<br />
(oder als in den Niederlanden ansässig gilt) wird niederländische Schenkungs- oder Erbschaftsteuer (schenk- of<br />
erfbelasting) erhoben.<br />
Für Zwecke der niederländischen Schenkungs- und Erbschaftsteuer gilt eine natürliche Person mit niederländischer<br />
Staatsangehörigkeit als in den Niederlanden ansässig, sofern die Person zu einem beliebigen Zeitpunkt<br />
innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Datum der Schenkung oder ihres Todes in den Niederlanden<br />
ansässig war. Für Zwecke der niederländischen Schenkungsteuer gilt eine natürliche Person unabhängig von ihrer<br />
Staatsangehörigkeit als in den Niederlanden ansässig, sofern diese Person zu einem beliebigen Zeitpunkt binnen<br />
eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Datum der Schenkung in den Niederlanden ansässig war.<br />
Im Ausland ansässige Aktionäre<br />
Niederländische Schenkungs- oder Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb (oder eine als Erwerb behandelte<br />
Transaktion) von Holdco-Aktien im Wege der Schenkung durch einen Holdco-Aktionär oder im Fall des Todes<br />
eines Holdco-Aktionärs, der in einem anderen Land als den Niederlanden ansässig ist, nicht erhoben, es sei denn:<br />
(1) die Übertragung wird als Erbschaft, als Vermächtnis oder als Geschenk angesehen, die bzw. das<br />
durch oder im Auftrag einer Person erfolgt, die zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Todes im Sinne der<br />
einschlägigen Bestimmungen in den Niederlanden ansässig ist oder in den Niederlanden als ansässig gilt; oder<br />
(2) der betreffende Aktionär stirbt innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum der Schenkung der Holdco-<br />
Aktien, während er in den Niederlanden ansässig ist oder als in den Niederlanden ansässig gilt.<br />
Indirekte Steuern<br />
Auf Zahlungen für die Ausgabe von Holdco-Aktien in Verbindung mit einer Ausschüttung auf Holdco-Aktien<br />
oder im Zusammenhang mit einer Übertragung von Holdco-Aktien wird keine niederländische Umsatzsteuer<br />
(omzetbelasting) erhoben (abgesehen von Umsatzsteuer auf Leistungen, die nicht von der niederländischen<br />
Umsatzsteuer befreit sind).<br />
Sonstige Steuern und Gebühren<br />
Ein Holdco-Aktionär muss im Zusammenhang mit dem Halten und der Veräußerung von Holdco-Aktien in<br />
den Niederlanden keine niederländische Registrierungsgebühr, Kapitalsteuer, Zollabgabe, Stempelsteuer und keine<br />
sonstige ähnliche Steuer oder Abgabe zahlen.<br />
Ansässigkeit<br />
Ein Holdco-Aktionär wird nicht allein aufgrund der Tatsache, dass er diese Holdco-Aktien hält, in den<br />
Niederlanden ansässig bzw. als in den Niederlanden ansässig behandelt.<br />
A-459
Wesentliche Aspekte der Besteuerung in Deutschland<br />
Allgemeines<br />
In Deutschland können Aktionäre insbesondere im Zusammenhang mit dem Tausch von Deutsche Börse-<br />
Aktien gegen Holdco-Aktien (siehe ,,Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien“),<br />
dem Erhalt von Dividendenzahlungen von der Holdco (siehe ,,Besteuerung der Dividendenzahlungen durch die<br />
Holdco“), der Veräußerung von Holdco-Aktien (siehe ,,Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien)<br />
und der unentgeltlichen Übertragung von Holdco-Aktien (siehe ,,Erbschaft- und Schenkungsteuer“) steuerpflichtig<br />
sein. Unter gewissen Umständen kann auch Umsatzsteuer anfallen (siehe ,,Sonstige Steuern“). Dividenden und<br />
Veräußerungsgewinne können nach dem geltenden deutschen Steuerrecht der Quellensteuer (Abgeltungssteuer)<br />
unterliegen.<br />
Dieser Abschnitt befasst sich nicht mit Aspekten der Kirchensteuer und auch nicht mit möglichen Antragsoder<br />
Wahlrechten von Aktionären, durch die eine individuelle steuerliche Behandlung der aus oder in Verbindung<br />
mit den Holdco-Aktien erzielten Einkünfte erreicht werden kann.<br />
Unbeschadet der Darstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung in Deutschland können Aktionäre in<br />
anderen Staaten steuerpflichtig sein. Insbesondere können in Deutschland ansässige Aktionäre in anderen Staaten,<br />
z. B. in den Niederlanden, begrenzt steuerpflichtig sein, und Aktionäre, die in Deutschland begrenzt steuerpflichtig<br />
sind, können in ihrem Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig sein.<br />
In diesem Abschnitt beziehen sich sämtliche Verweise auf eine Steuer, eine Gebühr, eine Abgabe oder eine<br />
sonstige Belastung oder einen anderen Einbehalt ähnlicher Art ausschließlich auf das deutsche Steuerrecht bzw. auf<br />
deutsche steuerliche Konzepte. Diese Zusammenfassung basiert auf dem inländischen Steuerrecht der Bundesrepublik<br />
Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments; sie berücksichtigt daher keine zu<br />
einem späteren Zeitpunkt (ggf. rückwirkend) eingeführten Änderungen. Die einschlägigen Regelungen und ihre<br />
Auslegung durch die deutschen Steuergerichte und Steuerbehörden können sich ändern, möglicherweise auch<br />
rückwirkend.<br />
Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />
Deutsche Börse-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland<br />
Im Privatvermögen gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />
Für Deutsche Börse-Aktionäre, die steuerlich in Deutschland ansässig sind und ihre Aktien im Privatvermögen<br />
halten, gestaltet sich der Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien unter dem Tauschangebot<br />
grundsätzlich als steuerneutral, sofern die Voraussetzungen der Vereinfachungsregel des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG<br />
erfüllt sind. Nach einem Erlass des deutschen Bundesministeriums der Finanzen sind die Anforderungen an einen<br />
steuerneutralen Tausch für einen Deutsche Börse-Aktionär erfüllt, sofern (1) die Deutsche Börse-Aktien im<br />
Privatvermögen gehalten werden, (2) sich die Beteiligungsquote des Aktionärs mindestens während der dem<br />
Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien vorangehenden fünf Jahre auf weniger als 1% belief und<br />
(3) es sich bei den im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien ausgegebenen Holdco-Aktien um junge Aktien handelt,<br />
d. h. um Aktien aus einer Kapitalerhöhung der Holdco. Die Bedingung (3) wird erfüllt, da die im Tausch gegen<br />
Deutsche Börse-Aktien gewährten Holdco-Aktien neu ausgegebene Aktien sind (die aus der Gründung der Holdco<br />
resultierenden Aktien werden nach dem Tauschangebot zurückgenommen). Soweit § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG gilt,<br />
treten die im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien bezogenen Holdco-Aktien an die Stelle der betreffenden<br />
Deutsche Börse-Aktien und übernehmen im Grundsatz deren steuerliche Qualifikation.<br />
Selbst wenn § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG keine Anwendung fände, wäre der Aktientausch für Deutsche Börse-<br />
Aktionäre nicht steuerpflichtig, sofern (1) die Deutsche Börse-Aktien im Privatvermögen gehalten werden, (2) sich<br />
die Beteiligung des Aktionärs mindestens während der dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-<br />
Aktien vorangehenden fünf Jahre auf weniger als 1% belief und (3) die Deutsche Börse-Aktien vor dem 1. Januar<br />
2009 erworben wurden.<br />
Etwaige im Zusammenhang mit dem Aktientausch entstehende Aufwendungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
A-460
Sofern ein Aktionär, oder, im Falle einer unentgeltlichen Übertragung, sein Rechtsvorgänger zu irgendeinem<br />
Zeitpunkt während der dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien vorangehenden fünf Jahre zu<br />
mindestens 1% unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der Deutsche Börse beteiligt war, erfüllt der Tausch<br />
nicht die Anforderungen der Vereinfachungsregel des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. In diesem Fall gelten die<br />
Regelungen entsprechend, die für die einkommensteuerliche Behandlung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien<br />
gelten, die zum Betriebsvermögen des Aktionärs gehören (siehe unten unter ,,Im Betriebsvermögen natürlicher<br />
Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche Börse-Aktien“).<br />
Soweit der Aktientausch gemäß § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG steuerneutral ist, erfolgt kein Einbehalt deutscher<br />
Kapitalertragsteuer. Soweit der Aktientausch nicht wie oben dargestellt steuerneutral ist, gelten die allgemeinen<br />
Regelungen zur deutschen Kapitalertragsteuer, wie unten im Abschnitt ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf<br />
Dividendenzahlungen von Holdco oder auf Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ beschrieben.<br />
Im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />
Für natürliche Personen, die steuerlich in Deutschland ansässig sind und Deutsche Börse-Aktien im Betriebsvermögen<br />
halten, wird durch den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien unter dem Tauschangebot<br />
grundsätzlich ein steuerlicher Realisationstatbestand verwirklicht. Grundsätzlich unterliegen 60% der<br />
Veräußerungsgewinne, die aus dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien resultieren, der Besteuerung nach Maßgabe<br />
des persönlichen Einkommensteuersatzes (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuerschuld).<br />
Entsprechend sind nur 60% der mit einem solchen Veräußerungsgewinn in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />
stehenden Betriebsausgaben (vorbehaltlich etwaiger allgemeiner Abzugsbeschränkungen) und nur 60%<br />
etwaiger Veräußerungsverluste steuerlich abzugsfähig. Bei Zuordnung der Deutsche Börse-Aktien zu einem<br />
stehenden Gewerbebetrieb in Deutschland unterliegen 60% der Veräußerungsgewinne zusätzlich der Gewerbesteuer.<br />
Die Gewerbesteuer ist jedoch im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens vollständig oder<br />
teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar.<br />
Unbeschadet der vorstehenden allgemeinen Besteuerungsgrundsätze kann der Tausch der Deutsche Börse-<br />
Aktien gegen Holdco-Aktien von Deutsche Börse-Aktionären, die steuerlich in Deutschland ansässig sind, gemäß<br />
§ 21 UmwStG steuerneutral zu Buchwerten oder zu einem Zwischenwert (zwischen den Buchwerten und dem<br />
gemeinen Wert) durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur, sofern der gemeine Wert der Deutsche Börse-<br />
Aktien deren Buchwert übersteigt. Wesentliche Voraussetzung für die Steuerneutralität (d. h. die steuerliche<br />
Buchwertfortführung) ist, dass Holdco im Anschluss an den Aktientausch die Mehrheit der Deutsche Börse-Aktien<br />
halten muss (sogenannter qualifizierter Anteilstausch). Dieser Anforderung ist genüge getan, da der Tausch von<br />
Deutsche Börse-Aktien nach den Bedingungen des Tauschangebots nur dann wirksam wird, wenn, vorbehaltlich<br />
bestimmter anderer Bedingungen, Holdco am Ende der Annahmefrist mehr als 75% der Deutsche Börse-Aktien<br />
hält. Ferner muss jede natürliche Person, die Deutsche Börse-Aktien hält, spätestens mit der Einreichung der<br />
jeweiligen Einkommensteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fortführung der<br />
steuerlichen Buchwerte stellen. Übersteigt der Buchwert der Deutsche Börse-Aktien deren gemeinen Wert, ist<br />
zwingend der gemeine Wert zugrunde zu legen, und der sich ergebende Veräußerungsverlust ist steuerlich nicht<br />
oder nur beschränkt abzugsfähig.<br />
In der einschlägigen deutschen Steuerfachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass die Steuerneutralität<br />
des Anteilstauschs (steuerliche Buchwertfortführung) unabhängig von dem Wert ist, zu dem die Deutsche Börse-<br />
Aktien in den Büchern der Holdco ausgewiesen werden, vorausgesetzt, dass Holdco als eine in den Niederlanden<br />
ansässige Gesellschaft eingestuft wird. Demzufolge könnten Deutsche Börse-Aktionäre die steuerneutrale Behandlung<br />
des Aktientauschs selbst dann beantragen, wenn die Deutsche Börse-Aktien in den Büchern der Holdco zum<br />
gemeinen Wert ausgewiesen würden, was möglicherweise der Fall ist. Es gibt allerdings zu diesem Punkt noch<br />
keinen Erlass der deutschen Finanzbehörden. Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssten Deutsche Börse-Aktionäre<br />
daher bei ihrem zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen.<br />
Die Möglichkeit der steuerneutralen Behandlung (steuerliche Buchwertfortführung) wird versagt, wenn<br />
Deutsche Börse-Aktien innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach dem Tauschangebot (1) von der Holdco<br />
veräußert werden oder (2) von der Holdco auf eine andere juristische Person übertragen werden (es sei denn, es<br />
greifen gewisse Ausnahmetatbestände). In diesen Fällen wird der sich bei dem Tausch ergebende Veräußerungsgewinn<br />
(sogenannter Einbringungsgewinn II) nachträglich besteuert, jedoch vermindert um jeweils ein Siebtel für<br />
jedes seit dem Tausch abgelaufene volle Kalenderjahr.<br />
A-461
Möglicherweise überträgt Holdco die im Zuge des Tauschangebots bezogenen Deutsche Börse-Aktien auf<br />
eine neu gegründete, 100%ige Tochtergesellschaft. Grundsätzlich kann eine solche Übertragung die Besteuerung<br />
des Einbringungsgewinns II auslösen. Die Übertragung der Deutsche Börse-Aktien soll jedoch zu Buchwerten<br />
erfolgen, weshalb nach einer in der einschlägigen deutschen Steuerfachliteratur vertretenen Auffassung eine<br />
Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden können sollte; d. h. die Übertragung sollte sich nach dieser<br />
Auffassung nicht wesentlich nachteilig auf die steuerliche Position der ehemaligen Deutsche Börse-Aktionäre<br />
auswirken.<br />
In den sieben Jahren nach dem Tausch der Deutsche Börse-Aktien ist der jeweilige Holdco-Aktionär<br />
verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres den wirtschaftlichen Eigentümer der von ihm<br />
übertragenen Deutsche Börse-Aktien zu benennen. Versäumt der betreffende Aktionär den Nachweis gegenüber<br />
der zuständigen Steuerbehörde, gelten die betreffenden Deutsche Börse-Aktien als veräußert. Zusätzliche Anforderungen<br />
gelten, wenn Deutsche Börse-Aktien von der Holdco auf eine andere Gesellschaft übertragen werden, die<br />
Besteuerung des Einbringungsgewinns II jedoch aufgrund einer Ausnahmeregelung (siehe oben) nicht ausgelöst<br />
wird. Deutsche Börse-Aktionäre sollten sich diesbezüglich bei ihrem steuerlichen Berater erkundigen. Soweit sie<br />
rechtlich verpflichtet sind, den zuständigen Steuerbehörden Auskunft über den nachfolgenden Inhaber der<br />
Deutsche Börse-Aktien zu geben, können sie sich insoweit an die Holdco wenden.<br />
Die in diesem Abschnitt erörterten Regelungen gelten auch, sofern ein Aktionär, oder im Falle einer<br />
unentgeltlichen Übertragung, sein Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt während der dem Tausch von<br />
Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1% unmittelbar oder<br />
mittelbar am Grundkapital der Deutsche Börse beteiligt war. Für Veräußerungsverluste gelten spezielle Regelungen<br />
(d. h. begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit).<br />
Es gelten die nachstehend unter ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen durch die Holdco<br />
oder auf Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ dargelegten allgemeinen Regelungen zur Kapitalertragsteuer.<br />
Von Körperschaften gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />
Grundsätzlich sind Veräußerungsgewinne, die von Körperschaften beim Tausch von Deutsche Börse-Aktien<br />
gegen Holdco-Aktien im Zuge des Tauschangebots erzielt werden, bei Zuordnung der Deutsche Börse-Aktien zum<br />
Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit (§ 8b Abs. 2<br />
KStG). 5% des Veräußerungsgewinns gelten allerdings als steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und<br />
unterliegen somit der Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuerschuld)<br />
und der Gewerbesteuer. Verluste aus dem Tausch von Deutsche Börse- Aktien und andere Gewinnminderungen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Tausch stehen, sind steuerlich grundsätzlich nicht zu<br />
berücksichtigen.<br />
Besondere Regelungen gelten für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für sogenannte<br />
Finanzunternehmen. Siehe unten unter ,,Besondere Behandlung von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors,<br />
Finanzunternehmen und Pensionsfonds“.<br />
Auch Aktionäre, bei denen es sich um Körperschaften handelt, können gemäß § 21 UmwStG die Fortführung<br />
von Buchwerten beantragen (siehe oben unter ,,Im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Einzelunternehmer)<br />
gehaltene Deutsche Börse-Aktien“). Eine rückwirkende Besteuerung des Veräußerungsgewinns (des sogenannten<br />
Einbringungsgewinns II) erfolgt nicht, soweit der allgemeine Steuerbefreiungstatbestand des § 8b Abs. 2 KStG<br />
anwendbar ist.<br />
Die nachstehend unter ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen durch die Holdco oder auf<br />
Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ dargestellten allgemeinen Regelungen zur deutschen Kapitalertragsteuer<br />
gelten entsprechend.<br />
Von Personengesellschaften gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />
Ist ein Aktionär eine gewerblich oder freiberuflich tätige oder gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />
(Mitunternehmerschaft), so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nicht auf Ebene der Personengesellschaft,<br />
sondern auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung bestimmt sich dabei danach, ob<br />
der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine<br />
Körperschaft, sind Veräußerungsgewinne aus dem Tausch der Deutsche Börse-Aktien grundsätzlich im Ergebnis<br />
zu 95% steuerfrei (siehe oben unter ,,Von Körperschaften gehaltene Deutsche Börse-Aktien“). Ist der Gesellschafter<br />
A-462
eine natürliche Person, sind 60% der Veräußerungsgewinne aus dem Tausch der Deutsche Börse-Aktien steuerpflichtig<br />
(siehe oben unter ,,Im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche<br />
Börse-Aktien“). Bei Zuordnung der Deutsche Börse-Aktien zu einer deutschen Betriebsstätte unterliegen die<br />
Gewinne aus ihrem Tausch zudem der Gewerbesteuer auf Ebene der Personengesellschaft, und zwar zu 60%, soweit<br />
natürliche Personen Gesellschafter sind, und zu 5%, soweit Körperschaften Gesellschafter sind. Sind natürliche<br />
Personen Gesellschafter, wird die Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig<br />
oder teilweise auf deren Einkommensteuer angerechnet. Im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von mit<br />
den Veräußerungsgewinnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben sowie auf die<br />
steuerliche Abzugsfähigkeit von Veräußerungsverlusten im Rahmen der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung,<br />
gelten die oben dargestellten Regelungen entsprechend für die Gesellschafter der Personengesellschaft.<br />
Handelt es sich bei einem Aktionär um eine Personengesellschaft, die weder gewerblich oder freiberuflich tätig<br />
noch gewerblich geprägt ist, erfolgt die Besteuerung jedes Gesellschafters so, als hielte er seinen Anteil unmittelbar<br />
(siehe die Abschnitte ,,Im Privatvermögen gehaltene Deutsche Börse-Aktien“, ,,Im Betriebsvermögen natürlicher<br />
Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche Börse-Aktien“ und ,,Von Körperschaften gehaltene Deutsche<br />
Börse-Aktien“).<br />
Deutsche Börse-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland<br />
Bei dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien im Zuge des Tauschangebots erzielte Gewinne unterliegen in<br />
Deutschland insoweit der beschränkten Steuerpflicht, als die Aktien von einem im Ausland ansässigen Aktionär (1)<br />
über eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen, für das im Inland ein<br />
ständiger Vertreter bestellt ist, gehalten werden oder (2) als der im Ausland ansässige Aktionär oder, im Falle eines<br />
unentgeltlichen Erwerbs, sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor dem<br />
Tausch der Deutsche Börse-Aktien unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1% am Grundkapital der Deutsche<br />
Börse beteiligt war.<br />
In diesen Fällen finden grundsätzlich die vorstehend dargestellten Regelungen in Bezug auf Deutsche Börse-<br />
Aktien im Betriebsvermögen Anwendung. Allerdings stellen in den unter (2) beschriebenen Fällen die meisten<br />
deutschen Doppelbesteuerungsabkommen Veräußerungsgewinne von der deutschen Besteuerung frei.<br />
Nach gegenwärtiger Auffassung der Finanzverwaltung besteht für die unter (2) beschriebenen Fälle keine<br />
Pflicht zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer.<br />
Deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen von Holdco oder auf Veräußerungsgewinne aus<br />
Holdco-Aktien<br />
Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien und Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien unterliegen<br />
grundsätzlich einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5%<br />
hierauf (insgesamt also 26,375%), sofern der Aktionär in Deutschland steuerpflichtig ist und eine inländische<br />
Zahlstelle (ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine inländische Zweigstelle eines ausländischen<br />
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts, ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine<br />
inländische Wertpapierhandelsbank) die Holdco-Aktien verwahrt, verwaltet oder deren Veräußerung durchführt<br />
und die Dividenden bzw. die Veräußerungserlöse ausbezahlt oder gutschreibt. Bei vollständiger Steuerbefreiung der<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien, die im Privatvermögen gehalten werden, sollten die Veräußerungsgewinne<br />
auch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegen.<br />
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer auf Dividenden ist die in der Hauptversammlung der Holdco<br />
beschlossene Dividendenausschüttung. Die Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne bemisst sich grundsätzlich<br />
anhand der Differenz zwischen den Veräußerungsgewinnen — nach Abzug der Aufwendungen, die in<br />
unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehen — und den jeweiligen Anschaffungskosten<br />
der Holdco-Aktien.<br />
Eine inländische Zahlstelle behält keine Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinne<br />
aus Holdco-Aktien ein, sofern der wirtschaftliche Eigentümer der Holdco-Aktien entweder ein inländisches<br />
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kredit- oder<br />
Finanzdienstleistungsinstituts oder eine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist, oder die Holdco-Aktien dem<br />
Betriebsvermögen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zuzuordnen sind. Dasselbe gilt<br />
unter bestimmten Umständen auch für Holdco-Aktien, die im Betriebsvermögen von natürlichen Personen oder<br />
Personengesellschaften gehalten werden.<br />
A-463
Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung ihres zuständigen<br />
Finanzamts eingereicht haben, erhalten Dividenden oder Erlöse aus der Veräußerung der Aktien ohne Kapitalertragsteuerabzug.<br />
Für natürliche Personen, die bei ihrer depotführenden Bank eine Freistellungsbescheinigung<br />
eingereicht haben, gilt dasselbe insoweit, als der in der Freistellungsbescheinigung ausgewiesene Betrag noch nicht<br />
durch sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen des Aktionärs aufgebraucht ist.<br />
Etwaige niederländische Quellensteuern, die von den Dividendenzahlungen einbehalten und die nicht nach<br />
dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig sind, können<br />
auf die deutsche Kapitalertragsteuer, die auf die Dividendenzahlungen erhoben wird, angerechnet werden, sofern<br />
die Holdco-Aktien im Privatvermögen einer steuerlich in Deutschland ansässigen Person gehalten werden.<br />
Ist Kapitalertragsteuer von Beträgen einzubehalten, die nicht in Geld oder in geldähnlichen Werten ausbezahlt<br />
werden, hat die inländische Zahlstelle vom Aktionär einen Geldbetrag in der zur Zahlung der Kapitalertragsteuer<br />
erforderlichen Höhe zu verlangen. Stellt der Aktionär der Zahlstelle den erforderlichen Betrag nicht zur Verfügung,<br />
hat die inländische Zahlstelle das zuständige Finanzamt zu unterrichten, das die Steuerschuld festsetzen kann.<br />
Besteuerung der Dividendenzahlungen durch die Holdco<br />
Holdco-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland<br />
Im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien<br />
Dividendenzahlungen auf im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
einkommensteuerpflichtig (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuerschuld).<br />
Wenn deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividenden von einer inländischen Zahlstelle einbehalten wird, gilt die<br />
jeweilige Steuerschuld des Aktionärs allerdings grundsätzlich als erfüllt und es müssen die Dividendeneinkünfte in<br />
der Jahressteuererklärung des Aktionärs nicht angegeben werden (Abgeltungsteuer).<br />
Wird aus anderen Gründen als der Einreichung einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung oder einer<br />
Freistellungsbescheinigung keine Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer einbehalten (etwa weil sich die<br />
Holdco-Aktien im Depot einer ausländischen Bank befinden), sind die Dividendeneinkünfte in der Jahressteuererklärung<br />
des Aktionärs anzugeben. In diesem Fall erfolgt die Festsetzung der Einkommensteuer auf die Dividenden<br />
zu einem pauschalen Satz von 25% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuerschuld). Zur<br />
Ermittlung der Höhe der Steuerschuld lassen sich die Dividenden grundsätzlich nur um Verluste aus privatem<br />
Kapitalvermögen (ohne Abzug der Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Aktiengesellschaften) vermindern.<br />
Ein Aktionär hat Anspruch auf einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 A (1.602 A für<br />
zusammen veranlagte Ehegatten) für seine gesamten privaten Kapitaleinkünfte. Allerdings sind die tatsächlichen,<br />
in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit den privaten Kapitaleinkünften stehenden Werbungskosten<br />
grundsätzlich nicht abzugsfähig. Niederländische Quellensteuer, die auf Dividendenzahlungen einbehalten wurde<br />
und nicht gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig<br />
ist, kann auf die deutsche Einkommensteuer bis zur Höhe der tatsächlich auf die Dividendenzahlungen<br />
fälligen deutschen Einkommensteuer angerechnet werden.<br />
Behält eine inländische Zahlstelle Kapitalertragsteuer auf Dividendeneinkünfte ein, kann der Aktionär unter<br />
gewissen Umständen eine Veranlagung dieser Dividendeneinkünfte zu dem oben beschriebenen pauschalen<br />
Steuersatz beantragen (sofern die inländische Zahlstelle beispielsweise den Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt<br />
oder einbehaltene niederländische Quellensteuer nicht angerechnet hat). Von den Dividenden einbehaltene<br />
deutsche Kapitalertragsteuer wird auf die festzusetzende Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet bzw., sofern<br />
sie die Einkommensteuerschuld übersteigt, erstattet.<br />
Ferner kann ein Aktionär beantragen, dass er mit seinen gesamten privaten Kapitaleinkünften (einschließlich<br />
Dividenden) zusammen mit seinen gesamten sonstigen Einkünften zu dem für ihn jeweils geltenden progressiven<br />
Steuersatz für natürliche Personen veranlagt wird, sofern dies zu einer geringeren Steuerschuld führt (Günstigerprüfung).<br />
Für Zwecke dieser Veranlagung können Verluste aus privatem Kapitalvermögen grundsätzlich nur zur<br />
Verminderung der Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen (einschließlich Dividenden) herangezogen werden.<br />
Zusätzliche Beschränkungen gelten für Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Aktiengesellschaften, die nur<br />
zur Minderung von Gewinnen aus der Veräußerung solcher Anteile herangezogen werden können. Einzig der<br />
Sparer-Pauschbetrag — anstelle der tatsächlichen Werbungskosten — wird als Aufwand steuerlich berücksichtigt<br />
A-464
(siehe oben). Deutsche Kapitalertragsteuer und niederländische Quellensteuern werden auf die Steuerschuld<br />
angerechnet.<br />
Im Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien<br />
Gehören Holdco-Aktien zum Betriebsvermögen eines Aktionärs, richtet sich die Besteuerung der Einkünfte<br />
aus diesen Aktien danach, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft<br />
(Mitunternehmerschaft) ist:<br />
Körperschaften: Dividendeneinkünfte von Körperschaften sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer<br />
befreit. Jedoch gelten 5% dieser steuerbefreiten Einkünfte als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und<br />
sind daher körperschaftsteuerpflichtig (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuerschuld).<br />
Tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in Zusammenhang<br />
stehen, dürfen in voller Höhe abgezogen werden (vorbehaltlich etwaiger allgemeiner Abzugsbeschränkungen).<br />
Dividenden unterliegen jedoch bei Zurechnung der Aktien zu einer deutschen Betriebsstätte in<br />
voller Höhe der Gewerbesteuer (nach Abzug von mit der Dividende in Zusammenhang stehenden<br />
Betriebsausgaben), es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Veranlagungszeitraums zu<br />
mindestens 10% am Kapital von Holdco beteiligt. Im letzteren Fall findet die 95%ige Befreiung der<br />
Dividenden für Körperschaftsteuerzwecke entsprechende Anwendung auf die Gewerbesteuer. Bei<br />
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland<br />
und den Niederlanden (insbesondere bei Zurechnung der Holdco-Aktien zu einer Betriebsstätte in<br />
den Niederlanden) können die Dividenden von der Besteuerung in Deutschland befreit sein.<br />
Einzelunternehmer (natürliche Personen): 60% der Dividenden, die ein Einzelunternehmer erhält,<br />
unterliegen der Besteuerung (Teileinkünfteverfahren) zum persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuerschuld). Entsprechend sind Betriebsausgaben,<br />
die mit den Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, (vorbehaltlich etwaiger<br />
allgemeiner Abzugsbeschränkungen) nur zu 60% steuerlich abzugsfähig. Gehören die Aktien zum<br />
Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte, so unterliegen die Dividendeneinkünfte in voller Höhe<br />
der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu<br />
mindestens 10% am Kapital von Holdco beteiligt. Die Gewerbesteuer ist im Wege eines pauschalierten<br />
Anrechnungsverfahrens grundsätzlich vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer<br />
des Aktionärs anrechenbar.<br />
Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften): Ist eine gewerblich oder freiberuflich tätige oder<br />
gewerblich geprägte Personengesellschaft Holdco-Aktionärin, so wird die Einkommen- oder Körperschaftsteuer<br />
nur auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Die Besteuerung richtet sich dabei<br />
danach, ob der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der<br />
Gesellschafter eine Körperschaft, so sind 95% der Dividendeneinkünfte grundsätzlich von der Steuer<br />
befreit (siehe oben unter ,,Körperschaften“). Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, unterliegen<br />
60% der Dividendeneinkünfte der Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%<br />
auf die Einkommensteuerschuld (siehe oben unter ,,Einzelunternehmer (natürliche Personen)“). Bei<br />
Zurechnung der Holdco-Aktien zum Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte unterliegen die<br />
Dividenden grundsätzlich auf Ebene der Personengesellschaft in voller Höhe der Gewerbesteuer. Sind<br />
natürliche Personen Gesellschafter, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf den Anteil dieses<br />
Gesellschafters entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig<br />
oder teilweise auf dessen persönliche Einkommensteuer angerechnet. War die Personengesellschaft<br />
zu Beginn des maßgeblichen Veranlagungszeitraums zu mindestens 10% am Kapital der Holdco<br />
beteiligt, unterliegen die Dividenden nicht der Gewerbesteuer. Soweit allerdings an der Personengesellschaft<br />
Körperschaften beteiligt sind, werden 5% der Dividendeneinkünfte als nicht abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben behandelt, auf die Gewerbesteuer anfällt. Ist der Aktionär Einzelunternehmer, kann<br />
niederländische Quellensteuer, die auf Dividenden erhoben wurde und nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig ist, insgesamt oder<br />
teilweise auf die Einkommensteuerschuld des Aktionärs angerechnet werden. Alternativ kann sich ein<br />
Einzelunternehmer unter bestimmten Umständen dazu entscheiden, 60% der nicht erstattungsfähigen<br />
niederländischen Quellensteuer bei der Ermittlung seines zu versteuernden Einkommens in Abzug zu<br />
bringen. Ist ein Aktionär, bei dem es sich um eine Körperschaft handelt, steuerlich in Deutschland<br />
ansässig (und unterliegt er nicht den nachstehend dargestellten besonderen Regelungen), kann die<br />
niederländische Quellensteuer, die auf Dividenden erhoben wurde und nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig ist, nicht auf die Körperschaftsteuerschuld<br />
des Aktionärs angerechnet werden. Werden die Aktien über eine andere<br />
A-465
Personengesellschaft gehalten, gelten dieselben Regelungen wie oben dargestellt, abhängig davon, ob es<br />
sich bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft um natürliche Personen oder Körperschaften<br />
handelt.<br />
Besondere Regelungen gelten für Beteiligungsunternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und<br />
für sogenannte Finanzunternehmen sowie für Pensionsfonds. Siehe unten unter ,,Besondere Behandlung<br />
von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors, Finanzunternehmen und Pensionsfonds“.<br />
Holdco-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Deutschlands<br />
Für Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien, die über eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung<br />
oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten werden, gelten<br />
die oben unter ,,Im Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien“ dargestellten Regelungen entsprechend.<br />
Auch Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien an im Ausland ansässige Aktionäre unterliegen grundsätzlich<br />
der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld), wenn die Auszahlung<br />
durch eine inländische Zahlstelle erfolgt. Die Steuer wird jedoch nicht einbehalten, wenn der nicht in<br />
Deutschland ansässige Aktionär mit Dividendenzahlungen bereits aufgrund des nationalen Steuerrechts (und nicht<br />
erst infolge eines Doppelbesteuerungsabkommens) nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.<br />
Holdco-Aktien im Vermögen einer weder gewerblich oder freiberuflich tätigen noch gewerblich geprägten Personengesellschaft<br />
Handelt es sich bei einem Aktionär um eine Personengesellschaft, die weder gewerblich oder freiberuflich<br />
tätig noch gewerblich geprägt ist, erfolgt die Besteuerung der Gesellschafter der Personengesellschaft so, als hielten<br />
sie ihre Holdco-Aktien unmittelbar (siehe Abschnitte ,,Im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien“, ,,Im<br />
Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien“ und ,,Im Ausland ansässige Aktionäre“).<br />
Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien<br />
Für steuerliche Zwecke sowie für die Zwecke der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen<br />
Deutschland und den Niederlanden in Deutschland ansässige Aktionäre<br />
Im Privatvermögen gehaltene Aktien<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und im Privatvermögen<br />
gehalten wurden, sind grundsätzlich von der Steuer befreit. Es bestehen unseres Erachtens gute Gründe anzunehmen,<br />
dass die Veräußerung von Holdco-Aktien insoweit nicht der Besteuerung unterliegt, als die Holdco-Aktien<br />
im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien erworben wurden, für die diese Steuerbefreiung ihrerseits in Anspruch<br />
genommen werden konnte, sofern für den Tausch von Deutsche Börse-Aktien die Vereinfachungsregel des § 20<br />
Abs. 4a Satz 1 EStG beansprucht werden konnte (siehe oben unter ,,Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-<br />
Aktien gegen Holdco-Aktien — Im Privatvermögen gehaltene Deutsche Börse-Aktien“). Entsprechend sind<br />
etwaige Verluste aus der Veräußerung solcher Holdco-Aktien steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Im Übrigen sind Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch eine natürliche Person, welche die<br />
Aktien im Privatvermögen gehalten hat, unabhängig von der Haltedauer der Holdco-Aktien grundsätzlich steuerpflichtig.<br />
Die Steuerschuld ist grundsätzlich durch den Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten, die grundsätzlich<br />
von einer in Deutschland ansässigen Zahlstelle einbehalten wird (Kapitalertragsteuer von 25% zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag von 5,5% hierauf; Abgeltungsteuer). Es gelten die unter ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf<br />
Dividendenzahlungen durch die Holdco oder auf Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ dargestellten Regelungen.<br />
Hinsichtlich der Pflicht zur Angabe von Veräußerungsgewinnen in Steuererklärungen, der Möglichkeit, die<br />
Veranlagung der Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen zu beantragen, und der Folgen einer solchen Veranlagung<br />
gilt die obige Darstellung der Dividendenbesteuerung entsprechend (siehe ,,Besteuerung der Dividendenzahlungen<br />
durch die Holdco — Holdco-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland“). Verluste aus der<br />
Veräußerung von Holdco-Aktien können grundsätzlich nur zur Minderung von Gewinnen aus der Veräußerung von<br />
Anteilen an Aktiengesellschaften herangezogen werden.<br />
A-466
Abweichend hiervon unterliegen im Falle der Veräußerung von Holdco-Aktien Veräußerungsgewinne aus<br />
Holdco-Aktien zu 60% der Besteuerung (zum jeweiligen Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe<br />
von 5,5% auf die Steuerschuld), wenn ein Aktionär, oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs, sein Rechtsvorgänger,<br />
zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1%<br />
unmittelbar oder mittelbar am Kapital von Holdco beteiligt war. Dementsprechend sind in diesem Fall Veräußerungsverluste<br />
nur zu 60% steuerlich abzugsfähig (vorbehaltlich etwaiger allgemeiner Abzugsbeschränkungen).<br />
Besondere Regelungen (nämlich eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit) finden in Bezug auf<br />
Veräußerungsverluste Anwendung bei einem gestaffelten Erwerb von mindestens 1% des Kapitals von Holdco<br />
innerhalb der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre sowie im Fall eines steuerneutralen oder steuerlich<br />
begünstigten Erwerbs von Holdco-Aktien im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien, für die der Schwellenwert von<br />
mindestens 1% erreicht wurde.<br />
Im Betriebsvermögen gehaltene Aktien<br />
Bei Holdco-Aktien, die zum Betriebsvermögen eines Aktionärs gehören, richtet sich die Besteuerung der bei<br />
einer Veräußerung dieser Holdco-Aktien erzielten Veräußerungsgewinne danach, ob der Aktionär eine Körperschaft,<br />
ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft ist:<br />
Körperschaften: Gewinne, die von Körperschaften bei der Veräußerung von Holdco-Aktien erzielt<br />
werden, sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und bei Zuordnung der Aktien zu einer deutschen<br />
Betriebsstätte auch von der Gewerbesteuer befreit. 5% des Veräußerungsgewinns gelten jedoch als<br />
steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuerschuld) und der Gewerbesteuer.<br />
Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten<br />
Holdco-Aktien stehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Besondere Regelungen<br />
gelten für Veräußerungsgewinne, die von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und von<br />
sogenannten Finanzunternehmen sowie von Pensionsfonds realisiert werden. Siehe unten unter ,,Besondere<br />
Behandlung von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors, Finanzunternehmen und<br />
Pensionsfonds“.<br />
Einzelunternehmer (natürliche Personen): Gehören die Holdco-Aktien zum Betriebsvermögen eines<br />
Einzelunternehmers, unterliegen 60% der Gewinne aus der Veräußerung der Holdco-Aktien der Besteuerung<br />
zum jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%<br />
auf die Einkommensteuerschuld). Allerdings sind (vorbehaltlich etwaiger weitergehender allgemeiner<br />
Abzugsbeschränkungen) mit einem solchen Veräußerungsgewinn in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />
stehende Betriebsausgaben sowie Veräußerungsverluste auch nur zu 60% steuerlich abzugsfähig. Bei<br />
Zuordnung der Holdco-Aktien zu einem stehenden Gewerbebetrieb in Deutschland unterliegen 60% der<br />
Veräußerungsgewinne zusätzlich der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist im Wege eines pauschalierten<br />
Anrechnungsverfahrens vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des<br />
Aktionärs anrechenbar.<br />
Personengesellschaften: Ist ein Aktionär eine gewerblich oder freiberuflich tätige oder gewerblich<br />
geprägte Personengesellschaft, so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nicht auf Ebene der<br />
Personengesellschaft, sondern auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung richtet<br />
sich dabei danach, ob der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist<br />
der Gesellschafter eine Körperschaft, ist ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich im<br />
Ergebnis zu 95% steuerfrei, (siehe oben unter ,,Körperschaften“). Ist der Gesellschafter eine natürliche<br />
Person, ist ein Gewinn aus der Veräußerung von Holdco-Aktien zu 60% steuerpflichtig (siehe oben unter<br />
,,Einzelunternehmer“). Bei Zuordnung der Holdco-Aktien zu einem stehenden Gewerbebetrieb in<br />
Deutschland unterliegen die Gewinne aus deren Veräußerung ferner der Gewerbesteuer auf Ebene der<br />
Personengesellschaft und zwar zu 60%, soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt<br />
sind, und zu 5%, soweit Körperschaften beteiligt sind. Verluste aus der Veräußerung von Holdco-Aktien<br />
sind im Rahmen der Gewerbesteuer nur zu maximal 60% steuerlich abzugsfähig, soweit es sich bei den<br />
Gesellschaftern um natürliche Personen handelt. Sind natürliche Personen Gesellschafter, wird die<br />
Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig oder teilweise auf deren<br />
Einkommensteuer angerechnet. Im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von mit den Veräußerungsgewinnen<br />
in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben sowie auf die<br />
steuerliche Abzugsfähigkeit von Veräußerungsverlusten im Rahmen der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung<br />
gelten die unter ,,Körperschaften“ dargestellten Regelungen für körperschaftsteuerpflichtige<br />
Gesellschafter und die unter ,,Einzelunternehmer“ dargestellten Regelungen für<br />
einkommensteuerpflichtige Gesellschafter der Personengesellschaft.<br />
A-467
Im Ausland ansässige Aktionäre<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien, die über eine inländische Betriebsstätte oder eine feste<br />
Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten<br />
werden, gelten die oben unter ,,Für steuerliche Zwecke sowie für die Zwecke der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
zwischen Deutschland und den Niederlanden in Deutschland ansässige Aktionäre — Im<br />
Betriebsvermögen gehaltene Aktien“ dargestellten Regelungen entsprechend.<br />
Auch Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch im Ausland ansässige Aktionäre unterliegen<br />
grundsätzlich der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld), wenn<br />
die Auszahlung durch eine inländische Zahlstelle erfolgt. Die Steuer wird jedoch nicht einbehalten, wenn der nicht<br />
in Deutschland ansässige Aktionär aufgrund nationalen Steuerrechts (und nicht erst aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens)<br />
in Deutschland mit Veräußerungsgewinnen nicht steuerpflichtig ist.<br />
Holdco-Aktien im Vermögen einer weder gewerblich oder freiberuflich tätigen noch gewerblich geprägten Personengesellschaft<br />
Handelt es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft, die weder gewerblich oder freiberuflich tätig<br />
noch gewerblich geprägt ist, erfolgt die Besteuerung der Gesellschafter der Personengesellschaft so, als hielten<br />
diese ihre Anteile an Holdco unmittelbar (siehe Abschnitte ,,Im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien“, ,,Im<br />
Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien“ und ,,Im Ausland ansässige Aktionäre“).<br />
Besondere Behandlung von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors, Finanzunternehmen und<br />
Pensionsfonds<br />
Soweit Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute Holdco-Aktien halten oder veräußern, die nach § 1a<br />
des Gesetzes über das Kreditwesen (,,KWG“) ihrem Handelsbuch zuzurechnen sind, können sie weder von der<br />
40%igen Steuerbefreiung des Teileinkünfteverfahrens noch von der 95%igen Befreiung von der Körperschaftsteuer<br />
(zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5% auf die Steuerschuld) und auch nicht von der Befreiung von der<br />
jeweiligen Gewerbesteuer profitieren. Das heißt, Dividendeneinkünfte und Veräußerungsgewinne unterliegen in<br />
vollem Umfang der Besteuerung. Die steuerliche Abzugsfähigkeit gewisser Betriebsausgaben kann allgemeinen<br />
Beschränkungen unterliegen. Dividenden (abzüglich zurechenbarer Betriebsausgaben, d. h. die Nettodividenden)<br />
unterliegen nicht der Gewerbesteuer, sofern die Körperschaft seit Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu<br />
mindestens 10% am Kapital von Holdco beteiligt war.<br />
Gleiches gilt für Holdco-Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des KWG mit dem Ziel der kurzfristigen<br />
Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden, und für Holdco-Aktien, die von Kreditinstituten,<br />
Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über eine<br />
inländische Zweigniederlassung gehalten werden. Dementsprechend gilt die an früherer Stelle in Bezug auf<br />
Körperschaften dargestellte Steuerbefreiung zugunsten der Dividendeneinkünfte und Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Holdco-Aktien nicht für solche Holdco-Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen<br />
den Kapitalanlagen zuzurechnen sind oder von Pensionsfonds gehalten werden. Zudem ist für diese Aktionäre<br />
keine Gewerbesteuerminderung vorgesehen. Für diese Gesellschaften gelten besondere Besteuerungsregelungen in<br />
Bezug auf derartige Einkünfte.<br />
Allerdings können, sofern die Mutter-Tochter-Richtlinie (EG-Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli<br />
1990 in der derzeit gültigen Fassung) Anwendung findet, für körperschaftsteuerpflichtige Aktionäre gewisse<br />
Ausnahmen in Bezug auf Dividendenzahlungen gelten.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der Übergang von Holdco-Aktien auf eine andere Person von Todes wegen oder durch Schenkung unterliegt<br />
grundsätzlich nur dann der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn der Erblasser, der Schenker, der<br />
Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zum Zeitpunkt des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder<br />
seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder — im Falle von Körperschaften und ähnlichen eingetragenen Gesellschaften<br />
wie z. B. Personenvereinigungen und Vermögensmassen — seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz in Deutschland<br />
hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre in Folge im Ausland aufgehalten hat, ohne<br />
A-468
im Inland einen Wohnsitz zu haben (besondere Regelungen gelten für bestimmte frühere deutsche Staatsangehörige,<br />
die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben), oder die Holdco-<br />
Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte<br />
unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war.<br />
Die wenigen gegenwärtig geltenden deutschen Doppelbesteuerungsabkommen betreffend die Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer führen unter Umständen (1) zu Abweichungen von den vorstehend dargestellten Grundsätzen der<br />
deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht und (2) dazu, dass gezahlte ausländische Erbschaft- oder<br />
Schenkungsteuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet werden kann.<br />
Sonstige Steuern<br />
Bei dem Erwerb, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Holdco-Aktien fallen derzeit auf<br />
Ebene der Aktionäre grundsätzlich keine deutschen Kapitalverkehrsteuern, Umsatzsteuern, Stempelgebühren oder<br />
ähnliche Steuern an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmer jedoch zur Umsatzsteuerpflicht der<br />
grundsätzlich umsatzsteuerbefreiten Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland derzeit nicht erhoben<br />
und fällt daher nicht an.<br />
Wesentliche Folgen in Bezug auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />
Allgemeines<br />
Im nachfolgenden Abschnitt wird dargestellt, (1) welche wesentlichen Folgen sich für US-Aktionäre (nach<br />
Maßgabe der nachstehenden Definition) der Deutsche Börse, die an dem Tauschangebot teilnehmen, mit Bezug auf<br />
die US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax) ergeben, und (2) welche wesentlichen Aspekte der US-<br />
Bundeseinkommensteuer im Zusammenhang mit dem Halten und der Veräußerung der im Rahmen des Tauschangebots<br />
bezogenen Holdco-Aktien relevant sind.<br />
Allgemeine Aspekte zu der Darstellung bezüglich der US-Bundeseinkommensteuer<br />
Die nachfolgende Darstellung der auf die US-Bundeseinkommensteuer bezogenen Folgen basieren auf dem<br />
U.S. Internal Revenue Code von 1986, auf den dazu erlassenen U.S. Treasury Regulations sowie auf behördlichen<br />
und gerichtlichen Entscheidungen, allesamt in ihrer zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />
gültigen Fassung. Diese Gesetze können sich ggf. auch rückwirkend ändern, wobei sich jede derartige Änderung<br />
auf die Richtigkeit der in dieser Darstellung gemachten Aussagen und Schlussfolgerungen auswirken kann.<br />
Für Zwecke dieser Darstellung bezeichnet ,,US-Aktionär“ (U.S. holder) einen wirtschaftlichen Eigentümer<br />
von Deutsche Börse-Aktien, bzw. nach Vollzug des Tauschangebots von Holdco-Aktien, in Bezug auf die<br />
US-Bundeseinkommensteuer (1) eine natürliche Person, die Staatsangehörige oder Gebietsansässige der Vereinigten<br />
Staaten ist; (2) eine Körperschaft (oder eine andere als Körperschaft behandelte Gesellschaft), die nach dem<br />
Recht der Vereinigten Staaten oder nach dem Recht eines US-Einzelstaats oder des District of Columbia errichtet<br />
wurde; (3) einen Trust, sofern er (a) der maßgeblichen Aufsicht durch ein Gericht in den Vereinigten Staaten<br />
unterliegt und eine oder mehrere US-Personen die Befugnis haben, sämtliche wesentlichen Entscheidungen des<br />
Trust zu kontrollieren, oder sofern er (b) nach den geltenden U.S. Treasury Regulations eine wirksame Wahlmöglichkeit<br />
vorsieht, um als US-Person behandelt zu werden; oder (4) eine Vermögensmasse, deren Ertrag<br />
ungeachtet ihrer Herkunft in die für die US-Bundeseinkommensteuer relevanten Bruttoeinkünfte einzubeziehen<br />
sind.<br />
Für die Zwecke dieser Erörterung bezeichnet ,,Nicht-US-Aktionär“ (non-U.S. holder) einen wirtschaftlichen<br />
Eigentümer von Holdco-Aktien, der kein US-Aktionär ist (mit Ausnahme von Gesellschaften oder Gebilden, die im<br />
Sinne der US-Bundeseinkommensteuer als Personengesellschaft behandelt werden).<br />
Wird eine Gesellschaft oder ein Gebilde, die bzw. das im Sinne der US-Bundeseinkommensteuer als<br />
Personengesellschaft (partnership) behandelt wird, wirtschaftlicher Eigentümer von Deutsche Börse-Aktien oder,<br />
nach Vollzug des Tauschangebots, von Holdco-Aktien, so hängt die steuerliche Behandlung eines Gesellschafters<br />
(partner) dieser Personengesellschaft grundsätzlich von seinem Status und der Geschäftstätigkeit der Personengesellschaft<br />
ab. Deutsche Börse- oder Holdco-Aktionäre, die Personengesellschaften oder Gesellschafter solcher<br />
Personengesellschaften sind, sollten sich bei ihren steuerlichen Beratern nach den auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />
bezogenen Folgen des Tauschangebots, des Haltens und der Veräußerung von Holdco-Aktien erkundigen.<br />
A-469
Diese Darstellung beschäftigt sich ausschließlich mit Deutsche Börse- und Holdco-Aktionären, die ihre<br />
Deutsche Börse- bzw. ihre Holdco-Aktien, je nach Sachlage, als Kapitalvermögen (capital asset) im Sinne von<br />
Section 1221 des Internal Revenue Code halten (d. h. generell zu Anlagezwecken gehaltenes Vermögen). In dieser<br />
Erörterung werden darüber hinaus nicht sämtliche Aspekte der Besteuerung im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer<br />
angesprochen, die für einen Aktionär aufgrund seiner besonderen Umstände relevant sein können oder<br />
die unter Umständen für Aktionäre gelten, für die nach dem US-Bundeseinkommensteuerrecht eine besondere<br />
steuerliche Behandlung vorgesehen ist (so beispielsweise für Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften, von der<br />
Steuer befreite Organisationen, Wertpapierhändler, die sich für eine Behandlung nach der Marktbewertungsmethode<br />
entscheiden, Aktionäre, die Deutsche Börse- bzw. Holdco-Aktien, je nach Sachlage, durch Ausübung von<br />
Mitarbeiteroptionen oder anderweitig als Entgeltbestandteile erworben haben, Gesellschaften oder Gebilde, die im<br />
Sinne der US-Bundeseinkommensteuer als Personengesellschaft behandelt werden; Aktionäre, für welche die<br />
alternative Mindestbesteuerung gilt, Aktionäre, die ihre Deutsche Börse- bzw. ihre Holdco-Aktien, je nach<br />
Sachlage, im Rahmen eines Absicherungsgeschäfts, eines Straddle-Optionsgeschäfts, einer als steuerliche Verkaufsfiktion<br />
geltenden Verkaufsposition (constructive sale) oder eines Umwandlungsgeschäfts halten, US-Aktionäre,<br />
deren funktionelle Währung nicht der US-Dollar ist, im Ausland ansässige US-Staatsangehörige, Controlled<br />
Foreign Corporations sowie Passive Foreign Investment Companies, welche hier als ,,PFICs“ bezeichnet werden<br />
und, außer soweit dies nachstehend ausdrücklich dargelegt ist, Nicht-US-Aktionäre). Sofern nicht nachstehend<br />
ausdrücklich erwähnt, beschäftigt sich diese Darstellung nicht mit Holdco-Aktionären, die unmittelbar nach dem<br />
Tauschangebot und der Verschmelzung tatsächlich oder abgeleitet mindestens 5% der gesamten Stimmrechte oder<br />
des Gesamtwerts der Aktien der Holdco besitzen. Dieser Darstellung liegt die Annahme zu Grunde, dass die<br />
Deutsche Börse zu keinem Zeitpunkt, zu dem US-Aktionäre Deutsche Börse-Aktien hielten, als PFIC einzustufen<br />
war. In dieser Darstellung werden ferner keine steuerlichen Folgen angesprochen, die sich aus den Rechtsvorschriften<br />
eines Einzelstaats oder einer lokalen oder ausländischen Gebietskörperschaft oder aus anderen US-<br />
Bundesgesetzen als den für die US-Bundeseinkommensteuer relevanten Rechtsvorschriften ergeben. Zudem<br />
werden in dieser Darstellung keine steuerlichen Folgen des Haltens und der Veräußerung von Holdco-Aktien<br />
behandelt, die sich im Rahmen der Medicare-Beitragsteuer auf nicht als Arbeitseinkünfte geltende Einkünfte<br />
gemäß dem Health Care and Education Reconciliation Act von 2010 ergeben.<br />
ALLE DEUTSCHE BÖRSE-AKTIONÄRE SOLLTEN SICH BEI IHREM JEWEILIGEN STEUER-<br />
LICHEN BERATER NACH DEN FÜR SIE RELEVANTEN STEUERLICHEN FOLGEN DES TAUSCHAN-<br />
GEBOTS IN BEZUG AUF BUNDESSTEUERN, EINZELSTAATLICHE, LOKALE UND AUßERHALB<br />
DER USA GELTENDE STEUERN ERKUNDIGEN. ALLE AKTIONÄRE, DIE HOLDCO-AKTIEN IM<br />
RAHMEN DES TAUSCHANGEBOTS ERWERBEN, SOLLTEN SICH BEI IHREM STEUERLICHEN<br />
BERATER NACH DEN FÜR SIE RELEVANTEN STEUERLICHEN FOLGEN DES HALTENS UND DER<br />
VERÄUßERUNG VON HOLDCO-AKTIEN IN BEZUG AUF BUNDESSTEUERN, EINZELSTAATLICHE,<br />
LOKALE UND AUßERHALB DER USA GELTENDE STEUERN ERKUNDIGEN.<br />
Wesentliche Folgen des Tauschangebots im Hinblick auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />
Closing-Bedingungen<br />
Für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer ist vorgesehen, dass das Tauschangebot als eine Transaktion im<br />
Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code angesehen wird bzw. dass das Tauschangebot und die<br />
Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code<br />
angesehen werden.<br />
Eine Bedingung für die Verpflichtung der Holdco zum Vollzug des Tauschangebots ist, dass die Deutsche<br />
Börse am Tag des Ablaufs der Annahmefrist oder vorher vom Internal Revenue Service eine verbindliche Auskunft<br />
erhält, die im Wesentlichen besagt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion im Sinne von Section 351(a) des<br />
Internal Revenue Code gilt bzw. dass das Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen als<br />
Transaktion im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code anzusehen sind (wobei diese Bedingung<br />
als ,,Deutsche Börse-Steuerbedingung“ bezeichnet wird). Nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
ist die Deutsche Börse gehalten, auf die Deutsche Börse-Steuerbedingung zu verzichten, sofern sie ein in<br />
Form und Inhalt für sie hinreichend überzeugendes schriftliches Rechtsgutachten erhält, das auf das Fristende für<br />
die Verzichtserklärung (Waiver Limitation Date) datiert ist und besagt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion<br />
im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code gelten wird bzw. dass das Tauschangebot und die<br />
Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code<br />
anzusehen sind. Die Deutsche Börse geht davon aus, dass sie das im unmittelbar vorstehenden Satz erwähnte<br />
Rechtsgutachten erhält und daher auf die Deutsche Börse-Steuerbedingung verzichten wird.<br />
A-470
Jedes Rechtsgutachten basiert auf den Zusicherungen und Annahmen, die in diesem genannt sind oder auf die<br />
darin Bezug genommen wird. Sofern einzelne Zusicherungen oder Annahmen nicht zutreffen, ist es möglich, dass<br />
die steuerlichen Folgen des Tauschangebots für die Aktionäre der Deutsche Börse erheblich von den nachstehend<br />
erläuterten abweichen. Ein Rechtsgutachten gibt die nach bestem Wissen und Gewissen erstellte rechtliche<br />
Beurteilung durch die rechtlichen Berater wieder und ist für den Internal Revenue Service nicht verbindlich.<br />
Dementsprechend besteht keine Gewähr, dass der Internal Revenue Service nicht eine andere Auffassung als den in<br />
dem Rechtsgutachten zum Ausdruck gebrachten Rechtsansichten vertritt oder diesen widerspricht. Da überdies der<br />
Tag der Erstellung des Rechtsgutachtens vor dem Vollzug des Tauschangebots liegen wird, gibt es keine Gewähr,<br />
dass die in dem Gutachten zum Ausdruck gebrachten Schlussfolgerungen zum Wirksamkeitszeitpunkt des<br />
Tauschangebots noch gültig sind. In der folgenden Erörterung wird von der Annahme ausgegangen, dass die in<br />
der Stellungnahme zum Ausdruck gebrachten Schlussfolgerungen zum Wirksamkeitszeitpunkt des Tauschangebots<br />
weiter gültig sind.<br />
Folgen des Tauschangebots im Hinblick auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />
Die wesentlichen Folgen für US-Aktionäre der Deutsche Börse, die an dem Tauschangebot teilnehmen, stellen<br />
sich im Hinblick auf die US-Bundeseinkommensteuer grundsätzlich wie folgt dar:<br />
Im Allgemeinen erfolgt keine steuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten durch<br />
einen US-Aktionär beim Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots.<br />
Der Wertansatz der Holdco-Aktien, die im Rahmen des Tauschangebots im Tausch gegen Deutsche Börse-<br />
Aktien bezogen werden, entspricht dem Wertansatz der getauschten Deutsche Börse-Aktien. Die Haltedauer der<br />
Holdco-Aktien, die im Rahmen des Tauschangebots im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien bezogen werden,<br />
schließt die Haltedauer der getauschten Deutsche Börse-Aktien mit ein. US-Aktionäre, die unterschiedliche Pakete<br />
von Deutsche Börse-Aktien zu unterschiedlichen Terminen oder zu unterschiedlichen Preisen erworben haben,<br />
sollten sich bei ihrem steuerlichen Berater nach der Ermittlung des Wertansatzes und der Haltedauer der im Rahmen<br />
des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien erkundigen.<br />
Bei einem US-Aktionär, bei dem es sich um einen Five Percent Transferee Shareholder der Holdco im<br />
Sinne der nach Section 367(a) des Internal Revenue Code erlassenen Treasury Regulations handelt (d. h. ein<br />
US-Aktionär, der unmittelbar nach dem Tauschangebot und der Verschmelzung tatsächlich oder mittelbar<br />
mindestens 5% der gesamten Stimmrechte oder des Gesamtwerts der Aktien der Holdco besitzt), ist die oben<br />
beschriebene nicht erfolgende steuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen nur dann möglich,<br />
wenn er mit dem IRS eine Gewinnanerkennungsvereinbarung (gain recognition agreement) nach Maßgabe der<br />
Definition in den Treasury Regulations schließt. Für einen solchen Aktionär sind ggf. noch andere als die hier<br />
beschriebenen Aspekte relevant. Deshalb sollte er sich bei seinem steuerlichen Berater erkundigen, ob er eine<br />
Gewinnanerkennungsvereinbarung einreichen soll, welche Verfahren bei der Einreichung zu befolgen sind und<br />
welche sonstigen Aspekte für ihn relevant sein können.<br />
Wesentliche auf die US-Bundeseinkommensteuer bezogene Aspekte im Zusammenhang mit dem Halten und<br />
der Veräußerung der im Rahmen des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien<br />
Im Folgenden wird erörtert, welche wesentlichen Folgen sich für US-Aktionäre und Nicht-US-Aktionäre in<br />
Bezug auf die US-Bundeseinkommensteuer aus dem Halten und der Veräußerung von im Rahmen des Tauschangebots<br />
bezogenen Holdco-Aktien ergeben.<br />
US-Aktionäre<br />
Ausschüttungen<br />
Vorbehaltlich der nachstehenden Darstellungen in Hinblick auf die potenzielle Anwendbarkeit der PFIC-Regelungen<br />
stellen jegliche etwaige in Bezug auf die Holdco-Aktien vorgenommenen Ausschüttungen bis zur Höhe<br />
des für die US-Bundeseinkommensteuer ermittelten ausschüttungsfähigen Gewinns (current and accumulated<br />
earnings and profits) der Holdco Dividenden für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer dar. Die Bruttobeträge<br />
der Dividenden, die ein US-Aktionär erhält, einschließlich des aufgrund der niederländischen Dividendenbesteuerung<br />
einbehaltenen Quellensteuerbetrags, unterliegen als Dividendeneinkünfte ausländischer Herkunft grundsätzlich<br />
der US-Bundeseinkommensteuer und können nicht im Rahmen der Abzugsmöglichkeit für erhaltene<br />
A-471
Dividenden geltend gemacht werden, die generell für US-Körperschaften besteht. Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen<br />
für kurzfristige oder gehedgte Positionen und bestimmter anderer Ausnahmen werden Dividenden, die<br />
von bestimmten US-Aktionären, bei denen es sich nicht um eine Körperschaft handelt, also auch von natürlichen<br />
Personen, vor dem 1. Januar 2013 vereinnahmt werden, im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer grundsätzlich<br />
mit einem Höchststeuersatz von 15% besteuert, sofern es sich dabei um qualifizierte Dividenden (qualified<br />
dividends) handelt. Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien werden so lange als qualifizierte Dividenden<br />
behandelt, wie Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange notiert sind und Holdco nicht zu einem beliebigen<br />
relevanten Zeitpunkt vor dem oder in dem Jahr der Dividendenzahlung als PFIC eingestuft wird. US-Aktionäre der<br />
Holdco sollten sich bei ihrem steuerlichen Berater erkundigen, ob sie mit Blick auf ihre jeweiligen Umstände den<br />
ermäßigten Steuersatz für die Dividendenbesteuerung in Anspruch nehmen können.<br />
Soweit eine Ausschüttung die Höhe des für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer ermittelten aktuellen<br />
oder aufgelaufenen ausschüttungsfähigen Gewinns (current or accumulated earnings and profits) der Holdco<br />
übersteigt, wird die Ausschüttung bis zur Höhe des steuerlichen Wertansatzes der Aktien des US-Aktionärs als<br />
steuerbefreite Kapitalrückzahlung (mit einer entsprechenden Herabsetzung des steuerlichen Wertansatzes) und der<br />
Mehrbetrag als Veräußerungsgewinn behandelt. Ein solcher Veräußerungsgewinn gilt als langfristiger Veräußerungsgewinn,<br />
sofern der US-Aktionär die betreffenden Holdco-Aktien länger als ein Jahr gehalten hat. Aktionäre,<br />
die Holdco-Aktien mit unterschiedlichen steuerlichen Wertansätzen oder Haltedauern besitzen, sollten sich bei<br />
ihrem steuerlichen Berater nach der Anwendbarkeit dieser Regelungen erkundigen.<br />
Ein US-Aktionär, der (direkt oder durch Einbehalt) niederländische Einkommensteuern für Dividenden aus<br />
Holdco-Aktien zahlt, hat grundsätzlich — vorbehaltlich der nach dem US-Bundeseinkommensteuerrecht generell<br />
geltenden Beschränkungen — Anspruch auf eine Anrechnung dieser Steuer auf seine im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer<br />
bestehende Steuerschuld, oder er kann von seiner Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, diese<br />
Steuer bei der Berechnung seines zu versteuernden Einkommens abzuziehen. Für Zwecke der Anrechnung<br />
ausländischer Steuern gelten die von der Holdco gezahlten Dividenden grundsätzlich als Einkünfte der passiven<br />
Kategorie (passive category income) ausländischer Herkunft oder bei bestimmten Aktionären auch als Einkünfte<br />
der allgemeinen Kategorie (general category income) ausländischer Herkunft. Sofern Holdco jedoch eine ausländische<br />
Körperschaft im US-Besitz ist (U.S.-owned foreign corporation), gelten für Zwecke der Beschränkung<br />
der Anrechnung ausländischer Steuern sämtliche Dividenden, die Holdco in einem beliebigen Jahr zahlt,<br />
proportional zu dem Prozentsatz des ausschüttungsfähigen Gewinns (earnings and profits) der Holdco, der in<br />
dem betreffenden Jahr als ausschüttungsfähiger Gewinn (earnings and profits) US-amerikanischer Herkunft<br />
eingestuft wird, als Einkünfte US-amerikanischer Herkunft (unter der Voraussetzung, dass mindestens 10% des<br />
ausschüttungsfähigen Gewinns (earnings and profits) so eingestuft werden). Dabei wird Holdco als ausländische<br />
Körperschaft im US-Besitz behandelt, sofern mindestens 50% der Stimmrechte oder des Werts der Aktien<br />
unmittelbar oder mittelbar von US-Personen gehalten werden. Nicht in Anspruch genommen werden kann eine<br />
Anrechnung ausländischer Steuern für die niederländische Quellensteuer auf Dividenden, die auf bestimmte<br />
kurzfristige oder gehedgte Positionen in Holdco-Aktien erfolgte. US-Aktionäre sollten sich bei ihrem steuerlichen<br />
Berater erkundigen, welche Folgen sich mit Blick auf ihre jeweiligen Umstände aus diesen Regelungen ergeben.<br />
Dividenden, die nicht in der Währung der Vereinigten Staaten gezahlt werden, werden als US-Dollar-Betrag in<br />
die Einkünfte des betreffenden US-Aktionärs einbezogen, wobei die Berechnung anhand des Wechselkurses<br />
erfolgt, der am Tag der Vereinnahmung der Dividendenzahlung durch den US-Aktionär gilt; dabei ist unerheblich,<br />
ob die Zahlung tatsächlich in US-Dollar umgerechnet wird. Gewinne oder Verluste aus einer Umrechnung oder<br />
anderweitigen Veräußerung von Devisen, bei denen es sich nicht um US-Dollar handelt, werden grundsätzlich als<br />
normal zu versteuernde positive oder negative Einkünfte US-amerikanischer Herkunft behandelt.<br />
Verkauf oder anderweitige Veräußerung von Holdco-Aktien<br />
Vorbehaltlich der nachstehenden Darstellung einer potenziellen Anwendbarkeit der PFIC-Regelungen müssen<br />
US-Aktionäre beim Verkauf oder bei einer anderweitigen Veräußerung von Holdco-Aktien grundsätzlich einen<br />
Veräußerungsgewinn oder -verlust in Höhe der etwaigen Differenz zwischen dem bei der Veräußerung realisierten<br />
Betrag und dem steuerlichen Wertansatz ihrer Aktien steuerlich berücksichtigen. Ein solcher Veräußerungsgewinn<br />
oder -verlust gilt als langfristiger Veräußerungsgewinn oder -verlust, sofern der US-Aktionär die betreffenden<br />
Holdco-Aktien länger als ein Jahr gehalten hat. Für langfristige Veräußerungsgewinne, die von bestimmten<br />
US-Aktionären steuerlich berücksichtigt werden, bei denen es sich nicht um eine Körperschaft handelt, also auch<br />
von natürlichen Personen, können grundsätzlich die ermäßigten Steuersätze der US-Bundeseinkommensteuer in<br />
Anspruch genommen werden. Veräußerungsverluste sind begrenzt abzugsfähig.<br />
A-472
Weitere Steuerliche Aspekte<br />
Grundsätzlich wird eine ausländische Körperschaft wie Holdco in einem beliebigen Steuerjahr als PFIC<br />
eingestuft, in dem (1) mindestens 75% ihrer Bruttoeinkünfte passive Einkünfte sind (wie beispielsweise Dividenden,<br />
Zinsen, Mieteinkünfte, Lizenzgebühren oder Veräußerungsgewinne aus zu Anlagezwecken gehaltenen<br />
Vermögenswerten) oder (2) mindestens 50% des durchschnittlichen Werts ihrer Vermögenswerte aus Vermögenswerten<br />
bestehen, die passive Einkünfte erzielen oder zur Erzielung passiver Einkünfte gehalten werden. Zur<br />
Prüfung der im vorstehenden Satz genannten Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass die ausländische<br />
Körperschaft anteilige Eigentümerin der Vermögenswerte jeder anderen Körperschaft ist, an der sie unmittelbar<br />
oder mittelbar zu mindestens 25% am Gesamtwert der Aktien beteiligt ist, und dass sie damit direkt ihren<br />
entsprechenden Anteil an den Erträgen dieser anderen Körperschaft erhält.<br />
Die Einstufung einer ausländischen Körperschaft als PFIC kann für US-Aktionäre mehrere nachteilige Folgen<br />
haben. Dazu gehören die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf oder der anderweitigen Veräußerung von<br />
Aktien der Körperschaft und die Besteuerung von Ausschüttungen (so auch von Ausschüttungen, die andernfalls als<br />
qualifizierte Dividenden (qualified dividends) behandelt würden) zu den normalen einkommensteuerlichen<br />
Höchststeuersätzen sowie die Erhebung einer Strafzinses auf solche Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen.<br />
Für Rechnungslegungszwecke weist die Deutsche Börse im Eurex-Bereich bestimmte Vermögenswerte aus,<br />
die ihrer Art nach zu passiven Einkünften im Sinne der PFIC-Regelungen führen würden. Holdco geht nicht davon<br />
aus, dass die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer als<br />
wirtschaftliche Eigentümer dieser Vermögenswerte anzusehen sein sollten, da diesen Gesellschaften weder die mit<br />
dem wirtschaftlichen Eigentum einhergehenden Vorteile zustehen, noch sie die entsprechenden Lasten zu tragen<br />
haben. Dementsprechend geht Holdco derzeit nicht davon aus, dass sie als PFIC zu behandeln ist. Sollte der IRS<br />
diese Einschätzung erfolgreich widerlegen können, bestünde die Möglichkeit, dass Holdco als PFIC zu behandeln<br />
wäre. Da außerdem die Prüfung des PFIC-Status jährlich erfolgt und es schwierig ist, die für diese Prüfung<br />
relevanten künftigen Einkünfte und Vermögenswerte genau vorherzusagen, besteht keine Sicherheit dahingehend,<br />
dass Holdco nicht zu einer PFIC werden kann. US-Holdco-Aktionäre sollten sich von ihrem steuerlichen Berater im<br />
Hinblick auf die PFIC-Regelungen, einschließlich bestimmter Wahlrechte für Aktionäre, beraten lassen.<br />
Nicht-US-Aktionäre<br />
Grundsätzlich unterliegen Nicht-US-Aktionäre von Holdco weder der US-Bundeseinkommensteuer noch —<br />
vorbehaltlich der unten folgenden Darstellung unter der Überschrift ,,Meldepflichten und zu Sicherungszwecken<br />
einbehaltene Quellensteuer” — der Quellensteuer auf Dividendeneinkünfte aus den Holdco-Aktien oder der<br />
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf oder der anderweitigen Veräußerung von Holdco-Aktien<br />
(einschließlich Ausschüttungen, die den berichtigten steuerlichen Wertansatz (adjusted basis) der Holdco-Aktien<br />
eines Nicht-US-Aktionärs übersteigen), es sei denn (1) die Dividende oder der Veräußerungsgewinn steht letztlich im<br />
Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Führung eines Gewerbebetriebs (conduct of a trade or business) des<br />
Aktionärs in den Vereinigten Staaten (und ist, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen betreffend die Einkommensteuer<br />
besteht, einer US-Betriebsstätte des Nicht-US-Aktionärs zuzuordnen) oder (2) der Nicht-US-Aktionärhält sich,<br />
wobei dies nur in Bezug auf Veräußerungsgewinne gilt, in dem die Veräußerung betreffenden Steuerjahr mindestens<br />
183 Tage in den Vereinigten Staaten auf und erfüllt gewisse andere Bedingungen.<br />
Sofern es sich bei einem Nicht-US-Aktionär um eine Körperschaft handelt, unterliegt er eventuell zusätzlich<br />
der Betriebsstättensteuer (branch profits tax), die mit einem Steuersatz von 30% (oder einem im jeweils<br />
anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen angegebenen ermäßigten Satz) auf die aus den Vereinigten Staaten<br />
erfolgende Abführung des fiktiv ermittelten ausschüttungsfähigen Gewinns oder Eigenkapitals aus der Erwerbstätigkeit<br />
oder der Führung des Gewerbebetriebs (effectively connected earnings and profits) vorbehaltlich gewisser<br />
Anpassungen anzuwenden ist.<br />
Meldepflichten und zu Sicherungszwecken einbehaltene Quellensteuer<br />
Die im Zusammenhang mit Holdco-Aktien gezahlten Dividenden und die Erlöse aus dem Verkauf oder der<br />
anderweitigen Veräußerung von Holdco-Aktien, die in den USA oder über bestimmte Finanzintermediäre mit<br />
US-Bezug vereinnahmt werden, unterliegen ggf. einer Meldepflicht und einer zu Sicherungszwecken erfolgenden<br />
Besteuerung (backup withholding) an der Quelle (zum Steuersatz von derzeit 28%), sofern der Aktionär keine<br />
A-473
Nachweise für einen gültigen Befreiungsanspruch vorlegt, seine US-Steuernummer (taxpayer identification<br />
number) angibt oder anderweitig die geltenden Voraussetzungen der Regelungen für die zu Sicherungszwecken<br />
einbehaltene Quellensteuer erfüllt. Sämtliche im Rahmen der Quellensteuer zu Sicherungszwecken einbehaltenen<br />
Beträge stellen keine zusätzliche Steuer dar und begründen ggf. einen Erstattungs- oder Anrechnungsanspruch auf<br />
eine im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer bestehende Steuerschuld des Aktionärs, sofern die erforderlichen<br />
Angaben fristgerecht bei dem IRS eingereicht werden.<br />
Nicht-US-Aktionäre sind grundsätzlich von diesen Meldepflichten und der zu Sicherungszwecken einbehaltenen<br />
Quellensteuer befreit, müssen aber bestimmte Zertifizierungs- und Identifizierungsverfahren durchlaufen,<br />
um ihren Befreiungsanspruch zu begründen.<br />
Aspekte der Besteuerung in Frankreich<br />
Allgemeines<br />
Diese Zusammenfassung basiert auf den Gesetzen, Vorschriften, der Rechtspraxis und den anwendbaren<br />
Doppelbesteuerungsabkommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments in Frankreich gültig<br />
sind und die sich ggf. auch rückwirkend ändern können.<br />
Diese Zusammenfassung berücksichtigt nicht die jeweiligen besonderen Umstände der einzelnen Investoren,<br />
für die ggf. besondere Steuerregelungen gelten können. Französische Aktionäre von Deutsche Börse und Holdco<br />
sollten sich bei ihrem steuerlichen Berater nach den Folgen erkundigen, die sich aufgrund des französischen<br />
Steuerrechts aus dem Tauschangebot bzw. dem Halten und der Veräußerung von Holdco-Aktien ergeben.<br />
Im Folgenden bezeichnet ,,Französische Natürliche Person“ eine natürliche Person, die für Steuerzwecke in<br />
Frankreich ansässig ist, im Rahmen der französischen Einkommensteuer (impôt sur le revenu) steuerpflichtig ist<br />
und (nicht über eine feste Einrichtung außerhalb Frankreichs) Deutsche Börse- bzw. Holdco-Aktien in ihrem<br />
Privatportfolio hält (d. h. insbesondere, dass diese natürliche Person die Aktien nicht über eine Gesellschaft hält, die<br />
eine industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche oder sonstige auf einen Erwerbszweck gerichtete Tätigkeit<br />
ausübt), wobei diese natürliche Person keine Börsengeschäfte unter gewerbeähnlichen Bedingungen betreibt;<br />
,,Französische Gesellschaft“ bezeichnet eine juristische Person, die steuerlich in Frankreich ansässig ist, im<br />
Rahmen der französischen Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) steuerpflichtig ist, ihre Anteile an der<br />
Deutsche Börse oder der Holdco nicht über eine Betriebsstätte außerhalb Frankreichs hält und deren Anteile an der<br />
Deutsche Börse oder der Holdco nicht als besondere im Anlagevermögen gehaltene Beteiligungen (titres de<br />
participation) oder sonstige Anteile gelten, die 5% des Grundkapitals der Deutsche Börse oder der Holdco<br />
übersteigen und zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. ,,Französische Aktionäre“ bezeichnet die<br />
vorstehenden Gruppen von Aktionären gemeinsam.<br />
Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />
Französische Natürliche Personen<br />
Gemäß Article 150-0 B des französischen Steuergesetzbuchs werden Veräußerungsgewinne oder -verluste, die<br />
gemäß dem Tauschangebot durch den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien realisiert werden,<br />
bei der Ermittlung der Einkommensteuer für das Jahr, in dem der Tausch erfolgt, nicht berücksichtigt (System der<br />
aufgeschobenen Besteuerung).<br />
Daraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen:<br />
Da nach dem Tauschangebot keine Barzahlungen an die Deutsche Börse-Aktionäre geleistet werden, sind<br />
die Steuerpflichtigen nicht verpflichtet, die beim Tausch realisierten Veräußerungsgewinne oder -verluste<br />
in ihrer Steuererklärung für das betreffende Jahr anzugeben, und sind berechtigt, etwaige beim Tausch<br />
entstandene Veräußerungsgewinne erst zu einem späteren Zeitpunkt zu versteuern. Die aufgeschobene<br />
Besteuerung gilt automatisch und muss vom Aktionär nicht beantragt werden;<br />
Etwaige beim Tausch entstehende Veräußerungsverluste können nicht auf Veräußerungsgewinne angerechnet<br />
werden, die während des Jahres, in dem das Tauschangebot erfolgt, oder während der folgenden<br />
zehn Jahre realisiert werden; ein Vortrag dieser Veräußerungsverluste ist daher nicht möglich.<br />
A-474
Die aufgeschobene Besteuerung endet im Falle der Veräußerung, des Rückkaufs, der Rücknahme oder der<br />
Einziehung der im Rahmen des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien. Der Netto-Veräußerungsgewinn oder<br />
-verlust, der zum Zeitpunkt eines späteren Verkaufs oder einer späteren anderweitigen Veräußerung der Holdco-<br />
Aktien realisiert wird, wird anhand des steuerlichen Wertansatzes der im Rahmen des Tauschangebots eingetauschten<br />
Deutsche Börse-Aktien berechnet und ist nach Maßgabe des für Wertpapierverkäufe zum Zeitpunkt des<br />
späteren Verkaufs geltenden Steuersystems einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig.<br />
Für Zwecke der Berechnung der Haltedauer im Zusammenhang mit einer Teilbefreiung von der Einkommensteuer<br />
gemäß Article 150-0 D bis des französischen Steuergesetzbuchs (siehe unten unter ,,Besteuerung des Haltens<br />
und der Übertragung von Holdco-Aktien — Besteuerung von Veräußerungsgewinnen — Französische Natürliche<br />
Personen“) wird für die Holdco-Aktien dasselbe Erwerbsdatum angenommen wie für die gemäß Tauschangebot<br />
eingereichten Deutsche Börse-Aktien.<br />
Im Rahmen eines Aktiensparplans (Plan d’Épargne en Actions — ,,PEA“) gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />
Holdco-Aktien können im Rahmen eines PEA gehalten werden.<br />
Für Aktionäre, deren Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines PEA gehalten werden, gilt eine Einkommensteuerbefreiung<br />
für den im Rahmen des Tauschs realisierten Veräußerungsgewinn, sofern sie ihre infolge des<br />
Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien bei ihrem PEA registrieren lassen und sämtliche sonstigen Voraussetzungen<br />
für die Anwendung des PEA-Systems, einschließlich der geforderten Haltedauern, erfüllt werden (siehe<br />
unter ,,Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien — Dividendenbesteuerung — Französische<br />
Natürliche Personen“).<br />
Im Falle der Schließung des PEA (sofern diese mehr als fünf Jahre nach Eröffnung des PEA erfolgt) oder einer<br />
Teilentnahme (sofern diese mehr als acht Jahre nach Eröffnung des PEA erfolgt) ist der seit der Eröffnung des PEA<br />
realisierte Nettoveräußerungsgewinn zwar von der Einkommensteuer befreit, aber sozialabgabenpflichtig (zu<br />
einem kombinierten Satz von derzeit 12,3%, wobei der effektive Satz allerdings von dem Stichtag abhängt, an dem<br />
der entsprechende Veräußerungsgewinn realisiert wird).<br />
Französische Gesellschaften<br />
Gemäß Article 38-7 des französischen Steuergesetzbuchs werden die Veräußerungsgewinne und -verluste, die<br />
durch den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien infolge des Tauschangebots realisiert werden,<br />
in die zu versteuernden Einkünfte des betreffenden Aktionärs in dem Geschäftsjahr eingerechnet, in dem die im<br />
Rahmen des Tauschs bezogenen Holdco-Aktien zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden (aufgeschobene<br />
Besteuerung).<br />
Die Veräußerungsgewinne oder -verluste aus einer späteren Veräußerung der infolge des Tauschangebots<br />
bezogenen Holdco-Aktien werden unter Bezugnahme auf den steuerlichen Wertansatz der vom Aktionär zum<br />
Zeitpunkt des Tauschangebots gehaltenen Deutsche Börse-Aktien berechnet.<br />
Die Veräußerungsgewinne oder -verluste sind in die zu versteuernden Einkünfte in dem Geschäftsjahr, in dem<br />
die spätere Veräußerung erfolgt, nach Maßgabe der dann geltenden steuerlichen Behandlung der Holdco-Aktien<br />
einzubeziehen.<br />
Unter den Voraussetzungen des Article 54 septies des französischen Steuergesetzbuchs unterliegen Gesellschaften<br />
besonderen jährlichen Berichtspflichten. Werden diese Berichtspflichten nicht erfüllt oder werden die<br />
nach dem vorgenannten Artikel geforderten Unterlagen nicht korrekt und vollständig eingereicht, kann eine Strafe<br />
in Höhe von 5% des nicht ordnungsgemäß angegebenen Betrags verhängt werden.<br />
Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />
Dividendenbesteuerung<br />
Nach Article 24-B-b des Doppelbesteuerungsabkommens vom 16. März 1973 zwischen Frankreich und den<br />
Niederlanden (,,DBA Frankreich-Niederlande“) kann in Frankreich für in den Niederlanden einbehaltene<br />
A-475
Quellensteuer auf Dividenden eine Steueranrechnung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Steueranrechnung<br />
entspricht der gemäß dem DBA Frankreich-Niederlande ermäßigten Quellensteuer, d. h. grundsätzlich<br />
15/85 des Nettodividendenbetrags, soweit dieser Betrag nicht die in Frankreich in Bezug auf diese Dividenden<br />
geschuldete Steuer übersteigt.<br />
Französische Natürliche Personen<br />
Dividenden, die von Französischen Natürlichen Personen vereinnahmt werden, werden grundsätzlich in ihre<br />
zu versteuernden Einkünfte des relevanten Kalenderjahrs eingerechnet und unterliegen in einer der beiden<br />
folgenden Weisen der Einkommensteuer:<br />
Zu einem progressiven Steuersatz (mit einem Grenzsteuersatz von 41%) im Rahmen des folgenden<br />
Systems:<br />
Sofern die in Article 158-3-2 des französischen Steuergesetzbuchs genannten Voraussetzungen in Bezug auf<br />
die Dividenden erfüllt sind und von der Wahlmöglichkeit für die Anwendung des pauschalen Steuersatzes in Höhe<br />
von 19% auf sonstige im selben Kalenderjahr vereinnahmte Ausschüttungen kein Gebrauch gemacht wurde (siehe<br />
unten), wird vom Bruttobetrag der Dividenden, einschließlich des Betrags einer Steueranrechnung, die aufgrund<br />
des Einbehalts von Quellensteuer in den Niederlanden ermittelt wurde, zunächst ein Steuernachlass in Höhe von<br />
40% (der ,,40%-Nachlass“) abgezogen.<br />
Unter derselben Voraussetzung wird auf den Gesamtbetrag der im selben Kalenderjahr vereinnahmten<br />
Dividenden nach Abzug des 40%-Nachlasses und der abzugsfähigen Ausgaben ein zusätzlicher Steuernachlass<br />
in folgender Höhe gewährt: (1) 3.050 A für zusammen veranlagte Ehegatten sowie für zusammen veranlagte<br />
Unterzeichner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft (pacte civil de solidarité) im Sinne von Article 515-1 des<br />
französischen Zivilgesetzbuchs (,,PACS“) oder (2) 1.525 A für ledige, verwitwete oder geschiedene Personen oder<br />
getrennt veranlagte Ehegatten. Wenn der zusätzliche Steuernachlass den Betrag der zu versteuernden Einkünfte<br />
übersteigt, ist für den Mehrbetrag weder eine Erstattung noch ein Vortrag möglich.<br />
Zu einem pauschalen Steuersatz von 19%, sofern die für Dividenden geltenden Voraussetzungen nach<br />
Article 117 quater des französischen Steuergesetzbuchs erfüllt sind und der Steuerpflichtige von seiner<br />
Wahlmöglichkeit Gebrauch macht.<br />
Sofern die Dividenden von einer französischen Zahlstelle ausbezahlt werden, muss der Steuerpflichtige vor<br />
Erhalt der Dividendenzahlung bei der Zahlstelle angeben, dass er von seiner Wahlmöglichkeit zur Anwendung des<br />
pauschalen Steuersatzes in Höhe von 19% Gebrauch macht. Bei Auszahlung der Dividende wird dann von der<br />
französischen Zahlstelle die Steuer in Höhe von 19% einbehalten und für den französischen Steuerpflichtigen an die<br />
französischen Steuerbehörden gemeldet und abgeführt. Der Pauschalsteuersatz von 19% wird vom Bruttobetrag der<br />
Dividenden, einschließlich des Betrags einer etwaigen Steueranrechnung, die aufgrund des Einbehalts von<br />
Quellensteuer in den Niederlanden ermittelt wurde, abgezogen.<br />
Sofern die Dividenden von einer ausländischen Zahlstelle ausbezahlt werden, ist die 19%-Pauschalsteuer<br />
entweder (1) vom französischen Steuerpflichtigen innerhalb der ersten fünfzehn Tage des auf den Auszahlungsmonat<br />
folgenden Monats an die französischen Steuerbehörden zu zahlen oder (2) von der Zahlstelle bei der<br />
Auszahlung einzubehalten und für den französischen Steuerpflichtigen an die französischen Steuerbehörden zu<br />
melden und abzuführen; dazu muss die Zahlstelle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem<br />
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen sein, der mit Frankreich ein<br />
Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, das eine Amtshilfeklausel zur Verhinderung der Steuerhinterziehung<br />
enthält, und der französische Steuerpflichtige muss den Quellensteuereinbehalt schriftlich genehmigt<br />
haben.<br />
Dividenden unterliegen ferner den folgenden Sozialversicherungsabgaben: Dem allgemeinen Sozialbeitrag<br />
(contribution sociale généralisée — CSG) mit einem Satz von 8,2% (wovon 5,8% von den zu versteuernden<br />
Gesamteinkünften des Steuerpflichtigen abzugsfähig sind, sofern er von seiner Wahlmöglichkeit zur Anwendung<br />
der 19%-Pauschalbesteuerung auf die betreffenden Dividenden keinen Gebrauch gemacht hat), dem Sozialzuschlag<br />
(prélèvement social) mit einem Satz von 2,2%, dem Beitrag zur Tilgung der Sozialversicherungsschulden<br />
(contribution au remboursement de la dette sociale — CRDS) mit einem Satz von 0,5% und den Beiträgen<br />
zum Satz von 0,3% bzw. 1,1%, die zusätzlich zum Sozialzuschlag zu zahlen sind; daraus ergeben sich Sozialversicherungsabgaben<br />
mit einem kombinierten Satz von 12,3%. Diese Sozialversicherungsabgaben werden nach<br />
A-476
Maßgabe ähnlicher Regelungen wie der für die 19%-Pauschalbesteuerung geltenden bei Auszahlung der Dividende<br />
durch eine französische Zahlstelle einbehalten.<br />
Die in Frankreich bestehende Möglichkeit zur steuerlichen Anrechnung von niederländischen Quellensteuern<br />
kann auf die für die jeweiligen Dividenden geschuldete Einkommensteuer und anschließend auf die geschuldeten<br />
Sozialversicherungsabgaben angewandt werden. Für einen etwaigen Mehrbetrag ist weder eine Erstattung noch ein<br />
Vortrag möglich.<br />
Im Rahmen eines Aktiensparplans (Plan d’Épargne en Actions — ,,PEA“) gehaltene Holdco-Aktien<br />
Holdco-Aktien können im Rahmen eines PEA gehalten werden.<br />
Unter bestimmten Bedingungen ergibt sich aus einem PEA der Anspruch, (1) dass während der Laufzeit des<br />
PEA die Nettoerträge und Nettoveräußerungsgewinne der im Rahmen des PEA getätigten Investments von der<br />
Einkommensteuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit sind, sofern diese Erträge und Veräußerungsgewinne<br />
im PEA thesauriert werden, und (2) dass im Falle einer Schließung des PEA (sofern diese mehr als fünf Jahre<br />
nach Eröffnung des PEA erfolgt) oder einer Teilentnahme (sofern diese mehr als acht Jahre nach Eröffnung des<br />
PEA erfolgt) die Nettoveräußerungsgewinne, die seit der Eröffnung des PEA realisiert wurden, von der Einkommensteuer<br />
befreit sind. Allerdings sind solche Erträge und Veräußerungsgewinne sozialabgabenpflichtig (zu<br />
einem kombinierten Satz von derzeit 12,3%, wobei der effektive Satz jedoch vom Stichtag abhängt, an dem der<br />
entsprechende Veräußerungsgewinn realisiert wird). Für die Verwendung von Veräußerungsverlusten, die im<br />
Rahmen eines PEA realisiert werden, gelten besondere Regelungen. Den Investoren wird empfohlen, sich<br />
diesbezüglich bei ihrem steuerlichen Berater zu erkundigen.<br />
Für Entnahmen aus einem PEA, die in Form einer Leibrente erfolgen, gilt ein besonderes steuerliches System,<br />
das in diesem Dokument nicht erörtert wird.<br />
Natürliche Personen, die Holdco-Aktien im Rahmen eines PEA halten, können die in Frankreich bestehende<br />
Möglichkeit zur steuerlichen Anrechnung von in den Niederlanden einbehaltener Quellensteuer nicht nutzen.<br />
Französische Gesellschaften<br />
Der Bruttobetrag der Dividenden (einschließlich des Betrags einer etwaigen Steueranrechnung, die aufgrund<br />
des Einbehalts von Quellensteuer in den Niederlanden ermittelt wurde), die von Französischen Gesellschaften<br />
vereinnahmt werden, unterliegt der Körperschaftsteuer, und zwar zu einem Satz von derzeit 33 1 ⁄3% (bzw. vorbehaltlich<br />
entsprechender Beschränkungen zu einem ermäßigten Satz von 15% für Unternehmen, die die Voraussetzungen<br />
von Article 219 I-b des französischen Steuergesetzbuchs erfüllen, d. h. die nach Abzug von Steuern einen<br />
Jahresumsatz von weniger als 7.630.000 A erwirtschaften und bestimmte eigentumsbezogene Anforderungen<br />
erfüllen), wozu, je nach Sachlage, noch die Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 3,3% hinzu zu addieren sind,<br />
die auf die Körperschaftsteuerschuld nach Abzug eines Freibetrags von höchstens 763.000 A je Zwölf-Monats-<br />
Zeitraum festgesetzt werden (Article 235 ter ZC des französischen Steuergesetzbuchs).<br />
Die in Frankreich bestehende Möglichkeit zur steuerlichen Anrechnung von in den Niederlanden einbehaltener<br />
Quellensteuer gilt grundsätzlich für die Körperschaftsteuer und die Sozialversicherungsabgaben. Für einen<br />
etwaigen Mehrbetrag ist weder eine Erstattung noch ein Vortrag möglich.<br />
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
Etwaige Veräußerungsgewinne, die von Französischen Aktionären bei der Veräußerung ihrer Holdco-Aktien<br />
realisiert werden, sind gemäß Article 13.4 des DBA Frankreich-Niederlande in Frankreich, nicht aber in den<br />
Niederlanden zu versteuern.<br />
Französische Natürliche Personen<br />
Gemäß Article 150-0 A des französischen Steuergesetzbuchs sind Veräußerungsgewinne, die von Französischen<br />
Natürlichen Personen durch den Verkauf von Holdco-Aktien realisiert werden, zum Pauschalsteuersatz von<br />
19% zu versteuern, wobei der Gesamtbetrag der in ihrem Haushalt veräußerten Wertpapiere unerheblich ist.<br />
Veräußerungsgewinne sind überdies sozialabgabenpflichtig zu einem Satz von derzeit insgesamt 12,3%, wobei der<br />
Gesamtbetrag der im jeweiligen Kalenderjahr veräußerten Wertpapiere unerheblich ist.<br />
A-477
Nach Article 150-0 D 11 des französischen Steuergesetzbuchs dürfen im Kalenderjahr entstandene Veräußerungsverluste<br />
mit gleichartigen Veräußerungsgewinnen, die im selben Kalenderjahr oder in den zehn folgenden<br />
Kalenderjahren realisiert werden, verrechnet werden.<br />
Zu beachten ist, dass Article 150-0 D bis des französischen Steuergesetzbuchs eine vollständige oder teilweise<br />
Einkommensteuerbefreiung für realisierte Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von Aktien vorsieht, welche<br />
mindestens sechs Jahre gehalten wurden. Französischen Aktionären wird dringend empfohlen, sich bei ihrem<br />
steuerlichen Berater zu erkundigen, ob sie diese Regelungen in Anspruch nehmen können.<br />
Im Rahmen eines PEA gehaltene Holdco-Aktien<br />
Siehe oben unter ,,Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien — Dividendenbesteuerung<br />
— Im Rahmen eines Aktiensparplans (Plan d’Épargne en Actions — ,,PEA“) gehaltene Holdco-Aktien“.<br />
Französische Gesellschaften<br />
Veräußerungsgewinne, die bei der Übertragung von Holdco-Aktien realisiert werden, sind grundsätzlich nach<br />
denselben Maßgaben, die für Dividenden gelten, körperschaftsteuerpflichtig. (Siehe oben unter ,,Besteuerung des<br />
Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien — Dividendenbesteuerung — Französische Gesellschaften“).<br />
Veräußerungsverluste, die durch die Übertragung von Holdco-Aktien entstehen, können grundsätzlich von<br />
körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften in Abzug gebracht werden.<br />
Vermögensteuer<br />
Holdco-Aktien, die von Französischen Natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, werden in<br />
den steuerpflichtigen Nachlass einbezogen und unterliegen unter Umständen der französischen Vermögensteuer<br />
(impôt de solidarité sur la fortune).<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Holdco-Aktien, die von Französischen Natürlichen Personen durch Erbschaft oder Schenkung erworben<br />
werden, unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.<br />
Kapitalverkehrsteuer<br />
Die Veräußerung von Holdco-Aktien unterliegt grundsätzlich keinen französischen Registersteuern, sofern sie<br />
nicht im Rahmen einer in Frankreich geschlossenen Vereinbarung eingetragen werden.<br />
Aspekte der Besteuerung in Luxemburg<br />
Allgemeines<br />
Die folgende, allgemeine Zusammenfassung ist keine umfassende Darstellung sämtlicher Aspekte der<br />
Besteuerung in Luxemburg, die für die Entscheidung zum Tausch von Deutsche Börse-Aktien nach dem Tauschangebot<br />
und zum Erwerb, zum Halten oder zur Veräußerung von Holdco-Aktien relevant sein können. Diese<br />
Zusammenfassung ist nicht als rechtliche oder steuerliche Beratung gedacht und ist auch nicht dahingehend<br />
auszulegen. Sie basiert auf den in Luxemburg zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments geltenden<br />
Gesetzen, vorbehaltlich ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wirksamer Gesetzesänderungen. Jeder wirtschaftliche<br />
Eigentümer von Deutsche Börse-Aktien sollte sich bei seinem steuerlichen Berater erkundigen, welche Folgen sich<br />
aufgrund des luxemburgischen Steuerrechts aus dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien und dem nachfolgenden<br />
Halten sowie der Übertragung von Holdco-Aktien ergeben.<br />
Aktionären sollte bewusst sein, dass das nachstehend zugrunde gelegte Konzept der steuerlichen Ansässigkeit<br />
lediglich für die luxemburgische Einkommensteuerveranlagung gilt. In diesem Abschnitt beziehen sich sämtliche<br />
Verweise auf eine Steuer, Gebühr, Abgabe oder sonstige ähnliche Belastung oder einen vergleichbaren Einbehalt<br />
ausschließlich auf das luxemburgische Steuerrecht bzw. luxemburgische steuerliche Konzepte. Ferner schließt<br />
A-478
jeder Verweis auf die luxemburgische Einkommensteuer zugleich die Körperschaftsteuer (impôt sur le revenu des<br />
collectivités), die Gewerbesteuer (impôt commercial communal), den Solidaritätszuschlag (contribution au fonds<br />
pour l’emploi) sowie die Einkommensteuer natürlicher Personen (impôt sur le revenu) generell mit ein. Aktionäre,<br />
bei denen es sich um Körperschaften handelt, können ferner der Vermögensteuer (impôt sur la fortune) und anderen<br />
Gebühren, Abgaben oder Steuern unterliegen. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag gelten<br />
ausnahmslos für die meisten Körperschaftsteuerpflichtigen, die zu Besteuerungszwecken in Luxemburg ansässig<br />
sind.<br />
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Luxemburg für Unternehmen mit eingetragenem Sitz in der<br />
Gemeinde Luxemburg beläuft sich im Jahr 2011 auf insgesamt 28,8% (21% Körperschaftsteuer zzgl. 5%<br />
Solidaritätszuschlag hierauf und 6,75% Gewerbesteuer).<br />
Natürliche Personen unterliegen als Steuerpflichtige grundsätzlich der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag.<br />
Eine natürliche Person kann unter bestimmten Umständen auch gewerbesteuerpflichtig sein, soweit<br />
sie berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten ausübt.<br />
Besteuerung des Tauschs der Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />
In Luxemburg ansässige Deutsche Börse-Aktionäre (natürliche Personen oder Körperschaften) realisieren in<br />
Übereinstimmung mit der in Article 22 bis (2) 4. des luxemburgischen Einkommensteuergesetzes (,,EStG“)<br />
vorgesehenen Fortführung der steuerlichen Wertansätze bei Bezug der Holdco-Aktien gemäß dem Tauschangebot<br />
keine Veräußerungsgewinne (oder -verluste), da sie die Holdco-Aktien im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien im<br />
Zuge eines globalen Anteilstauschs beziehen, infolgedessen die Holdco die Stimmrechtsmehrheit an der Deutsche<br />
Börse erhält.<br />
Infolge der Fortführung der steuerlichen Wertansätze sind die Anschaffungskosten und das Anschaffungsdatum<br />
der der in Luxemburg ansässigen Aktionäre infolge des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien mit<br />
denen der im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Deutsche Börse-Aktien identisch.<br />
Unbeschadet des Vorstehenden können in Luxemburg ansässige Deutsche Börse-Aktionäre (natürliche<br />
Personen und Körperschaften) zu einer steuerlichen Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen optieren, die<br />
sich aus dem Bezug der Holdco-Aktien im Tausch für Deutsche Börse-Aktien gemäß dem Tauschangebot ergeben.<br />
Dabei unterwirft sich ein dazu optierender, in Luxemburg ansässiger Aktionär mit den realisierten Veräußerungsgewinnen<br />
aus den eingereichten Deutsche Börse-Aktien uneingeschränkt der luxemburgischen Einkommensteuer,<br />
sofern keine Befreiungsvorschrift nach luxemburgischem Einkommensteuergesetz Anwendung findet (siehe<br />
,,Besteuerung von Veräußerungsgewinnen“).<br />
Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />
Dividendenbesteuerung<br />
In Luxemburg ansässige natürliche Personen als Aktionäre<br />
Dividendeneinkünfte eines Aktionärs, bei dem es sich um eine in Luxemburg ansässige natürliche Person<br />
handelt, unterliegen grundsätzlich der luxemburgischen Einkommensteuer (zuzüglich des Solidaritätszuschlags)<br />
zum normalen progressiven Steuersatz. Die von der Holdco erhaltenen Dividendeneinkünfte fließen jedoch nur zur<br />
Hälfte in die Bemessungsgrundlage des in Luxemburg ansässigen Aktionärs ein.<br />
In Luxemburg ansässige Körperschaften als Aktionäre<br />
In Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Schachtelprivileg sind seitens (1) einer Aktiengesellschaft, bei<br />
der es sich um eine in Luxemburg ansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft handelt, (2) einer in<br />
Luxemburg belegenen Betriebsstätte einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Maßgabe der<br />
Definition in Artikel 2 der EU-Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 in der derzeit gültigen Fassung ansässigen<br />
Gesellschaft, (3) einer in Luxemburg belegenen Betriebsstätte einer in einem Staat ansässigen Gesellschaft, der mit<br />
Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, oder (4) einer in Luxemburg belegenen Betriebsstätte<br />
einer in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Aktiengesellschaft<br />
oder Genossenschaft, von der Holdco erhaltene Dividenden und Liquidationserlöse in Luxemburg<br />
unter der Voraussetzung von der Einkommensteuer befreit, dass der Aktionär zum Datum der Ausschüttung<br />
unmittelbar oder über ein steuerlich transparentes Vehikel für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12<br />
A-479
Monaten eine Beteiligung von mindestens 10% des Kapitals der Holdco oder eine Beteiligung mit einem<br />
Anschaffungspreis von mindestens 1,2 Mio. A hält oder sich zu halten verpflichtet. Über eine steuerlich transparente<br />
Gesellschaft gehaltene Aktien gelten als unmittelbar durch einen Aktionär im Verhältnis zu seinem prozentualen<br />
Anteil am Nettovermögen der transparenten Gesellschaft gehalten.<br />
Erhält eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft oder eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer nicht in<br />
Luxemburg ansässigen Gesellschaft, bei der nicht die Möglichkeit der Anwendung des luxemburgischen Schachtelprivilegs<br />
besteht, Dividenden von der Holdco, unterliegen diese Dividendeneinkünfte der luxemburgischen<br />
Körperschaftsteuer (sowie dem Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer zum normalen Steuersatz. Die von<br />
der Holdco erhaltenen Dividendeneinkünfte werden jedoch nur hälftig in die Bemessungsgrundlage des in<br />
Luxemburg ansässigen Aktionärs, bei dem es sich um eine Körperschaft handelt, eingerechnet.<br />
In Luxemburg ansässige Unternehmen, die einem gesonderten Steuersystem unterliegen<br />
Luxemburgische Unternehmen, die nach (1) den Gesetzen vom 17. Dezember 2010 und vom 13. Februar 2007<br />
über Organismen für gemeinsame Anlagen oder (2) dem Gesetz vom 11. Mai 2007 über Gesellschaften zur<br />
Verwaltung von Familienvermögen einem gesonderten Steuersystem unterliegen, sind mit ihren Dividendeneinkünften<br />
aus den Holdco-Aktien nicht ertragsteuerpflichtig.<br />
Steueranrechnung für ausländische Quellensteuer<br />
Sowohl in Luxemburg ansässige Aktionäre als auch nicht in Luxemburg ansässige Aktionäre (jeweils<br />
natürliche Personen oder Körperschaften), die Holdco-Aktien über eine Betriebsstätte (oder einen ständigen<br />
Vertreter) oder über eine feste Einrichtung in Luxemburg halten, können etwaige von der Holdco einbehaltene<br />
Quellensteuern auf Dividenden (insgesamt oder teilweise) auf ihre endgültige Einkommensteuerschuld in Luxemburg<br />
anrechnen lassen. Allerdings besteht für in Luxemburg ansässige Unternehmen, die einem gesonderten<br />
Steuersystem unterliegen (siehe vorstehender Absatz), kein Erstattungsanspruch für etwaig von der Holdco<br />
einbehaltene Quellensteuer auf Dividenden.<br />
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
In Luxemburg ansässige natürliche Personen als Aktionäre<br />
Im Rahmen der Veräußerung (so auch des Verkaufs, des Tauschs, der Einlage oder einer anderen Art der<br />
Veräußerung) von Holdco-Aktien durch in Luxemburg ansässige natürliche Personen, welche die Veräußerung der<br />
Aktien nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ausüben, sind realisierte Veräußerungsgewinne<br />
nicht einkommensteuerpflichtig, es sei denn, diese Veräußerungsgewinne stellen entweder Spekulationsgewinne<br />
oder Gewinne aus einer wesentlichen Beteiligung dar.<br />
Veräußerungsgewinne gelten als spekulativ und unterliegen der Einkommensbesteuerung zu normalen<br />
Steuersätzen, sofern die Holdco-Aktien innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Erwerb (oder einer Transaktion,<br />
die als Erwerb gilt, sofern die Übertragung dem System der Fortführung der steuerlichen Buchwerte unterliegt)<br />
veräußert werden oder die Veräußerung dem Erwerb (oder der als Erwerb geltenden Transaktion) der Holdco-<br />
Aktien vorangeht.<br />
Eine Beteiligung an der Holdco gilt als wesentlich, wenn eine in Luxemburg ansässige natürliche Person allein<br />
oder gemeinsam mit ihr nahen Familienangehörigen unmittelbar oder mittelbar zu einem beliebigen Zeitpunkt<br />
innerhalb der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre mehr als 10% des Grundkapitals der Holdco gehalten hat.<br />
Die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung durch einen Aktionär wird auch dann unterstellt, wenn der<br />
Aktionär innerhalb der der Übertragung vorangehenden fünf Jahre im Wege einer unentgeltlichen Übertragung eine<br />
Beteiligung erworben hat, bei der es sich im Besitz des Übertragenden (oder der Übertragenden im Falle mehrerer<br />
aufeinanderfolgender unentgeltlicher Übertragungen innerhalb desselben Fünfjahreszeitraums) um eine wesentliche<br />
Beteiligung handelte. Realisierte Gewinne aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung mehr als sechs<br />
Monate nach dem Erwerb unterliegen der Einkommensteuer zum halben Steuersatz bezogen auf das Welteinkommen<br />
(insoweit wird der durchschnittliche, auf das Einkommen des Aktionärs insgesamt anzuwendende<br />
progressive Einkommensteuersatz berechnet und die im Rahmen der Veräußerung realisierten Gewinne werden<br />
zum halben, sich daraus ergebenden Durchschnittssteuersatz versteuert).<br />
A-480
Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch in Luxemburg ansässige natürliche Personen als<br />
Aktionäre, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, unterliegen der Einkommensteuer<br />
zu normalen Steuersätzen.<br />
In Luxemburg ansässige Körperschaften als Aktionäre<br />
Realisiert eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft oder eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer<br />
nicht in Luxemburg ansässigen Gesellschaft Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien, so unterliegen diese<br />
Veräußerungsgewinne in Luxemburg der Körperschaftsteuer (zuzüglich des Solidaritätszuschlags) sowie der<br />
Gewerbesteuer, sofern nicht das luxemburgische Schachtelprivileg Anwendung findet.<br />
Unter dem luxemburgischen Schachtelprivileg sind Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch<br />
(1) eine Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine in Luxemburg ansässige, uneingeschränkt steuerpflichtige<br />
Gesellschaft handelt, (2) eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen<br />
Union nach Maßgabe der Definition in Artikel 2 der EU-Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 in der derzeit<br />
gültigen Fassung ansässigen Gesellschaft, (3) eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer in einem Staat<br />
ansässigen Gesellschaft, der mit Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, oder (4) eine in<br />
Luxemburg ansässige Betriebsstätte einer in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />
belegenen Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, in Luxemburg unter der Voraussetzung von der<br />
Einkommensteuer befreit, dass der Aktionär zum Datum der Ausschüttung unmittelbar oder über ein steuerlich<br />
transparentes Vehikel für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten eine Beteiligung von<br />
mindestens 10% des Kapitals der Holdco oder eine Beteiligung mit einem Anschaffungspreis von mindestens<br />
6 Mio. A hält oder sich zu halten verpflichtet. Über eine steuerlich transparente Gesellschaft gehaltene Aktien gelten<br />
als unmittelbar durch einen Aktionär im Verhältnis zu seinem prozentualen Anteil am Nettovermögen der<br />
transparenten Gesellschaft gehalten.<br />
Die Höhe der steuerbaren Gewinne (oder Verluste) ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem<br />
Veräußerungspreis der Holdco-Aktien und dem jeweils niedrigeren Betrag bei dem Vergleich der Anschaffungskosten<br />
mit dem Buchwert der Aktien.<br />
In Luxemburg ansässige Unternehmen, die einem gesonderten Steuersystem unterliegen<br />
Luxemburgische Unternehmen, die gemäß (1) den Gesetzen vom 17. Dezember 2010 und vom 13. Februar<br />
2007 über Organismen für gemeinsame Anlagen oder (2) dem Gesetz vom 11. Mai 2007 über Gesellschaften zur<br />
Verwaltung von Familienvermögen einem gesonderten Steuersystem unterliegen, sind mit ihren Gewinnen aus der<br />
Veräußerung von Holdco-Aktien nicht ertragsteuerpflichtig.<br />
Vermögensteuer<br />
In Luxemburg ansässige Unternehmen, die nicht gemäß (1) den Gesetzen vom 17. Dezember 2010 und vom<br />
13. Februar 2007 über Organismen für gemeinsame Anlagen oder (2) dem Gesetz vom 22. März 2004 über<br />
Verbriefungen, (3) dem Gesetz vom 15. Juni 2004 über die Investmentgesellschaft für Anlagen in Risikokapital<br />
oder (4) dem Gesetz vom 11. Mai 2007 über Gesellschaften zur Verwaltung von Familienvermögen einem<br />
gesonderten Steuersystem unterliegen, sowie nicht in Luxemburg ansässige Gesellschaften, die Vermögenswerte<br />
besitzen, die einem Unternehmen oder Unternehmensteil zugeordnet werden, das bzw. der über eine Betriebsstätte<br />
in Luxemburg unterhalten wird, unterliegen mit ihrem Nettovermögen der Vermögensteuer.<br />
Allerdings werden Holdco-Aktien im Besitz einer unbeschränkt steuerpflichtigen, in Luxemburg ansässigen<br />
Gesellschaft oder einer nicht in Luxemburg ansässigen Gesellschaft, deren Holdco-Aktien einer Betriebsstätte in<br />
Luxemburg zugeordnet werden, für die Zwecke der Vermögensbesteuerung unter der Voraussetzung nicht in die<br />
Bemessungsgrundlage einbezogen, dass die Bedingungen des Schachtelprivilegs erfüllt sind (grundsätzlich wie<br />
oben unter ,,Dividendenbesteuerung — In Luxemburg ansässige Körperschaften als Aktionäre“ dargelegt, jedoch<br />
ohne Erfordernis der Erfüllung der Anforderung einer 12-monatigen Haltedauer).<br />
Natürliche Personen unterliegen in Luxemburg nicht der Vermögensteuer.<br />
A-481
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Bei Tod eines für die Zwecke der Erbschaftsbesteuerung nicht in Luxemburg ansässigen Aktionärs wird in<br />
Luxemburg keine Nachlass- oder Erbschaftsteuer auf die Übertragung der Holdco-Aktien erhoben.<br />
In Luxemburg wird auf die Übertragung der Holdco-Aktien im Wege einer Schenkung keine Schenkungsteuer<br />
erhoben, es sei denn, die Schenkung ist in einer notariellen Urkunde in Luxemburg verzeichnet oder auf andere<br />
Weise in Luxemburg registriert.<br />
Indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Stempelgebühren)<br />
Auf Zahlungen für die Ausgabe der Holdco-Aktien, in Verbindung mit der Ausschüttung von Dividenden oder<br />
anderen Erlösen aus den Holdco-Aktien oder im Zusammenhang mit einer Übertragung von Holdco-Aktien fällt<br />
keine luxemburgische Umsatzsteuer an.<br />
Aktionäre müssen infolge der Ausgabe der Holdco-Aktien in Luxemburg keine Registrierungsgebühr,<br />
Stempelgebühr oder andere ähnliche Steuer oder Gebühr zahlen und diese Steuern werden auch nicht infolge<br />
einer Übertragung, eines Tauschs oder einer Rückname der Holdco-Aktien zu einem späteren Zeitpunkt zahlbar.<br />
Aspekte der Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Absätze, die nur als allgemeiner Leitfaden gedacht sind, basieren auf dem aktuellen Steuerrecht<br />
des Vereinigten Königreichs und der veröffentlichten Verfahrenspraxis der HM Revenue & Customs (,,HMRC“)<br />
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments, die sich jeweils ggf. auch rückwirkend ändern können. Nur<br />
bestimmte Aspekte der steuerlichen Behandlung der Annahme des Tauschangebots aufgrund des Steuerrechts des<br />
Vereinigten Königreichs werden zusammengefasst; die Absätze beziehen sich ausschließlich auf die Position von<br />
Deutsche Börse-Aktionären, die wirtschaftliche Eigentümer ihrer Deutsche Börse-Aktien sind, ihre Deutsche<br />
Börse-Aktien als Kapitalanlage (und nicht im Rahmen eines auf Aktien basierenden staatlichen Vermögensbildungsprogramms<br />
(personal equity plan) oder einer steuerbegünstigten Sparanlage der privaten Altersversorgung<br />
(individual savings account)) halten, die für Besteuerungszwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind und die,<br />
sofern es sich um natürliche Personen handelt, ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort im Vereinigten<br />
Königreich haben. Bestimmte Kategorien von Aktionären wie Makler, Broker, Händler, Banken, Kreditinstitute,<br />
Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Organismen für gemeinsame Anlagen, steuerbefreite<br />
Unternehmen, Personen, die mit der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder der Gruppe in Verbindung stehen<br />
sowie Personen, die die Aktien als Teil eines Absicherungs- oder Umwandlungsgeschäfts halten, können besonderen<br />
Regelungen unterliegen; für sie gilt diese Zusammenfassung nicht. Die Absätze gelten auch nicht für<br />
Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Aktien kraft eines Amts oder eines Beschäftigungsverhältnisses erworben<br />
haben (oder so betrachtet werden, als hätten sie sie auf diese Weise erworben), und auch nicht für Deutsche Börse-<br />
Aktionäre, die Officer oder Mitarbeiter der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder der Holdco oder einer zur<br />
Gruppe gehörenden Gesellschaft sind oder sein werden. Bei Zweifeln über ihre steuerliche Position sollten sich<br />
Aktionäre unverzüglich bei einem geeigneten professionellen Berater erkundigen.<br />
Besteuerung des Tauschs der Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />
Erhält ein Deutsche Börse-Aktionär Holdco-Aktien im Tausch gegen seine Deutsche Börse-Aktien und hält er<br />
(weder allein noch gemeinsam mit ihm verbundenen Personen) nicht mehr als 5% der Aktien der Deutsche Börse<br />
oder einer Gattung von Aktien der Deutsche Börse oder der Schuldverschreibungen der Deutsche Börse, so wird er<br />
nicht so behandelt, als hätte er seine Deutsche Börse-Aktien veräußert. Stattdessen werden die Holdco-Aktien als<br />
derselbe Vermögenswert behandelt wie die Deutsche Börse-Aktien und gelten als zu demselben Zeitpunkt und für<br />
dieselbe Gegenleistung erworben.<br />
Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />
Dividenden auf Holdco-Aktien<br />
Ein Deutsche Börse-Aktionär, bei dem es sich um eine im Vereinigten Königreich ansässige natürliche Person<br />
handelt, der Holdco-Aktien bezieht und der auf diese Holdco-Aktien Dividendenausschüttungen als Einkünfte<br />
erhält, hat Anspruch auf eine Steueranrechnung, die mit der gesamten Einkommensteuerschuld des Aktionärs<br />
A-482
verrechnet werden kann. Der Betrag der anzurechnenden Steuer beträgt 10% der Summe aus der Dividende (vor<br />
Abzug niederländischer oder sonstiger ausländischer Quellensteuer) und dem Steueranrechnungsbetrag (die<br />
,,Bruttodividende“). Dividendeneinkünfte eines Aktionärs, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt<br />
und der zum Basissatz einkommensteuerpflichtig ist, werden zum Satz von 10% der Bruttodividende besteuert,<br />
sodass durch die Steueranrechnung die vollständige auf die Dividende entfallende Einkommensteuerschuld<br />
abgegolten ist. Ist ein Aktionär als natürliche Person zu einem höheren Satz einkommensteuerpflichtig, so wird<br />
die Steueranrechnung auf seine Steuerschuld aus der Bruttodividende angewendet, wobei diese jedoch nicht in<br />
voller Höhe abgedeckt wird, und es sind zusätzlich Einkommensteuern in Höhe von 22,5% der Bruttodividende<br />
anzusetzen (was 25% der Bardividende (vor Abzug einer niederländischen oder sonstigen ausländischen Quellensteuer)<br />
entspricht), soweit die Bruttodividende bei Behandlung als oberste Einkommenstranche des Aktionärs die<br />
Schwelle übersteigt, ab der ein höherer Einkommensteuersatz gilt. Ist ein Aktionär, bei dem es sich um eine<br />
natürliche Person handelt, zu einem zusätzlichen Satz einkommensteuerpflichtig, so wird die Steueranrechnung<br />
auch auf seine Steuerschuld aus der Bruttodividende angewendet, wobei diese jedoch nicht in voller Höhe<br />
abgedeckt wird, und es sind zusätzlich Einkommensteuern in Höhe von 32,5% der Bruttodividende anzusetzen<br />
(was ebenfalls ungefähr 36% der erhaltenen Bardividende (vor Abzug einer niederländischen oder sonstigen<br />
Quellensteuer) entspricht), soweit die Bruttodividende bei Behandlung als oberste Einkommenstranche des<br />
Aktionärs die Schwelle übersteigt, ab der ein zusätzlicher Einkommensteuersatz gilt.<br />
Der Einbehalt niederländischer und sonstiger ausländischer Quellensteuern auf Dividendenzahlungen ist<br />
grundsätzlich auf die Einkommensteuerschuld aus den Dividendeneinkünften eines Aktionärs, bei dem es sich um<br />
eine natürliche Person handelt, anrechenbar.<br />
Ein im Vereinigten Königreich ansässiger Aktionär, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt und der<br />
hinsichtlich der Bruttodividende nicht einkommensteuerpflichtig ist, und andere im Vereinigten Königreich<br />
ansässige Steuerpflichtige, die im Vereinigten Königreich nicht der Besteuerung von Dividenden unterliegen,<br />
so auch Pensionsfonds und gemeinnützige Einrichtungen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der Steueranrechnung<br />
im Rahmen der von Holdco gezahlten Dividenden.<br />
Werden an in Bezug auf Holdco-Aktien körperschaftsteuerpflichtige Deutsche Börse-Aktionäre Holdco-<br />
Aktien ausgegeben, unterliegen diese Aktionäre der Körperschaftsteuer auf den Bruttobetrag jeglicher Dividendenzahlungen<br />
durch die Holdco, sofern nicht die Möglichkeit der Anrechnung niederländischer oder sonstiger<br />
ausländischer Quellensteuer besteht, es sei denn, (vorbehaltlich besonderer Regelungen für Aktionäre, bei denen<br />
es sich um Kleinunternehmen handelt) die Dividenden fallen in eine Befreiungskategorie und bestimmte andere<br />
Bedingungen sind erfüllt.<br />
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
Eine spätere Veräußerung von Holdco-Aktien kann in Abhängigkeit von den individuellen Umständen (so<br />
auch von der Verfügbarkeit von Befreiungen, Erleichterungen und der Anrechenbarkeit von Verlusten) im<br />
Vereinigten Königreich eine Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne auslösen.<br />
Bei der Berechnung jeglicher steuerbarer Gewinne bzw. anrechenbarer Verluste aus der Veräußerung von<br />
Holdco-Aktien sind die anrechenbaren Kosten für den Aktionär im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner<br />
Deutsche Börse-Aktien zu berücksichtigen.<br />
Stempelgebühren und Stempelersatzsteuer (Stamp Duty Reserve Tax — ,,SDRT“)<br />
Auf den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien fallen im Vereinigten Königreich keine<br />
Stempelgebühren an und die zukünftige Übertragung von Holdco-Aktien unterliegt im Vereinigten Königreich<br />
unter der Voraussetzung keinen Stempelgebühren, dass die diesbezügliche Übertragungsurkunde nicht im Vereinigten<br />
Königreich ausgefertigt wird und sich nicht auf ein im Vereinigten Königreich belegenes Vermögen oder auf<br />
eine im Vereinigten Königreich durchgeführte oder durchzuführende Angelegenheit bezieht. Der Tausch von<br />
Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien und eine mögliche zukünftige Übertragung von Holdco-Aktien<br />
unterliegen im Vereinigten Königreich unter der Voraussetzung nicht der SDRT, dass die Aktien nicht in einem im<br />
Vereinigten Königreich geführten Register eingetragen sind.<br />
A-483
EINSCHRÄNKUNGEN DER DURCHSETZBARKEIT<br />
Da die Holdco eine niederländische Gesellschaft mit zwei Konzernzentralen in Frankfurt und New York ist,<br />
sind viele der jeweiligen Direktoren und Executive Officers und bestimmte in diesem Dokument genannte<br />
Sachverständige außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten ansässig. Infolgedessen kann es schwierig<br />
sein, der Holdco und ihren jeweiligen Direktoren und Executive Officers gerichtliche Ladungen zuzustellen oder ihr<br />
Erscheinen vor einem deutschen oder US-amerikanischen Gericht zu veranlassen. Darüber hinaus können sich für<br />
Investoren in den Vereinigten Staaten im Rahmen einer Klage, die auf den zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen<br />
der US-Wertpapiergesetze auf Bundesebene basiert, Schwierigkeiten ergeben, die vor US-Gerichten gegen diese<br />
Personen erwirkten Urteile vor US-Gerichten oder außerhalb der Vereinigten Staaten durchzusetzen, die gegen<br />
diese Personen vor Gerichten in Rechtsordnungen außerhalb der Vereinigten Staaten erwirkten Urteile vor US-<br />
Gerichten durchzusetzen oder eine Durchsetzung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen, die ausschließlich auf<br />
den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene beruhen, gegen diese Personen in Deutschland bzw. in den Niederlanden,<br />
sei es im Rahmen von Erstklagen (original actions) oder von Klagen zur Vollstreckung der Urteile von US-<br />
Gerichten, zu erwirken.<br />
RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN<br />
Linklaters LLP und Stibbe N.V., die Rechtsberater der Holdco, haben für die Holdco jeweils ein Rechtsgutachten<br />
dahingehend erstellt, dass die durch dieses Dokument angebotenen Holdco-Aktien wirksam ausgegeben<br />
wurden. Linklaters LLP, der Rechtsberater von Holdco, lieferte an Holdco ein Gutachten bezüglich bestimmter<br />
Steuerfragen, die in dem Prospekt über das Tauschangebot dargelegt sind, der einen Teil dieses Dokuments<br />
darstellt.<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER<br />
Die Bilanz der Holdco zum 10. Februar 2011 wurde im Vertrauen auf den in diesem Dokument an anderer<br />
Stelle enthaltenen Bestätigungsvermerk der KPMG Accountants N.V. Laan van Langerhuize 1, 1186 DS,<br />
Amstelveen, Niederlande, einer unabhängigen eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und unter Berufung<br />
auf die Kompetenz dieser Gesellschaft als Wirtschaftsprüfer in dieses Dokument aufgenommen. KPMG Accountants<br />
N.V. ist eine Mitgliedsgesellschaft der KPMG International, ein Mitglied des Königlichen Nederlands Institut<br />
van Registeraccountants (NIVRA) und ist beim Public Company Accounting Oversight Board registriert.<br />
Die Konzernabschlüsse der Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für jedes der drei<br />
Geschäftsjahre in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Dreijahreszeitraum wurden im Vertrauen auf den in<br />
diesem Dokument an anderer Stelle enthaltenen Bestätigungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Klingelhöferstraße 18, 10785 Berlin, einer unabhängigen eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
und unter Berufung auf die Kompetenz dieser Gesellschaft als Wirtschaftsprüfer in dieses Dokument aufgenommen.<br />
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Mitgliedsgesellschaft der KPMG International,<br />
gehört der deutschen Wirtschaftsprüfungskammer in Berlin an und ist beim Public Company Accounting Oversight<br />
Board registriert.<br />
Die Konzernabschlüsse der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für jedes der drei<br />
Geschäftsjahre in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Dreijahreszeitraum und die Einschätzung der Geschäftsführung<br />
in Bezug auf die Wirksamkeit der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember<br />
2010 (die im Bericht der Geschäftsführung zur internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung enthalten ist),<br />
die in diesem Dokument enthalten sind, wurden jeweils in dieses Dokument im Vertrauen auf die Bestätigungsvermerke<br />
der PricewaterhouseCoopers LLP, 300 Madison Avenue, New York, New York 10017, Vereinigte Staaten<br />
von Amerika, einer unabhängigen eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und unter Berufung auf die<br />
Kompetenz dieser Gesellschaft als Sachverständige für Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufgenommen.<br />
PricewaterhouseCoopers LLP ist eine Mitgliedsgesellschaft des globalen PricewaterhouseCoopers-Verbunds und<br />
gehört dem American Institute of Certified Public Accountants an und ist beim Public Company Accounting<br />
Oversight Board registriert.<br />
A-484
HINWEISE ZU WEITEREN INFORMATIONEN<br />
Die Deutsche Börse stellt ihre Geschäfts- und Zwischenberichte und andere Informationen auf der Website<br />
www.deutsche-boerse.com zur Verfügung. Die Angaben, die auf dieser Website enthalten sind oder über diese<br />
Website abgerufen werden können, sind nicht Bestandteil dieses Dokuments.<br />
Die NYSE Euronext reicht Geschäfts-, Quartals- und aktuelle Berichte, Proxy Statements und andere<br />
Informationen bei der SEC ein. Die eingereichten Dokumente können im öffentlichen Lesesaal der SEC in der<br />
100 F Street, N.E., Room 1580, Washington, D.C. 20549, eingesehen und kopiert werden. Über die Benutzung des<br />
öffentlichen Lesesaals gibt die SEC unter der Telefonnummer 1-800-SEC-0330 (in den Vereinigten Staaten)<br />
Auskunft. Die bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auch auf der Website der SEC www.sec.gov öffentlich<br />
zugänglich. Kopien der von der NYSE Euronext bei der SEC eingereichten Dokumente sind außerdem in den<br />
Geschäftsräumen der NYSE Euronext in der 11 Wall Street, New York, New York 10005, Vereinigte Staaten,<br />
erhältlich.<br />
Die Holdco hat nach Maßgabe des Securitites Act für die im Rahmen der Verschmelzung und des Tauschangebots<br />
auszugebenden Holdco-Aktien ein Registration Statement mittels Formular F-4 bei der SEC eingereicht.<br />
Dieses Dokument stellt den Prospekt dar, der im Namen der Holdco als Bestandteil ihres Registrierungsdokuments<br />
eingereicht und der <strong>Angebotsunterlage</strong> als Anlage beigefügt ist. Das Dokument ist gleichzeitig das Proxy Statement<br />
der NYSE Euronext. Dieses Dokument enthält nicht alle im Registrierungsdokument enthaltenen Angaben, weil<br />
bestimmte Teile des Registrierungsdokuments gemäß den Regeln und Vorschriften der SEC weggelassen wurden.<br />
Das Registrierungsdokument und die zugehörigen Anhänge können wie vorstehend angegeben eingesehen und<br />
kopiert werden.<br />
A-485
JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK<br />
Jüngste Entwicklungen<br />
Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 gegründet. Am 14. Februar 2011 gründete die Holdco die Pomme Merger<br />
Corporation, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, als eine 100%ige US-Tochtergesellschaft<br />
der Holdco. Mit dem Vollzug der Verschmelzung wird die Pomme Merger Corporation auf die NYSE Euronext<br />
verschmolzen. Die Holdco und die Pomme Merger Corporation haben seit ihrer Gründung am 10. Februar 2011 und am<br />
14. Februar 2011 keine wesentlichen Aktivitäten durchgeführt, mit Ausnahme der Aktivitäten in Verbindung mit dem<br />
geplanten Zusammenschluss. Dementsprechend haben sich seit dem 10. Februar 2011, dem Tag der Gründung der<br />
Holdco, auch keine wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition (d.h. in der Finanz-, Vermögensund<br />
Ertragslage oder im allgemeinen Geschäftsverlauf) der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften ergeben.<br />
Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />
Kapitals von A225.000 auf A1.000.000.000 beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige Kapital aus<br />
500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in diesem Dokument als ,,Holdco-Aktie“<br />
bezeichnet), und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A bestehen wird.<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
Am 15. Februar 2011 schlossen die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und die Pomme Merger<br />
Corporation einen Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, nach dem die Deutsche Börse durch das Tauschangebot<br />
und die NYSE Euronext durch die Verschmelzung eine Tochtergesellschaft der Holdco werden. In diesem<br />
Zusammenhang teilte die Holdco am 15. Februar 2011 ihre Absicht mit, ein freiwilliges Übernahmeangebot in Form eines<br />
Tauschangebots für die Aktien der Deutsche Börse zu unterbreiten. Am 2. Mai 2011 vereinbarten Holdco, Deutsche<br />
Börse, NYSE Euronext und Pomme Merger Corporation einen Nachtrag zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss,<br />
in dem die Vollzugsbedingungen für das Tauschangebot und andere Bestimmungen des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss geändert wurden. Bezugnahmen auf den ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss”<br />
in diesem Dokument beziehen sich auf den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar<br />
2011 in der Fassung des am 2. Mai 2011 unterzeichneten Nachtrags. Einzelheiten zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
sind dem Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ zu entnehmen.<br />
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Zusammenschluss<br />
Nach der Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden beim Delaware Court of<br />
Chancery (in diesem Dokument als ,,Gericht Delaware“ bezeichnet), beim Supreme Court des Staates New York,<br />
Country of New York (in diesem Dokument als ,,Gericht New York“ bezeichnet) und beim U.S. District Court for<br />
the Southern District of New York (in diesem Dokument als ,,SDNY“ bezeichnet) mehrere Klageschriften<br />
eingereicht, in denen der geplante Zusammenschluss angefochten wird. Vier der Klagen wurden beim Gericht<br />
Delaware eingereicht und zu In re NYSE Euronext Shareholders Litigation, Consol. C.A. No. 6220-VCS verbunden.<br />
Beim Gericht New York wurden fünf Klagen eingereicht, die unter einer Hauptakte, NYSE Euronext Shareholders<br />
Litigation Hauptakte, Index No. 773,000/11 geführt werden. Beim SDNY ist eine Klage, Jones v. Niederauer, et al.,<br />
C.N. 11-CV-01502, anhängig. Nach Einreichung des Registration Statement mittels Form F-4 bei der SEC am 7.<br />
April 2011 wurde beim Gericht Delaware eine ergänzte verbundene Klage (consolidated amended complaint)<br />
eingereicht, und beim Gericht New York wurde eine ergänzte Hauptklage (amended master complaint) eingereicht.<br />
In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es<br />
sich um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind als Beklagte die<br />
NYSE Euronext, ihre Directors, die Deutsche Börse, die Pomme Merger Corporation und die Holdco benannt (wobei<br />
einige Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Den einzelnen Beklagten wird im Allgemeinen eine Verletzung<br />
ihrer treuhänderischen Pflichten bei der Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen Zusammenschlusses und<br />
den beklagten Unternehmen eine Beihilfe und Begünstigung (aiding and abetting) dieser vorgeblichen Verletzung<br />
vorgeworfen. In den ergänzten Klagen, die beim Gericht Delaware und beim Gericht New York eingereicht wurden,<br />
wird auch geltend gemacht, dass die einzelnen Beklagten sich nicht vollständig darüber informiert haben, ob nicht<br />
durch einen Verkauf der NYSE Euronext an einen Dritten einschließlich eines solchen entsprechend dem Vorschlag<br />
der NASDAQ OMX Group, Inc. und der IntercontinalExchange, Inc. ein größerer Wert erzielt werden kann. Mit den<br />
ergänzten Klagen wird weiter geltend gemacht, dass das am 7. April 2011 mittels Form F-4 eingereichte Registration<br />
Statement in wesentlichen Punkten unrichtig oder unvollständig sei. Die Klagen lauten unter anderem auf Unterlassung,<br />
einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses, den Erlass einer Auflage, dass die<br />
einzelnen Beklagten sich vollständig über den Vorschlag der NASDAQ OMX Group, Inc. und der<br />
A-486
IntercontinalExchange, Inc. und über Alternativen den Wert für die Aktionäre zu maximieren, informieren, dass<br />
wesentliche Transaktionen oder Änderungen im Hinblick auf den Geschäftsbetrieb und das Vermögen der NYSE<br />
Euronext unterlassen werden, bevor nicht weitere strategische Alternativen der NYSE Euronext geprüft worden sind,<br />
nicht konkretisierte Schadenersatzzahlungen und Auslagen und Anwaltskosten des Klägers.<br />
Der Ausgang dieser Verfahren ist schwer vorherzusehen. Ein ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld<br />
könnte eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der Holdco-Gruppe nach dem Vollzug<br />
des Zusammenschlusses haben. Eine einstweilige Verfügung könnte den Vollzug des Zusammenschlusses verzögern<br />
oder gefährden und ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch stattgegeben<br />
wird, könnte den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern. Die Beklagten sind der<br />
Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind, und<br />
beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />
Gruppe Deutsche Börse<br />
Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />
56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich des Aufsichtsrats<br />
der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen fürdieunverzügliche Durchführung der Transaktion erfüllt.<br />
Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt. Seit dem Ende des letzen Quartals am 31. März 2011 haben sich<br />
keine wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition (d.h. in der Finanz-, Vermögens- und<br />
Ertragslage oder im allgemeinen Geschäftsverlauf) der Gruppe Deutsche Börse ergeben.<br />
Die der Geschäftsaktivität derDeutscheBörse zugrunde liegenden Treiber haben sich im ersten Quartal 2011<br />
grundsätzlich positiv entwickelt. Hinzu kam eine höhere Volatilität derMärkte im Zusammenhang mit der Naturkatastrophe<br />
in Japan und den politischen Unruhen in Nordafrika und dem Nahen Osten, die Handelsteilnehmer dazu<br />
veranlasste, ihre Portfolios kurzfristig umzuschichten und sich so gegen Risiken abzusichern. Als Konsequenz daraus<br />
stiegen die Umsatzerlöse in den Handelssegmenten Xetra und Eurex im ersten Quartal 2011. Auch in den anderen<br />
Segmenten entwickelte sich das Geschäft positiv. Das Segment Clearstream setzte mit seinen dem Handel nachgelagerten<br />
Dienstleistungen den stetigen Wachstumskurs des Vorjahres fort, und auch das Segment Market Data &<br />
Analytics konnte im Geschäft mit Marktdaten und Informationen den Absatz seiner Datenprodukte weiter steigern.<br />
Insgesamt erhöhte die Gruppe Deutsche Börse die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahresquartal um 8 Prozent auf<br />
558,6 Mio. A (Q1/2010: 519,2 Mio. A). Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft, die im Segment Clearstream erzielt<br />
werden, erholten sich deutlich um 46 Prozent auf 16,1 Mio. A (Q1/2010: 11,0 Mio. A).<br />
Der Konzern-Periodenüberschuss für das erste Quartal 2011 betrug 212,8 Mio. A (Q1/2010: 156,9 Mio. A), ein<br />
Anstieg um 36 Prozent. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie stieg im ersten Quartal 2011 auf Basis des gewichteten<br />
Durchschnitts von 186,0 Mio. ausstehenden Aktien auf 1,14 A (Q1/2010: 0,84 A bei 185,9 Mio. ausstehenden Aktien).<br />
NYSE Euronext<br />
Im Jahr 2010 kündigte NYSE Euronext den Verkauf einer wesentlichen Beteiligung an der NYSE Amex Options,<br />
einer ihrer beiden U.S.-Börsen für Optionen, an sieben externe Investoren an, namentlich BofA Merrill Lynch, Barclays<br />
Capital, Citadel Securities, Citi, Goldman Sachs, TD AMERITRADE und UBS. Nach der Rahmenvereinbarung wird die<br />
NYSE Euronext der größte Aktionär der NYSE Amex Options bleiben und weiterhin ihr Tagesgeschäft leiten. Die<br />
NYSE Amex Options wird ihr Geschäft unter der Aufsicht eines gesonderten Board of Directors, in dem die NYSE<br />
Euronext die Mehrheit der Sitze hält, und eines fest zugeordneten Chief Executive Officer betreiben. Die NYSE<br />
Euronext konsolidiert die NYSE Amex Options für Zwecke der Rechnungslegung. Die NYSE Euronext erwartet den<br />
Vollzug des Verkaufs im Verlauf des Jahres 2011, sobald aufsichtsrechtliche Genehmigungen erteilt sind.<br />
Am 18. Februar 2011 wurde die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens NYSE Blue vollzogen. Die NYSE<br />
Blue ist ein neues global aufgestelltes Unternehmen, an welchem die NYSE Euronext eine Mehrheitsbeteiligung<br />
hält. Die NYSE Blue besteht aus den Geschäftsbereichen APX (mit Hauptsitz im Stadtbezirk von New York City)<br />
und Bluenext (mit Hauptsitz in Paris). Die umweltorientierte Geschäftseinheit der NYSE Blue stellt Infrastruktur<br />
und Dienstleistungen für Umweltförderer und Marktteilnehmer, ihr Umweltmanagement Abrechnungssysteme für<br />
das Vermögens- und Risikomanagement sowie Registrierungsdienstleistungen für erneuerbare Energien in den<br />
Vereinigten Staaten und freiwillige Kohlenstoffdioxid-Kompensation weltweit zur Verfügung. Darüber hinaus<br />
betreibt NYSE Blue durch Bluenext, eine führende Kassabörse für den Europäischen Emissionshandel, einem<br />
länder- und spartenübergreifenden Emissionshandelssystem für Treibhausgase. Im Bereich ihres Energiegeschäfts<br />
ist NYSE Blue ein führender Anbieter von ausgerichteten Energie-Terminplanungen (hosted power scheduling) und<br />
Zahlungsdiensten für Stromgroßhandelsmarktteilnehmern (wholesale power market participants).<br />
A-487
Am 1. April 2011 erhielt die NYSE Euronext von der NASDAQ OMX Group, Inc. und der IntercontinentalExchange,<br />
Inc. ein Schreiben, in welchem ein unverbindliches Angebot für den Erwerb aller ausgegebenen NYSE<br />
Euronext-Stammaktien unterbreitet wurde, wonach Aktionäre der NYSE Euronext für jede NYSE Euronext-<br />
Stammaktie 14,24 US$ in bar, 0,4069 einer NASDAQ OMX-Stammaktie sowie 0,1436 einer IntercontinentalExchange-Stammaktie<br />
erhalten sollten. Das Schreiben wies darauf hin, dass die NASDAQ OMX Group und die<br />
IntercontinentalExchange untereinander vereinbart hatten, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss einer solchen<br />
Transaktion IntercontinentalExchange das Europäische Derivategeschäft der NYSE Euronext erwerben würde,<br />
darunter Liffe sowie Liffe USA und NYPC und dass NASDAQ OMX die anderen Geschäftsbereiche von NYSE<br />
Euronext, einschließlich der NYSE Euronext Stock Exchanges in New York, London, Paris, Amsterdam, Brüssel und<br />
Lissabon, das U.S.-Aktienoptionsgeschäft und die Geschäftsbereiche Informations- und Technologie-Lösungen<br />
behalten würde. Das Schreiben wies zudem darauf hin, dass das Angebot auf öffentlich verfügbaren Informationen<br />
basierte und keinen annahmefähigen Antrag darstellte, sondern vielmehr nur eine unverbindliche Interessenbekundung,<br />
die als Grundlage zur Bewegung in Richtung einer einvernehmlichen Transaktion dienen sollte. Am 1. April<br />
2011 gab die NYSE Euronext eine Pressemitteilung heraus und forderte ihre Aktionäre auf, keinerlei Schritte<br />
anlässlich dieses Angebots einzuleiten; es wurde darauf hingewiesen, dass das Board of Directors der NYSE Euronext<br />
dieses Angebot in Abstimmung mit seinen unabhängigen Finanz- und Rechtsberatern sorgfältig prüfen werde. Das<br />
Board of Directors der NYSE Euronext hielt noch am selben Tag eine Telefonkonferenz ab, um bezüglich des Erhalts<br />
des Angebots ein erstes Briefing zu erhalten, wobei jedoch hinsichtlich des Angebots kein Beschluss gefasst wurde.<br />
Am 8. April 2011 übermittelte die Deutsche Börse Duncan Niederauer, dem Chief Executive Officer, und Jan-<br />
Michiel Hessels, dem Chairman der NYSE Euronext ein Schreiben, in dem sie ausführte, dass die Deutsche Börse<br />
weiterhin dem vereinbarten Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext vollständig verpflichtet ist<br />
und dass verschiedene Aspekte des Angebots der NASDAQ OMX und der IntercontinentalExchange beschrieb, die<br />
nach Ansicht der Deutschen Börse weniger vorteilhaft für die NYSE Euronext sind, als die in dem vorgeschlagenen<br />
Zusammenschluss mit der Deutschen Börse.<br />
Am 11. April 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE Euronext um das unaufgeforderte Angebot mit<br />
den externen Finanz- und Rechtsberatern der NYSE Euronext zu prüfen. In der Sitzung verwarf das Board of<br />
Directors das Angebot der NASDAQ OMX und der IntercontinentalExchange einstimmig und bekräftigte den<br />
Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss mit der Deutsche Börse. Am selben Tag veröffentliche NYSE<br />
Euronext eine Presserklärung über die Entscheidung des Board of Directors. Das Board of Directors kam zu seiner<br />
Entscheidung auf Grundlage seiner Analyse verschiedener Aspekte des Angebots, einschließlich der Transaktionsstruktur,<br />
der versprochenen Gegenleistung, dem voraussichtlichen Wert dieser Gegenleistung nach Durchführung<br />
der Transaktion, der erforderlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Due Diligence-Prüfung, die erforderlich wäre,<br />
sowie die wettbewerbsrechtlichen und börsenaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Das Board of Directors<br />
hat das Angebot auch vor dem Hintergrund der Strategie der Gesellschaft besprochen. Nach Prüfung des Angebots<br />
kam das Board of Directors einstimmig zu der Einschätzung, dass das Angebot nicht im Einklang mit der<br />
strategischen Vision der NYSE Euronext steht, unannehmbare Risiken bei der Durchführung birgt und nicht im<br />
Interesse von NYSE Euronext und ihren Aktionären liegt.<br />
Am 19. April 2011 erhielt die NYSE Euronext ein Schreiben von der NASDAQ OMX and IntercontinentalExchange<br />
mit zusätzlichen Informationen zu ihrem Angebot, einschließlich des Entwurfs für einen Fusionsvertrag. Am selben Tag<br />
veröffentlichte die NYSE Euronext eine Pressemitteilung, in der sie den Empfang des vorgeschlagenen Fusionsvertrages<br />
bestätigte und angab, das Board of Directors würde den Entwurf in angemessener Zeit und entsprechend seiner<br />
Treuepflichten und der Verpflichtungen nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss prüfen.<br />
Am 21. April 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE um die zusätzlichen Informationen mit den<br />
externen Finanz- und Rechtsberatern der NYSE Euronext zu prüfen. In der Sitzung, wies das Board of Directors das<br />
Angebot der NASDAQ OMX und der IntercontinentalExchange einstimmig zurück und bekräftigte den Vertrag<br />
über den Unternehmenszusammenschluss mit der Deutsche Börse AG. Am selben Tag veröffentliche NYSE<br />
Euronext eine Presserklärung über die Entscheidung des Board of Directors.<br />
Seit dem Ende des letzen abgeschlossenen Geschäftsjahres am 31. Dezember 2010 haben sich keine<br />
wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Geschäftsposition (d.h. in der Finanz-, Vermögens- und<br />
Ertragslage oder im allgemeinen Geschäftsverlauf) der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften ergeben.<br />
Am 28. April 2011 hat NYSE Euronext ihre vorläufigen Ergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahrs<br />
2011 in Form einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Nachstehend finden sich bestimmte ungeprüfte Finanzinformationen,<br />
die in Form einer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Dreimonatszeiträume endend zum<br />
A-488
31. März 2011 und 31. März 2010 sowie in Form einer Konzernbilanz zum 31. März 2011 und zum 31. Dezember<br />
2010 dargestellt werden. Die nachfolgend dargestellten Finanzinformationen sind vorläufig und wurden durch die<br />
Geschäftsführung der NYSE Euronext in eigener Verantwortung aufgestellt. PricewaterhouseCoopers LLP hat die<br />
zugehörigen Finanzzahlen weder geprüft, prüferisch durchgesehen oder zusammengestellt noch sonstige Handlungen<br />
in dieser Hinsicht vorgenommen. Daher gibt PricewaterhouseCoopers LLP keine Bestätigung oder sonstige<br />
Einschätzung hinsichtlich dieser Angaben ab. Die ungeprüften Finanzinformationen enthalten alle Anpassungen<br />
(bei denen es sich um gewöhnliche, wiederkehrende Anpassungen handelt), die nach Einschätzung des Management<br />
für eine angemessene Darstellung dieser Informationen erforderlich sind. Das Ergebnis des Dreimonatszeitraums<br />
endend zum 31. März 2011 lässt nicht unbedingt Rückschlüsse auf das für das Gesamtgeschäftsjahr zu<br />
erwartende Ergebnis zu.<br />
NYSE Euronext<br />
Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (ungeprüft)<br />
(Angaben in Millionen, außer Angaben je Aktie)<br />
Dreimonatszeitraum zum<br />
31. März 2011 31. März 2010<br />
Umsätze<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren ............................. US$ 815 US$ 762<br />
Marktdaten ................................................ 96 91<br />
Börsennotierungen ........................................... 109 105<br />
Technologiedienstleistungen .................................... 82 79<br />
Sonstige Erlöse............................................. 46 46<br />
Gesamtumsätze.................................................<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
1.148 1.083<br />
Gebühren gemäß Section 31 ....................................... 89 63<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ............................<br />
Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />
380 375<br />
Handelsgeschäften .........................................<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />
679 645<br />
Vergütungen . . . ................................................ 161 172<br />
Abschreibungen ................................................ 70 66<br />
Systeme und Kommunikation ...................................... 52 52<br />
Professionelle Dienstleistungen ..................................... 69 58<br />
Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung ....................... 63 79<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierung. ......................... 21 13<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ................... 436 440<br />
Betriebliche Erträge ............................................. 243 (205)<br />
Netto-Zinserträge (-verluste) und Netto-Beteiligungserträge (-verluste) ........ (29) (27)<br />
Verluste aus assoziierten Unternehmen ............................... (1) (2)<br />
Sonstige Erträge (Verluste) ........................................ — (3)<br />
Erträge vor Ertragsteuer .......................................... 213 173<br />
Ertragsteuerrückstellungen. ........................................ (62) (48)<br />
Konzernperiodenüberschuss. ....................................... 151 125<br />
davon Konzernperiodenfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen ......... 4 5<br />
Konzernperiodenüberschuss der Gesellschafter von NYSE Euronext .......... US$ 155 US$ 130<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis je Aktie ........... US$ 0,59 US$ 0,50<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis je Aktie. ............ US$ 0,59 US$ 0,50<br />
Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ............. 261 260<br />
Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf. .............. 262 261<br />
A-489
NYSE Euronext<br />
Verkürzte Konzernbilanz (ungeprüft)<br />
(Angaben in Millionen)<br />
31. März 2011 31. Dezember 2010<br />
Aktiva<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
Zahlungsmittel — Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige<br />
Finanzanlagen .......................................... US$ 351 US$ 379<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto ................ 602 526<br />
Latente Ertragsteuern ....................................... 77 120<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte .......................... 203 149<br />
Summe kurzfristige Vermögenswerte ........................... 1.233 1.174<br />
Sachanlagen, netto ............................................ 1.021 1.021<br />
Geschäfts- oder Firmenwert ..................................... 4.196 4.050<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, netto. ........................ 6.083 3.837<br />
Latente Ertragsteuern .......................................... 611 633<br />
Sonstige Vermögenswerte ....................................... 649 663<br />
Summe der Aktiva. ........................................<br />
Passiva<br />
US$13.793 US$13.378<br />
Verbindlichkeiten und Rückstellungen .......................... US$ 749 US$ 910<br />
Rechnungsabgrenzungsposten ................................ 428 176<br />
Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten ............................ 201 366<br />
Latente Ertragsteuern ....................................... 3 2<br />
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten .......................... 1.381 1.454<br />
Langfristige Kreditverbindlichkeiten ............................... 2.156 2.074<br />
Latente Ertragsteuern .......................................... 2.049 2.007<br />
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer ...................... 453 499<br />
Rechnungsabgrenzungsposten .................................... 371 366<br />
Sonstige Verbindlichkeiten ...................................... 106 134<br />
Summe der Verbindlichkeiten ................................ 6.516 6.534<br />
Eigenkapital . . . .............................................. 7.277 6.844<br />
Summe Passiva . .............................................. US$13.793 US$13.378<br />
Im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2011 erzielte die NYSE Euronext Gesamtumsätze abzüglich<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften von US$679 Mio. und Betriebliche Erträge von US$243 Mio.<br />
Dem stehen Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften von US$645 Mio.<br />
bzw. Betriebliche Erträge von US$205 Mio. im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2010 gegenüber.<br />
Der Anstieg der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften um<br />
US$34 Mio. und der Anstieg der Betrieblichen Erträge um US$38 Mio. sind im wesentlichen auf die folgenden<br />
Faktoren zurückzuführen:<br />
Gestiegene Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften — Der Anstieg<br />
der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften ist vor allem auf gestiegene<br />
Volumina im US-Derivatehandel und auf den europäischen Kassamärkten sowie das Wachstum bei Informationsund<br />
Technologie-Lösungen der NYSE Euronext zurückzuführen, die teilweise durch gesunkene Volumina bei<br />
bestimmten US Kassamärkten der NYSE Euronext kompensiert wurden.<br />
Gestiegene Betriebliche Erträge — Der Anstieg der Betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />
beruht im wesentlichen auf gestiegenen Gesamtumsätzen abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />
Handelsgeschäften und auf niedrigeren betrieblichen Aufwendungen infolge von Kostendämpfungsmaßnahmen.<br />
Als Folge dieses verbesserten Ergebnisses belief sich der NYSE Euronext zuzurechnende Konzernperiodenüberschuss<br />
im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2011 auf US$155 Mio. oder US$0,59 je Aktie auf<br />
A-490
verwässerter Basis, gegenüber einem der NYSE Euronext zuzurechnenden Konzernperiodenüberschuss von<br />
US$130 Mio. oder US$0,50 je Aktie auf verwässerter Basis im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2010.<br />
Ausblick<br />
Die Holdco wird voraussichtlich keine anderen wesentlichen Aktivitäten als die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vorgesehenen Angelegenheiten durchführen, einschließlich des Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung, wie in den Abschnitten ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ und ,,Geschäft der<br />
Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco“ beschrieben. Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />
wird die Holdco voraussichtlich die im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Umstrukturierung<br />
nach Vollzug“ erläuterten Umstrukturierungsmaßnahmen umsetzen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext werden bis zum Vollzug des Zusammenschlusses oder,<br />
falls dieser Tag früher eintritt, bis zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
ihre Geschäfte — mit den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss festgelegten Einschränkungen<br />
— im normalen Geschäftsgang entsprechend ihrer bisherigen Praxis fortführen. Siehe ,,Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss — Führung der Geschäfte bis zum Zusammenschluss“.<br />
Holdco strebt an, dass alle Vollzugsbedingungen bis zum 31. Dezember 2011 erfüllt sind, kann jedoch nicht<br />
ausschließen, dass der Eintritt aller Vollzugsbedingungen sich bis zum 31. März 2012 verzögert oder ganz ausbleibt.<br />
A-491
(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)
Inhaltsverzeichnis Finanzinformationen<br />
Inhaltsverzeichnis zum Einzelabschluss der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. ............... F-2<br />
Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext ....................... F-9<br />
Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse ................. F-51<br />
Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche Börse......... F-159<br />
F-1
INHALTSVERZEICHNIS ZUM EINZELABSCHLUSS DER ALPHA BETA NETHERLANDS<br />
HOLDING N.V.<br />
Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers ................. F-3<br />
Vermerk zur Eröffnungsbilanz (International Standards on Auditing) ........................... F-4<br />
Bilanz zum 10. Februar 2011 ........................................................ F-5<br />
Anhang zur Bilanz ................................................................ F-6<br />
Die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. hat KPMG Accountants N.V. beauftragt, die Bilanz der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong><br />
<strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011, die in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB<br />
herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde, unter Beachtung der<br />
International Accounting Standards (ISA) zu prüfen. Darüber hinaus hat die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />
KPMG Accountants N.V. beauftragt, die Bilanz in Übereinstimmung mit den Standards des Public Company<br />
Accounting Oversight Board (United States) (PCAOB) zu prüfen. Im Folgenden wird zunächst der nach den<br />
Standards des PCAOB erteilte Vermerk und im Anschluss der nach den ISA erteilte Vermerk wiedergegeben.<br />
F-2<br />
Seite
Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers<br />
An den Vorstand der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />
Wir haben die beigefügte Bilanz der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011 geprüft. Die<br />
Verantwortung für die Bilanz und die zusätzlichen Angaben liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zur Bilanz und den zusätzlichen Angaben<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Prüfung der Bilanz und der zusätzlichen Angaben in Übereinstimmung mit den Standards des<br />
Public Company Accounting Oversight Board (United States) durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die<br />
Prüfung der Bilanz und der zusätzlichen Angaben so zu planen und durchzuführen, dass wir eine hinreichende<br />
Sicherheit darüber erlangen, ob die Bilanz frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung der Bilanz und<br />
zusätzlichen Angaben beinhaltet die stichprobenweise Prüfung der in der Bilanz enthaltenen Wertansätze und<br />
sonstigen Angaben anhand von Prüfungsnachweisen. Eine Prüfung der Bilanz und zusätzlichen Angaben umfasst<br />
auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der wesentlichen geschätzten Werte sowie<br />
die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Bilanz. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Nach unserer Beurteilung stellt die oben dargestellte Bilanz, in allen wesentlichen Belangen, die Vermögenslage<br />
der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011 in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom<br />
International Accounting Standards Board herausgegeben und den IFRS, wie sie in der Europäischen Union<br />
anzuwenden sind, sachgerecht dar.<br />
Amstelveen, Niederlande, den 22. April 2011<br />
/s/ KPMG Accountants N.V.<br />
F-3
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers<br />
An die Geschäftsführung der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />
Vermerk zur Eröffnungsbilanz<br />
Wir haben die beigefügte Bilanz der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011 sowie die<br />
zusätzlichen Angaben geprüft inklusive einer Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze<br />
und anderer Erläuterungen.<br />
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Bilanz<br />
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung einer Bilanz und der zusätzlichen Angaben, die in<br />
Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben, und den IFRS, wie sie in der Europäischen Union<br />
anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen<br />
Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung einer Bilanz und der<br />
zusätzlichen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten —<br />
falschen Darstellungen ist.<br />
Verantwortung des Abschlussprüfers<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu dieser Bilanz abzugeben. Wir haben unsere<br />
Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Nach diesen<br />
Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen<br />
und durchzuführen, dass wir eine hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Bilanz frei von wesentlichen<br />
falschen Angaben ist.<br />
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Bilanz<br />
enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im<br />
pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher —<br />
beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Bilanz ein. Bei der Beurteilung dieser<br />
Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung einer<br />
Bilanz durch die Einheit, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, um Prüfungshandlungen<br />
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein<br />
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einheit abzugeben. Eine Abschlussprüfung<br />
umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit<br />
der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die<br />
Beurteilung der Gesamtdarstellung der Bilanz.<br />
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als<br />
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.<br />
Prüfungsurteil<br />
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Bilanz in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom International<br />
Accounting Standards Board herausgegeben und den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind,<br />
in allen wesentlichen Belangen, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der<br />
Gesellschaft zum 10. Februar 2011.<br />
Amstelveen, Niederlande, den 22. April 2011<br />
KPMG Accountants N.V.<br />
M.A. Hogeboom R.A.<br />
F-4
<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />
BILANZ zum 10. Februar 2011<br />
in Euro<br />
AKTIVA<br />
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />
Bankguthaben 45.000<br />
45.000<br />
PASSIVA<br />
EIGENKAPITAL UND RÜCKLAGEN<br />
Ausgegebenes und eingezahltes Kapital 45.000<br />
Kapitalrücklage —<br />
Gewinnrücklage —<br />
45.000<br />
Der Anhang auf den Seiten F-6 bis F-8 ist ein wesentlicher Teil dieser Bilanz.<br />
F-5
ANHANG ZUR BILANZ<br />
1. Organisation, Grundlagen der Berichterstattung und allgemeine Grundsätze<br />
<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (das ,,Unternehmen“) ist in den Niederlanden ansässig und hat ihren Sitz in<br />
Amsterdam. Das Unternehmen wurde am 10. Februar 2011 gegründet; daher besteht der Einzelabschluss zu diesem<br />
Stichtag nur aus der Bilanz. Das Unternehmen hat die Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung, die<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung und die zugehörigen Anhangangaben nicht erstellt, die sowohl nach den<br />
International Financial Reporting Standards (,,IFRS“) gefordert werden, wie sie vom International Accounting<br />
Standards Board (,,IASB“) verabschiedet werden, als auch nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, da<br />
das Unternehmen zum 10. Februar 2011 keine Geschäftstätigkeit hatte.<br />
Das Unternehmen wurde im Zusammenhang mit dem angestrebten Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
gegründet, der auf den 15. Februar 2011 datiert, zwischen der NYSE Euronext, Deutsche Börse AG, dem<br />
Unternehmen und Pomme Merger Corporation (siehe Ziffer 4 — Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Nach<br />
Vollzug der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Schritte wird das Unternehmen das<br />
Mutterunternehmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG werden.<br />
Zum Stichtag hat das Unternehmen keine wesentlichen Aktivitäten außer solchen ausgeführt, die aus ihrer<br />
Gründung und den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Angelegenheiten herrühren.<br />
Der Gegenstand des Unternehmens betrifft die Gründung, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie<br />
Beaufsichtigung von Unternehmen und Gesellschaften, deren Finanzierung und die Aufnahme und Vergabe von<br />
Krediten einschließlich der Begebung von Anleihen, Schuldtiteln und sonstigen Wertpapieren, sowie den<br />
Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.<br />
Die Eröffnungsbilanz zum 10. Februar 2011 wurde im Einklang sowohl mit den IFRS und den diesbezüglich<br />
veröffentlichten Interpretationen des IASB als auch mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Zum<br />
10. Februar 2011 gab es keine neuen IFRS-Standards oder Interpretationen, die von der EU noch nicht für<br />
anwendbar erklärt wurden und die Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz gehabt hätten. Daher steht die<br />
Eröffnungsbilanz auch im Einklang mit der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.<br />
Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards — in der Eröffnungsbilanz umgesetzt<br />
Die folgenden vom IASB veröffentlichten und zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Standards und Interpretationen<br />
wurden, soweit einschlägig und in der EU vor diesem Datum anzuwenden, in der Eröffnungsbilanz angewendet.<br />
Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“ (Mai 2010)<br />
Die Änderungen betreffen sechs Standards und eine Interpretation. Die meisten Änderungen sind auf Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />
Überarbeiteter IAS 24 ,,Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ (November<br />
2009)<br />
Die überarbeitete Fassung des Standards befreit regierungsverbundene Unternehmen teilweise von Angabepflichten,<br />
und die Definition eines ,,nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person“ wird<br />
präzisiert. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />
Anpassungen des IAS 32 ,,Einstufung von Bezugsrechten“ (Oktober 2009)<br />
Die Anpassungen betreffen die Bilanzierung von ausgegebenen Bezugsrechten (Rechte, Optionen oder Optionsscheine),<br />
die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten notiert sind. Diese<br />
Bezugsrechte sind künftig als Eigenkapital zu klassifizieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen.<br />
Neue Rechnungslegungsstandards — bisher nicht umgesetzt<br />
Folgende Standards und Interpretationen, die das Unternehmen für das Jahr 2011 nicht vorzeitig anwendet, wurden<br />
bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Eröffnungsbilanz vom IASB veröffentlicht. Die Angaben in Klammern<br />
beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung durch den IASB.<br />
IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (November 2009)<br />
Mit IFRS 9 werden neue Regeln für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten<br />
eingeführt. Sie sehen vor, dass alle finanziellen Vermögenswerte, die bisher im Anwendungsbereich von IAS 39<br />
sind, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der<br />
F-6
Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; eine vorzeitige<br />
Anwendung ist zulässig.<br />
Anpassung IFRS 7 ,,Finanzinstrumente: Anhangangaben — Übertragung von finanziellen Vermögenswerten“<br />
(Oktober 2010)<br />
Die Anpassung führt zu erweiterten Anhangangaben bei Transaktionen, die zu einer Übertragung von finanziellen<br />
Vermögenswerten führen. Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, eine höhere Transparenz für Risiken zu<br />
schaffen, die beim Übertragenden verbleiben. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder<br />
nach dem 1. Juli 2011 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig.<br />
Anpassung IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (Oktober 2010)<br />
Die Anpassung ergänzt den Standard IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ um Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller<br />
Verbindlichkeiten. Sofern für finanzielle Verbindlichkeiten die Fair Value Option angewandt wird, sind Neuerungen<br />
beim Erfassen der Veränderung des eigenen Kreditrisikos zu berücksichtigen: Eine Änderung des<br />
Kreditrisikos ist nun im Eigenkapital und nicht länger in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die<br />
Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere<br />
Anwendung ist zulässig, sofern auch die Bilanzierungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte angewandt<br />
werden.<br />
Anpassung IAS 12 ,,Latente Steuern — Nutzung der zugrundeliegenden Vermögenswerte“ (Dezember 2010)<br />
Latente Steuern auf Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 40 bewertet werden, sollen<br />
grundsätzlich die steuerlichen Konsequenzen abbilden, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung der<br />
entsprechenden Vermögenswerte ergeben. Die Anpassung des Standards schafft eine Ausnahmeregelung zu<br />
diesem Grundsatz und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen.<br />
IFRIC 19 ,,Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“ (November 2009)<br />
IFRIC 19 liefert Leitlinien für die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten, die ein Schuldner nach Neuaushandlung<br />
der Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung ausgibt. Die<br />
Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Juni 2010 beginnen, anzuwenden.<br />
Anpassung IFRIC 14 ,,Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“ (November 2009)<br />
Die Anpassung soll unbeabsichtigte Folgen von IFRIC 14 beseitigen. Besteht für einen leistungsorientierten Plan<br />
eine Mindestdotierungsverpflichtung, muss diese Vorauszahlung nach der vorliegenden Änderung als Vermögenswert<br />
bilanziert werden. Die Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010<br />
beginnen, anzuwenden.<br />
Aus der Anwendung der neuen IFRS, der überarbeiteten IAS/IFRS und der neuen Interpretationen erwartet das<br />
Unternehmen (mit Ausnahme des IFRS 9) keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Eröffnungsbilanz.<br />
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Währung<br />
Die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist der Euro. Die in der Eröffnungsbilanz<br />
dargestellten Beträge sind in Euro ausgewiesen.<br />
Zahlungsmittel<br />
Zahlungsmittel bestehen aus jederzeit verfügbaren Bankguthaben und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
angesetzt. Diese Position unterliegt keinen Verfügungsbeschränkungen.<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige<br />
Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser<br />
Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist.<br />
Die Höhe der Rückstellung entspricht der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die nötig ist, um die Verpflichtung<br />
zum Bilanzstichtag zu erfüllen. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht angesetzt; es sind<br />
jedoch ergänzende Angaben erforderlich, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem<br />
Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.<br />
F-7
Grundkapital<br />
Nach Artikel 4 der Satzung hat das Unternehmen ein genehmigtes Kapital von 225.000 EUR, das in 225.000 Aktien<br />
je 1 EUR eingeteilt ist, und aus 180.000 Stammaktien und 45.000 D-Aktien besteht. Zum Bilanzstichtag der<br />
Eröffnungsbilanz waren 45.000 D-Aktien ausgegeben, voll in bar eingezahlt, und alle Aktien wurden von der<br />
Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> gehalten, der einzigen Aktionärin des Unternehmens.<br />
Zum 10. Februar 2011 unterliegt das Unternehmen keinen Kapitalanforderungen.<br />
Nach Paragraph 20.1 der Satzung werden 0,01 EUR aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres soweit möglich vorzugsweise<br />
auf D-Aktien gezahlt. Die Aufteilung des nach Paragraph 20.1 verbleibenden Gewinns wird von der ordentlichen<br />
Hauptversammlung bestimmt, vorausgesetzt es sollen keine weiteren Ausschüttungen auf D-Aktien erfolgen.<br />
3. Nahestehende Unternehmen und Personen<br />
Nahestehende Unternehmen und Personen nach IAS 24 sind die Mitglieder der Organe der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong><br />
<strong>Holding</strong>s N.V. und jene Unternehmen, die als seine anderen Investoren klassifiziert sind.<br />
Da der Einzelabschluss nur aus der Bilanz zum 10. Februar 2011 besteht, gab es zu diesem Stichtag keine<br />
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.<br />
4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Am 14. Februar 2011 gründete das Unternehmen die Pomme Merger Corporation, eine Aktiengesellschaft nach<br />
dem Recht des Staates Delaware und hundertprozentige US-Tochtergesellschaft, die nach Vollzug der unten<br />
beschriebenen Transaktion mit der NYSE Euronext verschmolzen wird.<br />
Am 15. Februar 2011 unterzeichneten die NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG, das Unternehmen und die<br />
Pomme Merger Corporation einen Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, der den Zusammenschluss<br />
der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext Gruppe unter dem Unternehmen vorsieht.<br />
Das Unternehmen der Deutsche Börse wird durch ein Tauschangebot in das Unternehmen eingebracht, das<br />
Unternehmen der NYSE Euronext durch eine Verschmelzung.<br />
Die Aktien des Unternehmens sollen in Frankfurt, New York und Paris notiert werden.<br />
Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Mehrheit der Aktionäre der<br />
ausgegebenen NYSE Euronext-Aktien sowie einer Annahme des Übernahmeangebots durch die Aktionäre der<br />
Deutsche Börse AG mit einer Quote von mindestens 75 Prozent. Außerdem müssen die zuständigen Kartell- und<br />
Finanzbehörden, Börsenaufsichten und weitere Regulatoren in den USA und Europa zustimmen sowie weitere<br />
marktübliche Vollzugsbedingungen eingehalten werden. Der Vollzug der Transaktion wird für Ende des Jahres<br />
2011 erwartet.<br />
Nach Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden mehrere Klageschriften beim Delaware<br />
Court of Chancery (dem ,,Delaware Court“), dem Supreme Court of the State of New York, County of New York<br />
(dem ,,New York Court“) und dem U.S. District Court for the Southern District of New York (dem ,,SDNY“)<br />
eingereicht, in denen der Zusammenschluss angefochten wird. In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die<br />
gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es sich um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller<br />
Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind als Beklagte die NYSE Euronext und ihre Directors und bestimmte<br />
Officers sowie die Deutsche Börse, Pomme Merger Corporation und das Unternehmen benannt (wobei einige<br />
Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Den einzelnen Beklagten wird im Allgemeinen eine Verletzung ihrer<br />
treuhänderischen Pflichten bei der Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen Zusammenschlusses und den<br />
beklagten Unternehmen eine Beihilfe und Begünstigung dieser vorgeblichen Verletzung vorgeworfen. Die Klagen<br />
lauten unter anderem auf Unterlassung, einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses,<br />
Rückabwicklung aller bereits vollzogenen Teile des Zusammenschlusses, nicht konkretisierte Schadensersatzzahlungen<br />
und/oder Auslagen und Anwaltskosten des Klägers. Die Beklagten (einschließlich des Unternehmens)<br />
sind der Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind,<br />
und beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />
Amsterdam, den 22. April 2011<br />
Die Geschäftsführung<br />
/s/ Stéphane Biehler /s/ Marcus P. Thompson<br />
Stéphane Biehler Marcus P. Thompson<br />
F-8
INHALTSVERZEICHNIS ZUM GEPRÜFTEN KONZERNABSCHLUSS DER NYSE EURONEXT<br />
Bericht der Geschäftsführung zum internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung .......... F-10<br />
Stellungnahme der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . ............................ F-11<br />
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 .................................... F-12<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010,<br />
2009 und 2008 ................................................................. F-13<br />
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die<br />
Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 .................................. F-14<br />
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 ....... F-16<br />
Anhang zum Konzernabschluss ...................................................... F-18<br />
F-9<br />
Seite
BERICHT DER GESCHÄRSFÜRUNG ZUM INTERNEN KONTROLLSYSTEM FÜR<br />
DIE FINANZBERICHTERSTATTUNG<br />
Die Geschäftsführung von NYSE Euronext ist dafür verantwortlich, angemessene interne Kontrollmechanismen<br />
für die Finanzberichterstattungzu schaffen und aufrecht zu erhalten. Das interne Kontrollsystem der NYSE Euronext<br />
für die Finanzberichterstattung ist ein unter Aufsicht des Chief Executive Officer und des Chief Financial Officer<br />
entwickelter Prozess, der eine angemessene Sicherheit bezüglich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung<br />
sowie der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen der USA (US-GAAP) gewährleistet.<br />
Zum 31. Dezember 2010 nahm die Geschäftsführung eine Beurteilung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme<br />
von NYSE Euronext für die Finanzberichterstattung vor, die an den vom Committee of Sponsoring Organizations of<br />
the Treadway Commission (COSO) im Internal Control — Integrated Framework festgelegten Kriterien orientiert<br />
ist. Auf der Grundlage dieser Beurteilung kommt die Geschäftsführung zu dem Schluss, dass die internen<br />
Kontrollsysteme von NYSE Euronext für die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2010 wirksam waren.<br />
PricewaterhouseCoopers LLP, eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat die Wirksamkeit des<br />
internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattungdes Konzerns zum 31. Dezember 2010 geprüft, wie dies in<br />
ihrem beigefügten Bericht dargelegt wird.<br />
F-10
STELLUNGNAHME DER UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT<br />
An das Board of Directors und die Aktionäre von NYSE Euronext:<br />
Nach unserer Überzeugung stellen die im beigefügten Verzeichnis angeführten Konzernabschlüsse die<br />
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie ihre Ertragslage<br />
und ihre Zahlungsströme für jedes der letzten drei Geschäftsjahre bis zum 31.12.10 in Übereinstimmung mit den<br />
allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der USA (US-GAAP) in allen wesentlichen Belangen<br />
angemessen dar. Unserer Auffassung nach verfügte der Konzern gemessen an den Kriterien, die vom Committee<br />
of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission im Internal Control — Integrated Framework festgelegt<br />
wurden, zum 31. Dezember 2010 in allen wesentlichen Belangen über ein wirksames internes Kontrollsystem für<br />
die Finanzberichterstattung. Die Geschäftsführung des Unternehmens ist verantwortlich für diese Jahresabschlüsse,<br />
die Aufrechterhaltung eines wirksamen internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung sowie ferner für<br />
die Beurteilung der Wirksamkeit dieses Kontrollsystems, welche im beigefügten Bericht der Geschäftsführung über<br />
das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattungdargelegt ist. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />
der von uns durchgeführten Prüfungen ein Urteil über diese Jahresabschlüsse und das interne Kontrollsystem für die<br />
Finanzberichterstattungabzugeben. Wir haben unsere Prüfungen in Übereinstimmung mit den Standards des Public<br />
Company Accounting Oversight Board (United States) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und<br />
durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Jahresabschlüsse frei von<br />
erheblichen Fehlern sind, und ob ein in allen wesentlichen Belangen wirksames internes Kontrollsystem für<br />
das Rechnungswesen existiert hat. Unser Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse umfasste auch die stichprobenartige<br />
Kontrolle der Belege für die Beträge und publizierten Informationen aus den Jahresabschlüssen, die<br />
Beurteilung der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze sowie der wichtigsten Schätzungen der Geschäftsführung<br />
und schließlich auch die Beurteilung der allgemeinen Darstellung der Jahresabschlüsse. Unsere Prüfung<br />
der internen Kontrollsysteme für das Rechnungswesen beinhaltete auch, ein Verständnis für die internen Kontrollsysteme<br />
des Rechnungswesens zu gewinnen und dabei das Risiko zu bewerten, dass es eine wesentliche<br />
Schwachstelle gibt. Außerdem wurde die Ausgestaltung und die operative Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme<br />
basierend auf dem bewerteten Risiko getestet und bewertet. Zu unserer Prüfung gehörten auch andere<br />
Handlungen, die wir unter den gegebenen Umständen als notwendig erachteten. Wir sind der Ansicht, dass unsere<br />
Prüfungen eine hinreichend sichere Grundlage für unseren Bestätigungsvermerk geben.<br />
Das interne Kontrollsystem eines Unternehmens für das Rechnungswesen soll als Prozess angemessene<br />
Sicherheit bezüglich der Zuverlässigkeit des Rechnungswesens sowie der Erstellung der Jahresabschlüsse für<br />
externe Zwecke in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen gewährleisten.<br />
Das interne Kontrollsystem für das Rechnungswesen eines Unternehmens umfasst Richtlinien und<br />
Verfahren, die (i) eine Buchführung sicherstellen, um korrekt und angemessen Auskunft über Geschäftsbewegungen<br />
und die Verwendung des Vermögens der Gesellschaft in angemessenen Detailierungsgrad zu geben; (ii) mit<br />
angemessener Sicherheit gewährleisten, dass Transaktionen erfasst werden, die zur Erstellung des Jahresabschlusses<br />
in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erforderlich sind, und dass<br />
Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur unter Einhaltung der Genehmigungen der Geschäftsführung und<br />
der Mitglieder des Board of Directors angenommen bzw. getätigt werden können; (iii) mit angemessener Sicherheit<br />
gewährleisten, dass der unbefugte Erwerb, Gebrauch oder Verkauf solcher Vermögenswerte des Konzerns, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die Jahresabschlüsse haben könnten, verhindert oder rechtzeitig erkannt werden<br />
können.<br />
Das interne Kontrollsystem für das Rechnungswesen kann Falschdarstellungen auf Grund seiner inhärenten<br />
Beschränkungen möglicherweise nicht verhindern oder erkennen. Ebenso unterliegen Prognosen bezüglich der<br />
Einschätzung der Wirksamkeit in künftigen Berichtszeiträumen dem Risiko, dass Kontrollmechanismen wegen<br />
veränderter Verhältnisse nicht mehr angemessen sind oder dass die Richtlinien und Verfahren weniger strikt<br />
eingehalten werden.<br />
/s/ PricewaterhouseCoopers LLP<br />
New York, New York<br />
25. Februar 2011, mit Ausnahme der spezifischen Angaben zu Geschäfts- und Vermögenswerten und anderem<br />
immateriellen Anlagevermögen in Bezug auf das am 01. Januar 2008 beginnende Geschäftsjahr, die in Ziffer 9 des<br />
Anhangs zum Konzernabschluss erörtert werden, und dem Marktwert der Finanzinstrumente zum 31. Dezember<br />
2008 der in Ziffer 12 des Anhangs zum Konzernabschluss behandelt wird; für beides ist der Stichtag der 8. April<br />
2011.<br />
F-11
NYSE EURONEXT<br />
KONZERNBILANZ<br />
(Angaben in Millionen, außer Angaben je Aktie)<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Aktiva<br />
Kurzfristige Vermögenswerte<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ............... US$ 327 US$ 423 US$ 777<br />
Finanzanlagen ...................................... 52 67 236<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto ........... 526 660 744<br />
Latente Ertragsteuern ................................. 120 100 113<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte ..................... 149 270 156<br />
Summe kurzfristige Vermögenswerte ...................... 1.174 1.520 2.026<br />
Sachanlagen, netto ....................................... 1.021 986 695<br />
Geschäfts- oder Firmenwert ................................ 4.050 4.210 3.985<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, netto ................... 5.837 6.184 5.866<br />
Latente Ertragsteuern . . . .................................. 633 680 671<br />
Sonstige Vermögenswerte .................................. 663 802 705<br />
Summe der Aktiva ..................................<br />
Passiva<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
US$13.378 US$14.382 US$13.948<br />
Verbindlichkeiten und Rückstellungen .....................<br />
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und<br />
US$ 772 US$ 1.162 US$ 997<br />
Personen. ........................................ 40 40 249<br />
Verbindlichkeiten gemäß Section 31 ...................... 98 150 84<br />
Rechnungsabgrenzungsposten ........................... 176 163 113<br />
Latente Ertragsteuern ................................. 2 18 38<br />
Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten ...................... 366 616 1.101<br />
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten ..................... 1.454 2.149 2.582<br />
Langfristige Kreditverbindlichkeiten .......................... 2.074 2.166 1.787<br />
Latente Ertragsteuern . . . .................................. 2.007 2.090 2.002<br />
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer ................. 499 504 576<br />
Rechnungsabgrenzungsposten ...............................<br />
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und<br />
366 362 360<br />
Personen ............................................ 75 110 —<br />
Sonstige Verbindlichkeiten ................................. 59 66 67<br />
Summe der Verbindlichkeiten ...........................<br />
Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten<br />
Eigenkapital<br />
Stammkapital von NYSE Euronext<br />
Vorzugsaktien, 0,01 US-Dollar Nennwert der Aktie, genehmigtes<br />
6.534 7.447 7.374<br />
Kapital 400 Stück, keine ausgegeben .......................<br />
Stammaktien, 0,01 US-Dollar Nennwert der Aktie, genehmigtes<br />
Kapital 800 Stück, 276, 275 und 274 Stück ausgegeben; 261, 260<br />
— — —<br />
und 259 umlaufende Stammaktien ......................... 3 3 3<br />
Eigene Stammaktien, zu Anschaffungskosten: 15 Aktien ........... (416) (416) (416)<br />
Kapitalrücklage ......................................... 8.180 8.209 8,522<br />
Gewinnrücklagen ........................................ 212 (112) (331)<br />
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (Verlust) ...................... (1.183) (813) (1.222)<br />
Konzerneigenkapital ...................................... 6.796 6.871 6.556<br />
Nicht beherrschende Anteile ................................ 48 64 18<br />
Summe Eigenkapital . . . .................................. 6.844 6.935 6.574<br />
Summa Passiva ........................................ US$13.378 US$14.382 US$13.948<br />
Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />
F-12
NYSE EURONEXT<br />
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />
(Angaben in Millionen, außer Angaben je Aktie)<br />
2010<br />
Geschäftsjahr zum<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Umsätze<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren ........................... US$3.128 US$3.427 US$3.536<br />
Marktdaten . . ............................................ 373 403 428<br />
Börsennotierungen ......................................... 422 407 395<br />
Technologiedienstleistungen .................................. 318 223 159<br />
Sonstige Erlöse........................................... 184 224 184<br />
Gesamtumsätze...............................................<br />
Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />
4.425 4.684 4.702<br />
Gebühren gemäß Section 31 ..................................... 315 388 229<br />
Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ..........................<br />
Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />
1.599 1.818 1.592<br />
Handelsgeschäften .......................................<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />
2.511 2.478 2.881<br />
Vergütungen ................................................. 613 649 664<br />
Abschreibungen . . ............................................ 281 266 253<br />
Systeme und Kommunikation .................................... 206 225 317<br />
Professionelle Dienstleistungen ................................... 282 223 163<br />
Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung ..................... 296 313 305<br />
Wertminderungsaufwand ........................................ — — 1.590<br />
Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierung. ....................... 88 516 177<br />
Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ................. 1.766 2.192 3.469<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .... 745 286 (588)<br />
Zinsaufwand ................................................. (111) (122) (150)<br />
Zinserträge und Beteiligungserträge................................ 3 11 51<br />
Gewinne (Verluste) aus assoziierten Unternehmen ..................... (6) 2 1<br />
Sonstige Erträge..............................................<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor<br />
55 28 41<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ......................... 686 205 (645)<br />
Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................... (128) 7 (95)<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .............. 558 212 (740)<br />
Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (Ziffer 5) ................. — — 7<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ............................<br />
davon Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden<br />
558 212 (733)<br />
Anteilen ..................................................<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE<br />
19 7 (5)<br />
Euronext .................................................<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />
US$ 577 US$ 219 US$ (738)<br />
Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ...... US$ 2,21 US$ 0,84 US$ (2,81)<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............. — — 0,03<br />
US$ 2,21 US$ 0,84 US$ (2,78)<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />
Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ...... US$ 2,20 US$ 0,84 US$ (2,81)<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............. — — 0,03<br />
US$ 2,20 US$ 0,84 US$ (2,78)<br />
Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ........... 261 260 265<br />
Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ............. 262 261 265<br />
Dividende je Aktie ............................................ US$ 1,20 US$ 1,20 US$ 1,15<br />
Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />
F-13
NYSE EURONEXT<br />
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG<br />
UND KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG<br />
(in Millionen)<br />
Stammaktien<br />
Aktien<br />
Nennwert<br />
Eigenkapital von NYSE Euronext<br />
Eigene<br />
Aktien<br />
Kapitalrücklage<br />
Gewinnrücklagen<br />
Kumuliertes<br />
sonstiges<br />
Ergebnis<br />
(Verlust)<br />
Nicht<br />
beherrschende<br />
Anteile Summe<br />
Saldo zum 31. Dezember 2007 ............<br />
Gesamtverlust:<br />
267 US$ 3 US$ (67) US$8.319 US$ 637 US$ 492 US$ 176 US$ 9.560<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). ........<br />
Fremdwährungsumrechnung nach Net Investment<br />
Hedge von (93) US-Dollar und damit<br />
— — — — (738) — 5 (733)<br />
verbundenen Steuern von 38 US-Dollar ......<br />
Veränderung bei Marktwertanpassungen, nach<br />
— — — — — (1.454) 16 (1.438)<br />
Steuern in Höhe von 25 US-Dollar .........<br />
Anpassung von Versorgungszusagen an<br />
— — — — — (46) — (46)<br />
Mitarbeiter ........................<br />
Gewinn (Verlust) nach Steuern in Höhe von 178<br />
—<br />
US-Dollar. ........................<br />
Aufwand/Ertrag aus Dienstzeitaufwand in<br />
— — — — — (234) — (234)<br />
Vorjahren nach Steuern (2 US-Dollar) ....... — — — — — 4 — 4<br />
Summe Gesamtergebnis (Verlust). ...........<br />
Kauf der restlichen nicht beherrschenden Anteile<br />
(2.447)<br />
von Euronext. ...................... — — — — — 16 (179) (163)<br />
Fusion mit NYSE Amex ................. 7 — — 260 — — — 260<br />
Transaktionen mit Mitarbeiteraktien .......... — — — 18 — — — 18<br />
Transaktionen mit eigenen Aktien ........... — — (349) — — — — (349)<br />
Dividenden ......................... — — — (75) (230) — — (305)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2008 ............<br />
Gesamtverlust:<br />
274 US$ 3 US$(416) US$8.522 US$(331) US$(1.222) US$ 18 US$ 6.574<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). ........<br />
Fremdwährungsumrechnung nach Gewinnen von 9<br />
US-Dollar aus Net Investment Hedge und damit<br />
— — — — 219 — (7) 212<br />
verbundenen Steuern von 4 US-Dollar .......<br />
Veränderung bei Marktwertanpassungen, nach<br />
— — — — — 367 1 368<br />
Steuern in Höhe von 1 US-Dollar ..........<br />
Anpassung von Versorgungszusagen an Mitarbeiter<br />
Gewinn (Verlust) nach Steuern in Höhe von 17<br />
— — — — — 7 — 7<br />
US-Dollar. ........................<br />
Aufwand/Ertrag aus Dienstzeitaufwand in<br />
— — — — — 31 — 31<br />
Vorjahren nach Steuern (3 US-Dollar) ....... — — — — — 4 — 4<br />
Summe Gesamtergebnis (Verlust). ...........<br />
Einnahmen aus dem Verkauf von nicht<br />
622<br />
beherrschenden Anteilen ............... — — — — — — 52 52<br />
Transaktionen mit Mitarbeiteraktien .......... 1 — — (1) — — — (1)<br />
Dividenden ......................... — — — (312) — — — (312)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2009 ............<br />
Gesamtverlust:<br />
275 US$ 3 US$(416) US$8,209 US$(112) US$ (813) US$ 64 US$ 6.935<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). ........<br />
Fremdwährungsumrechnung nach Net Investment<br />
Hedge von 8 Mio. US-Dollar und damit<br />
— — — — 577 — (19) 558<br />
verbundenen Steuern von 3 US-Dollar .......<br />
Veränderung bei Marktwertanpassungen, nach<br />
— — — — — (365) (3) (368)<br />
Steuern in Höhe von 2 US-Dollar ..........<br />
Anpassung von Versorgungszusagen an Mitarbeiter<br />
Gewinn (Verlust) nach Steuern in Höhe von 2<br />
— — — — — (3) — (3)<br />
US-Dollar. ........................ — — — — — (2) — (2)<br />
Summe Gesamtergebnis .................<br />
Einnahmen aus dem Verkauf von nicht<br />
185<br />
beherrschenden Anteilen ............... — — — — — — 6 6<br />
Transaktionen mit Mitarbeiteraktien .......... 1 — — 31 — — — 31<br />
Dividenden ......................... — — — (60) (253) — — (313)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2010 ............ 276 US$ 3 US$(416) US$8.180 US$ 212 US$(1.183) US$ 48 US$ 6.844<br />
F-14
Das kumulierte sonstige Ergebnis (Verlust) stellt sich wie folgt dar:<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Marktwertanpassungen für zur Veräußerung verfügbare<br />
Wertpapiere ................................... US$ (4) US$ (1) US$ (8)<br />
Fremdwährungsumrechnung ......................... (1.002) (637) (1.004)<br />
Anpassung von Versorgungszusagen an Mitarbeiter ........ (177) (175) (210)<br />
US$(1.183) US$(813) US$(1.222)<br />
Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />
F-15
NYSE EURONEXT<br />
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG<br />
(in Millionen)<br />
2010<br />
Geschäftsjahr bis<br />
zum 31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit:<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 558 US$ 212 US$ (733)<br />
Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — (7)<br />
Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Überleitung der Erträge/Verluste aus fortgeführten Geschäftsbereichen auf den<br />
Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit<br />
558 212 (740)<br />
Wertminderungsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 1.590<br />
Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 301 276<br />
Latente Ertragsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (60) (34) (184)<br />
Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (88) (80) (79)<br />
Aktienbasierte Vergütung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 43 48<br />
Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen und Betrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . (56) (32) (4)<br />
Sonstige nicht zahlungswirksame Positionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Veränderung von betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:<br />
7 9 (24)<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 160 (272)<br />
Sonstige Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (41) (29) (210)<br />
Verbindlichkeiten, Rückstellungen, und zu zahlende Gebühren gemäß Section 31. . . (171) 41 238<br />
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen . . . . . . . . (40) (237) —<br />
Rechnungsabgrenzungsposten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 158 4<br />
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 (43) 78<br />
Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit:<br />
587 469 721<br />
Euronext-Fusion, abzüglich erworbener Zahlungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — (395)<br />
Erworbene Zahlungsmittel in sonstigen Unternehmenszusammenschlüssen . . . . . . . — 40 49<br />
Erwerb von sonstigen Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (9) (181) (539)<br />
Verkäufe von Finanzanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487 905 2.389<br />
Verkauf von Beteiligungen und Betrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 72 360<br />
Käufe von Finanzanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (472) (733) (2.203)<br />
Nettoveränderung von Pensionsgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 9<br />
Erwerb von Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (305) (497) (376)<br />
Sonstige Investitionstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 52 5<br />
Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten:<br />
(120) (342) (701)<br />
Einnahmen aus der Emission von Schuldverschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — 312 1,929<br />
Kurzfristige Wertpapieranleihen (Rückzahlungen), netto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (222) (117) (1.627)<br />
Kreditaufnahme über Kreditlinien bei Banken, netto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 249<br />
Rückzahlung sonstiger Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — (412) —<br />
Dividendenausschüttung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (313) (312) (305)<br />
Erwerb eigener Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — (349)<br />
Transaktionen mit Mitarbeiteraktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 10<br />
Sonstige Finanzierungstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (4) — (4)<br />
Zahlungsmittelabfluss aus Finanzierungstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und<br />
(539) (529) (97)<br />
Zahlungsmitteläquivalente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (24) 48 (71)<br />
F-16
Jahr bis zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
Cashflow aus aufgegebenen Geschäftsbereichen:<br />
Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit aus aufgegebenen<br />
Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 32<br />
Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen . . .<br />
Zahlungsmittelabfluss für Finanzierungstätigkeiten aus aufgegebenen<br />
— — (28)<br />
Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Nettoanstieg (-rückgang) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente für das<br />
— — (13)<br />
Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (96) (354) (157)<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres . . . . . . . . . . . . . . 423 777 934<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Jahres . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Zusätzliche Informationen:<br />
US$327 US$ 423 US$ 777<br />
Gezahlte Ertragsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 72 US$ 45 US$ 250<br />
Gezahlte Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten:<br />
115 137 105<br />
Fusion mit NYSE Amex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ — US$ — US$ 260<br />
Anlage in Börse Qatar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — 160 —<br />
Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />
F-17
Ziffer 1 — Beschreibung der Geschäftstätigkeit<br />
NYSE EURONEXT<br />
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS<br />
NYSE Euronext ist eine <strong>Holding</strong>gesellschaft, die über ihre Tochtergesellschaften die folgenden Wertpapierbörsen<br />
betreibt: Die New York Stock Exchange (,,NYSE“), NYSE Arca, Inc. (,,NYSE Arca“) und NYSE Amex<br />
LLC (,,NYSE Amex“) in den USA sowie die fünf europäischen Börsen, aus denen sich Euronext N.V. (,,Euronext“)<br />
zusammensetzt: die Börsen in Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon sowie die Derivatmärkte von NYSE Liffe in<br />
London, Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon. NYSE Euronext ist ein weltweiter Anbieter für die Notierung<br />
und den Handel von Wertpapieren, von Produkten für Markdateninformationen sowie Software- und Technologielösungen.<br />
NYSE Euronext entstand im Zuge der Verschmelzung der NYSE Group (die durch die Fusion von<br />
NYSE und Archipelago am 7. März 2006 entstand) mit Euronext am 04. April 2007. Die Stammaktie von NYSE<br />
Euronext ist sowohl an der NYSE als auch an Euronext Paris unter dem Symbol ,,NYX“ notiert.<br />
Ziffer 2 — Wichtige Rechnungslegungsvorschriften<br />
Grundsätze der Erstellung des Konzernabschlusses<br />
Der beiliegende Konzernabschluss wurde gemäß den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften<br />
erstellt und beinhaltet die Jahresabschlüsse von NYSE Euronext und allen anderen Unternehmen, an<br />
denen NYSE Euronext eine Mehrheitsbeteiligung hält. Wenn NYSE Euronext keine Mehrheitsbeteiligung an<br />
einem Unternehmen hält, jedoch maßgeblich Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des Unternehmens<br />
ausübt, wird diese Beteiligung nach der Equity-Methode bilanziert.<br />
Transaktionen und Salden zwischen Konzernunternehmen wurden eliminiert. NYSE Euronext hat für den<br />
letztjährigen Konzernabschluss bestimmte Umklassifizierungen durchgeführt, damit dieser der Darstellung für das<br />
Jahr 2010 entspricht. Die Geschäftstätigkeit von GLTrade wird als aufgegebener Geschäftsbereich behandelt. Siehe<br />
Ziffer 5 — ,,Aufgegebene Geschäftsbereiche“.<br />
Verwendung von Schätzungen<br />
Für die Erstellung des Konzernabschlusses muss die Geschäftsführung Schätzungen und Annahmen vornehmen,<br />
die sich auf die berichteten Werte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und die Offenlegung von<br />
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt dieses Konzernabschlusses auswirken, sowie auf die<br />
berichteten Werte von Umsätzen und Aufwendungen während des Berichtszeitraums. Die tatsächlichen Ergebnisse<br />
können daher wesentlich von diesen Schätzungen abweichen.<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus Barmitteln und hoch liquiden Anlagen mit<br />
einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger zusammen.<br />
Erfassung von Umsatzerlösen<br />
Die Höhe der von Firmen bezahlten Gebühren für den Kassahandel richtet sich nach ihrer Handelsaktivität.<br />
Die Gebühren werden für den Handel mit Eigenkapitaltiteln (equity securities) pro Aktie berechnet. Die Gebühren<br />
gelten für alle Transaktionen, die auf einem der NYSE Euronext-Handelsplätze abgewickelt werden, und sie<br />
variieren je nach Handelsvolumen, Art des Handels und Handelsplatz. Wertpapierbörsen von NYSE Euronext in<br />
den USA erhalten Transaktionsgebühren für Kundenaufträge für Dividendenpapiere, die intern abgeglichen werden<br />
sowie für Kundenaufträge, die an andere Börsen weitergeleitet werden. Euronext verdient Transaktionsgebühren<br />
bei Kundenaufträgen für Aktien, Schuldpapiere und andere Kassainstrumente auf den Euronext Geldmärkten. Die<br />
Gebühren für den Kassahandel werden bei Vereinnahmung realisiert.<br />
Die Gebühren für Derivatehandel und -Clearing werden von Unternehmen auf Grundlage ihrer Handelsaktivität<br />
bezahlt. Die Gebühren werden auf einer festen Basis pro Kontrakt berechnet für (i) die Abwicklung des<br />
Handels mit Derivatkontrakten auf den Euronext-Derivatmärkten in London, Paris, Amsterdam, Brüssel und<br />
Lissabon und (ii) Abwicklung von Optionsverträgen, die bei NYSE Arca und LIFFE Administration and<br />
Management gehandelt werden. In manchen Fällen sind die Gebühren begrenzt. Die Gebühren für den Derivatehandel<br />
sowie die Clearing-Gebühren werden bei Vereinnahmung realisiert.<br />
Die Gebühren für die Börsennotierung setzen sich zusammen aus den ursprünglichen Notierungsgebühren, die<br />
die Emittenten für die Notierung der Wertpapiere auf den Kassamärkten zahlen, den jährlichen Gebühren, die die<br />
F-18
Unternehmen zahlen, deren Finanzinstrumente an den Kassamärkten notiert sind, und den Gebühren für andere<br />
unternehmerische Kapitalmaßnahmen (einschließlich Aktiensplits, dem Verkauf zusätzlicher Wertpapiere sowie<br />
Fusionen und Übernahmen). Die ursprünglichen Notierungsgebühren werden hauptsächlich anhand der Anzahl der<br />
Aktien berechnet, die der Emittent anfänglich notieren lässt. Die eigentlichen Notierungsgebühren werden linear<br />
über die geschätzte Notierungsdauer von 5 bis 10 Jahren realisiert. Die jährlichen Notierungsgebühren werden<br />
anteilig über das Kalenderjahr verteilt vereinnahmt. Unrealisierte Salden werden als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
in der Konzernbilanz erfasst.<br />
In den USA erzielt NYSE Euronext Umsätze aus Marktdaten hauptsächlich für Konsortialdaten und in<br />
geringerem Ausmaß für Produkte auf der Grundlage eigener Daten von NYSE. Die Gebühren für Konsortialdaten<br />
werden anhand der in der Wertpapierbranche üblichen Sätze bestimmt. Die Erlöse aus Konsortialdaten, die aus der<br />
Verteilung von koordinierten Marktdaten entstehen (abzüglich der Verwaltungskosten) werden anhand der Formel<br />
des Regulation NMS an die beteiligten Märkt verteilt. In Europa erhebt Euronext Gebühren für eine Vielzahl von<br />
Nutzern, hauptsächlich Endnutzer, für die Nutzung der Echtzeit- und markt-gestützten Dienste von Euronext. Euronext<br />
erhebt außerdem bei Informationsanbietern jährliche Lizenzgebühren für das Recht, Euronext-Daten an Dritte<br />
weiterzugeben, sowie eine Service-Gebühr von Anbietern für die direkte Verbindung zu Marktdatensystemen.<br />
Diese Gebühren werden realisiert, sobald die Dienste erbracht werden.<br />
Die Umsätze aus Software- und Technologiediensten resultieren hauptsächlich aus Konnektivitätsdiensten in<br />
Verbindung mit dem SFTI-Netzwerk, Softwarelizenzen und Wartungsgebühren sowie aus strategischen Beratungsleistungen.<br />
Die Colocation-Erlöse (Erlöse aus der Bereitstellung von Rechnerleistung) werden über die Laufzeit<br />
des Vertrags monatlich vereinnahmt. Die Umsätze aus Softwarelizenzen werden bis auf die kundenspezifischen<br />
Lizenzen zum Zeitpunkt des Verkaufs verbucht und die Wartungsverträge werden über die Laufzeit monatlich<br />
realisiert. Beratungsleistungen von Experten werden für kundenspezifische Anpassungen, die Installation von<br />
Software sowie für allgemeine Beratungsleistungen angeboten. Beratungsumsätze werden in der Regel im<br />
nachhinein nach Aufwand berechnet, obwohl die Kunden manchmal im Voraus für große Einheiten von Beratungsdienstleistungen<br />
zahlen. Die Umsätze aus kundenspezifischen Softwarelizenzen werden zum Zeitpunkt der<br />
Abnahme durch den Kunden vereinnahmt. NYSE Euronext verbucht die Umsätze aus Abonnementverträgen<br />
anteilig über die Vertragslaufzeit verteilt. Die unrealisierten Anteile für in Rechnung gestellte Abonnementsgebühren,<br />
Wartungsgebühren und im Voraus bezahlte Beratungsdienstleistungen werden in der Konzernbilanz als<br />
Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt.<br />
Sonstige Erlöse bestehen aus den regulatorischen Gebühren, die von Mitgliedsfirmen auf den Märkten der<br />
NYSE Euronext in den USA erhoben werden, Gebühren für Handelslizenzen, Bereitstellungsprovisionen und<br />
sonstige Gebühren, welche an die an den US-Märkten vor Ort vertretenen Spezialisten, Broker und Angestellte<br />
weitergereicht werden, sodass ihnen die Abwicklung von Wertpapierkäufen und -verkäufen auf dem Handelsparkett<br />
ermöglicht wird sowie die Clearing- und Abrechnungsaktivitäten, die an bestimmten europäischen<br />
Handelsplätzen erhoben werden. Die Lizenzgebühren werden anteilig über das Kalenderjahr verteilt realisiert.<br />
Andere Gebühren werden realisiert, sobald die Dienstleistungen erbracht wurden.<br />
Währungsumrechnung<br />
Die funktionale Währung von NYSE Euronext ist der US-Dollar. Die in anderen Währungen lautenden<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen umgerechnet<br />
und die Erlöse und Aufwendungen werden anhand der durchschnittlichen Wechselkurse des Jahres umgerechnet.<br />
NYSE Euronext versucht das Netto-Investitionsrisiko aus Wechselkursschwankungen durch die Aufnahme von<br />
Verbindlichkeiten in Fremdwährung zu reduzieren.<br />
Sicherungsgeschäfte<br />
NYSE Euronext nutzt derivative Instrumente, um das Risiko durch Schwankungen von Wechselkursen und<br />
Zinssätzen zu begrenzen. NYSE Euronext verbucht Derivate gemäß dem Topic “Derivatives and Hedging” der<br />
FASB Accounting Standards Codifications. Das Topic “Derivatives and Hedging” legt die Grundsätze für die<br />
Rechnungslegung und Berichterstattung von derivativen Instrumenten fest und sieht vor, dass alle Derivate zu<br />
ihrem beizulegenden Zeitwert in der Konzernbilanz bilanziert werden. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts<br />
von derivativen Finanzinstrumenten werden entweder im kumulierten sonstigen Ergebnis oder im Konzernjahresüberschuss<br />
verbucht, je nachdem, ob die Derivate dazu verwendet werden, Änderungen von Cashflows oder des<br />
beizulegenden Zeitwerts abzusichern. Cashflows aus Sicherungsgeschäften werden in der gleichen Kategorie wie<br />
die abgesicherten Positionen erfasst. Cashflows aus Geschäften, die als Absicherung einer Nettoinvestition (Net<br />
Investment Hedges) klassifiziert werden, werden als Finanzierungstätigkeit erfasst.<br />
F-19
Finanzanlagen<br />
Die Finanzanlagen von NYSE Euronext werden in der Regel als zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere zum<br />
beizulegenden Zeitwert des Handelstags erfasst, wobei die nicht realisierten Gewinne und Verluste nach Steuern als<br />
Bestandteil des kumulierten sonstigen Ergebnisses ausgewiesen werden. Zinserträge aus Schuldpapieren, Bankeinlagen<br />
und sonstigen verzinslichen Geldanlagen einschließlich der Abschreibung von Agios und Zuschreibung<br />
von Disagios werden abgegrenzt und über die Laufzeit der Anlage vereinnahmt. Die realisierten Gewinne und<br />
Verluste aus dem Verkauf von Finanzanlagen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Zins- und<br />
Beteiligungserträge ausgewiesen werden, werden anhand der spezifischen Identifizierungsmethode bestimmt.<br />
NYSE Euronext überprüft regelmäßig seine Finanzanlagen, um festzustellen, ob ein Rückgang des beizulegenden<br />
Zeitwerts unter die Anschaffungskosten nicht nur vorübergehend ist. Wenn Ereignisse und Umstände<br />
darauf hinweisen, dass ein Rückgang des Wertes des Vermögenswertes vorliegt, der nicht nur vorübergehend ist,<br />
wird der Buchwert des Wertpapiers auf den beizulegenden Zeitwert reduziert und die entsprechende Wertminderung<br />
erfolgswirksam gebucht.<br />
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />
NYSE Euronext bilanziert bestimmte Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der zur<br />
Veräußerung verfügbaren Instrumente, derivativer Instrumente und bestimmter Schuldinstrumente, gemäß dem<br />
Topic ,,Fair Value Measurements and Disclosures“ der FASB Accounting Standards Codification. Im Topic ,,Fair<br />
Value Measurements and Disclosures“ ist Folgendes vorgesehen: eine Definition des Begriffs ,,beizulegender<br />
Zeitwert“, die Einführung einer Bewertungshierarchie in Bezug auf die Qualität der Inputfaktoren, die zur<br />
Bewertung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden, und die Erweiterung der Offenlegungspflichten<br />
für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Betrag,<br />
der beim Verkauf eines Vermögenswertes oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit in einer marktüblichen<br />
Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erzielt bzw. bezahlt würde. Der beizulegende<br />
Zeitwert von Finanzinstrumenten wird mit verschiedenen Techniken bestimmt, die zu einem gewissen Grad mit<br />
Schätzungen und Urteilsvermögen verbunden sind, was jeweils von der Preistransparenz und der Komplexität des<br />
Instruments abhängt.<br />
Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen<br />
Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen werden auf einem Niveau gehalten, das nach Ansicht<br />
der Geschäftsführung ausreichend ist, um mögliche Verluste im Forderungsportfolio von NYSE Euronext abzudekken.<br />
Diese Wertberichtigung richtet sich nach mehreren Faktoren, einschließlich der kontinuierlichen Beurteilung<br />
der Realisierbarkeit jedes Forderungskontos. Wenn bekannt wird, dass ein bestimmter Kunde seinen finanziellen<br />
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, bildet NYSE Euronext eine Einzelwertberichtigung für den<br />
Forderungsausfall, die gegen die fälligen Forderungen gebucht wird, damit dieser Betrag auf das Niveau gesenkt<br />
wird, mit dessen Realisierung vernünftigerweise zu rechnen ist.<br />
Eine Risikokonzentration von Forderungen wird durch die große Anzahl von Unternehmen abgemildert, aus<br />
denen sich der Kundenstamm von NYSE Euronext zusammensetzt. In der folgenden Tabelle sind die Wertberichtigungen<br />
auf zweifelhafte Forderungen, deren Inanspruchnahme und die zusätzlichen Wertberichtigungen<br />
zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Jahr zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
Anfangssaldo .......................................<br />
Zugänge...........................................<br />
US$25 US$26 US$15<br />
Wertminderungen ................................ 6 11 8<br />
Unternehmenszusammenschlüsse..................... — 1 12<br />
Abschreibungen ..................................... (7) (14) (7)<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges. . . ................... — 1 (2)<br />
Schlusssaldo. ....................................... US$24 US$25 US$26<br />
Sachanlagen<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die<br />
Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, die in der Regel zwischen 3<br />
und 20 Jahren beträgt. Zinsen in Verbindung mit langfristigen Bauprojekten werden aktiviert und mit der gleichen<br />
F-20
Methode und Nutzungsdauer abgeschrieben wie die ihnen zugrunde liegenden Vermögenswerte. Mietereinbauten<br />
werden linear über die Laufzeit des Mietvertrags, längstens jedoch über die geschätzte Nutzungsdauer der<br />
Vermögenswerte abgeschrieben.<br />
Die Kosten für die Softwareentwicklung werden von NYSE Euronext gemäß Unterthema 10 im Abschnitt<br />
Intangibles-Goodwill and Other der Codification verbucht. Die während der Vorbereitungsphase eines Projekts<br />
anfallenden Kosten für die Softwareentwicklung werden von NYSE Euronext als Aufwand verbucht, während die<br />
Kosten aktiviert werden, die während der Entwicklungsphase der Anwendung entstehen, die Entwicklung,<br />
Kodierung, Installation und Tests beinhalte. Die Kosten in Verbindung mit der Entwicklung von Lizenzen, die<br />
an externe Kunden vermarktet werden, werden aktiviert, nachdem die technische Durchführbarkeit erwiesen ist.<br />
Die aktivierten Kosten für die Softwareentwicklung werden linear während der geschätzten Nutzungsdauer der<br />
Software abgeschrieben, die in der Regel zwischen 3 und 5 Jahre beträgt.<br />
Alle Reparatur- und Wartungskosten werden innerhalb des entsprechenden Berichtszeitraums als laufende<br />
Betriebskosten verbucht.<br />
Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert gibt an, um wie viel der Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten über<br />
dem Wert liegen, der den materiellen und den bestimmbaren immateriellen Vermögenswerten eines übernommenen<br />
Geschäfts beizuordnen ist. NYSE Euronext überprüft den bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert mindestens<br />
einmal pro Jahr auf eine mögliche Wertminderung und richtet sich dabei nach dem geschätzten beizulegenden<br />
Zeitwert der berichtspflichtigen Einheiten von NYSE Euronext. Ein Wertminderungsverlust wird dann begründet,<br />
wenn der geschätzte beizulegende Zeitwert einer berichtspflichtigen Einheit, die ein Bestandteil einer Ebene<br />
unterhalb der drei berichtspflichtigen Segmente von NYSE Euronext ist, niedriger als der geschätzte Nettobuchwert<br />
ist. Ein solcher Verlust entspricht der Differenz zwischen dem geschätzten beizulegenden Zeitwert des Geschäftsoder<br />
Firmenwerts und seinem Buchwert. Wenn die Überprüfung darauf hinweist, dass der Geschäfts- oder<br />
Firmenwert vermindert ist, wird auch der Geschäfts- oder Firmenwert von NYSE Euronext durch die Wertminderung<br />
reduziert.<br />
Die immateriellen Vermögenswerte werden linear über ihre jeweilige geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Wenn bestimmte Ereignisse oder Veränderungen der betrieblichen Rahmenbedingungen eintreten, wird eine<br />
zusätzliche Wertminderungsprüfung durchgeführt, und die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte mit<br />
bestimmbarer Nutzungsdauer korrigiert. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden<br />
nicht abgeschrieben, sondern jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Eine Wertminderung ist die<br />
Differenz zwischen dem geschätzten, beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert eines Vermögenswertes oder<br />
einer Gruppe von Vermögenswerten und wird realisiert, wenn die Summe der geschätzten abgezinsten Cashflows<br />
aus dem Vermögenswert oder der Gruppe von Vermögenswerten geringer ist als der entsprechende Buchwert.<br />
Zur Prüfung einer möglichen Wertminderung werden die beizulegenden Zeitwerte mittels der Barwertmethode<br />
bestimmt. Dies erfordert die Ausübung erheblicher Ermessensspielräume, einschließlich einer Schätzung<br />
der zukünftigen Zahlungsströme (discounted cashflow), die, neben anderen Faktoren, von internen Prognosen,<br />
Schätzungen der langfristigen Wachstumsrate der Unternehmen und der Bestimmung der gewichteten, durchschnittlichen<br />
Kapitalkosten abhängt. Veränderungen dieser Schätzungen und Annahmen könnten die Bestimmung<br />
des beizulegenden Zeitwerts und/oder Geschäfts- oder Firmenwerts sowie Wertminderungen sonstiger immaterieller<br />
Vermögenswerte für jede berichtspflichtige Einheit beeinflussen.<br />
Gebühren für die Aktivitätsbestimmung und Gebühren gemäß Section 31<br />
NYSE Euronext zahlt der Securities Exchange Commission (US-Börsenaufsicht, die ,,SEC“) Gebühren<br />
gemäß Section 31 des Börsengesetzes für Transaktionen an den Börsen in den USA. Die Gebühren gemäß<br />
Section 31 sollen die Kosten der Regierung für die Aufsicht und Regulierung der Wertpapiermärkte und Wertpapierhändler<br />
decken. NYSE Euronext wiederum erhebt bei Mitgliedsorganisationen, die an der NYSE, NYSE<br />
Amex und NYSE Arca Transaktionen verrechnen und abwickeln, Gebühren für die Aktivitätsbestimmung, die als<br />
Transaktions- und Clearing-Gebühren in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind und mit<br />
Rechnungsstellung realisiert werden. Die erhaltenen Gebühren werden bei Zahlungseingang zu den Zahlungsmitteln<br />
gerechnet und der an die SEC zu zahlende Betrag wird wie gesetzlich gefordert halbjährlich überwiesen und<br />
bis zur Zahlung als Rückstellung verbucht. Die Gebühren für die Aktivitätsbestimmung werden so festgelegt, dass<br />
sie den gemäß Section 31 zu zahlenden Gebühren entsprechen. Daher haben weder die Gebühren gemäß Section 31<br />
noch die Gebühren für die Aktivitätsbestimmung einen Einfluss auf den Konzernjahresüberschuss von NYSE<br />
Euronext.<br />
F-21
Zurückgestellte Mitarbeitervergütungen<br />
NYSE Euronext weist die Pensionspläne und andere Rentenpläne (summarisch die ,,Versorgungspläne“)<br />
gemäß dem Topic ,,Compensation-Retirement Benefits“ der FASB Accounting Standards Codification aus. Das<br />
Topic ,,Compensation-Retirement Benefits“ fordert von den Trägern der Vorsorgepläne die finanzielle Deckung der<br />
Vorsorgepläne in der Konzernbilanz zu erfassen, den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der Rentenverpflichtungen<br />
zum Bilanzstichtag der Konzernbilanz am Ende des Geschäftsjahres zu bestimmen und weitere<br />
Informationen bereitzustellen.<br />
Der Aufwand und die Verbindlichkeiten aus den Vorsorgeplänen hängen von Annahmen ab, die zur<br />
Berechnung dieser Beträge herangezogen wurden. Zu diesen Annahmen gehören die Abzinsungssätze, die<br />
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, die erworbenen Ansprüche, die Zinskosten, die erwartete Rendite<br />
der Vermögenswerte, die Sterblichkeitsrate und sonstige Faktoren. Ergebnisse, die von den getroffenen Annahmen<br />
abweichen, werden kumuliert und über die zukünftigen Berichtszeiträume verteilt. Daher beeinflussen sie in der<br />
Regel die realisierten Aufwendungen und erfassten Verpflichtungen dieser zukünftigen Berichtszeiträume. Obwohl<br />
die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass die Annahmen angemessen sind, können Unterschiede in der<br />
tatsächlichen Entwicklung oder Veränderungen der Annahmen die Verpflichtungen und zukünftigen Aufwendungen<br />
von NYSE Euronext aus den Vorsorgeplänen beeinflussen.<br />
Aktienbasierte Vergütungen<br />
Aktienbasierte Vergütungen werden von NYSE Euronext gemäß dem Topic ,,Stock Compensation“ der FASB<br />
Accounting Standards Codification verbucht, was erfordert, dass die Kosten für Mitarbeiterleistungen, die als<br />
Gegenleistung für aktienbasierte Prämien vereinnahmt werden, in der Regel anhand des Zeitwerts zum Zeitpunkt<br />
der Zuteilung der Prämie bestimmt werden. NYSE Euronext macht Schätzungen zu der erwartenden Verfallsrate,<br />
wobei die Aufwendungen in Verbindung mit diesen Prämien gestaffelt realisiert und abgeschrieben werden.<br />
Konzerngesamtergebnis<br />
Das Sonstige Ergebnis beinhaltet, jeweils nach Steuern, Veränderungen bei nicht realisierten Gewinnen und<br />
Verlusten aus Finanzinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft werden, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen<br />
und den Ausgleich der Differenz zwischen den erwarteten Pensionsverpflichtungen und den<br />
kumulierten Pensionsverpflichtungen in Verbindung mit den Verpflichtungen aus Pensionszusagen.<br />
Ertragsteuern<br />
Die Ertragsteuern werden von NYSE Euronext nach der bilanzorientierten Methode erfasst, nach welcher die<br />
laufenden und latenten Steuerverbindlichkeiten und -guthaben gemäß den erlassenen Steuergesetzen und Steuersätzen<br />
ermittelt werden. Nach dieser Methode werden die Beträge der latenten Steuerverbindlichkeiten und<br />
-guthaben am Ende jedes Berichtzeitraums mit Hilfe des Steuersatzes bestimmt, der für den Zeitpunkt der<br />
tatsächlichen Zahlung oder Rückzahlung der Steuern erwartet wird. Zukünftige Steuererstattungen werden in<br />
dem Umfang gebucht, in welchem die Erstattung eher wahrscheinlich als nicht ist.<br />
Latente Ertragssteueransprüche werden bezogen auf den geschätzten Ertragssteuereffekt der vorübergehenden<br />
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Ansätzen bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />
erfasst. Latente Ertragssteueransprüche werden zudem für bestimmte Steuervorträge gebildet. Die latenten<br />
Ertragssteueransprüche werden durch eine Wertminderung reduziert, wenn die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass<br />
ein Teil oder die gesamten latenten Ertragssteueransprüche nicht realisiert werden.<br />
NYSE Euronext unterliegt hauptsächlich auf Grund ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen in- und ausländischen<br />
Rechtsordnungen. Die Wahrnehmung erheblicher Beurteilungsspielräume ist erforderlich, um zukünftige steuerliche<br />
Folgen für Ereignisse zu bewerten, die im Konzernabschluss oder in Steuererklärungen von NYSE Euronext<br />
erfasst wurden. Schwankungen bei den tatsächlichen Ergebnissen dieser zukünftigen steuerlichen Folgen können<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- oder Ertragslage von NYSE Euronext haben.<br />
NYSE Euronext bestimmt ausgehend von der rechtlichen Auslegung einer Steuerposition, ob es eher<br />
wahrscheinlich ist, dass diese aufrechterhalten werden kann; diese Einschätzung basiert auf einer Untersuchung,<br />
die sich auch auf Fragen im Zusammenhang mit der Beilegung der damit verbundenen Einspruchs- oder<br />
Gerichtsverfahren erstreckt. Nachdem festgestellt wurde, dass eine Position dieses Ansatzkriterium erfüllt, wird<br />
sie zur Bewertung des Erstattungsbetrags herangezogen, der im Konzernabschluss zu erfassen ist.<br />
F-22
Kürzlich veröffentlichte Rechnungslegungsvorschriften<br />
Das FASB veröffentlichte mit Multiple-Deliverable Revenue Arrangements ein Accounting Standard Update<br />
(,,ASU“) 2009-13, das einige Bestimmungen von Unterthema 25 im Abschnitt ,,Revenue Recognition Topic“<br />
(,,Umsatzrealisierung“) der Codification ersetzt. Gemäß ASU 2009-13 muss ein Unternehmen allen zu liefernden<br />
Produkten bereits bei Abschluss einer Vereinbarung, ausgehend von deren relativen Verkaufspreisen, eine<br />
vereinbarte Gegenleistung zuordnen. Zudem darf für die Zuordnung die Residualmethode, die gemäß den<br />
vorherigen Vorschriften erlaubt war, nicht mehr verwendet werden. Statt dessen wird in allen Fällen, bei denen<br />
ein Unternehmen Umsätze für eine Vereinbarung mit mehreren zu liefernden Produkten gemäß Unterthema 25 im<br />
Abschnitt ,,Umsätzerealisierung“ ausweist, die Methode des relativen Verkaufspreises herangezogen. Des Weiteren<br />
sind gemäß ASU 2009-13 weitere Informationen zu den Umsätzen des Unternehmens aus Mehrkomponentenverträgen<br />
sowie bestimmte Informationen zur Umstellung für die Berichtszeiträume nach der Umsetzung<br />
erforderlich. Die neue Vorschrift gilt für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juni 2010 beginnen.<br />
NYSE Euronext ist nicht der Ansicht, dass dies erheblichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben wird.<br />
Das FASB veröffentlichte zudem ASU 2009-14 Certain Revenue Arrangements That Include Software<br />
Elements, die einige Bestimmungen in Unterthema 605 im Topic ,,Software“ der Codification ändert. Die<br />
Änderungen in ASU 2009-14 sehen folgende Neuregelungen bei der Umsatzrealisierung für materielle Güter<br />
mit Softwareelementen sowie solche ohne Software vor: (1) das körperlich fassbare Element des Produkts fällt nicht<br />
unter die Bestimmungen in Unterthema 605 im Abschnitt ,,Software“; (2) die Softwareelemente von materiellen<br />
Gütern fallen nicht unter die Bestimmungen in Unterthema 605 im Abschnitt ,,Software“, wenn die Software- und<br />
anderen Elemente zusammen für die grundlegende Funktionalität des Produkts verantwortlich sind und (3) nicht<br />
gelieferte Elemente, die gemäß dem Vertrag in Verbindung zu Komponenten ohne Software stehen, sind ebenfalls<br />
von der Vorschrift zur Realisierung von Softwareerlösen ausgenommen. ASU 2009-14 gilt für Transaktionen, die<br />
sowohl Softwareelemente als auch Elemente ohne Software beinhalten. Für diese Transaktionen müssen Unternehmen<br />
die Softwareelemente in zwei Stufen behandeln. Zunächst muss ein Unternehmen die gesamte Gegenleistung<br />
mittels der Methode des relativen Verkaufspreises auf zwei Gruppen (Zusammenfassung der Elemente mit<br />
bzw. ohne Software als jeweilige Gruppe) verteilen. Anschließend wird der gesamte Betrag, der auf die Gruppe<br />
zusammengefasster Softwareelemente erfasst wurde, gemäß den Bestimmungen von Unterthema 605 im<br />
Abschnitt ,,Software“ der Codification verbucht. Wenn weder VSOE (Vendor Specific Objective Evidence,<br />
herstellerbezogene Belege) noch TPE (Third Party Evidence, Fremdbelege) für die nicht gelieferten Elemente<br />
vorliegen, muss gegebenenfalls die Residualmethode verwendet werden. Die neue Vorschrift gilt für alle<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juni 2010 beginnen, sowie auch für bereits bestehende Verträge, die<br />
nach dem Inkrafttreten wesentlich geändert werden. NYSE Euronext erwartet nicht, dass diese Vorschrift einen<br />
erheblichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben wird.<br />
Ziffer 3 — Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Geschäftsbereichen<br />
NYFIX, Inc.<br />
Am 30. November 2009 erwarb NYSE Euronext NYFIX, Inc. (,,NYFIX“), einen führenden Anbieter<br />
innovativer Lösungen zur Optimierung der Effizienz im Börsenhandel. Der Gesamtwert dieser Übernahme betrug<br />
ungefähr 144 Millionen US-Dollar. Das FIX-Geschäft und das Geschäft mit der FIX-Software von NYFIX wurden<br />
dem Segment Informationsdienste und Technologielösungen zugeordnet. Das elektronische Auftragsabwicklungsgeschäft<br />
von NYFIX Transaction Services U.S., bestehend aus ihrem direkten Börsenzugang und algorithmischen<br />
Produkten sowie das Millennium Alternative Trading System wurden nach der Übernahme von NYFIX an BNY<br />
ConvergEX veräußert.<br />
NYSE Liffe US<br />
Im vierten Quartal 2009 verkaufte NYSE Euronext einen wesentlichen Anteil an NYSE Liffe US an Citadel<br />
Securities, Getco, Goldman Sachs, Morgan Stanley und UBS. NYSE Euronext konsolidiert die Ergebnisse von<br />
NYSE Liffe US und führt den täglichen Betrieb des Unternehmens, das unter der Aufsicht eines separaten Board of<br />
Directors steht. Am 9. März 2010 verkaufte NYSE Euronext einen zusätzlichen Anteil von 6 % des Eigenkapitals<br />
von NYSE Liffe US an DRW Ventures LLC.<br />
NYSE AMEX<br />
Am 10. Oktober 2008 schloss NYSE Euronext den Erwerb der The Amex Membership Corporation ab<br />
(einschließlich deren Tochtergesellschaft American Stock Exchange, die nun als NYSE Amex bekannt ist).<br />
Insgesamt wurden bei dieser Verschmelzung rund 6,8 Millionen Stammaktien der NYSE Euronext für 260<br />
Millionen US-Dollar ausgegeben. Zusätzlich ist jeder ehemalige Inhaber einer regulären Mitgliedschaft oder<br />
F-23
einer auf Optionen basierenden Mitgliedschaft in der Amex Membership Corporation berechtigt, einen weiteren<br />
Ausgleich zu erhalten, der anhand eines etwaigen Nettoerlöses aus dem Verkauf der Amex Zentrale in lower<br />
Manhattan zu berechnen ist, wenn ein solcher Verkauf in einem vorgegebenen Zeitraum erfolgt und bestimmte<br />
Bedingungen erfüllt sind. Die Ergebnisse und die Bilanzzahlen der NYSE Amex werden seit dem 1. Oktober 2008<br />
in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />
AEMS<br />
Am 5. August 2008 schloss NYSE Euronext den Erwerb des 50%-Anteils an der Atos Euronext Market<br />
Solutions (AEMS) ab, den zuvor Atos Origin gehalten hatte. Der Kaufpreis der Transaktion betrug rund 162<br />
Millionen Euro (255 Millionen US-Dollar) netto nach Abzug erworbener Zahlungsmittel in Höhe von rund 120<br />
Millionen Euro (189 Millionen US-Dollar). Die Ergebnisse und die Bilanzzahlen der AEMS werden seit dem<br />
5. August 2008 in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />
WOMBAT<br />
Am 7. März 2008 schloss die NYSE Euronext den Erwerb der Wombat Financial Software, Inc. (,,Wombat“)<br />
ab. NYSE Euronext erwarb Wombat für 200 Millionen US-Dollar in bar, und bildete einen Mitarbeiterbindungsfonds<br />
für Angestellte von Wombat, bestehend aus beschränkt übertragbaren Zuteilungsrechten auf Aktien im Wert<br />
von 25 Millionen US-Dollar. Die Ergebnisse und die Bilanzzahlen der Wombat werden seit dem 7. März 2007 in<br />
den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />
Sonstige Transaktionen<br />
NYSE Blue TM<br />
Am 7. September 2010 kündigte NYSE Euronext an, NYSE Blue TM (,,NYSE Blue“) zu etablieren, ein Joint<br />
Venture, das sich ausschließlich auf die Märkte für Umwelt und nachhaltige Energieerzeugung konzentrieren soll.<br />
NYSE Blue umfasst die bisherigen Investitionen von NYSE Euronext in BlueNext, den Spotmarkt für den Handel<br />
mit CO2-Emissionszertifikaten, sowie APX, Inc. (,,APX“), einen Anbieter von regulatorischer Infrastruktur und<br />
Dienstleistungen im Bereich Umwelt und nachhaltige Energien. NYSE Euronext wird Mehrheitseigentümer von<br />
NYSE Blue. Die Aktionäre von APX, zu denen Goldman Sachs, MissionPoint Capital Partners und ONSET<br />
Ventures zählen, übernehmen als Gegenleistung für ihre Anteile an APX eine Minderheitenanteil an NYSE Blue.<br />
Die Gründung des Joint Ventures NYSE Blue wurde am 18. Februar 2011 vollzogen.<br />
National Stock Exchange of India<br />
Am 3. Mai 2010 schloss NYSE Euronext den Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an der National Stock Exchange of<br />
India ab und erzielte daraus einen Bruttoerlös von 175 Millionen US-Dollar. Als Ergebnis dieser Transaktion wurde<br />
ein Gewinn in Höhe von 56 Millionen US-Dollar unter ,,Sonstige Erträge“ in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
der NYSE Euronext erfasst.<br />
Qatar<br />
Am 19. Juni 2009 vereinbarte NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit dem Emirat Qatar, um die<br />
Börse von Qatar zu gründen, den Nachfolger des Wertpapiermarkts Doha. Gemäß den Bedingungen dieser<br />
Partnerschaft übernimmt die Börse von Qatar die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien von NYSE<br />
Euronext sowohl für den vorhandenen Kassamarkt für Aktien, als auch für den neuen Handelsplatz für Derivate.<br />
NYSE Euronext wird für die Börse von Qatar zu jeweils ausgehandelten Tarifen bestimmte Managementdienstleistungen<br />
erbringen.<br />
NYSE Euronext verpflichtete sich außerdem, gegen eine Barzahlung von 200 Millionen US-Dollar eine<br />
Beteiligung in Höhe von 20 % an der Börse von Qatar zu erwerben, wovon bei Closing am 19. Juni 2009 40<br />
Millionen US-Dollar gezahlt wurden, und die restlichen 160 Millionen US-Dollar in vier gleich hohen Jahresraten<br />
gezahlt werden. Die Beteiligung der NYSE Euronext an der Börse von Qatar wurde nach der Equity-Methode<br />
behandelt. Der aktuelle Zeitwert der Verbindlichkeit beträgt 115 Millionen US-Dollar, und wird zum 31. Dezember<br />
2010 unter ,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“ in der Konzernbilanz<br />
erfasst.<br />
New York Portfolio Clearing (,,NYPC“)<br />
Am 18. Juni 2009 schlossen NYSE Euronext und The Depositary Trust and Clearing Corporation (,,DTCC“)<br />
eine Vereinbarung zur Bildung eines Joint Ventures ab, das als innovative Clearingstelle für Derivate fungieren und<br />
F-24
Single-Pot-Margin-Efficiency bei festverzinslichen Wertpapieren and Zinsfutures ermöglichen soll. NYPC wurde<br />
am 31. Januar 2011 von der Commodity Futures Trading Commission gemäß dem Commodity Exchange Act die<br />
Genehmigung als U.S. Derivatives Clearing Organization (US-Clearingorganisation für Derivate) erteilt. Vorausgesetzt,<br />
dass alle regulatorischen Genehmigungen vorliegen, wird erwartet, dass die NYPC in der ersten Hälfte des<br />
Jahres 2011 betriebsbereit sein wird. NYSE Euronext beabsichtigt, anfänglich 15 Millionen US-Dollar als<br />
Betriebskapital beizusteuern und als zusätzlichen Beitrag zum NYPC-Ausfallfonds eine Finanzgarantie in Höhe<br />
von 50 Millionen US-Dollar zu übernehmen. NYPC wird zunächst als Clearingstelle für Zinsprodukte dienen, die<br />
an der NYSE Liffe US gehandelt werden, mit der Möglichkeit, in Zukunft weitere Börsen und Clearingorganisationen<br />
für Derivate hinzuzufügen. NYPC verwendet die Clearingtechnologie von NYSE Euronext. Die Fixed<br />
Income Clearing Corporation von DTCC bietet Funktionen für Risikomanagement, Abwicklung, Bankabwicklung<br />
und Referenzdatensysteme. Die Bewertung der Beteiligung der NYSE Euronext an der NYPC erfolgt nach der<br />
Equity-Methode.<br />
Ziffer 4 — Restrukturierung<br />
Abfindungskosten<br />
Im Zuge der Rationalisierung bestimmter Geschäftsprozesse hat NYSE Euronext mehrere Programme zur<br />
freiwilligen und unfreiwilligen Senkung der Mitarbeiterzahl in den USA und Europa umgesetzt.<br />
In der folgenden Tabelle sind die Abfindungskosten, die in Verbindung mit diesen Programmen erfasst<br />
wurden, und die Verwendung von Rückstellungen zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Derivate<br />
Kassahandel<br />
und<br />
Börsenzulassung<br />
Informationsdienste<br />
und<br />
Technologielösungen<br />
Konzern/<br />
Konsolidierung Summe<br />
Saldo zum 01. Januar 2008 .............<br />
Abfindungskosten und damit<br />
zusammenhängende Vergütungen von<br />
US$ 1 US$ 12 US$ 1 US$— US$ 14<br />
Mitarbeitern ...................... 9 154 16 5 184<br />
Abfindungs- und Vergütungszahlungen .... (3) (46) (5) (1) (55)<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges ...... — (2) — — (2)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2008 ..........<br />
Abfindungskosten und zusammenhängende<br />
US$ 7 US$118 US$12 US$ 4 US$141<br />
Vergütungen von Mitarbeitern ......... 5 90 10 3 108<br />
Abfindungs- und Vergütungszahlungen .... (4) (69) (7) (2) (82)<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges ...... (1) (17) (2) (1) (21)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2009 ..........<br />
Abfindungskosten und zusammenhängende<br />
US$ 7 US$122 US$13 US$ 4 US$146<br />
Vergütungen von Mitarbeitern ......... 3 19 7 2 31<br />
Abfindungs- und Vergütungszahlungen .... (8) (105) (15) (4) (132)<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges ...... (1) (6) — — (7)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2010 .......... US$ 1 US$ 30 US$ 5 US$ 2 US$ 38<br />
Die Abfindungskosten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Kosten für Firmenkäufe und<br />
-verkäufe aufgeführt. Ausgehend von Daten der aktuellen Abfindungen und des zum 31. Dezember 2010<br />
abgegrenzten Abfindungsbetrags wird NYSE Euronext diese Beträge voraussichtlich während 2011 auszahlen.<br />
Vertragskündigung<br />
Kündigung des Vertrags mit LCH.Clearnet/NYSE Liffe Clearing<br />
Bis zum 30. Juli 2009 nahm NYSE Euronext die Dienste von LCH.Clearnet Group Limited für Clearingtransaktionen<br />
auf seinen europäischen Kassa- und Derivatemärkten in Anspruch.<br />
Am 31. Oktober 2008 gab NYSE Euronext bekannt, dass der Londoner Markt von NYSE Liffe (in diesem<br />
Abschnitt als ,,NYSE Liffe“ bezeichnet) einen verbindlichen Vertrag mit LCH.Clearnet Ltd. (,,LCH.Clearnet“)<br />
geschlossen hat, mit dem die bisherigen Clearingvereinbarungen gekündigt und neue Vereinbarungen, bekannt als<br />
,,NYSE Liffe Clearing“, getroffen wurden, wodurch NYSE Liffe die volle Verantwortung für die Clearingaktivitäten<br />
auf dem Derivatemarkt in Großbritannien übernahm. Zu diesem Zweck wurde NYSE Liffe zu einer<br />
F-25
anerkannten Börse mit eigenem Clearing und lagerte die bestehenden Clearing-Garantievereinbarungen und die<br />
damit verbundenen Risikofunktionen an LCH.Clearnet aus.<br />
Im Zusammenhang mit diesem Vertrag stimmte NYSE Euronext zu, einmalig 260 Mio. Euro (355 Mio.<br />
US-Dollar) zu zahlen, um die finanziellen Verluste auszugleichen, die LCH.Clearnet durch die vorzeitige<br />
Kündigung der laufenden Clearingverträge entstehen (die ,,NYSE Liffe Clearing-Zahlung“). Diese Zahlung<br />
war steuerlich absetzbar.<br />
Am 27. Mai 2009 erhielt NYSE Liffe die Zulassung der Financial Services Authority (,,FSA“, britische<br />
Finanzmarktaufsicht) für den Start von NYSE Liffe Clearing. Nach dieser Zulassung verbuchte NYSE Euronext in<br />
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 einen Aufwand in Höhe<br />
von 355 Mio. US-Dollar unter den Kosten für Firmenkäufe und -verkäufe.<br />
Am 30. Juli 2009 nahm NYSE Liffe Clearing seine Geschäftstätigkeit auf, und NYSE Euronext leistete die<br />
Zahlung von 355 Mio. US-Dollar an LCH.Clearnet.<br />
Am 12. Mai 2010 gab NYSE Euronext bekannt, dass die Clearingtätigkeiten für europäische Wertpapiere und<br />
Derivate, abhängig von der regulatorischen Zulassung über zwei neue, eigens dafür eingerichtete Clearingstellen in<br />
London und Paris ab Ende 2012 abgewickelt würden. LCH.Clearnet Ltd. in London und LCH.Clearnet SA in Paris<br />
wurden darüber informiert, dass die bestehenden Clearingverträge mit NYSE Euronext entsprechend zu diesem<br />
Zeitpunkt beendet werden. Der Londoner Markt von NYSE Liffe hat jedoch lediglich angekündigt, die Kündigung<br />
des Vertrages mit LCH.Clearnet Ltd. zu erklären, die formelle Kündigung wurde jedoch noch nicht erklärt. Es<br />
werden keine Kündigungsgebühren oder Strafen fällig.<br />
Zum 31. Dezember 2010 behält NYSE Euronext einen 9,1 %-Anteil am Aktienkapital im Umlauf von<br />
LCH.Clearnet Group Limited und hat das Recht, ein Mitglied des Board of Directors zu ernennen.<br />
Ziffer 5 — Aufgegebene Geschäftsbereiche<br />
Am 01. August 2008 gaben SunGard und GL Trade die Absicht von SunGard bekannt, eine Mehrheitsbeteiligung<br />
an GL Trade zu übernehmen. Im Rahmen des Angebots erwarb SunGard etwa 64,5% an der GL Trade<br />
von Euronext Paris S.A., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von NYSE Euronext, sowie von weiteren<br />
wichtigen Anteilseignern zu einem Preis von 41,70 A pro Aktie. Infolgedessen wird die Geschäftstätigkeit von GL<br />
Trade als aufgegeben eingestuft.<br />
Im Oktober 2008 erhielt NYSE Euronext 161,6 Mio. US-Dollar (227,5 Mio. US-Dollar) von SunGard aus dem<br />
Verkauf von 40 % der Anteile an der GL Trade.<br />
GL Trade erzielte Umsätze hauptsächlich aus Jahresabonnements seiner Software- und Technologieangebote.<br />
Die Betriebsergebnisse von GL Trade lauten wie folgt (in Millionen):<br />
Jahr bis zum<br />
31. Dezember 2008<br />
Umsätze.........................................<br />
Erträge vor Ertragssteuerrückstellungen und<br />
US$248<br />
Minderheitsbeteiligungen ........................... 31<br />
Ertragsteuerrückstellung ............................. (10)<br />
Minderheitsbeteiligungen ............................ (16)<br />
Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen .............<br />
Gewinn aus dem Verkauf von aufgegebenen<br />
5<br />
Geschäftsbereichen nach Steuern ..................... 2<br />
Aufgegebene Geschäftsbereiche nach Steuern ............. US$ 7<br />
Ziffer 6 — Segmentberichterstattung<br />
NYSE Euronext hat ihre berichtspflichtigen Segmente zum ersten Quartal 2010 umgestellt. Die neuen Segmente<br />
sind ,,Derivates“, ,,Cash Trading and Listings“ sowie ,,Information Services and Technology Solutions“. Um diese<br />
Veränderung widerzuspiegeln, wurden die historischen Finanzergebnisse angepasst. NYSE Euronext passte ihre<br />
Segmente an, um den Veränderungen beim Ressourceneinsatz und der Leistungsbeurteilung der Geschäftsführung<br />
bei Entscheidungen über NYSE Euronext Rechnung zu tragen. Die Veränderungen spiegeln die derzeitige Ausübung<br />
der Geschäftstätigkeit wieder. NYSE Euronext beurteilt die Leistung der operativen Segmente anhand der Umsätze<br />
und betrieblichen Erträge. Konzernaufwendungen hat NYSE Euronext einschließlich der Kosten für den Betrieb als<br />
börsennotierte Aktiengesellschaft unter ,,Konzern/Eliminierung“ zusammengefasst.<br />
F-26
Im Folgenden werden die berichtspflichtigen Segmente der NYSE Euronext beschrieben:<br />
Das Segment ,,Derivates“ umfasst die folgenden globalen Geschäftsbereiche von NYSE Euronext:<br />
Bereitstellung des Zugangs zur Abwicklung des Handels mit Derivaten, Optionen und Futures;<br />
Bereitstellung bestimmter Clearingdienstleistungen für Derivate; und<br />
Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen.<br />
Das Segment ,,Cash Trading and Listings“ umfasst die folgenden globalen Geschäftsbereiche von NYSE<br />
Euronext:<br />
Bereitstellung des Zugang zu Geschäften im Kassahandel und der Abwicklung von Transaktionen auf<br />
bestimmten europäischen Märkten;<br />
Erlangen von Börsenzulassungen und Dienstleistungen für bestehende Notierungen;<br />
Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen; und<br />
Bereitstellung regulatorischer Dienstleistungen.<br />
Das Segment ,,Informationsdienste und Technologielösungen“ umfasst die folgenden globalen Geschäftsbereiche<br />
von NYSE Euronext:<br />
Unterhaltung von Konnektivitätsnetzwerken auf Käufer- und Verkäuferseite für die Märkte der NYSE<br />
Euronext sowie für weitere große Marktzentren und Marktteilnehmer in den USA, Europa und Asien;<br />
Bereitstellung von Software und Lösungen für den Wertpapierhandel und die Informationstechnologie;<br />
Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen an Abonnenten für eigene<br />
Datenprodukte der NYSE Euronext; und<br />
Bereitstellung von Managed-Services für mehrere Anlageklassen und Fachberatung für andere Börsen und<br />
elektronische Handelsplätze.<br />
In der folgenden Tabelle werden die Finanzdaten der berichtspflichtigen Segmente von NYSE Euronext<br />
zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Derivate<br />
Kassahandel<br />
und<br />
Börsenzulassung<br />
Informationsdienste<br />
und<br />
Technologielösungen<br />
Konzern/<br />
Eliminierung Summe<br />
2010<br />
Umsätze .................... US$1.088 US$2.893 US$ 444 US$ — US$ 4.425<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus<br />
laufender Geschäftstätigkeit .... 439 376 72 (142) 745<br />
Gesamtaktiva ................. 5.831 5.273 1.214 1.060 13.378<br />
Erwerb von Sachanlagen ........ 67 191 47 — 305<br />
2009<br />
Umsätze .................... US$ 918 US$3.397 US$ 363 US$ 6 US$ 4.684<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus<br />
laufender Geschäftstätigkeit .... (40) 415 27 (116) 286<br />
Gesamtaktiva ................. 6.066 5.603 1.476 1.237 14.382<br />
Erwerb von Sachanlagen ........ 102 369 26 — 497<br />
2008<br />
Umsätze .................... US$1.002 US$3.427 US$ 266 US$ 7 US$ 4.702<br />
Betriebliche Erträge (Verluste) aus<br />
laufender Geschäftstätigkeit .... 338 (780) (22) (124) (588)<br />
Gesamtaktiva ................. 5.565 5.605 1.140 1.638 13.948<br />
Erwerb von Sachanlagen ........ 98 249 29 — 376<br />
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 enthalten die betrieblichen Erträge (Verluste) des Segments<br />
,,Derivates“ einen Aufwand in Höhe von 355 Mio. US-Dollar, der in Verbindung mit der Kündigung des Vertrags<br />
mit LCH.Clearnet und der NYSE Liffe Clearing-Zahlung (siehe Ziffer 4) erfasst wurde. Für das Geschäftsjahr zum<br />
31. Dezember 2008 ist in den betrieblichen Erträgen (Verlusten) des Segments ,,Cash Trading and Listings“ eine<br />
Wertminderung über 1.585 Mio. US-Dollar enthalten.<br />
F-27
Umsätze werden hauptsächlich in den Segmenten ,,Derivates“, ,,Cash Trading and Listings“ sowie ,,Information<br />
Services and Technology Solutions“ erzielt. Die Spalte ,,Konzern/Eliminierung“ enthält nicht zugerechnete<br />
Kosten hauptsächlich für Corporate Governance, den Betrieb als börsennotierte Aktiengesellschaft, doppelt<br />
auftretende Kosten für die Umstellung der Rechenzentren der NYSE Euronext und die Aufwendungen für<br />
Pensionspläne der NYSE Euronext, das Versorgungsprogramm für leitende Angestellte (SERP) und die langfristigen<br />
Versorgungspläne sowie die Konsolidierung von Erlösen und Aufwendungen zwischen Konzernunternehmen.<br />
Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 war kein einzelner Einzelkunde für10%<br />
oder mehr der Erlöse von NYSE Euronext verantwortlich.<br />
In der folgenden Tabelle werden die Finanzdaten von NYSE Euronext für die geographischen Regionen<br />
zusammenfassend dargestellt:<br />
Jahr bis zum 31. Dezember<br />
2010 2009<br />
(in Millionen)<br />
2008<br />
Umsätze<br />
USA..................................... US$3.064 US$3.297 US$2.970<br />
Großbritannien ............................. 642 544 658<br />
Kontinentaleuropa (1)<br />
......................... 719 843 1.074<br />
Gesamtumsätze ............................ US$4.425 US$4.684 US$4.702<br />
(1) Die in Asien erzielten Erlöse sind in denjenigen von Kontinentaleuropa enthalten.<br />
2010<br />
Ab 31. Dezember<br />
2009<br />
(in Millionen)<br />
2008<br />
Langfristige Vermögenswerte<br />
USA.................................... US$ 688 US$626 US$400<br />
Großbritannien. ............................ 285 242 160<br />
Kontinentaleuropa .......................... 48 118 135<br />
Summe der langfristigen Vermögenswerte .......... US$1,021 US$986 US$695<br />
F-28
Ziffer 7 — Ergebnis je Aktie<br />
Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung der Berechnungen des unverwässerten und verwässerten Ergebnis<br />
je Aktie dar (in Millionen, außer Angaben je Aktie):<br />
2010 2009 2008<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag):<br />
Laufende Geschäftstätigkeit ................................. US$558US$212US$(740) Aufgegebene Geschäftsbereiche nach Steuern ....................<br />
Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden<br />
— — 7<br />
Anteilen ..............................................<br />
Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter der NYSE<br />
19 7 (5)<br />
Euronext .............................................<br />
Stammaktien und Stammaktienäquivalente:<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die unverwässerte<br />
US$577US$219US$(738) Berechnung ...........................................<br />
Verwässerungseffekt durch:<br />
261 260 265<br />
Aktienoptionen für Mitarbeiter und Restricted Stock Units. .......... 1 1 —<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die verwässerte Berechnung . . ....<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />
262 261 265<br />
Ergebnis (Verlust) je Aktie aus laufender Geschäftstätigkeit .......... US$2,21 US$0,84 US$(2,81)<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0.03<br />
NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />
US$2,21 US$0,84 US$(2,78)<br />
Ergebnis (Verluste) je Aktie aus laufender Geschäftstätigkeit ......... US$2,20 US$0,84 US$(2,81)<br />
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0,03<br />
US$2,20 US$0,84 US$(2,78)<br />
Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 waren 3,3 Mio., 2,6 Mio. bzw. 3,3 Mio. Restricted Stock Units und<br />
0,4 Mio., 0,6 Mio. bzw. 0,7 Mio. Optionen zum Erwerb von Stammaktien im Umlauf. In den Geschäftsjahren zum<br />
31. Dezember 2010 und 2009 wurden 0,2 Mio. bzw. 0,7 Mio. Bezugsrechte aus der Berechnung des verwässerten<br />
Ergebnis je Aktie herausgerechnet, da sie dem Verwässerungseffekts entgegen gewirkt hätten. Im Geschäftsjahr<br />
zum 31. Dezember 2008 entspricht der verwässerte Konzernjahresfehlbetrag je Stammaktie dem unverwässerten<br />
Konzernjahresfehlbetrag je Stammaktie, da die angenommene Umwandlung der Aktienoptionen und Restricted<br />
Stock Units auf Grund der Verlustposition keinen Verwässerungseffekt ergeben hätte.<br />
Ziffer 8 — Pensionen und sonstige Leistungspläne<br />
Leistungsorientierte Pensionspläne<br />
NYSE Euronext unterhält Pensionspläne für seine Geschäftstätigkeit in den USA und Europa. Mit Wirkung<br />
zum 31. Dezember 2008 wurden die Versorgungspläne von NYSE Amex mit den Versorgungsplänen in den USA<br />
zusammengeführt. Die Pensionsansprüche für alle Pensionspläne der Geschäftsbereiche in den USA wurden<br />
eingefroren.<br />
Der Anspruch auf Altersversorgung wird anhand einer Formel bestimmt, die sich nach der Betriebszugehörigkeit<br />
und der Vergütungshöhe richtet. Ausgehend von dieser Berechnung kann NYSE Euronext an seine Pensionspläne<br />
Beiträge leisten, wie die entsprechenden Beiträge steuerlich absetzbar sind. In den Jahren 2010, 2009 und<br />
2008 hat NYSE Euronext jeweils Beiträge von 5 Mio., 9 Mio. und 5 Mio. US-Dollar an seine europäischen<br />
Geschäftsbereiche geleistet. NYSE Euronext geht davon aus, dass 2011 etwa 5 Mio. US-Dollar in Versorgungspläne<br />
in Europa und 37 Mio. US-Dollar in den USA geleistet werden. In den Jahren 2010, 2009 und 2008 leistete<br />
NYSE Euronext keine Beiträge an die Pensionspläne in den USA.<br />
NYSE Euronext stützt seine Anlagenpolitik und -ziele auf eine Prüfung der versicherungsmathematischen und<br />
finanziellen Bedingungen des Versorgungsplans, dem demographischen Profil der Planteilnehmer und der<br />
geschäftlichen und finanziellen Situation von NYSE Euronext. Chancen und Abwägungen bezüglich der Risiken/<br />
Renditen auf dem Kapitalmarkt werden ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt. Das vorrangige Anlageziel<br />
des NYSE Euronext-Plans ist, eine langfristige Rendite zu erzielen, die den versicherungsmathematischen<br />
Finanzierungsanforderungen des Plans entspricht und einen ausreichenden Bestand an Vermögenswerten beibehält,<br />
F-29
um alle Rentenverpflichtungen des Plans zu erfüllen. Die Ziele für die Aufteilung des Planvermögens in den USA<br />
liegen bei 65 % Dividendenpapieren und 35 % festverzinslichen US-Wertpapieren. Die Dividendenpapiere<br />
umfassen hauptsächlich Anlagen in Unternehmen mit hoher und geringer Marktkapitalisierung (large-cap und<br />
small-cap), v.a. aus den USA. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören Unternehmensanleihen aus<br />
verschiedenen Branchen sowie US-Schatzanleihen.<br />
Die angestrebte Aufteilung des Planvermögens von NYSE Euronext in Europa unterscheidet sich je Plan, mit<br />
einen überwiegenden Fokus auf festverzinsliche Wertpapiere.<br />
In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte für die Vermögenswerte des NYSE Euronext<br />
Planvermögens zum 31. Dezember 2010 nach der jeweiligen Art der Vermögenswerte zusammenfassend dargestellt<br />
(in Millionen):<br />
Art der Vermögenswerte<br />
Notierte Kurse<br />
auf aktiven<br />
Märkten für<br />
identische<br />
Anlagen<br />
(Stufe 1)<br />
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />
Weitgehend<br />
beobachtbare<br />
Bewertungsfaktoren<br />
(Stufe 2)<br />
Signifikante<br />
nicht<br />
beobachtbare<br />
Bewertungsfaktoren<br />
(Stufe 3) Summe<br />
Barmittel ....................................<br />
Dividendenpapiere:<br />
US-Unternehmen mit hoher Kapitalisierung (large<br />
US$ 4 US$ — US$— US$ 4<br />
cap) ...................................<br />
US-Unternehmen mit niedriger Kapitalisierung<br />
141 53 — 194<br />
(small cap). ............................. 64 64 — 128<br />
International .............................. 55 130 — 185<br />
Festverzinsliche Wertpapiere ...................... — 260 — 260<br />
Summe ..................................... US$264 US$507 US$— US$771<br />
In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte für die Vermögenswerte des NYSE Euronext-<br />
Planvermögens zum 31. Dezember 2009 nach der jeweiligen Art der Vermögenswerte zusammenfassend dargestellt<br />
(in Millionen):<br />
Art der Vermögenswerte<br />
Notierte Kurse<br />
auf aktiven<br />
Märkten für<br />
identische<br />
Anlagen<br />
(Stufe 1)<br />
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />
Weitgehend<br />
beobachtbare<br />
Bewertungsfaktoren<br />
(Stufe 2)<br />
Signifikante nicht<br />
beobachtbare<br />
Bewertungsfaktoren<br />
(Stufe 3) Summe<br />
Barmittel ..................................<br />
Dividendenpapiere:<br />
US$ 3 US$ — US$— US$ 3<br />
US-Unternehmen mit hoher Kapitalisierung ..... 125 46 — 171<br />
US-Unternehmen mit niedriger Kapitalisierung . . — 99 — 99<br />
International ............................ 52 137 — 189<br />
Festverzinsliche Wertpapiere ................... 138 160 — 298<br />
Summe ................................... US$318 US$442 US$— US$760<br />
Die Kosten der Pläne für die Jahre 2010 und 2009 wurden gemäß dem Compensation-Retirement Benefits<br />
Topic der FASB Accounting Standards Codification bestimmt. Bewertungsstichtag für die Pläne ist jeweils der<br />
31. Dezember 2010, 2009 und 2008. In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen bei den Rentenverpflichtungen<br />
der Pläne, der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />
F-30
sowie der Finanzierungsstatus der Pläne zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 (in Millionen) zusammenfassend<br />
dargestellt:<br />
Art der Vermögenswerte<br />
Geschäftsbereich<br />
in den USA<br />
2010<br />
Pensionspläne<br />
2009 2008<br />
Geschäftsbereich<br />
in Europa<br />
Geschäftsbereich<br />
in den USA<br />
Geschäftsbereich<br />
in Europa<br />
Geschäftsbereich<br />
in den USA<br />
Geschäftsbereich<br />
in Europa<br />
Veränderungen der<br />
Versorgungsverpflichtungen:<br />
Versorgungsverpflichtungen am<br />
Jahresanfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 725 US$199 US$ 706 US$175 US$ 583 US$192<br />
Dienstzeitaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — 4 — 4 — 4<br />
Zinsaufwand........................<br />
Versicherungsmathematischer Verlust<br />
41 9 42 11 38 10<br />
(Gewinn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 (3) 29 20 57 (14)<br />
Verlust (Gewinn) aus Abgeltungen . . . . . . . . .<br />
Unternehmenszusammenschluss- NYSE<br />
— (5) — — — —<br />
Amex........................... — — — — 58 —<br />
Verlust (Gewinn) aus Plankürzungen . . . . . . . (1) (4) — (3) 10 (2)<br />
Gezahlte Versorgungsleistungen . . . . . . . . . . . (48) (7) (52) (14) (40) (6)<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges . . . . . . . — (13) — 6 — (9)<br />
Versorgungsverpflichtungen am Jahresende . . .<br />
Veränderungen des Planvermögens:<br />
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am<br />
US$ 769 US$180 US$ 725 US$199 US$ 706 US$175<br />
Jahresanfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Unternehmenszusammenschluss- NYSE<br />
564 196 486 167 695 203<br />
Amex...........................<br />
Tatsächlicher Ertrag (Verlust) des<br />
— — — — 45 —<br />
Planvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 7 130 29 (215) (25)<br />
Beiträge des Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . — 4 — 9 — 5<br />
Gezahlte Versorgungsleistungen . . . . . . . . . . . (48) (7) (52) (14) (39) (6)<br />
Abgeltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — (7) — — — —<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges . . . . . . .<br />
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am<br />
— (12) — 5 — (10)<br />
Jahresende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 590 US$181 US$ 564 US$196 US$ 486 US$167<br />
Finanzierungsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$(179) US$ 1 US$(161) US$ (3) US$(220) US$ (8)<br />
Kumulierte Versorgungsverpflichtungen . . . . .<br />
In der Bilanz erfasste Beträge<br />
US$ 769 US$180 US$ 725 US$199 US$ 706 US$175<br />
Langfristige Vermögenswerte. . . . . . . . . . . . . US$ — US$ 6 US$ — US$ 2 US$ — US$ 2<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . — — — — — —<br />
Langfristige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . (179) (5) (161) (5) (220) (10)<br />
In der folgenden Tabelle werden die Bestandteile des Pensionsaufwands/(-ertrags) zusammenfassend dargestellt<br />
(in Millionen):<br />
Geschäftsbereich<br />
in den USA<br />
2010<br />
Pensionspläne<br />
2009 2008<br />
Geschäftsbereich<br />
in Europa<br />
Geschäftsbereich<br />
in den USA<br />
Geschäftsbereich<br />
in Europa<br />
Geschäftsbereich<br />
in den USA<br />
Geschäftsbereich<br />
in Europa<br />
Dienstzeitaufwand ................. US$— US$4 US$— US$ 4 US$— US$ 4<br />
Zinsaufwand ..................... 41 9 42 11 38 10<br />
Erwartete Erträge aus Planvermögen . . .<br />
Versicherungsmathematischer Verlust<br />
(48) (9) (52) (9) (54) (10)<br />
(Gewinn) ...................... 10 (1) 2 (1) — —<br />
Verlust (Gewinn) aus Abgeltungen ..... — (3) — — — —<br />
Plankürzungen. ...................<br />
Summe des<br />
— (4) — (3) — (2)<br />
Pensionsaufwands/(-ertrags) ........ US$ 3 US$(4) US$ (8) US$ 2 US$(16) US$ 2<br />
F-31
In der folgenden Tabelle werden die auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen erwarteten Zahlungen<br />
zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Erwartete Zahlungen der Pensionspläne<br />
Geschäftsbereiche<br />
in den USA<br />
Geschäftsbereiche<br />
in Europa Summe<br />
2011 ....................................... US$ 47 US$ 7 US$ 54<br />
2012 ....................................... 47 7 54<br />
2013 ....................................... 47 7 54<br />
2014 ....................................... 47 7 54<br />
2015 ....................................... 47 7 54<br />
In den nächsten 5 Jahren ........................ 234 39 273<br />
Ergänzender Versorgungsplan für leitende Angestellte<br />
Von Geschäftsbereichen in den USA wird außerdem ein nicht steuerbegünstigter, ergänzender Versorgungsplan<br />
für leitende Angestellte (SERP) unterhalten, aus dem bestimmten Mitarbeitern zusätzliche Rentenzahlungen<br />
zustehen. Die Pensionsansprüche für die zukünftigen Betriebsrenten aller SERP-Programme wurde eingefroren.<br />
Um die zukünftigen Zahlungen dieser Betriebsrenten zu gewährleisten, haben Geschäftsbereiche in den USA<br />
Lebensversicherungen mit unternehmenseigenen Policen für die Teilnehmer abgeschlossen. Am 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 betrug der Rückkaufwert dieser Policen 40 Mio., 38 Mio. bzw. 36 Mio. US-Dollar und wurde<br />
unter ,,sonstige langfristige Vermögenswerte“ in der Konzernbilanz erfasst. Zusätzlich unterhalten einige Tochtergesellschaften<br />
von Geschäftsbereichen in den USA Publikumsfonds in Form von Aktien- oder Rentenfonds, um<br />
für die zukünftigen Zahlungen im Rahmen des SERP-Plans vorzusorgen. Am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />
betrug der beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte 42 Mio., 46 Mio. bzw. 36 Mio. US-Dollar. Dieser Saldo<br />
wird unter ,,Finanzanlagen“ in der Konzernbilanz erfasst.<br />
In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen bei den SERP Rentenverpflichtungen der Geschäftsbereiche<br />
in den USA zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
2010 2009 2008<br />
Veränderungen der Versorgungsverpflichtungen<br />
Versorgungsverpflichtungen am Jahresanfang ............ US$89 US$83 US$79<br />
Dienstzeitaufwand ................................ — 1 1<br />
Zinsaufwand .................................... 4 5 4<br />
Unternehmenszusammenschlüsse..................... — — 10<br />
Versicherungsmathematischer Verlust (Gewinn) .......... 3 10 —<br />
Plankürzungen ................................... — — 1<br />
Gezahlte Versorgungsleistungen ...................... (9) (10) (12)<br />
Kumulierte Versorgungsverpflichtungen ................ US$87 US$89 US$83<br />
Finanzierungsstatus ...............................<br />
In der Bilanz erfasste Beträge<br />
US$(87) US$(89) US$(83)<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten ....................... US$ (9) US$(10) US$ (8)<br />
Langfristige Verbindlichkeiten ....................... (78) (79) (75)<br />
In der folgenden Tabelle werden die Komponenten des Aufwands (Ertrags) für SERP der Geschäftsbereiche in<br />
den USA zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
2010 2009 2008<br />
Dienstzeitaufwand ................................... US$— US$ 1 US$1<br />
Zinsaufwand ....................................... 4 5 4<br />
Realisierter versicherungsmathematischer Verlust (Gewinn) .... 2 — 1<br />
Summe des SERP Aufwands ........................... US$ 6 US$ 6 US$6<br />
F-32
In der folgenden Tabelle werden die auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen erwarteten Zahlungen<br />
der Geschäftsbereiche in den USA zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Erwartete Zahlungen des SERP Plans<br />
2011 ....................................................... US$ 9<br />
2012 ....................................................... 10<br />
2013 ....................................................... 10<br />
2014 ....................................................... 10<br />
2015 ....................................................... 10<br />
In den nächsten 5 Jahren ........................................ 37<br />
Annahmen für die Renten- und SERP-Pläne<br />
In der folgenden Tabelle wird der gewichtete Durchschnitt der Annahmen für die Berechnung des versicherungsmathematischen<br />
Barwerts für die erwarteten Pensionsverpflichtungen und des Nettopensionsaufwands<br />
für Pensionen und SERP zusammenfassend dargestellt:<br />
2010 2009 2008<br />
USA Europa USA Europa USA Europa<br />
Abzinsungssatz<br />
(Pensionen/SERP) . . . . . . . . . . . 5,3 %/4,6 % 4,8 %/entfällt 5,8 %/5,2 % 4,9 %/entfällt 6,1 %/6,3 % 6,2 %/entfällt<br />
Erwartete langfristige Rendite<br />
(Pensionen/SERP) . . . . . . . . . . . 8,0 %/entfällt 5,1 %/entfällt 8,0 %/entfällt 5,5 %/entfällt 8,0 %/entfällt 5,2 %/entfällt<br />
Höhe des Anstiegs der<br />
Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . entfällt 3,5 % entfällt 3,8 % entfällt 3,7 %<br />
Zur Herleitung der Annahme zur erwarteten langfristigen Rendite auf Vermögenswerte wurden in den<br />
Geschäftsbereichen in USA und Europa die historischen Renditen und die zukünftige erwarteten Renditen für<br />
jede Anlageklasse sowie die Ziele für die Aufteilung der Vermögenswerte des Rentenportfolios herangezogen. Der<br />
angenommene Abzinsungssatz entspricht den zurzeit verfügbaren marktüblichen Sätzen für hochwertige Unternehmensanleihen.<br />
Der Abzinsungssatz wurde anhand der durchschnittlichen Rentenertragskurven bestimmt, die<br />
mit Hilfe einer großen Anzahl von hochwertigen Unternehmensanleihen erstellt wurden. Die sich daraus<br />
ergebenden Abzinsungssätze spiegeln die Anpassung der Zahlungsströme aus den Planverbindlichkeiten an die<br />
Ertragskurven wider.<br />
Zusätzliche Leistungsorientierte Pläne für Pensionäre<br />
Zusätzlich unterhalten die Geschäftsbereiche in den USA weitere leistungsorientierte Pläne, um anspruchsberechtigten<br />
pensionierten Mitarbeitern eine gewisse Gesundheitsversorgung und Leistungen aus Lebensversicherungen<br />
(die ,,Pläne“) anzubieten. Diese Pläne, die im Rahmen ihrer Bedingungen geändert werden können,<br />
decken im Wesentlichen alle Mitarbeiter ab. Diese Pläne werden jährlich am 31. Dezember bewertet. Die Pläne<br />
wurden 2009 vollständig eingefroren.<br />
Der Nettozinsaufwand der Geschäftsbereiche in den USA war 10 Mio., 4 Mio. bzw. 19 Mio. US-Dollar in den<br />
Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008. Die leistungsorientierten Pläne sind nicht kapitalgedeckt.<br />
Derzeit plant die Geschäftsführung nicht, die Pläne mit Kapital zu unterlegen.<br />
In der folgenden Tabelle werden die versicherungsmathematisch bestimmten Versorgungsverpflichtungen, die<br />
ausgezahlten Leistungen sowie der Aufwand für die zusätzlichen leistungsorientierten Pläne für die entsprechenden<br />
Jahre zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
2010 2009 2008<br />
Versorgungsverpflichtungen am Jahresende (1) ........... US$208 US$220 US$218<br />
Ausgezahlte Leistungen ........................... 13 13 14<br />
Aufwand für die zusätzlichen leistungsorientierten Pläne . . 208 220 218<br />
Zusätzlich erfasste Verluste (Gewinne) auf Grund von:<br />
Plankürzungen .................................. US$ — US$ (9) US$ 7<br />
Abzinsungssatz zum 31. Dezember. .................. 5,2% 5,6% 6,1%<br />
(1) Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2008 beinhalteten 13 Millionen US-Dollar im Zusammenhang<br />
mit dem Unternehmenszusammenschluss NYSE Amex am 1. Oktober 2008.<br />
F-33
In der folgende Tabelle werden die anhand von versicherungsmathematischen Annahmen erwarteten Zahlungen<br />
(nach Abzug der erwarteten Gesundheitskostenzuschüsse in Höhe von 13 Mio. US-Dollar verteilt über die<br />
nächsten 10 Geschäftsjahre) zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Erwarte Zahlungen USA<br />
2011 ....................................................... US$13<br />
2012 ....................................................... 14<br />
2013 ....................................................... 14<br />
2014 ....................................................... 14<br />
2015 ....................................................... 14<br />
In den nächsten 5 Jahren ........................................ 67<br />
Für Bewertungszwecke wird für die Geschäftsbereiche in den USA ein jährlicher Anstieg der Kosten pro Kopf<br />
der abgedeckten Gesundheitsversorgungsleistungen von 9,3 % im Jahr 2010 angenommen, der bis ins Jahr 2029<br />
und darüber hinaus schrittweise auf 4,5 % sinken wird.<br />
In der folgenden Tabelle wird die Auswirkung eines Anstiegs und Rückgangs um einen Prozentpunkt bei den<br />
angenommenen Kosten für die Gesundheitsversorgung zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Angenommene Steigerungswerte der Kosten für die<br />
Gesundheitsversorgung Anstieg um 1 % Rückgang um 1 %<br />
Auswirkung auf die zusätzliche leistungsorientierte<br />
Verpflichtung ............................... US$ 1 US$ (1)<br />
Gesamtauswirkung auf Dienstzeitaufwand und<br />
Zinsaufwand ................................ 23 (19)<br />
Plankürzungen<br />
2010 verbuchte NYSE Euronext einen Gewinn aus Plankürzungen von 4 Mio. US-Dollar als Folge von<br />
Personalmaßnahmen in Europa. 2009 verbuchte NYSE Euronext in den USA einen Gewinn aus Plankürzungen von<br />
9 Mio. US-Dollar, der auf Veränderungen beim Plan zur Gesundheitsversorgung der Pensionäre zurückzuführen<br />
war, und einen Gewinn aus Kürzungen von 3 Mio. US-Dollar in Europa. Auf Grund verschiedener Personalmaßnahmen,<br />
einschließlich Maßnahmen für das freiwillige Ausscheiden von Mitarbeitern, verbuchte NYSE<br />
Euronext 2008 einen Verlust aus Plankürzungen von 7 Mio. US-Dollar in Bezug auf die Versorgungspläne in<br />
den USA.<br />
Kumuliertes sonstiges Ergebnis<br />
Das kumulierte sonstige Ergebnis vor Steuern setzte sich zum 31. Dezember 2010 aus den folgenden Beträgen<br />
zusammen, die im Nettopensionsaufwand noch nicht erfasst wurden (in Millionen):<br />
Pensionspläne<br />
SERP-<br />
Pläne<br />
Zusatzversorgung<br />
für Pensionäre Summe<br />
Nicht erfasster versicherungsmathematischer<br />
Verlust .............................<br />
Nicht erfasster negativer nachzuverrechnender<br />
US$(261) US$(24) US$(58) US$(343)<br />
Dienstzeitaufwand ....................<br />
Summe der im kumulierten sonstigen Ergebnis<br />
— — 19 19<br />
enthaltenen Beträge.................... US$(261) US$(24) US$(39) US$(324)<br />
Der negative nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand und versicherungsmathematische Verlust, der in Bezug<br />
auf die Pensionspläne, SERP und die Zusatzversorgung der zusätzlichen leistungsorientierten Pläne im sonstigen<br />
Ergebnis enthalten ist und voraussichtlich im kommenden Jahr im Nettopensionsaufwand erfasst wird, wird<br />
voraussichtlich betragen (in Millionen):<br />
Pensionspläne SERP-Pläne Zusatzversorgung<br />
für Pensionäre Summe<br />
Erfasste Verluste .......................<br />
Negativer nachzuverrechnender<br />
US$14 US$ 2 US$2 US$18<br />
Dienstzeitaufwand ....................<br />
Im Nettopensionsaufwand zu erfassender<br />
— — (1) (1)<br />
Betrag ............................. US$14 US$ 2 US$1 US$17<br />
F-34
Beitragsorientierte Pläne<br />
In den Geschäftsbereichen in den USA werden Sparpläne unterhalten, in deren Rahmen die meisten<br />
Mitarbeiter berechtigt sind, innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen Teil ihres Gehalts einzubringen. Die<br />
Geschäftsbereiche der USA leisten ebenfalls einen Beitrag in Höhe von 100 % der ersten 6 % der zulässigen<br />
Beiträge. Außerdem bieten die Geschäftsbereiche in den USA weitere Leistungen im Rahmen eines ergänzenden<br />
Sparplans für leitende Angestellte, in den anspruchsberechtigte Mitarbeiter Zahlungen leisten können. Der<br />
Aufwand für die Sparpläne belief sich in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 auf<br />
11 Mio., 12 Mio. bzw. 12 Mio. US-Dollar. Aus diesen Plänen war zum 31. Dezember 2010 und 2009 jeweils ein<br />
Betrag von 24 Mio. US-Dollar in den Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer enthalten und zum<br />
31. Dezember 2008 ein Betrag von 29 Mio. US-Dollar.<br />
Ziffer 9 — Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte<br />
In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts nach<br />
berichtspflichtigen Segmenten zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Derivategeschäft<br />
Cash Tradings<br />
and Listings<br />
Information<br />
Services and<br />
Technology<br />
Solutions Summe<br />
Saldo zum 01. Januar 2008 ............. US$2.308 US$2.189 US$190 US$ 4.687<br />
Unternehmenskäufe............... 485 369 201 1.055<br />
Wertminderungsaufwand ........... — (1003) — (1.003)<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges . . (624) (99) (31) (754)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2008 .......... US$2.169 US$1.456 US$360 US$ 3.985<br />
Unternehmenskäufe............... — — 39 39<br />
Veräußerungen ................... — (96) — (96)<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges . . 163 111 8 282<br />
Saldo zum 31. Dezember 2009 ..........<br />
Anpassungen aus der<br />
US$2.332 US$1.471 US$407 US$ 4.210<br />
Erwerbsmethode. ............... — 5 (5) —<br />
Währungsumrechnung und Sonstiges . . (80) (37) (43) (160)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2010 .......... US$2.252 US$1.439 US$359 US$ 4.050<br />
In der folgenden Tabelle werden die Einzelheiten der immateriellen Vermögenswerte nach berichtspflichtigen<br />
Segmenten zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />
Buchwert<br />
Kumulierte<br />
Abschreibungen<br />
Nutzungsdauer<br />
(in Jahren)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2010<br />
Nationale Börsenzulassungen. ................... US$5.003 US$ — Unbegrenzt<br />
Kundenbeziehungen .......................... 852 166 7bis20<br />
Markennamen und Sonstiges .................... 187 39 2bis20<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte ......... US$6.042 US$205<br />
Buchwert<br />
Kumulierte<br />
Abschreibungen<br />
Nutzungsdauer<br />
(in Jahren)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2009<br />
Nationale Börsenzulassungen. ................... US$5.255 US$ — Unbegrenzt<br />
Kundenbeziehungen .......................... 886 122 7bis20<br />
Markennamen und Sonstiges .................... 195 30 2bis20<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte ............ US$6.336 US$152<br />
F-35
Buchwert<br />
Kumulierte<br />
Abschreibungen<br />
Nutzungsdauer<br />
(in Jahren)<br />
Saldo zum 31. Dezember 2008<br />
Nationale Börsenzulassungen. ................... US$4.962 US$ — Unbegrenzt<br />
Kundenbeziehungen .......................... 806 71 7bis20<br />
Markennamen und Sonstiges .................... 223 54 2bis20<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte ............ US$5.991 US$125<br />
Durch die nationalen Börsenzulassungen können NYSE Arca und NYSE Amex in den USA (1) Umsätze aus<br />
Gebühren für Marktdaten (aus Aktien- und Optionshandel) und Gebühren für Börsenzulassungen erzielen, und<br />
(2) ihre Kosten senken, da für intern auf ihren Handelssystemen abgewickelten Handelstätigkeiten keine Clearinggebühren<br />
anfallen. Als Betreiber von fünf zugelassenen nationalen Wertpapierbörsen in Europa ist Euronext dazu<br />
berechtigt, Gebühren für Marktdaten (aus Aktien- und Optionshandel) und Börsenzulassungen sowie bestimmte<br />
sonstige Handelsgebühren zu erheben. Die nationalen Börsenzulassungen werden mit Hilfe des Ertragswerts aus<br />
der Residualmethode bewertet.<br />
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 auf etwa 58 Mio., 58 Mio. bzw. 57 Mio. US-Dollar.<br />
In der folgenden Tabelle werden die geschätzten zukünftigen Abschreibungen der erworbenen immateriellen<br />
Vermögenswerte (in Millionen) zusammenfassend dargestellt:<br />
In dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2011 ...................................................... US$ 58<br />
2012 ...................................................... 58<br />
2013 ...................................................... 58<br />
2014 ...................................................... 58<br />
2015 ...................................................... 58<br />
Danach .................................................... 544<br />
Summe ................................................ US$834<br />
Ziffer 10 — Aktienbasierte Vergütungen<br />
Im Rahmen des Stock Incentive Plan kann die NYSE Euronext ihren Mitarbeitern Aktienoptionen und andere<br />
Aktienbezugsrechte gewähren. Der Ansatz der NYSE Euronext in Bezug auf Vergütungsanreize umfasst Zuteilungen<br />
von Aktienoptionen und Restricted Stock Units (,,RSUs“).<br />
Die Aktienoptionen werden zu einem Ausübungspreis zugeteilt, der dem Marktpreis am Gewährungsstichtag<br />
entspricht. Die zugeteilten Aktienoptionen werden grundsätzlich nach einer Sperrfirst von drei bis vier Jahren<br />
ausübbar und verfallen in der Regel nach zehn Jahren. Die NYSE Euronext hat in den Geschäftsjahren 2010, 2009<br />
oder 2008 keine Aktienoptionen zugeteilt. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 belief sich der innere Wert der<br />
ausstehenden Aktienoptionen auf insgesamt 5 Mio. US$, 5 Mio. US$ bzw. 12 Mio. US$. Zum 31. Dezember 2010,<br />
2009 und 2008 betrug der innere Wert der ausübbaren Aktienoptionen insgesamt 5 Mio. US$, 4 Mio. US$ bzw.<br />
10 Mio. US$.<br />
In den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 erfasste die NYSE Euronext anteilsbasierte<br />
Vergütungen in Höhe von 38 Mio. US$, 43 Mio. US$ bzw. 48 Mio. US$ aufwandswirksam. Zum 31. Dezember<br />
2010 beliefen sich die noch nicht erfolgswirksam erfassten Vergütungsaufwendungen in Verbindung mit Restricted<br />
Stock Units insgesamt auf ca. 31 Mio. US$. Diese Aufwendungen werden voraussichtlich über einen Zeitraum von<br />
ungefähr drei Jahren erfolgswirksam erfasst. Die aus der Ausübung von Mitarbeiteraktienoptionen in den<br />
Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 erhaltenen Zahlungsmittel betrugen 1 Mio. US$, 1 Mio.<br />
US$ bzw. 10 Mio. US$. Die NYSE Euronext bedient die Ausübung von Aktienoptionen durch die Ausgabe neuer<br />
Aktien.<br />
F-36
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Aktienoptionen zusammenfassend dargestellt (Anzahl der<br />
Aktienoptionen in Tausend):<br />
Aktien<br />
2010 2009 2008<br />
Gewichteter<br />
durchschnittlicherAusübungspreis<br />
Aktien<br />
Gewichteter<br />
durchschnittlicherAusübungspreis<br />
Aktien<br />
Gewichteter<br />
durchschnittlicherAusübungspreis<br />
Ausstehende Aktienoptionen zu Beginn des<br />
Jahres. ........................ 563 US$17,57 737 US$20,62 871 US$21,36<br />
Ausgeübte Bezugsrechte . ............ (107) 13,32 (117) 9,36 (333) 9,18<br />
Verfallene Bezugsrechte . . ............<br />
Umgewandelte Bezugsrechte im Rahmen<br />
(16) 38,64 (57) 17,70 (117) 27,34<br />
von Unternehmenszusammenschlüssen . .<br />
Ausstehende Aktienoptionen am Ende des<br />
— — 316 4,27<br />
Jahres. ........................ 440 US$17,67 563 US$17,57 737 US$20,62<br />
Weitere Angaben in Bezug auf die zum 31. Dezember 2010 ausstehenden Aktienoptionen stellen sich wie folgt<br />
dar (Anzahl der Aktienoptionen in Tausend):<br />
Ausübungspreis<br />
Anzahl der<br />
ausstehenden<br />
Optionen<br />
Ausstehend<br />
Gewichtete<br />
durchschnittliche<br />
Restlaufzeit<br />
(in Jahren)<br />
Gewichteter<br />
durchschnittlicher<br />
Ausübungspreis<br />
Anzahl der<br />
ausübbaren<br />
Optionen<br />
Ausübbar<br />
Gewichteter<br />
durchschnittlicher<br />
Ausübungspreis<br />
US$ 3,82 – US$19,30 . . . 206 3,1 US$10,98 204 US$11,06<br />
US$20,25 – US$25,38 . . 234 0,7 23,57 234 23,57<br />
440 1,9 US$17,67 438 US$17,74<br />
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Restricted Stock Units zusammenfassend dargestellt (Anzahl<br />
der RSU in Tausend):<br />
2010<br />
Anzahl der RSUs<br />
2009 2008<br />
Ausstehende RSU zu Beginn des Jahres ............... 2.616 2.181 1.559<br />
Zugeteilte Bezugsrechte ........................... 1.486 1.470 1.328<br />
Verfallene Bezugsrechte ........................... (185) (221) (51)<br />
Ausübbare Bezugsrechte .......................... (599) (814) (655)<br />
Ausstehende RSU am Ende des Jahres ................<br />
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert je<br />
Aktie in Bezug auf die im jeweiligen Berichtszeitraum<br />
3.318 2.616 2.181<br />
zugeteilten RSU. .............................. US$23,78 US$21,75 US$63,98<br />
Ziffer 11 — Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />
AEMS<br />
Am 5. August 2008 erwarb die NYSE Euronext den verbliebenen Anteil an der AEMS, der zuvor im Eigentum<br />
von Atos Origin stand. Vor dem Erwerb hielt die NYSE Euronext eine Beteiligung von 50 % an der AEMS und hatte<br />
gegenseitige Dienstleistungsverträge geschlossen. Die Dienstleistungsverträge wurden gekündigt und die Ertragsund<br />
Finanzlage der AEMS wird seit dem 5. August 2008 in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />
LCH.Clearnet<br />
Angaben zur NYSE Liffe Clearing können Ziffer 4 entnommen werden.<br />
Qatar<br />
Angaben zur strategischen Partnerschaft mit dem Staat Katar können Ziffer 3 entnommen werden.<br />
F-37
In der folgenden Tabelle sind die Erträge und Aufwendungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit diesen<br />
verbundenen Unternehmen und Personen erzielt wurden bzw. entstanden sind (Angaben in Millionen):<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
AEMS ........................................... US$— US$— US$(91)<br />
LCH.Clearnet ...................................... (44) (364) 4<br />
QATAR .......................................... 26 9 —<br />
BlueNext<br />
BlueNext ist eine von der NYSE Euronext im Jahr 2008 ins Leben gerufene europäische Börse für den<br />
Emissionsrechtehandel. BlueNext ist ein Unternehmen nach französischem Recht. 60 % der Anteile hält die NYSE<br />
Euronext, die übrigen 40 % werden von der Caisse des Dépots et Consignation (,,CDC“) gehalten. Die NYSE<br />
Euronext bezieht die Ertrags- und Finanzlage der BlueNext in ihren Konzernabschluss ein. Im Rahmen der<br />
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zahlte die BlueNext bis Juni 2009 an bestimmte Kunden auf täglicher Basis<br />
erstattungsfähige Mehrwertsteuern, für die das Unternehmen von den französischen Steuerbehörden jeweils nach<br />
Ablauf eines Monats eine Rückerstattung erhielt. Die CDC stellte der BlueNext zur Finanzierung der Mehrwertsteuerforderung<br />
eine Kreditlinie zur Verfügung. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte die BlueNext zum<br />
31. Dezember 2008 einen ausstehenden Saldo aus der Kreditlinie bei der CDC in Höhe von 249 Mio. US$,<br />
der in der Konzernbilanz der NYSE Euronext als ,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und<br />
Personen“ ausgewiesen wurde. Mit Wirkung zum Juli 2009 wurde der Emissionsrechtehandel an der BlueNext von<br />
der Mehrwertsteuer befreit.<br />
Ziffer 12 — Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten<br />
Die NYSE Euronext bilanziert bestimmte Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert gemäß dem Topic ,,Fair<br />
Value Measurements and Disclosures“ der FASB Accounting Standards Codification. Im Topic ,,Fair Value Measurements<br />
and Disclosures“ ist Folgendes vorgesehen: eine Definition des Begriffs ,,beizulegender Zeitwert“, die<br />
Einführung einer Bewertungshierarchie in Bezug auf die Qualität der Inputfaktoren, die zur Bewertung des beizulegenden<br />
Zeitwerts herangezogen werden, und die Erweiterung der Offenlegungspflichten für die Bewertung zum<br />
beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Betrag, der beim Verkauf eines<br />
Vermögenswertes oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit in einer marktüblichen Transaktion zwischen<br />
Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erzielt bzw. bezahlt würde. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten<br />
wird mit verschiedenen Techniken bestimmt, die bis zu einem gewissen Grad mit Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />
verbunden sind, der jeweils von der Preistransparenz und der Komplexität der Instrumente abhängt.<br />
Gemäß dem Topic ,,Fair Value Measurements and Disclosures“ hat die NYSE Euronext ihre zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente auf der Grundlage des Umfangs der Ermessensentscheidungen<br />
in Zusammenhang mit den zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren in die<br />
folgende dreistufige Bewertungshierarchie eingeordnet:<br />
Stufe 1: Bei den Inputfaktoren handelt es sich um unbereinigte notierte Preise für identische Vermögenswerte<br />
oder Verbindlichkeiten auf einem aktiven Markt, zu dem die NYSE Euronext Zugang hat. In der<br />
Regel werden in dieser Kategorie auf aktiven Märkten notierte Aktien und sonstige Wertpapiere sowie<br />
Anlagen in öffentlich gehandelten Publikumsfonds mit notierten Marktpreisen ausgewiesen.<br />
Stufe 2: Inputfaktoren, die sich entweder direkt oder indirekt für im Wesentlichen die gesamte Laufzeit der<br />
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten beobachten lassen. In der Regel werden in dieser Kategorie<br />
Kommunalobligationen, Einlagenzertifikate, Unternehmensanleihen, Hypothekenbriefe, Asset-backed<br />
Securities und bestimmte Derivate ausgewiesen. Die Bewertung dieser Instrumente basiert auf notierten<br />
Preisen oder Quotierungen von Brokern für ähnliche Instrumente auf aktiven Märkten.<br />
Stufe 3: Bestimmte Inputfaktoren sind nicht beobachtbar sowie für die Bewertung zum beizulegenden<br />
Zeitwert als Ganzes erheblich. Sie spiegeln die beste Schätzung der Geschäftsführung wider, welche<br />
Faktoren die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />
heranziehen würden. Zu den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten,<br />
die in dieser Kategorie enthalten sind, gehören in der Regel bestimmte strukturierte Anlagen,<br />
Derivate, Verpflichtungen und Garantien, die aufgrund der zur Bestimmung ihres beizulegenden Zeitwerts<br />
verwendeten Bewertungstechniken nicht in Stufe 1 oder Stufe 2 eingeordnet werden können. Die zur<br />
Bewertung dieser Instrumente herangezogenen Inputfaktoren sind sowohl beobachtbar als auch nicht<br />
beobachtbar und können auch die eigenen Prognosen der NYSE Euronext einschließen.<br />
F-38
Fallen die zur Bewertung der Finanzinstrumente herangezogenen Inputfaktoren unter verschiedene Stufen der<br />
Hierarchie, erfolgt die Einstufung auf der Basis der Inputfaktoren der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung<br />
dieses Instruments zum beizulegenden Zeitwert erheblich sind. Die Einstufung in die Bewertungshierarchie wird<br />
vierteljährlich überprüft. Veränderungen bei den Inputfaktoren können zu einer Neueinstufung bestimmter<br />
finanzieller Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten führen.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Bewertungshierarchie der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und<br />
2008 für jene finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet wurden (Angaben in Millionen):<br />
Zum 31. Dezember 2010<br />
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe<br />
Aktiva<br />
Publikumsfonds (SERP/SESP) 1)<br />
.............. US$37 US$— US$— US$37<br />
Unternehmensanleihen ..................... — 1 — 1<br />
Auction Rate Securities. .................... — — 7 7<br />
Dividendenpapiere ........................ 1 — — 1<br />
Devisenderivate .......................... — 6 — 6<br />
Summe der Finanzanlagen ..................<br />
Passiva ....................................<br />
US$38 US$ 7 US$ 7 US$52<br />
Devisenderivate .......................... US$— US$— US$— US$—<br />
Zum 31. Dezember 2009<br />
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe<br />
Aktiva<br />
Publikumsfonds (SERP/SESP) 1) .............. US$49 US$— US$— US$49<br />
Unternehmensanleihen ..................... — 1 — 1<br />
Staatsanleihen ........................... — 2 — 2<br />
Asset-backed Securities .................... — 1 — 1<br />
Auction Rate Securities .................... — — 8 8<br />
Dividendenpapiere ........................ 3 — — 3<br />
Devisenderivate .......................... — 3 — 3<br />
Summe der Finanzanlagen ..................<br />
Passiva<br />
US$52 US US$ 8 US$67<br />
Devisenderivate .......................... US$— US$ 1 US$— US$ 1<br />
Zum 31. Dezember 2008<br />
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe<br />
Aktiva<br />
Publikumsfonds (SERP/SESP) 1) ............ US$ 74 US$ — US$— US$ 74<br />
Publikumsfonds (sonstige) ................ US$ 81 US$ — US$— US$ 81<br />
Unternehmensanleihen ................... — 16 — 16<br />
Collateralized Mortgage Obligation ......... — 1 — 1<br />
Geldmarktfonds 2)<br />
...................... — 94 — 94<br />
Asset-backed Securities .................. — 2 — 2<br />
Auction Rate Securities .................. — — 14 14<br />
Dividendenpapiere ...................... 2 — — 2<br />
Summe der Finanzanlagen ................ US$157US$113US$14US$284 Sonstige Aktiva (Dividendenpapiere) ........<br />
Passiva<br />
US$ 26 US$ — US$— US$ 26<br />
Zinsderivate .......................... US$ — US$ 1 US$— US$ 1<br />
1) Aktien- oder Rentenfonds, die für die Zwecke zukünftiger Zahlungen im Rahmen des Supplemental Executive<br />
Retirement Plan (,,SERP“) und des Supplemental Executive Savings Plan (,,SESP“) gehalten werden.<br />
2) Der Geldmarktfonds wurde in Stufe 2 der Bewertungshierarchie eingeordnet, da der Handel mit diesen<br />
Anteilen eingefroren wurde.<br />
F-39
Der Unterschiedsbetrag zwischen der in den obigen Tabellen dargestellten Summe der finanziellen Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 und den in der Konzernbilanz<br />
ausgewiesenen Beträgen ergibt sich im Wesentlichen aus Anlagen, die zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten<br />
Anschaffungskosten erfasst werden (z. B. nicht notierte Dividendenpapiere, Bankeinlagen und andere verzinsliche<br />
Anlagen), sowie aus Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst werden. Der beizulegende<br />
Zeitwert der langfristigen Schuldinstrumente der NYSE Euronext betrug zum 31. Dezember 2010 ca. 2,2<br />
Mrd. US$. Der Buchwert aller anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht ungefähr<br />
dem beizulegenden Zeitwert. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 besaß die NYSE Euronext Wertpapiere der<br />
Stufe 3 im Wert von 7 Mio. US$, 8 Mio. US$ bzw. 14 Mio. US$. Bei diesen Wertpapieren handelte es sich um<br />
Auction Rate Securities, die die NYSE Amex vor ihrer Übernahme durch die NYSE Euronext am 1. Oktober 2008<br />
erworben hatte. Seit Februar 2008 konnten diese Auction Rate Securities auf Auktionen nicht veräußert werden und<br />
werden zurzeit nicht zum Nennwert bewertet. Der Rückgang des Betrags der Auction Rate Securities von 14 Mio.<br />
US$ zum 31. Dezember 2008 auf 8 Mio. US$ zum 31. Dezember 2009 sowie von 8 Mio. US$ zum 31. Dezember<br />
2009 auf 7 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010 ist auf die Veräußerung solcher Wertpapiere in Höhe von 6 Mio. US$<br />
bzw. 1 Mio. US$ zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2010 lag der gewichtete Durchschnittskurs der im Umlauf<br />
befindlichen Auction Rate Securities im Wert von 7 Mio. US$ bei 92 US-Cent bezogen auf 1 US$ Nennwert und<br />
NYSE Euronext hat im sonstigen Ergebnis nicht realisierte Gewinne aus diesen Wertpapieren in Höhe von 0,3 Mio.<br />
US$ erfasst.<br />
Ziffer 13 — Derivate und Sicherungsgeschäfte<br />
Die NYSE Euronext kann derivative Instrumente zur Absicherung von finanziellen Risiken in Zusammenhang<br />
mit ihrer Finanzlage oder von Risiken einsetzen, die sie sonst im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
eingeht. Die NYSE Euronext setzt Derivate nicht für spekulative Zwecke ein und schließt Derivate nur mit<br />
Kontrahenten ab, die hohe Anforderungen hinsichtlich Kreditwürdigkeit und Ratings erfüllen. Die NYSE Euronext<br />
hat am 1. Januar 2009 Subtopic 65 des Topic ,,Derivatives and Hedging“ der Codification übernommen.<br />
Die NYSE Euronext setzt alle derivativen Instrumente in ihrer Konzernbilanz mit dem beizulegenden Zeitwert<br />
an. Bestimmte derivative Instrumente werden im Rahmen von Marktwert-Absicherungsgeschäften (Fair Value<br />
Hedge), Zahlungsfluss-Absicherungsgeschäften (Cashflow-Hedge) oder Nettoinvestitions-Absicherungsgeschäften<br />
(Net Investment Hedge) als Sicherungsinstrumente designiert. Andere derivative Instrumente werden nicht<br />
entsprechend designiert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung werden die Einzelheiten jeder designierten Sicherungsbeziehung<br />
formal dokumentiert. Dies beinhaltet das Risikomanagement-Ziel, die Absicherungsstrategie, das<br />
Grundgeschäft, die spezifischen abgesicherten Risiken, das derivative Instrument sowie die Art der Beurteilung der<br />
Wirksamkeit und ggf. der Bewertung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung. Das Sicherungsinstrument<br />
muss in Bezug auf die Kompensation der Veränderungen der Zahlungsströme oder des beizulegenden Zeitwertes<br />
des Grundgeschäfts hoch wirksam sein und die Wirksamkeit wird vierteljährlich sowohl auf retrospektiver als auch<br />
auf prospektiver Basis beurteilt.<br />
Die folgende Tabelle zeigt den in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Gesamtbetrag<br />
der Nominalwerte und des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Instrumente der NYSE Euronext (Angaben in<br />
Millionen):<br />
Nominalwert<br />
Aktiva 1)<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert der<br />
derivativen<br />
Instrumente<br />
Passiva 2)<br />
Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert<br />
wurden<br />
Devisenkontrakte ............................ US$425US$6 US$—<br />
Summe Derivate ................................ US$425US$6 US$—<br />
1) In der Konzernbilanz in der Position ,,Finanzanlagen“ enthalten.<br />
2) In der Konzernbilanz in der Position ,,Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten“ enthalten.<br />
F-40
Die Gewinne und Verluste vor Steuern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 aus derivativen<br />
Instrumenten, die im Rahmen von Nettoinvestitions-Absicherungsgeschäften als Grundgeschäfte designiert<br />
wurden, stellen sich wie folgt dar (Angaben in Millionen):<br />
Im sonstigen Ergebnis<br />
erfasster<br />
Gewinn/(Verlust)<br />
Erfolgswirksam<br />
erfasster Gewinn/<br />
(Verlust)<br />
Derivate in Nettoinvestitions-Absicherungsgeschäften (wirksamer Teil)<br />
(unwirksamer Teil)<br />
31. Dezember 2010 Zum Geschäftsjahresende Zum Geschäftsjahresende<br />
Devisenkontrakte ...................... US$(11) US$0<br />
Die Gewinne und Verluste vor Steuern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 aus derivativen<br />
Instrumenten, die nicht als Bestandteil von Sicherungsbeziehungen designiert wurden, stellen sich wie folgt dar<br />
(Angaben in Millionen):<br />
Erfolgswirksam<br />
erfasster Gewinn/<br />
Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert wurden<br />
(Verlust)<br />
31. Dezember 2010 Zum Geschäftsjahresende<br />
Devisenkontrakte ..................................... US$16<br />
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 schloss die NYSE Euronext außerdem Devisenkontrakte in den<br />
Devisenpaaren Euro/US-Dollar, Pfund Sterling/US-Dollar und Pfund Sterling/Euro mit einer Laufzeit von weniger<br />
als vier Monaten ab, um verschiedene Finanzpositionen abzusichern. Zum 31. Dezember 2010 hielt die NYSE<br />
Euronext einen ausstehenden Devisenswap für Pfund Sterling/US-Dollar im Wert von 82 Mio. £ (125 Mio. US$)<br />
mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von 1 Mio. US$ sowie ausstehende Devisenswaps für Euro/US-Dollar<br />
im Wert von 228 Mio. A (300 Mio. US$) mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von 5 Mio. US$. Diese<br />
Instrumente wurden im Januar 2011 fällig. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 beliefen sich die<br />
kumulativen Nettogewinne aus Devisenkontrakten, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert und in der<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Erträgen erfasst wurden, auf 16 Mio. US$. Der kumulative<br />
Nettoverlust, der unter den als Sicherungsinstrumente designierten Devisenkontrakten im sonstigen Ergebnis<br />
erfasst wurde, betrug 11 Mio. US$.<br />
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 hielt die NYSE Euronext keine derivativen Instrumente im<br />
Rahmen von Cashflow-Hedges und Net Investment Hedges.<br />
Ziffer 14 — Finanzanlagen<br />
Die kurzfristigen Anlagen stellen sich wie folgt dar (Angaben in Millionen):<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
31. Dezember 2010<br />
Unrealisierte<br />
Gewinne<br />
Unrealisierte<br />
Verluste 2)<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
Publikumsfonds (SERP/SESP) 1)<br />
.... US$36 US$ 1 US$— US$37<br />
Unternehmensanleihen ........... 1 — — 1<br />
Auction Rate Securities. .......... 7 — — 7<br />
Dividendenpapiere .............. 1 — — 1<br />
Devisenderivate ................ 6 — — 6<br />
Finanzanlagen ................. US$51 US$ 1 US$— US$52<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
31. Dezember 2009<br />
Unrealisierte<br />
Gewinne<br />
Unrealisierte<br />
Verluste 2)<br />
Beizule-gender<br />
Zeitwert<br />
Publikumsfonds (SERP/SESP) 1) .... US$51 US$— US$ 2 US$49<br />
Unternehmensanleihen ........... 1 — — 1<br />
Staatsanleihen ................. 2 — — 2<br />
Asset-backed Securities .......... 1 — — 1<br />
Auction Rate Securities .......... 8 — — 8<br />
Dividendenpapiere ..............<br />
Bankeinlagen und andere<br />
2 1 — 3<br />
verzinsliche Anlagen .......... 3 — — 3<br />
Finanzanlagen ................ US$68 US$ 1 US$ 2 US$67<br />
F-41
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
31. Dezember 2008<br />
Unrealisierte<br />
Gewinne<br />
Unrealisierte<br />
Verluste 3)<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
Publikumsfonds (SERP/SESP) 1)<br />
.... US$ 84 US$— US$10 US$ 74<br />
Publikumsfonds (sonstige). ........ 81 — — 81<br />
Unternehmensanleihen ...........<br />
Collateralized Mortgage<br />
17 — 1 16<br />
Obligations .................. 1 — — 1<br />
Asset-backed Securities. .......... 2 — — 2<br />
Auction Rate Securities. .......... 15 — 1 14<br />
Dividendenpapiere ..............<br />
Bankeinlagen und andere<br />
3 — 1 2<br />
verzinsliche Anlagen ........... 46 — — 46<br />
Finanzanlagen ................. US$249 US$— US$13 US$236<br />
1) Publikumsfonds in Form von Aktien- oder Rentenfonds, die für die Zwecke zukünftiger Zahlungen im Rahmen<br />
des Supplemental Executive Retirement Plan (,,SERP“) und des Supplemental Executive Savings Plan<br />
(,,SESP“) gehalten werden.<br />
2) Zum 31. Dezember 2010 und 2009 wurden alle unrealisierten Verluste für weniger als zwölf Monate<br />
ausgewiesen.<br />
3) Zum 31. Dezember 2008 wurden alle unrealisierten Verluste für weniger als zwölf Monate ausgewiesen, mit<br />
Ausnahme von unrealisierten Verlusten in Höhe von 0,6 Mio. US$, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf<br />
Monaten, aber weniger als 24 Monaten ausgewiesen wurden.<br />
Die NYSE Euronext erzielte in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 aus dem Verkauf<br />
von zur Veräußerung verfügbaren kurzfristigen Anlagen Bruttoerlöse in Höhe von 487 Mio. US$, 905 Mio. US$<br />
bzw. 2.389 Mio. US$, wobei sich die realisierten Bruttogewinne auf 1 Mio. US$, 2 Mio. US$ bzw. 17 Mio. US$<br />
beliefen, während die realisierten Bruttoverluste bei 1 Mio. US$, null bzw. 9 Mio. US$ lagen.<br />
Im Geschäftsjahr 2010 erfasste die NYSE Euronext keinen Wertminderungsaufwand für zur Veräußerung<br />
verfügbare Wertpapiere.<br />
In der folgenden Tabelle sind die fortgeführten Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der zur<br />
Veräußerung verfügbaren festverzinslichen Wertpapiere und anderen verzinslichen Anlagen nach ihrer Vertragslaufzeit<br />
aufgeführt (Angaben in Millionen):<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
Fällig in 1 Jahr oder<br />
weniger ............. US$— US$— US$ 3 US$ 3 US$ 6 US$ 6<br />
Fällig in 1 bis 5 Jahren .... — — — — 11 10<br />
Fällig in 5 bis 10 Jahren . . .<br />
Fällig zu unterschiedlichen<br />
— — — — — —<br />
Terminen 1) ........... 7 8 9 9 18 17<br />
Finanzanlagen ......... US$ 7 US$ 8 US$12 US$12 US$35 US$33<br />
1) Hierzu zählen Asset-backed Securities, Collateralized Mortgage Obligations und Auction Rate Securities.<br />
F-42
Ziffer 15 — Finanzverbindlichkeiten<br />
Die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Geldmarktpapier-Programm ......................<br />
5,125 % unbesicherte Anleihe in Höhe von 250 Mio.<br />
GBP fällig Juni 2009 (fortgeführte<br />
US$ 330 US$ 576 US$ 692<br />
Anschaffungskosten). .........................<br />
Abgegrenzte Zinsen auf langfristige<br />
— — 371<br />
Finanzverbindlichkeiten und Sonstiges ............ 36 40 38<br />
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ..............<br />
4,8 % unbesicherte Anleihe in Höhe von 750 Mio. US$<br />
366 616 1.101<br />
fällig Juni 2013 (fortgeführte Anschaffungskosten) . . .<br />
5,375 % unbesicherte Anleihe in Höhe von 1 Mrd. A<br />
749 749 748<br />
fällig Juni 2015 (fortgeführte Anschaffungskosten) . . . 1.325 1.417 1.039<br />
Langfristige Finanzverbindlichkeiten .............. 2.074 2.166 1.787<br />
Summe Finanzverbindlichkeiten ................. US$2.440 US$2.782 US$2.888<br />
Im Jahr 2007 schloss die NYSE Euronext ein auf US-Dollar und Euro lautendes globales Geldmarktpapier-<br />
Programm in Höhe von 3,0 Mrd. US$ ab, um den Erwerb der Euronext-Aktien zu refinanzieren. Zum 31. Dezember<br />
2010, 2009 und 2008 hatte die NYSE Euronext im Rahmen dieses Programms ausstehende Finanzverbindlichkeiten<br />
in Höhe von 0,3 Mrd. US$, 0,6 Mrd. US$ bzw. 0,7 Mrd. US$ zu einem durchschnittlichen Zinssatz von<br />
0,8 %, 0,4 % bzw. 2,9 %. Der effektive Zinssatz der emittierten Geldmarktpapiere unterscheidet sich nicht<br />
wesentlich von kurzfristigen Zinssätzen (US$-Libor für auf US-Dollar lautende Geldmarktpapier, Euribor für<br />
auf Euro lautende Geldmarktpapier). Die Schwankung dieser Zinssätze aufgrund des Marktumfelds kann daher den<br />
der NYSE Euronext entstehenden Zinsaufwand beeinflussen.<br />
Das Geldmarktpapier-Programm ist durch eine revolvierende syndizierte fünfjährige Bankfazilität über 2,0<br />
Mrd. US$ unterlegt, die am 4. April 2012 abläuft. Diese Bankfazilität kann auch für allgemeine Unternehmenszwecke<br />
verwendet werden, wurde jedoch zum 31. Dezember 2010 nicht in Anspruch genommen. Am 15. September<br />
2008 verringerte sich die Summe der Zusagen, die durch die NYSE Euronext im Rahmen der Fazilitätüber 2,0 Mrd.<br />
US$ bis April 2012 jederzeit abgerufen werden können, von 2,0 Mrd. US$ auf 1.833 Mio. US$ infolge des<br />
Insolvenzantrags von Lehman Brothers <strong>Holding</strong>s Inc., die für diese Fazilität eine Zusage in Höhe von 167 Mio. US$<br />
abgegeben hatte.<br />
Die Euronext hatte im Jahr 2006 vor dem Zusammenschluss mit der NYSE Gruppe eine revolvierende<br />
Kreditfazilität fürallgemeine Unternehmenszwecke in Höhe von 300 Mio. A (401 Mio. US$ zum 31. Dezember<br />
2010) abgeschlossen, die am 4. August 2011 abläuft. Zusammengefasst hatte die NYSE Euronext zum 31. Dezember<br />
2010 drei zugesagte Bankkreditfazilitäten in Höhe von insgesamt 2,2 Mrd. US$, bei denen keinerlei Beträge<br />
ausstanden. Das Geldmarktpapier-Programm und die Kreditfazilitäten wurden zu für diese Art von Verträgen<br />
marktüblichen Bedingungen abgeschlossen, die die Fähigkeit der NYSE Euronext, zusätzliche Geschäfte durchzuführen<br />
oder zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen, einschränken könnten.<br />
Im Jahr 2008 begab die NYSE Euronext festverzinsliche Anleihen im Wert von 750 Mio. US$ zu einem<br />
Zinssatz von 4,8 % mit Fälligkeit im Juni 2013 bzw. im Wert von 750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375 % mit<br />
Fälligkeit im Juni 2015, um u. a. ausstehende Geldmarktpapiere zu refinanzieren und das Laufzeitprofil ihrer<br />
Finanzverbindlichkeiten zu verlängern. Im Jahr 2009 stockte die NYSE Euronext die Anleihen im Wert von<br />
750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375 % mit Fälligkeit im Juni 2015 durch ein zusätzliches Angebot in Höhe von<br />
250 Mio. A auf 1 Mrd. A auf. Die Bedingungen der Anleihen enthalten keine finanziellen Auflagen (financial<br />
covenants). Die Anleihen können von der NYSE Euronext oder den Anleihegläubigern unter bestimmten üblichen<br />
Umständen, darunter auch ein Kontrollwechsel in Verbindung mit einer Herabstufung der Anleihen unter<br />
Investment-Grade-Qualität, zurückgenommen bzw. zurückgegeben werden. Zudem enthalten die Anleihebedingungen<br />
Bestimmungen über marktübliche Ausfallereignisse und eine Negativklausel (negative pledge covenant).<br />
F-43
Zum 31. Dezember 2010 stellt sich der Rückzahlungsplan für Finanzverbindlichkeiten wie folgt (Angaben in<br />
Millionen) dar:<br />
Fällig 2011 ................................................... US$ 366<br />
Fällig 2012 ................................................... —<br />
Fällig 2013 ................................................... 749<br />
Fällig 2014 ................................................... —<br />
Fällig 2015 oder später.......................................... 1.325<br />
Summe Finanzverbindlichkeiten .................................. US$2.440<br />
Ziffer 16 — Ertragsteuern<br />
Die Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern setzten sich wie folgt<br />
zusammen (Angaben in Millionen):<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
Inland. . . ....................................... US$166US$ 52 US$181<br />
Ausland . ....................................... 520 153 (826)<br />
Summe ........................................ US$686 US$205 US$(645)<br />
Der Ertragsteueraufwand/(-ertrag) setzte sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
Laufend:<br />
US-Bundesebene .............................. US$ 18 US$(31) US$ 73<br />
US-Einzelstaaten und -Kommunen ................. 17 (15) 20<br />
Ausland .....................................<br />
Latent:<br />
56 26 221<br />
US-Bundesebene .............................. 60 63 3<br />
US-Einzelstaaten und -Kommunen ................. (10) 20 (2)<br />
Ausland ..................................... (13) (70) (220)<br />
Summe ......................................... US$128 US$ (7) US$ 95<br />
F-44
Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Kurzfristige latente Steuern aus:<br />
Passivischen Rechnungsabgrenzungsposten ........... US$ 34 US$ 37 US$ 34<br />
Pensionszusagen (und anderen Entgeltumwandlungen) . . 18 22 19<br />
Abschreibungen ............................... 39 — —<br />
Sonstigen. . .................................. 29 41 60<br />
Kurzfristige latente Steueransprüche................ US$ 120 US$ 100 US$ 113<br />
Abschreibungen und sonstiges .................... US$ 2 US$ 18 US$ 38<br />
Kurzfristige latente Steuerschulden .................<br />
Langfristige latente Steuern aus:<br />
US$ 2 US$ 18 US$ 38<br />
Passivischen Rechnungsabgrenzungsposten ........... US$ 146 US$ 155 US$ 146<br />
Abschreibungen ............................... 46 90 86<br />
Anteilsbasierten Vergütungen ..................... 25 19 41<br />
Pensionszusagen (und anderen Entgeltumwandlungen) . . 135 142 151<br />
Altersversorgung .............................. 93 85 112<br />
Verlustvorträgen (NOL) ......................... 153 112 49<br />
Wertberichtigung .............................. (24) (19) (13)<br />
Sonstigen. . .................................. 59 96 99<br />
Langfristige latente Steueransprüche................ US$ 633 US$ 680 US$ 671<br />
Immateriellen Vermögenswerten ................... US$1.800 US$1.947 US$1.844<br />
Aktivierter Software. ........................... 67 56 33<br />
Altersversorgung .............................. 13 13 29<br />
Abschreibungen und sonstiges .................... 127 74 96<br />
Langfristigen latenten Steuerschulden ............... US$2.007 US$2.090 US$2.002<br />
Auf den Anteil der Differenzen zwischen Buchwert und Besteuerungsgrundlage (outside basis differences)<br />
(einschließlich einbehaltener Erträge) im Zusammenhang mit ausländischen Tochtergesellschaften wurden keine<br />
latenten Steuerschulden gebildet, da die Beteiligungen an diesen Tochtergesellschaften als dauerhaft eingestuft<br />
wurden. Eine Quantifizierung der latenten Steuerschulden aus diesen ausländischen Differenzen der Besteuerungsgrundlage<br />
ist nicht praktikabel.<br />
Zum 31. Dezember 2010 bestanden bei der NYSE Euronext steuerliche Verlustvorträge (Net Operating<br />
Losses, ,,NOL“) in Höhe von ca. 297 Mio. US$, die ab dem Jahr 2021 verfallen. Zum 31. Dezember 2010, 2009<br />
bzw. 2008 wurde eine Wertberichtigung auf etwa 24 Mio. US$, 19 Mio. US$ bzw. 13 Mio. US$ für bestimmte NOL<br />
vorgenommen, da es überwiegend wahrscheinlich erscheint, dass der entsprechenden Vermögenswerte aufgrund<br />
bestimmter Steuerbeschränkungen nicht realisiert werden wird. Für die verbleibenden latenten Ertragsteueransprüche<br />
erfolgte keine Wertberichtigung, da die Geschäftsführung der Ansicht ist, dass diese Vermögenswerte<br />
mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisiert werden.<br />
Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010 und 2009 konnten durch die Ausübung von Aktienoptionen<br />
und die Unverfallbarkeit von RSUs keine Steuererstattungen erzielt werden. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2008 wurden Steuererstattungen aus der Ausübung von Aktienoptionen und der Unverfallbarkeit von RSU in<br />
Höhe von 1 Mio. US$ als Erhöhung der Kapitalrücklage erfasst.<br />
F-45
In der folgenden Tabelle wird die Überleitung von gesetzlichen zu effektiven Steuersätzen zusammenfassend<br />
dargestellt:<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
Gesetzlicher Steuersatz auf US-Bundesebene. .............<br />
Steuern auf US-Einzelstaats- und -Kommunalebene (nach<br />
35,0 % 35,0 % 35,0 %<br />
Steuergutschriften auf Bundesebene) .................. 0,6 3,2 (2,6)<br />
Ausländische Geschäftsbetriebe ....................... (14,1) (38,6) 8,0<br />
Änderungen der Steuersätze.......................... (3,4) — —<br />
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts. .......... — — (53,5)<br />
Sonstige ......................................... 0,6 (3,2) (1,6)<br />
Effektiver Steuersatz. ............................... 18,7 % (3,6) % (14,7) %<br />
Für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr war der effektive Steuersatz der NYSE Euronext<br />
aufgrund (i) eines höheren Ergebnisses der ausländischen, einem niedrigeren als dem gesetzlichen Steuersatz<br />
unterliegenden Geschäftsbereichen der NYSE Euronext, (ii) des Auslaufens anwendbarer Verjährungsfristen in<br />
verschiedenen Ländern und (iii) eines einmaligen latenten Steuerertrags im Zusammenhang mit einer Reduzierung<br />
der Körperschaftsteuersätze im Vereinigten Königreich und den Niederlanden niedriger als der gesetzliche<br />
Steuersatz.<br />
Für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr war der effektive Steuersatz der NYSE Euronext<br />
aufgrund niedrigerer Steuersätze in den ausländischen Geschäftsbereichen und des Auslaufens anwendbarer<br />
Verjährungsfristen in verschiedenen Ländern niedriger als der gesetzliche Steuersatz. Zusätzlich reduzierte die<br />
Abgeltungszahlung von 355 Mio. US$ an LCH.Clearnet im Zusammenhang mit der NYSE Liffe Clearing-Vereinbarung<br />
erheblich das Vorsteuerergebnis der NYSE Euronext, was wiederum den effektiven Steuersatz beeinflusste.<br />
Für das am 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr war der effektive Steuersatz der NYSE Euronext in<br />
erster Linie aufgrund eines Wertminderungsaufwands von 1,0 Mrd. A auf den Goodwill und eines Wertminderungsaufwands<br />
von 0,5 Mrd. US$ im Zusammenhang mit der Zulassung der Berichtseinheit European Cash Trading and<br />
Listings als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) niedriger als der gesetzliche Steuersatz. Ein<br />
Teil dieser Wertminderungsaufwendungen war steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der nicht erfassten Brutto-Steuererträge in Verbindung mit der<br />
Bewertung bestimmter Positionen in verschiedenen US-amerikanischen und europäischen Steuergebieten für die<br />
Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 (Angaben in Millionen):<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />
2010 2009 2008<br />
Saldo zu Beginn des Jahres ............................<br />
(Rückgang) Anstieg aufgrund in Vorperioden eingegangener<br />
US$89 US$80 US$67<br />
Steuerpositionen ..................................<br />
Anstieg aufgrund in der Berichtsperiode eingegangener<br />
— (3) 2<br />
Steuerpositionen ..................................<br />
Rückgang aufgrund des Ablaufs der entsprechenden<br />
20 22 16<br />
Verjährungsfristen ................................. (27) (11) (6)<br />
Währungsumrechnung . . . ............................. (3) 1 —<br />
Steuernachzahlungen (-erstattungen) ..................... (4) — 1<br />
Saldo zum Ende des Jahres ............................ US$75 US$89 US$80<br />
Im Schlusssaldo zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sind Steuerpositionen in Höhe von 74 Mio. US$,<br />
46 Mio. US$ bzw. 33 Mio. US$ enthalten, die bei einer Realisierung Auswirkungen auf den effektiven Steuersatz<br />
hätten. Weder 2010 noch 2009 oder 2008 bestanden Steuerpositionen, für die der Zeitpunkt des Steuerertrags<br />
ungewiss war.<br />
Die NYSE Euronext weist Zinsen und Strafzahlungen in Verbindung mit in zu niedriger oder zu großer Höhe<br />
gezahlten Ertragsteuern als Ertragsteueraufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aus. In den<br />
Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 erfasste die NYSE Euronext in ihrer Konzern-Gewinnund<br />
Verlustrechnung Zinsen und Strafzahlungen in Höhe von 1 Mio. US$, 4 Mio. US$ bzw. 3 Mio. US$. Für die<br />
F-46
Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 betrugen die Verbindlichkeiten aus aufgelaufenen Zinsen<br />
(netto) im Zusammenhang mit der vorgenannten Netto-Steuererstattung 3 Mio. US$, 7 Mio. US$ bzw. 1 Mio. US$.<br />
In vielen Fällen beziehen sich unsichere Steuerpositionen auf Steuerjahre, für die die entsprechenden<br />
Steuerprüfungen durch Steuerbehörden noch ausstehen. In der nachstehenden Tabelle sind diese noch offenen<br />
Steuerjahre nach den größten Ländern zusammengefasst.<br />
Land<br />
Steuerprüfung<br />
läuft<br />
Noch nicht<br />
abgeschlossene<br />
Steuerjahre<br />
Vereinigte Staaten. ................................... 2000–2008 2009–2010<br />
Niederlande ........................................ keine 2009–2010<br />
Frankreich ......................................... keine 2009–2010<br />
Vereinigtes Königreich ................................ keine 2009–2010<br />
Belgien ........................................... keine 2009–2010<br />
Portugal ........................................... keine 2009–2010<br />
Die NYSE Euronext erwartet nicht, dass sich die insgesamt nicht ausgewiesenen Steuererträge innerhalb der<br />
nächsten zwölf Monate wesentlich ändern werden.<br />
Ziffer 17 — Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten<br />
Rechtliche Angelegenheiten<br />
Es folgt eine Zusammenfassung wichtiger rechtlicher Angelegenheiten zum 31. Dezember 2010.<br />
Schreiben der IRS<br />
Im November 2009 übersandte die US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) eine Berichtigungsankündigung<br />
(notice of proposed adjustment), wonach Abzüge in Höhe von ca. 161 Mio. US$, die die NYSE in den<br />
Steuerjahren 2001, 2002 und 2003 für die Vergütung ihres ehemaligen Chairman und Chief Executive Officer<br />
vorgenommen hatte, nicht anerkannt werden. Im Februar 2010 legte die NYSE Widerspruch gegen diese<br />
Entscheidung ein und wartet nun auf eine Besprechung mit dem Appeals Office der IRS.<br />
Aktionärsklagen<br />
Nach der Ankündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext mit der<br />
Deutsche Börse am 15. Februar 2011 reichten vorgebliche Aktionäre der NYSE Euronext verschiedene Klagen vor<br />
mindestens zwei einzelstaatlichen Gerichten (state courts) ein. Die Kläger streben an, eine Sammelklage im Namen<br />
aller Aktionäre der NYSE Euronext zu führen. Zu den benannten Beklagten zählen die Mitglieder des Board of<br />
Directors der NYSE Euronext, bestimmte Officers sowie die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und verbundene<br />
Unternehmen. In allen Klagen werden Ansprüche aufgrund der Verletzung von Treuepflichten gegen die beklagten<br />
natürlichen Personen sowie Ansprüche aufgrund der Beihilfe und Begünstigung dieser vorgeblichen Verletzung<br />
gegen eines oder mehrere der beklagten Unternehmen geltend gemacht. Grundsätzlich werden in den Klagen die<br />
Bedingungen der geplanten Transaktion bemängelt und es wird unter anderem eine einstweilige Verfügung gegen<br />
ihren Vollzug beantragt. Die NYSE Euronext prüft derzeit die Klageschriften und beabsichtigt eine Klageerwiderung.<br />
Neben den vorstehend beschriebenen Angelegenheiten ist die NYSE Euronext von Zeit zu Zeit an verschiedenen<br />
Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtlichen Verfahren beteiligt, die sich im Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsgangs ergeben. Ausgehend von den derzeit verfügbaren Informationen ist die NYSE Euronext<br />
nicht der Auffassung, dass die Ergebnisse dieser Verfahren wesentliche nachteilige Auswirkungen auf ihren<br />
Konzernabschluss haben werden.<br />
Verpflichtungen<br />
Die NYSE Euronext mietet Büroräume im Rahmen von nicht kündbaren Operating-Leasingverhältnissen sowie<br />
Geschäftsausstattung auf der Grundlage von Verträgen, die zu unterschiedlichen Terminen bis 2029 auslaufen. Der<br />
Mietaufwand aus diesen Leasingverhältnissen, der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowohl unter<br />
,,Raumkosten“ als auch unter ,,Systeme und Kommunikation“ ausgewiesen ist, belief sich für die Geschäftsjahre zum<br />
31. Dezember 2010, 2009 und 2008 auf insgesamt 97 Mio. US$, 123 Mio. US$ bzw. 85 Mio. US$.<br />
F-47
Die zukünftigen Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember<br />
2010 wie folgt dar (Angaben in Millionen):<br />
Operating-Leasingverhältnisse<br />
Jahr Büroräume Geschäftsausstattung<br />
Sonstige<br />
Verpflichtungen 1)<br />
Summe<br />
2011 ..................... US$ 66 US$ 4 US$ 41 US$111<br />
2012 ..................... 62 1 41 104<br />
2013 ..................... 54 — 35 89<br />
2014 ..................... 49 — — 49<br />
2015 ..................... 42 — — 42<br />
2016 und darüber hinaus . . . . . . 144 — — 144<br />
US$417 US$ 5 US$117 US$539<br />
1) Betrifft vorwiegend ausstehende Verpflichtungen für die Beteiligung der NYSE Euronext an der Qatar<br />
Exchange.<br />
Die im Vereinigten Königreich regulierte Tochtergesellschaft der NYSE Euronext für Derivate, der Londoner<br />
Markt der NYSE Liffe (in diesem Abschnitt als ,,NYSE Liffe“ bezeichnet) übernahm am 30. Juli 2009 die volle<br />
Verantwortung für die Clearingaktivitäten auf den Terminmärkten der NYSE Euronext im Vereinigten Königreich.<br />
Infolgedessen wurde die NYSE Liffe zum zentralen Kontrahenten für Kontrakte, die von ihren Clearingmitgliedern<br />
auf dem NYSE Liffe-Markt geschlossen werden, und lagert im Rahmen des NYSE Liffe Clearing-Vertrags<br />
bestimmte Dienstleistungen an die LCH.Clearnet aus. Die NYSE Liffe trägt ein Kreditrisiko gegenüber diesen<br />
Clearingmitgliedern. Die Clearingmitglieder der NYSE Liffe können infolge der Marktturbulenzen und der<br />
Verknappung auf den Kreditmärkten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die zu Insolvenzen und Ausfällen<br />
führen könnten. Die NYSE Liffe gleicht ihr Kreditrisiko durch Vereinbarungen mit der LCH.Clearnet aus, gemäß<br />
denen die LCH.Clearnet Absicherung durch Clearinggarantien und damit verbundene Risikofunktionen gegenüber<br />
der NYSE Liffe bietet, für alle ausfallenden Positionen von Mitgliedern einsteht und die zur Behebung entsprechender<br />
Ausfälle erforderlichen Ressourcen einsetzt. Zusätzlich bestehen bei der NYSE Liffe Richtlinien und<br />
Verfahren, um sicherzustellen, dass ihre Clearingmitglieder der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nachkommen<br />
können, wozu die Bedingung gehört, dass die Mitglieder bestimmte Vorgaben hinsichtlich Mindestkapitalausstattung<br />
und Reinvermögen erfüllen und Sicherheiten für ihre Handelstätigkeit hinterlegen. Dennoch kann die<br />
NYSE Euronext nicht ausschließen, dass die LCH.Clearnet unter extremen Bedingungen selbst in Schwierigkeiten<br />
geraten könnte. In diesem Fall könnten diese Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um die NYSE Liffe vor<br />
einem Ausfall zu schützen oder sicherzustellen, dass ein erheblicher Ausfall keine wesentlichen nachteiligen<br />
Auswirkungen auf die NYSE Liffe haben wird.<br />
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann die NYSE Euronext Verträge abschließen, nach deren<br />
Maßgabe sie bestimmte Zusicherungen und Gewährleistungen abzugeben hat und welche allgemeine Freistellungsverpflichtungen<br />
vorsehen. Auf der Grundlage ihrer bisherigen Erfahrung stuft die NYSE Euronext das Risiko von<br />
Verlusten im Rahmen dieser Freistellungsverpflichtungen jedoch als äußerst gering ein. Da diese jedoch mit<br />
zukünftigen, noch nicht geltend gemachten Ansprüchen gegenüber der NYSE Euronext verbunden sind, ist der<br />
mögliche Risikoumfang der NYSE Euronext in Verbindung mit diesen Verträgen ungewiss. Darüber hinaus hat die<br />
NYSE Euronext Verpflichtungen in Zusammenhang mit nicht erfassten Steuerpositionen, Pensionszusagen und<br />
anderen pensionsähnlichen Leistungen. Die Zahlungstermine im Rahmen dieser Verpflichtungen können nicht<br />
bestimmt werden.<br />
F-48
Ziffer 18 — Erläuterungen bestimmter Bilanzpositionen<br />
Sachanlagen — Diese setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Grundstücke, Gebäude und Einbauten in Gebäude.... US$ 544 US$ 524 US$ 477<br />
Mietereinbauten .............................<br />
Computer und Geschäftsausstattung einschließlich<br />
Finanzierungsleasing für 2010, 2009 und 2008 von<br />
407 209 216<br />
13 US$, 13 US$ bzw. 40 US$ . . . .............. 737 807 700<br />
Software und Softwareentwicklungskosten ......... 945 901 749<br />
Büro- und Geschäftsausstattung . . . .............. 23 26 25<br />
Abzgl.: kumulierte Abschreibungen einschließlich<br />
Finanzierungsleasing für 2010, 2009 und 2008 von<br />
2.656 2.467 2.167<br />
13 US$, 13 US$ bzw. 39 US$ . . . .............. (1.635) (1.481) (1.472)<br />
US$ 1.021 US$ 986 US$ 695<br />
In den Geschäftsjahren 2010, 2009 und 2008 aktivierte die NYSE Euronext Softwareentwicklungskosten in<br />
Höhe von ca. 68 Mio. US$, 111 Mio. US$ bzw. 67 Mio. US$. In den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009<br />
und 2008 erfasste die NYSE Euronext Abschreibungen auf aktivierte Software in Höhe von 79 Mio. US$, 84 Mio.<br />
US$ bzw. 91 Mio. US$. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 waren nicht abgeschriebene aktivierte<br />
Softwareentwicklungskosten in Höhe von 146 Mio. US$, 157 Mio. US$ bzw. 128 Mio. US$ im Nettobuchwert<br />
der Sachanlagen enthalten.<br />
Verbindlichkeiten und Rückstellungen — Diese setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ........<br />
Ertragsteuerverbindlichkeiten (einschl. unsicherer<br />
US$258US$ 466 US$365<br />
Steuerpositionen) ............................... 86 104 109<br />
Vergütungen (einschl. Abfindungszahlungen) ............ 255 355 355<br />
Sonstige Rückstellungen ........................... 173 237 168<br />
US$772 US$1.162 US$997<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte — Diese setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />
2010<br />
31. Dezember<br />
2009 2008<br />
Zu Anschaffungskosten bewertete Beteiligungen ........... US$375US$515US$512 Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen ......... 178 178 —<br />
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungen ....... — — 26<br />
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte .............<br />
Einlagen, Kosten für die Begebung von Anleihen und<br />
46 46 86<br />
sonstiges ...................................... 64 63 81<br />
US$663 US$802 US$705<br />
Ziffer 19 — Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Am 15. Februar 2011 gab die NYSE Euronext den Abschluss eines Vertrags über einen Unternehmenszusammenschluss<br />
mit der Deutsche Börse AG bekannt. Nach Maßgabe des Vertrags werden die beiden Unternehmen<br />
gemeinsam die weltweit führende Börsenorganisation bilden. Jede nationale Börse der Gruppe wird im<br />
nationalen Markt jeweils wie bisher firmieren, und alle Börsen werden weiterhin den jeweiligen nationalen<br />
aufsichtsrechtlichen Vorschriften und der jeweiligen nationalen Aufsicht unterliegen. Nach dem vollständigen<br />
Vollzug der vorgesehenen Transaktionen werden die ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse ca. 60 % und die<br />
ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext ca. 40 % der Anteile der gemeinsamen Gruppe auf voll verwässerter<br />
Basis halten, unter der Annahme, dass alle Deutsche Börse-Aktien im vorgesehenen Tauschangebot eingereicht<br />
werden. Die Transaktion bedarf der Zustimmung der Inhaber der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien<br />
F-49
mit einfacher Mehrheit sowie einer Annahmequote von 75 % im Rahmen des Tauschangebots an die Aktionäre der<br />
Deutsche Börse und der Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbs-, Finanz-, Wertpapier- und sonstigen<br />
Aufsichtsbehörden in den Vereinigten Staaten und Europa und anderen üblichen Closing-Bedingungen. Das<br />
Closing der Transaktion wird für Ende 2011 erwartet.<br />
Nach der Ankündigung der geplanten Transaktion reichten vorgebliche Aktionäre der NYSE Euronext<br />
verschiedene Klagen vor mindestens zwei einzelstaatlichen Gerichten (state courts) ein. Die Kläger streben an,<br />
eine Sammelklage im Namen aller Aktionäre der NYSE Euronext zu führen. Zu den benannten Beklagten zählen<br />
die Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext, bestimmte Officers sowie die NYSE Euronext, die<br />
Deutsche Börse und verbundene Unternehmen. In allen Klagen werden Ansprüche aufgrund der Verletzung von<br />
Treuepflichten gegen die beklagten natürlichen Personen sowie Ansprüche aufgrund der Beihilfe und Begünstigung<br />
dieser vorgeblichen Verletzung gegen eines oder mehrere der beklagten Unternehmen geltend gemacht. Grundsätzlich<br />
werden in den Klagen die Bedingungen der geplanten Transaktion bemängelt und es wird unter anderem<br />
eine einstweilige Verfügung gegen ihren Vollzug beantragt. Die NYSE Euronext prüft derzeit die Klageschriften<br />
und beabsichtigt eine Klageerwiderung.<br />
Quartalsfinanzangaben (ungeprüft)<br />
Es folgt eine Darstellung der ungeprüften Quartalsergebnisse der NYSE Euronext für die Geschäftsjahre zum<br />
31. Dezember 2010 und 2009. Diese Quartalsergebnisse wurden gemäß den allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften<br />
erstellt und beinhalten alle Anpassungen, die nach Ansicht der Geschäftsführung für eine den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ergebnisse erforderlich sind. Diese Anpassungen sind<br />
normaler wiederkehrender Natur.<br />
Q1 Q2 Q3 Q4<br />
(in Mio., außer Angaben je Aktie)<br />
2010<br />
Gesamtumsätze................................... US$1.083 US$1.247 US$1.050 US$1.045<br />
Betriebsergebnis .................................. 205 215 155 170<br />
Konzernquartalsüberschuss .......................... 125 179 123 131<br />
Konzernquartalsfehlbetrag, der auf Minderheitenanteile<br />
entfällt ....................................... 5 5 5 4<br />
Konzernquartalsüberschuss, der auf die NYSE Euronext<br />
entfällt ....................................... 130 184 128 135<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die NYSE<br />
Euronext entfällt................................ US$ 0,50 US$ 0,70 US$ 0,49 US$ 0,52<br />
Verwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die NYSE Euronext<br />
entfällt ....................................... US$ 0,50 US$ 0,70 US$ 0,49 US$ 0,51<br />
2009<br />
Gesamtumsätze................................... US$1.142 US$1.252 US$1.160 US$1.130<br />
Betriebsergebnis (Verluste) .......................... 160 (227) 187 166<br />
Konzernquartalüberschuss/(-fehlbetrag) ................. 106 (179) 124 161<br />
Konzernquartalsfehlbetrag/(-überschuss), der auf<br />
Minderheitenanteile entfällt........................ (2) (3) 1 11<br />
Konzernquartalsüberschuss/(-fehlbetrag), der auf die NYSE<br />
Euronext entfällt................................ 104 (182) 125 172<br />
Unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie, das auf die<br />
NYSE Euronext entfällt........................... US$ 0,40 US$ (0,70) US$ 0,48 US$ 0,66<br />
Verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie, das auf die NYSE<br />
Euronext entfällt................................ US$ 0,40 US$ (0,70) US$ 0,48 US$ 0,66<br />
F-50
INHALTSVERZEICHNIS ZUM GEPRÜFTEN KONZERNABSCHLUSS DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />
Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers ................ F-52<br />
Vermerk zum Konzernabschluss (International Standards on Auditing) ......................... F-53<br />
Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden<br />
Geschäftsjahre ................................................................. F-54<br />
Darstellung des Gesamtertrags und -aufwands für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />
endenden Geschäftsjahre ......................................................... F-55<br />
Konzernbilanzen zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 .................................. F-56<br />
Konzern-Kapitalflussrechnungen für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden<br />
Geschäftsjahre ................................................................. F-58<br />
Konzern- Eigenkapitalentwicklung für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden<br />
Geschäftsjahre ................................................................. F-59<br />
Konzernanhang .................................................................. F-60<br />
Die Deutsche Börse AG hat KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Konzernabschlüsse<br />
der Deutsche Börse AG und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008, die in<br />
Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden<br />
sind, aufgestellt wurden, unter Beachtung der International Accounting Standards (ISA) zu prüfen. Darüber hinaus<br />
hat die Deutsche Börse AG KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Konzernabschlüsse in<br />
Übereinstimmung mit den Standards des Public Company Accounting Oversight Board (United States) (PCAOB)<br />
zu prüfen. Im Folgenden wird zunächst der nach den Standards des PCAOB erteilte Vermerk und im Anschluss der<br />
nach den ISA erteilte Vermerk wiedergegeben.<br />
F-51<br />
Seite
Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers<br />
An den Vorstand und die Aktionäre der Deutsche Börse AG<br />
Wir haben die beigefügten Konzernbilanzen der Deutsche Börse AG und ihrer Tochtergesellschaften zum<br />
31. Dezember 2010, 2009 und 2008 und die dazugehörigen Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen, Konzerngesamtergebnisrechnungen,<br />
Konzernkapitalflussrechnungen und Konzerneigenkapitalveränderungsrechnungen<br />
für jedes Jahr in der Dreijahresperiode bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Verantwortung für die Konzernabschlüsse<br />
liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer<br />
Prüfung ein Urteil zu diesen Konzernabschlüssen abzugeben.<br />
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den Standards des Public Company Accounting<br />
Oversight Board (United States) durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die Abschlussprüfung so zu planen<br />
und durchzuführen, dass wir eine hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Konzernabschlüsse frei von<br />
wesentlichen falschen Angaben sind. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die stichprobenweise Prüfung der in den<br />
Konzernabschlüssen enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben anhand von Prüfungsnachweisen. Eine<br />
Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der wesentlichen<br />
geschätzten Werte sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Konzernabschlüsse. Wir sind der<br />
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Nach unserer Beurteilung stellen die oben dargestellten Konzernabschlüsse, in allen wesentlichen Belangen,<br />
die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2010, 2009<br />
und 2008 sowie die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit und die Cashflows für die an diesen Stichtagen endenden<br />
Geschäftsjahre in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU<br />
anzuwenden sind, sachgerecht dar.<br />
Frankfurt am Main, den 2. Mai 2011<br />
Gez. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
F-52
An die Deutsche Börse AG<br />
Vermerk zum Konzernabschluss<br />
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers<br />
Wir haben die beigefügten Konzernabschlüsse der Deutsche Börse AG und ihrer Tochtergesellschaften —<br />
bestehend aus den Konzernbilanzen zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 und den dazugehörigen Konzern-<br />
Gewinn- und Verlustrechnungen, Konzerngesamtergebnisrechnungen, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnungen<br />
und Konzernkapitalflussrechnungen für die Dreijahresperiode bis zum 31. Dezember 2010 sowie die<br />
Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und weiteren Angaben — geprüft.<br />
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Konzernabschlüsse<br />
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der Konzernabschlüsse, die in Übereinstimmung<br />
mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben, und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den<br />
tatsächliche Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen<br />
Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von<br />
wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.<br />
Verantwortung des Abschlussprüfers<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesen Konzernabschlüssen<br />
abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing<br />
(ISA) durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die<br />
Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir eine hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die<br />
Konzernabschlüsse frei von wesentlichen falschen Angaben sind.<br />
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die<br />
in den Konzernabschlüssen enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der<br />
Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der<br />
Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen in den Konzernabschlüssen ein.<br />
Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist<br />
für die Aufstellung eines Konzernabschlusses durch die Einheit, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild vermittelt, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen<br />
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns<br />
abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden<br />
und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in<br />
der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Konzernabschlüsse.<br />
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als<br />
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.<br />
Prüfungsurteil<br />
Nach unserer Beurteilung vermitteln die Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom<br />
IASB herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesentlichen Belangen, ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer<br />
Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie der Ertragslage und der Cashflows für<br />
die an diesen Stichtagen endenden Geschäftsjahre.<br />
Frankfurt am Main, den 2. Mai 2011<br />
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Unterschrift Unterschrift<br />
Bors Hommel<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
F-53
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />
Konzernanhang 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Umsatzerlöse 4 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft 5 59,4 97,4 236,8<br />
Sonstige betriebliche Erträge 6 61,0 130,6 66,7<br />
Gesamterlöse 2.226,7 2.289,7 2.758,6<br />
Volumenabhängige Kosten –210,9 –250,3 –270.1<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten 2.015,8 2.039,4 2,488,5<br />
Personalaufwand 7 –502,0 –394,3 –409,8<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand 8 –583,5 –569,1 –137,1<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 –414,7 –433,4 –439,0<br />
Operative Kosten –1.500,2 –1.396,8 �985,9<br />
Beteiligungsergebnis 11 12,2 –4,8 5,8<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 527,8 637,8 1.508,4<br />
Finanzerträge 12 24,0 51,0 237,6<br />
Finanzaufwendungen 12 –132,2 –130,7 –277,1<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) 419,6 558,1 1.468,9<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13 –24,5 –86,9 –418,6<br />
Jahresüberschuss<br />
davon Anteilseigner der Muttergesellschaft<br />
395,1 471,2 1.050,3<br />
(Konzern-Jahresüberschuss) 417,8 496,1 1.033,3<br />
davon nicht beherrschende Gesellschafter –22,7 –24,9 17,0<br />
Ergebnis je Aktie (unverwässert) (E) 40 2,25 2,67 5,42<br />
Ergebnis je Aktie (verwässert) (E) 40 2,24 2,67 5,41<br />
Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />
F-54
Darstellungen des Gesamtertrags und -aufwands<br />
für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />
Konzernanhang 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Jahresüberschuss laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 395,1 471,2 1.050,3<br />
Währungsdifferenzen 1)<br />
24 102,9 –38,5 56,4<br />
Neubewertung der Cashflow-Hedges 8,1 –9,4 6,1<br />
Neubewertung von Beteiligungen 0 103,7 0<br />
Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –9,3 11,8 –17,4<br />
Latente Steuern 24 –29,9 11,0 –23,3<br />
Im Eigenkapital erfasste Gewinne 71,8 78,6 21,8<br />
Gesamtertrag für die Periode 466,9 549,8 1.072,1<br />
davon Anteilseigner der Muttergesellschaft 470,4 581,6 1.040,4<br />
davon nicht beherrschende Gesellschafter –3,5 –31,8 31,7<br />
1) In den Währungsdifferenzen sind 6,1 Mio. A (2009: –2,9 Mio. A; 2008: –0,5 Mio. A) enthalten, die im Rahmen<br />
des Beteiligungsergebnisses neutral in der Position ,,Angesammelte Gewinne“ erfasst wurden.<br />
Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />
F-55
Konzernbilanzen<br />
zum 31. Dezember<br />
Aktiva<br />
Konzernanhang 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />
Immaterielle Vermögenswerte 14<br />
Software 50,2 84,5 101,1<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte 2.059,6 1.987,3 1.977,0<br />
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 65,2 26,0 17,5<br />
Andere immaterielle Vermögenswerte 914,9 1.333,7 1.350,9<br />
3.089,9 3.431,5 3.446,5<br />
Sachanlagen 15<br />
Einbauten in Gebäuden 39,0 23,1 29,9<br />
Computerhardware, Betriebs- und Geschäftsausstattung 70,2 61,5 75,0<br />
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 29,0 14,8 4,0<br />
138,2 99,4 108,9<br />
Finanzanlagen 16<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen 172,6 152,5 156,6<br />
Andere Beteiligungen 64,7 60,0 52,8<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 1.555,6 1.468,2 756,3<br />
Sonstige Wertpapiere 12,1 29,0 6,8<br />
Sonstige Ausleihungen 1)<br />
1,0 0 0<br />
1.806,0 1.709,7 972,5<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 17 27,7 5,6 13,5<br />
Aktive latente Steuerforderungen 13 7,7 4,8 3,5<br />
Summe langfristige Vermögenswerte<br />
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />
Forderungen und sonstige Vermögenswerte<br />
5.069,5 5.251,0 4.544,9<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 19 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 20 7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 212,1 207,4 210,7<br />
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen<br />
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />
5,6 8,6 5,7<br />
Beteiligungsverhältnis besteht 4,4 1,5 1,0<br />
Forderungen aus Ertragsteuern 2)<br />
25,6 48,8 96,0<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 22 141,4 167,1 60,5<br />
136.798,1 150.804,2 130.486,2<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung 23 6.185,8 4.745,6 10.364,7<br />
Kassenbestand und sonstige Bankguthaben 797,1 559,7 482,8<br />
Summe kurzfristige Vermögenswerte 143.781,0 156.109,5 141.333,7<br />
Summe Aktiva 148.850,5 161.360,5 145.878,6<br />
1) Davon 1,0 Mio. A (2009 und 2008: null) Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen<br />
2) Davon 14,1 Mio. A (2009: 14,8 Mio. A; 2008: 18,3 Mio. A) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr aus<br />
Körperschaftsteuerguthaben gemäß §37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG)<br />
Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />
F-56
Passiva<br />
Konzernanhang 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
EIGENKAPITAL 24<br />
Gezeichnetes Kapital 195,0 195,0 195,0<br />
Kapitalrücklage 1.247,0 1.247,0 1.247,0<br />
Eigene Aktien –586,5 –587,8 –596,4<br />
Neubewertungsrücklage 124,9 125,2 29,3<br />
Angesammelte Gewinne 1.971,0 1.886,8 1.779,4<br />
Konzerneigenkapital 2.951,4 2.866,2 2.654,3<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender<br />
Gesellschafter 458,9 472,6 324,0<br />
Summe Eigenkapital 3.410,3 3.338,8 2.978,3<br />
LANGFRISTIGE SCHULDEN<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen 25 21,3 30,1 18,8<br />
Sonstige langfristige Rückstellungen 26, 27 86,6 80,5 72,9<br />
Latente Steuerschulden 13 297,7 442,0 600,6<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten 1)<br />
28 1.455,2 1.514,9 1.512,9<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 9,6 26,0 8,5<br />
Summe langfristige Schulden<br />
KURZFRISTIGE SCHULDEN<br />
1.870,4 2.093,5 2.213,7<br />
Steuerrückstellungen<br />
davon Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:<br />
302,1 Mio. A (2009: 307,3 Mio. A; 2008:<br />
230,9 Mio. A)<br />
26, 29 345,0 316,8 239,3<br />
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 26, 30 134,8 67,4 83,5<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 19 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />
Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft 2)<br />
31 7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20,1 0 0<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 96,5 95,1 112,3<br />
Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen<br />
4,0 9,2 8,7<br />
ein Beteiligungsverhältnis besteht 13,6 13,9 9,4<br />
Bardepots der Marktteilnehmer 32 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 33 245,9 284,9 412,1<br />
Summe kurzfristige Schulden 143.569,8 155.928,2 140.686,6<br />
Summe Schulden 145.440,2 158.021,7 142.900,3<br />
Summe Passiva 148.850,5 161.360,5 145.878,6<br />
1) Davon 11,2 Mio. A (2009: 11,2 Mio. A; 2008: null) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
2) Davon 0,1 Mio. A (2009: 198,0 Mio. A; 2008: 278,0 Mio. A) Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten<br />
Unternehmen<br />
Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />
F-57
Konzern-Kapitalflussrechnungen<br />
für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />
Konzernanhang 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Jahresüberschuss 395,1 471,2 1.050,3<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand 8 583,5 569,1 137,1<br />
(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Rückstellungen 36 –2,9 19,3 –47,5<br />
Latente Ertragsteuererträge 13 –205,8 –219,9 –29,5<br />
Übrige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen<br />
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer<br />
Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile:<br />
36 –1,0 5,9 3,3<br />
Abnahme/(Zunahme) der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte 36 50,4 –42,6 265,3<br />
Zunahme/(Abnahme) der kurzfristigen Schulden 36 152,7 –2,3 –100,3<br />
(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten –12,6 0,3 0,3<br />
(Nettogewinn)/Nettoverlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten –15,5 0,5 –0,1<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36 943,9 801,5 1.278,9<br />
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –133,9 –172,3 –94,5<br />
Auszahlungen für Investitionen in langfristige Finanzinstrumente –771,0 –1.113,9 –344,0<br />
Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener<br />
–6,8 –1,4 –122,3<br />
Zahlungsmittel 0,1 1)<br />
–51,0 0<br />
Effekte aus dem Abgang von (Anteilen an) Tochterunternehmen abzüglich<br />
abgegebener Zahlungsmittel 10,4 –5,9 –24,6<br />
Einzahlungen aus der Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />
(Nettozunahme)/Nettoabnahme der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus<br />
0 7,5 16,8<br />
dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten<br />
Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbaren langfristigen<br />
–12,4 165,6 –391,2<br />
Finanzinstrumenten 393,5 88,7 19,9<br />
Einzahlungen aus Abgängen von sonstigen langfristigen Vermögenswerten 0 0 0,3<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit 37 –520,1 –1.082,7 –939,6<br />
Mittelabfluss aus dem Erwerb eigener Aktien 0 0 –380,5<br />
Mittelzufluss aus dem Verkauf eigener Aktien 0 4,2 7,0<br />
Mittelzufluss von nicht beherrschenden Gesellschaftern 4,0 20,4 0<br />
Mittelabfluss aus langfristiger Finanzierung –97,2 –3,9 –500,0<br />
Mittelzufluss aus langfristiger Finanzierung 0 11,1 2)<br />
1.481,6<br />
Mittelabfluss aus kurzfristiger Finanzierung –103,7 3)<br />
–811,2 –1.941,7<br />
Mittelzufluss aus kurzfristiger Finanzierung 0 715,1 4)<br />
Zahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen –0,5 –0,4 –0,8<br />
Ausschüttung an Aktionäre –390,5 –390,2 –403,0<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 38 –587,9 –454,9 –943,0<br />
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –164,1 –736,1 –603,7<br />
Einfluss von Währungsdifferenzen 5)<br />
4,0 2,5 11,7<br />
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6)<br />
–285,4 448,2 1.040,2<br />
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 6)<br />
39 –445,5 –285,4 448,2<br />
Erhaltene Zinsen und ähnliche Erträge 7)<br />
Erhaltene Dividenden<br />
21,4 50,8 218,4<br />
7)<br />
7,4 11,4 11,7<br />
Gezahlte Zinsen 7)<br />
–105,9 –144,7 –263,5<br />
Ertragsteuerzahlungen –178,6 –181,7 –474,4<br />
1) Im Rahmen des Erwerbs der Tradegate Exchange GmbH zu einem Kaufpreis von 0,4 Mio. A wurden Zahlungsmittel in<br />
Höhe von 0,5 Mio. A erworben.<br />
2) Mittelzufluss durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter<br />
3) Davon 3,7 Mio. A aus Darlehensrückzahlung an einen nicht beherrschenden Gesellschafter<br />
4) Davon 3,7 Mio. A durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter<br />
5) Enthält im Wesentlichen die aus der Umrechnung des Teilkonzerns ISE entstandenen Währungsdifferenzen<br />
6) Ohne Bardepots der Marktteilnehmer<br />
7) Zins- und Dividendenzahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet.<br />
Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />
F-58<br />
794,4
Konzern-Eigenkapitalentwicklung<br />
für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />
davon enthalten im<br />
Gesamtertrag<br />
für die Periode<br />
Konzernanhang 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Bilanz zum 1. Januar 195,0 195,0 200,0<br />
Einziehung von eigenen Aktien 0 0 –5,0<br />
Bilanz zum 31. Dezember<br />
Kapitalrücklage<br />
195,0 195,0 195,0<br />
Bilanz zum 1. Januar 1.247,0 1.247,0 1.242,0<br />
Einziehung von eigenen Aktien 0 0 5.0<br />
Bilanz zum 31. Dezember<br />
Eigene Aktien<br />
1.247,0 1.247,0 1.247,0<br />
Bilanz zum 1. Januar –587,8 –596,4 –589,8<br />
Erwerb von eigenen Aktien 0 0 –380,5<br />
Einziehung von eigenen Aktien<br />
Verkäufe im Rahmen des<br />
0 0 363,6<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 1,3 8,6 10,3<br />
Bilanz zum 31. Dezember –586,5 –587,8 –596,4<br />
Neubewertungsrücklage 24<br />
Bilanz zum 1. Januar 125,2 29,3 32,1<br />
Neubewertung der Cashflow-Hedges 8,1 –9,4 6,1 8,1 –9,4 6,1<br />
Aufdeckung stiller Reserven aus Fair Value-Bewertung 0 103,7 0 0 103,7 0<br />
Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –9,3 11,8 –17,4 –9,3 11,8 –17,4<br />
Veränderung aus aktienbasierter Vergütung<br />
Latente Steuern auf die Neubewertung der<br />
–1,4 –10,8 11,0 0 0 0<br />
Finanzinstrumente 13 2,3 0,6 –2,5 2,3 0,6 –2,5<br />
Bilanz zum 31. Dezember 124,9 125,2 29,3<br />
Angesammelte Gewinne 24<br />
Bilanz zum 1. Januar 1.886,8 1.779,4 1.493,0<br />
Ausschüttung an Aktionäre –390,5 –390,2 –403.0 0 0 0<br />
Konzern-Jahresüberschuss 417,8 496,1 1.033,3 417,8 496,1 1.033,3<br />
Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen 89,1 –8,9 40,5 83,7 –31,6 41,7<br />
Einziehung von eigenen Aktien 0 0 –363,6 0 0 0<br />
Latente Steuern 13 –32,2 10,4 –20,8 –32,2 10,4 –20,8<br />
Bilanz zum 31. Dezember 1.971,0 1.886,8 1.779,4<br />
Konzerneigenkapital zum 31. Dezember<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender<br />
Gesellschafter<br />
2.951,4 2.866,2 2.654,3 470,4 581,6 1.040,4<br />
Bilanz zum 1. Januar 472,6 324,0 312,9<br />
Veränderung aus Kapitalmaßnahmen<br />
Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am<br />
–10,5 180,6 –20,6 0 0 0<br />
Nettogewinn von Konzerngesellschaften –22,7 –24,9 17,0 –22,7 –24,9 17,0<br />
Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen 19,5 –7,1 14,7 19,2 –6,9 14,7<br />
Bilanz zum 31. Dezember 458,9 472,6 324,0 –3,5 –31,8 31,7<br />
Summe Eigenkapital zum 31. Dezember 3.410,3 3.338,8 2.978,3 466,9 549,8 1.072,1<br />
Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />
F-59
Konzernanhang<br />
Grundlagen und Methoden<br />
1. Allgemeine Grundsätze<br />
Die Deutsche Börse AG (,,die Gesellschaft“) ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft.<br />
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Frankfurt am Main.<br />
Der Konzernabschluss für die drei Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endeten, wurde im<br />
Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglich veröffentlichten<br />
Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung<br />
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards<br />
in der Europäischen Union anzuwenden sind. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 gab es<br />
keine geltenden Standards oder Interpretationen, die bis dato nicht von EU übernommen wurden und die<br />
Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten. Entsprechend stimmt der Konzernabschluss auch mit den IFRS<br />
in ihrer vom IASB herausgegebenen Fassung überein.<br />
Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards — 2010 umgesetzt<br />
Die folgenden vom IASB veröffentlichten und zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Standards und Interpretationen<br />
wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2010 angewandt.<br />
Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“ (April 2009)<br />
Dieser Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS bewirkt Änderungen bei Darstellung, Ansatz und<br />
Bewertung sowie Begriffs- oder redaktionellen Änderungen mit minimalen Auswirkungen auf die Bilanzierung.<br />
Die meisten Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen.<br />
Anpassungen IFRS 2 ,,Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Konzern“ (Juni 2009)<br />
Die Änderungen dienen der Klarstellung des Anwendungsbereichs von IFRS 2 und dessen Zusammenwirken mit<br />
anderen Standards. Die Änderungen sind retrospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2010 beginnen.<br />
Überarbeiteter IFRS 3 ,,Unternehmenszusammenschlüsse“ und Anpassungen IAS 27 ,,Konzern- und<br />
Einzelabschlüsse nach IFRS“ (Januar 2008)<br />
Die Anpassungen betreffen in erster Linie die Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter im<br />
Rahmen eines Unternehmenserwerbs. Künftig kann bei Akquisitionen von unter 100 Prozent der Geschäfts- oder<br />
Firmenwert (Goodwill) voll aufgedeckt werden, d. h. inklusive des Anteils des Geschäfts- oder Firmenwertes, der<br />
auf den nicht beherrschenden Gesellschafter entfällt (Full Goodwill Method). Weitere wesentliche Änderungen<br />
betreffen den sukzessiven Anteilserwerb. Sofern sich die Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne<br />
Verlust der Kontrolle über das Unternehmen ändert, müssen die Änderungen erfolgsneutral erfasst werden.<br />
Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs sind in voller Höhe als Aufwand zu erfassen. Der neue Standard und<br />
die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.<br />
IFRIC 17 ,,Sachdividenden an Eigentümer“ (November 2008)<br />
Die Interpretation legt die Bilanzierung von Sachdividenden an Eigentümer eines Unternehmens fest.<br />
Die Änderungen sind spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.<br />
Neue Rechnungslegungsstandards — bisher nicht umgesetzt<br />
Folgende Standards und Interpretationen, die die Deutsche Börse AG und ihre Tochterunternehmen (im folgenden<br />
als ,,Gruppe Deutsche Börse“ oder ,,Gruppe“ bezeichnet) für das Jahr 2010 nicht vorzeitig anwenden, wurden bis<br />
zum Datum der Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses vom IASB veröffentlicht. Die Angaben in Klammern<br />
beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung durch den IASB.<br />
IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (November 2009)<br />
Mit IFRS 9 werden neue Regeln für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten<br />
eingeführt. Sie sehen vor, dass alle finanziellen Vermögenswerte, die bisher im Anwendungsbereich von IAS 39<br />
sind, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der<br />
Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; eine vorzeitige<br />
Anwendung ist zulässig.<br />
F-60
Überarbeiteter IAS 24 ,,Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ (November<br />
2009)<br />
Die überarbeitete Fassung des Standards befreit regierungsverbundene Unternehmen teilweise von Angabepflichten<br />
und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person wird präzisiert.<br />
Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />
Anpassungen IAS 32 ,,Einstufung von Bezugsrechten“ (Oktober 2009)<br />
Die Anpassungen betreffen die Bilanzierung von ausgegebenen Bezugsrechten (Rechte, Optionen oder Optionsscheine),<br />
die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten notiert sind. Diese<br />
Bezugsrechte sind künftig als Eigenkapital zu klassifizieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen.<br />
Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“ (Mai 2010)<br />
Die Änderungen betreffen sechs Standards sowie eine Interpretation. Die meisten Änderungen sind auf Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />
Anpassung IFRS 7 ,,Finanzinstrumente: Anhangangaben — Übertragung von finanziellen Vermögenswerten“<br />
(Oktober 2010)<br />
Die Anpassung führt zu erweiterten Anhangangaben bei Transaktionen, die zu einer Übertragung von finanziellen<br />
Vermögenswerten führen. Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, eine höhere Transparenz für Risiken zu<br />
schaffen, die beim Übertragenden verbleiben. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder<br />
nach dem 1. Juli 2011 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig.<br />
Anpassung IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (Oktober 2010)<br />
Die Anpassung ergänzt den Standard ,,Finanzinstrumente“ um Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten.<br />
Sofern für finanzielle Verbindlichkeiten die Fair Value Option angewandt wird, sind Neuerungen<br />
beim Erfassen der Veränderung des eigenen Kreditrisikos zu berücksichtigen: Eine Änderung des Kreditrisikos ist<br />
nun im Eigenkapital und nicht länger in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Änderungen sind auf<br />
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig,<br />
sofern auch die Bilanzierungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte angewandt werden.<br />
Anpassung IAS 12 ,,Latente Steuern“ (Dezember 2010)<br />
Latente Steuern auf Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 40 bewertet werden, sollen<br />
grundsätzlich die steuerlichen Konsequenzen abbilden, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung der<br />
entsprechenden Vermögenswerte ergeben. Die Anpassung des Standards schafft eine Ausnahmeregelung zu<br />
diesem Grundsatz und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen.<br />
IFRIC 19 ,,Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“ (November 2009)<br />
IFRIC 19 liefert Leitlinien für die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten, die ein Schuldner nach Neuaushandlung<br />
der Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung ausgibt. Die<br />
Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Juni 2010 beginnen, anzuwenden.<br />
Anpassung IFRIC 14 ,,Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“ (November 2009)<br />
Die Anpassung soll unbeabsichtigte Folgen von IFRIC 14 beseitigen. Besteht für einen leistungsorientierten Plan<br />
eine Mindestdotierungsverpflichtung, muss diese Vorauszahlung nach der vorliegenden Änderung als Vermögenswert<br />
bilanziert werden. Die Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010<br />
beginnen, anzuwenden.<br />
Aus der Anwendung der neuen IFRS, der überarbeiteten IAS/IFRS und der neuen Interpretationen erwartet die<br />
Gruppe Deutsche Börse (mit Ausnahme des IFRS 9) keine wesentlichen Auswirkungen auf ihren Konzernabschluss.<br />
F-61
2. Konsolidierungskreis<br />
Der in den Konsolidierungskreis aufgenommene Anteilsbesitz der Deutsche Börse AG an Tochterunternehmen,<br />
assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2010 geht aus den folgenden<br />
Tabellen hervor.<br />
Tochterunternehmen, die voll in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden<br />
Gesellschaft Sitz<br />
Anteil am Kapital<br />
am 31.12.2010<br />
unmittelbar (mittelbar)<br />
%<br />
Clearstream <strong>Holding</strong> AG Deutschland 100,00<br />
Clearstream International S.A. Luxemburg (100,00)<br />
Clearstream Banking S.A. Luxemburg (100,00)<br />
Clearstream Banking Japan, Ltd. Japan (100,00)<br />
REGIS-TR S.A. Luxemburg (50,00)<br />
Clearstream Banking AG Deutschland (100,00)<br />
Clearstream Services S.A. Luxemburg (100,00)<br />
Clearstream Operations Prague s.r.o. Tschechien (100,00)<br />
LuxCSD S.A. Luxemburg (50,00)<br />
Deutsche Börse Systems AG Deutschland 100,00<br />
Deutsche Boerse Systems Inc. USA (100,00)<br />
Deutsche Gesellschaft für Wertpapierabwicklung mbH Deutschland 100,00<br />
Eurex Zürich AG Schweiz 50,00 1)<br />
Eurex Frankfurt AG Deutschland (50,00) 1)<br />
Eurex Bonds GmbH Deutschland (39,72) 2)<br />
Eurex Clearing AG Deutschland (50,00) 1)<br />
Eurex Repo GmbH Deutschland (50,00) 1)<br />
Eurex Services GmbH Deutschland (50,00) 1)<br />
U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. USA (50,00) 1)<br />
International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. USA (50,00) 1)<br />
ETC Acquisition Corp. USA (50,00) 1)<br />
International Securities Exchange, LLC USA (50,00) 1)<br />
Longitude, LLC USA (50,00) 1)<br />
Finnovation S.A. Luxemburg 100,00<br />
Infobolsa S.A. Spanien 50,00<br />
Difubolsa, Serviços de Difusão e Informaçao de Bolsa,<br />
S.A. Portugal (50,00)<br />
Infobolsa Deutschland GmbH Deutschland (50,00)<br />
Market News International Inc. USA 100,00<br />
Need to Know News, LLC USA (100,00)<br />
Risk Transfer Re S.A. Luxemburg 100,00<br />
STOXX Ltd. Schweiz 50,10<br />
Tradegate Exchange GmbH Deutschland 75,00<br />
Xlaunch GmbH Deutschland 100,00<br />
Deutsche Börse Services s.r.o. Tschechien (100,00)<br />
1) Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis: 85 Prozent<br />
2) Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis: 67,52 Prozent<br />
Die Deutsche Börse AG hält 50 Prozent der Stimmrechte an der Infobolsa S.A. Das wesentliche Entscheidungsgremium<br />
der Infobolsa S.A. ist das Board of Directors. Hier hat die Deutsche Börse AG über das Stimmrecht des<br />
Vorsitzenden die Stimmenmehrheit.<br />
Die Deutsche Börse AG verfügt zudem über 50 Prozent der Stimmrechte an der Eurex Zürich AG. Das wesentliche<br />
Entscheidungsgremium der Eurex Zürich AG, der Verwaltungsrat, wird mehrheitlich von der Deutsche Börse AG<br />
bestimmt, so dass die Deutsche Börse AG über dieses Organ die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen kann.<br />
Die Deutsche Börse AG hält indirekt 39,7% der Stimmrechte an der Eurex Bonds GmbH. Über ihr Tochterunternehmen<br />
Eurex Zürich AG, das 79,4% der Stimmrechte hält, kann sie die Finanz- und Geschäftspolitik der<br />
Eurex Bonds GmbH bestimmen.<br />
F-62
Veränderungen im Konsolidierungskreis<br />
Deutschland Ausland Summe<br />
Zum 1. Januar 2010 12 21 33<br />
Zugänge 1 2 3<br />
Abgänge �1 �1 �2<br />
Zum 31. Dezember 2010 12 22 34<br />
Mit Wirkung zum 8. Januar 2010 erwarb die Deutsche Börse AG zum Kaufpreis von 0,4 Mio. A einen Anteil von<br />
75,0 Prozent an der Tradegate Exchange GmbH, Berlin, Deutschland. Aus der zum Berichtszeitpunkt abgeschlossenen<br />
Kaufpreisallokation ergibt sich kein Geschäfts- oder Firmenwert. Die Gesellschaft wurde im ersten<br />
Quartal 2010 erstmals voll in den Konzernabschluss einbezogen.<br />
Die bisher voll in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft Avox Ltd., Wrexham, Großbritannien, an<br />
der die Deutsche Börse AG mit 76,82 Prozent beteiligt war, wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2010 veräußert. Der<br />
Verkaufspreis belief sich auf einen Betrag von 11,3 Mio A.<br />
Am 21. Juli 2010 gründeten die Clearstream International S.A., Luxemburg, und die Banque centrale du<br />
Luxembourg die Gesellschaft LuxCSD S.A., Luxemburg, an der die Clearstream International S.A. mit 50,0<br />
Prozent beteiligt ist. Da die Clearstream International S.A. über das Mandat des Aufsichtsratsvorsitzenden verfügt,<br />
das zudem mit einem Stichentscheid ausgestattet ist, wird von einem beherrschenden Einfluss ausgegangen. Die<br />
Tochtergesellschaft wird seit dem vierten Quartal voll in den Konzernabschluss einbezogen.<br />
Mit Wirkung zum 9. Dezember 2010 gründeten die Clearstream Banking S.A., Luxemburg, und die Sociedad de<br />
Géstion de los Sistemas de Registro, Compensación y Liquidación de Valores S.A.U., Madrid, Spanien, das<br />
Unternehmen REGIS-TR S.A., Luxemburg, an dem die Clearstream Banking S.A. 50,0 Prozent hält. Da die<br />
Clearstream Banking S.A. über das Mandat des Aufsichtsratsvorsitzenden verfügt, das zudem mit einem Stichentscheid<br />
ausgestattet ist, wird von einem beherrschenden Einfluss ausgegangen. Die Tochtergesellschaft wird seit<br />
dem vierten Quartal 2010 voll in den Konzernabschluss einbezogen.<br />
Am 31. Januar 2011 erwarb die Infobolsa S.A., Madrid, Spanien, einen Anteil von 62 Prozent an der Open Finance<br />
S.L., Valencia, Spanien, zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. A. Das Unternehmen wird zum 31. Januar 2011 voll in den<br />
Konzernabschluss einbezogen. Die Kaufpreisallokation war zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Konzernabschlusses<br />
noch nicht abgeschlossen.<br />
Im Jahr 2009 hatten die nachfolgenden Änderungen konsolidierter Tochterunternehmen einen wesentlichen<br />
Einfluss:<br />
Am 26. Januar 2009 übernahm die Deutsche Börse AG die Market News International Inc. (MNI), New York, USA,<br />
gegen Zahlung eines Kaufpreises von 10,8 Mio. US$ (davon Anschaffungsnebenkosten: 0,9 Mio. US$) abzüglich<br />
erhaltener Zahlungsmittel (2,3 Mio. US$). Im Kaufpreis enthalten ist ein Geschäfts- oder Firmenwert von 7,8 Mio.<br />
US$, der dem Zugang zu globalen handelsrelevanten Informationen seitens der MNI wie Meldungen von Behörden<br />
und supranationalen Organisationen zuzurechnen ist. Die MNI wurde im ersten Quartal 2009 als hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft erstmals in den Konzernabschluss einbezogen.<br />
Mit Wirkung zum 20. November 2009 erwarb die MNI einen hundertprozentigen Anteil an der Need to Know<br />
News, LLC, Chicago, USA. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus einer Barkomponente in Höhe von 2,3 Mio.<br />
US$ (einschließlich Anschaffungsnebenkosten von 0,6 Mio. US$) und einer Earnout-Komponente in Höhe von 20<br />
Prozent der Umsatzerlöse der Need to Know News, LLC, die in den nächsten drei Geschäftsjahren zu zahlen ist. Bei<br />
dem Erwerb entstand ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,9 Mio. US$. Die Gesellschaft wurde zum<br />
31. Dezember 2009 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen.<br />
Der Anteil der Deutsche Börse AG an der zuvor als assoziiertes Unternehmen bilanzierten STOXX Ltd., Zürich,<br />
Schweiz, wurde am 29. Dezember 2009 von 33,33 Prozent auf 50,1 Prozent erhöht. Für den Erwerb des Anteils von<br />
16,77 Prozent wurde ein Kaufpreis in Höhe von 86,6 Mio. A (einschließlich Anschaffungsnebenkosten von 1,7 Mio.<br />
A) vereinbart. Dieser setzt sich zusammen aus einer sofort fälligen Barkomponente (68,5 Mio. A), dem Verzicht auf<br />
den Dividendenanspruch für den erworbenen Anteil (4,9 Mio. A) und einer Earnout-Komponente. Die Earnout-<br />
Komponente wurde mit einem beizulegenden Zeitwert von 11,5 Mio. A berücksichtigt. Im Rahmen des Erwerbs<br />
wurde zudem am 29. Dezember 2009 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der STOXX Ltd. in Höhe von<br />
22,0 Mio. A vorgenommen. Für die Kaufpreisallokation der STOXX Ltd., Zürich, Schweiz, die zum 31. Dezember<br />
2009 vorläufig war, haben sich im Laufe des Jahres 2010 keine Änderungen ergeben.<br />
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die zum 31. Dezember 2010 gemäß IAS 28 bzw. IAS 31<br />
nach der Equity-Methode bilanziert wurden, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />
F-63
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2010<br />
Gesellschaft Segment 1)<br />
Jahre<br />
Anteil am<br />
Kapital am<br />
31.12.<br />
unmittelbar<br />
(mittelbar)<br />
Grundkapital<br />
Vermögenswerte<br />
Schulden Umsatz<br />
% T E T E T E T E T E<br />
Jahresergebnis<br />
Assoziiert seit<br />
Deutsche Börse<br />
Commodities GmbH,<br />
Deutschland Xetra 2010 16,20 1.000 1.707.613 1.705.569 3.458 816<br />
2009 16,20 1.000 754.619 753.690 1.719 360<br />
2008 16,20 1.000 384.733 384.164 455 �275 2007<br />
European Energy<br />
Exchange AG,<br />
Deutschland 3)<br />
ID’s SAS, Frankreich 2)<br />
Eurex 2010 (17,62) 40.050 520.567 416.787 43.157 16.881<br />
2009 (17,62) 40.050 355.346 261.907 34.604 7.202<br />
2008 (17,37) 40.050 533.163 451.566 43.154 21.807 1999<br />
Eurex 2010 (9,50) 8 2.218 726 551 �23 04.11.2010<br />
Link-Up Capital Markets,<br />
S.L., Spanien Clearstream 2010 (26,27) 5 10.646 3.841 998 �2.769<br />
2009 (17,48) 3 6.826 1.121 559 �2.061<br />
2008 (18,18) 3 7.563 134 0 �197 02.04.2008<br />
Scoach <strong>Holding</strong> S.A.,<br />
Luxemburg 3)4)<br />
Xetra 2010 50,01 100 15.333 95 10 3.133<br />
2009 50,01 100 20.157 51 10 7.895 31.12.2009<br />
Phineo gAG,<br />
Deutschland<br />
Tradegate AG<br />
Wertpapierhandelsbank<br />
Xetra 2010 25,00 50 1.545 108 63 730 12.03.2010<br />
Deutschland 5)<br />
Xetra 2010 5,00 24.252 38.941 6.890 3.330 2.897 08.01.2010<br />
1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />
Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />
2) Vorläufige Zahlen<br />
3) Konzernzahlen<br />
4) Der Beteiligungsvertrag bezüglich Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (“Scoach”) zwischen Deutsche Börse AG und SIX Swiss Exchange AG (“SIX”) wurde im<br />
Dezember 2009 ergänzt, um eine einstimmige Entscheidung der Parteien in Bezug auf den Funktionshaushalt und die Investitionsentscheidungen<br />
von Scoach erforderlich zu machen. Dementsprechend wurde Scoach mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 entkonsolidiert und als ein assoziiertes<br />
Unternehmen eingestuft, da die Deutsche Börse AG das Unternehmen nicht länger kontrollierte. Zum 1. Januar 2010, wurde Scoach als<br />
Gemeinschaftsunternehmen, wie durch IAS 31 definiert, von der Deutsche Börse AG anerkannt und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />
5) Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 6,7 Mio. A.<br />
Gesellschaft Segment 1)<br />
Jahre<br />
Anteil am<br />
Kapital am<br />
31.12.<br />
unmittelbar<br />
(mittelbar)<br />
Grundkapital<br />
% T US$ 2)<br />
Direct Edge <strong>Holding</strong>s,<br />
LLC, USA Eurex 2010 3)<br />
(15,77) 233.183 3)<br />
2009 (15,77) 206.927 3)<br />
2008 (15,77) 169.883 3)<br />
Vermögenswerte<br />
Schulden Umsatz<br />
T US$ 2)<br />
T US$ 2)<br />
T US$ 2)<br />
Jahresergebnis<br />
Assoziiert seit<br />
T US$ 2)<br />
283.835 50.651 566.458 24.630<br />
256.125 49.198 831.746 37.661<br />
201.079 31.197 392.340 19.053 29.12.2008<br />
The Options Clearing<br />
Corporation, USA Eurex 2010 (10,00) 600 3.315.384 3.295.048 158.107 8.174<br />
2009 (10,00) 600 3.194.488 3.178.258 134.543 �1.061<br />
2008 (10,00) 600 5.882.240 5.870.294 111.095 �1.437 2007<br />
1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />
Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />
2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />
Seite F-78.<br />
3) Wert des Eigenkapitals<br />
Gesellschaft Segment 1)<br />
Indexium AG, Schweiz<br />
Jahre<br />
Anteil am<br />
Kapital am<br />
31.12.<br />
unmittelbar<br />
(mittelbar)<br />
Grundkapital<br />
% T CHF 2)<br />
Vermögenswerte<br />
T CHF<br />
Schulden Umsatz<br />
2)<br />
T CHF 2) T CHF 2) T CHF 2)<br />
Jahresergebnis<br />
Assoziiert seit<br />
Market Data &<br />
Analytics 2010 49,90 100 5.748 2.773 1.248 660<br />
2009 3)<br />
49,90 100 k.A. k.A. k.A. k.A. 29.12.2009<br />
1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />
Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />
F-64
2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />
Seite F-78.<br />
3) Das erste Geschäftsjahr endet erst per 31. Dezember 2010.<br />
Weitere assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31.Dezember 2009<br />
und/oder zum 31. Dezember 2008<br />
Gesellschaft Segment 1)<br />
Brain Trade Gesellschaft für Börsensysteme<br />
mbH, Deutschland Xetra<br />
BSP Regional Energy Exchange LLC,<br />
Slowenien 2)<br />
FDS Finanz-Daten-Systeme<br />
Verwaltungs GmbH, Deutschland<br />
FDS Finanz-Daten-Systeme GmbH & Co. KG,<br />
Deutschland<br />
Jahre<br />
Anteil am<br />
Kapital<br />
am 31.12.<br />
unmittelbar<br />
(mittelbar)<br />
Grundkapital<br />
Vermögenswerte<br />
Schulden Umsatz<br />
Jahresergebnis<br />
% T E T E T E T E T E<br />
2008 28,57 1.400 5.125 3.206 24.788 461<br />
Eurex 2009 (33,00) 2.250 1.146 928 195 �1.357<br />
Market Data &<br />
2008 (24,50) 1.500 957 128 36 �670<br />
Analytics<br />
Market Data &<br />
2008 (50,00) 26 41 5 0 1<br />
Analytics 2008 50,00 2.434 3)<br />
2.415 12 0 �57<br />
1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />
Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />
2) Vorläufige Zahlen<br />
3) Wert des Eigenkapitals<br />
Anteil am<br />
Kapital<br />
am 31.12.<br />
unmittelbar<br />
(mittelbar)<br />
Grundkapital<br />
Vermögenswerte<br />
Schulden Umsatz<br />
T US$ 2)<br />
T US$ 2)<br />
T US$ 2)<br />
Jahresergebnis<br />
T US$ 2)<br />
Gesellschaft Segment 1)<br />
Jahre<br />
% T US$ 2)<br />
The Clearing Corporation Inc., USA Eurex 2008 (6,31) 44.134 106.325 79.612 761 2.790<br />
U.S. Futures Exchange LLC, USA Eurex 2009 (13,85) �8.622 3)<br />
6.772 15.394 1.335 �25.506<br />
2008 (13,84) �8.622 6.772 15.394 1.335 �25.506<br />
1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />
Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />
2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />
Seite F-78.<br />
3) Wert des Eigenkapitals<br />
Gesellschaft Segment 1)<br />
Anteil am<br />
Kapital<br />
am 31.12.<br />
unmittelbarGrundVermögensJahres-<br />
Jahre (mittelbar) kapitalwerte Schulden Umsatz ergebnis<br />
% T CHF 2)<br />
T CHF 2)<br />
T CHF 2) T CHF 2) T CHF 2)<br />
STOXX Ltd., Schweiz Market Data &<br />
Analytics 2008 33,33 1.000 77.726 20.316 90.820 49.893<br />
1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />
Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />
2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />
Seite F-78.<br />
Sofern der Stimmrechtsanteil der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse weniger als 20 Prozent beträgt, wird der<br />
maßgebliche Einfluss der Gruppe Deutsche Börse in Einklang mit IAS 28.7 (a) durch Vertreter der Gruppe im<br />
Aufsichtsrat oder im Board of Directors der folgenden Unternehmen sowie durch entsprechende Überwachungssysteme<br />
ausgeübt: Deutsche Börse Commodities GmbH, European Energy Exchange AG, The Options Clearing<br />
Corporation, ID’s S.A.S., Direct Edge <strong>Holding</strong>s LLC, Link-Up Capital Markets S.L. und Tradegate AG und U.S.<br />
Futures Exchange LLC.<br />
Mit Wirkung zum 8. Januar 2010 erwarb die Deutsche Börse AG einen Anteil von 5,0 Prozent an der Tradegate AG<br />
Wertpapierhandelsbank, Berlin, Deutschland, die 25,0 Prozent an der voll konsolidierten Tradegate<br />
Exchange GmbH, Berlin, Deutschland, hält, zu einem Kaufpreis von 2,5 Mio. A. Da die Deutsche Börse AG<br />
maßgeblichen Einfluss im Sinne des IAS 28 ausübt, wird die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank als assoziiert<br />
eingestuft und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />
F-65
Am 19. August 2010 veräußerte die Eurex Frankfurt AG ihren Anteil von 66,0 Prozent an der BSP Regional Energy<br />
Exchange LLC, Ljubljana, Slowenien.<br />
Am 4. November 2010 erwarb die Deutsche Börse AG einen Anteil von 9,5 Prozent an der ID’s SAS, Paris,<br />
Frankreich, zu einem Kaufpreis von 1,9 Mio. A. Da die Deutsche Börse AG maßgeblichen Einfluss im Sinne des<br />
IAS 28 ausübt, wird das Unternehmen seitdem als assoziiert eingestuft und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />
Die bisher nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogene U.S. Futures Exchange LLC, Chicago,<br />
USA, an der die US Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc., mit einem Anteil von 27,71 Prozent beteiligt war, wurde mit Wirkung<br />
zum 31. Dezember 2010 liquidiert.<br />
2009 ergaben sich bei den assoziierten Unternehmen und den Gemeinschaftsunternehmen nachfolgende Änderungen:<br />
Mit Wirkung zum 6. März 2009 wurde die Clearing Corporation Inc. auf die ICE U.S. Trust <strong>Holding</strong> Company LP<br />
verschmolzen. Die U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. hält seither 6,3 Prozent der Anteile an der ICE U.S. Trust <strong>Holding</strong><br />
Company LP. Die Gesellschaft wird seit dem Zeitpunkt der Verschmelzung zu den Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Die bisher voll in den Konzernabschluss einbezogene Scoach <strong>Holding</strong> S.A. wurde mit Wirkung zum 31. Dezember<br />
2009 entkonsolidiert und als assoziiertes Unternehmen eingestuft, da die Kontrolle des Unternehmens durch die<br />
Deutsche Börse AG nicht mehr gegeben ist. Seitdem wird die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. von der Deutsche Börse AG und<br />
der SIX Swiss Exchange AG als Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des IAS 31 geführt und nach der<br />
Equity-Methode bilanziert.<br />
Mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 gründeten die Deutsche Börse AG und die SIX Swiss Exchange AG die<br />
Indexium AG, Zürich, Schweiz, an der die Deutsche Börse AG 49,9 Prozent der Anteile hält. Das Unternehmen<br />
wird als assoziiert eingestuft und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />
Der bisher unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesene Geschäftsanteil der Deutsche Börse AG an der FDS<br />
Finanz-Daten-Systeme GmbH & Co. KG in Höhe von 50,0 Prozent wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 für<br />
1,2 Mio. A veräußert.<br />
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Der Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle<br />
Beträge in Millionen Euro (Mio. A) angegeben. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen<br />
Tochterunternehmen liegen die im Folgenden dargestellten konzernweiten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
auf Basis der IFRS, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind,<br />
zugrunde. Von der Europäischen Union gebilligte IFRS können von den vom IASB veröffentlichten Standards<br />
abweichen, wenn neue oder angepasste IFRS von der Europäischen Union noch nicht gebilligt wurden.<br />
Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 gab es keine geltenden Standards oder Interpretationen, die bis dato<br />
nicht von der EU übernommen wurden und die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten. Entsprechend<br />
stimmen die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auch mit den IFRS in ihrer vom IASB herausgegebenen<br />
Fassung überein. Die Einzelabschlüsse der assoziierten Unternehmen wurden aus Wesentlichkeitsgründen nicht an<br />
die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln angepasst.<br />
Erfassung von Erlösen und Aufwendungen<br />
Die Handels-, Clearing- und Settlemententgelte werden am Handelstag als Umsatzerlöse erfasst und monatlich<br />
abgerechnet. Depotverwahrungserlöse sowie Erlöse für die Systementwicklung und den Systembetrieb werden<br />
grundsätzlich zeitanteilig erfasst und monatlich abgerechnet. Kursvermarktungserlöse werden monatlich abgerechnet.<br />
Entgelte, die den Handelsteilnehmern in Zusammenhang mit Aufwendungen der International Securities<br />
Exchange, LLC für die Regulierung durch die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) berechnet werden,<br />
werden am Erfüllungstag verbucht.<br />
Die International Securities Exchange, LLC erzielt Marktdatenumsätze aus dem Vertrieb von Handels- und<br />
Quotierungsinformationen für Optionspapiere über die US-amerikanische Options Price Reporting Authority, LLC<br />
(OPRA, die Regulierungsbehörde, die für die Verteilung von Umsatzerlösen aus Marktdaten unter den US-Optionsbörsen<br />
zuständig ist). Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der SEC sind US-Börsen verpflichtet, der<br />
OPRA Informationen über Handelsumsätze und Quotierungen bereitzustellen. Gemäß ihrem Anteil an qualifizierten<br />
Handelsumsätzen in Optionspapieren erhält die International Securities Exchange, LLC einen Teil des<br />
Ertrags des Branchenverbands der US-Optionsbörsen. Die Erlöse werden am jeweiligen Handelstag ermittelt und<br />
quartalsweise eingezogen.<br />
F-66
Erlösschmälerungen werden grundsätzlich von den Umsatzerlösen abgesetzt. Sofern sie die zugehörigen Umsatzerlöse<br />
übersteigen, werden sie als Aufwand im Posten ,,volumenabhängige Kosten“ erfasst. Der Posten umfasst<br />
zudem Aufwendungen, die von der Anzahl bestimmter Handels- und Abwicklungstransaktionen, vom Verwahrvolumen<br />
oder vom Volumen im Rahmen der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing)<br />
abhängig sind, oder aus ,,Revenue Sharing‘‘-Vereinbarungen resultieren.<br />
Die Prämieneinnahmen und zugehörigen Abschlusskosten der Risk Transfer Re S.A. aus Rückversicherungsverträgen<br />
werden über die Laufzeit der Verträge erfasst. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft sind für den<br />
Konzernjahresabschluss der Deutsche Börse AG nicht wesentlich.<br />
Zinserträge und -aufwendungen werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des<br />
jeweiligen Finanzinstruments erfasst. Zinserträge werden erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der<br />
wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Unternehmen zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich<br />
bestimmt werden kann. Zinsaufwendungen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.<br />
Zinserträge und -aufwendungen aus dem Bankgeschäft werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
saldiert und in Erläuterung 5 gesondert ausgewiesen. Dividendenerträge werden im Beteiligungsergebnis erfasst,<br />
wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist.<br />
Zuwendungen der öffentlichen Hand<br />
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur dann erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht,<br />
dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden.<br />
Investitionszuwendungen werden in der Konzernbilanz als passivischer Abgrenzungsposten dargestellt und über<br />
die Nutzungsdauer des abschreibfähigen Vermögenswertes als Ertrag erfasst. Erfolgsbezogene Zuwendungen, die<br />
nicht auf Investitionen bezogen sind, werden als Reduktion der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in<br />
den Zeiträumen erfasst, in denen diese Aufwendungen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen,<br />
anfallen. Sofern der Zahlungszeitpunkt für die Zuwendungen der öffentlichen Hand den zu kompensierenden<br />
Aufwendungen nachgelagert und der Erhalt der Zuwendungen wahrscheinlich ist, werden die Zuwendungen<br />
(bereits) bei Anfall der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam erfasst.<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Forschungskosten werden als laufender Aufwand in der Periode ihrer Entstehung gebucht. Entwicklungskosten<br />
werden aktiviert, sofern sie die in IAS 38 aufgeführten Ansatzkriterien erfüllen. Diese Entwicklungskosten enthalten<br />
direkt zurechenbare Kosten für Arbeitnehmer, bezogene Dienstleistungen und Arbeitsplatzumgebung, inklusive<br />
anteiliger indirekter Kosten, die der Vorbereitung zur Nutzung des Vermögenswertes direkt zugeordnet werden<br />
können, wie die Kosten der Infrastruktur zur Softwareentwicklung. Seit 1. Januar 2010 werden aktivierte Eigenleistungen<br />
nicht mehr gesondert als Ertrag ausgewiesen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit internen<br />
Entwicklungstätigkeiten angefallen sind, umfassen seitdem nur noch die nicht aktivierbaren Beträge. Die Vorjahreszahlen<br />
wurden entsprechend angepasst. Entwicklungskosten, die die Voraussetzungen einer Aktivierung nach<br />
IAS 38 nicht erfüllen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Zinsaufwendungen, die nicht einer der jeweiligen<br />
Entwicklungen direkt zugerechnet werden konnten, werden im Jahr 2010 erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen<br />
erfasst und nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Sofern eine Trennung von Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten nicht möglich ist, werden die Ausgaben erfolgswirksam in der Periode ihrer Entstehung erfasst.<br />
Alle Entwicklungskosten werden auf Projekte gebucht (primäre und Folgekosten). Um zu entscheiden, welche<br />
Kostenanteile zu aktivieren sind und welche Anteile nicht aktiviert werden müssen, werden die Projekte in folgende<br />
Phasen untergliedert, um die Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphase nach IAS 38 abzubilden:<br />
a) Nicht aktivierte Phasen<br />
Konzeption: Definition des Produktkonzepts und Spezifikation des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens<br />
Erste Kosten- und Umsatzprognose<br />
Wenn es nicht möglich ist, zu belegen, dass ein immaterieller Vermögenswert zukünftig wirtschaftlichen<br />
Nutzen erbringt, werden die Ausgaben erfolgswirksam erfasst, wenn sie anfallen entsprechend IAS 38.54.<br />
b) Aktivierte Phasen<br />
Detailspezifikation:<br />
Zusammenstellung und Prüfung der genauen Spezifikationen<br />
Problemlösungsprozess<br />
F-67
Erstellen & Testen:<br />
Softwareprogrammierung<br />
Produkttests<br />
Nach IAS 38.57 kann die Deutsche Börse Gruppe Nachweise der technischen Realisierbarkeit, der Absicht, den<br />
immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, sowie der Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert auf Basis<br />
der Detailspezifikationen zu nutzen, erbringen. Die Erzielung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens wird<br />
mittels entsprechender Business Cases belegt. Notwendige Mittel werden für die entsprechenden Projekte zur<br />
Verfügung gestellt und die zugehörigen Ausgaben werden im Rahmen der Unternehmenssteuerung zuverlässig für<br />
jedes Projekt individuell ermittelt.<br />
c) Nicht aktivierte Phasen<br />
Abnahme:<br />
Planung und Durchführung von Abnahmetests<br />
Simulation:<br />
Simulationsvorbereitung und -durchführung<br />
Zusammenstellung und Test von Simulations-Softwarepaketen<br />
Zusammenstellung und Prüfung von Dokumenten<br />
Markteinführung (Roll-out):<br />
Planen der Produkteinführung<br />
Zusammenstellung und Versand der Produktionssysteme<br />
Zusammenstellung und Prüfung von Dokumenten<br />
Gemäß IAS 38 werden nur die Ausgaben aktiviert, die in den Phasen ,,Detailspezifikation“ und ,,Erstellen &<br />
Testen“ anfallen. Alle übrigen vorangehenden oder folgenden Phasen der ursprünglichen Projekte zur Softwareentwicklung<br />
werden als Aufwand erfasst.<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Zeitpunkt der Softwarenutzung über deren voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer für selbst erstellte Software wird grundsätzlich<br />
mit fünf Jahren angenommen.<br />
Entgeltlich erworbene Software wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und<br />
gegebenenfalls Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über<br />
die voraussichtliche Nutzungsdauer oder höchstens bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts.<br />
Nutzungsdauer Software<br />
Vermögenswert Abschreibungsmethode Abschreibungsdauer<br />
Standardsoftware linear 3 bis 10 Jahre<br />
Erworbene Individualsoftware linear 3 bis 6 Jahre<br />
Selbst erstellte Individualsoftware linear 3 bis 5 Jahre<br />
Bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist, werden die immateriellen Vermögenswerte<br />
ausgebucht.<br />
Die Abschreibungsperiode für immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer wird mindestens<br />
zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft. Sofern sich die erwartete Nutzungsdauer von vorangegangenen<br />
Schätzungen unterscheidet, wird die Abschreibungsperiode entsprechend angepasst.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und mindestens jährlich auf Wertminderung<br />
überprüft.<br />
F-68
Bei den im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen anderen immateriellen Vermögenswerten<br />
entsprechen die Anschaffungskosten den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt. Sofern die Vermögenswerte<br />
eine begrenzte Laufzeit haben, werden sie um planmäßige Abschreibungen linear über die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer gemindert.<br />
Nutzungsdauer anderer immaterieller Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen<br />
Vermögenswert Abschreibungsmethode Abschreibungsdauer<br />
Börsenlizenz der ISE k.A. k.A.<br />
Teilnehmerbeziehungen linear 30 Jahre<br />
Kundenbeziehungen linear 12, 30 Jahre<br />
Markenname ISE linear 10 Jahre<br />
Markenname STOXX k.A. k.A.<br />
Historische Daten linear 5 Jahre<br />
Wettbewerbsbeschränkungen linear 1 bis 3 Jahre<br />
Da die Börsenlizenz der ISE eine unbegrenzte Laufzeit hat und die ISE davon ausgeht, diese als Teil ihrer<br />
allgemeinen Geschäftsstrategie beizubehalten, wird die Nutzungsdauer dieses Vermögenswertes als unbegrenzt<br />
eingeschätzt. In jeder Berichtsperiode wird überprüft, ob die Ereignisse und Umstände es weiterhin rechtfertigen,<br />
die Nutzungsdauer für die Lizenz als unbegrenzt einzuschätzen.<br />
Der Markenname STOXX umfasst den Markennamen an sich, die Index-Methodologien sowie die Internetdomänen,<br />
da diese üblicherweise nicht getrennt voneinander übertragen werden. Es bestehen keine Hinweise darauf,<br />
dass der Markenname STOXX eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer aufweist.<br />
Sachanlagen<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte<br />
Abschreibungen, bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren<br />
Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten wurden in den<br />
Berichtsjahren nicht angesetzt, da sie keiner bestimmten Herstellung direkt zugerechnet werden konnten.<br />
Nutzungsdauer Sachanlagen<br />
Vermögenswert Abschreibungsmethode Abschreibungsdauer<br />
Computerhardware linear 3 bis 5 Jahre<br />
Büroausstattung linear 5 bis 25 Jahre<br />
Einbauten in gemieteten Immobilien linear nach Mietvertragsdauer<br />
Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand gebucht.<br />
Sofern es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe ein mit einer Sachanlage verbundener, künftiger wirtschaftlicher<br />
Nutzen zufließen wird, und wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können,<br />
werden nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Zeitpunkt ihres Anfallens als Buchwert-Zugang<br />
erfasst. Der Buchwert jener Teile, die ersetzt wurden, wird ausgebucht.<br />
Finanzanlagen<br />
Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen sowie die im Abschnitt ,,Finanzinstrumente“<br />
dargestellten finanziellen Vermögenswerte.<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen enthalten Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an anderen<br />
assoziierten Unternehmen. Sie werden grundsätzlich beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten angesetzt<br />
und im Rahmen der Folgebewertung nach der Equity-Methode bilanziert. Sofern keine Finanzinformationen für<br />
assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags vorliegen, wenn der<br />
Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse aufgestellt wird, werden vorläufige Finanzinformationen verwendet.<br />
Sollten die endgültigen Finanzinformationen eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens<br />
vor der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Verfügung stehen und sich wesentliche Unterschiede<br />
zwischen den vorläufigen und finalen Finanzinformationen ergeben, wird der Konzernabschluss entsprechend<br />
angepasst. Andernfalls werden die Unterschiede in dem nächsten Berichtszeitraum berücksichtigt. Für die zum 31.<br />
Dezember 2008, 2009 und 2010 endenden Geschäftsjahre gab es keine wesentlichen Unterschiede, weder einzeln<br />
F-69
noch insgesamt, zwischen den vorläufigen und den endgültigen Finanzinformationen von verbundenen Unternehmen<br />
oder Gemeinschaftsunternehmen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse überprüft alle Finanzberichterstattungen seiner assoziierten Unternehmen und<br />
seiner Gemeinschaftsunternehmen. Die meisten der Finanzberichterstattungen der assoziierten Unternehmen der<br />
Deutsche Börse und der Gemeinschaftsunternehmen werden auf Grundlage von IFRS erstellt. Allerdings stellen<br />
bestimmte assoziierte Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse ihre Finanzinformationen in Übereinstimmung mit<br />
anderen, lokalen Rechnungslegungsstandards zur Verfügung. Die Gruppe Deutsche Börse nimmt eine Überprüfung<br />
der Finanzinformationen vor, die sie erhalten hat. Ein Teil einer solchen Überprüfung dient dazu festzustellen, ob es<br />
wesentliche Unterschiede zwischen dem lokalen GAAP und den IFRS, wie sie von dem IASB herausgegeben<br />
wurden, gibt. Die Gruppe Deutsche Börse hat für diese assoziierten Unternehmen keine wesentlichen Unterschiede<br />
zwischen dem lokalen GAAP und den IFRS, wie sie von dem IASB eingeführt wurden, festgestellt. Gemeinschaftsunternehmen<br />
oder andere assoziierte Unternehmen, die für den Konzernabschluss von untergeordneter<br />
Bedeutung sind, werden nicht at Equity bewertet, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Überprüfung auf Wertminderung<br />
Gemäß IAS 36 werden bestimmte langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte auf Wertminderung überprüft. An<br />
jedem Bilanzstichtag wird eingeschätzt, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert<br />
sein könnte. In diesem Fall wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag (der höhere der beiden Beträge aus<br />
Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten) gegenübergestellt, um die Höhe der<br />
gegebenenfalls vorzunehmenden Wertminderung zu ermitteln. Der Nutzungswert wird auf Basis der abgezinsten<br />
geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswertes und aus seiner<br />
letztendlichen Veräußerung vor Steuern geschätzt. Zu diesem Zweck werden die Abzinsungssätze auf Grundlage<br />
der gültigen gewichteten Kapitalkosten geschätzt und um Steuereffekte bereinigt. Wenn für einen Vermögenswert<br />
kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der Vermögenswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit<br />
zugeordnet.<br />
Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden immaterielle Vermögenswerte<br />
mit einer unbestimmten Nutzungsdauer oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte jährlich auf<br />
Wertminderung überprüft. Wenn der geschätzte erzielbare Wert niedriger ist als der Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand<br />
erfasst und der Nettobuchwert des Vermögenswertes auf seinen geschätzten erzielbaren Wert<br />
verringert.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende<br />
Einheiten) oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die Synergien aus der jeweiligen<br />
Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Diese Ebene entspricht der niedrigsten Stufe, auf der die Gruppe Deutsche<br />
Börse den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht. Sofern der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit,<br />
der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder Firmenwertes höher ist als<br />
der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswerten, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der<br />
Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und danach den anderen<br />
Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte.<br />
Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine im Vorjahr vorgenommene<br />
Wertminderung für langfristige Vermögenswerte (außer Geschäfts- oder Firmenwerte) nicht mehr zutreffend ist. In<br />
diesem Fall wird der Buchwert des Vermögenswertes erfolgswirksam erhöht. Der Höchstbetrag dieser Zuschreibung<br />
ist begrenzt auf den Buchwert, der sich ergeben hätte, ohne dass eine Wertminderung in Vorperioden erfasst<br />
worden wäre. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Einklang mit IAS 36 nicht vorgenommen.<br />
Finanzinstrumente<br />
Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Finanzielle Vermögenswerte sind<br />
für die Gruppe Deutsche Börse insbesondere andere Beteiligungen, Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
Bankgeschäft, sonstige Wertpapiere und sonstige Ausleihungen, Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie<br />
Bankguthaben. Finanzielle Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen verzinsliche Verbindlichkeiten, sonstige<br />
langfristige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft, Finanzinstrumente der Eurex Clearing<br />
AG, die Bardepots der Marktteilnehmer sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.<br />
F-70
Erfassung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine Konzerngesellschaft Vertragspartei<br />
der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird.<br />
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Handelstag erfasst. Kredite und<br />
Forderungen aus dem Bankgeschäft, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte aus dem Bankgeschäft<br />
sowie Kassamarktgeschäfte in Aktien über den zentralen Kontrahenten (d. h. die Eurex Clearing AG)<br />
werden zum Erfüllungstag erfasst.<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und im Falle eines<br />
finanziellen Vermögenswertes, der in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />
wird, einschließlich der Transaktionskosten bewertet.<br />
Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />
Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten erfolgt anhand der im Folgenden erläuterten Kategorien, den sie nach<br />
IAS 39 zugeordnet werden. Die Gruppe Deutsche Börse macht von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte<br />
der Kategorie ,,Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ zuzuordnen, im Jahr 2010 wie in den Vorjahren<br />
keinen Gebrauch. Darüber hinaus verzichtet die Gruppe auf die Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder<br />
Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (Fair Value-Option).<br />
Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte<br />
Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind, sowie die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />
(siehe hierzu weiter unten) werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hierunter fallen neben<br />
den Finanzinstrumenten der Eurex Clearing AG insbesondere Zinsswaps, Währungsswaps und Devisentermingeschäfte.<br />
Der beizulegende Zeitwert dieser Derivate wird auf der Grundlage der beobachtbaren aktuellen Marktpreise<br />
ermittelt. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste werden, sofern sie aus dem Bankgeschäft<br />
resultieren, unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten ,,Sonstige betriebliche Erträge“<br />
bzw. ,,Sonstige betriebliche Aufwendungen“ bzw., sofern sie außerhalb des Bankgeschäfts anfallen, im Posten<br />
,,Finanzerträge“ bzw. ,,Finanzaufwendungen“ erfasst.<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Als ,,zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte<br />
klassifiziert, die nicht den Kategorien ,,Kredite und Forderungen“ und ,,zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte“<br />
zuzuordnen sind. Diese Vermögenswerte umfassen in den Posten ,,andere Beteiligungen“ und ,,sonstige<br />
Wertpapiere“ ausgewiesene Eigenkapital- bzw. Schuldinstrumente sowie in den kurz- und langfristigen Forderungen<br />
und Wertpapieren aus dem Bankgeschäft ausgewiesene Schuldinstrumente.<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet, der auf einem aktiven Markt zu beobachten ist. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden<br />
erfolgsneutral im Posten ,,Neubewertungsrücklage“ erfasst. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungen und<br />
Effekte aus der Währungsumrechnung von monetären Posten; diese Effekte werden erfolgswirksam erfasst.<br />
Eigenkapitalinstrumente, für die kein aktiver Markt existiert, werden — sofern verfügbar — auf Grundlage<br />
aktueller vergleichbarer Markttransaktionen bewertet. Wird ein Eigenkapitalinstrument nicht auf einem aktiven<br />
Markt gehandelt und sind alternative Bewertungsmethoden für dieses Eigenkapitalinstrument nicht anwendbar,<br />
wird es vorbehaltlich eines Wertminderungstests zu Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Realisierte Gewinne und Verluste werden grundsätzlich als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen erfasst.<br />
Zinserträge im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten des Bankgeschäfts werden nach der Effektivzinsmethode<br />
in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten ,,Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft“ erfasst.<br />
Sonstige realisierte Gewinne und Verluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten<br />
,,Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. ,,Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.<br />
Falls es sich bei Schuldinstrumenten des Bankgeschäfts um gesicherte Grundgeschäfte im Rahmen von Marktwert-Absicherungsgeschäften<br />
(Fair Value Hedges) handelt, wird für die Anpassung des beizulegenden Zeitwertes<br />
Hedge Accounting angewendet; siehe Abschnitt ,,Marktwert-Absicherungsgeschäfte (Fair Value Hedges)“.<br />
F-71
Kredite und Forderungen<br />
Kredite und Forderungen umfassen insbesondere lang- und kurzfristige Forderungen aus dem Bankgeschäft,<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen. Sie werden zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von gegebenenfalls notwendigen Wertminderungsaufwendungen<br />
ausgewiesen. Agios und Disagios sind in den fortgeführten Anschaffungskosten des entsprechenden Instruments<br />
enthalten und werden nach der Effektivzinsmethode ab- bzw. zugeschrieben und sind, sofern sie das Bankgeschäft<br />
betreffen, im Posten ,,Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft“ bzw. in den Posten ,,Finanzerträge“ oder ,,Finanzaufwendungen“<br />
enthalten.<br />
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows erlöschen oder<br />
wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum der finanziellen Vermögenswerte übertragen<br />
werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich festgelegten Verpflichtungen<br />
erfüllt oder aufgehoben sind.<br />
Die Clearstream Banking S.A. tritt im Zusammenhang mit dem Wertpapierleihesystem ASLplus als Vertragspartner<br />
bei der Wertpapierleihe auf. Dabei tritt sie rechtlich zwischen Ver- und Entleiher, ohne wirtschaftlicher<br />
Vertragspartner zu werden (durchlaufender Posten). Bei diesen Transaktionen stimmen die entliehenen und die<br />
verliehenen Wertpapiere überein. Folglich werden diese Transaktionen nicht in der Konzernbilanz erfasst.<br />
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden miteinander verrechnet und nur der Nettobetrag wird in<br />
der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Gruppenunternehmen gegenwärtig über ein einklagbares Recht zur<br />
Verrechnung der erfassten Beträge verfügt und entweder beabsichtigt, auf Nettobasis abzurechnen oder den<br />
finanziellen Vermögenswert zu realisieren und gleichzeitig die Verbindlichkeit zu erfüllen.<br />
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte<br />
Zu jedem Bilanzstichtag wird für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet werden, überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse hat folgende Kriterien festgelegt anhand derer beurteilt wird, ob es objektive Hinweise<br />
für das Vorliegen eines möglichen Wertminderungsaufwands gibt:<br />
(a) Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners<br />
(b) Verstöße gegen Vertragsbestimmungen<br />
(c) Zugeständnisse von Kreditgebern an den Schuldner, die diese sonst nicht in Betracht ziehen würden, aus<br />
rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen heraus im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten<br />
des Schuldners jedoch machen<br />
(d) Es wahrscheinlich wird, dass der Schuldner Insolvenz anmelden muss oder andere finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen<br />
eingeleitet werden müssen<br />
(e) Der Wegfall eines aktiven Marktes für bestimmte Finanzinstrumente aufgrund finanzieller Schwierigkeiten<br />
(f) Beobachtbare Daten geben Hinweise darauf, dass mit einem Rückgang der zukünftigen Zahlungsströme zu<br />
rechnen ist, z.B. nachteilige Veränderungen im Zahlungsstatus der Kreditnehmer im Portfolio<br />
(g) Herabstufung durch Rating-Agenturen<br />
Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und Barwert der geschätzten zukünftigen<br />
Zahlungsströme, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Eine spätere Wertaufholung ist maximal bis<br />
zum Buchwert, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte, zu erfassen.<br />
Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert (nicht börsennotiertes Eigenkapitalinstrument),<br />
der zu Anschaffungskosten bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und Barwert<br />
der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, diskontiert mit einem aktuellen Marktzins. Eine spätere Wertaufholung<br />
ist nicht zulässig.<br />
Bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ermittelt sich die Wertminderung als Differenz<br />
zwischen den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert. Eine gegebenenfalls bereits im Eigenkapital<br />
F-72
erfasste Verringerung des beizulegenden Zeitwertes ist bei Feststellung der Wertminderung erfolgswirksam<br />
umzubuchen. Eine spätere Wertaufholung ist nur bei Fremdkapitalinstrumenten erfolgswirksam zu erfassen, wenn<br />
der Grund für die ursprünglich vorgenommene Abschreibung entfallen ist.<br />
Finanzverbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden<br />
Finanzverbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Diese Verbindlichkeiten enthalten emittierte Anleihen und Privatplatzierungen (so genannte Private<br />
Placements). Die im Zusammenhang mit der Platzierung der Finanzverbindlichkeiten angefallenen Finanzierungskosten<br />
werden, soweit sie direkt zurechenbar sind, berücksichtigt. Disagien werden periodisch abgegrenzt; sie<br />
verringern den Buchwert der Verbindlichkeiten.<br />
Finanzverbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden<br />
Finanzinstrumente, die den Inhaber zur Rückgabe an den Emittenten gegen flüssige Mittel oder andere finanzielle<br />
Vermögenswerte berechtigen (,,kündbares Instrument“), stellen gemäß IAS 32.18 (b) finanzielle Verbindlichkeiten<br />
dar und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Gruppe Deutsche Börse weist zum Bilanzstichtag keine<br />
kündbaren Instrumente aus; in den Vorjahren waren die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Avox Ltd.<br />
als kündbare Instrumente klassifiziert. Sie wurden in 2009 unter ,,sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ und in<br />
2008 unter ,,sonstige langfristige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.<br />
Derivative Finanzinstrumente und Absicherungsgeschäfte<br />
Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung des Zins- oder Währungsrisikos eingesetzt, das mit den<br />
Aktivitäten des Konzerns verbunden ist. Sämtliche derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden<br />
Zeitwert angesetzt. Der Marktwert von Zinsswap-Vereinbarungen wird auf Grundlage von zu beobachtenden<br />
aktuellen Markt-Zinssätzen ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des Marktwertes von Devisentermingeschäften<br />
bilden die Devisenterminkurse zum Bilanzstichtag für die verbleibende Restlaufzeit.<br />
Hedge Accounting wird bei derivativen Finanzinstrumenten angewendet, die Teil einer Sicherungsbeziehung sind,<br />
die gemäß IAS 39 als hoch wirksam eingestuft ist und für die die Voraussetzungen des IAS 39.88 erfüllt sind.<br />
Zahlungsfluss-Absicherungsgeschäfte (Cashflow-Hedges)<br />
Der als hoch wirksam eingestufte Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument wird erfolgsneutral<br />
bilanziert. Dieser Gewinn oder Verlust passt letztlich den Wert des abgesicherten Zahlungsflusses an, d. h. der<br />
Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument wird erfolgswirksam erfasst, soweit das gesicherte Grundgeschäft<br />
in der Bilanz berücksichtigt oder erfolgswirksam ist. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts wird<br />
sofort erfolgswirksam erfasst.<br />
Marktwert-Absicherungsgeschäfte (Fair Value Hedges)<br />
Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument wird zusammen mit dem Gewinn oder Verlust des<br />
gesicherten Vermögenswertes bzw. der gesicherten Verbindlichkeit (Underlying), der dem abgesicherten Risiko<br />
zuzurechnen ist, sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Gewinn oder Verlust des gesicherten Underlying wird dessen<br />
Buchwert angepasst.<br />
Absicherungen von Nettoinvestitionen (Hedges of a Net Investment) in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />
Der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsgeschäft, das als hoch wirksame Absicherung<br />
eingestuft wird, wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Er wird zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen<br />
Geschäftsbetriebs erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts wird sofort<br />
erfolgswirksam erfasst.<br />
Derivative Finanzinstrumente, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind<br />
Gewinne oder Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht Teil einer hoch wirksamen Sicherungsbeziehung<br />
sind, werden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler Kontrahent)<br />
Die Eurex Clearing AG fungiert als zentraler Kontrahent und garantiert die Erfüllung aller Geschäfte mit Futures<br />
und Optionen an den Eurex-Börsen (Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG). Ferner gewährleistet sie als<br />
F-73
zentraler Kontrahent die Erfüllung aller Geschäfte auf Eurex Bonds (Handelsplattform für Anleihen) und auf Eurex<br />
Repo (Handelsplattform für Pensionsgeschäfte) sowie die Erfüllung bestimmter in Aktien an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse (FWB) abgeschlossener Börsengeschäfte und bestimmter Kassamarktgeschäfte der Irish Stock<br />
Exchange. Des Weiteren garantiert die Eurex Clearing AG auch die Erfüllung aller OTC-Geschäfte (,,over the<br />
counter“, d. h. außerbörslich), die in das Handelssystem der Eurex-Börsen, Eurex Bonds, Eurex Repo, der FWB<br />
sowie der Irish Stock Exchange eingegeben werden. Die Geschäfte kommen hierbei nur zwischen der Eurex<br />
Clearing AG und einem Clearingmitglied zustande.<br />
Kassageschäfte in Aktien über den zentralen Kontrahenten werden gemäß IAS 39.38 zum Erfüllungstag angesetzt<br />
und zeitgleich ausgebucht.<br />
Für Produkte, die nach dem Mark-to-Market-Verfahren abgerechnet werden (Futures und Optionen auf Futures),<br />
bucht die Eurex Clearing AG börsentäglich Gewinne und Verluste aus offenen Positionen der Clearingteilnehmer.<br />
Durch die so genannte Variation Margin werden Gewinne und Verluste der offenen Futures-Positionen, die durch<br />
Marktpreisveränderungen entstehen, täglich ausgeglichen. Der Unterschied zu anderen Margin-Arten besteht darin,<br />
dass es sich hier nicht um eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung, sondern um einen täglichen Gewinn- und<br />
Verlustausgleich in bar handelt. Aus diesem Grund werden Futures gemäß IAS 39.17 (a) und IAS 39.39 nicht in der<br />
Konzernbilanz ausgewiesen. Bei Optionen auf Futures (Future-Style-Optionen) muss die Optionsprämie erst am<br />
Ende der Laufzeit oder bei Ausübung in voller Höhe bezahlt werden. Die Optionsprämie wird in der Konzernbilanz<br />
als Forderung und Verbindlichkeit zu ihrem am Handelstag beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.<br />
So genannte klassische Optionen, für die der Optionskäufer die Optionsprämie beim Kauf der Option in voller Höhe<br />
entrichten muss, werden zum beizulegenden Zeitwert in der Konzernbilanz erfasst. Entsprechend dieser Vorgehensweise<br />
werden auch Credit Default Swaps mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Forward-Geschäfte in<br />
Anleihen mit festgelegten Zinssätzen werden bis zum Erfüllungstag als Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert in<br />
der Konzernbilanz erfasst. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften werden als zu Handelszwecken<br />
gehalten eingestuft und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten aus<br />
Variation Margins sowie in Geld zu erbringende Sicherheitsleistungen, die am Bilanzstichtag ermittelt worden sind<br />
und erst am Folgetag gezahlt werden, werden mit ihrem Nominalwert in der Konzernbilanz ausgewiesen.<br />
Die in der Konzernbilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte basieren auf den täglichen Abrechnungspreisen, die<br />
von der Eurex Clearing AG nach in den Kontraktspezifikationen festgelegten Regeln bestimmt und veröffentlicht<br />
werden (siehe auch die Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG).<br />
Sicherheiten der Eurex Clearing AG in Geld oder Wertpapieren (Collateral)<br />
Da die Eurex Clearing AG die Erfüllung aller gehandelten Kontrakte garantiert, hat sie ein mehrstufiges Sicherheitssystem<br />
etabliert. Die zentrale Stütze des Sicherheitssystems ist die Ermittlung des Gesamtrisikos je Clearingmitglied<br />
(Margin), das durch Hinterlegung von Sicherheiten in Barmitteln oder Wertpapieren (Collateral)<br />
abgedeckt wird. Dabei werden die auf Basis aktueller Kurse errechneten Verluste und künftige mögliche Kursrisiken<br />
bis zum Zeitpunkt der nächsten Sicherheitsleistung abgedeckt.<br />
Über diese täglich zu erbringenden Sicherheitsleistungen hinaus muss jedes Clearingmitglied Beiträge zum<br />
Clearingfonds leisten. Sicherheiten in Geld werden in der Konzernbilanz unter der Position ,,Bardepots der<br />
Marktteilnehmer“ ausgewiesen, die korrespondierenden Beträge unter ,,Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung“.<br />
Sicherheiten in Wertpapieren werden nach IAS 39.20 (b) in Verbindung mit IAS 39.37 nicht beim<br />
übertragenden Clearingmitglied ausgebucht, da die Übertragung der Wertpapiere nicht die Bedingungen für eine<br />
Ausbuchung erfüllt.<br />
Eigene Aktien<br />
Die zum Bilanzstichtag im Bestand der Deutsche Börse AG befindlichen eigenen Aktien werden direkt vom<br />
Konzerneigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 32.33<br />
ergebnisneutral ausgewiesen. Die mit dem Erwerb direkt in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten werden<br />
als Abzug vom Konzerneigenkapital (gemindert um alle damit verbundenen Ertragsteuervorteile) bilanziert.<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />
Forderungen, sonstige Vermögenswerte und liquide Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken<br />
sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung umfassen Bardepots von Marktteilnehmern, die größtenteils über<br />
Nacht im Wesentlichen im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements bei Banken angelegt werden. Ferner<br />
F-74
werden unter diesem Posten liquide Mittel aus Mindestreserveverpflichtungen bei Zentralbanken ausgewiesen, die<br />
dem Clearstream-Teilkonzern zuzurechnen sind.<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
(,,Projected Unit Credit Method“) auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bewertet. Dabei werden die<br />
Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei vorsichtiger Einschätzung der<br />
relevanten Einflussgrößen jährlich zum Bilanzstichtag bewertet. Die unter Berücksichtigung steigender Löhne und<br />
Gehälter zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die restliche Beschäftigungszeit der Mitarbeiter<br />
verteilt. Als Berechnungsgrundlage dienen die allgemein anerkannten Richttafeln. In Deutschland werden die von<br />
Prof. Dr. Klaus Heubeck entwickelten ,,Richttafeln 2005 G“ (Generationstafeln) zugrunde gelegt, modifiziert um<br />
Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung aus den Jahren 2006 bis 2008.<br />
(Für 2009 wurden die Richttafeln basierend auf Informationen aus den Sterbetafeln von 2005 bis 2007, wie sie vom<br />
Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden, modifiziert; für 2008 wurden die ,,Richttafeln 2005 G“, Generationstafeln,<br />
zugrunde gelegt).<br />
Die Gruppe Deutsche Börse erfasst gemäß IAS 19.92 einen Teil der versicherungsmathematischen Gewinne und<br />
Verluste als Ertrag bzw. Aufwand, wenn die kumulierten nicht ergebniswirksamen versicherungsmathematischen<br />
Gewinne oder Verluste je Gesellschaft und Plan am Ende des vorausgegangenen Berichtszeitraums per Saldo höher<br />
waren als 10 Prozent des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen vor Abzug des Planvermögens oder<br />
10 Prozent des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens überstiegen. Der so erfasste Teil der versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste entspricht dem zuvor ermittelten Unterschiedsbetrag, dividiert durch die<br />
voraussichtliche durchschnittlich verbleibende Dienstzeit der Teilnehmer an den Altersversorgungsplänen.<br />
Die Altersversorgung für Mitarbeiter im Konzern ist durch verschiedene Altersversorgungspläne sichergestellt,<br />
deren Einsatz in den einzelnen Ländern variiert.<br />
Für die Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse in Deutschland besteht seit dem 1. Juli 1999 ein Leistungsplan<br />
(,,Deferred Compensation“). Seit Einführung wurden Neuzusagen grundsätzlich nur auf Grundlage dieses<br />
Leistungsplans getätigt; die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Altersversorgungswerke wurden zum 30. Juni<br />
1999 für neue Mitarbeiter geschlossen. Mitarbeitern mit Pensionszusagen auf Grundlage der alten Versorgungsordnung<br />
wurde die Möglichkeit eingeräumt, unter Umwandlung ihrer alten Pensionsansprüche an der Deferred<br />
Compensation teilzunehmen. Für Mitglieder der Vorstände von Konzerngesellschaften bestehen Einzelzusagen.<br />
Leitenden Angestellten in Deutschland wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 30. Juni 2006 die Teilnahme an<br />
folgendem Altersversorgungssystem angeboten, das auf sog. Kapitalbausteinen beruht: Basis der Versorgung ist ein<br />
jährlich zufließendes Einkommen aus Jahresfixgehalt und gezahlter variabler Vergütung. Die teilnehmenden<br />
Unternehmen stellen jedes Jahr einen Beitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes dieses versorgungsfähigen<br />
Einkommens zur Verfügung. Der Beitrag wird mit einem vom Alter abhängigen Kapitalisierungsfaktor multipliziert<br />
und ergibt so den jährlichen Kapitalbaustein. Die Summe der in den einzelnen Kalenderjahren erworbenen<br />
Kapitalbausteine ergibt das Versorgungskapital, das bei Eintritt des Versorgungsfalls in eine lebenslange Rente<br />
umgerechnet wird.<br />
Die Mitarbeiter des Clearstream-Teilkonzerns in Luxemburg nehmen an separaten leistungsorientierten Pensionsplänen<br />
teil. Der leistungsorientierte Pensionsplan zu Gunsten der luxemburgischen Mitarbeiter des Teilkonzerns<br />
Clearstream wird durch Barzahlungen an eine ,,association d’épargne pension“ (ASSEP) gemäß luxemburgischem<br />
Recht finanziert. Die Beiträge müssen nicht die gesamten Rückstellungen gemäß IAS 19 abdecken, wohl aber die<br />
Pensionsrückstellungen nach luxemburgischem Recht.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse bedient sich zur Deckung der Pensionsverpflichtungen teilweise externer Fonds. Der<br />
jährliche Nettoversorgungsaufwand wird mit den erwarteten Erträgen des Planvermögens der Fonds verrechnet.<br />
Die leistungsorientierten Verpflichtungen werden mit dem Marktwert des Planvermögens unter Berücksichtigung<br />
noch nicht erfasster versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste sowie noch nicht erfassten nachzuverrechnenden<br />
Dienstzeitaufwands verrechnet. Ferner sind die Pensionsverpflichtungen der Gruppe Deutsche Börse<br />
zum Teil durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Der Rückkaufswert dieser Rückdeckungsversicherung<br />
ist unter ,,Sonstige langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen.<br />
Die Mitarbeiter der STOXX Ltd. und der Eurex Zürich AG nehmen an separaten leistungsorientierten Pensionsplänen<br />
teil. Die Mitarbeiter sind in einer Versorgungskasse der SIX Swiss Exchange AG bei der PREVAS<br />
Sammelstiftung, Zürich, versichert. Das auf die Mitarbeiter der STOXX Ltd. bzw. der Eurex Zürich AG entfallende<br />
Vermögen dieser Versorgungskasse ist als Planvermögen gemäß IAS 19 berücksichtigt.<br />
F-75
Für Mitarbeiter, die in Deutschland, Luxemburg, der Schweiz, Tschechien, Großbritannien oder den USA arbeiten,<br />
bestehen beitragsorientierte Pläne (,,Defined Contribution Pension Plans“). Zudem werden Zuschüsse zu den<br />
privaten Rentenversicherungsfonds der Mitarbeiter bezahlt.<br />
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstände (Erwerbsunfähigkeitsrente, Übergangsgelder<br />
und Hinterbliebenenversorgung) werden ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste und ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand werden gemäß<br />
IAS 19.127 in voller Höhe sofort erfasst.<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige<br />
Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung<br />
wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist. Die Höhe der<br />
Rückstellung entspricht der bestmöglichen Schätzung des Kostenaufwands, der nötig ist, um die Verpflichtung zum<br />
Bilanzstichtag zu erfüllen. Eine Rückstellung für Restrukturierung wird nur dann angesetzt, wenn ein detaillierter<br />
formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde,<br />
dass die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies kann durch den Beginn der Umsetzung des Plans<br />
oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber erfolgen. Eventualverbindlichkeiten<br />
werden in der Bilanz nicht angesetzt; es sind jedoch ergänzende Angaben erforderlich, sofern die<br />
Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan), Aktienoptionsprogramm und Aktientantiemeprogramm<br />
(ATP)<br />
Der Group Share Plan, das Aktienoptionsprogramm und das Aktientantiemeprogramm werden gemäß IFRS 2<br />
,,Anteilsbasierte Vergütung“ bilanziert.<br />
Group Share Plan<br />
Im Rahmen des Group Share Plan werden Aktien zu einem Abschlag gegenüber dem Marktpreis gewährt. Die<br />
Aufwendungen für diesen Abschlag werden zum Zeitpunkt der Gewährung erfolgswirksam erfasst. Für die<br />
gewährten Optionen gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen,<br />
bei denen die Deutsche Börse AG die Wahl zwischen Barausgleich oder Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente<br />
hat. 2010 hat die Gesellschaft für die GSP-Tranchen 2004 bis 2006 einen Beschluss zum Barausgleich<br />
getroffen. Entsprechend bewertet die Gruppe Deutsche Börse seit dem genannten Beschluss die GSP-Aktien als<br />
aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich. Die Aufwendungen für die Bezugsrechte werden anhand<br />
eines Optionspreismodells (Fair Value-Bewertung) ermittelt und im Personalaufwand erfasst. Die Tranche 2003,<br />
die 2009 und 2008 als aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich erfasst wurde, ist am 30. Juni 2009<br />
ausgelaufen.<br />
Die Kosten der GSP-Aktien, die den Mitarbeitern der US-amerikanischen Tochtergesellschaft International<br />
Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. mit einem Abschlag angeboten werden, werden zum Zeitpunkt der Gewährung<br />
erfolgswirksam erfasst. Für die gewährten GSP-Aktien gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für<br />
anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Die GSP-Aktien werden<br />
mit dem Fair Value zum Gewährungsstichtag bewertet und über den Erdienungszeitraum von drei Jahren<br />
erfolgswirksam erfasst (2009 und 2008: über einen Erdienungszeitraum von ein bis drei Jahren), wobei das<br />
Konzerneigenkapital entsprechend erhöht wird.<br />
Aktienoptionsprogramm<br />
Für die gewährten Optionen gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen<br />
mit Barausgleich. Die Kosten der Optionen werden anhand eines Optionspreismodells (Fair<br />
Value-Bewertung) ermittelt und erfolgswirksam im Personalaufwand über eine Wartezeit von drei Jahren erfasst.<br />
Die Gegenbuchung erfolgt unter den Rückstellungen.<br />
Aktientantiemeprogramm (ATP)<br />
Für die ATP-Aktien gelten grundsätzlich die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteilsbasierte<br />
Vergütungstransaktionen, bei denen die Deutsche Börse AG die Wahl zwischen Barausgleich oder Ausgleich<br />
durch Eigenkapitalinstrumente hat. 2009 hatte die Gesellschaft erstmals beschlossen, die im Geschäftsjahr 2010<br />
fällige ATP-Tranche in bar zu begleichen. Im Jahr 2010 wurde für die im Geschäftsjahr 2011 fällige Tranche<br />
F-76
ebenfalls der Beschluss eines Barausgleiches gefasst. Vor diesem Hintergrund ergibt sich gemäß IFRS 2 eine<br />
gegenwärtige Annahme, dass alle ATP-Aktien durch Barausgleich beglichen werden. Entsprechend bewertet die<br />
Gruppe Deutsche Börse die ATP-Aktien als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich. Die Kosten<br />
der Bezugsrechte werden anhand eines Optionspreismodells (Fair Value-Bewertung) ermittelt und erfolgswirksam<br />
über eine Wartezeit von drei Jahren im Personalaufwand und als Rückstellung erfasst.<br />
Für den Vorstand der Deutsche Börse AG wurde seit dem Geschäftsjahr 2010 eine gesonderte variable Aktienvergütung<br />
vereinbart. Ausgehend von dem zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegten 100-prozentigen-Zielwert<br />
der Aktientantieme wird für jedes Vorstandsmitglied die entsprechende Anzahl an virtuellen Aktien auf Basis des<br />
durchschnittlichen Aktienkurses der Deutsche Börse AG-Aktie der vorangegangenen zwei Monate ermittelt. Der<br />
spätere Auszahlungsbetrag der Aktientantieme bemisst sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der relativen<br />
Aktienrendite und der Entwicklung des Kurses der Deutsche Börse AG-Aktie. Die Erfüllung der Ansprüche aus<br />
diesem Aktientantiemeprogramm erfolgt nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums durch Barausgleich.<br />
Latente Steuern<br />
Die latenten Steuern werden entsprechend IAS 12 auf Basis der bilanzorientierten Methode ermittelt. Temporäre<br />
Differenzen zwischen dem steuerlichen Wertansatz und dem Wertansatz nach IFRS, die bei der künftigen Nutzung<br />
bzw. Veräußerung von Aktiva oder bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten zu steuerlichen Be- oder Entlastungen<br />
führen, werden der Ermittlung der latenten Steuern zugrunde gelegt. Auf Differenzen, die aus dem Ansatz eines<br />
Geschäfts- oder Firmenwertes entstehen, werden latente Steuern nur gebildet, soweit der Geschäfts- oder Firmenwert<br />
derivativ erworben wurde.<br />
Die Abgrenzungen werden mit den Steuersätzen berechnet, die bei Umkehr der zeitlich befristeten Unterschiede<br />
nach heutigen Verhältnissen zu erwarten sind und die bis zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Auf<br />
noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern nur in dem Umfang gebildet, in dem<br />
es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Latente Steueransprüche<br />
und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher<br />
Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und sie sich auf Ertragsteuern beziehen,<br />
die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.<br />
Leasing<br />
Leasingverträge werden entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungs-Leasingverhältnis<br />
klassifiziert. Als Finanzierungs-Leasingverhältnis wird ein Vertrag beurteilt, wenn alle wesentlichen mit dem<br />
Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer<br />
übertragen werden. In den übrigen Fällen handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse.<br />
Leasinggegenstände und die zugehörigen Verbindlichkeiten werden mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem<br />
Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingraten angesetzt, sofern die Voraussetzungen für Finanzierungsleasing<br />
vorliegen. Der Leasinggegenstand wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die kürzere Vertragslaufzeit<br />
linear abgeschrieben. In den Folgeperioden wird die Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode bewertet.<br />
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Operating-Leasingverträgen anfallen, werden in der Periode ihres<br />
Anfallens linear erfolgswirksam erfasst.<br />
Währungsumrechnung<br />
Gemäß IAS 21 werden Transaktionen in einer Fremdwährung mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls<br />
gültigen Wechselkurs umgerechnet.<br />
Zum Bilanzstichtag werden monetäre Bilanzposten in Fremdwährung zum Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet<br />
und nicht monetäre Bilanzposten, die zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert<br />
werden, zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Nicht monetäre, mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete<br />
Bilanzposten werden zu dem Kurs umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig ist.<br />
Währungsdifferenzen werden, sofern keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, als sonstiger betrieblicher<br />
Aufwand oder Ertrag in der Periode erfasst, in der sie entstanden sind. Gewinne und Verluste aus einem monetären<br />
Posten, der Teil einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, werden erfolgsneutral in die<br />
Position ,,Angesammelte Gewinne“ eingestellt.<br />
F-77
Konsolidierung<br />
In den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG werden alle Tochterunternehmen einbezogen, die von der<br />
Deutsche Börse AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt, wenn die<br />
Deutsche Börse AG unmittelbar oder mittelbar über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt oder auf andere<br />
Weise die Finanz- und Geschäftspolitik des anderen Unternehmens bestimmen kann.<br />
Die erstmalige Einbeziehung von Tochterunternehmen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt<br />
nach der Erwerbsmethode. Die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen<br />
Unternehmens werden zu ihren zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Eine positive<br />
Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen Anteil am beizulegenden Nettozeitwert der<br />
identifizierbaren Netto-Vermögenswerte der Tochtergesellschaft wird als Geschäftswert bilanziert. Nach dem<br />
erstmaligen Ansatz wird der Geschäftswert zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen<br />
bewertet.<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet.<br />
Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen werden miteinander verrechnet. Zwischenergebnisse<br />
aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert, ebenso die innerhalb der Gruppe<br />
ausgeschütteten Dividenden. Steuern auf Konsolidierungsvorgänge werden dann abgegrenzt, wenn sich der<br />
abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleicht.<br />
Anteile am Eigenkapital, die auf Konzernfremde entfallen, werden im Eigenkapital unter dem ,,Ausgleichsposten<br />
für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ ausgewiesen. Sofern sie als ,,kündbares Instrument“ einzustufen<br />
sind, werden sie als Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
Die funktionale Währung der Deutsche Börse AG ist der Euro. Beteiligungen an Tochterunternehmen außerhalb der<br />
EWU sowie das Eigenkapital der Beteiligungsunternehmen werden zu historischen Wechselkursen umgerechnet.<br />
Vermögenswerte und Schulden aus Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum<br />
Stichtagskurs in Euro umgerechnet. In Übereinstimmung mit IAS 21 werden die Positionen der Konzern-Gewinnund<br />
Verlustrechnung zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet. Daraus resultierende Währungsdifferenzen<br />
werden erfolgsneutral in die Position ,,Angesammelte Gewinne“ eingestellt. Zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />
eines Tochterunternehmens werden die kumulativen Währungsdifferenzen, die auf dieses Tochterunternehmen<br />
entfallen und in den angesammelten Gewinnen erfasst wurden, im Konzernergebnis in der gleichen Periode erfasst,<br />
in der auch der Gewinn oder Verlust aus der Entkonsolidierung erfasst wird.<br />
Folgende für die Gruppe Deutsche Börse wesentliche Wechselkurse zum Euro wurden angewandt:<br />
Umrechnungskurse<br />
Durchschnittlicher<br />
Kurs 2010<br />
Durchschnittlicher<br />
Kurs 2009<br />
Durchschnittlicher<br />
Kurs 2008<br />
Schlusskurs<br />
am<br />
31.12.2010<br />
Schlusskurs<br />
am<br />
31.12.2009<br />
Schlusskurs<br />
am<br />
31.12.2008<br />
Schweizer Franken . . . . CHF 1,3338 1,5094 1,5602 1,2499 1,4858 1,4888<br />
US-Dollar. . . . . . . . . . . USD (US$) 1,3153 1,4092 1,5012 1,3342 1,4413 1,4062<br />
Tschechische Kronen . . . CZK 25,2213 26,2347 25,1561 25,0554 26,4224 26,6629<br />
Britisches Pfund . . . . . . GBP (£) 0,8557 0,8946 0,8395 0,8614 0,8934 0,9744<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte, die mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs in Zusammenhang<br />
stehen, sowie jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte<br />
und Schulden, die aus der Erstkonsolidierung stammen, werden in der funktionalen Währung des ausländischen<br />
Geschäftsbetriebs angegeben und zum Stichtagskurs umgerechnet.<br />
Schätzungen, Bewertungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen<br />
Im Rahmen der Anwendung von Bilanzierungsgrundsätzen, beim Bilanzausweis und der Erfassung von Erträgen<br />
und Aufwendungen muss der Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen vornehmen. Anpassungen in<br />
diesem Zusammenhang werden in der Periode der Änderung sowie gegebenenfalls in folgenden Perioden<br />
berücksichtigt.<br />
Erläuterung 14 enthält Informationen zu den getroffenen Annahmen im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung<br />
der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte und der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter<br />
Nutzungsdauer. Hierbei dienen die jeweiligen Unternehmensplanungen als Basis für die Beurteilung der Wertminderung.<br />
Im Rahmen dieser Planungen werden Annahmen über die künftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung<br />
der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getroffen. Sofern die tatsächliche Entwicklung von diesen Annahmen<br />
abweicht, können sich Anpassungen ergeben.<br />
F-78
Im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen müssen bestimmte<br />
versicherungsmathematische Annahmen (z. B. Diskontierungszinssatz, Fluktuationsrate) getroffen werden, um<br />
deren Wert zu ermitteln (siehe auch weiter oben). Erläuterung 25 zeigt die Barwerte der Verpflichtungen zum<br />
jeweiligen Bilanzstichtag. Diese Werte können sich z. B. aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen<br />
erheblich ändern und damit einen wesentlichen Effekt auf die bisher gebildeten Rückstellungen haben.<br />
Dieser Effekt wird jedoch durch die Anwendung der Korridormethode gemildert.<br />
Die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse sind Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Solche Rechtsstreitigkeiten<br />
können zu Zahlungspflichten der Unternehmen der Gruppe führen. Wenn ein Abfluss von Ressourcen<br />
wahrscheinlich ist, werden Rückstellungen angesetzt, die auf einer Schätzung des wahrscheinlichsten Betrags<br />
basieren, der notwendig ist, um der Verpflichtung nachzukommen. Das Management der Gesellschaft muss<br />
beurteilen, ob die mögliche Verpflichtung aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert, die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
eines Mittelabflusses evaluieren sowie dessen Höhe einschätzen. Da der Ausgang eines Rechtsstreits immer<br />
ungewiss ist, wird die Beurteilung kontinuierlich überprüft.<br />
Erläuterung 45 enthält Angaben zum Bewertungsmodell für die Optionen und Bezugsrechte. Sofern die Schätzungen<br />
der eingehenden Bewertungsparameter von den tatsächlichen Werten abweichen, die zum Zeitpunkt der<br />
Ausübung der Optionen und Bezugsrechte vorliegen, sind Anpassungen erforderlich, die, bezogen auf die<br />
aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich, in der jeweiligen Berichtsperiode in der Konzern-<br />
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.<br />
Ferner wird im Rahmen der Bildung von Drohverlustrückstellungen für Mietaufwendungen die Wahrscheinlichkeit<br />
einer Inanspruchnahme abgeschätzt (siehe Erläuterung 27). Bei der Bildung von personalbezogenen Restrukturierungsrückstellungen<br />
wurden bestimmte Annahmen, z. B. über die Fluktuationsrate, den Diskontierungssatz und<br />
Gehaltstrends, getroffen. Sofern die tatsächlichen Werte von diesen Annahmen abweichen, können sich Anpassungen<br />
ergeben.<br />
Erläuterungen zu den Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
4. Umsatzerlöse<br />
Zusammensetzung der externen Umsatzerlöse pro Segment<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Xetra<br />
Xetra-Handelserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102,5 93,0 175,4<br />
Clearing- und Abwicklungserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,2 47,8 97,4<br />
Parkett-Handelserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,4 21,4 32,2<br />
Connectivity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,5 17,9 13,8<br />
Scoach-Handelserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 46,3 55,7<br />
Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,7 24,6 24,9<br />
Zugeordnete IT-Erlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,0 41,1 49,3<br />
262,3 292,1 448,7<br />
Eurex<br />
Erlöse aus Aktienindexderivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378,9 358,9 450,0<br />
Erlöse aus Zinsderivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182,0 149,9 211,1<br />
Erlöse aus US-Optionen (ISE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112,9 153,7 176,6<br />
Erlöse aus Aktienderivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,6 41,8 58,6<br />
Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110,2 99,7 113,8<br />
Zugeordnete IT-Erlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,1 34,4 25,2<br />
858,7 838,4 1.035,3<br />
Clearstream<br />
Depotverwahrungserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451,8 441,1 459,1<br />
Transaktionserlöse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118,4 114,2 140,2<br />
Erlöse aus Global Securities Financing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68,1 68,6 83,5<br />
Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102,2 96,9 86,5<br />
Zugeordnete IT-Erlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,2 21,9 21,2<br />
760,7 742,7 790,5<br />
Market Data & Analytics<br />
Kursvermarktungserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142,9 141,1 139,5<br />
STOXX . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,9 0 0<br />
Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,8 47,4 41,1<br />
224,6 188,5 180,6<br />
Summe ........................................................... 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />
F-79
Die Umsatzerlöse von Xetra und Eurex bestehen hauptsächlich aus Handels- und Clearingerlösen, die bei Xetra als<br />
Entgelt pro ausgeführter Order und abhängig vom Orderwert bzw. bei Eurex pro Kontrakt in Rechnung gestellt<br />
werden. Die Handels- und Clearingerlöse des Segments Eurex entsprechen vertragsgemäß 85 Prozent der von der<br />
Eurex Clearing AG in Rechnung gestellten Transaktionsentgelte. Die verbleibenden 15 Prozent werden an die SIX<br />
Swiss Exchange AG weitergeleitet und sind nicht im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse enthalten.<br />
2010 im Vergleich zu 2009<br />
Die Umsatzerlöse im Segment Xetra betrugen 262,3 Mio. A (2009: 292,1 Mio. A); das entspricht einem Anstieg um<br />
7 Prozent, bereinigt um den Effekt der Entkonsolidierung der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. Ursache für diese positive<br />
Entwicklung war der Anstieg der Handelsvolumina auf Xetra und dem Frankfurter Parkett um 17 Prozent. Durch<br />
Preissenkungen, die 2009 und 2010 umgesetzt wurden, wurde der Anstieg der Handelsvolumina teilweise<br />
kompensiert.<br />
Der Anstieg der Umsatzerlöse um 2 Prozent auf 858,7 Mio. A (2009: 838,4 Mio. A) im Segment Eurex erklärt sich<br />
aus den um 21 Prozent auf 182,0 Mio. A gestiegenen Erlösen aus Zinsprodukten (2009: 149,9 Mio. A) und den um 6<br />
Prozent auf 378,9 Mio. A gestiegenen Erlösen aus Indexprodukten (2009: 358,9 Mio. A), die zusammen die negative<br />
Entwicklung der Optionserlöse bei der ISE (–27 Prozent auf 112,9 Mio. A; 2009: 153,7 Mio. A) kompensieren<br />
konnten. Der Anstieg der Zinsprodukte resultiert aus der um 23 Prozent auf 574,8 Mio. gestiegenen Zahl der<br />
gehandelten Kontrakte (2009: 465,7 Mio. gehandelte Kontrakte). Das Wachstum bei Indexprodukten ist auf die<br />
Verschiebung von Aktienindexoptionen (niedrigerer Durchschnittspreis) zu Aktienindex-Futures (höherer Durchschnittspreis)<br />
sowie eine starke Steigerung der Index Dividend Produkte (um 77 Prozent gegenüber 2009) zurückzuführen.<br />
Die Umsatzerlöse des Segments Clearstream lagen mit 760,7 Mio. A (2009: 742,7 Mio. A) um 2 Prozent über denen<br />
des Vorjahres. Die Erlöse aus dem Verwahrgeschäft stiegen um 2 Prozent auf 451,8 Mio. A (2009: 441,1 Mio. A).<br />
Dies resultiert aus dem um 5 Prozent auf 10.897,4 Mrd. A (2009: 10.345,7 Mrd. A) gestiegenen durchschnittlichen<br />
Verwahrvolumen. Die Transaktionserlöse stiegen nur um 4 Prozent auf 118,4 Mio. A (2009: 114,2 Mio. A); die<br />
Transaktionen stiegen hingegen um 14 Prozent auf 116,4 Mio. (2009: 102,0 Mio. A). Gründe hierfür waren zum<br />
einen die Preissenkungen für die Abwicklung von deutschen Wertpapieren zum 1. Juli 2009 und zum anderen der<br />
gesunkene Anteil von Transaktionen auf höher bepreisten externen Verbindungen.<br />
Im vergangenen Jahr stiegen die Umsatzerlöse von Market Data & Analytics um 19 Prozent auf 224,6 Mio. A (2009:<br />
188,5 Mio. A). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die seit dem 1. Januar 2010 voll konsolidierte STOXX Ltd.<br />
(30,9 Mio. A) zurückzuführen.<br />
2009 im Vergleich zu 2008<br />
Der Rückgang der Umsatzerlöse im Segment Xetra um 35 Prozent auf 292,1 Mio. A (2008: 448,7 Mio. A) ist zum<br />
großen Teil auf den Umsatzrückgang der Xetra-Handelserlöse und der Clearing- und Abwicklungserlöse zurückzuführen.<br />
Ursache hierfür ist der Rückgang des Xetra-Handelsvolumens um 51 Prozent auf 1.060,6 Mrd. A (2008:<br />
2.149,0 Mrd. A). Die Erlöse aus dem Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse reduzierten sich um 34<br />
Prozent, bedingt durch rückläufige Handelsvolumina. Darüber hinaus wurde zum 2. November 2009 das im Jahr<br />
2004 vom Segment Xetra eingeführt Rabattmodell ,,Automated Trading Program (ATP)“ von einem Preismodell<br />
mit reduzierten Transaktionsentgelten für alle geschwindigkeitsoptimierten Orders abgelöst. Als geschwindigkeitsoptimierte<br />
Orders gelten dabei diejenigen, die als ,,non-peristent“ Orders (d.h. vom Xetra-System nicht<br />
zusätzlich gespeichert) über die neue Hochgeschwindigkeitsschnittstelle ,,Enhanced Transaction Solution“ aufgegeben<br />
werden. Es wurde erwartet, dass durch das neue Preismodell die Transaktionsentgelte für Teilnehmer im<br />
Xetra-Handel um durchschnittlich 13 Prozent sinken werden. Außerdem wurde das ATP-Rabattmodell im Clearing<br />
auf alle Xetra-Orders erweitert. In diesem Zusammenhang wurde auch das fixe Clearingentgelt in zwei Schritten,<br />
zum 1. Juli und zum 2. November 2009, von ursprünglich 0,18 A auf 0,06 A pro ausgeführter Order gesenkt. Die<br />
Transaktionsentgelte für Clearing-Kunden verringerten sich dadurch um durchschnittlich 28 Prozent.<br />
Der Rückgang der Umsatzerlöse um 19 Prozent auf 838,4 Mio. A (2008: 1.035,3 Mio. A) im Segment Eurex<br />
resultiert größtenteils aus der um 17 Prozent niedrigeren Anzahl gehandelter Kontrakte (inkl. US-Optionen der ISE)<br />
sowie aus der Verschmelzung der ISE Stock Exchange, LLC (Umsatzerlöse im Jahr 2008: 25,7 Mio. A) mit der<br />
Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, die seit dem 29. Dezember 2008 als assoziiertes Unternehmen in den Konsolidierungskreis<br />
einbezogen wird.<br />
Die Umsatzerlöse des Segments Clearstream lagen mit 742,7 Mio. A um 6 Prozent unter denen des Vorjahres (2008:<br />
790,5 Mio. A). Den größten Rückgang verzeichneten dabei die Transaktionserlöse, die mit 114,2 Mio. A um 19<br />
Prozent unter dem Vorjahresniveau lagen. Dies lag überwiegend an der um 11 Prozent auf 102,0 Mio. gesunkenen<br />
F-80
Zahl der Transaktionen. Des Weiteren fielen die Erlöse aus der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities<br />
Financing, GSF) um 18 Prozent niedriger aus als im Vorjahr, während das durchschnittliche GSF-Volumen um 21<br />
Prozent auf 483,6 Mrd. A anstieg. Ursache hierfür ist der von 53 Prozent auf 69 Prozent gestiegene Anteil von<br />
Xemac.<br />
Die Umsatzerlöse im Segment Market Data & Analytics sind um 4 Prozent auf 188,5 Mio. A angestiegen (2008:<br />
180,6 Mio. A). Der Anstieg ist vollständig auf die seit dem 26. Januar 2009 vollkonsolidierte Market News<br />
International Inc. (10,0 Mio. A) zurückzuführen.<br />
5. Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />
Zusammensetzung der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Kredite und Forderungen .......................................... 101,8 133,9 396,3<br />
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten . . . �66,0 �86,4 �199,9<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte .................. 27,4 44,7 25,0<br />
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle<br />
Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten:<br />
Zinserträge .................................................... 7,1 8,4 17,0<br />
Zinsaufwendungen ............................................... �7,1 �13,1 �19,3<br />
Zinserträge — Zinsswaps — Cashflow-Hedges. ......................... 0 16,9 45,0<br />
Zinserträge — Zinsswaps — Fair Value Hedges . . . ...................... 0,9 2,3 8,6<br />
Zinsaufwendungen — Zinsswaps — Cashflow-Hedges .................... 0 �3,8 �28,9<br />
Zinsaufwendungen — Zinsswaps — Fair Value Hedges ................... �4,7 �5,5 �7,0<br />
Summe ....................................................... 59,4 97,4 236,8<br />
Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft sanken um 39 Prozent auf 59,4 Mio. A in 2010 (2009: Rückgang um 59<br />
Prozent auf 97,4 Mio. A verglichen mit 2008).<br />
Die Nettozinserträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten<br />
oder finanziellen Verbindlichkeiten resultieren aus zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten.<br />
6. Sonstige betriebliche Erträge<br />
Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Erträge<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Erträge aus Geschäftsbesorgung ........................................ 23,7 27,7 33,2<br />
Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen und Tochterunternehmen ............ 10,7 7,0 9,4<br />
Erträge aus Währungsdifferenzen ....................................... 6,6 10,1 9,2<br />
Erträge aus dem Verkauf von Anleihen. .................................. 6,0 0 0<br />
Mieterträge aus Untervermietung ....................................... 4,1 5,3 8,1<br />
Beendigung der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden ................ 0 66,7 0<br />
Übrige .......................................................... 9,9 13,8 6,8<br />
Summe .......................................................... 61,0 130,6 66,7<br />
Die Erträge aus Geschäftsbesorgung stammen überwiegend aus dem Betrieb des Terminmarktes Eurex Zürich AG<br />
für die SIX Swiss Exchange AG.<br />
Die Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen und Tochterunternehmen in Höhe von 10,7 Mio. A resultieren aus<br />
dem Verkauf der 77-Prozent-Beteiligung an Avox Ltd. Anfang Juli 2010. In 2009 beliefen sich die Erträge aus dem<br />
Verkauf von Beteiligungen auf 7,0 Mio. A und beinhalteten hauptsächlich Gewinne aus der Verschmelzung der The<br />
Clearing Corporation Inc. mit der ICE U.S. Trust <strong>Holding</strong> Company LP und Gewinne aus dem Verkauf der Anteile<br />
an der London Stock Exchange plc. 2008 beliefen sich die Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen auf<br />
9,4 Mio. A, bedingt durch die Beendigung eines Joint Venture zwischen der ISE Venture, LLC und der kanadischen<br />
TSX Group Inc.<br />
Zu den Mieterträgen aus Untervermietung siehe Erläuterung 44.<br />
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen u. a. Kooperations- und Schulungserlöse, den Mitarbeiteranteil<br />
für Firmenwagen sowie Bewertungskorrekturen.<br />
F-81
7. Personalaufwand<br />
Zusammensetzung des Personalaufwands<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Löhne und Gehälter ................................................ 403,6 328,0 352,3<br />
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung . . . 98,4 66,3 57,5<br />
Summe ......................................................... 502,0 394,3 409,8<br />
2010 im Vergleich zu 2009<br />
Der Aufwand für Löhne und Gehälter stieg im Jahr 2010 um 23 Prozent auf 403,6 Mio. A (2009: 328,0 Mio. A).<br />
Hierin sind Kosten für Effizienzprogramme in Höhe von 77,6 Mio. A (2009: -16,2 Mio. A) enthalten. Bereinigt um<br />
diese Kosten sank der Aufwand für Löhne und Gehälter um 5 Prozent. Der Rückgang resultiert in erster Linie aus<br />
der im Vorjahr enthaltenen Abfindung für den ehemaligen Chief Financial Officer in Höhe von 5,8 Mio. A, in die ein<br />
Ausgleich für die nicht mehr erfolgte Gewährung einer variablen Vergütung für das Jahr 2008 sowie für den<br />
Zeitraum bis 30. April 2009 eingeflossen ist. Weitere Ursachen für den gesunkenen Aufwand sind der Rückgang der<br />
aktienbasierten Vergütung um 6,2 Mio. A, eine erhöhte Kapitalisierung und Einsparungen aufgrund von Effizienzprogrammen.<br />
Dem stehen die erstmals im Geschäftsjahr 2010 enthaltenen Löhne und Gehälter für Mitarbeiter der<br />
STOXX Ltd. in Höhe von 5,6 Mio. A gegenüber.<br />
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind um 48 Prozent auf<br />
98,4 Mio. A (2009: 66,3 Mio. A) gestiegen. Sie enthalten Kosten für Effizienzprogramme in Höhe von 23,9 Mio. A<br />
(2009: null). Bereinigt um diese Kosten stieg der Aufwand für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />
und Unterstützung um 12 Prozent. Davon entfielen 24,2 Mio. A (2009: 24,1 Mio. A) auf Zahlungen für<br />
beitragsorientierte Versorgungspläne. Die Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne sind<br />
auf 23,9 Mio. A gestiegen (2009: 17,8 Mio. A).<br />
2009 im Vergleich zu 2008<br />
Der Aufwand fürLöhne und Gehälter sank 2009 um 7 Prozent auf 328,0 Mio. A (2008: 352,3 Mio. A). Ursache dafür<br />
sind mehrere Effekte: Der Aufwand für Boni sank auf 46,8 Mio. A (2008: 65,2 Mio. A). Dies wurde ausgeglichen<br />
durch die erstmals im Geschäftsjahr 2009 enthaltenen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter von Market News<br />
International Inc. in Höhe von 4,8 Mio. A sowie die oben erwähnte Abfindung in Höhe von 5,8 Mio. A.<br />
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind um 15 Prozent auf<br />
66,3 Mio. A 2009 gestiegen (2008: 57,5 Mio. A). Davon entfielen 24,1 Mio. A (2008: 24,0 Mio. A) auf Zahlungen für<br />
beitragsorientierte Versorgungspläne. Die erstmalige Berücksichtigung der Market News International Inc. hat hier<br />
einen Effekt von 1,2 Mio. A. Die Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne sind auf<br />
17,8 Mio. A gestiegen (2008: 15,7 Mio. A).<br />
Zu den leistungsorientierten Versorgungsplänen siehe Erläuterung 25.<br />
8. Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand<br />
Abschreibungen und Wertminderungsaufwand<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Immaterielle Vermögenswerte 544,0 522,7 93,6<br />
Sachanlagen 39,5 46,4 43,5<br />
Summe 583,5 569,1 137,1<br />
F-82
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Kosten für IT-Dienstleister und sonstige Beratung ....................... 124,6 114,2 115,7<br />
EDV-Kosten .................................................. 81,4 91,9 82,7<br />
Raumkosten. .................................................. 72,6 93,8 70,9<br />
Nicht abzugsfähige Vorsteuer ...................................... 34,3 33,6 45,1<br />
Werbe- und Marketingkosten ...................................... 16,6 19,2 23,8<br />
Reise-, Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen ................... 15,5 15,6 19,3<br />
Aufwendungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen....................... 14,9 22,2 22,6<br />
Versicherungen, Beiträge und Gebühren .............................. 11,6 12,1 14,2<br />
Aufwendungen aus Währungsdifferenzen ............................. 8,8 5,8 6,5<br />
Personalnebenkosten und freiwillige soziale Leistungen .................. 8,6 10,0 12,0<br />
Vergütung des Aufsichtsrats ....................................... 4,5 5,1 4,1<br />
Übrige. . . .................................................... 21,3 9,9 22,1<br />
Summe ...................................................... 414,7 433,4 439,0<br />
Die Kosten für IT-Dienstleister und sonstige Beratung betreffen im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang<br />
mit der Entwicklung von Software. Eine Analyse der Entwicklungskosten ist in Erläuterung 10 ausgewiesen.<br />
Ferner enthalten diese Kosten Aufwendungen für strategische und rechtliche Beratungsdienstleistungen sowie für<br />
Prüfungstätigkeiten.<br />
Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Zusammensetzung der Abschlussprüferhonorare<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Abschlussprüfung .................................................. 1,8 2,2 1,3<br />
Steuerberatungsleistungen ............................................ 1,2 0,5 0,5<br />
Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen .......................... 0,2 0,2 0,1<br />
Sonstige Leistungen ................................................. 0,8 1,2 0,5<br />
Summe .......................................................... 4,0 4,1 2,4<br />
2010 im Vergleich zu 2009<br />
EDV-Betriebskosten enthalten die Kosten für Miete, Leasing und Wartung von Hard- und Software sowie die<br />
Kommunikationskosten (Netzwerkkosten). Der Rückgang um 11 Prozent im Jahr 2010 basiert auf Mehraufwendungen<br />
für Systemumstellungen im Bereich Bürokommunikation, dem Betrieb des ISE-Systems und auf einer im<br />
Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellung für das System Eurex Credit Clear.<br />
Raumkosten betreffen hauptsächlich die Kosten für das Bereitstellen von Büroflächen. Diese beinhalten Mieten,<br />
Instandhaltung, Bewachung, Energie, Reinigung und sonstige Raumkosten. Der Rückgang resultiert größtenteils<br />
aus Rückstellungen für Drohverluste und dem Umbau des Gebäudekomplexes der Neuen Börse am Standort<br />
Frankfurt am Main (2010: –5,1 Mio. A; 2009: 18,9 Mio. A).<br />
Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist im Wesentlichen eine Folge der umsatzsteuerfreien Handels- und Clearingentgelte<br />
aus dem Segment Eurex sowie der umsatzsteuerfreien Dienstleistungsentgelte im Zahlungsverkehr.<br />
Aufwendungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen enthalten die Kosten der SIX Swiss Exchange AG, die<br />
Dienstleistungen für den Teilkonzern Eurex und die Scoach Schweiz AG erbringt. Der Rückgang gegenüber<br />
dem Vorjahr resultiert aus der Entkonsolidierung der Scoach Schweiz AG.<br />
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen u. a. aus Lizenzentgelten, Spenden, Nebenkosten des<br />
Geldverkehrs, Kosten aus Fehlbearbeitung, Aufwendungen für Instandhaltung, Fremdarbeiten sowie Verlusten aus<br />
dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten.<br />
2009 im Vergleich zu 2008<br />
Der Anstieg der EDV-Kosten um 11 Prozent im Jahr 2009 basiert auf Mehraufwendungen für Systemumstellungen<br />
im Bereich Bürokommunikation und dem Betrieb des ISE-Systems sowie auf einer Drohverlustrückstellung für das<br />
System Eurex Credit Clear.<br />
F-83
Die Zunahme der Raumkosten, die im Vergleich zum Vorjahr um 15,2 Mio. A gestiegen sind, ist größtenteils auf<br />
Rückstellungen für Drohverluste und den Umbau zurückzuführen.<br />
Der Rückgang der nicht abzugsfähigen Vorsteuer resultiert im Wesentlichen aus der Änderung von Leistungsbeziehungen<br />
mit Eurex-Gesellschaften.<br />
Der Anstieg des Gesamthonorars für den Abschlussprüfer resultiert aus einer seit 2009 geforderten Änderung der<br />
Offenlegungspflichten. In den Vorjahren mussten nur die Honorare für den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, offengelegt werden.<br />
10. Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Die Aufwendungen betreffen ausschließlich Entwicklungskosten für selbst erstellte Software. Es handelt sich in<br />
den einzelnen Segmenten um folgende Systeme oder Projekte:<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Gesamtaufwand für<br />
Softwareerstellung davon aktiviert<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Xetra<br />
Xetra-Software ................................ 2,9 3,9 7,6 1,2 1,7 3,9<br />
Neue Handelsplattform Xetra/Eurex ................. 1,1 0 0 0 0 0<br />
CCP-Releases ................................. 4,3 4,9 3,0 1,0 3,1 1,9<br />
8,3 8,8 10,6 2,2 4,8 5,8<br />
Eurex<br />
Eurex-Software ................................ 10,0 13,8 15,0 0 5,9 6,9<br />
Neue Handelsplattform Xetra/Eurex ................. 5,0 0 0 1,9 0 0<br />
Neue Handelsplattform ISE ....................... 26,1 15,7 7,2 20,7 12,3 6,2<br />
41,1 29,5 22,2 22,6 18,2 13,1<br />
Clearstream<br />
Collateral Management und Settlement .............. 28,7 25,1 29,2 14,5 8,1 5,5<br />
Custody ..................................... 9,9 14,0 15,3 3,4 1,3 0,8<br />
Connectivity .................................. 4,1 2,4 9,9 0 0,2 1,1<br />
Investmentfonds ............................... 4,3 4,1 9,0 1,5 0 1,5<br />
Andere ...................................... 0 0 1,4 0 0 0<br />
47,0 45,6 64,8 19,4 9,6 8,9<br />
Market Data & Analytics<br />
CEF Daten-Feeds .............................. 1,6 4,0 4,0 0,1 0 0<br />
Andere ...................................... 0,5 0,3 0,2 0,4 0,3 0,2<br />
2,1 4,3 4,2 0,5 0,3 0,2<br />
Forschungsaufwand ............................. 0,4 1,0 1,1 0 0 0<br />
0,4 1,0 1,1 0 0 0<br />
Summe. ..................................... 98,9 89,2 102,9 44,7 32,9 28,0<br />
F-84
11. Beteiligungsergebnis<br />
Zusammensetzung des Beteiligungsergebnisses<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
At-Equity-Ergebnis assoziierter Unternehmen<br />
Scoach <strong>Holding</strong> S.A. ........................................... 7,2 0 k.a.<br />
Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC ...................................... 4,1 �19,4 1)<br />
0<br />
European Energy Exchange AG ................................... 4,0 9,3 3,3<br />
Tradegate AG Wertpapierhandelsbank .............................. 0,2 k.a. k.a.<br />
Deutsche Börse Commodities GmbH ............................... 0,1 0,1 0<br />
STOXX Ltd. ................................................. k.a. 10,2 2)<br />
12,9<br />
BrainTrade Gesellschaft für Börsensysteme mbH ...................... k.a. 0 0,6<br />
FDS Finanz-Daten-Systeme GmbH Co. KG . ......................... k.a. 0 0,1<br />
Summe Erträge aus At-Equity-Bewertung ......................... 15,6 0,2 16,9<br />
Link-Up Capital Markets, S.L .................................... �1,0 �0,4 0<br />
BSP Regional Energy Exchange LLC. .............................. 0 �1,2 �0,3<br />
Andere .....................................................<br />
Summe der negativen Erfolgsbeiträge aus At-Equity-Bewertung<br />
�0,3 �0,5 �1,4<br />
assoziierter Unternehmen. .................................... �1,3 �2,1 �1,7<br />
Ergebnis assoziierter Unternehmen ............................... 14,3 �1,9 15,2<br />
Ergebnis anderer Unternehmen. ................................. �2,1 �2,9 �9,4<br />
Beteiligungsergebnis. .......................................... 12,2 �4,8 5,8<br />
1) Einschließlich Wertminderungen (siehe Erläuterung 16)<br />
2) Bis 29. Dezember 2009<br />
Im Ergebnis assoziierter Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2010 keine Wertminderungsaufwendungen (2009:<br />
27,4 Mio. A; 2008: 0,0 Mio. A) erfasst. Aufgrund der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sind 2010<br />
Dividenden in Höhe von 6,2 Mio. A (2009: 11,1 Mio. A; 2008: 10,2 Mio. A) zugeflossen.<br />
Das Ergebnis anderer Unternehmen enthält Dividenden in Höhe von 1,1 Mio. A (2009: 0,4 Mio. A; 2008: 0,6 Mio. A)<br />
sowie Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,2 Mio. A (2009: 3,3 Mio. A; 2008: 10,0 Mio. A) für zur<br />
Veräußerung verfügbare Beteiligungen.<br />
12. Finanzergebnis<br />
Zusammensetzung der Finanzerträge<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Zinsen aus Reverse Repurchase Agreements der Kategorie<br />
,,Kredite und Forderungen‘‘ 16,6 40,2 166,7<br />
Zinsähnliche Erträge aus zu Sicherungszwecken gehaltenen<br />
Derivaten 2,1 0,7 2,5<br />
Zinsen aus Bankguthaben der Kategorie ,,Kredite und<br />
Forderungen‘‘ 1,0 6,6 46,2<br />
Zinsähnliche Erträge aus der Bewertung von zu<br />
Handelszwecken gehaltenen Derivaten 0,5 0,3 2,1<br />
Erträge aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren 0,3 0,3 0,3<br />
Zinsähnliche Erträge aus langfristigen Forderungen 0 0 0,9<br />
Erträge aus Währungsdifferenzen 0 0 18,2<br />
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge 3,5 2,9 0,7<br />
Summe 24,0 51,0 237,6<br />
Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der rückläufigen durchschnittlichen Volumina der angelegten<br />
Gelder sind die Zinserträge aus Reverse Repurchase Agreements im Vergleich zum Vorjahr um 59 Prozent<br />
gesunken (2009: um 76 Prozent gesunken; 2008: um 77 Prozent gestiegen). Neben der fortgeführten konservativen<br />
Anlagepolitik der Gruppe Deutsche Börse führten auch diese Effekte zu einem Rückgang der Zinsen aus<br />
Bankguthaben der Kategorie ,,Kredite und Forderungen“.<br />
F-85
Zusammensetzung der Finanzaufwendungen<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Zinsen auf langfristige Ausleihungen 1)<br />
95,8 93,4 60,8<br />
Zinsen auf Steuern 22,5 0 0<br />
Auf die Bardepots der Eurex-Teilnehmer gezahlte Zinsen 3,9 26,6 166,8<br />
Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten 1)<br />
Folgebewertung von zu Handelszwecken gehaltenen<br />
2,6 4,0 37,3<br />
Derivaten 2,2 2,6 0,8<br />
Transaktionskosten für langfristige Verbindlichkeiten 1)<br />
Zinsähnlicher Aufwand aus Währungsdifferenzen aus<br />
1,9 1,6 0,9<br />
Verbindlichkeiten 1)<br />
Zinsähnliche Aufwendungen für zu Sicherungszwecken<br />
0,8 0 3,0<br />
gehaltene Derivate 0 0,6 5,6<br />
Sonstige Kosten 2,5 1,9 1,9<br />
Summe 132,2 130,7 277,1<br />
1) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet<br />
2010 im Vergleich zu 2009<br />
Aus den oben genannten Gründen sind auch die auf die Bardepots der Eurex-Teilnehmer gezahlten Zinsen im<br />
Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Die Zinsen auf Steuern betreffen erwartete Zinsaufwendungen im<br />
Zusammenhang mit Steuernachzahlungen und steuerlichen Außenprüfungen. Die sonstigen Kosten enthalten<br />
Bereitstellungsprovisionen für Kreditlinien.<br />
2009 im Vergleich zu 2008<br />
Die Zinsen, die auf die Bardepots der Eurex-Teilnehmer gezahlt wurden, sind 2009 im Vergleich zu 2008 deutlich<br />
gesunken. Die Zinsen auf langfristige Ausleihungen stiegen aufgrund der Emission von Euro- und US-Dollar-<br />
Senior-Anleihen sowie einer Hybridanleihe im Juni und Juli 2008. Die Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
enthielten 3,3 Mio. A (2008: 6,8 Mio. A) für das Commercial Paper-Programm. In 2008 waren zudem 29,6 Mio. A<br />
Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung des Erwerbs der ISE enthalten. Die sonstigen Kosten enthalten<br />
Bereitstellungsprovisionen für Kredite.<br />
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Zusammensetzung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Hauptbestandteile)<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Tatsächliche Ertragsteuern auf das Ergebnis:<br />
des laufenden Jahres 249,3 288,2 450,3<br />
aus früheren Jahren �18,9 18,6 �2,2<br />
Latenter Steuerertrag auf temporäre Differenzen �205,9 �219,9 �29,5<br />
Summe 24,5 86,9 418,6<br />
Um die latenten Steuern für die deutschen Gesellschaften zu berechnen, wurden 2010 Steuersätze von 26 bis 31<br />
Prozent (2009 und 2008: 26 bis 32 Prozent) zugrunde gelegt. Diese berücksichtigen die Gewerbeertragsteuer mit<br />
Hebesätzen von 280 bis 460 Prozent (2009 und 2008: 280 bis 460 Prozent) auf den Steuermessbetrag von 3,5<br />
Prozent (2009 und 2008: 3,5 Prozent), die Körperschaftsteuer mit 15 Prozent (2009 und 2008: 15 Prozent) und den<br />
Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (2009 und 2008: 5,5 Prozent) auf die Körperschaftsteuer.<br />
Für die luxemburgischen Gesellschaften wurde ein Steuersatz von 28,59 Prozent (2009 und 2008: 28,59 Prozent)<br />
zugrunde gelegt. Dieser berücksichtigt die Gewerbeertragsteuer mit einem Satz von 6,75 Prozent (2009 und 2008:<br />
6,75 Prozent) und die Körperschaftsteuer mit einem Satz von 22 Prozent (2009 und 2008: 22 Prozent).<br />
Für die Gesellschaften in Großbritannien, Portugal, Singapur, der Schweiz, Spanien, Tschechien und den USA<br />
wurden Steuersätze von 17 bis 45 Prozent (2009: 20 bis 45 Prozent; 2008: 21 bis 45 Prozent) zugrunde gelegt.<br />
Die folgende Übersicht weist die Wertansätze der aktiven und passiven Bilanzposten für latente Steuern sowie die<br />
damit im Zusammenhang stehenden erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Steueraufwendungen aus.<br />
F-86
Zusammensetzung der latenten Steuern<br />
Latente<br />
Steueransprüche<br />
Latente<br />
Steuerschulden<br />
Währungsdifferenzen<br />
Latenter<br />
Steueraufwand/<br />
(-ertrag)<br />
Erfolgsneutraler<br />
Steueraufwand/<br />
(-ertrag)<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Pensionsrückstellungen und ähnliche<br />
Verpflichtungen 15,4 12,3 9,0 0 0 0 �0,2 �2,9 �3,3 �0,7 0 0 0<br />
Sonstige Rückstellungen 15,1 20,5 12,8 0 0 �2,1 �1,0 6,4 �9,8 �4,9 0 0 0<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten 0 0 0 �1,1 �1,6 �2,0 0 �0,5 �0,4 2,0 0 0 0<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Immaterielle Vermögenswerte aus<br />
0 0 1,4 �7,0 �11,5 �12,8 0 �4,5 0,1 �2,5 0 0 0<br />
Kaufpreisallokation 0 0 0 �275,8 �450,1 1) �585,2 30,0 �204,3 2) �206,1 2) �19,9 0 0 0<br />
Langfristige Vermögenswerte 0 0 0 �2,4 �3,3 �2,6 0 �0,9 0,7 �2,7 0 0 0<br />
Wertpapiere 0 0 0 �2,4 �5,9 �7,1 0 0,5 �0,6 1,3 �4,0 3) �0,6 3)<br />
2,5 3)<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 0 0 �2,6 �0,6 �1,2 0 0,3 �0,6 0,5 1,7 3)<br />
0 0<br />
Sonstige Vermögenswerte 0 0 0,3 0 0 �0,2 0 0 0,1 �2,6 0 0 0<br />
Währungsdifferenzen 0 3,0 0 �29,2 0 �7,4 0 0 0 0 32,2 4) �10,4 4) 20,8 4)<br />
Bruttowert 30,5 35,8 23,5 �320,5 �473,0 �620,6 28,8 �205,9 �219,9 �29,5 29,9 �11,0 23,3<br />
Saldierung der latenten Steuern �22,8 �31,0 �20,0 22,8 31,0 20,0 — — — — — — —<br />
Summe 7,7 4,8 3,5 �297,7 �442,0 �600,6 28,8 �205,9 �219,9 �29,5 29,9 �11,0 23,3<br />
1) Davon –83,1 Mio. A aus Änderungen im Konsolidierungskreis, die sich aus dem Erwerb von Anteilen der Need to Know News, LLC und<br />
der STOXX Ltd. ergeben.<br />
2) Davon �190,4 Mio. A (2009: �175,5 Mio. A) aus Wertminderungen für andere immaterielle Vermögenswerte der ISE<br />
3) Separater Ausweis in der Konzern-Eigenkapitalentwicklung unter ,,Neubewertungsrücklage“<br />
4) Separater Ausweis in der Konzern-Eigenkapitalentwicklung unter ,,Angesammelte Gewinne“<br />
Die erfolgsneutralen Änderungen betreffen latente Steuern auf Änderungen in der Bewertung von Finanzanlagen,<br />
die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe auch Erläuterung 24).<br />
15,4 Mio. A (2009: 12,3 Mio. A; 2008: 9,3 Mio. A) der latenten Steueransprüche und 278,4 Mio. A (2009:<br />
450,7 Mio. A; 2008: 570,7 Mio. A) der latenten Steuerschulden haben eine voraussichtliche Restlaufzeit von über<br />
einem Jahr.<br />
Für Steuern auf künftige Dividenden, die unter Umständen aus den Gewinnrücklagen von Tochter- und assoziierten<br />
Unternehmen gezahlt werden, wurden keine passiven latenten Steuern ausgewiesen. Gemäß § 8b Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz<br />
(KStG) sind 5 Prozent aller Dividenden und ähnlichen Einkünfte bei deutschen Kapitalgesellschaften<br />
als steuerpflichtig zu behandeln.<br />
Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Abgeleitete Ertragsteuern aus dem Ergebnis vor Steuern 117,4 161,8 470,0<br />
Veränderung steuerlich nicht aktivierter Verlustvorträge 14,7 �14,2 �2,8<br />
Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger<br />
Aufwendungen 5,3 3,9 6,0<br />
Auswirkungen aufgrund unterschiedlicher Steuersätze �22,7 �23,3 �20,2<br />
Steuerminderung aufgrund von Dividenden sowie der Veräußerung von<br />
Beteiligungen �42,1 �49,8 �30,1<br />
Währungsdifferenzen �28,8 �9,6 �4,6<br />
Sonstige �0,4 �0,5 2,5<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das laufende Jahr 43,4 68,3 420,8<br />
Ertragsteuern aus früheren Jahren �18,9 18,6 �2,2<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 24,5 86,9 418,6<br />
Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem für das Jahr 2010 in<br />
Deutschland angenommenen Gesamtsteuersatz der Gruppe von 28 Prozent (2009: 29 Prozent; 2008: 32 Prozent)<br />
multipliziert.<br />
Zum Ende des Berichtsjahres bestanden aufgelaufene, noch nicht genutzte steuerliche Verluste von 54,7 Mio. A<br />
(2009: 16,6 Mio. A; 2008: 144,2 Mio. A), für die keine aktiven latenten Steuerabgrenzungen gebildet wurden. 2010<br />
wurden steuerliche Verluste in Höhe von 0,7 Mio. A (2009: 37,4 Mio. A; 2008: 8,8 Mio. A) geltend gemacht.<br />
F-87
Die Verluste können in Deutschland unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung und in Luxemburg nach<br />
derzeitigem Recht zeitlich unbefristet in die Folgejahre vorgetragen werden. Die Verluste in sonstigen Ländern<br />
können bis zu 20 Jahre lang vorgetragen werden.<br />
Erläuterungen zu den Konzernbilanzen<br />
14. Immaterielle Vermögenswerte<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Erworbene<br />
Software<br />
Selbst erstellte<br />
Software<br />
Geschäfts- oder<br />
Firmenwerte<br />
Geleistete<br />
Anzahlungen und<br />
Anlagen im<br />
Bau 1)<br />
Andere<br />
immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
Summe<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Anschaffungskosten zum<br />
01.01.2008<br />
Änderungen im<br />
272,3 710,6 1.944,6 8,8 1.326,8 4.263,1<br />
Konsolidierungskreis �0,5 0 0 0 0 �0,5<br />
Zugänge 10,4 9,9 0 19,8 0 40,1<br />
Umgliederungen 1,1 10,3 0 �11,4 0 0<br />
Währungsdifferenzen<br />
Anschaffungskosten zum<br />
0 1,0 39,9 0,3 61,4 102,6<br />
31.12.2008<br />
Änderungen im<br />
283,3 731,8 1.984,5 17,5 1.388,2 4.405,3<br />
Konsolidierungskreis 2)<br />
0,7 0 32,7 0 468,0 501,4<br />
Zugänge 28,0 8,8 0 24,1 0,4 61,3<br />
Abgänge �13,6 0 0 0 0 �13,6<br />
Umgliederungen 0,5 14,8 0 �15,3 0 0<br />
Währungsdifferenzen<br />
Anschaffungskosten zum<br />
�0,2 �0,6 �22,4 �0,3 �33,8 �57,3<br />
31.12.2009<br />
Änderungen im<br />
298,7 754,8 1.994,8 26,0 1.822,8 4.897,1<br />
Konsolidierungskreis 3)<br />
�2,3 0 0 0 0 �2,3<br />
Zugänge 12,0 1,6 4,3 43,1 0 61,0<br />
Abgänge �2,3 �0,8 0 �0,1 0 �3,2<br />
Umgliederungen �0,7 5,1 0 �4,4 0 0<br />
Währungsdifferenzen<br />
Anschaffungskosten zum<br />
0,8 1,8 71,2 0,6 108,7 183,1<br />
31.12.2010 306,2 762,5 2.070,3 65,2 1.931,5 5.135,7<br />
1) Die Zugänge geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau beziehen sich im Berichtsjahr ausschließlich auf<br />
selbst erstellte Software.<br />
2) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Zugänge im Zuge des Erwerbs der Market News International Inc.,<br />
der STOXX Ltd. und der Need to Know News, LLC sowie den Abgang aufgrund der Entkonsolidierung der<br />
Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />
3) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Abgänge im Zuge der Veräußerung der Avox Ltd.<br />
F-88
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Erworbene<br />
Software<br />
Selbst<br />
erstellte<br />
Software<br />
Geschäfts- oder<br />
Firmenwerte<br />
Geleistete<br />
Anzahlungen<br />
und Anlagen<br />
im Bau 1)<br />
Andere<br />
immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
Summe<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Abschreibung und<br />
Wertminderungsaufwand zum<br />
01.01.2008 242,0 613,6 7,5 0 0 863,1<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis �0,2 0 0 0 0 �0,2<br />
Planmäßige Abschreibung 12,9 38,6 0 0 35,1 86,6<br />
Wertminderungsaufwand 0 7,0 0 0 0 7,0<br />
Währungsdifferenzen<br />
Abschreibung und<br />
Wertminderungsaufwand zum<br />
0 0,1 0 0 2,2 2,3<br />
31.12.2008 254,7 659,3 7,5 0 37,3 958,8<br />
Planmäßige Abschreibung 17,5 31,6 0 0 38,0 87,1<br />
Wertminderungsaufwand 15,0 5,0 0 0 415,6 435,6<br />
Abgänge �13,6 0 0 0 0 �13,6<br />
Währungsdifferenzen<br />
Abschreibung und<br />
Wertminderungsaufwand zum<br />
�0,1 �0,4 0 0 �1,8 �2,3<br />
31.12.2009<br />
Änderungen im<br />
273,5 695,5 7,5 0 489,1 1.465,6<br />
Konsolidierungskreis 3)<br />
�2,3 0 0 0 0 �2,3<br />
Planmäßige Abschreibung 18,8 24,7 0 0 35,6 79,1<br />
Wertminderungsaufwand 1,1 7,5 3,2 0 453,1 464,9<br />
Abgänge �2,4 0 0 0 0 �2,4<br />
Währungsdifferenzen<br />
Abschreibung und<br />
Wertminderungsaufwand zum<br />
0,7 1,4 0 0 38,8 40,9<br />
31.12.2010 289,4 729,1 10,7 0 1.016,6 2.045,8<br />
Buchwert zum 01.01.2008 30,3 97,0 1.937,1 8,8 1.326,8 3.400,0<br />
Buchwert zum 31.12.2008 28,6 72,5 1.977,0 17,5 1.350,9 3.446,5<br />
Buchwert zum 31.12.2009 25,2 59,3 1.987,3 26,0 1.333,7 3.431,5<br />
Buchwert zum 31.12.2010 16,8 33,4 2.059,6 65,2 914,9 3.089,9<br />
1) Die Zugänge geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau beziehen sich im Berichtsjahr ausschließlich auf<br />
selbst erstellte Software.<br />
2) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Zugänge im Zuge des Erwerbs der Market News International Inc.,<br />
der STOXX Ltd. und der Need to Know News, LLC sowie den Abgang aufgrund der Entkonsolidierung der<br />
Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />
3) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Abgänge im Zuge der Veräußerung der Avox Ltd.<br />
Software und geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
Die Zugänge und Umgliederungen bei Software betreffen im Wesentlichen die Entwicklung von Softwareprodukten<br />
für das Segment Clearstream sowie den Ausbau der elektronischen Handelssysteme Xetra und Eurex. Die<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis (siehe Erläuterung 2) sind auf den Abgang der Avox Ltd. (2009: auf den<br />
Zugang von Need to Know News, LLC) zurückzuführen.<br />
In der Position ,,Erworbene Software“ sind gemietete Vermögenswerte enthalten, die dem wirtschaftlichen<br />
Eigentum des Konzerns gemäß IAS 17 zuzurechnen sind. Der Nettobuchwert der Leasingobjekte belief sich<br />
zum 31. Dezember 2010 auf 0,2 Mio. A (2009: 0,8 Mio. A; 2008: 1,4 Mio. A).<br />
Der Wertminderungsaufwand für selbst erstellte Software betrifft mit 6,6 Mio. A die Releases 9.0 bis 12.0 des<br />
Eurex-Handelssystems und mit 0,2 Mio. A das System Longitude im Segment Eurex sowie mit 0,7 Mio. A die<br />
Systeme Reference Data Factory und X-List im Segment Clearstream (2009: System Converter im Segment<br />
Clearstream und System Longitude im Segment Eurex; 2008: Eurex Longitude von ISE und Eurex-Optionshandelssystem<br />
sowie das System Self-Collateralisation im Segment Clearstream).<br />
F-89
Da der Terminhandel im Jahr 2013 vom Handelssystem Eurex auf eine neu entwickelte Handelsplattform überführt<br />
werden soll und sich damit die künftig zu erwartenden Zahlungsströme für die Eurex-Releases verringern werden,<br />
wurde im Geschäftsjahr 2010 eine Wertminderung auf die Eurex-Releases 9.0 bis 12.0 vorgenommen (6,6 Mio. A).<br />
Die Restnutzungsdauer der Eurex-Releases 11.0 und 12.0, die bisher bis 2013 bzw. 2014 geschätzt wurde, wurde<br />
verkürzt und endet nun mit dem Zeitpunkt der erwarteten Migration auf das neue System.<br />
Der Wertminderungsaufwand, der 2010 im Segment Clearstream erfasst wurde, ist maßgeblich durch eine<br />
Anpassung der erwarteten Mittelzuflüsse für das System X-List bedingt. Auch für das System Reference Data<br />
Factory entstand im Geschäftsjahr 2010 ein Wertminderungsaufwand, da ursprünglich geplante Kostenersparnisse<br />
im Bereich Netzwerk nicht mehr erreicht werden konnten.<br />
Der Wertminderungsaufwand in den Segmenten Eurex und Clearstream wurde auf Basis des Nutzungswertes des<br />
jeweiligen Vermögenswertes ermittelt, indem Diskontierungssätze in der Bandbreite von 6,0 bis 12,9 Prozent<br />
(2009: 10,0 bis 14,5 Prozent) im Segment Eurex bzw. von 10,5 bis 14,3 Prozent (2009: 10,4 bis 14,0 Prozent) im<br />
Segment Clearstream angewandt wurden. Die Abschreibung und der Wertminderungsaufwand auf Software und<br />
andere immaterielle Werte sind in der Position ,,Abschreibung und Wertminderungsaufwand“ in der Konzern-<br />
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.<br />
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau beziehen sich auf selbst entwickelte Software.<br />
F-90
Buchwerte und Restabschreibungsdauer von Software-Anwendungen<br />
Buchwert zum Restabschreibungsdauer zum<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Jahre Jahre Jahre<br />
Xetra<br />
Software<br />
Xetra Release 9.0 3,0 4,3 5,6 2,3 3,3 4,3<br />
Xetra Release 10.0 2,4 3,1 0 3,5 4,5 k.A.<br />
CCP 4.0 1,0 1,4 1,8 2,6 3,6 4,6<br />
CCP 5.0 1,9 2,8 0 3,8 4,8 k.A.<br />
Anlagen im Bau<br />
8,3 11,6 7,4<br />
Xetra International Market (XIM) 1,0 0 0<br />
Xetra Release 10.0 0 0 2,3<br />
Eurex<br />
Software<br />
1,0 0 2,3<br />
Eurex Release 10.0 2,4 4,3 5,7 1,9 2,9 3,9<br />
Eurex Release 12.0 2,2 4,7 0 1,9 4,9 k.A.<br />
Anlagen im Bau<br />
4,6 9,0 5,7<br />
Neue Handelsplattform ISE 41,3 23,6 6,2<br />
OCC Link 1,6 1,6 0<br />
Clearstream<br />
Software<br />
42,9 25,2 6,2<br />
Collateral Management 3,3 5,6 6,4 2,0 2,8 3,0<br />
Equities on CmaX 3,3 0 0 4,0 k.A. k.A.<br />
Central Facility for Funds (CFF) 2,1 3,2 4,4 2,0 3,2 4,1<br />
X-List 1,4 2,1 0 3,9 4,9 k.A.<br />
Anlagen im Bau<br />
Dienstleistungen im Rahmen von<br />
10,1 10,9 10,8<br />
Verwahrung/Abwicklung/Liquidität 20,0 0 0<br />
Link-Up Converter 0 0 2,5<br />
Lending Integration 0 0 1,5<br />
Collateral Management 0 0 1,5<br />
Tax Box 0 0 1,1<br />
20,0 0 6,6<br />
Sonstige Software 10,5 1)<br />
27,8 48,7<br />
Sonstige Anlagen im Bau 1,2 0,8 2,3<br />
Summe 98,6 85,3 90,0<br />
1) Jeweils mit einem Buchwert von weniger als 1,0 Mio. A zum 31 Dezember 2010<br />
F-91
Geschäfts- oder Firmenwerte<br />
Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte<br />
Market Data & Market Data &<br />
Analytics Analytics Summe Geschäfts-<br />
Eurex Clearstream (STOXX Ltd.) (Sonstige) oder Firmenwerte<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Stand zum 01.01.2008 862,2 1.063,8 0 11,1 1.937,1<br />
Währungsdifferenzen 39,9 0 0 0,0 39,9<br />
Stand zum 31.12.2008<br />
Änderungen im<br />
902,1 1.063,8 0 11,1 1.977,0<br />
Konsolidierungskreis 0 0 28,5 4,2 1)<br />
Währungsdifferenzen �22,0 0 0 �0,4 �22,4<br />
Stand zum 31.12.2009 880,1 1.063,8 28,5 14,9 1.987,3<br />
Währungsdifferenzen 70,7 0 0 0,5 71,2<br />
Zugänge 0 0 3,0 1,3 4,3<br />
Wertminderungsaufwand 0 0 0 �3,2 �3,2<br />
Stand zum 31.12.2010 950,8 1.063,8 31,5 13,5 2.059,6<br />
1) Darin enthalten ist der Abgang des Geschäfts- oder Firmenwertes der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. sowie die Zugänge<br />
durch Erwerb der Market News International Inc. und Need to Know News LLC.<br />
Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen der Übernahme der ISE erworbene Börsenlizenz sowie der<br />
erworbene Markenname der STOXX Ltd. sind immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.<br />
Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf die der Geschäfts- oder Firmenwert<br />
aufgeteilt wird, basieren grundsätzlich auf ihren Nutzungswerten. Nur sofern der Nutzungswert den Buchwert nicht<br />
übersteigt, wird der Veräußerungswert abzüglich Veräußerungskosten als Basis für den erzielbaren Betrag ermittelt.<br />
Da kein aktiver Markt für die Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegt, wurde sowohl für die Ermittlung des Nutzungsals<br />
auch des Veräußerungswertes eine Discounted Cashflow-Methode zugrunde gelegt.<br />
Die wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags sind abhängig von der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit. Annahmen zu Preisen oder Marktanteilen basieren auf Erfahrungswerten oder Daten<br />
aus der Marktforschung. Andere wesentliche Annahmen basieren hauptsächlich auf externen Faktoren. Wichtige<br />
gesamtwirtschaftliche Kennzahlen sind z. B. die Stände und Volatilitäten von Aktienindizes sowie Zinssätze,<br />
Wechselkurse, das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Arbeitslosenquoten und die Staatsverschuldung. Der<br />
Diskontierungssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 3,0 Prozent und einer Marktrisikoprämie in<br />
Höhe von 5,0 Prozent. Ausgehend hiervon werden für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit individuelle<br />
Diskontierungssätze ermittelt, die die <strong>Beta</strong>-Faktoren, den Steuersatz sowie die Kapitalstruktur der jeweiligen<br />
Vergleichsgruppe berücksichtigen.<br />
Eurex<br />
Der aus der Übernahme der ISE resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheiten im Segment Eurex zugeordnet.<br />
Da der Geschäfts- oder Firmenwert der ISE in US-Dollar ermittelt wurde, ergibt sich für 2010 eine Währungsdifferenz<br />
in Höhe von 70,7 Mio. A (2009: �22,0 Mio. A; 2008: 39,9 Mio. A).<br />
Zur Bestimmung des Nutzungswertes mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode wurden Annahmen, die aus<br />
externen Quellen abgeleitet wurden, zu den Volumina in Index- und Zinsderivaten sowie zu den Volumina auf dem<br />
US-amerikanischen Aktienoptionsmarkt als wesentliche Kriterien zugrunde gelegt.<br />
Die Cashflows wurden sowohl für die europäischen als auch für die amerikanischen Aktivitäten über einen<br />
Zeitraum von fünf Jahren geplant (2010: 2011 bis 2015). Cashflows über diesen Zeitraum hinaus wurden unter<br />
Annahme einer 1,0-prozentigen Wachstumsrate (2009: 4,0 Prozent für die europäischen und 5,0 Prozent für die<br />
amerikanischen Aktivitäten; 2008: 4,0 Prozent sowohl für die europäischen als auch für die amerikanischen<br />
Aktivitäten) fortgeschrieben. Der verwendete Abzinsungssatz vor Steuern betrug 13,1 Prozent (2009: 12,0 Prozent;<br />
2008: 10,4 Prozent).<br />
Clearstream<br />
Der Geschäfts- und Firmenwert ,,Clearstream“ ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Clearstream zugeordnet.<br />
Der erzielbare Betrag wird auf Basis des Nutzungswertes mit der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Zur<br />
F-92<br />
32,7
Bestimmung des Nutzungswertes wurden Annahmen zum verwahrten Vermögen, den Transaktionsvolumina und<br />
den Marktzinssätzen als wesentliche Kriterien zugrunde gelegt.<br />
Die Cashflows wurden für einen Zeitraum von drei Jahren geplant (2010: 2011 bis 2013). Über das Jahr 2013 hinaus<br />
wurde eine ewige Rente von 2,5 Prozent (2009: 4,0 Prozent; 2008: 4,0 Prozent) angenommen. Der verwendete<br />
Abzinsungssatz vor Steuern wurde auf Basis des Eigenkapitalkostensatzes ermittelt und beträgt 14,9 Prozent (2009:<br />
gewichtete Kapitalkosten von 11,6 Prozent; 2008: gewichtete Kapitalkosten von 13,4 Prozent).<br />
Market Data & Analytics<br />
Der im Rahmen des Erwerbs von STOXX Ltd. im Jahr 2009 entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde einer<br />
Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Segment Market Data & Analytics zugeordnet. Er ist im<br />
Wesentlichen durch die starke Position begründet, die STOXX bei europäischen Indizes einnimmt, sowie durch die<br />
Wachstumsaussichten in der Produktion und dem Vertrieb von Tickdaten für Indizes, die Entwicklung, Pflege und<br />
Weiterentwicklung von Formeln für Indizes sowie die Anpassung von Indizes.<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 7,9 Mio. US$, der im Rahmen der Übernahme der Market News<br />
International Inc. (MNI), New York, USA, durch die Deutsche Börse AG im Jahr 2009 entstanden war, wurde dem<br />
Segment Market Data & Analytics zugeordnet und ist dem Zugang zu globalen handelsrelevanten Informationen<br />
wie Meldungen von Behörden und supranationalen Organisationen zuzurechnen.<br />
Der im Rahmen des 100-prozentigen Anteilserwerbs der MNI an der Need to Know News, LLC, Chicago, USA,<br />
entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,9 Mio. US$ wurde ebenfalls dem Segment Market Data &<br />
Analytics zugeordnet.<br />
Der Veräußerungswert abzüglich Veräußerungskosten des Segments Market Data & Analytics wurde zum<br />
Bilanzstichtag bestimmt. Als wesentliche Annahmen wurden insbesondere die erwartete Entwicklung der<br />
künftigen Daten- und Lizenzeinnahmen sowie des Kundenstammes berücksichtigt; die Annahmen beruhen auf<br />
externen Informationsquellen sowie internen Erwartungen, die den Budgetwerten für das Jahr 2011 entsprechen.<br />
Die Cashflows wurden über einen Zeitraum von fünf Jahren geplant, wobei für darüber hinausgehende Zeiträume<br />
eine ewige Rente von 2,5 Prozent (2009: 4,0 Prozent) angenommen wurde. Der verwendete Abzinsungssatz vor<br />
Steuern beträgt 10,8 Prozent (2009: 12,7 Prozent).<br />
Andere immaterielle Vermögenswerte<br />
Entwicklung der anderen immateriellen Vermögenswerte<br />
Börsenlizenz<br />
der ISE<br />
Teilnehmerbeziehungen<br />
der ISE<br />
Kundenbeziehungen<br />
der ISE im<br />
Bereich<br />
Marktdaten<br />
Markenname<br />
ISE<br />
Markenname<br />
STOXX<br />
Kundenbeziehungen<br />
der STOXX<br />
Ltd.<br />
Sonstige<br />
immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
Summe<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Stand zum 01.01.2008 299,1 951,5 54,4 20,4 0 0 1,4 1.326,8<br />
Planmäßige Abschreibung 13,8 42,1 2,4 0,8 0 0 0,1 59,2<br />
Währungsdifferenzen 0 –31,2 –1,8 –2 0 0 –0,1 –35,1<br />
Stand am 31.12.2008 312,9 962,4 55,0 19,2 0 0 1,4 1.350,9<br />
Änderungen im<br />
Konsolidierungskreis 0 0 0 0 420,0 37,0 11,0 468,0<br />
Zugänge 0 0 0 0 0 0 0,4 0,4<br />
Planmäßige Abschreibung 0 –33,2 –1,9 –2,1 0 0 –0,8 –38,0<br />
Wertminderungsaufwand –99,1 –294,3 –16,8 –5,4 0 0 0 –415,6<br />
Währungsdifferenzen –7,6 –22,6 –1,3 –0,4 0 0 –0,1 –32,0<br />
Stand am 31.12.2009 206,2 612,3 35,0 11,3 420,0 37,0 11,9 1.333,7<br />
Planmäßige Abschreibung 0 –24,0 –1,4 –1,6 0 –3,1 –5,5 –35,6<br />
Wertminderungsaufwand –111,2 –318,4 –18,2 –5,3 0 0 0 –453,1<br />
Währungsdifferenzen 16,5 49,5 2,9 0,9 0 0 0,1 69,9<br />
Stand zum 31.12.2010 111,5 319,4 18,3 5,3 420,0 33,9 6,5 914,9<br />
Restabschreibungsdauer<br />
(Jahre) — 27 27 7 — 11<br />
F-93
Andere immaterielle Vermögenswerte: ISE<br />
Zum Jahresende wurden die anderen immateriellen Vermögenswerte der ISE auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei<br />
der Ermittlung der für diese Vermögenswerte erzielbaren Beträge wurde der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit ISE, die dem Segment Eurex zuzuordnen ist, zugrunde gelegt. Die zahlungsmittelgenerierende<br />
Einheit des ISE-Teilkonzerns ist die US-Optionsbörse International Securities Exchange, LLC.<br />
Die wesentlichen Annahmen, die sich auch auf Einschätzungen von Analysten stützen, beruhen auf den zu<br />
erwartenden Volumina und Transaktionspreisen auf dem US-amerikanischen Optionsmarkt. Die Cashflows wurden<br />
über einen Zeitraum von fünf Jahren geplant (2010: 2011 bis 2015). Über das Jahr 2015 hinaus wurde eine<br />
Wachstumsrate von 2,5 Prozent (2009: 5,0 Prozent; 2008: 5,0 Prozent) angenommen. Der verwendete Abzinsungssatz<br />
vor Steuern beträgt 15,7 Prozent (2009: 10,4 Prozent; 2008: 11,0 Prozent).<br />
Der Eintritt neuer Wettbewerber in den US-amerikanischen Optionsmarkt im Jahr 2010 und die durch die globale<br />
Wirtschaftskrise bedingte anhaltende Unsicherheit an den Finanzmärkten haben zu einem erheblichen Rückgang<br />
der Liquidität und der Handelsvolumina auf Seiten der ISE geführt. Damit verbunden ist im Vergleich zum Vorjahr<br />
auch ein Rückgang der zu erwartenden künftigen Handelsvolumina. Darüber hinaus beschränkt der im Juli 2010<br />
durch das US-amerikanische Repräsentantenhaus und den Senat verabschiedete Dodd-Frank Act Banken und<br />
Finanzdienstleister in den Möglichkeiten, Optionen am Finanzmarkt zu handeln, indem lediglich begrenzte<br />
Kapitalanlagen in Hedge- und Private Equity-Fonds erlaubt werden. Die durch dieses neue Gesetz bedingten<br />
Restriktionen wirken sich ebenfalls negativ auf die Anzahl der Transaktionen an der US-Optionsbörse aus.<br />
Da die oben beschriebenen Effekte zu einer negativeren Einschätzung des Marktwertes der zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit des ISE-Teilkonzerns für den Planungszeitraum 2011 bis 2015 führen, wurde im Geschäftsjahr<br />
2010 ein Wertminderungsaufwand für die anderen immateriellen Vermögenswerte der ISE erfasst (2010: 453,1<br />
Mio. A; 2009: 415,6 Mio. A; 2008: null).<br />
Börsenlizenz der ISE<br />
Im Rahmen der im Dezember 2007 durchgeführten Kaufpreisallokation wurde der Fair Value der Börsenlizenz<br />
ermittelt. Die im Jahr 2000 von der U.S. Securities and Exchange Commission gewährte Börsenlizenz gestattet dem<br />
ISE-Teilkonzern den Betrieb einer regulierten Wertpapierbörse in den USA.<br />
Die Nutzungsdauer der Börsenlizenz des ISE-Teilkonzerns wird als unbestimmt angesehen, weil die Lizenz selbst<br />
keine zeitlich begrenzte Geltungsdauer hat und die Eurex-Unternehmensführung erwartet, dass sie die Lizenz als<br />
Bestandteil ihrer allgemeinen Geschäftsstrategie aufrechterhalten wird.<br />
Die Börsenlizenz erzeugt keine Cashflows, die weitgehend unabhängig von denjenigen des ISE-Teilkonzerns<br />
insgesamt sind. Deshalb ist die Börsenlizenz dem ISE-Teilkonzern als zahlungsmittelgenerierender Einheit<br />
zugeordnet.<br />
Für die Börsenlizenz der ISE wurde zum Bilanzstichtag ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 111,2 Mio. A<br />
(2009: 99,1 Mio. A; 2008: null) erfasst.<br />
Teilnehmerbeziehungen und Kundenbeziehungen der ISE im Bereich Marktdaten<br />
Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden die Fair Values für die Teilnehmer- und die Kundenbeziehungen<br />
ermittelt. Beide Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von 30 Jahren linear abgeschrieben. Sowohl aus den<br />
Teilnehmer- als auch aus den Kundenbeziehungen ergeben sich keine Cashflows, die unabhängig von denjenigen<br />
des gesamten ISE-Teilkonzerns wären. Deshalb sind beide Positionen dem ISE-Teilkonzern als zahlungsmittelgenerierender<br />
Einheit zugeordnet. Für die Teilnehmer- und Kundenbeziehungen der ISE wurde zum Bilanzstichtag<br />
ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 318,4 Mio. A bzw. 18,2 Mio. A (2009: 294,3 Mio. A bzw. 16,8 Mio. A;<br />
2008: null) erfasst.<br />
Markenname ISE<br />
Der Markenname ISE ist als Markenname registriert und entspricht daher dem IFRS-Kriterium für einen vom<br />
Geschäfts- oder Firmenwert getrennten Ansatz. Der Vermögenswert wird gemäß Ergebnis der Kaufpreisallokation<br />
vom Dezember 2007 über einen Zeitraum von zehn Jahren linear abgeschrieben. Da auch hier keine vom<br />
ISE-Teilkonzern unabhängigen Mittelzuflüsse erzeugt werden, ist auch der Markenname dem ISE-Teilkonzern<br />
als zahlungsmittelgenerierender Einheit zugeordnet. Zum Bilanzstichtag wurde für den Markennamen der ISE ein<br />
Wertminderungsaufwand in Höhe von 5,3 Mio. A (2009: 5,4 Mio. A; 2008: null) erfasst.<br />
F-94
Andere immaterielle Vermögenswerte: STOXX<br />
Im Rahmen des Erwerbs der STOXX Ltd. wurden der Markenname STOXX, die Kundenbeziehungen des<br />
Unternehmens sowie Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote (so genannte Non-Compete-Vereinbarungen)<br />
und sonstige immaterielle Vermögenswerte identifiziert, die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit STOXX<br />
Ltd. zugeordnet wurden, da sie keine eigenständigen Zahlungsmittelzuflüsse erwirtschaften. Die zahlungsmittelgenerierende<br />
Einheit STOXX Ltd. wird dem Segment Market Data & Analytics zugerechnet.<br />
Der Wertminderungstest erfolgte auf Basis des Veräußerungswertes abzüglich der Veräußerungskosten und unter<br />
Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Lizenz- und Vertriebsentgelte für Indizes und Daten.<br />
Markenname STOXX<br />
Der Markenname STOXX umfasst den Markennamen an sich, die Index-Methodologien sowie die Internetdomänen,<br />
da diese üblicherweise nicht getrennt voneinander übertragen werden. Da der Markenname registriert ist,<br />
entspricht er dem IFRS-Kriterium für einen vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennten Ansatz. Aufgrund der<br />
Historie des Markennamens STOXX und seinem Bekanntheitsgrad im Markt ist von einer unbegrenzten Nutzungsdauer<br />
auszugehen.<br />
Kundenbeziehungen STOXX<br />
STOXX Ltd. verfügt über Kundenbeziehungen, die auf unterschriebenen Verträgen basieren und somit das<br />
Kriterium der Identifizierbarkeit erfüllen, um getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert werden zu<br />
können.<br />
Non-Compete-Vereinbarungen STOXX<br />
Im Rahmen des Erwerbs der STOXX Ltd. wurden mit dem Veräußerer Wettbewerbsverbote für eine bestimmte<br />
Zeitspanne vereinbart. Diese Vereinbarungen führen zu einem Wettbewerbsvorteil für STOXX, da sie es dem<br />
Erwerber erlauben, für einen begrenzten Zeitraum zu agieren, ohne dass der Veräußerer Indizes dupliziert und in<br />
einen direkten Wettbewerb tritt. In Abhängigkeit von der vereinbarten Zeitspanne werden die so erzielten<br />
immateriellen Vermögenswerte, die in der Position ,,Andere immaterielle Vermögenswerte“ ausgewiesen sind,<br />
planmäßig abgeschrieben.<br />
F-95
15. Sachanlagen<br />
Sachanlagen<br />
Einbauten in<br />
Gebäuden<br />
Computerhardware,<br />
Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung<br />
Geleistete<br />
Anzahlungen<br />
und Anlagen<br />
im Bau Summe<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Anschaffungskosten zum 01.01.2008 48,5 293,0 0,4 341,9<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 –0,1 0 –0,1<br />
Zugänge 15,7 34,8 3,9 54,4<br />
Abgänge 0 –10,2 0 –10,2<br />
Umgliederungen 0 0,3 –0,3 0<br />
Währungsdifferenzen 0,2 0 0 0,2<br />
Anschaffungskosten zum 31.12.2008 64,4 317,8 4,0 386,2<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis 1)<br />
0 0,4 0 0,4<br />
Zugänge 3,1 21,7 12,2 37,0<br />
Abgänge –3,2 –68,4 0 –71,6<br />
Umgliederungen 0,8 0,6 –1,4 0<br />
Währungsdifferenzen –0,2 –0,1 0 –0,3<br />
Anschaffungskosten zum 31.12.2009 64,9 272,0 14,8 351,7<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis 2)<br />
0 –0,3 0 –0,3<br />
Zugänge 12,9 38,4 26,4 77,7<br />
Abgänge –2,5 –10,3 0 –12,8<br />
Umgliederungen 11,6 0,5 –12,1 0<br />
Währungsdifferenzen 0,8 0,4 –0,1 1,1<br />
Anschaffungskosten zum 31.12.2010<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />
87,7 300,7 29,0 417,4<br />
01.01.2008 27,0 216,6 0 243,6<br />
Planmäßige Abschreibung 7,4 36,1 0 43,5<br />
Abgänge 0 –10,0 0 –10,0<br />
Währungsdifferenzen<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />
0,1 0,1 0 0,2<br />
31.12.2008 34,5 242,8 0 277,3<br />
Planmäßige Abschreibung 10,4 36,0 0 46,4<br />
Abgänge –3,0 –68,1 0 –71,1<br />
Währungsdifferenzen<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />
–0,1 –0,2 0 –0,3<br />
31.12.2009 41,8 210,5 0 252,3<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis 2)<br />
0 –0,3 0 –0,3<br />
Planmäßige Abschreibung 9,2 30,3 0 39,5<br />
Abgänge –2,5 –10,0 0 –12,5<br />
Währungsdifferenzen<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />
0,2 0 0 0,2<br />
31.12.2010 48,7 230,5 0 279,2<br />
Buchwert zum 01.01.2008 21,5 76,4 0,4 98,3<br />
Buchwert zum 31.12.2008 29,9 75,0 4,0 108,9<br />
Buchwert zum 31.12.2009 23,1 61,5 14,8 99,4<br />
Buchwert zum 31.12.2010 39,0 70,2 29,0 138,2<br />
1) Betrifft im Wesentlichen die Market News International Inc.<br />
2) Betrifft im Wesentlichen die Entkonsolidierung von Avox Ltd.<br />
F-96
16. Finanzanlagen<br />
Finanzanlagen<br />
Anteile an<br />
assoziierten<br />
Unternehmen<br />
Andere<br />
Beteiligungen<br />
Forderungen und<br />
Wertpapiere aus<br />
dem Bankgeschäft<br />
Sonstige<br />
Wertpapiere und<br />
Ausleihungen<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Anschaffungskosten zum 01.01.2008 53,0 53,5 510,5 8,1<br />
Zugänge 124,7 10,9 333,3 0<br />
Abgänge –7,4 0 –19,9 –0,1<br />
Umgliederungen 0 0 –76,1 1)<br />
0<br />
Währungsdifferenzen –1,6 0 0,8 0<br />
Anschaffungskosten zum 31.12.2008 168,7 64,4 748,6 8,0<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis –0,4 0 0 0<br />
Zugänge 24,6 16,1 1.078,6 21,2<br />
Abgänge –26,1 –12,3 0 0<br />
Zuführung/(Auflösung) Agio/Disagio 0 0 –1,0 0<br />
Umgliederungen 0,7 0 –369,3 1)<br />
–0,7<br />
Währungsdifferenzen –1,4 –1,7 –8,0 0<br />
Anschaffungskosten zum 31.12.2009 166,1 66,5 1.448,9 28,5<br />
Zugänge 6,8 0,9 769,1 1,0<br />
Abgänge –9,8 0 –336,8 –5,7<br />
Zuführung/(Auflösung) Agio/Disagio 0 0 0,1 –0,3<br />
Umgliederungen –0,2 0,2 –338,0 1)<br />
–12,3<br />
Währungsdifferenzen 7,6 1,1 7,4 1,8<br />
Anschaffungskosten zum 31.12.2010 170,5 68,7 1.550,7 13,0<br />
1) Umgegliedert in kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />
2) Im Beteiligungsergebnis enthalten<br />
3) In den Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft enthalten<br />
4) In den angesammelten Gewinnen erfasst<br />
5) Davon 30,7 Mio. A im Beteiligungsergebnis ausgewiesen und 0,3 Mio. A in den sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen erfasst<br />
6) Davon Bestandteil einer Pfandfreigabe- und Verpfändungsvereinbarung mit der IHK Frankfurt am Main:<br />
4,0 Mio. A<br />
F-97
Finanzanlagen<br />
Anteile an<br />
assoziierten<br />
Unternehmen<br />
Andere<br />
Beteiligungen<br />
Forderungen und<br />
Wertpapiere aus dem<br />
Bankgeschäft<br />
Sonstige<br />
Wertpapiere und<br />
Ausleihungen<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Neubewertung zum 01.01.2008 �17,1 13,3 4,4 4,5<br />
Ergebnis aus At-Equity-Bewertung 2)<br />
5,0 0 0 0<br />
Sonstige erfolgswirksame Neubewertung 3)<br />
0 �4,4 0 0<br />
Sonstige erfolgsneutrale Neubewertung 0 �20,5 0 0<br />
Erfolgsneutrale Marktpreisänderung 0 0 2,5 �5,7<br />
Erfolgswirksame Marktpreisänderung 3)<br />
0 0 4,8 0<br />
Umgliederungen 0 0 �4,0 1)<br />
0<br />
Neubewertung zum 31.12.2008 �12,1 �11,6 7,7 �1,2<br />
Abgänge Wertberichtigungen 9,2 5,2 0 0<br />
Ergebnis aus At-Equity-Bewertung 2)<br />
14,5 0 0 0<br />
Erfolgswirksame Währungsumrechnung �0,6 0 0 0<br />
Erfolgsneutrale Währungsumrechnung �0,7 0 0 0<br />
Sonstige erfolgswirksame Neubewertung 5)<br />
�27,4 �3,5 0 �0,1<br />
Sonstige erfolgsneutrale Neubewertung 3,6 4)<br />
0 0 0<br />
Erfolgsneutrale Marktpreisänderung 0 3,4 10,6 1,7<br />
Erfolgswirksame Marktpreisänderung 3)<br />
0 0 2,1 0<br />
Umgliederungen �0,1 0 �1,1 1)<br />
0,1<br />
Neubewertung zum 31.12.2009 �13,6 �6,5 19,3 0,5<br />
Abgänge Wertberichtigungen 9,8 0 0 �0,1<br />
Ergebnis aus At-Equity-Bewertung 2)<br />
8,1 0 0 0<br />
Erfolgsneutrale Währungsumrechnung �1,5 0 0 0<br />
Sonstige erfolgsneutrale Neubewertung �0,5 0 0 0<br />
Sonstige erfolgswirksame Neubewertung 0 0 �0,1 0<br />
Erfolgsneutrale Marktpreisänderung 0 4,6 �13,4 �0,3<br />
Erfolgswirksame Marktpreisänderung 0 �2,3 �0,5 0<br />
Umgliederungen �0,2 0,2 �0,4 1)<br />
0<br />
Neubewertung zum 31.12.2010 2,1 �4,0 4,9 0,1<br />
Buchwert zum 01.01.2008 35,9 66,8 514,9 12,6<br />
Buchwert zum 31.12.2008 156,6 52,8 756,3 6,8<br />
Buchwert zum 31.12.2009 152,5 60,0 1.468,2 29,0<br />
Buchwert zum 31.12.2010 172,6 64,7 1.555,6 13,1 6)<br />
1) Umgegliedert in kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />
2) Im Beteiligungsergebnis enthalten<br />
3) In den Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft enthalten<br />
4) In den angesammelten Gewinnen erfasst<br />
5) Davon 30,7 Mio. A im Beteiligungsergebnis ausgewiesen und 0,3 Mio. A in den sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen erfasst<br />
6) Davon Bestandteil einer Pfandfreigabe- und Verpfändungsvereinbarung mit der IHK Frankfurt am Main:<br />
4,0 Mio. A<br />
Zu den erfolgsneutralen Neubewertungen und Marktpreisänderungen siehe auch Erläuterung 24. Die anderen<br />
Beteiligungen umfassen zur Veräußerung verfügbare Aktien.<br />
2010 wurden erfolgswirksame Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,0 Mio. A (2009: 30,8 Mio. A; 2008:<br />
10,0 Mio. A) erfasst, von denen 0,9 Mio. A (2009: 3,3 Mio. A; 2008: 5,6 Mio. A) auf börsennotierte Eigenkapitalinstrumente<br />
entfallen und 2,1 Mio. A (2009: null; 2008: 4,4 Mio. A) auf nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente.<br />
2010 wurden keine Wertminderungsaufwendungen auf Anteile an assoziierten Unternehmen erfasst (2009:<br />
27,4 Mio. A; 2008: null).<br />
Wie in den beiden Vorjahren wurden 2010 keine Wertminderungsaufwendungen auf die Wertpapiere aus dem<br />
Bankgeschäft und die sonstigen Wertpapiere erfasst.<br />
F-98
Zusammensetzung der Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Festverzinsliche Wertpapiere<br />
von staatlichen Emittenten 112,4 243,3 189,3<br />
von multilateralen Banken 521,0 354,7 32,4<br />
von anderen Kreditinstituten 586,5 338,2 197,9<br />
von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften 160,7 332,0 136,7<br />
Sonstige Forderungen 1)<br />
175,0 200,0 200,0<br />
Summe 1.555,6 1.468,2 756,3<br />
1) Durch Total Return Swaps gesichert<br />
In den Wertpapieren aus dem Bankgeschäft sind börsennotierte Finanzinstrumente in Höhe von 1.380,6 Mio. A<br />
(2009: 1.268,2 Mio. A; 2008: 556,3 Mio. A) enthalten.<br />
17. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Zusammensetzung der sonstigen langfristigen Vermögenswerte<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Cashflow-Hedges 10,6 0 0<br />
Überschuss aus leistungsorientierten Pensionsplänen 10,2 1,6 5,1<br />
Sicherheitsleistung 3,6 0 0<br />
Rückdeckungsansprüche gegenüber Versicherungen 3,2 3,4 8,0<br />
Übrige 0,1 0,6 0,4<br />
Summe 27,7 5,6 13,5<br />
Die Derivate werden in Erläuterung 18, die leistungsorientierten Pensionspläne in Erläuterung 25 näher dargestellt.<br />
Von den Rückdeckungsansprüchen gegenüber Versicherungen sind 0,4 Mio. A (2009: 0,6 Mio. A; 2008: 0,8 Mio. A)<br />
an die IHK Frankfurt am Main verpfändet.<br />
18. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte<br />
Die Gruppe Deutsche Börse setzt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich zur Absicherung bestehender oder<br />
geplanter, sehr wahrscheinlicher Grundgeschäfte ein. Die Finanzinstrumente werden in den Positionen ,,Sonstige<br />
langfristige Vermögenswerte“, ,,Sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ bzw. ,,Sonstige langfristige Verbindlichkeiten“<br />
und ,,Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ sowie in den Positionen ,,Forderungen und Wertpapiere aus<br />
dem Bankgeschäft“ bzw. ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ ausgewiesen.<br />
Derivative Finanzinstrumente (Fair Value)<br />
Konzernanhang Vermögenswerte Konzernanhang Verbindlichkeiten<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Fair Value Hedges<br />
langfristig 17 0 0 0 �5,0 �5,9 �4,2<br />
kurzfristig 0 0 0 31 0 0 �0,1<br />
Cashflow-Hedges<br />
langfristig 17 10,6 0 0 0 �0,4 �1,2<br />
kurzfristig 20, 22 0 0 9,1 31, 33 �0,7 �0,8 �0,6<br />
Zu Handelszwecken<br />
gehaltene Derivate<br />
langfristig 17 0 0 0,4 0 0 �0,4<br />
kurzfristig 20, 22 2,7 18,8 2,1 31, 33 �16,0 �0,9 �92,9<br />
Summe 13,3 18,8 11,6 �21,7 �8,0 �99,4<br />
In der Position ,,Verzinsliche Verbindlichkeiten“ werden auf US-Dollar lautende Privatplatzierungen ausgewiesen,<br />
die zur Absicherung der Nettoinvestition in die ISE gegen Währungsrisiken designiert wurden. Siehe hierzu die<br />
Erläuterungen im Abschnitt ,,Absicherungen einer Nettoinvestition (Hedges of a Net Investment)“ weiter unten.<br />
F-99
Marktwert-Absicherungsgeschäfte (Fair Value Hedges)<br />
Zinsswap-Vereinbarungen, gemäß denen ein fester Zinssatz bezahlt und ein variabler Zinssatz vergütet wird, dienen<br />
der Absicherung bestimmter festverzinslicher zur Veräußerung verfügbarer Anlageinstrumente (so genannte<br />
Marktwert-Absicherungsgeschäfte).<br />
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den am 31. Dezember 2010, am 31. Dezember 2009 und am<br />
31. Dezember 2008 mittels Marktwert-Absicherungsgeschäften positionierten Nennbetrag und die entsprechend<br />
gewichteten durchschnittlichen Zinssätze:<br />
Offene Positionen Fair Value Hedges<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 112,3 112,3 165,7<br />
Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A �5,0 �5,9 �4,3<br />
Durchschnittlich bezahlter Zinssatz in der Berichtsperiode % 4,12 4,09 3,97<br />
Durchschnittlich erhaltener Zinssatz in der Berichtsperiode % 0,77 1,78 4,88<br />
Die Gewinne und Verluste aus den durch Marktwert-Absicherungsgeschäfte abgesicherten Positionen und aus dem<br />
Einsatz von Sicherungsinstrumenten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />
Gewinne/Verluste aus Fair Value Hedges<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Verlust/Gewinn aus abgesicherten Positionen �0,5 2,1 6,5<br />
Gewinn/Verlust aus Sicherungsinstrumenten 0,5 �2,1 �6,4<br />
Netto-Sicherungsineffektivität 0 0 0,1<br />
Cashflow-Hedges<br />
Zinsswap-Vereinbarungen, gemäß denen ein variabler Zinssatz bezahlt und ein fester Zinssatz erhalten wird,<br />
wurden zur Absicherung eines Teils der erwarteten Zuflüsse aus der Anlage von Guthaben aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft<br />
(Cashflow-Hedges) eingesetzt. Am 30. September 2009 hob der Clearstream-Teilkonzern die<br />
Sicherungsbeziehung auf. Daher wurden diese zuvor als Sicherungsgeschäft klassifizierten Zinsswaps der<br />
Kategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet. Zinsswap-Vereinbarungen, die im Jahr 2007 zur Absicherung<br />
von Zinsrisiken des Jahres 2008 abgeschlossen wurden, waren ab dem 1. Oktober 2008 nicht länger als hoch<br />
wirksam einzustufen. Die bis zum 30. September 2009 bzw. zum 30. September 2008 durchschnittlich bezahlten<br />
bzw. durchschnittlich erhaltenen Zinssätze sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Offene Positionen Zinsswaps<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Nennbetrag der Variabler-Zins-Zahl-Swaps Mio. A 0 0 500,0<br />
Beizulegender Zeitwert der Variabler-Zins-Zahl-Swaps<br />
zum 31.12. Mio. A 0 0 8,1<br />
Durchschnittlich bezahlter Zinssatz in der Hedging-Periode % 0 0,86 3,46<br />
Durchschnittlich erhaltener Zinssatz in der Hedging-Periode % 0 3,24 4,60<br />
Zusammensetzung der offenen Positionen<br />
Währung Nennbetrag Gegenwert Laufzeit<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 von bis<br />
Mio.<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Erhaltener<br />
Zinssatz<br />
A 500,0 0 0 500,0 17.10.2008 27.12.2009 3,2400<br />
Die Deutsche Börse AG hatte einen Teil der erwarteten US-Dollar-Zahlungseingänge im Jahr 2010 (2009,<br />
2008) durch den Einsatz von Devisentermingeschäften gegen eine US-Dollar-Abwertung abgesichert. Hierbei<br />
wurden zwei vormals zu Handelszwecken gehaltene Devisentermingeschäfte in Höhe von jeweils 20,0 Mio. US$<br />
(2009: 40,0 Mio. US$; 2008: 17,0 Mio. US$) gegen den Empfang von Euro designiert.<br />
Bis zur Entkonsolidierung von Avox Ltd. im Juli 2010 bestanden Devisentermingeschäfte (2009: Nennbetrag in<br />
Höhe von 7,8 Mio. US$; 2008: Nennbetrag in Höhe von 11,7 Mio. US$) zur Absicherung der funktionalen Währung<br />
F-100<br />
%
itisches Pfund gegen eine Abwertung gegenüber dem US-Dollar. Da das gesicherte Grundgeschäft nicht mehr<br />
existiert, erfüllen die Devisentermingeschäfte seit diesem Zeitpunkt nicht mehr die Kriterien für Hedge Accounting<br />
und wurden daher in die Kategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ (,,held for trading“) umgegliedert.<br />
Offene Positionen Devisentermingeschäfte in US$ gegen £<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Nennbetrag der Devisentermingeschäfte Mio. US$ 0 7,8 11,7<br />
Beizulegender Zeitwert der Devisentermingeschäfte Mio. A 0 �0,8 �1,8<br />
Zusammensetzung der offenen Positionen<br />
Währung Nennbetrag Gegenwert Laufzeit<br />
Mio.<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 von bis<br />
Mio. £ Mio. £ Mio. £<br />
Vereinbarter<br />
Währungskurs<br />
US$ 3,9 0 0 2,0 02.06.2008 08.09.2009 1,9038<br />
US$ 3,9 0 2,1 2,1 02.06.2008 07.09.2010 1,8771<br />
US$ 3,9 0 2,1 2,1 02.06.2008 06.09.2011 1,8614<br />
2013 werden im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen der Deutsche Börse AG fällig. Um mögliche künftige<br />
Refinanzierungen teilweise abzusichern, wurden ein Festzins-Zahl-Swap und eine Festzins-Zahl-Swaption abgeschlossen,<br />
um das gegenwärtige als attraktiv eingeschätzte (Termin-)Zinsniveau (bedingt) festzuschreiben.<br />
Offene Positionen Zinsswaps<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 150,0 0 0<br />
Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 5,2 0 0<br />
Offene Positionen Swaptions<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 150,0 0 0<br />
Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 5,4 0 0<br />
Zusammensetzung der offenen Positionen<br />
Währung Nennbetrag Laufzeit Gezahlter Zinssatz<br />
Mio. A<br />
von bis %<br />
Zinsswaps 150 01.04.2013 01.04.2018 2,804<br />
Swaption 1)<br />
150 01.04.2013 01.04.2018 3,000<br />
1) Konditionen des zugrunde liegenden Zinsswaps; die Swaption läuft am 27. März 2013 aus.<br />
Im Oktober 2010 schloss der Clearstream-Teilkonzern zwölf Devisentermingeschäfte mit einem Volumen von<br />
jeweils 2,6 Mio. US$ (September 2009: 2,2 Mio. US$; Oktober 2008: 3,0 Mio. US$) ab, die im Zeitraum von Januar<br />
2011 bis Dezember 2011 jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig werden (2009: Januar 2010 bis Dezember<br />
2010; 2008: Januar 2009 bis Dezember 2009). Die Geschäfte dienen der Absicherung eines Teils der erwarteten<br />
Euro-Zahlungseingänge aus US-Dollar-Umsatzerlösen, die dem Risiko eines sinkenden US-Dollar-Wechselkurses<br />
unterliegen. Die Geschäfte hatten zum 31. Dezember 2010 einen negativen Marktwert von 0,7 Mio. A (2009:<br />
negativer Marktwert von 0,4 Mio. A; 2008: positiver Marktwert von 1,0 Mio. A) und wurden wie 2009 unter der<br />
Position ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ ausgewiesen, siehe Erläuterung 31 (2008: ,,Kurzfristige<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft“).<br />
F-101
Entwicklung der Cashflow-Hedges<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Cashflow-Hedges zum 1. Januar �1,2 7,3 8,3<br />
Während des Geschäftsjahres erfolgsneutral erfasster Betrag 10,0 �8,8 15,3<br />
Während des Geschäftsjahres erfolgswirksam erfasster Betrag �1,0 10,1 �9,2<br />
Erfolgswirksam erfasster ineffektiver Betrag 1)<br />
0 3,6 �2,3<br />
Gezahlte Optionsprämien 2,9 0 0<br />
Realisierte Verluste �0,8 �13,4 �4,8<br />
Cashflow-Hedges zum 31. Dezember 9,9 �1,2 7,3<br />
1) Ausgewiesen unter ,,Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft“ (2010: null; 2009: 3,6 Mio. A; 2008: 2,1 Mio. A)<br />
sowie im ,,Finanzergebnis“ (2010: null; 2009: null; 2008: 0,2 Mio. A)<br />
Absicherungen einer Nettoinvestition (Hedges of a Net Investment)<br />
Zur Sicherung der Nettoinvestition in den Teilkonzern ISE gegen Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung der<br />
ausländischen funktionalen Währung US-Dollar in Euro wurden die Schuldverschreibungen der Serien A bis C im<br />
Rahmen der Privatplatzierungen in den USA als Sicherungsinstrumente designiert.<br />
Zusammensetzung der Privatplatzierungen 1)<br />
Typ Emissionsvolumen Gegenwert Laufzeit<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Emission von bis<br />
Mio. US$ Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Serie A 170,0 127,4 117,9 120,9 110,2 12.06.2008 10.06.2015<br />
Serie B 220,0 164,9 152,6 156,4 142,7 12.06.2008 10.06.2018<br />
Serie C 70,0 52,5 48,6 49,8 45,4 12.06.2008 10.06.2020<br />
Summe 460,0 344,8 319,1 327,1 298,3<br />
1) In der Position ,,Verzinsliche Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.<br />
Effektive Währungsdifferenzen aus den Privatplatzierungen fließen wie die Währungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung<br />
ausländischer Tochtergesellschaften in die Position ,,Angesammelte Gewinne“. 46,2 Mio. A<br />
(2009: 20,6 Mio. A; 2008: 28,6 Mio. A) wurden erfolgsneutral in dieser Position erfasst. In den Geschäftsjahren 2008<br />
bis 2010 ergaben sich keinerlei Ineffektivitäten aus den Net Investment Hedges.<br />
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate (Derivatives held for trading)<br />
Zum 31. Dezember 2010 bestanden Währungsswaps mit Fälligkeit unter drei Monaten mit einem Nennbetrag in<br />
Höhe von 3.131,7 Mio. A (2009: 2.241,1 Mio. A; 2008: 2.004,7 Mio. A) und einem positiven beizulegenden Zeitwert<br />
in Höhe von 2,2 Mio. A und einem negativen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 15,1 Mio. A (2009: positiver<br />
beizulegender Zeitwert von 18,5 Mio. A; 2008: negativer beizulegender Zeitwert von 92,9 Mio. A). Diese Swaps<br />
wurden abgeschlossen, um erhaltene Fremdwährungsbeträge aus begebenen Commercial Paper aus dem Bankgeschäft<br />
in Euro umzuwandeln und um auf Fremdwährung lautende kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
in Euro wirtschaftlich abzusichern. Sie werden als kurzfristige Vermögenswerte unter der Position<br />
,,Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft“ und ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ (2009:<br />
unter der Position ,,Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft“; 2008: ,,Verbindlichkeiten aus dem<br />
Bankgeschäft“) in der Bilanz ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen 20 und 31).<br />
Zinsswaps wurden bis zum 30. September 2009 bzw. bis zum 1. Oktober 2008 den Cashflow-Hedges zugeordnet;<br />
für den Zeitraum danach wurde diese Zuordnung aufgehoben. Die Transaktionen galten nicht mehr als hoch<br />
wirksam gemäß IAS 39, sodass sie in die Bewertungskategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ (,,held for trading“)<br />
umgegliedert wurden. Die durchschnittlich bezahlten und erhaltenen Zinssätze beziehen sich auf den Zeitraum im<br />
Jahr 2009 und 2008, in dem die Instrumente als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wurden.<br />
F-102
Offene Positionen Zinsswaps<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 0 0 726,7<br />
Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps zum 31.12. Mio. A 0 0 0,3<br />
Durchschnittlich bezahlter Zinssatz in der Periode % 0 0,50 3,79<br />
Durchschnittlich erhaltener Zinssatz in der Periode % 0 3,31 5,36<br />
Zum 31. Dezember 2010 bestanden zwei Devisentermingeschäfte in US-Dollar, die als ,,held for trading“<br />
klassifiziert waren, da sie die Voraussetzungen für Hedge Accounting zum Bilanzstichtag nicht erfüllen. Diese<br />
Transaktionen sollen in Zukunft als Sicherung einer zum Bilanzstichtag noch nicht entstandenen Fremdwährungsforderung<br />
innerhalb des Konzerns dienen. Die zum 31. Dezember 2009 offenen Geschäfte wurden seit dem<br />
1. Januar 2010 als Cashflow-Hedges designiert und wurden im Verlauf des Jahres 2010 fällig.<br />
Offene Positionen Devisentermingeschäfte in US$ gegen A<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Nennbetrag der Devisentermingeschäfte Mio. US$ 20,0 40,0 80,0<br />
Beizulegender Zeitwert der Devisentermingeschäfte Mio. A �0,4 �0,6 1,8<br />
Zusammensetzung der offenen Positionen<br />
Währung Nennbetrag Gegenwert Laufzeit<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 von bis<br />
Mio. Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Vereinbarter<br />
Währungskurs<br />
US$ 10,0 7,3 — — 04.10.2010 01.08.2011 1,3672<br />
US$ 10,0 7,3 — — 04.10.2010 30.12.2011 1,3658<br />
US$ 20,0 — 13,6 — 17.09.2009 03.08.2010 1,4720<br />
US$ 20,0 — 13,6 — 17.09.2009 30.12.2010 1,4723<br />
US$ 40,0 — — 29,7 16.10.2008 03.08.2009 1,3467<br />
US$ 40,0 — — 29,8 16.10.2008 30.12.2009 1,3439<br />
Im Juli 2010 veräußerte die Deutsche Börse AG ihre Tochtergesellschaft Avox Ltd. Die offenen Devisentermingeschäfte<br />
zur Absicherung der funktionalen Währung Pfund Sterling der ehemaligen Tochtergesellschaft werden<br />
weiter als zwei Derivate gehalten, die aufgrund des nicht mehr bestehenden Grundgeschäfts jetzt als ,,held for<br />
trading“ klassifiziert sind. Die Kontrakte mit gegenläufigen Effekten hatten zum 31. Dezember 2010 jeweils einen<br />
Nennbetrag in Höhe von 3,9 Mio. US$ und einen positiven beizulegenden Zeitwert von 0,5 Mio. A und einen<br />
negativen beizulegenden Zeitwert von �0,5 Mio. A. Die Beträge sind unter der Position ,,Sonstige kurzfristige<br />
Vermögenswerte“ und ,,Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.<br />
19. Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />
Zusammensetzung der Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Optionen 19.099,8 23.816,7 37.724,9<br />
Forward-Geschäfte in Anleihen und Repo-Geschäfte 109.597,1 119.279,1 83.315,9<br />
Sonstige 126,8 82,6 643,5<br />
Summe 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />
Aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einem Clearingmitglied werden saldiert ausgewiesen.<br />
Zu den hinterlegten Sicherheiten im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten der Eurex Clearing AG siehe<br />
Erläuterung 42.<br />
F-103
20. Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />
Neben den langfristigen Forderungen und Wertpapieren aus dem Bankgeschäft, die den Finanzanlagen<br />
zugeordnet sind (siehe hierzu Erläuterung 16), bestanden zum 31. Dezember 2010 den kurzfristigen Vermögenswerten<br />
zuzurechnende Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft, die ausschließlich den Clearstream-<br />
Teilkonzern betreffen.<br />
Zusammensetzung der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Kredite an Banken und Kunden<br />
Reverse Repurchase Agreements 4.491,1 2.955,8 2.910,9<br />
Geldmarktgeschäfte 971,0 1.598,7 2.876,7<br />
Guthaben auf Nostrokonten 1.287,6 1.475,9 1.349,2<br />
Kredite aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft 248,6 405,7 722,3<br />
Festverzinsliche Anlageinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind<br />
6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />
— Geldmarktinstrumente 0 272,0 147,2<br />
Schuldinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind 570,3 448,1 331,9<br />
Zinsforderungen 14,5 17,7 80,4<br />
Devisentermingeschäfte 1)<br />
2,2 18,5 1,0<br />
Zinsswaps — Cashflow-Hedges 1)<br />
0 0 8,1<br />
Zinsswaps — zu Handelszwecken gehalten 0 0 0,3<br />
Summe<br />
1) Siehe Erläuterung 18<br />
7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />
Kredite aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft sind kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu zwei<br />
Tagen, die in der Regel durch Sicherheiten gedeckt sind. Die mögliche Konzentration von Kreditrisiken wird durch<br />
Kontrahenten-Kreditlimits überwacht (siehe hierzu Erläuterung 42).<br />
Restlaufzeit der Kredite an Banken und Kunden<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Nicht mehr als 3 Monate 6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />
Summe 6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />
Alle Geldmarktinstrumente, die zum 31. Dezember 2009 und 2008 gehalten wurden, waren von staatlichen oder<br />
staatlich garantierten Emittenten begeben worden. Alle Wertpapiere, die zum 31. Dezember 2010 und 2009<br />
gehalten wurden, waren börsennotiert und von staatlichen oder staatlich garantierten Emittenten begeben worden,<br />
während all jene, die zum 31. Dezember 2008 gehalten wurden, nicht börsennotiert waren. Die Restlaufzeit der<br />
Geldmarktinstrumente zum 31. Dezember 2009 betrug nicht mehr als drei Monate (31. Dezember 2008: mehr als<br />
drei Monate und nicht mehr als ein Jahr).<br />
Restlaufzeit der Schuldinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Nicht mehr als 3 Monate 242,3 213,1 100,0<br />
3 Monate bis 1 Jahr 328,0 235,0 231,9<br />
Summe 570,3 448,1 331,9<br />
F-104
21. Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Zum 31. Dezember 2010 bestanden wie in den Vorjahren keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit<br />
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.<br />
Wertberichtigungskonto<br />
Mio. A<br />
Stand zum 01.01.2008 4,9<br />
Zuführung 7,6<br />
Inanspruchnahme �0,9<br />
Auflösung �0,8<br />
Stand zum 31.12.2008 10,8<br />
Zuführung 1,5<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis �0,1<br />
Inanspruchnahme �0,4<br />
Auflösung �0,6<br />
Stand zum 31.12.2009 11,2<br />
Zuführung 2,5<br />
Inanspruchnahme �5,2<br />
Auflösung �1,4<br />
Stand zum 31.12.2010 7,1<br />
2010 wurden uneinbringliche Forderungen in Höhe von 0,2 Mio. A (2009: 0,1 Mio. A; 2008: 0,2 Mio. A) ausgebucht,<br />
für die zuvor keine Wertberichtigungen gebildet worden waren.<br />
22. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />
Zusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Sonstige Forderungen aus dem CCP-Geschäft 72,2 56,2 9,8<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 19,3 11,0 13,4<br />
Steuerforderungen (ohne Ertragsteuer) 18,5 9,6 17,2<br />
Schatzanweisungen 17,2 5,2 0<br />
Inkassogeschäft der Deutsche Börse Systems AG 6,5 5,6 8,3<br />
Zinsforderungen 0,5 0,4 2,4<br />
Zinsswaps 0,5 0,3 0<br />
Devisentermingeschäfte 0 0 1,8<br />
Beendigung der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden 0 66,7 0<br />
Übrige 6,7 12,1 7,6<br />
Summe 141,4 167,1 60,5<br />
Zu den in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Derivaten siehe Erläuterung 18.<br />
Die übrigen sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten ein Geldmarkt-Zertifikat (Certificate of Deposit) in<br />
Höhe von 1,9 Mio. A, das als Sicherheitsleistung für zwei Mietavale (Letter of Credit) dient.<br />
23. Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung<br />
Beträge, die auf der Passivseite als Bardepots von Marktteilnehmern gesondert ausgewiesen werden, unterliegen<br />
einer Verfügungsbeschränkung.<br />
Diese Mittel in Höhe von 6.064,2 Mio. A (2009: 4.741,5 Mio. A; 2008: 10.220,7 Mio. A) sind im Wesentlichen<br />
mittels bilateraler oder Triparty Reverse Repurchase Agreements und in Form von Tagesgeldanlagen bei Banken<br />
angelegt (Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung). Als Sicherheit für die Reverse Repurchase Agreements<br />
sind staatliche oder staatlich verbürgte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen mit<br />
einem externen Kredit-Rating von mindestens AA� zugelassen.<br />
Liquide Mittel in Höhe von 121,6 Mio. A (2009: 4,1 Mio. A; 2008: 144,0 Mio. A), die dem Clearstream-Teilkonzern<br />
zuzurechnen sind, unterliegen einer Verfügungsbeschränkung aufgrund von Mindestreserve-Verpflichtungen.<br />
F-105
24. Eigenkapital<br />
Die Veränderungen des Eigenkapitals sind aus der Darstellung der Eigenkapitalentwicklung ersichtlich. Zum<br />
31. Dezember 2010 waren 195.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG begeben<br />
(31. Dezember 2009: 195.000.000; 31. Dezember 2008: 195.000.000).<br />
Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende<br />
Beträge zu erhöhen:<br />
Zusammensetzung des genehmigten Kapitals<br />
Genehmigtes<br />
Kapital I<br />
Genehmigtes<br />
Kapital II<br />
Genehmigtes<br />
Kapital III<br />
Genehmigtes<br />
Kapital IV<br />
Betrag in E<br />
Datum der<br />
Ermächtigung<br />
Hauptversammlung<br />
Ablauf der<br />
Ermächtigung<br />
5.200.000 24.05.2006 23.05.2011<br />
27.800.000 27.05.2010 26.05.2015<br />
19.500.000 27.05.2010 26.05.2015 k.A.<br />
6.000.000 11.05.2007 10.05.2012<br />
Bestehende Bezugsrechte von<br />
Aktionären können für Spitzenbeträge ausgeschlossen<br />
werden und/oder ausgeschlossen<br />
werden, falls die Ausgabe der Aktien:<br />
m gegen Sacheinlagen zum Zwecke des<br />
Erwerbs von Unternehmen,<br />
Unternehmensteilen oder von<br />
Beteiligungen an Unternehmen oder von<br />
sonstigen Vermögenswerten erfolgt.<br />
m gegen Bareinlagen zu einem<br />
Ausgabebetrag erfolgt, der den<br />
Börsenkurs nicht wesentlich<br />
unterschreitet, wobei das<br />
Emissionsvolumen 10 Prozent des<br />
Grundkapitals nicht übersteigen darf.<br />
m an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder<br />
der mit ihr verbundenen Unternehmen im<br />
Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG)<br />
erfolgt, wobei ein anteiliger Betrag des<br />
Grundkapitals von bis zu 3 Mio. A nicht<br />
überschritten werden darf.<br />
m gegen Sacheinlagen zum Zwecke des<br />
Erwerbs von Unternehmen,<br />
Unternehmensteilen, Beteiligungen an<br />
Unternehmen oder von sonstigen<br />
Vermögenswerten erfolgt.<br />
m an Mitglieder des Vorstands und<br />
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an<br />
Mitglieder der Vorstände bzw.<br />
Geschäftsführungen und Arbeitnehmer<br />
der mit ihr verbundenen Unternehmen im<br />
Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG)<br />
erfolgt, wobei nicht mehr als 900.000<br />
neue Aktien pro Geschäftsjahr<br />
ausgegeben werden dürfen.<br />
Zusätzlich zum genehmigten Kapital I, II, III und IV besteht ein bedingtes Kapital I, das für die Ausgabe von bis zu<br />
6.000.000 Aktien zur Erfüllung von Aktienbezugsrechten aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share<br />
Plan) geschaffen wurde. Siehe hierzu Erläuterung 45.<br />
Es bestanden keine weiteren Rechte zum Bezug von Aktien zum 31. Dezember 2010, zum 31. Dezember 2009 oder<br />
zum 31. Dezember 2008.<br />
Neubewertungsrücklage<br />
Die Neubewertungsrücklage resultiert aus der Neubewertung von Wertpapieren und sonstigen kurz- und langfristigen<br />
Finanzinstrumenten zu ihrem Marktwert nach Abzug latenter Steuern sowie aus dem Wert der Aktienoptionen<br />
des Group Share Plan, für die am Bilanzstichtag kein Barausgleich vorgesehen war. Siehe hierzu<br />
Erläuterung 45. Weiterhin wurden in dieser Position Reserven aus einer schon bestehenden Beteiligung an einem<br />
F-106
assoziierten Unternehmen erfasst, die im Zusammenhang mit dem Zukauf von weiteren Anteilen aufgedeckt<br />
wurden, da das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt voll in den Konzernabschluss einbezogen wurde.<br />
Neubewertungsrücklage<br />
Neubewertung<br />
von<br />
Beteiligungen<br />
Andere<br />
Beteiligungen<br />
(Finanzanlagen)<br />
Wertpapiere<br />
aus dem<br />
Bankgeschäft<br />
(Finanzanlagen)<br />
Sonstige<br />
Finanzinstrumente<br />
(Finanzanlagen)<br />
Wertpapiere<br />
aus dem<br />
Aktienoptionen<br />
Bankgeschäft Cashflow- GSP und<br />
(kurzfristig) Hedges ATP Summe<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Stand zum 01.01.2008 0 15,2 2,6 4,5 0 4,0 5,8 32,1<br />
Marktbewertung 0 �20,5 2,5 �5,7 3,1 15,3 0 �5,3<br />
Veränderung aus<br />
aktienbasierter<br />
Vergütung 0 0 0 0 0 0 11,0 11,0<br />
Erfolgswirksame<br />
Auflösung 0 5,6 �2,3 0 �0,1 �9,2 0 �6,0<br />
Latente Steuern 0 �0,1 0,4 0 �1,2 �1,6 0 �2,5<br />
Stand zum 31.12.2008 0 0,2 3,2 �1,2 1,8 8,5 16,8 29,3<br />
Marktbewertung 103,7 3,4 10,6 1,7 �3,5 2,4 0 118,3<br />
Veränderung aus<br />
aktienbasierter<br />
Vergütung 0 0 0 0 0 0 �10,8 �10,8<br />
Erfolgswirksame<br />
Auflösung 0 �0,7 �1,1 0 1,4 �11,8 0 �12,2<br />
Latente Steuern 0 0 �3,1 0 1,0 2,7 0 0,6<br />
Stand zum 31.12.2009 103,7 2,9 9,6 0,5 0,7 1,8 6,0 125,2<br />
Marktbewertung 0 4,6 �13,4 �0,3 �1,3 11,4 0 1,0<br />
Veränderung aus<br />
aktienbasierter<br />
Vergütung 0 0 0 0 0 0 �1,4 �1,4<br />
Erfolgswirksame<br />
Auflösung 0 0,9 0,2 0 0 �3,3 0 �2,2<br />
Umgliederung 0 0 �0,4 0 0,4 0 0 0<br />
Latente Steuern 0 �0,1 3,9 0 0,2 �1,7 0 2,3<br />
Stand zum 31.12.2010 103,7 8,3 �0,1 0,2 0 8,2 4,6 124,9<br />
Insgesamt sind in der Neubewertungsrücklage latente Steuern in Höhe von �2,7 Mio. A (2009: �5,0 Mio. A; 2008:<br />
–5,6 Mio. A) erfasst.<br />
Angesammelte Gewinne<br />
In der Position ,,Angesammelte Gewinne“ sind Währungsdifferenzen in Höhe von 57,6 Mio. A (2009:<br />
�26,1 Mio. A; 2008: 5,5 Mio. A) enthalten. Im Jahr 2010 wurden 109,3 Mio. A aus der Währungsumrechnung<br />
ausländischer Tochtergesellschaften zugeführt (2009: �39,6 Mio. A; 2008: 70,3 Mio. A) und 25,6 Mio. A im<br />
Zusammenhang mit einem Net Investment Hedge entnommen, der die Nettoinvestition in die ISE gegen<br />
Fremdwährungsrisiken absichert (2009: �8,0 Mio. A; 2008: 28,6 Mio. A).<br />
Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische Eigenmittelquoten<br />
Die Clearstream Banking S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG sowie die aufsichtsrechtliche<br />
Clearstream-Gruppe unterliegen der Solvenzaufsicht durch die deutsche bzw. luxemburgische Bankenaufsicht<br />
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, <strong>BaFin</strong>, bzw. Commission de Surveillance du Secteur<br />
Financier, CSSF). Alle Gesellschaften, die dieser Aufsicht unterliegen, sind Nichthandelsbuchinstitute. Marktpreisrisikopositionen<br />
bestehen lediglich als relativ kleine offene Fremdwährungsposition. Aufgrund des spezifischen<br />
Geschäfts dieser Gesellschaften sind die Risikoaktiva starken Schwankungen unterworfen; entsprechend<br />
volatil ist die Solvabilitätskennzahl.<br />
Die Eigenkapitalanforderungen unterliegen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Gesellschaften. Diese<br />
basieren auf der EU-Banken- und der EU-Kapitaladäquanzrichtlinie sowie auf den Basel II-Vorschriften. Im<br />
Bereich des Adressenausfallrisikos wenden die betreffenden Unternehmen einheitlich den Standardansatz an. Für<br />
das operationelle Risiko wird bei der Eurex Clearing AG der Basisindikatoransatz eingesetzt, während für die<br />
Clearstream-Gesellschaften der AMA-Ansatz (Advanced Measurement Approach) Verwendung findet.<br />
Die Gesellschaften, die der Solvenzaufsicht unterliegen, verfügen nur in sehr geringem Umfang über aufsichtsrechtliches<br />
Ergänzungskapital. Für die Solvabilitätskennzahl beträgt die Mindestgröße 8 Prozent. Die Eigenkapitalausstattung<br />
der einzelnen Unternehmen trägt der Schwankung der Risikoaktiva ausreichend Rechnung. Im<br />
F-107
Rahmen von Stressüberlegungen werden die benötigten Eigenmittel für erwartete Spitzen ermittelt und ergänzende<br />
Reserven für unerwartete Ereignisse hinzuaddiert. Die so ermittelte Soll-Eigenmittelausstattung wird im Rahmen<br />
der Eigenkapitalausstattung bereitgestellt. Da die konkreten Eigenmittelanforderungen unter den erwarteten<br />
Spitzenwerten liegen und diese in der Regel weit unterschreiten, kann dies — insbesondere stichtagsbezogen —<br />
zu einer sehr hohen Solvabilitätskennzahl führen.<br />
Am 9. Juli 2009 wurden aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen 51 Prozent der Anteile an der Clearstream<br />
International S.A. von der Deutsche Börse AG mittels einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in die Clearstream<br />
<strong>Holding</strong> AG eingebracht. Infolgedessen ist die Clearstream <strong>Holding</strong> AG seitdem als Finanzholding-Gesellschaft im<br />
Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft und bildet gemeinsam mit den anderen Clearstream-Gesellschaften<br />
eine Finanzholding-Gruppe nach deutschem Recht. Diese Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe unterliegt seitdem<br />
grundsätzlich der Solvenzaufsicht der <strong>BaFin</strong> auf zusammengefasster Basis. Im Gegenzug entfällt die Solvenzaufsicht<br />
der CSSF auf die bisherige Clearstream-Gruppe. Da die Clearstream <strong>Holding</strong> AG als reine <strong>Holding</strong>-<br />
Gesellschaft für die Beteiligung an der Clearstream International S.A. fungiert und somit nicht über zusätzliche<br />
materielle Risikopositionen verfügt, haben die beiden beteiligten Aufsichtsbehörden zugestimmt, für das Jahr 2009<br />
die bisherigen Berichtswege beizubehalten und die neuen Berichtspflichten erst im Laufe des Jahres 2010<br />
umzusetzen. Die Änderung bei der Ermittlung der Solvabilitätskennzahlen erfolgte dabei zum 31. Dezember<br />
2010. Die Tabelle zu den aufsichtsrechtlichen Quoten stellt daher die Zahlen für die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe<br />
nach deutschen Vorschriften zum 31. Dezember 2010 den Zahlen der Clearstream International-Gruppe nach<br />
luxemburgischen Vorschriften zum 31. Dezember 2009 gegenüber. Die deutschen Vorschriften basieren dabei<br />
grundsätzlich auf den Bilanzierungsvorschriften des HGB, während den luxemburgischen Vorschriften Bilanzansätze<br />
gemäß IFRS zugrunde liegen. Weitere Abweichungen ergeben sich im Detail: So basieren die Angaben<br />
nach luxemburgischen Vorschriften auf Zahlen, die gemäß IFRS konsolidiert wurden; die Zahlen für die Clearstream<br />
<strong>Holding</strong>-Gruppe folgen hingegen den Zusammenfassungsvorschriften von § 10a Abs. 6 KWG. Bedingt<br />
durch diese Zusammenfassung kommt es auch zu geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der einbezogenen<br />
Unternehmen. So wird beispielsweise die REGIS-TR S.A. nicht in die Zusammenfassung nach KWG einbezogen.<br />
Darüber hinaus lassen die deutschen Vorschriften u.a. nicht die Einbeziehung von — außerhalb Deutschlands<br />
durchaus üblichen — Gewinnvorträgen in die Eigenkapitaldefinition zu. Im Ergebnis sind die Zahlen der<br />
Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe mit denen des Vorjahres der Clearstream International-Gruppe nur eingeschränkt<br />
vergleichbar.<br />
Am 20. Dezember 2010 hat die Deutsche Börse AG die verbleibenden 49 Prozent der Anteile an der Clearstream<br />
International S.A. im Wege einer Sachkapitalerhöhung in die Clearstream <strong>Holding</strong> AG eingebracht. Damit ist die<br />
Clearstream <strong>Holding</strong> AG nunmehr alleiniger Aktionär der Clearstream International S.A.<br />
Zum 31. Dezember 2010 sind zudem modifizierte Vorschriften gemäß der so genannten Capital Requirements<br />
Directive (CRD) II — im Wesentlichen aus der EU-Richtlinie 2009/111/EU — nach nationalem Gesetz in Kraft<br />
getreten. Die CRD II hat jedoch keine materielle Auswirkung auf die Solvabiliätskennzahlen der betroffenen<br />
Gesellschaften. Die mit diesen Vorschriften modifizierten Großkreditregeln haben jedoch umfangreiche materielle<br />
Auswirkungen, die allerdings aufgrund von Ausnahmeregelungen für Geldforderungen aus dem Kerngeschäft von<br />
Clearstream und der Eurex Clearing AG grundsätzlich nicht zu einer Verletzung der erlaubten Höchstwerte geführt<br />
haben oder auf absehbare Zeit führen werden.<br />
Die Eigenmittelanforderungen der Clearstream-Gesellschaften sind einerseits durch deutlich gesunkene Kapitalanforderungen<br />
für das operative Risiko und andererseits durch geänderte Sicherheitenanforderungen im Bereich der<br />
Wertpapierleihe als Principal bei der Clearstream Banking S.A. sowie optimierte aufsichtsrechtliche Sicherheitenanrechnungen<br />
stark rückläufig. Die Änderungen des Eigenkapitals bei der Clearstream Banking AG sind auf<br />
geringfügige Thesaurierungen im Kontext der BilMoG-Umstellung zurückzuführen. Der Eigenkapitalanstieg bei<br />
der Clearstream Banking S.A., Luxemburg, resultiert im Wesentlichen aus Effekten im Zusammenhang mit<br />
Zwischengewinnen und Interimsdividenden sowie einer Thesaurierung von Gewinnen aus dem Geschäftsjahr 2009<br />
in Höhe von rund 25 Mio. A.<br />
Im vierten Quartal 2008 hatten die Clearingmitglieder der Eurex Clearing AG aufgrund der gestiegenen Volatilität<br />
und der Situation an den Geldmärkten infolge der globalen Finanzkrise deutlich höhere Geldsicherheiten als zuvor<br />
üblich hinterlegt. Daraufhin erhöhte die Eurex Clearing AG das Eigenkapital um insgesamt 60 Mio. A. Im Verlauf<br />
des Jahres 2009 sanken die hinterlegten Geldsicherheiten wieder deutlich (siehe hierzu auch Erläuterung 42).<br />
Darüber hinaus führte die Eurex Clearing AG erfolgreich mehrere Maßnahmen zur Optimierung der Geldanlagepolitik<br />
durch, die neben einer Reduktion der Kredit- und Kontrahentenrisiken auch zu einer Reduktion der<br />
Eigenmittelanforderung geführt haben. Infolge dessen liegt die Solvabilitätskennzahl der Eurex Clearing AG<br />
derzeit weit über dem geforderten Minimum.<br />
F-108
Aufsichtsrechtliche Quoten<br />
Eigenmittelanforderungen Regulatorisches Eigenkapital Solvabilitätskennzahl<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A % % %<br />
Clearstream-Gruppe<br />
Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe 211,0 k.A. k.A. 763,0 k.A. k.A. 28,9 k.A. k.A.<br />
Clearstream International-Gruppe k.A. 354,3 287,1 k.A. 799,4 659,3 k.A. 18,1 18,4<br />
Clearstream Banking S.A. 173,3 278,0 221,6 450,9 402,8 397,9 20,8 11,6 14,4<br />
Clearstream Banking AG 77,3 86,7 86,7 157,1 149,8 149,7 16,3 13,8 13,8<br />
Eurex Clearing AG 13,7 15,3 16,0 110,1 97,1 110,8 64,2 50,6 55,4<br />
Die Eurex Clearing AG ist von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA) als<br />
Recognised Overseas Clearing House (ROCH) anerkannt. Die FSA erwartet, dass ein regulatorisches Eigenkapital<br />
vorgehalten wird, das mindestens der Hälfte des Verwaltungsaufwands des Vorjahres entspricht; die sich ergebende<br />
regulatorische Mindesteigenkapitalgröße nach den Vorgaben der FSA betrug zum 31. Dezember 2010 18,5 Mio. A<br />
(2009: 22,5 Mio. A; 2008: 40,6 Mio. A).<br />
Die gesetzlichen Mindestanforderungen wurden von allen Gesellschaften während des Jahres 2010 und bis zur<br />
Aufstellung des Abschlusses zu jeder Zeit eingehalten. Diese Aussage berücksichtigt für die Clearstream-Gruppe<br />
die mit den Aufsichtsbehörden vereinbarten Übergangsregelungen.<br />
25. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer<br />
Verfahren jährlich zum Bilanzstichtag bewertet. Bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen<br />
Verpflichtungen für die Pensionspläne wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:<br />
Versicherungsmathematische Annahmen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Deutschland Luxemburg Schweiz Deutschland Luxemburg Schweiz Deutschland Luxemburg<br />
% % % % % % % %<br />
Diskontierungszins<br />
Erwarteter Ertrag aus<br />
4,90 4,90 2,50 5,30 5,30 3,25 6,25 6,25<br />
Planvermögen 1)<br />
3,89 4,42 4,00 4,60 4,30 4,00 5,85 5,25<br />
Gehaltssteigerung 3,50 3,50 2,00 3,50 3,50 2,00 3,50 3,50<br />
Rentensteigerung 1,75 1,75 0,25 1,75 1,75 0,25 1,75 2,50<br />
Fluktuationsrate 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00<br />
1) Die Rendite wurde unter Berücksichtigung des Aktienanteils des Planvermögens aus marktorientierten<br />
Parametern abgeleitet.<br />
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (,,defined benefit obligations“, DBO) kann wie folgt auf die<br />
in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen übergeleitet werden:<br />
Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtungen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Ungedeckte leistungsorientierte Verpflichtungen 0,6 0,6 0,6<br />
Ganz oder teilweise fondsfinanzierte leistungsorientierte Verpflichtungen 227,6 183,7 147,0<br />
Leistungsorientierte Verpflichtungen 228,2 184,3 147,6<br />
Marktwert des Planvermögens �172,7 �123,2 �104,5<br />
Nicht erfasste versicherungsmathematische Nettoverluste �44,4 �32,6 �28,6<br />
Nicht erfasster nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 �0,8<br />
Nettoschuld<br />
Bilanzausweis<br />
11,1 28,5 13,7<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte �10,2 �1,6 �5,1<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 21,3 30,1 18,8<br />
Nettoschuld 11,1 28,5 13,7<br />
F-109
Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Stand zum 1. Januar 184,3 147,6 154,5<br />
Laufender Dienstzeitaufwand 14,0 11,5 12,1<br />
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 2,4 1,9 0<br />
Zinsaufwand 9,7 9,2 8,0<br />
Veränderung versicherungsmathematischer Verluste 16,6 18,0 �22,5<br />
Ausgezahlte Versorgungsleistungen �5,0 �5,3 �4,5<br />
Beiträge zum Plan 6,4 0 0<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis �0,2 1,4 0<br />
Stand zum 31. Dezember 228,2 184,3 147,6<br />
Die im Personalaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen pensionsbezogenen Aufwendungen<br />
setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Zusammensetzung des gebuchten Aufwands<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Laufender Dienstzeitaufwand 14,0 11,5 12,1<br />
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 2,4 2,7 3,0<br />
Zinsaufwand 9,7 9,2 8,0<br />
Erwarteter Ertrag aus Planvermögen �5,7 �6,0 �7,7<br />
Versicherungsmathematischer Nettoverlust 3,5 0,4 0,3<br />
Summe 23,9 17,8 15,7<br />
Die voraussichtlichen Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne für das Geschäftsjahr 2011 betragen etwa<br />
24,1 Mio. A (für 2010: 19,4 Mio. A; für 2009: 13,6 Mio. A).<br />
Marktwertentwicklung des Planvermögens<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Stand zum 1. Januar 123,2 104,5 132,1<br />
Erwarteter Ertrag aus Planvermögen 5,7 6,0 7,7<br />
Versicherungsmathematische Erträge aus Planvermögen 1,3 13,6 �51,1<br />
Beiträge zum Plan 47,5 3,0 20,3<br />
Ausgezahlte Versorgungsleistungen �5,0 �5,3 �4,5<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 1,4 0<br />
Stand zum 31. Dezember 172,7 123,2 104,5<br />
Die tatsächlichen Gewinne aus Planvermögen betrugen 7,0 Mio. A im Jahr 2010 (2009: Gewinn von 19,6 Mio. A;<br />
2008: Verluste von 38,5 Mio. A). Bei der Berechnung der erwarteten Erträge aus Planvermögen waren Renditen in<br />
Höhe von 4,0 bis 4,6 Prozent (2009: 5,25 bis 5,85 Prozent; 2008: 5,55 bis 6,15 Prozent) zugrunde gelegt worden.<br />
Zusammensetzung des Planvermögens<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
% % %<br />
Rentenpapiere 45,0 48,0 26,1<br />
Anteile an Investmentfonds 44,0 44,0 56,1<br />
Sonstige 11,0 1)<br />
8,0 2)<br />
Summe 100,0 100,0 100,0<br />
1) 5,3 Prozent Barmittel<br />
2) 7,9 Prozent Barmittel<br />
3) Ausschließlich Barmittel<br />
17,8 3)<br />
Das Planvermögen umfasst weder eigene Finanzinstrumente des Konzerns noch von ihm genutzte Immobilien oder<br />
sonstige Vermögenswerte.<br />
F-110
Die folgende Tabelle zeigt die Anpassungen der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens aufgrund von<br />
Erfahrungswerten:<br />
Anpassungen der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens<br />
2010 2009 2008 2007 2006<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Versicherungsmathematischer Barwert der<br />
Pensionsverpflichtungen 228,2 184,3 147,6 154,5 149,0<br />
Marktwert des Planvermögens �172,7 �123,2 �104,5 �132,1 �115,2<br />
Unterdeckung 55,5 61,1 43,1 22,4 33,8<br />
Anpassungen basierend auf Erfahrungswerten 1,0 �16,0 47,7 �0,8 �2,4<br />
davon bezogen auf Planschulden 2,3 �2,4 �3,4 �2,3 �1,9<br />
davon bezogen auf Planvermögen �1,3 �13,6 51,1 1,5 �0,5<br />
26. Entwicklung der sonstigen Rückstellungen<br />
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen<br />
Sonstige<br />
langfristige<br />
Rückstellungen<br />
Steuerrückstellungen<br />
Sonstige<br />
kurzfristige<br />
Rückstellungen Summe<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Stand zum 01.01.2008 118,4 273,3 205,0 596,7<br />
Umgliederung �59,4 1)<br />
0 59,4 1)<br />
0<br />
Inanspruchnahme �2,7 �87,9 �176,7 �267,3<br />
Auflösung �14,7 �2,6 �32,2 �49,5<br />
Zuführung 31,3 56,5 28,0 115,8<br />
Stand zum 31.12.2008 72,9 239,3 83,5 395,7<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0,4 0 0,4<br />
Umgliederung �2,6 2)<br />
�1,7 24,5 2)<br />
20,2<br />
Inanspruchnahme �3,0 �6,8 �51,1 �60,9<br />
Auflösung �13,5 0 �13,3 �26,8<br />
Zuführung 26,7 85,6 23,8 136,1<br />
Stand zum 31.12.2009 80,5 316,8 67,4 464,7<br />
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 0,1 0,1<br />
Umgliederung �28,3 1)<br />
�6,9 35,2 1)<br />
0<br />
Inanspruchnahme �6,4 �31,3 �51,4 �89,1<br />
Auflösung �5,2 �20,2 �16,9 �42,3<br />
Zuführung 46,0 86,6 100,4 233,0<br />
Stand zum 31.12.2010 86,6 345,0 134,8 566,4<br />
1) Überwiegend Umgliederung der Rückstellungen für Drohverluste und der Rückstellungen für das Aktientantiemeprogramm<br />
von den langfristigen in die kurzfristigen Rückstellungen<br />
2) Überwiegend Umgliederung des Aktientantiemeprogramms in die Rückstellungen sowie der Rückstellungen<br />
für Drohverluste und Restrukturierung von den langfristigen in die kurzfristigen Rückstellungen<br />
F-111
27. Sonstige langfristige Rückstellungen<br />
Sonstige langfristige Rückstellungen haben eine Laufzeit von über einem Jahr.<br />
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Rückstellung für Restrukturierungs- und Effizienzmaßnahmen 55,1 17,6 38,5<br />
Rückstellung für IHK-Schuldbeitritt 9,4 9,1 8,2<br />
Rückstellung für Aktientantiemeprogramm 8,4 17,6 0<br />
Rückstellung für Vorruhestand 3,2 4,5 5,6<br />
Drohverlustrückstellungen 4,7 23,5 12,0<br />
Übrige 5,8 8,2 8,6<br />
Summe 86,6 80,5 72,9<br />
davon mit einer Restlaufzeit zwischen 1 Jahr und 5 Jahren 73,5 68,4 65,5<br />
davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre 13,1 12,1 7,4<br />
In den Rückstellungen für Restrukturierung sind Rückstellungen in Höhe von 11,2 Mio. A (2009: 16,4 Mio. A; 2008:<br />
27,4 Mio. A)fürdas im September 2007 beschlossene Restrukturierungs- und Effizienzprogramm sowie 40,8 Mio.<br />
A für das im Jahr 2010 beschlossene Programm zur Optimierung der operativen Effizienz enthalten.<br />
Rückstellungen für IHK-Schuldbeitritte werden auf Basis der Zahl der berechtigten Mitarbeiter angesetzt. Rückstellungen<br />
für Vorruhestand werden auf Basis der betroffenen aktiven und ehemaligen Mitarbeiter ermittelt.<br />
Für Details zum Aktientantiemeprogramm siehe Erläuterung 45.<br />
In den Drohverlustrückstellungen waren zum 31. Dezember 2010 Rückstellungen für Drohverluste aus Mietaufwendungen<br />
in Höhe von 14,8 Mio. A (2009: 29,8 Mio. A; 2008: 16,4 Mio. A) enthalten. Davon wurden 10,1 Mio.<br />
A (2009: 6,3 Mio. A; 2008: 4,4 Mio. A) den kurzfristigen Rückstellungen zugeordnet. Für den als langfristig<br />
ausgewiesenen Teil der Rückstellungen ist voraussichtlich erst ab 2012 mit einer Inanspruchnahme zu rechnen. Auf<br />
Basis bestehender Mietverträge wurde der jeweilige Rückstellungsbedarf je Gebäude ermittelt. Der Abzinsungsfaktor<br />
wurde je nach Restlaufzeit der Rückstellung mit 1,01 Prozent bzw. 1,85 Prozent angesetzt (2009: 2,40<br />
Prozent; 2008: 2,70 Prozent). Die Zuführung enthält Zinseffekte in Höhe von 0,1 Mio. A (2009: 0,3 Mio. A; 2008:<br />
0,4 Mio. A) vorwiegend aus der Zinssatzänderung (2009: 0,2 Mio. A; 2008: 0,2 Mio. A).<br />
28. Verbindlichkeiten<br />
Die unter ,,Verzinsliche Verbindlichkeiten“ ausgewiesenen Euro- und US-Dollar-Schuldverschreibungen sowie<br />
eine in Euro notierte Hybridanleihe haben einen Buchwert von 1.444,0 Mio. A (2009: 1.503,7 Mio. A; 2008:<br />
1.512,4 Mio. A) und einen Marktwert von 1.537,3 Mio. A (2009: 1.596,5 Mio. A; 2008: 1.488,1 Mio. A).<br />
Unter den ,,Verzinslichen Verbindlichkeiten“ ist ein Darlehen der SIX Group AG in Höhe von 11,2 Mio. A (2009:<br />
11,2 Mio. A; 2008: null) ausgewiesen, das diese der STOXX Ltd. gewährt hat.<br />
Die bilanzierten Verbindlichkeiten wurden weder zum 31. Dezember 2010 noch zum 31. Dezember 2009 noch zum<br />
31. Dezember 2008 durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert.<br />
Zum 31. Dezember 2010 waren die folgenden Schuldverschreibungen ausstehend:<br />
Schuldverschreibungen<br />
Typ Emissionsvolumen Laufzeit Fälligkeit Kupon p.a.<br />
Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung 650 Mio. A 5 Jahre April 2013 5,00%<br />
Schuldverschreibung Serie A 170 Mio. US$ 7 Jahre Juni 2015 5,52%<br />
Schuldverschreibung Serie B 220 Mio. US$ 10 Jahre Juni 2018 5,86%<br />
Schuldverschreibung Serie C 70 Mio. US$ 12 Jahre Juni 2020 5,96%<br />
Hybridanleihe 3)<br />
550 Mio. A 30 Jahre 1)<br />
Juni 2038 7,50 % 2)<br />
1) Vorzeitiges Kündigungsrecht nach 5 bzw. 10 Jahren sowie in jedem Jahr danach<br />
2) Bis Juni 2013: festverzinslich 7,50 Prozent p.a.; von Juni 2013 bis Juni 2018: festverzinslich Swapmitte + 285<br />
Basispunkte; ab Juni 2018: variable Verzinsung (Euro Interbank Offered Rate für 12-Monats-Einlagen in Euro<br />
(EURIBOR), zuzüglich einer Marge von 3,85 Prozent p.a.).<br />
3) Im Geschäftsjahr 2009 wurden nominal 4 Mio. A, im Geschäftsjahr 2010 weitere 89 Mio. A zurückgekauft.<br />
F-112
29. Steuerrückstellungen<br />
Zusammensetzung der Steuerrückstellungen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: laufendes Jahr 45,6 42,2 53,6<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Vorjahre 256,5 265,1 177,3<br />
Vermögensteuer und Umsatzsteuer 42,9 9,5 8,4<br />
Summe 345,0 316,8 239,3<br />
Die geschätzte Restlaufzeit der Steuerrückstellungen liegt unter einem Jahr.<br />
30. Sonstige kurzfristige Rückstellungen<br />
Zusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Rückstellung für Restrukturierungs- und Effizienzmaßnahmen 1)<br />
43,4 23,2 17,1<br />
Zinsen auf Steuern 26,9 0 0<br />
Regress-, Prozess- und Zinsrisiken 22,1 15,2 15,1<br />
Rückstellung für Aktientantiemeprogramm 20,6 7,3 0<br />
Drohverlustrückstellungen 10,1 6,3 4,4<br />
Virtuelle Aktienoptionen 0,6 4,5 33,6<br />
Miete und Mietnebenkosten 4,2 1,1 2,7<br />
Übrige 6,9 9,8 10,6<br />
Summe 134,8 67,4 83,5<br />
1) Davon Rückstellungen für das im Jahr 2007 beschlossene Restrukturierungs- und Effizienzprogramm in Höhe<br />
von 3,4 Mio. A (2009: 4,5 Mio. A; 2008: 10,5 Mio. A) und in Höhe von 34,1 Mio. A für das im Jahr 2010<br />
beschlossene Programm zur Steigerung der operativen Effizienz.<br />
Für Details zur aktienbasierten Vergütung siehe Erläuterung 45. Für Details zu den langfristigen Drohverlustrückstellungen<br />
siehe Erläuterung 27.<br />
31. Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />
Die Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft bestehen ausschließlich für den Clearstream-Teilkonzern.<br />
Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Kundeneinlagen aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft 7.390,6 6.096,9 6.896,5<br />
Ausgegebene Commercial Paper 202,3 180,0 35,0<br />
Geldmarktgeschäfte 185,3 910,6 712,8<br />
Überziehungen auf Nostrokonten 25,0 30,3 165,5<br />
Devisentermingeschäfte — Kategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ 15,1 0 92,9<br />
Zinsverpflichtungen 3,0 2,8 13,5<br />
Devisentermingeschäfte — Cashflow-Hedges 0,7 0,4 0<br />
Fair Value Hedges — Zinsswaps 0 0 0,1<br />
Summe 1)<br />
7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />
1) Davon entfallen 0,1 Mio. A auf assoziierte Unternehmen (2009: 197,9 Mio. A; 2008: 278,0 Mio. A), siehe<br />
Erläuterung 46.<br />
F-113
Restlaufzeit der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Nicht mehr als 3 Monate 7.820,1 7.220,7 7.916,3<br />
Mehr als 3 Monate, aber nicht mehr als 1 Jahr 1,9 0,3 0<br />
Summe 7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />
32. Bardepots der Marktteilnehmer<br />
Zusammensetzung der Bardepots der Marktteilnehmer<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen, die Clearingmitglieder an die<br />
Eurex Clearing AG geleistet haben 6.060,1 4.737,0 10.216,2<br />
Verbindlichkeiten aus Bardepots von Marktteilnehmern am Aktienhandel 4,1 4,5 4,5<br />
Summe 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />
33. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
Zusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Eurex-Teilnehmern 68,3 37,0 23,6<br />
Sonderzahlungen und Tantiemen 46,1 36,2 56,7<br />
Zinsverbindlichkeiten 42,0 45,7 45,7<br />
Steuerverbindlichkeiten (ohne Ertragsteuern) 30,0 21,8 25,7<br />
Earnout-Komponente 14,2 0 0<br />
Urlaubsansprüche, Gleitzeit- und Überstundenguthaben 12,6 12,1 14,7<br />
Derivative Finanzinstrumente 0,9 1,3 0,6<br />
Begebene Commercial Paper 0 99,9 201,2<br />
Kündbare Instrumente 0 2,2 1)<br />
0<br />
Übrige 31,8 28,7 43,9<br />
Summe 245,9 284,9 412,1<br />
1) Siehe Erläuterung 35.<br />
F-114
(This page intentionally left blank)<br />
F-115
34. Fälligkeitsanalyse — Finanzinstrumente<br />
Zum Bilanzstichtag zugrunde liegende vertragliche Fälligkeit der Finanzinstrumente für die Geschäftsjahre 2010<br />
und 2009<br />
Vertraglich vereinbarte<br />
Fälligkeitstermine<br />
Über Nacht<br />
2010 2009<br />
Mio. A Mio. A<br />
Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten 1)<br />
0 0<br />
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0<br />
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Geschäften (brutto) 0 0<br />
Nicht derivative Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />
7.600,1 7.036,9<br />
Verbindlichkeiten 15,1 0<br />
Bardepots der Marktteilnehmer 6.064,2 4.741,5<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20,1 0<br />
Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, brutto<br />
abzüglich nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte:<br />
13.699,5 11.778,4<br />
Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 0 0<br />
Sonstige langfristige Finanzinstrumente und sonstige Ausleihungen 0 0<br />
Sonstige nicht derivative langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0<br />
Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />
�4.048,8 �3.498,9<br />
Vermögenswerte �72,1 0<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung �5.237,1 �2.751,2<br />
Kassenbestand und sonstige Bankguthaben �325,4 �366,4<br />
Summe nicht derivative finanzielle Vermögenswerte �9.683,4 �6.616,5<br />
Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, netto<br />
Derivate und Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />
4.016,1 5.161,9<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten und Derivate der Eurex Clearing AG 14.823,5 32.382,4<br />
abzüglich finanzieller Vermögenswerte und Derivate der Eurex Clearing AG<br />
Mittelzufluss — Derivate und Hedges<br />
�14.823,5 �32.382,4<br />
Cashflow-Hedges 0 0<br />
Fair Value-Hedges 0 0,1<br />
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate<br />
Mittelabfluss — Derivate und Hedges<br />
2.003,3 1.110,8<br />
Cashflow-Hedges 0 0<br />
Fair Value-Hedges 0 0<br />
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate �1.999,6 �1.098,9<br />
Summe Derivate und Hedges 3,6 12,0<br />
1) In den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten und in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.<br />
2) Enthält die klassischen Optionen in Höhe von 19.099,8 Mio. A (2009: 23.816,7 Mio. A). Die verschiedenen Serien haben unterschiedliche<br />
maximale Laufzeiten: 36 Monate bei Single-Stock-Futures, 60 Monate bei Aktienoptionen, 9 Monate bei Indexfutures und 119 Monate<br />
bei Indexoptionen. Da die Optionen auf der Vermögensseite und auf der Schuldenseite immer fristenkongruent sind, wurde aus<br />
Wesentlichkeitsgründen keine Aufteilung auf die einzelnen Laufzeiten vorgenommen und der Gesamtbetrag einem Fälligkeitstermin<br />
von nicht mehr als 3 Monaten zugeordnet.<br />
F-116
Überleitung auf<br />
Vertraglich vereinbarte Fälligkeitstermine<br />
Buchwert Buchwert<br />
Nicht mehr<br />
Mehr als<br />
3 Monate, aber<br />
Mehr als<br />
1 Jahr, aber<br />
als<br />
3 Monate<br />
nicht mehr als<br />
1 Jahr<br />
nicht mehr<br />
als 5 Jahre Über 5 Jahre<br />
2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
0 0 91,3 91,7 1.476,5 1.499,7 253,2 348,0 �365,8 �424,5 1.455,2 1.514,9<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 4,6 0 4,6 0<br />
0 0,2 0 0,4 0 0 0 0 0 �0,1 0 0,5<br />
207,6 180,7 1,3 0 0 0 0 0 �2,8 3,0 7.806,2 7.220,6<br />
202,9 353,9 0,3 45,7 0 0 0 0 140,4 0 358,7 399,6<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.064,2 4.741,5<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20,1 0<br />
410,5 534,8 92,9 137,8 1.476,5 1.499,7 253,2 348,0 �223,6 �421,6 15.709,0 13.877,1<br />
�16,2 �4,3 �44,6 �18,4 �1.021,7 �896,3 �729,2 �660,0 256,1 110,8 �1.555,6 �1.468,2<br />
0 0 0 �0,1 �5,2 �4,1 0 �16,5 �72,6 �68,3 �77,8 �89,0<br />
�3,6 0 0 0 0 0 0 0 �13,5 �5,6 �17,1 �5,6<br />
�3.224,0 �3.438,3 �334,2 �247,1 0 0 0 0 6,7 10,4 �7.600,3 �7.173,9<br />
�233,8 �384,6 0 0 0 0 0 0 �39,5 0 �345,4 �384,6<br />
�948,1 �1.994,4 0 0 0 0 0 0 �0,6 0 �6.185,8 �4.745,6<br />
�472,0 �193,3 0 0 0 0 0 0 0,3 0 �797,1 �559,7<br />
�4.897,7 �6.014,9 �378,8 �265,6 �1.026,9 �900,4 �729,2 �676,5 136,9 47,3 �16.579,1 �14.426,6<br />
�4.487,2 �5.480,1 �285,9 �127,8 449,6 599,3 �476,0 �328,5 �86,7 �374,3 �870,1 �549,5<br />
98.448,3 2) 98.676,6 2) 15.551,9 12.119,4 0 0 0 0 0 0 128.823,7 143.178,4<br />
�98.448,3 2) �98.676,6 2) �15.551,9 �12.119,4 0 0 0 0 0 0 �128.823,7 �143.178,4<br />
5,8 4,5 17,5 13,5 18,0 0 27,0 0<br />
1,3 0,1 3,4 0,7 6,0 2,1 0 0<br />
1.331,8 1.148,6 20,4 0 0 0 0 0<br />
�5,7 �4,6 �17,1 �14,2 �25,8 �0,4 �31,6 0<br />
�0,3 �1,3 �0,8 �3,4 �1,2 �10,5 0 0<br />
�1.320,8 �1.142,1 �20,0 �0,6 0 0 0 0<br />
12,2 5,2 3,4 �4,0 �3,0 �8,8 �4,6 0<br />
F-117
Zum Bilanzstichtag zugrunde liegende vertragliche Fälligkeiten der Finanzinstrumente für die Geschäftsjahre 2009<br />
und 2008<br />
Vertraglich vereinbarte<br />
Fälligkeitstermine<br />
Über Nacht<br />
2009 2008<br />
Mio. A Mio. A<br />
Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten 1)<br />
0 0<br />
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0<br />
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Geschäften (brutto) 0 0<br />
Nicht derivative Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />
7.036,9 7.814,0<br />
Verbindlichkeiten 0 0<br />
Bardepots der Marktteilnehmer 4.741,5 10.220,7<br />
Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, brutto<br />
abzüglich nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte:<br />
11.778,4 18.034,7<br />
Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 0 0<br />
Sonstige langfristige Finanzinstrumente und sonstige Ausleihungen 0 0<br />
Sonstige nicht derivative langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0<br />
Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />
�3.498,9 �4.888,6<br />
Vermögenswerte 0 0<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung �2.751,2 �10.364,7<br />
Kassenbestand und sonstige Bankguthaben �366,4 �370,5<br />
Summe nicht derivative finanzielle Vermögenswerte �6.616,5 �15.623,8<br />
Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, netto<br />
Derivate und Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />
5.161,9 2.410,9<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten und Derivate der Eurex Clearing AG 32.382,4 14.075,2<br />
abzüglich finanzieller Vermögenswerte und Derivate der Eurex Clearing AG<br />
Mittelzufluss — Derivate und Hedges<br />
�32.382,4 �14.075,2<br />
Cashflow-Hedges 0 0<br />
Fair Value-Hedges 0,1 0<br />
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate<br />
Mittelabfluss — Derivate und Hedges<br />
1.110,8 70,1<br />
Cashflow-Hedges 0 0<br />
Fair Value-Hedges 0 0<br />
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate �1.098,9 �60,1<br />
Summe Derivate und Hedges 12,0 10,0<br />
1) In den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten und in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.<br />
2) Enthält die klassischen Optionen in Höhe von 23.816,7 Mio. A (2008: 37.840,8 Mio. A). Die verschiedenen Serien haben unterschiedliche<br />
maximale Laufzeiten: 36 Monate bei Single-Stock-Futures, 60 Monate bei Aktienoptionen, 9 Monate bei Indexfutures und 119 Monate<br />
bei Indexoptionen. Da die Optionen auf der Vermögensseite und auf der Schuldenseite immer fristenkongruent sind, wurde aus<br />
Wesentlichkeitsgründen keine Aufteilung auf die einzelnen Laufzeiten vorgenommen und der Gesamtbetrag einem Fälligkeitstermin<br />
von nicht mehr als 3 Monaten zugeordnet.<br />
F-118
Überleitung auf<br />
Vertraglich vereinbarte Fälligkeitstermine<br />
Buchwert Buchwert<br />
Nicht mehr<br />
Mehr als<br />
3 Monate, aber<br />
Mehr als<br />
1 Jahr, aber<br />
als<br />
3 Monate<br />
nicht mehr als<br />
1 Jahr<br />
nicht mehr als<br />
5 Jahre Über 5 Jahre<br />
2009 2008 2009 2008 2009 2008 2009 2008 2009 2008 2009 2008<br />
Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E<br />
0 0 91,7 92,6 1.499,7 1.571,5 348,0 427,1 �424,5 �578,3 1.514,9 1.512,9<br />
0 0 0 0 0 2,6 0 0 0 0 0 2,6<br />
0,2 0 0,4 0 0 0 0 0 �0,1 0 0,5 0<br />
180,7 9,3 0 0 0 0 0 0 3,0 0 7.220,6 7.823,3<br />
353,9 496,2 45,7 45,7 0 0 0 0 0 0 399,6 541,9<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.741,5 10.220,7<br />
534,8 505,5 137,8 138,3 1.499,7 1.574,1 348,0 427,1 �421,6 �578,3 13.877,1 20.101,4<br />
�4,3 0 �18,4 0 �896,3 �327,8 �660,0 �428,5 110,8 0 �1.468,2 �756,3<br />
0 0 �0,1 0 �4,1 0 �16,5 0 �68,3 �59,6 �89,0 �59,6<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 �5,6 �13,1 �5,6 �13,1<br />
�3.438,3 �3.144,0 �247,1 �386,0 0 0 0 0 10,4 0 �7.173,9 �8.418,6<br />
�384,6 �276,1 0 0 0 0 0 0 0 0 �384,6 �276,1<br />
�1.994,4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 �4.745,6 �10.364,7<br />
�193,3 �112,3 0 0 0 0 0 0 0 0 �559,7 �482,8<br />
�6.014,9 �3.532,4 �265,6 �386,0 �900,4 �327,8 �676,5 �428,5 47,3 �72,7 �14.426,6 �20.371,2<br />
�5.480,1 �3.026,9 �127,8 �247,7 599,3 1.246,3 �328,5 �1,4 �374,3 �651,0 �549,5 �269,8<br />
98.676,6 2) 95.813,9 2) 12.119,4 11.795,2 0 0 0 0 0 0 143.178,4 121.684,3<br />
�98.676,6 2) �95.813,9 2) �12.119,4 �11.795,2 0 0 0 0 0 0 �143.178,4 �121.684,3<br />
4,5 6,4 13,5 32,1 0 �4,1 0 0<br />
0,1 1,3 0,7 5,3 2,1 15,2 0 0<br />
1.148,6 2.031,5 0 59,5 0 0 0 0<br />
�4,6 �6,7 �14,2 �37,0 �0,4 5,7 0 0<br />
�1,3 �2,2 �3,4 �5,4 �10,5 �17,2 0 0<br />
�1.142,1 �1.980,1 �0,6 �57,4 0 0 0 0<br />
5,2 50,2 �4,0 �2,9 �8,8 �0,4 0 0<br />
F-119
35. Klassifikation der Finanzinstrumente nach IAS 39<br />
Die folgende Tabelle zeigt eine Analyse der Finanzinstrumente in der Konzernbilanz gemäß ihrer Klassifikation<br />
nach IAS 39 sowie die entsprechenden Buchwerte:<br />
Klassifikation der Finanzinstrumente<br />
Position in der<br />
Konzernbilanz<br />
(Klassifikation)<br />
Konzern-<br />
Buchwert<br />
anhang Kategorie Wertmaßstab 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Andere Beteiligungen 16 AFS 1)<br />
Anschaffungskosten 47,0 46,9 32,5<br />
AFS 1)<br />
Beizulegender Zeitwert 17,7 13,1 20,3<br />
Langfristige Forderungen<br />
und Wertpapiere aus<br />
dem Bankgeschäft<br />
16 AFS 1)<br />
Beizulegender Zeitwert 1.380,6 1.268,2 556,3<br />
Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
175,0 200,0 200,0<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Sonstige Wertpapiere 16 AFS 1)<br />
Beizulegender Zeitwert 12,1 29,0 6,8<br />
Sonstige Ausleihungen 16 Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
1,0 0 0<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Sonstige langfristige<br />
Vermögenswerte<br />
17, 18 Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 10,6 0 0<br />
Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
3,7 0 0<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Zu Handelszwecken<br />
gehalten<br />
Beizulegender Zeitwert 0 0 0,4<br />
Finanzinstrumente der 19 Zu Handelszwecken Beizulegender Zeitwert 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />
Eurex Clearing AG<br />
gehalten<br />
Kurzfristige Forderungen<br />
und Wertpapiere aus<br />
dem Bankgeschäft<br />
20 AFS 1)<br />
Beizulegender Zeitwert 570,3 720,1 479,1<br />
Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0 9,1<br />
Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
7.012,8 6.453,8 7.939,5<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Derivate zu<br />
Handelszwecken<br />
gehalten<br />
Beizulegender Zeitwert 2,2 18,5 0,3<br />
Forderungen aus<br />
21 Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
212,1 207,4 210,7<br />
Lieferungen und<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Leistungen<br />
Forderungen gegenüber<br />
Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
5,6 8,6 5,7<br />
assoziierten<br />
Unternehmen<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Forderungen gegenüber<br />
Unternehmen, mit<br />
denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis<br />
besteht<br />
Kredite und<br />
Forderungen<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
4,4 1,5 1,0<br />
Sonstige kurzfristige 18, 22 Zu Handelszwecken Beizulegender Zeitwert 0,5 0,3 1,8<br />
Vermögenswerte<br />
gehalten<br />
Kredite und<br />
Forderungen<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
83,2 131,3 19,2<br />
AFS 1)<br />
Beizulegender Zeitwert 17,2 5,2 0<br />
Bankguthaben mit<br />
23 Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
6.185,8 4.745,6 10.364,7<br />
Verfügungsbeschränkung<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Kassenbestand und<br />
Kredite und<br />
Fortgeführte<br />
797,1 559,7 482,8<br />
sonstige<br />
Bankguthaben<br />
Forderungen<br />
Anschaffungskosten<br />
Verzinsliche<br />
28 Verbindlichkeiten zu Fortgeführte<br />
1.110,4 1.195,8 1.186,8<br />
Verbindlichkeiten<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
(ohne<br />
Anschaffungskosten<br />
Finanzierungsleasing)<br />
Net Investment Hedge 2)<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
344,8 319,1 325,6<br />
Sonstige langfristige<br />
Verbindlichkeiten<br />
18 Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0,4 1,2<br />
Fair Value Hedges Beizulegender Zeitwert 5,0 5,9 4,2<br />
F-120
Position in der<br />
Konzernbilanz<br />
(Klassifikation)<br />
Finanzinstrumente der<br />
Eurex Clearing AG<br />
Verbindlichkeiten aus<br />
dem Bankgeschäft<br />
Sonstige<br />
Verbindlichkeiten<br />
gegenüber<br />
Kreditinstituten<br />
Verbindlichkeiten aus<br />
Lieferungen und<br />
Leistungen<br />
Verbindlichkeiten<br />
gegenüber assoziierten<br />
Unternehmen<br />
Verbindlichkeiten<br />
gegenüber<br />
Unternehmen, mit<br />
denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis<br />
besteht<br />
Bardepots der<br />
Marktteilnehmer<br />
Sonstige kurzfristige<br />
Verbindlichkeiten<br />
Konzern-<br />
Buchwert<br />
anhang Kategorie Wertmaßstab 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Zu Handelszwecken<br />
gehalten<br />
Beizulegender Zeitwert 0 0 0,4<br />
Kündbare Instrumente 3)<br />
Beizulegender Zeitwert 0 0 1,4<br />
Zu Handelszwecken<br />
gehalten<br />
Beizulegender Zeitwert 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />
31 Verbindlichkeiten zu Fortgeführte<br />
7.806,2 7.220,6 7.823,3<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
Anschaffungskosten<br />
Derivate zu<br />
Handelszwecken<br />
gehalten<br />
Beizulegender Zeitwert 15,1 0 92,9<br />
Fair Value Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0 0,1<br />
Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0,7 0,4 0<br />
39 Verbindlichkeiten zu<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
20,1 0 0<br />
Verbindlichkeiten zu<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
Verbindlichkeiten zu<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
Verbindlichkeiten zu<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
32 Verbindlichkeiten zu<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
96,5 95,1 112,3<br />
4,0 9,2 8,7<br />
13,6 13,9 9,4<br />
6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />
18 Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0,4 0,6<br />
33 Verbindlichkeiten zu<br />
fortgeführten<br />
Anschaffungskosten<br />
Kündbare Instrumente 3)<br />
Derivate zu<br />
Handelszwecken<br />
gehalten<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
129,2 195,9 246,9<br />
Beizulegender Zeitwert 0 2,2 0<br />
Beizulegender Zeitwert 0,9 0,9 0<br />
1) Zur Veräußerung verfügbare (,,available for sale“, AFS) finanzielle Vermögenswerte.<br />
2) Hierbei handelt es sich um die Privatplatzierungen, die im Rahmen eines Net Investment Hedge designiert<br />
wurden (siehe Erläuterung 18). Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten in US-Dollar,<br />
wobei der Umrechnung der US$-Privatplatzierungen in Euro der Stichtagskurs zugrunde gelegt wurde.<br />
3) Hierbei handelte es sich um kündbare Eigenkapitalinstrumente nach IAS 32.18b, die dem nicht beherrschenden<br />
Gesellschafter zuzurechnen und zum Fair Value zum jeweiligen Stichtag zu bewerten waren.<br />
Bei den sonstigen Ausleihungen, den kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie den zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten kurz- und langfristigen Forderungen aus dem Bankgeschäft, den<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung sowie dem Kassenbestand und den sonstigen Bankguthaben entspricht<br />
der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.<br />
Unter der Position ,,Andere Beteiligungen“, die zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. vorliegender Wertminderungen<br />
bilanziert werden, sind nicht notierte Eigenkapitalinstrumente ausgewiesen, deren beizulegender<br />
Zeitwert grundsätzlich nicht verlässlich kontinuierlich bestimmt werden kann. Es wird erwartet, dass ihr beizulegender<br />
Zeitwert dem Buchwert nahe kommt.<br />
Die in den verzinslichen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Anleihen weisen einen beizulegenden Zeitwert in<br />
Höhe von 1.174,2 Mio. A aus (2009: 1.258,0 Mio. A; 2008: 1.128,8 Mio. A). Der beizulegende Zeitwert ergibt sich<br />
aus den Notierungen der Anleihen. Der beizulegende Zeitwert der Privatplatzierungen beläuft sich auf 363,1 Mio. A<br />
(2009: 327,3 Mio. A; 2008: 359,3 Mio. A). Der Wert wurde als Barwert der mit den Privatplatzierungen<br />
zusammenhängenden Cashflows auf Basis der Marktparameter ermittelt.<br />
F-121
Für die kurzfristigen Verbindlichkeiten und die Bardepots der Marktteilnehmer stellt der Buchwert jeweils<br />
eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar.<br />
Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,<br />
sind den folgenden drei Hierarchieebenen zuzuordnen: Der Ebene 1 sind finanzielle Vermögenswerte und<br />
Verbindlichkeiten zuzuordnen, sofern ein Börsenpreis für gleiche Vermögenswerte und Schulden auf einem<br />
aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zu Ebene 2 erfolgt, sofern die Parameter, die der Ermittlung des<br />
beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preise oder als indirekte Ableitung von<br />
Preisen beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in der Ebene 3 ausgewiesen,<br />
sofern der beizulegende Zeitwert aus nicht beobachtbaren Parametern ermittelt wird.<br />
Zum 31. Dezember 2010 sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet werden, folgenden Hierarchieebenen zugeordnet:<br />
Fair Value-Hierarchie<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert zum<br />
31.12.2010 davon entfallen auf:<br />
Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
VERMÖGENSWERTE<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte<br />
Derivate<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 128.823,7 128.823,7 0 0<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 10,6 0 10,6 0<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2,7 0 2,7 0<br />
Summe<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Eigenkapitalinstrumente<br />
128.837,0 128.823,7 13,3 0<br />
Andere Beteiligungen 17,7 13,3 4,4 0<br />
Summe<br />
Fremdkapitalinstrumente<br />
17,7 13,3 4,4 0<br />
Sonstige Wertpapiere<br />
Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
12,1 12,1 0 0<br />
Bankgeschäft 570,3 570,3 0 0<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />
Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
17,2 17,2 0 0<br />
Bankgeschäft 1.380,6 1.380,6 0 0<br />
Summe 1.980,2 1.980,2 0 0<br />
Summe Vermögenswerte<br />
VERBINDLICHKEITEN<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle<br />
Verbindlichkeiten<br />
Derivate<br />
130.834,9 130.817,2 17,7 0<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 128.823,7 128.823,7 0 0<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 5,0 0 5,0 0<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0,9 0 0,9 0<br />
Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft 15,8 0 15,8 0<br />
Summe Verbindlichkeiten 128.845,4 128.823,7 21,7 0<br />
F-122
Die zum 31. Dezember 2009 bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet wurden, waren im Vergleich dazu den Hierarchieebenen wie folgt zugeordnet:<br />
Fair Value-Hierarchie<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert zum<br />
31.12.2009 davon entfallen auf:<br />
Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
VERMÖGENSWERTE<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte<br />
Derivate<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />
Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
143.178,4 143.178,4 0 0<br />
Bankgeschäft 18,5 0 18,5 0<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0,3 0 0,3 0<br />
Summe<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Eigenkapitalinstrumente<br />
143.197,2 143.178,4 18,8 0<br />
Andere Beteiligungen 13,1 9,3 3,8 0<br />
Summe<br />
Fremdkapitalinstrumente<br />
13,1 9,3 3,8 0<br />
Sonstige Wertpapiere<br />
Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
29,0 29,0 0 0<br />
Bankgeschäft 720,1 720,1 0 0<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />
Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
5,2 5,2 0 0<br />
Bankgeschäft 1.268,2 1.268,2 0 0<br />
Summe 2.022,5 2.022,5 0 0<br />
Summe Vermögenswerte<br />
VERBINDLICHKEITEN<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle<br />
Verbindlichkeiten<br />
Derivate<br />
145.232,8 145.210,2 22,6 0<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 143.178,4 143.178,4 0 0<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
Kündbare Instrumente<br />
0,9 0 0,9 0<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2,2 0 0 2,2<br />
Summe Verbindlichkeiten 143.181,5 143.178,4 0,9 2,2<br />
Der Hierarchieebene 3 waren im Vorjahr ausschließlich kündbare Eigenkapitalinstrumente zugeordnet. Im<br />
Zusammenhang mit der Bewertung dieser Instrumente zum beizulegenden Zeitwert wurden im Vorjahr 0,8 Mio.<br />
A in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.<br />
F-123
Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung<br />
36. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Nach Bereinigung des Jahresüberschusses um nicht zahlungswirksame Bestandteile ergibt sich ein Cashflow aus<br />
laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 943,9 Mio. A (2009: 801,5 Mio. A; 2008: 1.278,9 Mio. A). Die<br />
Zahlungsströme aus dem Nettofinanzergebnis (Zins- und Beteiligungsergebnis) werden der operativen Geschäftstätigkeit<br />
zugerechnet.<br />
Die langfristigen Rückstellungen reduzierten sich im Berichtsjahr um 2,9 Mio. A (2009: Anstieg um 19,3 Mio. A;<br />
2008: Rückgang um 47,5 Mio. A). Maßgeblich hierfür ist der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 8,8 Mio. A (siehe Erläuterung 25). Gegenläufig entwickelten sich die<br />
sonstigen langfristigen Rückstellungen, die sich um 5,9 Mio. A erhöhten.<br />
Der Anstieg in der Position ,,Abschreibung und Wertminderungsaufwand“ um 14,4 Mio. A (2009: Zunahme um<br />
432,0 Mio. A; 2008: Anstieg um 11,1 Mio. A) resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Wertminderungsaufwand<br />
für immaterielle Vermögenswerte der ISE in Höhe von 453,3 Mio. A (2009: 415,6 Mio. A; 2008: null). Diesem<br />
Anstieg steht ein Rückgang der übrigen Wertminderungsaufwendungen von 8,4 Mio. A sowie der planmäßigen<br />
Abschreibungen von 14,9 Mio. A gegenüber.<br />
Die Reduzierung der latenten Ertragsteuern in Höhe von 14,1 Mio. A (2009: Zunahme um 190,4 Mio. A; 2008:<br />
Anstieg um 14,4 Mio. A) ergibt sich im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für latente Steuern auf Ebene der<br />
ISE im Vergleich zum Vorjahr.<br />
Die übrigen nicht zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen ergeben sich aus den folgenden Positionen:<br />
Zusammensetzung der übrigen nicht zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Fair Value-Bewertung Devisentermingeschäfte Clearstream 18,5 �18,2 0<br />
At Equity-Bewertungen �6,3 10,9 �5,0<br />
Erträge aus dem Abgang von Tochtergesellschaften und Beteiligungen 0 �16,5 �9,4<br />
Währungsdifferenzen im Zusammenhang mit der Kurzfristfinanzierung für die<br />
Akquisition der ISE 0 0 �18,5<br />
Sonstige �13,2 29,7 36,2<br />
Summe �1,0 5,9 3,3<br />
Die Abnahme der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte um 50,4 Mio. A resultiert insbesondere<br />
aus dem Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte um 37,6 Mio. A und der Steuerforderungen um 27,0 Mio. A,<br />
bedingt durch Steuererstattungen. Gegenläufig entwickelten sich die sonstigen langfristigen Vermögenswerte, die<br />
sich um 11,5 Mio. A erhöhten. Im Vorjahr waren die kurzfristigen Vermögenswerte im Wesentlichen durch die<br />
Forderung aus der Beendigung der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden geprägt; diese wurde im Jahr<br />
2010 erfüllt.<br />
Die Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten um 152,7 Mio. A ist im Wesentlichen auf den Anstieg der<br />
sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 63,0 Mio. A, der kurzfristigen Rückstellungen um 66,3 Mio. A sowie<br />
der Steuerrückstellungen um 27,8 Mio. A zurückzuführen. Dabei ist der Anstieg der sonstigen kurzfristigen<br />
Verbindlichkeiten insbesondere auf stichtagsbezogen höhere CCP-Positionen zurückzuführen, während die Rückstellungen<br />
insbesondere bedingt durch das im Jahr 2010 implementierte Restrukturierungs- und Effizienzprogramm<br />
sowie durch Zuführungen zu Rückstellungen für Zinsen auf Steuern stiegen.<br />
F-124
37. Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />
Zusammensetzung der Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte (ohne sonstige langfristige<br />
Vermögenswerte)<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 56,2 135,3 40,1<br />
Investitionen in Sachanlagen 77,7 37,0 54,4<br />
Summe Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 133,9 172,3 94,5<br />
Investitionen in langfristige Finanzinstrumente 771,0 1.113,9 344,0<br />
Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen 6,8 1,4 122,3<br />
Summe 911,7 1.287,6 560,8<br />
Der Erwerb von Anteilen an Tochtergesellschaften hatte im Jahr 2009 zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von<br />
51,0 Mio. A geführt. Dieser betraf den Erwerb von Anteilen an der STOXX Ltd., der Market News International Inc.<br />
sowie der Need to Know News, LLC.<br />
Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen<br />
2009<br />
Mio. A<br />
Kaufpreis 97,9<br />
davon noch ausstehende Earnout-Komponenten �18,0<br />
abzüglich erhaltener Zahlungsmittel �28,9<br />
Anschaffungskosten 51,0<br />
Immaterielle Vermögenswerte �394,7<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte �1,0<br />
Forderungen und sonstige Vermögenswerte �16,7<br />
Kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten 92,6<br />
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, Neubewertungsrücklage 288,5<br />
Summe erworbener Vermögenswerte und Schulden �31,3<br />
Korrektur passivierter Earnout-Komponenten 18,0<br />
Verbleibender Unterschiedsbetrag 37,7<br />
Im Jahr 2010 wurde die Avox Ltd. veräußert. Im Vorjahr wurde die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. entkonsolidiert und als<br />
assoziiertes Unternehmen eingestuft. 2008 waren Zahlungsmittel in Höhe von 24,6 Mio. A aufgrund der Verschmelzung<br />
der ISE Stock Exchange, LLC und der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, aufgegeben worden.<br />
Effekte aus dem Abgang von Tochtergesellschaften, abzüglich abgegebener Zahlungsmittel<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Veräußerungspreis 11,3 0 0<br />
abzüglich abgegebener Zahlungsmittel �0,9 �5,9 �24,6<br />
Einzahlungen aus der Veräußerung von (Anteilen an) Tochterunternehmen<br />
und Beteiligungen abzüglich abgegebener Zahlungsmittel 10,4 �5,9 �24,6<br />
abzüglich veräußerter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />
Sachanlagen 0 0 �0,3<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte �0,4 �1,8 0<br />
Forderungen und sonstige Vermögenswerte �2,6 �14,1 �2,9<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 0 14,3 22,7<br />
Verschmelzung des Kapitals mit Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC 0 0 2,5<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten 3,0 7,5 2,6<br />
Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen 10,4 0 0<br />
Die Nettozuflüsse aus dem Verkauf von langfristigen zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten betrugen<br />
393,5 Mio. A (2009: 88,7 Mio. A; 2008: 19,9 Mio. A). Die Zuflüsse für das Jahr 2010 resultierten im Wesentlichen aus<br />
fälligen Wertpapieren, der Veräußerung von Wertpapieren sowie der Erfüllung verzinslicher, besicherter Forderungen.<br />
In den Vorjahren entsprachen die Zuflüsse im Wesentlichen der Auszahlung fälliger festverzinslicher Wertpapiere.<br />
F-125
38. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />
Die Mittelzuflüsse von nicht beherrschenden Gesellschaftern betreffen die Gründung der Gesellschaften<br />
REGIS-TR S.A. und LuxCSD S.A. Die Mittelzuflüsse von nicht beherrschenden Gesellschaftern im Vorjahr<br />
standen im Zusammenhang mit dem Erwerb der STOXX Ltd.; im Rahmen dieser Transaktion wurden 20,4 Mio. A<br />
in die Rücklagen der Gesellschaft eingezahlt. Als Bestandteil der Transaktion hatte die STOXX Ltd. langfristige<br />
Darlehen in Höhe von 11,1 Mio. A und kurzfristige Mittel in Höhe von 3,7 Mio. A von nicht beherrschenden<br />
Gesellschaftern aufgenommen. Die kurzfristigen Mittel wurden im Jahr 2010 zurückgeführt.<br />
Die Mittelabflüsse aus langfristiger Finanzierung in Höhe von 94,3 Mio. A (2009: 3,9 Mio. A) betreffen den<br />
Rückkauf der im Jahr 2008 begebenen Hybridanleihe. 2008 wurde die im Jahr 2003 begebene Senior-Anleihe in<br />
Höhe von 500,0 Mio. A zurückgezahlt.<br />
Die im Jahr 2008 erfassten Mittelzuflüsse aus langfristiger Finanzierung in Höhe von 1.481,6 Mio. A stehen im<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb der ISE im Geschäftsjahr 2007. Mittelabflüsse aus kurzfristiger Finanzierung in<br />
Höhe von 1.341,7 Mio. A im Jahr 2008 beziehen sich ebenfalls auf die ISE; der Überbrückungskredit wurde durch<br />
langfristige Verbindlichkeiten ersetzt.<br />
Zudem nutzt die Deutsche Börse AG ein Commercial Paper-Programm, um eine angemessene Liquiditätsausstattung<br />
sicherzustellen. Zum 31. Dezember 2010 waren keine Commercial Paper im Umlauf (31. Dezember 2009:<br />
Nominalwert 100,0 Mio. A; 31. Dezember 2008: 202,0 Mio. A).<br />
Im Jahr 2010 wurde eine Dividende von 390,5 Mio. A für das Geschäftsjahr 2009 (im Jahr 2009 für 2008: 390,2 Mio.<br />
A; im Jahr 2008 für 2007: 403,0 Mio. A) ausgeschüttet. Außerdem erwarb die Deutsche Börse AG im Jahr 2008<br />
eigene Aktien für insgesamt 380,5 Mio. A (2009 und 2010: keine).<br />
39. Überleitungsrechnung zum Finanzmittelbestand<br />
Überleitungsrechnung zum Finanzmittelbestand<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Kassenbestand und Bankguthaben 6.982,9 5.305,3 10.847,5<br />
abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten �20,1 0 0<br />
6.962,8 5.305,3 10.847,5<br />
Überleitung zum Finanzmittelbestand<br />
Kurzfristige Forderungen aus dem Bankgeschäft 7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />
abzüglich Kredite an Banken und Kunden mit einer ursprünglichen<br />
Laufzeit von mehr als drei Monaten �537,1 �272,4 �202,1<br />
abzüglich Schuldinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind �570,3 �448,1 �331,9<br />
abzüglich festverzinslicher Geldmarkt-Anlageinstrumente mit einer<br />
ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten, die zu<br />
Veräußerungszwecken gehalten werden 0 �82,0 �147,2<br />
abzüglich derivativer Anlageinstrumente 0 �18,5 �9,1<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft �7.822,0 �7.221,0 �7.916,3<br />
abzüglich derivativer Anlageinstrumente 0 0,4 0<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Bardepots der Marktteilnehmer �6.064,2 �4.741,5 �10,220.7<br />
�7.408,3 �5.590,7 �10.399,3<br />
Finanzmittelbestand �445,5 �285,4 448,2<br />
Der Finanzmittelbestand umfasst insbesondere den Kassenbestand und die Bankguthaben, sofern diese nicht im<br />
Zusammenhang mit der Anlage einer Verfügungsbeschränkung unterliegender Gelder von Marktteilnehmern<br />
stehen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als<br />
drei Monaten werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit abgebildet, Posten mit einer ursprünglichen Laufzeit<br />
von drei Monaten oder weniger sind im Finanzmittelbestand enthalten.<br />
Gemäß IAS 7 ,,Kapitalflussrechnungen“ werden Zahlungsströme, die aus Transaktionen in Fremdwährung<br />
entstehen, in der funktionalen Währung des Unternehmens erfasst. Dazu wird der Fremdwährungsbetrag mit<br />
dem zum Zahlungszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung<br />
in die funktionale Währung des jeweiligen Unternehmens umgerechnet.<br />
F-126
Wenn die funktionale Währung der Zahlungsströme eines Tochterunternehmens von der des Mutterunternehmens<br />
abweicht, werden die Zahlungsströme um die nicht zahlungswirksamen Währungsdifferenzen bereinigt, die sich<br />
aus der Umrechnung in die funktionale Währung Euro ergeben.<br />
Die Auswirkungen von Währungsdifferenzen auf Finanzmittel, die in Fremdwährung gehalten werden, werden in<br />
der Kapitalflussrechnung gesondert erfasst, um den Bestand an Finanzmitteln zu Beginn und am Ende der Periode<br />
abzustimmen. Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich ein Effekt aus Währungsdifferenzen bezogen auf den<br />
Finanzmittelbestand von 4,0 Mio. A (2009: 2,5 Mio. A; 2008: 11,7 Mio. A).<br />
Die Position ,,Kassenbestand und Bankguthaben“ enthielt zum 31. Dezember 2010 Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung<br />
in Höhe von 6.185,8 Mio. A (2009: 4.745,6 Mio. A; 2008: 10.364,7 Mio. A); siehe hierzu Erläuterung 23.<br />
Sonstige Erläuterungen<br />
40. Ergebnis je Aktie<br />
In Übereinstimmung mit IAS 33 wird das Ergebnis je Aktie ermittelt, indem der Jahresüberschuss, der den<br />
Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist (Konzern-Jahresüberschuss), durch die gewichtete Durchschnittszahl<br />
der ausgegebenen Aktien dividiert wird.<br />
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Aktienanzahl wurden die für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group<br />
Share Plan, GSP) zurückgekauften und wieder ausgegebenen Aktien in der Berechnung zeitanteilig berücksichtigt.<br />
Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie werden der durchschnittlichen Aktienanzahl die potenziell<br />
verwässernden Stammaktien zugerechnet, die im Rahmen des Aktientantiemeprogramms (ATP) bzw. des ISE<br />
Group Share Plan (siehe auch Erläuterung 45) erworben werden können. Hierbei werden zur Berechnung der Zahl<br />
der potenziell verwässernden Stammaktien die Ausübungspreise um den beizulegenden Zeitwert der Dienstleistungen,<br />
die noch zu erbringen sind, korrigiert.<br />
Im Gegensatz zum Vorjahr wurden die Aktien aus Tranche 2008 des ATP und die Tranchen des GSP im Jahr 2010<br />
nicht mehr als potenziell verwässernd eingestuft, da die Gesellschaft für diese Tranchen die Erfüllung in bar<br />
beschlossen hat. Die Ermittlung der Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien für die Jahre 2009 und 2008<br />
wurde entsprechend angepasst. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird — unabhängig von<br />
der tatsächlichen Bilanzierung nach IFRS 2 — angenommen, dass alle ATP-Tranchen, für die keine Erfüllung durch<br />
Barausgleich beschlossen wurde, durch Eigenkapitalinstrumente erfüllt werden.<br />
Zum 31. Dezember 2010 gab es folgende ausstehende Bezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns je<br />
Aktie hätten führen können:<br />
Ermittlung der Anzahl potenziell verwässernder Stammaktien<br />
Angepasster<br />
Durchschnittliche<br />
Anzahl der im Durchschnittskurs<br />
Ausübungspreis Umlauf befindlichen für die<br />
Tranche Ausübungspreis nach IAS 33 Bezugsrechte<br />
Periode 1)<br />
Zahl der potenziell<br />
verwässernden<br />
Stammaktien<br />
A A 2010 A zum 31.12.2010<br />
2008 2)<br />
2009 3)<br />
2010 4)<br />
0 0,97 105.994 51,59 104.001<br />
0 14,95 181.479 51,59 128.890<br />
0 32,54 179.103 51,59 66.135<br />
Summe 299.026<br />
1) Volumengewichteter Durchschnittskurs der Aktie Deutsche Börse auf Xetra in der Zeit vom 1. Januar bis<br />
31. Dezember 2010.<br />
2) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf GSP-Aktien der ISE.<br />
3) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf Aktien im Rahmen des Aktientantiemeprogramms für Vorstandsmitglieder<br />
und leitende Angestellte sowie um Bezugsrechte auf GSP-Aktien der ISE. Die Bezugsrechte auf<br />
ATP-Aktien der ISE (69.357 Stück) sind zum 31. Dezember 2010 nicht verwässernd.<br />
4) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf ATP-Aktien für leitende Angestellte der Gruppe Deutsche Börse<br />
sowie der ISE.<br />
Da der volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs über den angepassten Ausübungspreisen der Tranchen<br />
2008 bis 2010 lag, gelten diese Bezugsrechte im Sinne von IAS 33 als verwässernd.<br />
F-127
Ermittlung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie<br />
Zahl der Aktien, die sich am Anfang der Periode im<br />
Umlauf befanden<br />
Zahl der Aktien, die sich zum Ende der Periode im<br />
185.922.690 185.790.599 191.888.548<br />
Umlauf befanden 185.942.801 185.922.690 185.790.599<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf 185.937.908 185.859.470 190.529.299<br />
Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die<br />
299.026 219.700 62.636<br />
Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie 186.236.934 186.079.170 190.591.935<br />
Konzern-Jahresüberschuss (Mio. A) 417,8 496,1 1.033,3<br />
Ergebnis je Aktie (unverwässert) (A) 2,25 2,67 5,42<br />
Ergebnis je Aktie (verwässert) (A) 2,24 2,67 5,42<br />
1) Die GSP-Tranchen sowie die ATP-Tranchen 2007 und 2008 wurden aufgrund des beschlossenen Barausgleichs<br />
nicht mehr in der Berechnung der potenziell verwässernden Stammaktien berücksichtigt.<br />
2) Um die Vergleichbarkeit mit den Angaben für das Berichtsjahr zu erhöhen, wurde die Zahl der potenziell<br />
verwässernden Stammaktien entsprechend bereinigt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie hat sich für das<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 infolge dieser Bereinigung nicht verändert, wohingegen für das<br />
Geschäftsjahr zum 31.Dezember 2008 das verwässerte Ergebnis je Aktie sich infolge dieser Bereinigung<br />
von 5,41 A auf 5,42 A erhöht hatte.<br />
F-128<br />
2010 1)<br />
2009 2)<br />
2008 2)
41. Segmentberichterstattung<br />
Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur, die nach Märkten<br />
in die folgenden vier Segmente eingeteilt ist:<br />
Interne Organisations- und Berichtsstruktur<br />
Segment Geschäftsfelder<br />
Xetra Kassamarkt mit dem elektronischen Handelssystem<br />
Xetra und dem Präsenzhandel<br />
Zentraler Kontrahent für Aktien<br />
Wertpapierzulassung<br />
Eurex Elektronische Terminmarkthandelsplattform Eurex<br />
Elektronische Optionshandelsplattform ISE<br />
OTC-Handelsplattformen Eurex Bonds und Eurex<br />
Repo<br />
Zentraler Kontrahent für Anleihen, Derivate und<br />
Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Clearing)<br />
Clearstream Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von<br />
inländischen und ausländischen Wertpapieren<br />
Dienste zur globalen Wertpapierfinanzierung<br />
Dienstleistungen für Investmentfonds<br />
Market Data & Analytics Kursvermarktung und Vertrieb von Informationen<br />
Indexentwicklung und -vermarktung<br />
Gemäß IFRS 8 sind die Informationen zu den Segmenten auf Basis der internen Berichterstattung dargestellt (so<br />
genannter Management Approach). 2010 erfolgte die Umstellung der internen Berichterstattung auf vier Marktsegmente<br />
mit dem Ziel, die Kostentransparenz zu erhöhen. Die externen Kosten der Servicesegmente Information<br />
Technology und Corporate Services werden seitdem den Marktsegmenten über die Menge der jeweiligen Nutzung<br />
(z.B. über Stundenabrechnung) bzw. über Zuteilungsschlüssel (z.B. Gebäudekosten auf Basis genutzter Flächen)<br />
als Primärkosten, d.h. ohne Gewinnaufschlag, zugeteilt. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die<br />
Vorjahreswerte ebenfalls in die Struktur der vier Marktsegmente überführt.<br />
Die Anpassung der Segmentstruktur hatte zwei wesentliche Auswirkungen auf die angepassten Zahlen der Jahre<br />
2008 und 2009. Erstens enthielten die früheren Kostenverrechnungen Gewinnaufschläge die nur innerhalb der<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen als eine Summe ausgewiesen wurden, während dies nun durch eine<br />
Allokation von Primärkosten (ohne Gewinnaufschlag) ersetzt wurde. Kosten von Information Technology und<br />
Corporate Services wurden den entsprechenden Positionen der Marktsegmente zugeteilt, z.B. wurde IT-Personalaufwand<br />
im Konzernabschluss 2010 teilweise als Personalaufwand in Xetra ausgewiesen. Infolgedessen stiegen die<br />
Positionen ,,Personalaufwand“ und ,,Abschreibungen“ an, während die Position ,,sonstige betriebliche<br />
Aufwendungen“ zurückgingen.<br />
F-129
Segmentberichterstattung<br />
Xetra Eurex Clearstream<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Umsätze mit fremden Dritten 262,3 292,1 448,7 858,7 838,4 1.035,3 760,7 742,7 790,5<br />
Innenumsätze 0 0 0 0 0 0 7,1 8,9 8,8<br />
Summe Umsatzerlöse 262,3 292,1 448,7 858,7 838,4 1.035,3 767,8 751,6 799,3<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft 0 0 0 0 0 0 59,4 97,4 236,8<br />
Sonstige betriebliche Erträge 7,8 39,3 7,9 32,5 51,3 53,4 13,2 30,4 9,9<br />
Gesamterlöse 270,1 331,4 456,6 891,2 889,7 1.088,7 840,4 879,4 1.046,0<br />
Volumenabhängige Kosten<br />
Gesamterlöse abzüglich<br />
�10,5 �25,8 �26,2 �14,3 �36,1 �47,3 �165,1 �167,9 �177,9<br />
volumenabhängiger Kosten 259,6 305,6 430,4 876,9 853,6 1.041,4 675,3 711,5 868,1<br />
Personalaufwand<br />
Abschreibung und<br />
�79,1 �58,5 �59,9 �161,1 �135,1 �130,7 �213,0 �166,1 �189,3<br />
Wertminderungsaufwand �14,8 �17,0 �15,7 �520,6 �502,4 �69,6 �30,6 �43,0 �45,2<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen �68,8 �86,3 �96,7 �205,1 �195,9 �196,5 �131,4 �134,1 �128,4<br />
Operative Kosten �162,7 �161,8 �172,3 �886,8 �833,4 �396,8 �375,0 �343,2 �362,9<br />
Beteiligungsergebnis<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />
8,2 �3,5 �4,9 5,3 �11,1 �2,2 �1,0 �0,4 0<br />
(EBIT) 105,1 140,3 253,2 �4,6 9,1 642,4 299,3 367,9 505,2<br />
Finanzergebnis �4,3 �0,8 5,9 �100,6 �78,5 �48,7 �1,8 0 0<br />
Ergebnis vor Steuern (EBT) 100,8 139,5 259,1 �105,2 �69,4 593,7 297,5 367,9 505,2<br />
Investitionen in immaterielle<br />
Vermögenswerte und Sachanlagen 14,4 11,9 21,3 69,7 52,0 38,5 43,5 31,2 27,3<br />
Mitarbeiter (am 31.12.) 504 503 442 911 927 911 1.701 1.757 1.775<br />
EBIT�Marge (%) 40,1 48,0 56,4 �0,5 1,1 62,0 39,3 49,5 63,9<br />
1) In der Überleitung wird die Eliminierung von konzerninternen Umsätzen und Zwischengewinnen gezeigt.<br />
2) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Übernahme der STOXX Ltd.<br />
(74,0 Mio. A).<br />
F-130
Market Data & Analytics Summe aller Segmente Überleitung 1)<br />
Konzern<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
224,6 188,5 180,6 2.106,3 2.061,7 2.455,1 0 0 0 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />
31,1 9,9 11,5 38,2 18,8 20,3 �38,2 �18,8 �20,3 0 0 0<br />
255,7 198,4 192,1 2.144,5 2.080,5 2.475,4 �38,2 �18,8 �20,3 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />
0 0 0 59,4 97,4 236,8 0 0 0 59,4 97,4 236,8<br />
15,3 17,0 3,2 68,8 138,0 74,4 �7,8 �7,4 �7,7 61,0 130,6 66,7<br />
271,0 215,4 195,3 2.272,7 2.315,9 2.786,6 �46,0 �26,2 �28,0 2.226,7 2.289,7 2.758,6<br />
�21,0 �20,5 �18,7 �210,9 �250,3 �270,1 0 0 0 � 210,9 �250,3 �270,1<br />
250,0 194,9 176,6 2.061,8 2.065,6 2.516,5 �46,0 �26,2 0 2.015,8 2.039,4 2.488,5<br />
�48,8 �34,6 �29,9 �502,0 �394,3 �409,8 0 0 0 �502,0 �394,3 �409,8<br />
�17,5 �6,7 �6,6 �583,5 �569,1 �137,1 0 0 0 �583,5 �569,1 �137,1<br />
�55,4 �43,3 �45,4 �460,7 �459,6 �467,0 46,0 26,2 28,0 �414,7 �433,4 439,0<br />
�121,7 �84,6 �81,9 �1.546,2 �1.423,0 �1.013,9 46,0 26,2 28,0 �1.500,2 �1.396,8 �985,9<br />
�0,3 10,2 12,9 12,2 �4,8 5,8 0 0 0 12,2 �4,8 5,8<br />
128,0 120,5 107,6 527,8 637,8 1.508,4 0 0 0 527,8 637,8 1.508,4<br />
�1,5 �0,4 3,3 �108,2 �79,7 � 39,5 0 0 0 �108,2 �79,7 �39,5<br />
126,5 120,1 110,9 419,6 558,1 1.468,9 0 0 0 419,6 558,1 1.468,9<br />
6,8 3,2 7,4 134,4 98,3 94,5 0 0 0 134,4 98,3 94,5<br />
374 413 267 3.490 3.600 3,395 0 0 0 3.490 3.600 3.395<br />
57,0 63,9 59,6 25,1 30,9 61,4 k.A. k.A. k.A. 25,1 30,9 61,4<br />
F-131
Die Umsatzerlöse werden getrennt nach Erlösen mit fremden Dritten und mit anderen Segmenten (,,Innenumsätze“)<br />
ausgewiesen. Leistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von bewerteten Mengen oder zu<br />
Festpreisen verrechnet (z. B. die Datenlieferung von Eurex an Market Data & Analytics).<br />
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Segmentberichterstattung werden die Positionen ,,Finanzerträge“<br />
und ,,Finanzaufwendungen“ zum Finanzergebnis zusammengefasst.<br />
Im Segment Eurex fiel ein Wertminderungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte der ISE in Höhe von<br />
453,3 Mio. A an (2009: 415,6 Mio. A; 2008: null). Des Weiteren gab es einen außerplanmäßigen Wertminderungsaufwand<br />
im Segment Eurex für Eurex Releases in Höhe von 6,6 Mio. A (2009: 15,3 Mio. A für Eurex Credit Clear<br />
und ISE-Software; 2008: 5,0 Mio. für ISE-Software) sowie im Segment Clearstream in Höhe von 1,4 Mio. A für<br />
Business Process Optimisation und 0,3 Mio. A für X-List (2009: 4,6 Mio. A für Converter; 2008: 2,0 Mio. A für<br />
Reference Data Factory und Self-Collateralisation).<br />
Zahlungsunwirksame Wertberichtigungen auf Forderungen und Ausbuchungen von uneinbringlichen Forderungen<br />
stammen aus folgenden Segmenten:<br />
Aufteilung der Wertberichtigung und Ausbuchung von Forderungen<br />
2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Xetra 0 0,6 2,1<br />
Eurex 0,2 0,4 3,0<br />
Clearstream 0 0 0<br />
Market Data & Analytics 0,9 0 0,8<br />
Summe 1,1 1,0 5,9<br />
Das Geschäftsmodell der Gruppe Deutsche Börse und aller ihrer Segmente ist auf einen international agierenden<br />
Teilnehmerkreis ausgerichtet; die Preise werden nicht nach der Herkunft der Teilnehmer differenziert. Deshalb ist<br />
es aus Preis-, Margen- und Risikogesichtspunkten unwesentlich, ob Umsatzerlöse mit nationalen oder internationalen<br />
Teilnehmern erwirtschaftet werden.<br />
Die Risiken und Erträge aus den Aktivitäten der Tochtergesellschaften innerhalb des wirtschaftlichen Umfelds der<br />
Europäischen Währungsunion (EWU) unterscheiden sich auf Basis der zu berücksichtigenden Faktoren zur<br />
Bestimmung von Informationen über geografische Regionen nach IFRS 8 nicht wesentlich voneinander. Daher<br />
hat die Gruppe Deutsche Börse folgende Segmente identifiziert: Eurozone, übriges Europa, Amerika und<br />
Asien-Pazifik.<br />
Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den einzelnen Regionen erfolgt nach Sitz des Kunden, während Investitionen<br />
und langfristige Vermögenswerte nach Sitz des Unternehmens und die Mitarbeiter je nach Standort den Regionen<br />
zugeordnet werden.<br />
Informationen über geografische Regionen<br />
Umsatzerlöse Investitionen Langfristige Vermögenswerte<br />
Anzahl<br />
Mitarbeiter<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Eurozone 1.054,2 1) 1.015,3 1) 1.266,4 1) 103,0 86,1 89,4 1.331,6 2) 1.303,3 2) 1.285,7 2) 2.639 2.760 2.770<br />
Übriges Europa 765,2 1)<br />
699,6 1)<br />
842,9 1)<br />
0,1 5,3 0,1 523,4 2)<br />
524,6 2)<br />
46,2 2)<br />
445 436 316<br />
Amerika 252,9 1)<br />
302,1 1)<br />
323,1 1)<br />
31,1 5,4 5,0 1.544,3 2) 1.854,0 2) 2.380,1 2)<br />
326 341 280<br />
Asien/Pazifik 72,2 63,5 43,0 1)<br />
0,2 1,5 — 1,4 2)<br />
1,5 2)<br />
— 80 63 29<br />
Summe aller Regionen 2.144,5 2.080,5 2.475,4 134,4 98,3 3)<br />
94,5 3.400,7 3.683,4 3.712,0 3.490 3.600 3.395<br />
Überleitung �38,2 �18,8 �20,3 — — — — — — — — —<br />
Konzern 2.106,3 2.061,7 2.455,1 134,4 98,3 3)<br />
94,5 3.400,7 3.683,4 3.712,0 3.490 3.600 3.395<br />
1) Darunter Länder, in denen mehr als 10 Prozent der Umsatzerlöse generiert wurden: Großbritannien (2010:<br />
593,3 Mio. A; 2009: 534,7 Mio. A; 2008: 665,5 Mio. A), Deutschland (2010: 560,0 Mio. A; 2009: 571,3 Mio. A;<br />
2008: 656,8 Mio. A) und USA (2010: 242,4 Mio. A; 2009: 295,3 Mio. A; 2008: 320,0 Mio. A).<br />
2) Darunter Länder, in denen mehr als 10 Prozent der langfristigen Vermögenswerte bestehen: USA (2010:<br />
1.544,3 Mio. A; 2009: 1.854,0 Mio. A; 2008: 2.380,1 Mio. A), Deutschland (2010: 1.240,1 Mio. A; 2009:<br />
1.231,2 Mio. A; 2008: 1.213,3 Mio. A) und die Schweiz (2010: 520,5 Mio. A; 2009: 521,9 Mio. A; 2008:<br />
44,1 Mio. A).<br />
F-132
3) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Übernahme der STOXX Ltd.<br />
(74,0 Mio. A).<br />
42. Finanzrisikomanagement<br />
Qualitative Information<br />
Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Führung und Kontrolle innerhalb der Gruppe Deutsche<br />
Börse. Ein wirksames und effizientes Risikomanagement sichert deren Fortbestand und trägt nachhaltig zum<br />
Erreichen der Unternehmensziele bei. Die Gruppe Deutsche Börse hat dazu ein konzernweites Risikomanagementsystem<br />
etabliert, in dem Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert sind und das für alle Mitarbeiter<br />
und organisatorischen Einheiten der Gruppe Deutsche Börse verbindlich ist.<br />
Mit ihrem Risikomanagementsystem stellt die Gruppe Deutsche Börse sicher, dass alle ihre Führungsausschüsse<br />
das Risikoprofil des gesamten Konzerns oder einzelner juristischer Einheiten sowie spezifische materielle Risiken<br />
zeitnah kontrollieren können. Ziel ist es, Entwicklungen, welche die Interessen der Gruppe Deutsche Börse<br />
gefährden könnten, rechtzeitig identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.<br />
Dieser Abschnitt über die erwarteten Entwicklungen wurde für die Gruppe Deutsche Börse erstellt und berücksichtigt<br />
noch nicht den am 15. Februar 2011 bekannt gemachten Unternehmenszusammenschluss zwischen der<br />
Deutsche Börse AG und der NYSE Euronext.<br />
Risikostrategie<br />
Die Risikostrategie der Gruppe Deutsche Börse basiert auf ihrer Geschäftsstrategie und setzt Grenzen durch die<br />
Spezifizierung von maximal zugelassenen Risiken für die operationellen Risiken, die finanzwirtschaftlichen<br />
Risiken, die Geschäftsrisiken und des Gesamtrisikos der Gruppe. Die Gruppe versichert, dass geeignete Maßnahmen<br />
ergriffen werden, um Risiken zu verhindern, zu verringern und zu übertragen, oder wissentlich Risiken zu<br />
akzeptieren.<br />
Die Risikostrategie ermöglicht die zeitnahe und adäquate Kontrolle von Risiken. Informationen, die notwendig<br />
sind, um die Risiken zu steuern, werden erfasst und mittels strukturierter und konsistenter Verfahren bewertet. Die<br />
Ergebnisse der Bewertung werden in einem Reporting-System zusammengeführt, mittels dessen die Risiken<br />
systematisch beurteilt und kontrolliert werden können. Risikoberichte werden sowohl auf regelmäßiger Basis<br />
erstellt als auch ad hoc; sie umfassen bestehende ebenso wie potenzielle Risiken.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse verwendet in der gesamten Gruppe, einschließlich der nicht der Regulierung durch<br />
Aufsichtsbehörden unterliegenden Einheiten, einen standardisierten Ansatz für die Messung und Berichterstattung<br />
aller Risiken: den ,,Value at Risk“ (VaR). Mit dem VaR kann das allgemeine Risikoprofil umfassend dargestellt und<br />
gesteuert werden; außerdem erleichtert er die Priorisierung der Risikomanagementmaßnahmen. Er beziffert<br />
bestehende und potenzielle Risiken und stellt, bezogen auf das angegebene Konfidenzniveau, die Obergrenze<br />
der kumulierten Verluste dar, die der Gruppe Deutsche Börse entstehen können, wenn bestimmte Verlustereignisse<br />
innerhalb eines festgelegten Zeitraums eintreten. Neben den VaR-Berechnungen führt die Gruppe regelmäßig<br />
Stresstestberechnungen für alle wesentlichen Risiken durch.<br />
Seit diesem Jahr berechnet die Gruppe Deutsche Börse als Hauptinstrument des Risikomanagements das ,,Ökonomische<br />
Kapital“. Es wird neben weiteren Kenngrößen benutzt, um das für den Geschäftsbetrieb notwendige Kapital<br />
zu bestimmen, mit dem auch extreme und unerwartete Verluste abgedeckt werden können.<br />
Das Ökonomische Kapital wird mittels einer VaR-Methode für einen Zeitraum von einem Jahr auf einem<br />
Konfidenzniveau von 99,98 Prozent berechnet. Für die Gruppe Deutsche Börse dient das bilanzierte Eigenkapital<br />
nach IFRS als Risikodeckungsmasse des Ökonomischen Kapitals, korrigiert um einen Betrag, der dem Risiko<br />
Rechnung trägt, dass immaterielle Vermögenswerte in einer Stresssituation nicht zum Buchwert liquidiert werden<br />
können. Per 31. Dezember 2010 wird das bilanzierte Eigenkapital zum 31. Dezember 2009 in Höhe von<br />
3.338,8 Mio. A zugrunde gelegt. Um die Verkaufserlöse für immaterielle Vermögenswerte in einer Stresssituation<br />
einschätzen zu können, wird der wirtschaftliche Wert der immateriellen Vermögenswerte um einen Stressfaktor von<br />
33% bis 100% verringert. Der Buchwert, den die Gruppe Deutsche Börse in dieser Stresssituation nicht durch<br />
Verkauf aller immateriellen Vermögenswerte realisieren könnte, würde 799,0 Mio. A betragen. Daher wird vom<br />
Eigenkapital in Höhe von 3.388,0 Mio. A ein Berichtigungsposten für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von<br />
799,0 Mio. A abgezogen, was zu einer Risikodeckungsmasse des ökonomischen Kapitals von 2.539,8 Mio. A führt.<br />
Für die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe wird als Risikodeckungsmasse des Ökonomischen Kapitals das Regulatorische<br />
Kapital verwendet (Details siehe Erläuterung 24).<br />
F-133
Die Gruppe Deutsche Börse berechnet das Ökonomische Kapital auch auf Ebene der Einzelrisiken, vergleicht es<br />
mit einem Limit, das einen für jedes Einzelrisiko definierten Prozentsatz der Risikodeckungsmasse darstellt, und<br />
berichtet das Ergebnis monatlich an den Vorstand. Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die vom<br />
Vorstand in der Risikostrategie vorgegebenen Risikolimits kontrolliert und nachhaltig eingehalten werden.<br />
Risikomanagement: Organisation und Methode<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse AG ist für das gruppenweite Risikomanagement verantwortlich. Die Geschäftsbereiche<br />
identifizieren Risiken und melden diese zeitnah an das Group Risk Management (GRM), einen zentralen<br />
Funktionsbereich mit gruppenweiten Kompetenzen. Die Geschäftsbereiche übernehmen außerdem das Risikocontrolling,<br />
informieren ihr jeweiliges Management über die Entwicklung risikorelevanter Kennzahlen und verbessern<br />
stetig die Qualität der Risikomanagementprozesse.<br />
GRM stellt sicher, dass das oben beschriebene umfassende Risikomanagementsystem angewandt wird und dass es<br />
in allen Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse den gleichen Standards entspricht. GRM bewertet alle<br />
bestehenden und neuen Risiken und berichtet monatlich sowie ggf. ad hoc an den Vorstand. Darüber hinaus<br />
berichtet GRM regelmäßig an den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG. Das<br />
Aufsichtsratsplenum wird über die Inhalte dieser Berichte schriftlich informiert.<br />
Die Funktion Internal Auditing stellt durch unabhängige Prüfungen sicher, dass die Risikocontrolling- und<br />
Risikomanagementfunktionen angemessen organisiert sind und ihre Aufgaben erfüllen.<br />
Durch die beschriebene Organisationsstruktur sowie die mit ihr verbundenen Abläufe und Verantwortlichkeiten<br />
stellt die Gruppe Deutsche Börse sicher, dass im gesamten Konzern ein ausgeprägtes Risikobewusstsein besteht.<br />
Risikomanagementsystem<br />
Das Risikomanagementsystem der Gruppe Deutsche Börse wird verwendet um die Risikostrategie, für welche der<br />
Vorstand verantwortlich ist, einzuführen. Zu diesem Zweck müssen alle potentiellen Verluste frühzeitig identifiziert,<br />
zentral erfasst, bewertet (d.h. soweit wie möglich in finanzieller Hinsicht quantifiziert werden) an den<br />
Vorstand, zusammen mit Handlungsempfehlungen, gemeldet und überwacht werden. Hierfür enthält der Risikomanagementprozess<br />
der Gruppe Deutsche Börse fünf Stufen (siehe auch die nachfolgende Abbildung):<br />
Fünfstufiges Risikomanagementsystem mit zentraler und dezentraler Verantwortung<br />
Verantwortung des<br />
Vorstands<br />
Verantwortung von<br />
Group Risk Management<br />
Verantwortung aller<br />
Geschäftsbereiche<br />
1. Identifizierung von Risiken<br />
Risikomanagementstrategie<br />
Risikomanagementprozess<br />
1. Identifizierung 2. Meldung<br />
3. Bewertung<br />
4. Kontrolle<br />
5. Bericht<br />
In diesem ersten Schritt werden alle Gefährdungen und Ursachen für Verluste oder Funktionsstörungen identifiziert.<br />
Risiken können aufgrund interner Aktivitäten oder aufgrund von externen Faktoren entstehen. Alle<br />
Ereignisse die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse haben könnten<br />
oder die Risikosituation verändern könnten müssen so früh wie möglich identifiziert werden. Es ist die Aufgabe<br />
aller Geschäftsbereiche und ihrer Mitarbeiter diese potentiellen Risiken zu identifizieren.<br />
2. Meldung von Risiken<br />
Alle Geschäftsbereiche müssen GRM regelmäßig und in akuten Fällen ad hoc über die Risiken informieren, die sie<br />
identifiziert und quantifiziert haben. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass alle potenziellen Risiken und Gefahren<br />
zentral erfasst werden.<br />
3. Bewertung von Risiken<br />
Auf Basis der verfügbaren Informationen bewertet GRM das Gefährdungspotenzial qualitativ und quantitativ. Für<br />
die quantitative Bewertung eines potenziellen Risikos wird die Value at Risk (VaR)-Methode angewandt.<br />
F-134
4. Kontrolle von Risiken<br />
Alle Geschäftsbereiche und deren Mitarbeiter sind für die Risikokontrolle und die Einführung von Maßnahmen zur<br />
Schadensbegrenzung verantwortlich. Die Handlungsalternativen lauten: Risikominderung, bewusste Akzeptanz<br />
des Risikos, externer Risikotransfer oder Risikovermeidung. Die Geschäftsbereiche bestimmen, welche Alternative<br />
jeweils am geeignetsten ist und setzen diese um.<br />
5. Bericht über die Risiken<br />
Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder und Gremien werden über erhebliche Risiken, deren Bewertung und<br />
mögliche sofortige Gegenmaßnahmen informiert; ggf. erhalten sie weitere Empfehlungen, damit sie geeignete<br />
Schritte veranlassen können.<br />
Risikostruktur<br />
Die Gruppe Deutsche Börse unterscheidet operationelle, finanzwirtschaftliche, Geschäfts- und Projektrisiken. Bei<br />
den operationellen Risiken werden Verfügbarkeitsrisiken, Fehlverarbeitungen, Schäden an materiellen Gütern<br />
sowie rechtliche Risiken und Risiken der Geschäftspraxis unterschieden.<br />
Die finanzwirtschaftlichen Risiken gliedert die Gruppe Deutsche Börse in Kredit-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken<br />
sowie Risiken aus der Nichteinhaltung regulatorischer Kennziffern.<br />
Die Geschäfts- und Projektrisiken werden nicht weiter untergliedert.<br />
Risikostruktur der Gruppe Deutsche Börse<br />
Operationelle Risiken<br />
Verfügbarkeitsrisiko<br />
Fehlverarbeitungen<br />
Schäden an materiellen Gütern<br />
Rechtliche Risiken und Risiken<br />
der Geschäftspraxis<br />
Projektrisiken<br />
Instrumente der Risikosteuerung<br />
Die Gruppe ermittelt den VaR in drei Schritten:<br />
Risikopositionen des Konzerns<br />
Finanzwirtschaftliche Risiken<br />
Kreditrisiko<br />
Marktpreisrisiko<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Risiko aus regulatorischen Kennziffern<br />
Geschäftsrisiken<br />
Schritt 1: Bestimmung der Verlustverteilung für jedes einzelne Risiko<br />
Auf Basis historischer Daten (beispielsweise Marktdaten, bisherige Ausfälle, geltend gemachte Ansprüche oder<br />
Betriebsunterbrechungen) oder anhand von Risikoszenarien wird für jedes einzelne Risiko eine Verlustverteilung<br />
ermittelt. Diese Verteilung kann z. B. eine Lognormalverteilung (wird häufig für das Risiko von Fehlverarbeitungen<br />
verwendet) sein oder eine Bernoulli-Verteilung (wird z. B. zur Simulation von Kontrahentenausfällen im<br />
Kreditrisiko verwendet).<br />
Schritt 2: Simulation der Verluste anhand der Monte-Carlo-Methode<br />
Mit einer Monte-Carlo-Simulation werden möglichst viele Verlustereignisse gemäß den getroffenen Verteilungsannahmen<br />
simuliert, um eine stabile VaR-Berechnung zu erreichen. Das Ergebnis ist eine Verteilung der möglichen<br />
Gesamtverluste.<br />
Schritt 3: Berechnung des VaR auf Basis der Monte-Carlo-Simulation<br />
Die Verluste der Monte-Carlo-Simulation werden nach ihrer Größe in absteigender Reihenfolge sortiert; auf den<br />
vorgegebenen Konfidenzniveaus werden die entsprechenden Verluste bestimmt.<br />
Neben dem Hauptinstrument des Ökonomischen Kapitals berechnet die Gruppe Deutsche Börse den VaR auf<br />
weiteren Konfidenzniveaus.<br />
In Ergänzung zu den VaR-Berechnungen führt die Gruppe Stresstestberechnungen für operationelle sowie für<br />
Liquiditäts- und Kreditrisiken durch.<br />
F-135
Um Kreditrisikokonzentrationen zu ermitteln, führt die Gruppe für relevante organisatorische Einheiten Analysen<br />
durch. Damit sollen eventuelle Häufungen von Kreditrisiken bei einzelnen Kontrahenten aufgedeckt werden.<br />
Regulatorische Anforderungen<br />
Nach der Genehmigung durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du<br />
Secteur Financier) wenden die Clearstream Banking S.A. und die Clearstream Banking AG seit dem 1. Januar 2008<br />
und die Clearstream <strong>Holding</strong> AG auf Gruppenebene nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(<strong>BaFin</strong>) seit dem 7. Oktober 2010 den fortgeschrittenen Messansatz an (Advanced<br />
Measurement Approach, AMA), um die Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken zu ermitteln. Die<br />
Eurex Clearing AG verwendet den Basisindikatoransatz für die Bemessung der Eigenkapitalanforderungen<br />
bezogen auf operationelle Risiken. Für Kredit- und Marktrisiken wird gruppenweit der Standardansatz verwendet.<br />
Die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe, die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG erfüllen die Mindestanforderungen<br />
an das Risikomanagement (MaRisk). Wesentliche Punkte der Neufassung der MaRisk, die bis zum<br />
31. Dezember 2011 in vollem Umfang umgesetzt werden müssen, werden bereits heute erfüllt. Dies betrifft<br />
insbesondere die Anforderungen an die Risikoinventur, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Geschäfts- und<br />
Risikostrategien sowie die Risikokonzentration.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse verfolgt die Entwicklung des regulatorischen Umfelds hinsichtlich Risikomanagement,<br />
insbesondere die Überarbeitung der Capital Requirement Directives (CRD) der EU und des Regelwerks des<br />
Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III-Regeln), sehr genau und bleibt bestrebt, diesbezügliche<br />
regulatorische Anforderungen frühzeitig umzusetzen.<br />
Beschreibung und Bewertung der Risiken — Operationelle Risiken<br />
Die wesentlichen operationellen Risiken liegen für die Gruppe Deutsche Börse in einer Nichtverfügbarkeit ihrer<br />
Handels-, Clearing- und Abwicklungssysteme (Verfügbarkeitsrisiko) sowie in einer fehlerhaften Verarbeitung von<br />
Kundenaufträgen im Verwahrgeschäft (Fehlverarbeitungen).<br />
Verfügbarkeitsrisiko<br />
Das Verfügbarkeitsrisiko ergibt sich dadurch, dass Betriebsmittel, die für das Leistungsangebot der Gruppe<br />
Deutsche Börse unabdingbar sind, ausfallen könnten, so dass Dienstleistungen nicht oder nur mit Verzögerung<br />
erbracht werden. Dieses Risiko stellt für die Gruppe Deutsche Börse das größte operationelle Risiko dar. Risiken<br />
ergeben sich hier z. B. durch den Ausfall von Hard- und Software, Bedien- und Sicherheitsfehler sowie<br />
Beschädigungen an den Rechenzentren.<br />
Fehlverarbeitungen<br />
Diese Kategorie umfasst Risiken, die entstehen können, wenn eine Dienstleistung für Kunden der Gruppe Deutsche<br />
Börse mangelhaft erbracht wird, z. B. aufgrund von Produkt- und Prozessmängeln fehlerhaft durchgeführten<br />
Prozessen oder Fehlern bei manuellen Eingaben — denn trotz aller Automatisierungen und Bemühungen, ein so<br />
genanntes Straight-through Processing zu erreichen, sind weiterhin manuelle Arbeiten notwendig. Daher ist die<br />
Gruppe Deutsche Börse in bestimmten Geschäftssegmenten, z. B. im Verwahrgeschäft, weiterhin dem Risiko<br />
ausgesetzt, dass Aufträge von Kunden fehlerhaft bearbeitet werden. Außerdem muss in speziellen Fällen per Hand<br />
in die Markt- und Systemsteuerung eingegriffen werden.<br />
Schäden an materiellen Gütern<br />
In diese Kategorie fallen Risiken infolge von Unfällen oder Naturkatastrophen sowie Terrorismus und Sabotage.<br />
Rechtliche Risiken und Risiken der Geschäftspraxis<br />
Rechtliche Risiken umfassen Verluste, die sich daraus ergeben, dass neue oder bestehende Gesetze nicht eingehalten<br />
oder nicht angemessen beachtet werden, Verluste aus unzulänglichen Vertragsbedingungen oder aus<br />
Rechtsprechungen, die im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs unzureichend berücksichtigt werden, sowie<br />
Verluste aufgrund von Betrug. Risiken der Geschäftspraxis umfassen z. B. Verluste infolge von Geldwäsche sowie<br />
von Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen das Bankgeheimnis.<br />
Aufgrund einer Sammelklage gegen die Islamische Republik Iran (,,Iran“) erlangten die Kläger im September 2007<br />
vor einem amerikanischen Gericht ein Versäumnisurteil gegen den Iran. Im Juni 2008 leiteten die Kläger aus diesem<br />
Urteil ein Vollstreckungsverfahren ein, bei dem sie bestimmte Kundenpositionen im Sammeldepot der Lagerstelle<br />
der Clearstream Banking S.A. (,,Clearstream“) in den USA einfrieren ließen. Clearstream verteidigte sich gegen<br />
diese Zwangsverfügung, indem sie einen Antrag einreichte, diese Verfügung aus verschiedenen Gründen<br />
F-136
aufzuheben. Dieser Antrag ist vor Gericht noch anhängig. Im Oktober 2010 leiteten die Kläger ein Übertragungsverfahren<br />
ein, die zurückgehaltenen Positionen an die Kläger zu übergeben. Eine von den Klägern ergänzte<br />
Klageschrift hat Clearstream am 7. Januar 2011 erhalten. Diese Klage ist direkt gegen Clearstream gerichtet und<br />
beläuft sich auf Schadenersatz in Höhe von 250 Mio. US$ in Verbindung mit einem angeblich betrügerischen<br />
Transfer eingefrorener Positionen. Clearstream beabsichtigt, sich im Falle der Übertragung mit allen zur Verfügung<br />
stehenden Mitteln zu verteidigen.<br />
2010 sind keine nennenswerten Verluste aus operationellen Risiken entstanden.<br />
Maßnahmen zur Reduzierung operationeller Risiken<br />
Die Gruppe Deutsche Börse widmet der Risikominderung der zuvor genannten operationellen Risikoarten<br />
besondere Aufmerksamkeit mit dem Ziel, die Häufigkeit und Höhe potenzieller finanzieller Verluste aus entsprechenden<br />
Risikofällen zu reduzieren. Hierzu werden verschiedene Qualitäts- und Kontrollmaßnahmen mit dem<br />
Ziel ergriffen, den gruppenweiten Geschäftsbetrieb gegen jegliche Art von Betrug und gegen operationelle<br />
Geschäftsausfälle abzusichern. Neben der Einhaltung internationaler Qualitätsstandards gehört dazu die sorgfältige<br />
Analyse von eingetretenen operationellen Risikofällen, um Schritte festlegen zu können, die die Wahrscheinlichkeit<br />
des Wiederauftretens dieser Fälle reduzieren. Zusätzlich hat die Gruppe Deutsche Börse eine Vielzahl von<br />
Business Continuity Maßnahmen definiert, die erst beim Auftreten eines Notfalls oder im Anschluss daran ergriffen<br />
werden. Darüber hinaus hat die Gruppe Deutsche Börse Versicherungsverträge abgeschlossen, um die finanziellen<br />
Folgen von Schadenereignissen zu reduzieren.<br />
Ein weiteres Mittel der Risikoprävention ist das Interne Kontrollsystem (IKS), das der Vorstand für die Gruppe<br />
Deutsche Börse eingerichtet hat. Das IKS soll den effektiven und effizienten Geschäftsbetrieb der Gruppe Deutsche<br />
Börse sicherstellen, Vermögensschäden verhindern bzw. aufdecken und somit das gesamte Geschäftsvermögen<br />
schützen. Es umfasst sowohl prozessintegrierte als auch prozessunabhängige Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen.<br />
Das IKS ist integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems und wird kontinuierlich weiterentwickelt<br />
und angepasst, sobald sich Rahmenbedingungen ändern.<br />
Um operationelle Risiken — speziell das Verfügbarkeitsrisiko der Gruppe — zu vermindern, werden zudem<br />
internationale Qualitätsstandards (etwa Zertifizierung nach ISO 9001/ TickIT und ISO/IEC 20000) eingehalten.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse ist bestrebt, ihre Produkte und Services mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu<br />
erbringen. Der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs und der Notwendigkeit, diesen gegen Notfälle und<br />
Katastrophen abzusichern, kommt daher höchste Bedeutung zu. Da die Nichtverfügbarkeit der Kernprozesse und<br />
-ressourcen ein substanzielles Risiko für die Gruppe Deutsche Börse und ein potenzielles Systemrisiko für die<br />
Finanzmärkte im Allgemeinen darstellt, hat die Gruppe Deutsche Börse im gesamten Konzern ein Business<br />
Continuity Management (BCM) etabliert.<br />
Das BCM umfasst sämtliche vorsorglich geplanten Abläufe, die den fortlaufenden Betrieb auch im Krisenfall<br />
sicherstellen, und verringert somit das Verfügbarkeitsrisiko erheblich. Dazu zählen Vorkehrungen für alle<br />
wesentlichen Ressourcen (Systeme, Räumlichkeiten, Mitarbeiter, Lieferanten/Dienstleister), einschließlich der<br />
redundanten Auslegung aller kritischen IT-Systeme und der technischen Infrastruktur sowie Notfallarbeitsplätze für<br />
Mitarbeiter in Kernfunktionen in allen wichtigen operativen Zentren. Beispiele für diese Vorkehrungen sind in der<br />
Grafik ,,Business Continuity-Maßnahmen“ aufgeführt.<br />
Innerhalb der Gruppe wurde ein Notfall- und Krisenmanagementprozess implementiert, der bei einem Notfall<br />
sowohl zügiges Reagieren als auch koordiniertes Vorgehen sicherstellt. Der Prozess dient dazu, die Auswirkungen<br />
auf die Geschäftsprozesse und den Markt zu minimieren sowie eine rasche Rückkehr zum regulären Geschäftsbetrieb<br />
zu ermöglichen. In allen Geschäftsbereichen wurden Notfallmanager als zentrale Kontaktstellen und<br />
Verantwortliche bei eventuellen Notfällen oder Krisen ernannt. Die Notfallmanager informieren und/oder alarmieren<br />
den Vorstand (abhängig von der Schwere des Vorfalls). Im Falle einer Krise agiert das zuständige<br />
Vorstandsmitglied eines Bereichs als Krisenmanager.<br />
Die Business Continuity-Maßnahmen werden regelmäßig durch realitätsnahes Simulieren von Notfallsituationen<br />
getestet. Diese Tests werden in der Regel unangekündigt durchgeführt. GRM berichtet aufgetretene Probleme<br />
sowie seine Testbewertungen und Empfehlungen an den Vorstand. Die Testergebnisse werden nach den folgenden<br />
Kriterien bewertet:<br />
Funktionale Wirksamkeit — die Maßnahmen müssen technisch funktionieren.<br />
Ausführungsfähigkeit — die Mitarbeiter müssen mit den Notfallprozeduren vertraut sein und sie ausführen<br />
können.<br />
F-137
Wiederanlaufzeit — die Notfallmaßnahmen müssen innerhalb der vorgesehenen Zeit den Wiederanlauf<br />
des Betriebs sicherstellen.<br />
Weiterhin hat die Gruppe Deutsche Börse die Funktion Group Compliance eingerichtet, die die Aufgabe hat, die<br />
Gruppe vor möglichen Schäden aus Verstößen gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Standards guter<br />
Unternehmensführung zu schützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den folgenden Themen:<br />
Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten<br />
Einhalten des Berufs- und Bankgeheimnisses<br />
Verhinderung von Insidergeschäften<br />
Verhinderung von Marktmanipulation<br />
Verhinderung von betrügerischen Handlungen<br />
Verhinderung von Interessenkonflikten und Korruption<br />
Datenschutz<br />
Business Continuity-Maßnahmen<br />
Notfall- und Krisenmanagementprozess<br />
Systeme<br />
Alle Handels-, Clearing- und<br />
Abwicklungssysteme sowie die<br />
dazugehörigen Netzwerke sind<br />
ausgelegt für einen kontinuierlichen,<br />
hochverfügbaren Betrieb<br />
ohne Datenverlust.<br />
Die Rechenzentren sind jeweils<br />
dupliziert, um den Ausfall<br />
eines gesamten Standortes<br />
abzufangen.<br />
Arbeitsplätze<br />
Notfallarbeitsplätze sind für die<br />
kritischen Geschäftsbereiche<br />
eingerichtet.<br />
Die Nolfalllokationen sind<br />
voll ausgestattet und jederzeit<br />
einsatzbereit.<br />
Der Fernzugriff auf die Systeme<br />
der Gruppe ermöglicht das<br />
Arbeiten von zu Hause aus.<br />
Mitarbeiter<br />
Bei Ausfall eines großen Teils<br />
der Belegschaft an einem<br />
Standort kann der kritische<br />
Betrieb auf andere Standorte<br />
verlegt werden.<br />
Zusätzliche Pandemie-Vorsorgemaßnahmen<br />
sollen die<br />
Geschäftsfortführung im Falle<br />
einer Pandemie sicherstellen.<br />
Zulieferer<br />
Das Notfallprozedere mit den<br />
wesentlichen Zulieferern ist im<br />
Allgemeinen in den Leistungsverträgen<br />
oder Verfahrenshandbüchern<br />
beschrieben.<br />
Die Notfallvorbereitung der<br />
Zulieferer wird in regelmäßigen<br />
Sorgfaltsprüfungen bewertet.<br />
Falls die Zulieferer die Anforderungen<br />
nicht erfüllen, werden,<br />
wenn möglich, alternative<br />
Lieferanten eingesetzt.<br />
Verbleibende operationelle Risiken, die die Gruppe Deutsche Börse nicht selbst tragen will und die zu einem<br />
angemessenen Preis versicherbar sind, werden durch den Abschluss von Versicherungsverträgen übertragen. Alle<br />
Versicherungsverträge werden zentral koordiniert, womit sichergestellt ist, dass für die gesamte Gruppe Deutsche<br />
Börse jederzeit ein einheitlicher Versicherungsschutz mit einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht. Die<br />
risikorelevanten Verträge des Versicherungsportfolios werden einzeln überprüft und vom Finanzvorstand der<br />
Deutsche Börse AG genehmigt.<br />
Darüber hinaus führt die Gruppe Deutsche Börse für das operationelle Risiko Stresstestberechnungen in der<br />
Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe sowie in der Eurex Clearing AG durch. Diese Stresstests simulieren das Auftreten<br />
extremer operationeller Verluste bzw. eine Häufung großer operationeller Verluste in einem Jahr. Da die Gruppe<br />
bislang keine großen operationellen Schäden erlitten hat, werden hierfür potenzielle Risikoszenarien definiert.<br />
Diese Risikoszenarien beschreiben mögliche operationelle Schadensereignisse, deren Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
und die potenzielle Schadenshöhe, wobei Letztere von internen Experten der jeweiligen Geschäftsbereiche<br />
geschätzt werden. Für den Stresstest werden auf Basis dieser Risikoszenarien folgende extreme Verlustsituationen<br />
simuliert und mit der Risikodeckungsmasse für operationelle Risiken verglichen:<br />
Das Risikoszenario mit dem größten geschätzten maximalen Verlust, unabhängig von der erwarteten<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit.<br />
Die Kombination der zwei größten Maximalschäden, deren Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils auf ein<br />
Ereignis in 100 Jahren oder häufiger geschätzt wird.<br />
Die Kombination der drei größten Maximalschäden, deren Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils auf ein<br />
Ereignis in 20 Jahren oder häufiger geschätzt wird.<br />
Im Geschäftsjahr haben die Stresstests des operationellen Risikos keine Notwendigkeit ergeben, die Risikodekkungsmasse<br />
für die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe sowie die Eurex Clearing AG zu erhöhen.<br />
F-138
Finanzwirtschaftliche Risiken<br />
Die verschiedenen finanzwirtschaftlichen Risiken werden durch effektive Kontrollmaßnahmen begrenzt.<br />
Kreditrisiko<br />
Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Kontrahent ausfällt und in der Folge seine Verbindlichkeiten<br />
gegenüber der Gruppe Deutsche Börse nicht oder nicht vollständig erfüllt.<br />
Kreditrisiken bestehen in der Gruppe Deutsche Börse vor allem in Unternehmen der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe<br />
und in der Eurex Clearing AG. Darüber hinaus sind die Geldanlagen und Forderungen der Gruppe Deutsche Börse<br />
mit einem Kreditrisiko behaftet.<br />
Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe: Die Clearstream Banking S.A. und die Clearstream Banking AG vergeben an ihre<br />
Kunden Kredite oder vermitteln Wertpapierleihegeschäfte. Dieses Kreditgeschäft unterscheidet sich jedoch<br />
grundlegend vom klassischen Kreditgeschäft. Zum einen werden die Kredite ausschließlich sehr kurzfristig<br />
vergeben; zum anderen werden sie nur zum Zwecke der Erhöhung der Effizienz in der Wertpapierabwicklung<br />
sowie weit überwiegend besichert und an Kunden mit hoher Bonität vergeben. Darüber hinaus sind eingeräumte<br />
Kreditlinien jederzeit widerrufbar.<br />
Die Clearstream Banking S.A. ist ferner dem Ausfallrisiko im Rahmen des strategischen Wertpapierleihegeschäfts<br />
(ASLplus) ausgesetzt. Als Entleiher sind nur ausgewählte Banken tätig. Alle Leihetransaktionen sind vollständig<br />
besichert. Zur Besicherung sind ausschließlich ausgewählte Anleihen zugelassen. Als Mindestrating für diese<br />
Emissionen gilt A+ bei Standard & Poor’s bzw. ein entsprechend hohes Rating bei anderen Agenturen. Für<br />
Emittenten kurzlaufender Wertpapiere ohne Emissionsrating gilt ein Mindestrating von A-1.<br />
Vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung wird die Bonität potenzieller Kunden bewertet. Die Clearstream Banking<br />
S.A. und die Clearstream Banking AG definieren kundenspezifische Kreditlinien sowohl auf Basis einer<br />
regelmäßigen Bonitätsprüfung als auch im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen. Die Clearstream Banking<br />
S.A. und die Clearstream Banking AG legen Sicherheitsabschläge für Wertpapiersicherheiten risikoadäquat fest<br />
und überprüfen ihre Angemessenheit fortlaufend. Emittenten aus den so genannten PIIGS-Staaten (Portugal,<br />
Italien, Irland, Griechenland und Spanien), die als zu risikoreich eingestuft wurden, wurden mit einem zusätzlichen<br />
Sicherheitenabschlag versehen oder von den zulässigen Sicherheiten ausgeschlossen.<br />
Eurex Clearing AG: Die Eurex Clearing AG schließt gemäß ihren Clearingbedingungen nur Geschäfte mit ihren<br />
Clearingmitgliedern ab. Das Clearing bezieht sich auf Wertpapiere, Rechte, Derivate und Emissionsberechtigungen,<br />
die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (,,Eurex-Börsen“), der Eurex Bonds, der Eurex Repo, der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse (FWB » ), der Irish Stock Exchange sowie der European Energy Exchange (EEX)<br />
gehandelt werden und bei denen die Eurex Clearing AG als zentraler Kontrahent in die angebahnten oder<br />
abgeschlossenen Geschäfte eintritt. Daneben kann die Eurex Clearing AG als zentraler Kontrahent für außerbörslich<br />
(OTC) abgeschlossene Derivategeschäfte eintreten, soweit diese Geschäfte inhaltlich den Derivategeschäften<br />
an relevanten oben erwähnten Märkten entsprechen und die Clearingmitglieder sich für börsliches Clearing ihrer<br />
außerbörslichen Derivategeschäfte entscheiden. In diesem Kontext erbringt die Eurex Clearing AG für ihre<br />
Clearingmitglieder Clearingdienstleistungen für die an einzelnen Märkten oder OTC abgeschlossenen Geschäfte.<br />
Dies geschieht teilweise auch im Zusammenwirken mit einem anderen Clearinghaus (Link-Clearinghaus) und auf<br />
Basis einer gesonderten Vereinbarung (Clearinglink-Vereinbarung).<br />
Jedes Clearingmitglied muss ein haftendes Eigenkapital mindestens in der von der Eurex Clearing AG für deren<br />
Clearingtätigkeit an den verschiedenen Märkten festgelegten Höhe nachweisen, wobei die Höhe des Eigenkapitals<br />
vom Risiko abhängt.<br />
Um das Risiko der Eurex Clearing AG abzusichern, dass ein Clearingmitglied vor Erfüllung der offenen Geschäfte<br />
ausfällt, verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung<br />
zu täglichen Sicherheitsleistungen in Geld oder Wertpapieren (Margins) — und darüber hinaus ggf. auch untertägigen<br />
Sicherheitsnachschüssen — in einer von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe. Die Margins werden<br />
für Eigenkonten der Clearingmitglieder und Konten ihrer Kunden getrennt berechnet.<br />
Der Gewinn und Verlust, der während des Tages aus Wertveränderungen der Finanzinstrumente entstanden ist, wird<br />
dabei zwischen den Kontrahenten entweder in Geld ausgeglichen (Variation Margin) oder vom Verkäufer als<br />
Sicherheitsleistung aufgrund des veränderten Gegenwertes der Position bei der Eurex Clearing AG hinterlegt<br />
(Premium Margin). Im Falle von Anleihe-, Repo- oder Aktiengeschäften wird die Margin entweder vom Käufer<br />
oder vom Verkäufer erhoben (Current Liquidating Margin) — je nachdem, wie sich der Kaufpreis gegenüber dem<br />
aktuellen Wert der Finanzinstrumente verhält. Über diesen Ausgleich von Gewinnen und Verlusten hinaus soll das<br />
Risiko der Glattstellungskosten eines Kontos über die angenommene Liquidationsperiode abgesichert werden, und<br />
F-139
zwar unter der Annahme der ungünstigsten möglichen Wertentwicklung der im Konto enthaltenen Positionen<br />
(Additional Margin). Die Methode zur Berechnung der Additional Margin wird als ,,Risk-based Margining“<br />
bezeichnet und ist im Wesentlichen ein VaR-Ansatz. Die maximalen Glattstellungskosten werden zunächst für<br />
jedes Produkt einzeln ermittelt. Anschließend werden gegenläufige Positionen des gleichen Risikomusters<br />
verrechnet, wenn über längere Zeiträume eine hohe Korrelation zwischen ihnen bestand. Das angestrebte<br />
Konfidenzniveau für die Additional Margin beträgt mindestens 99,0 Prozent. Regelmäßige Überprüfungen stellen<br />
sicher, dass die Margins dem geforderten Konfidenzniveau entsprechen.<br />
Der Ansatz der Eurex Clearing AG zur Absicherung von Risiken gewährleistet auch, dass unmittelbar zwischen<br />
zwei Parteien abgeschlossene und bilateral ausgehandelte Geschäfte erfüllt werden, insbesondere außerbörsliche<br />
Derivategeschäfte wie Credit Default Swaps. Bei diesem so genannten Kreditclearing tragen die Sicherungsmechanismen<br />
den besonderen Risiken der Credit Default Swaps durch spezifische Margin-Komponenten für<br />
Sicherungsgeber und -nehmer Rechnung. Für die Teilnahme am Kreditclearing ist eine eigene Clearinglizenz<br />
erforderlich.<br />
Zur Abdeckung der Margin-Verpflichtungen lässt die Eurex Clearing AG ausschließlich ausgewählte Sicherheiten<br />
mit hoher Bonität zu. Die Eurex Clearing AG überprüft die zulässigen Sicherheiten fortlaufend und setzt<br />
Sicherheitsabschläge zur Abdeckung des Marktrisikos der Wertpapiersicherheiten auf einem Konfidenzniveau<br />
von mindestens 99,9 Prozent fest. Auch hier wurden Emittenten aus den PIIGS-Staaten, die als zu risikoreich<br />
eingestuft wurden, mit einem zusätzlichen Sicherheitenabschlag versehen oder von den zulässigen Sicherheiten<br />
ausgeschlossen. Die Risikoparameter zur Bestimmung der Sicherheitsabschläge werden regelmäßig überprüft, und<br />
die Sicherheitsabschläge werden für jedes Wertpapier auf täglicher Basis neu berechnet.<br />
Über die Entrichtung von Margins für laufende Transaktionen hinaus muss jedes Clearingmitglied abhängig von<br />
seinem individuellen Risiko Beiträge in einen Clearingfonds einzahlen. Dieser haftet solidarisch für die finanziellen<br />
Folgen eines Verzugs oder Ausfalls von Clearingmitgliedern, soweit diese nicht durch die individuellen<br />
Margins der betroffenen Clearingmitglieder gedeckt werden. Für das Kreditclearing hat die Eurex Clearing AG<br />
einen separaten Clearingfonds eingerichtet. Die Eurex Clearing AG führt Stresstests durch, um zu überprüfen, ob<br />
der Clearingfonds risikoadäquat ist. Hierzu werden alle laufenden Transaktionen der Clearingmitglieder sowie<br />
deren Sicherheiten Marktpreisschwankungen auf einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 Prozent unterworfen.<br />
Um potenzielle Verluste ermitteln zu können, die über die individuellen Margins eines Clearingmitglieds<br />
hinausgehen, wird die Auswirkung eines potenziellen Ausfalls auf den Clearingfonds simuliert. Die Eurex<br />
Clearing AG hat Limits definiert, bei deren Überschreitung sie unverzüglich Maßnahmen zur Anpassung des<br />
Umfangs des Clearingfonds treffen kann.<br />
Für den Fall, dass ein Clearingmitglied seinen Verpflichtungen gegenüber der Eurex Clearing AG nicht nachkommt,<br />
stehen ihr die folgenden Verteidigungsmaßnahmen zur Verfügung:<br />
1. Zunächst können die offenen Positionen und Geschäfte des betreffenden Clearingmitglieds saldiert und/oder<br />
risikotechnisch durch das Eingehen entsprechender Gegengeschäfte geschlossen oder bar abgerechnet<br />
werden.<br />
2. Für die Deckung eines eventuell anfallenden offenen Betrags, der sich bei einer solchen Glattstellung bzw.<br />
Barabrechnung ergeben könnte, sowie für Kosten im Zusammenhang mit der Glattstellung oder Barabrechnung<br />
würde zunächst die vom betreffenden Clearingmitglied erbrachte Sicherheitsleistung herangezogen.<br />
Zum 31. Dezember 2010 waren zugunsten der Eurex Clearing AG Sicherheiten in Höhe von 32,1 Mrd. A<br />
gestellt.<br />
3. Nachfolgend würde der vom betreffenden Clearingmitglied geleistete Beitrag zum Clearingfonds zur Dekkung<br />
herangezogen.<br />
4. Eine danach eventuell verbleibende Unterdeckung würde zunächst durch die Gewinnrücklage der Eurex<br />
Clearing AG abgesichert. Die Gewinnrücklagen der Eurex Clearing AG hatten zum 31. Dezember 2010 einen<br />
Wert von 6,4 Mio. A vor Einstellung.<br />
5. Anschließend würden die von allen anderen Clearingmitgliedern in den Clearingfonds geleisteten Beiträge<br />
anteilig verwertet. Der Clearingfonds der Eurex Clearing AG hatte zum 31. Dezember 2010 ein Volumen von<br />
1.480,7 Mio. A. Nach vollständigem Verzehr kann die Eurex Clearing AG von den Clearingteilnehmern<br />
Nachschüsse einfordern.<br />
Geldanlagen: Weitere Kreditrisiken entstehen bei der Anlage von Geldern der Deutsche Börse AG und ihrer<br />
Tochterunternehmen. Die Gruppe Deutsche Börse reduziert dieses Risiko, indem sie Anlagen auf mehrere<br />
Kontrahenten mit ausschließlich hoher Bonität verteilt, Anlagegrenzen für jeden Kontrahenten definiert und<br />
überwiegend kurzfristig sowie, wenn möglich, besichert anlegt. Auf Basis einer regelmäßigen Bonitätsprüfung<br />
F-140
sowie im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen legt die Gruppe Deutsche Börse Höchstgrenzen für die<br />
Anlage fest.<br />
Stresstestberechnung: Bei den Stresstestberechnungen für das Kreditrisiko hat die Gruppe drei verschiedene<br />
Szenarien implementiert: Diese simulieren eine milde Rezession, eine weltwirtschaftliche Depression sowie den<br />
Ausfall des größten Kontrahenten und werden für jeden Geschäftstag quantifiziert. Die in den Stresstests<br />
ermittelten Werte werden mit Limits verglichen, die als Teil der Risikodeckungsmasse definiert sind. Kreditrisikostresstests<br />
werden auf Ebene der Gruppe Deutsche Börse, der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe und der Eurex<br />
Clearing AG berechnet. Im Geschäftsjahr wurden anhand der Stresstestberechnungen des Kreditrisikos keine<br />
wesentlichen Risiken identifiziert.<br />
Zur Berechnung von Kreditrisikokonzentrationen führt die Gruppe Deutsche Börse darüber hinaus auf Ebene der<br />
Gruppe Deutsche Börse, der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe und der Eurex Clearing AG VaR-Analysen durch, um<br />
eventuelle Häufungen von Risiken bei einzelnen Kontrahenten zu identifizieren. Dazu werden VaRs des Kreditrisikos<br />
auf Einzelkontrahentenebene berechnet und mit den Gesamt-VaRs des Kreditrisikos verglichen. Bedingt<br />
durch ihr Geschäftsmodell sind die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse beinahe vollständig auf Kunden des<br />
Finanzsektors konzentriert. Es bestehen allerdings keine nennenswerten Konzentrationen des Kreditrisikos auf<br />
einzelne Kontrahenten.<br />
Marktpreisrisiko<br />
Marktpreisrisiken können in Form von Zins- oder Währungsrisiken im operativen Geschäft durch die Vereinnahmung<br />
von Nettoerlösen in Fremdwährung sowie bei der Anlage oder Aufnahme von Geldern durch Zins- und<br />
Währungsschwankungen entstehen.<br />
Die Gruppe Deutsche Börse vermeidet, wo dies möglich ist, offene Währungspositionen. Kundeneinlagen in<br />
Fremdwährungen sind durch währungskongruente Nostropositionen abgedeckt. Erlösen in Fremdwährung stehen<br />
teilweise Kosten in Fremdwährung gegenüber. Verbleibende Währungsrisiken wurden in der Gruppe Deutsche<br />
Börse im Geschäftsjahr 2010 zum großen Teil durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Hierbei wurden geplante<br />
Währungspositionen auf den Termin des erwarteten Zahlungseingangs zu einem im Voraus fixierten Kurs verkauft.<br />
Die Wirksamkeit dieser Absicherung wird durch eine laufende Überprüfung gewährleistet.<br />
Zinsrisiken ergeben sich für die Deutsche Börse AG, die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe und die Eurex Clearing AG<br />
aus der Anlage von Geldern. Zinsrisiken werden durch ein Limitsystem beschränkt, das Fristentransformation nur<br />
in geringem Umfang zulässt. Die Deutsche Börse AG ist zudem Zinsrisiken bei einer möglichen Refinanzierung<br />
ausstehender Schuldtitel ausgesetzt. Durch Swap- sowie Optionsgeschäfte hat sich die Deutsche Börse AG bereits<br />
2010 einen festen Zinssatz bzw. das Recht auf einen festen Zinssatz für einen Teil eventuell zu refinanzierender<br />
Beträge gesichert.<br />
Weitere Marktpreisrisiken können im Rahmen eines so genannten Contractual Trust Arrangements (insolvenzgesichertes<br />
Fondsvermögen zur Rückdeckung bestehender Versorgungspläne der Gruppe Deutsche Börse) entstehen.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass nicht genügend Liquidität für die Erfüllung der täglichen Zahlungsverpflichtungen<br />
vorhanden sein könnte oder im Falle von Liquiditätsengpässen erhöhte Refinanzierungskosten<br />
anfallen könnten.<br />
Group Treasury überwacht die tägliche und untertägige Liquidität für die Gruppe Deutsche Börse und ihre<br />
Einzelgesellschaften (mit Ausnahme der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe, für die Clearstream Treasury zuständig ist)<br />
und steuert sie mit Hilfe eines Limitsystems. Zur Absicherung gegen extreme Situationen stehen umfangreiche<br />
Kreditlinien zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die Gruppe Deutsche Börse ein operationelles und strategisches<br />
Liquiditätsmanagement. Während operativ sichergestellt wird, dass die erwarteten Zahlungsausgänge der<br />
jeweils folgenden drei Monate gedeckt sind, ist das strategische Liquiditätsmanagement auf die längerfristige<br />
Planung und Sicherstellung der Liquidität sowie die Finanzierung von Projekten und Investitionen ausgerichtet.<br />
Für die Eurex Clearing AG existieren aufgrund ihrer Eigenschaft als zentraler Kontrahent strenge interne<br />
Liquiditätsvorgaben. Die Anlagepolitik ist entsprechend konservativ. Regelmäßige Analysen stellen die Angemessenheit<br />
dieser Liquiditätsvorgaben sicher.<br />
Clearstream Treasury gewährleistet die Liquidität der Gesellschaften der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe. Die<br />
Anlagestrategie zielt darauf ab, die Kundeneinlagen jederzeit zurückzahlen zu können. Die zur Steuerung<br />
F-141
verwendeten Liquiditätslimits gehen über regulatorische Anforderungen hinaus. Zur zusätzlichen Absicherung<br />
stehen umfangreiche weitere Finanzierungsformen zur Verfügung.<br />
Im Berichtsjahr verfügten die Gruppe Deutsche Börse, die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe sowie alle Einzelgesellschaften<br />
stets über ausreichend Liquidität.<br />
Stresstestberechnung: Für das Liquiditätsrisiko werden Stresstestberechnungen in der Clearstream <strong>Holding</strong>-<br />
Gruppe sowie in der Eurex Clearing AG durchgeführt. Zu diesem Zweck haben die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe<br />
und die Eurex Clearing AG jeweils drei Szenarien implementiert, die quartalsweise berechnet werden. In den<br />
Szenarien werden sowohl die Liquiditätsquellen als auch die Liquiditätsverwendungen einem Stresstest unterzogen,<br />
wobei neben historischen auch hypothetische Szenarien durchkalkuliert werden. Im Ergebnis kann sowohl der<br />
Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe als auch der Eurex Clearing AG eine komfortable Liquiditätssituation attestiert<br />
werden.<br />
Risiko aus regulatorischen Kennzahlen<br />
Das Risiko aus regulatorischen Kennzahlen umfasst Verluste, die daraus entstehen könnten, dass vorgegebene<br />
Kennzahlenwerte nicht erreicht werden.<br />
Die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe, die Clearstream Banking S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex<br />
Clearing AG erfüllen die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen aus ,,Basel II“. Die Clearstream Banking<br />
S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG erfüllen die regulatorischen Liquiditätsanforderungen<br />
der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden.<br />
Geschäftsrisiken<br />
Das Geschäftsrisiko spiegelt die Abhängigkeit der Gruppe Deutsche Börse von der gesamtwirtschaftlichen<br />
Entwicklung und ihre Anfälligkeit für Ereignisrisiken wie regulatorische Anpassungen oder Veränderungen im<br />
Wettbewerbsumfeld wider. Dieses Risiko wird auf das EBIT bezogen dargestellt. Geschäftsrisiken können sich auf<br />
Umsatz und Kostenentwicklung auswirken, indem z.B. der Umsatz im Vergleich zu den entsprechenden Planzahlen<br />
zurückgeht oder die Kosten steigen. Darüber hinaus können sich externe Faktoren wie Entwicklung und Volatilität<br />
der Aktienmärkte oder fehlendes Vertrauen der Investoren in die Finanzmärkte auf die Ertragslage auswirken.<br />
Regulatorische Maßnahmen stellen ein wesentliches Geschäftsrisiko dar. Sie können einerseits die Wettbewerbsposition<br />
der Gruppe Deutsche Börse negativ beeinflussen, andererseits aber auch die Geschäftsmodelle der Kunden<br />
der Gruppe Deutsche Börse tangieren und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Gruppe<br />
Deutsche Börse reduzieren.<br />
Innerhalb des Risikos eines veränderten wettbewerblichen Umfelds kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />
die Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse wegen des intensiven Wettbewerbs um Marktanteile in einzelnen<br />
Geschäftsbereichen verschlechtert. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass immaterielle Vermögenswerte<br />
im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung ganz oder teilweise abzuschreiben sind.<br />
Für die einzelnen Geschäftsbereiche der Gruppe Deutsche Börse werden Szenarien auf Grundlage der wichtigsten<br />
Risikoereignisse erstellt und quantitativ bewertet. Die Gruppe Deutsche Börse überwacht diese Entwicklungen sehr<br />
genau, um frühzeitig risikomindernde Maßnahmen einzuleiten.<br />
Projektrisiken<br />
Projektrisiken können sich aus der Umsetzung laufender Projekte (Einführung neuer Produkte, Prozesse oder<br />
Systeme) ergeben, die wesentliche Auswirkungen auf eine der drei anderen Risikokategorien (operationelle,<br />
finanzwirtschaftliche und Geschäftsrisiken) haben könnten. Die Projektrisiken werden von Group Risk Management<br />
bewertet und bereits in der Anfangsphase wesentlicher Projekte berücksichtigt. Kein Projekt, das 2010 geplant<br />
und umgesetzt wurde, verursachte eine wesentliche Änderung des Gesamtrisikoprofils der Gruppe Deutsche Börse.<br />
Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung von Projekten, z. B. das Budgetrisiko, Qualitäts-/Umfangsrisiko<br />
oder Terminrisiko, werden dezentral überwacht und an die entsprechenden Kontrollgremien berichtet.<br />
Zusammenfassung<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erkannte die Gruppe Deutsche Börse alle neu aufgetretenen Risiken frühzeitig und<br />
konnte geeignete Maßnahmen treffen, um ihnen zu begegnen. Auf Basis dieser Maßnahmen hat sich das<br />
Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse nicht wesentlich geändert. Im Geschäftsjahr standen den Risiken der<br />
Gruppe Deutsche Börse stets Risikodeckungsmassen in ausreichender Höhe gegenüber. Das Ökonomische Kapital<br />
der Gruppe Deutsche Börse betrug zum 31. Dezember 2010 486 Mio. A, die Risikodeckungsmasse 2.540 Mio. A<br />
F-142
(siehe Abschnitt Risikostrategie für weitere Informationen). Der Vorstand der Deutsche Börse AG ist überzeugt von<br />
der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.<br />
Ausblick<br />
Die Gruppe bewertet fortlaufend ihre Risikosituation. Aus heutiger Sicht ist für den Vorstand eine signifikante<br />
Änderung der Risikosituation und somit eine Gefährdung des Fortbestands der Gruppe nicht erkennbar. Dieser<br />
Abschnitt über die erwartete Entwicklung wurde für die Gruppe Deutsche Börse erstellt und berücksichtigt noch<br />
nicht den beabsichtigten und am 15. Februar 2011 bekannt gemachten Unternehmenszusammenschluss der<br />
Deutsche Börse AG und der NYSE Euronext. Auch für 2011 sind Weiterentwicklungen der Risikomanagementsysteme<br />
vorgesehen. Beispielsweise ist geplant, die gruppenweiten Stresstests des Ökonomischen Kapitals zu<br />
erweitern und die IT-Infrastruktur für das Risikomanagement weiter zu stärken.<br />
Quantitative Informationen<br />
Finanzielle Risiken treten in der Gruppe Deutsche Börse hauptsächlich in Form von Kreditrisiken und in einem sehr<br />
geringen Umfang in Form von Marktpreisrisiken auf. Sie werden mittels des ökonomischen Kapitalkonzepts<br />
quantifiziert. Das ökonomische Kapital wird mit einem Konfidenzniveau von 99,98 Prozent für eine Haltedauer von<br />
einem Jahr beurteilt. Das ökonomische Kapital wird mit dem Haftungskapital der Gruppe nach Berücksichtigung<br />
immaterieller Vermögenswerte verglichen, um ihre Fähigkeit zu ermitteln, extreme unerwartete Verluste aufzufangen.<br />
Das ökonomische Kapital für finanzwirtschaftliche Risiken wird jeweils zum Ende eines jeden Monats<br />
berechnet und lag zum 31. Dezember 2010 bei 136 Mio. A. Es wird hauptsächlich durch das Kreditrisiko bestimmt.<br />
Das ökonomische Kapital für Kreditrisiken wird auf täglicher Basis ermittelt.<br />
Die Gruppe evaluiert fortlaufend ihre Risikosituation. Aus heutiger Sicht ist für den Vorstand keine signifikante<br />
Änderung der Risikosituation und somit keine Gefährdung des Fortbestands der Gruppe Deutsche Börse erkennbar.<br />
F-143
Kreditrisiken<br />
Kreditrisiken entstehen in der Gruppe Deutsche Börse aus den folgenden Positionen:<br />
Klassifizierung der Finanzinstrumente<br />
Konzernanhang<br />
Buchwerte — maximale Risikoposition Sicherheiten<br />
Betrag zum<br />
31.12.2010<br />
Betrag zum<br />
31.12.2009<br />
Betrag zum<br />
31.12.2008<br />
Betrag zum<br />
31.12.2010<br />
Betrag zum<br />
31.12.2009<br />
Betrag zum<br />
31.12.2008<br />
Segment<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Besicherte Geldanlagen<br />
Tagesgeld gegen<br />
Sicherungsübereignung von<br />
Wertpapieren Eurex 1)<br />
250,0 499,7 1.500,2 447,2 782,7 1.584,3<br />
Verzinsliche Forderungen Clearstream 16 175,0 200,0 200,0 166,7 190,0 194,1<br />
Reverse Repurchase<br />
Agreements Eurex 1)<br />
Clearstream 20<br />
4.926,6<br />
4.491,1<br />
3.797,3<br />
2.955,8<br />
8.381,4<br />
2.910,9<br />
4.985,3<br />
4.521,5<br />
3.816,6 8.456,4<br />
2)<br />
2.945,5 2)<br />
2.937,0 2)<br />
Gruppe 1)<br />
407,7 193,3 100,5 410,4 194,3 100,5<br />
Unbesicherte Geldanlagen<br />
10.250,4 7.646,1 13.093,0 10.531,1 7.929,1 13.272,3<br />
Geldmarktgeschäfte —<br />
Zentralbanken Eurex 1)<br />
984,7 492,9 428,5 0 0 0<br />
Clearstream 20 0 1.197,0 1.900,0 0 0 0<br />
Geldmarktgeschäfte — andere<br />
Kontrahenten Eurex 1)<br />
51,5 40,3 76,5 0 0 0<br />
Clearstream<br />
Gruppe<br />
20 971,0 401,7 976,7 0 0 0<br />
1)<br />
110,0 157,5 141,0 0 0 0<br />
Guthaben auf Nostrokonten Clearstream<br />
Gruppe<br />
20 1.287,6 1.475,9 1.349,2 0 0 0<br />
1)<br />
Zentralbankguthaben mit<br />
125,0 120,2 75,6 0 0 0<br />
Verfügungsbeschränkung<br />
Festverzinsliche Wertpapiere<br />
Clearstream 23 121,6 4,1 144,0 0 0 0<br />
— Geldmarktinstrumente<br />
Sonstige festverzinsliche<br />
Clearstream 20 149,9 272,0 147,2 0 0 0<br />
Wertpapiere<br />
Variabel verzinsliche<br />
Clearstream 16, 20 317,6 711,5 739,8 0 0 0<br />
Anleihen Clearstream 16, 20 1.483,4 1.004,8 148,4 0 0 0<br />
Schatzanweisungen<br />
Gruppe<br />
Eurex<br />
16 4,0 4,0 0 0 0 0<br />
1)<br />
16, 22 17,2 21,7 0 0 0 0<br />
Kredite zur Abwicklung von<br />
Wertpapiertransaktionen<br />
5.623,5 5.903,6 6.126,9 0 0 0<br />
Technische<br />
Überziehungskredite Clearstream 20 248,6 405,7 722,3 k.A. 3)<br />
k.A. 3)<br />
k.A. 3)<br />
Automated Securities Fails<br />
Financing 4)<br />
ASLplus-Wertpapierleihe<br />
Clearstream 642,3 750,7 538,4 1.126,0 1.136,1 738,0<br />
4)<br />
Unwiderrufliche<br />
Kreditzusagen an Kunden<br />
ohne eigene<br />
Clearstream 20.510,2 17.595,5 6.179,1 21.279,6 18.452,6 6.908,7<br />
TARGET2-Konten 4)<br />
Clearstream 0 0 9,9 0 0 10,0<br />
21.401,1 18.751,9 7.449,7 22.405,6 19.588,7 7.656,7<br />
Summe 37.275,0 32.301,6 26.669,6 32.936,7 27.517,8 20.929,0<br />
Sonstige Forderungen<br />
Sonstige Ausleihungen Gruppe 1,0 0 0 0 0<br />
Sonstige Vermögenswerte Gruppe 86,9 131,3 0 0 0<br />
Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen Gruppe 212,1 207,4 210,7 0 0 0<br />
Forderungen gegenüber<br />
assoziierten Unternehmen Gruppe 5,6 8,6 5,7 0 0 0<br />
Forderungen gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen<br />
ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht Gruppe 4,4 1,5 1,0 0 0 0<br />
Zinsforderungen Clearstream 20 14,5 17,7 80,4 0 0 0<br />
324,5 366,5 297,8 0 0 0<br />
Finanzinstrumente der<br />
Eurex Clearing AG<br />
(zentraler Kontrahent) 33.013,0 5)<br />
36.240,1 5)<br />
54.054,5 5)<br />
47.049,0 6)<br />
53.439,8 6)<br />
73.190,7 6)<br />
Derivative<br />
Finanzinstrumente 18 13,3 18,8 11,6 0 0 0<br />
Summe 70.625,8 68.927,0 81.033,5 79.985,7 80.957,6 94.119,7<br />
1) In den Positionen ,,Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung“ sowie ,,Kassenbestand und sonstige Bankguthaben“<br />
ausgewiesen.<br />
2) Summe des Marktwertes von erhaltenen Sicherheitsleistungen in Barmitteln (41,1 Mio. A; 2009: 30,9 Mio. A;<br />
2008: null) und in Wertpapieren (4.480,4 Mio. A; 2009: 2.914,6 Mio. A; 2008: 2.937,0 Mio. A) aus Reverse<br />
Repurchase Agreements.<br />
F-144
3) Der Bestand an hinterlegten Sicherheiten ist nicht direkt einer Inanspruchnahme zugeordnet, sondern wird im<br />
Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehung und der eingeräumten Limits bestimmt.<br />
4) Nicht in der Bilanz abgebildete Positionen.<br />
5) Nettowert aller Margin-Anforderungen von Geschäften, die am Bilanzstichtag abgeschlossen waren. Diese Zahl<br />
stellt die risikoorientierte Betrachtung der Eurex Clearing AG dar, während der Buchwert der Bilanzposition<br />
,,Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG“ den Bruttobetrag der offenen Trades gemäß IAS 32 zeigt.<br />
6) Beizulegender Zeitwert von als Sicherheitsleistung verwahrten Barmitteln und Wertpapieren, der den<br />
Nettowert aller Margin-Anforderungen abdeckt.<br />
Geldanlagen<br />
Die Gruppe Deutsche Börse ist im Zusammenhang mit der Anlage liquider Finanzmittel Kreditrisiken ausgesetzt.<br />
Die Gruppe beugt solchen Risiken durch eine — soweit möglich — besicherte Anlage kurzfristiger Gelder vor, z. B.<br />
in Form von Reverse Repurchase Agreements.<br />
Gemäß den Treasury-Richtlinien gelten als Sicherheiten ausschließlich Anleihen mit einem Mindestrating von<br />
AA�, die von Regierungen, supranationalen Institutionen oder Banken begeben werden. Nach einer Verschärfung<br />
der Zulassungskriterien im Zuge der Finanzkrise sind nunmehr ausschließlich Staatspapiere oder staatlich garantierte<br />
Papiere zugelassen.<br />
Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen Wertpapiere (Teilkonzern<br />
Clearstream, Eurex Clearing AG und Deutsche Börse AG) belief sich auf 7.180,4 Mio. A (2009: 7.708,2 Mio.<br />
A; 2008: 13.078,2 Mio. A). Der Clearstream-Teilkonzern ist berechtigt, die erhaltenen Wertpapiere an Zentralbanken<br />
weiterzuverpfänden.<br />
Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen und an Zentralbanken weiterverpfändeten<br />
Wertpapiere belief sich zum 31. Dezember 2010 auf 1.337,6 Mio. A (2009: 2.914,6 Mio. A; 2008:<br />
2.937,0 Mio. A). Die Vertragsbedingungen basieren auf anerkannten bilateralen Rahmenverträgen.<br />
Unbesicherte Geldanlagen sind nur bei Kontrahenten mit einwandfreier Bonität im Rahmen eingeräumter<br />
Kontrahentenlimits bzw. in Form von Anlagen in Geldmarktfonds sowie in US-Staatsanleihen oder Kommunalobligationen<br />
mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren zulässig. Der Clearstream-Teilkonzern bewertet die<br />
Bonität der Kontrahenten mit Hilfe eines internen Rating-Systems. Die übrigen Gruppengesellschaften verwenden<br />
extern verfügbare Ratings. Gruppengesellschaften, die keinen Bankstatus haben, können im Rahmen von vorab<br />
definierten Kontrahentenlimits Gelder auch bei Kontrahenten anlegen, die nicht extern bewertet werden, dafür aber<br />
einem Einlagensicherungssystem angeschlossen sind. Die entsprechenden Kontrahentenlimits liegen dabei stets<br />
deutlich unterhalb der Haftungsgrenzen der jeweiligen Sicherungssysteme.<br />
Ein Teil der von Clearstream als zur Veräußerung verfügbar gehaltenen festverzinslichen Anlageinstrumente und<br />
Anleihen mit variablem Zinssatz ist an Zentralbanken verpfändet und dient als Sicherheit für die erhaltenen<br />
Settlement-Kreditlinien. Der Marktwert der verpfändeten Wertpapiere belief sich zum 31. Dezember 2010 auf<br />
2.879,6 Mio. A (2009: 1.748,7 Mio. A; 2008: 754,1 Mio. A).<br />
Kredite zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />
Clearstream räumt den Kunden technische Überziehungskredite ein, um die Effizienz des Settlements zu<br />
maximieren. Diese Settlement-Kreditlinien unterliegen gruppeninternen Bonitätsprüfungen. Die Kreditlinien<br />
können nach Ermessen der Gesellschaften des Clearstream-Teilkonzerns jederzeit widerrufen werden und sind<br />
zum weit überwiegenden Teil besichert. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf 101,2 Mrd. A (2009: 93,7<br />
Mrd. A; 2008: 83,6 Mrd. A). Hierin enthalten sind 3,0 Mrd. A (2009: 2,8 Mrd. A; 2008: 3,0 Mrd. A), die unbesichert<br />
sind; bei diesem Teil handelt es sich hauptsächlich um Kreditlinien mit Zentralbanken und anderen staatlich<br />
garantierten Stellen. Die effektiven Außenstände am Ende jedes Geschäftstages stellen in der Regel einen kleinen<br />
Teil der Kreditlinien dar und beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf 248,6 Mio. A (2009: 405,7 Mio. A; 2008:<br />
722,3 Mio. A); siehe Erläuterung 20.<br />
Ferner bürgt Clearstream für die Risiken, die durch das den Kunden von Clearstream angebotene ,,Automated<br />
Securities Fails Financing‘‘-Programm entstehen. Dies gilt jedoch nur für besicherte Risiken. Sind keine<br />
Sicherheiten vorhanden, wird das Risiko von Dritten abgesichert. Zum 31. Dezember 2010 beliefen sich die<br />
im Rahmen dieses Programms erbrachten Garantien auf 642,3 Mio. A (2009: 750,7 Mio. A; 2008: 538,4 Mio. A).<br />
Zum 31. Dezember 2010 belief sich das Volumen der von verschiedenen Kontrahenten im Rahmen des Wertpapierleihesystems<br />
ASLplus an die Clearstream Banking S.A. ausgeliehenen Wertpapiere auf 20.510,2 Mio. A<br />
(2009: 17.595,5 Mio. A; 2008: 6.179,1 Mio. A). Diese Wertpapiere wurden vollständig an andere Kontrahenten<br />
F-145
weitergegeben. Die Sicherheitsleistungen, die die Clearstream Banking S.A. im Zusammenhang mit diesen<br />
Ausleihungen erhalten hat, betrugen 21.279,6 Mio. A (2009: 18.452,6 Mio. A; 2008: 6.908,7 Mio. A).<br />
Im Jahr 2009 beendete die Clearstream Banking AG ihr Angebot, Kunden ohne eigenes TARGET2-Konto im<br />
Rahmen des nationalen Wertpapierabwicklungsprozesses Kredite gegen Sicherheiten zu gewähren. Im Laufe der<br />
Jahre 2008, 2009 und 2010 kam es bei keiner der beschriebenen Geschäftsarten zu Verlusten aus Kreditgeschäften.<br />
Sonstige Forderungen<br />
Handels-, Abwicklungs- und Depotentgelte werden in der Regel zeitnah per Lastschrift eingezogen. Entgelte für<br />
andere Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Daten und Informationen werden überwiegend per Überweisung<br />
beglichen. Infolge des Ausfalls von Kunden sind Forderungen, die Handelsentgelte sowie Bereitstellungsentgelte<br />
für Daten und IT-Dienstleistungen in Höhe von 2,5 Mio. A (2009: 1,5 Mio. A; 2008: 7,6 Mio. A) betreffen,<br />
voraussichtlich uneinbringlich.<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler Kontrahent)<br />
Zur Absicherung des Risikos der Eurex Clearing AG für den Fall eines Ausfalls eines Clearingmitglieds<br />
verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen zu täglichen bzw. untertägigen Sicherheitsleistungen<br />
in Geld oder Wertpapieren (Margins) in der von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe.<br />
Die Summe der eingeforderten Margins aus den getätigten Geschäften betrug (nach Sicherheitsabschlag) zum<br />
Bilanzstichtag 33.013,0 Mio. A (2009: 36.240,1 Mio. A; 2008: 54.054,5 Mio. A). Tatsächlich wurden Sicherheiten in<br />
einer Gesamthöhe von 42.325,5 Mio. A (2009: 47.987,7 Mio. A; 2008: 64.794,4 Mio. A) hinterlegt.<br />
Zusammensetzung der Sicherheiten der Eurex Clearing AG<br />
Sicherheitenwert<br />
zum 31.12.2010<br />
Sicherheitenwert<br />
zum 31.12.2009<br />
Sicherheitenwert<br />
zum 31.12.2008<br />
Marktwert<br />
zum 31.12.2010<br />
Marktwert<br />
zum 31.12.2009<br />
Marktwert<br />
zum 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Sicherheiten in Geld<br />
(Bardepots) 6.060,1 4.737,0 10.216,2 6.060,1 4.737,0 10.216,2<br />
Sicherheiten in<br />
Wertpapieren und<br />
Wertrechten 36.265,4 43.250,7 54.578,2 40.988,9 48.702,8 62.974,5<br />
Summe 42.325,5 47.987,7 64.794,4 47.049,0 53.439,8 73.190,7<br />
Zusätzlich bestanden zum Jahresende Drittbankgarantien für Clearingmitglieder der Eurex Clearing AG über<br />
79,0 Mio. A und 15,3 Mio. CHF (2009: 122,5 Mio. A und 15,3 Mio. CHF; 2008: 182,4 Mio A und 15,3 Mio. CHF).<br />
Im Gegensatz zur risikoorientierten Nettobetrachtung der Transaktionen über den zentralen Kontrahenten werden<br />
in der Bilanz die Bruttobeträge ausgewiesen, da die Regelungen von IAS 32 zur Saldierung nicht erfüllt werden. Zur<br />
detaillierten Zusammensetzung dieser Bilanzposition siehe ,,Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler<br />
Kontrahent)“ in Erläuterung 3. Für eine Analyse des Buchwertes in Höhe von 128.823,7 Mio. A (2009:<br />
143.178,4 Mio. A; 2008: 121.684,3 Mio. A) zum 31. Dezember 2010 siehe Erläuterung 19.<br />
Kreditrisikokonzentrationen<br />
Aufgrund des Geschäftsmodells der Gruppe Deutsche Börse und der sich daraus ergebenden Geschäftsbeziehungen<br />
zu einem großen Teil des Finanzsektors konzentrieren sich die Kreditrisiken auf den Finanzsektor. Die mögliche<br />
Konzentration von Kreditrisiken auf einzelne Kontrahenten wird durch Kreditlimits für Kontrahenten verhindert.<br />
Die gesetzlichen Anforderungen, etwa die der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) in<br />
Deutschland und die entsprechenden Vorschriften in Luxemburg gemäß dem novellierten CSSF-Rundschreiben<br />
06/273 werden eingehalten. Die Bestimmungen in Deutschland und Luxemburg basieren auf den EU-Richtlinien<br />
2006/48/EC und 2006/49/EC (zusammen als ,,Capital Requirements Directive“, CRD, bezeichnet). Die Vorschriften<br />
der CRD wurden 2009 durch drei Richtlinien überarbeitet (als CRD II bezeichnet) und sind in dieser<br />
novellierten Fassung seit dem 31. Dezember 2010 in Kraft. Es gelten strengere Regeln. So wurde die Vorzugsbehandlung<br />
von Banken gegenüber anderen Gesellschaften abgeschafft und die Besicherungsvorschriften wurden<br />
verschärft (z. B. durch die Einführung derselben Sicherheitsmargen wie für Solvenzzwecke). Zu den regulatorischen<br />
Kapitalanforderungen siehe Erläuterung 24.<br />
Zur Aufdeckung von Kreditkonzentrationsrisiken führt die Gruppe Deutsche Börse VaR-Berechnungen durch. Im<br />
Jahr 2010 wurden keine nennenswerten Kreditkonzentrationen festgestellt.<br />
F-146
Das Ökonomische Kapital für Kreditrisiken wird auf täglicher Basis ermittelt und betrug 135 Mio. A zum<br />
31. Dezember 2010.<br />
Marktpreisrisiken<br />
Im Zuge der Jahresplanung werden die Treasury-Richtlinien der Gruppe Deutsche Börse in der Form umgesetzt,<br />
dass alle Risiken aus Fremdwährungen im Nettoertrag durch Devisentermingeschäfte abgesichert werden müssen,<br />
sofern das unbesicherte Risiko 10 Prozent des Konzern-EBITs übersteigt. Fremdwährungsrisiken, die weniger als<br />
10 Prozent des EBIT betragen, können ebenfalls abgesichert werden.<br />
Im Jahresverlauf wird das tatsächliche Fremdwährungsrisiko anhand der jeweils aktuellen EBIT-Prognose überwacht.<br />
Für den Fall eines Überschreitens der 10-Prozent-Schwelle muss der übersteigende Betrag abgesichert<br />
werden.<br />
Darüber hinaus sehen die Richtlinien vor, dass unterjährig auftretende offene Nettopositionen in Fremdwährungen<br />
geschlossen werden, sofern sie 15,0 Mio. A übersteigen. Wie im Vorjahr wurden diese Richtlinien eingehalten; es<br />
gab zum 31. Dezember 2010 keine bedeutenden Nettobestände in Fremdwährungen.<br />
Fremdwährungsrisiken resultieren für die Gruppe Deutsche Börse überwiegend aus betrieblichen Erlösen und<br />
Aufwendungen in US-Dollar sowie aus auf US-Dollar lautenden Bilanzpositionen der ISE. Hinzu kommt jener Teil<br />
der Umsatzerlöse und Zinserträge abzüglich Aufwendungen von Clearstream, welche direkt oder indirekt in<br />
US-Dollar erwirtschaftet werden. Zum 31. Dezember 2010 betrug der Anteil der ISE-Umsatzerlöse am Segment<br />
Eurex 19 Prozent (2009: 25 Prozent; 2008: 24 Prozent). Zudem generiert das Segment Clearstream Umsatzerlöse<br />
und Zinserträge (2010: 9 Prozent; 2009: 9 Prozent; 2008: 12 Prozent), die mittelbar oder unmittelbar in US-Dollar<br />
erzielt werden.<br />
Eurex vereinnahmt Zinsen auf in US-Dollar geleistete Intraday Margin Calls. Diese werden teilweise durch<br />
betriebliche Aufwendungen in US-Dollar kompensiert.<br />
Unternehmenstransaktionen, bei denen aus der Zahlung des Kaufpreises Fremdwährungsrisiken resultieren,<br />
werden grundsätzlich abgesichert.<br />
Ihre Beteiligung an der ISE sichert die Gruppe Deutsche Börse mittels festverzinslicher, auf US-Dollar lautender<br />
Schuldtitel teilweise gegen Fremdwährungsrisiken ab. Diese Beteiligung (besichertes Grundgeschäft) stellt eine<br />
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Zu ihrer Absicherung wurden auf US-Dollar lautende<br />
Wertpapiere im Nennwert von 460,0 Mio. US$ ausgegeben, die als Sicherungsinstrumente designiert sind.<br />
Zinsrisiken entstehen darüber hinaus aus der Fremdfinanzierung von Unternehmenstransaktionen. Die Akquisition<br />
der ISE wurde durch vorrangiges Fremdkapital und Hybridinstrumente finanziert. Das vorrangige Fremdkapital<br />
resultiert aus der Emission von auf Euro und US-Dollar lautenden, über die Laufzeit festverzinslichen Schuldtiteln<br />
mit Fälligkeiten zwischen fünf und zwölf Jahren. Die ausgegebenen Hybridinstrumente weisen für die ersten fünf<br />
Jahre eine feste Verzinsung auf. Sofern keine Kündigung erfolgt, wird der Kupon neu festgesetzt.<br />
Aktienkursrisiken ergeben sich in begrenztem Umfang aus Contractual Trust Arrangements (CTAs). Zudem<br />
bestehen Aktienkursrisiken aufgrund von strategischen Beteiligungen an anderen Börsenbetreibern.<br />
Für Marktpreisrisiken, die im Zusammenhang mit der Anlage oder Aufnahme von Geldern durch Zins- und<br />
Währungsschwankungen sowie durch die Absicherung von Unternehmenstransaktionen entstehen können, wird<br />
das Ökonomische Kapital zum Ende eines jeden Monats ermittelt. Zum 31. Dezember 2010 lag das Ökonomische<br />
Kapital für Marktpreisrisiken bei 1 Mio. A.<br />
Für strategische Beteiligungen, die nicht in den VaR für Marktpreisrisiken einbezogen sind, wurden im Geschäftsjahr<br />
2010 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,2 Mio. A (2009: 3,3 Mio. A; 2008: 10,0 Mio. A)<br />
erfolgswirksam erfasst.<br />
Liquiditätsrisiken<br />
Liquiditätsrisiken bestehen aufgrund möglicher Schwierigkeiten, fällige Schuldtitel wie Commercial Paper sowie<br />
bilaterale und syndizierte Kredite zu erneuern. Zudem stellen möglicherweise erforderliche Finanzierungen<br />
unerwarteter Ereignisse ein Liquiditätsrisiko dar. Die Gruppe betreibt überwiegend kurzfristige Geldanlagen,<br />
um bei Bedarf die Verfügbarkeit von Liquidität zugewährleisten.<br />
Liquiditätsrisiken entstehen aus möglichen Zahlungsschwierigkeiten im Hinblick auf aktuelle und künftige<br />
Cashflows sowie aus erforderlichen Sicherheiten für die Abwicklungsaktivitäten von Clearstream-Kunden. Sie<br />
werden gesteuert durch die Fristenkongruenz von Geldanlagen und Verbindlichkeiten, die Beschränkung von<br />
F-147
Anlagen in potenziell illiquide oder hoch volatile Anlageinstrumente, die Berechtigung des Clearstream-Teilkonzerns<br />
zur Verpfändung erhaltener Wertpapiere an Zentralbanken sowie durch die Sicherung ausreichender<br />
Finanzierungsmöglichkeiten zum Ausgleich einer unerwarteten Nachfrage nach Liquidität. Die Gruppe betreibt<br />
überwiegend kurzfristige Geldanlagen.<br />
Bei der Eurex Clearing AG sind Kundenbarguthaben und Anlagen überwiegend fristenkongruent, während der<br />
Clearstream-Teilkonzern Kundengelder für maximal sechs Monate anlegen darf (siehe Erläuterung 34 für einen<br />
Überblick über die Fälligkeitenstruktur). Die Eurex Clearing AG kann in begrenztem Umfang Beträge mit<br />
Laufzeiten von bis zu einem Monat investieren.<br />
Vertraglich vereinbarte Kreditlinien<br />
Gesellschaft Kreditlinienzweck Währung<br />
Betrag zum<br />
31.12.2010<br />
Betrag zum<br />
31.12.2009<br />
Betrag zum<br />
31.12.2008<br />
Mio. Mio. Mio.<br />
Deutsche Börse AG operativ 1)<br />
– interday A 605,0 605,0 405,0<br />
Eurex Clearing AG Geschäftsabwicklung – interday A 670,0 370,0 370,0<br />
Geschäftsabwicklung – intraday A 700,0 700,0 700,0<br />
Clearstream Banking<br />
Geschäftsabwicklung – interday CHF 200,0 200,0 200,0<br />
S.A. operativ 1)<br />
– interday US$ 1.000,0 1.000,0 1.000,0<br />
1) Von der operativen Kreditlinie der Deutsche Börse AG sind 400,0 Mio. A eine Unterkreditlinie aus der<br />
operativen Kreditlinie der Clearstream Banking S.A. über 1,0 Mrd. US$.<br />
Zur Besicherung der täglichen Wertpapierlieferungen zwischen Euroclear und Clearstream verfügt die Clearstream<br />
Banking S.A. über eine von einem internationalen Konsortium gestellte Bankgarantie (,,Letter of Credit“) zu<br />
Gunsten der Euroclear Bank S.A./N.V. Zum 31. Dezember 2010 betrug diese Garantie 3,0 Mrd. US$ (2009: 3,0<br />
Mrd. US$; 2008: 5,6 Mrd. US$). Die Euroclear Bank S.A./N.V. stellt ebenfalls eine entsprechende Garantie zu<br />
Gunsten von der Clearstream Banking S.A.<br />
Des Weiteren besteht zur Maximierung der Abwicklungseffizienz ein technischer Überziehungskredit der Eurex<br />
Clearing AG bei der Euroclear Bank S.A./N.V. in Höhe von 2,1 Mrd. US$.<br />
Das von der Deutsche Börse AG aufgelegte Commercial Paper-Programm bietet flexible und kurzfristige<br />
Finanzierungsmöglichkeiten von bis zu 2,5 Mrd. A in verschiedenen Währungen. Zum Jahresende waren keine<br />
Commercial Paper im Umlauf (2009: 100,0 Mio. A; 2008: 202,0 Mio. A).<br />
Die Clearstream Banking S.A. hat ebenfalls ein Commercial Paper-Programm im Umfang von 1,0 Mrd. A aufgelegt,<br />
das zur Beschaffung zusätzlicher kurzfristiger Liquidität dient. Zum 31. Dezember 2010 waren Commercial Paper<br />
im Nennwert von 202,4 Mio. A emittiert (2009: 180,0 Mio. A; 2008: 35,0 Mio. A).<br />
Zum 31. Dezember 2010 stufte Standard & Poor’s das langfristige Kredit-Rating der Deutsche Börse AG wie im<br />
Vorjahr mit AA ein. Das Commercial Paper-Programm der Deutsche Börse AG wurde unverändert mit dem<br />
bestmöglichen kurzfristigen Rating von A-1+ versehen.<br />
Die langfristigen Kredit-Ratings von Fitch und Standard & Poor’s für die Clearstream Banking S.A. wurde jeweils<br />
ebenfalls unverändert zum Vorjahr mit AA eingestuft. Wie im Vorjahr wurde das Commercial Paper-Programm der<br />
Clearstream Banking S.A. von Fitch mit F1+ und von Standard & Poor’s mit A-1+ eingestuft.<br />
43. Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Die Konzernaufwendungen für langfristig abgeschlossene Verträge belaufen sich in den kommenden Geschäftsjahren<br />
für Wartungsverträge sowie für sonstige Verträge auf 138,0 Mio. A (2009: 127,2 Mio. A; 2008: 175,9 Mio. A).<br />
Aufteilung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Bis 1 Jahr 79,5 80,9 112,2<br />
1 bis 5 Jahre 49,8 37,4 53,6<br />
Länger als 5 Jahre 8,7 8,9 10,1<br />
Summe 138,0 127,2 175,9<br />
F-148
Aus Versicherungsverträgen bestehen für das Geschäftsjahr 2011 Verpflichtungen in Höhe von 5,1 Mio. A (für<br />
2010: 5,0 Mio. A; für 2009: 5,6 Mio. A).<br />
Mit der SIX Group AG hat die Deutsche Börse AG eine Investitionsschutzvereinbarung getroffen. Diese<br />
verpflichtet die Deutsche Börse AG, im Falle einer Reduzierung des indirekten Anteils der SIX Group AG am<br />
Gewinn der Eurex-Gesellschaften einen Ausgleich für die Reduzierung des indirekten Anteils an der International<br />
Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. an die SIX Group AG zu leisten.<br />
Im Zusammenhang mit dem Kooperationsvertrag zwischen der SIX Swiss Exchange AG und der Deutsche<br />
Börse AG bezüglich der Beteiligung beider Parteien an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. hat die Deutsche Börse AG bei<br />
Beendigung der Kooperation nach Ablauf bzw. Kündigung des Vertrags das Recht und die Verpflichtung, die<br />
<strong>Holding</strong> als alleinige Aktionärin zu behalten. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich eine Eventualverpflichtung der<br />
Deutsche Börse AG gegenüber der SIX Swiss Exchange AG, die von dieser an der <strong>Holding</strong> gehaltenen Aktien zu<br />
übernehmen, ohne dass eine Fair Value-Ermittlung durchgeführt wird. Darüber hinaus muss die Deutsche Börse AG<br />
eine Ausgleichszahlung leisten, sofern die Nettofinanzverbindlichkeiten und die nicht betriebsnotwendigen Aktiva<br />
der dem SIX-Konzern zugerechneten Scoach Schweiz AG und der der Gruppe Deutsche Börse zugerechneten<br />
Scoach Europa AG nicht gleich hoch sind.<br />
Die Eurex Zürich AG und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) haben am 23. Dezember 2010 eine<br />
Vereinbarung abgeschlossen, die die Übernahme der bisher von der LBBW gehaltenen Anteile an der European<br />
Energy Exchange AG durch die Eurex Zürich AG zum Gegenstand hat. Die Anteile sollen für einen Preis von 7,15 A<br />
je Anteil plus einer Prämie von 0,60 A im Fall der Erlangung der Aktienmehrheit durch die Eurex Zürich AG auf<br />
diese übergehen. Sofern die Eurex alle Anteile der LBBW erwerben würde, läge der maximale Kaufpreis für die<br />
Anteile bei 71,3 Mio. A. Gemäß den in der Konsortialvereinbarung festgelegten Vorkaufsrechten ist die LBBW<br />
jedoch verpflichtet, ihre Anteile auch anderen Aktionären der European Energy Exchange AG auf einer Pro-rata-<br />
Basis anzubieten. Nach Abschluss des Andienungsverfahrens hatten 31 von 40 EEX-Aktionären ihren Verzicht auf<br />
einen entsprechenden anteiligen Erwerb erklärt. Die derzeitige EEX-Beteiligung der Eurex Zürich AG wird von<br />
35,23 Prozent auf 56,14 Prozent (plus 20,91 Prozentpunkte) steigen. Für das erworbene Aktienpaket zahlt Eurex<br />
rund 65 Mio. A an die LBBW. Für weitere Informationen siehe Erläuterung 48.<br />
44. Leasingverhältnisse<br />
Finanzierungsleasing-Verhältnisse<br />
Finanzierungsleasing-Verhältnisse betrafen IT-Hardwarekomponenten, die die Gruppe Deutsche Börse operativ<br />
eingesetzt hatte und die nicht untervermietet waren.<br />
Mindest-Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Bis 1 Jahr 0 0,6 0,2<br />
1 bis 5 Jahre 0 0 0,6<br />
Summe 0 0,6 0,8<br />
Abzinsung 0 �0,1 �0,1<br />
Barwert der Mindest-Leasingzahlungen 0 0,5 0,7<br />
Bedingte Zahlungen waren im Rahmen der abgeschlossenen Leasinggeschäfte nicht vorgesehen. Die entsprechenden<br />
Vereinbarungen enthielten keinerlei Zahlungsanpassungsklauseln.<br />
Operating-Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer)<br />
Neben den Finanzierungsleasing-Verträgen sind Mietverträge abgeschlossen worden, die von ihrem wirtschaftlichen<br />
Inhalt her als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind, sodass der Leasinggegenstand dem<br />
Leasinggeber zuzurechnen ist. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Gebäude sowie IT-Hard- und -Software.<br />
F-149
Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Bis 1 Jahr 75,4 72,1 73,3<br />
1 bis 5 Jahre 194,1 190,7 146,6<br />
Länger als 5 Jahre 223,7 207,9 118,6<br />
Summe 493,2 470,7 338,5<br />
In 2010 wurden Mindest-Leasingzahlungen in Höhe von 71,1 Mio. A (2009: 79,3 Mio. A; 2008: 72,2 Mio. A) als<br />
Aufwand erfasst. Die Operating-Leasingverträge für Gebäude, die zum Teil untervermietet werden, laufen nach<br />
einem bis 15 Jahren aus. Die Verträge enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Für einige<br />
Verträge bestehen Mietverlängerungsoptionen.<br />
Erwartete Erträge aus Untermietverträgen<br />
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Bis 1 Jahr 2,1 2,9 4,9<br />
1 bis 5 Jahre 0,6 0,9 2,8<br />
Summe 2,7 3,8 7,7<br />
45. Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />
Aktienoptionsprogramm<br />
Zum Börsengang am 5. Februar 2001 hatte die Deutsche Börse AG ein virtuelles Aktienoptionsprogramm für<br />
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Deutsche Börse AG und deren Tochterunternehmen aufgelegt, das<br />
letztmalig 2006 angewandt wurde.<br />
Für die Ermittlung des Optionswertes gemäß IFRS 2 wurde ein angepasstes Exchange Options-Modell (Spread<br />
Option-Modell) angewandt.<br />
Für alle im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms gewährten Optionen wird das gleiche Bewertungsmodell<br />
angewandt. Der ermittelte Wert spiegelt den Wert für die erhaltenen Dienstleistungen am besten wider. Die<br />
fiktiven Optionen haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren und eine Sperrfrist von drei Jahren. Die Ausübung<br />
der Optionen ist in jedem Quartal der nachfolgenden zwei Jahre in jeweils 14-tägigen Ausübungsfenstern möglich.<br />
Falls Optionen am letztmöglichen Ausübungstag nicht ausgeübt wurden, wird der Inhaber so gestellt, als hätte er<br />
ausgeübt. Die Höhe der Barauszahlung ist abhängig von der relativen (dividendenbereinigten) Entwicklung der<br />
Aktie der Deutsche Börse AG gegenüber dem STOXX» Europe 600 Technology Index als Referenzindex (1,00 A<br />
pro 1 Prozent Outperformance).<br />
Bewertungsparameter der Aktienoptionen<br />
zum<br />
31.12.2010<br />
zum<br />
31.12.2009 1)<br />
zum<br />
31.12.2008 2)<br />
60-Tage-Durchschnitt der Aktie der Deutsche Börse AG A 49,90 56,71 56,15<br />
60-Tage-Durchschnitt des STOXX 600 Europe Technology Punkte 272,78 239,42 206,24<br />
Volatilität der Aktie der Deutsche Börse AG 3)<br />
% 15,42 17,81/47,27 52,6 – 66,2<br />
Volatilität des STOXX 600 Europe Technology 4)<br />
% 9,13 11,49/28,89 33,5 – 48,4<br />
Korrelation 5)<br />
% 58,48 46,37/59,54 60,1 – 64,9<br />
1) Vergleichswerte für die Tranchen 2005 und 2006 zum 31. Dezember 2009.<br />
2) Vergleichswerte für die Tranchen 2004 bis 2006 zum 31. Dezember 2008.<br />
3) Für die Tranche 2006 betrug die zugrunde gelegte Volatilität 15,42 Prozent (2009: 47,27 Prozent; 2008:<br />
52,6 Prozent).<br />
4) Die Volatilität des Index betrug 9,13 Prozent (2009: 28,89 Prozent; 2008: 33,5 Prozent) für Tranche 2006.<br />
5) Die Korrelation betrug 58,48 Prozent (2009: 59,54 Prozent; 2008: 61,3 Prozent) für Tranche 2006.<br />
Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden und geht von der maximalen Haltedauer aus. Die<br />
zugrunde gelegten Volatilitäten entsprechen den laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen.<br />
F-150
Bewertung der Aktienoptionen<br />
Anzahl zum<br />
31.12.2010<br />
Anfangswert<br />
Aktie<br />
Anfangswert<br />
Index<br />
Innerer<br />
Wert/Option<br />
Optionswert/<br />
Option<br />
Auszahlungsverpflichtung<br />
Rückstellung zum<br />
31.12.2010<br />
Stück A Punkte A A Mio. A Mio. A<br />
Tranche 2006 1)<br />
12.829 41,55 365,27 45,42 45,42 0,6 0,6<br />
Summe 12.829 0,6 0,6<br />
1) Zum 31. Dezember 2010 war die Tranche 2006 ausübungsfähig.<br />
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 wurden kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. A (2009:<br />
4,5 Mio. A; 2008: 33,6 Mio. A) ausgewiesen, von denen keine auf Mitglieder des Vorstands (2009: keine; 2008:<br />
6,3 Mio. A) und keine auf Mitglieder des Aufsichtsrats (2009: keine; 2008: 0,4 Mio. A) entfielen. Aufgrund der<br />
rückläufigen Entwicklung der Outperformance entstand im Berichtsjahr ein Ertrag in Höhe von 0,5 Mio. A (2009:<br />
2,6 Mio. A; 2008: 6,0 Mio. A).<br />
Entwicklung der Anzahl der zugeteilten Aktienoptionen<br />
Stand zum<br />
31.12.2009<br />
Zugeteilte<br />
Optionen<br />
Ausgeübte<br />
Optionen<br />
Verwirkte<br />
Optionen<br />
Stand zum<br />
31.12.2010<br />
An leitende Angestellte 52.594 0 39.765 0 12.829<br />
Summe zugeteilte Aktienoptionen 52.594 0 39.765 0 12.829<br />
In 2010 betrug der durchschnittliche Ausübungspreis 85,35 A (2009: 75,47 A; 2008: 428,40 A)für die 39.765 (2009:<br />
353.758; 2008: 345.999) ausgezahlten Aktienoptionen.<br />
Aktientantiemeprogramm (ATP)<br />
Als Komponente mit längerfristiger Anreizwirkung hatte die Gesellschaft im Jahr 2007 für die Mitglieder des<br />
Vorstands und für leitende Angestellte ein Aktientantiemeprogramm eingeführt und damit das virtuelle Aktienoptionsprogramm<br />
der vergangenen Jahre abgelöst. 2010 legte die Gesellschaft eine weitere Tranche des ATP-<br />
Programms auf.<br />
Ferner wurde gemäß dem Beschluss des Compensation Committee der ISE auch für die US-amerikanische<br />
Tochtergesellschaft International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. das ATP-Programm im Jahr 2007 eingeführt.<br />
Um am ATP-Programm teilzunehmen, muss ein Berechtigter einen Bonus verdient haben. Die Anzahl der<br />
Aktienbezugsrechte für leitende Angestellte ergibt sich aus dem individuell und leistungsabhängig festgelegten<br />
ATP-Bonusbetrag für das Geschäftsjahr und dessen Division durch den durchschnittlichen Börsenpreis der<br />
Gesellschaft (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse)<br />
im vierten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres. Weder der umgerechnete ATP-Bonus noch die<br />
Aktienbezugsrechte werden zum Zeitpunkt der Festlegung des Bonus geleistet. Vielmehr erfolgen die Leistungen<br />
üblicherweise zwei Jahre nach ihrer Gewährung (so genannte Wartezeit). Innerhalb dieser Frist können die<br />
Berechtigten keine Aktionärsrechte (insbesondere das Recht auf eine Dividende und auf die Teilnahme an der<br />
Hauptversammlung) geltend machen. Die aus dem ATP resultierenden Ansprüche der Berechtigten werden am<br />
ersten Börsenhandelstag, der auf den letzten Tag der Wartezeit folgt, ermittelt. Dazu wird der an diesem Tag<br />
aktuelle Börsenkurs (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse) mit der Anzahl der Aktienbezugsrechte multipliziert.<br />
Für die ATP-Tranchen 2008 und 2009 werden die Aktienbezugsrechte sowohl für die leitenden Angestellten als<br />
auch für den Vorstand nach dem eben beschriebenen Verfahren ermittelt; lediglich für die im Geschäftsjahr 2010<br />
neu aufgelegte ATP-Tranche 2010 wird für die Ermittlung der Anzahl der Aktienbezugsrechte für den Vorstand<br />
rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 ein abweichendes Verfahren angewandt, das im Folgenden erläutert wird.<br />
Um die Anzahl der Aktienbezugsrechte für den Vorstand im Rahmen der ATP-Tranche 2010 zu ermitteln, legt der<br />
Aufsichtsrat zu Beginn jedes Geschäftsjahres den 100-Prozent-Zielwert der Aktientantieme für jedes Vorstandsmitglied<br />
als Eurobetrag fest. Aus dem vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegten<br />
100-Prozent-Zielwert der Aktientantieme ergibt sich für jedes Vorstandsmitglied die entsprechende Anzahl<br />
virtueller Aktien aus der Division des Aktientantieme-Zielwertes durch den durchschnittlichen Aktienkurs<br />
(Xetra-Schlusskurs) der Deutsche Börse AG der letzten zwei Kalendermonate vor dem Monat, in dem der<br />
Aufsichtsrat den Beschluss über den Aktientantieme-Zielwert trifft. Ein Anspruch auf Auszahlung einer eventuellen<br />
Aktientantieme entsteht erst nach einem Performance-Zeitraum von drei Jahren. Dabei wird das Jahr, in dem<br />
der 100-Prozent-Zielwert der Aktientantieme festgelegt wird, als erstes Performance-Jahr gewertet.<br />
F-151
Der spätere Auszahlungsbetrag der Aktientantieme für den Vorstand bemisst sich nach der Entwicklung von zwei<br />
Erfolgsparametern während des Performance-Zeitraums: Zum einen der relativen Entwicklung des Total Shareholder<br />
Return der Aktie der Deutsche Börse AG im Vergleich zum Total Shareholder Return des STOXX Europe<br />
600 Financials Index als Vergleichsgruppe und zum anderen der Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche<br />
Börse AG. Dieser wird zur Ermittlung der Aktientantieme mit der Anzahl der virtuellen Aktien am Ende der<br />
Performance-Periode multipliziert. Der für die Ermittlung der Barzahlungsansprüche der Vorstandsmitglieder aus<br />
der Aktientantieme relevante Aktienkurs ergibt sich als Durchschnittskurs der Aktie der Deutsche Börse AG<br />
(Xetra-Schlusskurs) der letzten beiden vollen Kalendermonate vor Ablauf des Performance-Zeitraums.<br />
Die Gesellschaft hat für die Aktientantieme der leitenden Angestellten aus den Tranchen 2008 bis 2010 sowie für<br />
die Aktientantieme des Vorstands aus den Tranchen 2008 und 2009 generell ein Wahlrecht, ob sie den Anspruch<br />
eines Berechtigten in Aktien oder bar erfüllt; für die im Jahr 2011 fälligen Ansprüche aus der Tranche 2008 hat die<br />
Gesellschaft in 2010 die Erfüllung in bar beschlossen. Für die Aktientantieme des Vorstands aus der neu<br />
aufgelegten ATP-Tranche 2010 sowie für alle künftig für den Vorstand aufgelegten Aktientantiemen besteht<br />
die Verpflichtung zu einer Erfüllung der Ansprüche in bar.<br />
Für die Ermittlung des Fair Value der Aktienbezugsrechte gemäß IFRS 2 verwendet die Gesellschaft ein<br />
angepasstes Black-Scholes-Modell (Merton-Modell).<br />
Bewertungsparameter der ATP-Aktienbezugsrechte<br />
Tranche 2010 Tranche 2009 Tranche 2008<br />
Laufzeit bis 31.01.2013 31.01.2012 31.01.2011<br />
Risikoloser Zins % 0,87 0,56 0,45<br />
Volatilität der Aktie der Deutsche Börse AG % 37,36 25,96 15,42<br />
Dividendenrendite % 4,92 4,46 4,05<br />
Ausübungspreis A 0 0 0<br />
Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die verwendeten Volatilitäten entsprechen den<br />
laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen.<br />
Bewertung der ATP-Aktienbezugsrechte<br />
Anzahl zum<br />
31.12.2010 1)<br />
Kurs der<br />
Aktie der<br />
Deutsche<br />
Börse AG<br />
zum 31.12.2010<br />
Innerer Wert/<br />
Bezugsrecht 2)<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert/<br />
Bezugsrecht 2)<br />
Erfüllungsverpflichtung<br />
2)<br />
Rückstellung<br />
zum 31.12.2010<br />
Stück A A A Mio. A Mio. A<br />
Tranche 2008 409.781 51,80 51,80 51,62 21,2 20,6<br />
Tranche 2009 175.767 51,80 51,80 49,40 8,7 5,5<br />
Tranche 2010 199.237 3)<br />
51,80 51,80 46,86 9,3 2,9<br />
Summe 784.785 39,2 29,0<br />
1) Am 31. Dezember 2010 gab es keine ausübungsfähigen ATP-Aktienbezugsrechte.<br />
2) Zum Bilanzstichtag.<br />
3) Da die Aktienbezugsrechte der Tranche 2010 erst im Geschäftsjahr 2011 gewährt werden, kann sich die für<br />
den Bilanzstichtag angegebene Anzahl noch nachträglich ändern.<br />
In 2010 war erstmals eine Ausübung der Aktienbezugsrechte des Aktientantiemeprogramms möglich. Der<br />
durchschnittliche Ausübungspreis für die Tranche 2007 betrug 48,74 A. Für die ATP-Tranchen 2008 bis 2010<br />
wurden im Berichtsjahr im Rahmen von Abfindungen ATP-Stücke an ausgeschiedene Mitarbeiter ausgezahlt. Der<br />
durchschnittliche Ausübungspreis betrug 52,95 A für die Tranche 2008, 51,96 A für die Tranche 2009 und 48,65 A<br />
für die Tranche 2010.<br />
Der Rückstellungsbetrag für das Aktientantiemeprogramm ergibt sich aus der Bewertung der Anzahl der<br />
Aktienbezugsrechte mit dem Fair Value des Schlussauktionspreises der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen<br />
Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Bilanzstichtag und dessen anteiliger Erfassung über den<br />
Erdienungszeitraum.<br />
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 wurden Rückstellungen in Höhe von 29,0 Mio. A ausgewiesen<br />
(31. Dezember 2009: Rückstellungen in Höhe von 24,9 Mio. A; 2008: Rücklagen in Höhe von 13,2 Mio. A).<br />
Davon sind 8,4 Mio. A langfristig; 5,8 Mio. A entfielen auf Mitglieder des Vorstands (2009: Rückstellungen in Höhe<br />
von 4,9 Mio. A; 2008: Rücklagen in Höhe von 3,3 Mio. A). Der Gesamtaufwand für die Aktienbezugsrechte in 2010<br />
F-152
elief sich auf 10,6 Mio. A (2009: 16,1 Mio. A; 2008: 9,0 Mio. A). Davon entfiel auf zum Bilanzstichtag aktive<br />
Mitglieder des Vorstands ein Aufwand von 2,7 Mio. A (2009: Aufwand von 3,1 Mio. A sowie Ertrag von 1,4 Mio. A,<br />
der aus der im Jahr 2009 getroffenen Entscheidung für den Barausgleich resultierte und in die Gewinnrücklagen<br />
eingestellt wurde; 2008: Aufwand von 2,3 Mio. A).<br />
Entwicklung der Anzahl der zugeteilten ATP-Aktienbezugsrechte<br />
Stand zum<br />
31.12.2009<br />
Abgänge<br />
Tranche<br />
2008<br />
Zugänge<br />
Tranche<br />
2009<br />
Zugänge<br />
Tanche<br />
2010<br />
Ausgeübte<br />
Bezugsrechte<br />
Verwirkte<br />
Bezugsrechte<br />
Stand zum<br />
31.12.2010<br />
An Vorstandsmitglieder 138.113 0 4.133 66.264 �31.087 0 177.423<br />
An leitende Angestellte 581.550 �15.127 8.301 132.973 �100.335 0 607.362<br />
Summe 719.663 �15.127 12.434 199.237 1) �131.422 0 784.785<br />
1) Da die Aktienbezugsrechte der Tranche 2010 erst im Geschäftsjahr 2011 gewährt werden, kann sich die für<br />
den Bilanzstichtag angegebene Anzahl noch nachträglich ändern.<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan, GSP)<br />
Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse, die nicht dem Vorstand und den oberen Führungsebenen angehören, hatten<br />
in der Vergangenheit im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms die Möglichkeit, Aktien der Deutsche<br />
Börse AG mit einem Abschlag auf den Ausgabepreis von 30 bzw. 40 Prozent zu zeichnen. Dieser Nachlass ist von<br />
der Leistungsbeurteilung und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der betreffenden Mitarbeiter abhängig. Im<br />
Rahmen der GSP-Tranche für das Jahr 2009 konnten die teilnahmeberechtigten Mitarbeiter bis zu 200 Aktien der<br />
Gesellschaft erwerben. Die erworbenen Aktien müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden. Im laufenden<br />
Geschäftsjahr hat die Gesellschaft nach dem Beschluss der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 keine weitere<br />
Tranche für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgelegt.<br />
In den Jahren 2004 bis 2006 erhielten GSP-Teilnehmer für jede erworbene GSP-Aktie zusätzlich eine Aktienoption,<br />
die sie nach zwei Jahren mit einem festen Aufschlag auf den Ausgabepreis ausüben konnten. Der Ausübungspreis<br />
für diese Optionen setzt sich zusammen aus dem Basispreis, der dem durchschnittlichen volumengewichteten Kurs<br />
der Aktie in den Schlussauktionen im Xetra-Handel der letzten zehn Handelstage vor dem Datum der Zuteilung der<br />
Aktienoptionen entspricht, mindestens jedoch dem Schlusskurs am Tag der Zuteilung der Aktienoptionen, und<br />
einem Aufschlag von 20 Prozent auf den Basispreis. Die Optionen konnten während der ersten beiden Jahre nicht<br />
ausgeübt werden und verfallen ohne Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie nicht innerhalb von sechs Jahren<br />
ausgeübt werden. Die Optionen der Tranche 2004 sind im Berichtsjahr ausgelaufen. Jede einzelne Option<br />
berechtigt den Inhaber — nach der 2007 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln — zum<br />
Bezug von zwei Deutsche Börse-Aktien, sofern die Deutsche Börse AG nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch<br />
macht, den Anspruch in bar auszugleichen.<br />
Infolge der 2010 getroffenen Entscheidung, alle GSP-Tranchen in bar auszugleichen, wurde ein Gesamtbetrag in<br />
Höhe von 1,8 Mio. A für die Anzahl der Optionen aller Tranchen gemäß IFRS 2 in die Rückstellungen umgegliedert.<br />
Da der Erdienungszeitraum für alle Tranchen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms bereits erfüllt ist, ergibt sich<br />
der Rückstellungsbetrag aus der Bewertung der Anzahl der Optionen mit dem vollen Fair Value des Schlussauktionspreises<br />
der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Bilanzstichtag,<br />
der dem inneren Wert der Option entspricht. Der Fair Value für die GSP-Tranche 2005 betrug 11,60 A zum<br />
31. Dezember 2010; die GSP-Tranche 2006 wurde zum 31. Dezember 2010 mit einem Fair Value von 0 A bewertet,<br />
da der Ausübungspreis der Option über dem Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie lag. Die Differenz<br />
zwischen dem Fair Value des Aktienpreises zum Gewährungsstichtag und dem Fair Value des Aktienpreises zum<br />
Zeitpunkt des Entstehens der Verpflichtung zum Barausgleich wurde für die Tranchen, aus denen sich eine<br />
Auflösung ergab, erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt und für die Tranchen, aus denen sich eine<br />
Zuführung ergab, im Personalaufwand ausgewiesen.<br />
In 2010 wurde für alle GSP-Optionen ein Aufwand von insgesamt 1,0 Mio. A (2009: Nettoertrag von 0,2 Mio. A;<br />
2008: Nettoertrag von 1,5 Mio. A) im Personalaufwand ausgewiesen.<br />
F-153
Entwicklung der Anzahl der zugeteilten GSP-Optionen<br />
Stand zum<br />
31.12.2009<br />
Ausgeübte<br />
Optionen<br />
Verwirkte<br />
Optionen<br />
Stand zum<br />
31.12.2010<br />
Tranche 2004 13.872 12.972 900 0<br />
Tranche 2005 33.365 1.555 200 31.610<br />
Tranche 2006 50.792 0 1.280 49.512<br />
Summe 1)<br />
98.029 14.527 2.380 81.122<br />
1) Zum 31. Dezember 2010 waren insgesamt 81.122 Optionen aus den Tranchen 2005 und 2006 (2009: 98.029<br />
aus den Tranchen 2004 bis 2006) ausübungsfähig.<br />
Der durchschnittliche gewichtete Aktienkurs für die in 2010 ausgeübten Optionen betrug 49,87 A (2009: 53,58 A;<br />
2008: 88,33 A).<br />
ISE Group Share Plan<br />
Als Vergütungskomponente mit längerfristiger Anreizwirkung legte das Unternehmen in der Vergangenheit auch<br />
für Mitarbeiter des US-amerikanischen Teilkonzerns ISE jährlich eine neue Tranche des Group Share Plan auf. Die<br />
teilnahmeberechtigten Mitarbeiter hatten im Rahmen dieser neu aufgelegten Tranchen des ISE Group Share Plan<br />
die Möglichkeit, eine auf Basis ihres verdienten Bonus zuzüglich einer persönlichen Zuzahlung ermittelte Anzahl<br />
von Aktien der Deutsche Börse AG zu erwerben. Die Zahlung des um 90 Prozent ermäßigten Kaufpreises der Aktie<br />
erfolgte aus dem gewährten GSP-Bonus und einer Zuzahlung durch den Berechtigten. Für die Aktienbezugsrechte<br />
der Tranchen 2008 und 2009 ist eine Wartezeit von drei Jahren vereinbart. Weder der GSP-Bonus noch die<br />
GSP-Aktienanzahl werden zum Zeitpunkt der Festlegung des Bonus geleistet. Vielmehr erfolgen die Leistungen<br />
nach zwei Jahren für die Tranchen 2008 und 2009, ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung. Innerhalb dieser Frist<br />
können die Berechtigten keine Aktionärsrechte (insbesondere das Recht auf eine Dividende und auf die Teilnahme<br />
an der Hauptversammlung) geltend machen.<br />
Im Geschäftsjahr 2010 hat die Gesellschaft keine weitere Tranche für den ISE Group Share Plan aufgelegt.<br />
Die Leistung im Rahmen des Group Share Plan erfolgt in Form einer Aktienzuteilung spätestens 45 Tage nach<br />
Ablauf der Wartezeit. Die Aktien werden jeweils am Markt gekauft. Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen<br />
Kaufpreis und dem reduzierten Zeichnungspreis wird im Personalaufwand ausgewiesen.<br />
Für die Ermittlung des Fair Value der GSP-Aktienbezugsrechte gemäß IFRS 2 verwendet die Gesellschaft ein<br />
angepasstes Black-Scholes-Modell (Merton-Modell).<br />
Bewertungsparameter der ISE GSP-Aktienbezugsrechte<br />
Tranche 2008 Tranche 2009<br />
Laufzeit bis 31.01.2011 31.01.2012<br />
Risikoloser Zins % 1,37 0,93<br />
Volatilität der Aktie der Deutsche Börse AG % 56,83 56,15<br />
Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG zum 31.12.2010 A 51,80 51,80<br />
Dividendenrendite % 5,48 4,99<br />
Ausübungspreis A 0 0<br />
Beizulegender Zeitwert E 34,62 42,12<br />
Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die verwendeten Volatilitäten entsprechen den<br />
laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen.<br />
Bewertung der ISE GSP-Aktienbezugsrechte<br />
Unterstellte<br />
Anzahl zum<br />
31.12.2010 1)<br />
Kurs der<br />
Aktie der<br />
Deutsche<br />
Börse AG<br />
zum 31.12.2010<br />
Innerer Wert/<br />
Bezugsrecht 2)<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert/<br />
Bezugsrecht 2)<br />
Erfüllungsverpflichtung<br />
3)<br />
Rücklagen<br />
zum 31.12.2010<br />
Stück A A A Mio. A Mio. A<br />
Tranche 2008 100.482 51,80 38,35 34,62 3,1 3,0<br />
Tranche 2009 74.101 51,80 46,25 42,12 2,8 1,6<br />
Summe 174.583 5,9 4,6<br />
1) Am 31. Dezember 2010 gab es keine ausübungsfähigen ISE GSP-Aktienbezugsrechte.<br />
F-154
2) Zum Gewährungsstichtag<br />
3) Zum Endfälligkeitstermin<br />
Gemäß IFRS 2 wird der Gesamtbetrag für die Anzahl der ISE GSP-Aktienbezugsrechte mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert zum Gewährungsstichtag bzw. zum Bilanzstichtag bewertet und über den Erdienungszeitraum von drei<br />
Jahren erfolgswirksam erfasst. Dabei wird das Konzerneigenkapital entsprechend erhöht.<br />
Zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2010 wurden Rücklagen in Höhe von 4,6 Mio. A ausgewiesen (2009: 4,1 Mio.<br />
A; 2008: 1,9 Mio. A). Davon sind 1,6 Mio. A langfristig (2009: 2,9 Mio. A; 2008: 1,3 Mio. A). Der Gesamtaufwand für<br />
die Anzahl der ISE GSP-Aktienbezugsrechte betrug 1,9 Mio. A im Jahr 2010 (2009: 3,5 Mio. A; 2008: 1,9 Mio. A)<br />
und entfiel in voller Höhe auf aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.<br />
Entwicklung der Anzahl der zugeteilten ISE GSP-Aktienbezugsrechte<br />
Stand zum<br />
31.12.2009 Zugänge<br />
Ausgeübte<br />
Bezugsrechte<br />
Verwirkte<br />
Bezugsrechte<br />
Stand zum<br />
31.12.2010<br />
Tranche 2007 19.727 0 19.727 0 0<br />
Tranche 2008 110.963 0 0 10.481 100.482<br />
Tranche 2009 52.633 29.132 0 7.664 74.101<br />
Summe 183.323 29.132 19.727 18.145 174.583<br />
Der Aktienkurs der in 2010 ausgeübten 19.727 Bezugsrechte der Tranche 2007 betrug 48,95 A.<br />
46. Beziehungen zu nahe stehenden Personen<br />
Nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 sind die Organmitglieder der Deutsche Börse AG, assoziierte<br />
Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Unternehmen, die von Organmitgliedern<br />
beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden.<br />
Vorstand<br />
2010 betrug die fixe und variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands einschließlich im Geschäftsjahr<br />
gewährter Sachbezüge insgesamt 15,2 Mio. A (2009: 9,4 Mio. A; 2008: 13,0 Mio. A).<br />
In 2010 fielen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen für einmalige Leistungen aus<br />
Anlass der Beendigung eines Vorstandsverhältnisses an (2009: 5,8 Mio. A; 2008: null).<br />
Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern belief sich<br />
am 31. Dezember 2010 auf 26,2 Mio. A (2009: 19,3 Mio. A; 2008: 15,6 Mio. A). Es wurden Aufwendungen in Höhe<br />
von 2,5 Mio. A (2009: 1,4 Mio. A; 2008: 3,5 Mio. A) als Zuführung zu den Pensionsrückstellungen berücksichtigt.<br />
Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen<br />
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen beliefen sich die Bezüge 2010 auf 1,3 Mio. A<br />
(2009: 1,3 Mio. A; 2008: 1,2 Mio. A). Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen belief<br />
sich am 31. Dezember 2010 auf 32,6 Mio. A (31. Dezember 2009: 28,7 Mio. A; 2008: 27,2 Mio. A).<br />
Aufsichtsrat<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr eine Vergütung von insgesamt 1,8 Mio. A (2009: 1,9 Mio. A;<br />
2008: 2,3 Mio. A) erhalten.<br />
Sonstige wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />
Die beiden folgenden Tabellen zeigen die sonstigen wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden<br />
Unternehmen.<br />
F-155
Wesentliche Beziehungen zu assoziierten Unternehmen<br />
Darlehen von der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. an die<br />
Deutsche Börse AG im Rahmen des<br />
Cash-Poolings 0 k.A. 2)<br />
Dienstleistungen der Deutsche Börse AG für die<br />
Scoach Europa AG 6,1 k.A. 2)<br />
Dienstleistungen der Deutsche Börse AG für die<br />
Scoach <strong>Holding</strong> S.A. k.A. 2)<br />
Betrag der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
k.A. 2)<br />
k.A. 2) �3,4 0 0<br />
k.A. 2)<br />
k.A. 2)<br />
2,8 0 k.A.<br />
0 �5,5 k.A.<br />
Darlehen der Deutsche Börse AG an die<br />
Indexium AG<br />
Betrieb der Handels- und Clearingsoftware für die<br />
European Energy Exchange AG und verbundene<br />
Unternehmen durch die Deutsche Börse<br />
0 0 0 1,0 0 0<br />
Systems AG<br />
Betrieb des Handelssystems für die U.S. Futures<br />
Exchange LLC durch die Deutsche Börse<br />
10,3 11,6 7,0 1,7 2,1 2,6<br />
Systems AG 0 0 5,7 0 0 4)<br />
IT-Dienstleistungen und Infrastruktur durch die<br />
International Securities Exchange, LLC für die<br />
Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC<br />
Entwicklung und Betrieb des Systems Link Up<br />
Converter durch die Clearstream Services S.A.<br />
2,7 5,1 0 0 0 0<br />
für die Link-Up Capital Markets, S.L.<br />
Geldmarktgeschäfte der European Commodity<br />
Clearing AG mit der Clearstream Banking S.A.<br />
2,5 6,5 0 0,9 0,5 0<br />
und hierfür gezahlte Zinsen 1)<br />
�0,4 �1,0 �3,5 �0,1 �197,9 �278,0 5)<br />
Lizenzentgelte von der Eurex Frankfurt AG an die<br />
STOXX Ltd. k.A. 3) �20,5 �26,5 k.A. 3)<br />
Bereitstellung von Kursdaten der STOXX Ltd. für<br />
0 �7,4<br />
die Deutsche Börse AG k.A. 3) �3,9 �4,1 k.A. 3)<br />
Administrative Dienstleistungen sowie<br />
Dienstleistungen im Rahmen der Indexberechung<br />
der Deutsche Börse AG für die STOXX Ltd. k.A. 3)<br />
0,6 0,6 k.A. 3)<br />
0 0<br />
0 0<br />
Sonstige Beziehungen zu assoziierten Unternehmen — — — �0,4 1,5 0,9<br />
Summe 2,5 �199,3 �281,9<br />
1) Die European Commodity Clearing AG ist eine Tochtergesellschaft der European Energy Exchange AG, die<br />
als assoziiert eingestuft ist.<br />
2) Die Scoach <strong>Holding</strong> AG und die Scoach Europa AG wurden mit Wirkung zum 31. Dezember 2009<br />
entkonsolidiert und als assoziierte Unternehmen eingestuft. Folglich werden in der Spalte ,,Betrag der<br />
Geschäftsvorfälle“ für 2008 und 2009 keine Werte gezeigt.<br />
3) Die STOXX Ltd. wurde mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 voll in den Konsolidierungskreis einbezogen.<br />
Folglich werden in den Spalten ,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ und ,,Ausstehende Salden“ jeweils für 2010<br />
keine Werte gezeigt.<br />
4) Für Forderungen in Höhe von 5,7 Mio. A (2008: 2,2 Mio. A) wurden in der Gruppe Deutsche Börse im<br />
Berichtsjahr Wertberichtigungen vorgenommen.<br />
5) In der Position ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ enthalten.<br />
F-156<br />
0 4)
Wesentliche Beziehungen zu sonstigen nahe stehenden Unternehmen<br />
Betrag der<br />
Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />
2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />
Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen der Eurex<br />
Zürich AG für die SIX Swiss Exchange AG<br />
Im Rahmen der Akquisition bereitgestelltes Darlehen<br />
der SIX Group AG für die STOXX Ltd. und hierfür<br />
22,5 27,0 32,6 5,1 3,5 3,4<br />
angefallene Zinsen 3)<br />
�0,5 k.A. 1)<br />
k.A. 1) Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />
�11,2 �15,2 k.A.<br />
Group AG für die STOXX Ltd. �4,5 k.A. 1)<br />
k.A. 1) �1,4 0 k.A.<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen der SIX<br />
Swiss Exchange AG für die Eurex Zürich AG<br />
Betrieb und Entwicklung von Eurex-Software durch die<br />
Deutsche Börse Systems AG für die SIX Swiss<br />
�8,1 �7,4 �7,2 �1,2 �0,8 �0,8<br />
Exchange AG<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen der SIX<br />
17,5 15,4 6,1 2,8 1,5 0,9<br />
Swiss Exchange AG für die Eurex Frankfurt AG<br />
Erlösweiterleitung der Eurex-Entgelte von der Eurex<br />
�5,8 �6,7 �7,4 �0,1 �0,8 �0,8<br />
Zürich AG an die SIX Swiss Exchange AG<br />
Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />
Deutsche Börse Systems AG für die BrainTrade<br />
k.A. k.A. k.A. �15,2 �12,0 �8,7<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH<br />
Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die<br />
15,7 16,6 20,7 1,6 1,6 1,9<br />
Deutsche Börse AG<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen der SIX<br />
�8,8 �8,7 �8,8 �0,9 �0,9 �1,0<br />
Swiss Exchange AG für die Scoach Schweiz AG k.A. 2) �9,0 �9,5 k.A. 2)<br />
Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />
Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die Scoach<br />
Europa AG k.A. 2) �1,7 �2,3 k.A. 2)<br />
0 0<br />
0 0<br />
Sonstige Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht — — — 0,1 0,2 �2,4<br />
Summe �20,4 �22,9 �7,5<br />
1) Die STOXX Ltd. wurde mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 voll in den Konsolidierungskreis einbezogen.<br />
Folglich werden in der Spalte ,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ für 2009 und 2008 keine Werte gezeigt.<br />
2) Die Scoach Schweiz AG und die Scoach Europa AG wurden mit Wirkung zum 31. Dezember 2009<br />
entkonsolidiert und als assoziierte Unternehmen eingestuft. Folglich werden in den Spalten ,,Betrag der<br />
Geschäftsvorfälle“ und ,,Ausstehende Salden“ jeweils für 2010 keine Werte gezeigt.<br />
3) Da die STOXX Ltd. seit dem 29. Dezember 2009 voll konsolidiert wird, werden Leistungen für die und von<br />
der SIX Group AG zum Bilanzstichtag ausgewiesen.<br />
47. Mitarbeiter<br />
Mitarbeiter<br />
2010 2009 2008<br />
Im Jahresdurchschnitt beschäftigt 3.539 3.549 3.339<br />
Am Bilanzstichtag beschäftigt 3.490 3.600 3.395<br />
Von den im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmern gehörten 9 (2009: 9; 2008: 10) zu den Managing<br />
Directors (ohne Vorstand), 422 (2009: 437; 2008: 411) zählten zu den sonstigen leitenden Angestellten und 3.108<br />
(2009: 3.103; 2008: 2.918) zu den Mitarbeitern.<br />
Unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften betrug die Mitarbeiterkapazität im Jahresdurchschnitt 3.300 (2009:<br />
3.333; 2008: 3.115).<br />
F-157
48. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Deutsche Börse AG und NYSE Euronext haben am 15. Februar 2011 nach Zustimmung ihrer jeweiligen<br />
Aufsichtsgremien bekannt gegeben, dass sie eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss<br />
unterzeichnet haben. Das neue Unternehmen wird globaler Marktführer im Derivatehandel und Risikomanagement<br />
sowie der größte Börsenplatz für Aktienplatzierungen und Aktienhandel sein. Das Unternehmen wird zwei<br />
Hauptstandorte in der Nähe von Frankfurt am Main und in New York haben.<br />
Im Rahmen der Transaktion werden NYSE Euronext und Deutsche Börse AG unter dem Dach einer neu<br />
gegründeten niederländischen <strong>Holding</strong> zusammengeführt, die an den Börsen in Frankfurt, New York und Paris<br />
gelistet sein soll. Auf Seiten von NYSE Euronext erfolgt dies über eine Fusion von NYSE Euronext mit einer<br />
US-Tochter der neuen <strong>Holding</strong>. Jede NYSE Euronext-Aktie wird in 0,47 Aktien der neuen <strong>Holding</strong> getauscht<br />
werden. Auf Seiten der Deutsche Börse AG wird die neue <strong>Holding</strong> den Aktionären der Deutsche Börse AG ein<br />
öffentliches Übernahmeangebot für den Umtausch von deren Aktien in eine gleiche Anzahl neu auszugebender<br />
Aktien der <strong>Holding</strong> unterbreiten.<br />
Nach Abschluss der Transaktion werden die früheren Aktionäre der Deutsche Börse AG einen Anteil von<br />
60 Prozent und die früheren Aktionäre der NYSE Euronext einen Anteil von 40 Prozent an dem neuen Unternehmen<br />
halten, auf voll verwässerter Basis und unter der Voraussetzung, dass alle Aktien der Deutsche Börse AG<br />
umgetauscht werden.<br />
Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Mehrheit der Aktionäre der NYSE<br />
Euronext sowie einer Annahme des Übernahmeangebots durch die Aktionäre der Deutsche Börse AG mit einer<br />
Quote von 75 Prozent. Außerdem müssen die zuständigen Kartell- und Finanzbehörden, Börsenaufsichten und<br />
weitere Regulatoren in den USA und Europa zustimmen sowie weitere marktübliche Bedingungen eingehalten<br />
werden. Ein Abschluss der Transaktion wird für Ende des Jahres 2011 erwartet.<br />
Am 23. Februar 2011 gab die Gruppe Deutsche Börse bekannt, dass die Eurex Zürich AG, Zürich, Schweiz, neuer<br />
Mehrheitsaktionär der European Energy Exchange AG (EEX), Leipzig, Deutschland, wird. Nach einer im<br />
Dezember 2010 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Eurex Zürich AG und der Landesbank Baden-Württemberg<br />
(LBBW) über die Übernahme des kompletten LBBW-Anteils in Höhe von 22,96 Prozent hatte die LBBW die<br />
Anteile gemäß vertraglich vereinbartem Andienungsrecht auch den anderen EEX-Aktionären auf einer Pro-Rata-<br />
Basis angeboten. Nach Abschluss des Andienungsverfahrens hatten 31 von 40 EEX-Aktionären ihren Verzicht auf<br />
einen entsprechenden anteiligen Erwerb erklärt.<br />
Die derzeitige EEX-Beteiligung der Eurex Zürich AG wird von 35,23 Prozent auf 56,14 Prozent (plus 20,91<br />
Prozentpunkte) steigen. Für das erworbene Aktienpaket zahlt Eurex rund 65 Mio. A an die LBBW.<br />
Der Transaktion haben die zuständigen Aufsichtsbehörden zugestimmt, darunter die Sächsische Börsenaufsicht,<br />
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das deutsche Kartellamt. Auch die notwendigen Gremienbeschlüsse<br />
des Verkäufers LBBW und des Erwerbers Eurex Zürich AG liegen vor, sodass nach der Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats der EEX jetzt alle Voraussetzungen für den unmittelbaren Vollzug der Transaktion erfüllt sind.<br />
49. Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung<br />
Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat den Konzernabschluss freigegeben.<br />
Frankfurt am Main, 12. April 2011<br />
Deutsche Börse AG<br />
Reto Francioni Andreas Preuss Frank Gerstenschläger<br />
Michael Kuhn Gregor Pottmeyer Jeffrey Tessler<br />
F-158
Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche Börse<br />
Verkürzte Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011 ...... F-160<br />
Verkürzte Darstellung des Konzern-Gesamtertrags und -aufwands für die Zeit vom 1. Januar bis<br />
31. März 2011 ................................................................ F-161<br />
Verkürzte Konzernbilanzen zum 31. März 2011 für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011 ....... F-162<br />
Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011. . . ........ F-163<br />
Verkürzte Konzern- Eigenkapitalentwicklung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011 . ........ F-164<br />
Erläuterungen zum verkürzten Konzernzwischenabschluss .................................. F-165<br />
Der beigefügte verkürzte Konzernzwischenabschluss ist weder gemäß den durch das Public Company Accounting<br />
Oversight Board (United States) aufgestellten Standards geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen<br />
worden.<br />
F-159
Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />
31. März 2011<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Umsatzerlöse 558,6 519,2<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft 16,1 11,0<br />
Sonstige betriebliche Erträge 8,3 12,5<br />
Gesamterlöse 583,0 542,7<br />
Volumenabhängige Kosten –56,7 –54,0<br />
Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten 526,3 488,7<br />
Personalaufwand –100,8 –126,8<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand –20,5 –31,0<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen –93,3 –87,0<br />
Operative Kosten –214,6 –244,8<br />
Beteiligungsergebnis 4,6 1,7<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 316,3 245,6<br />
Finanzerträge 8,7 3,8<br />
Finanzaufwendungen –28,5 –26,7<br />
Periodenergebnis vor Steuern (EBT) 296,5 222,7<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –77,1 –60,1<br />
Periodenüberschuss 219,4 162,6<br />
davon Anteilseigner der Muttergesellschaft (Konzern-Periodenüberschuss) 212,8 156,9<br />
davon nicht beherrschende Gesellschafter 6,6 5,7<br />
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (E) 1,14 0,84<br />
F-160
Verkürzte Darstellung des Gesamtertrags und -aufwands<br />
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />
31. März 2011<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Periodenüberschuss laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 219,4 162,6<br />
Währungsdifferenzen 1)<br />
–66,0 91,8<br />
Neubewertung der Cashflow-Hedges 3,1 –2,1<br />
Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –1,6 3,8<br />
Latente Steuern 27,0 –30,9<br />
Im Eigenkapital erfasste (Verluste)/Gewinne –37,5 62,6<br />
Gesamtertrag für die Periode 181,9 225,2<br />
davon Anteilseigner der Muttergesellschaft 187,8 202,3<br />
davon nicht beherrschende Gesellschafter –5,9 22,9<br />
1) In den Währungsdifferenzen sind –6,0 Mio. A (2010: 5,6 Mio. A) enthalten, die im Rahmen des Beteiligungsergebnisses<br />
neutral in der Position ,,Angesammelte Gewinne” erfasst wurden.<br />
F-161
Verkürzte Konzernbilanz<br />
zum 31. März 2011<br />
Aktiva<br />
31. März 2011 31. Dez. 2010 31. März 2010<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />
Immaterielle Vermögenswerte 3.010,1 3.089,9 3.551,7<br />
Sachanlagen 134,0 138,2 114,8<br />
Finanzanlagen 1.577,7 1.806,0 1.925,1<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 36,6 35,4 7,7<br />
4.758,4 5.069,5 5.599,3<br />
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 151.885,6 128.823,7 143.008,2<br />
Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 8.131,5 7.585,3 8.699,6<br />
Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1)<br />
461,1 389,1 447,5<br />
Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung 5.930,1 6.185,8 3.895,0<br />
Kassenbestand und sonstige Bankguthaben 881,4 797,1 669,4<br />
167.289,7 143.781,0 156.719,7<br />
Summe Aktiva 172.048,1 148.850,5 162.319,0<br />
Passiva<br />
EIGENKAPITAL<br />
Konzerneigenkapital 3.142,0 2.951,4 3.071,8<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 452,0 458,9 496,0<br />
Summe Eigenkapital<br />
LANGFRISTIGE SCHULDEN<br />
3.594,0 3.410,3 3.567,8<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 29,0 21,3 35,4<br />
Sonstige langfristige Rückstellungen 88,1 86,6 66,6<br />
Latente Steuerschulden 262,1 297,7 498,9<br />
Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.431,8 1.455,2 1.538,9<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 8,2 9,6 27,2<br />
KURZFRISTIGE SCHULDEN<br />
1.819,2 1.870,4 2.167,0<br />
Steuerrückstellungen 229,6 345,0 350,1<br />
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 97,8 134,8 100,9<br />
Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 151.885,6 128.823,7 143.008,2<br />
Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft 9.166,8 7.822,0 8.888,3<br />
Bardepots der Marktteilnehmer 4.855,3 6.064,2 3.882,5<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 399,8 380,1 354,2<br />
166.634,9 143.569,8 156.584,2<br />
Summe Schulden 168.454,1 145.440,2 158.751,2<br />
Summe Passiva 172.048,1 148.850,5 162.319,0<br />
1) Davon 14,1 Mio. A (31. Dezember 2010: 14,1 Mio. A und 31. März 2010: 14,8 Mio. A) mit einer Restlaufzeit<br />
von über einem Jahr aus Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG)<br />
F-162
Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung<br />
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />
31. März 2011<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Periodenüberschuss 219,4 162,6<br />
Abschreibung und Wertminderungsaufwand 20,5 31,0<br />
Zunahme/(Abnahme) der langfristigen Rückstellungen 9,6 –9,0<br />
Latente Ertragsteueraufwendungen 2,3 3,2<br />
Übrige nicht zahlungswirksame Aufwendungen<br />
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer<br />
Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile:<br />
2,7 –4,8<br />
(Zunahme)/Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte –75,4 3,6<br />
(Abnahme)/Zunahme der kurzfristigen Schulden –104,9 111,4<br />
(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten –5,9 2,0<br />
Nettoverlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 0 0,7<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und<br />
68,3 300,7<br />
Sachanlagen –19,9 –38,0<br />
Auszahlungen für Investitionen in langfristige Finanzinstrumente –23,9 –576,2<br />
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener<br />
Zahlungsmittel –2,8 0,1 1)<br />
Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />
Nettoabnahme der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />
0 –2,5<br />
Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten<br />
Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbaren langfristigen<br />
601,4 415,9<br />
Finanzinstrumenten 463,4 282,4<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit 1.018,2 81,7<br />
Mittelabfluss aus kurzfristiger Finanzierung 0 –100,0<br />
Zahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen 0 –0,1<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 –100,1<br />
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 1.086,5 282,3<br />
Einfluss von Wechselkursänderungen 2)<br />
–10,1 1,1<br />
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 3)<br />
–445,5 –285,4<br />
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3)<br />
630,9 –2,0<br />
Erhaltene Zinsen und ähnliche Erträge 4)<br />
Erhaltene Dividenden aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und anderen<br />
7,7 3,3<br />
Beteiligungen 4)<br />
0,2 0,2<br />
Gezahlte Zinsen 4)<br />
–3,7 –1,6<br />
Ertragsteuerzahlungen –191,7 –17,0<br />
1) Im Rahmen des Erwerbs der Tradegate Exchange GmbH zu einem Kaufpreis von 0,4 Mio. A wurden<br />
Zahlungsmittel in Höhe von 0,5 Mio. A erworben.<br />
2) Enthält im Wesentlichen die aus der Umrechnung des Teilkonzerns ISE entstandenen Währungsdifferenzen<br />
3) Ohne Bardepots der Marktteilnehmer<br />
4) Zins- und Dividendenzahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet<br />
F-163
Verkürzte Konzern-Eigenkapitalentwicklung<br />
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />
31. März 2011<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010 31. März 2011<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
davon enthalten im<br />
Gesamtertrag für die Periode<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010<br />
Mio. A<br />
(ungeprüft)<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Bilanz zum 1. Januar 195,0 195,0<br />
Bilanz zum 31. März 195,0 195,0<br />
Kapitalrücklage<br />
Bilanz zum 1. Januar 1.247,0 1.247,0<br />
Bilanz zum 31. März 1.247,0 1.247,0<br />
Eigene Aktien<br />
Bilanz zum 1. Januar –586,5 –587,8<br />
Verkäufe im Rahmen des<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 6,5 1,3<br />
Bilanz zum 31. März –580,0 –586,5<br />
Neubewertungsrücklage<br />
Bilanz zum 1. Januar 124,9 125,2<br />
Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –1,6 3,8 –1,6 3,8<br />
Neubewertung der Cashflow-Hedges 3,1 –2,1 3,1 –2,1<br />
Veränderung aus aktienbasierter Vergütung –2,7 –2,5 0 0<br />
Latente Steuern auf die Neubewertung der<br />
Finanzinstrumente –0,3 –0,2 –0,3 –0,2<br />
Bilanz zum 31. März 123,4 124,2<br />
Angesammelte Gewinne<br />
Bilanz zum 1. Januar 1.971,0 1.886,8<br />
Konzern-Periodenüberschuss 212,8 156,9 212,8 156,9<br />
Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen –54,5 79,1 –53,5 74,6<br />
Latente Steuern 27,3 –30,7 27,3 –30,7<br />
Bilanz zum 31. März 2.156,6 2.092,1<br />
Konzerneigenkapital zum 31. März 3.142,0 3.071,8 187,8 202,3<br />
Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />
beherrschender Gesellschafter<br />
Bilanz zum 1. Januar 458,9 472,6<br />
Veränderung aus Kapitalmaßnahmen –0,5 0,1<br />
Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am<br />
Nettogewinn von Konzerngesellschaften 6,6 5,7 6,6 5,7<br />
Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen –13,0 17,6 –12,5 17,2<br />
Summe Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />
beherrschender Gesellschafter zum 31. März 452,0 496,0 –5,9 22,9<br />
Summe zum 31. März 3.594,0 3.567,8 181,9 225,2<br />
F-164
Erläuterungen zum verkürzten Konzernzwischenabschluss<br />
1. Rechnungslegungsgrundsätze<br />
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards<br />
(IFRS) und den diesbezüglich veröffentlichten Interpretationen des International Accounting Standards Board<br />
(IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die<br />
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Nach<br />
Auffassung des Vorstands wurde der beigefügte verkürzte Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche Börse<br />
(die ,,Gruppe“ oder die ,,Gesellschaft“) so aufgestellt, dass er die gegenwärtige Vermögens- und Ertragslage zu dem<br />
Zeitpunkt und für den Zeitraum, für den er aufgestellt wurde, zutreffend widerspiegelt. Alle erheblichen Transaktionen<br />
in der Gruppe und gegenseitige Salden wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Zum 31. März<br />
2011 gab es keine geltenden Standards oder Interpretationen, die bis dato nicht von der EU übernommen wurden<br />
und die Auswirkungen auf den Zwischenabschluss hatten. Entsprechend stimmt der Zwischenabschluss auch mit<br />
den IFRS in ihrer vom IASB herausgegebenen Fassung überein. Die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze<br />
der Gesellschaft, die dem Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr zugrunde<br />
lagen, wurden auch für den verkürzten Konzernzwischenabschluss berücksichtigt.<br />
Zusätzlich zu den am 31. Dezember 2010 berücksichtigten Standards und Interpretationen werden die folgenden<br />
Standards und Interpretationen erstmalig angewandt:<br />
Überarbeiteter IAS 24 ,,Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen oder Personen“<br />
Anpassungen IAS 32 ,,Einstufung von Bezugsrechten“<br />
Anpassung IFRIC 14 ,,Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“<br />
Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“<br />
Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen hatte auf die Finanzberichterstattung der Gruppe Deutsche<br />
Börse keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.<br />
Zusätzlich wurde IAS 34 (,,Zwischenabschluss“) berücksichtigt.<br />
Der Zwischenabschluss wurde entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) um einen<br />
Konzernzwischenlagebericht ergänzt.<br />
2. Konsolidierungskreis<br />
Am 31. Januar 2011 erwarb die Infobolsa S.A., Madrid, Spanien, einen Anteil von 62 Prozent an der Open Finance S.L.,<br />
Valencia, Spanien, zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. A. Das Unternehmen wird seit 31. Januar 2011 voll in den<br />
Konzernabschluss einbezogen. Aus der Transaktion resultiert ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 3,1 Mio. A.<br />
Die Eurex Zürich AG und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) haben am 23. Dezember 2010 eine<br />
Vereinbarung abgeschlossen, die die Übernahme der bisher von der LBBW gehaltenen Anteile an der European<br />
Energy Exchange AG (EEX) durch die Eurex Zürich AG zum Gegenstand hat. Nach Abschluss des in der<br />
Konsortialvereinbarung festgelegten Andienungsverfahrens hatten 31 von 40 EEX-Aktionären ihren Verzicht auf<br />
einen entsprechenden anteiligen Erwerb erklärt. Der Kaufpreis für das erworbene Aktienpaket, der am 12. April<br />
2011 von der Eurex Zürich AG gezahlt wurde, betrug 64,9 Mio. A. Die EEX-Beteiligung der Eurex Zürich AG hat<br />
sich von 35,23 Prozent auf 56,14 Prozent erhöht. Da die Gruppe Deutsche Börse keine Mehrheit im Aufsichtsrat der<br />
EEX hat, kann sie keine Kontrolle ausüben, die Gesellschaft wird daher weiterhin als assoziiertes Unternehmen in<br />
den Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse einbezogen.<br />
3. Saisonale Einflüsse<br />
Der Konzernumsatz wird stärker durch die Volatilität und das Transaktionsvolumen auf den Kapitalmärkten als<br />
durch saisonale Faktoren beeinflusst. Aufgrund einer Kostenkonzentration für Projekte, die erst im vierten Quartal<br />
zum Abschluss gebracht werden, sind die Kosten im vierten Quartal üblicherweise höher als in den ersten drei<br />
Quartalen des Geschäftsjahres.<br />
4. Bilanzsumme<br />
Der Anstieg der Konzern-Bilanzsumme um 23,1 Mrd. A auf 172,0 Mrd. A zum 31. März 2011 (31. Dezember 2010:<br />
148,9 Mrd. A) wird maßgeblich durch die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG bestimmt. Die Forderungen<br />
und Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft blieben in ihrer Höhe fast unverändert. Leicht rückläufig entwickelten<br />
F-165
sich die Bardepots der Marktteilnehmer sowie die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung. Die Höhe dieser<br />
Positionen kann sich entsprechend den Bedürfnissen und Handlungen der Kunden täglich stark ändern.<br />
5. Segmentberichterstattung<br />
Zusammensetzung der Umsatzerlöse pro Segment<br />
Quartal zum<br />
31. März 2011 31. März 2010<br />
Mio. E Mio. E<br />
Externe Umsatzerlöse<br />
Xetra 73,0 65,0<br />
Eurex 230,0 213,8<br />
Clearstream 198,1 187,9<br />
Market Data & Analytics 57,5 52,5<br />
Summe externe Umsatzerlöse 558,6 519,2<br />
Interne Umsatzerlöse<br />
Clearstream 1,8 2,2<br />
Market Data & Analytics 8,6 8,2<br />
Summe interne Umsatzerlöse 10,4 10,4<br />
Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />
31. März 2011<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010<br />
Mio. E Mio. E<br />
Bruttozinserträge 33,9 27,8<br />
Zinsaufwendungen �17,8 �16,8<br />
Summe 16,1 11,0<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)<br />
Quartal zum<br />
31. März 2011 31. März 2010<br />
Mio. E Mio. E<br />
Xetra 38,4 26,2<br />
Eurex 139,7 118,8<br />
Clearstream 100,6 70,6<br />
Market Data & Analytics 37,6 30,0<br />
Summe 316,3 245,6<br />
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />
Quartal zum<br />
31. März 2011 31. März 2010<br />
Mio. E Mio. E<br />
Xetra 1,5 3,2<br />
Eurex 9,1 25,8<br />
Clearstream 8,5 6,8<br />
Market Data & Analytics 0,8 2,2<br />
Summe 19,9 38,0<br />
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Deutsche Börse AG und NYSE Euronext haben am 15. Februar 2011 eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss<br />
unterzeichnet. Im Rahmen der Transaktion werden NYSE Euronext und Deutsche Börse AG<br />
unter dem Dach der neu gegründeten niederländischen <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (,,die <strong>Holding</strong>“)<br />
zusammengeführt, die an den Börsen in Frankfurt, New York und Paris gelistet sein soll. Auf Seiten von NYSE<br />
Euronext erfolgt dies über eine Fusion von NYSE Euronext mit einer US-Tochter der neuen <strong>Holding</strong>. Jede NYSE<br />
F-166
Euronext-Aktie wird in 0,47 Aktien der neuen <strong>Holding</strong> getauscht werden. Auf Seiten der Deutsche Börse AG wird<br />
die neue <strong>Holding</strong> den Aktionären der Deutsche Börse AG ein öffentliches Übernahmeangebot für den Umtausch<br />
von deren Aktien in eine gleiche Anzahl neu auszugebender Aktien der <strong>Holding</strong> unterbreiten. Die Transaktion steht<br />
noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Mehrheit der Aktionäre der NYSE Euronext sowie einer<br />
Annahmequote von 75 Prozent des Übernahmeangebots durch die Aktionäre der Deutsche Börse AG. Außerdem<br />
müssen die zuständigen Wettbewerbs- und Finanzbehörden, Börsenaufsichten und weitere Regulatoren in den USA<br />
und Europa zustimmen sowie weitere marktübliche Bedingungen eingehalten werden.<br />
Die Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die Deutsche Börse AG unter<br />
bestimmten Bedingungen einen Betrag in Höhe von 250,0 Mio. A an die NYSE Euronext zahlen muss. Die<br />
Verpflichtung zur Leistung einer solchen Zahlung setzt voraus, dass ein Angebot oder eine Interessenbekundung für<br />
den Erwerb von Anteilen oder Vermögensgegenständen der Deutsche Börse AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />
in einer bestimmten Größenordung durch eine dritte Partei öffentlich angekündigt oder anderweitig<br />
bekannt gegeben wurde (,,alternatives Angebot“) und<br />
(1) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext daraufhin von der NYSE<br />
Euronext gekündigt wird, weil Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG aufgrund des alternativen<br />
Angebots von ihrer Empfehlung an die Deutsche Börse-Aktionäre zur Annahme des Tauschangebots des<br />
Bieters abgerückt sind, oder<br />
(2) Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG aufgrund des alternativen Angebots von ihrer Empfehlung an<br />
dieDeutscheBörse-Aktionäre zur Annahme des Tauschangebots des Bieters abgerückt sind, die Mindestannahmequote<br />
für das Tauschangebot in Höhe von 75 Prozent nicht erreicht wurde und der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
mit der NYSE Euronext daraufhin von einer der beiden Parteien gekündigt wird, oder<br />
(3) die Deutsche Börse AG oder die NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
kündigen, da die Mindestannahmequote für das Tauschangebot in Höhe von 75 Prozent nicht erreicht wurde,<br />
ohne dass Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG die Empfehlung an die Deutsche Börse-<br />
Aktionäre zur Annahme des Tauschangebots des Bieters geändert hätten, die Deutsche Börse aber innerhalb<br />
von neun Monaten nach der Kündigung eine anderweitige Transaktion mit einer dritten Partei in einer<br />
definierten Größenordnung eingeht.<br />
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext ist die Deutsche<br />
Börse AG zudem weitere Eventualverpflichtungen eingegangen, die bei einem Abschluss der Transaktion zu<br />
Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 41 Mio. A führen können.<br />
Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf den Zusammenschluss<br />
Nach der Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden beim Delaware Court of Chancery<br />
(Gericht Delaware), beim Supreme Court des Staates New York, Country of New York (Gericht New York) und<br />
beim U.S. District Court for the Southern District of New York (,,SDNY“) mehrere Klageschriften eingereicht, in<br />
denen der geplante Zusammenschluss angefochten wird. Vier der Klagen wurden beim Gericht Delaware eingereicht<br />
und unter dem Rubrum ,,In re NYSE Euronext Shareholder Litigation, Consol“ C.A. No. 6220-VCS<br />
zusammengefasst. Beim Gericht New York wurden fünf Klagen eingereicht und werden derzeit unter einer einzigen<br />
Hauptakte, NYSE Euronext Shareholders Litigation Master File, Index No. 773,000/11, koordiniert. Beim SDNY<br />
ist eine Klage, ,,Jones vs. Niederauer; et al.“ C.N. 11-CV-01502 anhängig.<br />
In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es sich<br />
um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller öffentlichen Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind als<br />
Beklagte die NYSE Euronext, ihre Directors, die Pomme Merger Corporation und die <strong>Holding</strong> benannt (wobei<br />
einige Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Die Deutsche Börse AG wird in acht Fällen als Beklagte<br />
benannt. Den einzelnen Beklagten wird im Allgemeinen eine Verletzung ihrer treuhänderischen Pflichten bei der<br />
Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen Zusammenschlusses und den beklagten Unternehmen eine<br />
Beihilfe und Begünstigung (,,aiding and abetting“) dieser vorgeblichen Verletzung vorgeworfen. Die Klagen lauten<br />
u.a. auf Unterlassung, einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses, nicht konkretisierte<br />
Schadenersatzzahlungen und Erstattung von Auslagen und Anwaltskosten des Klägers.<br />
Der Ausgang dieser Verfahren kann nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden. Ein ungünstiges Urteil auf<br />
Schadenersatz in Geld könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der <strong>Holding</strong> nach<br />
dem Vollzug des Zusammenschlusses haben. Eine einstweilige Verfügung könnte den Vollzug des Zusammenschlusses<br />
verzögern oder gefährden und ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch<br />
stattgegeben wird, könnte den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern. Die Beklagten<br />
sind der Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind,<br />
und beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />
F-167
7. Ergebnis je Aktie<br />
In Übereinstimmung mit IAS 33 wird das Ergebnis je Aktie ermittelt, indem der Periodenüberschuss, der den<br />
Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist (Konzern-Periodenüberschuss), durch die gewichtete<br />
Durchschnittszahl der ausgegebenen Aktien dividiert wird.<br />
Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie werden der durchschnittlichen Aktienanzahl die potenziell<br />
verwässernden Stammaktien zugerechnet, die im Rahmen des Aktientantiemeprogramms (ATP) bzw. des ISE<br />
Group Share Plan erworben werden können. Hierbei werden zur Berechnung der Zahl der potenziell verwässernden<br />
Stammaktien die Ausübungspreise um den beizulegenden Zeitwert der Dienstleistungen, die noch zu erbringen<br />
sind, korrigiert.<br />
Die Ermittlung der Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien für das Jahr 2010 wurde entsprechend<br />
angepasst: Im Gegensatz zum ersten Quartal 2010 wurden die Aktien aus Tranche 2008 des Aktientantiemeprogramms<br />
sowie die Aktien aus Tranche 2008 des Aktientantiemeprogramms der ISE im ersten Quartal 2011 nicht<br />
mehr als potenziell verwässernd eingestuft, da die Gesellschaft für diese Tranchen die Erfüllung in bar beschlossen<br />
hat. Für die ATP-Aktien für Vorstandsmitglieder aus der Tranche 2010 sowie aus allen zukünftig folgenden<br />
Tranchen sieht die vetragliche Vereinbarung zwingend eine Erfüllung in bar vor. Daher werden die ATP-Aktien für<br />
Vorstandsmitglieder nicht in die Anzahl der potenziell verwässernden Aktien einbezogen. Für die Ermittlung des<br />
verwässerten Ergebnisses je Aktie wird — unabhängig von der tatsächlichen Bilanzierung nach IFRS 2 —<br />
angenommen, dass alle ATP-Tranchen, für die keine Erfüllung durch Barausgleich beschlossen wurde, durch<br />
Eigenkapitalinstrumente erfüllt werden. Die Ermittlung der Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien für das<br />
erste Quartal 2010 wurde rückwirkend entsprechend angepasst.<br />
Zum 31. März 2011 gab es folgende Bezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns je Aktie hätten führen<br />
können:<br />
Ermittlung der Anzahl potenziell verwässernder Stammaktien<br />
Tranche<br />
2009 2)<br />
2010 3)<br />
2011 3)<br />
Ausübungspreis<br />
E<br />
Angepasster<br />
Ausübungspreis<br />
nach IAS 33<br />
E<br />
Durchschnittliche<br />
Anzahl der im<br />
Umlauf<br />
befindlichen<br />
Bezugsrechte<br />
31. März 2011<br />
Durchschnittskurs<br />
für die<br />
Periode 1)<br />
E<br />
Zahl der potenziell<br />
verwässernden<br />
Stammaktien<br />
31. März 2010<br />
0 14,05 73.731 56,43 55.373<br />
0 32,34 127.954 56,43 54.623<br />
0 44,32 66.944 56,43 14.366<br />
1) Volumengewichteter Durchschnittskurs der Aktie Deutsche Börse auf Xetra in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />
2) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf GSP-Aktien des ISE Group Share Plan. Die Bezugsrechte auf ATP-Aktien der Tranche 2009<br />
(175.276 Stück) sind zum 31. März 2011 nicht verwässernd.<br />
3) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf Aktien im Rahmen der Aktientantiemeprogramme für leitende Angestellte.<br />
Da der volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs über den angepassten Ausübungspreisen der Tranchen<br />
2009 bis 2011 lag, gelten diese Bezugsrechte im Sinne von IAS 33 als verwässernd.<br />
Ermittlung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie<br />
31. März 2011<br />
Quartal zum<br />
31. März<br />
2010 1)<br />
Zahl der Aktien, die sich am Anfang der Periode im Umlauf befanden 185.942.801 185.922.690<br />
Zahl der Aktien, die sich zum 31. März im Umlauf befanden 186.043.003 185.943.021<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf 186.008.489 185.922.916<br />
Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien 124.362 229.528<br />
Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die Berechnung des verwässerten<br />
Ergebnisses je Aktie 186.132.851 186.152.444<br />
Konzern-Periodenüberschuss (Mio. A) 212,8 156,9<br />
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (A) 1,14 0,84<br />
1) Um die Vergleichbarkeit mit den Angaben für die Berichtsperiode zu erhöhen, wurde die Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien<br />
entsprechend bereinigt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie hat sich für das erste Quartal 2010 nicht verändert.<br />
F-168
8. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />
Wesentliche Beziehungen zu assoziierten Unternehmen<br />
Betrag der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />
31. März 2011<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010 31. März 2011<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010<br />
Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E<br />
Darlehen von der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. an die<br />
Deutsche Börse AG im Rahmen des<br />
Cash-Poolings<br />
Dienstleistungen der Deutsche Börse AG für die<br />
0 0 �3,4 �9,4<br />
Scoach Europa AG<br />
Darlehen der Deutsche Börse AG an die<br />
1,3 1,6 2,7 3,5<br />
Indexium AG<br />
Betrieb der Handels- und Clearingsoftware durch<br />
die Deutsche Börse AG (zum 31. März 2010<br />
Deutsche Börse Systems AG) für die<br />
European Energy Exchange AG und<br />
0 0 1,0 0<br />
verbundene Unternehmen<br />
IT-Dienstleistungen und Infrastruktur durch die<br />
International Securities Exchange, LLC für<br />
2,2 2,4 2,2 1,3<br />
die Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC<br />
Entwicklung und Betrieb des Systems Link Up<br />
Converter durch die Clearstream Services S.A.<br />
0 0,7 0,3 1,7<br />
für die Link Up Capital Markets, S.L.<br />
Geldmarktgeschäfte der European Commodity<br />
Clearing AG mit der Clearstream Banking<br />
0,5 0,5 0,4 1,0<br />
S.A. und hierfür gezahlte Zinsen 1)<br />
Sonstige Beziehungen zu assoziierten<br />
0 �0,1 0 �199,6<br />
Unternehmen — — �0,6 0<br />
Summe 2,6 �201,5<br />
1) Die European Commodity Clearing AG ist eine Tochtergesellschaft der European Energy Exchange AG, die als assoziiert eingestuft ist.<br />
F-169
Wesentliche Beziehungen zu sonstigen nahe stehenden Unternehmen<br />
Betrag der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />
Quartal zum<br />
Quartal zum<br />
31. März 2011 31. März 2010 31. März 2011 31. März 2010<br />
Mio. E Mio. E<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen der<br />
Eurex Zürich AG für die SIX Swiss<br />
Exchange AG 7,0 7,0 4,7 4,4<br />
Im Rahmen der Akquisition bereitgestelltes<br />
Darlehen der SIX Group AG für die STOXX<br />
Ltd. und hierfür angefallene Zinsen �0,1 �0,1 �11,2 �15,3<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen von<br />
der SIX Group AG für die STOXX Ltd. �1,2 �0,7 �1,2 �0,7<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen der<br />
SIX Swiss Exchange AG für die Eurex<br />
Zürich AG �2,0 �1,8 �1,0 �0,8<br />
Betrieb und Entwicklung von Eurex-Software<br />
durch die Deutsche Börse AG (zum 31. März<br />
2010 Deutsche Börse Systems AG) für die<br />
SIX Swiss Exchange AG 4,1 4,4 2,9 2,5<br />
Büro- und administrative Dienstleistungen der<br />
SIX Swiss Exchange AG für die Eurex<br />
Frankfurt AG �1,0 �0,9 �0,3 0<br />
Erlösweiterleitung der Eurex-Entgelte von der<br />
Eurex Zürich AG an die SIX Swiss<br />
Exchange AG k.A. k.A. �16,8 �14,9<br />
Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />
Deutsche Börse AG (zum 31. März 2010<br />
Deutsche Börse Systems AG) für die<br />
BrainTrade Gesellschaft für Börsensysteme<br />
mbH 3,9 4,4 1,6 1,7<br />
Betrieb des Parketthandelssystems durch die<br />
BrainTrade Gesellschaft für Börsensysteme<br />
mbH für die Deutsche Börse AG 1,6 �2,1 �0,9 �0,9<br />
Sonstige Beziehungen zu Unternehmen, mit<br />
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht — — 0,1 0,1<br />
Summe �22,1 �23,9<br />
Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen<br />
Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der<br />
Gruppe Deutsche Börse direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Die Gruppe Deutsche Börse zählt<br />
die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für Zwecke des IAS 24 zu Personen in Schlüsselpositionen.<br />
Im Rahmen der geplanten Transaktion der Gruppe Deutsche Börse mit der NYSE Euronext hat die Deutsche<br />
Börse AG mit der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Mayer Brown LLP, Washington, sowie J.P. Morgan<br />
Securities Inc., New York, Verträge über den Bezug von Beratungsdienstleistungen abgeschlossen. In der<br />
Berichtsperiode waren drei Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Börse AG gleichzeitig in Schlüsselpositionen<br />
dieser Gesellschaften tätig. Im ersten Quartal 2011 hat die Gruppe Deutsche Börse in Zusammenhang<br />
mit dieser Transaktion insgesamt 0,2 Mio. A für Beratungsleistungen an die Deutsche Bank AG gezahlt.<br />
9. Mitarbeiter<br />
Mitarbeiter<br />
31. März 2011<br />
Quartal zum<br />
31. März 2010<br />
Im Periodendurchschnitt beschäftigt 3.481 3.589<br />
Am Bilanzstichtag beschäftigt 3.507 3.588<br />
F-170
Unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften betrug die Mitarbeiterkapazität im Quartalsdurchschnitt 3.234,5<br />
(Q1/2010: 3.377).<br />
Frankfurt am Main, den 28. April 2011<br />
Deutsche Börse AG<br />
Der Vorstand<br />
Reto Francioni Andreas Preuß Frank Gerstenschläger<br />
Michael Kuhn Gregor Pottmeyer Jeffrey Tessler<br />
F-171
(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)
INHALTSVERZEICHNIS ANLAGEN<br />
Anlage A — Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und Änderungsvertrag Nr. 1<br />
zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ...................... G-2<br />
Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco ........................................ G-70<br />
Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco. ............... G-105<br />
Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco ...... G-122<br />
Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP ......................... G-127<br />
Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc. ......................... G-132<br />
Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC ........................... G-136<br />
G-1
ANLAGE A — VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />
und Änderungsvertrag Nr. 1 zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
G-2
UNTERSCHRIFTSFASSUNG<br />
Unverbindliche Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche<br />
VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />
(BUSINESS COMBINATION AGREEMENT)<br />
zwischen<br />
NYSE EURONEXT<br />
DEUTSCHE BÖRSE AG<br />
ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />
und<br />
POMME MERGER CORPORATION<br />
vom 15. Februar 2011<br />
G-3
INHALTSVERZEICHNIS<br />
ARTIKEL I<br />
DAS TAUSCHANGEBOT<br />
Ziffer 1.1. Das Tauschangebot .................................................... G-8<br />
Ziffer 1.2. Auswirkungen des Tauschangebots auf Deutsche Börse-Aktienoptionen ............. G-11<br />
Ziffer 1.3. Mitwirkung bei der Übermittlung des Tauschangebots ..........................<br />
ARTIKEL II<br />
DIE VERSCHMELZUNG<br />
G-11<br />
Ziffer 2.1. Bestellung des Treuhänders .............................................. G-11<br />
Ziffer 2.2. Aktien der Verschmelzungsgesellschaft ..................................... G-11<br />
Ziffer 2.3. Die Verschmelzung .................................................... G-11<br />
Ziffer 2.4. Closing ............................................................ G-12<br />
Ziffer 2.5. Wirksamkeitszeitpunkt . ................................................ G-12<br />
Ziffer 2.6. Tausch bei Verschmelzung .............................................. G-12<br />
Ziffer 2.7. Auswirkungen der Verschmelzung auf die Aktien ............................. G-12<br />
Ziffer 2.8. Auswirkungen der Verschmelzung auf NYSE Euronext-Aktienoptionen und<br />
aktienbasierte Leistungen ............................................. G-13<br />
Ziffer 2.9. Übergabe der Verschmelzungsgegenleistung. ................................. G-14<br />
Ziffer 2.10. Restrukturierung der Verschmelzung .......................................<br />
ARTIKEL III<br />
UMSTRUKTURIERUNG NACH DEM CLOSING<br />
G-16<br />
Ziffer 3.1. Umstrukturierung nach dem Closing ....................................... G-16<br />
Ziffer 3.2. Mitwirkung von NYSE Euronext und Deutsche Börse..........................<br />
ARTIKEL IV<br />
MAßGEBLICHE DOKUMENTE SOWIE ZUKÜNFTIGE STRUKTUR UND<br />
GESCHÄFTSMODELL DER HOLDCO-GRUPPE<br />
G-17<br />
Ziffer 4.1. Satzung, Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und Geschäftsordnung des Global<br />
Executive Committee; Gründungsurkunden von Tochtergesellschaften der Holdco .... G-17<br />
Ziffer 4.2. Zukünftige Struktur und Geschäftsmodell der Holdco-Gruppe .................... G-19<br />
Ziffer 4.3. Verfügbarkeit des FPI-Status für die Holdco .................................<br />
ARTIKEL V<br />
VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG ZUM<br />
WIRKSAMKEITSZEITPUNKT<br />
G-20<br />
Ziffer 5.1. Verwaltungsrat und Verwaltungsratsausschüsse der Holdco; Geschäftsleitung der<br />
Holdco-Gruppe ..................................................... G-20<br />
Ziffer 5.2. Geschäftsleitung der Holdco-Gruppe .......................................<br />
ARTIKEL VI<br />
ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN<br />
G-21<br />
Ziffer 6.1. Zusicherungen und Gewährleistungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse .... G-21<br />
Ziffer 6.2. Zusicherungen und Gewährleistungen der Holdco und der Verschmelzungsgesellschaft . .<br />
ARTIKEL VII<br />
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN<br />
G-30<br />
Ziffer 7.1. Vorläufige operative Tätigkeit ............................................ G-31<br />
Ziffer 7.2. Übernahmeangebote . . . ................................................ G-33<br />
Ziffer 7.3. Hauptversammlungen; Angebotsempfehlung ................................. G-36<br />
G-4
Ziffer 7.4. Angemessene Anstrengungen; aufsichtsrechtliche Einreichungen .................. G-36<br />
Ziffer 7.5. Zugangsrechte ....................................................... G-38<br />
Ziffer 7.6. Börsenzulassung ...................................................... G-39<br />
Ziffer 7.7. Veröffentlichungen .................................................... G-39<br />
Ziffer 7.8. Bestimmte steuerliche Angelegenheiten ..................................... G-39<br />
Ziffer 7.9. Auslagen ........................................................... G-39<br />
Ziffer 7.10. Freistellung; Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für<br />
Vermögensschäden) . . ................................................ G-40<br />
Ziffer 7.11. Sonstige Maßnahmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse ................ G-41<br />
Ziffer 7.12. Holdco-Kapitalerhöhung ................................................ G-42<br />
Ziffer 7.13. Mitarbeiterangelegenheiten ..............................................<br />
ARTIKEL VIII<br />
VERSCHMELZUNGSBEDINGUNGEN<br />
G-42<br />
Ziffer 8.1. Bedingung für die Verpflichtung der NYSE Euronext zum Vollzug der Verschmelzung . .<br />
ARTIKEL IX<br />
VERTRAGSBEENDIGUNG<br />
G-43<br />
Ziffer 9.1. Einvernehmliche Beendigung ............................................ G-43<br />
Ziffer 9.2. Kündigung durch die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse................... G-43<br />
Ziffer 9.3. Kündigung durch die NYSE Euronext ...................................... G-44<br />
Ziffer 9.4. Kündigung durch die Deutsche Börse ...................................... G-44<br />
Ziffer 9.5. Folgen einer Beendigung oder Kündigung ...................................<br />
ARTIKEL X<br />
VERSCHIEDENES UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
G-45<br />
Ziffer 10.1. Fortbestehen ......................................................... G-46<br />
Ziffer 10.2. Vertragsänderungen. ................................................... G-46<br />
Ziffer 10.3. Verzicht auf Bedingungen ............................................... G-47<br />
Ziffer 10.4. Ausfertigungen ....................................................... G-47<br />
Ziffer 10.5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND .......................... G-48<br />
Ziffer 10.6. Offenlegungsmitteilungen ............................................... G-49<br />
Ziffer 10.7. Mitteilungen ......................................................... G-49<br />
Ziffer 10.8. Gesamte Vereinbarung . ................................................ G-50<br />
Ziffer 10.9. Kein Vertrag zugunsten Dritter ........................................... G-50<br />
Ziffer 10.10. Verpflichtungen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext .................... G-50<br />
Ziffer 10.11. Verkehrsteuern ....................................................... G-50<br />
Ziffer 10.12. Begriffsbestimmungen . ................................................ G-50<br />
Ziffer 10.13. Salvatorische Klausel . . ................................................ G-50<br />
Ziffer 10.14. Auslegung .......................................................... G-51<br />
Ziffer 10.15. Abtretung ........................................................... G-51<br />
Annex I – Begriffsbestimmungen . ................................................ G-53<br />
Annex II – Bedingungen für den Vollzug des Tauschangebots ............................. G-56<br />
Anlage A – Muster Satzung Holdco 1)<br />
Anlage B – Muster Geschäftsordnung des Verwaltungsrats Holdco 2)<br />
Anlage C – Muster Geschäftsordnung des Global Executive Committee 3)<br />
Anmerkungen:<br />
1) Ist in diesem Dokument nicht abgedruckt.<br />
2) Ist in diesem Dokument als Anlage C abgedruckt.<br />
3) Ist in diesem Dokument als Anlage D abgedruckt.<br />
G-5
Anhang I – Muster Verwaltungs- und Hauptversammlungsbeschlüsse der Holdco 4)<br />
Anhang II – Kenntnis der NYSE Euronext 4)<br />
Anhang III – Kenntnis der Deutsche Börse 4)<br />
Anmerkung:<br />
4) Auf einen Abdruck in diesem Dokument wurde verzichtet.<br />
G-6
VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />
Dieser VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS (dieser ,,Vertrag“) vom<br />
15. Februar 2011 wird zwischen der NYSE Euronext, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />
Delaware (,,NYSE Euronext“), der Deutsche Börse AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland (,,Deutsche Börse‘‘), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer naamloze vennootschap<br />
nach dem Recht der Niederlande (,,Holdco“), und der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des Staates Delaware und neu gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft der Holdco (,,Verschmelzungsgesellschaft“)<br />
geschlossen.<br />
PRÄAMBEL<br />
Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beabsichtigen einen strategischen Zusammenschluss ihrer<br />
Unternehmen.<br />
Dazu beabsichtigen die Vertragsparteien Folgendes nach Maßgabe dieses Vertrags: (a) die Holdco<br />
unterbreitet ein öffentliches Tauschangebot nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbsund<br />
Übernahmegesetzes (in jeweils geltender Fassung, das ,,WpÜG“) und des U.S. Securities Exchange Act of<br />
1934, in jeweils geltender Fassung (einschließlich der dazu erlassenen Vorschriften (rules and regulations), der<br />
,,Exchange Act“), zum Erwerb aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Deutsche Börse (die<br />
,,Deutsche Börse-Aktien“), gemäß dem jede eingereichte und nicht zurückgezogene Deutsche Börse-Aktie, die zum<br />
Tausch angenommen wird, gegen eine (das ,,Deutsche Börse-Umtauschverhältnis“) Stammaktie der Holdco,<br />
Nennwert EUR 1,00 je Aktie, (,,Holdco-Aktie“) getauscht wird (dieses Angebot wird in seiner jeweils nach<br />
Maßgabe dieses Vertrags geltenden Form als ,,Tauschangebot“ bezeichnet); und (b) unmittelbar nach dem Erwerb<br />
der Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebot wird die Verschmelzungsgesellschaft auf die NYSE<br />
Euronext verschmolzen (die ,,Verschmelzung“), wobei die NYSE Euronext nach der Verschmelzung als eine<br />
100%ige Tochtergesellschaft der Holdco fortbestehen und jede Stammaktie (share of common stock) der NYSE<br />
Euronext, Nennwert USD 0,01 je Aktie (die ,,NYSE Euronext-Aktien“) gegen einen Anspruch auf 0,47 (das ,,NYSE<br />
Euronext-Umtauschverhältnis“) Holdco-Aktien umgetauscht wird.<br />
Der Board of Directors der NYSE Euronext hat festgestellt, dass die Verschmelzung und die übrigen in<br />
diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen im Einklang mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der NYSE<br />
Euronext stehen, diesen dienen und dass sie im besten Interesse der Aktionäre der NYSE Euronext und ihrer<br />
Mitarbeiter und sonstigen Stakeholder liegen, und hat (a) diesem Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen,<br />
eingeschlossen der Verschmelzung, zugestimmt und diese für empfehlenswert erklärt und (b) beschlossen,<br />
den Aktionären der NYSE Euronext vorbehaltlich der anwendbaren Rechtsvorschriften zu empfehlen, diesem<br />
Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen zuzustimmen (diese Empfehlung wird als ,,NYSE Euronext-<br />
Empfehlung“ bezeichnet).<br />
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutsche Börse (zusammen die ,,Deutsche Börse-Gremien“) haben<br />
festgestellt, dass das Tauschangebot und die übrigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen im Einklang<br />
mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der Deutsche Börse stehen, diesen dienen und dass sie im besten<br />
Interesse der Aktionäre der Deutsche Börse und ihrer Mitarbeiter und sonstigen Stakeholder liegen, und haben<br />
(a) den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen, eingeschlossen dem Tauschangebot, zugestimmt und<br />
(b) beschlossen, dass sie im Rahmen ihrer Pflichten gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften in ihrer<br />
Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG den Aktionären der Deutsche Börse empfehlen werden,<br />
das Tauschangebot anzunehmen und ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen<br />
(diese Empfehlungen der beiden Deutsche Börse-Gremien werden zusammen als die ,,Deutsche Börse-Empfehlung“<br />
bezeichnet).<br />
Der alleinige Aktionär der Holdco und der Verwaltungsrat der Holdco (der ,,Holdco-Verwaltungsrat“)<br />
haben festgestellt, dass die Verschmelzung und das Tauschangebot und die übrigen in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Transaktionen im Einklang mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der Holdco stehen, diesen dienen und dass<br />
sie im besten Interesse der Holdco und ihrer Aktionäre liegen und haben diesem Vertrag und den darin<br />
vorgesehenen Transaktionen, eingeschlossen dem Tauschangebot, der Verschmelzung und der Holdco-Kapitalerhöhung,<br />
zugestimmt.<br />
Die Holdco, als alleinige Aktionärin der Verschmelzungsgesellschaft, und der Board of Directors der<br />
Verschmelzungsgesellschaft haben festgestellt, dass die Verschmelzung und die übrigen in diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Transaktionen im Einklang mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der Verschmelzungsgesellschaft<br />
stehen, diesen dienen und dass sie im Interesse der Verschmelzungsgesellschaft und ihres Aktionärs liegen<br />
G-7
und haben diesem Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen, eingeschlossen der Verschmelzung,<br />
zugestimmt.<br />
Für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax) ist beabsichtigt, dass (i) die<br />
Verschmelzung als ,,Reorganisation“(reorganization) im Sinne von Section 368(a) des U.S. Internal Revenue Code<br />
of 1986 in jeweils geltender Fassung (der ,,Code“) und der dazu erlassenen Vorschriften (rules and regulations) gilt<br />
und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen als eine Transaktion nach Section<br />
351(a) des Code gelten, (ii) die Verschmelzung unter eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung von<br />
Section 367(a)(1) des Code fällt, (iii) das Tauschangebot und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot<br />
zusammengenommen als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code gelten, und (iv) dieser Vertrag ein<br />
,,Reorganisationsplan“ (plan of reorganization) ist und hiermit als solcher beschlossen wird.<br />
Für Zwecke der deutschen Besteuerung soll das Tauschangebot nicht dazu führen, dass den Aktionären<br />
der Deutsche Börse ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entsteht.<br />
Die einzelnen Vertragsparteien möchten im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestimmte Zusicherungen,<br />
Gewährleistungen, Verpflichtungserklärungen und sonstige Erklärungen abgeben.<br />
DIES VORAUSGESCHICKT und vor dem Hintergrund der Zusicherungen, Gewährleistungen, Verpflichtungserklärungen<br />
und sonstigen Erklärungen in diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien, was folgt:<br />
Ziffer 1.1. Das Tauschangebot.<br />
ARTIKEL I<br />
DAS TAUSCHANGEBOT<br />
(a) Veröffentlichung des Tauschangebots. Am Tag des Abschlusses dieses Vertrags wird die Holdco<br />
(i) den maßgeblichen Börsen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (,,<strong>BaFin</strong>“) ihre Absicht zur<br />
Unterbreitung des Tauschangebots mitteilen und (ii) ihre Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots (die<br />
,,Angebotsveröffentlichung“) gemäß § 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 WpÜG veröffentlichen; die entsprechende Angebotsveröffentlichung<br />
enthält eine Beschreibung der Angebotsgegenleistung und weitere Angaben zum Tauschangebot,<br />
die nach Ansicht der Parteien für die weitere Kommunikation mit den Aktionären erforderlich oder zweckdienlich<br />
sind, bis das Tauschangebot von der <strong>BaFin</strong> genehmigt wurde. Am Tag des Abschlusses dieses Vertrags veröffentlichen<br />
die Deutsche Börse und die NYSE Euronext eine erste Pressemitteilung gemäß Ziffer 7.7 und die<br />
Deutsche Börse veröffentlicht eine Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (,,WpHG“) mit dem<br />
Inhalt, dass die Deutsche Börse-Gremien der Meinung sind, dass ein strategischer Unternehmenszusammenschluss<br />
zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse im besten Interesse der Deutsche Börse und ihrer Aktionäre<br />
ist, und die Deutsche Börse-Gremien beschlossen haben, dass sie entsprechend ihrer Pflichten gemäß den<br />
anwendbaren Rechtsvorschriften in ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG den Aktionären<br />
der Deutsche Börse empfehlen werden, das Tauschangebot anzunehmen und ihre Deutsche Börse-Aktien im<br />
Rahmen des Tauschangebots einzureichen. Der Wortlaut der nach dieser Ziffer 1.1(a) erforderlichen Angebotsveröffentlichung<br />
ist soweit praktikabel vorab zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse abzustimmen.<br />
(b) Einreichung der <strong>Angebotsunterlage</strong>n bei Aufsichtsbehörden. Sobald als praktikabel nach<br />
Abschluss dieses Vertrags erstellen die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco ein oder mehrere<br />
Registrierungsdokumente (registration statements) auf Form F-4 (zusammen mit etwaigen Nachträgen und<br />
Ergänzungen als ,,Registrierungsdokument“ bezeichnet) zur Registrierung von Angebot und Verkauf der im<br />
Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien, und die Holdco reicht diese<br />
bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die ,,SEC“) ein. Das Registrierungsdokument enthält (1) einen<br />
Proxy Statement/Prospekt (der ,,Proxy Statement/Prospekt“) für die NYSE Euronext-Hauptversammlung, bei der<br />
über diesen Vertrag beschlossen werden soll und bestimmte nach der Verschmelzung geltende Aspekte der Satzung<br />
der Holdco gebilligt werden sollen, und (2) einen Prospekt, der als Prospekt verwendet werden soll, der an<br />
US-Inhaber von Deutsche Börse-Aktien (und, soweit das beiderseitige Einverständnis von NYSE Euronext und<br />
Deutsche Börse vorliegt, an die Inhaber von American Depositary Shares, die einen Anspruch auf Deutsche<br />
Börse-Aktien verbriefen) für das Tauschangebot verschickt wird (der ,,US-Angebotsprospekt“, zusammen mit dem<br />
Proxy Statement/Prospekt als ,,F-4-Prospekte“ bezeichnet). Falls die Holdco das Registrierungsdokument bei der<br />
SEC einreicht, bevor die <strong>BaFin</strong> den Angebotsprospekt genehmigt (oder, falls früher, bevor die im WpÜG für die<br />
Prüfung vorgesehene Frist abläuft), so reicht die Holdco das Registrierungsdokument auf vertraulicher Basis bei der<br />
SEC ein, soweit die SEC eine vertrauliche Einreichung zulässt. Rechtzeitig vor dem Annahmezeitpunkt erstellen<br />
NYSE Euronext, Deutsche Börse und Holdco (i) einen Zulassungsprospekt (der ,,Prospekt für die Zulassung“) nach<br />
den niederländischen Rechtsvorschriften (der soweit wie praktikabel mit dem Inhalt der <strong>Angebotsunterlage</strong>n in<br />
G-8
Bezug auf NYSE Euronext, Deutsche Börse und Holdco sowie deren jeweiliges Geschäft identisch ist) und<br />
(ii) Anträge zur Bekanntgabe des Prospekts für die Zulassung bei den zuständigen Behörden in Deutschland und<br />
Frankreich, und die Holdco reicht die vorgenannten Unterlagen bei der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
(Autoriteit Financiële Markten) (die ,,AFM“) ein, um die Zulassung der Holdco-Aktien zum Handel an den<br />
regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext Paris zu erreichen. An dem Tag, der acht<br />
Wochen nach der Angebotsveröffentlichung liegt, oder gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt, der nach<br />
geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist, reicht die Holdco eine <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß dem WpÜG bei der<br />
<strong>BaFin</strong> ein, der die nach § 7 Wertpapierprospektgesetz (,,WpPG“) i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der<br />
Kommission vom 29. April 2004 erforderlichen Informationen für Börsennotierung und Angebot und weitere<br />
Informationen beigefügt sind, die die Parteien für erforderlich oder zweckdienlich halten (der ,,Angebotsprospekt“,<br />
zusammen mit den F-4-Prospekten als ,,<strong>Angebotsunterlage</strong>n“ bezeichnet) sowie das entsprechende Muster einer<br />
Übertragungserklärung und sonstige weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Tauschangebot; dies gilt mit<br />
der folgenden Maßgabe: falls die Parteien zustimmen, kann die Holdco, anstatt den Angebotsprospekt bei der <strong>BaFin</strong><br />
einzureichen, (x) eine <strong>Angebotsunterlage</strong> mit den Angaben nach § 11 WpÜG bei der <strong>BaFin</strong> einreichen und ferner<br />
(y) bei der AFM einen Wertpapierprospekt einreichen, der die nach geltenden niederländischen Rechtsvorschriften<br />
i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 erforderlichen Informationen für<br />
Börsennotierung und Angebot und weitere Informationen enthält, die die Parteien für erforderlich oder zweckdienlich<br />
halten (in diesem Fall bilden diese <strong>Angebotsunterlage</strong> und der Wertpapierprospekt zusammen den<br />
,,Angebotsprospekt“ für die Zwecke dieses Vertrags), um die Zulassung dieses Wertpapierprospekts, der den<br />
maßgeblichen Prospektvorschriften für das Angebot von Holdco-Aktien als Gegenleistung bei dem Tauschangebot<br />
und der Verschmelzung entspricht, im Rahmen des sog. Passporting-Verfahrens zu erreichen. NYSE Euronext,<br />
Deutsche Börse und Holdco vereinbaren vorbehaltlich geltender Rechtsvorschriften, dass die Angaben in den<br />
<strong>Angebotsunterlage</strong>n über die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco sowie deren jeweiliges Geschäft<br />
soweit wie praktikabel inhaltlich identisch sein sollen. Die Parteien verpflichten sich, von ihnen zur Verwendung in<br />
den <strong>Angebotsunterlage</strong>n zur Verfügung gestellte Informationen umgehend zu korrigieren, sofern und soweit<br />
Informationen in wesentlicher Hinsicht falsch oder irreführend geworden sind, oder wie gegebenenfalls anderweitig<br />
nach geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. Die Angaben im Proxy Statement/Prospekt zu wesentlichen<br />
Folgen der Verschmelzung im Zusammenhang mit US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax) für<br />
Inhaber von Stammaktien (common stock) der NYSE Euronext müssen eine Beschreibung der wesentlichen Folgen<br />
der Verschmelzung im Zusammenhang mit US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax)für Inhaber von<br />
Stammaktien der NYSE Euronext im Falle eines Verzichts auf die Bedingung nach Absatz II.(b)(ii) von Annex II<br />
enthalten. Die Parteien verpflichten sich vorbehaltlich von Ziffer 7.4(c), alle Maßnahmen zu ergreifen, die<br />
erforderlich sind, damit die entsprechend korrigierten <strong>Angebotsunterlage</strong>n bei der SEC, der <strong>BaFin</strong> und gegebenenfalls<br />
auch der AFM eingereicht werden und an die Inhaber von NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche<br />
Börse-Aktien weitergegeben werden, jeweils sofern und soweit nach geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. So<br />
bald als praktikabel vor dem Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung beantragt die Holdco die<br />
Zulassung ihres gesamten gezeichneten Grundkapitals zum Handel an den regulierten Märkten der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse und der Euronext Paris auf Basis des Prospekts für die Zulassung.<br />
(c) Beginn des Tauschangebots. Nach der Genehmigung der Bedingungen des Tauschangebots und<br />
des von der Holdco eingereichten Angebotsprospekts gemäß Ziffer 1.1(b) durch die <strong>BaFin</strong> (oder nach Ablauf der im<br />
WpÜG für die Prüfung vorgesehenen Frist) wird die Holdco (i) den Angebotsprospekt ohne schuldhaftes Zögern<br />
gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG veröffentlichen und damit das Tauschangebot beginnen und (ii) am Tag dieser<br />
Veröffentlichung den US-Angebotsprospekt sowie das entsprechende Muster einer Übertragungserklärung und<br />
sonstige weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Tauschangebot gemäß Rule 424 des U.S. Securities Act of<br />
1933, in jeweils geltender Fassung (der ,,Securities Act“) bei der SEC einreichen und den US-Angebotsprospekt<br />
und die betreffenden Dokumente gemäß Rule 14d-4 zum Exchange Act den Aktionären der Deutsche Börse<br />
übermitteln. Falls nach geltenden Rechtsvorschriften zulässig, können NYSE Euronext und Deutsche Börse<br />
einvernehmlich beschließen, dass die Holdco das Tauschangebot in zwei oder mehr separate Tauschangebote<br />
aufteilt, u. a. ein separates US-Angebot und ein Nicht-US-Angebot. Wird das Tauschangebot in mehrere Tauschangebote<br />
aufgeteilt, so gilt jeder Verweis auf das ,,Tauschangebot“ in diesem Vertrag und seinen Annexen als<br />
Verweis auf diese separaten Angebote, sofern der Kontext nicht etwas anderes erfordert.<br />
(d) Angebotsgegenleistung. Jede von der Holdco gemäß dem Tauschangebot (auch während der<br />
weiteren Annahmefrist) angenommene Deutsche Börse-Aktie wird gegen eine Holdco-Aktie getauscht (die<br />
,,Angebotsgegenleistung“). Falls sich zwischen dem Abschluss dieses Vertrags und dem Zeitpunkt, zu dem eine<br />
Deutsche Börse-Aktie gemäß dem Tauschangebot zum Tausch angenommen wird, Anzahl oder Gattung der im<br />
Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-Aktien durch eine Stockdividende, eine<br />
Unterteilung, Gattungsänderung, Rekapitalisierung, einen Aktiensplit, eine Zusammenlegung oder einen<br />
Umtausch von Aktien geändert haben oder ein vergleichbares Ereignis eingetreten ist, so wird die<br />
G-9
Angebotsgegenleistung unbeschadet des vorstehenden Satzes angemessen und anteilig angepasst, damit der<br />
Inhaber der betreffenden Deutsche Börse-Aktie wirtschaftlich so gestellt wird, wie dies in diesem Vertrag vor<br />
dem betreffenden Ereignis vorgesehen war.<br />
(e) Annahmefrist des Tauschangebots. Die Annahmefrist des Tauschangebots endet zu einem<br />
Zeitpunkt (dieser, gegebenenfalls gemäß diesem Vertrag und geltenden Rechtsvorschriften verschobene Zeitpunkt<br />
wird als ,,Ablaufzeitpunkt“ bezeichnet) an dem früheren der folgenden Tage: (i) 10 Wochen nach Beginn des<br />
Tauschangebots gemäß Ziffer 1.1(c) und (ii) der Beendigungszeitpunkt; dies gilt mit der Maßgabe, dass (A) der<br />
Ablaufzeitpunkt in keinem Fall an einem Tag liegt, der früher als 20 Geschäftstage (business days) (nach der<br />
Definition in Rule 14d-1(g)(3) zum Exchange Act) nach dem Tag (einschließlich) liegt, an dem das Tauschangebot<br />
beginnt; und (B) es der Holdco gestattet ist, den Ablaufzeitpunkt zu verschieben, sofern die Verschiebung nach den<br />
geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist und die NYSE Euronext und die Deutsche Börse dieser Verschiebung<br />
einvernehmlich zustimmen.<br />
(f) Bedingungen für das Tauschangebot. Die Verpflichtung der Holdco, Deutsche Börse-Aktien, die<br />
wirksam eingereicht und vor Ablauf des Tauschangebots nicht zurückgezogen wurden, zum Tausch anzunehmen<br />
und zu tauschen, ist ausschließlich bedingt durch die Erfüllung der in Annex II aufgeführten aufschiebenden<br />
Bedingungen oder den Verzicht darauf (die ,,Angebotsbedingungen“), einschließlich der Bedingung, dass eine Zahl<br />
an Deutsche Börse-Aktien, die mindestens 75 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien auf Voll<br />
Verwässerter Basis zum Ablaufzeitpunkt entspricht, wirksam gemäß den Bestimmungen des Tauschangebots vor<br />
dem Ablaufzeitpunkt eingereicht und nicht zurückgezogen wurde, jeweils gemäß den geltenden Rechtsvorschriften<br />
(die ,,Mindestbedingung“). Im Sinne dieses Vertrags bedeutet ,,Voll Verwässerte Basis“ zu einem beliebigen<br />
Zeitpunkt die zu diesem Zeitpunkt begebene und im Umlauf befindliche Zahl an Deutsche Börse-Aktien unter<br />
Berücksichtigung aller Deutsche Börse-Aktien, die bei Wandlung von Wandelanleihen der Deutsche Börse oder bei<br />
Ausübung von Optionen, Optionsscheinen oder Rechten zum Erwerb oder zur Zeichnung von Anteilen am<br />
Grundkapital der Deutsche Börse auszugeben sind.<br />
(g) Sonstige Bestimmungen des Tauschangebots. Vor Beginn des Tauschangebots wird die Deutsche<br />
Börse den Prozentsatz ihres von US-amerikanischen Inhabern gehaltenen Grundkapitals angemessen gemäß<br />
Anweisung (Instruction) 2für Subsections (c) und (d) der Exchange Act Rule 14d-1 feststellen. Erfüllt das<br />
Tauschangebot die Voraussetzungen eines ,,Tier II“-Angebots nach Rule 14d-1(d) zum Exchange Act, so wird die<br />
Holdco das Tauschangebot im Rahmen der Ausnahmeregelungen für ,,Tier II“-Angebote gemäß Rule 14d-1(d) zum<br />
Exchange Act durchführen. Vorbehaltlich ihrer Pflichten nach den geltenden Rechtsvorschriften stellt die Deutsche<br />
Börse Informationen zur Verfügung, die die NYSE Euronext und die Holdco in angemessenem Rahmen verlangen,<br />
um der NYSE Euronext und der Holdco die Feststellung zu ermöglichen, dass US-amerikanische Inhaber nicht<br />
mehr als 40 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien halten, und wirkt darüber hinaus bei ihren<br />
angemessenen Nachfragen mit. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen von Regulation 14E des<br />
Exchange Act, modifiziert durch anwendbare Ausnahmeregelungen gemäß Rule 14d-1(d)(2) zum Exchange Act,<br />
einzuhalten und vereinbaren, dass die Bedingungen des Tauschangebots so umzusetzen sind, dass diese Bestimmungen<br />
eingehalten werden.<br />
(h) Änderung von und Verzicht auf Bedingungen des Tauschangebots. Gestattet die <strong>BaFin</strong> die<br />
Veröffentlichung des Angebotsprospekts nur in einer Form, die nicht den Bestimmungen dieses Vertrags entspricht,<br />
so arbeiten die Vertragsparteien nach Treu und Glauben zusammen, um den Angebotsprospekt so abzuändern, dass<br />
er den von der <strong>BaFin</strong> geforderten Änderungen und dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht. Unbeschadet<br />
anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag sind die Parteien unter keinen Umständen verpflichtet, eine<br />
Änderung von oder einen Verzicht auf in diesem Vertrag vorgesehene Bedingungen des Tauschangebots ohne die<br />
vorherige schriftliche Zustimmung sowohl der Deutsche Börse als auch der NYSE Euronext zu vereinbaren; dies<br />
gilt auch fürÄnderungen der Form oder Höhe der Angebotsgegenleistung, der Anzahl an Deutsche Börse-Aktien,<br />
die im Tauschangebot erworben werden sollen, fürÄnderungen der Bedingungen für das Tauschangebot oder eine<br />
Verkürzung der Frist, innerhalb derer das Tauschangebot angenommen werden kann, oder Änderungen oder<br />
Ergänzungen von Bestimmungen des Tauschangebots in einer Art und Weise, die zu Nachteilen für die Inhaber von<br />
NYSE Euronext-Aktien oder die Inhaber von Deutsche Börse-Aktien führen. Den Parteien ist bekannt und sie<br />
stimmen zu, dass gemäß § 21 WpÜG ein Verzicht auf oder eine Änderung von Angebotsbedingungen grundsätzlich<br />
nur bis zum Ende des Werktags vor Ablauf der im Angebotsprospekt veröffentlichten Frist zulässig ist.<br />
(i) Closing des Tauschangebots. Sofern dieser Vertrag nicht zuvor gemäß Artikel IX beendet wurde<br />
und vorbehaltlich der vorherigen Erfüllung der Angebotsbedingungen oder des Verzichts darauf, vollzieht die<br />
Holdco das Tauschangebot umgehend nach Maßgabe seiner Bestimmungen und den geltenden Rechtsvorschriften<br />
und nimmt alle Deutsche Börse-Aktien, die wirksam gemäß dem Tauschangebot eingereicht und nicht zurückgezogen<br />
wurden, zum Tausch an und tauscht diese (der Zeitpunkt, zu dem die Holdco alle wirksam eingereichten<br />
G-10
und nicht zurückgezogen Deutsche Börse-Aktien zum Tausch annimmt und tauscht, wird als ,,Annahmezeitpunkt“<br />
bezeichnet).<br />
(j) Weitere Annahmefrist. Nach dem Ablaufzeitpunkt und der Erfüllung der Angebotsbedingungen<br />
oder dem Verzicht darauf durch die Holdco, mit Ausnahme der Angebotsbedingungen in Absatz I.(b), I.(c), I.(e),<br />
I.(f), I.(g), II.(b) und/oder III.(b) von Annex II, führt die Holdco eine weitere Annahmefrist für das Tauschangebot<br />
nach Maßgabe des WpÜG durch, während derer die Holdco anbieten wird, alle übrigen im Umlauf befindlichen<br />
Deutsche Börse-Aktien zu erwerben.<br />
(k) Einbehalt. Die Holdco, die Deutsche Börse und der Treuhänder sind berechtigt, von der<br />
Angebotsgegenleistung, die an einen Inhaber von Deutsche Börse-Aktien, der diese einreicht, zu leisten ist,<br />
Beträge abzuziehen und einzubehalten, die sie gemäß dem Code und den dazu erlassenen Vorschriften oder nach<br />
bundesstaatlichen, lokalen oder außerhalb der USA geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen bei einer solchen<br />
Leistung abziehen und einbehalten müssen. Soweit solche Beträge von oder für die Holdco, die Deutsche Börse<br />
bzw. den Treuhänder entsprechend abgezogen und einbehalten und an die zuständige Regierungsbehörde weitergeleitet<br />
werden, gelten diese abgezogenen und einbehaltenen Beträge für alle Zwecke dieses Vertrags als an den<br />
Inhaber der Deutsche Börse-Aktien ausgezahlt, für die der Abzug und Einbehalt vorgenommen wurde.<br />
Ziffer 1.2. Auswirkungen des Tauschangebots auf Deutsche Börse-Aktienoptionen. Sofern die NYSE<br />
Euronext und die Deutsche Börse nicht etwas anderes vereinbaren und vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften<br />
beinhaltet das Tauschangebot kein Angebot zum Erwerb von im Umlauf befindlichen Optionen auf den<br />
Kauf von Deutsche Börse-Aktien, es beinhaltet jedoch nach Maßgabe des WpÜG ein Angebot zum Erwerb von<br />
Deutsche Börse-Aktien, die vor dem Ablaufzeitpunkt infolge der Ausübung einer Option erworben bzw. gezeichnet<br />
wurden.<br />
Ziffer 1.3. Mitwirkung bei der Übermittlung des Tauschangebots. Im Zusammenhang mit dem Tauschangebot<br />
wird die Deutsche Börse, soweit dies im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften steht, der Holdco<br />
umgehend Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, wie dies die Holdco oder ihre Vertreter in<br />
angemessenem Rahmen für die Übermittlung des Tauschangebots an die eingetragenen und wirtschaftlichen<br />
Inhaber von Deutsche Börse-Aktien verlangen.<br />
ARTIKEL II<br />
DIE VERSCHMELZUNG<br />
Ziffer 2.1. Bestellung des Treuhänders. Sobald wie möglich nach Abschluss dieses Vertrags bestellt die<br />
Holdco eine US-amerikanische Bank oder Treuhandgesellschaft oder ein anderes unabhängiges Finanzinstitut in<br />
den Vereinigten Staaten, die bzw. das für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext billigerweise akzeptabel ist<br />
(der ,,Treuhänder“), u. a. als Treuhänder und Umtauschstelle für die Verschmelzung und für die Leistung der<br />
Verschmelzungsgegenleistung an die ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext. Die NYSE Euronext und die<br />
Holdco schließen mit dem Treuhänder einen Treuhändervertrag (der ,,Treuhändervertrag“), in dem die Aufgaben<br />
und Pflichten des Treuhänders im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags geregelt werden.<br />
Ziffer 2.2. Aktien der Verschmelzungsgesellschaft. Die Verschmelzungsgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des Staates Delaware und hat bei der Verschmelzung eine wesentliche Funktion. Außer<br />
soweit im unmittelbar folgenden Satz bestimmt bzw. vorgesehen, gehören der Holdco 100 % des im Umlauf<br />
befindlichen Grundkapitals der Verschmelzungsgesellschaft. Lediglich zum Zweck der in diesem Artikel II<br />
beschriebenen Transaktionen und vorbehaltlich der Bestimmungen des Treuhändervertrags veranlasst die Holdco<br />
mindestens einen Tag vor dem Wirksamkeitszeitpunkt, dass der Treuhänder als Treuhänder der Holdco (für den<br />
Zeitraum vor dem Wirksamkeitszeitpunkt) als eingetragener Inhaber aller begebenen und im Umlauf befindlichen<br />
Stammaktien (shares of common stock) der Verschmelzungsgesellschaft, mit einem Nennwert von USD 0.01 je<br />
Aktie, (die ,,Aktien der Verschmelzungsgesellschaft“) eingetragen wird.<br />
Ziffer 2.3. Die Verschmelzung. Nach Maßgabe dieses Vertrags und des Delaware General Corporation<br />
Law, in jeweils geltender Fassung (das ,,DGCL“), wird die Verschmelzung, in deren Rahmen die Verschmelzungsgesellschaft<br />
auf die NYSE Euronext verschmolzen wird, zum Wirksamkeitszeitpunkt wirksam, wobei die<br />
NYSE Euronext nach der Verschmelzung fortbesteht (das ,,Fortbestehende Unternehmen“) und die Verschmelzungsgesellschaft<br />
als eigenständige Rechtspersönlichkeit erlischt. Das Fortbestehende Unternehmen besteht nach<br />
dem Recht des Staates Delaware fort, mit allen Rechten, Vorrechten, Befreiungen, Befugnissen und Konzessionen,<br />
unberührt von der Verschmelzung, außer soweit in diesem Artikel II etwas anderes bestimmt ist. Nach der<br />
Verschmelzung ist das Fortbestehende Unternehmen vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 2.6 eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der Holdco. Die Verschmelzung hat die im DGCL vorgesehenen Auswirkungen.<br />
G-11
Ziffer 2.4. Closing. Das Closing der Verschmelzung (das ,,Closing“) findet in den Büroräumen von<br />
Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, 51 West 52 nd Street, New York, New York 10019, an dem Tag statt, an dem der<br />
Annahmezeitpunkt eintritt, es sei denn, NYSE Euronext und Deutsche Börse vereinbaren einen späteren Zeitpunkt<br />
oder einen anderen Ort (der ,,Closing-Termin“).<br />
Ziffer 2.5. Wirksamkeitszeitpunkt.<br />
(a) Am Closing-Termin reicht die NYSE Euronext eine Erklärung über die Verschmelzung<br />
(certificate of merger) (das ,,Certificate of Merger“) bei dem Secretary of State von Delaware ein, und zwar in<br />
der Form, die nach den einschlägigen Bestimmungen des DGCL vorgeschrieben ist und entsprechend ausgestellt<br />
und anerkannt wird, und nimmt alle sonstigen nach dem DGCL vorgeschriebenen Einreichungen und Eintragungen<br />
vor.<br />
(b) Die Verschmelzung wird wirksam (i) an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem das Certificate<br />
of Merger ordnungsgemäß bei dem Secretary of State des Staates Delaware eingereicht wird, wie es zur Bewirkung<br />
der Verschmelzung erforderlich ist, oder (ii) an einem späteren Tag und Zeitpunkt, den die NYSE Euronext und die<br />
Deutsche Börse vereinbaren und der im Certificate of Merger anzugeben ist (der Zeitpunkt, zu dem die Verschmelzung<br />
wirksam wird, ist der ,,Wirksamkeitszeitpunkt“). Die Parteien werden dafür Sorge tragen, dass der Wirksamkeitszeitpunkt<br />
unmittelbar nach dem Annahmezeitpunkt eintritt.<br />
Ziffer 2.6. Tausch bei Verschmelzung. Nach Maßgabe dieses Vertrags und des Treuhändervertrags und<br />
gemäß den Bestimmungen von § 2:94b des niederländischen Zivilgesetzbuches geschieht Folgendes am Closing-<br />
Termin so bald wie möglich nach dem Wirksamkeitszeitpunkt:<br />
(a) Der Treuhänder, handelnd als Umtauschstelle und ausschließlich für Rechnung der ehemaligen<br />
Aktionäre der NYSE Euronext, bringt für Rechnung der ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext alle begebenen<br />
und im Umlauf befindlichen Stammaktien des Fortbestehenden Unternehmens, mit einem Nennwert von USD 0,01<br />
je Aktie (,,Aktien des Fortbestehenden Unternehmens“), die ausschließlich für Rechnung und zugunsten der<br />
ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext gemäß Ziffer 2.7(b) an den Treuhänder ausgegeben wurden, als<br />
Sacheinlage (inbreng op aandelen anders dan in geld) in die Holdco ein.<br />
(b) Als Gegenleistung für die Einbringung gemäß Ziffer 2.6(a) gibt die Holdco an den Treuhänder<br />
ausschließlich für Rechnung und zugunsten der ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext die Höchstzahl an<br />
Holdco-Aktien, die gemäß Ziffer 2.7(a)(i) auszugeben ist, zur Lieferung an die entsprechend berechtigten<br />
Empfänger der Verschmelzungsgegenleistung aus und liefert sie an diese (diese Holdco-Aktien werden als<br />
,,Umtauschfonds“ bezeichnet). Zum Wirksamkeitszeitpunkt gelten die Pflichten der Holdco und des Treuhänders<br />
aus Ziffer 2.6 unbedingt.<br />
Ziffer 2.7. Auswirkungen der Verschmelzung auf die Aktien.<br />
(a) Infolge der Verschmelzung und ohne Maßnahmen seitens der Inhaber von Anteilen am Gesellschaftskapital<br />
der NYSE Euronext, der Holdco, der Deutsche Börse oder der Verschmelzungsgesellschaft geschieht<br />
Folgendes zum Wirksamkeitszeitpunkt:<br />
(i) Jede vor dem Wirksamkeitszeitpunkt begebene und im Umlauf befindliche NYSE Euronext-Aktie<br />
(außer NYSE Euronext-Aktien, die sich unmittelbar im Eigentum der NYSE Euronext oder der Verschmelzungsgesellschaft<br />
befinden und die jeweils nicht für Dritte gehalten werden (jeweils eine ,,Ausgeschlossene<br />
Aktie“)) wird automatisch in das Recht umgewandelt, 0,47 voll eingezahlte und nicht nachzahlungspflichtige<br />
Holdco-Aktien (dieser Betrag an Holdco-Aktien wird als ,,Verschmelzungsgegenleistung“ bezeichnet) zu<br />
erhalten. Falls sich zwischen dem Abschluss dieses Vertrags und dem Wirksamkeitszeitpunkt Anzahl oder<br />
Gattung der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-Aktien durch eine<br />
Stockdividende, eine Unterteilung, Gattungsänderung, Rekapitalisierung, einen Aktiensplit, eine Zusammenlegung<br />
oder einen Umtausch von Aktien geändert haben oder ein vergleichbares Ereignis eingetreten ist, so<br />
wird die Verschmelzungsgegenleistung unbeschadet des vorstehenden Satzes angemessen und anteilig<br />
angepasst, damit der Inhaber der betreffenden NYSE Euronext-Aktie wirtschaftlich so gestellt wird, wie<br />
dies in diesem Vertrag vor dem betreffenden Ereignis vorgesehen war.<br />
(ii) Jede Ausgeschlossene Aktie ist nicht mehr im Umlauf befindlich, wird ohne Gegenleistung<br />
eingezogen und erlischt.<br />
(iii) Jede begebene und unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Umlauf befindliche Aktie der<br />
Verschmelzungsgesellschaft ist nicht mehr im Umlauf befindlich und wird eingezogen.<br />
(b) Unmittelbar nach dem Wirksamkeitszeitpunkt gibt das Fortbestehende Unternehmen an den<br />
Treuhänder ausschließlich für Rechnung und zugunsten der ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext Aktien des<br />
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Fortbestehenden Unternehmens in einer Zahl aus, die der Gesamtzahl der unmittelbar vor der Verschmelzung im<br />
Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien entspricht.<br />
(c) Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt befinden sich keine NYSE Euronext-Aktien mehr im Umlauf<br />
und alle NYSE Euronext-Aktien werden eingezogen und erlöschen. Jeder Eintrag in den Büchern der NYSE<br />
Euronext oder ihrer Transferstelle, der zuvor NYSE Euronext-Aktien verkörpert hat (die ,,Buchmäßigen Anteile“),<br />
verkörpert danach nur das Recht auf den Erhalt der Verschmelzungsgegenleistung und etwaiger Ausschüttungen<br />
oder Dividenden gemäß Ziffer 2.9(c). Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt werden in dem Aktienregister des Fortbestehenden<br />
Unternehmens keine weiteren Übertragungen von unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im<br />
Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien mehr eingetragen. Werden nach dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
Buchmäßige Anteile, die zuvor NYSE Euronext-Aktien verkörperten, dem Fortbestehenden Unternehmen oder<br />
dem Treuhänder vorgelegt, gleich aus welchem Grund, so werden sie nach Maßgabe dieses Artikels II eingezogen<br />
und getauscht.<br />
(d) Gemäß Section 262 des DGCL stehen den Inhabern von NYSE Euronext-Aktien im Zusammenhang<br />
mit der Verschmelzung keine Bewertungsrechte (appraisal rights) zu.<br />
Ziffer 2.8. Auswirkungen der Verschmelzung auf NYSE Euronext-Aktienoptionen und Aktien-basierte<br />
Leistungen.<br />
(a) Jede Option zum Erwerb von NYSE Euronext-Aktien (eine ,,NYSE Euronext-Aktienoption“),<br />
die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der NYSE Euronext für Mitarbeiter und Führungskräfte (die ,,NYSE<br />
Euronext-Aktienoptionsprogramme“) gewährt wurde, gleich ob bereits ausübbar oder nicht, die sich unmittelbar<br />
vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Umlauf befindet, verbrieft nicht mehr das Recht zum Erwerb von NYSE<br />
Euronext-Aktien und wird zum Wirksamkeitszeitpunkt in eine Aktienoption zum Erwerb von Holdco-Aktien (eine<br />
,,Holdco-Aktienoption“) umgewandelt, wobei im Wesentlichen dieselben Bedingungen gelten wie die, die im<br />
Rahmen der jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoption galten. Die Anzahl an Holdco-Aktien aus der jeweiligen<br />
Holdco-Aktienoption (auf eine ganze Aktie abgerundet) entspricht der Anzahl an NYSE Euronext-Aktien aus der<br />
jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoption unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt multipliziert mit der<br />
Verschmelzungsgegenleistung (nach Anpassung gemäß Ziffer 2.7(a)(i)), und die Holdco-Aktienoption hat einen<br />
Ausübungspreis je Aktie (aufgerundet auf einen ganzen US$-Cent-Betrag), der dem Ausübungspreis je Aktie für<br />
die jeweilige NYSE Euronext-Aktienoption unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt dividiert durch die<br />
Verschmelzungsgegenleistung (nach Anpassung gemäß Ziffer 2.7(a)(i)) entspricht.<br />
(b) Zum Wirksamkeitszeitpunkt verbrieft, vorbehaltlich des letzten Satzes dieser Ziffer 2.8(b), jede<br />
in NYSE Euronext-Aktien bemessene Restricted Stock Unit oder Deferred Stock Unit (jeweils eine ,,NYSE<br />
Euronext-Aktien-basierte Leistung“), gleich ob bereits ausübbar oder nicht, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
im Umlauf befindet, nicht mehr eine Restricted Stock Unit oder Deferred Stock Unit in Bezug<br />
auf NYSE Euronext-Aktien und wird zum Wirksamkeitszeitpunkt in eine auf Holdco-Aktien lautende Restricted<br />
Stock Unit bzw. Deferred Stock Unit (eine ,,Holdco-Aktien-basierte Leistung“) umgewandelt und es gelten im<br />
Wesentlichen dieselben Bedingungen dafür wie die, die im Rahmen der jeweiligen NYSE Euronext-Aktienbasierte<br />
Leistungen galten. Die Anzahl an Holdco-Aktien aus der jeweiligen Holdco-Aktien-basierten Leistung<br />
(auf eine ganze Aktie abgerundet) entspricht der Anzahl an NYSE Euronext-Aktien aus der NYSE Euronext-<br />
Aktien-basierten Leistung unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt multipliziert mit der Verschmelzungsgegenleistung<br />
(nach Anpassung gemäß Ziffer 2.7(a)(i)). Alle im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE<br />
Euronext oder des Stock Incentive Plan 2006 der NYSE Euronext gewährten Restricted Stock Units, die sich<br />
unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Umlauf befinden, werden (i), soweit sie noch nicht ausübbar<br />
geworden sind, zum Wirksamkeitszeitpunkt ausübbar und (ii) zum Wirksamkeitszeitpunkt geleistet; dies gilt mit<br />
der Maßgabe, dass in Bezug auf solche Aktien-basierte Leistungen, bei denen es sich um eine aufgeschobene<br />
Vergütung (deferred compensation) im Sinne von Section 409A des Code handelt, diese Leistung zu dem Termin<br />
erfolgt, zu dem sie gemäß der maßgeblichen Vereinbarung erfolgen würde, wenn diese Ziffer 2.8(b)(ii) keine<br />
Anwendung fände.<br />
(c) So bald wie praktikabel nach dem Wirksamkeitszeitpunkt lässt die Holdco den Inhabern von<br />
NYSE Euronext-Aktienoptionen und NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen geeignete Mitteilungen<br />
zukommen, denen die Rechte dieser Inhaber aus den jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoptionsprogrammen<br />
und den Vereinbarungen über die Gewährung der jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoptionen und NYSE Euronext-<br />
Aktien-basierten Leistungen zu entnehmen sind und aus denen hervorgeht, dass die jeweiligen NYSE Euronext-<br />
Aktienoptionen und NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen und Vereinbarungen von der Holdco<br />
übernommen wurden und im Wesentlichen zu denselben Bedingungen fort gelten (jedoch vorbehaltlich der nach<br />
dieser Ziffer 2.8 erforderlichen Anpassungen nach Wirksamwerden der Verschmelzung und der Bestimmungen der<br />
NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme und des Treuhändervertrags).<br />
G-13
(d) Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt ergreift die NYSE Euronext alle erforderlichen Maßnahmen<br />
zur Anpassung der NYSE Euronext-Aktienoptionen und NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen gemäß<br />
dieser Ziffer 2.8. Die Holdco behält eine Zahl an Holdco-Aktien, die mindestens der Zahl an Holdco-Aktien<br />
entspricht, für die infolge der in dieser Ziffer 2.8 vorgesehenen Maßnahmen Holdco-Aktienoptionen und Holdco-<br />
Aktien-basierte Leistungen bestehen, für die Ausgabe zurück.<br />
(e) So bald wie praktikabel nach dem Wirksamkeitszeitpunkt reicht die Holdco ein Registrierungsdokument<br />
(registration statement) auf Form S-8 (oder einem dieses ersetzenden Formular oder, falls Form S-8 nicht<br />
verfügbar ist, auf anderen geeigneten Formularen) für die Holdco-Aktien ein, für die entsprechende Holdco-<br />
Aktienoptionen und Holdco-Aktien-basierte Leistungen bestehen, und hält die Geltung des Registrierungsdokuments<br />
bzw. der Registrierungsdokumente aufrecht (und hält den Prospekt bzw. die Prospekte darin auf aktuellem<br />
Stand), solange sich die jeweiligen Holdco-Aktienoptionen und Holdco-Aktien-basierten Leistungen im Umlauf<br />
befinden.<br />
Ziffer 2.9. Übergabe der Verschmelzungsgegenleistung.<br />
(a) Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung. Die NYSE Euronext und die Holdco tragen<br />
dafür Sorge, dass der Treuhänder den eingetragenen Inhabern von NYSE Euronext-Aktien (außer den Inhabern<br />
Ausgeschlossener Aktien) so bald wie praktikabel nach dem Wirksamkeitszeitpunkt geeignete Übertragungsunterlagen<br />
(die ,,Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung“) übermittelt, in denen diesen Inhabern die<br />
Wirksamkeit der Verschmelzung und das Verfahren zur Erteilung von Weisungen an den Treuhänder zur Vornahme<br />
der Übertragung und Einziehung der Buchmäßigen Anteile gegen Leistung der Verschmelzungsgegenleistung<br />
mitgeteilt wird. Darüber hinaus enthält die Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung Bestimmungen, die<br />
die NYSE Euronext und die Holdco in angemessenem Rahmen vorgeben.<br />
(b) Verschmelzungsgegenleistung. Nach dem Wirksamkeitszeitpunkt und nachdem Weisungen an<br />
den Treuhänder, mit denen die Ermächtigung zur Übertragung und Einziehung von Buchmäßigen Anteile nach<br />
Maßgabe der Verschmelzungsbezogenen Übertragungserklärung gewährt wird, erteilt wurden und nachdem<br />
gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt wurden, die der Treuhänder in angemessenem Rahmen verlangt,<br />
hat der Inhaber der jeweiligen Buchmäßigen Anteile im Gegenzug Anspruch auf Erhalt (i) der Zahl an Holdco-<br />
Aktien in Bezug auf die gesamte Verschmelzungsgegenleistung, auf die er gemäß Ziffer 2.7 Anspruch hat (nach<br />
Berücksichtigung aller zum betreffenden Zeitpunkt von dem Inhaber gehaltenen NYSE Euronext-Aktien) und<br />
(ii) einer Geldleistung anstelle von Aktienspitzen, auf die er gemäß Ziffer 2.9(d) Anspruch hat, sowie in Bezug auf<br />
Dividenden und sonstige Ausschüttungen, auf die er gemäß Ziffer 2.9(c) Anspruch hat, und der Treuhänder muss<br />
diese Leistungen den einzelnen Inhaber (vorbehaltlich Ziffer 2.9(f)) zukommen lassen. Die Buchmäßigen Anteile,<br />
die Gegenstand der Ermächtigung sind, werden umgehend eingezogen. Beträge, die bei einer solchen Übertragung<br />
und Einziehung Buchmäßiger Anteile zu zahlen sind, werden nicht verzinst. Mit der Ausgabe und Leistung der bei<br />
Umtausch von NYSE Euronext-Aktien nach Maßgabe dieser Ziffer 2.9(b) ausgegebenen und geleisteten Holdco-<br />
Aktien (einschließlich von Geldleistungen anstelle von Aktienspitzen gemäß Ziffer 2.09(d)) gelten alle Ansprüche<br />
aus den betreffenden NYSE Euronext-Aktien als in vollem Umfang befriedigt. Im Fall einer Übereignung von<br />
NYSE Euronext-Aktien, die nicht im Aktienregister der NYSE Euronext eingetragen wird, kann die entsprechende<br />
Zahl an Holdco-Aktien vom Treuhänder auf den Erwerber übertragen werden, sofern dem Treuhänder schriftliche<br />
Weisungen vorgelegt werden, mit denen die Ermächtigung zur Übertragung der Buchmäßigen Anteile erteilt wird,<br />
jeweils nebst allen Unterlagen, die erforderlich sind, um die Übertragung zu belegen und zu bewirken und um zu<br />
belegen, dass alle anfallenden Steuern für die Übertragung von Aktien gezahlt wurden. Sind Holdco-Aktien an eine<br />
Person zu liefern, bei der es sich nicht um den Inhaber, auf dessen Namen die Buchmäßigen Anteile eingetragen<br />
sind, handelt, so ist Voraussetzung für den betreffenden Tausch, dass die Person, die die Lieferung verlangt, alle<br />
Verkehr- und sonstige ähnliche Steuern zahlt, die infolge der Übertragung von Holdco-Aktien auf eine Person, bei<br />
der es sich nicht um den eingetragenen Inhaber von Buchmäßigen Anteilen handelt, anfallen, oder zur Zufriedenheit<br />
der Holdco oder des Treuhänder darlegt, dass die Steuern gezahlt wurden oder nicht anfallen. Im Sinne<br />
dieses Vertrags bezeichnet der Begriff ,,Person“ natürliche Personen, Körperschaften (auch gemeinnützige<br />
Körperschaften), offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung,<br />
Joint Ventures, Vermögensmassen, Trusts, Vereinigungen, Organisationen, Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorgane<br />
oder sonstige Rechtsträger jedweder Art. ,,Selbstregulierungsorgan“ bezeichnet<br />
US-amerikanische oder andere Kommissionen, Organe, Räte oder Stellen, die keine Regierungsbehörden sind,<br />
aber mit der Beaufsichtigung oder Regulierung von Brokern, Händlern, Wertpapierübernahme oder Wertpapierhandel,<br />
Wertpapierbörsen, Warenbörsen, elektronischen Kommunikationsnetzen, Versicherungsgesellschaften<br />
oder Versicherungsvertretern, Investmentgesellschaften oder Anlageberatern betraut sind.<br />
(c) Ausschüttungen auf nicht getauschte Aktien; Beschlussfassung. Alle gemäß Ziffer 2.6(b) auf den<br />
Treuhänder zu übertragenden Holdco-Aktien gelten als zum Wirksamkeitszeitpunkt begeben und im Umlauf<br />
G-14
efindlich, und wenn jeweils eine Dividende oder sonstige Ausschüttung auf Holdco-Aktien von der Holdco<br />
beschlossen wird, deren Stichtag auf den Wirksamkeitszeitpunkt oder danach fällt, so umfasst der entsprechende<br />
Beschluss Dividenden oder sonstige Ausschüttungen auf alle gemäß diesem Vertrag auszugebenden Holdco-<br />
Aktien. An Inhaber von Buchmäßigen Anteilen werden keine Dividenden oder sonstige Ausschüttungen auf<br />
Holdco-Aktien ausgezahlt, bis die in diesem Artikel II und nach Maßgabe der Verschmelzungsbezogenen<br />
Übertragungserklärung vorgesehenen Weisungen für Übertragung und Einziehung und gegebenenfalls weitere<br />
Unterlagen, die der Treuhänder in angemessenem Rahmen gemäß Ziffer 2.9(b) verlangt, dem Treuhänder vorgelegt<br />
wurden. Vorbehaltlich der Auswirkungen geltender Rechtsvorschriften und nachdem dem Treuhänder die betreffenden<br />
Weisungen für die Buchmäßigen Anteile erteilt wurden, wird Folgendes im Gegenzug an den Inhaber von<br />
Holdco-Aktien ausgegeben, ohne das Zinsen anfallen: (A) zum Zeitpunkt der Vorlage bzw. Erteilung der<br />
Weisungen die Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, die einen Stichtag nach dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
haben und bis dahin auf die betreffenden Holdco-Aktien zu zahlen sind und noch nicht ausgezahlt wurden, und<br />
(B) am maßgeblichen Zahltag die Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, die einen Stichtag nach dem<br />
Wirksamkeitszeitpunkt und einen Zahltag nach der Vorlage haben und auf die betreffenden Holdco-Aktien zu<br />
zahlen sind.<br />
(d) Aktienspitzen. Bei der Verschmelzung werden keine Spitzenbeträge von Holdco-Aktien an<br />
Inhaber von NYSE Euronext-Aktien ausgegeben. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags erhält<br />
jeder Inhaber von NYSE Euronext-Aktien, die gemäß Ziffer 2.7(a) umgetauscht wurden, und der anderenfalls<br />
Anspruch auf den Erhalt eines Bruchteils einer Holdco-Aktie gehabt hätte, vom Treuhänder stattdessen eine<br />
Geldleistung (ohne Zinsen) in einer Höhe, die dem Anteil des Inhabers am Nettoerlös aus dem vom Treuhänder für<br />
alle betreffenden Inhaber vorzunehmenden Verkauf von Holdco-Aktien entspricht, die anderenfalls ausgegeben<br />
worden wären (die ,,Überschüssigen Verschmelzungsaktien“). Der Verkauf der Überschüssigen Verschmelzungsaktien<br />
durch den Treuhänder wird an der New York Stock Exchange und der Frankfurter Wertpapierbörse über<br />
einen oder mehrere Marktteilnehmer der New York Stock Exchange bzw. der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />
soweit praktikabel in Mindestschlussgrößen bzw. Roundlots ausgeführt. Bis der Nettoerlös aus dem Verkauf an die<br />
betreffenden Inhaber von NYSE Euronext-Aktien ausgeschüttet wurde, hält der Treuhänder den Nettoerlös<br />
treuhänderisch für die Inhaber (das ,,Vermögen für Spitzenbeträge“). Die Holdco trägt alle Provisionen, Verkehrsteuern<br />
und sonstigen transaktionsbezogenen Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Überschüssigen<br />
Verschmelzungsaktien entstehen. Der Treuhänder stellt den Anteil am Vermögen für Spitzenbeträge<br />
fest, auf den die einzelnen Inhaber von NYSE Euronext-Aktien gegebenenfalls Anspruch haben, indem er den<br />
Gesamtbetrag des Nettoerlöses, aus dem das Vermögen für Spitzenbeträge besteht, mit einem Bruch multipliziert,<br />
in dessen Zähler der Spitzenbetrag steht, auf den der betreffende Inhaber von NYSE Euronext-Aktien Anspruch hat,<br />
und in dessen Nenner der Gesamtbetrag der Spitzenbeträge steht, auf den alle Inhaber von NYSE Euronext-Aktien<br />
Anspruch haben. Sobald als praktikabel nach der Feststellung der an Inhaber von NYSE Euronext-Aktien<br />
gegebenenfalls anstelle von Spitzenbeträgen zu zahlenden Geldleistung stellt der Treuhänder die betreffenden<br />
Beträge den jeweiligen Inhabern von NYSE Euronext-Aktien zur Verfügung. Ein solcher Verkauf findet jeweils<br />
innerhalb von zehn Geschäftstagen oder gegebenenfalls innerhalb eines nach geltenden Rechtsvorschriften<br />
vorgeschriebenen kürzeren Zeitraums nach dem Wirksamkeitszeitpunkt statt.<br />
(e) Einbehaltungsrechte. Die Holdco, das Fortbestehende Unternehmen und der Treuhänder sind<br />
berechtigt, von Beträgen, die gemäß diesem Artikel II an Personen zu zahlen sind, die unmittelbar vor dem<br />
Wirksamkeitszeitpunkt Inhaber von NYSE Euronext-Aktien, NYSE Euronext-Aktienoptionen oder NYSE Euronext-Aktien-basierten<br />
Leistungen waren, Beträge abzuziehen und einzubehalten, die diese Personen gemäß dem<br />
Code oder nach bundesstaatlichen, lokalen oder außerhalb der USA geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen bei<br />
einer solchen Leistung abziehen und einbehalten müssen. Soweit solche Beträge von oder für die Holdco, das<br />
Fortbestehende Unternehmen bzw. den Treuhänder entsprechend abgezogen und einbehalten und an die zuständige<br />
Regierungsbehörde weitergeleitet werden, gelten diese abgezogenen und einbehaltenen Beträge für alle Zwecke<br />
dieses Vertrags als an den Inhaber der NYSE Euronext-Aktien, NYSE Euronext-Aktienoptionen bzw. NYSE<br />
Euronext-Aktien-basierten Leistungen ausgezahlt, für die der Abzug und Einbehalt vorgenommen wurde.<br />
(f) Beendigung des Umtauschfonds und des Vermögens für Spitzenbeträge. Der Teil des Umtauschfonds<br />
und des Vermögens für Spitzenbeträge, auf den 180 Tage nach dem Wirksamkeitszeitpunkt von den<br />
ehemaligen Aktionären der NYSE Euronext kein Anspruch geltend gemacht wurde, ist an die Holdco auszukehren.<br />
Ehemalige Aktionäre der NYSE Euronext, die bis dahin nicht entsprechend den Bestimmungen dieses Artikels II<br />
vorgegangen sind, können danach Ansprüche auf Lieferung von Holdco-Aktien oder Leistungen aus dem<br />
Vermögen für Spitzenbeträge für diese Aktionäre und auf Zahlung von Dividenden und sonstigen Ausschüttungen<br />
in Bezug auf Holdco-Aktien dieser Aktionäre, die gemäß diesem Artikel II bei Erteilung schriftlicher Weisungen<br />
gegenüber dem Treuhänder für die Übertragung und Einziehung von Buchmäßigen Anteilen, jeweils ohne Zinsen,<br />
zu zahlen bzw. auszugeben sind, nur gegenüber der Holdco geltend machen. Unbeschadet der vorstehenden<br />
G-15
Bestimmungen haften die Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse, die Verschmelzungsgesellschaft, der<br />
Treuhänder oder sonstige Personen nicht gegenüber ehemaligen Inhabern von NYSE Euronext-Aktien für Beträge,<br />
die gemäß anwendbaren Rechtsvorschriften zu aufgegebenen Eigentum, Heimfall (escheat) oder ähnlichen<br />
Vorschriften ordnungsgemäß einer öffentlich-rechtlichen Stelle übergeben wurden.<br />
Ziffer 2.10. Restrukturierung der Verschmelzung. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die NYSE<br />
Euronext die Verschmelzung mit der vorherigen Zustimmung der Deutsche Börse restrukturieren kann; dies gilt<br />
mit der Maßgabe, dass die Restrukturierung nicht dazu führen darf, dass (i) die Verschmelzungsgegenleistung<br />
gemindert oder ihre Form geändert wird, (ii) der Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />
erheblich verzögert oder verhindert wird, (iii) die Qualifizierung der Verschmelzung als Reorganisation (reorganization)<br />
im Sinne von Section 368(a) des Code und/oder die Qualifizierung der Verschmelzung und des<br />
Tauschangebots zusammengenommen als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code verhindert oder erheblich<br />
behindert wird oder (iv) die Qualifizierung des Tauschangebots und/oder der Verschmelzung und des Tauschangebots<br />
zusammengenommen als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code verhindert oder erheblich<br />
behindert wird.<br />
ARTIKEL III<br />
UMSTRUKTURIERUNG NACH DEM CLOSING<br />
Ziffer 3.1. Umstrukturierung nach dem Closing.<br />
(a) Die Holdco beabsichtigt, gleichzeitig mit dem Closing oder sobald als praktikabel danach, eine<br />
oder mehrere Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung vorzunehmen (die ,,Umstrukturierung nach dem<br />
Closing“), mit denen die rechtliche und operative Integration der Deutsche Börse mit der Holdco und ihren<br />
Tochtergesellschaften, soweit wie nach geltenden Rechtsvorschriften zulässig, erreicht werden soll.<br />
(b) Die Umstrukturierung nach dem Closing kann die folgenden Maßnahmen umfassen, von denen<br />
jede erforderlichenfalls durch die Deutsche Börse-Gremien grundsätzlich gebilligt wurde bzw. gebilligt werden<br />
wird:<br />
(i) falls mindestens 95 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien von der Holdco erworben<br />
wurden, kann die Holdco (A) eine zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien durch die übrigen<br />
Aktionäre mittels eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff. des<br />
deutschen Aktiengesetzes (,,AktG“) oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff.<br />
WpÜG einleiten und (B) einen Beherrschungsvertrag und/oder, nach Wahl der Holdco, einen Beherrschungsund<br />
Gewinnabführungsvertrag abschließen, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als<br />
abhängiger Gesellschaft und mit Holdco-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse als<br />
Abfindung gemäß § 305 Abs. 2 AktG angeboten werden; und<br />
(ii) falls weniger als 95 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien von der Holdco erworben<br />
wurden, kann die Holdco einen Beherrschungsvertrag und/oder, nach ihrer Wahl, einen Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsvertrag abschließen, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als beherrschtem<br />
Unternehmen und mit Holdco-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse als<br />
Abfindung gemäß § 305 Abs. 2 AktG angeboten werden;<br />
dies gilt mit der Maßgabe, dass die Umstrukturierung nach dem Closing jeweils mit dem Ziel zu gestalten ist, den<br />
Inhabern von Deutsche Börse-Aktien, die ihre Deutsche Börse-Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots<br />
tauschen, dieselbe Zahl an Holdco-Aktien je Deutsche Börse-Aktie bzw. eine Abfindung bzw. Gegenleistung in<br />
derselben Höhe anzubieten (ohne Berücksichtigung einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung oder gegebenenfalls<br />
geltender Vorschriften zum Einbehalt von Beträgen), die sie im Rahmen des Tauschangebots erhalten<br />
hätten, wenn sie ihre Deutsche Börse-Aktien zum Tausch eingereicht hätten (wobei Inhaber von Deutsche<br />
Börse-Aktien bei der Umstrukturierung nach dem Closing unter bestimmten Umständen eine Abfindung bzw.<br />
Gegenleistung in einer anderem Höhe oder Form erhalten können, als sie im Rahmen des Tauschangebots erhalten<br />
hätten). Für den Fall, dass die Holdco beschließt, einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsvertrag gemäß dem vorstehenden Satz abzuschließen, verpflichtet sich die Deutsche Börse,<br />
diesen Beherrschungsvertrag und/oder, vorbehaltlich steuerlicher, rechtlicher, aufsichtsrechtlicher und betrieblicher<br />
Erwägungen, diesen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG,<br />
abzuschließen.<br />
(c) Die Holdco ist berechtigt, die Struktur der Umstrukturierung nach dem Closing zu ändern (sie<br />
kann u. a. entscheiden, ob der Beherrschungsvertrag und/oder der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
G-16
mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der Holdco in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer deutschen<br />
Europäischen Aktiengesellschaft (SE) anstelle der Holdco abgeschlossen werden soll); dies gilt mit der Maßgabe,<br />
dass dies gemäß geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen ist und, sofern der Beherrschungsvertrag mit der<br />
Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft<br />
der Holdco in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer deutschen Europäischen<br />
Aktiengesellschaft (SE) anstelle der Holdco abgeschlossen wird, ein zusätzlicher Beherrschungsvertrag mit der<br />
deutschen Aktiengesellschaft bzw. Europäischen Aktiengesellschaft (SE) als beherrschtem Unternehmen durch die<br />
Holdco abzuschließen ist. Die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse arbeiten zusammen, um<br />
etwaige steuerliche oder behördliche Freigabeerklärungen, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung nach<br />
dem Closing erforderlich oder zweckdienlich sind, zu ermitteln und einzuholen.<br />
Ziffer 3.2. Mitwirkung von NYSE Euronext und Deutsche Börse. Außer soweit dies nach geltenden<br />
Rechtsvorschriften untersagt ist oder den Vorschriften von Aufsichtsbehörden oder sonstigen Regierungsbehörden<br />
widerspricht, ergreifen die NYSE Euronext und die Deutsche Börse bei oder nach Abschluss dieses Vertrags alle<br />
Maßnahmen, die in angemessenem Rahmen erforderlich oder zweckdienlich sind, um die Umstrukturierung nach<br />
dem Closing durchzuführen, auf Verlangen der Holdco auch Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die Holdco<br />
und die Deutsche Börse einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
abschließen können; dies gilt mit der Maßgabe, dass die Umstrukturierung nach dem Closing nicht vor dem<br />
Wirksamkeitszeitpunkt wirksam sein muss.<br />
ARTIKEL IV<br />
MAßGEBLICHE DOKUMENTE SOWIE ZUKÜNFTIGE STRUKTUR UND<br />
GESCHÄFTSMODELL DER HOLDCO-GRUPPE<br />
Ziffer 4.1. Satzung, Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und Geschäftsordnung des Global Executive<br />
Committee; Gründungsurkunden von Tochtergesellschaften der Holdco.<br />
(a) Satzung, Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und Geschäftsordnung des Global Executive<br />
Committee. Vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die SEC und einer Aufsichtsbehörde führt/<br />
führen der/die alleinige(n) Aktionär(e) der Holdco Folgendes durch: (i) Verabschiedung der Satzung der Holdco<br />
(die ,,Holdco-Satzung“) in Form einer notariellen Urkunde, im Wesentlichen entsprechend dem diesem Vertrag als<br />
Anhang A beigefügten Muster, und (ii) Veranlassung des Holdco-Verwaltungsrats, die Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats der Holdco (die ,,Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats“) im Wesentlichen entsprechend<br />
dem diesem Vertrag als Anhang B beigefügten Muster und die Geschäftsordnung des Global Executive Committee<br />
der Holdco (die ,,Geschäftsordnung des Global Executive Committee“) im Wesentlichen entsprechend dem diesem<br />
Vertrag als Anhang C beigefügten Muster zu verabschieden, und zwar jeweils mit Wirkung zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />
bzw., sofern zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in gegenseitigem Einvernehmen<br />
vereinbart, zu einem früheren Zeitpunkt. Falls die SEC, eine Aufsichtsbehörde oder eine sonstige zuständige<br />
Regierungsbehörde, die im Hinblick auf die Erteilung einer Genehmigung für die in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Transaktionen zuständig ist, in Verbindung mit der Einholung einer Genehmigung, die für die in diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Transaktionen erforderlich ist, bzw. in sonstigem Zusammenhang verlangt, dass eine Änderung oder<br />
Ergänzung (1) des in diesem Vertrag vorgesehenen Musters der Holdco-Satzung, (2) des hierin vorgesehenen<br />
Musters der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats, (3) des hierin vorgesehenen Musters der Geschäftsordnung<br />
des Global Executive Committee, (4) des hierin vorgesehenen Musters der Beschlüsse zur Unternehmensführung<br />
oder (5) der Unternehmensführungsstruktur der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen die<br />
,,Holdco-Gruppe“), das bzw. die gemäß diesem Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt wirksam werden soll ((1) bis<br />
(5) zusammen die ,,Struktur der Unternehmensführung“), so erklären sich die NYSE Euronext, die Deutsche Börse,<br />
und die Holdco damit einverstanden, diese Muster bzw. die Unternehmensführungsstruktur in einer Weise zu<br />
ergänzen oder zu ändern, bei der die gemäß diesem Vertrag vorgesehene Ausgewogenheit der Struktur der<br />
Unternehmensführung, einschließlich der Ausgewogenheit der Befugnisse und Aufgaben zwischen dem Chairman<br />
der Holdco-Gruppe und dem Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, am Tag des Abschlusses dieses Vertrages<br />
soweit wie möglich eingehalten wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass weder die NYSE Euronext noch die Deutsche<br />
Börse verpflichtet ist, einer solchen Änderung oder Ergänzung zuzustimmen (und in diesem Fall die Holdco eine<br />
solche Änderung oder Ergänzung nicht umsetzt), wenn diese Änderung die gemäß diesem Vertrag vorgesehene<br />
Ausgewogenheit der Struktur der Unternehmensführung, einschließlich der Ausgewogenheit der Befugnisse und<br />
Aufgaben zwischen dem Chairman der Holdco-Gruppe und dem Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, am<br />
Tag des Abschlusses dieses Vertrages wesentlich ändern würde. Die Parteien erklären sich einverstanden und<br />
erkennen an, dass keine der folgenden Änderungen (allein oder zusammengenommen) als wesentliche Änderung<br />
G-17
der Struktur der Unternehmensführung gilt: (a) ein Erfordernis, die Beschränkungen, Beschlüsse oder Bestimmungen<br />
in den maßgeblichen Dokumenten der Holdco oder ihrer Tochtergesellschaften zu verabschieden, die den<br />
in der vorgeschlagenen Regeländerung (Mitteilungsnummer (Release No.) 34-56733; Aktenzeichen SR-<br />
ISE-2007-101) beschriebenen ähnlich sind, welche die International Securities Exchange, LLC in Verbindung<br />
mit ihrer Übernahme durch die Eurex Frankfurt AG beantragt hat (einschließlich Bestimmungen in Bezug auf<br />
Eigentumsverhältnisse und Stimmrechtsbeschränkungen, Gerichtsstand, Buchführung, Mitteilungen, Zusammenarbeit,<br />
Einhaltung des US-Wertpapierrechts, Vertraulichkeit, Wahrung der Unabhängigkeit von Selbstregulierungsstellen,<br />
Überlegungen der Führungspersonen hinsichtlich der Auswirkungen von Maßnahmen auf die Fähigkeit<br />
einer Börse, ihre Pflichten gemäß dem Exchange Act zu erfüllen, sowie die Umsetzung eines Trust nach dem Recht<br />
des Staates Delaware); und (b) ein Erfordernis, den Trust nach dem Recht des Staates Delaware und die Stiftung<br />
nach niederländischem Recht aufrechtzuerhalten, die derzeit für die NYSE Euronext bestehen. Die Parteien sind<br />
sich darüber einig und wurden von ihren jeweiligen niederländischen Rechtsberatern darauf hingewiesen, dass die<br />
in der Holdco-Satzung und der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats vorgesehenen Befugnisse und<br />
Aufgaben des Chairman der Holdco-Gruppe und des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe am Tag des<br />
Abschlusses dieses Vertrages dem am Tag des Abschlusses dieses Vertrages geltenden, anwendbaren niederländischen<br />
Recht (in Kenntnis, dass bestimmte dieser Befugnisse und Aufgaben nicht dem Niederländischen<br />
Corporate Governance-Kodex entsprechen und somit Abweichungen im Jahresabschluss der Holdco offenzulegen<br />
sind) sowie den Bestimmungen des derzeitigen Gesetzentwurfs 31 367 (Bestuur en toezicht) entsprechen, der<br />
derzeit der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments vorliegt. ,,Aufsichtsbehörden“ bezeichnet die SEC, die<br />
<strong>BaFin</strong>, die Deutschen Börsenaufsichtsbehörden, die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (Commission de<br />
Surveillance du Secteur Financier) und die luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde (Commissariat aux<br />
Assurances), die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), den niederländischen Finanzminister, den französischen<br />
Wirtschaftsminister, die französische Banken- und Versicherungsaufsichtsbehörde (Autorité de Contrôle<br />
Prudentiel), die belgische Banken, Finanz- und Versicherungsaufsichtsbehörde (De Commissie voor het Bank-,<br />
Financie- en Assurantiewezen) (die ,,CBFA“), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde AFM, die<br />
portugiesische Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários), die britische<br />
Financial Services Authority, die Monetary Authority von Singapur und das Kollegium der Aufsichtsbehörden<br />
sowie sonstige (von den Parteien einvernehmlich bestimmte) Aufsichtsbehörden, jeweils soweit die betreffende<br />
Behörde im jeweiligen Kontext befugt und zuständig ist. ,,Kollegium der Aufsichtsbehörden“ bezeichnet den<br />
Ausschuss der Vorsitzenden der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF, der AFM, der CBFA, der<br />
portugiesischen Wertpapiermarktsaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) sowie der<br />
britischen Financial Services Authority gemäß der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) vom<br />
24. Juni 2010. ,,Deutsche Börsenaufsichtsbehörden“ bezeichnet die Hessische Börsenaufsichtsbehörde, die<br />
Sächsische Börsenaufsichtsbehörde und die Berliner Börsenaufsichtsbehörde.<br />
(b) Änderung der Zulassungsvorschriften und Verfügbarkeit des FPI-Status (foreign private issuer)<br />
für die Holdco nach dem Wirksamkeitszeitpunkt. Zur Sicherstellung der Umsetzung der zwischen der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse vereinbarten Struktur der Unternehmensführung, insbesondere des Vorsitzes des<br />
Group Chairman im Nominierungsausschuss der Holdco und seine Mitgliedschaft im Vergütungsausschuss der<br />
Holdco, vereinbaren die Parteien folgende Vorgehensweise: Simultan, parallel und mit gleicher Priorität bemüht<br />
sich die NYSE Euronext nach zumutbaren Kräften um eine Änderung von Rules 303A.04 und 303A.05 der New<br />
York Stock Exchange Rules in der Weise, dass es gemäß diesen Vorschriften dem Chairman der Holdco-Gruppe<br />
gestattet ist, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Wirksamkeitszeitpunkt den Vorsitz des Nominierungsausschusses<br />
der Holdco zu übernehmen und Mitglied des Vergütungsausschusses der Holdco zu sein (die<br />
,,Änderung der Zulassungsvorschriften“), und bemüht sich die NYSE Euronext nach zumutbaren Kräften ohne<br />
Änderung der Struktur der Unternehmensführung — insbesondere der Regelung, dass nach dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
das Büro des Chief Executive Officer in New York angesiedelt sein soll — um eine Sicherstellung der<br />
Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung des FPI-Status (foreign private issuer) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt.<br />
Können die Parteien vor dem Datum, an dem die Änderung des Proxy Statements/Prospekts an die Aktionäre der<br />
NYSE Euronext versendet wird, nicht nachweisen, dass die Änderung der Zulassungsvorschriften genehmigt wird,<br />
oder dass die Holdco ihren FPI-Status nach dem Wirksamkeitszeitpunkt beibehält, erklären sich die NYSE<br />
Euronext und die Deutsche Börse bereit, die Struktur der Unternehmensführung entsprechend geltenden Rechtsvorschriften<br />
in der Weise zu ändern, dass ein von der Deutsche Börse vor dem Wirksamkeitszeitpunkt benannter<br />
Direktor vom Group Chairman nach dem Wirksamkeitszeitpunkt für das Amt des Vorsitzenden des Nominierungsausschusses<br />
und als Mitglied des Vergütungsausschusses nominiert wird, wobei sich die Parteien einig sind, dass<br />
der Group Chairman ein Dauerrecht zur Anwesenheit in den Sitzungen des Nominierungsausschusses und des<br />
Vergütungsausschusses hat, ohne dort stimmberechtigt zu sein. Darüber hinaus stellen die NYSE Euronext und die<br />
Deutsche Börse entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften sicher, dass der so von der Deutsche Börse benannte<br />
Direktor nach der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats (wie in der Holdco-Satzung definiert) für eine zweite<br />
G-18
Amtszeit von drei Jahren erneut als Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats, als Vorsitzender des Nominierungsausschusses<br />
und als Mitglied des Vergütungsausschusses des Holdco-Verwaltungsrats bestellt wird, wobei als<br />
vereinbart gilt, dass der Group Chairman auch während der zweiten Amtszeit des von der Deutsche Börse<br />
benannten Direktors im Verwaltungsrat bis zum Ende der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman ein<br />
Dauerrecht zur Anwesenheit hat, ohne stimmberechtigt zu sein.<br />
(c) Gründungsurkunden von Tochtergesellschaften der Holdco. Vorbehaltlich einer erforderlichen<br />
Genehmigung durch die SEC und anderer Aufsichtsbehörden ergreifen die Parteien alle Maßnahmen, die<br />
erforderlich sind, damit die Gründungsurkunden der Unternehmen, die ab dem Wirksamkeitszeitpunkt Tochtergesellschaften<br />
der Holdco sein werden, im Wesentlichen der zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse vereinbarten Form entsprechen.<br />
Ziffer 4.2. Zukünftige Struktur und Geschäftsmodell der Holdco-Gruppe. Vorbehaltlich der rechtlichen<br />
Befugnis des Holdco-Verwaltungsrats, des Executive Committee der Holdco sowie der Aktionäre der Holdco,<br />
etwas Anderes festzulegen, verfügen die Holdco und die Holdco-Gruppe ab dem Wirksamkeitszeitpunkt über<br />
folgende Eigenschaften:<br />
(a) Rechtsstruktur der Holdco-Gruppe. Die Holdco, mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, übernimmt<br />
nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung die Funktion einer <strong>Holding</strong>gesellschaft für den<br />
gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Um die Einhaltung aufsichtsrechtlicher<br />
Anforderungen und sonstiger geltender Rechtsvorschriften sowie eine hohe Kundennähe zu gewährleisten,werden<br />
weiterhin selbständige operative Tochterrechtsträger (separate operational subsidiary legal entities)in<br />
jedem der verschiedenen Länder, in denen die Deutsche Börse und die NYSE Euronext Wertpapierbörsen betreiben<br />
(d. h. in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich<br />
und Portugal) bestehen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden die Organisationsstruktur der<br />
Holdco-Gruppe im Hinblick darauf prüfen, dass diese unter Einbeziehung und Beachtung steuerlicher, aufsichtsrechtlicher<br />
und betrieblicher Erwägungen so organisiert wird, dass mittelfristig alle europäischen Unternehmen und<br />
Vermögenswerte der Holdco-Gruppe unmittelbar oder mittelbar von einem europäischen Rechtsträger und alle<br />
US-Unternehmen und -Vermögenswerte unmittelbar oder mittelbar von einem US-Rechtsträger gehalten werden.<br />
Im Hinblick auf die regionale Koordination aufsichtsrechtlicher Angelegenheiten beabsichtigen die NYSE<br />
Euronext und die Deutsche Börse zwei regionale Koordinatoren für die europäischen Unternehmen und die<br />
US-Unternehmen der Holdco-Gruppe zu bestellen. Die Struktur der Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe und die<br />
Verantwortlichkeiten der Bereichsleiter für ihren jeweiligen Geschäftsbereich werden davon nicht berührt.<br />
(b) Handelsplattformen. Nach dem Wirksamkeitszeitpunkt beschließen die NYSE Euronext und die<br />
Deutsche Börse unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse, die Handelsplattformen der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse zu harmonisieren. Vorbehaltlich weiterer Prüfung seitens der Parteien beabsichtigen<br />
diese die Migration:<br />
(i) auf zwei Plattformen, und zwar eine für das gemeinsame Kassageschäft und eine für das gemeinsame<br />
Derivatgeschäft der Holdco-Gruppe. Im Falle einer Migration auf zwei Plattformen beabsichtigen die NYSE<br />
Euronext und die Deutsche Börse vorbehaltlich weiterer Prüfung seitens der Parteien, dass eine dieser<br />
Plattformen eine derzeit von der NYSE Euronext genutzte Plattform und die andere eine derzeit von der<br />
Deutsche Börse genutzte Plattform sein wird; und/oder<br />
(ii) mittelfristig auf eine einzige Plattform sowohl für das Kassa- als auch das Derivatgeschäft der<br />
Holdco-Gruppe;<br />
mit der Maßgabe, dass diese Migration jeweils den Primärzielen der Synergiemaximierung und Schaffung eines<br />
effizient funktionierenden Marktes für Kunden zu entsprechen hat.<br />
(c) Struktur der Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe. Die Holdco-Gruppe verfügt über fünf<br />
globale Geschäftsbereiche an den folgenden Standorten:<br />
(i) Global Cash Trading and Listings mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in New York und<br />
folgenden Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und<br />
Paris;<br />
(ii) Global Derivatives mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in Frankfurt und folgenden<br />
Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Amsterdam, Chicago, London, New York und Zürich;<br />
(iii) Global Settlement and Custody mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in Frankfurt und<br />
folgenden Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Luxemburg, New York, Porto, Prag und<br />
Singapur, und dem in Luxemburg ansässigen Büro des Bereichsleiters;<br />
G-19
(iv) Technology Services/IT mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in New York und folgenden<br />
Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Belfast, Frankfurt, London, Luxemburg, Paris und Prag,<br />
und dem in Paris ansässigen Büro des Bereichsleiters; und<br />
(v) Market Data and Analytics mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in Frankfurt und folgenden<br />
Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): London, New York, Paris und Zürich.<br />
Die ,,Globale Drehscheibe (Global Hub)“ bezeichnet in Bezug auf einen globalen Geschäftsbereich der Holdco-<br />
Gruppe den Standort, von dem aus der jeweilige Geschäftsbereich geleitet wird. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
genehmigen und fassen der Holdco-Verwaltungsrat und der alleinige Aktionär der Holdco Beschlüsse, die im<br />
Wesentlichen dem als Anhang I diesem Vertrag beigefügten Muster entsprechen und die u. a. die Standorte der<br />
globalen Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe entsprechend Ziffer 4.2(c) vorsehen. Für die Geschäftsbereiche<br />
werden die besten bestehenden Namen und Marken nach Produkt oder Markt verwendet.<br />
(d) Europäischer Aktienhandel der Holdco-Gruppe. Der Europäische Aktienhandel der Holdco-<br />
Gruppe erwartet, seine fünf Märkte (Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris) auf derselben technologischen<br />
Handelsplattform zu betreiben. Das Aktiengeschäft wird von dem derzeitigen Leiter des Bereichs<br />
European Cash Markets der NYSE Euronext geleitet werden, und der stellvertretende Leiter wird eine von der<br />
Deutschen Börse ernannte Person. Wie bisher werden alle fünf Börsen als unabhängige Listingplätze/Börsenbetriebe<br />
(market undertakings) weiterbetrieben, teilen sich jedoch dieselbe technologische Plattform. Die nachfolgenden<br />
Leiter des Aktiengeschäfts werden das europäische Aktiengeschäft vom Standort des von ihnen<br />
betriebenen Kassageschäfts aus betreiben.<br />
(e) Aufnahme der Holdco-Aktien in Indizes. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt bemühen sich die<br />
NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils nach zumutbaren Kräften darum, die dauerhafte Aufnahme der<br />
Holdco-Aktien in den DAX30-, den EuroStoxx50- und den S&P500-Index nach dem Wirksamkeitszeitpunkt zu<br />
erreichen.<br />
(f) Rating der Holdco. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt bemühen sich die NYSE Euronext und die<br />
Deutsche Börse jeweils nach zumutbaren Kräften darum, dass die Holdco ein ,,AA“ Rating von den Ratingagenturen<br />
S&P oder Fitch oder ein vergleichbares Rating von einer oder mehreren anderen Ratingagenturen erhält.<br />
Ziffer 4.3. Verfügbarkeit des FPI-Status für die Holdco. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der<br />
Status eines ausländischen Privatemittenten (foreign private issuer)(,,FPI-Status“), wie in Rule 3b-4 zum Exchange<br />
Act definiert, der Holdco bis zum Wirksamkeitszeitpunkt zur Verfügung stehen sollte und dass die Parteien die<br />
Verfügbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt nutzen und sich nach zumutbaren Kräften bemühen, zusammenzuarbeiten<br />
und alle notwendige Maßnahmen zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass es der Holdco jederzeit vor dem<br />
Wirksamkeitszeitpunkt von ihrer Struktur her möglich ist, den FPI-Status aufrechtzuerhalten.<br />
Gruppe.<br />
ARTIKEL V<br />
VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG ZUM<br />
WIRKSAMKEITSZEITPUNKT<br />
Ziffer 5.1. Verwaltungsrat und Verwaltungsratsausschüsse der Holdco; Geschäftsleitung der Holdco-<br />
(a) Sofern nicht anders zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse vereinbart, veranlassen<br />
die Parteien dieses Vertrages, dass der Holdco-Verwaltungsrat innerhalb eines Monats nach dem<br />
Ablaufzeitpunkt siebzehn Mitglieder umfasst. Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: (i) dem<br />
unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Amt befindlichen Chief Executive Officer der Deutsche Börse,<br />
(ii) dem unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Amt befindlichen Chief Executive Officer der NYSE<br />
Euronext, (iii) sechs von der NYSE Euronext bestellten natürlichen Personen, und (iv) neun von der Deutsche Börse<br />
bestellten natürlichen Personen. Unmittelbar vor oder zum Wirksamkeitszeitpunkt muss jedes Mitglied des<br />
Holdco-Verwaltungsrats mit Ausnahme des Chief Executive Officers der Holdco-Gruppe und des Chairmans<br />
der Holdco-Gruppe den Anforderungen der vom Holdco-Verwaltungsrat festgelegten und der Genehmigung durch<br />
die SEC und die Aufsichtsbehörden unterliegenden Richtlinie zur Unabhängigkeit der Führungspersonen genügen,<br />
und jedes Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats muss alle geltenden aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen<br />
Eignungsvoraussetzungen erfüllen.<br />
(b) Zum Wirksamkeitszeitpunkt bildet der Holdco-Verwaltungsrat die folgenden Ausschüsse des<br />
Holdco-Verwaltungsrats, die jeweils aus drei von der Deutsche Börse bestellten Mitgliedern des Holdco-Verwaltungsrats<br />
und zwei von der NYSE Euronext bestellten Mitgliedern des Holdco-Verwaltungsrats bestehen,<br />
G-20
jeweils vorbehaltlich geltender aufsichtsrechtlicher und sonstiger rechtlicher Anforderungen (einschließlich der<br />
Listing-Grundsätze der jeweiligen Selbstregulierungsorgane): (i) den Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss,<br />
(ii) den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss, (iii) den Personal- und Vergütungsausschuss,<br />
(iv) den Ausschuss für Strategieangelegenheiten, (v) den Integrationsausschuss und (vi) den Ausschuss<br />
für Technologiefragen.<br />
Ziffer 5.2. Geschäftsleitung der Holdco-Gruppe. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt veranlassen die<br />
Parteien den alleinigen Aktionär der Holdco und den Holdco-Verwaltungsrat, einen im Wesentlichem dem diesem<br />
Vertrag als Anhang I beigefügten Muster entsprechenden Beschluss zu fassen, der Einzelbeschlüsse umfasst, in<br />
denen Folgendes behandelt wird: (a) die Bestellungen in den Holdco-Verwaltungsrat und in die Ausschüssen des<br />
Holdco-Verwaltungsrats, und (b) die Bestellungen der Geschäftsführung der Holdco-Gruppe und der Mitglieder<br />
des Global Executive Committee ((a) und (b) zusammen die ,,Beschlüsse zur Unternehmensführung“), jeweils mit<br />
den von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse vor dem Wirksamkeitszeitpunkt möglicherweise schriftlich<br />
vereinbarten Änderungen und vorbehaltlich möglicherweise erforderlicher Änderungen im Hinblick auf eine<br />
Abberufung, ein sonstiges Ausscheiden oder sonstige Änderungen, die im Fall der von der NYSE Euronext<br />
bestellten natürlichen Personen, der Mitarbeiter der NYSE Euronext oder von Direktoren ,,A“ von der NYSE<br />
Euronext bzw. im Fall der von der Deutsche Börse bestellten natürlichen Personen, der Mitarbeiter der Deutsche<br />
Börse oder von Direktoren “B“ von der Deutsche Börse festgelegt werden.<br />
ARTIKEL VI<br />
ZUSICHERUNGEN UND GEWäHRLEISTUNGEN<br />
Ziffer 6.1. Zusicherungen und Gewährleistungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse. Sofern<br />
nicht (1) im Falle einer Zusicherung und Gewährleistung seitens der NYSE Euronext, in der Offenlegungsmitteilung<br />
vom Tag des Abschlusses dieses Vertrages abgegeben bzw. übernommen, die der Deutsche Börse von<br />
der NYSE Euronext spätestens bei Abschluss dieses Vertrages vorgelegt wurde (die ,,NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung“),<br />
und sofern nicht in Berichten, Verzeichnissen, Formularen, Erklärungen oder sonstigen<br />
Dokumenten der NYSE Euronext offengelegt, die vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages und ab dem<br />
31. Dezember 2007 (einschließlich) bei der SEC eingereicht oder dieser vorgelegt wurden und am Tag des<br />
Abschlusses dieses Vertrages auf dem Electronic Data Gathering, Analysis and Retrieval System (EDGAR) der<br />
SEC öffentlich zugänglich sind (zusammen die ,,NYSE Euronext-Berichte“) (außer Offenlegungen in den<br />
Abschnitten zu “Risikofaktoren (Risk Factors)“ oder “Prognosen (Forward Looking Statements)“ von NYSE<br />
Euronext-Berichten oder sonstiger Offenlegungen in einem NYSE Euronext-Bericht, soweit es sich um voraussageoder<br />
prognoseartige Offenlegungen handelt) und sofern nicht (2) im Falle einer Zusicherung und Gewährleistung<br />
seitens der Deutsche Börse, in der Offenlegungsmitteilung vom Tag des Abschlusses dieses Vertrages abgegeben<br />
bzw. übernommen, die der NYSE Euronext von der Deutsche Börse spätestens bei Abschluss dieses Vertrages<br />
vorgelegt wurde (die ,,Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung“) und sofern nicht in (x) einem Geschäftsbericht<br />
der Deutsche Börse vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages und ab dem 31. Dezember 2007 (einschließlich),<br />
(y) einer Ad-hoc-Meldung der Deutsche Börse vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages und ab dem<br />
31. Dezember 2007 (einschließlich) oder (z) bei der <strong>BaFin</strong> oder beim Unternehmensregister vor dem Tag des<br />
Abschlusses dieses Vertrages und ab dem 31. Dezember 2007 (einschließlich) eingereichten Berichten, Verzeichnissen,<br />
Formularen, Erklärungen oder sonstigen Dokumenten der Deutsche Börse offengelegt, wobei die in (x),<br />
(y) und (z) genannten Geschäftsberichte, Ad-hoc-Meldungen, Berichte, Verzeichnisse, Formulare, Erklärungen<br />
oder sonstigen Dokumente der Deutsche Börse am Tag des Abschlusses dieses Vertrages auf der Website der<br />
Deutsche Börse öffentlich zugänglich sind (die in (x), (y) und (z) genannten Dokumente zusammen die ,,Deutsche<br />
Börse-Berichte“) (außer, im Falle der bei der <strong>BaFin</strong> oder dem Unternehmensregister eingereichten Geschäfts- oder<br />
sonstigen Berichte, Verzeichnisse, Formulare, Erklärungen oder Dokumente, Offenlegungen in den Abschnitten zu<br />
,,Risikofaktoren (Risk Factors)“, ,,Prognosen (Forward Looking Statements)“ oder zum ,,Risikobericht (Risk<br />
Report)“ von Deutsche Börse-Berichten oder sonstiger Offenlegungen in einem Deutsche Börse-Bericht, soweit es<br />
sich um voraussage- oder prognoseartige Offenlegungen handelt), macht bzw. übernimmt sowohl die NYSE<br />
Euronext als auch die Deutsche Börse gegenüber der jeweils anderen Partei die Zusicherungen und Gewährleistungen<br />
gemäß dieser Ziffer 6.1, mit der Maßgabe, dass eine Zusicherung oder Gewährleistung gemäß dieser<br />
Ziffer 6.1, (i) die sich besonders auf die NYSE Euronext oder ihre Tochtergesellschaften bezieht, als Zusicherung<br />
oder Gewährleistung lediglich der NYSE Euronext gegenüber der Deutsche Börse gilt bzw. (ii) die sich besonders<br />
auf die Deutsche Börse oder ihre Tochtergesellschaften bezieht, als Zusicherung oder Gewährleistung lediglich der<br />
Deutsche Börse gegenüber der NYSE Euronext gilt.<br />
(a) Gründung, ordnungsgemäßes Bestehen und Befähigung. Die jeweilige Partei wurde gemäß den<br />
Rechtsvorschriften der Rechtsordnung ihres Gründungsstaats ordnungsgemäß gegründet und besteht wirksam und<br />
G-21
ordnungsgemäß (sofern das Rechtsinstitut des wirksamen und ordnungsgemäßen Bestehens gemäß den anwendbaren<br />
Rechtsvorschriften anerkannt ist). Jede Tochtergesellschaft der jeweiligen Partei ist ein ordnungsgemäß<br />
gegründetes und wirksam und ordnungsgemäß bestehendes (sofern das Rechtsinstitut des wirksamen und ordnungsgemäßen<br />
Bestehens gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften anerkannt ist) Unternehmen, es sei denn,<br />
das Nichtvorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung oder eines wirksamen und ordnungsgemäßen Bestehens hat<br />
zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder einzeln betrachtet zu keiner<br />
Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei geführt bzw. würde nach vernünftigem Ermessen<br />
zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder einzeln betrachtet zu keiner<br />
Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei führen. Jede der Parteien sowie ihre jeweiligen<br />
Tochtergesellschaften verfügen über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen oder ähnlichen Befugnisse und<br />
Vollmachten, die Eigentumsrechte sowie den Betrieb im Hinblick auf ihr Eigentum und ihre Vermögenswerte und<br />
ihre Geschäftsaktivitäten in der derzeitigen Form auszuüben, es sei denn, das Nichtvorliegen dieser Befugnisse und<br />
Vollmachten hat zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder einzeln<br />
betrachtet zu keiner Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei geführt bzw. würde nach<br />
vernünftigem Ermessen zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder<br />
einzeln betrachtet zu keiner Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei führen.<br />
,,Wesentliche Nachteilige Auswirkung“ auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse bezeichnet eine<br />
wesentliche nachteilige Auswirkung auf das Geschäft, das Betriebsergebnis oder die Finanzlage der NYSE<br />
Euronext-Gruppe bzw. der Gruppe Deutsche Börse, jedoch mit der Maßgabe, dass nachfolgende Änderungen<br />
bzw. Entwicklungen bei der Feststellung, ob eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung eingetreten ist, nicht<br />
berücksichtigt werden: (A) Änderungen oder Entwicklungen im Hinblick auf wirtschaftliche oder betriebliche<br />
Bedingungen oder die Bedingungen an den Wertpapiermärkten allgemein (einschließlich Änderungen und<br />
Entwicklungen aufgrund von Kriegshandlungen oder Terrorismus), soweit diese Änderungen und Entwicklungen<br />
die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse im Vergleich zu anderen Wertpapierbörsen oder<br />
Handelsmärkten nicht unverhältnismäßig stark betreffen, (B) Änderungen oder Entwicklungen, die sich<br />
aus der Durchführung oder Ankündigung dieses Vertrages oder der hierin vorgesehenen Transaktionen<br />
ergeben oder (C) Änderungen oder Entwicklungen, die sich aus einer gemäß diesem Vertrag erforderlichen<br />
Handlung oder Unterlassung eines Mitglieds der NYSE Euronext-Gruppe bzw. der Gruppe Deutsche Börse<br />
ergeben.<br />
,,NYSE Euronext-Gruppe“ bezeichnet die NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften zusammengenommen.<br />
,,Gruppe Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften zusammengenommen.<br />
,,Tochtergesellschaft“ bezeichnet in Bezug auf eine Person ein als Kapitalgesellschaft oder in anderer<br />
Form organisiertes Unternehmen (einschließlich einer Tochtergesellschaft (dochtermaatschappij) gemäß<br />
§ 2:24a des niederländischen Zivilgesetzbuchs), bei dem mindestens die Mehrheit der Wertpapiere bzw.<br />
Anteilsrechte, die gemäß den für sie geltenden Bedingungen im Hinblick auf die Wahl einer Mehrheit der<br />
Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. sonstiger ähnlicher Funktionsträger stimmberechtigt sind, sich unmittelbar<br />
oder mittelbar im Eigentum der betreffenden Person oder einer oder mehrerer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
befinden bzw. von diesen kontrolliert werden, wobei der Begriff für die Zwecke von Artikel<br />
VII in Bezug auf die Deutsche Börse die Schweizer Tochtergesellschaften umfasst; jedoch mit der Maßgabe,<br />
dass eine in diesem Vertrag vorgesehene Pflicht der Deutsche Börse, die Schweizer Tochtergesellschaften zu<br />
einer Handlung oder Unterlassung zu veranlassen insoweit eingeschränkt ist, als die Deutsche Börse nicht<br />
dazu berechtigt ist, eine solche Handlung oder Unterlassung der Schweizer Tochtergesellschaften zu<br />
veranlassen.<br />
,,Schweizer Tochtergesellschaften“ bezeichnet die Eurex Zurich AG und die STOXX Ltd sowie deren<br />
jeweilige Tochtergesellschaften.<br />
(b) Kapitalausstattung.<br />
(i) Das Grundkapital der NYSE Euronext besteht aus 800.000.000 NYSE Euronext-Aktien, von denen<br />
sich 261.292.924 zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 im Umlauf befanden (ausschließlich von der NYSE<br />
Arca, Inc., einer mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der NYSE Euronext, gehaltener 1.645.415 NYSE<br />
Euronext-Aktien, sowie ausschließlich 13.363.661 von der NYSE Euronext unmittelbar selbst gehaltener NYSE<br />
Euronext-Aktien) sowie 400.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennwert von jeweils USD 0,01 (die ,,NYSE<br />
Euronext-Vorzugsaktien“), von denen sich am Tag des Abschlusses dieses Vertrages keine im Umlauf befinden.<br />
Alle der sich im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien wurden ordnungsgemäß genehmigt und sind<br />
G-22
wirksam ausgegeben, eingezahlt und nicht nachzahlungspflichtig. Außer den oben beschriebenen Aktien waren<br />
zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 keine Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an der NYSE Euronext<br />
ausgegeben oder im Umlauf. Bei der NYSE Euronext sind keine NYSE Euronext-Aktien zur Ausgabe reserviert,<br />
mit der Ausnahme, dass zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 430.884 NYSE Euronext-Aktien NYSE<br />
Euronext-Aktienoptionen und 4.348.614 NYSE Euronext-Aktien Aktienbasierten Leistungen der NYSE Euronext<br />
zugrunde lagen sowie 3.507.510 NYSE Euronext-Aktien zur Ausgabe an Mitarbeiter und Führungspersonen der<br />
NYSE Euronext im Rahmen des 2006 Stock Incentive Plan sowie des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext<br />
in der am 15. Mai 2008 geänderten Fassung, sowie von Aktienoptionsplänen außerhalb der Vereinigten Staaten<br />
reserviert waren. Alle im Umlauf befindlichen Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an den Tochtergesellschaften<br />
der NYSE Euronext wurden ordnungsgemäß genehmigt, wirksam ausgegeben und voll eingezahlt, sind nicht<br />
nachzahlungspflichtig und befinden sich, sofern nicht in dem in der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung<br />
enthaltenen Strukturschaubild der NYSE Euronext anders dargestellt, im Eigentum der NYSE Euronext oder einer<br />
unmittelbaren oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der NYSE Euronext. Alle sich im Eigentum der<br />
NYSE Euronext oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der NYSE Euronext<br />
befindlichen Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an Tochtergesellschaften der NYSE Euronext sind frei von<br />
Pfandrechten, Sicherungsrechten, Ansprüchen und sonstigen Belastungen (,,Belastung“). Außer in den oben<br />
beschriebenen Fällen bestehen keine unerfüllten Bezugs- oder sonstigen Rechte, Optionen, Warrants, Umwandlungsrechte,<br />
virtuellen Optionen, Rückgabe- oder Rückkaufrechte, Verträge, Abreden, Kaufoptionen, Zusagen oder<br />
sonstigen Rechte irgendeiner Art, welche die NYSE Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften dazu<br />
verpflichten würde, Aktien oder sonstige Wertpapiere der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />
oder in Aktien oder sonstige Wertpapiere der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften umwandelbare<br />
Wertpapiere oder Schuldtitel oder einer Person das Recht zur Zeichnung von Aktien oder sonstigen Wertpapieren<br />
der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften verschaffende Wertpapiere oder Schuldtitel auszugeben<br />
oder zu veräußern; weiterhin wurden keine Wertpapiere oder Schuldtitel genehmigt oder ausgegeben bzw. stehen<br />
keine derartigen Wertpapiere oder Schuldtitel aus, die derartige Rechte verbriefen. Es stehen keine Anleihen,<br />
Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstigen Schuldtitel der NYSE Euronext aus, welche ihre Inhaber<br />
berechtigen würden, zusammen mit den Aktionären der NYSE Euronext über irgendeine Angelegenheit abzustimmen<br />
(bzw. die in mit einem entsprechenden Stimmrecht versehene Wertpapiere umtauschbar wären oder gegen<br />
Lieferung derartiger Wertpapiere ausübbar wären).<br />
(ii) Das Grundkapital der Deutsche Börse beläuft sich auf EUR 195.000.000, aufgeteilt auf 195.000.000<br />
Deutsche Börse-Aktien, von denen sich 195.000.000 Deutsche Börse-Aktien (einschließlich 8.956.997 von der<br />
Deutsche Börse selbst gehaltene Deutsche Börse-Aktien (,,Eigene Aktien der Deutsche Börse“)) zum Handelsschluss<br />
am 10. Februar 2011 im Umlauf befanden. Alle im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien wurden<br />
ordnungsgemäß genehmigt und sind wirksam ausgegeben, eingezahlt und nicht nachzahlungspflichtig. Außer den<br />
oben beschriebenen Aktien waren zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 keine Aktien oder sonstigen<br />
Anteilsrechte an der Deutsche Börse ausgegeben oder im Umlauf. Bei der Deutsche Börse sind keine Deutsche<br />
Börse-Aktien zur Ausgabe reserviert, mit der Ausnahme, dass zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 174.583<br />
Deutsche Börse-Aktien zur Ausgabe an Mitarbeiter und Führungspersonen der Deutsche Börse im Rahmen des<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (Group Share Plan) der Deutsche Börse reserviert waren. Alle im Umlauf<br />
befindlichen Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an Tochtergesellschaften der Deutsche Börse und allen Joint<br />
Ventures wurden ordnungsgemäß genehmigt, wirksam ausgegeben und voll eingezahlt, sind nicht nachzahlungspflichtig<br />
und befinden sich, sofern nicht in dem in der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung enthaltenen<br />
Strukturschaubild der Deutsche Börse anders dargestellt, im Eigentum der Deutsche Börse oder einer unmittelbaren<br />
oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der Deutsche Börse. Alle sich im Eigentum der Deutsche Börse<br />
oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der Deutsche Börse befindlichen Aktien<br />
oder sonstigen Anteilsrechte an einer Tochtergesellschaft der Deutsche Börse sind frei von jeglicher Belastung.<br />
Außer in den oben beschriebenen Fällen bestehen keine unerfüllten Bezugs- oder sonstigen Rechte, Optionen,<br />
Warrants, Umwandlungsrechte, virtuellen Optionen, Rückgabe- oder Rückkaufrechte, Verträge, Abreden, Kaufoptionen,<br />
Zusagen oder sonstigen Rechte irgendeiner Art, welche die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften<br />
dazu verpflichten würde, Aktien oder sonstige Wertpapiere der Deutsche Börse oder einer ihrer<br />
Tochtergesellschaften oder in Aktien oder sonstige Wertpapiere der Deutsche Börse oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />
umwandelbare Wertpapiere oder Schuldtitel oder einer Person das Recht zur Zeichnung von Aktien oder<br />
sonstigen Wertpapieren der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften verschaffende Wertpapiere oder<br />
Schuldtitel auszugeben oder zu veräußern; weiterhin wurden keine derartige Rechte verbriefenden Wertpapiere<br />
oder Schuldtitel genehmigt oder ausgegeben bzw. stehen keine derartigen Wertpapiere oder Schuldtitel aus. Es<br />
stehen keine Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstigen Schuldtitel der Deutsche Börse aus,<br />
welche ihre Inhaber berechtigen würden, zusammen mit den Aktionären der Deutsche Börse über irgendeine<br />
G-23
Angelegenheit abzustimmen (bzw. die in mit einem entsprechenden Stimmrecht versehene Wertpapiere umtauschbar<br />
wären oder gegen Lieferung derartiger Wertpapiere ausübbar wären).<br />
(c) Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung.<br />
(i) Die NYSE Euronext verfügt über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse und Vollmachten<br />
und hat alle notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um diesen Vertrag zu genehmigen,<br />
zu unterzeichnen und durchzuführen sowie die Pflichten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen und die<br />
Verschmelzung, das Tauschangebot sowie die anderen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen,<br />
und zwar lediglich vorbehaltlich: (A) — im Falle der Verschmelzung — der Genehmigung und Annahme<br />
dieses Vertrages und der Verschmelzung mittels eines Beschlusses der Mehrheit der entsprechend stimmberechtigten<br />
Inhaber der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien, (B) der Genehmigung bestimmter Aspekte der<br />
Satzung der Holdco, die nach der Verschmelzung wirksam sein wird, mittels eines Beschlusses der Mehrheit der<br />
Inhaber der auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung vertretenen, im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-<br />
Aktien ((die Beschlüsse gemäß (A) und (B) zusammen der ,,Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext (NYSE<br />
Euronext Requisite Vote)“) und (C) soweit erforderlich, einer Genehmigung der SEC oder einer Aufsichtsbehörde.<br />
Dieser Vertrag stellt einen wirksamen und bindenden Vertrag der NYSE Euronext dar, der entsprechend den hierin<br />
festgelegten Bestimmungen gegen die NYSE Euronext durchsetzbar ist, und zwar, im Hinblick auf eine Durchsetzung,<br />
vorbehaltlich der Bestimmungen von Gesetzen über Konkurse, Insolvenzen, betrügerische Übertragungen<br />
(fraudulent transfers), Umstrukturierungen, Zahlungsaufschüben sowie ähnlicher Gesetze, die im Hinblick auf<br />
Gläubigerrechte allgemein anwendbar sind oder sich auf diese auswirken, sowie vorbehaltlich allgemeiner<br />
Billigkeitsgrundsätze (der ,,Ausnahmefall nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht“). Der Board of Directors der<br />
NYSE Euronext: (A) hat diesen Vertrag sowie die darin vorgesehenen Transaktionen, einschließlich der Verschmelzung,<br />
genehmigt und für empfehlenswert erklärt, (B) hat sich vorbehaltlich geltender Rechtsvorschriften entschieden,<br />
den Aktionären der NYSE Euronext die Annahme dieses Vertrages sowie der hierin vorgesehenen<br />
Transaktionen zu empfehlen und (C) hat das Gutachten seines Finanzberaters Perella Weinberg Partners LP<br />
erhalten, aus dem hervorgeht, dass zum Datum des Gutachtens und auf Grundlage sowie vorbehaltlich der darin<br />
enthaltenen Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen das NYSE Euronext-Umtauschverhältnis aus finanzieller<br />
Sicht für die Inhaber der NYSE Euronext-Aktien (außer der Deutsche Börse oder einem mit der Deutsche Börse<br />
verbundenen Unternehmen) angemessen ist, wobei der Deutsche Börse eine Kopie des Gutachtens vorgelegt wurde.<br />
Es wurde vereinbart, dass dieses Gutachten zugunsten des Board of Directors der NYSE Euronext erstellt wurde<br />
und sich die Deutsche Börse nicht darauf stützen kann.<br />
(ii) Die Deutsche Börse verfügt über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse und Vollmachten<br />
und hat alle notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um diesen Vertrag zu genehmigen,<br />
zu unterzeichnen und durchzuführen sowie die Pflichten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen und das<br />
Tauschangebot sowie die anderen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen, und zwar lediglich<br />
vorbehaltlich, soweit erforderlich, der Genehmigung durch die SEC oder eine Aufsichtsbehörde. Dieser Vertrag<br />
stellt einen wirksamen und bindenden Vertrag der Deutsche Börse dar, der entsprechend den hierin festgelegten<br />
Bestimmungen gegen die Deutsche Börse durchsetzbar ist, und zwar, im Hinblick auf eine Durchsetzung,<br />
vorbehaltlich des Ausnahmefalls nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht. Jedes Deutsche Börse-Gremium: (A) hat<br />
die in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen, einschließlich des Tauschangebots, genehmigt, (B) hat sich<br />
vorbehaltlich ihrer Pflichten gemäß geltender Rechtsvorschriften entschieden, in ihrer Stellungnahme zum<br />
Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG den Aktionären der Deutsche Börse die Annahme des Tauschangebots sowie<br />
die Einreichung ihrer Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots zu empfehlen und (C) hat die<br />
jeweiligen Gutachten ihrer Finanzberater Deutsche Bank AG und J.P. Morgan Securities LLC erhalten, aus denen<br />
jeweils hervorgeht, dass zum Datum der Gutachten und auf Grundlage sowie vorbehaltlich der darin enthaltenen<br />
Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen das Deutsche Börse-Umtauschverhältnis aus finanzieller Sicht für die<br />
Inhaber der Deutsche Börse-Aktien (außer der Deutsche Börse) angemessen ist, wobei der NYSE Euronext eine<br />
Kopie der Gutachten vorgelegt wurde. Es wurde vereinbart, dass diese Gutachten zugunsten der Deutsche<br />
Börse-Gremien erstellt wurden und sich die NYSE Euronext nicht darauf stützen kann.<br />
(d) Keine Konflikte.<br />
(i) (A) Die Unterzeichnung und Erfüllung dieses Vertrages durch die jeweilige Partei, die Einhaltung aller<br />
Bestimmungen sowie die Erfüllung aller Pflichten dieser Partei gemäß diesem Vertrag und der Vollzug des<br />
Tauschangebots, der Verschmelzung und der sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen widersprechen<br />
nicht den Bestimmungen einer Vereinbarung, führen zu keiner Verletzung dieser Bestimmungen, führen<br />
zu keiner vorzeitigen Ausübung (acceleration) von Rechten oder Erfüllung von Pflichten oder der Zahlung einer<br />
Vertragsstrafe aus der Bestellung einer Belastung auf das Vermögen der jeweiligen Partei oder ihrer Tochtergesellschaften<br />
(mit oder ohne Kündigung oder Ablauf einer Frist) gemäß den Bestimmungen einer Vereinbarung,<br />
G-24
verschaffen keinem Dritten eine Verbesserung seiner Rechte in Bezug auf die Bestimmungen einer Vereinbarung<br />
oder gestatten ihm die Durchsetzung der Bestimmungen einer Vereinbarung, führen zu keiner sonstigen Pflichtverletzung<br />
gemäß den Bestimmungen einer Vereinbarung, und zu keiner Änderung der Rechte und Pflichten einer<br />
Partei gemäß einer Vereinbarung, wobei in jedem Fall die jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften<br />
Partei dieser Vereinbarung ist bzw. die jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder ihr jeweiliges<br />
Vermögen durch diese Vereinbarung gebunden ist und (B) diese Unterzeichnung und Erfüllung, diese Einhaltung<br />
bzw. dieser Vollzug führt — im Falle der NYSE Euronext vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung der<br />
Holdco-Satzung durch die SEC oder eine Aufsichtsbehörde — weder zu einer Verletzung der Bestimmungen der<br />
Gründungsurkunden dieser Partei oder ihrer Tochtergesellschaften oder für sie geltender Rechtsvorschriften noch<br />
zu einer sonstigen Pflichtverletzung der Partei oder ihrer Tochtergesellschaften gemäß dieser Bestimmungen bzw.<br />
Rechtsvorschriften, es sei denn (in jedem der in (A) bzw. (B) genannten Fälle) diese Konflikte, Verletzungen,<br />
Verzugsfälle, Zahlungen, vorzeitigen Ausübungen von Rechten oder Pflichten, Bestellungen von Belastungen oder<br />
Änderungen haben einzeln oder zusammengenommen keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige<br />
Partei gehabt bzw. es ist bei ihnen nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten, dass sie eine Wesentliche<br />
Nachteilige Auswirkung auf die Partei haben würden.<br />
(ii) Weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften ist Partei<br />
einer Wettbewerbsverbotsvereinbarung oder durch eine sonstige Vereinbarung gebunden, gemäß der entweder die<br />
Art der Geschäfte, welche die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre Tochtergesellschaften (bzw., nach<br />
Wirksamwerden der Verschmelzung und des Tauschangebots, die Holdco oder ihre Tochtergesellschaften) ausüben<br />
dürfen oder die Art und Weise in der sie Geschäfte ausüben dürfen bzw. die Standorte, an denen sie dies tun dürfen,<br />
in wesentlicher Art und Weise eingeschränkt werden.<br />
“Vereinbarung“ bezeichnet in Bezug auf eine Person einen Begebungs-, Darlehens-, Miet- oder sonstigen<br />
Vertrag, eine Verpflichtungserklärung, Schuldverschreibung oder einen sonstigen Schuldtitel, einen Kontrakt,<br />
eine Hypothek, ein Deed of Trust, eine Genehmigung, Lizenz, Abrede, Regelung, Zusage oder sonstige<br />
Verpflichtung, dessen bzw. deren Partei die jeweilige Person oder eine ihrer Tochtergesellschaften ist bzw. an<br />
die/den diese Person oder eine ihrer Tochtergesellschaften gebunden ist oder dem/der ihr Eigentum möglicherweise<br />
unterliegt.<br />
,,Gründungsurkunden“ bezeichnet in Bezug auf eine Person die Gründungsbescheinigung, die Satzung,<br />
den Gesellschaftsvertrag über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft (limited liability company agreement),<br />
die Statuten (by-laws) oder ähnliche Gründungsdokumente dieser Person.<br />
(e) Behördliche Genehmigungen und Zustimmungen. Außer (i) den Einreichungen und/oder<br />
Bescheiden gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(der ,,HSR Act“), Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates der Europäischen Gemeinschaft (die ,,FKVO“) und<br />
(ii) sonstigen Einreichungen und/oder Bescheiden gemäß fusionskontroll- oder wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen<br />
(die gemeinsam von den Parteien als notwendig oder empfehlenswert erachtet wurden) (die in (i) and<br />
(ii) genannten Einreichungen und Bescheide zusammen die ,,Wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen“), (iii) der<br />
Genehmigung gemäß dem Exon-Florio Amendment des Committee on Foreign Investment in den Vereinigten<br />
Staaten (,,CFIUS“), (iv) den bei der SEC oder einer Aufsichtsbehörde einzuholenden Genehmigungen, einschließlich<br />
Genehmigungen in Bezug auf die <strong>Angebotsunterlage</strong>n, (v) der Einreichung des Certificate of Merger<br />
und (vi) der zur Einhaltung der Wertpapier- und Übernahmegesetze sowie der Blue Sky Laws auf bundesstaatlicher<br />
Ebene erforderlichen Einreichungen, Bescheide und Genehmigungen, sind in Verbindung mit der Unterzeichnung<br />
und Erfüllung dieses Vertrages durch die jeweilige Partei, der Erfüllung der Pflichten dieser Partei gemäß diesem<br />
Vertrag sowie dem Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen keine Genehmigungen, Zustimmungen,<br />
Zulassungen, Verfügungen, Erlaubnisse, Bescheide, Berichte, Einreichungen, Registrierungen, rechtlichen<br />
Einschätzungen (qualifications) oder Befreiungen seitens, bei oder von Regierungs- oder<br />
Regulierungsbehörden, Agenturen, Kommissionen, Organen oder sonstigen Regierungs- oder Regulierungsstellen<br />
in oder außerhalb der Vereinigten Staaten, einschließlich der SEC und der Aufsichtsbehörden (,,Regierungsbehörde“)<br />
oder Selbstregulierungsorganen, oder die Durchführung sonstiger Maßnahmen durch die jeweilige Partei<br />
oder eine ihrer Tochtergesellschaften gegenüber diesen Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen oder<br />
die Veranlassung von Maßnahmen dieser Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen durch die jeweilige<br />
Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften erforderlich.<br />
(f) Berichte; Abschlüsse.<br />
(i) Alle NYSE Euronext-Berichte und Deutsche Börse-Berichte wurden rechtzeitig und im Wesentlichen<br />
entsprechend allen geltenden Rechtsvorschriften sowie sonstigen in dieser Hinsicht geltenden Erfordernissen<br />
eingereicht. Zu ihren jeweiligen Stichtagen (bzw., sofern sie vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages<br />
geändert wurden, am Tag dieser Änderung) haben alle NYSE Euronext-Berichte und Deutsche Börse-Berichte<br />
G-25
in jeder wesentlichen Hinsicht die Erfordernisse gemäß geltender Rechtsvorschriften im Hinblick auf die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit der darin offengelegten Angaben erfüllt.<br />
(ii) In der im geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext für das am 31. Dezember 2009 zu Ende<br />
gegangene Geschäftsjahr (der ,,NYSE Euronext-Jahresabschluss“) enthaltenen Konzernbilanz (einschließlich<br />
der damit verbundenen Anhänge und Anlagen) ist die Konzernfinanzlage der NYSE Euronext sowie ihrer<br />
Tochtergesellschaften zum genannten Stichtag wirtschaftlich angemessen dargestellt, und in der Konzern-<br />
GuV, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-<br />
Bewegungsbilanz (consolidated statement of changes in financial position), die im NYSE<br />
Euronext-Jahresabschluss enthalten sind (einschließlich der damit verbundenen Anhänge und Anlagen), sind<br />
die Ertragslage, das Eigenkapital, die Cashflows bzw. die Veränderungen der Finanzlage der NYSE Euronext<br />
sowie ihrer Tochtergesellschaften für die Zeiträume, auf die sich die jeweiligen Rechnungen bzw. Bilanzen<br />
beziehen, wirtschaftlich angemessen dargestellt, und zwar jeweils entsprechend den Generally Accepted<br />
Accounting Principles der Vereinigten Staaten (,,US-GAAP“) die, außer in den in den Rechnungen und<br />
Bilanzen genannten Ausnahmen, in den betreffenden Zeiträumen durchgängig angewandt wurden.<br />
(iii) In der im geprüften Konzernabschluss der Deutsche Börse für das am 31. Dezember 2009 zu Ende<br />
gegangene Geschäftsjahr (der ,,Deutsche Börse-Jahresabschluss“) enthaltene Konzernbilanz (einschließlich<br />
der damit verbundenen Anhänge und Anlagen) ist die Konzernfinanzlage der Deutsche Börse sowie ihrer<br />
Tochtergesellschaften zum genannten Stichtag wirtschaftlich angemessen dargestellt, und in der Konzern-<br />
GuV, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und den sonstigen<br />
Konzern-Bewegungsbilanzen (consolidated statement of other changes in financial position), die im Deutsche<br />
Börse-Jahresabschluss enthalten sind (einschließlich der damit verbundenen Anhänge und Anlagen), sind die<br />
Ertragslage, die Gewinnrücklage, das Eigenkapital, die Cashflows bzw. die Veränderungen der Finanzlage der<br />
Deutsche Börse sowie ihrer Tochtergesellschaften für die Zeiträume, auf die sich die jeweiligen Rechnungen<br />
bzw. Bilanzen beziehen, wirtschaftlich angemessen dargestellt, und zwar jeweils entsprechend den vom<br />
International Accounting Standards Board erstellten International Financial Reporting Standards (,,IFRS“)<br />
die, außer in den in den Rechnungen und Bilanzen genannten Ausnahmen, in den betreffenden Zeiträumen<br />
durchgängig angewandt wurden.<br />
(g) Keine besonderen Änderungen. Außer in den im NYSE Euronext-Jahresabschluss (im Falle der<br />
NYSE Euronext) oder dem Deutsche Börse-Jahresabschluss (im Falle der Deutsche Börse) genannten Fällen haben<br />
die jeweilige Partei und ihre Tochtergesellschaften seit dem 31. Dezember 2009 ihre jeweiligen Geschäftsaktivitäten<br />
im Rahmen des entsprechenden gewöhnlichen und üblichen Geschäftsbetriebs ausgeübt bzw. keine<br />
wesentlichen Transaktionen außerhalb dieses gewöhnlichen und üblichen Geschäftsbetriebs durchgeführt, und es<br />
ergaben sich keine Änderungen oder Entwicklungen, die einzeln oder zusammengenommen eine Wesentliche<br />
Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt hat bzw. von der dies nach vernünftigem Ermessen zu<br />
erwarten wäre.<br />
(h) Compliance. Keine der Parteien oder ihrer Tochtergesellschaften haben Folgendes verletzt oder<br />
nicht eingehalten: (i) Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Urteile, Unterlassungsund<br />
sonstige Verfügungen, Anordnungen, Schiedssprüche, behördliche Auflagen, gerichtliche Anweisungen,<br />
Konzessionen, baurechtliche Ausnahmegenehmigungen (variances), Freistellungen, Genehmigungen, Lizenzen<br />
oder Erlaubnisse einer Regierungsbehörde oder eines Selbstregulierungsorgans auf nationaler Ebene, Ebene der<br />
Bundesstaaten bzw. -länder oder lokaler Ebene in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Ländern<br />
(jeweils eine ,,Rechtsvorschrift“ und zusammen ,,Rechtsvorschriften“) oder (ii) eine Vereinbarung, deren Partei die<br />
jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften ist bzw. an welche die jeweilige Partei oder eine ihre<br />
Tochtergesellschaft oder ihr jeweiliges Vermögen gebunden sind bzw. von der sie betroffen sind, es sei denn, dass in<br />
den in (i) und (ii) genannten Fällen, die jeweiligen Verletzungen oder Nichteinhaltungen einzeln oder zusammengenommen<br />
keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt haben bzw. dies von ihnen<br />
nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten wäre. Jede der Parteien und ihrer Tochtergesellschaften verfügt über<br />
alle Erlaubnisse, Lizenzen, Konzessionen, baurechtlichen Ausnahmegenehmigungen (variances), Freistellungen,<br />
Verfügungen bzw. sonstigen Vollmachten, Zustimmungen und Genehmigungen (zusammen die ,,Genehmigungen“)<br />
aller Regierungsbehörden, die erforderlich sind, um ihre jeweiligen Geschäftsaktivitäten in der derzeit<br />
ausgeübten Form auszuüben, es sei denn das Nichtvorliegen dieser Genehmigungen hat in Einzelfällen oder<br />
zusammengenommen keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt hat bzw. dies wäre<br />
nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten.<br />
(i) Rechtsstreitigkeiten und Verbindlichkeiten. Es sind (i) keine zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen<br />
Klagen, Ansprüche, Anhörungen, Untersuchungen oder sonstigen Verfahren gegen die jeweilige Partei,<br />
eine ihrer Tochtergesellschaften oder ihre jeweiligen Organmitglieder oder leitenden Mitarbeiter anhängig oder,<br />
G-26
nach Kenntnis der jeweiligen Partei, angedroht, bzw. (ii) es bestehen, außer in den im NYSE Euronext-Jahresabschluss<br />
(im Falle der NYSE Euronext) oder im Deutsche Börse-Jahresabschluss (im Falle der Deutsche Börse)<br />
offengelegten Fällen, keine offenzulegenden oder nicht offenzulegenden aufgelaufenen Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten<br />
oder sonstigen Verbindlichkeiten, einschließlich solchen in Verbindung mit Ansprüchen oder<br />
Verbindlichkeiten dieser Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens bzw. sonstigen Tatsachen oder<br />
Umständen, die nach Kenntnis der jeweiligen Partei zu Ansprüchen gegen bzw. Verbindlichkeiten dieser Partei oder<br />
eines mit ihr verbundenen Unternehmens führen könnten, es sei denn, im Falle von (i) bzw. (ii), solche, die einzeln<br />
oder zusammengenommen keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt haben bzw.<br />
bei denen dies nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten ist.<br />
(j) Leistungen an Mitarbeiter.<br />
(i) Alle wesentlichen Versorgungs- und Vergütungspläne, -vereinbarungen, -richtlinien oder -abreden für<br />
aktive oder ehemalige Mitarbeiter der jeweiligen Partei und ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich<br />
solchen über aufgeschobene Vergütung, Versorgungszusagen, Aktienoptionen, Aktienkäufe, virtuelle Optionen<br />
sowie aktienbasierte Anreiz- und Bonuspläne (die ,,Versorgungspläne“) sind in Ziffer 6.1(j) der NYSE<br />
Euronext-Offenlegungsmitteilung (im Falle der NYSE Euronext) sowie in Ziffer 6.1(j) der Deutsche Börse-<br />
Offenlegungsmitteilung (im Falle der Deutsche Börse) aufgelistet. Richtige und vollständige Kopien aller<br />
wesentlichen in Ziffer 6.1(j) der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung (im Falle der NYSE Euronext)<br />
sowie in Ziffer 6.1(j) der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung (im Falle der Deutsche Börse) aufgelisteten<br />
Versorgungspläne, einschließlich etwaiger Treuhandurkunden, Versicherungsverträge sowie Nachträge dazu,<br />
wurden der jeweils anderen Partei vorgelegt.<br />
,,Versorgungszusagen“ bezeichnet einzelfallbezogene oder kollektive Abreden oder sonstige Zusagen,<br />
einschließlich Zusagen aufgrund betrieblicher Übung, sofern der jeweiligen Partei bekannt, oder Gesamtzusagen<br />
hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung, aus denen sich für eine Gesellschaft oder ihre<br />
Tochtergesellschaften Verpflichtungen ergeben.<br />
(ii) Alle Versorgungspläne werden im Wesentlichen ihren Bedingungen und allen geltenden Rechtsvorschriften<br />
entsprechend betrieben und errichtet. Alle Versorgungspläne, für die eine besondere steuerliche<br />
Behandlung angestrebt wird, erfüllen alle Voraussetzungen für diese Behandlung, und für alle zu finanzierenden<br />
und/oder mit buchmäßigen Rücklagen zu unterlegenden Versorgungspläne wurden auf Grundlage<br />
angemessener versicherungsmathematischer Annahmen die entsprechende Finanzierung bereitgestellt bzw.<br />
die buchmäßigen Rücklagen gebildet.<br />
(iii) Außer in den gemäß geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Fällen haben weder die NYSE<br />
Euronext noch ihre Tochtergesellschaften gegenüber aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern der jeweiligen<br />
Partei oder ihrer Tochtergesellschaften wesentliche Verpflichtungen im Hinblick auf Krankenversicherungsoder<br />
Lebensversicherungsleistungen. Sofern nicht gemäß geltenden Rechtsvorschriften verboten, können die<br />
jeweilige Partei oder ihre Tochtergesellschaften die jeweiligen Pläne jederzeit ändern oder beenden, ohne dass<br />
ihnen hieraus andere Haftungspflichten als die Haftungspflichten in Bezug auf vor der jeweiligen Änderung<br />
bzw. Beendigung entstandene Ansprüche erwächst.<br />
(iv) Es hat keine Ergänzungen zu, keine Ankündigungen der Parteien oder ihrer Tochtergesellschaften mit<br />
Bezug auf und keine Änderungen von Mitarbeiterbeteiligungen oder – versicherungen nach irgendeinem<br />
Versorgungsplan gegeben, durch die sich die Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des jeweiligen Plans<br />
gegenüber den im letzten Geschäftsjahr dafür angefallenen Aufwendungen erhöht hätten. Weder durch die<br />
Unterzeichnung dieses Vertrages noch durch den Vollzug der hierin vorgesehenen Transaktionen (A) erhalten<br />
Mitarbeiter oder sonstige Dienstleister der jeweiligen Partei bzw. ihrer Tochtergesellschaften einen Anspruch<br />
auf zusätzliche Vergütungs- oder Abfindungszahlungen oder auf die Erhöhung von Abfindungszahlungen im<br />
Falle der Beendigung von Anstellungsverträgen nach dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages oder<br />
(B) werden Zahlungs- oder Bindungsfristen vorgezogen, ergeben sich Pflichten zur Zahlung oder Finanzierung<br />
(über einen Grantor Trust oder auf sonstige Weise) von Vergütungen oder sonstigen Leistungen gemäß<br />
einem Versorgungsplan, erhöht sich der Betrag nach einem Versorgungsplan zu zahlender Beträge, entsteht<br />
eine sonstige wesentliche Verpflichtung gemäß einem Versorgungsplan oder werden Optionen oder Restricted<br />
Stock Units vorzeitig fällig, (C) werden Zahlungs oder Bindungsfristen im Hinblick auf die NYSE Euronext-<br />
Aktienoptionen oder die NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen (im Falle der NYSE Euronext) oder die<br />
Deutsche Börse-Aktienoptionen oder die Deutsche Börse-Aktien-basierten Leistungen vorgezogen, oder<br />
(D) wird das Recht der jeweiligen Partei bzw., nach dem Vollzug der Verschmelzung oder einer anderen hierin<br />
vorgesehenen Transaktionen, der Holdco eingeschränkt, Versorgungspläne zusammenzulegen, zu ändern oder<br />
zu beenden.<br />
G-27
(k) Steuerliche Angelegenheiten.<br />
(i) Weder hat eine der Parteien oder eine ihrer Tochtergesellschaften Maßnahmen ergriffen oder der<br />
Ergreifung von Maßnahmen zugestimmt noch liegen nach Kenntnis der Parteien irgendwelche Tatsachen oder<br />
ein Umstände vor, die verhindern oder behindern würden bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />
verhindern oder behindern würden, ,: (i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation (reorganization)“ gemäß<br />
Section 368(a) des Code einzuordnen und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als<br />
Umtausch (exchange) i. S. v. Section 351(a) des Code einzuordnen, (ii) die Verschmelzung und das<br />
Tauschangebot zusammen als eine in Section 351 (a) des Code beschriebene Transaktion einzuordnen oder<br />
(iii) dass NYSE Euronext oder die Deutsche Börse die verbindliche Auskunft (private letter ruling) der IRS<br />
bzw. Auskünfte gemäß Absatz II.(b) und Absatz III.(b) von Annex II erhalten. .<br />
(ii) Außer in Fällen, in denen, im Einzelfall oder insgesamt betrachtet, ansonsten keine Wesentliche<br />
Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei nach vernünftigem Ermessen zu erwarten wäre: (A) wurden<br />
alle Steuererklärungen, die durch oder in Bezug auf diese Partei oder ihre Tochtergesellschaften einzureichen<br />
sind (unter Berücksichtigung von Fristverlängerungen für diese Einreichungen) rechtzeitig eingereicht,<br />
undalle diese Steuererklärungen sind richtig und vollständig; (B) haben die jeweilige Partei und ihrer<br />
Tochtergesellschaften alle von ihnen zu zahlenden Steuern einschließlich aller Steuern, die von Beträgen<br />
einzubehalten sind, welche Mitarbeitern, Gläubigern oder Dritten geschuldet werden, gezahlt, außer im<br />
Hinblick auf Angelegenheiten, für welche geeignete Rücklagen gemäß US-GAAP im letzten NYSE Euronext-<br />
Jahresabschluss (im Falle der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften) bzw. gemäß IFRS im jüngsten<br />
Deutsche Börse-Jahresabschluss (im Falle der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften), jeweils<br />
bereinigt um operative Tätigkeiten im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seit dem letzten durch die<br />
jeweiligen Jahresabschlüsse abgedeckten Stichtag, gebildet wurden; (C) laufen keine Betriebsprüfungen oder<br />
sonstigen Steuerprüfungen und bestehen keine Steuernachforderungen, Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich<br />
Steuererstattungen, steuerlichen Wertberichtigungen oder sonstigen strittigen Angelegenheiten im Hinblick<br />
auf Steuern oder eine Steuererklärung der jeweiligen Partei oder einer ihrer Tochtergesellschaften; (D) wurden<br />
die Steuererklärungen der jeweiligen Partei und ihrer gesamten Tochtergesellschaften von der jeweiligen<br />
Steuerbehörde im Hinblick auf alle Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2007 geprüft (oder sind die<br />
entsprechenden Verjährungsfristen für die Ertragssteuerveranlagung für die genannten Zeiträume abgelaufen),<br />
wobei keine Steuernachforderungen infolge dieser Prüfungen geltend gemacht wurden, die noch nicht<br />
vollständig gelöst und vollständig bezahlt oder als Verbindlichkeit in den Abschlüssen eingestellt wurden,<br />
die in den letzten NYSE Euronext-Berichten bzw. Deutsche Börse-Berichten enthaltenen sind; (E) haben<br />
weder die jeweilige Partei noch ihre Tochtergesellschaften auf Festsetzungsfristen in Bezug auf Steuern<br />
verzichtet oder sich mit einer Fristverlängerung in Bezug auf eine Steuerveranlagung oder Steuernachforderung<br />
einverstanden erklärt; (F) war weder die NYSE Euronext noch eine ihrer Tochtergesellschaften in<br />
den zwei Jahren vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrags eine ,,ausschüttende Gesellschaft (distributing<br />
corporation)“ bzw. eine ,,Organgesellschaft (controlled corporation)“ (i. S. v. Section 355(a)(1)(A) des Code)<br />
im Rahmen einer Ausschüttung von Aktien, deren Eignung zur Steuerbefreiung gemäß Section 355 des Code<br />
(bzw. gemäß ähnlicher bundesstaatlicher, lokaler oder außerhalb der USA geltender rechtlicher Bestimmungen)<br />
dieses Vertrages beabsichtigt war; (G) war weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse oder eine<br />
ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften als Übertragungsempfänger oder Rechtsnachfolger, vertraglich oder<br />
aus sonstigem Grund im Hinblick auf Steuern einer Person (außer der jeweiligen Partei oder einer ihrer<br />
jeweiligen Tochtergesellschaften) gemäß Treasury Regulation § 1.1502-6 (oder gemäß ähnlicher bundesstaatlicher,<br />
lokaler oder außerhalb der USA geltender rechtlicher Bestimmungen, einschließlich § 73 ff. AO)<br />
steuerpflichtig; (H) bestehen im Hinblick auf Steuern keine Pfandrechte am Eigentum oder Vermögen der<br />
NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften, außer Pfandrechten im<br />
Hinblick auf Steuern, die noch nicht fällig sind oder für welche gemäß US-GAAP im letzten Jahresabschluss<br />
der NYSE Euronext (im Falle der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften) bzw. gemäß IFRS im<br />
letzten Jahresabschluss der Deutsche Börse (im Falle der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften)<br />
geeignete Rücklagen gebildet wurden; (I) wurden von einer Steuerbehörde in Bezug auf die NYSE Euronext,<br />
die Deutsche Börse oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften im Hinblick auf einen Veranlagungszeitraum,<br />
für den die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, keine verbindlichen Auskünfte (private letter<br />
rulings), technischen Entscheidungsverfügungen (technical advice memoranda) oder ähnliche Abreden oder<br />
Auskünfte abgeschlossen bzw. erlassen.<br />
(iii) Für die Zwecke dieses Vertrages (A) umfasst der Begriff ,,Steuer“ (einschließlich des Plurals<br />
,,Steuern“ und, mit entsprechender Bedeutung, der Begriffe ,,steuerpflichtig/steuerverhaftet“ und<br />
,,Besteuerung“) alle in den USA auf nationaler, bundesstaatlicher und lokaler Ebene sowie außerhalb der<br />
USA zu zahlenden Einkommens-, Ertrags-, Spekulationsgewinn- und sonstige Gewinn-, Konzessions-,<br />
G-28
Bruttoeinnahme-, Umwelt-, Zoll-, Kapital-, Abfindungs-, Stempel-, Lohn- und Gehalt-, Umsatz-, Beschäftigungs-,<br />
Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunfähigkeits-, Nutzungs-, Eigentums-, Quellen-, Verbrauchs-, Produktion,<br />
Mehrwert-, Vermietungs- und sonstige Steuer, Abgabe oder Veranlagung jeder Art, zusammen mit allen<br />
Zinsen, Bußgeldern und zusätzlichen Beträgen, die in Bezug auf die jeweiligen Beträge erhoben bzw. auferlegt<br />
wurden sowie Zinsen auf die jeweiligen Bußgelder und zusätzlichen Beträge, (B) umfasst der Begriff<br />
,,Steuererklärung“ alle Erklärungen und Berichte (einschließlich Wahlerklärungen (elections), Angaben,<br />
Offenlegungen, Aufstellungen, Schätzungen und Steuermeldungen) die in Bezug auf Steuern bei einer<br />
Steuerbehörde eingereicht wurden oder einzureichen sind, und (C) umfasst der Begriff ,,Steuerbehörde“<br />
jede Regierungsbehörde, die für die Veranlagung, Einziehung und die Vollstreckung im Zusammenhang mit<br />
Rechtsvorschriften in Bezug auf Steuern zuständig ist (einschließlich der US-Finanzbehörde IRS und<br />
ähnlicher Behörden auf bundesstaatlicher oder lokaler Ebene bzw. außerhalb der USA).<br />
(l) Arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Weder die Parteien noch ihre Tochtergesellschaften sind<br />
Partei wesentlicher Tarifverträge, Vereinbarungen, oder sonstiger Abreden oder Übereinkünfte mit Gewerkschaften<br />
oder Arbeitnehmerorganisationen, noch in anderer Weise an diese gebunden, und weder die Parteien noch ihre<br />
Tochtergesellschaften sind an wesentlichen Verfahren beteiligt, in denen geltend gemacht wird, dass die jeweilige<br />
Partei oder eine ihre jeweiligen Tochtergesellschaften unlautere Arbeitspraktiken (unfair labor practices) angewandt<br />
hat, oder in denen angestrebt wird, die Partei bzw. Tochtergesellschaft zu zwingen, mit Gewerkschaften oder<br />
Arbeitnehmerorganisationen Verhandlungen aufzunehmen; darüber hinaus dauern weder gegenwärtig wesentliche<br />
arbeitsrechtliche Streiks, Konflikte, Arbeitsniederlegungen, Lahmlegungen, Bummelstreiks, oder Aussperrungen<br />
(,,Streiks“) an, an denen die jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften beteiligt oder von denen sie<br />
betroffen ist, noch sind solche Streiks, nach Kenntnis der jeweiligen Partei, angedroht, oder kam es in den<br />
vergangenen drei Jahren zu solchen Streiks, mit Ausnahme von allgemeinen Streiks, die nicht ausschließlich gegen<br />
die jeweilige Partei oder ihre Tochtergesellschaften gerichtet waren.<br />
(m) Wesentliche Vereinbarungen. Außer in Fällen, in denen dies keine Wesentliche Nachteilige<br />
Auswirkung auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse gehabt hat oder dies nach vernünftigem Ermessen<br />
nicht zu erwarten ist, haben weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse die Bestimmungen Wesentlicher<br />
Vereinbarungen verletzt oder nicht eingehalten, und es ist kein Ereignis eingetreten, von dem (mit oder ohne<br />
Kündigung oder Fristablauf oder beidem) nach vernünftigem Ermessen zu erwarten wäre, dass es zu einer<br />
Verletzung von Bestimmungen einer Wesentlichen Vereinbarung führt. Nach Kenntnis der NYSE Euronext bzw.<br />
der Deutsche Börse hat keine sonstige Partei einer Wesentlichen Vereinbarung die Bestimmungen einer Wesentlichen<br />
Vereinbarung in Fällen verletzt, in denen diese Verletzung für sich oder zusammen mit anderen Verletzungen<br />
eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse gehabt hat oder nach<br />
vernünftigem Ermessen haben könnte. Außer in Fällen, in denen dies keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung<br />
auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse gehabt hat oderdies nach vernünftigem Ermessen nicht zu<br />
erwarten ist, stellt jede Wesentliche Vereinbarung eine wirksame und bindende Verpflichtung der NYSE Euronext<br />
bzw. der Deutsche Börse oder einer ihrer Tochtergesellschaften, die Partei dieser Wesentlichen Vereinbarung ist,<br />
sowie, nach Kenntnis der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse, jeder sonstigen Partei dieser Wesentlichen<br />
Vereinbarung dar; darüber hinaus ist jede Wesentliche Vereinbarung voll wirksam, mit der Ausnahme, dass ihre<br />
Durchsetzung möglicherweise dem Ausnahmefall nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht unterliegt.<br />
,,Wesentliche Vereinbarung“ bezeichnet jede Abrede, deren Partei die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse<br />
oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften ist, oder an die sie am Tag des Abschlusses dieses Vertrages<br />
gebunden ist, die<br />
(A) eine ,,wesentliche Vereinbarung (material contract)“ ist (entsprechend der Definition in Item 601(b)(10)<br />
von Regulation S-K der SEC);<br />
(B) (1) in wesentlicher Hinsicht entweder die Art der Geschäfte, welche die NYSE Euronext, die Deutsche<br />
Börse bzw. die jeweilige Tochtergesellschaft ausüben darf oder die Art und Weise und die geografische<br />
Region, in der sie dies tun darf, beschränkt (2) die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte oder<br />
Geschäftszweige der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
(bzw., nach dem Wirksamkeitszeitpunkt, der Holdco oder einer ihrer Tochtergesellschaften) oder einer ihrer<br />
jeweiligen verbundenen Unternehmen infolge des Vollzugs der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />
erforderlich machen würde, (3) eine wesentliche Vereinbarung ist, die eine Meistbegünstigungsklausel enthält,<br />
gemäß welcher der Holdco oder ihren Tochtergesellschaften nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Verpflichtungen<br />
auferlegt werden, oder (4) das Recht der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse oder einer ihrer<br />
jeweiligen Tochtergesellschaften (bzw., nach dem Wirksamkeitszeitpunkt, der Holdco oder einer ihrer<br />
Tochtergesellschaften) verbietet oder wesentlich beschränkt, Produkte oder Dienstleistungen herzustellen<br />
G-29
zw. zu erbringen und zu vertreiben oder ihre jeweiligen gewerblichen Schutzrechte zu nutzen, übertragen, zu<br />
lizensieren oder durchzusetzen; oder<br />
(C) (1) sich auf einen Gesamtbetrag von mehr als 170 Mio. A beläuft bzw. eine Gesamtverbindlichkeit in dieser<br />
Höhe vorsieht, indem sie Verbindlichkeiten im Hinblick auf aufgenommene Mittel verbrieft, eine Garantie für<br />
eine derartige Verbindlichkeit Dritter vorsieht oder eine Verpflichtung zur Beschränkung von Dividendenzahlungen<br />
enthält, oder (2) die wirtschaftlichen Auswirkungen der in der vorstehenden Ziffer (1) genannten<br />
Punkte hat.<br />
(n) Gewerbliche Schutzrechte.<br />
(i) Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet ,,Gewerbliche Schutzrechte“ alle Erfindungen, Entdekkungen,<br />
Patente, Patentanmeldungen, eingetragenen und nicht eingetragenen Warenzeichen und Dienstleistungsmarken<br />
sowie den gesamten damit verbundenen und dadurch symbolisierten Geschäftswert, alle<br />
Warenzeichen- und Dientsleistungsmarkenanmeldungen, Internet-Domainnamen, eingetragenen und nicht<br />
eingetragenen Urheberrechte (einschließlich der für Datenbanken oder sonstige Informationssammlungen),<br />
vertraulichen Informationen, Handelsgeheimnisse und Know-how, einschließlich Prozesse, Schemata,<br />
Geschäftsverfahren, Formeln, Zeichnungen, Prototypen, Modelle, Geschmacksmuster, Kunden- und Lieferantenlisten,<br />
Computersoftwareprogramme sowie alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geistigen<br />
Eigentumsrechte.<br />
(ii) Außer in den Fällen, in denen sich keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei<br />
ergeben hatoder in denen dies nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten ist, (A) ist die jeweilige Partei<br />
und/oder wenigstens eine ihrer Tochtergesellschaften ausschließliche Eigentümerin aller Gewerblichen<br />
Schutzrechte, die sich im Eigentum der jeweiligen Partei und der Tochtergesellschaft befinden oder die<br />
für den Geschäftsbetrieb der jeweiligen Partei und der Tochtergesellschaft in der derzeit ausgeübten Form<br />
notwendig sind, oder verfügt die jeweilige Partei und/oder wenigstens eine ihrer Tochtergesellschaften über<br />
eine Lizenz oder sonstige ausreichende und rechtlich durchsetzbare Rechte zur Nutzung dieser Gewerblichen<br />
Schutzrechte (die ,,Wesentlichen Gewerblichen Schutzrechte“) und (B) werden diese Rechte durch den<br />
Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen weder geändert noch beeinträchtigt.<br />
(iii) Außer in den Fällen, in denen sich keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige<br />
Partei ergeben hat oder in denen dies nach Kenntnis der jeweiligen Partei nach vernünftigem Ermessen nicht<br />
zu erwarten ist, verletzt die Ausübung des Geschäftsbetriebs der Partei in der derzeitigen Form keine<br />
Gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte einer Person. Soweit der jeweiligen<br />
Partei bekannt nutzt keine Person, einschließlich Mitarbeitern der jeweiligen Partei oder einer ihrer Tochtergesellschaften,<br />
unbefugt Wesentliche Gewerbliche Schutzrechte, verletzt diese oder verwendet sie missbräuchlich,<br />
sofern dies mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung<br />
auf die jeweilige Partei führen würde.<br />
(iv) Außer in den Fällen, in denen sich keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei<br />
ergeben hat oder in denen dies nach Kenntnis der jeweiligen Partei nach vernünftigem Ermessen nicht zu<br />
erwarten ist, entspricht der Betrieb und die Leistung der IT-Vermögenswerte der jeweiligen Partei nach deren<br />
Kenntnis in jeder wesentlichen Hinsicht der jeweiligen Dokumentation sowie den jeweiligen Funktionsbeschreibungen,<br />
sofern verfügbar, oder sonstigen Anforderungen der jeweiligen Partei und ihrer Tochtergesellschaften<br />
in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb der jeweiligen Partei und ihrer Tochtergesellschaften in<br />
der derzeit ausgeübten Form.<br />
(v) ,,IT-Vermögenswerte“ bezeichnet in Bezug auf die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext<br />
Computer, Computersoftware, Firmware, Middleware, Server, Workstations, Router, Hubs, Switches, Datenkommunikationsleitungen<br />
und sonstige Geräte und Elemente der Informationstechnik sowie die gesamte<br />
damit verbundene Dokumentation, die im Geschäftsbetrieb der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext und<br />
ihrer Tochtergesellschaften in der derzeit ausgeübten Form verwendet werden.<br />
Ziffer 6.2. Zusicherungen und Gewährleistungen der Holdco und der Verschmelzungsgesellschaft.<br />
Hiermit übernehmen sowohl die Holdco als auch die Verschmelzungsgesellschaft gegenüber der NYSE Euronext<br />
und der Deutsche Börse die in dieser Ziffer 6.2. festgelegten Zusicherungen und Gewährleistungen.<br />
(a) Gründung, ordnungsgemäßes Bestehen und Befähigung. Sowohl die Holdco als auch die<br />
Verschmelzungsgesellschaft sind ordnungsgemäß gegründete und wirksam und ordnungsgemäß bestehende (sofern<br />
dieses Rechtsinstitut gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften anerkannt ist) Unternehmen gemäß den Rechtsvorschriften<br />
der Rechtsordnung ihrer Gründungsstaaten. Weder die Holdco noch die Verschmelzungsgesellschaft<br />
G-30
haben andere Geschäftsaktivitäten als die ausgeübt, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Gründung und den in<br />
diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen stehen.<br />
(b) Kapitalausstattung. Das Grundkapital der Holdco besteht aus (i) 180.000 Stammaktien mit<br />
einem Nennwert von 1 A je Aktie und (ii) 45.000 Aktien der Klasse D mit einem Nennwert von 1 A je Aktie, von<br />
denen sich 45.000 am 10. Februar 2011 im Umlauf befanden; von den Stammaktien befindet sich am Tag des<br />
Abschlusses dieses Vertrages keine im Umlauf. Alle der sich im Umlauf befindlichen Holdco-Aktien wurden<br />
ordnungsgemäß genehmigt und sind wirksam ausgegeben, einbezahlt und nicht nachzahlungspflichtig. Das<br />
Grundkapital der Verschmelzungsgesellschaft besteht aus 500 Stammaktien mit einem Nennwert von 0,01 US$<br />
je Aktie, von denen sich 100 am Tag des Abschlusses dieses Vertrages im Umlauf befinden. Alle der sich im Umlauf<br />
befindlichen Stammaktien der Verschmelzungsgesellschaft wurden ordnungsgemäß genehmigt und sind wirksam<br />
ausgegeben, einbezahlt und nicht nachzahlungspflichtig.<br />
(c) Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung. Sowohl die Holdco als auch die Verschmelzungsgesellschaft<br />
verfügen über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse und Vollmachten und haben alle<br />
notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um diesen Vertrag zu genehmigen, zu unterzeichnen<br />
und durchzuführen sowie die Pflichten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen und die Verschmelzung sowie die anderen<br />
in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen. Dieser Vertrag stellt einen wirksamen und bindenden<br />
Vertrag sowohl der Holdco als auch der Verschmelzungsgesellschaft dar, der entsprechend den hierin festgelegten<br />
Bestimmungen gegen die Holdco und die Verschmelzungsgesellschaft durchsetzbar ist, und zwar, im Hinblick auf<br />
eine Zwangsvollstreckung, vorbehaltlich des Ausnahmefalls nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht. Sowohl der<br />
alleinige Aktionär der Holdco als auch der Holdco-Verwaltungsrat haben diesem Vertrag, dem Tauschangebot, der<br />
Verschmelzung sowie den sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zugestimmt und diese<br />
genehmigt. Das Board of Directors der Verschmelzungsgesellschaft hat diesem Vertrag, dem Tauschangebot,<br />
der Verschmelzung sowie den sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zugestimmt und diese<br />
genehmigt.<br />
(d) Keine Konflikte. Die Unterzeichnung und Erfüllung, Einhaltung, Erbringung oder der Vollzug<br />
führt zu keinen Verletzungen der Bestimmungen der Satzung der Holdco oder der Gründungsbescheinigung oder<br />
Geschäftsordnung der Verschmelzungsgesellschaft, mit Ausnahme solcher Verletzungen, die einzeln oder zusammengenommen<br />
keine Wesentliche Nachteilige Auswirkungen auf die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse<br />
gehabt haben bzw. bei denen nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass sie keine Wesentlichen Nachteiligen<br />
Auswirkungen auf die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse haben werden.<br />
ARTIKEL VII<br />
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN<br />
Ziffer 7.1. Vorläufige operative Tätigkeit. Sofern die NYSE Euronext (im Fall der Deutsche Börse) oder<br />
die Deutsche Börse (im Fall der NYSE Euronext) nicht einer anderen Regelung schriftlich zustimmen und soweit<br />
nicht ausdrücklich anders in diesem Vertrag geregelt und, im Fall der Deutsche Börse, vorbehaltlich anderslautender<br />
Bestimmungen in Anhang 7.1 der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung bzw., im Fall der NYSE<br />
Euronext, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in Anhang 7.1 der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung,<br />
geben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sowohl für sich selbst als auch für ihre Tochtergesellschaften<br />
die folgenden, ab Abschluss dieses Vertrags bis zum Wirksamkeitszeitpunkt oder bis zu einer vorherigen<br />
Beendigung dieses Vertrags nach Maßgabe seiner Bestimmungen geltenden Verpflichtungserklärungen ab:<br />
(a) sie werden ihre Geschäfte und die ihrer Tochtergesellschaften im gewöhnlichen Geschäftsgang<br />
entsprechend der bisherigen Praxis führen und alle Maßnahmen ergreifen, die dafür notwendig sind, dass (1), sollte<br />
die Anzahl der nach dem 1. Januar 2011 von der NYSE Euronext oder ihren Tochtergesellschaften bzw. von der<br />
Deutsche Börse oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Restricted Stock Units (,,NYSE Euronext-RSUs“<br />
bzw. ,,Deutsche Börse-RSUs“) die Anzahl der nach dem 1. Januar 2011 verfallenden NYSE Euronext-RSUs bzw.<br />
Deutsche Börse-RSUs übersteigen (der entsprechende Überschuss als ,,Überschussanzahl“ bezeichnet), eine dem<br />
Überschuss der jeweiligen Partei entsprechende Anzahl an NYSE Euronext-RSUs bzw. Deutsche Börse-RSUs bar<br />
und nicht mit NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche Börse-Aktien ausgeglichen wird und (2) alle nach dem<br />
1. Januar 2011 von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse ausgegebenen Aktienoptionen bar und nicht mit<br />
NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche Börse-Aktien ausgeglichen werden;<br />
(b) (i) sie werden keine von ihnen am Gesellschaftskapital ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
gehaltenen Anteile ausgeben, verkaufen, verpfänden, veräußern oder belasten; (ii) vorbehaltlich der Bestimmungen<br />
in Artikel IV dieses Vertrags werden sie ihre jeweiligen Gründungsdokumente, Satzungen oder Statuten nicht<br />
G-31
ändern; (iii) sie werden in Bezug auf ihre im Umlauf befindlichen Anteile an ihrem Grundkapital keinen<br />
Aktiensplit, keine Aktienzusammenlegung und keine Neueinteilung vornehmen; (iv) sie werden in Bezug auf<br />
jedwede Anteile am Grundkapital keine anderen (ob bar, in Form von Aktien oder Vermögenswerten auszuschüttende)<br />
Dividenden zusagen, vorhalten oder ausschütten als die von der NYSE Euronext auszuschüttenden<br />
Vierteljahresdividenden bzw. die von der Deutsche Börse auszuschüttenden Jahresdividenden (wobei die Dividende<br />
je Aktie nicht die letzte Vierteljahresdividende bzw. Jahresdividende je Aktie übersteigen und der Zeitplan<br />
der Ausschüttung der bisherigen Praxis entsprechen wird) oder als die von ihren mittelbaren oder unmittelbaren<br />
100%igen Tochtergesellschaften an sie selbst oder eine andere ihrer mittelbaren oder unmittelbaren 100%igen<br />
Tochtergesellschaften auszuschüttenden Dividenden; (v) sie werden keine Beteiligungen oder Anteile an ihrem<br />
Grundkapital oder sonstige in Anteile an ihrem Grundkapital wandelbare, tauschbare oder entsprechend ausübbare<br />
Wertpapiere zurückkaufen, auslösen oder anderweitig erwerben, und auch ihren Tochtergesellschaften nicht<br />
gestatten, dies zu tun;<br />
(c) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden (i) andere (v) Anteile am Gesellschaftskapital,<br />
(w) entsprechend wandelbare, tauschbare oder ausübbare Wertpapiere oder (x) entsprechende Optionen, Warrants,<br />
Kaufoptionen, Erwerbszusagen oder -rechte oder (y) Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstige Anleihen,<br />
die mit Stimmrechten jeder Art verbunden sind (oder in mit Stimmrechten jeder Art verbundene Wertpapiere<br />
umgewandelt, umgetauscht oder ausgeübt werden können) oder sonstige Eigentumsrechte oder Vermögenswerte<br />
begeben, verkaufen, verpfänden, veräußern oder belasten als die NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-<br />
Aktien, die entsprechend der bei Abschluss dieses Vertrages noch nicht erfüllten oder zuvor zugesagten<br />
aktienbasierten Leistungen im Rahmen der NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme bzw. der Deutsche Börse-<br />
Aktienoptionsprogramme zu begeben sind; (ii) außer im gewöhnlichen Geschäftsgang entsprechend der bisherigen<br />
Praxis und mit Ausnahme von Schulden in Höhe von weniger als insgesamt 170 Mio. A langfristigen Schulden<br />
(einschließlich Garantien für Schulden) aufnehmen; (iii) Investitionsausgaben tätigen, authorisieren oder zusagen,<br />
außer im Rahmen der Investitionsvorgabe (capital expenditure target) für 2011 der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse, die der jeweils anderen Partei vor Abschluss dieses Vertrags vorgelegt worden ist, oder im Rahmen<br />
anderer entsprechender Investitionsvorgaben, die die NYSE Euronext und die Deutsche Börse ggf. einvernehmlich<br />
vereinbaren (dies gilt mit der Maßgabe, dass (1) es sowohl der NYSE Euronext als auch der Deutsche Börse<br />
gestattet ist, Investitionsausgaben in einem Rahmen zu tätigen, zu genehmigen oder zuzusagen, der zwischen 75 %<br />
und 110 % der Investitionsvorgabe der jeweiligen Partei liegt und (2) falls der Wirksamkeitszeitpunkt nicht bis zum<br />
31. Dezember 2011 eingetreten ist, im Rahmen dieser Ziffer 7.1(c) die Investitionsvorgabe der Parteien jeweils<br />
entsprechend der die Anzahl der Tage zwischen dem 31. Dezember 2011 und dem Wirksamkeitszeitpunkt nach<br />
oben korrigiert wird, wobei angenommen wird, dass die Investitionsvorgabe für 2012 der für 2011 entspricht);<br />
(d) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden (i) Versorgungspläne oder sonstige Vereinbarungen,<br />
die bei Wirksamkeit bei Abschluss dieses Vertrags einen NYSE Euronext- bzw. Deutsche Börse-Versorgungsplan<br />
darstellen würden, beenden, beschließen, eingehen, ergänzen oder anderweitig ändern oder in deren<br />
Rahmen neue Beihilfen oder Leistungen gewähren; ausgenommen sind Zusagen (offer letters) gegenüber neu<br />
eingestellten oder beförderten Mitarbeitern (jedoch nicht Zusagen gegenüber ihren Führungspersonen oder den<br />
Führungspersonen ihrer Tochtergesellschaften oder Mitarbeitern, deren Zieleinkommen die durchschnittliche<br />
Vergütung ihrer Führungspersonen oder der ihrer Tochtergesellschaften bzw. der Mitarbeiter übersteigt); (ii) –<br />
vorbehaltlich Erhöhungen im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs entsprechend der bisherigen Praxis – Löhne,<br />
Gehälter, Bonuszahlungen oder sonstige Vergütungen von Mitarbeitern oder Nebenleistungen für Führungspersonen,<br />
leitende oder sonstige Mitarbeiter erhöhen oder dahingehende Vereinbarungen, Zusagen oder Regelungen<br />
treffen;<br />
(e) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden einen wesentlichen Anteil an ihrem Vermögen<br />
vermieten, lizenzieren, übertragen, eintauschen, verpfänden (einschließlich Verbriefungen) oder über ihn anderweitig<br />
verfügen (weder im Wege der Fusion, Zusammenlegung, Anteilsverkauf oder Verkauf von Vermögenswerten<br />
noch anderweitig), dies gilt auch für das Gesellschaftskapital von Tochtergesellschaften (wobei sich die<br />
Parteien einig sind, dass das Vorstehende nicht den Verkauf von Beständen im üblichen Geschäftsgang ausschließt);<br />
ausgenommen sind (i) Verfügungsgeschäfte in Bezug auf Vermögenswerte, deren Verkehrswert insgesamt weniger<br />
als EUR 100.000.000 beträgt und (ii) Transaktionen zwischen einer der Parteien und einer ihrer Tochtergesellschaften<br />
oder Transaktionen zwischen Tochtergesellschaften;<br />
(f) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden (weder durch Fusion oder Zusammenlegung<br />
noch durch Erwerb noch anderweitig) eine Person oder einen Vermögenswert übernehmen oder sich zu einer<br />
entsprechenden Übernahme verpflichten, sofern die erwarteten Bruttoaufwendungen und Verpflichtungen (einschließlich<br />
ggf. übernommener Schulden) (i) bei allen entsprechenden Übernahmen insgesamt 200 Mio. A<br />
übersteigen (wobei sich die Parteien einig sind, dass, sollte eine Partei beabsichtigen, eine oder mehrere Übernahmen<br />
durchzuführen, durch die diese Summe überschritten würde, die Parteien dann nach Treu und Glauben<br />
G-32
erörtern werden, ob eine solcher Übernahme im Sinne der besten Interessen der Holdco-Gruppe nach dem<br />
Wirksamkeitszeitpunkt zugelassen werden soll) oder (ii) einzeln oder insgesamt die Erfüllungen der Bedingungen<br />
gemäß Artikel VIII oder Annex II dieses Vertrags mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentlich verzögern oder<br />
verhindern würden;<br />
(g) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden außer im üblichen Geschäftsgang entsprechend<br />
der bisherigen Praxis (i) Vergleiche oder Kompromisse in Bezug auf wesentliche Klagen oder Rechtsstreitigkeiten<br />
eingehen, wenn dies im Einzelfall oder insgesamt zu einer Zahlung in Höhe von 50 Mio. A oder mehr<br />
durch eine Partei oder deren Tochtergesellschaften zur Folge hätte oder damit das Eingeständnis eines wesentlichen<br />
Fehlverhaltens oder die Annahme einer wesentlichen Verhaltensauflage oder -einschränkung durch die Partei oder<br />
ihre Tochtergesellschaften verbunden wäre; (ii) ihre Wesentlichen Vereinbarungen in wesentlichen Punkten ändern,<br />
ergänzen oder kündigen oder auf wesentliche Rechte oder Ansprüche daraus verzichten, diese abgeben oder<br />
übertragen, sofern diese einzeln oder insgesamt 50 Mio. Aübersteigen;<br />
(h) soweit dem keine Rechtsvorschriften entgegenstehen, werden weder sie noch ihre Tochtergesellschaften<br />
eine Steuerwahl treffen oder ändern, eine Methode zur Erstellung der Steuerbilanz ändern, eine geänderte<br />
Steuererklärung abgeben oder Vergleiche oder Kompromisse in Bezug auf steuerliche Prüfungen oder Verfahren<br />
eingehen werden – jeweils sofern die entsprechende Handlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine<br />
wesentliche nachteilige Auswirkung für die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse zur folge hätte — oder<br />
zulassen, dass ein wesentlicher Versicherungsvertrag, in dem sie als Begünstigte oder Schadensersatzempfänger<br />
ausgewiesen sind, außer im gewöhnlichen Geschäftsgang gekündigt oder beendet wird;<br />
(i) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden einer Änderung ihrer Rechnungslegungsgrundsätze,<br />
-methoden oder -praxis (einschließlich ihrer Debitoren- oder Kreditorenbuchhaltungspraxis) zustimmen,<br />
soweit eine entsprechende Änderung nicht aufgrund von US-GAAP-Änderungen (im Fall der NYSE<br />
Euronext) oder IFRS-Änderungen (im Fall der Deutsche Börse) erforderlich ist;<br />
(j) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden Wettbewerbsverbot oder vergleichbare<br />
Vereinbarungen eingehen, die eine wesentliche Einschränkung für die Geschäfte der Holdco-Gruppe nach dem<br />
Wirksamkeitszeitpunkt darstellen würden;<br />
(k) weder sie noch ihre Wesentlichen Tochtergesellschaften werden — außer soweit gemäß<br />
Ziffer 7.1(d) zulässig — eine Vereinbarung mit ihren Führungspersonen oder ihren leitenden oder sonstigen<br />
Mitarbeitern eingehen, die nicht einem Vergleich mit den üblichen Marktbedingungen standhält; und<br />
(l) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden eine Vereinbarung eingehen oder einer solchen<br />
zustimmen, die zu einer der vorstehend in den Ziffern 7.1(a) bis (k) ausgeführten Handlungen verpflichten würde,<br />
wenn der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse eine solche Handlung gemäß den Bestimmungen in Ziffern<br />
7.1(a) bis (k) untersagt ist.<br />
Ziffer 7.2. Übernahmeangebote.<br />
(a) Unbeschadet der Pflichten der Parteien gemäß diesem Vertrag verpflichten sich sowohl die<br />
NYSE Euronext als auch die Deutsche Börse dazu, dass ab Abschluss dieses Vertrags bis zum Closing-Termin oder<br />
bis zu einer vorherigen Beendigung dieses Vertrags nach Maßgabe seiner Bestimmungen sie, ihre Tochtergesellschaften,<br />
ihre oder deren leitenden Mitarbeiter, Führungspersonen (einschließlich der Mitglieder des Board of<br />
Directors der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse-Gremien), Mitarbeiter, Bevollmächtigte oder Vertreter<br />
(einschließlich der von ihnen oder ihren Tochtergesellschaften beauftragten Investmentbanker, Rechtsberater oder<br />
Wirtschaftsprüfer) weder mittelbar noch unmittelbar (i) Angebote oder Anfragen, die ein Übernahmeangebot<br />
darstellen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sich zu einem solchen entwickeln könnten, anregen,<br />
bewerben, wissentlich fördern (auch nicht durch Weitergabe von Informationen), ermöglichen oder erleichtern<br />
werden, oder die Unterbreitung, Abgabe oder Ankündigung entsprechender Angebote oder Anfragen herbeiführen<br />
werden, (ii) vorbehaltlich Ziffer 7.2(c) Gespräche mit einer Person in Bezug auf ein Übernahmeangebot führen oder<br />
in Verhandlungen über ein Übernahmeangebot eintreten oder wissentlich ein Unterfangen oder einen Versuch zur<br />
Unterbreitung oder Umsetzung eines Übernahmeangebots fördern werden, (iii) vorbehaltlich Ziffer 7.2(c) einer<br />
Person vertrauliche Informationen in Bezug auf ein Übernahmeangebot zukommen lassen werden, (iv) vorbehaltlich<br />
Ziffer 7.2(c) einem Übernahmeangebot zustimmen oder dieses empfehlen werden, oder (v) vorbehaltlich Ziffer<br />
7.2(c) einer Absichtserklärung, Grundsatzvereinbarung, Verschmelzungsvereinbarung, Übernahmevereinbarung,<br />
Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss, Optionsvereinbarung oder vergleichbaren Vereinbarung<br />
in Bezug auf ein Übernahmeangebot (jeweils als ,,Alternative Übernahmevereinbarung‘‘ bezeichnet) zustimmen<br />
werden oder eine Alternative Übernahmevereinbarung empfehlen, vollziehen, abschließen oder öffentlich vorschlagen<br />
werden oder eine entsprechende Verpflichtung eingehen werden.<br />
G-33
,,Übernahmeangebot“ in Bezug auf die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse bezeichnet alle<br />
Angebote, Absichts- und Interessenbekundungen in Bezug auf (i) eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme<br />
oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse oder<br />
einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften welche einen Anteil in Höhe von mindestens 15 % des Konzernbruttoumsatzes<br />
oder Konzernvermögens der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften<br />
in ihrer Gesamtheit darstellt (eine entsprechende Tochtergesellschaft als ,,Wesentliche<br />
Tochtergesellschaft“ bezeichnet); (ii) eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren<br />
oder unmittelbaren Erwerb von (A) mindestens 15 % der Dividendenwerte oder Stimmrechte oder 15% oder<br />
mehr des Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse, oder (B) mindestens 15 %<br />
der Dividendenwerte oder Stimmrechte einer ihrer Wesentlichen Tochtergesellschaften; (iii) eine Übernahmeofferte,<br />
die bei Vollendung dazu führen würde, dass eine Person wirtschaftliche Inhaberin von mindestens 15%<br />
der Dividendenwerte oder Stimmrechte der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse ist; oder (iv) eine<br />
Verschmelzung, Umstrukturierung, einen Aktientausch, eine Fusion, einen Unternehmenszusammenschluss,<br />
eine Kapitalumschichtung, Liquidation, Auflösung oder eine vergleichbare Transaktion, an der die NYSE<br />
Euronext bzw. die Deutsche Börse oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse beteiligt ist, wobei konzerninterne Umstrukturierungen ausgenommen sind.<br />
(b) Innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt eines Übernahmeangebots oder nach einer<br />
Anforderung von nichtöffentlichen Informationen oder einer Anfrage, bei der die NYSE Euronext in angemessener<br />
Weise zu dem Schluss kommt, dass sie zu einem Übernahmeangebot in Bezug auf die NYSE Euronext führen<br />
könnte oder bei der die Deutsche Börse in angemessener Weise zu dem Schluss kommt, dass sie zu einem<br />
Übernahmeangebot in Bezug auf die Deutsche Börse führen könnte, wird die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />
Börse die andere Partei schriftlich über die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots, der Informationsanforderung<br />
bzw. der Anfrage und über die Identität der Person, die das Angebot unterbreitet bzw. Informationsanforderung<br />
oder die Anfrage stellt, in Kenntnis setzen. Danach werden die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />
Börse der anderen Partei jeweils baldmöglichst durch mündliche und schriftliche Mitteilung alle erforderlichen<br />
Informationen zur Verfügung stellen, um die andere Partei in allen wesentlichen Punkten über den Stand und die<br />
Einzelheiten (einschließlich wesentlicher Änderungen und vorgeschlagener wesentlicher Änderungen) des Übernahmeangebots,<br />
der Informationsanforderung bzw. der Anfrage unterrichtet zu halten.<br />
(c) Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist es sowohl der NYSE<br />
Euronext als auch der Deutsche Börse und ihren jeweiligen Führungsgremien gestattet (A) im Fall der NYSE<br />
Euronext den Bestimmungen von Rule 14d-9 und Rule 14e-2 zum Exchange Act und im Fall der Deutsche Börse<br />
den Bestimmungen des WpÜG zu entsprechen, (B) unter Einhaltung von Ziffer 7.2(d) eine Änderung der NYSE<br />
Euronext-Empfehlung bzw. Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung vorzunehmen oder (C) (x) im Fall der<br />
NYSE Euronext vor Vorliegen des Erforderlichen Beschlusses der NYSE Euronext und (y) im Fall der Deutsche<br />
Börse vor dem Ablaufzeitpunkt in Erwiderung auf ein von einer Person nach Treu und Glauben unaufgefordert<br />
unterbreitetes Übernahmeangebot mit dieser Person Gespräche oder Verhandlungen aufzunehmen oder ihr<br />
Informationen und Daten zukommen zu lassen, sofern und soweit (i) im Fall von Buchstabe (B) oben, (x) falls<br />
eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung oder Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung in Erwiderung<br />
auf ein Übernahmeangebots für die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse erfolgt, es sich bei diesem<br />
Übernahmeangebot um ein von einem Dritten nach Treu und Glauben unaufgefordert unterbreitetes Übernahmeangebot<br />
handelt, bei dem der Board of Directors der NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse-Gremien (nach<br />
Rücksprache mit ihren externen Rechts- und Finanzberatern) nach Treu und Glauben zu dem Schluss kommt/<br />
kommen, dass es sich um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, oder (y) falls eine Änderung der NYSE<br />
Euronext-Empfehlung oder Änderung der Deutsche Börse- Empfehlung nicht in Erwiderung eines Übernahmeangebots<br />
für die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse erfolgt, der Board of Directors der NYSE Euronext bzw.<br />
die Deutsche Börse-Gremien nach Rücksprache mit ihren externen Rechtsberatern nach Treu und Glauben zu dem<br />
Schluss kommt/kommen, dass das Unterlassen einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung bzw. Änderung<br />
der Deutsche Börse-Empfehlung eine Verletzung der ihnen jeweils gemäß den geltenden Rechtsvorschriften<br />
obliegenden Treuepflichten darstellen würde, (ii) im Fall von Buchstabe (C) oben (1) ein entsprechendes<br />
Führungsgremium (nach Rücksprache mit seinen externen Rechts- und Finanzberatern) nach Treu und Glauben<br />
zu dem Schluss kommt, dass es hinreichend wahrscheinlich ist, dass das Übernahmeangebot ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />
darstellen könnte und dass eine entsprechende Unterlassung eine Verletzung der diesem Führungsgremium<br />
gemäß den geltenden Rechtsvorschriften obliegenden Treuepflichten darstellen würde, (2) bevor einer<br />
Person im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot Informationen oder Daten zur Verfügung gestellt werden,<br />
das entsprechende Führungsgremium von dieser Person eine ausgefertigte Vertraulichkeitsvereinbarung erhält,<br />
deren Vertraulichkeitsregelungen insgesamt mindestens so restriktiv sind wie die der in diesem Vertrag definierten<br />
Vertraulichkeitsvereinbarung, und (3) zu diesem Zeitpunkt bei dieser Partei keine wesentliche Verletzung ihrer<br />
Pflichten gemäß dieser Ziffer 7.2 in Bezug auf ein solches Übernahmeangebot vorliegt. Im Rahmen dieser Ziffer<br />
G-34
7.2(c) bezeichnet ,,Führungsgremium‘‘ in Bezug auf die NYSE Euronext den Board of Directors der NYSE<br />
Euronext und in Bezug auf die Deutsche Börse die Deutsche Börse-Gremien.<br />
(d) Vor einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung wird die NYSE Euronext der Deutsche<br />
Börse spätestens fünf Geschäftstage vor Vornahme einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung eine<br />
schriftliche Mitteilung (die ,,Mitteilung über eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung“) über die Absicht<br />
der NYSE Euronext, eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung vorzunehmen, zukommen lassen; im Fall<br />
einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot für die NYSE<br />
Euronext werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse während eines solchen Zeitraums von fünf<br />
Geschäftstagen Verhandlungen nach Treu und Glauben über etwaige Änderungen der von der Deutsche Börse<br />
vorgeschlagenen Bedingungen für die in diesem Vertrag vorgesehene Transaktion führen und die NYSE Euronext<br />
wird die Änderungen, der die Deutsche Börse zugestimmt hat, bei der Entscheidung darüber berücksichtigen, ob<br />
das entsprechende Übernahmeangebot nach dem Zeitraum von fünf Geschäftstagen immer noch ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />
für die NYSE Euronext darstellt. Vor einer Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung wird die<br />
Deutsche Börse der NYSE Euronext spätestens fünf Geschäftstage vor Vornahme einer Änderung der Deutsche<br />
Börse-Empfehlung (,,Mitteilung über eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung“) über die Absicht der<br />
Deutsche Börse, eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung vorzunehmen, zukommen lassen; im Fall einer<br />
Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot für die Deutsche<br />
Börse werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse während eines solchen Zeitraums von fünf Geschäftstagen<br />
Verhandlungen nach Treu und Glauben über etwaige Änderungen der von der NYSE Euronext vorgeschlagenen<br />
Bedingungen für die in diesem Vertrag vorgesehene Transaktion führen und die Deutsche Börse wird die<br />
Änderungen, der die NYSE Euronext zugestimmt hat, bei der Entscheidung darüber berücksichtigen, ob das<br />
entsprechende Übernahmeangebot nach dem Zeitraum von fünf Geschäftstagen immer noch ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />
für die Deutsche Börse darstellt.<br />
(e) Sollte ein Dritter, der zuvor ein Übernahmeangebot unterbreitet hat, bei dem der Board of<br />
Directors der NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse-Gremien gemäß dieser Ziffer 7.2 entschieden haben, dass es<br />
sich um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, eine wesentliche Bedingung eines solchen<br />
Mehrheitsübernahmeangebots nachträglich so ändern, dass es sich bei dem Übernahmeangebot nicht mehr um<br />
ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, so ist die entsprechende Entscheidung des Führungsgremiums nichtig<br />
und das Führungsgremium hat den Bestimmungen von Ziffer 7.2(c) und (d) in jeder Hinsicht nachzukommen<br />
(einschließlich der Pflicht, eine neue Mitteilung über eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung bzw.<br />
Mitteilung über eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung zuzustellen und nach Treu und Glauben mit der<br />
Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext Verhandlungen zu führen; dies gilt mit der Maßgabe, dass anstelle von<br />
,,fünf Geschäftstagen“ und ,,Zeitraum von fünf Geschäftstagen“ in diesem Fall ,,drei Geschäftstage“ bzw.<br />
,,Zeitraum von drei Geschäftstagen“ zu lesen ist).<br />
(f) Soweit nicht von einem zuständigen Gericht oder durch Aktionärsmaßnahmen angeordnet,<br />
vereinbarendie NYSE Euronext und die Deutsche Börse, als auch werden sie hierauf bei ihre leitenden Mitarbeiter,<br />
Führungspersonen und Vertreter sowie ihren Tochtergesellschaften und deren leitenden Mitarbeiter, Führungspersonen<br />
und Vertretern hinwirken, umgehend zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags laufende Aktivitäten,<br />
Gespräche oder Verhandlungen mit Dritten in Bezug auf ein Übernahmeangebot einstellen und für deren<br />
Beendigung sorgen. Sowohl die NYSE Euronext als auch die Deutsche Börse werden angemessene Anstrengungen<br />
unternehmen, um ihre Führungspersonen, leitenden Mitarbeiter, Beauftragten und Vertreter über die gemäß dieser<br />
Ziffer 7.2 übernommenen Pflichten zu unterrichten. Keine Bestimmung dieser Ziffer 7.2 (x) beinhaltet ein Recht<br />
der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext zur Kündigung dieses Vertrags (außer nach Maßgabe der konkreten<br />
Regelungen in Artikel IX dieses Vertrags) oder (y) berührt eine andere Verpflichtung der Deutsche Börse oder der<br />
NYSE Euronext gemäß diesem Vertrag, sofern nicht ausdrücklich anders in diesem Vertrag vereinbart. Sofern<br />
dieser Vertrag nicht vorher beendet wird und soweit nicht von einem zuständigen Gericht oder durch Aktionärsmaßnahmen<br />
angeordnet, werden weder die Deutsche Börse noch die NYSE Euronext ein Übernahmeangebot (mit<br />
Ausnahme des Tauschangebots oder der Verschmelzung) ihrer Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen.<br />
,,Mehrheitsübernahmeangebot“ bezeichnet in Bezug auf die NYSE Euronext oder die Deutsche<br />
Börse ein nicht unter Verstoß gegen diese Ziffer 7.2 erhaltenes, schriftliches Übernahmeangebot in gutem<br />
Glauben für mindestens 50 % der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche<br />
Börse-Aktien oder mindestens 50 % des Konzernvermögens der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften<br />
bzw. der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften, jeweils zu Bedingungen, bei denen der<br />
Board of Directors der NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse-Gremien (nach Beratung durch ihre<br />
Finanzberater und externen Rechtsberater) nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung u. a. aller<br />
rechtlichen, finanziellen, zeitlichen und sonstigen Aspekte des Übernahmeangebots und dieses Vertrags<br />
und unter Berücksichtigung der von dem bzw. den maßgeblichen Führungsgremien für relevant<br />
G-35
erachteten ggf. von der Deutsche Börse (bei einem Übernahmeangebot für die NYSE Euronext) oder der<br />
NYSE Euronext (bei einem Übernahmeangebot für die Deutsche Börse) gemäß dieser Ziffer 7.2<br />
angebotenen verbesserten Bedingungen (einschließlich der Vollzugsbedingungen sowie des erwarteten<br />
zeitlichen Ablaufs und der erwarteten Risiken des Vollzugs sowie der Fähigkeit der das Angebot<br />
unterbreitenden Partei zur Finanzierung des Übernahmeangebots) zu dem Schluss kommt, dass sie<br />
für die Aktionäre der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse vorteilhafter sind als die in diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Transaktionen (unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechend verbesserter Bedingungen).<br />
Ziffer 7.3. Hauptversammlung; Angebotsempfehlung.<br />
(a) Die NYSE Euronext wird im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und der NYSE<br />
Euronext-Gründungsurkunden alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um eine Hauptversammlung ihrer<br />
Aktionäre (die ,,NYSE Euronext-Hauptversammlung“) für den dem für den Ablaufzeitpunkt angesetzten Tag<br />
vorhergehenden Tag (der ,,Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung“) einzuberufen, wobei dieser Tag nach<br />
Wirksamkeitserklärung des Registrierungsdokuments sein wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass die NYSE<br />
Euronext die NYSE Euronext-Hauptversammlung um bis zu zwei Wochen verschieben kann, falls die Annahmefrist<br />
für das Tauschangebot um zwei Wochen verlängert wird. Der Board of Directors der NYSE Euronext wird die<br />
NYSE Euronext-Empfehlung aussprechen und im Proxy Statement/Prospekt aufnehmen. Sollte der Board of<br />
Directors der NYSE Euronext im Zeitraum vom Abschluss dieses Vertrags bis zur NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />
(ggf. einschließlich eines Vertagungszeitraums) beschließen, entweder keine Empfehlung für die<br />
Verschmelzung auszusprechen oder die Empfehlung für die Verschmelzung zurückzunehmen, zu verändern oder<br />
nachteilig für die Deutsche Börse oder die Holdco zu relativieren (das Nichtaussprechen einer entsprechenden<br />
Empfehlung oder jede entsprechende Rücknahme, Änderung oder Relativierung als ,,Änderung der NYSE<br />
Euronext-Empfehlung“ bezeichnet), wobei eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung nur nach Maßgabe<br />
von Ziffer 7.2(c) erfolgen kann, so ist die Deutsche Börse berechtigt, diesen Vertrag gemäß Ziffer 9.4(a) zu<br />
kündigen. Eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung beschränkt oder ändert nicht die Verpflichtung der<br />
NYSE Euronext, diesen Vertrag vor dem geplanten Ablaufzeitpunkt der NYSE Euronext-Hauptversammlung zur<br />
Abstimmung über dessen Annahme vorzulegen und wird dieser Vertrag nicht anderweitig von der NYSE Euronext<br />
oder der Deutsche Börse nach der Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt, so ist dieser Vertrag auf der NYSE<br />
Euronext-Hauptversammlung den Aktionären der NYSE Euronext zur Abstimmung über dessen Annahme<br />
vorzulegen.<br />
(b) Die Deutsche Börse-Gremien haben jeweils beschlossen, dass sie im Rahmen ihrer Pflichten<br />
gemäß des anwendbaren Rechtsin ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäߧ27WpÜG den Aktionären der<br />
Deutsche Börse empfehlen werden, das Tauschangebot anzunehmen und ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen<br />
des Tauschangebots einzureichen. Sollte eines der Deutsche Börse-Gremien bei oder nach Abschluss dieses<br />
Vertrags bis zum Ablaufzeitpunkt in ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG eine solche<br />
Empfehlung nicht aussprechen oder, nach Aussprechen einer solchen Empfehlung, diese zurückziehen, abändern<br />
oder nachteilig für die NYSE Euronext oder die Holdco relativieren (ein Nichtaussprechen einer entsprechenden<br />
Empfehlung oder jede entsprechende Rücknahme, Änderung oder Relativierung als ,,Änderung der Deutsche<br />
Börse-Empfehlung“ bezeichnet), wobei eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung nur nach Maßgabe von<br />
Ziffer 7.2(c) erfolgen kann, so ist die NYSE Euronext berechtigt, diesen Vertrag gemäß Ziffer 9.3(a) zu kündigen.<br />
Eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung beschränkt oder ändert nicht die Verpflichtung des Vertreters der<br />
Deutsche Börse im Holdco-Verwaltungsrat dem Beginn, der Fortsetzung und dem Vollzug des Tauschangebots<br />
durch die Holdco gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zuzustimmen und wird dieser Vertrag nicht<br />
anderweitig von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse nach der Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt,<br />
so ist die Holdco zu Beginn, Fortsetzung und Vollzug des Tauschangebots gemäß den Bestimmungen dieses<br />
Vertrags verpflichtet (und die Deutsche Börse verpflichtet sich dazu, diesen Handlungen der Holdco zuzustimmen).<br />
Ziffer 7.4. Angemessene Anstrengungen; aufsichtsrechtliche Einreichungen und weitere Maßnahmen.<br />
(a) Angemessene Anstrengungen; aufsichtsrechtliche Einreichungen. Die Holdco, die NYSE<br />
Euronext und die Deutsche Börse werden dabei zusammenarbeiten und jeweils angemessene Anstrengungen<br />
dabei unternehmen (und dafür sorgen, dass ihre jeweiligen Tochtergesellschaften selbiges tun), sobald wie möglich<br />
alle ihrerseits nach Maßgabe dieses Vertrags und der maßgeblichen Rechtsvorschriften erforderlichen, sachgerechten<br />
und angebrachten Maßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen, um das Tauschangebot, die Verschmelzung<br />
und die sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen bzw. deren Wirksamkeit<br />
herbeizuführen (einschließlich in Bezug auf die Verabschiedung der Holdco-Satzung oder gegebenenfalls zum<br />
Vollzug oder zur Wirksamkeit des Tauschangebots und der Verschmelzung erforderlicher alternativer Änderungen<br />
der Markt- oder aufsichtsrechtlichen Struktur); dies umfasst die baldmöglichste Erstellung und Einreichung<br />
G-36
sämtlicher notwendiger Unterlagen für alle notwendigen Meldungen, Berichte und sonstige Einreichungen sowie<br />
für die baldmöglichste Einholung aller Zustimmungen, Zulassungen, Freigaben, Einwilligungen, Billigungen und<br />
sonstigen Genehmigungen (einschließlich aller im Rahmen der Wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen, beim<br />
CFIUS gemäß Exon-Florio Amendment sowie bei der SEC und den Aufsichtsbehörden einzuholenden Zustimmungen<br />
und Genehmigungen) (zusammen die ,,Zustimmungen“), deren Einholung bei Dritten und/oder Regierungsbehörden<br />
oder (ggf.) Selbstregulierungsorganen zum Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Transaktionen erforderlich oder angebracht ist; vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag<br />
sind sich die Parteien dabei einig, dass, soweit rechtlich zulässig, weder eines der Deutsche Börse-Gremien noch<br />
der NYSE Euronext Board eine Maßnahme ergreift, die den Vollzug des Tauschangebots oder der Verschmelzung<br />
verhindern könnte. Keine Bestimmung dieser Ziffer 7.4 beinhaltet eine Verpflichtung für die Holdco, die NYSE<br />
Euronext oder die Deutsche Börse, (A) vor oder nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Vermögenswerte oder Geschäftsbetriebe<br />
oder Beteiligungen an Vermögenswerten oder Geschäftsbetrieben der Holdco, der NYSE Euronext, der<br />
Deutsche Börse oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen zum Kauf anzubieten<br />
oder entsprechende Kaufangebote anzunehmen, zum Verkauf abzutrennen oder andere Maßnahmen in dieser<br />
Hinsicht zu ergreifen (oder einem entsprechenden Verkauf oder einer entsprechenden Verpflichtung zum Verkauf<br />
durch die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse bzw. durch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
oder verbundenen Unternehmen zuzustimmen), wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass diese<br />
Maßnahmen einzeln oder zusammengenommen zu einem Wesentlichen Nachteil für die NYSE Euronext, die<br />
Deutsche Börse oder die Holdco führen, oder (B) Änderungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Markt- oder<br />
aufsichtsrechtliche Struktur der Holdco, der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen<br />
Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder hinsichtlich ihrer jeweiligen operativen Tätigkeit in<br />
Bezug auf diese Vermögenswerte oder Geschäfte zuzustimmen, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist,<br />
dass diese Änderungen einzeln oder zusammengenommen zu einem Wesentlichen Nachteil für die NYSE<br />
Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco führen. Im Rahmen der maßgeblichen Rechtsvorschriften und<br />
der Anweisungen von Regierungsbehörden werden sich die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />
gegenseitig über den Stand der Dinge hinsichtlich des Vollzugs der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />
unterrichten und dabei u. a. umgehend den anderen Parteien Abschriften von Mitteilungen und sonstigem<br />
Informationsaustausch in Bezug auf solche Transaktionen zwischen der Holdco, der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse oder ihren jeweiligen Tochtergesellschaften auf der einen und Regierungsbehörden auf der anderen<br />
Seite zukommen lassen.<br />
,,Wesentlicher Nachteil“ bezeichnet in Bezug auf eine Person eine wesentliche Verschlechterung im<br />
Hinblick auf (A) das Geschäft, das fortlaufende betriebliche Ergebnis oder die Finanzlage der Person und<br />
ihrer Tochtergesellschaften im Ganzen oder (B) die Zulassung oder Fähigkeit der Holdco, der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse (und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften) im Ganzen dazu, ihre<br />
geregelten Wertpapierbörsen nach dem Wirksamkeitszeitpunkt in Übereinstimmung mit der bisherigen<br />
Praxis oder wie nach vernünftigem Ermessen erwartet zu betreiben, u. a. im Hinblick auf den Betrieb der<br />
von ihnen derzeit betriebenen Märkte sowie die Mengen und Arten der auf diesen Märkten notierten,<br />
gehandelten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Produkte. Die Parteien sind sich einig, dass ein<br />
Wesentlicher Nachteil vorliegt, wenn eine Handlung die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche<br />
Börse dazu verpflichtet, vor oder nach dem Wirksamkeitszeitpunkt, (i) Vermögenswerte, Geschäfte oder<br />
Tochtergesellschaften zu verkaufen, abzutrennen oder anderweitig zu veräußern oder sich entsprechend<br />
zu verpflichten, oder (ii) Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, oder sich zum Ergreifen oder<br />
Unterlassen von Maßnahmen zu verpflichten, die nach vernünftigem Ermessen, sowohl im Fall von (i) als<br />
auch von (ii), einzeln oder zusammengenommen den Wert der gemeinsamen Geschäfte der NYSE<br />
Euronext und der Deutsche Börse nach dem Wirksamkeitszeitpunkt wesentlich beeinträchtigen würden<br />
(unter Berücksichtigung der vorgesehenen Pläne der Parteien zur Zusammenlegung dieser Geschäfte<br />
nach dem Wirksamkeitszeitpunkt und dem Wert, der ggf. nach vernünftigem Ermessen mit einer solchen<br />
Zusammenlegung oder Eingliederung erwartet werden kann), so dass keine der Parteien nach vernünftigem<br />
Ermessen angesichts der erwarteten wirtschaftlichen Umstände die Transaktion eingegangen<br />
wäre.<br />
(b) Markt- und aufsichtsrechtliche Struktur. Soweit keine entgegenstehenden Treuepflichten nach<br />
den geltenden Rechtsvorschriften bestehen, werden der Board of Directors der NYSE Euronext und die Deutsche<br />
Börse-Gremien die von Regierungsbehörden und, im Fall der NYSE Euronext, von Selbstregulierungsorganen,<br />
deren Zustimmung zum Vollzug der Verschmelzung erforderlich ist, geforderten sorgfältigen Prüfungen und<br />
Feststellungen in Bezug auf die andere Partei, ihre Verbundenen Personen (Related Persons) (gemäß der Definition<br />
in der Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) der NYSE Euronext) und die Personen, bei denen die<br />
Deutsche Börse oder die NYSE Euronext Verbundene Personen sind, vornehmen. Die NYSE Euronext und ihr<br />
Board of Directors sowie die Deutsche Börse und die Deutsche Börse-Gremien werden sich jeweils nach besten<br />
G-37
Kräften bemühen, der SEC, den Aufsichtsbehörden und allen sonstigen Regierungsbehörden die Informationen zur<br />
Verfügung stellen, die von diesen zur Prüfung der Satzungsänderungen der Holdco, der NYSE Euronext und/oder<br />
der Deutsche Börse oder anderen gegebenenfalls zum Vollzug und zur Wirksamkeit der Verschmelzung, des<br />
Tauschangebots und der sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen erforderlichen Änderungen der<br />
Markt- oder aufsichtsrechtlichen Struktur angefordert werden.<br />
(c) Vorherige Prüfung bestimmter Informationen. Im Rahmen des anwendbaren Rechts in Bezug auf<br />
die Weitergabe von Informationen sind die NYSE Euronext und die Deutsche Börse dazu berechtigt, sämtliche<br />
Anträge und schriftlichen Einreichungen bei Dritten und/oder Regierungsbehörden und (ggf.) Selbstregulierungsorganen<br />
im Zusammenhang mit der Verschmelzung und dem Angebot sowie den anderen in diesem Vertrag<br />
(einschließlich der <strong>Angebotsunterlage</strong>n) vorgesehenen Transaktionen vorher zu prüfen; soweit durchführbar<br />
werden sie sich über entsprechende Anträge und schriftliche Einreichungen abstimmen. Die NYSE Euronext<br />
und die Deutsche Börse werden sich gegenseitig die Möglichkeit geben, an allen wesentlichen Besprechungen mit<br />
Regierungsbehörden in Bezug auf Einreichungen, Ermittlungen oder sonstige Nachfragen im Zusammenhang mit<br />
den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen teilzunehmen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />
werden sich gegenseitig über alle wesentlichen Besprechungen mit Regierungsbehörden in Bezug auf Einreichungen,<br />
Ermittlungen oder sonstige Nachfragen im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Transaktionen unterrichten.<br />
(d) Weitergabe von Informationen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden sich — auf<br />
Aufforderung der anderen Partei und im Rahmen des anwendbaren Rechts in Bezug auf die Weitergabe von<br />
Informationen — gegenseitig alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie selbst, ihre Tochtergesellschaften,<br />
verbundenen Unternehmen, Führungspersonen, leitenden Mitarbeiter und Aktionäre sowie alle sonstigen Angelegenheiten<br />
betreffen, soweit dies im Zusammenhang mit den <strong>Angebotsunterlage</strong>n oder sonstigen von oder für die<br />
Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften abgegebenen<br />
Erklärungen, Einreichungen, Mitteilungen oder Anträgen gegenüber Dritten und/oder Regierungsbehörden im<br />
Zusammenhang mit der Verschmelzung und dem Vollzug des Tauschangebots und der in diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Transaktionen nach vernünftigerweise erforderlich oder angebracht ist.<br />
(e) Status- und Änderungsmeldungen. Im Rahmen des anwendbaren Rechts und der Anweisungen<br />
von Regierungsbehörden oder (ggf.) Selbstregulierungsorganen werden die NYSE Euronext und die Deutsche<br />
Börse sich gegenseitig über den Stand der Dinge hinsichtlich des Vollzugs der in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Transaktionen unterrichten und sich dabei u. a. umgehend Abschriften von Bescheiden und anderen Mitteilungen<br />
zukommen lassen, die die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften von<br />
Dritten und/oder Regierungsbehörden und (ggf.) Selbstregulierungsorganen in Bezug auf entsprechende Transaktionen<br />
erhalten haben. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden sich gegenseitig umgehend von jeder<br />
Änderung in Kenntnis setzen, bei der nach vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie eine Wesentliche<br />
Nachteilige Auswirkung für die NYSE Euronext bzw. für die Deutsche Börse darstellt oder zur Folge hat.<br />
Ziffer 7.5. Zugangsrechte. Im Rahmen der maßgeblichen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Weitergabe<br />
von Informationen werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse — nach angemessener Vorankündigung<br />
und soweit dem keine geltenden Rechtsvorschriften entgegenstehen — den leitenden und sonstigen Mitarbeitern,<br />
Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern, Fachberatern und sonstigen Vertretungsberechtigten (,,Vertreter“) während der<br />
normalen Geschäftszeiten im gesamten Zeitraum vor dem Wirksamkeitszeitpunkt angemessenen Zugang zu ihren<br />
Beständen, Büchern, Verträgen und Akten gewähren (und dafür sorgen, dass ihre Tochtergesellschaften selbiges<br />
tun); im selben Zeitraum werden sie sich entsprechend umgehend sämtliche ggf. angemessen angeforderten ihre<br />
Geschäfte, Bestände und Mitarbeiter betreffende Informationen zur Verfügung stellen; dies gilt mit der Maßgabe,<br />
dass Einsichtnahmen oder Offenlegungen gemäß dieser Ziffer 7.5 nicht zu einer Beeinträchtigung oder Abänderung<br />
einer von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemachten Zusicherung oder Gewährleistung führen<br />
dürfen; weiterhin gilt dies mit der Maßgabe, dass die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse nicht dazu<br />
verpflichtet sind, (i) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen offenzulegen, wenn dadurch nach billiger<br />
Einschätzung der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse Geschäftsgeheimnisse Dritter offengelegt oder<br />
Geheimhaltungspflichten verletzt werden würden, sofern die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse angemessene<br />
Anstrengnungen unternommen hat, um die Zustimmung der entsprechenden Dritten zu der Einsichtnahme<br />
oder Offenlegung einzuholen, (ii) rechtlich geschützte Informationen der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse<br />
oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften offenzulegen, (iii) im Fall der NYSE Euronext, (x) Einsichtnahmen<br />
zuzulassen oder Informationen offenzulegen in Bezug auf von der NYSE Euronext oder ihren Tochtergesellschaften<br />
durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Ermittlungen oder Untersuchungen oder sonstigen<br />
aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten, bei denen der Chief Executive Officer der NYSE Euronext Regulation, Inc. nach<br />
freiem Ermessen entschieden hat, dass diese vertraulich und nicht zur Offenlegung gegenüber der Deutsche Börse<br />
bestimmt sind, oder (y) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen offenzulegen in Bezug auf von der NYSE<br />
G-38
Euronext Stock Exchange LLC oder der NYSE Euronext Arca, Inc. durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen,<br />
Ermittlungen oder Untersuchungen oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten, bei denen der Chief<br />
Executive Officer der NYSE Euronext Regulation, Inc. nach freiem Ermessen entschieden hat, dass diese<br />
vertraulich und nicht zur Offenlegung gegenüber der Deutsche Börse bestimmt sind, (iv) im Fall der Deutsche<br />
Börse, (x) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen offenzulegen in Bezug auf von der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
oder anderen Gesellschaften, die Selbstregulierungsorgane sind und bei denen die Deutsche Börse<br />
mittelbare oder unmittelbare Gesellschafterin ist (zusammen die ,,Selbstregulierte Deutsche Börse-Gesellschaften“),<br />
durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Ermittlungen oder Untersuchungen oder sonstigen aufsichtsrechtlichen<br />
Tätigkeiten, wenn das zuständige Organ der maßgeblichen Selbstregulierten Deutsche<br />
Börse-Gesellschaft nach freiem Ermessen entschieden hat, dass diese Informationen vertraulich und nicht zur<br />
Offenlegung gegenüber der NYSE Euronext bestimmt sind, oder (y) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen<br />
offenzulegen in Bezug auf von der <strong>BaFin</strong> oder dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft oder einem<br />
anderen zuständigen Aufsichtsorgan durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Ermittlungen oder Untersuchungen<br />
oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten in Bezug auf die Frankfurter Wertpapierbörse oder<br />
andere Gesellschaften, bei denen die Deutsche Börse mittelbare oder unmittelbare Gesellschafterin ist, wenn das<br />
zuständige Organ der maßgeblichen Gesellschaft nach freiem Ermessen entschieden hat, dass diese Informationen<br />
vertraulich und nicht zur Offenlegung gegenüber der NYSE Euronext bestimmt sind. Alle gemäß dieser Ziffer 7.5<br />
erfolgenden Einsichtnahme- und Auskunftsverlangen sind an eine Führungsperson der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse bzw. an eine von einer dieser Führungspersonen dazu bestimmte Person mit einer Kopie an den<br />
Chefsyndikus (General Counsel) der jeweiligen Partei zu richten. Sämtliche derartige Informationen unterliegen<br />
der Vertraulichkeitsvereinbarung.<br />
Ziffer 7.6. Börsenzulassung. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden jeweils angemessene<br />
Anstrengungen unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />
gemäß diesem Vertrag auszugebenden Holdco-Aktien und die zur Ausgabe bei Ausübung der Holdco-Aktienoptionen<br />
bereitzuhaltenden Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />
der Euronext Paris vor dem Closing-Termin, vorbehaltlich einer offiziellen Bekanntgabe der Aktienemission,<br />
zugelassen werden.<br />
Ziffer 7.7. Veröffentlichungen. Die erste Pressemitteilung bezüglich dieses Vertrags sowie des Tauschangebots<br />
und der Verschmelzung hat eine gemeinsame Pressemitteilung zu sein und die NYSE Euronext und die<br />
Deutsche Börse werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um ein gemeinsames Kommunikationskonzept<br />
zu entwickeln und jeweils sicherzustellen, dass alle Pressemitteilungen und sonstigen öffentlichen Erklärungen in<br />
Bezug auf die in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen, so weit diese nicht zuvor veröffentlicht worden sind,<br />
diesem gemeinsamen Kommunikationskonzept entsprechen. Die Parteien werden, soweit dem keine geltenden<br />
Rechtsvorschriften oder Verpflichtungen im Rahmen von Börsenzulassungsvereinbarungen oder Börsenregeln<br />
entgegenstehen, vor Veröffentlichung einer Pressemitteilung oder öffentlichen Erklärung in Bezug auf die in<br />
diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen Rücksprache halten, wobei keine der Parteien eine solche Pressemitteilung<br />
oder öffentliche Erklärung ohne Rücksprache veröffentlichen wird. Außerdem wird weder die NYSE<br />
Euronext noch die Deutsche Börse ohne die Zustimmung der anderen Partei — die nicht unangemessen verweigert<br />
oder hinausgezögert werden darf — Pressemitteilungen oder anderweitige öffentliche Erklärungen und Bekanntmachungen<br />
(soweit nicht bereits veröffentlicht) veröffentlichen, die die andere Partei, ihre Geschäfte, Finanzlage<br />
oder Betriebsergebnisse betreffen.<br />
Ziffer 7.8. Bestimmte steuerliche Angelegenheiten. Weder Holdco noch die Deutsche Börse noch die<br />
NYSE Euronext noch die Verschmelzungsgesellschaft werden Maßnamen ergreifen oder es wissentlich unterlassen,<br />
Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Maßnahmen bzw. die Unterlassung Folgendes verhindern oder behindern<br />
würden bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verhindern oder behindern würden: (i) die Einordnung der<br />
Verschmelzung als ,,Reorganisation“ (reorganization) gemäß Section 368(a) des Code und/oder die Einordnung der<br />
Verschmelzung und des Tauschangebots zusammen als Umtausch (exchange) im Sinne von Section 351(a) des<br />
Code, (ii) die Einordnung der Verschmelzung und des Tauschangebots zusammen als eine in Section 351 (a) des<br />
Code beschriebene Transaktion oder (iii) den Erhalt der verbindlichen Auskunft (private letter ruling) bzw.<br />
Auskünfte gemäß Absatz II.(b) und Absatz III.(b) von Annex II der IRS durch die NYSE Euronext oder die<br />
Deutsche Börse.<br />
Ziffer 7.9. Auslagen. Vorbehaltlich Ziffer 7.2 und Ziffer 9.5 werden sämtliche im Zusammenhang mit<br />
diesem Vertrag und der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen entstehenden Auslagen von der Partei<br />
getragen, der diese Auslagen entstehen, ungeachtet dessen, ob das Tauschangebot oder die Verschmelzung<br />
vollzogen wird oder nicht; dies gilt mit der Maßgabe, dass, sofern dem keine geltenden Rechtsvorschriften<br />
entgegenstehen, (i) die Registrierungs- und Meldegebühren sowie die Druck- und Portokosten für die F-4-Prospekte,<br />
das Registrierungsdokument, die <strong>Angebotsunterlage</strong>n und die Zulassungsprospekte sowie die<br />
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Tombstone-Anzeige für das Tauschangebot sowie (ii) Gebühren für erforderliche Einreichungen bei Regierungsbehörden<br />
oder Selbstregulierungsorganen im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />
zu gleichen Teilen von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse getragen werden. Bei einer<br />
Kündigung dieses Vertrags durch eine der Parteien werden alle der Holdco und/oder ihr verbundenen Unternehmen<br />
entstandenen Auslagen zu gleichen Teilen von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse gesamtschuldnerisch<br />
getragen und die Holdco und/oder ihr verbundene Unternehmen sind von der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse freizustellen; dies gilt mit der Maßgabe, dass die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nicht zu einer<br />
solchen Freistellung verpflichtet sind, wenn eine von der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext für den<br />
Verwaltungsrat oder das Management der Holdco und/oder ihrverbundene Unternehmen bestimmte Person die<br />
Holdco dazu gebracht hat, ihre Pflichten aus diesem Vertrag zu verletzen. ,,Auslagen“ im Sinne dieses Vertrags<br />
schließen alle Barauslagen (einschließlich aller Gebühren und Kosten für Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer,<br />
Investmentbanken, Sachverständige und Fachberater einer Vertragspartei und ihr verbundene Unternehmen) ein,<br />
die einer Partei oder bei Tätigkeiten in Ihrem Auftrag im Zusammenhang oder im Rahmen der Genehmigung,<br />
Erstellung, Aushandlung, Ausfertigung und Durchführung dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Transaktionen<br />
entstehen, einschließlich Erstellung, Druck, Einreichung und Versand der <strong>Angebotsunterlage</strong>n sowie<br />
Einholung der Zustimmung von und Unterbreitung von Angeboten an Aktionäre sowie aller sonstigen Angelegenheiten<br />
im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag und in dessen Rahmen vorgesehenen Transaktionen,<br />
einschließlich, im Fall der Holdco, sämtliche der Holdco und/oder ihr verbundener Unternehmen im Zusammenhang<br />
mit der Gründung und Finanzierung der Holdco vor Unterzeichnung dieses Vertrags entstandenen Auslagen.<br />
Ziffer 7.10. Freistellung; Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für<br />
Vermögensschäden).<br />
(a) Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt (i) stellt die Holdco alle ehemaligen und derzeitigen Führungspersonen<br />
sowie leitenden und sonstigen Mitarbeiter der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften (in allen<br />
ihren Funktionen) von allen Aufwendungen frei, hält sie schadlos und zahlt ihnen einen Vorschuss auf diese<br />
Aufwendungen, und zwar (A) in dem Maße, in dem diese Personen gemäß den NYSE Euronext-Gründungsurkunden<br />
und den Gründungsurkunden von NYSE Euronext-Tochtergesellschaften sowie gegebenenfalls am Tag<br />
des Abschlusses dieses Vertrages bestehenden Freistellungsvereinbarungen mit Führungspersonen, leitenden und<br />
sonstigen Mitarbeitern zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages gegenüber der NYSE Euronext einen Anspruch<br />
auf Freistellung bzw. Vorschusszahlungen auf Aufwendungen haben, und (B) unbeschadet des in (A) Genannten<br />
und soweit rechtlich zulässig, jeweils für Handlungen und Unterlassungen bis einschließlich zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />
(einschließlich Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses<br />
Vertrages und dem Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen), (ii) fügt die Holdco in ihrer<br />
Gründungsbescheinigung und ihrer Satzung (bylaws) (bzw. der Gründungsbescheinigung und Satzung eines ihrer<br />
Rechtsnachfolger) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Bestimmungen hinsichtlich des Haftungsausschlusses für<br />
Führungspersonen und leitende sowie sonstige Mitarbeiter sowie deren Freistellung und Vorschusszahlungen auf<br />
Aufwendungen ein, die insgesamt mindestens genauso vorteilhaft für die jeweiligen Begünstigten sind wie die<br />
entsprechenden Bestimmungen in der derzeitigen Gründungsbescheinigung und der Satzung (constitution) der<br />
NYSE Euronext und sorgt für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit dieser Bestimmungen, und (iii) sorgt die<br />
Holdco für die Aufrechterhaltung der jeweils aktuellen Policen im Hinblick auf die Directors’ and Officers’-Versicherung<br />
sowie die von der NYSE Euronext aufrechterhaltene Treuhandhaftpflichtversicherung (fiduciary liability<br />
insurance) im Hinblick auf Ansprüche aus Tatsachen oder Ereignissen, die bis zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />
(einschließlich) eingetreten sind (mit der Maßgabe, dass die Holdco (oder einer ihrer Rechtsnachfolger) die<br />
bestehenden Versicherungen jeweils durch Policen mit demselben Versicherungsschutz und über dieselben Beträge<br />
und zu Bedingungen ersetzen kann, die insgesamt für den Versicherten mindestens genauso günstig sind wie die der<br />
bestehenden Policen); dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die Holdco keinesfalls in einem Jahr einen Betrag<br />
aufwenden muss, der 250 % der jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der NYSE Euronext für diese<br />
Versicherungen zu zahlen sind (dieser Betrag von 250 % der derzeitigen Prämien, der ,,Versicherungshöchstbetrag<br />
der NYSE Euronext“); und weiterhin mit der Maßgabe, dass in dem Fall, dass die jährlichen Prämien für diese<br />
Versicherungen den genannten Betrag übersteigen, die Holdco verpflichtet ist, eine Police mit dem größtmöglichen<br />
Versicherungsschutz abzuschließen, deren Kosten diesen Betrag nicht übersteigen. Anstelle der Aufrechterhaltung<br />
der in (iii) dieser Ziffer 7.10(a) beschriebenen Versicherungen kann die Holdco eine im Voraus bezahlte<br />
Versicherung, bei der für einen Zeitraum von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Laufzeit noch Ansprüche geltend<br />
gemacht werden können (six-year ,,tail“ prepaid policy), zu Bedingungen abschließen, die für den Versicherten<br />
mindestens so günstig sind wie die der von der NYSE Euronext aufrechterhaltenen Directors’ and Officers’- und<br />
Treuhandhaftpflichtversicherungen; dies gilt mit der Maßgabe, dass der von der Holdco gezahlte Betrag sich<br />
höchstens auf das Sechsfache des Versicherungshöchstbetrags der NYSE Euronext beläuft. Die Pflichten der<br />
Holdco gemäß dieser Ziffer 7.10(a) können nicht zum Nachteil einer gemäß dieser Ziffer 7.10(a) freigestellten<br />
Person beendet oder geändert werden, wenn die betreffende Person nicht zugestimmt hat (wobei ausdrücklich als<br />
G-40
vereinbart gilt, dass die freigestellten Personen, auf welche diese Ziffer 7.10(a) Anwendung findet, Drittbegünstigte<br />
gemäß dieser Ziffer 7.10(a) sind).<br />
(b) Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt (i) stellt die Holdco alle ehemaligen und derzeitigen Führungspersonen<br />
sowie leitenden und sonstigen Mitarbeiter der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften von allen<br />
Aufwendungen frei, hält sie demgegenüber schadlos und zahlt ihnen einen Vorschuss auf diese Aufwendungen, und<br />
zwar (A) in dem Maße, in dem diese Personen gemäß den Deutsche Börse-Gründungsurkunden und den<br />
Gründungsurkunden von Deutsche Börse-Tochtergesellschaften sowie gegebenenfalls am Tag des Abschlusses<br />
dieses Vertrages bestehenden Freistellungsvereinbarungen mit Führungspersonen, leitenden und sonstigen Mitarbeitern<br />
zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages gegenüber der Deutsche Börse einen Anspruch auf Freistellung<br />
bzw. Vorschusszahlungen auf Aufwendungen haben, und (B) unbeschadet des in (A) Genannten und soweit<br />
rechtlich zulässig, jeweils für Handlungen und Unterlassungen bis einschließlich zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />
(einschließlich Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses Vertrages und<br />
dem Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen), (ii) fügt die Holdco in ihrer Gründungsbescheinigung<br />
und ihrer Satzung (bylaws) (bzw. der Gründungsbescheinigung und Satzung eines ihrer Rechtsnachfolger)<br />
nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Bestimmungen hinsichtlich des Haftungsausschlusses für<br />
Führungspersonen und leitende sowie sonstige Mitarbeiter sowie deren Freistellung und Vorschusszahlungen<br />
auf Aufwendungen ein, die insgesamt mindestens genauso vorteilhaft für die jeweiligen Begünstigten sind wie die<br />
entsprechenden Bestimmungen in der derzeitigen Gründungsbescheinigung und Satzung (bylaws) der Deutsche<br />
Börse, und sorgt für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit dieser Bestimmungen, und (iii) sorgt die Holdco für die<br />
Aufrechterhaltung der jeweils aktuellen Policen im Hinblick auf die Directors’ and Officers’-Versicherung sowie<br />
die von der Deutsche Börse aufrechterhaltene Treuhandhaftpflichtversicherung (fiduciary liability insurance) im<br />
Hinblick auf Ansprüche aus Tatsachen oder Ereignissen, die bis zum Wirksamkeitszeitpunkt (einschließlich)<br />
eingetreten sind (mit der Maßgabe, dass die Holdco (oder einer ihrer Rechtsnachfolger) die bestehenden<br />
Versicherungen jeweils durch Policen mit demselben Versicherungsschutz und über dieselben Beträge und zu<br />
Bedingungen ersetzen kann, die insgesamt für den Versicherten mindestens genauso günstig sind wie die der<br />
bestehenden Policen); dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die Holdco keinesfalls in einem Jahr einen Betrag<br />
aufwenden muss, der 250 % der jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der Deutsche Börse für diese<br />
Versicherungen zu zahlen sind (wobei die jährlichen Prämien in Ziffer 7.10(b) der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung<br />
festgelegt sind) (dieser Betrag von 250 % der derzeitigen Prämien, der ,,Versicherungshöchstbetrag der<br />
Deutsche Börse‘‘); und weiterhin mit der Maßgabe, dass in dem Fall, dass die jährlichen Prämien für diese<br />
Versicherungen den genannten Betrag übersteigen, die Holdco verpflichtet ist, eine Police mit dem größtmöglichen<br />
Versicherungsschutz abzuschließen, deren Kosten diesen Betrag nicht übersteigen. Anstelle der Aufrechterhaltung<br />
der in (iii) dieser Ziffer 7.10(b) beschriebenen Versicherungen kann die Holdco eine im Voraus bezahlte<br />
Versicherung, bei der für einen Zeitraum von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Laufzeit noch Ansprüche geltend<br />
gemacht werden können (six-year ,,tail“ prepaid policy), zu Bedingungen abschließen, die für den Versicherten<br />
mindestens so günstig sind wie die der von der Deutsche Börse aufrechterhaltenen Directors’ and Officers’- und<br />
Treuhandhaftpflichtversicherungen; dies gilt mit der Maßgabe, dass der von der Holdco gezahlte Betrag sich<br />
höchstens auf das Sechsfache des Versicherungshöchstbetrags der Deutsche Börse beläuft. Die Pflichten der<br />
Holdco gemäß dieser Ziffer 7.10(b) können nicht zum Nachteil einer gemäß dieser Ziffer 7.10(b) freigestellten<br />
Person beendet oder geändert werden, wenn die betreffende Person nicht zugestimmt hat (wobei ausdrücklich als<br />
vereinbart gilt, dass die freigestellten Personen, auf welche diese Ziffer 7.10(b) Anwendung findet, Drittbegünstigte<br />
gemäß dieser Ziffer 7.10(b) sind).<br />
Ziffer 7.11. Sonstige Maßnahmen von NYSE Euronext und Deutsche Börse.<br />
(a) Maßnahmen in Bezug auf Section 16. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt werden die NYSE<br />
Euronext und die Deutsche Börse alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit für Verfügungen von<br />
NYSE Euronext-Aktien (einschließlich Derivaten in Bezug auf NYSE Euronext-Aktien) oder Übernahmen von<br />
Holdco-Aktien (einschließlich Derivaten in Bezug auf Holdco-Aktien) in Folge der in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Transaktionen durch Personen, für die Meldepflichten gemäß Section 16(a) des Exchange Act in Bezug auf die<br />
NYSE Euronext bestehen, die Ausnahmeregelung gemäß Rule 16b-3 zum Exchange Act greift.<br />
(b) Änderungsanzeigen. Bis zum Wirksamkeitszeitpunkt bzw. bis zu einer vorherigen Beendigung<br />
dieses Vertrags nach Maßgabe seiner Bestimmungen (i) wird die NYSE Euronext der Deutsche Börse unverzüglich<br />
alle Änderungen oder Ereignisse anzeigen, bei denen sie der Ansicht ist, dass sie eine Wesentliche Nachteilige<br />
Auswirkung für die NYSE Euronext darstellen oder hervorrufen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />
darstellen oder hervorrufen werden, (ii) wird die Deutsche Börse der NYSE Euronext Börse unverzüglich alle<br />
Änderungen oder Ereignisse anzeigen, bei denen sie der Ansicht ist, dass sie eine Wesentliche Nachteilige<br />
Auswirkung für die Deutsche Börse darstellen oder hervorrufen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />
darstellen oder hervorrufen werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass das Unterlassen einer entsprechenden<br />
G-41
unverzüglichen Anzeige keine wesentliche Vertragsverletzung oder Nichterfüllung einer Bedingung darstellt,<br />
sofern die zugrundeliegende Änderung bzw. das zugrundeliegende Ereignis keine wesentliche Vertragsverletzung<br />
oder Nichterfüllung darstellt.<br />
(c) Verpflichtung zur Einreichung im Rahmen des Tauschangebots. Die Deutsche Börse verpflichtet<br />
sich dazu, so bald wie durchführbar nach Beginn des Tauschangebots, spätestens jedoch 10 Geschäftstage nach<br />
Empfehlung des Tauschangebots durch eines der Deutsche Börse-Gremien im Rahmen des Tauschangebots alle<br />
Eigenen Aktien der Deutsche Börse (und alle nach Abschluss dieses Vertrags erworbenen Deutsche Börse-Aktien)<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen des Angebotsprospekts frei von allen Pfandrechten und Belastungen einzureichen.<br />
Die Deutsche Börse verpflichtet sich dazu, die entsprechend im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Eigenen<br />
Aktien der Deutsche Börse nicht zurückzuziehen, es sei denn das Tauschangebot wurde beendet oder ist abgelaufen,<br />
jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen des Angebotsprospekts oder im Fall einer Änderung der Empfehlung.<br />
Ziffer 7.12. Holdco-Kapitalerhöhung. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt wird die Holdco alle Maßnahmen<br />
ergreifen oder veranlassen, die ggf. erforderlich sind, damit die Ausgabe der Holdco-Aktien, Holdco-Aktienoptionen<br />
(und die diesen Optionen zugrundeliegenden Holdco-Aktien) und der Holdco-Aktien-basierten Leistungen<br />
(und die diesen Leistungen zugrundeliegenden Holdco-Aktien) in Bezug auf die Verschmelzung und das<br />
Tauschangebot (die ,,Holdco-Kapitalerhöhung“) erfolgt, einschließlich ordnungsgemäßer Vorbereitung bzw.<br />
Erstellung (i) der Hauptversammlungsbeschlüsse, (ii) der Emissionsinstrumente und (iii) der Einlagebeschreibungen<br />
sowie der Wirtschaftsprüfererklärungen gemäß § 2:94b des niederländischen Zivilgesetzbuches zur Bestätigung<br />
der Wertbemessung in Bezug auf die Sachkapitalerhöhung.<br />
Ziffer 7.13. Mitarbeiterangelegenheiten<br />
(a) Die Holdco ist verpflichtet, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
(der ,,Leistungsfortsetzungszeitraum‘‘) jeder Person, die zum Wirksamkeitszeitpunkt bei der NYSE Euronext und<br />
deren Tochtergesellschaften oder der Deutsche Börse und deren Tochtergesellschaften angestellt ist und darüber<br />
hinaus angestellt bleibt (diese Mitarbeiter zusammen ,,Betroffene Mitarbeiter‘‘), die folgenden Leistungen zu<br />
gewähren bzw. die Leistung zu veranlassen: (i) ein Grundgehalt, das seiner Höhe nach mindestens dem an den<br />
Betroffenen Mitarbeiter unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gezahlten Grundgehalt entspricht, (ii) die<br />
Möglichkeit einer jährlichen Bonuszahlung, die nicht weniger günstig ist als die dem Betroffenen Mitarbeiter<br />
unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gewährte Bonusmöglichkeit, sowie (iii) sonstige Vergütungsmöglichkeiten<br />
und Leistungen an Arbeitnehmer, die zusammen nicht weniger günstig als die dem Betroffenen Mitarbeiter<br />
unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gewährten Leistungen sind. Ohne die Allgemeingültigkeit der<br />
vorstehenden Bestimmungen einzuschränken, ist die Holdco verpflichtet, während des Leistungsfortsetzungszeitraums<br />
jedem Betroffenen Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis von der Holdco und ihren Tochtergesellschaften<br />
gekündigt wird, (x) Abfindungsleistungen in der Höhe und zu den Bedingungen zu gewähren, die zusammengenommen<br />
nicht weniger günstig für den Betroffenen Mitarbeiter sind als die Abfindungsleistungen und<br />
Bedingungen, die dieser Betroffene Mitarbeiter gemäß den für ihn bei Abschluss dieses Vertrags geltenden<br />
Sozialplänen, Abfindungsregeln und — vereinbarungen erhalten hätte, und (y) Leistungen aus beitragsorientierten<br />
Altersversorgungsplänen für Betroffene Mitarbeiter zu erbringen, die nicht weniger günstig für die Betroffenen<br />
Mitarbeiter sind als die bei Abschluss dieses Vertrages gewährten Leistungen. Unbeschadet des Vorstehenden<br />
gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 7.13(a) nicht für Betroffene Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis in einem<br />
Tarif- oder ähnlichem Vertrag geregelt wird.<br />
(b) Die Holdco ist verpflichtet, vor Ablauf des Leistungsfortsetzungszeitraums die Versorgungspläne<br />
der NYSE Euronext und die Versorgungspläne der Deutsche Börse im Hinblick auf die Ausarbeitung<br />
angemessener neuer Versorgungspläne für Betroffene Mitarbeiter zu überprüfen, auszuwerten und zu analysieren.<br />
Soweit nach geltenden Rechtsvorschriften zulässig, beabsichtigen die Deutsche Börse und die NYSE Euronext,<br />
neue Versorgungspläne sobald wie nach dem Wirksamkeitszeitpunkt vernünftigerweise praktikabel auszuarbeiten,<br />
die unter anderem (A) Betroffene Mitarbeiter in ähnlichen Situationen im Wesentlichen gleichwertig behandeln<br />
und dabei alle maßgeblichen Faktoren, einschließlich Aufgaben, Standort, Beschäftigungsdauer, Ausbildung und<br />
Fähigkeiten berücksichtigen, und (B) die die Betroffenen Mitarbeiter, die zum Wirksamkeitszeitpunkt von den<br />
Versorgungsplänen der NYSE Euronext einerseits und den Versorgungsplänen der Deutsche Börse andererseits<br />
erfasst sind, nicht unterschiedlich behandeln.<br />
(c) Im Hinblick auf Versorgungspläne, an denen Betroffene Mitarbeiter erstmalig ab dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
teilnahmeberechtigt sind und nicht vor dem Wirksamkeitszeitpunkt teilgenommen haben<br />
(,,Neue Programme“) hat die Holdco (vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und einschlägigen Steuervorschriften)<br />
folgende Pflichten zu erfüllen bzw. ihre Tochtergesellschaften zur Erfüllung dieser Pflichten zu<br />
veranlassen: (i) Verzicht auf alle bereits bestehenden Bedingungen, Befreiungen und Wartefristen bezüglich der für<br />
die Betroffenen Mitarbeiter und deren Unterhaltsberechtigten nach den Neuen Programmen geltenden Teilnahme-<br />
G-42
und Erfassungsvoraussetzungen, an denen diese Betroffene Mitarbeiter nach dem Wirksamkeitszeitpunkt teilnehmen<br />
können, außer wenn diese bereits bestehenden Bedingungen, Befreiungen und Wartefristen auch nach den<br />
entsprechenden Versorgungsplänen der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse gelten würden; (ii) Anrechnung<br />
etwaiger Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte von Betroffenen Mitarbeiter und deren Unterhaltsberechtigten, die<br />
vor dem Wirksamkeitszeitpunkt nach einem Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse gezahlt<br />
werden (und zwar in der gleichen Höhe, in der eine solche Anrechnung nach dem entsprechenden Versorgungsplan<br />
der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gewährt wurde), um die geltenden<br />
Anforderungen für Selbstbehalte und Barausgaben nach den Neuen Programme zu erfüllen, an denen dieser<br />
Betroffene Mitarbeiter ggf. nach dem Wirksamkeitszeitpunkt für dasselbe Jahr teilnahmeberechtigt ist; und<br />
(iii) Anerkennung der Betriebszugehörigkeit der Betroffenen Mitarbeiter bei der NYSE Euronext und der Deutsche<br />
Börse sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen für alle Zwecke (einschließlich Teilnahmeberechtigung,<br />
Anwartschaft, Anrecht auf Leistungen) in allen Neuen Programmen, an denen diese Mitarbeiter nach Eintreten des<br />
Wirksamkeitszeitpunkts teilnahmeberechtigt sind (inklusive Sozialpläne), soweit die Firmenzugehörigkeit nach<br />
dem geltenden Neuen Programm berücksichtigt wird (sofern sie nach dem entsprechenden Versorgungsplan der<br />
NYSE Euronext oder der Deutsche Börse anerkannt wird); dies gilt mit der Maßgabe, dass die vorstehenden<br />
Bestimmungen nicht für die Zwecke einer Anhäufung von Leistungsansprüchen nach leistungsorientierten<br />
Versorgungsplänen gelten, die sich an der letzten Durchschnittszahlung orientieren, oder soweit dies zu einer<br />
Vervielfältigung der Leistungen führen würde.<br />
(d) Vorbehaltlich Ziffer 7.13(a) darf keine Bestimmung dieser Ziffer 7.13 als eine Beschränkung des<br />
Rechts der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften auf Änderung und Beendigung eines konkreten Versorgungsplans<br />
der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse ausgelegt werden, das die NYSE Euronext oder die Deutsche<br />
Börse ansonsten gemäß diesem Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse haben würden, und<br />
keine Bestimmung dieser Ziffer 7.13 darf so ausgelegt werden, dass sie die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses<br />
eines bestimmten Betroffenen Mitarbeiters erforderlich macht. Die Bestimmungen dieser Ziffer 7.13<br />
wirken ausschließlich zugunsten der Parteien dieses Vertrags, und keine jetzigen oder früheren Führungspersonen,<br />
leitenden Angestellten, angestellten und freien Mitarbeiter oder sonstigen Personen sind Drittbegünstigte der Ziffer<br />
7.13 dieses Vertrags; keine Bestimmung dieses Vertrags darf aus irgendeinem Grund als eine Änderung eines<br />
Versorgungsplans der Deutsche Börse, eines Versorgungsplans der NYSE Euronext oder sonstiger Leistungs- oder<br />
Versorgungspläne oder —vereinbarungen ausgelegt werden.<br />
(e) Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beraten sich miteinander in gutem Glauben und mit<br />
angemessenem Vorlauf, bevor sie wesentliche Mitteilungen für die Betroffenen Mitarbeiter über die Auswirkungen<br />
der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen auf die Versorgungspläne der NYSE Euronext, die Versorgungspläne<br />
der Deutsche Börse bzw. die Neuen Programme abgeben.<br />
ARTIKEL VIII<br />
VERSCHMELZUNGSBEDINGUNGEN<br />
Ziffer 8.1. Bedingung für die Verpflichtung der NYSE Euronext zum Vollzug der Verschmelzung. Die<br />
Verpflichtung der NYSE Euronext zum Vollzug der Verschmelzung unterliegt der Bedingung, dass der Annahmezeitpunkt<br />
eingetreten ist.<br />
ARTIKEL IX<br />
VERTRAGSBEENDIGUNG<br />
Ziffer 9.1. Einvernehmliche Beendigung. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse können diesen<br />
Vertrag jederzeit vor dem Wirksamkeitszeitpunkt einvernehmlich schriftlich beenden.<br />
Ziffer 9.2. Kündigung durch die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse. Sowohl die NYSE Euronext<br />
als auch die Deutsche Börse können diesen Vertrag jederzeit vor dem Wirksamkeitszeitpunkt kündigen:<br />
(a) falls der Wirksamkeitszeitpunkt nicht bis zum 31. Dezember 2011 (dieses Datum, das gemäß der<br />
nachstehenden Vorbehaltsklausel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann, der ,,Beendigungszeitpunkt“)<br />
eingetreten ist, unabhängig davon, ob dieses Datum vor oder nach dem Zeitpunkt des Vorliegens des<br />
Erforderlichen Beschlusses liegt; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass sowohl die NYSE Euronext als auch die<br />
Deutsche Börse berechtigt sind, den Beendigungszeitpunkt nach eigenem Ermessen auf den 31. März 2012 zu<br />
verschieben, falls die einzigen Bedingungen des Annex II, die nicht erfüllt sind (mit Ausnahme der Bedingungen,<br />
für die die NYSE Euronext und die Deutsche Börse einvernehmlich einen Verzicht vereinbart haben, wenn und<br />
G-43
soweit dieser Verzicht nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist), die Bedingungen der Absätze I.(b), I.(c),<br />
I.(e), I.(f) und/oder I.(g) von Annex II sind; dies gilt weiterhin mit der Maßgabe, dass weder (x) das Recht auf<br />
Verschiebung des Beendigungszeitpunkts noch (y) das Recht auf Kündigung dieses Vertrag gemäß dieser Ziffer<br />
9.2(a) von einer Partei ausgeübt werden können, die einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht<br />
nachkommt bzw. deren Tochtergesellschaft einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht nachkommt,<br />
und wenn dieses Unterlassen der Grund oder die Ursache dafür ist, dass die zu erfüllende Closing-Bedingungen bis<br />
zum Beendigungszeitpunkt nicht eingehalten werden;<br />
(b) falls der Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext nicht vorliegt, nachdem die NYSE<br />
Euronext-Aktionäre eine Abstimmung auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung oder einer Verlängerung oder<br />
Vertagung der NYSE Euronext-Hauptversammlung durchgeführt haben;<br />
(c) falls die Annahmefrist für das Tauschangebot gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags<br />
abgelaufen ist und die Mindestbedingung weder erfüllt noch auf sie verzichtet worden ist; oder<br />
(d) falls eine Regierungsbehörde oder ein Selbstregulierungsorgan (sofern einschlägig), die bzw. das<br />
eine nach Absatz I.(c) oder I.(g) von Annex II erforderliche aufsichtsrechtliche Genehmigung erteilen muss, die<br />
Erteilung einer solchen Genehmigung schriftlich abgelehnt hat und diese Ablehnung rechtsverbindlich und<br />
bestandskräftig geworden ist, oder falls eine Verfügung, die den Vollzug des Tauschangebots oder der Verschmelzung<br />
dauerhaft einschränkt, untersagt oder anderweitig verbietet, bestandskräftig wird; dies gilt mit der Maßgabe,<br />
dass die Partei, die den vorliegenden Vertrag in Einklang mit dieser Ziffer 9.2(d) kündigen will, sich nach<br />
zumutbaren Kräften, soweit möglich, bemüht hat, (x) die Ablehnung einer solchen Genehmigung zu vermeiden<br />
und/oder (y) den Eintritt dieser Verfügung zu verhindern bzw. sie zu beseitigen.<br />
Ziffer 9.3. Kündigung durch die NYSE Euronext. Die NYSE Euronext kann diesen Vertrag jederzeit vor<br />
dem Wirksamkeitszeitpunkt kündigen:<br />
(a) falls eines der Deutsche Börse-Gremien eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung<br />
vorgenommen hat;<br />
(b) falls (i) eine Zusicherung oder Gewährleistung der Deutsche Börse in Ziffern 6.2(b) (Kapitalausstattung)<br />
oder 6.2(c) (Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung) dieses Vertrags nicht in allen wesentlichen<br />
Punkten bei Abschluss dieses Vertrags oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden ist, zu<br />
diesem späteren Zeitpunkt zutreffend ist, (es sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich<br />
ausdrücklich auf einen früheren Zeitpunkt; in diesem Fall zu diesem früheren Zeitpunkt) oder falls (ii) die übrigen<br />
Zusicherungen oder Gewährleistungen der Deutsche Börse in diesem Vertrag (wobei diese Zusicherungen und<br />
Gewährleistungen ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen Wesentlichkeitsbedingungen oder Voraussetzungen<br />
für eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung zu verstehen sind) nicht in allen wesentlichen Punkten bei<br />
Abschluss dieses Vertrags oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden sind, zu diesem späteren<br />
Zeitpunkt zutreffend sind, (es sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich auf einen<br />
früheren Zeitpunkt; in diesem Fall zu diesem früheren Zeitpunkt), außer wenn im Fall dieses Halbsatzes (ii) die<br />
unzutreffenden Zusicherungen oder Gewährleistungen einzeln oder zusammengenommen nicht zu Wesentlichen<br />
Nachteiligen Auswirkungen auf die Deutsche Börse geführt haben und bei angemessener Betrachtungsweise<br />
voraussichtlich nicht führen werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass in allen in den Halbsätzen (i) und (ii) genannten<br />
Fällen die NYSE Euronext nur dann berechtigt ist, diesen Vertrag gemäß (i) und (ii) zu kündigen, falls die<br />
unzutreffenden Zusicherungen oder Gewährleistungen (i) nicht geheilt werden können oder (ii) wenn sie geheilt<br />
werden können, nicht vor dem früher eintretenden der folgenden Tage geheilt werden: (A) Geschäftstag vor dem<br />
Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage nach dem Tag, an dem die NYSE Euronext dies der Deutsche Börse<br />
schriftlich mitgeteilt hat; oder<br />
(c) falls die Deutsche Börse nicht alle in diesem Vertrag enthaltenen und von ihr zu erfüllenden<br />
Pflichten und Vereinbarungen in allen wesentlichen Punkten eingehalten hat und diese Vertragsverletzung (i) nicht<br />
geheilt werden kann oder (ii) wenn sie geheilt werden kann, nicht vor dem früher eintretenden der folgenden Tage<br />
geheilt wird: (A) Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage nach dem Tag, an dem die NYSE<br />
Euronext dies der Deutsche Börse schriftlich mitgeteilt hat.<br />
Ziffer 9.4. Kündigung durch die Deutsche Börse. Die Deutsche Börse kann diesen Vertrag jederzeit vor<br />
dem Wirksamkeitszeitpunkt kündigen:<br />
(a) falls der Board of Directors der NYSE Euronext eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung<br />
vorgenommen hat;<br />
(b) falls (i) eine Zusicherung oder Gewährleistung der NYSE Euronext in Ziffern 6.1(b) (Kapitalausstattung)<br />
oder 6.1(c) (Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung) dieses Vertrags nicht in allen wesentlichen<br />
G-44
Punkten bei Abschluss dieses Vertrags oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden ist, zu diesem<br />
späteren Zeitpunkt zutreffend ist, (es sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich<br />
auf einen früheren Zeitpunkt; in diesem Fall zu diesem früheren Zeitpunkt) oder falls (ii) die übrigen Zusicherungen<br />
oder Gewährleistungen der NYSE Euronext in diesem Vertrag (wobei diese Zusicherungen und Gewährleistungen<br />
ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen Wesentlichkeitsbedingungen oder Voraussetzungen für eine Wesentliche<br />
Nachteilige Auswirkung zu verstehen sind) nicht in allen wesentlichen Punkten bei Abschluss dieses Vertrags<br />
oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden ist. zu diesem späteren Zeitpunkt zutreffend sind (es<br />
sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich auf einen früheren Zeitpunkt; in diesem<br />
Fall zu diesem früheren Zeitpunkt), außer wenn im Fall dieses Halbsatzes (ii) die unzutreffenden Zusicherungen<br />
oder Gewährleistungen einzeln oder zusammengenommen nicht zu Wesentlichen Nachteiligen Auswirkungen auf<br />
die NYSE Euronext geführt haben und bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich nicht führen werden;<br />
dies gilt mit der Maßgabe, dass in allen in den Halbsätzen (i) und (ii) genannten Fällen die Deutsche Börse nur dann<br />
berechtigt ist, diesen Vertrag gemäß (i) und (ii) zu kündigen, falls die unzutreffenden Zusicherungen oder<br />
Gewährleistungen (i) nicht geheilt werden können oder (ii) wenn sie geheilt werden können, nicht vor dem früher<br />
eintretenden der folgenden Tage geheilt werden: (A) Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage<br />
nach dem Tag, an dem die Deutsche Börse dies der NYSE Euronext schriftlich mitgeteilt hat; oder<br />
(c) falls die NYSE Euronext nicht alle in diesem Vertrag enthaltenen und von ihr zu erfüllenden<br />
Pflichten und Vereinbarungen in allen wesentlichen Punkten eingehalten hat und diese Vertragsverletzung (i) nicht<br />
geheilt werden kann oder (ii) wenn sie geheilt werden kann, nicht vor dem früher eintretenden der folgenden Tage<br />
geheilt wird: (A) Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage nach dem Tag, an dem die Deutsche<br />
Börse dies der NYSE Euronext schriftlich mitgeteilt hat.<br />
Ziffer 9.5. Folgen einer Kündigung und Beendigung.<br />
(a) Folgen einer Kündigung und Beendigung. Im Falle einer Kündigung des vorliegenden Vertrags<br />
nach Artikel IX wird dieser Vertrag (mit Ausnahme des in Ziffer 9.5 und in Ziffer 10.1 Geregelten) null und nichtig,<br />
ohne dass eine der Vertragsparteien (oder ihre jeweiligen Directors, leitenden Angestellten (Officer), Mitarbeiter,<br />
Beauftragten, Rechts- und Finanzberater oder sonstigen Vertreter) dafür haftet; dies gilt jedoch mit der Maßgabe,<br />
dass eine Beendigung, sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, eine Vertragspartei nicht von ihrer<br />
Haftung oder von Schadensersatzansprüchen befreit, die aus einem betrügerischen Verhalten oder einer vorsätzlichen<br />
und wesentlichen Verletzung dieses Vertrags entstehen; dies gilt weiterhin mit der Maßgabe, dass die<br />
Parteien bei der Rücknahme von Anträgen an oder der Einstellung von Verfahren vor einer Regierungsbehörde oder<br />
einem Selbstregulierungsorgan (falls einschlägig) in Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Transaktionen miteinander kooperieren. Für die Zwecke dieses Vertrags bezeichnet ,,vorsätzliche und wesentliche<br />
Vertragsverletzung“ eine wesentliche Vertragsverletzung, die die Folge einer Handlung ist, welche die vertragsbrüchige<br />
Partei mit dem Wissen begeht, dass diese Handlung zu einer Verletzung dieses Vertrags führt oder bei<br />
angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich führen wird.<br />
(b) Von der NYSE Euronext zu zahlende Beendigungsgebühr<br />
(i) Falls (A) zu irgendeinem Zeitpunkt nach Abschluss dieses Vertrags und vor dem Termin der NYSE<br />
Euronext-Hauptversammlung ein Übernahmeangebot für die NYSE Euronext öffentlich angekündigt, bekannt<br />
gegeben oder auf sonstige Weise kommuniziert bzw. dem Management oder dem Board of Directors der<br />
NYSE Euronext mitgeteilt worden ist (oder Dritte ihre gutgläubige — bedingte oder unbedingte — Absicht<br />
öffentlich angekündigt, mitgeteilt oder bekannt gegeben haben, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein<br />
Angebot abzugeben), und (B) dieser Vertrag von der Deutsche Börse gemäß Ziffer 9.4(a) gekündigt wird oder<br />
entweder von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemäß Ziffer 9.2(b) gekündigt wird (und die<br />
Deutsche Börse zum Zeitpunkt der Kündigung nach Ziffer 9.2(b) berechtigt war, diesen Vertrag nach Ziffer<br />
9.4(a) zu kündigen), dann hat die NYSE Euronext der Deutsche Börse vor dieser Kündigung des Vertrags einen<br />
Betrag in Höhe von EUR 250.000.000 per Banküberweisung mit taggleicher Wertstellung zu zahlen bzw. diese<br />
Zahlung zu veranlassen (die ,,NYSE Euronext-Beendigungszahlung“).<br />
(ii) Falls (A) ein Übernahmeangebot für die NYSE Euronext öffentlich angekündigt oder bekannt<br />
gegeben worden ist, (B) dieser Vertrag danach von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemäß Ziffer<br />
9.2(b) gekündigt wird, und (C) die NYSE Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von 9<br />
Monaten nach der Kündigung gemäß Ziffer 9.2(b) eine Alternative Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines<br />
Übernahmeangebots für die NYSE Euronext unterzeichnet, umsetzt, genehmigt oder den Aktionären der<br />
NYSE Euronext die Zustimmung empfiehlt (wobei für die Zwecke dieses Halbsatzes (C) der Begriff<br />
,,Übernahmeangebot“ die ihm in Ziffer 7.2(a) zugeschriebene Bedeutung hat, mit Ausnahme, dass jeder<br />
Bezug auf ,,mindestens 15 %“ in der Definition von ,,Übernahmeangebot“ und ,,Wesentliche Tochtergesellschaft“<br />
einen Bezug auf ,,mindestens 40 %“ bedeuten soll), dann hat die NYSE Euronext vor Vollzug dieser<br />
G-45
Übernahme oder Transaktion (oder, falls früher, dem Abschluss einer solchen Vereinbarung), die NYSE<br />
Euronext-Beendigungszahlung an die Deutsche Börse per Banküberweisung mit taggleicher Wertstellung zu<br />
entrichten bzw. diese Zahlung zu veranlassen.<br />
(c) Von der Deutsche Börse zu zahlende Beendigungsgebühr<br />
(i) Falls (A) zu irgendeinem Zeitpunkt nach Abschluss dieses Vertrags und vor dem Ablaufzeitpunkt ein<br />
Angebot im Hinblick auf ein Übernahmeangebot bezüglich der Deutsche Börse öffentlich angekündigt,<br />
bekannt gegeben oder auf sonstige Weise kommuniziert bzw. dem Management oder den Deutsche Börse-<br />
Gremien mitgeteilt worden ist (oder Dritte ihre gutgläubige — bedingte oder unbedingte — Absicht öffentlich<br />
angekündigt, mitgeteilt oder bekannt gegeben haben, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein Angebot zu<br />
unterbreiten), und (B) dieser Vertrag von der NYSE Euronext gemäß Ziffer 9.3(a) gekündigt wird oder von<br />
einer der Parteien gemäß Ziffer 9.2(c) gekündigt wird (und die NYSE Euronext zum Zeitpunkt der Kündigung<br />
nach Ziffer 9.2(c) berechtigt war, diesen Vertrag nach Ziffer 9.3(a) zu kündigen), dann hat die Deutsche Börse<br />
der NYSE Euronext vor Kündigung des Vertrags einen Betrag in Höhe von EUR 250.000.000 per Banküberweisung<br />
mit taggleicher Wertstellung zu zahlen bzw. diese Zahlung zu veranlassen (die ,,Deutsche Börse-<br />
Beendigungszahlung“).<br />
(ii) Falls (A) ein Übernahmeangebot für die Deutsche Börse öffentlich angekündigt oder bekannt gegeben<br />
worden ist, (B) dieser Vertrag danach von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemäß Ziffer 9.2(c)<br />
gekündigt wird, und (C) die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von 9 Monaten<br />
nach der Kündigung gemäß Ziffer 9.2(c) eine Alternative Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines Übernahmeangebots<br />
für die Deutsche Börse unterzeichnet, umsetzt, genehmigt oder den Aktionären der Deutsche<br />
Börse die Zustimmung empfiehlt (wobei für die Zwecke dieses Halbsatzes (C) der Begriff ,,Übernahmeangebot“<br />
die ihm in Ziffer 7.2(a) zugeschriebene Bedeutung hat, mit Ausnahme dass jeder Bezug auf<br />
,,mindestens 15 %“ in der Definition von ,,Übernahmeangebot“ und ,,Wesentliche Tochtergesellschaft“einen<br />
Bezug auf ,,mindestens 40 %“ bedeuten soll), dann hat die Deutsche Börse vor Vollzug dieser Übernahme oder<br />
Transaktion (oder, falls früher, dem Abschluss einer solchen Vereinbarung), die Deutsche Börse-Beendigungszahlung<br />
an die NYSE Euronext per Banküberweisung mit taggleicher Wertstellung zu entrichten bzw. diese<br />
Zahlung zu veranlassen.<br />
(d) Zinsen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse bestätigen jeweils, dass die in dieser Ziffer<br />
9.5 enthaltenen Vereinbarungen ein wesentlicher Bestandteil der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />
sind, und dass ohne diese Vereinbarungen die jeweils andere Partei diesen Vertrag nicht abschließen würde;<br />
dementsprechend gilt, dass, falls eine der Parteien den nach dieser Ziffer 9.5 zu zahlenden Betrag nicht umgehend<br />
entrichtet bzw. die Zahlung dieses Betrags nicht umgehend veranlasst und die jeweils andere Partei eine Klage auf<br />
Zahlung einreicht, infolge der die verklagte Partei zur Zahlung des in Ziffer 9.5 genannten Betrags oder eines<br />
Teilbetrags verurteilt wird, diese Partei der anderen Partei deren Kosten und Auslagen (einschließlich der<br />
Anwaltsgebühren) in Zusammenhang mit diesem Prozess zu erstatten hat, zuzüglich Zinsen auf diesen Betrag<br />
in Höhe der am Fälligkeitstag des zu zahlenden Betrags gültigen Prime Rate der Citibank, N.A. für den Zeitraum ab<br />
Fälligkeit der Zahlung bis zur tatsächlichen Zahlung. Die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse sind gemäß<br />
dieser Ziffer 9.5 unter keinen Umständen dazu verpflichtet, einen Betrag, der höher als eine NYSE Euronext-<br />
Beendigungszahlung bzw. eine Deutsche Börse-Beendigungszahlung ist, zu entrichten.<br />
ARTIKEL X<br />
VERSCHIEDENES UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
Ziffer 10.1. Fortbestehen. Dieser Artikel X und die in Ziffer 7.6 (Börsenzulassung) und Ziffer 7.10<br />
(Freistellung; Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden)) enthaltenen<br />
Vereinbarungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bestehen nach Vollzug der Verschmelzung und des<br />
Tauschangebots fort. Dieser Artikel X, die in Ziffer 7.9 (Auslagen), Ziffer 9.5 (Folgen einer Kündigung und<br />
Beendigung; Kostenrückerstattung) enthaltenen Vereinbarungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse<br />
sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung bestehen nach Beendigung dieses Vertrags fort. Weitere Zusicherungen,<br />
Gewährleistungen, Verpflichtungserklärungen und Vereinbarungen nach diesem Vertrag bestehen nach Vollzug der<br />
Verschmelzung und des Tauschangebots oder nach Beendigung dieses Vertrags nicht fort.<br />
Ziffer 10.2. Vertragsänderungen. Vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und etwaiger gegenteiliger<br />
Bestimmungen in diesem Vertrag kann der vorliegende Vertrag nur durch eine schriftliche, von allen<br />
Parteien dieses Vertrags ausgefertigte und unterzeichnete Urkunde geändert oder ergänzt werden, sei es bevor oder<br />
nachdem die NYSE Euronext-Aktionäre den ihnen in Zusammenhang mit dem Tauschangebot und der<br />
G-46
Verschmelzung vorgestellten Maßnahmen zugestimmt haben; dies gilt mit der Maßgabe, dass nach einer solchen<br />
Zustimmung keine Vertragsänderung mehr ohne die zusätzliche Zustimmung der Aktionäre erfolgt, für die die<br />
geltenden Rechtsvorschriften oder die Börsenordnung einer maßgeblichen Börse eine weitere Zustimmung dieser<br />
Aktionäre vorschreiben.<br />
Ziffer 10.3. Verzicht auf Bedingungen.<br />
(a) Die Bedingungen für die jeweilige Verpflichtung der Parteien zum Vollzug der Verschmelzung<br />
und des Tauschangebots dienen allein dem Wohl der Parteien; die betreffende Partei kann auf diese Bedingungen<br />
ganz oder teilweise verzichten, soweit dies nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist.<br />
(b) Die NYSE Euronext verzichtet auf die in Ziffer (i) des ersten Satzes von Absatz II.(b) von<br />
Annex II beschriebene Bedingung, wenn die NYSE Euronext ein nach Form und Inhalt für die NYSE Euronext<br />
vernünftigerweise ausreichendes Gutachten auf der Grundlage von Zusicherungen und Gewährleistungen erhalten<br />
hat, die in diesem Gutachten aufgeführt werden bzw. auf die in diesem Gutachten verwiesen wird und wenn das<br />
Gutachten das in Ziffer 10.3(d) dieses Vertrags genannte Datum trägt und zu dem Schluss kommt, dass die<br />
Verschmelzung als eine ,,Reorganisation“ (reorganization) im Sinne von Section 368(a) des Code gilt und/oder die<br />
Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen als ein Tausch im Sinne von Section 351(a) des Code<br />
gelten. Die NYSE Euronext verzichtet auf die in Ziffer (ii) des ersten Satzes von Absatz II.(b) von Annex II<br />
beschriebene Bedingung, wenn die NYSE Euronext ein nach Form und Inhalt für die NYSE Euronext vernünftigerweise<br />
ausreichendes Gutachten auf der Grundlage von Zusicherungen und Gewährleistungen erhalten hat, die in<br />
diesem Gutachten aufgeführt werden bzw. auf die in diesem Gutachten verwiesen wird und wenn das Gutachten das<br />
in Ziffer 10.3(d) dieses Vertrags genannte Datum trägt und zu dem Schluss kommt, dass jede im Rahmen der<br />
Verschmelzung erfolgende Übertragung von Aktien der NYSE Euronext auf die Holdco durch einen Aktionär der<br />
NYSE Euronext (mit Ausnahme eines Aktionärs, der im Hinblick auf die Holdco ein ,,5% transferee shareholder“<br />
im Sinne von Treasury Regulation Section 1.367(a)-3(c)(5)(ii) ist) nicht Section 367(a)(1) des Code unterliegt. Der<br />
Gutachter kann für die Abgabe dieser Gutachten Zusicherungen der NYSE Euronext, der Deutsche Börse und der<br />
Holdco anfordern und ist berechtigt, sich auf diese Zusicherungen zu stützen.<br />
(c) Die Deutsche Börse verzichtet auf die in Absatz III.(b) von Annex II beschriebene Bedingung,<br />
wenn die Deutsche Börse ein nach Form und Inhalt für die Deutsche Börse vernünftigerweise ausreichendes<br />
Gutachten auf der Grundlage von Zusicherungen und Gewährleistungen erhalten hat, die in diesem Gutachten<br />
aufgeführt werden bzw. auf die in diesem Gutachten verwiesen wird — und wenn das Gutachten das in Ziffer<br />
10.3(d) dieses Vertrags genannte Datum trägt und zu dem Schluss kommt, dass das Tauschangebot als eine<br />
Transaktion nach Section 351 des Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen<br />
als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code gelten. Der Gutachter kann für die Abgabe dieses<br />
Gutachtens Zusicherungen der NYSE Euronext, der Deutsche Börse und der Holdco anfordern und ist berechtigt,<br />
sich auf diese Zusicherungen zu stützen.<br />
(d) Soweit bis zum vierten Tag vor dem planmäßigen Ablaufzeitpunkt (oder zu einem späteren, von<br />
der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin) die in Absatz II.(b) und Absatz III.(b) von Annex II genannten Bedingungen nicht<br />
erfüllt sind oder keine Verzichtserklärung bezüglich dieser Bedingungen gemäß Ziffer 10.3(b) bzw. Ziffer 10.3(c)<br />
vorliegt, besprechen die Parteien in gutem Glauben, ob auf diese Bedingungen verzichtet werden soll (wobei als<br />
vereinbart gilt, dass keine Verpflichtung zum Verzicht auf diese Bedingungen gemäß diesem Absatz (d) besteht).<br />
Eine Verzichtserklärung bzw. Teilverzichtserklärung bezüglich der in Absatz II.(b) oder Absatz III.(b) von Annex II<br />
genannten Bedingungen muss mindestens vier Tage vor dem planmäßigen Ablaufzeitpunkt (oder an einem<br />
späteren, von der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin) abgegeben werden.<br />
(e) Falls entweder die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse einen Verzicht auf die in Absatz I(h)<br />
von Annex II genannte Bedingung verlangen, erfolgt die zeitliche Abstimmung für diese Verzichtserklärung im<br />
gegenseitigen Einvernehmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse; dies gilt mit der Maßgabe, dass — falls<br />
keine Einigung über die zeitliche Abstimmung für diese Verzichtserklärung erzielt wird und entweder die NYSE<br />
Euronext oder die Deutsche Börse einen Verzicht auf diese Bedingung verlangen — die Holdco auf diese<br />
Bedingung zu dem nach den geltenden Rechtsvorschriften spätestmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des Tauschangebots<br />
verzichtet.<br />
Ziffer 10.4. Ausfertigungen. Von diesem Vertrag können beliebig viele, separate Ausfertigungen<br />
ausgestellt werden, wobei jede Ausfertigung als eine Originalurkunde gilt; alle Ausfertigungen stellen zusammen<br />
denselben Vertrag dar.<br />
G-47
Ziffer 10.5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND.<br />
(a) MIT AUSNAHME (i) DER BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER IN ZIFFER 6.1(a) DIESES<br />
VERTRAGS DEFINIERTEN ,,WESENTLICHEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN“, DIE DEM RECHT<br />
DES STAATES DELAWARE UNTERLIEGEN UND ENTSPRECHEND OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER<br />
GRÜNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISIONSRECHTS AUSZULEGEN SIND, (ii) DER TREUE-<br />
PFLICHTEN DES BOARD OF DIRECTORS DER NYSE EURONEXT UND DER WIRKSAMKEIT DER<br />
GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN MAßNAHMEN SEITENS DER NYSE EURONEXT UND DER VER-<br />
SCHMELZUNGSGESELLSCHAFT, DIE DEM RECHT DES STAATES DELAWARE UNTERLIEGEN UND<br />
ENTSPRECHEND OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISI-<br />
ONSRECHTS AUSZULEGEN SIND, SOWIE (iii) DER TREUEPFLICHTEN DER DER DEUTSCHE BÖRSE-<br />
GREMIEN UND DER WIRKSAMKEIT DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN MAßNAHMEN SEITENS<br />
DER DEUTSCHE BöRSE, DIE DEUTSCHEM RECHT UNTERLIEGEN UND OHNE BERÜCKSICHTIGUNG<br />
DER GRUNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISIONSRECHTS AUSZULEGEN SIND, GILT DIESER<br />
VERTRAG ALS IN DEN NIEDERLANDEN ABGESCHLOSSEN, UNTERLIEGT IN JEDER HINSICHT<br />
NIEDERLÄNDISCHEM RECHT UND IST ENTSPRECHEND AUSZULEGEN, UND ZWAR OHNE BERÜCK-<br />
SICHTIGUNG GRUNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISIONSRECHTS.<br />
(b) Die Parteien erkennen im Hinblick auf alle Klagen und Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang<br />
mit der Verhandlung, Auslegung oder Durchsetzung dieses Vertrags, eines in diesem Vertrag genannten Dokuments<br />
oder der darin vorgesehenen Transaktionen (nachfolgend die ,,Erfasste Klage‘‘) hiermit unwiderruflich die ausschließliche<br />
Zuständigkeit des Bezirksgerichts (Rechtbank) von Amsterdam, Niederlande, für die erste Instanz an,<br />
vorbehaltlich einer etwaigen Berufung beim zuständigen Berufungsgericht bzw. dem Obersten Gerichtshof der<br />
Niederlande (die ,,Niederländischen Gerichte“). Unbeschadet des Vorstehenden schränkt keine Bestimmung dieses<br />
Vertrags das Recht der NYSE Euronext, der Deutsche Börse, der Holdco oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
oder verbundenen Unternehmen ein, rechtliche Schritte gegen eine andere Partei, deren Tochtergesellschaften oder<br />
verbundenen Unternehmen vor einem zuständigen Gericht in den Vereinigten Staaten, Frankreich, Deutschland oder<br />
in einem anderen Land zur Durchsetzung der Urteile und Verfügungen der Niederländischen Gerichte einzuleiten.<br />
(c) Die NYSE Euronext bestimmt hiermit unwiderruflich die Euronext N.V. (in dieser Funktion der<br />
,,Zustellungsbevollmächtigte der NYSE Euronext‘‘), mit einer Niederlassung in Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam,<br />
Niederlande, als ihren beauftragten und ernannten Bevollmächtigten für Zustellungen, der für und im Namen der<br />
NYSE Euronext in dieser Jurisdiktion Zustellungen für alle Klagen und Verfahren in Zusammenhang mit diesem<br />
Vertrag oder allen sonstigen, in Verbindung mit diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen entgegennimmt; eine<br />
Zustellung gilt mit Übergabe an den Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext als erfolgt; dies gilt mit der<br />
Maßgabe, dass im Fall einer Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext die zustellende<br />
Partei auch der NYSE Euronext eine Kopie des zugestellten Dokuments übermittelt. Die NYSE Euronext ergreift<br />
alle Maßnahmen, die zur vollständigen und wirksamen Ausübung der Ernennung oder zur Ernennung eines anderen<br />
Bevollmächtigten notwendig sind, damit es in den Niederlanden zu jedem Zeitpunkt einen Zustellungsbevollmächtigten<br />
für die NYSE Euronext zu den vorgenannten Zwecken gibt. Im Falle einer Übertragung aller oder<br />
nahezu aller Vermögenswerte und Geschäfte des Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext auf eine andere<br />
natürliche oder juristische Person im Wege einer Zusammenlegung, Fusion, Veräußerung von Wirtschaftsgütern<br />
oder auf sonstige Weise ersetzt gemäß diesem Vertrag diese natürliche oder juristische Person den Zustellungsbevollmächtigten<br />
der NYSE Euronext mit der gleichen Wirkung, als ob sie in diesem Vertrag anstelle des<br />
Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext genannt worden wäre. Darüber hinaus stimmt die NYSE<br />
Euronext unwiderruflich Zustellungen durch die vorgenannten Gerichte in Zusammenhang mit solchen Klagen<br />
oder Verfahren zu, die durch den Versand von Kopien per freigemachter Einschreibe-Luftpost an die in diesem<br />
Vertrag angegebene Adresse der Partei erfolgen, wobei eine solche Zustellung mit der Empfangsbestätigung für das<br />
Einschreiben wirksam wird. Keine Bestimmung dieses Vertrags berührt das Recht der Parteien, Zustellungen in<br />
einer anderen, gesetzlich zulässigen Weise zu bewirken. Die NYSE Euronext bestätigt ausdrücklich, dass die<br />
vorstehende Verzichtserklärung nach dem Recht der Niederlande unwiderruflich sein soll.<br />
(d) Die Deutsche Börse bestimmt hiermit unwiderruflich die Deutsche International Trust Company<br />
N.V. (in dieser Funktion der ,,Zustellungsbevollmächtigte der Deutsche Börse“), mit einer Niederlassung in<br />
Herengracht 450, 1017 CA Amsterdam, Niederlande, als ihren beauftragten und ernannten Bevollmächtigten für<br />
Zustellungen, der für und im Namen der Deutsche Börse in dieser Jurisdiktion Zustellungen für alle Klagen und<br />
Verfahren in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder allen sonstigen, in Verbindung mit diesem Vertrag getroffenen<br />
Vereinbarungen entgegennimmt; eine Zustellung gilt mit Übergabe an den Zustellungsbevollmächtigten der<br />
Deutsche Börse als erfolgt; dies gilt mit der Maßgabe, dass im Fall einer Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten<br />
der Deutsche Börse die zustellende Partei auch der Deutsche Börse eine Kopie des zugestellten<br />
Dokuments übermittelt. Die Deutsche Börse ergreift alle Maßnahmen, die zur vollständigen und wirksamen<br />
G-48
Ausübung der Ernennung oder zur Ernennung eines anderen Bevollmächtigten notwendig sind, damit es in den<br />
Niederlanden zu jedem Zeitpunkt einen Zustellungsbevollmächtigten für die Deutsche Börse zu den vorgenannten<br />
Zwecken gibt. Im Falle einer Übertragung aller oder nahezu aller Vermögenswerte und Geschäfte des Zustellungsbevollmächtigten<br />
der Deutsche Börse auf eine andere natürliche oder juristische Person im Wege einer Zusammenlegung,<br />
Fusion, Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder auf sonstige Weise ersetzt gemäß diesem Vertrag diese<br />
natürliche oder juristische Person den Zustellungsbevollmächtigten der Deutsche Börse mit der gleichen Wirkung,<br />
als ob sie in diesem Vertrag anstelle des Zustellungsbevollmächtigten der Deutsche Börse genannt worden wäre.<br />
Darüber hinaus stimmt die Deutsche Börse unwiderruflich Zustellungen durch die vorgenannten Gerichte in<br />
Zusammenhang mit solchen Klagen oder Verfahren zu, die durch den Versand von Kopien per freigemachter<br />
Einschreibe-Luftpost an die in diesem Vertrag angegebene Adresse der Partei erfolgen, wobei eine solche Zustellung<br />
mit der Empfangsbestätigung für das Einschreiben wirksam wird. Keine Bestimmung dieses Vertrags berührt das<br />
Recht der Parteien, Zustellungen in einer anderen, gesetzlich zulässigen Weise zu bewirken. Die Deutsche Börse<br />
bestätigt ausdrücklich, dass die vorstehende Verzichtserklärung nach dem Recht der Niederlande unwiderruflich sein<br />
soll.<br />
Ziffer 10.6. Offenlegungsmitteilungen. Sämtliche in der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung oder<br />
der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung enthaltenen Auskünfte gelten für alle weiteren Ziffern oder Absätze<br />
der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung bzw. der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung, bei denen die<br />
Anwendbarkeit dieser Auskünfte bei angemessener Betrachtungsweise offensichtlich ist. Die bloße Aufnahme<br />
eines Punktes als Ausnahme von einer durch die NYSE Euronext in diesem Vertrag abgegebenen Zusicherung oder<br />
Gewährleistung in die NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung oder als Ausnahme von einer durch die Deutsche<br />
Börse in diesem Vertrag abgegebenen Zusicherung oder Gewährleistung in die Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung<br />
aufgenommen worden ist, gilt nicht als ein Eingeständnis, dass diese Punkte wesentliche Ausnahmen,<br />
Tatsachen, Ereignisse oder Umstände darstellen oder — weder einzeln noch zusammengenommen — zu Wesentlichen<br />
Nachteiligen Auswirkungen auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse geführt haben oder bei<br />
angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich führen werden oder eine sonstige Wesentlichkeitsbedingung<br />
auslösen könnten.<br />
Ziffer 10.7. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anträge, Anweisungen oder sonstigen Dokumente, die eine<br />
Partei gemäß diesem Vertrag den anderen Parteien zukommen lassen muss, bedürfen der Schriftform und sind<br />
persönlich zu übergeben oder per freigemachtem Einschreiben (registered or certified mail), durch einen vorab<br />
bezahlten Overnight-Kurier (mit schriftlichem Zustellungsnachweis), per E-Mail oder Telefax mit Übertragungsbestätigung<br />
an die folgende Adresse zu übersenden:<br />
(a) Bei Mitteilungen an die NYSE Euronext an:<br />
NYSE Euronext<br />
11 Wall Street<br />
New York, New York 10005<br />
Vereinigte Staaten von Amerika<br />
z. Hd.: John K. Halvey<br />
General Counsel und Group Executive Vice President<br />
Tel.: +1 (212) 656-3000<br />
Fax: +1 (212) 656-5848<br />
E-Mail: jhalvey@nyx.com<br />
mit einer Kopie (die keine Mitteilung darstellt) an:<br />
Wachtell, Lipton, Rosen & Katz<br />
51 West 52nd Street<br />
New York, New York 10019<br />
Vereinigte Staaten von Amerika<br />
Tel.: +1 (212) 403-1000<br />
Fax: +1 (212) 403-2000<br />
z. Hd.: David C. Karp<br />
David K. Lam<br />
E-Mail: dckarp@wlrk.com<br />
dklam@wlrk.com<br />
G-49
(b) Bei Mitteilungen an die Deutsche Börse an:<br />
Deutsche Börse AG<br />
Mergenthalerallee 61<br />
65760 Eschborn<br />
Deutschland<br />
z. Hd.: Roger Müller<br />
Managing Director und General Counsel<br />
Tel.: +49 (0) 69 2 11 0<br />
Fax: +49 (0) 69 2 11 13 801<br />
E-Mail: roger.mueller@deutsche-boerse.com<br />
mit einer Kopie (die keine Mitteilung darstellt) an:<br />
Linklaters LLP<br />
Königsallee 49-51<br />
40212 Düsseldorf<br />
Deutschland<br />
Tel.: +49-211 22 977 0<br />
Fax: +49-211 22 977 435<br />
z. Hd.: Ralph Wollburg<br />
Nikolaos Paschos<br />
E-Mail: ralph.wollburg@linklaters.com<br />
nikolaos.paschos@linklaters.com<br />
oder die vorgenannten Mitteilungen sind an andere Personen oder Adressen zu richten, die eine Partei schriftlich<br />
zum Empfang von Mitteilungen bestimmt hat.<br />
Ziffer 10.8. Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag (nebst Anhängen), die NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung,<br />
die Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung und die Vertraulichkeitsvereinbarung mit Datum vom 22.<br />
September 2008 zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse (die ,,Vertraulichkeitsvereinbarung“)<br />
stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen, Abmachungen, Zusicherungen<br />
und Gewährleistungen, die die Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand sowohl schriftlich als auch<br />
mündlich getroffen bzw. abgegeben haben.<br />
Ziffer 10.9. Kein Vertrag zugunsten Dritter. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 7.10 (Freistellung;<br />
Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden)) soll dieser Vertrag<br />
anderen Personen als den unterzeichneten Parteien dieses Vertrags keine Rechte oder Ansprüche aus diesem<br />
Vertrag gewähren und gewährt diese auch nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren außerdem, dass die Rechte der<br />
Drittbegünstigten gemäß Ziffer 7.10 erst und nur dann entstehen, wenn der Wirksamkeitszeitpunkt eintritt.<br />
Ziffer 10.10. Verpflichtungen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext. In Fällen, in denen dieser<br />
Vertrag das Tätigwerden einer Tochtergesellschaft der Holdco, der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse<br />
vorsieht, gilt, dass dieses Erfordernis eine Verpflichtung für die Holdco, die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />
Börse beinhaltet, die jeweilige Tochtergesellschaft zum Handeln zu veranlassen.<br />
Ziffer 10.11. Verkehrsteuern. Sämtlich Verkehrs-, Veräußerungs-, Gebrauchs-, Stempel-, Eintragungsund<br />
sonstigen Steuern und Gebühren (einschließlich Strafzahlungen und Zinsen) im Zusammenhang mit dem<br />
Tauschangebot oder der Verschmelzung sind von der steuerpflichtigen Partei zu zahlen; dies gilt mit der Maßgabe,<br />
dass alle Verkehrsteuern bezüglich Immobilienbeteiligungen, die sich im direkten oder indirekten Eigentum der<br />
NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder deren jeweiligen Tochtergesellschaften befinden, von der Holdco zu<br />
zahlen sind und die Aktionäre der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse ausdrücklich nicht dafür haften.<br />
Ziffer 10.12. Begriffsbestimmungen. Alle in Annex I aufgeführten Begriffe werden auf der dem<br />
jeweiligen Begriff gegenübergestellten Seite dieses Vertrags definiert.<br />
Ziffer 10.13. Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten als teilbar und die Unwirksamkeit<br />
oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen<br />
Bestimmungen dieses Vertrags. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder deren Gültigkeit für eine Person oder<br />
einen Umstand unwirksam oder undurchsetzbar sein, (a) wird diese Bestimmung durch eine geeignete und<br />
angemessene Bestimmung ersetzt, um Ziel und Zweck dieser unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung<br />
umzusetzen, soweit dies wirksam und durchsetzbar ist, und (b) werden der übrige Vertrag und die Gültigkeit dieser<br />
Bestimmung für andere Personen oder Umstände von der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht berührt; dies<br />
gilt auch für die Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit und Gültigkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung.<br />
G-50
Ziffer 10.14. Auslegung; Aufbau.<br />
(a) Das Inhaltsverzeichnis und die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich einem<br />
erleichterten Gebrauch; sie stellen keinen Teil dieses Vertrags dar und sollen die Vertragsbestimmungen weder<br />
einschränken noch anderweitig berühren. Verweise in diesem Vertrag auf Ziffer, Anhang oder Anlage beziehen sich<br />
auf Ziffern dieses Vertrags bzw. auf Anhänge oder Anlagen zu diesem Vertrag, sofern nichts anderes angegeben ist.<br />
Die Wörter ,,einschließen“, ,,beinhalten“ oder ,,einschließlich“ werden in diesem Vertrag im Sinne von ,,ohne<br />
Einschränkung einschließen bzw. beinhalten“ verwendet. Der Begriff ,,Kenntnis der NYSE Euronext“ bezeichnet<br />
die tatsächlichen Kenntnisse der Einzelpersonen, die in Anlage II aufgeführt sind. Der Begriff ,,Kenntnis der<br />
Deutsche Börse“ bezeichnet die tatsächlichen Kenntnisse der Einzelpersonen, die in Anlage III aufgeführt sind.<br />
(b) Für die Zwecke der Angebotsbedingungen, der in Artikel VI genannten Zusicherungen und<br />
Gewährleistungen und der in Ziffer 7.1 aufgeführten Verpflichtungserklärungen gelten alle Verweise auf Euro<br />
(EUR) einschließlich US-Dollar (USD) auf der Grundlage eines Wechselkurses von 1,35 Euro (EUR) zu 1<br />
US-Dollar (USD), und umgekehrt.<br />
(c) Die Parteien haben gemeinsam an der Verhandlung und Erstellung dieses Vertrags mitgewirkt.<br />
Bei Unklarheiten oder Fragen zum Parteiwillen oder zur Auslegung ist dieser Vertrag so auszulegen, als ob er von<br />
beiden Parteien gemeinsam aufgesetzt worden wäre, und es entsteht keine Vermutung oder Beweislast, die eine<br />
Partei aufgrund ihrer Urheberschaft an einer Bestimmung dieses Vertrags bevorzugt oder benachteiligt.<br />
Ziffer 10.15. Abtretung. Keine der Vertragsparteien kann diesen Vertrag oder die Rechte, Interessen und<br />
Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen<br />
Parteien abtreten. Eine versuchte oder beabsichtigte Abtretung, die gegen die Bestimmung des vorstehenden Satzes<br />
verstößt, ist null und nichtig und ohne jegliche Wirkung. Vorbehaltlich der zwei vorstehenden Sätze ist dieser<br />
Vertrag für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger rechtsverbindlich; er wirkt zu<br />
ihren Gunsten und kann von ihnen durchgesetzt werden. ZUM ZEUGNIS DESSEN ist dieser Vertrag von den<br />
ordnungsgemäß bevollmächtigten Stellvertretern der Vertragsparteien zu dem eingangs genannten Datum ordnungsgemäß<br />
ausgefertigt worden.<br />
NYSE EURONEXT<br />
gez. Duncan L. Niederauer<br />
Name: Duncan L. Niederauer<br />
Position: Chief Executive Officer<br />
DEUTSCHE BÖRSE AG<br />
gez. Dr. Reto Francioni<br />
Name: Dr. Reto Francioni<br />
Position: Chief Executive Officer<br />
gez. Gregor Pottmeyer<br />
Name: Gregor Pottmeyer<br />
Position: Chief Financial Officer<br />
G-51
ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />
gez. Stéphane Biehler<br />
Name: Stéphane Biehler<br />
Position: Managing Director<br />
gez. Marcus P. Thompson<br />
Name: Marcus P. Thompson<br />
Position: Managing Director<br />
POMME MERGER CORPORATION<br />
gez. Stéphane Biehler<br />
Name: Stéphane Biehler<br />
Position: Vice-President<br />
gez. Marcus P. Thompson<br />
Name: Marcus P. Thompson<br />
Position: Vice-President<br />
G-52
ANNEX I:<br />
Begriffsbestimmungen<br />
Definierter Begriff Seite<br />
Ablaufzeitpunkt. ................................................................ G-10<br />
AFM ........................................................................ G-9<br />
AktG ........................................................................ G-16<br />
Aktien der Verschmelzungsgesellschaft ............................................... G-11<br />
Aktien des Fortbestehenden Unternehmens ............................................. G-12<br />
Alternative Übernahmevereinbarung. ................................................. G-33<br />
Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung ............................................ G-36<br />
Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung ............................................ G-36<br />
Änderung der Zulassungsvorschriften ................................................. G-18<br />
Angebotsbedingungen ............................................................ G-10<br />
Angebotsgegenleistung ........................................................... G-9<br />
Angebotsprospekt ............................................................... G-9<br />
Angebotsveröffentlichung ......................................................... G-8<br />
Annahmezeitpunkt. .............................................................. G-11<br />
Aufsichtsbehörden ............................................................... G-18<br />
Ausgeschlossene Aktie ........................................................... G-12<br />
Auslagen. ..................................................................... G-40<br />
Ausnahmefall nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht . ...................................... G-24<br />
<strong>BaFin</strong> ........................................................................ G-8<br />
Beendigungszeitpunkt ............................................................ G-43<br />
Belastung ..................................................................... G-23<br />
Beschlüsse zur Unternehmensführung ................................................ G-21<br />
Betroffene Mitarbeiter ............................................................ G-42<br />
Buchmäßige Anteile ............................................................. G-13<br />
CBFA........................................................................ G-18<br />
Certificate of Merger ............................................................. G-12<br />
CFIUS ....................................................................... G-25<br />
Closing ....................................................................... G-12<br />
Closing-Termin ................................................................. G-61<br />
Code. ........................................................................ G-8<br />
Deutsche Börse................................................................. G-7<br />
Deutsche Börse-Aktien ........................................................... G-7<br />
Deutsche Börse-Beendigungszahlung ................................................. G-46<br />
Deutsche Börse-Berichte .......................................................... G-21<br />
Deutsche Börse-Empfehlung ....................................................... G-7<br />
Deutsche Börse-Gremien .......................................................... G-7<br />
Deutsche Börse-Jahresabschluss ..................................................... G-26<br />
Deutsche Börsenaufsichtsbehörden. .................................................. G-26<br />
Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung ............................................... G-21<br />
Deutsche Börse-RSUs ............................................................ G-31<br />
Deutsche Börse-Umtauschverhältnis .................................................. G-7<br />
DGCL ....................................................................... G-11<br />
Eigene Aktien der Deutsche Börse................................................... G-23<br />
Erfasste Klage. ................................................................. G-48<br />
Erforderlicher Beschluss der NYSE Euronext (NYSE Euronext Requisite Vote). ................. G-24<br />
Exchange Act .................................................................. G-7<br />
F-4-Prospekte .................................................................. G-8<br />
FKVO........................................................................ G-25<br />
Fortbestehende Unternehmen ....................................................... G-11<br />
FPI-Status ..................................................................... G-61<br />
Führungsgremium ............................................................... G-35<br />
Genehmigungen ................................................................ G-26<br />
Geschäftsordnung des Global Executive Committee ...................................... G-25<br />
Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats .......................................... G-17<br />
Gewerbliche Schutzrechte ......................................................... G-30<br />
G-53
Globale Drehscheibe (Global Hub) .................................................. G-20<br />
Gründungsurkunden ............................................................. G-25<br />
Gruppe Deutsche Börse........................................................... G-22<br />
Holdco ....................................................................... G-7<br />
Holdco-Aktie .................................................................. G-7<br />
Holdco-Aktien-basierte Leistungen .................................................. G-13<br />
Holdco-Aktienoption ............................................................. G-13<br />
Holdco-Gruppe ................................................................. G-17<br />
Holdco-Kapitalerhöhung .......................................................... G-42<br />
Holdco-Satzung. ................................................................ G-17<br />
Holdco-Verwaltungsrat ........................................................... G-7<br />
HSRAct...................................................................... G-25<br />
IFRS. ........................................................................ G-26<br />
IT-Vermögenswerte .............................................................. G-30<br />
Kollegium der Aufsichtsbehörden ................................................... G-18<br />
Leistungsfortsetzungszeitraum ...................................................... G-42<br />
Mehrheitsübernahmeangebot ....................................................... G-35<br />
Mindestbedingung ............................................................... G-10<br />
Mitteilung über eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung ............................. G-35<br />
Mitteilung über eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung ............................ G-35<br />
Neue Programme ............................................................... G-42<br />
Niederländische Gerichte .......................................................... G-48<br />
NYSE Euronext ................................................................ G-7<br />
NYSE Euronext-Aktien ........................................................... G-7<br />
NYSE Euronext-Aktien-basierte Leistung. ............................................. G-13<br />
NYSE Euronext-Aktienoption ...................................................... G-13<br />
NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme ............................................. G-13<br />
NYSE Euronext-Beendigungszahlung. ................................................ G-45<br />
NYSE Euronext-Berichte .......................................................... G-21<br />
NYSE Euronext-Empfehlung ....................................................... G-7<br />
NYSE Euronext-Gruppe .......................................................... G-22<br />
NYSE Euronext-Hauptversammlung ................................................. G-36<br />
NYSE Euronext-Jahresabschluss .................................................... G-26<br />
NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung .............................................. G-21<br />
NYSE Euronext-RSUs. ........................................................... G-31<br />
NYSE Euronext-Umtauschverhältnis ................................................. G-7<br />
NYSE Euronext-Vorzugsaktien ..................................................... G-22<br />
Person ....................................................................... G-14<br />
Prospekt für die Zulassung ........................................................ G-8<br />
Proxy Statement/Prospekt ......................................................... G-8<br />
Rechtsvorschriften ............................................................... G-26<br />
Regierungsbehörde .............................................................. G-25<br />
Registrierungsdokument. .......................................................... G-8<br />
Schweizer Tochtergesellschaften .................................................... G-22<br />
SEC......................................................................... G-8<br />
Securities Act .................................................................. G-9<br />
Selbstregulierte Deutsche Börse-Gesellschaften . . . ...................................... G-33<br />
Selbstregulierungsorgan ........................................................... G-14<br />
Steuerbehörde.................................................................. G-29<br />
Steuererklärung ................................................................. G-29<br />
Steuern ....................................................................... G-28<br />
Streiks ....................................................................... G-29<br />
Struktur der Unternehmensführung. .................................................. G-17<br />
Tauschangebot ................................................................. G-114<br />
Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung . . . ...................................... G-36<br />
Tochtergesellschaft .............................................................. G-22<br />
Treuhänder .................................................................... G-11<br />
Treuhändervertrag ............................................................... G-11<br />
G-54
Übernahmeangebot .............................................................. G-45<br />
Überschussanzahl ............................................................... G-31<br />
Überschüssige Verschmelzungsaktien ................................................. G-15<br />
Umstrukturierung nach dem Closing ................................................. G-16<br />
Umtauschfonds ................................................................. G-12<br />
Unabhängiger Prüfer............................................................. G-58<br />
US-Angebotsprospekt ............................................................ G-8<br />
US-GAAP. .................................................................... G-26<br />
Vereinbarung. .................................................................. G-25<br />
Vermögen für Spitzenbeträge....................................................... G-15<br />
Verschmelzung ................................................................. G-7<br />
Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung . . ...................................... G-14<br />
Verschmelzungsgegenleistung ...................................................... G-12<br />
Verschmelzungsgesellschaft ........................................................ G-7<br />
Versicherungshöchstbetrag der Deutsche Börse.......................................... G-41<br />
Versicherungshöchstbetrag der NYSE Euronext . . . ...................................... G-40<br />
Versorgungspläne ............................................................... G-27<br />
Versorgungszusagen ............................................................. G-27<br />
Vertrag ....................................................................... G-7<br />
Vertraulichkeitsvereinbarung ....................................................... G-50<br />
Vertreter ...................................................................... G-38<br />
Voll Verwässerte Basis ........................................................... G-10<br />
vorsätzliche und wesentliche Vertragsverletzung . . . ...................................... G-45<br />
Wesentliche Gewerbliche Schutzrechte ................................................ G-30<br />
Wesentliche Nachteilige Auswirkung ................................................. G-48<br />
Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot ................ G-57<br />
Wesentliche Tochtergesellschaft ..................................................... G-45<br />
Wesentliche Vereinbarung ......................................................... G-29<br />
Wesentlicher Nachteil ............................................................ G-37<br />
Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen ............................................... G-25<br />
Wirksamkeitszeitpunkt. ........................................................... G-12<br />
WpÜG ....................................................................... G-7<br />
Zustellungsbevollmächtigte der Deutsche Börse......................................... G-48<br />
Zustellungsbevollmächtigte der NYSE Euronext . . . ...................................... G-48<br />
Zustimmungen ................................................................. G-37<br />
G-55
ANNEX II:<br />
Bedingungen für den Vollzug des Tauschangebots<br />
Unbeschadet der übrigen Bestimmungen des Tauschangebots bzw. des vorliegenden Vertrags und in<br />
Ergänzung (und ohne Einschränkung) der Rechte der Holdco, das Tauschangebot jederzeit nach ihrem freien<br />
Ermessen zu ändern oder zu erweitern (vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags und der geltenden<br />
Rechtsvorschriften, ausdrücklich einschließlich Rule 14e-1(c) zum Exchange Act (hinsichtlich der Verpflichtung<br />
der Holdco zur Zahlung oder Rückgabe eingereichter Deutsche Börse-Aktien unmittelbar nach Beendigung oder<br />
Rücknahme des Angebots)) ist die Holdco nicht verpflichtet, wirksam eingereichte Deutsche Börse-Aktien gegen<br />
Zahlung anzunehmen oder zu zahlen, und darf die Annahme dieser Aktien gegen Zahlung oder die Zahlung<br />
aufschieben, sofern nicht alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind (oder nicht auf alle dieser Bedingungen wie<br />
nachfolgend beschrieben verzichtet worden ist).<br />
I. Beidseitige Bedingungen. Bedingungen, auf die sowohl die NYSE Euronext als auch die Deutsche<br />
Börse gemeinschaftlich handelnd verzichten können (oder auf die im Fall von Absatz (h) entweder die NYSE<br />
Euronext oder die Deutsche Börse verzichten können), jeweils falls und soweit ein Verzicht nach dem WpÜG<br />
zulässig ist:<br />
(a) Mindestbedingung. Die Mindestbedingung muss vor dem Ablaufzeitpunkt erfüllt sein (oder zu einem<br />
späteren, von der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin, sofern die Parteien dem zustimmen).<br />
(b) Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen. Alle Wartefristen (sowie etwaige Verlängerungen), die auf<br />
das Tauschangebot und die Verschmelzung auf der Grundlage Wettbewerbsrechtlicher Genehmigungen<br />
Anwendung finden, sind abgelaufen bzw. beendet worden.<br />
(c) Registrierungsdokument (Registration Statement). Das Registrierungsdokument ist gemäß dem<br />
Securities Act vor dem Ablaufzeitpunkt wirksam geworden und ist bis zum Annahmezeitpunkt nicht<br />
Gegenstand einer Sperrverfügung oder eines Verfahrens mit dem Ziel einer solchen Verfügung.<br />
(d) Erforderlicher Beschluss der NYSE Euronext (NYSE Euronext Requisite Vote). Der Erforderliche<br />
Beschluss der NYSE Euronext ist vor dem Ablaufzeitpunkt auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />
gefasst worden.<br />
(e) Börsenzulassung. Die Holdco-Aktien, die im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />
ausgegeben werden, und diejenigen weiteren Holdco-Aktien, die gemäß diesem Vertrag in Zusammenhang<br />
mit dem Tauschangebot und der Verschmelzung ggf. noch auszugeben sind, sind zum Zeitpunkt der offiziellen<br />
Mitteilung über ihre Ausgabe zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
und der Euronext Paris zugelassen.<br />
(f) Behördliche Verfahren. Es ist kein Verfahren, keine Maßnahme und keine Rechtsstreitigkeit einer<br />
Regierungsbehörde anhängig, das bzw. die (i) eine Untersagung des Erwerbs von Deutsche Börse-Aktien oder<br />
NYSE Euronext-Aktien durch die Holdco, eine Einschränkung oder Verhinderung des Vollzugs des Tauschangebots<br />
oder der Verschmelzung, eine Beschränkung des Eigentums der Holdco an Deutsche Börse-Aktien<br />
oder Stammaktien des Fortbestehenden Unternehmens, oder die Geltendmachung von in Bezug auf die<br />
Deutsche Börse oder die NYSE Euronext wesentlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Deutsche<br />
Börse, der NYSE Euronext oder der Holdco zum Gegenstand hat, (ii) darauf gerichtet ist, als Folge des<br />
Tauschangebots oder der Verschmelzung die Inhaberschaft oder die Führung eines wesentlichen Teils eines<br />
Geschäftszweiges oder von Vermögenswerten der Deutsche Börse, NYSE Euronext oder einer ihrer jeweiligen<br />
Tochtergesellschaften durch die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext bzw. eine ihrer jeweiliger<br />
Tochtergesellschaften zu verhindern oder in wesentlichem Umfang einzuschränken oder in Zusammenhang<br />
mit dem Übernahmeangebot oder der Verschmelzung eine Veräußerung oder Abtrennung eines wesentlichen<br />
Teils eines Geschäftszweiges oder von Vermögenswerten der Deutsche Börse, NYSE Euronext oder einer ihrer<br />
jeweiligen Tochtergesellschaften durch diese zu erzwingen, oder (iii) zum Gegenstand hat, die Holdco oder<br />
eine ihrer Tochtergesellschaften daran zu hindern, das Geschäft der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder<br />
ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften in allen wesentlichen Punkten wirksam zu betreiben, mit Ausnahme<br />
solcher Einschränkungen, denen die NYSE Euronext in Bezug auf ihre Kontrolle von ,,Regulierten Tochtergesellschaften“<br />
(wie in den Gründungsurkunden der NYSE Euronext definiert) bereits gegenwärtig<br />
unterliegt.<br />
(g) Weitere Genehmigungen. (i) Die SEC hat die Anträge der NYSE Euronext und/oder ihrer jeweiligen<br />
Tochtergesellschaften und der Deutsche Börse und/oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften in Zusammenhang<br />
mit den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen gemäß Rule 19b-4 zum Exchange Act<br />
zugestimmt; (ii) das niederländische Finanzministerium hat eine Nichtbeanstandungserklärung gegenüber<br />
G-56
der Holdco abgegeben, (iii) das niederländische Finanzministerium bzw. die AFM hat die bestehenden und<br />
gegenüber der NYSE Euronext, der NYSE Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V.<br />
und der Euronext N.V. erteilten Nichtbeanstandungserklärungen gemäß §§ 5:32d oder 3:95(1)(c) des niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetzes bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, jeweils mit der Erlaubnis für<br />
die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Aktien der Euronext Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu<br />
halten; (iv) das niederländische Finanzministerium und die AFM haben die beabsichtigte Transaktion geprüft<br />
und genehmigt und die bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE Euronext, der<br />
NYSE Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V. gemäß<br />
§§ 5:26 und 2:96 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt;<br />
(v) das Kollegium der Aufsichtsbehörden (College of Regulators) und, soweit notwendig, weitere zuständige<br />
Aufsichtsbehörden haben die erforderliche Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf das Tauschangebot, die<br />
Verschmelzung und die weiteren, in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen abgegeben; (vi) die CFIUS<br />
hat, soweit erforderlich, ihre Zustimmung gemäß dem Exon-Florio Amendment erteilt; und (vii) alle weiteren<br />
erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen, Handlungen und Anmeldungen bei oder Meldungen an<br />
Regierungsbehörden, die für NYSE Euronext, Deutsche Börse oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
erforderlich sind, um das Tauschangebot und die Verschmelzung, die Ausgabe der Holdco-Aktien im<br />
Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung sowie alle anderen in diesem Vertrag beabsichtigten<br />
Transaktionen durchzuführen (inklusive erforderlicher Anpassungen bestehender Börsenzulassungen) und<br />
deren Nichterteilung oder Unterlassen, einzeln oder gemeinsam, bei angemessener Betrachtungsweise<br />
voraussichtlich zu einem Wesentlichen Nachteil für die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />
führen würden, wurden erteilt bzw. durchgeführt; diese Zustimmungen, Genehmigungen und Handlungen sind<br />
zu Bedingungen erfolgt, von denen bei angemessener Betrachtungsweise nicht zu erwarten ist, dass sie,<br />
einzeln oder gemeinsam, zu einem Wesentlichen Nachteil für die Holdco, die NYSE Euronext und die<br />
Deutsche Börse und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften führen.<br />
(h) Wesentliche Marktverschlechterung. Vor dem Ablaufzeitpunkt wurden weder der Währungshandel<br />
noch der Handel mit Schuldverschreibungen in (a) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und<br />
London, Großbritannien, oder (b) New York, New York, USA, für mehr als zwei Handelstage ausgesetzt.<br />
II. Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext. Bedingungen, auf die ausschließlich die NYSE<br />
Euronext verzichten kann:<br />
(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die<br />
Deutsche Börse. Vor dem Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang<br />
mit dem Tauschangebot auf die Deutsche Börse eingetreten.<br />
(b) Bescheide der IRS. Die NYSE Euronext hat eine oder mehrere verbindliche Auskünfte (private letter<br />
rulings) der US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) erhalten mit dem Inhalt, dass (i) die<br />
Verschmelzung als eine ,,Reorganisation“ (reorganization) im Sinne von Section 368(a) des Code und/oder<br />
die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen als ein Tausch im Sinne von Section 351(a)<br />
des Code gilt, und dass (ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch US-Personen gegen Aktien<br />
der Holdco als Ausnahme von Section 367(a)(1) des Code gemäß Treasury Regulation Sections<br />
1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) zu qualifizieren ist, und (B) auf jede US-Person, die NYSE<br />
Euronext-Aktien überträgt und ein ,,5% transferee shareholder“ im Sinne von Treasury Regulation Section<br />
1.367(a)-3(c)(5)(ii) ist, die Ausnahme von Section 367(a)(1) des Code Anwendung findet, sofern sie ein<br />
fünfjähriges sog. gain recognition agreement nach Treasury Regulation Section 1.367(a)-8 abschließt.<br />
III. Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche Börse. Bedingungen, auf die ausschließlich die<br />
Deutsche Börse verzichten kann:<br />
(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die NYSE<br />
Euronext. Vor dem Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit<br />
dem Tauschangebot auf die NYSE Euronext eingetreten.<br />
(b) Bescheide der IRS. Die Deutsche Börse hat eine verbindliche Auskunft der IRS erhalten mit dem<br />
Inhalt, dass das Tauschangebot als Transaktion im Sinne von Section 351 des Code gilt und/oder das<br />
Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im Sinne von Section 351(a)<br />
des Code gelten.<br />
Für die Zwecke dieses Annex II ist eine ,,Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem<br />
Tauschangebot“ auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse der Eintritt eines Umstandes oder mehrere<br />
Umstände bezüglich der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse, die nach Einschätzung eines Unabhängigen<br />
Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes der NYSE Euronext oder der<br />
G-57
Deutsche Börse von mindestens USD 300.000.000 im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen<br />
oder bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige<br />
Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht.<br />
Eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot liegt nur dann vor,<br />
wenn spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />
WpÜG oder vor diesem Tag ein unabhängiger Prüfer von Deloitte oder ein anderer von der NYSE Euronext und der<br />
Deutsche Börse gemeinsam ausgesuchter Prüfer (,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung gemäß den<br />
Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche<br />
Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot eingetreten ist. Die NYSE Euronext oder die<br />
Deutsche Börse können jeweils verlangen, dass der Unabhängige Prüfer untersucht, ob eine Wesentliche Nachteilige<br />
Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot bezüglich der jeweils anderen Partei stattgefunden<br />
hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung außerdem ohne schuldhaftes Zögern durchführen und das Ergebnis<br />
dieser Prüfung ohne schuldhaftes Zögern in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem Wall Street Journal unter<br />
Bezugnahme auf das Tauschangebot veröffentlichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für die<br />
NYSE Euronext und die Deutsche Börse bindend und unanfechtbar und wird unverzüglich von der NYSE Euronext<br />
und der Deutsche Börse veröffentlicht werden.<br />
G-58
Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche<br />
ÄNDERUNGSVERTRAG NR. 1<br />
zum<br />
VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />
zwischen<br />
NYSE EURONEXT<br />
DEUTSCHE BÖRSE AG<br />
ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />
und<br />
POMME MERGER CORPORATION<br />
Änderungsvertrag vom 2. Mai 2011<br />
G-59
ÄNDERUNGSVERTRAG NR. 1<br />
ZUM<br />
VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />
Dieser Änderungsvertrag Nr. 1 vom 2. Mai 2011 (dieser ,,Änderungsvertrag“) zum Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar 2011 (der ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“),<br />
wird zwischen der NYSE Euronext, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (,,NYSE<br />
Euronext“), der Deutsche Börse AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
(,,Deutsche Börse“), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> Nederlands <strong>Holding</strong> N.V., einer naamloze vennotschap nach dem Recht der<br />
Niederlande (,,Holdco“) und der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />
Delaware und neu gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft der Holdco (,,Verschmelzungsgesellschaft“) abgeschlossen.<br />
PRÄAMBEL<br />
DIE PARTEIEN des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss beabsichtigen, bestimmte<br />
Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wie in diesem Vertrag beschrieben zu<br />
ändern und zu ergänzen; und<br />
ALLE DEFINIERTEN BEGRIFFE, die nicht in diesem Vertrag definiert werden, haben die diesen<br />
Begriffen im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zugeordnete Bedeutung.<br />
DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren die Parteien dieses Vertrages unter Berücksichtigung der<br />
Vorbemerkungen in der Präambel und der in diesem Vertrag festgelegten Zusicherungen, Gewährleistungen,<br />
Vertragspflichten und Vereinbarungen Folgendes:<br />
1. Auswirkungen der Verschmelzung auf von bestimmten Personen gehaltene NYSE Euronext-Restricted<br />
Stock Units. Der letzte Satz von Ziffer 2.8(b) des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />
“Alle im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext oder des Stock Incentive Plan<br />
2006 der NYSE Euronext gewährten Restricted Stock Units, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />
im Umlauf befinden, werden (i), soweit sie noch nicht ausübbar geworden sind,<br />
zum Wirksamkeitszeitpunkt ausübbar und (ii) zum Wirksamkeitszeitpunkt ausgegeben; dies gilt mit<br />
der Maßgabe, dass (A) in Bezug auf solche Restricted Stock Units, bei denen es sich um eine<br />
aufgeschobene Vergütung (deferred compensation) im Sinne von Section 409A des Code handelt,<br />
die Ausgabe zu dem Datum stattfinden soll, zu dem sie ohne Anwendung dieser Ziffer 2.8(b)(ii)<br />
gemäß der maßgeblichen vertraglichen Vereinbarung stattgefunden hätte; und (B) in Bezug auf<br />
solche Restricted Stock Units, die gemäß Artikel 80 quaterdecies des französischen Steuergesetzbuchs<br />
steuerpflichtig sind, NYSE Euronext das Recht hat zu bestimmen, ob die Ausgabe zum<br />
Wirksamkeitszeitpunkt stattfinden soll oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemäß der maßgeblichen<br />
vertraglichen Vereinbarung ohne Anwendung dieser Ziffer 2.8(b)(ii) stattfinden würde.<br />
2. Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung. Der erste Satz von Ziffer 7.3(a) des<br />
Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />
,,Die NYSE Euronext wird im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und der NYSE Euronext-<br />
Gründungsurkunden alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um eine Hauptversammlung<br />
ihrer Aktionäre (die ,,NYSE Euronext-Hauptversammlung“) für einen von der NYSE Euronext<br />
ausgewählten Tag, jedoch spätestens für einen Tag vor dem vorgesehenen Ablaufzeitpunkt (der<br />
,,Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung“), einzuberufen, wobei dieser Tag nach Wirksamkeitserklärung<br />
des Registrierungsdokuments sein wird (wobei vereinbart ist, dass bei einer<br />
Verschiebung des vorgesehenen Ablaufzeitpunkts infolge einer Verlängerung des Tauschangebots<br />
die NYSE Euronext die NYSE Euronext-Hauptversammlung so verschieben kann, dass die NYSE<br />
Euronext-Hauptversammlung spätestens am Tage vor diesem neu angesetzten Ablaufzeitpunkt<br />
stattfindet).“ Gegenwärtig ist beabsichtigt, dass Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung der<br />
7. Juli 2011 sein wird.<br />
G-60
3. Bedingungen für den Vollzug des Angebots.<br />
(a) Ziffer 1.1(f) des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen<br />
geändert und neu gefasst:<br />
,,Bedingungen für das Angebot. Die Verpflichtung der Holdco, Deutsche Börse-Aktien, die wirksam<br />
eingereicht und für die vor Ablauf des Angebots der Rücktritt nicht wirksam erklärt wurde, zum<br />
Tausch anzunehmen und zu tauschen, ist ausschließlich bedingt durch die Erfüllung der in Annex II<br />
aufgeführten Bedingungen oder den Verzicht darauf (die ,,Angebotsbedingungen“), einschließlich<br />
der Mindestbedingung.“<br />
(b) Annex II zu dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss wird entsprechend<br />
dem diesem Änderungsvertrag als Annex II beigefügten Muster geändert und neu gefasst.<br />
4. Umstrukturierung nach dem Closing. Die Klausel unter Ziffer 3.1(b) des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />
,,; dies gilt mit der Maßgabe, dass die Umstrukturierung nach dem Closing jeweils, und vorbehaltlich<br />
der rechtlichen Verpflichtungen des Verwaltungsrats der Holdco und des Vorstands und<br />
Aufsichtsrats der Deutsche Börse, mit dem Ziel zu gestalten ist, den Inhabern von Deutsche<br />
Börse-Aktien, die ihre Deutsche Börse-Aktien nicht im Rahmen des Angebots tauschen, unter<br />
Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen maximal dieselbe<br />
Zahl an Holdco-Aktien je Deutsche Börse-Aktien bzw. eine Gegenleistung in maximal derselben<br />
Höhe anzubieten (ohne Berücksichtigung einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung oder<br />
gegebenenfalls geltender Vorschriften zum Einbehalt von Beträgen), die sie im Rahmen des<br />
Angebots erhalten hätten, wenn sie ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Angebots zum<br />
Tausch eingereicht hätten, soweit nach geltenden Rechtsvorschriften nichts anderes vorgeschrieben<br />
ist (wobei Inhaber von Deutsche Börse-Aktien bei der Umstrukturierung nach dem Closing unter<br />
bestimmten Umständen eine Gegenleistung in einer anderen und, soweit nach geltenden Rechtsvorschriften<br />
zulässig, auch geringeren Höhe oder in einer anderen Form erhalten können, als sie im<br />
Rahmen des Angebots erhalten hätten).“<br />
5. Verzicht auf Bedingungen. Der letzte Satz aus Ziffer 10.3(d) des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />
,,Eine vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die in Absatz II.(b) oder Absatz III.(b) von Annex II<br />
genannten Bedingungen muss, gemäß §21 Absatz 1 WpÜG, mindestens einen Geschäftstag vor dem<br />
Ablaufzeitpunkt (oder einem späteren, von der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin) abgegeben werden<br />
(ohne Berücksichtigung einer etwaigen Verschiebung des Ablaufzeitpunkts infolge eines Verzichts<br />
auf eine Angebotsbedingung).“<br />
6. Muster der Holdco-Satzung. Gemäß Ziffer 4.1(a) des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
haben die Parteien im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Verfahren hinsichtlich der<br />
vom Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss erfassten Transaktionen eine Fassung der Satzung der<br />
Holdco bei der SEC eingereicht, wie sie in der Anlage A zu dieser Änderungsvereinbarung beigefügt ist, die<br />
gegenwärtig von der SEC geprüft wird und die Gegenstand weitere Änderungen gemäß Ziffer 4.1(a) des Vertrags<br />
über den Unternehmenszusammenschluss sein kann.<br />
7. Begriffsbestimmungen in Annex I. Annex I des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
wird folgendermaßen geändert: (a) der definierte Begriff ,,Voll Verwässerte Basis“ wird gestrichen;<br />
(b) der Seitenverweis für ,,Mindestbedingung“ wird in einen Verweis auf Annex II geändert; und (c) die folgenden<br />
definierten Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen: ,,Belgisches Gesetz vom 2. August<br />
2002“, ,,CMVM“, ,,Euronext Lisbon“, ,,FKVO“ und ,,Weitere Deutsche Börse-Aktien“, jeweils mit Seitenverweis<br />
auf Annex II.<br />
8. Vertragsänderungen. Vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und etwaiger gegenteiliger<br />
Bestimmungen in diesem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss kann dieser Änderungsvertrag<br />
nur durch eine schriftliche, von allen Parteien dieses Vertrags ausgefertigte und unterzeichnete Urkunde geändert<br />
oder ergänzt werden, sei es bevor oder nachdem die NYSE Euronext-Aktionäre den ihnen in Zusammenhang mit<br />
dem Tauschangebot und der Verschmelzung vorgestellten Maßnahmen zugestimmt haben; dies gilt mit der<br />
Maßgabe, dass nach einer solchen Zustimmung keine Vertragsänderung mehr ohne die zusätzliche Zustimmung<br />
der Aktionäre erfolgt, für die die geltenden Rechtsvorschriften oder die Börsenordnung einer maßgeblichen Börse<br />
eine weitere Zustimmung dieser Aktionäre vorschreiben.<br />
G-61
9. Ausfertigungen. Von diesem Änderungsvertrag können beliebig viele, separate Ausfertigungen<br />
ausgestellt werden, wobei jede Ausfertigung als eine Originalurkunde gilt; alle Ausfertigungen stellen<br />
zusammen denselben Vertrag dar.<br />
10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND. Hinsichtlich des anwendbaren<br />
Rechts und Gerichtsstands für diesen Änderungsvertrag wird Ziffer 10.5 des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />
vollständig in diesen Änderungsvertrag aufgenommen, außer dass der Bezug auf ,,diesen<br />
Vertrag“ (oder entsprechende Deklinationen) jeweils durch Bezug auf ,,diesen Änderungsvertrag“ (bzw. entsprechende<br />
Deklinationen) ersetzt wird.<br />
11. Kein Vertrag zugunsten Dritter. Dieser Änderungsvertrag soll anderen Personen als den<br />
unterzeichneten Parteien dieses Änderungsvertrags keine Rechte oder Ansprüche aus diesem Änderungsvertrag<br />
gewähren und gewährt diese auch nicht.<br />
12. Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen dieses Änderungsvertrags gelten als teilbar und<br />
die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit<br />
der übrigen Bestimmungen dieses Änderungsvertrags. Sollte eine Bestimmung dieses Änderungsvertrags<br />
oder deren Gültigkeit für eine Person oder einen Umstand unwirksam oder undurchsetzbar sein, (a) wird diese<br />
Bestimmung durch eine geeignete und angemessene Bestimmung ersetzt, um Ziel und Zweck dieser unwirksamen<br />
oder undurchsetzbaren Bestimmung umzusetzen, soweit dies wirksam und durchsetzbar ist, und (b) werden der<br />
übrige Änderungsvertrag und die Gültigkeit dieser Bestimmung für andere Personen oder Umstände von der<br />
Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht berührt; dies gilt auch für die Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit und<br />
Gültigkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung.<br />
13. Auslegung; Aufbau.<br />
(a) Die Überschriften in diesem Änderungsvertrag dienen lediglich einem erleichterten<br />
Gebrauch; sie stellen keinen Teil dieses Änderungsvertrags dar und sollen die Vertragsbestimmungen<br />
weder einschränken noch anderweitig berühren.<br />
(b) Die Parteien haben gemeinsam an der Verhandlung und Erstellung dieses Änderungsvertrags<br />
mitgewirkt. Bei Unklarheiten oder Fragen zum Parteiwillen oder zur Auslegung ist dieser<br />
Änderungsvertrag so auszulegen, als ob er von beiden Parteien gemeinsam aufgesetzt worden wäre,<br />
und es entsteht keine Vermutung oder Beweislast, die eine Partei aufgrund ihrer Urheberschaft an einer<br />
Bestimmung dieses Änderungsvertrags bevorzugt oder benachteiligt.<br />
(c) Keine der Vertragsparteien kann diesen Änderungsvertrag oder die Rechte, Interessen<br />
und Pflichten aus diesem Änderungsvertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche<br />
Zustimmung der jeweils anderen Parteien abtreten. Eine versuchte oder beabsichtigte Abtretung, die<br />
gegen die Bestimmung des vorstehenden Satzes verstößt, ist null und nichtig und ohne jegliche<br />
Wirkung. Vorbehaltlich der zwei vorstehenden Sätze ist dieser Änderungsvertrag für die Parteien und<br />
ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger rechtsverbindlich; er wirkt zu ihren Gunsten und<br />
kann von ihnen durchgesetzt werden.<br />
14. Übriger Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss. Soweit in diesem Änderungsvertrag<br />
nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, ändert, modifiziert, ergänzt oder berührt dieser<br />
Änderungsvertrag weder implizit noch anderweitig die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />
enthaltenen Bestimmungen, Bedingungen, Pflichten, Verpflichtungserklärungen oder Vereinbarungen, die alle<br />
vollständig in Kraft bleiben.<br />
[Der Rest dieser Seite wurde absichtlich freigelassen]<br />
G-62
ZUM ZEUGNIS DESSEN ist dieser Änderungsvertrag von den ordnungsgemäß bevollmächtigten<br />
Stellvertretern der Vertragsparteien zu dem eingangs genannten Datum ordnungsgemäß ausgefertigt worden.<br />
NYSE EURONEXT<br />
gez. Duncan L. Niederauer<br />
Position: Chief Executive Officer<br />
DEUTSCHE BÖRSE AG<br />
gez. Dr. Reto Francioni<br />
Position: Chief Executive Officer<br />
gez. Gregor Pottmeyer<br />
Position: Chief Financial Officer<br />
ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />
gez. Stéphane Biehler<br />
Position: Managing Director<br />
gez. Marcus Thompson<br />
Position: Managing Director<br />
POMME MERGER CORPORATION<br />
gez. Stéphane Biehler<br />
Position: Vice-President<br />
gez. Marcus Thompson<br />
Position: Vice-President<br />
G-63
ANNEX II:<br />
Bedingungen für den Vollzug des Angebots<br />
Unbeschadet der übrigen Bestimmungen des Angebots bzw. des vorliegenden Vertrags und in<br />
Ergänzung (und ohne Einschränkung) der Rechte der Holdco, das Angebot jederzeit nach ihrem freien Ermessen zu<br />
erweitern oder zu ändern (vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags und der geltenden Rechtsvorschriften,<br />
ausdrücklich einschließlich Rule 14e-1(c) zum Exchange Act (hinsichtlich der Verpflichtung der Holdco zur<br />
Zahlung oder Rückgabe eingereichter Deutsche Börse-Aktien unmittelbar nach Beendigung oder Rücknahme des<br />
Angebots)) ist die Holdco nicht verpflichtet, wirksam eingereichte Deutsche Börse-Aktien gegen Zahlung<br />
anzunehmen oder zu zahlen, und darf die Annahme dieser Aktien gegen Zahlung oder die Zahlung aufschieben,<br />
sofern nicht alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind (oder nicht auf alle dieser Bedingungen wie nachfolgend<br />
beschrieben verzichtet worden ist).<br />
I. Beidseitige Bedingungen. Bedingungen, auf die die Holdco nur nach gemeinschaftlicher<br />
Zustimmung sowohl der NYSE Euronext als auch der Deutsche Börse verzichteten kann (mit Ausnahme der<br />
Bedingung in Absatz (d) dieser Ziffer I, auf die nicht verzichtet werden kann, sowie mit Ausnahme der Bedingung<br />
in Absatz (g) dieser Ziffer I, auf die die Holdco nach Zustimmung entweder der NYSE Euronext oder der Deutsche<br />
Börse verzichten kann), jeweils falls und soweit ein Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist:<br />
(a) Mindestbedingung. Zum Ablaufzeitpunkt beträgt die Summe (i) der Anzahl Deutsche<br />
Börse-Aktien, die im Rahmen des Angebots wirksam eingereicht wurden und für die der Rücktritt nicht vor<br />
dem Ablaufzeitpunkt wirksam erklärt worden ist und (ii) der Anzahl der ggf. von der Holdco zum<br />
Ablaufzeitpunkt gehaltenen Deutsche Börse-Aktien mindestens 75% der Summe (x) der Anzahl der<br />
zum Ablaufzeitpunkt ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und (y) der Anzahl der Weiteren Deutsche<br />
Börse-Aktien (diese Bedingung ist die ,,Mindestbedingung“).<br />
(b) Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen. Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen<br />
(sowie etwaige Verlängerungen), die auf das Angebot und die Verschmelzung gemäß dem<br />
Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung<br />
finden, abgelaufen bzw. beendet worden, und (ii) das Angebot und die Verschmelzung wurden von der<br />
EU-Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle<br />
von Unternehmenszusammenschlüssen (die ,,FKVO“) genehmigt oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />
(c) Registrierungsdokument (Registration Statement). (i) Das Registrierungsdokument ist<br />
gemäß dem Securities Act vor dem Ablaufzeitpunkt wirksam geworden; und (ii) zum Ablaufzeitpunkt<br />
ist das Registrierungsdokument zudem nicht Gegenstand einer von der SEC gemäß Section 8(d) des<br />
Securities Act erlassenen Sperrverfügung oder eines von der SEC mit dem Ziel einer solchen Sperrverfügung<br />
eingeleiteten Verfahrens.<br />
(d) Erforderlicher Beschluss der NYSE Euronext (NYSE Euronext Requisite Vote). Der<br />
Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext ist vor dem Ablaufzeitpunkt auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />
gefasst worden.<br />
(e) Behördliche Verfahren. Es besteht kein von einer Regierungsbehörde in den Vereinigten<br />
Staaten, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Portugal, Belgien, der<br />
Schweiz oder Luxemburg erlassenes Gesetz, Verordnung, Richtlinie, ein Verwaltungsakt oder eine einstweilige<br />
Verfügung, die den Vollzug des Angebots oder der Verschmelzung oder der Erwerb der Deutsche<br />
Börse-Aktien oder der NYSE Euronext-Aktien durch die Holdco oder deren Eigentum daran untersagt oder<br />
rechtswidrig macht.<br />
(f) Weitere Genehmigungen. Spätestens am 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen<br />
vor:<br />
(i) Die SEC hat den Anträgen der NYSE Euronext und/oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
und der Deutsche Börse und/oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />
in Zusammenhang mit den im Rahmen des Tauschangebots und der<br />
Verschmelzung vorgesehenen Transaktionen gemäß Rule 19b-4 zum Exchange<br />
Act zugestimmt;<br />
(ii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) gegenüber der<br />
Holdco eine Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d des niederländischen<br />
Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht) abgegeben, wonach es<br />
Holdco erlaubt ist, mittelbar Anteile an der Euronext Amsterdam N.V., NYSE<br />
G-64
Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V.<br />
zu erwerben;<br />
(iii) der niederländische Finanzminister (auf Empfehlung der AFM) bzw. die AFM im<br />
Namen des niederländischen Finanzministers hat die bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen<br />
gemäß §§ 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />
(Wet op het financieel toezicht) gegenüber der NYSE Euronext, der NYSE<br />
Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der<br />
Euronext N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, jeweils mit der<br />
Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der<br />
Euronext Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu halten, sofern dies vom niederländischen<br />
Finanzminister oder der AMF für erforderlich gehalten wird, oder der<br />
niederländische Finanzminister und die AMF haben nicht angezeigt, dass eine<br />
solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />
(iv) der niederländische Finanzminister und die AFM haben das Tauschangebot und<br />
die Verschmelzung geprüft und genehmigt und die bestehende Börsenzulassung<br />
der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE Euronext (International) B.V., der<br />
NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V. gemäß §§ 5:26 und 2:96<br />
des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht)<br />
bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies vom niederländischen<br />
Finanzminister oder der AMF für erforderlich gehalten wird, oder der niederländische<br />
Finanzminister und die AMF haben nicht angezeigt, dass eine solche<br />
Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />
(v) die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank) hat eine Nichtbeanstandungserklärung<br />
gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />
abgegeben, wonach es der Holdco erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext<br />
Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />
N.V. und Euronext N.V. in ihrer Eigenschaft als lizenzierte Betreiberin multilateraler<br />
Handelsplattformen zu erwerben oder die Niederländische Zentralbank<br />
(De Nederlandsche Bank) hat angezeigt, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung<br />
nicht erforderlich ist;<br />
(vi) das Kollegium der Aufsichtsbehörden (College of Regulators) hat die gemäß dem<br />
Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010 erforderliche Nichtbeanstandungserklärung<br />
in Bezug auf das Tauschangebot und die Verschmelzung abgegeben;<br />
(vii) die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />
einer bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG und<br />
der Eurex Frankfurt AG nicht innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Frist<br />
gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />
entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />
(viii) die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen hat den beabsichtigten indirekten<br />
Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der European Energy<br />
Exchange AG und der EEX Power Derivatives GmbH nicht innerhalb der ihr<br />
zur Verfügung stehenden Frist gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz untersagt oder sie<br />
hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />
(ix) die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer<br />
bedeutenden Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb der ihr<br />
zur Verfügung stehenden Frist gemäߧ6Abs.1,2Börsengesetz untersagt oder sie hat<br />
innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />
(x) die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung<br />
an der European Commodity Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der<br />
Eurex Repo GmbH, der Eurex Bonds GmbH und der Clearstream Banking AG<br />
nicht innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Frist gemäß § 2c Kreditwesengesetz<br />
untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />
abgegeben;<br />
G-65
(xi) die französische Bankaufsichtsbehörde ACP hat die erforderliche Zustimmung<br />
gemäß Verordnung 96-16 der Comité de la Réglementation Bancaire et Financière<br />
(CRBF) betreffend den Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris<br />
S.A. in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut erteilt;<br />
(xii) der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage einer Empfehlung der<br />
AMF die gemäß Artikel L. 421-9 II des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs<br />
(Code monétaire et financier) erforderliche Zustimmung betreffend<br />
den Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. und der<br />
BlueNext S.A. in ihrer Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten erteilt;<br />
(xiii) die britische Finanzaufsichsbehörde FSA (Financial Services Authority) hat<br />
gemäß Chapter 1A des Teils XVIII des Financial Services and Markets Act 2000<br />
die Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der LIFFE Administration<br />
and Management erteilt;<br />
(xiv) die britische Finanzaufsichsbehörde FSA (Financial Services Authority) hat<br />
gemäß Teil XVII des Financial Services and Markets Act 2000 und Section SUP<br />
11.3.4 R des Regulatory Processes – Supervision Manual des FSA Handbook die<br />
Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der LIFFE Services<br />
Limited, der Secfinex Limited, der Smartpool Trading Limited und der Fix City<br />
Limited erteilt;<br />
(xv) die belgische Finanzaufsichtsbehörde (Autoriteit voor Financiële Diensten en<br />
Markten/Autorité des services et marchés financiers – FSMA) hat gemäß Artikel<br />
19 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zur Finanzaufsicht (,,Belgisches<br />
Gesetz vom 2. August 2002“) den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext<br />
Brüssel S.A./N.V. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des Belgischen<br />
Gesetzes vom 2. August 2002 zustehenden 30-Tage-Frist untersagt oder sie hat<br />
eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den Eigentumsund<br />
Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V. abgegeben ;<br />
(xvi) die Euronext Brussels S.A./N.V. hat eine Bestätigung des belgischen Finanzministeriums<br />
betreffend die Beibehaltung ihres Status als Betreiberin von regulierten<br />
und lizenzierten Märkten gemäß den Artikeln 3, 17 und 18 des Belgischen<br />
Gesetzes vom 2. August 2002 erhalten oder hat im Falle des Fehlens einer solchen<br />
Bestätigung keine gegenteilige Mitteilung des belgischen Finanzministeriums<br />
erhalten;<br />
(xvii) der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich seine Zustimmung zum<br />
Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon Sociedade Gestora<br />
de Mercados Regulamentados, S.A. (,,Euronext Lisbon“) nach positiver Stellungnahme<br />
der portugiesischen Finanzaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de<br />
Valores Mobiliários) (,,CMVM“) gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom<br />
31. Oktober 2007 (in der jeweils gültigen Fassung) erteilt;<br />
(xviii) der Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon SA ist bei der<br />
CMVM angemeldet worden und die CMVM hat entweder den Kontrollwechsel<br />
innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Frist nicht untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung<br />
abgegeben, jeweils gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007<br />
vom 31. Oktober 2007 (in der jeweils gültigen Fassung);<br />
(xix) der Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Interbolsa SA ist bei der CMVM<br />
angemeldet worden und die CMVM hat entweder den Kontrollwechsel innerhalb<br />
der zur Verfügung stehenden Frist nicht untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung<br />
abgegeben, jeweils gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom<br />
31. Oktober 2007 (in der jeweils gültigen Fassung);<br />
(xx) CFIUS hat eine schriftliche Erklärung dahingehend abgegeben, dass die Überprüfung<br />
des Tauschangebots und der Verschmelzung gemäß Section 721 des U.S.<br />
Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen wurde und CFIUS zu dem<br />
Ergebnis gekommen ist, dass keine hinreichenden Bedenken aus Gründen nationaler<br />
Sicherheit bestehen, die es rechtfertigen würden, dem Präsidenten der USA<br />
G-66
die Untersagung des Tauschangebots und/oder der Verschmelzung gemäß<br />
Section 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 in Bezug auf den<br />
Zusammenschluss zu empfehlen und CFIUS hat mitgeteilt, dass Maßnahmen<br />
nach Section 721 in Bezug auf das Tauschangebot und die Verschmelzung nicht in<br />
Betracht kommen;<br />
(xxi) die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du<br />
Secteur Financier – CSSF) hat den beabsichtigten indirekten Erwerb der Clearstream<br />
Banking S.A., der Clearstream International S.A. und der Clearstream<br />
Services S.A. nicht innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Frist<br />
gemäß den Artikeln 6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des luxemburgischen<br />
Finanzmarktgesetz vom 5. April 1993 untersagt oder sie hat innerhalb dieser<br />
Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben; und<br />
(xxii) die luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde (Commissariat aux Assurances<br />
– CAA) hat den beabsichtigten indirekten Erwerb der Risk Transfer Re S.A.<br />
nicht innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Frist gemäß den<br />
Artikeln 94 1 (4) und 94 1 (15) des luxemburgischen Versicherungsgesetz vom<br />
6. Dezember 1991 untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende<br />
Nichtbeanstandungserklärung abgegeben.<br />
(g) Wesentliche Marktverschlechterung. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des<br />
Angebotsprospekts gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG und dem Ablaufzeitpunkt wurde weder der Währungshandel<br />
noch der Handel mit Schuldverschreibungen in (a) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und<br />
London, Großbritannien, oder (b) New York, New York, USA, für mehr als drei aufeinander folgende<br />
Handelstage ausgesetzt.<br />
II. Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext. Bedingungen, auf die Holdco, nach<br />
Zustimmung durch die NYSE Euronext, verzichten kann, jeweils soweit ein solcher Verzicht gemäß dem WpÜG<br />
gestattet ist:<br />
(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die Deutsche Börse. Während des<br />
Zeitraums zwischen der Veröffentlichung des Angebotsprospekts entsprechend § 14 Abs. 2 WpÜG und dem<br />
Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die Deutsche Börse eingetreten.<br />
(b) Bescheide der IRS. Bis spätestens zum Ablaufzeitpunkt hat die NYSE Euronext eine oder<br />
mehrere verbindliche Auskünfte (private letter rulings) der US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue<br />
Service) erhalten mit dem Inhalt, dass (i) die Verschmelzung als eine ,,Reorganisation“ (reorganization)im<br />
Sinne von Section 368(a) des Code und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen<br />
als ein Tausch im Sinne von Section 351(a) des Code gilt, und dass (ii) (A) die Übertragung der<br />
NYSE Euronext-Aktien durch US-Personen gegen Aktien der Holdco als Ausnahme von Section 367(a)(1)<br />
des Code gemäß Treasury Regulation Sections 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) zu qualifizieren ist,<br />
und (B) auf jede US-Person, die NYSE Euronext-Aktien überträgt und ein ,,5% transferee shareholder“im<br />
Sinne von Treasury Regulation Section 1.367(a)-3(c)(5)(ii) ist, die Ausnahme von Section 367(a)(1) des<br />
Code Anwendung findet, sofern sie ein fünfjähriges sog. gain recognition agreement nach Treasury<br />
Regulation Section 1.367(a)-8 abschließt.<br />
III. Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche Börse. Bedingungen, auf die Holdco nach<br />
Zustimmung der Deutsche Börse verzichten kann, jeweils soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig<br />
ist:<br />
(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die NYSE Euronext. Während des<br />
Zeitraums ab der Veröffentlichung des Angebotsprospekts gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG und bis zum<br />
Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die NYSE Euronext eingetreten.<br />
(b) Bescheide der IRS. Die Deutsche Börse hat vor oder zum Ablaufzeitpunkt eine verbindliche<br />
Auskunft der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als Transaktion im Sinne von Section 351<br />
des Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im<br />
Sinne von Section 351(a) des Code gelten.<br />
G-67
Für die Zwecke dieses Annex II bezeichnet:<br />
1. ,,Weitere Deutsche Börse-Aktien“ die Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Deutsche<br />
Börse nach der Veröffentlichung des Angebotsprospekts gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG gemäß den zum Zeitpunkt<br />
dieser Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund ausstehenden Optionen, ausgeben kann.<br />
2. ,,Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />
Börse bezeichnet den Eintritt eines Umstandes oder mehrerer Umstände bezüglich der NYSE Euronext bzw. der<br />
Deutsche Börse, die nach Einschätzung eines Unabhängigen Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung<br />
des Nettokonzernumsatzes der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse von mindestens 300.000.000 US$<br />
im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen oder nach vernünftiger Erwartung voraussichtlich<br />
führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht. Für die Zwecke<br />
einer Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung bezeichnet Nettokonzernumsatz der NYSE Euronext den ,,Gesamtumsatz<br />
abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften“ der NYSE Euronext und ihrer Konzerntochtergesellschaften,<br />
und Nettokonzernumsatz der Deutsche Börse den ,,Gesamtumsatz abzüglich<br />
volumenabhängiger Kosten“ der Deutsche Börse und ihrer Konzerntochtergesellschaften. Eine Wesentliche<br />
Nachteilige Auswirkung liegt nur dann vor, wenn spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse<br />
des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG oder vor diesem Tag ein unabhängiger Prüfer der<br />
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung<br />
gemäß den Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine<br />
Wesentliche Nachteilige Auswirkung eingetreten ist. Die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse können jeweils<br />
verlangen, dass der Unabhängige Prüfer untersucht, ob eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang<br />
mit dem Tauschangebot bezüglich der jeweils anderen Partei stattgefunden hat. Der Unabhängige Prüfer soll<br />
seine Prüfung außerdem unverzüglich durchführen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird die Holdco unverzüglich im<br />
elektronischen Bundesanzeiger, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem Wall Street Journal unter<br />
Bezugnahme auf das Tauschangebot veröffentlichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist bindend<br />
und unanfechtbar.<br />
G-68
ANHANG A:<br />
Muster der Satzung der Holdco 1)<br />
Anmerkungen:<br />
1) Ist in diesem Dokument als Anlage B abgedruckt.<br />
G-69
Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco<br />
G-70
Unverbindliche Übersetzung<br />
[TopCo] N.V.<br />
ENTWURF DER SATZUNG<br />
G-71<br />
Entwurf vom 30. April 2011
SATZUNG:<br />
KAPITEL I<br />
1 Definitionen und Auslegung<br />
1.1 In dieser Satzung haben die folgenden Begriffe jeweils die folgende Bedeutung:<br />
,,Amex-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Wirtschaftlicher Eigentümer“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.9 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Verwaltungsrat“ bezeichnet den Verwaltungsrat der Gesellschaft.<br />
,,Verwaltungsratsausschüsse“ hat die diesem Begriff in Artikel 17.7 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Geschäftsordnung des Verwaltungsrats“ hat die diesem Begriff in Artikel 17.6 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Geschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem Banken in Amsterdam, Niederlande,<br />
Frankfurt am Main, Deutschland, New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika und Paris,<br />
Frankreich, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.<br />
,,Closing-Termin“ ist [k].<br />
,,Gesellschaft“ bezeichnet die Gesellschaft, deren innere Organisation durch diese Satzung geregelt wird.<br />
,,Secretary der Gesellschaft“ hat die diesem Begriff in Artikel 14.6 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Konzentrationsbeschränkung“ hat die diesem Begriff in Artikel 35.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,NZGB“ bezeichnet das niederländische Zivilgesetzbuch.<br />
,,Spaltung“ hat die diesem Begriff in Artikel 37.2 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse AG.<br />
,,Direct Edge <strong>Holding</strong>s“ bezeichnet die Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC.<br />
,,Direktor“ bezeichnet jedes Mitglied des Verwaltungsrats; sofern nicht eine andere Bedeutung offensichtlich<br />
ist, umfasst dieser Begriff jeden Geschäftsführenden Direktor und jeden Nicht geschäftsführenden<br />
Direktor.<br />
,,Ausschüttungsfähiges Eigenkapital“ bezeichnet den Teil des Eigenkapitals der Gesellschaft, der die<br />
Gesamtsumme aus dem ausgegebenen Kapital und der nach niederländischem Recht zu bildenden Rücklage<br />
übersteigt.<br />
,,EDGA“ bezeichnet die EDGA Exchange, Inc.<br />
,,EDGA-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,EDGX“ bezeichnet die EDGX Exchange, Inc.<br />
,,EDGX-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Wirksamkeitszeitpunkt“ ist [k].<br />
,,Inhaber einer Aktienhandelszulassung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,EURIBOR“ ist der Prozentsatz per annum, der von der Banking Federation der Europäischen Union für<br />
den maßgeblichen Zeitraum festgestellt wird und zum Termin der Erstausgabe von Vorzugsaktien und<br />
jeweils genau ein Jahr danach, bzw. falls der jeweilige Tag kein Geschäftstag ist, am nächsten Geschäftstag,<br />
auf der entsprechenden Bildschirmseite von Reuters angezeigt wird. Wird die vereinbarte Seite ersetzt oder<br />
ist der Dienst am betreffenden Tag nicht mehr verfügbar, kann der Verwaltungsrat eine andere Seite bzw.<br />
einen anderen Dienst für die Anzeige des entsprechenden Satzes angeben oder diesen anderweitig<br />
bestimmen.<br />
,,Euronext“ bezeichnet die Euronext N.V.<br />
,,Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden“ bezeichnet (1) den Ausschuss der Vorsitzenden der<br />
französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers), der niederländischen<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autoriteit Financiele Markten), der belgische Banken-, Finanz- und<br />
G-72
Versicherungsaufsichtsbehörde (Commission Bancaire, Financière, et des Assurances), der portugiesischen<br />
Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de Valores Mobiliários – CMVM) und der<br />
britischen Financial Services Authority (FSA) gemäß der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding)<br />
vom 24. Juni 2010 in der jeweils gültigen Fassung und (2) ein entsprechendes Nachfolgegremium,<br />
das gebildet wird, um eine für eine European Market Subsidiary zuständige Europäische Aufsichtsbehörde<br />
einzubeziehen.<br />
,,Europa“ bezeichnet (1) sämtliche Länder, in denen die Euronext, die Deutsche Börse oder eine ihrer<br />
Tochtergesellschaften einen Europäischen regulierten Markt betreiben, (2) sämtliche Mitgliedsstaaten des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums und (3) die Schweiz.<br />
,,Ausgeschlossene europäische Person“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Europäische Börsenvorschriften“ bezeichnet (1) sämtliche Rechtsvorschriften bezüglich der Regulierung<br />
von Wertpapierbörsen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Portugal und dem<br />
Vereinigten Königreich und (2) nach Bildung oder Erwerb durch die Euronext oder die Deutsche Börse<br />
eines Europäischen regulierten Markts, der sich zum Wirksamkeitszeitpunkt nicht im Eigentum der<br />
Euronext oder der Deutsche Börse befand und nicht von der Euronext oder der Deutsche Börse betrieben<br />
wurde, sämtliche Rechtsvorschriften bezüglich der Regulierung von Wertpapierbörsen in dem Land, in dem<br />
ein solcher Europäischer regulierter Markt betrieben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land,<br />
in dem ein solcher Europäischer regulierter Markt betrieben wird, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden<br />
vertreten ist und die Bildung oder der Erwerb des Europäischen regulierten Markts vom<br />
Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />
,,European Market Subsidiary“ bezeichnet jeden ,,Marktbetreiber“ (wie in der EU-Richtlinie über Märkte<br />
für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert), der (1) sich zum Wirksamkeitszeitpunkt im Eigentum der<br />
Euronext oder der Deutsche Börse befindet und sich weiterhin unmittelbar oder mittelbar im Eigentum der<br />
Gesellschaft befindet oder (2) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt durch die Euronext oder die Deutsche<br />
Börse erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in dem eine solche European Market<br />
Subsidiary tätig ist, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden vertreten ist und, im Fall (2), der Erwerb<br />
des Unternehmens vom Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />
,,Vertrauliche Informationen der European Market Subsidiary“ hat die diesem Begriff in Artikel 3.2(g)<br />
zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Europäischer regulierter Markt“ bezeichnet jeden ,,regulierten Markt“ (wie in der EU-Richtlinie über<br />
Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert) in Europa, der (1) sich im Eigentum der Euronext oder<br />
der Deutsche Börse befindet und von der Euronext oder der Deutsche Börse betrieben wird und der sich zum<br />
Wirksamkeitszeitpunkt im Eigentum der Euronext oder der Deutsche Börse befand und von der Euronext<br />
oder der Deutsche Börse betrieben wurde oder (2) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt durch die Euronext<br />
oder die Deutsche Börse gebildet oder erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in<br />
dem ein solcher Europäischer regulierter Markt betrieben wird, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden<br />
vertreten ist und, im Fall (2), die Bildung oder der Erwerb des Europäischen regulierten Markts<br />
vom Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />
,,Europäische Aufsichtsbehörde“ bezeichnet das Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden, den niederländischen<br />
Finanzminister, den französischen Wirtschaftsminister, die französische Finanzaufsichtsbehörde<br />
(Autorité des Marchés Financiers), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
(Autoriteit Financiele Markten), die belgische Banken-, Finanz- und Versicherungsaufsichtsbehörde<br />
(Commission Bancaire, Financière, et des Assurances), die französische Aufsicht für Kreditinstitute<br />
und Investmentunternehmen (Comité des Etablissements de Crédit et des Enterprises d’Investissement –<br />
CECEI), die portugiesische Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de Valores Mobiliários<br />
– CMVM), die britische Financial Services Authority (FSA) und jede andere staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde<br />
in einem Land Europas, in dem die Gesellschaft oder eine European Market Subsidiary<br />
einen Europäischen regulierten Markt betreibt, und zwar jeweils nur insoweit, als diese im jeweiligen<br />
Zusammenhang zuständig und vertretungsbefugt sind.<br />
,,Exchange Act“ bezeichnet den U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung.<br />
,,FPI-Status“ hat die diesem Begriff in Artikel 14.2 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats, das insbesondere für die<br />
Führung des Tagesgeschäfts der Gesellschaft verantwortlich ist.<br />
G-73
,,Hauptversammlung“ bezeichnet das Organ der Gesellschaft, das aus der Person bzw. den Personen<br />
besteht, der bzw. denen Stimmrechte als Aktionär oder auf andere Weise aus den Aktien zustehen, bzw. eine<br />
Versammlung dieser Personen (oder ihrer Vertreter) sowie weiterer Personen, die bei solchen Versammlungen<br />
anwesend sein dürfen.<br />
,,Group Chairman“ hat die diesem Begriff in Artikel 15.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Group CEO“ hat die diesem Begriff in Artikel 16.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Stellvertretender Group Chairman“ hat die diesem Begriff in Artikel 15.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Schriftlich“ bezeichnet eine Übermittlung per Brief, Telefax oder E-Mail bzw. mit einem anderen<br />
elektronischen Kommunikationsmittel, sofern die betreffende Mitteilung lesbar und reproduzierbar ist.<br />
,,Anfängliche Amtszeit des Verwaltungsrats“ hat die diesem Begriff in Artikel 14.1 zugewiesene<br />
Bedeutung.<br />
,,Anfängliche Amtszeit des CEO“ hat die diesem Begriff in Artikel 16.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Anfängliche Amtszeit des Chairman“ hat die diesem Begriff in Artikel 15.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,ISE“ bezeichnet die International Securities Exchange, LLC.<br />
,,ISE <strong>Holding</strong>s“ bezeichnet die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />
,,ISE-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,NYSE Arca“ bezeichnet die NYSE Arca, Inc.<br />
,,NYSE Arca Equities“ bezeichnet die NYSE Arca Equities, Inc.<br />
,,NYSE Group“ bezeichnet die NYSE Group, Inc.<br />
,,NYSE-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Nicht geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats, das insbesondere für<br />
die Aufsicht über die Geschäftspolitik der Geschäftsführenden Direktoren und die allgemeinen Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft verantwortlich ist.<br />
,,Stammaktie“ bezeichnet eine Stammaktie als Anteil am Kapital der Gesellschaft.<br />
,,Inhaber einer Optionshandelszulassung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene<br />
Bedeutung.<br />
,,Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene<br />
Bedeutung.<br />
,,Person“ bezeichnet natürliche Personen, Gesellschaften, Personenvereinigungen offene Handelsgesellschaften,<br />
Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Körperschaften, Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung, Trusts oder nicht rechtsfähige Organisationen sowie Regierungsbehörden und staatliche Stellen<br />
sowie deren Unterabteilungen.<br />
,,Vorzugsaktie“ bezeichnet eine kumulative Vorzugsaktie als Anteil am Kapital der Gesellschaft.<br />
,,Vorzugsdividende“ hat die diesem Begriff in Artikel 24.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.1 zugewiesene<br />
Bedeutung.<br />
,,Nachweisstichtag“ hat die diesem Begriff in Artikel 28.4 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Nahe stehende Personen“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.8 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,SEC“ bezeichnet die U.S. Securities and Exchange Commission.<br />
,,Aktie“ bezeichnet eine Aktie als Anteil am Kapital der Gesellschaft. Sofern nicht eine andere Bedeutung<br />
offensichtlich ist, umfasst dieser Begriff alle Stammaktien und Vorzugsaktien.<br />
,,Aktionär“ bezeichnet einen Inhaber einer oder mehrerer Aktien. Sofern nicht eine andere Bedeutung<br />
offensichtlich ist, umfasst dieser Begriff alle Inhaber von Stammaktien und alle Inhaber von Vorzugsaktien.<br />
Als Aktionäre gelten in jedem Fall diejenigen Personen, die nach den Rechtsvorschriften, die nach dem<br />
G-74
niederländischen Gesetz zum sachenrechtlichen Kollisionsrecht (Wet conflictenrecht goederenrecht)<br />
maßgeblich sind, Aktionäre sind.<br />
,,Konzentrationsverpflichtungen für Aktionäre“ hat die diesem Begriff in Artikel 35.2 zugewiesene<br />
Bedeutung.<br />
,,Shareholder Voting Obligations“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.2 zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Tochtergesellschaft“ bezeichnet eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft gemäß § 2:24a des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuches.<br />
,,[Topco]-Gruppe“ bezeichnet die Gesellschaft zusammen mit ihren Tochtergesellschaften.<br />
,,Vereinigte Staaten“ oder ,,USA“ bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika.<br />
,,Ausgeschlossene US-Person“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften“ sind die New York Stock Exchange LLC,<br />
die NYSE Market, Inc., die NYSE Regulation, Inc., die NYSE Arca, L.L.C., die NYSE Arca, Inc., die<br />
NYSE Arca Equities, Inc., die NYSE AMEX LLC, die International Securities Exchange, LLC, EDGA<br />
Exchange, Inc. und die EDGX Exchange, Inc., sowie andere Tochtergesellschaften der Gesellschaft, die<br />
vom Verwaltungsrat für die Zwecke dieser Satzung als ,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften“<br />
bestimmt werden (einzeln jeweils als eine ,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft“<br />
bezeichnet).<br />
,,Vertrauliche Informationen der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft“ hat die<br />
diesem Begriff in Artikel 3.2(g) zugewiesene Bedeutung.<br />
,,Stimmrechtsbeschränkung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.1 zugewiesene Bedeutung.<br />
1.2 Verweise auf ,,Artikel“ beziehen sich auf Artikel dieser Satzung, soweit nicht ausdrücklich etwas<br />
anderes angegeben wird.<br />
KAPITEL II<br />
FIRMA, SITZ UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />
2 Firma, Sitz und Konzernzentrale<br />
2.1 Die Gesellschaft führt die Firma:<br />
[Topco] N.V.<br />
2.2 Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Amsterdam, Niederlande.<br />
2.3 Die [Topco]-Gruppe hat zwei Hauptverwaltungen, eine in Frankfurt am Main, Deutschland, und eine in<br />
New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika.<br />
3 Gegenstand des Unternehmens<br />
3.1 Gegenstand des Unternehmens sind:<br />
(a) die Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von<br />
Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere solchen Unternehmen und Gesellschaften, deren<br />
Unternehmensgegenstand die folgenden Tätigkeiten umfasst: unmittelbare oder mittelbare Gründung,<br />
Entwicklung, Halten und Betrieb ein oder mehrerer Börsen oder Märkte oder anderer<br />
Einrichtungen hinsichtlich der Notierung, dem Handel, der Abwicklung (Clearing und Settlement)<br />
von Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten sowie deren Verwahrung;<br />
(b) die Finanzierung und/oder der Erwerb von Unternehmen und Gesellschaften;<br />
(c) die Aufnahme, Vergabe und Beschaffung von Kapitalmitteln, u. a. durch die Ausgabe von Anleihen,<br />
Schuldtiteln oder sonstigen Wertpapieren oder anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie der<br />
Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten;<br />
(d) die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, mit denen<br />
die Gesellschaft eine Gruppe bildet, sowie für Dritte;<br />
G-75
3.2<br />
(e) die Gewährung von Garantien und Bürgschaften, das Eingehen von Verpflichtungen zulasten der<br />
Gesellschaft und die Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von Unternehmen und<br />
Gesellschaften, mit denen die Gesellschaft eine Gruppe bildet sowie für Dritte;<br />
(f) die Ausübung jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten;<br />
sowie jegliche Tätigkeiten, die in einem Zusammenhang damit stehen oder dafürförderlich sind, wobei dies<br />
im weitesten Sinne auszulegen ist.<br />
(a) Die Gesellschaft wird die US-Wertpapiergesetze und die zugehörigen Gesetze und Vorschriften<br />
einhalten und mit der SEC und den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
gemäß und im Umfang ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Befugnisse zusammenarbeiten und<br />
angemessene Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um ihre Bevollmächtigten zur Zusammenarbeit<br />
mit der SEC und ggf. mit den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
gemäß ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse zu veranlassen.<br />
(b) Die Gesellschaft wird die Europäischen Börsenvorschriften und die zugehörigen Gesetze und<br />
Vorschriften einhalten und mit den Europäischen Aufsichtsbehörde gemäß und im Umfang ihrer<br />
jeweiligen aufsichtsrechtlichen Befugnisse zusammenarbeiten und angemessene Schritte unternehmen,<br />
die erforderlich sind, um ihre Bevollmächtigten zur Zusammenarbeit mit den Europäischen<br />
Aufsichtsbehörde gemäß ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse zu veranlassen.<br />
(c) Die Gesellschaft, ihre Direktoren und, soweit diese an den Tätigkeiten der in den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaften beteiligt sind, die Officer der Gesellschaft sowie diejenigen Mitarbeiter,<br />
deren Hauptgeschäftssitz und Hauptwohnsitz sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, werden für<br />
die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren gemäß den US-Bundeswertpapiergesetzen<br />
und den zugehörigen Gesetzen und Vorschriften, die von der SEC angestrengt oder veranlasst werden und<br />
sich aus oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der betreffenden In den Vereinigten Staaten regulierten<br />
Tochtergesellschaft ergeben, unwiderruflich die Zuständigkeit der US-Bundesgerichte und der SEC<br />
anerkennen (und sie werden zustimmen, dass die NYSE Group als US-Bevollmächtigte für Zustellungen<br />
in solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit der NYSE Group oder einer<br />
ihrer Tochtergesellschaften fungieren kann und die ISE <strong>Holding</strong>s als US-Bevollmächtigte für Zustellungen<br />
in solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit der ISE <strong>Holding</strong>s oder einer<br />
ihrer Tochtergesellschaften), und die Gesellschaft und jeder dieser Direktoren, Officer und Mitarbeiter (bei<br />
den Direktoren, Officer und Mitarbeitern kraft Annahme der entsprechenden Position) werden darauf<br />
verzichten geltend zu machen, auch nicht im Wege eines Antrags, einer Einrede oder anderweitig in<br />
solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, dass die SEC für siepersönlich nicht zuständig ist,<br />
dass für solche Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren der Gerichtsstand ungeeignet oder das Gericht<br />
nicht zuständig ist oder dass der Gegenstand der Rechtsstreitigkeit, der Klage oder des Verfahrens nicht vor<br />
oder von dem jeweiligen Gericht bzw. der jeweiligen Behörde verfolgt werden kann.<br />
(d) Die Gesellschaft, ihre Direktoren und, soweit diese an den Tätigkeiten einer European Market Subsidiary<br />
beteiligt sind, die Officer und Mitarbeiter der Gesellschaft werden für die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten,<br />
Klagen oder Verfahren gemäß denEuropäischen Börsenvorschriften, und den zugehörigen<br />
Gesetzen und Vorschriften die von den Europäischen Aufsichtsbehörde angestrengt oder veranlasst<br />
werden und sich aus oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der betreffenden European Market<br />
Subsidiary ergeben, unwiderruflich die Zuständigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörde und der<br />
Gerichte der Hauptstadt des Landes der jeweiligen Aufsichtsbehörde anerkennen, und die Gesellschaft<br />
und jeder dieser Direktoren, Officer und Mitarbeiter (bei den Direktoren, Officer und Mitarbeitern kraft<br />
Annahme der entsprechenden Position) werden darauf verzichten geltend zu machen, auch nicht im Wege<br />
eines Antrags, einer Einrede oder anderweitig in solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren,<br />
dass die Europäischen Aufsichtsbehörde für siepersönlich nicht zuständig sind, dass für solcheRechtsstreitigkeiten,<br />
Klagen oder Verfahren der Gerichtsstand ungeeignet oder das Gericht nicht zuständig ist<br />
oder dass der Gegenstand der Rechtsstreitigkeit, der Klage oder des Verfahrens nicht vor oder von dem<br />
jeweiligen Gericht bzw. der jeweiligen Aufsichtsbehörde verfolgt werden kann.<br />
(e) Die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft werden jederzeit zur Einsichtnahme und Anfertigung<br />
von Kopien durch (i) die SEC, (ii) jede der europäischen Aufsichtsbehörden, (iii) jede In den<br />
Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft, soweit diese Bücher und Aufzeichnungen mit der<br />
Tätigkeit der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft oder einer anderen In den<br />
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft, in Bezug auf die der In den Vereinigten Staaten<br />
G-76
egulierten Tochtergesellschaft die aufsichtsrechtlichen Befugnisse oder die aufsichtsrechtliche<br />
Überwachung obliegt, in Zusammenhang stehen, und (iv) jede European Market Subsidiary, soweit<br />
diese Bücher und Aufzeichnungen mit der Tätigkeit der betreffenden European Market Subsidiary<br />
oder eines Europäischen regulierten Markts, in Bezug auf den der betreffenden European Market<br />
Subsidiary die aufsichtsrechtlichen Befugnisse oder die aufsichtsrechtliche Überwachung obliegt, in<br />
Zusammenhang stehen, zur Verfügung gestellt.<br />
(f) (i) Solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine In den Vereinigten Staaten regulierte<br />
Tochtergesellschaft kontrolliert, gelten die Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftsräumlichkeiten (premises),<br />
Officer, Direktoren und Mitarbeiter der Gesellschaft für die Zwecke des Exchange Act und<br />
abhängig von der aufsichtsrechtlichen Überwachung gemäß dem Exchange Act als Bücher, Aufzeichnungen,<br />
Geschäftsräumlichkeiten (premises), Officer, Direktoren und Mitarbeiter der In den<br />
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft; und (ii) solange die Gesellschaft unmittelbar<br />
oder mittelbar eine European Market Subsidiary kontrolliert, gelten die Bücher, Aufzeichnungen,<br />
Geschäftsräumlichkeiten (premises), Officer, Direktoren und Mitarbeiter der Gesellschaft für die<br />
Zwecke der Europäischen Börsenvorschriften und abhängig von der aufsichtsrechtlichen Überwachung<br />
gemäß den Europäischen Börsenvorschriften als Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftsräumlichkeiten<br />
(premises), Officer, Direktoren und Mitarbeiter der European Market Subsidiary.<br />
(g) Die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit einer In den Vereinigten<br />
Staaten regulierten Tochtergesellschaft stehen, werden in den Vereinigten Staaten geführt<br />
und die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit einer European<br />
Market Subsidiaries stehen, werden im Land einer oder mehrerer European Market Subsidiaries<br />
geführt. Sofern und soweit Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft sowohl im Zusammenhang<br />
mit einer European Market Subsidiary als auch im Zusammenhang mit einer In den Vereinigten<br />
Staaten regulierten Tochtergesellschaft stehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, die Bücher und<br />
Aufzeichnungen entweder im Land einer oder mehrerer European Market Subsidiaries oder in den<br />
Vereinigten Staaten zu führen.<br />
(h) Alle vertraulichen Informationen, die die Gesellschaft erhält in Bezug auf:<br />
(i) die Selbstregulierungsfunktion einer In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />
jeweils soweit dieses Unternehmen weiterhin unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft<br />
kontrolliert wird (u. a. Disziplinarangelegenheiten, Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen<br />
bezüglich Abschlussprüfungen), die in den Büchern und Aufzeichnungen dieser In den<br />
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft enthalten sind (die ,,Vertraulichen Informationen<br />
der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft“); oder<br />
(ii) die Selbstregulierungsfunktion einer European Market Subsidiary nach Europäischen Börsenvorschriften<br />
als Betreiber eines Europäischen regulierten Marktes (u. a. Disziplinarangelegenheiten,<br />
Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen bezüglich Abschlussprüfungen), die<br />
in den Büchern und Aufzeichnungen dieser European Market Subsidiary enthalten sind (die<br />
,,Vertraulichen Informationen der European Market Subsidiary“),<br />
werden jeweils (x) (außer nach Maßgabe dieses Artikels 3.2(h)) keinen anderen Personen zur Verfügung<br />
gestellt als den Direktoren, Officern, Mitarbeitern und Bevollmächtigten der Gesellschaft, die den Inhalt<br />
dieser vertraulichen Informationen berechtigterweise kennen müssen, (y) von der Gesellschaft und ihren<br />
Direktoren, Officern, Mitarbeitern und Bevollmächtigten vertraulich behandelt und (z) nicht zu kommerziellen<br />
Zwecken verwendet.<br />
Trotz der vorstehenden Bestimmungen in diesem Artikel 3.2 beschränken oder beeinträchtigen die<br />
Bestimmungen dieser Satzung nicht (x) die Rechte der SEC oder einer In den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaft auf Zugang zu den und Prüfung der Vertraulichen Informationen der In<br />
den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft gemäß den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene<br />
und den zugehörigen Gesetze und Vorschriften, (y) die Rechte der Europäischen Aufsichtsbehörde<br />
oder einer European Market Subsidiary auf Zugang zu den und Prüfung der Vertraulichen Informationen der<br />
European Market Subsidiary gemäß den Europäischen Börsenvorschriften oder (z) die Fähigkeit der<br />
Direktoren, Officer, Mitarbeiter und Bevollmächtigten der Gesellschaft, (i) die Vertraulichen Informationen<br />
der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft gegenüber der SEC oder der jeweiligen In den<br />
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft bzw. (ii) die Vertraulichen Informationen der European<br />
Market Subsidiary gegenüber den Europäischen Aufsichtsbehörde oder der jeweiligen European Market<br />
Subsidiary offenzulegen.<br />
G-77
(i) Solange die Gesellschaft eine In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft unmittelbar<br />
oder mittelbar kontrolliert, werden die Gesellschaft und ihre Direktoren, Officer und Mitarbeiter die<br />
Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktion dieser In den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaft (im Umfang der Selbstregulierungsfunktion dieser In den Vereinigten<br />
Staaten regulierten Tochtergesellschaft) sowie ihre Pflichten gegenüber Anlegern und der breiten<br />
Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen und keine Handlungen vornehmen, die die Umsetzung<br />
von Entscheidungen des Board of Directors oder der Geschäftsleitung dieser In den Vereinigten<br />
Staaten regulierten Tochtergesellschaft im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche Verantwortlichkeiten<br />
(einschließlich Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser In<br />
den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft zur Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten<br />
nach dem Exchange Act behindern würden.<br />
(j) Solange die Gesellschaft eine European Market Subsidiary unmittelbar oder mittelbar kontrolliert,<br />
werden die Gesellschaft und ihre Direktoren, Officer und Mitarbeiter die Wahrung der Unabhängigkeit<br />
der Selbstregulierungsfunktion dieser European Market Subsidiary (im Umfang der Selbstregulierungsfunktion<br />
dieser European Market Subsidiary) sowie ihre Pflichten gegenüber Anlegern<br />
und der breiten Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen und keine Handlungen vornehmen, die<br />
die Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung dieser European<br />
Market Subsidiary im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche Verantwortlichkeiten (einschließlich<br />
Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser European Market Subsidiary<br />
zur Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten gemäß den Europäischen Börsenvorschriften behindern<br />
würden.<br />
(k) Jedes Mitglied des Verwaltungsrats muss, soweit gesetzlich zulässig, bei der Erfüllung seiner<br />
Verantwortlichkeiten als Verwaltungsratsmitglied die Auswirkungen berücksichtigen, die Handlungen<br />
der Gesellschaft haben könnten auf die Fähigkeit: (i) einer European Market Subsidiary,<br />
ihre Verantwortlichkeiten gemäß den Europäischen Börsenvorschriften als Betreiber europäischer<br />
regulierter Märkte zu erfüllen, (ii) von In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften,<br />
ihre Verantwortlichkeiten nach dem Exchange Act zu erfüllen, (iii) der In den Vereinigten Staaten<br />
regulierten Tochtergesellschaften, der NYSE Group (sofern und soweit die NYSE Group als<br />
selbständiges Unternehmen fortbesteht), der ISE <strong>Holding</strong>s (sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s<br />
als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Gesellschaft, (1) sich in einer Weise zu verhalten,<br />
die die Fähigkeit der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, der NYSE Group<br />
(sofern und soweit die NYSE Group als selbständiges Unternehmen fortbesteht), der ISE <strong>Holding</strong>s<br />
(sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Gesellschaft,<br />
betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken in den Wertpapiermärkten zu verhindern,<br />
fördert und nicht behindert; (2) gerechte Handelsgrundsätze in den Wertpapiermärkten zu fördern;<br />
(3) die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Personen, die mit der Beaufsichtigung, dem Clearing,<br />
der Abwicklung und Datenverarbeitung bezüglich Wertpapiergeschäften bzw. mit deren Erleichterung<br />
befasst sind, zu fördern, (iv) alle Hindernisse für einen freien und offenen Wertpapiermarkt und<br />
ein nationales US-Wertpapiermarktsystem zu beseitigen und dessen Mechanismen zu vervollkommnen,<br />
und (v) allgemein die Anleger und das öffentliche Interesse zu schützen; dies gilt mit der<br />
Maßgabe, dass die Bestimmungen dieses Artikels 3.2(k) keine Verpflichtung für die Direktoren,<br />
Officer oder Mitarbeiter der Gesellschaft einer anderen Person gegenüber begründen, die in diesem<br />
Artikel 3.2(k) vorstehend genannten Punkte zu berücksichtigen, ihnen ein besonderes Gewicht<br />
beizumessen oder ihre Erwägungen auf diese Punkte zu beschränken.<br />
(l) Bei der Erfüllung seiner Verantwortlichkeiten als Mitglied des Verwaltungsrats oder als Officer oder<br />
Mitarbeiter der Gesellschaft hält jeder Direktor, jeder Officer oder jeder Mitarbeiter der Gesellschaft<br />
(i) die US-Bundeswertpapiergesetze sowie die zugehörigen Gesetze und Vorschriften, (ii) die<br />
Europäischen Börsenvorschriften und die darunter verkündeten Gesetze und Vorschriften ein,<br />
(iii) arbeitet mit der SEC zusammen, (iv) arbeitet mit den Europäischen Aufsichtsbehörde zusammen,<br />
(v) arbeitet mit den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften gemäß und im<br />
Umfang ihrer Aufsichtbefugnis zusammen und (vi) arbeitet mit den European Market Subsidiaries<br />
gemäß und im Umfang ihrer aufsichtsrechtlichen Überwachung zusammen; dies gilt mit der<br />
Maßgabe, dass die Bestimmungen dieses Artikels 3.2(l) keine Verpflichtung für die Direktoren,<br />
Officer oder Mitarbeiter der Gesellschaft einer anderen Person gegenüber begründen, die in diesem<br />
Artikel 3.2(l) vorstehend genannten Punkte zu berücksichtigen, ihnen ein besonderes Gewicht<br />
beizumessen oder ihre Erwägungen auf diese Punkte zu beschränken.<br />
G-78
(m) Die Gesellschaft wird angemessene Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit sich ihre<br />
Officer, Direktoren und Mitarbeiter vor Annahme einer entsprechenden Position bei der Gesellschaft<br />
damit einverstanden erklären und schriftlich zustimmen, dass die Bestimmungen der vorstehenden<br />
Absätze dieses Artikels 3.2 betreffend ihrer Tätigkeiten in Zusammenhang mit den In den Vereinigten<br />
Staaten regulierten Tochtergesellschaften bzw. den European Market Subsidiaries auf sie Anwendung<br />
finden.<br />
KAPITEL III<br />
SATZUNGSMÄßIGES KAPITAL; AKTIEN; AKTIENREGISTER<br />
4 Grundkapital<br />
4.1 Das satzungsmäßige Kapital der Gesellschaft beträgt eine Milliarde Euro (EUR 1.000.000.000,-).<br />
4.2 Das satzungsmäßige Kapital der Gesellschaft ist eingeteilt in fünfhundert Millionen (500.000.000) Stammaktien<br />
mit einem Nennwert von je ein Euro (EUR 1,-), laufende Nummer 1 bis 500.000.000 und fünfhundert<br />
Millionen (500.000.000) Vorzugsaktien, mit einem Nennwert von je ein Euro (EUR 1,-), laufende Nummer<br />
P1 bis P500.000.000.<br />
5 Aktien; Aktienregister<br />
5.1 Alle Aktien werden eingetragen (Namensaktien) und sind in Form eines Eintrags im Aktienregister<br />
verfügbar. Aktienurkunden werden nicht ausgegeben.<br />
5.2 Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Aktienrechts wird ein Aktienregister von der<br />
Gesellschaft oder für diese geführt, regelmäßig aktualisiert und kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />
insgesamt oder teilweise in mehrfacher Ausführung und an mehreren Orten geführt werden. Ein Teil des<br />
Aktienregisters kann im Ausland geführt werden, um einschlägige Vorschriften ausländischen Rechts oder des<br />
Regelwerks der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen zu erfüllen,<br />
an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) für Aktien notiert werden.<br />
5.3 Form und Inhalt des Aktienregisters werden vom Verwaltungsrat nach Maßgabe der Bestimmungen von<br />
Artikel 5.2 und 5.5 bestimmt.<br />
5.4 Alle Eintragungen und Anmerkungen im Register sind von einer oder mehreren zur Vertretung der<br />
Gesellschaft berechtigten Personen zu unterzeichnen.<br />
5.5 Name und Anschrift jedes Aktionärs sowie weitere Angaben, die das niederländische Recht verlangt oder<br />
der Verwaltungsrat für angemessen erachtet, sind im Aktienregister zu verzeichnen.<br />
5.6 Auf Verlangen ist einem Aktionär der Inhalt des Aktienregisters, soweit er die auf seinen Namen eingetragenen<br />
Aktien betrifft, unentgeltlich Schriftlich nachzuweisen; die entsprechend abgegebene Erklärung kann im Namen<br />
der Gesellschaft von einer Person unterzeichnet werden, die für diesen Zweck vom Verwaltungsrat zu benennen<br />
ist. Um einschlägige Vorschriften ausländischen Rechts oder des Regelwerks der New York Stock Exchange, der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen zu erfüllen, an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />
(depository receipts) für Aktien notiert werden, kann die Gesellschaft jeder zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
Einsicht in das Aktienregister gewähren oder dieser gegenüber Angaben über dessen Inhalt machen.<br />
5.7 Die Bestimmungen von Artikel 5.5 und 5.6 gelten gleichermaßen für Personen, die ein Pfandrecht oder<br />
einen Nießbrauch an einer Aktie halten.<br />
KAPITEL IV<br />
AUSGABE VON AKTIEN<br />
6 Ausgabebeschluss; Bedingungen<br />
6.1 Aktien können gemäß Beschluss der Hauptversammlung oder eines anderen Organs der Gesellschaft, das<br />
durch Beschluss der Hauptversammlung für einen festen Zeitraum von höchstens fünf (5) Jahren für diesen<br />
Zweck ermächtigt wurde, ausgegeben werden. Bei der Ermächtigung sind Anzahl und Gattung der Aktien, die<br />
ausgegeben werden können, anzugeben. Die Ermächtigung kann jeweils für einen Zeitraum von höchstens<br />
fünf (5) Jahren verlängert werden. Sofern die Ermächtigung nicht etwas anderes vorsieht, kann sie nicht<br />
widerrufen werden. Ein Beschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien oder zur Ermächtigung<br />
G-79
eines anderen Organs der Gesellschaft als zuständiges Organ für die Ausgabe von Aktien kann nur auf<br />
Vorschlag des Verwaltungsrats gefasst werden.<br />
6.2 Innerhalb von acht (8) Tagen nach einem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien oder<br />
zur Ermächtigung eines anderen Organs der Gesellschaft als zuständiges Organ für die Ausgabe von Aktien<br />
ist der vollständige Wortlaut des betreffenden Beschlusses beim niederländischen Handelsregister zu<br />
hinterlegen.<br />
6.3 Innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Ende jedes Kalenderquartals ist dem niederländischen Handelsregister<br />
jede Ausgabe von Aktien im betreffenden Kalenderquartal unter Angabe der Anzahl der ausgegebenen<br />
Aktien mitzuteilen.<br />
6.4 Ein Beschluss zur Ausgabe von Aktien muss den Ausgabekurs und die weiteren Bedingungen der Ausgabe<br />
enthalten. Der Ausgabekurs darf nicht unter dem Nennwert liegen, die Bestimmungen von § 2:80 Abs. 2 des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuches bleiben unberührt.<br />
6.5 Wenn Vorzugsaktien ausgegeben werden, ist eine Hauptversammlung einzuberufen, die spätestens vierundzwanzig<br />
(24) Monate nach dem Termin der erstmaligen Ausgabe der Vorzugsaktien abzuhalten ist. Bei<br />
dieser Hauptversammlung sind Rückkauf oder Einziehung der Vorzugsaktien zu prüfen. Beschließt die<br />
Hauptversammlung nicht, dass die Vorzugsaktien zurückzukaufen oder einzuziehen sind, so ist jeweils<br />
zwölf (12) Monate nach der letzten Hauptversammlung eine weitere Hauptversammlung einzuberufen und<br />
abzuhalten, um Rückkauf oder Einziehung der Vorzugsaktien zu prüfen, bis keine Vorzugsaktien mehr im<br />
Umlauf sind.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 6.5 finden keine Anwendung auf Vorzugsaktien, die<br />
gemäß einem Beschluss der Hauptversammlung ausgegeben wurden.<br />
6.6 Die Bestimmungen von Artikel 6.1 bis 6.3 finden entsprechend Anwendung auf die Gewährung von<br />
Rechten zur Zeichnung von Aktien, sie sind jedoch nicht auf die Ausgabe von Aktien an Personen<br />
anwendbar, die ein bereits gewährtes Recht zur Zeichnung von Aktien ausüben.<br />
7 Bezugsrechte<br />
7.1 Bei der Ausgabe von Stammaktien hat jeder Inhaber von Stammaktien, vorbehaltlich der Bestimmungen<br />
von Artikel 7.2, 7.3 und 7.6, ein Bezugsrecht entsprechend dem anteiligen Gesamtnennwert seiner<br />
Stammaktien. Inhaber von Stammaktien haben ein gleiches Bezugsrecht, wenn Rechte zur Zeichnung<br />
von Stammaktien gewährt werden.<br />
7.2 Für Stammaktien, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, für Stammaktien, die an Mitarbeiter der<br />
Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 2:24b des niederländischen Zivilgesetzbuches<br />
ausgegeben werden, und bei der Ausgabe von Vorzugsaktien haben Inhaber von Stammaktien kein<br />
Bezugsrecht. Bei der Ausgabe von Stammaktien oder Vorzugsaktien haben Inhaber von Vorzugsaktien<br />
kein Bezugsrecht.<br />
7.3 Vor jeder Ausgabe von Stammaktien kann das Bezugsrecht jeweils durch Beschluss der Hauptversammlung<br />
eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Das Bezugsrecht kann auch durch das gemäß Artikel 6.1<br />
bestimmte Organ der Gesellschaft eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, falls es durch einen<br />
Beschluss der Hauptversammlung für einen festen Zeitraum von höchstens fünf (5) Jahren eingesetzt<br />
und ermächtigt wurde, das Bezugsrecht einzuschränken oder auszuschließen. Die Ermächtigung kann<br />
jeweils für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren verlängert werden. Sofern die Ermächtigung nicht<br />
etwas anderes vorsieht, kann sie nicht widerrufen werden. Ist weniger als die Hälfte des ausgegebenen<br />
Kapitals der Gesellschaft bei einer Versammlung vertreten, so ist für einen Beschluss der Hauptversammlung,<br />
das Bezugsrecht einzuschränken oder auszuschließen oder eine entsprechende Ermächtigung vorzunehmen,<br />
eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Ein Beschluss der<br />
Hauptversammlung, das Bezugsrecht einzuschränken oder auszuschließen oder ein anderes Organ der<br />
Gesellschaft als zuständiges Organ für die Einschränkung oder den Ausschluss des Bezugsrechts zu<br />
ermächtigen, kann nur auf Vorschlag des Verwaltungsrats gefasst werden.<br />
7.4 Innerhalb von acht (8) Tagen nach einem Beschluss der Hauptversammlung, ein anderes Organ der<br />
Gesellschaft als zuständiges Organ für die Einschränkung oder den Ausschluss des Bezugsrechts zu<br />
ermächtigen, ist der vollständige Wortlaut des betreffenden Beschlusses beim niederländischen Handelsregister<br />
zu hinterlegen.<br />
G-80
7.5 Die Gesellschaft gibt jede Ausgabe von Stammaktien mit Bezugsrechten unter Angabe der Frist, innerhalb<br />
derer die Bezugsrechte ausgeübt werden können, im niederländischen Amtsblatt (Staatscourant) und einer<br />
Zeitung mit nationaler Verbreitung – es sei denn, die Bekanntmachung erfolgt Schriftlich an alle Inhaber<br />
von Stammaktien an die von ihnen jeweils mitgeteilte Anschrift – und darüber hinaus auf eine sonstige Art<br />
und Weise bekannt, die gegebenenfalls gemäß dem Regelwerk der New York Stock Exchange, der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen, an denen Stammaktien oder Hinterlegungsscheine<br />
(depository receipts)für Stammaktien notiert werden, erforderlich ist. Die Bezugsrechte können mindestens<br />
während einer Frist von zwei Wochen nach der Anzeige im niederländischen Amtsblatt (Staatscourant)<br />
bzw. nach der Absendung der Bekanntmachung an die Aktionäre ausgeübt werden.<br />
7.6 Inhaber von Stammaktien haben kein Bezugsrecht für Stammaktien, die an eine Person ausgegeben werden,<br />
die ein bereits gewährtes Recht zur Zeichnung von Stammaktien ausübt.<br />
8 Entgelt für Aktien<br />
8.1 Bei der Zeichnung muss der volle Nennwert jeder Stammaktie gezahlt werden; falls eine Stammaktie zu<br />
einem höheren Betrag ausgegeben wird, ist zusätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen diesen Beträgen zu<br />
zahlen. Vorzugsaktien können gegen Teilzahlung ausgegeben werden, vorausgesetzt das mindestens ein<br />
Viertel des Nennwerts bei der Ausgabe zu zahlen ist.<br />
8.2 Das Entgelt für eine Aktie ist in Form einer Bareinlage zu leisten, soweit keine Sacheinlage vereinbart<br />
wurde. Zahlungen in einer anderen Währung als dem Euro können nur mit der Zustimmung der Gesellschaft<br />
und nach Maßgabe der Bestimmungen von § 2:93a des niederländischen Zivilgesetzbuches geleistet<br />
werden.<br />
8.3 Für Sacheinlagen für Aktien gelten die Bestimmungen von § 2:94b des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />
8.4 Der Verwaltungsrat kann zu jeder gewünschten Zeit den Tag, an dem weitere Zahlungen auf nicht voll<br />
eingezahlte Vorzugsaktien zu leisten sind und die Höhe der zu leistenden Zahlungen bestimmen. Der<br />
Verwaltungsrat teilt den Inhabern der Vorzugsaktien einen entsprechenden Beschluss umgehend mit;<br />
zwischen der Mitteilung und der Fälligkeit der Zahlung müssen mindestens dreißig (30) Tage liegen.<br />
8.5 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, ohne die vorherige Zustimmung der Hauptversammlung Rechtshandlungen<br />
im Zusammenhang mit Sacheinlagen für Aktien und sonstige Rechtshandlungen nach § 2:94 des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuches vorzunehmen.<br />
KAPITEL V<br />
EIGENE AKTIEN; HERABSETZUNG DES AUSGEGEBENEN KAPITALS<br />
9 Eigene Aktien<br />
9.1 Bei der Ausgabe von Aktien kann die Gesellschaft keine eigenen Aktien zeichnen.<br />
9.2 Die Gesellschaft kann voll eingezahlte Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine (depository<br />
receipts) erwerben, sofern dies entweder ohne werthaltige Gegenleistung geschieht oder:<br />
(a) das Ausschüttungsfähige Eigenkapital mindestens dem Kaufpreis entspricht; und<br />
(b) der Gesamtnennwert der zu erwerbenden Aktien oder entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository<br />
receipts) sowie der Aktien oder entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts),<br />
die bereits von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften gehalten werden, und der Aktien und<br />
entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts), die an die Gesellschaft verpfändet<br />
wurden, die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft nicht übersteigt; und<br />
(c) der Verwaltungsrat von der Hauptversammlung dazu ermächtigt wurde. Diese Ermächtigung ist<br />
höchstens achtzehn (18) Monate wirksam. In der Ermächtigung muss die Hauptversammlung die<br />
Anzahl der Aktien, die erworben werden können, die Art und Weise, in der sie erworben werden<br />
können und die zulässige Preisspanne angeben.<br />
9.3 Die Zulässigkeit des Erwerbs bestimmt sich auf Basis des Betrags des in der letzten festgestellten Bilanz<br />
ausgewiesenen Eigenkapitals, abzüglich des Gesamtbetrags aus dem Erwerbspreis für die Aktien oder<br />
entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts), dem Betrag von Darlehen gemäß Artikel 10.3<br />
und etwaiger Ausschüttungen von Gewinnen oder aus Rücklagen an Dritte, deren Leistung durch die<br />
Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften nach dem Bilanzstichtag fällig geworden ist. Ein Erwerb gemäß<br />
G-81
Artikel 9.2 ist nicht zulässig, wenn nach dem Ende eines Geschäftsjahres mehr als sechs (6) Monate<br />
verstrichen sind, ohne dass der Jahresabschluss festgestellt wurde.<br />
9.4 Die Ermächtigung gemäß Artikel 9.2(c) ist nicht erforderlich, soweit die Gesellschaft eigene, an einer Börse<br />
notierten Aktien erwirbt, um diese auf Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der<br />
Gesellschaft im Rahmen eines für diese Mitarbeiter geltenden Plans zu übertragen.<br />
9.5 Die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 9 finden keine Anwendung auf Aktien oder entsprechende<br />
Hinterlegungsscheine (depository receipts), die die Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge<br />
erwirbt.<br />
9.6 Für den Erwerb von Aktien oder entsprechender Hinterlegungsscheine (depository receipts) durch eine<br />
Tochtergesellschaft gelten die Bestimmungen von § 2:98d des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />
9.7 Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine (depository receipts), die von der Gesellschaft gehalten<br />
werden, können gemäß Beschluss des Verwaltungsrats übertragen werden.<br />
9.8 In der Hauptversammlung können für Aktien, die von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft<br />
gehalten werden, und für Aktien, für die die Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft Hinterlegungsscheine<br />
(depository receipts) hält, keine Stimmrechte ausgeübt werden. Pfandnehmer und Nießbraucher<br />
von Aktien, die sich im Eigentum der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft befinden, sind jedoch<br />
nicht von der Ausübung von Stimmrechten ausgeschlossen, sofern das Pfandrecht bzw. der Nießbrauch<br />
bestellt wurde, bevor die Aktie in das Eigentum der Gesellschaft bzw. Tochtergesellschaft überging. Die<br />
Gesellschaft und die Tochtergesellschaften dürfen kein Stimmrecht für Aktien ausüben, an denen sie ein<br />
Pfandrecht oder einen Nießbrauch halten.<br />
10 Finanzielle Unterstützung<br />
10.1 Die Gesellschaft darf für die Zeichnung bzw. den Erwerb von Aktien oder entsprechender Hinterlegungsscheine<br />
(depository receipts) durch Dritte nicht für oder im Namen Dritter Sicherheiten gewähren den Kurs<br />
garantieren oder auf sonstige Weise einstehen oder sich verpflichten, weder allein noch gesamtschuldnerisch.<br />
Dieses Verbot gilt auch für Tochtergesellschaften.<br />
10.2 Das Verbot nach Artikel 10.1 findet keine Anwendung auf Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine<br />
(depository receipts), die von Mitarbeitern oder für Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft<br />
im Sinne von § 2:24b des niederländischen Zivilgesetzbuches gezeichnet oder erworben werden.<br />
10.3 Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften können für die Zeichnung bzw. den Erwerb von Aktien der<br />
Gesellschaft oder entsprechender Hinterlegungsscheine (depository receipts) durch Dritte Darlehen gewähern<br />
jedoch nur soweit und wie dies nach § 2:98c des niederländischen Zivilgesetzbuches zulässig ist.<br />
11 Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals<br />
11.1 Die Hauptversammlung kann eine Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft gemäß den<br />
einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Rechts beschließen, wobei ein entsprechender<br />
Beschluss nur auf Vorschlag des Verwaltungsrats gefasst werden kann. Der Beschluss muss eine Angabe<br />
der Aktien, auf die er sich bezieht, enthalten und Vorgaben zum Vollzug des Beschlusses machen.<br />
11.2 Eine Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft kann wie folgt vorgenommen werden:<br />
(a) durch Einziehung von Aktien, die von der Gesellschaft gehalten werden oder für die die Gesellschaft<br />
Hinterlegungsscheine (depository receipts) hält; oder<br />
(b) durch Herabsetzung des Nennwerts von Aktien, die durch eine Änderung dieser Satzung zu bewirken<br />
ist; oder<br />
(c) durch Einziehung von Vorzugsaktien.<br />
11.3 Werden alle ausgegebenen Vorzugsaktien eingezogen, so sind auf jede Vorzugsaktie die folgenden<br />
Zahlungen zu leisten:<br />
(a) als Rückzahlung: ein Betrag in Höhe des auf die jeweilige Vorzugsaktie gezahlten Nennbetrags; und<br />
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(b) als Ausschüttung aus dem Ausschüttungsfähigen Eigenkapital vorbehaltlich der Bestimmungen von<br />
Artikel 24.9:<br />
(i) etwaige fehlende Vorzugsdividenden für Geschäftsjahre vor dem Geschäftsjahr, in dem die<br />
Einziehung stattfindet;<br />
(ii) etwaige Vorzugsdividenden, die während des Geschäftsjahres, in dem die Einziehung stattfindet,<br />
aufgelaufen sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden; diese sind für diesen Zweck für<br />
den Zeitraum zu berechnen, der am Tag der Einziehung der Vorzugsaktie endet.<br />
11.4 Ist weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft bei der Versammlung vertreten, so ist<br />
für einen Beschluss der Hauptversammlung zur Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft<br />
eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br />
11.5 Eine Herabsetzung des Nennwerts von Aktien ohne Rückzahlung muss anteilig für alle Aktien vorgenommen<br />
werden. Von diesem Grundsatz kann mit der Zustimmung aller Aktionäre abgewichen werden.<br />
11.6 In der Einladung zu einer Hauptversammlung, bei der die Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der<br />
Gesellschaft vorgeschlagen wird, sind der Zweck der Kapitalherabsetzung und die Art ihrer Durchführung<br />
anzugeben.<br />
11.7 Für eine Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft gelten darüber hinaus die Bestimmungen<br />
von §§ 2:99 und 2:100 des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />
KAPITEL VI<br />
ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN<br />
12 Übertragung von Aktien<br />
12.1 Solange Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine (depository receipts) zur amtlichen Notierung in<br />
einem regulierten Markt gemäß § 2:86c des niederländischen Zivilgesetzbuches zugelassen sind, sind für<br />
eine Übertragung einer Aktie sowie die Bestellung oder Übertragung eines beschränkten Rechts daran eine<br />
entsprechende privatschriftliche Urkunde und, außer soweit die Gesellschaft Partei des Rechtsgeschäfts ist,<br />
eine Schriftliche Bestätigung der Übertragung durch die Gesellschaft erforderlich. Die Bestätigung ist in der<br />
privatschriftlichen Urkunde oder durch eine datierte Erklärung, welche die Bestätigung enthält, auf der<br />
privatschriftlichen Urkunde oder auf einer Abschrift oder einem Auszug davon, die mit der Urschrift<br />
übereinstimmen und von einem Notar für zivilrechtliche Angelegenheiten oder vom Veräußerer beglaubigt<br />
wurden, abzugeben. Die Zustellung solcher privatschriftlichen Urkunden oder mit der Urschrift übereinstimmenden<br />
Abschriften oder Auszüge an die Gesellschaft gilt als Bestätigung.<br />
12.2 Sind die Aktien oder entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts) nicht mehr zur amtlichen<br />
Notierung in einem regulierten Markt gemäß § 2:86c des niederländischen Zivilgesetzbuches zugelassen, so<br />
findet § 2:86 des niederländischen Zivilgesetzbuches Anwendung mit der Folge, dass eine Übertragung<br />
einer Aktie und die Bestellung oder Übertragung eines beschränkten Rechts unter anderem notariell zu<br />
beurkunden sind.<br />
12.3 Die Bestätigung der Übertragung durch die Gesellschaft ist von einer oder mehreren Personen zu<br />
unterzeichnen, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.<br />
12.4 Die Bestimmungen von Artikel 12.1 und 12.2 gelten entsprechend für die Zuteilung von Aktien durch<br />
Verteilung in einer oder durch eine Gemeinschaft.<br />
KAPITEL VII<br />
VERPFÄNDUNG VON AKTIEN UND NIESSBRAUCH AN AKTIEN<br />
13 Verpfändung von Aktien und Nießbrauch an Aktien<br />
13.1 Die Bestimmungen von Artikel 12 finden entsprechend Anwendung auf die Verpfändung von Aktien und<br />
die Bestellung oder Übertragung eines Nießbrauchs an Aktien.<br />
13.2 Wird ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch an einer Aktie bestellt, so können die Stimmrechte aus dieser<br />
Aktie unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Rechts an den Pfandnehmer<br />
bzw. Nießbraucher abgetreten werden. Sowohl dem Aktionär ohne Stimmrechte als auch dem Pfandnehmer<br />
bzw. Nießbraucher mit Stimmrechten stehen die Rechte zu, die das niederländische Recht den Inhabern von<br />
G-83
Hinterlegungsscheinen (depository receipts) gewährt, die unter Mithilfe einer Gesellschaft für Anteile an<br />
ihrem Kapital ausgegeben wurden. Einem Pfandnehmer bzw. Nießbraucher ohne Stimmrechte stehen die<br />
Rechte nach dem vorstehenden Satz nicht zu.<br />
KAPITEL VIII<br />
DER VERWALTUNGSRAT<br />
14 Zusammensetzung; Vergütung; Eignung<br />
14.1 Bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 (die ,,Anfängliche Amtszeit des Verwaltungsrats“)<br />
besteht der Verwaltungsrat aus siebzehn (17) Mitgliedern und setzt sich wie folgt<br />
zusammen: ein (1) Geschäftsführender Direktor A, nämlich der Group CEO; ein (1) Direktor B, nämlich<br />
der Group Chairman; und fünfzehn (15) Nicht geschäftsführende Direktoren, nämlich sechs (6) Nicht<br />
geschäftsführende Direktoren A und neun (9) Nicht geschäftsführende Direktoren B. Unmittelbar nach<br />
Ablauf der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird die Zahl der Direktoren reduziert und der<br />
Verwaltungsrat besteht aus zwölf (12) Mitgliedern (die weder als Direktoren A noch als Direktoren B<br />
bezeichnet werden) und setzt sich wie folgt zusammen: ein (1) Geschäftsführender Direktor, nämlich der<br />
Group CEO; ein (1) Direktor, nämlich der Group Chairman; und zehn (10) Nicht geschäftsführende<br />
Direktoren. Direktoren können nur natürliche Personen sein. Soweit nach niederländischem Recht zulässig<br />
und vorbehaltlich der Bestimmungen der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und<br />
soweit nicht vor dem Closing-Termin ein Direktor als Geschäftsführender Direktor oder als Nicht<br />
geschäftsführender Direktor bestellt wird, entscheidet der Verwaltungsrat, ob ein Direktor als Geschäftsführender<br />
Direktor oder als Nicht geschäftsführender Direktor bestimmt wird.<br />
14.2 Alle Direktoren werden von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der<br />
nächsten ordentlichen Hauptversammlung oder der Wahl des jeweiligen Nachfolgers oder, falls früher, mit<br />
der Niederlegung des Amtes durch einen Direktor, seiner Abberufung oder seinem Tod eines Direktors<br />
abläuft. Während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird jeder Direktor (bzw. das entsprechende<br />
Ersatzmitglied nach Artikel 14.5) vom Verwaltungsrat für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat<br />
gemäß einer verbindlichen Nominierung bei jeder der ordentlichen Hauptversammlungen in 2012, 2013<br />
und 2014 nominiert; der Group Chairman und der Group CEO sind jedoch vom Verwaltungsrat nach Artikel<br />
15.1 und 16.1 gemäß einer verbindlichen Nominierung für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei den<br />
ordentlichen Hauptversammlungen in 2012, 2013, 2014 und 2015 zu nominieren. Unbeschadet der<br />
vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 14.2 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem<br />
Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer)<br />
im Sinne von Rule 3b-4(c) bekanntgemacht unter dem Securities Exchange Act der USA gilt (dieser Status<br />
wird als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis zum Ende der<br />
Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft beibehalten wird, und (ii) die Direktoren von der<br />
Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group<br />
Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen<br />
oder Börsenzulassungsstandards bei jeder ordentlichen Hauptversammlung gewählt werden<br />
müssen, so werden die Direktoren an oder vor dem Closing-Termin von der Hauptversammlung für eine<br />
Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2015 abläuft; dies gilt mit<br />
der Maßgabe, dass der Group Chairman und der Group CEO an oder vor dem Closing-Termin erstmals für<br />
eine Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 abläuft.<br />
14.3 Die Direktoren werden von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft vertreten, oder – im<br />
Falle von Personen, die vom Verwaltungsrat für eine Bestellung zum Direktor nominiert wurden – mit der<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Verwaltungsrat eine<br />
verbindliche Nominierung gemäß § 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches zur Nominierung von<br />
Personen für eine Bestellung zu Direktoren bei der Hauptversammlung abgeben, und die Hauptversammlung<br />
bestellt im Falle einer solchen verbindlichen Nominierung Direktoren ausschließlich auf der Basis der<br />
verbindlichen Nominierungen; die Hauptversammlung kann jedoch durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft<br />
vertreten, beschließen, dass die im Rahmen einer verbindlichen Nominierung vorgeschlagenen<br />
Kandidaten nicht zu Direktoren bestellt werden, woraufhin der Verwaltungsrat berechtigt ist, für zu<br />
besetzende Verwaltungsratsitze eine neue verbindliche Nominierung für eine Bestellung zu Direktoren/zum<br />
Direktor bei einer weiteren Hauptversammlung abzugeben. Ein Direktor kann bei Beachtung der Regelungen<br />
der vorstehenden Sätze erneut bestellt werden.<br />
G-84
14.4 Die Hauptversammlung kann jederzeit mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr<br />
als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft vertreten, beschließen, einen Direktor zu<br />
suspendieren oder abzuberufen. Falls nach niederländischem Recht zulässig, kann auch der Verwaltungsrat<br />
beschließen, einen Direktor zu suspendieren. Eine Suspendierung darf insgesamt höchstens drei (3) Monate<br />
andauern. Wurde am Ende dieses Zeitraums kein Beschluss über die Beendigung der Suspendierung<br />
gefasst, so endet die Suspendierung.<br />
14.5 Im Falle der Niederlegung des Amtes durch einen Direktor, seiner Abberufung oder seinem Tod vor Ablauf<br />
der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats schlagen die Direktoren A dem Nominierungs-, Governance-<br />
und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten vor, falls ein Verwaltungsratssitz<br />
neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor A besetzt war, und schlagen die Direktoren B dem<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten vor, falls<br />
ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor B besetzt war. Wer in den<br />
Verwaltungsrat gewählt wird, um während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats einen Verwaltungsratssitz<br />
zu besetzen, der zuvor mit einem Direktor A bzw. einem Direktor B besetzt war, wird für<br />
die Zwecke von Artikel 14.1 als Direktor A bzw. Direktor B bezeichnet, stellt aber für die Zwecke von<br />
Artikel 17.8 keinen Direktor A bzw. Direktor B dar (sondern hat einen nicht bezeichneten Status), es sei<br />
denn, bei der betreffenden Person handelt es sich um den Group Chairman oder den Group CEO oder sie<br />
wurde (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors A) von den Direktoren A bzw. (im Falle<br />
eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors B) von den Direktoren B für die Neubesetzung eines Sitzes<br />
im betreffenden Verwaltungsratsausschuss vorgeschlagen.<br />
Im Falle der Niederlegung des Amtes durch den Group Chairman oder den Group CEO bzw. der<br />
Abberufung oder dem Tode des Group Chairman oder des Group CEO vor dem Ende der Anfänglichen<br />
Amtszeit des Chairman bzw. der Anfänglichen Amtszeit des CEO findet das Verfahren nach diesem Artikel<br />
14.5 entsprechend Anwendung mit der Maßgabe, dass der Vorschlag der Direktoren A bzw. der Direktoren<br />
Bfür den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und den Verwaltungsrat<br />
verbindlich ist, die dann den Vorgeschlagenen zur Bestellung für den Verwaltungsrat nominieren und ihn<br />
gleichzeitig mit seiner Bestellung durch die Hauptversammlung bis zur Beendigung der Anfänglichen<br />
Amtszeit des Group Chairman bzw. der Anfänglichen Amtszeit des Group CEO als Group Chairman bzw.<br />
Group CEO bestellen. Die besonderen Rechte, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Group Chairman<br />
und des Group CEO aus dieser Satzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats werden während der<br />
Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der Anfänglichen Amtszeit des Group CEO auf ihre<br />
jeweiligen Nachfolger übertragen.<br />
14.6 Der Verwaltungsrat kann einen company secretary (Gesellschaftssekretär) (der ,,Secretary der Gesellschaft“)<br />
bestellen, der den Verwaltungsrat unterstützt. Wird während der Anfänglichen Amtszeit des<br />
Verwaltungsrats ein Secretary der Gesellschaft bestellt, so ist die Person, die die Position des General<br />
Corporate Counsel innehat, als Secretary der Gesellschaft zu bestellen. Der Secretary der Gesellschaft hat<br />
die Befugnisse, die ihm im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung bei seiner Bestellung oder danach<br />
vom Verwaltungsrat übertragen werden.<br />
14.7 Die Gesellschaft verfügt über Richtlinien für die Vergütung des Verwaltungsrats. Die Richtlinien werden<br />
von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Personal- und Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats<br />
beschlossen. Die Vergütungsrichtlinien umfassen insbesondere die in §§ 2:383c bis 2:383e des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuches genannten Punkte, soweit diese den Verwaltungsrat betreffen.<br />
14.8 Der Verwaltungsrat legt unter Beachtung der Richtlinien gemäß Artikel 14.7 die Vergütung und die<br />
sonstigen Bedingungen des Anstellungsverhältnisses der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats fest.<br />
14.9 Vorschläge für Pläne und Regelungen zur Gewährung von Aktien oder Aktienoptionen an Direktoren sind<br />
vom Verwaltungsrat der Hauptversammlung zum Beschluss vorzulegen. Die Vorschläge müssen mindestens<br />
die Anzahl der Aktien bzw. Aktienoptionen, die dem Verwaltungsrat gewährt werden können, sowie<br />
die Kriterien enthalten, die für die Gewährung von Aktien oder Aktienoptionen bzw. die Änderung<br />
entsprechender Regelungen gelten.<br />
14.10 Ausgeschlossene US-Personen oder Ausgeschlossene europäische Personen können nicht Direktor der<br />
Gesellschaft sein.<br />
14.11 Direktor der Gesellschaft kann nur werden, wer sich Schriftlich – in Form und Inhalt für die Gesellschaft<br />
akzeptabel – damit einverstanden erklärt und zustimmt, dass die Bestimmungen in Artikel 3.2 betreffend<br />
seiner Tätigkeiten in Zusammenhang mit den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
bzw. den European Market Subsidiaries auch auf ihn Anwendung finden.<br />
G-85
15 Chairman des Verwaltungsrats<br />
15.1 Der Verwaltungsrat bestellt einen der Direktoren zum Vorsitzenden (Chairman) des Verwaltungsrats (der<br />
,,Group Chairman“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt wird; dies gilt mit der<br />
Maßgabe, dass der zum Closing-Termin amtierende Group Chairman eine Amtszeit hat, die mit der<br />
Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung abläuft, und er vom Verwaltungsrat bei den<br />
ordentlichen Hauptversammlungen in 2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl zum<br />
Direktor bei diesen ordentlichen Hauptversammlungen erneut zum Group Chairman bestellt wird (die<br />
gesamte mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 ablaufende Amtszeit wird als die<br />
,,Anfängliche Amtszeit des Chairman“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht vorher durch Niederlegung,<br />
Abberufung oder Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 15.1 gilt<br />
Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft den FPI-Status<br />
nach dem Closing-Termin bis zum Ende der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft<br />
beibehalten wird und (ii) die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden<br />
können, die 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren<br />
nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards bei jeder ordentlichen<br />
Hauptversammlung gewählt werden müssen, so wird der zum Closing-Termin amtierende Group Chairman<br />
für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 abläuft.<br />
Während der Anfänglichen Amtszeit des Chairman bestellt der Verwaltungsrat außerdem einen der<br />
Direktoren A zum stellvertretenden Chairman des Verwaltungsrats (,,Stellvertretender Group Chairman“).<br />
Der Stellvertretende Group Chairman übernimmt nur die Pflichten des Group Chairman gemäß<br />
Artikel 15.2.1 bei dessen Abwesenheit gemäß Artikel 15.4 und wie in Artikel 29.1 ausgeführt, er verfügt<br />
jedoch über keine der sonstigen dem Group Chairman während der Anfänglichen Amtszeit des Group<br />
Chairman übertragenen besonderen Befugnisse.<br />
15.2 Während der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman hat der Group Chairman unter anderem folgende<br />
Verantwortlichkeiten und Befugnisse:<br />
15.2.1 Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats, Einberufung der Sitzungen des Verwaltungsrats und<br />
Festlegung der Tagesordnung;<br />
15.2.2 Initiierung und Entwicklung der Gesamtstrategie der [TopCo]-Gruppe (d. h. strategische Maßnahmen,<br />
die die gesamte [TopCo]-Gruppe betreffen, sowie Maßnahmen, die eine Entscheidung über<br />
wesentliche Investitions-Priorisierungen erfordern;<br />
15.2.3 Globales Relationship Management und Repräsentation sowie globale politische und aufsichtsrechtliche<br />
Vertretung der [TopCo]-Gruppe; und<br />
15.2.4 Anhörungsrecht bei der Bestellung und Abberufung der vom Group CEO ausgewählten Mitglieder<br />
des Global Executive Committee.<br />
15.3 Nach der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman wird der Group Chairman zu einem Nicht<br />
geschäftsführenden Direktor und seine Verantwortlichkeiten und Befugnisse entsprechen den dann in<br />
der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats vorgesehenen Verantwortlichkeiten und Befugnissen. Die dem<br />
Group Chairman nach Maßgabe von Artikel 15.2 übertragenen besonderen Verantwortlichkeiten und<br />
Befugnisse enden mit Abschluss der Anfänglichen Amtszeit des Chairman.<br />
15.4 Wurde kein Group Chairman bestellt oder ist der Group Chairman abwesend oder verhindert, so führt bei<br />
einer Sitzung des Verwaltungsrats der Stellvertretende Group Chairman den Vorsitz, oder bei dessen<br />
Abwesenheit oder Verhinderung, ein Mitglied des Verwaltungsrats, den die Sitzungsteilnehmer für diese<br />
Sitzung mit den Aufgaben des Group Chairman betraut haben.<br />
15.5 Bis zur ersten nach dem sechsten Jahrestag des Closing-Termins stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung<br />
wird der Group Chairman sein Hauptbüro in Frankfurt, Deutschland haben und vornehmlich von<br />
dort seine Aufgaben im Hinblick auf die Geschäftsführung der [TopCo]-Gruppe wahrnehmen, während sein<br />
Zweitbüro in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika sein wird, und der Group CEO<br />
wird sein Hauptbüro in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika haben und vornehmlich<br />
von dort seine Aufgaben im Hinblick auf die Geschäftsführung der [TopCo]-Gruppe wahrnehmen, während<br />
sein Zweitbüro in Frankfurt, Deutschland sein wird; für die Bürostandorte kann im genannten Zeitraum aber<br />
auch die umgekehrte Regelung gelten, so dass der Standort des Hauptbüros des Group Chairman und des<br />
Group CEO New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika bzw. Frankfurt, Deutschland, ist,<br />
während ihre Zweitbüros in Frankfurt, Deutschland bzw. New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von<br />
Amerika sein werden.<br />
G-86
16 Group CEO<br />
16.1 Der Verwaltungsrat bestellt den Geschäftsführenden Direktor zum Chief Executive Officer der [Top-<br />
Co]-Gruppe (der ,,Group CEO“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt wird; dies gilt<br />
mit der Maßgabe, dass der zum Closing-Termin amtierende Group CEO eine Amtszeit hat, die mit der<br />
Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung abläuft, und er vom Verwaltungsrat bei den<br />
ordentlichen Hauptversammlungen 2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl zum Direktor<br />
bei diesen ordentlichen Hauptversammlungen erneut zum Group CEO bestellt wird (die gesamte mit<br />
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 ablaufende Amtszeit wird als die ,,Anfängliche<br />
Amtszeit des CEO“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht vorher durch Abberufung, Niederlegung oder<br />
Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 16.1 gilt Folgendes: Stellt der<br />
Verwaltungsrat vor dem Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft den FPI-Status nach dem Closing-<br />
Termin bis zum Ende der Anfänglichen Amtszeit des Group CEO dauerhaft beibehalten wird und (ii) die<br />
Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die 2015 (bzw. 2016 im<br />
Falle des Group Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen<br />
Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards bei jeder ordentlichen Hauptversammlung<br />
gewählt werden müssen, so wird der zum Closing-Termin amtierende Group CEO für eine Amtszeit<br />
bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 abläuft.<br />
16.2 Während der Anfänglichen Amtszeit des CEO übernimmt der CEO die üblichen Funktionen eines CEO,<br />
wozu die folgenden Verantwortlichkeiten und Befugnisse gehören:<br />
16.2.1 Geschäftsführung und Verantwortung für das Ergebnis der [TopCo]-Gruppe (u. a. Verantwortung für<br />
das Jahresbudget und den Geschäftsplan);<br />
16.2.2 Initiierung und Entwicklung der Geschäftsstrategie der [TopCo]-Gruppe für die globalen Geschäftsbereiche<br />
und -regionen;<br />
16.2.3 Entwicklung des Integrationskonzepts und der Rahmendaten für die Ausgestaltung der [Top-<br />
Co]-Gruppe, u. a. in Bezug auf Systeme, Personalausstattung und Standorte, zur Vorlage beim<br />
Integrationsausschuss, und Zuständigkeit für die Umsetzung der Integration;<br />
16.2.4 Mitgliedschaft im Ausschuss für Strategieangelegenheiten; und<br />
16.2.5 Vorsitz im Global Executive Committee und das Recht die Mitglieder des Global Executive<br />
Committee auszuwählen, zu bestellen und abzuberufen, mit der Maßgabe, dass der Group CEO<br />
bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern des Global Executive<br />
Committee in enger Abstimmung mit dem Group Chairman (während der Anfänglichen Amtszeit<br />
des Group Chairman) und dem gesamten Verwaltungsrat vorgeht.<br />
17 Aufgaben, Entscheidungsprozesse und Aufgabenverteilung; Ausschüsse<br />
17.1 Vorbehaltlich der gemäß dieser Satzung auferlegten Beschränkungen, werden die Geschäfte und Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft und der [TopCo]-Gruppe durch den bzw. nach Anweisungen des Verwaltungsrats<br />
geführt bzw. geregelt.<br />
17.2 Die Nicht geschäftsführenden Direktoren beaufsichtigen die Geschäftspolitik und die Erfüllung der<br />
Aufgaben des Geschäftsführenden Direktors sowie die allgemeinen Angelegenheiten der Gesellschaft;<br />
ferner werden sie mit den in oder gemäß dieser Satzung bzw. in der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
festgelegten oder festzulegenden Aufgaben betraut.<br />
17.3 Bei der Fassung von Verwaltungsratsbeschlüssen hat jeder Direktor das Recht zur Abgabe einer Stimme.<br />
17.4 Soweit gesetzliche Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Satzung oder der Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats nichts anderes vorsehen, werden alle Beschlüsse des Verwaltungsrats mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Verwaltungsrat kann Beschlüsse nur in einer Sitzung wirksam<br />
fassen, in der mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder erschienen oder vertreten sind. Ein Mitglied des<br />
Verwaltungsrats kann ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats zu seiner Vertretung in einer Verwaltungsratssitzung<br />
und zur Stimmabgabe im Namen des ersteren Verwaltungsratsmitglieds bevollmächtigen.<br />
17.5 Beschlüsse des Verwaltungsrats über<br />
17.5.1 die Bestellung und Abberufung des Group Chairman und des Group CEO entsprechend Artikel 14.5,<br />
15.1 bzw. 16.1;<br />
17.5.2 Vorschläge zur Änderung der Satzung<br />
G-87
17.5.3 Wesensverändernde M&A-Transaktionen, die für die Zwecke dieses Artikels 17.5.3 folgende<br />
Transaktionen umfassen: (i) Transaktionen, welcher der Genehmigung durch die Hauptversammlung<br />
gemäß § 2:107a des niederländischen Zivilgesetzbuches bedürfen oder (ii) Transaktionen, die<br />
angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der [TopCo]-Gruppe sehr wesentlich verändern,<br />
entweder in Bezug auf den Umfang, die Ausrichtung oder die geografische Präsenz; und<br />
17.5.4 wesentliche strukturelle Änderungen, die für die Zwecke dieses Artikels 17.5.4 Folgendes umfassen:<br />
(i) Änderungen der Artikel 2.3, 14.1, 15.5 oder 17.7, (ii) Änderungen oder Erweiterungen der<br />
Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Group Chairman während der Anfänglichen Amtszeit des<br />
Chairman entsprechend Artikel 15.2, oder Änderungen oder Erweiterungen der Verantwortlichkeiten<br />
des Group Chairman nach der Anfänglichen Amtszeit des Chairman entsprechend Artikel<br />
15.3 oder (iii) Änderungen oder Erweiterungen der Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Group<br />
CEO während der Anfänglichen Amtszeit des CEO entsprechend Artikel 16.2,<br />
können nur im Wege eines Beschlusses mit der Zustimmung von sechsundsechzig Prozent (66 %) der<br />
Gesamtzahl von Direktoren gefasst werden, die im Amt wären, wenn kein Verwaltungsratssitz unbesetzt<br />
wäre und alle Direktoren ihre Aufgaben ausüben könnten.<br />
17.6 Unter gebührender Beachtung der Bestimmungen dieser Satzung kann der Verwaltungsrat weitere Regelungen<br />
hinsichtlich seiner Entscheidungsprozesse und seiner Arbeitsmethoden, seiner internen Organisation,<br />
der Zusammensetzung, Aufgaben und Organisation von Ausschüssen und sonstiger Angelegenheiten<br />
treffen, einschließlich den Verwaltungsrat, den Geschäftsführenden Direktor, die Nicht geschäftsführenden<br />
Direktoren, die vom Verwaltungsrat errichteten Ausschüsse, den Group Chairman und den Group CEO<br />
betreffender Angelegenheiten (die ,,Geschäftsordnung des Verwaltungsrats“). Während der Anfänglichen<br />
Amtszeit des Chairman und der Anfänglichen Amtszeit des CEO kann die Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats vom Verwaltungsrat jeweils im Wege eines Beschlusses geändert oder ergänzt werden, der<br />
mit einer Mehrheit von mehr als sechsundsechzig Prozent (66 %) der Gesamtzahl von Direktoren gefasst<br />
wird, die im Amt wären, wenn kein Verwaltungsratssitz unbesetzt wäre und alle Direktoren ihre Aufgaben<br />
ausüben könnten; danach kann sie durch den Verwaltungsrat entsprechend den Bestimmungen der<br />
Geschäftsordnung des Verwaltungsrats geändert oder ergänzt werden. Falls eine Änderung der Geschäftsordnung<br />
des Verwaltungsrats gleichzeitig eine Änderung dieser Satzung darstellt bzw. mit den Bestimmungen<br />
dieser Satzung kollidiert, wird die Änderung erst nach einer Änderung dieser Satzung wirksam.<br />
17.7 Der Verwaltungsrat kann solche Ausschüsse einrichten, wie er als notwendig erachtet, wobei die Ausschüsse<br />
aus einem oder mehreren Mitgliedern des Verwaltungsrats bestehen können. Der Verwaltungsrat<br />
bestellt die Mitglieder jedes Ausschusses und bestimmt dessen Aufgaben. Der Verwaltungsrat kann<br />
jederzeit die Aufgaben und die Zusammensetzung jedes Ausschusses ändern, mit der Maßgabe, dass<br />
während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats diese Änderungen mittels eines Beschlusses mit<br />
einer Zustimmung von mehr als sechsundsechzig Prozent (66 %) der Gesamtzahl von Direktoren vorgenommen<br />
werden, die im Amt wären, wenn kein Verwaltungsratssitz unbesetzt wäre und alle Direktoren<br />
ihre Aufgaben ausüben könnten.<br />
Während der Anfänglichen Amtszeit des Chairman und der Anfänglichen Amtszeit des CEO bildet der<br />
Verwaltungsrat die folgenden Ausschüsse (die ,,Verwaltungsratsausschüsse“):<br />
17.7.1 Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />
17.7.2 Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />
17.7.3 Personal- und Vergütungsausschuss;<br />
17.7.4 Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />
17.7.5 Integrationsausschuss; und<br />
17.7.6 Ausschuss für Technologiefragen.<br />
17.8 Jeder der oben genannten Verwaltungsratsausschüsse besteht während der Anfänglichen Amtszeit des<br />
Verwaltungsrats aus drei Direktoren B und zwei Direktoren A. Falls ein Sitz in einem Verwaltungsratsausschuss<br />
während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats neu zu besetzen ist, schlagen die<br />
Direktoren A dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten<br />
vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor A besetzt<br />
war, und schlagen die Direktoren B dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-<br />
Ausschuss einen Ersatzkandidaten vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem<br />
Direktor B besetzt war. Ein Ersatzmitglied stellt für die Zwecke von Artikel 17.8 keinen Direktor A bzw.<br />
G-88
Direktor B dar (sondern hat einen nicht bezeichneten Status), es sei denn, bei der betreffenden Person<br />
handelt es sich um den Group Chairman oder den Group CEO oder sie wurde (im Falle eines neu zu<br />
besetzenden Sitzes eines Direktors A) von den Direktoren A bzw. (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes<br />
eines Direktors B) von den Direktoren B für die Neubesetzung eines Sitzes im betreffenden Verwaltungsratsausschuss<br />
vorgeschlagen.<br />
17.9 Während der Anfänglichen Amtszeit des Chairman, übernimmt der Group Chairman den Vorsitz des<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschusses und des Ausschusses für Strategieangelegenheiten<br />
und ist Mitglied im Personal- und Vergütungsausschuss sowie im Integrationsausschuss.<br />
Während der Anfänglichen Amtszeit des CEO, übernimmt der Group CEO den Vorsitz des Integrationsausschusses<br />
und ist Mitglied im Ausschuss für Strategieangelegenheiten.<br />
Während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats, übernimmt jeweils ein Nicht geschäftsführender<br />
Direktor A den Vorsitz des Personal- und Vergütungsausschusses sowie des Prüfungs-, Finanz- und<br />
Risikoausschusses und übernimmt ein Nicht geschäftsführender Direktor B den Vorsitz des Ausschusses<br />
für Technologiefragen.<br />
17.10 Sitzungen des Verwaltungsrats oder von Verwaltungsratsausschüssen werden in Form einer förmlichen<br />
Sitzung der Direktoren bei persönlicher Anwesenheit oder in Form von Telefon- oder Videokonferenzen<br />
bzw. mittels sonstiger Kommunikationsmittel abgehalten, mit der Maßgabe, dass es allen an einer solchen<br />
Sitzung teilnehmenden Direktoren möglich sein muss, gleichzeitig miteinander zu kommunizieren. Die<br />
Teilnahme an einer auf eine der oben beschriebenen Weisen abgehaltenen Sitzung gilt als Anwesenheit bei<br />
einer solchen Sitzung.<br />
17.11 Beschlüsse des Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsausschüsse können auch außerhalb förmlicher<br />
Sitzungen Schriftlich gefasst werden, mit der Maßgabe, dass der jeweilige Beschlussvorschlag allen<br />
Direktoren bzw. Mitgliedern des jeweiligen Verwaltungsratsausschusses, die zum jeweiligen Zeitpunkt<br />
im Amt sind, Schriftlich übermittelt wird und keiner von ihnen der vorgeschlagenen Art und Weise der<br />
Beschlussfassung widerspricht. Eine Schriftliche Beschlussfassung erfolgt mittels Schriftlicher Erklärungen<br />
aller Direktoren bzw. Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsratsausschusses, die zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt im Amt sind.<br />
18 Vertretung; Interessenkonflikte<br />
18.1 Die Gesellschaft wird vom Verwaltungsrat vertreten. Der Geschäftsführende Direktor ist ebenfalls zur<br />
Vertretung der Gesellschaft berechtigt.<br />
18.2 Der Verwaltungsrat kann Personen eine Generalvollmacht oder eine beschränkte Vollmacht zur Vertretung<br />
der Gesellschaft erteilen. Jede dieser Personen ist, vorbehaltlich der ihnen auferlegten Beschränkungen, zur<br />
Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Verwaltungsrat bestimmt den Umfang der Vertretungsbefugnis<br />
jeder dieser Personen.<br />
18.3 Bei einem Interessenkonflikt zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Direktoren gelten die<br />
Bestimmungen in Artikel 18.1 weiterhin uneingeschränkt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder<br />
mehrere Personen dazu bestimmt, in diesem Fall die Gesellschaft bei einem solchen Interessenkonflikt zu<br />
vertreten.<br />
19 Zustimmung zu Verwaltungsratsbeschlüssen<br />
19.1 Beschlüsse des Verwaltungsrats, die eine wesentliche Änderung der Identität oder des Wesens der<br />
Gesellschaft oder ihres Geschäftsbetriebs zur Folge haben, bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung;<br />
dies gilt in jedem Fall bei:<br />
(a) der Übertragung des gesamten oder nahezu des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft auf<br />
einen Dritten;<br />
(b) Eingehen oder Beendigung einer langfristigen Kooperation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft<br />
mit einem anderen Rechtsträger oder einer anderen Gesellschaft oder als voll haftender<br />
Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft, sofern diese<br />
Kooperation oder deren Beendigung von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft ist; und<br />
(c) Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen am Kapital einer anderen Gesellschaft durch die<br />
Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in Höhe von mindestens einem Drittel der Summe des<br />
G-89
Vermögens der Gesellschaft, die in ihrer Bilanz einschließlich Anhang oder, falls die Gesellschaft<br />
eine konsolidierte Bilanz aufstellt, in der konsolidierten Bilanz einschließlich Anhang gemäß dem<br />
letzten verabschiedeten Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesen ist.<br />
19.2 Das Nichtvorliegen einer Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Beschluss gemäß Artikel 19.1 hat<br />
keine Auswirkung auf die Befugnis des Verwaltungsrats oder eines Geschäftsführenden Direktors zur<br />
Vertretung der Gesellschaft.<br />
20 Vakanz und Handlungsunfähigkeit<br />
Ist ein Sitz im Verwaltungsrat neu zu besetzen oder ist ein Direktor nicht im Stande, seinen Pflichten<br />
nachzukommen, so ergeben sich für die individuellen und kollektiven Pflichten, Rechte und Befugnisse der<br />
übrigen Direktoren keine Änderungen gegenüber denjenigen, die vor Eintreten dieses Zustands bestanden<br />
haben; dies gilt mit der Maßgabe, dass, wenn der Sitz des Group CEO neu zu besetzen ist oder der Group<br />
CEO nicht im Stande ist, seinen Pflichten nachzukommen, die Pflichten und Aufgaben des Group CEO<br />
vorübergehend von den Nicht geschäftsführenden Direktoren oder von einer von den Nicht geschäftsführenden<br />
Direktoren dafür eingesetzten Person zu übernehmen sind. Sind alle Sitze im Verwaltungsrat neu<br />
zu besetzen oder sind alle Direktoren oder der alleinige Direktor nicht im Stande, ihren bzw. seinen<br />
Pflichten nachzukommen, ist eine oder sind mehrere dafür von der Hauptversammlung eingesetzte<br />
Personen vorübergehend mit der Führung der Geschäfte und der Regelung der Angelegenheiten der<br />
Gesellschaft zu betrauen.<br />
21 Haftungsfreistellung<br />
21.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 21.3 hat die Gesellschaft jeden gegenwärtigen und ehemaligen<br />
Direktor, der im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen in Ausübung seiner Pflichten oder<br />
sonstigen von ihm gegenwärtig oder zu einem früheren Zeitpunkt im Auftrag der Gesellschaft ausgeübten<br />
Pflichten sich gegen eine (drohende) Klage verteidigt oder Gegenstand (drohender) Ermittlungen ist oder<br />
der als gegenwärtiger oder ehemaliger Direktor oder im Zusammenhang mit sonstigen von ihm gegenwärtig<br />
oder zu einem früheren Zeitpunkt im Auftrag der Gesellschaft ausgeübten Pflichten an sonstigen Rechtsverfahren<br />
beteiligt ist – mit Ausnahme von Verfahren, die in erster Linie angestrengt werden, um einen<br />
Anspruch in eigener Sache geltend zu machen (Regressansprüche im Zusammenhang mit den vorstehend in<br />
diesem Artikel 21.1 aufgeführten Klagen und Ermittlungen nicht eingeschlossen) – von allen ihm<br />
entstandenen angemessenen Kosten und Ausgaben freizustellen und alle von dem (ehemaligen) Direktor<br />
in Folge einer vorstehend in diesem Artikel 21.1 angesprochenen Handlung oder Unterlassung zu zahlenden<br />
Schadensersatzleistungen oder Bußgelder zu zahlen. Diese Haftungsfreistellung gilt auch bei von der<br />
Gesellschaft oder von einem Aktionär der Gesellschaft geltend gemachten Ansprüchen.<br />
21.2 Die in Artikel 21.1 genannten, von einem (ehemaligen) Direktor zu tragenden Kosten, Schadensersatzleistungen<br />
und Bußgelder werden von der Gesellschaft nach Erhalt einer genauen Aufstellung dieser<br />
Kosten, Schadensersatzleistungen und Bußgelder erstattet, vorbehaltlich einer Schriftlichen Verpflichtungserklärung<br />
des (ehemaligen) Direktors, dass er der Gesellschaft erstattete Beträge zurückzahlt, wenn<br />
schlussendlich festgestellt wird, dass er gemäß den Bestimmungen in diesem Artikel 21 keinen Anspruch<br />
auf Freistellung hat oder sofern und soweit später eine Versicherung dem (ehemaligen) Direktor die Kosten,<br />
Schadensersatzleistungen und/oder Bußgelder erstattet.<br />
21.3 Es besteht kein Anspruch auf Haftungsfreistellung gemäß diesem Artikel 21:<br />
(a) sofern und soweit eine solche Haftungsfreistellung nach niederländischem Recht nicht zulässig ist;<br />
(b) sofern und soweit ein zuständiges Gericht in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt hat, dass die<br />
Handlung oder Unterlassung des (ehemaligen) Direktors vorsätzlich (opzettelijk), bewusst fahrlässig<br />
(bewust roekeloos) oder schwerwiegend schuldhaft (ernstig verwijtbaar) war, es sei denn, nach<br />
niederländischem Recht gelten anderslautende Bestimmungen oder dies wäre in Anbetracht der<br />
Umstände des Falls nach den Geboten der Angemessenheit und Fairness unzumutbar; oder<br />
(c) sofern und soweit die vom (ehemaligen) Direktor zu zahlenden Kosten, Schadensersatzleistungen<br />
oder Bußgelder von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind und die Versicherung die Kosten,<br />
Schadensersatzleistungen oder Bußgelder erstattet hat.<br />
21.4 Eine Änderung dieses Artikels 21 beeinträchtigt nicht die Ansprüche eines (ehemaligen) Direktors, falls<br />
diese vor dieser Änderung gemäß diesem Artikel 21 entstanden sind, es sei denn, der (ehemalige) Direktor<br />
stimmt dieser Änderung ausdrücklich zu. Liegt keine ausdrückliche Zustimmung vor, so bestehen die der<br />
G-90
Gesellschaft aus diesem Artikel 21 erwachsenden Pflichten so, als wäre die Änderung nicht erfolgt, jedoch<br />
nur soweit die entsprechende Änderung zu einer Beeinträchtigung der Ansprüche des (ehemaligen)<br />
Direktors führt. Die Haftungsfreistellung gilt auch für Erben eines (ehemaligen) Direktors.<br />
21.5 Der betroffene (ehemalige) Direktor hat den Anweisungen der Gesellschaft hinsichtlich der Art und Weise<br />
seiner Verteidigung Folge zu leisten und sich im Voraus mit der Gesellschaft über die Art und Weise seiner<br />
Verteidigung abzustimmen. Ohne die vorherige Schriftliche Zustimmung der Gesellschaft wird der<br />
betroffene (ehemalige) Direktor (i) keine persönliche Haftung anerkennen, (ii) auf keine Verteidigungsmittel<br />
verzichten und (iii) keinem Vergleich zustimmen.<br />
21.6 Die Gesellschaft kann eine Haftpflichtversicherung zugunsten der (ehemaligen) Direktoren abschließen.<br />
Hat die Gesellschaft eine Haftpflichtversicherung zugunsten eines (ehemaligen) Direktors abgeschlossen,<br />
so hat sich dieser soweit angemessen gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertrags zu verhalten.<br />
21.7 Für alle aus diesem Artikel 21 entstehenden Rechte und Pflichten gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten<br />
zwischen der Gesellschaft und einem (ehemaligen) Direktor, die sich im Zusammenhang mit dieser<br />
Haftungsfreistellung ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung des niederländischen Schiedsgerichtsinstituts<br />
NAI endgültig entschieden. Das Schiedsgericht hat aus drei Schiedsrichtern zu bestehen.<br />
Schiedsort ist Amsterdam. Verfahrenssprache ist Englisch. Das Schiedsgericht entscheidet nach den Regeln<br />
des Rechts (naar de regelen des rechts).<br />
21.8 Der Verwaltungsrat kann im Wege einer Vereinbarung oder anderweitig die Haftungsfreistellung weiter<br />
umsetzen.<br />
KAPITEL IX<br />
GESCHÄFTSJAHR UND JAHRESABSCHLUSS; GEWINNE UND AUSSCHÜTTUNGEN<br />
22 Geschäftsjahr und Jahresabschluss<br />
22.1 Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
22.2 Der Verwaltungsrat hat jedes Jahr innerhalb der ersten vier (4) Monate nach Ende des Geschäftsjahres den<br />
Jahresabschluss aufzustellen und diesen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der<br />
Aktionäre auszulegen.<br />
22.3 Ferner hat der Verwaltungsrat innerhalb derselben Frist den Geschäftsbericht zur Einsicht der Aktionäre<br />
auszulegen.<br />
22.4 Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.<br />
22.5 Der Jahresabschluss ist von den Direktoren zu unterzeichnen. Sollte die Unterschrift eines Direktors oder<br />
mehrerer Direktoren fehlen, so ist dieser Umstand sowie die Gründe für das Fehlen der Unterschrift(en)<br />
anzugeben.<br />
22.6 Zur Prüfung des Jahresabschlusses bestellt die Gesellschaft einen Abschlussprüfer. Diese Bestellung ist von<br />
der Hauptversammlung vorzunehmen. Wird auf der Hauptversammlung ein solcher Beschluss nicht gefasst,<br />
so ist der Verwaltungsrat befugt, den Abschlussprüfer zu bestellen. Die Bestellung kann von der Hauptversammlung<br />
sowie – im Falle der Bestellung durch den Verwaltungsrat – vom Verwaltungsrat widerrufen<br />
werden. Die Bestellung kann nur aus stichhaltigen Gründen widerrufen werden; Meinungsverschiedenheiten<br />
bezüglich der Berichtsverfahren oder Prüfungstätigkeiten stellen keine stichhaltigen Gründe dar.<br />
22.7 Die Gesellschaft hat sicherzustellen, dass der Jahresabschluss und, soweit erforderlich, der Geschäftsbericht<br />
sowie die nach niederländischem Recht zusätzlich erforderlichen Angaben ab dem Datum der Einladung<br />
zur ordentlichen Hauptversammlung, auf der der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht besprochen und<br />
die Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen werden soll, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft<br />
ausliegen. Die Aktionäre können die Dokumente in den Geschäftsräumen einsehen und kostenfrei eine<br />
Abschrift erhalten.<br />
22.8 Ferner unterliegen der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht, die nach niederländischem Recht zusätzlich<br />
erforderlichen Angaben, die Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie die Hinterlegung von Dokumenten<br />
beim niederländischen Handelsregister den gesetzlichen Bestimmungen von Buch 2 Titel 9 des niederländischen<br />
Zivilgesetzbuches.<br />
G-91
23 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung<br />
23.1 Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss fest.<br />
23.2 Auf der Hauptversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, ist jeder Antrag auf<br />
Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren im Hinblick auf die Führung der Geschäfte der Gesellschaft<br />
oder der [TopCo]-Gruppe, oder auf Entlastung der Nicht geschäftsführenden Direktoren im Hinblick auf die<br />
Überwachung der Geschäftsführung, soweit die Ausübung ihrer Tätigkeiten sich im Jahresabschluss<br />
widerspiegelt oder der Hauptversammlung anderweitig vor Feststellung des Jahresabschlusses bekannt<br />
gegeben wird, einzeln auf dieser oder einer der folgenden Hauptversammlungen zu erörtern.<br />
24 Gewinne und Ausschüttungen<br />
24.1 Von den Gewinnen eines Geschäftsjahres wird vorrangig, und soweit möglich, pro Vorzugsaktie eine<br />
Vorzugsdividende (die ,,Vorzugsdividende“) in Höhe (i) des Zwölf-(12-)Monats-EURIBOR, zuzüglich<br />
(ii) einer durch den Verwaltungsrat entsprechend den zum Tag der Erstausgabe der Vorzugsaktien herrschenden<br />
Marktbedingungen festzusetzenden Prämie mit maximal fünfhundert Basispunkten (500 BP) pro<br />
Jahr gezahlt, berechnet auf:<br />
(a) den auf eine Vorzugsaktie gezahlten Nennwert; und<br />
(b) alle ausstehenden Vorzugsdividenden, die zu diesem Zweck für den am Tag der Fälligstellung dieses<br />
Betrags endenden Zeitraums zu berechnen sind.<br />
Wird in einem Geschäftsjahr kein Gewinn erzielt oder reichen die Gewinne für die im vorstehenden Satz<br />
vorgesehene Ausschüttung nicht aus, so ist das Defizit zu Lasten der in den folgenden Geschäftsjahren<br />
erzielten Gewinnen oder, falls möglich, aus jeglichen frei ausschüttbaren Rücklagen der Gesellschaft<br />
auszugleichen.<br />
24.2 Der Verwaltungsrat legt nach alleinigem Ermessen fest, welcher Teil der nach Anwendung von Artikel 24.1<br />
verbleibenden Gewinne zurückgestellt wird.<br />
24.3 Sofern keine weiteren Ausschüttungen an die Inhaber von Vorzugsaktien vorgenommen werden, bestimmt<br />
die Hauptversammlung über die weitere Verteilung der nach Anwendung der Artikel 24.1 und 24.2<br />
verbleibenden Gewinne.<br />
24.4 Die Gewinnausschüttung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern dies auf der Grundlage<br />
des Jahresabschlusses nach niederländischem Recht zulässig ist.<br />
24.5 Der Verwaltungsrat kann die Ausschüttung von Zwischendividenden beschließen, jedoch nur soweit die in<br />
Artikel 24.1 vorgesehenen Voraussetzungen auf Grundlage der in Artikel 24.9 genannten Zwischenvermögensübersicht<br />
erfüllt sind.<br />
24.6 Die Hauptversammlung kann beschließen, Ausschüttungen aus den Rücklagen der Gesellschaft vorzunehmen;<br />
ein solcher Beschluss kann jedoch nur auf Antrag des Verwaltungsrats gefasst werden.<br />
24.7 In bar zahlbare Ausschüttungen an Aktionäre werden in Euro gezahlt, sofern nicht der Verwaltungsrat die<br />
Zahlung in einer anderen Währung bestimmt.<br />
24.8 Ausschüttungen an Aktionäre können statt in bar auch in Sachleistungen in Form von Aktien erfolgen, was<br />
jedoch stets der Zustimmung des Verwaltungsrats und, sofern und soweit der Verwaltungsrat nicht zur<br />
Ausgabe von Aktien und zur Begrenzung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten befugt ist, eines<br />
entsprechenden Beschlusses desjenigen Organs der Gesellschaft, welches zur Ausgabe von Aktien und zur<br />
Begrenzung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten befugt ist, bedarf.<br />
24.9 Ausschüttungen an Aktionäre dürfen den Betrag des Ausschüttungsfähigen Eigenkapitals nicht überschreiten;<br />
sofern es sich um die Ausschüttung einer Zwischendividende oder eine Ausschüttung aus den<br />
Rücklagen der Gesellschaft handelt, wird die Einhaltung dieser Bedingung durch Aufstellung einer<br />
Zwischenvermögensübersicht gemäß § 2:105 Abs. 4 des niederländischen Zivilgesetzbuches nachgewiesen.<br />
Die Gesellschaft hinterlegt diese Vermögensübersicht beim niederländischen Handelsregister innerhalb<br />
von acht (8) Tagen nach der Veröffentlichung des Ausschüttungsbeschlusses.<br />
24.10 Der Tag der Auszahlung einer Ausschüttung an Aktionäre wird von demjenigen Organ der Gesellschaft<br />
bestimmt, das zur Beschlussfassung einer solchen Ausschüttung an Aktionäre befugt ist. Ansprüche von<br />
Aktionären auf Zahlung einer Ausschüttung verjähren nach Ablauf von fünf (5) Jahren beginnend mit dem<br />
Fälligkeitstag dieser Zahlung.<br />
G-92
24.11 Auf Aktien, die die Gesellschaft in ihrem eigenen Kapital hält, erfolgen keine Ausschüttungen, sofern nicht<br />
an diesen Aktien ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch bestellt wurde und dem Pfandnehmer bzw. dem<br />
Nießbraucher die Befugnis, Ausschüttungen einzuziehen bzw. das Recht auf Erhalt dieser Ausschüttungen<br />
zusteht. Bei der Berechnung der Ausschüttungen werden Aktien, auf die nach diesem Artikel 24.11 keine<br />
Ausschüttungen erfolgen, nicht berücksichtigt.<br />
KAPITEL X<br />
DIE HAUPTVERSAMMLUNG<br />
25 Ordentliche Hauptversammlung<br />
25.1 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende des Geschäftsjahres<br />
statt.<br />
25.2 Die folgenden Punkte sind in jedem Fall Teil der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung:<br />
(a) Erörterung des Geschäftsberichts;<br />
(b) Erörterung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
(c) Entlastung des Geschäftsführenden Direktors im Hinblick auf ihre/seine Führung der Geschäfte<br />
während des betreffenden Geschäftsjahres sowie der Nicht geschäftsführenden Direktoren im<br />
Hinblick auf die Überwachung der Geschäftsführung;<br />
(d) Besetzung vakanter Sitze im Verwaltungsrat; und<br />
(e) Gewinnverwendung.<br />
Die Tagesordnung enthält darüber hinaus weitere Punkte, die vom Verwaltungsrat oder von Aktionären<br />
unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Satzung zur Erörterung unterbreitet und unter Beachtung<br />
der Bestimmungen des Artikels 27 bekannt gemacht werden.<br />
26 Weitere Hauptversammlungen<br />
26.1 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels 26, finden weitere Hauptversammlungen so oft statt, wie<br />
dies der Verwaltungsrat oder der Group CEO für erforderlich halten.<br />
26.2 Aktionäre, die insgesamt mindestens ein Zehntel des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft vertreten,<br />
können – unter Nennung der einzelnen zu erörternden Angelegenheiten – den Verwaltungsrat dazu<br />
auffordern, eine Hauptversammlung einzuberufen.<br />
26.3 Sollte der Betrag des Eigenkapitals der Gesellschaft sich auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte des<br />
eingezahlten Kapitals verringert haben, so ist innerhalb von drei (3) Monaten nachdem dies dem Verwaltungsrat<br />
bekannt wurde, eine Hauptversammlung abzuhalten, um erforderliche Maßnahmen zu diskutieren.<br />
27 Einladung, Tagesordnung und Ort der Versammlung<br />
27.1 Die Einladung zu Hauptversammlungen erfolgt durch den Verwaltungsrat.<br />
27.2 Die Einladung zu Versammlung erfolgt spätestens zweiundvierzig (42) Tage vor dem Versammlungstag.<br />
27.3 Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen zur Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals und zu<br />
Satzungsänderungen, muss die Einladung zur Hauptversammlung stets die Tagesordnung der Versammlung<br />
oder einen Hinweis darauf, wo diese Tagesordnung erhältlich ist (in jedem Fall in den Geschäftsräumen der<br />
Gesellschaft in den Niederlanden) enthalten, oder die Tagesordnung muss der Einladung beigefügt sein.<br />
27.4 Gegenstände, für die ein Schriftlicher Antrag auf Erörterung auf der Hauptversammlung von einem<br />
Aktionär oder mehreren Aktionären gestellt wurde, der/die allein oder gemeinsam mindestens ein Hundertstel<br />
des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft oder – entsprechend der geltenden offiziellen<br />
Kursliste an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen, an denen<br />
Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) für Aktien notiert werden – einen Wert von<br />
mindestens fünfzig Millionen Euro (EUR 50.000.000) oder einen solchen Anteil am ausgegebenen Kapital<br />
der Gesellschaft, wie es das niederländische Recht in dieser Hinsicht jeweils erfordert, vertritt/vertreten,<br />
sind in die Einladung mit einzubeziehen oder auf die gleiche Weise anzukündigen, vorausgesetzt, der<br />
G-93
egründete Antrag oder der Beschlussvorschlag ist bei der Gesellschaft nicht später als sechzig (60) Tage<br />
vor dem Versammlungstag eingegangen.<br />
27.5 Eine Hauptversammlung wird im Wege elektronischer Kommunikation einberufen, und zwar so, dass die<br />
Einladung bis zur Versammlung direkt und dauerhaft zugänglich ist, und gegebenenfalls ferner auf eine<br />
sonstige Art und Weise, die gemäß dem Regelwerk der New York Stock Exchange, der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse oder anderer Börsen, an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts)für<br />
Aktien notiert werden, erforderlich ist.<br />
27.6 Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 27.5 wird die Einladung zur Hauptversammlung an die<br />
Adressen der Aktionäre geschickt, die im Aktienregister angegeben sind. Vorausgesetzt ein Aktionär, ein<br />
stimmberechtigter Pfandnehmer oder Nießbraucher stimmt dem zu, kann die Einladung zur Hauptversammlung<br />
auch über eine les- und wiedergebbare, im Wege elektronischer Kommunikation gesendete<br />
Nachricht an die zu diesem Zweck von diesem Aktionär, Pfandnehmer oder Nießbraucher an die Gesellschaft<br />
übermittelte Adresse erfolgen.<br />
27.7 Hauptversammlungen werden in englischer Sprache geführt und finden in der Gemeinde, in der die<br />
Gesellschaft gemäß dieser Satzung ihren Sitz hat, am Flughafen Schiphol (Gemeinde Haarlemmermeer,<br />
Niederlande), in jedem anderen Gebiet der Gemeinde Haarlemmermeer, Niederlande, oder in jeder anderen<br />
Gemeinde in den Niederlanden statt. Hauptversammlungen können auch an anderen Orten stattfinden; in<br />
diesem Fall können gültige Beschlüsse der Hauptversammlung jedoch nur gefasst werden, wenn das<br />
gesamte ausgegebene Kapital der Gesellschaft vertreten ist.<br />
28 Teilnahme und Rechte<br />
28.1 Jeder Aktionär ist berechtigt, an den Hauptversammlungen teilzunehmen, dort das Wort zu ergreifen und,<br />
sofern er stimmberechtigt ist, seine Stimmrechte auszuüben, sofern der Verwaltungsrat Schriftlich über die<br />
geplante Teilnahme an der Hauptversammlung informiert wurde. Eine solche Benachrichtigung muss<br />
spätestens am in der Einladung zur Versammlung genannten Tag beim Verwaltungsrat eingegangen sein.<br />
28.2 Das Teilnahmerecht gemäß Artikel 28.1 kann durch einen Schriftlich dazu befugten Bevollmächtigten<br />
ausgeübt werden, sofern die betreffende Vollmacht spätestens am in der Einladung zur Versammlung<br />
genannten Tag beim Verwaltungsrat eingegangen ist. Das Schriftformerfordernis der Vollmacht ist durch<br />
elektronische Erfassung der Vollmacht erfüllt. Die Vollmacht kann dem Verwaltungsrat im Wege elektronischer<br />
Kommunikation übermittelt werden.<br />
28.3 Wenn die Stimmrechte aus einer Aktie nicht dem Aktieninhaber, sondern dem Nießbraucher oder dem<br />
Inhaber eines Pfandrechtes an dieser Aktie zustehen, so ist der Aktieninhaber ebenfalls befugt, an<br />
Hauptversammlungen teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen, sofern der Verwaltungsrat gemäß<br />
den Bestimmungen des Artikels 28.1 über die geplante Teilnahme an der Hauptversammlung informiert<br />
wurde. Die Bestimmungen von Artikel 28.2 gelten entsprechend.<br />
28.4 Diejenigen Personen, die am achtundzwanzigsten (28.) Tag vor dem Tag der betreffenden Hauptversammlung<br />
(der ,,Nachweisstichtag“) berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort ihre<br />
Stimmrechte auszuüben, und deren Namen als solche in einem eigens zu diesem Zweck vom Verwaltungsrat<br />
bestimmten Register erfasst wurden, gelten als zur Teilnahme an der betreffenden Hauptversammlung<br />
und zur dortigen Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf die betreffenden Aktien berechtigt, unabhängig<br />
davon, wer zum tatsächlichen Zeitpunkt der betreffenden Hauptversammlung aufgrund der entsprechenden<br />
Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) berechtigt ist.<br />
28.5 Der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass die Rechte in Bezug auf die Teilnahme an den Hauptversammlung<br />
gemäß Artikel 28.1 entweder durch die Person selbst oder durch einen Schriftlich befugten Bevollmächtigten<br />
im Wege elektronischer Kommunikation ausgeübt werden können. Zu diesem Zweck muss<br />
die für die Versammlung teilnahmeberechtigte Person durch das elektronische Kommunikationsmittel<br />
identifizierbar sein, den Ablauf der Versammlung direkt verfolgen können, in der Lage sein, an den<br />
Diskussionen teilzunehmen und, sofern sie stimmberechtigt ist, in der Lage sein, ihre Stimmrechte ausüben<br />
zu können. Der Verwaltungsrat kann die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel an Bedingungen<br />
knüpfen; diese Bedingungen sind mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt zu geben.<br />
28.6 Auf der Hauptversammlung muss jede erschienene stimmberechtigte Person bzw. deren Schriftlich befugte<br />
Bevollmächtigte die Anwesenheitsliste unterzeichnen. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, zu entscheiden,<br />
dass die Anwesenheitsliste auch von anderen zur Hauptversammlung erschienenen Personen zu<br />
G-94
unterzeichnen ist. Die Namen der Personen, die gemäß Artikel 28.5 an der Hauptversammlung teilnehmen,<br />
sind der Anwesenheitsliste hinzuzufügen.<br />
28.7 Die Direktoren als solche sind berechtigt, in den Hauptversammlungen beratend tätig zu sein.<br />
28.8 Der Versammlungsleiter entscheidet, welche anderen Personen zur Teilnahme an der Hauptversammlung<br />
zugelassen werden.<br />
29 Versammlungsleiter und Protokollführer<br />
29.1 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Group Chairman oder, im Falle seiner Abwesenheit, der<br />
Stellvertretende Group Chairman bzw. ein vom Group Chairman dazu bestellter Direktor oder, wenn eine<br />
solche Bestellung nicht vorgenommen wurde, ein durch Mehrheitsbeschluss der zur Versammlung<br />
erschienenen Direktoren dazu bestimmter Direktor.<br />
29.2 Wurde der Versammlungsleiter nicht gemäß den Bestimmungen des Artikels 29.1 bestellt, so bestellt die<br />
Hauptversammlung selbst einen Versammlungsleiter. Bis zu dieser Bestellung wird der Vorsitz von einem<br />
für diesen Zweck vom Verwaltungsrat bestellten Mitglied des Verwaltungsrats geführt.<br />
29.3 Der Versammlungsleiter bestellt für die Hauptversammlung einen Protokollführer.<br />
30 Protokoll; Aufzeichnung der Aktionärsbeschlüsse<br />
30.1 Der Protokollführer führt ein Protokoll über den Verlauf der Versammlung. Das Protokoll bedarf der<br />
Zustimmung durch den Versammlungsleiter und den Protokollführer und muss deshalb von beiden<br />
unterzeichnet werden.<br />
30.2 Der Versammlungsleiter oder die Personen, die die Hauptversammlung einberufen haben, können die<br />
Anfertigung einer notariellen Niederschrift über den Verlauf der Versammlung festlegen. Die notarielle<br />
Niederschrift wird vom Versammlungsleiter mit unterzeichnet.<br />
30.3 Der Verwaltungsrat zeichnet alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse auf. Ist der Verwaltungsrat<br />
auf einer Versammlung weder erschienen noch vertreten, so hat der Versammlungsleiter sicherzustellen,<br />
dass dem Verwaltungsrat baldmöglichst nach der Versammlung eine Abschrift der Beschlüsse der Hauptversammlung<br />
zukommt. Die Aufzeichnungen werden zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen<br />
der Gesellschaft hinterlegt. Auf Antrag ist jedem Aktionär, maximal zum Selbstkostenpreis, eine Abschrift<br />
der oder ein Auszug aus den Aufzeichnungen auszuhändigen.<br />
31 Beschlussfassung in der Versammlung<br />
31.1 Je eine Aktie gewährt eine Stimme.<br />
31.2 Soweit das niederländische Recht bzw. diese Satzung nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse der<br />
Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, ohne dass ein Quorum<br />
erforderlich ist. Falls ein Quorum nach niederländischen Recht oder dieser Satzung benötigt wird, werden<br />
Aktien mit einer Stimmrechtsbeschränkung bei einer Hauptversammlung nicht als anwesend und nicht als<br />
im Umlauf befindliche Aktien der Gesellschaft gezählt, um zu bestimmen, ob es ein Quorum gibt; dies gilt<br />
nicht, sofern und soweit die Stimmrechtsbeschränkung nach Artikel 34.2 nicht mehr gilt.<br />
31.3 Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 32.3 gilt der Vorschlag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.<br />
31.4 Werden bei der Einberufung und der Abhaltung der Hauptversammlung die entsprechenden Formvorschriften<br />
gemäß niederländischem Recht oder dieser Satzung nicht eingehalten, können gültige Hauptversammlungsbeschlüsse<br />
auf einer Versammlung nur dann gefasst werden, wenn bei dieser Versammlung<br />
das gesamte ausgegebene Kapital der Gesellschaft vertreten ist und die entsprechenden Beschlüsse<br />
einstimmig angenommen werden.<br />
31.5 Bei der Bestimmung der Anzahl der von den Aktionären abgegebenen Stimmen, der Anzahl der<br />
erschienenen oder vertretenen Aktionäre oder des Anteils des vertretenen ausgegebenen Kapitals der<br />
Gesellschaft, sind Aktien, für die nach niederländischem Recht oder gemäß dieser Satzung keine Stimme<br />
abgegeben werden darf, nicht zu berücksichtigen.<br />
32 Abstimmungen<br />
32.1 Alle Abstimmungen erfolgen mündlich. Der Versammlungsleiter ist jedoch berechtigt, geheime Abstimmungen<br />
anzuordnen. Abstimmungen zu Personen können auf der Hauptversammlung nur dann<br />
G-95
vorgenommen werden, wenn der Name dieser Person zum Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung<br />
auf der Tagesordnung der Hauptversammlung angegeben ist. Im Falle einer Abstimmung zu<br />
Personen kann jede zur Versammlung erschienene stimmberechtigte Person eine geheime Abstimmung<br />
verlangen. Geheime Abstimmungen erfolgen durch geheime, nicht unterzeichnete Stimmzettel.<br />
32.2 Leere und ungültige Stimmzettel werden nicht gezählt.<br />
32.3 Wird bei einer Wahl von Personen keine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine zweite<br />
freie Abstimmung statt. Kommt auch dort keine Mehrheit zustande, so sind weitere Abstimmungen<br />
durchzuführen bis entweder eine der Personen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält oder nur<br />
noch zwei Personen zur Wahl stehen, die beide die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinigen. Im Falle<br />
dieser weiteren Abstimmungen (nicht aber der zweiten freien Abstimmung), findet die Abstimmung in jeder<br />
Wahlrunde zwischen den Kandidaten der vorhergehenden Wahlrunde unter Ausschluss der Person, die in<br />
dieser vorhergehenden Wahlrunde die geringste Anzahl an Stimmen auf sich vereinen konnte, statt. Hat in<br />
der vorhergehenden Wahlrunde mehr als eine Person die geringste Stimmenanzahl erhalten, so wird die<br />
Person, die in der nächsten Wahlrunde nicht mehr antreten darf, per Losentscheid bestimmt. Kommt es bei<br />
einer Wahl zwischen zwei Personen zu Stimmengleichheit, so wird die Entscheidung über den Wahlgewinner<br />
per Losentscheid getroffen.<br />
32.4 Beschlüsse können auch per Handzeichen gefasst werden, sofern keine der zur Hauptversammlung<br />
erschienenen oder vertretenen stimmberechtigten Personen widerspricht.<br />
32.5 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, vorzusehen, dass alle Stimmberechtigten ihr Stimmrecht entweder<br />
persönlich oder durch einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. In<br />
einem solchen Fall ist es erforderlich, dass die stimmberechtigte Person über das elektronische Kommunikationsmittel<br />
identifiziert werden und die Verhandlungen auf der Hauptversammlung direkt zur<br />
Kenntnis nehmen kann. Der Verwaltungsrat kann die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel an<br />
Bedingungen knüpfen, die dann bei der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gegeben und auf der<br />
Website der Gesellschaft veröffentlicht werden.<br />
32.6 Eine Entscheidung des Versammlungsleiters im Hinblick auf das Ergebnis einer Abstimmung ist endgültig<br />
und abschließend. Wird jedoch unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung ihre Richtigkeit angefochten,<br />
so findet eine neue Abstimmung statt, sofern entweder die Mehrheit der zur Hauptversammlung<br />
erschienenen oder vertretenen stimmberechtigten Personen oder – wenn die ursprüngliche Abstimmung<br />
nicht namentlich oder Schriftlich erfolgte – eine der zur Hauptversammlung erschienenen oder vertretenen<br />
stimmberechtigten Personen dies verlangt. Die Rechtsfolgen der ursprünglichen Abstimmung werden durch<br />
die neue Abstimmung null und nichtig.<br />
33 Versammlungen der Vorzugsaktionäre<br />
33.1 Versammlungen der Vorzugsaktionäre finden so oft statt, wie ein Beschluss eben dieser Versammlung<br />
erforderlich ist und so häufig, wie dies der Verwaltungsrat oder ein oder mehrere Vorzugsaktionäre für<br />
wünschenswert halten.<br />
33.2 Die Bestimmungen der Artikel 25 bis 32 finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass (i) die<br />
Versammlung spätestens am achten (8.) Tag vor der Versammlung einberufen wird, (ii) abweichend von den<br />
Bestimmungen des Artikels 29, die Versammlung der Vorzugsaktionäre einen eigenen Versammlungsleiter<br />
bestellt und (iii) die Einberufung mittels einer Einladung zur Versammlung erfolgt, die an die Adressen der<br />
Vorzugsaktionäre geschickt wird, die im Aktienregister angegeben sind oder, soweit ein Vorzugsaktionär<br />
dem zustimmt, er durch eine lesbare, im Wege elektronischer Kommunikation gesendete Nachricht an die<br />
zu diesem Zweck von dem Vorzugsaktionär der Gesellschaft übermittelte Adresse eingeladen wird.<br />
KAPITEL XI<br />
BESCHRÄNKUNGEN VON STIMMRECHTEN UND EIGENTUM<br />
34 Stimmrechtsbeschränkung<br />
34.1 Unbeschadet anderer Bestimmungen in dieser Satzung und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende<br />
Person allen Stimmabgabeverpflichtungen für Aktionäre in vollem Umfang nachgekommen ist, (1) ist keine<br />
Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen zu einem Nachweisstichtag für die<br />
Ermittlung von Aktionären mit Stimmrecht bei Abstimmungen berechtigt, ihr Stimmrecht auszuüben oder<br />
die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Aktien zu veranlassen, deren Wirtschaftlicher Eigentümer die<br />
G-96
Person oder ihr Nahe stehende Personen sind, und zwar weder persönlich noch durch Stimmrechtsvollmacht<br />
noch durch Stimmabsprache oder anderweitige Übereinkunft, soweit als die betreffenden Aktien ihren bzw.<br />
ihre Inhaber berechtigen, mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte auszuüben, die bei einer<br />
Abstimmung ausgeübt werden können, ohne dass dieser Artikel 34 Anwendung findet (diese Schwelle wird<br />
im Folgenden als ,,Stimmrechtsbeschränkung“ bezeichnet), und die Gesellschaft lässt diejenigen abgegebenen<br />
Stimmen unberücksichtigt, bei denen die Überschreitung der Stimmrechtsbeschränkung unterstellt<br />
wird; und (2) falls eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Partei einer<br />
Vereinbarung, eines Plans oder einer anderweitigen Übereinkunft ist, die bzw. der sich auf Aktien bezieht,<br />
die ihrem Inhaber das Recht verleihen, allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen mit anderen<br />
Personen bei einer Abstimmung unter Umständen abzustimmen, die dazu führen würden, dass bei einer<br />
Abstimmung keine Stimmabgabe für Aktien erfolgt, die Gegenstand solcher Vereinbarungen, Pläne oder<br />
anderweitigen Übereinkünfte sind, oder dass eine diesbezügliche Stimmrechtsvollmacht zurückgehalten<br />
wird, soweit diese Vereinbarungen, Pläne oder anderweitigen Übereinkünfte bewirken würden, dass eine<br />
Person ohne Anwendung dieses Artikels 34 allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen in der<br />
Lage wäre, ihr Stimmrecht auszuüben, über ein Stimmrecht zu verfügen oder die Ausübung der Stimmrechte<br />
in Bezug auf Aktien zu veranlassen, die ihren bzw. ihre Inhaber berechtigen, Stimmrechte auszuüben,<br />
die mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte ausmachen, die bei einer Abstimmung<br />
ausgeübt werden können (unter der Annahme, dass alle Aktien, die Gegenstand solcher Vereinbarungen,<br />
Pläne oder anderweitigen Übereinkünfte sind, ihren bzw. ihre Inhaber nicht berechtigen, Stimmrechte bei<br />
der betreffenden Abstimmung auszuüben) (die ,,Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung“), so ist die<br />
Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen nicht berechtigt, ihr Stimmrecht auszuüben<br />
oder die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Aktien zu veranlassen, deren Wirtschaftlicher Eigentümer<br />
die Person, allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen, ist, und zwar weder persönlich noch<br />
durch Stimmrechtsvollmacht noch durch Stimmabsprache oder anderweitige Übereinkunft, insoweit als die<br />
betreffenden Aktien insgesamt eine höheren Anteil als die Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung<br />
vertreten, und die Gesellschaft lässt diejenigen abgegebenen Stimmen unberücksichtigt, bei denen die<br />
Überschreitung der Neu berechneten Stimmrechtsbeschränkung unterstellt wird.<br />
34.2 Die Stimmrechtsbeschränkung bzw. die Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung gelten für jede Person<br />
bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Person jeder der folgenden Verpflichtungen (zusammen als die<br />
,,Stimmabgabeverpflichtungen für Aktionäre“ bezeichnet) in vollem Umfang nachgekommen ist:<br />
(a) die Person hat dem Verwaltungsrat mindestens fünfundvierzig (45) Tage (wobei der Zeitraum auch<br />
kürzer sein kann, sofern der Verwaltungsrat einem kürzeren Zeitraum ausdrücklich zugestimmt hat)<br />
vor der Stimmabgabe schriftlich ihre Absicht angezeigt, entweder allein oder gemeinsam mit ihr<br />
Nahe stehenden Personen in Bezug auf Aktien, deren Wirtschaftlicher Eigentümer die Person oder ihr<br />
Nahe stehende Personen sind, selbst oder durch Stimmrechtsvollmacht oder Stimmabsprache oder<br />
anderweitige Übereinkunft unter Überschreitung der Stimmrechtsbeschränkung bzw. der Neu<br />
berechneten Stimmrechtsbeschränkung Stimmen abzugeben oder die Stimmabgabe zu veranlassen;<br />
und<br />
(b) die Person hat eine Schriftliche Bestätigung des Verwaltungsrats erhalten, aus der hervorgeht, dass<br />
(i) der Verwaltungsrat beschlossen hat, diese Stimmabgabe ausdrücklich zu gestatten, (ii) der<br />
Beschluss bei der SEC eingereicht, von dieser gemäß Section 19(b) des Exchange Act genehmigt<br />
und wirksam wurde und (iii) der Beschluss bei jeder Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht und,<br />
soweit erforderlich, genehmigt wurde, die diesbezüglich zuständig und ermächtigt ist.<br />
34.3 Vorbehaltlich seiner Pflichten nach geltendem Recht darf der Verwaltungsrat keine Beschlüsse gemäß<br />
Artikel 34.2 fassen, es sei denn, der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass:<br />
(a) die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der Vereinbarung, des Plans oder der<br />
anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage, durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr<br />
Nahe stehenden Personen (i) die Fähigkeit jeder In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />
der Gesellschaft, der NYSE Group (sofern und soweit die NYSE Group als selbstständiges<br />
Unternehmen fortbesteht) oder der ISE <strong>Holding</strong>s (sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s als selbstständiges<br />
Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten gemäß<br />
Exchange Act und den zugehörigen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, (ii) die Fähigkeit jeder<br />
European Market Subsidiary, der Gesellschaft oder der Euronext (sofern und soweit die Euronext als<br />
selbstständiges Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten<br />
gemäß den Europäischen Börsenvorschriften zu erfüllen und (iii) ansonsten im besten Interesse<br />
G-97
(w) der Gesellschaft, (x) ihrer Aktionäre, (y) der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
und (z) der European Market Subsidiaries liegt;<br />
(b) die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der Vereinbarung, des Plans oder der<br />
anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage, durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr<br />
Nahe stehenden Personen die Fähigkeit (i) der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act oder (ii) die<br />
Fähigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörde zur Durchsetzung Europäischer Börsenvorschriften<br />
nicht beeinträchtigt;<br />
(c) im Falle eines Beschlusses, die Ausübung von Stimmrechten zu gestatten, die mehr als zwanzig<br />
Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte ausmachen, die bei einer Abstimmung ausgeübt werden<br />
können, (i) weder die betreffende Person noch eine ihre Nahe stehende Person (x) gemäß den<br />
gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der Eignung unterliegt (wie in Section 3(a)(39) des<br />
Exchange Act definiert) (Personen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der<br />
Eignung unterliegen, werden in dieser Satzung als ,,Ausgeschlossene US-Person“ bezeichnet) oder<br />
(y) nach Testerstellung der Europäischen Aufsichtsbehörden die Gesetze und Vorschriften verletzt,<br />
die gemäß der EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente verabschiedet wurden, welche für<br />
jede European Markt Subsidiary gelten und nach deren Maßgabe diese Person zu fairem, redlichem<br />
und professionellen Handeln verpflichtet ist (Personen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden in<br />
dieser Satzung als ,,Ausgeschlossene europäische Person“ bezeichnet) (ii) es sich weder bei dieser<br />
Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange wie die Gesellschaft unmittelbar oder<br />
mittelbar NYSE Arca oder NYSE Arca Equities oder eine Einrichtung der NYSE Arca kontrolliert,<br />
um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung (ETP Holder) (wie in der Börsenordnung für NYSE<br />
Arca Equities der NYSE Arca in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) der NYSE Arca Equities<br />
handelt (Personen, bei denen es sich um einem Inhaber einer Aktienhandelszulassung Nahe stehende<br />
Personen handelt, gelten im Folgenden für die Zwecke dieser Satzung ebenfalls als ,,Inhaber einer<br />
Aktienhandelszulassung“, soweit der Kontext dies verlangt) oder um einen Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />
(OTP Holder) oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP<br />
Firm) (jeweils wie in der Börsenordnung der NYSE Arca in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert)<br />
der NYSE Arca handelt (Personen, bei denen es sich um einem Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />
oder einem Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung Nahe stehende Personen<br />
handelt, gelten im Folgenden für die Zwecke dieser Satzung ebenfalls als ,,Inhaber einer Optionshandelszulassung“<br />
bzw. ,,Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung“, soweit der Kontext dies<br />
verlangt), (iii) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen,<br />
solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC oder NYSE<br />
Market, Inc. kontrolliert, um ein ,,Mitglied“ oder eine ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung<br />
der New York Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) handelt<br />
(Personen, bei denen es sich um einem Mitglied oder einer Mitgliedsorganisation Nahe stehende<br />
Personen handelt, gelten im Folgenden für die Zwecke dieser Satzung ebenfalls als ,,NYSE-Mitglied“,<br />
soweit der Kontext dies verlangt), (iv) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr<br />
Nahe stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die NYSE Amex LLC<br />
(oder deren Nachfolger) kontrolliert, um ein ,,Mitglied“, wie in Sections 3(a)(3)(A)(i), 3(a)(3)(A)(ii),<br />
3(a)(3)(A)(iii) und 3(a)(3)(A)(iv) des Exchange Act definiert, der NYSE Amex LLC (oder ihres<br />
Nachfolgers) (ein Amex-Mitglied) handelt, (v) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr<br />
Nahe stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar ISE kontrolliert, um<br />
ein ,,Mitglied“ (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in Section 3(a)(3)(A) des Exchange Act)<br />
der ISE (ein ,,ISE-Mitglied“) handelt, (vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe<br />
stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGA kontrolliert, um ein<br />
,,Mitglied“ von EDGA (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in dem Regelwerk von EDGA)<br />
(ein ,,EDGA-Mitglied“) handelt, und (vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe<br />
stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGX kontrolliert, um ein<br />
,,Mitglied“ von EDGX (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in dem Regelwerk von EDGX)<br />
(ein ,,EDGX-Mitglied“) handelt (jede Person, bei der es sich um eine Nahe stehende Person eines<br />
NYSE-Mitglieds, Amex-Mitglieds, ISE-Mitglieds, EDGA-Mitglieds oder EDGX-Mitglieds handelt,<br />
gilt im Folgenden für die Zwecke der Satzung ebenfalls als NYSE-Mitglied, Amex-Mitglied,<br />
ISE-Mitglied, EDGA-Mitglied bzw. EDGX-Mitglied, soweit der Kontext dies verlangt); und<br />
(d) im Falle eines Beschlusses, den Abschluss einer Vereinbarung, eines Plans oder einer anderweitigen<br />
Übereinkunft unter Umständen zu gestatten, die dazu führen würden, dass bei einer Abstimmung<br />
keine Stimmabgabe für Aktien erfolgt, die Gegenstand solcher Vereinbarungen, Pläne oder<br />
G-98
anderweitigen Übereinkünfte sind, oder dass eine diesbezügliche Stimmrechtsvollmacht zurückgehalten<br />
wird, soweit diese Vereinbarungen, Pläne oder anderweitigen Übereinkünfte bewirken<br />
würden, dass eine Person ohne Anwendung dieses Artikels 34 Person allein oder gemeinsam mit ihr<br />
Nahe stehenden Personen in der Lage wäre, ihr Stimmrecht auszuüben, über ein Stimmrecht zu<br />
verfügen oder die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Aktien zu veranlassen, die ihren bzw. ihre<br />
Inhaber berechtigen, Stimmrechte auszuüben, die mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher<br />
Stimmrechte ausmachen, die bei der betreffenden Abstimmung ausgeübt werden können (unter<br />
der Annahme, dass alle Aktien, die Gegenstand solcher Vereinbarungen, Pläne oder anderweitigen<br />
Übereinkünfte sind, ihren bzw. ihre Inhaber nicht berechtigen, Stimmrechte bei der betreffenden<br />
Abstimmung auszuüben), (i) es sich weder bei der betreffenden Person noch einer der ihr Nahe<br />
stehenden Personen um (x) eine Ausgeschlossene US-Person oder um (y) eine Ausgeschlossene<br />
europäische Person handelt, (ii) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden<br />
Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar NYSE Arca oder NYSE Arca Equities<br />
oder eine Einrichtung der NYSE Arca kontrolliert, um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung,<br />
einen Inhaber einer Optionshandelszulassung oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung<br />
handelt, (iii) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden<br />
Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC<br />
oder NYSE Market, Inc., kontrolliert, um ein NYSE-Mitglied handelt, (iv) es sich weder bei dieser<br />
Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder<br />
mittelbar die NYSE Amex LLC kontrolliert, im Hinblick auf die NYSE Amex LLC um ein<br />
Amex-Mitglied handelt, (v) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden<br />
Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar ISE kontrolliert, um ein ISE-Mitglied<br />
handelt, (vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange<br />
die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGA kontrolliert, um ein EDGA-Mitglied handelt, und<br />
(vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGX kontrolliert, um ein EDGX-Mitglied handelt.<br />
34.4 Bei diesen Feststellungen hat der Verwaltungsrat das Recht, dieser Person und ihr Nahe stehenden Personen,<br />
in deren Eigentum sich Aktien befinden, die den oder die Inhaber der Aktien zur Stimmabgabe berechtigen,<br />
Bedingungen und Beschränkungen aufzuerlegen, die der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen<br />
im Hinblick auf die Förderung der Ziele (i) des Exchange Act, (ii) der Europäischen Börsenvorschriften und<br />
(iii) der Unternehmensführung der Gesellschaft für erforderlich, angemessen oder wünschenswert hält.<br />
34.5 Sofern und soweit Aktien, deren Wirtschaftlicher Eigentümer eine Person oder ihr Nahe stehende Personen<br />
sind, den Aufzeichnungen gemäß von einer anderen Person gehalten werden, wird dieser Artikel 34 ebenso<br />
auf den betreffenden eingetragenen Inhaber angewendet, indem die Stimmrechte, die dieser eingetragene<br />
Inhaber ausüben darf, in einer Weise beschränkt werden, dass die für die betreffende Person und ihr Nahe<br />
stehende Personen geltende Stimmrechtsbeschränkung und Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung<br />
eingehalten werden.<br />
34.6 Dieser Artikel 34 gilt nicht (i) für das Ersuchen um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines<br />
Aktionärs durch oder im Namen der Gesellschaft oder durch einen im Namen der Gesellschaft tätigen<br />
Officer oder einen im Namen der Gesellschaft tätigen Direktor der Gesellschaft oder (ii) für das Ersuchen<br />
um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Aktionärs durch einen anderen Aktionär gemäß<br />
Regulation 14A zum Exchange Act (mit Ausnahme eines Ersuchens um Stimmrechtsvollmachten gemäß<br />
Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange Act, für die dieser Artikel 34 gilt).<br />
34.7 Für die Zwecke dieses Artikels 34 wird keine Person behandelt, als habe sie eine Vereinbarung, einen Plan<br />
oder eine anderweitige Übereinkunft über ein gemeinsames Handeln in Bezug auf Aktien, lediglich weil<br />
diese Person oder eine ihr Nahe stehende Person über die Befugnis zur Stimmrechtsausübung für die Aktien<br />
oder die Weisungsbefugnis hinsichtlich dieses Stimmrechts (mit-)verfügt und dieser Umstand zurückgeht<br />
auf (i) das Ersuchen um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Aktionärs durch oder im Namen der<br />
Gesellschaft oder durch einen im Namen der Gesellschaft tätigen Officer oder einen im Namen der<br />
Gesellschaft tätigen Direktor der Gesellschaft oder (ii) das Ersuchen um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht<br />
eines Aktionärs durch einen anderen Aktionär gemäß Regulation 14A zum Exchange Act (mit<br />
Ausnahme eines Ersuchens um Stimmrechtsvollmachten gemäß Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange Act, für<br />
die dieser Artikel 34 gilt), außer soweit diese Befugnis (oder die diesbezüglichen Übereinkünfte) jeweils<br />
berichtspflichtig ist gemäß Item 6 von Schedule 13D zum Exchange Act (oder einer ähnlichen Vorschrift<br />
eines vergleichbaren Berichts oder eines Nachfolge-Berichts).<br />
G-99
34.8 In dieser Satzung bezeichnet der Begriff ,,Nahe stehende Personen“ in Bezug auf eine Person:<br />
(a) jedes ,,verbundene Unternehmen“ einer solchen Person (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs<br />
in Rule 12b-2 zum Exchange Act);<br />
(b) jede andere Person oder Personen, mit der bzw. denen die erste Person (Schriftlich oder anderweitig)<br />
eine Vereinbarung, Übereinkunft oder Absprache getroffen hat, im Hinblick auf den Erwerb, die<br />
Ausübung des Stimmrechts, die Inhaberschaft an oder die Veräußerung von Aktien gemeinsam zu<br />
handeln;<br />
(c) soweit es sich bei einer Person um eine Gesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder um einen<br />
ähnlichen Rechtsträger handelt, jeden Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act<br />
definiert) oder Director einer solchen Person und, soweit es sich bei einer Person um eine Personengesellschaft<br />
oder eine haftungsbeschränkte Gesellschaft handelt, jede unbeschränkt haftende<br />
Person, jeden geschäftsführenden Gesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Person, je nach<br />
Sachlage;<br />
(d) soweit es sich bei einer Person um eine ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung der New<br />
York Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) handelt, jedes NYSE-Mitglied,<br />
das mit dieser Person assoziiert ist (festgestellt unter Verwendung der Definition einer ,,Person, die<br />
mit einem Mitglied assoziiert ist“, in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />
(e) soweit es sich bei einer Person um ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung handelt,<br />
jeden Inhaber einer Optionshandelszulassung, der mit dieser Person assoziiert ist (festgestellt unter<br />
Verwendung der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“, in Section 3(a)(21)<br />
des Exchange Act);<br />
(f) soweit es sich bei einer Person um eine natürliche Person handelt, jeden Angehörigen oder Ehegatten<br />
dieser natürlichen Person oder jeden Angehörigen eines Ehegatten, der entweder im gemeinsamen<br />
Haushalt mit der natürlichen Person lebt oder bei dem es sich um einen Direktor oder einen Officer<br />
der Gesellschaft, ihrer Mutter- oder einer ihrer Tochtergesellschaften handelt;<br />
(g) soweit es sich bei einer Person um einen Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act<br />
definiert) oder um einen Director einer Gesellschaft, einer Kapitalgesellschaft oder eines ähnlichen<br />
Rechtsträgers handelt, diese Gesellschaft, Kapitalgesellschaft bzw. dieser ähnliche Rechtsträger;<br />
(h) soweit es sich bei einer Person um eine unbeschränkt haftende Person, ein geschäftsführendes<br />
Mitglied oder einen Geschäftsführer einer Personengesellschaft oder einer haftungsbeschränkten<br />
Gesellschaft handelt, diese Personengesellschaft oder haftungsbeschränkte Gesellschaft, je nach<br />
Sachlage;<br />
(i) soweit es sich bei einer Person um ein NYSE-Mitglied handelt, die ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in<br />
der Börsenordnung der New York Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert),<br />
mit der die Person assoziiert ist (festgestellt unter Verwendung der Definition einer ,,Person, die mit<br />
einem Mitglied assoziiert ist“, in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />
(j) soweit es sich bei einer Person um einen Inhaber einen Optionshandelszulassung handelt, das<br />
Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung, mit dem diese Person assoziiert ist (festgestellt<br />
unter Verwendung der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“, in Section<br />
3(a)(21) des Exchange Act);<br />
(k) soweit es sich bei einer Person um ein ISE-Mitglied handelt, jeder Broker oder Händler, mit dem diese<br />
Person assoziiert ist;<br />
(l) soweit es sich bei einer Person um ein EDGA-Mitglied handelt, die ,,mit einem Mitglied assoziierte<br />
Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der EDGA<br />
Exchange, Inc. definiert), und<br />
(m) soweit es sich bei einer Person um ein EDGX-Mitglied handelt, die ,,mit einem Mitglied assoziierte<br />
Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der EDGX<br />
Exchange, Inc. definiert).<br />
34.9 In dieser Satzung hat der Begriff ,,Wirtschaftlicher Eigentümer“, einschließlich aller abgeleiteten und<br />
ähnlichen Begriffe, die Bedeutung, die in Rules 13d-3 und 13d-5 zum Exchange Act angegeben wird.<br />
G-100
35 Beschränkung der Eigentumskonzentration<br />
35.1 Außer soweit in diesem Artikel 35 etwas anderes vorgesehen ist, muss jede Person, die allein oder<br />
gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien ist, die den bzw. die<br />
Inhaber berechtigen, Stimmrechte in Höhe von über vierzig Prozent (40 %) sämtlicher Stimmen auszuüben,<br />
die bei einer Abstimmung abgegeben werden können (oder, falls es sich bei der Person, allein oder<br />
gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen, um ein NYSE-Mitglied, ein Amex-Mitglied, einen Inhaber<br />
einer Aktienhandelszulassung von NYSE Arca Equities oder einen Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />
oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung von NYSE Arca, ein ISE-Mitglied, ein EDGA-<br />
Mitglied oder ein EDGX-Mitglied handelt, zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmen, die bei einer<br />
Abstimmung abgegeben werden können) (die ,,Konzentrationsbeschränkung“), Aktien gemäß diesem<br />
Artikel 35 zum Verkauf anbieten und diese übertragen.<br />
35.2 Die Konzentrationsbeschränkung gilt für jede Person bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Person jeder der<br />
folgenden Verpflichtungen (zusammen als die ,,Konzentrationsverpflichtungen für Aktionäre“ bezeichnet)<br />
in vollem Umfang nachgekommen ist:<br />
(a) die Person hat dem Verwaltungsrat mindestens fünfundvierzig (45) Tage (wobei der Zeitraum auch<br />
kürzer sein kann, sofern der Verwaltungsrat dem ausdrücklich zugestimmt hat) vor dem Erwerb von<br />
Aktien, der dazu führen würde, dass diese Person (allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden<br />
Personen) die Konzentrationsbeschränkung überschreitet, Schriftlich ihre Absicht angezeigt, eine<br />
solche Inhaberschaft an Aktien zu erwerben; und<br />
(b) die Person hat eine Schriftliche Bestätigung des Verwaltungsrats erhalten, aus der hervorgeht, dass<br />
(i) der Verwaltungsrat beschlossen hat, diese Inhaberschaft an Aktien ausdrücklich zu gestatten,<br />
(ii) der Beschluss bei der SEC eingereicht, gemäß Section 19(b) des Exchange Act genehmigt und<br />
wirksam wurde und (iii) der Beschluss bei jeder Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht und,<br />
soweit erforderlich, genehmigt wurde, die diesbezüglich zuständig und ermächtigt ist.<br />
35.3 Vorbehaltlich seiner Pflichten nach geltendem Recht darf der Verwaltungsrat keine Beschlüsse gemäß<br />
Artikel 35.2(b) fassen, es sei denn, der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass:<br />
(a) dieser Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe<br />
stehenden Personen (i) die Fähigkeit jeder In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />
der Gesellschaft, der NYSE Group (sofern und soweit die NYSE Group als selbstständiges<br />
Unternehmen fortbesteht) oder der ISE <strong>Holding</strong>s (sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s als selbstständiges<br />
Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Aufgaben gemäß Exchange<br />
Act und den zugehörigen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, (ii) die Fähigkeit jeder European<br />
Market Subsidiary, der Gesellschaft oder der Euronext (sofern und soweit die Euronext als selbstständiges<br />
Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten gemäß<br />
den Europäischen Börsenvorschriften zu erfüllen und (iii) ansonsten im besten Interesse (w) der<br />
Gesellschaft, (x) ihrer Aktionäre, (y) der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />
und (z) der European Market Subsidiaries liegt;<br />
(b) dieser Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe<br />
stehenden Personen die Fähigkeit (i) der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act oder (ii) die<br />
Fähigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörde zur Durchsetzung Europäischer Börsenvorschriften<br />
nicht beeinträchtigt. Bei diesen Feststellungen hat der Verwaltungsrat das Recht, dieser Person und<br />
ihr Nahe stehenden Personen, in deren Eigentum sich Aktien befinden, die den oder die Inhaber der<br />
Aktien zur Stimmabgabe bei Abstimmungen berechtigen, Bedingungen und Beschränkungen aufzuerlegen,<br />
die der Verwaltungsrat nach alleinigem Ermessen im Hinblick auf die Förderung der Ziele<br />
(x) des Exchange Act, (y) der Europäischen Börsenvorschriften und (z) der Unternehmensführung der<br />
Gesellschaft für erforderlich, angemessen oder wünschenswert hält;<br />
(c) es sich weder bei der betreffenden Person noch einer der ihr Nahe stehenden Personen um (i) eine<br />
Ausgeschlossene US-Person oder (ii) eine Ausgeschlossene europäische Person handelt;<br />
(d) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar NYSE Arca oder NYSE Arca Equities oder eine Einrichtung<br />
der NYSE Arca kontrolliert, um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung, einen Inhaber einer<br />
Optionshandelszulassung oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung handelt;<br />
G-101
(e) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC oder NYSE Market, Inc.,<br />
kontrolliert, um ein NYSE-Mitglied handelt;<br />
(f) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die NYSE Amex LLC kontrolliert, um ein Amex-Mitglied<br />
handelt;<br />
(g) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar ISE kontrolliert, um ein ISE-Mitglied handelt;<br />
(h) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGA kontrolliert, um ein EDGA-Mitglied handelt; und<br />
(i) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGX kontrolliert, um ein EDGX-Mitglied handelt.<br />
35.4 Falls eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer von<br />
Aktien ist, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung über die Grenzen der<br />
Konzentrationsbeschränkung hinaus auszuüben, und sofern nicht die in Artikel 35.2 angegebenen Bedingungen<br />
erfüllt sind, müssen diese Person und die ihr Nahe stehenden Personen, bei denen es sich um<br />
Aktionäre handelt, diejenige Anzahl von Aktien zum Verkauf anbieten und übertragen, die erforderlich ist,<br />
damit die betreffende Person gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer<br />
Zahl von Aktien ist, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung auszuüben,<br />
die insgesamt innerhalb der Grenzen der Konzentrationsbeschränkung liegen. Die betreffende Person kann<br />
die betreffenden Aktien an jeder Börse, an der die Aktien notiert werden, oder nach ihrer Wahl auf andere<br />
Weise verkaufen und übertragen.<br />
35.5 Jede Person, die gemäß Artikel 35.4 verpflichtet ist, Aktien zum Verkauf anzubieten and zu verkaufen und<br />
die innerhalb von zwei Wochen nach Entstehung dieser Verpflichtung beantragt, dass der Wert der<br />
relevanten Aktien durch einen unabhängigen Prüfer bestimmt wird, (i) wird verpflichtet, die betreffenden<br />
Aktien an einer Börse, an der die Aktien notiert sind, zu verkaufen, und (ii) der Wert dieser Aktien wird von<br />
einem unabhängigen Prüfer bestimmt, der von dieser Person und der Gesellschaft gemeinschaftlich zu<br />
ernennen ist. Einigen sich diese Person und die Gesellschaft nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen<br />
nach Antrag der Person auf Ernennung eines unabhängigen Prüfers, kann jede der Parteien das Kantongericht<br />
(sector kanton van de rechtbank) in Amsterdam um Ernennung eines unabhängigen Prüfers ersuchen.<br />
Für die Zwecke dieser Bestimmung ist es ausreichend, wenn der unabhängige Prüfer bestimmt, dass der<br />
Wert der von dieser Person zum Verkauf angebotenen und übertragenen (bzw. zu übertragenden) Aktien<br />
dem Preis entspricht, den diese Person an einer Börse, an der die Aktien notiert werden, für die Aktien<br />
erhalten hat (bzw. erhalten kann). Die im Zusammenhang mit der Ernennung und/oder der Vergütung des<br />
unabhängigen Prüfers entstehenden Kosten trägt die Person, die verpflichtet ist, die Aktien gemäß Artikel<br />
35.4 zum Kauf anzubieten und zu übertragen.<br />
35.6 Soweit eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer<br />
von Aktien ist, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung über die Grenzen<br />
der Konzentrationsbeschränkung hinaus auszuüben, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende<br />
Person allen Konzentrationsverpflichtungen für Aktionäre in vollem Umfang nachgekommen ist, ist diese<br />
Person nicht berechtigt, die Rechte zur Stimmabgabe, zur Teilnahme an Hauptversammlungen und zum<br />
Bezug von Dividenden oder anderen Ausschüttungen, die mit den über die Grenzen der Konzentrationsbeschränkung<br />
hinaus im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Aktien verbunden sind, auszuüben, und<br />
diese Rechte werden solange ausgesetzt, wie die Konzentrationsbeschränkung nicht eingehalten wird.<br />
35.7 Sofern und soweit es eine Person versäumt, ihren Pflichten gemäß Artikel 35.4 innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Entstehung dieser Pflichten nachzukommen, wird die Gesellschaft unwiderruflich bevollmächtigt, die<br />
Einhaltung dieser Pflichten im Namen dieser Person herbeizuführen.<br />
35.8 Dieser Artikel 35 steht der Abwicklung von Geschäften, die über die Einrichtungen der New York Stock<br />
Exchange LLC oder der Deutsche Börse abgeschlossen wurden, nicht entgegen; falls eine Übertragung oder<br />
anderweitige Transaktion jedoch dazu führt, dass eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden<br />
Personen Wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien wird, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte<br />
bei einer Abstimmung über die Grenzen der Konzentrationsbeschränkung hinaus auszuüben, so sind diese<br />
Person und die ihr Nahe stehenden Personen, bei denen es sich um Aktionäre handelt, verpflichtet, Aktien<br />
nach Maßgabe von Artikel 35.4 zum Verkauf anzubieten und zu übertragen.<br />
G-102
35.9 Der Verwaltungsrat ist berechtigt, von Personen und ihnen Nahe stehenden Personen, die nach der angemessenen<br />
Ansicht des Verwaltungsrats (i) der Stimmrechtsbeschränkung oder der Neu berechneten Stimmrechtsbeschränkung<br />
unterliegen, (ii) Wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien sind, die den bzw. die Inhaber<br />
berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung über die Grenzen der Konzentrationsbeschränkung hinaus<br />
auszuüben oder (iii) Wirtschaftlicher Eigentümer von insgesamt mindestens fünf Prozent (5 %) der jeweils<br />
ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Gesellschaft sind, die den bzw. die Inhaber berechtigen,<br />
Stimmrechte bei einer Abstimmung auszuüben, wobei diese Person, weder alleine noch zusammen mit den ihr<br />
Nahestehenden Personen, der Gesellschaft dieses Eigentum angezeigt hat, zu verlangen, der Gesellschaft auf<br />
Verlangen des Verwaltungsrats vollständige Informationen in Bezug auf sämtliche Aktien der Gesellschaft,<br />
deren Wirtschaftlicher Eigentümer diese Person und die ihr Nahestehenden Personen sind, sowie über jegliche<br />
sonstigen Tatsachen, die sich auf die Gültigkeit oder Wirksamkeit der Artikel 34 und 35 beziehen und über die<br />
von dieser Person und den ihr Nahestehenden Personen in angemessener Weise Aufklärung verlangt wird,<br />
vorzulegen. Auslegungen, Anmerkungen und Feststellungen, die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 34 und<br />
35 nach Treu und Glauben und auf Grundlage der Informationen sowie der Unterstützung, die zu diesem<br />
Zeitpunkt dafür im Rahmen des Angemessenen verfügbar sind, vorgenommen werden, sind bindend und<br />
endgültig für die Gesellschaft und ihre Direktoren, Officer und Aktionäre.<br />
KAPITEL XII<br />
SATZUNGSÄNDERUNGEN; FORMWECHSEL; GESETZLICHE VERSCHMELZUNG UND<br />
GESETZLICHE SPALTUNG; AUFLÖSUNG UND ABWICKLUNG<br />
36 Satzungsänderungen; Formwechsel<br />
36.1 Die Hauptversammlung kann diese Satzung durch einen mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefassten Beschluss ändern, wobei kein Quorum erfüllt werden muss und, ein solcher Beschluss<br />
nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden kann. Soll auf der Hauptversammlung ein Antrag<br />
zur Änderung dieser Satzung gestellt werden, so ist dies in der Einladung zur Hauptversammlung<br />
anzugeben und eine Abschrift des Antrags, einschließlich seines genauen Wortlauts, ist bis zur Beendigung<br />
der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft zu hinterlegen und dort zur Einsicht der Aktionäre<br />
auszulegen. Vom Datum der Auslegung bis zum Datum der Hauptversammlung ist Aktionären auf Antrag<br />
unentgeltlich eine Abschrift des Antrags zukommen zu lassen. Eine Änderung dieser Satzung ist notariell zu<br />
beurkunden.<br />
36.2 Solange die Gesellschaft eine In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft unmittelbar oder<br />
mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung dieser Satzung – unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer<br />
gesetzlichen Verschmelzung oder einer gesetzlichen Spaltung erfolgt – den Boards of Directors der In den<br />
Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften vorgelegt werden, bevor sie durch Ausfertigung einer<br />
notariellen Änderungsurkunde bezüglich der Satzung wirksam wird. Wenn einer oder alle Boards of<br />
Directors bestimmen, dass diese Änderung nach Section 19 des Exchange Act und den zugehörigen<br />
Bestimmungen bei der SEC eingereicht werden muss bzw. bei der SEC eingereicht und von dieser<br />
genehmigt werden muss, bevor sie wirksam werden kann, so wird diese Änderung erst mit der Einreichung<br />
bei der SEC oder mit der Einreichung und Genehmigung durch die SEC wirksam.<br />
36.3 Solange die Gesellschaft eine European Market Subsidiary unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine<br />
Änderung dieser Satzung – unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer gesetzlichen Verschmelzung oder einer<br />
gesetzlichen Spaltung erfolgt – den Boards of Directors der European Market Subsidiaries vorgelegt werden,<br />
bevor sie durch Ausfertigung einer notariellen Änderungsurkunde bezüglich der Satzung wirksam wird. Wenn<br />
einer oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung gemäß den Europäischen Börsenvorschriften<br />
bei einer Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht werden muss bzw. bei der Europäischen<br />
Aufsichtsbehörde eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie wirksam werden kann, so wird<br />
diese Änderung erst mit der Einreichung bei der jeweiligen Europäischen Aufsichtsbehörde oder mit der<br />
Einreichung und Genehmigung durch die jeweilige Europäische Aufsichtsbehörde wirksam.<br />
36.4 Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftsform ändern. Ein Wechsel der Gesellschaftsform bedarf eines von der<br />
Hauptversammlung mit einer Neunzehntelmehrheit der abgegebenen Stimmen verabschiedeten Formwechselbeschlusses,<br />
wobei kein Quorum erfüllt werden muss, und eines gemäß den Bestimmungen in Artikel 36.1 und<br />
36.2 gefassten Beschlusses zur Änderung dieser Satzung, wobei solche Beschlüsse nur auf Antrag des<br />
Verwaltungsrats verabschiedet werden können. Ein Formwechsel unterliegt außerdem den einschlägigen<br />
Bestimmungen von Buch 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches. Ein Formwechsel hat unter Wahrung<br />
der Identität des Rechtsträgers zu erfolgen.<br />
G-103
37 Gesetzliche Verschmelzung und gesetzliche Spaltung<br />
37.1 Die Gesellschaft kann eine gesetzliche Verschmelzung mit einem oder mehreren anderen Rechtsträgern<br />
vornehmen. Ein Verschmelzungsbeschluss kann nur auf Grundlage eines von den (geschäftsführenden)<br />
Organen der verschmelzenden Rechtsträger gestellten Verschmelzungsantrags verabschiedet werden. Innerhalb<br />
der Gesellschaft ist der Verschmelzungsbeschluss von der Hauptversammlung durch einen mit einer<br />
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss zu verabschieden, wobei kein Quorum zu<br />
erfüllen ist und ein solcher Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden kann. In den in<br />
§ 2:331 des niederländischen Zivilgesetzbuches angesprochenen Fällen kann ein Verschmelzungsbeschluss<br />
jedoch vom Verwaltungsrat verabschiedet werden.<br />
37.2 Die Gesellschaft kann an einer gesetzlichen Spaltung beteiligt sein. Der Begriff ,,Spaltung“ umfasst sowohl<br />
Aufspaltung als auch Abspaltung. Ein Spaltungsbeschluss kann nur auf Grundlage eines von den geschäftsführenden<br />
Organen der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger gestellten Spaltungsantrags verabschiedet<br />
werden. Innerhalb der Gesellschaft ist der Spaltungsbeschluss von der Hauptversammlung durch einen mit<br />
einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss zu verabschieden, wobei kein<br />
Quorum zu erfüllen ist und ein solcher Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden<br />
kann. In den in §§ 2:334 ff. des niederländischen Zivilgesetzbuches angesprochenen Fällen kann ein<br />
Spaltungsbeschluss jedoch vom Verwaltungsrat verabschiedet werden.<br />
37.3 Gesetzliche Verschmelzungen und gesetzliche Spaltungen unterliegen außerdem den einschlägigen Bestimmungen<br />
von Buch 2 Titel 7 des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />
38 Auflösung und Abwicklung<br />
38.1 Die Gesellschaft kann gemäß einem von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss aufgelöst werden, wobei kein Quorum zu erfüllen ist und<br />
ein solcher Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden kann. Soll auf der<br />
Hauptversammlung ein Antrag zur Auflösung der Gesellschaft gestellt werden, so ist dies in der Einladung<br />
zur Hauptversammlung anzugeben.<br />
38.2 Wird die Gesellschaft gemäß einem Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst, so wird der Group CEO<br />
der Abwickler des Vermögens der aufgelösten Gesellschaft, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt,<br />
eine oder mehrere andere Personen als Abwickler zu bestellen; den Nicht geschäftsführenden Direktoren<br />
obliegt die Aufsicht über die Abwicklung.<br />
38.3 Während der Abwicklung bleiben die Bestimmungen dieser Satzung soweit möglich in Kraft.<br />
38.4 Vom nach Zahlung der Schulden der aufgelösten Gesellschaft verbleibenden Saldo sind zuerst soweit<br />
möglich auf jede Vorzugsaktie die folgenden Zahlungen zu leisten:<br />
(a) ein Betrag in Höhe des Nennwerts einer Vorzugsaktie;<br />
(b) etwaige fehlende Vorzugsdividenden für Geschäftsjahre vor dem Geschäftsjahr, in dem eine solche<br />
Zahlung fällig gestellt wird; und<br />
(c) etwaige Vorzugsdividenden, die während des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung stattfindet,<br />
aufgelaufen sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden; diese sind für diesen Zweck für den Zeitraum zu<br />
berechnen, der am Tag der Fälligstellung einer solchen Zahlung endet.<br />
38.5 Der nach Anwendung von Artikel 38.4 verbleibende Saldo ist auf die Inhaber von Stammaktien proportional<br />
zum Gesamtnennwert der Stammaktien eines jeden Inhabers zu übertragen.<br />
38.6 Nach Beendigung der Abwicklung sind die Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Datenträger der<br />
aufgelösten Gesellschaft für den nach niederländischem Recht vorgeschriebenen Zeitraum von der von<br />
der Hauptversammlung dafür eingesetzten Person oder, in Ermangelung einer solchen Person, von der von<br />
den Abwicklern dafür eingesetzten Person zu verwahren.<br />
38.7 Darüber hinaus unterliegt die Abwicklung den einschlägigen Bestimmungen von Buch 2 Titel 1 des<br />
niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />
****<br />
G-104
Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco<br />
G-105
Linklaters LLP<br />
World Trade Centre Amsterdam<br />
Zuidplein 180<br />
1077 XV Amsterdam<br />
Telefon (+31) 20 799 6200<br />
Telefax (+31) 20 799 6300<br />
Datum [k] 2011<br />
[TopCo] N.V.<br />
GESCHÄFTSORDNUNG DES VERWALTUNGSRATS<br />
G-106
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung G-108<br />
2 Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Bestellung und Abberufung G-108<br />
3 Tätigkeiten und Aufgaben des Verwaltungsrats G-110<br />
4 Der Group Chairman G-111<br />
5 Der Group CEO G-113<br />
6 Der Deputy Group CEO G-114<br />
7 Der Group CFO und der Group General Counsel G-114<br />
8 Sitzungen des Verwaltungsrats G-115<br />
9 Beschlüsse des Verwaltungsrats G-116<br />
10 Interessenkonflikte G-116<br />
11 Informationen G-117<br />
12 Verwaltungsratsausschüsse G-117<br />
13 Beteiligungen und Wertpapiertransaktionen G-119<br />
14 Vertraulichkeit G-119<br />
15 Status der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats G-119<br />
16 Änderungen G-119<br />
G-107
1 Einleitung<br />
1.1 Diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats wird gemäß Artikel 17.6 der Satzung erlassen und<br />
gilt als Ergänzung und vorbehaltlich der in einschlägigen Gesetzen, Rechtsvorschriften und der<br />
Satzung enthaltenen Bestimmungen über den Verwaltungsrat und dessen sämtliche Mitglieder.<br />
Der Verwaltungsrat und dessen sämtliche Mitglieder beachten die Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats und halten sie ein; ferner tragen sie Sorge für deren Beachtung und Einhaltung<br />
durch andere.<br />
1.2 Diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats ist auf der Website der Gesellschaft abrufbar.<br />
1.3 Die Bedeutungen, die einigen in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats verwendeten<br />
großgeschriebenen Begriffen zugeschrieben werden, sind jeweils der als Anhang 1 beigefügten<br />
Definitionenliste zu entnehmen.<br />
2 Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Bestellung und Abberufung<br />
2.1 Alle Direktoren werden von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt, die mit der<br />
Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung oder der Wahl des jeweiligen Nachfolgers<br />
oder, falls früher, mit der Abberufung, dem sonstigen Ausscheiden oder Tod eines Direktors<br />
abläuft. Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird jeder Direktor (bzw. das<br />
entsprechende Ersatzmitglied nach Artikel 14.5 der Satzung) vom Verwaltungsrat für eine<br />
Wiederwahl in den Verwaltungsrat gemäß einer verbindlichen Nominierung bei jeder der<br />
Jahreshauptversammlungen in 2012, 2013 und 2014 nominiert; der Group Chairman und der<br />
Group CEO sind jedoch vom Verwaltungsrat nach Artikel 15.1 und 16.1 der Satzung gemäß<br />
einer verbindlichen Nominierung für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei den Jahreshauptversammlungen<br />
in 2012, 2013, 2014 und 2015 zu nominieren. Unbeschadet der vorstehenden<br />
Bestimmungen dieser Ziffer 2.1 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem<br />
Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private<br />
issuer) im Sinne von Rule 3b-4(c) im Rahmen des Securities Exchange Act der USA gilt (dieser<br />
Status wird als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis zum<br />
Ende der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft beibehalten wird, und (ii) die<br />
Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die mit der<br />
Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group Chairman und<br />
des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen<br />
oder Börsenzulassungsstandards bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden müssen, so<br />
werden die Direktoren an oder vor dem Closing-Termin von der Hauptversammlung für eine<br />
Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung in 2015<br />
abläuft; dies gilt mit der Maßgabe, dass der Group Chairman und der Group CEO an oder vor<br />
dem Closing-Termin für eine Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />
in 2016 abläuft.<br />
2.2 Bis zur Beendigung der in 2015 stattfindenden Jahreshauptversammlung (die ,,anfängliche<br />
Amtszeit des Verwaltungsrats“) besteht der Verwaltungsrat aus 17 (siebzehn) Mitgliedern und<br />
setzt sich wie folgt zusammen:<br />
2.2.1 1 (ein) geschäftsführender Direktor A, nämlich der Group CEO,<br />
2.2.2 1 (ein) Direktor B, nämlich der Group Chairman und<br />
2.2.3 15 (fünfzehn) nicht geschäftsführende Direktoren, bei denen es sich jeweils um sechs<br />
(6) nicht geschäftsführende Direktoren A und neun (9) nicht geschäftsführende<br />
Direktoren B handelt.<br />
2.3 Unmittelbar nach Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird die Zahl der<br />
Direktoren reduziert und der Verwaltungsrat besteht aus zwölf (12) Mitgliedern (die weder als<br />
Direktoren A noch als Direktoren B bezeichnet werden) und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
2.3.1 1 (ein) geschäftsführender Direktor, nämlich der Group CEO,<br />
2.3.2 1 (ein) Direktor, nämlich der Group Chairman und<br />
2.3.3 10 (zehn) nicht geschäftsführende Direktoren.<br />
G-108
2.4 Direktoren können nur natürliche Personen sein. Soweit es nach dem Recht der Niederlande<br />
zulässig ist, und vorbehaltlich der Bedingungen der Satzung und dieser Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats, und soweit nicht vor dem Closing-Termin ein Direktor als geschäftsführender<br />
Direktor oder als nicht geschäftsführender Direktor bestellt wird, bestimmt der Verwaltungsrat,<br />
welche Direktoren als geschäftsführende Direktoren und welche als nicht geschäftsführende<br />
Direktoren einzusetzen sind.<br />
2.5 Nach Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats ist die Zusammensetzung des<br />
Verwaltungsrats dergestalt, dass nicht auf ein bestimmtes Verhältnis von Mitgliedern, die<br />
entweder von Direktoren A oder Direktoren B empfohlen wurden oder ursprünglich als<br />
Direktoren A oder Direktoren B bestellt wurden, zu achten ist und dass die Internationalität<br />
des Verwaltungsrats gewährleistet ist. Etwaige Beschränkungen im Hinblick auf ein bestimmtes<br />
Verhältnis der Staatsangehörigkeiten von Direktoren würden dem Interesse an einer Zusammensetzung<br />
des Verwaltungsrats aus den besten Kandidaten, ohne Berücksichtigung der<br />
jeweiligen Staatsangehörigkeit, zuwiderlaufen und sind deshalb zu vermeiden.<br />
2.6 Die Direktoren werden von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft<br />
vertreten, oder — im Falle von Personen, die vom Verwaltungsrat für eine Bestellung zum<br />
Direktor nominiert wurden — mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Unbeschadet<br />
des Vorstehenden kann der Verwaltungsrat eine verbindliche Nominierung gemäß<br />
§ 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches zur Nominierung von Personen für eine<br />
Bestellung zu Direktoren bei der Hauptversammlung abgeben, und die Hauptversammlung<br />
bestellt im Falle einer solchen verbindlichen Nominierung Direktoren ausschließlich auf der<br />
Basis der verbindlichen Nominierungen; die Hauptversammlung kann jedoch durch Beschluss<br />
mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen<br />
Kapitals der Gesellschaft vertreten, beschließen, dass die im Rahmen einer verbindlichen<br />
Nominierung vorgeschlagenen Kandidaten nicht zu Direktoren bestellt werden,<br />
woraufhin der Verwaltungsrat berechtigt ist, für zu besetzende Verwaltungsratsitze eine neue<br />
verbindliche Nominierung für eine Bestellung zu Direktoren bei einer weiteren Hauptversammlung<br />
abzugeben. Ein Direktor kann bei Beachtung der Regelungen der vorstehenden Sätze<br />
erneut bestellt werden.<br />
2.7 Die Hauptversammlung kann jederzeit mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen,<br />
die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft vertreten, beschließen,<br />
das Amt eines Direktors ruhen zu lassen oder diesen abzuberufen. Falls nach niederländischem<br />
Recht zulässig, kann auch der Verwaltungsrat beschließen, das Amt eines Direktors ruhen zu<br />
lassen. Ein Amt kann insgesamt höchstens drei (3) Monate ruhen. Wurde am Ende dieses<br />
Zeitraums kein Beschluss über die Beendigung des Ruhens des Amtes gefasst, so endet das<br />
Ruhen.<br />
2.8 Im Falle der Abberufung, des sonstigen Ausscheidens oder des Todes eines Direktors vor<br />
Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats schlagen die Direktoren A dem<br />
Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten<br />
vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor A besetzt<br />
war, und die Direktoren B schlagen dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />
einen Ersatzkandidaten vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist,<br />
der zuvor mit einem Direktor B besetzt war. Wer in den Verwaltungsrat gewählt wird, um<br />
während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats einen Verwaltungsratssitz zu besetzen,<br />
der zuvor mit einem Direktor A bzw. einem Direktor B besetzt war, wird für die Zwecke von<br />
Ziffer 2.2 als Direktor A bzw. Direktor B bezeichnet, stellt aber für die Zwecke von Ziffer 12.5<br />
keinen Direktor A bzw. Direktor B dar (sondern hat einen nicht bezeichneten Status), es sei<br />
denn, bei der betreffenden Person handelt es sich um den Group Chairman oder den Group CEO<br />
oder diese Person wurde (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors A) von den<br />
Direktoren A bzw. (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors B) von den<br />
Direktoren B für die Neubesetzung eines Sitzes im betreffenden Verwaltungsratsausschuss<br />
vorgeschlagen.<br />
2.9 Im Falle der Abberufung, des sonstigen Ausscheidens oder des Todes des Group Chairman oder<br />
des Group CEO vor dem Ende der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der<br />
anfänglichen Amtszeit des Group CEO findet das Verfahren nach dieser Ziffer 2.9 entsprechend<br />
G-109
Anwendung mit der Maßgabe, dass der Vorschlag der Direktoren A bzw. der Direktoren B für<br />
den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und den Verwaltungsrat<br />
verbindlich ist, die dann den Vorgeschlagenen zur Bestellung für den Verwaltungsrat<br />
nominieren und ihn gleichzeitig mit seiner Bestellung durch die Hauptversammlung bis zur<br />
Beendigung der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der anfänglichen Amtszeit<br />
des Group CEO als Group Chairman bzw. Group CEO bestellen. Die besonderen Rechte,<br />
Befugnisse und Aufgaben des Group Chairman und des Group CEO aus der Satzung und dieser<br />
Geschäftsordnung des Verwaltungsrats werden auf ihre jeweiligen Nachfolger während der<br />
anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der anfänglichen Amtszeit des Group CEO<br />
übertragen.<br />
3 Tätigkeiten und Aufgaben des Verwaltungsrats<br />
3.1 Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Leitung der Gesellschaft und der [TopCo]-Gruppe<br />
insgesamt und hat die ihm kraft und im Rahmen der einschlägigen Gesetze der Niederlande und<br />
der Satzung verliehenen Befugnisse und Pflichten. Bei all seinen Geschäften lässt sich der<br />
Verwaltungsrat von den Interessen der [TopCo]-Gruppe insgesamt leiten, insbesondere aber<br />
nicht hierauf beschränkt von denen der Aktionäre. Der Verwaltungsrat trägt die endgültige<br />
Verantwortung für die Geschäftsführung, die Ausrichtung und das Ergebnis der Gesellschaft<br />
und der [TopCo]-Gruppe.<br />
3.2 Der Verwaltungsrat übernimmt die üblichen Verwaltungsratsfunktionen; dabei zählen zu den<br />
vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen der Satzung und dieser Geschäftsordnung<br />
des Verwaltungsrats laufend durch den Verwaltungsrat zu prüfenden und zu entscheidenden<br />
Punkten, ohne dass hierdurch der Funktionsbereich des Verwaltungsrats eingeschränkt würde,<br />
unter anderem die folgenden:<br />
3.2.1 Strategie der gesamten [TopCo]-Gruppe, der einzelnen Geschäftsbereiche sowie des<br />
Unternehmens, vorbehaltlich der Aufgaben und Befugnisse des Group Chairman<br />
während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman gemäß Ziffern 4.4.3 und<br />
4.4.4, der Aufgaben und Befugnisse des Group CEO während der anfänglichen<br />
Amtszeit des Group CEO gemäß Ziffer 5.3.3 sowie der Aufgaben des Ausschusses für<br />
Strategieangelegenheiten gemäß Ziffer 12.3.4,<br />
3.2.2 Vorschläge an die Hauptversammlung hinsichtlich der Bestellung und Abberufung<br />
von Mitgliedern des Verwaltungsrats,<br />
3.2.3 Bestellung, Abberufung und Genehmigung des Titels der Mitglieder des Verwaltungsrats<br />
und des Group CEO (in seiner Eigenschaft als Mitglied des Global<br />
Executive Committee),<br />
3.2.4 Bestellung und Abberufung des Group CEO und des Group Chairman nach Maßgabe<br />
der Artikel 15.1 bzw. 16.1 der Satzung,<br />
3.2.5 endgültige Genehmigung der Vorschläge des Personal- und Vergütungsausschusses<br />
bezüglich der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder,<br />
3.2.6 Geschäftsplan und Jahresbudget der Gesellschaft und Finanzierungsmaßnahmen,<br />
3.2.7 wesentliche strukturelle Änderungen, welche die in Artikel 17.5.4 der Satzung<br />
genannten Änderungen umfassen und<br />
3.2.8 wesensverändernde M&A-Transaktionen, welche die in Artikel 17.5.3 der Satzung<br />
genannten Transaktionen umfassen.<br />
3.3 Mindestens einmal jährlich soll der Verwaltungsrat Folgendes erörtern:<br />
3.3.1 Die Arbeitsweise des Verwaltungsrats, des Group Chairman und des Group CEO<br />
sowie der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die daraus zu ziehenden<br />
Schlussfolgerungen und<br />
3.3.2 die Risiken des Geschäfts und die vom Verwaltungsrat vorgenommene Bewertung<br />
der Struktur und des Betriebs der internen Risikomanagement- und Kontrollsysteme<br />
sowie bedeutende Änderungen an diesen.<br />
G-110
3.4 Ohne dass hierdurch der Funktionsbereich des Verwaltungsrats eingeschränkt würde, kann der<br />
Verwaltungsrat seine Befugnisse und Ermessensentscheidungen (einschließlich der Befugnis<br />
zur Weiterdelegierung) an die folgenden Personen bzw. Ausschüsse delegieren: (i) den Group<br />
Chairman und/oder den Group CEO sowie (ii) ggf. die Verwaltungsratsausschüsse, vorausgesetzt<br />
dass vor Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats, der anfänglichen<br />
Amtszeit des Group Chairman und der anfänglichen Amtszeit des Group CEO für jede derartige<br />
Delegierung einer Beschlussfassung mit einer Zustimmung von mehr als sechsundsechzig<br />
Prozent (66 %) der Gesamtzahl der Direktoren erforderlich ist; hiervon ausgenommen sind<br />
Delegierungen an den Group Chairman, den Group CEO und die Verwaltungsratsausschüsse,<br />
die im Rahmen der Satzung und dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats erfolgen. Der<br />
Verwaltungsrat überwacht daraufhin die Ausführung seiner Aufgaben durch den Group<br />
Chairman und/oder den Group CEO und die Verwaltungsratsausschüsse und ist letztlich für<br />
die Erfüllung seiner Pflichten durch diese verantwortlich. Delegiert der Verwaltungsrat seine<br />
Befugnisse und Ermessensentscheidungen, so umfasst dies nicht die Befugnis, im Auftrag des<br />
Verwaltungsrats Beschlüsse über Angelegenheiten zu fassen, die sich auf diese Befugnisse und<br />
Ermessensentscheidungen beziehen; der Verwaltungsrat muss die entsprechenden Beschlüsse<br />
bezüglich dieser Angelegenheiten selbst fassen.<br />
4 Der Group Chairman<br />
4.1 Der Verwaltungsrat bestellt einen der Direktoren zum Vorsitzenden (Chairman) des Verwaltungsrats<br />
(der ,,Group Chairman“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt<br />
wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass Dr. Reto Francioni, der vom Verwaltungsrat vor dem<br />
Closing-Termin zum Group Chairman bestellt wurde, eine Amtszeit hat, die mit der Beendigung<br />
der nächsten Jahreshauptversammlung abläuft, und er vom Verwaltungsrat bei den<br />
Jahreshauptversammlungen in 2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl<br />
zum Direktor bei diesen Jahreshauptversammlungen erneut zum Group Chairman bestellt wird<br />
(die gesamte mit Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 ablaufende Amtszeit wird<br />
als die ,,anfängliche Amtszeit des Group Chairman“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht<br />
vorher durch Abberufung, sonstiges Ausscheiden oder Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden<br />
Bestimmungen dieser Ziffer 4.1 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem<br />
Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis<br />
zum Ende der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft beibehalten wird und<br />
(ii) die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die<br />
mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group<br />
Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen,<br />
Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt<br />
werden müssen, so wird der zum Closing-Termin amtierende Group Chairman für eine Amtszeit<br />
bestellt, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 abläuft. Während der<br />
anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bestellt der Verwaltungsrat außerdem einen der<br />
Direktoren A zum stellvertretenden Chairman des Verwaltungsrats (,,stellvertretender Group<br />
Chairman“). Der stellvertretende Group Chairman übernimmt die Pflichten des Group<br />
Chairman gemäß Ziffer 4.4.2 nur bei dessen Abwesenheit gemäß Ziffer 4.2 und wie in Artikel<br />
29.1 der Satzung ausgeführt, er verfügt jedoch über keine der sonstigen dem Group Chairman<br />
während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman übertragenen besonderen Befugnisse.<br />
4.2 Wurde kein Group Chairman bestellt oder ist der Group Chairman nicht anwesend oder nicht in<br />
der Lage, den Vorsitz zu führen, wird die jeweilige Sitzung des Verwaltungsrats durch den<br />
stellvertretenden Group Chairman geleitet; ist auch er nicht anwesend oder nicht in der Lage,<br />
den Vorsitz zu führen, wird die Sitzung durch ein Mitglied des Verwaltungsrats geleitet, das zu<br />
diesem Zweck vom Verwaltungsrat dazu bestimmt wurde, die entsprechenden Aufgaben des<br />
Group Chairman bei der betreffenden Sitzung wahrzunehmen.<br />
4.3 Der Group Chairman sorgt dafür, dass Folgendes gewährleistet ist:<br />
4.3.1 Rechtzeitige und angemessene Übermittlung der für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />
ihrer Pflichten erforderlichen Informationen an die Mitglieder des Verwaltungsrats,<br />
4.3.2 hinreichend Zeit für Beratung, Erörterung und Entscheidungsfindung des Verwaltungsrats,<br />
4.3.3 angemessenes Arbeiten der Verwaltungsratsausschüsse,<br />
G-111
4.3.4 Beurteilung der Leistung der Mitglieder des Verwaltungsrats,<br />
4.3.5 Entgegennahme gemeldeter potenzieller Interessenkonflikte und entsprechende Entscheidungsfindung<br />
und<br />
4.3.6 Entgegennahme gemeldeter angeblicher Unregelmäßigkeiten bezüglich der Arbeitsweise<br />
des Verwaltungsrats und entsprechende Entscheidungsfindung.<br />
4.4 Neben den in Ziffer 4.3 aufgeführten Funktionen hat der Group Chairman während der<br />
anfänglichen Amtszeit des Group Chairman unter anderem auch folgende Aufgaben und<br />
Befugnisse:<br />
4.4.1 Enge Zusammenarbeit mit dem Group CEO und regelmäßiges Kommunizieren und<br />
Interagieren mit dem Group CEO im Sinne eines ständigen konstruktiven Dialogs,<br />
4.4.2 Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats, Einberufung der Sitzungen des Verwaltungsrats<br />
und Festlegung der Tagesordnung,<br />
4.4.3 Initiierung und Entwicklung der Gesamtstrategie der [TopCo]-Gruppe (d. h. strategische<br />
Maßnahmen, die die gesamte [TopCo]-Gruppe betreffen, sowie Maßnahmen,<br />
die eine Entscheidung über wesentliche Investitions-Priorisierungen erfordern),<br />
4.4.4 Globales Relationship Management und Repräsentation sowie globale politische und<br />
aufsichtsrechtliche Vertretung der [TopCo]-Gruppe,<br />
4.4.5 Leitung des Nominierungs-, Governance- und Corporate Responsibility-Ausschusses<br />
und des Ausschusses für Strategieangelegenheiten; dabei hat der Group Chairman in<br />
seiner Eigenschaft als Vorsitzender dieser Ausschüsse Vorschlagsrechte hinsichtlich<br />
der Nominierung und Bestellung<br />
(i) der Mitglieder des Verwaltungsrats und<br />
(ii) des Group CEO,<br />
4.4.6 Anhörungsrecht bei der Bestellung und Abberufung der vom Group CEO ausgewählten<br />
Mitglieder des Global Executive Committee, und<br />
4.4.7 Mitgliedschaft im Integrationsausschuss und im Personal- und Vergütungsausschuss.<br />
4.5 Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Group Chairman von einem Büro des Group<br />
Chairman unterstützt. Bis zur ersten nach dem sechsten Jahrestag des Closing-Termins stattfindenden<br />
Jahreshauptversammlung wird das Büro des Group Chairman seinen Hauptsitz in<br />
Frankfurt, Deutschland haben, während der Zweitsitz in New York, Staat New York, Vereinigte<br />
Staaten von Amerika sein wird; für die Bürostandorte kann aber auch die umgekehrte Regelung<br />
gelten, je nachdem, wo sich das Haupt- bzw. Zweitbüro des Group CEO befindet. Bis zur<br />
Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 deckt das Büro des Group Chairman die<br />
folgenden Funktionen ab:<br />
4.5.1 Gesamtstrategie der [Topco]-Gruppe,<br />
4.5.2 globales Relationship Management und Repräsentation der [TopCo]-Gruppe und<br />
4.5.3 General Corporate Counsel der [TopCo]-Gruppe.<br />
Der Group Chairman hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />
ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />
4.6 Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman verfügt das Büro des Group Chairman<br />
über angemessene Ressourcen (darunter ca. 20 (zwanzig) Mitarbeiter mit hinreichend fachlicher<br />
Kompetenz) und das entsprechende Budget (einschließlich eines Budgets für externe<br />
Berater), welches für die Erfüllung der dem Group Chairman übertragenen Aufgaben erforderlich<br />
ist.<br />
4.7 Bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 obliegt die Leitung des Büros des<br />
Group Chairman dem General Corporate Counsel. Vorbehaltlich seiner Abberufung, seines<br />
sonstigen Ausscheidens oder seines Todes wird Dr. Roger Müller für diese Amtszeit zum<br />
General Corporate Counsel bestellt. Der General Corporate Counsel berät den Verwaltungsrat<br />
in sämtlichen maßgeblichen Angelegenheiten. Der General Corporate Counsel ist dem Group<br />
G-112
5 Der Group CEO<br />
Chairman und dem Group CEO unterstellt und arbeitet eng mit dem Group General Counsel<br />
zusammen. Bei Sitzungen des Verwaltungsrats und des Global Executive Committee hat er ein<br />
ständiges Anwesenheitsrecht.<br />
Falls sich der Verwaltungsrat für die Bestellung eines Secretary der Gesellschaft nach Maßgabe<br />
von Ziffer 14.6 der Satzung entscheidet, wird diejenige Person, die das Amt des General<br />
Corporate Counsel innehat, Secretary der Gesellschaft.<br />
5.1 Der Verwaltungsrat bestellt einen der Direktoren zum Chief Executive Officer der [Top-<br />
Co]-Gruppe (der ,,Group CEO“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt<br />
wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass Duncan Niederauer, vom Verwaltungsrat vor dem<br />
Closing-Termin zum Group Chairman bestellt wurde, eine Amtszeit hat, die mit der Beendigung<br />
der nächsten Jahreshauptversammlung endet, und er vom Verwaltungsrat bei den Jahreshauptversammlungen<br />
2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl zum Direktor<br />
bei diesen Jahreshauptversammlungen erneut zum Group CEO bestellt wird (die gesamte mit<br />
Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 ablaufende Amtszeit wird als die ,,anfängliche<br />
Amtszeit des Group CEO“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht vorher durch Abberufung,<br />
sonstiges Ausscheiden oder Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieser<br />
Ziffer 5.1 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem Closing-Termin fest, dass (i) die<br />
Gesellschaft den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis zum Ende der anfänglichen Amtszeit<br />
des Group Chairman CEO dauerhaft beibehalten wird und (ii) die Direktoren von der Hauptversammlung<br />
für eine Amtszeit bestellt werden können, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />
in 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group Chairman und des Group CEO)<br />
abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />
bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden müssen, so wird der<br />
zum Closing-Termin amtierende Group CEO für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung<br />
der Jahreshauptversammlung in 2016 abläuft.<br />
5.2 Vorbehaltlich der Überwachung durch den Verwaltungsrat ist der Group CEO alleiniger<br />
geschäftsführender Direktor der Gesellschaft und als solcher für das Tagesgeschäft der Gesellschaft<br />
und der [TopCo]-Gruppe verantwortlich; dabei unterzeichnet er im Rahmen seiner<br />
Ermächtigung durch den Verwaltungsrat sämtliche Bescheinigungen, Verträge und sonstigen<br />
Urkunden der Gesellschaft, zeichnet diese gegen oder ermächtigt andere Führungskräfte zur<br />
deren Unterzeichnung.<br />
5.3 Während der anfänglichen Amtszeit des Group CEO übernimmt der CEO die üblichen Funktionen<br />
eines CEO, wozu die folgenden Aufgaben und Befugnisse gehören:<br />
5.3.1 Enge Zusammenarbeit mit dem Group Chairman und regelmäßiges Kommunizieren<br />
und Interagieren mit dem Group Chairman im Sinne eines ständigen konstruktiven<br />
Dialogs während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman. Nach dieser<br />
Maßgabe sorgt der Group CEO dafür, dass der Group Chairman und der Verwaltungsrat<br />
in angemessener Weise über die Aktivitäten der [Topco]-Gruppe und des Global<br />
Executive Committee unterrichtet sind;<br />
5.3.2 Verantwortung für die Geschäftsführung und das Ergebnis der [TopCo]-Gruppe (u. a.<br />
Verantwortung für das Jahresbudget und den Geschäftsplan);<br />
5.3.3 Initiierung und Entwicklung der Geschäftsstrategie der [TopCo]-Gruppe für die<br />
globalen Geschäftsbereiche und –regionen;<br />
5.3.4 Entwicklung des Integrationskonzepts und der Rahmendaten für die Ausgestaltung<br />
der neuen [TopCo]-Gruppe, u. a. in Bezug auf Systeme, Personalausstattung und<br />
Standorte, zur Vorlage beim Integrationsausschuss und Zuständigkeit für die Umsetzung<br />
der Integration;<br />
5.3.5 Leitung des Integrationsausschusses und Mitgliedschaft im Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />
und<br />
5.3.6 Leitung des Global Executive Committee und das Recht, die Mitglieder des Global<br />
Executive Committee auszuwählen, zu bestellen und abzuberufen, mit der Maßgabe,<br />
dass der Group CEO bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung von<br />
G-113
Mitgliedern des Global Executive Committee in enger Abstimmung mit dem Group<br />
Chairman (während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman) und dem<br />
gesamten Verwaltungsrat vorgeht.<br />
5.4 Bis zur ersten nach dem sechsten Jahrestag des Closing-Termins stattfindenden Jahreshauptversammlung<br />
wird der Group Chairman sein Hauptbüro in New York, Staat New York,<br />
Vereinigte Staaten von Amerika haben und vornehmlich von dort seine Aufgaben im Hinblick<br />
auf die Geschäftsführung der [TopCo]-Gruppe wahrnehmen, während sein Zweitbüro in<br />
Frankfurt, Deutschland sein wird; für die Bürostandorte kann aber auch die umgekehrte<br />
Regelung gelten, je nachdem, wo sich das Haupt- bzw. Zweitbüro des Group Chairman<br />
befindet. Bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 sind die dem Group<br />
CEO in unmittelbarer Verantwortung zugewiesenen Funktionsbereiche innerhalb des Unternehmens<br />
und der Gruppe die folgenden:<br />
5.4.1 Unternehmensentwicklung/M&A,<br />
5.4.2 Personal,<br />
5.4.3 Public Relations und<br />
5.4.4 Markenbildung.<br />
Während der anfänglichen Amtszeit des Group CEO wird sich der Hauptstandort für Unternehmensentwicklung/M&A,<br />
Personal, Public Relations und Markenbildung in New York, Staat<br />
New York, Vereinigte Staaten von Amerika befinden (wobei unter ,,Hauptstandort“ für die<br />
Zwecke dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats derjenige Ort zu verstehen ist, an dem<br />
sich ein überwiegender Teil der Belegschaft der jeweiligen Abteilung und die jeweiligen<br />
Abteilungsleiter befinden) und der Zweitstandort in Frankfurt, Deutschland (wobei unter<br />
,,Zweitstandort“ für die Zwecke dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats derjenige<br />
Ort zu verstehen ist, an dem sich ein wesentlicher Teil der Funktionsbereiche des Unternehmens<br />
befindet, damit während angemessenen Zeiträumen für eine übergreifende und globale Präsenz<br />
gesorgt ist).<br />
Der Group CEO hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />
ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />
5.5 Der Group CEO setzt das Global Executive Committee ein. Das Global Executive Committee<br />
unterliegt der Geschäftsordnung des Global Executive Committee, die von dem Group CEO mit<br />
Genehmigung des Verwaltungsrats verabschiedet wird. Änderungen der Geschäftsordnung des<br />
Global Executive Committee erfordern die Genehmigung des Verwaltungsrats und des Group<br />
CEO.<br />
6 Der Deputy Group CEO<br />
6.1 Deputy Group CEO (stellvertretender Group CEO) ist zunächst Andreas Preuss, der kein<br />
Direktor ist; seine Bestellung erfolgt für einen anfänglichen Zeitraum von vier (4) Jahren ab<br />
dem Closing-Termin bzw. bis zu seiner Abberufung, seinem sonstigen Ausscheiden oder<br />
seinem Tod. Für diesen Zeitraum wird er darüber hinaus zum President bestellt.<br />
6.2 Der Deputy Group CEO hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />
ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />
7 Der Group CFO und der Group General Counsel<br />
7.1 Group CFO ist zunächst Gregor Pottmeyer, der kein Direktor ist; seine Bestellung erfolgt für<br />
einen anfänglichen Zeitraum von vier (4) Jahren ab dem Closing-Termin bzw. bis zu seiner<br />
Abberufung, seinem sonstigen Ausscheiden oder seinem Tod.<br />
7.2 Der Group CFO wird sein Hauptbüro in Frankfurt, Deutschland und sein Zweitbüro in New<br />
York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika haben; die dem Group CFO in<br />
unmittelbarer Verantwortung zugewiesenen Funktionsbereiche innerhalb des Unternehmens<br />
und der [TopCo]-Gruppe sind die folgenden:<br />
7.2.1 Finanz/Treasury/Kredite,<br />
7.2.2 Externes Rechnungswesen/Management-Informationssystem,<br />
G-114
7.2.3 Steuern,<br />
7.2.4 Controlling/Budget,<br />
7.2.5 Investitionen/Joint Ventures (Verwaltung/Zuständigkeit für Finanzfragen bei laufenden<br />
Investitionen und Joint Ventures),<br />
7.2.6 Risikomanagement,<br />
7.2.7 Investor Relations und<br />
7.2.8 Beschaffung für die Gruppe (Verwaltung, Organisation).<br />
7.3 Während der anfänglichen Amtszeit des Group CFO von vier (4) Jahren wird sich der<br />
Hauptstandort für die Bereiche Finanz/Treasury/Kredite, externes Rechnungswesen/Management-Informationssystem,<br />
Steuern, Investitionen/Joint Ventures, Risikomanagement, Beschaffung<br />
für die Gruppe (Verwaltung, Organisation) in Frankfurt, Deutschland, der Zweitstandort in<br />
New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika und ein weiterer Schlüsselstandort<br />
in Luxemburg befinden (wobei unter einem anderen ,,Schlüsselstandort“für die Zwecke dieser<br />
Ziffer 7.3 derjenige Ort zu verstehen ist, an dem sich ein wesentlicher Teil der Funktionsbereiche<br />
des Unternehmens befindet, damit während dieser Zeiträume für eine angemessene,<br />
sich überschneidende und globale Präsenz gesorgt ist); Investor Relations und Controlling/<br />
Budget werden ihren Hauptstandort in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von<br />
Amerika und ihren Zweitstandort in Frankfurt, Deutschland haben.<br />
Der Group CFO hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />
ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />
7.4 Group General Counsel ist zunächst John Halvey, der kein Direktor ist; seine Bestellung erfolgt<br />
für einen anfänglichen Zeitraum von vier (4) Jahren ab dem Closing-Termin bzw. bis zu seiner<br />
Abberufung, seinem sonstigen Ausscheiden oder seinem Tod. Der Group General Counsel wird<br />
sein Hauptbüro in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika haben.<br />
8 Sitzungen des Verwaltungsrats<br />
8.1 Vorbehaltlich Ziffer 8.2 werden Sitzungen des Verwaltungsrats immer dann, wenn der Verwaltungsrat<br />
dies für angemessen oder erforderlich hält oder auf Wunsch des Group Chairman<br />
oder des Group CEO abgehalten.<br />
8.2 Sitzungen des Verwaltungsrats werden an mindestens vier (4) Terminen im Jahr an jeweils<br />
wechselnden Orten abgehalten: zweimal jährlich in Frankfurt, Deutschland und einmal jährlich<br />
in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika (und umgekehrt für jedes<br />
folgende Jahr) und einmal jährlich am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort in den<br />
Niederlanden in Verbindung mit der Jahreshauptversammlung; zusätzliche Sitzungen werden<br />
darüber hinaus (gegebenenfalls) entweder in Frankfurt, Deutschland oder New York, Staat New<br />
York, Vereinigte Staaten von Amerika oder einem anderen jeweils vom Verwaltungsrat nach<br />
freiem Ermessen bestimmten Ort abgehalten. Darüber hinaus werden Sitzungen des Verwaltungsrats<br />
oder von Verwaltungsratsausschüssen in Form einer förmlichen Sitzung der Direktoren<br />
bei persönlicher Anwesenheit oder in Form von Telefon- oder Videokonferenzen bzw.<br />
mittels sonstiger Kommunikationsmittel abgehalten, mit der Maßgabe, dass es allen an einer<br />
solchen Sitzung teilnehmenden Direktoren möglich sein muss, gleichzeitig miteinander zu<br />
kommunizieren. Die Teilnahme an einer auf eine der oben beschriebenen Weisen abgehaltenen<br />
Sitzung gilt als Anwesenheit bei einer solchen Sitzung.<br />
8.3 Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden von dem Group Chairman geleitet. Der Group<br />
Chairman beruft darüber hinaus Sitzungen des Verwaltungsrats ein und legt die Tagesordnung<br />
fest. Soweit praktisch möglich, sind die Einberufungen und die während einer Sitzung zu<br />
erörternden Tagesordnungspunkte jedem Mitglied des Verwaltungsrats mindestens 5 (fünf)<br />
Arbeitstage vor der Sitzung zu übermitteln.<br />
8.4 Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats werden grundsätzlich bei der nächsten Sitzung<br />
des Verwaltungsrats genehmigt. Sind sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats mit dem Inhalt<br />
des Protokolls einverstanden, kann dieses auch zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt werden.<br />
Das Protokoll kann vor seiner Genehmigung durch den Group Chairman oder einen sonstigen<br />
infolge der Abwesenheit des Group Chairman zum Vorsitzenden der Sitzung bestimmten<br />
G-115
Direktor unterzeichnet werden und ist sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats so bald wie<br />
praktisch möglich zur Verfügung zu stellen.<br />
9 Beschlüsse des Verwaltungsrats<br />
9.1 Der Verwaltungsrat kann Beschlüsse in einer Sitzung nur wirksam fassen, wenn in dieser<br />
mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder erschienen oder vertreten ist. Ein Mitglied des<br />
Verwaltungsrats kann ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats zu seiner Vertretung in einer<br />
Verwaltungsratssitzung und zur Stimmabgabe in seinem Namen bevollmächtigen.<br />
9.2 Abgesehen von den Regelungen in Ziffer 9.3 werden Beschlüsse des Verwaltungsrats mit<br />
einfacher Mehrheit gefasst, wobei jedes Mitglied über eine Stimme verfügt (zur Klarstellung:<br />
Dabei gilt die Voraussetzung, dass ein Mitglied, das eines oder mehrere nicht anwesende<br />
Mitglieder des Verwaltungsrats aufgrund schriftlicher Vollmacht vertritt, zur Stimmabgabe<br />
sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des/der nicht anwesenden Mitglieds/er berechtigt<br />
ist).<br />
9.3 Beschlüsse des Verwaltungsrats über:<br />
9.3.1 die Bestellung und Abberufung des Group Chairman und des Group CEO,<br />
9.3.2 Änderungen der Satzung,<br />
9.3.3 wesensverändernde M&A-Transaktionen, welche die in Artikel 17.5.3 der Satzung<br />
genannten Transaktionen umfassen und<br />
9.3.4 wesentliche strukturelle Änderungen, welche die in Artikel 17.5.4 der Satzung<br />
genannten Änderungen umfassen,<br />
können nur im Wege eines Beschlusses mit der Zustimmung von sechsundsechzig Prozent<br />
(66 %) der Gesamtzahl der Verwaltungsratssitze gefasst werden.<br />
9.4 Der Verwaltungsrat kann Beschlüsse auch außerhalb förmlicher Sitzungen schriftlich fassen,<br />
mit der Maßgabe, dass der jeweilige Beschlussvorschlag allen Direktoren, die zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt im Amt sind, schriftlich vorgelegt wird und keiner von ihnen der vorgeschlagenen<br />
Beschlussfassungsmethode widerspricht. Eine schriftliche Beschlussfassung erfolgt mittels<br />
schriftlicher Erklärungen aller Direktoren, die zum jeweiligen Zeitpunkt im Amt sind.<br />
9.5 Der Nachweis über einen vom Verwaltungsrat gefassten Beschluss kann außerhalb der Gesellschaft<br />
durch eine Erklärung seitens des Group Chairman oder des Group CEO oder andere von<br />
ihm dazu bestimmte Personen geführt werden.<br />
10 Interessenkonflikte<br />
10.1 Bei Diskussionsgegenständen oder Transaktionen, hinsichtlich derer bei einem Mitglied des<br />
Verwaltungsrats ein Interessenkonflikt mit der Gesellschaft im Sinne von Ziffer 10.2 besteht<br />
oder hinsichtlich derer das Mitglied des Verwaltungsrats ein unmittelbares oder mittelbares<br />
persönliches Interesse vertritt, das im Widerspruch zu den Interessen der Gesellschaft steht (ein<br />
,,Interessenkonflikt“), darf das betreffende Mitglied nicht an den diesbezüglichen Erörterungen<br />
und dem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen. Die vorgenannten Transaktionen sind<br />
zu mindestens branchenüblichen Bedingungen abzuschließen. Beschlüsse über den Abschluss<br />
derartiger Transaktionen sind durch den Verwaltungsrat zu genehmigen.<br />
10.2 In jedem Fall besteht bei einem Mitglied des Verwaltungsrats ein Interessenkonflikt, wenn<br />
Folgendes zutrifft:<br />
10.2.1 das betreffende Mitglied des Verwaltungsrats hat ein wesentliches persönliches<br />
Vermögensinteresse an einem Unternehmen, mit dem die Gesellschaft oder eine<br />
Gesellschaft der [TopCo]-Gruppe eine Transaktion abschließen möchte;<br />
10.2.2 es handelt sich um einen Familienangehörigen eines Mitglieds der Unternehmensleitung<br />
eines Unternehmens, mit dem die Gesellschaft oder eine Gesellschaft der<br />
[TopCo]-Gruppe eine Transaktion abschließen möchte;<br />
G-116
10.2.3 es ist Inhaber eines Vorstands- oder Aufsichtsmandats in einem Unternehmen, mit<br />
dem die Gesellschaft oder eine Gesellschaft der [TopCo]-Gruppe eine Transaktion<br />
abschließen möchte; oder<br />
10.2.4 der Verwaltungsrat hat nach eigenem Ermessen festgelegt, dass ein Interessenkonflikt<br />
besteht.<br />
10.3 Jedes Mitglied des Verwaltungsrats (außer dem Group Chairman) meldet einen bei ihm<br />
vorliegenden potenziellen Interessenkonflikt umgehend dem Group Chairman. Das Verwaltungsratsmitglied<br />
mit diesem (potenziellen) Interessenkonflikt hat dem Group Chairman<br />
sämtliche für den Interessenkonflikt maßgeblichen Informationen zur Verfügung zu stellen.<br />
In allen Situationen außer den in Ziffer 10.2.4 beschriebenen bestimmt der Group Chairman, ob<br />
es sich bei einem gemeldeten (potenziellen) Interessenkonflikt um einen Interessenkonflikt<br />
handelt, auf den Ziffer 10.1 Anwendung findet.<br />
10.4 Für den Fall, dass bei dem Group Chairman ein (potenzieller) Interessenkonflikt besteht, hat er<br />
diesen potenziellen Interessenkonflikt umgehend dem Vorsitzenden des Prüfungs-, Finanz- und<br />
Risikoausschusses zu melden. Der Group Chairman hat dem Vorsitzenden des Prüfungs-,<br />
Finanz- und Risikoausschusses sämtliche für den Interessenkonflikt maßgeblichen Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen. In allen Situationen außer den in Ziffer 10.2.4 beschriebenen<br />
bestimmt der Verwaltungsrat, ob es sich bei einem gemeldeten (potenziellen) Interessenkonflikt<br />
um einen Interessenkonflikt handelt, auf den Ziffer 10.1 Anwendung findet.<br />
11 Informationen<br />
11.1 Der Group CEO und der Group Chairman stellen allen Mitgliedern des Verwaltungsrats<br />
rechtzeitig alle Informationen über die Gesellschaft und die [TopCo]-Gruppe betreffende<br />
Sachverhalte und Entwicklungen zur Verfügung, die der Verwaltungsrat möglicherweise<br />
benötigt, um wie erforderlich seine Funktionen auszuüben und seine Aufgaben gemäß den<br />
gesetzlichen Bestimmungen, den Bestimmungen der Satzung und den Bestimmungen der<br />
Geschäftsordnung des Verwaltungsrats auszuüben. Die vorgelegten Informationen sollen<br />
Informationen über die langfristige Planung der [TopCo]-Gruppe, die wesentlichen Merkmale<br />
des strategischen Konzepts, allgemeine und finanzielle Risiken, das Management- und<br />
Kontrollsystem der [TopCo]-Gruppe sowie die wesentliche Einhaltung aller maßgeblichen<br />
Gesetze und Verordnungen umfassen.<br />
11.2 Unbeschadet Ziffer 11.1 legen der Group CEO und der Group Chairman — soweit ihre<br />
jeweiligen Aufgaben betroffen sind — am Ende jedes Quartals (oder in vom Verwaltungsrat<br />
festgelegten kürzeren Zeitabständen) den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats einen<br />
Bericht, in einem jeweils vom Verwaltungsrat festgelegten Format, vor, der detaillierte<br />
Informationen zu verschiedenen Themen, insbesondere Strategie, Finanzen, Marketing,<br />
Betriebliches, Investments und Personal der [TopCo]-Gruppe, enthält. Der Group CEO<br />
und der Group Chairman sollen Erläuterungen und Anmerkungen zu dem oben und zuvor<br />
Genannten sowie Informationen hinsichtlich der Geschäftspolitik der [TopCo]-Gruppe vorlegen.<br />
12 Verwaltungsratsausschüsse<br />
12.1 Der Verwaltungsrat kann, auch wenn er weiterhin verantwortlich bleibt, bestimmte Aufgaben<br />
einem oder mehreren aus seinen Mitgliedern gebildeten permanenten Verwaltungsratsausschüssen<br />
und/oder Ad-hoc-Verwaltungsratsausschüssen übertragen. Die Verwaltungsratsausschüsse<br />
berichten dem Board regelmäßig über ihre Maßnahmen, Prüfungen, Vorschläge und<br />
Feststellungen.<br />
12.2 Die Zusammensetzung eines Verwaltungsratsausschusses wird vom Verwaltungsrat vorbehaltlich<br />
der in der Satzung und in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats festgelegten<br />
Erfordernisse bestimmt. Der Verwaltungsrat bestellt die Mitglieder jedes Verwaltungsratsausschusses<br />
und bestimmt dessen Aufgaben. Der Verwaltungsrat kann jederzeit die Aufgaben<br />
und die Zusammensetzung jedes Verwaltungsratsausschusses ändern, mit der Maßgabe, dass<br />
während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats diese Änderungen mittels eines<br />
Beschlusses mit einer Zustimmung von mehr als sechsundsechzig Prozent (66 %) der<br />
Gesamtzahl der Verwaltungsratssitze vorgenommen werden.<br />
G-117
12.3 Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman und der anfänglichen Amtszeit des<br />
Group CEO bildet der Verwaltungsrat die folgenden Verwaltungsratsausschüsse, für welche<br />
die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats in den nachfolgenden Ziffern<br />
12.3 bis 12.10 maßgeblich sind:<br />
12.3.1 Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />
12.3.2 Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />
12.3.3 Personal- und Vergütungsausschuss<br />
Der Personal- und Verwaltungsausschuss ist insbesondere dafür verantwortlich,<br />
dem Verwaltungsrat Vorschläge hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des<br />
Verwaltungsrats (mit Ausnahme des Group CEO) zur endgültigen Entscheidung<br />
durch den Verwaltungsrat entsprechend den von der Hauptversammlung festgelegten<br />
Richtlinien vorzulegen. Hinsichtlich der Vergütung des Group CEO legt der<br />
Personal- und Vergütungsausschuss dem Verwaltungsrat einen Vorschlag zur<br />
Entscheidung vor.<br />
Hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des Global Executive Committee, die<br />
nicht Mitglieder des Verwaltungsrats sind, ist der Group CEO dafür verantwortlich,<br />
in Abstimmung mit dem Group Chairman dem Personal- und Vergütungsausschuss<br />
Vorschläge für dessen Entscheidungen über die jeweiligen Vergütungen vorzulegen.<br />
12.3.4 Ausschuss für Strategieangelegenheiten<br />
Der Ausschuss für Strategieangelegenheiten ist dafür zuständig, dem Verwaltungsrat<br />
Vorschläge hinsichtlich der wesentlichen Strategie der Gruppe/langfristigen<br />
Strategie (einschließlich der Strategie im Hinblick auf wesensverändernde<br />
M&A/M&A-Transaktionen) sowie den strategischen Geschäftsplan vorzulegen.<br />
12.3.5 Integrationsausschuss<br />
Der Integrationsausschuss berät das vom Group CEO erstellte Integrationskonzept<br />
und die von ihm festgelegten Integrationsparameter und ist — falls erforderlich —<br />
dafür zuständig, dem Verwaltungsrat Vorschläge zu unterbreiten. Bestimmte Mitglieder<br />
des Global Executive Committee sind berechtigt, ohne Stimmrecht bei den<br />
Sitzungen des Integrationsausschusses anwesend zu sein.<br />
12.3.6 Ausschuss für Technologiefragen<br />
12.4 Die Regeln für Sitzungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats gelten entsprechend für<br />
Sitzungen und Beschlüsse der Verwaltungsratsausschüsse.<br />
12.5 Jeder der oben genannten Verwaltungsratsausschüsse besteht während der anfänglichen<br />
Amtszeit des Verwaltungsrats aus drei Direktoren B und zwei Direktoren A.<br />
12.6 Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman, übernimmt der Group Chairman<br />
den Vorsitz des Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschusses und<br />
des Ausschusses für Strategieangelegenheiten und ist Mitglied im Personal- und Vergütungsausschuss<br />
sowie im Integrationsausschuss.<br />
12.7 Während der anfänglichen Amtszeit des Group CEO, übernimmt der Group CEO den Vorsitz<br />
des Integrationsausschusses und ist Mitglied im Ausschuss für Strategieangelegenheiten.<br />
12.8 Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats übernimmt ein nicht geschäftsführender<br />
Direktor A den Vorsitz des Personal- und Vergütungsausschusses.<br />
12.9 Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats übernimmt ein nicht geschäftsführender<br />
Direktor A den Vorsitz des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses.<br />
12.10 Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats übernimmt ein Direktor B den<br />
Vorsitz des Ausschusses für Technologiefragen.<br />
G-118
13 Beteiligungen und Wertpapiertransaktionen<br />
Jeder Direktor muss jederzeit die Richtlinien und Verfahren der [TopCo]-Gruppe sowie alle geltenden<br />
gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in Bezug auf das Eigentum an anderen als von der<br />
Gesellschaft begebenen Wertpapieren sowie Transaktionen mit diesen Wertpapieren einhalten.<br />
14 Vertraulichkeit<br />
14.1 Mitglieder des Verwaltungsrats wahren jederzeit Verschwiegenheit über alle Informationen<br />
und Dokumente, die sie in ihrer Funktion als Mitglieder des Verwaltungsrats erlangt haben,<br />
und behandeln vertrauliche Informationen oder Dokumente streng vertraulich.<br />
14.2 Vertrauliche Informationen und Dokumente werden außerhalb des Personenkreises des<br />
Verwaltungsrats nicht offengelegt, es sei denn, es wurden angemessene Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />
abgeschlossen.<br />
15 Status der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
15.1 In seinem einstimmigen Beschluss vom Datum dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
und gemäß Artikel 17.6 der Satzung hat der Verwaltungsrat diese Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats angenommen, welche die für den Verwaltungsrat (jeweils) geltenden Bestimmungen<br />
und Regelungen niederländischen Rechts und der Satzung ergänzt.<br />
15.2 Falls diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zu irgendeinem Zeitpunkt den Bestimmungen<br />
niederländischen Rechts oder der Satzung zuwiderläuft, ist letztere maßgeblich. Falls diese<br />
Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zu einem bestimmten Zeitpunkt den Bestimmungen der<br />
Satzung entspricht, jedoch denen niederländischen Rechts zuwiderläuft, sind letztere maßgeblich.<br />
Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.<br />
Der Verwaltungsrat ersetzt die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen,<br />
deren Wirkung in Anbetracht des Inhalts und des Zwecks der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
soweit wie möglich der der unwirksamen Bestimmungen entspricht.<br />
15.3 In seinem einstimmigen Beschluss vom Datum dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
hat der Verwaltungsrat erklärt, dass er die Pflichten gemäß dieser Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats einhält, und dass diese für ihn bindend sind, soweit sie für den Verwaltungsrat<br />
und seine derzeit amtierenden und seine zukünftigen Mitglieder gelten.<br />
15.4 Der Verwaltungsrat bemüht sich nach besten Kräften sicherzustellen, dass jedes derzeit<br />
amtierende und jedes zukünftige Mitglied des Verwaltungsrats an diese Geschäftsordnung<br />
des Verwaltungsrats gebunden ist bzw. sich dazu verpflichtet.<br />
16 Änderungen<br />
Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman und der anfänglichen Amtszeit des Group CEO<br />
kann diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats vom Verwaltungsrat jeweils mittels eines Beschlusses<br />
mit einer Mehrheit von 66 % (sechsundsechzig Prozent) der gesamten Verwaltungsratssitze geändert und<br />
ergänzt werden. Danach kann diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats vom Verwaltungsrat jeweils<br />
mittels eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit der gesamten Verwaltungsratssitze geändert und ergänzt<br />
werden. Falls eine Änderung dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats gleichzeitig eine Änderung<br />
der Satzung darstellt bzw. mit den Bestimmungen der Satzung kollidiert, wird die Änderung erst nach<br />
einer Änderung der Satzung wirksam.<br />
G-119
Anhang 1<br />
Liste der Definitionen<br />
1 In dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats haben die folgenden Begriffe die ihnen jeweils<br />
zugewiesene Bedeutung:<br />
“Satzung“ bezeichnet die Satzung der Gesellschaft in der jeweils gültigen Fassung;<br />
,,Verwaltungsrat“ bezeichnet den vollständigen Verwaltungsrat der Gesellschaft;<br />
,,Verwaltungsratsausschüsse“ bezeichnet alle in Ziffer 12 dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
genannten Ausschüsse, die u. a. den Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss, den Nominierungs-,<br />
Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss, den Personal- und Vergütungsausschuss, den<br />
Ausschuss für Strategieangelegenheiten, den Integrationsausschuss und den Ausschuss für Technologiefragen<br />
umfassen können;<br />
,,Geschäftsordnung des Verwaltungsrats“ bezeichnet die vorliegende Geschäftsordnung in der jeweils<br />
gültigen Fassung;<br />
,,Closing-Termin“ ist der [Datum einfügen];<br />
,,Gesellschaft“ bezeichnet die [TopCo] N.V.;<br />
,,Interessenkonflikt“ hat die diesem Begriff in Ziffer 10.1 zugewiesene Bedeutung;<br />
,,Direktor“ bezeichnet jedes Mitglied des Verwaltungsrats (sofern nicht eine andere Bedeutung<br />
offensichtlich ist, umfasst dieser Begriff jeden geschäftsführenden Direktor und jeden nicht geschäftsführenden<br />
Direktor); ,,Geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats<br />
gemäß der Satzung, das eine geschäftsführende Funktion in der Gesellschaft ausübt und insbesondere für<br />
die Führung des Tagesgeschäfts der Gesellschaft verantwortlich ist;<br />
,,Familienangehöriger“ bezeichnet den Ehegatten, die Eltern, Kinder oder Geschwister einer Person,<br />
ungeachtet dessen, ob der jeweilige Familienangehörige Blutsverwandter oder angeheirateter Verwandter<br />
dieser Person oder durch Adoption ihr Familienangehöriger ist, oder eine im Haushalt dieser Person<br />
lebende sonstige Person;<br />
,,FPI-Status“ hat die diesem Begriff in Ziffer 2.1 zugewiesene Bedeutung;<br />
,,Hauptversammlung“ bezeichnet die Hauptversammlung der Gesellschaft;<br />
,,Global Executive Committee“ bezeichnet das vom Group CEO errichtete Global Executive Committee;<br />
,,Group CEO (Chief Executive Officer der Gruppe)“ bezeichnet den geschäftsführenden Direktor, der<br />
vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 16.1 der Satzung und darüber hinaus gemäß den Bestimmungen<br />
dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zum Chief Executive Officer der Gruppe bestellt wurde;<br />
,,Group Chairman (Chairman der Gruppe)“ bezeichnet den Direktor, der vom Verwaltungsrat gemäß<br />
Artikel 15.1 der Satzung und darüber hinaus gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung des<br />
Verwaltungsrats zum Chairman der Gruppe bestellt wurde;<br />
,,Stellvertretender Group Chairman“ bezeichnet einen nicht geschäftsführenden Direktor, der vom<br />
Verwaltungsrat gemäß Artikel 15.1 der Satzung und darüber hinaus gemäß den Bestimmungen dieser<br />
Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zum stellvertretenden Chairman der Gruppe bestellt wurde;<br />
,,Anfängliche Amtszeit des Verwaltungsrats“ hat die diesem Begriff in Ziffer 2.2 zugewiesene<br />
Bedeutung;<br />
,,Anfängliche Amtszeit des Group CEO“ hat die diesem Begriff in Ziffer 5.1 zugewiesene Bedeutung;<br />
,,Anfängliche Amtszeit des Group Chairman“ hat die diesem Begriff in Ziffer 4.1 zugewiesene<br />
Bedeutung;<br />
,,Schlüsselstandort“ hat die diesem Begriff in Ziffer 7.3 zugewiesene Bedeutung;<br />
,,Nicht geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats gemäß der Satzung,<br />
das keine geschäftsführende Funktion in der Gesellschaft ausübt und insbesondere für die Aufsicht über<br />
die Geschäftspolitik des geschäftsführenden Direktors und die allgemeinen Angelegenheiten der<br />
G-120
Gesellschaft verantwortlich ist sowie den geschäftsführenden Direktor in allgemeinen Angelegenheiten<br />
berät;<br />
,,Hauptbüro“ hat die dem Begriff in Ziffer 5.4 zugewiesene Bedeutung;<br />
,,Geschäftsordnung des Global Executive Committee“ bezeichnet die Geschäftsordnung des Global<br />
Executive Committee in der jeweils gültigen Fassung;<br />
,,Zweitbüro“ hat die diesem Begriff in Ziffer 5.4 zugewiesene Bedeutung;<br />
,,Aktionäre“ bezeichnet Aktionäre der Gesellschaft; und<br />
,,[TopCo]-Gruppe“ bezeichnet die Gesellschaft sowie ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften.<br />
2 Sofern gemäß dem jeweiligen Kontext nicht anders erforderlich gilt Folgendes für die Zwecke dieser<br />
Geschäftsordnung des Verwaltungsrats:<br />
(a) Die Wörter ,,hiervon“, ,,hierin“, ,,hiernach“ und ,,hierdurch“ sowie Wörter mit ähnlicher<br />
Bedeutung beziehen sich bei ihrer Verwendung in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
auf diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats insgesamt und nicht auf einzelne<br />
Bestimmungen hiervon;<br />
(b) Im Singular verwendete Wörter und Ausdrücke beziehen sich auch auf den Plural und<br />
umgekehrt;<br />
(c) Im Maskulinum verwendete Wörter und Ausdrücke beziehen sich auch auf das Femininum<br />
und umgekehrt;<br />
(d) Werden die Begriffe ,,schließen [...] ein“, ,,schließt [...] ein“ und ,,einschließlich“ in dieser<br />
Geschäftsordnung verwendet, so kommt ihnen die Bedeutung ,,insbesondere“ zu; und<br />
(e) Ein Verweis auf eine gesetzliche Bestimmung gilt als Verweis auf diese gesetzliche<br />
Bestimmung einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen dieser gesetzlichen Bestimmung<br />
sowie aller diese ersetzenden gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
3 Ziffernüberschriften und sonstige Überschriften in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />
wurden zur besseren Übersicht eingefügt und gelten für die Zwecke der Auslegung dieser Geschäftsordnung<br />
des Verwaltungsrats nicht als Teil derselben.<br />
G-121
Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco<br />
G-122
Linklaters LLP<br />
World Trade Centre Amsterdam<br />
Zuidplein 180<br />
1077 XV Amsterdam<br />
Telefon (+31) 20 799 6200<br />
Telefax (+31) 20 799 6300<br />
Datum: [k] 2011<br />
[TopCo] N.V. Gruppe<br />
GESCHÄFTSORDNUNG DES GLOBAL EXECUTIVE COMMITTEE<br />
G-123
Inhaltsverzeichnis<br />
Ziffer Titel Seite<br />
1 Zusammensetzung des Global Executive Committee G-125<br />
2 Tätigkeiten und Aufgaben des Global Executive Committee G-125<br />
3 Aufgaben der Bereichsleiter G-125<br />
4 Sitzungen des Global Executive Committee G-126<br />
5 Beratungen und Entscheidungen des Global Executive Committee G-126<br />
6 Erlöschen der Geschäftsordnung G-126<br />
7 Definitionen G-126<br />
G-124
1 Zusammensetzung des Global Executive Committee<br />
1.1 Das Global Executive Committee der [TopCo]-Gruppe besteht aus acht (8) Mitgliedern. Dies<br />
umfasst den Group CEO sowie sieben (7) weitere Mitglieder. Jedes Mitglied des Global<br />
Executive Committee wird für eine erstmalige Amtszeit bestellt, die entweder am vierten (4.)<br />
Jahrestag des Closing-Termins endet (die ,,Anfängliche Amtszeit“) oder, falls dieser Zeitpunkt<br />
früher liegt, mit der Abberufung, dem sonstigen Ausscheiden oder Tod des jeweiligen<br />
Mitglieds.<br />
1.2 Das Global Executive Committee wird vom Group CEO geführt, der Vorsitzender des Global<br />
Executive Committee ist. Der Group CEO führt den Vorsitz in Sitzungen des Global Executive<br />
Committee.<br />
1.3 Neben dem Group CEO umfasst das Global Executive Committee folgende Mitglieder, die<br />
jeweils für eine Anfängliche Amtszeit bestellt werden (was sich jedoch, dies sei hier klargestellt,<br />
nicht auf die Möglichkeit zukünftiger Ernennungen in Positionen bei der Gesellschaft<br />
bzw. ihrer Tochtergesellschaften auswirkt):<br />
Andreas Preuss in der Eigenschaft als Head of Global Derivatives, President und Deputy<br />
Group Chief Executive Officer (stellvertretender Group Chief Executive Officer);<br />
Gregor Pottmeyer in der Eigenschaft als Group Chief Financial Officer;<br />
Lawrence Leibowitz in der Eigenschaft als Head of Global Cash Tradings and Listings<br />
sowie Chief Operating Officer;<br />
Jeffrey Tessler in der Eigenschaft als Head of Global Settlement and Custody;<br />
Dominique Cerutti in der Eigenschaft als Head of Technology Services/ IT sowie<br />
President;<br />
Frank Gerstenschläger in der Eigenschaft als Head of Market Data and Analytics; und<br />
John Halvey in der Eigenschaft als Group General Counsel/ Head of Legal.<br />
Der Group General Counsel erstattet dem Group CEO und dem Verwaltungsrat Bericht. Er<br />
arbeitet eng mit dem General Corporate Counsel zusammen.<br />
1.4 Der Group CEO wählt die Mitglieder des Global Executive Committee aus, bestellt sie und<br />
beruft sie ab, mit der Maßgabe, dass er bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung<br />
von Mitgliedern des Global Exectutive Committee in enger Abstimmung mit dem Group<br />
Chairman und dem Verwaltungsrat vorgeht.<br />
2 Tätigkeiten und Aufgaben des Global Executive Committee<br />
Soweit es nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrates, des Group Chairman bzw. des Group<br />
CEO fällt, hat das Global Executive Committee insbesondere die folgenden Zuständigkeiten und<br />
Aufgaben:<br />
Führung des Tagesgeschäfts der [TopCo]-Gruppe und Vorbereitung von Beschlussvorschlägen des<br />
Verwaltungsrates;<br />
Regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat und Unterstützung des Verwaltungsrats<br />
in seinem Beschlussfassungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf:<br />
3 Aufgaben der Bereichsleiter<br />
Geschäftsplan und Jahresbudget der [TopCo]-Gruppe;<br />
Änderungen der rechtlichen Struktur und Organisation;<br />
Strategie der einzelnen Geschäftsbereiche und des Unternehmens; sowie<br />
Vergütungs- und Zusatzleistungsgrundsätze der [TopCo]-Gruppe.<br />
Jeder Bereichsleiter ist für das konkrete Tagesgeschäft seines Bereichs sowie insbesondere die<br />
jeweiligen Bereichsbudgets, Ergebnisrechnungen, Ressourcen und Geschäftspläne verantwortlich.<br />
G-125
4 Sitzungen des Global Executive Committee<br />
4.1 Sitzungen des Global Executive Committee finden abwechselnd in Frankfurt und New York<br />
statt. Gegebenenfalls können Sitzungen des Global Executive Committee an anderen Standorten<br />
der [TopCo]-Gruppe stattfinden.<br />
4.2 Sitzungen des Global Executive Committee werden durch den Group CEO einberufen.<br />
4.3 Sitzungen des Global Executive Committee können in Form einer förmlichen Sitzung der<br />
Mitglieder bei persönlicher Anwesenheit oder in Form von Telefon- oder Videokonferenzen<br />
bzw. mittels sonstiger Kommunikationsmittel abgehalten werden, mit der Maßgabe, dass es<br />
allen an einer solchen Sitzung teilnehmenden Mitgliedern möglich sein muss, gleichzeitig<br />
miteinander zu kommunizieren. Die Teilnahme an einer auf eine der oben beschriebenen<br />
Weisen abgehaltenen Sitzung gilt als Anwesenheit bei einer solchen Sitzung.<br />
5 Beratungen und Entscheidungen des Global Executive Committee<br />
Die Mitglieder des Global Executive Committee werden in ihrem Beratungs- und Entscheidungsprozess<br />
darum bemüht sein, ihre Entscheidungen einstimmig zu fassen. Kann eine solche Einstimmigkeit unter<br />
den Mitgliedern des Global Executive Committee nicht erreicht werden, so entscheidet der Group CEO<br />
über die Angelegenheit, in der eine einstimmige Entscheidung der Mitglieder des Global Executive<br />
Committee nicht erreicht werden konnte. Jedes Mitglied des Global Executive Committee, dessen<br />
Verantwortungsbereich — z. B. in seiner Funktion als Leiter eines globalen Bereichs oder in der<br />
Funktion als Chief Financial Officer oder General Counsel — durch eine entsprechende Entscheidung<br />
des Group CEO betroffen ist, hat das Recht, die Angelegenheit dem Verwaltungsrat zur weiteren<br />
Besprechung oder Entscheidung vorzulegen, je nachdem, wie der Verwaltungsrat es für erforderlich<br />
hält.<br />
6 Erlöschen der Geschäftsordnung<br />
Die vorliegende Geschäftsordnung des Global Executive Committee erlischt vier (4) Jahre nach [dem<br />
Closing-Termin] oder, wenn dieser Zeitpunkt früher liegt, an dem Tag, an dem die Anfänglichen<br />
Amtszeiten aller Mitglieder des Global Executive Committee abgelaufen sind. Vor dem oder zum<br />
Zeitpunkt des Erlöschens der vorliegenden Geschäftsordnung prüft der Verwaltungsrat, ob die Annahme<br />
einer Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem bzw. nach dem Ablauf der Anfänglichen Amtszeit<br />
angebracht ist sowie deren Inhalt.<br />
7 Definitionen<br />
Die Bedeutung einiger definierter Begriffe, die in der vorliegenden Geschäftsordnung des Global<br />
Executive Committee Verwendung finden, ist nachfolgend bestimmt:<br />
7.1 ,,Satzung“ bezeichnet die Satzung der Gesellschaft, in der jeweils gültigen Fassung;<br />
7.2 ,,Verwaltungsrat“ bezeichnet den Verwaltungsrat der Gesellschaft;<br />
7.3 ,,Gesellschaft“ ist die [TopCo];<br />
7.4 ,,Closing-Termin“ ist der [k];<br />
7.5 ,,Bereichsleiter“ bezeichnet den Leiter eines Bereichs der [TopCo]-Gruppe;<br />
7.6 ,,Group CEO“ hat die diesem Begriff in der Satzung zugewiesene Bedeutung;<br />
7.7 ,,Group Chairman“ hat die diesem Begriff in der Satzung zugewiesene Bedeutung;<br />
7.8 ,,Anfängliche Amtszeit“ hat die diesem Begriff in Ziffer 1.1 zugewiesene Bedeutung; und<br />
7.9 ‘[TopCo]-Gruppe“ bezeichnet die Gesellschaft zusammen mit ihren Tochtergesellschaften.<br />
G-126
Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP<br />
G-127
15. Februar 2011<br />
The Board of Directors<br />
NYSE Euronext<br />
11 Wall Street<br />
New York, NY 10005<br />
Sehr geehrte Mitglieder des Board of Directors,<br />
PERELLA WEINBERG PARTNERS<br />
767 FIFTH AVENUE<br />
NEW YORK, NY 10153<br />
TEL: 212-287-3200<br />
FAX: 212-287-3201<br />
nach unserem Wissen zieht die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />
Delaware, (die ,,Gesellschaft“) in Erwägung, einen Unternehmenszusammenschluss mit der Deutsche Börse AG,<br />
einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, (,,Deutsche Börse“) zu vollziehen. Dies<br />
soll geschehen, indem die Gesellschaft und die Deutsche Börse Tochtergesellschaften der ausschließlich für die<br />
Zwecke des Zusammenschlusses gegründeten <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer Aktiengesellschaft nach<br />
niederländischem Recht (naamloze vennootschap), (,,Holdco“) werden. Gemäß den Bedingungen des Vertrags über<br />
den Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar 2011 (der ,,Vertrag über den Zusammenschluss“), der<br />
zwischen der Gesellschaft, der Deutsche Börse, der Holdco und der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft<br />
nach dem Recht des Staates Delaware und neu gegründeten hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />
der Holdco (,,Verschmelzungsgesellschaft“), geschlossen wurde, (i) gibt die Holdco ein Tauschangebot (das<br />
,,Angebot“) zum Erwerb aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Deutsche Börse (die ,,Aktien<br />
der Deutsche Börse“) für jeweils eine Stammaktie im Nennwert von 1,00 A je Aktie der Holdco (eine ,,Holdco-<br />
Aktie“) ab und (ii) wird die Verschmelzungsgesellschaft unmittelbar nach dem Erwerb der Aktien der Deutsche<br />
Börse im Rahmen des Angebots durch die Holdco auf die Gesellschaft verschmolzen, wobei die Gesellschaft aus<br />
der Verschmelzung als fortbestehendes Unternehmen und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Holdco<br />
hervorgehen wird (die ,,Verschmelzung“ und zusammen mit dem Angebot die ,,Transaktionen“) und sämtliche<br />
ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien der Gesellschaft im Nennwert von 0,01 US$ je Aktie (die<br />
,,Stammaktien der Gesellschaft“) (mit Ausnahme derjenigen, die unmittelbar von der Gesellschaft oder der<br />
Verschmelzungsgesellschaft und nicht für Dritte gehalten werden) in das Recht umgewandelt werden, jeweils<br />
0,47 einer Holdco-Aktie zu erhalten (das ,,Umtauschverhältnis der Gesellschaft“). Die Bedingungen der Transaktionen<br />
sind im Vertrag über den Zusammenschluss ausführlicher dargelegt.<br />
Sie haben uns um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob das in den Transaktionen vorgesehene<br />
Umtauschverhältnis der Gesellschaft aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Inhabern von Stammaktien<br />
der Gesellschaft (mit Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse) sei (diese<br />
Inhaber mit Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse die ,,Inhaber“).<br />
Für die Zwecke der hier dargelegten Stellungnahme haben wir u. a.<br />
1. bestimmte öffentlich einsehbare Abschlüsse und andere Geschäfts- und Finanzinformationen der Gesellschaft<br />
und der Deutsche Börse (darunter auch Analystenberichte) untersucht;<br />
2. bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />
Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft erstellt wurden;<br />
3. bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />
Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Deutsche Börse untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung<br />
der Deutsche Börse erstellt wurden;<br />
4. bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die Gesellschaft untersucht;<br />
G-128
5. bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die Deutsche Börse untersucht;<br />
6. von der Geschäftsführung der Gesellschaft getroffene Einschätzungen der durch die Transaktionen<br />
erwarteten Synergien (zusammen die ,,Erwarteten Synergien“) untersucht;<br />
7. die vergangene und derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten der Gesellschaft einschließlich<br />
der Erwarteten Synergien mit leitenden Angestellten der Gesellschaft und der Deutsche Börse<br />
diskutiert und die vergangene und derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten der Deutsche<br />
Börse mit leitenden Angestellten der Gesellschaft und der Deutsche Börse diskutiert;<br />
8. den anteiligen finanziellen Beitrag der Gesellschaft und der Deutsche Börse zur künftigen Ertragskraft<br />
der Holdco auf Pro-forma-Basis überprüft;<br />
9. die Ertragskraft der Gesellschaft und der Deutsche Börse mit der Ertragskraft bestimmter börsennotierter<br />
Unternehmen verglichen, die unserer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />
10. die finanziellen Bedingungen der Transaktionen mit den öffentlich einsehbaren finanziellen Bedingungen<br />
bestimmter Transaktionen verglichen, die unserer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />
11. die historischen Handelskurse und Handelsverläufe der Stammaktien der Gesellschaft und der Aktien der<br />
Deutsche Börse untersucht und diese Kurse und Handelsverläufe der Stammaktien der Gesellschaft und<br />
der Aktien der Deutsche Börse miteinander sowie auch mit denen von Wertpapieren bestimmter<br />
börsennotierter Unternehmen verglichen, die unserer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />
12. den Vertrag über den Zusammenschluss geprüft; und<br />
13. andere Finanzstudien, -analysen und -untersuchungen durchgeführt bzw. solche anderen Faktoren<br />
berücksichtigt, die wir für relevant gehalten haben.<br />
Für die Zwecke unserer Stellungnahme haben wir (ohne unabhängige Überprüfung) die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit der Finanz- und sonstigen Informationen (u. a. Informationen aus allgemein anerkannten öffentlichen<br />
Quellen) die uns für diese Stellungnahme vorgelegt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurden,<br />
unterstellt und darauf vertraut. Des Weiteren haben wir auf die Zusicherungen der Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
und der Deutsche Börse vertraut, dass nach deren Wissen die von ihnen für unsere Analyse zur Verfügung<br />
gestellten Informationen keine wesentlichen Auslassungen oder falsche Angaben über wesentliche Tatsachen<br />
enthalten. Mit Ihrer Zustimmung gingen wir davon aus, dass keine wesentlichen nicht offengelegten Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft und der Deutsche Börse bestanden, für die keine ausreichenden Rücklagen oder sonstige<br />
Rückstellungen gebildet wurden. Mit Ihrer Zustimmung gingen wir davon aus, dass die nach Ansicht der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft voraussichtlich mit den Transaktionen zu erzielenden Erwarteten Synergien<br />
die potenziellen strategischen Folgen und der potenzielle operative Nutzen (einschließlich dessen Höhe, Eintritt in<br />
zeitlicher Hinsicht und Erzielbarkeit) in der Höhe und zu den Zeitpunkten erzielt würden, die die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft prognostiziert hat. Wir bewerten die Annahmen nicht, auf denen dies basiert. Wir haben (ohne<br />
unabhängige Überprüfung) auf die Einschätzung der Geschäftsführung der Gesellschaft und der Deutsche Börse<br />
hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs und der Risiken im Zusammenhang mit der Integration der Gesellschaft und der<br />
Deutsche Börse vertraut. Auf Weisung der Gesellschaft haben wir auf die veröffentlichten Schätzungen außenstehender<br />
Analysten in Bezug auf die Gesellschaft und die Deutsche Börse vertraut und sind davon ausgegangen,<br />
dass diese Schätzungen eine verlässliche Grundlage für die Einschätzung der künftigen Ertragskraft der Gesellschaft<br />
und der Deutsche Börse bilden, und äußern uns nicht zu den Annahmen, auf denen diese basieren. Für die<br />
Zwecke unserer Stellungnahme haben wir weder eine unabhängige Überprüfung oder Bewertung der Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, derivativer oder außerbilanzieller Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten) der Gesellschaft und der Deutsche Börse vorgenommen, noch wurden uns<br />
entsprechende Überprüfungen oder Bewertungen zur Verfügung gestellt. Wir haben außerdem keine Verpflichtung<br />
zur Vornahme einer physischen Überprüfung der Immobilien oder Geschäftsräume der Gesellschaft und der<br />
Deutsche Börse übernommen und auch keine entsprechende Überprüfung durchgeführt. Wir haben ferner nicht die<br />
Bonität der Parteien des Vertrags über den Zusammenschluss nach Maßgabe von Insolvenz- oder vergleichbaren<br />
Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene, Bundesebene oder internationaler Ebene überprüft. Wir sind davon ausgegangen,<br />
dass die Transaktionen nach Maßgabe der Bedingungen des Vertrags über den Zusammenschluss (ohne<br />
wesentliche Änderungen, Verzichtserklärungen oder Verzögerungen) vollzogen werden sowie dass im Rahmen des<br />
Angebots jede Aktie der Deutsche Börse gegen eine Holdco-Aktie getauscht wird. Zudem sind wir davon<br />
ausgegangen, dass im Zusammenhang mit dem Erhalt aller für die geplanten Transaktionen erforderlichen<br />
Genehmigungen keine Verzögerungen, Begrenzungen, Bedingungen oder Beschränkungen eintreten oder auferlegt<br />
werden, die eine nachteilige Auswirkung auf die Holdco, die Gesellschaft, die Deutsche Börse oder den im Rahmen<br />
der geplanten Transaktionen erwarteten Nutzen zur Folge haben könnten. Für unsere Analyse wird zudem<br />
G-129
unterstellt, dass 100 % der im Umlauf befindlichen Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Angebots von der<br />
Holdco erworben werden. Wir haben in allen für die Abgabe unserer Stellungnahme relevanten rechtlichen<br />
Angelegenheiten auf den Rat unseres Rechtsberaters vertraut.<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Frage, ob das Umtauschverhältnis der Gesellschaft nach<br />
Maßgabe des Vertrags über den Zusammenschluss aus finanzieller Sicht zum Datum dieser Stellungnahme<br />
angemessen gegenüber den Inhabern ist. Wir wurden nicht gebeten, eine Stellungnahme hinsichtlich jeglicher<br />
anderer Bedingungen des Vertrags über den Zusammenschluss (oder damit im Zusammenhang stehender<br />
Unterlagen oder Verträge) oder die Art der Transaktionen oder den voraussichtlichen Zeitrahmen für deren Vollzug<br />
abzugeben, und werden dies auch nicht tun. Zudem geben wir keine Stellungnahme hinsichtlich der Angemessenheit<br />
der Höhe oder Art einer von Führungspersonen, Organmitgliedern oder Mitarbeitern der Parteien des<br />
Vertrags über den Zusammenschluss (oder irgendeiner Gruppe entsprechender Personen) möglicherweise zu<br />
erhaltenden Gegenleistung im Vergleich mit dem Umtauschverhältnis der Gesellschaft ab. Wir geben keine<br />
Stellungnahme zu sich möglicherweise aus den in dem Vertrag über den Zusammenschluss vorgesehenen Transaktionen<br />
ergebenden steuerlichen oder sonstigen Folgen ab, und in unserer Stellungnahme werden auch keine<br />
rechtlichen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen oder bilanziellen Angelegenheiten berührt, da nach unserem Wissen<br />
die Gesellschaft in diesen Bereichen die erforderliche Beratung durch qualifizierte Fachleute erhalten hat. In<br />
unserer Stellungnahme wird nicht auf die zugrunde liegende Geschäftsentscheidung der Gesellschaft zur Vornahme<br />
der Transaktionen oder die relativen Vorteile der Transaktionen im Vergleich zu anderen strategischen Alternativen<br />
eingegangen, die der Gesellschaft möglicherweise zur Verfügung stehen. Wir sind nicht ermächtigt, jegliche<br />
Parteien zu Interessensbekundungen hinsichtlich einer Transaktion mit der Gesellschaft anzuwerben und haben<br />
dies auch nicht getan. Es wird festgehalten, dass die Gesellschaft und die Deutsche Börse am 9. Februar 2011<br />
öffentlich bestätigt haben, dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses<br />
befänden.<br />
Wir waren als Finanzberater der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Transaktionen tätig und werden ein<br />
Honorar für unsere Leistungen erhalten. Ein Teil davon wird bei öffentlicher Bekanntmachung der Unterzeichnung<br />
eines bindenden Vertrags über die Transaktionen und ein weiterer wesentlicher Teil bei Vollzug der Transaktionen<br />
fällig. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft verpflichtet, uns von bestimmten Verbindlichkeiten und anderen<br />
sich aus unserem Mandat ergebenden Verpflichtungen freizustellen. In den zwei Jahren vor dem Datum dieser<br />
Stellungnahme bestand keine wesentliche Geschäftsbeziehung zwischen der Perella Weinberg Partners LP und<br />
ihren verbundenen Unternehmen einerseits und der Gesellschaft oder der Deutsche Börse oder ihren jeweiligen<br />
verbundenen Unternehmen andererseits, in dessen Rahmen die Perella Weinberg Partners LP oder ihre verbundenen<br />
Unternehmen eine Vergütung erhielten. Die Perella Weinberg Partners LP und ihre verbundenen<br />
Unternehmen können jedoch künftig Investmentbanking- oder andere Finanzdienstleistungen für die Gesellschaft,<br />
die Deutsche Börse oder die Holdco und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen erbringen, für die die Perella<br />
Weinberg Partners LP und ihre verbundenen Unternehmen dann auch eine Vergütung erwarten würden. Die Perella<br />
Weinberg Partners LP oder ihre verbundenen Unternehmen können im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs<br />
jederzeit (für eigene Rechnung oder für Rechnung von Kunden) Long- oder Shortpositionen in Schuldtiteln,<br />
Eigenkapitalwertpapieren oder anderen Wertpapieren (einschließlich Derivaten auf diese) oder Finanzinstrumenten<br />
(einschließlich Bankdarlehen und anderer Verbindlichkeiten) der Gesellschaft, der Deutsche Börse oder der Holdco<br />
oder jeglicher ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen halten, mit diesen handeln und auf sonstige Weise<br />
Transaktionen in Bezug auf diese eingehen. Die Abgabe dieser Stellungnahme wurde von einem Fairness-Ausschuss<br />
der Perella Weinberg Partners LP genehmigt.<br />
Es besteht Einverständnis darüber, dass diese Stellungnahme zur Information und Unterstützung des Board of<br />
Directors der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Transaktionen und zu deren Einschätzung durch das Board<br />
zur Verfügung gestellt wird. Diese Stellungnahme ist nicht als Empfehlung gegenüber den Inhabern oder den<br />
Inhabern von Aktien der Deutsche Börse zu verstehen und stellt keine Empfehlung dar, wie sie abstimmen oder<br />
ansonsten in Bezug auf die geplanten Transaktionen oder in einer anderen Angelegenheit handeln sollten. Sie geht<br />
in keiner Weise auf die Kurse ein, zu denen die Stammaktien der Gesellschaft, die Aktien der Holdco oder die<br />
Aktien der Deutsche Börse zu beliebigen künftigen Zeitpunkten gehandelt werden.<br />
Ferner geben wir keine Stellungnahme zur Angemessenheit der Transaktionen oder einer Gegenleistung ab,<br />
die die Inhaber jeglicher anderer Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern oder anderen Kundenkreisen der<br />
Gesellschaft im Zusammenhang mit den Transaktionen erhalten. Unsere Stellungnahme basiert zwangsläufig auf<br />
den zum Datum der Stellungnahme vorherrschenden finanziellen, wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen<br />
und den uns bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Informationen. Es wird hiermit darauf<br />
hingewiesen, dass spätere Entwicklungen Auswirkungen auf diese Stellungnahme und die für deren Erstellung<br />
G-130
zugrunde gelegten Annahmen haben können und dass wir nicht verpflichtet sind, unsere Stellungnahme zu<br />
aktualisieren, zu überarbeiten oder erneut abzugeben.<br />
Auf Grundlage und vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen, einschließlich der verschiedenen darin<br />
genannten Annahmen und dargelegten Beschränkungen, sind wir der Auffassung, dass das im Vertrag über den<br />
Zusammenschluss vorgesehene Umtauschverhältnis der Gesellschaft zum Datum dieser Stellungnahme aus<br />
finanzieller Sicht gegenüber den Inhabern angemessen ist.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
PERELLA WEINBERG PARTNERS LP<br />
G-131
Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc.<br />
G-132
15. Februar 2011<br />
Aufsichtsrat und Vorstand<br />
Deutsche Börse AG<br />
Mergenthalerallee 61<br />
65760 Eschborn<br />
Germany<br />
Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren,<br />
die Deutsche Bank Securities Inc. (,,Deutsche Bank“) ist im Zusammenhang mit dem Business Combination<br />
Agreement vom 15. Februar 2011 (das ,,Business Combination Agreement“) zwischen der NYSE Euronext<br />
(,,NYSE Euronext“), der Deutsche Börse AG (,,DBAG“), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (,,Holdco“)<br />
und der Pomme Merger Corporation, einer neu errichteten, hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco<br />
(,,Merger Sub“), demgemäß unter Anderem (i) Holdco ein öffentliches Umtauschangebot (das ,,Angebot“) zum<br />
Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden Aktien an der DBAG (die ,,DBAG Aktien“) machen wird,<br />
vorausgesetzt, dass mindestens 75 % der DBAG Aktien gemäß den Regelungen des Angebots wirksam und<br />
fristgemäß und ohne anschließend widerrufen zu werden gezeichnet wurden, und (ii) nach Umsetzung des<br />
Angebots Merger Sub auf die NYSE Euronext verschmolzen wird (die ,,Verschmelzung“), wodurch die NYSE<br />
Euronext eine hundertprzentige Tochtergesellschaft der Holdco werden wird (gemeinsam die ,,Transaktionen“), als<br />
Finanzberater der Deutsche Börse AG (,,DBAG“) tätig geworden. Wie genauer im Business Combination<br />
Agreement geregelt, werden (i) zeichnende Gesellschafter der DBAG gemäß den Regelungen des Angebots im<br />
Austausch für jede gezeichnete ausstehende DBAG Aktie eine (das ,,DBAG Umtauschverhältnis“) Stammaktie an<br />
Holdco erhalten (jede solche Aktie eine ,,Holdco Aktie“ und gemeinsam die ,,Holdco Aktien“), und (ii) gemäß den<br />
Regelungen betreffend die Verschmelzung jede Stammaktie an der NYSE Euronext, Nennbetrag $0,01 pro Aktie,<br />
(die ,,NYSE Euronext Aktien“) mit Ausnahme der NYSE Euronext Aktien, die von der NYSE Euronext oder<br />
Merger Sub gehalten werden, in das Recht zum Bezug von 0,47 Holdco Aktien umgewandelt.<br />
Sie haben uns den Auftrag erteilt, die wirtschaftliche Angemessenheit des DBAG Umtauschverhältnisses für<br />
die Inhaber der DBAG Aktien zu begutachten.<br />
Im Zusammenhang mit unserer Funktion als Finanzberater der DBAG, und um zu unserer Einschätzung zu<br />
gelangen, haben wir verschiedene öffentlich verfügbare Finanz- und andere Informationen betreffend die NYSE<br />
Euronext und die DBAG, Prognosen auf Basis bestimmter öffentlich verfügbarer wirtschaftlicher Voraussagen von<br />
Analysten, denen die Geschäftsleitung der DBAG bzw. der NYSE Euronext zugestimmt hat, und Extrapolationen<br />
solcher Prognosen entsprechend den Anweisungen der Geschäftsleitung der DBAG bzw. der NYSE Euronext<br />
(gemeinsam die ,,Maklerprognosen“), sowie bestimmte interne Analysen und andere Informationen betreffend die<br />
NYSE Euronext und die DBAG, die von der Geschäftsleitung der NYSE Euronext bzw. der DBAG erstellt wurden,<br />
eingesehen. Um zu unserer Einschätzung zu gelangen, haben wir keine Finanzplanungen oder Prognosen eingesehen,<br />
die von der Geschäftsleitung der NYSE Euronext oder der DBAG erstellt wurden, sondern haben uns auftragsgemäß<br />
auf die Maklerprognosen gestützt. Wir haben auch mit bestimmten Angestellten in leitenden Funktionen und anderen<br />
Vertretern und Beratern der NYSE Euronext und der DBAG das Geschäft und die Geschäftsaussichten der NYSE<br />
Euronext bzw. der DBAG, sowie der Holdco, der NYSE Euronext und der DBAG nach Umsetzung der Transaktionen<br />
besprochen, einschließlich bestimmter Kosteneinsparungen, Auswirkungen auf die Einnahmen und Synergieeffekte,<br />
die von den Geschäftsleitungen der NYSE Euronext und der DBAG als Folge der Transaktionen vorausgesagt werden.<br />
Zusätzlich hat die Deutsche Bank die gemeldeten Kurse und Handelsaktivität der DBAG Aktien und der NYSE<br />
Euronext Aktien eingesehen und, (i) soweit öffentlich verfügbar, bestimmte Finanz- und Aktienmarktinformationen<br />
betreffend die NYSE Euronext und die DBAG mit ähnlichen Informationen für bestimmte andere Gesellschaften,<br />
derenAktienanderBörse gehandelt werden und die wir als relevant eingeschätzt haben, verglichen, (ii) soweit<br />
öffentlich verfügbar die Regelungen und Vereinbarungen zur Führung bestimmter Unternehmenszusammenschlüsse<br />
aus jüngerer Zeit, soweit wir diese für relevant hielten, eingesehen, (iii) einen Entwurf des Business Combination<br />
Agreement vom 13. Februar 2011 eingesehen, und (iv) andere Untersuchungen durchgeführt, Analysen erstellt und<br />
weitere Faktoren einbezogen, soweit wir dies für angemessen hielten.<br />
Die Deutsche Bank hat keine Haftung für eine unabhängige Überprüfung von Informationen betreffend die<br />
Holdco, die NYSE Euronext oder die DBAG übernommen, einschließlich solcher Finanzinformationen, die sie bei<br />
der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt hat, seien sie öffentlich verfügbar oder ihr zur Verfügung gestellt<br />
worden, und hat keine solche unabhängige Überprüfung von Informationen vorgenommen. Dementsprechend hat<br />
die Deutsche Bank für Zwecke der Erstellung dieses Gutachtens auftragsgemäß angenommen, dass sämtliche<br />
dieser Informationen zutreffend und vollständig sind. Die Deutsche Bank hat keine Inaugenscheinnahme von<br />
Vermögensgegenständen durchgeführt und keine unabhängige Bewertung oder Schätzung des Wertes von Vermögensgegenständen<br />
oder Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter, derivativer und außerbilanzieller<br />
G-133
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten) der Holdco, NYSE Euronext, DBAG oder eines mit diesen<br />
Gesellschaften verbundenen Unternehmens vorgenommen oder eingeholt, noch haben wir die Zahlungsfähigkeit<br />
der Holdco, der NYSE Euronext oder der DBAG bewertet oder ihren Wert gemäß etwaig anwendbarer insolvenzrechtlicher<br />
oder ähnlicher Vorschriften bestimmt. Im Hinblick auf die Maklerprognosen und die Analysen und<br />
Prognosen betreffend die Höhe und den Zeitpunkt bestimmter Kosteneinsparungen, Betriebseffizienzen, Ertragseffekte,<br />
finanziellen Synergien und anderer strategischer Vorteile, deren Erzielung als Folge der Durchführung der<br />
Transaktionen (gemeinsam die ,,Synergien“) von der Holdco, der NYSE Euronext oder der DBAG vorausgesagt<br />
werden, sowie möglicher zusätzlicher Kosten, die durch die Transaktionen entstehen, und die kombinierten pro<br />
forma Finanz- und Betriebsinformationen der Holdco, die der Deutschen Bank zur Verfügung gestellt wurden oder<br />
die sie für ihre Analysen verwendet haben, hat die Deutsche Bank auftragsgemäß angenommen, dass diese mit der<br />
erforderlichen Sorgfalt erstellt wurden und die jeweils aktuell bestmögliche Schätzung und Einschätzung der<br />
Geschäftleitungen der NYSE Euronext und der DBAG zu den jeweils darin enthaltenen Themen darstellen; und im<br />
Hinblick auf die Maklerprognosen und anderen Informationen betreffend die NYSE Euronext hat sich die Deutsche<br />
Bank auftragsgemäß auf die Maklerprognosen und weiteren Informationen gestützt. Durch die Erstellung dieses<br />
Gutachtens nimmt die Deutsche Bank keine Einschätzung dazu vor, ob sie die Prognosen und Voraussagen,<br />
einschließlich der Synergien, oder die ihnen zugrunde liegenden Annahmen für angemessen hält.<br />
Zum Zwecke dieser Begutachtung ist die Deutsche Bank auftragsgemäß im Hinblick auf alle Tatsachen, die<br />
für ihre Analyse erheblich sind, davon ausgegangen, dass die in dem Business Combination Agreement enthaltenen<br />
Zusicherungen und Gewährleistungen der Holdco, der NYSE Euronext und der DBAG zutreffend sind. Zudem ist<br />
die Deutsche Bank auftragsgemäß im Hinblick auf alle Tatsachen, die für ihre Analyse erheblich sind, davon<br />
ausgegangen, dass die Transaktionen entsprechend der diesbezüglich getroffenen Regelungen umgesetzt werden,<br />
ohne dass ein wesentlicher Verzicht auf oder eine wesentliche Änderung oder Ergänzung einer Regelung,<br />
Bedingung oder Vereinbarung erklärt oder vereinbart wird, sowie, dass die Holdco, die NYSE Euronext, die<br />
DBAG und die Merger Sub jeweils sämtliche Verpflichtungen gemäß dem Business Combination Agreement<br />
erfüllen und dass die Bekanntgabe und Umsetzung der Transaktionen keinen Verlust einer wesentlichen Geschäftsbeziehung<br />
der NYSE Euronext oder der DBAG zu einem Klient, Kunde oder Lieferant zur Folge hat. Zudem ist die<br />
Deutsche Bank davon ausgegangen, dass alle DBAG Aktien von der Holdco gemäß dem Angebot oder sonst<br />
fristgerecht auf Basis des DBAG Umtauschverhältnisses und ohne jegliche Kosten oder andere negative Folgen für<br />
die Holdco oder die Holdco Aktien, einschließlich negativer Folgen für den Zeitpunkt oder den Umfang der<br />
Synergien, die von Holdco, NYSE Euronext oder DBAG als Folge der Transaktionen erzielt werden, erworben<br />
werden. Die Deutsche Bank ist zudem davon ausgegangen, dass alle wesentlichen behördlichen und sonstigen<br />
Genehmigungen und Erlaubnisse, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Transaktionen erforderlich sind,<br />
erteilt werden und dass im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen behördlichen und sonstigen<br />
Genehmigungen und Erlaubnisse keine wesentlichen Einschränkungen gemacht werden. Außerdem haben Sie die<br />
Deutsche Bank darüber informiert und die Deutsche Bank ist dementsprechend für Zwecke der Erstellung dieses<br />
Gutachtens davon ausgegangen, dass die Transaktionen für die Holdco, die NYSE Euronext, die DBAG, die<br />
Aktionäre der DBAG und die Aktionäre der NYSE Euronext steuerfrei sind. Wir sind keine Rechts-, Aufsichtsrechts-<br />
oder Steuerexperten und keine Wirtschaftsprüfer und haben uns im Hinblick auf diese Bereiche auf die<br />
Einschätzungen der DBAG und ihrer Berater verlassen. Vertreter der DBAG haben uns darüber informiert, und wir<br />
sind dementsprechend davon ausgegangen, dass die finalen Regelungen des Business Combination Agreement<br />
nicht wesentlich von den Regelungen des Entwurfs abweichen werden, den wir eingesehen haben.<br />
Dieses Gutachten wurde von einem fairness opinion review committee genehmigt und freigegeben, richtet sich<br />
an den Aufsichtsrat und den Vorstand der DBAG, ist zu deren weiterer Verwendung bestimmt und stellt keine<br />
Empfehlung an die Aktionäre der DBAG dar, im Zusammenhang mit dem Angebot DBAG Aktien zu zeichnen.<br />
Dieses Gutachten bezieht sich ausschließlich auf die wirtschaftliche Angemessenheit des DBAG Umtauschverhältnisses<br />
für die Aktionäre der DBAG, unterliegt den hierin getroffenen Annahmen, Einschränkungen, Voraussetzungen<br />
und anderen Bedingungen und wurde auf Basis wirtschaftlicher, marktbezogener und sonstiger Umstände und<br />
Informationen erstellt, die uns zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung standen. Entsprechend Ihrem Auftrag bezieht sich<br />
dieses Gutachten nicht auf die Angemessenheit der Transaktionen oder eine in diesem Zusammenhang von Inhabern<br />
von Wertpapieren jeglicher Art, Gläubigern oder anderen Interessengruppen der NYSE Euronext oder der DBAG<br />
erhaltenen Leistungen (mit Ausnahme der wirtschaftlichen Angemessenheit des DBAG Umtauschverhältnisses für<br />
die Aktionäre der DBAG), und bezieht sich auch nicht auf die Angemessenheit des voraussichtlichen Nutzens der<br />
Transaktionen. Wir lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung dazu ab, über nach Erstellung dieses Gutachtens<br />
eintretende und uns zur Kenntnis gelangende Veränderungen im Hinblick auf Tatsachen, die diesem Gutachten<br />
zugrunde liegen, zu informieren. Die Deutsche Bank äußert keine Meinung zu der zugrunde liegenden Entscheidung<br />
der DBAG, die Transaktionen durchzuführen. Wir äußern auch keine Einschätzung oder Meinung zur wirtschaftlichen<br />
oder sonstigen Angemessenheit der Höhe oder Art einer etwaigen Vergütung oder sonstigen Leistung, die im Hinblick<br />
auf das DBAG Umtauschverhältnis an Organmitglieder oder Arbeitnehmer einer der Parteien der Transaktionen oder<br />
G-134
einer Gruppe solcher Personen zu zahlen ist oder gezahlt wird. Dieses Gutachten bezieht sich in keiner Weise auf die<br />
Preise, zu denen Holdco Aktien oder andere Holdco Wertpapiere oder die DBAG Aktien oder andere DBAG<br />
Wertpapiere nach der Bekanntgabe oder der Umsetzung der Transaktionen gehandelt werden.<br />
Die Deutsche Bank erhält für ihre Dienstleitung als Finanzberater der DBAG im Zusammenhang mit den<br />
Transaktionen eine Gebühr, deren Zahlung zu einem erheblichem Anteil von der Umsetzung der Transaktionen<br />
abhängt. DBAG hat sich auch dazu verpflichtet, der Deutschen Bank ihre Aufwendungen zu ersetzen und die<br />
Deutsche Bank und die mit ihr verbundenen Unternehmen im Hinblick auf bestimmte Verbindlichkeiten im<br />
Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen schadlos zu halten. Wir sind ein mit der Deutsche<br />
Bank AG verbundenes Unternehmen (gemeinsam mit den mit ihr verbundenen Unternehmen die ,,DB Group“). Ein<br />
oder mehrere Mitglieder der DB Group haben von Zeit zu Zeit Dienstleistungen im Bereich des investment banking,<br />
des commercial banking (einschließlich der Verlängerung von Krediten) und andere Finanzdienstleitungen an die<br />
NYSE Euronext und die DBAG oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen erbracht und dafür Gegenleistungen<br />
erhalten, unter Anderem (i) war ein Mitglied der DB Group als Finanzberater der DBAG im Zusammenhang mit einer<br />
Vereinbarung mit der SIX Group über den Erwerb zusätzlicher Anteile zum Erwerb der Mehrheit an der STOXX Ltd<br />
tätig, (ii) war ein Mitglied der DB Group als Konsortialführer und bookrunner im Zusammenhang mit der<br />
Verlängerung des Kredits der DBAG und der Clearstream Banking S.A., einem mit der DBAG verbundenen<br />
Unternehmen, über $1,0 Mrd. tätig und (iii) war ein Mitglied der DB Group an einem Kredit der Clearstream<br />
Banking S.A. über $3,0 Mrd. beteiligt. Die DB Group erbringt möglicherweise auch in der Zukunft Dienstleistungen<br />
im Bereich des investment und des commercial banking an Holdco, die NYSE Euronext und die DBAG, für diedie<br />
DB Group gegebenenfalls voraussichtlich ein Entgelt erhält. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr handeln Mitglieder<br />
der DB Group möglicherweise auf eigene Rechnung oder auf Rechnung ihrer Kunden mit Wertpapieren und anderen<br />
Finanzinstrumenten und Verbindlichkeiten der Holdco, der NYSE Euronext und der DBAG. Dementsprechend hält<br />
die DB Group möglicherweise eine Long- oder Short-Position in solchen Wertpapieren, Instrumenten und Verbindlichkeiten.<br />
Auf Grundlage des Vorstehenden ist es die Auffassung der Deutschen Bank als Investment Bank, dass das<br />
DBAG Umtauschverhältnis für die Aktionäre der DBAG zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus wirtschaftlicher Sicht<br />
angemessen ist.<br />
Dieses Schreiben richtet sich an den Aufsichtsrat und den Vorstand der DBAG und wurde im Hinblick auf und<br />
zum Zwecke ihrer Bewertung der Transaktionen erstellt. Dieses Gutachten oder sein Inhalt darf ohne unsere<br />
vorherige schriftliche Zustimmung zu keinem Zweck einer anderen Person zugänglich gemacht oder mitgeteilt<br />
werden oder gegenüber einer anderer Person zusammengefasst oder in Bezug genommen werden, sei es in Gänze<br />
oder teilweise. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung des vollständigen Gutachtens in einem Prospekt, das<br />
aus Anlass des Umtauschangebots von der Holdco und der DBAG im Zusammenhang mit den Transaktionen an die<br />
Aktionäre der DBAG verschickt wird.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
DEUTSCHE BANK SECURITIES INC.<br />
G-135
Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC<br />
G-136
15. Februar 2011<br />
Deutsche Börse AG<br />
Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Mergenthalerallee 61<br />
65760 Frankfurt<br />
Deutschland<br />
Sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,<br />
Sie baten uns um eine Stellungnahme zur Angemessenheit des Umtauschverhältnisses (wie nachstehend definiert)<br />
im Rahmen des geplanten Tauschangebots (wie nachstehend definiert) nach Maßgabe des Vertrags über den<br />
Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar 2011 (der ,,Vertrag“) zwischen der Gesellschaft (wie nachstehend<br />
definiert), der NYSE Euronext, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (,,NYSE<br />
Euronext“), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht<br />
(naamloze vennootschap) (,,Holdco“) und der Pomme Merger Corporation, einer neu gegründeten hundertprozentigen<br />
Tochtergesellschaft der Holdco in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />
Delaware (,,Verschmelzungsgesellschaft“) aus finanzieller Sicht gegenüber den Inhabern (mit Ausnahme der<br />
Gesellschaft selbst) der Stammaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 A je Aktie<br />
(einschließlich entsprechender Aktien, die als Basiswert ausstehender American Depositary Receipts dienen,<br />
die ,,Gesellschaftsaktien“) der Deutsche Börse AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland (die ,,Gesellschaft“). Sie haben uns mitgeteilt, dass gemäß dem Vertrag unter anderem Folgendes<br />
vorgesehen ist:<br />
(i) Die Holdco wird nach Maßgabe des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz in der<br />
jeweils geltenden Fassung (das ,,Übernahmegesetz“) und dem U.S. Securities Exchange Act von 1934, in der<br />
jeweils geltenden Fassung, ein Tauschangebot unterbreiten, das unter anderen unter der Bedingung einer<br />
Mindestannahme von 75 % der Gesellschaftsaktien steht, um sämtliche Gesellschaftsaktien (das ,,Tauschangebot“)<br />
zu einem Umtauschverhältnis, das einreichende Aktionäre zum Erhalt einer Stammaktie mit einem<br />
Nennwert von 1,00 A je Aktie der Holdco (die ,,Holdco-Aktien“) für jede umgetauschte Gesellschaftsaktie (das<br />
,,Umtauschverhältnis“) berechtigt, zu erwerben.<br />
(ii) Unmittelbar nach dem Erwerb der Gesellschaftsaktien durch die Holdco wird im Wege des<br />
Tauschangebots die Verschmelzungsgesellschaft auf die NYSE Euronext verschmolzen (die ,,Verschmelzung“<br />
und zusammen mit dem Tauschangebot und den in dem Vertrag vorgesehenen Transaktionen die ,,Transaktion“),<br />
wodurch die NYSE Euronext zur hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco wird und jede<br />
ausstehende NYSE Euronext-Stammaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 0,01 US$ je Aktie<br />
(die ,,NYSE Euronext-Aktien“) mit Ausnahme der NYSE Euronext-Aktien, die von der NYSE Euronext oder<br />
der Verschmelzungsgesellschaft unmittelbar und nicht für Rechnung Dritter gehalten werden, in das Recht<br />
zum Bezug von 0,4700 Holdco-Aktien umgetauscht wird.<br />
(iii) Gleichzeitig mit dem Vollzug der Verschmelzung oder sobald dies danach durchführbar ist,<br />
beabsichtigt die Holdco, eine oder mehrere gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen (,,Umstrukturierung<br />
nach dem Closing“) durchzuführen, um die rechtliche und operative Integration der Gesellschaft<br />
in die Holdco in dem größtmöglichen Umfang zu erreichen, der nach geltendem Recht zulässig ist; zu<br />
diesen Umstrukturierungsmaßnahmen können zählen: (A) unter bestimmten Umständen die Einleitung einer<br />
zwangsweisen Übertragung der Gesellschaftsaktien von den übrigen Inhabern im Wege eines Ausschlusses<br />
von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß dem deutschen Aktiengesetz (,,Aktiengesetz“) oder durch<br />
die Beantragung eines Gerichtsbeschlusses nach Maßgabe des Übernahmegesetzes und/oder (B) der<br />
Abschluss eines Beherrschungsvertrags und/oder nach Wahl der Holdco einer Kombination aus einem<br />
Beherrschungsvertrag und einem Gewinnabführungsvertrag, jeweils mit der Gesellschaft als abhängigem<br />
Unternehmen, gegen Gewährung von Holdco-Aktien als Abfindung für die außenstehenden Aktionäre der<br />
Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz; dabei wird jeweils davon ausgegangen, dass die Holdco bei der<br />
383 Madison Avenue, New York, New York 10179<br />
J.P. Morgan Securities Inc.<br />
G-137
-2-<br />
Gestaltung der Umstrukturierung nach dem Closing das Ziel verfolgt, den Inhabern von Gesellschaftsaktien,<br />
die ihre Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umtauschen, Holdco-Aktien nach Maßgabe des<br />
Umtauschverhältnisses oder eine gleichwertige Gegenleistung zur Verfügung zu stellen (wenngleich es unter<br />
bestimmten Umständen möglich ist, dass einige oder alle dieser Aktionäre eine Gegenleistung in anderer Höhe<br />
oder Form erhalten).<br />
Im Zusammenhang mit der Erstellung unserer Stellungnahme haben wir (i) einen Entwurf des Vertrags vom<br />
14. Februar 2011 geprüft; (ii) bestimmte öffentlich verfügbare Geschäfts- und Finanzinformationen in Bezug auf<br />
die Gesellschaft und die NYSE Euronext sowie die Branchen, in denen diese tätig sind, untersucht; (iii) die<br />
finanzielle und operative Ertragskraft der Gesellschaft und der NYSE Euronext mit öffentlich verfügbaren Angaben<br />
über andere nach unserer Ansicht relevante Unternehmen verglichen sowie die aktuellen und historischen<br />
Börsenkurse der Gesellschaftsaktien und der NYSE Euronext-Aktien und bestimmter börsengehandelter Wertpapiere<br />
dieser anderen Unternehmen untersucht; (iv) auf Weisung der Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
bestimmte Finanzanalysen und -prognosen in Bezug auf die jeweilige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw.<br />
der NYSE Euronext untersucht, die uns durch die oder im Namen der Geschäftsführung der Gesellschaft zur<br />
Verfügung gestellt wurden, auf Weisung der Geschäftsführung der Gesellschaft und der NYSE Euronext erstellt<br />
wurden und aus bestimmten öffentlich verfügbaren<br />
Schätzungen und Informationen von Analysten abgeleitet und fortgeschrieben wurden (jeweils auf Weisung und<br />
mit Unterstützung der betreffenden Geschäftsführung) und ferner die geschätzte Höhe und den geschätzten<br />
zeitlichen Anfall der Kosteneinsparungen und der damit verbundenen Aufwands-, Umsatz- und sonstigen<br />
Synergien, die im Rahmen der Transaktion erwartet werden (zusammen die ,,Synergien“ bezeichnet), untersucht;<br />
und (v) alle unserer Ansicht nach für die Zwecke dieser Stellungnahme geeigneten anderen finanzbezogenen<br />
Untersuchungen und Analysen durchgeführt bzw. Informationen berücksichtigt.<br />
Zudem haben wir mit bestimmten Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft und der NYSE Euronext<br />
Gespräche geführt in Bezug auf bestimmte Aspekte der Transaktion, die aktuelle und vergangene Geschäftstätigkeit<br />
der Gesellschaft und der NYSE Euronext, die Finanzlage, Zukunftsaussichten und künftige Tätigkeit der<br />
Gesellschaft und der NYSE Euronext, die Auswirkungen der Transaktion auf die Finanzlage und Zukunftsaussichten<br />
der Gesellschaft und der NYSE Euronext sowie in Bezug auf bestimmte andere Sachverhalte, die wir für<br />
unsere Untersuchungen als notwendig oder angemessen ansahen.<br />
Für die Zwecke unserer Stellungnahme haben wir auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen<br />
vertraut, die öffentlich verfügbar waren, die uns durch die Gesellschaft und die NYSE Euronext zur Verfügung<br />
gestellt wurden, die wir mit der Gesellschaft und der NYSE Euronext erörtert haben oder die auf andere Weise<br />
durch oder für uns untersucht wurden; wir haben diese Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
keiner unabhängigen Überprüfung unterzogen (und haben auch keine Verantwortung oder Haftung für eine<br />
entsprechende unabhängige Überprüfung übernommen). Wir haben keine Überprüfung oder Bewertung von<br />
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vorgenommen oder zur Verfügung gestellt bekommen. Auch haben<br />
wir nicht die Bonität der Gesellschaft oder der NYSE Euronext nach Maßgabe von Insolvenz- oder vergleichbaren<br />
Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene, Bundesebene oder internationaler Ebene überprüft. Im Zusammenhang mit<br />
unserer Analyse wurden wir von der Geschäftsführung der Gesellschaft angewiesen, die (wie vorstehend erläutert)<br />
aus bestimmten öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen von Analysten abgeleiteten und fortgeschriebenen<br />
Finanzanalysen und -prognosen in Bezug auf die jeweilige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und<br />
der NYSE Euronext zu verwenden, und haben weder von der Gesellschaft noch von der NYSE Euronext interne<br />
Prognosen der Geschäftsführung (außer in Bezug auf die Synergien) erhalten. Zudem wurden wir im Zusammenhang<br />
mit unserer Analyse von der Geschäftsführung der Gesellschaft angewiesen, die Synergien zugrunde zu legen,<br />
die uns von ihr zur Verfügung gestellt wurden. Im Vertrauen auf diese Finanzanalysen und -prognosen (einschließlich<br />
der Synergien) wurden wir von der Geschäftsführung der Gesellschaft in Kenntnis gesetzt und haben auf<br />
Ihre Weisung hin unterstellt, dass diese die besten derzeit verfügbaren Schätzungen hinsichtlich der erwarteten<br />
künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und der NYSE Euronext darstellen, auf die sich diese Analysen<br />
oder Prognosen beziehen, und dass sie eine verlässliche Basis für die Einschätzung der voraussichtlichen künftigen<br />
Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und der NYSE Euronext darstellen, auf die sich diese Analysen oder<br />
Prognosen beziehen. Wir treffen keine Aussage hinsichtlich dieser Analysen oder Prognosen (einschließlich der<br />
Synergien) oder den Annahmen, auf denen diese beruhen; wir haben vielmehr mit Ihrer Zustimmung darauf<br />
vertraut, dass die Synergien in allen für unsere Analyse wesentlichen Aspekten zu den prognostizierten Zeitpunkten<br />
in der erwarteten Höhe anfallen werden.<br />
G-138
-3-<br />
Wir haben ferner in jeder für unsere Analyse wesentlichen Hinsicht unterstellt, dass (i) alle Gesellschaftsaktien im<br />
Rahmen des Tauschangebots (oder zeitnah auf andere Art und Weise) zum Umtauschverhältnis von der Holdco<br />
erworben werden und dass die Umstrukturierung nach dem Closing zeitnah erfolgreich abgeschlossen wird, ohne<br />
dass sich daraus Kosten oder andere nachteilige Auswirkungen auf die Holdco oder die Aktionäre der Holdco<br />
ergeben (einschließlich nachteiliger Auswirkungen auf den zeitlichen Anfall oder die Höhe der anhand der<br />
Transaktion durch die Holdco und/oder ihre Tochtergesellschaften zu erzielenden Synergien), (ii) die Transaktion<br />
wie im Vertrag beschrieben und ohne Verzicht auf eine seiner Bedingungen vollzogen wird und (iii) die endgültige<br />
Fassung des Vertrags nicht wesentlich von der uns zur Verfügung gestellten Entwurfsfassung abweichen wird. Wir<br />
haben zudem unterstellt, dass die Transaktion wie im Vertrag vorgesehen nach US-amerikanischem Steuerrecht auf<br />
Bundesebene und deutschem Steuerrecht als eine für die Gesellschaft und die Inhaber der Gesellschaftsaktien<br />
steuerfreie Reorganisation (tax free reorganization) angesehen werden wird. Ferner haben wir unterstellt, dass die<br />
im Vertrag und den damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen<br />
der Gesellschaft, der NYSE Euronext, der Holdco und der Verschmelzungsgesellschaft in allen für<br />
unsere Analyse wesentlichen Aspekten zutreffend und richtig sind. Wir sind keine Experten für Rechtsfragen,<br />
Aufsichtsrecht oder Steuern und haben in Bezug auf entsprechende Angelegenheiten auf die Einschätzungen der<br />
Gesellschaft und ihrer Berater vertraut. Des Weiteren haben wir unterstellt, dass alle im Zusammenhang mit dem<br />
Vollzug der Transaktion erforderlichen wesentlichen staatlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen<br />
und Zustimmungen ohne nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaft, die NYSE Euronext, die Holdco<br />
oder die angestrebten Vorteile der Transaktion erteilt werden.<br />
Unsere Stellungnahme basiert zwangsläufig auf den zum Datum der Stellungnahme vorherrschenden wirtschaftlichen,<br />
Markt- und sonstigen Bedingungen und auf den uns bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellten<br />
Informationen. Spätere Entwicklungen können Auswirkungen auf diese Stellungnahme haben; wir sind jedoch<br />
nicht verpflichtet, die Stellungnahme zu aktualisieren, zu überarbeiten oder erneut abzugeben. Unsere Stellungnahme<br />
bezieht sich ausschließlich auf die Frage nach der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses im Rahmen<br />
des geplanten Tauschangebots für die Inhaber der Gesellschaftsaktien (mit Ausnahme der Gesellschaft selbst) aus<br />
finanzieller Sicht; wir nehmen keine Stellung zu der Angemessenheit der Transaktion (einschließlich des Tauschangebots<br />
und der Verschmelzung) für andere natürliche oder juristische Personen oder hinsichtlich einer seitens der<br />
Inhaber jeglicher anderen Gattungen von Wertpapieren, der Gläubiger oder anderer Interessensträger der Gesellschaft<br />
oder der NYSE Euronext zu erhaltenden Gegenleistung oder zu der zugrunde liegenden Entscheidung der<br />
Gesellschaft zur Vornahme der Transaktion. Auch haben wir keine Stellungnahme hinsichtlich der Höhe oder Art<br />
einer Gegenleistung an Führungskräfte, Organmitglieder oder Mitarbeiter der Parteien der Transaktion (oder eine<br />
Gruppe entsprechender Personen) im Vergleich zu dem Umtauschverhältnis für die Inhaber der Gesellschaftsaktien<br />
im Rahmen des Tauschangebots oder hinsichtlich der Angemessenheit einer solchen Gegenleistung abgegeben. Wir<br />
haben zudem keine Stellungnahme hinsichtlich der Kurse, zu denen die Gesellschaftsaktien, die NYSE Euronext-<br />
Aktien oder die Holdco-Aktien zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft gehandelt werden, abgegeben.<br />
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht ermächtigt waren (und davon abgesehen haben), Dritte zu Interessensbekundungen<br />
hinsichtlich einer anderen Verschmelzung, eines anderen Verkaufs oder eines anderen Unternehmenszusammenschlusses,<br />
die die Gesellschaft oder Teile davon betreffen, aufzufordern.<br />
Wir waren als Finanzberater der Gesellschaft in Bezug auf die geplante Transaktion tätig und werden von der<br />
Gesellschaft ein Honorar für unsere Leistungen erhalten; ein erheblicher Teil dieses Honorars ist ausschließlich bei<br />
einem Vollzug des geplanten Tauschangebots und der geplanten Verschmelzung zu zahlen. Darüber hinaus hat sich<br />
die Gesellschaft dazu verpflichtet, uns von bestimmten aus unserer Mandatierung ergebenden Verbindlichkeiten<br />
freizustellen. In den zwei Jahren vor dem Datum dieser Stellungnahme haben wir und unsere verbundenen<br />
Unternehmen Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Geschäftsbanken- und Investmentbankingdienstleistungen<br />
mit der Gesellschaft und der NYSE Euronext unterhalten und hierfür eine übliche Vergütung erhalten. Unsere<br />
Tochtergesellschaft im Geschäftsbankenbereich ist Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditfazilitäten der<br />
Gesellschaft sowie Agent-Bank und Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditfazilitäten der NYSE Euronext<br />
und erbringt zudem für die Gesellschaft und die NYSE Euronext Treasury- und Cash-Management-Dienstleistungen,<br />
wofür sie jeweils eine übliche Vergütung oder andere finanzielle Vorteile erhält. Darüber hinaus sind wir<br />
und/oder unsere verbundenen Unternehmen Mitglieder der Börsen bestimmter verbundener Unternehmen der<br />
Gesellschaft und der NYSE Euronext und wickeln Wertpapiergeschäfte über diese ab; ferner können wir und unsere<br />
verbundenen Unternehmen auch Beteiligungen an diesen Börsen im Zusammenhang mit der entsprechenden<br />
Mitgliedschaft bei diesen halten. Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs ist es möglich, dass wir und unsere<br />
verbundenen Unternehmen (für eigene Rechnung oder für Rechnung von Kunden) Fremd- und<br />
G-139
Eigenkapitalpositionen der Gesellschaft oder der NYSE Euronext aktiv handeln und somit auch jederzeit Longoder<br />
Shortpositionen in diesen Wertpapieren halten.<br />
Auf der Grundlage und vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen sind wir zum Datum unserer Stellungnahme<br />
der Auffassung, dass das Umtauschverhältnis im Rahmen des geplanten Tauschangebots für die Inhaber der<br />
Gesellschaftsaktien (mit Ausnahme der Gesellschaft selbst) aus finanzieller Sicht angemessen ist.<br />
Die Abgabe dieser Stellungnahme wurde von einem Ausschuss für Fairness Opinions der J.P. Morgan Securities<br />
LLC genehmigt. Diese Stellungnahme wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft (in ihrer<br />
jeweiligen entsprechenden Eigenschaft) im Zusammenhang mit und zum Zwecke der Beurteilung der Transaktion<br />
zur Verfügung gestellt. Diese Stellungnahme stellt keine Empfehlung an Inhaber von Aktien der Gesellschaft dar,<br />
ob sie ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichen sollten oder wie sie in Bezug auf die Transaktion oder<br />
andere Angelegenheiten abstimmen sollten. Ferner stellen diese Stellungnahme und eine entsprechende Beratung<br />
durch die J.P. Morgan Securities LLC kein Wertgutachten dar, wie es üblicherweise von qualifizierten Wirtschaftsprüfern<br />
gemäß den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts (z. B. im Zusammenhang mit einer<br />
zwangsweisen Übertragung von Gesellschaftsaktien oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags)<br />
erstellt wird und sind auch nicht als solches anzusehen, noch geben wir eine Stellungnahme<br />
hinsichtlich der gegebenenfalls an die Inhaber von Gesellschaftsaktien im Zusammenhang mit einer solchen<br />
zwangsweisen Übertragung ihrer Gesellschaftsaktien oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags<br />
zu zahlende Gegenleistung ab.<br />
Diese Stellungnahme darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vollständig noch in Teilen<br />
offengelegt, in Bezug genommen oder an Dritte kommuniziert werden. Diese Stellungnahme darf vollständig in<br />
einem Proxy-Statements, Information Statements oder in einer Stellungnahmen zum Tauschangebot nach geltendem<br />
deutschem oder US-amerikanischem Recht, die jeweils an die Aktionäre der Gesellschaft übersandt werden,<br />
wiedergegeben werden; eine anderweitige Offenlegung ist ohne unserer vorherige schriftliche Zustimmung nicht<br />
gestattet.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
[Unterschrift]<br />
J.P. MORGAN SECURITIES LLC<br />
U002857<br />
-4-<br />
G-140