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Angebotsunterlage Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ... - BaFin

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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 des<br />

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)<br />

Aktionäre der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder<br />

gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die in<br />

Ziffer 1 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben besonders beachten.<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong><br />

FREIWILLIGES ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT<br />

(TAUSCHANGEBOT)<br />

der<br />

<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />

Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, Niederlande<br />

an die Aktionäre der<br />

Deutsche Börse Aktiengesellschaft<br />

60485 Frankfurt am Main, Deutschland<br />

zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien<br />

der Deutsche Börse Aktiengesellschaft<br />

durch Tausch von<br />

1 Aktie der Deutsche Börse Aktiengesellschaft<br />

gegen 1 neue Stammaktie der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />

Annahmefrist: 4. Mai 2011 bis 13. Juli 2011,<br />

24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />

Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE0005810055<br />

Zum Tausch Eingereichte Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE00A1KRND6<br />

Holdco-Angebotsaktien: ISIN NL0009766997<br />

Weder die U.S. Securities and Exchange Commission (im Folgenden als die ,,SEC“ bezeichnet) noch eine<br />

andere Wertpapier-Aufsichtsbehörde eines U.S.-amerikanischen Staats hat eine Genehmigung für die im<br />

Zusammenhang mit dem Zusammenschluss (vgl. Ziffer 6.1) auszugebenden Wertpapiere erteilt oder verweigert<br />

oder die Angemessenheit oder Richtigkeit dieses Dokuments anerkannt. Jede anderslautende<br />

Zusicherung stellt eine Straftat dar.<br />

Die Lektüre der in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Informationen wird dringend angeraten. Insbesondere<br />

wird auf den Abschnitt ,,Risikofaktoren“ verwiesen, der auf Seite 34 des Anhangs 2 dieses<br />

Dokuments beginnt.


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Hinweis: Im Hauptteil dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> beziehen sich Verweise auf Ziffern ohne nähere Bezeichnung<br />

auf die Ziffern des Hauptteils dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />

1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE FÜR AKTIONÄRE ............ 2<br />

1.1 Durchführung des Tauschangebots nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und<br />

Übernahmegesetzes .................................................... 2<br />

1.2 Vom Tauschangebot ausgeschlossene Aktionäre. .............................. 3<br />

1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots .............. 3<br />

1.4 Veröffentlichung und Verbreitung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>. .................... 4<br />

1.5 Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs<br />

und der Vereinigten Staaten ............................................. 5<br />

2 HINWEISE ZU DEN IN DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN<br />

ANGABEN .............................................................. 6<br />

2.1 Allgemeines .......................................................... 6<br />

2.2 Stand und Quelle der Angaben in der <strong>Angebotsunterlage</strong>. ...................... 7<br />

2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen, Absichten des Bieters ........................... 7<br />

2.4 Aktualisierung ........................................................ 8<br />

3 ZUSAMMENFASSUNG DES TAUSCHANGEBOTS .............................. 8<br />

4 DAS TAUSCHANGEBOT ................................................... 20<br />

4.1 Gegenstand des Tauschangebots .......................................... 20<br />

4.2 Begründete Stellungnahme / Empfehlung durch Vorstand und Aufsichtsrat der<br />

Deutsche Börse. ....................................................... 20<br />

5 ANNAHMEFRIST ........................................................ 21<br />

5.1 Dauer der Annahmefrist ................................................ 21<br />

5.2 Verlängerung der Annahmefrist .......................................... 21<br />

5.3 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG ............................. 21<br />

6 INFORMATIONEN ÜBER DEN BIETER ...................................... 22<br />

6.1 Allgemeines .......................................................... 22<br />

6.2 Rechtsgrundlage. ...................................................... 22<br />

6.3 Das Aktienkapital der Holdco ............................................ 23<br />

6.4 Direktoren und Geschäftsführung ......................................... 28<br />

6.5 Aktionäre ............................................................ 31<br />

6.6 Tochtergesellschaften; die Deutsche Börse und die NYSE Euronext als (zukünftige)<br />

Tochtergesellschaften ................................................... 32<br />

6.7 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen .............................. 32<br />

6.8 Derzeit von dem Bieter und mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen und<br />

deren Tochterunternehmen gehaltene Deutsche Börse-Aktien, Zurechnung von<br />

Stimmrechten ......................................................... 32<br />

6.9 Angaben zu Wertpapiergeschäften. ........................................ 32<br />

6.10 Mögliche Parallelerwerbe ............................................... 33<br />

6.11 Irrevocable Undertakings. ............................................... 33<br />

7 BESCHREIBUNG DER DEUTSCHE BÖRSE ................................... 33<br />

7.1 Überblick ............................................................ 33<br />

7.2 Grundkapital ......................................................... 34<br />

7.3 Ausstehende Aktienoptionen ............................................. 36<br />

7.4 Aktionärsstruktur ..................................................... 38<br />

7.5 Geschäftstätigkeit und -entwicklung ....................................... 38<br />

i<br />

Seite


7.6 Deutsche Börse-Gremien ................................................ 41<br />

7.7 Mitarbeiter. .......................................................... 41<br />

7.8 Mit der Deutsche Börse gemeinsam handelnde Personen ....................... 42<br />

8 BESCHREIBUNG DER NYSE EURONEXT .................................... 42<br />

8.1 Rechtsgrundlage und Überblick. .......................................... 42<br />

8.2 Grundkapital ......................................................... 42<br />

8.3 Optionen ............................................................ 43<br />

8.4 Aktionäre ............................................................ 43<br />

8.5 Geschäftstätigkeit. ..................................................... 43<br />

8.6 NYSE Euronext-Gremien. ............................................... 44<br />

8.7 Mitarbeiter. .......................................................... 44<br />

9 HINTERGRUND DER VERSCHMELZUNG UND DES TAUSCHANGEBOTS ......... 44<br />

9.1 Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ......................... 44<br />

9.2 Erläuternde Anmerkungen zum Zusammenschluss ............................ 45<br />

9.3 Strategie und Ziele ..................................................... 47<br />

9.4 Bevorstehender Kontrollerwerb über die Deutsche Börse durch den Bieter ......... 49<br />

10 ABSICHTEN DES BIETERS ................................................ 49<br />

10.1 Künftige Geschäftstätigkeit des Bieters und der Deutsche Börse. ................. 49<br />

10.2 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen der Deutsche Börse ...... 50<br />

10.3 Sitz der Deutsche Börse und Standort wesentlicher Unternehmensteile der Deutsche<br />

Börse ............................................................... 50<br />

10.4 Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse ............................... 51<br />

10.5 Arbeitnehmer, deren Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen der Deutsche<br />

Börse ............................................................... 51<br />

10.6 Beabsichtigte Strukturmaßnahmen ........................................ 52<br />

10.7 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen des Bieters, Sitz und<br />

Standort wesentlicher Unternehmensteile des Bieters, Arbeitnehmer des Bieters und<br />

ihre Vertretungen, Mitglieder der Geschäftsführungsorgane des Bieters und<br />

Änderungen der Beschäftigungsbedingungen bei dem Bieter .................... 56<br />

11 ERLÄUTERUNG ZUR BESTIMMUNG DER ANGEBOTSGEGENLEISTUNG. ........ 56<br />

11.1 Zulassung zum Handel im organisierten Markt und Liquidität der Holdco-<br />

Angebotsaktien. ....................................................... 56<br />

11.2 Mindestgegenleistung ................................................... 57<br />

11.3 Nicht-Existenz des Referenz-Börsenkurses von Holdco / IDW S 1 2008 Bewertung<br />

Holdco .............................................................. 58<br />

11.4 Angemessenheit von Bewertungsmethode und Angebotsgegenleistung ............. 68<br />

11.5 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG .................................... 68<br />

12 ANNAHME UND ABWICKLUNG DES TAUSCHANGEBOTS. ..................... 69<br />

12.1 Zentrale Abwicklungsstelle .............................................. 69<br />

12.2 Annahme des Tauschangebots ............................................ 69<br />

12.3 Weitere Erklärungen der das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-<br />

Aktionäre ............................................................ 69<br />

12.4 Rechtliche Folgen der Annahme .......................................... 70<br />

12.5 Annahme des Tauschangebots während der Weiteren Annahmefrist .............. 71<br />

12.6 Abwicklung des Tauschangebots und Erhalt der Angebotsgegenleistung ........... 72<br />

12.7 Kosten .............................................................. 72<br />

12.8 Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien ............. 73<br />

12.9 Hinweise für Inhaber von American Depositary Receipts ....................... 73<br />

12.10 Erlöschen bei Nichteintritt von Vollzugsbedingungen .......................... 74<br />

ii


13 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN. ....................... 74<br />

13.1 Fusionskontrollverfahren ................................................ 74<br />

13.2 Kapitalmarktaufsichtsbehörden ........................................... 77<br />

13.3 Registration Statement. ................................................. 88<br />

13.4 IRS Ruling ........................................................... 89<br />

13.5 Gestattung der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> ...................... 90<br />

14 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG DES TAUSCHANGEBOTS ............ 90<br />

14.1 Vollzugsbedingungen ................................................... 90<br />

14.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen ......................................... 95<br />

14.3 Nichteintritt von Vollzugsbedingungen ..................................... 95<br />

14.4 Veröffentlichungen ..................................................... 96<br />

15 FINANZIERUNG DES TAUSCHANGEBOTS ................................... 96<br />

15.1 Finanzierungsbedarf ................................................... 96<br />

15.2 Finanzierungsmaßnahmen ............................................... 96<br />

16 ERWARTETE AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES ZUSAMMENSCHLUSSES<br />

AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER HOLDCO .......... 97<br />

16.1 Ausgangslage und Annahmen ............................................ 97<br />

16.2 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz der Holdco ........................... 98<br />

16.3 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage der Holdco ....................... 99<br />

16.4 Weitere erläuternde Finanzinformationen ................................... 100<br />

16.5 Vergleichende historische und erläuternde Angaben je Aktie .................... 110<br />

16.6 Weitere Informationen .................................................. 111<br />

17 RÜCKTRITTSRECHT ..................................................... 111<br />

17.1 Voraussetzungen. ...................................................... 111<br />

17.2 Ausübung des Rücktrittsrechts ........................................... 111<br />

18 HINWEISE FÜR DEUTSCHE BÖRSE-AKTIONÄRE, DIE DAS TAUSCHANGEBOT<br />

NICHT ANNEHMEN ...................................................... 112<br />

19 GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES<br />

VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER DEUTSCHE BÖRSE .............. 113<br />

20 BEGLEITENDE BANK UND ZENTRALE ABWICKLUNGSSTELLE. ............... 114<br />

21 ANGABEN GEMÄß § 2 NR. 2 WPÜG-ANGEBOTSVO I.V.M. § 7 WPPG UND DER<br />

PROSPEKTVO ........................................................... 114<br />

22 STEUERN ............................................................... 114<br />

23 VERÖFFENTLICHUNGEN ................................................. 114<br />

23.1 <strong>Angebotsunterlage</strong> ......................................................... 114<br />

23.2 Ergebnisse des Tauschangebots ............................................... 114<br />

23.3 Sonstige Veröffentlichungen ................................................. 114<br />

24 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ............................. 115<br />

25 ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG ............... 116<br />

ANHÄNGE:<br />

Anhang 1: Mit der Deutsche Börse Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen ....... 117<br />

Anhang 2: Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG und der<br />

Prospekt-VO ........................................................ A-i<br />

ZUSAMMENFASSUNG ................................................ A-1<br />

RISIKOFAKTOREN ................................................... A-27<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN . . ..................................... A-62<br />

DAS TAUSCHANGEBOT ............................................... A-66<br />

DER ZUSAMMENSCHLUSS ............................................ A-71<br />

iii


VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS. ..............<br />

AUFSICHTSRECHTLICHE GENEHMIGUNGEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN<br />

A-121<br />

IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZUSAMMENSCHLUSS ..................... A-148<br />

KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG ............................... A-154<br />

VERWÄSSERUNG ....................................................<br />

GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE<br />

A-156<br />

HOLDCO ........................................................... A-158<br />

AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN DER HOLDCO ................... A-179<br />

BRANCHEN- UND WETTBEWERBSUMFELD ..............................<br />

GESCHÄFT DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE UND AUSGEWÄHLTE<br />

A-180<br />

INFORMATIONEN ÜBER DIE GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE...................<br />

AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER GRUPPE<br />

A-184<br />

DEUTSCHE BÖRSE...................................................<br />

DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND<br />

A-226<br />

ERTRAGSLAGE DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE .........................<br />

GESCHÄFT DER NYSE EURONEXT UND DER MIT DER NYSE EURONEXT<br />

VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN<br />

ÜBER DIE NYSE EURONEXT UND DIE MIT DER NYSE EURONEXT<br />

A-229<br />

VERBUNDENEN UNTERNEHMEN. . .....................................<br />

AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER NYSE<br />

A-275<br />

EURONEXT .........................................................<br />

DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND<br />

A-336<br />

ERTRAGSLAGE DER NYSE EURONEXT .................................. A-338<br />

REGULATORISCHES UND RECHTLICHES UMFELD ........................ A-368<br />

BESCHREIBUNG DER AKTIEN DER HOLDCO .............................<br />

VERGLEICH DER AKTIONÄRSRECHTE VOR UND NACH DEM<br />

A-382<br />

ZUSAMMENSCHLUSS ................................................ A-408<br />

WESENTLICHE ASPEKTE DER BESTEUERUNG ........................... A-454<br />

EINSCHRÄNKUNGEN DER DURCHSETZBARKEIT ......................... A-484<br />

RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN ..................................... A-484<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER ............................................... A-484<br />

HINWEISE ZU WEITEREN INFORMATIONEN ............................. A-485<br />

JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK ............................ A-486<br />

Inhaltsverzeichnis Finanzinformationen ..................................... F-1<br />

Inhaltsverzeichnis zum Einzelabschluss der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. ..... F-2<br />

Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext ............. F-9<br />

Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse.......<br />

Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe<br />

F-51<br />

Deutsche Börse....................................................... F-159<br />

Inhaltsverzeichnis Anlagen. ..............................................<br />

Anlage A — Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und Änderungsvertrag<br />

G-1<br />

Nr. 1 zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ...................... G-2<br />

Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco ................................. G-70<br />

Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco ..........<br />

Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der<br />

G-105<br />

Holdco ............................................................. G-122<br />

Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP ................... G-127<br />

Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc. .................. G-132<br />

Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC .................... G-136<br />

iv


(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)


1 Allgemeine Informationen und Hinweise für Aktionäre<br />

1.1 Durchführung des Tauschangebots nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> (die ,,<strong>Angebotsunterlage</strong>“) beschreibt das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot<br />

(das ,,Tauschangebot“) der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer nach dem Recht der<br />

Niederlande gegründeten und bestehenden Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) mit Sitz (statutaire<br />

zetel) in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer<br />

(Kamer van Koophandel) unter der Nummer 52019756, mit der Geschäftsadresse in Beursplein 5, 1012 JW<br />

Amsterdam, Niederlande (,,Holdco“ oder der ,,Bieter“) nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und<br />

Übernahmegesetzes (,,WpÜG“) an die Aktionäre der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am<br />

Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32232<br />

(,,Deutsche Börse“ und gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen ,,Gruppe Deutsche Börse“) mit<br />

der Geschäftsanschrift Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland (die Aktionäre der Deutsche<br />

Börse ,,die Deutsche Börse-Aktionäre“), mit Ausnahme der Deutsche Börse-Aktionäre, die nach Maßgabe<br />

von Ziffer 1.2 vom Tauschangebot ausgeschlossen sind.<br />

Deutsche Börse-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Japan (,,Japanische<br />

Deutsche Börse-Aktionäre“) werden aufgefordert, insbesondere die Angaben in Ziffer 1.2 und Ziffer 1.5<br />

zu beachten.<br />

Das Tauschangebot erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik Deutschland<br />

(,,Deutschland“), insbesondere nach Maßgabe des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den<br />

Inhalt der <strong>Angebotsunterlage</strong>, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die<br />

Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (,,WpÜG-AngebotsVO“),<br />

sowie nach Maßgabe einschlägiger Vorschriften des U.S.-amerikanischen Wertpapierrechts,<br />

einschließlich Regulation 14E gemäß dem U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden<br />

Fassung (,,Exchange Act“).<br />

Im Hinblick auf die im Rahmen dieses Tauschangebots sowie der unter Ziffer 6.1 beschriebenen Verschmelzung<br />

auszugebenden Holdco-Aktien ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (,,Vereinigte<br />

Staaten“) ein sogenanntes Registration Statement nach Form F-4 (das ,,Registration Statement“) aufgrund<br />

einschlägiger U.S.-amerikanischer wertpapierrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Section 5 in<br />

Verbindung mit Rule 145 des U.S. Securities Act von 1933 (,,Securities Act”) und dessen Rule 145,<br />

erforderlich, das wirksam werden muss. Allerdings besteht die Möglichkeit eines sog. Early Commencement,<br />

d.h. das Tauschangebot kann bereits vor Wirksamwerden des Registration Statement beginnen (vgl.<br />

Ziffer 13.3.3). Registration Statements werden unmittelbar nach Einreichung bei der SEC veröffentlicht.<br />

Die SEC prüft das Registration Statement einer Gesellschaft nach Einreichung. Sobald die Gesellschaft<br />

sämtlichen Anmerkungen der SEC in einem neu eingereichten Registration Statement Rechnung getragen<br />

hat, wird das Registration Statement von der SEC für wirksam erklärt werden.<br />

Anhang 2 enthält Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes<br />

(,,WpPG“) und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004<br />

zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in<br />

Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung, die Aufnahme von Angaben in Form eines<br />

Verweises und die Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung (,,Prospekt-<br />

VO“). Anhang 2 ist Bestandteil dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> und sollte zusammen mit der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

gelesen werden.<br />

Mit Ausnahme des Anhangs 1 (Liste der mit der Deutsche Börse Aktiengesellschaft gemeinsam handelnden<br />

Personen) und Anhang 2 (Angaben gemäߧ2Nr.2derWpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG<br />

und der Prospekt-VO) sind keine weiteren Dokumente Bestandteil dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />

Die Prüfung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> und die Gestattung ihrer Veröffentlichung erfolgte durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (,,<strong>BaFin</strong>“); eine Gestattung durch andere Behörden ist nicht<br />

erfolgt. Die <strong>BaFin</strong> hat die <strong>Angebotsunterlage</strong> nach WpÜG geprüft und deren Veröffentlichung gestattet. Die<br />

englischsprachige Übersetzung der <strong>Angebotsunterlage</strong> wurde von der <strong>BaFin</strong> nicht geprüft.<br />

2


In dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> werden die auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse<br />

(ISIN DE0005810055) als ,,Deutsche Börse-Aktien“ bezeichnet. Die in Ziffer 6.3 beschriebenen stimmberechtigten<br />

Stammaktien des Bieters mit einem Nennwert von 1,00 A werden als ,,Holdco-Aktien“<br />

bezeichnet. Holdco wird ihr satzungsmäßiges Kapital entsprechend den Ausführungen in Ziffer 6.3.2(i)<br />

erhöhen, um die Schaffung der erforderlichen neuen Stammaktien für das Tauschangebot zu ermöglichen.<br />

Die neu auszugebenden Holdco-Aktien, die im Rahmen dieses Tauschangebots als Gegenleistung angeboten<br />

werden, werden als die ,,Holdco-Angebotsaktien“ bezeichnet (siehe Ziffer 4.1).<br />

Mit diesem Tauschangebot macht der Bieter kein öffentliches Angebot nach anderem Recht als dem Recht<br />

Deutschlands, dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (,,Vereinigtes<br />

Königreich“) und — zum Teil — dem Recht der Vereinigten Staaten. Deshalb wurden, soweit nicht<br />

aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, außerhalb Deutschlands hinsichtlich dieser<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> und/oder des Tauschangebots keine weiteren Bekanntmachungen (hinsichtlich der<br />

Veröffentlichung und Verbreitung vgl. Ziffer 1.4) veranlasst und keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen,<br />

Genehmigungen oder Ermächtigungen beantragt oder gewährt. Daher können die Deutsche Börse-<br />

Aktionäre nicht auf die Anwendbarkeit ausländischer Anlegerschutzgesetze vertrauen.<br />

Deutsche Börse-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten<br />

(,,U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre“) werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Tauschangebot<br />

bestimmten Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften nach deutschem Recht unterliegt,<br />

die sich möglicherweise von denjenigen unterscheiden, die auf eine Gesellschaft Anwendung finden<br />

würden, deren Aktien in den Vereinigten Staaten börsennotiert oder anderweitig nach dem Exchange Act<br />

zugelassen sind. Dies gilt etwa im Hinblick auf das Rücktrittsrecht, die für die Annahme eingeräumten<br />

Fristen, die Abwicklung und die konkreten Informationen, die Deutsche Börse-Aktionären zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

1.2 Vom Tauschangebot ausgeschlossene Aktionäre<br />

Am 20. April 2011 hat die <strong>BaFin</strong> gemäß § 24 WpÜG gestattet, die Japanischen Deutsche Börse-Aktionäre<br />

von dem Tauschangebot auszunehmen. Das Tauschangebot kann daher von diesen Aktionären nicht<br />

angenommen werden.<br />

Dies gilt nicht für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) (im Sinne von Artikel 2<br />

Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act,<br />

Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung (,,FIEA“)) (die ,,Japanischen Institutionellen<br />

Investoren“ oder die ,,in Japan Zugelassenen Aktionäre“).<br />

Die Japanischen Deutsche Börse-Aktionäre (mit Ausnahme der in Japan Zugelassenen Aktionäre) werden<br />

als die ,,Ausgeschlossenen Aktionäre“ bezeichnet. Zu weiteren Angaben zur Annahme des Tauschangebots<br />

außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vgl. auch Ziffer 1.5.<br />

1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots<br />

Der Bieter hat die Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am<br />

15. Februar 2011 veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter<br />

http://www.global-exchange-operator.com abrufbar. Die englische Übersetzung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

wird im Anschluss an die Gestattung der deutschen <strong>Angebotsunterlage</strong> durch die <strong>BaFin</strong> vom Bieter bei<br />

der SEC eingereicht und ist anschließend elektronisch über das Electronic Data Gathering, Analysis and<br />

Retrieval (,,EDGAR“) System der SEC verfügbar. Die englische Übersetzung der <strong>Angebotsunterlage</strong> kann<br />

auf EDGAR unter http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html abgerufen werden. Auf<br />

dieser Website ist unter dem Feld “company name” der Name “<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.”<br />

einzugeben. Alternativ ist der Zugang zu der <strong>Angebotsunterlage</strong> auf der gleichen Website durch Eingabe der<br />

Registrierungsnummer 333-173347 in das Feld “file number” möglich.<br />

3


1.4 Veröffentlichung und Verbreitung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

Nach Maßgabe von § 14 Abs. 3 WpÜG wird der Bieter diese <strong>Angebotsunterlage</strong> in deutscher Sprache<br />

(sowie in Form einer englischsprachigen Übersetzung, die von der <strong>BaFin</strong> nicht geprüft wurde) am 4. Mai<br />

2011 im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com veröffentlichen. Der Bieter hält Exemplare<br />

der <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe im Inland bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage<br />

12, 60262 Frankfurt am Main, Deutschland, (Telefax-Nr.: +49 (69) 910 – 3 87 94; E-Mail: DCT.Tender-<br />

Offers@db.com) bereit. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe im Inland und (ii) die Internetadresse, unter der diese<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht wird, wird am 4. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

In den Vereinigten Staaten hat der Bieter bei der SEC ein Registration Statement eingereicht und wird<br />

bis spätestens 4. Mai 2011 auch die englischsprachige Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bei der SEC<br />

einreichen. Der Bieter wird die englische Übersetzung den ihm bekannten U.S.-Deutsche Börse-Aktionären<br />

übermitteln. Darüber hinaus können die U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre über die vorgenannte Internetadresse<br />

oder unter Verwendung der vorgenannten Kontaktdaten bei der Deutsche Bank AG die kostenlose<br />

Zustellung der englischsprachigen Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> in die Vereinigten Staaten<br />

anfordern. Der Bieter veröffentlicht ferner im The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) die Stellen, an<br />

denen Exemplare dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden und gibt dabei<br />

die Internetadresse an, unter der diese <strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht wird. Die vorgenannten Veröffentlichungen<br />

dienen dem Zweck, die zwingenden Bestimmungen des WpÜG und die Bestimmungen des<br />

Exchange Act einzuhalten.<br />

Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> wurde ohne Rücksicht auf die Ziele, die finanzielle Situation oder die Bedürfnisse<br />

einzelner Personen erstellt. Bevor Deutsche Börse-Aktionäre Entscheidungen auf der Grundlage dieser<br />

Informationen treffen, sollten sie prüfen, inwieweit sich die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen<br />

Informationen im Hinblick auf ihre persönlichen Ziele, finanzielle Situation und Bedürfnisse eignen.<br />

Bei der Abgabe dieses Tauschangebots gegenüber Deutsche Börse-Aktionären, deren Wohnsitz, Sitz oder<br />

gewöhnlicher Aufenthaltsort in Australien liegt, beruft sich der Bieter auf die Gruppenfreistellungen CO 09/<br />

68, CO 04/671, CO 05/850 und CO 03/606, die die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian<br />

Securities and Investments Commission, ,,ASIC“) im Hinblick auf Anforderungen des australischen<br />

Wertpapierrechts gewährt hat. Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> stellt keine Mitteilung (disclosure document)<br />

im Sinne von Chapter 6D des Australian Corporations Act 2001 (Cwlth) dar, wurde und wird nicht bei der<br />

ASIC eingereicht oder von dieser gestattet und ist unter keinen Umständen als Werbung für Aktien oder als<br />

ein öffentliches Angebot von Aktien in Australien zu verstehen. Es wird keine Zusicherung dahingehend<br />

abgegeben, dass diese <strong>Angebotsunterlage</strong> diejenigen Angaben über Holdco-Angebotsaktien beinhaltet, die<br />

gemäß Chapter 6D des Australian Corporations Act 2001 (Cwlth) erforderlich sind. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass diese <strong>Angebotsunterlage</strong> nicht ausschließlich für australische Anleger erstellt wurde,<br />

weshalb darin Bezugnahmen auf Dollar-Beträge, bei denen es sich nicht um australische Dollar handelt,<br />

sowie Finanzinformationen, die nicht nach Maßgabe des australischen Rechts oder der dortigen Rechtspraxis<br />

bereitgestellt wurden, enthalten sein können; zudem wird darin nicht auf die Risiken eingegangen,<br />

die mit Investitionen in auf Fremdwährungen lautende Anlagen verbunden sind und es wird auch nicht auf<br />

Fragen der Besteuerung nach australischem Recht eingegangen.<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, deren letzte Adresse nach Kenntnis des Bieters in Kanada liegt, werden die<br />

gleichen Materialien übersandt wie U.S.-Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots.<br />

Ferner wird den Deutsche Börse-Aktionären, deren letzte Adresse nach Kenntnis des Bieters in der Provinz<br />

Québec liegt, eine kurze unverbindliche Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen des Tauschangebots<br />

in französischer Sprache übersandt.<br />

Abgesehen von den vorstehend genannten Veröffentlichungen sind keine Veröffentlichungen der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

geplant.<br />

Dieses Tauschangebot und diese <strong>Angebotsunterlage</strong> stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche<br />

Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als<br />

denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten dar. Insbesondere dürfen<br />

diese <strong>Angebotsunterlage</strong> sowie Auszüge oder Zusammenfassungen der <strong>Angebotsunterlage</strong> weder direkt<br />

noch indirekt außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten auf eine andere Weise als in dieser<br />

Ziffer 1.4 beschrieben verteilt, verbreitet oder in Umlauf gebracht werden — wozu der Bieter, mit<br />

4


Ausnahme der in dieser Ziffer 1.4 beschriebenen Veröffentlichungen und Verbreitungen, auch keinen<br />

Dritten ermächtigt hat —, falls und soweit dies nicht in Übereinstimmung mit den einschlägigen ausländischen<br />

Rechtsvorschriften erfolgt oder von der Erteilung von Genehmigungen, der Beachtung behördlicher<br />

Verfahren oder von sonstigen rechtlichen Erfordernissen abhängt, deren jeweilige Bedingungen nicht erfüllt<br />

sind. Der Bieter ist nicht dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Veröffentlichung, die Verteilung, die<br />

Verbreitung oder das Inumlaufbringen der <strong>Angebotsunterlage</strong> außerhalb Deutschlands, des Vereinigten<br />

Königreichs und der Vereinigten Staaten im Einklang mit den Bestimmungen anderer Rechtssysteme als<br />

denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten erfolgt.<br />

Der Bieter wird diese <strong>Angebotsunterlage</strong> den zuständigen Depotführenden Banken (wie in Ziffer 12.2<br />

definiert) auf Nachfrage ausschließlich zur Verteilung an die in Deutschland, im Vereinigten Königreich und<br />

den Vereinigten Staaten wohnhaften Deutsche Börse-Aktionäre zur Verfügung stellen. Abgesehen hiervon<br />

dürfen die Depotführenden Banken diese <strong>Angebotsunterlage</strong> nur an nicht in Deutschland, im Vereinigten<br />

Königreich oder in den Vereinigten Staaten ansässige Deutsche Börse-Aktionäre verteilen, vertreiben oder<br />

verbreiten, wenn dies unter Einhaltung der wertpapierrechtlichen Bestimmungen der jeweils einschlägigen<br />

Rechtsordnung geschieht.<br />

1.5 Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der<br />

Vereinigten Staaten<br />

AUFGRUND DER FÜR JAPANISCHE INSTITUTIONELLE INVESTOREN GELTENDEN AUS-<br />

NAHMEN (ARTIKEL 2 ABS. 3 LIT. II A FIEA) WURDEN UND WERDEN DIE ANGEBOTENEN<br />

HOLDCO-ANGEBOTSAKTIEN NICHT NACH ARTIKEL 4 ABS. 1 FIEA ZUGELASSEN. SOMIT<br />

DÜRFEN DIE HOLDCO-ANGEBOTSAKTIEN — VORBEHALTLICH DER FÜR JAPANISCHE<br />

INSTITUTIONELLE INVESTOREN GELTENDEN AUSNAHMEN — NICHT IN JAPAN ZUM<br />

VERKAUF ANGEBOTEN ODER VERKAUFT ODER PERSONEN IN JAPAN — AUCH NICHT<br />

FÜR DEREN RECHNUNG ODER ZU DEREN GUNSTEN — ZUM VERKAUF ANGEBOTEN<br />

ODER VERKAUFT WERDEN; AUCH DÜRFEN SIE NICHT DRITTEN IN JAPAN — AUCH<br />

NICHT FÜR DEREN RECHNUNG ODER ZU DEREN GUNSTEN — ZUM WEITERVERKAUF<br />

ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, ES SEI DENN, SIE WERDEN JAPANISCHEN<br />

INSTITUTIONELLEN INVESTOREN ZUM WEITERVERKAUFANGEBOTEN ODER WEITER-<br />

VERKAUFT. DIESE ANGEBOTSUNTERLAGE STELLT KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT AN<br />

JAPANISCHE DEUTSCHE BÖRSE-AKTIONÄRE DAR (MIT AUSNAHME DER IN JAPAN<br />

ZUGELASSENEN AKTIONÄRE).<br />

Die Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten<br />

Staaten kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Mit Ausnahme der in Japan Zugelassenen Aktionäre<br />

darf das Tauschangebot nicht von Japanischen Deutsche Börse-Aktionärenangenommenwerden.<br />

Dieses Tauschangebot wird weltweit als ein Angebot gemacht (single global offering). Deutsche Börse-<br />

Aktionäre, die nicht zu den in Japan Zugelassenen Aktionären gehören und außerhalb Deutschlands, des<br />

Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> gelangen und/<br />

oder das Tauschangebot außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten<br />

annehmen möchten, sollten sich über die einschlägigen Rechtsvorschriften informieren und diese einhalten.<br />

Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Tauschangebots außerhalb Deutschlands<br />

oder der Vereinigten Staaten (insbesondere die Annahme in Japan durch andere als die in Japan Zugelassenen<br />

Aktionäre) nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der Bieter wird alle<br />

Annahmeerklärungen als unwirksam behandeln, die erkennbar in Japan abgegeben oder von dort versandt<br />

wurden (mit Ausnahme der Annahmeerklärungen von in Japan Zugelassenen Aktionären). Unbeschadet der<br />

vorstehenden Regelungen kann das Tauschangebot von den in Japan Zugelassenen Aktionären angenommen<br />

werden. Diese in Japan Zugelassenen Aktionäre sind berechtigt, das Tauschangebot auf der<br />

Grundlage einer Privatplatzierung anzunehmen.<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot annehmen möchten (mit Ausnahme der in Japan<br />

Zugelassenen Aktionäre), dürfen zu einem Zweck, der direkt oder indirekt in Verbindung mit der Annahme<br />

des Tauschangebots steht, weder die Postdienste in Japan noch andere Mittel oder Instrumentarien<br />

verwenden (beispielsweise die Übertragung per Fax, Telex oder Telefon) noch sich internationaler oder<br />

ausländischer Einrichtungen für den Handel oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse in<br />

5


Japan bedienen. Annahmeerklärungen und sonstige Dokumente in Bezug auf das Tauschangebot (ausgenommen<br />

Annahmeerklärungen von in Japan Zugelassenen Aktionären) dürfen in Japan nicht ausgefertigt<br />

oder frankiert oder auf andere Art und Weise aus Japan versandt werden. Sämtliche Deutsche Börse-<br />

Aktionäre (mit Ausnahme der in Japan Zugelassenen Aktionäre), die das Tauschangebot annehmen, müssen<br />

für den Empfang der Holdco-Angebotsaktien und die Zustellung jeglicher angebotsbezogenen Dokumente<br />

Anschriften außerhalb Japans angeben.<br />

Die Holdco-Angebotsaktien sind mit Ausnahme der in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> dargelegten Beschränkungen<br />

frei übertragbar. Ein etwaiger Weiterverkauf von im Rahmen des Tauschangebots erworbenen<br />

Holdco-Angebotsaktien durch<br />

(a) in Australien ansässige Deutsche Börse-Aktionäre hat in Übereinstimmung mit australischem Recht<br />

zu erfolgen. Der Weiterverkauf von Holdco-Angebotsaktien über eine Börse oder einen Handelsplatz<br />

außerhalb Australiens oder an Personen außerhalb Australiens oder an Sophisticated Investors<br />

und Professional Investors (im Sinne von § 708 Abs. 8 und 11 des Australian Corporations Act 2001<br />

(Cwlth)) unterliegt keinen Beschränkungen nach australischem Recht;<br />

(b) in Kanada ansässige Deutsche Börse-Aktionäre muss über (i) eine Börse oder einen Handelsplatz<br />

außerhalb Kanadas, an eine natürliche Person oder eine Gesellschaft außerhalb Kanadas oder in<br />

Übereinstimmung mit einer Befreiung von den Prospektpflichten des geltenden kanadischen<br />

Wertpapierrechts und (ii) einen ordnungsgemäß zugelassenen Händler oder in Übereinstimmung<br />

mit einer Befreiung von den für Händler geltenden Zulassungspflichten des geltenden kanadischen<br />

Wertpapierrechts erfolgen;<br />

(c) Japanische Institutionelle Investoren darf ausschließlich an Japanische Institutionelle Investoren<br />

oder nicht in Japan ansässige Personen im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 (vi) des japanischen<br />

Außenwirtschafts- und -handelsgesetzes (Foreign Exchange and Foreign Trade Act of Japan, Gesetz<br />

Nr. 228 von 1949) in der jeweils geltenden Fassung erfolgen.<br />

Außer in Fällen, in denen dies zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden und werden (mit Ausnahme<br />

der vorstehend in Ziffer 1.4 beschriebenen Fälle) außerhalb Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und<br />

der Vereinigten Staaten in keiner Rechtsordnung Handlungen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot<br />

von Holdco-Angebotsaktien oder den Besitz bzw. die Verbreitung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> oder etwaiger<br />

Werbematerialien bezüglich der Holdco-Angebotsaktien möglich machen.<br />

2 Hinweise zu den in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben<br />

2.1 Allgemeines<br />

Zeitangaben in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> werden, soweit nicht anders angegeben, in Mitteleuropäischer<br />

Sommerzeit gemacht.<br />

Soweit in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> Begriffe wie ,,zurzeit“, ,,derzeit“, ,,momentan“, ,,jetzt“, ,,gegenwärtig“<br />

oder ,,heute“ verwendet werden, beziehen sie sich — soweit nicht anders angegeben — auf den Zeitpunkt<br />

der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>. Dessen ungeachtet liegt den entsprechenden Angaben<br />

jeweils der Informationsstand des Bieters zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

zugrunde. Soweit sich die Angaben auf Umstände beziehen, die nicht im Einflussbereich des Bieters, der<br />

mit ihm gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen liegen, können sich daher im<br />

Zeitraum ab Unterzeichnung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> durch den Bieter gleichwohl Änderungen ergeben<br />

haben, die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Berücksichtigung gefunden haben.<br />

Verweise in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> auf einen ,,Bankarbeitstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die<br />

Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, und in New York, Bundesstaat New York in den Vereinigten<br />

Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Verweise in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> auf<br />

einen ,,Handelstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main,<br />

Deutschland, und in New York, Bundesstaat New York in den Vereinigten Staaten, zum Handel geöffnet<br />

sind. Verweise auf ,,A“, ,,EUR“ oder ,,Euro“ beziehen sich auf die gesetzliche Währung Deutschlands, der<br />

Niederlande und einiger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Januar<br />

6


1999; Verweise auf ,,US$“, ,,USD“ oder ,,US-Dollar“ beziehen sich auf die gesetzliche Währung der<br />

Vereinigten Staaten.<br />

Der Bieter hat keine Dritten ermächtigt, Angaben zum Tauschangebot oder zu dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zu<br />

machen. Sollten nicht autorisierte Dritte dennoch entsprechende Angaben machen, sind diese weder dem<br />

Bieter noch den mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen zuzurechnen.<br />

2.2 Stand und Quelle der Angaben in der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

Die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben über die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE<br />

Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (,,NYSE Euronext“), sowie<br />

die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext stammen unter anderem aus Informationsquellen, die<br />

im Rahmen einer vor dem Abschluss des in Ziffer 4.2 definierten Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

(Business Combination Agreement) durchgeführten Due Diligence-Prüfung von begrenzter<br />

Dauer und begrenztem Umfang in Bezug auf die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext sowie die<br />

verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext zugänglich gemacht wurden. Nachdem erste Gespräche<br />

hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses zwischen Deutsche Börse und NYSE<br />

Euronext Anfang Dezember 2008 beendet worden waren, weil unbefugt Informationen über die Existenz<br />

entsprechender Gespräche an die Presse gelangt waren, kam es ab August 2010 zu erneuten Gesprächen<br />

über die Möglichkeit einer Wiederaufnahme von Erwägungen hinsichtlich der potenziellen Transaktion. Im<br />

Rahmen der in den Folgemonaten fortgesetzten Gespräche wurden einzelne Finanzinformationen der<br />

Deutsche Börse und NYSE Euronext ausgetauscht. Am 28. Januar 2011 gewährten NYSE Euronext und<br />

Deutsche Börse sich gegenseitig Zugang zu einem elektronischen Datenraum, in dem sich unter anderem<br />

Finanz- und rechtliche Due Diligence-Unterlagen befanden. Die Ergebnisse der Due Diligence wurden vom<br />

31. Januar bis 2. Februar 2011 in Amsterdam, Niederlande, sowie auch in späteren Folgeterminen erörtert<br />

(vgl. zum Ablauf der Gespräche und Maßnahmen auch den Abschnitt ,,DER ZUSAMMENSCHLUSS“ auf<br />

den Seiten A-71 ff. des Anhangs 2).<br />

Zusätzliche Angaben wurden dem Bieter von der Gruppe Deutsche Börse und NYSE Euronext im Rahmen<br />

der Erstellung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>, unter anderem auch mündlich, zur Verfügung gestellt.<br />

Darüber hinaus nutzte der Bieter für die Erstellung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> Angaben aus allgemein<br />

zugänglichen Informationsquellen. Dies beinhaltete im Hinblick auf die Deutsche Börse insbesondere im<br />

Internet unter http://www.deutsche-boerse.com veröffentlichte Angaben, die Finanzberichte der Deutsche<br />

Börse, die Satzung der Deutsche Börse sowie aus dem Handelsregister stammende Informationen und im<br />

Hinblick auf NYSE Euronext und die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext im Internet unter<br />

http://www.nyse.com veröffentlichte Angaben und die Finanzberichte von NYSE Euronext. Der Bieter<br />

kann nicht ausschließen, dass sich die in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> beschriebenen Angaben über die Gruppe<br />

Deutsche Börse, NYSE Euronext oder die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext seit ihrer<br />

Veröffentlichung geändert haben.<br />

Der Bieter weist im Übrigen darauf hin, dass die derzeitigen Geschäftsführer des Bieters ebenfalls für die<br />

Deutsche Börse (Marcus Thompson) bzw. die NYSE Euronext (Stéphane Biehler) tätig sind (vgl. hierzu<br />

Ziffer 6.4.1) sowie gleichzeitig auch die einzigen Mitglieder des Verwaltungsrats des derzeitigen Alleinaktionärs<br />

des Bieters sind (vgl. hierzu Ziffer 6.5).<br />

2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen, Absichten des Bieters<br />

Diese <strong>Angebotsunterlage</strong> und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die<br />

Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie ,,erwartet“, ,,glaubt“,<br />

,,versucht“, ,,schätzt“, ,,beabsichtigt“, ,,geht davon aus“ und ,,strebt an“ hin. Solche Aussagen bringen<br />

Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen des Bieters im Hinblick auf mögliche zukünftige<br />

Ereignisse zum Ausdruck. Beschreibungen, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichtete Aussagen<br />

beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf bestimmten, dem Bieter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />

dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur Verfügung stehenden Informationen sowie auf bestimmten Annahmen,<br />

Absichten und Einschätzungen durch den Bieter zu diesem Zeitpunkt. Sie unterliegen Risiken und<br />

Unsicherheiten, da sie sich auf künftige Ereignisse beziehen und von künftigen Umständen abhängen,<br />

7


deren Eintritt ungewiss ist. Der Bieter weist ausdrücklich darauf hin, dass in die Zukunft gerichtete<br />

Aussagen keine Zusicherungen des Eintritts solcher zukünftigen Ereignisse oder einer künftigen Geschäftsentwicklung<br />

darstellen und dass insbesondere die tatsächliche Entwicklung der Geschäftsergebnisse, der<br />

Finanz- und Liquiditätslage sowie des Wirtschaftszweigs, in dem die Gruppe Deutsche Börse, NYSE<br />

Euronext und die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext tätig sind, erheblich von den in dieser<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder den damit verbundenen Erwartungen<br />

abweichen kann.<br />

2.4 Aktualisierung<br />

Der Bieter wird die <strong>Angebotsunterlage</strong> aktualisieren, soweit dies nach dem WpÜG zulässig und erforderlich<br />

ist, und wird seinen nach dem Exchange Act bestehenden U.S.-rechtlichen Verpflichtungen zur Information<br />

von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber veröffentlichten,<br />

gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen. Der Bieter wird zudem gegebenenfalls<br />

weitere, begleitende Informationen in Bezug auf das Tauschangebot veröffentlichen, die auf der Internetseite<br />

des Bieters unter http://www.global-exchange-operator.com und nach ihrer Einreichung bei der SEC in<br />

englischer Sprache auf deren Internetseite über den in Ziffer 1.3 genannten Link zum EDGAR-System<br />

abrufbar sein werden.<br />

3 Zusammenfassung des Tauschangebots<br />

Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Inhalte dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />

Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> wiedergegebenen Informationen<br />

und Inhalte ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält<br />

somit nicht alle Informationen, die für Deutsche Börse-Aktionäre relevant sein können. Die Deutsche Börse-<br />

Aktionäre sollten daher die gesamte <strong>Angebotsunterlage</strong> einschließlich der Anhänge aufmerksam lesen.<br />

8


Bieter: <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam,<br />

Niederlande<br />

Zielgesellschaft: Deutsche Börse Aktiengesellschaft, 60485 Frankfurt am Main,<br />

Deutschland, geschäftsansässig in der Mergenthalerallee 61, 65760<br />

Eschborn<br />

Gegenstand des Tauschangebots: Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien an der<br />

Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) mit einem anteiligen Betrag<br />

am Grundkapital von 1,00 A je Aktie jeweils mit allen zum Zeitpunkt<br />

des Vollzugs des Tauschangebots bestehenden Nebenrechten (einschließlich<br />

der Gewinnansprüche, über die die Hauptversammlung<br />

der Deutsche Börse zum Zeitpunkt des Vollzugs des Tauschangebots<br />

noch keinen Beschluss gefasst hat).<br />

Angebotsgegenleistung: 1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen 1 Deutsche Börse-Aktie<br />

nach näherer Maßgabe von Ziffer 4.1.<br />

Bedingungen: Dieses Tauschangebot und die infolge der Annahme des<br />

Tauschangebots zustande kommenden Verträge werden nur vollzogen,<br />

wenn die folgenden Bedingungen eingetreten sind (vgl. auch<br />

Ziffer 14.3):<br />

(a) Mindestannahmeschwelle<br />

Die Summe aus der Gesamtzahl der Deutsche Börse Aktien,<br />

bezüglich derer das Tauschangebot wirksam angenommen und<br />

für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, und der<br />

Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die der Bieter bereits<br />

hält oder gekauft hat, beträgt zum Ende der Annahmefrist<br />

mindestens 75 % der Summe aus den zum Ende der Annahmefrist<br />

ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl<br />

der Deutsche Börse-Aktien aus Optionen (wie in Ziffer<br />

7.3 definiert).<br />

(b) Kartellfreigabe<br />

(i) Bis spätestens 31. März 2012 hat die Europäische<br />

Kommission den Zusammenschluss (wie in Ziffer<br />

6.1 definiert) nach der EU-Fusionskontrollverordnung<br />

genehmigt oder der Zusammenschluss gilt nach der<br />

EU-Fusionskontrollverordnung als genehmigt.<br />

(ii) Bis spätestens 31. März 2012 sind alle Wartefristen<br />

einschließlich etwaiger Verlängerungen nach dem<br />

Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von<br />

1976 in Bezug auf den Zusammenschluss abgelaufen<br />

bzw. mit der Folge beendet worden, dass der Zusammenschluss<br />

vollzogen werden darf.<br />

(c) Wirksamkeit des Registration Statement<br />

Das Registration Statement (vgl. Ziffer 13.3) an den Bieter in<br />

Bezug auf die im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung auszugebenden Aktien ist<br />

(i) vor dem Ende der Annahmefrist durch die SEC für<br />

wirksam erklärt worden und<br />

9


(ii) im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist nicht<br />

Gegenstand einer Sperrverfügung (vgl. Ziffer<br />

13.3.2) der SEC gemäß Section 8(d) des Securities<br />

Act (wie in Ziffer 1.1 definiert) oder eines von der SEC<br />

eingeleiteten Verfahrens mit dem Ziel einer solchen<br />

Sperrverfügung.<br />

(d) Erforderlicher Beschluss bei NYSE Euronext<br />

Vor Ablauf der Annahmefrist haben die NYSE<br />

Euronext-Aktionäre den Erforderlichen Beschluss der NYSE<br />

Euronext (wie in Ziffer 9.2 definiert) gefasst.<br />

(e) Behördliche und gerichtliche Verfahren<br />

Im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist hat weder eine<br />

Behörde noch ein Gesetzgebungsorgan noch ein Gericht in<br />

(i) den Vereinigten Staaten,<br />

(ii) Deutschland,<br />

(iii) den Niederlanden,<br />

(iv) Frankreich,<br />

(v) dem Vereinigten Königreich,<br />

(vi) Portugal,<br />

(vii) Belgien,<br />

(viii) der Schweiz oder<br />

(ix) Luxemburg<br />

ein Gesetz, eine Verordnung, eine Richtlinie, einen Verwaltungsakt<br />

oder eine einstweilige Verfügung erlassen, das bzw.<br />

die bzw. der im vorgenannten Zeitpunkt noch in Kraft ist bzw.<br />

fortbesteht und den Zusammenschluss oder den Erwerb oder<br />

die Inhaberschaft von Aktien an der Deutsche Börse oder an<br />

der NYSE Euronext durch den Bieter untersagen oder rechtswidrig<br />

machen würde.<br />

(f) Weitere Genehmigungen<br />

Bis spätestens 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen<br />

vor:<br />

(i) Die SEC hat dem Antrag von NYSE Euronext und/<br />

oder von Tochtergesellschaften und der Deutsche<br />

Börse und/oder von Tochtergesellschaften gemäß<br />

Rule 19b-4 des Exchange Act (wie in Ziffer 1.1<br />

definiert) im Hinblick auf den Zusammenschluss<br />

zugestimmt;<br />

(ii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung<br />

der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde)<br />

im Hinblick auf den Zusammenschluss eine<br />

10


Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d Niederländisches<br />

Finanzaufsichtsgesetz gegenüber dem Bieter<br />

abgegeben, wonach diesem erlaubt ist, mittelbar<br />

Anteile an Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext<br />

(International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />

N.V. und Euronext N.V. zu erwerben;<br />

(iii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung<br />

der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde)<br />

bzw. die niederländische<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde hat im Namen des niederländischen<br />

Finanzministers die existierenden<br />

Nichtbeanstandungserklärungen gemäß § 5:32d Niederländisches<br />

Finanzaufsichtsgesetz gegenüber NYSE<br />

Euronext, der NYSE Euronext (International) B.V.,<br />

der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext<br />

N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu abgegeben,<br />

sofern dies vom niederländischen Finanzminister bzw.<br />

von der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

für erforderlich gehalten wird, jeweils mit der<br />

Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder<br />

indirekt Anteile an der Euronext Amsterdam N.V. zu<br />

erwerben oder zu halten, oder der niederländische<br />

Finanzminister und die niederländische<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde haben nicht angezeigt,<br />

dass eine solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung<br />

oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />

(iv) der niederländische Finanzminister und die niederländische<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde haben den<br />

Zusammenschluss geprüft und genehmigt und die<br />

bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam<br />

N.V., der NYSE Euronext (International) B.V., der<br />

NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext<br />

N.V. zum Betrieb einer Börse gemäß §§ 5:26 und<br />

2:96 Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz bestätigt,<br />

erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies<br />

vom niederländischen Finanzminister oder von der<br />

niederländischen Finanzmarktaufischtsbehörde für<br />

erforderlich gehalten wird oder der niederländischen<br />

Finanzminister und die niederländische Finanzmarktaufischtsbehörde<br />

haben nicht angezeigt, dass eine<br />

solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe<br />

erforderlich ist;<br />

(v) die Niederländische Zentralbank hat eine Nichtbeanstandungserklärung<br />

gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches<br />

Finanzaufsichtsgesetz abgegeben, wonach es<br />

der Holdco erlaubt ist, indirekt Anteile an Euronext<br />

Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International)<br />

B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext<br />

N.V. in ihrer Eigenschaft als lizenzierte Betreiber<br />

multilateraler Handelsplattformen zu erwerben oder<br />

sie hat angezeigt, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung<br />

nicht erforderlich ist;<br />

(vi) das Kollegium der Euronext-Aufsichtsbehörden (vgl.<br />

Ziffer 13.2.2 (ii)) hat gemäß dem Memorandum of<br />

Understanding vom 24. Juni 2010 eine<br />

11


Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den<br />

Zusammenschluss abgegeben;<br />

(vii) die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten<br />

indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung<br />

an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG<br />

und der Eurex Frankfurt AG nicht innerhalb der ihr<br />

gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser<br />

Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(viii) die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen hat<br />

den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />

Beteiligung an der European Energy Exchange AG<br />

und der EEX Power Derivatives GmbH nicht innerhalb<br />

der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb<br />

dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb<br />

abgegeben;<br />

(ix) die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten<br />

indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung<br />

an der Tradegate Exchange GmbH nicht<br />

innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz<br />

zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat<br />

innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf den beabsichtigten<br />

Erwerb abgegeben;<br />

(x) die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />

einer bedeutenden Beteiligung an der European Commodity<br />

Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der<br />

Eurex Repo GmbH, der Eurex Bonds GmbH und<br />

der Clearstream Banking AG nicht innerhalb der ihr<br />

gemäß § 2c Kreditwesengesetz zur Verfügung stehenden<br />

Frist untersagt oder sie hat innerhalb der Frist eine<br />

entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug<br />

auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(xi) die französiche Finanzmarktaufsichtsbehörde hat die<br />

erforderliche Zustimmung gemäß der Französischen<br />

Verordnung 96-16 des Bank- und Finanzregulierungskomitees<br />

in Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel<br />

bei Euronext Paris S.A. in ihrer Eigenschaft<br />

als Kreditinstitut erteilt;<br />

(xii) der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage<br />

einer Empfehlung der französichen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

die gemäß Artikel L 421-9 II des<br />

Code Monétaire et Financier erforderliche Zustimmung<br />

zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der<br />

Euronext Paris S.A. und der BlueNext S.A. in ihrer<br />

Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten<br />

erteilt;<br />

12


(xiii) die englische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat gemäß<br />

Kapitel 1A von Teil XVIII des Financial Services and<br />

Markets Act 2000 ihre Zustimmung zum Eigentumsund<br />

Kontrollwechsel bei LIFFE Administration and<br />

Management erteilt;<br />

(xiv) die englische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat gemäß<br />

Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000<br />

und Abschnitt SUP 11.3.4 R der Regulatory Processes<br />

— Supervision Manual des FSA Handbook ihre<br />

Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel<br />

bei LIFFE Services Limited, Secfinex Limited, Smartpool<br />

Trading Limited und Fix City Limited erteilt;<br />

(xv) die belgische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat den<br />

Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel<br />

S.A./N.V. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des<br />

Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zustehenden<br />

Frist untersagt oder sie hat eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf den Eigentumsund<br />

Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V.<br />

abgegeben;<br />

(xvi) Euronext Brüssel S.A./N.V. hat gemäß Artikeln 3, 17<br />

und 18 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002<br />

eine Bestätigung des belgischen Finanzministeriums<br />

betreffend die Beibehaltung ihres Status als Regulierter<br />

Markt und als lizenzierter Markt erhalten oder hat<br />

im Falle des Fehlens einer solchen Bestätigung keine<br />

gegenteilige Mitteilung des belgischen Finanzministeriums<br />

erhalten;<br />

(xvii) der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich<br />

seine Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel<br />

bei der Euronext Lisbon auf Grundlage einer<br />

positiven Stellungnahme der portugiesischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-<br />

C/2007 vom 31. Oktober 2007 erteilt;<br />

(xviii) die portugiesische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei<br />

Euronext Lisbon informiert und hat entweder diesen<br />

Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung<br />

im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />

abgegeben, jeweils auf der Grundlage des<br />

Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007;<br />

(xix) die portugiesische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei<br />

Interbolsa informiert und hat entweder diesen Kontrollwechsel<br />

nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden<br />

Frist untersagt oder eine<br />

Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen<br />

Kontrollwechsel abgegeben, jeweils auf der Grundlage<br />

des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober<br />

2007;<br />

13


(xx) das Committee on Foreign Investments in the United<br />

States hat eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass<br />

die Überprüfung des Zusammenschlusses gemäß Sec.<br />

721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen<br />

wurde und das Committee on Foreign Investments<br />

in the United States zu dem Ergebnis gekommen<br />

ist, dass keine hinreichenden Bedenken aus Gründen<br />

nationaler Sicherheit bestehen, die es rechtfertigen würden,<br />

dem Präsidenten der USA die Untersagung des<br />

Tauschangebots und/oder der Verschmelzung gem. Sec.<br />

721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 zu<br />

empfehlen und das Committee on Foreign Investments<br />

in the United States hat mitgeteilt, dass Maßnahmen<br />

nach Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von<br />

1950 in Bezug auf den Zusammenschluss nicht in<br />

Betracht kommen;<br />

(xxi) die luxemburgische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat<br />

den indirekten Erwerb der Clearstream Banking S.A.,<br />

der Clearstream International S.A. und der Clearstream<br />

Services S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß<br />

Artikel 6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des Gesetzes<br />

für den Finanzsektor vom 5. April 1993 zur Verfügung<br />

stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder sie hat<br />

innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

hinsichtlich des Erwerbs erteilt;<br />

(xxii) die luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde<br />

hat den indirekten Erwerb der Risk Transfer Re<br />

S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 94-1<br />

(4) und 94-1 (15) des Versicherungsgesetzes vom<br />

6. Dezember 1991 zur Verfügung stehenden gesetzlichen<br />

Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist<br />

eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

hinsichtlich des Erwerbs erteilt.<br />

(g) Keine wesentliche Marktverschlechterung<br />

Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

und dem Ende der Annahmefrist wurden weder der<br />

Devisenhandel noch die Fremdkapitalmärkte in<br />

(i) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und<br />

London, Großbritannien, oder<br />

(ii) New York, New York, USA<br />

für mehr als drei aufeinander folgende Handelstage eingestellt.<br />

(h) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />

Euronext<br />

Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

und dem Ende der Annahmefrist ist keine wesentliche<br />

Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten<br />

(,,Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext“).<br />

14


Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />

Euronext ist der Eintritt eines Umstands oder mehrerer<br />

Umstände bezüglich NYSE Euronext, die nach Einschätzung<br />

eines Unabhängigen Prüfers allein oder gemeinsam zu einer<br />

Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes von NYSE<br />

Euronext von mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr<br />

2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen oder nach vernünftiger<br />

Erwartung führen werden, jedoch nur, soweit die<br />

jeweilige Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht.<br />

Der Begriff des Nettokonzernumsatzes von NYSE Euronext<br />

bezeichnet die Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen<br />

in Verbindung mit Handelsgeschäften gemäß Konzernabschluss<br />

2010.<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />

Euronext liegt nur dann vor, wenn spätestens am Tag vor<br />

der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach<br />

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein unabhängiger Prüfer der<br />

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung gemäß<br />

den Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme<br />

abgegeben hat, wonach eine Wesentliche Verschlechterung<br />

in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten ist.<br />

Auf Verlangen des Bieters wird der Unabhängige Prüfer<br />

untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug<br />

auf NYSE Euronext stattgefunden hat. Der Unabhängige<br />

Prüfer soll seine Prüfung außerdem unverzüglich durchführen.<br />

Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für den<br />

Bieter und Deutsche Börse-Aktionäre bindend und unanfechtbar<br />

und wird unverzüglich von dem Bieter im elektronischen<br />

Bundesanzeiger, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und<br />

dem The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) unter Bezugnahme<br />

auf das Tauschangebot veröffentlicht werden.<br />

(i) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />

Börse<br />

Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

und dem Ende der Annahmefrist ist keine wesentliche<br />

Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse eingetreten<br />

(,,Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />

Börse“).<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />

Börse ist der Eintritt eines Umstands oder mehrerer Umstände<br />

bezüglich Deutsche Börse, die nach Einschätzung des Unabhängigen<br />

Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung<br />

des Nettokonzernumsatzes von Deutsche Börse von<br />

mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr 2011 und/oder<br />

im Geschäftsjahr 2012 führen oder nach vernünftiger Erwartung<br />

führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung<br />

nicht auf Einmaleffekten beruht. Der Begriff<br />

des Nettokonzernumsatzes von Deutsche Börse bezeichnet<br />

die Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten<br />

gemäß Konzernabschluss 2010.<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche<br />

Börse liegt nur dann vor, wenn spätestens am Tag vor der<br />

Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach<br />

15


§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG der Unabhängige Prüfer nach<br />

sorgfältiger Prüfung gemäß den Maßstäben eines gewissenhaften<br />

Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat,<br />

wonach eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf<br />

Deutsche Börse eingetreten ist. Auf Verlangen des Bieters<br />

wird der Unabhängige Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche<br />

Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse stattgefunden<br />

hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung<br />

außerdem unverzüglich durchführen. Die Stellungnahme<br />

des Unabhängigen Prüfers ist für den Bieter und Deutsche<br />

Börse-Aktionäre bindend und unanfechtbar und wird unverzüglich<br />

von dem Bieter im elektronischen Bundesanzeiger, in<br />

der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem The Wall Street<br />

Journal (U.S. Ausgabe) unter Bezugnahme auf das Tauschangebot<br />

veröffentlicht werden.<br />

(j) IRS Ruling or Rulings vis-à-vis NYSE Euronext<br />

Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die NYSE<br />

Euronext eine oder mehrere verbindliche Auskünfte (sog.<br />

private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (IRS, Internal<br />

Revenue Service) erhalten mit dem Inhalt, dass<br />

(i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation“ im Sinne von<br />

Ziffer 368(a) des U.S. Einkommensteuergesetzes 1986<br />

(Internal Revenue Code) und/oder die Verschmelzung<br />

und das Tauschangebot zusammen als Tausch im Sinne<br />

von Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code zu qualifizieren<br />

ist bzw. sind, und<br />

(ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch<br />

in den Vereinigten Staaten steueransässige Personen<br />

gegen Aktien an dem Bieter als Ausnahme von Ziffer<br />

367(a)(1) des Internal Revenue Code gemäß Ziffer<br />

1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) der<br />

Richtlinien des U.S. Finanzministeriums zu qualifizieren<br />

ist, und (B) auf jede in den U.S.A. steueransässige<br />

Person, die NYSE Euronext-Aktien an den Bieter überträgt<br />

und die ein ,,5 % transferee shareholder“ der<br />

NYSE Euronext im Sinne von Ziffer 1.367(a)-<br />

3(c)(5)(ii) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums<br />

ist, die Ausnahme von Ziffer 367(a)(1) des Internal<br />

Revenue Code Anwendung findet, sofern diese Person<br />

ein fünfjähriges sog. gain recognition agreement nach<br />

Ziffer 1.367(a)-8 der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums<br />

abschließt.<br />

(k) IRS-Ruling vis-à-vis Deutsche Börse<br />

Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die Deutsche<br />

Börse eine verbindliche Auskunft (sog. private letter ruling)<br />

der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als<br />

eine Transaktion im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal<br />

Revenue Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung<br />

zusammen als Transaktion im Sinne der Ziffer<br />

351(a) des Internal Revenue Code gelten.<br />

Annahmefrist: 4. Mai 2011 bis 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />

16


Weitere Annahmefrist: Vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung der Annahmefrist (wie in<br />

Ziffer 5.2 definiert), beginnt die Weitere Annahmefrist (wie in Ziffer<br />

5.3 definiert) voraussichtlich am 20. Juli 2011 und endet voraussichtlich<br />

am 2. August 2011.<br />

Annahme: Die Annahme des Tauschangebots hat schriftlich durch den jeweiligen<br />

Aktionär der Deutsche Börse gegenüber der Depotführenden Bank<br />

(wie in Ziffer 12.2 definiert) während der Annahmefrist oder der<br />

Weiteren Annahmefrist zu erfolgen. Bis zur Abwicklung des Tauschangebots<br />

nach Maßgabe dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> verbleiben die<br />

Deutsche Börse-Aktien, für die die Annahmeerklärung (wie in Ziffer<br />

12.2 definiert) wirksam geworden ist, im Depot des annehmenden<br />

Aktionärs; sie sind jedoch jeweils in eine andere internationale Wertpapierkennnummer<br />

(,,ISIN“) umgebucht und werden als ‘Zum Tausch<br />

Eingereichte Deutsche Börse-Aktien’ gekennzeichnet.<br />

Wie in Ziffer 12.2 und Ziffer 12.5 ausführlich beschrieben, wird die<br />

Annahmeerklärung erst mit der fristgerechten Umbuchung der Deutsche<br />

Börse-Aktien, für die das Tauschangebot angenommen wurde,<br />

bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (,,Clearstream“)<br />

unter der ISIN DE00A1KRND6 (Zum Tausch Eingereichte<br />

Deutsche Börse-Aktien) wirksam.<br />

Rücktritt: Bis zum Ende der Annahmefrist können Deutsche Börse-Aktionäre<br />

jederzeit von den Verträgen zurücktreten, die infolge der Annahme des<br />

Tauschangebots zustande gekommen sind.<br />

Kosten der Annahme: Die Annahme des Tauschangebots ist für annehmende Deutsche<br />

Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien in Girosammelverwahrung<br />

bei einer Depotführenden Bank halten, die die Deutsche<br />

Börse-Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream hält, kostenund<br />

spesenfrei. Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung<br />

an die Depotführende Bank werden allerdings nicht erstattet.<br />

Durch andere Depotführende Banken oder Zwischenverwahrer außerhalb<br />

Deutschlands erhobene Kosten sind von jedem annehmenden<br />

Aktionär der Deutsche Börse selbst zu tragen.<br />

Ferner sind alle Steuern, die im Zusammenhang mit der Übertragung<br />

der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien im Austausch<br />

gegen Holdco-Angebotsaktien anfallen, durch den jeweiligen Aktionär<br />

der Deutsche Börse selbst zu tragen. Gleiches gilt für etwaige<br />

Börsenumsatz- oder Stempelsteuern sowie etwaige sonstige Steuern<br />

oder Abgaben, die mit der Annahme des Tauschangebots verbunden<br />

sind.<br />

ISIN: Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE0005810055<br />

Zum Tausch Eingereichte<br />

Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE00A1KRND6<br />

Holdco-Angebotsaktien: ISIN NL0009766997<br />

Börsennotierung der Holdco-<br />

Angebotsaktien:<br />

Der Bieter wird vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die<br />

Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen des Tauschangebots einen<br />

Antrag auf Zulassung seiner Stammaktien einschließlich der<br />

Holdco-Angebotsaktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit<br />

zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im<br />

regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé de Euronext<br />

Paris) und an der New York Stock Exchange stellen.<br />

17


Börsenhandel mit Zum Tausch<br />

Eingereichten Deutsche Börse-Aktien:<br />

Der Bieter wird ferner alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen<br />

ergreifen, damit die Holdco-Angebotsaktien, die die annehmenden<br />

Deutsche Börse-Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten,<br />

zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche Börse-Aktionäre,<br />

die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen<br />

(börsennotiert) sein werden.<br />

Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris<br />

und der New York Stock Exchange beginnt voraussichtlich unmittelbar<br />

nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche<br />

Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben.<br />

Es ist beabsichtigt, für die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />

Aktien (vgl. Ziffer 12.2) die Einbeziehung zum Börsenhandel im<br />

regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in<br />

dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime<br />

Standard) unter der ISIN DE00A1KRND6 zu beantragen. Es ist<br />

beabsichtigt, dass die Deutsche Börse einen Designated Sponsor<br />

beauftragen wird, um eine hinreichende Liquidität des Börsenhandels<br />

mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zu gewährleisten.<br />

Der Handel in Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />

Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird<br />

voraussichtlich am zweiten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

nach Beginn der Annahmefrist beginnen und spätestens (i) nach<br />

Schluss des Börsenhandels am letzten Handelstag der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse innerhalb der Weiteren Annahmefrist oder (ii) nach<br />

Schluss des Börsenhandels an dem Tag, an dem der Eintritt sämtlicher<br />

Vollzugsbedingungen (soweit auf diese nicht verzichtet wurde) veröffentlicht<br />

wird (siehe Ziffer 14.4), eingestellt, je nachdem, welcher<br />

Tag der spätere ist.<br />

Veröffentlichungen: Die <strong>Angebotsunterlage</strong>, deren Veröffentlichung die <strong>BaFin</strong> am 2. Mai<br />

2011 gestattet hat, wird am 4. Mai 2011 durch Bekanntmachung im<br />

Internet (zusammen mit einer englischsprachigen Übersetzung) unter<br />

http://www.global-exchange-operator.com veröffentlicht. Der Bieter hält<br />

Exemplare der <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe im Inland<br />

bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60262 Frankfurt am Main,<br />

Deutschland, (Telefax Nr.: +49 (69) 9 10-3 87 94; E-Mail: DCT.Tender-<br />

Offers@db.com) bereit. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung<br />

von Exemplaren dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe<br />

im Inland und (ii) die Internetadresse, unter der diese<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht worden ist, wird am 4. Mai 2011 im<br />

elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

In den Vereinigten Staaten hat der Bieter bei der SEC ein Registration<br />

Statement eingereicht und wird bis spätestens 4. Mai 2011 auch die<br />

englischsprachige Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bei der SEC<br />

einreichen. Der Bieter wird die englischsprachige Übersetzung an die<br />

ihm bekannten U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre übermitteln. Darüber<br />

hinaus können die U.S.-Deutsche Börse-Aktionäre über die vorgenannte<br />

Internetadresse oder unter Verwendung der vorgenannten<br />

Kontaktdaten bei der Deutsche Bank AG die kostenlose Zustellung<br />

der englischsprachigen Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> in die<br />

Vereinigten Staaten anfordern. Der Bieter veröffentlicht ferner im The<br />

Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) die Stellen, an denen Exemplare<br />

dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten<br />

werden und gibt dabei die Internetadresse an, unter der diese <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

veröffentlicht worden ist.<br />

18


Deutsche Börse-Aktionären, deren letzte Adresse nach Kenntnis des<br />

Bieters in Kanada liegt, werden die gleichen Materialien übersandt wie<br />

U.S.-Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots.<br />

Ferner wird den Deutsche Börse-Aktionären, deren letzte Adresse<br />

nach Kenntnis des Bieters in der Provinz Québec liegt, eine kurze<br />

unverbindliche Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen des<br />

Tauschangebots in französischer Sprache übersandt.<br />

Alle nach dem WpÜG erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />

werden ebenfalls im Internet unter<br />

http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher sowie in englischer<br />

Sprache) und in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger<br />

veröffentlicht. Der Bieter wird diese Mitteilungen und<br />

Bekanntmachungen in englischer Sprache bei der SEC einreichen<br />

und auch in anderer Weise seinen Verpflichtungen nach U.S.-Recht in<br />

Bezug auf die Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder<br />

wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber veröffentlichten,<br />

gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen.<br />

19


4 Das Tauschangebot<br />

4.1 Gegenstand des Tauschangebots<br />

Der Bieter bietet nach Maßgabe der Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> allen Deutsche Börse-<br />

Aktionären, mit Ausnahme der Ausgeschlossenen Aktionäre (gemäß der Definition in Ziffer 1.2), an,<br />

sämtliche ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) mit einem<br />

anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 A je Aktie, jeweils mit allen zum Zeitpunkt des Vollzugs des<br />

Tauschangebots bestehenden Nebenrechten (einschließlich der Gewinnansprüche, über die die Hauptversammlung<br />

der Deutsche Börse zum Zeitpunkt des Vollzugs des Tauschangebots noch keinen Beschluss<br />

gefasst hat), zu erwerben.<br />

Der Bieter bietet<br />

1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen 1 Deutsche Börse-Aktie<br />

als Gegenleistung an, wobei jede dieser Holdco-Angebotsaktien einen Nennbetrag von 1,00 A hat (die<br />

,,Angebotsgegenleistung“).<br />

American Depositary Receipts für Deutsche Börse-Aktien (,,ADRs“) können nicht im Rahmen des<br />

Tauschangebots zum Tausch eingereicht werden. Inhaber von ADRs können das Tauschangebot erst nach<br />

Umtausch ihrer ADRs in Deutsche Börse-Aktien annehmen (vgl. im Einzelnen Ziffer 12.9). Hiervon<br />

ausgeschlossen sind Inhaber von ADRs, die Ausgeschlossene Aktionäre sind und sich gemäß der<br />

Beschreibung in Ziffer 1.2 nicht an dem Angebot beteiligen dürfen.<br />

Dieses Tauschangebot ist auf den Erwerb der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜGüber die Deutsche<br />

Börse gerichtet und stellt daher ein Übernahmeangebot im Sinne des 4. Abschnitts des WpÜG dar. Es<br />

bezieht sich auch auf die eigenen Aktien der Deutsche Börse sowie auf etwaige neue Aktien der Deutsche<br />

Börse, die infolge der Ausübung der in Ziffer 15.1 erwähnten Aktienoptionen vor dem Ablauf der<br />

Annahmefrist oder dem Ablauf der Weiteren Annahmefrist ausgegeben werden.<br />

4.2 Begründete Stellungnahme / Empfehlung durch Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />

Gemäß § 27 Abs. 1 WpÜGmüssen der Vorstand der Deutsche Börse (der ,,Vorstand der Deutsche Börse“)<br />

und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse (der ,,Aufsichtsrat der Deutsche Börse“; der Vorstand der<br />

Deutsche Börse und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse sind gemeinsam die ,,Deutsche Börse-Gremien“)<br />

eine begründete Stellungnahme über das Tauschangebot sowie ggf. über etwaige Änderungen abgeben und<br />

diese Stellungnahme nach Maßgabe der §§ 34, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG unverzüglich nach<br />

Übermittlung des Tauschangebots durch den Bieter veröffentlichen.<br />

Am 15. Februar 2011 gab die Deutsche Börse per Ad-hoc Meldung gemäß § 15 WpHG bekannt, dass nach<br />

Genehmigung durch die Deutsche Börse-Gremien und NYSE Euronext an diesem Tag ein Vertrag im<br />

Hinblick auf den Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext (Business Combination<br />

Agreement) abgeschlossen wurde. Parteien dieses Vertrages sind die NYSE Euronext, die Deutsche Börse,<br />

die Holdco und die Pomme Merger Corporation, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />

Delaware (,,Pomme Merger Corporation“).<br />

Ferner wurde in der Ad-hoc Meldung vom 15. Februar 2011 bekannt gegeben, dass ein strategischer<br />

Zusammenschluss zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext nach Ansicht der Deutsche Börse-<br />

Gremien im Unternehmensinteresse der Deutsche Börse und im Interesse ihrer Aktionäre ist und die<br />

Deutsche Börse-Gremien daher entschieden haben, dass sie, sofern dies mit ihren rechtlichen Pflichten zur<br />

Prüfung der <strong>Angebotsunterlage</strong> in Übereinstimmung steht, den Deutsche Börse-Aktionären in Übereinstimmung<br />

mit § 27 WpÜG empfehlen werden, das Angebot des Bieters anzunehmen und im Rahmen des<br />

Angebots ihre Aktien zu tauschen.<br />

Der mit Datum vom 15. Februar 2011 geschlossene Vertrag wurde von den Vertragsparteien mit Nachtrag<br />

vom 2. Mai 2011 ergänzt. Das am 15. Februar 2011 vereinbarte Business Combination Agreement nebst<br />

Nachtrag vom 2. Mai 2011 wird nachfolgend als der ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“<br />

bezeichnet.<br />

20


Der wesentliche Inhalt des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird in dem Abschnitt<br />

,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ in Anhang 2 erläutert, auf den verwiesen wird.<br />

Übersetzungen der Vertrags vom 15. Februar 2011 und des Nachtrags vom 2. Mai 2011 sind auf den<br />

Seiten G-2 ff. des Anhangs 2 abgedruckt.<br />

5 ANNAHMEFRIST<br />

5.1 Dauer der Annahmefrist<br />

Die Frist für die Annahme des Tauschangebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

am 4. Mai 2011. Sie endet am<br />

13. Juli 2011 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit).<br />

5.2 Verlängerung der Annahmefrist<br />

Unter den nachstehend aufgeführten Umständen verlängert sich die Annahmefrist für das Tauschangebot<br />

jeweils automatisch wie folgt:<br />

Im Falle einer Änderung des Tauschangebots gemäß § 21 WpÜG innerhalb der letzten zwei Wochen<br />

vor Ablauf der Annahmefrist verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG)<br />

und würde folglich voraussichtlich am 27. Juli 2011 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />

enden. Dies gilt auch, falls das geänderte Tauschangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

Falls ein Dritter während der Annahmefrist dieses Tauschangebots ein konkurrierendes Angebot für<br />

die Deutsche Börse-Aktien abgibt (,,konkurrierendes Angebot“) und falls die Annahmefrist für das<br />

vorliegende Tauschangebot vor dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot<br />

abläuft, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Tauschangebot nach dem<br />

Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls<br />

das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

Die Frist zur Annahme des Tauschangebots einschließlich sämtlicher sich aus den Bestimmungen des<br />

WpÜG ergebenden Verlängerungen dieser Frist (jedoch mit Ausnahme der in Ziffer 5.3 beschriebenen<br />

Weiteren Annahmefrist) wird in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> als ,,Annahmefrist“ bezeichnet.<br />

Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Tauschangebots oder der Abgabe eines<br />

konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 17 verwiesen.<br />

5.3 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben,<br />

können das Tauschangebot binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Tauschangebots<br />

durch den Bieter gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die ,,Weitere Annahmefrist“) annehmen, es<br />

sei denn eine der in Ziffer 14.1 aufgeführten Vollzugsbedingungen ist bis zum Ende der Annahmefrist<br />

endgültig nicht eingetreten und es ist nicht zuvor wirksam auf diese verzichtet worden. In diesem Fall<br />

werden die durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträge nicht vollzogen und<br />

entfallen (vgl. Ziffer 14.3 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>).<br />

Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Tauschangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG wird<br />

voraussichtlich innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist, d.h. voraussichtlich am<br />

19. Juli 2011, erfolgen. Die Weitere Annahmefrist wird daher voraussichtlich am 20. Juli 2011 beginnen und<br />

am 2. August 2011 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) enden. Das Tauschangebot kann nach<br />

Ablauf der Weiteren Annahmefrist nicht mehr angenommen werden (vgl. jedoch Ziffer 18(iv) im Hinblick<br />

auf das unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Andienungsrecht für die Deutsche Börse-Aktionäre).<br />

21


6 Informationen über den Bieter<br />

Aktionäre werden gebeten, die folgenden Informationen über den Bieter in dieser Ziffer 6 in Zusammenhang<br />

mit den Informationen auf den Seiten A-158 ff. des Anhangs 2 zu lesen.<br />

6.1 Allgemeines<br />

Mit Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Tätigkeiten, wie z. B. der Gründung der Pomme Merger Corporation (einer<br />

hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco), der Vornahme einzelner nach wertpapierrechtlichen<br />

Bestimmungen erforderlicher Einreichungen und der Erstellung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> (einschließlich<br />

der Beauftragung eines Bewertungsgutachters für die Ermittlung des Werts der als Gegenleistung im<br />

Rahmen dieses Tauschangebots anzubietenden Holdco-Aktien, vgl. Ziffer 11.3), hat die Holdco bis heute<br />

keine wesentlichen Tätigkeiten ausgeübt.<br />

Wie im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart, wird die Deutsche Börse<br />

durch dieses Tauschangebot Tochtergesellschaft der Holdco. Die NYSE Euronext wird im Rahmen der<br />

Transaktion durch eine Verschmelzung der Pomme Merger Corporation auf die NYSE Euronext gegen<br />

Ausgabe von Holdco-Aktien an die Aktionäre der NYSE Euronext (die ,,NYSE Euronext-Aktionäre“) zu<br />

einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco (die ,,Verschmelzung“, die gemeinsam mit dem<br />

Tauschangebot als der ,,Zusammenschluss“ bezeichnet wird). Die Holdco und deren Tochtergesellschaften<br />

nach dem Vollzug des Zusammenschlusses werden als ,,Holdco-Gruppe“ bezeichnet.<br />

6.2 Rechtsgrundlage<br />

Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 als Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) nach niederländischem<br />

Recht gegründet und ist unter der Firma <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. im niederländischen<br />

Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter 52019756 eingetragen.<br />

Gegenwärtig verwendet die Holdco keinen vom Firmennamen abweichenden Handelsnamen.<br />

Die Holdco wurde für einen unbegrenzten Zeitraum gegründet. Das Geschäftsjahr der Holdco ist das<br />

Kalenderjahr.<br />

Der satzungsmäßige Sitz (statutaire zetel) der Holdco ist in Amsterdam, Niederlande. Die Geschäftsadresse<br />

lautet Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam, Niederlande. Als Aktiengesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in<br />

den Niederlanden unterliegt die Holdco niederländischem Recht.<br />

Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird Holdco als <strong>Holding</strong>gesellschaft für die Gruppe Deutsche Börse,<br />

die NYSE Euronext und die verbundenen Unternehmen der NYSE Euronext fungieren. Die Parteien des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben in dem Vertrag den Inhalt und Wortlaut der<br />

zukünftigen Satzung der Holdco sowie der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats vereinbart, die<br />

zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses wirksam sein sollen. Hierdurch soll sowohl den<br />

zwischen den Parteien vereinbarten Regelungen zur Unternehmensführung als auch den Regelungen und<br />

Anforderungen an eine börsennotierte Gesellschaft entsprochen werden. Entwürfe der beiden Dokumente<br />

sind dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss als Anlage beigefügt und sind dem Anhang 2<br />

dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> als Anlage B und C beigefügt. Da die Holdco Partei des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss ist und daher bereits vor Vertragsschluss gegründet war, entspricht ihre<br />

derzeit wirksame Satzung nicht den vereinbarten und erforderlichen zukünftigen Regelungen. Die Parteien<br />

des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben sich daher darauf verständigt, dass die<br />

Änderung der Satzung sowie die Einführung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco vor<br />

Vollzug des Zusammenschlusses wirksam werden.<br />

Vor Vollzug des Zusammenschlusses wird die Hauptversammlung der Holdco daher beschließen, die<br />

aktuelle Satzung der Holdco vollständig neu zu fassen. Die Änderung der aktuellen Satzung der Holdco<br />

wird durch Ausfertigung einer notariellen Änderungsurkunde bezüglich der Satzung der Holdco vor<br />

Vollzug des Zusammenschlusses wirksam. Daher beziehen sich mit Ausnahme dieser Zusammenfassung<br />

sämtliche Verweise auf die Satzung der Holdco in dieser Ziffer 6 auf diejenige Fassung der Satzung der<br />

Holdco, die nach Ausfertigung der notariellen Änderungsurkunde in Kraft sein wird.<br />

22


Nach Vollzug des Zusammenschlusses ist der Gegenstand der Holdco gemäß Artikel 3 ihrer Satzung:<br />

Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von Unternehmen und<br />

Gesellschaften, insbesondere solchen, deren Unternehmensgegenstand die folgenden Tätigkeiten umfasst:<br />

unmittelbare oder mittelbare Gründung, Entwicklung, Halten und Betrieb ein oder mehrerer Börsen und<br />

Märkte oder anderer Einrichtungen im Zusammenhang mit der Notierung, dem Handel, der Abwicklung<br />

(Clearing und Settlement) von Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten sowie deren Verwahrung;<br />

Finanzierung und/oder Erwerb von Unternehmen und Gesellschaften; Aufnahme, Vergabe und Beschaffung<br />

von Kapitalmitteln, u. a. durch die Ausgabe von Anleihen, Schuldtiteln oder sonstigen Wertpapieren oder<br />

anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie der Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen<br />

Tätigkeiten; Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, die der<br />

Holdco-Gruppe angehören, und gegenüber Dritten; Gewährung von Garantien und Bürgschaften, Eingehen<br />

von Verpflichtungen zulasten der Holdco und Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von<br />

Unternehmen und Gesellschaften, die wie sie der Holdco-Gruppe angehören, sowie für Dritte; Ausübung<br />

jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten sowie jegliche Tätigkeiten, die in einem<br />

Zusammenhang damit stehen oder dafürförderlich sind, wobei dies jeweils im weitesten Sinne auszulegen<br />

ist.<br />

6.3 Das Aktienkapital der Holdco<br />

Nach niederländischem Recht ist das satzungsmäßige Kapital (maatschappelijk kapitaal) der Höchstbetrag,<br />

bis zu dem wirksam Anteile an einer niederländische Aktiengesellschaft (naamloze vennotschap) ausgegeben<br />

werden können. Eine niederländische Aktiengesellschaft kann nur Aktien bis zur Obergrenze dieser<br />

in der Satzung festgelegten Kapitalziffer ausgeben. Das satzungsmäßige Kapital nach niederländischem<br />

Recht unterscheidet sich damit konzeptionell vom Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft,<br />

welches das tatsächlich ausgegebene Kapital bezeichnet. Das satzungsmäßige Kapital einer niederländischen<br />

Aktiengesellschaft ist ferner nicht zu verwechseln mit dem genehmigten Kapital deutscher Aktiengesellschaften<br />

und beinhaltet als solches keine Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe neuer<br />

Aktien.<br />

Die Ausgabe neuer Aktien einer niederländischen Aktiengesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschluss<br />

der Hauptversammlung. Ferner kann nach niederländischem Recht durch Beschluss der Hauptversammlung<br />

auch der Verwaltungsrat zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt werden.<br />

Das niederländische Recht verlangt, dass jederzeit mindestens 20 % des satzungsmäßigen Kapitals<br />

tatsächlich ausgegeben (geplatst) sind und die Aktien bei Ausgabe sogleich voll eingezahlt (worden<br />

volgestort) werden.<br />

Jede Erhöhung des ausgegebenen Kapitals (geplaatst kapitaal) einer niederländischen Aktiengesellschaft,<br />

durch welche das bestehende satzungsmäßige Kapital überschritten würde, bedarf zunächst einer Erhöhung<br />

des satzungsmäßigen Kapitals im Wege einer von der Hauptversammlung zu beschließenden Satzungsänderung.<br />

Die Satzungsänderung wird durch die anschließende Errichtung einer notariellen Änderungsurkunde<br />

vor einem niederländischen Notar wirksam. Im Beschluss der Hauptversammlung wird<br />

üblicherweise ein niederländischer Zivilrechts-Notar, dessen Stellvertreter oder ein Notarangestellter<br />

zur Errichtung dieser Änderungsurkunde ermächtigt.<br />

Sollen durch eine niederländische Aktiengesellschaft Aktien in einem Umfang ausgegeben werden, dass<br />

das ausgegebene Kapital anschließend das bisher bestehende satzungsmäßige Kapital überschreitet, so wird<br />

dem durch das folgende Verfahren genügt:<br />

— Die Hauptversammlung beschließt zunächst eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />

Kapitals.<br />

— Des weiteren beschließt die Hauptversammlung, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der<br />

Satzungsänderung, die Ausgabe der neuen Aktien, oder ermächtigt den Verwaltungsrat zur Ausgabe<br />

der neuen Aktien. Letzteres ist etwa dann zweckmäßig, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

durch die Hauptversammlung die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien — die vorliegend unter<br />

anderem von der Anzahl der in das Tauschangebot eingelieferten Deutsche Börse-Aktien abhängt —<br />

noch nicht feststeht. In diesem Fall wird die Ausgabe der neuen Aktien durch den Verwaltungsrat<br />

23


eschlossen, wobei dieser Beschluss wiederum aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der<br />

Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals gefasst wird.<br />

— Auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die<br />

Ausgabe der neuen Aktien wird von der Gesellschaft und dem jeweiligen Zeichner der neuen Aktien<br />

eine Begebungsurkunde über die Ausgabe der neuen Aktien ausgefertigt, die als aufschiebende<br />

Bedingung ebenfalls das Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />

Kapitals vorsieht.<br />

— Schließlich wird die notarielle Änderungsurkunde hinsichtlich der Satzungsänderung zur Erhöhung<br />

des satzungsmäßigen Kapitals errichtet. Hierdurch werden die Satzungsänderung und mit ihr der<br />

Beschluss der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die Ausgabe der neuen Aktien<br />

sowie die Begebungsurkunde wirksam und dadurch die Ausgabe der neuen Aktien bewirkt.<br />

Wie nachfolgend in Ziffer 6.3.2 (i) näher beschrieben, werden die Holdco-Aktien, die als Gegenleistung für<br />

das Tauschangebot bzw. im Rahmen der Verschmelzung benötigt werden, nach diesem Verfahren ausgegeben<br />

werden. Denn vor dem Hintergrund der beschriebenen gesetzlichen Vorgabe, dass jederzeit mindestens<br />

20 % des satzungsmäßigen Kapitals tatsächlich ausgegeben und voll eingezahlt sein müssen, und<br />

unter Berücksichtigung des Volumens der auszugebenden Holdco-Aktien muss die zur Aktienausgabe<br />

erforderliche Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals in der Weise erfolgen, dass diese Erhöhung erst<br />

unmittelbar vor der Aktienausgabe selbst wirksam wird.<br />

6.3.1 Satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

Derzeit beläuft sich das satzungsmäßige Kapital (maatschappelijk kapitaal) der Holdco auf 225.000 A. Es ist<br />

eingeteilt in 180.000 Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A sowie 45.000 Aktien der<br />

Aktiengattung der Klasse D (class D) mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A (die ,,Aktien der Klasse D“).<br />

Stammaktien und Aktien der Klasse D können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Von diesem<br />

satzungsmäßigen Kapital hat Holdco derzeit nur die Aktien der Klasse D ausgegeben, welche voll<br />

eingezahlt sind.<br />

Es ist beabsichtigt, dass am Tage der Ausgabe der Holdco-Aktien (wie unter 6.3.2(i) beschrieben) oder in<br />

zeitlicher Nähe zu diesem Termin nach Ausgabe dieser Holdco-Aktien die Aktien der Klasse D durch die<br />

Holdco eingezogen oder zurückgekauft und für kraftlos erklärt werden.<br />

Anders als die Stammaktien der Holdco können die Aktien der Klasse D gegen Rückzahlung ihres<br />

Nennbetrags und etwaiger Deckungsrücklagen eingezogen werden. Zudem sind die Aktien der Klasse<br />

D nur eingeschränkt dividendenberechtigt.<br />

6.3.2 Entwicklung des satzungsmäßigen und ausgegebenen Kapitals<br />

(i) Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals und Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots<br />

und der Verschmelzung<br />

Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des<br />

satzungsmäßigen Kapitals von 225.000 A auf 1.000.000.000 A beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige<br />

Kapital aus 500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in dieser<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> bezeichnet als Holdco-Aktien) und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag<br />

von jeweils 1,00 A bestehen wird (die ,,Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals“ bzw. der ,,Beschluss<br />

zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals“). In dem Beschluss zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />

Kapitals wurden sämtliche niederländischen Zivilrechts-Notare der Linklaters LLP in Amsterdam sowie<br />

deren jeweilige Vertreter und Notarangestellte je einzeln zur Errichtung der Änderungsurkunde hinsichtlich<br />

dieser Satzungsänderung ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgte mit der Maßgabe, dass die Änderungsurkunde<br />

auf Aufforderung der Holdco zu errichten ist, sobald die Voraussetzungen für den Vollzug dieses<br />

Tauschangebots vorliegen.<br />

24


Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ferner<br />

ermächtigt, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Tag der Beschlussfassung Holdco-Aktien und<br />

entsprechende Bezugsrechte auszugeben sowie Bezugsrechte auf die auf dieser Grundlage ausgegebenen<br />

Holdco-Aktien auszuschließen oder einzuschränken. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrates zur<br />

Ausgabe von Holdco-Aktien und zur Gewährung entsprechender Bezugsrechte ist beschränkt auf<br />

— diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die zur Ausgabe im Rahmen des Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung sowie bestimmter weiterer Maßnahmen in Verbindung mit dem Zusammenschluss<br />

benötigt werden; zuzüglich<br />

— weitere 100.000.000 Holdco-Aktien.<br />

Der vorstehende Ermächtigungsbeschluss enthält auch eine Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien,<br />

die nachfolgend in Ziff. 6.3.2 (ii) näher beschrieben ist.<br />

Der derzeitige Alleinaktionär der Holdco, die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> (vgl. Ziffer 6.5), hat sich im<br />

Rahmen der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber der Holdco verpflichtet, diese<br />

Beschlüsse ohne Zustimmung der Holdco nicht aufzuheben.<br />

Aufgrund der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse ist die Holdco in der Lage, ihre im Rahmen des<br />

Tauschangebots und der Verschmelzung bestehenden Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien,<br />

einschließlich der Holdco-Angebotsaktien, ohne weitere Beschlussfassung oder sonstige Mitwirkung der<br />

Hauptversammlung der Holdco zu erfüllen.<br />

Zur Ausgabe dieser Holdco-Aktien werden gemäß dem vorstehend in Ziffer 6.3.1 näher beschriebenen<br />

Verfahren folgende Maßnahmen getroffen werden:<br />

— Sobald sämtliche Voraussetzungen für den Vollzug des Tauschangebots vorliegen, wird der Holdco-<br />

Verwaltungsrat auf der Grundlage der ihm erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien die<br />

Ausgabe derjenigen Anzahl von Holdco-Aktien beschließen, die für die Erfüllung der<br />

Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />

erforderlich sind. Dieser Beschluss wird aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden<br />

der Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals sein.<br />

— Anschließend wird Holdco mit dem Zeichner bzw. den Zeichnern, d.h. im Hinblick auf das<br />

Tauschangebot mit der Deutsche Bank AG als Zentrale Abwicklungsstelle und Umtauschtreuhänderin<br />

(vgl. Ziffer 12.1), eine oder mehrere Begebungsurkunden über die Ausgabe der betreffenden<br />

Holdco-Aktien ausfertigen, die als aufschiebende Bedingung ebenfalls das Wirksamwerden der<br />

Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals vorsehen werden.<br />

— Schließlich wird Holdco entsprechend den Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses zur<br />

Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals die Anweisung zur Errichtung der notariellen Änderungsurkunde<br />

für die zugehörige Satzungsänderung durch den niederländischen Zivilrechts-Notar, dessen<br />

Stellvertreter oder einen Notarangestellten erteilen. Hierdurch werden die Satzungsänderung zur<br />

Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals und damit zugleich der Beschluss des Holdco-Verwaltungsrats<br />

über die Ausgabe der Holdco-Aktien und die zugehörige(n) Begebungsurkunde(n)<br />

wirksam.<br />

Stammaktien und Vorzugsaktien können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Die Stammaktien<br />

werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei dem entsprechenden Wertpapierverwahrer<br />

verwahrt werden. Ein Wertpapierverwahrer wurde bislang nicht bestimmt. Zum Zwecke der Abwicklung<br />

des Handels in Holdco-Aktien werden möglicherweise zwei Wertpapierverwahrer tätig werden. So ist es<br />

möglich, dass es einen Wertpapierverwahrer für die Holdco-Aktien geben wird, die an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse gehandelt werden, und einen Wertpapierverwahrer für die Holdco-Aktien, die an der<br />

New York Stock Exchange gehandelt werden. In Bezug auf Vorzugsaktien werden keine Aktienurkunden<br />

ausgegeben.<br />

Die Holdco-Angebotsaktien sowie die Holdco-Aktien, die für die Verschmelzung benötigt werden, werden<br />

ausgegeben zur Weiterlieferung über die Systeme der verwahrenden Banken entsprechend den üblichen<br />

25


Abwicklungsverfahren für Dividendenpapiere an die depotführenden Banken und sonstige zwischengeschaltete<br />

Verwahrstellen zur Gutschrift auf den Wertpapierdepots der Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre<br />

Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots wirksam eingereicht haben und für die der<br />

Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, bzw. zur Gutschrift der NYSE Euronext-Aktionäre. Diese<br />

neu ausgegebenen Holdco-Aktien werden gegen Sachleistung bestehend aus den eingereichten Deutsche<br />

Börse-Aktien bzw. den NYSE Euronext-Aktien ausgegeben.<br />

Die Holdco-Aktien einschließlich der Holdco-Angebotsaktien werden frei übertragbar sowie mit Pfandund<br />

Nießbrauchsrechten belastbar sein. Die Holdco-Angebotsaktien sind seit Gründung der Holdco am 10.<br />

Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />

(ii) Vorzugsaktien<br />

Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat<br />

ebenfalls ermächtigt, Vorzugsaktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A auszugeben. Die Ermächtigung<br />

des Holdco-Verwaltungsrats zur Ausgabe von Vorzugsaktien und diesbezüglicher Bezugsrechte ist auf eine<br />

Anzahl beschränkt, die zum Zeitpunkt der Ausgabe den niedrigeren Wert der (1) maximalen Zahl der noch<br />

nicht ausgegebenen Vorzugsaktien, die Teil des satzungsmäßigen Kapitals der Holdco sind, und (2) der Zahl<br />

von Vorzugsaktien mit einem Gesamtnennbetrag, der dem Gesamtnennbetrag der im Umlauf befindlichen<br />

Stammaktien entspricht, nicht überschreitet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

hat der Holdco-Verwaltungsrat von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt<br />

dies auch nicht zu tun.<br />

Die Vorzugsaktien der Holdco könnten zukünftig zur Ausgabe an einen unabhängigen Dritten verwendet<br />

werden - höchstwahrscheinlich eine niederländische Stiftung (stichting) - mit dem Ziel, die Interessen der<br />

Holdco, ihren Geschäftsbetrieb und die Interessen aller weiteren beteiligten Aktionäre und Anteilsinhaber<br />

vor Käufen von Holdco-Aktien zu schützen, die die Unabhängigkeit, den Fortbestand oder die (gesellschaftsrechtliche)<br />

Identität der Holdco in Gefahr bringen könnten. Dies betrifft insbesondere den Fall<br />

unerbetener Versuche, einen Wechsel in den Beherrschungsverhältnissen an der Holdco oder einen Wechsel<br />

in der Geschäftsleitung der Holdco zu erwirken. Eine Ausgabe von Vorzugsaktien oder die Möglichkeit der<br />

Holdco, solche Vorzugsaktien in der Zukunft auszugeben, kann einen solchen unerwünschten Versuch eines<br />

Beherrschungswechsels oder Wechsels in der Geschäftsleitung der Holdco verhindern, entmutigend wirken<br />

oder den Vorgang verzögern und kann die Möglichkeiten des Holdco-Verwaltungsrats verbessern, Vorschläge<br />

oder Maßnahmen eines Bieters und/oder alternative Maßahmen zu prüfen und zu berücksichtigen.<br />

Die Satzung der Holdco wird vorsehen, dass innerhalb von 24 Monaten nach dem Tag der Ausgabe von<br />

Vorzugsaktien durch die Hauptversammlung darüber zu entscheiden ist, ob diese Holdco Vor-zugsaktien<br />

zurückgekauft oder eingezogen werden. Beschließt die Hauptversammlung der Holdco keinen Rückkauf<br />

und keine Einziehung, so ist alle 12 Monate, nachdem dieser Punkt das letzte Mal auf der Tagesordnung der<br />

Hauptversammlung stand, eine weitere Hauptversammlung abzuhalten, die den Rückkauf oder die Einziehung<br />

behandelt, bis keine Vorzugsaktien mehr ausgegeben sind.<br />

6.3.3 Aktienregister<br />

Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wird von der Holdco oder für diese ein Aktienregister geführt<br />

und regelmäßig aktualisiert. Es kann insgesamt oder teilweise in mehrfacher Ausführung und an mehreren<br />

Orten geführt werden. Ein Teil des Aktienregisters kann im Ausland geführt werden, um einschlägige<br />

Vorschriften ausländischen Rechts oder des Regelwerks der New York Stock Exchange, der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse, der Euronext Paris oder anderer Börsen zu erfüllen, an denen Holdco-Aktien oder<br />

Hinterlegungsscheine (depositary receipts) fürHoldco-Aktien notiert werden.<br />

6.3.4 Vergleich der Aktionärsrechte<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots gegen Holdco-<br />

Angebotsaktien eintauschen, werden im Hinblick auf ihre Aktionärsrechte nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

dem niederländischen Recht unterliegen, das insoweit zum Teil andere Vorgaben aufstellt als das<br />

deutsche Recht. Eine Übersicht über Unterschiede zwischen den Rechten von Deutsche Börse-Aktionären<br />

vor dem Vollzug des Zusammenschlusses und den Rechten von Holdco-Aktionären nach dem<br />

26


Zusammenschluss findet sich auf den Seiten A-400 ff. des Anhangs 2. Nachfolgend sollen einige dieser<br />

Unterschiede noch einmal zusammenfassend aufgezeigt werden:<br />

(i) Eine Hauptversammlung der Deutsche Börse kann außer durch das Leitungsorgan auch einberufen<br />

werden, wenn Deutsche Börse-Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals<br />

umfassen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.<br />

Bei der Holdco können demgegenüber außer durch das Leitungsorgan nur Holdco-Aktionäre, die<br />

insgesamt mindestens 10 % des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, unter Nennung der<br />

einzelnen zu erörternden Angelegenheiten den Verwaltungsrat der Holdco dazu auffordern, eine<br />

Hauptversammlung einzuberufen.<br />

(ii) Bei beiden Gesellschaften ist auf Verlangen einer qualifizierten Minderheit ein bestimmter Gegenstand<br />

zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu setzen. Bei der Deutsche Börse ist hierfür ein<br />

Antrag von Aktionären erforderlich, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals<br />

ausmachen oder einen Nennbetrag von insgesamt mindestens 500.000 A erreichen. Bei der Holdco<br />

ist erforderlich, dass der/die Antragsteller mindestens ein Hundertstel des ausgegebenen Kapitals<br />

der Holdco vertritt/vertreten oder — entsprechend den geltenden offiziellen Preisen an der New<br />

York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris oder anderen Börsen, an<br />

denen Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) für Aktien notiert werden — einen<br />

Wert von mindestens 50.000.000 A oder einen solchen Anteil am ausgegebenen Kapital der Holdco,<br />

wie es das niederländische Recht in dieser Hinsicht jeweils erfordert, vertritt/vertreten.<br />

(iii) Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutsche Börse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen,<br />

was etwa bei der Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Fall ist,<br />

der eine Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals verlangt, oder<br />

bei anderen Beschlussgegenständen. Soweit das niederländische Recht bzw. die Satzung der Holdco<br />

nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst. Einzelne Maßnahmen wie Satzungsänderungen, Verschmelzungen<br />

oder Spaltungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der in der Hauptversammlung abgegebenen<br />

Stimmen. In einigen Fällen muss die qualifizierte Mehrheit auch mehr als die Hälfte des ausgegebenen<br />

Kapitals der Holdco vertreten.<br />

(iv) Sowohl nach deutschem als auch nach niederländischem Aktienrecht stehen den Aktionären<br />

grundsätzlich Bezugsrechte auf die Zeichnung neuer Aktien im Verhältnis zu den gehaltenen<br />

Anteilen am bisherigen Grundkapital /satzungsmäßigen Kapital der Gesellschaft zu. Nach niederländischem<br />

Recht gilt dies jedoch nicht bei der Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen, der<br />

Ausgabe von Vorzugsaktien sowie in weiteren gesetzlich definierten Fällen.<br />

Die Bezugsrechte von Deutsche Börse-Aktionären können nur im Beschluss der Hauptversammlung<br />

über die Erhöhung des Grundkapitals oder die Ausgabe von Aktien ausgeschlossen werden. Der<br />

Beschluss über den Ausschluss von Bezugsrechten bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei<br />

Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Bei der Ausnutzung des<br />

genehmigten Kapitals kann der Deutsche Börse-Vorstand mit Zustimmung des Deutsche Börse-<br />

Aufsichtsrats das Grundkapital unter Bezugsrechtsausschluss erhöhen.<br />

Die Bezugsrechte von Holdco-Aktionären können von der Hauptversammlung der Holdco oder dem<br />

Verwaltungsrat der Holdco, wenn dieser von der Hauptversammlung für einen Zeitraum von<br />

höchstens fünf Jahren entsprechend ermächtigt wurde, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.<br />

Ein Beschluss der Hauptversammlung, dem Verwaltungsrat der Holdco die Befugnis zum Ausschluss<br />

oder zur Einschränkung von Bezugsrechten zu übertragen, erfordert eine qualifizierte<br />

Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der bei der Hauptversammlung abgegebenen gültigen<br />

Stimmen, wenn weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco anwesend oder<br />

vertreten ist. Ist mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco anwesend oder vertreten,<br />

genügt eine einfache Mehrheit.<br />

Die Satzung der Holdco wird — anders als die Satzung der Deutsche Börse — voraussichtlich vorsehen,<br />

dass Aktionäre weder alleine noch gemeinsam mit ihnen nahestehenden Personen wirtschaftlicher Eigentümer<br />

von Holdco-Aktien sein dürfen, die dazu berechtigen würden, mehr als 40 % sämtlicher Stimmrechte<br />

27


von Holdco auszuüben. In bestimmten Fällen würde der maßgebliche Schwellenwert nur 20 % der<br />

Stimmrechte von Holdco betragen. Darüber hinaus wird die Satzung der Holdco — insofern ebenfalls<br />

anders als die Satzung der Deutsche Börse — möglicherweise vorsehen, dass Aktionäre weder alleine noch<br />

gemeinsam mit ihnen nahestehenden Personen mehr als 20 % sämtlicher Stimmrechte von Holdco halten<br />

dürfen. In beiden Fällen kann der Holdco-Verwaltungsrat mit Genehmigung der SEC unter bestimmten<br />

Bedingungen Ausnahmen von den genannten Beschränkungen gestatten. Darüber hinaus muss jede<br />

Ausnahme von den genannten Beschränkungen von den europäischen Aufsichtsbehörden, die diesbezüglich<br />

zuständig sind, genehmigt werden. Im Hinblick auf weitere Ausführungen zu den Beschränkungen wird auf<br />

die Seiten A-382 ff. des Anhangs 2 verwiesen sowie auf den Satzungstext der Holdco, der in Anlage B des<br />

Anhangs 2 abgedruckt ist.<br />

Der Bieter hat gemäß §1Abs.3Satz1und2WpÜG sowie den einschlägigen Vorschriften des niederländischen<br />

Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht)eine(eingeschränkte) Wahlmöglichkeit<br />

hinsichtlich des auf ihn anwendbaren nationalen Übernahmerechts. Der Bieter kann zwischen der<br />

Anwendbarkeit deutschen oder französischen Übernahmerechts wählen. Die Wahlmöglichkeit besteht jedoch<br />

nur insoweit, als das niederländische (Übernahme-)Recht in einzelnen Punkten nicht zwingend auf die Holdco<br />

Anwendung findet (eine solche zwingende Anwendbarkeit niederländischen Rechts findet sich z.B. in Bezug<br />

auf die Information von Gewerkschaften und Arbeitnehmern im Rahmen von Übernahmen). Der Bieter hat<br />

derzeit noch nicht entschieden, ob er zukünftig dem deutschen oder dem französischen Übernahmerecht<br />

unterliegen wird. Er wird dies rechtzeitig vor Aufnahme des Handels seiner Aktien tun.<br />

6.4 Direktoren und Geschäftsführung<br />

6.4.1 Derzeitiger Verwaltungsrat der Holdco<br />

Holdco wird durch ein einheitliches Verwaltungsorgan geleitet. Gegenwärtig werden die Geschäfte der<br />

Holdco von einer Geschäftsführung bestehend aus zwei Geschäftsführern geführt: Marcus Thompson, der<br />

zugleich Head of Financial Accounting and Controlling bei der Deutsche Börse ist, und Stéphane Biehler, der<br />

zugleich Senior Vice President, Chief Accounting Officer und Corporate Controller bei der NYSE Euronext<br />

ist. Die jetzigen Geschäftsführer wurden durch Hauptversammlungsbeschlüsse des Bieters unmittelbar im<br />

Anschluss an die Gründung des Bieters ernannt, nachdem zum Zwecke der Gründung zunächst die Deutsche<br />

International Trust Company N.V., mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, zum Geschäftsführer bestellt worden<br />

war. Die Herren Thompson und Biehler sind zudem die einzigen Mitglieder des Verwaltungsrats der<br />

Alleinaktionärin der Holdco (vgl. Ziffer 6.5). Entscheidungen der Geschäftsführung der Holdco können<br />

vor Vollzug des Zusammenschlusses nur durch beide Geschäftsführer gemeinsam getroffen werden.<br />

Die Herren Biehler und Thompson werden nach der in der folgenden Ziffer 6.4.2 beschriebenen Bestellung<br />

der neuen Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco ihr Amt bei der Holdco niederlegen.<br />

6.4.2 Der Verwaltungsrat der Holdco nach dem Zusammenschluss<br />

Im Zusammenhang mit der unter Ziffer 6.2 beschriebenen Umgestaltung der Satzung der Holdco und<br />

Einführung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats wird auch der Verwaltungsrat umbesetzt. Sofern die<br />

NYSE Euronext und die Deutsche Börse nichts anderes vereinbaren, wird innerhalb eines Monats nach<br />

Ablauf der Annahmefrist aufgrund entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung der Holdco<br />

der aus 17 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der Holdco gebildet. Ihm werden gemäß den Regelungen<br />

im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss (vgl. Ziffern 4.3 und 9.1) angehören Dr. Reto<br />

Francioni, derzeitiger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse, als Chairman der Holdco-Gruppe<br />

(der ,,Chairman der Holdco-Gruppe“), Duncan L. Niederauer, derzeitiger Chief Executive Officer der<br />

NYSE Euronext, als Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe (der ,,CEO der Holdco-Gruppe“) sowie<br />

15 nicht geschäftsführende Direktoren, davon neun nicht geschäftsführende Direktoren, die von der<br />

Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen werden, und sechs nicht geschäftsführende<br />

Direktoren, die von der NYSE Euronext als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen werden.<br />

Die Satzung der Holdco, die ab Vollzug des Zusammenschlusses gelten soll, sieht vor, dass Direktoren von<br />

der Hauptversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr<br />

als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der Holdco vertreten, oder — im Falle von Personen, die<br />

vom Verwaltungsrat vorgeschlagen wurden — mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt werden.<br />

Die Satzung der Holdco sieht ferner vor, dass der Verwaltungsrat berechtigt ist, der Hauptversammlung<br />

28


einen Vorschlag für die Bestellung von Direktoren mit eingeschränkt bindender Wirkung (sogenannter<br />

bindender Vorschlag im Sinne von Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (,,bindender<br />

Vorschlag“)) zu unterbreiten (auch im Falle neu zu besetzender Sitze). In diesem Falle werden die vom<br />

Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen bestellt, es sei denn, der Vorschlag wird mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />

vertreten, abgelehnt.<br />

Die Satzung der Holdco sieht vor, dass alle Direktoren von der ordentlichen Hauptversammlung für eine<br />

Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung endet.<br />

Jeder Direktor der Holdco wird aufgrund eines bindenden Vorschlags vom Verwaltungsrat für eine<br />

Wiederwahl in den Verwaltungsrat in jeder der ordentlichen Hauptversammlungen 2012, 2013 und<br />

2014 nominiert; der Chairman und der CEO der Holdco-Gruppe sind darüber hinaus vom Verwaltungsrat<br />

aufgrund eines bindenden Vorschlags auch für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat in der ordentlichen<br />

Hauptversammlung 2015 zu nominieren.<br />

Stellt der Verwaltungsrat der Holdco fest, (1) dass die Gesellschaft als foreign private issuer im Sinne von<br />

Rule 3b-4(c) Exchange Act gilt (dieser Status wird als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status bis zur<br />

Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 durchgehend beibehalten wird, und (2) dass die<br />

Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die 2015 (bzw. 2016 im<br />

Falle des Chairman und des CEO der Holdco-Gruppe) endet und die Direktoren nicht nach einschlägigen<br />

Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards in jeder ordentlichen Hauptversammlung<br />

gewählt werden müssen, so werden die Direktoren der Holdco von der Hauptversammlung für eine<br />

Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 endet, wobei der<br />

Chairman und der CEO der Holdco-Gruppe jedoch für eine Amtszeit bestellt werden, die mit der<br />

Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 endet.<br />

Nach der ordentlichen Hauptversammlung 2015 wird die Zahl der Direktoren verringert und der Verwaltungsrat<br />

wird aus zwölf Mitgliedern bestehen (wobei nicht mehr zwischen Deutsche Börse-Direktoren<br />

und NYSE Euronext-Direktoren unterschieden wird) und sich wie folgt zusammensetzen: ein Direktor als<br />

Chairman der Holdco-Gruppe, ein geschäftsführender Direktor als Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe und zehn nicht geschäftsführende Direktoren.<br />

Ist vor der Jahreshauptversammlung 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe und des<br />

CEO der Holdco-Gruppe) ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen, der zuvor mit einem Deutsche Börse-<br />

Direktor oder einem NYSE Euronext-Direktor besetzt war, so schlagen die übrigen Deutsche Börse-<br />

Direktoren bzw. NYSE Euronext-Direktoren dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />

der Holdco einen Ersatzkandidaten vor. Dieser Vorschlag ist für den Nominierungs-,<br />

Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss verbindlich, wenn es sich bei dem neu zu besetzenden<br />

Sitz um den des Chairman der Holdco-Gruppe oder CEO der Holdco-Gruppe handelt.<br />

Die Hauptversammlung der Holdco wird zu jeder Zeit die Befugnis haben, durch Beschluss mit einer<br />

Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen ein Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats zu suspendieren<br />

oder abzuberufen, sofern diese Mehrheit mehr als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der<br />

Holdco repräsentiert. Soweit dies nach niederländischem Recht zulässig ist, können Mitglieder des<br />

Verwaltungsrats auch von dem Holdco-Verwaltungsrat selbst suspendiert werden. Eine Suspendierung<br />

kann mehrere Male wiederholt werden, wobei die Gesamtzeit der Suspendierung drei Monate nicht<br />

überschreiten darf; die Suspendierung endet mit dem Ablauf dieser Frist, wenn kein Beschluss gefasst<br />

wurde, entweder die Suspendierung aufzuheben oder das betreffende Mitglied des Verwaltungsrats<br />

abzuberufen. Für weitere Informationen vgl. auch die Seiten A-161 ff. des Anhangs 2.<br />

Vorbehaltlich der gemäß der Satzung der Holdco vorgesehenen Beschränkungen werden die Geschäfte und<br />

Angelegenheiten der Holdco durch ihren Verwaltungsrat geführt. Der Verwaltungsrat der Holdco kann im<br />

Rahmen des geltenden Rechts und der Bestimmungen der Satzung alle Handlungen vornehmen, die zur<br />

Verfolgung des Unternehmensgegenstands der Holdco erforderlich oder zweckdienlich sind. Bestimmte<br />

Entscheidungen des Verwaltungsrats der Holdco sind der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.<br />

Der Verwaltungsrat ist zur Vertretung der Holdco befugt. Außerdem ist der CEO der Holdco-Gruppe<br />

alleinvertretungsberechtigt. Im Falle eines Interessenkonflikts zwischen der Holdco und einem Mitglied des<br />

Verwaltungsrats der Holdco sind der Verwaltungsrat der Holdco bzw. der CEO der Holdco-Gruppe dennoch<br />

29


zur Vertretung der Holdco berechtigt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder mehrere Personen<br />

bestimmt, die die Holdco in diesem Fall vertreten. Im Falle eines solchen Interessenkonflikts ist die<br />

Hauptversammlung berechtigt, jederzeit einen anderen Vertreter zu bestellen. Nach der Geschäftsordnung<br />

des Verwaltungsrats, die gemäß der Satzung der Holdco beschlossen wurde, darf ein Mitglied des<br />

Verwaltungsrats der Holdco im Falle eines Interessenkonflikts mit der Holdco nicht an den Erörterungen<br />

und dem Entscheidungsfindungsprozess über den Diskussionsgegenstand bzw. das Geschäft teilnehmen,<br />

auf den bzw. das sich der Interessenkonflikt bezieht.<br />

Der Verwaltungsrat der Holdco tritt so oft zusammen, wie er dies für erforderlich hält, im Übrigen auf<br />

Antrag des Chairman der Holdco-Gruppe oder des CEO der Holdco-Gruppe. In Sitzungen des Verwaltungsrats<br />

der Holdco hat jeder Direktor eine Stimme. Für Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco u. a. zu den<br />

folgenden Gegenständen ist eine Mehrheit von mehr als 66 % der Gesamtzahl der Sitze im Verwaltungsrat<br />

der Holdco erforderlich:<br />

Bestellung und Abberufung des Chairman der Holdco-Gruppe und des CEO der Holdco-Gruppe<br />

gemäß Artikel 14.5, 15.1 und 16.1 der Satzung der Holdco;<br />

Vorschläge für Änderungen der Holdco-Satzung;<br />

Wesensveränderende M&A-Transaktionen, die gemäß Definition solche Transaktionen umfassen, die<br />

angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der Holdco-Gruppe in Bezug auf den Umfang, die<br />

Ausrichtung oder die geografische Präsenz ganz erheblich verändern sowie bestimmte Transaktionen,<br />

die nach niederländischem Recht einen Hauptversammlungsbeschluss erfordern;<br />

wesentliche strukturelle Änderungen, die definiert sind als (1) Änderungen bestimmter Vorschriften<br />

der Satzung der Holdco; (2) Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse des<br />

Chairman der Holdco-Gruppe bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 oder (3)<br />

Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse des CEO der Holdco-Gruppe bis zur<br />

Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016;<br />

Änderungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats bis zur Beendigung der ordentlichen<br />

Hauptversammlung 2016; und<br />

Änderungen der Aufgaben und der Zusammensetzung der Verwaltungsratsausschüsse der Holdco bis<br />

zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015.<br />

Alle anderen Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco werden mit einer einfachen Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefasst, soweit ein hinreichendes Quorum (das heißt die Teilnahme einer Mehrheit<br />

der Mitglieder des Verwaltungsrats) gegeben ist.<br />

Für Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco, die eine wesentliche Änderung des Zuschnitts oder des<br />

Wesens des Geschäftsbetriebs der Holdco betreffen, ist gemäß dem niederländischen Zivilgesetzbuch<br />

(Burgerlijk Wetboek) und der Satzung der Holdco die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Zu<br />

diesen Beschlüssen gehören die folgenden: (1) die Übertragung des gesamten oder nahezu des gesamten<br />

Geschäftsbetriebs der Holdco auf einen Dritten; (2) das Eingehen oder die Beendigung einer langfristigen<br />

Geschäftsbeziehung der Holdco oder einer ihrer Tochtergesellschaften mit einem anderen Rechtsträger oder<br />

die Übernahme der Funktion als unbeschränkt haftender Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft<br />

oder offenen Handelsgesellschaft, sofern diese Geschäftsbeziehung oder deren Beendigung von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Holdco ist; und (3) der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen an einer<br />

anderen Gesellschaft durch die Holdco oder eine ihrer Tochtergesellschaften, deren Wert mindestens einem<br />

Drittel des Vermögens der Holdco entspricht, wie es in der Konzernbilanz des letzten festgestellten<br />

Konzernabschluss der Holdco ausgewiesen ist.<br />

6.4.3 Global Executive Committee<br />

Der CEO der Holdco-Gruppe wird unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses Führungskräfte<br />

bestellen, die zusammen die Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe bilden. Die<br />

Zusammensetzung des Global Executive Committee, seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie das<br />

Beschlussverfahren werden in der Geschäftsordnung des Global Executive Committee geregelt, die vom<br />

CEO der Holdco-Gruppe mit Zustimmung des Verwaltungsrats der Holdco erlassen wird. Änderungen der<br />

Geschäftsordnung des Global Executive Committee benötigen sowohl die Zustimmung des CEO der<br />

Holdco-Gruppe als auch die des Verwaltungsrats der Holdco und können daher nicht alleine durch den CEO<br />

30


der Holdco-Gruppe vorgenommen werden. Die Mitglieder des Global Executive Committee werden das<br />

Tagesgeschäft der Holdco-Gruppe führen. Jede Bestellung von Mitgliedern in das Global Executive<br />

Committee erfolgt durch den CEO der Holdco-Gruppe in enger Abstimmung mit dem Chairman der<br />

Holdco-Gruppe und dem Verwaltungsrat von Holdco. Das Global Executive Committee wird aus acht<br />

Mitgliedern bestehen, darunter dem CEO der Holdco-Gruppe sowie sieben weiteren Mitgliedern. Das<br />

einzige Mitglied des Global Executive Committee, das auch Direktor der Holdco sein wird, ist Duncan L.<br />

Niederauer, der CEO der Holdco-Gruppe.<br />

Die folgenden Personen sind vereinbarungsgemäß zu Mitgliedern des Global Executive Committee der<br />

Holdco-Gruppe zu bestellen und sollen ihm vereinbarungsgemäß bei Vollzug des Zusammenschlusses<br />

angehören.<br />

Name Position<br />

Duncan L. Niederauer Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />

Andreas Preuß Head of Global Derivatives, President und Deputy Chief<br />

Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />

Gregor Pottmeyer Chief Financial Officer der Holdco-Gruppe<br />

Lawrence E. Leibowitz Head of Global Cash Trading and Listings sowie Chief<br />

Operating Officer der Holdco-Gruppe<br />

Jeffrey Tessler Head of Global Settlement and Custody<br />

Dominique Cerutti Head of Technology Services/ IT sowie President<br />

Frank Gerstenschläger Head of Market Data and Analytics<br />

John K. Halvey General Counsel der Holdco-Gruppe/ Head of Legal<br />

Die zukünftige Geschäftsordnung des Global Executive Committee ist auf den Seiten G-122 ff. des<br />

Anhangs 2 abgedruckt.<br />

6.4.4 Weitere Informationen bezüglich der Führungsstruktur nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

Hinsichtlich weiterer Informationen bezüglich der Führungsstruktur nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

wird auf den Abschnitt ,,GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER<br />

DIE HOLDCO“ auf den Seiten A-158 ff. des Anhangs 2 verwiesen.<br />

6.5 Aktionäre<br />

Die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, eine nach niederländischem Recht gegründete und bestehende<br />

Stiftung (stichting) mit Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande, die im Niederländischen Handelsregister<br />

der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 52008169 eingetragen ist und<br />

ihren Geschäftssitz in Herengracht 450, 1017 CA Amsterdam, Niederlande (,,Stichting“) hat, ist derzeit<br />

Alleinaktionär in der Holdco. Die Stichting wurde am 8. Februar 2011 gegründet. Gemäß Artikel 3.1 ihrer<br />

Satzung ist Gegenstand der Stichting der Erwerb und das Halten von Aktien am Kapital des Bieters im<br />

eigenen Namen sowie die Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte einschließlich der<br />

Stimmrechte, ferner die Einziehung der auf diese Aktien entfallenden Dividenden und sonstigen Ausschüttungen,<br />

die Aufnahme liquider Mittel und die Ausnutzung jeglicher anderer Finanzierungsformen im<br />

Hinblick auf den Erwerb dieser Aktien, die Ausreichung liquider Mittel an den Bieter im Wege der<br />

Darlehensgewährung (insbesondere rückgriffsfreier Darlehen), die Ausgabe von Schuldverschreibungen<br />

oder die anderweitige Veranlassung des Bieters zur Aufnahme liquider Mittel, die Veranlassung des Bieters<br />

zur Ausgabe von Schuldverschreibungen, zur Veräußerung, zum Verkauf oder zur Verpfändung von Aktien<br />

am Kapital des Bieters und, falls erforderlich, die Veranlassung des Bieters zur Stellung einer Garantie<br />

sowie zur Ergreifung sämtlicher Maßnahmen, die mit dem Vorstehenden im Zusammenhang stehen und<br />

diesem im weitesten Sinne des Wortes förderlich sind. Aufgrund ihrer Rechtsform als niederländische<br />

Stiftung hat die Stichting weder Aktionäre noch Anteilsinhaber. Vielmehr handelt es sich bei der Stichting<br />

um einen unabhängigen Rechtsträger, der von seinem Verwaltungsrat geleitet wird. Die Mitglieder des<br />

Verwaltungsrats werden vom Verwaltungsrat selbst bestellt. Dritte sind nicht befugt, dem Verwaltungsrat<br />

der Stichting bindende Weisungen zu erteilen.<br />

31


Der Verwaltungsrat der Stichting besteht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> aus<br />

zwei Mitgliedern: den Herren Marcus Thompson und Stéphane Biehler, die gleichzeitig derzeitige Mitglieder<br />

der Geschäftsführung des Bieters (vgl. Ziffer 6.4.1) sind. Die Herren Thompson und Biehler wurden<br />

kurz nach der Gründung der Stichting zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Stichting gewählt, nachdem<br />

zunächst die Deutsche International Trust Company N.V. Verwaltungsrat der Stichting war.<br />

Unmittelbar nach Ausgabe der neuen Holdco-Aktien wie oben unter Ziffer 6.3.2(i) beschrieben, ist<br />

beabsichtigt, dass die Aktien der Klasse D eingezogen oder zurückgekauft und für kraftlos erklärt werden.<br />

Nachfolgend wird die Stichting nicht mehr Aktionär der Holdco sein.<br />

6.6 Tochtergesellschaften; die Deutsche Börse und die NYSE Euronext als (zukünftige) Tochtergesellschaften<br />

Abgesehen von einer hundertprozentigen Beteiligung an der Pomme Merger Corporation hält die Holdco<br />

zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Anteile an anderen Rechtsträgern.<br />

Im Rahmen des Zusammenschlusses wird die Pomme Merger Corporation auf die NYSE Euronext<br />

verschmolzen, die damit zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Bieters wird. Ferner wird<br />

die Deutsche Börse nach Vollzug des Tauschangebots zu einer Tochtergesellschaft des Bieters. Hinsichtlich<br />

einer ausführlicheren Beschreibung der Deutsche Börse wird auf Ziffer 7, hinsichtlich einer ausführlicheren<br />

Beschreibung der NYSE Euronext wird auf Ziffer 8 verwiesen. Weitere Angaben zu beiden Gesellschaften<br />

sind auch im Anhang 2 in den Abschnitten ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte<br />

Informationen über die Gruppe Deutsche Börse“ sowie ,,Geschäft der NYSE Euronext und der mit der<br />

NYSE Euronext verbundenen Unternehmen und ausgewählte Informationen über die NYSE Euronext“<br />

(vgl. Seiten A-184 ff. und A-275 ff. des Anhangs 2) wiedergegeben.<br />

6.7 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen<br />

Die NYSE Euronext, die Deutsche Börse sowie die Pomme Merger Corporation sind als Parteien des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen gemäß<br />

§ 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG.<br />

Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG gelten Tochterunternehmen als<br />

gemeinsam mit ihrem Mutterunternehmen und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Zum Zeitpunkt<br />

der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> ist die Pomme Merger Corporation die einzige<br />

Tochtergesellschaft der Holdco. Die Pomme Merger Corporation ist somit auch eine gemeinsam mit dem<br />

Bieter handelnde Person gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG. Das<br />

Gleiche gilt für den Alleinaktionär der Holdco, die Stichting.<br />

Mit Ausnahme der vorgenannten gibt es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

keine weiteren mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG.<br />

6.8 Derzeit von dem Bieter und mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen<br />

gehaltene Deutsche Börse-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten<br />

Mit Ausnahme der Eigenen Aktien der Deutsche Börse (vgl. Ziffer 7.2) hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />

dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> weder der Bieter noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde<br />

Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder eines ihrer Tochterunternehmen Aktien oder Stimmrechte an<br />

der Deutsche Börse. Weder dem Bieter noch gemeinsam mit dem Bieter handelnden Personen oder deren<br />

Tochterunternehmen sind Stimmrechte aus Deutsche Börse-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. Der<br />

Deutsche Börse stehen aus den Eigenen Aktien der Deutsche Börse gemäß § 71b Aktiengesetz (,,AktG“)<br />

keine Rechte zu.<br />

6.9 Angaben zu Wertpapiergeschäften<br />

In dem sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots am<br />

15. Februar 2011 beginnenden und mit Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> am 4. Mai 2011<br />

endenden Zeitraum haben weder der Bieter noch gemeinsam mit dem Bieter handelnde Personen im<br />

Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Deutsche Börse-Aktien erworben oder<br />

32


Vereinbarungen abgeschlossen, aufgrund derer die Übereignung von Deutsche Börse-Aktien verlangt<br />

werden kann.<br />

6.10 Mögliche Parallelerwerbe<br />

Der Bieter behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Deutsche Börse-Aktien außerhalb des<br />

Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Soweit solche<br />

Erwerbe erfolgen, wird dies unter Angabe der erworbenen oder der zu erwerbenden Anzahl der Deutsche<br />

Börse-Aktien sowie der gewährten oder vereinbarten Gegenleistung nach den anwendbaren Rechtsvorschriften,<br />

insbesondere gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG, im Internet<br />

unter http://www.global-exchange-operator.com, im elektronischen Bundesanzeiger und in Form einer<br />

englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in<br />

den Vereinigten Staaten unverzüglich veröffentlicht.<br />

6.11 Irrevocable Undertakings<br />

Der Bieter und die Deutsche Börse haben im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vereinbart, dass so bald wie möglich nach Beginn des Tauschangebots, in jedem Fall jedoch<br />

spätestens zehn Bankarbeitstage nach der Empfehlung des Tauschangebots gemäß § 27 WpÜG durch eines<br />

der Deutsche Börse-Gremien, sämtliche Eigenen Aktien der Deutsche Börse (vgl. Ziffer 7.2) gemäß den<br />

Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> zum Tausch im Rahmen des Tauschangebots einzureichen sind.<br />

Darüber hinaus hat der Bieter bisher keine Vereinbarungen mit Dritten abgeschlossen, in denen sich diese<br />

verpflichtet haben, das Tauschangebot im Hinblick auf die von ihnen gehaltenen Deutsche Börse-Aktien<br />

anzunehmen (sog. Irrevocable Undertakings).<br />

Sollte der Bieter zukünftig Irrevocable Undertakings abschließen, so behält er sich vor, das Rücktrittsrecht<br />

darin individualvertraglich auszuschließen.<br />

7 Beschreibung der Deutsche Börse<br />

7.1 Überblick<br />

Die Deutsche Börse ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter<br />

HRB 32232 eingetragene Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit satzungsmäßigem Sitz in Frankfurt<br />

am Main, Deutschland. Die Deutsche Börse hat ihren Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main.<br />

Der Unternehmensgegenstand der Deutsche Börse ist a) der Betrieb von Börsen, insbesondere Wertpapierbörsen,<br />

nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, b) die Planung, Entwicklung und Durchführung<br />

elektronischer Datenverarbeitung, insbesondere im Bereich des Börsengeschäfts und des<br />

Wertpapiergeschäfts der Kreditinstitute, einschließlich dessen Abwicklung sowie die Sammlung, Verarbeitung<br />

und der Vertrieb von Finanzinformationen, und c) die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen<br />

für mit dem Börsen- und Wertpapiergeschäft befasste Unternehmen, insbesondere durch<br />

Wahrnehmung zentraler Dienste in sämtlichen Tätigkeitsbereichen für die betroffenen Unternehmen.<br />

Die Deutsche Börse kann Hardware und Software und alle dazugehörigen Einrichtungen erwerben,<br />

veräußern, entwickeln, mieten, vermieten oder für Dritte einsetzen. Die Deutsche Börse ist berechtigt,<br />

alle Geschäfte zu tätigen, Maßnahmen durchzuführen und sonstige Handlungen vorzunehmen, welche zur<br />

Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlich, geeignet oder dienlich<br />

erscheinen. Sie kann insbesondere Grundstücke erwerben und veräußern, Zweigniederlassungen im Inund<br />

Ausland errichten, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter, in Sonderfällen auch anderer Art,<br />

beteiligen, solche errichten oder erwerben. Die Deutsche Börse ist ferner zum Abschluss von Unternehmens-<br />

und Interessengemeinschaftsverträgen berechtigt. Die Deutsche Börse unterliegt der im Bankgewerbe<br />

üblichen Geheimhaltungspflicht.<br />

Die Deutsche Börse ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr der Deutsche Börse ist das<br />

Kalenderjahr.<br />

33


Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse an 19 Standorten in 15 Ländern insgesamt<br />

3.490 Mitarbeiter. 2010 beliefen sich die Gesamterlöse der Gruppe Deutsche Börse auf 2.226,7 Mio. A<br />

(2009: 2.289,7 Mio. A; 2008: 2.758,6 Mio. A).<br />

7.2 Grundkapital<br />

Das derzeitige Grundkapital der Deutsche Börse beträgt 195.000.000 A und ist in 195.000.000 auf den<br />

Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Neben den Stammaktien gibt es keine weiteren Aktiengattungen.<br />

Auf Grundlage entsprechender Ermächtigungen der Hauptversammlung nahm die Deutsche Börse in der<br />

Vergangenheit Aktienrückkäufe vor. Die letzten Rückkäufe erfolgten im Jahr 2008. In den Jahren 2009,<br />

2010 und bis zur Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> im Jahr 2011 fand kein Aktienrückkauf statt.<br />

Derzeit hält die Deutsche Börse insgesamt 8.956.997 Deutsche Börse-Aktien infolge früherer Aktienrückkäufe<br />

(diese Aktien werden als ,,Eigene Aktien der Deutsche Börse“ bezeichnet).<br />

Die Deutsche Börse-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.<br />

7.2.1 Genehmigtes Kapital I<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Mai 2011 mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />

Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.200.000 A zu erhöhen<br />

(genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Deutsche Börse-Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern<br />

nicht der Vorstand der Deutsche Börse von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das<br />

Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen.<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der<br />

Deutsche Börse das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen<br />

zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen<br />

oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt. Ferner ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Deutsche<br />

Börse-Aktionäre auszunehmen. Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der<br />

Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse.<br />

7.2.2 Genehmigtes Kapital II<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />

Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 27.800.000 A zu erhöhen<br />

(genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Deutsche Börse-Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse das Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, wenn der<br />

Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals<br />

nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung durch Eintragung<br />

der Satzungsänderung im Handelsregister noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.<br />

Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung<br />

des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer<br />

Ausnutzung ausgegeben oder veräußert wurden.<br />

Ferner ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse das Bezugsrecht auf neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt<br />

3.000.000 A auszuschließen, um die neuen Aktien unmittelbar oder nach Zeichnung durch ein Kreditinstitut<br />

und Rückerwerb durch die Deutsche Börse mittelbar an Arbeitnehmer der Deutsche Börse oder der mit ihr<br />

verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG unter Ausschluss der Mitglieder des Vorstands der<br />

Deutsche Börse und der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen auszugeben.<br />

34


Weiterhin ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse das Bezugsrecht auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des<br />

Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen<br />

Vermögensgegenständen erfolgt.<br />

Außerdem ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre auszunehmen.<br />

Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten<br />

oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />

Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares<br />

Bezugsrecht).<br />

Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />

Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der<br />

Deutsche Börse.<br />

7.2.3 Genehmigtes Kapital III<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />

Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19.500.000 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital III).<br />

Dabei ist den Deutsche Börse-Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand der Deutsche Börse<br />

ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem<br />

Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre auszunehmen.<br />

Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten<br />

oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />

Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares<br />

Bezugsrecht).<br />

Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />

Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

7.2.4 Genehmigtes Kapital IV<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2012 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/<br />

oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.000.000 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital<br />

IV). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand der Deutsche Börse von<br />

der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der<br />

Deutsche Börse-Aktionäre auszunehmen. Darüber hinaus ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse das Bezugsrecht der Deutsche Börse-Aktionäre auszuschließen,<br />

um bis zu 900.000 neuer Aktien pro Geschäftsjahr an Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse<br />

und Arbeitnehmer der Deutsche Börse sowie an Mitglieder der Vorstände bzw. Geschäftsführungen und<br />

Arbeitnehmer der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben. Über den<br />

Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages<br />

entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse. Aktien, die<br />

an Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse und Arbeitnehmer der Deutsche Börse sowie an Mitglieder der<br />

Vorstände bzw. Geschäftsführungen und Arbeitnehmer der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der<br />

§§ 15 ff. AktG ausgegeben werden, haben jeweils die volle Gewinnberechtigung für dasGeschäftsjahr ihrer<br />

Ausgabe.<br />

7.2.5 Bedingtes Kapital I<br />

Das Grundkapital ist um bis zu 6.000.000 A bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den<br />

Namen lautende Stückaktien (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der<br />

35


Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2003<br />

unter Punkt 7 der Tagesordnung bis zum 13. Mai 2008 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird<br />

nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Bezugsrecht<br />

Gebrauch machen und die Deutsche Börse die Bezugsrechte nicht durch Übertragung eigener Aktien oder<br />

im Wege einer Barzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie<br />

durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil.<br />

7.3 Ausstehende Aktienoptionen<br />

Die Deutsche Börse hat verschiedene Aktienoptionsprogramme aufgelegt. Unter einigen dieser Programme<br />

könnten Inhaber von Optionsrechten möglicherweise berechtigt sein, vor oder nach dem Ablauf der<br />

Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist Deutsche Börse-Aktien zu beziehen. Im Einzelnen gibt<br />

es die folgenden Aktienoptionsprogramme:<br />

(i) Die Deutsche Börse hat ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan) aufgelegt, unter<br />

dem Arbeitnehmer der Gruppe Deutsche Börse, die nicht Mitglieder des Vorstands der Deutsche<br />

Börse oder leitende Angestellte sind, die Möglichkeit haben, Deutsche Börse-Aktien zu vergünstigten<br />

Konditionen zu erwerben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

bestehen insgesamt 73.432 Optionen, die sämtlich bereits ausübbar sind, wovon 23.920 Optionen<br />

auf die Tranche 2005 und 49.512 Optionen auf die Tranche 2006 entfallen. Die unter der<br />

Tranche 2005 gewährten Optionen sind bis zum 30. Juni 2011 ausübbar, die unter der Tranche 2006<br />

gewährten Optionen bis zum 30. Juni 2012. Jede Option berechtigt den Inhaber jeweils zur<br />

Zeichnung von zwei Deutsche Börse-Aktien, soweit die Deutsche Börse nicht ihr Recht ausübt,<br />

statt Deutsche Börse-Aktien einen Barausgleich zu leisten. Die Deutsche Börse hat grundsätzlich in<br />

Übereinstimmung mit den betreffenden Optionsplänen die Entscheidung getroffen, von ihrem Recht<br />

auf Barausgleich Gebrauch zu machen.<br />

(ii) Die Deutsche Börse hat einen Group Share Plan für die Arbeitnehmer der International Securities<br />

Exchange <strong>Holding</strong>s Inc., eine mittelbare Tochtergesellschaft der Deutsche Börse-Gruppe aufgelegt<br />

(“ISE Group Share Plan”). Da die Aktienoptionen, die unter der Tranche 2008 des ISE Group<br />

Share Plans gewährt worden sind, im ersten Quartal 2011 bedient wurden, verbleibt es lediglich bei<br />

einer restlichen Anzahl von bis zu 72.983 Optionen unter Tranche 2009 dieses Programms. Die<br />

vorgenannten Optionen unter Tranche 2009 werden im Februar 2012 ausübbar und berechtigen den<br />

Inhaber zur Zeichnung von einer Deutsche Börse-Aktie je eine Option. Auch unter den Bedingungen<br />

des ISE Group Share Plans können Aktienoptionen nach Wahl der Deutsche Börse in Aktien oder in<br />

bar ausgeglichen werden. Die Deutsche Börse beabsichtigt auch insoweit gegenwärtig, von ihrem<br />

Recht auf Barausgleich Gebrauch zu machen.<br />

(iii) Die Deutsche Börse hat auch ein Aktientantiemeprogramm für Mitglieder des Vorstand und leitende<br />

Angestellte der Gruppe Deutsche Börse als langfristiges Anreizprogramm aufgelegt, aus dem sich<br />

zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> eine Gesamtzahl von 308.740<br />

Optionen unter Tranche 2009 (175.767) und Tranche 2010 (132.973) ergibt. Die unter Tranche 2010<br />

ausgegeben Optionen werden jedoch erst im Februar 2013 unwiderruflich erworben (end of vesting<br />

period). Da zu diesem Zeitpunkt das Tauschangebot bereits vollzogen sein wird und somit ein<br />

Kontrollwechsel im Sinne der Optionsbedingungen vorliegt, werden diese Optionen im Wege des<br />

Barausgleichs bedient, so dass in diesem Falle keine Deutsche Börse-Aktien ausgegeben würden.<br />

Die unter der Tranche 2009 gewährten Optionen werden im Februar 2012 ausübbar und berechtigen<br />

den Inhaber zur Zeichnung von einer Deutsche Börse-Aktie je eine Option. Die Deutsche Börse<br />

beabsichtigt jedoch, auch in diesem Fall, von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch zu machen.<br />

(iv) Das im vorstehenden Absatz genannte Aktientantiemeprogramm ist im Jahr 2009 ausgelaufen und<br />

wurde im Jahr 2010 durch ein virtuelles Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des Vorstands der<br />

Deutsche Börse und leitende Angestellte der Gruppe Deutsche Börse ersetzt, das sich in der<br />

Vergangenheit zeitweise auch auf Mitglieder des Aufsichtsrats erstreckte. Unter dem virtuellen<br />

Aktienoptionsprogramm ausgegebene Optionen werden laut den Optionsbedingungen jedoch ausschließlich<br />

im Wege des Barausgleichs bedient. Auch im Rahmen der Ausübung von Aktienoptionen<br />

unter diesem virtuellen Aktienoptionsprogramm werden daher keine weiteren Deutsche<br />

Börse-Aktien zur Entstehung gelangen.<br />

36


(v) Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Optionen, die im Rahmen der vorgenannten<br />

Aktienoptionsprogramme ausgegeben wurden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

im Umlauf befindlich sind. Zudem ergibt sich aus der Tabelle, zu welchem Zeitpunkt<br />

und in welcher Menge aus diesen Optionen Deutsche Börse-Aktien entstehen könnten:<br />

Zahl der<br />

ausgegebenen<br />

Optionen<br />

Zahl der potentiell<br />

entstehenden Aktien Ausübungszeitraum<br />

Group Share Plan DB:<br />

Tranche 2005. ..................... 23.920 47.840 bis 30. Juni 2011<br />

Tranche 2006. ..................... 49.512 99.024 bis 30. Juni 2012<br />

Gesamt (GSP DB) .................. 73.432 146.864<br />

Group Share Plan ISE .............. 72.983 72.983 ab Februar 2012<br />

(Tranche 2009)<br />

Aktientantiemeprogramm<br />

Tranche 2009. ..................... 175.767 175.767 ab Februar 2012<br />

Tranche 2010. ..................... 132.973 132.973 ab Februar 2013<br />

Gesamt (ATP) ..................... 308.740 308.740<br />

Gesamt .......................... 455.155 528.587<br />

Wie beschrieben wird die Ausübung der vorbezeichneten Aktienoptionen voraussichtlich nicht dazu führen,<br />

dass Deutsche Börse-Aktien an Optionsberechtigte der Deutsche Börse ausgegeben werden, da die<br />

Deutsche Börse in allen genannten Fällen beabsichtigt, von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch zu<br />

machen. Sollte sich die Deutsche Börse im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Aktienoptionen jedoch zu<br />

einem anderen Vorgehen entscheiden, so entstünden zukünftig in Folge der Ausübung der betreffenden<br />

Optionen maximal weitere 528.587 Deutsche Börse-Aktien (die Gesamtzahl aller zukünftig aufgrund der in<br />

dieser Ziffer beschriebenen, möglicherweise noch aus Optionsprogrammen entstehenden Deutsche Börse-<br />

Aktien die ,,Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien aus Optionen“). Von dieser Gesamtzahl der<br />

Deutsche Börse-Aktien aus Optionen können nur aus Tranche 2005 und Tranche 2006 des unter Ziffer (ii)<br />

beschriebenen Group Share Plan insgesamt 146.864 neue Deutsche Börse-Aktien aufgrund entsprechender<br />

Ausübung der Optionen bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist entstehen (die ,,Weiteren Aktien“).<br />

Jeder Inhaber von Weiteren Aktien wäre demnach zur Annahme des Tauschangebots berechtigt, sofern er<br />

die Weiteren Aktien vor Ablauf der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist hält.<br />

37


7.4 Aktionärsstruktur<br />

Zum 31. März 2011 wurden 4,59 % des derzeitigen Grundkapitals der Deutsche Börse in Höhe von<br />

195.000.000 A von der Deutsche Börse als Eigene Aktien der Deutsche Börse gehalten. Die übrigen<br />

ausgegebenen Aktien befanden sich überwiegend im Besitz institutioneller Investoren (ungefähr 95 %) und<br />

nur ungefähr 5 % der übrigen ausgegebenen Aktien wurden von Privatanlegern gehalten. Die nachfolgende<br />

Tabelle umfasst diejenigen Aktionäre, die ihren Anteil an Stimmrechten am Grundkapital der Deutsche<br />

Börse gemäß § 21 WpHG mitgeteilt haben:<br />

Aktionär<br />

Datum der<br />

Veröffentlichung (1)<br />

Stimmrechte<br />

(unmittelbar<br />

gehaltene und<br />

zugerechnete/<br />

Summe)<br />

% Anzahl<br />

BlackRock, Inc., New York, NY, USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25. Februar 2011 4,99 9.724.997<br />

BlackRock Financial Management, Inc. New York, NY, USA . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 4,83 9.410.599<br />

BlackRock HoldCo 2, Inc. Wilmington, DE, USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 4,83 9.410.599<br />

BlackRock Advisors <strong>Holding</strong>s, Inc., New York, NY, USA . . . . . . . . . . . . 10. Dezember 2009 3,35 6.526.163<br />

Sun Life Financial, Inc., Toronto, ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,34 6.518.717<br />

Sun Life Global Investments, Inc., Toronto, ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,34 6.518.717<br />

Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, MA, USA . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />

Sun Life Assurance Company of Canada — U.S. Operations <strong>Holding</strong>s,<br />

Inc., Wellesley Hills, MA, USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />

Sun Life Financial (U.S.) <strong>Holding</strong>s, Inc., Wellesley Hills, MA, USA . . . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />

Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, MA, USA. . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />

Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services <strong>Holding</strong>s, Inc., Boston, MA,<br />

USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 3,07 5.990.617<br />

Deutsche Börse, Frankfurt / Eschborn, Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 30. September 2008 3,05 (2) 5.950.653 (2)<br />

Franklin Mutual Advisers, LLC, Short Hills, New Jersey, USA. . . . . . . . . 30. Juni 2009 3,01 5.871.225<br />

Anmerkungen:<br />

(1) Gemäß § 26 Abs. 1 WpHG.<br />

(2) Derzeit 4,59 % des Grundkapitals bzw. 8.956.997 Deutsche Börse-Aktien.<br />

Ausführlichere Informationen zur Aufteilung der Stimmrechte der genannten Aktionäre sind auf der<br />

Seite A-209 des Anhangs 2 enthalten.<br />

7.5 Geschäftstätigkeit und -entwicklung<br />

Als eine der größten Börsenorganisationen der Welt bietet die Gruppe Deutsche Börse ihren Kunden ein<br />

breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Es deckt die gesamte Prozesskette für Finanzmarkttransaktionen<br />

ab: vom Aktien- und Terminhandel über das Clearing und die Abwicklung (Settlement) der Aufträge, die<br />

Verwahrung von Wertpapieren (Custody), das Sicherheitenmanagement sowie die Bereitstellung der Marktinformationen<br />

bis hin zur Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handels- und Clearingsysteme.<br />

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse ihre Segmentstruktur neu ausgerichtet: Sie<br />

gliedert das Geschäft der Gruppe derzeit in die vier Segmente Xetra, Eurex, Clearstream und Market Data &<br />

Analytics.<br />

Xetra unterstützt den Kassahandel und das Listing von Wertpapieren an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

sowie an anderen europäischen und internationalen Märkten. An der Terminbörse Eurex werden Terminkontrakte<br />

wie Futures und Optionen gehandelt. Als zentraler Kontrahent bietet das Eurex Clearing Haus<br />

zentrale Clearing und Risikomanagementdienstleistungen für Derivate-, Aktien-, Wertpapierpensions- und<br />

Energiegeschäfte sowie den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren an. Clearstream ist für die<br />

Abwicklung, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren zuständig. Über das Segment Market Data &<br />

Analytics werden Finanzmarktdaten und Indizes erfasst und verteilt. Das Geschäft der Gruppe Deutsche<br />

Börse weist keine spezifische Saisonabhängigkeit auf.<br />

Die Deutsche Börse selbst betreibt den Kassamarkt der Frankfurter Wertpapierbörse. Ferner betreibt die<br />

Deutsche Börse über ihre Kapitalbeteiligung an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg,<br />

den Handel von strukturierten Produkten (z. B. Optionsscheine und Zertifikate). Außerdem hält die Deutsche<br />

38


Börse 75 % plus einen Anteil an der Tradegate Exchange GmbH mit Sitz in Berlin, dem Betreiber der Tradegate<br />

Exchange, einer speziell auf die Anforderungen von Privatanlegern zugeschnittenen Börse in Berlin.<br />

Des Weiteren betreibt die Gruppe Deutsche Börse durch die Eurex Zürich AG mit Sitz in Zürich, Schweiz, und<br />

ihre Tochtergesellschaften Terminmärkte in Europa (Eurex Deutschland und Eurex Zürich) und den USA<br />

(International Securities Exchange — ISE) und bietet Clearingdienstleistungen (Eurex Clearing AG mit Sitz<br />

in Frankfurt am Main) sowie den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren (Eurex Bonds GmbH mit Sitz in<br />

Frankfurt am Main) und einen Handelsplatz für Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Repo GmbH mit Sitz in<br />

Frankfurt am Main) an.<br />

Die dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen (Post-Trade Services), wie Bankdienstleistungen, die<br />

Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und die<br />

globale Wertpapierfinanzierung, sind bei den Tochtergesellschaften der Clearstream <strong>Holding</strong> AG mit Sitz in<br />

Frankfurt am Main gebündelt.<br />

Darüber hinaus vermarktet die Deutsche Börse Kurs- und Referenzdaten sowie andere für Kapitalmärkte<br />

relevante Informationen und entwickelt über ihre Tochtergesellschaft STOXX Ltd. mit Sitz in Zürich,<br />

Schweiz, Indizes.<br />

Die Deutsche Börse und die Clearstream Services S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg, entwickeln und<br />

betreiben die technologische Infrastruktur der Gruppe Deutsche Börse.<br />

7.5.1 Xetra<br />

Xetra ist das anlagenklassenübergreifende elektronische Handelssystem für den Kassamarkt der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse sowie andere europäische Börsen. Der Kassamarkt der Gruppe Deutsche Börse bietet eine<br />

der umfangreichsten Paletten an handelbaren Wertpapieren aus einer Hand: Mit über 11.000 Aktien deutscher<br />

und internationaler Emittenten, mehr als 24.000 festverzinslichen Wertpapieren, ca. 800 Indexfonds, rund<br />

3.000 aktiv gemanagten Publikumsfonds sowie mehr als 500.000 Zertifikaten und Optionsscheinen können<br />

Investoren aus ganz Europa Finanzprodukte in vielen wichtigen Anlageklassen kaufen und verkaufen — auf<br />

einem regulierten und transparenten Marktplatz mit klaren Regeln. Das integrierte Clearing durch den<br />

zentralen Kontrahenten der Eurex Clearing AG und die Abwicklung durch Clearstream Banking AG mit Sitz<br />

in Frankfurt am Main garantieren, dass alle Börsengeschäfte erfüllt werden.<br />

7.5.2 Eurex<br />

Die Eurex Frankfurt AG und die Eurex Zürich AG betreiben die Eurex-Börsen in Deutschland und der<br />

Schweiz. Weiterhin besteht Eurex u. a. aus der Eurex Clearing AG, der International Securities Exchange<br />

sowie den multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facility, ,,MTF“) Eurex Bonds GmbH und<br />

Eurex Repo GmbH. Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank haben sich darauf verständigt, die Eurex<br />

Clearing AG als systemrelevantes Institut zu qualifizieren, das intensiverer Überwachung durch die Aufsichtsbehörden<br />

<strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank unterliegt. Institute gelten als systemrelevant, wenn eine<br />

Gefährdung ihres Bestands zu wesentlichen nachteiligen Folgen für andere Finanzinstitutionen führen oder<br />

die gesamte Finanzordnung wegen der Größe des betreffenden Instituts, der Intensität seiner zwischenbanklichen<br />

Geschäftsbeziehungen und seiner engen Verbindung in andere Länder destabilisieren könnte.<br />

Die Eurex Zürich AG ist eine Gesellschaft, an der die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG mit<br />

Sitz in Zürich, Schweiz, jeweils zu 50 % beteiligt sind. Die wirtschaftliche Beteiligung der Deutsche Börse<br />

und der SIX Swiss Exchange beträgt 85 % bzw. 15 %. Die Eurex Zürich AG ist u. a. die <strong>Holding</strong>gesellschaft<br />

der Eurex Frankfurt AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Eurex Zürich AG ist die neue Mehrheitsaktionärin<br />

der European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig. Die Eurex Frankfurt AG ist die<br />

Betreiberin der Börse Eurex Deutschland und u. a. Zwischenholding der Eurex Clearing AG, der U.S.<br />

Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. mit Sitz in Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten, der Eurex Repo GmbH und<br />

der Eurex Bonds GmbH.<br />

Eurex ist ein international führender Marktplatz für den Handel mit Terminkontrakten. Die Börsen Eurex<br />

Deutschland und Eurex Zürich werden über eine gemeinsame Handelsplattform mit einem Produktangebot,<br />

das mit die umsatzstärksten und liquidesten Märkte der Welt umfasst, betrieben. Eurex bietet etwa 1.600<br />

39


derivative Produkte mit mehr als 145.000 Varianten (Serien) an. Das Produktprogramm der Eurex umfasst u.<br />

a. Zinsderivate und Aktienindexderivate sowie ein breites Angebot an Aktienderivaten und Derivaten auf<br />

nicht finanzbezogene Anlagenklassen, z. B. Rohstoffderivate. Neben auf Euro (EUR) lautenden Produkten<br />

bietet Eurex in Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD) oder Britische Pfund (GBP) denominierte<br />

Derivate an. Aufgrund der gemeinsamen Handelsplattform, den einheitlichen Börsenregeln und dem<br />

gemeinsamen zentralen Kontrahenten (Eurex Clearing AG) ist die Deutsche Börse der Auffassung, dass<br />

die Eurex-Börsen von den Marktteilnehmern im Wesentlichen als ein einziger Marktplatz wahrgenommen<br />

werden. 2010 wurde Eurex von über 410 Handelsteilnehmern aus 28 Ländern weltweit genutzt.<br />

Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus der Gruppe Deutsche Börse. Eurex Clearing AG bietet für Transaktionen<br />

in Derivaten, Aktien, Repos, Energie und festverzinslichen Wertpapieren vollständig automatisierte<br />

Nachhandelsdienstleistungen an. In der Rolle als zentraler Kontrahent fungiert Eurex Clearing AG als Käufer für<br />

alle Verkäufer und als Verkäufer für alle Käufer und minimiert damit das Kontrahentenrisiko und maximiert die<br />

operative Effizienz. Eurex Clearing AG bietet Funktionen für das Management von Handelsgeschäften,<br />

Risikomanagement sowie Dienstleistungen im Sicherheiten- und Liefermanagement an, bei denen jeweils<br />

Marktsicherheit und -integrität im Mittelpunkt stehen. Eurex Clearing AG bietet führende Dienstleistungen im<br />

Risikomanagement an, insbesondere eine Lösung, mit der umfassend Pre-trade Risiko Limits gesetzt werden<br />

können. Ebenso war Eurex Clearing AG der erste führende zentrale Kontrahent weltweit, der seinen Handelsund<br />

Clearingteilnehmern Risikomanagement und Margining-Daten in Echtzeit angeboten hat.<br />

Die Eurex Bonds GmbH betreibt ein MTF und bietet den angeschlossenen Teilnehmern eine elektronische<br />

Handelsplattform für den außerbörslichen Wholesale-Handel mit festverzinslichen europäischen Wertpapieren.<br />

Außerdem ist die Handelsplattform von Eurex Bonds mit dem Eurex-Terminmarkt und Eurex<br />

Clearing AG vernetzt, wodurch eine direkte Verbindung zwischen den Kassa- und Terminmärkten besteht.<br />

Dadurch wird das elektronische Basis-Trading von festverzinslichen Wertpapieren über ein zentrales<br />

Orderbuch ermöglicht. Die notwendige Liquidität in Anleihe- und Basisinstrumenten stellen Market Maker<br />

bereit. Neben der Eurex Frankfurt AG sind mehrere Finanzinstitute Gesellschafter der Eurex Bonds GmbH.<br />

Das Wertpapierpensionsgeschäft (Repo-Geschäft) wird von der Eurex Repo GmbH betrieben. Eurex<br />

Repo GmbH bietet einen integrierten Marktplatz für elektronischen Handel, Clearing, Sicherheitenmanagement<br />

und Abwicklung für den besicherten Geldmarkt an. Es handelt sich um einen der führenden<br />

europäischen Marktplätze mit über 300 Teilnehmern seit 1999.<br />

7.5.3 Clearstream<br />

Die Clearstream <strong>Holding</strong> AG ist in der Gruppe Deutsche Börse für die dem Handel nachgelagerten<br />

Dienstleistungen zuständig. Ausnahme ist das Clearing, das von der Eurex Clearing AG übernommen wird.<br />

Die Clearstream <strong>Holding</strong> AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse und<br />

fungiert als deutsche Finanzholding, die 100 % der Anteile an der Clearstream International S.A. mit Sitz in<br />

Luxemburg, Luxemburg, hält. Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank haben sich darauf verständigt, die<br />

Clearstream Banking AG als systemrelevantes Institut zu qualifizieren, das intensiverer Überwachung<br />

durch die Aufsichtsbehörden <strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank bedarf (vgl. zum Begriff der Systemrelevanz<br />

Ziffer 7.5.2). Zu ihrem Kerngeschäft zählen die Abwicklung von Markttransaktionen und die Verwahrung<br />

von Wertpapieren.<br />

Als Abwicklungsdienstleister sorgt der Unternehmensbereich Clearstream dafür, dass Geld und Wertpapiere<br />

zwischen den handelnden Parteien termingerecht geliefert werden. Als Verwahrer ist der Unternehmensbereich<br />

Clearstream für das Management, die sichere Verwahrung und die Verwaltung der deponierten<br />

Wertpapiere zuständig. Zudem bietet Clearstream Mehrwertdienste an, etwa die globale Wertpapierfinanzierung<br />

(Global Securities Financing — GSF) und Investmentfonds-Services. Kunden profitieren von<br />

speziellen Einzeldienstleistungen, effizienten Prozessen und reduzierten Transaktionskosten. Der Unternehmensbereich<br />

Clearstream ist einer der führenden europäischen Anbieter dieser dem Handel nachgelagerten<br />

Infrastruktur für Aktien und festverzinsliche Wertpapiere im nationalen und internationalen Handel. Das<br />

Unternehmen zählt zu den größten Anbietern von Wertpapierdienstleistungen weltweit.<br />

Der Unternehmensbereich Clearstream ist sowohl als internationaler Zentralverwahrer (International<br />

Central Securities Depository — ICSD) für die internationalen Kapitalmärkte als auch Zentralverwahrer<br />

(Central Securities Depository — CSD) für deutsche und Luxemburger Wertpapiere tätig. In der Funktion<br />

als internationaler Zentralverwahrer übernimmt der Unternehmensbereich Clearstream die Abwicklung und<br />

40


Verwahrung von Eurobonds und anderen international gehandelten festverzinslichen Wertpapieren und<br />

Dividendenwerten aus 50 Märkten. In der Funktion als Zentralverwahrer stellt der Unternehmensbereich<br />

Clearstream außerdem die dem Handel nachgelagerte Infrastruktur für die deutsche und Luxemburger<br />

Wertpapierbranche bereit. Im Jahr 2010 belief sich der Gegenwert der vom Unternehmensbereich<br />

Clearstream verwahrten Wertpapiere im Jahresdurchschnitt auf 10,9 Billionen A und wickelte insgesamt<br />

116,4 Mio. Transaktionen ab.<br />

7.5.4 Market Data & Analytics<br />

Das Angebot dieses Segments richtet sich an drei Kundengruppen: Erstens an Emittenten, die vor allem<br />

Indizes von Market Data & Analytics als Basiswerte für Finanzprodukte (Futures, Optionen, ETF,<br />

strukturierte Produkte) nutzen, zweitens an Investoren, Makler, Trading Desks, Teilnehmer am algorithmischen<br />

Handel (Algotrader) und Anlageberater, die Kurs- und Orderbuchinformationen sowie andere<br />

Marktbewegungsindikatoren in Echtzeit abrufen und aus diesen Informationen ihre Kauf- und Verkaufsentscheidungen<br />

bzw. -empfehlungen ableiten, und drittens jene Funktionen von Wertpapierhandelshäusern,<br />

die präzise Referenz- und Unternehmensstammdaten als Grundlage für ihr Risikomanagement und eine<br />

fehlerfreie Abwicklung benötigen.<br />

7.6 Deutsche Börse-Gremien<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse besteht derzeit aus den folgenden sechs Mitgliedern:<br />

Name Derzeitige Position<br />

Dr. Reto Francioni Vorsitzender des Vorstands<br />

Andreas Preuß Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands,<br />

verantwortlich für die Derivatives & Market<br />

Data Division<br />

Gregor Pottmeyer Chief Financial Officer<br />

Frank Gerstenschläger Verantwortlich für die Xetra Division<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn Chief Information Officer<br />

Jeffrey Tessler Verantwortlich für die Clearstream Division<br />

Zur Position von Dr. Reto Francioni im Verwaltungsrat der Holdco vgl. Ziffer 6.4.2; zur Übernahme von<br />

Positionen durch die Herren Andreas Preuß, Gregor Pottmeyer, Frank Gerstenschläger und Jeffrey Tessler<br />

im Global Executive Committee vgl. Ziffer 6.4.3.<br />

Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse unterliegt der Mitbestimmung gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz;<br />

ihm gehören 12 von der Hauptversammlung der Deutsche Börse gewählte Anteilseignervertreter und 6 von<br />

den Mitarbeitern der Gruppe Deutsche Börse gewählte Arbeitnehmervertreter an. Derzeit besteht der<br />

Aufsichtsrat der Deutsche Börse aus den folgenden 18 Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter sind mit *<br />

gekennzeichnet): Dr. Manfred Gentz (Vorsitzender), Gerhard Roggemann (Stellvertretender Vorsitzender),<br />

Herbert Bayer*, Richard Berliand, Birgit Bokel*, Dr. Joachim Faber, Hans-Peter Gabe*, Richard M.<br />

Hayden, Craig Heimark, Dr. Konrad Hummler, David Krell, Hermann-Josef Lamberti, Friedrich Merz,<br />

Thomas Neiße, Roland Prantl*, Dr. Erhard Schipporeit, Norfried Stumpf* und Johannes Witt*.<br />

7.7 Mitarbeiter<br />

Die weltweit tätige Gruppe Deutsche Börse beschäftigte am 31. Dezember 2010 an 19 Standorten auf drei<br />

Kontinenten insgesamt 3.490 Mitarbeiter (31. Dezember 2009: 3.600, 31. Dezember 2008: 3.395) aus 66<br />

Ländern. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beruht in erster Linie auf dem Programm zur Steigerung der<br />

operativen Effizienz der Gruppe Deutsche Börse. Im ersten Quartal 2010 beschloss der Vorstand der<br />

Deutsche Börse Maßnahmen zur Optimierung von operativen Prozessen und Kostenstrukturen. Im Rahmen<br />

dieses Programms wurde beschlossen, die Führungsstruktur zu verschlanken und operative Funktionen<br />

innerhalb der Gruppenstandorte neu zu verteilen. Um betriebsbedingte Kündigungen im Zuge der Neuverteilung<br />

von Funktionen soweit wie möglich zu vermeiden, haben sich die Geschäftsführung der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf ein kontrolliertes Freiwilligenprogramm geeinigt.<br />

41


Demnach können Mitarbeiter auf eigene Initiative ihre Arbeitszeit verkürzen, vorzeitig in den Ruhestand<br />

gehen oder ihren Arbeitsvertrag gegen eine Abfindungszahlung kündigen. Das kontrollierte Freiwilligenprogramm<br />

beinhaltet zusätzliche finanzielle Anreize im Hinblick auf Verträge derjenigen Mitarbeiter, die<br />

vor dem 31. Dezember 2010 ihr Interesse am Freiwilligenprogramm bekundet haben. Es wird zunächst bis<br />

Ende Mai 2011 in Kraft bleiben, wird aber möglicherweise verlängert. Zusätzlich haben sich die<br />

Geschäftsführung der Gruppe Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf eine Interessenausgleichsvereinbarung<br />

geeinigt. Diese beinhaltet eine sog. Job Exchange zur Vereinfachung interner Stellenwechsel<br />

sowie Maßnahmen im Hinblick auf die Aufstellung eines Sozialplans, sollte dies erforderlich werden.<br />

7.8 Mit der Deutsche Börse gemeinsam handelnde Personen<br />

Die in Anhang 1 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> aufgeführten Unternehmen sind gegenwärtig unmittelbare oder<br />

mittelbare Tochtergesellschaften der Deutsche Börse und gelten daher im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 2<br />

WpÜG in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als miteinander und mit der Deutsche Börse gemeinsam<br />

handelnde Personen.<br />

Daneben gibt es keine weiteren mit der Deutsche Börse gemeinsam handelnde Person gemäß § 2 Abs. 5<br />

Satz 2 WpÜG.<br />

8 Beschreibung der NYSE Euronext<br />

8.1 Rechtsgrundlage und Überblick<br />

Die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, wurde am 22. Mai<br />

2006 im Vorfeld des Unternehmenszusammenschlusses der NYSE Group, Inc., einer Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des Staates Delaware, und der Euronext N.V., einer Gesellschaft nach niederländischem<br />

Recht, gegründet. Der Zusammenschluss dieser Unternehmen wurde am 4. April 2007 vollzogen. Die<br />

NYSE Group, Inc. wurde im Zusammenhang mit der am 7. März 2006 erfolgten Verschmelzung der<br />

New York Stock Exchange, Inc., einer nicht gewinnorientierten Kapitalgesellschaft des Typs A (Type A<br />

not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates New York, und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc., einer<br />

Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, gegründet. Die Euronext war die erste grenzüberschreitende<br />

Börsenorganisation. Sie entstand im Jahr 2000 aus der Verschmelzung der Wertpapierbörsen<br />

in Paris, Amsterdam und Brüssel.<br />

DieKonzernzentralenderNYSEEuronextbefindensichin11WallStreet,NewYorkCity,VereinigteStaaten,<br />

und in 39 rue Cambon, Paris, Frankreich. Der Sitz der Euronext N.V. befindet sich in Beursplein 5, 1012 JW<br />

Amsterdam, Niederlande.<br />

8.2 Grundkapital<br />

Die NYSE Euronext ist ermächtigt, bis zu 800.000.000 Stammaktien auszugeben (die ,,NYSE Euronext-<br />

Aktien“). Ihr ausgegebenes Kapital zum 15. Februar 2011 umfasste 276.216.610 NYSE Euronext-Aktien,<br />

wobei 15.009.076 NYSE Euronext-Aktien als eigene Aktien gehalten werden. Inhaber von NYSE<br />

Euronext-Aktien sind zum Erhalt von Dividenden berechtigt, wenn, wie und sofern diese vom Board of<br />

Directors der NYSE Euronext aus rechtlich für Zahlungen verfügbaren Mitteln und vorbehaltlich der Rechte<br />

etwaiger Inhaber von Vorzugsaktien der NYSE Euronext beschlossen werden.<br />

Die NYSE Euronext ist zudem ermächtigt, bis zu 400.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennwert von<br />

0,01 US$ je Aktie auszugeben. Gegenwärtig sind keine Vorzugsaktien der NYSE Euronext im Umlauf.<br />

Vorbehaltlich etwaiger Stimmrechtsbeschränkungen steht jedem Inhaber von NYSE Euronext-Aktien eine<br />

Stimme pro Aktie zu. Vorbehaltlich der Rechte etwaiger Inhaber von Vorzugsaktien, wenn und sofern diese<br />

ausgegeben wurden und vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, sind alle Stimmrechte durch die Inhaber<br />

von NYSE Euronext-Aktien ausübbar.<br />

Die ausgegebenen und im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien sind vollständig eingezahlt und<br />

nicht nachzahlungspflichtig. Inhabern von NYSE Euronext-Aktien stehen keine Bezugsrechte zu. NYSE<br />

Euronext-Aktien können nicht in Aktien anderer Aktienklassen umgewandelt werden.<br />

42


8.3 Optionen<br />

Im Rahmen des sog. Stock Incentive Plan kann die NYSE Euronext ihren Mitarbeitern Aktienoptionen und<br />

andere Aktienbezugsrechte gewähren. Der Ansatz der NYSE Euronext in Bezug auf Vergütungsanreize<br />

umfasst Zuteilungen von Aktienoptionen und Restricted Stock Units.<br />

8.4 Aktionäre<br />

Zum 1. März 2011 wurden rund 69 % der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien von institutionellen<br />

Investoren gehalten. Der Rest wurde von Privatanlegern gehalten, wobei hiervon wiederum auch die<br />

NYSE Euronext-Aktien erfasst sind, die von Mitgliedern des Managements der NYSE Euronext gehalten<br />

werden (vgl. hierzu auch die Darstellungen ,,Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und<br />

des Managements der NYSE Euronext“ in Anhang 2). Größter Aktionär der NYSE Euronext war die<br />

T. Rowe Price Association, Inc., Baltimore, Vereinigte Staaten, mit einer Beteiligung von 7,3 % der<br />

Stammaktien.<br />

8.5 Geschäftstätigkeit<br />

Die NYSE Euronext ist ein führender weltweiter Finanzmarktbetreiber und Anbieter innovativer Handelsstrategien.<br />

Sie bietet eine große und ständig erweiterte Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen in den<br />

Bereichen Aktienkassahandel, Futures, Optionen, Swaps, indexbasierte Produkte, Anleihen, Emissionsrechtehandel,<br />

Clearing, Marktdaten und Handelstechnologielösungen an, die ausnahmslos für die Erfüllung<br />

der wachsenden Bedürfnisse von Emittenten, Anlegern, Finanzinstituten und Marktteilnehmern konzipiert<br />

sind. Kein Bereich der Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext ist saisonabhängig. Die NYSE Euronext hat<br />

ihre berichtspflichtigen Geschäftssegmente mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 neu strukturiert. Die<br />

neuen Segmente sind Derivategeschäft, Cash Trading and Listings und Information Services and Technology<br />

Solutions.<br />

8.5.1 Das Segment Derivategeschäft der NYSE Euronext beinhaltet ihren Derivatehandel und ihr<br />

Clearinggeschäft und umfasst die NYSE Liffe, NYSE Liffe Clearing, NYSE Liffe US, NYSE<br />

Amex Options, NYSE Arca Options, NYPC sowie die dazugehörigen Derivate-Marktdaten.<br />

8.5.2 Das Segment Cash Trading and Listings der NYSE Euronext beinhaltet ihr Kassahandels- und<br />

Listing-Geschäft und umfasst die New York Stock Exchange, Euronext, NYSE Amex, NYSE Arca,<br />

NYSE Alternext, NYSE Arca Europe und SmartPool sowie BlueNext und Interbolsa und die<br />

dazugehörigen Marktdaten für den Kassahandel.<br />

8.5.3 Das Segment Information Services and Technology Solutions der NYSE Euronext umfasst ihre<br />

Geschäftstätigkeit in den Bereichen Handelstechnologietransaktionen, Daten und Infrastruktur. Die<br />

NYSE Euronext betreibt ein Unternehmen für Handelstechnologie, die NYSE Technologies, und ist<br />

Eigentümerin der NYFIX, Inc., eines führenden Anbieters innovativer Lösungen für die Optimierung<br />

der Handelseffizienz. Zum Angebot der NYSE Technologies zählt eine große Bandbreite an<br />

Transaktions-, Daten- und Infrastrukturdiensten und die Verwaltung von Anwendungslösungen<br />

(Managed Solutions) für Marktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite und Börsen, bei denen<br />

eine Nachfrage nach Leistung und Expertise auf neuestem Stand für geschäftskritische und Mehrwert-Kundendienstleistungen<br />

besteht. Die hochentwickelten integrierten Lösungen der NYSE<br />

Technologies bilden die Grundlage für das Handelsgeschäft weltweit tätiger Finanzinstitute und<br />

Börsen, zu denen neben allen Märkten der NYSE Euronext auch nicht von der NYSE Euronext<br />

betriebene Märkte zählen. Die NYSE Technologies ist in fünf Geschäftsbereiche gegliedert: Der<br />

Geschäftsbereich Global Market Data bietet ein breites Spektrum von weltweiten Marktinformationsprodukten<br />

an, die verschiedenste Anlageklassen abdecken; der Geschäftsbereich Trading<br />

Solutions entwickelt und implementiert leistungsstarke Komplettlösungen für Nachrichtenübermittlungssoftware<br />

und Produkte für die Verteilung und Integration von Marktdaten in Echtzeit; der<br />

Geschäftsbereich Exchange Solutions erbringt Multi-Asset-Börsenplattformdienste, Verwaltung<br />

von Dienstleistungen (Managed Services) und Expertenberatung; der Geschäftsbereich Global<br />

Connectivity stellt eines der weltweit größten und zuverlässigsten Netzwerke für Finanztransaktionen<br />

bereit, das Unternehmen und Börsen auf der ganzen Welt miteinander verbindet; der<br />

43


Geschäftsbereich Transactions umfasst im Wesentlichen das FIX-Geschäft der ehemaligen NYFIX,<br />

Inc., d. h. NYFIX Marketplace und die branchenführende FIX-Software.<br />

8.6 NYSE Euronext-Gremien<br />

8.6.1 Board of Directors<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:<br />

André Bergen, Ellyn L. Brown, Marshall N. Carter, Dominique Cerutti, Patricia M. Cloherty, Sir<br />

George Cox, Sylvain Hefes, Jan-Michiel Hessels, Duncan M. McFarland, James J. McNulty,<br />

Duncan L. Niederauer, Ricardo Salgado, Robert G. Scott, Jackson P. Tai, Rijnhard van Tets, Sir<br />

Brian Williamson.<br />

8.6.2 Executive Officers<br />

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Executive Officers der NYSE Euronext. Alle<br />

Executive Officers der NYSE Euronext wurden vom Board of Directors der NYSE Euronext<br />

bestellt und unterliegen dessen Weisung.<br />

Name Position<br />

Duncan L. Niederauer Chief Executive Officer und Director<br />

Dominique Cerutti President und Deputy Chief Executive Officer<br />

Lawrence E. Leibowitz Chief Operating Officer<br />

Michael S. Geltzeiler Group Executive Vice President und Chief Financial<br />

Officer<br />

Roland Gaston-Bellegarde Group Executive Vice President und Head of European<br />

Execution<br />

Philippe Duranton Group Executive Vice President und Global Head of<br />

Human Resources<br />

Garry P. Jones Group Executive Vice President und Head of Global<br />

Derivatives<br />

John K. Halvey Group Executive Vice President und General Counsel<br />

Claudia O. Crowley Chief Executive Officer der NYSE Regulation, Inc.<br />

8.7 Mitarbeiter<br />

Zum 31. Dezember 2010 entsprach die Mitarbeiterkapazität der NYSE Euronext 2.968 Mitarbeitern in Vollzeit.<br />

9 Hintergrund der Verschmelzung und des Tauschangebots<br />

9.1 Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext und die Deutsche Börse-Gremien unterziehen die Ertragslage und<br />

Wettbewerbsposition ihres jeweiligen Unternehmens in den Branchen, in denen sie tätig sind, sowie ihre<br />

strategischen Alternativen einer ständigen Überprüfung. Von Zeit zu Zeit analysieren in diesem Zusammenhang<br />

die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils potenzielle Transaktionen, die der Erreichung ihrer<br />

strategischen Ziele förderlich sein könnten. Vor diesem Hintergrund kam es im Herbst 2010 zur Wiederaufnahme<br />

der bereits im Jahr 2008 geführten Gespräche zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext,<br />

die schließlich in dem Vertragsschluss zwischen der NYSE Euronext, der Deutsche Börse, der Holdco und der<br />

Pomme Merger Corporation am 15. Februar 2011 mündete. Der Vertrag sieht einen Zusammenschluss der<br />

Unternehmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse unter der neuen niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft<br />

Holdco vor und enthält insbesondere Vereinbarungen hinsichtlich der Transaktionsstruktur sowie der<br />

Führungsstruktur der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses.<br />

Diesem Vertragsschluss gingen die erforderlichen Gremienbeschlüsse der NYSE Euronext und der<br />

Deutsche Börse voraus.<br />

44


Am 15. Februar 2011 befand das Board of Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag und die darin<br />

vorgesehenen Transaktionen angemessen und im besten Interesse der NYSE Euronext-Aktionäre ist,<br />

woraufhin das Board of Directors dem Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen zustimmte.<br />

Am 14. Februar 2011 befand der Vorstand der Deutsche Börse, dass der Zusammenschluss im besten Interesse<br />

der Deutsche Börse-Aktionäre ist, woraufhin der Vorstand der Deutsche Börse dem Vertrag und den darin<br />

vorgesehenen Transaktionen zustimmte. Am 15. Februar 2011 befand der Aufsichtsrat der Deutsche Börse, dass<br />

der Zusammenschluss im besten Interesse der Deutsche Börse-Aktionäre ist, woraufhin auch der Aufsichtsrat<br />

der Deutsche Börse dem Zusammenschluss zustimmte.<br />

Mit Datum vom 2. Mai 2011 einigten sich die ursprünglichen Vertragsparteien auf einen Nachtrag. Diesem<br />

Nachtrag gingen entsprechende Beschlussfassungen des Vorstands der Deutsche Börse sowie des Board of<br />

Directors der NYSE Euronext voraus.<br />

9.2 Erläuternde Anmerkungen zum Zusammenschluss<br />

Im Rahmen des Zusammenschlusses werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse zu Tochtergesellschaften<br />

der Holdco.<br />

9.2.1 Die Verschmelzung<br />

Das Geschäft der NYSE Euronext wird im Rahmen der Transaktion durch die Verschmelzung der Pomme<br />

Merger Corporation auf die NYSE Euronext gegen Ausgabe von Holdco-Aktien an die NYSE Euronext-<br />

Aktionäre übertragen. Die Verschmelzung erfolgt unmittelbar nach Vollzug des Tauschangebots. Bei der<br />

Verschmelzung wird jede NYSE Euronext-Aktie in das Recht auf Erhalt von 0,47 Holdco-Aktien umgewandelt.<br />

Für die Verschmelzung bedarf es (a) einer Mehrheit des zum Nachweisstichtag im Umlauf befindlichen und<br />

auf der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext stimmberechtigten Grundkapitals der<br />

NYSE Euronext, die dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und der Verschmelzung<br />

zustimmt und (b) einer Mehrheit des bei der Beschlussfassung auf der außerordentlichen Hauptversammlung<br />

der NYSE Euronext anwesenden und stimmberechtigten Grundkapitals der NYSE Euronext,<br />

die bestimmten Regelungen der Satzung der Holdco zustimmt, die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

gelten soll (solche Zustimmungsbeschlüsse sind insgesamt der ,,Erforderliche Beschluss der<br />

NYSE Euronext“) (vgl. hierzu die Seite A-3 des Anhangs 2). Als Tag der außerordentlichen Hauptversammlung<br />

ist derzeit der 7. Juli 2011 geplant. Sie wird aber in jedem Fall vor dem Ablauf der Annahmefrist<br />

stattfinden. Im Falle einer gesetzlichen Verlängerung der Annahmefrist (vgl. Ziffer 5.3) kann sich der<br />

Termin auch verschieben.<br />

Nachdem der Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext gefasst wurde, wird der Vollzug der Verschmelzung<br />

nur noch auf den Vollzug des Tauschangebots bedingt sein und damit unmittelbar nach Vollzug<br />

des Tauschangebots wirksam werden.<br />

9.2.2 Das Tauschangebot<br />

Deutsche Börse hat derzeit 195 Mio. Deutsche Börse-Aktien ausgegeben. Hierzu zählen auch ca. 9 Mio.<br />

Eigene Aktien der Deutsche Börse. Zum Zeitpunkt der Verschmelzung wird die NYSE Euronext (unter<br />

Außerachtlassung von ca. 13,6 Mio. eigener Aktien, welche die NYSE Euronext selbst hält und die im<br />

Rahmen der Verschmelzung nicht in Holdco-Aktien umgetauscht werden, sowie unter Berücksichtigung<br />

von ca. 2,8 Mio. NYSE Euronext-Aktien, die voraussichtlich im Rahmen von Restricted Stock Units<br />

ausgegeben werden) insgesamt ca. 266 Mio. NYSE Euronext-Aktien ausgegeben haben. Hiervon werden<br />

ca. 1,6 Mio. NYSE Euronext-Aktien von der NYSE Arca Inc., einer mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft<br />

der NYSE Euronext, gehalten; die letztgenannten NYSE Euronext-Aktien werden im Rahmen der<br />

Verschmelzung in Holdco-Aktien umgetauscht werden.<br />

Unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung von 0,47 Holdco-<br />

Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie und des Umtauschverhältnisses im Rahmen dieses Tauschangebots<br />

45


von einer Holdco-Angebotsaktie für jede Deutsche Börse-Aktie, würde das ausgegebene Kapital des Bieters<br />

nach Vollzug des Zusammenschlusses aus insgesamt ca. 320 Mio. Holdco-Aktien bestehen, wenn das<br />

Tauschangebot im Hinblick auf 100 % der Deutsche Börse-Aktien angenommen wird (ohne Berücksichtigung<br />

der Aktien der Klasse D). Unter Außerachtlassung der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses in<br />

der Holdco-Gruppe gehaltenen Holdco-Aktien würden in diesem Falle ehemalige Deutsche Börse-Aktionäre<br />

ca. 60 % und ehemalige NYSE Euronext-Aktionäre ca. 40 % der ausgegebenen Holdco-Aktien halten.<br />

Für den Fall, dass lediglich die unter Ziffer 14.1(a) beschriebene Mindestannahmeschwelle erreicht wird<br />

und damit nur die geringste Anzahl von Deutsche Börse-Aktien, bei deren Einlieferung das Tauschangebot<br />

vollzogen wird, erreicht wird, jedoch weiter ca. 266 Mio. NYSE Euronext-Aktien im Rahmen der<br />

Verschmelzung gegen Holdco-Aktien eingetauscht werden, würde das ausgegebene Kapital des Bieters<br />

nach Vollzug des Zusammenschlusses aus insgesamt ca. 271,3 Mio. Holdco-Aktien bestehen (ohne<br />

Berücksichtigung der Aktien der Klasse D). Unter Außerachtlassung der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

in der Holdco-Gruppe gehaltenen Holdco-Aktien würden in diesem Fall ehemalige Deutsche<br />

Börse-Aktionäre ca. 52,5 % und ehemalige NYSE Euronext-Aktionäre ca. 47,5 % der ausgegebenen<br />

Holdco-Aktien halten.<br />

9.2.3 Der Zusammenschluss im Überblick<br />

Eine ausführlichere Darstellung des Inhalts des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss findet<br />

sich in dem Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ auf den Seiten A-121 ff. des<br />

Anhangs 2.<br />

Die folgenden Umtauschverhältnisse sind im Rahmen des Zusammenschlusses relevant:<br />

Je eine Deutsche Börse-Aktie wird in eine Holdco-Aktie umgetauscht;<br />

je eine NYSE Euronext-Aktie wird in 0,47 Holdco-Aktien umgetauscht.<br />

Deutsche Börse und NYSE Euronext behalten sich beide vor, im Rahmen ihres Zusammenschlusses<br />

gemeinsam zu beschließende Maßnahmen zu erwägen, die zweckmäßig sind, um die finanzielle Position<br />

ihrer jeweiligen Aktionäre zu verbessern. Deutsche Börse, NYSE Euronext und der Bieter stellen klar, dass<br />

etwa gemeinsam zu beschließende Maßnahmen nicht eine Änderung des zahlenmäßigen Umtauschverhältnisses<br />

für die Deutsche Börse-Aktionäre (eine Holdco-Aktie für jede Deutsche Börse-Aktie) oder für die<br />

NYSE Euronext-Aktionäre (0,47 Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie) zum Gegenstand haben<br />

werden. Deutsche Börse, NYSE Euronext und der Bieter stellen weiterhin klar, dass keinerlei Entscheidung<br />

über solche Maßnahmen getroffen worden ist.<br />

Die folgenden Grafiken geben einen Überblick über die Struktur des Zusammenschlusses:<br />

(i) Der Zusammenschluss<br />

Aktionäre<br />

NYSE Euronext<br />

(Delaware)<br />

Verschmelzung<br />

Holdco<br />

(Niederlande)<br />

Tauschangebot<br />

Aktionäre<br />

100% 100% 100%<br />

Pomme Merger<br />

Corporation<br />

(Delaware)<br />

46<br />

Deutsche Börse<br />

(Deutschland)


(ii) Nach dem Zusammenschluss<br />

NYSE Euronext<br />

(Delaware)<br />

Gemeinsame<br />

Aktionäre<br />

Holdco<br />

(Niederlande)<br />

100% ≥ 75% ≤ 25%<br />

Deutsche Börse<br />

(Deutschland)<br />

Aktionäre<br />

9.3 Strategie und Ziele<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext (das ,,Board of Directors der NYSE Euronext“) und der<br />

Vorstand der Deutsche Börse haben bei der Beurteilung der strategischen Gründe für den Zusammenschluss,<br />

die für ihren Entschluss zur Unterzeichnung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

maßgeblich waren, eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehörten die folgenden wesentlichen<br />

Faktoren:<br />

9.3.1 Strategische Erwägungen<br />

Insgesamt würden sich durch den Unternehmenszusammenschluss sowohl dem Bieter und seinen Tochtergesellschaften<br />

als auch den Aktionären des Bieters eine Vielzahl signifikanter strategischer Chancen bieten.<br />

Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.1 beschrieben, wäre die zusammengeführte Gruppe in einer Reihe<br />

unterschiedlich großer und wachsender Tätigkeitsfelder führend. Als Vorreiter im gesamten Spektrum der<br />

Kapitalmarktdienstleistungen würde das gemeinsame Unternehmen den Kunden eine globale Aufstellung,<br />

Produktinnovationen, betriebliche sowie Kapitaleffizienzen und eine erweiterte Auswahl an Technologieund<br />

Marktinformationslösungen bieten. Weiterhin würde der Zusammenschluss substantielle strategische<br />

Wachstumschancen in Asien und Lateinamerika schaffen. Die erwartete wesentliche Effizienzsteigerung<br />

und die zukünftige Werterhöhung würden weitere Wachstumschancen zugunsten der gemeinsamen Gruppe<br />

und ihrer Aktionäre schaffen. Die vereinbarte und ausgewogene Führungsstruktur würde die Stabilität der<br />

Geschäftsleitung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext gewährleisten und dadurch eine effektive und<br />

zeitnahe Integration der Geschäftsbetriebe beider Unternehmen fördern. Die Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext erwarten, dass sich die strategischen Chancen (die im Einzelnen auf Seiten A-77 ff. des Anhangs 2<br />

beschrieben werden) unter anderem wie folgt darstellen:<br />

— Das gemeinsame Unternehmen würde in einer Vielzahl unterschiedlicher großer und wachsender<br />

Tätigkeitsfelder führend sein, unter anderem im Derivategeschäft, dem Listing, dem Aktienkassahandel,<br />

den dem Handel nachgelagerten Abwicklungs- und Wertpapierdienstleistungen (Asset<br />

Servicing), dem Marktdaten-Geschäft sowie den Technologie-Dienstleistungen.<br />

— Das gemeinsame Unternehmen würde über ein Portfolio führender Marken verfügen, darunter<br />

NYSE Euronext, New York Stock Exchange, Euronext, Deutsche Börse, Eurex, NYSE Liffe,<br />

Clearstream und Stoxx.<br />

— Die sich ergänzenden Produkte des gemeinsamen Unternehmens würden es dem gemeinsamen<br />

Unternehmen ermöglichen, den Kunden eine globale Handelsplattform für Derivate zur Verfügung<br />

zu stellen, so dass es ein branchenweit führender Anbieter von Technologie- und Marktinformationslösungen<br />

sowie der weltweit größte Börsenplatz für Kapitalbeschaffung und globaler Vorreiter<br />

im Bereich der internationalen dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung würde<br />

und bedeutende Umsätze in diesen Bereichen auch außerhalb Nordamerikas und Europas erzielt<br />

würden.<br />

47


— Der Unternehmenszusammenschluss würde im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur Effizienzund<br />

Wachstumssteigerung ergeben.<br />

9.3.2 Synergien<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse sind ferner der Ansicht,<br />

dass sich durch den Zusammenschluss erhebliche Kosteneinsparungen und Umsatzsynergien ergeben<br />

werden. Hinsichtlich der Kosteneinsparungen wird erwartet, dass Einsparungen von ca. 400 Mio. A<br />

(532 Mio. US$) erzielt werden können, wobei diese in allen Bereichen des neuen Unternehmens erzielt<br />

werden. Beispielsweise soll eine gemeinsame IT-Handels- und -Clearing-Infrastruktur geschaffen, ein<br />

globale IT-Betriebsorganisation eingerichtet und eine zentrale europäische Drehscheibe für den Betrieb und<br />

die Steuerung von Handel und Clearing für die Kassa- und Terminmärkte in Europa aufgebaut werden;<br />

außerdem sollen die Möglichkeiten eines weltweiten Einkaufs und Verbesserungen bei den Support-<br />

Funktionen im Rahmen der neuen Organisation zu Kosteneinsparungen genutzt werden. Daneben ist eine<br />

Konsolidierung der Netzwerke, der Datenzentren in den Vereinigten Staaten, des Vertriebs und der<br />

Produktentwicklung in Europa und den Vereinigten Staaten und des weltweiten Immobilienportfolios<br />

sowie Standortkonzepts geplant. Die Angaben zu den Synergien basieren auf einem Wechselkurs von 1,33<br />

US$ je einem Euro.<br />

Die Kosteneinsparungen werden erwartungsgemäß am Ende des dritten Jahres nach dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses zu 100 % ihres jährlichen Potenzials realisiert werden.<br />

Darüber hinaus wird erwartet, dass durch den Zusammenschluss jährliche Umsatzsynergien von mindestens<br />

100 Mio. A (133 Mio. US$) erzielt werden, deren volles jährliches Potenzial am Ende des dritten Jahres nach<br />

dem Vollzug des Zusammenschlusses erzielt werden wird; diese ergeben sich aus Cross-Selling- und Cross-<br />

Distribution-Chancen, höheren Umsätzen aus der Konsolidierung von Liquiditätspools und neuen Produkten,<br />

einer schrittweisen Einführung der Clearingkapazitäten der Gruppe Deutsche Börse und einem<br />

erweiterten Rahmen für Angebote in den Bereichen Technologie-Dienstleistungen und Marktdaten.<br />

Im Hinblick auf die weiteren Angaben zu den Synergien wird auf die Übersichten auf den Seiten A-86 ff. des<br />

Anhangs 2 verwiesen.<br />

9.3.3 Beteiligung an künftigem Wertzuwachs<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigten zudem<br />

die Tatsache, dass die den Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots zustehende<br />

Gegenleistung aus Holdco-Aktien besteht und die NYSE Euronext-Aktionäre und die Deutsche Börse-<br />

Aktionäre somit an potenziellen künftigen Wertsteigerungen des gemeinsamen Unternehmens nach dem<br />

Zusammenschluss beteiligt werden.<br />

9.3.4 Führungsstruktur<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigten darüber<br />

hinaus, dass die in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Regelungen<br />

hinsichtlich der Führungsstruktur eine Kontinuität in der Geschäftsführung und eine effiziente und zeitnahe<br />

Integration der Tätigkeiten der beiden Unternehmen ermöglichen und diese auch der Tatsache Rechnung<br />

tragen, dass die Transaktion als ,,Zusammenschluss unter Gleichen“ strukturiert wurde und nicht als Erwerb<br />

der NYSE Euronext durch die Deutsche Börse oder umgekehrt.<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext und der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigten zudem<br />

eine Vielzahl von Risiken und anderen potenziell nachteiligen Einflussgrößen im Zusammenhang mit dem<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss. Dabei kamen sie jeweils zu dem Schluss, dass der<br />

potenzielle Nutzen, den sowohl die NYSE Euronext und ihre Aktionäre als auch die Deutsche Börse und<br />

ihre Aktionäre ihrer Ansicht nach durch den Zusammenschluss erzielen werden, schwerer wiegt als die<br />

potenziell nachteiligen Faktoren im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss. Dem entsprechend<br />

beschlossen sie, dass der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und die darin vorgesehenen<br />

Transaktionen im besten Interesse der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Aktionäre sind.<br />

48


9.4 Bevorstehender Kontrollerwerb über die Deutsche Börse durch den Bieter<br />

Erlangt der Bieter infolge dieses Tauschangebots die Kontrolle über die Deutsche Börse im Sinne von § 29<br />

Abs. 1 WpÜG, ist der Bieter gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG nicht zur Abgabe eines Pflichtangebots an die<br />

Deutsche Börse-Aktionäre verpflichtet.<br />

10 Absichten des Bieters<br />

10.1 Künftige Geschäftstätigkeit des Bieters und der Deutsche Börse<br />

Durch den Zusammenschluss wird die Holdco die <strong>Holding</strong>gesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext. Die Deutsche Börse, NYSE Euronext und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden ihre<br />

jeweiligen Geschäftsaktivitäten jedoch fortführen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Holdco nach dem<br />

Vollzug des Zusammenschlusses andere Geschäftsaktivitäten aufnimmt, als die, die üblicherweise von einer<br />

Managementholdinggesellschaft ausgeübt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

zusammengeschlossene Gruppe zukünftig umstrukturiert wird und Holdco bestimmte zentrale Funktionen<br />

für die Gruppe übernimmt. Die Holdco wird sich bis auf weiteres aus Gewinnausschüttungen aus ihren<br />

Beteiligungen an der Deutsche Börse und NYSE Euronext finanzieren. Die erwarteten Auswirkungen auf<br />

die Vermögenswerte und Verpflichtungen des Bieters sind in Ziffer 16 aufgeführt. Die künftige Geschäftstätigkeit<br />

des Bieters ist insofern eng verflochten mit der beabsichtigten zukünftigen Geschäftstätigkeit in<br />

Bezug auf die Deutsche Börse und der nach Abschluss des Zusammenschlusses bestehenden zusammengeschlossenen<br />

Gruppe.<br />

Über die Integrationsplanung finden derzeit Gespräche zwischen den Parteien des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss statt, deren wesentliche Ergebnisse in dieser Ziffer 10 wiedergegeben sind.<br />

Durch den Zusammenschluss wird eine globale Derivateplattform geschaffen, in der sich gegenseitig<br />

ergänzende Produkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie deren verbundener<br />

Unternehmen zusammengeführt werden. Im Bereich des Derivategeschäfts ergänzen sich die Eurex und die<br />

NYSE Liffe bei den Zinsprodukten, da die Eurex sich vor allem auf den langfristigen Teil der Zinskurve<br />

konzentriert, während die NYSE Liffe ihr Hauptaugenmerk auf den kurzfristigen Teil der Zinskurve und<br />

aktienindexbezogene Produkte legt, wobei die Eurex Produkte über die gesamte Europäische Union<br />

hinweg, die NYSE Liffe dagegen länderspezifische Produkte anbietet. Durch den beabsichtigten Zusammenschluss<br />

der beiden Derivategeschäfte wird eine in der Branche führende Gruppe mit einer wettbewerbsfähigen<br />

Größe und Reichweite im Vergleich zu anderen großen Börsen geschaffen. Nach Ansicht<br />

des Bieters entstehen durch die Zusammenführung dieser sich ergänzenden Handelsplätze Chancen für<br />

Produktinnovationen und Kapitaleffizienz für die Kunden.<br />

Durch den Zusammenschluss des Cash Trading & Listing-Geschäfts (Kassahandel und Börsennotierungen)<br />

wird eine Börsengruppe entstehen, die über einen führenden Liquiditätspool für europäische und U.S.-amerikanische<br />

Aktien verfügt. Zudem entsteht aus der Kombination der NYSE Euronext und der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse eine europaweit regulierte und transparente Börse, während gleichzeitig die nationale<br />

Bedeutung der fünf Standorte in Europa gesichert wird: Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris.<br />

Darüber hinaus ist der Bieter der Ansicht, dass der Handelsplatz für Aktiennotierungen der NYSE Euronext,<br />

der bereits Heimat weltweit führender Marken ist, durch die breitere globale Aufstellung der neuen Gruppe<br />

weiter gestärkt wird, so dass der Status als einer der attraktivsten Plätze zur Kapitalbeschaffung für<br />

Unternehmen aus der ganzen Welt gestärkt wird.<br />

Der Bieter beabsichtigt, auf Basis der Expertise der Deutsche Börse in den Bereichen Risikomanagement<br />

und Clearing und ihrem Angebot an führenden Dienstleistungen in der Finanzierung, Abwicklung und<br />

Verwahrung von Wertpapieren das Wachstum zu beschleunigen, wobei die breitere Abdeckung von<br />

Anlageklassen und Regionen durch die gemeinsame Gruppe als Grundlage dient. Der Bieter beabsichtigt,<br />

das Clearing von Kassa- und Termingeschäften und insbesondere auch Leistungen im Risikomanagement<br />

über die anfängliche Abdeckung von Anlageklassen durch die gemeinsame Gruppe hinaus auszuweiten, um<br />

den Kunden erheblich verbesserte Kosten- und Kapitaleffizienzen bieten zu können. Zudem wird erwartet,<br />

dass Holdco von der starken und wachsenden Präsenz von Clearstream in Asien profitieren wird.<br />

49


Sowohl die Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext sind Anbieter von Technologielösungen, mit<br />

denen der Handel an allen Märkten der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie weiterer Börsen<br />

weltweit betrieben wird. Darüber hinaus umfasst das Angebot der NYSE Euronext dank ihrer Tochtergesellschaft<br />

NYSE Technologies eine große Bandbreite an Transaktions-, Daten- und Infrastrukturdiensten<br />

und Managed Solutions für Marktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite sowie Börsen. Der Bieter<br />

beabsichtigt, die gemeinsame Expertise bei Technologie und Dienstleistungen sowie die erweiterte Basis<br />

potenzieller Kunden zu nutzen, um so eine noch größere Bandbreite innovativer Lösungen zur Optimierung<br />

der Handelseffizienz für die Kunden zu schaffen.<br />

Durch den Zusammenschluss werden zudem der Dienstleistungsbereich Market Data & Analytics und das<br />

Index-Portfolio zusammengeführt. Der Bieter geht davon aus, dass er sich als führende Adresse für<br />

Preisinformationen mit niedriger Latenz, mehrwertgenerierende Indizes und Benchmarks sowie handelsbezogene<br />

Inhalte und Analysen etablieren kann. Der Bieter beabsichtigt, diese Position weiter auszubauen,<br />

beispielsweise durch Einführung neuer Produkte in der gesamten gemeinsamen Gruppe, die auf dem<br />

Angebot vorhandener und neu entwickelter Indizes basieren.<br />

Der Bieter geht davon aus, dass der Zusammenschluss weiteres Potenzial für Produktinnovationen freisetzt<br />

und beabsichtigt, sich ergänzende Produktlinien zu kombinieren, um so ein globales Produktangebot von<br />

umfassender Breite auf Basis eines starken Markenportfolios anbieten zu können. Der Bieter beabsichtigt,<br />

das zusätzliche Innovationspotenzial zu nutzen.<br />

10.2 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen der Deutsche Börse<br />

Der Bieter erwartet infolge des Zusammenschlusses Kosteneinsparungen, die sich hauptsächlich aus<br />

Skaleneffekten bei der Informationstechnologie, dem Clearing-Geschäft, dem Betreiben der Märkte und<br />

den Konzernleitungsfunktionen ergeben. Zudem erwartet der Bieter, dass weitere Produktinnovationen und<br />

Möglichkeiten des Cross-Selling zwischen den globalen Kassa- und Termingeschäften der Gruppe<br />

Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen entstehen<br />

werden.<br />

Durch den Zusammenschluss werden voraussichtlich jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von 400 Mio. A<br />

(oder 532 Mio. US$) generiert, die hauptsächlich bei IT-Systemen, dem Clearing- und Marktgeschäft sowie<br />

Verwaltungs- und Unterstützungsfunktionen des Unternehmens entstehen. Des Weiteren ist zu erwarten,<br />

dass Gelegenheiten zum Cross- Selling bzw. zur Cross-Distribution, ein erhöhter Umsatz durch die<br />

Zusammenlegung der Liquiditätspools und neuer Produkte, eine fortschreitende Einführung der Clearing-Ressourcen<br />

der Deutsche Börse sowie ein erweiterter Umfang von Technologiedienstleistungen und<br />

Marktdatenangeboten zu jährlichen Umsatzsynergien in Höhe von mindestens 100 Mio. A (oder 133 Mio.<br />

US$) führen werden (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Ziffer 9.3.2). Die Angaben zu den Synergien<br />

beruhen auf einem Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro. Zur Erreichung dieser Ziele kann der Bieter<br />

weitere Maßnahmen hinsichtlich der Geschäftsaktivitäten der Deutsche Börse in Betracht ziehen.<br />

Außer den in dieser Ziffer 10 beschriebenen Maßnahmen bestehen weder Absichten, Unternehmen oder<br />

Vermögen der Gruppe Deutsche Börse zu veräußern, noch sind Maßnahmen beabsichtigt, die zu einem<br />

erheblichen Anstieg der Verbindlichkeiten der Gruppe Deutsche Börse außerhalb des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebs führen würden.<br />

10.3 Sitz der Deutsche Börse und Standort wesentlicher Unternehmensteile der Deutsche Börse<br />

Der Bieter war bisher noch nicht operativ tätig. Die Märkte und die geografische Präsenz der gemeinsamen<br />

Gruppe werden denjenigen der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der mit der NYSE<br />

Euronext verbundenen Unternehmen entsprechen. Daher bleibt die geografische Präsenz der Gruppe<br />

Deutsche Börse unverändert.<br />

Die gemeinsame Gruppe wird über zwei Konzernzentralen in Frankfurt und New York verfügen. Es erfolgt<br />

keine Änderung des Sitzes der Deutsche Börse.<br />

50


Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss verfügt die Holdco nach Vollzug des<br />

Zusammenschlusses über die folgenden fünf weltweit operierenden Geschäftsbereiche (der Standort,<br />

von dem aus der jeweilige globale Geschäftsbereich geleitet wird, wird nachfolgend als ,,Globale Drehscheibe“<br />

(global hub) bezeichnet):<br />

Global Cash Trading and Listings mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten<br />

in (in alphabetischer Reihenfolge) Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris;<br />

Global Derivatives mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in<br />

alphabetischer Reihenfolge) Amsterdam, Chicago, London, New York und Zürich;<br />

Global Settlement and Custody mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten<br />

in (in alphabetischer Reihenfolge) Luxemburg, New York, Porto, Prag und Singapur. Das Büro des<br />

Bereichsleiters wird in Luxemburg sein;<br />

Technology Services/IT mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten in (in<br />

alphabetischer Reihenfolge) Belfast, Frankfurt, London, Luxemburg, Paris und Prag. Das Büro des<br />

Bereichsleiters wird in Paris sein; und<br />

Market Data & Analytics mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in<br />

alphabetischer Reihenfolge) London, New York, Paris und Zürich.<br />

Soweit sich dies zur Umsetzung dieser Struktur als erforderlich erweist, beabsichtigt der Bieter, bestimmte<br />

Unternehmensstandorte der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse zu verlegen, wobei Schlüsselstandorte<br />

der Gruppe Deutsche Börse jedoch erhalten bleiben.<br />

Alle nationalen Börsen werden gemäß den geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen geführt, die<br />

wichtigsten Geschäftszweige verbleiben an ihren gegenwärtigen Standorten und die Eigenständigkeit der<br />

nationalen Börsen als Marke wird aufrechterhalten.<br />

10.4 Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> gibt es keine Absichten des Bieters für die<br />

zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse.<br />

10.5 Arbeitnehmer, deren Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen der Deutsche Börse<br />

Der Erfolg des Zusammenschlusses der Aktivitäten der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext und<br />

der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen hängt weitgehend von dem Wissen, der Sachkenntnis,<br />

dem Engagement und der Kreativität der Mitarbeiter beider Gruppen ab. Der Bieter versucht, die<br />

Integration der Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext sowie der mit der NYSE<br />

Euronext verbundenen Unternehmen zu fördern. Es wird jedoch infolge des Zusammenschlusses und der<br />

vorgesehenen Schaffung von Synergien zu einem Stellenabbau kommen, der fair und angemessen in einem<br />

geeigneten Verfahren durchgeführt wird. Gegenwärtig werden jedoch noch keine Überlegungen hinsichtlich<br />

bestimmter betroffener Geschäftsbereiche oder Standorte innerhalb der gemeinsamen Gruppe angestellt.<br />

Der Bieter beabsichtigt die Durchführung des Stellenabbaus auf eine sozial verträgliche Weise.<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass für einen Zeitraum von einem Jahr<br />

nach dem Vollzug des Zusammenschlusses die Holdco jeder Person, die zum Wirksamkeitszeitpunkt des<br />

Zusammenschlusses bei der Deutsche Börse oder ihrer Tochtergesellschaften angestellt ist und darüber<br />

hinaus angestellt bleibt, die folgenden Leistungen zu gewähren (mit Ausnahme der Mitarbeiter, deren<br />

Arbeitsverhältnis in einem Tarifvertrag oder einem ähnlichem Vertrag geregelt wird):<br />

ein Grundgehalt, das seiner Höhe nach mindestens dem an den Mitarbeiter unmittelbar vor dem<br />

Zusammenschluss gezahlten Grundgehalt entspricht;<br />

die Möglichkeit einer jährlichen Bonuszahlung, die nicht weniger günstig ist als die dem Mitarbeiter<br />

unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährte Bonusmöglichkeit;<br />

51


sonstige Vergütungsmöglichkeiten und Leistungen an Arbeitnehmer, die zusammen nicht weniger<br />

vorteilhaft sind als die dem Mitarbeiter unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährten Leistungen;<br />

im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfindungsleistungen in der Höhe und zu den<br />

Bedingungen, die zusammengenommen nicht weniger günstig für den Mitarbeiter sind als die<br />

Abfindungsleistungen und Bedingungen, die er gemäß den für ihn bei Abschluss des Vertrags über<br />

den Unternehmenszusammenschluss geltenden Sozialplänen, Abfindungsregeln und -vereinbarungen<br />

erhalten hätte; und<br />

Leistungen aus beitragsorientierten Altersversorgungsplänen, die nicht weniger günstig sind als die<br />

bei Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss gewährten Leistungen.<br />

In Bezug auf die Mitarbeiter, die auch nach dem Vollzug des Zusammenschlusses angestellt bleiben, hat<br />

sich die Holdco verpflichtet, (1) auf alle bereits bestehenden Bedingungen, Befreiungen und Wartefristen<br />

bezüglich der Teilnahme- und Erfassungsvoraussetzungen zu verzichten, (2) allen Mitarbeitern und deren<br />

Unterhaltsberechtigten etwaige Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte anzurechnen, die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

nach dem jeweiligen Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. Deutsche Börse gezahlt<br />

werden, um die geltenden Anforderungen für Selbstbehalte und Barausgaben nach den neuen Programmen<br />

der Holdco für das Jahr des Zusammenschlusses zu erfüllen, und (3) die Betriebszugehörigkeit der<br />

Mitarbeiter der Deutsche Börse anzuerkennen, inklusive Sozialpläne (einschließlich Teilnahmeberechtigung,<br />

Anwartschaft und Anrecht auf Leistungen, jedoch nicht zu Zwecken einer Anhäufung von Leistungsansprüchen<br />

nach leistungsorientierten Versorgungsplänen, die sich an der letzten Durchschnittszahlung<br />

orientieren, und nicht, wenn dies zu einer Vervielfältigung der Leistungen führen würde), wobei jeweils in<br />

dem Maße verzichtet, angerechnet oder anerkannt wird, in dem dies vor dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

gemäß den geltenden Deutsche Börse-Programmen erfolgt ist.<br />

Die Holdco wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Versorgungspläne der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Vollzug des Zusammenschlusses mit<br />

dem Ziel der Ausarbeitung neuer Versorgungspläne für Mitarbeiter überprüfen, die Mitarbeiter der NYSE<br />

Euronext auf der einen Seite und der Deutsche Börse auf der anderen Seite nicht unterschiedlich behandeln<br />

und Mitarbeiter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in ähnlichen Situationen und Positionen im<br />

Wesentlichen gleich behandeln, wobei Faktoren wie Aufgaben, Standort, Beschäftigungsdauer, Ausbildung<br />

und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind.<br />

Weitere Änderungen der Beschäftigungsbedingungen sowie der Arbeitnehmervertretungen der Deutschen<br />

Börse sind nicht beabsichtigt.<br />

10.6 Beabsichtigte Strukturmaßnahmen<br />

Der Bieter beabsichtigt, sobald wie möglich nach Vollzug des Tauschangebots eine oder mehrere<br />

Umstrukturierungsmaßnahmen hinsichtlich der Deutsche Börse vorzunehmen. Hierdurch sollen die rechtlichen<br />

Voraussetzungen für eine möglichst weitgehende Integration der Deutsche Börse in die durch den<br />

Zusammenschluss entstehende Holdco-Gruppe geschaffen werden. Ziel der Umstrukturierung ist es, den<br />

Bieter in die Lage zu versetzen, auf die Deutsche Börse — unabhängig von einer nach Vollzug des<br />

Tauschangebots ggf. noch bestehenden Beteiligung von Minderheitsaktionären — innerhalb der rechtlich<br />

vorgegebenen Grenzen einen möglichst weitgehenden beherrschenden Einfluss auszuüben, und/oder eine<br />

solche Minderheitsbeteiligung gegebenenfalls auch ganz zu beseitigen.<br />

Die beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen umfassen den Abschluss eines Beherrschungsvertrags<br />

oder einer Kombination aus einem Beherrschungsvertrag und einem Gewinnabführungsvertrag<br />

gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als abhängiger Gesellschaft, wobei den außenstehenden<br />

Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen dieser Unternehmensverträge als Abfindung gemäß § 305 Abs. 2<br />

AktG wiederum Holdco-Stammaktien angeboten werden sollen. Zusätzlich oder alternativ hierzu beabsichtigt<br />

der Bieter, die Durchführung eines zwangsweisen Ausschlusses der noch verbliebenen Minderheitsaktionäre<br />

der Deutsche Börse gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung (,,Squeeze-out“),<br />

falls er nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar die<br />

hierfür erforderliche Beteiligung in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals an der Deutsche Börse<br />

hält. Ein solcher Squeeze-out würde dabei entweder durch Hauptversammlungsbeschluss gemäß §§ 327a ff.<br />

52


AktG erfolgen oder durch Antrag auf gerichtlichen Übertragungsbeschluss gemäß §§ 39a ff. WpÜG. Die<br />

vorgenannten Umstrukturierungsmaßnahmen werden nachfolgend auch zusammenfassend als ,,Umstrukturierung<br />

nach Vollzug“ bezeichnet.<br />

Im Zuge der Umstrukturierung nach Vollzug werden Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-<br />

Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht haben, nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen<br />

Vorschriften eine Abfindung erhalten bzw. es wird ihnen eine Abfindung angeboten werden.<br />

Aufgrund des für die Umstruktierung nach Vollzug geltenden rechtlichen Rahmens, der nachfolgend in<br />

Ziffer 10.6.1 bis Ziffer 10.6.3 näher erläutert wird, kann diese Abfindung jedoch sowohl der Höhe als auch<br />

der Art nach von der Gegenleistung abweichen, die solche Deutsche Börse-Aktionäre bei Einlieferung ihrer<br />

Deutsche Börse-Aktien in das Umtauschangebot erhalten hätten. Dabei ist beabsichtigt, die Umstrukturierung<br />

nach Vollzug so auszugestalten, dass die verbliebenen Deutsche Börse-Aktionäre - soweit rechtlich<br />

zulässig - jeweils höchstens dieselbe Anzahl von Holdco-Aktien pro Deutsche Börse-Aktie(n) erhalten, die<br />

sie bei Einlieferung ihrer Deutsche Börse-Aktien in das Tauschangebot erhalten hätten bzw. höchstens eine<br />

Abfindung in demselben Wert (ohne Berücksichtigung ggf. abweichender steuerlicher Behandlung oder<br />

anwendbarer Quellensteuervorschriften). Aus den nachstehend näher beschriebenen Gründen kann die<br />

Abfindung in Höhe oder Art gleichwohl abweichen und insbesondere auch der Höhe nach geringer sein.<br />

Ferner besteht für den Bieter in dem Fall, dass die Holdco-Stammaktien nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

an Wert verlieren, gegebenenfalls keine Verpflichtung, den Deutsche Börse-Aktionären, die ihre<br />

Deutsche Börse-Aktien nicht in das Tauschangebot eingeliefert haben, im Rahmen der Umstrukturierung<br />

nach Vollzug den höheren Wert auszugleichen, den diejenigen Deutsche Börse-Aktionäre erhalten haben,<br />

die ihre Deutsche Börse-Aktien bereits im Rahmen des Tauschangebots in Holdco-Stammaktien umgetauscht<br />

haben.<br />

Der Bieter behält sich vor, die Struktur der Umstrukturierung nach Vollzug geeignet anzupassen. Dies<br />

umfasst unter anderem auch die Entscheidung darüber, ob der Beherrschungsvertrag und/oder der Gewinnabführungsvertrag<br />

mit der Deutsche Börse als abhängiger Gesellschaft durch den Bieter selbst oder anstelle<br />

des Bieters durch eine vom Bieter unmittelbar oder mittelbar gehaltene hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />

in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer deutschen Europäischen Aktiengesellschaft<br />

(societas europaea — ,,SE“) abgeschlossen wird, sowie das Recht, sämtliche oder einen Teil der<br />

Deutsche Börse-Aktien in die zuletzt genannte oder andere hunderprozentige Tochtergesellschaften einzubringen<br />

oder anderweitig auf sie zu übertragen.<br />

Die Deutsche Börse-Gremien haben im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

grundsätzlich dem vorstehend beschriebenen Abschluss eines Beherrschungsvertrags bzw.<br />

einer Kombination aus einem Beherrschungsvertrag und einem Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche<br />

Börse nach Vollzug des Zusammenschlusses zugestimmt. Sie haben ferner, sofern der Bieter nach Vollzug<br />

des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der Deutsche<br />

Börse hält, auch der Durchführung eines Squeeze-out zugestimmt.<br />

10.6.1 Beherrschungsvertrag oder Kombination eines Beherrschungsvertrags und eines Gewinnabführungsvertrags<br />

Für den Abschluss eines Beherrschungsvertrags bzw. einer Kombination eines Beherrschungsvertrags und<br />

eines Gewinnabführungsvertrags ist unter anderem die Zustimmung der Hauptversammlung der Deutsche<br />

Börse mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals<br />

erforderlich; auch das herrschende Unternehmen ist bei diesem Beschluss hinsichtlich der von ihm<br />

gehaltenen Deutsche Börse-Aktien stimmberechtigt. Ein solcher Vertrag würde mit der Eintragung in<br />

das Handelsregister der Deutsche Börse wirksam. Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags unterwirft sich<br />

die abhängige Gesellschaft der Leitung des herrschenden Unternehmens. Das herrschende Unternehmen<br />

wäre befugt, dem Vorstand der Deutsche Börse bindende Weisungen zu erteilen. Im Rahmen eines<br />

Gewinnabführungsvertrags verpflichtet sich die abhängige Gesellschaft, die gesamten Gewinne an das<br />

herrschende Unternehmen abzuführen. In beiden Fällen ist das herrschende Unternehmen verpflichtet, alle<br />

ggf. während der Laufzeit des Vertrags bei der abhängigen Gesellschaft sonst entstehenden Jahresfehlbeträge<br />

auszugleichen (§ 302 AktG). Ein Beherrschungs- bzw. ein Gewinnabführungsvertrag muss eine<br />

wiederkehrende jährliche Geldleistung als Ausgleich für die Minderheitsaktionäre vorsehen (§ 304 AktG).<br />

Dieser Ausgleich erfolgt bei einem Beherrschungsvertrag in Form einer variablen oder festen Garantiedividende<br />

und bei einem Gewinnabführungsvertrag oder einer Kombination eines Beherrschungs- und<br />

53


Gewinnabführungsvertrags in Form einer variablen oder festen Ausgleichszahlung; die variable Garantiedividende<br />

bzw. die variable Ausgleichszahlung würde dabei auf Grundlage der jeweils tatsächlich vom<br />

Bieter ausgeschütteten zukünftigen Dividenden berechnet.<br />

Der Betrag der wiederkehrenden Geldleistung wird von den jeweiligen Vertragsparteien unter Berücksichtigung<br />

der Vorgaben des § 304 Abs. 2 AktG bestimmt und von einem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer<br />

geprüft. Er könnte vom Durchschnittswert der in der Vergangenheit von der Deutsche Börse<br />

gezahlten Dividenden abweichen und auch höher oder geringer sein. Die wiederkehrende Geldleistung<br />

wäre während der Vertragslaufzeit jährlich zu entrichten, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt noch Deutsche<br />

Börse-Aktien von Minderheitsaktionären gehalten werden; im Falle eines Beherrschungsvertrags, der nicht<br />

mit einem Gewinnabführungsvertrag kombiniert wurde, ist die wiederkehrende Geldleistung eine Garantiedividende,<br />

die nur insoweit zu zahlen ist, als die tatsächlich von der Deutsche Börse gezahlte Dividende<br />

geringer ist als der Betrag der Garantiedividende.<br />

Darüber hinaus wäre das jeweilige herrschende Unternehmen im Fall des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags<br />

bzw. einer Kombination eines Beherrschungsvertrags- und eines Gewinnabführungsvertrags<br />

verpflichtet, den Minderheitsaktionären der Deutsche Börse den Erwerb sämtlicher von ihnen<br />

gehaltener Deutsche Börse-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung anzubieten (§ 305<br />

AktG). Dieses Angebot muss mindestens eine Laufzeit von zwei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung<br />

der Eintragung des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister der<br />

Deutsche Börse durch das Registergericht haben. Solch ein Angebot wäre ein Übernahmeangebot nach<br />

U.S.-Recht und müsste im Einklang mit einzelnen Vorschriften der Regulation 14E des Exchange Act<br />

erfolgen, ein solches Übernahmeangebot wäre aber nicht von Section 14(d) des Exchange Act oder den<br />

hierzu erlassenen Regelungen der SEC erfasst. Nach Maßgabe von § 305 Abs. 2 Nr. 1 AktG würde der<br />

Bieter den Deutsche Börse-Aktionären, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines von der Deutsche<br />

Börse abgeschlossenen Beherrschungsvertrags bzw. einer Kombination aus Beherrschungsvertrag und<br />

Gewinnabführungsvertrag verkaufen, zum Ausgleich Holdco-Stammaktien gewähren; hiervon ausgenommen<br />

sind Spitzenbeträge, die bar ausgeglichen werden können.<br />

Auch für den Fall, dass der Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutsche<br />

Börse als beherrschtem Unternehmen und einer unmittelbaren oder mittelbaren hundertprozentigen<br />

Tochtergesellschaft des Bieters in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder deutschen<br />

Europäischen Aktiengesellschaft (SE) an Stelle des Bieters als herrschendem Unternehmen abgeschlossen<br />

wird, würden den Deutsche Börse-Aktionären, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines solchen<br />

Vertrags verkaufen gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 2 AktG als Abfindung Holdco-Stammaktien gewährt; hiervon<br />

ausgenommen sind wiederum Spitzenbeträge, die bar ausgeglichen werden können.<br />

Gemäß § 305 Abs. 3 AktG gilt das Umtauschverhältnis, zu dem den Deutsche Börse-Aktionären ein<br />

Umtausch ihrer Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien im Rahmen eines Beherrschungsvertrages oder<br />

einer Kombination aus Beherrschungsvertrag und Gewinn-abführungsvertrag angeboten würde, als angemessen,<br />

wenn es dem Umtauschverhältnis entspricht, das bei einer Verschmelzung der beiden Gesellschaften<br />

gelten würde. Zur Ermittlung dieses Umtauschverhältnisses, das von einem gerichtlich bestellten<br />

Wirtschaftsprüfer zu überprüfen ist, wäre eine Unternehmensbewertung sowohl der Deutsche Börse als<br />

auch der Holdco durch einen Sachverständigen erforderlich, für welche die Umstände zum Zeitpunkt der<br />

Beschlussfassung der Hauptversammlung der Deutsche Börse über den Abschluss des Beherrschungsvertrages<br />

bzw. der Kombination aus Beherrschungsvertrag und Gewinnabführungsvertrag maßgeblich<br />

wären. Zwar gibt es keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben zur Bewertungsmethode, nach der eine solche<br />

Unternehmensbewertung durchzuführen ist; eine Bewertung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens<br />

gemäß dem Standard IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts<br />

der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. wird jedoch grundsätzlich für diese Zwecke anerkannt. Zusätzlich<br />

darf die im Rahmen eines solchen Vertrages anzubietende Abfindung nach der Rechtsprechung grundsätzlich<br />

nicht geringer sein als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Deutsche Börse-Aktien in den<br />

drei Monaten vor Ankündigung dieses Beherrschungsvertrages bzw. dieser Kombination aus Beherrschungsvertrag<br />

und Gewinnabführungsvertrag. Das so ermittelte Umtauschverhältnis kann daher vom<br />

Umtauschverhältnis des Tauschangebots abweichen. Die Angemessenheit der Höhe der wiederkehrenden<br />

Geldleistung gemäß § 304 AktG und der Abfindung gemäß § 305 AktG kann auf Verlangen der Deutsche<br />

Börse-Aktionäre im Wege eines Spruchverfahrens überprüft werden.<br />

54


10.6.2 Aktienrechtlicher Squeeze-out<br />

Gehören dem Bieter oder einem Tochterunternehmen des Bieters nach Vollzug des Tauschangebots oder zu<br />

einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der Deutsche Börse (im Sinne von § 327a<br />

AktG), kann die Hauptversammlung der Deutsche Börse auf Verlangen des Bieter bzw. des Tochterunternehmens<br />

des Bieters gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Deutsche Börse-Aktien der übrigen<br />

Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Börse auf den Bieter bzw. sein Tochterunternehmen gegen<br />

Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen (,,aktienrechtlicher Squeeze-out“). Der<br />

Beschluss kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden; auch der Bieter bzw.<br />

das betreffende Tochterunternehmen des Bieters sind hinsichtlich der von ihnen gehaltenen Deutsche<br />

Börse-Aktien bei diesem Beschluss stimmberechtigt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wäre kein Übernahmeangebot<br />

nach U.S.-Recht und wäre damit nicht von Section 14(d) oder 14(e) des Exchange Act oder<br />

den hierzu erlassenen Regelungen der SEC erfasst.<br />

Im Falle eines aktienrechtlichen Squeeze-out ist eine solche Abfindung in bar zu leisten und würde damit<br />

von der Art der Gegenleistung, die im Rahmen des Tauschangebots angeboten wird, abweichen.<br />

Die Abfindung, die die verbleibenden Minderheitsaktionäre der Deutsche Börse im Falle eines aktienrechtlichen<br />

Squeeze-out erhalten würden, wäre auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der Deutsche<br />

Börse durch einen Sachverständigen zu ermitteln, für welche die Umstände zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

der Hauptversammlung der Deutsche Börse über den Squeeze-out zugrunde zu legen sind; diese<br />

Abfindung wäre ebenfalls durch einen gerichtlich bestellten Prüfer zu überprüfen. Auch zum Zwecke dieser<br />

Unternehmensbewertung ist eine Bewertung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens gemäß dem Standard<br />

IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />

in Deutschland e.V. für eine solche Unternehmensbewertung grundsätzlich anerkannt, wobei die Höhe der<br />

angemessenen Abfindung grundsätzlich nicht geringer sein darf als der volumengewichtete Durchschnittskurs<br />

der Deutsche Börse-Aktien in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-outs. Daher kann die<br />

Höhe dieser Ausgleichszahlung ebenfalls von der Höhe der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen<br />

Gegenleistung abweichen und höher oder niedriger sein. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung<br />

kann auf Verlangen ehemaliger Deutsche Börse-Aktionäre, deren Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des<br />

Squeeze-outs übertragen wurden, im Wege eines Spruchverfahrens überprüft werden. Die Durchführung<br />

des aktienrechtlichen Squeeze-out würde zur Beendigung der Börsennotierung der Deutsche Börse-Aktien<br />

führen.<br />

Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen aktienrechtlichen Squeeze-out ist auf Folgendes<br />

hinzuweisen:<br />

Der deutsche Gesetzgeber bereitet derzeit ein neues Gesetz vor, das als das ,,Dritte Gesetz zur Änderung des<br />

Umwandlungsgesetzes“ bezeichnet und voraussichtlich noch 2011 in Kraft treten wird. Der von der<br />

Bundesregierung vorgestellte Gesetzesentwurf vom 1. Oktober 2010 (BT-Drucks. 17/3122) sieht unter<br />

anderem die Möglichkeit vor, unter bestimmten Umständen auf Antrag eines Hauptaktionärs, der mindestens<br />

90 % des Grundkapitals einer deutschen Aktiengesellschaft hält (statt der bei einem aktienrechtlichen<br />

Squeeze-out in seiner Standardform erforderlichen 95 %), eine besondere Form des aktienrechtlichen<br />

Squeeze-out durchzuführen.<br />

Der Bieter behält sich das Recht vor, nach Vollzug des Tauschangebots zu prüfen, ob er (gegebenenfalls<br />

auch durch eine Tochtergesellschaft) von dieser besonderen Form des aktienrechtlichen Squeeze-out<br />

hinsichtlich der Deutsche Börse Gebrauch machen wird, sofern das neue Gesetz umgesetzt wird und<br />

die Voraussetzungen für diese besondere Form des aktienrechtlichen Squeeze-out nach Vollzug des<br />

Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sind.<br />

10.6.3 Übernahmerechtlicher Squeeze-out<br />

Gehören dem Bieter nach Vollzug des Tauschangebots mindestens 95 % des Grundkapitals der Deutsche<br />

Börse (im Sinne von § 39a WpÜG), kann der Bieter nach Maßgabe von § 39a WpÜG innerhalb von drei<br />

Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beim zuständigen Landgericht in Frankfurt am Main beantragen,<br />

dass die übrigen Deutsche Börse-Aktien durch Gerichtsbeschluss auf den Bieter zu übertragen sind,<br />

vorausgesetzt, dieser Antrag sieht eine angemessene Abfindung vor (,,übernahmerechtlicher Squeeze-<br />

55


out“). Dieser Antrag kann auch vor Vollzug des Tauschangebots gestellt werden, sofern dem Bieter<br />

aufgrund der Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot angenommen wurde, bei einem<br />

anschließenden Vollzug des Tauschangebots mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der<br />

Deutsche Börse (im Sinne von § 39a WpÜG) gehören werden. Der übernahmerechtliche Squeeze-out wäre<br />

kein Übernahmeangebot nach US-Recht und wäre damit nicht von Section 14(d) oder 14(e) des Exchange<br />

Act oder den hierzu erlassenen Regelungen der SEC erfasst.<br />

Der übernahmerechtliche Squeeze-out stellt für den Bieter eine Alternative zum aktienrechtlichen Squeezeout<br />

dar. Im Gegensatz zum aktienrechtlichen Squeeze-out wäre die Abfindung, welche die verbliebenen<br />

Deutsche Börse-Aktionäre bei einem übernahmerechtlichen Squeeze-out für ihre Deutsche Börse-Aktien<br />

erhalten würden, gemäß § 39a Absatz 3 WpÜG nach Wahl jedes einzelnen Deutsche Börse-Aktionärs<br />

entweder in Holdco-Stammaktien (da solche Aktien im Rahmen des Tauschangebots angeboten werden)<br />

oder als Barabfindung zu leisten. Die im Tauschangebot den Deutsche Börse- Aktionären angebotene<br />

Gegenleistung ist auch für die Zwecke des übernahmerechtlichen Squeeze-out als angemessene Abfindung<br />

anzusehen, wenn das Tauschangebot zum Erwerb von mindestens 90 % des Grundkapitals der Deutsche<br />

Börse, welches durch das Tauschangebot betroffen war, geführt hat.<br />

Auch die Durchführung des übernahmerechtlichen Squeeze-out würde zur Beendigung der Börsennotierung<br />

der Deutsche Börse-Aktien führen.<br />

10.7 Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen des Bieters, Sitz und Standort wesentlicher<br />

Unternehmensteile des Bieters, Arbeitnehmer des Bieters und ihre Vertretungen, Mitglieder der<br />

Geschäftsführungsorgane des Bieters und Änderungen der Beschäftigungsbedingungen bei dem Bieter<br />

Die hinsichtlich des Verwaltungsrats und des Global Executive Committee des Bieters beabsichtigten<br />

Änderungen wurden in Ziffer 6.4.2 und Ziffer 6.4.3 beschrieben. Die beabsichtigten Strukturmaßnahmen<br />

wurden unter Ziffer 10.6 beschrieben. Hinsichtlich der Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters wird auf die Ausführungen in Ziffer 16 verwiesen.<br />

Mit Ausnahme der vorgenannten Veränderungen beabsichtigt der Bieter keine Veränderungen im Hinblick<br />

auf Sitz und Standort wesentlicher Unternehmensteile des Bieters, die Verwendung des Vermögens des<br />

Bieters, künftige Verpflichtungen des Bieters, die Arbeitnehmer des Bieters und deren Vertretungen, die<br />

Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Beschäftigungsbedingungen beim Bieter.<br />

11 Erläuterung zur Bestimmung der Angebotsgegenleistung<br />

Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG hat der Bieter den Deutsche Börse-Aktionären eine angemessene<br />

Gegenleistung für deren Aktien anzubieten.<br />

11.1 Zulassung zum Handel im organisierten Markt und Liquidität der Holdco-Angebotsaktien<br />

Der Bieter wird vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen<br />

des Tauschangebots und an die Aktionäre der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung einen Antrag<br />

auf Zulassung seiner Stammaktien einschließlich der Holdco-Angebotsaktien zum Handel im regulierten<br />

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />

(Prime Standard) sowie im regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé de<br />

Euronext Paris) und an der New York Stock Exchange stellen.<br />

Die Zulassung der Stammaktien des Bieters zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

mit gleichzeitiger Zulassung in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />

(Prime Standard) kann nach den Regeln der Frankfurter Wertpapierbörse grundsätzlich erst nach deren<br />

Ausgabe erfolgen; der Bieter wird einen entsprechenden Zulassungsantrag unverzüglich nach Ausgabe der<br />

Holdco-Angebotsaktien stellen. Die Zulassung der Stammaktien des Bieters zum Handel im regulierten<br />

Markt der Euronext Paris und an der New York Stock Exchange kann demgegenüber auch schon vor der<br />

Ausgabe der zuzulassenden Aktien mit der Maßgabe erfolgen, dass die Zulassung jeweils mit der<br />

anschließenden offiziellen Mitteilung über die Ausgabe der Aktien wirksam wird. Der Bieter wird einen<br />

56


entsprechenden Zulassungsantrag bei der Euronext Paris und der New York Stock Exchange jeweils vor<br />

Vollzug des Tauschangebots stellen.<br />

Der Bieter wird alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Holdco-Angebotsaktien, die die<br />

annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der<br />

Lieferung an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel in einem<br />

regulierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 7 WpÜG zugelassen (börsennotiert) sein werden. Die Voraussetzungen<br />

des § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG im Hinblick auf die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt sind<br />

damit erfüllt.<br />

Es ist zu erwarten, dass der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New<br />

York Stock Exchange unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-<br />

Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, beginnen wird.<br />

Der Vollzug des Tauschangebots steht unter anderem unter der Bedingung des Erreichens oder<br />

Überschreitens der in Ziffer 14.1(a) genannten Mindestannahmeschwelle. Nachdem der Erforderliche<br />

Beschluss der NYSE Euronext gefasst wurde, ist der Vollzug der Verschmelzung nur von dem Vollzug des<br />

Tauschangebots abhängig und erfolgt unmittelbar nach Vollzug des Tauschangebots. Umgekehrt wird das<br />

Tauschangebot nur nach Fassung des Erforderlichen Beschlusses der NYSE Euronext vollzogen. Damit ist<br />

sichergestellt, dass in unmittelbarem Zusammenhang des Vollzugs des Tauschangebots auch die Verschmelzung<br />

vollzogen wird und sämtliche NYSE Euronext-Aktionäre zu Aktionären der Holdco werden.<br />

Sowohl die Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext verfügt über einen bedeutenden Streubesitz. So ist<br />

die Deutsche Börse beispielsweise Mitglied des Deutschen Aktienindex DAX, der die Entwicklung der<br />

dreißig Unternehmen im deutschen Aktienmarkt mit der höchsten Liquidität und dem größten Streubesitz<br />

widerspiegelt. In Anbetracht des Vorstehenden sind die Holdco-Aktien, insbesondere die im Rahmen dieses<br />

Tauschangebots angebotenen Holdco-Angebotsaktien, als liquide Aktien im Sinne von § 31 Abs. 2 WpÜG<br />

anzusehen.<br />

11.2 Mindestgegenleistung<br />

Gemäß den entsprechenden Bestimmungen der WpÜG-AngebotsVO entspricht die Mindestgegenleistung<br />

dem höheren der beiden nachfolgenden Werte:<br />

(i) Gemäß §5WpÜG-AngebotsVO muss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen<br />

inländischen Börsenkurs der Deutsche Börse-Aktien während der letzten drei Monate<br />

vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots am 15. Februar 2011<br />

entsprechen (dem ,,Drei-Monats-Durchschnittskurs“).<br />

(ii) Gemäß §4WpÜG-AngebotsVO (i.V.m. § 31 Abs. 6 WpÜG) muss die Gegenleistung mindestens<br />

dem Wert der höchsten von dem Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren<br />

Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Deutsche<br />

Börse-Aktien (oder dem Abschluss entsprechender Vereinbarungen, die sie zum Erwerb von<br />

Deutsche Börse-Aktien berechtigen) innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung<br />

dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> entsprechen.<br />

Der durch die <strong>BaFin</strong> zum Stichtag 14. Februar 2011 berechnete und dem Bieter mitgeteilte Drei-Monats-<br />

Durchschnittskurs beträgt 54,16 A je Deutsche Börse-Aktie.<br />

Im relevanten Zeitraum haben weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen noch deren<br />

Tochterunternehmen Deutsche Börse-Aktien erworben oder Vereinbarungen abgeschlossen, die diese zum<br />

Erwerb von Deutsche Börse-Aktien berechtigen.<br />

Daher beträgt die Mindestgegenleistung gemäß § 4 und § 5 WpÜG-AngebotsVO 54,16 A je Deutsche<br />

Börse-Aktie.<br />

57


11.3 Nicht-Existenz des Referenz-Börsenkurses von Holdco / IDW S 1 2008 Bewertung Holdco<br />

Gemäß §7WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 5 und 6 WpÜG-AngebotsVO bestimmt sich der Wert der<br />

Gegenleistung grundsätzlich nach dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der angebotenen Aktien<br />

während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots.<br />

Die Aktien der Holdco sind jedoch bisher weder börsennotiert noch werden sie an einer Börse gehandelt.<br />

Aus diesem Grund kann der Mindestwert der Gegenleistung im Übernahmeangebot nicht auf Basis des<br />

Börsendurchschnittskurses gemäß §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 6 Abs. 1, Abs. 2 WpÜG-AngebotsVO ermittelt<br />

werden. Stattdessen muss der Wert der Gegenleistung in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 4 WpÜG-<br />

AngebotsVO auf Basis einer Unternehmensbewertung der Holdco bestimmt werden. Diese Bewertung<br />

wurde auf einer ,,as if“-Basis eines Business Plans der Holdco erstellt, der annimmt, dass der Zusammenschluss<br />

wie geplant vollzogen wird.<br />

Der Bieter hat die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf<br />

(,,Warth & Klein“), gebeten, eine Unternehmensbewertung der Holdco auf einer ,,as if“-Basis eines<br />

Business Plans der Holdco durchzuführen und zu beurteilen, ob der Wert der im Rahmen des Übernahmeangebots<br />

angebotenen Holdco-Angebotsaktie für je eine Deutsche Börse-Aktie den relevanten Drei-<br />

Monats-Durchschnittskurs erreicht oder übersteigt.<br />

Warth & Klein hat ordnungsgemäß eine formale Bewertung der Holdco nach den Grundzügen der<br />

Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, IDW-Standard: Grundsätze<br />

zur Durchführung von Unternehmensbewertungen vom 2. April 2008 (,,IDW S 1 i.d.F. 2008“)<br />

vorgenommen. Warth & Klein hat seine Bewertung gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008 als neutraler Gutachter<br />

vorgenommen. Die Bewertung der Holdco ergibt daher einen objektivierten Unternehmenswert.<br />

Auf Basis dieser Bewertung hat Warth & Klein bestätigt, dass der Wert je einer Holdco-Angebotsaktie, die<br />

im Übernahmeangebot für je eine Aktie der Deutsche Börse angeboten wird, den Drei-Monats-Durchschnittskurs<br />

übersteigt.<br />

Der innere Ertragswert der Holdco wurde anhand des Ertragswertverfahrens ermittelt und basiert auf den<br />

Ergebniserwartungen des Managements der Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Wie oben erläutert,<br />

ist der Zweck der gutachtlichen Stellungnahme lediglich, die Mindespreisregelungen des WpÜG einzuhalten<br />

und zu dokumentieren. Mit dieser Einschätzung ist weder eine Prognose darüber verbunden, wie sich<br />

der Aktienkurs der Holdco bei Einführung zum Handel an der Börse oder ihrer Übertragung auf die<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die das Übernahmeangebot annehmen, entwickelt, noch über die Entwicklung<br />

des Aktienkurses zu jedem anderen Zeitpunkt danach. Eine solche Aktienkursentwicklung hängt von vielen<br />

äußeren Umständen, vor allem jedoch von den sich im Zeitablauf verändernden Zukunftserwartungen ab,<br />

die ein Gutachter in keinem Fall auch nur annähernd vollständig antizipieren kann. Vielmehr sind solche<br />

Zukunftserwartungen naturgemäß unsicher und beruhen lediglich auf aktuell vorhanden Erkenntnissen und<br />

Einschätzungen.<br />

Diese Stellungnahme ist insbesondere keine Empfehlung für Aktionäre hinsichtlich ihrer Entscheidungsfindung<br />

über das Übernahmeangebot. Warth & Klein übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die in<br />

dieser Ziffer 11.3 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> wiedergegebenen Informationen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen<br />

für die Zwecke des Lesers, insbesondere für Entscheidungen über den Erwerb oder Verkauf von<br />

Deutsche Börse-Aktien, der NYSE Euronext oder der Holdco, ausreichend oder vollständig sind.<br />

Im Rahmen der Bewertung hat Warth & Klein insbesondere (1) den Business Plan der Holdco für die Jahre<br />

2011 — 2013 plausibilisiert; (2) die zur Verfügung gestellten jeweiligen Business Pläne für NYSE Euronext<br />

und die Deutsche Börse geprüft, die unter Berücksichtigung von öffentlich zugänglichen Analystenberichten<br />

erstellt wurden, vom jeweiligen Management bestätigt und in Abstimmung mit dem jeweiligen<br />

Management bis 2015 extrapoliert wurden; (3) mit dem Vorstand der Deutsche Börse und dem Management<br />

der NYSE Euronext die entsprechenden Business Pläne besprochen; (4) die historischen und aktuellen<br />

Ergebnisse der Deutsche Börse und NYSE Euronext analysiert; (5) verschiedene Unterlagen über die<br />

Organisation, Abläufe, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Deutsche Börse und NYSE<br />

Euronext betrachtet; und (6) öffentliche verfügbare Wirtschafts-, Branchen- und Unternehmensinformationen<br />

betrachtet.<br />

58


11.3.1 Bewertungsmethodik<br />

Der Wert des Eigenkapitals eines erwerbswirtschaftlichen Unternehmens leitet sich aus den künftigen<br />

unsicheren Zahlungsströmen ab, die der Eigenkapitalgeber zu erwarten hat. Ein solcher Unternehmenswert<br />

kann daher als Barwert aller künftigen Einnahmen-Ausgaben-Überschüsse des Unternehmens berechnet<br />

werden.<br />

Damit ist eine Prognose der zu erwartenden Überschüsse des Unternehmens erforderlich. Grundlage einer<br />

Ertragsbewertung ist daher regelmäßig eine Unternehmensplanung, die zumeist einen Zeitraum von drei bis<br />

fünf Planjahren umfasst, sowie die Abschätzung eines nachhaltigen Ergebnisses, das für den Zeitraum<br />

jenseits der Planjahre als dauerhaft erzielbar angesehen werden kann.<br />

Basis für eine solche Prognose künftiger Erträge und Aufwendungen bilden die in der Vergangenheit<br />

erzielten, bereinigten Ergebnisse. Die aufgestellten Prognosen lassen sich durch Vergleiche mit der<br />

Vergangenheit, mit Entwicklungen anderer Unternehmen sowie Branchen-, Markt- und gesamtwirtschaftlicher<br />

Entwicklung auf Plausibilität überprüfen.<br />

Dennoch ist jede Prognose mit Unsicherheit behaftet. Bei der Ableitung eines Barwerts prognostizierter<br />

Zahlungsströme ist daher zu berücksichtigen, dass Eigenkapitalgeber regelmäßig einen sicheren positiven<br />

Zahlungsstrom gegenüber einem gleich hohen unsicheren Zahlungsstrom bevorzugen. Diese Risikoaversion<br />

kann berücksichtigt werden, indem der zur Barwertberechnung verwendete risikolose Zinssatz<br />

um einen Risikozuschlag erhöht wird.<br />

Die Grundzüge, wie solche zukunftsbezogenen Unternehmensbewertungen durchzuführen sind, sind in<br />

dem Bewertungsstandard IDW S 1 i.d.F. 2008 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen)<br />

dargestellt. Um die Holdco zu bewerten, hat Warth & Klein eine Unternehmensbewertung nach der<br />

Ertragswertmethode gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008 durchgeführt.<br />

Alternativ zu der Anwendung der Ertragswertmethode können im Rahmen des IDW S 1 i.d.F. 2008<br />

Bewertungen grundsätzlich auch nach der Discounted Cash Flow (DCF)-Methode erfolgen. Ertragswertmethode<br />

und DCF-Methode beruhen auf dem Kapitalwertkalkül und damit auf den gleichen konzeptionellen<br />

Grundlagen. Bei gleichen Prämissen, insbesondere bei einer in sich konsistenten Planung, bestehend<br />

aus Planergebnisrechnungen, Planbilanzen und Plankapitalflussrechnungen, kommen beide Methoden zu<br />

demselben Ergebnis. Warth & Klein hat daher auf die Darstellung des Discounted Cash-Flow im Rahmen<br />

der gutachtlichen Stellungnahme verzichtet.<br />

Da weder eine Liquidation des Unternehmens vorgesehen ist noch erkennbar ist, dass der Liquidationswert<br />

als mögliche Wertuntergrenze relevant sein könnte, hat Warth & Klein den Liquidationswert nicht ermittelt.<br />

Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem so genannten Rekonstruktionswert<br />

des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden immateriellen Werte nur ein<br />

Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbständigen Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwerts<br />

eines fortzuführenden Unternehmens. Ein Substanzwert wurde daher von Warth & Klein ebenfalls<br />

nicht ermittelt.<br />

In der Mergers & Acquisitions-Praxis ist es üblich, indikative Unternehmenswerte oder Wertbandbreiten<br />

mittels Multiplikatoren zu bestimmen, die als branchenüblich angesehen werden. Bei sorgfältiger Durchführung<br />

solcher Bewertungen ist zum einen eine Analyse der zurückliegenden und ebenso der erwarteten<br />

Ergebnissituation des Bewertungsobjekts erforderlich. Zum anderen müssen die Multiplikatoren aus einer<br />

Analyse der Bewertungen vergleichbarer Unternehmen abgeleitet werden. Derartige Multiplikatoren-<br />

Bewertungen stellen nur vereinfachte, pauschale Ertragsbewertungen dar. Daher ist ihnen eine umfassende<br />

analytische Bewertung nach der Ertragswertmethode — wie sie vorgenommen wurde — vorzuziehen.<br />

Sofern für Unternehmensanteile Börsenpreise zur Verfügung stehen, sind diese nach IDW S 1 i.d.F. 2008 bei<br />

der Unternehmensbewertung zur Plausibilitätsbeurteilung des nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten<br />

Unternehmenswerts heranzuziehen. Die Aktien der Holdco selbst sind zwar (noch) nicht börsennotiert,<br />

doch werden sowohl die Aktien der Deutsche Börse als auch die der NYSE Euronext an der Börse<br />

gehandelt. Daher lässt sich grundsätzlich eine fiktive Marktkapitalisierung der Holdco anhand der Börsenkurse<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ableiten. Aus diesem Grund plausibilisiert Warth &<br />

59


Klein den anhand des Ertragswertverfahrens ermittelten Unternehmenswert der Holdco anhand der<br />

Marktkapitalisierung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse unter Berücksichtigung der aus dem<br />

Zusammenschluss erwarteten Synergien und Implementierungskosten.<br />

Besondere Schwierigkeiten sind im Rahmen der Bewertung nicht aufgetreten.<br />

11.3.2 Bewertungsansatz<br />

Der Bewertung der Holdco inklusive Synergien wurde von Warth & Klein auf Basis von Ergebnisplanungen<br />

für die Deutsche Börse und für die NYSE Euronext nach dem Ertragswertverfahren in Einklang mit IDW S<br />

1 i.d.F. 2008 abgeleitet. Der Unternehmenswert der Holdco setzt sich aus dem Ertragswert zuzüglich der<br />

Sonderwerte für Beteiligungen, für bestimmte zur Veräußerung verfügbare Vermögensgegenstände (Asset<br />

held for Sale) und für das Körperschaftsteuerguthaben der Deutsche Börse zusammen. Aufgrund des<br />

internationalen Charakters der Gesamttransaktion hat Warth & Klein auf eine explizite Abbildung deutscher<br />

persönlicher Ertragsteuern verzichtet (die steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner sind lediglich mittelbar<br />

typisierend berücksichtigt; vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 30).<br />

Grundlage der Bewertung ist ein konsolidierter Business Plan der Holdco für die Jahre 2011 bis 2013<br />

inklusive der erwarteten Synergien und Implementierungskosten. Dieser wurde auf der Grundlage der<br />

Warth & Klein zur Verfügung gestellten jeweiligen Businesspläne für die NYSE Euronext und Deutsche<br />

Börse abgeleitet, die unter Berücksichtigung von öffentlich zugänglichen Analystenberichten erstellt, vom<br />

jeweiligen Management bestätigt sowie in Abstimmung mit dem jeweiligen Management bis 2015<br />

extrapoliert wurden. Dabei hat Warth & Klein angenommen, dass 100 % der Deutsche Börse-Aktien<br />

und der Aktien der NYSE Euronext entsprechend der in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

getroffenen Vereinbarungen in Holdco-Aktien getauscht werden. Im Falle einer geringeren<br />

Annahmequote durch die Deutsche Börse-Aktionäre würde die Holdco weniger als 100 % der Deutsche<br />

Börse halten und würde ebenfalls eine geringere Anzahl von Holdco-Aktien ausgeben. Da der Wert je Aktie,<br />

der der Holdco durch die NYSE Euronext Aktionäre zugeführt wird, geringer ist als der Wert je Aktie, der<br />

durch einen Deutsche Börse Aktionär zugeführt wird (im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

ist die NYSE Euronext mit einer Prämie bewertet, vgl. hierzu die Seiten A-78 ff. des Anhangs 2), würde<br />

daraus ein geringerer Wert je Aktie resultieren. Warth & Klein hat daher ebenfalls ein Szenario mit einer<br />

75 %-igen Annahmequote, die geringstmögliche unter den Vollzugsbedingungen, betrachtet.<br />

Der konsolidierte Business Plan der Holdco stellt grundsätzlich die Summe der stand alone-Planungen für<br />

die Deutsche Börse und für die NYSE Euronext und der durch den Zusammenschluss erwarteten Synergien<br />

inklusive Implementierungskosten dar. Die von den Partnern des Zusammenschlusses erwarteten Synergien<br />

inkl. Implementierungskosten waren in einer frühen Phase zunächst auf Basis erster Einschätzungen<br />

ermittelt worden. Der Bewertung zugrunde gelegt wurden die Synergien inkl. Implementierungskosten, die<br />

in einer zweiten Projektphase von gemeinsamen Projektteams identifiziert und berechnet worden sind.<br />

Hinsichtlich der Planungsannahmen für die operative Geschäftsentwicklung liegt die Verantwortlichkeit<br />

alleine bei beiden Partnern des Zusammenschlusses. Warth & Klein hat die operativen Planungen in<br />

Gesprächen mit dem jeweiligen Management plausibilisiert. Da die Planung der Synergien grundsätzlich<br />

von beiden Partnern des Zusammenschlusses so erwartet und kommuniziert wird und daher nachvollziehbar<br />

ist, in dem frühen Stadium des Zusammenschlusses naturgemäß jedoch noch nicht durch konkrete<br />

Einzelmaßnahmen unterlegt ist, hat Warth & Klein dem geringen Konkretisierungsgrad Rechnung getragen,<br />

indem sie hinsichtlich der Synergien zwei Szenarien betrachtet haben. Dabei hat Warth & Klein angenommen,<br />

dass die Synergien zu 75 % oder zu 100 % erreicht werden. Unabhängig von der möglichen<br />

Realisierung der Synergien hat Warth & Klein angenommen, dass Holdco rechtlich in der Lage sein wird<br />

(bspw. durch einen Beherrschungsvertrag), die dafür notwendigen Maßnahmen durchzuführen.<br />

Die für die Umrechnung der Planungsrechnung in A verwendeten Wechselkurse sowie das nachhaltige<br />

Zinsergebnis und den Steueraufwand hat Warth & Klein eigenständig abgeleitet. Dabei hat Warth & Klein<br />

sowohl unternehmensinterne Planannahmen als auch Marktdaten einfließen lassen. Auch die Festlegung<br />

des nachhaltigen Ergebniss (perpetuity) für die Jahre 2014 ff. wurde von Warth & Klein durchgeführt.<br />

60


Die einzelnen Schritte der Bewertung, namentlich die Ableitung der zu diskontierenden Überschüsse, die<br />

Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes, die Kapitalisierung selbst und die Bestimmung der Sonderwerte<br />

werden nachfolgend erläutert.<br />

11.3.3 Bewertungsgrundlage/Bestätigung der Projektionen und Synergien<br />

Ausgangspunkt der Plausibilisierungsarbeiten ist die Betrachtung von Vergangenheitsergebnissen, da diese<br />

als erste Orientierung für die Analyse von Planzahlen dienen. Die Holdco wurde jedoch erst kürzlich<br />

gegründet und ist noch nicht selbst aktiv. Um den konsolidierten Business Plan der Holdco bestehend aus<br />

den stand alone-Planungen für die Deutsche Börse und NYSE Euronext zuzüglich geplanter Synergien und<br />

abzüglich Implementierungskosten vor dem Hintergrund der Vergangenheit plausibilisieren zu können, hat<br />

Warth & Klein für die Jahre 2008 bis 2010 eine fiktive Gewinn- und Verlustrechnung (weder ausschließlich<br />

gemäß den International Financial Reporting Standards (,,IFRS“) noch den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

in den Vereinigten Staaten (,,US-GAAP“)) der Holdco erstellt. Diese umfasst für die<br />

Deutsche Börse die Ist-Zahlen gemäß den Geschäftsberichten der Jahre 2008 bis 2010 (nach IFRS). Für die<br />

NYSE Euronext hat Warth & Klein die Ist-Zahlen der Jahre 2008 bis 2010 entsprechend den annual reports<br />

(nach US-GAAP) vereinfachend mit dem jeweiligen Stichtagskurs zum 31. Dezember von USD in A<br />

umgerechnet (siehe unten).<br />

Die ,,as if“-Zahlen für die Jahre 2008 bis 2010, die im folgenden Abschnitt dargestellt werden, dienen nur<br />

zur Plausibilisierung der Planrechnungen.<br />

Soweit die in den Konzernabschlüssen ausgewiesenen Ergebnisse durch außergewöhnliche Geschäftsvorfälle<br />

(wie bspw. einmalige bzw. außergewöhnliche sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen)<br />

beeinflusst waren, welche die für die Holdco fiktiv ermittelte Ergebnisreihe für die Vergangenheit verzerrt<br />

haben und den Vergleich der Ergebnisse des Planungszeitraums mit den ,,as if“ Zahlen der Jahre 2008 bis<br />

2010 beeinflussen, sind die Auswirkungen dieser Sondereffekte bereinigt worden. Die vorgenommenen<br />

Bereinigungen betreffen im Wesentlichen Impairment Abschreibungen, Restrukturierungs- und Transaktionskosten<br />

sowie hiermit verbundene Beratungskosten. Die Impairment Abschreibungen entfallen hierbei<br />

ganz überwiegend auf Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte der ISE in den Jahren 2009<br />

und 2010 bei der Deutsche Börse sowie auf Goodwillabschreibungen und Abschreibungen von immateriellen<br />

Vermögenswerten der European Cash Reporting Unit im Jahr 2008 bei der NYSE Euronext.<br />

Grundlage der Bewertung ist der im Folgenden dargestellte konsolidierte Business Plan der Holdco für die<br />

Jahre 2011 bis 2013 inklusive der von den Gesellschaften durch den Zusammenschluss erwarteten<br />

Synergien abzüglich Implementierungskosten. Der konsolidierte Business Plan der Holdco stellt grundsätzlich<br />

die Summe der Warth & Klein zur Verfügung gestellten stand alone-Planungen für die Deutsche<br />

Börse, für die NYSE Euronext und der Synergien inklusive Implementierungskosten dar. Technisch wurde<br />

zunächst die Warth & Klein in USD zur Verfügung gestellte Planungsrechnung für die NYSE Euronext<br />

entsprechend der erwarteten Währungsanteile (USD, A, GBP) umgerechnet. Dem liegen folgende Forward-<br />

Wechselkurse zugrunde:<br />

Währungskurse<br />

31.12.2008<br />

Ist<br />

31.12.2009<br />

Ist<br />

31.12.2010<br />

Ist<br />

31.12.2011<br />

Forward<br />

31.12.2012<br />

Forward<br />

31.12.2013<br />

Forward<br />

Nachhaltig<br />

Forward<br />

EUR / USD 1,3953 1,4331 1,3369 1,3304 1,3237 1,3204 1,5375<br />

EUR / GBP 0,8461 0,8427 0,8379 0,8668<br />

Quelle: Bloomberg; FED; Deutsche Bundesbank; Warth & Klein Berechnung<br />

In einem zweiten Schritt wurden die Planungsrechnungen der Deutsche Börse, der NYSE Euronext sowie<br />

die geplanten Umsatzsynergien und Kostensynergien addiert und die Implementierungskosten abgezogen.<br />

Die Holdco umfasst die Deutsche Börse und NYSE Euronext zu jeweils 100 %.<br />

61


Erfolgsrechnung<br />

HoldCo<br />

Die in der Planung der Deutsche Börse und NYSE Euronext enthaltenen Beteiligungserträge wurden<br />

eliminiert und als Sonderwert in Höhe der Buchwerte angesetzt. Des Weiteren wurden die aus den stock<br />

based compensation Programmen der NYSE Euronext resultierenden Personalaufwendungen angepasst.<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 ff.<br />

As if<br />

in Mio. EUR<br />

As if<br />

in Mio. EUR<br />

As if<br />

in Mio. EUR<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

nachhaltig<br />

in Mio. EUR<br />

Umsatzerlöse (inkl. Erlössynergien) 1)<br />

4.520,6 3.790,8 3.984,5 4.195,8 4.501,4 4.819,8 4.745,1<br />

Sonstige betriebliche Erträge 2)<br />

314,7 165,4 133,8 96,9 133,8 162,9 164,3<br />

Gesamtleistung 4.835,3 3.956,3 4.118,3 4.292,7 4.635,2 4.982,7 4.909,4<br />

Betriebliche Aufwendungen (inkl. Kostensynergien) �2.132,8 �2.025,6 �2.018,3 �2.105,2 �2.477,8 �2.320,9 �1.771,7<br />

EBITDA 2.702,5 1.930,7 2.100,0 2.187,5 2.157,4 2.661,8 3.137,7<br />

Abschreibungen �311,4 �317,2 �340,9 �346,3 �355,7 �370,1 �335,9<br />

EBIT 2.391,1 1.613,5 1.759,1 1.841,2 1.801,6 2.291,7 2.801,8<br />

Finanzergebnis �157,1 �154,5 �148,5 �110,7<br />

EBT 1.684,1 1.647,1 2.143,2 2.691,1<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag �462,9 �451,1 �584,2 �730,8<br />

Jahresüberschuss 1.221,3 1.196,0 1.559,0 1.960,4<br />

Minderheiten �23,0 �38,1 �38,1 �37,3<br />

Jahresüberschuss nach Minderheiten 1.198,3 1.157,9 1.520,9 1.923,0<br />

Thesaurierung für nachhaltiges Bilanzwachstum �47,3<br />

Nettoausschüttung 1.198,3 1.157,9 1.520,9 1.875,7<br />

1) Die Umsatzerlöse lassen sich im Wesentlichen in die Segmente Cash Trading & Listings, Derivatives, IT/MD&A und Clearstream unterteilen, wobei<br />

Umsatzerlöse aus dem Bereich Clearstream ausschließlich bei der Deutsche Börse anfallen. Innerhalb der Segmente Cash Trading & Listings sowie<br />

Derivatives werden bezogen auf die von der NYSE Euronext resultierenden Umsatzanteile Umsätze nach Abzug von ,,Section 31 fees“, ,,Liquidity<br />

payments“ sowie ,,routing and clearing fees“ (,,Nettoumsatzerlöse“) ausgewiesen, da die jeweiligen Abzugspositionen einen unmittelbaren Bezug zu den<br />

betreffenden Bruttoumsätzen aufweisen. Entsprechende Umsatzkosten bzw. Abzugspositionen existieren bei der Deutsche Börse nicht, so dass die<br />

Vergleichbarkeit und somit die Aussagekraft insoweit eingeschränkt ist.<br />

2) Innerhalb der Position Sonstige betriebliche Erträge wird im Wesentlichen der Nettozinsertrag aus dem innerhalb des Segments Clearstream<br />

betriebenen Bankgeschäft aus Kundeneinlagen ausgewiesen.<br />

(i) Geplantes EBIT der Holdco<br />

Auf der Basis der geplanten Gesamtleistungen sowie der geplanten betrieblichen Aufwendungen und<br />

Abschreibungen ergibt sich im Planungszeitraum ein Anstieg des EBIT von 1.759,1 Mio. A im Geschäftsjahr<br />

2010 auf 2.291,7 Mio. A im Planjahr 2013, was einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 9,2 % p.a.<br />

entspricht. Das geplante Wachstum von insgesamt 532,6 Mio. A entfällt hierbei mit 490,0 Mio. A ganz<br />

überwiegend auf den EBIT-Anstieg von 2012 nach 2013 (+ 27,2 %). Diese Entwicklung ist maßgeblich von<br />

den geplanten Synergien sowie anfallenden Implementierungskosten (in Höhe von insgesamt rund 700<br />

Mio. A) aus dem Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext beeinflusst. Die Gesellschaften<br />

erwarten Realisationsraten der Umsatzsynergien in Höhe von 25 % per Ende 2012 und 50 % per<br />

Ende 2013. Hinsichtlich der Kostensynergien wird erwartet, dass diese zu 30 % per Ende 2012 realisiert<br />

werden und zu 65 % per Ende 2013. Warth & Klein hat hieraus Durchschnittswerte für die Ertragswirksamkeit<br />

der erwarteten Synergien im jeweiligen Planjahr abgeleitet. Somit entfalten die erwarteten<br />

Umsatzsynergien in 2012 zu 12,5 % bzw. in 2013 zu 37,5 % ihre Wirkung, die erwarteten Kostensynergien<br />

in 2012 zu 15,0 % und in 2013 zu 47,5 %. Das EBIT wird durch die geplanten Synergien sowie die in 2012<br />

und 2013 anfallenden Implementierungskosten insgesamt in 2012 mit einem Saldoeffekt von rund —<br />

328 Mio. A sowie in 2013 mit einem Saldoeffekt von rund — 73 Mio. A beeinflusst. Bereinigt um diese<br />

Effekte ergeben sich für die Holdco EBIT-Wachstumsraten von 2011 nach 2012 in Höhe von 15,6 % sowie<br />

von 2012 nach 2013 in Höhe von 11,0 %. Die Wachstumsraten werden hierbei ganz überwiegend von dem<br />

geplanten Umsatzwachstum getragen.<br />

(ii) Planung des Zinsergebnisses und der Steuern<br />

Ermittlung Zinsergebnis<br />

Die Planungsrechnung der Holdco enthält ein Zinsergebnis, das auf Basis einer integrierten Finanzbedarfsplanung<br />

ermittelt wurde. Warth & Klein hat diese Finanzbedarfsplanung seiner Bewertung zugrunde gelegt.<br />

Für den Detailplanungszeitraum hat Warth & Klein anhand der gutachtlich fortentwickelten Bilanzplanung<br />

und der unternehmensspezifischen Zinssätze das Zinsergebnis neu berechnet. Nachhaltig geht Warth &<br />

Klein von einem normalisierten Zinsniveau aus und setzt einen Fremdkapitalkostensatz in Höhe des<br />

Basiszinssatzes zuzüglich eines Spreads an.<br />

62


Ermittlung Unternehmensteuern<br />

Die Planungsrechnung der Holdco berücksichtigt einen gewichteten Gruppensteuersatz, der auf Basis der<br />

durchschnittlichen Gruppensteuersätze der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ermittelt wurde. Die<br />

Unternehmensteuern wurden unter Berücksichtigung dieses gewichteten Gruppensteuersatzes neu ermittelt.<br />

Darüber hinaus wurde als negative Synergie die Belastung durch erwartete Quellensteuer in Höhe von<br />

5 % auf die Hälfte der Ergebnisse der NYSE Euronext (Annahme) berücksichtigt.<br />

(iii) Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses<br />

Das nachhaltige operative Ergebnis der Holdco für die Geschäftsjahre 2014 ff. wurde durch Fortschreibung<br />

der Umsätze und Aufwendungen des Jahres 2013 unter Berücksichtigung einer gewichteten Wachstumsrate<br />

von 1,68 % abgeleitet. Die in USD vorliegende Planungsrechnung für die NYSE Euronext wurde entsprechend<br />

der erwarteten Währungsanteile (USD, A, GBP) umgerechnet. Dem liegen folgende langfristig<br />

erzielbare Forward-Wechselkurse zugrunde: 1,54 A/USD; 0,87 A/GPB.<br />

Darüber hinaus wurden die durch den Zusammenschluss der Gesellschaften erwarteten Umsatz- und<br />

Kostensynergien, von denen erwartet wird, dass sie ab dem Jahr 2015 100 %-ig zum Tragen kommen,<br />

berücksichtigt.<br />

Warth & Klein hat eine nachhaltige Reinvestitionsrate in Höhe der durchschnittlichen Abschreibungen des<br />

Detailplanungszeitraums angesetzt.<br />

Um zu berücksichtigen, dass das mit dem langfristig erwarteten Wachstum der Posten der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung bzw. der Überschüsse einhergehende Wachstum der Bilanz zu finanzieren ist, hat Warth &<br />

Klein im nachhaltigen Ergebnis eine Thesaurierung in Höhe der Wachstumsrate bezogen auf das Reinvermögen<br />

(ohne Berücksichtigung von Goodwill) zum Ende der Detailplanungsphase angesetzt. Diese zur<br />

Finanzierung des Wachstums der zukünftigen Erträge nötige Thesaurierung mindert den für Ausschüttungen<br />

zur Verfügung stehenden Betrag.<br />

11.3.4 Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes<br />

Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag<br />

ermittelt. Der Kapitalisierungszinssatz reflektiert dabei die Rendite einer Alternativinvestition,<br />

deren Zahlungsstrom im Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und die Besteuerung als vergleichbar<br />

mit dem Zahlungsstrom einzuschätzen ist, den die Anteile des zu bewertenden Unternehmens vermitteln.<br />

Ausgangsgröße für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist die Rendite einer risikofreien Kapitalmarktanlage<br />

(Basiszinssatz). Dieser Basiszinssatz ist um einen Risikozuschlag zu erhöhen, der die mit einer<br />

Investition in Anteile des zu bewertenden Unternehmens gegenüber einer Investition in ein risikofreies<br />

Zinspapier größere Unsicherheit über die Höhe der finanziellen Überschüsse abdecken soll. Zur Erfassung<br />

von Wachstumseffekten in Form stetig wachsender finanzieller Überschüsse nach Ende der Detailplanungsphase<br />

wird der Kapitalisierungszinssatz um einen Wachstumsfaktor gemindert (Wachstumsabschlag).<br />

Der Kapitalisierungszinssatz wurde im Einzelnen wie folgt abgeleitet:<br />

(i) Basiszinssatz<br />

Der Basiszinssatz repräsentiert eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu<br />

bewertende Unternehmen. Hierbei ist zur Wahrung der geforderten Äquivalenz zwischen Zähler- und<br />

Nennergröße darauf zu achten, dass die zu diskontierenden finanziellen Überschüsse in der gleichen<br />

Währung denominiert sind, wie die der Ermittlung des Zinssatzes zugrundeliegenden Wertpapiere. Da die<br />

Planung der Holdco zum Teil operativ in A abgeleitet wurde bzw. anhand von Forward-Wechselkursen in A<br />

umgerechnet wurde, wird der Basiszinssatz auf Grundlage von Anleihen der öffentlichen Hand in<br />

Deutschland ermittelt. Diese erfüllen mit Blick auf ihren quasi-sicheren Charakter weitestgehend die<br />

Forderung nach Risikofreiheit.<br />

63


Bei der Bewertung eines Unternehmens mit einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer wäre als Basiszinssatz<br />

grundsätzlich die am Bewertungsstichtag zu erzielende Rendite einer zeitlich ebenfalls nicht begrenzten<br />

Anleihe der öffentlichen Hand heranzuziehen (Laufzeitäquivalenz). Da solche ewigen Anleihen jedoch<br />

nicht vorliegen bzw. nicht gehandelt werden, kann hilfsweise aus der beobachteten Zinsstrukturkurve die<br />

theoretische Rendite für Anleihen mit unendlicher Laufzeit approximiert werden.<br />

Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht regelmäßig Schätzungen von Zinsstrukturkurven auf Basis der<br />

Kurse börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von bis zu rund 30 Jahren unter Verwendung<br />

der Svensson-Methode. Zur Ableitung des Basiszinssatzes wurde eine durchschnittliche Zinsstrukturkurve<br />

für die Jahre 2010 ff. über eine Zeitspanne von bis zu 30 Jahren auf Basis der täglichen<br />

Bundesbankschätzungen über die Monate November 2010 bis Januar 2011 und unter Fortschreibung des<br />

durchschnittlichen 30-jährigen Zerobond-Zinssatzes abgeleitet. Die laufzeitspezifischen Zinssätze der so<br />

gewonnenen Zinsstrukturkurve wurden barwertäquivalent in einen für alle Planjahre einheitlichen Basiszinssatz<br />

vor Einkommensteuern von gerundet 3,5 % umgerechnet.<br />

(ii) Risikozuschlag<br />

Der Risikozuschlag dient der Abgeltung des bei einer Investition in Anteile des zu bewertenden Unternehmens<br />

in Kauf zu nehmenden Risikos. Es ist davon auszugehen, dass Marktteilnehmer risikoscheu sind.<br />

Das heißt, dass sichere Erträge gegenüber Erwartungswerten von unsicheren Erträgen in derselben Höhe<br />

stets vorgezogen werden. Diese Risikoaversion kann durch einen Abschlag von den erwarteten Überschüssen<br />

oder durch einen Risikozuschlag auf den Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt werden. Beide<br />

Methoden sind ineinander überführbar, in der Praxis wird jedoch Risikoaversion nahezu ausschließlich<br />

durch einen Zuschlag auf den Zinssatz berücksichtigt.<br />

Im Rahmen objektivierender Bewertungen eignen sich Kapitalmarktmodelle wie das Capital Asset Pricing<br />

Model (CAPM) besonders gut zur Ableitung des Risikozuschlags, da diese Kapitalmarktmodelle Risikoprämien<br />

indirekt aus beobachtbaren Kapitalmarktpreisen ableiten: Die sich auf dem Kapitalmarkt bildenden<br />

Preise sind Resultate der Handlungen der Anleger. Wertpapierpreise reflektieren insoweit auch die<br />

Risikopräferenzen der Anleger, als die Anleger sich bewusst und frei für den Kauf oder Verkauf bestimmter<br />

Wertpapiere entscheiden. Diese Marktbewertung der Risiken von Aktien durch rationale und risikoscheue<br />

Anleger wird durch das CAPM modelltheoretisch abgebildet. Das CAPM liefert somit für die Quantifizierung<br />

eines angemessenen Risikozuschlags einen nachvollziehbaren, objektivierenden Erklärungskontext.<br />

Die beiden Modellparameter, die nach dem CAPM zur Berechnung der Höhe des Risikozuschlags benötigt<br />

werden, sind die Marktrisikoprämie sowie der <strong>Beta</strong>faktor.<br />

Die Marktrisikoprämie ist die marktdurchschnittliche, von Investoren geforderte Überrendite von Aktienanlagen<br />

gegenüber der Rendite risikofreier Wertpapiere. Die Marktrisikoprämie lässt sich anhand historischer<br />

Kapitalmarktdaten schätzen. Hierbei wird angenommen, dass in der Vergangenheit beobachtbare<br />

Überrenditen von Aktien gegenüber risikofreien Wertpapieren wie Staatsanleihen im langfristigen Durchschnitt<br />

einen Schätzwert für die Risikoprämie darstellen, die Kapitalmarktteilnehmer in der Zukunft für die<br />

Investition in Aktienanlagen erwartungsgemäß fordern. Der Aktienmarkt kann dabei durch einen breiten<br />

Aktienindex abgebildet werden.<br />

Auf der Basis entsprechender empirischer Untersuchungen hält es der Fachausschuss Unternehmensbewertung<br />

für sachgerecht, bei Berechnungen unter Zugrundelegung des CAPM eine Marktrisikoprämie vor<br />

Steuern von 5,0 % anzusetzen (vgl. Ergebnisbericht-Online über die 95. Sitzung des FAUB, 29. November<br />

2007, S. 4).<br />

Die Höhe des <strong>Beta</strong>faktors reflektiert gemäß dem Bewertungskalkül des CAPM das Ausmaß des systematischen,<br />

nicht durch Kapitalmarkttransaktionen diversifizierbaren Risikos einer Aktie. Je höher der <strong>Beta</strong>faktor<br />

ist, desto höher ist die von den Kapitalmarktteilnehmern geforderte Risikoprämie der Anleger. Er<br />

berechnet sich aus dem Zusammenhang zwischen der Renditeschwankung der konkreten Aktie und der<br />

Marktrenditeschwankung.<br />

Da der Kapitalisierungszinssatz die Rendite einer äquivalenten Alternativinvestition reflektiert, ist es<br />

sinnvoll, den <strong>Beta</strong>faktor grundsätzlich anhand des durchschnittlichen <strong>Beta</strong>faktors einer Gruppe von<br />

64


Vergleichsunternehmen (Peer Group) abzuleiten. Hierzu hat Warth & Klein eine Gruppe von Vergleichsunternehmen<br />

aus börsennotierten Börsenbetreibern zusammengestellt.<br />

Für die Gruppe von Vergleichsunternehmen wurden über den Zeitraum 2005 bis 2011 jeweils fünf<br />

<strong>Beta</strong>ermittlungen gegen einen weltweiten Index (MSCI World All Country Index) durchgeführt, die<br />

jeweils einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen und auf wöchentliche Renditen abstellen. Aus dieser<br />

Betrachtung wurden sog. adjustierte <strong>Beta</strong>faktoren abgeleitet. Die um das Kapitalstrukturrisiko bereinigten<br />

unverschuldeten <strong>Beta</strong>faktoren der Peer Group unter Miteinbeziehung des inhärenten <strong>Beta</strong>faktors der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext liegen im Durchschnitt bei rund 1,2.<br />

Ableitung <strong>Beta</strong>faktor HoldCo<br />

Peer Group<br />

<strong>Beta</strong>faktor<br />

(unverschuldet)<br />

Deutsche Börse AG 1,1<br />

NYSE Euronext 1,3<br />

ASX Ltd 1,4<br />

Bursa Malaysia Bhd 1,0<br />

CME Group Inc 1,0<br />

Dubai Financial Market 1,1<br />

Hong Kong Exchanges and Clearing Ltd 1,3<br />

IntercontinentalExchange Inc 1,3<br />

London Stock Exchange Group PLC 1,2<br />

NASDAQ OMX Group Inc/The 1,3<br />

Singapore Exchange Ltd 1,3<br />

TMX Group Inc 1,2<br />

Mittelwert 1,2<br />

Das Kapitalstrukturrisiko wurde durch periodenspezifische Anpassung dieses unverschuldeten <strong>Beta</strong>faktors<br />

in Höhe von 1,2 um den aus dem variierenden Verschuldungsgrad der Holdco resultierenden Risikoeffekt<br />

berücksichtigt (siehe unten die Tabelle ,,Kapitalisierungszinssatz“). Der angesetzte Risikozuschlag ergibt<br />

sich aus der Multiplikation der Marktrisikoprämie mit dem periodisch variierenden verschuldeten <strong>Beta</strong>faktor.<br />

(iii) Wachstumsabschlag<br />

In der Unternehmensbewertung ist des Weiteren das Wachstum der erwarteten zukünftigen Unternehmensergebnisse<br />

zu berücksichtigen. In der Detailplanungsphase 2011 bis 2013 wird das Wachstum der Unternehmensergebnisse<br />

für die einzelnen Perioden konkret in der Planungsrechnung abgebildet. Der<br />

Wertbeitrag der unternehmerischen Zahlungsüberschüsse, die zeitlich nach der Detailplanungsphase ab<br />

dem Jahr 2014 anfallen, wird im Rahmen der Bewertung vereinfachend über den Barwert einer ewigen<br />

Rente erfasst. In der ewigen Rente ist in der Ertragswertformel zunächst das erwartungsgemäß nachhaltig<br />

erzielbare Ergebnis anzusetzen. Ist davon auszugehen, dass das zu bewertende Unternehmen in der Lage ist,<br />

seine Ergebnisse in der Zeit nach der Detailplanungsphase nachhaltig zu steigern, kann das entsprechende<br />

Ergebniswachstum finanzmathematisch über einen Abschlag auf den Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt<br />

werden.<br />

Warth & Klein hat das nachhaltige Wachstum mit 1,68 % p.a. angesetzt. Diesen Ansatz hat Warth & Klein<br />

aus folgenden Überlegungen abgeleitet:<br />

Ausgangspunkt für eine nachhaltige Ergebnisentwicklung ist die Feststellung, dass nominelle Planungsgrößen<br />

langfristig einer realen und einer inflationsbedingten Veränderung unterliegen können. Hinsichtlich<br />

der inflationsbedingten Veränderung lassen sich für einige Länder aus den Renditedifferenzen zwischen<br />

nominal festverzinslichen und inflationsgeschützten Staatsanleihen implizite Inflationserwartungen ermitteln.<br />

Auf dieser Basis sowie auf der Basis fundamentaler Prognosen ergibt sich eine langfristige Inflationserwartung<br />

für die Länder, in denen die Holdco tätig sein wird, in einer Größenordnung von rund 1,5 % bis<br />

rund 2,0 %.<br />

Daneben ist abzuschätzen, ob eine vollständige Überwälzbarkeit der inflationsbedingten Kostensteigerungen<br />

angenommen werden kann und wie reale Entwicklungen das Ergebniswachstum beeinflussen.<br />

65


Aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks bei den Börsen, wie er auch durch den aktuellen Konzentrationsprozess<br />

sowie die steigende Präsenz alternativer Handelsplattformen zum Ausdruck kommt, und vor<br />

dem Hintergrund der fortschreitende Globalisierung und Vernetzung der Kapitalmärkte, sieht Warth &<br />

Klein nicht, dass das Ergebnis der Holdco nachhaltig über eine inflationäre Steigerung hinaus wachsen<br />

wird.<br />

Auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen kommt Warth & Klein zu folgender Ableitung des<br />

Kapitalisierungszinssatzes für die Holdco:<br />

Kapitalisierungszinssatz<br />

HoldCo<br />

2011<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

2012<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

2013<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

2014 ff.<br />

nachhaltig<br />

in Mio. EUR<br />

Basiszinssatz 3,50 % 3,50 % 3,50 % 3,50 %<br />

Marktrisikoprämie 5,00 % 5,00 % 5,00 % 5,00 %<br />

<strong>Beta</strong> unlevered 1,20 1,20 1,20 1,20<br />

Verschuldungsgrad 12,05 % 11,25 % 10,21 % 9,31 %<br />

<strong>Beta</strong> relevered 1,32 1,31 1,30 1,29<br />

Risikozuschlag 6,58 % 6,54 % 6,49 % 6,45 %<br />

Wachstumsrate �1,68 %<br />

Kapitalisierungszinssatz 10,08 % 10,04 % 9,99 % 8,27 %<br />

11.3.5 Ertragswert des laufenden Geschäfts<br />

Der sich aus der Diskontierung der zu kapitalisierenden Ergebnisse der Holdco inklusive der erwarteten<br />

Synergien zum maßgeblichen Bewertungsstichtag 15. Februar 2011 ergebende Ertragswert i.H.v. rund<br />

20,5 Mrd. A leitet sich wie folgt ab. Hierbei wurde eine 100 %-ige Erreichung der geplanten Synergien<br />

angenommen.<br />

Ertragswert<br />

HoldCo<br />

2011<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

2012<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

2013<br />

Plan<br />

in Mio. EUR<br />

2014 ff.<br />

nachhaltig<br />

in Mio. EUR<br />

Nettoausschüttung 1.198,3 1.157,9 1.520,9 1.875,7<br />

Kapitalisierungszinssatz 10,08 % 10,04 % 9,99 % 8,27 %<br />

Barwertfaktor 0,9084 0,8255 0,7505 9,0760<br />

Barwerte — pro Jahr 1.088,5 955,9 1.141,4 17.024,2<br />

Ertragswert 01.01.2011 20.210,0<br />

Aufzinsungsfaktor 1,0119<br />

Ertragswert 15.02.2011 20.450,8<br />

11.3.6 Sonderwerte<br />

In dem unter Verwendung der Ertragswertmethode berechneten Barwert der prognostizierten Zahlungsströme<br />

sind nur solche wertbildenden Faktoren vollständig erfasst, die durch laufende Zahlungsströme<br />

wertmäßig zutreffend abbildbar sind. Wertbildende Faktoren, die auf diese Weise gar nicht oder nur sehr<br />

unvollständig abgebildet werden können, sind gesondert zu bewerten.<br />

Warth & Klein hat einen Sonderwert für das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG der Deutsche<br />

Börse angesetzt. Für Zwecke der Bewertung hat Warth & Klein das zum 31. Dezember 2010 von der<br />

Gesellschaft ermittelte verbleibende Restguthaben auf den Bewertungsstichtag aufgezinst und einen<br />

Sonderwert zum Bewertungsstichtag i.H.v. 14,3 Mio. A berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus hat Warth & Klein einen Sonderwert für Beteiligungen und bestimmte Assets Held for Sale<br />

der Deutsche Börse und NYSE Euronext berücksichtigt. Dafür wurden die Buchwerte zum 31. Dezember<br />

2010 auf den Bewertungsstichtag am 15. Februar 2011 aufgezinst (die Buchwerte in USD wurden vorher<br />

mit dem Stichtagswechselkurs zum 31. Dezember 2010 in A umgerechnet). Der Sonderwert für Beteiligungen<br />

und für bestimmte Assets Held for Sale der Deutsche Börse und NYSE Euronext beträgt insgesamt<br />

636,1 Mio. A.<br />

66


11.3.7 Unternehmenswert und Wert je Holdco-Aktie<br />

Warth & Klein hat zum Bewertungsstichtag 15. Februar 2011 einen Unternehmenswert in Höhe von rund<br />

21,1 Mrd. A ermittelt.<br />

Sowohl bei der Deutsche Börse und der NYSE Euronext stehen zum 15. Februar 2011 Aktienoptionen und<br />

restricted stock units aus. Die zukünftige Ausübung dieser Optionen durch den Halter bzw. die Zuwendung<br />

der restricted stock units an den Begünstigten stellt einen wertreduzierenden Effekt dar. Die Aufwendungen<br />

der Deutsche Börse hierfür sind in der Planung des Personalaufwands enthalten, für die NYSE Euronext ist<br />

dies nur teilweise der Fall. Aus diesem Grund wurden die Personalaufwendungen um Aufwendungen, die<br />

aus den stock based compensation Programmen der NYSE Euronext resultieren, angepasst.<br />

Die für die Eigenen Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots auszugebenden Holdco<br />

Aktien wurden bei der Berechnung der Anzahl der Holdco Aktien nicht explizit berücksichtigt, da die<br />

Holdco als Folge der Einlieferung der Eigenen Aktien der Deutsche Börse in das Tauschangebot mittelbar<br />

ebenfalls eigene Aktien halten wird und eine explizite Berücksichtigung wertneutral wäre. Denn für den<br />

Wert je Aktie ist es irrelevant, ob man den Unternehmenswert inklusive eigener Aktien durch die Anzahl<br />

aller Aktien teilt, oder ob man den Wert exklusive eigener Aktien durch die Anzahl lediglich der<br />

außenstehenden Aktien teilt.<br />

Nimmt man an, dass 100 % aller Deutsche Börse-Aktien und der NYSE Euronext entsprechend der in dem<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss getroffenen Vereinbarungen in Aktien der Holdco<br />

getauscht werden, verteilt sich dieser Wert auf 308,8 Mio. Holdco-Aktien. Dabei hat Warth & Klein<br />

berücksichtigt, dass die bereits ausgegebenen 45.000 Aktien der Holdco (Aktien der Klasse D) zu ihrem<br />

Nominalwert zurückgezahlt werden. Der Wert je Holdco-Aktie beträgt demnach rund 68,33 A.<br />

Wertübersicht<br />

HoldCo Mio. EUR<br />

Ertragswert zum 15.02.2011 20.450,8<br />

Sonderwert Beteiligungen zum 15.02.2011 636,1<br />

Sonderwert Körperschaftssteuerguthaben zum 15.02.2011 14,3<br />

Unternehmenswert zum 15.02.2011 21.102,2<br />

Gesamtstückzahl Aktien HoldCo 308,8<br />

Wert je HoldCo-Aktie (in EUR) zum 15.02.2011 68,33<br />

Da die Planung der Synergien grundsätzlich von beiden Fusionspartnern erwartet und kommuniziert wird,<br />

andererseits nachvollziehbar ist, dass in dem frühen Stadium des Zusammenschlusses naturgemäß die<br />

Synergien noch nicht durch konkrete Einzelmaßnahmen unterlegt sind, hat Warth & Klein dem geringem<br />

Konkretisierungsgrad Rechnung getragen, indem sie hinsichtlich der Synergien zwei Szenarien betrachtet<br />

haben. Dabei hat Warth & Klein angenommen, dass die Synergien zu 75 % oder zu 100 % erreicht werden,<br />

während die Implementierungskosten jeweils zu 100 % anfallen. Diese Szenarien führen zu einer Bandbreite<br />

des Werts je Holdco-Aktie von 65,48 A bis 68,33 A.<br />

Der (untere) Wert von 65,48 A entspricht einem Unternehmenswert der Holdco von 20,2 Mrd. A. Für die<br />

Einhaltung der Mindestpreisvorschriften wäre ein Wert der Holdco in Höhe von 16,7 Mrd. A ausreichend.<br />

Dieser Unternehmenswert der Holdco übersteigt den Mindestwert daher um rund 3,5 Mrd. A.<br />

Im Rahmen der Bewertung zum 15. Februar 2011 hat Warth & Klein unterstellt, dass die von der Deutsche<br />

Börse geplante Dividende für 2010 in Höhe von 390,5 Mio. A, die nach Beschluss der Hauptversammlung<br />

voraussichtlich im Mai 2011 abfließt, noch in der Holdco enthalten ist. Ebenfalls sind die für Q1 und Q2<br />

2011 geplanten Dividenden von der NYSE Euronext in Höhe von rund 156,8 Mio. USD, die im Anschluss<br />

an das jeweilige Quartal ausgeschüttet werden, noch im Wert der Holdco enthalten. Ermittelt man den Wert<br />

je Holdco-Aktie nach Abfluss der geplanten Dividenden der Deutsche Börse und der NYSE Euronext, so<br />

resultiert ein etwas geringerer Wert je Holdco-Aktie, der aber unverändert deutlich über dem Drei-Monats-<br />

Durchschnittskurs liegt.<br />

Für den Fall, dass nicht alle Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien getauscht werden, liegt der Wert je<br />

Holdco-Aktie niedriger. Werden zum Beispiel nur 75 % der Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien<br />

67


getauscht, ergibt sich — abhängig davon, ob die Synergien zu 75 % oder zu 100 % erreicht werden — ein<br />

Wert je Holdco-Aktie zwischen 64,65 A und 67,58 A.<br />

Auf Basis des (unteren) Werts von 64,65 A übersteigt der Unternehmenswert der Holdco in diesem<br />

konservativen Szenario den für die Einhaltung der Mindestpreisvorschriften erforderlichen Mindestwert<br />

um rund 2,8 Mrd. A.<br />

11.3.8 Plausibilisierung des Unternehmenswerts und Wert je Aktie<br />

Zur Plausibilisierung der anhand des Ertragswertverfahrens abgeleiteten Bandbreite des Unternehmenswerts<br />

der Holdco hat Warth & Klein die aktuelle Marktkapitalisierung von der NYSE Euronext und der<br />

Deutsche Börse zuzüglich des Barwerts der erwarteten Synergien und Implementierungskosten betrachtet.<br />

Um potentiell verzerrende Einflüsse der Ankündigung der Transaktion auf die Börsenkurse der beiden<br />

Gesellschaften abzumildern, hat Warth & Klein dabei auf eine 3-Monatsdurchschnittsbetrachtung der<br />

Marktwerte in dem Zeitraum 09. November 2010 — 08. Februar 2011 abgestellt.<br />

Der resultierende Wert je Holdco-Aktie liegt bei der betrachteten Erreichung der Synergien (75 % bis<br />

100 %) inkl. Implementierungskosten über dem Drei-Monats-Durchschnittskurs.<br />

11.3.9 Zusammenfassung<br />

Auf Basis dieser Bewertung hat Warth & Klein bestätigt, dass der Wert je einer Holdco-Angebotsaktie, die<br />

im Rahmen des Tauschangebots für je eine Deutsche Börse-Aktie angeboten wird, den gewichteten Drei-<br />

Monats-Durchschnittskurs übersteigt.<br />

11.4 Angemessenheit von Bewertungsmethode und Angebotsgegenleistung<br />

Aufgrund des Fehlens eines Referenzbörsenkurses der Holdco, wie in Ziffer 11.3 beschrieben, nutzte der<br />

Bieter eine Bewertung der Holdco zum 15. Februar 2011 gemäß dem Standard IDW S 1 i.d.F. 2008, wie<br />

ebenfalls in Ziffer 11.3 beschrieben. Der Standard IDW S 1 i.d.F. 2008 und die für die Bewertung<br />

eingesetzte Bewertungsmethodik stellen eine angemessene und allgemein anerkannte Methode der Unternehmensbewertung<br />

dar. Wie vorstehend beschrieben, ist Warth & Klein zu dem Ergebnis gelangt, dass sich<br />

der Wert der Holdco-Aktien zum Stichtag 15. Februar 2011 innerhalb<br />

– einer Spanne von 65,48 A bis 68,33 A bewegt, wenn das Tauschangebot für 100 % der Deutsche Börse-<br />

Aktien angenommen wird; und<br />

– einer Spanne von 64,65 A bis 67,58 A bewegt, wenn das Tauschangebot nur für 75 % der Deutsche<br />

Börse-Aktien angenommen wird.<br />

Auf der Grundlage der vorgenannten Bewertung sowie insbesondere der Tatsache, dass der Wert von 1<br />

Holdco-Angebotsaktie, wie sie im Rahmen des Tauschangebots angeboten wird, den Wert des jeweiligen<br />

Drei-Monats-Durchschnittskurses der Deutsche Börse-Aktien, der bei 54,16 A liegt, übersteigt, erachtet der<br />

Bieter die Angebotsgegenleistung von 1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen 1 Deutsche Börse-Aktie<br />

als angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG.<br />

11.5 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG<br />

Die Satzung der Deutsche Börse sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Der Bieter ist daher<br />

nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten.<br />

68


12 Annahme und Abwicklung des Tauschangebots<br />

12.1 Zentrale Abwicklungsstelle<br />

Der Bieter hat die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main (die ,,Zentrale Abwicklungsstelle“) beauftragt,<br />

im Zusammenhang mit dem Tauschangebot die Funktion der zentralen Abwicklungsstelle sowie der<br />

Umtauschtreuhänderin zu übernehmen.<br />

12.2 Annahme des Tauschangebots<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot annehmen möchten, sollten sich mit eventuellen Fragen<br />

zu technischen Aspekten der Annahme und Abwicklung des Tauschangebots an ihre Depotführende Bank<br />

(wie nachstehend definiert) wenden. Die Depotführenden Banken werden über die Handhabung der<br />

Annahme und Abwicklung des Tauschangebots gesondert informiert.<br />

Die Deutsche Börse-Aktionäre können das Tauschangebot nur annehmen, indem sie gegenüber ihrem<br />

jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (die ,,Depotführende Bank“) schriftlich<br />

die Annahme des Tauschangebots erklären (die ,,Annahmeerklärung“).<br />

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot innerhalb der<br />

Annahmefrist oder innerhalb der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist (die ,,Zum Tausch<br />

Eingereichten Deutsche Börse-Aktien“) auf das bei Clearstream geführte Depot der Zentralen Abwicklungsstelle<br />

übertragen werden, verbleiben die in der Annahmeerklärung bezeichneten Deutsche Börse-<br />

Aktien im Depot der das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre; sie sind jedoch bei<br />

Clearstream und im Depot des annehmenden Aktionärs der Deutsche Börse in die andere ISIN<br />

DE00A1KRND6 umgebucht.<br />

Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />

rechtzeitig in die betreffende ISIN umgebucht werden. Hierzu muss die Annahmeerklärung innerhalb der<br />

Annahmefrist bei der jeweiligen Depotführenden Bank eingehen. Geht die Annahmeerklärung innerhalb<br />

der Annahmefrist bei der jeweiligen Depotführenden Bank ein, gilt die Umbuchung der Deutsche Börse-<br />

Aktien als rechtzeitig erfolgt, wenn die Umbuchung bei Clearstream spätestens um 18.00 Uhr (Mitteleuropäische<br />

Sommerzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist.<br />

Die Umbuchung hat die Depotführende Bank nach Eingang der Annahmeerklärung unverzüglich zu<br />

veranlassen.<br />

Die Zeichnung der Holdco-Angebotsaktien und die Einbringung der Deutsche Börse-Aktien, hinsichtlich<br />

derer das Tauschangebot angenommen wird, in die Holdco erfolgt durch die Zentrale Abwicklungsstelle als<br />

Umtauschtreuhänderin treuhänderisch für die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre.<br />

12.3 Weitere Erklärungen der das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre<br />

Die nachfolgenden Erklärungen sind zum Teil in Ziffer 12.4 und Ziffer 12.6 näher erläutert.<br />

Durch die Annahme des Tauschangebots gemäß vorstehender Ziffer 12.2 erklärt jeder Deutsche Börse-<br />

Aktionär zugleich unwiderruflich, dass<br />

(a) er das Angebot des Bieters zum Abschluss eines Vertrags nach Maßgabe der Bestimmungen dieser<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> über den Tausch der in der Annahmeerklärung bezeichneten Deutsche Börse-<br />

Aktien gegen die Holdco-Angebotsaktien annimmt, der Übertragung des Eigentums an den Holdco-<br />

Angebotsaktien an die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin zustimmt und im<br />

Hinblick auf die Übereignung der Holdco-Angebotsaktien von der Zentralen Abwicklungsstelle als<br />

Umtauschtreuhänderin an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre seine<br />

Annahme erklärt;<br />

(b) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, unverzüglich die Umbuchung der in der<br />

Annahmeerklärung bezeichneten Deutsche Börse-Aktien in die ISIN DE00A1KRND6 (Zum<br />

69


Tausch Eingereichte Deutsche Börse-Aktien) bei Clearstream zu bewirken, aber zunächst alle Zum<br />

Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien in seinem Depot zu belassen;<br />

(c) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu<br />

ermächtigen, dem Bieter über die Zentrale Abwicklungsstelle börsentäglich Informationen über die<br />

Zahl der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zu übermitteln, die im Depot der<br />

Depotführenden Bank bei Clearstream in die ISIN DE00A1KRND6 umgebucht worden sind;<br />

(d) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, die Annahmeerklärungen sowie die Rücktrittserklärungen<br />

im Sinne der Ziffer 17.2 (einschließlich Name und Anschrift) auf Verlangen des<br />

Bieters an diesen herauszugeben;<br />

(e) er seine Depotführende Bank anweist und ermächtigt, ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu<br />

ermächtigen, der Zentralen Abwicklungsstelle die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />

Aktien unverzüglich nach dem Ablauf der Weiteren Annahmefrist und dem Eintritt der oder dem<br />

Verzicht auf die in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen auf dessen Depot bei Clearstream<br />

zum Zwecke der Übertragung des Eigentums an den entsprechenden Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien auf die Zentrale Abwicklungsstelle für die Zwecke der Einbringung der<br />

Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien in den Bieter als Sacheinlage im Tausch gegen<br />

die entsprechende Zahl an Holdco-Angebotsaktien zur Verfügung zu stellen;<br />

(f) er seine Depotführende Bank und die Zentrale Abwicklungsstelle, vorsorglich unter Befreiung vom<br />

Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB und entsprechender ausländischer Vorschriften,<br />

anweist und ermächtigt, sämtliche für den Vollzug des Tauschangebots nach Maßgabe dieser<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen<br />

abzugeben oder entgegenzunehmen;<br />

(g) er anerkennt, dass er im Zeitraum zwischen der Lieferung der betreffenden Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien in das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei Clearstream<br />

und dem Erhalt der Holdco-Angebotsaktien nicht mehr über die entsprechenden Zum Tausch<br />

Eingereichten Deutsche Börse-Aktien und noch nicht über die Holdco-Angebotsaktien verfügen<br />

kann, sondern lediglich einen Anspruch auf Lieferung der Anzahl von Holdco-Angebotsaktien, wie<br />

gemäß den Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> festgelegt, hat;<br />

(h) seine betreffenden Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung<br />

des Eigentums auf die Zentrale Abwicklungsstelle in seinem Alleineigentum stehen und frei<br />

von Rechten Dritter sind;<br />

(i) er der Zentralen Abwicklungsstelle das Eigentum an den Zum Tausch Eingereichten Deutsche<br />

Börse-Aktien vorbehaltlich des Eintritts der in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen und/oder<br />

des wirksamen Verzichts hierauf zum Zeitpunkt der Gutschrift der Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien auf dem Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei Clearstream für die<br />

Zwecke der Einbringung der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien in den Bieter als<br />

Sacheinlage im Tausch gegen die entsprechende Anzahl an Holdco-Angebotsaktien überträgt;<br />

(j) er anerkennt und bestätigt, dass er die in Ziffer 1.2 und Ziffer 1.5 beschriebenen Verfahren und<br />

Beschränkungen eingehalten hat. Aktionäre, die diese Erklärung bzw. Garantie nicht abgeben,<br />

werden so behandelt, als hätten sie das Tauschangebot nicht angenommen.<br />

Die in den Absätzen (a) bis (j) dieser Ziffer 12.3 angeführten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und<br />

Ermächtigungen werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Tauschangebots<br />

unwiderruflich abgegeben bzw. erteilt. Sie erlöschen nur (i) im Fall des endgültigen Nichteintritts einer<br />

Vollzugsbedingung (vgl. Ziffer 14.3) oder (ii) im Fall eines wirksamen Rücktritts von den mit der Annahme<br />

des Tauschangebots zustande gekommenen Verträgen gemäß Ziffer 17.<br />

12.4 Rechtliche Folgen der Annahme<br />

Mit Annahme des Tauschangebots kommt ein Vertrag über den Tausch der in der Annahmeerklärung<br />

bezeichneten Deutsche Börse-Aktien gegen die entsprechende Zahl von Holdco-Angebotsaktien zwischen<br />

70


jedem annehmenden Aktionär der Deutsche Börse und dem Bieter zu den in der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

aufgeführten Bedingungen zustande, wobei der Tausch mittels der Zentralen Abwicklungsstelle als<br />

Umtauschtreuhänderin abgewickelt wird. Die Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien auf die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin sowie die<br />

Ausgabe und Lieferung der Holdco-Angebotsaktien darf erst nach Eintritt der und/oder dem Verzicht<br />

auf die in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen erfolgen.<br />

Mit Annahme des Tauschangebots einigen sich der annehmende Aktionär der Deutsche Börse und der<br />

Bieter jeweils — vorbehaltlich des Eintritts der und/oder des Verzichts auf sämtliche Vollzugsbedingungen<br />

— über die Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien auf<br />

die Zentrale Abwicklungsstelle. Die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin wird dann die<br />

neu ausgegeben Holdco-Angebotsaktien zeichnen und diese für den Zeitraum zwischen der Ausgabe der<br />

Holdco-Angebotsaktien und der Lieferung an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-<br />

Aktionäre halten. Die Holdco-Angebotsaktien werden unverzüglich zur Weiterlieferung gemäß den<br />

üblichen Abwicklungsverfahren für Dividendenpapiere ausgegeben und in einer oder mehreren Globalurkunden<br />

verbrieft, die bei dem entsprechenden Wertpapierverwahrer verwahrt werden. Die Holdco-Angebotsaktien<br />

werden sodann an die Depotführende Bank zur Gutschrift auf den Depots der annehmenden<br />

Deutsche Börse-Aktionäre nach Maßgabe der Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> geliefert.<br />

Im Zeitraum von der Übertragung der jeweiligen Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien und bis<br />

zur Lieferung der entsprechenden Anzahl Holdco-Angebotsaktien können die das Tauschangebot annehmenden<br />

Deutsche Börse-Aktionäre nicht mehr über die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />

und noch nicht über ihre Holdco-Angebotsaktien verfügen, sondern haben lediglich einen Anspruch auf die<br />

Lieferung der gemäß den Bestimmungen dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> ermittelten Anzahl von Holdco-Angebotsaktien.<br />

Die Zentrale Abwicklungsstelle wird im Zuge der Abwicklung des Tauschangebots lediglich in der<br />

Eigenschaft als zentrale Abwicklungsstelle Eigentümer der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />

Aktien und der als Gegenleistung gewährten Holdco-Angebotsaktien.<br />

Mit der Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien auf die<br />

Zentrale Abwicklungsstelle gehen sämtliche mit diesen Aktien verbundenen Rechte auf die Zentrale<br />

Abwicklungsstelle über und werden im Rahmen der Einbringung der Zum Tausch Eingereichten Deutsche<br />

Börse-Aktien auf den Bieter übertragen. Mit der Lieferung der jeweiligen Holdco-Angebotsaktien an die<br />

jeweiligen Deutsche Börse-Aktionäre werden diese Eigentümer der betreffenden Holdco-Angebotsaktien<br />

und Inhaber sämtlicher damit verbundener Rechte.<br />

Der Vertrag über den Tausch der Deutsche Börse-Aktien gegen die entsprechende Zahl von Holdco-<br />

Angebotsaktien wird erst vollzogen, wenn die in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen eingetreten<br />

sind oder der Bieter wirksam gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 WpÜG auf diese verzichtet hat. Das<br />

Tauschangebot erlischt, wenn eine oder mehrere der in Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen nicht bis<br />

spätestens zu dem für den jeweiligen Bedingungseintritt bestimmten Enddatum eingetreten sind und der<br />

Bieter nicht wirksam gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 und/oder Nr. 4 WpÜG auf diese verzichtet hat. In diesem Fall<br />

werden die durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträge nicht vollzogen und<br />

entfallen (vgl. Ziffer 14.3).<br />

Des Weiteren gibt der annehmende Deutsche Börse-Aktionär mit Annahme des Tauschangebots die in<br />

Ziffer 12.3 bezeichneten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen unwiderruflich ab bzw.<br />

erteilt diese unwiderruflich.<br />

12.5 Annahme des Tauschangebots während der Weiteren Annahmefrist<br />

Soweit in dieser Ziffer 12.5 nichts anderes bestimmt ist, gelten Ziffer 12.1 bis Ziffer 12.4 entsprechend für<br />

die Annahme des Tauschangebots während der Weiteren Annahmefrist. Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />

Tauschangebot während der Weiteren Annahmefrist annehmen möchten, sollten sich mit etwaigen Fragen<br />

bezüglich der technischen Aspekte des Tauschangebots und dessen Abwicklung an ihre Depotführende<br />

Bank wenden. Die Umbuchung der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot innerhalb der<br />

Weiteren Annahmefrist angenommen wird, in die ISIN DE00A1KRND6 (Zum Tausch Eingereichte<br />

71


Deutsche Börse-Aktien) gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens bis 18.00 Uhr (Mitteleuropäische<br />

Sommerzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bewirkt ist.<br />

12.6 Abwicklung des Tauschangebots und Erhalt der Angebotsgegenleistung<br />

Die Abwicklung des Tauschangebots erfolgt auf die in Ziffer 12.4 beschriebene Art und Weise durch die<br />

Ausgabe und Lieferung der Holdco-Angebotsaktien als Gegenleistung für die Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien an die Zentrale Abwicklungsstelle sowie Weiterlieferung derselben. Mit Gutschrift<br />

der Holdco-Angebotsaktien auf dem Depot der jeweiligen Depotführenden Bank bei Clearstream hat der<br />

Bieter seine Verpflichtung zur Lieferung von Holdco-Angebotsaktien erfüllt. Es obliegt den Depotführenden<br />

Banken, die Holdco-Angebotsaktien jeweils den Depots sämtlicher annehmenden Deutsche Börse-<br />

Aktionäre gutzuschreiben. Die Gutschrift der Holdco-Angebotsaktien bei den Depotführenden Banken<br />

erfolgt unverzüglich, jedoch spätestens sieben Bankarbeitstage (i) nach Veröffentlichung des Ergebnisses<br />

des Tauschangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG oder (ii) nach dem Tag, an dem der Vollzug und/<br />

oder der Verzicht auf alle Vollzugsbedingungen bekannt gegeben wurde (vgl. Ziffer 14.4), wobei der spätere<br />

Tag maßgeblich ist. Der Bieter weist darauf hin, dass Bankarbeitstag im Sinne dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

einen Tag bezeichnet, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, und in New York,<br />

Bundesstaat New York, in den Vereinigten Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind<br />

(vgl. Ziffer 2.1).<br />

Wenn zum Ende der Weiteren Annahmefrist eine oder mehrere Vollzugsbedingungen (vgl. Ziffer 14.1) noch<br />

nicht erfüllt wurden oder auch nicht darauf verzichtet wurde, würde die Abwicklung des Tauschangebots<br />

sowie die Gutschrift der Holdco-Angebotsaktien dadurch, unabhängig von einer potentiellen Verlängerung<br />

der Annahmefrist, verzögert.<br />

Der Bieter geht davon aus, dass die Abwicklung des Tauschangebots für die Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien vor dem 31. März 2012 stattfinden wird.<br />

Sofern die Vollzugsbedingungen erst am 31. März 2012, dem spätestmöglichen Datum, eintreten, würde die<br />

Abwicklung des Tauschangebots sowie die Gutschrift der Holdco-Angebotsaktien längstens bis zum<br />

13. April 2012 verzögert.<br />

Vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre wird der Bieter im Rahmen des<br />

Tauschangebots einen Antrag auf Zulassung seiner Stammaktien, einschließlich der Holdco-Angebotsaktien,<br />

zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen<br />

Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im regulierten Markt<br />

der Euronext Paris und an der New York Stock Exchange stellen.<br />

Der Bieter geht davon aus, dass die Holdco-Angebotsaktien, die die annehmenden Deutsche Börse-<br />

Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche<br />

Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen (börsennotiert) sein<br />

werden.<br />

Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />

unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />

Tauschangebot angenommen haben, beginnen.<br />

12.7 Kosten<br />

Die Annahme des Tauschangebots ist für Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien in<br />

Girosammelverwahrung bei einer Depotführenden Bank halten, die diese Deutsche Börse-Aktien ihrerseits<br />

in einem Depot bei Clearstream hält, kosten- und spesenfrei. Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung<br />

an die Depotführende Bank werden allerdings nicht erstattet.<br />

Durch andere Depotführende Banken oder durch Zwischenverwahrer außerhalb Deutschlands erhobene<br />

Kosten sind von jedem annehmenden Deutsche Börse-Aktionär selbst zu tragen.<br />

Ferner sind alle Steuern, die im Zusammenhang mit der Übertragung der Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien im Austausch gegen Holdco-Angebotsaktien anfallen, durch den betreffenden<br />

72


Deutsche Börse-Aktionär selbst zu tragen. Gleiches gilt für etwaige Börsenumsatz- oder Stempelsteuern<br />

sowie etwaige sonstige Steuern oder Abgaben, die mit der Annahme des Tauschangebots verbunden sind.<br />

12.8 Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />

Der Bieter beabsichtigt, die Einbeziehung der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien unter der<br />

ISIN DE00A1KRND6 zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) ab dem<br />

zweiten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse nach Beginn der Annahmefrist zu beantragen.<br />

Der Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien erlaubt es den Deutsche Börse-<br />

Aktionären, die das Tauschangebot angenommen haben, ihre Deutsche Börse-Aktien an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse zu veräußern. Der Verkauf einer Aktie, die im Rahmen des Tauschangebots eingereicht<br />

wurde, hat keine Auswirkungen auf ihren Status als solchen. Die Aktie wird im Tauschangebot getauscht, es<br />

sei denn, dass diesbezüglich wirksam ein Rücktritt vom Angebot nach Maßgabe der Bedingungen des<br />

Tauschangebots oder dem anwendbaren Recht erfolgt. Es ist beabsichtigt, dass die Deutsche Börse einen<br />

Designated Sponsor beauftragen wird, um eine hinreichende Liquidität des Börsenhandels mit Zum Tausch<br />

Eingereichten Deutsche Börse-Aktien zu gewährleisten.<br />

Der Handel in Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime<br />

Standard) wird voraussichtlich (i) nach Schluss des Börsenhandels am letzten Handelstag der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse innerhalb der Weiteren Annahmefrist oder (ii) nach Schluss des Börsenhandels an dem<br />

Tag, an dem der Eintritt sämtlicher Vollzugsbedingungen (soweit auf diese nicht verzichtet wurde)<br />

veröffentlicht wird (vgl. Ziffer 14.4), eingestellt, je nachdem, welcher Tag der spätere ist. Der Bieter wird<br />

den Tag, an dem der Handel eingestellt wird, unverzüglich über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem<br />

im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG oder im elektronischen Bundesanzeiger<br />

und in Form einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem<br />

in den Vereinigten Staaten veröffentlichen. Erwerber von Zum Tausch Eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien übernehmen sämtliche Rechte und Verpflichtungen, die sich aus der Annahme des<br />

Tauschangebots ergeben, einschließlich der in Ziffer 12.3 beschriebenen unwiderruflichen Erklärungen,<br />

Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen.<br />

Obgleich Deutsche Börse einen Designated Sponsor zum Einstellen von Kauf- und Verkaufskursen für die<br />

Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien beauftragen wird, besteht keine Sicherheit, wie liquide<br />

sich der Markt für Zum Tausch Eingereichte Deutsche Börse-Aktien entwickeln oder aufrechtzuerhalten<br />

sein wird. Entwickelt sich kein reger Handel mit Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien oder<br />

lässt sich ein solcher nicht aufrechterhalten, so könnte sich dies als erheblich nachteilig für den Börsenkurs<br />

und die Liquidität der Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien erweisen.<br />

Deutsche Börse-Aktien, die nicht zum Tausch eingereicht werden, werden weiterhin unter der ISIN<br />

DE0005810055 gehandelt.<br />

12.9 Hinweise für Inhaber von American Depositary Receipts<br />

Das Tauschangebot richtet sich nicht an Inhaber von ADRs, die auf Deutsche Börse-Aktien ausgegeben<br />

sind. Jedes ADR verbrieft einen American Depositary Share (,,ADS“), der seinerseits jeweils das wirtschaftliche<br />

Eigentum (beneficial interest) an einem Zehntel einer bei der Citibank, National Association,<br />

der The Bank of New York Mellon Corporation oder der JPMorgan Chase Bank, National Association<br />

(jeweils eine ,,U.S.-Depotbank“) verwahrten Deutsche Börse-Aktien vermittelt. Die ADS werden bei einer<br />

U.S.-Depotbank nach Maßgabe des Verwahrvertrags zwischen der betreffenden U.S.-Depotbank und den<br />

jeweiligen Eigentümern und Inhabern von ADRs verwahrt.<br />

ADRs können nicht im Rahmen des Tauschangebots zum Tausch eingereicht werden. Inhaber von ADRs,<br />

die sich dennoch am Tauschangebot beteiligen möchten und keine Ausgeschlossenen Aktionäre sind,<br />

sollten das reguläre Verfahren zum Umtausch von ADRs in Deutsche Börse-Aktien einhalten, um Inhaber<br />

von Deutsche Börse-Aktien zu werden, die anschließend in das Tauschangebot eingeliefert werden können.<br />

Dieses Verfahren kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, was Inhaber von ADRs, die keine Ausgeschlossenen<br />

Aktionäre sind, bei ihrer Entscheidung über die Teilnahme am Tauschangebot berücksichtigen<br />

73


sollten. Soweit Inhaber von ADRs Fragen zum Verfahren zum Umtausch von ADRs in Deutsche Börse-<br />

Aktien haben, sollten sie sich an die jeweilige U.S.-Depotbank wenden.<br />

Kosten und Gebühren, die durch den Umtausch von ADRs entstehen, werden nicht erstattet. Gleiches gilt<br />

für Kosten und Gebühren, die im Falle des Scheiterns des Tauschange-bots für einen Rückumtausch von<br />

Deutsche Börse-Aktien in ADRs anfallen.<br />

12.10 Erlöschen bei Nichteintritt von Vollzugsbedingungen<br />

Treten eine oder mehrere der in dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> aufgeführten Vollzugsbedingungen (wie in<br />

Ziffer 14.1 definiert) nicht ein und wurde auf diese auch nicht, soweit zulässig, verzichtet (vgl. Ziffer 14.2),<br />

erlischt das Tauschangebot, und die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen<br />

Verträge werden nicht vollzogen und entfallen (vgl. Ziffer 14.3).<br />

In diesem Fall werden die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien unverzüglich von der ISIN<br />

DE00A1KRND6 in die ursprüngliche ISIN DE0005810055 zurückgebucht.<br />

Es werden Vorkehrungen getroffen, um die Rückbuchung innerhalb von höchstens fünf Bankarbeitstagen<br />

nach der Veröffentlichung gemäß Ziffer 14.4, dass nicht sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind<br />

und auch nicht wirksam auf diese verzichtet wurde, zu ermöglichen. Nach dieser Rückbuchung können die<br />

entsprechenden Deutsche Börse-Aktien wieder unter der ursprünglichen ISIN DE0005810055 gehandelt<br />

werden.<br />

Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen Deutsche Börse-Aktionäre kostenfrei, die ihre<br />

Deutsche Börse-Aktien in Girosammelverwahrung bei einer Depotführenden Bank halten, vorausgesetzt,<br />

diese Depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.<br />

Anfallende ausländische Börsenumsatz- oder Stempelsteuern oder sonstige ausländische Steuern oder<br />

Abgaben oder durch Zwischenverwahrer erhobene Kosten tragen die annehmenden Deutsche Börse-<br />

Aktionäre selbst. Steuern, die im Zusammenhang mit der Rückbuchung und Rückübertragung von Deutsche<br />

Börse-Aktien anfallen, sind ebenfalls von den jeweiligen Deutsche Börse-Aktionären selbst zu tragen.<br />

13 Behördliche Genehmigungen und Verfahren<br />

Nachstehend werden die im Rahmen des Zusammenschlusses erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />

und Verfahren sowie der Stand des jeweiligen Verfahrens näher beschrieben. Der Bieter ist um eine zügige<br />

Einleitung und Durchführung der Verfahren sowie um eine zeitnahe Einreichung von Anträgen und<br />

Unterlagen sowie Erledigung von Informationsbegehren oder sonstigen Anfragen beteiligter Behörden<br />

bemüht und wird alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jedes einzelne der nachfolgend<br />

aufgeführten Verfahren zu einem möglichst zügigen Abschluss zu bringen.<br />

13.1 Fusionskontrollverfahren<br />

Der Zusammenschluss unterliegt fusionskontrollrechtlichen Verfahren in den Vereinigten Staaten und der<br />

Europäischen Union, die, wie im Folgenden beschrieben, unter anderem die Freigabe bzw. den Ablauf<br />

bestimmter Wartefristen nach dem jeweils geltenden Fusionskontrollrecht voraussetzen:<br />

13.1.1 Kartellrechtliche Freigabe in den Vereinigten Staaten<br />

Nach Maßgabe des Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 in der jeweils geltenden<br />

Fassung (der ,,HSR Act“) und der in seinem Rahmen von der U.S.-amerikanischen Kartellbehörde FTC<br />

(Federal Trade Commission ,,FTC“) erlassenen Vorschriften kann der Zusammenschluss erst vollzogen<br />

werden, wenn die Anmelde- und Berichtsformulare (notification and report forms) bei der FTC und der<br />

Antitrust Division des Department of Justice (das ,,DOJ“) eingereicht wurden und die einschlägigen<br />

Wartefristen abgelaufen sind.<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse müssen bezüglich des Zusammenschlusses jeweils eine<br />

Anmeldung und einen Bericht sowohl beim DOJ als auch bei der FTC einreichen. Die Deutsche Börse und<br />

74


die NYSE Euronext haben am 8. März 2011 jeweils ein Anmelde- und Berichtsformular gemäß dem HSR<br />

Act bei der FTC und dem DOJ eingereicht.<br />

Obwohl gemäß dem HSR Act jede Partei die Anmeldung sowohl beim DOJ als auch bei der FTC einreichen<br />

muss, werden Transaktionen üblicherweise von einer der beiden Behörden in einer einzelnen Prüfung,<br />

welche die entsprechenden Parteien einbezieht, geprüft. Der Zusammenschluss der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext wird von dem DOJ geprüft.<br />

Am 7. April 2011 haben Deutsche Börse und NYSE Euronext eine Aufforderung erhalten, zusätzliche<br />

Informationen und Dokumente einzureichen (,,Second Request“). Ein Second Request bewirkt eine<br />

Verlängerung der formellen Prüffrist um bis zu 30 Kalendertage, nachdem die Parteien dem Second<br />

Request nachgekommen sind, es sei denn, dass die Wartefrist von dem DOJ früher beendet wurde.<br />

Die Parteien haben bereits bisher mit dem DOJ bei der Prüfung des Zusammenschlusses zusammengearbeitet<br />

und stehen auch weiterhin in engem Kontakt und Austausch mit dem DOJ, um die HSR-Freigabe so<br />

bald wie möglich zu erhalten. Gegenwärtig bereiten die Partein Daten und Dokumente für die Einreichung<br />

beim DOJ vor, um das DOJ bei der Prüfung des Zusammenschlusses zu unterstützen. Ein Zeitpunkt für die<br />

Einreichung dieser Daten und Dokumente in Beantwortung des Second Request steht noch nicht fest.<br />

Die Erörterung und Bearbeitung des Second Request mit dem DOJ wird, einschließlich der 30-tägigen<br />

Wartefrist, zwischen drei und acht Monate in Anspruch nehmen, da es insbesondere in der Beurteilung des<br />

DOJ steht, wann alle weiteren angefordeten Informationen und Dokumente im Rahmen des Second Request<br />

vorliegen. Die Parteien erwarten daher nicht, dass die Wartefrist vor dem dritten Quartal 2011 auslaufen<br />

oder beendet sein wird. Es lässt sich im Übrigen nicht vorhersagen, bis zu welchem Zeitpunkt das Verfahren<br />

abgeschlossen sein wird. Grund hierfür ist auch, dass sich die EU-Kommission und das DOJ in komplexen<br />

Fällen in der Regel über die wettbewerbliche Bewertung und die Vorgehensweise eng austauschen. Es kann<br />

deswegen nicht ausgeschlossen werden, dass beide Behörden das Verfahren auch in zeitlicher Hinsicht<br />

koordinieren.<br />

Sofern das DOJ nach Ende der Prüfung weiterhin substanzielle Bedenken hinsichtlich des Zusammenschlusses<br />

hat, hat es ein Untersagungsverfahren vor einem U.S.-Bundesbezirksgericht einzuleiten, um den<br />

Zusammenschluss zu blockieren oder diese Bedenken im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung<br />

mit den beteiligten Parteien zu zerstreuen.<br />

13.1.2 Europäische Wettbewerbsbehörden<br />

Der Zusammenschluss unterliegt der Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission (die ,,Kommission“)<br />

gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von<br />

Unternehmenszusammenschlüssen in der jeweils geltenden Fassung (die ,,Fusionskontrollverordnung“<br />

oder ,,FKVO“).<br />

Das Fusionskontrollverfahren im Rahmen der FKVO gliedert sich in drei Phasen: Vorabkontakte, Phase I<br />

und Phase II.<br />

(i) Vorabkontakte<br />

Vorabkontakte (so genannte ,,pre notification contacts“) sind bei Kommissionsanmeldungen besonders<br />

wichtig. Im Laufe der Vorabkontakte wird ein Entwurf der Anmeldung (,,Form CO“) bei dem Case Team<br />

der Kommission eingereicht, um sicherzustellen, dass die Anmeldung von der Kommission als vollständig<br />

akzeptiert wird. Nach Prüfung des Anmeldungsentwurfs kann das Case Team verlangen, dass zusätzliche<br />

Daten und Informationen in die Anmeldung aufgenommen werden. Das Form CO beschreibt die<br />

Tätigkeiten der anmeldenden Parteien sowie den Zusammenschluss und enthält Informationen über jeden<br />

betroffenen Markt (Marktabgrenzung, Marktanteile, Angebots- und Nachfrage-Struktur etc.).<br />

(ii) Anmeldung<br />

Sobald die Anmeldung von dem Case Team der Kommission als vollständig akzeptiert wird, können die<br />

anmeldenden Parteien den Zusammenschluss förmlich anmelden, was die Prüffrist der FKVO auslöst. Die<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext beabsichtigen, die förmliche Anmeldung im Juni 2011<br />

75


einzureichen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die anmeldenden Parteien nur einen sehr begrenzten<br />

Einfluss auf die Dauer der Vorabkontakte mit der Kommission haben und dass sich diese Kontakte in vielen<br />

Fällen über mehrere Monate erstreckt haben. Folglich könnte es zu einer Verzögerung des Termins für die<br />

Einreichung der Anmeldung kommen. Dies würde unweigerlich zu entsprechenden Verzögerungen bei den<br />

förmlichen Fristen des nachstehend beschriebenen, sich anschließenden Verfahrens führen.<br />

(iii) Phase I<br />

Nach der förmlichen Anmeldung hat die EU-Kommission 25 Arbeitstage Zeit, um den Zusammenschluss<br />

zu genehmigen oder ein Prüfungsverfahren der Phase II einzuleiten. Angenommen, die Einreichung der<br />

förmlichen Anmeldung würde am 17. Juni 2011 erfolgen, würde Phase I am 25. Juli 2011 ablaufen. Die<br />

Phase I wird auf 35 Arbeitstage verlängert, wenn die anmeldenden Parteien Abhilfemaßnahmen vorschlagen,<br />

damit der Zusammenschluss im Rahmen der Phase I freigegeben werden kann. Die Phase I würde<br />

dann am 8. August 2011 ablaufen.<br />

(iv) Phase II<br />

Im Rahmen eines Prüfungsverfahrens der Phase II hat die Kommission weitere 90 Arbeitstage Zeit. Die<br />

Frist würde am 1. Dezember 2011 ablaufen. Die Phase II würde automatisch um 15 Arbeitstage verlängert<br />

werden, wenn mindestens 55 Arbeitstage nach Beginn des Phase II-Verfahrens Abhilfemaßnahmen von den<br />

Parteien angeboten würden. Mit diesen zusätzlichen 15 Arbeitstagen würde die Frist für eine Entscheidung<br />

der Kommission am 22. Dezember 2011 ablaufen.<br />

Die Kommission kann die Phase II um bis zu weitere 20 Arbeitstage verlängern, wenn die anmeldenden<br />

Parteien dem zustimmen. Die Phase II würde dann Ende Januar 2012 (30. Januar 2012) ablaufen. Die<br />

Kommission kann jedoch den Fristablauf auch jederzeit unterbrechen, sofern die anmeldenden Parteien<br />

nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit die von der Kommission angeforderten Informationen beibringen.<br />

Die Frist beginnt erst wieder zu laufen, wenn die Kommission der Ansicht ist, dass sämtliche angeforderten<br />

Informationen zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Die beteiligten Parteien stehen bereits in engem Kontakt mit dem Case Team der Kommission, um die<br />

formelle Einreichung der Fusionskontrollanmeldung vorzubereiten.<br />

Bereits kurz nach Ankündigung dieses Tauschangebots haben die Parteien ein erstes Briefing Paper bei der<br />

Kommission eingereicht. Seit diesem Zeitpunkt stehen die Parteien regelmäßig, meistens sogar mehrmals<br />

pro Woche, im Kontakt mit dem Case Team der Kommission. Mit Verzichtserklärung vom 14. März 2011<br />

haben die Parteien der Kommission gestattet, Informationen und Unterlagen mit dem DOJ zu besprechen<br />

und auszutauschen. Am 23. März 2011 haben die Parteien eine Stellungnahme eingereicht, in der sie näher<br />

erläutern, warum die Transaktion in den Anwendungsbereich der FKVO fällt. Zwei Tage später hat die<br />

Kommission ihre Zuständigkeit bestätigt. Am 5. April 2011 organisierten die Parteien eine ganztägige<br />

Besprechung mit der Kommission in der Börse in Brüssel. Bei diesem Treffen haben die Parteien der<br />

Kommission die Transaktion, die betroffenen Märkte sowie ihre eigene Bewertung vorgestellt und erläutert.<br />

Darüber hinaus haben die Parteien ihre Vorstellungen zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens erläutert<br />

(Einreichung eines Entwurfs des Form CO im April, Beantwortung von Fragen und Beschaffung von allen<br />

Daten im Mai, formelle Einreichung der Anmeldung nicht später als Mitte Juni). Kurz darauf hat das Case<br />

Team bestätigt, dass es bereit ist, die Parteien bei der Einhaltung des Zeitplans zu unterstützen. Am 15. April<br />

2011 haben die Parteien den ersten Teil und am 21. April 2011 den zweiten Teil des ersten Entwurfs der<br />

Anmeldung eingereicht. Der Entwurf bestand aus separaten Kapiteln (Sections 1-5, cash listing, cash<br />

trading and post-trade services, derivatives trading and clearing, IT services sowie market data and<br />

indices). Für die erste Maiwoche ist ein Folgetreffen mit dem Case Team geplant.<br />

Wie bereits erwähnt, soll die formelle Anmeldung voraussichtlich Mitte Juni 2011 erfolgen. Die Dauer des<br />

Verfahrens lässt sich nicht exakt vorhersagen. Die Beteiligten gehen davon aus, dass das Verfahren der<br />

Kommission noch im Jahr 2011 abgeschlossen werden kann. Bei Ausschöpfung aller Fristen und gegebenenfalls<br />

notwendiger Fristverlängerungen kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass das Verfahren<br />

erst im ersten Quartal 2012 abgeschlossen sein wird.<br />

76


Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den zuvor genannten Terminen um grobe Schätzungen<br />

handelt, da der genaue Termin des förmlichen Verfahrens vom Datum der Anmeldung abhängt,<br />

welches sich aufgrund zeitintensiver Vorabkontakte verzögern kann. Da sich die Kommission und das DOJ<br />

zudem in komplexen Fällen in der Regel über die wettbewerbliche Bewertung und die Vorgehensweise eng<br />

austauschen, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass beide Behörden das Verfahren auch in zeitlicher<br />

Hinsicht koordinieren.<br />

13.1.3 Prüfung durch das CFIUS<br />

Der Zusammenschluss bedarf einer Prüfung durch das Committee on Foreign Investment in the United<br />

States (,,CFIUS“) gemäß dem Exon-Florio Amendment zum Defense Production Act von 1950 (,,Exon-<br />

Florio Amendment“). Nach Maßgabe des Exon-Florio Amendment wird der Präsident der Vereinigten<br />

Staaten bevollmächtigt, Unternehmenserwerbe, Verschmelzungen oder Übernahmen von im zwischenstaatlichen<br />

Handel mit den Vereinigten Staaten tätigen (juristischen) Personen durch ausländische Personen<br />

zu untersagen oder auszusetzen, falls der Präsident nach einer Prüfung feststellt, dass die betreffenden<br />

ausländischen Personen durch die Ausübung der Kontrolle über die erworbenen (juristischen) Personen<br />

Maßnahmen ergreifen könnten, die eine potenzielle Gefährdung der nationalen Sicherheit der Vereinigten<br />

Staaten darstellen könnten, und andere bestehende gesetzliche Vorschriften keine ausreichende Grundlage<br />

für den Schutz der nationalen Sicherheit bieten.<br />

Die beteiligten Parteien stehen bereits in Kontakt mit CFIUS. Die Anmeldung wird voraussichtlich im Mai<br />

2011 erfolgen. Die beteiligten Parteien gehen davon aus, dass das Verfahren im zweiten Quartal 2011<br />

abgeschlossen werden kann, können jedoch nicht ausschließen, dass das Verfahren erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt abgeschlossen sein wird.<br />

13.1.4 Wartefristen<br />

Zum Datum der Unterzeichnung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> waren die im HSR Act, der EG-Fusionskontrollverordnung<br />

und dem Exon-Florio Amendment vorgesehenen Wartefristen weder abgelaufen noch beendet.<br />

Die Beteiligten sind der Auffassung, dass der Zusammenschluss unter Einhaltung aller einschlägigen<br />

kartellrechtlichen Gesetze und Prüfungsvorgaben nach dem Exon-Florio Amendment vollzogen werden<br />

kann. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die staatlichen Prüfbehörden die maßgeblichen<br />

Wartefristen beenden oder deren Ablauf gestatten werden oder dass sie den Zusammenschluss ohne<br />

Einschränkungen oder Auflagen oder überhaupt genehmigen oder freigeben werden. Ferner kann nicht<br />

garantiert werden, dass keine Anfechtung des Vollzugs des Zusammenschlusses auf kartellrechtlicher<br />

Grundlage erfolgen wird oder dass die Parteien im Falle einer entsprechenden Anfechtung obsiegen werden<br />

oder nicht gezwungen sein werden, bestimmten Auflagen — die möglicherweise auch Veräußerungen<br />

beinhalten — zuzustimmen, um den Zusammenschluss vollziehen zu können.<br />

13.2 Kapitalmarktaufsichtsbehörden<br />

Aufgrund bestehender Wechselwirkungen der nachfolgend dargestellten aufsichtsrechtlichen Verfahren ist<br />

davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden die verschiedenen Verfahren auch in zeitlicher Hinsicht<br />

koordinieren. Dies gilt sowohl im Verhältnis der Verfahren vor den europäischen Aufsichtsbehörden<br />

untereinander als auch im Verhältnis zwischen diesen Verfahren und dem Verfahren vor der SEC. Es lässt<br />

sich deswegen unabhängig von den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften, Antrags-, Einreichungs-<br />

und Entscheidungsfristen nicht vorhersagen, wann das jeweilige Verfahren abgeschlossen sein<br />

wird. Es lässt sich auch nicht mit Sicherheit ausschließen, dass einzelne Verfahren erst Ende 2011 oder unter<br />

Umständen erst im ersten Quartal 2012 zum Abschluss kommen. Der Bieter wird jedoch alle seinerseits<br />

erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jedes einzelne der nachfolgend aufgeführten Verfahren zu einem<br />

möglichst zügigen Abschluss zu bringen.<br />

13.2.1 Genehmigung durch die SEC<br />

Bei der Tochtergesellschaft der Deutsche Börse, der International Securities Exchange, LLC und den<br />

Tochtergesellschaften der NYSE Euronext, der New York Stock Exchange, LLC, der NYSE Arca, Inc. und<br />

der NYSE Amex LLC, handelt es sich um gemäß Section 6 des Exchange Act als nationale Wertpapierbörsen<br />

(national securities exchanges) registrierte Selbstverwaltungsorgane (,,SROs“); als solche<br />

sind sie zur Einhaltung bestimmter Verpflichtungen gemäß dem Exchange Act verpflichtet. Nach Section 19<br />

77


des Exchange Act und den dazugehörigen Vorschriften der SEC sind alle Änderungen an den Regeln von<br />

SROs der SEC zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu können auch bestimmte geplante Änderungen an ihren<br />

Gründungsurkunden, Satzungen oder verwandten Dokumenten oder — im Falle der International Securities<br />

Exchange, LLC, der EDGA Exchange, Inc. und der EDGX Exchange, Inc. — denjenigen ihrer unmittelbaren<br />

Muttergesellschaften oder denjenigen der NYSE Euronext sowie geplante Änderungen der Zulassungsvorschriften<br />

zählen. Geplante Regeländerungen können ausschließlich in Kraft treten, sofern eine<br />

Genehmigung der SEC vorliegt oder sie anderweitig gemäß Section 19 des Exchange Act zulässig sind.<br />

Nach Section 19 des Exchange Act ist der Wortlaut der geplanten Regeländerung zusammen mit einer<br />

knappen Erklärung zu ihrer gesetzlichen Grundlage und dem Zweck der Änderung bei der SEC einzureichen,<br />

die anschließend durch eine Veröffentlichung der geplanten Änderung im Federal Register<br />

interessierten Dritten die Möglichkeit zu Stellungnahmen gibt. Entsprechende Stellungnahmen werden<br />

üblicherweise zur Beantwortung an das SRO weitergeleitet. Die SEC muss innerhalb einer Frist von<br />

35 Tagen ab der Veröffentlichung der geplanten Regeländerung (oder einer längeren Frist von bis zu<br />

90 Tagen, falls die SEC dies für angemessen erachtet) die geplante Änderung entweder billigen oder ein<br />

Verfahren zur Entscheidung über eine mögliche Ablehnung der geplanten Regeländerung einleiten.<br />

Entsprechende Verfahren sollten innerhalb von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der<br />

geplanten Regeländerung abgeschlossen sein; die SEC ist jedoch berechtigt, die Frist erforderlichenfalls um<br />

weitere 60 Tage zu verlängern. Die SEC genehmigt eine geplante Regeländerung, falls sie befindet, dass die<br />

Änderung im Einklang mit den Anforderungen des Exchange Act und den Vorschriften und Verordnungen<br />

zum Exchange Act steht. SROs können Verlängerungen der vorstehend genannten Fristen zustimmen und<br />

tun dies in der Praxis in der Regel auch, während sie auf von der SEC vorgebrachte Einwände eingehen.<br />

Der Bieter hat am 15. April 2011 einen Entwurf der geplanten Regeländerung gemäß Rule 19b-4 des<br />

Exchange Act an die Abteilung Markets and Trading der SEC übermittelt und erwartet, ihre Kommentare in<br />

Kürze zu erhalten. Nachdem entsprechende Kommentare umgesetzt worden sind, wird die SEC den<br />

Entwurf der geplanten Regeländerung gemäß Rule 19b-4 des Exchange Act für 21 Tage im Zentralregister<br />

(Federal Register) zur öffentlichen Kommentierung bekannt machen. Die Parteien werden etwaige auf<br />

dieser Grundlage erhaltene Kommentare prüfen und ggf. berücksichtigen und anschließend den Entwurf der<br />

geplanten Regeländerung der SEC zur abschließenden Genehmigung vorlegen.<br />

13.2.2 Europäische Aufsichtsbehörden<br />

Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss müssen eine Reihe von Genehmigungen durch europäische<br />

Aufsichtsbehörden eingeholt und eine Reihe von Anzeigen bei diesen vorgenommen werden. Soweit für<br />

solche Genehmigungsverfahren gesetzliche Entscheidungsfristen bestehen, werden diese in der Regel erst<br />

durch Einreichung vollständiger Unterlagen in Gang gesetzt. Die Beurteilung der Vollständigkeit der<br />

vorgelegten Unterlagen steht dabei regelmäßig im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Vorhersagen über<br />

die Dauer der Genehmigungsverfahren sind vor diesem Hintergund derzeit nicht möglich. Zu den vorgenannten<br />

Genehmigungen und Anzeigen zählen insbesondere die Folgenden (in alphabetischer Reihenfolge<br />

der Länder):<br />

(i) Belgien<br />

(a) Die belgische Finanzmarktaufsicht (Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten/Autorité des<br />

services et marchés financiers —,,FSMA“) hat den beabsichtigten Eigentums- und Kontrollwechsel<br />

bei Euronext Brussels S.A./N.V. als belgischer Börsenbetreiber (marktonderneming/entreprise<br />

de marché) nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des Belgischen Gesetzes vom 2. August<br />

2002 betreffend die Überwachung des Finanzsektors und von Finanzdienstleistungen (,,Belgisches<br />

Gesetz vom 2. August 2002“) zustehenden Frist von 30 Tagen untersagt oder sie hat innerhalb<br />

dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf diesen beabsichtigten<br />

Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brussels S.A./N.V. abgegeben.<br />

Jede natürliche und juristische Person, die beabsichtigt, Anteile an einem belgischen Börsenbetreiber<br />

zu erwerben und hierdurch, mittelbar oder unmittelbar, mindestens 10 % des Kapitals oder<br />

der Stimmrechte erwirbt, muss gegenüber der FSMA diese Absicht gemäß Artikel 19 des Belgischen<br />

Gesetzes vom 2. August 2002 zuvor mitteilen.<br />

78


Die FSMA kann der Durchführung des Erwerbs innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung<br />

widersprechen.<br />

Sofern der Erwerb ohne entsprechende vorherige Mitteilung an die FSMA oder vor einer Stellungnahme<br />

der FSMA erfolgt ist, kann die FSMA die Ausübung von Stimmrechten aus den Anteilen<br />

untersagen, bis sie über den Sachverhalt entschieden hat.<br />

Sofern der Erwerb trotz Untersagung der FSMA erfolgt ist, kann die FSMA die Ausübung von<br />

Stimmrechten aus den Anteilen untersagen oder die Übertragung der Anteile verlangen.<br />

Am 13. April 2011 hat der Bieter die entsprechende Nichtbeanstandungserklärung bei der FSMA<br />

beantragt (mit Kopie an den belgischen Finanzminister vom 14. April 2011). Zum Zeitpunkt der<br />

Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> hat die FSMA sich noch nicht geäußert.<br />

(b) Euronext Brussels S.A./N.V. hat eine Bestätigung des belgischen Finanzministers betreffend die<br />

Beibehaltung ihres Status als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten erhalten oder hat<br />

im Falle des Fehlens einer solchen Bestätigung keine gegenteilige Mitteilung erhalten.<br />

Euronext Brussels S.A./N.V. bedarf einer Bestätigung des belgischen Finanzministers betreffend die<br />

Beibehaltung ihres Status als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten gemäß Artikeln 3,<br />

17 und 18 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002, um weiterhin als Börsenbetreiber und als<br />

Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten tätig sein zu können. Der belgische Finanzminister<br />

hat gemäß Artikel 16 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 auf der Grundlage einer<br />

Empfehlung der FSMA Euronext Brussels S.A./N.V. als Börsenbetreiber und gemäß Artikel 3 des<br />

Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 die von Euronext Brussels S.A./N.V. organisierten Märkte<br />

als belgische regulierte Märkte anerkannt. Euronext Brussels S.A./N.V. unterliegt daher verschiedenen<br />

rechtlichen Verpflichtungen. Der belgische Finanzminister kann, auf entsprechende Empfehlung<br />

der FSMA hin, diese Lizenzen widerrufen, sofern die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben<br />

hierfür nicht mehr dauerhaft erfüllt werden. Obwohl das Belgische Gesetz vom 2. August 2002 kein<br />

formales Zustimmungs- oder Nichtbeanstandungsverfahren in dieser Hinsicht vorsieht, erfolgt in<br />

der Praxis auf Anfrage von Euronext Brussels S.A./N.V. eine Überprüfung der FSMA, ob auch nach<br />

dem Zusammenschluss die entsprechenden gesetztlichen Vorgaben eingehalten werden, und ein<br />

entsprechendes Bestätigungsschreiben wird anschließend an den Finanzminister übermittelt. Vor<br />

diesem Hintergrund soll die FSMA bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Beibehaltung des<br />

Status von Euronext Brussels S.A./N.V. als belgischer Börsenbetreiber und die Lizenz für die von ihr<br />

organisierten Märkte als registrierte Märkte unabhängig von dem Kontrollwechsel weiterhin vorliegen.<br />

Werden vom Finanzminister oder der FSMA keine gegenteiligen Maßnahmen ergriffen, gilt der<br />

Status von Euronext Brussels als Betreiber von regulierten und lizensierten Märkten fort.<br />

Die Mitteilung an den belgischen Finanzminister betreffend die Bestätigung über die Beibehaltung<br />

ihres Status als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten soll in Kürze soll erfolgen. Am<br />

27. April 2011 hat ein Treffen mit dem belgischen Finanzminister stattgefunden, um den beabsichtigten<br />

Zusammenschluss zu diskutieren.<br />

(ii) Kollegium der Aufsichtsbehörden (College of Regulators)<br />

Der Zusammenschluss der Vertreter der zuständigen Aufsichtsbehörden (die belgische FSMA, die französische<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité de marché financier, ,,AMF”), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

(Autoriteit Financiële Markten, ,,AFM”), die portugiesische<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de Valores Mobiliários,,,CMVM”) und die britische<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Services Authority,,,FSA”), zusammen die ,,Euronext Aufsichtsbehörden”)<br />

der europäischen Jurisdiktionen, in welchen NYSE Euronext tätig ist (das ,,Kollegium der<br />

Euronext-Aufsichtsbehörden”) hat gemäß dem Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010 eine<br />

Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den Zusammenschluss abgegeben.<br />

Gemäß dem Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010 (,,MOU“) zwischen den Euronext<br />

Aufsichtsbehörden, sollen die Euronext Aufsichtsbehörden sich betreffend Entscheidungen von<br />

79


Gesellschaften, die regulierte Märkte betreiben oder führen, bzw. Personen mit einer kontrollierenden<br />

Beteiligung, die den Betrieb solcher regulierter Märkte beeinflussen können, gegenseitig konsultieren.<br />

Hiervon umfasst sind unter anderem Zusammenarbeiten, Zusammenschlüsse, wesentliche Erwerbe, die<br />

Eröffnung und Schließung von regulierten Märkten, wesentliche Änderungen betreffend regulierter Märkte<br />

oder andere wesentliche Entscheidungen, entweder auf Ebene der betroffenen Märkte oder auf Ebene von<br />

NYSE Euronext, die einen regulatorischen oder sonst wesentlichen Einfluss auf einen der regulierten<br />

Märkte haben (beispielsweise betreffend den fortlaufenden Betrieb von solchen regulierten Märkten).<br />

Wechsel der Eigenümerstellung, der gesellschaftsrechtlichen Struktur, der Corporate Governance und<br />

sonstige Integrations- oder Restrukturierungsmaßnahmen, beispielsweise wesentliche Änderungen der<br />

Organisationsstruktur von Märkten, sind ebenfalls vom MOU erfasst und erfordern eine Nichtbeanstandungserklärung<br />

des sogenannten Chairman’s Committee des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden<br />

wie in Abschnitt 5 des MOU beschrieben. Weder das MOU noch nationale Rechtsvorschriften sehen<br />

diesbezüglich prozedurale Voraussetzungen oder zeitliche Vorgaben vor.<br />

Der Antrag auf Erteilung einer Nichtbeanstandungserklärung wurde noch nicht gestellt. Es haben aber – im<br />

Rahmen der gewöhnlichen Treffen gemäß dem MOU – bereits einige Treffen mit dem Steering Committee<br />

und mit dem Chairmans Committee des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden stattgefunden, bei<br />

denen der Zusammenschluss diskutiert wurde. In diesem Rahmen hat das Kollegium der Euronext-<br />

Aufsichtsbehörden angedeutet, dass es über den Antrag in seinem Treffen am 12. Dezember 2011 final<br />

entscheiden wird.<br />

(iii) Deutschland<br />

Der direkte und indirekte Erwerb verschiedener in Deutschland regulierter Gesellschaften im Rahmen des<br />

Zusammenschlusses erfordert, dass die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde den Zusammenschluss nicht<br />

innerhalb der gesetzlichen Frist untersagt hat oder eine Nichtbeanstandungserklärung abgegeben hat.<br />

(a) Börsenaufsichtsbehörden<br />

Im Einzelnen erfordert der Zusammenschluss<br />

– dass die Hessische Börsenaufsichtsbehörde den beabsichtigten (indirekten) Erwerb einer<br />

bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse AG, der Scoach Europa AG und der Eurex<br />

Frankfurt AG nicht innerhalb eines Monats ab Eingang einer vollständigen Anzeige über den<br />

beabsichtigten Erwerb untersagt oder innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

abgegeben hat;<br />

– dass die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen den beabsichtigten Erwerb einer<br />

indirekten bedeutenden Beteiligung an der European Energy Exchange AG und der EEX<br />

Power Derivatives GmbH nicht innerhalb eines Monats ab Eingang einer vollständigen<br />

Anzeige über den beabsichtigten Erwerb untersagt oder innerhalb dieser Frist eine entsprechende<br />

Nichtbeanstandungserklärung abgegeben hat; sowie<br />

– dass die Berliner Börsenaufsichtsbehörde den beabsichtigten Erwerb einer indirekten bedeutenden<br />

Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb eines Monats ab<br />

Eingang einer vollständigen Anzeige über den beabsichtigten Erwerb untersagt oder innerhalb<br />

dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben hat.<br />

Der beabsichtigte Erwerb einer (indirekten) bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse AG,<br />

der Scoach Europa AG, der Eurex Frankfurt AG, der European Energy Exchange AG, der EEX<br />

Power Derivatives GmbH und der Tradegate Exchange GmbH darf nach § 6 BörsG nicht von der<br />

jeweils zuständigen Börsenaufsichtsbehörde untersagt worden sein. Einer expliziten Zustimmung<br />

bedarf es hingegen nicht. Zuständig für die Beaufsichtigung der von der Gruppe Deutsche Börse<br />

betriebenen Wertpapierbörsen in Deutschland sind die Hessische Börsenaufsichtsbehörde für die<br />

FWB und die Eurex Deutschland, die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen für die<br />

European Energy Exchange und die Berliner Börsenaufsichtsbehörde für die Tradegate Exchange.<br />

Gemäß § 6 Abs. 2 BörsG kann die zuständige Börsenaufsichtsbehörde den beabsichtigten Erwerb<br />

einer (indirekten) bedeutenden Beteiligung innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen<br />

80


(b) <strong>BaFin</strong><br />

Erwerbsabsichtsanzeige untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass einer der in<br />

§ 6 Abs. 2 BörsG genannten Untersagungsgründe vorliegt (etwa die fehlende Zuverlässigkeit der<br />

Geschäftsführer des Erwerbers oder die Beeinträchtigung der angemessenen Fortentwicklung des<br />

Börsenbetriebs).<br />

Der Bieter hat die zuständigen Börsenaufsichtbehörden am 15. Februar 2011 über die Absicht<br />

informiert, (indirekte) bedeutende Beteiligungen an der Deutsche Börse AG, der Scoach Europa AG,<br />

der Eurex Frankfurt AG, der European Energy Exchange AG, der EEX Power Derivatives GmbH<br />

und der Tradegate Exchange GmbH zu erwerben. Die für eine vollständige Anzeige jeweils<br />

erforderlichen Dokumente werden derzeit in Abstimmung mit den Börsenaufsichtsbehörden<br />

zusammengestellt. In diesem Rahmen ist am 4. März und am 22. März 2011 jeweils ein Gespräch<br />

mit Vertretern der Hessischen Börsenaufsichtsbehörde erfolgt. Überdies werden derzeit Fragen der<br />

Hessischen Börsenaufsichtsbehörde zu Einzelaspekten des Zusammenschlusses beantwortet. Da die<br />

in § 6 BörsG genannte Frist von einem Monat erst dann beginnt, wenn eine Anzeige bei der jeweils<br />

zuständigen Börsenaufsichtsbehörde eingegangen ist, die von dieser Behörde als vollständig<br />

bewertet wird, lässt sich derzeit nicht absehen, ob die den zuständigen Börsenaufsichtsbehörden<br />

für eine Untersagung zur Verfügung stehende Frist vor dem Ablauf der Angebotsfrist ablaufen oder<br />

die zuständigen Börsenaufsichtsbehörden entsprechende Nichtbeanstandungserklärungen abgeben<br />

werden.<br />

Darüber hinaus darf der beabsichtigte Erwerb einer (indirekten) bedeutenden Beteiligung an der<br />

Clearstream Banking AG, der Eurex Bonds GmbH, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH<br />

und der European Commodity Clearing AG nach § 2c KWG nicht von der <strong>BaFin</strong> untersagt worden<br />

sein. Einer expliziten Zustimmung bedarf es hingegen nicht. Gemäß § 2c Abs. 1a KWG, kann die<br />

<strong>BaFin</strong> innerhalb von 60 Arbeitstagen ab Eingang einer vollständigen Anzeige über den beabsichtigten<br />

Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an den genannten Gesellschaften diesen Erwerb<br />

untersagen, wenn einer der in § 2c Abs. 1b KWG genannten Untersagungsgründe vorliegt (etwa<br />

fehlende Zuverlässigkeit der Geschäftsführer des Erwerbers).<br />

Die nach § 2c KWG ebenfalls erforderliche Anzeige gegenüber der Deutschen Bundesbank<br />

impliziert kein zusätzliches Zustimmungserfordernis. Die entsprechende Anzeige bei der Bundesbank<br />

dient vielmehr dazu, sicherzustellen, dass die Deutsche Bundesbank in einem Prüfungsverfahren<br />

der <strong>BaFin</strong> nach § 2c KWG Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.<br />

Der Bieter hat die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank am 15. und 17. Februar 2011 über die<br />

Absicht informiert, eine (indirekte) bedeutende Beteiligung an der Clearstream Banking AG, der<br />

Eurex Bonds GmbH, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH sowie der European<br />

Commodity Clearing AG zu erwerben. Die für die vollständigen Anzeigen erforderlichen Dokumente<br />

werden derzeit in Abstimmung mit der <strong>BaFin</strong> und der Deutschen Bundesbank zusammengestellt.<br />

In diesem Rahmen sind seit dem 15. Februar 2011 mehrere Telefonate mit der <strong>BaFin</strong> und<br />

der Bundesbank zu Einzelfragen hinsichtlich der einzureichenden Dokumente erfolgt.<br />

Da die in § 2c KWG genannte Frist von 60 Arbeitstagen erst dann beginnt, wenn eine Anzeige bei<br />

der <strong>BaFin</strong> eingegangen ist, die von dieser als vollständig bewertet wird, lässt sich derzeit nicht<br />

absehen, ob die der <strong>BaFin</strong> für eine Untersagung zur Verfügung stehende Frist vor dem Ablauf der<br />

Angebotsfrist ablaufen oder die <strong>BaFin</strong> eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgeben<br />

wird.<br />

(iv) Frankreich<br />

(a) Zustimmung der französischen Bankaufsichtsbehörde (Autorité de contrôle prudentiel, ,,ACP“)<br />

zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Paris S.A. in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut.<br />

Gemäß der Französischen Verordnung 96-16 des Bank- und Finanzregulierungskomitees (Comité de<br />

la réglementation bancaire et financière, ,,CRBF“) ist die Zustimmung betreffend den Eigentumsund<br />

Kontrollwechsel bei Euronext Paris SA in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut erforderlich.<br />

81


Die Anzeige des Eigentums- und Kontrollwechsels bei Euronext Paris hat 90 Tage vor dem<br />

Vollzugsdatum zu erfolgen. Die ACP hat innerhalb von höchstens 60 Werktagen seit schriftlicher<br />

Bestätigung des Erhalts der Anzeige zu entscheiden.<br />

Bislang haben einige Vorbereitungstreffen mit der ACP stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />

diskutieren, und der Bieter und Euronext Paris werden in Kürze den Antrag auf Zustimmung bei der<br />

ACP stellen.<br />

(b) Zustimmung des französischen Wirtschaftsministers zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei<br />

Euronext Paris S.A. und Bluenext S.A. in ihrer Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten<br />

auf entsprechende Empfehlung der AMF.<br />

Gemäß Artikel L.421-9-II des französischen Code monétaire et financier ist die Zustimmung des<br />

französischen Wirtschaftsministers auf Grundlage einer Empfehlung der AMF betreffend den<br />

Kontrollwechsel in Euronext Paris S.A. und Bluenext S.A. in ihrer Eigenschaft als Betreiber<br />

von regulierten Märkten erforderlich.<br />

Der französische Wirtschaftsminister wird prüfen, ob keine Gründe vorliegen, die befürchten lassen,<br />

dass der beabsichtigte Kontrollwechsel den Betrieb der regulierten Märkte beeinflussen könnte.<br />

Wenn die AMF zu der Einschätzung gelangt, dass der beabsichtigte Kontrollwechsel die Voraussetzungen<br />

beeinflusst, unter denen der Finanzmarkt als regulierter Markt anerkannt wurde, wird<br />

diese die zu ergreifenden Maßnahmen festlegen und insbesondere entscheiden, ob dem französischen<br />

Wirtschaftsminister der Entzug des Status eines regulierten Marktes vorzuschlagen ist.<br />

Da es keine speziellen Vorschriften betreffend den zeitlichen Rahmen für ein solches Verfahren gibt,<br />

geht der Bieter davon aus, dass die Zustimmung des französischen Wirtschaftsministers innerhalb<br />

desselben zeitlichen Rahmens erfolgen wird, der für die Zustimmung der ACP gilt.<br />

Es haben bereits einige Treffen mit Vertretern der AMF und dem französischen Wirtschaftsministerium<br />

stattgefunden, um den Zusammenschluss zu diskutieren. Am 13. April 2011 hat der<br />

Bieter einen Antrag bei der AFM auf Zustimmung gestellt, der durch ein Schreiben an den<br />

französischen Wirtschaftsminister vom 20. April 2011 ergänzt wurde. Die AMF wird den Zusammenschluss<br />

analysieren und gegenüber dem französischen Wirtschaftsminister eine Empfehlung<br />

abgeben. Die AMF und der französische Wirtschaftsminister werden prüfen, ob der Kontrollwechsel<br />

die Leitung des regulierten Marktes berührt, den Euronext Paris S.A. und Bluenext S.A. betreiben.<br />

(v) Luxemburg<br />

Im Rahmen des Zusammenschlusses darf die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (Commission de<br />

Surveillance du Secteur Financier, ,,CSSF“) den Erwerb einer (indirekten) wesentlichen Beteiligung an der<br />

Clearstream Banking S.A., der Clearstream International S.A. und der Clearstream Services S.A. nicht<br />

innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Frist untersagt haben oder sie muss innerhalb dieser<br />

Frist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung abgegeben haben. Daneben darf die luxemburgische<br />

Versicherungsaufsichtsbehörde (Commissariat aux Assurances, ,,CAA“) den Erwerb einer (indirekten)<br />

wesentlichen Beteiligung an der Risk Transfer Re S.A. nicht innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt haben oder sie muss innerhalb dieser Frist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

abgegeben haben.<br />

(a) CSSF<br />

Nach Art. 6 des luxemburgischen Bankengesetzes (Loi du 5 avril 1993 relative au secteur financier<br />

(telle que modifiée)) darf der beabsichtigte Erwerb einer (indirekten) wesentlichen Beteiligung an<br />

der Clearstream Banking S.A. nicht von der CSSF untersagt worden sein. Nach Eingang der<br />

vollständigen Erwerbsabsichtsanzeige prüft die CSSF anhand gesetzlich vorgeschriebener Kriterien<br />

die Eignung des Erwerbers (hier des Bieters) sowie die finanzielle Stichhaltigkeit des geplanten<br />

Erwerbs. Die übliche Maximalfrist für die Bewertung von 60 Geschäftstagen kann unter bestimmten<br />

Umständen auf bis zu 92 Geschäftstage verlängert werden. Die CSSF kann den geplanten Erwerb<br />

82


(b) CAA<br />

nur ablehnen, wenn einer der im Gesetz geregelten Untersagungsgründe, wie etwa die Unzuverlässigkeit<br />

der Geschäftsführer des Erwerbers, vorliegt.<br />

Darüber hinaus darf der Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an der Clearstream International<br />

S.A. und der Clearstream Services S.A. ebenfalls nicht von der CSSF untersagt worden sein. In<br />

diesem Fall kann die CSSF den geplanten Erwerb nach Art. 18 des luxemburgischen Bankengesetzes<br />

innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anzeige ablehnen, wenn gesetzliche Untersagungsgründe<br />

gegeben sind.<br />

Der Bieter hat der CSSF am 15. Februar 2011 eine vorläufige Mitteilung über den geplanten Erwerb<br />

einer wesentlichen (indirekten) Beteiligung an der Clearstream Banking S.A., der Clearstream<br />

International S.A. und der Clearstream Services S.A. übermittelt. Die im Rahmen der vollständigen<br />

Anzeige vorzulegenden Unterlagen werden derzeit in Abstimmung mit der CSSF zusammengestellt.<br />

In diesem Rahmen sind seit dem 15. Februar 2011 mehrere Telefonate mit der CSSF zu Einzelfragen<br />

hinsichtlich der einzureichenden Dokumente erfolgt. Da die Frist für die Bewertung erst beginnt,<br />

wenn alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden und die CSSF entscheidet, wann eine<br />

Mitteilung als vollständig anerkannt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt keine Prognose möglich, ob<br />

die Bewertungsfrist vor Ende des Angebotszeitraums ablaufen wird oder die CSSF innerhalb dieser<br />

Frist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen wird.<br />

Nach Art. 94-1 des luxemburgischen Versicherungsgesetzes (Loi modifiée du 6 décembre 1991 sur le<br />

secteur des assurances) darf der beabsichtigte Erwerb einer wesentlichen (indirekten) Beteiligung<br />

an der Risk Transfer Re S.A. nicht von der CAA untersagt worden sein. Nach Eingang der<br />

vollständigen Erwerbsabsichtsanzeige prüft die CAA anhand gesetzlich vorgeschriebener Kriterien<br />

die Eignung des Erwerbers (hier des Bieters) sowie die finanzielle Stichhaltigkeit des geplanten<br />

Erwerbs. Die übliche Maximalfrist für die Bewertung von 60 Geschäftstagen kann unter bestimmten<br />

Umständen auf bis zu 92 Geschäftstage verlängert werden. Die CAA kann den geplanten Erwerb nur<br />

ablehnen, wenn einer der im Gesetz geregelten Untersagungsgründe, wie beispielsweise die<br />

Unzuverlässigkeit der Geschäftsführer des Erwerbers, vorliegt.<br />

Der Bieter hat der der CAA am 15. Februar 2011 eine vorläufige Mitteilung über den geplanten<br />

Erwerb einer wesentlichen (indirekten) Beteiligung an der Risk Transfer Re S.A. übermittelt. Die im<br />

Rahmen der vollständigen Anzeige vorzulegenden Unterlagen werden derzeit in Abstimmung mit<br />

der CAA zusammengestellt. Da die Frist für die Bewertung erst beginnt, wenn alle erforderlichen<br />

Dokumente eingereicht wurden, und die CAA entscheidet, wann eine Mitteilung als vollständig<br />

anerkannt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt keine Prognose möglich, ob die Bewertungsfrist vor<br />

Ende des Angebotszeitraums ablaufen wird oder die CAA innerhalb dieser Frist eine entsprechende<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen wird.<br />

(vi) Niederlande<br />

(a) Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen Finanzministers (auf Anraten der<br />

AFM), wonach es dem Bieter erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V. und an<br />

NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. zu<br />

erwerben;<br />

Nach Abschnitt 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht)<br />

ist es untersagt, ohne vorherige Einholung einer Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen<br />

Finanzministers eine qualifizierte Beteiligung an einer Gesellschaft, die einen regulierten Markt<br />

betreibt oder führt, der gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes lizensiert ist, zu<br />

halten, zu erwerben oder eine qualifizierte Beteiligung zu erhöhen oder die mit einer qualifizierten<br />

Beteiligung verbundene Kontrolle auszuüben. Eine qualifizierte Beteiligung in diesem Sinne ist eine<br />

unmittelbare oder mittelbare Beteiligung in Höhe von 10 % oder mehr des Kapitals oder der<br />

Stimmrechte oder eine Beteiligung, die es ermöglicht, vergleichbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung<br />

der entsprechenden Gesellschaft auszuüben.<br />

83


Der beabsichtigte indirekte Erwerb der Anteile an Euronext Amsterdam N.V. und NYSE Euronext<br />

(International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. durch Holdco erfordert eine<br />

entsprechende Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen Finanzministers. Die Einholung<br />

einer entsprechenden Nichtbeanstandungserklärung kann bis zu 13 Wochen erfordern (gerechnet<br />

von dem Tag an, an dem der Antrag als vollständig angesehen wird). In Abschnitt 5:32d des<br />

niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes sind die Gründe für die Versagung einer solchen Nichtbeanstandungserklärung<br />

niedergelegt.<br />

Daneben enthält die Richtlinie des Finanzministers betreffend die Antragstellung und die Erteilung<br />

von Nichtbeanstandungserklärungen betreffend qualifizierte Beteiligungen an einer Gesellschaft,<br />

die einen regulierten Markt betreibt oder führt (Beleidslijn verklaringen van geen bezwaar<br />

gereglementeerde markten), weitere Vorschriften über den Verfahrensablauf zum Erhalt einer<br />

solchen Nichtbeanstandungserklärung und trifft weitere Vorschriften dahingehend, welche Erwägungen<br />

während des Beantragungsprozesses zu treffen sind. Die vorgenannte Richtlinie enthält<br />

einen eigenen Abschnitt betreffend Euronext und sieht vor, dass die gemeinsame Richtlinie des<br />

Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden betreffend die Gesellschafterstruktur (enthalten im<br />

Memorandum of Understanding von 24. Juni 2010) beachtet wird.<br />

Der Bieter hat am 13. April 2011 den Antrag betreffend die Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung<br />

an den niederländischen Finanzminister (mit Kopie an die AFM) übermittelt. Bereits<br />

zuvor haben zwei Treffen mit Vertretern des Finanzministeriums und der AFM stattgefunden, um<br />

den Zusammenschluss zu diskutieren. Der niederländische Finanzminster hat zwischenzeitlich in<br />

einer ersten vorläufigen Äußerung weitere Informationen zur Prüfung des Antrags des Bieters<br />

angefordert.<br />

(b) Mitteilung des Zusammenschlusses an und Bestätigung, Neuabgabe, Erneuerung oder Änderung<br />

durch den niederländischen Finanzminister (auf Anraten der AFM) oder der AFM anstelle des<br />

niederländischen Finanzministers, sofern einschlägig, der bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen,<br />

die gegenüber der NYSE Euronext und NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />

Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. abgegeben wurden und jeweils der betreffenden<br />

Gesellschaft erlauben, mittelbar oder unmittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V. zu halten<br />

oder zu erwerben sofern dies vom niederländischen Finanzminister oder der AFM für erforderlich<br />

gehalten wird.<br />

Unter den bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen, die gegenüber NYSE Euronext und NYSE<br />

Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. gemäß Abschnitt<br />

5:32d oder 3:95(1)(c) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes abgegeben worden sind, jeweils<br />

mit der Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der NYSE Euronext<br />

Amsterdam zu erwerben oder zu halten, sind der niederländische Finanzminister und die AFM über<br />

den Zusammenschluss in Kenntnis zu setzen und haben solche Nichtbeanstandungserklärungen zu<br />

bestätigen, neu abzugeben, zu erneuern oder zu ändern, wenn vom Minister oder der AFM gefordert.<br />

Spezifische Wartefristen gibt es nicht.<br />

Werden vom Finanzminister oder der AFM nach der Mitteilung keine gegenteiligen Maßnahmen<br />

ergriffen, bleiben die bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen in Kraft.<br />

Die entsprechende Mitteilung soll in Kürze erfolgen. Bisher haben bereits zwei Treffen mit<br />

Vertretern des Finanzministeriums und der AFM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />

diskutieren.<br />

(c) Mitteilung an und Überprüfung und Genehmigung des Zusammenschlusses durch den niederländischen<br />

Finanzminister und die AFM sowie die Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe<br />

der bestehenden Börsenlizenzen, die Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE Euronext (International)<br />

B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. gewährt wurden sofern dies vom<br />

niederländischen Finanzminister oder der AFM für erforderlich gehalten wird.<br />

Nach der Mitteilung erfordert der angestrebte Zusammenschluss Prüfung und Genehmigung durch<br />

den niederländischen Finanzminister und die AFM sowie Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder<br />

Neuabgabe, wenn so vom Minister oder der AFM gefordert, bestehender Börsenlizenzen, die<br />

84


Euronext Amsterdam NV sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />

N.V. und Euronext N.V gemäß Abschnitte 5:26 und 2:96 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />

gewährt wurden. Die AFM hat diese Entscheidung innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu<br />

treffen, wobei es sich jedoch nicht um eine Notfrist handelt; eine Verlängerung der Frist ist<br />

dementsprechend möglich.<br />

Werden vom Finanzminister oder der AFM gegenteiligen Maßnahmen ergriffen, bleiben die<br />

bestehenden Börsenlizenzen in Kraft.<br />

Die entsprechende Mitteilung soll in Kürze erfolgen. Bisher haben bereits zwei Treffen mit<br />

Vertretern des Finanzministeriums und der AFM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />

diskutieren.<br />

(d) Nichtbeanstandungserklärung durch die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank;<br />

,,DNB“) in Bezug auf den indirekten Erwerb von Anteilen an Euronext Amsterdam N.V. und NYSE<br />

Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. durch Holdco<br />

oder Anzeige der DNB, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung nicht erforderlich ist.<br />

Gemäß Abschnitt 3:95(1)(c) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes darf niemand eine sog.<br />

investment firm besitzen, erwerben oder eine qualifizierte Beteiligung an einer solchen erhöhen oder<br />

Kontrolle ausüben, die mit einer solchen qualifizierten Beteiligung verbunden ist, ohne zuvor eine<br />

Nichtbeanstandungserklärung der DNB erhalten zu haben (beleggingsonderneming). Gemäß niederländischem<br />

Recht stellt ein regulierter Markt, der als MTF fungiert, eine solche investment firm<br />

dar und unterliegt der entsprechenden Regulierung. Eine qualifizierte Beteiligung in diesem Sinne<br />

ist eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung in Höhe von 10 % oder mehr des Kapitals oder der<br />

Stimmrechte oder eine Beteiligung, die es ermöglicht, vergleichbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung<br />

der entsprechenden Gesellschaft auszuüben.<br />

Euronext Amsterdam N.V. betreibt zwei MTFs und Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE<br />

Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. sind berechtigt,<br />

ein MTF zu betreiben. Der beabsichtigte indirekte Erwerb eines Anteils an Euronext Amsterdam NV<br />

sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V.<br />

durch Holdco erfordert eine Nichtbeanstandungserklärung durch DNB. Der Erhalt einer solchen<br />

Nichtbeanstandungserklärung kann bis zu dreizehn Wochen in Anspruch nehmen. Die Frist beginnt<br />

in dem Zeitpunkt, in dem die Anmeldung als vollständig anzusehen ist. In Abschnitt 3:100 des<br />

niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes sind die Gründe für die Versagung einer solchen Nichtbeanstandungserklärung<br />

niedergelegt.<br />

Ein entsprechender Antrag soll in Kürze erfolgen. Bisher hat bereits ein Treffen mit Vertretern der<br />

DNB stattgefunden, um den Zusammenschluss zu diskutieren.<br />

(vii) Portugal<br />

(a) Ausdrückliche Zustimmung des portugiesischen Finanzministers zu dem Eigentums- und Kontrollwechsel<br />

an der Euronext Lisbon — Sociedade Gestora de Mercados Regulamentados, S.A.<br />

(,,Euronext Lisbon“) nach positiver Stellungnahme der CMVM.<br />

Gemäß Gesetzerlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 (geändert durch Gesetzerlass<br />

Nr. 52/2010 vom 26. Mai 2010) erfordert jeder Erwerb von mehr als 50 % der Stimmrechte an<br />

der Euronext Lisbon die Zustimmung des portugiesischen Finanzministers, nachdem das CMVM<br />

eine Stellungnahme abgegeben hat. Die Zustimmung muss vor Vollzug des Eigentums- und<br />

Kontrollwechsels erteilt werden.<br />

Der portugiesische Finanzminister hat innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Antrags auf<br />

Zustimmung eine Entscheidung zu treffen und das CMVM hat innerhalb von einem Monat nach<br />

Zugang des Antrags auf Zustimmung eine Stellungnahme abzugeben. Jedoch beginnen die genannten<br />

Fristen nicht vor dem Tag, an dem der portugiesische Finanzminister oder das CMVM<br />

zusätzliche Informationen erhalten haben, sollten sie diese angefordert haben.<br />

85


Die Erteilung einer ausdrücklichen Genehmigung ist erforderlich. Sofern die erforderliche Genehmigung<br />

nicht innerhalb der gesetzlichen Wartefrist erteilt wird, gilt der Eigentums- und Kontrollwechsel<br />

an Euronext Lisbon als nicht genehmigt.<br />

Am 4. und 6. April 2011 haben Treffen mit dem CMVM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />

diskutieren. Am 13. April 2011 wurde ein entsprechender Antrag beim portugiesischen Finanzminister<br />

gestellt. Bislang hat das portugiesische Finanzministerium keine zusätzlichen Informationen<br />

bei dem Bieter angefordert. Der zeitliche Rahmen des weiteren Verfahrens ist derzeit<br />

unbekannt.<br />

(b) das CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Euronext Lisbon informiert und hat<br />

entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder<br />

eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel abgegeben, jeweils auf<br />

der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007.<br />

Gemäß Gesetzerlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 (geändert durch Gesetzerlass Nr. 52/2010<br />

vom 26. Mai 2010) müssen Personen, die eine wesentliche Beteiligung (d.h. eine direkte oder indirekte<br />

Beteiligung von mehr als 10 % oder eine Beteiligung, die sonst die Möglichkeit bietet, einen nicht<br />

unbedeutenden Einfluss auf die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaft auszuüben) an der<br />

Euronext Lisbon erwerben wollen, den beabsichtigten Erwerb zuvor bei dem CMVM anmelden und<br />

das CMVM muss eine Erklärung abgegeben haben, keinen Widerspruch gegen diese Beteiligung zu<br />

erheben. Die entsprechende Anmeldung muss vor Vollzug des Eigentums- und Kontrollwechsels<br />

erfolgen. Das CMVM hat seine zustimmende oder ablehnende Entscheidung innerhalb von 30<br />

Werktagen zu treffen (wobei diese Frist verlängert werden kann, falls zusätzliche Informationen<br />

benötigt werden).<br />

Wenn das CMVM den Eigentums- und Kontrollwechsel jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen<br />

Prüffrist untersagt hat, so ist hierin eine Nichtbeanstandungserklärung des CMVM im Hinblick auf<br />

den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon zu sehen; eine ausdrückliche Genehmigung<br />

ist dann nicht erforderlich.<br />

Am 4. und 6. April 2011 haben Treffen mit dem CMVM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />

diskutieren. Am 13. April 2011 wurde das CMVM entsprechend informiert. Bislang hat dasCMVM<br />

bei dem Bieter keine zusätzlichen Informationen angefordert. Der zeitliche Rahmen des derzeitigen<br />

Verfahrens ist derzeit unbekannt.<br />

(c) das CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Interbolsa — Sociedade Gestora de<br />

Sistemas de Liquidacao e de Sistemas Centralizados de Valores Mobiliarios, S.A. (,,Interbolsa“)<br />

informiert und hat entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden<br />

Frist untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />

abgegeben, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007;<br />

Gemäß Gesetzerlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 geändert durch Gesetzerlass Nr. 52/<br />

2010 vom 26. Mai 2010, müssen Personen, die eine wesentliche Beteiligung (d.h. eine direkte oder<br />

indirekte Beteiligung von mehr als 10 % oder eine Beteiligung, die sonst die Möglichkeit bietet,<br />

einen nicht unbedeutenden Einfluss auf die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaft auszuüben)<br />

an der Interbolsa erwerben wollen, den beabsichtigten Erwerb zuvor bei dem CMVM anmelden und<br />

das CMVM muss eine Erklärung abgegeben haben, keinen Widerspruch gegen diese Beteiligung zu<br />

erheben. Die entsprechende Anmeldung muss vor Vollzug des Eigentums- und Kontrollwechsels<br />

erfolgen. Das CMVM hat seine zustimmende oder ablehnende Entscheidung innerhalb von 30<br />

Werktagen zu treffen (wobei diese Frist verlängert werden kann, falls zusätzliche Informationen<br />

benötigt werden).<br />

Wenn das CMVM den Eigentums- und Kontrollwechsel jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen<br />

Prüffrist untersagt hat, so ist hierin eine Nichtbeanstandungserklärung des CMVM im Hinblick auf<br />

den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Interbolsa zu sehen; eine ausdrückliche Genehmigung ist<br />

dann nicht erforderlich.<br />

86


Am 4. und 6. April 2011 haben Treffen mit dem CMVM stattgefunden, um den Zusammenschluss zu<br />

diskutieren. Am 13. April 2011 wurde das CMVM entsprechend informiertgestellt. Bislang hat das<br />

CMVM bei dem Bieter keine zusätzlichen Informationen angefordert. Der zeitliche Rahmen des<br />

weiteren Verfahrens ist derzeit unbekannt.<br />

(viii) Spanien<br />

Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in Spanien kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />

erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Infobolsa S.A., der Link-Up Capital Markets S.L. und<br />

der Open Finance S.L. wird lediglich eine Anzeige beim General Directorate of Commercial Policy and<br />

Foreign Investment erfordern. Diese Anzeige ist nach dem Vollzug des Tauschangebots vorzunehmen.<br />

(ix) Schweiz<br />

Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in der Schweiz kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />

erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Eurex Zürich AG und der Scoach Schweiz AG wird<br />

lediglich eine Anzeige bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (,,FINMA“) erfordern. Diese Anzeige<br />

ist nach dem Vollzug des Tauschangebots vorzunehmen.<br />

(x) Vereinigtes Königreich<br />

(a) Zustimmung der FSA zum Eigentums- und Kontrollwechsel an der LIFFE Administration and<br />

Management (eine private unlimited company);<br />

Gemäß Kapitel 1A des Teils XVIII des Financial Services and Markets Act 2000 ist gegenüber der<br />

FSA von jeder Person Mitteilung zumachen, die den Erwerb der Kontrolle über LIFFE Administration<br />

and Management anstrebt (die Börse selbst ist zur Anzeige gemäß 2.4.1 und 2.4.4 des<br />

Recognised Investment Exchange and Recognised Clearing House Sourcebook (,,REC“) des FSA<br />

Handbook verpflichtet). Die FSA muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags<br />

entscheiden, ob sie den Kontrollwechsel genehmigen oder untersagen möchte.<br />

Am 13. April 2011 hat der Bieter der FSA den entsprechenden Antrag gestellt. Die Börse selbst hat<br />

die FSA hierüber am 14. April informiert. Die FSA hat sich hierzu bislang nicht geäußert.<br />

(b) Zustimmung der FSA zum Eigentums- und Kontrollwechsel an der LIFFE Services Limited, der<br />

Secfinex Limited, der Smartpool Trading Limited und der Fix City Limited;<br />

Gemäß Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000 und Abschnitt SUP 11.3.4 R des<br />

Regulatory Processes — Supervision Manual des FSA Handbook ist gegenüber der FSA von jeder<br />

Person Mitteilung zumachen, die den Erwerb der Kontrolle über LIFFE Services Limited, Secfinex<br />

Limited, Smartpool Trading Limited und Fix City Limited anstrebt (die Gesellschaften sind gemäß<br />

SUP 11.4.2 R ebenfalls zur Anzeige verpflichtet). Die FSA muss innerhalb von 60 Tagen entscheiden,<br />

ob sie den Kontrollwechsel genehmigen oder untersagen möchte.<br />

Am 15. April 2011 hat der Bieter der FSA den entsprechenden Antrag gestellt. Die Gesellschaften<br />

selbst haben die FSA hierüber am 14. April informiert. Die FSA hat sich hierzu bislang nicht<br />

geäußert.<br />

13.2.3 Andere Länder<br />

Es wird ferner erwartet, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss darüber hinaus eine Reihe von<br />

aufsichtsrechtlichen Genehmigungen in anderen Ländern eingeholt bzw. eine Reihe von aufsichtsrechtlichen<br />

Anzeigen in diesen Ländern vorgenommen werden. Soweit für solche Genehmigungsverfahren<br />

gesetzliche Entscheidungsfristen bestehen, werden diese in der Regel erst durch Einreichung vollständiger<br />

Unterlagen in Gang gesetzt. Die Beurteilung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen steht dabei<br />

regelmäßig im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Vorhersagen über die Dauer der<br />

87


Genehmigungsverfahren sind vor diesem Hintergund derzeit nicht möglich. Zu den vorgenannten Genehmigungen<br />

und Anzeigen zählen insbesondere die Folgenden:<br />

(i) Indien<br />

Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in Indien kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />

erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Bombay Stock Exchange wird lediglich eine Anzeige beim<br />

Foreign Investment Promotion Board (,,FIPB“) erfordern. Diese Anzeige ist nach dem Vollzug des<br />

Tauschangebots vorzunehmen.<br />

(ii) Singapur<br />

Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist in Singapur kein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren<br />

erforderlich. Der Kontrollwechsel bei der Clearstream Banking S.A. und Eurex Frankfurt AG<br />

wird lediglich eine Anzeige bei der Monetary Authority erfordern. Diese Anzeige ist nach dem Vollzug des<br />

Tauschangebots vorzunehmen.<br />

13.3 Registration Statement<br />

13.3.1 Stand des Verfahrens<br />

Hinsichtlich der im Rahmen dieses Tauschangebots und der Verschmelzung auszugebenden Aktien ist das<br />

sog. Registration Statement erforderlich. Voraussetzug u.a. für die Ausgabe von Aktien im Rahmen dieses<br />

Tauschangebots und der Verschmelzung ist, dass das Registration Statement von der SEC für wirksam<br />

erklärt worden ist.<br />

Ein Entwurf des Registration Statement wurde der SEC am 15. März 2011 nach Form F-4 vertraulich<br />

übermittelt, und eine überarbeitete Fassung des Registration Statement wurde bei der SEC am 7. April 2011<br />

öffentlich eingereicht. Die SEC hat dem Bieter am 8. April 2011 erste Kommentare übermittelt. Am<br />

25. April 2011 hat der Bieter eine überarbeitete Fassung bei der SEC eingereicht. Der Bieter erwartet, dass<br />

die SEC weitere Kommentare haben wird. Sobald die SEC der Überzeugung ist, dass sämtliche Kommentare<br />

umgesetzt wurden, wird sie das Registration Statement für wirksam erklären.<br />

Der Bieter erwartet derzeit, dass das Verfahren im Laufe des Mai 2011 abgeschlossen sein wird. Das<br />

Tauschangebot kann in den Vereinigten Staaten auch vor Abschluss dieses Verfahrens im Rahmen eines<br />

sogenannten ,,Early Commencement“ beginnen (vgl. Ziffer 13.3.3).<br />

13.3.2 Sperrverfügung<br />

Sofern nach Auffassung der SEC das (für wirksam erklärte) Registration Statement unzutreffende Angaben<br />

über wesentliche Informationen enthält oder die Angabe wesentlicher Informationen unterlässt, kann die<br />

SEC, nach entsprechender Anhörung des Bieters eine sog. Sperrverfügung (stop order) gemäß Section 8(d)<br />

des Securities Act in Bezug auf das Registration Statement erlassen, die die Wirksamkeit des Registration<br />

Statement hemmen würde. Der Bieter dürfte in diesem Fall die im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung auszugebenden Aktien nicht ausgeben. Sofern jedoch der Bieter das Registration Statement<br />

entsprechend den Vorgaben der Sperrverfügung überarbeitet, wird die SEC die Sperrverfügung aufheben,<br />

sofern sie der Auffassung ist, das die Gründe für den Erlass der Sperrverfügung nicht mehr vorliegen.<br />

Sperrverfügungen werden in der Praxis selten erlassen, da die SEC etwaige Bedenken gegen das<br />

Registration Statement im Rahmen ihres Prüfungsprozesses gegenüber dem Bieter äußert und der Bieter<br />

entsprechende Bedenken deswegen im Vorfeld berücksichtigen kann.<br />

13.3.3 Beginn des Tauschangebots vor Wirksamerklärung des Registration Statement<br />

In den Vereinigten Staaten kann das Tauschangebot auch vor Wirksamerklärung des Registration Statement<br />

im Rahmen eines sogenannten ,,Early Commencement“ beginnen.<br />

88


Es ist in diesem Fall nach Rule 14d-4(b) des Securities Act grundsätzlich ausreichend, wenn das<br />

Registration Statement vor Vollzug des Tauschangebots für wirksam erklärt worden ist. Allerdings muss<br />

das Registration Statement vorliegend aufgrund entsprechender überlagernder Regelungen des Rechts der<br />

Vereinigten Staaten spätestens 30 Tage vor der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext,<br />

die über die Verschmelzung beschließt, für wirksam erklärt worden sein. Derzeit ist diese außerordentliche<br />

Hauptversammlung für den 7. Juli 2011 geplant. Sie wird aber in jedem Fall vor dem Ablauf der<br />

Annahmefrist stattfinden. Im Falle einer gesetzlichen Verlängerung der Annahmefrist (vgl. Ziffer 5.3)<br />

kann sich der Termin auch verschieben.<br />

Nach Rule 162(a) des Securities Act muss Aktionären für den Fall eines Early Commencement zudem ein<br />

Rücktrittsrecht bis zum Ende der Annahmefrist eingeräumt werden. Daneben ist es nach Rule 14-4(d) des<br />

Securities Act erforderlich, dass (i) im Falle einer wesentlichen Änderung der den Aktionären zur<br />

Verfügung gestellten Unterlagen betreffend das Tauschangebot diese den Aktionären mitgeteilt wird<br />

und (ii) mindestens fünf Werktage zwischen der entsprechenden Mitteilung an die Aktionäre und dem<br />

Ende der Annahmefrist, bzw. dem Tag liegen, an dem bestehende Rücktrittsrechte auslaufen. Für den Fall,<br />

dass sich die wesentliche Änderung auf preiserhebliche Informationen, den Umfang der Gegenleistung, mit<br />

der Annahme des Angebots verbundener Kosten oder vergleichbare wesentliche Änderungen bezieht oder<br />

wenn ein Nachtrag zum Prospekt als Teil einer Änderung des Form F-4 an Aktionäre versendet wird,<br />

verlängert sich dieser Zeitraum auf zehn Werktage. Schließlich beträgt der erforderliche Zeitraum zwischen<br />

der Mitteilung an Aktionäre und dem Ende der Annahmefrist, bzw. dem Tag, an dem bestehende Rücktrittsrechte<br />

auslaufen, 20 Werktage, sofern der ursprüngliche Prospekt erheblich fehlerhaft war.<br />

Der Bieter beabsichtigt, die englischsprachige Übersetzung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bis spätestens 4. Mai<br />

2011 bei der SEC einzureichen.<br />

13.4 IRS Ruling<br />

Der Vollzug des Tauschangebots hängt auch davon ab, dass die NYSE Euronext eine oder mehrere<br />

verbindliche Auskünfte (sog. private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (Internal Revenue Service,<br />

,,IRS“) erhalten hat mit dem Inhalt, dass der im Rahmen der Verschmelzung erfolgende Tausch durch in den<br />

Vereinigten Staaten steueransässige Personen von Anteilen an der NYSE Euronext gegen Anteile an der<br />

Bieterin nach U.S.-Einkommensteuerrecht steuerneutral erfolgen kann. Aufgrund der Tatsache, dass ca.<br />

40 % der Anteile an der Deutsche Börse von U.S. Aktionären gehalten werden, ist desweiteren als<br />

Vollzugsbedingung dieses Tauschangebots vorgesehen, dass die Deutsche Börse eine verbindliche Auskunft<br />

der IRS erhalten hat, dass der im Zuge des Übernahmeangebots erfolgende Tausch von Anteilen an der<br />

Deutsche Börse gegen Anteile an dem Bieter nach U.S.-Einkommensteuerrecht steuerneutral ist.<br />

Eine verbindliche Auskunft ist eine schriftliche Erklärung, die von einem IRS Associate Chief Counsel als<br />

zuständiger Stelle in der amerikanischen Steuerverwaltung in Beantwortung einer schriftlichen Anfrage<br />

eines Steuerpflichtigen, bspw. zu den steuerlichen Auswirkungen seines Verhaltens bzw. von ihm abgeschlossener<br />

Geschäfte abgegeben wird.<br />

Der erste Schritt in Verfahren zur Beantragung einer verbindlichen Auskunft besteht regelmäßig darin, dass<br />

der Steuerpflichtige einen Vermerk zu den technischen Aspekten, die durch die Transaktion berührt werden,<br />

und den verbindlichen Auskünften, die der Steuerpflichtige zu beantragen beabsichtigt, erstellt, gefolgt von<br />

einem Treffen mit Vertretern des IRS, um diese Aspekte sowie die Frage, ob die Erteilung einer verbindlichen<br />

Auskunft im konkreten Sachverhalt angezeigt ist, zu besprechen. NYSE Euronext und Deutsche<br />

Börse haben einen solchen Vermerk dem IRS am 19. Februar 2011 übermittelt. Erste Gespräche mit dem<br />

IRS wurden hierzu in der Woche vom 21. Februar 2011 geführt.<br />

Wenn sich der IRS bereit erklärt, die betreffende verbindliche Auskunft zu erteilen, hat der Steuerpflichtige<br />

einen schriftlichen Antrag zu stellen. Vorliegend wurde ein entsprechender schriftlicher Antrag am 12. April<br />

2011 gestellt.<br />

Sobald ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim IRS eingeht, wird dieser mit dem Steuerpflichtigen bzw.<br />

seinem Vertreter binnen 21 Kalendertagen Kontakt aufnehmen; allerdings ist dieser Kontakt üblicherweise<br />

auf Verfahrensfragen anstelle der eigentlich abgefragten Aspekte beschränkt. Wenn der IRS der Auffassung<br />

ist, dass ein Antrag auf verbindliche Auskunft hinsichtlich der erforderlichen Informationen unvollständig<br />

89


ist, wird er den Steuerpflichtigen darüber in Kenntnis setzen, dass der Antrag abgewiesen wird, wenn der<br />

IRS die betreffenden Informationen nicht binnen 21 Kalendertagen nach deren Anfrage erhält oder eine<br />

Fristverlängerung gewährt wird.<br />

Gegen Ende des Verfahrens auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft kann der IRS zur Verfahrensbeschleunigung<br />

verlangen, dass der Steuerpflichtige einen Entwurf der verbindlichen Auskunft einreicht.<br />

Typischerweise unterliegt ein solcher Entwurf weiteren Abstimmungen zwischen dem IRS und dem<br />

Steuerpflichtigen, bevor die verbindliche Auskunft letztlich erteilt wird. Vor diesem Hintergrund ist es<br />

schwierig, eindeutige Aussagen zur Dauer des Verfahrens zur Erlangung der verbindlichen Auskunft im<br />

konkret vorliegenden Fall zu treffen.<br />

13.5 Gestattung der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

Die <strong>BaFin</strong> hat die Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> durch den Bieter am 2. Mai 2011 gestattet.<br />

14 Voraussetzungen für den Vollzug des Tauschangebots<br />

14.1 Vollzugsbedingungen<br />

Dieses Tauschangebot und die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande kommenden Verträge<br />

werden nur vollzogen, wenn die folgenden Bedingungen (,,Vollzugsbedingungen“) eingetreten sind (vgl.<br />

auch Ziffer 14.3 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong>):<br />

(a) Mindestannahmeschwelle<br />

Die Summe aus der Gesamtzahl der Deutsche Börse Aktien, bezüglich derer das Tauschangebot<br />

wirksam angenommen und für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, und der<br />

Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die der Bieter bereits hält oder gekauft hat, beträgt zum<br />

Ende der Annahmefrist mindestens 75 % der Summe aus den zum Ende der Annahmefrist ausgegebenen<br />

Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien aus Optionen.<br />

(b) Kartellfreigabe<br />

(i) Bis spätestens 31. März 2012 hat die Europäische Kommission den Zusammenschluss nach<br />

der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt oder der Zusammenschluss gilt nach der EU-<br />

Fusionskontrollverordnung als genehmigt.<br />

(ii) Bis spätestens 31. März 2012 sind alle Wartefristen einschließlich etwaiger Verlängerungen<br />

nach dem HSR Act in Bezug auf den Zusammenschluss abgelaufen bzw. mit der Folge<br />

beendet worden, dass der Zusammenschluss vollzogen werden darf.<br />

(c) Wirksamkeit des Registration Statement<br />

Das Registration Statement an den Bieter in Bezug auf die im Rahmen dieses Tauschangebots und<br />

der Verschmelzung auszugebenden Aktien ist<br />

(i) vor dem Ende der Annahmefrist durch die SEC für wirksam erklärt worden und<br />

(ii) im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist nicht Gegenstand einer Sperrverfügung der SEC<br />

gemäß Section 8(d) des Securities Act oder eines von der SEC eingeleiteten Verfahrens mit<br />

dem Ziel einer solchen Sperrverfügung.<br />

(d) Erforderlicher Beschluss bei NYSE Euronext<br />

Vor Ablauf der Annahmefrist haben die NYSE Euronext-Aktionäre den Erforderlichen Beschluss<br />

der NYSE Euronext gefasst.<br />

90


(e) Behördliche und gerichtliche Verfahren<br />

Im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist hat weder eine Behörde noch ein Gesetzgebungsorgan<br />

noch ein Gericht in<br />

(i) den Vereinigten Staaten,<br />

(ii) Deutschland,<br />

(iii) den Niederlanden,<br />

(iv) Frankreich,<br />

(v) dem Vereinigten Königreich,<br />

(vi) Portugal,<br />

(vii) Belgien,<br />

(viii) der Schweiz oder<br />

(ix) Luxemburg<br />

ein Gesetz, eine Verordnung, eine Richtlinie, einen Verwaltungsakt oder eine einstweilige Verfügung<br />

erlassen, das bzw. die bzw. der im vorgenannten Zeitpunkt noch in Kraft ist bzw. fortbesteht<br />

und den Zusammenschluss oder den Erwerb oder die Inhaberschaft von Aktien an der Deutsche<br />

Börse oder an der NYSE Euronext durch den Bieter untersagen oder rechtswidrig machen würde.<br />

(f) Weitere Genehmigungen<br />

Bis spätestens 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen vor:<br />

(i) Die SEC hat dem Antrag von NYSE Euronext und/oder von Tochtergesellschaften und der<br />

Deutsche Börse und/oder von Tochtergesellschaften gemäß Rule 19b-4 des Exchange Act im<br />

Hinblick auf den Zusammenschluss zugestimmt;<br />

(ii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) im Hinblick auf den<br />

Zusammenschluss eine Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d Niederländisches<br />

Finanzaufsichtsgesetz gegenüber dem Bieter abgegeben, wonach diesem erlaubt ist, mittelbar<br />

Anteile an Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />

Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. zu erwerben;<br />

(iii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) bzw. die AFM hat im<br />

Namen des niederländischen Finanzministers die existierenden Nichtbeanstandungserklärungen<br />

gemäß § 5:32d Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz gegenüber NYSE Euronext,<br />

der NYSE Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der<br />

Euronext N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu abgegeben, sofern dies vom niederländischen<br />

Finanzminister bzw. von der AFM für erforderlich gehalten wird, jeweils mit der<br />

Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der Euronext<br />

Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu halten, oder der niederländische Finanzminister<br />

und die AFM haben nicht angezeigt, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung<br />

oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />

(iv) der niederländische Finanzminister und die AFM haben den Zusammenschluss geprüft und<br />

genehmigt und die bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE<br />

Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V.<br />

zum Betrieb einer Börse gemäß §§ 5:26 und 2:96 Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />

bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies vom niederländischen Finanzminister<br />

oder von der AFM für erforderlich gehalten wird, oder der niederländische<br />

91


Finanzminister und die AFM haben nicht angezeigt, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung,<br />

Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />

(v) die DNB hat eine Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches<br />

Finanzaufsichtsgesetz abgegeben, wonach es der Holdco erlaubt ist, indirekt Anteile an<br />

Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />

N.V. und Euronext N.V. in ihrer Eigenschaft als lizenzierte Betreiber multilateraler Handelsplattformen<br />

zu erwerben oder sie hat angezeigt, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung<br />

nicht erforderlich ist;<br />

(vi) das Kollegium der Euronext-Aufsichtsbehörden hat gemäß dem Memorandum of Understanding<br />

vom 24. Juni 2010 eine Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den Zusammenschluss<br />

abgegeben;<br />

(vii) die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer<br />

bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG und der Eurex<br />

Frankfurt AG nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(viii) die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />

einer bedeutenden Beteiligung an der European Energy Exchange AG und der EEX Power<br />

Derivatives GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(ix) die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />

Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß §6<br />

Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser<br />

Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten<br />

Erwerb abgegeben;<br />

(x) die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der<br />

European Commodity Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH, der<br />

Eurex Bonds GmbH und der Clearstream Banking AG nicht innerhalb der ihr gemäß §2c<br />

Kreditwesengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb der Frist<br />

eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb<br />

abgegeben;<br />

(xi) die ACP hat die erforderliche Zustimmung gemäß der Französischen Verordnung 96-16 der<br />

CRBF in Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Paris S.A. in ihrer<br />

Eigenschaft als Kreditinstitut erteilt;<br />

(xii) der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage einer Empfehlung der AMF die<br />

gemäß Artikel L 421-9 II des Code Monétaire et Financier erforderliche Zustimmung zum<br />

Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. und der BlueNext S.A. in ihrer<br />

Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten erteilt;<br />

(xiii) die FSA hat gemäß Kapitel 1A von Teil XVIII des Financial Services and Markets Act 2000<br />

ihre Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Administration and<br />

Management erteilt;<br />

(xiv) die FSA hat ihre Zustimmung gemäß Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000<br />

und Abschnitt SUP 11.3.4 R der Regulatory Processes — Supervision Manual des FSA<br />

Handbook zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Services Limited, Secfinex<br />

Limited, Smartpool Trading Limited und Fix City Limited erteilt;<br />

(xv) die FSMA hat den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V. nicht<br />

innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002<br />

92


zustehenden Frist untersagt oder sie hat eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in<br />

Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V. abgegeben;<br />

(xvi) Euronext Brüssel S.A./N.V. hat gemäß Artikeln 3, 17 und 18 des Belgischen Gesetzes vom<br />

2. August 2002 eine Bestätigung des belgischen Finanzministeriums betreffend die Beibehaltung<br />

ihres Status als Regulierter Markt und als lizenzierter Markt erhalten oder sie hat im<br />

Falle des Fehlens einer solchen Bestätigung keine gegenteilige Mitteilung des belgischen<br />

Finanzministeriums erhalten;<br />

(xvii) der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich seine Zustimmung zum Eigentums- und<br />

Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon auf Grundlage einer positiven Stellungnahme der<br />

CMVM gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 erteilt;<br />

(xviii) die CMVM wurde über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon informiert<br />

und hat entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist<br />

untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />

abgegeben, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober<br />

2007;<br />

(xix) die CMVM wurde über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Interbolsa informiert und<br />

hat entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist<br />

untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />

abgegeben, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober<br />

2007;<br />

(xx) CFIUS hat eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass die Überprüfung des Zusammenschlusses<br />

gemäß Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen wurde<br />

und CFIUS zu dem Ergebnis gekommen ist, dass keine hinreichenden Bedenken aus<br />

Gründen nationaler Sicherheit bestehen, die es rechtfertigen würden, dem Präsidenten<br />

der USA die Untersagung des Tauschangebots und/oder der Verschmelzung gem. Sec.<br />

721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 zu empfehlen und CFIUS mitgeteilt hat, dass<br />

Maßnahmen nach Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 in Bezug auf den<br />

Zusammenschluss nicht in Betracht kommen;<br />

(xxi) die CSSF hat den indirekten Erwerb der Clearstream Banking S.A., der Clearstream<br />

International S.A. und der Clearstream Services S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel<br />

6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des Gesetzes für den Finanzsektor vom 5. April 1993 zur<br />

Verfügung stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />

entsprechende Nichtbeanstandungserklärungen hinsichtlich des Erwerbs erteilt;<br />

(xxii) die CAA hat den indirekten Erwerb der Risk Transfer Re S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß<br />

Artikel 94-1 (4) und 94-1 (15) des Versicherungsgesetzes vom 6. Dezember 1991 zur<br />

Verfügung stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />

entsprechende Nichtbeanstandungserklärung hinsichtlich des Erwerbs erteilt.<br />

(g) Keine wesentliche Marktverschlechterung<br />

Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> und dem Ende der Annahmefrist<br />

wurden weder der Devisenhandel noch die Fremdkapitalmärkte in<br />

(i) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und London, Großbritannien, oder<br />

(ii) New York, New York, USA<br />

für mehr als drei aufeinander folgende Handelstage eingestellt.<br />

93


(h) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext<br />

Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> und dem Ende der Annahmefrist<br />

ist keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten (,,Wesentliche<br />

Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext“).<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext ist der Eintritt eines Umstands<br />

oder mehrerer Umstände bezüglich NYSE Euronext, die nach Einschätzung eines Unabhängigen<br />

Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes von NYSE<br />

Euronext von mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012<br />

führen oder nach vernünftiger Erwartung führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung<br />

nicht auf Einmaleffekten beruht. Der Begriff des Nettokonzernumsatzes von NYSE<br />

Euronext bezeichnet die Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />

gemäß Konzernabschluss 2010.<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE Euronext liegt nur dann vor, wenn<br />

spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein unabhängiger Prüfer der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung gemäß den Maßstäben eines<br />

gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche Verschlechterung<br />

in Bezug auf NYSE Euronext eingetreten ist. Auf Verlangen des Bieters wird der<br />

Unabhängige Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf NYSE<br />

Euronext stattgefunden hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung außerdem unverzüglich<br />

durchführen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für den Bieter und Deutsche Börse-<br />

Aktionäre bindend und unanfechtbar und wird unverzüglich von dem Bieter im elektronischen<br />

Bundesanzeiger, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem The Wall Street Journal (U.S.<br />

Ausgabe) unter Bezugnahme auf das Tauschangebot veröffentlicht werden.<br />

(i) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse<br />

Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> und dem Ende der Annahmefrist<br />

ist keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse eingetreten (,,Wesentliche<br />

Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse“).<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse ist der Eintritt eines Umstands<br />

oder mehrerer Umstände bezüglich Deutsche Börse, die nach Einschätzung des Unabhängigen<br />

Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes von Deutsche<br />

Börse von mindestens 300.000.000 US$ im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012<br />

führen oder nach vernünftiger Erwartung führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung<br />

nicht auf Einmaleffekten beruht. Der Begriff des Nettokonzernumsatzes von Deutsche<br />

Börse bezeichnet die Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten gemäß<br />

Konzernabschluss 2010.<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse liegt nur dann vor, wenn spätestens<br />

am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

WpHG der Unabhängige Prüfer nach sorgfältiger Prüfung gemäß den Maßstäben eines gewissenhaften<br />

Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche Verschlechterung<br />

in Bezug auf Deutsche Börse eingetreten ist. Auf Verlangen des Bieters wird der Unabhängige<br />

Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung in Bezug auf Deutsche Börse stattgefunden<br />

hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung außerdem unverzüglich durchführen. Die<br />

Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für den Bieter und Deutsche Börse-Aktionäre bindend<br />

und unanfechtbar und wird unverzüglich von dem Bieter im elektronischen Bundesanzeiger, in der<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) unter Bezugnahme<br />

auf das Tauschangebot veröffentlicht werden.<br />

94


(j) IRS Ruling or Rulings vis-à-vis NYSE Euronext<br />

Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die NYSE Euronext eine oder mehrere verbindliche<br />

Auskünfte (sog. private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (IRS, Internal Revenue Service)<br />

erhalten mit dem Inhalt, dass<br />

(i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation“ im Sinne von Ziffer 368(a) des U.S. Einkommensteuergesetzes<br />

1986 (Internal Revenue Code) und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot<br />

zusammen als Tausch im Sinne von Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code zu<br />

qualifizieren ist bzw. sind, und<br />

(ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch in den Vereinigten Staaten steueransässige<br />

Personen gegen Aktien an dem Bieter als Ausnahme von Ziffer 367(a)(1) des<br />

Internal Revenue Code gemäß Ziffer 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)- 3(c)(9) der Richtlinien<br />

des U.S. Finanzministeriums zu qualifizieren ist, und (B) auf jede in den U.S.A. steueransässige<br />

Person, die NYSE Euronext-Aktien an den Bieter überträgt und die ein ,,5 %<br />

transferee shareholder“ der NYSE Euronext im Sinne von Ziffer 1.367(a)-3(c)(5)(ii) der<br />

Richtlinien des U.S. Finanzministeriums ist, die Ausnahme von Ziffer 367(a)(1) des Internal<br />

Revenue Code Anwendung findet, sofern diese Person ein fünfjähriges sog. gain recognition<br />

agreement nach Ziffer 1.367(a)-8 der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums abschließt.<br />

(k) IRS-Ruling vis-à-vis Deutsche Börse<br />

Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die Deutsche Börse eine verbindliche Auskunft (sog.<br />

private letter ruling) der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion<br />

im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code gilt und/oder das Tauschangebot und die<br />

Verschmelzung zusammen als Transaktion im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code<br />

gelten.<br />

14.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen<br />

Der Bieter behält sich vor, abgesehen von der Vollzugsbedingung unter Buchstabe (d), die nicht verzichtbar<br />

ist, bis zu einem Werktag vor Ende der Annahmefrist auf eine, mehrere oder alle Vollzugsbedingungen ganz<br />

oder teilweise zu verzichten. Vollzugsbedingungen, auf die der Bieter wirksam verzichtet hat, gelten für die<br />

Zwecke dieses Tauschangebots als eingetreten. Für die Zwecke des § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 WpÜG ist die<br />

Veröffentlichung der Änderung des Tauschangebots gemäß § 21 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 14<br />

Abs. 3 WpÜG maßgeblich. Im Falle eines Verzichts auf Vollzugsbedingungen innerhalb der letzten zwei<br />

Wochen vor Ende der in Ziffer 5.1 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> bestimmten Annahmefrist verlängert sich die<br />

Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 5 WpÜG um zwei Wochen (d.h. voraussichtlich bis zum 27. Juli 2011).<br />

Ein Verzicht auf Vollzugsbedingungen nach Ende der Annahmefrist ist nicht möglich.<br />

14.3 Nichteintritt von Vollzugsbedingungen<br />

Sind eine oder mehrere der unter Ziffer 14.1 genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zu dem letztmöglichen<br />

Zeitpunkt eingetreten oder ist der rechtzeitige Eintritt einer oder mehrerer der Vollzugsbedingungen<br />

unmöglich geworden und hat der Bieter nicht vor dem letztmöglichen Zeitpunkt des<br />

Bedingungseintritts bzw. vor dem Zeitpunkt, zu dem der rechtzeitige Bedingungseintritt unmöglich<br />

geworden ist, auf die betreffende Vollzugsbedingung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG wirksam<br />

verzichtet, erlischt das Tauschangebot. In diesem Fall werden die durch die Annahme des Tauschangebots<br />

zustande gekommenen Verträge nicht vollzogen und entfallen (auflösende Bedingung). Bereits eingelieferte<br />

Deutsche Börse-Aktien werden zurückgebucht. Dementsprechend haben die Depotführenden<br />

Banken dafür zu sorgen, dass die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien unverzüglich,<br />

spätestens aber innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe des Erlöschens des Tauschangebots<br />

in die ISIN DE0005810055 zurückgebucht werden. Die Rückabwicklung ist frei von Kosten und Spesen<br />

Depotführender Banken (zu weiteren Einzelheiten vgl. jedoch Ziffer 12.7 der <strong>Angebotsunterlage</strong>).<br />

95


14.4 Veröffentlichungen<br />

Der Bieter gibt unverzüglich (i) im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher<br />

und in englischer Sprache), (ii) zusätzlich in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger sowie<br />

(iii) in englischer Sprache über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den<br />

Vereinigten Staaten bekannt, falls (a) eine Vollzugsbedingung eingetreten ist, (b) er auf eine Vollzugsbedingung<br />

verzichtet hat, (c) sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind, soweit auf diese nicht verzichtet<br />

wurde, oder (d) das Tauschangebot nicht vollzogen wird.<br />

15 Finanzierung des Tauschangebots<br />

15.1 Finanzierungsbedarf<br />

Derzeit sind 195.000.000 Deutsche Börse-Aktien ausgegeben. Sollte das Tauschangebot von allen Deutsche<br />

Börse-Aktionären angenommen werden, müsste der Bieter 195.000.000 Holdco-Angebotsaktien im Tausch<br />

gegen 195.000.000 zu erwerbende Deutsche Börse-Aktien auf Basis des Tauschverhältnisses von 1 Holdco-<br />

Angebotsaktie für 1 Deutsche Börse-Aktie liefern.<br />

Ferner muss der Bieter Holdco-Angebotsaktien im Tausch gegen Aktien liefern, die die Deutsche Börse<br />

möglicherweise im Zeitraum nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> bis zum Ende der Weiteren<br />

Annahmefrist auf der Grundlage bestehender Verpflichtungen ausgibt (z. B. im Falle der Ausübung von<br />

Aktienoptionen ausgegebene Aktien etc.).<br />

Unter der Annahme, dass mit Ausnahme der Weiteren Aktien der Deutsche Börse bis zum Ende der<br />

Weiteren Annahmefrist keine zusätzlichen Aktien ausgegeben werden, ergibt sich aus der Summe der<br />

derzeit bestehenden und der Weiteren Aktien ein Maximalbetrag von 195.146.864 der im Rahmen des<br />

Tauschangebots erforderlichen Holdco-Angebotsaktien (die ,,Maximale Lieferverpflichtung“).<br />

Im Hinblick auf die Verschmelzung wird Holdco zusätzlich bis zu 125.020.000 weitere Holdco-Aktien<br />

ausgeben (vgl. Ziffer 6.3.2(i)). Zusammen mit der Maximalen Lieferverpflichtung ergibt dies eine Summe<br />

von bis zu 320.166.864 Holdco-Aktien.<br />

Darüber hinaus sind vom Bieter Kosten für die für die Vorbereitung und Durchführung dieses Tauschangebots<br />

und der Verschmelzung in Höhe von maximal 4 Mio. A zu tragen (die ,,Transaktionskosten“).<br />

15.2 Finanzierungsmaßnahmen<br />

Der Bieter hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die für die vollständige<br />

Erfüllung des Tauschangebots erforderlichen Holdco-Angebotsaktien zu dem Zeitpunkt zur Verfügung<br />

stehen, zu dem die Ansprüche auf die Angebotsgegenleistung fällig werden.<br />

Im Hinblick auf die beim Bieter erfolgenden Kapitalmaßnahmen wird auf die Ausführungen unter Ziffer<br />

6.3.2 (i) verwiesen. Aufgrund dieser Maßnahmen wird der Bieter in der Lage sein, sowohl der Maximalen<br />

Lieferverpflichtung zu genügen als auch die erforderliche Anzahl an Holdco-Aktien für die Verschmelzung<br />

zu schaffen.<br />

Der Bieter wird vor Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen<br />

des Tauschangebots einen Antrag auf Zulassung seiner Stammaktien einschließlich der Holdco-Angebotsaktien<br />

zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen<br />

Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im regulierten Markt der<br />

Euronext Paris und an der New York Stock Exchange stellen.<br />

Der Bieter geht davon aus, dass die Holdco-Angebotsaktien, die die annehmenden Deutsche Börse-<br />

Aktionäre bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche<br />

Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen (börsennotiert) sein<br />

werden.<br />

Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />

voraussichtlich unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Angebotsaktien an die Deutsche Börse-<br />

Aktionäre, die das Tauschangebot angenommen haben, beginnen.<br />

96


Zur Finanzierung der Transaktionskosten wurde der Stichting von der Deutsche Bank Luxembourg S.A. mit<br />

Vertrag vom 9. März 2011 ein Darlehen in Höhe von 4 Mio. A gewährt. Dieser Darlehensbetrag wird von der<br />

Stichting gemäß einer Vereinbarung mit dem Bieter vom 29. April 2011 im Wege eines Gesellschafterdarlehens<br />

zur Finanzierung der Transaktionskosten in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss an den<br />

Bieter weitergereicht werden.<br />

16 Erwartete Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco<br />

16.1 Ausgangslage und Annahmen<br />

Die in Ziffern 16.2 und 16.3 enthaltenen Finanzinformationen beruhen insbesondere auf folgender Ausgangslage:<br />

(i) Holdco hat seit ihrer Gründung bis zur Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Geschäftstätigkeit<br />

außer den Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Gründung und den Vorbereitungen des<br />

Tauschangebots ausgeübt und somit keine Umsätze oder Ergebnisse erzielt. Daher stehen weder<br />

geprüfte Bilanzen noch Gewinn- und Verlustrechnungen des Bieters zur Verfügung. Um die<br />

Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Einzelabschluss der Holdco zu zeigen, werden —<br />

mit Ausnahme ihrer geprüften Eröffnungsbilanz — ungeprüfte Finanzinformationen der Holdco<br />

verwendet;<br />

(ii) die Gegenleistung des Tauschangebots besteht aus 1 Holdco-Angebotsaktie im Tausch gegen eine 1<br />

Deutsche Börse-Aktie;<br />

(iii) derzeit beträgt die Gesamtzahl ausgegebener Deutsche Börse-Aktien 195.000.000 und<br />

(iv) im Rahmen der Verschmelzung erhält jeder Aktionär der NYSE Euronext 0,47 Holdco-Aktien für<br />

jede von ihm gehaltene NYSE Euronext-Aktie.<br />

Darüber hinaus beruhen die in Ziffern 16.2 und 16.3 enthaltenen Finanzinformationen insbesondere auf den<br />

folgenden Annahmen:<br />

(i) Der Zusammenschluss wurde vollzogen;<br />

(ii) das Tauschangebot wird von allen Deutsche Börse-Aktionären angenommen;<br />

(iii) die maximale Zahl an NYSE Euronext-Aktien, die im Rahmen des Vollzugs der Verschmelzung in<br />

Holdco-Aktien getauscht werden, wird voraussichtlich ca. 266 Millionen NYSE Euronext-Aktien<br />

betragen. Darin sind enthalten: ca. 261,2 Mio. NYSE Euronext-Aktien, die zum 10. Februar 2011<br />

ausgegeben waren, ca. 2,8 Mio. NYSE Euronext-Aktien, die anlässlich der Unverfallbarkeit von<br />

Restricted Stock Units zum Zeitpunkt der Verschmelzung auszugeben sind (darin sind nicht<br />

enthalten ca. 1,6 Mio. Restricted Stock Units, die ebenfalls zum Zeitpunkt der Verschmelzung<br />

unverfallbar werden, jedoch in bar und nicht in Aktien bedient werden) sowie ca. 1,6 Mio. eigene<br />

Aktien der NYSE Euronext, die von einer mittelbaren Tochtergesellschaft von NYSE Euronext, der<br />

NYSE Arca Inc., gehalten werden, und die jeweils im Rahmen der Verschmelzung in Holdco-Aktien<br />

getauscht werden;<br />

(iv) während der Annahmefrist werden im Rahmen des Deutsche Börse Group Share Plan (GSP)<br />

146.864 Weitere Aktien der Deutsche Börse ausgegeben und das Tauschangebot hinsichtlich dieser<br />

Weiteren Aktien angenommen;<br />

(v) jede Holdco-Angebotsaktie sowie jede im Hinblick auf die Verschmelzung ausgegebene Holdco-<br />

Aktie hat einen Nominalwert von 1,00 A; und<br />

(vi) dem Bieter entstehen Transaktionskosten i.H.v. 4 Mio. A, die der Holdco von der Stichting im Wege<br />

eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt werden.<br />

97


Im Hinblick auf die in Ziffer 16.4.1 enthaltenen weiteren Finanzinformationen wird auf die Erläuterungen in<br />

Ziffer 16.4.2 verwiesen.<br />

16.2 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz der Holdco<br />

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die erwarteten Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses<br />

auf die Eröffnungsbilanz der Holdco zum 10. Februar 2011, dem Tag ihrer Gründung.<br />

Außer dem beabsichtigten Erwerb der Deutsche Börse-Aktien im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />

NYSE Euronext-Aktien im Rahmen der Verschmelzung sowie dem Darlehen der Stichting wurden in dieser<br />

Ziffer 16.2 keine weiteren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />

berücksichtigt, die seit dem 10. Februar 2011 eingetreten sind oder die in der Zukunft eintreten können.<br />

Die nachstehende Tabelle zeigt die geprüfte Eröffnungsbilanz der Holdco zum 10. Februar 2011. Der<br />

Anhang zu der Eröffnungsbilanz, der in Anhang 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> im Finanzteil aufgenommen ist<br />

und auf den an dieser Stelle verwiesen wird, ist wesentlicher Bestandteil der Bilanz:<br />

AKTIVA<br />

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />

Bankguthaben 45.000<br />

45.000<br />

PASSIVA<br />

EIGENKAPITAL UND RÜCKLAGEN<br />

Ausgegebenes und eingezahltes Grundkapital 45.000<br />

Kapitalrücklage —<br />

Gewinnrücklage —<br />

45.000<br />

Die einzige Auswirkung auf die Aktiva der Bilanz der Holdco, die sich aus dem Zusammenschluss ergibt, ist<br />

eine Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte von 0,00 A um 17.965 Mio. A auf 17.965 Mio. A, wobei für<br />

den Ansatz der eingebrachten Aktien der Schlusspreis der Aktie der Deutsche Börse AG vom 29. April 2011<br />

an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) in Höhe von 56,10 A je Aktie angenommen wurde. Außerdem<br />

wurden die Transaktionskosten in Höhe von 4 Mio. A als Anschaffungsnebenkosten aktiviert.<br />

Auf der Passivseite ergibt sich infolge der Durchführung des Zusammenschlusses eine Erhöhung des<br />

Eigenkapitals von 0,045 Mio. A auf rund 17.961 Mio A. Es wird erwartet, dass die Verbindlichkeiten infolge<br />

des Gesellschafterdarlehens der Stichting an die Holdco in Höhe von 4 Mio. A von 0 A auf 4 Mio. A steigen<br />

werden. Da die Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden, haben diese keine<br />

Auswirkungen auf die Ertragslage der Holdco.<br />

98<br />

EUR


Die erwarteten Auswirkungen des Vollzugs des Zusammenschlusses sind in der nachfolgenden Tabelle<br />

noch einmal dargestellt:<br />

Holdco<br />

Eröffnungsbilanz<br />

10. Februar 2011<br />

Vorraussichtliche<br />

Veränderungen durch<br />

Vollzug des<br />

Zusammenschlusses*<br />

alle Angaben in Euro<br />

Holdco, angepasst<br />

nach Vollzug des<br />

Zusammenschlusses<br />

AKTIVA<br />

Langfristige Vermögenswerte —<br />

Finanzanlagen — 17.965.361.070 17.965.361.070<br />

- davon aus Tauschangebot 10.950.177.135 10.950.177.135<br />

- davon aus Verschmelzung 7.015.183.936 7.015.183.936<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

Bankguthaben 45.000 �45.000<br />

Summe Aktiva 45.000 17.965.316.070 17.965.361.070<br />

PASSIVA<br />

Eigenkapital und Rücklagen<br />

Ausgegebenes und eingezahltes Grundkapital 45.000 320.121.864 1)<br />

320.166.864<br />

- davon aus Tauschangebot 195.124.364 2)<br />

195.146.864<br />

- davon aus Verschmelzung 124.997.500 2)<br />

125.020.000<br />

Kapitalrücklagen 17.641.194.206 17.641.194.206<br />

- davon aus Tauschangebot 10.752.592.206 10.752.592.206<br />

- davon aus Verschmelzung 6.888.602.000 6.888.602.000<br />

Summe Eigenkapital 17.961.316.070 17.961.361.070<br />

Langfristige Schulden<br />

Kurzfristige Schulden 4.000.000 4.000.000<br />

Summe Passiva 45.000 17.965.316.070 17.965.361.070<br />

* Aufgrund der engen Verknüpfung von Tauschangebot und Verschmelzung werden die Veränderungen durch den Zusammenschluss<br />

zusammengefasst dargestellt.<br />

1)<br />

Im Rahmen des Vollzugs der Verschmelzung und das Tauschangebots werden gemäß den Annahmen unter Ziffer 16.1 insgesamt<br />

ca. 320.166.864 neue Stammaktien ausgegeben und die bei Gründung ausgegebenen 45.000 Aktien der Klasse D der Holdco eingezogen.<br />

2)<br />

Unter Berücksichtigung der eingezogenen 45.000 Aktien der Klasse D der Holdco<br />

Soweit das der Holdco von der Stichting im Wege eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellte<br />

Darlehen i.H.v. 4 Mio. A durch die Einziehung der Aktien der Klasse D und damit durch das Ausscheiden<br />

der Stichting aus der Gesellschaft zur Rückzahlung fällig wird, wird dieses Darlehen durch eine Bankfinanzierung<br />

zu den üblichen Konditionen ersetzt.<br />

16.3 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage der Holdco<br />

Holdco hat seit ihrer Gründung bis zur Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> keine Erträge erzielt. Der<br />

Bieter erwartet, dass die künftigen Ergebnisse der Holdco insbesondere aus den Ergebnissen der Beteiligungen<br />

an der Deutsche Börse und der NYSE Euronext bestehen werden. Die Höhe dieser zukünftigen<br />

Erträge ist ungewiss. Im Geschäftsjahr 2010 hat die NYSE Euronext einen Jahresüberschuss in Höhe von<br />

425 Mio. A und die Deutsche Börse hat einen Jahresüberschuss in Höhe von 395 Mio. A erzielt (wie in der<br />

erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzernbilanz der Holdco unter Ziffer 16.4.1 dargestellt). Der<br />

Bieter erwartet, dass die zukünftigen Erträge ebenfalls in diesem Bereich liegen werden.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 haben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse Dividenden in Höhe von<br />

313 Mio. USD bzw. 390,5 Mio. A ausgeschüttet. Auf Grundlage der Erwartung, dass die Erträge auch in den<br />

zukünftigen Geschäftsjahren erzielt werden, wird weiter erwartet, dass die Ausschüttungspolitik der beiden<br />

Gesellschaften nach dem Vollzug des Zusammenschlusses (zumindest bis zum Wirksamwerden eines<br />

etwaigen Gewinnabführungsvertrags, vgl. Ziffer 10.6.1) unverändert bleibt. Unter diesen Annahmen und<br />

der weiteren Annahme, dass 100 % der Aktien an der Deutsche Börse von Holdco gehalten werden, würde<br />

sich die Höhe der zukünftigen Erträge der Holdco auf ungefähr 628 Mio. A jährlich belaufen (unter<br />

99


Berücksichtigung einer Umrechnungskurses von 1,32 US$/1,00 Euro für die Dividende der NYSE<br />

Euronext).<br />

Der Bieter geht im Hinblick auf den Zinsaufwand für das Jahr 2011 davon aus, dass die erforderlichen<br />

Finanzierungskosten rund 40.000 A betragen werden.<br />

16.4 Weitere erläuternde Finanzinformationen<br />

16.4.1 Erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Finanzinformationen der Holdco<br />

Die nachfolgenden erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco<br />

sollen die Auswirkungen des angestrebten Zusammenschlusses der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext erläutern. Unter den Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird die<br />

Beteiligung an der Deutsche Börse durch das Tauschangebot in die Holdco eingebracht und die Beteiligung<br />

an der NYSE Euronext wird durch die Verschmelzung in die Holdco eingebracht. Der Zusammenschluss<br />

wird als ein Erwerb der NYSE Euronext durch die Deutsche Börse gemäß IFRS Nr. 3 (geändert),<br />

Unternehmenszusammenschlüsse, behandelt.<br />

Im Folgenden werden die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzernbilanz der Holdco zum 31. Dezember<br />

2010 und die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Holdco<br />

für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr dargestellt. Die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Holdco für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr wurde<br />

erstellt, als ob der Zusammenschluss am 1. Januar 2010 erfolgt wäre.<br />

Zusätzliche Annahmen, die den Anpassungen für erläuternde Zwecke in dieser Ziffer 16.4 zugrunde liegen,<br />

werden in den nachstehenden Erläuterungen unter Ziffer 16.4.2 beschrieben. Die erläuternden, ungeprüften<br />

und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco wurden basierend auf Informationen aus nachfolgenden<br />

Quellen erstellt:<br />

(i) dem geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse für das am 31. Dezember 2010<br />

endende Finanzjahr, der in Übereinstimmung mit IFRS, wie vom International Accounting<br />

Standards Board (,,IASB“) verabschiedet, erstellt wurde und im Finanzteil des Anhangs 2 enthalten<br />

ist; und<br />

(ii) dem geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr,<br />

der in Übereinstimmung mit US-GAAP erstellt wurde und auf den Seiten F-9 ff. des Anhangs 2<br />

enthalten ist. Dieser Konzernabschluss wurde an IFRS angepasst und in Euro umgerechnet, um ihn<br />

innerhalb der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen darzustellen.<br />

Der geschätzte Kaufpreis für den Erwerb der NYSE Euronext beträgt ungefähr 7.000 Mio. A, basierend auf<br />

einer Gegenleistung von 0,47 Holdco-Aktien pro zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses<br />

ausstehender NYSE Euronext-Aktie, unter der Annahme, dass jede Holdco-Aktie den gleichen Wert wie<br />

eine Deutsche Börse-Aktie hat (entsprechend dem Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse zum 29. April 2011). Der tatsächliche Kaufpreis wird zum Vollzugszeitpunkt<br />

bestimmt, basierend auf dem Preis der Deutsche Börse-Aktie und dem U.S. Dollar/Euro-Wechselkurs zu<br />

diesem Zeitpunkt und wird daher von demjenigen abweichen, der für die Erstellung der erläuternden,<br />

ungeprüften und verkürzten Finanzinformationen der Holdco verwendet wurde. Ein 5 % Anstieg oder<br />

Rückgang des Preises der Deutsche Börse-Aktien vom Preis von 56,10 A je Aktie, dem Preis, der zur<br />

Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Finanzinformationen verwendet wurde, würde zu<br />

einem jeweiligen Anstieg oder Rückgang des Kaufpreises um ungefähr 350 Mio. A führen.<br />

Der Zusammenschluss wird von der Holdco nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS Nr. 3 (geändert),<br />

Unternehmenszusammenschlüsse, bilanziert, mit der Deutsche Börse als Rechtsnachfolgerin und bilanziellem<br />

Erwerber. Nach der Erwerbsmethode werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit ihren<br />

zum Erwerbszeitpunkt bestimmten beizulegenden Zeitwerten erfasst und der gesamte Kaufpreis wird auf<br />

die erworbenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte und auf die übernommenen Verbindlichkeiten<br />

aufgeteilt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> waren die Bewertungsgutachten,<br />

die notwendig sind, um die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und<br />

Schulden endgültig zu bestimmen, und die damit zusammenhängende Kaufpreisallokation noch nicht<br />

abgeschlossen. Dementsprechend hat die Holdco einen geschätzten Gesamtkaufpreis aufgeteilt, der, wie in<br />

100


den Erläuterungen unter Ziffer 16.4.2 beschrieben, ermittelt wurde. Eine endgültige Bestimmung der<br />

beizulegenden Zeitwerte wird unter anderem auch Holdcos Überlegungen bezüglich einer endgültigen<br />

Bewertung widerspiegeln, basierend auf den tatsächlichen materiellen und immateriellen Nettovermögenswerten,<br />

wie zum Beispiel Kundenbeziehungen, entwickelten und wesentlichen Technologien (core<br />

technologies) sowie Markennamen, die zum Erwerbszeitpunkt des Zusammenschlusses bestanden. Jede<br />

abschließende Anpassung wird die Kaufpreisallokation ändern, die sich auf die Zeitwerte auswirkt, die den<br />

Vermögenswerten und Schulden zugewiesen werden, und zu einer wesentlichen Veränderung der erläuternden,<br />

ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco führen könnte.<br />

Die ungeprüften Anpassungen zu erläuternden Zwecken berücksichtigen Ereignisse, die direkt auf den<br />

Zusammenschluss zurückzuführen und sachlich belegbar sind. Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />

Konzern-Finanzinformationen der Holdco werden zu Informationszwecken dargestellt und spiegeln<br />

Schätzungen und Annahmen wider, die der Bieter auf Grundlage der Schätzungen und Annahmen des<br />

Management der NYSE Euronext und des Vorstands der Deutsche Börse aufgestellt und als angemessen<br />

erachtet hat. Sie dienen dem Zweck, unter Berücksichtigung der dargestellten Annahmen und der beschriebenen<br />

Ausgangslage Holdcos tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzubilden, wie sie sich<br />

dargestellt hätte, wenn der Zusammenschluss zu den angegebenen Zeitpunkten vollzogen worden wäre. Sie<br />

sind damit jedoch im Hinblick auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lediglich als<br />

Indikator. Holdcos erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Finanzinformationen reflektiert zudem<br />

nicht die Auswirkungen von erwarteten Synergien und Effizienzsteigerungen (efficiencies), die mit dem<br />

Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext verbunden werden.<br />

Wesentliche Posten, die sich hauptsächlich auf Wertminderung und Veräußerungskosten beziehen und die<br />

aufgrund ihrer Größe oder Häufigkeit als bedeutend erachtet wurden, wurden separat offengelegt, um ein<br />

umfassendes Verständnis der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzlage (financial<br />

performance) der Holdco zu ermöglichen. Für eine Erörterung entsprechender Sachverhalte siehe Erläuterung<br />

6 in Ziffer 16.4.2.<br />

In Verbindung mit dem Zusammenschluss wird die Integrationsplanung für die Geschäftsaktivitäten von<br />

Deutsche Börse und NYSE Euronext derzeit weiterentwickelt. Der Bieter, die Deutsche Börse und NYSE<br />

Euronext gehen davon aus, dass mit der Zusammenführung der Geschäftsaktivitäten von Deutsche Börse<br />

und NYSE Euronext Implementierungs- und Restrukturierungskosten vor Steuern in Höhe von ca. 600 bis<br />

800 Mio. A (oder des 1,5 bis 2-fachen des vollen Potentials der erwarteten Kosteneinsparungen) verbunden<br />

sein werden. Darüber hinaus könnten der zusammengeschlossenen Gruppe im Zusammenhang mit Vertragsbestimmungen<br />

zum Kontrollwechsel in bestimmten Arbeitsverträgen oder anderen Vereinbarungen<br />

weitere Kosten entstehen. Auf der Grundlage der derzeitigen Annahmen kann der Bieter jedoch nicht<br />

vorhersagen, welche Verträge von solchen Klauseln erfasst wären, und der Bieter ist nicht in der Lage, die<br />

damit ggf. verbundenen Belastungen zu quantifizieren. Wesentliche nicht wiederkehrende Gewinne und<br />

Verluste, die unmittelbar aus dem Zusammenschluss resultieren, wurden in der erläuternden, ungeprüften<br />

und verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht berücksichtigt.<br />

Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco sollten im<br />

Zusammenhang mit den Informationen gelesen werden, die in den Abschnitten ,,Ausgewählte Historische<br />

Finanzinformationen der NYSE Euronext“, ,,Ausgewählte Historische Finanzinformationen der Gruppe<br />

Deutsche Börse“, ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE Euronext“<br />

und ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse“ von<br />

Anhang 2 enthalten sind, sowie mit den geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext, die ebenfalls in Anhang 2 enthalten sind.<br />

101


Holdco erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr<br />

(in Millionen Euro, außer Angaben je Aktie in Euro)<br />

Historische<br />

Finanzinformationen Erläuternd<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext* Summe Anpassung Erläuterung<br />

Holdco<br />

konsolidiert<br />

Umsatzerlöse<br />

Nettozinserträge aus dem<br />

2.106 3.342 5.448 0 5.448<br />

Bankgeschäft 59 — 59 — 59<br />

Sonstige betriebliche Erträge 61 43 104 — 104<br />

Gesamterlöse 2.226 3.385 5.611 — 5.611<br />

Volumenabhängige Kosten<br />

Gesamterlöse abzüglich<br />

(211) (1.445) (1.656) — (1.656)<br />

volumenabhängiger Kosten 2.015 1.940 3.955 — 3.955<br />

Personalaufwand<br />

Abschreibung und<br />

(502) (458) (960) — (960)<br />

Wertminderungsaufwand (584) (233) (817) (9) [4.1] (826)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen (414) (636) (1.050) — (1.050)<br />

Operative Kosten (1.500) (1.327) (2.827) (9) (2.836)<br />

Beteiligungsergebnis<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />

12 (5) 7 — 7<br />

(EBIT) 527 608 1.135 (9) 1.126<br />

Finanzerträge 24 2 26 — 26<br />

Finanzaufwendungen (132) (84) (216) 27 [4.2] (189)<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT)<br />

Steuern vom Einkommen und vom<br />

419 526 945 18 963<br />

Ertrag (24) (101) (125) (6) ** (131)<br />

Jahresüberschuss<br />

davon Anteilseigner der<br />

395 425 820 12 832<br />

Muttergesellschaft<br />

davon nicht beherrschende<br />

418 439 857 12 869<br />

Gesellschafter (23) (14) (37) 0 (37)<br />

Ergebnis je Aktie (unverwässert) 2,25 [4.3], [6] 2,82<br />

Ergebnis je Aktie (verwässert) 2,24 [4.3], [6] 2,80<br />

* Berücksichtigt die Auswirkungen der Anpassungen der NYSE Euronext, um Holdcos Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden zu entsprechen. Siehe Erläuterung 2 in Ziffer 16.4.2.<br />

** Berücksichtigung des Steuereffekts auf die Anpassungen unter Anwendung eines Steuersatzes von 35 %.<br />

Die nachstehenden Erläuterungen in Ziffer 16.4.2 sind ein wesentlicher Bestandteil der erläuternden, ungeprüften<br />

und verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

102


Holdco erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzernbilanz<br />

zum 31. Dezember 2010<br />

(in Millionen Euro)<br />

Historische<br />

Finanzinformationen Erläuternd<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext* Summe Anpassung Erläuterung<br />

Holdco<br />

konsolidiert<br />

Langfristige Vermögenswerte<br />

Immaterielle Vermögenswerte 1.030 4.507 5.537 2.238 [4.1] 7.775<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte 2.060 3.029 5.089 382 [3] 5.471<br />

Sachanlagen 138 624 762 75 [4.1] 837<br />

Finanzanlagen 1.806 492 2.298 — 2.298<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 36 494 530 — 530<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

5.070 9.146 14.216 2.695 16.911<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

128.824 — 128.824 — 128.824<br />

Bankgeschäft<br />

Sonstige Forderungen und sonstige<br />

7.585 — 7.585 — 7.585<br />

Vermögenswerte<br />

Bankguthaben mit<br />

389 505 894 — 894<br />

Verfügungsbeschränkung<br />

Kassenbestand und sonstige<br />

6.186 — 6.186 — 6.186<br />

Bankguthaben 797 245 1.042 (100) [5] 942<br />

143.781 750 144.531 (100) 144.431<br />

Summe Aktiva<br />

Eigenkapital<br />

148.851 9.896 158.747 2.595 161.342<br />

Eigenkapital<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />

2.951 5.330 8.281 1.570 [5] 9.851<br />

beherrschender Gesellschafter 459 36 495 — 495<br />

Langfristige Schulden<br />

Rückstellungen für Pensionen und<br />

3.410 5.366 8.776 1.570 10.346<br />

ähnliche Verpflichtungen 21 364 385 — 385<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen 87 44 131 — 131<br />

Latente Steuerschulden 298 1.504 1.802 925 [4.4] 2.727<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.455 1.552 3.007 100 [4.2] 3.107<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 10 — 10 10<br />

Kurzfristige Schulden<br />

1.871 3.464 5.335 1.025 6.360<br />

Steuerrückstellungen 345 64 409 — 409<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen 135 28 163 — 163<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 128.824 — 128.824 — 128.824<br />

Bardepots der Marktteilnehmer 6.064 — 6.064 — 6.064<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 8.202 974 9.176 — 9.176<br />

143.570 1.066 144.636 — 144.636<br />

Summe Passiva 148.851 9.896 158.747 2.595 161.342<br />

* Berücksichtigt die Auswirkungen der Anpassungen der NYSE Euronext um Holdcos Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden zu entsprechen. Siehe Erläuterung 2 unter Ziffer 16.4.2.<br />

Die nachstehenden Erläuterungen unter Ziffer 16.4.2 sind wesentlicher Bestandteil der erläuternden, ungeprüften<br />

und verkürzten Konzernbilanz.<br />

103


16.4.2 Erläuterungen zu den erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen in<br />

Ziffer 16.4.1<br />

(i) Erläuterung 1 — Grundlagen der Darstellung<br />

Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen der Holdco stellen den<br />

verkürzten Konzernabschluss dar, indem sie den Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext unter der Holdco in einer Transaktion umsetzen, die bilanziell als Zusammenschluss nach<br />

der Erwerbsmethode zu erfassen ist, in der die Gruppe Deutsche Börse als rechtlicher und bilanzieller<br />

Erwerber behandelt wird, als ob der Zusammenschluss am 1. Januar 2010 abgeschlossen worden wäre.<br />

Bei der Aufstellung des erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Jahresabschlusses der Holdco<br />

wurden in allen wesentlichen Punkten die Bilanzierungsregeln der Holdco in Übereinstimmung mit IFRS,<br />

wie vom IASB verabschiedet, beachtet.<br />

Die für die Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Finanzinformationen verwendete und<br />

auf einen Zeitpunkt vor der Akquisition aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der NYSE<br />

Euronext unterscheiden sich von den historischen Jahresabschlüssen der NYSE Euronext, die in Anhang 2<br />

enthalten sind, weil die für die Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzinformationen<br />

verwendete und auf einen Zeitpunkt vor der Akquisition aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung<br />

und Bilanz in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsrichtlinien der Holdco und gemäß IFRS aufgestellt wurde. Die historischen Jahresabschlüsse<br />

der NYSE Euronext, die in Anhang 2 enthalten sind, wurden gemäß US-GAAP aufgestellt.<br />

Die Bilanz der NYSE Euronext wurde mit einem Wechselkurs von 1,33 US$ = 1,0 A umgerechnet,<br />

entsprechend dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2010. Die Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE<br />

Euronext wurde unter Verwendung eines Durchschnittskurses von 1,32 US$ = 1,0 A umgerechnet, der dem<br />

von der Gruppe Deutsche Börse im Geschäftsjahr 2010 angewendeten Durchschnittkurs entspricht. Dieser<br />

Durchschnittskurs wurde unter Verwendung des am Ende eines jeden Quartals des Geschäftsjahres 2010<br />

vorherrschenden Wechselkurses berechnet.<br />

Der Kaufpreis für NYSE Euronext wurde auf die erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen<br />

Verbindlichkeiten aufgeteilt, basierend auf den vom Management der NYSE Euronext vorgenommenen<br />

vorläufigen Schätzungen der jeweiligen Zeitwerte zum Zeitpunkt der Abschlusses (date of completion) des<br />

Zusammenschlusses. Die endgültige Aufteilung wird vorgenommen, wenn die Schätzungen beendet sind.<br />

Dementsprechend sind die Anpassungen der Kaufpreisallokation zu erläuternden Zwecken vorläufig,<br />

wurden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Finanzdaten<br />

zur Verfügung zu stellen, und sind Gegenstand einer Überarbeitung zur endgültigen Festlegung der<br />

Zeitwerte nach Vollzug des Zusammenschlusses.<br />

Die beigefügten erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen berücksichtigen keine<br />

erwarteten Kosteneinsparungen oder andere Effekte aus der geplanten Integration der zusammengeschlossenen<br />

Unternehmen. Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen nehmen an, dass<br />

alle Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots getauscht werden. Dementsprechend sind die<br />

in Holdcos erläuternder, ungeprüfter und verkürzter Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen<br />

Beträge nicht notwendigerweise ein Indikator für die Ertragslage, die sich ergeben hätte, wenn der Vollzug<br />

des Zusammenschlusses bereits zum 1. Januar 2010 erfolgt wäre, oder die sich in der Zukunft ergeben<br />

könnte.<br />

Die erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen werden nur zu Anschauungszwecken<br />

dargestellt. Naturgemäß stellen sie eine hypothetische Situation dar und können nur unter den beschriebenen<br />

Annahmen und der angenommenen Ausgangslage darstellen, wie die konsolidierte Ertragslage<br />

berichtet worden wäre, wenn der Zusammenschluss zum beschriebenen Zeitpunkt vollzogen gewesen wäre.<br />

Sie dienen hinsichtlich der zukünftigen Konzernertragslage nur als ein Indikator, so dass sich diese auch<br />

anders als erwartet entwickeln kann. Die Anpassungen zu erläuternden Zwecken basieren auf verfügbaren<br />

Informationen und bestimmten Annahmen, die vom Vorstand der Deutsche Börse und Management der<br />

NYSE Euronext als angemessen für die Zwecke dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> erachtet wurden.<br />

104


(ii) Erläuterung 2 — Darstellung von Finanzinformationen der NYSE Euronext<br />

Für erläuternde Zwecke wurden IFRS-Anpassungen der historischen und gemäß US-GAAP erstellten<br />

Informationen der NYSE Euronext vorgenommen, um diese an die IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsregeln<br />

der Holdco anzupassen. Solche Anpassungen beziehen sich hauptsächlich auf ursprüngliche<br />

Listinggebühren und Vergütungen an Arbeitnehmer. Zusätzlich wurden bestimmte Reklassifizierungen<br />

(reclassifications) vorgenommen, um die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz an die IFRS-<br />

Darstellung anzugleichen.<br />

Die nachfolgende Tabelle illustriert die Auswirkungen dieser Anpassungen, die sich in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung von NYSE Euronext für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr ergeben, wie<br />

sie in der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Holdco (in<br />

Millionen Euro) dargestellt wird:<br />

NYSE Euronext<br />

Historisch US-GAAP {d}<br />

IFRS<br />

Anpassung<br />

NYSE Euronext<br />

Historisch IFRS<br />

Umsatzerlöse 3.336 6 {a} 3.342<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft — — —<br />

Sonstige betriebliche Erträge 43 — 43<br />

Gesamterlöse 3.379 6 3.385<br />

Volumenabhängige Kosten (1.445) — (1.445)<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten 1.934 6 1.940<br />

Personalaufwand (462) 4 {b} (458)<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand (233) — (233)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen (636) — (636)<br />

Operative Kosten (1.331) 4 (1.327)<br />

Beteiligungsergebnis (5) — (5)<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 598 10 608<br />

Finanzerträge 2 — 2<br />

Finanzaufwendungen (84) — (84)<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) 516 10 526<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag (97) (4) {c} (101)<br />

Jahresüberschuss 419 6 425<br />

{a} Zur Erfassung der ursprünglichen Listinggebühren und der Umsätze mit Kapitalmaßnahmen gemäß IFRS.<br />

Gemäß IFRS wird dieser Umsatz bei der Zulassung eines Antragstellers oder bei anschließender Kapitalbeschaffung<br />

oder bei anderen Kapitalmaßnahmen realisiert. Gemäß US-GAAP realisierte die NYSE<br />

Euronext diese Umsätze über eine geschätzte Dienstleistungsdauer (service period) von 5 bis 10 Jahren.<br />

{b} Zur Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne von NYSE Euronext gemäß IFRS. Nach Vollendung<br />

des Zusammenschlusses wird die Holdco die leistungsorientierten Pensionspläne der NYSE<br />

Euronext gemäß der Korridormethode bilanzieren, die in IAS 19 beschrieben ist.<br />

{c} Zur Anpassung der Ertragssteuerrückstellung an die aus den IFRS-Anpassungen resultierenden Effekte,<br />

basierend auf einem gemischten Steuersatz von 35 Prozent.<br />

{d} Die historische, nach US-GAAP ermittelte Ertragslage der NYSE Euronext wurde von US$in A umgerechnet,<br />

unter Verwendung eines Durchschnittskurses von 1,32 US$ = 1,00 A, der aus den am Ende eines<br />

jeden Quartals des Geschäftsjahres 2010 vorherrschenden Wechselkursen ermittelt wurde.<br />

105


Die nachfolgende Tabelle illustriert die Auswirkungen dieser Anpassungen, die sich in der Bilanz von<br />

NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 ergeben, wie sie in der erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />

Konzernbilanz der Holdco (in Millionen Euro) dargestellt wird:<br />

NYSE Euronext<br />

Historisch<br />

US-GAAP {f}<br />

IFRS<br />

Anpassung<br />

NYSE Euronext<br />

Historisch IFRS<br />

Langfristige Vermögenswerte<br />

Immaterielle Vermögenswerte 4.367 140 {a} 4.507<br />

Geschäfts- und Firmenwert 3.029 — 3.029<br />

Sachanlagen 764 (140) {a} 624<br />

Finanzanlagen 492 — 492<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 518 (88) {b} 494<br />

64 {c}<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

9.170 (24) 9.146<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG — — —<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft — — —<br />

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 595 (26) {b} 505<br />

(64) {c}<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung — — —<br />

Kassenbestand und sonstige Bankguthaben 245 — 245<br />

840 (90) 750<br />

Summe Aktiva<br />

Eigenkapital<br />

10.010 (114) 9.896<br />

Eigenkapital<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender<br />

5.084 246 {e} 5.330<br />

Gesellschafter 36 — 36<br />

Langfristige Schulden<br />

5.120 246 5.366<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 373 (9) {d} 364<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen 44 — 44<br />

Latente Steuerschulden 1.502 2 {c} 1.504<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.552 — 1.552<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 274 (274) {b} —<br />

Kurzfristige Schulden<br />

3.745 (281) 3.464<br />

Steuerrückstellungen 64 — 64<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen 28 — 28<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG — — —<br />

Bardepots der Marktteilnehmer — — —<br />

Sonstige kurzfristige Schulden 1.053 (2) {c} 974<br />

(77) {b}<br />

1.145 (79) 1.066<br />

Summe Passiva 10.010 (114) 9.896<br />

{a} Zur Reklassifizierung der Nettobuchwerte von erworbener und intern entwickelter Software zu den<br />

immateriellen Vermögenswerten.<br />

{b} Zur Stornierung historischer Rechnungsabgrenzungsposten der NYSE Euronext und damit verbundener<br />

aktiver latenter Steuern, da die Holdco keiner rechtlichen Zahlungsverpflichtung unterlegen hätte. Diese<br />

106


Salden korrespondieren mit ursprünglichen Listinggebühren, die nach US-GAAP über die geschätzte<br />

Dienstleistungsdauer der Listings abgegrenzt wurden.<br />

{c} Zur Reklassifizierung aller Salden aus latenten Steuern als langfristig, in Übereinstimmung mit den IFRS-<br />

Ausweisvorschriften zur Bilanz.<br />

{d} Zur Bilanzierung von NYSE Euronext’s leistungsorientierten Pensionsplänen gemäß IFRS. Nach Vollendung<br />

des Zusammenschlusses wird die Holdco die leistungsorientierten Pensionspläne der NYSE<br />

Euronext gemäß der Korridormethode bilanzieren, die in IAS 19 beschrieben ist.<br />

{e} Zur Erfassung der netto Auswirkungen der oben genannten Anpassungen auf das Eigenkapital.<br />

{f} Die historische nach US-GAAP ermittelte Vermögenslage der NYSE Euronext wurde von US$ in A<br />

umgerechnet, unter Verwendung des Stichtagkurses zum 31. Dezember 2010 (1,33 US$ = 1,00 A).<br />

(iii) Erläuterung 3 — Kaufpreis der NYSE Euronext<br />

Für die Erstellung der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzern-Finanzzahlen wurden vom<br />

Management der NYSE Euronext die folgenden Annahmen getroffen:<br />

Es gab ungefähr 264,5 Mio. NYSE Euronext Aktien im Umlauf auf voll verwässerter Basis, und<br />

der Aktienkurs der Deutsche Börse betrug für Bewertungszwecke 56,10 A, und<br />

jede NYSE Euronext-Aktie wird in 0,47 Holdco-Aktien umgewandelt.<br />

Basierend auf den oben dargelegten Annahmen errechnete sich die gesamte Gegenleistung des Kaufs<br />

(purchase consideration) wie folgt:<br />

Aktienkurs Deutsche Börse 56,10 A [a]<br />

multipliziert mit 264,5 Millionen Aktien<br />

multipliziert mit 0,47<br />

Gegenleistung für den Zusammenschluss 7.000 Millionen A<br />

[a] Korrespondierend mit dem Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktien am 29. April 2011. Eine Entwicklung<br />

des Deutsche Börse-Aktienkurses von 5 % hätte in beide Richtungen eine Auswirkung von ungefähr<br />

350 Mio. A auf die Gegenleistung im Rahmen des Kaufs.<br />

Es folgt eine Zusammenfassung der vorläufigen Aufteilung des Gesamtkaufpreises des Erwerbs der NYSE<br />

Euronext, wie diese in der erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzernbilanz dargestellt wird (in<br />

Millionen Euro):<br />

Historisches Eigenkapital der NYSE Euronext 5.330<br />

Eliminierung von NYSE Euronext’s historischem Geschäfts- oder Firmenwert und der<br />

immateriellen Vermögenswerte (7.536)<br />

Zeitwert der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte:<br />

Registrierung von nationalen Wertpapierbörsen 4,800<br />

Kundenbeziehungen 930<br />

Markennamen 875<br />

Software 140<br />

Zeitwertanpassung des Sachanlagen 75<br />

Zeitwertanpassung von langfristigen Verbindlichkeiten (100)<br />

Auswirkungen auf latente Steuern aus Anpassungen nach der Erwerbsmethode (925)<br />

Verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Zusammenschluss 3.411<br />

Gesamtkaufpreis 7.000<br />

Die Buchwerte aller anderen Vermögenswerte und Schulden wurden als Annäherung ihrer Zeitwerte<br />

angenommen. Die Auswirkungen auf latente Steuern aus den Anpassungen nach der Erwerbsmethode<br />

wurden basierend auf dem gültigen Steuersatz der jeweiligen Jurisdiktion der zugrundeliegenden Vermögenswerte<br />

berechnet.<br />

107


(iv) Erläuterung 4 — Erläuternde Anpassungen<br />

[4.1] Zur Anpassung der Buchwerte von NYSE Euronext’s immateriellen und materiellen Vermögenswerte<br />

auf ihre geschätzten Zeitwerte.<br />

(in Millionen Euro)<br />

Geschätzter<br />

Zeitwert<br />

Geschätzte<br />

Restnutzungsdauer<br />

(in Jahren)<br />

Geschätzter<br />

jährlicher<br />

Abschreibungsaufwand<br />

Kategorie immaterielle Vermögenswerte:<br />

Registrierung von nationalen Wertpapierbörsen 4.800 unbestimmt n/a<br />

Kundenbeziehungen 930 20 49<br />

Markennamen 875 20 bis unbestimmt 2<br />

Software 140 3 bis 5 35<br />

Sachanlagen 75 40 2<br />

Summe<br />

Jährliche Abschreibungsaufwand basierend auf<br />

6.820 88<br />

historischen Buchwerten<br />

Zusätzlicher Abschreibungsaufwand aus der<br />

79<br />

vollständigen Zeitwertbewertung der NYSE Euronext 9<br />

Die Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte basieren auf den vorläufigen Schätzungen des Managements<br />

der NYSE Euronext, und die endgültigen Aufteilungen werden vorgenommen, wenn die Schätzungen<br />

beendet sind. Als Teil dieser vorläufigen Schätzungen wurden die Registrierungen von nationalen<br />

Wertpapierbörsen und kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte unter Verwendung der überschüssigen<br />

Erträge im Ertragswertverfahren (excess earnings income approach) bewertet, und die Markennamen<br />

wurden unter Verwendung der Methode der Lizenzpreisanalogie im Ertragswertverfahren (relief-fromroyalty-method<br />

under the income approach) bewertet.<br />

Der Vergleich der bereits zuvor zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte der NYSE Euronext mit den<br />

geschätzten Zeitwerten der immateriellen Vermögenswerte, die für diese erläuternden, ungeprüften und<br />

verkürzten Finanzinformationen erstellt wurden, stellt sich wie folgt dar:<br />

(in Millionen Euro)<br />

Ursprüngliche<br />

Bewertung zu<br />

Zeitwerten*<br />

Neue<br />

Bewertung zu<br />

Zeitwerten<br />

Summe<br />

geschätzter<br />

Zeitwerte<br />

Registrierung von nationalen Wertpapierbörsen 3.731 1.069 4.800<br />

Kundenbeziehungen 636 294 930<br />

Markennamen 140 735 875<br />

Software — 140 140<br />

Summe 4.507 2.238 6.745<br />

* Beinhaltet hauptsächlich die geschätzten Zeitwerte, die bei immateriellen Vermögenswerten bestimmt<br />

wurden, im Erwerb von Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. 2006, in der Fusion mit der Euronext N.V. 2007<br />

und im Erwerb von American Stock Exchange LLC 2008.<br />

[4.2] Zur Anpassung der langfristigen Verbindlichkeiten von NYSE Euronext auf die geschätzten Zeitwerte,<br />

einschließlich der geschätzten jährlichen Abschreibungen auf die dazugehörigen Anpassungen im Finanzaufwand.<br />

Die geschätzten zukünftigen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar (in Millionen Euro):<br />

Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember<br />

2011 27<br />

2012 27<br />

2013 21<br />

2014 15<br />

2015 10<br />

108


[4.3] Zur Anpassung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien, die verwendet<br />

wurden, um das unverwässerte und verwässerte erläuternde Ergebnis je Aktie zu bestimmen, basierend<br />

auf dem Tausch jeder ausstehenden Aktie der NYSE Euronext für 0,47 Aktien der Holdco, wie folgt:<br />

(in Millionen Euro, außer Ergebnis je Aktie in Euro)<br />

Unverwässerte<br />

Berechnung<br />

Verwässerte<br />

Berechnung<br />

Historische gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender<br />

Deutsche Börse-Aktien<br />

Historische gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien<br />

185,9 186,3 [a]<br />

der NYSE Euronext 260,8 264,5<br />

Multipliziert mit: Umtauschverhältnis 0,47 0,47<br />

122,6 124,3 [b]<br />

Erläuternde gemeinsame gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien 308,5 310,6 [a]+[b]<br />

Jahresüberschuss der auf Holdco-Aktionären entfällt 869 869<br />

Ergebnis je Aktie — erläuternd gemeinsam 2,82 2,80<br />

[4.4] Zur Anpassung passiver latenter Steuern basierend auf den geschätzten Zeitwerten materieller und<br />

immaterieller Vermögenswerte.<br />

(v) Erläuterung 5 — Eigenkapital<br />

Zum 31. Dezember 2010 bestand das erläuternde Eigenkapital der Holdco aus den folgenden Positionen (in<br />

Millionen Euro):<br />

Historisches Eigenkapital der Deutsche Börse 2.951<br />

Geschätzter Zeitwert der NYSE Euronext 7.000<br />

Geschätzte Erwerbskosten (100)<br />

9.851<br />

(vi) Erläuterung 6 — Wertminderungs- und Verschmelzungskosten- und Kosten für Firmenkäufe und -verkäufe<br />

Bestimmte wesentliche Posten, die aufgrund ihrer Größe oder Häufigkeit als bedeutend erachtet wurden,<br />

wurden separat offengelegt, um ein umfassendes Verständnis der erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />

Konzern-Finanzlage zu ermöglichen. Insbesondere erfasste die Deutsche Börse für das am 31. Dezember<br />

2010 endende Jahr einen Wertminderungsaufwand im Zusammenhang mit den immateriellen Vermögenswerten<br />

der International Securities Exchange (,,ISE“) sowie Aufwand in Zusammenhang mit organisatorischen<br />

Umstrukturierungen (organizational restructuring). Für das gleiche Geschäftsjahr hat die NYSE<br />

Euronext Aufwendungen für Firmenkäufe und -verkäufe (exit costs) sowie einen Gewinn aus dem Verkauf<br />

der Beteiligung an der National Stock Exchange of India (,,NSE“) erfasst. Die nachfolgende Tabelle<br />

illustriert die Auswirkungen dieser Posten auf die erläuternde, ungeprüfte und verkürzte Konzern-Gewinnund<br />

Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2010 endende Jahr und liefert verkürzt eine Berechnung des<br />

erläuternden und ungeprüften Ergebnisses je Aktie ohne Berücksichtigung dieser Auswirkungen:<br />

(in Millionen Euro, außer Ergebnis je Aktie in Euro)<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext Erläuternde<br />

Anpassungen<br />

Holdco<br />

Konsolidiert<br />

Jahresüberschuss, der auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft entfällt 418 439 12 869<br />

Wertminderungsaufwand auf immaterielle Vermögenswerte der ISE 224 — — 224<br />

Restrukturierungskosten 80 — — 80<br />

Aufwendungen für Firmenkäufe und -verkäufe — 49 — 49<br />

Nettogewinn aus der Veräußerung der NSE<br />

Angepasster Jahresüberschuss, der auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft<br />

— (30) — (30)<br />

entfällt 722 458 12 1.192<br />

Angepasstes Ergebnis je Aktie (unverwässert) 3,88 3,86<br />

Angepasstes Ergebnis je Aktie (verwässert) 3,88 3,84<br />

Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 185,9 308,5<br />

Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) 186,3 310,6<br />

109


16.5 Vergleichende historische und erläuternde Angaben je Aktie<br />

Nachfolgend werden historische und erläuternde Beträge für das Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen,<br />

Bardividenden und Buchwert je Deutsche Börse-Aktie und je NYSE Euronext-Aktie angegeben.<br />

Das der erläuternden Berechnung zugrunde gelegte Umtauschverhältnis ist eine Holdco-Aktie gegen eine<br />

Deutsche Börse-Aktie bzw. 0,47 Holdco-Aktien gegen eine NYSE Euronext-Aktie.<br />

Die nachstehenden erläuternden, ungeprüften und verkürzten Konzernzahlen werden nur zu Anschauungszwecken<br />

dargestellt. Wären die Unternehmen schon immer zusammengeschlossen gewesen, könnten<br />

die Finanzergebnisse anders ausfallen. Diese Angaben lassen keinen verlässlichen Rückschluss auf die<br />

künftigen Ergebnisse der Holdco oder auf die historischen Ergebnisse zu, die erreicht worden wären, wenn<br />

die Unternehmen schon immer zusammengeschlossen gewesen wären.<br />

Außerdem können der Börsenkurs der Deutsche Börse-Aktie und der Börsenkurs der NYSE Euronext-Aktie<br />

erheblichen Schwankungen unterliegen. Sie lassen keinen zwingenden Rückschluss auf den Wert der<br />

Holdco-Aktien nach deren Handelsaufnahme zu. Da die Umtauschverhältnisse nicht an Änderungen des<br />

Börsenkurses der Deutsche Börse-Aktie und der NYSE Euronext-Aktie angepasst werden, kann der Wert<br />

der Holdco-Aktien, den NYSE-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung und Deutsche Börse-Aktionäre<br />

bei Einreichung ihrer Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten, beträchtlich vom Marktwert der<br />

Holdco-Aktien abweichen, den diese Aktionäre erhalten hätten, wäre der Zusammenschluss bei Abschluss<br />

des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss oder zum Datum dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> vollzogen<br />

worden. Es wird den Deutsche Börse-Aktionären dringend empfohlen, vor ihrer Entscheidung über<br />

die Einreichung ihrer Deutscher Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots den aktuellen Kurs der<br />

Deutsche Börse-Aktie und der NYSE Euronext-Aktie in Erfahrung zu bringen.<br />

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu Deutsche Börse-Aktien, NYSE Euronext-Aktien und<br />

Holdco-Aktien, darunter Buchwert je Aktie, Bardividende je Aktie und Ergebnis je Aktie. Bei den<br />

Holdco-Aktien wurde von der Annahme ausgegangen, dass der Zusammenschluss zum 1. Januar 2010<br />

vollzogen wurde und alle Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots getauscht wurden.<br />

Geschäftsjahr<br />

zum<br />

31. Dezember<br />

2010 in E<br />

Historische Angaben je Deutsche Börse-Aktie<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 2,25 A<br />

Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 2,24 A<br />

Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 2,10 A<br />

Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 15,14 A<br />

Historische Angaben je NYSE Euronext-Aktie (1)<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 1,67 A<br />

Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 1,67 A<br />

Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 0,91 A<br />

Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 20,42 A<br />

Erläuternde-Angaben je NYSE Euronext-Aktie (Gegenwert) (2)<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 1,33 A<br />

Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 1,32 A<br />

Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 0,76 A<br />

Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 14,53 A<br />

Erläuternde-Angaben je Holdco-Aktie (konsolidiert) (3)<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie .......................................... 2,82 A<br />

Verwässertes Ergebnis je Aktie ............................................ 2,80 A<br />

Beschlossene Bardividenden pro Aktie ...................................... 1,62 A<br />

Buchwert je Aktie am Ende der Periode ..................................... 30,91 A<br />

Anmerkungen:<br />

(1) Die Zahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE Euronext wurden auf Basis eines durchschnittlichen Wechselkurses<br />

von 1,32 US$ zu 1,0 A umgerechnet. Dieser durchschnittliche Wechselkurs wurde als Mittelwert der zu jedem Quartalsende im<br />

Geschäftsjahr 2010 aktuellen Wechselkurse berechnet. Die Zahlen aus der Bilanz der NYSE Euronext wurden auf Basis eines dem<br />

Kassawechselkurs zum 31. Dezember 2010 entsprechenden Wechselkurses von 1,33US$ zu 1,0 A umgerechnet.<br />

110


(2) Ermittelt anhand der zugehörigen erläuternden Angaben je Aktie der Holdco multipliziert mit 0,47 (das vorgeschlagene<br />

Umtauschverhältnis einer NYSE Euronext-Aktie gegen Holdco-Aktien).<br />

(3) Bestimmte wichtige Posten zu Wertverfall- und Auflösungskosten, die in Bezug auf ihren Umfang oder ihre Häufigkeit als wichtig<br />

angesehen werden, wurden separat offengelegt, um ein umfassendes Verständnis der erläuternden, ungeprüften und verkürzten<br />

Finanzentwicklung zu ermöglichen. Für eine Darstellung zu diesen Posten siehe Erläuterung 6 in Ziffer 16.4.2.<br />

16.6 Weitere Informationen<br />

Für eine korrekte Interpretation der in dieser Ziffer 16 enthaltenen Finanzinformationen und der Erläuterungen<br />

sind diese zusammen mit den auf den Seiten F-2 ff. des Anhangs 2 enthaltenen weiteren<br />

Finanzinformationen zu lesen.<br />

17 Rücktrittsrecht<br />

17.1 Voraussetzungen<br />

Deutsche Börse-Aktionären, die das Tauschangebot angenommen haben, stehen folgende Rücktrittsrechte<br />

zu:<br />

(i) Im Falle einer Änderung des Tauschangebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können Deutsche Börse-<br />

Aktionäre bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit von den durch die Annahme des Tauschangebots<br />

zustande gekommenen Verträgen zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung<br />

der Änderung des Tauschangebots angenommen haben (§ 21 Abs. 4 WpÜG).<br />

(ii) Im Falle eines konkurrierenden Angebots einer dritten Partei für die Deutsche Börse-Aktien nach<br />

§ 22 Abs. 1 WpÜG können Deutsche Börse-Aktionäre jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist<br />

von den durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträgen zurücktreten,<br />

wenn und soweit sie das Tauschangebot vor Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> des konkurrierenden<br />

Angebots angenommen haben (§ 22 Abs. 3 WpÜG).<br />

(iii) Darüber hinaus und unbeschadet der gesetzlichen Rücktrittsrechte (vgl. obige Ziffer (i) und (ii))<br />

können Deutsche Börse-Aktionäre jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist von den Verträgen<br />

zurücktreten, die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommen sind. Dies entspricht<br />

auch den Anforderungen des Rechts der Vereinigten Staaten im Fall eines sog. Early<br />

Commencement, vgl. Ziffer 13.3.3.<br />

17.2 Ausübung des Rücktrittsrechts<br />

Die Deutsche Börse-Aktionäre können ihr Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 17.1 nur dadurch ausüben, dass sie<br />

vor Ablauf der Annahmefrist<br />

(i) ihren Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-<br />

Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären, und<br />

(ii) ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung der entsprechenden Anzahl von in ihrem<br />

Depotkonto befindlichen Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt<br />

erklärt wurde, in die ISIN DE0005810055 bei Clearstream vorzunehmen.<br />

Die Rücktrittserklärung selbst muss bis zum Ablauf der Annahmefrist erklärt sein (vgl. zum Zeitpunkt des<br />

Ablaufs der Annahmefrist auch Ziffern 5.1 und 5.2). Die Rücktrittserklärung wird sodann jedoch nur<br />

wirksam, wenn die Zum Tausch Eingereichten Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde,<br />

bis spätestens 18.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der<br />

Annahmefrist in die ISIN DE0005810055 bei Clearstream umgebucht worden sind. Diese Umbuchung ist<br />

durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu veranlassen.<br />

111


18 Hinweise für Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot nicht annehmen<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die beabsichtigen, das Tauschangebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes<br />

berücksichtigen:<br />

(i) Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot nicht angenommen wird, werden weiterhin<br />

gehandelt. Der gegenwärtige Börsenkurs von Deutsche Börse-Aktien ist jedoch wahrscheinlich von<br />

der Tatsache beeinflusst, dass der Bieter am 15. Februar 2011 seine Absicht zur Abgabe dieses<br />

Tauschangebots angekündigt hat. Es ist ungewiss, ob sich der Börsenkurs der Deutsche Börse-<br />

Aktien nach Durchführung des Tauschangebots weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen,<br />

oder ob er fallen oder steigen wird.<br />

(ii) Der Vollzug des Tauschangebots kann zu einer Verringerung des Streubesitzes an Deutsche Börse-<br />

Aktien führen. Eine geringere Liquidität im Handel mit den Deutsche Börse-Aktien könnte zu<br />

größeren Kursschwankungen bei Deutsche Börse-Aktien als in der Vergangenheit führen. Darüber<br />

hinaus könnte sich die Einbeziehung in bestimmte Börsenindizes — insbesondere in den DAX oder<br />

den EUROSTOXX50 — aufgrund eines möglicherweise geringeren Streubesitzes ändern.<br />

(iii) Wie in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart wurde, ist zu erwarten,<br />

dass die Deutsche Börse die Eigenen Aktien der Deutsche Börse in das Tauschangebot einreicht. Die<br />

Eigenen Aktien der Deutsche Börse sind als eigene Aktien gegenwärtig nicht dividendenberechtigt.<br />

Sobald sie an Holdco eingereicht werden, lebt die Dividendenberechtigung wieder auf, wodurch<br />

sich die Zahl der dividendenberechtigten Deutsche Börse-Aktien erhöht und in Folge die je<br />

Deutsche Börse-Aktie ausgeschüttete Dividende reduziert werden könnte.<br />

(iv) Sofern dem Bieter nach Abwicklung des Tauschangebots 95 % oder mehr der Deutsche Börse-<br />

Aktien gehören, wären Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot nicht angenommen<br />

haben, berechtigt, es noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist anzunehmen<br />

(§ 39c i.V.m. § 39a WpÜG). Eine solche nachträgliche Annahme des Tauschangebots innerhalb von<br />

drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist ist auch vor Vollzug des Tauschangebots zulässig,<br />

sofern der Bieter aufgrund der Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot bereits<br />

wirksam angenommen wurde, die Schwelle von 95 % der Deutsche Börse-Aktien bei einem späteren<br />

Vollzug des Tauschangebots erreichen oder überschreiten würde (§ 39c i.V.m. § 39a Abs. 4 Satz 2<br />

WpÜG).<br />

Sollte der Bieter eine Beteiligung von 95 % Deutsche Börse-Aktien erreichen oder überschreiten, ist<br />

der Bieter verpflichtet, diese Tatsache im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com<br />

und im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG zu veröffentlichen.<br />

Kommt der Bieter dieser Verpflichtung nicht nach, läuft die Dreimonatsfrist für die Annahme des<br />

Tauschangebots gemäß § 39c WpÜG erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Veröffentlichungspflicht<br />

erfüllt wird.<br />

(v) Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.6.3 beschrieben, ist der Bieter berechtigt, einen übernahmerechtlichen<br />

Squeeze-out durchzuführen, wenn dem Bieter nach Vollzug des Tauschangebots mindestens<br />

95 % des Grundkapitals der Deutsche Börse gehören (im Sinne von § 39a WpÜG). Die den<br />

Deutsche Börse-Aktionären im Rahmen des Tauschangebots angebotene Abfindung wird als eine<br />

für die Zwecke des übernahmerechtlichen Squeeze-out angemessene Abfindung angesehen, wenn<br />

das Tauschangebot zum Erwerb von mindestens 90 % des Grundkapitals der Deutsche Börse geführt<br />

hat, das Gegenstand des Tauschangebots war. Alternativ ist den Deutsche Börse-Aktionären eine<br />

angemessene Barabfindung anzubieten, da im Rahmen des Tauschangebots Aktien als Abfindung<br />

angeboten wurden.<br />

(vi) Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.6.1 beschrieben, beabsichtigt der Bieter, nach Vollzug des<br />

Tauschangebots einen Beherrschungsvertrag bzw. eine Kombination eines Beherrschungsvertrags<br />

und eines Gewinnabführungsvertrags abzuschließen, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG, mit der<br />

Deutsche Börse als abhängiger Gesellschaft und dem Bieter oder einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />

hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Bieters in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft<br />

oder einer deutschen Europäischen Aktiengesellschaft (SE) als herrschendem Unternehmen<br />

(nähere Informationen hierzu sind Ziffer 10.6.1 zu entnehmen).<br />

112


Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag muss eine wiederkehrende jährliche Geldleistung<br />

als Ausgleich für die Minderheitsaktionäre vorsehen (§ 304 AktG). Dieser Ausgleich stellt<br />

bei einem Beherrschungsvertrag eine variable (welche auf der Grundlage der tatsächlichen<br />

zukünftigen Dividenden der Holdco berechnet werden kann) oder feste Garantiedividende und<br />

bei einem Gewinnabführungsvertrag oder einem kombinierten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

eine variable oder feste Ausgleichszahlung dar. Im Fall eines Beherrschungsvertrags,<br />

bei dem es sich nicht um einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag handelt, wäre die<br />

wiederkehrende Geldleistung eine Garantiedividende, die nur in dem Umfang zu zahlen ist, in dem<br />

die von der Deutsche Börse an ihre Minderheitsaktionäre tatsächlich gezahlte Dividende den Betrag<br />

dieser Garantiedividende unterschreitet.<br />

Darüber hinaus würde der Abschluss eines Beherrschungsvertrags bzw. einer Kombination eines<br />

Beherrschungsvertrags und eines Gewinnabführungsvertrags das betreffende herrschende Unternehmen<br />

dazu verpflichten, sämtlichen Minderheitsaktionären der Deutsche Börse anzubieten,<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitraums die ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien, die von diesen<br />

Minderheitsaktionären der Deutsche Börse gehalten werden, gegen eine angemessene Abfindung zu<br />

erwerben (§ 305 AktG).<br />

Für eine nähere Beschreibung der wiederkehrenden Geldleistung und der angemessenen Abfindung<br />

wird auf die Ausführungen unter Ziffer 10.6.1 verwiesen.<br />

(vii) Wie im Einzelnen unter Ziffer 10.6.2 beschrieben, ist der Bieter oder gegebenenfalls eine Tochtergesellschaft<br />

des Bieters, wenn dem Bieter oder der betreffenden Tochtergesellschaft des Bieters nach<br />

Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals<br />

der Deutsche Börse (im Sinne von § 327a AktG) gehören, berechtigt, einen aktienrechtlichen<br />

Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG durchzuführen, wonach die Deutsche Börse-Aktien der übrigen<br />

Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Börse gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung<br />

auf den Bieter bzw. die betreffende Tochtergesellschaft des Bieters übertragen würden.<br />

Für eine nähere Beschreibung des aktienrechtlichen Squeeeze-outs und der angemessenen Barabfindung<br />

wird auf die Ausführungen unter Ziffer 10.6.2 verwiesen.<br />

Ebenso enthält Ziffer 10.6.2 Informationen hinsichtlich einer besonderen Form des aktienrechtlichen<br />

Squeeze-out, die möglicherweise durch ein neues, derzeit im Gesetzgebungsverfahren<br />

befindliches Gesetz eingeführt wird, nach dem unter bestimmten Umständen die Möglichkeit eines<br />

aktienrechtlichen Squeeze-out, wie vorstehend beschrieben, auch durch einen Hauptaktionär, der<br />

nur 90 % des Grundkapitals hält, möglich sein wird, sowie hinsichtlich der entsprechenden<br />

Absichten des Bieters in Bezug darauf.<br />

19 Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />

Deutsche Börse<br />

Weder Mitgliedern des Vorstands der Deutsche Börse noch des Aufsichtsrats der Deutsche Börse wurden im<br />

Zusammenhang mit diesem Tauschangebot Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile gewährt oder in<br />

Aussicht gestellt. Wie im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart und in<br />

Ziffer 6.4.2 und Ziffer 6.4.3 beschrieben, wird, sofern die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nichts<br />

anderes vereinbaren, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Annahmefrist der aus 17 Mitgliedern<br />

bestehende Verwaltungsrat der Holdco gebildet. Ihm werden gemäß den Regelungen im Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss angehören Dr. Reto Francioni, derzeitiger Vorsitzender des Vorstands<br />

der Deutsche Börse, als Chairman der Holdco-Gruppe, Duncan L. Niederauer, derzeitiger Chief Executive<br />

Officer der NYSE Euronext, als CEO der Holdco-Gruppe, sowie 15 nicht geschäftsführende Direktoren,<br />

von denen neun von der Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied und sechs von der NYSE Euronext<br />

nominiert werden.<br />

Die nachfolgenden vier Personen — die derzeit Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse sind —<br />

werden voraussichtlich zu Mitgliedern des Global Executive Committee der Holdco bestellt: Andreas Preuß<br />

als Head of Derivatives, Jeffrey Tessler als Head of Settlement & Custody, Frank Gerstenschläger als Head<br />

of Market Data & Analytics und Gregor Pottmeyer als Chief Financial Officer. Andreas Preuß wird zudem<br />

die Ämter des Deputy Chief Executive Officer und President der Holdco-Gruppe übernehmen.<br />

113


20 Begleitende Bank und Zentrale Abwicklungsstelle<br />

Die Deutsche Bank AG berät den Bieter im Zusammenhang mit dem Tauschangebot und koordiniert die<br />

technische Durchführung und Abwicklung des Tauschangebots.<br />

21 Angaben gemäß §2Nr.2WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 7 WpPG und der ProspektVO<br />

Angaben gemäß §2Nr.2WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG und der ProspektVO sind in<br />

Anhang 2 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthalten. Insbesondere wird auf den Inhalt der folgenden Abschnitte<br />

verwiesen, die Deutsche Börse-Aktionäre bei ihrer Entscheidung über die Annahme des Tauschangebots<br />

berücksichtigen sollten:<br />

Risikofaktoren;<br />

der Zusammenschluss;<br />

Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche<br />

Börse;<br />

Geschäft der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen und<br />

ausgewählte Informationen über die NYSE Euronext; und<br />

Beschreibung der Holdco-Aktien.<br />

22 Steuern<br />

Die Grundlagen der Besteuerung sind in dem Abschnitt ,,Wesentliche Aspekte der Besteuerung“ auf den<br />

Seiten A-454 ff. des Anhangs 2 dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> dargestellt. Der Bieter empfiehlt Deutsche Börse-<br />

Aktionären jedoch, vor Annahme des Tauschangebots steuerlichen Rat bezüglich der steuerlich relevanten<br />

Auswirkungen einer Annahme des Tauschangebots unter Berücksichtigung ihrer persönlichen finanziellen<br />

Verhältnisse einzuholen.<br />

23 Veröffentlichungen<br />

23.1 <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

Zur Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> vgl. Ziffer 1.4.<br />

23.2 Ergebnisse des Tauschangebots<br />

Der Umfang der zugegangenen Annahmeerklärungen wird gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜGwährend<br />

der Annahmefrist wöchentlich (i) im Internet unter http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher<br />

und in englischer Sprache), (ii) zusätzlich in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger sowie<br />

(iii) in englischer Sprache über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den<br />

Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. In der letzten Woche der Annahmefrist werden diese Veröffentlichungen<br />

täglich erfolgen.<br />

Die Ergebnisse dieses Tauschangebots werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG innerhalb von vier<br />

Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist sowie gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG innerhalb von<br />

drei Bankarbeitstagen nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist veröffentlicht.<br />

23.3 Sonstige Veröffentlichungen<br />

Andere Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Tauschangebot, insbesondere<br />

die Veröffentlichungen nach Ziffer 6.10, Ziffer 12.8 und Ziffer 14.4 werden im Internet unter<br />

http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher und in englischer Sprache) und, soweit gemäß<br />

WpÜG erforderlich, in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die in<br />

Ziffer 6.10, Ziffer 12.8 und Ziffer 14.4 beschriebene Veröffentlichung wird auch in englischer Sprache über<br />

ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den Vereinigten Staaten veröffentlicht<br />

werden.<br />

114


24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Dieses Tauschangebot und die Verträge, die infolge der Annahme dieses Tauschangebots mit dem Bieter<br />

zustande kommen, unterliegen deutschem Recht; sämtliche Kapitalmaßnahmen des Bieters (einschließlich<br />

der Änderung seiner Satzung, der Erhöhung seines satzungsmäßigen Kapitals und der Ausgabe von<br />

Stammaktien im Zusammenhang mit dem Tauschangebot (die Holdco-Angebotsaktien) und der Verschmelzung)<br />

unterliegen niederländischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Tauschangebot (sowie für alle Verträge, die infolge der Annahme dieses<br />

Tauschangebots zustande kommen) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig,<br />

Frankfurt am Main, Deutschland.<br />

115


25 Erklärung über die Übernahme der Verantwortung<br />

<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, übernimmt die Verantwortung<br />

für den Inhalt dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß § 11 Abs. 3 WpÜG und erklärt, dass ihres Wissens die in<br />

dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> enthaltenen Angaben richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />

worden sind.<br />

Amsterdam, den 2. Mai 2011<br />

<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />

(Marcus P. Thompson) (Stéphane Biehler)<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

116


Anhang 1: Mit der Deutsche Börse Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen<br />

Gesellschaft Sitz<br />

Clearstream Banking AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Clearstream Banking Japan, Ltd Tokio, Japan<br />

Clearstream Banking S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Clearstream <strong>Holding</strong> AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Clearstream International S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Clearstream Nominees Ltd. (ruhend) London, Vereinigtes Königreich<br />

Clearstream Operations Prague s.r.o. Prag, Tschechische Republik<br />

Clearstream Services S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Deutsche Boerse Systems Inc. Chicago, Vereinigte Staaten<br />

Deutsche Börse Services s.r.o Prag, Tschechische Republik<br />

Deutsche Gesellschaft für Wertpapierabwicklung<br />

mbH<br />

Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Difubolsa, Serviços de Difusão e Informaçao de<br />

Bolsa S.A.<br />

Lissabon, Portugal<br />

ETC Acquisition Corp. Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten<br />

Eurex Bonds GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Eurex Clearing AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Eurex Frankfurt AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Eurex Repo GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Eurex Services GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Eurex Zürich AG Zürich, Schweiz<br />

European Energy Exchange AG Leipzig, Deutschland<br />

Finnovation S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Infobolsa Deutschland GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Infobolsa S.A. Madrid, Spanien<br />

International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. Dover, Delaware, Vereinigte Staaten<br />

International Securities Exchange, LLC Dover, Delaware, Vereinigte Staaten<br />

Longitude LLC Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten<br />

LuxCSD S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Market News International Inc. New York, Vereinigte Staaten<br />

Need to Know News, LLC Chicago, Vereinigte Staaten<br />

Open Finance, S.L. Valencia, Spanien<br />

REGIS-TR S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Risk Transfer Re S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Scoach Europa AG Frankfurt am Main, Deutschland<br />

Scoach <strong>Holding</strong> S.A. Luxemburg, Luxemburg<br />

Scoach Schweiz AG Zürich, Schweiz<br />

STOXX Ltd. Zürich, Schweiz<br />

Tradegate Exchange GmbH Berlin, Deutschland<br />

U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten<br />

U.S. Exchange, L.L.C. (ruhend) Washington, Vereinigte Staaten<br />

Xlaunch GmbH Frankfurt am Main, Deutschland<br />

117


(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)


Anhang 2<br />

Angaben nach § 2 Nr. 2 der WpÜG-Angebotsverordnung<br />

in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes<br />

sowie der Verordnung (EG) 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004<br />

in der jeweils gültigen Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung,<br />

die Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises und Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die<br />

Verbreitung von Werbung<br />

(,,ProspektVO“)<br />

In Bezug auf die Informationen, die in diesem Anhang der <strong>Angebotsunterlage</strong> enthalten sind, sollte das Folgende<br />

beachtet werden:<br />

I. In diesem Anhang 2 enthaltene Bezugnahmen auf dieses ,,Dokument“ oder den ,,Prospekt“ sind im Kontext<br />

dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> als Bezugnahmen auf diesen Anhang 2 zu verstehen.<br />

II. Der Bieter wird die <strong>Angebotsunterlage</strong> aktualisieren, soweit dies nach dem WpÜGzulässig und erforderlich ist und<br />

wird seinen aufgrund des Registration Statement nach dem Exchange Act bestehenden U.S.-rechtlichen Verpflichtungen<br />

zur Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber<br />

veröffentlichten, gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen. Der Bieter wird zudem<br />

gegebenenfalls weitere, begleitende Informationen in Bezug auf das Tauschangebot veröffentlichen, die auf der<br />

Internetseite des Bieters unter http://www.global-exchange-operator.com und nach ihrer Einreichung bei der SEC in<br />

englischer Sprache auf deren Internetseite unter http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html abrufbar<br />

sein werden.<br />

III. Alle nach dem WpÜG erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen werden ebenfalls im Internet unter<br />

http://www.global-exchange-operator.com (in deutscher sowie in englischer Sprache) und in deutscher<br />

Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bieter wird diese Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />

in englischer Sprache bei der SEC einreichen und auch in anderer Weise seinen Verpflichtungen<br />

nach U.S.-Recht in Bezug auf die Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen<br />

Änderung der an die Wertpapierinhaber veröffentlichten, gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen.<br />

A-i


INHALTSVERZEICHNIS<br />

ZUSAMMENFASSUNG .......................................................... A-1<br />

Die Unternehmen ............................................................ A-1<br />

Der Zusammenschluss ........................................................ A-2<br />

Die Verschmelzung .......................................................... A-3<br />

Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext. ............................. A-3<br />

Tauschangebot .............................................................. A-4<br />

Wesentliche Transaktionskosten ................................................. A-7<br />

Struktur des Zusammenschlusses ................................................ A-7<br />

Der Zusammenschluss ........................................................ A-8<br />

Nach dem Zusammenschluss und der Umstrukturierung ............................... A-8<br />

Die Gründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss ............................. A-9<br />

Die Gründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss ............................. A-9<br />

Interessen von Organmitgliedern, Directors und Executive Officers am Zusammenschluss ...... A-10<br />

Stellungnahmen des Finanzberaters des Board of Directors der NYSE Euronext. ............. A-10<br />

Stellungnahme der Finanzberater der Deutsche Börse ................................. A-11<br />

Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses ................................ A-12<br />

Recht auf gerichtliche Überprüfung der Bewertung ................................... A-12<br />

Direktoren und Geschäftsführung der Holdco vor dem Zusammenschluss. .................. A-12<br />

Direktoren und Geschäftsführung der Holdco nach dem Zusammenschluss ................. A-12<br />

Übernahmeangebote Dritter .................................................... A-13<br />

Bestimmte Unterschiede zwischen den Aktionärsrechten vor und nach dem Zusammenschluss . . . A-15<br />

Zusammenfassung der Risikofaktoren ............................................. A-15<br />

Ausgewählte Finanzinformationen der Holdco. ...................................... A-20<br />

Ausgewählte historische Finanzinformationen der NYSE Euronext ....................... A-20<br />

Daten der Gewinn- und Verlustrechnung ........................................... A-20<br />

Bilanzdaten ................................................................ A-20<br />

Ausgewählte historische Finanzinformationen der Gruppe Deutsche Börse.................. A-22<br />

Vergleichsdaten zu Aktienkursen und Wechselkurse .................................. A-24<br />

RISIKOFAKTOREN ............................................................. A-27<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ................................ A-27<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäft der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext ........................................................... A-35<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Umfeld und rechtliche Risiken ....... A-49<br />

Risiken im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten ................................ A-56<br />

Risiken im Zusammenhang mit den Holdco-Aktien ................................... A-58<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ................................................. A-62<br />

Verantwortlichkeit für den Inhalt ................................................ A-62<br />

Gegenstand des Dokuments .................................................... A-62<br />

Darstellung der Finanzinformationen ............................................. A-62<br />

Zukunftsbezogene Aussagen .................................................... A-63<br />

Branchen- und Marktdatenquellen ............................................... A-63<br />

Wechselkurse ............................................................... A-64<br />

Vergleichsdaten zu Aktienkursen ................................................ A-64<br />

Begriffsbestimmungen ........................................................ A-64<br />

Einsichtnahme in Unterlagen ................................................... A-65<br />

DAS TAUSCHANGEBOT ......................................................... A-66<br />

Im Rahmen des Tauschangebots angebotene Aktien, Kapitalerhöhung ..................... A-66<br />

Umtauschverhältnis, Annahmefrist und Abwicklung des Tauschangebots ................... A-66<br />

Bedingungen des Tauschangebots ................................................ A-67<br />

Verpflichtung der Deutsche Börse zur Einreichung der eigenen Aktien .................... A-69<br />

Informationen über die den Deutsche Börse-Aktionären angebotenen Holdco-Aktien .......... A-69<br />

Währung des Tauschangebots ................................................... A-69<br />

A-ii<br />

Seite


Börsenzulassung und Handelsbeginn .............................................. A-69<br />

Abwicklungsstelle ........................................................... A-69<br />

Interessen der am Tauschangebot beteiligten Parteien ................................. A-69<br />

Interessen von Organmitgliedern, Directors und Executive Officers der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext am Zusammenschluss .......................................... A-70<br />

Gründe für das Tauschangebot und Verwendung des Erlöses............................ A-70<br />

DER ZUSAMMENSCHLUSS ...................................................... A-71<br />

Hintergrund des Zusammenschlusses ............................................. A-71<br />

Beweggründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss ............................ A-77<br />

Beweggründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss ........................... A-82<br />

Einige Synergieprognosen ..................................................... A-86<br />

Stellungnahme des Finanzberaters des Board of Directors der NYSE Euronext. .............. A-90<br />

Stellungnahme der Finanzberater der Deutsche Börse ................................. A-100<br />

VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS ........................ A-121<br />

Struktur des Zusammenschlusses ................................................ A-121<br />

Tauschangebot .............................................................. A-121<br />

Verschmelzung. ............................................................. A-122<br />

Keine Aktienspitzen .......................................................... A-124<br />

Dividenden und Ausschüttungen auf Holdco-Aktien .................................. A-124<br />

Einbehaltung ............................................................... A-124<br />

Umstrukturierung nach Vollzug ................................................. A-124<br />

Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses ................................ A-126<br />

Angemessene Bemühungen um die Einholung erforderlicher Genehmigungen ............... A-131<br />

Übernahmeangebote Dritter .................................................... A-132<br />

Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext; Empfehlungen der Gremien der<br />

NYSE Euronext und der Deutsche Börse......................................... A-134<br />

Vertragsbeendigung .......................................................... A-135<br />

Führung der Geschäfte bis zum Zusammenschluss ................................... A-137<br />

Freistellung und Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für<br />

Vermögensschäden) ........................................................ A-138<br />

Mitarbeiterangelegenheiten ..................................................... A-139<br />

Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe. ............................... A-139<br />

Aufnahme der Holdco-Aktien in Indizes; Rating der Holdco ............................ A-145<br />

Vertragsänderungen und Verzicht ................................................ A-145<br />

Gebühren und Auslagen ....................................................... A-145<br />

Zusicherungen und Gewährleistungen ............................................. A-146<br />

AUFSICHTSRECHTLICHE GENEHMIGUNGEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN IM<br />

ZUSAMMENHANG MIT DEM ZUSAMMENSCHLUSS. ............................... A-148<br />

Wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen . . . ...................................... A-148<br />

Kapitalmarktaufsichtsbehörden .................................................. A-149<br />

Andere Länder .............................................................. A-152<br />

Börsennotierung ............................................................. A-152<br />

Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen .................................... A-152<br />

Allgemeines. ............................................................... A-152<br />

Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Zusammenschluss ............................... A-153<br />

KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG. . . ...................................... A-154<br />

Erklärung zum Geschäftskapital (Working Capital Statement) ........................... A-155<br />

Finanzierung der Holdco ...................................................... A-155<br />

VERWÄSSERUNG .............................................................. A-156<br />

GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE HOLDCO .... A-158<br />

Überblick ................................................................. A-158<br />

Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss ............................ A-158<br />

Informationen über die Holdco vor dem Zusammenschluss ............................. A-174<br />

A-iii<br />

Seite


AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN DER HOLDCO ............................. A-179<br />

BRANCHEN- UND WETTBEWERBSUMFELD . . ...................................... A-180<br />

Marktübersicht .............................................................. A-180<br />

Wettbewerbsumfeld .......................................................... A-181<br />

GESCHÄFT DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN<br />

ÜBER DIE GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE.......................................... A-184<br />

Überblick ................................................................. A-184<br />

Geschichte und Entwicklung ................................................... A-184<br />

Geografische Präsenz ......................................................... A-185<br />

Geschäftssegmente ........................................................... A-185<br />

IT und Rechenzentren ........................................................ A-194<br />

Risikomanagement ........................................................... A-195<br />

Gewerbliche Schutzrechte ..................................................... A-196<br />

Kunden ................................................................... A-197<br />

Vertrieb und Marketing ....................................................... A-197<br />

Mitarbeiter. ................................................................ A-197<br />

Virtuelles Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm .............................................. A-199<br />

Eigene, gemietete und untervermietete Immobilien ................................... A-199<br />

Investitionen ............................................................... A-200<br />

Wesentliche Verträge......................................................... A-202<br />

Rechtsstreitigkeiten .......................................................... A-204<br />

Versicherungen ............................................................. A-206<br />

Sonstige Beziehungen und Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen .................... A-206<br />

Grundkapital und Aktionärsstruktur .............................................. A-209<br />

Konzernstruktur und Liste der Tochtergesellschaften .................................. A-212<br />

Aufsichtsrat und Vorstand. ..................................................... A-214<br />

Anzahl der virtuellen Aktien 2010 (neu) ........................................... A-221<br />

Anzahl der virtuellen Aktien der ATP-Tranchen 2007, 2008 und 2009 (alt) ................. A-221<br />

Wirtschaftliches Eigentum von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern .................... A-224<br />

AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE . . . A-226<br />

DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER<br />

GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE................................................... A-229<br />

Überblick ................................................................. A-229<br />

Zentrale die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussende Faktoren ................. A-229<br />

Akquisitionen und andere Transaktionen ........................................... A-231<br />

Herkunft der Umsätze ........................................................ A-232<br />

Bestandteile der Kosten ....................................................... A-233<br />

Ertragslage ................................................................ A-233<br />

Finanzergebnis .............................................................. A-236<br />

Analyse der Ertragslage pro Segment ............................................. A-238<br />

Cashflow .................................................................. A-246<br />

Aktiva .................................................................... A-250<br />

Passiva ................................................................... A-252<br />

Dividenden und Aktienrückkäufe................................................ A-254<br />

Fremdfinanzierungsinstrumente der Deutsche Börse .................................. A-254<br />

Quantitative und qualitative Angaben zu finanziellen Risiken ........................... A-255<br />

Kritische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Schätzungen .................... A-261<br />

Zusammenfassende Übersicht vertraglicher Verpflichtungen ............................ A-264<br />

Finanzierungs-Leasingverhältnisse ............................................... A-265<br />

Operating-Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) ................................... A-265<br />

Außerbilanzielle Geschäfte..................................................... A-266<br />

A-iv<br />

Seite


Wechsel von und Uneinigkeit mit Wirtschaftsprüfern über die Rechnungslegung und<br />

Finanzberichterstattung ...................................................... A-266<br />

Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage im ersten Quartal 2011 ........................... A-266<br />

GESCHÄFT DER NYSE EURONEXT UND DER MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN<br />

UNTERNEHMEN UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE NYSE EURONEXT<br />

UND DIE MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ............... A-275<br />

Historie ................................................................... A-275<br />

Überblick ................................................................. A-275<br />

Produkte und Dienstleistungen .................................................. A-278<br />

Cash Trading and Listings ..................................................... A-279<br />

Information Services and Technology Solutions ..................................... A-286<br />

Immobilien ................................................................ A-290<br />

Gewerbliche Schutzrechte ..................................................... A-291<br />

Mitarbeiter. ................................................................ A-291<br />

Aktienbasierte Vergütung ...................................................... A-291<br />

Rechtsstreitigkeiten .......................................................... A-291<br />

Wesentliche Vereinbarungen .................................................... A-292<br />

Corporate Responsibility bei der NYSE Euronext .................................... A-294<br />

Officers und Directors ........................................................ A-295<br />

Vergütung der Directors ....................................................... A-302<br />

Vergütungsbericht ........................................................... A-305<br />

Jährlicher Erfolgsbonus ....................................................... A-315<br />

Peers mit einer Aktienkomponente als Teil des Bonus ................................. A-317<br />

Vergütung 2010 ............................................................. A-321<br />

Vergütungsübersicht 2010. ..................................................... A-322<br />

Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und des Managements der NYSE<br />

Euronext ................................................................ A-334<br />

AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER NYSE EURONEXT ......... A-336<br />

Daten der Gewinn- und Verlustrechnung ........................................... A-336<br />

Bilanzdaten ................................................................ A-337<br />

DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER<br />

NYSE EURONEXT. ........................................................... A-338<br />

Überblick ................................................................. A-338<br />

Einflussfaktoren für die Ergebnisse der NYSE Euronext ............................... A-339<br />

Übernahmen und andere Transaktionen in jüngster Zeit ................................ A-340<br />

Wertminderung (Impairment) von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen<br />

Vermögenswerten und sonstigen Vermögenswerten ................................. A-341<br />

Umsatzquellen .............................................................. A-342<br />

Zusammensetzung der Aufwendungen ............................................ A-345<br />

Betriebsergebnis. ............................................................ A-346<br />

Liquidität und Kapitalausstattung ................................................ A-356<br />

Angaben zu vertraglichen Verpflichtungen im Überblick ............................... A-359<br />

Änderungen der Vermögenslage ................................................. A-359<br />

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen. ................... A-360<br />

Quantitative und qualitative Angaben zum Marktrisiko ................................ A-362<br />

Änderungen der Buchführung und der Angaben zu Finanzinformationen sowie<br />

Meinungsunterschiede mit den Wirtschaftsprüfern in diesen Fragen ..................... A-365<br />

Kontrollsysteme ............................................................. A-365<br />

Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen .......................... A-365<br />

REGULATORISCHES UND RECHTLICHES UMFELD .................................. A-368<br />

Europa ................................................................... A-368<br />

Vereinigte Staaten ........................................................... A-375<br />

A-v<br />

Seite


BESCHREIBUNG DER AKTIEN DER HOLDCO. ...................................... A-382<br />

Erhöhung des Grundkapitals einer niederländischen Aktiengesellschaft .................... A-382<br />

Aktuelles satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital ........................... A-383<br />

Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung. .... A-383<br />

Vorzugsaktien .............................................................. A-384<br />

Aktien der Klasse D. ......................................................... A-385<br />

Ausgegebenes Kapital nach dem Vollzug des Zusammenschlusses ........................ A-385<br />

Übertragung der Holdco-Aktien und der Vorzugsaktien ................................ A-385<br />

Aktienregister .............................................................. A-385<br />

Ausgabe von Aktien. ......................................................... A-386<br />

Bezugsrechte ............................................................... A-386<br />

Herabsetzung des Kapitals ..................................................... A-386<br />

Erwerb eigener Aktien ........................................................ A-387<br />

Hauptversammlung und Stimmrechte ............................................. A-388<br />

Dividenden ................................................................ A-389<br />

Satzungsänderungen, Auflösung und Abwicklung .................................... A-390<br />

Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der Holdco-Satzung .................. A-390<br />

Aufsichtsrechtliche Bestimmungen in der Holdco-Satzung .............................. A-395<br />

Offenlegung von Informationen durch die Holdco bei der Börseneinführung ................ A-399<br />

Anwendbare Börsenregelungen bei Börsennotierung .................................. A-401<br />

Pflicht der Aktionäre und sonstiger Personen zur Offenlegung von Beteiligungen ............. A-405<br />

VERGLEICH DER AKTIONÄRSRECHTE VOR UND NACH DEM ZUSAMMENSCHLUSS ...... A-408<br />

WESENTLICHE ASPEKTE DER BESTEUERUNG ..................................... A-454<br />

Wesentliche Aspekte der Besteuerung in den Niederlanden ............................. A-454<br />

Wesentliche Aspekte der Besteuerung in Deutschland ................................. A-460<br />

Wesentliche Folgen in Bezug auf die US-Bundeseinkommensteuer ....................... A-469<br />

Aspekte der Besteuerung in Frankreich ............................................ A-474<br />

Aspekte der Besteuerung in Luxemburg ........................................... A-478<br />

Aspekte der Besteuerung im Vereinigten Königreich .................................. A-482<br />

EINSCHRÄNKUNGEN DER DURCHSETZBARKEIT ................................... A-484<br />

RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN ............................................... A-484<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER......................................................... A-484<br />

HINWEISE ZU WEITEREN INFORMATIONEN . ...................................... A-485<br />

JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK ...................................... A-486<br />

Jüngste Entwicklungen ........................................................ A-486<br />

Ausblick .................................................................. A-491<br />

Inhaltsverzeichnis Finanzinformationen ............................................... F-1<br />

Inhaltsverzeichnis zum Einzelabschluss der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. ............... F-2<br />

Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext. ...................... F-9<br />

Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse................. F-51<br />

Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche<br />

Börse ...................................................................... F-159<br />

Inhaltsverzeichnis Anlagen ........................................................ G-1<br />

Anlage A — Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und Änderungsvertrag Nr. 1 zum<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ...................................... G-2<br />

Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco .......................................... G-70<br />

Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco .................... G-105<br />

Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco .......... G-122<br />

Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP ............................. G-127<br />

Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc. ............................ G-132<br />

Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC .............................. G-136<br />

A-vi<br />

Seite


ZUSAMMENFASSUNG<br />

Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zur vorliegenden Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> verstanden<br />

werden. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Holdco-Aktien auf die Prüfung der gesamten<br />

Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> stützen. Eine ,,Holdco-Aktie“ ist in diesem Dokument eine von der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong><br />

<strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (in diesem Dokument als ,,Holdco“ bezeichnet) auszugebende Stammaktie mit einem<br />

Nennwert von 1,00 B. Die vorliegende Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> sollte sorgfältig und vollständig gelesen<br />

werden. Die folgende Zusammenfassung ist ausschließlich als Einführung gedacht und beansprucht nicht, alle für<br />

Anleger möglicherweise wesentlichen Detailinformationen zu enthalten. Anleger sollten deshalb die gesamte<br />

Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> sorgfältig lesen.<br />

Gemäß den in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums geltenden Rechtsvorschriften können diejenigen<br />

Personen, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung hiervon<br />

übernommen haben oder die diese Zusammenfassung erstellt haben, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den<br />

Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den<br />

anderen Teilen dieser Anlage 2 der <strong>Angebotsunterlage</strong> gelesen wird. Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem<br />

Staat des Europäischen Wirtschaftsraums Ansprüche aufgrund der in diesem Dokument enthaltenen Informationen<br />

geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften<br />

der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung dieser Anlage 2 der<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> vor Prozessbeginn zu tragen haben.<br />

Die Unternehmen<br />

Holdco<br />

Die Holdco ist eine neu gegründete Aktiengesellschaft<br />

(naamloze vennootschap) nach dem Recht der<br />

Niederlande, die mit Vollzug des Zusammenschlusses<br />

Muttergesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext wird.<br />

Mit Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung<br />

verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Tätigkeiten hat<br />

die Holdco bis heute keine wesentlichen Tätigkeiten<br />

ausgeführt. Die Geschäftsanschrift der Holdco lautet:<br />

Beursplein 5, 1012 JW, Amsterdam, Niederlande. Sie<br />

ist unter der Telefonnummer +31 (0) 20-550-4444 zu<br />

erreichen. Es wird erwartet, dass die Holdco vor dem<br />

Vollzug des Zusammenschlusses umfirmiert werden<br />

und einen Namen erhalten wird, der zwischen der<br />

NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu vereinbaren<br />

ist.<br />

Gruppe Deutsche Börse<br />

Die Deutsche Börse wurde am 1. August 1990<br />

zunächst unter dem Namen ,,Frankfurter Wertpapierbörse<br />

AG“ gegründet und im Dezember 1992 in<br />

,,Deutsche Börse Aktiengesellschaft“ umbenannt.<br />

1993 wurde ein System zur elektronischen Zusammenführung<br />

von Orderrouting, Kursfeststellung und<br />

Abwicklung bundesweit eingeführt und damit der<br />

Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

erstmals umfassend elektronisch unterstützt.<br />

Anschließend wurde im November 1997 das elektronische<br />

Handelssystem Xetra eingeführt. Im Juni 1998<br />

wurde die Terminbörse Eurex als Gemeinschaftsunternehmen<br />

der Deutsche Börse und der Schweizer<br />

A-1<br />

Börse SWX durch die Zusammenführung der Terminbörsen<br />

DTB (Deutsche Terminbörse) und der SOF-<br />

FEX (Swiss Options and Financial Forwards<br />

Exchange) gegründet. Im Januar 2000 fusionierte<br />

die Deutsche Börse Clearing AG mit der Cedel International<br />

S.A. zur Clearstream International S.A., eine<br />

Gesellschaft nach Luxemburger Recht, die gemeinsam<br />

mit ihren Tochtergesellschaften das Geschäft der dem<br />

Handel nachgelagerten Wertpapierdienstleistungen<br />

der Gruppe Deutsche Börse (ausgenommen Clearing)<br />

anbietet. Im Zusammenhang mit dem Börsengang der<br />

Deutsche Börse im Februar 2001 wurden Deutsche<br />

Börse-Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

zugelassen. Nach einer Kapitalerhöhung im<br />

Juni 2002 erwarb die Deutsche Börse alle Anteile an<br />

der Clearstream International S.A., die seither in die<br />

Gruppe Deutsche Börse eingegliedert ist. Die Aktien<br />

der Deutsche Börse wurden im Dezember 2002 in den<br />

DAX-Index aufgenommen. Im März 2003 führte die<br />

Deutsche Börse im Aktienhandel auf Xetra und im<br />

Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse den<br />

Zentralen Kontrahenten für Aktien ein. 2007 schloss<br />

Eurex die Akquisition der US-amerikanischen<br />

Optionsbörse International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s,<br />

Inc. (die in diesem Dokument als ,,ISE“<br />

bezeichnet wird) ab. Mit der Fusion entstand der<br />

größte transatlantische Marktplatz für Derivate. Zur<br />

Stärkung ihrer Position im internationalen Indexgeschäft<br />

stockte die Deutsche Börse 2009 ihre Beteiligung<br />

am Indexanbieter STOXX Ltd. von 33% auf 50%<br />

auf.<br />

Als eine der größten Börsenorganisationen weltweit<br />

bietet die Gruppe Deutsche Börse ihren Kunden<br />

ein breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio an.<br />

Es deckt die gesamte Prozesskette bei Finanzmarktransaktionen<br />

ab: vom Handel und Clearing von


Wertpapieren, einschließlich Derivaten, über die<br />

Abwicklung der Aufträge, die Verwahrung von Wertpapieren,<br />

das Sicherheitenmanagement und die<br />

Bereitstellung der Marktinformationen bis hin zur<br />

Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handelssysteme.<br />

Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse ist<br />

derzeit in die vier Segmente Xetra, Eurex, Clearstream<br />

und Market Data & Analytics gegliedert.<br />

Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe<br />

Deutsche Börse an 19 Standorten in 15 Ländern insgesamt<br />

3.490 Mitarbeiter. Zum 31. März 2011<br />

beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.507 Mitarbeiter.<br />

Die Gesamtmitarbeiterzahl hat sich seit dem<br />

31. März 2011 nicht wesentlich verändert. Gemäß<br />

dem in Übereinstimmung mit den vom International<br />

Accounting Standards Board herausgegebenen International<br />

Financial Reporting Standards (in diesem<br />

Dokument als ,,IFRS“ bezeichnet) und in Übereinstimmung<br />

mit den IFRS, wie sie in der Europäischen<br />

Union anzuwenden sind, erstellten Jahresabschluss<br />

betrugen 2010 die konsolidierten Gesamterlöse der<br />

Deutsche Börse 2.226,7 Mio. A und das Ergebnis<br />

vor Zinsen und Steuern (EBIT) 527,8 Mio. A.<br />

Die Geschäftsanschrift der Deutsche Börse lautet<br />

Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland;<br />

sie ist unter der Telefonnummer +49 (0) 69 2 11 0 zu<br />

erreichen. Die Internetadresse der Gruppe Deutsche<br />

Börse lautet www.deutsche-boerse.com. Auf der Website<br />

der Gruppe Deutsche Börse enthaltene Informationen<br />

sind nicht Bestandteil dieses Dokuments.<br />

NYSE Euronext<br />

Die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des Staates Delaware, wurde am<br />

22. Mai 2006 im Vorfeld des Unternehmenszusammenschlusses<br />

der NYSE Group, Inc., einer Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des Staates Delaware, und<br />

der Euronext N.V., einer Gesellschaft nach niederländischem<br />

Recht, gegründet. Der Zusammenschluss<br />

dieser Unternehmen wurde am 4. April 2007 vollzogen.<br />

Die NYSE Group, Inc. wurde im Zusammenhang<br />

mit der am 7. März 2006 erfolgten Verschmelzung der<br />

New York Stock Exchange, Inc., einer nicht gewinnorientierten<br />

Kapitalgesellschaft des Typs A (Type A<br />

not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates<br />

New York, und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc.,<br />

einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />

Delaware, gegründet. Die Euronext war die erste<br />

grenzüberschreitende Börsenorganisation. Sie entstand<br />

im Jahr 2000 aus der Verschmelzung der Wertpapierbörsen<br />

in Paris, Amsterdam und Brüssel. Die<br />

New York Stock Exchange hat ihre Ursprünge im<br />

sogenannten ,,Buttonwood Agreement“, das 1792<br />

von einer Gruppe aus 24 unter einer Platane in Lower<br />

A-2<br />

Manhattan versammelten Händlern unterzeichnet<br />

wurde. Im Jahr 1817 gründeten die Händler das<br />

New York Stock & Exchange Board, das 1863 in<br />

New York Stock Exchange umbenannt wurde. Die<br />

Amsterdamer Wertpapierbörse, der älteste Bestandteil<br />

der Euronext und die erste Börse der Welt, entstand im<br />

Jahr 1602 im Zusammenhang mit einer Aktienemission<br />

der Niederländischen Ostindien-Kompanie.<br />

Die NYSE Euronext ist ein führender weltweiter<br />

Finanzmarktbetreiber und Anbieter innovativer Handelsstrategien.<br />

Die NYSE Euronext bietet eine große<br />

und ständig erweiterte Bandbreite an Produkten und<br />

Dienstleistungen in den Bereichen Aktienkassahandel,<br />

Futures, Optionen, Swaps, indexbasierte Produkte,<br />

Anleihen, Emissionsrechtehandel, Clearing, Marktdaten<br />

und Handelstechnologielösungen an, die ausnahmslos<br />

für die Erfüllung der wachsenden<br />

Bedürfnisse von Emittenten, Anlegern, Finanzinstituten<br />

und Marktteilnehmern konzipiert sind. Die NYSE<br />

Euronext hat drei berichtspflichtige Geschäftssegmente:<br />

Derivate, Cash Trading & Listings und Information<br />

Services and Technology Solutions.<br />

Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die NYSE<br />

Euronext 2.968 Mitarbeiter in Vollzeit. Die Gesamtmitarbeiterzahl<br />

hat sich seit dem 31. Dezember 2010<br />

nicht wesentlich verändert. Im gemäß den in den<br />

Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen (in diesem Dokument<br />

als ,,US-GAAP“ bezeichnet) aufgestellten<br />

Abschluss für das zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr konnte die NYSE Euronext<br />

Umsätze in Höhe von 4.425 Mio. US$ und ein<br />

Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />

in Höhe von 745 Mio. US$ ausweisen.<br />

Die Konzernzentrale der NYSE Euronext befindet<br />

sich in 11 Wall Street, New York, New York 10005,<br />

Vereinigte Staaten. Sie ist unter der Telefonnummer<br />

+1 (212) 656-3000 zu erreichen. Ihre europäische<br />

Zentrale befindet sich in 39 rue Cambon, Paris, Frankreich;<br />

sie ist unter der Telefonnummer +33 1 49 27 10<br />

00 zu erreichen. Die Internetadresse der NYSE Euronext<br />

lautet www.nyse.com. Auf der Website der NYSE<br />

Euronext enthaltene Informationen sind nicht<br />

Bestandteil dieses Dokuments.<br />

Der Zusammenschluss<br />

Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

haben die NYSE Euronext und die Deutsche<br />

Börse vereinbart, ihre Unternehmen unter einer neuen<br />

niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft zusammenzuschließen.<br />

Durch diesen Zusammenschluss werden<br />

die NYSE Euronext und die Deutsche Börse zu Tochtergesellschaften<br />

der Holdco. Die NYSE Euronext<br />

wird durch Verschmelzung einer hundertprozentigen<br />

Tochtergesellschaft der Holdco mit der und auf die


NYSE Euronext eine Tochtergesellschaft der Holdco<br />

und die Deutsche Börse wird durch ein Tauschangebot<br />

von Holdco-Aktien gegen Deutsche Börse-Aktien eine<br />

Tochtergesellschaft der Holdco.<br />

Die Deutsche Börse und die Holdco beabsichtigten,<br />

nach dem Tauschangebot und abhängig von der<br />

Zahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco im<br />

Rahmen des Tauschangebots erwirbt, eine Umstrukturierung<br />

durchzuführen. Dabei wird die Holdco<br />

(1) entweder einen Beherrschungsvertrag oder eine<br />

Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

abschließen (entweder selbst oder durch<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft), wonach die<br />

Rechte der verbliebenen Deutsche Börse-Aktionäre,<br />

einschließlich des Rechts auf Beteiligung an den<br />

Gewinnen der Gruppe Deutsche Börse, eingeschränkt<br />

werden und/oder (2) eine zwangsweise Übertragung<br />

der Deutsche Börse-Aktien durch die verbliebenen<br />

Aktionäre mittels eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />

(Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff.<br />

AktG oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses<br />

gemäß §§ 39a ff. WpÜG einleiten.<br />

Die Verschmelzung<br />

Die Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

haben vereinbart, dass die<br />

Pomme Merger Corporation, eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft der Holdco, unmittelbar nach dem<br />

Zeitpunkt, zu dem die Holdco alle im Rahmen des<br />

Tauschangebots wirksam eingereichten Deutsche<br />

Börse-Aktien, für die der Rücktritt nicht wirksam<br />

erklärt worden ist, zum Tausch annimmt und gegen<br />

Holdco-Aktien tauscht, mit der und auf die NYSE<br />

Euronext verschmolzen wird, wodurch die NYSE<br />

Euronext zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />

der Holdco wird.<br />

Im Rahmen dieser Verschmelzung wird jede im<br />

Umlauf befindliche NYSE Euronext-Aktie in das<br />

Recht umgewandelt, 0,47 voll eingezahlte und nicht<br />

nachschusspflichtige Holdco-Aktien zu erhalten. Mit<br />

Vollzug der Verschmelzung wird die NYSE Euronext<br />

als verbleibender Rechtsträger und hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft der Holdco hervorgehen. Dieses<br />

Umtauschverhältnis für die Verschmelzung von 0,47<br />

ist unveränderlich und wird nicht angepasst, um<br />

A-3<br />

Kursänderungen vor Vollendung des Zusammenschlusses<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE<br />

Euronext<br />

Um die Verschmelzung herbeizuführen, wird<br />

am 7. Juli 2011, Beginn 8.00 Uhr New Yorker Zeit,<br />

in 11 Wall Street, New York, New York 10005, eine<br />

außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext-Aktionäre<br />

stattfinden. Bei dieser außerordentlichen<br />

Hauptversammlung werden die NYSE Euronext-<br />

Aktionäre gebeten, über die folgenden Anträge abzustimmen:<br />

einen Antrag auf Annahme des Vertrags über<br />

den Unternehmenszusammenschluss und<br />

auf Zustimmung zu den in diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Transaktionen;<br />

drei Anträge bezüglich der nach Vollzug des<br />

Zusammenschlusses wirksamen Holdco-<br />

Satzung; und<br />

ggf. vom Chairman des Board of Directors<br />

der NYSE Euronext gestellte Anträge auf<br />

Vertagung der außerordentlichen Hauptversammlung,<br />

um (1) weitere Stimmrechtsvollmachten<br />

für die vorstehend genannten<br />

Anträge einzuholen und/oder (2) die außerordentliche<br />

Hauptversammlung an einem<br />

Tag abzuhalten, der auf oder ungefähr auf<br />

den Tag fällt, an dem die Annahmefrist für<br />

das Tauschangebot abläuft, falls diese verlängert<br />

wird.<br />

Die Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

sowie die in dem Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />

Transaktionen bedürfen der Zustimmung der Inhaber<br />

einer Mehrheit der zum Nachweisstichtag im Umlauf<br />

befindlichen NYSE Euronext-Aktien mit Stimmrecht<br />

auf der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung.<br />

Die Annahme der drei Anträge bezüglich<br />

der Holdco-Satzung und eines ggf. gestellten Antrags<br />

auf Vertagung der außerordentlichen NYSE Euronext-<br />

Hauptversammlung bedarf der Zustimmung der Inhaber<br />

einer Mehrheit der auf der außerordentlichen<br />

NYSE Euronext-Hauptversammlung vertretenen und<br />

stimmberechtigten NYSE Euronext-Aktien.


Tauschangebot<br />

Bieter: <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam,<br />

Niederlande (in diesem Dokument bezeichnet als die<br />

,,Holdco“).<br />

Zielgesellschaft: Deutsche Börse Aktiengesellschaft, 60485 Frankfurt am Main,<br />

Deutschland, geschäftsansässig in der Mergenthalerallee 61,<br />

65760 Eschborn.<br />

Gegenstand des Tauschangebots: Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien an der<br />

Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) mit einem anteiligen Betrag<br />

am Grundkapital von 1,00 A je Aktie jeweils mit allen Nebenrechten.<br />

Angebotsgegenleistung: 195.146.864 Stammaktien der Holdco mit einem anteiligen Betrag am<br />

Grundkapital von 1,00 A je Aktie, die seit Gründung der Holdco am<br />

10. Februar 2011 gewinnbezugsberechtigt sind, im Austausch für<br />

Deutsche Börse-Aktien zu einem Umtauschverhältnis von 1:1.<br />

Angebotsbedingungen: Das Tauschangebot und die durch die Annahme des Tauschangebots<br />

zustande kommenden Verträge stehen unter zahlreichen Bedingungen<br />

und werden daher nur vollzogen, wenn die folgenden Bedingungen<br />

eingetreten sind:<br />

(a) Zum Ende der Annahmefrist beträgt die Summe aus der<br />

(i) Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, bezüglich derer<br />

das Tauschangebot wirksam angenommen und für die der Rücktritt<br />

nicht wirksam erklärt worden ist, und (ii) der Gesamtzahl der<br />

Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco bereits hält oder gekauft<br />

hat, insgesamt mindestens 75% der Summe aus den zum Zeitpunkt<br />

des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Deutsche<br />

Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien,<br />

die die Deutsche Börse nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

gemäß WpÜG gemäß den zum Zeitpunkt dieser<br />

Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund<br />

ausstehenden Optionen, ausgeben kann;<br />

(b) Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen (sowie<br />

etwaige Verlängerungen), die auf das Tauschangebot und die<br />

Verschmelzung gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements<br />

Act von 1976, in der jeweils geltenden Fassung,<br />

Anwendung finden, abgelaufen bzw. mit der Folge beendet<br />

worden, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung durchgeführt<br />

werden dürfen, und (ii) das Tauschangebot und die<br />

Verschmelzung wurden von der EU-Kommission nach der Verordnung<br />

(EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über<br />

die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen genehmigt<br />

oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />

(c) Wirksamkeit des Registrierungsdokuments (das ,,Registration<br />

Statement“) bezüglich der im Rahmen dieses Tauschangebots<br />

und der Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien gemäß<br />

dem U.S. Securities Act von 1933 vor Ablauf der Annahmefrist<br />

und keine Sperrverfügung der SEC oder die Einleitung eines<br />

entsprechenden Verfahrens der SEC bei Ablauf der Annahmefrist;<br />

(d) Die Aktionäre der NYSE Euronext haben dem Zusammenschluss<br />

und bestimmten Aspekten der Satzung der Holdco die<br />

A-4


notwendige Zustimmung auf der außerordentlichen NYSE<br />

Euronext-Hauptversammlung vor dem Ende der Annahmefrist<br />

erteilt;<br />

(e) Nichtvorliegen eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Richtlinie,<br />

eines Verwaltungsaktes oder einer einstweiligen Verfügung<br />

einer Behörde, eines Gerichts oder eines Gesetzgebungsorgans<br />

in bestimmten Ländern bei Ablauf der Annahmefrist, die oder<br />

das den Vollzug des Tauschangebotes oder der Verschmelzung<br />

oder den Erwerb oder die Inhaberschaft an Deutsche Börse-<br />

Aktien oder an Aktien der NYSE Euronext durch die Holdco<br />

untersagen oder rechtswidrig machen würde;<br />

(f) Vorliegen weiterer Genehmigungen (oder gegebenenfalls das<br />

Ausbleiben von Versagungen) von zahlreichen öffentlichen Stellen<br />

in bestimmten Ländern bis spätestens 31. März 2012 (oder<br />

gegebenenfalls das dauerhafte Ausbleiben von Versagungen);<br />

(g) Keine wesentliche Marktverschlechterung (Material Adverse<br />

Market Change), d.h. Einstellung des Devisenhandels oder der<br />

Fremdkapitalmärkte für mehr als drei aufeinanderfolgende Handelstage<br />

in Frankfurt am Main, London oder New York im<br />

Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

und dem Ende der Annahmefrist;<br />

(h) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf die NYSE<br />

Euronext vor Ablauf der Annahmefrist;<br />

(i) Keine wesentliche Verschlechterung in Bezug auf die Deutsche<br />

Börse vor Ablauf der Annahmefrist; und<br />

(j) Vorliegen einer oder mehrerer verbindliche Auskünfte (sog.<br />

private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde Internal Revenue<br />

Service sowohl an die NYSE Euronext als auch an die Deutsche<br />

Börse bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist), die bestätigen,<br />

dass das Tauschangebot und die Verschmelzung in<br />

bestimmter Weise nach dem U.S. Internal Revenue Code zu<br />

qualifizieren sind.<br />

Annahmefrist: 4. Mai 2011 bis 13. Juli 2011, 24 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)<br />

Weitere Annahmefrist: Vorbehaltlich einer etwaigen unter gewissen Voraussetzungen automatisch<br />

eintretenden Verlängerung der Annahmefrist, beginnt die<br />

weitere Annahmefrist voraussichtlich am 20. Juli 2011 und endet<br />

voraussichtlich am 2. August 2011.<br />

Rücktritt: Bis zum Ende der Annahmefrist können Deutsche Börse-Aktionäre<br />

jederzeit von den Verträgen zurücktreten, die infolge der Annahme des<br />

Tauschangebots zustande gekommen sind.<br />

Lieferung der Holdco-Aktien: Die Lieferung der Holdco-Aktien erfolgt unverzüglich, jedoch spätestens<br />

am siebten Bankarbeitstag (i) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist<br />

oder (ii) nach dem Tag an dem die Erfüllung und/oder der Verzicht<br />

aller Vollzugsbedingungen durch die Holdco veröffentlicht wird, je<br />

nachdem welcher der spätere Zeitpunkt ist. Ein ,,Bankarbeitstag“<br />

bezeichnet einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main,<br />

Deutschland und in New York, Bundesstaat New York, Vereinigte<br />

Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.<br />

A-5


Informationen über die Holdco-Aktien: Internationale Wertpapierkennnummer (,,ISIN“): NL0009766997<br />

Deutsche Wertpapierkennnummer (,,WKN“): A1H81K<br />

Common Code: 062269324<br />

Tickersymbol: AL4<br />

Börsenzulassung und Handelsbeginn: Die Holdco (i) beabsichtigt ihre Aktien in Abhängigkeit der Ausgabemitteilung<br />

an der New York Stock Exchange zu notieren und<br />

(ii) wird vor der Lieferung der Holdco-Aktien gemäß dem Tauschangebot<br />

und der Verschmelzung die Zulassung zum Handel ihrer<br />

Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

gleichzeitig am regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé<br />

de Euronext à Paris) beantragen.<br />

Die Holdco geht davon aus, dass die Holdco-Aktien zum Zeitpunkt<br />

ihrer Lieferung an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche<br />

Börse-Aktionäre zum Handel zugelassen und notiert sein werden.<br />

Handelsbeginn an der Frankfurter Wertpapierbörse, Euronext Paris<br />

und der New York Stock Exchange wird voraussichtlich unmittelbar<br />

nach Lieferung der Holdco-Aktien an die das Tauschangebot annehmenden<br />

Deutsche Börse-Aktionäre sein.<br />

Abwicklungsstelle: Deutsche Bank AG als zentrale Abwicklungsstelle und Umtauschtreuhänderin<br />

im Zusammenhang mit dem Tauschangebot<br />

Gründe für das Tauschangebot, Kosten<br />

und Verwendung des Erlöses: Das Tauschangebot ist Teil der zwischen der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext vereinbarten Transaktion zur Umsetzung des Zusammenschlusses,<br />

mit dem die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen<br />

Unternehmen unter der Holdco als Muttergesellschaft zusammengeführt<br />

werden sollen.<br />

Die erwarteten von der Holdco zu zahlenden Gesamtkosten im<br />

Zusammenhang mit dem Tauschangebot werden voraussichtlich<br />

ungefähr bis zu 4,0 Mio. A betragen.<br />

Die Holdco wird aus diesem Tauschangebot keine Erlöse erhalten.<br />

A-6


Wesentliche Transaktionskosten<br />

Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

schätzen, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss<br />

ca. 100 Mio. A an Honoraren und Kosten<br />

für Rechtsberatung, Bankdienstleistungen und anderen<br />

fachspezifischen Honoraren entstehen, von denen<br />

ca. 45 Mio. A unabhängig vom Vollzug des Zusammenschlusses<br />

zahlbar sind.<br />

Struktur des Zusammenschlusses<br />

Im Rahmen des Zusammenschlusses wird der<br />

Geschäftsbetrieb der Gruppe Deutsche Börse durch<br />

das Tauschangebot und der Geschäftsbetrieb der<br />

NYSE Euronext durch die Verschmelzung in die<br />

Holdco eingebracht. Sobald wie möglich nach Vollzug<br />

des Tauschangebots und der Verschmelzung beabsichtigt<br />

die Holdco eine Umstrukturierung durchzuführen.<br />

Die Holdco beabsichtigt dabei, eine oder mehrere<br />

Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung<br />

vorzunehmen, darunter ggf. (selbst und/oder durch<br />

A-7<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft) der Abschluss<br />

eines Beherrschungsvertrags oder einer Kombination<br />

aus Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag.<br />

Falls nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem<br />

späteren Zeitpunkt mindestens 95% der ausgegebenen<br />

Deutsche Börse-Aktien von der Holdco gehalten werden,<br />

kann die Holdco die Umstrukturierung auch<br />

durchführen, indem sie eine zwangsweise Übertragung<br />

der Deutsche Börse-Aktien durch die verbliebenen<br />

Aktionäre der Deutsche Börse einleitet.<br />

Sofern eine solche zwangsweise Übertragung der<br />

Aktien zukünftig nach deutschem Recht auf Grundlage<br />

eines gegenwärtig diskutierten Gesetzvorhabens<br />

schon mit einem niedrigeren Mindestanteil am Grundkapital<br />

möglich wird, wird die Holdco möglicherweise<br />

beschließen, eine zwangsweise Übertragung nach<br />

Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren<br />

Zeitpunkt durchzuführen, falls sie diesen niedrigeren<br />

Mindestanteil erreicht.


Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Struktur des Zusammenschlusses. Dabei wurde davon<br />

ausgegangen, dass die Holdco die Umstrukturierung nach Vollzug des Zusammenschlusses mittels eines Beherrschungsvertrags<br />

durchführt:<br />

Der Zusammenschluss<br />

Grafik 1<br />

Aktionäre<br />

100%<br />

NYSE Euronext<br />

(Delaware)<br />

Verschmelzung<br />

Holdco<br />

(Niederlande)<br />

100%<br />

Verschmelzungsgesellschaft<br />

(Delaware)<br />

Nach dem Zusammenschluss und der Umstrukturierung<br />

Grafik 2<br />

100%<br />

NYSE Euronext<br />

(Delaware)<br />

Gemeinsame<br />

Aktionäre<br />

Holdco<br />

(Niederlande)<br />

A-8<br />

>75%<br />

Tauschangebot<br />

Beherrschungsvertrag<br />

Deutsche Börse<br />

(Deutschland)<br />

Aktionäre<br />

100%<br />

Deutsche Börse<br />

(Deutschland)<br />

Aktionäre<br />


Die Gründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss<br />

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche<br />

Börse haben dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

zugestimmt und werden, vorbehaltlich<br />

ihrer rechtlichen Pflichten, den Aktionären der Deutsche<br />

Börse empfehlen, ihre Deutsche Börse-Aktien im<br />

Rahmen des Tauschangebots einzureichen. Bei seiner<br />

Entscheidung, dem Zusammenschluss zuzustimmen,<br />

hat der Vorstand der Deutsche Börse seine Finanzund<br />

rechtlichen Berater zu Rate gezogen und zahlreiche<br />

Faktoren berücksichtigt, einschließlich der folgenden<br />

Faktoren:<br />

dass der Zusammenschluss bedeutende strategische<br />

Chancen bieten würde;<br />

dass aufgrund des Zusammenschlusses<br />

bedeutende Kosteneinsparungen und Ertragssynergien<br />

erwartet würden;<br />

dass, unter der Annahme, dass alle Aktionäre<br />

der Deutsche Börse ihre Aktien im Rahmen<br />

des Tauschangebots einreichen würden, die<br />

ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse<br />

und ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext<br />

ca. 60% bzw. 40% der sich im Umlauf<br />

befindlichen Holdco-Aktien halten würden;<br />

die Finanzanalysen, welche ihm von Deutsche<br />

Bank Securities, Inc., und J.P. Morgan<br />

Securities, LLC, vorgelegt wurden, und deren<br />

Stellungnahme, dass zum 15. Februar 2011<br />

und auf der Grundlage und vorbehaltlich der<br />

in deren jeweiligen Stellungnahmen enthaltenen<br />

zahlreichen Faktoren, Annahmen und<br />

Einschränkungen, das Umtauschverhältnis in<br />

finanzieller Hinsicht gegenüber den Inhabern<br />

der Deutsche Börse-Aktien (mit Ausnahme<br />

der Deutsche Börse) angemessen sei;<br />

dass die Gegenleistung, die an die Aktionäre<br />

der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />

zu zahlen wäre, aus Holdco-<br />

Aktien bestehen würde, was es den Aktionären<br />

der Deutsche Börse ermöglichen würde,<br />

an möglichen weiteren Wertzuwächsen des<br />

gemeinsamen Unternehmens nach dem<br />

Zusammenschluss teilzuhaben;<br />

dass die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vereinbarte Unternehmensverfassung<br />

die Kontinuität des<br />

Managements und eine effektive und zügige<br />

Integration der Geschäftsbetriebe der beiden<br />

Unternehmen ermöglichen und wiedergeben<br />

würde, dass die Transaktion als ausgewogener<br />

Unternehmenszusammenschluss und<br />

A-9<br />

gerade nicht als Erwerb einer der beiden<br />

Gesellschaften gestaltet wurde;<br />

seine Kenntnisse über das jeweilige Geschäft,<br />

die jeweilige historische Entwicklung der<br />

finanziellen Ertragskraft und Ertragslage,<br />

den jeweiligen Geschäftsbetrieb, die jeweiligen<br />

Immobilien und Vermögenswerte, die<br />

jeweiligen regulatorischen Fragen, die jeweilige<br />

Positionierung im Wettbewerb, die<br />

jeweiligen Aussichten und das jeweilige<br />

Management der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext; und<br />

die Risiken und Unwägbarkeiten, welche mit<br />

anderen möglichen strategischen Alternativen<br />

verbunden wären, die der Deutsche Börse<br />

zur Verfügung stehen könnten.<br />

Die Gründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext hat<br />

dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

zugestimmt und den Aktionären der NYSE<br />

Euronext empfohlen, für die Annahme des Vertrags<br />

über den Unternehmenszusammenschluss und der in<br />

dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Transaktionen zu stimmen.<br />

Bei seiner Entscheidung, dem Zusammenschluss<br />

zuzustimmen und den Aktionären der NYSE Euronext<br />

die Annahme des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss<br />

zu empfehlen, hat das Board of<br />

Directors der NYSE Euronext das Management der<br />

NYSE Euronext und seine Finanz- und rechtlichen<br />

Berater zu Rate gezogen und zahlreiche Faktoren<br />

berücksichtigt, einschließlich der folgenden Faktoren:<br />

dass der Zusammenschluss mit Deutsche<br />

Börse die NYSE Euronext in die Lage versetzen<br />

würde, die Vorteile ihrer bestehenden<br />

Strategie zu forcieren;<br />

dass der Zusammenschluss bedeutende strategische<br />

Chancen bieten würde;<br />

dass die Gegenleistung, die an die Aktionäre<br />

der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung<br />

zu zahlen wäre, aus Holdco-<br />

Aktien bestehen würde, was es den Aktionären<br />

der NYSE Euronext ermöglichen würde,<br />

an möglichen weiteren Wertzuwächsen des<br />

gemeinsamen Unternehmens nach dem<br />

Zusammenschluss teilzuhaben;<br />

dass aufgrund des Zusammenschlusses<br />

bedeutende Kosteneinsparungen und Ertragssynergien<br />

erwartet würden;


dass das Umtauschverhältnis von 0,47<br />

Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-<br />

Aktie im Rahmen der Verschmelzung und<br />

von einer Holdco-Aktie für jede Deutsche<br />

Börse-Aktie im Rahmen des Tauschangebots<br />

zum Tag der Veröffentlichung des Vertrages<br />

über den Unternehmenszusammenschluss<br />

darauf hinauslaufen würde, dass die NYSE<br />

Euronext-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung<br />

ein Aufgeld erhalten würden;<br />

dass, unter der Annahme, dass alle Aktionäre<br />

der Deutsche Börse ihre Aktien im Rahmen<br />

des Tauschangebots einreichen würden, die<br />

ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse<br />

und ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext<br />

ca. 60% bzw. 40% der sich im Umlauf<br />

befindlichen Holdco-Aktien halten würden;<br />

die Finanzanalysen, welche dem NYSE Euronext<br />

Board of Directors von Perella Weinberg<br />

L.P. vorgelegt wurden, und die Stellungnahme<br />

von Perella Weinberg L.P., dass zum<br />

15. Februar 2011 und auf der Grundlage und<br />

vorbehaltlich der zahlreichen genannten<br />

Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten<br />

Sachverhalte und dargelegten<br />

Bedingungen und Einschränkungen, das<br />

Umtauschverhältnis von 0,47 im Rahmen<br />

der Verschmelzung in finanzieller Hinsicht<br />

gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext<br />

angemessen sei;<br />

dass die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vereinbarte Unternehmensverfassung<br />

die Kontinuität des<br />

Managements, eine effektive und zügige<br />

Integration der Geschäftsbetriebe der beiden<br />

Unternehmen ermöglichen würde und wiedergeben<br />

würde, dass die Transaktion als<br />

ausgewogener Unternehmenszusammenschluss<br />

und gerade nicht als Übernahme<br />

durch eine der beiden Gesellschaften gestaltet<br />

wurde;<br />

seine Kenntnisse über das jeweilige Geschäft,<br />

die jeweilige historische Entwicklung der<br />

finanziellen Ertragskraft und Ertragslage,<br />

den jeweiligen Geschäftsbetrieb, die jeweiligen<br />

Immobilien und Vermögenswerte, die<br />

jeweiligen regulatorischen Fragen, die jeweilige<br />

Positionierung im Wettbewerb, die<br />

jeweiligen Aussichten und das jeweilige<br />

Management der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext; und<br />

die Risiken und Unwägbarkeiten, welche mit<br />

anderen möglichen strategischen<br />

A-10<br />

Alternativen verbunden wären, die der NYSE<br />

Euronext zur Verfügung stehen könnten.<br />

Interessen von Organmitgliedern, Directors und<br />

Executive Officers am Zusammenschluss<br />

Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext sollten berücksichtigen, dass einige Mitglieder<br />

des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse sowie einige Directors und Executive Officers<br />

der NYSE Euronext andere Interessen an dem Zusammenschluss<br />

haben könnten als die Aktionäre der Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext. Zu diesen<br />

Interessen können u.a. zählen: die Weiterbeschäftigung<br />

bestimmter Vorstandsmitglieder der Deutsche<br />

Börse und bestimmter Executive Officers der NYSE<br />

Euronext, die weitere Tätigkeit bestimmter Aufsichtsratsmitglieder<br />

der Deutsche Börse und bestimmter<br />

Directors der NYSE Euronext als Direktoren der<br />

Holdco und die Haftungsfreistellung vormaliger Vorstands-<br />

und Aufsichtsratmitglieder der Deutsche<br />

Börse sowie Directors und Executive Officers der<br />

NYSE Euronext durch die Holdco. Zu diesen Interessen<br />

gehört außerdem die Behandlung von Restricted<br />

Stock Units, Aktienoptionen und sonstigen Rechten<br />

dieser Organmitglieder, Directors und Executive Officers<br />

im Rahmen des Zusammenschlusses. Zum<br />

14. März 2011 hielten die Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder<br />

der Deutsche Börse insgesamt 50.780<br />

Deutsche Börse-Aktien.<br />

Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext sollten berücksichtigen, dass die Directors<br />

und Executive Officers der NYSE Euronext und die<br />

mit ihnen verbundenen Unternehmen zum 1. März<br />

2011 0,3% der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien<br />

mit Stimmrecht auf der außerordentlichen<br />

NYSE Euronext-Hauptversammlung hielten.<br />

Stellungnahme des Finanzberaters des Board of<br />

Directors der NYSE Euronext<br />

Perella Weinberg Partners LP (in diesem Dokument<br />

als ,,Perella Weinberg“ bezeichnet) hat gegenüber<br />

dem Board of Directors der NYSE Euronext<br />

mündlich ihre Stellungnahme (die später schriftlich<br />

bestätigt wurde) dahingehend abgegeben, dass das<br />

Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung<br />

zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und vorbehaltlich<br />

der verschiedenen darin jeweils genannten<br />

Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten<br />

Sachverhalte und dargelegten Beschränkungen aus<br />

finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der<br />

NYSE Euronext (mit Ausnahme der Deutsche Börse<br />

oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse)<br />

angemessen sei.<br />

In der Stellungnahme von Perella Weinberg<br />

wird nicht auf die zugrunde liegende


Geschäftsentscheidung der NYSE Euronext zur<br />

Vornahme des Zusammenschlusses oder die relativen<br />

Vorteile des Zusammenschlusses im Vergleich<br />

zu anderen strategischen Alternativen, die der<br />

NYSE Euronext möglicherweise zur Verfügung<br />

standen, eingegangen. Diese Stellungnahme stellt<br />

keine Empfehlung gegenüber Inhabern von Aktien<br />

der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse dar,<br />

wie sie abstimmen oder ansonsten in Bezug auf den<br />

Zusammenschluss oder einer anderen Angelegenheit<br />

handeln sollten, und geht in keiner Weise auf<br />

die Kurse ein, zu denen die Aktien der NYSE<br />

Euronext, der Holdco oder der Deutsche Börse<br />

zu beliebigen künftigen Zeitpunkten gehandelt<br />

werden. Ferner hat Perella Weinberg keine Stellungnahme<br />

zur Angemessenheit des Zusammenschlusses<br />

oder einer Gegenleistung gegenüber<br />

den Inhabern jeglicher anderer Gattungen von<br />

Wertpapieren, Gläubigern oder anderen Kundenkreisen<br />

der NYSE Euronext abgegeben. Perella<br />

Weinberg hat ihre Stellungnahme zur Information<br />

und Unterstützung des Board of Directors der<br />

NYSE Euronext im Zusammenhang mit dem<br />

Zusammenschluss und zur Einschätzung desselben<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Stellungnahmen der Finanzberater der Deutsche<br />

Börse<br />

Stellungnahme der Deutsche Bank Securities Inc.<br />

als Finanzberater der Deutsche Börse<br />

Am 15. Februar 2011 gab die Deutsche Bank<br />

Securities Inc. (in diesem Dokument als ,,DBSI“<br />

bezeichnet) im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung<br />

der Deutsche Börse, bei der sämtliche Vorstandsmitglieder<br />

der Deutsche Börse anwesend waren, ihre<br />

Stellungnahme dahingehend ab, dass das Umtauschverhältnis<br />

von einer Holdco-Aktie für jede von den<br />

Aktionären der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />

eingereichte Aktie der Deutsche Börse (in<br />

diesem Dokument als ,,Umtauschverhältnis für die<br />

Aktien der Deutsche Börse“ bezeichnet) zum Datum<br />

der Stellungnahme auf Grundlage und vorbehaltlich<br />

der verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen,<br />

angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte<br />

und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller<br />

Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der<br />

Deutsche Börse sei.<br />

Die Stellungnahme der DBSI ist keine Stellungnahme<br />

oder Empfehlung hinsichtlich der Frage, ob<br />

ein Aktionär der Deutsche Börse im Rahmen des<br />

Tauschangebots Aktien der Deutsche Börse einreichen<br />

sollte. In der Stellungnahme der DBSI wird<br />

nicht auf die Angemessenheit des Zusammenschlusses<br />

oder einer im Zusammenhang damit erhaltenen<br />

Gegenleistung gegenüber den Inhabern jeglicher<br />

Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern oder<br />

A-11<br />

anderen Kundenkreisen der Deutsche Börse oder<br />

der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Angemessenheit<br />

des Umtauschverhältnisses für die Aktien<br />

der Deutsche Börse gegenüber den Aktionären der<br />

Deutsche Börse aus finanzieller Sicht) und auch<br />

nicht auf die Angemessenheit des erwarteten Nutzens<br />

des Zusammenschlusses eingegangen. Die Stellungnahme<br />

der DBSI und die finanziellen Analysen,<br />

die in diesem Dokument dargestellt sind, wurden für<br />

eine Nutzung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat<br />

der Deutsche Börse erstellt. Sie wurden<br />

nicht für eine Nutzung durch Aktionäre der NYSE<br />

Euronext zur Verfügung gestellt und stellen keine<br />

Empfehlung dar, wie Aktionäre der NYSE Euronext<br />

in Bezug auf die Verschmelzung, die anderen<br />

Aspekte des Zusammenschlusses oder sonstige Sachverhalte<br />

abstimmen sollten.<br />

Stellungnahme von J.P. Morgan als Finanzberater<br />

der Deutsche Börse<br />

J.P. Morgan Securities LLC. (in diesem Dokument<br />

als ,,J.P. Morgan“ bezeichnet) hat gegenüber dem<br />

Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />

ihre Stellungnahme dahingehend abgegeben, dass das<br />

im Rahmen des Tauschangebots angebotene<br />

Umtauschverhältnis zum Datum dieser Stellungnahme<br />

auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen<br />

darin jeweils genannten Faktoren, Annahmen<br />

und Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber<br />

den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme<br />

der Deutsche Börse selbst) angemessen sei.<br />

J.P. Morgan hat ihre Stellungnahme zur Information<br />

und Unterstützung des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse im Zusammenhang<br />

mit deren Erwägung des geplanten Zusammenschlusses<br />

zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme<br />

von J.P. Morgan richtet sich an den Vorstand und den<br />

Aufsichtsrat der Deutsche Börse und stellt keine<br />

Empfehlung gegenüber Inhabern von Aktien der<br />

Deutsche Börse dar, ob diese ihre Aktien der Deutsche<br />

Börse im Rahmen des Tauschangebots einreichen<br />

oder wie diese in Bezug auf den<br />

Zusammenschluss abstimmen sollten, falls eine entsprechende<br />

Abstimmung erforderlich würde. Die<br />

durch J.P. Morgan zur Verfügung gestellte Stellungnahme<br />

und Beratung ist kein Wertgutachten, wie es<br />

üblicherweise von qualifizierten Wirtschaftsprüfern<br />

gemäß den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts<br />

(z. B. im Zusammenhang mit einer zwangsweisen<br />

Übertragung von Aktien der Deutsche Börse<br />

oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder<br />

Gewinnabführungsvertrages) erstellt wird und ist<br />

auch nicht als solches anzusehen, und J.P. Morgan<br />

hat auch keine Stellungnahme hinsichtlich der gegebenenfalls<br />

an die Aktionäre der Deutsche Börse im<br />

Zusammenhang mit einer solchen zwangsweisen<br />

Übertragung ihrer Aktien der Deutsche Börse oder


dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder<br />

Gewinnabführungsvertrages zu zahlenden Gegenleistung<br />

abgegeben. Die Stellungnahme von<br />

J.P. Morgan und die finanziellen Analysen, die in<br />

diesem Dokument dargestellt sind, wurden für eine<br />

Nutzung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat<br />

der Deutsche Börse erstellt. Sie wurden nicht füreine<br />

Nutzung durch Aktionäre der NYSE Euronext zur<br />

Verfügung gestellt; sie stellen keine Empfehlung dar,<br />

wie Aktionäre der NYSE Euronext in Bezug auf die<br />

Verschmelzung, die anderen Aspekte des Zusammenschlusses<br />

oder sonstige Sachverhalte abstimmen sollten.<br />

Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses<br />

Für den Vollzug des Zusammenschlusses müssen<br />

verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Für die Verpflichtung<br />

der NYSE Euronext, die Verschmelzung zu<br />

vollziehen, gilt nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

die Bedingung, dass das<br />

Tauschangebot abgeschlossen wurde und alle im Rahmen<br />

des Tauschangebots wirksam eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt nicht<br />

wirksam erklärt worden ist, durch die Holdco erworben<br />

werden. Für den Vollzug des Tauschangebots<br />

müssen wiederum die bereits oben genannten Bedingungen<br />

erfüllt sein (oder die Holdco muss hierauf mit<br />

Zustimmung der NYSE Euronext und/oder der Deutsche<br />

Börse verzichtet haben, soweit ein Verzicht nach<br />

dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss,<br />

nach dem WpÜG und anderen maßgeblichen<br />

Rechtsvorschriften zulässig ist).<br />

Recht auf gerichtliche Überprüfung der Bewertung<br />

Deutsche Börse<br />

Nach deutschem Recht haben Aktionäre der Deutsche<br />

Börse grundsätzlich keine Rechte auf gerichtliche<br />

Überprüfung der Bewertung im Zusammenhang mit<br />

dem Tauschangebot. Falls die Holdco jedoch (selbst<br />

und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) die<br />

Umstrukturierung nach Vollzug mittels eines Beherrschungsvertrags<br />

oder einer Kombination aus Beherrschungs-<br />

und Gewinnabführungsvertrag und/oder im<br />

Wege eines Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG<br />

durchführt, kann nach dem Spruchverfahrensgesetz<br />

ein gerichtliches Spruchverfahren beantragt werden,<br />

um die Angemessenheit des Ausgleichs oder der<br />

Abfindung für die Aktionäre der Deutsche Börse nach<br />

dem Beherrschungsvertrag oder der Kombination aus<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bzw.<br />

im Rahmen des Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG<br />

feststellen zu lassen.<br />

Ein solches Spruchverfahren steht jedoch im Rahmen<br />

eines Squeeze-out-Verfahrens, das gemäß § 39a ff.<br />

A-12<br />

WpÜG durch gerichtlichen Antrag der Holdco eingeleitet<br />

wird, nicht zur Verfügung.<br />

NYSE Euronext<br />

Das für die Verschmelzung maßgebliche Gesellschaftsrecht<br />

des Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) sowie die Gründungsbescheinigung<br />

und die Statuten (bylaws) der NYSE Euronext sehen<br />

für die NYSE Euronext-Aktionäre keine Bewertungsrechte<br />

(appraisal rights) im Zusammenhang mit der<br />

Verschmelzung vor.<br />

Direktoren und Geschäftsführung der Holdco vor<br />

dem Zusammenschluss<br />

Mit Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung<br />

verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Tätigkeiten hat<br />

die Holdco bis heute keine wesentlichen Tätigkeiten<br />

ausgeführt. Die Geschäfte der Holdco werden gegenwärtig<br />

von einer Geschäftsführung bestehend aus zwei<br />

Geschäftsführern geleitet, wobei der eine von der<br />

Deutschen Börse und der andere von der NYSE Euronext<br />

bestimmt wurde. Entscheidungen der Geschäftsführung<br />

können nur durch beide gemeinschaftlich<br />

handelnde Geschäftsführer getroffen werden.<br />

Direktoren und Geschäftsführung der Holdco<br />

nach dem Zusammenschluss<br />

Verwaltungsrat der Holdco<br />

Nach dem Zusammenschluss wird der Verwaltungsrat<br />

der Holdco aus 17 Mitgliedern bestehen, einschließlich<br />

Dr. Reto Francioni, derzeitiger Vorsitzender des<br />

Vorstands der Deutsche Börse, der Chairman der<br />

Holdco-Gruppe wird, und Duncan L. Niederauer, derzeitiger<br />

Chief Executive Officer der NYSE Euronext,<br />

der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe wird.<br />

Darüber hinaus werden dem Verwaltungsrat der<br />

Holdco 15 nicht geschäftsführende Direktoren angehören,<br />

davon neun nicht geschäftsführende Direktoren,<br />

die von der Deutsche Börse bestimmt werden, und<br />

sechs nicht geschäftsführende Direktoren, die von der<br />

NYSE Euronext bestimmt werden.<br />

Die Direktoren werden für eine Amtszeit (oder<br />

mehrere aufeinanderfolgende Amtszeiten) bestellt, die<br />

mit der Jahreshauptversammlung der Holdco 2015<br />

(bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief<br />

Executive Officer der Holdco-Gruppe) endet.<br />

Chairman der Holdco-Gruppe<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

sieht vor, dass Dr. Reto Francioni, derzeitiger<br />

Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse, Chairman<br />

der Holdco-Gruppe für eine erste Amtszeit (oder


mehrere aufeinanderfolgende Amtszeiten) wird, die<br />

mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung der<br />

Holdco 2016 endet. Während dieser Amtszeit hat der<br />

Chairman der Holdco-Gruppe die üblichen Pflichten<br />

eines Chairman, wie z. B. den Vorsitz bei Sitzungen<br />

des Verwaltungsrats der Holdco und die Aufstellung<br />

von Tagesordnungen sowie bestimmte weitere vereinbarte<br />

Zuständigkeiten und Befugnisse.<br />

Bis zur sechsten Jahreshauptversammlung nach<br />

Vollzug des Zusammenschlusses wird der Chairman<br />

der Holdco-Gruppe sein Hauptbüro in Frankfurt und<br />

sein Zweitbüro in New York haben, während das Hauptbüro<br />

des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe in<br />

New York und sein Zweitbüro in Frankfurt sein wird.<br />

Der Chairman der Holdco-Gruppe und der Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe können aber auch<br />

eine umgekehrte Regelung für ihreBürostandorte vereinbaren,<br />

so dass das Hauptbüro des Chairman der<br />

Holdco-Gruppe in New York und das des Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe in Frankfurt ist.<br />

Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

sieht vor, dass Duncan L. Niederauer, derzeitiger<br />

Chief Executive Officer und ein Director<br />

der NYSE Euronext, Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe für eine erste Amtszeit (oder mehrere<br />

aufeinanderfolgende Amtszeiten) wird, die mit der<br />

Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 endet.<br />

Während dieser Amtszeit hat der Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe die typischen Aufgaben<br />

eines Chief Executive Officer.<br />

Verwaltungsratsausschüsse<br />

Nach Vollzug des Zusammenschlusses verfügt<br />

der Holdco-Verwaltungsrat zunächst über die folgenden<br />

sechs Ausschüsse:<br />

Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />

Personal- und Vergütungsausschuss;<br />

Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />

Integrationsausschuss; und<br />

Ausschuss für Technologiefragen.<br />

Jeder der vorgenannten Ausschüsse wird sich bis zur<br />

Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015 aus<br />

drei Direktoren, die auf Vorschlag der Deutsche Börse<br />

nominiert werden, und zwei Direktoren, die auf Vorschlag<br />

der NYSE Euronext vorgeschlagen werden,<br />

zusammensetzen.<br />

A-13<br />

Global Executive Committee der Holdco<br />

Das Global Executive Committee der Holdco-<br />

Gruppe umfasst vier Personen, die derzeit Executive<br />

Officers der NYSE Euronext sind, einschließlich des<br />

Chief Executive Officer der NYSE Euronext, sowie<br />

weitere vier Personen, die derzeit Vorstandsmitglieder<br />

der Deutsche Börse sind. Das Global Executive Committee<br />

wird zukünftig für die laufende Geschäftsführung<br />

der Holdco-Gruppe verantwortlich sein. Die<br />

Mitglieder des Global Executive Committee bemühen<br />

sich um einstimmige Entscheidungen, und der Chief<br />

Executive Officer der Holdco-Gruppe entscheidet<br />

über alle Angelegenheiten, über die keine Einstimmigkeit<br />

besteht. Die Mitglieder des Global Executive<br />

Committee werden vom Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe in enger Abstimmung mit dem Chairman<br />

der Holdco-Gruppe und dem Verwaltungsrat der<br />

Holdco bestellt.<br />

Zwei Konzernzentralen<br />

Die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

wirksame Fassung der Holdco-Satzung sieht vor, dass<br />

die Holdco-Gruppe über zwei Konzernzentralen in<br />

Frankfurt und New York verfügen wird.<br />

Übernahmeangebote Dritter<br />

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen besteht für<br />

die Deutsche Börse und die NYSE Euronext nach dem<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

eine generelle Beschränkung, Angebote Dritter bezüglich<br />

des Erwerbs einer wesentlichen Beteiligung an<br />

einem dieser Unternehmen einzuholen oder diesbezüglich<br />

Gespräche zu führen.<br />

Unter bestimmten Umständen können der Vorstand<br />

und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse oder das<br />

Board of Directors der NYSE Euronext infolge eines<br />

von einem Dritten unaufgefordert schriftlich unterbreiteten<br />

ernsthaften Übernahmeangebots Gespräche oder<br />

Verhandlungen aufnehmen. Dies ist der Fall, wenn sie<br />

zu dem Schluss kommen, dass das Übernahmeangebot<br />

mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem sogenannten<br />

Mehrheitsübernahmeangebot führen könnte,<br />

und die Aufnahme von Gesprächen oder Verhandlungen<br />

gemäß ihrer jeweiligen Treuepflichten geboten ist.<br />

Ein Mehrheitsübernahmeangebot im Sinne des Vertrages<br />

über den Unternehmenszusammenschluss<br />

bezeichnet — sowohl in Bezug auf die NYSE Euronext<br />

als auch auf die Deutsche Börse — ein schriftlich<br />

unterbreitetes ernsthaftes Übernahmeangebot, welches<br />

nicht gegen das Verbot der Angebotseinholung aus<br />

dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

verstößt, für oder in Bezug auf mindestens 50% der im<br />

Umlauf befindlichen Aktien der NYSE Euronext bzw.<br />

der Deutsche Börse; oder mindestens 50% des Konzernvermögens<br />

der NYSE Euronext und der mit der


NYSE Euronext verbundenen Unternehmen bzw. der<br />

Gruppe Deutsche Börse, jeweils auf konsolidierter<br />

Basis; jeweils zu Bedingungen, bei denen das Board<br />

of Directors der NYSE Euronext bzw. der Aufsichtsrat<br />

und Vorstand der Deutsche Börse unter bestimmten<br />

Voraussetzungen zu dem Schluss kommt bzw. kommen,<br />

dass sie für ihre Aktionäre vorteilhafter sind als<br />

die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Transaktionen.<br />

Sollte vor Durchführung des Tauschangebots<br />

oder vor Zustimmung der NYSE Euronext-Aktionäre<br />

der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />

bzw. das Board of Directors der NYSE Euronext (nach<br />

Beratung durch ihre Finanzberater und externen<br />

Rechtsberater) nach Treu und Glauben zu dem Schluss<br />

kommen, dass das Übernahmeangebot ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />

darstellt — wobei bei dieser Beurteilung<br />

u. a. alle rechtlichen, finanziellen,<br />

aufsichtsrechtlichen, zeitlichen und sonstigen Aspekte<br />

des Übernahmeangebots und des Tauschangebots<br />

sowie von der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext<br />

ggf. angebotenen verbesserten Bedingungen zu<br />

berücksichtigen sind — so können, im Fall der Deutsche<br />

Börse, der Vorstand und der Aufsichtsrat der<br />

Deutsche Börse ihre Empfehlung an die Aktionäre<br />

der Deutsche Börse, ihre Deutsche Börse-Aktien im<br />

Rahmen des Tauschangebots einzureichen, ändern<br />

und, im Fall der NYSE Euronext, das Board of Directors<br />

der NYSE Euronext kann seine Empfehlung an<br />

die NYSE Euronext-Aktionäre, für den Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss und die in diesem<br />

Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu stimmen,<br />

ändern.<br />

Beendigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />

können den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

in verschiedenen Situationen einvernehmlich<br />

aufheben. Außerdem können sowohl die NYSE<br />

Euronext als auch die Deutsche Börse den Vertrag<br />

jederzeit kündigen, u. a. wenn die erforderliche<br />

Zustimmung der NYSE Euronext-Aktionäre nicht vorliegt,<br />

wenn eine erforderliche behördliche Genehmigung<br />

nicht vorliegt, wenn die<br />

Mindestannahmeschwelle nicht erfüllt worden ist,<br />

wenn der Zusammenschluss nicht bis zum 31. Dezember<br />

2011 vollzogen worden ist (vorbehaltlich einer<br />

Verschiebung dieses Termins durch eine der Parteien<br />

auf den 31. März 2012 unter bestimmten Umständen)<br />

oder wenn die andere Partei bestimmte ihrer Pflichten<br />

aus dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

verletzt.<br />

A-14<br />

Beendigungsentgelt<br />

Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

muss die NYSE Euronext an die<br />

Deutsche Börse ein Beendigungsentgelt von<br />

250 Mio. A zahlen, wenn:<br />

ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />

NYSE Euronext unterbreitet wird, das Board<br />

of Directors der NYSE Euronext seine Empfehlung<br />

ändert und entweder (1) die NYSE<br />

Euronext oder die Deutsche Börse den Vertrag<br />

über den Unternehmenszusammenschluss<br />

kündigt, weil die Aktionäre der<br />

NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

nicht annehmen<br />

oder (2) die Deutsche Börse den Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss wegen<br />

der Änderung der Empfehlung durch das<br />

Board of Directors der NYSE Euronext kündigt;<br />

oder<br />

ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />

NYSE Euronext unterbreitet wird, die Aktionäre<br />

der NYSE Euronext den Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss nicht<br />

annehmen und die NYSE Euronext sich<br />

innerhalb von 9 Monaten nach Kündigung<br />

des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss<br />

an einer anderen Transaktion<br />

mit einer Drittpartei beteiligt, die 40%<br />

oder mehr des Eigenkapitals oder des Vermögens<br />

der NYSE Euronext umfasst.<br />

Die Deutsche Börse muss der NYSE Euronext<br />

ein Beendigungsentgelt von 250 Mio. A zahlen, wenn:<br />

ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />

Deutsche Börse unterbreitet wird, entweder<br />

der Aufsichtsrat oder der Vorstand der Deutsche<br />

Börse seine Empfehlung ändert und<br />

entweder (1) die NYSE Euronext oder die<br />

Deutsche Börse den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

kündigt, weil die<br />

Mindestannahmeschwelle vor Ablauf der<br />

Annahmefrist für das Tauschangebot nicht<br />

erreicht wurde oder (2) die NYSE Euronext<br />

den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

wegen der Änderung der Empfehlung<br />

durch den Vorstand oder den<br />

Aufsichtsrat der Deutsche Börse kündigt;<br />

oder<br />

ein alternativer Übernahmevorschlag für die<br />

Deutsche Börse unterbreitet wird, die Mindestannahmeschwelle<br />

vor Ablauf der<br />

Annahmefrist für das Tauschangebot nicht<br />

erreicht wird und die Deutsche Börse sich<br />

innerhalb von 9 Monaten nach Kündigung<br />

des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss<br />

an einer anderen


Transaktion mit einer Drittpartei beteiligt,<br />

die 40% oder mehr des Eigenkapitals oder<br />

des Vermögens der Deutsche Börse umfasst.<br />

Börsennotierung<br />

Die Deutsche Börse-Aktien notieren an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel<br />

,,DB1“. Die Notierung der an der New York Stock<br />

Exchange und der Euronext Paris unter dem Kürzel<br />

,,NYX“ notierten NYSE Euronext-Aktien wird,<br />

sobald rechtlich zulässig, nach Vollendung des Zusammenschlusses<br />

von den Börsen New York Stock<br />

Exchange und Euronext Paris eingestellt.<br />

Die Holdco beabsichtigt ihre Aktien, vorbehaltlich<br />

der offiziellen Mitteilung über ihre Ausgabe, an der<br />

New York Stock Exchange einzuführen, und wird vor<br />

dem Liefertermin der Holdco-Aktien im Rahmen des<br />

Tauschangebots und der Verschmelzung die Zulassung<br />

ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen<br />

Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />

(Prime Standard) und gleichzeitig zum Handel im<br />

regulierten Markt der Euronext Paris beantragen.<br />

Bestimmte Unterschiede zwischen den Aktionärsrechten<br />

vor und nach dem Zusammenschluss<br />

Bis zum Vollzug des Zusammenschlusses (und<br />

im Falle von Aktionären der Deutsche Börse, die ihre<br />

Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots<br />

nicht einreichen, bis zum Abschluss der Umstrukturierung<br />

nach dem Vollzug) werden die Rechte der<br />

Aktionäre der NYSE Euronext weiterhin nach dem<br />

Recht des Staates Delaware und gemäß der Gründungsurkunde<br />

und den Statuten (bylaws) der NYSE<br />

Euronext und die Rechte der Aktionäre der Deutsche<br />

Börse weiterhin nach deutschem Recht und gemäß der<br />

Satzung der Deutsche Börse geregelt. Nach dem Vollzug<br />

des Zusammenschlusses (bzw. nach der Umstrukturierung<br />

nach Vollzug) werden die Rechte der<br />

Holdco-Aktionäre nach niederländischem Recht und<br />

gemäß der Satzung der Holdco geregelt.<br />

Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen den<br />

Rechten der Aktionäre der NYSE Euronext vor dem<br />

Zusammenschluss und den Rechten der Aktionäre der<br />

Holdco nach dem Zusammenschluss gehören unter<br />

anderem:<br />

Änderungen der Satzung der Holdco und<br />

bestimmte außerordentliche Maßnahmen<br />

werden nur mit Zustimmung der Hauptversammlung<br />

wirksam und erfordern eine<br />

Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

Die Wahl der Direktoren (außer derjenigen,<br />

die vom Verwaltungsrat der Holdco<br />

A-15<br />

vorgeschlagen werden) und die Abberufung<br />

von Direktoren erfordern eine Zweidrittelmehrheit<br />

der zu einer solchen Beschlussvorlage<br />

abgegebenen Stimmen, die wiederum<br />

mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />

der Holdco vertreten müssen.<br />

Jeder Direktor der Holdco, der anfänglich<br />

von der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse bestellt wurde, wird vom Verwaltungsrat<br />

der Holdco für eine Wiederwahl<br />

aufgrund eines Bindenden Vorschlags<br />

(i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuches) bei jeder der Jahreshauptversammlungen<br />

2012, 2013 und 2014<br />

vorgeschlagen, wobei der Chairman der<br />

Holdco-Gruppe und der Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe gemäß eines<br />

Bindenden Vorschlags für eine Wiederwahl<br />

in den Verwaltungsrat auch bei der Jahreshauptversammlung<br />

2015 vorzuschlagen<br />

sind. Nach niederländischem Recht und<br />

gemäß der Satzung der Holdco können Bindende<br />

Vorschläge nur durch Aktionärsbeschluss<br />

mit einer Zweidrittelmehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen, die wiederum mehr<br />

als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der<br />

Holdco vertreten müssen, aufgehoben werden.<br />

Alternativ gilt Folgendes: Stellt die<br />

Holdco fest, dass sie als ,,ausländischer Privatemittent“<br />

(foreign private issuer) gilt und<br />

die Direktoren nicht nach einschlägigen<br />

Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />

bei jeder Jahreshauptversammlung<br />

gewählt werden müssen, so<br />

werden die oben genannten Direktoren für<br />

eine Amtszeit bestellt, die mit der Jahreshauptversammlung<br />

der Holdco 2015 (bzw.<br />

im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe<br />

und des Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe 2016) endet.<br />

Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss<br />

Da im Rahmen des Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung feste Umtauschverhältnisse<br />

gelten, liegt der Marktwert der Holdco-<br />

Aktien, die die Deutsche Börse-Aktionäre<br />

im Rahmen des Tauschangebots bzw. die<br />

NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen der<br />

Verschmelzung erhalten, möglicherweise<br />

unter dem Marktwert der Deutsche Börse-<br />

Aktien bzw. der NYSE Euronext-Aktien, die<br />

die jeweiligen Inhaber vor dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses gehalten haben.


Die Einholung erforderlicher aufsichtsrechtlicher<br />

Genehmigungen kann den Vollzug des<br />

Zusammenschlusses verhindern oder verzögern<br />

oder die erwarteten Vorteile aus dem<br />

Zusammenschluss verringern oder Änderungen<br />

der Struktur oder der Bedingungen des<br />

Zusammenschlusses oder der Unternehmensführung<br />

bzw. der Satzung der Holdco<br />

erfordern.<br />

Die Umsetzung der Umstrukturierung nach<br />

dem Closing kann sich verzögern bzw. die<br />

dazu erforderlichen Verträge werden möglicherweise<br />

nicht wirksam. Dadurch können<br />

sich die erwarteten Vorteile aus dem Zusammenschluss<br />

verringern oder ganz ausbleiben.<br />

Möglicherweise ist die Holdco nicht in der<br />

Lage, die Geschäftsaktivitäten und den<br />

Geschäftsbetrieb der Gruppe Deutsche<br />

Börse bzw. der NYSE Euronext termingerecht<br />

oder überhaupt erfolgreich zu integrieren.<br />

Dies könnte wesentlich nachteilige<br />

Auswirkungen auf das laufende Geschäft<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext und deren Beziehungen zu Marktteilnehmern,<br />

Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden<br />

und sonstigen Stellen sowie auf ihr<br />

Geschäft, ihre Cashflows und ihre Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage haben.<br />

Möglicherweise gelingt es der Holdco nicht,<br />

die erwarteten Kosteneinsparungen, Wachstumschancen<br />

oder Synergien sowie sonstige<br />

vom Zusammenschluss erhoffte Vorteile zu<br />

realisieren, was wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows,<br />

die Vermögenswerte sowie die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der<br />

Holdco haben könnte.<br />

Bei der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext werden im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammenschluss<br />

erhebliche transaktions- und zusammenschlussbezogene<br />

Kosten entstehen, von denen<br />

einige auch unabhängig von einem Vollzug<br />

des Zusammenschlusses zu zahlen sind.<br />

Bei Vollzug des Zusammenschlusses können<br />

bestimmte Rechte Dritter infolge des Wechsels<br />

eines beherrschenden Gesellschafters<br />

(change of control) gemäß den Bestimmungen<br />

wesentlicher Verträge ausgelöst werden.<br />

Unsicherheiten in Verbindung mit dem<br />

Zusammenschluss können ein Ausscheiden<br />

von Führungspersonen sowie sonstiger<br />

Schlüsselmitarbeiter nach sich ziehen, was<br />

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />

das Geschäft und die Ertragslage der Holdco<br />

haben könnte.<br />

A-16<br />

Sollte der Zusammenschluss nicht vollzogen<br />

werden, kann dies nachteilige Auswirkungen<br />

auf den Kurs der Deutsche Börse-Aktien<br />

und der NYSE Euronext-Aktien sowie auf<br />

die zukünftigen Geschäfte und Finanzergebnisse<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext haben.<br />

Fürdie Rechte und Pflichten der Aktionäre<br />

der Holdco werden niederländisches Recht<br />

und die Bestimmungen der Holdco-Satzung<br />

maßgeblich sein, wodurch es unter einigen<br />

Gesichtspunkten zu Unterschieden zwischen<br />

diesen Rechten und Pflichten der Aktionäre<br />

und denen gemäß deutschem Recht bzw.<br />

dem Recht des Staates Delaware und den<br />

Bestimmungen der derzeitigen Gründungsurkunden,<br />

Satzungen oder sonstigen maßgeblichen<br />

Dokumente der Deutsche Börse und<br />

der NYSE Euronext kommen kann.<br />

Möglicherweise können zivilrechtliche Haftungsansprüche<br />

nach dem Recht der Vereinigten<br />

Staaten nicht durchgesetzt werden.<br />

Die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-<br />

Aktionäre werden nach dem Zusammenschluss<br />

über geringere Eigentums- und<br />

Stimmrechte verfügen und weniger Einfluss<br />

auf die Geschäftsleitung haben.<br />

Sofern Deutsche Börse-Aktionäre ihre Deutsche<br />

Börse-Aktien nicht im Rahmen des<br />

Tauschangebots einreichen, unterscheidet<br />

sich die Gegenleistung, die sie zu einem<br />

späteren Zeitpunkt erhalten, möglicherweise<br />

erheblich in ihrer Form und/oder ihrem Wert<br />

von der Gegenleistung, die sie erhalten hätten,<br />

wenn sie ihre Aktien im Rahmen des<br />

Tauschangebots eingereicht hätten; darüber<br />

hinaus fallen für sie möglicherweise auch<br />

zusätzliche Steuern an.<br />

Die Rechte der Deutsche Börse-Aktionäre,<br />

die nicht am Tauschangebot teilnehmen,<br />

werden durch die Verpflichtung der Deutsche<br />

Börse, ihre eigenen Aktien im Rahmen<br />

des Tauschangebots einzureichen, verwässert.<br />

Nach Vollzug des Tauschangebots werden<br />

sich weniger Deutsche Börse-Aktien im<br />

Umlauf befinden und daher der Streubesitz<br />

erheblich niedriger als vor Vollzug des Tauschangebots<br />

sein, woraus sich wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität<br />

und den Marktwert dieser Aktien ergeben<br />

könnten.


Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäft der<br />

Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext<br />

Unzureichende Systemkapazitäten und Systemausfälle<br />

könnten sich nachteilig auf das<br />

Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und<br />

der NYSE Euronext auswirken.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext sind in einem Geschäftsumfeld<br />

tätig, das weiterhin von erheblichem und<br />

schnellem technologischen Wandel geprägt<br />

sein wird.<br />

Servicemängel in der manuellen Datenverarbeitung<br />

der Gruppe Deutsche Börse und<br />

der NYSE Euronext könnten zu Verlusten<br />

führen.<br />

Gelingt es nicht, die gewerblichen Schutzrechte<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext zu schützen bzw. wird<br />

gegen die Gruppe Deutsche Börse und/oder<br />

die NYSE Euronext der Vorwurf erhoben,<br />

dass sie gewerbliche Schutzrechte Dritter<br />

verletzt haben, kann sich dies nachteilig<br />

auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />

Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

sind starkem Wettbewerb ausgesetzt und<br />

stehen mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern<br />

im globalen Wettbewerb um Listing-,<br />

Handels-, Clearing- und Abwicklungsvolumen.<br />

Ein verstärkter Wettbewerb könnte zu<br />

einer Reduzierung ihrer Handelsvolumen<br />

und ihres Umsatzes führen.<br />

Der intensive Preiswettbewerb könnte sich<br />

nachteilig auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />

Eine Richtlinienänderung der Leitungsorgane<br />

der Börsen in Deutschland könnte zu<br />

einem Umsatzrückgang der Gruppe Deutsche<br />

Börse führen.<br />

Ungünstige wirtschaftliche Bedingungen<br />

könnten das Geschäft, die Cashflows und<br />

die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />

negativ beeinflussen.<br />

Weitreichende Marktentwicklungen und<br />

sonstige Faktoren außerhalb des Einflussbereichs<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext könnten die Nachfrage nach<br />

ihren Dienstleistungen erheblich verringern.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext könnten einem höheren Terrorismus-Risiko<br />

ausgesetzt sein als andere<br />

Gesellschaften.<br />

A-17<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext sind Wechselkurs- und Zinsschwankungen<br />

ausgesetzt.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext sind einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt,<br />

und möglicherweise verfügen sie<br />

nicht über eine zur Erfüllung ihrer täglichen<br />

Zahlungspflichten ausreichende Liquidität<br />

oder es entstehen ihnen möglicherweise<br />

höhere Refinanzierungskosten, die sich<br />

nachteilig auf das Geschäft der Holdco, ihre<br />

Cashflows sowie ihre Finanz- und Ertragslage<br />

auswirken können.<br />

Risiken im Zusammenhang mit Clearingund<br />

Abwicklungsaktivitäten könnten sich<br />

nachteilig auf das Geschäft der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

auswirken.<br />

Der Anteil der Gruppe Deutsche Börse am<br />

Handel mit bei der Gruppe Deutsche Börse<br />

notierten Wertpapieren sowie der Anteil der<br />

NYSE Euronext am Handel mit bei der<br />

NYSE Euronext notierten Wertpapieren ist<br />

gesunken und kann weiterhin sinken.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse ist von ihren<br />

Großkunden abhängig.<br />

Wenn Geschäfts- oder Firmenwerte der<br />

Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE<br />

Euronext oder ihre immateriellen Vermögenswerte<br />

wertgemindert werden, könnten<br />

die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext<br />

und nach dem Zusammenschluss die<br />

Holdco gezwungen sein, einen erheblichen<br />

Aufwand buchhalterisch zu erfassen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext unterliegen erheblichen Prozessrisiken<br />

und sonstigen Haftungsrisiken.<br />

Die Netzwerke der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext und die ihrer externen<br />

Dienstleister können für Sicherheitsrisiken<br />

anfällig sein.<br />

Sofern die Indizes oder sonstige Produkte<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext unentdeckte Fehler enthalten oder<br />

nicht ordnungsgemäß funktionieren, könnte<br />

dies wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre<br />

Finanz- und Ertragslage haben.<br />

Die Abhängigkeit der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext von Dritten<br />

könnte sich nachteilig auf ihr Geschäft auswirken,<br />

wenn diese Dritten die Erfüllung der<br />

Aufgaben einstellen, die sie derzeit erfüllen.


Die Holdco sieht sich Risiken gegenüber,<br />

wenn sie auf Märkten auftritt, auf denen<br />

die Gruppe Deutsche Börse und/oder die<br />

NYSE Euronext gegenwärtig nicht am Wettbewerb<br />

teilnehmen, oder wenn sie dort ihre<br />

Präsenz verstärkt oder neue Geschäftszweige<br />

aufbaut.<br />

Eine Schädigung des Rufs der Holdco, der<br />

Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE<br />

Euronext könnte wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Geschäft der Holdco<br />

haben.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext können vor dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses Akquisitionen und<br />

Beteiligungsveräußerungen vollziehen, die<br />

sich auf ihr jeweiliges Geschäft und/oder<br />

den Wert der an die Deutsche Börse-Aktionäre<br />

und die NYSE Euronext-Aktionäre im<br />

Rahmen des Zusammenschlusses zu zahlenden<br />

Gegenleistung auswirken können.<br />

Zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse,<br />

Akquisitionen, Partnerschaften und Joint Ventures<br />

erfordern möglicherweise erhebliche<br />

Ressourcen und/oder führen zu erheblichen<br />

unvorhergesehenen Kosten oder Verbindlichkeiten.<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen<br />

Umfeld und rechtliche Risiken<br />

Weitere Unsicherheiten in Verbindung mit<br />

der Verabschiedung und Umsetzung neuer<br />

Bestimmungen können zu einer Verringerung<br />

der Aktivitäten der Gruppe Deutsche<br />

Börse und/oder der NYSE Euronext führen.<br />

Aufsichtsrechtliche Veränderungen oder<br />

Gerichtsurteile können sich nachteilig auf<br />

die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext auswirken,<br />

Umsätze aus den Gebühren für Marktdaten<br />

zu erzielen.<br />

Aufgrund des aufsichtsrechtlichen und sonstigen<br />

rechtlichen Umfelds in den Vereinigten<br />

Staaten ist es für die US-Börsen der NYSE<br />

Euronext möglicherweise schwierig, mit<br />

Börsen außerhalb der Vereinigten Staaten<br />

um Listings von außerhalb der Vereinigten<br />

Staaten ansässigen Unternehmen zu konkurrieren,<br />

was sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition<br />

der NYSE Euronext<br />

auswirken kann.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext sind in einer stark regulierten<br />

Branche tätig und es können Rügen oder<br />

Bußgelder gegen sie erlassen bzw. verhängt<br />

A-18<br />

werden bzw. sonstige rechtliche Verfahren<br />

gegen sie eingeleitet werden, sofern sie ihren<br />

aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen<br />

Verpflichtungen nicht nachkommen.<br />

Die Holdco könnte Wettbewerbsnachteile<br />

oder Verluste bzw. Behinderungen ihrer<br />

Geschäftsgelegenheiten erleiden, wenn sie<br />

die für neue Geschäftsinitiativen erforderlichen<br />

aufsichtsrechtlichen Genehmigungen<br />

nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erhält.<br />

Die U.S. Börsen der NYSE Euronext und der<br />

Gruppe Deutsche Börse sind auf die Financial<br />

Industry Regulatory Authority, Inc., die<br />

US-amerikanische Aufsichtsbehörde (in diesem<br />

Dokument als ,,FINRA“ bezeichnet) bei<br />

der Ausübung bestimmter aufsichtsrechtlicher<br />

Funktionen angewiesen, und sollte<br />

diese die Ausübung dieser Funktionen einstellen,<br />

könnte dies nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft der Holdco haben.<br />

Die Pflichten der Gruppe Deutsche Börse im<br />

Zusammenhang mit ihren aufsichtsrechtlichen<br />

Funktionen könnten ihre finanziellen<br />

Mittel einschränken.<br />

Aufsichtsrechtliche Änderungen, gemäß<br />

denen Börsenbetreiber weitere zentrale Kontrahenten<br />

zum Clearing von Geschäften an<br />

ihren Börsen zulassen müssen, können sich<br />

nachteilig auf die Clearing-Aktivitäten der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext auswirken.<br />

Interessenkonflikte zwischen dem Status der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext als gewinnorientierten Unternehmen<br />

und ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten<br />

können sich nachteilig auf ihr Geschäft auswirken.<br />

Risiken im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />

Aktionäre der NYSE Euronext nicht verpflichtet<br />

sein werden, für Zwecke der<br />

Ertragssteuern auf US-Bundesebene aufgrund<br />

des im Rahmen der Verschmelzung<br />

erfolgenden Umtauschs der NYSE Euronext-Aktien<br />

in Holdco-Aktien Gewinne auf<br />

US-Bundesebene als realisiert zu betrachten.<br />

Die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE<br />

Euronext sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

werden Steuerprüfungen unterzogen,<br />

und ihnen könnten aufgrund dieser<br />

Steuerprüfungen erhebliche Steuerverbindlichkeiten<br />

entstehen.


Die Holdco ist oder wird möglicherweise in<br />

einer Rechtsordnung außerhalb der Niederlande<br />

steuerpflichtig und/oder ist oder wird<br />

möglicherweise für Steuerzwecke eine<br />

,,doppelt ansässige Gesellschaft“. Hierdurch<br />

kann sich die Steuerlast der Holdco und ihrer<br />

Aktionäre erhöhen. Der Zusammenschluss<br />

der Unternehmen der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext führt möglicherweise<br />

zu einem Anstieg der Steuerlast<br />

der gemeinsamen Gruppe insgesamt.<br />

Risiken im Zusammenhang mit den Holdco-Aktien<br />

Es gab bisher keinen öffentlichen Markt für<br />

die Holdco-Aktien und der Börsenkurs der<br />

Holdco-Aktien kann volatil sein.<br />

Nach Vollzug des Zusammenschlusses verliert<br />

die Holdco möglicherweise ihren Status<br />

als ausländischer Privatemittent (foreign<br />

A-19<br />

private issuer), was zu erheblichen zusätzlichen<br />

Kosten und Aufwendungen führen<br />

könnte.<br />

Behält die Holdco ihren Status als ausländischer<br />

Privatemittent (foreign private<br />

issuer), erhalten Aktionäre möglicherweise<br />

nicht die Informationen über die Holdco, die<br />

sie üblicherweise von einer börsennotierten<br />

US-Inlandsgesellschaft erhalten würden.<br />

Die Höhe einer auf Holdco-Aktien gezahlten<br />

Dividende hängt von einer Reihe von Faktoren<br />

ab, darunter der Finanz- und Ertragslage<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext, der Abführung des<br />

Betriebsergebnisses an die Holdco durch<br />

die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext sowie der Höhe der frei ausschüttungsfähigen<br />

Rücklagen der Holdco.<br />

Die Aktionäre der Holdco könnten zukünftig<br />

verwässert werden.


Ausgewählte Finanzinformationen der Holdco<br />

Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 gegründet; dementsprechend umfassen die Finanzinformationen zum<br />

Zeitpunkt dieses Dokuments nur die Eröffnungsbilanz sowie den entsprechenden Anhang. Da die Holdco zum<br />

10. Februar 2011 keine Geschäftstätigkeit ausübte, hat sie es unterlassen, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine<br />

Kapitalflussrechung sowie eine Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erstellen.<br />

Die Eröffnungsbilanz der Holdco beinhaltet Aktiva in der Höhe von 45.000 A sowie dementsprechend<br />

ausgegebenes und einbezahltes Kapital in der Höhe von 45.000 A.<br />

Ausgewählte historische Finanzinformationen der NYSE Euronext<br />

Die nachfolgenden ausgewählten konsolidierten Finanzdaten wurden aus den geprüften historischen Konzernabschlüssen<br />

und den zugehörigen Anhängen für die zum 31. Dezember 2006 bis 31. Dezember 2010 endenden<br />

Geschäftsjahre entnommen, die nach US-GAAP aufgestellt wurden. Infolge einer Änderung der berichtspflichtigen<br />

Geschäftsbereiche der NYSE Euronext mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 wurden die historischen Finanzdaten<br />

zur Berücksichtigung dieser Änderung entsprechend angepasst. Die nachstehenden Angaben erlauben nicht<br />

zwingend einen Rückschluss auf die künftige Ertragslage der NYSE Euronext.<br />

Daten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

2010 2009 2008 2007 (1)<br />

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2006<br />

(in Mio. US$, außer Angaben je Aktie)<br />

Umsätze<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren . .......................................... 3.128 3.427 3.536 2.760 1.349<br />

Marktdaten . . ......................................................... 373 403 428 371 223<br />

Börsennotierungen . . .................................................... 422 407 395 385 356<br />

Technologiedienstleistungen . . ............................................... 318 223 159 130 137<br />

Sonstige Erlöse (2) ....................................................... 184 224 184 292 311<br />

Gesamtumsätze........................................................ 4.425 4.684 4.702 3.938 2.376<br />

Gebühren gemäß Section 31 ................................................... 315 388 229 556 673<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing .......................................... 1.599 1.818 1.592 951 339<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften . ...................<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

2.511 2.478 2.881 2.431 1.364<br />

Vergütungen ............................................................. 613 649 664 612 558<br />

Abschreibungen . . ......................................................... 281 266 253 240 136<br />

Systeme und Kommunikation ................................................... 206 225 317 264 120<br />

Professionelle Dienstleistungen . . . ............................................... 282 223 163 112 110<br />

Wertminderungsaufwand . . .................................................... — — 1.590 — —<br />

Vertrieb, Allgemeines und Verwaltung . . . .......................................... 296 313 305 257 152<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen . ...................................... 88 516 177 67 54<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ........................ 745 286 (588) 879 234<br />

Netto-Zinserträge und Netto-Beteiligungserträge (-verluste) ................................. (108) (111) (99) (60) 41<br />

Sonstige Erträge........................................................... 49 30 42 73 54<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) . . . .... 686 205 (645) 892 329<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) . .......................................... (128) 7 (95) (243) (121)<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen ................................. 558 212 (740) 649 208<br />

Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (3)<br />

............................... — — 7 4 —<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ............................................ 558 212 (733) 653 208<br />

Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden Anteilen . ....................... 19 7 (5) (10) (3)<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext ..................<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />

577 219 (738) 643 205<br />

Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ........................... 2,21 0,84 (2,81) 2,70 1,38<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ................................ — — 0,03 0,02 —<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />

2,21 0,84 (2,78) 2,72 1,38<br />

Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ........................... 2,20 0,84 (2,81) 2,68 1,36<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ................................ — — 0,03 0,02 —<br />

2,20 0,84 (2,78) 2,70 1,36<br />

Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf . . ............................ 261 260 265 237 149 (5)<br />

Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf. ............................... 262 261 265 238 150 (5)<br />

Dividende pro Aktie ........................................................ 1,20 1,20 1,15 0,75 —<br />

Bilanzdaten<br />

2010 2009 2008 2007 (1)<br />

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

2006<br />

Summe Aktiva ......................................................... 13.378 14.382 13.948 16.618 3.466<br />

Kurzfristige Vermögenswerte . ................................................ 1.174 1.520 2.026 2.278 1.443<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten ................................................ 1.454 2.149 2.582 3.462 806<br />

Betriebskapital ......................................................... (280) (629) (556) (1.184) 637<br />

Langfristige Verbindlichkeiten (4) ............................................... 3.006 3.132 3.005 3.102 991<br />

Langfristige Kreditverbindlichkeiten . ........................................... 2.074 2.166 1.787 494 —<br />

Konzerneigenkapital . ..................................................... 6.796 6.871 6.556 9.384 1.669<br />

A-20


Anmerkungen: —<br />

(1) Die Betriebsergebnisse der Euronext wurden seit dem 4. April 2007 mit einbezogen.<br />

(2) Mit Wirkung zum 30. Juli 2007 wurden die die Marktteilnehmer betreffenden aufsichtsrechtlichen Funktionen der NYSE Regulation, einschließlich der<br />

Umsetzungsaktivitäten, Risikobeurteilung und der Schiedsgerichtsbarkeit auf die FINRA übertragen. Die aus der Aufsichtstätigkeit erzielten Umsätze, die in<br />

den sonstigen Umsätzen enthalten sind, gingen aufgrund der Übertragung und in Zusammenhang von Preisänderungen zurück.<br />

(3) Die Geschäftsbereiche der GL Trade, die am 1. Oktober 2008 veräußert wurden, sind als aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen.<br />

(4) Stellt die Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr dar, einschließlich Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer, Rechnungsabgrenzungsposten<br />

und latente Ertragsteuern.<br />

(5) Angepasst zur Berücksichtigung der Verschmelzung der New York Stock Exchange, Inc. und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. am 7. März 2006, womit die<br />

Ausgabe von Aktien an ehemalige Gesellschafter der New York Stock Exchange, Inc. rückwirkend in Kraft getreten ist.<br />

A-21


Ausgewählte historische Finanzinformationen der Gruppe Deutsche Börse<br />

Die folgenden Finanzinformationen wurden aus den geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche<br />

Börse und den zugehörigen Konzernanhängen für die zum 31. Dezember 2010, 2009, 2008, 2007 und 2006<br />

endenden Geschäftsjahre bzw. dem ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem dazugehörigen<br />

Konzernanhang für den am 31. März 2011 endenden Drei-Monats-Zeitraum, die alle jeweils im Einklang mit IFRS<br />

erstellt wurden, entnommen. Als Folge einer im ersten Quartal 2010 wirksamen Veränderung der berichtspflichtigen<br />

Segmente der Gruppe Deutsche Börse wurden die historischen Finanzinformationen entsprechend<br />

angepasst. Die unten dargestellten Angaben lassen keinen zwingenden Rückschluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung<br />

der Gruppe Deutsche Börse zu.<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom<br />

1. Januar bis<br />

31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />

2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio. E) (in Mio. E)<br />

Umsatzerlöse................................. 558,6 519,2 2.106,3 2.061,7 2.455,1 2.185,2 1.854,2<br />

Nettozinserträge aus dem Bankengeschäft.............. 16,1 11,0 59,4 97,4 236,8 230,8 150,7<br />

Sonstige betriebliche Erträge ...................... 8,3 12,5 61,0 130,6 66,7 223,4 85,8<br />

Gesamterlöse ................................ 583,0 542,7 2.226,7 2.289,7 2.758,6 2.639,4 2.090,7<br />

Volumenabhängige Kosten ........................ (56,7) (54,0) (210,9) (250,3) (270,1) (223,1) (191,1)<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten. ..... 526,3 488,7 2.015,8 2.039,4 2.488,5 2.416,3 1.899,6<br />

Personalaufwand .............................. (100,8) (126,8) (502,0) (394,3) (409,8) (555,3) (404,5)<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand . . . .......... (20,5) (31,0) (583,5) (569,1) (137,1) (126,0) (132,0)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen . . ............... (93,3) (87,0) (414,7) (433,4) (439,0) (394,0) (344,2)<br />

Operative Kosten ............................. (214,6) (244,8) (1.500,2) (1.396,8) (985,9) (1.075,3) (880,7)<br />

Beteiligungsergebnis . . . ......................... 4,6 1,7 12,2 (4,8) 5,8 4,9 8,6<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ............. 316,3 245,6 527,8 637,8 1.508,4 1.345,9 1.027,5<br />

Finanzerträge ................................ 8,7 3,8 24,0 51,0 237,6 126,3 62,8<br />

Finanzaufwendungen. . . ......................... (28,5) (26,7) (132,2) (130,7) (277,1) (117,4) (64,3)<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) ...................... 296,5 222,7 419,6 558,1 1.468,9 1.354,8 1.026,0<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag .............. (77,1) (60,1) (24,5) (86,9) (418,6) (439,9) (360,0)<br />

Jahresüberschuss .............................<br />

davon Anteilseigner der Muttergesellschaft (Konzern-<br />

219,4 162,6 395,1 471,2 1.050,3 914,9 666,0<br />

Jahresüberschuss) ......................... 212,8 156,9 417,8 496,1 1.033,3 911,7 668,7<br />

davon nicht beherrschende Gesellschafter . .......... 6,6 5,7 (22,7) (24,9) 17,0 (3,2) 2,7<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf (in Mio.) . . . 186,0 185,9 185,9 185,9 190,5 194,0 198,8 (1)<br />

Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf<br />

(in Mio.) .................................. 186,1 186,4 186,2 186,1 190,8 194,1 198,9 (1)<br />

Ergebnis je Aktie (unverwässert) (in E) .............. 1,14 0,84 2,25 2,67 5,42 4,70 3,36 (2)<br />

Ergebnis je Aktie (verwässert) (in E) ................ 1,14 0,84 2,24 2,67 5,41 4,70 3,36 (2)<br />

Dividende pro Aktie ........................... n/a n/a 2,10 2,10 2,10 2,10 1,70<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die Zahlenangaben für den<br />

gewichteten Durchschnitt der Aktien und für den verwässerten gewichteten Durchschnitt der Aktien an dem<br />

Aktiensplit im Jahr 2007 und die Erhöhung des gezeichneten Kapitals angepasst.<br />

(2) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die unverwässerten und<br />

verwässerten Ergebnisse je Aktie an den Aktiensplit im Jahr 2007 angepasst.<br />

A-22


Aktiva<br />

Konzernbilanz<br />

zum 31. März zum 31. Dezember<br />

2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio. E) (in Mio. E)<br />

Langfristige Vermögenswerte<br />

Immaterielle Vermögenswerte ........... 3.010,1 3.551,7 3.089,9 3.431,5 3.446,5 3.400,0 (1)<br />

1.214,0<br />

Sachanlagen ....................... 134,0 114,8 138,2 99,4 108,9 98,3 235,5<br />

Finanzanlagen ...................... 1.577,7 1.925,1 1.806,0 1.709,7 972,5 630,2 439,4<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte . . . .... 29,0 5,5 27,7 5,6 13,5 18,3 18,7<br />

Aktive latente Steuerforderungen . ......... 7,6 2,2 7,7 4,8 3,5 17,2 0<br />

Summe langfristige Vermögenswerte .......<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

Forderungen und sonstige Vermögenswerte ..<br />

4.758,4 5.599,3 5.069,5 5.251,0 4.544,9 4.164,0 1.907,6<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG ....<br />

Forderung und Wertpapiere aus dem<br />

151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />

Bankgeschäft...................... 8.131,5 8.699,6 7.585,3 7.192,4 8.428,0 9.619,7 6.645,0<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte . . . .... 461,1 447,5 389,1 433,4 373,9 649,7 (1)<br />

Summe Forderungen und sonstige<br />

280,4<br />

Vermögenswerte ................... 160.478,2 152.155,3 136.798,1 150.804,2 130.486,2 70.693,4 (1) 60.882,3<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung . . . 5.930,1 3.895,0 6.185,8 4.745,6 10.364,7 4.221,7 1.582,8<br />

Kassenbestand und sonstige Bankguthaben .... 881,4 669,4 797,1 559,7 482,8 547,6 652,4<br />

Summe kurzfristige Vermögenswerte ...... 167.289,7 156.719,7 143.781,0 156.109,5 141.333,7 75.462,7 (1) 63.117,5<br />

Summe Aktiva ...................... 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7 (1) 65.025,1<br />

Anmerkung:<br />

(1) Bedingt durch die rückwirkende Verringerung des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des<br />

Erwerbs der ISE wurde der Betrag der immateriellen Vermögenswerte entsprechend angepasst.<br />

Konzernbilanz<br />

zum 31. März zum 31. Dezember<br />

Passiva 2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio. E) (in Mio. E)<br />

Eigenkapital<br />

Konzerneigenkapital ..................<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />

3.142,0 3.071,8 2.951,4 2.866,2 2.654,3 2.377,3 2.263,4<br />

beherrschender Gesellschafter . . ......... 452,0 496,0 458,9 472,6 324,0 312,9 19,9<br />

Summe Eigenkapital ..................<br />

Langfristige Schulden<br />

3.594,0 3.567,8 3.410,3 3.338,8 2.978,3 2.690,2 2.283,3<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten (1) ........... 1.431,8 1.538,9 1.455,2 1.514,9 1.512,9 1,2 499,9<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten ........ 387,4 628,1 415,2 578,6 700,8 739,3 (3)<br />

146,5<br />

Summe langfristige Schulden ............<br />

Kurzfristige Schulden<br />

1.819,2 2.167,0 1.870,4 2.093,5 2.213,7 740,5 646,4<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG .... 151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />

Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft (2) .... 9.166,8 8.888,3 7.822,0 7.221,0 7.916,3 9.125,9 6.078,7<br />

Bardepots der Marktteilnehmer . . . ......... 4.855,3 3.882,5 6.064,2 4.741,5 10.220,7 4.016,2 1.509,0<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten . . . .... 727,2 805,2 859,9 787,3 865,3 2.629,9 550,8<br />

Summe kurzfristige Schulden. ........... 166.634,9 156.584,2 143.569,8 155.928,2 140.686,6 76.196,0 62.095,4<br />

Summe Schulden .................... 168.454,1 158.751,2 145.440,2 158.021,7 142.900,3 76.936,5 (3) 62.741,8<br />

Summe Passiva ..................... 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7 (3) 65.025,1<br />

Anmerkungen:<br />

(1) Davon zum 31. März 2011: 7,5 Mio. A (31. März 2010: 11,2 Mio. A) und 2010: 11,2 Mio. A (2009: 11,2 Mio. A;<br />

2008: Null; 2007: Null; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen.<br />

(2) Davon zum 31. März 2011: Null (31. März 2010: 199,6 Mio. A) und 2010: 0,1 Mio. A (2009: 198,0 Mio. A;<br />

2008: 278,0 Mio. A; 2007: 95,1 Mio. A; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen.<br />

(3) Beinhaltet eine Anpassung der aktiven latenten Steuerverbindlichkeiten infolge der rückwirkenden Verringerung<br />

des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des Erwerbs der ISE im Jahr 2007.<br />

A-23


Konzern-Kapitalflussrechnung<br />

für die Zeit vom<br />

1. Januar bis<br />

31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />

2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio. E) (in Mio. E)<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit .............. 68,3 300,7 943,9 801,5 1.278,9 839,6 843,4<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit .................... 1.018,2 81,7 (520,1) (1.082,7) (939,6) (1.753,2) (269,8)<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit . . . ............... 0 (100,1) (587,9) (454,9) (943,0) 927,0 (592,1)<br />

Finanzmittelbestand am Ende der Periode. .............. 630,9 (2,0) (445,5) (285,4) 448,2 1.040,2 1.026,8<br />

Vergleichsdaten zu Aktienkursen und Wechselkurse<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse in Euro und den Schlusskurs der NYSE Euronext-Aktie an der New York Stock Exchange und der<br />

Euronext Paris in Euro bzw. US-Dollar. Der Kurs wird jeweils für die folgenden Tage angegeben:<br />

zum 8. Februar 2011 (der letzte Handelstag vor dem Datum, an dem die Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext öffentlich bestätigt haben, dass sie fortgeschrittene Verhandlungen über einen möglichen<br />

Unternehmenszusammenschluss führen);<br />

zum 14. Februar 2011 (der letzte Handelstag vor dem Datum, an dem der Abschluss des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss öffentlich bekannt gegeben wurde); und<br />

zum 29. April 2011 (der letzte mögliche Handelstag vor dem Datum dieses Dokuments).<br />

Es wird dringend empfohlen, vor der Entscheidung bezüglich der Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

und der Zustimmung zu den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen den<br />

aktuellen Kurs der Deutsche Börse-Aktie und der NYSE Euronext-Aktie in Erfahrung zu bringen. Die Deutsche<br />

Börse-Aktien notieren an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel ,,DB1“. Die NYSE Euronext-Aktien<br />

notieren an der New York Stock Exchange und der Euronext Paris unter dem Kürzel ,,NYX“.<br />

Der Börsenkurs der Deutsche Börse-Aktie und der Börsenkurs der NYSE Euronext-Aktie können erheblichen<br />

Schwankungen unterliegen. Sie lassen keinen zwingenden Rückschluss auf den Wert der Holdco-Aktien nach deren<br />

Handelsaufnahme zu. Da die Umtauschverhältnisse nicht an Änderungen des Börsenkurses der Deutsche Börse-<br />

Aktie und der NYSE Euronext-Aktie angepasst werden, kann der Wert der Holdco-Aktien, den Aktionäre bei<br />

Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses erhalten, beträchtlich vom Marktwert der Holdco-Aktien abweichen,<br />

den diese Aktionäre erhalten hätten, wäre der Zusammenschluss bei Abschluss des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss oder zum Datum der Ausstellung dieses Dokuments vollzogen worden.<br />

Vergleichsdaten zu Aktienkursen<br />

Deutsche<br />

Börse NYSE Euronext<br />

Handel an der<br />

Frankfurter<br />

Wertpapierbörse<br />

Handel an<br />

der NYSE<br />

Handel an der<br />

Euronext<br />

Paris<br />

Gegenwert je<br />

Deutsche<br />

Börse-Aktie<br />

(in E) (in US$) (in E) (in E)<br />

8. Februar 2011 ................... 57,45 33,41 24,18 27,00<br />

14. Februar 2011 .................. 61,33 39,45 27,88 28,83<br />

29. April 2011 .................... 56,10 40,05 28,86 26,37<br />

A-24


Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Höchst- und Tiefstkurs der NYSE Euronext-Aktie und der<br />

Deutsche Börse-Aktie in den angegebenen Zeiträumen.<br />

Handel an der<br />

NYSE<br />

NYSE Euronext Deutsche Börse<br />

Handel an der<br />

Euronext Paris<br />

Handel an der<br />

Frankfurter<br />

Wertpapierbörse<br />

Hoch Tief Hoch Tief Hoch Tief<br />

(in US$) (in E) (in E)<br />

2006 ...................................... — — — — 70,44 42,13<br />

2007 (1) ..................................... 99,99 64,26 74,82 47,95 136,32 68,91<br />

2008 ...................................... 87,70 16,33 59,51 13,35 134,66 43,40<br />

2009 ...................................... 31,93 14,52 23,95 11,59 62,62 29,50<br />

2010 ......................................<br />

2009<br />

34,82 22,30 25,81 16,23 59,00 45,45<br />

Erstes Quartal ............................... 30,60 14,52 23,95 11,59 57,70 29,50<br />

Zweites Quartal .............................. 31,93 17,21 22,69 13,11 62,57 43,78<br />

Drittes Quartal ............................... 30,44 23,70 20,82 16,75 60,96 49,25<br />

Viertes Quartal ...............................<br />

2010<br />

30,00 24,27 20,49 16,29 62,62 52,31<br />

Erstes Quartal ............................... 29,80 22,30 22,15 16,23 58,93 45,45<br />

Zweites Quartal .............................. 34,82 26,42 25,81 21,42 59,00 48,46<br />

Drittes Quartal ............................... 30,92 26,58 23,41 20,58 55,43 47,36<br />

Viertes Quartal ...............................<br />

2011<br />

31,00 27,30 23,00 20,55 53,29 46,33<br />

Erstes Quartal ...............................<br />

2010<br />

39,99 30,08 29,85 22,50 62,48 50,58<br />

September .................................. 30,20 28,10 23,41 20,90 51,84 47,80<br />

Oktober .................................... 30,94 28,44 22,26 20,55 53,29 46,81<br />

November .................................. 31,00 27,30 22,31 20,77 51,00 46,33<br />

Dezember ..................................<br />

2011<br />

30,22 27,56 23,00 20,97 53,04 46,90<br />

Januar ..................................... 33,38 30,08 25,25 22,50 57,79 51,90<br />

Februar .................................... 39,99 32,00 29,85 23,10 62,48 53,99<br />

März...................................... 38,08 33,64 27,10 24,00 56,99 50,58<br />

April (bis 29. April 2011) ...................... 40,07 37,41 28,79 24,84 56,30 51,39<br />

Anmerkung:<br />

(1) Bei NYSE Euronext ab 4. April 2007.<br />

Zum 30. April 2011 gab es ca. 61.200 eingetragene Inhaber von Deutsche Börse-Aktien. Zum 29. April 2011<br />

gab es ca. 587 eingetragene Inhaber von NYSE Euronext-Aktien.<br />

A-25


Wechselkurse<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung des Wechselkurses von Euro zu US-Dollar im<br />

Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 29. April 2011. Angegeben sind der Höchstkurs, der Tiefstkurs, der<br />

Durchschnittskurs und der Endkurs des jeweiligen Zeitraums.<br />

Wechselkurse<br />

Höchstkurs Tiefstkurs Durchschnitt Endkurs<br />

(Euro zu US-Dollar)<br />

Jahr<br />

2005 ................................... 1,1667 1,3476 1,2400 (1)<br />

2006 ................................... 1,1860 1,3327 1,2661 (1)<br />

2007 ................................... 1,2904 1,4862 1,3797 (1)<br />

2008 ................................... 1,2446 1,6010 1,4695 (1)<br />

2009 ................................... 1,2547 1,5100 1,3955 (1)<br />

2010 ................................... 1,1959 1,4535 1,3216 (1)<br />

Monat<br />

Oktober 2010 ............................ 1,3619 1,4159 1,3900 (2)<br />

November 2010 ........................... 1,2969 1,4282 1,3641 (2)<br />

Dezember 2010 ........................... 1,2971 1,3499 1,3227 (2)<br />

Januar 2011. ............................. 1,2944 1,3715 1,3371 (2)<br />

Februar 2011. ............................ 1,3474 1,3794 1,3648 (2)<br />

März 2011 .............................. 1,3777 1,4226 1,4019 (2)<br />

April 2011 (bis 29. April 2011) .............. 1,4221 1,4822 1,4473 (2)<br />

1,1842<br />

1,3197<br />

1,4603<br />

1,3919<br />

1,4332<br />

1,3269<br />

1,3947<br />

1,2983<br />

1,3384<br />

1,3371<br />

1,3793<br />

1,4158<br />

1,4807<br />

Anmerkungen:<br />

(1) Der Durchschnittswert der Kurse am letzten Geschäftstag eines jeden Monats im angegebenen Zeitraum.<br />

(2) Der Durchschnittswert der Tageskurse an jedem Geschäftstag im angegebenen Zeitraum.<br />

Quelle: Bloomberg.<br />

Die vorstehend angegebenen Kurse können von den zur Erstellung des Konzernabschlusses der Holdco und<br />

anderer in diesem Dokument enthaltener Finanzinformationen tatsächlich verwendeten Kursen abweichen. Die<br />

Angabe dieser Kurse durch die Holdco heißt nicht, dass die US-Dollar-Beträge tatsächlich Euro-Beträge darstellen<br />

oder dass diese Beträge zu einem bestimmten Kurs oder überhaupt in US-Dollar hätten umgerechnet werden<br />

können.<br />

A-26


RISIKOFAKTOREN<br />

Bevor Aktionäre sich dazu entschließen, ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen (sofern sie<br />

Deutsche Börse-Aktionäre sind) bzw. dem Zusammenschluss zuzustimmen (sofern sie NYSE Euronext-Aktionäre<br />

sind), sollten sie die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren sowie die sonstigen Informationen in diesem<br />

Dokument sorgfältig durchlesen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer der<br />

in diesem Abschnitt zu den Risikofaktoren beschriebenen Ereignisse oder Umstände kann alleine oder zusammen<br />

mit anderen Ereignissen oder Umständen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />

und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie nach<br />

Vollzug des Zusammenschlusses auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Holdco haben. Die nachfolgende Beschreibung der Risikofaktoren ist möglicherweise nicht abschließend und<br />

basiert auf bestimmten Annahmen der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse sowie der NYSE Euronext, die sich im<br />

Nachhinein als unrichtig oder unvollständig erweisen können. Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind<br />

möglicherweise nicht die einzigen, denen die Holdco unmittelbar oder nach Vollzug des Zusammenschlusses über<br />

ihre Tochtergesellschaften Deutsche Börse und NYSE Euronext ausgesetzt ist. Die Reihenfolge, in der die<br />

Risikofaktoren behandelt werden, spiegelt nicht die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts, die Schwere oder die<br />

Bedeutung der einzelnen Risiken wider. Zusätzliche Risiken und Unsicherheiten, die der Holdco, der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext derzeit noch nicht bekannt sind bzw. die sie derzeit nicht als wesentlich<br />

erachten, können ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Sollten sich eines oder mehrere der beschriebenen<br />

Risiken verwirklichen, könnte es zu einem Kursrückgang der Holdco-Aktien kommen, wodurch Anleger ihre<br />

gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren könnten.<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss<br />

Da im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung feste Umtauschverhältnisse gelten, liegt der<br />

Marktwert der Holdco-Aktien, die die Deutsche Börse-Aktionäre im Rahmen des Tauschangebots bzw. die<br />

NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung erhalten, möglicherweise unter dem Marktwert der<br />

Deutsche Börse-Aktien bzw. der NYSE Euronext-Aktien, die die jeweiligen Inhaber vor dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses gehalten haben.<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Angebots tauschen, erhalten eine Holdco-Aktie für<br />

jede eingereichte Deutsche Börse-Aktie, und NYSE Euronext-Aktionäre erhalten im Rahmen der Verschmelzung<br />

0,47 Holdco-Aktien für eine NYSE Euronext-Aktie. Diese Umtauschverhältnisse sind fest und ändern sich selbst<br />

bei Kursänderungen der Deutsche Börse-Aktien bzw. NYSE Euronext-Aktien nicht. Der Marktwert der Deutsche<br />

Börse-Aktien sowie der NYSE Euronext-Aktien zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses kann<br />

erheblich von ihren Kursen zum Tag des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss,<br />

zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments, zum Tag, an dem die Deutsche Börse-Aktionäre ihre<br />

Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichen, oder zum Tag, an dem die NYSE Euronext-Aktionäre über die<br />

Verschmelzung abstimmen, abweichen. Da die Umtauschverhältnisse nicht angepasst werden, um Änderungen der<br />

Börsenkurse der Deutsche Börse- oder NYSE Euronext-Aktien widerzuspiegeln, kann der Wert der Gegenleistung,<br />

die an die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichenden Deutsche Börse-Aktionäre gezahlt wird bzw.<br />

die im Rahmen der Verschmelzung an die NYSE Euronext-Aktionäre gezahlt wird, den Marktwert ihrer Aktien zu<br />

früheren Zeitpunkten über- oder unterschreiten.<br />

Aktienkursänderungen können sich aus einer Reihe von Faktoren ergeben, auf welche die Holdco, die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext keinen Einfluss haben, darunter ihre jeweiligen Geschäftssaussichten,<br />

Marktbedingungen, aufsichtsrechtliche Erwägungen, staatliche Maßnahmen, Rechtsverfahren oder sonstige Entwicklungen.<br />

Die Beurteilung des Marktes hinsichtlich der Vorteile des Zusammenschlusses und der Wahrscheinlichkeit<br />

des Vollzugs des Zusammenschlusses sowie allgemeine und sektorspezifische Marktbedingungen und<br />

wirtschaftliche Bedingungen können ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Aktienkurse haben.<br />

Darüber hinaus wird der Zusammenschluss möglicherweise während eines erheblichen Zeitraums nach<br />

Ablauf der Annahmefrist für das Angebot und der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung (NYSE<br />

Euronext special meeting) nicht abgeschlossen. Infolgedessen können sich hinsichtlich des Marktwerts der<br />

Deutsche Börse-Aktien und der NYSE Euronext-Aktien erhebliche Schwankungen ab dem Tag des Ablaufs<br />

der Annahmefrist und/oder der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung bis zum Tag des Vollzugs<br />

des Zusammenschlusses ergeben. Im Kalenderjahr 2010 bewegte sich der Kurs der Deutsche Börse-Aktien an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse zwischen 45,45 A und 59,00 A und der Kurs der NYSE Euronext-Aktien bewegte sich<br />

an der New York Stock Exchange zwischen 22,30 US$ und 34,82 US$ bzw. an der Euronext Paris zwischen 16,23 A<br />

und 25,81 A. Investoren wird dringend empfohlen, aktuelle Kurse für Deutsche Börse-Aktien, die an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse unter dem Symbol ,,DB1“ gehandelt werden, und NYSE Euronext-Aktien, die an der New York<br />

Stock Exchange und an der Euronext Paris unter dem Symbol ,,NYX“ gehandelt werden, einzuholen.<br />

A-27


Die Einholung erforderlicher aufsichtsrechtlicher Genehmigungen kann den Vollzug des Zusammenschlusses<br />

verhindern oder verzögern oder die erwarteten Vorteile aus dem Zusammenschluss verringern oder Änderungen<br />

der Struktur oder der Bedingungen des Zusammenschlusses oder der Unternehmensführung bzw. der Satzung<br />

der Holdco erfordern.<br />

Der Vollzug des Zusammenschlusses ist u. a. von der Gewährung wesentlicher behördlicher Erlaubnisse,<br />

Zustimmungen, Verfügungen und Genehmigungen abhängig, einschließlich Genehmigungen von Wettbewerbs- und<br />

Kartellbehörden (z. B. der Europäischen Kommission, der US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (FTC)<br />

und des Department of Justice (DOJ)) sowie Wertpapier- und sonstiger Finanzaufsichtsbehörden (z. B. der <strong>BaFin</strong>, der<br />

SEC, des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden und bestimmter anderer europäischer Aufsichtsbehörden,<br />

einschließlich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, der AMF, dem niederländischen<br />

Finanzministerium und der FSA). Der Eintritt dieser aufsichtsrechtlichen Bedingungen könnte erst<br />

mehrere Monate nach dem Ende der Annahmefrist für das Tauschangebot für Deutsche Börse-Aktien liegen. Nach<br />

deutschem Recht sind die einzigen Bedingungen eines Tauschangebots, die über das Ende der Annahmefrist für ein<br />

solches Angebot hinaus offen bleiben dürfen, die aufsichtsrechtlichen Bedingungen, und nach deutschem Recht darf<br />

nach dem Ende der Annahmefrist eines Angebots nicht mehr auf den Eintritt von Angebotsbedingungen, einschließlich<br />

aufsichtsrechtlicher Bedingungen, verzichtet werden. Die Parteien sind übereingekommen, dass im Rahmen des<br />

Tauschangebots nach Ende der Annahmefrist etwa noch ausstehende aufsichtsrechtliche Bedingungen des Tauschangebots<br />

bis spätestens zum 31. März 2012 eingetreten sein müssen. Sollten nicht alle aufsichtsrechtlichen<br />

Bedingungen bis zum 31. März 2012 eingetreten sein, ist das Tauschangebot kraft Gesetzes beendet; und die Parteien<br />

können auf diese aufsichtsrechtlichen Bedingungen dann auch nicht mehr verzichten. Es ist daher möglich, dass die<br />

Aktionäre der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bis zum 31. März 2012 zuwarten müssen, bis geklärt ist, ob<br />

das Tauschangebot und die Verschmelzung vollzogen werden, oder ob sie beendet werden, weil eine erforderliche<br />

aufsichtsrechtliche Genehmigung nicht erteilt wurde. Während dieser Zeit kann die Aufmerksamkeit des Managements<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie andere Ressourcen zulasten anderer strategischer Chancen<br />

und des operativen Geschäfts gebunden sein und es können weitere Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammenschluss entstehen. Ferner können Deutsche Börse-Aktionäre für Aktien, die sie bereits zum<br />

Tausch eingereicht haben, die Annahme des Tauschangebots nicht zurücknehmen, und sie werden ihre zum Tausch<br />

eingereichten Deutsche Börse-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse nur als zum Tausch eingereichte Aktien<br />

handeln können, für die der Markt weniger liquide sein kann als der gegenwärtige Markt fürDeutsche-Börse-Aktien.<br />

Darüber hinaus können bei Erteilung dieser Genehmigungen die jeweiligen Regierungs- oder sonstigen Behörden im<br />

Hinblick auf die Geschäftsbereiche, den Geschäftsbetrieb oder das Vermögen der Gruppe Deutsche Börse oder der<br />

NYSE Euronext belastende Bedingungen auferlegen oder wesentliche Veräußerungen oder sonstige Änderungen<br />

verlangen. Beispielsweise können die <strong>BaFin</strong>, die SEC, die FTC, das DOJ sowie die Europäische Kommission und<br />

weitere Finanzaufsichtsbehörden als Vorbedingung für ihre Genehmigung des Zusammenschlusses Änderungen an<br />

der Struktur des Zusammenschlusses, an der Struktur der Unternehmensführung der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften,<br />

oder Änderungen der Satzung der Holdco, einschließlich Stimmrechtsbeschränkungen und Beschränkungen<br />

des Beteiligungsumfangs an Holdco, verlangen. Ferner könnten sie versuchen, Preiskontrollen zu erzwingen,<br />

die den Betrag, den Holdco und ihre Tochtergesellschaften für ihre Produkte und Dienstleistungen in Rechnung<br />

stellen, begrenzen. Diese Einschränkungen können die Möglichkeit zur Beteiligung an weiteren Marktkonsolidierungen<br />

oder zur Durchführung zukünftiger Übernahmen einschränken und können nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Ertrags- und Finanzlage der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften haben. Weder die Holdco noch die Deutsche<br />

Börse oder die NYSE Euronext können vorhersagen, welche Änderungen gegebenenfalls erforderlich sein werden.<br />

Bestimmte Änderungen erfordern jedoch möglicherweise die Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext, so dass<br />

die NYSE Euronext hierfür erneut Stimmrechtsvollmachten einholen müsste, was zu erheblichen zusätzlichen<br />

Aufwendungen und Kosten führen kann. Ganz allgemein gesprochen können diese und sonstige Bedingungen,<br />

Beteiligungsverkäufe oder sonstige Änderungen den Vollzug des Zusammenschlusses verhindern oder verzögern<br />

bzw. die erwarteten Vorteile aus dem Zusammenschluss verringern, was auch wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Die Umsetzung der Umstrukturierung nach dem Closing kann sich verzögern bzw. die dazu erforderlichen<br />

Verträge werden möglicherweise nicht wirksam. Dadurch können sich die erwarteten Vorteile aus dem<br />

Zusammenschluss verringern oder ganz ausbleiben.<br />

Die Holdco beabsichtigt, sobald wie möglich nach dem Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung eine<br />

oder mehrere Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung durchzuführen, darunter möglicherweise auch den<br />

Abschluss (direkt oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) eines Beherrschungsvertrags bzw. den Abschluss<br />

einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und/oder den Ausschluss von Minderheitsaktionären<br />

(Squeeze-out). Das Wirksamwerden dieser Verträge und/oder des Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />

(Squeeze-out) kann sich, beispielsweise aufgrund von Aktionärsklagen, für einen unbestimmten Zeitraum<br />

verzögern, oder diese Verträge werden möglicherweise überhaupt nicht wirksam. Dies könnte zur Folge haben,<br />

A-28


dass die Holdco die erwarteten Vorteile des Zusammenschlusses möglicherweise teilweise oder überhaupt nicht<br />

realisieren kann, bzw. die Realisierung dieser Vorteile mehr Zeit in Anspruch nimmt als erwartet, was wiederum zu<br />

wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco führen könnte.<br />

Möglicherweise ist die Holdco nicht in der Lage, die Geschäftsaktivitäten und den Geschäftsbetrieb der Gruppe<br />

Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext termingerecht oder überhaupt erfolgreich zu integrieren. Dies könnte<br />

wesentlich nachteilige Auswirkungen auf das laufende Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext und deren Beziehungen zu Marktteilnehmern, Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und sonstigen Stellen<br />

sowie auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.<br />

Derzeit werden die Deutsche Börse und die NYSE Euronext als unabhängige Gesellschaften betrieben, und<br />

dies wird bis zum Vollzug des Zusammenschlusses weiterhin der Fall sein. Nach dem Zusammenschluss sieht sich<br />

die Geschäftsleitung der Holdco bei der Integration der Geschäftsaktivitäten, technischen Systeme, Organisationsstrukturen,<br />

Verfahren, Richtlinien und Betriebsteile sowie bei der Handhabung der unterschiedlichen Unternehmenskulturen<br />

der beiden Gesellschaften und bei der Bindung von Schlüsselpersonal der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext möglicherweise erheblichen Herausforderungen ausgesetzt. Der Integrationsprozess stellt<br />

sich möglicherweise als komplexer und zeitaufwändiger als erwartet heraus und erfordert möglicherweise mehr<br />

Ressourcen und Anstrengungen als erwartet; dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das laufende<br />

Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext und deren Beziehungen zu Marktteilnehmern,<br />

Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und sonstigen Stellen sowie auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Darüber hinaus kann es zu Kursverlusten der Holdco-Aktien kommen,<br />

falls die Integration des Geschäftsbetriebs der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext teilweise nicht<br />

gelingt, die Holdco die vom Zusammenschluss erwarteten Vorteile nicht so schnell oder nicht in dem Umfang wie<br />

von Finanzanalysten oder Anlegern erwartet realisiert oder die Finanzergebnisse der Holdco nicht den Erwartungen<br />

von Finanzanalysten oder Anlegern entsprechen.<br />

Möglicherweise gelingt es der Holdco nicht, die erwarteten Kosteneinsparungen, Wachstumschancen oder<br />

Synergien sowie sonstige vom Zusammenschluss erhoffte Vorteile zu realisieren.<br />

Der Erfolg des Zusammenschlusses wird zum Teil von der Fähigkeit der Holdco abhängen, die erwarteten<br />

Kosteneinsparungen, Umsatzsynergien und Wachstumschancen aus dem Zusammenschluss der Geschäftsaktivitäten<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu realisieren. Die Holdco erwartet, dass sie die Vorteile<br />

betrieblicher Synergien nutzen kann, die sich aus der Konsolidierung der Funktionen und der Beseitigung von<br />

Redundanzen sowie einer höheren Effizienz aufgrund der gestiegenen Unternehmensgröße sowie der verstärkten<br />

Marktintegration und Automatisierung ergeben. Insbesondere gehen die Deutsche Börse sowie die NYSE Euronext<br />

davon aus, dass das gemeinsame Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach dem Zusammenschluss, hauptsächlich<br />

aufgrund der Konsolidierung von IT-Systemen und Clearing- und Marktfunktionen sowie der Konsolidierung<br />

von Verwaltungs- und Supportfunktionen des Unternehmens, jährliche Kosteneinsparungen von rund<br />

400 Mio. A (bzw. 532 Mio. US$) realisieren wird. Die Kosteneinsparungen werden erwartungsgemäß am Ende des<br />

ersten Jahres zu 25% ihres jährlichen Potenzials, am Ende des zweiten Jahres zu 50% ihres jährlichen Potenzials<br />

und am Ende des dritten Jahres nach dem Vollzug des Zusammenschlusses zu 100% ihres jährlichen Potenzials<br />

realisiert werden.<br />

Weiterhin gehen die Deutsche Börse und die NYSE Euronext davon aus, dass der Zusammenschluss zu<br />

jährlichen Umsatzsynergien in Höhe von mindestens 100 Mio. A (bzw. 133 Mio. US$) führen wird. Die Synergien<br />

beruhen auf einem Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro. Diese Synergien sollen durch Cross-Selling, verstärkte<br />

Vertriebsaktivitäten, einen erhöhten Umsatz aufgrund der Zusammenlegung von Liquiditätspools und der Einführung<br />

neuer Produkte, einer progressiven Einführung der Clearing-Funktionen der Gruppe Deutsche Börse sowie<br />

einem erweiterten Umfang von Technologiedienstleistungen und Marktdatenangeboten erreicht werden.<br />

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Geschäftsaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

möglicherweise nicht so zusammengelegt werden können, dass die oben beschriebenen Kosteneinsparungen und<br />

Umsatzsynergien im derzeit erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt realisiert werden können. Beispielsweise kann<br />

sich der Vollzug des Zusammenschlusses verzögern, er kann von Parteien, die den Zusammenschluss ablehnen,<br />

beeinträchtigt werden oder sich überhaupt als unmöglich erweisen, oder die erforderlichen Genehmigungen können<br />

die Übernahme bestimmter Verpflichtungen oder die Abgabe von Zusicherungen im Hinblick auf den Geschäftsbetrieb<br />

oder die Mitarbeiter verlangen. Hierdurch kann die Fähigkeit der Geschäftsleitung der Holdco, die technischen<br />

Systeme, Organisationen, Verfahren, Richtlinien und Geschäftsbetriebe der beiden Gesellschaften zusammenzulegen,<br />

eingeschränkt bzw. behindert werden. Darüber hinaus können sich eine Reihe von Faktoren, insbesondere Lohnsteigerungen,<br />

Wechselkursschwankungen und Schwierigkeiten bei der Integration technologischer Plattformen,<br />

nachteilig auf die erwarteten Kosteneinsparungen und Umsätze der Holdco auswirken. Darüber hinaus muss das<br />

gemeinsame Unternehmen die von ihm erwarteten Kosteneinsparungen ohne nachteilige Auswirkungen auf seine<br />

A-29


Umsätze erreichen. Kann die Holdco diese Ziele nicht erfolgreich umsetzen, werden die erwarteten Vorteile des<br />

Zusammenschlusses möglicherweise nur teilweise oder überhaupt nicht realisiert bzw. nimmt die Realisierung<br />

möglicherweise mehr Zeit in Anspruch als erwartet, was wiederum zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf<br />

das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco führen könnte.<br />

Bei der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext werden im Zusammenhang mit dem<br />

Zusammenschluss erhebliche transaktions- und zusammenschlussbezogene Kosten entstehen, von denen einige<br />

unabhängig von einem Vollzug des Zusammenschlusses zu zahlen sind.<br />

Die Holdco, die Deutsche Börse und die NYSE Euronext gehen davon aus, dass ihnen im Zusammenhang mit<br />

der Transaktion verschiedene Einmalkosten entstehen, einschließlich Umsetzungs- und Restrukturierungskosten,<br />

welche mit dem Zusammenschluss der Geschäftsbetriebe der beiden Unternehmen verbunden sind. Die Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext schätzen, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ca. 100 Mio. A an<br />

Honoraren und Kosten für Rechtsberatung, Bankdienstleistungen und anderen fachspezifischen Honoraren entstehen,<br />

von denen ca. 55 Mio. A von der Genehmigung und dem Vollzug des Zusammenschluss abhängig sind und<br />

ca. 45 Mio. A unabhängig vom Vollzug des Zusammenschlusses zahlbar sind. Darüber hinaus erwarten die Holdco,<br />

die Deutsche Börse und die NYSE Euronext, dass ca. 600 Mio. A bis 800 Mio. A (oder das 1,5- bis 2,0-fache des<br />

vollen jährlichen Potenzials der erwarteten Kostensynergien) an Umsetzungs- und Restrukturierungskosten vor<br />

Steuern im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der Geschäftsbetriebe der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext entstehen. Bei der Integration der Geschäftsaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext können zusätzliche Kosten entstehen, welche erheblich die derzeit erwarteten Kosten übersteigen.<br />

Wenngleich die Holdco davon ausgeht, dass die Kosteneinsparungen sowie die Realisierung sonstiger<br />

Effizienzgewinne im Zusammenhang mit der Integration der Unternehmen im Laufe der Zeit diese transaktionsund<br />

zusammenschlussbezogenen Kosten wieder ausgleichen, ist es möglich, dass dieser Nettovorteil nur langfristig<br />

oder überhaupt nicht realisiert wird. Darüber hinaus dürfte die Realisierung der Kosteneinsparungen eine erhebliche<br />

Zeit in Anspruch nehmen. Sollte es der Holdco nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht gelingen, diese<br />

Effizienzgewinne zu realisieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />

und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Bei Vollzug des Zusammenschlusses können bestimmte Rechte Dritter infolge des Wechsels eines beherrschenden<br />

Gesellschafters (change of control) gemäß den Bestimmungen wesentlicher Verträge ausgelöst werden.<br />

Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Parteien von Verträgen, die Bestimmungen für den Fall des<br />

Wechsels eines beherrschenden Gesellschafters vorsehen, welche bei Vollzug des Zusammenschlusses möglicherweise<br />

ausgelöst werden. Bei Auslösung dieser Kontrollwechselbestimmungen können die jeweiligen Vertragspartner<br />

möglicherweise bestimmte Rechte ausüben, die sich nachteilig auf die Deutsche Börse, die NYSE Euronext<br />

sowie, nach dem Zusammenschluss, die Holdco und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften auswirken. Beispielsweise<br />

enthalten der zwischen der Deutsche Börse und der SIX Group AG in Bezug auf die Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />

abgeschlossene Kooperationsvertrag und der mit der SIX Swiss Exchange AG in Bezug auf die Eurex abgeschlossene<br />

Aktionärbindungsvertrag derartige Bestimmungen zu Kontrollwechseln. Wenn die Regelung zum<br />

Kontrollwechsel (change-of-control) im Vertrag in Bezug auf Eurex als Ergebnis des Zusammenschlusses ausgelöst<br />

und infolgedessen der Aktionärbindungsvertrag gekündigt würde, würde die Deutsche Börse nach einer solchen<br />

Kündigung alle Aktien der Eurex Frankfurt AG und ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich derer von ISE) und<br />

die SIX Swiss Exchange alle Aktien der Eurex Zürich AG erhalten. Die Deutsche Börse wäre verpflichtet, der SIX<br />

Swiss Exchange ihre mittelbare Beteiligung in Höhe von 15% an der ISE zu erstatten, wobei der Gesamtbetrag<br />

neben anderen Faktoren anhand des Werts der ISE am Tag der Kündigung zu bestimmen wäre. Darüber hinaus<br />

wären die Aktien der European Energy Exchange AG (in diesem Dokument als ,,EEX“ bezeichnet) nach Maßgabe<br />

der Regelungen des Konsortialvertrags der EEX-Aktionäre von der Eurex Zürich AG an die Deutsche Börse zu<br />

übertragen. Wenn die Kooperation zwischen der SIX Swiss Exchange und der Deutsche Börse in Bezug auf Scoach<br />

gekündigt würde, könnte die Deutsche Börse einen Anspruch darauf haben, eine Entschädigung von nicht mehr als<br />

10 Mio. A zu erhalten. Die Deutsche Börse kann nicht eindeutig feststellen, ob möglicherweise Zahlungen nach<br />

einer wirksamen, auf einen Kontrollwechsel gründenden Kündigung fällig werden könnten. Wenn jedoch solche<br />

Zahlungen gemacht werden müssten, würden sie hauptsächlich die Liquidität der Deutsche Börse beeinträchtigen,<br />

weil die Deutsche Börse das gesamte Eigenkapital und das Gewinnbezugsrecht der Eurex Frankfurt AG und ihrer<br />

Tochtergesellschaften (einschließlich ISE) und die 56,14%-Beteiligung an EEX erhalten würde. Auch in den<br />

Kreditverträgen der NYSE Euronext und den für ihre ausstehenden Schuldverschreibungen maßgeblichen Begebungsverträgen<br />

gibt es solche Regelungen zum Kontrollwechsel, wodurch die NYSE Euronext verpflichtet werden<br />

könnte, im Umlauf befindliche NYSE Euronext Anleihen im Wert von ca. 2,1 Mrd. US$ zurückzukaufen, wenn es<br />

einen Kontrollwechsel gemäß den Bestimmungen dieser Verträge geben würde und daraufhin die Ratings der<br />

NYSE Euronext herabgestuft würden. Sollte ein Vertragspartner seine Rechte infolge dieser Kontrollwechselbestimmungen<br />

oder sonstiger Bestimmungen ausüben, könnte dies abhängig vom jeweiligen Recht in Verbindung mit<br />

A-30


einem Kontrollwechsel für die Holdco schädliche Folgen nach sich ziehen, die wiederum wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben<br />

könnten.<br />

Unsicherheiten in Verbindung mit dem Zusammenschluss können ein Ausscheiden von Führungspersonen<br />

sowie sonstiger Schlüsselmitarbeiter nach sich ziehen, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das<br />

Geschäft und die Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind im Hinblick auf ihren Geschäftsbetrieb und die<br />

Umsetzung ihrer Geschäftspläne auf die Erfahrung und die Branchenkenntnisse der jeweiligen Mitglieder ihrer<br />

Geschäftsleitung sowie sonstiger Schlüsselmitarbeiter angewiesen; dies gilt insbesondere für den IT-Bereich. Das<br />

Angebot an IT-Spezialisten am Arbeitsmarkt ist knapp, und die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

stehen mit einer Vielzahl anderer Unternehmen im IT-Sektor im Wettbewerb um diese Mitarbeiter. Der Erfolg der<br />

Holdco wird nach dem Zusammenschluss zum Teil von ihrer Fähigkeit abhängen, Führungspersonen und sonstige<br />

Schlüsselmitarbeiter anzuwerben und zu binden. Bei den derzeitigen und zukünftigen Mitarbeitern der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext entsteht möglicherweise Unsicherheit im Hinblick auf ihre Position in<br />

dem gemeinsamen Unternehmen nach dem Zusammenschluss, was sich wesentlich nachteilig auf die Fähigkeit der<br />

Holdco auswirken kann, Führungspersonen oder sonstige Schlüsselmitarbeiter anzuwerben und zu halten. Ein<br />

Ausscheiden von Führungspersonen oder sonstiger Schlüsselmitarbeiter könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Sollte der Zusammenschluss nicht vollzogen werden, kann dies nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der<br />

Deutsche Börse-Aktien und der NYSE Euronext-Aktien sowie auf die zukünftigen Geschäfte und Finanzergebnisse<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben.<br />

Wird der Zusammenschluss nicht vollzogen, kann sich dies nachteilig auf das laufende Geschäft der Gruppe<br />

Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext auswirken, und die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

werden in diesem Fall einer Reihe von Risiken ausgesetzt sein, einschließlich<br />

dem Erfordernis, in bestimmten im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />

Fällen eine Beendigungsgebühr (termination fee) inHöhe von 250 Mio. A bzw. bestimmte Kosten in<br />

Bezug auf den Zusammenschluss wie Rechtsberatungs-, Rechnungslegungs- oder sonstige Transaktionskosten<br />

zu zahlen; und<br />

dem Risiko, dass der Fokus der Geschäftsleitung der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext auf den<br />

Zusammenschluss gelenkt wird, anstatt auf die Verfolgung sonstiger Geschäftsgelegenheiten, die möglicherweise<br />

für die jeweilige Gesellschaft von Vorteil gewesen wären.<br />

Wird der Zusammenschluss nicht vollzogen, können sich diese Risiken realisieren und zu wesentlichen<br />

nachteiligen Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext führen.<br />

Für die Rechte und Pflichten der Aktionäre der Holdco werden niederländisches Recht und die Bestimmungen<br />

der Holdco-Satzung maßgeblich sein, wodurch es unter einigen Gesichtspunkten zu Unterschieden zwischen<br />

diesen Rechten und Pflichten der Aktionäre und denen gemäß deutschem Recht bzw. dem Recht des Staates<br />

Delaware und den Bestimmungen der derzeitigen Gründungsurkunden, Satzungen oder sonstigen maßgeblichen<br />

Dokumente der Deutsche Börse und der NYSE Euronext kommen kann.<br />

Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses sind für die Unternehmensangelegenheiten der Holdco die<br />

Bestimmungen ihrer Satzung sowie der Gesetze maßgeblich, die für in den Niederlanden gegründete Gesellschaften<br />

gelten. Die Rechte der Holdco-Aktionäre sowie die Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats der<br />

Holdco gemäß niederländischem Recht werden sich von den Aktionärsrechten und den Pflichten von Mitgliedern<br />

des Vorstands bzw. des Board of Directors nach deutschem Recht bzw. dem Recht des Staates Delaware<br />

unterscheiden.<br />

Beispielsweise wird die Satzung der Holdco auch vorsehen, dass jeder Direktor der Holdco, der vor dem<br />

Vollzug des Zusammenschlusses von der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse bestellt wurde, vom Verwaltungsrat<br />

im Rahmen eines Bindenden Vorschlags (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches)<br />

jeweils auf der Jahreshauptversammlung 2012, 2013 und 2014 (und, im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe<br />

sowie des Chief Executive Director der Holdco-Gruppe, zusätzlich 2015) für die Wiederwahl vorgeschlagen wird.<br />

Nach niederländischem Recht können eingeschränkt bindende Vorschläge nur mittels eines Aktionärsbeschlusses<br />

mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />

der Holdco repräsentieren, zurückgenommen werden. Alternativ gilt für den Fall, dass die Holdco feststellt, dass sie<br />

eine ,,ausländische Privatemittentin“ (foreign private issuer) ist und sie nicht aufgrund sonstiger geltender Gesetze,<br />

Rechtsverordnungen oder Börsennotierungsgrundsätze zur Abhaltung jährlicher Wahlen der Direktoren verpflichtet<br />

ist, dass die anfänglichen Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats für eine Amtszeit als Direktoren bestellt<br />

A-31


werden, die mit der im Jahr 2015 (bzw., im Falle des Chairman der Holdco-Gruppe sowie des Chief Executive<br />

Director der Holdco-Gruppe, im Jahr 2016) stattfindenden Jahreshauptversammlung der Holdco abläuft. Im<br />

Gegensatz dazu sieht das Statut (bylaws) der NYSE Euronext in ihrer derzeit gültigen Fassung vor, dass die<br />

Directors der NYSE Euronext mittels Beschlusses mit einer Mehrheit der auf einer beschlussfähigen Versammlung<br />

abgegebenen Stimmen gewählt werden, mit der Ausnahme, dass in dem Fall, dass mehr Kandidaten zur Wahl<br />

antreten, als Mandate zu vergeben sind, der Grundsatz der relativen Mehrheit Anwendung findet. Die Bestimmungen<br />

niederländischen Rechts und der Satzung der Holdco bewirken eine Konzentration der Kontrolle über<br />

bestimmte unternehmerische Entscheidungen und Transaktionen in der Hand des Holdco-Verwaltungsrats. Infolgedessen<br />

können sich Aktionäre größeren Schwierigkeiten beim Schutz ihrer Interessen gegenüber Maßnahmen<br />

des Holdco-Verwaltungsrats ausgesetzt sehen als dies nach deutschem Recht bzw. dem Recht des Staates Delaware<br />

der Fall wäre. Nach niederländischem Recht ist es ebenfalls erforderlich, dass der Holdco-Verwaltungsrat bei der<br />

Erfüllung seiner Aufgaben die Interessen der Holdco sowie ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und der Inhaber sonstiger<br />

Beteiligungsrechte berücksichtigt, wobei es möglich ist, dass einige dieser Parteien Interessen haben, die sich von<br />

denen der Holdco-Aktionäre unterscheiden bzw. darüber hinausgehen.<br />

Ein weiterer Unterschied besteht in Bezug auf die Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen bei den<br />

Holdco-Aktien. Die Satzung der Holdco wird vorsehen, dass keine Person, weder alleine noch zusammen mit<br />

nahestehenden Personen, das wirtschaftliche Eigentum von Holdco-Aktien halten darf, wenn der oder die<br />

Eigentümer dadurch berechtigt wären, Stimmrechte auszuüben, die insgesamt mehr als 40 % (bzw. in einigen<br />

in der Satzung der Holdco vorgesehenen Fällen 20 %) aller Stimmrechte entsprechen, die in Hinblick auf jedwede<br />

Angelegenheit ausgeübt werden können. Wenn eine Person die Grenzen dieser Eigentumsbeschränkung überschreitet,<br />

wird sie verpflichtet sein, diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die über diese Grenze hinausgeht, zu<br />

übertragen, und das Stimmrecht, das Recht, an Hauptversammlungen der Holdco teilzunehmen, sowie das Recht,<br />

an Dividenden oder anderen Ausschüttungen zu partizipieren, wird in Bezug auf Aktien, die über die Grenze der<br />

Eigentumsbeschränkung hinaus gehalten werden, ausgesetzt, solange die Grenze überschritten ist.<br />

Darüber hinaus wird die Satzung der Holdco vorsehen, dass keine Person, weder alleine noch zusammen mit<br />

nahestehenden Personen, berechtigt sein wird, aufgrund von Holdco-Aktien, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />

dieser Person oder ihr nahestehender Personen stehen, mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Stimmrechte, die in<br />

Hinblick auf jedwede Angelegenheit ausgeübt werden können, auszuüben oder ausüben zu lassen und dass keine<br />

Person, weder alleine noch gemeinsam mit nahestehenden Personen, aufgrund von Vereinbarungen, die diese<br />

Person mit anderen Personen eingegangen ist, damit diese anderen Personen nicht Stimmrechte in Bezug auf sich<br />

im Umlauf befindliche Holdco-Aktien ausüben, die Fähigkeit erwerben darf, mehr als 20 % aller Stimmrechte, die<br />

in Hinblick auf jedwede Angelegenheit ausgeübt werden können, ausüben zu können. Wenn eine Person die Grenze<br />

der Stimmrechtsbeschränkung überschreitet, wird die Holdco verpflichtet sein, alle Stimmrechte, die über diese<br />

Grenze hinaus abgegeben werden sollten, nicht zu berücksichtigen. Diese Beschränkungen in Bezug auf Stimmrechte<br />

und Eigentum sind auf alle Personen anwendbar, sofern diese nicht unter anderem vom Verwaltungsrat der<br />

Holdco eine schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass dieses beschlossen hat, eine solche Eigentümerstellung oder<br />

Stimmrechtsausübung ausdrücklich zu genehmigen und dass dieser Beschluss bei der SEC und, sofern erforderlich,<br />

bei den maßgeblichen europäischen Aufsichtsbehörden eingereicht wurde und von diesen gebilligt wurde. Diese<br />

Regelungen in der Satzung der Holdco könnten einen Kontrollwechsel in Bezug auf die Holdco verhindern oder<br />

verzögern, was wiederum den Kurs der Holdco-Aktien nachteilig beeinflussen könnte.<br />

Diese Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen sind in bestimmter Hinsicht ähnlich den Beschränkungen,<br />

die zur Zeit hinsichtlich der NYSE Euronext-Aktien gelten (obwohl hier unter anderem die Grenzen, ab der die<br />

Beschränkungen gelten, bei 10% bzw. 20% liegen). Aktionäre der Deutsche Börse unterliegen zur Zeit keinen<br />

solchen Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen, obwohl eine Bündelung von Eigentum an Deutsche Börse-<br />

Aktien oder Stimmrechten daraus unter bestimmten Umständen dazu führen könnte, dass die Anteile an der<br />

International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc., einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG,<br />

automatisch auf einen nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware gegründeten Trust übergehen, und<br />

möglicherweise andere Beschränkungen bezüglich Eigentum und Stimmrechten gemäß anwendbaren Recht<br />

einschlägig sind.<br />

Möglicherweise gestaltet es sich aufgrund der ausländischen Rechtsinstitute, der Fremdsprache sowie der<br />

ausländischen Usancen für Holdco-Aktionäre, die nicht mit niederländischem Gesellschaftsrecht und niederländischen<br />

Marktpraktiken vertraut sind, schwierig, ihre Aktionärsrechte auszuüben. Darüber hinaus werden die<br />

Hauptversammlungen der Holdco in den Niederlanden stattfinden, wodurch es insbesondere für Aktionäre mit<br />

Wohnsitz außerhalb der Niederlande teuer und auch anderweitig belastend sein kann, persönlich an diesen<br />

Versammlungen teilzunehmen (im Falle von Aktionären, die es vorziehen, persönlich anstatt über einen Stimmrechtsvertreter<br />

an Abstimmungen teilzunehmen). Diese Aspekte können wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />

den Wert der Holdco-Aktien haben und die Rechte der Holdco-Aktionäre wesentlich beeinträchtigen.<br />

A-32


Möglicherweise können zivilrechtliche Haftungsansprüche nach dem Recht der Vereinigten Staaten nicht<br />

durchgesetzt werden.<br />

Die Holdco ist eine Gesellschaft nach niederländischem Recht und wesentliche Teile ihres Vermögens werden<br />

sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Darüber hinaus haben bestimmte Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats,<br />

des Aufsichtsrats der Deutsche Börse und des Board of Directors der NYSE Euronext sowie<br />

bestimmte Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse und jeweils leitende Mitarbeiter der NYSE Euronext und<br />

der Holdco sowie bestimmte in diesem Dokument genannte Sachverständige ihren Wohnsitz außerhalb der<br />

Vereinigten Staaten von Amerika. Infolgedessen kann es für Investoren schwierig sein, innerhalb der Vereinigten<br />

Staaten von Amerika eine Zustellung an die Holdco, die Deutsche Börse oder sonstige außerhalb der Vereinigten<br />

Staaten ansässige Personen zu veranlassen bzw. in Klageverfahren vor US-Gerichten, einschließlich Klageverfahren<br />

auf Grundlage der zivilrechtlichen Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze auf Bundesebene, erwirkte<br />

Urteile gegen die genannten Personen außerhalb der Vereinigten Staaten vollstrecken zu lassen. Darüber hinaus<br />

kann es für Investoren schwierig sein, in erstinstanzlichen Verfahren in Rechtsordnungen außerhalb der Vereinigten<br />

Staaten Rechte durchzusetzen, die auf den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene basieren.<br />

Derzeit besteht zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden kein Abkommen über die<br />

gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen (außer Schiedssprüchen) in zivil- und handelsrechtlichen<br />

Angelegenheiten und ein Endurteil über die Zahlung eines Geldbetrags, das von einem US-Bundesgericht oder einem<br />

Gericht in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten erlassen wurde und in den Vereinigten Staaten vollstreckbar ist,<br />

würde, ungeachtet dessen, ob es ausschließlich auf Grundlage von US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene erlassen<br />

wurde oder nicht, nicht automatisch in den Niederlanden anerkannt oder vollstreckbar. Zur Erlangung eines in den<br />

Niederlanden vollstreckbaren Urteils muss eine Partei, zu deren Gunsten von einem US-Gericht ein rechtskräftiges<br />

Urteil erlassen wurde, ihren Anspruch bei einem zuständigen Gericht in den Niederlanden geltend machen. Die<br />

jeweilige Partei kann dem niederländischen Gericht das vom US-Gericht erlassene rechtskräftige Urteil vorlegen.<br />

Sofern das niederländische Gericht feststellt, dass das US-Gericht aus Gründen zuständig war, die international<br />

anerkannt sind, und ein ordnungsgemäßes Rechtsverfahren eingehalten wurde, wird das niederländische Gericht<br />

grundsätzlich dem Urteil des US-Gerichts ohne wesentliche erneute materiell-rechtliche Prüfung oder erneute<br />

Verhandlung des jeweiligen Streitgegenstands in der Sache bindende Wirkung zusprechen, es sei denn, dieses Urteil<br />

verstößt gegen in den Niederlanden geltende Grundsätze des Ordre Public.<br />

Angesichts des Vorgenannten kann nicht zugesichert werden, dass es US-Investoren möglich sein wird, Urteile<br />

zu vollstrecken, die sie in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten vor US-Gerichten erwirkt haben, einschließlich<br />

Urteilen auf Grundlage von US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene, gegen die Holdco oder Mitglieder ihres<br />

Verwaltungsrats, ihre leitenden Mitarbeiter oder bestimmte in diesem Dokument genannte Sachverständige, die ihren<br />

Wohnsitz in den Niederlanden oder sonstigen Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten haben.<br />

Darüber hinaus bestehen Zweifel daran, ob ein niederländisches Gericht in einem erstinstanzlichen Verfahren,<br />

das vor einem zuständigen Gericht in den Niederlanden lediglich auf Grundlage von US-Wertpapiergesetzen auf<br />

Bundesebene gegen die Holdco, ihre jeweiligen Verwaltungsratsmitglieder, leitenden Mitarbeiter bzw. Sachverständigen<br />

eingeleitet wurde, seine Zuständigkeit anerkennt bzw. der Holdco eine zivilrechtliche Haftung auferlegt.<br />

Die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre werden nach dem Zusammenschluss über geringere<br />

Eigentums- und Stimmrechte verfügen und weniger Einfluss auf die Geschäftsleitung haben.<br />

Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses werden die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre einen<br />

geringeren Prozentanteil an der Holdco halten als sie derzeit an der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext<br />

halten. Bei Vollzug des Zusammenschlusses und unter der Annahme, dass alle ausgegebenen Deutsche Börse-<br />

Aktien im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht werden, werden die ehemaligen Deutsche Börse-Aktionäre<br />

und die ehemaligen NYSE Euronext-Aktionäre unmittelbar nach dem Zusammenschluss rund 60% bzw. 40% der<br />

im Umlauf befindlichen Holdco-Aktien halten. Infolgedessen werden die Deutsche Börse-Aktionäre insgesamt im<br />

Vergleich zu ihren Eigentums- und Stimmrechten an der Deutsche Börse und die NYSE Euronext-Aktionäre<br />

insgesamt im Vergleich zu ihren Eigentums- und Stimmrechten an der NYSE Euronext über weniger Eigentumsund<br />

Stimmrechte am gemeinsamen Unternehmen verfügen. Darüber hinaus sehen die Bestimmungen des Vertrags<br />

über den Unternehmenszusammenschluss und die Gründungsdokumente der Holdco die Zusammensetzung des<br />

Holdco-Verwaltungsrats und des Global Executive Committee, der Geschäftsleitung sowie die Verteilung der<br />

Geschäftsleitungspositionen zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext nur für bestimmte Zeiträume<br />

vor (nämlich für einen Zeitraum von vier Jahren nach Vollzug des Zusammenschlusses für die Zusammensetzung<br />

des Global Executive Committee und der Geschäftsleitung, für einen Zeitraum bis zur Jahreshauptversammlung der<br />

Holdco im Jahr 2015 für die Zusammensetzung des Holdco-Verwaltungsrats, und für einen Zeitraum bis zur<br />

Jahreshauptversammlung im Jahr 2016 für die Positionen des Chairman der Holdco-Gruppe sowie des Chief<br />

Executive Officer der Holdco-Gruppe). Nach den genannten Zeiträumen können die jeweiligen Positionen anders<br />

besetzt werden.<br />

A-33


Sofern Deutsche Börse-Aktionäre ihre Deutsche Börse-Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots einreichen,<br />

unterscheidet sich die Gegenleistung, die sie zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, möglicherweise<br />

erheblich in ihrer Form und/oder ihrem Wert von der Gegenleistung, die sie erhalten hätten, wenn sie ihre<br />

Aktien im Rahmen des Tauschangebots eingereicht hätten; darüber hinaus fallen für sie möglicherweise auch<br />

zusätzliche Steuern an.<br />

Die Holdco beabsichtigt, sobald wie möglich nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung eine<br />

Umstrukturierung der Gruppe Deutsche Börse durchzuführen, um aus der Deutsche Börse eine 100%ige oder auf<br />

andere Weise beherrschte Tochtergesellschaft der Holdco zu machen. Ziel der Umstrukturierung nach Vollzug ist es<br />

dabei, entweder eine ggf. nach Vollzug des Tauschangebots noch bestehende Minderheitsbeteiligung an der<br />

Deutsche Börse zu beseitigen oder die Holdco in die Lage zu versetzen, auf die Deutsche Börse unabhängig von<br />

einer ggf. noch bestehenden Beteiligung von Minderheitsaktionären einen beherrschenden Einfluss in einem<br />

Umfang auszuüben, der den Rahmen des gesetzlich Zulässigen möglichst weitgehend ausschöpft. Ungeachtet der<br />

möglichen Umstrukturierung nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung wird nach Vollzug des<br />

Tauschangebots der Streubesitz (Freefloat) hinsichtlich der nicht zum Umtausch eingereichten Deutsche Börse-<br />

Aktien wahrscheinlich geringer sein als der gegenwärtige Freefloat an Deutsche Börse-Aktien, wodurch sich die<br />

Liquidität der verbleibenden Deutsche Börse-Aktien verringert. Eine geringere Liquidität kann dazu führen, dass es<br />

für Deutsche Börse-Aktionäre schwieriger sein kann, ihre Aktien zu verkaufen, und kann erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen auf den Marktwert dieser verbleibenden Aktien haben.<br />

Aufgrund des für die Umstrukturierungsmaßnahmen geltenden rechtlichen Rahmens weicht die Abfindung,<br />

die Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umtauschen, dabei<br />

erhalten bzw. die ihnen angeboten wird, möglicherweise dem Betrag oder der Art nach von der Gegenleistung ab,<br />

die sie bei Einlieferung ihrer Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten, und kann auch geringer sein<br />

als letztere. Dabei beabsichtigen die Parteien, soweit rechtlich zulässig, jegliche Umstrukturierung nach Vollzug so<br />

auszugestalten, dass diese Aktionäre der Deutsche Börse höchstens dieselbe Anzahl von Holdco-Aktien pro<br />

Deutsche Börse-Aktie(n) bzw. eine Abfindung höchstens in demselben Wert erhalten (ohne Berücksichtigung ggf.<br />

abweichender steuerlicher Behandlung oder anwendbarer Quellensteuervorschriften), den sie bei Einlieferung ihrer<br />

Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten; die Aktionäre der Deutsche Börse sollten<br />

aber beachten, dass die Höhe oder Art der angebotenen Abfindung abweichen und insbesondere geringer ausfallen<br />

kann. Ferner besteht für die Holdco in dem Fall, dass die Aktien der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

an Wert verlieren, unter Umständen keine Verpflichtung, den Aktionären der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht<br />

umgetauscht haben, den höheren impliziten Wert zu zahlen, den diejenigen Aktionäre der Deutsche Börse erhalten<br />

haben, die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht haben.<br />

Die Holdco kann zur Durchführung der Umstrukturierung (unmittelbar und/oder über eine 100%ige Tochtergesellschaft)<br />

einen Beherrschungsvertrag oder eine Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen abschließen; dies würde<br />

dazu führen, dass die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse über deutlich eingeschränkte Rechte verfügen,<br />

unter anderem — im Falle eines Gewinnabführungsvertrages — die eingeschränkte Möglichkeit, an den Gewinnen<br />

der Gruppe Deutsche Börse zu partizipieren. Im Rahmen eines Beherrschungsvertrages bzw. einer Kombination aus<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wäre das jeweilige herrschende Unternehmen gemäß § 305 AktG<br />

verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse anzubieten, ihre Deutsche Börse-Aktien gegen<br />

eine angemessene Abfindung zu erwerben. Gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AktG würde die Abfindung, die<br />

den Aktionären der Deutsche Börse angeboten würde, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines solchen<br />

Vertrages umtauschen, aus Holdco-Aktien bestehen, wobei Spitzenbeträge ggf. in bar ausgeglichen würden, § 305<br />

Abs. 3 AktG.<br />

Für den Fall, dass die Holdco nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mittelbar<br />

oder unmittelbar 95% oder mehr der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält, kann die Holdco die<br />

Umstrukturierung auch bewirken, indem sie im Wege eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)<br />

gemäß §§ 327a ff. AktG oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff. WpÜG eine<br />

zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien der verbleibenden Aktionäre einleitet, jeweils gegen<br />

Gewährung einer angemessenen Abfindung. Ein solcher Ausschluss von Minderheitsaktionären könnte dabei<br />

sowohl zusätzlich als auch alternativ zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages oder einer Kombination aus<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchgeführt werden.<br />

Für den Fall, dass künftig im Rahmen des sogenannten Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes,<br />

das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, in Deutschland ein Squeeze-out gemäß §§ 327a ff.<br />

AktG unter bestimmten Umständen auch durch einen Aktionär erfolgen kann, der eine Beteiligung von mindestens<br />

90% (statt mindestens 95%) der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält, könnte die Holdco einen<br />

A-34


solchen Squeeze-out einleiten, wenn sie nach Vollzug des Tauschangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />

mittelbar oder unmittelbar mindestens 90% der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält.<br />

Die Abfindung, die die verbleibenden Minderheitsaktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß<br />

§§ 327a ff. AktG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, ist in bar zu leisten und würde sich daher von der<br />

Art der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen Gegenleistung unterscheiden. Im Gegensatz dazu bestünde<br />

die Abfindung, die die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß §§ 39a ff.<br />

WpÜG fürihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, nach Wahl jedes einzelnen Deutsche Börse-Aktionärs<br />

entweder in Holdco-Aktien oder in einer Barabfindung.<br />

Die Rechte der Deutsche Börse-Aktionäre, die nicht am Tauschangebot teilnehmen, werden durch die Verpflichtung<br />

der Deutsche Börse, ihre eigenen Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen, verwässert.<br />

Die Deutsche Börse hält derzeit eigene Aktien in Höhe von 4,59% (8.956.997 Aktien) ihres Grundkapitals. Es<br />

ist der Deutsche Börse verboten, die mit diesen eigenen Aktien verbundenen Rechte auszuüben. Im Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss hat die Deutsche Börse vereinbart, diese eigenen Aktien im Rahmen des Tauschangebots<br />

einzureichen. Nach Vollzug des Tauschangebots kann die Holdco — anders als die Deutsche Börse vor<br />

Vollzug des Tauschangebots — die mit diesen Aktien verbundenen Rechte (z. B. Stimmrechte auf Hauptversammlungen)<br />

ausüben, wodurch die Rechte der Deutsche Börse-Aktionäre verwässert werden, die ihre Aktien nicht<br />

im Rahmen des Tauschangebots eingereicht haben.<br />

Nach Vollzug des Tauschangebots werden sich weniger Deutsche Börse-Aktien im Umlauf befinden und daher<br />

der Streubesitz an Deutsche Börse-Aktien erheblich niedriger als vor Vollzug des Tauschangebots sein, woraus<br />

sich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität und den Marktwert dieser Aktien ergeben<br />

könnten.<br />

Nach Vollzug des Tauschangebots wird der Streubesitz an nicht eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />

erheblich niedriger sein als der derzeitige Streubesitz an Deutsche Börse-Aktien, wodurch die Liquidität der<br />

verbliebenen Deutsche Börse-Aktien reduziert wird. Durch die reduzierte Liquiditätkönnte es für die verbliebenen<br />

Deutsche Börse-Aktionäre schwieriger werden, ihre Aktien zu veräußern, und es könnten sich wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf den Marktwert dieser verbliebenen Aktien ergeben. Eine geringere Liquidität im<br />

Handel mit den Deutsche Börse-Aktien könnte zu größeren Schwankungen des Kurses der Deutsche Börse-Aktien<br />

als in der Vergangenheit führen. Darüber hinaus könnten sich aufgrund des geringeren Streubesitzes Änderungen<br />

hinsichtlich der Mitgliedschaft in bestimmten Indizes, insbesondere dem DAX oder dem EUROSTOXX50,<br />

ergeben. Darüber hinaus plant die Holdco für den Fall, dass sie unmittelbar oder mittelbar mindestens 75% der<br />

ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien nach Vollzug des Tauschangebots oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt<br />

danach hält, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

(direkt und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) mit der Deutsche Börse, wonach die<br />

Rechte der verbliebenen Deutsche Börse-Aktionäre erheblich eingeschränkt würden, einschließlich einer Einschränkung<br />

der Beteiligung an den Gewinnen der Deutsche Börse im Falle des Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrags,<br />

was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Marktwert der verbliebenen Deutsche<br />

Börse-Aktien haben könnte. Darüber hinaus garantiert der im Rahmen des Tauschangebots angenommene Wert der<br />

Deutsche Börse-Aktien nicht, dass der Wert der Deutsche Börse-Aktien, die nach dem Vollzug des Tauschangebots<br />

nicht von der Holdco gehalten werden, zukünftig auf diesem Niveau verbleibt oder diesen angenommenen Wert<br />

übersteigt. Zukünftig kann der Kurs der Aktien erheblichen Schwankungen unterworfen sein.<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäft der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext<br />

Unzureichende Systemkapazitäten und Systemausfälle könnten sich nachteilig auf das Geschäft der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken.<br />

Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext hängt von der Leistung und Zuverlässigkeit<br />

komplexer Computer- und Kommunikationssysteme, einschließlich Upgrades, ab. Eine hohe Auslastung der<br />

Plattformen und Routing-Systeme während der Spitzenhandelszeiten oder zu Zeiten ungewöhnlicher Marktvolatilitätkönnten<br />

dazu führen, dass die Systeme der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext langsamer<br />

arbeiten oder sogar zeitweise ausfallen. Können Systeme nicht aufrechterhalten, keine ausreichende Sicherheit oder<br />

keine ausreichenden Kapazitäten gewährleistet werden, kann dies ebenfalls zu einer zeitweiligen Störung der<br />

aufsichtsrechtlichen Funktionen und Berichtsfunktionen dieser Systeme führen.<br />

Bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext kam es in der Vergangenheit bereits zu Systemausfällen,<br />

und es ist möglich, dass es auch zukünftig dazu kommen wird. Systemausfälle können unter anderem<br />

verursacht werden durch zeitweise unzureichende Kapazitäten der Netzwerkbandbreite, Stromausfälle oder<br />

Ausfälle von Telekommunikationssystemen, höhere Gewalt oder Kriege, Terrorismus, menschliches Versagen,<br />

Naturkatastrophen, Brände, Sabotage, Hardware- oder Softwarestörungen oder -fehler, Computerviren,<br />

A-35


vorsätzlichen Vandalismus und ähnliche Ereignisse, auf welche die Gruppe Deutsche Börse bzw. die NYSE<br />

Euronext wenig oder keinen Einfluss haben. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind darüber<br />

hinaus beim System-Support von Dritten abhängig. Jede Unterbrechung dieser Dienstleistungen Dritter oder<br />

Verschlechterung der Erbringung dieser Dienstleistungen könnte auch zu Störungen im Geschäft der Gruppe<br />

Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext führen. Zusätzlich kann sich der Ausfall sonstiger Handelssysteme<br />

nachteilig auf die Systeme der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken, was dazu führen kann,<br />

dass bei bestimmten Finanzinstrumenten eine Handelsunterbrechung oder unter bestimmten Umständen die<br />

Rückabwicklung von Geschäften erforderlich wird.<br />

Falls Systeme der Gruppe Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext oder ihrer Drittanbieter von Dienstleistungen<br />

ausfallen oder langsamer arbeiten, kann dies zu einem der folgenden Ereignisse führen: Unvorhergesehenen<br />

Störungen der Dienstleistungen gegenüber Börsenmitgliedern und Kunden, längere Reaktionszeiten oder<br />

Verzögerungen bei der Durchführung von Geschäften, eine unvollständige oder unrichtige Aufzeichnung bzw.<br />

Bearbeitung von Geschäften, finanzielle Verluste und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie Klagen oder eine<br />

sonstige Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext.<br />

Falls es der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext nicht gelingt, Systemkapazitäten zu erhöhen, um<br />

eine steigende Nachfrage zu befriedigen bzw. falls es bei ihren Systemen zu sonstigen Störungen kommt und es zu<br />

Störungen bei Dienstleistungen, verlängerten Reaktionszeiten oder Verzögerungen bei der Einführung neuer<br />

Produkte und Dienstleistungen kommt, könnte dies bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

Reputationsschäden, aufsichtsrechtliche Sanktionen, Rechtsverfahren, Verluste von Handelsanteilen bzw. -volumen<br />

sowie Umsatzeinbußen nach sich ziehen, wobei jeder der genannten Faktoren wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einem Geschäftsumfeld tätig, das weiterhin von<br />

erheblichem und schnellem technologischen Wandel geprägt sein wird.<br />

Technologie ist eine Schlüsselkomponente der Geschäftsstrategie der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext, die für ihren Erfolg von entscheidender Bedeutung ist. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext sind bestrebt, Marktteilnehmern ein umfassendes Paket von führenden technologischen Lösungen in einer<br />

zentralisierten Umgebung anzubieten. Jedoch sind die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext in einem<br />

Geschäftsumfeld tätig, das bisher von erheblichem und schnellem technologischen Wandel geprägt war und dies<br />

auch weiterhin sein wird. In den letzten Jahren hat der elektronische Handel erheblich zugenommen und die<br />

Nachfrage der Kunden nach einer umfangreicheren Auswahl an Ausführungsmethoden ist deutlich gestiegen. Um<br />

wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext weiterhin die<br />

Reaktionsgeschwindigkeit, Funktionalität, Kapazität, Zugriffsmöglichkeit und Besonderheiten ihrer Handelsplattformen,<br />

Software, Systeme und Technologien verstärken und verbessern. Der Erfolg der Gruppe Deutsche<br />

Börse bzw. der NYSE Euronext wird zum Teil von ihrer Fähigkeit abhängen, führende Technologien zu entwickeln<br />

und zu lizenzieren, bestehende Handels-, Clearing- und Abwicklungsplattformen und -dienstleistungen zu verbessern<br />

sowie neue Plattformen und Dienstleistungen einzuführen. Darüber hinaus müssen sie auf Kundenanforderungen,<br />

technologische Fortschritte und die Entwicklung von Branchenstandards und Branchenpraktiken<br />

kosteneffizient und rechtzeitig reagieren und weiterhin hochqualifiziertes Technikpersonal anwerben und binden,<br />

um bestehende Technologien aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln sowie sich auf neue Technologien<br />

einzustellen und mit diesen umzugehen.<br />

Die Entwicklung und Ausweitung elektronischer Technologien für den Handel, das Clearing, die Abwicklung<br />

und Verwahrung, die Sicherheitenverwaltung sowie für die Verarbeitung von Marktdaten sind mit erheblichen<br />

technischen, finanziellen und geschäftlichen Risiken verbunden. Zu diesen Risiken zählen auch Situationen, in<br />

denen es der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nicht möglich ist, für ihre Kunden verlässliche und<br />

kosteneffiziente elektronische Dienstleistungen zu erbringen, für den elektronischen Handel mit Schlüsselprodukten<br />

erforderliche Funktionen, die den Systemen an anderen elektronischen Märkten vergleichbar sind, rechzeitig zu<br />

entwickeln, gegenüber den Entgelten ihrer Wettbewerber im Bereich der rein elektronischen Handelseinrichtungen<br />

konkurrenzfähige Entgelte anzubieten, unabhängige Softwareanbieter zur Entwicklung von Front-End-Software zu<br />

gewinnen, durch die effektiv auf die elektronischen Handelssysteme und automatischen Order-Routing-Systeme<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zugegriffen werden kann, auf technische Entwicklungen und<br />

Dienstleistungsangebote von Wettbewerbern zu reagieren und ausreichend Umsatz zu erzielen, um die erheblichen<br />

Anlageinvestitionen zu rechtfertigen, die von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zur Verbesserung<br />

ihrer elektronischen Handelsplattformen sowie ihrer Clearing- und Settlement-Systeme getätigt wurden und<br />

weiterhin getätigt werden.<br />

Die Übernahme neuer Technologien oder Marktpraktiken macht es möglicherweise erforderlich, dass die<br />

Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext für die Verbesserung und Anpassung ihrer Dienstleistungen<br />

zusätzliche Ressourcen bereitstellen. So zwingt die Zunahme beim algorithmischen Handel und dem sogenannten<br />

A-36


,,Black Box-Handel“ die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext dazu, ihre Systeme und Netzwerkkapazitäten<br />

zu erweitern, um sicherzustellen, dass das erhöhte Nachrichtenvolumen ohne nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Systemleistung verarbeitet werden kann. Darüber hinaus macht es der Anstieg des elektronischen Handels<br />

für die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext erforderlich, ihre elektronischen Handelssysteme weiter zu<br />

entwickeln, um weitere Produkte und Märkte einzubeziehen, sowie die Funktionalität, Leistung, Kapazität,<br />

Verlässlichkeit und Geschwindigkeit dieser Systeme zu verbessern. Es kann sehr kostenaufwändig sein, diese<br />

wachsenden Anforderungen zu erfüllen, und die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext können sich nicht<br />

sicher sein, dass es ihnen gelingt, diese Verbesserungen ihrer technologischen Infrastruktur rechtzeitig oder<br />

überhaupt durchzuführen.<br />

Sofern die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext nicht in der Lage sind, die Nachfrage nach neuen<br />

Dienstleistungen, Produkten und Technologien bereits im Vorfeld zu erkennen und mit kostengünstigen Lösungen<br />

zeitnah darauf zu reagieren bzw. sich an den technischen Fortschritt und sich ändernde Standards anzupassen,<br />

werden sie möglicherweise nicht mehr in der Lage sein, im Wettbewerb zu bestehen. Darüber hinaus sind die<br />

Gruppe Deutsche Börse sowie die NYSE Euronext darauf angewiesen, dass die für die Unterstützung neuer<br />

Produkte sowie Handels- und Clearingfunktionen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext erforderlichen<br />

Front- und Back-Office-Funktionen bei ihren Kunden verfügbar sind. Sofern ihre Kunden nicht vorbereitet<br />

sind und/oder nicht über die erforderlichen Ressourcen bzw. die erforderliche Infrastruktur verfügen, wird<br />

möglicherweise der Erfolg neuer Initiativen gefährdet. Zudem können bei der Holdco im Zusammenhang mit<br />

dem Hinzufügen neuer Produkte oder Dienstleistungen auf den Handelsplattformen der Gruppe Deutsche Börse<br />

bzw. der NYSE Euronext erhebliche Entwicklungs-, Vertriebs- und Marketingkosten sowie ein erheblicher<br />

Verwaltungsaufwand anfallen. Selbst wenn die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext diese Kosten<br />

aufwenden, besteht letzten Endes die Möglichkeit, dass sie gar keine oder nur geringe Umsätze mit den jeweiligen<br />

neuen Produkten oder Dienstleistungen erzielen. Wenn also die Umsätze nicht infolge dieser Erweiterungsinitiativen<br />

zeitnah ansteigen, können die Investitionskosten für die Erweiterung die entsprechenden Umsatzerlöse<br />

übersteigen und den Ertrag der Holdco schmälern.<br />

Gelingt es der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nicht oder nicht rechtzeitig, Technologien zu<br />

nutzen bzw. so effektiv wie ihre Wettbewerber zu nutzen, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das<br />

Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Servicemängel in der manuellen Datenverarbeitung der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

könnten zu Verlusten führen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stützen sich weitgehend auf eine automatische<br />

Datenverarbeitung. Jedoch ist nicht ihre gesamte Datenverarbeitung automatisiert und im Zusammenhang mit<br />

bestimmten Kundendienstleistungen ist eine manuelle Datenverarbeitung erforderlich. Somit kann es zu Benutzerfehlern<br />

oder Auslassungen kommen, die hauptsächlich mit der manuellen Dateneingabe zusammenhängen (z. B.<br />

falsche Verarbeitung von Kundenanweisungen im Depotgeschäft). Infolgedessen sind die Gruppe Deutsche Börse<br />

und die NYSE Euronext in bestimmten Geschäftsfeldern weiterhin dem Risiko der mangelhaften Handhabung von<br />

Kundenanweisungen ausgesetzt. Darüber hinaus sind in bestimmten Fällen manuelle Eingriffe im Rahmen der<br />

Marktsteuerung und der Systemverwaltung notwendig. Die manuellen Eingriffe und die manuelle Datenverarbeitung<br />

können zu Fehlern führen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />

und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse, der NYSE Euronext und somit der Holdco haben<br />

können.<br />

Gelingt es nicht, die gewerblichen Schutzrechte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu<br />

schützen bzw. wird gegen die Gruppe Deutsche Börse und/oder die NYSE Euronext der Vorwurf erhoben, dass<br />

sie gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt haben, kann sich dies nachteilig auf das Geschäft der Holdco<br />

auswirken.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Eigentümer bzw. Lizenznehmer einer Vielzahl von<br />

Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechten und Patenten, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit<br />

nutzen, darunter Exklusivrechte zur Nutzung bestimmter Indizes als Grundlage für aktienindexbezogene Derivateprodukte,<br />

die auf ihren jeweiligen Terminmärkten gehandelt werden. Beim Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte<br />

stützen sich die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext auf eine Kombination aus marken-, urheber- und<br />

patentrechtlichen Bestimmungen, Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />

und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen, Kunden, strategischen<br />

Investoren und sonstigen Parteien. Die ergriffenen Schutzmaßnahmen können zur Abwehr einer widerrechtlichen<br />

Nutzung ihres geistigen Eigentums ungeeignet sein. Möglicherweise gelingt es der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext nicht, eine unbefugte Nutzung ihrer gewerblichen Schutzrechte zu entdecken bzw. geeignete<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um ihre gewerblichen Schutzrechte durchzusetzen. Beispielsweise stellt die Gruppe<br />

Deutsche Börse in ihrem Bereich Market Data & Analytics ihre Produkte auf Basis periodischer Abonnements zur<br />

A-37


Verfügung. Wenngleich die Lizenzverträge das Recht der Kunden beschränken, Daten zu kopieren oder zu<br />

veröffentlichen, könnten Kunden trotzdem unbefugt Kopien erstellen bzw. Daten veröffentlichen. Infolgedessen<br />

könnte der Bereich Market Data & Analytics aufgrund der freien Verfügbarkeit der jeweiligen Daten möglicherweise<br />

potenzielle Neuabonnenten verlieren. Darüber hinaus bestehen für bestimmte Produkte und Verfahren der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext keine gewerblichen Schutzrechte. Wettbewerber der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext können auch dieselben oder ähnliche Produkte oder Verfahren wie die der<br />

Gruppe Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext unabhängig von diesen entwickeln und patentieren oder auf<br />

sonstige Weise schützen lassen. Gelingt es nicht, geistiges Eigentum angemessen zu schützen, könnte dies bei der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu einem Reputationsschaden führen und ihre Wettbewerbsfähigkeit<br />

beeinträchtigen. Darüber hinaus ist für die Verteidigung gewerblicher Schutzrechte möglicherweise der<br />

Einsatz erheblicher finanzieller Mittel und Managementressourcen erforderlich, deren Kosten wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnten.<br />

Dritte machen möglicherweise Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten gegen die Gruppe Deutsche Börse<br />

und/oder die NYSE Euronext geltend, deren Abwehr kostspielig sein kann, die möglicherweise zur Zahlung von<br />

Schadenersatz führen und die Möglichkeit der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext einschränken,<br />

bestimmte Technologien, Warenmarken oder sonstiges geistiges Eigentum zu nutzen. Einige Wettbewerber der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext besitzen derzeit eigene Patente und haben in den letzten Jahren<br />

aktiv Patente angemeldet, von denen sich einige möglicherweise auf Handelsplattformen und Geschäftsverfahren<br />

der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext beziehen. Infolgedessen könnten die Gruppe Deutsche Börse<br />

und die NYSE Euronext mit Anschuldigungen konfrontiert werden, dass sie die gewerblichen Schutzrechte Dritter<br />

verletzt hätten. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus gewerblichen Schutzrechten, ob begründet oder<br />

unbegründet, könnte zu kostspieligen Klage- oder Vergleichsverfahren führen und Management-Ressourcen<br />

und die Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung binden. Erfolgreiche Klagen gegen die Gruppe Deutsche Börse<br />

und/oder die NYSE Euronext könnten es für diese erforderlich machen, die Nutzung von Technologie oder<br />

Geschäftsverfahren zu ändern oder einzustellen, soweit diese Nutzung als Verletzung von Rechten Dritter gilt, oder<br />

die Gruppe Deutsche Börse und/oder die NYSE Euronext könnten gezwungen sein, Lizenzen von Dritten zu<br />

erwerben. Dies könnte jeweils wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />

Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind starkem Wettbewerb ausgesetzt und stehen mit einer Vielzahl<br />

von Marktteilnehmern im globalen Wettbewerb um Listing-, Handels-, Clearing- und Abwicklungsvolumen. Ein<br />

verstärkter Wettbewerb könnte zu einer Reduzierung ihrer Handelsvolumen und ihres Umsatzes führen.<br />

Der Wertpapier- und Derivatesektor, einschließlich der Bereiche Listings, Ausführung von Geschäften,<br />

Clearing und Abwicklung für Aktien- (cash equities), Anleihe- und Derivategeschäfte, ist von starkem Wettbewerb<br />

geprägt. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sehen sich in den Bereichen Listing, Handel, Clearing<br />

und Abwicklung für Aktiengeschäfte, Geschäfte mit festverzinslichen Wertpapieren, Wertpapierpensionsgeschäfte,<br />

Indexfonds, geschlossene Fonds, strukturierte Produkte, Futures, Optionen und anderen Derivaten<br />

erheblichem Wettbewerb ausgesetzt. Die Holdco geht davon aus, dass sich der Wettbewerb im Wertpapiersektor<br />

noch verstärkt und neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Beispielsweise sehen sich die Abwicklungsdienste<br />

des Zentralverwahrers Clearstream verstärktem Wettbewerb seitens der neu entstehenden zentralen europäischen<br />

Infrastruktur TARGET2-Securities ausgesetzt. Möglicherweise sind Wettbewerber und neue Marktteilnehmer einer<br />

weniger strengen regulatorischen Aufsicht unterworfen als dies derzeit bei der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext der Fall ist. Aufgrund des stärkeren Wettbewerbs seitens bestehender und neuer Wettbewerber<br />

könnten die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext z. B. Verluste von Marktanteilen bei Listing-,<br />

Handels-, Clearing- und Abwicklungsaktivitäten erleiden. Hierdurch könnten der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext die damit verbundenen Transaktionsentgelte sowie insbesondere in ihrem US-Geschäft ein<br />

entsprechender Anteil der Entgelte für die Bereitstellung von Marktdaten sowie sonstige Umsatzquellen entgehen.<br />

Ein anhaltender Trend zur Liberalisierung, technologischen Innovation und zur Globalisierung an den<br />

weltweiten Kapitalmärkten haben zu einer größeren Mobilität von Kapital, einer verstärkten Teilnahme internationaler<br />

Teilnehmer an lokalen Märkten und einem verstärkten Wettbewerb zwischen Märkten in verschiedenen<br />

geografischen Regionen geführt. Der Finanzinfrastruktursektor hat in den letzten Jahren weltweit eine erhebliche<br />

Konsolidierung durch Zusammenschlüsse, Akquisitionen und große Allianzen durchlaufen. Beispiele aus dem Jahr<br />

2007 sind: die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. wurde von der Eurex, einer Derivatbörse im<br />

gemeinsamen Eigentum der Deutsche Börse und der SIX Swiss Exchange, übernommen, die NYSE Group Inc. und<br />

Euronext N.V. schlossen sich zur NYSE Euronext zusammen, die IntercontinentalExchange übernahm das New<br />

York Board of Trade, die Nasdaq schloss sich mit der OMX zusammen, die Chicago Mercantile <strong>Holding</strong>s, Inc. und<br />

die CBOT <strong>Holding</strong>s, Inc. vollzogen ihre Verschmelzung auf die CME Group, Inc., und die London Stock Exchange<br />

und die Borsa Italiana vollzogen ihren Zusammenschluss. Im Jahr 2008 fusionierte die CME Group mit der New<br />

York Mercantile Exchange, die Wiener Börse übernahm jeweils eine Mehrheitsbeteiligung an den Börsen in<br />

A-38


Budapest, Ljubljana und Prag und gründete im darauffolgenden Jahr die CEE Stock Exchange Group, die<br />

voraussichtlich eine gemeinsame Transaktionsplattform ihrer Börsen einrichten wird. Im Februar 2010 übernahm<br />

die London Stock Exchange eine Mehrheitsbeteiligung an Turquoise. Ende des Jahres 2010 gab die Singapore<br />

Stock Exchange ihr Angebot zur Übernahme der ASX Limited bekannt, und 2011 wurden weitere bedeutende<br />

Transaktionen angekündigt, darunter der Zusammenschluss der Börse von Lima mit der Bolsa de Valores de<br />

Colombia, der Zusammenschluss der London Stock Exchange Group mit der TMX Group und der Übernahme von<br />

Chi-X Europe durch BATS Global Markets. Infolge dieser Zusammenschlüsse und des Eintritts neuer Marktteilnehmer<br />

hat sich der weltweite Wettbewerb zwischen Listingplätzen, Handelsmärkten und sonstigen Ausführungsplätzen<br />

sowie zwischen Anbietern von Clearing-Dienstleistungen verschärft. Im globalen Derivatemarkt besteht ein<br />

stetig wachsender Wettbewerb. Börsen, Intermediäre und sogar Endnutzer befinden sich in der Konsolidierung und<br />

es entstehen fortwährend außerbörsliche und unregulierte Einheiten. Darüber hinaus haben sich als Reaktion auf<br />

den zunehmenden Wettbewerb viele Marktplätze in Europa und den Vereinigten Staaten in Aktiengesellschaften<br />

umgewandelt (demutualized), um so im Hinblick auf ihr zukünftiges Wachstum flexibler zu sein.<br />

Die derzeitigen und zukünftigen Wettbewerber der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext umfassen<br />

sowohl herkömmliche als auch neuartige Ausführungs- und Listingplätze, Wertpapier- und Wertpapieroptionsbörsen,<br />

Terminbörsen, Märkte für den außerbörslichen Handel, Clearing-Organisationen, Anbieter von Marktdaten<br />

und -informationen, elektronische Kommunikationsnetze, multilaterale Handelseinrichtungen, Crossing-Systeme<br />

und ähnliche Unternehmen, Konsortien von Großkunden, Clearing-Konsortien und elektronische Brokerage- und<br />

Handelseinrichtungen, Market Maker, Banken, Indexanbieter, Anbieter von Technologie für den Finanzdienstsektor<br />

und sonstige Finanzmarktteilnehmer. Einige dieser Wettbewerber gehören auch zu den größten Kunden der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sehen sich<br />

erheblichem und zunehmendem Wettbewerb seitens Finanzinstituten gegenüber, die in der Lage sind, den Börsen<br />

und Clearinghäusern der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext Handels- und/oder Clearingvolumen zu<br />

entziehen. Beispielsweise ist es möglich, dass auch Banken und Broker bilaterale Handelsvereinbarungen<br />

abschließen und/oder Broker-Crossing-Netzwerke errichten, indem sie ihre jeweiligen Orderströme bündeln oder<br />

ihre Orderströme ,,internalisieren“, indem sie die Funktion des Prinzipals übernehmen und bei Orders von<br />

Privatinvestoren als Kontrahent auftreten, wobei sie jeweils der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

potenzielle Handelsvolumina entziehen. Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stehen mit anderen<br />

Marktteilnehmern in vielerlei Hinsicht im Wettbewerb, so auch hinsichtlich der Kosten, der Qualität und der<br />

Geschwindigkeit der Ausführung von Geschäften, hinsichtlich der Liquidität, Funktionalität, Nutzerfreundlichkeit<br />

und Leistungsfähigkeit der Handelssysteme, hinsichtlich der Handelsteilnehmer und börsennotierten Unternehmen<br />

angebotenen Produkt- und Dienstleistungspaletten sowie hinsichtlich technologischer Innovation und Reputation.<br />

Insbesondere können die Wettbewerber der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext aufsichtsrechtliche<br />

Unterschiede zwischen herkömmlichen regulierten Börsen und alternativen Märkten ausnutzen, wobei letztere von<br />

geringeren aufsichtsrechtlichen Belastungen und auf niedrigeren Kosten basierenden Geschäftsmodellen profitieren,<br />

Wettbewerber können sich zudem konsolidieren und Allianzen bilden, was möglicherweise im Vergleich zur<br />

Gruppe Deutsche Börse und NYSE Euronext zu einer höheren Liquidität, geringeren Kosten und günstigeren<br />

Preisen führt als sie die Gruppe Deutsche Börse und NYSE Euronext anzubieten vermögen und eine bessere<br />

Nutzung bestehender Beziehungen zu Kunden und Allianzpartnern oder von Markennamen in der Vermarktung und<br />

beim Vertrieb ihrer Dienstleistungen ermöglicht.<br />

Die Bedeutung der Technologie für den Finanzinfrastruktursektor wird möglicherweise weiterhin dazu führen,<br />

dass sich der Wettbewerb aufgrund der globalen Ausrichtung zahlreicher Wettbewerber, der möglichen Gründung<br />

neuer Unternehmen sowie den Fähigkeiten der bereits bestehenden Wettbewerber zu schnellen Investitionen weiter<br />

intensiviert. Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext gehen darüber hinaus auch davon aus, dass sie sich dem<br />

Wettbewerb seitens großer Computersoftwareunternehmen sowie Medien- und Technologieunternehmen ausgesetzt<br />

sehen werden. Die Anzahl der Unternehmen, die internetbezogene Finanzdienstleistungen anbieten, wächst<br />

schnell. Weitere Unternehmen haben Joint Ventures oder Konsortien vereinbart oder gebildet, um Dienstleistungen<br />

anzubieten, die denen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext ähnlich sind. Darüber hinaus können<br />

andere Technologieunternehmen auch noch durch Übernahmen ihre Wettbewerbsposition verbessern.<br />

Gelingt es der Holdco nicht, in diesem Wettbewerb erfolgreich zu bestehen, könnte dies wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre Finanz- und Ertragslage haben.<br />

Der intensive Preiswettbewerb könnte sich nachteilig auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />

Der Wertpapier- und Derivatesektor, einschließlich der Bereiche Listing, Handel, Clearing und Abwicklung<br />

für Aktien-, Anleihe- und Derivategeschäfte, ist von einem starken Preiswettbewerb geprägt. Insbesondere hat sich<br />

das Preismodell für Listing, Handel, Clearing und Abwicklung als Reaktion auf von intensivem Wettbewerb<br />

geprägte Marktbedingungen geändert. In den letzten Jahren haben einige der Wettbewerber der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext aggressive Preisstrategien verfolgt und bieten u. a. in bestimmten Märkten den<br />

A-39


Liquiditätsanbietern eine Senkung der Gebühren für die Entnahme von Liquidität oder die Bereitstellung einer<br />

höheren Liquidität (bzw. die Gewährung von Preisnachlässen) als Anreiz an. Wahrscheinlich werden die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext weiterhin einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt sein und sich mit der<br />

Situation konfrontiert sehen, dass ihre Wettbewerber versuchen, ihre Marktanteile in Listing, Handel oder Clearing<br />

durch Gebührensenkungen, das Angebot höherer Zahlungen für die Bereitstellung von Liquidität oder durch andere<br />

Formen finanzieller oder sonstiger Anreize zu erhöhen.<br />

Beispielsweise könnte die Holdco einen erheblichen Prozentsatz am Handel oder bei Listings verlieren, wenn<br />

es ihr nicht gelingt, Transaktionen zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten. Sollte die Holdco ihrerseits mit<br />

Preissenkungen darauf reagieren, könnten sich dadurch auch die Gewinnmargen reduzieren; dies insbesondere vor<br />

dem Hintergrund des im Wesentlichen von Fixkosten geprägten Handels- und Clearing-Geschäfts der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Darüber hinaus werden weitere Geschäftsfelder der Gruppe Deutsche<br />

Börse möglicherweise ebenfalls einem intensiven Preiswettbewerb ausgesetzt sein, beispielsweise bei den Verwahr-<br />

und Abwicklungsdienstleistungen von Clearstream durch die neu entstehende zentrale europäische Abwicklungsinfrastruktur<br />

TARGET2-Securities. Durch einen Rückgang von Marktanteilen im Listing- und<br />

Handelsgeschäft infolge des Preisdrucks können sich auch nachteilige Auswirkungen auf andere Geschäftsfelder<br />

wie beispielsweise den Bereich Market Data & Analytics der Gruppe Deutsche Börse ergeben. Die Gruppe<br />

Deutsche Börse könnte ebenfalls gezwungen sein, ihre Zeichnungsentgelte und Transaktionspreise für auf Xetra<br />

oder Eurex gehandelte Finanzinstrumente zu senken, wenn Wettbewerber ähnliche Dienstleistungen zu günstigeren<br />

Preisen oder kostenlos anbieten. Darüber hinaus schlagen ein oder mehrere Wettbewerber möglicherweise<br />

zukünftig eine aggressive Preisstrategie ein und reduzieren ihre Gewinnmarge zeitweise bzw. verzichten zeitweise<br />

vollständig darauf, um höhere Marktanteile im Listing, im Handel- oder im Clearing zu gewinnen. Darüber hinaus<br />

werden zahlreiche Internalisierungsstrategien von Kosteneinsparungs- oder Gewinnanreizen getragen, so dass die<br />

Kunden der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext verstärkt versuchen, die Zahlung von Entgelten an<br />

ihre Börsen oder Clearing-Unternehmen zu vermeiden. Infolge dieser Aktivitäten können sich wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage und zukünftige Rentabilität der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext ergeben.<br />

Eine Richtlinienänderung der Leitungsorgane der Börsen in Deutschland könnte zu einem Umsatzrückgang der<br />

Gruppe Deutsche Börse führen.<br />

Als Börsenbetreiber in Deutschland erzielt die Gruppe Deutsche Börse auch Erträge über satzungsmäßige<br />

Gebühren oder Entgelte, die von unabhängigen Leitungsorganen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex<br />

Deutschland festgelegt werden. Eine Änderung der Gebührenordnungen der unabhängigen Leitungsorgane der<br />

Börsen oder die Abschaffung bestimmter Gebührenarten könnten zu einem Umsatzrückgang der Gruppe Deutsche<br />

Börse führen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco haben.<br />

Ungünstige wirtschaftliche Bedingungen könnten das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage<br />

der Holdco negativ beeinflussen.<br />

Die allgemeinen Wirtschaftsbedingungen beeinflussen das gesamte Niveau der Handelsaktivitäten und<br />

Börseneinführungen an den Wertpapiermärkten und damit unmittelbar die Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext. Ein erheblicher Teil des Umsatzes der Holdco wird direkt oder indirekt von transaktionsbasierten<br />

Entgelte abhängen, für die es ihrerseits auf die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext ankommt, Orderströme sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zu anderen Marktplätzen zu<br />

akquirieren und zu erhalten. Ungünstige Wirtschaftsbedingungen können zu einer Verschlechterung des wirtschaftlichen<br />

Erfolgs der an den Börsen der Holdco notierten Unternehmen und somit zu einem Rückgang des<br />

Handelsvolumens, der Nachfrage nach Marktdaten sowie zu rückläufigen anlagebasierten Einnahmen aus Entgelten<br />

führen; dies kann sich nachteilig auf den Umsatz und das zukünftige Wachstum der Holdco auswirken.<br />

Sinkende Handelsvolumina können die Marktanteile oder die Preisstrukturen der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext beeinträchtigen. Schlechte Wirtschaftsbedingungen können sich außerdem nachteilig auf neue<br />

Börsenzulassungen auswirken, indem die Anzahl oder das Volumen der Wertpapieremissionen reduziert wird. In<br />

der jüngsten Finanzkrise kam es sowohl bei der Gruppe Deutsche Börse als auch der NYSE Euronext zu<br />

rückläufigen Handels- und Clearingvolumina sowie zu einer geringeren Anzahl von Börsengängen, was zu einem<br />

Umsatzrückgang in den entsprechenden Geschäftsbereichen der beiden Unternehmen geführt hat.<br />

Außerdem entfällt ein Teil des Umsatzes der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auf Notierungs-,<br />

Clearing- und Transaktionsentgelte. Schlechte Wirtschaftsbedingungen, sektorspezifische Gegebenheiten, Entwicklungen<br />

an den Kapital- und Finanzmärkten und aufsichtsrechtliche Anforderungen können ebenfalls neue<br />

Börsenzulassungen negativ beeinflussen, indem sie zu einem Rückgang der Anzahl oder des Umfangs der<br />

Wertpapieremissionen führen. Mangelndes Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte kann sich ebenfalls negativ<br />

auf die Finanzentwicklung der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken. Die globalen Markt-<br />

A-40


und Wirtschaftsbedingungen waren in den letzten Jahren schwierig und volatil, insbesondere für Finanzdienstleister,<br />

die zu den wichtigsten Kunden der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext gehören. Diese<br />

Bedingungen haben zu erheblich gestiegener Volatilität, dem Abfluss von Kundengeldern und -wertpapieren,<br />

Verlusten aufgrund rückläufiger Anlagewerte, Zahlungsausfällen oder -verzug bei Wertpapieren und geringerer<br />

Liquidität geführt. Während volatile Märkte zu einem erhöhten Transaktionsvolumen führen können, kann sich eine<br />

anhaltende Rezession nachteilig auf das Handelsvolumen und die Nachfrage nach Marktdaten auswirken. Sie kann<br />

ebenfalls Verzögerungen beim Eintreiben von Forderungen sowie ein höheres Kontrahentenrisiko nach sich ziehen.<br />

Aufgrund von Konsolidierung und Entlassungen bei einer Vielzahl ihrer Kunden kam es bei der Gruppe Deutsche<br />

Börse zu einem Rückgang der Abonnentenzahlen für ihre Marktdatendienstleistungen. Im Falle eines erheblichen<br />

und nachhaltigen Rückgangs der Handels- und/oder Clearing-Volumen, einschließlich einer Verringerung der<br />

Anzahl der Handelsteilnehmer, einer rückläufigen Handelsnachfrage der Kunden der Gruppe Deutsche Börse und<br />

der NYSE Euronext oder einer Entscheidung der Aufsichtsbehörden oder der Marktteilnehmer, spekulative<br />

Handelsaktivitäten einzuschränken, könnte dies bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu<br />

einem Umsatzrückgang führen. Dies sowie die fehlende Möglichkeit, Infrastruktur- und Gemeinkosten schnell zu<br />

senken, könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco haben.<br />

In den Jahren 2009 und 2010 hatten Unternehmen in vielen unterschiedlichen Branchen Probleme, sich Geld<br />

von Banken und anderen Kreditgebern zu leihen, und auch die Aufnahme von Mitteln an den Kapitalmärkten<br />

gestaltete sich schwierig. Auch wenn sich der Zugang zu den Kreditmärkten verbessert hat, beeinflusst die Unruhe<br />

auf den Kreditmärkten weiterhin die wirtschaftliche Lage. Wenngleich weder die Gruppe Deutsche Börse noch die<br />

NYSE Euronext Einschränkungen ihrer Kreditaufnahmefähigkeit erfahren haben, haben Kreditgeber allgemein<br />

Schritte unternommen, die ihre Bedenken hinsichtlich der Liquidität auf den Märkten unterstreichen. Diese Schritte<br />

umfassten reduzierte Beleihungsquoten für bestimmte Wertpapierarten, striktere Anforderungen an die Sicherheitenauswahl<br />

und höhere Zinssätze. Falls die Kreditgeber weiterhin ähnliche Anforderungen stellen, könnten sich<br />

die Kosten des Geschäftbetriebs der Holdco erhöhen und die Umsetzung ihrer Geschäftsinitiativen erschweren.<br />

Außerdem könnten die Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung beeinträchtigt werden, wenn Rating-Agenturen,<br />

Kreditgeber oder Investoren eine negative Wahrnehmung ihrer langfristigen oder kurzfristigen finanziellen<br />

Perspektive oder der Aussichten für die Branchen, in denen die Holdco ihre Geschäftsaktivitäten ausübt, entwickeln<br />

würden, was wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Weitreichende Marktentwicklungen und sonstige Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext könnten die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen erheblich verringern.<br />

Das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext sind in hohem Maße abhängig vom Umfang der Aktivitäten an ihren Börsen und Clearing-Häusern und<br />

insbesondere vom Volumen der gehandelten oder im Clearing verrechneten Finanzinstrumente, der Anzahl der<br />

notierten Emittenten und ihrer im Umlauf befindlichen Aktien, der Anzahl neuer Listings, der Anzahl von Händlern<br />

am Markt und ähnlichen Faktoren. Das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext hängen außerdem vom Erfolg ihres Geschäfts mit Handelstechnologie ab,<br />

das wiederum unmittelbar von der wirtschaftlichen Situation ihrer Kunden abhängig ist. Die Gruppe Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext besitzen keinen direkten Einfluss auf diese Faktoren. Unter anderem sind die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext stärker von der relativen Attraktivität der an ihren Börsen gehandelten<br />

Finanzinstrumente und der relativen Attraktivität der Börsen als Märkte für den Handel mit diesen Finanzinstrumenten<br />

im Vergleich zu anderen Börsen, Handelsplätzen und dem außerbörslichen Handel abhängig. Diese<br />

Variablen werden ihrerseits von wirtschaftlichen, politischen und Marktbedingungen in Europa, den Vereinigten<br />

Staaten und anderen Regionen der Welt beeinflusst, die nicht im direkten Einflussbereich der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext liegen, darunter Faktoren wie<br />

weitreichende Entwicklungen im Geschäftsumfeld und im Finanzsektor, einschließlich sektorspezifischer<br />

Bedingungen, Kapitalmarkttrends und dem Umfeld für Fusionen und Übernahmen;<br />

Terrorismus, Naturkatastrophen und Kriege;<br />

Inflationssorgen und der Grad des Vertrauens institutioneller oder privater Anleger;<br />

Änderungen der Geldpolitik und der Wechselkurse;<br />

die Verfügbarkeit von kurz- und langfristiger Finanzierung und von Kapital;<br />

die Verfügbarkeit alternativer Anlagemöglichkeiten;<br />

Änderungen des Umfangs der Handelsaktivitäten;<br />

Änderungen und Volatilität der Wertpapierkurse;<br />

Änderungen der Steuerpolitik;<br />

A-41


Änderungen der Höhe und Volatilität von Zinssätzen sowie des BIP-Wachstums;<br />

aufsichtsrechtliche und sonstige rechtliche Änderungen;<br />

Änderungen des Kundenbestands;<br />

aufsichtsrechtliche und sonstige rechtliche Änderungen, einschließlich einer möglichen Ausnutzung von<br />

aufsichtsrechtlichen Unterschieden zwischen regulierten und nichtregulierten Märkten, falls erhebliche<br />

Unterschiede zwischen den jeweiligen Regelungen der einzelnen Märkte auftreten;<br />

die wahrgenommene Attraktivität oder der Mangel an Attraktivität der US- oder europäischen Kapitalmärkte;<br />

der Ausbruch von Pandemien oder sonstige Gesundheitsnotstände in den Gebieten, in denen die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext tätig sind, was zu einer Reduzierung der Wirtschafts- und<br />

Marktaktivitäten führen kann; und<br />

unvorhergesehene Marktschließungen oder sonstige Störungen der Handels-, Clearing-, Abwicklungs-,<br />

Verwahr-, Sicherheitenverwaltungs- und/oder Marktdatentechnologie.<br />

Die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen wirken sich in vielerlei Hinsicht auf die Finanz- und Wertpapiermärkte<br />

aus, von der Festlegung der Verfügbarkeit von Kapital bis hin zu Einflüssen auf das Anlegervertrauen.<br />

Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder der Aussichten für den Finanz- und Wertpapiersektor kann<br />

sich durch einen Rückgang der Handelsvolumina, neuer Börsennotierungen, der Clearing- und Abwicklungsvolumina<br />

sowie der Nachfrage nach Marktdaten negativ auf den Umsatz der Gruppe Deutsche Börse bzw. der<br />

NYSE Euronext auswirken. Entsprechend können sich allgemein schlechte Marktbedingungen überproportional<br />

auf das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken. Darüber hinaus richten sich die<br />

Infrastruktur sowie die Gemeinkosten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nach Annahmen zum<br />

Umfang bestimmter Marktaktivitäten (z. B. Handelsvolumen, der Anzahl der börsennotierten Unternehmen oder<br />

der Nachfrage nach Marktdaten).<br />

Wenn sich die oben beschriebenen Faktoren oder sonstige Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext nachteilig auf den Umfang der Aktivitäten der Börsen der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken, könnte dies wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext könnten einem höheren Terrorismus-Risiko ausgesetzt sein<br />

als andere Gesellschaften.<br />

Angesichts der Bekanntheit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext im globalen Wertpapiersektor<br />

und der Konzentration vieler ihrer Liegenschaften und ihres Personals in Finanzzentren in den USA, darunter<br />

Lower Manhattan, und in Europa, könnten die Deutsche Börse und die NYSE Euronext eher als andere Gesellschaften<br />

das unmittelbare Ziel oder ein mittelbares Opfer von Anschlägen von Terroristen oder terroristischen<br />

Organisationen oder sonstigen extremistischen Organisationen werden, die Drohungen oder Störmanöver verwenden,<br />

um ihre sozialen oder politischen Ziele zu verfolgen.<br />

Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Angriffs könnten sich die Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext als unzureichend herausstellen, um eine wesentliche<br />

Störung ihres Geschäfts, der Technologie oder des Zugangs zu der für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs<br />

erforderlichen Infrastruktur zu verhindern. Wenn zum Beispiel ein Teil oder alle der primären Anwendungen<br />

der Datencenter der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext außer Betrieb gesetzt werden, könnten die<br />

jeweiligen Krisen- und Geschäftsfortführungspläne unzureichend sein und die Wiederaufnahme des normalen<br />

Geschäftsbetriebs der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext könnte sich erheblich verzögern. Schäden<br />

an den Einrichtungen oder Anlagen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext aufgrund terroristischer<br />

Anschläge könnten weit über die Versicherungsdeckung hinausgehen und die Gruppe Deutsche Börse und die<br />

NYSE Euronext sind möglicherweise nicht in der Lage, einige Schäden zu angemessenen Prämien oder überhaupt<br />

zu versichern. Die Bedrohung durch terroristische Anschläge kann auch die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext, Mitarbeiter anzuwerben und zu binden, negativ beeinflussen. Darüber hinaus können<br />

terroristische Anschläge Instabilität oder geringeren Handel an den Wertpapiermärkten einschließlich der Börsen<br />

verursachen. Jedes dieser Ereignisse könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />

und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Wechselkurs- und Zinsschwankungen ausgesetzt.<br />

Da die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext ihre Geschäftsaktivitäten in verschiedenen Ländern<br />

ausüben, darunter mehrere europäische Länder und die Vereinigten Staaten, wird ein erheblicher Teil ihrer<br />

Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen in Euro, US-Dollar, Schweizer Franken oder<br />

britischen Pfund berechnet. Daher wird die Holdco Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein. Durch die mehrfachen<br />

Umtauschtransaktionen, die infolge von Transaktionen zwischen Tochtergesellschaften der Holdco<br />

A-42


erfolgen, die ihren Sitz in verschiedenen Rechtsordnungen haben, werden auch die Holdco und ihre Tochtergesellschaften<br />

weiteren Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein. Darüber hinaus sind die Gruppe Deutsche Börse<br />

und die NYSE Euronext jeweils Zinsschwankungen ausgesetzt. Die Gruppe Deutsche Börse sieht sich insbesondere<br />

aufgrund von Geldanlagen oder der Aufnahme von Krediten sowie im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen<br />

Zinsschwankungen ausgesetzt. Außer ihren festverzinslichen Anleihen sind die meisten Finanzanlagen<br />

und -verbindlichkeiten der NYSE Euronext variabel verzinslich. Die Holdco, die Gruppe Deutsche Börse und<br />

die NYSE Euronext können Derivate nutzen, um einige der negativen Auswirkungen, die sich aus den Schwankungen<br />

dieser Zinssätze ergeben könnten, zu verringern. Die Annahmen und Beurteilungen der Holdco, der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext in Bezug auf die zukünftige Entwicklung dieser Zinssätze sowie das<br />

gewählte Maß an Risikovermeidung bzw. Risikotoleranz wirken sich erheblich auf den Erfolg oder Misserfolg ihrer<br />

Absicherungsstrategien aus. Ein Fehlschlag der Absicherungsstrategien der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse<br />

oder der NYSE Euronext könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />

Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt, und möglicherweise<br />

verfügen sie nicht über eine zur Erfüllung ihrer täglichen Zahlungspflichten ausreichende Liquidität oder<br />

es entstehen ihnen möglicherweise höhere Refinanzierungskosten, die sich nachteilig auf das Geschäft der<br />

Holdco, ihre Cashflows sowie ihre Finanz- und Ertragslage auswirken können.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse sowie NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften werden einem Liquiditätsrisiko<br />

ausgesetzt sein, und möglicherweise verfügen sie nicht über die zur Erfüllung ihrer täglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

erforderliche Liquidität oder es entstehen ihnen im Falle von Liquiditätsengpässen höhere<br />

Refinanzierungskosten. Die Gruppe Deutsche Börse sowie die NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften<br />

begegnen dem Liquiditätsrisiko, indem Fristen von Anlagen und Verbindlichkeiten aufeinander abgestimmt<br />

werden, Anlagen in möglicherweise illiquiden oder volatilen Anlageklassen beschränkt werden, erhaltene Wertpapiere<br />

an Zentralbanken weiterverpfändet werden und ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zur Deckung<br />

eines unvorhergesehenen Liquiditätsbedarfs aufrecht erhalten werden. Darüber hinaus stehen der Gruppe Deutsche<br />

Börse, der NYSE Euronext oder ihren jeweiligen Tochtergesellschaften Kreditlinien zur Verfügung, um bei<br />

zusätzlichem Bedarf weitere Liquidität zu erhalten. Darüber hinaus haben sowohl die Gruppe Deutsche Börse als<br />

auch NYSE Euronext Commercial Paper-Programme zur flexiblen und kurzfristigen Finanzierung aufgelegt.<br />

Dennoch kann weder die Gruppe Deutsche Börse noch die NYSE Euronext garantieren, dass das derzeitige<br />

Liquiditätsniveau und die derzeitigen Eventualkreditlinien im Falle von Liquiditätsengpässen ausreichend sind. Der<br />

Mangel an ausreichender Liquidität zur Glattstellung offener Positionen könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext haben. Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird die Vermögens- und Ertragslage der Holdco als<br />

<strong>Holding</strong>gesellschaft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext wesentlich von der Entwicklung des<br />

Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie deren Cash Flows, Finanz- und Ertragslage<br />

abhängen. Daher kann ein Liquiditätsengpass bei der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder einer ihrer<br />

jeweiligen Tochtergesellschaften auch Auswirkungen auf das Geschäft, die Cash Flows und die Finanz- und<br />

Ertragslage von Holdco haben.<br />

Risiken im Zusammenhang mit Clearing- und Abwicklungsaktivitäten könnten sich nachteilig auf das Geschäft<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken.<br />

Die Kunden von Eurex und Clearstream, den Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche Börse, die das Clearingund<br />

Abwicklungsgeschäft betreiben, geraten möglicherweise mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen,<br />

ihrer Pflichten aus aufgenommenen Krediten oder Garantien in Verzug und sind nicht in der Lage, ihre Pflichten bzw.<br />

ausstehende Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus der Gruppe Deutsche Börse. Sie<br />

bietet vollautomatisierte, dem Handel nachgelagerte Dienstleistungen für Geschäfte in Derivaten, Aktien, Repos,<br />

Energie und festverzinslichen Wertpapieren an. In ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ist die Eurex Clearing AG<br />

einem Kontrahenten-, Kredit- und Marktrisiko ausgesetzt, da sie gegenüber allen Verkäufern als Käuferin und gegenüber<br />

allen Käufern als Verkäuferin auftritt, um so das Kontrahentenrisiko zu minimieren sowie operative Effizienzen zu<br />

maximieren. Die Eurex Clearing AG hat verschiedene Richtlinien und Verfahren eingerichtet, mit denen sichergestellt<br />

werden soll, dass ihre Clearingmitglieder ihre Verpflichtungen erfüllen können, und sie nutzt mehrere Sicherheitslinien<br />

zur Absicherung des Kontrahentenrisikos, darunter Sicherungsfonds (Clearingfonds) und die Anforderung einer<br />

täglichen und, erforderlichenfalls, untertägigen Stellung von Sicherheiten durch die Clearingmitglieder in Form von<br />

Barmitteln oder Wertpapieren entsprechend den jeweiligen Positionen und Besicherungspflichten der Parteien. Gerätein<br />

Clearingmitglied in Verzug, sind die gestellten Sicherheiten möglicherweise unzureichend, um alle nach Glattstellung<br />

der offenen Positionen verbliebenen Verpflichtungen abzudecken.<br />

Die Clearstream vergibt nur kurzfristige Kredite zu Zwecken der Erhöhung der Abwicklungseffizienz bei<br />

Wertpapiertransaktionen sowie weitgehend an besicherte Parteien mit einer guten Bonitätseinstufung. Die<br />

A-43


jeweiligen Kreditlinien können jederzeit zurückgenommen werden. Darüber hinaus ist die Clearstream auch bei<br />

ihren Aktivitäten in der Wertpapierleihe einem Kreditrisiko ausgesetzt. Wenngleich Kredittransaktionen besichert<br />

werden, ist es möglich, dass Kunden von Clearstream in Verzug geraten und die gestellten Sicherheiten zur<br />

Vermeidung von Kreditverlusten nicht ausreichen, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die<br />

Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Die regulierte Derivate-Tochtergesellschaft der NYSE Euronext in Großbritannien, der Londoner Markt der<br />

NYSE Liffe, übernahm am 30. Juli 2009 die vollständige Verantwortung für Clearing-Aktivitäten auf dem Derivatemarkt<br />

der NYSE Euronext in Großbritannien. Infolgedessen wurde die NYSE Liffe der zentrale Kontrahent für<br />

Kontrakte, die von ihren Clearingmitgliedern am Londoner Markt der NYSE Liffe abgeschlossen wurden, und hat<br />

bestimmte Dienstleistungen an die LCH.Clearnet Limited ausgelagert (in diesem Dokument als ,,LCH.Clearnet“<br />

bezeichnet). Die NYSE Liffe geht gegenüber diesen Clearingmitgliedern ein Kreditrisiko ein. Die Clearingmitglieder<br />

der NYSE Liffe können aufgrund von Marktturbulenzen und angespannteren Kreditmärkten in wirtschaftliche<br />

Schwierigkeiten geraten, was zu ihrer Insolvenz und zu ihrem Ausfall führen kann. Die NYSE Liffe deckt ihr<br />

Kreditengagement durch Vereinbarungen mit der LCH.Clearnet ab, wobei die LCH.Clearnet Clearinggarantien und<br />

damit zusammenhängende Risikopositionen der NYSE Liffe absichert und für die Positionen in Verzug befindlicher<br />

Mitglieder verantwortlich sowie zum Einsatz ihrer Ressourcen zur Lösung eines solchen Verzugs verpflichtet ist.<br />

Darüber hinaus gibt es bei der NYSE Liffe Regelungen und Verfahren, um sicherzustellen, dass ihre Clearingmitglieder<br />

ihren Verpflichtungen nachkommen. U. a. sind alle Mitglieder verpflichtet, Mindestkapital-Standards einzuhalten<br />

und für ein bestimmtes Nettovermögen zu sorgen sowie Sicherheiten für ihre Handelsaktivitäten zu<br />

hinterlegen. Trotzdem besteht für die NYSE Euronext keine Gewissheit, dass unter extremen Umständen die<br />

LCH.Clearnet nicht selbst in Schwierigkeiten geraten kann. In einem solchen Fall könnten die Maßnahmen<br />

unzureichend sein, um NYSE Liffe vor einem Ausfall zu schützen, oder können möglicherweise nicht sicherstellen,<br />

dass sich für die NYSE Liffe im Falle eines erheblichen Ausfalls keine nachteiligen Auswirkungen ergeben.<br />

Darüber hinaus hat die NYSE Euronext mit der Depositary Trust & Clearing Corporation (nachfolgend<br />

,,DTCC“) ein Joint Venture, die New York Portfolio Clearing (nachfolgend ,,NYPC“), gegründet, die voraussichtlich<br />

in der ersten Jahreshälfte 2011 ihren Betrieb aufnehmen wird. Die NYPC wird zunächst das Clearing für<br />

an der NYSE Liffe US notierte festverzinsliche Termingeschäfte übernehmen, wobei zukünftig die Möglichkeit<br />

bestehen wird, sonstige Börsen und Derivate-Clearingorganisationen hinzuzufügen. Die NYSE Euronext hat sich<br />

bereit erklärt, dem Ausfallfonds der NYPC eine Bürgschaft in Höhe von 50 Mio. A zu stellen und wird sich<br />

Clearing-Risiken gegenübersehen, die denen im Zusammenhang mit der NYSE Liffe Clearing ähnlich sind.<br />

Zukünftig kann die NYSE Euronext ihre Clearing-Aktivitäten auch auf andere Märkte und Finanzprodukte<br />

ausweiten, wodurch sie verstärkt derartigen Risiken ausgesetzt wäre.<br />

Falls einer der oben genannten Vertragspartner der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext mit<br />

seinen Verpflichtungen in Verzug gerät, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die<br />

Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Der Anteil der Gruppe Deutsche Börse am Handel mit bei der Gruppe Deutsche Börse notierten Wertpapieren<br />

sowie der Anteil der NYSE Euronext am Handel mit bei der NYSE Euronext notierten Wertpapieren ist gesunken<br />

und kann weiterhin sinken.<br />

Infolge des zunehmenden Wettbewerbs, einschließlich von nicht-traditionellen Handelsplätzen und sonstigen<br />

Wettbewerbern, die auch zu den größten Kunden der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext gehören, ist<br />

der Anteil der Gruppe Deutsche Börse am europäischen Aktienhandel über elektronische Orderbücher (European<br />

electronic order book equity trading) von etwa 13,49% im Jahr 2009 auf 12,25% im Jahr 2010 gesunken. Der Anteil<br />

der NYSE Euronext am entsprechenden Handel mit NYSE-notierten Wertpapieren ist von etwa 38% im Jahr 2009<br />

auf 36% im Jahr 2010 gesunken. Der Marktanteil der NYSE Euronext am Handel mit an der Euronext notierten<br />

Wertpapieren blieb 2010 relativ stabil. Multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities, in diesem<br />

Dokument als ,,MTF“ bezeichnet) bieten den Handel mit Wertpapieren an, die an der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />

der Euronext und anderen europäischen Regulierten Märkten gehandelt werden, und stehen mit der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext im unmittelbaren Wettbewerb um Marktanteile. Die Gruppe Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext könnten für Marktteilnehmer als Liquiditätsquelle weniger attraktiv werden, wenn<br />

ihr Anteil am Handel im Vergleich zu denen ihrer Wettbewerber weiterhin sinkt. Dies könnte ihren Verlust an<br />

Handelsvolumen weiter beschleunigen. Analog könnte ein niedrigerer Handelsanteil an den bei der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext notierten Wertpapieren Emittenten veranlassen, den Wert einer Notierung<br />

bei der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext infrage zu stellen, was das Listing-Geschäft der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext nachteilig beeinflussen könnte.<br />

Darüber hinaus ist in den Vereinigten Staaten die Aufteilung des Umsatzes aus Marktdaten unter konkurrierenden<br />

Marktzentren an den Handelsanteil gebunden. Ein Rückgang des Handelsanteils der NYSE verringert ihren<br />

Prozentanteil an den U.S. NMS Tape Pool-Erlösen (U.S. national market system tape pool revenues) der<br />

A-44


Consolidated Tape Association und die Freihandelsprivilegien (unlisted trading privileges) der NYSE. Ein<br />

Rückgang des Handelsanteils der NYSE Euronext könnte auch das Wachstum, die Rentabilität und die Bedeutung<br />

einiger ihrer Marktdaten-Produkte nachteilig beeinflussen.<br />

Wird ein erheblicher Rückgang der Handelsanteile der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nicht<br />

durch einen Anstieg ihrer Handelsvolumen im Handel mit bei der Gruppe Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext<br />

notierten Wertpapieren insgesamt ausgeglichen oder lässt ein Rückgang ihrer Anteile am Handel mit bei der Gruppe<br />

Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext notierten Wertpapieren ihre jeweiligen Handelsplätze weniger liquide<br />

erscheinen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse ist von ihren Großkunden abhängig.<br />

Ein erheblicher Anteil des Umsatzes der Gruppe Deutsche Börse stammt aus Geschäften mit institutionellen<br />

Anlegern und großen Finanzinstituten. Im Jahr 2010 entfielen jeweils auf den größten Handelsteilnehmer auf Xetra<br />

7% (2009: 8%, 2008: 7%), auf die 10 größten Handelsteilnehmer auf Xetra 48% (2009: 50%, 2008: 52%) jeweils<br />

bezogen auf das gesamte Handelsvolumen. Bei den von Eurex (ohne ISE) betriebenen Geschäftsaktivitäten der<br />

Gruppe Deutsche Börse entfielen jeweils auf den größten Kunden 6% (2009: 5%, 2008: 4%) und auf die 10 größten<br />

Kunden 32% (2009: 32%, 2008: 32%) jeweils bezogen auf das gesamte Handelsvolumen im Jahr 2010. Bei<br />

Clearstream entfielen auf den größten Kunden 6% (2009: 6%, 2008: 7%) und auf die 10 größten Kunden 39%<br />

(2009: 36%, 2008: 46%) der Umsatzerlöse der Clearstream für 2010. Ein Verlust der gesamten Handelsvolumen der<br />

Großkunden der Gruppe Deutsche Börse bzw. eines erheblichen Teils davon aus einem beliebigen Grund könnte<br />

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />

haben.<br />

Wenn Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext oder ihre immateriellen<br />

Vermögenswerte wertgemindert werden, könnte die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext und<br />

nach dem Zusammenschluss die Holdco gezwungen sein, einen erheblichen Aufwand buchhalterisch zu<br />

erfassen.<br />

Nach IFRS und US-GAAP prüfen die Gruppe Deutsche Börse bzw. die NYSE Euronext ihre abschreibungsfähigen<br />

immateriellen Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder Veränderungen der Umstände<br />

darauf hinweisen, dass der Buchwert nicht erzielbar ist. Der Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle<br />

Vermögenswerte mit unbestimmter Lebensdauer (indefinite-lived intangible assets) werden mindestens jährlich<br />

auf Wertminderung untersucht; sie werden auch überprüft, wenn Faktoren auftreten, die als Änderung der<br />

Umstände anzusehen sind und darauf hinweisen, dass der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der<br />

immateriellen Vermögenswerte nicht mehr erzielbar ist, etwa aufgrund eines Rückgangs der Aktienkurse und<br />

Marktkapitalisierung, nach unten korrigierter Schätzungen der zukünftigen Cashflows und geringerer Wachstumsraten.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext könnten gezwungen sein, in ihren Abschlüssen einen<br />

erheblichen Aufwand für die Periode zu verbuchen, in der eine Wertminderung ihres Geschäfts- oder Firmenwerts<br />

oder der immateriellen Vermögenswerte festgestellt wird. Beispielsweise musste die Deutsche Börse im Jahr 2009<br />

eine Abschreibung in Höhe von 415,6 Mio. A sowie im Jahr 2010 eine Abschreibung weiterer 453,3 Mio. A<br />

vornehmen, allein aufgrund der Übernahme der ISE im Jahr 2007. Darüber hinaus kommt es möglicherweise zu<br />

einer Wertminderung eines sich aus dem Zusammenschluss ergebenden und auf Ebene der Holdco zu erfassenden<br />

Geschäfts- und Firmenwerts, die dazu führt, dass die Holdco möglicherweise einen erheblichen Aufwand in ihrem<br />

Abschluss verbuchen muss. Sollte es zu weiterem Wertminderungsaufwand kommen, könnte dies wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext unterliegen erheblichen Prozessrisiken und sonstigen<br />

Haftungsrisiken.<br />

Viele Aspekte des Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind mit Prozessrisiken<br />

verbunden. Zu diesen Risiken gehören eine mögliche Haftung aus Rechtsstreitigkeiten über Bedingungen eines<br />

Wertpapiergeschäfts oder die Geltendmachung von Ansprüchen mit der Behauptung, eine System- oder Betriebsstörung<br />

oder Verzögerung habe einem Kunden finanzielle Verluste zugefügt, sowie eine mögliche Haftung aus der<br />

Geltendmachung von Ansprüchen mit der Behauptung, die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext habe<br />

nicht genehmigte Transaktionen ermöglicht oder wesentlich falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang<br />

mit einer Transaktion gemacht. Die NYSE Euronext sieht sich Anschuldigungen, sie habe das geistige Eigentum<br />

anderer missbräuchlich genutzt, sowie sonstigen geschäftlichen Rechtsstreitigkeiten gegenüber und wird sich dem<br />

möglicherweise auch zukünftig gegenübersehen. Unzufriedene Kunden erheben häufig Ansprüche gegen ihre<br />

Dienstleister wegen der Qualität der Handelsausführung, einem nicht ordnungsgemäßen Clearing bzw. einer nicht<br />

ordnungsgemäßen Abwicklung von Handelsgeschäften, Missmanagement oder sogar Betrugs. Obwohl bestimmte<br />

Aspekte des Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext durch aufsichtsrechtliche Immunität<br />

geschützt sind, könnten sie dennoch aufgrund deutschen Rechts, US-Gesetzen auf Bundesebene und auf Ebene der<br />

A-45


Einzelstaaten und US-Gerichtsentscheidungen, Regelungen und Rechtsverordnungen der <strong>BaFin</strong>, der SEC, der U.S.<br />

Commodity Futures Trading Commission (in diesem Dokument als ,,CFTC“ bezeichnet) bzw. anderer europäischer<br />

und sonstiger Aufsichtsbehörden sowie Gesetzen und Gerichtsentscheidungen in anderen Ländern, in denen die<br />

Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext ihre Geschäftsaktivitäten ausüben, einer erheblichen Haftungspflicht<br />

ausgesetzt sein. Der Holdco könnten im Zusammenhang mit der Abwehr von —selbst unbegründeten —<br />

Klagen erhebliche Aufwendungen entstehen. Darüber hinaus kann eine für die Holdco ungünstige Entscheidung<br />

eines Verfahrens oder Anspruchs gegen Holdco oder eine ihrer Tochtergesellschaften die Zahlung erheblichen<br />

Schadenersatzes oder Einschränkungen ihrer Geschäftsführung mit sich bringen. Darüber hinaus könnte gegen die<br />

Holdco, die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext in Verbindung mit dem Zusammenschluss Klage<br />

erhoben werden. Die potenziellen Anspruchsgründe umfassen Fälle von angeblicher Verletzung von Vertragspflichten<br />

durch den Vollzug des Zusammenschlusses, an welche die Holdco, die Gruppe Deutsche Börse oder die<br />

NYSE Euronext möglicherweise gebunden sind, angeblichen Verletzungen von Treuepflichten gegenüber Aktionären<br />

sowie sonstige Gründe.<br />

Beispielsweise wurden nach der Ankündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss am<br />

15. Februar 2011 von angeblichen NYSE Euronext-Aktionären vor mindestens zwei Gerichten in US-Bundesstaaten<br />

sowie vor einem US-Bundesgericht Klagen eingereicht, in denen die Kläger den jeweiligen Beklagten eine<br />

Verletzung von Treuepflichten sowie einem oder mehreren der beklagten Unternehmen (entity defendants) Beihilfe<br />

zu dieser angeblichen Verletzung vorwerfen. Allgemein rügen die Kläger die Bedingungen der geplanten Transaktion<br />

und beantragen unter anderem eine Unterlassungsverfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses.<br />

Einige Mitglieder der Gruppe Deutsche Börse sind an verschiedenen Rechtsverfahren beteiligt, darunter einem<br />

Verfahren, in dem in Verbindung mit einer von Vertretern der Opfer eines Bombenanschlags in Beirut in den<br />

achtziger Jahren eingereichten Vollstreckungsklage gegen die iranische Regierung Schadenersatzansprüche geltend<br />

gemacht sowie die Beschlagnahme bestimmter Wertpapiere beantragt werden, die in einem Depot bei der<br />

Clearstream Banking S.A. verwahrt werden, dessen mutmaßlicher wirtschaftlicher Eigentümer die iranische<br />

Regierung ist. Darüber hinaus wurde gegen die Clearstream Banking S.A. Klage auf Schadenersatz wegen<br />

angeblich nicht ordnungsgemäßer Zahlungen unter Verletzung eines Urteils eingereicht, das Gläubiger der<br />

Republik Argentinien erwirkt hatten; weiterhin wurde gegen die Clearstream Banking S.A. Klage auf Schadenersatz<br />

wegen angeblich nicht ordnungsgemäßer Zahlungen an ehemalige Anleger des Schneeballsystems von<br />

Bernard Madoff eingereicht. Die NYSE Euronext ist ebenfalls an verschiedenen Rechtsverfahren beteiligt, darunter<br />

ein Rechtsstreit mit der US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Services) über eine geplante steuerliche<br />

Berichtigung, die zum Ziel hatte, der NYSE Euronext die steuerlichen Absetzungen zu verbieten, welche diese<br />

für die in den Steuerjahren 2001, 2002 und 2003 an ihren ehemaligen Chairman und Chief Executive Officer<br />

gezahlten Vergütungen in Anspruch genommen hatte.<br />

Der nachteilige Ausgang eines dieser verschiedenen Verfahren könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Netzwerke der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext und die ihrer externen Dienstleister können<br />

für Sicherheitsrisiken anfällig sein.<br />

Die sichere Übertragung vertraulicher Informationen über öffentliche und sonstige Netzwerke ist ein<br />

kritisches Element des Geschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Die Netzwerke der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie die ihrer externen Dienstleister können nicht autorisierten<br />

Zugriffen, Computerviren und sonstigen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein. Personen, die Sicherheitsmaßnahmen<br />

umgehen, könnten rechtswidrig auf die Informationen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext oder<br />

ihre Kundeninformationen zugreifen und diese nutzen oder Unterbrechungen oder Fehlfunktionen im Betrieb<br />

dieser Systeme verursachen. Deutsche Börse und die NYSE Euronext waren häufig Ziel von versuchten Angriffen<br />

auf die Datensicherheit, und obwohl keiner dieser Versuche zu wesentlichen Problemen für die Gesellschaften<br />

geführt hat, sind die Sicherheitsmaßnahmen, die von der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ergriffen wurden,<br />

kostspielig und können sich letztlich als unzureichend erweisen. Dadurch könnten der Gruppe Deutsche Börse und<br />

der NYSE Euronext möglicherweise ein Reputationsschaden entstehen oder sie könnten sich aufsichtsrechtlichen<br />

Sanktionen, Rechtsverfahren, Verlusten von Handelsanteilen sowie von Handelsvolumina und Umsatzverlusten<br />

gegenübersehen, was jeweils auch wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die<br />

Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Sofern die Indizes oder sonstige Produkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext unentdeckte<br />

Fehler enthalten oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf ihr Geschäft, ihre Cashflows und ihre Finanz- und Ertragslage haben.<br />

Der Geschäftsbereich Market Data & Analytics der Gruppe Deutsche Börse sowie der Geschäftsbereich<br />

Information Services der NYSE Euronext entwickeln, berechnen, vermarkten und vertreiben Indizes für eine Reihe<br />

von Anlageklassen. Infolgedessen dienen Indizes der Gruppe Deutsche Börse sowie der NYSE Euronext<br />

A-46


Investoren, Emittenten und Produktentwicklern als Basiswert für Finanzmarktprodukte. Die von der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext entwickelten oder lizenzierten Indizes oder sonstigen Produkte können<br />

fehlerhafte Berechnungen oder unentdeckte Fehler enthalten. Demnach ist es möglich, dass Marktteilnehmer, die<br />

Kurs- und Orderbuchinformationen sowie andere Marktbewegungsindikatoren in Echtzeit abrufen, um ihre Kaufoder<br />

Verkaufsentscheidungen und Empfehlungen zu treffen, oder die für ihre Risikomanagementaktivitäten und<br />

eine fehlerfreie Abwicklung genaue Referenzdaten zu Finanzinstrumenten benötigen, ihre Entscheidungen auf<br />

fehlerhaft berechnete oder sonstige fehlerhafte Informationen stützen. Daher ist es möglich, dass gegen die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext Schadenersatzklagen wegen dieser fehlerhaften Berechnungen oder<br />

unentdeckten Fehler erhoben werden und dass diese fehlerhaften Berechnungen bzw. unentdeckten Fehler für die<br />

Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext zu einem Reputationsschaden, Vertragsstreitigkeiten, einer<br />

negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, Verzögerungen oder Verlusten in der Marktakzeptanz ihrer<br />

Produkte, Kündigungen oder Neuverhandlungen von Lizenzen oder unvorhergesehenen Aufwendungen oder einer<br />

Bindung von Ressourcen im Zusammenhang mit der Behebung von Fehlern führen können. Dies kann wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco, der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben.<br />

Die Abhängigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext von Dritten könnte sich nachteilig auf ihr<br />

Geschäft auswirken, wenn diese Dritten die Erfüllung der Aufgaben einstellen, die sie derzeit erfüllen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stützen sich auf externe Dienstleister, die keine von ihnen<br />

beherrschten Unternehmen sind. Bei der Gruppe Deutsche Börse umfassen diese externen Dienstleister Anbieter<br />

von IT-Hardware und bestimmte Datenanbieter. Insbesondere die im Geschäftsbereich Market Data & Analytics<br />

entwickelten Indizes und Analyseprodukte sowie das Geschäft der zur Gruppe Deutsche Börse gehörenden STOXX<br />

Ltd. sind auf Aktualisierungen und den fortwährenden Zugriff auf historische und aktuelle Daten von Drittanbietern<br />

wie Börsen und sonstigen Datenanbietern angewiesen, die verschiedene Indizes berechnen und zur Verfügung<br />

stellen. Enthalten zur Verfügung gestellte Informationen Fehler, verzögert sich ihre Bereitstellung oder sind sie<br />

nicht verfügbar, könnte dies zu einer wesentlichen Einschränkung der Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse führen,<br />

ihre jeweiligen Geschäftsaktivitäten effektiv auszuüben. Insbesondere bei bestimmten Derivaten ist die rechtzeitige<br />

Berechnung von Echtzeit-Indizes für Referenzkurszwecke entscheidend und jede Verzögerung kann dazu führen,<br />

dass Kunden, die diese Indizes als Referenzwert für ihre jeweiligen Produkte benötigen, Haftungsansprüche gegen<br />

die Gruppe Deutsche Börse geltend machen.<br />

Die NYSE Euronext ist bei bestimmten Clearing-Dienstleistungen und aufsichtsrechtlichen Dienstleistungen<br />

auf Dritte angewiesen. Zum Beispiel ist sie davon abhängig, dass LCH.Clearnet eine Clearing-Garantie gewährt<br />

und die entsprechenden Risikofunktionen im Zusammenhang mit dem Clearing auf einigen europäischen Kassaund<br />

Derivatemärkten der NYSE Euronext verwaltet. Sie benötigt außerdem die Dienstleistungen der Euroclear zur<br />

Abwicklung von Transaktionen auf ihren europäischen Kassamärkten. Die FINRA führt die Marktüberwachungsund<br />

Vollzugsfunktionen für die ISE, der US-Derivatebörse der Gruppe Deutsche Börse, durch. Obwohl NYSE<br />

Regulation die Erbringung der aufsichtsrechtlichen Dienstleistungen durch die FINRA für die Märkte der NYSE<br />

Euronext überwacht und Mitarbeiter mit diesen Aufgaben sowie der Entwicklung von Regeln und Auslegungen,<br />

aufsichtsrechtlichen Vorschriften, Beaufsichtigung der Einhaltung einschlägiger Notierungsstandards durch die<br />

notierten Emittenten und Echtzeit-Überprüfungen der Aktienbewegungen (real-time stockwatch reviews) betraut<br />

hat, ist die NYSE Euronext für die Durchführungen dieser aufsichtsrechtlichen Funktionen in erheblichem Maße<br />

auf die FINRA angewiesen. Außerdem ist die NYSE Euronext auf die Consolidated Tape Association bei der<br />

Überwachung der Verbreitung der Echtzeithandels- und Kursinformationen für an NYSE und NYSE Amex notierte<br />

Wertpapiere angewiesen. Soweit einer dieser Drittdienstleister in Schwierigkeiten gerät, seine Geschäftsbeziehung<br />

zur Gruppe Deutsche Börse oder zur NYSE Euronext wesentlich ändert oder aus anderen Gründen nicht in der Lage<br />

ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft oder den<br />

Ruf der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext haben.<br />

Zudem sind die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext bei der Aufrechterhaltung ihrer Märkte und<br />

der Zurverfügungstellung von Liquidität auf die Mitglieder der Handelsgemeinschaft angewiesen. Die globalen<br />

Markt- und Wirtschaftsbedingungen in den letzten Jahren waren schwierig und von Volatilität geprägt, insbesondere<br />

für Finanzdienstleister wie beispielsweise die Mitgliedsunternehmen von Börsen.<br />

Sofern externe Dienstleister unzureichende Produkte liefern, in Schwierigkeiten geraten oder Verluste<br />

erleiden, nicht ausreichend erfahrenes Personal bereitstellen, nicht in der Lage sind, Dienste im erforderlichen<br />

Umfang anzubieten oder auf sonstige Weise ihre Pflichten gemäß den Serviceverträgen mit der Gruppe Deutsche<br />

Börse oder der NYSE Euronext verletzen, kann dies zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Geschäft,<br />

die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco führen.<br />

A-47


Die Holdco sieht sich Risiken gegenüber, wenn sie auf Märkten auftritt, auf denen die Gruppe Deutsche Börse<br />

und/oder die NYSE Euronext gegenwärtig nicht am Wettbewerb teilnehmen, oder wenn sie dort ihre Präsenz<br />

verstärkt oder neue Geschäftszweige aufbaut.<br />

Nach dem Zusammenschluss wird die Holdco möglicherweise auf Märkten auftreten, auf denen sich<br />

Wettbewerber bereits etabliert haben, oder dort ihre Präsenz verstärken. Die Gewinnung von Kunden in bestimmten<br />

Ländern kann ebenfalls einer Reihe von Risiken unterliegen, einschließlich des Wechselkursrisikos, Schwierigkeiten<br />

bei der Durchsetzung von Vereinbarungen oder dem Inkasso von Forderungen, längeren Zahlungszielen,<br />

Einhaltung von Gesetzen oder Verordnungen dieser Länder sowie politischer und aufsichtsrechtlicher Unsicherheiten.<br />

Die Holdco wird möglicherweise neue, sich in der Entwicklung befindliche Wettbewerbsfelder betreten, auf<br />

denen weniger stark regulierte Wettbewerber präsent sind und die Nachfrage nach entsprechenden Leistungen<br />

ungewiss ist, bzw. dort ihre Präsenz verstärken. Infolgedessen unterliegen die Nachfrage und die Marktakzeptanz<br />

für die Produkte und Dienstleistungen der Holdco auf diesen Märkten einem hohen Maß an Unsicherheit und<br />

Risiko. Die Holdco wird möglicherweise nicht in der Lage sein, auf diese Märkte vorzudringen oder dort ihre<br />

Präsenz zu verstärken und erfolgreich zu konkurrieren, was wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />

das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Eine Schädigung des Rufs der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext könnte<br />

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der Holdco haben.<br />

Zu den Wettbewerbsstärken der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext gehören ihre hervorragende<br />

Reputation und ihre Markennamen. Ihre Reputation könnte auf viele unterschiedliche Arten beschädigt werden, u.<br />

a. durch aufsichtsrechtliche Störungen, Störungen der Unternehmensführung, technologische Störungen oder die<br />

Aktivitäten von Mitgliedern oder börsennotierten Unternehmen, die keine von ihnen beherrschten Unternehmen<br />

sind. Eine Rufschädigung könnte einige Emittenten veranlassen, ihre Wertpapiere nicht an den Börsen der Gruppe<br />

Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext zu notieren, sowie ihre Handelsvolumen an diesen Börsen oder ihre<br />

Clearing- und/oder Abwicklungsvolumen zu verringern. Jedes dieser Ereignisse könnte wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext können vor dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

Akquisitionen und Beteiligungsveräußerungen vollziehen, die sich auf ihr jeweiliges Geschäft und/oder den<br />

Wert der an die Deutsche Börse-Aktionäre und die NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen des Zusammenschlusses<br />

zu zahlenden Gegenleistung auswirken können.<br />

Vor dem Vollzug des Zusammenschlusses schränkt der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss die<br />

Möglichkeiten der Deutsche Börse, der NYSE Euronext und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften ein, Verträge zu<br />

vollziehen bzw. abzuschließen, die Akquisitionen oder Beteiligungsveräußerungen mit einem Gesamtvolumen von<br />

mehr als 100 Mio. A (bei Veräußerungen) bzw. 200 Mio. A (bei Akquisitionen) überschreiten. Jede Partei kann<br />

jedoch Transaktionen mit Volumen bis zu den genannten Obergrenzen durchführen und versuchen, die Zustimmung<br />

der jeweils anderen Partei für Transaktionen einzuholen, die diese Obergrenzen überschreiten. Wenngleich bei<br />

keiner der Parteien ein Vertrag abgeschlossen wurde, der eine derartige Transaktion vorsieht, bewertet jede Partei<br />

fortwährend strategische Alternativen, einschließlich Möglichkeiten, durch Akquisitionen zu wachsen bzw. durch<br />

Veräußerungen die Geschäftsaktivitäten zu fokussieren.<br />

Eine von der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext getätigte Akquisition kann zur Verwendung eines<br />

erheblichen Teils der Barmittel der jeweiligen Partei, einer Ausgabe von Aktien mit Verwässerungswirkung für die<br />

jeweiligen Aktionäre, zur Aufnahme von Schulden und/oder erheblichem akquisitionsbezogenen Aufwand führen.<br />

Darüber hinaus ist eine Akquisition mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich eines Misslingens der<br />

Integration der übernommenen Unternehmen und der Realisierung der erwarteten Vorteile aus der Akquisition.<br />

Darüber hinaus können Akquisitionen auch zur Akquisition von Verbindlichkeiten, einschließlich zum Zeitpunkt<br />

der Akquisition bestehender Eventualverbindlichkeiten oder teilweise oder vollständig unbekannter Verbindlichkeiten,<br />

führen, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben könnte.<br />

Da der Wert der an die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre zu zahlenden Gegenleistung vom Wert<br />

des gemeinsamen Unternehmens abhängt, können sich vor dem Zusammenschluss ergebende Veränderungen im<br />

Geschäft oder der Finanz- oder Ertragslage der beiden Gesellschaften nachteilig auf den Wert der im Rahmen des<br />

Zusammenschlusses an die Aktionäre zu zahlenden Gegenleistung auswirken. Erweist sich eine Akquisition oder<br />

Veräußerung letztlich als nachteilig für die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext oder die Holdco, sind<br />

deren jeweilige Aktien möglicherweise weniger wert als sie es wären, wenn die jeweilige Transaktion nicht<br />

vollzogen bzw. erfolgreich vollzogen worden wäre. Darüber hinaus können Akquisitionen und Veräußerungen dazu<br />

führen, dass die Geschäftsleitung der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext ihre Zeit und<br />

Aufmerksamkeit statt der Leitung ihrer jeweiligen sonstigen Geschäfte der Verhandlung und dem Vollzug von<br />

Transaktionen sowie, im Falle einer Akquisition, der Integration des übernommenen Unternehmens widmet.<br />

A-48


Von der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext getätigte nachteilige Übernahmen oder Veräußerungen<br />

bzw. das Misslingen der Umsetzung oder Vereinbarung einer solchen Transaktion könnten sich auf das<br />

jeweilige Geschäft und/oder den Wert der an die Deutsche Börse- und NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen des<br />

Zusammenschlusses zu zahlende Gegenleistung auswirken.<br />

Zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse, Akquisitionen, Partnerschaften und Joint Ventures erfordern<br />

möglicherweise erhebliche Ressourcen und/oder führen zu erheblichen unvorhergesehenen Kosten oder Verbindlichkeiten.<br />

Die Holdco wird möglicherweise versuchen, ihr Geschäft mittels der Vereinbarung von Unternehmenszusammenschlüssen,<br />

Akquisitionen oder der Gründung von Partnerschaften oder Joint-Ventures, die jeweils einen<br />

erheblichen Umfang haben können, auszuweiten. Der Markt für potenzielle Zielgesellschaften und für strategische<br />

Allianzen ist sehr wettbewerbsintensiv, insbesondere angesichts der zunehmenden Konsolidierung des Börsensektors,<br />

was sich nachteilig auf die Fähigkeit der Holdco auswirken könnte, potenzielle Zielgesellschaften oder<br />

strategische Partner ausfindig zu machen, die zu ihren eigenen Zielen passen.<br />

Bei der Verfolgung ihrer Strategie ist es möglich, dass die Holdco entsprechend der branchenüblichen Praxis<br />

routinemäßig mit Branchenunternehmen Gespräche über mögliche strategische Transaktionen führt. Diese<br />

Transaktionen werden möglicherweise durch die Ausgabe zusätzlicher Dividendenpapiere, einschließlich Aktien<br />

der Holdco oder die Aufnahme von Schulden bzw. eine Kombination aus beidem finanziert. Der Umfang der<br />

Ausgabe zusätzlichen Eigenkapitals kann erheblich sein und für die Altaktionäre der Holdco einen Verwässerungseffekt<br />

zur Folge haben. Darüber hinaus könnte die Ankündigung oder der Vollzug zukünftiger Transaktionen<br />

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Aktienkurs der Holdco haben. Die Holdco könnte im Zusammenhang<br />

mit der Aufnahme von Schulden finanziellen Risiken wie einer Verringerung ihrer Liquidität, einer<br />

Einschränkung ihres Zugangs zu den Finanzmärkten und den Risiken im Zusammenhang mit der Bedienung<br />

dieser Schulden ausgesetzt sein.<br />

Darüber hinaus erfordern Zusammenschlüsse, Akquisitionen, Partnerschaften und Joint Ventures einen<br />

erheblichen Teil der Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung, die möglicherweise von den sonstigen Geschäftsaktivitäten<br />

der Holdco abgelenkt werden könnte. Ein solches besonderes Augenmerk auf Fragen der (Eigen-)<br />

Kapitalbeschaffung und Verpflichtungen der Geschäftsleitung kann den Geschäftsbetrieb der Holdco beeinträchtigen.<br />

Darüber hinaus könnten zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse oder Übernahmen mit einer Reihe<br />

weiterer zusätzlicher Risiken verbunden sein, insbesondere erhöhten aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie<br />

unvorhergesehenen Verbindlichkeiten, was jeweils wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die<br />

Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Umfeld und rechtliche Risiken<br />

Weitere Unsicherheiten in Verbindung mit der Verabschiedung und Umsetzung neuer Bestimmungen können zu<br />

einer Verringerung der Aktivitäten der Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext führen.<br />

Ein sehr wesentliches aufsichtsrechtliches Gesetzeswerk in den Vereinigten Staaten, der Dodd-Frank Wall<br />

Street Reform and Consumer Protection Act (nachfolgend der ,,Dodd-Frank Act“), wurde am 15. Juli 2010<br />

verabschiedet. Wenige Bestimmungen des Dodd-Frank Act traten sofort nach Unterzeichnung in Kraft und viele<br />

seiner Bestimmungen erfordern den Erlass von Verordnungen durch unterschiedliche US-Bundesbehörden und US-<br />

Ministerien. Ferner enthält die Gesetzesfassung wesentliche Unklarheiten, von denen viele erst mit dem Erlass der<br />

Verordnungen geklärt werden. Infolgedessen ist es schwierig, alle Auswirkungen vorherzusagen, die diese<br />

gesetzlichen Bestimmungen auf die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext haben werden, obwohl<br />

diese erwarten, dass sie ihr Geschäft auf unterschiedliche und wesentliche Art beeinflussen. Zum Beispiel könnte<br />

die NYPC, das Futures Clearing-Joint-Venture innerhalb der NYSE Euronext, das seine Geschäftsaktivitäten in der<br />

ersten Jahreshälfte 2011 aufnahm, den erhöhten aufsichtsrechtlichen Standards unterliegen, die von der CFTC<br />

erlassen werden. Zusätzlich ist eine Weisungsbefugnis der US-Federal Reserve bei der Regulierung von Finanzmarkt-Einrichtungen,<br />

die vorwiegend durch die CFTC reguliert werden, möglich, falls die NYPC als systemisch<br />

wichtig eingestuft wird. Zusätzlich könnten andere Tochtergesellschaften der Deutsche Börse oder der NYSE<br />

Euronext, die heute nicht in den USA reguliert werden, jedoch dort eine Niederlassung haben, gezwungen sein, sich<br />

bei den Aufsichtsbehörden registrieren zu lassen und sich umfangreichen Regulierungen zu unterwerfen. Der<br />

Dodd-Frank Act ermächtigt die SEC und die CFTC, Positionslimits für den Handel mit Swaps und aktienbasierten<br />

Swap-Produkten festzulegen, die heute oder in Zukunft über die Einrichtungen bestimmter Tochtergesellschaften<br />

der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext gehandelt werden könnten. Diese Positionslimits könnten Marktteilnehmer<br />

veranlassen, ihr Handelsverhalten zu ändern, und dazu führen, dass ein Verlust transaktionsbasierten<br />

Umsatzes eintritt und die Möglichkeiten für künftiges Wachstum eingeschränkt werden. Der Dodd-Frank Act<br />

stattet außerdem Aufsichtsbehörden wie die SEC mit erweiterten Prüfungs- und Durchsetzungsbefugnissen aus, die<br />

bei den regulierten Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext zu erhöhten Kosten<br />

A-49


im Zusammenhang mit der Reaktion auf Prüfungen oder auf sonstige aufsichtsrechtliche Untersuchungen führen<br />

könnten.<br />

Ähnliche Unsicherheiten ergeben sich im Zusammenhang mit dem europäischen aufsichtsrechtlichen Rahmen<br />

für Finanzmärkte und dem europäischen Listing-, Handels-, Marktdaten-, Clearing- und Abwicklungsgeschäft der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, das von den europäischen Bestimmungen in hohem Maße<br />

betroffen ist. Die Europäische Kommission hat bedeutende Reformen vorgeschlagen oder berät darüber, insbesondere<br />

zu den folgenden Themen:<br />

Ein Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (,,MiFID“), welche die<br />

meisten Aktivitäten des Tagesgeschäfts der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext als<br />

Marktbetreiber regelt, wird von der Europäischen Kommission voraussichtlich im Laufe des Jahres<br />

2011 veröffentlicht. Im Dezember 2010 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation<br />

zur MiFID-Prüfung veröffentlicht. Sowohl die Gruppe Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext<br />

haben aktiv an der aufsichtsrechtlichen Diskussion teilgenommen und schriftliche Antworten auf die<br />

öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission eingereicht;<br />

Im September 2010 hat die Europäische Kommission eine Gesetzgebungsvorlage für eine Verordnung<br />

über OTC-Derivate, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister (vormals die Verordnung über<br />

europäische Marktinfrastrukturen, die in diesem Dokument als ,,EMIR“ bezeichnet wird) vorgelegt.<br />

Die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und über zweihundert weitere Parteien haben auf die öffentliche<br />

Konsultation der Europäischen Kommission mit ausführlichen schriftlichen Stellungnahmen reagiert. Die<br />

Annahme der Verordnung hängt von dem Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates ab, wobei eine politische Übereinkunft im Jahr 2011 erwartet wird. Dies würde eine Umsetzung<br />

der Verordnung über Terminmarktgeschäfte, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister im Jahr<br />

2012, also entsprechend dem Zeitplan der G20, ermöglichen. Der ursprüngliche Schwerpunkt in der<br />

Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen lag bei der Verpflichtung, ein Clearing durch einen<br />

zentralen Kontrahenten (central counterparty, in diesem Dokument auch als ,,CCP“ bezeichnet) für den<br />

Handel mit ,,qualifizierten“ OTC-Kontrakten einzuführen. Die Diskussion über den vollen Umfang der<br />

Verordnung, der aufsichtsrechtlichen Standards für CCPs und andere Fragen, die möglicherweise ein<br />

Risiko erheblicher Auswirkungen auf derzeitige Geschäftsmodelle und potenziell belastender und<br />

kostspieliger betrieblicher Anforderungen an die CCPs bergen, ist derzeit noch im Gang. Darüber hinaus<br />

erwartet man, dass die Arbeit innerhalb der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich dazu führt, dass<br />

die gegenwärtige Null-Risiko-Gewichtung von Sicherheiten, die bei CCPs eingereicht wurden, durch für<br />

die Vertragsparteien der CCPs belastendere Regelungen führt;<br />

Im September 2010 hat die Europäische Kommission eine Gesetzgebungsvorlage für eine Verordnung<br />

über Leerverkäufe und zu bestimmten Aspekten von Credit Default Swaps veröffentlicht, um Leerverkäufe<br />

innerhalb der EU zu regulieren. Die Annahme der Leerverkaufsverordnung befindet sich derzeit im<br />

Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates;<br />

Im November 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission die zweite öffentliche Konsultation über<br />

neue rechtliche Rahmenbestimmungen für intermediär verwahrte Wertpapiere. Die Europäische Kommission<br />

beabsichtigt, vor dem Sommer 2011 eine Gesetzgebungsvorlage zu diesem Thema (Richtlinie<br />

über das Wertpapierrecht (Securities Law Directive)) vorzulegen;<br />

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation für die Marktmissbrauchsrichtlinie<br />

durchgeführt und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2011 eine Gesetzgebungsvorlage für eine<br />

neugefasste Richtlinie herausgeben; und<br />

Im Januar 2011 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über die Regulierung der<br />

Zentralverwahrer (,,CSDs“) und die europaweite Harmonisierung der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />

eingeleitet, wobei erwartet wird, dass sie im Sommer 2011 eine Gesetzgebungsvorlage<br />

unterbreiten wird.<br />

Falls und sobald die oben genannten Gesetzgebungsvorlagen verabschiedet werden und/oder falls andere<br />

gesetzliche Regelungen die für die Gruppe Deutsche Börse oder das Geschäft der NYSE Euronext relevant sind, in<br />

Europa verabschiedet oder geändert werden, könnte dies das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext auf verschiedene Weise nachteilig beeinflussen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das<br />

Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Darüber hinaus unterliegt das europäische Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext noch<br />

der nationalen Gesetzgebung in Europa. Ein Teil der Gesetzgebung, welche die Finanzmärkte in den europäischen<br />

Ländern regelt, in denen die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext tätig sind, wird gegenwärtig<br />

reformiert und neue Gesetze werden in Kraft treten oder vorgeschlagen. Zum Beispiel hat die britische Regierung<br />

am 26. Juli 2010 ihre Pläne angekündigt, das Aufsichtsrecht in Großbritannien zu reformieren. Dabei soll die<br />

A-50


Financial Services Authority (,,FSA“) aufgelöst werden und durch zwei separate Aufsichtsbehörden ersetzt<br />

werden, wobei eine Behörde aufsichtsrechtliche Risiken und die andere die Erledigung von Geschäftsangelegenheiten<br />

abdeckt. Dies würde bedeuten, dass ab Ende 2012 der zur NYSE Euronext gehörende Londoner<br />

Handelsmarkt der NYSE Liffe grundsätzlich von einer neuen Aufsichtsbehörde, der Financial Conduct Authority,<br />

beaufsichtigt würde, wohingegen die Clearingaktivitäten der NYSE Euronext in London grundsätzlich von der<br />

Bank of England beaufsichtigt würden. Alle diese Änderungen könnten das künftige Geschäft der NYSE Euronext<br />

beeinflussen. In Belgien werden ab März 2011 die Aufsichtskompetenzen der Commission Bancaire, Financière et<br />

des Assurances (,,CBFA“) auf die Belgische Nationalbank übertragen, was Auswirkungen auf die Clearing-<br />

Aktivitäten der NYSE Euronext haben könnte.<br />

Schließlich wurden noch drei neue unabhängige europäische Behörden (die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

(,,ESMA“) für die Finanzmärkte, die Europäische Bankaufsichtsbehörde (,,EBA“) für den Bankensektor<br />

und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung<br />

(,,EIOPA“) für Versicherungen und Gesellschaften für betriebliche Altersversorgung) gegründet, um zur Sicherung<br />

der Stabilität des Finanzsystems in der Europäischen Union beizutragen, indem die Integrität, Transparenz,<br />

Effizienz und ordnungsgemäße Funktion der Wertpapiermärkte sichergestellt werden sowie der Anlegerschutz<br />

verbessert wird. Insbesondere die ESMA soll die aufsichtsrechtliche Konvergenz unter den Wertpapieraufsichtsbehörden<br />

und über alle Finanzsektoren hinweg fördern, indem sie eng mit den übrigen zuständigen Europäischen<br />

Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet. Der Umstand, dass diese Behörden erst noch voll einsatzfähig werden<br />

müssen, und der Dialog, den sie mit den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden führen müssen, könnten den<br />

Prozess und die Einführung neuer Maßnahmen verlangsamen.<br />

Es wird erwartet, dass die Marktteilnehmer ihr Verhalten diesen neuen Regelungen anpassen. Die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in hohem Maße abhängig vom Umfang und der Art der Aktivitäten an<br />

ihren Börsen und Clearinghäusern, insbesondere vom Handels- und Clearing-Volumen der Finanzinstrumente, der<br />

Anzahl der Marktteilnehmer, der relativen Attraktivität der an ihren Börsen gehandelten und in ihren Clearinghäusern<br />

geclearten Finanzinstrumente sowie ähnliche Faktoren. Soweit die oben genannten aufsichtsrechtlichen<br />

Veränderungen dazu führen, dass Marktteilnehmer an den Börsen und/oder in den Clearinghäusern der Gruppe<br />

Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext den Umfang oder die Art der Aktivitäten reduzieren bzw.<br />

einschränken, können sich nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco ergeben. Darüber hinaus stehen ihre US-Börsen sowie ihre internationalen Börsen in<br />

anderen Rechtsordnungen im Wettbewerb um Notierungen. Wenn sich der Dodd-Frank Act oder eines der oben<br />

beschriebenen, schwebenden europäischen Gesetzgebungsvorhaben oder sonstige Gesetzgebungsvorhaben, die<br />

zukünftig umgesetzt werden könnten, nachteilig auf das rechtliche und aufsichtsrechtliche Umfeld der von der<br />

Gruppe Deutsche Börse und/oder der NYSE Euronext betriebenen Märkte oder die Wahrnehmung dieses Umfelds<br />

an den Märkten auswirkt, kann es für die Börsen und/oder Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse und/oder der<br />

NYSE Euronext schwierig werden, mit Wettbewerbern in unterschiedlichen Rechtsordnungen zu konkurrieren, was<br />

wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage<br />

der Holdco habe könnte.<br />

Aufsichtsrechtliche Veränderungen oder Gerichtsurteile können sich nachteilig auf die Fähigkeit der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken, Umsätze aus den Entgelten für Marktdaten zu erzielen.<br />

Aufsichtsrechtliche Entwicklungen könnten zu einer Reduzierung des Umsatzes führen, den die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext mit Gebühren für Marktdaten erzielen. Bei den US-Börsen der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext hängt die Möglichkeit zur Berechnung von Gebühren für Marktdatenprodukte<br />

von einer Genehmigung durch die SEC ab. Es bestehen weiterhin gegensätzliche Branchenmeinungen<br />

über den Umfang, in dem die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext Gebühren für Marktdaten erheben<br />

dürfen. Daneben ist es denkbar, dass die SEC eine Untersuchung der Gebühren für Börsendaten durchführt. Wird<br />

eine solche Untersuchung durchgeführt und fallen die Ergebnisse im Hinblick auf die Möglichkeit der US-Börsen<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, Gebühren für Marktdaten zu erheben, ungünstig aus, könnte<br />

sich dies negativ auf ihren Umsatz auswirken. Im November 2004 hat die SEC Regeln für die Corporate<br />

Governance, Transparenz, Aufsicht und das Eigentum registrierter nationaler Börsen und anderer Selbstregulierungsorgane<br />

(die in diesem Dokument als ,,SROs“ bezeichnet werden) eingeführt und ein Concept Release<br />

veröffentlicht, mit dem die Wirksamkeit einer Selbstregulierung untersucht werden sollte. Das veröffentlichte<br />

Concept Release enthielt auch eine Aufforderung zur öffentlichen Kommentierung der Höhe der Marktdaten-<br />

Gebühren, nachdem seit Jahren einige Wettbewerber und Daten-Intermediäre die Marktdaten-Gebühren und<br />

-Umsätze als exzessiv bezeichnet hatten. Die Holdco kann nicht prognostizieren, ob und in welcher Form<br />

aufsichtsrechtliche Veränderungen eintreten werden oder wie entsprechende Veränderungen das Geschäft ihrer<br />

Tochtergesellschaften beeinflussen werden. Eine Entscheidung der SEC, beispielsweise die Marktdatengebühren<br />

mit den Grenzkosten zu verknüpfen, eine aktivere Rolle bei der Festlegung der Marktdatengebührensätze zu<br />

A-51


übernehmen oder das gegenwärtige Niveau der Marktdatengebühren zu senken, könnte wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf den Marktdaten-Umsatz der Holdco haben.<br />

Europäische Börsen sind zur Zeit ermächtigt, Handelsinformationen auf diskriminierungsfreier Basis zu<br />

angemessenen Kosten zu verkaufen. Diese aufsichtsrechtliche Position könnte von der Europäischen Kommission<br />

oder in europäischen Gerichtsentscheidungen — sowie in Deutschland zusätzlich durch den relevanten Börsenrat —<br />

auf eine Weise geändert oder interpretiert werden, die auf Marktdatenumsatz der Holdco in Europa wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen haben könnte.<br />

Aufgrund des aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Umfelds in den Vereinigten Staaten ist es für die<br />

US-Börsen der NYSE Euronext möglicherweise schwierig, mit Börsen außerhalb der Vereinigten Staaten um<br />

Listings von außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen zu konkurrieren, was sich nachteilig<br />

auf die Wettbewerbsposition der NYSE Euronext auswirken kann.<br />

Die US-Börsen der NYSE Euronext werden weiterhin am Wettbewerb um Listings von Emittenten außerhalb<br />

der Vereinigten Staaten (zusätzlich zum Listing von von US-Emittenten begebenen Wertpapieren) teilnehmen. Das<br />

rechtliche und aufsichtsrechtliche Umfeld in den Vereinigten Staaten sowie die Wahrnehmung desselben haben es<br />

jedoch bisher den US-Börsen der NYSE Euronext schwer gemacht und werden es ihnen möglicherweise weiterhin<br />

schwer machen, mit Wertpapierbörsen außerhalb der Vereinigten Staaten um diese Listings zu konkurrieren, und<br />

haben sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition der NYSE Euronext ausgewirkt.<br />

Zum Beispiel verlangt der Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002 von börsennotierten Gesellschaften sowohl<br />

in den als auch außerhalb der Vereinigten Staaten die Einhaltung strenger Vorgaben für die Corporate Governance,<br />

das Berichtswesen und in sonstiger Hinsicht, weswegen Emittenten erhebliche Ressourcen benötigen, um die<br />

Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act zu erfüllen. Die NYSE Euronext ist der Ansicht, dass dies nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Fähigkeit ihrer US-Börsen hatte, Listings von Emittenten außerhalb der Vereinigten Staaten<br />

auf sich zu ziehen und zu halten. Darüber hinaus werden durch den Dodd-Frank Act in den Vereinigten Staaten<br />

notierten Unternehmen neue Corporate Governance-Vorgaben auferlegt, welche die relative Attraktivität einer<br />

Notierung an einer US-Börse schmälern und nachteilige Auswirkungen auf die Möglichkeit der US-Börsen der<br />

NYSE Euronext haben könnten, Listings zu akquirieren und zu behalten. In den letzten Jahren sind sowohl US-<br />

Unternehmen als auch Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten zunehmend daran interessiert, mit privaten<br />

Transaktionen, die keine Notierung an einer US-Börse erfordern, Zugang zu den US-Kapitalmärkten zu erlangen.<br />

Ein Beispiel dafür sind Rule 144A-Transaktionen, die unmittelbar an Investmentgesellschaften, Hedgefonds und<br />

andere große institutionelle Anleger gerichtet sind. Darüber hinaus erschweren es die Regelungen, die es Unternehmen<br />

außerhalb der Vereinigten Staaten erleichtern, ihre Wertpapiere zu delisten und das US-Berichtssystem für<br />

Aktiengesellschaften zu verlassen, möglicherweise der NYSE Euronext, Listings von Unternehmen außerhalb der<br />

Vereinigten Staaten zu behalten. Die US-Börsen der NYSE Euronext könnten daneben seltener als bevorzugte<br />

Listingplätze wahrgenommen werden, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows<br />

und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einer stark regulierten Branche tätig und es können<br />

Rügen oder Bußgelder gegen sie erlassen bzw. verhängt werden bzw. sonstige rechtliche Verfahren gegen sie<br />

eingeleitet werden, sofern sie ihren aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen nicht<br />

nachkommen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einer stark regulierten Branche tätig und<br />

unterliegen umfangreichen aufsichtsrechtlichen Regelungen einschließlich des Wettbewerbs- und Kartellrechts.<br />

Die Wertpapierbranche sowie die Banken- und Finanzdienstleistungsbranche unterliegen einer umfangreichen<br />

staatlichen Aufsicht und könnten Gegenstand zunehmender aufsichtsrechtlicher Untersuchungen werden. Im Sinne<br />

des Allgemeinwohls sind diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen dazu bestimmt, die Integrität der Wertpapier- und<br />

anderer Finanzmärkte zu sichern und die Interessen der Anleger auf diesen Märkten zu schützen. Die SEC und die<br />

CFTC regulieren die US-Börsen und Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext in ihren<br />

jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und haben umfangreiche Befugnisse, die Einhaltung ihrer Regeln und Verordnungen<br />

zu überprüfen, zu untersuchen und durchzusetzen sowie Sanktionen für die Nichteinhaltung zu<br />

verhängen. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben ähnliche Befugnisse hinsichtlich der Börsen und Clearinghäuser<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext in ihren jeweiligen Ländern. Die Eurex Clearing AG<br />

sowie die Clearstream Banking AG Frankfurt betreiben ihre Geschäftsaktivitäten als Kreditinstitute mit Bankerlaubnissen<br />

nach deutschem Recht und unterliegen daher der Bankenaufsicht durch die <strong>BaFin</strong> und müssen<br />

bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllen. Eine Nichterfüllung dieser Erfordernisse könnte zu erheblichen<br />

Sanktionen führen. Da sich der Umfang des Geschäfts der Holdco erweitert, kann diese möglicherweise auch<br />

der Aufsicht durch weitere Aufsichtsbehörden unterstellt werden. Darüber hinaus gab es verstärkt Forderungen<br />

nach mehr Regulierung und einer strengeren Aufsicht und möglicherweise setzt sich dies weiter fort. Dies kann zur<br />

Verabschiedung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und deren Umsetzung führen, gemäß denen übermäßige<br />

A-52


aufsichtsrechtliche Belastungen auferlegt werden können. Infolgedessen kann die Holdco Verluste im Zusammenhang<br />

mit der Nichterfüllung der neuen oder bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen erleiden. Der Holdco<br />

können Verluste auch dadurch entstehen, dass infolge neuer Gesetze, Rechtsverordnungen oder Gerichtsurteile<br />

Verträge neu verhandelt bzw. Vertragsbedingungen geändert werden müssen. Darüber hinaus kann der Holdco eine<br />

stärkere Pflicht zur Verhinderung illegaler Handlungen wie Betrug, Geldwäsche, Verletzungen wettbewerbsrechtlicher<br />

Bestimmungen oder des Bankgeheimnisses auferlegt werden und sie kann sich infolge neuer Gesetze oder<br />

Regelungen einem erhöhten finanziellen Risiko bzw. Bußgeldern im Zusammenhang mit einer stärkeren Haftung<br />

ausgesetzt sehen. Darüber hinaus können die Nichteinhaltung oder unzureichende Einhaltung neuer oder bestehender<br />

Gesetze, ungeeignete Vertragsbedingungen oder eine nicht ordnungsgemäße Befolgung von Gerichtsurteilen<br />

im üblichen Geschäftsverlauf sowie Betrugshandlungen zu Verlusten führen. Die Fähigkeit der Holdco, geltende<br />

Gesetze und Regeln einzuhalten, wird weitgehend von der Errichtung und Aufrechterhaltung geeigneter Systeme<br />

und Verfahren bei der Holdco sowie ihrer Fähigkeit abhängen, qualifiziertes Personal anzuwerben und zu binden.<br />

Sowohl die europäischen Aufsichtsbehörden als auch US-Aufsichtsbehörden sind in ihrem jeweiligen<br />

Zuständigkeitsbereich mit umfangreichen Durchsetzungsbefugnissen gegenüber den Börsen und Clearinghäusern<br />

ausgestattet, einschließlich dem Recht, Rügen zu erteilen, Bußgelder zu verhängen, Unterlassungsanordnungen zu<br />

erlassen, Börsen oder Clearinghäusern die Betätigung in einigen ihrer Geschäftsfelder zu verbieten oder die<br />

Anerkennung, Erlaubnis oder Registrierung einer Börse oder eines Clearinghauses auszusetzen oder zu widerrufen.<br />

Im Falle tatsächlicher oder behaupteter Nichteinhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen könnten die Börsen<br />

und Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext Untersuchungen und verwaltungs- oder<br />

strafrechtlichen Verfahren unterliegen, die zu erheblichen Strafen führen können, einschließlich des Widerrufs der<br />

Anerkennung, Erlaubnis oder Registrierung einer Börse oder eines Clearinghauses. Alle derartigen Untersuchungen<br />

oder Verfahren würden ungeachtet ihres Erfolgs oder Misserfolgs zu erheblichen Kosten und einer Bindung von<br />

Ressourcen führen, könnten sich negativ auf den Ruf der Holdco auswirken und wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Ferner könnten<br />

Maßnahmen durch eine der Aufsichtsbehörden der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext, mit denen<br />

von diesen eine Einschränkung oder Änderung ihrer Geschäftsaktivitäten verlangt oder ihnen die Aufnahme<br />

bestimmter Tätigkeiten verboten wird, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und<br />

die Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext haben. So veröffentlichten<br />

beispielsweise am 30. September 2010 die SEC und die CFTC einen gemeinsamen Bericht, in dem ihre<br />

Erkenntnisse über die gemeinhin als ,,Flash Crash“ bezeichneten Marktereignisse vom 6. Mai 2010 präsentiert<br />

wurden. Obwohl die NYSE Euronext nicht davon ausgeht, dass der gemeinsame Bericht zur Verabschiedung<br />

wesentlicher aufsichtsrechtlicher Veränderungen führt, die nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der NYSE<br />

Euronext haben, hat sich das Risiko solcher Veränderungen aufgrund des großen Umfangs der Untersuchung durch<br />

die SEC und die CFTC, die Auswirkungen des Ereignisses vom 6. Mai auf die Anleger und den Marktplatz und die<br />

Tatsache erhöht, dass einige Aspekte des Geschäfts der NYSE Euronext in dem gemeinsamen Bericht beleuchtet<br />

wurden. Ferner könnten einige aufsichtsrechtliche Änderungen als Reaktion auf den Flash Crash und den<br />

gemeinsamen Bericht bestimmte Geschäftsmodelle und -praktiken bestimmter Kunden der NYSE Euronext,<br />

insbesondere den Hochfrequenzhandel, beeinflussen, was wiederum nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft,<br />

die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben kann.<br />

Die Holdco könnte Wettbewerbsnachteile oder Verluste bzw. Behinderungen ihrer Geschäftsgelegenheiten<br />

erleiden, wenn sie die für neue Geschäftsinitiativen erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen nicht<br />

rechtzeitig oder überhaupt nicht erhält.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext betreiben Börsen und Clearinghäuser in Deutschland,<br />

den Vereinigten Staaten, Frankreich, Belgien, Portugal, den Niederlanden, in Großbritannien und in der Schweiz.<br />

Die Aufsichtsbehörden in jedem dieser Länder regulieren die Börsen und Clearinghäuser durch den Erlass und die<br />

Durchsetzung von Regeln über die Handelsaktivitäten, das Geschäftsgebaren und die finanzielle Verantwortung<br />

dieser Börsen und Clearinghäuser und der mit ihnen verbundenen Personen. Alle Initiativen der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext mit aufsichtsrechtlichen Folgen in diesen Rechtsordnungen müssen von den<br />

betreffenden Behörden in jedem dieser Länder genehmigt werden. Änderungen der Satzung der Holdco oder der<br />

Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen der europäischen Börsen und Clearinghäuser der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext sind möglicherweise ebenfalls genehmigungspflichtig, soweit die Aktivitäten dieser<br />

Börsen und Clearinghäuser berührt werden. Die Holdco kann fallweise neue Geschäftsaktivitäten aufnehmen, von<br />

denen einige Änderungen an ihren Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen bzw. den ihrer Börsen und<br />

Clearinghäuser notwendig machen können.<br />

Gegenwärtig betreibt die Gruppe Deutsche Börse über die ISE eine registrierte nationale Wertpapierbörse in<br />

den Vereinigten Staaten (U.S. registered national securities exchange) und NYSE Euronext betreibt gegenwärtig<br />

drei registrierte nationale Wertpapierbörsen in den Vereinigten Staaten und einen Designated Contract Market<br />

(DCM). Nach US-Gesetzen und -Verordnungen sind diese Börsen verantwortlich für die Regulierung ihrer<br />

A-53


Mitgliedsorganisationen durch die Übernahme und Durchsetzung von Regeln für die Handelsaktivitäten, das<br />

Geschäftsgebaren und die finanzielle Verantwortung ihrer Mitgliedsorganisationen und der mit ihnen verbundenen<br />

Personen. Änderungen der Geschäftsordnungen von registrierten nationalen Wertpapierbörsen in den Vereinigten<br />

Staaten unterliegen grundsätzlich der Genehmigung durch die SEC, welche die vorgesehenen Regeländerungen zur<br />

öffentlichen Kommentierung veröffentlicht. Änderungen der Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen der<br />

US-Börsen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind ebenfalls zu genehmigen, soweit sie die<br />

Aktivitäten dieser Börsen berühren. Die Holdco kann fallweise neue Geschäftsaktivitäten aufnehmen, von denen<br />

einige Änderungen an ihren Gründungsurkunden oder Geschäftsordnungen bzw. den ihrer US-Börsen notwendig<br />

machen.<br />

Jede Verzögerung oder Ablehnung einer beantragten Genehmigung könnte bei der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext den Verlust von Geschäftsgelegenheiten verursachen, zur Verzögerung der Integration<br />

ihrer unterschiedlichen Märkte führen oder die Änderung ihrer Unternehmensleitungspraktiken verzögern oder<br />

behindern. Die Wettbewerbsposition der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext könnte erheblich<br />

geschwächt werden, wenn ihre Wettbewerber in der Lage sind, aufsichtsrechtliche Genehmigungen für neue<br />

Funktionen schneller oder zu geringeren Kosten oder mit weniger Schwierigkeiten zu erlangen als die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext oder wenn Genehmigungen für die Wettbewerber der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext nicht erforderlich sind, jedoch für sie selbst. Zum Beispiel könnten sich für die<br />

NYSE Euronext nachteilige Auswirkungen ergeben, wenn sie nicht in der Lage ist, die SEC-Genehmigung zum<br />

dauerhaften Einsatz ihres New Market Model-Pilotprogramms zu erhalten, das die Bildung sogenannter Designated<br />

Market Maker vorsieht, oder es der Gruppe Deutsche Börse nicht gelingt, die Genehmigung der SEC für ihren<br />

geplanten Eurex-ISE Handels- und Clearing-Link einzuholen. Wettbewerber, die keine registrierten Börsen sind,<br />

unterliegen weniger strikten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus könnten die Gruppe Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext beim Versuch, ihre Produktbasis auszuweiten, der Aufsicht durch zusätzliche<br />

Aufsichtsbehörden unterstellt werden. Infolgedessen könnte jede Verzögerung oder Verweigerung beantragter<br />

Genehmigungen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Holdco haben.<br />

Es könnte zu ähnlichen Risiken kommen, wenn die von der Holdco betriebenen Bank- und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

die für ihre neuen Geschäftsinitiativen erforderlichen Genehmigungen nicht rechtzeitig oder überhaupt<br />

nicht erhalten.<br />

Die U.S. Börsen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse sind auf die Financial Industry Regulatory<br />

Authority, Inc., die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für die Finanzindustrie (in diesem Dokument als<br />

,,FINRA“ bezeichnet) bei der Ausübung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen angewiesen, und sollte<br />

diese die Ausübung dieser Funktionen einstellen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der<br />

Holdco haben.<br />

Die FINRA übt bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen für jede der U.S. Börsen der NYSE Euronext und<br />

der Gruppe Deutsche Börse aus. Die FINRA übt bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen aus in Bezug auf die<br />

Registrierung von Mitgliedsunternehmen, auf die Überwachung der Einhaltung der Regelungen zu Leerverkäufen,<br />

auf Untersuchungen im Zusammenhang mit der Marktüberwachung, und auf Prüfungs-, Disziplinar- und Schiedsgerichtsverfahren.<br />

Zusätzlich übt die FINRA bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen aus in Bezug auf die<br />

Registrierung von Mitgliedsunternehmen und auf Prüfungs-, Untersuchungs-, Disziplinar- und Schiedsgerichtsverfahren<br />

auf Basis von separaten Verträgen mit jeweils der EDGA und der EDGX. Seit dem 30. Juli 2007 hat die<br />

FINRA außerdem die Beaufsichtigung über die Mitglieder der U.S. Börsen der NYSE Euronext im Hinblick auf die<br />

Finanzierungs-, Betriebs- und Verkaufspraxis durchgeführt. Am 14. Juni 2010 gaben die NYSE Euronext und die<br />

FINRA den Vollzug eines zuvor bekanntgegebenen Vertrags bekannt, gemäß dem die FINRA die Verantwortung<br />

für die Ausübung der zuvor von NYSE Regulation ausgeübten Marktüberwachungs- und Vollstreckungsfunktionen<br />

übernimmt. Ab diesem Zeitpunkt übernahm die FINRA diese aufsichtsrechtlichen Funktionen für die US-Aktienund<br />

Optionsmärkte der NYSE Euronext, nämlich NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex, und im Rahmen dieses<br />

Vertrages ging die deutliche Mehrheit der Mitarbeiter von NYSE Regulation auf die FINRA über. Während NYSE<br />

Regulation letztendlich für die Beaufsichtigung der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Dienstleistungen für die<br />

Märkte der NYSE Euronext durch die FINRA verantwortlich bleibt und in Verbindung mit dieser Verantwortlichkeit<br />

sowie der Entwicklung und Auslegung von Regelungen, der Beaufsichtigung der Einhaltung von Finanzund<br />

Corporate Governance-Standards durch die notierten Emittenten sowie die Echtzeit-Überprüfungen der<br />

Aktienbewegungen (real-time stockwatch reviews) Mitarbeiter behalten hat, ist die NYSE Euronext nach dem<br />

Vollzug des Vertrags bei der Ausübung der genannten aufsichtsrechtlichen Funktionen erheblich stärker von der<br />

FINRA abhängig. Die NYSE Euronext muss der FINRA erhebliche Ressourcen für die Erfüllung dieser aufsichtsrechtlichen<br />

Funktionen bereitstellen. In ähnlicher Weise bleiben die ISE, EDGA und EDGX letztlich<br />

verantwortlich für die Beaufsichtigung der Ausführung der aufsichtsrechtlichen Aufgaben durch die FINRA<br />

A-54


für jede dieser Börsen und für die Ausführung solcher selbstregulierender Aufgaben, die keiner Vereinbarung mit<br />

der FINRA unterliegen.<br />

Die Pflicht zur Finanzierung dieser aufsichtsrechtlichen Funktionen könnte die Fähigkeit der Holdco<br />

einschränken, ihre Kostenstruktur zu verbessern, sowie ihre Fähigkeit, in anderweitige Geschäftschancen zu<br />

investieren, die möglicherweise für die Holdco-Aktionäre vorteilhaft sind, bzw. diese Geschäftschancen zu<br />

verfolgen. Gerät die FINRA in Schwierigkeiten, oder tritt eine wesentliche Veränderung ihrer Geschäftsbeziehung<br />

zu den U.S. Börsen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse ein oder sind die FINRA oder diese Börsen<br />

aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, ihre Pflichten zu erfüllen, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben.<br />

Die Pflichten der Gruppe Deutsche Börse im Zusammenhang mit ihren aufsichtsrechtlichen Funktionen<br />

könnten ihre finanziellen Mittel einschränken.<br />

Gemäß § 5 Abs. 1 BörsG sind Betreiber deutscher Börsen verpflichtet, den von ihnen betriebenen Börsen<br />

bestimmte Mittel bereitzustellen. Daher muss die Deutsche Börse als Betreiberin der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

auf Verlangen der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse ihr die für den Betrieb und die weitere<br />

Entwicklung ihres Geschäfts erforderlichen personellen, finanziellen und sachlichen Mittel bereitstellen. Dies gilt<br />

entsprechend für die Eurex Frankfurt AG als Betreiberin der Börse Eurex Deutschland, die European Energy<br />

Exchange AG und die EEX Power Derivatives GmbH als Betreiber der EEX sowie die Tradegate Exchange GmbH<br />

als Betreiberin der Tradegate Exchange. Diese Pflicht zur Finanzierung der aufsichtsrechtlichen Funktionen könnte<br />

die finanziellen Mittel der Gruppe Deutsche Börse und der Holdco, die Möglichkeiten der Holdco zur Verbesserung<br />

ihrer Kostenstruktur sowie ihre Fähigkeit einschränken, in sonstige Geschäftschancen zu investieren, die möglicherweise<br />

für die Holdco-Aktionäre vorteilhaft sind, bzw. diese Gelegenheiten zu verfolgen, was wiederum<br />

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />

haben könnte.<br />

Aufsichtsrechtliche Änderungen, gemäß denen Börsenbetreiber weitere zentrale Kontrahenten zum Clearing<br />

von Geschäften an ihren Börsen zulassen müssen, können sich nachteilig auf die Clearing-Aktivitäten der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext auswirken.<br />

Sowohl die Gruppe Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext verfügen über verbundene Unternehmen, die<br />

als zentrale Kontrahenten bei börslich und außerbörslich abgewickelten Geschäften Erträge erwirtschaften. Ein<br />

zentraler Kontrahent fungiert als Intermediär zwischen Handelsparteien, wobei er das Ausfallrisiko einer Vertragspartei<br />

verringert und das Clearing der Transaktion übernimmt. Da die Europäische Kommission zunehmend<br />

verlangt, dass das Clearing bei mehr Arten von Finanzinstrumenten von zentralen Kontrahenten übernommen wird,<br />

ist es möglich, dass sie Regelungen erlässt, gemäß denen Börsenbetreiber zur Zulassung anderer zentraler<br />

Kontrahenten — einschließlich nicht mit den Börsenbetreibern verbundener Unternehmen — zum Clearing<br />

von Geschäften an ihren Börsen verpflichtet sind. Werden diese Regelungen umgesetzt, könnten die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext verpflichtet sein, zusätzlich zu den mit ihnen verbundenen Unternehmen<br />

weitere zentrale Kontrahenten zum Clearing von Geschäften zuzulassen, die über die Börsen der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext abgewickelt werden. Diese Regelungen könnten zu einem Umsatzrückgang bei der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext führen, was wiederum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf<br />

das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben könnte.<br />

Interessenkonflikte zwischen dem Status der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext als gewinnorientierten<br />

Unternehmen und ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten können sich nachteilig auf ihr Geschäft<br />

auswirken.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind gewinnorientierte Unternehmen mit aufsichtsrechtlichen<br />

Pflichten. Gemäß dem Börsengesetz (BörsG) ist die Deutsche Börse verpflichtet, Vorkehrungen zu<br />

treffen, um Konflikte zwischen ihren eigenen geschäftlichen und wirtschaftlichen Interessen als gewinnorientiertem<br />

Unternehmen bzw. solchen Interessen ihrer Aktionäre und dem öffentlichen Interesse am ordnungsgemäßen<br />

Betrieb der Frankfurter Wertpapierbörse zu erkennen und zu verhindern, soweit diese Interessenkonflikte sich<br />

nachteilig auf den Börsenbetrieb der Frankfurter Wertpapierbörse oder auf die Handelsteilnehmer auswirken<br />

könnten. Beispielsweise ist die Deutsche Börse gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Frankfurter<br />

Wertpapierbörse ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommt. Wird die Fähigkeit zur Erfüllung ihrer gesetzlichen<br />

Aufsichtsfunktionen durch einen Interessenkonflikt unter Verletzung der Bestimmungen des Börsengesetzes<br />

nachteilig beeinflusst, könnte dieser Interessenkonflikt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft,<br />

die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco haben. Die U.S.-Börsen der NYSE Euronext und der<br />

Deutsche Börse sind ebenfalls gewinnorientierte Unternehmen mit aufsichtsrechtlichen Pflichten. Unter bestimmten<br />

Umständen könnte ein Interessenkonflikt zwischen den aufsichtsrechtlichen Pflichten dieser Börsen und<br />

einigen ihrer jeweiligen Mitgliedsorganisationen und Kunden entstehen. Obwohl die U.S.-Börsen sturkturbezogene<br />

Vorkehrungen umgesetzt haben, um solche potenziellen Konflikte zu minimieren, könnten diese Maßnahmen nicht<br />

A-55


erfolgreich sein. Wenn eine der U.S.-Börsen, die gemäß dem Exchange Act Selbstregulierungspflichten innehat,<br />

nicht gewissenhaft und angemessen ihre Mitgliedsorganisationen beaufsichtigt oder anderweitig ihren aufsichtsrechtlichen<br />

Pflichten nicht nachkommt, könnte dies den Ruf der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />

erheblich schädigen, zu aufsichtrechtlichen Untersuchungen führen und sich nachteilig auf das Geschäft, die Cash<br />

Flows und die Finanz- und Ertragslage auswirken.<br />

Aus der Notierung der Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

der Euronext Paris könnte sich potenziell ebenfalls ein Konflikt zwischen den aufsichtsrechtlichen Pflichten der<br />

jeweiligen Börsen zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Notierungs- und Handelsverfahren einerseits und den<br />

geschäftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

andererseits ergeben. Gelingt es den Börsen der Gruppe Deutsche Börse oder der NYSE Euronext mit Selbstregulierungs-<br />

oder sonstigen rechtlichen Aufgaben nicht, ihren Handel sowie ihre Emittenten sorgfältig und<br />

angemessen zu regulieren oder auf sonstige Weise ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten zu erfüllen, könnte dies den<br />

Ruf der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext erheblich schädigen, verschärfte aufsichtsrechtliche<br />

Prüfungen nach sich ziehen (die wiederum zur Auferlegung von Sanktionen führen können) und<br />

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Cashflows und die Finanz- und Ertragslage der Holdco<br />

haben.<br />

Risiken im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass die Aktionäre der NYSE Euronext nicht verpflichtet sein werden, für<br />

Zwecke der Ertragssteuern auf US-Bundesebene aufgrund des im Rahmen der Verschmelzung erfolgenden<br />

Umtauschs der NYSE Euronext-Aktien in Holdco-Aktien Gewinne als realisiert zu betrachten.<br />

Auch wenn für die Zwecke der US-Ertragssteuer auf US-Bundesebene beabsichtigt ist, dass (1) die Verschmelzung<br />

als Reorganisation (reorganization) i. S. v. Section 368(a) des Internal Revenue Code und/oder die<br />

Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als Transaktion i. S. v. Section 351(a) des Internal Revenue Code<br />

eingestuft werden, und (2) die Bestimmungen von Section 367(a) des Internal Revenue Code fürÜbertragungen von<br />

NYSE Euronext-Aktien an die Holdco durch NYSE Euronext-Aktionäre (außer durch NYSE Euronext-Aktionäre, bei<br />

denen es sich um ,,five percent transferee shareholders“ der Holdco entsprechend der Definition in den auf Grundlage<br />

von Section 367(a) des Internal Revenue Code erlassenen Treasury Regulations handelt) im Rahmen der Verschmelzung<br />

keine Anwendung finden, kann nicht sichergestellt werden, dass die Verschmelzung und die Übertragungen<br />

von NYSE Euronext-Aktien an die Holdco tatsächlich so behandelt werden. Weil die Möglichkeit besteht,<br />

dass auf die erste NYSE-Steuerbedingung (wie nachstehend definiert) und/oder die zweite NYSE-Steuerbedingung<br />

(wie nachstehend definiert) ohne den Erhalt eines Rechtsgutachtens oder einer verbindlichen Auskunft verzichtet<br />

wird, weil ein solches Rechtsgutachten oder eine solche verbindliche Auskunft möglicherweise nicht bis zum Tag des<br />

Vollzugs der Verschmelzung in Kraft bleibt oder Bedingungen enthalten kann, die ausfallen können, und weil die<br />

steuerliche Behandlung gemäß Section 367(a) des Internal Revenue Code unter anderem davon abhängt, ob Holdco<br />

im Rahmen des Tauschangebots mindestens 80% der Deutsche Börse-Aktien erwirbt (was erst bei Vollzug des<br />

Tauschangebots bekannt sein wird), können die Berater der NYSE Euronext zum Zeitpunkt dieses Dokuments keine<br />

Aussage zur ertragsteuerlichen Behandlung der Verschmelzung auf US-Bundesebene treffen.<br />

Bedingung für die Pflicht der NYSE Euronext, die Verschmelzung zu vollziehen, ist der Vollzug des<br />

Tauschangebots durch die Holdco. Verzichtbare Bedingung für den Vollzug des Tauschangebots durch die Holdco<br />

ist, dass die NYSE Euronext spätestens bis zum Ende der Annahmefrist (das mehrere Monate vor dem Zeitpunkt des<br />

Vollzugs des Tauschangebots liegen kann) eine oder mehrere verbindliche Auskünfte (private letter rulings) von<br />

der US-Bundessteuerbehörde (dem Internal Revenue Service) erhält, aus denen im Wesentlichen hervorgeht, dass<br />

(1) die Verschmelzung als Reorganisation i. S. v. Section 368(a) des Internal Revenue Code und/oder die<br />

Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als ein Umtausch gemäß Section 351(a) des Internal Revenue<br />

Code eingestuft werden, was in diesem Dokument als ,,erste NYSE-Steuerbedingung“ (first NYSE tax condition)<br />

bezeichnet wird, und (2) jede Übertragung von NYSE Euronext-Aktien an die Holdco durch US-Aktionäre der<br />

NYSE Euronext (außer durch NYSE Euronext-Aktionäre, bei denen es sich um ,,five percent transferee<br />

shareholders“ der Holdco entsprechend der Definition in den auf Grundlage von Section 367(a) des Internal<br />

Revenue Code erlassenen Treasury Regulations handelt) die Bedingungen für eine Ausnahme von Section 367(a)(1)<br />

des Internal Revenue Code im Rahmen der Treasury Regulations Sections 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9)<br />

erfüllt, was in diesem Dokument als ,,zweite NYSE-Steuerbedingung“ (second NYSE tax condition) und zusammen<br />

mit der ersten NYSE-Steuerbedingung als die ,,NYSE-Steuerbedingungen“ bezeichnet wird.<br />

Es kann nicht sichergestellt werden, dass eine verbindliche Auskunft vom Internal Revenue Service vor dem<br />

Ende der Annahmefrist oder überhaupt erteilt wird. Selbst wenn eine verbindliche Auskunft erteilt wird, kann nicht<br />

gewährleistet werden, dass die in dieser verbindlichen Auskunft enthaltenen Zusicherungen oder Bedingungen<br />

eintreten.<br />

A-56


Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat die NYSE Euronext auf die erste NYSE-<br />

Steuerbedingung zu verzichten, wenn sie ein in Form und Inhalt für die NYSE Euronext zufriedenstellendes<br />

schriftliches Rechtsgutachten erhält, das spätestens auf den ersten Werktag vor dem Zeitpunkt, zu dem die<br />

Annahmefrist des Tauschangebots abläuft, datiert ist (bzw. auf ein späteres von der <strong>BaFin</strong> genehmigtes Datum,<br />

wobei der spätere dieser beiden Zeitpunkte als ,,Letztmöglicher Verzichtstag“ (Waiver Limitation Date) bezeichnet<br />

wird) und aus dem hervorgeht, dass der Zusammenschluss als Reorganisation gemäß Section 368(a) des Internal<br />

Revenue Code und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als Transaktion gemäß Section<br />

351(a) des Internal Revenue Code eingestuft werden. Wird im Hinblick auf die zweite NYSE-Steuerbedingung<br />

vom Internal Revenue Service eine verbindliche Auskunft vor dem Letztmöglichen Verzichtstag erteilt, geht die<br />

NYSE Euronext davon aus, dass sie das in diesem Absatz beschriebene Rechtsgutachten erhalten und somit auf die<br />

erste NYSE-Steuerbedingung verzichten wird. Wird eine solche verbindliche Auskunft nicht vor dem Letztmöglichen<br />

Verzichtstag erteilt, geht die NYSE Euronext davon aus, dass sie ohne das in diesem Absatz<br />

beschriebene Rechtsgutachten zu erhalten auf die erste NYSE-Steuerbedingung verzichten wird.<br />

Gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat die NYSE Euronext auf die zweite NYSE-<br />

Steuerbedingung zu verzichten, wenn sie ein in Form und Inhalt für die NYSE Euronext zufriedenstellendes<br />

schriftliches Rechtsgutachten erhält, das spätestens auf den Letztmöglichen Verzichtstag datiert ist und aus dem<br />

hervorgeht, dass die Bestimmungen von Section 367(a) des Internal Revenue Code nicht für Übertragungen von<br />

NYSE Euronext-Aktien an die Holdco durch US-Aktionäre der NYSE Euronext (außer Aktionären, bei denen es<br />

sich um ,,five percent transferee shareholders“ der Holdco entsprechend der Definition in den Treasury Regulations<br />

auf Grundlage von Section 367(a) des Internal Revenue Code handelt) gelten. Sofern die Parteien nicht eine<br />

verbindliche Auskunft im Hinblick auf die zweite NYSE-Steuerbedingung vom Internal Revenue Service erhalten<br />

haben, hängt die steuerliche Behandlung gemäß Section 367(a) des Internal Revenue Code unter anderen davon ab,<br />

ob die Holdco im Rahmen des Tauschangebots mindestens 80% der Deutsche Börse-Aktien erwirbt. Weil das<br />

Ergebnis des Tauschangebots erst nach Vollzug des Tauschangebots (und nach dem Letztmöglichen Verzichtstag)<br />

bekannt sein wird, geht die NYSE Euronext nicht davon aus, dass sie das in diesem Absatz beschriebene<br />

Rechtsgutachten bis zum Letztmöglichen Verzichtstag erhalten wird. Entsprechend könnte die NYSE Euronext,<br />

falls nicht vor dem letztmöglichen Verzichtstag eine verbindliche Auskunft vom Internal Revenue Service im<br />

Hinblick auf die zweite NYSE-Steuerbedingung erteilt wird, ohne Erhalt des in diesem Absatz beschriebenen<br />

Rechtsgutachtens auf die zweite NYSE-Steuerbedingung verzichten. Im Falle eines Verzichts auf die erste NYSE-<br />

Steuerbedingung und/oder die zweite NYSE-Steuerbedingung beabsichtigt die NYSE Euronext nicht, dieses<br />

Dokument erneut zu verteilen, um erneut die Genehmigung der NYSE Euronext-Aktionäre einzuholen.<br />

Dementsprechend kann nicht zugesichert werden, dass die Verschmelzung und die Übertragung der NYSE<br />

Euronext-Aktien auf die Holdco die Bedingungen für die oben beschriebene beabsichtigte ertragsteuerliche<br />

Behandlung auf US-Bundesebene erfüllt. Aktionäre der NYSE Euronext haben für Ertragsteuerzwecke auf<br />

US-Bundesebene Gewinne als erzielt zu betrachten, wenn die Verschmelzung nicht als Reorganisation im Sinne<br />

von Section 368(a) des Internal Revenue Code gilt und die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen<br />

nicht als Transaktion qualifizieren, wie sie in Section 351(a) des Internal Revenue Code beschrieben ist.<br />

Ferner werden US-Aktionäre der NYSE Euronext, selbst wenn die Verschmelzung als Reorganisation im Sinne von<br />

Section 368(a) des Internal Revenue Code gilt und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen<br />

als Transaktion qualifizieren, wie sie in Section 351(a) des Internal Revenue Code beschrieben ist, für<br />

den Fall, dass die Voraussetzungen von Section 367(a) des Internal Revenue Code sowie der auf dessen Grundlage<br />

erlassenen Treasury Regulations nicht erfüllt werden, verpflichtet sein, aufgrund der Übertragung der NYSE<br />

Euronext-Aktien an die Holdco im Rahmen der Verschmelzung für Zwecke der Ertragsteuer auf US-Bundesebene<br />

Gewinne entsprechend Section 367(a) des Internal Revenue Code als erzielt zu betrachten.<br />

Die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden<br />

Steuerprüfungen unterzogen, und ihnen könnten aufgrund dieser Steuerprüfungen erhebliche Steuerverbindlichkeiten<br />

entstehen.<br />

Die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden<br />

regelmäßig Steuerprüfungen unterzogen. Infolge derzeit oder zukünftig durchgeführter Steuerprüfungen oder<br />

sonstiger Prüfungen durch Steuerbehörden, die für die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext bzw. ihre<br />

jeweiligen Tochtergesellschaften zuständig sind, könnten zusätzliche Steuern (beispielsweise in Verbindung mit<br />

Übernahmen, Umstrukturierungen oder Unternehmensverträgen) erhoben werden, wodurch sich die Gesamtsteuerlast<br />

der Holdco-Gruppe erhöhen könnte.<br />

Die Holdco ist oder wird möglicherweise in einer Rechtsordnung außerhalb der Niederlande steuerpflichtig und/<br />

oder ist oder wird möglicherweise für Steuerzwecke eine ,,doppelt ansässige Gesellschaft“. Hierdurch kann sich<br />

die Steuerlast der Holdco und ihrer Aktionäre erhöhen. Der Zusammenschluss der Unternehmen der Gruppe<br />

A-57


Deutsche Börse und der NYSE Euronext führt möglicherweise zu einem Anstieg der Steuerlast der gemeinsamen<br />

Gruppe insgesamt.<br />

Da die Holdco nach niederländischem Recht gegründet ist, wird sie für die Zwecke niederländischer<br />

Ertragsteuern als in den Niederlanden ansässige Gesellschaft behandelt. Aufgrund der derzeit angestrebten<br />

Geschäftsleitungsstruktur der Holdco sowie derzeit geltender Steuergesetze in den Vereinigten Staaten, Deutschland<br />

und den Niederlanden sowie anwendbarer ertragsteuerlicher Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

und deren derzeitiger Auslegung geht die Holdco davon aus, dass sie nur in den Niederlanden<br />

steueransässig sein wird. Die Holdco hat verbindliche Auskünfte der Steuerbehörden in den Niederlanden sowie<br />

in Deutschland zur Bestätigung dieser Annahme beantragt, jedoch noch nicht erhalten. Ungeachtet dessen, ob diese<br />

verbindlichen Auskünfte erteilt werden, können sich jedoch die geltenden Steuergesetze sowie deren Auslegung<br />

ändern, können die Angaben, auf denen diese verbindlichen Auskünfte beruhen, unrichtig sein oder kann sich die<br />

Sachlage ändern. Infolgedessen kann die Holdco in einer anderen Rechtsordnung als den Niederlanden steuerlich<br />

ansässig sein oder werden und/oder kann für Steuerzwecke eine doppelt ansässige Gesellschaft sein oder werden.<br />

Hierdurch kann sich die Gesamtsteuerlast der Holdco und ihrer Aktionäre erhöhen. Insbesondere kann dies dazu<br />

führen, dass den Holdco-Aktionären zusätzliche Quellensteuern auferlegt werden, die in dem Land, in dem ein<br />

Aktionär steuerlich ansässig ist, möglicherweise weder anrechenbar, abzugsfähig oder auf sonstige Weise erstattungsfähig<br />

sind.<br />

Auf Dividenden und sonstige konzerninterne Zahlungen der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder ihrer<br />

jeweiligen Tochtergesellschaften sind möglicherweise Quellensteuern zu zahlen, die in der Rechtsordnung erhoben<br />

werden, in welcher das jeweilige zahlende Unternehmen gegründet oder steuerlich ansässig ist. Sofern diese<br />

Quellensteuern nicht vollständig auf die Ertragsteuerschuld des die Zahlung erhaltenden Unternehmens angerechnet<br />

oder vollständig erstattet werden, kann sich durch Dividenden und sonstige grenzüberschreitende Zahlungen<br />

die der Holdco-Gruppe auferlegte Gesamtsteuerlast erhöhen. Wenngleich die Holdco beabsichtigt, ihr<br />

Eigentum an Tochtergesellschaften sowie zukünftige konzerninterne Zahlungen im Hinblick darauf zu strukturieren,<br />

dass derartige Quellensteuern minimiert werden, kann nicht zugesichert werden, dass sie damit Erfolg haben<br />

wird.<br />

Risiken im Zusammenhang mit den Holdco-Aktien<br />

Es gab bisher keinen öffentlichen Markt für die Holdco-Aktien und der Börsenkurs der Holdco-Aktien kann<br />

volatil sein.<br />

Die Holdco plant die Notierung der Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse sowie an der Euronext Paris. Es ist jedoch möglich, dass sich nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

kein aktiver öffentlicher Handel für die Holdco-Aktien entwickelt bzw. dass nach dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses kein solcher Handel aufrechterhalten werden kann. Die Holdco kann keine Voraussage<br />

darüber treffen, in welchem Umfang sich ein Handel entwickeln oder wie hoch die Liquidität an diesem Markt sein<br />

wird.<br />

Der Börsenkurs der Holdco-Aktien ist möglicherweise volatil. Die zahlreichen allgemeinen wirtschaftlichen<br />

und politischen Bedingungen sowie Markt- und Sektorbedingungen können sich ungeachtet der tatsächlichen<br />

betrieblichen Entwicklung der Holdco nachteilig auf den Börsenkurs der Holdco-Aktien auswirken. Zu den<br />

Faktoren, die Schwankungen des Börsenkurses der Holdco-Aktien verursachen könnten, gehören unter anderem<br />

tatsächliche oder erwartete Schwankungen in den vierteljährlichen Ergebnissen sowie den Ergebnissen<br />

der Wettbewerber;<br />

Änderungen von Finanzprognosen der Holdco oder von Wertpapieranalysten, die gegebenenfalls die<br />

Holdco-Aktie betreffen;<br />

Bedingungen oder Entwicklungen in der Branche, einschließlich aufsichtsrechtlicher Änderungen oder<br />

Änderungen des Wertpapiermarkts;<br />

Änderungen der Marktbewertungen von Börsen und sonstiger Handelseinrichtungen allgemein oder<br />

sonstiger Unternehmen, die im Wertpapiersektor tätig sind;<br />

Ankündigungen wesentlicher Übernahmen, strategischer Partnerschaften oder von Beteiligungsveräußerungen<br />

durch die Holdco oder ihre Wettbewerber;<br />

Ankündigungen von Untersuchungen oder aufsichtsrechtlicher Prüfungen des Betriebs der Holdco oder<br />

von gegen die Holdco eingereichten Klagen;<br />

die Anstellung bzw. das Ausscheiden von Schlüsselmitarbeitern; und<br />

Ausgabe oder Veräußerungen von Holdco-Aktien, einschließlich Veräußerungen von Aktien durch<br />

Direktoren und leitende Mitarbeiter oder strategische Anleger der Holdco.<br />

A-58


Nach Vollzug des Zusammenschlusses verliert die Holdco möglicherweise ihren Status als ausländischer<br />

Privatemittent (foreign private issuer), was zu erheblichen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen führen<br />

könnte.<br />

Derzeit ist die Holdco ein ,,ausländischer Privatemittent“ entsprechend der Definition des Begriffs in Rule 3b-4<br />

zum Exchange Act. Nach dem Zusammenschluss verliert die Holdco den Status eines ausländischen Privatemittenten,<br />

wenn mehr als 50% der Holdco-Aktien von US-Aktionären gehalten werden und eines der folgenden<br />

Ereignisse eintritt: (1) eine Mehrheit der Direktoren oder Executive Officers der Holdco sind US-Staatsbürger oder<br />

haben in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsitz, (2) mehr als 50% des Vermögens der Holdco befinden sich in den<br />

Vereinigten Staaten, oder (3) das Geschäft der Holdco wird vorwiegend von den Vereinigten Staaten aus geführt. Da<br />

das Büro des Chief Executive Officers der Holdco seinen Standort vorwiegend in den Vereinigten Staaten haben<br />

wird, ist es möglich, dass die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent verlieren könnte, wenn mehr als<br />

50% der Holdco-Aktien am Tag der jeweiligen Bestimmung von US-Aktionären gehalten werden.<br />

Gemäß Rule 3b-4 zum Exchange Act erfolgt die Feststellung, ob es sich bei einem Unternehmen um einen<br />

ausländischen Privatemittenten handelt, jährlich am letzten Geschäftstag des letzten zu Ende gegangenen zweiten<br />

Geschäftsquartals eines Emittenten. Entsprechend erfolgt die erste auf den Vollzug des Zusammenschlusses<br />

folgende Feststellung, ob die Holdco weiterhin ein ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) sein<br />

wird, am 30. Juni 2012.<br />

Würde die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) verlieren, müsste sie<br />

zwingend die Vertretungserfordernisse auf Bundesebene in den Vereinigten Staaten (U.S. federal proxy requirements)<br />

einhalten und für Führungspersonen, Organmitglieder und Principal Shareholder der Holdco würden die<br />

Bestimmungen von Section 16 des Exchange Act über die Offenlegung und Rückzahlung von Gewinnen aus<br />

kurzfristigen Anlagen (short-swing profit) in die Holdco gelten. Die Holdco müsste darüber hinaus auch regelmäßige<br />

Berichte und Registrierungsdokumente (registration statements) mittels Formularen für US-Inlandsemittenten<br />

(U.S. domestic issuers) bei der SEC einreichen, die detaillierter und umfangreicher sind als die für<br />

einen ausländischen Privatemittenten. Schließlich müsste die Holdco auch die für US-Inlandsemittenten geltenden<br />

Börsennotierungsanforderungen der NYSE erfüllen, einschließlich des Erfordernisses, jährlich eine Hauptversammlung<br />

für die Wahl der Direktoren abzuhalten. Infolgedessen können die aufsichtsrechtlichen Kosten und<br />

Compliance-Kosten der Holdco als US-Inlandsemittent gemäß US-Wertpapierrecht deutlich höher sein. Möglicherweise<br />

muss die Holdco auch einige ihrer Richtlinien ändern, um bestimmte für US-Inlandsemittenten geltende<br />

Unternehmensführungspraktiken zu erfüllen. Mit diesen Veränderungen wären zusätzliche Kosten verbunden.<br />

Darüber hinaus wäre die Geschäftsleitung der Holdco gemäß Sections 302 und 404 des Sarbanes-Oxley Act<br />

von 2002 auch verpflichtet, die Wirksamkeit der bei der Holdco bestehenden internen Systeme zur Kontrolle der<br />

Abschlüsse im Zusammenhang mit dem Betrieb der Holdco zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs zu<br />

bescheinigen und darüber zu berichten, wobei der unabhängige Abschlussprüfer der Holdco verpflichtet wäre,<br />

diese Wirksamkeit zu bestätigen. Die von der Geschäftsleitung bei der Beurteilung der Wirksamkeit der internen<br />

Systeme der Holdco zur Kontrolle ihrer Abschlüsse anzuwendenden Standards richten sich nach komplexen<br />

Regeln, die eine umfangreiche Dokumentation sowie umfangreiche Prüfungen und möglicherweise umfangreiche<br />

Korrekturen erfordern. Die andauernden Bemühungen zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />

hinsichtlich interner Kontrollsysteme würden bei der Holdco wahrscheinlich zu erhöhten Aufwendungen sowie<br />

hohem Zeitaufwand der Geschäftsleitung und der Bindung sonstiger interner Ressourcen führen, insbesondere in<br />

Bezug auf die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften, für die die Erfordernisse gemäß Rule 404 zuvor nicht<br />

gegolten haben. Bei der Umsetzung von Änderungen, die für eine günstige Beurteilung ihrer internen Systeme zur<br />

Kontrolle der Abschlüsse erforderlich sind, kann es bei der Holdco auch zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen<br />

kommen. Darüber hinaus kann es bei der Holdco im Rahmen des Bestätigungsverfahrens durch ihren unabhängigen<br />

Abschlussprüfer bei der Umsetzung verlangter Verbesserungen oder bei der Einholung einer positiven Bestätigung<br />

zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen kommen. Verliert die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent<br />

(foreign private issuer) und kommt sie zu keiner günstigen Beurteilung der Wirksamkeit ihrer internen Systeme zur<br />

Kontrolle ihrer Abschlüsse oder kann der unabhängige Abschlussprüfer der Holdco keinen uneingeschränkten<br />

Bestätigungsbericht zur Beurteilung der Holdco zur Verfügung stellen, könnte dies wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Anlegervertrauen und den Börsenkurs der Holdco-Aktien haben.<br />

Behält die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent (foreign private issuer), erhalten Aktionäre<br />

möglicherweise nicht die Informationen über die Holdco, die sie üblicherweise von einer börsennotierten US-<br />

Inlandsgesellschaft erhalten würden.<br />

Derzeit ist die Holdco ein ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) entsprechend der Definition<br />

des Begriffs in Rule 3b-4 des Exchange Act. Nach Vollzug des Zusammenschlusses behält die Holdco den Status als<br />

ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) möglicherweise. Solange die Holdco ein ausländischer<br />

Privatemittent ist und nicht bei der SEC die Einstufung als inländischer US-Emittent (U.S. domestic issuer)<br />

A-59


eantragt, erhalten Anleger möglicherweise nicht die Informationen, die sie üblicherweise von einer öffentlich<br />

gehandelten US-Inlandsgesellschaft erhalten würden. Insbesondere müssen ausländische Privatemittenten nicht die<br />

Vertretungserfordernisse nach US-Bundesrecht in den Vereinigten Staaten erfüllen und für die Führungspersonen,<br />

Organmitglieder und Hauptaktionäre der Holdco würden die Bestimmungen von Section 16 des Exchange Act über<br />

die Offenlegung und Rückzahlung von Gewinnen aus kurzfristigen Anlagen (short-swing profit) nicht gelten.<br />

Darüber hinaus müsste die Holdco auch keine regelmäßigen Quartalsberichte und Registrierungsdokumente<br />

(registration statements) mittels Formularen für US-Inlandsemittenten bei der SEC einreichen, die detaillierter<br />

und umfangreicher sind als die für einen ausländischen Privatemittenten (foreign private issuer). Schließlich wäre<br />

die Holdco auch nicht verpflichtet, bestimmte für US-Inlandsemittenten geltende Börsennotierungsanforderungen<br />

der NYSE zu erfüllen, einschließlich des Erfordernisses, jährlich eine Hauptversammlung für die Wahl der<br />

Direktoren abzuhalten. Infolgedessen stehen den Aktionären möglicherweise weniger Informationen über die<br />

Holdco zur Verfügung, als sie von einer öffentlich gehandelten US-Inlandsgesellschaft erhalten würden.<br />

Die Höhe einer auf Holdco-Aktien gezahlten Dividende hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter der<br />

Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, der Abführung des Betriebsergebnisses<br />

an die Holdco durch die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sowie der Höhe der frei<br />

ausschüttungsfähigen Rücklagen der Holdco.<br />

Wenngleich die Holdco davon ausgeht, dass sie Dividenden zahlen wird, liegt die Höhe einer auf die Holdco-<br />

Aktien gezahlten Dividende im Ermessen des Verwaltungsrats der Holdco und hängt von einer Reihe von Faktoren<br />

ab, darunter der Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und der Cashflows der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften<br />

sowie sonstige sie betreffende Faktoren. Da die Holdco selbst voraussichtlich keine betrieblichen Aktivitäten<br />

ausüben wird, hängen ihre Fähigkeit zur Zahlung einer Dividende auf die Holdco-Aktien sowie die Höhe dieser<br />

Dividende davon ab, ob die Holdco von ihren operativen Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen auf eine<br />

Weise unmittelbar oder mittelbar Mittel erhält, die sie in die Lage versetzen, zulässige Dividendenzahlungen zu<br />

leisten. Nach niederländischem Recht kann die Holdco Ausschüttungen an ihre Aktionäre und sonstige Personen<br />

mit einem Anspruch auf ausschüttungsfähige Gewinne nur bis zur Höhe des Teils des Nettovermögens der Holdco<br />

leisten, der den Nennwert des Kapitals der Holdco und ihrer kraft Gesetzes vorzuhaltenden Rücklagen übersteigt.<br />

Darüber hinaus hängt die Fähigkeit jeder Tochtergesellschaft zur Zahlung von Dividenden von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen in der Rechtsordnung ab, nach der die jeweilige Tochtergesellschaft errichtet ist.<br />

Eine Verzögerung bei der Umsetzung der Umstrukturierung nach Vollzug könnte sich nachteilig auf die<br />

Dividendenzahlungen der Deutsche Börse an die Holdco auswirken. Falls die Holdco nach Vollzug des Tauschangebots<br />

oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar mindestens 75% der im Umlauf<br />

befindlichen Deutsche Börse-Aktien hält, beabsichtigt die Holdco (direkt und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft)<br />

den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder einer Kombination aus Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsvertrag, um die Gruppe Deutsche Börse stärker in die gemeinsame Gruppe zu integrieren.<br />

Das Wirksamwerden dieser Verträge kann sich beispielsweise aufgrund von Aktionärsklagen für einen unbestimmten<br />

Zeitraum verzögern oder möglicherweise überhaupt nicht eintreten. Dadurch würde die Möglichkeit der<br />

Holdco eingeschränkt, von der Deutsche Börse die Zahlung einer Dividende zu verlangen. Werden in einem<br />

Geschäftsjahr keine Dividenden gezahlt, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der<br />

Holdco-Aktien haben.<br />

Die Aktionäre der Holdco könnten zukünftig verwässert werden.<br />

Inhaber von Holdco-Aktien werden grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Ausgabe von Holdco-Aktien oder bei<br />

der Gewährung von Rechten zur Zeichnung von Holdco-Aktien haben, es sei denn, ein solches Bezugsrecht wird<br />

von der Hauptversammlung bzw., sofern von der Hauptversammlung vorgesehen, vom Verwaltungsrat eingeschränkt<br />

bzw. ausgeschlossen. Es wird erwartet, dass vor dem Vollzug des Zusammenschlusses der Holdco-<br />

Verwaltungsrat von der Hauptversammlung zu dem Gesellschaftsorgan bestimmt wird, das für die Einschränkung<br />

oder den Ausschluss von Bezugsrechten zuständig ist, und zwar im Rahmen der beschränkten Ermächtigung für<br />

einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem entsprechenden Beschluss bis zu einem Betrag in Höhe des zum Zeitpunkt<br />

der Emission noch nicht verwendeten Teils des genehmigten Kapitals Holdco-Aktien auszugeben und Rechte zur<br />

Zeichnung von Holdco-Aktien zu gewähren. Werden Bezugsrechte eingeschränkt oder ausgeschlossen, könnte die<br />

Beteiligung der Holdco-Aktionäre bei Ausgabe von Aktien verwässert werden. Aufgrund der Gesetze und<br />

Vorschriften in Rechtsordnungen außerhalb der Niederlande ist es den Aktionären in diesen Rechtsordnungen<br />

möglicherweise nicht möglich, ihre Bezugsrechte auszuüben, falls die Holdco es unterlässt, die Bezugsrechtsemission<br />

zu registrieren oder sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Voraussetzungen für diese Bezugsrechtsemission<br />

gemäß den Gesetzen dieser Rechtsordnung zu ergreifen. Beispielsweise können die US-Aktionäre der Holdco in<br />

den USA Bezugsrechte nur ausüben, wenn ein Registrierungsdokument (registration statement) gemäß dem<br />

Securities Act in Bezug auf die auf die Ausübung dieser Rechte auszugebenden Holdco-Aktien für wirksam erklärt<br />

wurde oder eine Befreiung von den US-Registrierungserfordernissen zur Verfügung steht. Sofern die Aktionäre in<br />

A-60


den betreffenden Rechtsordnungen ihre Bezugsrechte nicht ausüben können, würde ihre Beteiligung an der Holdco<br />

verwässert werden. Eine zukünftige Ausgabe neuer Holdco-Aktien oder in Holdco-Aktien wandelbarer Schuldverschreibungen,<br />

bei der die Holdco-Aktionäre keine Bezugsrechte haben bzw. diese Bezugsrechte ausgeschlossen<br />

sind, würden zu einer Verwässerung der Beteiligung der existierenden Holdco-Aktionäre führen und den Gewinn je<br />

Holdco-Aktie vermindern, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der Holdco-Aktien haben<br />

könnte.<br />

A-61


ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Verantwortlichkeit für den Inhalt<br />

Die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (nachfolgend die ,,Holdco“), eine Aktiengesellschaft nach<br />

niederländischem Recht (naamloze vennootschap) und mit rechtlichem Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam,<br />

übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments. Ungeachtet der Erklärung in Ziffer 25 der<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> erklärt Holdco, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Dokument richtig und keine<br />

wesentlichen Umstände ausgelassen sind, und dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen,<br />

dass die in diesem Dokument genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine Tatsachen<br />

ausgelassen worden sind, die die Aussagen dieses Dokuments verändern würden.<br />

Die Holdco wird die <strong>Angebotsunterlage</strong> aktualisieren, soweit dies nach dem WpÜG zulässig und erforderlich ist<br />

und wird ihren aufgrund des Registration Statement nach dem Exchange Act bestehenden U.S.-rechtlichen Verpflichtungen<br />

zur Information von Wertpapierinhabern hinsichtlich jeder wesentlichen Änderung der an die Wertpapierinhaber<br />

veröffentlichten, gesendeten oder erteilten Informationen nachkommen. Die Holdco wird zudem gegebenenfalls<br />

weitere, begleitende Informationen in Bezug auf das Tauschangebot veröffentlichen, die auf der Internetseite der Holdco<br />

unter http://www.global-exchange-operator.com und nach ihrer Einreichung bei der SEC in englischer Sprache auf<br />

deren Internetseite unter http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html abrufbar sein werden.<br />

Gegenstand des Dokuments<br />

Gegenstand dieses Dokuments ist das Angebot von 195.146.864 auf den Namen lautende Stückaktien der<br />

Holdco mit einem Nennwert von je 1,00 A, die den Inhabern von Deutsche Börse-Aktien als Angebotsgegenleistung<br />

im Rahmen des von der Holdco unterbreiteten Tauschangebots angeboten werden.<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots ordnungsgemäß eingereicht und<br />

für diese nicht wirksam den Rücktritt erklärt haben, und NYSE Euronext-Aktionäre, deren NYSE Euronext-Aktien<br />

im Rahmen der Verschmelzung in Bezugsrechte auf Holdco-Aktien umgewandelt wurden, erhalten Aktien der<br />

Holdco aus einer Kapitalerhöhung gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss der Holdco vom 2. Mai 2011, die<br />

unmittelbar vor Vollzug des Zusammenschlusses wirksam wird (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco —<br />

Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung“). Die Holdco-Aktien<br />

sind seit Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />

Die Holdco wird unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Lieferung der Holdco-Aktien an die Deutsche Börse-<br />

Aktionäre im Rahmen des Tauschangebots und an die NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung<br />

die Zulassung ihrer Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in<br />

dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie die Zulassung zum Handel<br />

am regulierten Markt der Euronext Paris beantragen. Darüber hinaus plant die Holdco eine Börsennotierung ihrer<br />

Aktien an der New York Stock Exchange.<br />

Die Holdco geht davon aus, dass die Holdco-Aktien, die die annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre bei der<br />

Abwicklung des Tauschangebots erhalten, zum Zeitpunkt der Lieferung an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />

Tauschangebot angenommen haben, zum Handel zugelassen (notiert) worden sind.<br />

Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />

voraussichtlich unmittelbar nach der Lieferung der Holdco-Aktien an die Deutsche Börse-Aktionäre, die das<br />

Tauschangebot angenommen haben, aufgenommen werden.<br />

Darstellung der Finanzinformationen<br />

Dieses Dokument enthält<br />

die geprüfte Bilanz der Holdco zum 10. Februar 2011;<br />

den ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss für den am 31. März endenden<br />

Drei-Monats-Zeitraum;<br />

die geprüften Konzernabschlüsse der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />

sowie für jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete, im Einklang<br />

mit den IFRS; und<br />

die geprüften Konzernabschlüsse der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für<br />

jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete, die nach US-GAAP<br />

aufgestellt wurden.<br />

Soweit nicht anders angegeben, wurden die in diesem Dokument dargestellten Finanzdaten den geprüften Konzernabschlüssen<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die in diesem Dokument enthalten sind, entnommen.<br />

Informationen, die in diesem Dokument als ,,ungeprüft“ bezeichnet werden, sind weder durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.<br />

A-62


Die in diesem Dokument enthaltenen Finanzinformationen wurden zur übersichtlicheren Darstellung gerundet.<br />

Die Summe der Werte in einer Tabellenspalte kann daher in einigen Fällen geringfügig von der Gesamtsumme<br />

für diese Spalte abweichen.<br />

Weitere Informationen über die Darstellung der Finanzinformationen in diesem Dokument sind dem<br />

Abschluss der Holdco ab Seite F-2 dieses Dokuments, dem geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche<br />

Börse ab Seite F-50 dieses Dokuments und dem geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext ab Seite F-8<br />

dieses Dokuments zu entnehmen.<br />

Zukunftsbezogene Aussagen<br />

Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen. Zukunftsbezogene Aussagen sind Aussagen, die sich<br />

nicht auf historische oder gegenwärtige Tatsachen und Ereignisse beziehen. Zu diesen gehören insbesondere<br />

Aussagen über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft der<br />

Holdco, deren Wachstum und Profitabilität sowie allgemeine wirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen<br />

und andere Faktoren, von denen sie beeinflusst wird oder beeinflusst werden kann. Zukunftsbezogene<br />

Aussagen sind an Formulierungen wie ,,können“, ,,könnten“, ,,werden“, ,,dürften“, ,,erwarten“, ,,planen“, ,,beabsichtigen“,<br />

,,davon ausgehen“, ,,überzeugt sein“, ,,annehmen“, ,,schätzen“, ,,vorhersagen“, ,,potenziell“, ,,wahrscheinlich“<br />

oder ,,fortsetzen“ (jeweils einschließlich der Negativform und anderer ähnlicher Begriffe) zu erkennen.<br />

Die Holdco hat die zukunftsbezogenen Aussagen in diesem Dokument auf der Grundlage ihrer bestmöglichen<br />

gegenwärtigen Schätzungen und Beurteilungen gemacht. Diese zukunftsbezogenen Aussagen unterliegen Annahmen,<br />

Ungewissheiten und anderen Faktoren, deren Eintritt oder Nichteintritt dazu führen könnte, dass die<br />

tatsächlichen Ergebnisse der Holdco, einschließlich ihrer Finanzlage und/oder Profitabilität, wesentlich von diesen<br />

zukunftsbezogenen Aussagen abweichen oder die darin explizit oder implizit ausgedrückten Erwartungen nicht<br />

erfüllt werden. Investoren wird daher dringend empfohlen, die folgenden Abschnitte dieses Dokuments zu lesen:<br />

,,Zusammenfassung“, ,,Risikofaktoren“, ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gruppe Deutsche Börse“, ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE<br />

Euronext“, ,,Geschäft der Holdco und Ausgewählte Informationen über die Holdco“, ,,Geschäft der Gruppe<br />

Deutsche Börse und Ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche Börse“, ,,Geschäft der und ausgewählte<br />

Informationen zur NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen“ und<br />

,,Jüngste Entwicklungen und Ausblick“. Diese Abschnitte enthalten eine ausführlichere Beschreibung der Faktoren,<br />

die einen Einfluss auf das Geschäft der Holdco und die Märkte, in denen sie tätig ist, haben könnten.<br />

Angesichts der Unsicherheiten und Annahmen besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die in diesem Dokument<br />

beschriebenen künftigen Ereignisse nicht eintreten. Ferner könnten sich die zukunftsbezogenen Schätzungen und<br />

Prognosen, die in dieses Dokument aus Berichten Dritter übernommen wurden, als unzutreffend erweisen.<br />

Die zukunftsbezogenen Aussagen in diesem Dokument gelten nur zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemacht<br />

werden. Sofern nicht gesetzlich anderweitig vorgeschrieben übernimmt die Holdco ausdrücklich keine Verpflichtung<br />

oder Verantwortung zur Veröffentlichung von Aktualisierungen oder Korrekturen der in diesem Dokument<br />

enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen, um geänderte Erwartungen der Holdco im Hinblick auf oder Änderungen<br />

der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände widerzuspiegeln, auf denen diese Aussagen beruhen, oder<br />

diese Aussagen an die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.<br />

Branchen- und Marktdatenquellen<br />

Wo Informationen Quellen Dritter entnommen wurden, wurde die Quelle dieser Informationen kenntlich<br />

gemacht.<br />

Soweit nicht anders angegeben, stammen die in diesem Dokument enthaltenen Informationen über das<br />

Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und den Wettbewerb in den Märkten, in denen<br />

die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext tätig sind, aus öffentlich verfügbaren Quellen, insbesondere<br />

externen Quellen, oder geben die Schätzungen der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

wieder, die hauptsächlich auf Informationen aus öffentlich verfügbaren Quellen basieren. Holdco bestätigt, dass die<br />

Informationen, die in diesem Dokument enthalten sind und von Seiten Dritter übernommen wurden, korrekt<br />

wiedergegeben wurden und dass, soweit es Holdco bekannt ist, und sie dies aus den von dieser dritten Partei<br />

veröffentlichten Angaben ableiten konnte, keine Fakten unterschlagen wurden, die die wiedergegebenen Angaben<br />

unkorrekt oder irreführend gestalten würden.<br />

A-63


Wechselkurse<br />

Die folgende Tabelle zeigt den Tiefst-, Höchst-, Durchschnitts- und Periodenwert des Wechselkurses zwischen<br />

US-Dollar und Euro im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 29. April 2011.<br />

Tief Hoch<br />

Wechselkurse<br />

(US$ je E)<br />

Durchschnitt<br />

Jahr<br />

2005 . ....................................... 1,1667 1,3476 1,2400 (1)<br />

2006 . ....................................... 1,1860 1,3327 1,2661 (1)<br />

2007 . ....................................... 1,2904 1,4862 1,3797 (1)<br />

2008 . ....................................... 1,2446 1,6010 1,4695 (1)<br />

2009 . ....................................... 1,2547 1,5100 1,3955 (1)<br />

2010 . ....................................... 1,1959 1,4535 1,3216 (1)<br />

Monat<br />

Oktober 2010 ................................. 1,3619 1,4159 1,3900 (2)<br />

November 2010. ............................... 1,2969 1,4282 1,3641 (2)<br />

Dezember 2010 ................................ 1,2971 1,3499 1,3227 (2)<br />

Januar 2011 .................................. 1,2944 1,3715 1,3371 (2)<br />

Februar 2011. ................................. 1,3474 1,3794 1,3648 (2)<br />

März 2011 ................................... 1,3777 1,4226 1,4109 (2)<br />

April 2011 (bis zum 29. April 2011) ................ 1,4221 1,4822 1,4473 (2)<br />

Periodenende<br />

1,1842<br />

1,3197<br />

1,4603<br />

1,3919<br />

1,4332<br />

1,3269<br />

1,3947<br />

1,2983<br />

1,3384<br />

1,3371<br />

1,3793<br />

1,4158<br />

1,4807<br />

Anmerkungen:<br />

(1) Durchschnitt der Kurse am jeweils letzten Geschäftstag der Monate während des maßgeblichen Zeitraums.<br />

(2) Durchschnitt der jeweiligen Tageskurse der Geschäftstage während des maßgeblichen Zeitraums.<br />

Quelle: Bloomberg.<br />

Die vorstehenden Kurse können von den tatsächlichen Kursen, die bei der Aufstellung des Abschlusses der<br />

Holdco und anderer Finanzinformationen in diesem Dokument verwendet wurden, abweichen. Die Angabe dieser<br />

Kurse durch die Holdco bedeutet nicht, dass die US-Dollar-Beträge tatsächlich den Euro-Beträgen entsprechen oder<br />

dass diese Beträge zu einem bestimmten Kurs, wenn überhaupt, in US-Dollar hätten umgerechnet werden können.<br />

Vergleichsdaten zu Aktienkursen<br />

Deutsche<br />

Börse NYSE Euronext<br />

Handel an der<br />

Frankfurter<br />

Wertpapierbörse<br />

Handel an<br />

der NYSE<br />

Handel an der<br />

Euronext<br />

Paris<br />

Gegenwert je<br />

Deutsche Börse-<br />

Aktie<br />

(in E) (in US$) (in E) (in E)<br />

8. Februar 2011 ................... 57,45 33,41 24,18 27,00<br />

14. Februar 2011 .................. 61,33 39,45 27,88 28,83<br />

29. April 2011 .................... 56,10 40,05 28,86 26,37<br />

Begriffsbestimmungen<br />

In diesem Dokument gilt, sofern aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes hervorgeht:<br />

,,Satzung“ bezeichnet im Zusammenhang mit Holdco die Satzung von Holdco wie sie zum Zeitpunkt des<br />

Zusammenschlusses in Kraft ist;<br />

,,<strong>BaFin</strong>“ bezeichnet die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;<br />

,,Bindender Vorschlag“ bezeichnet für Zwecke der Wahl der Direktoren der Holdco einen bindenden Vorschlag<br />

im Sinne von Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches mit eingeschränkt bindender Wirkung.<br />

,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ bezeichnet den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vom 15. Februar 2011, der durch und zwischen der NYSE Euronext, der Deutsche<br />

Börse, der Holdco und der Pomme Merger Corporation geschlossen wurde;<br />

,,Zusammenschluss“ bezeichnet zusammenfassend die Verschmelzung und das Tauschangebot;<br />

,,DBSI“ bezeichnet die Deutsche Bank Securities Inc.;<br />

,,Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse AG, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland;<br />

,,Gruppe Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse und deren direkte und indirekte konsolidierte<br />

Tochtergesellschaften;<br />

A-64


,,EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum;<br />

,,EU“ bezeichnet die Europäische Union;<br />

,,Exchange Act“ bezeichnet den U.S. Securities Exchange Act von 1934;<br />

,,A“ bzw. ,,Euro“ bezeichnet den Euro, die am 1. Januar 1999 eingeführte Einheitswährung der Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion;<br />

,,Tauschangebot“ bezeichnet das Tauschangebot, das von der Holdco gemäß dem Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss für die Deutsche Börse-Aktien zu unterbreiten ist;<br />

,,Holdco“ bezeichnet die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., eine Aktiengesellschaft (naamloze<br />

vennootschap) nach niederländischem Recht;<br />

,,Holdco-Gruppe“ bezeichnet die Holdco und deren Tochtergesellschaften nach dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses;<br />

,,HSR Act“ bezeichnet den Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976;<br />

,,Verschmelzung“ bezeichnet die Verschmelzung der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des Staates Delaware, auf die NYSE Euronext gemäß dem Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss;<br />

,,NYSE Euronext“ bezeichnet die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />

Delaware, einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften;<br />

,,SEC“ bezeichnet die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission;<br />

,,Securities Act“ bezeichnet den U.S. Securities Act von 1933; und<br />

,,US$“ bzw. ,,US-Dollar“ bezeichnet die gesetzliche Währung der Vereinigten Staaten von Amerika.<br />

Andere in diesem Dokument verwendete Begriffsbestimmungen werden an der jeweiligen Stelle im Text<br />

aufgeführt.<br />

Einsichtnahme in Unterlagen<br />

Bis zum Vollzug des Zusammenschlusses oder, falls dieser Tag früher eintritt, bis zur Kündigung des Vertrags<br />

über den Zusammenschluss können die folgenden Dokumente oder Kopien (in Papierform) davon während der<br />

üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Holdco unter der Anschrift Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam, Niederlande,<br />

eingesehen werden:<br />

die Satzung der Holdco;<br />

die geprüfte Bilanz (IFRS) der Holdco zum 10. Februar 2011; und<br />

den ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss für den am 31. März 2011 endenden Drei –<br />

Monats – Zeitraum;<br />

die geprüften Konzernabschlüsse der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />

sowie für jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete; und<br />

die geprüften Konzernabschlüsse der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für<br />

jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endete; und<br />

die Rechtsgutachten von Linklaters LLP und von Stibbe N.V. jeweils Rechtsberater von Holdco, wonach<br />

die durch dieses Dokument angebotenen Holdco-Aktien wirksam ausgegeben wurden; und<br />

das Rechtsgutachten von Linklaters LLP, Rechtsberater von Holdco in Bezug auf bestimmte Steuerausführungen,<br />

die in diesem Dokument enthalten sind.<br />

Die aufgeführten Dokumente werden auch für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach der Veröffentlichung<br />

dieses Dokuments in elektronischer Form auf der Website der Holdco unter www.global-exchange-operator.com<br />

zugänglich gemacht. Die auf der Website der Holdco enthaltenen Informationen sind nicht Bestandteil dieses<br />

Dokuments. Diese Website-Adresse ist ein inaktiver Textverweis und nicht als tatsächlicher Link auf die Website<br />

bestimmt.<br />

A-65


DAS TAUSCHANGEBOT<br />

Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss haben die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und die<br />

Holdco vereinbart, dass die Deutsche Börse durch ein Tauschangebot zu einer Tochtergesellschaft der Holdco<br />

werden wird. Einige Bestimmungen des Tauschangebots sind nachfolgend zusammengefasst.<br />

Im Rahmen des Tauschangebots angebotene Aktien, Kapitalerhöhung<br />

Im Rahmen des Tauschangebots werden 195.146.864 Stammaktien der Holdco mit einem Nennbetrag von<br />

1,00 A und Gewinnanteilsberechtigung seit der Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 angeboten.<br />

Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />

Kapitals von A225.000 auf A1.000.000.000 beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige Kapital aus<br />

500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in diesem Dokument als ,,Holdco-Aktien“<br />

bezeichnet), und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A bestehen wird.<br />

Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ferner<br />

ermächtigt, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Tag der Beschlussfassung Holdco-Aktien auszugeben und<br />

entsprechende Bezugsrechte zu gewähren sowie Bezugsrechte auf die auf dieser Grundlage ausgegebenen Holdco-<br />

Aktien auszuschließen oder einzuschränken. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrates zur Ausgabe von<br />

Stammaktien oder zur Gewährung entsprechender Bezugsrechte ist beschränkt auf<br />

diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die zur Ausgabe im Rahmen des Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung sowie bestimmter weiterer Maßnahmen in Verbindung mit dem Zusammenschluss<br />

benötigt werden; zuzüglich<br />

weiterer 100.000.000 Holdco-Aktien.<br />

Der vorstehende Ermächtigungsbeschluss enthält auch eine Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien.<br />

Aufgrund der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse ist die Holdco in der Lage, ihre im Rahmen des<br />

Tauschangebots und der Verschmelzung bestehenden Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien ohne<br />

weitere Beschlussfassung oder sonstige Mitwirkung der Hauptversammlung der Holdco zu erfüllen.<br />

Zum Verfahren einer Kapitalerhöhung bei einer niederländischen Aktiengesellschaft im allgemeinen siehe<br />

,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Erhöhung des Grundkapitals einer niederländischen Aktiengesellschaft“.<br />

Zum Verfahren der Kapitalerhöhung der Holdco im Besonderen siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco —<br />

Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung“<br />

Die Holdco-Aktien werden frei übertragbar sowie mit Pfand- und Nießbrauchsrechten belastbar sein. Die<br />

Holdco-Aktien sind seit Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />

Der derzeitige Alleinaktionär der Holdco, Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, hat sich im Rahmen der<br />

vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber der Holdco verpflichtet, diese Beschlüsse ohne Zustimmung<br />

der Holdco nicht aufzuheben.<br />

Umtauschverhältnis, Annahmefrist und Abwicklung des Tauschangebots<br />

Nach den Bestimmungen des Tauschangebots bietet die Holdco an, alle ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien<br />

im Tausch gegen je eine Holdco-Aktie zu erwerben. Dieses Umtauschverhältnis von eins zu eins ist unveränderlich<br />

und wird daher nicht angepasst, um etwaige Veränderungen des Börsenkurses der Deutsche Börse-Aktien oder der<br />

NYSE Euronext-Aktien vor dem Tag des Vollzugs des Zusammenschlusses zu berücksichtigen.<br />

Die Annahmefrist für das Tauschangebot beginnt mit Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> am 4. Mai<br />

2011. Sie endet am 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit). Innerhalb der Annahmefrist können<br />

alle Aktionäre der Deutsche Börse ihre Aktien zum Tausch einreichen. Nach Ablauf der Annahmefrist muss die<br />

Holdco das Ergebnis des Tauschangebots veröffentlichen, nämlich die Zahl und den Prozentsatz der Deutsche<br />

Börse-Aktien, die zum Tausch eingereicht wurden, einschließlich der Zahl und des Prozentsatzes der damit<br />

verbundenen Stimmrechte, sowie die Gesamtzahl und Prozentsatz der Deutsche Börse-Aktien, die von der Holdco<br />

zum Ende der Annahmefrist gehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird sich die Annahmefrist für<br />

A-66


das Tauschangebot automatisch verlängern; dazu gehört unter anderem eine Änderung des Angebots oder der<br />

Verzicht auf Angebotsbedingungen in den letzten zwei Wochen der Annahmefrist.<br />

Bis zum Ende der Annahmefrist können Deutsche Börse-Aktionäre jederzeit von den Verträgen<br />

zurücktreten, die infolge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommen sind. Nach Ablauf der<br />

Annahmefrist erlöschen die Rücktrittsrechte, und für Deutsche Börse-Aktien, die im Rahmen des Angebots<br />

eingereicht wurden, kann der Rücktritt nicht mehr erklärt werden.<br />

Nur wenn am Ende der Annahmefrist die Angebotsbedingung der Mindestannahmeschwelle (wie unten<br />

definiert), erfüllt ist, wird die weitere Annahmefrist beginnen. In diesem Fall beginnt die weitere Annahmefrist<br />

voraussichtlich am 20. Juli 2011 und endet voraussichtlich am 2. August 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische<br />

Sommerzeit). In dieser weiteren Annahmefrist können Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht in der<br />

Annahmefrist zum Tausch eingereicht haben, ihre Entscheidung, nicht an dem Tauschangebot teilzunehmen,<br />

überdenken und gegebenenfalls zu den selben Bedingungen wie in der Annahmefrist an dem Tauschangebot<br />

teilnehmen. Allerdings existieren während dieser weiteren Annahmefrist keine Rücktrittsrechte. Nach Ablauf der<br />

weiteren Annahmefrist kann das Tauschangebot nicht mehr angenommen werden. Die Holdco wird nach Ablauf<br />

der weiteren Annahmefrist wiederum das Ergebnis des Tauschangebotes veröffentlichen.<br />

Die Abwicklung des Tauschangebots erfolgt durch die Ausgabe und Lieferung der Holdco-Aktien als Gegenleistung<br />

für die zum Tausch eingereichten Deutsche Börse-Aktien an die Zentrale Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin<br />

sowie Weiterlieferung derselben durch Wertpapiergutschrift. Mit Gutschrift der Holdco-Aktien auf dem<br />

Depot der jeweiligen depotführenden Bank bei dem entsprechenden Zentralverwahrer hat die Holdco ihre Verpflichtung<br />

zur Lieferung von Holdco-Aktien erfüllt. Es obliegt den depotführenden Banken, die Holdco-Aktien jeweils den<br />

Depots sämtlicher annehmender Deutsche Börse-Aktionäre gutzuschreiben. Die Gutschrift der Holdco-Aktien bei<br />

den depotführenden Banken erfolgt ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens (i) sieben Bankarbeitstage nach<br />

Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebotes nach Ablauf der weiteren Annahmefrist oder (ii) wenn dies<br />

später eintritt, sieben Bankarbeitstage nach dem Tag, an dem der Vollzug und/oder der Verzicht auf alle Vollzugsbedingungen<br />

bekannt gegeben wurde. ,,Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main,<br />

Deutschland, und in New York, New York Vereinigte Staaten, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.<br />

Die Holdco geht davon aus, dass die Abwicklung des Tauschangebots für die zum Tausch eingereichten<br />

Deutsche Börse-Aktien vor dem 31. März 2012 stattfinden wird. Sofern die Vollzugsbedingungen erst am 31. März<br />

2012, dem spätestmöglichen Datum, eintreten, würde die Abwicklung des Tauschangebots sowie die Gutschrift der<br />

Holdco-Aktien bis zum 13. April 2012 verzögert.<br />

Bedingungen des Tauschangebots<br />

Der Vollzug des Tauschangebots steht unter den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss im<br />

einzelnen beschriebenen Bedingungen, sofern nicht die Holdco in Übereinstimmung mit der NYSE Euronext und/<br />

oder der Deutsche Börse, wenn dies nach den Regelungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss,<br />

dem WpÜG oder sonstigen einschlägigen Vorschriften zulässig ist, darauf verzichten (siehe ,,Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses“). Zu diesen Bedingungen<br />

gehören die folgenden:<br />

a) Zum Ende der Annahmefrist beträgt die Summe aus der (i) Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien,<br />

bezüglich derer das Tauschangebot wirksam angenommen und für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt<br />

worden ist, und (ii) der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco bereits hält oder gekauft<br />

hat, insgesamt mindestens 75% der Summe aus den zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist<br />

ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Deutsche<br />

Börse nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß WpÜG gemäß den zum Zeitpunkt dieser<br />

Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund ausstehenden Optionen, ausgeben kann<br />

(die ,,Mindestannahmeschwelle“);<br />

b) Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen (sowie etwaige Verlängerungen), die auf das<br />

Tauschangebot und die Verschmelzung gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von<br />

1976, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung finden, abgelaufen bzw. mit der Folge beendet<br />

worden, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung durchgeführt werden dürfen, und (ii) das<br />

Tauschangebot und die Verschmelzung wurden von der EU-Kommission nach der Verordnung (EG)<br />

A-67


Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

genehmigt oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />

c) Wirksamkeit des Registration Statement bezüglich der im Rahmen dieses Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 vor Ablauf<br />

der Annahmefrist und keine Sperrverfügung der SEC gemäß Section 8 (d) des U.S. Securities Act von 1933<br />

oder die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens der SEC bei Ablauf der Annahmefrist;<br />

d) Vor Ablauf der Annahmefrist haben die Aktionäre der NYSE Euronext mit einer Mehrheit entsprechend<br />

stimmberechtigter Inhaber der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Akien dem Zusammenschluss<br />

zugestimmt; außerdem hat die Mehrheit der Inhaber der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der<br />

NYSE Euronext vertretenen, im Umlauf befindliche Aktien der NYSE Euronext bestimmte, nach dem<br />

Vollzug des Zusammenschlusses wirksame, Regelungen der Satzung der Holdco bestätigt;<br />

e) Nichtvorliegen eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Richtlinie, eines Verwaltungsaktes oder einer<br />

einstweiligen Verfügung einer Behörde, eines Gerichts oder eines Gesetzgebungsorgans in bestimmten<br />

Ländern bei Ablauf der Annahmefrist, die oder das den Vollzug des Tauschangebotes oder der Verschmelzung<br />

oder den Erwerb oder die Inhaberschaft an Deutsche Börse-Aktien oder an Aktien der NYSE<br />

Euronext durch die Holdco untersagen oder rechtswidrig machen würde;<br />

f) Vorliegen weiterer Genehmigungen (oder gegebenenfalls das Ausbleiben von Versagungen) von zahlreichen<br />

öffentlichen Stellen in bestimmten Ländern bis spätestens 31. März 2012 (oder gegebenenfalls das<br />

dauerhafte Ausbleiben von Versagungen) (für weitere Informationen siehe den Abschnitt ,,Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses — Buchstabe<br />

(A)“);<br />

g) Keine wesentliche Marktverschlechterung (Material Adverse Market Change), d.h. Einstellung des<br />

Devisenhandels oder der Fremdkapitalmärkte für mehr als drei aufeinanderfolgende Handelstage in<br />

Frankfurt am Main, London oder New York im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

und dem Ende der Annahmefrist;<br />

h) Keine wesentliche Verschlechterung (wie im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss definiert)<br />

in Bezug auf die NYSE Euronext vor Ablauf der Annahmefrist;<br />

i) Keine wesentliche Verschlechterung (wie im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss definiert)<br />

in Bezug auf die Deutsche Börse vor Ablauf der Annahmefrist;<br />

j) Vorliegen einer oder mehrerer verbindliche Auskünfte (sog. private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde<br />

Internal Revenue Service sowohl an die NYSE Euronext als auch an die Deutsche Börse bis spätestens zum<br />

Ablauf der Annahmefrist, die bestätigen, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung in bestimmter<br />

Weise nach U.S.-Steuerrecht zu qualifizieren sind (für weitere Informationen siehe den Abschnitt ,,Vertrag<br />

über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses —<br />

Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext und Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche<br />

Börse“).<br />

Wie im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des<br />

Zusammenschlusses“ dargestellt, müssen zahlreiche Bedingungen für das Tauschangebot entsprechend ihrer<br />

Formulierung vor dem Ablauf der Annahmefrist entweder erfüllt sein oder es muss auf sie verzichtet worden<br />

sein. Dazu gehören die Mindestannahmeschwelle, die Zustimmung der NYSE Euronext-Aktionäre, die Wirksamkeit<br />

des Registration Statement, der Erhalt der verbindlichen Auskünfte der IRS, das Nichtvorliegen einer<br />

wesentlichen Marktverschlechterung, und das Nichtvorliegen einer wesentlichen Verschlechterung in Bezug<br />

auf die NYSE Euronext und die Deutsche Börse. Die einzigen Bedingungen, deren Erfüllung auch nach Ablauf<br />

der Annahmefrist eintreten darf, sind die Bedingungen bezogen auf die kartellrechtlichen Genehmigungen, und der<br />

Erhalt der näher bestimmten aufsichtsrechtlichen Genehmigungen für den Zusammenschluss. Diese werden<br />

beschrieben im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug<br />

des Zusammenschlusses“. Siehe auch ,,Aufsichtsrechtliche Genehmigungen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammenschluss“ für eine Erläuterung des Standes der aufsichtsrechtlichen Anträge und<br />

Genehmigungen für den Zusammenschluss.<br />

A-68


Derzeit rechnen die Parteien mit einem Abschluss der EU-Fusionskontrollverfahren vor Ablauf des Jahres<br />

2011, doch ist es möglich, dass diese Verfahren sich in das erste Quartal 2012 hineinziehen werden. Die Parteien<br />

erwarten, dass sämtliche nach dem Ablauf der Annahmefrist verbleibenden aufsichtsrechtlichen Bedingungen vor<br />

dem Abschluss der EU Fusionskontrollverfahren erfüllt sein werden.<br />

Verpflichtung der Deutsche Börse zur Einreichung der eigenen Aktien<br />

Die Deutsche Börse hat sich verpflichtet, alle eigenen Deutsche Börse-Aktien zum Tausch einzureichen. Zum<br />

31. März 2011 hielt die Deutsche Börse 8.956.997 eigene Deutsche Börse-Aktien.<br />

Informationen über die den Deutsche Börse-Aktionären angebotenen Holdco-Aktien<br />

Die den Deutsche Börse-Aktionären angebotenen Holdco-Aktien sind auf den Namen lautende Stammaktien<br />

mit einem Nennbetrag von 1,00 A, einschließlich aller Gewinnbezugsrechte seit Gründung der Holdco am<br />

10. Februar 2011.<br />

Die Internationale Wertapierkennnummer, die deutsche Wertpapierkennnummer, der Common Code und das<br />

Tickersymbol der Holdco-Aktien werden lauten:<br />

Internationale Wertpapierkennnummer (,,ISIN“) ....... NL0009766997<br />

Deutsche Wertpapierkennnummer (,,WKN“) .......... A1H81K<br />

Common Code ................................ 062269324<br />

Tickersymbol ................................. AL4<br />

Währung des Tauschangebots<br />

Für Zwecke der Bestimmungen der EU Prospektverordnung lautet die Währung, in der das Tauschangebot<br />

durchgeführt wird, auf Euro. Das bedeutet, dass alle das Tauschangebot betreffenden Berechnungen unter dem<br />

WpÜG, einschließlich des Wertes der Deutsche Börse-Aktien zwecks Einhaltung der Regelungen des WpÜG zur<br />

Mindestgegenleistung, in Euro vorgenommen werden. Die Kursfeststellung für Aktien der Holdco an der New York<br />

Stock Exchange wird nach der Handelsaufnahme in US-Dollar erfolgen.<br />

Börsenzulassung und Handelsbeginn<br />

Die Holdco (1) beabsichtigt, ihre Aktien nach der Mitteilung über ihre Ausgabe (Notice of Issuance) an der<br />

New York Stock Exchange zuzulassen, und (2) wird vor der Lieferung der Holdco-Aktien gemäß den Bestimmungen<br />

des Tauschangebots und der Verschmelzung die Zulassung ihrer Aktien zum Handel am regulierten Markt<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten<br />

(Prime Standard) am regulierten Markt der Euronext Paris (marché réglementé de Euronext à Paris) beantragen.<br />

Die Holdco geht davon aus, dass die Holdco-Aktien, die die Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot<br />

angenommen haben, bei Abwicklung des Tauschangebots erhalten werden, zum Zeitpunkt ihrer Lieferung an die<br />

das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-Aktionäre zum Handel zugelassen und börsennotiert sein<br />

werden.<br />

Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, Euronext Paris und der New York Stock Exchange wird<br />

voraussichtlich unmittelbar nach Lieferung der Holdco-Aktien an die das Tauschangebot annehmenden Deutsche<br />

Börse-Aktionäre beginnen.<br />

Abwicklungsstelle<br />

Die Holdco hat die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, als zentrale<br />

Abwicklungsstelle und als Umtauschtreuhänderin im Zusammenhang mit dem Tauschangebot beauftragt.<br />

Interessen der am Tauschangebot beteiligten Parteien<br />

Die Holdco hat mit der Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der Pomme Merger Corporation den Vertrag<br />

über den Unternehmenszusammenschluss abgeschlossen. Diese anderen Parteien des Vertrags über den<br />

A-69


Unternehmenszusammenschluss sind mit der Holdco gemeinsam handelnde Personen i. S. v. § 2 Abs. 5 Satz 1<br />

WpÜG und haben ein Interesse am Vollzug des Tauschangebots.<br />

Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG i. V. m. § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG gelten Tochtergesellschaften der Holdco<br />

ebenfalls als mit dieser gemeinsam handelnde Personen, wohingegen Tochtergesellschaften von mit der Holdco<br />

gemeinsam handelnde Personen nicht erfasst werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments ist<br />

die Pomme Merger Corporation die einzige Tochtergesellschaft der Holdco. Die Pomme Merger Corporation sowie<br />

die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, die einzige Aktionärin der Holdco, sind daher mit der Holdco gemeinsam<br />

handelnde Personen i. S. v. § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG i. V. m. § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG.<br />

Interessen von Organmitgliedern, Directors und Executive Officers der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext am Zusammenschluss<br />

Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sollten berücksichtigen, dass einige Mitglieder des<br />

Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse sowie einige Directors und Officers der NYSE Euronext andere<br />

Interessen an dem Zusammenschluss haben können als die Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext.<br />

Zu diesen Interessen können u. a. zählen: die Weiterbeschäftigung bestimmter Vorstandsmitglieder der Deutsche<br />

Börse und bestimmter Executive Officers der NYSE Euronext, die weitere Tätigkeit bestimmter Aufsichtsratsmitglieder<br />

der Deutsche Börse und bestimmter Directors der NYSE Euronext als Direktoren der Holdco und die<br />

Haftungsfreistellung vormaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse sowie Directors und<br />

Executive Officers der NYSE Euronext durch die Holdco. Zu diesen Interessen gehört außerdem die Behandlung<br />

von Restricted Stock Units, Aktienoptionen und sonstigen Rechten dieser Organmitglieder, Directors und<br />

Executive Officers im Rahmen des Zusammenschlusses. Zum 14. März 2011 hielten die Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder<br />

der Deutsche Börse insgesamt 50.780 Deutsche Börse-Aktien.<br />

Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sollten berücksichtigen, dass die Directors und<br />

Executive Officers der NYSE Euronext und die mit ihnen verbundenen Unternehmen zum 1. März 2011 0,3% der<br />

im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien mit Stimmrecht auf der außerordentlichen NYSE Euronext-<br />

Hauptversammlung hielten. Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses können bestimmten<br />

Führungspersonen der NYSE Euronext mit Zustimmung der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />

darüber hinaus bestimmte Vergütungen zustehen. Siehe ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur<br />

NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen — Vergütung 2010“.<br />

Gründe für das Tauschangebot und Verwendung des Erlöses<br />

Das Tauschangebot ist Teil der zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext vereinbarten Transaktion<br />

zur Umsetzung des Zusammenschlusses, mit dem die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen unter der Holdco als Muttergesellschaft<br />

zusammengeführt werden sollen. Der Zusammenschluss und die Vereinbarungen zwischen der Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext sind detailliert im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“<br />

beschrieben.<br />

Die Holdco-Aktien, die diejenigen Deutsche Börse-Aktionäre erhalten werden, die ihre Deutsche Börse-<br />

Aktien wirksam im Rahmen des Tauschangebots einreichen, werden gegen Sacheinlagen, bestehend aus diesen<br />

zum Tausch eingereichten Deutsche Börse-Aktien, ausgegeben, und die Holdco wird aus diesem Tauschangebot<br />

keine Erlöse erhalten.<br />

Die Holdco erwartet, dass die Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot entstehen<br />

werden und von der Holdco zu zahlen sind, ungefähr bis zu 4,0 Mio. A betragen werden.<br />

A-70


DER ZUSAMMENSCHLUSS<br />

Hintergrund des Zusammenschlusses<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext und Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse unterziehen die<br />

Ertragslage und Wettbewerbsposition ihres jeweiligen Unternehmens in den Branchen, in denen sie tätig sind,<br />

sowie ihre strategischen Alternativen einer ständigen Überprüfung. Von Zeit zu Zeit analysieren in diesem<br />

Zusammenhang die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils potenzielle Transaktionen, die der Erreichung<br />

ihrer strategischen Ziele förderlich sein könnten.<br />

Im Herbst 2008 trafen sich der Chief Executive Officer der NYSE Euronext, Duncan L. Niederauer, und der<br />

Vorstandsvorsitzende der Deutsche Börse, Dr. Reto Francioni, um über einen möglichen Zusammenschluss ihrer<br />

jeweiligen Unternehmen zu sprechen. Im Anschluss an das Treffen erfolgte ein regelmäßiger Austausch zwischen<br />

ausgewählten Mitgliedern der Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse hinsichtlich<br />

möglicher Transaktionsstrukturen sowie sozialer Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung bei einem<br />

potenziellen Zusammenschluss der beiden Unternehmen. Um diese Gespräche voranzutreiben, schlossen die<br />

NYSE Euronext und die Deutsche Börse am 22. September 2008 eine Vertraulichkeitsvereinbarung im Zusammenhang<br />

mit dem Austausch von Informationen zwischen den Unternehmen und ihren jeweiligen Beratern. Gleichzeitig<br />

beriet sich die NYSE Euronext mit Perella Weinberg und ihren Rechtsberatern, Wachtell, Lipton, Rosen &<br />

Katz, Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP und Stibbe N.V., und die Deutsche Börse beriet sich mit ihrem<br />

Finanzberater Deutsche Bank AG und ihrem Rechtsberater, Linklaters LLP. Die vorbereitenden Gespräche — auch<br />

in Bezug auf die mögliche Führungsstruktur eines neuen Rechtsträgers — dauerten den Herbst 2008 über an, es kam<br />

jedoch zu keiner Einigung. Anfang Dezember 2008 beendeten die Parteien die Gespräche hinsichtlich eines<br />

möglichen Unternehmenszusammenschlusses, nachdem unbefugt Informationen über die Existenz entsprechender<br />

Gespräche an die Presse gelangt waren.<br />

Im Laufe der folgenden zwei Jahre kam es im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit immer wieder zu Treffen<br />

zwischen Herrn Niederauer und Herrn Dr. Francioni sowie Mitgliedern der oberen Führungsebene beider<br />

Gesellschaften, wobei mehrmals über die Möglichkeit eines Zusammenschlusses der beiden Gesellschaften<br />

gesprochen wurde. Aus diesen Treffen entstanden jedoch zu dieser Zeit keine ernsthaften Überlegungen.<br />

Während des Sommers im Jahr 2010 setzten Herr Niederauer und Dr. Francioni ihre Gespräche über die<br />

strategischen Herausforderungen, die sich den Unternehmen vor dem Hintergrund der Konsolidierung im Bereich<br />

der Börsen stellen, fort. Als Ergebnis dieser Diskussionen einigten sie sich, die Gespräche über einen möglichen<br />

Unternehmenszusammenschluss der beiden Unternehmen wieder aufzunehmen.<br />

Am 2. August 2010 trafen sich auf Bitte von Herrn Dr. Francioni Mitglieder der oberen Führungsebene der<br />

NYSE Euronext und der Deutsche Börse in New York City, um über die Möglichkeit einer Wiederaufnahme von<br />

Erwägungen hinsichtlich einer potenziellen Transaktion zu sprechen. Bei diesem Treffen erörterten sie das Konzept<br />

der Transaktion und den potenziellen Nutzen, den die beiden Parteien würden erzielen können. Die Geschäftsführungen<br />

der beiden Parteien einigten sich zudem auf einen Zeitplan für weitere Erwägungen hinsichtlich einer<br />

Transaktion und die wichtigsten nächsten Schritte innerhalb des Entscheidungsfindungsprozesses.<br />

Am 15. September 2010 trat das Board of Directors der NYSE Euronext für eine turnusmäßige Überprüfung<br />

und Besprechung der Unternehmensstrategie zusammen. Während dieses Treffens stellte das Board der NYSE<br />

Euronext eine gründliche strategische und finanzielle Untersuchung der Chancen organischen Wachstums an,<br />

welche bei der Gesellschaft im Gange waren und von ihr in Erwägung gezogen wurden, einschließlich neuer<br />

Produkte und Dienstleistungen neuer Vermögensklassen und einer geographischen Expansion. Das Board untersuchte<br />

die erwartete finanzielle Ertragskraft der NYSE Euronext, einschließlich der Kapitalausstattung, bei<br />

Einzelbetrachtung (standalone basis) und unter Berücksichtigung dieser Initiativen. Darüber hinaus zog das<br />

Board der NYSE Euronext mögliche strategische Partner für M&A-Transaktionen in der Börsenbranche und/oder<br />

der Branche für Finanzintermediäre im Weiteren in Erwägung und analysierte, welche dieser Transkationen<br />

vollzogen werden könnte und deren jeweilige Vorteile. In diesem Rahmen schilderte Herr Niederauer seine<br />

Unterredungen mit Herrn Dr. Francioni und wurde von dem Board of Directors der NYSE Euronext ermächtigt, die<br />

Gespräche fortzuführen und auszuweiten, um so feststellen zu können, ob ein potenzieller Unternehmenszusammenschluss<br />

mit der Deutsche Börse erreicht werden könnte. Mögliche Alternativen zum Zusammenschluss mit der<br />

Deutschen Börse, die während des Treffens als alternatives Unternehmenszusammenschluss-Szenario besprochen<br />

worden waren, wurden von NYSE Euronext nicht aktiv verfolgt, da der Zusammenschluss mit Deutsche Börse als<br />

attraktivste strategische Alternative erschien, sofern er zu für beide annehmbaren Bedingungen vollzogen werden<br />

konnte.<br />

A-71


Im Verlauf der nächsten Monate besprachen ausgewählte Mitglieder der oberen Führungsebene der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse unterschiedliche mögliche Alternativen für die Bedingungen und Struktur der<br />

Transaktion.<br />

Am 28. Oktober 2010 und wieder am 6. Dezember 2010 traf sich der Verwaltungsrat der NYSE Euronext und<br />

wurde von der oberen Führungsebene über den Stand der Verhandlungen mit der Deutsche Börse unterrichtet. Bei<br />

jedem Treffen wurde die Geschäftsführung von dem Verwaltungsrat der NYSE Euronext angewiesen, die Verhandlungen<br />

hinsichtlich einer potenziellen Transaktion fortzusetzen.<br />

Anfang Januar 2011 führten die Geschäftsführungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse die<br />

Gespräche über die Bedingungen eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses fort, so insbesondere am<br />

13. und 14. Januar 2011 im Rahmen von Transaktionsverhandlungen in Zürich (Schweiz) zwischen Herrn<br />

Niederauer, Herrn Dr. Francioni, anderen Vertretern der NYSE Euronext und der Deutsche Börse und ihren<br />

jeweiligen Finanzberatern. Zu diesem Zeitpunkt verhandelten die Parteien bestimmte Bedingungen, u. a. im<br />

Hinblick auf die Unternehmensführung, die nach dem Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses für die<br />

gemeinsame Gruppe der Unternehmen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse gelten sollten.<br />

Insbesondere erwogen die Parteien, dass die Transaktion Folgendes umfassen würde: (1) einen Zusammenschluss<br />

der beiden Unternehmen anstelle eines Erwerbs des einen durch das andere Unternehmen, (2) die Gründung einer<br />

neuen <strong>Holding</strong>gesellschaft in den Niederlanden, die die <strong>Holding</strong>gesellschaft der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse werden würde, (3) zwei Konzernzentralen für das gemeinsame Unternehmen in New York und Frankfurt,<br />

(4) die Übernahme der Funktion als Chairman (Vorsitzender) des Verwaltungsrats des gemeinsamen Unternehmens<br />

durch Herrn Dr. Francioni, der hauptsächlich in Frankfurt ansässig sein würde, und die Übernahme der Funktion als<br />

Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens durch Herrn Niederauer, der hauptsächlich in New York<br />

ansässig sein würde, (5) die Zusammensetzung des Verwaltungsrats des gemeinsamen Unternehmens aus dem<br />

Chairman des Verwaltungsrats und dem Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens sowie neun von<br />

der Deutsche Börse bestimmten natürlichen Personen und sechs von der NYSE Euronext bestimmten natürlichen<br />

Personen und (6) die Zusammensetzung des Executive Committee des gemeinsamen Unternehmens zu gleichen<br />

Teilen aus ehemaligen Vorständen der Deutsche Börse und ehemaligen Geschäftsführern der NYSE Euronext unter<br />

dem Vorsitz des Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens. Die Parteien trafen zudem eine<br />

vorläufige Vereinbarung über bestimmte Aufgaben und Befugnisse des Chief Executive Officer und des Chairman<br />

des Verwaltungsrats des gemeinsamen Unternehmens, die Anwendung finden sollte, sofern ein Unternehmenszusammenschluss<br />

vereinbart würde.<br />

Innerhalb desselben Zeitraums führten die jeweilige Geschäftsführung und die jeweiligen Finanzberater der<br />

NYSE Euronext und der Deutsche Börse Gespräche über die finanziellen Rahmenbedingungen eines möglichen<br />

Unternehmenszusammenschlusses, wobei sich die Verhandlungen im Wesentlichen auf den jeweiligen relativen<br />

prozentualen Anteil konzentrierten, den die Altaktionäre der beiden Unternehmen künftig an der neuen niederländischen<br />

<strong>Holding</strong>gesellschaft erhalten würden. Zu diesem Zeitpunkt einigten sich die Parteien grundsätzlich<br />

darauf, dass die Aktionäre der Deutsche Börse ca. 60% und die Aktionäre der NYSE Euronext ca. 40% der<br />

ausgegebenen Aktien der <strong>Holding</strong>gesellschaft erhalten würden, wobei unterstellt wurde, dass sämtliche<br />

ausgegebenen Aktien der Deutsche Börse an dem zur Bewirkung des Unternehmenszusammenschlusses durchgeführten<br />

Tauschangebot teilnehmen würden. Es wurde jedoch keine endgültige Entscheidung in Bezug auf für den<br />

Unternehmenszusammenschluss geltende Umtauschverhältnisse oder hinsichtlich der genauen prozentualen<br />

Eigentumsanteile der NYSE Euronext und der Deutsche Börse, die auf Basis der entsprechenden Umtauschverhältnisse<br />

impliziert würden, getroffen.<br />

Die Parteien einigten sich grundsätzlich darauf, dass für die Aktionäre der NYSE Euronext ein Aufschlag von<br />

ca. 10% angestrebt wird. Auf der Basis dieses Aufschlags würden die Aktionäre der Deutsche Börse ca. 60% und<br />

die Aktionäre der NYSE Euronext ca. 40% der im Umlauf befindlichen Aktien der Holdco erhalten. Bei der<br />

Beratung eines angemessenen Aufschlags für die Aktionäre der NYSE Euronext berücksichtigten die Parteien unter<br />

anderem die Synergien, die ihrer Einschätzung nach durch den Zusammenschluss erzielt werden.<br />

Am 17. Januar 2011 wurde die Entwurfsfassung einer Absichtserklärung übergeben, in der das Verständnis<br />

bestimmter Bedingungen der möglichen Transaktion und der Struktur der Unternehmensführung seitens der<br />

Deutsche Börse zusammengefasst war und die die Geschäftsführung und die Rechtsberater der NYSE Euronext im<br />

Laufe der darauffolgenden Woche überprüften.<br />

Am 18. Januar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung und diskutierte den aktuellen<br />

Stand der Verhandlungen mit der NYSE Euronext.<br />

A-72


Am 21. Januar 2011 trafen sich Herr Niederauer und Herr Dr. Francioni sowie ausgewählte Mitglieder ihrer<br />

jeweiligen oberen Führungsebene und Finanz- und Rechtsberater in New York City. Bei diesem Treffen stellten die<br />

Parteien aktualisierte Finanzinformationen über beide Unternehmen zur Verfügung. Die Parteien überprüften<br />

zudem den Entwurf der Absichtserklärung und waren bestrebt, weitere Einigkeit über bestimmte Regelungsaspekte<br />

hinsichtlich der Führungsstruktur zu erzielen, die für das gemeinsame Unternehmen gelten sollten, darunter die<br />

Dauer der ersten Amtszeit des Verwaltungsrats der <strong>Holding</strong>gesellschaft und Erfordernisse für Abstimmungen des<br />

Verwaltungsrats mit qualifizierter Mehrheit. Darüber hinaus vereinbarten die Parteien im Rahmen dieses Treffens<br />

einen Zeitplan für den Entwurf und die Verteilung endgültiger Verträge, in denen die Bedingungen des Unternehmenszusammenschlusses<br />

und die Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur festgehalten werden sollten.<br />

Die Parteien besprachen vorläufige Pläne, wie die Transaktion — sofern sie letztendlich beschlossen würde — an<br />

die jeweiligen Aktionäre, Aufsichtsbehörden und andere wichtige Akteure kommuniziert werden solle.<br />

Am 24. Januar 2011 traf sich Herr Dr. Francioni mit Dr. Manfred Gentz, dem Aufsichtsratsvorsitzenden der<br />

Deutsche Börse, und einigen anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Deutsche Börse, um sie über den Stand der<br />

Verhandlungen mit der NYSE Euronext zu informieren.<br />

Am 27. Januar 2011 sandte der Rechtsberater der NYSE Euronext, Wachtell Lipton, einen ersten Entwurf des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss an Linklaters als Rechtsberater der Deutsche Börse, und<br />

Linklaters sandte einen ersten Entwurf der Satzung der <strong>Holding</strong>gesellschaft, der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

der <strong>Holding</strong>gesellschaft und der Geschäftsordnung des Global Executive Committee (zusammen die<br />

,,Maßgeblichen Dokumente der Holdco“) an Wachtell Lipton.<br />

Am 28. Januar 2011 gewährten die NYSE Euronext und die Deutsche Börse der jeweils anderen Partei Zugang<br />

zu einem elektronischen Datenraum, in dem sich Finanz- und rechtliche Due Diligence-Unterlagen befanden.<br />

Daraufhin begannen die jeweiligen Geschäftsführungen sowie Finanz- und Rechtsberater der NYSE Euronext und<br />

der Deutsche Börse mit der Überprüfung dieser Unterlagen.<br />

Am 1. Februar 2011 trafen sich Herr Jan-Michiel Hessels, Chairman des Board of Directors der NYSE<br />

Euronext, Herr Niederauer und einige weitere Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext mit<br />

Dr. Francioni, Dr. Manfred Gentz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutsche Börse, und einigen weiteren<br />

Aufsichtsratsmitgliedern der Deutsche Börse in Zürich, Schweiz. Während des Treffens prüften sie den Arbeitsplan<br />

und das Timing, um eine endgültige Vereinbarung über den Zusammenschluss zu erzielen, und identifizierten die<br />

Hauptthemen, welche nach Ansicht des Managements zu klären waren, um einen Vertrag zum Abschluss bringen zu<br />

können.<br />

Die Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse sowie ihre jeweiligen Finanz- und<br />

Rechtsberater trafen sich vom 31. Januar bis 2. Februar 2011 in Amsterdam (Niederlande) zur Verhandlung des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco sowie zur<br />

Besprechung finanzieller und rechtlicher Due Diligence auf oberster Ebene, einschließlich der mit einem Unternehmenszusammenschluss<br />

möglicherweise zu erzielenden Synergien. Im Rahmen dieser Treffen verhandelten die<br />

internen und externen Rechtsberater der Parteien verschiedene Bestimmungen in der Entwurfsfassung des Vertrags<br />

über den Unternehmenszusammenschluss und dem Entwurf der Maßgeblichen Dokumente der Holdco. Im Rahmen<br />

dieser Verhandlungen erörterten die Parteien die Mindestannahmeschwelle für das Tauschangebot, den Zeitpunkt<br />

der offiziellen Veröffentlichung des Tauschangebots nach deutschem Recht, die Höhe der von den Parteien jeweils<br />

zu leistenden Beendigungszahlung und die Umstände, unter denen diese zu leisten sein würde, sowie die Integration<br />

der Deutsche Börse in die neue Holdco-Gruppe nach dem Vollzug der Transaktion. Während dieser Treffen<br />

vertieften die Parteien und ihre jeweiligen Finanzberater darüber hinaus ihre Analysen des Unternehmenszusammenschlusses<br />

aus finanzieller Sicht und überprüften die potenziellen Kosten und Synergien der Transaktion,<br />

um somit ihre Bewertung des gemeinsamen Unternehmens zu erleichtern.<br />

Am 3. Februar 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE Euronext in Amsterdam zu einer Sitzung, bei der u.<br />

a. die möglichen Bedingungen eines Unternehmenszusammenschlusses mit der Deutsche Börse diskutiert wurden. Auf<br />

dieser Sitzung stellten Herr Niederauer und andere Mitglieder der Geschäftsführung der NYSE Euronext den aktuellen<br />

Stand der Verhandlungen und der Due Diligence mit der Deutsche Börse vor und erläuterten die strategischen Gründe für<br />

den Unternehmenszusammenschluss. Wachtell Lipton präsentierte eine Zusammenfassung der aktuellen Entwurfsfassungen<br />

des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco und ging<br />

auf die jeweiligen darin enthaltenen Sachverhalte ein, für die noch keine Einigung erzielt worden war. Wachtell Lipton<br />

besprach zudem mit den Directors der NYSE Euronext ihre Treuepflichten nach dem Recht des Staates Delaware. Stibbe<br />

gab einen Überblick über einige für die Transaktion relevante Aspekte niederländischen Rechts und legte zudem die<br />

A-73


echtlichen Regeln dar, die auf den Verwaltungsrat der niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft Anwendung finden<br />

würden. Perella Weinberg präsentierte dem Board of Directors aktuelle Informationen über den gegenwärtigen Stand der<br />

Finanz-Due Diligence und der allgemeinen Analyse der möglichen Transaktion aus finanzieller Sicht, die laufenden<br />

Verhandlungen hinsichtlich des Umtauschverhältnisses, die mit den unterschiedlichen Umtauschverhältnissen verbundenen<br />

Bewertungen und den prozentualen Anteil ausgegebener Holdco-Aktien, der unter Zugrundelegung unterschiedlicher<br />

Umtauschverhältnisse von den Altaktionären der NYSE Euronext gehalten werden würde. Im Rahmen dieser<br />

Sitzung bevollmächtigte das Board of Directors der NYSE Euronext die Geschäftsführung, die Verhandlungen mit der<br />

Deutsche Börse fortzuführen.<br />

Ebenfalls am 3. Februar 2011 legte Linklaters den Rechtsberatern der NYSE Euronext einen überarbeiteten<br />

Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vor.<br />

Basierend auf Informationen der Geschäftsführung der NYSE Euronext sandten die Rechtsberater der NYSE<br />

Euronext am 7. Februar 2011 einen überarbeiteten Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

an die Rechtsberater der Deutsche Börse. Ferner sandten die Rechtsberater der Deutsche Börse überarbeitete<br />

Entwürfe der Maßgeblichen Dokumente der Holdco an die Rechtsberater der NYSE Euronext.<br />

Am 7. Februar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung, bei der die Bedingungen des<br />

Unternehmenszusammenschlusses mit der NYSE Euronext detailliert besprochen wurden.<br />

Am 8. und 9. Februar 2011 kamen Vertreter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse sowie ihre jeweiligen<br />

Berater in New York City zusammen. Sie führten vertiefte Gespräche über die zu klärenden Fragen in den<br />

Entwürfen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und den Entwürfen der Maßgeblichen Dokumente<br />

der Holdco. Besprochen wurden u. a. (1) die Mindestannahmeschwelle für das Tauschangebot, (2) Möglichkeiten,<br />

wie die in den aktuellen Entwürfen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und den<br />

Maßgeblichen Dokumenten der Holdco vorgesehene Ausgewogenheit der Struktur der Unternehmensführung nach<br />

dem Vollzug des Zusammenschlusses aufrecht erhalten werden kann, (3) die Beschränkungen der Verpflichtung<br />

jeder Partei, zur Erlangung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung der Transaktionen ihre Geschäftsbereiche zu<br />

verändern oder zu veräußern oder die Struktur der Unternehmensführung der Holdco zu ändern, (4) die Umstände,<br />

unter denen von den Parteien jeweils eine Beendigungszahlung zu leisten wäre, (5) die Befugnisse zur Beschlussfassung<br />

durch das Global Executive Committee der Holdco-Gruppe, (6) die anfängliche Dauer der Amtszeit des<br />

Chairman des Verwaltungsrats und des Chief Executive Officer des gemeinsamen Unternehmens, (7) die Rechte der<br />

zunächst von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bestimmten Verwaltungsratsmitglieder der Holdco zur<br />

Bestimmung von Ersatzkandidaten im Falle von neu zu besetzenden Sitzen innerhalb des Verwaltungsrats oder<br />

seinen Ausschüssen und (8) den Standort und die Leiter bestimmter Geschäftsbereiche. Zudem kamen die<br />

Geschäftsführungen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext mit ihren jeweiligen Finanz- und Steuerberatern<br />

zusammen, um die potenziellen Synergien aus dem Unternehmenszusammenschluss, einschließlich der Möglichkeiten<br />

der Integration von Technologien beider Unternehmen, weiter zu analysieren sowie die zur Verteilung nach<br />

der Veröffentlichung des Unternehmenszusammenschlusses vorgesehene Anlegerpräsentation zu diskutieren.<br />

Am 9. Februar 2011 veröffentlichte die Presse in Deutschland eine weder von der NYSE Euronext noch von<br />

der Deutsche Börse autorisierte Meldung, dass die Parteien derzeit über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss<br />

verhandelten, in der auch einige Bedingungen der möglichen Transaktion genannt wurden. Infolgedessen<br />

setzten die NYSE Euronext und die Deutsche Börse den Handel mit ihren jeweiligen Aktien aus, während sie eine<br />

Antwort auf diese nicht autorisierte Meldung vorbereiteten. Im weiteren Verlauf des Tages gaben die Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext eine gemeinsame Presseerklärung ab, in der sie das Bestehen fortgeschrittener<br />

Gespräche hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses bestätigten und Einzelheiten zum<br />

aktuellen Stand einiger von den Parteien in Erwägung gezogener Bedingungen der Transaktion nannten. Die<br />

NYSE Euronext nahm nach Abgabe der Presseerklärung und die Deutsche Börse am darauffolgenden Morgen den<br />

Handel mit ihren Aktien wieder auf.<br />

Am 10. Februar 2011 hielt das Board of Directors der NYSE Euronext per Videokonferenz eine Sitzung ab, in<br />

deren Rahmen es von der Geschäftsführung der NYSE Euronext und ihren Beratern einen Bericht über den Stand<br />

der Verhandlungen mit der Deutsche Börse erhielt.<br />

Im Laufe der nächsten Tage verhandelten die Parteien und ihre Finanz- und Rechtsberater weiterhin die<br />

verbleibenden offenen Punkte, tauschten weiterhin Entwürfe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco aus und führten ihre Due Diligence-Prüfung der jeweils<br />

anderen Partei fort.<br />

A-74


Am 11. Februar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung, bei der die Bedingungen und<br />

der Stand der geplanten Transaktion, u. a. die erwarteten Synergien und die vorläufigen Ergebnisse der Due<br />

Diligence-Prüfung, erörtert wurden. Im Rahmen dieses Treffens bevollmächtigte der Vorstand Herrn Dr. Francioni<br />

und Herrn Pottmeyer, die Verhandlungen über den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zum<br />

Abschluss zu bringen.<br />

Am 12. Februar 2011 wurde in einigen von den Parteien nicht autorisierten Presseberichten angedeutet, dass<br />

sich die Parteien auf einen Namen geeinigt hätten, unter dem das gemeinsame Unternehmen nach dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses firmieren solle. Als Antwort auf diese Berichte gaben die NYSE Euronext und die Deutsche<br />

Börse jeweils eine Presseerklärung ab, um klarzustellen, dass derzeit zwar Verhandlungen über einen Namen für die<br />

gemeinsame Gruppe geführt würden, dass es aber diesbezüglich noch zu keiner endgültigen Entscheidung<br />

gekommen sei.<br />

Am 13. Februar 2011 hielt das Board of Directors der NYSE Euronext per Videokonferenz eine Sitzung ab, in<br />

deren Rahmen es von der Geschäftsführung einen Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der Deutsche<br />

Börse erhielt. Auf der Sitzung gaben Herr Niederauer und andere Mitglieder der Geschäftsführung der NYSE<br />

Euronext dem Board aktuelle Informationen über die Entwicklungen der letzten Tage und gaben eine Einschätzung<br />

der restlichen ungeklärten Fragen und der möglichen Ergebnisse ab. Wachtell Lipton präsentierte eine aktualisierte<br />

Zusammenfassung der Entwürfe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen<br />

Dokumente der Holdco, und Perella Weinberg gab einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen des<br />

Unternehmenszusammenschlusses. Das Board of Directors der NYSE Euronext erhielt zudem aktualisierte<br />

Informationen der Geschäftsführung zu wichtigen Ergebnissen, zu denen diese und ihre Rechts-, Finanz- und<br />

Steuerberater im Rahmen ihrer Due Diligence-Prüfung der Deutsche Börse gekommen waren, und diskutierte die<br />

möglichen Chancen und Risiken des Zusammenschlusses mit der Geschäftsführung. Basierend auf der Bandbreite<br />

möglicher Alternativen, die von der Geschäftsführung und ihren Beratern vorgestellt wurden, unterstützte das<br />

Board of Directors weiterhin den geplanten Unternehmenszusammenschluss.<br />

Am 14. Februar 2011 traf sich der Vorstand der Deutsche Börse zu einer Sitzung, um die überarbeiteten<br />

Bedingungen der Transaktion zu erörtern. Nach Beratung durch seine Rechts- und Finanzberater erörterte der<br />

Vorstand den Ausgang der Verhandlungen, die mit der NYSE Euronext und deren Beratern geführt worden waren,<br />

und gab aktualisierte Informationen über die Bedingungen und wesentlichen Erwägungen der geplanten Transaktion<br />

mit der NYSE Euronext sowie über den geplanten Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

zwischen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext, soweit sich seit der letzten Vorstandssitzung Änderungen<br />

ergeben hatten. Nach eingehender Beratung beschloss der Vorstand der Deutsche Börse, dass der geplante<br />

Zusammenschluss im besten Interesse der Deutsche Börse und ihrer Aktionäre sei, und stimmte — vorbehaltlich<br />

der Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse — dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

und den darin vorgesehenen Transaktionen zu. Später an diesem Tag erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />

Deutsche Börse aktualisierte Informationen von Herrn Dr. Francioni und anderen Mitgliedern des Vorstands<br />

bezüglich des Stands der Verhandlungen über den Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext.<br />

Die Rechtsberater der NYSE Euronext und der Deutsche Börse tauschten weitere Entwürfe des Vertrags über<br />

den Unternehmenszusammenschluss und der Maßgeblichen Dokumente der Holdco aus, die sie auf Grundlage der<br />

fortdauernden Verhandlungen zwischen den Parteien überarbeitet hatten. Vertreter der NYSE Euronext und der<br />

Deutsche Börse diskutierten weiterhin das Umtauschverhältnis und einigten sich nach Beratung mit ihren jeweiligen<br />

Finanzberatern vorläufig darauf, dass man zunächst ein Umtauschverhältnis von 0,47 Holdco-Aktien für jede<br />

Aktie der NYSE Euronext und einer Holdco-Aktie für jede im Rahmen des Tauschangebots eingereichte Aktie der<br />

Deutsche Börse zugrunde legen wolle. Die Parteien erkannten an, dass — unter der Annahme, dass alle Aktien der<br />

Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht würden — nach Maßgabe dieser Umtauschverhältnisse<br />

das gemeinsame Unternehmen zu 40% im Eigentum der Altaktionäre der NYSE Euronext und zu 60% im<br />

Eigentum der Altaktionäre der Deutsche Börse stehen würde. Im weiteren Verlauf des 14. Februar und am<br />

Vormittag des 15. Februar 2011 konnten Vertreter der Parteien die restlichen offenen Punkte zur Zufriedenheit<br />

beider Parteien klären. Unter anderem kam es zu einer Einigung über die Mindestannahmeschwelle für das<br />

Tauschangebot, die Umstände, unter denen eine Beendigungszahlung zu leisten sein würde, und die jeweiligen<br />

Standorte und Leiter bestimmter wesentlicher Geschäftsbereiche des gemeinsamen Unternehmens.<br />

Am 15. Februar 2011 trat der Aufsichtsrat der Deutsche Börse zusammen, um die überarbeiteten Bedingungen<br />

der Transaktion zu erörtern. Nach Beratung durch seine Finanz- und Rechtsberater erörterte der Aufsichtsrat das<br />

Ergebnis der Verhandlungen, die mit der NYSE Euronext und deren Beratern geführt worden waren. Anhand von<br />

Präsentationen des Vorstands der Deutsche Börse, ihren Finanzberatern, der DBSI und J.P. Morgan, und ihres<br />

A-75


Rechtsberaters Linklaters erhielt der Aufsichtsrat u. a. eine Zusammenfassung der Bedingungen und wesentlichen<br />

Erwägungen der geplanten Transaktion mit der NYSE Euronext sowie eine Zusammenfassung des geplanten<br />

Zusammenschlusses. Vertreter der DBSI und von J.P. Morgan stellten jeweils eine Analyse der Transaktion aus<br />

finanzieller Sicht vor und gaben mündlich ihre Stellungnahme ab (die sie später schriftlich bestätigten), dass das<br />

vorgeschlagene Umtauschverhältnis zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen in<br />

ihren jeweiligen schriftlichen Stellungnahmen genannten Faktoren, Annahmen und Beschränkungen aus finanzieller<br />

Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst) angemessen<br />

(fair) sei. Nach eingehender Beratung beschloss der Aufsichtsrat der Deutsche Börse, dass der Unternehmenszusammenschluss<br />

im besten Interesse der Deutsche Börse und ihrer Aktionäre sei, und stimmte dem Unternehmenszusammenschluss<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu.<br />

Ebenfalls am 15. Februar 2011 hielt das Board of Directors der NYSE Euronext per Videokonferenz eine<br />

Sitzung ab, um die Bedingungen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses zu erörtern. Im Rahmen der<br />

Sitzung lieferte die Geschäftsführung der NYSE Euronext dem Board aktuelle Informationen über die Gespräche<br />

und Verhandlungen zwischen den Parteien seit der letzten Sitzung des Board of Directors der NYSE Euronext.<br />

Vertreter von Wachtell Lipton erläuterten die aktualisierten Bedingungen in dem Vertragsentwurf über den<br />

Unternehmenszusammenschluss und die Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur, die im Rahmen des<br />

Zusammenschlusses getroffen werden sollten. Vertreter von Perella Weinberg stellten abschließende Analysen<br />

der Transaktion aus finanzieller Sicht sowie des endgültig vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses vor. Danach gab<br />

Perella Weinberg gegenüber dem Board of Directors der NYSE Euronext mündlich seine Stellungnahme ab (die<br />

später schriftlich bestätigt wurde), dass das Umtauschverhältnis von 0,47 für die Verschmelzung zum 15. Februar<br />

2011 auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen, angewandten<br />

Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber<br />

den Aktionären der NYSE Euronext angemessen sei. Nach Diskussion und eingehender Beratung beschloss das<br />

Board of Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und die darin<br />

vorgesehenen Transaktionen angemessen und im besten Interesse der NYSE Euronext und ihrer Aktionäre seien<br />

und bevollmächtigte die Geschäftsführung zur Unterzeichnung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

im Namen der Gesellschaft. Im Einklang mit der Gründungsurkunde der NYSE Euronext stimmte das<br />

Board of Directors der NYSE Euronext zudem dem Erwerb der Aktien der NYSE Euronext in Übereinstimmung<br />

mit der Verschmelzung und der Ausübung der mit dieser Aktien der NYSE Euronext verbundenen Stimmrechte<br />

durch die Holdco nach der Verschmelzung ohne Beschränkungen der Eigentums- oder Stimmrechte der Holdco<br />

nach der Verschmelzung zu.<br />

Nach der Zustimmung durch das Board of Directors der NYSE Euronext sowie den Vorstand und den<br />

Aufsichtsrat der Deutsche Börse schlossen die Parteien am 15. Februar 2011 den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

zu den von den genannten Organen genehmigten Bedingungen und veröffentlichten die<br />

Transaktion im Wege einer Presseerklärung und Marktmitteilung.<br />

Am 1. April 2011 erhielt die NYSE Euronext von der NASDAQ OMX Group, Inc. und der IntercontinentalExchange,<br />

Inc. ein Schreiben, in welchem ein unverbindliches Angebot für den Erwerb aller ausgegebenen NYSE<br />

Euronext-Stammaktien unterbreitet wurde, wonach Aktionäre der NYSE Euronext für jede NYSE Euronext-<br />

Stammaktie 14,24 US$ in bar, 0,4069 einer NASDAQ OMX-Stammaktie sowie 0,1436 einer IntercontinentalExchange-Stammaktie<br />

erhalten sollten. Das Schreiben wies darauf hin, dass die NASDAQ OMX Group und die<br />

IntercontinentalExchange untereinander vereinbart hatten, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss einer<br />

solchen Transaktion IntercontinentalExchange das Europäische Derivategeschäft der NYSE Euronext erwerben<br />

würde, darunter Liffe sowie Liffe USA und NYPC, und dass NASDAQ OMX die anderen Geschäftsbereiche von<br />

NYSE Euronext, einschließlich der NYSE Euronext Stock Exchanges in New York, London, Paris, Amsterdam,<br />

Brüssel und Lissabon, das U.S.-Aktienoptionsgeschäft und die Geschäftsbereiche Informations- und Technologie-<br />

Lösungen behalten würde. Das Schreiben wies zudem darauf hin, dass das Angebot auf öffentlich verfügbaren<br />

Informationen basierte und keinen annahmefähigen Antrag darstellte, sondern vielmehr nur eine unverbindliche<br />

Interessenbekundung, die als Grundlage zur Bewegung in Richtung einer einvernehmliche Transaktion dienen<br />

sollte. Am 1. April 2011 gab die NYSE Euronext eine Pressemitteilung heraus und forderte ihre Aktionäre auf,<br />

keinerlei Schritte anlässlich dieses Angebots einzuleiten; es wurde darauf hingewiesen, dass das Board of Directors<br />

der NYSE Euronext dieses Angebot in Abstimmung mit seinen unabhängigen Finanz- und Rechtsberatern<br />

sorgfältig prüfen werde. Das Board of Directors der NYSE Euronext hielt noch am selben Tag eine Telefonkonferenz<br />

ab, um bezüglich des Erhalts des Angebots ein erstes Briefing zu erhalten, wobei jedoch hinsichtlich des<br />

Angebots kein Beschluss gefasst wurde.<br />

A-76


Am 8. April 2011 sandte die Deutsche Börse einen Brief an Herrn Niederauer und Herrn Hessels, in dem sie<br />

versicherte, dass sie sich weiterhin im Hinblick auf den vereinbarten Zusammenschluss mit der NYSE Euronext im<br />

vollen Umfang verpflichtet fühle, und in dem bestimmte Aspekte des Vorschlags von NASDAQ OMX und<br />

IntercontinentalExchange als für NYSE Euronext nachteiliger als bei dem Zusammenschluss mit der Deutschen<br />

Börse beschrieben wurde.<br />

Am 10. April 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE Euronext mit der Geschäftsführung der NYSE<br />

Euronext und den Finanz- und Rechtsberatern des Unternehmens, um den Vorschlag von NASDAQ OMX und<br />

IntercontinentalExchange zu erörtern. Während des Treffens diskutierte das Board of Directors der NYSE Euronext<br />

mit der Geschäftsführung und den Beratern die Konditionen des Vorschlags und analysierte verschiedene<br />

Gesichtspunkte des Vorschlags einschließlich die Struktur der Transaktion, die zu zahlenden Gegenleistung,<br />

den voraussichtlichen Werts einer solchen Gegenleistung nach der Transaktion, die für die Transaktion erforderliche<br />

Finanzierung, die notwendige finanzielle und rechtliche Due-Diligence-Prüfung, welche durchzuführen wäre,<br />

sowie das wettbewerbsrechtliche und das börsenaufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren. Das Board erörterte<br />

den Vorschlag auch vor dem Hintergrund der unternehmerischen strategischen Ausrichtung des Unternehmens.<br />

Nach Erörterung des Vorschlags kam das Board of Directors der NYSE Euonext einstimmig zu dem Schluss, dass<br />

der Vorschlag nicht im Einklang mit der strategischen Vision der NYSE Euronext stehe, mit unannehmbaren<br />

Abschlussrisiken verbunden und nicht im besten Interesse der NYSE Euronext und ihrer Aktionäre sei.<br />

Am 19. April 2011 erhielt NYSE Euronext einen Brief von NASDAQ OMX und IntercontinentalExchange,<br />

der ihren Vorschlag weiter erläuterte und den Entwurf eines Fusionsvertrags enthielt. Am selben Tag gab NYSE<br />

Euronext eine Pressemitteilung heraus, in der sie den Erhalt des Vorschlags zur Fusion bestätigte und anzeigte, dass<br />

das Board of Directors der NYSE Euronext ihn in Übereinstimmung mit seinen treuhänderischen Pflichten und den<br />

Pflichten aus dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss innerhalb einer gebührlichen Frist prüfen<br />

werde.<br />

Am 21. April 2001 tagte das Board of Directors der NYSE Euronext, um die zusätzlichen Informationen<br />

zusammen mit externen Finanz- und Rechtsberatern zu prüfen. Während des Treffens wies das Board of Directors<br />

der NYSE Euronext den Vorschlag einstimmig zurück und bestätigte erneut den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

mit der Deutschen Börse. Am selben Tag gab NYSE Euronext eine Presseerklärung heraus, mit<br />

der die Entscheidung des Board mitgeteilt wurde.<br />

Beweggründe der Deutsche Börse für den Zusammenschluss<br />

Am 14. Februar 2011 stimmte der Vorstand der Deutsche Börse dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

und den darin vorgesehenen Transaktionen zu. Am 15. Februar 2011 stimmte der Aufsichtsrat<br />

der Deutsche Börse dem Zusammenschluss der Deutsche Börse und der NYSE Euronext unter einer neu<br />

gegründeten niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft, wie es in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehen und bei der Sitzung präsentiert worden war, zu.<br />

Um zu dem Entschluss vom 14. Februar 2011 zu kommen, beriet sich der Vorstand der Deutsche Börse mit<br />

seinen Finanz- und Rechtsberatern und zog eine Reihe von Faktoren, u. a. die nachfolgend dargelegten wesentlichen<br />

Faktoren, in Betracht. In Anbetracht der Anzahl und Vielfalt der im Zusammenhang mit seiner Analyse der<br />

Transaktion in Betracht gezogenen Faktoren hielt es der Vorstand der Deutsche Börse nicht für praktikabel (und<br />

verzichtete daher darauf), die spezifischen Faktoren, die bei seiner Entscheidung berücksichtigt wurden, zu<br />

quantifizieren oder ihnen auf andere Weise eine relative Gewichtung zuzuordnen. Nach Ansicht des Vorstands der<br />

Deutsche Börse beruhte sein Standpunkt auf sämtlichen verfügbaren Informationen und ihm dargelegten und durch<br />

ihn in Betracht gezogenen Faktoren. Zudem hätten die einzelnen Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse<br />

unterschiedliche Faktoren möglicherweise unterschiedlich gewichtet. Diese Darstellung der Beweggründe des<br />

Vorstands der Deutsche Börse für den geplanten Zusammenschluss sowie jegliche anderen in diesem Abschnitt<br />

enthaltenen Angaben sind zukunftsgerichtet und sind daher vor dem Hintergrund der im Abschnitt ,,Allgemeine<br />

Informationen — Zukunftsbezogene Aussagen“ erläuterten Faktoren zu lesen.<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse betrachtete eine Anzahl von Faktoren in Bezug auf die strategischen Gründe<br />

für den Zusammenschluss als allgemein unterstützend für seinen Entschluss zur Unterzeichnung des Vertrags über<br />

den Unternehmenszusammenschluss, darunter die folgenden wesentlichen Faktoren:<br />

Strategische Erwägungen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist der Ansicht, dass sich durch den<br />

Zusammenschluss eine Reihe wichtiger strategischer Chancen bieten werden. Unter anderem<br />

A-77


erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen führend in einer Vielzahl unterschiedlicher großer<br />

und wachsender Tätigkeitsfelder sein wird, darunter im Derivategeschäft, Börsenzulassungen<br />

(Listings), Aktienkassahandel, dem Handel nachgelagerter Abwicklung und Wertpapierdienstleistungen<br />

(Asset Servicing), Marktdaten und Technologie-Dienstleistungen;<br />

ist er der Ansicht, dass das gemeinsame Unternehmen über ein Portfolio führender Marken verfügen<br />

würde, darunter Deutsche Börse, Eurex, NYSE Liffe, Clearstream, Stoxx, NYSE Euronext,<br />

New York Stock Exchange und Euronext;<br />

erwartet er, dass mit den sich ergänzenden Produkten des gemeinsamen Unternehmens den Kunden<br />

eine globale Handelsplattform für Derivate zur Verfügung gestellt werden kann;<br />

erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem branchenweit führenden Anbieter von<br />

Technologie- und Marktinformationslösungen wird;<br />

erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen zum weltweit größten Börsenplatz für die Kapitalbeschaffung<br />

werden wird;<br />

erwartet er, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem globalen Pionier im Bereich der internationalen<br />

dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung werden wird und Umsätze in<br />

diesen Geschäftsbereichen auch außerhalb Europas erzielt werden;<br />

erwartet er, dass sich durch den Zusammenschluss im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur<br />

Effizienz- und Wachstumssteigerung ergeben werden; und<br />

erwartet er, dass vor dem Hintergrund einer möglichen Konsolidierung der Börsenlandschaft der<br />

Zusammenschluss Frankfurt als Finanzplatz zugutekommen würde.<br />

Synergien. Ausgehend von seinen Gesprächen mit der Geschäftsführung der NYSE Euronext war der<br />

Vorstand der Deutsche Börse der Ansicht, dass sich durch den Zusammenschluss erhebliche Kosteneinsparungen<br />

und Umsatzsynergien ergeben würden, u. a. jährlich erzielbare Kosteneinsparungen (auf<br />

Jahresbasis umgerechnet) in Höhe von ungefähr 300 Mio. A (400 Mio. US$ basierend auf einem<br />

Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro) innerhalb von drei Jahren nach Vollzug der Transaktion sowie<br />

jährliche Umsatzsynergien von mindestens 100 Mio. A (133 Mio. US$). Eine revidierte Schätzung der<br />

erwarteten Kosteneinsparungen auf 400 Mio. A (532 Mio. US$) findet sich im Abschnitt ,,Der Zusammenschluss<br />

— Einige Synergieprognosen“.<br />

Implizite Eigentumsverhältnisse. Der Deutsche Börse-Vorstand ist der Ansicht, dass auf Basis der<br />

Umtauschverhältnisse impliziert wird, dass — unter der Annahme, dass alle Aktionäre der Deutsche<br />

Börse im Rahmen des Tauschangebots ihre Aktien einreichen — die Altaktionäre der Deutsche Börse ca.<br />

60% und die Altaktionäre der NYSE Euronext ca. 40% der ausgegebenen Holdco-Aktien halten werden.<br />

Zu diesen prozentualen Eigentumsverhältnissen kommt er nach einer Überprüfung der Auswirkungen des<br />

geplanten Zusammenschlusses auf Gewinn, Cashflow und Bilanz, der historischen Ertragskraft der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext, der historischen Aktienkurse der Aktien der Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext und der historischen Wechselkurse zwischen dem Euro und dem US-Dollar. Den<br />

impliziten Eigentumsverhältnissen von 60% zu 40% liegt ein Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie<br />

für jede Aktie der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots und ein Umtauschverhältnis von 0,47<br />

Holdco-Aktien für jede Aktie der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung zugrunde.<br />

Für die Ermittlung des Umtauschverhältnisses zog die Deutsche Börse die relativen Bewertungen der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext heran. Diese Bewertungen basieren auf bestimmten öffentlich<br />

verfügbaren Finanzinformationen und anderen Angaben über die NYSE Euronext und die Deutsche<br />

Börse, Prognosen, die auf bestimmten von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext jeweils geprüften öffentlich verfügbaren Finanzprognosen von Analysten beruhen, sowie aus<br />

diesen Prognosen nach Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

jeweils gezogenen Rückschlüssen und bestimmten von der Geschäftsführung der NYSE Euronext und<br />

der Deutsche Börse jeweils erstellten internen Analysen und anderen Informationen in Bezug auf die<br />

NYSE Euronext und die Deutsche Börse. Ferner wurden u. a. die berichteten Kurse und Handelsverläufe<br />

der Aktien der Deutsche Börse und der NYSE Euronext untersucht und, soweit öffentlich zugänglich,<br />

bestimmte Finanzangaben und Börseninformationen in Bezug auf die NYSE Euronext und die Deutsche<br />

Börse mit vergleichbaren Informationen anderer als relevant angesehener Unternehmen, deren Wertpapiere<br />

börsennotiert sind, verglichen. Diese vereinbarten Umtauschverhältnisse ergaben zum 8. Februar<br />

2011 (dem Tag, bevor Berichte über die Existenz von Gesprächen zwischen der NYSE Euronext und der<br />

A-78


Deutsche Börse über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss öffentlich wurden) auf der<br />

Grundlage des Schlusskurses der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse einen Aufschlag<br />

von ca. 10 % für die Aktionäre der NYSE Euronext.<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse kam zu dem Schluss, dass die Vorteile, die die Aktionäre der Deutsche<br />

Börse aus dem Zusammenschluss ziehen, diesen Aufschlag aus den folgenden Gründen rechtfertigen:<br />

Nach Auffassung der Deutsche Börse hätte die NYSE Euronext ohne einen Aufschlag von ca. 10% für die<br />

Aktionäre der NYSE Euronext und einen entsprechenden Eigentumsanteil von 40% der Altaktionäre der<br />

NYSE Euronext an den Holdco-Aktien den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht<br />

geschlossen. Die Deutsche Börse kam daher zu dem Ergebnis, dass dieser Aufschlag eine Voraussetzung<br />

dafür sei, dass die Aktionäre der Deutsche Börse die wichtigen strategischen Chancen erhalten, die durch<br />

den Zusammenschluss entstehen werden. Unter anderem<br />

erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen führend in einer Vielzahl unterschiedlicher großer<br />

und wachsender Tätigkeitsfelder sein wird, darunter im Derivategeschäft, Listing, Aktienkassahandel,<br />

dem Handel nachgelagerter Abwicklung und Wertpapierdienstleistungen (Asset Servicing),<br />

Marktdaten und Technologiedienstleistungen;<br />

ist sie der Ansicht, dass das gemeinsame Unternehmen über ein Portfolio führender Marken verfügen<br />

würde, darunter Deutsche Börse, Eurex, NYSE Liffe, Clearstream, Stoxx, NYSE Euronext,<br />

New York Stock Exchange und Euronext;<br />

erwartet sie, dass mit den sich ergänzenden Produkten des gemeinsamen Unternehmens den Kunden<br />

eine globale Handelsplattform für Derivate zur Verfügung gestellt werden kann;<br />

erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem branchenweit führenden Anbieter von<br />

Technologiedienstleistungen und Marktinformationslösungen wird;<br />

erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen zum weltweit größten Börsenplatz für die Kapitalbeschaffung<br />

werden wird;<br />

erwartet sie, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem globalen Pionier im Bereich der internationalen<br />

dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung werden wird und Umsätze in<br />

diesen Bereichen auch außerhalb Europas erzielt werden; und<br />

erwartet sie, dass sich durch den Zusammenschluss im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur<br />

Effizienz- und Wachstumssteigerung ergeben werden.<br />

Darüber hinaus erwartet der Vorstand der Deutsche Börse, dass der künftige Marktwert der Holdco nicht<br />

auf die Summe der aktuellen Marktkapitalisierungen der Deutsche Börse und NYSE Euronext begrenzt<br />

sein wird. Ausgehend von den Gesprächen zwischen der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext war der Vorstand der Deutsche Börse der Ansicht, dass sich durch den Zusammenschluss<br />

erhebliche Kosteneinsparungen und Umsatzsynergien ergeben werden, u. a. jährlich erzielbare Kosteneinsparungen<br />

(auf annualisierter Basis) in Höhe von ungefähr 300 Mio. A (400 Mio. US$) innerhalb von<br />

drei Jahren nach Vollzug des Zusammenschlusses sowie jährliche Umsatzsynergien von mindestens<br />

100 Mio. A (133 Mio. US$). Eine revidierte Schätzung der erwarteten Kosteneinsparungen auf 400 Mio. A<br />

(532 Mio. US$) findet sich im Abschnitt ,,Der Zusammenschluss — Einige Synergieprognosen“. Nach<br />

Einschätzung des Vorstands der Deutsche Börse werden diese Synergien den Unternehmenswert und<br />

damit auch den Marktwert der Holdco erhöhen, wovon wiederum die Aktionäre der Deutsche Börse, die<br />

ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichen, profitieren. Dieser Vorteil rechtfertigt nach<br />

Ansicht des Vorstands der Deutsche Börse den Aufschlag von ca. 10%, der den Aktionären der NYSE<br />

Euronext gewährt wird. Diese Erwartung wird durch die Fairness Opinions der Deutsche Bank und J.P.<br />

Morgan gestützt, derzufolge das Umtauschverhältnis aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den<br />

Inhabern von Deutsche Börse-Aktien (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst) sei (siehe ,,Stellungnahme<br />

der Finanzberater der Deutsche Börse“ unten).<br />

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Erwartungen und der sich daraus ergebenden Vorteile für die<br />

Aktionäre der Deutsche Börse gelangte der Vorstand der Deutsche Börse zu dem Schluss, dass das<br />

Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie für jede Aktie der Deutsche Börse und das Umtauschverhältnis<br />

von 0,47 Holdco-Aktien für jede Aktie der NYSE Euronext (was zum 8. Februar 2011 (dem Tag,<br />

bevor Berichte über die Existenz von Gesprächen zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse<br />

über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss öffentlich wurden) auf der Grundlage des<br />

A-79


Schlusskurses der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse einem Aufschlag von ca. 10%<br />

zugunsten der Aktionäre der NYSE Euronext entspricht) im besten Interesse der Aktionäre der Deutsche<br />

Börse und im besten Interesse der Deutsche Börse liegt.<br />

Stellungnahmen der Finanzberater. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse berücksichtigten die<br />

ihnen durch die DBSI und J.P. Morgan präsentierten Analysen der Transaktion aus finanzieller Sicht<br />

sowie deren dahingehende Stellungnahmen, dass das für das vorgeschlagene Tauschangebot zugrunde<br />

gelegte Umtauschverhältnis zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen in<br />

ihren Stellungnahmen jeweils genannten Faktoren, Annahmen und Einschränkungen aus finanzieller<br />

Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst)<br />

angemessen sei.<br />

Beteiligung an künftigem Wertzuwachs. Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte die Tatsache,<br />

dass die an die Aktionäre der Deutsche Börse zu zahlende Gegenleistung im Rahmen des Tauschangebots<br />

aus Holdco-Aktien bestehen würde und die Aktionäre der Deutsche Börse somit an potenziellen künftigen<br />

Wertsteigerungen des gemeinsamen Unternehmens nach dem Zusammenschluss beteiligt würden.<br />

Führungsstruktur. Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte, dass die folgenden in dem Vertrag<br />

über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur<br />

eine Kontinuität in der Geschäftsführung und eine effiziente und zeitnahe Integration der Tätigkeiten der<br />

beiden Unternehmen ermöglichen würden und auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die Transaktion<br />

als ausgewogener Unternehmenszusammenschluss strukturiert wurde und nicht als Erwerb der NYSE<br />

Euronext durch die Deutsche Börse oder umgekehrt:<br />

die Vereinbarung der Parteien, dass sich der Verwaltungsrat der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

aus folgenden Personen zusammensetzen würde:<br />

dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse, der zum Chairman des Verwaltungsrats der<br />

Holdco-Gruppe bestellt würde;<br />

dem Chief Executive Officer der NYSE Euronext, der zum Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe bestellt würde;<br />

fünfzehn anderen natürlichen Personen, von denen neun (oder 60%) von der Deutsche Börse<br />

und sechs (oder 40%) von der NYSE Euronext bestimmt werden; und<br />

das Global Executive Committee der Holdco-Gruppe würde sich aus einer gleichen Anzahl von<br />

bestimmten Personen, die jeweils Mitglieder der oberen Führungsebene der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext sind, zusammensetzen.<br />

Vertrautheit mit den Geschäftsbereichen. Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte seine<br />

Kenntnis der Geschäftsbereiche der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext bezogen auf deren<br />

historische Ertragskraft und Finanzlage, operative Tätigkeiten, Immobilien, Vermögenswerte, aufsichtsrechtliche<br />

Belange, Wettbewerbspositionen, Aussichten und Geschäftsführung sowie seine Kenntnis des<br />

derzeitigen und zu erwartenden Umfelds, in dem die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

tätig sind (einschließlich der erwarteten Konsolidierung der Börsenlandschaft und der wettbewerbsrechtlichen<br />

Auswirkungen dieser Konsolidierung auf die Gruppe Deutsche Börse).<br />

Alternativen. Die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse wogen den Zusammenschluss gegen<br />

Risiken und Unwägbarkeiten ab, die mit anderen potenziellen strategischen Alternativen verbunden sind,<br />

die der Deutsche Börse möglicherweise offenstehen, und berücksichtigten dabei die raschen technologischen<br />

und aufsichtsrechtlichen Veränderungen, denen sich die Finanzdienstleistungsbranche ausgesetzt<br />

sieht, und der Risiken und Herausforderungen, die sich durch diese Veränderungen ergeben. Der Vorstand<br />

der Deutsche Börse nahm zudem zur Kenntnis, dass zwischen dem 9. Februar 2011, also dem Tag, an dem<br />

die Presseerklärung durch die Parteien herausgegeben wurde, in der die Führung von Gesprächen<br />

bestätigt wurde, und dem Tag des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

durch die Parteien die Deutsche Börse keine Anfragen anderer potenzieller strategischer Partner hinsichtlich<br />

einer alternativen strategischen Transaktion erhalten hat.<br />

A-80


Der Vorstand der Deutsche Börse berücksichtigte zudem eine Vielzahl von Risiken und anderen möglicherweise<br />

nachteiligen Einflussgrößen im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

sowie dem Zusammenschluss insgesamt, darunter:<br />

das Risiko, dass der potenzielle Nutzen des Zusammenschlusses (einschließlich der Höhe der Kosteneinsparungen<br />

und Umsatzsynergien) vollständig oder teilweise nicht oder nicht innerhalb des erwarteten<br />

Zeitraums erzielt werden könnte;<br />

das Risiko, dass Aufsichts-, Regierungs- oder Wettbewerbsbehörden bestrebt sein könnten, Bedingungen<br />

für den Zusammenschluss aufzustellen oder den Zusammenschluss auf andere Weise zu verhindern oder<br />

zu verzögern oder dass diese Behörden Beschränkungen oder Vorgaben hinsichtlich des Betriebs der<br />

Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe nach Vollzug des Zusammenschlusses aufstellen könnten;<br />

die für die Gruppe Deutsche Börse mit einem nicht stattfindenden Vollzug des Zusammenschlusses<br />

verbundenen Risiken und Kosten, einschließlich der potenziellen Ablenkung der Aufmerksamkeit der<br />

Geschäftsführung und der Mitarbeiter vom Tagesgeschäft, der potenziellen Abgänge von Mitarbeitern<br />

und der potenziellen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Kundenbeziehungen;<br />

das Risiko der Ablenkung der Konzentration und der Ressourcen der Geschäftsführung von anderen<br />

strategischen Chancen und operativen Angelegenheiten und von potenziellen Störungen im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammenschluss und der Integration der Unternehmen;<br />

das Risiko, dass bestimmte Mitglieder der oberen Führungsebene der Deutsche Börse, die für ein Amt in<br />

der oberen Führungsebene des gemeinsamen Unternehmens vorgesehen wurden, sich entscheiden<br />

könnten, nicht bei dem gemeinsamen Unternehmen zu verbleiben;<br />

die potenziellen Herausforderungen und Schwierigkeiten der Integration der Tätigkeiten der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext, einschließlich der Kosten zur Erzielung von Synergien;<br />

die Beschränkungen, denen die Tätigkeiten der Gruppe Deutsche Börse vor dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

unterliegen, wonach die Gruppe Deutsche Börse ihre Tätigkeiten im gewöhnlichen Geschäftsgang<br />

und unter bestimmten Einschränkungen auszuüben hat und die verhindern oder verzögern könnten,<br />

dass die Gruppe Deutsche Börse Geschäftschancen wahrnehmen kann, die sich bis zum endgültigen<br />

Vollzug des Zusammenschlusses ergeben;<br />

das Risiko, dass die Aktionäre der Deutsche Börse nicht in ausreichender Anzahl ihre Aktien an der<br />

Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots einreichen oder dass die Aktionäre der NYSE Euronext<br />

der Verschmelzung nicht zustimmen könnten;<br />

das Risiko, dass der Zusammenschluss zwar vollzogen wird, aber bis zu 25% der Aktien der Deutsche<br />

Börse möglicherweise nicht im Rahmen des Umtauschangebots eingereicht wurden und die Holdco nicht<br />

in der Lage sein könnte, diese verbleibenden Aktien der Deutsche Börse zeitnah oder überhaupt zu<br />

erwerben (und dass für einen entsprechenden Erwerb dieser Aktien eine andere als die im Rahmen des<br />

Tauschangebots offerierte oder eine zusätzliche Gegenleistung zu zahlen sein könnte);<br />

die Vorgabe, dass die Deutsche Börse eine Beendigungsgebühr an die NYSE Euronext zu leisten hat, falls<br />

ein alternatives Angebot zum Erwerb der Deutsche Börse öffentlich bekanntgegeben wird und der Vertrag<br />

über den Unternehmenszusammenschluss danach unter bestimmten Umständen gekündigt wird (siehe<br />

,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Vertragsbeendigung“);<br />

das Risiko, dass der Wert der an die Aktionäre der Deutsche Börse zu zahlenden Gegenleistung<br />

schwanken könnte, da das Umtauschverhältnis für die Aktionäre der Deutsche Börse fest fixiert ist;<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass gegen den Zusammenschluss gerichtlich vorgegangen wird und die<br />

Möglichkeit, dass ein ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld eine wesentliche nachteilige Auswirkung<br />

auf die Geschäftstätigkeit des gemeinsamen Unternehmens nach dem Zusammenschluss haben<br />

könnte oder dass ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch stattgegeben<br />

wird, den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern könnte;<br />

die Kosten im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses;<br />

das Risiko, dass Vertragspartner gewisser wesentlicher Verträge, die mit bestimmten Mitgliedern der<br />

Gruppe Deutsche Börse (beispielsweise der Kooperationsvereinbarung mit der SIX Group AG in Bezug<br />

auf die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. und des Aktionärbindungsvertrags mit der SIX Swiss Exchange AG in Bezug<br />

auf die Eurex) bestehen, nach dem Vollzug des Zusammenschlusses berechtigt sein könnten, bestimmte<br />

A-81


Rechte im Zusammenhang mit einem Wechsel des beherrschenden Gesellschafters (change of control<br />

rights) auszuüben; und<br />

verschiedene andere mit dem Zusammenschluss und den Geschäftsbereichen der Gruppe Deutsche Börse,<br />

der NYSE Euronext und dem gemeinsamen Unternehmen zusammenhängende Risiken, die im<br />

Abschnitt ,,Risikofaktoren“ erläutert sind.<br />

Neben den vorgenannten Faktoren berücksichtigte der Vorstand der Deutsche Börse zusätzlich Folgendes:<br />

einige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse haben als natürliche Personen ein<br />

Interesse an dem Zusammenschluss, das über das der Aktionäre der Deutsche Börse hinausgeht oder sich<br />

möglicherweise von diesem unterscheidet; und<br />

aufgrund der Transaktion würden auf das gemeinsame Unternehmen zusätzliche aufsichtsrechtliche<br />

Vorschriften Anwendung finden und zusätzliche Aufsichtsbehörden würden für das gemeinsame Unternehmen<br />

zuständig sein.<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse kam zu dem Schluss, dass der potenzielle Nutzen, den die Deutsche Börse<br />

und ihre Aktionäre seiner Ansicht nach durch den Zusammenschluss erzielen werden, die potenziell nachteiligen<br />

Faktoren im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss überwiegt. Dementsprechend stimmte der Vorstand und<br />

der Aufsichtsrat der Deutsche Börse dem Zusammenschluss zu.<br />

Beweggründe der NYSE Euronext für den Zusammenschluss<br />

Am 15. Februar 2011 beschloss das Board of Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss und die darin vorgesehenen Transaktionen ratsam und angemessen (fair) fürdie Aktionäre der NYSE Euronext und in deren bestem Interesse seien, und stimmte dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

und den darin vorgesehenen Transaktionen zu und billigte diese.<br />

Während der Entscheidungsfindung am 15. Februar 2011 beriet sich das Board of Directors der NYSE<br />

Euronext mit der Geschäftsführung der NYSE Euronext und ihren Finanz- und Rechtsberatern und zog eine Reihe<br />

von Faktoren in Betracht, u. a. die nachfolgend dargelegten wesentlichen Faktoren. In Anbetracht der Anzahl und<br />

Vielfalt der im Zusammenhang mit seiner Einschätzung der Transaktion in Betracht gezogenen Faktoren hielt es<br />

das Board of Directors der NYSE Euronext nicht für praktikabel (und verzichtete daher darauf), die spezifischen<br />

Faktoren, die ausschlaggebend für seine Entscheidung waren, zu quantifizieren oder ihnen auf andere Weise einen<br />

relativen Stellenwert zuweisen. Nach Einschätzung des Board of Directors der NYSE Euronext beruht sein<br />

Standpunkt auf sämtlichen verfügbaren Informationen und ihm dargelegten und durch ihn in Betracht gezogenen<br />

Faktoren. Zudem hätten die einzelnen Directors unterschiedliche Faktoren möglicherweise unterschiedlich<br />

gewichtet. Diese Darstellung der Beweggründe der NYSE Euronext für den geplanten Zusammenschluss sowie<br />

jegliche anderen in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben sind zukunftsgerichtet und sind daher vor dem<br />

Hintergrund der im Abschnitt ,,Allgemeine Informationen — Zukunftsbezogene Aussagen“ erläuterten Faktoren<br />

zu lesen.<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext hielt eine Anzahl von Faktoren in Bezug auf die strategischen<br />

Gründe für den Zusammenschluss für allgemein vorteilhaft für seinen Entschluss zur Unterzeichnung des Vertrags<br />

über den Unternehmenszusammenschluss, darunter die folgenden wesentlichen Faktoren:<br />

Konsistenz mit der bestehenden Strategie. Das Board of Directors der NYSE Euronext ging davon aus,<br />

dass der Zusammenschluss mit der Deutsche Börse die NYSE Euronext in die Lage versetzt, die Vorteile<br />

ihrer bestehenden Strategie zu verstärken, eine globale Börse für verschiedene Anlageklassen zu<br />

betreiben, die dem Kapitalmarkt breit gefächerte Dienstleistungen für verschiedene Phasen der Handelswertschöpfungskette<br />

anbietet.<br />

Strategische Erwägungen. Das Board of Directors der NYSE Euronext ist der Ansicht, dass sich durch den<br />

Zusammenschluss eine Reihe wichtiger strategischer Chancen bieten wird. Unter anderem<br />

erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen mit einem diversifizierten Portfolio großer und<br />

wachsender Geschäftsfelder führend sein wird, darunter im Derivategeschäft, Listing, Aktienkassahandel,<br />

dem Handel nachgelagerte Abwicklung und Wertpapierdienstleistungen (Asset Servicing),<br />

Marktdaten und Technologie-Dienstleistungen;<br />

A-82


ist es der Ansicht, dass das gemeinsame Unternehmen über ein Portfolio führender Marken verfügen<br />

würde, darunter NYSE Euronext, New York Stock Exchange, Euronext, Deutsche Börse, Eurex,<br />

NYSE Liffe, Clearstream und Stoxx;<br />

erwartet es, dass mit den sich ergänzenden Zins- und Aktienindexprodukten des gemeinsamen<br />

Unternehmens den Kunden die Produktinnovation und die Leistungsfähigkeit einer kapitaleffizienten<br />

globalen Handelsplattform für Derivate zur Verfügung gestellt werden kann;<br />

erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem branchenweit führenden Anbieter von<br />

Technologie-Dienstleistungen und Marktinformationslösungen über die gesamte Handelswertschöpfungskette<br />

wird;<br />

erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen zum weltweit größten Börsenplatz für die Kapitalbeschaffung<br />

werden wird;<br />

erwartet es, dass das gemeinsame Unternehmen zu einem weltweiten Vorreiter im Bereich der<br />

internationalen dem Handel nachgelagerten Infrastruktur und Abwicklung wird, wobei bedeutende<br />

Umsätze in diesen Bereichen auch außerhalb Nordamerikas und Europas erzielt werden; und<br />

erwartet es, dass sich durch den Zusammenschluss im Laufe der Zeit erhebliche Chancen zur<br />

Effizienz- und Wachstumssteigerung ergeben werden.<br />

Beteiligung an künftigem Wertzuwachs. Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte die<br />

Tatsache, dass die Verschmelzungsgegenleistung aus Holdco-Aktien bestehen würde und die Aktionäre<br />

der NYSE Euronext somit an potenziellen künftigen Wertsteigerungen des gemeinsamen Unternehmens<br />

nach der Verschmelzung beteiligt würden.<br />

Synergien. Ausgehend von dem Rat der Geschäftsführung der NYSE Euronext nach dessen Gesprächen<br />

mit der Geschäftsführung der Deutsche Börse und den Steuerberatern der NYSE Euronext war das Board<br />

of Directors der NYSE Euronext der Ansicht, dass sich durch den Zusammenschluss erhebliche<br />

Kosteneinsparungen und Umsatzsynergien ergeben würden, u. a. jährlich erzielbare Kosteneinsparungen<br />

(auf Jahresbasis umgerechnet) in Höhe von ungefähr 300 Mio. A (400 Mio. US$ basierend auf einem<br />

Umrechnungskurs von 1,33 US$ je Euro) innerhalb von drei Jahren nach Vollzug der Transaktion sowie<br />

jährliche Umsatzsynergien von mindestens 100 Mio. A (133 Mio. US$). Eine revidierte Schätzung der<br />

erwarteten Kosteneinsparungen auf 400 Mio. A (532 Mio. US$) findet sich im Abschnitt ,,Der Zusammenschluss<br />

— Einige Synergieprognosen“.<br />

Umtauschverhältnis. Das Board of Directors der NYSE Euronext hat erwogen, dass das Umtauschverhältnis<br />

von 0,47 Holdco-Aktien für jede Aktie der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung und<br />

von einer Holdco-Aktie für jede Aktie der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots die folgenden<br />

Aufschläge zum 8. Februar 2011 (dem Tag, bevor Berichte über die Existenz von Gesprächen zwischen<br />

der NYSE Euronext und der Deutsche Börse über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss<br />

öffentlich wurden) bedeuten würde, wobei davon ausgegangen wurde, dass jede Holdco-Aktie einen Wert<br />

von 78,55 US$ hatte; dies entspricht dem zu einem Wechselkurs von 1,3551 US$ je 1 A in US-Dollar<br />

umgerechneten Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie am 8. Februar 2011:<br />

einen Aufschlag von 10,5% auf den Schlusskurs der Aktien der NYSE Euronext am 8. Februar 2011;<br />

einen Aufschlag von 12,8% auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der NYSE Euronext<br />

im Zehntageszeitraum zum 8. Februar 2011;<br />

einen Aufschlag von 14,0% auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der NYSE Euronext<br />

im Einmonatszeitraum zum 8. Februar 2011; und<br />

einen Aufschlag von 21,5% auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der NYSE Euronext<br />

im Dreimonatszeitraum zum 8. Februar 2011.<br />

Implizite Eigentumsverhältnisse. Das Board of Directors der NYSE Euronext hat in Erwägung gezogen,<br />

dass die Umtauschverhältnisse stillschweigend andeuten, dass — unter der Annahme, dass alle Aktien der<br />

Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots eingereicht werden — die Altaktionäre der NYSE<br />

Euronext ca. 40% und die Altaktionäre der Deutsche Börse ca. 60% der ausgegebenen Holdco-Aktien<br />

halten würden; zu diesen prozentualen Eigentumsverhältnissen kommt es nach einer Überprüfung der<br />

Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf Gewinn, Cashflow und Bilanz, der historischen<br />

Ertragskraft der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse, der historischen Aktienkurse der<br />

A-83


Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse und der historischen Wechselkurse zwischen dem<br />

Euro und dem US-Dollar.<br />

Stellungnahme des Finanzberaters. Das Board of Directors der NYSE Euronext bezog die ihm durch<br />

Perella Weinberg präsentierte Analyse aus finanzieller Sicht sowie deren dahingehende Stellungnahme,<br />

dass das Umtauschverhältnis von 0,47 für die Verschmelzung zum 15. Februar 2011 auf Grundlage und<br />

vorbehaltlich der verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten<br />

Sachverhalten und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären<br />

der NYSE Euronext angemessen sei, in die Erwägungen mit ein.<br />

Führungsstruktur. Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte, dass die folgenden im<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Regelungen hinsichtlich der Führungsstruktur<br />

Kontinuität der Geschäftsführung und eine effektive und zeitnahe Integration der Geschäftsbereiche<br />

der beiden Unternehmen ermöglichen würden und auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die<br />

Transaktion als ausgewogener Unternehmenszusammenschluss strukturiert wurde und nicht als Erwerb<br />

der NYSE Euronext durch die Deutsche Börse oder umgekehrt:<br />

die Vereinbarung der Parteien, dass sich der Verwaltungsrat der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

aus folgenden Personen zusammensetzen würde:<br />

dem Chief Executive Officer der NYSE Euronext, der auch zum Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe bestellt würde;<br />

dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse, der auch zum Chairman des Verwaltungsrats<br />

der Holdco-Gruppe bestellt würde;<br />

fünfzehn anderen natürlichen Personen, von denen sechs (40%) von der NYSE Euronext und<br />

neun (60%) von der Deutsche Börse bestimmt werden; und<br />

die geplante Zusammensetzung des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe aus einer<br />

gleichen Anzahl von der NYSE Euronext (einschließlich des Chief Executive Officer der NYSE<br />

Euronext) und der Deutsche Börse bestimmten Personen aus dem Kreis ihrer jeweiligen Mitglieder<br />

der oberen Führungsebenen.<br />

Vertrautheit mit den Geschäftsbereichen. Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte<br />

seine Kenntnis der Geschäftsbereiche, der historischen Ertragskraft und Finanzlage, operativen<br />

Geschäftsbereiche, Immobilien, Vermögenswerte, aufsichtsrechtlichen Belange, Wettbewerbsposition,<br />

Perspektiven und Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse sowie seine<br />

Kenntnis des derzeitigen und zu erwartenden Umfelds, in dem die NYSE Euronext und die Gruppe<br />

Deutsche Börse tätig sind (einschließlich der erwarteten Konsolidierung der Börsenlandschaft und der<br />

wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen dieser Konsolidierung auf die NYSE Euronext).<br />

Alternativen. Das Board of Directors der NYSE Euronext erwog den Zusammenschluss im Verhältnis zu<br />

den Risiken und Unwägbarkeiten, die mit anderen der NYSE Euronext möglicherweise offenstehenden<br />

potenziellen strategischen Alternativen verbunden sind, sowie vor dem Hintergrund der raschen technischen<br />

und aufsichtsrechtlichen Veränderungen, denen sich die Finanzdienstleistungsbranche ausgesetzt<br />

sieht, und der Risiken und Herausforderungen, die sich durch diese Veränderungen ergeben. Das Board of<br />

Directors der NYSE Euronext nahm zudem zur Kenntnis, dass zwischen dem Tag der Herausgabe der<br />

Presseerklärung durch die Parteien am 9. Februar 2011, in der die Führung von Gesprächen bestätigt<br />

wurde, und dem Tag des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss durch die<br />

Parteien die NYSE Euronext keine Anfragen anderer potenzieller strategischer Partner hinsichtlich einer<br />

alternativen strategischen Transaktion erhalten hat.<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext berücksichtigte zudem eine Vielzahl von Risiken und anderen<br />

potenziell nachteiligen Einflussgrößen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss, darunter:<br />

das Risiko, dass der potenzielle Nutzen des Zusammenschlusses (einschließlich der Höhe der Kosteneinsparungen<br />

und Umsatzsynergien) nicht vollständig oder teilweise oder nicht innerhalb des erwarteten<br />

Zeitraums erzielt werden könnte;<br />

das Risiko, dass Aufsichts-, Regierungs- oder Wettbewerbsbehörden bestrebt sein könnten, Bedingungen<br />

für den Zusammenschluss aufzustellen oder den Zusammenschluss auf andere Weise zu verhindern oder<br />

zu verzögern oder dass diese Behörden Beschränkungen oder Vorgaben hinsichtlich des Betriebs der<br />

Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe nach Vollzug des Zusammenschlusses auferlegen könnten;<br />

A-84


die für die NYSE Euronext mit einem nicht stattfindenden Vollzug des Zusammenschlusses verbundenen<br />

Risiken und Kosten, einschließlich der potenziellen Ablenkung der Aufmerksamkeit der Geschäftsführung<br />

und der Mitarbeiter, der potenziellen Abgänge von Mitarbeitern und der potenziellen Auswirkungen<br />

auf die Geschäftstätigkeit und die Kundenbeziehungen;<br />

das Risiko der Abnahme der Konzentration und der Ressourcen der Geschäftsführung von anderen<br />

strategischen Chancen und von operativen Angelegenheiten und von potenziellen Störungen im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammenschluss und der Integration der Unternehmen;<br />

das Risiko, dass bestimmte Mitglieder der oberen Führungsebene der NYSE Euronext, die für ein Amt in<br />

der oberen Führungsebene des gemeinsamen Unternehmens vorgesehen wurden, sich entscheiden<br />

könnten, nicht bei dem gemeinsamen Unternehmen zu verbleiben;<br />

die potenziellen Herausforderungen und Schwierigkeiten der Integration der Tätigkeiten der NYSE<br />

Euronext und der Gruppe Deutsche Börse, einschließlich der Kosten zur Erzielung von Synergien;<br />

die Beschränkungen für die Ausübung der Geschäfte der NYSE Euronext vor dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses, gemäß denen die NYSE Euronext ihre Geschäfte im gewöhnlichen Geschäftsgang<br />

und vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen auszuüben hat und die verhindern oder verzögern könnten,<br />

dass die NYSE Euronext Geschäftschancen wahrnehmen kann, die sich bis zum endgültigen Vollzug des<br />

Zusammenschlusses ergeben;<br />

das Risiko, dass die Aktionäre der NYSE Euronext dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

und den darin vorgesehenen Transaktionen nicht zustimmen könnten oder dass die Aktionäre der<br />

Deutsche Börse nicht in ausreichender Anzahl ihre Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />

einreichen;<br />

das Risiko, dass der Zusammenschluss zwar vollzogen wird, aber bis zu 25% der Aktien der Deutsche<br />

Börse möglicherweise nicht im Rahmen des Umtauschangebots eingereicht wurden und die Holdco nicht<br />

in der Lage sein könnte, diese verbleibenden Aktien der Deutsche Börse zeitnah oder überhaupt zu<br />

erwerben (und dass für einen entsprechenden Erwerb dieser Aktien eine andere als die im Rahmen des<br />

Tauschangebots offerierte oder eine zusätzliche Gegenleistung zu zahlen sein könnte);<br />

die Voraussetzung, dass die NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ihren<br />

Aktionären zur Genehmigung vorzulegen hat, selbst wenn das Board of Directors der NYSE Euronext<br />

seine Empfehlung zurücknimmt oder zuungunsten der Deutsche Börse oder der Holdco ändert (u. a. durch<br />

eine dahingehend geänderte Empfehlung, dass die Aktionäre der NYSE Euronext den Zusammenschluss<br />

und den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ablehnen sollten), was die Möglichkeit der<br />

NYSE Euronext zur Verfolgung alternativer Angebote, die sich möglicherweise in der Zwischenzeit<br />

ergeben, verzögern oder verhindern könnte;<br />

die Vorgabe, dass die NYSE Euronext eine Beendigungsgebühr an die Deutsche Börse zu leisten hat, falls<br />

ein alternatives Angebot zum Erwerb der NYSE Euronext öffentlich bekanntgegeben wird und der<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss danach unter bestimmten Umständen gekündigt wird<br />

(siehe ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Vertragsbeendigung“);<br />

das Risiko, dass der Wert der an die Aktionäre der NYSE Euronext zu zahlenden Gegenleistung<br />

schwanken könnte, da das Umtauschverhältnis für die Aktionäre der NYSE Euronext fest ist;<br />

das Risiko, dass die US-amerikanischen Inhaber von Aktien der NYSE Euronext aufgrund der Verschmelzung<br />

verpflichtet sein könnten, für die Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer (federal income<br />

tax) Gewinne auszuweisen, falls die NYSE Euronext auf ihre Steuerbedingungen verzichtet;<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass gegen die Verschmelzung gerichtlich vorgegangen wird und die Möglichkeit,<br />

dass ein ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf<br />

die Geschäftstätigkeit des gemeinsamen Unternehmens nach dem Zusammenschluss haben könnte oder<br />

dass ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch stattgegeben wird, den<br />

Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern könnte;<br />

die Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses; und<br />

verschiedene andere Risiken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss und der Geschäftstätigkeit<br />

der NYSE Euronext, der Gruppe Deutsche Börse und dem gemeinsamen Unternehmen, die im<br />

Abschnitt ,,Risikofaktoren“ erläutert sind.<br />

A-85


Neben den vorgenannten Faktoren berücksichtigte das Board of Directors der NYSE Euronext zusätzlich<br />

Folgendes:<br />

einige Officers und Directors der NYSE Euronext haben als natürliche Personen ein Interesse an dem<br />

Zusammenschluss, das über das der Aktionäre der NYSE Euronext hinausgeht oder sich möglicherweise<br />

von diesem unterscheidet; und<br />

aufgrund der Transaktion würden auf das gemeinsame Unternehmen zusätzliche aufsichtsrechtliche<br />

Vorschriften Anwendung finden und zusätzliche Aufsichtsbehörden zuständig sein.<br />

Im Einklang mit seinen Verpflichtungen nach Maßgabe der Gründungsurkunde der NYSE Euronext stellte das<br />

Board of Directors der NYSE Euronext zudem fest, dass der Zusammenschluss und die Ausübung von Stimmrechten<br />

gegenüber der NYSE Euronext und das Halten von Anteilen an der NYSE Euronext durch die Holdco<br />

die Fähigkeit jeglicher US-regulierter Börsen, der NYSE Euronext oder der NYSE Group zur Erfüllung<br />

ihrer jeweiligen Pflichten gemäß dem Exchange Act und den in dessen Rahmen erlassenen Vorschriften<br />

und Verordnungen nicht beeinträchtigen wird;<br />

die Fähigkeit jeglicher Tochtergesellschaften der NYSE Euronext auf dem europäischen Markt, der<br />

NYSE Euronext oder der Euronext N.V. zur Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten gemäß den europäischen<br />

Börsenvorschriften nicht beeinträchtigen wird;<br />

ansonsten im besten Interesse der NYSE Euronext, ihrer Aktionäre, ihrer US-regulierten Börsen und auf<br />

dem europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaften ist; und<br />

die Fähigkeit der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act oder der europäischen Aufsichtsbehörden zur<br />

Durchsetzung der europäischen Börsenvorschriften nicht beeinträchtigen wird.<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext kam zu dem Schluss, dass der potenzielle Nutzen, den die NYSE<br />

Euronext und ihre Aktionäre ihrer Ansicht nach durch den Zusammenschluss erzielen werden, die potenziell<br />

nachteiligen Faktoren im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss überwiegt. Daher beschloss das Board of<br />

Directors der NYSE Euronext, dass der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und die darin vorgesehenen<br />

Transaktionen ratsam und angemessen für die Aktionäre der NYSE Euronext und in deren bestem Interesse<br />

seien.<br />

Einige Synergieprognosen<br />

Weder für die NYSE Euronext, die Deutsche Börse noch die Holdco versteht sich die Veröffentlichung von<br />

detaillierten Prognosen oder internen Hochrechnungen in Bezug auf künftige Umsätze, Erträge oder die künftige<br />

Finanzlage als eine Selbstverständlichkeit. Im Laufe ihrer Gespräche hinsichtlich des vorgeschlagenen Zusammenschlusses<br />

haben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse der jeweils anderen Partei sowie deren jeweiligen<br />

Finanzberatern jedoch bestimmte Geschäfts- und Synergieprognosen zur Verfügung gestellt, die nach der Veröffentlichung<br />

der Unterzeichnung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss der Öffentlichkeit frei<br />

zugänglich gemacht wurden. Nachstehend findet sich ein Überblick über diese Geschäfts- und Synergiedaten und<br />

-prognosen, sowie die revidierten Schätzungen der Kosteneinsparungen, die von den Parteien veröffentlicht<br />

wurden.<br />

Bei Erstellung der nachstehenden Synergieprognosen legten die Geschäftsführungen der NYSE Euronext und<br />

der Deutsche Börse die folgenden wesentlichen Annahmen zugrunde:<br />

die Kosten für die Umsetzung und Restrukturierung werden ca. auf das 1,5- bis 2-fache des vollen<br />

jährlichen Potenzials der erwarteten Kostensynergien geschätzt;<br />

der Wechselkurs beträgt 1 A = 1,33 US$; und<br />

der Zusammenschluss wird bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen sein.<br />

Prognostizierte Kosteneinsparungen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />

Im Rahmen ihrer finanzbezogenen Due Diligence-Prüfung haben die Parteien im Februar 2011 geschätzt, dass<br />

durch den Zusammenschluss Kosteneinsparungen von ca. 300 Mio. A (400 Mio. US$) erzielt werden können,<br />

insbesondere aus den Bereichen Information Technology, Clearing und Market Operations sowie der Unternehmensverwaltung<br />

und Support-Funktionen. Zum Beispiel betreiben sowohl NYSE Euronext als auch Gruppe<br />

A-86


Deutsche Börse EU Kassamärkte, EU Derivatemärkte und US Aktienoptionsmärkte. Durch die Verbindung der<br />

diesbezüglichen Geschäftstätigkeiten erwarten die Parteien Einsparungen in allen drei Geschäftsbereichen durch<br />

die Zusammenlegung doppelter Funktionen wie etwa dem Management, Vertrieb und Marketing sowie der<br />

Produktentwicklung und durch die Zusammenführung von Standorten. Die Parteien erwarten zudem geringere<br />

Einsparungen bei Börsennotierungen und Marktgeschäften. Der nachstehenden Tabelle können die Bereiche<br />

entnommen werden, in denen die Parteien erwarteten, dass Kosteneinsparungen erzielt werden können, sowie deren<br />

voraussichtliche Quellen. Die Werte aller Synergien basieren auf einem Wechselkurs von 1,33 US$ je einem Euro.<br />

Jährliche<br />

Kosteneinsparungen<br />

in % der<br />

gesamten<br />

Kosteneinsparungen<br />

Anmerkungen<br />

(in Mio.)<br />

Technologie ............. 79A/105 US$ 26 Einheitliche Handelsplattform<br />

Integrierter komplementärer<br />

Derivatehandelsplatz<br />

Kombinierte Handelsplattformen für<br />

US-Optionen<br />

Clearing ............... 67A/90 US$ 22,5 Doppelter Betrieb und geplante<br />

betriebliche Aufwendungen<br />

Market Operations ........ 98A/130 US$ 32,5 EU-Kassamärkte<br />

EU-Terminmarkt<br />

US-Aktienoptionen<br />

Corporate Services ........ 56A/75 US$ 19 Doppelte Gemeinkosten für Corporate<br />

Services und Verwaltung<br />

Die Parteien sind davon ausgegangen, dass die Kosteneinsparungen am Ende des dritten Jahres nach dem<br />

Vollzug des Zusammenschlusses zu 100% ihres jährlichen Potenzials realisiert werden (siehe nachstehende<br />

Tabelle).<br />

Potenzial auf<br />

Jahresbasis Kosteneinsparungen<br />

(in %) (in Mio.)<br />

Jahr 1 ............................... 25 75A/100 US$<br />

Jahr 2 ............................... 50 150A/200 US$<br />

Jahr 3 ............................... 100 300A/400 US$<br />

Revidierte Kosteneinsparungen der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />

Nach Abschluss des Vertrages über den Unternehmenszusammenschluss haben Deutsche Börse und NYSE<br />

Euronext die Kosteneinsparungen, die sie als ein Ergebnis des Zusammenschlusses erzielen wollten, weiter auf der<br />

Grundlage zusätzlicher Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Beginn ihrer Integrationsplanung<br />

gewonnen haben, analysiert. Als Folge dieser Analysen haben Deutsche Börse und NYSE Euronext ihre Schätzung<br />

der erwarteten Kosteneinsparungen revidiert. Dementsprechend schätzen die Parteien, dass durch den Zusammenschluss<br />

Kosteneinsparungen von ca. 400 Mio. A / 532 Mio. US$ erzielt werden können, vor allem in den<br />

Bereichen Information Technology, Clearing und Market Operations sowie in der Unternehmensverwaltung und<br />

bei den Support-Funktionen. Der nachfolgenden Tabelle können die Bereiche entnommen werden, in denen<br />

Kosteneinsparungen erwartet werden einschließlich der weiteren Einsparpotenziale sowie deren voraussichtliche<br />

Quellen zusammen mit den Schätzungen. Sämtliche Werte beruhen auf einem Wechselkurs von 1,33 US$ je einem<br />

Euro.<br />

A-87


Jährliche<br />

Kosteneinsparungen<br />

in % der<br />

gesamten<br />

Kosteneinsparungen<br />

Anmerkungen<br />

(in Mio.)<br />

Technologie ............. 130,0 A/172,9 US$ 32,5 Einheitliche Handelsplattform<br />

Integrierter komplementärer<br />

Derivatehandelsplatz<br />

Kombinierte Handelsplattformen für<br />

US-Optionen<br />

weitere Einsparpotenziale:<br />

Einheitliche Handels- und Clearing-<br />

Infrastruktur<br />

Weitere Konsolidierung der Netzwerke<br />

und der Datenzentren in den<br />

Vereinigten Staaten<br />

Globales IT Betriebskonzept für eine<br />

einheitliche Handels- und Clearing-<br />

Infrastruktur<br />

Clearing ............... 71,0 A/94,4 US$ 17,7 Doppelter Betrieb und geplante<br />

betriebliche Aufwendungen<br />

Market Operations ........ 113,0 A/150,3 US$ 28,3<br />

weitere Einsparpotenziale:<br />

Weitere Reduzierung der geplanten<br />

Betriebskosten<br />

EU-Kassamärkte<br />

EU-Terminmarkt<br />

US-Aktienoptionen<br />

Corporate Services ........ 86,0 A/114,4 US$ 21,5<br />

weitere Einsparpotenziale:<br />

Einführung zentraler Market<br />

Operations Hubs für Derivate und<br />

Aktien in Europa und den Vereinigten<br />

Staaten und Realisierung von<br />

Betriebseffizienzen an allen Standorten<br />

durch gemeinsame Handels- und<br />

Clearing-Struktur<br />

Weitere Konsolidierung des Vertriebs<br />

und der Produktentwicklung in Europa<br />

und in den Vereinigten Staaten<br />

Doppelte Gemeinkosten für Corporate<br />

Services und Verwaltung<br />

weitere Einsparpotenziale:<br />

weitere Verbesserung der Zentral- und<br />

Verwaltungsfunktionen<br />

Optimierung der Managementstruktur<br />

über die gesamte Unternehmensgruppe<br />

Optimierungsmöglichkeiten im Einkauf<br />

sowie der globalen Beschaffung<br />

Konsolidierung des weltweiten<br />

Immobilienportfolios und<br />

Standortkonzepts<br />

Auch wenn Deutsche Börse und NYSE Euronext weiter davon ausgehen, dass 100% des jährlichen Potenzials<br />

der Kosteneinsparungen erst am Ende des dritten Jahres nach Vollzug des Zusammenschlusses realisiert werden<br />

A-88


können, haben sie ihre Erwartungen in Bezug auf den Zeitpunkt, wann diese Kosteneinsparungen erzielt werden<br />

können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, revidiert:<br />

Potenzial auf<br />

Jahresbasis Kosteneinsparungen<br />

(in %) (in Mio.)<br />

Ende Jahr 1 ......................... 30 120,0 A/159,6 US$<br />

Ende Jahr 2 ......................... 65 260,0 A/345,8 US$<br />

Ende Jahr 3 ......................... 100 400,0 A/532,0 US$<br />

Prognostizierte Umsatzsynergien der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />

Darüber hinaus gehen die Parteien davon aus, dass durch den Zusammenschluss jährliche Umsatzsynergien<br />

von mindestens 100 Mio. A (133 Mio. US$) erzielt werden, deren volles jährliches Potenzial am Ende des dritten<br />

Jahres nach dem Vollzug des Zusammenschlusses erzielt werden wird; diese ergeben sich aus Cross-Selling- und<br />

Cross-Distribution-Chancen, höheren Umsätzen aus der Konsolidierung von Liquiditätspools und neuen Produkten,<br />

einer schrittweisen Einführung der Clearingkapazitäten der Gruppe Deutsche Börse und einem erweiterten<br />

Rahmen für Angebote in den Bereichen Technologie-Dienstleistungen und Marktdaten. Der nachstehenden Tabelle<br />

können die Bereiche entnommen werden, in denen diese Umsatzsynergien erwartet werden, sowie deren voraussichtliche<br />

Quellen. Die Parteien erwarten, dass schätzungsweise 50% der beabsichtigten Einnahmesynergien im<br />

Clearinggeschäft und schätzungsweise 50% in den anderen nachstehenden Geschäftsbereichen erzielt werden:<br />

Anmerkungen<br />

Kassa- und Terminmärkte . . . Erhöhter Umsatz aus der Zusammenlegung von Liquiditätspools<br />

(Aktien und Derivate)<br />

Cross-Distribution in europäischen Kassamärkten<br />

Technologie und MD&A . . . . Größerer Kundenstamm für Hosting/Verwaltung von Technologie- und<br />

Datendienstleistungen<br />

Ausweitung des Indexhandelsplatzes STOXX (US-Markt und weltweit)<br />

Wertigere Inhalte für dem Handel vor- und nachgelagerte MD&A-<br />

Produkte<br />

Clearing ................ Clearing im europäischen Aktienkassahandel<br />

Clearing im europäischen Derivatehandel<br />

Die internen Synergieprognosen wurden weder mit Blick auf die Veröffentlichung noch mit dem Ziel der<br />

Einhaltung veröffentlichter Leitlinien der SEC, der Leitlinien der US-amerikanischen Wirtschaftsprüferkammer<br />

AICPA für die Erstellung und Gliederung von finanziellen Prognosen oder der US-GAAP erstellt. Zudem wurden<br />

die Synergieprognosen nicht unter Mitwirkung unabhängiger Wirtschaftsprüfer erstellt oder von diesen einer<br />

prüferischen Durchsicht unterzogen, erstellt oder untersucht. Diese Zusammenfassung der internen Synergieprognosen<br />

wurde nicht mit der Absicht in dieses Dokument aufgenommen, die Entscheidung über einen Umtausch<br />

von Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots oder einer Ausübung der mit Aktien der NYSE<br />

Euronext verbundenen Stimmrechte zur Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und<br />

Genehmigung der darin vorgesehenen Transaktionen zu beeinflussen. Sie wurden vielmehr aufgenommen, da sie<br />

von den Organen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext und ihren jeweiligen Finanzberatern bei der<br />

Einschätzung des Zusammenschlusses berücksichtigt wurden.<br />

Diese internen Synergieprognosen basieren auf verschiedenen Variablen und Annahmen, die ungewisser<br />

Natur sind und von denen viele außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung der NYSE Euronext und der<br />

Deutsche Börse liegen und außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung der Holdco liegen werden. Wichtige<br />

Faktoren, die sich auf das tatsächliche Ergebnis auswirken und dazu führen können, dass die internen Synergieprognosen<br />

nicht erzielt werden, sind insbesondere Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der<br />

Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext und der Deutsche Börse (darunter ihre Fähigkeit zur Erreichung strategischer<br />

Ziele innerhalb des jeweiligen Zeitrahmens), die Ertragskraft der Branche, das regulatorische Umfeld,<br />

Entwicklungen in handelsrechtlichen Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren, allgemeine branchenbezogene und<br />

gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und andere im Abschnitt ,,Allgemeine Informationen — Zukunftsbezogene<br />

Aussagen“ beschriebene Faktoren. Die internen Synergieprognosen spiegeln auch Annahmen hinsichtlich<br />

bestimmter Geschäftsentscheidungen wider, die Änderungen unterliegen können. Daher können die<br />

tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen finanziellen Synergieprognosen enthaltenen abweichen<br />

und es kann nicht gewährleistet werden, dass die Prognosen wirklich eintreten werden.<br />

A-89


Die Aufnahme der internen Synergieprognosen in dieses Dokument ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die<br />

Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Berater oder<br />

Vertreter die internen Synergieprognosen als Vorhersage tatsächlicher zukünftiger Ereignisse verstanden haben, und<br />

es sollte auch nicht in dieser Weise auf die internen Synergieprognosen vertraut werden. Weder die Holdco noch die<br />

NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Berater, Führungspersonen,<br />

Organmitglieder, Partner oder Vertreter können zusichern, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht von diesen internen<br />

Synergieprognosen abweichen werden. Sofern nichts anders gesetzlich vorgeschrieben, ist keiner von ihnen verpflichtet,<br />

diese internen Synergieprognosen zu aktualisieren oder auf sonstige Weise zu überarbeiten, sodass sie<br />

Umstände berücksichtigen, die erst nach dem Tag ihrer Erstellung vorliegen oder um dem Eintritt künftiger Ereignisse<br />

Rechnung zu tragen, selbst wenn offensichtlich wird, dass die den Synergieprognosen zugrunde liegenden Annahmen<br />

teilweise oder insgesamt inkorrekt sind. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beabsichtigen nicht, Aktualisierungen<br />

oder andere Änderungen dieser internen Synergieprognosen öffentlich zugänglich zu machen, sofern<br />

gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und ihre jeweiligen verbundenen<br />

Unternehmen, Berater, Führungspersonen, Organmitglieder, Partner oder Vertreter haben keinerlei Zusicherungen<br />

gegenüber Aktionären oder anderen Personen im Hinblick auf die letztendliche Wertentwicklung der NYSE Euronext<br />

und der Gruppe Deutsche Börse im Vergleich zu den in diesen internen Synergieprognosen enthaltenen Angaben oder<br />

dahingehend, dass die geschätzten Ergebnisse tatsächlich erzielt werden, abgegeben und sind auch nicht befugt, dies<br />

künftig zu tun. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben weder in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

noch anderweitig Zusicherungen im Hinblick auf diese internen Synergieprognosen abgegeben.<br />

Siehe hierzu auch die Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen unter ,,Allgemeine Informationen<br />

— Zukunftsbezogene Aussagen“.<br />

Stellungnahme des Finanzberaters des Board of Directors der NYSE Euronext<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext hat Perella Weinberg als ihren Finanzberater im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammenschluss mandatiert, gemäß dem (1) die Holdco das Tauschangebot zum Erwerb jeder ausgegebenen<br />

Aktie der Deutsche Börse für jeweils eine Holdco-Aktie durchführt und (2) unmittelbar nach dem Erwerb<br />

der im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Aktien der Deutsche Börse durch die Holdco die Pomme Merger<br />

Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Holdco, auf die NYSE Euronext verschmolzen wird,<br />

wobei die NYSE Euronext aus der Verschmelzung als verbleibender Rechtsträger und hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />

der Holdco hervorgehen wird und sämtliche ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der<br />

NYSE Euronext (mit Ausnahme derjenigen, die unmittelbar von der NYSE Euronext selbst oder der Pomme<br />

Merger Corporation und nicht für Dritte gehalten werden) in das Recht umgewandelt werden, jeweils 0,47 Holdco-<br />

Aktien zu erhalten. Dieses Umtauschverhältnis wird in diesem Dokument als ,,Umtauschverhältnis im Rahmen der<br />

Verschmelzung“ bezeichnet. Am 15. Februar 2011 gab Perella Weinberg gegenüber dem Board of Directors der<br />

NYSE Euronext mündlich seine Stellungnahme dahingehend ab (die später schriftlich bestätigt wurde), dass das<br />

Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung zum genannten Datum auf Grundlage und vorbehaltlich der<br />

verschiedenen darin jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten und<br />

dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext (mit Ausnahme<br />

der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse) angemessen sei.<br />

Der vollständige Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme von Perella Weinberg vom 15. Februar 2011,<br />

in dem unter anderem die getroffenen Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte<br />

sowie Einschränkungen und Begrenzungen der durch Perella Weinberg vorgenommenen Untersuchung<br />

genannt sind, ist diesem Dokument als Anlage E beigefügt. Den Inhabern von Aktien der NYSE Euronext<br />

wird dringend empfohlen, die Stellungnahme von Perella Weinberg sorgfältig und vollständig durchzulesen.<br />

In der Stellungnahme wird nicht auf die zugrunde liegende Geschäftsentscheidung der NYSE Euronext zur<br />

Vornahme des Zusammenschlusses oder die relativen Vorteile des Zusammenschlusses im Vergleich zu<br />

anderen strategischen Alternativen eingegangen, die der NYSE Euronext möglicherweise zur Verfügung<br />

standen. Diese Stellungnahme stellt keine Empfehlung gegenüber Inhabern von Aktien der NYSE Euronext<br />

oder der Deutsche Börse dar, wie sie abstimmen oder ansonsten in Bezug auf den Zusammenschluss oder<br />

einer anderen Angelegenheit handeln sollten und geht in keiner Weise auf die Kurse ein, zu denen die Aktien<br />

der NYSE Euronext, der Holdco oder der Deutsche Börse zu beliebigen künftigen Zeitpunkten gehandelt<br />

werden. Ferner hat Perella Weinberg keine Stellungnahme zur Angemessenheit des Zusammenschlusses<br />

oder einer Gegenleistung gegenüber den Inhabern jeglicher anderer Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern<br />

oder anderen Kundenkreisen der NYSE Euronext abgegeben. Perella Weinberg hat ihre Stellungnahme<br />

zur Information und Unterstützung des Board of Directors der NYSE Euronext im Zusammenhang mit dem<br />

Zusammenschluss und zur Einschätzung desselben zur Verfügung gestellt. Diese Zusammenfassung ist in<br />

A-90


ihrer Gesamtheit eingeschränkt durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme. Die<br />

Geschäftsanschrift von Perella Weinberg ist 767 Fifth Avenue, New York, NY 10153, Vereinigte Staaten von<br />

Amerika. Perella Weinberg hat zugestimmt, dass ihre schriftliche Stellungnahme vom 15. Februar 2011<br />

gegenüber dem Board of Directors der NYSE Euronext, in der Form und mit dem Inhalt wie in diesem<br />

Dokument mit dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung enthalten, übernommen werden kann.<br />

Durch die Erteilung einer solchen Zustimmung hat Perella Weinberg weder anerkannt, dass sie dem<br />

Personenkreis angehört, dessen Zustimmung gemäß Section 7 des US Securities Act von 1933 in der jeweils<br />

gültigen Fassung oder gemäß den entsprechenden Regelungen und Bestimmungen der US Securities und<br />

Exchange Commission hierunter, erforderlich ist, noch erkennt Perella Weinberg hierdurch an, dass sie als<br />

Experte im Hinblick auf jeglichen Teil des Registration Statements des Formblatts F-4 der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong><br />

<strong>Holding</strong> N.V., eingereicht bei der US Securities und Exchange Commission, welches die Dokumentation im<br />

Zusammenhang mit der Verschmelzung enthält, im Sinne des Begriffs “Experte” wie er in dem Securities<br />

Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung oder den entprechenden Regelungen und Bestimmungen der US<br />

Securities und Exchange Commission verwendet wird, anzusehen ist.<br />

Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat Perella Weinberg u. a.<br />

bestimmte öffentlich einsehbare Abschlüsse und andere Geschäfts- und Finanzinformationen der NYSE<br />

Euronext und der Gruppe Deutsche Börse, darunter auch Analystenberichte, untersucht;<br />

bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />

Bezug auf die Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung<br />

der NYSE Euronext erstellt wurden;<br />

bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />

Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung<br />

der Gruppe Deutsche Börse erstellt wurden;<br />

bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die NYSE Euronext untersucht;<br />

bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die Gruppe Deutsche Börse untersucht;<br />

von der Geschäftsführung der NYSE Euronext getroffene Einschätzungen der durch den Zusammenschluss<br />

erwarteten Synergien (in diesem Dokument zusammen die ,,erwarteten Synergien“) untersucht;<br />

mit leitenden Angestellten der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse die vergangene und<br />

derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten der NYSE Euronext, einschließlich der erwarteten<br />

Synergien, diskutiert und die vergangene und derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten<br />

der Gruppe Deutsche Börse diskutiert;<br />

den anteiligen finanziellen Beitrag der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse zur künftigen<br />

Ertragskraft der Holdco auf pro-forma Basis überprüft;<br />

die Ertragskraft der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse mit der Ertragskraft bestimmter<br />

börsennotierter Unternehmen verglichen, die ihrer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />

die finanziellen Bedingungen des Zusammenschlusses mit den öffentlich einsehbaren finanziellen<br />

Bedingungen bestimmter Transaktionen verglichen, die ihrer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />

die historischen Handelskurse und Handelsverläufe der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse untersucht und diese Kurse und Handelsverläufe der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse miteinander sowie auch mit denen von Wertpapieren bestimmter börsennotierter Unternehmen<br />

verglichen, die ihrer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />

den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss geprüft; und<br />

alle ihrer Ansicht nach angemessenen anderen finanziellen Studien, Analysen und Untersuchungen<br />

durchgeführt bzw. Faktoren berücksichtigt.<br />

Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat Perella Weinberg (ohne unabhängige Überprüfung) die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit der Finanz- und sonstigen Informationen (u. a. Informationen aus allgemein anerkannten<br />

öffentlichen Quellen) unterstellt und darauf vertraut, die ihr für ihre Stellungnahme vorgelegt oder auf andere Weise<br />

zur Verfügung gestellt wurden, und des Weiteren auf die Zusicherungen der Geschäftsführung der NYSE Euronext<br />

und der Deutsche Börse vertraut, dass nach deren Wissen die von ihnen für die Analyse durch Perella Weinberg zur<br />

A-91


Verfügung gestellten Informationen keine wesentlichen Auslassungen oder falsche Angaben über wesentliche<br />

Tatsachen enthalten. Mit Zustimmung des Board of Directors der NYSE Euronext ging Perella Weinberg davon aus,<br />

dass keine wesentlichen nicht offengelegten Verbindlichkeiten der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse<br />

bestanden, für die keine ausreichenden Rücklagen oder sonstige Rückstellungen gebildet wurden und dass die nach<br />

Ansicht der Geschäftsführung der NYSE Euronext voraussichtlich mit dem Zusammenschluss zu erzielenden<br />

erwarteten Synergien und die potenziellen strategischen Folgen und der potenzielle operative Nutzen (einschließlich<br />

dessen Höhe, zeitlichen Anfalls und Erzielbarkeit) in der Höhe und zu den Zeitpunkten erzielt würden, die die<br />

Geschäftsführung der NYSE Euronext prognostiziert hat. Perella Weinberg hat sich nicht zu den Annahmen<br />

geäußert, auf denen diese basieren.<br />

Perella Weinberg hat (ohne unabhängige Überprüfung) auf die Einschätzung der Geschäftsführungen der<br />

NYSE Euronext und der Deutsche Börse hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs und der Risiken im Zusammenhang mit<br />

der Integration der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse vertraut. Auf Weisung der NYSE Euronext hat<br />

Perella Weinberg auf die veröffentlichten Schätzungen außenstehender Analysten und — unter Anleitung und mit<br />

Unterstützung der Geschäftsführung der NYSE Euronext — darauf basierenden Hochrechnungen in Bezug auf die<br />

NYSE Euronext sowie darauf beruhenden Hochrechnungen in Bezug auf die Deutsche Börse, welche von oder im<br />

Namen der Deutsche Börse vorbereitet und Perella Weinberg im Auftrag der Deutsche Börse zugeleitet wurde,<br />

vertraut. Die veröffentlichten Schätzungen beruhten auf den Schätzungen der Finanzergebnisse der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse für die Jahre 2011 und 2012 und die Hochrechnungen, die von den Finanzberatern<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext angestellt wurden, waren Schätzungen der Finanzergebnisse der<br />

NYSE Euronext und der Deutsche Börse für 2013, 2014 und 2015. Auf Weisung der NYSE Euronext ist Perella<br />

Weinberg davon ausgegangen, dass diese Schätzungen und Hochrechnungen eine verlässliche Grundlage für die<br />

Einschätzung der künftigen Ertragskraft der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bilden, und hat sich nicht zu<br />

den Annahmen geäußert, auf denen diese basieren.<br />

Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat Perella Weinberg keine unabhängige Überprüfung oder Bewertung<br />

der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, derivativer oder außerbilanzieller<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) der NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse vorgenommen<br />

und es wurden ihr auch keine entsprechenden Überprüfungen oder Bewertungen zur Verfügung gestellt.<br />

Sie hat keine Verpflichtung zur Vornahme einer physischen Überprüfung der Immobilien oder Geschäftsräume der<br />

NYSE Euronext und der Gruppe Deutsche Börse übernommen und auch keine entsprechende Überprüfung<br />

durchgeführt. Perella Weinberg hat ferner nicht die Bonität der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

nach Maßgabe von Insolvenz- oder vergleichbaren Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene,<br />

Bundesebene oder internationaler Ebene überprüft.<br />

Perella Weinberg ist davon ausgegangen, dass der Zusammenschluss nach Maßgabe der Bedingungen des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (ohne wesentliche Änderungen, Verzichtserklärungen oder<br />

Verzögerungen) vollzogen werden würde, sowie dass im Rahmen des Tauschangebots jede Aktie der Deutsche<br />

Börse gegen eine Holdco-Aktie getauscht werden würde. Zudem ist Perella Weinberg davon ausgegangen, dass im<br />

Zusammenhang mit dem Erhalt aller für den geplanten Zusammenschluss erforderlichen Genehmigungen keine<br />

Verzögerungen, Begrenzungen, Bedingungen oder Beschränkungen eintreten oder auferlegt würden, die eine<br />

nachteilige Auswirkung auf die Holdco, die NYSE Euronext, die Gruppe Deutsche Börse oder den im Rahmen des<br />

geplanten Zusammenschlusses erwarteten Nutzen zur Folge haben könnten. Für die Analyse von Perella Weinberg<br />

wurde zudem unterstellt, dass 100% der ausgegebenen Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />

von der Holdco erworben werden würden. Perella Weinberg hat in allen für die Abgabe ihrer Stellungnahme<br />

relevanten rechtlichen Angelegenheiten auf den Rat ihres Rechtsberaters vertraut.<br />

Die Stellungnahme von Perella Weinberg bezog sich nur auf die Frage, ob das Umtauschverhältnis im Rahmen<br />

der Verschmelzung nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss aus finanzieller Sicht<br />

angemessen gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener<br />

Unternehmen der Deutsche Börse) sei. Perella Weinberg wurde nicht gebeten, eine Stellungnahme hinsichtlich<br />

jeglicher anderer Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (oder damit im Zusammenhang<br />

stehender Unterlagen oder Verträge) oder die Art des Zusammenschlusses oder den voraussichtlichen Zeitrahmen<br />

für dessen Vollzug abzugeben, und hat dies auch nicht getan. Zudem hat Perella Weinberg keine<br />

Stellungnahme hinsichtlich der Angemessenheit der Höhe oder Art einer von Führungspersonen, Organmitgliedern<br />

oder Mitarbeitern der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (oder einer Gruppe entsprechender<br />

Personen) möglicherweise zu erhaltenden Gegenleistung im Vergleich mit dem Umtauschverhältnis im<br />

Rahmen der Verschmelzung oder anderweitig abgegeben. Perella Weinberg hat keine Annahmen zur möglichen<br />

Besteuerung der Transaktion im Hinblick auf die Aktionäre der NYSE Euronext gemacht, und hat keine<br />

A-92


Stellungnahme zu sich möglicherweise aus den in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />

Transaktionen ergebenden steuerlichen oder sonstigen Folgen abgegeben und in ihrer Stellungnahme werden<br />

auch keine rechtlichen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen oder bilanziellen Angelegenheiten berührt, da nach ihrem<br />

Wissen die NYSE Euronext in diesen Bereichen die erforderliche Beratung durch qualifizierte Fachleute erhalten hat.<br />

In der Stellungnahme von Perella Weinberg wurde nicht eingegangen auf die zugrunde liegende Geschäftsentscheidung<br />

der NYSE Euronext zur Vornahme des Zusammenschlusses oder die relativen Vorteile des Zusammenschlusses<br />

im Vergleich zu anderen strategischen Alternativen, die der NYSE Euronext möglicherweise zur Verfügung<br />

standen. Perella Weinberg war nicht ermächtigt, Parteien zu Interessensbekundungen hinsichtlich einer Transaktion<br />

mit der NYSE Euronext aufzufordern (und hat dies auch nicht getan). In der Stellungnahme von Perella Weinberg<br />

wird festgehalten, dass die NYSE Euronext und die Deutsche Börse am 9. Februar 2011 öffentlich bestätigt haben,<br />

dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Zusammenschlusses befänden. Mit<br />

Ausnahme der vorstehenden Ausführungen hat das Board of Directors der NYSE Euronext Perella Weinberg bei<br />

den vorgenommenen Untersuchungen oder angewandten Verfahren zur Abgabe ihrer Stellungnahme keine weiteren<br />

Beschränkungen auferlegt.<br />

Die Stellungnahme von Perella Weinberg basierte zwangsläufig auf den zum Tag ihrer Stellungnahme<br />

vorherrschenden finanziellen, wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen und den ihr bis zu diesem<br />

Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Informationen. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass spätere Entwicklungen<br />

Auswirkungen auf die Stellungnahme von Perella Weinberg und die für deren Erstellung zugrunde gelegten<br />

Annahmen haben können und dass Perella Weinberg nicht verpflichtet ist, ihre Stellungnahme zu aktualisieren, zu<br />

überarbeiten oder erneut abzugeben. Die Abgabe der Stellungnahme durch Perella Weinberg wurde von einem<br />

Fairness-Ausschuss der Perella Weinberg genehmigt.<br />

Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen<br />

Es folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen, die im Zusammenhang mit der Stellungnahme<br />

von Perella Weinberg hinsichtlich des Zusammenschlusses von Perella Weinberg vorgenommen und von dem<br />

Board of Directors der NYSE Euronext in Erwägung gezogen wurde. Sie ist nicht als abschließende Erläuterung der von<br />

Perella Weinberg vorgenommenen finanziellen Analysen anzusehen. Die Reihenfolge der nachstehend beschriebenen<br />

Analysen spiegelt nicht die relative Bedeutung oder Gewichtung wider, die Perella Weinberg diesen beimisst. Einige<br />

Zusammenfassungen der finanziellen Analysen beinhalten Angaben in Tabellenform.<br />

Um die finanziellen Analysen von Perella Weinberg vollumfänglich verstehen zu können, sind die Tabellen im<br />

Zusammenhang mit dem Wortlaut der jeweiligen Zusammenfassung zu lesen. Die Tabellen allein stellen keine<br />

vollständige Beschreibung der jeweiligen Analyse dar. Werden die nachstehenden Angaben ohne Berücksichtigung<br />

der gesamten Beschreibung der finanziellen Analysen (einschließlich der diesen zugrunde liegenden Methoden und<br />

Annahmen) gelesen, könnte sich daraus ein irreführendes oder unvollständiges Bild der finanziellen Analysen von<br />

Perella Weinberg ergeben.<br />

Analyse der impliziten Aufschläge<br />

Perella Weinberg bildete das Produkt aus (1) dem Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung und<br />

(2) dem Schlusskurs je Aktie der Deutsche Börse am 8. Februar 2011 (dem letzten Handelstag vor dem Tag, an dem<br />

die NYSE Euronext und die Deutsche Börse öffentlich bestätigt haben, dass sie sich in fortgeschrittenen<br />

Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Zusammenschlusses befänden — in dieser Zusammenfassung der<br />

wesentlichen finanziellen Analysen von Perella Weinberg als ,,Stichtag“ bezeichnet), der 57,45 A (78,55 US$<br />

bei einem unterstellten US-Dollar/Euro-Wechselkurs von 1,367) betrug, und verglich den impliziten Wert je Aktie<br />

der NYSE Euronext von 36,92 US$ mit Folgendem:<br />

dem Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext am Stichtag;<br />

dem durchschnittlichen Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext für den Zehntageszeitraum, den<br />

Einmonatszeitraum und den Dreimonatszeitraum zum Stichtag; und<br />

dem Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext einen Monat vor dem Stichtag.<br />

A-93


Das Ergebnis dieser Berechnungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

Aktienkurs der<br />

NYSE Euronext<br />

(für den Zeitraum<br />

zum Stichtag)<br />

Impliziter<br />

Aufschlag<br />

(in US$) (in %)<br />

Schlusskurs am Stichtag ..................... 33,41 10,5<br />

Zehntagesdurchschnitt ...................... 32,71 12,8<br />

Einmonatsdurchschnitt ...................... 32,39 14,0<br />

Vormonat. ............................... 30,98 19,2<br />

Dreimonatsdurchschnitt ..................... 30,40 21,5<br />

Prozentuale Eigentumsverhältnisse im Zeitverlauf<br />

Perella Weinberg verglich den Eigentumsanteil von ca. 40%, den die Aktionäre der NYSE Euronext — unter<br />

der Annahme, dass alle Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots eingereicht werden — nach<br />

Maßgabe der Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erhalten werden, mit dem<br />

impliziten Eigentumsanteil der Aktionäre der NYSE Euronext an der Holdco über mehrere Zeiträume hinweg.<br />

Dabei berücksichtigte Perella Weinberg den Marktkurs je Aktie der NYSE Euronext und der Deutsche Börse am<br />

Stichtag sowie den durchschnittlichen Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext und der Deutsche Börse innerhalb<br />

des letzten Zwölfmonatszeitraums, Zweijahreszeitraums und Dreijahreszeitraums bis zum Stichtag. Zur Erstellung<br />

dieses Vergleichs berechnete Perella Weinberg die impliziten Eigentumsverhältnisse, indem sie die jeweilige<br />

Börsenkapitalisierung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse durch die gemeinsame Börsenkapitalisierung<br />

beider Unternehmen teilte, um den jeweiligen relativen Beitrag der einzelnen Unternehmen zur Börsenkapitalisierung<br />

der Holdco festzustellen. Der Kurs der Aktien der Deutsche Börse wurde täglich anhand täglicher US-<br />

Dollar/Euro-Wechselkurse in US-Dollar umgerechnet. Das Ergebnis dieser Berechnungen kann der nachstehenden<br />

Tabelle entnommen werden.<br />

Impliziter Eigentumsanteil an der Holdco<br />

(basierend auf den Kursen der Aktie der<br />

NYSE Euronext und der Deutsche Börse)<br />

NYSE Euronext Deutsche Börse<br />

(in %)<br />

Schlusskurs am Stichtag ............... 38 62<br />

Zwölfmonatsdurchschnitt . . . ........... 38 62<br />

Zweijahresdurchschnitt ................ 35 65<br />

Dreijahresdurchschnitt ................ 36 64<br />

Umtauschverhältnis im Zeitverlauf<br />

Perella Weinberg analysierte zudem das Umtauschverhältnis von Aktien der NYSE Euronext in Aktien der<br />

Deutsche Börse zum Stichtag sowie für den Zehntageszeitraum, den Einmonatszeitraum, den Zwölfmonatszeitraum<br />

und den Dreijahreszeitraum zum Stichtag. Zur Vornahme dieser Analyse teilte Perella Weinberg den<br />

Tageskurs der Aktien der NYSE Euronext durch den Kurs der Aktien der Deutsche Börse in US-Dollar für<br />

den entsprechenden Tag, um so das implizite Umtauschverhältnis für diesen Tag zu ermitteln. Perella Weinberg<br />

verglich das Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung mit dem impliziten Umtauschverhältnis am<br />

Stichtag und dem durchschnittlichen impliziten täglichen Umtauschverhältnis für den jeweiligen Zeitraum zum<br />

Stichtag. Zur Umrechnung des Aktienkurses der Deutsche Börse in US-Dollar multiplizierte Perella Weinberg den<br />

Aktienkurs der Deutsche Börse für jeden Tag mit dem an diesem Tag jeweils geltenden US-Dollar/Euro-Wechselkurs.<br />

Das Ergebnis dieser Berechnungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

Umtauschverhältnis<br />

Schlusskurs am Stichtag ........................ 0,425<br />

Zehntagesdurchschnitt .......................... 0,422<br />

Einmonatsdurchschnitt. ......................... 0,428<br />

Zwölfmonatsdurchschnitt ........................ 0,430<br />

Dreijahresdurchschnitt .......................... 0,391<br />

Tatsächliches Umtauschverhältnis i. R. d.<br />

Verschmelzung ............................. 0,470<br />

A-94


Historischer Handelsverlauf<br />

Perella Weinberg untersuchte die historischen Handelskurse der Aktien der NYSE Euronext für den Zehntageszeitraum,<br />

den Einmonatszeitraum, den Zwölfmonatszeitraum und den Dreijahreszeitraum zum Stichtag.<br />

Perella Weinberg untersuchte ferner die historischen Handelskurse der Aktien der Deutsche Börse für dieselben<br />

Zeiträume sowie die Wertentwicklung der NYSE Euronext und der Deutsche Börse im Verhältnis zum CBOE<br />

Exchange Index, dem S&P 500 und dem DAX.<br />

Perella Weinberg stellte fest, dass innerhalb des Zehntageszeitraums zum Stichtag der Schlusskurs der Aktie<br />

der NYSE Euronext um 3% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 1% gestiegen war, während im<br />

selben Zeitraum der CBOE Exchange Index um 3%, der S&P 500 um 2% und der DAX um 3% gestiegen war.<br />

Perella Weinberg stellte überdies fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche Kurs je Aktie der NYSE<br />

Euronext 32,71 US$ und der durchschnittliche Kurs je Aktie der Deutsche Börse 56,65 A betrug. Perella Weinberg<br />

stellte bei der Betrachtung des Einmonatszeitraums zum Stichtag fest, dass der Schlusskurs der Aktie der NYSE<br />

Euronext um 8% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 10% gestiegen war, während im selben<br />

Zeitraum der CBOE Exchange Index um 4%, der S&P 500 ebenfalls um 4% und der DAX um 7% gestiegen war.<br />

Perella Weinberg stellte überdies fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der<br />

NYSE Euronext 32,39 US$ und der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der Deutsche Börse 56,10 A betrug.<br />

Ferner stellte Perella Weinberg fest, dass innerhalb des Zwölfmonatszeitraums zum Stichtag der Schlusskurs<br />

der Aktie der NYSE Euronext um 41% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 23% gestiegen war,<br />

während im selben Zeitraum der CBOE Exchange Index um 26%, der S&P 500 um 24% und der DAX um 33%<br />

gestiegen war. Perella Weinberg stellte überdies fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche Schlusskurs je<br />

Aktie der NYSE Euronext 29,42 US$ und der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der Deutsche Börse 52,00 A<br />

betrug. Ferner stellte Perella Weinberg fest, dass innerhalb des Dreijahreszeitraums zum Stichtag der Schlusskurs<br />

der Aktie der NYSE Euronext um 52% und der Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse um 51% gefallen war,<br />

während im selben Zeitraum der CBOE Exchange Index um 28%, der S&P 500 um 1% und der DAX um 9%<br />

gefallen war. Perella Weinberg stellte darüber hinaus fest, dass in diesem Zeitraum der durchschnittliche<br />

Schlusskurs je Aktie der NYSE Euronext 33,11 US$ und der durchschnittliche Schlusskurs je Aktie der Deutsche<br />

Börse 59,48 A betrug.<br />

Statistik der Aktienanalysten in Bezug auf Preisziele<br />

Perella Weinberg überprüfte und analysierte die aktuellsten frei verfügbaren Preisziele von Aktienanalysten<br />

für die Aktie der NYSE Euronext, die von 16 ausgewählten Aktienanalysten vor dem Stichtag erstellt wurden.<br />

Dabei stellte Perella Weinberg fest, dass die Bandbreite der aktuellen Preisziele von Aktienanalysten für die Aktie<br />

der NYSE Euronext vor dem Stichtag von 30,00 US$ bis 46,00 US$ je Aktie reichte (mit einem Median von 37,00<br />

US$ je Aktie).<br />

Perella Weinberg überprüfte und analysierte auch die aktuellsten frei verfügbaren Preisziele von Aktienanalysten<br />

für die Aktie der Deutsche Börse, die von acht ausgewählten Aktienanalysten vor dem Stichtag erstellt<br />

wurden. Dabei stellte Perella Weinberg fest, dass die Bandbreite der aktuellen Preisziele von Aktienanalysten für<br />

die Aktie der Deutsche Börse vor dem Stichtag von 47,00 A bis 73,00 A je Aktie reichte (mit einem Median von<br />

64,50 A je Aktie).<br />

Die von Aktienanalysten veröffentlichten Preisziele für den Börsenhandel spiegeln nicht notwendigerweise<br />

die tatsächlichen Börsenhandelspreise der Aktien der NYSE Euronext und der Deutsche Börse wider. Zudem<br />

unterliegen diese Schätzungen Unwägbarkeiten wie z. B. der künftigen Ertragskraft der NYSE Euronext und der<br />

Gruppe Deutsche Börse und den künftigen Rahmenbedingungen am Finanzmarkt. Die von Aktienanalysten<br />

veröffentlichten Preisziele für den Börsenhandel spiegeln üblicherweise Preisziele wider, die über einen Zeitraum<br />

von sechs bis zwölf Monaten erreicht werden sollen.<br />

Analyse ausgewählter börsennotierter Unternehmen<br />

Perella Weinberg überprüfte und verglich bestimmte Finanzinformationen der NYSE Euronext und der<br />

Gruppe Deutsche Börse mit entsprechenden Finanzinformationen, Kennzahlen und Börsenmultiplikatoren<br />

bestimmter börsennotierter Unternehmen aus der Branche der Börsenbetreiber. Auch wenn keines der<br />

A-95


ausgewählten Unternehmen identisch mit der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse ist, hat Perella Weinberg sie<br />

ausgewählt, da sie über börsengehandelte Dividendenpapiere verfügen und in einem oder mehreren Aspekten als<br />

mit der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse vergleichbar angesehen werden (u. a. weil es sich bei ihnen um<br />

Börsenbetreiber handelt).<br />

The Nasdaq OMX Group<br />

London Stock Exchange plc<br />

IntercontinentalExchange Inc.<br />

Chicago Board Options Exchange<br />

Chicago Mercantile Exchange<br />

TMX Group Inc.<br />

Bolsas y Mercados Españoles<br />

Für jedes der ausgewählten Unternehmen hat Perella Weinberg Finanzinformationen und verschiedene<br />

Finanzmarkt-Multiplikatoren und Kennzahlen berechnet und verglichen, die vom IBES auf Basis von Unternehmensveröffentlichungen<br />

zum Zwecke historischer Informationen und Konjunkturprognosen zusammengestellt<br />

werden, um prognostizierte Informationen zu erhalten. Für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse hat Perella<br />

Weinberg Berechnungen auf Grundlage von Einreichungen der Unternehmen und Informationen seitens der<br />

Geschäftsführung beider Unternehmen durchgeführt, um historische Informationen zu erhalten, und auf der<br />

Grundlage von Analystenschätzungen Dritter aus IBES, um prognostizierte Informationen zu erhalten.<br />

In Bezug auf die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und jedes der ausgewählten Unternehmen hat Perella<br />

Weinberg den Unternehmenswert (als Vielfaches des erwarteten Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen<br />

(earnings before interest, taxes, depreciation and amortization, ,,EBITDA“)) zum Stichtag, den Aktienkurs<br />

im Verhältnis zum erwarteten Ergebnis je Aktie für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 sowie die langfristigen<br />

Wachstumsraten des Ergebnisses je Aktie und die erwarteten EBITDA-Margen für das Geschäftsjahr 2011<br />

überprüft. Das Ergebnis dieser Analysen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

Multiplikator<br />

Unternehmenswert/<br />

EBITDA 2010E<br />

Multiplikator<br />

Unternehmenswert/<br />

EBITDA 2011E<br />

Bandbreite — ausgewählte Börsenbetreiber ........ 6,9x – 11,5x 7,2x – 10,1x<br />

NYSE Euronext. ............................ 9,5x 8,0x<br />

Deutsche Börse............................. 10,4x 8,7x<br />

KGV 2010E KGV 2011E<br />

Bandbreite — ausgewählte Börsenbetreiber. ............ 12,3x – 24,7x 12,2x – 18,9x<br />

NYSE Euronext ................................. 16,4x 13,6x<br />

Deutsche Börse................................. 16,8x 12,7x<br />

Langfristige<br />

Wachstumsrate<br />

Ergebnis je Aktie<br />

EBITDA-Marge<br />

2011E<br />

(in %) (in %)<br />

Bandbreite — ausgewählte Börsenbetreiber ............ 5–16* 49–71<br />

NYSE Euronext ................................ 11 49<br />

Deutsche Börse ................................ 11 59<br />

Anmerkung:<br />

* Ohne Bolsas y Mercados Españoles aufgrund negativer langfristiger Wachstumsrate des Ergebnisses je Aktie.<br />

Obwohl die ausgewählten Unternehmen zu Vergleichszwecken ausgewählt wurden, war die Geschäftstätigkeit<br />

keines der ausgewählten Unternehmen mit der der NYSE Euronext oder der der Deutsche Börse identisch oder<br />

unmittelbar vergleichbar. Daher ist der Vergleich ausgewählter Unternehmen mit der NYSE Euronext und der<br />

Deutsche Börse durch Perella Weinberg und ihre Analyse der Ergebnisse dieses Vergleichs nicht rein mathematisch,<br />

sondern erforderte zwangsläufig komplexe Erwägungen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der<br />

A-96


unterschiedlichen Finanz- und Betriebskennzahlen und anderer Faktoren, die den relativen Wert der ausgewählten<br />

Unternehmen, der NYSE Euronext und der Deutsche Börse beeinflussen könnten.<br />

DCF-Analyse (Discounted Cashflow-Methode)<br />

Perella Weinberg hat für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils eine DCF-Analyse durchgeführt,<br />

um den impliziten pro-forma Eigentumsanteil am Eigenkapital des gemeinsamen Unternehmens für die Aktionäre<br />

der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu ermitteln. Im Hinblick auf die NYSE Euronext wurden für die<br />

Schätzung des dieser Analyse zugrunde liegenden Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen (unleveraged free<br />

cashflow) die Finanzprognosen ausgewählter Modelle von Aktienanalysten sowie Informationen der NYSE<br />

Euronext verwendet. Perella Weinberg berechnete den Barwert des geschätzten Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen<br />

zum 31. März 2011, den jedes Unternehmen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 erzielen können<br />

würde. Perella Weinberg berechnete zudem eine Bandbreite von Endwerten unter Annahme von Multiplikatoren<br />

des letzten Jahres für den EBITDA des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums von 8,0x bis 9,0x und Abzinsungssätzen<br />

von 8,0% bis 12,0% (auf Grundlage des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC)<br />

der NYSE Euronext). Bei der DCF-Analyse blieben geschätzte Kosteneinsparungen aufgrund des Zusammenschlusses<br />

unberücksichtigt. Im Hinblick auf die Deutsche Börse wurden für die Schätzung des dieser Analyse<br />

zugrunde liegenden Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen Finanzprognosen verwendet, die durch die<br />

Deutsche Börse anhand von Modellen von Aktienanalysten erstellt wurden. Perella Weinberg berechnete zudem<br />

eine Bandbreite von Endwerten unter Annahme von Multiplikatoren des letzten Jahres für den EBITDA des<br />

vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums von 8,0x bis 9,0x und Abzinsungssätzen von 8,0% bis 12,0% (auf<br />

Grundlage des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC) der Deutsche Börse).<br />

Perella Weinberg analysierte den impliziten Beitrag jeweils für die niedrigste, die mittlere und die höchste<br />

Bewertung aus der Bandbreite der aus der DCF-Analyse für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse impliziten<br />

Eigenkapitalbewertungen. Diese Analyse ergab einen impliziten Eigentumsanteil der Aktionäre der NYSE<br />

Euronext an dem gemeinsamen Unternehmen von 39,5% bis 39,8% und einen impliziten Eigentumsanteil der<br />

Aktionäre der Deutsche Börse an dem gemeinsamen Unternehmen von 60,2% bis 60,5%.<br />

Analyse ausgewählter Transaktionen<br />

Perella Weinberg hat implizite Aufschläge auf die Aktienkurse im Rahmen von 17 ausgewählten Präzedenzfall-Transaktionen<br />

von Verschmelzungen unter Gleichen (Merger of Equals) seit dem Jahr 2000 mit einem<br />

Transaktionsvolumen von mehr als 5 Mrd. US$, einer Gegenleistung zu 100% in Aktien und einem pro-forma<br />

Zieleigentumsanteil von 40% bis 45% analysiert.<br />

A-97


Folgende ausgewählte Transaktionen wurden analysiert:<br />

Transaktions-<br />

Veröffentlichung<br />

Verschmelzungpartei,<br />

deren Aktionäre eine<br />

Minderheit des<br />

Proforma-Eigentums<br />

erhalten würde<br />

Vermelzungspartei, deren<br />

Aktionäre eine Mehrheit des<br />

Proforma-Eigentums erhalten<br />

würde<br />

Minderheitspartei der<br />

Verschmelzung<br />

Mittleres<br />

Aufgeld<br />

bezogen<br />

auf den<br />

vorangegangen<br />

Tag<br />

Mittleres<br />

Aufgeld<br />

bezogen<br />

auf den<br />

vorangegangenen<br />

Monat<br />

(in %) (in %)<br />

8.2.2011 TMX Group Inc. London Stock Exchange Group<br />

plc 6,0 14,8<br />

3.5.2010 Continental Airlines, Inc. UAL Corporation 1,5 1,8<br />

22.3.2009 Petro-Canada Ltd. Suncor Energy Inc. 33,4 32,7<br />

26.8.2006 Sanpaolo IMI SpA Banca Intesa SpA �2,0 17,4<br />

2.4.2006 Lucent Technologies Inc. Alcatel SA �1,1 7,4<br />

27.2.2006 Gaz de France Suez �2,9 11,4<br />

23.1.2004 Union Planters Corporation Regions Financial Corporation �2,5 �10,1<br />

14.1.2004 Bank One Corporation JP Morgan Chase & Co. 15,1 14,1<br />

28.9.2003 John Hancock Financial Services, Manulife Financial Corporation<br />

Inc.<br />

4,2 14,7<br />

22.4.2002 Lattice Group plc National Grid Group plc 6,5 7,8<br />

18.11.2001 Conoco, Inc. Phillips Petroleum Company �0,3 �8,4<br />

19.3.2001 Billiton Plc BHP Ltd. 21,7 16,8<br />

15.10.2000 Texaco Inc. Chevron Corporation 17,7 24,3<br />

7.3.2000 Network Solutions, Inc. VeriSign, Inc. 47,5 118,9<br />

21.2.2000 Norwich Union plc CGU plc �12,5 �10,9<br />

17.1.2000 SmithKline Beecham plc Glaxo Wellcome plc �2,3 0,7<br />

10.1.2000 Time Warner, Inc. America Online, Inc. 70,8 77,4<br />

Bei diesen ausgewählten Präzedenzfall-Transaktionen lag der Median des Aufschlags über dem Aktienkurs<br />

des Vortages bei 4,2% und über dem Aktienkurs des Vormonats bei 14,1%.<br />

Obwohl die ausgewählten Transaktionen zu Vergleichszwecken herangezogen wurden, waren weder die<br />

Transaktionen selbst noch die daran beteiligten Unternehmen mit dem Zusammenschluss oder der NYSE Euronext<br />

oder der Deutsche Börse identisch oder unmittelbar vergleichbar.<br />

Analyse des relativen Beitrags<br />

Perella Weinberg hat den relativen Beitrag der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu dem historischen<br />

und prognostizierten Nettoumsatz, zum EBITDA und zum Ergebnis des gemeinsamen Unternehmens für die<br />

Kalenderjahre zum 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2011 untersucht. Darüber hinaus hat Perella Weinberg<br />

den relativen Beitrag der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zur gemeinsamen Börsenkapitalisierung<br />

untersucht. Der prognostizierte Nettoumsatz sowie das prognostizierte EBITDA und Ergebnis für das Kalenderjahr<br />

2011 für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sowie der prognostizierte Nettoumsatz sowie das<br />

prognostizierte EBITDA und Ergebnis der Deutsche Börse für 2010 basierten auf Schätzungen außenstehender<br />

Aktienanalysten auf der Grundlage von US-GAAP (für die NYSE Euronext) bzw. IFRS (für die Deutsche Börse).<br />

Zur Berechnung des relativen Beitrags hat Perella Weinberg den US-Dollar/Euro-Wechselkurs vom 8. Februar<br />

2011 von 1,367 verwendet und das geschätzte Ergebnis der Deutsche Börse angepasst, um bestimmte Einmaleffekte<br />

auszuschließen. Mögliche Synergien aufgrund des geplanten Zusammenschlusses blieben bei der<br />

Analyse des relativen Beitrags unberücksichtigt.<br />

Die angepassten Prozentsätze des relativen Beitrags aus Nettoumsatz, EBITDA, Ergebnis und Börsenkapitalisierung<br />

wurden zur Ermittlung des impliziten pro-forma Eigentumsanteils am Eigenkapital des gemeinsamen<br />

Unternehmens für die Aktionäre der NYSE Euronext und der Deutsche Börse verwendet. Die Höhe des<br />

relativen Beitrags zum Nettoumsatz und EBITDA wurde angepasst, um dem auf der Börsenkapitalisierung<br />

A-98


eruhenden Beitrag der NYSE Euronext und der Deutsche Börse Rechnung zu tragen. Das Ergebnis dieser<br />

Analysen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

Implizite Eigentumsverhältnisse<br />

NYSE Euronext Deutsche Börse<br />

(in %) (in %)<br />

Nettoumsatz<br />

2010*. ............................ 44 56<br />

2011E ............................ 44 56<br />

EBITDA<br />

2010*. ............................ 39 61<br />

2011E ............................ 41 59<br />

Ergebnis<br />

2010*. ............................ 36 64<br />

2011E ............................ 39 61<br />

Börsenkapitalisierung ................ 38 62<br />

Anmerkungen:<br />

* Die Angaben zum Nettoumsatz, EBITDA und Ergebnis der NYSE Euronext für 2010 sind Ist-Werte, bei den<br />

Angaben zum Nettoumsatz, EBITDA und Ergebnis der Deutsche Börse für 2010 handelt es sich um Schätzungen.<br />

Wertschöpfungsanalyse<br />

Perella Weinberg hat die pro-forma Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Börsenkapitalisierung der<br />

NYSE Euronext basierend auf einer illustrativen Bandbreite des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV) von 12,0x-<br />

14,0x für das Geschäftsjahr 2011 und unter Annahme von Synergien mit einem Potenzial auf Jahresbasis von ca.<br />

400 Mio. US$ p. a. (die mit einem Steuersatz von 26% besteuert werden) sowie unter Ausschluss von Umsetzungskosten<br />

analysiert. Dabei basierte die illustrative Bandbreite des KGV für das Geschäftsjahr 2011 teilweise auf dem<br />

gewichteten Durchschnitt der Mediane der Schätzungen aus dem Informationsdienst IBES (Institutional Brokers’<br />

Estimate System), der 13,0x betrug. Für diese Analyse hat Perella Weinberg die implizite Börsenkapitalisierung des<br />

gemeinsamen Unternehmens unter Berücksichtigung der erwarteten Synergien berechnet. Die nachstehende<br />

Tabelle zeigt den pro-forma Anstieg der Börsenkapitalisierung der NYSE Euronext basierend auf ihrem prozentualen<br />

Eigentumsanteil an der Holdco im Vergleich zur jeweiligen derzeitigen Börsenkapitalisierung bei drei<br />

illustrativen Kurs-Gewinn-Verhältnissen:<br />

Anstieg ggü. derzeitiger<br />

Börsenkapitalisierung<br />

(in %)<br />

Illustratives KGV 2011E 12,0x 13,0x 14,0x<br />

NYSE Euronext 12 22 31<br />

Sonstige Sachverhalte<br />

Die Erstellung einer Fairness Opinion (Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit) ist ein komplexer<br />

Vorgang und eignet sich nicht unbedingt für die Zwecke einer Teilanalyse oder zusammenfassenden Erläuterung.<br />

Daher könnte eine Auswahl von Teilen der Analyse oder der hierin enthaltenen Zusammenfassung ohne eine<br />

Berücksichtigung der Analysen oder der Zusammenfassung in ihrer Gesamtheit zu einem unvollständigen Bild der<br />

Abläufe führen, auf denen die Stellungnahme von Perella Weinberg basiert. Für die Zwecke ihrer Fairness Opinion<br />

hat Perella Weinberg die Ergebnisse aller ihrer Analysen berücksichtigt, ohne dabei bestimmten Faktoren oder<br />

Analysen ein besonderes Gewicht beizumessen — ihre Feststellung hinsichtlich der finanziellen Angemessenheit<br />

beruht auf ihrer Erfahrung und ihren professionellen Ermessensentscheidungen nach Berücksichtigung der<br />

Ergebnisse sämtlicher Analysen. Keine der für die hierin beschriebenen Analysen zu Vergleichszwecken herangezogenen<br />

Unternehmen oder Transaktionen sind unmittelbar mit der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder<br />

dem Zusammenschluss vergleichbar.<br />

A-99


Perella Weinberg hat die hierin erläuterten Analysen vorgenommen, um dem Board of Directors der NYSE<br />

Euronext eine Stellungnahme zu der Frage abgeben zu können, ob zum Zeitpunkt der entsprechenden Stellungnahme<br />

das Umtauschverhältnis im Rahmen der Verschmelzung nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der NYSE Euronext (mit<br />

Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse) sei. Diese Analysen sind nicht<br />

als Bewertung zu verstehen und spiegeln nicht notwendigerweise die Preise wider, zu denen Unternehmen oder<br />

Wertpapiere tatsächlich verkauft werden können. Die Analysen von Perella Weinberg basieren teilweise auf<br />

Schätzungen außenstehender Aktienanalysten und lassen nicht notwendigerweise verlässliche Rückschlüsse auf<br />

tatsächliche zukünftige Ergebnisse zu — diese können erheblich nach oben oder nach unten von den Ergebnissen<br />

der Analysen von Perella Weinberg abweichen. Da diese Analysen aufgrund der Bezugnahme auf zahlreiche<br />

Faktoren oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

oder ihren jeweiligen Beratern von Natur aus Ungenauigkeiten unterliegen, übernehmen weder die NYSE<br />

Euronext noch die Deutsche Börse, Perella Weinberg oder Dritte eine Haftung für den Fall, dass die zukünftigen<br />

Ergebnisse erheblich von den Prognosen Dritter abweichen sollten.<br />

Wie zuvor dargelegt war die dem Board of Directors der NYSE Euronext gegenüber abgegebene Stellungnahme<br />

von Perella Weinberg nur einer von vielen Faktoren, der in die Entscheidung des Board of Directors der<br />

NYSE Euronext zur Zustimmung zu dem Zusammenschluss eingeflossen ist. Perella Weinberg wurde nicht<br />

gebeten, eine Empfehlung hinsichtlich der im Rahmen des Zusammenschlusses vorgesehenen Umtauschverhältnisse<br />

(einschließlich des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung) abzugeben (und hat dies auch<br />

nicht getan). Diese Gegenleistung wurde in Verhandlungen zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse<br />

vereinbart.<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext hat Perella Weinberg aufgrund ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung<br />

und ihres Rufs sowie aufgrund ihrer Kenntnis der Branchen, in denen die NYSE Euronext tätig ist, ausgewählt.<br />

Perella Weinberg erstellt im Rahmen ihres Investmentbankinggeschäfts fortlaufend finanzielle Analysen in Bezug<br />

auf Unternehmen und deren Wertpapiere im Rahmen von Verschmelzungen und Unternehmenserwerben, Leveraged<br />

Buyouts und anderen Transaktionen sowie für gesellschaftsrechtliche und andere Zwecke.<br />

Nach Maßgabe der zwischen Perella Weinberg und der NYSE Euronext geschlossenen Mandatsvereinbarung<br />

hat sich die NYSE Euronext verpflichtet, Perella Weinberg bei öffentlicher Bekanntmachung der Unterzeichnung<br />

eines bindenden Vertrags über den Zusammenschluss 5 Mio. US$ und bei Vollzug des Zusammenschlusses weitere<br />

22,5 Mio. US$ zu zahlen. Darüber hinaus hat sich die NYSE Euronext verpflichtet, Perella Weinberg ihre<br />

angemessenen Auslagen (u. a. Rechtsberatungsgebühren und andere Auslagen) zu erstatten und Perella Weinberg<br />

und verbundene Unternehmen von verschiedenen Verbindlichkeiten (u. a. von bestimmten Verbindlichkeiten<br />

gemäß Wertpapiergesetzen auf US-Bundesebene) freizustellen.<br />

Perella Weinberg oder ihre verbundenen Unternehmen können im gewöhnlichen Geschäftsgang jederzeit (für<br />

eigene Rechnung oder für Rechnung von Kunden) Long- oder Shortpositionen in Schuldtiteln, Eigenkapitalwertpapieren<br />

oder anderen Wertpapieren (einschließlich Derivaten auf diese) oder Finanzinstrumenten (einschließlich<br />

Bankdarlehen und anderer Verbindlichkeiten) der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse oder jeglicher ihrer<br />

jeweiligen verbundenen Unternehmen halten, mit diesen handeln und auf sonstige Weise Transaktionen in Bezug<br />

auf diese durchführen. In den zwei Jahren vor dem Zeitpunkt der Stellungnahme durch Perella Weinberg bestand<br />

keine wesentliche Geschäftsbeziehung zwischen Perella Weinberg und ihren verbundenen Unternehmen einerseits<br />

und der NYSE Euronext oder der Deutschen Börse oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen andererseits,<br />

in deren Rahmen Perella Weinberg oder ihre verbundenen Unternehmen eine Vergütung erhalten haben. Perella<br />

Weinberg und ihre verbundenen Unternehmen können jedoch künftig Investmentbanking- oder andere Dienstleistungen<br />

für die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco und ihre jeweiligen verbundenen<br />

Unternehmen erbringen, für die Perella Weinberg und ihre verbundenen Unternehmen dann eine Vergütung<br />

erwarten würden.<br />

Stellungnahme der Finanzberater der Deutsche Börse<br />

Stellungnahme der Deutsche Bank als Finanzberater der Deutsche Börse<br />

Die Deutsche Börse hat die Deutsche Bank AG, die DBSI und deren verbundene Unternehmen (in diesem<br />

Dokument zusammen die ,,Deutsche Bank“) als Finanzberater der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der<br />

Deutsche Börse im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss mandatiert.<br />

A-100


Am 15. Februar 2011 gab die DBSI im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse, die den<br />

geplanten Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zum Gegenstand hatte und bei der sämtliche Vorstandsmitglieder<br />

anwesend waren, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse gegenüber mündlich<br />

ihre Stellungnahme dahingehend ab (die durch Übergabe einer schriftlichen Stellungnahme vom 15. Februar 2011<br />

bestätigt wurde), dass das Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie für jede von den Aktionären der Deutsche<br />

Börse im Rahmen des in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Tauschangebots<br />

eingereichte Aktie der Deutsche Börse zu diesem Datum auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen in der<br />

Stellungnahme jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten und dargelegten<br />

Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse angemessen sei.<br />

Die Stellungnahme der DBSI, in deren vollständigem Wortlaut die verschiedenen erfolgten Annahmen,<br />

angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte und Beschränkungen der vorgenommenen Untersuchung<br />

genannt sind, ist diesem Dokument als Anlage F beigefügt. Die nachstehende Zusammenfassung der Stellungnahme<br />

der DBSI ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme eingeschränkt.<br />

Stellungnahme der DBSI<br />

Die Deutsche Bank handelte nach Maßgabe einer Mandatsvereinbarung vom 3. November 2005 (in ihrer<br />

ergänzten Fassung vom 10. Februar 2011 und in ihrer ergänzten und neu gefassten Fassung vom 11. Februar<br />

2011) als Finanzberater der Deutsche Börse im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss.<br />

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse am 15. Februar 2011, bei der sämtliche<br />

Mitglieder der Geschäftsführung anwesend waren, gab die DBSI mündlich ihre Stellungnahme dahingehend ab (die<br />

sie später schriftlich bestätigte), dass das Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse nach Maßgabe des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss zu diesem Datum auf Grundlage und vorbehaltlich der verschiedenen<br />

in der Stellungnahme jeweils genannten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalten<br />

und dargelegten Beschränkungen aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der<br />

Deutsche Börse sei.<br />

Der vollständige Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme der DBSI vom 15. Februar 2011, in der die<br />

verschiedenen erfolgten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte und Beschränkungen<br />

der für die Erstellung der Stellungnahme vorgenommenen Untersuchung der DBSI genannt sind, ist<br />

diesem Dokument als Anlage F beigefügt. Aktionären der Deutsche Börse wird empfohlen, die Stellungnahme<br />

sorgfältig und vollständig durchzulesen. Die Stellungnahme der DBSI ist keine Stellungnahme oder<br />

Empfehlung hinsichtlich der Frage, ob ein Aktionär der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots<br />

Aktien der Deutsche Börse einreichen sollte. In der Stellungnahme der DBSI wird nicht eingegangen auf die<br />

Angemessenheit des Zusammenschlusses oder einer im Zusammenhang damit erhaltenen Gegenleistung<br />

gegenüber den Inhabern jeglicher Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern oder anderen Kundenkreisen<br />

der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses<br />

für die Aktien der Deutsche Börse gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse aus finanzieller<br />

Sicht) und nicht auf die Angemessenheit des erwarteten Nutzens des Zusammenschlusses eingegangen. Die<br />

Stellungnahme von DBSI und deren Finanzanalysen, die in diesem Dokument dargestellt sind, wurden für<br />

den Gebrauch des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse angefertigt. Sie wurden nicht<br />

angefertigt für eine Nutzung durch Aktionäre der NYSE Euronext und stellen keine Empfehlung dar, wie<br />

Aktionäre der NYSE Euronext in Bezug auf die Verschmelzung, die anderen Aspekte des Zusammenschlusses<br />

oder sonstige Sachverhalte abstimmen sollten. Die in diesem Tauschangebot dargestellte Zusammenfassung<br />

der Stellungnahme der DBSI ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen<br />

Wortlaut der Stellungnahme, die als Anlage F beigefügt ist, eingeschränkt. Die Geschäftsanschrift der DBSI<br />

ist 60 Wall Street, New York, NY 10005, Vereinigte Staaten von Amerika. DBSI hat zugestimmt, dass ihre<br />

schriftliche Stellungnahme vom 15. Februar 2011 gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der<br />

Deutsche Börse, in der Form und in dem Zusammenhang wie in diesem Dokument übernommen wird.<br />

Im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Finanzberater der Deutsche Börse und für die Zwecke ihrer<br />

Stellungnahme hat die DBSI u. a.<br />

bestimmte öffentlich verfügbare Finanzangaben und andere Informationen in Bezug auf die Gruppe<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext untersucht;<br />

Prognosen, die auf bestimmten von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

jeweils anerkannten öffentlich verfügbaren Finanzprognosen von Analysten sowie aus diesen Prognosen<br />

A-101


die von den Finanzberatern der Deutsche Börse und der NYSE Euronext berechnet wurden, nach Weisung<br />

und Unterstützung der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext jeweils gezogenen<br />

Rückschlüssen beruhen (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI als ,,Brokerprognosen“<br />

bezeichnet), untersucht;<br />

bestimmte von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext jeweils erstellte interne<br />

Analysen und andere Informationen in Bezug auf die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

untersucht;<br />

Gespräche mit bestimmten Führungspersonen und anderen Vertretern und Beratern der Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und Aussichten der Gruppe Deutsche Börse<br />

bzw. der NYSE Euronext und der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext nach<br />

Wirksamwerden des Zusammenschlusses, einschließlich bestimmter Kosteneinsparungen, Umsatzauswirkungen,<br />

betrieblichen und finanziellen Synergien sowie anderen strategischen Vorteilen, die die<br />

Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext aufgrund ihrer gemeinsamen Prognosen<br />

infolge des Zusammenschlusses erwarten, geführt;<br />

die berichteten Kurse und Handelsverläufe der Aktien der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

untersucht;<br />

soweit öffentlich zugänglich, bestimmte Finanzangaben und Börseninformationen in Bezug auf die<br />

Deutsche Börse und die NYSE Euronext mit vergleichbaren Informationen anderer, nach Ansicht der<br />

DBSI relevanter Unternehmen, deren Wertpapiere börsennotiert sind, verglichen;<br />

soweit öffentlich zugänglich, die Bedingungen und Vereinbarungen hinsichtlich der Führungsstruktur<br />

bestimmter kürzlich erfolgter, nach Ansicht der DBSI relevanter Unternehmenszusammenschlüsse<br />

untersucht;<br />

einen Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vom 13. Februar 2011 geprüft; und<br />

alle ihrer Ansicht nach angemessenen anderen Untersuchungen und Analysen durchgeführt bzw. Faktoren<br />

berücksichtigt.<br />

Bei der Erstellung ihrer Stellungnahme hat die DBSI keine von der Geschäftsführung der Deutsche Börse oder<br />

der NYSE Euronext erstellten Finanzprognosen untersucht und mit Erlaubnis der Deutsche Börse auf die<br />

Brokerprognosen vertraut.<br />

Die DBSI hat keine Verantwortung übernommen für eine unabhängige Überprüfung (und hat keine unabhängige<br />

Überprüfung durchgeführt) von öffentlich erhältlichen oder ihr zur Verfügung gestellten Informationen in<br />

Bezug auf die Holdco, die Gruppe Deutsche Börse oder die NYSE Euronext, insbesondere Finanzinformationen,<br />

die im Zusammenhang mit der Abgabe ihrer Stellungnahme berücksichtigt wurden. Daher hat die DBSI mit<br />

Erlaubnis der Deutsche Börse für die Zwecke ihrer Stellungnahme die Richtigkeit und Vollständigkeit all dieser<br />

Informationen unterstellt und darauf vertraut. Die DBSI hat keine physische Überprüfung der Immobilien oder<br />

Vermögenswerte der Holdco, der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext oder jeglicher ihrer jeweiligen<br />

verbundenen Unternehmen und keine unabhängige Überprüfung oder Bewertung ihrer Vermögenswerte und<br />

Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, derivativer oder außerbilanzieller Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten) vorgenommen. Sie hat auch nicht die Bonität oder den Marktwert der Holdco, der Deutsche<br />

Börse oder der NYSE Euronext nach Maßgabe anwendbarer Insolvenz- oder vergleichbarer Gesetze überprüft. In<br />

Bezug auf die der DBSI zur Verfügung gestellten oder in ihren Analysen verwendeten Brokerprognosen, Analysen<br />

und Vorhersagen hinsichtlich der Höhe und des zeitlichen Anfalls der Synergien sowie potenziell steigender Kosten<br />

infolge des Zusammenschlusses und der kombinierten pro-forma Finanz- und Betriebsinformationen der Holdco<br />

hat die DBSI mit Erlaubnis der Deutsche Börse unterstellt, dass diese angemessen erstellt wurden und die besten<br />

derzeit verfügbaren Schätzungen und Ermessensentscheidungen der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext hinsichtlich der dadurch abgedeckten Sachverhalte darstellen. In Bezug auf die Brokerprognosen<br />

und anderen Informationen in Bezug auf die NYSE Euronext hat die DBSI auf Weisung der Deutsche Börse auf<br />

diese Brokerprognosen und anderen Informationen vertraut. Bei der Abgabe ihrer Stellungnahme hat die DBSI<br />

keine Aussage getroffen zu der Angemessenheit dieser Analysen und Vorhersagen, insbesondere der Synergien<br />

oder der Annahmen, auf denen diese basieren.<br />

Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat die DBSI mit Erlaubnis der Deutsche Börse unterstellt, dass die in<br />

dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen der<br />

Holdco, der Deutsche Börse und der NYSE Euronext in allen für ihre Analyse wesentlichen Aspekten zutreffend<br />

A-102


und richtig sind. Des Weiteren hat die DBSI mit Erlaubnis der Deutsche Börse unterstellt, dass der Zusammenschluss<br />

in allen für ihre Analyse wesentlichen Aspekten nach Maßgabe der Bedingungen des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss ohne wesentliche Verzichtserklärungen, Änderungen oder Ergänzungen von<br />

Bedingungen, Bestimmungen oder Vereinbarungen vollzogen werden würde, dass die Holdco, die Deutsche<br />

Börse, die NYSE Euronext und die Pomme Merger Corporation jeweils alle gemäß dem Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss für sie geltenden Zusagen und Vereinbarungen erfüllen werden und dass die<br />

Veröffentlichung und der Vollzug des Zusammenschlusses nicht zu einem Verlust wesentlicher Geschäftsbeziehungen<br />

der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext zu ihren jeweiligen Kunden oder Auftragnehmern führen<br />

wird. Zudem hat die DBSI unterstellt, dass alle Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots (oder<br />

auf andere Art und Weise) zum Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse von der Holdco zeitnah<br />

erworben werden, ohne dass sich daraus Kosten oder andere nachteilige Auswirkungen auf die Holdco oder die<br />

Holdco-Aktien ergeben (einschließlich nachteiliger Auswirkungen auf den zeitlichen Anfall oder die Höhe der<br />

anhand des Zusammenschlusses durch die Holdco, die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext zu erzielenden<br />

Synergien). Die DBSI hat des Weiteren unterstellt, dass alle im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

erforderlichen wesentlichen staatlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen und<br />

Zustimmungen erteilt werden, ohne dass im Zusammenhang mit der Erteilung erforderlicher staatlicher, aufsichtsrechtlicher,<br />

vertraglicher oder sonstiger Genehmigungen und Zustimmungen wesentliche Beschränkungen<br />

auferlegt werden. Ferner hat die Deutsche Börse die DBSI informiert (und die DBSI hat dies entsprechend für die<br />

Zwecke ihrer Stellungnahme unterstellt), dass aufgrund des Zusammenschlusses keine Steuern für die Holdco, die<br />

Deutsche Börse, die NYSE Euronext und die Aktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext anfallen. Die<br />

DBSI ist kein Experte für Rechtsfragen, Aufsichtsrecht, Steuern oder Rechnungslegung und hat in Bezug auf<br />

entsprechende Angelegenheiten auf die Einschätzungen der Deutsche Börse und deren Berater vertraut. Vertreter<br />

der Deutsche Börse haben die DBSI informiert (und die DBSI hat des Weiteren unterstellt), dass die endgültigen<br />

Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss nicht wesentlich von den Bedingungen in dem<br />

von der DBSI untersuchten Entwurf dieses Vertrags vom 13. Februar 2011 abweichen würden.<br />

Die Stellungnahme der DBSI wurde von einem Überprüfungsausschuss für Fairness Opinions überprüft und<br />

richtet sich zu deren Verwendung und Nutzung an Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse. Die Stellungnahme<br />

stellt keine Empfehlung an die Aktionäre der Deutsche Börse dar, im Rahmen des Tauschangebots Aktien<br />

der Deutsche Börse einzureichen. Die Stellungnahme war beschränkt auf die Frage nach der Angemessenheit des<br />

Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche Börse aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der<br />

Deutsche Börse, versteht sich vorbehaltlich der Annahmen, Beschränkungen, Voraussetzungen und anderen darin<br />

enthaltenen Bedingungen und basiert notwendigerweise auf den wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen<br />

sowie der DBSI zur Verfügung gestellten Informationen zum Zeitpunkt der schriftlichen Stellungnahme der<br />

DBSI. Die Deutsche Börse hat die DBSI nicht gebeten (und diese hat es unterlassen), in ihrer Stellungnahme auf die<br />

Angemessenheit des Zusammenschlusses gegenüber oder einer Gegenleistung im Zusammenhang damit an die<br />

Inhaber jeglicher Gattungen von Wertpapieren, die Gläubiger oder andere Kundenkreise der Deutsche Börse oder<br />

der NYSE Euronext (mit Ausnahme der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche<br />

Börse gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse aus finanzieller Sicht) einzugehen, und es wurde auch nicht<br />

auf die Angemessenheit des erwarteten Nutzens des Zusammenschlusses eingegangen. Die DBSI hat jegliche<br />

Verpflichtungserklärung oder Verpflichtung ausgeschlossen, irgendjemanden zu verständigen, falls sich Tatsachen<br />

oder Umstände ändern, die ihre Einschätzung beeinflusst haben, und sie davon nach dem Datum ihrer schriftlichen<br />

Stellungnahme Kenntnis erlangt. Die DBSI hat sich nicht zu der Sache selbst, d. h. der zugrunde liegenden<br />

Entscheidung der Deutsche Börse zur Vornahme des Zusammenschlusses, geäußert. Die DBSI hat keine Ansicht<br />

oder Stellungnahme hinsichtlich der (finanziellen oder sonstigen) Angemessenheit der Höhe oder Art einer von<br />

Führungspersonen, Organmitgliedern oder Mitarbeitern der Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

(oder einer Gruppe entsprechender Personen) möglicherweise zu erhaltenden Gegenleistung im<br />

Vergleich zum Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse abgegeben. In der Stellungnahme der<br />

DBSI wird nicht eingegangen auf die Kurse, zu denen die Aktien oder andere Wertpapiere der Holdco oder die<br />

Aktien oder andere Wertpapiere der Deutsche Börse nach der Veröffentlichung oder dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

gehandelt werden.<br />

In den zwei Jahren vor dem Datum der schriftlichen Stellungnahme der DBSI hat die Deutsche Bank von Zeit<br />

zu Zeit Investmentbanking- und Geschäftsbankendienstleistungen (einschließlich der Gewährung von Darlehen)<br />

sowie sonstige Finanzdienstleistungen gegenüber der Deutsche Börse und der NYSE Euronext und deren jeweiligen<br />

verbundenen Unternehmen erbracht und hierfür eine Vergütung erhalten: unter anderem (1) handelte die<br />

Deutsche Bank als Finanzberater der Deutsche Börse im Zusammenhang mit deren Vereinbarung mit der SIX<br />

Group zur Erhöhung ihrer Beteiligung an der STOXX Ltd. auf einen Mehrheitsanteil, (2) handelte die Deutsche<br />

Bank als Lead Arranger und Bookrunner im Zusammenhang mit der Gewährung der Kreditfazilität der Deutsche<br />

A-103


Börse und der Clearstream Banking S.A., einem verbundenen Unternehmen der Deutsche Börse, in Höhe<br />

von 1,0 Mrd. US$ und (3) war die Deutsche Bank ein Beteiligter im Rahmen der Kreditfazilität der Clearstream<br />

Banking S.A. in Höhe von 3,0 Mrd. US$. Die Deutsche Bank kann auch künftig Investmentbanking- und<br />

Geschäftsbankdienstleistungen für die Holdco, die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext erbringen, für die<br />

die Deutsche Bank eine Vergütung erwarten würde. Die Mitglieder der Deutsche Bank könnten im gewöhnlichen<br />

Geschäftsgang für eigene Rechnung oder im Namen ihrer Kunden aktiv mit den Wertpapieren und anderen<br />

Instrumenten und Verbindlichkeiten der Holdco, der Deutsche Börse und der NYSE Euronext handeln. Daher kann<br />

die Deutsche Bank jederzeit eine Long- oder Shortposition in diesen Wertpapieren, Instrumenten und Verpflichtungen<br />

halten.<br />

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse haben die Deutsche Bank als Finanzberater mandatiert,<br />

da es sich um eine international anerkannte Investmentbank handelt, die über umfangreiche Erfahrung mit<br />

Transaktionen verfügt, die mit dem Zusammenschluss vergleichbar sind. Gemäß der mit der Deutsche Börse<br />

geschlossenen Mandatsvereinbarung wird die Deutsche Bank für ihre Dienste als Finanzberater der Deutsche Börse<br />

im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss (jedoch aufschiebend bedingt durch den Vollzug des Zusammenschlusses)<br />

ein Honorar von ca. 14 Mio. A erhalten. Sollte der Zusammenschluss nicht vollzogen werden, erhält die<br />

Deutsche Bank (begrenzt auf maximal 12 Monate) ein monatliches Pauschalhonorar von 200.000 A für ihre seit<br />

Januar 2011 erbrachten Dienste. Darüber hinaus hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, im Zusammenhang mit<br />

ihrer Mandatierung der Deutsche Bank ihre Auslagen zu erstatten und die Deutsche Bank und ihre verbundenen<br />

Unternehmen von bestimmten Verbindlichkeiten freizustellen.<br />

Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen<br />

Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen, die in der Präsentation der<br />

DBSI im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse am 15. Februar 2011, bei der sämtliche Vorstandsmitglieder<br />

anwesend waren, enthalten waren und die von der DBSI im Zusammenhang mit ihrer vorstehend<br />

beschriebenen Stellungnahme verwendet wurden. Die nachstehende Zusammenfassung ist jedoch nicht als<br />

abschließende Darstellung aller von der DBSI vorgenommenen finanziellen Analysen zu sehen, und die Reihenfolge,<br />

in der die Analysen dargestellt werden, stellt keine relative Bedeutung oder Gewichtung dar, die diesen<br />

Analysen durch die DBSI beigemessen wird. Einige Zusammenfassungen der finanziellen Analysen beinhalten<br />

Angaben in Tabellenform. Diese Tabellen sind zusammen mit dem vollständigen Wortlaut der jeweiligen<br />

Zusammenfassung zu lesen, sie sind für sich allein genommen keine vollständige Beschreibung der finanziellen<br />

Analysen der DBSI. Sofern nicht etwas anderes angegeben ist, basieren die nachstehenden quantitativen Angaben,<br />

sofern sie auf Marktdaten basieren, auf Marktdaten, wie sie vor dem oder am 8. Februar 2011 (dem letzten<br />

Handelstag vor dem Tag, an dem die Deutsche Börse und die NYSE Euronext öffentlich bestätigt haben, dass sie<br />

sich in fortgeschrittenen Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses befänden —<br />

in dieser Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen Analysen der DBSI als ,,Stichtag“ bezeichnet) vorlagen<br />

und lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf aktuelle Marktbedingungen zu.<br />

Analyse der Aufschläge. Auf der Grundlage eines Umtauschverhältnisses von 0,4700 im Tausch gegen eine<br />

Aktie der NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien (in diesem Dokument das ,,Umtauschverhältnis für die<br />

Aktien der NYSE Euronext“) hat die Deutsche Bank den im Rahmen des Zusammenschlusses zu zahlenden<br />

Aufschlag im Vergleich zu (1) dem durch Division des Schlusskurses der Aktien der NYSE Euronext durch den<br />

(zum jeweils gültigen US-Dollar/Euro-Wechselkurs in US-Dollar umgerechneten) Schlusskurs der Aktien der<br />

Deutsche Börse jeweils am 11. Februar 2011 und dem Stichtag, (dem letzten Handelstag vor Abschluss der Analyse<br />

in der Form, wie sie Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse präsentiert wurde) implizierten Verhältnis,<br />

(2) den aus einer Mittlung der impliziten Verhältnisse durch Division des Schlusskurses der Aktien der NYSE<br />

Euronext durch den (zum jeweils gültigen US-Dollar/Euro-Wechselkurs in US-Dollar umgerechneten) Schlusskurs<br />

der Aktien der Deutsche Börse für jeden Handelstag innerhalb des Einmonatszeitraums und des Dreimonatszeitraums<br />

zum Stichtag resultierenden Verhältnissen und (3) dem höchsten Verhältnis aus der Division des Schlusskurses<br />

der Aktien der NYSE Euronext durch den (zum jeweils gültigen US-Dollar/Euro-Wechselkurs in US-Dollar<br />

umgerechneten) Schlusskurs der Aktien der Deutsche Börse für jeden Handelstag innerhalb der 52 Wochen vor dem<br />

Stichtag berechnet.<br />

A-104


Diese Analyse ergab folgendes Bild:<br />

Tag/Zeitraum<br />

Anhand des<br />

Umtauschverhältnisses<br />

f. d. Aktien<br />

d. NYSE Euronext<br />

implizierter<br />

Aufschlag<br />

(Abschlag)<br />

(in %)<br />

11. Februar 2011 .............................. 2<br />

Stichtag ..................................... 11<br />

Einmonatsdurchschnitt zum Stichtag ................ 10<br />

Dreimonatsdurchschnitt zum Stichtag ............... 8<br />

52-Wochen-Hoch zum Stichtag .................... (1)<br />

Analyse der historischen Aktienkurse. Die DBSI hat die Wertentwicklung des Aktienkurses der NYSE<br />

Euronext (sowohl in US-Dollar als auch mit dem täglichen EUR/US-Dollar-Wechselkurs innerhalb der analysierten<br />

Zeiträume in Euro umgerechnet (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI bezeichnet als<br />

,,rollierender Wechselkurs“)) in der jüngsten Vergangenheit sowie die Wertentwicklung des Aktienkurses der<br />

Deutsche Börse in der jüngsten Vergangenheit untersucht und analysiert. Die nachstehende Tabelle zeigt die<br />

historische Wertentwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse und der NYSE Euronext.<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext<br />

NYSE<br />

Euronext<br />

Stichtag: ........................................... 57,45A 33,41US$ 24,42A<br />

1 Monat ........................................... 8% 8% 2%<br />

3 Monate .......................................... 14% 10% 12%<br />

6 Monate .......................................... 6% 8% 5%<br />

1 Jahr ............................................. 25% 48% 49%<br />

2 Jahre ............................................ 40% 54% 47%<br />

3 Jahre ............................................ (50%) (52%) (49%)<br />

11. Februar 2011: ................................... 61,62E 38,31US$ 28,27E<br />

Wertentwicklung vom Stichtag bis zum 11. Februar 2011: ...... 7% 15% 16%<br />

Die DBSI hat sodann das durchschnittliche geschätzte Kurs-Gewinn-Verhältnis für den jeweils folgenden<br />

Zwölfmonatszeitraum (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI das ,,KGV des folgenden<br />

Zwölfmonatszeitraums“) für vergangene Zeiträume untersucht und analysiert. Die Analyse der DBSI ergab<br />

folgendes Bild:<br />

Zeitraum zum Stichtag<br />

Durchschn. KGV<br />

des folgenden<br />

Zwölfmonatszeitraums<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext<br />

1 Monat. .............................................. 13,3x 14,4x<br />

3 Monate .............................................. 12,4x 13,4x<br />

6 Monate .............................................. 12,3x 13,2x<br />

1 Jahr ................................................ 12,8x 12,8x<br />

2 Jahre. ............................................... 12,7x 12,5x<br />

3 Jahre. ............................................... 12,8x 13,0x<br />

Die DBSI hat ferner die aus einer Division der Tagesschlusskurse der Aktien der NYSE Euronext durch die<br />

entsprechenden Kurse der Aktien der Deutsche Börse innerhalb bestimmter Zeiträume vor dem Stichtag<br />

implizierten historischen Umtauschverhältnisse berechnet und untersucht, wobei sowohl ein fester Euro/US-<br />

A-105


Dollar-Umrechnungskurs zum Stichtag von 0,73 als auch ein rollierender Wechselkurs verwendet wurden. Diese<br />

Analyse führte zu folgenden Ergebnissen:<br />

Tag/Zeitraum zum Stichtag<br />

Fester<br />

EUR/USD-<br />

Wechselkurs<br />

von 0,73<br />

Rollierender<br />

Wechselkurs<br />

Stichtag ........................................... 0,4251 0,4251<br />

1 Monat ........................................... 0,4223 0,4280<br />

3 Monate .......................................... 0,4265 0,4363<br />

6 Monate .......................................... 0,4271 0,4373<br />

1 Jahr ............................................. 0,4139 0,4297<br />

2 Jahre ............................................ 0,3828 0,3851<br />

3 Jahre ............................................ 0,4004 0,3920<br />

Analyse der Handelsspannen. Die DBSI hat die zum Stichtag ermittelten 52-Wochen-Spanne der Aktien der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext untersucht. Dabei hat die DBSI festgestellt, dass der Kurs der Aktien der<br />

Deutsche Börse in diesem Zeitraum zwischen 46 A und 59 A und der Kurs der Aktien der NYSE Euronext in diesem<br />

Zeitraum zwischen 24 US$ und 34 US$ (basierend auf einem Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag:<br />

zwischen 17 A und 25 A) lag. Auf dieser Grundlage sowie basierend auf dem Umtauschverhältnis für die Aktien der<br />

Deutsche Börse hat die DBSI ein implizites Umtauschverhältnis von 0,2953 bis 0,5431 im Tausch für jede Aktie der<br />

NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien berechnet. Die DBSI hat angemerkt, dass sich das Umtauschverhältnis<br />

für die Aktien der NYSE Euronext von 0,4700 innerhalb dieser Bandbreite bewegt.<br />

Analyse ausgewählter börsennotierter Unternehmen. Die DBSI hat den Kurs je Aktie geteilt durch das<br />

geschätzte Ergebnis je Aktie für das Kalenderjahr 2011 (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI<br />

das ,,KGV 2011E“) und den Gesamtunternehmenswert geteilt durch das geschätzte Ergebnis vor Steuern, Zinsen<br />

und Abschreibungen (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI ,,EBITDA“) für das Kalenderjahr<br />

2011 (in dieser Zusammenfassung der Stellungnahme der DBSI ,,GUW/EBITDA 2011E“) für die Deutsche Börse<br />

und die NYSE Euronext jeweils zum Stichtag mit den entsprechenden Multiplikatoren der folgenden börsennotierten<br />

Unternehmen, die Kassa- oder Terminbörsen oder Börsen in Schwellenländern betreiben, untersucht und<br />

verglichen:<br />

Kassabörsen<br />

TMX Group Inc.<br />

London Stock Exchange Group plc<br />

The Nasdaq Stock Market, Inc.<br />

Terminbörsen<br />

Intercontinental Exchange, Inc.<br />

CME Group Inc.<br />

Chicago Board Options Exchange, Inc.<br />

Börsen in Schwellenländern<br />

Hong Kong Exchanges and Clearing Ltd.<br />

Bursa Malaysia Berhad<br />

Singapore Exchange Ltd.<br />

Bolsa de Valores, Mercadorias & Futuros de São Paulo (BM&F)<br />

Auch wenn keines der ausgewählten Unternehmen unmittelbar mit der Deutsche Börse oder der NYSE<br />

Euronext vergleichbar ist, wurden sie ausgewählt, da es sich bei ihnen um börsennotierte Unternehmen mit einer<br />

Geschäftstätigkeit handelt, die für Analysezwecke als mit bestimmten Tätigkeiten der Gruppe Deutsche Börse und<br />

der NYSE Euronext vergleichbar angesehen werden kann.<br />

A-106


Die DBSI hat festgestellt, dass für die ausgewählten Unternehmen, die Kassa- oder Terminbörsen oder Börsen<br />

in Schwellenländern betreiben, der Median des impliziten KGV 2011E 12,4x, 18,1x bzw. 26,0x und der Median des<br />

impliziten GUW/EBITDA 2011E 8,6x, 9,5x bzw. 15,9x betrug.<br />

Die DBSI hat zudem das KGV 2011E und GUW/EBITDA 2011E für die Deutsche Börse und die NYSE<br />

Euronext basierend auf dem aus den Brokerprognosen abgeleiteten Ergebnis je Aktie und EBITDA für 2011<br />

untersucht und analysiert. Dabei stellte die DBSI fest, dass zum Stichtag für die Deutsche Börse das KGV 2011E<br />

13,4x und das GUW/EBITDA 2011E 8,9x betrug und für die NYSE Euronext das KGV 2011E 13,0x und das GUW/<br />

EBITDA 2011E 8,3x betrug.<br />

Anhand dieser Analyse hat die DBSI eine Bewertungsmultiplikatorenspanne für das KGV 2011E von 12,0x<br />

bis 14,0x für die Deutsche Börse und von 12,0x bis 14,0x für die NYSE Euronext ausgewählt. Hieraus ergibt sich<br />

ein impliziter Wert von 51 A bis 60 A für die Aktien der Deutsche Börse und von 31 US$ bis 36 US$ (basierend auf<br />

einem Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag: 23 A bis 26 A)für die Aktien der NYSE Euronext. Die<br />

DBSI hat ein implizites Umtauschverhältnis von 0,3775 bis 0,5138 errechnet. Die DBSI hat angemerkt, dass sich<br />

das Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext innerhalb dieser Bandbreite bewegt.<br />

Darüber hinaus hat die DBSI eine Bewertungsmultiplikatorenspanne für GUW/EBITDA 2011E von 8,0 bis<br />

10,0 für die Deutsche Börse und von 8,0 bis 10,0 für die NYSE Euronext gewählt. Hieraus ergibt sich ein impliziter<br />

Wert von 51 A bis 65 A für die Aktien der Deutsche Börse und von 32 US$ bis 42 US$ (basierend auf einem Euro/<br />

US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag: 23 A bis 30 A) für die Aktien der NYSE Euronext. Auf der<br />

Grundlage dieser Kursspannen und des Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche Börse hat die DBSI ein<br />

implizites Umtauschverhältnis von 0,3568 bis 0,5993 für jede Aktie der NYSE Euronext berechnet. Die DBSI hat<br />

angemerkt, dass sich das Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext innerhalb dieser Bandbreite<br />

bewegt.<br />

DCF-Analyse (Discounted Cashflow-Methode). Die DBSI hat eine DCF-Analyse durchgeführt, um eine<br />

Bandbreite impliziter Barwerte je Aktie der Deutsche Börse, basierend auf prognostizierten Cashflows vor Zinsund<br />

Dividendenzahlungen für die Deutsche Börse auf Standalone-Basis für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember<br />

2011 bis 2015 und unter Verwendung der Brokerprognosen, die eine Finanzschätzung für die Jahre 2011 bis 2015<br />

beinhalten, die aus verschiedenen Schätzungen von Aktienanalysten und Informationen der Geschäftsführung der<br />

Deutsche Börse abgeleitet sind und im Namen der Deutsche Börse erstellt und DBSI von oder im Namen der<br />

Deutsche Börse zur Verfügung gestellt wurden, zu ermitteln. Die Analyse basierte auf einer Bandbreite von<br />

Abzinsungssätzen zwischen 9,5% und 10,5% sowie einer Bandbreite von Wachstumsraten der ewigen Rente<br />

(perpetuity growth rates) für das letzte Jahr von 2% bis 3%. DBSI wählte den in dieser Analyse verwendeten<br />

Diskontsatz (und diejenigen, die nachstehend in der Analyse unter ,,Analyse der Synergien” und ,,Analyse der proforma<br />

Wertsteigerung/-Verwässerung” verwendet werden) anhand ihrer fachmännischen Beurteilung der angemessen<br />

geschätzten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgeleitet von der Geschäftstätigkeit von<br />

Deutsche Börse und NYSE Euronext, die auf bestimmten Finanzmetriken basiert, unter anderem <strong>Beta</strong>versionen,<br />

für die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und ausgewählte Unternehmen (diese Unternehmen werden unter<br />

,,Ausgewählte börsennotierte Unternehmen” aufgeführt). Diese Analyse ergab eine Bandbreite impliziter Barwerte<br />

von ca. 63 A bis 81 A je Aktie der Deutsche Börse.<br />

Die DBSI hat ferner eine DCF-Analyse durchgeführt, um eine Bandbreite impliziter Barwerte je Aktie der<br />

NYSE Euronext zu ermitteln, basierend auf prognostizierten Cashflows vor Zins- und Dividendenzahlungen für die<br />

NYSE Euronext auf Standalone-Basis für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2011 bis 2015 und unter<br />

Verwendung der Brokerprognosen, die eine Finanzschätzung für die Jahre 2011 bis 2012 beinhalten, die aus<br />

spezifischen Schätzungen von Aktienanalysten abgeleitet sind und im Namen der NYSE Euronext erstellt wurden,<br />

sowie eine im Namen der NYSE Euronext fortgeschriebene Erweiterung dieser Schätzung auf drei weitere Jahre<br />

(2013-2015). Diese Fünfjahresschätzung wurde von der Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse untersucht und gebilligt und DBSI von oder im Name der Deutsche Börse zur Verfügung gestellt. Die<br />

Analyse basierte auf einer Bandbreite von Abzinsungssätzen zwischen 10% und 11% sowie einer Bandbreite von<br />

Wachstumsraten der ewigen Rente für das letzte Jahr von 2,5% bis 3,5% und ergab eine Bandbreite impliziter<br />

Barwerte von ca. 34 US$ bis 45 US$ (basierend auf einem Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 0,73 zum Stichtag:<br />

25 A bis 33 A) je Aktie der NYSE Euronext.<br />

Auf der Grundlage der vorstehenden DCF-Analyse sowie basierend auf dem Umtauschverhältnis für die<br />

Aktien der Deutsche Börse berechnete die DBSI ein implizites Umtauschverhältnis von 0,3088 bis 0,5242 im<br />

A-107


Tausch für jede Aktie der NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien. Die DBSI merkte an, dass sich das<br />

Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext innerhalb dieser Bandbreite bewegt.<br />

Analyse des Beitrags. Die DBSI hat den jeweiligen erwarteten prozentualen Eigentumsanteil der Aktionäre<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext an dem gemeinsamen Unternehmen analysiert und mit dem<br />

prozentualen Beitrag der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu dem gemeinsamen Unternehmen auf<br />

Grundlage des aus öffentlich verfügbaren Quellen und den Brokerprognosen entnommenen EBITDA und<br />

Ergebnisses für jedes der Unternehmen auf Standalone-Basis für die Jahre 2009 bis 2012 sowie dem Buchwert<br />

des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2010, der Börsenkapitalisierung und dem Unternehmenswert jedes Unternehmens<br />

zum Stichtag verglichen. Die Analyse ergab für jeden der vorstehend genannten Parameter einen Beitrag<br />

der NYSE Euronext zu dem gemeinsamen Unternehmen von 35% bis 40% — mit Ausnahme des Buchwerts des<br />

Eigenkapitals. Hier ergab sich ein Wert von 63%. Die DBSI stellte fest, dass der implizite Eigentumsanteil der<br />

Aktionäre der NYSE Euronext an dem gemeinsamen Unternehmen auf Grundlage des Umtauschverhältnisses von<br />

0,47 für jede Aktie der NYSE Euronext auszugebenden Holdco-Aktien 40% beträgt.<br />

Die DBSI merkte an, dass eine Analyse des Beitrags keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />

dargelegt wird.<br />

Analyse der Synergien. Die DBSI hat eine DCF-Analyse durchgeführt, um eine Bandbreite impliziter<br />

Barwerte der Synergien (einschließlich Umsetzungs- und Restrukturierungskosten) zu ermitteln. Die Synergien<br />

wurden von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellt.<br />

Die Analyse basierte auf einer Bandbreite von Abzinsungssätzen zwischen 9,75% und 10,75% sowie Wachstumsraten<br />

der ewigen Rente von 1,5% bis 2,5% und ergab eine Bandbreite von Barwerten der potenziell mit dem<br />

Zusammenschluss zu erzielenden Netto-Synergien von ca. 2,3 Mrd. A bis 3,0 Mrd. A. Die DBSI stellte fest, dass<br />

anhand des Umtauschverhältnisses für die Aktien der Deutsche Börse und des Umtauschverhältnisses für die<br />

Aktien der NYSE Euronext der Wert dieser Synergien im Verhältnis 60:40 auf die Aktionäre der Deutsche Börse<br />

und die Aktionäre der NYSE Euronext entfallen wird.<br />

Die DBSI hat angemerkt, dass eine Analyse der Synergien keine Bewertungsmethode ist und nur zu<br />

Informationszwecken dargelegt wird.<br />

Pro-forma Ertragssteigerung/-verwässerung. Die DBSI hat die potenziellen pro-forma Auswirkungen des<br />

Zusammenschlusses auf das geschätzte Ergebnis je Aktie der Deutsche Börse für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015<br />

sowohl auf IFRS-Basis (nachstehend ,,Ergebnis je Aktie nach IFRS“) als auch auf einer um den Nachsteuereffekt<br />

einer geschätzten Abschreibung von im Rahmen des Zusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten<br />

angepassten IFRS-Basis (nachstehend das ,,Barergebnis je Aktie“) analysiert und dabei jeweils eines der<br />

folgenden Szenarien unterstellt: (1) Berücksichtigung von durch die Geschäftsführung der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellten stufenweise erzielten Synergien und Umsetzungs- und<br />

Restrukturierungskosten, (2) Berücksichtigung von stufenweise erzielten Synergien unter Ausschluss der Umsetzungs-<br />

und Restrukturierungskosten und (3) Berücksichtigung des vollen jährlichen Potenzials der Synergien unter<br />

Ausschluss der Umsetzungs- und Restrukturierungskosten. Die Schätzungen des Ergebnisses der Deutsche Börse<br />

und der NYSE Euronext im Rahmen dieser Analyse basieren auf Brokerprognosen. Die Schätzung der Synergien<br />

wurde von der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellt.<br />

Diese Analyse ergab unter Zugrundelegung der Annahmen unter dem vorstehenden Punkt (1), dass der Zusammenschluss<br />

sowohl auf Basis des Ergebnisses je Aktie nach IFRS als auch auf Basis des Barergebnisses je Aktie ab<br />

dem Geschäftsjahr 2014 eine Ertragssteigerung für die Aktionäre der Deutsche Börse zur Folge hätte. Unter<br />

Zugrundelegung der Annahmen unter den vorstehenden Punkten (2) und (3) ergab die Analyse, dass der Zusammenschluss<br />

sowohl auf Basis des Ergebnisses je Aktie nach IFRS als auch auf Basis des Barergebnisses je Aktie in<br />

den Geschäftsjahren 2012, 2013, 2014 und 2015 eine Ertragssteigerung für die Aktionäre der Deutsche Börse zur<br />

Folge hätte.<br />

Die DBSI hat angemerkt, dass eine pro-forma Analyse keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />

dargelegt wird.<br />

Analyse der pro-forma Wertsteigerung/-verwässerung. Die DBSI hat bestimmte pro-forma Auswirkungen<br />

auf den aufgrund des Zusammenschlusses erwarteten Eigenkapitalwert je Aktie der Deutsche Börse analysiert,<br />

darunter (1) die erwarteten Synergien, die möglicherweise durch das gemeinsame Unternehmen erzielt werden, und<br />

(2) die erwarteten Kosten der Erzielung dieser Synergien. Die Analyse basierte sowohl auf dem Umtauschverhältnis<br />

für die Aktien der Deutsche Börse als auch auf dem Umtauschverhältnis für die Aktien der NYSE Euronext, auf<br />

A-108


Brokerprognosen und auf Schätzungen in Bezug auf Synergien, die die Geschäftsführung der Deutsche Börse und<br />

der NYSE Euronext gemeinsam zur Verfügung gestellt haben.<br />

Die DBSI hat die Analyse der Wertsteigerung/Verwässerung anhand einer DCF-Analyse und einer auf<br />

Handelsmultiplikatoren beruhenden Bewertung durchgeführt, um so die Wertsteigerung oder Verwässerung für die<br />

Aktionäre der Deutsche Börse basierend auf dem Anteil der Deutsche Börse am pro-forma Wert des gemeinsamen<br />

Unternehmens im Verhältnis zum Standalone-Wert der Deutsche Börse aufzuzeigen.<br />

Substanzwertanalyse anhand DCF-Analyse. Basierend auf der Annahme mittlerer Werte, d. h. einer<br />

Wachstumsrate der ewigen Rente von 2,5% und eines Abzinsungssatzes von 10% für die Deutsche Börse,<br />

einer Wachstumsrate der ewigen Rente von 3,0% und eines Abzinsungssatzes von 10,5% für die NYSE<br />

Euronext und einer Wachstumsrate der ewigen Rente von 2,0% und eines Abzinsungssatzes von 10,25%<br />

für die Synergien hat die DBSI eine DCF-Analyse zur Berechnung eines pro-forma Eigenkapitalwerts des<br />

gemeinsamen Unternehmens in Höhe von 23,4 Mrd. A verwendet, woraus sich eine anzunehmende<br />

Gesamt-Wertsteigerung in Höhe von 0,8 Mrd. A (dies entspricht einer Steigerung von 4 A oder 6% je Aktie<br />

der Deutsche Börse) aus dem Zusammenschluss gegenüber dem Wert der abgezinsten Cashflows der<br />

Deutsche Börse ohne den Zusammenschluss ableiten lässt.<br />

Wertanalyse anhand von Handelsmultiplikatoren. Basierend auf von der Geschäftsführung zur Verfügung<br />

gestellten Schätzungen des jährlichen Potenzials der Synergien für 2015, die mit einem kombinierten<br />

KGV 2011E von 13,3x bewertet und mit einem Abzinsungssatz von 10,25% abgezinst wurden, hat die<br />

DBSI einen pro-forma Eigenkapitalwert in Höhe von 19,5 Mrd. A und eine Gesamt-Wertsteigerung in<br />

Höhe von 1,0 Mrd. A (dies entspricht einer Steigerung von 5 A oder 9% je Aktie der Deutsche Börse) aus<br />

dem Zusammenschluss gegenüber dem Standalone-Eigenkapitalwert der Deutsche Börse berechnet.<br />

Die DBSI hat angemerkt, dass eine pro-forma Analyse keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />

dargelegt wird.<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Die Erstellung einer Fairness Opinion (Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit) ist ein komplexer<br />

Vorgang und eignet sich nicht unbedingt für die Zwecke einer Teilanalyse oder zusammenfassenden Erläuterung.<br />

Daher könnte eine Auswahl von Teilen der Analyse oder der vorstehenden Zusammenfassung ohne eine Berücksichtigung<br />

der Analysen in ihrer Gesamtheit zu einem unvollständigen Bild der Abläufe führen, auf denen die<br />

Stellungnahme der DBSI basiert. Für die Zwecke ihrer Fairness Opinion hat die DBSI die Ergebnisse aller ihrer<br />

Analysen berücksichtigt, ohne dabei den von ihr verwendeten Faktoren oder Analysen ein besonderes Gewicht<br />

beizumessen — ihre Feststellung hinsichtlich der Angemessenheit beruht auf ihrer Erfahrung und ihren professionellen<br />

Ermessensentscheidungen nach Berücksichtigung der Ergebnisse sämtlicher Analysen. Keine der für die<br />

vorstehend beschriebenen Analysen zu Vergleichszwecken herangezogenen Unternehmen oder Zusammenschlüsse<br />

sind unmittelbar mit der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext vergleichbar.<br />

Die DBSI hat diese Analysen vorgenommen, um dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse eine<br />

Antwort auf die Frage geben zu können, ob das Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse aus<br />

finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse sei. Diese Analysen sind nicht als<br />

Bewertung zu verstehen und spiegeln nicht notwendigerweise die Preise wider, zu denen Unternehmen oder<br />

Wertpapiere tatsächlich verkauft werden können. Analysen, die auf Prognosen künftiger Ergebnisse (z. B. den<br />

Brokerprognosen und Schätzungen in Bezug auf die Synergien) basieren, lassen keine verlässlichen Rückschlüsse<br />

auf die tatsächlichen künftigen Ergebnisse zu — diese können erheblich nach oben oder nach unten von den<br />

Ergebnissen dieser Analysen abweichen. Da diese Analysen aufgrund der Bezugnahme auf zahlreiche Faktoren<br />

oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien oder ihren jeweiligen Beratern von Natur aus Ungenauigkeiten<br />

unterliegen, übernehmen weder die Deutsche Börse noch die NYSE Euronext, die DBSI oder Dritte eine Haftung<br />

für den Fall, dass die zukünftigen Ergebnisse erheblich von den Prognosen abweichen sollten.<br />

Das Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse und das Umtauschverhältnis für die Aktien der<br />

NYSE Euronext wurden in dem Fremdvergleich entsprechenden (arm’s length) Verhandlungen zwischen der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext festgelegt und von dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche<br />

Börse genehmigt. Die Deutsche Bank hat die Deutsche Börse während dieser Verhandlungen beraten. Die Deutsche<br />

Bank hat der Deutsche Börse oder ihrem Vorstand und Aufsichtsrat jedoch kein spezifisches Umtauschverhältnis<br />

A-109


empfohlen oder sich dahingehend geäußert, dass nur ein bestimmtes Umtauschverhältnis das einzig angemessene<br />

Umtauschverhältnis im Rahmen des Tauschangebots darstelle.<br />

Wie zuvor dargelegt, war die dem Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse gegenüber abgegebene<br />

Stellungnahme der DBSI nur einer von vielen Faktoren, der in die Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats der<br />

Deutsche Börse zur Zustimmung zu dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und den darin<br />

vorgesehenen Transaktionen eingeflossen ist. Die vorstehende Zusammenfassung ist nicht als abschließende<br />

Erläuterung der von der DBSI im Zusammenhang mit ihren Fairness Opinions vorgenommenen Analysen<br />

anzusehen und ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme,<br />

die als Anlage F beigefügt ist, eingeschränkt.<br />

Stellungnahme von J.P. Morgan Securities LLC als Finanzberater der Deutsche Börse<br />

Die Deutsche Börse hat J.P. Morgan als ihren Finanzberater zur Beratung der Deutsche Börse im Zusammenhang<br />

mit dem Zusammenschluss mandatiert sowie zur Abwägung, ob das Umtauschverhältnis im Rahmen des<br />

Tauschangebots aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche<br />

Börse selbst) angemessen sei. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Deutsche Börse am 15. Februar 2011, bei<br />

der sämtliche Vorstandsmitglieder anwesend waren, gab J.P. Morgan gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat<br />

der Deutsche Börse mündlich ihre Stellungnahme dahingehend ab (die sie später an diesem Tag schriftlich<br />

bestätigte), dass das Umtauschverhältnis von einer Holdco-Aktie für jede im Rahmen des Tauschangebots<br />

eingereichte Aktie der Deutsche Börse (nachstehend das ,,Umtauschverhältnis“) zu diesem Datum auf Grundlage<br />

und vorbehaltlich der verschiedenen in der schriftlichen Stellungnahme jeweils genannten Faktoren, Annahmen<br />

und Beschränkungen aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der<br />

Deutsche Börse selbst) angemessen sei. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse haben J.P. Morgan keinerlei<br />

Beschränkungen im Hinblick auf die von J.P. Morgan zur Erstattung der Stellungnahme vorgenommenen Untersuchungen<br />

oder angewandten Verfahren auferlegt.<br />

Der vollständige Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme von J.P. Morgan vom 15. Februar 2011, in<br />

der u. a. die erfolgten Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte und Beschränkungen<br />

der für ihre Stellungnahme vorgenommenen Untersuchung genannt sind, ist diesem Dokument als<br />

Anlage G beigefügt. Die in diesem Dokument enthaltene Zusammenfassung der Stellungnahme von J.P.<br />

Morgan ist in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme auf den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme<br />

eingeschränkt. Den Inhabern von Aktien der Deutsche Börse wird dringend empfohlen, die Stellungnahme<br />

von J.P. Morgan sorgfältig und vollständig durchzulesen. Die Stellungnahme von J.P. Morgan richtet sich an<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse und bezieht sich ausschließlich auf die Frage nach der<br />

Angemessenheit des Umtauschverhältnisses nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

aus finanzieller Sicht gegenüber den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche<br />

Börse selbst) zum Datum der Stellungnahme. Sie bezieht sich auf keine anderen Aspekte des Zusammenschlusses<br />

und der anderen in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen<br />

(nachstehend zusammen die ,,Transaktion“). Die Abgabe der Stellungnahme von J.P. Morgan<br />

wurde von einem Ausschuss für Fairness Opinions der J.P. Morgan genehmigt. J.P. Morgan hat ihre<br />

Beratungsdienstleistungen und ihre Stellungnahme zur Information und Unterstützung des Vorstands und<br />

des Aufsichtsrats der Deutsche Börse im Zusammenhang mit ihrer Erwägung des geplanten Zusammenschlusses<br />

zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme von J.P. Morgan stellt keine Empfehlung gegenüber<br />

Inhabern von Aktien der Deutsche Börse dar, ob diese ihre Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des<br />

Tauschangebots einreichen oder wie diese in Bezug auf die Transaktion oder andere Angelegenheiten<br />

abstimmen sollten, falls eine entsprechende Abstimmung erforderlich würde. Darüber hinaus geht die<br />

Stellungnahme von J.P. Morgan in keinerlei Weise darauf ein, zu welchen Kursen die Aktien der Deutsche<br />

Börse, der NYSE Euronext oder der Holdco nach dem Datum der Stellungnahme gehandelt werden. Die<br />

durch J.P. Morgan zur Verfügung gestellte Stellungnahme und Beratung ist kein Wertgutachten, wie es<br />

üblicherweise von qualifizierten Wirtschaftsprüfern gemäß den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts<br />

(z. B. im Zusammenhang mit einer zwangsweisen Übertragung (mandatory buy-out) von Aktien der<br />

Deutsche Börse oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages) erstellt<br />

wird und ist auch nicht als solches anzusehen, noch hat J.P. Morgan eine Stellungnahme hinsichtlich der<br />

gegebenenfalls an die Aktionäre der Deutsche Börse im Zusammenhang mit einer solchen zwangsweisen<br />

Übertragung ihrer Aktien der Deutsche Börse oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages<br />

zu zahlenden Gegenleistung abgegeben. Die Stellungnahme von J.P. Morgan und deren<br />

Finanzanalysen, die in diesem Dokument dargestellt sind, wurden für den Gebrauch des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse angefertigt. Sie wurden nicht angefertigt für eine Nutzung durch<br />

A-110


Aktionäre der NYSE Euronext und stellen keine Empfehlung dar, wie Aktionäre der NYSE Euronext in<br />

Bezug auf die Verschmelzung, die anderen Aspekte der Transaktion oder sonstige Sachverhalte abstimmen<br />

sollten. Die Geschäftsanschrift von J.P. Morgan ist 383 Madison Avenue, New York, NY 10179, Vereinigte<br />

Staaten von Amerika. J.P. Morgan hat zugestimmt, dass ihre schriftliche Stellungnahme vom 15. Februar<br />

2011 gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse, in der Form und in dem<br />

Zusammenhang wie in diesem Dokument übernommen wird.<br />

Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat J.P. Morgan u. a.<br />

einen Entwurf des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss vom 14. Februar 2011 geprüft;<br />

bestimmte öffentlich verfügbare Geschäfts- und Finanzinformationen in Bezug auf die Gruppe Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext sowie die Branchen, in denen diese tätig sind, untersucht;<br />

die finanzielle und operative Ertragskraft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext mit<br />

öffentlich verfügbaren Angaben über andere nach Ansicht von J.P. Morgan relevante Unternehmen<br />

verglichen und die aktuellen und historischen Börsenkurse der Aktien der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext sowie bestimmter börsengehandelter Wertpapiere dieser anderen Unternehmen untersucht;<br />

auf Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse bestimmte finanzielle Analysen und -prognosen in<br />

Bezug auf die jeweilige Geschäftstätigkeit der Deutsche Börse und der NYSE Euronext untersucht, die<br />

J.P. Morgan durch oder im Namen der Geschäftsführung der Deutsche Börse zur Verfügung gestellt, auf<br />

Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext erstellt und aus bestimmten<br />

öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen von Analysten abgeleitet und durch die Finanzberater<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext fortgeschrieben wurden (jeweils auf Weisung und mit<br />

Unterstützung dieser Geschäftsführungen);<br />

auf Weisung der Geschäftsführung der Deutsche Börse die geschätzte Höhe und den geschätzten zeitlichen<br />

Anfall der Kosteneinsparungen und der damit verbundenen Aufwands-, Umsatz- und sonstigen im Rahmen<br />

der Transaktion erwarteten Synergien (in diesem Dokument als die ,,Synergien“ bezeichnet) untersucht; und<br />

alle ihrer Ansicht nach für die Zwecke ihrer Stellungnahme angemessenen anderen finanzbezogenen<br />

Untersuchungen und Analysen durchgeführt bzw. Informationen berücksichtigt.<br />

J.P. Morgan hat zudem mit bestimmten Mitgliedern der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext Gespräche geführt in Bezug auf bestimmte Aspekte der Transaktion, die aktuelle und vergangene<br />

Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die Finanzlage, Zukunftsaussichten und<br />

künftige Tätigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die Auswirkungen der Transaktion auf die<br />

Finanzlage und Zukunftsaussichten der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie bestimmte andere<br />

Sachverhalte, die J.P. Morgan für ihre Untersuchungen als notwendig oder angemessen ansah.<br />

Für die Zwecke ihrer Stellungnahme hat J.P. Morgan auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen<br />

vertraut, die öffentlich verfügbar waren, die ihr durch die Deutsche Börse und die NYSE Euronext zur<br />

Verfügung gestellt wurden, die sie mit der Deutsche Börse und der NYSE Euronext erörtert hat oder die auf andere<br />

Weise durch oder für J.P. Morgan untersucht wurden. J.P. Morgan hat diese Informationen oder deren Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit keiner unabhängigen Überprüfung unterzogen (und hat auch keine Verantwortung oder<br />

Haftung für eine entsprechende unabhängige Überprüfung übernommen). J.P. Morgan hat keine Überprüfung<br />

oder Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vorgenommen oder zur Verfügung gestellt bekommen.<br />

J.P. Morgan hat auch nicht die Bonität der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext nach Maßgabe von<br />

Insolvenz- oder vergleichbaren Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene, Bundesebene oder internationaler Ebene<br />

überprüft. Im Zusammenhang mit ihrer Analyse war J.P. Morgan von der Geschäftsführung der Deutsche Börse<br />

angewiesen, die wie vorstehend erläutert aus bestimmten öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen<br />

von Analysten abgeleiteten und fortgeschriebenen finanziellen Analysen und -prognosen in Bezug auf die jeweilige<br />

Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu verwenden und hat weder von der<br />

Deutsche Börse noch von der NYSE Euronext interne Prognosen der Geschäftsführung (außer in Bezug auf die<br />

Synergien) erhalten. Des Weiteren war J.P. Morgan im Zusammenhang mit ihrer Analyse von der Geschäftsführung<br />

der Deutsche Börse angewiesen, die Synergien zugrunde zulegen, die ihr von dieser zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Im Vertrauen auf diese finanziellen Analysen und -prognosen (einschließlich der Synergien) wurde J.P. Morgan von<br />

der Geschäftsführung der Deutsche Börse in Kenntnis gesetzt und J.P. Morgan hat auf Weisung der Deutsche Börse<br />

unterstellt, dass diese die besten derzeit verfügbaren Schätzungen hinsichtlich der erwarteten künftigen Ertragsund<br />

Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext darstellen, auf die sich diese Analysen oder<br />

Prognosen beziehen, und dass sie eine verlässliche Basis darstellen für die Einschätzung der voraussichtlichen<br />

A-111


künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, auf die sich diese Analysen<br />

oder Prognosen beziehen. J.P. Morgan hat keine Aussage getroffen hinsichtlich dieser Analysen oder Prognosen<br />

(einschließlich der Synergien) oder der Annahmen, auf denen diese beruhen, und J.P. Morgan hat mit Zustimmung<br />

der Deutsche Börse darauf vertraut, dass die Synergien in allen für die Analyse von J.P. Morgan wesentlichen<br />

Aspekten zu den prognostizierten Zeitpunkten in der erwarteten Höhe anfallen werden.<br />

J.P. Morgan hat ferner in jeder für die Analyse wesentlichen Hinsicht unterstellt, dass (1) alle Aktien der<br />

Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots (oder zeitnah auf andere Art und Weise) zum Umtauschverhältnis<br />

von der Holdco erworben werden und dass die Umstrukturierung nach dem Closing (in der Definition dieses<br />

Begriffs nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss) zeitnah erfolgreich abgeschlossen<br />

wird, ohne dass sich daraus Kosten oder andere nachteilige Auswirkungen auf die Holdco oder die Aktionäre der<br />

Holdco ergeben (einschließlich nachteiliger Auswirkungen auf den zeitlichen Anfall oder die Höhe der anhand der<br />

Transaktion durch die Holdco und/oder ihre Tochtergesellschaften zu erzielenden Synergien), (2) die Transaktion<br />

wie in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss beschrieben ohne Verzicht auf jegliche seiner<br />

Bedingungen vollzogen wird und (3) die endgültige Fassung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

nicht wesentlich von der J.P. Morgan zur Verfügung gestellten Entwurfsfassung abweichen wird. J.P. Morgan hat<br />

zudem unterstellt, dass die Transaktion, wie jeweils in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehen, nach US-Steuerrecht auf Bundesebene und deutschem Steuerrecht als für die Deutsche Börse und die<br />

Aktionäre der Deutsche Börse steuerfreie Reorganisation (tax-free reorganization) angesehen werden wird. Ferner<br />

hat J.P. Morgan unterstellt, dass die in dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und den damit in<br />

Zusammenhang stehenden Verträgen enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen der Deutsche Börse, der<br />

NYSE Euronext, der Holdco und der Pomme Merger Corporation in allen für die Analyse von J.P. Morgan<br />

wesentlichen Aspekten zutreffend und richtig sind. J.P. Morgan ist kein Experte für Rechtsfragen, Aufsichtsrecht<br />

oder Steuern und hat in Bezug auf entsprechende Angelegenheiten auf die Einschätzungen der Deutsche Börse und<br />

deren Berater vertraut. Des Weiteren hat J.P. Morgan unterstellt, dass alle im Zusammenhang mit dem Vollzug der<br />

Transaktion erforderlichen wesentlichen staatlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen und<br />

Zustimmungen ohne nachteilige Auswirkungen auf die Gruppe Deutsche Börse, die NYSE Euronext, die Holdco<br />

oder die angestrebten Vorteile der Transaktion erteilt werden.<br />

Die Stellungnahme von J.P. Morgan basiert zwangsläufig auf den zum Tag ihrer Stellungnahme vorherrschenden<br />

wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen und den ihr bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung<br />

gestellten Informationen. Spätere Entwicklungen können Auswirkungen auf die Stellungnahme von J.P. Morgan<br />

haben; J.P. Morgan ist jedoch nicht verpflichtet, die Stellungnahme zu aktualisieren, zu überarbeiten oder erneut<br />

abzugeben. Die Stellungnahme von J.P. Morgan bezieht sich ausschließlich auf die Frage nach der Angemessenheit<br />

des Umtauschverhältnisses im Rahmen des Tauschangebots für die Aktionäre der Deutsche Börse (mit Ausnahme<br />

der Deutsche Börse selbst) aus finanzieller Sicht; J.P. Morgan hat keine Stellungnahme zur Angemessenheit der<br />

Transaktion (einschließlich des Tauschangebots und der Verschmelzung) für jegliche natürliche oder juristische<br />

Personen oder zu einer Gegenleistung die Inhaber anderer Wertpapiergattungen, andere Gläubiger oder andere<br />

Interessenträger der Deutsche Börse oder Inhaber von Wertpapiergattungen, Gläubiger oder andere Interessenträger<br />

der NYSE Euronext erhalten haben oder zur grundlegenden Entscheidung der Deutsche Börse zur Vornahme der<br />

Transaktion abgegeben. Auch hat J.P. Morgan keine Stellungnahme hinsichtlich der Höhe oder Art einer Gegenleistung<br />

an Führungspersonen, Organmitglieder oder Mitarbeiter der Parteien der Transaktion (oder eine Gruppe<br />

entsprechender Personen) im Vergleich mit dem Umtauschverhältnis für die Aktien der Deutsche Börse im Rahmen<br />

des Tauschangebots oder hinsichtlich der Angemessenheit einer solchen Gegenleistung abgegeben. J.P Morgan hat<br />

keine Stellungnahme hinsichtlich des Kurses, zu dem die Aktien der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder der<br />

Holdco zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft gehandelt werden, abgegeben.<br />

In der Stellungnahme von J.P. Morgan wird festgehalten, dass J.P. Morgan nicht ermächtigt war (und davon<br />

abgesehen hat), Dritte zu Interessensbekundungen hinsichtlich einer anderen Verschmelzung, eines anderen<br />

Verkaufs oder eines anderen Unternehmenszusammenschlusses, die die Gruppe Deutsche Börse oder Teile davon<br />

betreffen, aufzufordern.<br />

Die Bedingungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (einschließlich des Umtauschverhältnisses)<br />

wurden in Verhandlungen, die einem Fremdvergleich standhalten (arm’s length) zwischen der Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext festgelegt; die Entscheidung zum Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

war die alleinige Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutsche Börse und des<br />

Board of Directors der NYSE Euronext. Die Stellungnahme und die finanziellen Analysen von J.P. Morgan waren<br />

nur einer der Vielzahl von Faktoren, die die Deutsche Börse in ihrer Einschätzung der Transaktion berücksichtigt<br />

A-112


hat, und sollte nicht als ausschlaggebend für die Ansichten des Vorstands, des Aufsichtsrats oder der Geschäftsführung<br />

der Deutsche Börse in Bezug auf die Transaktion oder das Umtauschverhältnis angesehen werden.<br />

Im Einklang mit der üblichen Praxis im Investmentbanking hat J.P. Morgan für ihre Einschätzung allgemein<br />

anerkannte Bewertungsmethoden eingesetzt. Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen finanziellen<br />

Analysen, die J.P. Morgan im Zusammenhang mit ihrer Stellungnahme vorgenommen und Vorstand und<br />

Aufsichtsrat der Deutsche Börse in den Sitzungen am 14. und 15. Februar 2011 präsentiert hat, bei denen alle<br />

Vorstandsmitglieder anwesend waren. Einige Zusammenfassungen der finanziellen Analysen beinhalten Angaben<br />

in Tabellenform. Diese Tabellen sind nicht für sich allein genommen zu sehen, sondern sind — um die finanziellen<br />

Analysen von J.P. Morgan vollumfänglich verstehen zu können — zusammen mit dem vollständigen Wortlaut der<br />

jeweiligen Zusammenfassung zu lesen. Werden die nachstehenden Angaben ohne Berücksichtigung der gesamten<br />

Beschreibung der finanziellen Analysen (einschließlich der diesen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen)<br />

gelesen, könnte sich daraus ein irreführendes oder unvollständiges Bild der finanziellen Analysen von J.P. Morgan<br />

ergeben.<br />

Schätzungen<br />

Bei der Vornahme ihrer Analyse der Deutsche Börse hat J.P. Morgan auf eine Finanzschätzung für die Jahre<br />

2011 bis 2015 vertraut, die aus verschiedenen Schätzungen von Aktienanalysten und Informationen der Geschäftsführung<br />

der Deutsche Börse abgeleitet, im Namen der Deutsche Börse erstellt und J.P. Morgan von oder im Namen<br />

der Deutsche Börse zur Verfügung gestellt wurde, sowie eine nach Weisung der Deutsche Börse fortgeschriebene<br />

Erweiterung dieser Schätzung auf fünf weitere Jahre (2016 bis 2020) unter Annahme eines stetigen Umfelds auf<br />

Grundlage stetiger betrieblicher Annahmen. Diese Zehnjahresschätzung wurde von der Geschäftsführung der<br />

Deutsche Börse untersucht und gebilligt. Diese fortgeschriebene Schätzung wird in diesem Dokument als die<br />

,,Deutsche-Börse-Annahmen“ bezeichnet. Bei der Vornahme ihrer Analyse der NYSE Euronext hat J.P. Morgan auf<br />

(1) eine Finanzschätzung für die Jahre 2011 bis 2012 vertraut, die aus einer spezifischen Schätzung von<br />

Aktienanalysten abgeleitet und im Namen der NYSE Euronext erstellt wurde, sowie eine im Namen der NYSE<br />

Euronext fortgeschriebene Erweiterung dieser Schätzung auf drei weitere Jahre (2013 bis 2015), die von der<br />

Geschäftsführung der NYSE Euronext und der Geschäftsführung der Deutsche Börse untersucht und gebilligt und<br />

von oder im Namen der Deutsche Börse J.P. Morgan zur Verfügung gestellt wurde, sowie (2) eine nach Weisung der<br />

Deutsche Börse fortgeschriebene Erweiterung dieser erweiterten Schätzung auf fünf weitere Jahre (2016 bis<br />

2020) unter Annahme eines stetigen Umfelds auf Grundlage stetiger betrieblicher Annahmen, die von der<br />

Geschäftsführung der Deutsche Börse untersucht und gebilligt wurde. Diese fortgeschriebene Schätzung wird<br />

in diesem Dokument als die ,,NYSE-Euronext-Annahmen“ bezeichnet.<br />

Die J.P. Morgan für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext zur Verfügung gestellten oder daraus<br />

fortgeschriebenen Schätzungen wurden im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion erstellt und aus<br />

bestimmten öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen von Aktienanalysten abgeleitet und fortgeschrieben.<br />

J.P. Morgan wurde von der Geschäftsführung der Deutsche Börse beraten und hat auf Weisung der<br />

Deutsche Börse angenommen, dass diese Schätzungen die besten derzeit verfügbaren Schätzungen hinsichtlich der<br />

erwarteten künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext darstellen, auf<br />

die sich diese Analysen oder Prognosen beziehen, und dass sie eine verlässliche Basis für die Einschätzung der<br />

voraussichtlichen künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext, auf die<br />

sich diese Analysen oder Prognosen beziehen, darstellen. J.P. Morgan hat weder von der Deutsche Börse noch von<br />

der NYSE Euronext interne Prognosen der Geschäftsführung (außer in Bezug auf die Synergien) erhalten. Weder<br />

die Deutsche Börse noch die NYSE Euronext veröffentlichen Schätzungen der Geschäftsführung von der Art, wie<br />

sie J.P. Morgan im Zusammenhang mit deren Analyse der Transaktion zur Verfügung gestellt wurden. Auch wurden<br />

die J.P. Morgan zur Verfügung gestellten oder daraus fortgeschriebenen Schätzungen nicht mit dem Ziel einer<br />

Veröffentlichung erstellt. Diese Schätzungen basieren auf verschiedenen Variablen und Annahmen, die ungewisser<br />

Natur sind und möglicherweise außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung liegen, insbesondere Faktoren in<br />

Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen sowie den jeweiligen Zinssätzen. Daher<br />

könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen Schätzungen genannten Ergebnissen abweichen.<br />

Ausgewählte börsennotierte Unternehmen<br />

J.P. Morgan hat unter Zuhilfenahme öffentlich verfügbarer Informationen ausgewählte Finanz- und Betriebskennzahlen<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext mit öffentlich verfügbaren Angaben ausgewählter<br />

A-113


örsennotierter Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nach Ansicht von J.P. Morgan vergleichbar mit der der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext ist, verglichen. Hierfür hat J.P. Morgan die nachstehend genannten<br />

Unternehmen ausgewählt:<br />

Terminbörsen<br />

CBOE <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

CME Group Inc.<br />

IntercontinentalExchange, Inc.<br />

Nationale Börsen<br />

BM&FBovespa S.A.<br />

Bolsas y Mercados Españoles SA<br />

London Stock Exchange Group plc<br />

TMX Group Inc.<br />

Sonstige Börsen<br />

The Nasdaq OMX Group, Inc.<br />

Parteien der Transaktion<br />

Deutsche Börse<br />

NYSE Euronext<br />

Diese Unternehmen wurden u. a. deswegen ausgewählt, weil es sich dabei um Börsen handelt, die sich in<br />

relevanten Regionen befinden und wesentliche Tätigkeiten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche<br />

ausüben: Derivategeschäft, Kassahandel und Listing, Abwicklung und Verwahrung sowie Marktdaten und<br />

Technologie-Dienstleistungen. Für jedes dieser Unternehmen hat J.P. Morgan verschiedene finanzielle Multiplikatoren<br />

und Kennzahlen jeweils zum 8. Februar 2011 (dem letzten vollen Handelstag vor der Bekanntgabe, dass<br />

sich die Deutsche Börse und die NYSE Euronext in Gesprächen über eine potenzielle Transaktion befänden)<br />

berechnet und verglichen, die auf öffentlich verfügbaren Finanzinformationen sowie Informationen aus Einreichungen<br />

bei der SEC, FactSet, Berichten von Analysten und Schätzungen des Informationsdienstes IBES<br />

basieren.<br />

Neben anderen Informationen hat J.P. Morgan auch den jeweiligen Unternehmenswert dieser Unternehmen<br />

(berechnet als Marktwert des Kernkapitals (common equity) des jeweiligen Unternehmens zuzüglich der Gesamtschulden<br />

und Minderheitsanteile und abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) im Vergleich<br />

zum geschätzten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (earnings before interest, taxes, depreciation<br />

and amortization, ,,EBITDA“) für 2011 und 2012 untersucht. Ferner hat J.P. Morgan den Schlusskurs für jedes<br />

dieser Unternehmen zum 8. Februar 2011 im Verhältnis zum erwarteten Ergebnis je Aktie des entsprechenden<br />

Unternehmens für 2011 und 2012 untersucht.<br />

A-114


Der Median der Kennzahlen Unternehmenswert zu EBITDA und KGV für die börsennotierten Vergleichsunternehmen<br />

(trading comparables) kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

Multiplikatoren der börsennotierten Vergleichsunternehmen<br />

Median<br />

Kennzahl 2011E 2012E<br />

Terminbörsen<br />

Unternehmenswert/EBITDA ........................... 9,5x 8,6x<br />

KGV ............................................ 18,1x 15,6x<br />

Nationale Börsen<br />

Unternehmenswert/EBITDA ........................... 8,5x 8,0x<br />

KGV ............................................ 12,9x 11,7x<br />

Sonstige Börsen<br />

Unternehmenswert/EBITDA ........................... 8,5x 7,9x<br />

KGV ............................................ 10,5x 9,4x<br />

Deutsche Börse<br />

Unternehmenswert/EBITDA ........................... 9,1x 8,2x<br />

KGV ............................................ 13,4x 11,8x<br />

NYSE Euronext<br />

Unternehmenswert/EBITDA ........................... 8,3x 7,4x<br />

KGV ............................................ 13,0x 11,3x<br />

Basierend auf ihrer Analyse hat J.P. Morgan für die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils einen<br />

Referenzbereich von 8,5 bis 9,5 für das erwartete EBITDA 2011, von 7,5 bis 8,5 für das erwartete EBITDA 2012,<br />

von 13,0 bis 15,5 für das erwartete Ergebnis je Aktie 2011 und von 11,5 bis 14,0 für das erwartete Ergebnis je Aktie<br />

2012 gewählt. Diese Referenzbereiche hat J.P. Morgan jeweils auf die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />

angewandt und hat den nachstehend jeweils genannten impliziten Eigenkapitalwert je Aktie für beide Unternehmen<br />

anhand des erwarteten EBITDA und erwarteten Ergebnisses je Aktie für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 wie in<br />

den Deutsche-Börse-Annahmen und den NYSE-Euronext-Annahmen jeweils dargelegt berechnet:<br />

Impliziter Kapitalwert je Aktie<br />

Unternehmenswert/<br />

EBITDA KGV<br />

2011E 2012E 2011E 2012E<br />

NYSE Euronext (in US$)<br />

Höchster Wert .................................... 39,00 39,50 40,00 41,50<br />

Niedrigster Wert. .................................. 34,25 34,00 33,50 34,00<br />

Deutsche Börse (in E)<br />

Höchster Wert .................................... 61,50 60,75 66,25 68,25<br />

Niedrigster Wert. .................................. 54,25 52,75 55,50 56,00<br />

Sodann hat J.P. Morgan zum Vergleich mit dem Umtauschverhältnis im Rahmen der geplanten Verschmelzung<br />

von 0,4700 (1) das Verhältnis zwischen dem niedrigsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum<br />

Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro<br />

umgerechnet) und dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse, und (2) das Verhältnis<br />

zwischen dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar<br />

in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) und dem niedrigsten<br />

A-115


impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse berechnet, um so ein implizites Umtauschverhältnis zu<br />

erhalten. Dieses kann der folgenden Tabelle entnommen werden.<br />

Implizites<br />

Umtauschverhältnis<br />

2011E 2012E<br />

Unternehmenswert/EBITDA<br />

Verhältnis höchster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu niedrigstem Kapitalwert je<br />

Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,525x 0,545x<br />

Verhältnis niedrigster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu höchstem Kapitalwert je<br />

Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,405x 0,410x<br />

KGV<br />

Verhältnis höchster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu niedrigstem Kapitalwert je<br />

Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,525x 0,545x<br />

Verhältnis niedrigster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu höchstem Kapitalwert je<br />

Aktie der Deutsche Börse ............................................... 0,370x 0,365x<br />

DCF-Analyse (Discounted Cashflow-Methode)<br />

J.P. Morgan hat eine DCF-Analyse durchgeführt, um einen vollständig verwässerten impliziten Kapitalwert je<br />

Aktie der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu ermitteln. Die DCF-Analyse ist eine Methode zur Bewertung<br />

von Vermögenswerten anhand einer Schätzung des durch diesen Vermögenswert erzielten künftigen Cashflow vor<br />

Zins- und Dividendenzahlungen unter Berücksichtigung des Zeitwerts dieser künftigen Zahlungsströme (durch<br />

Berechnung des sogenannten Barwerts). ,,Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen“ bezieht sich auf die<br />

Berechnung der künftigen Zahlungsströme eines Vermögenswerts ohne Berücksichtigung von Kosten der Schuldenbedienung.<br />

,,Barwert“ bezieht sich auf den jeweils aktuellen Wert einer oder mehrerer zukünftiger Barauszahlungen,<br />

d. h. die Zahlungsströme in Bezug auf den Vermögenswert. Er ergibt sich aus der Abzinsung der<br />

entsprechenden Zahlungsströme auf den gegenwärtigen Zeitpunkt mittels eines Abzinsungssatzes, in dem gesamtwirtschaftliche<br />

Annahmen und Risikobeurteilungen, die Opportunitätskosten des Kapitals, thesaurierte Erträge und<br />

andere angemessene Faktoren berücksichtigt werden. ,,Endwert“ bezieht sich auf den thesaurierten Wert aller<br />

Zahlungsströme eines Vermögenswerts für Zeiträume nach dem letzten Prognosezeitraum.<br />

J.P. Morgan hat den Barwert der Cashflows vor Zins- und Dividendenzahlungen berechnet, dessen Erzielung<br />

die Deutsche Börse und die NYSE Euronext in den Geschäftsjahren 2011 bis 2020 erwarten. Auf Weisung der<br />

Geschäftsführung der Deutsche Börse hat J.P. Morgan hierbei die Deutsche-Börse-Annahmen sowie die NYSE-<br />

Euronext-Annahmen zugrunde gelegt. Ferner hat J.P. Morgan eine Bandbreite von Endwerten für die Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext zum Ende des Zehnjahreszeitraums bis 2020 ermittelt, indem sie eine Wachstumsrate<br />

der ewigen Rente (perpetual growth rate) von 2,00% bis 3,00% auf den Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext im letzten Jahr des Zehnjahreszeitraums angewandt hat.<br />

Der Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen und die Bandbreite der Endwerte wurden mit Abzinsungssätzen<br />

von 10,0% bis 11,0%, die J.P. Morgan anhand einer Analyse des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ausgewählt hat, auf den jeweiligen Barwert abgezinst. Der Barwert<br />

des Cashflow vor Zins- und Dividendenzahlungen und die Bandbreite der Endwerte für die Vermögenswerte<br />

wurden sodann um die Nettoverschuldung und Minderheitsanteile der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

zum Ende des Geschäftsjahres 2010 angepasst, um so voll verwässerte implizite Kapitalwerte zu ermitteln. Die<br />

DCF-Analyse ergab folgende Bandbreiten für den impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext auf Standalone-Basis (d. h. ohne Synergien):<br />

Impliziter Kapitalwert je<br />

Aktie<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext<br />

(in E) (in US$)<br />

Höchster Wert ............................... 75,75 46,50<br />

Niedrigster Wert ............................. 60,50 36,50<br />

Sodann hat J.P. Morgan zum Vergleich mit dem Umtauschverhältnis im Rahmen der geplanten Verschmelzung<br />

von 0,4700 (1) das Verhältnis zwischen dem niedrigsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum<br />

A-116


Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro<br />

umgerechnet) und dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse, und (2) das Verhältnis<br />

zwischen dem höchsten impliziten Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar<br />

in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) und dem niedrigsten<br />

impliziten Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse berechnet, um so ein implizites Umtauschverhältnis zu<br />

erhalten. Dieses kann der folgenden Tabelle entnommen werden.<br />

Implizites<br />

Umtauschverhältnis<br />

Verhältnis höchster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu niedrigstem Kapitalwert je Aktie<br />

der Deutsche Börse.......................................................... 0,560x<br />

Verhältnis niedrigster Kapitalwert je Aktie der NYSE Euronext zu höchstem Kapitalwert je Aktie<br />

der Deutsche Börse.......................................................... 0,350x<br />

Analyse historischer Umtauschverhältnisse<br />

J.P. Morgan hat die Tagesschlusskurse je Aktie der Deutsche Börse und der NYSE Euronext in US-Dollar<br />

während des vergangenen Jahres untersucht und die impliziten historischen Umtauschverhältnisse für diesen<br />

Zeitraum ermittelt. Zur Umrechnung des auf US-Dollar lautenden Tagesschlusskurses je Aktie der NYSE Euronext<br />

in Euro hat J.P. Morgan zwei unterschiedliche Methoden herangezogen: (1) den bei Börsenschluss auf dem US-<br />

Markt jeweils geltenden US-Dollar/Euro-Wechselkurs für jeden einzelnen Handelstag innerhalb des Zeitraums,<br />

und (2) den Kassakurs des US-Dollar/Euro-Wechselkurses bei Börsenschluss auf dem US-Markt am 8. Februar<br />

2011. In beiden Fällen teilte J.P. Morgan den (in Euro umgerechneten) Tagesschlusskurs je Aktie der NYSE<br />

Euronext jeweils durch den entsprechenden Tagesschlusskurs je Aktie der Deutsche Börse und berechnete den<br />

Durchschnitt dieser impliziten historischen Umtauschverhältnisse für den aktuellen Stand sowie den Dreißigtageszeitraum,<br />

den Dreimonatszeitraum, den Sechsmonatszeitraum und den Einjahreszeitraum zum 8. Februar 2011.<br />

Die Analyse ergab für die jeweils angegebenen Zeiträume die folgenden durchschnittlichen impliziten Umtauschverhältnisse<br />

(auf vier Dezimalstellen gerundet):<br />

Umtauschverhältnis<br />

Kassakurs des US-<br />

Dollar/Euro-<br />

Wechselkurses für<br />

einzelne<br />

Handelstage<br />

Kassakurs des<br />

US-<br />

Dollar/Euro-<br />

Wechselkurses<br />

am 8.2.2011<br />

Aktueller Stand (8. Feb. 2011) . ............ 0,4254x 0,4254x<br />

30Tage.............................. 0,4265x 0,4218x<br />

3 Monate. ............................ 0,4362x 0,4257x<br />

6 Monate. ............................ 0,4369x 0,4284x<br />

1 Jahr ............................... 0,4336x 0,4168x<br />

J.P. Morgan hat angemerkt, dass eine Analyse der historischen Handelsverläufe keine Bewertungsmethode ist<br />

und nur zu Informationszwecken dargelegt wird.<br />

Beitragsanalyse<br />

J.P. Morgan hat den jeweiligen Beitrag der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zu dem gemeinsamen<br />

Unternehmen (pro-forma) in Bezug auf die Börsenkapitalisierung am 8. Februar 2011, den geschätzten Nettoumsatz,<br />

das geschätzte EBITDA und das geschätzte Ergebnis für die Kalenderjahre 2011 und 2012 analysiert. Diese<br />

A-117


Analyse ergab die folgenden verwässerten pro-forma Kapitalwerte als Beitrag und die folgenden impliziten<br />

Umtauschverhältnisse:<br />

Impliziter Eigentumsanteil<br />

(in%)<br />

Aktionäre<br />

der Deutsche<br />

Börse<br />

Aktionäre<br />

der NYSE<br />

Euronext<br />

Implizites<br />

Umtauschverhältnis<br />

Börsenkapitalisierung ............... 62 38 0,4254x<br />

Nettoumsatz .......................<br />

2011E. ........................... 57 43 0,5335x<br />

2012E. ........................... 56 44 0,5442x<br />

EBITDA<br />

2011E. ........................... 60 40 0,4616x<br />

2012E. ........................... 60 40 0,4721x<br />

Ergebnis<br />

2011E. ........................... 61 39 0,4407x<br />

2012E. ........................... 61 39 0,4407x<br />

Für die Zwecke ihrer Beitragsanalyse hat J.P. Morgan unterstellt, dass der Beitrag zum Ergebnis und EBITDA<br />

den Beitrag des jeweiligen Unternehmens zum pro-forma Unternehmenswert des gemeinsamen Unternehmens<br />

darstellt. Der Beitrag zum Kapitalwert wurde durch Anpassung des Beitrags zum Unternehmenswert um die<br />

ausstehende Nettoverschuldung und um Minderheitsanteile ermittelt. J.P. Morgan hat ferner unterstellt, dass der<br />

Beitrag zur Börsenkapitalisierung und zum Ergebnis den Beitrag des jeweiligen Unternehmens zum pro-forma<br />

Kapitalwert des gemeinsamen Unternehmens darstellt.<br />

J.P. Morgan hat angemerkt, dass eine Beitragsanalyse keine Bewertungsmethode ist und nur zu Informationszwecken<br />

dargelegt wird.<br />

Illustrative Wertschöpfungsanalyse<br />

J.P. Morgan hat eine illustrative Wertschöpfungsanalyse durchgeführt, in deren Rahmen sie den börsengehandelten<br />

Kapitalwert der Aktien der Deutsche Börse zum 8. Februar 2011 mit dem impliziten pro-forma<br />

Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse für die Transaktion verglichen hat. Der implizite pro-forma Kapitalwert<br />

je Aktie der Deutsche Börse entsprach dabei dem pro-forma Eigentumsanteil der Deutsche Börse (auf Basis eines<br />

Umtauschverhältnisses von 0,4700) von (1) (a) dem börsengehandelten Kapitalwert der Deutsche Börse zuzüglich<br />

(b) dem börsengehandelten Kapitalwert der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei<br />

Börsenschluss des US-Marktes am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) und zuzüglich (c) dem Wert der<br />

erwarteten Synergien, welcher durch Anwendung eines kombinierten KGV für 2012 auf das jährliche Synergiepotenzial<br />

der Kosteneinsparungen von 300 Mio. A und das jährliche Potenzial der Umsatzsynergien von<br />

100 Mio. A (jeweils gemäß der Prognose der Geschäftsführung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext) auf<br />

Nachsteuerbasis berechnet wurde, geteilt durch (2) die verwässerte pro-forma Anzahl der ausgegebenen Aktien.<br />

J.P. Morgan hat zudem eine illustrative Wertschöpfungsanalyse durchgeführt, in dessen Rahmen der implizite<br />

Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse (abgeleitet aus dem Mittelwert der DCF-Analyse auf Standalone-Basis unter<br />

Verwendung der Deutsche-Börse-Annahmen) mit einem impliziten pro-forma Kapitalwert je Aktie der Deutsche<br />

Börse für die Transaktion verglichen wurde. Der implizite pro-forma Kapitalwert je Aktie der Deutsche Börse<br />

entsprach dabei dem pro-forma Eigentumsanteil der Deutsche Börse (auf Basis eines Umtauschverhältnisses von<br />

0,4700) von (1) (a) dem Mittelwert des impliziten Kapitalwerts der Deutsche Börse aus der DCF-Analyse auf<br />

Standalone-Basis unter Verwendung der Deutsche-Börse-Annahmen zuzüglich (b) dem Mittelwert des impliziten<br />

Kapitalwerts der NYSE Euronext (zum Kassawechselkurs für US-Dollar in Euro bei Börsenschluss des US-Marktes<br />

am 8. Februar 2011 in Euro umgerechnet) aus der DCF-Analyse auf Standalone-Basis unter Verwendung der NYSE-<br />

Euronext-Annahmen und zuzüglich (c) dem mit einem Abzinsungssatz von 10,5% ermittelten Barwert der erwarteten<br />

Synergien (ausschließlich der Kosten zu deren Erzielung) gemäß der Prognose der Geschäftsführung der Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext, geteilt durch (2) die verwässerte pro-forma Anzahl der ausgegebenen Aktien.<br />

A-118


Diese illustrativen Wertschöpfungsanalysen ergaben die folgende implizite pro-forma Kapitalwertschöpfung<br />

für die Deutsche Börse:<br />

Methode<br />

Angenommenes Umtauschverhältnis von 0,4700<br />

Implizite pro-forma<br />

Wertschöpfung<br />

für die Deutsche<br />

Börse<br />

(in Mrd. E)<br />

Börsengehandelter Kapitalwert. ................... 1,7<br />

Mittelwert des impliziten Kapitalwerts aus der DCF-<br />

Analyse. .................................. 1,9<br />

J.P. Morgan hat angemerkt, dass eine illustrative Wertschöpfungsanalyse keine Bewertungsmethode ist und<br />

nur zu Informationszwecken dargelegt wird.<br />

Die vorstehende Zusammenfassung bestimmter wesentlicher finanzieller Analysen ist nicht als abschließende<br />

Erläuterung der von J.P. Morgan vorgenommenen Analysen oder präsentierten Daten anzusehen. Die Erstellung<br />

einer Fairness Opinion (Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit) ist ein komplexer Vorgang und eignet<br />

sich nicht unbedingt für die Zwecke einer Teilanalyse oder zusammenfassenden Erläuterung. J.P. Morgan ist der<br />

Ansicht, dass die vorstehende Zusammenfassung und ihre Analysen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen sind<br />

und dass eine Auswahl von Teilen der vorstehenden Zusammenfassung und dieser Analysen oder eine Konzentration<br />

auf die in Tabellen dargestellten Angaben jeweils ohne Berücksichtigung der Analysen in ihrer Gesamtheit zu<br />

einem unvollständigen Bild der Abläufe führen könnten, auf denen die Analysen und die Stellungnahme beruhen.<br />

Daher wurde die Bandbreite der Bewertungen, die sich aus einer oder mehreren der vorstehend beschriebenen<br />

Analysen (auch zusammengenommen) ergibt, lediglich dazu verwendet, Bezugspunkte zu Analysezwecken zu<br />

erstellen; sie ist nicht als Einschätzung des tatsächlichen Werts der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext durch<br />

J.P. Morgan anzusehen. Für die Zwecke ihrer Fairness Opinion hat J.P. Morgan keinen der von ihr berücksichtigten<br />

Faktoren oder Analysen ein besonderes Gewicht beigemessen und hat sich auch nicht damit befasst, ob individuelle<br />

Analysen oder (negative oder positive) Einflussgrößen für sich alleine gesehen ihre Stellungnahme untermauerten<br />

oder nicht. Vielmehr hat J.P. Morgan die Faktoren und vorgenommenen Analysen in ihrer Gesamtheit berücksichtigt,<br />

um zu einer Stellungnahme zu gelangen. Analysen, die sich auf prognostizierte künftige Ergebnisse<br />

stützen, sind von ungewisser Natur, da sie zahlreichen Faktoren oder Ereignissen außerhalb der Kontrolle der<br />

Parteien und ihrer Berater unterliegen. Daher lassen die von J.P. Morgan vorgenommenen oder verwendeten<br />

Prognosen und Analysen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die tatsächlichen künftigen Ergebnisse zu — diese<br />

können erheblich nach oben oder nach unten von den Ergebnissen dieser Analysen abweichen. Zudem sind die<br />

Analysen von J.P. Morgan keine Bewertung oder sonstige Wiedergabe der Preise, zu denen Unternehmen<br />

tatsächlich erworben oder verkauft werden können, und sind auch nicht als solche zu verstehen. Keines der<br />

wie in der vorstehenden Zusammenfassung beschrieben untersuchten Unternehmen ist identisch mit der NYSE<br />

Euronext oder der Deutsche Börse. Trotzdem wurden diese Unternehmen ausgewählt, da es sich bei ihnen um<br />

börsennotierte Unternehmen mit Geschäftsbereichen und -tätigkeiten handelt, die für die Analysezwecke von J.P.<br />

Morgan als mit denen der Deutsche Börse vergleichbar angesehen werden können. Die Analysen erfordern<br />

zwangsläufig komplexe Erwägungen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der unterschiedlichen Finanz- und<br />

Betriebskennzahlen der betreffenden Unternehmen und anderer Faktoren, die Auswirkungen auf die Unternehmen<br />

haben könnten.<br />

J.P. Morgan und deren verbundene Unternehmen nehmen im Rahmen ihres Investmentbankinggeschäfts<br />

fortlaufend Bewertungen von Unternehmen und deren Wertpapieren im Rahmen von Verschmelzungen und<br />

Unternehmenserwerben, des Erwerbs stiller oder kontrollierender Beteiligungen, verhandelten Emissionsübernahmen,<br />

Zweitplatzierungen von börsengehandelten und nicht börsengehandelten Wertpapieren, Privatplatzierungen<br />

sowie Bewertungen für Nachlass-, Unternehmens- und andere Zwecke vor. J.P. Morgan wurde aufgrund<br />

dieser Erfahrung und Kenntnisse von der Deutsche Börse beauftragt, die Deutsche Börse im Zusammenhang mit<br />

dem Tauschangebot zu beraten und Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse gegenüber eine Fairness Opinion<br />

abzugeben, die sich lediglich auf die Frage bezieht, ob zum Datum dieser Stellungnahme das Umtauschverhältnis<br />

nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber<br />

den Aktionären der Deutsche Börse (mit Ausnahme der Deutsche Börse selbst) sei.<br />

Für die im Zusammenhang mit der Transaktion erbrachten Dienstleistungen (einschließlich der Abgabe ihrer<br />

Stellungnahme) hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, J.P. Morgan 10 Mio. US$ zu zahlen. Ein wesentlicher Teil<br />

dieses Betrags wird jedoch erst fällig, wenn das geplante Tauschangebot und die Verschmelzung vollzogen werden.<br />

A-119


Darüber hinaus hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, J.P. Morgan bestimmte Auslagen im Zusammenhang mit<br />

ihren Diensten (u. a. Gebühren und Auslagen für die Rechtsberatung) zu erstatten und J.P. Morgan von bestimmten<br />

Verbindlichkeiten (u. a. von bestimmten Verbindlichkeiten gemäß Wertpapiergesetzen auf US-Bundesebene)<br />

freizustellen.<br />

In den zwei Jahren vor dem Datum ihrer Stellungnahme haben J.P. Morgan und deren verbundene Unternehmen<br />

Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Geschäftsbanken- und Investmentbankingdienstleistungen mit der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext unterhalten und hierfür eine übliche Vergütung erhalten. Die Tochtergesellschaft<br />

von J.P. Morgan im Geschäftsbankenbereich ist Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditlinien der<br />

Deutsche Börse sowie Agent-Bank und Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditlinien der NYSE Euronext und<br />

erbringt zudem für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext Treasury- und Cash-Management-Dienstleistungen,<br />

wofür sie jeweils eine übliche Vergütung oder andere finanzielle Vorteile erhält. Darüber hinaus sind J.P.<br />

Morgan und/oder deren verbundene Unternehmen Mitglieder der Börsen bestimmter verbundener Unternehmen<br />

der Deutsche Börse und der NYSE Euronext und wickeln Wertpapiergeschäfte über diese ab; zudem können sie<br />

auch Beteiligungen an diesen Börsen im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Mitgliedschaft an diesen halten. J.P.<br />

Morgan und ihre verbundenen Unternehmen können im gewöhnlichen Geschäftsgang (für Rechnung von J.P.<br />

Morgan oder für Rechnung von Kunden) die Fremd- und Eigenkapitalpositionen der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext aktiv handeln und somit auch jederzeit Long- oder Shortpositionen in diesen Wertpapieren halten.<br />

A-120


VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />

In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Bestimmungen des am 15. Februar 2011 geschlossenen und von<br />

den Vertragsparteien mit Nachtrag vom 2. Mai 2011 ergänzten Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

erläutert. Die folgende Zusammenfassung muss im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

nebst Nachtrag gelesen werden, die diesem Dokument in Übersetzung als Anlage A beigefügt<br />

sind. Die Holdco, die Deutsche Börse und die NYSE Euronext empfehlen dringend, den Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss nebst Nachtrag vollständig zu lesen.<br />

Struktur des Zusammenschlusses<br />

NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben vereinbart, ihre Unternehmen unter einer neuen niederländischen<br />

<strong>Holding</strong>gesellschaft zusammenzuschließen, die in diesem Dokument als ,,Holdco“ bezeichnet wird. Durch<br />

diesen Zusammenschluss werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse zu Tochtergesellschaften der<br />

Holdco. Bei der NYSE Euronext geschieht dies durch Verschmelzung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />

der Holdco, der Pomme Merger Corporation, mit der und auf die NYSE Euronext, bei der Deutsche Börse im Wege<br />

eines Tauschangebots von Holdco-Aktien gegen Aktien der Deutsche Börse. Vertragsparteien des Vertrages über<br />

den Unternehmenszusammenschluss sind Holdco, Pomme Merger Corporation, Deutsche Börse und NYSE<br />

Euronext.<br />

Deutsche Börse und NYSE Euronext behalten sich beide vor, im Rahmen ihres Zusammenschlusses gemeinsam<br />

zu beschließende Maßnahmen zu erwägen, die zweckmäßig sind, um die finanzielle Position ihrer jeweiligen<br />

Aktionäre zu verbessern. Deutsche Börse, NYSE Euronext und Holdco stellen klar, dass etwa gemeinsam zu<br />

beschließende Maßnahmen nicht eine Änderung des zahlenmäßigen Umtauschverhältnisses für die Deutsche<br />

Börse-Aktionäre (eine Holdco-Aktie für jede Deutsche Börse-Aktie) oder für die NYSE Euronext-Aktionäre (0,47<br />

Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie) zum Gegenstand haben werden. Deutsche Börse, NYSE Euronext<br />

und Holdco stellen weiterhin klar, dass keinerlei Entscheidung über solche Maßnahmen getroffen worden ist.<br />

Die Deutsche Börse und die Holdco beabsichtigten, nach dem Tauschangebot — abhängig von der Zahl der<br />

Deutsche Börse-Aktien, die die Holdco im Rahmen des Tauschangebots erwirbt — und nach Vollzug des<br />

Zusammenschlusses eine Umstrukturierung durchzuführen. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wird die Deutsche<br />

Börse (1) entweder einen Beherrschungsvertrag oder eine Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

abschließen, wodurch Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im Rahmen des<br />

Tauschangebots eingereicht haben, nach ihrer Wahl entweder (x) zum Erhalt einer festen oder variablen<br />

Garantiedividende (im Falle eines Beherrschungsvertrags) oder einer festen oder variablen Ausgleichszahlung<br />

(im Falle eines Gewinnabführungsvertrags oder einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)<br />

berechtigt sind, wobei eine variable Ausgleichszahlung auf Grundlage künftiger Holdco-Dividenden<br />

berechnet wird oder (y) ihre Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien tauschen können oder (2) eine<br />

zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien durch die übrigen Aktionäre mittels eines Ausschlusses<br />

von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff. AktG oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses<br />

gemäß §§ 39a ff. WpÜG einleiten, wodurch Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im<br />

Rahmen des Tauschangebots eingereicht haben, verpflichtet werden, ihre Deutsche Börse-Aktien an die Holdco zu<br />

veräußern.<br />

Tauschangebot<br />

Den Aktionären der Deutsche Börse angebotene Gegenleistung<br />

Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ist vorgesehen, dass die Deutsche Börse im Wege eines<br />

Tauschangebots zu einer Tochtergesellschaft der Holdco wird. Nach den Regelungen des Tauschangebots bietet die<br />

Holdco an, je eine Holdco-Aktie gegen eine Deutsche Börse-Aktie zu tauschen. Dieses Umtauschverhältnis von<br />

eins zu eins ist unveränderlich und wird nicht angepasst werden, um Kursänderungen der Aktien der Deutsche<br />

Börse oder der NYSE Euronext vor Vollendung des Zusammenschlusses Rechnung zu tragen.<br />

Sofern die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nicht etwas anderes vereinbaren und vorbehaltlich der<br />

geltenden Rechtsvorschriften, beinhaltet das Tauschangebot kein Angebot zum Erwerb von ausgegebenen Optionen<br />

auf den Kauf von Deutsche Börse-Aktien; es beinhaltet jedoch nach Maßgabe des WpÜG ein Angebot zum<br />

Erwerb von Deutsche Börse-Aktien, die vor dem Ablauf der Annahmefrist infolge der Ausübung einer Option<br />

erworben bzw. ausgegeben wurden.<br />

A-121


Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat sich die Deutsche Börse verpflichtet, im Rahmen des<br />

Tauschangebots alle eigenen Deutsche Börse-Aktien (derzeit ca. 4,59% der ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien)<br />

und alle ggf. nach Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erworbenen Deutsche Börse-<br />

Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen und hiervon nicht zurückzutreten, es sei denn, das Tauschangebot<br />

wird beendet oder ist abgelaufen oder der Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse ändern ihre<br />

Empfehlung in Bezug auf das Tauschangebot oder das Board of Directors der NYSE Euronext ändert seine<br />

Empfehlung in Bezug auf die Fusion.<br />

Beginn des Tauschangebots<br />

Nach der Gestattung des Tauschangebots und der von der Holdco eingereichten <strong>Angebotsunterlage</strong> durch die<br />

<strong>BaFin</strong> (oder nach Ablauf der im WpÜG fürdie Prüfung vorgesehenen Frist ohne Untersagung durch die <strong>BaFin</strong>)<br />

wird die Holdco dieses Dokument gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG veröffentlichen und damit das Tauschangebot<br />

beginnen. Im Zusammenhang mit dem Tauschangebot wird die Holdco dieses Dokument außerdem US-Aktionären<br />

der Deutsche Börse übermitteln.<br />

Annahmefrist des Tauschangebots; Verlängerung der Annahmefrist<br />

Die Annahmefrist des Tauschangebots endet zehn Wochen nach Beginn des Tauschangebots. Der Vertrag über<br />

den Zusammenschluss berechtigt die Holdco, die Annahmefrist zu verlängern, sofern dies nach geltendem Recht<br />

zulässig ist und sowohl die NYSE Euronext als auch die Deutsche Börse zustimmen.<br />

Weitere Annahmefrist<br />

Nach Ablauf der Annahmefrist und nach Eintritt der Bedingungen für die Verpflichtungen der Holdco zum<br />

Vollzug des Tauschangebots oder dem Verzicht darauf durch die Holdco (mit Ausnahme der Bedingungen in Bezug<br />

auf wettbewerbs- und aufsichtsrechtliche Genehmigungen, Nichtdurchführung behördlicher Verfahren, Wirksamkeit<br />

des Registration Statement der Holdco nach dem Securities Act, Börsenzulassung der Holdco-Aktien zum<br />

Handel an bestimmten Wertpapierbörsen und bestimmte steuerrechtliche Entscheidungen) gibt es eine weitere<br />

Annahmefrist für das Tauschangebot nach Maßgabe des WpÜG. Während dieser weiteren Annahmefrist von zwei<br />

Wochen wird die Holdco anbieten, alle übrigen Deutsche Börse-Aktien zu denselben Bedingungen wie in der<br />

ursprünglichen Annahmefrist zu erwerben.<br />

Verschmelzung<br />

Angebotene Gegenleistung für Aktionäre der NYSE Euronext<br />

Die Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben vereinbart, dass die Pomme Merger<br />

Corporation unmittelbar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Holdco alle wirksam eingereichten Deutsche Börse-<br />

Aktien, für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, zum Tausch annimmt und gegen Holdco-Aktien<br />

tauscht, mit der und auf die NYSE Euronext verschmolzen wird.<br />

Im Rahmen dieser Verschmelzung wird jede im Umlauf befindliche NYSE Euronext-Aktie in das Recht<br />

umgewandelt, 0,47 voll eingezahlte und nicht nachschusspflichtige Holdco-Aktien zu erhalten. Aus der Verschmelzung<br />

wird die NYSE Euronext als verbleibender Rechtsträger und hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />

der Holdco hervorgehen. Das Umtauschverhältnis von 0,47 ist unveränderlich und wird nicht angepasst werden, um<br />

Kursänderungen vor Vollendung des Zusammenschlusses Rechnung zu tragen.<br />

Zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung wird jede im Umlauf befindliche Option zum Erwerb von<br />

NYSE Euronext-Aktien, die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der NYSE Euronext für Mitarbeiter und<br />

Organmitglieder gewährt wurde, unabhängig davon, ob bereits ausübbar oder nicht, in eine Aktienoption zum<br />

Erwerb von Holdco-Aktien umgewandelt, und hierfür gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie<br />

diejenigen, die vor dieser Umwandlung galten, außer dass (1) jede umgewandelte Aktienoption für die Anzahl<br />

an Holdco-Aktien ausübbar ist, die der vor der Umwandlung ausübbaren Anzahl an NYSE Euronext-Aktien<br />

multipliziert mit 0,47 entspricht, und (2) die Holdco-Aktienoption einen Ausübungspreis je Aktie hat, der dem vor<br />

ihrer Umwandlung geltenden Ausübungspreis je Aktie dividiert durch 0,47 entspricht.<br />

Außerdem wird jede in NYSE Euronext-Aktien bemessene Restricted Stock Unit oder Deferred Stock Unit,<br />

gleich ob bereits ausübbar oder nicht, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung im<br />

A-122


Umlauf befindet, zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung in eine auf Holdco-Aktien lautende Restricted<br />

Stock Unit bzw. Deferred Stock Unit umgewandelt. Hierfür gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie<br />

diejenigen, die vor dieser Umwandlung galten, mit der Maßgabe, dass sich die nach dem jeweiligen auf Holdco-<br />

Aktien basierenden Recht zu gewährende Anzahl an Holdco-Aktien aus der Anzahl an NYSE Euronext-Aktien, für<br />

die die Stock Unit vor der Umwandlung ausgeübt werden konnte, multipliziert mit 0,47, ergibt. Alle im Rahmen des<br />

Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext oder des Stock Incentive Plan 2006 der NYSE Euronext gewährten<br />

Restricted Stock Units, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung im Umlauf<br />

befinden, werden, soweit sie noch nicht ausübbar geworden sind, zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung<br />

ausübbar und in Form von Holdco-Aktien erfüllt. In Bezug auf Restricted Stock Units, bei denen es sich um<br />

aufgeschobene Vergütungen (deferred compensation) im Sinne von Section 409A des Internal Revenue Code<br />

handelt, gilt jedoch, dass diese zwar zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung ausübbar werden, ihre<br />

Erfüllung jedoch zum in der maßgeblichen Vereinbarung vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt und in Bezug auf<br />

Restricted Stock Units, die gemäß Artikel 80 quaterdecies des französischen Steuergesetzbuchs steuerpflichtig<br />

sind, hat NYSE Euronext das Recht zu bestimmen, ob die Ausgabe zum Wirksamkeitszeitpunkt stattfinden soll oder<br />

zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemäß der maßgeblichen vertraglichen Vereinbarung stattfinden würde.<br />

Vorgehensweise bei der Umwandlung von NYSE Euronext-Aktien in die Verschmelzungsgegenleistung<br />

Umwandlung und Tausch von Aktien<br />

Die Holdco wird eine US-amerikanische Bank oder Treuhandgesellschaft oder ein anderes unabhängiges<br />

Finanzinstitut in den Vereinigten Staaten, die bzw. das für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext nach<br />

vernünftiger Beurteilung zufriedenstellend ist, zum Treuhänder und zur Umtauschstelle für die Verschmelzung und<br />

für die Leistung der Verschmelzungsgegenleistung an die Aktionäre der NYSE Euronext bestellen. Dieser<br />

Erfüllungsgehilfe wird in diesem Dokument als ,,Treuhänder“ bezeichnet. Um die Ausgabe und Lieferung der<br />

Holdco-Aktien an die Aktionäre der NYSE Euronext im Rahmen der Verschmelzung zu ermöglichen, wird der<br />

Treuhänder mindestens einen Tag vor Vollzug der Verschmelzung als Treuhänder der Holdco und als eingetragener<br />

Inhaber aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Pomme Merger Corporation eingetragen.<br />

Infolge der Verschmelzung wird jede NYSE Euronext-Aktie, die sich unmittelbar im Eigentum der NYSE<br />

Euronext oder der Pomme Merger Corporation befindet und nicht für Dritte gehalten wird, ohne Gegenleistung<br />

eingezogen. Unmittelbar nach dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung gibt die NYSE Euronext als nach<br />

der Verschmelzung verbleibendes Unternehmen an den Treuhänder ausschließlich für Rechnung und zugunsten der<br />

ehemaligen NYSE Euronext-Aktionäre Aktien in einer Zahl aus, die der Gesamtzahl der unmittelbar vor der<br />

Verschmelzung im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien entspricht. So bald wie möglich nach dem<br />

Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung<br />

wird der Treuhänder, handelnd als Umtauschstelle und ausschließlich für Rechnung der ehemaligen<br />

NYSE Euronext-Aktionäre, alle ausgegebenen und im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien, die<br />

im Rahmen der Verschmelzung an den Treuhänder ausgegeben wurden, als Sacheinlage gemäß § 2:94b<br />

des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek)fürRechnung der ehemaligen Aktionäre der<br />

NYSE Euronext in die Holdco einbringen; und<br />

wird die Holdco als Gegenleistung für die Einbringung der NYSE Euronext-Aktien durch den Treuhänder<br />

die Höchstzahl an Holdco-Aktien, die von ihr im Rahmen der Verschmelzung auszugeben ist, an den<br />

Treuhänder ausschließlich für Rechnung und zugunsten der ehemaligen NYSE Euronext-Aktionäre<br />

ausgeben.<br />

NYSE Euronext-Übertragungserklärung<br />

So bald wie möglich nach dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung wird der Treuhänder den ehemaligen<br />

Inhabern eingetragener NYSE Euronext-Aktien ein Schreiben mit einer Übertragungserklärung zusenden.<br />

In diesem Schreiben wird auch erläutert, wie die Ermächtigung zur Übertragung und Einziehung von buchmäßigen<br />

Anteilen, die NYSE Euronext-Aktien verkörpern, vorzunehmen ist. Legt ein Aktionär der NYSE Euronext dem<br />

Treuhänder eine ordnungsgemäß ausgefertigte Übertragungserklärung und ggf. weitere verlangte Dokumente vor,<br />

so hat der Inhaber der jeweiligen buchmäßigen Anteile Anspruch auf Erhalt (1) der Zahl an Holdco-Aktien in Bezug<br />

auf die gesamte Verschmelzungsgegenleistung, auf die er infolge der Verschmelzung Anspruch hat (nach<br />

Berücksichtigung aller unmittelbar vor der Verschmelzung von dem Inhaber gehaltenen NYSE Euronext-Aktien)<br />

A-123


und (2) einer Geldleistung anstelle von Aktienspitzen und Dividenden und sonstige Ausschüttungen, auf die er<br />

Anspruch hat; der Treuhänder muss ihm diese Leistungen zukommen lassen.<br />

Beträge, die bei einer Einziehung buchmäßiger Anteile, die NYSE Euronext-Aktien verkörpern, zu zahlen<br />

sind, werden nicht verzinst. Mit der Ausgabe und Leistung der bei Umtausch von NYSE Euronext-Aktien nach<br />

Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss ausgegebenen und geleisteten Holdco-Aktien<br />

(einschließlich der Geldleistungen anstelle von Aktienspitzen) gelten alle Ansprüche aus den betreffenden NYSE<br />

Euronext-Aktien als in vollem Umfang erfüllt. Im Fall einer Übereignung von NYSE Euronext-Aktien, die nicht in<br />

den Übertragungsunterlagen der NYSE Euronext eingetragen wird, kann die entsprechende Zahl an Holdco-Aktien<br />

vom Treuhänder auf den Erwerber übertragen werden, sofern dem Treuhänder schriftliche Weisungen vorgelegt<br />

werden, mit denen die Ermächtigung zur Übertragung der buchmäßigen Anteile, die NYSE Euronext-Aktien<br />

verkörpern, erteilt wird, jeweils nebst allen Unterlagen, die erforderlich sind, um die Übertragung zu belegen und zu<br />

bewirken und um zu belegen, dass alle anfallenden Steuern für die Übertragung von Aktien gezahlt wurden.<br />

Sind Holdco-Aktien an eine Person auszuhändigen, bei der es sich nicht um den Inhaber, auf dessen Namen die<br />

buchmäßigen Anteile eingetragen sind, handelt, so ist Voraussetzung für den betreffenden Tausch, dass die Person,<br />

die die Lieferung verlangt, alle Verkehrs- und sonstige ähnliche Steuern zahlt, die infolge der Übertragung von<br />

Holdco-Aktien auf eine andere Person als den eingetragenen Inhaber buchmäßiger Anteile anfallen, oder zur<br />

Zufriedenheit der Holdco oder des Treuhänders darlegt, dass die Steuern gezahlt wurden oder nicht anfallen.<br />

Keine Aktienspitzen<br />

Bei der Verschmelzung werden keine Spitzenbeträge von Holdco-Aktien ausgegeben. Jede Person, die bei der<br />

Verschmelzung Anspruch auf einen Bruchteil einer Holdco-Aktie gehabt hätte, wird vom Treuhänder stattdessen<br />

eine Geldleistung (ohne Zinsen) in einer Höhe erhalten, die dem Anteil des Inhabers am Nettoerlös aus dem vom<br />

Treuhänder für alle Inhaber entsprechender Holdco-Aktien vorzunehmenden Verkauf von Holdco-Aktien entspricht,<br />

auf dessen Erhalt diese Anspruch gehabt hätten. Der Verkauf dieser Holdco-Aktien wird vom Treuhänder<br />

innerhalb von zehn Geschäftstagen oder gegebenenfalls innerhalb eines nach geltenden Rechtsvorschriften<br />

vorgeschriebenen kürzeren Zeitraums nach dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung ausgeführt.<br />

Dividenden und Ausschüttungen auf Holdco-Aktien<br />

Alle nach Vollzug des Zusammenschlusses beschlossenen Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen in<br />

Bezug auf Holdco-Aktien, die durch die Verschmelzung gegen NYSE Euronext-Aktien getauscht wurden, werden<br />

nicht ausgezahlt (fallen aber trotzdem an), bis NYSE Euronext-Aktien ordnungsgemäß zum Tausch eingereicht<br />

werden. An Inhaber von buchmäßigen Anteilen, die NYSE Euronext-Aktien verkörpern, werden keine Dividenden<br />

oder sonstige Ausschüttungen auf Holdco-Aktien ausgezahlt, bis dem Treuhänder die im Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen und in der NYSE Euronext-Übertragungserklärung enthaltenen<br />

Weisungen für Übertragung und Einziehung und gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt wurden, die der<br />

Treuhänder im angemessenen Rahmen verlangt.<br />

Einbehaltung<br />

Die Parteien des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss haben rein vorsorglich vereinbart, dass die<br />

Holdco und der Treuhänder berechtigt sein sollen, von der Gegenleistung, die an die ihre Aktien einreichenden<br />

Deutsche Börse-Aktionäre und ehemalige Inhaber von NYSE Euronext-Aktien zu zahlen sind, Beträge abzuziehen<br />

und einzubehalten, die sie gemäß dem Internal Revenue Code oder nach einzelstaatlichen, lokalen oder außerhalb<br />

der Vereinigten Staaten geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen abziehen und einbehalten müssen. Auf diese<br />

Weise abgezogene und einbehaltene Beträge gelten für alle Zwecke des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

als an die Aktionäre ausgezahlt, für die der Einbehalt vorgenommen wurde.<br />

Umstrukturierung nach Vollzug<br />

Um die rechtliche und operative Integration der Holdco-Gruppe mit der Gruppe Deutsche Börse in vollem<br />

rechtlich zulässigen Umfang zu erreichen, beabsichtigt die Holdco so bald wie möglich nach Vollzug des<br />

Tauschangebots und der Verschmelzung eine oder mehrere Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung<br />

vorzunehmen, darunter ggf. den Abschluss (direkt und/oder durch eine 100%ige Tochtergesellschaft) eines<br />

Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG<br />

mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen und mit dem Angebot einer aus Holdco-Aktien bestehenden<br />

A-124


Abfindung an die außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse gemäß § 305 Abs. 2 AktG. Falls mindestens 95%<br />

der ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien von der Holdco unmittelbar oder mittelbar gehalten werden, kann die<br />

Holdco ferner alternativ oder zusätzlich eine zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien durch die<br />

übrigen Aktionäre mittels eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff. AktG<br />

oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff. WpÜG einleiten.<br />

Aufgrund des für die Umstrukturierungsmaßnahmen geltenden rechtlichen Rahmens weicht die Abfindung,<br />

die Aktionäre der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umtauschen, dabei<br />

erhalten bzw. die ihnen angeboten wird, möglicherweise dem Betrag oder der Art nach von der Gegenleistung ab,<br />

die sie bei Einlieferung ihrer Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten, und kann auch geringer sein<br />

als letztere. Die Parteien beabsichtigen dabei, soweit rechtlich zulässig, jegliche Umstrukturierung nach Vollzug so<br />

auszugestalten, dass diese Aktionäre der Deutsche Börse höchstens dieselbe Anzahl von Holdco-Aktien pro<br />

Deutsche Börse-Aktie(n) bzw. eine Abfindung in höchstens demselben Wert erhalten (ohne Berücksichtigung ggf.<br />

abweichender steuerlicher Behandlung oder anwendbarer Quellensteuervorschriften), den sie bei Einlieferung ihrer<br />

Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots erhalten hätten; die Aktionäre der Deutsche Börse sollten<br />

beachten, dass die Höhe oder Art der angebotenen Abfindung abweichen, insbesondere geringer sein kann. Ferner<br />

besteht für die Holdco in dem Fall, dass die Aktien der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses an Wert<br />

verlieren, unter Umständen keine Verpflichtung, den Aktionären der Deutsche Börse, die ihre Aktien nicht<br />

umgetauscht haben, den höheren impliziten Wert zu zahlen, den diejenigen Aktionäre der Deutsche Börse erhalten<br />

haben, die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots umgetauscht haben.<br />

Im Rahmen eines Beherrschungsvertrages bzw. einer Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

wäre das jeweilige herrschende Unternehmen gemäß § 305 AktG verpflichtet, den außenstehenden<br />

Aktionären der Deutsche Börse eine angemessene Abfindung für den Erwerb ihrer Deutsche Börse-Aktien<br />

anzubieten. Gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AktG würde die Abfindung, die den Aktionären der Deutsche<br />

Börse angeboten würde, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen dieses Vertrages verkaufen, aus Holdco-<br />

Aktien bestehen, wobei Spitzenbeträge ggf. in bar ausgeglichen würden.<br />

Die Abfindung, die die verbleibenden Minderheitsaktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß<br />

§§ 327a ff. AktG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, ist in bar zu leisten und würde sich daher von der<br />

Art der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen Gegenleistung unterscheiden. Im Gegensatz dazu bestünde<br />

die Abfindung, die die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse bei einem Squeeze-out gemäß §§ 39a ff.<br />

WpÜG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, nach Wahl jedes einzelnen Deutsche Börse-Aktionärs<br />

entweder in Holdco-Aktien oder in einer Barabfindung.<br />

Hinsichtlich der Bestimmung der Höhe der angemessenen Abfindung, die die Deutsche Börse-Aktionäre im<br />

Zuge der vorstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen erhalten würden oder angeboten bekämen, gilt Folgendes:<br />

Gemäß § 305 Abs. 3 AktG gilt das Umtauschverhältnis, zu dem den Aktionären der Deutsche Börse ein<br />

Umtausch ihrer Deutsche Börse-Aktien in Holdco-Aktien im Rahmen eines Beherrschungsvertrages oder einer<br />

Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angeboten würde, als angemessen, wenn es dem<br />

Umtauschverhältnis entspricht, das bei einer Verschmelzung der beiden Gesellschaften gelten würde. Zur<br />

Ermittlung dieses Umtauschverhältnisses, das von einem gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer zu überprüfen<br />

ist, wäre eine Unternehmensbewertung sowohl der Deutsche Börse als auch der Holdco durch einen Sachverständigen<br />

erforderlich, für welche die Umstände zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der<br />

Deutsche Börse über den Abschluss des Beherrschungsvertrages bzw. der Kombination aus Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsvertrag maßgeblich wären. Zwar gibt es keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben zur Bewertungsmethode,<br />

nach der eine solche Unternehmensbewertung durchzuführen ist; eine Bewertung auf Grundlage des<br />

Ertragswertverfahrens gemäß dem Standard IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. wird jedoch grundsätzlich für diese Zwecke anerkannt.<br />

Zusätzlich darf die im Rahmen eines solchen Vertrages anzubietende Abfindung nach der Rechtsprechung<br />

grundsätzlich nicht geringer sein als der volumengewichtete Dreimonatsdurchschnittskurs der Deutsche Börse-<br />

Aktien in den drei Monaten vor Ankündigung dieses Beherrschungsvertrages bzw. dieser Kombination aus<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Das so ermittelte Umtauschverhältnis kann daher vom Umtauschverhältnis<br />

des Tauschangebots abweichen.<br />

Ebenso wäre die angemessene Abfindung, die die verbleibenden Aktionäre der Deutsche Börse bei einem<br />

Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG für ihre Deutsche Börse-Aktien erhalten würden, auf Grundlage einer<br />

Unternehmensbewertung der Deutsche Börse durch einen Sachverständigen zu ermitteln, für welche die Umstände<br />

A-125


zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der Deutsche Börse über den Squeeze-out zugrunde<br />

liegen; diese Ausgleichszahlung wäre ebenfalls durch einen gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer zu überprüfen.<br />

Auch hier wird eine Bewertung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens gemäß dem Standard IDW S 1:<br />

Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland<br />

e.V. grundsätzlich für eine solche Unternehmensbewertung anerkannt, wobei die Höhe der angemessenen<br />

Abfindung grundsätzlich nicht geringer sein darf als der volumengewichtete Dreimonatsdurchschnittskurs der<br />

Deutsche Börse-Aktien in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out. Daher kann die Höhe dieser<br />

Abfindung ebenfalls von der Höhe der im Rahmen des Tauschangebots angebotenen Abfindung abweichen.<br />

Im Falle eines Squeeze-out, der durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff. WpÜG<br />

erfolgt, gilt schließlich die den Aktionären der Deutsche Börse im Rahmen des Tauschangebots angebotene<br />

Abfindung als angemessene Abfindung auch für die Zwecke dieses Squeeze-out, wenn infolge des Tauschangebots<br />

mindestens 90% des Grundkapitals der Deutsche Börse, das Gegenstand des Tauschangebots war, erworben<br />

wurden.<br />

Die Holdco ist berechtigt, die Struktur der Umstrukturierung nach Vollzug zu ändern — sie kann u. a.<br />

entscheiden, ob ein Beherrschungsvertrag oder eine Kombination aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft der Holdco in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer<br />

Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland anstelle der Holdco abgeschlossen wird. Die<br />

Holdco könnte sich außerdem entscheiden, alle oder einige ihrer Deutsche Börse-Aktien auf eine solche oder eine<br />

andere 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen. Die Änderung der Umstrukturierung nach Vollzug wird gemäß<br />

geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen, und sofern der Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Börse als<br />

beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Holdco in der<br />

Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in<br />

Deutschland anstelle der Holdco abgeschlossen wird, wird die Holdco einen zusätzlichen Beherrschungsvertrag<br />

mit dieser deutschen Aktiengesellschaft bzw. Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland als<br />

beherrschtem Unternehmen abschließen.<br />

Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses<br />

Bedingungen für den Vollzug des Tauschangebots<br />

Nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, ist die Holdco nicht verpflichtet, für wirksam<br />

eingereichte Deutsche Börse Aktien zu zahlen oder diese zur Zahlung anzunehmen, und kann die Annahme zur<br />

Zahlung oder die Zahlung aufschieben, sofern nicht jede der folgenden Bedingungen erfüllt oder auf ihren Eintritt,<br />

wie nachstehend ausgeführt, verzichtet wurde.<br />

Beidseitige Bedingungen. Bedingungen, auf die die Holdco nach jeweils gemeinsamer Zustimmung der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse, wenn und soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist, verzichten<br />

kann, abgesehen von der nachstehend unter Buchstabe (b) aufgeführten Bedingung, auf die nicht verzichtet werden<br />

kann, und der nachstehend unter Buchstabe (h) aufgeführten Bedingung, auf die die Holdco nach Zustimmung<br />

entweder der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse verzichten kann:<br />

(a) Mindestannahmeschwelle. Zum Ende der Annahmefrist beträgt die Summe der (i) Gesamtzahl der<br />

Deutsche Börse-Aktien, bezüglich derer das Tauschangebot wirksam angenommen und für die der<br />

Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, und (ii) der Gesamtzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die<br />

Holdco bereits hält oder gekauft hat, insgesamt mindestens 75% der Summe aus den zum Zeitpunkt des<br />

Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und der Gesamtzahl der Deutsche<br />

Börse-Aktien, die die Deutsche Börse nach der Veröffentlichung der <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß WpÜG<br />

gemäß den zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund<br />

ausstehenden Optionen, ausgeben kann (in diesem Dokument als Mindestannahmeschwelle bezeichnet).<br />

(b) Kartellfreigabe. Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen (sowie etwaige Verlängerungen),<br />

die auf das Tauschangebot und die Verschmelzung gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements<br />

Act von 1976, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung finden, abgelaufen bzw. mit der Folge<br />

beendet worden, dass das Tauschangebot und die Verschmelzung durchgeführt werden dürfen, und<br />

(ii) das Tauschangebot und die Verschmelzung wurden von der EU-Kommission nach der Verordnung<br />

A-126


(EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

genehmigt oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />

(c) Registration Statement. (i) Das Registration Statement, von dem dieses Dokument einen Teil bildet, muss<br />

nach dem Securities Act vor Ablauf der Annahmefrist wirksam geworden sein; und (ii) ist bei Ablauf der<br />

Annahmefrist nicht Gegenstand einer Sperrverfügung der SEC gemäß Section 8(d) des U.S. Securities<br />

Act von 1933 oder eines von der SEC eingeleiteten Verfahrens mit dem Ziel einer solchen Sperrverfügung.<br />

(d) Erforderlicher Beschluss bei NYSE Euronext. Vor Ablauf der Annahmefrist wurde dem Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss und dem Zusammenschluss sowie bestimmten Aspekten der Satzung<br />

der Holdco, die nach dem Zusammenschluss in Kraft treten werden, durch Beschluss der Halter einer<br />

Mehrheit von im Umlauf befindlichen und hierzu abstimmungsberechtigten NYSE Euronext Aktien auf<br />

der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext zugestimmt.<br />

(e) Behördliche und gerichtliche Verfahren. Es besteht kein von einer Regierungsbehörde in den Vereinigten<br />

Staaten, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Portugal, Belgien, der<br />

Schweiz oder Luxemburg erlassenes Gesetz, Verordnung, Richtlinie, ein Verwaltungsakt oder eine<br />

einstweilige Verfügung erlassen, das bzw. die die Durchführung des Tauschangebots oder der Verschmelzung<br />

oder den Erwerb oder die Inhaberschaft von Aktien an der Deutsche Börse oder an der NYSE<br />

Euronext durch die Holdco oder deren Eigentum daran untersagt oder rechtswidrig macht.<br />

(f) Weitere Genehmigungen. Bis spätestens 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen vor:<br />

(i) Die SEC hat dem Antrag von NYSE Euronext und/oder von ihren Tochtergesellschaften und der<br />

Deutsche Börse und/oder von ihren Tochtergesellschaften gemäß Rule 19b-4 des Exchange Act<br />

im Hinblick auf die vorgesehenen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Tauschangebot und<br />

dem Zusammenschluss zugestimmt;<br />

(ii) Der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

(Autoriteit Financiële Markten), in diesem Dokument als ,,AFM“ bezeichnet) eine<br />

Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz gegenüber<br />

der Holdco abgegeben, wonach dieser erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V.,<br />

NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V.; zu<br />

erwerben;<br />

(iii) Der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) bzw. die AFM hat im Namen<br />

des Finanzministers die existierenden Nichtbeanstandungserklärungen gemäß § 5:32d Niederländisches<br />

Finanzaufsichtsgesetz gegenüber NYSE Euronext, NYSE Euronext (International)<br />

B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu<br />

abgegeben, sofern dies vom Finanzminister bzw. von der AFM für erforderlich gehalten wird,<br />

jeweils mit der Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der<br />

Euronext Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu halten oder der niederländische Finanzminister<br />

und die AFM hat, soweit zuständig, nicht angedeutet, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung,<br />

Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />

(iv) Der niederländische Finanzminister und die AFM haben den Zusammenschluss geprüft und<br />

genehmigt und die bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE<br />

Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V.<br />

zum Betrieb einer Börse gemäß §§ 5:26 und 2:96 Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />

bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies vom Finanzminister oder von der<br />

AFM für erforderlich gehalten wird oder der niederländische Finanzminister und die AFM<br />

hat, soweit verständig, nicht angedeutet, dass eine solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung<br />

oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />

(v) Die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank; ,,DNB“) hat eine Nichtbeanstandungserklärung<br />

gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz gegenüber der<br />

Holdco abgegeben, wonach es der Holdco erlaubt ist, mittelbar Anteile an der Euronext<br />

Amsterdam N.V., sowie der NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />

A-127


N.V. und der Euronext N.V. in ihrer Eigenschaft als lizensierte Betreiber einer multilateralen<br />

Handelsplattform zu erwerben, oder die Niederländische Zentralbank hat angedeutet, dass eine<br />

solche Nichtbeanstandungserklärung nicht erforderlich ist;<br />

(vi) Das Kollegium der Euronext-Aufsichtsbehörden hat gemäß dem Memorandum of Understanding<br />

vom 24. Juni 2010 eine Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf das Tauschangebot und die<br />

Verschmelzung abgegeben.<br />

(vii) Die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />

Beteiligung an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG und der Eurex Frankfurt AG<br />

nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt<br />

oder hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf<br />

den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(viii) Die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaats Sachsen hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />

einer bedeutenden Beteiligung an der European Energy Exchange AG und der EEX Power<br />

Derivatives GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(ix) Die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden<br />

Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb der ihr gemäß § 6 Abs. 1, 2<br />

Börsengesetz zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />

entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(x) Die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der<br />

European Commodity Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der Eurex Repo GmbH, der Eurex<br />

Bonds GmbH und der Clearstream Banking AG nicht innerhalb der ihr gemäß § 2c Kreditwesengesetz<br />

zur Verfügung stehenden Frist untersagt oder hat innerhalb der Frist eine entsprechende<br />

Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb abgegeben;<br />

(xi) Die französische Bankenaufsichtsbehörde hat die erforderliche Zustimmung gemäß der Französischen<br />

Verordnung 96-16 des Comité de la Réglementation Bancaire et Financière (in diesem<br />

Dokument als ,,CRBF” bezeichnet) in Bezug auf den Eigentums- und Kontrollwechsel bei<br />

Euronext Paris S.A. in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut erteilt;<br />

(xii) Der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage einer Empfehlung der AMF die gemäß<br />

Artikel L. 421-9 II des Code Monétaire et Financier erforderliche Zustimmung zum Eigentumsund<br />

Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. und der BlueNext S.A. in ihrer Eigenschaft als<br />

Betreiber von regulierten Märkten erteilt;<br />

(xiii) Die FSA hat gemäß Kapitel 1A von Teil XVIII des Financial Services and Markets Act 2000 ihre<br />

Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Administration and Management<br />

Limited erteilt;<br />

(xiv) Die FSA hat ihre Zustimmung gemäß Teil XII des Financial Services and Markets Act 2000 und<br />

Abschnitt SUP 11.3.4 R der Regulatory Processes — Supervision Manual of the FSA Handbook<br />

— zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei LIFFE Services Limited, Secfinex Limited,<br />

Smartpool Trading Limited und Fix City Limited erteilt;<br />

(xv) Die belgische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten/<br />

Autorité des services et marchés financiers — FSMA) hat gemäß Artikel 19 des Belgischen<br />

Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und Finanzdienstleistungen<br />

den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel nicht innerhalb der ihr nach Artikel 19<br />

des Belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und<br />

Finanzdienstleistungen zur Verfügung stehenden Frist von 30 Tagen untersagt oder hat innerhalb<br />

dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />

A-128


(xvi) Euronext Brüssel SA/NV hat gemäß den Artikeln 3, 17 und 18 des Belgischen Gesetzes vom<br />

2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und Finanzdienstleistungen eine<br />

Bestätigung des belgischen Finanzministeriums betreffend die Beibehaltung ihres Status als<br />

Regulierter Markt und als Betreiber eines lizenzierten Marktes erhalten oder hat im Falle des<br />

Fehlens einer solchen Bestätigung keine gegenteilige schriftliche Mitteilung des belgischen<br />

Finanzministeriums erhalten;<br />

(xvii) Der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich seine Zustimmung zum Eigentums- und<br />

Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon Sociedade Gestora de Mercados Regulamentados, S.A.<br />

(in diesem Dokument “Euronext Lisbon” genannt) auf Grundlage einer positiven Stellungnahme<br />

der portugiesischen Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Commissao do Mercado de Voloves<br />

Mobiliávos, in diesem Dokument “CMVM” genannt) gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007<br />

vom 31. Oktober 2007 in seiner jeweils gültigen Fassung erteilt;<br />

(xviii) Die CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Euronext Lisbon informiert und<br />

hat, jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlasses Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 in<br />

seiner jeweils gültigen Form, entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung im Hinblick auf diesen<br />

Kontrollwechsel abgegeben;<br />

(xix) Die CMVM wurde über den Eigentums- und Kotrollwechsel bei Interbolsa S.A. informiert und hat,<br />

jeweils auf der Grundlage des Gesetzeserlasses Nr. 357-C/2007 vom 31. Oktober 2007 in seiner<br />

jeweils gültigen Fassung, entweder diesen Kontrollwechsel nicht innerhalb der zur Verfügung<br />

stehenden Frist untersagt oder eine Nichtwiderspruchserklärung im Hinblick auf diesen Kontrollwechsel<br />

abgegeben;<br />

(xx) Das Committee on Foreign Investment in the United States (in diesem Dokument ,,CFIUS” genannt)<br />

hat eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass die Überprüfung des Zusammenschlusses gemäßSec.<br />

721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen wurde und es zu dem Ergebnis<br />

gekommen ist, dass keine ungelösten Bedenken aus Gründen nationaler Sicherheit bestehen, die es<br />

rechtfertigen würden, dem Präsidenten der USA die Untersagung des Tauschangebots und/oder der<br />

Verschmelzung gemäß Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 zu empfehlen, und<br />

mitgeteilt, dass Maßnahmen nach Sec. 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 in Bezug auf das<br />

Tauschangebot und den Zusammenschluss nicht in Betracht kommen;<br />

(xxi) Die luxemburgische Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (Commission de Surveillance du<br />

Secteur Financier, in diesem Dokument ,,CSSF” genannt) hat den indirekten Erwerb der<br />

Clearstream Banking S.A., der Clearstream International S.A. und der Clearstream Services<br />

S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des Gesetzes für den<br />

Finanzsektor vom 5. April 1993 zur Verfügung stehenden gesetzlichen Frist untersagt oder hat<br />

innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärungen hinsichtlich des<br />

Erwerbs erteilt; und<br />

(xxii) Die luxemburgische Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor (Commissariat aux Assurances,<br />

in diesem Dokument ,,CAA” genannt) hat den indirekten Erwerb der Risk Transfer Re<br />

S.A. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 94-1 (4) und 94-1 (15) des Luxemburgischen<br />

Versicherungsgesetzes vom 6. Dezember 1991 zur Verfügung stehenden gesetzlichen Frist<br />

untersagt oder hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

hinsichtlich des Erwerbs erteilt.<br />

(g) Wesentliche Marktverschlechterung. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Annexes 2 zur<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß § 14 Absatz 2 des WpÜG und dem Ende der Annahmefrist wurden weder der<br />

Devisenhandel noch die Fremdkapitalmärkte in (a) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland,<br />

und London, Großbritannien, oder (b) New York, New York, USA, für mehr als drei aufeinander folgende<br />

Handelstage eingestellt.<br />

A-129


Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext. Bedingungen, auf die die Holdco jeweils nach Zustimmung<br />

der NYSE Euronext verzichten kann, wenn und soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist:<br />

(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die Deutsche<br />

Börse. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Annexes 2 zur <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß §14<br />

Absatz 2 des WpÜG und dem Ende der Angebotsannahmefrist ist keine ,,Wesentliche Nachteilige<br />

Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot” in Bezug auf die Deutsche Börse aufgetreten.<br />

(b) Bescheide der IRS. Bis einschließlich zum Ende der Angebotsannahmefrist hat die NYSE Euronext eine oder<br />

mehrere verbindliche Auskünfte (private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (Internal Revenue Service, in<br />

diesem Dokument “IRS” genannt) erhalten mit dem Inhalt, dass (i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation” im<br />

Sinne von Sec. 368(a) des U.S. Einkommensteuergesetzes 1986 (Internal Revenue Code) und/oder die<br />

Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als Tausch im Sinne von Sec. 351(a) des Internal Revenue<br />

Code zu qualifizieren ist bzw. sind, und (ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch in den<br />

Vereinigten Staaten steueransässige Personen gegen Aktien an der Holdco als Ausnahme zu Sec. 367(a)(1) des<br />

Internal Revenue Code gemäß Sec. 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums<br />

zu qualifizieren ist, und (B) auf jede in den Vereinigten Staaten steueransässige Person, die NYSE<br />

Euronext-Aktien an die Holdco überträgt und die ein ,,5 % transferee shareholder” der NYSE Euronext im<br />

Sinne von Sec. 1.367(a)-3(c)(5)(ii) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums ist, die Ausnahme zu Sec.<br />

367(a)(1) des Internal Revenue Code Anwendung findet, sofern diese Person ein fünfjähriges sog. gain<br />

recognition agreement nach Sec. 1.367(a)-8 der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums abschließt.<br />

Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche Börse. Bedingungen, auf die die Holdco jeweils nach Zustimmung<br />

der Deutsche Börse verzichten kann, wenn und soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist:<br />

(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die NYSE<br />

Euronext. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Annexes 2 zur <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäߧ14<br />

Absatz 2 des WpÜG und dem Ende der Angebotsannahmefrist ist keine ,,Wesentliche Verschlechterung<br />

im Rahmen des Angebots” in Bezug auf die NYSE Euronext aufgetreten.<br />

(b) Bescheide der IRS. Bis einschließlich zum Ende der Angebotsannahmefrist hat die Deutsche Börse eine<br />

verbindliche Auskunft der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion im<br />

Sinne der Sec. 351 des Internal Revenue Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung<br />

zusammen als Transaktion im Sinne der Sec. 351(a) des Internal Revenue Code gelten.<br />

Eine ,,Wesentliche Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot” für die NYSE Euronext bzw. die<br />

Deutsche Börse ist der Eintritt eines Umstandes oder mehrerer Umstände in Bezug auf die NYSE Euronext bzw. die<br />

Deutsche Börse, der nach Einschätzung eines unabhängigen Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung<br />

des Nettokonzernumsatzes der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse von mindestens 300 Mio. US$ im Geschäftsjahr<br />

2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen, geführt haben oder bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich<br />

führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht. FürZwecke<br />

der Bestimmung einer Wesentlichen Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot meint Nettokonzernumsatz<br />

der NYSE Euronext ,,Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften” der<br />

NYSE Euronext und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften; Nettokonzernumsatz der Deutsche Börse meint<br />

,,Gesamtumsätze abzüglich volumenabhängiger Kosten” der Deutsche Börse und ihrer konsolidierten Tochterunternehmen.<br />

Eine Wesentliche Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot liegt nur dann vor, wenn<br />

spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜGein<br />

unabhängiger Prüfer von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach sorgfältiger Prüfung gemäß<br />

den Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche<br />

Verschlechterung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot eingetreten ist. Auf Verlangen der NYSE Euronext oder<br />

Deutsche Börse wird der unabhängige Prüfer untersuchen, ob eine Wesentliche Verschlechterung im Zusammenhang<br />

mit dem Tauschangebot im Hinblick auf eine der Parteien eingetreten ist. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung<br />

außerdem unverzüglich durchführen und Holdco das Ergebnis der Prüfung des unabhängigen Prüfers unverzüglich im<br />

elektronischen Bundesanzeiger, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und dem Wall Street Journal unter Bezugnahme<br />

auf das Tauschangebot veröffentlichen. Die Stellungnahme des unabhängigen Prüfers ist bindend und unanfechtbar.<br />

A-130


Bedingungen für den Vollzug der Verschmelzung<br />

Für die Verpflichtung der NYSE Euronext, die Verschmelzung zu vollziehen, gilt nach dem Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss der Vorbehalt des Vollzugs des Tauschangebots und des Erwerbs aller im Rahmen<br />

des Tauschangebots wirksam eingereichten Deutsche Börse-Aktien, für die der Rücktritt nicht wirksam erklärt<br />

worden ist, durch die Holdco.<br />

Angemessene Bemühungen um die Einholung erforderlicher Genehmigungen<br />

Die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben sich verpflichtet, zusammenzuarbeiten und<br />

jeweils angemessene Bemühungen zu unternehmen, so bald wie möglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach<br />

dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und der maßgeblichen Rechtsvorschriften erforderlich,<br />

sachgerecht und angebracht sind, um das Tauschangebot, die Verschmelzung und die sonstigen im Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen bzw. deren Wirksamkeit herbeizuführen<br />

(einschließlich in Bezug auf die Holdco-Satzung oder gegebenenfalls zum Vollzug oder zur Wirksamkeit des<br />

Tauschangebots und der Verschmelzung erforderlicher alternativer Änderungen der Struktur des Zusammenschlusses);<br />

dies umfasst die Einholung aller erforderlichen oder empfehlenswerten Genehmigungen von Dritten<br />

und/oder Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen. Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

verpflichtet die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse jedoch nicht dazu,<br />

Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche oder Beteiligungen an Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen<br />

der Holdco, der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

und verbundenen Unternehmen zum Kauf anzubieten oder entsprechende Kaufangebote anzunehmen,<br />

abzutrennen oder andere Maßnahmen in dieser Hinsicht zu ergreifen, wenn nach vernünftigem Ermessen<br />

zu erwarten ist, dass diese Maßnahmen einzeln oder zusammengenommen zu einem wesentlichen<br />

Nachteil für die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco führen; oder<br />

Änderungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Markt- oder aufsichtsrechtliche Struktur der Holdco,<br />

der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften oder<br />

verbundenen Unternehmen oder hinsichtlich ihrer jeweiligen operativen Tätigkeit in Bezug auf diese<br />

Vermögenswerte oder Geschäfte zuzustimmen, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass<br />

diese Änderungen einzeln oder zusammengenommen zu einem wesentlichen Nachteil für die NYSE<br />

Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco führen.<br />

Im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss bezeichnet der Begriff ,,wesentlicher<br />

Nachteil“ in Bezug auf einen Rechtsträger eine wesentliche Verschlechterung im Hinblick auf<br />

das Geschäft, die Ertrags- oder Finanzlage dieses Rechtsträgers und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen;<br />

oder<br />

die Zulassung oder Fähigkeit zum Betrieb der regulierten Wertpapierbörsen der Holdco, der NYSE<br />

Euronext, der Deutsche Börse und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften zusammengenommen nach dem<br />

Vollzug des Zusammenschlusses in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis oder wie nach vernünftigem<br />

Ermessen erwartet, u. a. im Hinblick auf den Betrieb der von ihnen derzeit betriebenen Märkte sowie<br />

auf die Mengen und Arten der auf diesen Märkten notierten, gehandelten oder anderweitig zur Verfügung<br />

gestellten Produkte.<br />

Im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ist außerdem vorgesehen, dass ein ,,wesentlicher<br />

Nachteil“ vorliegt, wenn eine Handlung die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse dazu verpflichtet,<br />

vor oder nach dem Vollzug des Zusammenschlusses (1) Vermögenswerte, Geschäfte oder Tochtergesellschaften zu<br />

verkaufen, abzutrennen oder anderweitig zu veräußern oder (2) Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, die<br />

nach vernünftigem Ermessen, sowohl im Fall von (1) als auch von (2), einzeln oder zusammengenommen den Wert<br />

der gemeinsamen Geschäfte der NYSE Euronext und der Deutsche Börse nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

wesentlich beeinträchtigen würden (unter Berücksichtigung der vorgesehenen Pläne der Parteien zur<br />

Zusammenlegung dieser Geschäfte nach dem Vollzug des Zusammenschlusses und des Werts, der ggf. nach<br />

vernünftigem Ermessen mit einer solchen Zusammenlegung oder Eingliederung erwartet werden kann), so dass<br />

keine der Parteien nach vernünftigem Ermessen angesichts der erwarteten wirtschaftlichen Umstände die Transaktion<br />

eingegangen wäre.<br />

A-131


Übernahmeangebote Dritter<br />

Verbot der Angebotseinholung<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthält detaillierte Bestimmungen zu den Umständen,<br />

unter denen es der NYSE Euronext und der Deutsche Börse erlaubt ist, auf von Dritten erhaltene Übernahmeangebote<br />

einzugehen. Nach diesen Bestimmungen haben sich die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils<br />

dazu verpflichtet, dass sie<br />

keine Anfragen oder Unterbreitung, Abgabe oder Ankündigung von Anträgen oder Angeboten, die ein<br />

,,Übernahmeangebot“ (wie nachstehend beschrieben) darstellen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

sich zu einem solchen entwickeln könnten, anbahnen, einholen, wissentlich anregen (auch nicht<br />

durch Weitergabe von Informationen), erleichtern oder herbeiführen werden;<br />

keine Gespräche mit einer Person oder einer Gesellschaft in Bezug auf ein Übernahmeangebot führen<br />

oder diesen vertrauliche Informationen in Bezug auf ein Übernahmeangebot weitergeben oder in<br />

Verhandlungen über ein Übernahmeangebot eintreten oder wissentlich ein Unterfangen oder einen<br />

Versuch zur Unterbreitung oder Umsetzung eines Übernahmeangebots fördern werden;<br />

keinem Übernahmeangebot zustimmen und ein solches nicht empfehlen werden und auch nicht öffentlich<br />

vorschlagen werden, einem Übernahmeangebot zuzustimmen oder ein solches zu empfehlen; oder<br />

keiner Absichtserklärung, Grundsatzvereinbarung, Verschmelzungsvereinbarung, Übernahmevereinbarung,<br />

Optionsvereinbarung oder vergleichbaren Vereinbarung in Bezug auf ein Übernahmeangebot<br />

zustimmen werden und keine der vorgenannten Vereinbarungen empfehlen, vollziehen, abschließen<br />

oder öffentlich vorschlagen werden, und auch keine entsprechende Verpflichtung eingehen werden.<br />

Erhält jedoch die NYSE Euronext vor Annahme des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

— und vor Genehmigung der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen durch die Aktionäre der NYSE<br />

Euronext — ein nach Treu und Glauben unaufgefordert unterbreitetes schriftliches Übernahmeangebot oder erhält<br />

die Deutsche Börse vor Ablauf der Annahmefrist ein nach Treu und Glauben unaufgefordert unterbreitetes<br />

schriftliches Übernahmeangebot, so kann die Partei, die das Angebot erhalten hat, mit der Person oder der<br />

Gesellschaft, die das Übernahmeangebot unterbreitet hat, Gespräche oder Verhandlungen aufnehmen oder ihr<br />

Informationen zukommen lassen, sofern und soweit das Board of Directors der NYSE Euronext (bei einem Angebot<br />

für die NYSE Euronext) bzw. der Aufsichtsrat und der Vorstand der Deutsche Börse (bei einem Angebot für die<br />

Deutsche Börse) nach Rücksprache mit externen Rechtsberatern und Finanzberatern nach Treu und Glauben zu<br />

dem Schluss kommt bzw. kommen, dass<br />

es hinreichend wahrscheinlich ist, dass das Übernahmeangebot zu einem ,,Mehrheitsübernahmeangebot“<br />

(wie nachstehend beschrieben) führen könnte;<br />

dies zu unterlassen eine Verletzung ihrer rechtlichen Treuepflichten darstellen würde;<br />

bevor einer Person im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot Informationen zur Verfügung<br />

gestellt werden, das Board of Directors der NYSE Euronext bzw. der Aufsichtsrat und der Vorstand der<br />

Deutsche Börse von dieser Person eine ausgefertigte Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten hat, deren<br />

Vertraulichkeitsregelungen insgesamt mindestens so restriktiv sind wie die der Vertraulichkeitsvereinbarung<br />

zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse; und<br />

zu diesem Zeitpunkt bei der Partei, die das Übernahmeangebot erhält, keine wesentliche Verletzung ihrer<br />

Pflichten gemäß den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthaltenen Bestimmungen in<br />

Bezug auf das Verbot der Angebotseinholung vorliegt.<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss gestattet es im Hinblick auf ein ggf. erhaltenes<br />

Übernahmeangebot der NYSE Euronext und ihrem Board of Directors, den Bestimmungen von Rule 14d-9<br />

und Rule 14e-2 zum Exchange Act zu entsprechen, und der Deutsche Börse und ihrem Aufsichtsrat und Vorstand,<br />

den Bestimmungen des WpÜG nachzukommen.<br />

Empfehlungsänderungen<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext ist berechtigt, seine Empfehlung in Bezug auf die Verschmelzung<br />

zurückzunehmen, abzuändern oder zu relativieren, und der Aufsichtsrat und der Vorstand der Deutsche Börse sind<br />

dazu berechtigt, ihre Empfehlung an die Aktionäre der Deutsche Börse, das Tauschangebot anzunehmen und ihre<br />

Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen, zurückzunehmen, abzuändern oder zu relativieren, sofern<br />

A-132


die Empfehlungsänderung infolge eines von einem Dritten unaufgefordert schriftlich unterbreiteten<br />

ernsthaften Übernahmeangebots erfolgt und das entsprechende Gremium bzw. die entsprechenden<br />

Gremien nach Rücksprache mit externen Rechtsberatern und Finanzberatern nach Treu und Glauben<br />

zu dem Schluss kommt bzw. kommen, dass das Übernahmeangebot ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />

darstellt. Während der fünf Geschäftstage vor Vornahme der Empfehlungsänderung ist die entsprechende<br />

Partei verpflichtet, mit der anderen Partei Verhandlungen nach Treu und Glauben über etwaige Änderungen<br />

der von dieser vorgeschlagenen Bedingungen für den Zusammenschluss zu führen, und sie ist<br />

dazu verpflichtet, die Änderungen, denen die andere Partei zugestimmt hat, bei der Entscheidung darüber<br />

zu berücksichtigen, ob das Übernahmeangebot des Dritten immer noch ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />

darstellt; und<br />

die Empfehlungsänderung infolge eines von einem Dritten unaufgefordert schriftlich unterbreiteten<br />

ernsthaften Übernahmeangebots erfolgt und das entsprechende Gremium bzw. die entsprechenden<br />

Gremien nach Treu und Glauben zu dem Schluss kommt bzw. kommen, dass das Unterlassen einer<br />

Empfehlungsänderung eine Verletzung der Treuepflichten unter dem anwendbaren Recht darstellen<br />

würde.<br />

Definition des Begriffs Übernahmeangebot<br />

Im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss bezeichnet der Begriff ,,Übernahmeangebot“<br />

— sowohl in Bezug auf die NYSE Euronext als auch auf die Deutsche Börse — alle Angebote, Absichtsund<br />

Interessenbekundungen in Bezug auf<br />

eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb der<br />

NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften in Höhe von<br />

mindestens 15% des Konzernbruttoumsatzes oder Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen;<br />

eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb von<br />

mindestens 15% der Dividendenwerte oder Stimmrechte oder mindestens 15% des Konzernbruttovermögens<br />

der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse;<br />

eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb von<br />

mindestens 15% der Dividendenwerte oder Stimmrechte einer ihrer Tochtergesellschaften, die mindestens<br />

15% des Konzernbruttoumsatzes oder des Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen ausmacht;<br />

ein Übernahmeangebot, das im Falle des Vollzugs dazu führen würde, dass eine natürliche oder juristische<br />

Person wirtschaftliche Inhaberin von mindestens 15% der Dividendenwerte oder Stimmrechte der NYSE<br />

Euronext bzw. der Deutsche Börse wird; oder<br />

eine Verschmelzung, Umstrukturierung, einen Aktientausch, eine Fusion, einen Unternehmenszusammenschluss,<br />

eine Rekapitalisierung, Liquidation, Auflösung oder eine vergleichbare Transaktion, an der<br />

die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften beteiligt ist,<br />

die mindestens 15% des Konzernbruttoumsatzes oder Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw.<br />

der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen ausmacht, wobei konzerninterne<br />

Umstrukturierungen ausgenommen sind.<br />

Definition des Begriffs Mehrheitsübernahmeangebot<br />

Im Rahmen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss bezeichnet der Begriff ,,Mehrheitsübernahmeangebot“<br />

— sowohl in Bezug auf die NYSE Euronext als auch auf die Deutsche Börse — ein nicht unter<br />

Verstoß gegen das Verbot der Angebotseinholung erhaltenes, schriftlich unterbreitetes ernsthaftes Übernahmeangebot<br />

für oder in Bezug auf<br />

mindestens 50% der im Umlauf befindlichen Aktien der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse; oder<br />

mindestens 50% des Konzernvermögens der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften bzw. der<br />

Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften;<br />

jeweils zu Bedingungen, bei denen das Board of Directors der NYSE Euronext bzw. der Aufsichtsrat und Vorstand<br />

der Deutsche Börse nach Beratung durch ihre Finanzberater und externen Rechtsberater nach Treu und Glauben zu<br />

dem Schluss kommt bzw. kommen, dass sie für ihre Aktionäre vorteilhafter sind als die im Vertrag über den<br />

A-133


Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen. Bei dieser Beurteilung sind u. a. alle rechtlichen,<br />

finanziellen, aufsichtsrechtlichen, zeitlichen und sonstigen Aspekte des Übernahmeangebots und des Vertrags über<br />

den Unternehmenszusammenschluss und die vom Board of Directors der NYSE Euronext (bei einem Übernahmeangebot<br />

für die NYSE Euronext) bzw. vom Aufsichtsrat und Vorstand der Deutsche Börse (bei einem Übernahmeangebot<br />

für die Deutsche Börse) relevant erachteten ggf. von der anderen Partei angebotenen verbesserten<br />

Bedingungen — einschließlich der Bedingungen für den Vollzug sowie des erwarteten zeitlichen Ablaufs und der<br />

erwarteten Risiken des Vollzugs sowie der Fähigkeit der das Angebot unterbreitenden Partei zur Finanzierung des<br />

Übernahmeangebots zu berücksichtigen.<br />

Sonstiges<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

außerdem vereinbart, dass<br />

sie die andere Partei innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt eines Übernahmeangebots oder nach<br />

einer Anforderung von nichtöffentlichen Informationen oder einer Anfrage, bei der sie billigerweise der<br />

Ansicht sind, dass sie zu einem Übernahmeangebot führen könnte, schriftlich über die wesentlichen<br />

Bedingungen des Übernahmeangebots, der Informationsanforderung bzw. der Anfrage und über die<br />

Identität der natürlichen oder juristischen Person, die das Angebot unterbreitet, Informationen anfordert<br />

oder die Anfrage stellt, in Kenntnis setzen werden;<br />

sie der anderen Partei jeweils baldmöglichst durch mündliche und schriftliche Mitteilung alle erforderlichen<br />

Informationen zur Verfügung stellen werden, um die andere Partei in allen wesentlichen Punkten<br />

über den Stand und die Einzelheiten des Übernahmeangebots, der Informationsanforderung bzw. der<br />

Anfrage unterrichtet zu halten;<br />

sie sich gegenseitig spätestens fünf Geschäftstage vor Vornahme einer Empfehlungsänderung schriftlich<br />

darüber informieren werden;<br />

wenn ein Dritter, der zuvor ein Übernahmeangebot unterbreitet hat, bei dem die NYSE Euronext bzw. die<br />

Deutsche Börse entschieden hat, dass es sich um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, eine wesentliche<br />

Bedingung eines solchen Mehrheitsübernahmeangebots nachträglich so ändert, dass es sich bei dem<br />

Übernahmeangebot nicht mehr um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, die entsprechende Entscheidung,<br />

dass es sich bei dem Angebot um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, nichtig ist und die<br />

entsprechende Partei dazu verpflichtet ist, den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Bestimmungen in Bezug auf das Verbot der Angebotseinholung hinsichtlich des entsprechend<br />

geänderten Übernahmeangebots zu entsprechen (mit der Maßgabe, dass sich in diesem Fall der<br />

Zeitraum für die erforderlichen Verhandlungen zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse auf<br />

drei Geschäftstage anstatt auf fünf Geschäftstage erstreckt); und<br />

soweit nicht von einem zuständigen Gericht oder durch Aktionärsklagen angeordnet, die Parteien und auf<br />

ihr Hinwirken auch ihre leitenden Mitarbeiter, Führungspersonen und Vertreter sowie die ihrer Tochtergesellschaften<br />

umgehend alle zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

laufenden Aktivitäten, Gespräche oder Verhandlungen mit Dritten in Bezug auf ein<br />

Übernahmeangebot einstellen bzw. für deren Beendigung sorgen werden.<br />

Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext; Empfehlungen der Gremien der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse<br />

Außerordentliche Hauptversammlung der NYSE Euronext<br />

Die NYSE Euronext hat sich dazu verpflichtet, im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und ihrer<br />

Gründungsurkunden alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um eine Hauptversammlung auf einen von<br />

ihr bestimmten Tag, spätestens jedoch auf den Tag einzuberufen, der dem Ende der Annahmefrist um einen Tag<br />

vorausgeht, wobei dieser Tag nach Wirksamkeitserklärung des Registration Statement, von dem dieses Dokument<br />

ein Teil ist, liegen wird. Die NYSE Euronext kann diese außerordentliche Hauptversammlung jedoch um bis zu<br />

zwei Wochen verschieben, falls die Annahmefrist für das Tauschangebot um zwei Wochen verlängert wird so daß<br />

die Hauptversammlung der NYSE Euronext vor dem vorgesehenen Ende der Annahmefrist stattfindet.<br />

A-134


Empfehlung des Board of Directors der NYSE Euronext<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext hat zugestimmt, die Genehmigung und Annahme des Vertrags<br />

über den Unternehmenszusammenschluss und der Verschmelzung zu empfehlen und sich um diese zu bemühen.<br />

Sollte das Board of Directors der NYSE Euronext vor der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE<br />

Euronext (ggf. einschließlich eines Vertagungszeitraums) beschließen, entweder keine Empfehlung für die Verschmelzung<br />

auszusprechen oder die Empfehlung für die Verschmelzung zurückzunehmen oder nachteilig für die<br />

Deutsche Börse oder die Holdco abzuändern oder zu relativieren (wobei eine Änderung nur gemäß den Bestimmungen<br />

des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erfolgen kann), so ist die Deutsche Börse<br />

berechtigt, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen.<br />

Eine Empfehlungsänderung durch das Board of Directors der NYSE Euronext beschränkt oder ändert nicht die<br />

Verpflichtung der NYSE Euronext, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vor dem vorgesehenen<br />

Ende der Annahmefrist der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext zur Abstimmung über<br />

dessen Annahme vorzulegen; wird der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht anderweitig von der<br />

NYSE Euronext oder der Deutsche Börse nach der Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt, so wird dieser<br />

Vertrag auf der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext den Aktionären der NYSE Euronext zur<br />

Abstimmung über dessen Annahme vorgelegt werden.<br />

Empfehlung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse<br />

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse haben jeweils beschlossen, dass sie im Rahmen ihrer<br />

Pflichten gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften in ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß §27<br />

WpÜG den Aktionären der Deutsche Börse empfehlen werden, das Tauschangebot anzunehmen und ihre Aktien im<br />

Rahmen des Tauschangebots einzureichen. Sollten der Vorstand oder der Aufsichtsrat der Deutsche Börse vor<br />

Ablauf der Annahmefrist eine solche Empfehlung nicht aussprechen oder diese nach Aussprechen zurückziehen<br />

oder nachteilig für die NYSE Euronext oder die Holdco abändern oder relativieren (wobei eine Änderung nur<br />

gemäß den Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss erfolgen kann), so ist die NYSE<br />

Euronext berechtigt, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen.<br />

Eine Empfehlungsänderung durch den Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse beschränkt oder ändert<br />

nicht die Verpflichtung des Vertreters der Deutsche Börse im Holdco-Verwaltungsrat, dem Beginn, der Fortsetzung<br />

und dem Vollzug des Tauschangebots durch die Holdco gemäß den Bestimmungen des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss zuzustimmen; wird der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht<br />

anderweitig von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse nach Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt, so<br />

ist die Holdco zu Beginn, Fortsetzung und Vollzug des Tauschangebots gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags<br />

verpflichtet (und die Deutsche Börse verpflichtet sich dazu, diesen Handlungen der Holdco zuzustimmen).<br />

Vertragsbeendigung<br />

Beendigungs- und Kündigungsrechte<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse können den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

jederzeit vor dem Vollzug der Verschmelzung einvernehmlich aufheben. Außerdem können sowohl die NYSE<br />

Euronext als auch die Deutsche Börse den Vertrag jederzeit vor dem Vollzug der Verschmelzung kündigen, falls<br />

der Vollzug der Verschmelzung nicht bis zum 31. Dezember 2011 eingetreten ist; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass die NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils berechtigt sind, dieses Datum auf den<br />

31. März 2012 zu verschieben (dieses, ggf. auf einen späteren Zeitpunkt verschobene, Datum der<br />

,,Beendigungszeitpunkt“), wenn die einzigen Bedingungen für den Vollzug, die nicht eingetreten sind<br />

(mit Ausnahme der Bedingungen, für die beide einvernehmlich einen Verzicht vereinbart haben), sich auf<br />

wettbewerbsrechtliche und aufsichtsrechtliche Genehmigungen sowie auf die Nichtdurchführung behördlicher<br />

Verfahren, ein gemäß Securities Act wirksames Registration Statement der Holdco oder eine<br />

Börsenzulassung für die Holdco-Aktien an bestimmten Börsen beziehen (wobei jedoch weder das Recht<br />

auf Verschiebung des Beendigungszeitpunkts noch das Recht auf Kündigung des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss von einer Partei ausgeübt werden können, die einer wesentlichen<br />

Verpflichtung aus dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht nachkommt (bzw. deren<br />

Tochtergesellschaften dies nicht tun), und wenn dieses Unterlassen der Grund oder die Ursache dafür ist,<br />

dass die zu erfüllende Vollzugsbedingung bis zum Beendigungszeitpunkt nicht eingehalten wird);<br />

A-135


die Aktionäre der NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, die Verschmelzung<br />

und bestimmte Änderungen der Holdco-Satzung auf der außerordentlichen NYSE Euronext-<br />

Hauptversammlung nicht beschließen;<br />

die Mindestannahmeschwelle von 75% nicht vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt bzw. darauf verzichtet<br />

worden ist;<br />

eine Regierungsbehörde oder ein Selbstregulierungsorgan die Erteilung einer in Zusammenhang mit dem<br />

Zusammenschluss erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigung ablehnt und diese Ablehnung<br />

rechtsverbindlich und bestandskräftig wird, oder falls eine Regierungsbehörde oder ein Selbstregulierungsorgan<br />

eine rechtsverbindliche und bestandskräftige Verfügung erlässt, die das Tauschangebot oder<br />

die Verschmelzung dauerhaft einschränkt, untersagt oder anderweitig verbietet (wobei sich die Partei, die<br />

dieses Kündigungsrecht ausüben will, jedoch nach zumutbaren Kräften bemüht haben muss, die<br />

Ablehnung einer solchen Genehmigung und/oder das Wirksamwerden dieser Verfügung zu verhindern);<br />

das Führungsgremium der jeweils anderen Partei die Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss<br />

geändert hat; oder<br />

die Zusicherungen und Gewährleistungen der jeweils anderen Partei nicht in allen wesentlichen Punkten<br />

zutreffend sind (außer wenn im Fall bestimmter Zusicherungen und Gewährleistungen diese unzutreffenden<br />

Zusicherungen oder Gewährleistungen bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich nicht<br />

zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die jeweilige Partei führen werden) oder falls eine Partei<br />

nicht in allen wesentlichen Punkten ihre Pflichten erfüllt hat und diese Vertragsverletzung nicht geheilt<br />

werden kann oder, wenn sie geheilt werden kann, die Heilung nicht vor dem früheren der folgenden<br />

eintritt (1) am Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

oder (2) 60 Tage nach dem Tag, an dem diese Vertragsverletzung schriftlich mitgeteilt<br />

wird.<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht nicht vor, dass die NYSE Euronext oder die<br />

Deutsche Börse den Vertrag wegen eines Mehrheitsübernahmeangebots kündigen dürfen. Stattdessen muss die<br />

NYSE Euronext der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vor dem vorgesehenen Ablauf der Annahmefrist zur Abstimmung vorlegen, und die Deutsche<br />

Börse ist verpflichtet, das Tauschangebot zuzulassen, auch wenn der Vorstand seine Empfehlung in Bezug auf den<br />

Zusammenschluss ändert; dies gilt nur, sofern der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht aus<br />

anderen Gründen gekündigt oder beendet wird.<br />

Beendigungsentgelt<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die NYSE Euronext der Deutsche Börse<br />

ein Beendigungsentgelt in Höhe von 250 Mio. A zahlen muss, wenn<br />

(1) vor dem Termin der außerordentlichen NYSE Euronext-Hauptversammlung ein Übernahmeangebot<br />

für die NYSE Euronext (oder die ernstgemeinte Absicht, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein<br />

Angebot zu unterbreiten) von Dritten öffentlich angekündigt oder auf sonstige Weise der Geschäftsführung<br />

oder dem Board of Directors der NYSE Euronext mitgeteilt worden ist und (2) der Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss<br />

entweder von der Deutsche Börse gekündigt wird, weil das Board of Directors der NYSE Euronext<br />

seine Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss geändert hat; oder<br />

von der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext gekündigt wird, weil die Aktionäre der NYSE<br />

Euronext der Verschmelzung nicht zugestimmt haben (und die Deutsche Börse zum Zeitpunkt der<br />

Kündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss berechtigt war, den Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen, weil das Board of Directors der NYSE Euronext<br />

seine Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss geändert hat); oder<br />

(1) ein Übernahmeangebot für die NYSE Euronext von Dritten öffentlich angekündigt oder bekannt<br />

gegeben worden ist, (2) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss von der NYSE Euronext<br />

oder der Deutsche Börse gekündigt wird, weil die Aktionäre der NYSE Euronext der Verschmelzung nicht<br />

zugestimmt haben und (3) die NYSE Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von neun<br />

Monaten nach der Kündigung eine Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines Übernahmeangebots durch<br />

Dritte für die NYSE Euronext abschließt, ein solches Übernahmeangebot durchführt, genehmigt oder den<br />

Aktionären der NYSE Euronext die Zustimmung zu einem solchen Übernahmeangebot für die NYSE<br />

A-136


Euronext empfiehlt, das mindestens 40% des Eigenkapitals oder der Vermögenswerte der NYSE<br />

Euronext betrifft (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften, die mindestens 40% des Konzernbruttoumsatzes<br />

oder -vermögens der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen darstellt).<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die Deutsche Börse der NYSE Euronext<br />

ein Beendigungsentgelt in Höhe von 250 Mio. A zahlen muss, wenn<br />

(1) vor Ablauf der Annahmefrist ein Übernahmeangebot für die Deutsche Börse (oder die ernstgemeinte<br />

Absicht, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein Angebot zu unterbreiten) von Dritten öffentlich<br />

angekündigt oder auf sonstige Weise dem Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse mitgeteilt<br />

worden ist und (2) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

entweder von NYSE Euronext gekündigt wird, weil eines der Deutsche Börse-Gremien seine<br />

Empfehlung in Bezug auf den Zusammenschluss geändert hat, oder<br />

von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gekündigt wird, weil die Mindestannahmeschwelle<br />

nicht vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt bzw. darauf verzichtet worden ist (und die NYSE<br />

Euronext zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

berechtigt war, den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu kündigen, weil entweder<br />

der Vorstand oder der Aufsichtsrat der Deutsche Börse seine Empfehlung in Bezug auf den<br />

Zusammenschluss geändert hat); oder<br />

(1) ein Übernahmeangebot für die Deutsche Börse von Dritten öffentlich angekündigt oder bekannt<br />

gegeben worden ist, (2) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss von einer der Parteien<br />

gekündigt wird, weil die Mindestannahmeschwelle nicht vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt bzw. darauf<br />

verzichtet worden ist und (3) die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von neun<br />

Monaten nach der Kündigung eine Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines Übernahmeangebots durch<br />

Dritte für die Deutsche Börse abschließt, ein solches Übernahmeangebot durchführt, genehmigt oder den<br />

Aktionären der Deutsche Börse die Zustimmung zu einem solchen Übernahmeangebot für die Deutsche<br />

Börse empfiehlt, das mindestens 40% des Eigenkapitals oder der Vermögenswerte der Deutsche Börse<br />

betrifft (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften, die mindestens 40% des Konzernbruttoumsatzes oder<br />

-vermögens der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften zusammengenommen darstellt).<br />

Führung der Geschäfte bis zum Zusammenschluss<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vereinbart, dass sie und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften ihre Geschäfte entweder bis zum Vollzug des<br />

Zusammenschlusses oder bis zur Beendigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss (je nachdem,<br />

welcher Termin früher eintritt) im gewöhnlichen Geschäftsgang entsprechend der bisherigen Praxis führen werden.<br />

Zudem haben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse vereinbart, dass sie und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

während dieses Zeitraums keine Schritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen<br />

Partei unternehmen werden (vorbehaltlich der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss genannten<br />

Ausnahmefälle), die sich auf die folgenden Punkte beziehen:<br />

Ausgabe, Verkauf, Verpfändung, Veräußerung oder Belastung des Aktienkapitals bzw. das ihrer jeweiligen<br />

Tochtergesellschaften oder der in ihr Aktienkapital bzw. das ihrer Tochtergesellschaften wandelbaren,<br />

tauschbaren oder ausübbaren Wertpapieren oder entsprechenden Optionen, Warrants,<br />

Kaufoptionen, Erwerbszusagen oder -rechten bzw. Ausgabe, Verkauf, Verpfändung, Veräußerung oder<br />

Belastung aller Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstige Anleihen, die mit Stimmrechten jeder<br />

Art verbunden sind (oder in mit Stimmrechten jeder Art verbundene Wertpapiere umgewandelt, umgetauscht<br />

oder ausgeübt werden können) oder sonstige Eigentumsrechte oder Vermögenswerte mit Ausnahme<br />

der NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-Aktien, die entsprechend der bei Abschluss des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss noch nicht erfüllten oder zuvor zugesagten aktienbasierten<br />

Leistungen im Rahmen der NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme bzw. der Deutsche<br />

Börse-Aktienoptionsprogramme zu begeben sind;<br />

ggf. Änderungen ihrer jeweiligen Gründungsdokumente, Satzungen oder Geschäftsordnungen;<br />

Aktiensplit, Aktienzusammenlegung und Neueinteilung in Bezug auf ihre im Umlauf befindlichen<br />

Anteile;<br />

Zusage, Vorenthaltung oder Ausschüttung von Dividenden in Bezug auf jedwede Anteile am Grundkapital,<br />

mit Ausnahme der von der NYSE Euronext auszuschüttenden Vierteljahresdividenden bzw. der<br />

A-137


von der Deutsche Börse auszuschüttenden Jahresdividenden (wobei die Dividende je Aktie nicht die letzte<br />

Vierteljahresdividende bzw. Jahresdividende je Aktie übersteigen und der Zeitplan der Ausschüttung der<br />

bisherigen Praxis entsprechen wird) oder der von ihren mittelbaren oder unmittelbaren 100%igen<br />

Tochtergesellschaften an eine andere ihrer mittelbaren oder unmittelbaren 100%igen Tochtergesellschaften<br />

auszuschüttenden Dividenden;<br />

Rückkauf, Rücknahme oder sonstiger Erwerb von Beteiligungen oder Anteilen an ihrem Grundkapital<br />

oder von sonstigen in Anteile an ihrem Grundkapital wandelbaren, tauschbaren oder entsprechend<br />

ausübbaren Wertpapiere bzw. die Erlaubnis für ihre Tochtergesellschaften, dies zu tun;<br />

Verschuldung;<br />

Investitionsausgaben;<br />

Aufstellung, Beendigung oder Änderung von Versorgungsplänen;<br />

Erhöhung der Löhne, Gehälter, Bonuszahlungen und sonstigen Vergütungen von Mitarbeitern oder<br />

Nebenleistungen für Führungspersonen, leitende oder sonstige Mitarbeiter;<br />

Veräußerung wesentlicher Teile ihres Vermögens (einschließlich dem Gesellschaftskapital von Tochtergesellschaften);<br />

wesentliche Übernahmen, sei es durch Fusion, Zusammenlegung, Erwerb oder auf sonstige Weise;<br />

wesentliche Klagen oder Rechtsstreitigkeiten;<br />

wesentliche Verträge sowie Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote oder vergleichbare Vereinbarungen;<br />

steuerliche Angelegenheiten;<br />

Änderungen ihrer Rechnungslegungsgrundsätze, -methoden oder -praxis; und<br />

Vereinbarungen der jeweiligen Gesellschaft bzw. ihrer Tochtergesellschaften einerseits und ihren verbundenen<br />

Unternehmen, Führungspersonen oder leitenden und sonstigen Mitarbeitern andererseits.<br />

Freistellung und Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden)<br />

Die Parteien haben vereinbart, dass die Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses alle ehemaligen und<br />

derzeitigen Führungspersonen sowie leitenden und sonstigen Mitarbeiter der NYSE Euronext, der Deutsche Börse<br />

und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften von der Haftung für Handlungen und Unterlassungen bis einschließlich<br />

zum Vollzug des Zusammenschlusses freistellt, schadlos hält und ihnen einen Vorschuss auf entsprechende<br />

Aufwendungen zahlt, und zwar in dem Maße, in dem diese Personen am Tag des Abschlusses des Vertrags über<br />

den Unternehmenszusammenschluss einen Anspruch auf Freistellung bzw. Vorschusszahlungen auf Aufwendungen<br />

haben und soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Parteien haben ebenfalls vereinbart, dass die Holdco-Satzung<br />

Bestimmungen hinsichtlich des Haftungsausschlusses für Führungspersonen und leitende sowie sonstige Mitarbeiter<br />

sowie deren Freistellung und Vorschusszahlungen auf Aufwendungen beinhaltet, die insgesamt mindestens<br />

genauso vorteilhaft für die jeweiligen Begünstigten sind wie die entsprechenden Bestimmungen in den derzeitigen<br />

Gründungurkunden der NYSE Euronext und der Deutsche Börse.<br />

Zudem erhält die Holdco für einen Zeitraum von sechs Jahren nach Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses<br />

die jeweils aktuellen Policen für die Directors’ and Officers’-Versicherung aufrecht sowie für die sowohl<br />

von der NYSE Euronext als auch der Deutsche Börse abgeschlossene Treuhandhaftpflichtversicherung (fiduciary<br />

liability insurance) im Hinblick auf Ansprüche aus Tatsachen oder Ereignissen, die bis zum Vollzug des<br />

Zusammenschlusses eingetreten sind (oder ersetzt die bestehenden Versicherungen jeweils durch Policen mit<br />

demselben Versicherungsschutz und zu Bedingungen, die insgesamt mindestens genauso günstig sind wie die der<br />

bestehenden Policen); dies gilt jedoch mit der Einschränkung, dass die Holdco in keinem Jahr einen Betrag<br />

aufwenden muss, der 250% der jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse für diese Versicherung zu zahlen sind. Die Holdco kann stattdessen wahlweise eine im Voraus<br />

bezahlte Versicherung, bei der für einen Zeitraum von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Laufzeit noch Ansprüche<br />

geltend gemacht werden können (six-year ,,tail“ prepaid policy), zu denselben Bedingungen abschließen, jedoch<br />

unter der Voraussetzung, dass der für diese Police einzuzahlende Betrag nicht das Sechsfache von 250% der<br />

jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse zu zahlen sind.<br />

A-138


Mitarbeiterangelegenheiten<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass für einen Zeitraum von einem Jahr nach<br />

dem Vollzug des Zusammenschlusses die Holdco jeder Person, die zum Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung<br />

bei der NYSE Euronext, der Deutsche Börse und deren Tochtergesellschaften angestellt ist und darüber hinaus<br />

angestellt bleibt, die folgenden Leistungen zu gewähren (mit Ausnahme der Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis in<br />

einem Tarif- oder ähnlichem Vertrag geregelt wird):<br />

ein Grundgehalt, das seiner Höhe nach mindestens dem an den Mitarbeiter unmittelbar vor dem<br />

Zusammenschluss gezahlten Grundgehalt entspricht;<br />

die Möglichkeit einer jährlichen Bonuszahlung, die nicht weniger günstig ist als die dem Mitarbeiter<br />

unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährte Bonusmöglichkeit;<br />

sonstige Vergütungsmöglichkeiten und Leistungen an Arbeitnehmer, die zusammen nicht weniger<br />

günstig als die dem Mitarbeiter unmittelbar vor dem Zusammenschluss gewährten Leistungen sind;<br />

im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfindungsleistungen in der Höhe und zu den<br />

Bedingungen, die zusammengenommen nicht weniger günstig für den Mitarbeiter sind als die Abfindungsleistungen<br />

und Bedingungen, die er gemäß den für ihn bei Abschluss des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss geltenden Sozialplänen, Abfindungsregeln und -vereinbarungen erhalten<br />

hätte; und<br />

Leistungen aus beitragsorientierten Altersversorgungsplänen, die nicht weniger günstig als die bei<br />

Abschluss des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss gewährten Leistungen sind.<br />

Im Hinblick auf die neuen Programme der Holdco für Mitarbeiter, die auch nach dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses angestellt bleiben, hat sich die Holdco verpflichtet, (1) auf alle bereits bestehenden Bedingungen,<br />

Befreiungen und Wartefristen bezüglich der Teilnahme- und Erfassungsvoraussetzungen zu verzichten,<br />

(2) allen Mitarbeitern und deren Unterhaltsberechtigten etwaige Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte anzurechnen,<br />

die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt nach dem jeweiligen Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse gezahlt werden, um die geltenden Anforderungen für Selbstbehalte und Barausgaben nach den<br />

neuen Programmen der Holdco für das Jahr des Zusammenschlusses zu erfüllen, und (3) die Betriebszugehörigkeit<br />

der Mitarbeiter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse für alle Zwecke gemäß der neuen Holdco-Programme<br />

anzuerkennen, inklusive Sozialpläne (einschließlich Teilnahmeberechtigung, Anwartschaft, Anrecht auf Leistungen,<br />

jedoch nicht zu Zwecken einer Anhäufung von Leistungsansprüchen nach leistungsorientierten Versorgungsplänen,<br />

die sich an der letzten Durchschnittszahlung orientieren, und nicht, wenn dies zu einer Vervielfältigung der<br />

Leistungen führen würde); Verzicht, Anrechnung und Anerkennung erfolgen jeweils in dem Maße, in dem sie vor<br />

dem Vollzug des Zusammenschlusses gemäß der geltenden NYSE Euronext- und Deutsche Börse-Programme<br />

erfolgt sind.<br />

Die Holdco wird die Versorgungspläne der NYSE Euronext und der Deutsche Börse innerhalb eines Zeitraums<br />

von einem Jahr nach dem Vollzug des Zusammenschlusses mit dem Ziel überprüfen, neue Versorgungspläne für<br />

Mitarbeiter auszuarbeiten, die die Mitarbeiter der NYSE Euronext auf der einen Seite und der Deutsche Börse auf<br />

der anderen Seite nicht unterschiedlich behandeln und Mitarbeiter der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in<br />

ähnlichen Situationen und Positionen im Wesentlichen gleichwertig behandeln und dabei Faktoren wie Aufgaben,<br />

Standort, Beschäftigungsdauer, Ausbildung und Fähigkeiten der Mitarbeiter berücksichtigen.<br />

Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe<br />

Gründung und Unternehmensführung der Holdco-Gruppe<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass der alleinige Aktionär der Holdco oder<br />

der Holdco-Verwaltungsrat vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor Vollzug des<br />

Zusammenschlusses folgende Unterlagen verabschieden: (1) die diesem Dokument in unverbindlicher Übersetzung<br />

als Anlage B beigefügte Holdco-Satzung, (2) die diesem Dokument in unverbindlicher Übersetzung als Anlage C<br />

beigefügte Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats und (3) die diesem Dokument in unverbindlicher<br />

Übersetzung als Anlage D beigefügte Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe.<br />

Weitere Informationen über diese Anlagen erhalten Sie unter ,,Geschäft der Holdco und ausgewählte Informationen<br />

über die Holdco“, ,,Beschreibung der Aktien der Holdco“ und ,,Vergleich der Aktionärsrechte vor und nach dem<br />

Zusammenschluss“.<br />

A-139


Für den Fall, dass in Verbindung mit der Einholung einer für den Vollzug des Zusammenschlusses erforderlichen<br />

Genehmigung eine Regierungsbehörde eine Änderung dieser Unterlagen oder der in dem Vertrag über<br />

den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Unternehmensführungsstruktur verlangt, erklären sich die<br />

Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse damit einverstanden, diese Unterlagen bzw. die Unternehmensführungsstruktur<br />

so zu ändern oder zu ergänzen, dass die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehene Ausgewogenheit der Unternehmensführungsstruktur, einschließlich der Ausgewogenheit der<br />

Befugnisse und Aufgaben zwischen dem Chairman der Holdco-Gruppe und dem Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe, soweit wie möglich eingehalten wird. Doch weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse<br />

müssen einer Änderung oder Ergänzung zustimmen, wenn diese die Ausgewogenheit der Unternehmensführungsstruktur,<br />

wie sie von den Parteien ursprünglich im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vereinbart<br />

wurde, grundlegend ändern würde.<br />

Im Zusammenhang mit den von den als Börsen zugelassenen Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche<br />

Börse und der NYSE Euronext nach Rule 19b-4 Exchange Act eingereichten Anträgen wird die Holdco bestimmte<br />

Verpflichtungen in Bezug auf das Eigentum an den Aktien und die daraus folgenden Stimmrechte übernehmen.<br />

Siehe auch ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten.“<br />

Holdco-Verwaltungsrat<br />

Bei Vollzug des Zusammenschlusses besteht der Holdco-Verwaltungsrat aus 17 Direktoren, inklusive des<br />

Chairman und des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Der Chairman der Holdco-Gruppe sowie neun<br />

weitere Direktoren werden auf Vorschlag der Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen (diese<br />

werden in diesem Abschnitt ,,Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe“ als ,,Deutsche Börse-<br />

Direktoren“ bezeichnet); der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe und sechs weitere Direktoren werden auf<br />

Vorschlag der NYSE Euronext als Verwaltungsratsmitglied nominiert (diese werden in diesem Abschnitt ,,Unternehmensstruktur<br />

und Führung der Holdco-Gruppe“ als ,,NYSE Euronext-Direktoren“ bezeichnet). Dr. Reto<br />

Francioni ist als erster Chairman der Holdco-Gruppe vorgesehen. Duncan L. Niederauer ist als erster Chief<br />

Executive Officer der Holdco-Gruppe vorgesehen.<br />

Die Holdco-Satzung sieht vor, dass alle Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt<br />

werden, die mit der Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung endet. Jeder Direktor wird aufgrund eines<br />

Bindenden Vorschlags (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches) vom Holdco-Verwaltungsrat für<br />

eine Wiederwahl in den Holdco-Verwaltungsrat bei jeder der Jahreshauptversammlungen 2012, 2013 und 2014<br />

vorgeschlagen; der Chairman und der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe sind darüber hinaus vom<br />

Verwaltungsrat aufgrund eines Bindenden Vorschlags auch für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei der<br />

Jahreshauptversammlung 2015 vorzuschlagen.<br />

Stellt der Holdco-Verwaltungsrat fest, dass (1) die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign<br />

private issuer) im Sinne von Rule 3b-4(c) zum Exchange Act gilt (dieser Status wird in diesem Dokument als ,,FPI-<br />

Status“ bezeichnet) und der FPI-Status bis zur Jahreshauptversammlung 2016 durchgehend beibehalten wird und<br />

(2) die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die mit der Beendigung<br />

der Jahreshauptversammlung 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe) endet, und müssen die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />

bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden, so werden die oben genannten Direktoren<br />

von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015<br />

endet, wobei der Chairman und der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe für eine Amtszeit bestellt werden,<br />

die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 endet.<br />

Ist vor der Jahreshauptversammlung 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief Executive Officer<br />

der Holdco-Gruppe) ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen, der zuvor mit einem Deutsche Börse-Direktor oder<br />

einem NYSE Euronext-Direktor besetzt war, so schlagen die übrigen Deutsche Börse-Direktoren bzw. NYSE<br />

Euronext-Direktoren dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss der Holdco einen<br />

Ersatzkandidaten vor. Dieser Vorschlag ist für den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-<br />

Ausschuss verbindlich, wenn es sich bei dem neu zu besetzenden Sitz um den des Chairman oder Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe handelt.<br />

Nach der Jahreshauptversammlung 2015 wird die Zahl der Direktoren verringert und der Verwaltungsrat wird<br />

aus zwölf Mitgliedern bestehen (wobei nicht mehr zwischen Deutsche Börse-Direktoren und NYSE Euronext-<br />

Direktoren unterschieden wird) und sich wie folgt zusammensetzen: ein Direktor, nämlich der Chairman der<br />

A-140


Holdco-Gruppe, ein geschäftsführender Direktor, nämlich der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, und<br />

zehn nicht geschäftsführende Direktoren.<br />

Abstimmung und Sitzungen des Verwaltungsrats<br />

Der Holdco-Verwaltungsrat trifft seine Entscheidungen grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen, wenn die beschlussfähige Anzahl (d. h. die Mehrheit) der Verwaltungsratsmitglieder anwesend<br />

ist. Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht jedoch vor, dass in den folgenden Angelegenheiten<br />

mehr als 66% der Mitglieder des gesamten Verwaltungsrats zustimmen müssen:<br />

Bestellung und Abberufung eines Direktors als Chairman der Holdco-Gruppe oder als Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe;<br />

Vorschläge zur Änderung der Holdco-Satzung;<br />

Wesensändernde (transformational) M&A-Transaktionen, die gemäß Definition solche Transaktionen<br />

umfassen, die angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der Holdco-Gruppe ganz erheblich<br />

verändern, entweder in Bezug auf den Umfang, die Ausrichtung oder die geografische Präsenz, sowie<br />

bestimmte Transaktionen, die nach niederländischem Recht einen Hauptversammlungsbeschluss erfordern;<br />

wesentliche strukturelle Änderungen, zu denen Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und<br />

Befugnisse des Chairman der Holdco-Gruppe oder des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe sowie<br />

Änderungen bestimmter Vorschriften der Holdco-Satzung gehören;<br />

Änderungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats vor der Jahreshauptversammlung 2016;<br />

und<br />

Änderungen der Aufgaben und der Zusammensetzung der Verwaltungsratsausschüsse der Holdco vor der<br />

Jahreshauptversammlung 2015.<br />

Der Holdco-Verwaltungsrat tritt mindestens vier Mal jährlich an jeweils wechselnden Standorten zusammen,<br />

wobei folgende Regeln berücksichtigt werden:<br />

im jährlichen Wechsel entweder (1) zweimal im Jahr in Frankfurt und einmal im Jahr in New York oder<br />

(2) zweimal im Jahr in New York und einmal im Jahr in Frankfurt;<br />

einmal jährlich am Sitz der Holdco oder an einem anderen Ort in den Niederlanden; und<br />

zusätzliche Sitzungen finden an anderen vom Holdco-Verwaltungsrat bestimmten Orten statt.<br />

Zusätzliche Verwaltungsratssitzungen, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, können auf Verlangen<br />

des Chairman oder des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe einberufen werden.<br />

Verwaltungsratsausschüsse<br />

Nach Vollzug des Zusammenschlusses verfügt der Holdco-Verwaltungsrat zunächst über die folgenden sechs<br />

Ausschüsse:<br />

Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />

Personal- und Vergütungsausschuss;<br />

Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />

Integrationsausschuss; und<br />

Ausschuss für Technologiefragen.<br />

Jeder der vorgenannten Ausschüsse setzt sich bis zum Termin der Jahreshauptversammlung der Holdco im<br />

Jahr 2015 aus drei Deutsche Börse-Direktoren und zwei NYSE Euronext-Direktoren zusammen. Falls ein Sitz in<br />

einem der Verwaltungsratsausschüsse, der bis dahin von einem Deutsche Börse-Direktor bzw. einem NYSE<br />

Euronext-Direktor besetzt war, neu zu besetzen ist, werden die übrigen Deutsche Börse-Direktoren bzw. NYSE<br />

Euronext-Direktoren dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss für den Zeitraum<br />

A-141


is zum Termin der Jahreshauptversammlung 2015 einen Nachfolger empfehlen, und nur ein von diesen übrigen<br />

Direktoren empfohlener Nachfolger hat deren Status und erfüllt somit die Bedingung, dass Verwaltungsratsausschüsse<br />

aus drei Deutsche Börse- und zwei NYSE Euronext-Direktoren bestehen müssen.<br />

Der Chairman der Holdco-Gruppe wird dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />

und dem Ausschuss für Strategieangelegenheiten bis zum Termin der Jahreshauptversammlung 2016<br />

vorsitzen. Der Vorsitzende des Integrationsausschusses ist der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Bis zum<br />

Termin der Jahreshauptversammlung 2015 sitzt dem Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss sowie dem Personalund<br />

Vergütungsausschuss ein NYSE Euronext-Direktor vor, wohingegen ein Deutsche Börse-Direktor Vorsitzender<br />

des Ausschusses für Technologiefragen sein wird.<br />

Erfordernisse für die Aktionärsabstimmung<br />

Hauptversammlungsbeschlüsse werden grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst, ohne dass es hierzu eines Quorums bedarf. Zu den Angelegenheiten, für die laut Holdco-Satzung und/oder<br />

gemäß niederländischem Recht eine Abstimmung der Aktionäre erforderlich ist, gehören<br />

die Wahl der Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats (auch, um unbesetzte Verwaltungsratssitze zu<br />

besetzen);<br />

die Feststellung der Jahresabschlüsse der Holdco;<br />

die Entlastung der Direktoren der Holdco in Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen der Holdco; und<br />

wesentliche Änderungen der Art oder Beschaffenheit der Holdco oder ihres Geschäfts, einschließlich der<br />

Übertragung des gesamten oder nahezu gesamten Geschäfts auf Dritte, der Abschluss langfristiger<br />

Kooperationsvereinbarungen von großer Wichtigkeit und der Erwerb bzw. die Veräußerung von mindestens<br />

einem Drittel des Vermögens der Holdco.<br />

Daneben gibt es Angelegenheiten, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der<br />

Aktionäre beschlossen werden können; diese umfassen insbesondere<br />

die Ablehnung eines Bindenden Vorschlags (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches)<br />

des Holdco-Verwaltungsrats für die Wahl eines Direktors; hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich,<br />

die mindestens 50% des ausgegebenen Eigenkapitals der Holdco vertritt;<br />

die Abberufung und Amtsenthebung von Direktoren; hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die<br />

mindestens 50% des ausgegebenen Eigenkapitals der Holdco vertritt; und<br />

Änderungen der Holdco-Satzung; hierzu bedarf es keines Quorums, ein solcher Beschluss kann allerdings<br />

nur auf Vorschlag des Holdco-Verwaltungsrats gefasst werden.<br />

Chairman der Holdco-Gruppe<br />

Während der ersten Amtszeit des Chairman der Holdco-Gruppe, die mit Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />

2016 endet, übernimmt der Chairman der Holdco-Gruppe die üblichen Funktionen eines Vorsitzenden,<br />

wie etwa Leitung der Sitzungen des Holdco-Verwaltungsrat und Festlegen der Tagesordnung, sowie weitere<br />

vereinbarte Aufgaben und Befugnisse, insbesondere:<br />

Initiierung und Entwicklung der Gesamtstrategie der Holdco-Gruppe;<br />

globales Relationship Management und Repräsentation sowie globale politische und aufsichtsrechtliche<br />

Vertretung der Holdco-Gruppe;<br />

Leitung des Nominierungs-, Governance- und Corporate Responsibility-Ausschusses und des Ausschusses<br />

für Strategieangelegenheiten sowie Mitgliedschaft im Integrationsausschuss und im Personal- und<br />

Vergütungsausschuss; und<br />

Anhörungsrecht bei der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Global Executive Committee.<br />

Falls Dr. Reto Francioni vor Ende seiner ersten Amtszeit als Chairman der Holdco-Gruppe ausscheidet,<br />

werden die übrigen Deutsche Börse-Direktoren einen Nachfolger vorschlagen; ihr Vorschlag ist für den Nominierungs-,<br />

Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und für den Holdco-Verwaltungsrat ein Bindender<br />

Vorschlag (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches). Der Nachfolger wird bis zum Ende der<br />

A-142


ursprünglichen Amtszeit des Chairman der Holdco-Gruppe, die mit Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016<br />

endet, dieselben Funktionen übernehmen und Befugnisse haben.<br />

Bis zur ersten nach einem Zeitraum von sechs Jahren nach Vollzug des Zusammenschlusses stattfindenden<br />

Jahreshauptversammlung wird der Chairman der Holdco-Gruppe sein Hauptbüro in Frankfurt haben und sein<br />

Zweitbüro in New York, während das Hauptbüro des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe in New York und<br />

sein Zweitbüro in Frankfurt sein wird. Der Chairman der Holdco-Gruppe und der Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe können aber auch eine umgekehrte Regelung für ihre Bürostandorte vereinbaren, so dass das<br />

Hauptbüro des Chairman der Holdco-Gruppe in New York ist und das des Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe in Frankfurt.<br />

Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />

Während der ersten Amtszeit des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, die zum Ende der Jahreshauptversammlung<br />

2016 endet, übernimmt der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe die üblichen Funktionen<br />

eines CEO, insbesondere:<br />

Geschäftsführung und Verantwortung für das Ergebnis der Holdco-Gruppe (u. a. Verantwortung für das<br />

Jahresbudget und den Geschäftsplan);<br />

Initiierung und Entwicklung der Geschäftsstrategie für die globalen Geschäftsbereiche und -regionen;<br />

Entwicklung des Integrationskonzepts und der Rahmendaten für die Ausgestaltung der Holdco-Gruppe,<br />

u. a. in Bezug auf Systeme, Personalausstattung und Standorte, zur Vorlage beim Integrationsausschuss,<br />

und Zuständigkeit für die Umsetzung der Integration;<br />

Mitgliedschaft im Ausschuss für Strategieangelegenheiten und Vorsitz des Integrationsausschusses; und<br />

Leitung des Global Executive Committee und das Recht, die Mitglieder des Global Executive Committee<br />

auszuwählen, zu bestellen und abzuberufen (mit der Maßgabe, dass der Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung in enger Abstimmung mit dem<br />

Chairman der Holdco-Gruppe und dem Holdco-Verwaltungsrat vorgeht).<br />

Falls Duncan L. Niederauer vor Ende seiner ersten Amtszeit als Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />

ausscheidet, schlagen die übrigen NYSE Euronext-Direktoren einen Nachfolger vor; ihr Vorschlag ist ein für den<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und für den Holdco-Verwaltungsrat Bindender<br />

Vorschlag (i.S.v. Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches). Der Nachfolger wird bis zum Ende der<br />

ursprünglichen Amtszeit des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, die mit Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />

2016 endet, dieselben Funktionen übernehmen und Befugnisse haben.<br />

Rechtsstruktur der Holdco-Gruppe<br />

Die Holdco wird als <strong>Holding</strong>gesellschaft in den Niederlanden gegründet. Zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher<br />

Erfordernisse sowie zur Sicherstellung eines engen Kundenkontakts bestehen weiterhin getrennte operative<br />

Tochtergesellschaften als selbstständige juristische Personen in jedem der verschiedenen Länder, in denen die<br />

NYSE Euronext, die Deutsche Börse und deren jeweilige Tochtergesellschaften Wertpapierbörsen betreiben (z. B.<br />

in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Portugal).<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden die Organisationsstruktur der Holdco-Gruppe im Hinblick<br />

darauf prüfen, dass diese so organisiert wird, dass mittelfristig unter Berücksichtigung und vorbehaltlich aller<br />

steuerlichen, aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Überlegungen alle europäischen Unternehmen und Vermögenswerte<br />

der Holdco-Gruppe unmittelbar oder mittelbar von einer europäischen juristischen Person und alle<br />

US-Unternehmen und Vermögenswerte unmittelbar oder mittelbar von einer juristischen Person nach US-Recht<br />

gehalten werden (wenngleich diese weiterhin mittelbar von der Holdco gehalten werden, die nach dem Recht der<br />

Niederlande gegründet ist). Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beabsichtigen, für die Koordination<br />

regionaler aufsichtsrechtlicher Angelegenheiten zwei regionale Koordinatoren für die europäischen Unternehmen<br />

und die US-Unternehmen der Holdco-Gruppe zu bestellen.<br />

Global Executive Committee der Holdco-Gruppe<br />

Das Global Executive Committee der Holdco-Gruppe wird aus vier Personen bestehen, die derzeit Führungspersonen<br />

der NYSE Euronext sind, einschließlich des Chief Executive Officer der NYSE Euronext, sowie weiteren<br />

A-143


vier Personen, die derzeit Führungspersonen der Deutsche Börse sind. Das Global Executive Committee wird<br />

zukünftig für die laufende Geschäftsführung der Holdco-Gruppe verantwortlich sein.<br />

Die Geschäftsordnung des Global Executive Committee, die der Holdco-Verwaltungsrat im Rahmen des<br />

Vollzugs des Zusammenschlusses verabschieden wird, legt die Zusammensetzung des Global Executive Committee,<br />

seine Aufgaben und Zuständigkeiten sowie bestimmte Verfahrensregeln fest. Die Geschäftsordnung erlischt<br />

vier Jahre nach dem Vollzug des Zusammenschlusses und kann nur mit der Zustimmung des Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe und des Holdco-Verwaltungsrats geändert werden. Die Mitglieder des Global Executive<br />

Committee werden sich um einstimmige Entscheidungen bemühen, und der Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe wird grundsätzlich über alle Angelegenheiten entscheiden, über die keine Einstimmigkeit besteht. Jedes<br />

Mitglied des Global Executive Committee, dessen Zuständigkeiten von einer solchen Entscheidung des Chief<br />

Executive Officer der Holdco-Gruppe betroffen sind, ist berechtigt, sich mit dieser Angelegenheit an den Holdco-<br />

Verwaltungsrat zu wenden, der dann nach seinem Ermessen darüber beraten bzw. entscheiden wird.<br />

Zu Informationen über die Mitglieder des Global Executive Committee vgl. ,,Geschäft der Holdco und<br />

ausgewählte Informationen über die Holdco“.<br />

Geschäfts- und Betriebsstruktur der Holdco-Gruppe<br />

Zwei Konzernzentralen<br />

Die ab Vollzug des Zusammenschlusses geltende Holdco-Satzung wird vorsehen, dass die Holdco-Gruppe<br />

zwei Konzernzentralen, nämlich in Frankfurt und New York, hat.<br />

Handelsplattformen<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die NYSE Euronext und die Deutsche<br />

Börse nach dem Vollzug des Zusammenschlusses unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse<br />

beschließen, die Handelsplattformen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zusammenzuführen. Vorbehaltlich<br />

weiterer Prüfungen seitens der Parteien beabsichtigen diese die Migration:<br />

auf zwei Plattformen, und zwar eine für das zusammengeschlossene Kassageschäft und eine für das<br />

zusammengeschlossene Derivatgeschäft der Holdco-Gruppe. Im Falle einer Migration auf zwei Plattformen<br />

beabsichtigen die NYSE Euronext und die Deutsche Börse vorbehaltlich einer weiteren Prüfung<br />

seitens der Parteien, dass eine dieser Plattformen eine derzeit von der NYSE Euronext genutzte Plattform<br />

und die andere eine derzeit von der Deutsche Börse genutzte Plattform sein wird; und/oder<br />

mittelfristig auf eine einzige Plattform sowohl für das Kassa- als auch das Derivatgeschäft der Holdco-<br />

Gruppe.<br />

Die Migration muss jedoch jeweils mit den Hauptzielen der Synergiemaximierung und Schaffung effizienter<br />

Marktplätze für Kunden vereinbar sein.<br />

Struktur der Geschäftsbereiche<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss sieht ebenfalls vor, dass die Holdco-Gruppe nach<br />

Vollzug des Zusammenschlusses über die folgenden fünf weltweit operierenden Geschäftsbereiche verfügt (der<br />

Standort, von dem aus der jeweilige Geschäftsbereich geleitet wird, wird nachfolgend als ,,globale Drehscheibe“<br />

(global hub) bezeichnet):<br />

Global Cash Trading and Listings mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten in<br />

(in alphabetischer Reihenfolge) Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris;<br />

Global Derivatives mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in alphabetischer<br />

Reihenfolge) Amsterdam, Chicago, London, New York und Zürich;<br />

Global Settlement and Custody mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in<br />

(in alphabetischer Reihenfolge) Luxemburg, New York, Porto, Prag und Singapur. Das Büro des<br />

Bereichsleiters wird in Luxemburg sein;<br />

A-144


Technology Services/IT mit einer globalen Drehscheibe in New York und Schlüsselstandorten in (in<br />

alphabetischer Reihenfolge) Belfast, Frankfurt, London, Luxemburg, Paris und Prag. Das Büro des<br />

Bereichsleiters wird in Paris sein; und<br />

Market Data & Analytics mit einer globalen Drehscheibe in Frankfurt und Schlüsselstandorten in (in<br />

alphabetischer Reihenfolge) London, New York, Paris und Zürich.<br />

Obwohl im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss bereits die weltweit operierenden Geschäftsbereiche<br />

der Holdco nach dem Vollzug des Zusammenschlusses bestimmt sind, haben die Parteien bis jetzt noch<br />

keine Segmentstruktur für Zwecke der Finanzberichterstattung der Holdco-Gruppe festgelegt.<br />

European Equities Businesses<br />

Die Holdco-Gruppe erwartet, dass ihre europäischen Aktiengeschäfte auf den fünf Märkten (Amsterdam,<br />

Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris) über dieselbe technologische Handelsplattform betrieben werden. Das<br />

Geschäft wird vom derzeitigen Head of European Cash Markets der NYSE Euronext geleitet werden, und<br />

stellvertretender Leiter wird eine von der Deutsche Börse ernannte Person. Wie bisher werden alle fünf Börsen<br />

als unabhängige Listingplätze/Börsenbetriebe weiterbetrieben werden, jedoch dieselbe technologische Plattform<br />

verwenden. Die späteren Leiter dieses Geschäfts werden das europäische Aktiengeschäft vom Standort des von<br />

ihnen betriebenen Kassageschäfts aus betreiben.<br />

Aufnahme der Holdco-Aktien in Indizes; Rating der Holdco<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben vereinbart, dass sie sich vor Vollzug des Zusammenschlusses<br />

nach zumutbaren Kräften bemühen werden, (1) die dauerhafte Aufnahme der Holdco-Aktien in den<br />

DAX30-, den EuroStoxx50- und den S&P500-Index zu erreichen und (2) dass die Holdco ein Rating von ,,AA“<br />

seitens S&P oder Fitch oder ein vergleichbares Rating von einer oder mehrerer sonstiger Ratingagenturen erhält.<br />

Vertragsänderungen und Verzicht<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse können den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zu<br />

jedem Zeitpunkt ändern, sei es bevor oder nachdem die Aktionäre der NYSE Euronext die Annahme des Vertrags<br />

über den Unternehmenszusammenschluss beschlossen und den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />

zugestimmt haben und die <strong>Angebotsunterlage</strong> veröffentlicht worden ist. Es gilt jedoch, dass (1) nach der<br />

Beschlussfassung und Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext keine Vertragsänderung mehr ohne deren<br />

erneute Zustimmung vorgenommen werden kann, sofern die geltenden Rechtsvorschriften oder die Börsenordnung<br />

einer maßgeblichen Börse eine solche Zustimmung vorschreiben und/oder (2) nach der Veröffentlichung der<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> keine Vertragsänderung mehr vorgenommen werden darf, die ihrerseits eine Änderung der<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> erfordert, es sei denn, diese weitere Änderung der <strong>Angebotsunterlage</strong> wird ebenfalls vorgenommen.<br />

Falls die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco eine Änderung des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss, die keiner weiteren Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext und keiner<br />

Änderung der <strong>Angebotsunterlage</strong> bedarf, genehmigen, werden die NYSE Euronext, die Deutsche Börse bzw. die<br />

Holdco die jeweiligen Aktionäre darüber in einer Pressemitteilung oder einer anderen öffentlichen Mitteilung<br />

informieren. Sollten die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco eine Änderung des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss genehmigen, die einer erneuten Zustimmung der Aktionäre der NYSE Euronext<br />

bedarf, würden die Aktionäre ein weiteres Proxy Statement/einen weiteren Prospekt erhalten; für die Zustimmung<br />

zu einer solchen Änderung würden neue Stimmrechtsvollmachten eingeholt.<br />

Soweit dies rechtlich und nach den Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

zulässig ist, können die Parteien auf die Einhaltung oder den Eintritt von Bedingungen aus dem Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss verzichten.<br />

Gebühren und Auslagen<br />

Unabhängig davon, ob das Tauschangebot und die Verschmelzung vollzogen werden, werden sämtliche, einer<br />

der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und den darin<br />

A-145


vorgesehenen Transaktionen entstehenden Barauslagen (einschließlich aller Gebühren und Kosten für Rechtsberater,<br />

Wirtschaftsprüfer, Investmentbanken, Sachverständige und Fachberater) von der Partei getragen, der diese<br />

Auslagen entstehen, sofern der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss nicht etwas anderes vorsieht und<br />

mit Ausnahme der folgenden Auslagen, die von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse zu gleichen Teilen<br />

getragen werden (sofern die einschlägigen Rechtsvorschriften dies nicht untersagen):<br />

die Registrierungs- und Meldegebühren sowie die Druck- und Portokosten für das Proxy Statement/den<br />

Prospekt, das Registration Statement, die Unterlagen für das Tauschangebot und den Prospekt für die<br />

Zulassung der Holdco-Aktien zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

und der Euronext Paris sowie die Tombstone-Anzeige für das Tauschangebot;<br />

Gebühren für erforderliche Einreichungen bei Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen im<br />

Zusammenhang mit den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen;<br />

und<br />

im Falle einer Beendigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss alle der Holdco und/<br />

oder ihren Tochtergesellschaften entstandenen Auslagen.<br />

Zusicherungen und Gewährleistungen<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthält eine Reihe üblicher und im Wesentlichen<br />

beidseitiger Zusicherungen und Gewährleistungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in Bezug auf die<br />

folgenden Punkte:<br />

Gründung, ordnungsgemäßes Bestehen und Befähigung, die Verpflichtungen einzugehen;<br />

Kapitalausstattung;<br />

Genehmigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und das Nichtbestehen von Konflikten;<br />

fürden Vollzug des Zusammenschlusses erforderliche behördliche Genehmigungen und Zustimmungen;<br />

Abschlüsse und bei Behörden eingereichte Berichte;<br />

keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen seit dem 31. Dezember 2009;<br />

Einhaltung der geltenden Gesetze und Vereinbarungen;<br />

fürdie Führung der Geschäfte erforderliche Genehmigungen und Lizenzen;<br />

Rechtsstreitigkeiten;<br />

Leistungen an Mitarbeiter;<br />

steuerliche Angelegenheiten;<br />

arbeitsrechtliche Angelegenheiten;<br />

wesentliche Vereinbarungen; und<br />

gewerbliche Schutzrechte.<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss beinhaltet außerdem Zusicherungen und Gewährleistungen<br />

seitens der Holdco und der Pomme Merger Corporation bezüglich<br />

Gründung, ordnungsgemäßem Bestehen und Befähigung, die Verpflichtungen einzugehen;<br />

Kapitalausstattung; und<br />

der Genehmigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss und dem Nichtbestehen von<br />

Konflikten.<br />

Viele der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen<br />

setzen ,,wesentliche nachteilige Auswirkungen“ voraus (d. h. sie greifen nur, wenn Verstöße dagegen<br />

einzeln oder zusammengenommen wesentliche nachteilige Auswirkungen hätten). Einige Zusicherungen und<br />

Gewährleistungen enthalten eine allgemeine Wesentlichkeitsanforderung oder setzen einen bestimmten Kenntnisstand<br />

(knowledge standard) der Partei voraus, die die Gewährleistung abgibt. Eine ,,wesentliche nachteilige<br />

Auswirkung“ auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse bezeichnet für die Zwecke des Vertrags über den<br />

A-146


Unternehmenszusammenschluss eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf das Geschäft und die Finanz- und<br />

Ertragslage der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften insgesamt bzw. der Deutsche Börse und ihrer<br />

Tochtergesellschaften insgesamt, wobei die folgenden Änderungen oder Entwicklungen bei der Bestimmung, ob<br />

eine wesentliche nachteilige Auswirkung eingetreten ist, nicht zu berücksichtigen sind:<br />

Änderungen oder Entwicklungen im Hinblick auf allgemeine wirtschaftliche oder betriebliche Bedingungen<br />

oder die allgemeinen Bedingungen an den Wertpapiermärkten (einschließlich Änderungen und<br />

Entwicklungen aufgrund von Kriegshandlungen oder Terrorismus), soweit diese Änderungen oder<br />

Entwicklungen die NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften insgesamt bzw. die Deutsche Börse<br />

und ihre Tochtergesellschaften insgesamt im Vergleich zu anderen Wertpapierbörsen oder Handelsmärkten<br />

nicht unverhältnismäßig stark betreffen;<br />

Änderungen oder Entwicklungen, die sich aus der Durchführung oder Ankündigung des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss oder der darin vorgesehenen Transaktionen ergeben; oder<br />

Änderungen oder Entwicklungen, die sich aus einer gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

erforderlichen Handlung oder Unterlassung der NYSE Euronext und ihren Tochtergesellschaften<br />

insgesamt bzw. der Deutsche Börse und ihren Tochtergesellschaften insgesamt ergeben.<br />

Der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und diese Zusammenfassung der darin enthaltenen<br />

Bestimmungen wurden zu Informationszwecken in dieses Dokument aufgenommen. Die Sachinformationen<br />

über die Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder deren Tochtergesellschaften, die in<br />

diesem Dokument sowie in öffentlichen bei der SEC bzw. der <strong>BaFin</strong> eingereichten Unterlagen enthalten sind,<br />

können die entsprechenden Informationen im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ergänzen,<br />

aktualisieren oder ändern. Bei der Durchsicht der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und<br />

in dieser Zusammenfassung beschriebenen Zusicherungen und Gewährleistungen sollte bedacht werden,<br />

dass die Parteien die Zusicherungen und Gewährleistung hauptsächlich mit dem Ziel verhandelt haben, die<br />

Umstände festzulegen, in denen jede Vertragspartei das Recht hat, den Zusammenschluss zu beenden, wenn<br />

sich die Zusicherungen und Gewährleistungen der jeweils anderen Partei wegen veränderter Umstände oder<br />

aus sonstigen Gründen als unrichtig herausstellen, sowie die Risiken zwischen den Parteien aufzuteilen, nicht<br />

aber mit dem Ziel, Tatsachen festzustellen. Die Zusicherungen und Gewährleistungen können auch einer<br />

vertraglichen Wesentlichkeitsanforderung unterliegen, die sich von den allgemein für Aktionäre geltenden<br />

Anforderungen unterscheidet; sie erlöschen nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung.<br />

A-147


AUFSICHTSRECHTLICHE GENEHMIGUNGEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN IM ZUSAM-<br />

MENHANG MIT DEM ZUSAMMENSCHLUSS<br />

Nach geltendem deutschen Recht ist die <strong>BaFin</strong> für die Genehmigung der Bedingungen des Tauschangebots in<br />

Deutschland zuständig.<br />

Wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen<br />

Kartellrechtliche Freigabe in den Vereinigten Staaten<br />

Nach Maßgabe des HSR Act und der in seinem Rahmen von der US-amerikanischen Kartellbehörde FTC<br />

erlassenen Vorschriften kann der Zusammenschluss erst vollzogen werden, wenn die Anmelde- und Berichtsformulare<br />

(notification and report forms) bei der FTC und dem DOJ eingereicht wurden und die einschlägigen<br />

Wartefristen abgelaufen sind. Am 8. März 2011 reichten die Deutsche Börse und die NYSE Euronext jeweils ein<br />

Anmelde- und Berichtsformular gemäß dem HSR Act bei der FTC und dem DOJ ein.<br />

Am 7. April 2011 erhielten jeweils die Deutsche Börse und die NYSE Euronext eine Anfrage nach<br />

zusätzlichem Informations- und Dokumentationsmaterial, auch bezeichnet als “Second Request” Ein Second<br />

Request bewirkt eine Verlängerung der HSR-Wartefrist um bis zu dreißig Tage, nachdem die Parteien dem Second<br />

Request im Wesentlichen entsprochen haben, es sei denn die Wartefrist wird vom DOJ vorzeitig beendet.<br />

Die Parteien haben bisher mit dem DOJ zusammengearbeitet und stehen auch weiterhin in engem Kontakt mit<br />

dem DOJ, um die HSR-Freigabe sobald wie möglich zu erhalten. Die Antwort des DOJ auf den Second Request<br />

wird, einschließlich der 30-tägigen Wartefrist und möglichen weiteren wesentlichen Diskussionen mit dem DOJ,<br />

zwischen drei und acht Monate in Anspruch nehmen. Die Parteien erwarten gegenwärtig daher nicht, dass die<br />

Wartefrist vor dem dritten Quartal 2011 auslaufen oder beendet sein wird. Die Koordination zwischen der EU-<br />

Kommission und dem DOJ, einschließlich des möglichen Zeitplans, macht Vorhersagen darüber, wann das DOJ<br />

seine Untersuchung abgeschlossen haben wird, schwierig.<br />

Sollte das DOJ nach der Beendigung seiner Prüfung noch substanzielle Bedenken hinsichtlich des Zusammenschlusses<br />

haben, muss es ein Verfahren gerichtet auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor einem<br />

Bundesbezirksgericht (federal district court) der Vereinigten Staaten einleiten, um den Zusammenschluss zu<br />

verhindern, oder seine Bedenken mittels einer einvernehmlichen Vereinbarung mit den Parteien ausräumen.<br />

Europäische Wettbewerbsbehörden<br />

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (in diesem Dokument als ,,EG-Fusionskontrollverordnung“<br />

bezeichnet) verfügt die Europäische Kommission über 25 Arbeitstage ab Zugang einer vollständigen<br />

Anmeldung für den Erlass einer Entscheidung, in der der Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt<br />

vereinbar erklärt wird, oder für die Einleitung eines ausführlichen Verfahrens. Falls die Kommission eine<br />

eingehende Prüfung einleitet, hat sie innerhalb von 90 Arbeitstagen ab Einleitung der eingehenden Prüfung eine<br />

endgültige Entscheidung darüber zu erlassen, ob der geplante Zusammenschluss mit dem Gemeinsamen Markt<br />

vereinbar ist (diese Frist kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden). Die Deutsche Börse und die<br />

NYSE Euronext planen die Einreichung der Anmeldung (Formblatt CO) für die erste Hälfte des Jahres 2011.<br />

Prüfung durch das CFIUS<br />

Der Zusammenschluss bedarf einer Prüfung durch das Committee on Foreign Investment in the United States<br />

(in diesem Dokument als ,,CFIUS“ bezeichnet) gemäß dem Exon-Florio Amendment zum Defense Production Act<br />

von 1950 (in diesem Dokument als ,,Exon-Florio Amendment“ bezeichnet). Nach Maßgabe des Exon-Florio<br />

Amendment wird der Präsident der Vereinigten Staaten bevollmächtigt, Unternehmenserwerbe, Verschmelzungen<br />

oder Übernahmen von im zwischenstaatlichen Handel mit den Vereinigten Staaten tätigen Personen durch<br />

ausländische Personen zu untersagen oder auszusetzen, falls der Präsident nach einer Prüfung feststellt, dass<br />

die betreffenden ausländischen Personen durch die Ausübung der Kontrolle über die erworbenen Personen<br />

Maßnahmen ergreifen könnten, die eine potenzielle Gefährdung der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten<br />

darstellen könnten, und andere bestehende gesetzliche Vorschriften keine ausreichende Grundlage für den Schutz<br />

der nationalen Sicherheit bieten. Die beteiligten Parteien stehen bereits in Kontakt mit CFIUS. Die Anmeldung wird<br />

voraussichtlich im Mai 2011 erfolgen.<br />

A-148


Wartefristen<br />

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments waren die im HSR Act, der EG-Fusionskontrollverordnung<br />

und dem Exon-Florio Amendment vorgesehenen Wartefristen weder abgelaufen noch beendet. Die<br />

Parteien sind der Auffassung, dass der Zusammenschluss unter Einhaltung aller einschlägigen kartellrechtlichen<br />

Gesetze vollzogen werden kann. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die staatlichen Prüfbehörden die<br />

maßgeblichen Wartefristen beenden oder deren Ablauf gestatten werden oder dass sie den Zusammenschluss ohne<br />

Einschränkungen oder Auflagen oder überhaupt genehmigen oder freigeben werden. Ferner kann nicht garantiert<br />

werden, dass keine Anfechtung des Vollzugs des Zusammenschlusses auf kartellrechtlicher Grundlage erfolgen<br />

wird oder dass die Parteien im Falle einer entsprechenden Anfechtung obsiegen werden oder nicht gezwungen sein<br />

werden, bestimmten Auflagen — die möglicherweise auch Veräußerungen beinhalten — zuzustimmen, um den<br />

Zusammenschluss vollziehen zu können.<br />

Kapitalmarktaufsichtsbehörden<br />

Nach Maßgabe des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss steht die Verpflichtung der Holdco zur<br />

Annahme und zum Tausch von im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Deutsche Börse-Aktien, die<br />

wiederum eine Voraussetzung für den Vollzug der Verschmelzung bildet, unter der Bedingung des Erhalts oder<br />

der Erteilung aller sonstigen Genehmigungen, Erlaubnisse und Handlungen von staatlichen Stellen und der<br />

Vornahme aller sonstigen Einreichungen und Anmeldungen bei diesen, die seitens der Holdco, der Deutsche<br />

Börse, der NYSE Euronext oder ihrer Tochtergesellschaften für den Vollzug des Zusammenschlusses, die Ausgabe<br />

der Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung und der sonstigen im Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Transaktionen erforderlich sind (einschließlich erforderlicher<br />

Änderungen an bestehenden Börsenlizenzen und Anerkennungen); dies gilt nicht in Fällen, in denen bei einem<br />

unterlassenen Erhalt, einer unterlassenen Erteilung oder einer unterlassenen Vornahme bei vernünftiger Betrachtung<br />

kein wesentlicher Nachteil für die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und ihre jeweiligen<br />

Tochtergesellschaften zu erwarten ist. Als wesentlicher Nachteil im Sinne des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

gilt eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf das Geschäft und die Ertrags- und Finanzlage<br />

insgesamt oder die Befugnis oder Fähigkeit der regulierten Wertpapierbörsen der Holdco, der Deutsche Börse, der<br />

NYSE Euronext oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften insgesamt ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit der<br />

bisherigen Praxis oder wie nach dem Vollzug des Zusammenschlusses billigerweise erwartet fortzusetzen. Siehe<br />

,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses“.<br />

Genehmigung durch die SEC<br />

Bei der Tochtergesellschaft der Deutsche Börse International Securities Exchange, LLC sowie EDGA<br />

Exchange, Inc. und EDGX Exchange, Inc., an denen die Deutsche Börse mittelbar zu 34,1% beteiligt ist, und<br />

den Tochtergesellschaften der NYSE Euronext, der New York Stock Exchange, LLC, NYSE Arca, Inc. und NYSE<br />

Amex LLC handelt es sich gemäß Section 6 des Exchange Act um als nationale Wertpapierbörsen (national<br />

securities exchanges) registrierte Selbstregulierungsorgane; als solche sind sie zur Einhaltung bestimmter Verpflichtungen<br />

gemäß dem Exchange Act verpflichtet. Nach Section 19 des Exchange Act und den dazugehörigen<br />

Vorschriften der SEC sind alle Änderungen an Regeln von SROs der SEC zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu<br />

können auch bestimmte geplante Änderungen an ihren Gründungsurkunden, Statuten (bylaws) oder verwandten<br />

Dokumenten oder, im Falle der International Securities Exchange, LLC, denjenigen ihrer unmittelbaren Muttergesellschaft<br />

oder denjenigen der NYSE Euronext sowie geplante Änderung der Zulassungsvorschriften zählen.<br />

Geplante Regeländerungen können nur in Kraft treten, sofern eine Genehmigung der SEC vorliegt oder sie<br />

anderweitig gemäß Section 19 des Exchange Act zulässig sind.<br />

Nach Section 19 des Exchange Act sind der Wortlaut der geplanten Regeländerung zusammen mit einer<br />

knappen Erklärung zu ihrer gesetzlichen Grundlage und dem Zweck der Änderung bei der SEC einzureichen, die<br />

anschließend durch eine Veröffentlichung der geplanten Änderung im Federal Register interessierten Dritten die<br />

Möglichkeit zu Stellungnahmen gibt. Entsprechende Stellungnahmen werden üblicherweise zur Beantwortung an<br />

das SRO weitergeleitet. Die SEC muss innerhalb einer Frist von 35 Tagen ab der Veröffentlichung der geplanten<br />

Regeländerung (oder einer längeren Frist von bis zu 90 Tagen, falls die SEC dies für angemessen erachtet) die<br />

geplante Änderung entweder billigen oder ein Verfahren zur Entscheidung über eine mögliche Ablehnung der<br />

geplanten Regeländerung einleiten. Entsprechende Verfahren sollten innerhalb von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt<br />

der Veröffentlichung der geplanten Regeländerung abgeschlossen sein; die SEC ist jedoch berechtigt, die Frist<br />

erforderlichenfalls um weitere 60 Tage zu verlängern. Die SEC genehmigt eine geplante Regeländerung, falls sie<br />

befindet, dass die Änderung im Einklang mit den Anforderungen des Exchange Act und den Vorschriften und<br />

A-149


Verordnungen zum Exchange Act steht. SROs können Verlängerungen der vorstehend genannten Fristen zustimmen<br />

und tun dies in der Praxis in der Regel auch, während sie auf von SEC-Mitarbeitern vorgebrachte Einwände<br />

eingehen.<br />

Europäische Aufsichtsbehörden<br />

Es wird derzeit erwartet, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss eine Reihe von Genehmigungen<br />

durch europäische Aufsichtsbehörden eingeholt und eine Reihe von Anzeigen bei diesen vorgenommen werden, zu<br />

denen (in alphabetischer Reihenfolge nach Name des Landes in englischer Sprache) die Folgenden zählen:<br />

Belgien<br />

Keine Untersagung durch die FSMA oder Nichtbeanstandungserklärung der FSMA in Bezug auf den<br />

Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Brussels S.A./N.V.;<br />

Bestätigung des belgischen Finanzministers betreffend die Beibehaltung des Status von Euronext<br />

Brussels S.A./N.V. als Betreiber von regulierten und lizenzierten Märkten oder, soweit eine solche<br />

Bestätigung nicht erfolgt, Nichterhalt einer gegenteiligen Mitteilung;<br />

Collegium der Euronext-Aufsichtsbehörden<br />

Nichtbeanstandungserklärung des Kollegiums der Euronext-Aufsichtsbehörden für das Tauschangebot,<br />

die Verschmelzung und die sonstigen im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen<br />

Transaktionen nach Maßgabe des Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010.<br />

Frankreich<br />

Zustimmung der französischen Bankenaufsichtsbehörde (Autorité de Contrôle Prudentiel, in diesem<br />

Dokument als ,,ACP” bezeichnet) zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. in<br />

ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut;<br />

Zustimmung des französischen Wirtschaftsministers zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext<br />

Paris S.A. und Bluenext S.A. in ihrer Eigenschaft als Börsenbetreiber nach Empfehlung der französischen<br />

Finanzmarktaufsicht (Autorité des marchés financiers, in diesem Dokument als ,,AMF” bezeichnet).<br />

Deutschland<br />

Anzeige des Zusammenschlusses bei dem Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse;<br />

Keine Untersagungsverfügung der <strong>BaFin</strong> hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an der<br />

European Commodity Clearing AG, Eurex Clearing AG, Eurex Repo GmbH, Eurex Bonds GmbH und<br />

Clearstream Banking AG und Anzeige des Erwerbs dieser Gesellschaften bei der Deutschen Bundesbank<br />

und dem Bundesverband deutscher Banken;<br />

Keine Untersagungsverfügung der hessischen Börsenaufsicht hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden<br />

Beteiligung der Holdco an der Deutsche Börse, Scoach Europa AG und Eurex Frankfurt AG;<br />

Keine Untersagungsverfügung der sächsischen Börsenaufsicht hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden<br />

Beteiligung der Holdco an der European Energy Exchange AG und der EEX Power Derivatives<br />

GmbH; und<br />

Keine Untersagungsverfügung der Berliner Börsenaufsicht hinsichtlich des Erwerbs einer bedeutenden<br />

Beteiligung der Holdco an der Tradegate Exchange GmbH.<br />

Luxemburg<br />

Keine Untersagungsverfügung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (Commission<br />

de surveillance du secteur financier) hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen der Clearstream<br />

International S.A., der Clearstream Services S.A. und der Clearstream Banking S.A. sowie keine<br />

A-150


Untersagungsverfügung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor (Commissariat<br />

aux assurances) hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen der Risk Transfer Re S.A.<br />

Niederlande<br />

Nichtbeanstandungserklärung des niederländischen Finanzministers (auf Anraten der AFM), wonach es<br />

dem Bieter erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International)<br />

B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. zu erwerben;<br />

Mitteilung des Zusammenschlusses an und Bestätigung, Neuausstellung, Erneuerung oder Änderung der<br />

bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen durch den niederländischen Finanzminister oder die AFM<br />

anstelle des niederländischen Finanzministers, die gegenüber NYSE Euronext, NYSE Euronext (International)<br />

B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. abgegeben wurden und jeweils der<br />

betreffenden Gesellschaft erlauben, mittelbar oder unmittelbar Anteile an Euronext Amsterdam N.V. zu<br />

halten, zu erwerben, sofern dies vom niederländischen Finanzminister oder der AFM für erforderlich<br />

gehalten wird;<br />

Mitteilung an und Überprüfung und Genehmigung des Zusammenschlusses durch den niederländischen<br />

Finanzminister und die AFM sowie Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe der bestehenden<br />

Börsenlizenzen, die Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />

Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. gewährt wurden, sofern dies vom niederländischen Finanzminister<br />

oder der AFM für erforderlich gehalten wird; und<br />

Nichtbeanstandungserklärung durch die Niederländische Zentralbank in Bezug auf den indirekten<br />

Erwerb von Anteilen an Euronext Amsterdam N.V. sowie NYSE Euronext (International) B.V., NYSE<br />

Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V. durch Holdco.<br />

Portugal<br />

Ausdrückliche Zustimmung des portugiesischen Finanzministers zum Eigentums- und Kontrollwechsel<br />

bei Euronext Lisbon nach positiver Stellungnahme des CMVM;<br />

Information des CMVM über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon und fehlende<br />

Untersagungsverfügung des CMVM oder Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung innerhalb der zur<br />

Verfügung stehenden Frist;<br />

Information des CMVM über den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext Lisbon und keine<br />

Untersagungsverfügung des CMVM oder Abgabe einer Nichtbeanstandungserklärung innerhalb der zur<br />

Verfügung stehenden Frist;<br />

Spanien<br />

Anzeige des Kontrollwechsels hinsichtlich der Infobolsa, der Link-Up Capital Markets S.L. und der Open<br />

Finance S.L. beim spanischen Register für Ausländische Investitionen der Generaldirektion für Wirtschaftspolitik<br />

und Ausländische Investitionen.<br />

Schweiz<br />

Anzeige des Kontrollwechsels in Bezug auf die Eurex Zürich AG und Scoach Schweiz bei der Eidgenössischen<br />

Finanzmarktaufsicht.<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Zustimmung der FSA zum Eigentümer- und Kontrollwechsel bei der Liffe Services Limited, Secfinex<br />

Limited, Smartpool Trading Limited und Fix City Limited; und<br />

Zustimmung der FSA zum Eigentümer- und Kontrollwechsel bei der Liffe Administration and Management.<br />

A-151


Andere Länder<br />

Derzeit wird ferner erwartet, dass im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss darüber hinaus eine Reihe<br />

von aufsichtsrechtlichen Genehmigungen in anderen Ländern eingeholt und eine Reihe von aufsichtsrechtlichen<br />

Anzeigen in diesen Ländern vorgenommen werden, zu denen (in alphabetischer Reihenfolge nach Name des<br />

Landes) die folgenden zählen:<br />

Indien<br />

Anzeige des Kontrollwechsels hinsichtlich der Deutsche Börse beim India Foreign Investment Promotion<br />

Board.<br />

Singapur<br />

Anzeige des Kontrollwechsels hinsichtlich der Clearstream Banking S.A. bei der Monetary Authority of<br />

Singapore.<br />

Vereinigte Staaten<br />

Genehmigung des Kontrollwechsels der Archipelago Trading Services LLC und der Archipelago<br />

Securities, Inc durch die FINRA gemäß der NASD Rule 1017;<br />

Genehmigung des Kontrollwechsels der NYSE Liffe U.S., LLC and NYSE Liffe durch die CFTC.<br />

Börsennotierung<br />

Die im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien und die weiteren<br />

zur Ausgabe in diesem Zusammenhang reservierten Holdco-Aktien müssen nach der offiziellen Ausgabemitteilung<br />

(official notice of issuance) zum Börsenhandel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

und der Euronext Paris zugelassen werden.<br />

Die Holdco plant die Erstellung eines Börsenzulassungsprospekts für die Zulassung der Aktien an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext Paris, der der AFM zur Billigung eingereicht und nach der Billigung<br />

im Wege des Europäischen Passes in Frankreich und Deutschland veröffentlicht werden soll. Neben der Billigung<br />

des Börsenzulassungsprospekts durch die AFM steht der Börsenhandel unter dem Vorbehalt der Zulassung der<br />

Aktien der Holdco zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse bzw. der Genehmigung der Zulassung der<br />

Aktien der Holdco zum Börsenhandel an der Euronext Paris durch die AMF.<br />

Die Holdco plant im Zusammenhang mit dem Listing der Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange die<br />

Einreichung eines eigenständigen Zulassungsantrags.<br />

Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen<br />

Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext haben sich dazu verpflichtet, sich vorbehaltlich der im Vertrag<br />

über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Einschränkungen in zumutbarer Weise nach besten<br />

Kräften darum zu bemühen, alle im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss erforderlichen Erlaubnisse und<br />

Genehmigungen von allen staatlichen Stellen und sonstigen Personen einzuholen, sobald dies vernünftigerweise<br />

durchführbar ist (siehe ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Angemessene Bemühungen um die<br />

Einholung erforderlicher Genehmigungen“).<br />

Allgemeines<br />

Obgleich die Deutsche Börse und die NYSE Euronext der Ansicht sind, dass ihnen die für den Zusammenschluss<br />

erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden, kann keine Garantie dahingehend<br />

abgegeben werden, wann ihnen die Genehmigungen erteilt werden, dass sie ihnen zu zufrieden stellenden<br />

Bedingungen erteilt werden und dass es nicht zu Gerichtsverfahren kommen wird, in denen Einwendungen gegen<br />

diese Genehmigungen vorgebracht werden. Ferner kann nicht garantiert werden, dass US-Aufsichtsbehörden auf<br />

Bundesebene oder einzelstaatlicher Ebene oder Aufsichtsbehörden außerhalb der Vereinigten Staaten nicht den<br />

A-152


Versuch unternehmen werden, aus kartellrechtlichen oder anderen Gründen Einwendungen gegen den Zusammenschluss<br />

vorzubringen; falls es zu entsprechenden Einwendungen kommen sollte, kann keine Garantie in Bezug<br />

auf deren Ausgang abgegeben werden. Die Verpflichtung der Deutsche Börse und der NYSE Euronext zum Vollzug<br />

des Zusammenschlusses steht unter der Bedingung der Erteilung bestimmter Genehmigungen durch die SEC, US-<br />

Behörden auf Bundesebene und einzelstaatlicher Ebene, die Europäische Kommission, andere europäische<br />

Aufsichtsbehörden und andere staatliche Stellen. Siehe ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss —<br />

Bedingungen für den Vollzug des Zusammenschlusses“.<br />

Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Zusammenschluss<br />

Nach der Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden beim Delaware Court of<br />

Chancery (in diesem Dokument als ,,Gericht Delaware“ bezeichnet), beim Supreme Court des Staates New York,<br />

Country of New York (in diesem Dokument als ,,Gericht New York“ bezeichnet) und beim U.S. District Court for<br />

the Southern District of New York (in diesem Dokument als ,,SDNY“ bezeichnet) mehrere Klageschriften<br />

eingereicht, in denen der geplante Zusammenschluss angefochten wird. Vier der Klagen wurden beim Gericht<br />

Delaware eingereicht und unter dem Rubrum In re NYSE Euronext Shareholder Litigation, Consol C.A.<br />

No. 6220-VCS zusammengefasst. Beim Gericht New York wurden fünf Klagen eingereicht und werden derzeit<br />

unter einer einzigen Hauptakte, NYSE Euronext Shareholders Litigation Master File, Index No. 773,000/11,<br />

koordiniert. Beim SDNYist eine Klage, Jones v. Niederauer, et al., C.N. 11-CV-01502, anhängig. Nach Einreichung<br />

des Registration Statements mittels Form F-4 bei der SEC am 7. April 2011 wurde beim Gericht Delaware eine<br />

ergänzte verbundene Klage (consolidated amended complaint) eingereicht, und beim Gericht New York wurde eine<br />

ergänzte Hauptklage (amended master complaint) eingereicht.<br />

In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es<br />

sich um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller öffentlichen Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind<br />

als Beklagte die NYSE Euronext, ihre Directors, die Deutsche Börse, die Pomme Merger Corporation und die<br />

Holdco benannt (wobei einige Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Den einzelnen Beklagten wird im<br />

Allgemeinen eine Verletzung ihrer treuhänderischen Pflichten bei der Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen<br />

Zusammenschlusses und den beklagten Unternehmen eine Beihilfe und Begünstigung (aiding and<br />

abetting) dieser vorgeblichen Verletzung vorgeworfen. In den ergänzten Klagen, die beim Gericht Delaware und<br />

beim Gericht New York eingereicht wurden, wird auch geltend gemacht, das am 7. April 2011 mittels Form F-4<br />

eingereichte Registration Statement sei in wesentlichen Punkten unrichtig oder unvollständig. Die Klagen lauten<br />

unter anderem auf Unterlassung, einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses, nicht<br />

konkretisierte Schadenersatzzahlungen und Erstattung von Auslagen und Anwaltskosten des Klägers.<br />

Der Ausgang dieser Verfahren ist ungewiss und kann nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden. Ein<br />

ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit<br />

der Holdco nach dem Vollzug des Zusammenschlusses haben. Eine einstweilige Verfügung könnte den<br />

Vollzug des Zusammenschlusses verzögern oder gefährden und ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften<br />

Unterlassungsanspruch stattgegeben wird, könnte den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit<br />

verhindern. Die Beklagten sind der Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten<br />

Ansprüche unbegründet sind, und beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Außer<br />

den in diesem Abschnitt genannten Verfahren gibt es keine behördlichen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren<br />

(inklusive laufender oder drohender Verfahren, die der Holdco bekannt sind) seit dem 10. Februar 2011, dem Tag<br />

der Gründung der Holdco, die die Finanzlage oder die Profitabilität der Holdco wesentlich beeinflussen könnten<br />

oder in der jüngeren Vergangenheit wesentlich beeinflusst haben.<br />

A-153


KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die Kapitalisierung und die<br />

Verschuldung der Holdco zum Tag ihrer Gründung am 10. Februar 2011 wieder. Die folgenden Zahlen wurden<br />

gemäß IFRS berechnet. Für weitere die Finanzlage der Holdco erläuternde Informationen nach dem Zusammenschluss<br />

vergleiche die <strong>Angebotsunterlage</strong>.<br />

Kapitalisierung<br />

Zum 10. Februar 2011<br />

(in T E)<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt ........ 0<br />

davon garantiert ....................... 0<br />

davon besichert. ....................... 0<br />

davon nicht garantiert/unbesichert . ......... 0<br />

Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt (ohne den<br />

kurzfristigen Anteil der langfristigen<br />

Verbindlichkeiten) ...................... 0<br />

davon garantiert ....................... 0<br />

davon besichert. ....................... 0<br />

davon nicht garantiert/unbesichert . ......... 0<br />

Eigenkapital ............................. 45<br />

Ausgegebenes Kapital ................... 45<br />

Gesetzliche Rücklage ................... 0<br />

Sonstige Rücklagen .................... 0<br />

Summe ................................. 45<br />

Verschuldung<br />

Zum 10. Februar 2011<br />

(in T E)<br />

Zahlungsmittel. ........................ 45<br />

Zahlungsmitteläquivalente (Details) ......... 0<br />

Handelbare Wertpapiere .................. 0<br />

Liquidität ............................ 45<br />

Kurzfristige finanzielle Forderungen ....... 0<br />

Kurzfristige Bankverbindlichkeiten ..........<br />

Kurzfristiger Anteil der langfristigen<br />

0<br />

Verbindlichkeiten ..................... 0<br />

Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten . . 0<br />

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ...... 0<br />

Kurzfristige Nettofinanzverschuldung ...... 0<br />

Langfristige Bankkredite ................. 0<br />

Emittierte Anleihen ..................... 0<br />

Sonstige langfristige Kredite . . . ........... 0<br />

Langfristige Finanzverschuldung .......... 0<br />

Nettofinanzverschuldung ................ 0<br />

Zum Tag ihrer Gründung am 10. Februar 2011 hatte die Holdco weder Eventualverbindlichkeiten noch direkte<br />

Verbindlichkeiten.<br />

A-154


Erklärung zum Geschäftskapital (Working Capital Statement)<br />

Die Holdco verfügt ihrer Auffassung nach innerhalb der nächsten 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />

dieses Dokuments über ausreichend Betriebskapital, um ihre derzeitigen Bedürfnisse und die ihrer<br />

Tochtergesellschaften zu erfüllen.<br />

Finanzierung der Holdco<br />

Die Holdco übt derzeit keine Geschäftstätigkeit aus, und die gegenwärtigen Geschäftsführer der Holdco<br />

erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Die Kosten, die der Holdco bis zum Vollzug des Zusammenschlusses<br />

entstehen, sind Transaktionskosten.<br />

Die Holdco hat ein Eigenkapital in Höhe von 45.000 A. Daneben wurde der Holdco von ihrer derzeitigen<br />

Alleingesellschafterin, der Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4 Mio. A für<br />

die Deckung der Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss gewährt. Wenn das der Holdco<br />

gewährte Gesellschafterdarlehen bei Ausscheiden der Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> als Alleingesellschafterin<br />

im Rahmen der Abwicklung des Tauschangebots zu Rückzahlung fällig wird, wird dieses Darlehen durch eine<br />

Bankfinanzierung zu den üblichen Konditionen ersetzt.<br />

Durch den Zusammenschluss wird die Holdco die <strong>Holding</strong>gesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext. Die Deutsche Börse, NYSE Euronext und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften werden ihre jeweiligen<br />

Geschäftsaktivitäten jedoch fortführen. Die Tätigkeit der Holdco wird sich auf die Führung der Gruppe beschränken.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen weder Vereinbarungen über die zukünftige Finanzierung der Holdco<br />

nach dem Zusammenschluss oder über die Übernahme von zentralen Funktionen (wie z.B. Cash-Pool) für die<br />

Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sowie der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen,<br />

durch die sich die Holdco finanzieren würde. Voraussichtlich wird sich Holdco aus Gewinnausschüttungen der<br />

Deutsche Börse AG and NYSE Euronext finanzieren.<br />

Es ist möglich, dass die zusammengeschlossene Gruppe zukünftig umstrukturiert wird und Holdco deswegen<br />

bestimmte zentrale Funktionen für die Gruppe übernimmt und sich hieraus finanzieren wird.<br />

A-155


VERWÄSSERUNG<br />

Der Begriff ,,Verwässerung“ bezieht sich auf zwei unterschiedliche Aspekte: Verwässerung der Beteiligung<br />

und wertmäßige Verwässerung.<br />

Unter Verwässerung der Beteiligung ist die Auswirkung zu verstehen, die die Ausgabe neuer Holdco-Aktien<br />

auf den jeweiligen prozentualen Anteil der bestehenden Holdco-Aktionäre hat, die die neu ausgegebenen Holdco-<br />

Aktien nicht anteilig zeichnen.<br />

Die wertmäßige Verwässerung bezieht sich auf die Auswirkung, die die Ausgabe neuer Holdco-Aktien zu einem<br />

bestimmten Ausgabepreis auf den Wert des Eigenkapitals der Holdco je Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt hat.<br />

Für die nachfolgende Berechnung wird angenommen, dass (1) zu Beginn des Tauschangebots 195.000.000<br />

Deutsche Börse-Aktien ausgegeben sind (einschließlich 8.956.997 von der Deutsche Börse gehaltener eigener Aktien),<br />

(2) während des Angebotszeitraums im Rahmen des Group Share Plans (GSP) der Deutsche Börse weitere 146.864<br />

Deutsche Börse-Aktien ausgegeben werden, (3) alle 195.146.864 Deutsche Börse-Aktien im Wege des Tauschangebots<br />

wirksam eingereicht werden und für diese nicht wirksam der Rücktritt erklärt wird, (4) 266.000.000 NYSE Euronext-<br />

Aktien unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Verschmelzung im Umlauf sein werden und (5) sowohl das<br />

Tauschangebot als auch die Verschmelzung so abgewickelt werden, dass die Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

100%ige Tochtergesellschaften der Holdco werden. In diesem Falle werden insgesamt 320.166.864 Holdco-Aktien an<br />

die Altaktionäre der Deutsche Börse und der NYSE Euronext ausgegeben, bestehend aus (A) 195.146.864 Holdco-<br />

Aktien, die an die Altaktionäre der Deutsche Börse ausgegeben werden (einschließlich 8.956.997 Holdco-Aktien an die<br />

Deutsche Börse in Bezug auf ihre eigenen Aktien), und (B) 125.020.000 Holdco-Aktien, die unter Berücksichtigung des<br />

Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung von 0,47 Holdco-Aktien für jede NYSE Euronext-Aktie an die<br />

Altaktionäre der NYSE Euronext ausgegeben werden.<br />

Vor dem Zusammenschluss waren 45.000 Aktien der Klasse D der Holdco ausgegeben und im Umlauf, und der<br />

konsolidierte Nettobuchwert des Eigenkapitals der Holdco betrug gemäß der Eröffnungsbilanz der Holdco<br />

45.000,00 A. Daraus ergab sich ein anteiliges Nettoeigenkapital von 1,00 A je Aktie.<br />

Die folgende Tabelle zeigt den Nettobuchwert des Eigenkapitals und den Nettobuchwert des Eigenkapitals<br />

ohne immaterielle Vermögensgegenstände je Aktie der Deutsche Börse und der NYSE Euronext vor dem<br />

Zusammenschluss sowie den Nettobuchwert des Eigenkapitals und den Nettobuchwert des Eigenkapitals ohne<br />

immaterielle Vermögensgegenstände je Aktie der Holdco und das Äquivalent für die NYSE Euronext Aktie nach<br />

dem Zusammenschluss:<br />

Angaben in Mio. E,<br />

außer Angaben zu Aktien<br />

zum 31. Dezember 2010 vor dem Zusammenschluss<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext<br />

Deutsche<br />

Börse<br />

NYSE<br />

Euronext Holdco<br />

nach dem Zusammenschluss<br />

NYSE<br />

Euronext<br />

equivalent 2) Rechenweg<br />

Nettobuchwert des Eigenkapitals 1) . .<br />

abzüglich Geschäfts- und<br />

2.951 5.330 2.951 5.330 9.851 n/a (a)<br />

Firmenwerte 1)<br />

............. (2.060) (3.029) (2.060) (3.029) (5.471) n/a<br />

abzüglich sonstige immaterielle<br />

Vermögenswerte 1) ...........<br />

Nettobuchwert des Eigenkapital<br />

ohne immaterielle<br />

(1.030) (4.507) (1.030) (4.507) (7.775) n/a<br />

Vermögenswerte 1) ........... (139) (2.206) (139) (2.206) (3.395) (b)<br />

Zahl der ausgegebenen Aktien . . . . 195.000.000 261.000.000 195.146.864 3)<br />

266.000.000 3)<br />

320.166.864 125.020.000 (c)<br />

Anteiliges Eigenkapital je Aktie . . .<br />

Anteilges Eigenkapital ohne<br />

immeratielle Vermögenswerte je<br />

15,13 20,42 15,12 20,04 30,77 14,46 (a)/(b)<br />

Aktie . . . ................ (0,71) (8,45) (0,71) (8,29) (10,60) (4,98) (b)/(c)<br />

n/a = nicht anwendbar<br />

1)<br />

Zahlenangaben wurden den weiteren Erläuterungen Finanzinformationen der Holdco in der <strong>Angebotsunterlage</strong> entnommen<br />

2) Wert mit dem Tauschverhältnis 0,47 berechnet<br />

3)<br />

Aktienzahl einschließlich eventuell während des Tauschangebots bzw. bis zur Wirksamkeit der Verschmelzung zusätzlich<br />

ausgegebener Aktien<br />

A-156


Auf der Grundlage der vorstehenden Annahmen werden nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

320.166.864 Holdco-Aktien ausgegeben und im Umlauf befindlich sein, und der konsolidierte Nettobuchwert<br />

des Eigenkapitals der Holdco wird — wie in der <strong>Angebotsunterlage</strong> angegeben — 9.851 Mio. A betragen. Daraus<br />

ergibt sich ein anteiliges Nettoeigenkapital von 30,91 A je Holdco-Aktie.<br />

Dies entspricht einer Zunahme des anteiligen Nettobuchwerts des Eigenkapitals<br />

je Holdco-Aktie um 29,77 A, was einer Erhöhung von 2.977% entspricht; und<br />

verglichen mit dem anteiligen Nettobuchwert des Eigenkapitals Deutsche Börse-Aktie vor dem Zusammenschluss<br />

von 15,63 A, waseinerErhöhung von 103,31% entspricht; und<br />

verglichen mit dem anteiligen Nettobuchwert des Eigenkapitals NYSE Euronext-Aktie vor dem Zusammenschluss<br />

von 10,35 A, was einer Erhöhung von 50,67% entspricht.<br />

Die Beteiligungsquote des gegenwärtigen Aktionärs der Holdco wird durch den Einzug aller zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt ausgegebenen Aktien der Klasse D im Rahmen des Vollzugs des Zusammenschlusses von 100%<br />

auf 0% verwässert.<br />

A-157


GESCHÄFT DER HOLDCO UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE HOLDCO<br />

Überblick<br />

Die Deutsche Börse und die NYSE Euronext werden ihr Geschäft nach Maßgabe des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss (Business Combination Agreement) unter einer neuen niederländischen <strong>Holding</strong>gesellschaft,<br />

die in diesem Dokument als Holdco bezeichnet wird, zusammenschließen. Die Holdco firmiert derzeit<br />

unter ,,<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.“. Es ist davon auszugehen, dass die Holdco vor dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses umfirmiert wird und einen Namen erhält, der zwischen den Parteien zu vereinbaren ist. Nach<br />

Vollzug des Zusammenschlusses wird die Holdco Muttergesellschaft der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

und sie wird an Börsen in New York, Frankfurt und Paris notiert sein. Die gemeinsame Gruppe wird über zwei<br />

Konzernzentralen in Frankfurt und New York verfügen. Die Frankfurter Zentrale der Holdco wird sich am<br />

derzeitigen Hauptsitz der Deutsche Börse, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, befinden; sie wird<br />

unter der derzeitigen Telefonnummer der Gruppe Deutsche Börse +49 (0) 692110 erreichbar sein. Die New Yorker<br />

Zentrale der Holdco wird die derzeitige Zentrale der NYSE Euronext, 11 Wall Street, New York, New York 10005,<br />

Vereinigte Staaten, sein; sie wird unter der derzeitigen Telefonnummer der NYSE Euronext, +1 (212) 656-3000,<br />

erreichbar sein.<br />

Die folgende Grafik stellt die Holdco und einige ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen,<br />

einschließlich aller einer Aufsicht nach US-amerikanischem Recht unterliegenden Unternehmen, unmittelbar nach<br />

Vollzug des Zusammenschlusses dar (sofern nicht anders angegeben, werden alle Tochtergesellschaften mehrheitlich,<br />

d.h. zwischen 50% und 100%, einschließlich gehalten):<br />

STOXX Ltd.<br />

(50%)<br />

Clearstream<br />

Banking S.A.<br />

Clearstream<br />

<strong>Holding</strong> AG<br />

Clearstream<br />

International S.A.<br />

Clearstream<br />

Banking AG<br />

EDGA<br />

Exchange, Inc.<br />

Direct Edge<br />

<strong>Holding</strong>s, LLC<br />

(31,54%)<br />

Deutsche<br />

Börse AG<br />

(Deutschland)<br />

Scoach<br />

<strong>Holding</strong> S.A.<br />

(50%)<br />

U.S. Exchange<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

(Delaware)<br />

International<br />

Securities<br />

Exchange<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

(Delaware)<br />

EDGX<br />

Exchange, Inc.<br />

Eurex<br />

Frankfurt AG<br />

(Deutschland)<br />

International<br />

Securities<br />

Exchange, LLC<br />

(Delaware)<br />

Eurex Zürich<br />

AG (50%)<br />

(Schweiz)<br />

Eurex Clearing<br />

AG<br />

Euronext<br />

Lisbon –<br />

Sociedade Gestora<br />

de Mercados<br />

Regulamentados,<br />

S.A. (Portugal)<br />

European<br />

Energy<br />

Exchange AG (1)<br />

<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong><br />

<strong>Holding</strong> N.V. (“Holdco”)<br />

(Niederlande)<br />

Infobolsa S.A.<br />

(50%)<br />

Euronext<br />

Amsterdam<br />

N.V.<br />

(Niederlande)<br />

NYSE Euronext<br />

(International)<br />

B.V.<br />

(Niederlande)<br />

NYSE Euronext<br />

(<strong>Holding</strong>) N.V.<br />

(Niederlande)<br />

Euronext N.V.<br />

(Niederlande)<br />

Euronext<br />

France<br />

(<strong>Holding</strong>) S.A.S.<br />

(Frankreich)<br />

Euronext Paris<br />

S.A.<br />

(Frankreich)<br />

LCH. Clearnet<br />

Group Limited<br />

(GB) (9,1%)<br />

NYSE Euronext<br />

(Delaware)<br />

New York Stock<br />

Exchange LLC<br />

(New York)<br />

Euronext<br />

Brussels N.V./<br />

S.A. (Belgien)<br />

Archipelago<br />

Europe Limited<br />

(GB)<br />

NYSE Group,<br />

Inc.<br />

(Delaware)<br />

NYSE Amex LLC<br />

(Delaware)<br />

Euronext<br />

<strong>Holding</strong>s UK<br />

Limited (GB)<br />

LIFFE (<strong>Holding</strong>s)<br />

plc (GB)<br />

Archipelago<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

(Delaware)<br />

NYSE Arca<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

(Delaware)<br />

NYSE Arca, Inc.<br />

(Delaware)<br />

Anmerkung:<br />

(1) Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />

56,14% erhöhen würde. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />

Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />

Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf die Holdco nach dem Vollzug des Zusammenschlusses.<br />

Da die Holdco nach dem Zusammenschluss die Funktion einer <strong>Holding</strong>gesellschaft für die Deutsche Börse und<br />

NYSE Euronext übernimmt, sollten zum Verständnis des Geschäfts und der operativen Tätigkeit der Holdco auch<br />

die Informationen aus den Abschnitten ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über<br />

A-158


die Gruppe Deutsche Börse“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE Euronext und der bzw.<br />

zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen“ berücksichtigt werden.<br />

Die folgenden Informationen über die Holdco sollten in Verbindung mit der nach dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses wirksamen Fassung der Holdco-Satzung sowie den entsprechenden Bestimmungen des<br />

niederländischen Rechts gelesen werden. Die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wirksame Fassung<br />

der Holdco-Satzung wird — in niederländischer Sprache und in unverbindlicher Übersetzung in englischer und<br />

deutscher Sprache — während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Holdco in Amsterdam erhältlich sein. Die<br />

aktuelle Satzung der Holdco sowie die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wirksame Fassung der Holdco-<br />

Satzung werden auch jeweils in niederländischer Sprache und in einer unverbindlichen Übersetzung in englischer<br />

und deutscher Sprache auf Website der Holdco unter www.global-exchange-operator.com abrufbar sein. Die<br />

aktuelle Satzung der Holdco ist auch beim niederländischen Handelsregister der Handelskammer erhältlich. Ferner<br />

ist eine Kopie des Entwurfs der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Fassung der Holdco-Satzung<br />

in Anlage B zu finden. Es ist jedoch möglich, dass Änderungen dieses Satzungsentwurfs von der SEC oder anderen<br />

Aufsichtsbehörden nach entsprechenden Gesprächen gefordert werden.<br />

Für Informationen über die Holdco vor dem Zusammenschluss siehe ,,— Informationen über die Holdco vor<br />

dem Zusammenschluss“.<br />

Wettbewerbsstärken und Strategie der Holdco-Gruppe<br />

Holdco erwartet durch den Zusammenschluss eine Gruppe zu bilden, die nach Ansicht der Holdco sowohl<br />

globaler Marktführer im Bereich Derivate und Risikomanagement als auch weltweit führender Börsenplatz für<br />

Kapitalbeschaffung sein wird. Die gemeinsame Gruppe wird über das gesamte Spektrum der Kapitalmärkte hinweg<br />

neue Maßstäbe setzen und ihren Kunden globale Reichweite, Produktinnovationen, operationale Effizienz,<br />

Kapitaleffizienz sowie eine erweiterte Bandbreite an Technologie- und Marktinformationslösungen bieten. Die<br />

Holdco erwartet, dass sie aufgrund des Zusammenschlusses für den Wettbewerb in einem immer globaler<br />

werdenden Kapitalmarkt mit einem starken und diversifizierten Portfolio aus Geschäften mit verschiedenen<br />

Anlageklassen über die gesamte Handelswertschöpfungskette und auf der gesamten Welt gut positioniert sein wird.<br />

Strategie der gemeinsamen Gruppe<br />

Globaler Marktführer im Bereich Derivate<br />

Holdco erwartet durch den Zusammenschluss eine globale Derivateplattform zu schaffen, die komplementäre<br />

Produkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext zusammenführt. Im Bereich der Derivate ergänzen<br />

sich Eurex und NYSE Liffe bei den Zinsprodukten, da die Eurex sich vor allem auf das Langläufer-Ende der<br />

Zinskurve konzentriert, während die NYSE Liffe ihr Hauptaugenmerk auf dem Kurzläufer-Ende und aktienindexbezogenen<br />

Produkten hat, wobei die Eurex Produkte über die gesamte Europäische Union hinweg, die NYSE<br />

Liffe dagegen länderspezifische Produkte anbietet. Durch den Zusammenschluss der beiden Derivategeschäfte wird<br />

nach Ansicht der Holdco ein globaler Branchenführer mit einer wettbewerbsfähigen Größe und Reichweite im<br />

Vergleich zu anderen großen Börsen geschaffen. Nach Ansicht der Holdco entstehen durch die Zusammenführung<br />

dieser komplementären Ausführungsplätze Chancen für Produktinnovationen und Kapitaleffizienz für ihre Kunden<br />

sowie ein überzeugenderes Wertversprechen für etablierte europäische Benchmark-Produkte auf globaler Ebene.<br />

Weltweit führender Börsenplatz für Kapitalbeschaffung<br />

Durch den Zusammenschluss des Cash Trading & Listing-Geschäfts (Kassahandel und Börsennotierungen)<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext und der mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen<br />

entsteht nach Einschätzung der Holdco eine Börsengruppe, die über einen führenden Liquiditätspool für europäische<br />

und US-amerikanische Aktien verfügt. Zudem entsteht nach Ansicht der Holdco aus der Kombination der<br />

NYSE Euronext und der Frankfurter Wertpapierbörse eine europaweit regulierte und transparente Börse, während<br />

gleichzeitig die starken nationalen Bedeutungen der fünf Standorte in Europa, Amsterdam, Brüssel, Frankfurt,<br />

Lissabon und Paris, gesichert werden. Darüber hinaus ist die Holdco der Ansicht, dass die NYSE Euronext als Platz<br />

für Aktiennotierungen, der bereits Heimat weltweit führender Unternehmen ist, durch die breitere globale<br />

Aufstellung der neuen Gruppe weiter gestärkt wird. Dadurch verbessert sich der Status als einer der attraktivsten<br />

Börsenplätze zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen aus der ganzen Welt.<br />

A-159


Globaler Vorreiter bei internationalem Risikomanagement und dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen<br />

(Post Trade Services)<br />

Die Holdco beabsichtigt, auf Basis der Expertise der Gruppe Deutsche Börse in den Bereichen Clearing und<br />

Risikomanagement und ihrem starken Angebot an erstklassigen Dienstleistungen in der Finanzierung, Abwicklung<br />

(Settlement) und Verwahrung (Custody) von Wertpapieren das Wachstum zu beschleunigen, wobei ihr die breitere<br />

Abdeckung von Anlageklassen und Regionen durch die gemeinsame Gruppe zugute kommt. Die Holdco plant, das<br />

Clearing von Kassa- und Termingeschäften und insbesondere auch Leistungen im Risikomanagement über die<br />

anfängliche Abdeckung von Anlageklassen durch die gemeinsame Gruppe hinaus auszuweiten, um ihren Kunden<br />

erheblich verbesserte Kosten- und Kapitaleffizienzen bieten zu können. Zudem erwartet Holdco, dass die Holdco<br />

von der starken und wachsenden Clearstream-Präsenz in Asien profitieren wird.<br />

Überzeugender Anbieter von Technologie-Dienstleistungen<br />

Sowohl die Gruppe Deutsche Börse als auch die NYSE Euronext sind überzeugende Anbieter von Technologielösungen,<br />

mit denen der Handel an allen Märkten der Deutsche Börse und der NYSE Euronext sowie weiterer<br />

Börsen weltweit betrieben wird. Darüber hinaus umfasst ihr Angebot eine große Bandbreite an Transaktions-,<br />

Daten- und Infrastrukturdiensten sowie Managed Solutions für Marktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite<br />

und Börsen, bei denen eine Nachfrage nach Leistung und Expertise auf neuestem Stand für geschäftskritische und<br />

Mehrwert-Kundendienstleistungen besteht. Die Holdco beabsichtigt, ihre vereinte Expertise bei Technologie und<br />

Dienstleistungen sowie ihre erweiterte Basis potenzieller Kunden zu nutzen, um so eine noch größere Bandbreite<br />

innovativer Lösungen zur Optimierung der Handelseffizienz für ihre Kunden zu schaffen.<br />

Erste Adresse für Informationsinhalte und Analysen<br />

Holdco ist überzeugt, dass durch den Zusammenschluss zudem die wachstumsstarken Dienstleistungsbereiche<br />

Market Data & Analytics und ein starkes Index-Portfolio zusammengeführt werden. Die Holdco geht davon aus,<br />

dass sie sich als erste Adresse für Preisinformationen mit niedriger Latenz, Mehrwert generierende Indizes und<br />

Benchmarks sowie exklusive Handels bezogene Inhalte und Analysen etablieren kann. Die Holdco plant, diese<br />

Position weiter auszubauen, indem sie z. B. in der gesamten gemeinsamen Gruppe neue Produkte einführt, die auf<br />

dem etablierten Angebot vorhandener und neu entwickelter Indizes basieren.<br />

Weitere Chancen für Produktinnovationen<br />

Die Holdco geht davon aus, dass der Zusammenschluss weiteres Potenzial für Produktinnovationen freisetzt<br />

und beabsichtigt, sich ergänzende Produktlinien zu kombinieren, um so eine globales Produktangebot von<br />

umfassender Breite auf Basis eines starken Markenportfolios anbieten zu können. Die Holdco beabsichtigt, sich<br />

das zusätzliche Innovationspotenzial zunutze zu machen und ist überzeugt, dass der Unternehmenszusammenschluss<br />

ihrer Kundenbasis weitere Innovationschancen bei Produkten und Dienstleistungen, Handelsstrategien und<br />

Risikomanagement bietet und so zur Effizienz und Stabilität der Kapitalmärkte weltweit beiträgt.<br />

Bedeutende Kosten- und Umsatzsynergien<br />

Die Holdco geht davon aus, dass sie aus dem Zusammenschluss erhebliche Kostensynergien realisieren kann,<br />

hauptsächlich aus Skaleneffekten bei der Informationstechnologie, dem Clearing-Geschäft, dem Betreiben der<br />

Märkte und den Konzernleitungsfunktionen. Zudem erwartet die Holdco, dass sich Möglichkeiten für Cross-Selling<br />

zwischen den globalen Bereichen für Kassa- und Termingeschäfte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext ergeben. Ziel der Holdco ist es, dass ihre Kunden von erheblichen Einsparungen profitieren, die aus einer<br />

gemeinsamen IT-Infrastruktur, vereinfachten Abläufen beim Clearing, Kapitaleffizienzen und der Bildung eines<br />

liquideren, paneuropäischen Marktes im Euro-Raum resultieren.<br />

A-160


Stärken im Wettbewerb<br />

Globale Präsenz an wichtigen Finanzplätzen<br />

Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext wird die<br />

Holdco nach eigener Ansicht über eine wahrhaft globale Unternehmensbasis und eine Präsenz an vielen Finanzplätzen<br />

weltweit verfügen, darunter New York, London, Frankfurt, Paris, Luxemburg und Singapur. Die gemeinsame<br />

Gruppe wird ihren Kunden Zugang zu vielen der wichtigsten Kapitalmärkte der Welt, wie z. B. den<br />

Vereinigten Staaten und Europa, verschaffen. Diese globale Präsenz reflektiert die notwendige Breite, die<br />

erforderlich ist, um Kunden in einer immer globaleren Wirtschaft zu bedienen, und sollte es ebenfalls ermöglichen,<br />

internationalen und lokalen Kunden weltweit erstklassige Dienstleistungen anzubieten.<br />

Führend bei wichtigen Anlageklassen und Dienstleistungen<br />

Mit dem Zusammenschluss der erfolgreichen Märkte der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

wird die Holdco nach eigener Ansicht als ein weltweit führendes Unternehmen bei wichtigen Anlageklassen<br />

etabliert, wie z. B. globale Finanzderivate (u. a. US-amerikanische Optionen) und Aktien im Kassahandel. Darüber<br />

hinaus werden dadurch die wachstumsstarken Bereiche Market Data & Analytics, Technologie-Dienstleistungen<br />

und Indizes sowie ein breites Portfolio aus Vor- und Nachhandelsdaten für die unterschiedlichen Assetklassen, eine<br />

weltweit anerkannte Index-Familie sowie ein schnell wachsender Anbieter von Technologie-Dienstleistungen und<br />

Handelsinfrastruktur zusammengeführt. Diese Positionen knüpfen an ein starkes Markenportfolio über die gesamte<br />

Wertschöpfungskette hinweg an, von der Deutsche Börse über die NYSE Euronext, NYSE, Eurex, NYSE Liffe,<br />

Clearstream bis hin zu STOXX, und werden helfen, für die Holdco einen diversifizierten und ausbalancierten<br />

Geschäftsbereich sicherzustellen.<br />

Weltweit führende IT-Infrastruktur<br />

Der Zusammenschluss der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext bringt nach Ansicht der Holdco<br />

zwei Branchenführer zusammen, die beide über eine weltweit führende Technologie verfügen und in der<br />

Vergangenheit bewiesen haben, dass sie in der Lage sind, verschiedene Bereiche zu integrieren und Kosteneffizienzen<br />

zu realisieren. Die Holdco erwartet auf eine Technologiebasis zurückgreifen zu können, die große<br />

Datencenter in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Kontinentaleuropa umfasst, eine Netzwerkinfrastruktur<br />

mit großer Reichweite und erfolgreiche Handels-, Clearing-, Settlement- und Verwahrsysteme, wie Eurex, Liffe<br />

Connect, SFTI, OptimISE, die Universal Trading Platform und Xetra.<br />

Regulatorisches Modell, das Maßstäbe setzt<br />

Es wird erwartet, dass die gemeinsame Gruppe in regulatorischer Hinsicht neue Maßstäbe setzen wird, indem<br />

sie angesichts globaler Märkte Transparenz und Standardisierung ermöglicht, gleichzeitig alle nationalen Börsen<br />

gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen führt sowie ihre Eigenständigkeit als Marken<br />

aufrechterhält.<br />

Märkte und geografische Präsenz der gemeinsamen Gruppe<br />

Die Holdco war bisher noch nicht operativ tätig. Märkte und geografische Präsenz der gemeinsamen Gruppe<br />

werden denjenigen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext entsprechen. Weitere Informationen zu den<br />

Märkten und der geografischen Präsenz der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind den Abschnitten<br />

,,Branchen- und Wettbewerbsumfeld — Marktübersicht“, ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte<br />

Informationen über die Gruppe Deutsche Börse“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE<br />

Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen“ zu entnehmen.<br />

Informationstechnologie der gemeinsamen Gruppe<br />

Die Holdco geht davon aus, dass sie durch den Zusammenschluss erhebliche Kosteneinsparungen und<br />

Umsatzsynergien generieren wird, indem sie die Informationstechnologie der Gruppe Deutsche Börse und der<br />

NYSE Euronext zusammenführt. Die Holdco plant unter anderem die Einführung einer einheitlichen<br />

A-161


Handelsplattform für den Kassahandel, einer integrierten komplementären Derivate-Franchise und zusammengeführte<br />

US-Plattformen. Siehe Abschnitt ,,Der Zusammenschluss — Einige Synergieprognosen“.<br />

Weitere Informationen zur Informationstechnologie der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext sind<br />

den Abschnitten ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche<br />

Börse — IT und Rechenzentren“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE Euronext und der<br />

bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen — Global Technology Group der NYSE Euronext“<br />

zu entnehmen.<br />

Verwaltungsrat<br />

Zusammensetzung<br />

Sofern die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nichts anderes vereinbaren, wird der Verwaltungsrat der<br />

Holdco innerhalb eines Monats nach Ablauf der Annahmefrist aus 17 Mitgliedern gebildet, einschließlich Dr. Reto<br />

Francioni, derzeitiger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse, Duncan L. Niederauer, derzeitiger Chief<br />

Executive Officer der NYSE Euronext, und 15 nicht geschäftsführenden Direktoren, davon neun nicht geschäftsführende<br />

Direktoren, die jeweils auf Vorschlag der Deutsche Börse als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen<br />

werden (diese werden in diesem Abschnitt ,,Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss“ als<br />

,,Deutsche Börse-Direktoren“ bezeichnet) und sechs nicht geschäftsführende Direktoren, die jeweils auf Vorschlag<br />

der NYSE Euronext als Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen werden (diese werden in diesem Abschnitt ,,Informationen<br />

über die Holdco nach dem Zusammenschluss“ als ,,NYSE Euronext-Direktoren“ bezeichnet).<br />

Die Satzung der Holdco, die ab Vollzug des Zusammenschlusses gelten soll, sieht vor, dass Direktoren von der<br />

Hauptversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als die<br />

Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, oder — im Falle von Personen, die vom Verwaltungsrat<br />

vorgeschlagen wurden — mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt werden. Die Satzung der Holdco<br />

sieht ferner vor, dass der Verwaltungsrat berechtigt ist, der Hauptversammlung einen Bindenden Vorschlag (i.S.v.<br />

Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches) für die Bestellung von Direktoren zu unterbreiten (auch im<br />

Falle neu zu besetzender Sitze). In diesem Falle werden die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen bestellt,<br />

es sei denn, der Vorschlag wird mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des<br />

ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, abgelehnt.<br />

Die Holdco-Satzung sieht vor, dass alle Direktoren von der Jahreshauptversammlung für eine Amtszeit bestellt<br />

werden, die mit der Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung endet. Jeder Direktor der Holdco wird<br />

aufgrund eines Bindenden Vorschlags vom Verwaltungsrat für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei jeder der<br />

Jahreshauptversammlungen 2012, 2013 und 2014 vorgeschlagen; der Chairman und der Chief Executive Officer<br />

der Holdco-Gruppe sind darüber hinaus vom Verwaltungsrat aufgrund eines Bindenden Vorschlags auch für eine<br />

Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei der Jahreshauptversammlung 2015 vorzuschlagen.<br />

Stellt der Verwaltungsrat der Holdco fest, (1) dass die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign<br />

private issuer) im Sinne von Rule 3b-4(c) zum U.S. Securities Exchange Act gilt (dieser Status wird in diesem<br />

Dokument als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016<br />

durchgehend beibehalten wird, und (2) dass die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt<br />

werden können, die 2015 (bzw. 2016 im Falle des Chairman und des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe)<br />

endet, und müssen die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />

bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden, so werden die Direktoren der Holdco von der Hauptversammlung<br />

für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015 endet, wobei<br />

der Chairman und der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe jedoch für eine Amtszeit bestellt werden, die mit<br />

der Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 endet.<br />

A-162


Biografische Angaben über Dr. Reto Francioni und Herrn Duncan L. Niederauer mit Stand zum Zeitpunkt der<br />

Veröffentlichung dieses Dokuments sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Name Alter<br />

Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />

und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />

Dr. Reto Francioni 55 Dr. Reto Francioni wird Chairman der Holdco-Gruppe und Direktor<br />

der Holdco. Dr. Reto Francioni wurde mit Wirkung zum 2. November<br />

2005 zum Vorsitzenden des Vorstands der Deutsche Börse bestellt.<br />

Dr. Reto Francioni ist derzeit auch Vorsitzender des Board of<br />

Directors der Clearstream International S.A. und Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats der Clearstream <strong>Holding</strong> AG. Darüber hinaus ist er<br />

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eurex<br />

Clearing AG, der Eurex Frankfurt AG und stellvertretender<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Eurex Zürich AG. Dr. Reto<br />

Francioni ist Mitglied des Kuratoriums des Center for Financial<br />

Studies und der Goethe Business School. Dr. Reto Francioni ist<br />

ferner Mitglied des internationalen Beirats des Instituto de<br />

Empresa und Mitglied der Strategic Advisory Group der VHV<br />

Insurance.<br />

Duncan L. Niederauer 51 Duncan L. Niederauer wird Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe und Direktor der Holdco. Duncan L. Niederauer kam im Jahr<br />

2007 als Mitglied des Management Committee zur NYSE Euronext<br />

und wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2007 zum Chief Executive<br />

Officer und Director der NYSE Euronext bestellt. Herr Niederauer ist<br />

ebenfalls Mitglied der Boards der NYSE Group und der Euronext<br />

N.V. Zuvor war er Partner bei The Goldman Sachs Group, Inc.<br />

(Vereinigte Staaten), wo er zahlreiche Positionen innehatte,<br />

darunter Co-Head der Abteilung für Ausführungsdienste der<br />

Equities Division und Managing Director mit Zuständigkeit für die<br />

Goldman Sachs Execution & Clearing, L.P. (vormalige Spear, Leeds<br />

& Kellogg L.P.). Duncan L. Niederauer kam im Jahr 1985 zu The<br />

Goldman Sachs Group, Inc. Von 2002 bis 2004 war Duncan L.<br />

Niederauer ferner Mitglied der Geschäftsführung der Archipelago<br />

<strong>Holding</strong>s, LLC (Vereinigte Staaten). Er sitzt ferner im Board of<br />

Trustees der Colgate University.<br />

Befugnisse und Funktionen<br />

Vorbehaltlich der gemäß der Satzung der Holdco vorgesehenen Beschränkungen werden ihre Geschäfte und<br />

Angelegenheiten durch den Verwaltungsrat geführt. Der Verwaltungsrat der Holdco kann im Rahmen des geltenden<br />

Rechts und der Bestimmungen der Satzung alle Handlungen vornehmen, die zur Verfolgung des Unternehmensgegenstands<br />

der Holdco erforderlich oder zweckdienlich sind. Bestimmte wichtige Entscheidungen des Verwaltungsrats<br />

der Holdco sind der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Der Verwaltungsrat ist gemeinschaftlich zur Vertretung der Holdco befugt, der Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe ist alleinvertretungsberechtigt. Im Falle eines Interessenkonflikts zwischen der Holdco und einem<br />

Mitglied des Verwaltungsrats der Holdco sind der Verwaltungsrat der Holdco bzw. der Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe dennoch zur Vertretung der Holdco berechtigt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder<br />

mehrere Personen bestimmt, die die Holdco in diesem Fall vertreten. Im Falle eines solchen Interessenkonflikts ist<br />

die Hauptversammlung berechtigt, jederzeit einen anderen Vertreter zu bestellen. Nach der Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats, die gemäß der Satzung der Holdco beschlossen wurde, darf ein Mitglied des Verwaltungsrats der<br />

Holdco, dass sich in einem Interessenkonflikt mit der Holdco befindet, nicht an den Erörterungen und dem<br />

Entscheidungsfindungsprozess über den Gegenstand bzw. das Geschäft teilnehmen, auf den bzw. das sich der<br />

Interessenkonflikt bezieht. Weitere Angaben sind dem nachstehenden Abschnitt ,,Interessenkonflikte“ zu entnehmen.<br />

A-163


Sitzungen und Beschlussfassung<br />

Der Verwaltungsrat der Holdco tritt so oft zusammen, wie er dies für erforderlich hält, im Übrigen auf Antrag<br />

des Chairman oder des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Bei Sitzungen des Verwaltungsrats der Holdco<br />

hat jeder Direktor eine Stimme. Für Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco u. a. zu den folgenden Gegenständen<br />

ist eine Mehrheit von mehr als 66% der Gesamtzahl der Sitze im Verwaltungsrat der Holdco erforderlich:<br />

Bestellung und Abberufung des Chairman der Holdco-Gruppe und des Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe gemäß Artikel 15.1 und 16.1 der Satzung der Holdco;<br />

Vorschläge für Änderungen der Holdco-Satzung;<br />

Wesensändernde (transformational) M&A Transaktionen, die gemäß Definition solche Transaktionen<br />

umfassen, die (1) der Zustimmung der Hauptversammlung gemäß § 2:107a des niederländischen Zivilgesetzbuches<br />

bedürfen oder (2) die angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der Holdco ganz<br />

erheblich verändern, entweder in Bezug auf den Umfang, die Ausrichtung oder die geografische Präsenz;<br />

Wesentliche strukturelle Änderungen, die definiert sind als (1) Änderungen von Artikel 2.3, 14.1, 15.5<br />

oder 17.7 der Satzung der Holdco, (2) Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse des<br />

Chairman der Holdco-Gruppe oder (3) Änderungen oder Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse<br />

des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016;<br />

Änderungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />

2016; und<br />

Änderungen der Aufgaben und der Zusammensetzung der Verwaltungsratsausschüsse der Holdco bis zur<br />

Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015.<br />

Alle anderen Beschlüsse des Verwaltungsrats der Holdco werden mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst.<br />

Gemäß dem niederländischen Zivilgesetzbuch und der Satzung der Holdco für Beschlüsse des Verwaltungsrats<br />

der Holdco, die eine wesentliche Änderung der Identität oder des Wesens der Holdco betreffen, die<br />

Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Zu diesen Beschlüssen gehören (1) die Übertragung des<br />

gesamten oder nahezu des gesamten Geschäftsbetriebs der Holdco auf einen Dritten, (2) das Eingehen oder die<br />

Beendigung einer langfristigen Kooperation der Holdco oder einer ihrer Tochtergesellschaften mit einem anderen<br />

Rechtsträger oder als voll haftender Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft (limited partnership) oder<br />

offenen Handelsgesellschaft (general partnership), sofern diese Kooperation oder deren Beendigung von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Holdco ist, und (3) der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen am Kapital einer<br />

anderen Gesellschaft durch die Holdco oder eine ihrer Tochtergesellschaften im Wert von mindestens einem Drittel<br />

der Summe des Vermögens der Holdco, die in der Konzernbilanz im letzten festgestellten Konzernabschluss der<br />

Holdco ausgewiesen ist.<br />

Haftung<br />

Nach niederländischem Recht haften Mitglieder des Verwaltungsrats gegebenenfalls der Holdco gegenüber<br />

für Schäden, soweit sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fahrlässig oder nicht ordnungsgemäß handeln. Darüber<br />

hinaus haften sie gegebenenfalls auch Dritten gegenüber für Schäden, soweit eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben oder eine unerlaubte Handlung dazu führt, dass eine Insolvenz eintritt oder Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge<br />

nicht gezahlt werden. Unter bestimmten Umständen kann für Mitglieder des Verwaltungsrats<br />

der Holdco auch eine strafrechtliche Haftung entstehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco und<br />

bestimmte Executive Officers werden auf Kosten der Holdco gegen Ansprüche auf Schadenersatz aus ihrer<br />

Tätigkeit in ihrer Eigenschaft als Direktoren, Mitglieder bzw. Officers versichert; im Rahmen der Versicherung<br />

können der betreffenden Person auch Mittel zur Verfügung gestellt werden, die diese für Aufwendungen bei der<br />

Abwehr von Klagen und zum Ergreifen von Maßnahmen benötigen, mit denen verhindert werden soll, dass solche<br />

Aufwendungen entstehen. Ferner sichert die Holdco die jeweils amtierenden und ehemaligen Mitglieder ihres<br />

Verwaltungsrats, soweit gesetzlich zulässig, durch eine Freistellung gemäß der Satzung der Holdco gegen Risiken<br />

ab, die aus Ansprüchen und Klagen entstehen, die gegen die betreffenden Personen im Zusammenhang mit der<br />

Ausübung ihrer Pflichten und sonstiger auf Verlangen der Holdco ausgeübter Pflichten geltend gemacht werden.<br />

A-164


Ruhen des Amtes und Abberufung<br />

Die Hauptversammlung kann jederzeit mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als<br />

die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, beschließen, das Amt eines Direktors ruhen zu lassen<br />

oder diesen abzuberufen. Soweit nach niederländischem Recht zulässig, kann auch der Verwaltungsrat der Holdco<br />

beschließen, das Amt eines Direktors ruhen zu lassen. Der Zeitraum, in dem ein Amt ruht, kann mehrere Male<br />

verlängert werden, die Gesamtdauer des Ruhens darf jedoch drei Monate nicht überschreiten; das Ruhen endet mit<br />

Ablauf dieses Zeitraums, sofern kein Beschluss gefasst wurde, das Ruhen des Amtes aufzuheben oder den<br />

betreffenden Direktor abzuberufen.<br />

Ausschüsse<br />

Nach Vollzug des Zusammenschlusses verfügt der Holdco-Verwaltungsrat zunächst über die folgenden sechs<br />

Ausschüsse:<br />

Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />

Personal- und Vergütungsausschuss;<br />

Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />

Integrationsausschuss; und<br />

Ausschuss für Technologiefragen.<br />

Die Satzung der Holdco sieht vor, dass der Verwaltungsrat die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse bestellt<br />

und die Aufgaben der jeweiligen Ausschüsse festlegt. Jeder der vorgenannten Ausschüsse wird sich bis zur<br />

Beendigung der Jahreshauptversammlung 2015 aus drei Deutsche Börse-Direktoren und zwei NYSE Euronext-<br />

Direktoren zusammensetzen (etwaige Vakanzen nach dem Vollzug sind mit den übrigen Deutsche Börse-Direktoren<br />

bzw. NYSE Euronext-Direktoren zu besetzen).<br />

Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss<br />

Den Vorsitz im Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss wird ein nicht geschäftsführender NYSE Euronext-<br />

Direktor führen. Alle Mitglieder des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses werden über fundierte Kenntnisse<br />

im Finanzwesen verfügen. Dem Ausschuss wird darüber hinaus mindestens ein Mitglied angehören, das als<br />

Finanzexperte für Prüfungsausschüsse (audit committee financial expert) nach der Definition der SEC und als<br />

Finanzexperte im Sinne des niederländischen Corporate Governance-Kodex gilt. Die Aufgaben des Prüfungs-,<br />

Finanz- und Risikoausschusses der Holdco werden vom Verwaltungsrat der Holdco festgelegt.<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />

Den Vorsitz im Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss wird der Chairman der<br />

Holdco-Gruppe führen. Falls jedoch nicht gewährleistet werden kann, dass der FPI-Status geltend gemacht und<br />

nach Vollzug des Zusammenschlusses beibehalten werden kann, was dem Chairman der Holdco-Gruppe den<br />

Vorsitz im Ausschuss ermöglicht, wird die Struktur der Unternehmensführung der Holdco gemäß den gesetzlichen<br />

Vorschriften geändert, so dass ein nicht geschäftsführender Deutsche Börse-Direktor vom Chairman der Holdco-<br />

Gruppe für den Vorsitz im Ausschuss vorgeschlagen wird. In diesem Fall wird der Chairman der Holdco-Gruppe ein<br />

dauerhaftes Recht auf Anwesenheit bei den Sitzungen des Ausschusses, allerdings kein Stimmrecht haben. Die<br />

Aufgaben des Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschusses der Holdco werden vom<br />

Verwaltungsrat der Holdco festgelegt.<br />

Personal- und Vergütungsausschuss<br />

Den Vorsitz im Personal- und Vergütungsausschuss wird ein nicht geschäftsführender NYSE Euronext-<br />

Direktor innehaben. Der Chairman der Holdco-Gruppe wird ein Mitglied des Ausschusses sein. Falls jedoch nicht<br />

gewährleistet werden kann, dass der FPI-Status geltend gemacht und nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

A-165


eibehalten werden kann, damit der Chairman der Holdco-Gruppe Mitglied des Ausschusses sein kann, so wird die<br />

Struktur der Unternehmensführung der Holdco gemäß den gesetzlichen Vorschriften geändert, so dass ein nicht<br />

geschäftsführender Direktor, der auf Vorschlag der Deutsche Börse vorgeschlagen wurde, vom Chairman der<br />

Holdco-Gruppe als Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen wird. In diesem Fall wird der Chairman der Holdco-<br />

Gruppe ein dauerhaftes Recht auf Anwesenheit bei den Sitzungen des Ausschusses, allerdings kein Stimmrecht<br />

haben. Die Aufgaben des Personal- und Vergütungsausschusses der Holdco werden vom Verwaltungsrat der Holdco<br />

festgelegt.<br />

Ausschuss für Strategieangelegenheiten<br />

Den Vorsitz im Ausschuss für Strategieangelegenheiten wird der Chairman der Holdco-Gruppe führen und der<br />

Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe wird Mitglied des Ausschusses sein. Zu den Aufgaben des Ausschusses<br />

für Strategieangelegenheiten der Holdco wird gehören, dem Verwaltungsrat der Holdco Vorschläge für die<br />

grundlegende und langfristige Strategie der Holdco-Gruppe (u. a. Wesensändernde (transformational) M&A<br />

Transaktionen) und den strategischen Geschäftsplan zu unterbreiten.<br />

Integrationsausschuss<br />

Den Vorsitz im Integrationsausschuss wird der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe führen und der<br />

Chairman der Holdco-Gruppe wird Mitglied des Ausschusses sein. Zu den Aufgaben des Integrationsausschusses<br />

werden gehören:<br />

Prüfung der vom Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe entwickelten Richtlinien und Parameter für<br />

die Integration; und<br />

ggf. Unterbreitung von Vorschlägen gegenüber dem Verwaltungsrat.<br />

Ausschuss für Technologiefragen<br />

Den Vorsitz im Ausschuss für Technologiefragen wird ein Deutsche Börse-Direktor innehaben. Die Aufgaben<br />

des Ausschusses für Technologiefragen der Holdco werden vom Verwaltungsrat der Holdco festgelegt.<br />

Geschäftsführung<br />

Der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe wird voraussichtlich unmittelbar nach dem Vollzug des<br />

Zusammenschlusses die Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe bestellen. Die Mitglieder<br />

des Global Executive Committee werden ihre Aufgaben auf Grundlage der ihnen vom Chief Executive Officer der<br />

Holdco-Gruppe verliehenen Befugnisse wahrnehmen. Die Zusammensetzung des Global Executive Committee,<br />

seine Aufgaben und Pflichten und die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden, werden in der<br />

Geschäftsordnung des Global Executive Committee niedergelegt, die nach Genehmigung durch den Holdco-<br />

Verwaltungsrat vom Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe beschlossen wird. Änderungen der Geschäftsordnung<br />

des Global Executive Committee bedürfen der Zustimmung sowohl des Chief Executive Officer der<br />

Holdco als auch des Verwaltungsrats der Holdco, so dass der Chief Executive Officer der Holdco Änderungen nicht<br />

einseitig vornehmen kann. Die Mitglieder des Global Executive Committee werden die Führungsaufgaben im<br />

Tagesgeschäft der Holdco-Gruppe wahrnehmen. Die Mitglieder des Global Executive Committee werden vom<br />

Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe in enger Abstimmung mit dem Chairman der Holdco-Gruppe und dem<br />

Verwaltungsrat der Holdco bestellt. Das Global Executive Committee setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen,<br />

bestehend aus dem Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe und sieben weiteren Mitgliedern. Das einzige<br />

Mitglied des Global Executive Committee, das auch eine Funktion als Direktor der Holdco übernimmt, ist Duncan<br />

L. Niederauer, der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Neben den Mitgliedern des Verwaltungsrats der<br />

Holdco und des Global Executive Committee hat das obere Management der Holdco-Gruppe keine weiteren<br />

Mitglieder, die zur Feststellung der Tatsache geeignet sind, dass die Holdco über die angemessene Sachkenntnis<br />

und über die geeigneten Erfahrungen in Bezug auf die Führung der Geschäfte der Holdco im Sinne der EG-<br />

Verordnung Nr. 809/2004 Anhang I Nr. 14 verfügt. Das Global Executive Committee hat auf Grundlage der ihm in<br />

A-166


der Geschäftsordnung zugewiesenen vorgesehen Rolle im Besonderen die folgenden Zuständigkeiten und Aufgaben:<br />

Führung des Tagesgeschäfts der Holdco-Gruppe und Ausarbeitung von Vorschlägen, die dem Verwaltungsrat<br />

der Holdco zur Zustimmung vorgelegt werden; sowie<br />

regelmäßige Berichterstattung an den Verwaltungsrat der Holdco und Unterstützung des Verwaltungsrats<br />

der Holdco bei seinen Beschlussfassungen, insbesondere in Bezug auf den Geschäftplan und das<br />

Jahresbudget der Holdco-Gruppe, Änderungen der Rechtsstruktur und Organisation, die Strategie für<br />

die Geschäftsbereiche und die Unternehmensleitung sowie die Grundsätze für Vergütung und sonstige<br />

Leistungen.<br />

Obwohl das Global Executive Committee die vorgenannten Aufgaben innehat, wird die Letztentscheidungsbefugnis<br />

beim Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe verbleiben, einschließlich der unter der Überschrift<br />

,,Unternehmensstruktur und Führung der Holdco-Gruppe — Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe” dargelegten<br />

Kompetenzen.<br />

In der folgenden Tabelle werden Angaben zu den voraussichtlichen Mitgliedern des Global Executive<br />

Committee der Holdco-Gruppe bei Vollzug des Zusammenschlusses gemacht.<br />

Name Position<br />

Duncan L. Niederauer Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />

Andreas Preuß Head of Global Derivatives, President und Deputy Chief<br />

Executive Officer der Gruppe<br />

Gregor Pottmeyer Chief Financial Officer der Gruppe<br />

Lawrence E. Leibowitz Head of Global Cash Trading and Listings sowie Chief<br />

Operating Officer<br />

Jeffrey Tessler Head of Global Settlement and Custody<br />

Dominique Cerutti Head of Technology Services/IT sowie President<br />

Frank Gerstenschläger Head of Market Data and Analytics<br />

John K. Halvey General Counsel der Gruppe/Head of Legal<br />

Die folgende Tabelle enthält die Altersangaben der Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco,<br />

die nicht zugleich Direktoren sind, sowie weitere biografische Angaben zu diesen Mitgliedern mit Stand zum<br />

Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments.<br />

Name Alter<br />

Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />

und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />

Andreas Preuß 54 Herr Preuß wird Head of Global Derivatives, President und<br />

Deputy Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe. Herr<br />

Preuß ist seit 2008 als stellvertretender Vorsitzender des<br />

Vorstands der Deutsche Börse tätig. Seit 2006 ist Herr<br />

Preuß Mitglied des Vorstands und verantwortlich für die<br />

Derivatives & Market Data Division sowie Vorsitzender der<br />

Vorstände der Eurex Clearing AG, der Eurex Frankfurt AG<br />

und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG.<br />

Seit 2007 ist er Mitglied der Geschäftsführung der Eurex<br />

Services GmbH und seit 2006 Mitglied der Geschäftsführung<br />

der Eurex Deutschland. Von 2002 bis 2006 war Herr Preuß als<br />

Chief Operating Officer, Mitglied des Board und Partner der<br />

Mako Group in London tätig. Herr Preuß ist Mitglied des<br />

Board of Directors der International Options Market<br />

Association, der U.S. Futures Exchange, L.L.C. und der<br />

World Federation of Exchanges. Er ist Vice Chairman des<br />

Board of Directors der International Securities Exchange,<br />

L.L.C. und der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s,<br />

Inc. sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der<br />

Clearstream <strong>Holding</strong> AG. Ferner ist Herr Preuß Mitglied<br />

des Board of Directors und Shareholder Director der<br />

Bombay Stock Exchange Limited.<br />

A-167


Name Alter<br />

Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />

und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />

Gregor Pottmeyer 48 Herr Pottmeyer wird Group Chief Financial Officer der<br />

Holdco. Herr Pottmeyer ist seit 2009 Mitglied des<br />

Vorstands und Chief Financial Officer der Deutsche Börse.<br />

Von 2004 bis 2009 war Herr Pottmeyer Vorstandsmitglied der<br />

Mercedes Benz Bank AG und verantwortlich für Finanzen<br />

und Risikomanagement. Von 2002 bis 2005 war Herr<br />

Pottmeyer als Vorstandsmitglied der DaimlerChrysler<br />

Bank AG tätig und verantwortlich für Finanzen und<br />

Risikomanagement. Herr Pottmeyer ist<br />

Aufsichtsratsmitglied der Clearstream <strong>Holding</strong> AG, der<br />

Eurex Clearing AG, Eurex Frankfurt AG und Mitglied des<br />

Verwaltungsrats der Eurex Zürich AG. Ferner ist Herr<br />

Pottmeyer Mitglied des Board of Directors der Clearstream<br />

International S.A.<br />

Lawrence E. Leibowitz 50 Herr Leibowitz wird Head of Global Cash Tradings and<br />

Listings sowie Chief Operating Officer der Holdco. Herr<br />

Leibowitz wurde im ersten Quartal 2010 zum Chief<br />

Operating Officer der NYSE Euronext bestellt. In dieser<br />

Position zeichnet er verantwortlich für Operations<br />

Management sowie für globale Kassamarkt-Ausführung<br />

und globale Listings. Von 2007 bis 2009 war er als Group<br />

Executive Vice President und Head of U.S. Execution and<br />

Global Technology tätig. Er kam im Jahr 2007 zur NYSE<br />

Euronext, nachdem er zuvor bei der UBS Investment Bank die<br />

Position eines Managing Director und des Chief Operating<br />

Officer, Americas Equities, innehatte. Vor seinem Wechsel<br />

zur UBS im Jahr 2004 war Herr Leibowitz Executive Vice<br />

President und Co-Head der Schwab Capital Markets. Er ist<br />

derzeit als Mitglied des Boards der National Stock Exchange<br />

of India tätig und war Mitglied zahlreicher Boards und<br />

Ausschüsse der Branche, u. a. des Market Structure<br />

Committee der vormaligen Securities Industry Association<br />

(heute SIFMA).<br />

Jeffrey Tessler 56 Herr Tessler wird Head of Global Settlement and Custody der<br />

Holdco. Im Jahr 2008 wurde Herr Tessler zum<br />

Vorstandsvorsitzenden der Clearstream <strong>Holding</strong> AG<br />

bestellt. Seit 2004 ist Herr Tessler Vorstandsmitglied der<br />

Deutsche Börse. Im Jahr 2004 wurde Herr Tessler zum<br />

Chief Executive Officer und zum Präsident und<br />

Vorsitzenden des Group Executive Management der<br />

Clearstream International S.A bestellt. Darüber hinaus<br />

wurde Jeffrey Tessler im Jahr 2004 zum Chief Executive<br />

Officer und zum Vorsitzenden des Group Executive<br />

Management der Clearstream Banking S.A. bestellt. Herr<br />

Tessler ist Aufsichtsratsvorsitzender der Clearstream<br />

Banking AG, stellvertretender Vorsitzender des Board of<br />

Directors der Clearstream International S.A., Vorsitzender<br />

des Board of Directors der Clearstream Services S.A. und<br />

Chairman der Edmond Israel Foundation. Ferner ist Herr<br />

Tessler Mitglied des Board of Directors der Clearstream<br />

Banking S.A. und der SWIFT.<br />

A-168


Name Alter<br />

Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />

und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />

Dominique Cerutti 50 Herr Cerutti wird Head of Technology Services/IT und<br />

President der Holdco. Herr Cerutti wurde im ersten Quartal<br />

2010 zum President und stellvertretenden Chief Executive<br />

Officer der NYSE Euronext bestellt. Er kam am 15. Dezember<br />

2009 zur NYSE Euronext und wurde am 31. Dezember 2009<br />

zum stellvertretenden Chief Executive Officer und Head of<br />

Global Technology bestellt. Zuletzt war Herr Cerutti als<br />

General Manager der IBM Southwest Europe tätig. In<br />

dieser Funktion leitete er die gesamte Geschäftstätigkeit<br />

von IBM, trug die volle Umsatzverantwortung und<br />

beaufsichtigte Risikomanagement, Compliance und<br />

Geschäftssteuerung der IBM-Geschäftseinheiten in Südund<br />

Westeuropa. Herr Cerutti war Mitglied im Senior<br />

Leadership Team von IBM-Chairman und -CEO Sam<br />

Palmisano. Zuvor war er General Manager der Global<br />

Services von IBM für Europa, den Nahen Osten und Afrika<br />

mit Sitz in Paris. Im Jahr 1999 wurde er zum Executive<br />

Assistant des damaligen IBM-Chairman und -CEO Louis<br />

V. Gerstner in der IBM-Zentrale in New York bestellt.<br />

Bevor er 1986 seine Tätigkeit bei IBM aufnahm, war Herr<br />

Cerutti zwei Jahre für die französische Baugesellschaft<br />

Bouygues in Saudi-Arabien tätig.<br />

Frank Gerstenschläger 50 Herr Gerstenschläger wird Head of Market Data and<br />

Analytics der Holdco. Herr Gerstenschläger nahm 1995<br />

seine Tätigkeit bei der Deutsche Börse auf und ist als<br />

Vorstandsmitglied verantwortlich für die Xetra Division.<br />

Ferner ist Herr Gerstenschläger Vorsitzender der<br />

Geschäftführung der FWB Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

Von 2003 bis 2007 war Herr Gerstenschläger für die<br />

Deutsche Börse als Managing Director verantwortlich für<br />

Technology Services. Von 2002 bis 2005 war Herr<br />

Gerstenschläger Aufsichtsratsvorsitzender von Silverstroke<br />

und Vorstandsvorsitzender der Entory AG. Herr<br />

Gerstenschläger ist derzeit Aufsichtsratsmitglied der<br />

Clearstream Banking AG. Ferner ist er Mitglied des<br />

Verwaltungsrats der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. und der FESE<br />

Federation of European Securities Exchanges sowie<br />

Mitglied des Vorstands und des Präsidiums des Frankfurt<br />

Main Finance e.V.<br />

John K. Halvey 50 Herr Halvey wird General Counsel/Head of Legal der Holdco.<br />

Herr Halvey ist seit dem Jahr 2008 Group Executive Vice<br />

President und General Counsel der NYSE Euronext. Herr<br />

Halvey ist ferner Mitglied des Aufsichtsrats der Euronext N.V.<br />

Vor seinem Wechsel zur NYSE Euronext im Jahr 2008 war<br />

Herr Halvey in den Jahren 1994 bis 1999 und 2001 bis 2008<br />

Corporate-Partner bei der internationalen Sozietät Milbank,<br />

Tweed, Hadley & McCloy, LLP. Von 1999 bis 2001 war Herr<br />

Halvey Executive Vice President der Safeguard Scientifics,<br />

Inc. Herr Halvey war in allen Bereichen des Gesellschaftsund<br />

Technologierechts sowie des gewerblichen<br />

Rechtsschutzes tätig, wobei Informationstechnologie und<br />

geschäftsprozessbezogene Transaktionen sowie Private-<br />

Equity-Transaktionen bei Technologieunternehmen einen<br />

besonderen Schwerpunkt bildeten.<br />

A-169


Interessenkonflikte<br />

Gemäß den Bestimmungen des niederländischen Corporate Governance-Kodex und der Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrates der Holdco darf ein Direktor bei Diskussionsgegenständen oder Transaktionen, hinsichtlich derer<br />

bei ihm oder ihr ein Interessenkonflikt mit der Holdco besteht (d. h. wenn ein unmittelbares oder mittelbares<br />

persönliches Interesse im Widerspruch zu den Interessen der Holdco steht) nicht an den diesbezüglichen Erörterungen<br />

und dem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen. Ein Interessenkonflikt mit der Holdco gilt bei einem<br />

Direktor in jedem Fall als gegeben, wenn (1) er oder sie ein wesentliches persönliches Vermögensinteresse an einem<br />

Unternehmen hat, mit dem die Holdco oder eine Tochtergesellschaft der Holdco eine Transaktion abschließen<br />

möchte, (2) er oder sie ein Familienangehöriger eines Mitglieds der Unternehmensleitung eines Unternehmens ist,<br />

mit dem die Holdco oder eine Tochtergesellschaft der Holdco eine Transaktion abschließen möchte, (3) er oder sie<br />

Inhaber eines Vorstands- oder Aufsichtsmandats in einem Unternehmen ist, mit dem die Holdco oder eine<br />

Tochtergesellschaft der Holdco eine Transaktion abschließen möchte oder (4) der Verwaltungsrat der Holdco<br />

nach eigenem Ermessen festgelegt hat, dass ein Interessenkonflikt besteht. Alle Transaktionen, bei denen<br />

Interessenkonflikte mit Mitgliedern des Verwaltungsrates der Holdco bestehen, sind zu mindestens branchenüblichen<br />

Bedingungen abzuschließen und Beschlüsse über den Abschluss derartiger Transaktionen sind durch den<br />

Verwaltungsrat der Holdco zu genehmigen.<br />

Jeder Direktor hat einen bei einem solchen Direktor vorliegenden potenziellen Interessenkonflikt umgehend<br />

dem Chairman der Holdco-Gruppe zu melden und diesem sämtliche für den Interessenkonflikt maßgeblichen<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern nicht der Verwaltungsrat der Holdco bestimmt, dass ein Interessenkonflikt<br />

besteht, bestimmt der Chairman der Holdco-Gruppe, ob es sich bei einem gemeldeten potenziellen<br />

Interessenkonflikt um einen Interessenkonflikt gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des<br />

Holdco-Verwaltungsrats handelt. Für den Fall, dass bei dem Chairman der Holdco-Gruppe ein potenzieller<br />

Interessenkonflikt besteht, hat er oder sie diesen potenziellen Interessenkonflikt umgehend dem Vorsitzenden<br />

des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses zu melden und diesem sämtliche für den Interessenkonflikt<br />

maßgeblichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Verwaltungsrat der Holdco bestimmt, ob es sich<br />

bei einem gemeldeten (potenziellen) Interessenkonflikt des Chairman der Holdco-Gruppe um einen Interessenkonflikt<br />

gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats handelt.<br />

Im Falle eines Interessenkonflikts zwischen der Holdco und einem Mitglied des Verwaltungsrats der Holdco<br />

sind der Verwaltungsrat der Holdco bzw. der Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe dennoch zur Vertretung<br />

der Holdco berechtigt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder mehrere Personen bestimmt, die die<br />

Holdco in diesem Fall vertreten.<br />

Die Holdco, die Deutsche Börse bzw. die NYSE Euronext prüfen diejenigen Personen, die sie aller Voraussicht<br />

nach als Verwaltungsratsmitglieder der Holdco vorschlagen werden (soweit deren Namen bereits bekannt sind und<br />

diese im vorliegenden Dokument genannt werden), sowie diejenigen Personen, die aller Voraussicht nach Mitglieder<br />

des Global Executive Committee werden. Basierend auf diesen Prüfungen hat die Holdco Folgendes<br />

festgestellt:<br />

Aller Voraussicht nach sind alle nicht geschäftsführenden Direktoren im Verwaltungsrat der Holdco<br />

(soweit deren Namen bereits bekannt sind und diese in diesem Dokument genannt werden) unabhängig im<br />

Sinne des niederländischen Corporate Governance-Kodex (soweit ihre Namen bereits bekannt sind und<br />

hier genannt werden).<br />

Mit Ausnahme der unter ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die<br />

Gruppe Deutsche Börse — Aufsichtsrat und Vorstand“ sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen<br />

zur NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE Euronext verbundenen Unternehmen —<br />

Vergütungsbericht“ beschriebenen Interessenkonflikte oder potenziellen Interessenkonflikte bestehen<br />

keine Interessenkonflikte oder potenziellen Interessenkonflikte seitens der potenziellen Mitglieder des<br />

Verwaltungsrats bzw. des Global Executive Committee der Holdco in Bezug auf die Verpflichtungen<br />

dieser Mitglieder gegenüber der Holdco und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.<br />

Es wurden keine Dienstverträge zwischen der Holdco oder den Gesellschaften, die infolge des Zusammenschlusses<br />

voraussichtlich Tochtergesellschaften der Holdco werden, auf der einen und potenziellen<br />

Verwaltungsratsmitgliedern der Holdco, die befragt wurden, auf der anderen Seite abgeschlossen, die im<br />

Falle der Beendigung des betreffenden Vertrags Vergünstigungen vorsehen. Keine der Gesellschaften, die<br />

infolge des Zusammenschlusses voraussichtlich Tochtergesellschaften der Holdco werden, hat diesen<br />

Personen Darlehen gewährt oder von diesen Personen gewährte Darlehen in Anspruch genommen.<br />

A-170


Keines der potenziellen Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. des Global Executive Committee der<br />

Holdco wurde während der letzten fünf Jahre wegen einer betrügerischen Straftat verurteilt oder ist<br />

während zumindest der letzten fünf Jahre an Insolvenzen, Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen als<br />

Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Mitglied des oberen<br />

Managements beteiligt gewesen.<br />

Keine dieser Personen war von öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Seiten der<br />

gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände)<br />

betroffen oder wurde von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs-<br />

oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung<br />

der Geschäfte eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen.<br />

Zwischen den potenziellen Mitgliedern des Verwaltungsrats bzw. des Global Executive Committee der<br />

Holdco bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen.<br />

Vergütung von Direktoren und Executive Officers<br />

Die Holdco hat ihren Direktoren, Executive Officers und sonstigen Geschäftsleitern noch keinerlei Vergütung<br />

gezahlt. Art und Höhe der den Direktoren, Executive Officers und sonstigen Geschäftsleitern der Holdco zu<br />

zahlenden Vergütung bestimmt der Verwaltungsrat der Holdco in Übereinstimmung mit der von der Hauptversammlung<br />

der Holdco so bald wie möglich vor oder nach Vollzug des Zusammenschlusses zu beschließenden<br />

Vergütungsrichtlinie. Für Angaben zur früheren Vergütung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />

Deutsche Börse und von Executive Officers und Directors der NYSE Euronext siehe ,,Geschäft der Gruppe<br />

Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche Börse — Aufsichtsrat und Vorstand“<br />

sowie ,,Geschäft der und ausgewählte Informationen zur NYSE Euronext und der bzw. zu den mit der NYSE<br />

Euronext verbundenen Unternehmen — Vergütungsbericht“.<br />

Hauptaktionäre<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben, mit Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments,<br />

über das wirtschaftliche Eigentum (beneficial ownership) an Holdco-Aktien nach Durchführung des Zusammenschlusses<br />

und Umstrukturierung nach Vollzug bezüglich<br />

jeder Person, die wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 5% der Holdco-Aktien ist;<br />

jedes Mitglieds des Verwaltungsrats der Holdco;<br />

jedes Mitglieds des Global Executive Committee der Holdco-Gruppe; sowie<br />

aller Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco und aller Mitglieder des Global Executive Committee der<br />

Holdco-Gruppe zusammen.<br />

Wirtschaftliches Eigentum wird gemäß den Regelungen der SEC bestimmt und schließt im Allgemeinen das<br />

Stimmrecht (voting power) oder die Anlagebefugnis (investment power) in Bezug auf Wertpapiere mit ein. Außer in<br />

Fällen der Gütergemeinschaft oder wenn in den Fußnoten zur Tabelle anderweitig angegeben, geht die Holdco<br />

davon aus, dass jeder in der Tabelle genannte Aktionär in Bezug auf alle Holdco-Aktien, die sich den Angaben<br />

zufolge im wirtschaftlichen Eigentum dieses Aktionärs befinden, das alleinige Stimmrecht und die alleinige<br />

Anlagebefugnis hat. Die Prozentangaben bezüglich des wirtschaftlichen Eigentums basieren auf den ca.<br />

318 Millionen Holdco-Aktien, die — gesetzt den Fall, dass alle Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des<br />

Tauschangebots getauscht werden — unmittelbar nach dem Zusammenschluss auszugeben sind und, im Fall der<br />

Personen, die aller Voraussicht nach Direktoren und/oder Mitglieder des Global Executive Committee der Holdco-<br />

A-171


Gruppe werden, auf den zum 1. März 2011 in ihrem jeweiligen Eigentum befindlichen Deutsche Börse und NYSE<br />

Euronext-Aktien.<br />

Name und Anschrift des wirtschaftlichen Eigentümers<br />

Anzahl der<br />

Stammaktien Prozentsatz<br />

Direktoren:<br />

Dr. Reto Francioni ............................................. — —<br />

Duncan L. Niederauer. .......................................... 85.634 *<br />

— —<br />

Mitglieder des Global Executive Committee, die nicht zugleich Direktoren<br />

sind:<br />

Andreas Preuß ................................................ — —<br />

Gregor Pottmeyer .............................................. — —<br />

Lawrence E. Leibowitz .......................................... 31.813 *<br />

Jeffrey Tessler ................................................ — —<br />

Dominique Cerutti ............................................. 337 *<br />

Frank Gerstenschläger........................................... — —<br />

John K. Halvey. ............................................... 38.428 *<br />

Alle Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco und des Global Executive<br />

Committee zusammen (derzeit insgesamt neun Personen) .................. 156.272 *<br />

* Weniger als 1%.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gemäß Artikel 3 der Satzung der Holdco ist der Gegenstand der Holdco nach Vollzug des Zusammenschlusses:<br />

Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von Unternehmen<br />

und Gesellschaften, insbesondere solchen, deren Unternehmensgegenstand die folgenden Tätigkeiten<br />

umfasst: unmittelbare oder mittelbare Gründung, Entwicklung, Halten und Betrieb ein oder mehrerer<br />

Börsen und Märkte oder anderer Einrichtungen im Zusammenhang mit der Notierung, dem Handel, der<br />

Abwicklung (Clearing und Settlement) von Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten sowie deren<br />

Verwahrung;<br />

Finanzierung und/oder Erwerb von Unternehmen und Gesellschaften;<br />

Aufnahme und Vergabe von Krediten sowie Beschaffung von Kapitalmitteln, u. a. durch die Begebung<br />

von Anleihen, Schuldtiteln und sonstigen Wertpapieren oder anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie<br />

der Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten;<br />

Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, die mit der Holdco<br />

einer Gruppe angehören, und gegenüber Dritten;<br />

Gewährung von Garantien und Bürgschaften, Eingehen von Verpflichtungen zulasten der Holdco und<br />

Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von Unternehmen und Gesellschaften, die derselben<br />

Gruppe wie sie angehören, sowie für Dritte;<br />

Ausübung jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten;<br />

sowie jegliche Tätigkeiten, die in einem Zusammenhang damit stehen oder dafürförderlich sind, wobei dies jeweils<br />

im weitesten Sinne auszulegen ist.<br />

Corporate Governance<br />

Niederländischer Corporate Governance-Kodex<br />

Am 10. Dezember 2008 beschloss die niederländische Corporate Governance-Kommission den geänderten<br />

niederländischen Corporate Governance-Kodex. Der niederländische Corporate Governance-Kodex enthält Grundsätze<br />

und Standards einer guten Unternehmensführung (,,Best Practice“) für Vorstände und Aufsichtsräte (bzw. für<br />

einen einheitlichen Verwaltungsrat nach dem monistischen System), Aktionäre und Hauptversammlungen,<br />

A-172


Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Offenlegungsregelungen und Compliance sowie Standards zur Durchsetzung<br />

dieser Regelungen für niederländische börsennotierte Gesellschaften. Der niederländische Corporate Governance-Kodex<br />

ist von Beginn des Geschäftsjahres (das dem Kalenderjahr entspricht), in dem die Aktien der Holdco<br />

zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Euronext Paris oder einer<br />

anderen staatlich anerkannten Börse zugelassen werden, auf die Holdco anwendbar.<br />

Niederländische Gesellschaften, die an einer staatlich anerkannten Börse, u. a. der New York Stock Exchange,<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse und Euronext Paris, notiert werden, müssen in ihrem Geschäftsbericht angeben, ob<br />

sie die Bestimmungen des niederländischen Corporate Governance-Kodex anwenden, die ihren Vorstand und<br />

Aufsichtsrat (bzw. ihren einheitlichen Verwaltungsrat nach dem monistischen System) betreffen; falls sie diese<br />

nicht anwenden, müssen sie dies begründen. Der niederländische Corporate Governance-Kodex sieht vor, dass eine<br />

Gesellschaft, deren Hauptversammlung der Struktur und den Richtlinien der Unternehmensführung ausdrücklich<br />

zustimmt und die Begründung für eine Abweichung von den Best Practice-Bestimmungen billigt, so behandelt<br />

wird, als habe sie den niederländischen Corporate Governance-Kodex angewandt.<br />

Ab Vollzug des Zusammenschlusses wird die Holdco alle maßgeblichen Bestimmungen des niederländischen<br />

Corporate Governance-Kodex mit den folgenden Abweichungen anwenden, die nachstehend zusammen mit einer<br />

Begründung aufgeführt werden. Diese Abweichungen werden zwar in den Geschäftsberichten der Holdco angegeben,<br />

eine ausdrückliche Zustimmung durch einen Beschluss der Hauptversammlung ist allerdings noch nicht<br />

erfolgt.<br />

Abweichend von den Best Practice-Bestimmungen II.1.1 und III.3.5 des niederländischen Corporate Governance-Kodex<br />

und vorausgesetzt, dass die Holdco als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) im<br />

Sinne von Rule 3b-4(c) zum U.S. Securities Exchange Act gilt, können der Chief Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe und der Chairman der Holdco-Gruppe für eine Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der<br />

Jahreshauptversammlung 2016 abläuft. Dies weicht von dem Grundsatz ab, dass Mitglieder von Vorstands- und<br />

Aufsichtsgremien nur für eine Amtszeit von höchstens vier Jahren bestellt werden dürfen.<br />

Gemäß der Best Practice-Bestimmung IV.1.1 des niederländischen Corporate Governance-Kodex sollte eine<br />

Hauptversammlung ermächtigt sein, eingeschränkt bindende Vorschläge für Kandidaten für den Verwaltungsrat<br />

abzulehnen und Mitglieder des Verwaltungsrats mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen abzulehnen,<br />

wobei die Gesellschaft allerdings verlangen kann, dass diese Mehrheit gleichzeitig einen Mindestanteil der im<br />

Umlauf befindlichen Aktien, höchstens aber ein Drittel des ausgegebenen Kapitals, vertritt. Stimmt eine absolute<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Antrag und vertritt diese Mehrheit aber nicht den erforderlichen<br />

Mindestanteil der Aktien, kann eine zweite Versammlung einberufen werden, bei der der Beschluss mit einer<br />

absoluten Mehrheit ohne weitere Mindestvoraussetzungen gefasst werden kann. Die nach Vollzug des Zusammenschlusses<br />

geltende Satzung der Holdco sieht vor, dass die Hauptversammlung einen Bindenden Vorschlag (i.S.v.<br />

Ziffer 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches) ablehnen und beschließen kann, das Amt eines Mitglieds des<br />

Verwaltungsrats der Holdco ruhen zu lassen oder diesen abzuberufen, wofür jeweils eine Mehrheit von zwei<br />

Dritteln der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals vertreten, erforderlich ist.<br />

Vertreten die Ja-Stimmen nicht mindestens die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco, findet keine zweite<br />

Versammlung zur Erörterung des Beschlusses statt. Dies stellt zwar eine Abweichung von der Best Practice-<br />

Bestimmung IV.1.1 des niederländischen Corporate Governance-Kodex dar, die Holdco ist jedoch der Ansicht, dass<br />

diese Regelungen die Kontinuität ihrer Geschäftsführung und ihrer Unternehmensrichtlinien fördern.<br />

Dividendenpolitik<br />

Die Satzung der Holdco sieht nach Vollzug des Zusammenschlusses vor, dass auf jede im Umlauf befindliche<br />

Vorzugsaktie gegebenenfalls eine Vorzugsdividende aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres zu zahlen ist. Nachdem<br />

diese Dividende gezahlt wurde, legt der Verwaltungsrat der Holdco nach alleinigem Ermessen fest, welcher Teil des<br />

verbleibenden Gewinns zurückgelegt wird. Sofern keine weiteren Ausschüttungen an die Inhaber von Vorzugsaktien<br />

anstehen, bestimmt die Hauptversammlung über die weitere Verteilung der verbleibenden Gewinne in Bezug<br />

auf die Holdco-Aktien. Die Holdco beabsichtigt derzeit nicht, Vorzugsaktien auszugeben.<br />

Weitere Aspekte der Satzung der Holdco<br />

Für eine Schilderung von weiteren Aspekten der Satzung der Holdco, die ab dem vollständigen Vollzug des<br />

Zusammenschlusses gelten werden, siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco.”<br />

A-173


Informationen über die Holdco vor dem Zusammenschluss<br />

Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf die Holdco vor Vollzug des Zusammenschlusses. Mit<br />

Ausnahme der mit ihrer eigenen Gründung verbundenen und der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Tätigkeiten, wie z. B. der Gründung der Pomme Merger Corporation (einer 100%igen<br />

Tochtergesellschaft der Holdco), der Vornahme einzelner nach wertpapierrechtlichen Bestimmungen erforderlicher<br />

Einreichungen und der Erstellung dieses Dokuments, hat die Holdco bis heute keine wesentlichen Tätigkeiten<br />

ausgeführt.<br />

Außer den Investitionen nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss hat die Geschäftsführung<br />

der Holdco keine Investitionen beschlossen. Vor Vollzug des Zusammenschlusses wird die Hauptversammlung der<br />

Holdco voraussichtlich beschließen, die aktuelle Satzung der Holdco vollständig zu überarbeiten. Die Änderung der<br />

aktuellen Satzung der Holdco wird durch Ausfertigung einer notariellen Änderungsurkunde unmittelbar vor<br />

Vollzug des Zusammenschlusses wirksam.<br />

Die folgenden Informationen über die Holdco bzw. die Satzung der Holdco sollte in Verbindung mit den<br />

entsprechenden Bestimmungen des niederländischen Rechts gelesen werden.<br />

Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr<br />

Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 von Herengracht Financial Services B.V. als Aktiengesellschaft<br />

(naamloze vennootschap) nach niederländischem Recht mit einem ausgegebenen Kapital von 45.000 A, das voll in<br />

bar eingezahlt wurde, gegründet. Die Holdco ist im niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter<br />

52019756 und der Firma <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. eingetragen. Gegenwärtig verwendet die Holdco<br />

keinen vom Firmennamen abweichenden Handelsnamen.<br />

Siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco“ für weitere Informationen über das Kapital der Holdco.<br />

Die Holdco wurde für einen unbegrenzten Zeitraum gegründet.<br />

Die Holdco hat ihren satzungsmäßigen Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande; die Geschäftsadresse<br />

lautet Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, Niederlande (Tel. +31 (0) 20-550-4444).<br />

Als Aktiengesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in den Niederlanden unterliegt die Holdco niederländischem<br />

Recht.<br />

Das Geschäftsjahr der Holdco ist das Kalenderjahr.<br />

Mitarbeiter<br />

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments hat die Holdco keine Mitarbeiter.<br />

Alleinaktionär<br />

Alleinaktionär der Holdco ist derzeit Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, eine Stiftung nach niederländischem<br />

Recht.<br />

Direktoren und Geschäftsführung<br />

Die Geschäfte der Holdco werden gegenwärtig von einer Geschäftsführung bestehend aus zwei Geschäftsführern<br />

geleitet, wobei der eine von der Deutschen Börse und der andere von der NYSE Euronext bestimmt wurde.<br />

Entscheidungen der Geschäftsführung können vor Vollzug des Zusammenschlusses nur durch beide gemeinschaftlich<br />

handelnde Geschäftsführer getroffen werden.<br />

A-174


Die folgenden Personen sind derzeit die alleinigen Geschäftsführer der Holdco:<br />

Name Alter<br />

Derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten<br />

und sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften<br />

Marcus P. Thompson 47 Marcus P. Thompson nahm im Jahr 2000 seine Tätigkeit<br />

bei der Deutsche Börse auf und ist derzeit als Managing<br />

Director verantwortlich für den Bereich Financial<br />

Accounting and Controlling. Er ist Vorstandsmitglied<br />

der Clearstream <strong>Holding</strong> AG, Clearstream Banking<br />

S.A., Finnovation S.A. und Risk Transfer Re S.A.,<br />

und Aufsichtsratsmitglied der Clearstream<br />

Banking AG. Von April 2003 bis Dezember 2009 war<br />

er Mitglied des Verwaltungsrats der Deutsche Börse<br />

Finance S.A und von März 2010 bis März 2011 ein<br />

Mitglied des Aufsichtrats der Deutsche Börse<br />

Systems AG. Von April 2007 bis September 2009<br />

agierte er als Liquidator der Deutsche Börse IT<br />

<strong>Holding</strong>. Er ist Mitglied des Institute of Chartered<br />

Accountants in England und Wales.<br />

Stéphane Biehler 43 Stéphane Biehler ist seit Dezember 2007 Chief<br />

Accounting Officer und Corporate Controller der<br />

NYSE Euronext. In dieser Funktion ist er<br />

verantwortlich für alle Rechnungslegungs- und<br />

Steuerangelegenheiten, das interne Kontrollsystem der<br />

Finanzberichterstattung sowie für Aufgaben der<br />

globalen Konsolidierung und externen<br />

Berichterstattung. Stéphane Biehler war vorher seit<br />

März 2006 als Corporate Controller der NYSE-<br />

Gruppe tätig. Im März 2004 nahm er bei Archipelago<br />

eine Tätigkeit als Corporate Controller auf.<br />

Mit der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holdco werden Stéphane Biehler und Marcus P.<br />

Thompson zurücktreten.<br />

Die Geschäftsführer können unter der Geschäftsadresse der Holdco: Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, The<br />

<strong>Netherlands</strong> (Telefonnummer: +31 (0)20550-4444) erreicht werden.<br />

Ausgewählte Information über die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

Während der letzten fünf Jahre wurde keines der Geschäftsführungsmitglieder wegen einer betrügerischen<br />

Straftat verurteilt oder ist während zumindest der letzten fünf Jahre an Insolvenzen, Insolvenzverwaltungen oder<br />

Liquidationen als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Mitglied des<br />

oberen Managements beteiligt gewesen, mit Ausnahme der Tätigkeiten von Marcus P. Thompson als Liquidator der<br />

Deutsche Börse IT <strong>Holding</strong> GmbH und als Mitglied des Verwaltungsrats der Deutsche Börse Finance S.A. vor ihrer<br />

ordnungsgemäßen Liquidation. Kein Geschäftführungsmitglied war von öffentlichen Anschuldigungen und/oder<br />

Sanktionen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter<br />

Berufsverbände) betroffen oder wurde von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs-<br />

oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der<br />

Geschäfte eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen.<br />

Zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen.<br />

Es wurden keine Dienstleistungsverträge zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung und der Holdco<br />

bzw. ihrer Tochtergesellschaften geschlossen, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen<br />

vorsehen.<br />

A-175


Keine weiteren Mitglieder des oberen Managements<br />

Außer den Mitgliedern der Geschäftsführung hat das obere Management der Holdco keine weiteren Mitglieder,<br />

die zur Feststellung der Tatsache geeignet sind, dass die Holdco über die angemessene Sachkenntnis und<br />

über die geeigneten Erfahrungen in Bezug auf die Führung der Geschäfte im Sinne der EG-Verordnung Nr. 809/<br />

2004 Anhang I Nr. 14 verfügt.<br />

Interessenkonflikte<br />

Es bestehen keine Interessenkonflikte oder potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen der<br />

Geschäftsführungsmitglieder gegenüber der Holdco und deren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.<br />

Keines der Geschäftsführungsmitglieder hat mit der Holdco, der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext einen<br />

Dienstvertrag abgeschlossen, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Vergünstigungen vorsieht.<br />

Ausschüsse<br />

Die Holdco hat weder einen Prüfungsausschuss noch einen Vergütungsausschuss eingerichtet.<br />

Corporate Governance<br />

Der niederländische Corporate Governance-Kodex ist von Beginn des Geschäftsjahres (das dem Kalenderjahr<br />

entspricht), in dem die Aktien der Holdco zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

oder der Euronext Paris oder einer anderen staatlich anerkannten Börse zugelassen werden, auf die Holdco<br />

anwendbar, siehe ,,— Information über die Holdco nach dem Zusammenschluss — Corporate Governance“.<br />

Satzung der Holdco vor dem Zusammenschluss<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gemäß Artikel 3 der aktuellen Satzung der Holdco ist der Unternehmensgegenstand der Holdco:<br />

Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von Unternehmen<br />

und Gesellschaften;<br />

Finanzierung von Unternehmen und Gesellschaften;<br />

Aufnahme und Vergabe von Krediten sowie Beschaffung von Kapitalmitteln, u. a. durch die Ausgabe von<br />

Anleihen, Schuldtiteln oder sonstigen Wertpapieren oder anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie der<br />

Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten;<br />

Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, die mit der Holdco<br />

einer Gruppe angehören, und gegenüber Dritten;<br />

Gewährung von Garantien und Bürgschaften, Eingehen von Verpflichtungen zulasten der Holdco und<br />

Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von Unternehmen und Gesellschaften, die derselben<br />

Gruppe wie die Holdco angehören, sowie für Dritte;<br />

Erwerb, Veräußerung, Belastung, Verwaltung sowie Verwertung von eingetragenen Vermögenswerten<br />

und Vermögenswerten im Allgemeinen;<br />

Devisen- und Wertpapierhandel sowie der Handel mit Vermögenswerten im Allgemeinen;<br />

Verwertung von und Handel mit Patenten, Marken, Lizenzen, Know-how, Urheberechten, Datenbankrechten<br />

und sonstigen Schutzrechten;<br />

Ausübung jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten;<br />

sowie jegliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang damit stehen oder dafür förderlich sind, wobei dies jeweils im<br />

weitesten Sinne auszulegen ist.<br />

A-176


Übertragung von Aktien<br />

Die aktuelle Satzung der Holdco sieht vor, dass — sofern nicht alle Aktionäre schriftlich ihre Zustimmung zu<br />

der beabsichtigten Übertragung erteilt haben — eine Übertragung von Holdco-Aktien nur stattfinden kann, wenn<br />

die Holdco-Aktien zuvor den anderen Holdco-Aktionären zur Zeichnung angeboten wurden. Den Preis, zu dem die<br />

angebotenen Aktien von den Interessenten erworben werden können, bestimmen entweder der Anbieter und die<br />

Interessenten in gemeinsamer Absprache oder ein oder mehrere von ihnen dazu bestellte Sachverständige(r).<br />

Satzungsänderungen<br />

Die aktuelle Satzung der Holdco kann durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden.<br />

Hauptversammlung<br />

Die Jahreshauptversammlung findet innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Die<br />

Einladung zu Jahreshauptversammlungen erfolgt durch die Geschäftsführung der Holdco. Aktionäre, die allein<br />

oder gemeinsam insgesamt mindestens ein Zehntel des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, können —<br />

unter Nennung der einzelnen zu erörternden Angelegenheiten — die Geschäftsführung dazu auffordern, eine<br />

Hauptversammlung einzuberufen.<br />

Bezugsrechte<br />

Bei der Ausgabe neuer Holdco-Aktien hat jeder Inhaber von Holdco-Aktien ein Bezugsrecht entsprechend<br />

dem Gesamtnennwert seiner Holdco-Aktien. Vor einer Ausgabe von Aktien kann das Bezugsrecht jeweils durch<br />

Beschluss der Jahreshauptversammlung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, mit der Ausnahme, dass die<br />

Befugnisse zur Einschränkung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten auf die Geschäftsführung übertragen<br />

werden können. U.S.-Aktionäre der Holdco sollten sich bewusst sein, dass ihre Möglichkeiten, ihre Bezugsrechte<br />

auszuüben, eingeschränkt sein könnten, wenn nicht bei der SEC ein Registrierungsdokument gemäß dem Securities<br />

Act zur Registrierung des Angebots der Bezugsrechte eingereicht wurde.<br />

Dividenden und Ausschüttungen<br />

Vor Vollzug des Zusammenschlusses werden die Gewinne eines Geschäftsjahres soweit möglich in erster Linie dafür<br />

verwendet, den Inhabern von Aktien der Klasse D pro Aktie der Klasse D einen Betrag von 1 A-Cent (0,01 A) zu zahlen.<br />

Sofern keine weiteren Gewinnausschüttungen an die Inhaber von Aktien der Klasse D vorgenommen werden müssen,<br />

bestimmt die Hauptversammlung der Holdco über die weitere Verteilung der nach diesen Ausschüttungen an die Inhaber<br />

von Aktien der Klasse D verbleibenden Gewinne. Es ist beabsichtigt, dass unmittelbar nach Ausgabe der Holdco-Aktien<br />

wie im Abschnitt ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital nach<br />

Vollzug des Zusammenschlusses“ beschrieben, die Aktien der Klasse D durch die Holdco eingezogen oder zurückgekauft<br />

und anschließend entwertet werden. Ausschüttungen an Aktieninhaber könnenerstnachderFeststellung des Jahresabschlusses<br />

erfolgen, sofern dies in Anbetracht des Inhalts des Jahresabschlusses nach niederländischem Recht zulässig ist<br />

und die jeweilige Ausschüttung den Teil des Eigenkapitals der Holdco, der die Gesamtsumme aus dem ausgegebenen<br />

Kapital und der nach niederländischem Recht zwingend zu bildenden Rücklage übersteigt, nicht überschreitet. Die<br />

Hauptversammlung kann Zwischenausschüttungen und/oder Ausschüttungen zulasten der Rücklagen der Holdco<br />

beschließen, sofern die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Dividendengeschichte<br />

Die Holdco wurde vor Kurzem gegründet und hat bisher keine Dividenden gezahlt.<br />

Information über wesentliche Tochtergesellschaften der Holdco<br />

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments hält die Holdco keine Anteile an anderen Rechtsträgern<br />

als an der Pomme Merger Corporation. Informationen zu von der Holdco nach Vollzug des<br />

Zusammenschlusses gehaltenen Anteilen sind dem Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

— Struktur des Zusammenschlusses“ zu entnehmen.<br />

A-177


Abschlussprüfer der Holdco<br />

In Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses beabsichtigt die Holdco, entweder KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Klingelhoferstraße 18, 10785 Berlin, als gegenwärtige Abschlussprüferin der<br />

Deutsche Börse, oder PricewaterhouseCoopers LLP, 300 Madison Avenue, New York, New York 10017, Vereinigte<br />

Staaten von Amerika, als gegenwärtige Abschlussprüferin der NYSE Euronext, zum Abschlussprüfer für den<br />

Jahresabschluss der Holdco für das Geschäftsjahr 2011 und den Konzernabschluss der Holdco für das Geschäftsjahr<br />

2011 zu bestellen.<br />

A-178


AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN DER HOLDCO<br />

Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 gegründet. Daher besteht die Bilanz zum Zeitpunkt der<br />

Veröffentlichung dieses Dokuments lediglich aus der geprüften Eröffnungsbilanz und dem entsprechenden<br />

Anhang. Da die Holdco seit dem 10. Februar 2011 kein operatives Geschäft hatte, wurden die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalertragslage hierzu weggelassen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die geprüfte Eröffnungsbilanz der Holdco zum 10. Februar 2011:<br />

Vermögenswerte<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

Bankguthaben 45.000<br />

45.000<br />

Eigenkapital und Verbindlichkeiten<br />

Kapitalausstattung und Rücklagen<br />

Ausgegebenes und eingezahltes Kapital 45.000<br />

Aufschlag —<br />

Gewinnrücklage —<br />

45.000<br />

A-179<br />

EUR


BRANCHEN- UND WETTBEWERBSUMFELD<br />

Marktübersicht<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext betreiben in Europa und den Vereinigten Staaten<br />

Kassamärkte für Aktien und festverzinsliche Wertpapiere sowie Terminmärkte. Sie bieten außerdem Listing-<br />

Services und zugehörige Dienstleistungen an. U. a. liefern sie Marktdaten, Marktinformationen und IT-Lösungen.<br />

Zudem zählen zu ihrem Angebot dem Handel nachgelagerte Dienstleistungen (Post-Trade-Services), insbesondere<br />

das Clearing, die Abwicklung und die Verwahrung von Wertpapieren.<br />

Listing und Handel<br />

Wertpapierbörsen bieten Unternehmen, die ihre Wertpapiere zum Handel zulassen wollen, Dienstleistungen in<br />

Bezug auf das Erst- und Zweitlisting an. Das Listing (Börsennotierung) ist eine Grundvoraussetzung für den Handel<br />

von Aktien an der Börse. Durch die Börsennotierung ihrer Wertpapiere erhalten Emittenten Zugang zum<br />

Kapitalmarkt.<br />

An den von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext betriebenen Kassamärkten werden Aktien<br />

und festverzinsliche Wertpapiere sowie Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Commodities (ETCs),<br />

Exchange Traded Notes (ETNs), aktiv gemanagte Fonds und Zertifikate, Wandelanleihen und Optionsscheine,<br />

deren Wert von unterschiedlichen Basiswerten abhängt, gehandelt.<br />

An den von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext betriebenen Terminmärkten wird eine breite<br />

Palette an Finanzinstrumenten gehandelt, u. a. Futures und Optionen, deren Wert von einem Basiswert abhängt, z.<br />

B. von einem Aktienwert oder dem Wert eines festverzinslichen Wertpapiers, einem Index, einer Ware oder einem<br />

Wechselkurs.<br />

Post Trade Services<br />

Clearing, Abwicklung (Settlement) und Verwahrung (Custody) sind dem Handel nachgelagerte Dienstleistungen<br />

zur Umsetzung und zum Abschluss von Börsengeschäften. Das Clearing, das nach dem Matching und vor<br />

der Abwicklung erfolgt, umfasst das Netting, die Übermittlung der für die Abwicklung erforderlichen Informationen<br />

(z. B. Abwicklungskontodaten) sowie die Prüfung, ob ausreichend Geld und Wertpapiere vorhanden sind.<br />

Beim Clearing tritt außerdem ein zentraler Kontrahent zwischen Käufer und Verkäufer, der als Vertragspartner für<br />

beide Parteien fungiert und die Kontrahentenausfallrisiken steuert. Durch diese Risikosteuerung ergeben sich für<br />

die Clearingmitglieder Marginanforderungen zur Abdeckung ihrer Nettorisikopositionen. Die Abwicklung umfasst<br />

die wirksame Übertragung von Wertpapieren und Barmitteln zwischen Käufer und Verkäufer. Bei Derivaten ist der<br />

Ablauf grundsätzlich derselbe, nur dass hier in der Regel ein Barausgleich erfolgt. Zu den Custody-Services zählen<br />

die sichere und verlässliche Verwahrung von verbrieften Wertpapieren für die Inhaber sowie Verwaltungstätigkeiten,<br />

u. a. in Bezug auf Zahlungen und Meldungen an die Inhaber von Wertpapieren, Kapitalmaßnahmen und die<br />

Wiederanlage von Dividenden. Die Verwahrstelle verwahrt in den Wertpapierdepots Aktien und festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie alle anderen vorstehend unter ,,Listing und Handel“ aufgeführten Wertpapiere.<br />

Zugehörige Serviceleistungen<br />

Darüber hinaus bieten Betreiber von Handelsplattformen weitere Serviceleistungen an, z. B. Informationsund<br />

IT-Dienstleistungen.<br />

Im Bereich Marktdaten und Marktinformationen liegt der Schwerpunkt auf der Erhebung, Zusammenstellung,<br />

Vermarktung und Verbreitung von Finanzdaten, darunter Orderbuchinformationen, Kursdaten, Handelsvolumina,<br />

Statistiken und Analysen sowie auf der Entwicklung, Berechnung und Verteilung von Indizes.<br />

Schließlich entwickeln die Deutsche Börse und die NYSE Euronext IT-Lösungen, die sie z. B. anderen<br />

Wertpapierbörsen oder Marktteilnehmern anbieten. In diesem Zusammenhang werden Finanzmarktteilnehmern IT-<br />

Lösungen wie elektronische Handels- und Marktdatenplattformen sowie zugehörige Software angeboten.<br />

Markt und Trends<br />

Im letzten Jahrzehnt ist es im Wettbewerbs- und Geschäftsumfeld, in dem die Gruppe Deutsche Börse und die<br />

NYSE Euronext tätig sind, zu außergewöhnlichen Veränderungen gekommen. Die Globalisierung des Handels, die<br />

A-180


Entstehung zahlreicher neuer Handelsplattformen und Clearinghäuser, die Finanzkrise und erhebliche Regulierungsmaßnahmen<br />

haben die Wettbewerbslandschaft grundlegend verändert. Emittenten, Anleger und Intermediäre<br />

legen immer mehr Wert darauf, dass Börsenbetreiber offene, effiziente und wettbewerbsfähige globale Marktplätze<br />

anbieten, auf denen ein vielfältiges Angebot von Produkten aus aller Welt gehandelt werden kann. Durch diese<br />

Globalisierung sind nicht nur in Europa und den USA, sondern in jüngster Zeit auch in Asien neue Finanzzentren<br />

entstanden.<br />

In der Vergangenheit war der Aktienhandel fragmentiert und orientierte sich an den nationalen Grenzen. In den<br />

letzten Jahren stellen jedoch Großkunden, die ihre Geschäftsmodelle rapide globalisieren, verstärkt neue Anforderungen.<br />

Diese Kunden verlangen globale Märkte, die einen Handel über verschiedene Anlageklassen hinweg und<br />

ohne zeitliche und räumliche Grenzen ermöglichen. Zunehmend erachten diese Kunden die Fragmentierung der<br />

bedeutenden Kassamärkte für einen Anachronismus.<br />

Beim Terminhandel hat sich das Produktangebot an derivativen Finanzinstrumenten durch die Innovationen<br />

von Marktteilnehmern und -betreibern stetig erweitert. Dieses Angebot umfasst heute zahlreiche substitutive und<br />

komplementäre Produkte. Zusammen haben sich diese Instrumente zu einem Stützpfeiler des internationalen<br />

Finanzsystems und der gesamten Wirtschaft entwickelt. Sie können zur Absicherung von Risiken verwendet<br />

werden und tragen so zum Wirtschaftswachstum bei. Der Terminmarkt ist global ausgerichtet und es agieren hier in<br />

erster Linie professionelle Handelsteilnehmer wie Banken und Wertpapierhäuser, die ohne zeitliche und räumliche<br />

Grenzen handeln. So ist ein Markt entstanden, auf dem sich global Produkte im Gesamtwert eines dreistelligen<br />

Billionenbetrags im Umlauf befinden, wobei außerbörsliche (,,OTC“) Geschäfte einen Marktanteil von 80% bis<br />

90% ausmachen.<br />

In den Marktturbulenzen während der jüngsten Wirtschaftskrise hat sich die börsliche Infrastruktur mit<br />

transparenter Preisfindung, Neutralität und effektivem Risikomanagement als sicher, stabil und belastbar erwiesen.<br />

Angesichts des aufsichtsrechtlich geforderten Clearing von außerbörslich gehandelten Derivaten wird überwiegend<br />

erwartet, dass es zu einer weiteren Konvergenz von außerbörslichem und börslichem Handel kommt.<br />

Wettbewerbsumfeld<br />

Im Wettbewerbsumfeld ist es — angestoßen von Marktteilnehmern, Anlegern, Marktbetreibern und Regulierungsbehörden,<br />

aber auch durch einen verschärften Wettbewerb — zu grundlegenden Veränderungen gekommen,<br />

die noch nicht abgeschlossen sind. Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext hat sich<br />

dadurch erheblich gewandelt. Zu diesen Entwicklungen zählen u. a.<br />

technische Entwicklungen, darunter die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />

sind durch die Finanzmärkte effizienter und besser zugänglich geworden sowie leichter zu errichten.<br />

Handelsteilnehmer rund um den Globus haben und nutzen den einfachen Zugang zu den Finanzmärkten<br />

der Welt und können sich leichter zusammenschließen, um neue Handelsplattformen zu gründen. Im<br />

letzten Jahrzehnt sind neue professionelle Handelsteilnehmer in den Markt eingetreten, auf die ein immer<br />

größerer Marktanteil entfällt. Unter Verwendung hochentwickelter Computeralgorithmen bewegen diese<br />

Handelsteilnehmer Liquidität in rasantem Tempo zwischen den Märkten auf globaler Ebene hin und her,<br />

um Gewinnmöglichkeiten zu nutzen. Hierdurch entsteht ein effizienterer globaler Marktplatz.<br />

Das Inkrafttreten der Regulation ATS und der Regulation NMS in den Vereinigten Staaten hat zusammen<br />

mit einer fortgeschrittenen Entwicklung von Handels- und Routingtechnologien die Barrieren zum<br />

Eintritt in den U.S.-Handel mit Barmitteln substanziell gesenkt und so zu einer Zersplitterung des Handels<br />

und einer signifikanten Verstärkung des Wettbewerbs geführt, der sich voraussichtlich in der Zukunft<br />

noch intensivieren wird.<br />

Gegenwärtige und zukünftige Wettbewerber berücksichtigen regulierte Märkte, elektronische Kommunikationsnetzwerke,<br />

Dark Pools sowie alternative Handelssysteme, Wertpapierhändler und andere<br />

Ausführungsorte.<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sehen sich ebenfalls einem wachsenden Wettbewerb durch<br />

große Broker und Kunden ausgesetzt, die als Principal auftreten, als Geschäftspartner für Orders von<br />

Kleinabnehmern handeln oder ihr Handelsvolumen durch bilaterale Handelsvereinbarungen aufeinander<br />

abstimmen.<br />

A-181


Das Inkrafttreten der MiFID hat die Wettbewerbssituation für den Handel mit Wertpapieren in Europa<br />

verändert. Durch die MiFID wurde die Entstehung zahlreicher multilateraler Handelssysteme gefördert,<br />

darunter Chi-X, BATS, Turquoise und Equiduct, die im intensiven Wettbewerb mit Regulierten Märkten<br />

stehen und diesen in beträchtlichem Maße Liquidität entzogen haben. Diese neuen Handelsplattformen<br />

werden von neuen Clearingdienstleistern in Europa unterstützt, darunter die European Multilateral<br />

Clearing Facility N.V. (,,EMCF“) und EuroCCP. Darüber hinaus trägt der intern von Banken und anderen<br />

Marktteilnehmern abgewickelte OTC-Handel zur Fragmentierung des Handelsvolumens bei. Teile dieses<br />

OTC-Handelsvolumens werden über so genannte Broker Crossing Networks (in diesem Dokument als<br />

,,BCNs“ bezeichnet) abgewickelt, die weniger transparent und weit weniger reguliert sind.<br />

Regulatorische Entwicklungen beginnend mit dem sogenannten ,,Code of Conduct“ haben sich nach der<br />

Finanzkrise beschleunigt. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Entwurf einer OTC-Derivate-<br />

Verordnung (,,EMIR“ — European Markets Infrastructure Regulation) sieht ein verbindliches Clearing<br />

für bestimmte derzeit außerbörslich ausgeführte Termingeschäfte vor. Es wird allgemein erwartet, dass<br />

die EMIR zu einer weiteren Konvergenz und einem verstärkten Wettbewerb zwischen börslichem und<br />

außerbörslichem Handel mit Derivaten führen wird. Im Vorgriff auf diesen Trend hat die IntercontinentalExchange<br />

bereits 2008 ein europäisches Clearinghaus eingerichtet (und dort im Juli 2009 mit dem<br />

Clearing von Credit Default Swaps begonnen). 2010 kündigte die London Stock Exchange an, dass sie<br />

spätestens ab Juni 2011 den Handel mit Derivaten anbieten will, und die Chicago Mercantile Exchange<br />

hat ihre Pläne für ein neues Clearinghaus und eine neue Börse bekanntgegeben. 2011 hat BATS<br />

veröffentlicht, Chi-X zu übernehmen und dass auch sie plant, in Europa Terminhandel anzubieten.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext stehen verstärkt im Wettbewerb mit global<br />

agierenden Marktbetreibern aus Asien und aus Schwellenländern, darunter die Hong Kong Exchanges<br />

and Clearing Limited, der bevorstehende Zusammenschluss der Singapore Exchange mit der Australian<br />

Stock Exchange und die brasilianische BM&F Bovespa. Einige dieser Börsen haben die Gruppe Deutsche<br />

Börse und die NYSE Euronext hinsichtlich des Unternehmenswerts bereits überholt. Schließlich hat die<br />

London Stock Exchange Group neben ihrer Ankündigung, bis Juni 2011 in den Derivatemarkt einsteigen<br />

zu wollen, ihren Zusammenschluss mit der kanadischen TMX Group bekanntgegeben, was den Trend in<br />

Richtung Globalisierung sowohl der Märkte als auch der Marktbetreiber unterstreicht. Bei den Terminmärkten<br />

wird erwartet, dass alternative Handelsplätze als neue Konkurrenten für die etablierten Börsen in<br />

Erscheinung treten werden, insbesondere bei Einzelaktien-Derivaten (z. B. Chi-X oder TOM).<br />

Im Derivate-Bereich wurde 2007 durch den Zusammenschluss der Terminbörsen des Chicago Board of<br />

Trade und der Chicago Mercantile Exchange mit der CME Group die führende Terminbörse der Welt<br />

geschaffen. Die CME Group ist ein sehr ernst zu nehmender Konkurrent, der seine Dienstleistungen<br />

bereits über elektronische Netze europäischen Kunden anbietet. Derzeit ist die CME Group dabei, mit<br />

ihrer Tochtergesellschaft CME Clearing Europe, die im Dezember 2010 im Vereinigten Königreich<br />

zugelassen wurde, ihre physische Präsenz in Europa auszubauen.<br />

Dennoch macht der außerbörsliche Handel immer noch ca. 80% bis 90% des Gesamtwerts der weltweit<br />

im Umlauf befindlichen Derivate aus. Große globale Marktteilnehmer (insbesondere die weltweit<br />

führenden Banken und Hedgefonds) üben verstärkt ihren Einfluss auf die Marktstrukturen aus und<br />

nutzen außerbörsliche Handelsplattformern, z. B. Broker Crossing Networks, welche die traditionellen<br />

Börsen komplett umgehen oder Aufträge von Privatkunden internalisieren.<br />

Mehrere neue europäische Clearing-Dienstleister wie EMCF und EuroCCP sind inzwischen auf dem<br />

Markt der dem Handel nachgelagerten Clearing-Dienstleistungen tätig, insbesondere für multilaterale<br />

Handelssysteme. Außerdem wird erwartet, dass sich bestimmte Teile des Post-Trade-Geschäfts von den<br />

traditionellen Anbietern, insbesondere den nationalen Zentralverwahrern, zum neuen zentralen europäische<br />

Abwicklungssystem TARGET2 Securities verlagern werden, was gleichzeitig zu einer Verschärfung<br />

des Wettbewerbs unter den nationalen Zentralverwahrern bei den übrigen Dienstleistungen im<br />

Nachhandelsbereich führen wird.<br />

Bei den US-Aktienoptionsbörsen haben sich im letzten Jahrzehnt mit den Fortschritten der Handelstechnologie<br />

und der Entwicklung standardisierter, börsenübergreifend gehandelter Aktienoptionen die<br />

Eintrittsbarrieren erheblich reduziert. Infolge der Gründung mehrerer neuer Börsen, darunter BOX,<br />

Nasdaq Options Market und BATS, haben etablierte Börsen wie die CBOE und die NYSE Amex einen<br />

Rückgang ihrer Marktanteile hinnehmen müssen.<br />

Zusammen mit einem drastischen Anstieg des Handelsvolumens bei Aktienoptionen haben diese Entwicklungen<br />

zu einem intensiven Wettbewerb geführt, durch den es zu einer Senkung der<br />

A-182


Ausführungsentgelte und weiteren technischen Innovationen gekommen ist. Dieser Wettbewerb zeigt<br />

sich in erheblichen Verlagerungen der Marktanteile, die mit den Änderungen der Entgeltstrukturen und<br />

der Funktionsweisen jeder einzelnen Börse einhergegangen sind. Die neuen Wettbewerber versuchen,<br />

sich mit aggressiven Strategien gegen die etablierten Marktbetreiber durchzusetzen. Dadurch haben die<br />

Marktteilnehmer heute Zugang zu liquideren Aktienoptionsmärkten mit niedrigeren Ausführungsentgelten<br />

und engeren Spreads.<br />

Schließlich besteht vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung und Vernetzung der globalen Kapitalmärkte<br />

weiterhin regulatorischer Druck, eine höhere Markttransparenz zu erreichen, insbesondere hinsichtlich der<br />

alternativen Handelsplattformen, die weniger transparent und reguliert sind.<br />

A-183


GESCHÄFT DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />

UND AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />

Überblick<br />

Die Deutsche Börse hat ihren Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Zum 31. Dezember 2010<br />

beschäftigte die Deutsche Börse an 19 Standorten in 15 Ländern insgesamt 3.490 Mitarbeiter. Zum 31. März 2011<br />

beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.507 Mitarbeiter. Die Gesamtmitarbeiterzahl hat sich seit dem 31. März<br />

2011 nicht wesentlich verändert. 2010 beliefen sich die Gesamterlöse der Deutsche Börse insgesamt auf<br />

2.226,7 Mio. A (2009: 2.289,7 Mio. A; 2008: 2.758,6 Mio. A).<br />

Als eine der größten Börsenorganisationen der Welt bietet die Gruppe Deutsche Börse ihren Kunden ein<br />

breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Es deckt die gesamte Prozesskette für Finanzmarkttransaktionen ab:<br />

vom Aktien- und Terminhandel über das Clearing und die Abwicklung (Settlement) der Aufträge, die Verwahrung<br />

von Wertpapieren (Custody), das Sicherheitenmanagement sowie die Bereitstellung der Marktinformationen bis hin<br />

zur Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handels- und Clearingsysteme.<br />

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse ihre Segmentstruktur neu ausgerichtet: Sie<br />

gliedert das Geschäft der Gruppe derzeit in die vier Segmente Xetra, Eurex, Clearstream und Market Data &<br />

Analytics:<br />

Berichtssegment Geschäftsfelder<br />

Xetra .................................... Kassamarkt mit dem elektronischen Handelssystem<br />

Xetra und Präsenzhandel<br />

Zentraler Kontrahent für Aktienhandel (Eurex Clearing)<br />

Wertpapierzulassung<br />

Eurex .................................... Elektronische Terminmarkthandelsplattform Eurex<br />

Elektronische Aktien-Optionshandelsplattform ISE<br />

OTC-Handelsplattformen Eurex Bonds und Eurex Repo<br />

Zentraler Kontrahent für Anleihe-, Derivate- und<br />

Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Clearing)<br />

Clearstream ................................ Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von<br />

inländischen und ausländischen Wertpapieren<br />

Dienste zur globalen Wertpapierfinanzierung<br />

Dienstleistungen für Investmentfonds<br />

Market Data & Analytics ...................... Kursvermarktung und Vertrieb von Informationen<br />

Indexentwicklung und -vermarktung<br />

Geschichte und Entwicklung<br />

Die Ursprünge der Deutsche Börse reichen zurück bis in das Jahr 1585 als die Frankfurter Kaufleute in einer<br />

Versammlung zum ersten Mal einheitliche Wechselkurse festlegten — ihre Zusammenkunft gilt als Geburtsstunde<br />

der Frankfurter Börse. Die Motivation war damals dieselbe wie heute: Transparenz schaffen. 1605 taucht erstmals<br />

ein neuer Name für die Versammlung der Frankfurter Kaufleute in den Akten auf: ,,Burs“, also ,,Börse“. 1808<br />

gründen Delegierte der Versammlung die Frankfurter Handelskammer. Nach 223 Jahren als private, von einigen<br />

Kaufleuten betriebene Institution wird die Börse mit der Übernahme durch die Handelskammer zu einer Anstalt<br />

öffentlichen Rechts. 1969 beginnt das digitale Zeitalter an der Frankfurter Wertpapierbörse. Seither können Makler<br />

ihre Börsengeschäfte elektronisch über das EDV-System BÖGA abwickeln. Ein Jahr später erhielten die Teilnehmerfirmen<br />

der Börse die Möglichkeit, per Fernschreiber mit dem Börsencomputer zu korrespondieren.<br />

Am 1. August 1990 wurde die Frankfurter Wertpapierbörse AG (FWB) in das Handelsregister eingetragen und<br />

übernimmt die Trägerschaft der Frankfurter Wertpapierbörse von der Industrie- und Handelskammer (IHK)<br />

Frankfurt am Main. Im Dezember 1992 benannte sich die Frankfurter Wertpapierbörse AG in Deutsche Börse AG<br />

um. 1991 führte die Frankfurter Wertpapierbörse IBIS ein, das integrierte Börsenhandels- und Informationssystem<br />

für den Kassamarkt. IBIS war ein einfaches Angebots- und Nachfragesystem ohne automatisches Matching. 1993<br />

wird BOSS-CUBE, das System zur elektronisch unterstützen Zusammenführung von Orderrouting, Kursfeststellung<br />

und Abwicklung, bundesweit eingeführt und damit der Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

A-184


erstmals umfassend elektronisch unterstützt. Im November 1997 löste dann Xetra, das vollelektronische Handelssystem<br />

für den Kassamarkt, das bisherige System IBIS ab. Im folgenden Jahr, im Juni 1998, gründete die Deutsche<br />

Börse zusammen mit der Schweizer Börse SWX aus den Terminbörsen DTB (Deutsche Terminbörse) und SOFFEX<br />

(Swiss Options and Financial Futures Exchange) die Terminbörse Eurex. Im Januar 2000 fusionierte die Deutsche<br />

Börse Clearing AG mit der Cedel International S.A. zur Clearstream International S.A., eine Gesellschaft nach<br />

Luxemburger Recht, die gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften außer dem Clearing alle dem Handel<br />

nachgelagerten Wertpapierdienstleistungen anbietet. Zu diesen Dienstleistungen zählen u. a. die Abwicklung<br />

von Wertpapiergeschäften, die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, Bankdienstleistungen zur Unterstützung<br />

der Abwicklungsvorgänge, Wertpapierfinanzierung und Sicherheitenmanagement sowie Dienstleistungen<br />

in Bezug auf Investmentfonds. Die Deutsche Börse hielt zunächst 50% an diesem Gemeinschaftsunternehmen.<br />

Im Rahmen des Börsengangs der Deutsche Börse wurden deren Aktien im Februar 2001 zum Handel an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Nach einer Kapitalerhöhung im Juni 2002 erwarb die Deutsche Börse die<br />

restlichen Anteile an der Clearstream International S.A., die seither in die Gruppe Deutsche Börse eingegliedert ist.<br />

Die Aktien der Deutsche Börse wurden im Dezember 2002 in den DAX-Index aufgenommen. Im März 2003 führte<br />

die Deutsche Börse im Aktienhandel auf Xetra und im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse den<br />

Zentralen Kontrahenten für Aktien ein. Der zentrale Kontrahent sichert das Ausfallrisiko der Vertragsparteien<br />

ab und rechnet gegenläufige Verpflichtungen auf (Netting) und sorgt damit für eine höhere Effizienz bei der<br />

Abwicklung von Börsengeschäften. 2007 wurde die Deutsche Börse in den EURO STOXX 50, den wichtigsten<br />

europäischen Leitindex aufgenommen. Im selben Jahr schloss Eurex die Akquisition der US-amerikanischen<br />

Optionsbörse International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (ISE) ab. Mit der Fusion entstand der größte<br />

transatlantische Marktplatz für Derivate. Zur Stärkung ihrer Position im internationalen Handelsgeschäft stockt die<br />

Deutsche Börse 2009 ihre Beteiligung am Indexanbieter STOXX Ltd. von 33% auf 50% auf. Durch weitere<br />

Übernahmen und Kooperationen in Europa und anderen Teilen der Welt vervollständigt die Gruppe Deutsche Börse<br />

ihr Dienstleistungsangebot weiter.<br />

Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />

56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich des Aufsichtsrats<br />

der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche Durchführung der<br />

Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />

Geografische Präsenz<br />

Nach Fertigstellung der neuen Konzernzentrale der Deutsche Börse in Eschborn zogen die meisten Mitarbeiter<br />

aus dem Raum Frankfurt in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 von Frankfurt-Hausen in das neue Bürogebäude um.<br />

In den letzten Jahren wurde in Prag eine neue Betriebsstätte aufgebaut. Internationale Teams arbeiten dort an<br />

IT-Dienstleistungen für die Gruppe und bilden einen weiteren Operations-Standort für Clearstream.<br />

Seit Ende 2008 hat die Gruppe Deutsche Börse ein Büro in Peking. Eurex eröffnete 2009 auch Repräsentanzen<br />

in Hongkong, Tokio und Singapur. Im selben Jahr gründete Clearstream eine neue Zweigniederlassung in Singapur,<br />

zugleich der fünfte Operations-Standort von Clearstream nach Eschborn, Luxemburg, London und Prag. Seit dem<br />

18. Januar 2011 hat die Repräsentanz in Singapur den Status ,,Eurex Frankfurt Aktiengesellschaft Singapore<br />

Branch“.<br />

Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse Mitarbeiter an 19 Standorten weltweit,<br />

hauptsächlich in Deutschland, Luxemburg, Großbritannien, der Tschechischen Republik und den USA. In Europa<br />

ist die Gruppe Deutsche Börse an den Standorten Berlin, Frankfurt/Eschborn, London, Luxemburg, Madrid,<br />

Moskau, Paris, Prag und Zürich tätig. In Asien und Nordamerika unterhält sie insgesamt 10 Niederlassungen in<br />

Peking, Chicago, Dubai, Hongkong, New York, Ottawa, Shanghai, Singapur, Tokio und Washington D.C.<br />

Geschäftssegmente<br />

Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse ist in die folgenden Segmente gegliedert: Xetra, Eurex, Clearstream<br />

und Market Data & Analytics. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse die<br />

A-185


Segmentstruktur neu ausgerichtet, wobei die Segmente Information Technology und Corporate Services (Zentralfunktionen)<br />

in die vier verbleibenden Geschäftssegmente integriert wurden.<br />

Handel Clearing Abwicklung Verwahrung<br />

Kassamarkt: Xetra<br />

Derivate: Eurex<br />

Listing<br />

Anbindung<br />

internationaler<br />

Handelsteilnehmer<br />

Betrieb offener<br />

elektronischer<br />

Orderbücher<br />

Eurex Clearing<br />

Prüfung von<br />

Handelsinformationen<br />

Zentraler<br />

Kontrahent<br />

Risikomanagement<br />

Clearstream<br />

Lieferung von<br />

Wertpapieren<br />

(gegen Zahlung)<br />

Finanzdienstleistungen<br />

Market Data & Analytics<br />

Daten-Feeds, Marktdaten, Nachrichtendienste, Referenzdaten, Meldewesen, Indizes<br />

Information Technology<br />

Externe IT-Services, interne IT-Services, Software-Entwicklung<br />

Verwahrung von<br />

Wertpapieren<br />

Verwandte Dienstleistungen,<br />

z.B.<br />

bzgl. Steuern,<br />

Kapitalmaßnahmen<br />

Xetra unterstützt den Kassahandel und das Listing von Wertpapieren an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

sowie an anderen europäischen und internationalen Märkten. An der Terminbörse Eurex werden Terminkontrakte<br />

wie Futures und Optionen gehandelt. Als zentraler Kontrahent bietet Eurex Clearing zentrale Clearing und<br />

Risikomanagementdienstleistungen für Derivate-, Aktien-, Wertpapierpensions- und Energiegeschäfte sowie<br />

den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren an. Clearstream ist für die Abwicklung, Verwahrung und Verwaltung<br />

von Wertpapieren zuständig. Über das Segment Market Data & Analytics werden Finanzmarktdaten und<br />

Indizes erfasst und verteilt. Das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse weist keine spezifische Saisonabhängigkeit<br />

auf.<br />

Die Deutsche Börse selbst betreibt den Kassamarkt der Frankfurter Wertpapierbörse. Ferner betreibt die<br />

Deutsche Börse über ihre Kapitalbeteiligung an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. den Handel von strukturierten Produkten<br />

(z. B. Optionsscheine und Zertifikate). Außerdem hält die Deutsche Börse 75% plus einen Anteil an der Tradegate<br />

Exchange GmbH, dem Betreiber der Tradegate Exchange, einer speziell auf die Anforderungen von Privatanlegern<br />

zugeschnittenen Börse in Berlin.<br />

Des Weiteren betreibt die Gruppe Deutsche Börse durch die Eurex Zürich AG und ihre Tochtergesellschaften<br />

Terminmärkte in Europa (Eurex Deutschland und Eurex Zürich) und den USA (International Securities<br />

Exchange — ISE) und bietet Clearingdienstleistungen (Eurex Clearing AG) sowie den Handel mit festverzinslichen<br />

Wertpapieren (Eurex Bonds GmbH) und einen Handelsplatz für Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Repo GmbH)<br />

an.<br />

Die dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen (Post-Trade Services), wie Bankdienstleistungen, die<br />

Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und die globale<br />

Wertpapierfinanzierung, sind bei den Tochtergesellschaften der Clearstream <strong>Holding</strong> AG gebündelt.<br />

Darüber hinaus vermarktet die Deutsche Börse Kurs- und Referenzdaten sowie andere für Kapitalmärkte<br />

relevante Informationen und entwickelt über ihre Tochtergesellschaft STOXX Ltd. Indizes.<br />

Die Deutsche Börse und die Clearstream Services S.A. entwickeln und betreiben die technologische<br />

Infrastruktur der Gruppe Deutsche Börse.<br />

Xetra<br />

Xetra ist das anlagenklassenübergreifende elektronische Handelssystem für den Kassamarkt der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse sowie andere europäische Börsen. Der Kassamarkt der Gruppe Deutsche Börse bietet eine der<br />

umfangreichsten Paletten an handelbaren Wertpapieren aus einer Hand: Mit über 11.000 Aktien deutscher und<br />

internationaler Emittenten, mehr als 24.000 festverzinslichen Wertpapieren, ca. 800 Indexfonds, rund 3.000 aktiv<br />

gemanagten Publikumsfonds sowie mehr als 500.000 Zertifikaten und Optionsscheinen können Investoren aus ganz<br />

A-186


Europa Finanzprodukte in vielen wichtigen Anlageklassen kaufen und verkaufen — auf einem regulierten und<br />

transparenten Marktplatz mit klaren Regeln. Das integrierte Clearing durch den zentralen Kontrahenten der Eurex<br />

Clearing AG und die Abwicklung durch Clearstream Banking AG garantieren, dass alle Börsengeschäfte erfüllt<br />

werden.<br />

Im Jahr 2010 steuerte das Segment Xetra 262,3 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse bei,<br />

was einem Anteil von 12% entspricht im Vergleich zu 292,1 Mio. A in 2009, entsprechend einem Anteil von 14%<br />

der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr. Im Jahr 2008 betrug der Beitrag des Segments Xetra<br />

zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse 448,7 Mio. A bzw. 19%. Im Jahr 2010 wurden 261,9 Mio. A der<br />

Umsatzerlöse im Segment Xetra in Europa erwirtschaftet (2009: 290,7 Mio. A; 2008: 448,2 Mio. A), 0,1 Mio. A in<br />

Nord- und Südamerika (2009: 0,3 Mio. A; 2008: 0,1 Mio. A) und 0,3 Mio. A im asiatisch-pazifischen Raum (2009:<br />

1,1 Mio. A; 2008: 0,4 Mio. A).<br />

Das Angebot an Wertpapieren, die über Xetra verfügbar sind, baut die Gruppe Deutsche Börse weiter aus und<br />

kann den Investoren somit für immer mehr handelbare Werte einen Handelsplatz mit sehr hoher Liquidität anbieten.<br />

Xetra ist ein vollelektronisches Handelssystem für den Kassamarkt, bei dem die Kauf- und Verkaufsorders zu<br />

bestmöglichen Konditionen automatisch gegeneinander ausgeführt werden (Matching). Xetra arbeitet unabhängig<br />

vom Standort des Händlers und erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Orderbuch, in dem Kauf- und<br />

Verkaufsangebote abgebildet sind. Ca. 4.500 Händler von 250 Handelsteilnehmern aus 19 Ländern sind mit Xetra<br />

verbunden.<br />

Xetra ist außerdem ein flexibles Handelssystem mit verschiedenen hybriden Marktmodellen, die quote- und<br />

ordergesteuerten Handel verbinden. Der Xetra-Handel umfasst sowohl den fortlaufenden Handel für liquide<br />

Wertpapiere als auch das Spezialistenmodell für eine breite Produktpalette aus den verschiedensten Anlageklassen.<br />

Im fortlaufenden Handel legt das Xetra-System auf Grundlage der abgegebenen Orders unmittelbar den Preis<br />

nach dem Meistausführungsprinzip fest: Orders mit dem höchsten Kauf- bzw. dem niedrigsten Verkaufslimit kommen<br />

als Erstes zur Ausführung. Bei gleichen Limits gilt die Zeitpriorität. Zentral für den fortlaufenden Handel ist ein<br />

offenes Orderbuch, auf das die Marktteilnehmer uneingeschränkten Zugriff haben. Bei jeder neuen Order überprüft<br />

das System unmittelbar unter Anwendung des Prinzips der Preis-Zeit-Priorität, ob sie gegen bestehende Orders<br />

ausgeführt werden kann. Das elektronische offene Orderbuch des Xetra-Systems ermöglicht größere Handelsvolumina<br />

und eine höhere Marktliquidität.<br />

Beim Spezialistenmodell sorgen Spezialisten durch das Matching der Quotes in einem fortlaufenden<br />

Auktionsmodell für Liquidität. Scoach Europa, die europäische Börse für strukturierte Produkte, wurde im April<br />

2008 auf das Xetra-Spezialistenmodell umgestellt, gefolgt vom Publikumsfonds-Handel Ende 2008. Die Umstellung<br />

des verbleibenden Parketthandels für Dividendenpapiere und festverzinsliche Wertpapiere vom Xontro-<br />

System auf das Xetra-Spezialistenmodell ist für den 23. Mai 2011 geplant.<br />

Das Börsenparkett der Frankfurter Wertpapierbörse wird als zentraler Standort für alle Spezialisten und als<br />

Mittelpunkt sämtlicher Medienaktivitäten (über 60 Fernsehübertragungen pro Tag) weiter betrieben werden.<br />

Xetra dient nicht nur als elektronische Handelsplattform für die Frankfurter Wertpapierbörse, sondern das<br />

System wird seit 1999 auch von der CEESEG (Central and Eastern European Stock Exchange Group) für die<br />

Wiener Börse genutzt. 2009 wurde der Handel für den Central European Gas Hub (CEGH) aufgenommen und 2010<br />

stellte die Wertpapierbörse Ljubljana auf Xetra um. Die CEESEG-Partnerbörsen in Prag und Budapest planen<br />

ebenfalls eine Umstellung auf Xetra als Handelssystem. Außerdem nutzen die Irish Stock Exchange und die<br />

Bulgarische Wertpapierbörse seit 2000 bzw. 2008 Xetra. Die Shanghai Stock Exchange verwendet Xetra als Basis<br />

ihres Ende 2009 in Betrieb genommenen New Generation Trading System. Durch dieses Konzept des Insourcing<br />

von Systemdiensten und des Verkaufs von Softwarelizenzen können die Fixkosten für den Betrieb der Systeme auf<br />

eine größere Anzahl von Nutzern verteilt werden. Darüber hinaus ergeben sich daraus Cross-Selling-Potenziale.<br />

Partnerbörsen haben sich nach der Umstellung auf Xetra für weitere Systeme der Gruppe Deutsche Börse<br />

entschieden. So nutzt die Irish Stock Exchange inzwischen die CCP- und Marktdatendienste. Die Wiener Börse<br />

und die Frankfurter Wertpapierbörse konnten Teilnehmer der jeweils anderen als neue Handelsteilnehmer für sich<br />

gewinnen. Über eine standardisierte technische Infrastruktur haben Xetra-Teilnehmer Zugang zu weiteren<br />

Produkten und Märkten, wodurch sie die Kosten für die Erweiterung und den Betrieb ihrer Systeme reduzieren<br />

können.<br />

A-187


Eurex<br />

Die Eurex Frankfurt AG und die Eurex Zürich AG betreiben die Eurex-Börsen in Deutschland und der<br />

Schweiz. Weiterhin besteht Eurex u. a. aus Eurex Clearing AG, der International Securities Exchange sowie den<br />

multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facility, MTF) Eurex Bonds GmbH und Eurex Repo GmbH.<br />

Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank haben sich darauf verständigt, die Eurex Clearing AG als systemrelevantes<br />

Institut, das intensiverer Überwachung durch die Aufsichtsbehörden <strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank unterliegt,<br />

zu qualifizieren. Institute gelten als systemrelevant, wenn eine Gefährdung ihres Bestands zu wesentlichen<br />

nachteiligen Folgen für andere Finanzinstitutionen führen oder die gesamte Finanzordnung wegen der Größe des<br />

betreffenden Instituts, der Intensität seiner zwischenbanklichen Geschäftsbeziehungen und seiner engen Verbindung<br />

in andere Länder destabilisieren könnte.<br />

Gesellschaftsstruktur<br />

Die Eurex Zürich AG ist eine Gesellschaft, an der die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG jeweils<br />

zu 50% beteiligt sind. Die wirtschaftliche Beteiligung der Deutsche Börse und der SIX Swiss Exchange beträgt<br />

85% bzw. 15%. Die Eurex Zürich AG ist u. a. die <strong>Holding</strong>gesellschaft der Eurex Frankfurt AG. Die Eurex<br />

Zürich AG wird die neue Mehrheitsaktionärin der European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig. Die<br />

Eurex Frankfurt AG ist die Betreiberin der Börse Eurex Deutschland und u. a. Zwischenholding der Eurex<br />

Clearing AG, der U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s Inc., der Eurex Repo GmbH und der Eurex Bonds GmbH.<br />

Mit Wirkung zum 19. Dezember 2007 erwarb die Eurex Zürich AG (indirekt) 100% der Anteile an der<br />

International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (ISE).<br />

Am 23. Februar 2011 gaben die Eurex Zürich AG und die European Energy Exchange (EEX) bekannt, dass die<br />

Eurex Zürich AG neuer Mehrheitsaktionär der EEX werden wird. Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG<br />

mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion<br />

von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr<br />

alle Bedingungen für die unverzügliche Durchführung der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April<br />

2011 durchgeführt.<br />

Die European Commodity Clearing AG (,,ECC“) ist ein Clearinghaus, das verschiedene Dienstleistungen für<br />

börslich und außerbörslich gehandelte Energieprodukte und verwandte Produkte anbietet.<br />

Geschäftsüberblick<br />

2010 hat das Segment Eurex 858,7 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse beigetragen,<br />

entsprechend einem Anteil von 41% an diesen, im Vergleich zu 838,4 Mio. A in 2009, entsprechend einem Anteil von<br />

41% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr. Im Jahr 2008 betrug der Beitrag des Segments<br />

Eurex zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche Börse 1.035,3 Mio. A bzw. 42%. 2010 wurden 688,8 Mio. A der<br />

Umsatzerlöse im Segment Eurex in Europa (2009: 617,6 Mio. A; 2008: 779,0 Mio. A), 169,4 Mio. A in Nord- und<br />

Südamerika (2009: 220,6 Mio. A; 2008: 256,1 Mio. A) und 0,5 Mio. A im asiatisch-pazifischen Raum (2009: 0,2 Mio. A;<br />

2008: 0,2 Mio. A).<br />

2010 kamen 606,5 Mio. A entsprechend einem Anteil von 71% des Umsatzerlöses des Segments Eurex aus<br />

dem Handel und/oder dem Clearing von europäischen Aktienindices, Zins- und Aktien-Futures und -Optionen<br />

(2009: 550,6 Mio. A entsprechend 66%; 2008: 719,7 Mio. A entsprechend 71%). Eine Aufteilung des Umsatzes von<br />

Eurex zwischen Handels- und Clearingdienstleistungen ist nicht möglich, da die Preisliste für europäische Produkte<br />

einen Pauschalpreis für Handel und Clearing je nach Produkt beinhaltet. In den Vereinigten Staaten bezog sich der<br />

Umsatz durch US-Optionen in Höhe von 112,3 Mio. A, entsprechend 13% des Umsatzes des Segments Eurex (2009:<br />

153,7 Mio. A entsprechend 18%; 2008: 176,6 Mio. A entsprechend 17%) nur auf Handelsdienstleistungen.<br />

Eurex-Börsen<br />

Das Eurex-Börsengeschäft wird von der Eurex Zürich AG, der Eurex Frankfurt AG — über ihre Börsen Eurex<br />

Zürich bzw. Eurex Deutschland — und der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. betrieben.<br />

A-188


Eurex ist ein international führender Marktplatz für den Handel mit Terminkontrakten. Die Börsen Eurex<br />

Deutschland und Eurex Zürich werden über eine gemeinsame Handelsplattform mit einem Produktangebot, das mit<br />

die umsatzstärksten und liquidesten Märkte der Welt umfasst, betrieben. Eurex bietet etwa 1.600 derivative<br />

Produkte mit mehr als 145.000 Varianten (Serien) an. Das Produktprogramm der Eurex umfasst u. a. Zinsderivate<br />

und Aktienindexderivate sowie ein breites Angebot an Aktienderivaten und Derivaten auf nicht finanzbezogene<br />

Anlagenklassen, z. B. Rohstoffderivate. Neben auf Euro (EUR) lautenden Produkten bietet Eurex in Schweizer<br />

Franken (CHF), US-Dollar (USD) oder Britische Pfund (GBP) denominierte Derivate an. Aufgrund der gemeinsamen<br />

Handelsplattform, den einheitlichen Börsenregeln und dem gemeinsamen zentralen Kontrahenten (Eurex<br />

Clearing AG) ist die Deutsche Börse der Auffassung, dass die Eurex-Börsen von den Marktteilnehmern im<br />

Wesentlichen als ein einziger Marktplatz wahrgenommen werden. 2010 wurde Eurex von über 410 Handelsteilnehmern<br />

aus 28 Ländern weltweit genutzt.<br />

Die ISE betreibt eine US-amerikanische Optionsbörse, deren Angebot Optionen auf über 2.000 Aktien-, ETF-,<br />

Index- und Devisenprodukte umfasst. Die im Jahr 2000 als erste vollelektronische US-Optionsbörse eröffnete ISE<br />

hat eine regulierte Marktstruktur für modernen, bildschirmbasierten Handel entwickelt.<br />

Die ISE hat durch innovative Technologie und Marktstrukturen effiziente Marktplätze entwickelt und so das<br />

Optionsgeschäft verändert. Die ISE, die unter Aufsicht der US-Börsenaufsicht SEC steht und ein am Kapital<br />

beteiligtes Mitglied der Options Clearing Corporation ist, bietet Anlegern einen transparenten Marktplatz zur<br />

Kursermittlung und Liquiditätssuche für zentral verrechnete Optionsprodukte. Die ISE baut ihren Marktplatz durch<br />

die laufende Entwicklung verbesserter Handelsfunktionalitäten, neuer Produkte und Marktdatendienste weiter aus.<br />

In Ergänzung ihres Optionsgeschäfts erweitert die ISE ihr Angebot auch im Hinblick auf verschiedenste Anlageklassen.<br />

Dazu werden strategische Investitionen in Finanzmarktplätze getätigt, bei denen die ISE der Ansicht ist,<br />

dass diese zu technologischer Innovation und einer höheren Markteffizienz beitragen werden. Über Minderheitsbeteiligungen<br />

ist die ISE im Bereich der Wertpapierleihe und auf dem Aktienmarkt aktiv. Die ISE wird als<br />

unabhängige Tochtergesellschaft mit eigener Marke von einer eigenen Geschäftsleitung geführt. Die ISE vertreibt<br />

außerdem Lizenzen für ihre geschützte Longitude-Technologie für den Handel in ereignisgesteuerten Terminmärkten.<br />

Zusammen bilden Eurex und die ISE ein globales Liquiditätsnetzwerk mit einem täglichen Handelsvolumen<br />

von über 10 Millionen Kontrakten aus einem wachsenden Angebot von Anlageklassen.<br />

Eurex Clearing<br />

Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus der Gruppe Deutsche Börse. Eurex Clearing AG bietet für<br />

Transaktionen in Derivaten, Aktien, Repos, Energie und festverzinslichen Wertpapieren vollständig automatisierte<br />

Nachhandelsdienstleistungen an. In der Rolle als zentraler Kontrahent fungiert Eurex Clearing AG als Käufer für<br />

alle Verkäufer und als Verkäufer für alle Käufer und minimiert damit das Kontrahentenrisiko und maximiert die<br />

operative Effizienz. Eurex Clearing AG bietet Funktionen für das Management von Handelsgeschäften, Risikomanagement<br />

sowie Dienstleistungen im Sicherheiten- und Liefermanagement an, bei denen jeweils Marktsicherheit<br />

und -integrität im Mittelpunkt stehen. Eurex Clearing AG bietet führende Dienstleistungen im<br />

Risikomanagement an, insbesondere eine Lösung, mit der umfassend Pre-trade Risiko Limits gesetzt werden<br />

können. Ebenso war Eurex Clearing AG der erste führende zentrale Kontrahent weltweit, der seinen Handels- und<br />

Clearingteilnehmern Risikomanagement und Margining-Daten in Echtzeit angeboten hat.<br />

Eurex Clearing AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Eurex Frankfurt AG und fungiert als zentraler<br />

Kontrahent für die Eurex-Börsen (mit Ausnahme der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Eurex<br />

Bonds GmbH, Eurex Repo GmbH, die Frankfurter Wertpapierbörse und die Irish Stock Exchange). Außerdem<br />

fungiert Eurex Clearing AG im Rahmen einer separaten Clearing-Link-Vereinbarung mit der European Commodity<br />

Clearing AG (,,ECC“) ebenso als zentraler Kontrahent für Transaktionen der European Energy Exchange (,,EEX“).<br />

Die ECC ist ein Clearinghaus, das verschiedene Dienstleistungen für börslich und außerbörslich gehandelte<br />

Energieprodukte und verwandte Produkte anbietet. Als zentraler Kontrahent tritt die ECC zwischen Käufer und<br />

Verkäufer, besichert die Transaktionen und übernimmt für die Vertragsparteien das Risiko eines Ausfalls der jeweils<br />

anderen Vertragspartei. Im Juli 2009 führte Eurex Clearing AG eine Clearinglösung für außerbörslich gehandelte<br />

Credit Default Swaps (,,Eurex Credit Clear“) ein.<br />

Eurex Clearing AG bietet Clearingdienstleistungen in EUR, CHF, USD und GBP für mehr als 120<br />

Clearingmitglieder aus zwölf europäischen Ländern an und verwaltet einen Sicherheitenpool im Wert von ca.<br />

A-189


45 Mrd. A im Jahresdurchschnitt 2010. Im Jahr 2010 verarbeitete Eurex Clearing AG über 1,9 Mrd. Transaktionen<br />

(2009: 1,8 Mrd.; 2008: 2,3 Mrd.).<br />

Eurex Clearing AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und nach dem Gesetz über das<br />

Kreditwesen (KWG) als Kreditinstitut unter Aufsicht der <strong>BaFin</strong> zugelassen. Die britische Finanzmarktaufsicht<br />

FSA (Financial Services Authority) hat Eurex Clearing AG den Status eines im Vereinigten Königreich anerkannten<br />

ausländischen Clearinghauses (Recognized Overseas Clearing House) verliehen. Am 31. Juli 1999 erhielt Eurex<br />

Clearing AG von der US-Behörde CFTC den Status einer multilateralen Clearing-Organisation (Multilateral<br />

Clearing Organization). Aufgrund einer mit der SEC vereinbarten Ausnahmeregelung ist Eurex Clearing AG dazu<br />

berechtigt, in den USA das Clearing von bestimmten Credit Default Swaps anzubieten.<br />

Am 1. Januar 2005 hat die Deutsche Börse eine Patronatserklärung zugunsten der Eurex Clearing AG<br />

abgegeben. In ihr verpflichtet sich die Deutsche Börse, die Eurex Clearing AG auf erstes Anfordern mit 85% der<br />

finanziellen Mittel auszustatten, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen als zentraler Kontrahent für<br />

bestimmte, vertraglich in der Patronatserklärung definierte Geschäfte benötigt, die über ihr System gecleart<br />

werden. Die Patronatserklärung erstreckt sich nicht auf Ansprüche der The Clearing Corporation Inc., Chicago,<br />

Illinois, USA. Die Verpflichtungen der Deutschen Börse im Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung sind auf<br />

einen Höchstbetrag von 595.000.000,00 A begrenzt.<br />

SIX Swiss Exchange hat eine entsprechende Patronatserklärung, mit im Wesentlichen identischen Bestimmungen,<br />

abgegeben, die allerdings ihre wirtschaftliche Beteiligung von 15% berücksichtigt.<br />

Eurex Bonds<br />

Das Geschäft mit festverzinslichen Wertpapieren wird von der Eurex Bonds GmbH betrieben. Die Eurex<br />

Bonds GmbH wurde im Oktober 2000 als gemeinsame Initiative der Eurex Frankfurt AG und führender Finanzinstitute<br />

gegründet. Sie wird als Gemeinschaftsunternehmen betrieben, dessen Unternehmenszweck der Aufbau<br />

und Betrieb einer elektronischen Handelsplattform für festverzinsliche Wertpapiere und das Basis-Trading von<br />

Anleihen ist.<br />

Die Eurex Bonds GmbH betreibt ein MTF und bietet den angeschlossenen Teilnehmern eine elektronische<br />

Handelsplattform für den außerbörslichen Wholesale-Handel mit festverzinslichen europäischen Wertpapieren.<br />

Außerdem ist die Handelsplattform von Eurex Bonds mit dem Eurex-Terminmarkt und Eurex Clearing AG<br />

vernetzt, wodurch eine direkte Verbindung zwischen den Kassa- und Terminmärkten besteht. Dadurch wird das<br />

elektronische Basis-Trading von festverzinslichen Wertpapieren über ein zentrales Orderbuch ermöglicht. Die<br />

notwendige Liquidität in Anleihe- und Basisinstrumenten stellen Market Maker bereit. Neben der Eurex<br />

Frankfurt AG sind mehrere Finanzinstitute Gesellschafter der Eurex Bonds GmbH.<br />

Eurex Repo<br />

Das Wertpapierpensionsgeschäft (Repo-Geschäft) wird von der Eurex Repo GmbH betrieben. Eurex<br />

Repo GmbH bietet einen integrierten Marktplatz für elektronischen Handel, Clearing, Sicherheitenmanagement<br />

und Abwicklung für den besicherten Geldmarkt an. Es handelt sich um einen der führenden europäischen<br />

Marktplätze mit über 300 Teilnehmern seit 1999. Im Jahr 2010 beliefen sich die durchschnittlichen ausstehenden<br />

Repo-Volumina auf 221,7 Mrd. A.<br />

Eurex Repo betreibt derzeit fünf Märkte: GC Pooling, CHF Repo, OTC Spot, Euro Repo und SecLend.<br />

GC Pooling wurde gemeinsam durch Eurex Repo, Eurex Clearing und Clearstream Banking mit dem Ziel<br />

entwickelt, auf dem besicherten Geldmarkt alle Vorteile des elektronischen Handels über ein als zentraler<br />

Kontrahent fungierendes anerkanntes Clearinghaus in Verbindung mit einem Echtzeit-Sicherheitenmanagementsystem<br />

anzubieten. GC Pooling bietet den Vorteil der Wiederverwendung von erhaltenen Sicherheiten zur<br />

Refinanzierung im Rahmen der Offenmarktgeschäfte der Deutschen Bundesbank/Europäischen Zentralbank.<br />

Während der jüngsten Finanzkrise ist GC Pooling zu einem führenden effizient besicherten Geldmarkt mit<br />

belastbarer Infrastruktur geworden.<br />

A-190


Der Repo-Markt in Schweizer Franken wurde für Schweizerische und ausländische Teilnehmer ins Leben<br />

gerufen, um Finanzierungs- und Sicherheitenmanagementgeschäfte sowohl direkt auf dem Interbankenmarkt als<br />

auch bei den beinahe täglich stattfindenden Auktionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) unter Nutzung der<br />

Eurex Repo-Marktinfrastruktur abzuwickeln. Außerdem gehört hierzu der OTC-Spotmarket für Auktionen in<br />

Bezug auf Neuemissionen von Anteilen und ,,money market debt register claims“ (Geldmarkt-Schuldbuchforderungen)<br />

des Schweizer Staats sowie den Handel mit Geldmarktpapieren der Schweizerischen Nationalbank.<br />

Darüber hinaus betreibt Eurex Repo Märkte für Wertpapierfinanzierung. Auf dem Euro Repo-Markt können<br />

Marktteilnehmer spezielle Wertpapiere (Special Repo) handeln, während Wertpapierleihgeschäfte auf dem<br />

SecLend-Markt erfolgen.<br />

Clearstream<br />

Die Clearstream <strong>Holding</strong> AG ist in der Gruppe Deutsche Börse für die dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen<br />

zuständig. Ausnahme ist das Clearing, das von der Eurex Clearing AG übernommen wird. Die Clearstream<br />

<strong>Holding</strong> AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse und fungiert als deutsche Finanzholding,<br />

die 100% der Anteile an der Clearstream International S.A. hält. Die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche Bundesbank<br />

habensichdaraufverständigt, die Clearstream Banking AG als systemrelevantes Institut, das intensiverer Überwachung<br />

durch die Aufsichtsbehörden <strong>BaFin</strong> und Deutsche Bundesbank unterliegt, zu qualifizieren. Institute gelten<br />

als systemrelevant, wenn eine Gefährdung ihres Bestands zu wesentlichen nachteiligen Folgen für andere Finanzinstitutionen<br />

führen oder die gesamte Finanzordnung wegen der Größe des betreffenden Instituts, der Intensität seiner<br />

zwischenbanklichen Geschäftsbeziehungen und seiner engen Verbindungen in andere Länder destabilisieren könnte.<br />

Zu ihrem Kerngeschäft zählen die Abwicklung von Markttransaktionen und die Verwahrung von Wertpapieren.<br />

Im Jahr 2010 steuerte das Segment Clearstream 760,7 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche<br />

Börse bei, was einem Anteil von 36% entspricht, im Vergleich zu 742,7 Mio. A in 2009 entsprechend einem Anteil<br />

von 36% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr sowie im Vergleich zu 790,5 Mio. A in 2008<br />

entsprechend einem Anteil von 32% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr. Im Jahr 2010<br />

wurden 673,1 Mio. A der Umsatzerlöse im Segment Clearstream in Europa erwirtschaftet (2009: 664,1 Mio. A;<br />

2008: 737,8 Mio. A), 18,9 Mio. A in Nord- und Südamerika (2009: 17,4 Mio. A; 2008: 11,0 Mio. A) und 68,7 Mio. A<br />

im asiatisch-pazifischen Raum (2009: 61,2 Mio. A; 2008: 41,7 Mio. A).<br />

Als Abwicklungsdienstleister sorgt der Unternehmensbereich Clearstream dafür, dass Geld und Wertpapiere<br />

zwischen den handelnden Parteien termingerecht geliefert werden. Als Verwahrer ist der Unternehmensbereich<br />

Clearstream für das Management, die sichere Verwahrung und die Verwaltung der deponierten Wertpapiere<br />

zuständig. Zudem bietet Clearstream Mehrwertdienste an, etwa die globale Wertpapierfinanzierung (Global<br />

Securities Financing — GSF) und Investmentfonds-Services. Kunden profitieren von speziellen Einzeldienstleistungen,<br />

effizienten Prozessen und reduzierten Transaktionskosten. Der Unternehmensbereich Clearstream ist einer<br />

der führenden europäischen Anbieter dieser dem Handel nachgelagerten Infrastruktur für Aktien und festverzinsliche<br />

Wertpapiere im nationalen und internationalen Handel. Das Unternehmen zählt zu den größten Anbietern von<br />

Wertpapierdienstleistungen weltweit.<br />

Der Unternehmensbereich Clearstream ist sowohl als internationaler Zentralverwahrer (International Central<br />

Securities Depository — ICSD) für die internationalen Kapitalmärkte als auch als Zentralverwahrer (Central<br />

Securities Depository — CSD)für deutsche und Luxemburger Wertpapiere tätig. In der Funktion als internationaler<br />

Zentralverwahrer übernimmt der Unternehmensbereich Clearstream die Abwicklung und Verwahrung von Eurobonds<br />

und anderen international gehandelten festverzinslichen Wertpapieren und Dividendenwerten aus 50 Märkten.<br />

In der Funktion als Zentralverwahrer stellt der Unternehmensbereich Clearstream außerdem die dem Handel<br />

nachgelagerte Infrastruktur für die deutsche und Luxemburger Wertpapierbranche bereit. Im Jahr 2010 belief sich<br />

der Gegenwert der vom Unternehmensbereich Clearstream verwahrten Wertpapiere im Jahresdurchschnitt auf<br />

10,90 Billionen A und der Unternehmensbereich wickelte insgesamt 116,4 Mio. Transaktionen ab.<br />

Neben dem Kerngeschäft der Abwicklungs- und Verwahrungsleistungen, in dem 2010 75% der Umsatzerlöse<br />

erwirtschaftet wurden, arbeitet Clearstream ständig daran, die Effizienz der Abwicklungsabläufe zu steigern.<br />

Neben der Verbesserung der Interoperabilität der elektronischen Kommunikation und Kontrahentenplattformen<br />

werden dabei auch neue Produkte entwickelt. Siehe Abschnitt ,,IT und Rechenzentren“. Die effiziente Abwicklung<br />

von Wertpapiertransaktionen zwischen Vertragspartnern bei der Luxemburger Clearstream Banking und der in<br />

Belgien ansässigen ICSD Euroclear Bank erfolgt über eine elektronische Kommunikationsplattform (Bridge). Im<br />

November 2009 erweiterte Clearstream das Fenster für die Realtime-Abwicklung von 21:00 Uhr am<br />

A-191


Abwicklungstag minus einem Tag bis 18:00 Uhr am Abwicklungstag MEZ, wodurch eine erhöhte Interoperabilität<br />

mit den Märkten im asiatisch-pazifischen Raum und eine Verbesserung des Zugriffs und der Reaktionsfähigkeit<br />

zwischen den europäischen Märkten erreicht wurde. So kann auch die taggleiche Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />

auf den Märkten der Gruppe Deutsche Börse im asiatisch-pazifischen Raum erfolgen. Mit der<br />

Einführung eines Angebots von kundenorientierten, einheitlichen, globalen Mehrwertdiensten kann Clearstream<br />

ein deutlich höheres Leistungsniveau für die Wertpapierabwicklung über den Zentralverwahrer LuxCSD und auf<br />

den nationalen und internationalen Märkten anbieten.<br />

Clearstream verbessert laufend sein Leistungsangebot im Bereich der globalen Wertpapierfinanzierung. Hierzu<br />

dient die kontinuierliche Entwicklung von CmaX (Collateral management eXchange), ein Sicherheitenmanagementsystem<br />

für Drittkontrahenten, mit dem größere Volumina auf dem wachsenden Markt für Repo-Geschäfte in<br />

kürzerer Zeit verarbeitet werden können. Das CmaX-System bot als erstes System eine Funktionalität fürdie<br />

Wiederverwendung von Sicherheiten für sogenannte Triparty-Repos an. Dieser Service ermöglicht Sicherheitennehmern<br />

die Reallokation von Sicherheiten von einem Drittkontrahenten (Triparty Counterpart) als Garantie auf ein<br />

anderes Triparty Exposure — nun als Sicherheitengeber. So sind mehr Sicherheiten für mehr Kunden im Triparty-<br />

Repo-Markt verfügbar. Das Sicherheitenmanagementangebot von Clearstream wurde im letzten Quartal 2010 radikal<br />

erneuert: die bestehenden Lösungen für Dividendenwerte wurden zu einem vollwertigen, kundenspezifischen<br />

Dienstleistungsangebot ausgebaut, das dem Angebot für festverzinsliche Wertpapiere gleichwertig ist.<br />

Durch eine Erweiterung des Wertversprechens über individuelle Dienstleistungen wie Triparty-Repo-Transaktionen<br />

und die Wertpapierleihe hinaus wird im Bereich der globalen Wertpapierfinanzierung der Ausbau des<br />

Global Liquidity & Risk Management Hub der Gruppe Deutsche Börse vorangetrieben. Durch das modulare<br />

Dienstleistungskonzept der Liquiditäts-Drehscheibe (Liquidity Hub) können Kunden Sicherheiten übergangslos<br />

institutionsübergreifend und zwischen verschiedenen Finanzierungsinstrumenten verschieben, um in den unterschiedlichsten<br />

Währungen, Anlageklassen und Zeitzonen auf Liquidität zuzugreifen. So wird ein konstanter<br />

Zugang zu Sicherheiten aus einer einheitlichen Quelle sichergestellt.<br />

2007 baute Clearstream mit der Central Facility for Funds (CFF) das Dienstleistungsangebot für den<br />

Investmentfonds-Markt aus. Dieser nachgelagerte Service für Investmentfonds ermöglicht die Abwicklung mit<br />

Lieferung gegen Zahlung und reduziert durch Automatisierung und Synchronisierung des Austauschs von<br />

Barmitteln und Fondsanteilen zwischen dem Fondsvertreiber und der Transferstelle die operativen Risiken bei<br />

der Abwicklung. Die CFF steht als zentrale Drehscheibe den Transferstellen für in Luxemburg, Irland und in zehn<br />

weiteren Rechtssystemen ansässige Fonds sowie Fondsproduktverteibern in Europa, Asien und Südamerika zur<br />

Verfügung. Vier Jahre nach der Einführung im März 2007 entfallen auf CFF ca. 50% aller Fondsposten sowie 45%<br />

aller Abwicklungsaufträge bei Clearstream, wobei CFF Zugang zu mehr als 52.000 Fondsklassen bietet.<br />

Market Data & Analytics<br />

2010 steuerte das Segment Market Data & Analytics 224,6 Mio. A zu den Umsatzerlösen der Gruppe Deutsche<br />

Börse bei, was einem Anteil von 11% entspricht, im Vergleich zu 188,5 Mio. A im Jahr 2009 entsprechend einem Anteil<br />

von 9% der Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse in diesem Jahr und im Jahr 2008 180,6 Mio. A entsprechend 7% der<br />

Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse. 2010 wurden 157,4 Mio. A der Umsatzerlöse im Segment Market Data &<br />

Analytics in Europa erwirtschaftet (2009: 123,5 Mio. A; 2008: 124,0 Mio. A), 64,5 Mio. A in Nord- und Südamerika (2009:<br />

63,9 Mio. A; 2008: 55,9 Mio. A) und 2,8 Mio. A im asiatisch-pazifischen Raum (2009: 1,0 Mio. A; 2008: 0,7 Mio. A).<br />

Das Angebot des Segments richtet sich an drei Kundengruppen: Erstens an Emittenten, die vor allem Indizes<br />

von Market Data & Analytics als Basiswerte für Finanzprodukte (Futures, Optionen, ETF, strukturierte Produkte)<br />

nutzen, zweitens an Investoren, Makler, Trading Desks, Teilnehmer am algorithmischen Handel (Algotrader) und<br />

Anlageberater, die Kurs- und Orderbuchinformationen sowie andere Marktbewegungsindikatoren in Echtzeit<br />

abrufen und aus diesen Informationen ihre Kauf- und Verkaufsentscheidungen bzw. -empfehlungen ableiten, und<br />

drittens jene Funktionen von Wertpapierhandelshäusern, die präzise Referenz- und Unternehmensstammdaten als<br />

Grundlage für ihr Risikomanagement und eine fehlerfreie Abwicklung benötigen.<br />

Issuer Data & Analytics<br />

Im Bereich Issuer Data von Market Data & Analytics werden über 6.000 Indizes in einer Vielzahl von<br />

Anlageklassen entwickelt, berechnet, vermarktet und verbreitet. Im Fokus der Indexentwicklung stehen klare und<br />

A-192


eindeutige Indexregeln, Transparenz und Handelbarkeit. Das macht die Indizes der Gruppe Deutsche Börse zu<br />

attraktiven Basiswerten für Investoren, Produktentwickler und Emittenten weltweit.<br />

Am deutschen Aktienmarkt ermittelt die Gruppe Deutsche Börse die Auswahlwerte für DAX, MDAX, SDAX<br />

und TecDAX. Außerdem bietet die Gruppe Deutsche Börse unter dem Markennamen DAXglobal ausgewählte<br />

globale Indizes, etwa DAXglobal BRIC, sowie unter dem Namen DAXplus Strategieindizes (z. B. Covered Call,<br />

DAXplus Protective Put) an. Darüber hinaus verfügt die Gruppe Deutsche Börse über ein breites Angebot an<br />

Renten- und Rohstoffindizes.<br />

Um ihr internationales Indexgeschäft weiter auszubauen, haben die Deutsche Börse und ihr Schweizer Partner<br />

SIX Group im Dezember 2009 von Dow Jones das verbleibende Drittel der Anteile an STOXX Ltd. erworben und<br />

wurden so zu den alleinigen Eigentümern des renommierten Indexanbieters. Die Indizes von STOXX wie der<br />

EURO STOXX 50 zählen zu den bekanntesten Indikatoren für die Entwicklung des europäischen Wertpapiermarkts.<br />

Nach der Krise 2009 hat sich der Markt für das Indexgeschäft deutlich erholt: die langfristigen Vermögenswerte<br />

in Indexfonds auf Indizes der Gruppe Deutsche Börse und den STOXX-Indizes sind um 17% auf 60,9 Mrd. A<br />

gestiegen. Weltweit wurden ca. 600.000 auf STOXX-Indizes basierte strukturierte Produkte emittiert. Bei den<br />

börsengehandelten Derivaten zählen der EURO STOXX 50 und der DAX zu den fünf am stärksten nachgefragten<br />

Basiswerten. Zudem wurde mit der Entwicklung und Ergänzung einer umfassenden globalen Indexfamilie<br />

begonnen. 2010 wurden im Bereich Issuer Data & Analytics 897 neue Indizes berechnet.<br />

Front Office Data & Analytics<br />

Kapitalmarktinformationen aus einer Vielzahl von eigenen und fremden Quellen werden kanalisiert und zu<br />

Datenpaketen geschnürt, die exakt auf den Informationsbedarf der verschiedenen Kapitalmarktteilnehmer zugeschnitten<br />

sind.<br />

Traditionell werden im Bereich Front Office Data & Analytics die Handelsdaten der Gruppe Deutsche Börse<br />

und der Handelsplattformen ihrer Partner erfasst. Echtzeit-Daten zu Angeboten, Nachfrage, Kursen, Indizes,<br />

Volumina und Analysen werden an die Kunden als Pakete verkauft. Die Informationsprodukte werden, mit<br />

minimalen Latenzzeiten, über Daten-Feeds in Echtzeit verteilt. Diese Daten-Feeds liefern Informationen zu ca.<br />

470.000 Instrumenten, mit individuellen Datenpaketen für Aktien, Derivate, Optionsscheine, festverzinsliche<br />

Wertpapiere, Indizes und Indexfonds (ETF). Die Daten können direkt oder über mehr als 400 Datenvendoren in ca.<br />

150 Ländern bezogen werden.<br />

Zur Steigerung der weltweiten Präsenz und Attraktivität bietet die Gruppe Deutsche Börse verstärkt plattformunabhängige<br />

Echtzeit-Daten an. Mit der Übernahme der US-Finanznachrichtenagenturen Market News<br />

International, Inc. und Need to Know News, LLC. im Jahr 2009 hat die Gruppe Deutsche Börse direkten Zugriff<br />

auf Finanznachrichten von Behörden und supranationalen Organisationen wie der Weltbank und dem Internationalen<br />

Währungsfonds erhalten. 2010 konzentrierte sich Market Data & Analytics auf den Ausbau des<br />

Angebots für den algorithmischen Handel aus diesen und anderen neuen Quellen. <strong>Alpha</strong>Flash, einer der schnellsten<br />

Datenstreams für handelsrelevante maschinenlesbare Publikationen wurde im April 2010 eingeführt. <strong>Alpha</strong>Flash<br />

speist über das Hochgeschwindigkeitsnetz der Gruppe Deutsche Börse Daten wie z. B. Arbeitslosenzahlen,<br />

Leitzinssatzänderungen und Verbraucherpreisindizes mit minimalen Latenzzeiten direkt in die automatisierten<br />

Systeme der Händler ein. Um diesen Datenservice weltweit anbieten zu können, hat die Gruppe Deutsche Börse<br />

ihre Anbindungsmöglichkeiten in Europa und Asien beträchtlich ausgebaut.<br />

Back Office Data & Analytics<br />

Back Office Data & Analytics ist innerhalb der Gruppe Deutsche Börse für das Referenzdatengeschäft<br />

zuständig. Hier werden bereinigte Kurs- und Referenzdaten zusammengeführt und an die Middle- und Backoffice-<br />

Bereiche von Banken und Finanzdienstleistern verteilt. Die Referenzdatenpakete enthalten auch individuelle<br />

Analysen auf Basis historischer Daten, Wertpapierstammdaten, Informationen zu gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen<br />

sowie Leistungen rund um die Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(<strong>BaFin</strong>). 2010 fokussierte Back Office Data & Analytics seine Aktivitäten im Bereich Referenzdaten auf<br />

Instrumentendaten. Das Geschäft mit Kontrahentenreferenzdaten, das in der Avox Ltd. zusammengefasst war,<br />

A-193


wurde an die DTCC veräußert. Dafür wurde der 2009 eingeführte Abo-Service PROPRIS, bei dem Wertpapierreferenzdaten<br />

direkt von Clearstream bezogen werden, erweitert. Außerdem erhöhte sich durch die gegenüber dem<br />

Vorjahr gestiegenen Handelsaktivitäten die Nachfrage nach dem Service TRICE, mit dem die Gruppe Deutsche<br />

Börse Wertpapierfirmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Meldepflichten unterstützt.<br />

IT und Rechenzentren<br />

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse das ehemalige Segment Information<br />

Technology in die vier derzeit bestehenden Geschäftssegmente eingegliedert. In der Folge werden die externen IT-<br />

Umsatzerlöse und die IT-Kosten auf diese vier Segmente aufgeteilt. Ungefähr ein Drittel der Mitarbeiter der Gruppe<br />

Deutsche Börse sind in den IT-Abteilungen beschäftigt.<br />

Der IT-Bereich der Gruppe Deutsche Börse umfasst im Wesentlichen bestimmte Segmente der Clearstream<br />

Services S.A. und der Clearstream Banking Frankfurt AG sowie der Deutsche Börse. Das jeweilige IT-Segment der<br />

Clearstream Services S.A. in Luxemburg und der Clearstream Banking Frankfurt AG in Frankfurt sorgen für das<br />

IT-Knowhow für Abwicklungs- und Verwahrungssysteme. Die Clearstream Services S.A. ist für den Betrieb des<br />

Luxemburger Rechenzentrums mit dem Schwerpunkt Settlement und Custody zuständig. Seit dem Wirksamwerden<br />

der Verschmelzung der Deutsche Börse Systems AG auf die Deutsche Börse am 31. März 2011 betreibt die<br />

Deutsche Börse die Handels- und Clearingsysteme und die deutschen Rechenzentren. Durch beides strebt die<br />

Gruppe Deutsche Börse weitere technische Fortschritte in der Informationstechnologie an, die ein entscheidender<br />

Faktor für das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse ist.<br />

2010 betrieb der IT-Bereich der Gruppe Deutsche Börse von den Standorten in Frankfurt, Eschborn,<br />

Luxemburg, Prag, Chicago und New York weltweit 27 Handelsplätze und Börsen sowie ein an 49 Märkte<br />

angebundenes globales Netzwerk zur Abwicklung von Orders.<br />

Die Deutsche Börse IT bietet auch so genannte Proximity Services an, bei denen die technischen Systeme von<br />

Händlern in einem Rechenzentrum in nächster Nähe zur Börseninfrastruktur untergebracht werden. Ende 2010<br />

wurde dieses Angebot von ca. 130 Kunden genutzt.<br />

Die Deutsche Börse und Equinix, ein weltweiter Serviceanbieter für Rechenzentren, gaben 2010 den<br />

Abschluss eines Vertrags über Rechenzentrumsdienstleistungen bekannt. Hierdurch wird sich die Rechenzentrumskapazität<br />

erhöhen und die Ausführungszeit für Algotrader am Standort Frankfurt verringern. Ab 2011 wird das<br />

neue Rechenzentrum das Hauptrechenzentrum der Gruppe Deutsche Börse für den Raum Frankfurt sein, das<br />

sowohl die elektronischen Handelplattformen beherbergen als auch als zentraler Kolokations-Standort für die<br />

Eurex- und Xetra-Kunden fungieren wird.<br />

Die wachsende Nutzung von Echtzeit-Modellen und computergestütztem automatischen Handel (algorithmischer<br />

Handel oder Algotrading) steigert weiter die Nachfrage nach detaillierten Orderbuchinformationen und<br />

immer schnellerer Order- und Geschäftsverarbeitung. In den letzten Jahren hat sich die Gruppe Deutsche Börse<br />

deshalb verstärkt auf die Verbesserung der Leistung und Kapazität ihrer Handelssysteme konzentriert.<br />

So können Eurex- und Xetra-Teilnehmer über die neue Hochgeschwindigkeitsschnittstelle Enhanced Broadcast<br />

Solution Marktdaten noch schneller beziehen und dabei erweiterte Funktionen nutzen. Über die Enhanced<br />

Transaction Solution, deren Schwerpunkt auf der Verwaltung von Orders und Quotes liegt, kann auf einige der<br />

wichtigsten Funktionen für den Handel in maximaler Geschwindigkeit zugegriffen werden. 2010 lag die schnellste<br />

Verarbeitungszeit für von Marktteilnehmern mit adäquater Verbindung eingegebenen Eurex-Orders bei knapp unter<br />

0,7 Millisekunden (von der Eingabe des Teilnehmers zur Börse und zurück zum Teilnehmer).<br />

Im Laufe des Jahres 2010 begann die Umstellung der bisher Unix-basierten IT-Systems auf Linux, wodurch<br />

einerseits die Leistungsfähigkeit und die Flexibilität erhöht und andererseits die Betriebs- und Wartungskosten<br />

gesenkt werden konnten. Zudem wurde die einheitliche technische Plattform für die Handelssysteme der Gruppe<br />

Deutsche Börse zur Produktreife gebracht. Das System kombiniert ausgewählte Open Source-Softwarekomponenten<br />

mit Software von Drittanbietern und Eigenentwicklungen. Als erste Börse soll die ISE ab dem zweiten Quartal<br />

2011 ihren US-Aktienoptionsmarkt auf das neue Handelssystem überführen.<br />

Auch die dem Handel nachgelagerte IT-Infrastruktur wurde optimiert und beschleunigt. Mit Eurex Release<br />

13 erhielten Mitglieder im Jahre 2010 flexiblere Clearing-Lösungen, neue Risikomanagement-Funktionen und<br />

umfassende Verbesserungen für die Handelsfunktionen. Durch die Einführung eines neuartigen<br />

A-194


Verarbeitungssystems ist Clearstream jetzt in der Lage, eine ereignisgesteuerte Abwicklung in Echtzeit anzubieten.<br />

Die vereinbarte Durchlaufzeit für einen kompletten Abwicklungsprozess konnte auf unter fünf Minuten für 99,5%<br />

der Instruktionen gesenkt werden, was eine effizientere Interoperabilität zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern<br />

sicherstellt.<br />

Grundlage der zentralen strategischen Projekte der Gruppe Deutsche Börse ist stets eine IT-Infrastruktur, die<br />

die Strategie widerspiegelt und weiterentwickelt. Auf diese Weise konnte z. B. die Anzahl der Wertpapiere und<br />

Instrumententypen, die im Liquidity Hub als Sicherheiten verwendet werden können, erhöht und das Angebot bei<br />

der Wertpapierleihe erweitert werden. Die grenzüberschreitende Interoperabilität des Zentralverwahrers in<br />

Frankfurt mit anderen Partnern wurde im Hinblick auf einen Ausbau des grenzüberschreitenden Angebots von<br />

Clearstream erweitert. Zusätzliche Funktionalitäten stärken die Clearstream-Lösung zur standardisierten und daher<br />

effizienten Abwicklung von Investmentfonds (Central Facility for Funds — CFF).<br />

Risikomanagement<br />

Das Risikomanagement ist ein elementarer Bestandteil der Führung und Kontrolle innerhalb der Gruppe<br />

Deutsche Börse. Ein wirksames und effizientes Risikomanagement ist entscheidend für die Wahrung der Interessen<br />

der Gruppe: Es trägt zum Erreichen ihrer Unternehmensziele bei und sichert ihren Fortbestand. Die Gruppe<br />

Deutsche Börse hat daher ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert, das Funktionen, Prozesse und<br />

Verantwortlichkeiten umfasst und das für alle Mitarbeiter und organisatorischen Einheiten der Gruppe Deutsche<br />

Börse verbindlich ist.<br />

Das Risikomanagementsystem der Gruppe Deutsche Börse ist so konzipiert, dass alle Führungsgremien<br />

innerhalb der Gruppe Deutsche Börse in der Lage sind, rechtzeitig sowohl das Gesamtrisikoprofil der Gruppe<br />

Deutsche Börse und das Risikoprofil einzelner Gesellschaften als auch wesentliche individuelle Risiken zu<br />

kontrollieren. Ziel ist es, Entwicklungen zu erkennen, die die Interessen der Gruppe Deutsche Börse gefährden<br />

könnten, und umgehend geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Die Risikostrategie der Gruppe Deutsche Börse beruht auf ihrer Geschäftsstrategie und legt für operationelle<br />

Risiken, finanzwirtschaftliche Risiken, Geschäftsrisiken und das Gesamtrisiko der Gruppe Deutsche Börse das<br />

jeweils maximal zulässige Höchstrisiko fest. Dafür werden Anforderungen an das Risikomanagement, die<br />

Risikosteuerung und die Risikobegrenzung definiert. Die Gruppe Deutsche Börse will so sicherstellen, dass<br />

geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Risiken zu vermeiden, zu reduzieren und weiterzugeben oder<br />

gegebenenfalls bewusst auf sich zu nehmen.<br />

Die Risikostrategie ermöglicht, dass Risiken rechzeitig und adäquat gesteuert werden können. Die für das<br />

Risikomanagement erforderlichen Informationen werden auf Grundlage strukturierter, konsistenter Verfahren<br />

erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertungen werden in ein Berichtssystem aufgenommen, über das<br />

Risiken systematisch analysiert und kontrolliert werden. Risikoberichte, die bestehende und potenzielle Risiken<br />

erfassen, werden sowohl regelmäßig als auch ad hoc erstellt.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse verfolgt im gesamten Unternehmen — auch bei den Gesellschaften, die nicht der<br />

Regulierung von Aufsichtsbehörden unterliegen — einen standardisierten Ansatz zur Messung und Berichterstattung<br />

aller Risiken: den ,,Value at Risk“ (VaR). Der VaR-Ansatz ermöglicht, das allgemeine Risikoprofil<br />

umfassend darzustellen und zu kontrollieren, und erleichtert die Priorisierung der Risikomaßnahmen. Er quantifiziert<br />

bestehende und potenzielle Risiken und stellt zum angegebenen Konfidenzniveau die Obergrenze der<br />

kumulierten Verluste dar, die der Gruppe Deutsche Börse entstehen können, wenn bestimmte Verlustereignisse<br />

innerhalb eines festgelegten Zeitraums eintreten. In Ergänzung zu den VaR-Berechnungen führt die Gruppe<br />

regelmäßig Stresstestberechnungen für alle wesentlichen Risiken durch.<br />

Seit 2009 ist die Berechnung des ökonomischen Kapitals Hauptinstrument des Risikomanagements der<br />

Gruppe Deutsche Börse. In Ergänzung zu anderen Kenngrößen wird das für den operativen Geschäftsbetrieb<br />

erforderliche Kapital ermittelt, so dass auch extreme und unerwartete Verluste ausgeglichen werden können. Das<br />

ökonomische Kapital wird anhand einer VaR-Methode für einen Zeitraum von einem Jahr mit einem Konfidenzniveau<br />

von 99,98% berechnet. Die Gruppe Deutsche Börse verwendet das gemäß IFRS ausgewiesene Eigenkapital<br />

als Risikodeckungsbetrag für das ökonomische Kapital, wobei eine Anpassung vorgenommen wird, um der<br />

Tatsache Rechnung zu tragen, dass immaterielle Vermögenswerte in einer Stresssituation nicht zu ihrem Buchwert<br />

veräußert werden können. Die Clearstream <strong>Holding</strong> Group und die Eurex Clearing AG verwenden ihr Regulatorisches<br />

Kapital als Risikodeckungsmasse für ihr ökonomisches Kapital.<br />

A-195


Die Gruppe Deutsche Börse berechnet das ökonomische Kapital auch auf der Ebene einzelner Risiken. Dies<br />

wird mit einer Höchstgrenze abgeglichen, die dem für das entsprechende Einzelrisiko festgelegten Prozentsatz des<br />

Risikodeckungsbetrags entspricht. Das Ergebnis dieses Abgleichs wird dem Vorstand der Deutsche Börse<br />

monatlich übermittelt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die vom Vorstand der Deutsche Börse in der Risikostrategie<br />

festgelegten Risikohöchstgrenzen überwacht und nachhaltig eingehalten werden.<br />

Organisation des Risikomanagements<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist für das gruppenweite Risikomanagement verantwortlich. Die Geschäftsbereiche<br />

sind für die Identifizierung von Risiken verantwortlich und melden diese zeitnah an Group Risk<br />

Management (GRM), einen zentralen Funktionsbereich mit gruppenweiten Kompetenzen. Die Geschäftsbereiche<br />

übernehmen auch das Risikocontrolling, informieren ihr jeweiliges Management über die Entwicklung von<br />

risikorelevanten Kenngrößen und arbeiten kontinuierlich daran, die Qualität der Risikomanagementprozesse zu<br />

verbessern.<br />

Group Risk Management stellt sicher, dass das vorstehend beschriebene umfassende Risikomanagementsystem<br />

angewandt wird und es in allen Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse denselben Standards entspricht.<br />

Group Risk Management bewertet alle bestehenden und neuen Risiken und berichtet monatlich sowie ggf. ad hoc an<br />

den Vorstand der Deutsche Börse. Darüber hinaus berichtet Group Risk Management regelmäßig an den Finanzund<br />

Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Börse. Der Gesamtaufsichtsrat wird über die Inhalte dieser<br />

Berichterstattung schriftlich informiert.<br />

Der Funktionsbereich Internal Auditing stellt durch unabhängige Prüfungen sicher, dass die Risikocontrollingund<br />

Risikomanagementfunktionen angemessen organisiert sind und ihre Aufgaben erfüllen.<br />

Durch die vorstehend beschriebene Organisationsstruktur sowie die mit ihr verbundenen Abläufe und<br />

Verantwortlichkeiten kann die Gruppe Deutsche Börse sicherstellen, dass in der Gruppe Deutsche Börse durchgehend<br />

ein hochentwickeltes Risikobewusstsein besteht und eine aktive Risikokultur gelebt wird.<br />

Operative Risiken<br />

Verfügbarkeitsrisiko<br />

Sachschäden<br />

Rechtliche Risiken<br />

und Risiken der<br />

Geschäftspraxis<br />

Risikopositionen des Konzerns<br />

Finanzwirtschaftliche<br />

Risiken<br />

Kreditrisiko<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Operative Risiken<br />

Geschäftsrisiken Projektrisiken<br />

Makroökonomische<br />

Risiken<br />

Kostenrisiko<br />

Operative Risiken<br />

Betriebsbeeinträchtigungen<br />

Geschäftsbeeinträchtigungen<br />

Operative Risiken<br />

Gewerbliche Schutzrechte<br />

Die Gruppe Deutsche Börse hat zahlreiche Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken in Deutschland,<br />

Europa und anderen Regionen der Welt rechtlich schützen lassen. Die Markennamen der von der Gruppe<br />

Deutsche Börse entwickelten und berechneten Indizes (z. B. DAX, MDAX, TecDAX) sind ebenso wie andere<br />

Markennamen (z. B. Xetra, Eurex und Clearstream) markenrechtlich geschützt. Die von der Gruppe Deutsche<br />

Börse entwickelte Software ist urheberrechtlich geschützt. Außerdem werden von der Gruppe Deutsche Börse<br />

Informationen und Daten teilweise in urheberrechtlich geschützten Formaten oder geschützt als elektronische<br />

Datenbanken gesammelt und zusammengestellt.<br />

Zudem lässt die Gruppe Deutsche Börse ihre Erfindungen durch die Anmeldung von Patenten schützen, soweit<br />

sie dies für angebracht erachtet.<br />

Darüber hinaus hat die Gruppe Deutsche Börse zahlreiche Domain-Namen registrieren lassen, darunter<br />

deutsche-boerse.com, boerse-frankfurt.de, dax-indices.com, clearstream.com und stoxx.com.<br />

A-196


Die Gruppe Deutsche Börse ist Lizenznehmerin einer Reihe von Lizenzverträgen. Wichtige Lizenzverträge,<br />

Standardsoftware ausgenommen, bestehen u. a. mit Bloomberg, Standard & Poor’s, Thomson Reuters, Telekurs<br />

und der Interactive Data Corporation.<br />

Emittenten von an die Indizes der Gruppe Deutsche Börse angebundenen Finanzinstrumenten sind verpflichtet,<br />

einen entgeltpflichtigen Lizenzvertrag mit der Deutsche Börse oder einer ihrer Tochtergesellschaften abzuschließen.<br />

Kunden<br />

Zu den Kunden der Gruppe Deutsche Börse zählen Banken, Makler, Wertpapierhäuser, Anlageberater,<br />

Fondsmanager, Portfoliomanager, Algotrader, Datenvendoren und andere Marktteilnehmer.<br />

Vertrieb und Marketing<br />

Die Vertriebs- und Marketingaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse sind dezentral organisiert und werden in<br />

den jeweiligen Segmenten eigenständig geplant. Das Marketing umfasst die Werbung für neue Produkte und neue<br />

Funktionalitäten für Produkte. Der Schwerpunkt der Vertriebsaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse bezieht sich<br />

auf Kundenpflege.<br />

Mitarbeiter<br />

Die weltweit tätige Gruppe Deutsche Börse beschäftigte am 31. Dezember 2010 an 19 Standorten auf drei<br />

Kontinenten insgesamt 3.490 Mitarbeiter (31. Dezember 2009: 3.600, 31. Dezember 2008: 3.395) aus 66 Ländern.<br />

Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beruht in erster Linie auf dem Programm zur Steigerung der operativen<br />

Effizienz der Gruppe Deutsche Börse. Zum 31. März 2011 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.507<br />

Mitarbeiter. Im ersten Quartal 2010 beschloss der Vorstand der Deutsche Börse Maßnahmen zur Optimierung<br />

von operativen Prozessen und Kostenstrukturen. Im Rahmen dieses Programms wurde beschlossen, die Führungsstruktur<br />

zu verschlanken und operative Funktionen innerhalb der Gruppenstandorte neu zu verteilen. Um betriebsbedingte<br />

Kündigungen im Zuge der Neuverteilung von Funktionen soweit wie möglich zu vermeiden, haben sich<br />

die Geschäftsführung der Gruppe Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf ein kontrolliertes Freiwilligenprogramm<br />

geeinigt. Mitarbeiter können auf eigene Initiative ihre Arbeitszeit verkürzen, vorzeitig in den<br />

Ruhestand gehen oder gegen eine Abfindungszahlung ihren Arbeitsvertrag freiwillig kündigen. Das kontrollierte<br />

Freiwilligenprogramm beinhaltete zusätzliche finanzielle Anreize im Hinblick auf Verträge derjenigen Mitarbeiter,<br />

die vor dem 31. Dezember 2010 ihr Interesse am Freiwilligenprogramm bekundet haben. Es wird zunächst bis Ende<br />

Mai 2011 in Kraft bleiben, wird aber möglicherweise verlängert. Zusätzlich haben sich die Geschäftsführung der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der deutsche Betriebsrat auf eine Interessenausgleichsvereinbarung geeinigt. Diese<br />

beinhaltet eine Job Exchange zur Vereinfachung interner Stellenwechsel sowie Maßnahmen im Hinblick auf die<br />

Aufstellung eines Sozialplans, sollte dies erforderlich werden.<br />

Die Gesamtmitarbeiterzahl hat sich seit dem 31. März 2011 nicht wesentlich verändert.<br />

Mitarbeiter nach Segmenten<br />

2010 (1)<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Xetra ..................................... 504 (161) 165 177<br />

Eurex ..................................... 911 (351) 395 355<br />

Clearstream. ................................ 1.701 (973) 1.009 964<br />

Market Data & Analytics ...................... 374 (283) 272 160<br />

Information Technology (2) ...................... (1.243) 1.266 1.258<br />

Corporate Services (2) .......................... (479) 493 481<br />

Gruppe Deutsche Börse gesamt. ................ 3.490 (3.490) 3.600 3.395<br />

A-197


Anmerkungen:<br />

(1) Zahlen in Klammern zeigen die Anzahl der Mitarbeiter im jeweiligen Segment, wie sie vor Eingliederung der<br />

Segmente Information Technology und Corporate Services in die verbleibenden vier Segmente ausgewiesen<br />

worden wären.<br />

(2) Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 ist dieses Segment in die verbleibenden vier Segmente eingegliedert worden.<br />

Im Jahr 2010 waren durchschnittlich 3.539 Mitarbeiter (2009: 3.549; 2008: 3.339) bei der Gruppe Deutsche<br />

Börse fest angestellt. Unter Berücksichtigung der Teilzeitkräfte betrug die Mitarbeiterkapazität im Jahresdurchschnitt<br />

3.300 (2009: 3.333; 2008: 3.115). Zum 31. Dezember 2010 lag der Frauenanteil bei den festangestellten<br />

Mitarbeitern bei 37%; 15% der leitenden Angestellten waren Frauen.<br />

Von den im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmern gehörten neun (2009: neun; 2008: zehn) zu den<br />

Managing Directors (ohne Vorstand der Deutsche Börse), 422 (2009: 437; 2008: 411) zählten zu den sonstigen<br />

leitenden Angestellten und 3.108 (2009: 3.103; 2008: 2.918) zu den Mitarbeitern.<br />

Im Verlauf des Jahres 2010 verließen 297 Mitarbeiter die Gruppe Deutsche Börse. Die Fluktuationsrate lag bei<br />

8,4% und war damit höher als im Vorjahr (2009: 6,4%; 2008: 9,0%).<br />

Mitarbeiter nach Land/Region<br />

Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse Mitarbeiter an 19 Standorten weltweit,<br />

aufgeteilt nach Ländern und Regionen wie folgt:<br />

31.12.2010 % 31.12.2009 % 31.12.2008 %<br />

Deutschland ............................. 1.577 45,2 1.632 45,3 1.623 47,8<br />

Luxemburg .............................. 1.015 29,1 1.072 29,8 1.089 32,1<br />

Nordamerika. ............................ 326 9,3 341 9,5 280 8,2<br />

Tschechische Republik ..................... 294 8,4 267 7,4 179 5,3<br />

Großbritannien ........................... 91 2,6 136 3,8 108 3,2<br />

Sonstiges Europa ......................... 107 3,1 89 2,5 87 2,6<br />

Asien .................................. 77 2,2 59 1,6 25 0,7<br />

Naher Osten ............................. 3 0,1 4 0,1 4 0,1<br />

Gruppe Deutsche Börse gesamt ............. 3.490 3.600 3.395<br />

Zum Ende des Jahres 2010 betrug das Durchschnittsalter der Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse 40,2<br />

Jahre. Die Altersstruktur der Mitarbeiter stellte sich dabei zum 31. Dezember 2010 wie folgt dar:<br />

Alterstruktur der Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse<br />

Unter 30 Jahre 12%<br />

Über 50 Jahre 14%<br />

30–39 Jahre 35%<br />

A-198<br />

39% 40–49 Jahre


Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit zum Ende des Jahres 2010 lag bei 10,2 Jahren. Die Analyse<br />

der Unternehmenszugehörigkeit ergab dabei zum 31. Dezember 2010 folgendes Bild:<br />

2010 % 2009 %<br />

Unter 5 Jahre ......................................... 1.114 31,9 1.222 34,0<br />

5 bis 15 Jahre. ........................................ 1.724 49,4 1.754 48,7<br />

Über 15 Jahre. ........................................ 652 18,7 624 17,3<br />

Gruppe Deutsche Börse gesamt .......................... 3.490 3.600<br />

Zum 31. Dezember 2010 belief sich die Akademikerquote in der Gruppe Deutsche Börse auf 59,9% (2009:<br />

58,6%; 2008: 57,4%). Die Quote ergibt sich aus der Anzahl der Mitarbeiter mit einem Abschluss an einer<br />

Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie sowie der Mitarbeiter, die ein vergleichbares Studium im<br />

Ausland absolviert haben. Insgesamt investierte der Konzern durchschnittlich 1,8 Tage je Mitarbeiter in die<br />

Weiterbildung.<br />

Virtuelles Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />

Für Informationen zum virtuellen Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />

der Deutsche Börse vergleiche die an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltene Ziffer 45 des<br />

Anhangs zu den Finanzinformationen 2008, 2009 und 2010 der Deutsche Börse.<br />

Eigene, gemietete und untervermietete Immobilien<br />

Seit 2008 sind die Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse nicht mehr zivilrechtlicher Eigentümer von<br />

Immobilien und dementsprechend werden seitdem auch keine Immobilien in der Bilanz der Gruppe Deutsche Börse<br />

ausgewiesen. Alle Bürogebäude der Gruppe Deutsche Börse sind gemietet, wobei die Mietverträge als Operating-<br />

Leasingverhältnisse einzustufen sind.<br />

Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen — Gebäude<br />

31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Bis 1 Jahr. ...................................... 58,8 54,8 52,5<br />

Bis 5 Jahre ...................................... 177,2 174,2 117,3<br />

Länger als 5 Jahre ................................ 223,7 207,9 118,6<br />

Summe ........................................ 459,7 436,9 288,4<br />

Die Operating-Leasing-Verträge für Gebäude, die zum Teil untervermietet werden, haben Laufzeiten zwischen<br />

einem und 15 Jahren. Die Verträge enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Für<br />

einige Verträge bestehen Mietverlängerungsoptionen.<br />

Die Konzernzentrale der Deutsche Börse befindet sich in Eschborn bei Frankfurt am Main. Das Gebäude hat<br />

eine Gesamtfläche von ca. 55.000 m 2 . Die Laufzeit des Mietvertrags von 15 Jahren endet 2025, wobei Verlängerungsoptionen<br />

bestehen.<br />

Erträge aus Untermietverträgen<br />

31. Dezember<br />

2010 2009<br />

(in Mio. E)<br />

2008<br />

Bis 1 Jahr ......................................... 2,1 2,9 4,9<br />

1 bis 5 Jahre ....................................... 0,6 0,9 2,8<br />

Summe ........................................... 2,7 3,8 7,7<br />

A-199


Investitionen<br />

Akquisitionen und andere Transaktionen<br />

Im am 31. Dezember 2010 abgeschlossenen Geschäftsjahr hat die Gruppe Deutsche Börse Akquisitionen und<br />

andere Transaktionen in Höhe von 12,3 Mio. A (2009: 93,3 Mio. A 2008: 131,6 Mio. A) getätigt. Im Rahmen der<br />

Erweiterung der Geschäftstätigkeiten erwarb die Gruppe Deutsche Börse insbesondere die folgenden Tochtergesellschaften<br />

bzw. Anteile an folgenden Gesellschaften:<br />

Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23%<br />

auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich<br />

des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche<br />

Durchführung der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt. Der<br />

Kaufpreis beträgt ca. 65 Mio. A.<br />

2008 und 2009 hatte die Eurex Zürich AG ihre Beteiligung an der EEX schrittweise von 23,22% auf<br />

35,23% für einen Kaufpreis von insgesamt 31,9 Mio. A erhöht;<br />

2010 verwendete die Gruppe Deutsche Börse ca. 4,8 Mio. A auf den Erwerb von (mittelbaren und<br />

unmittelbaren) Beteiligungen an der Tradegate Exchange GmbH, Berlin, und der ID’s SAS, Paris;<br />

Der Anteil der Deutsche Börse an der STOXX Ltd. wurde am 29. Dezember 2009 von 33,33% auf<br />

50,1% erhöht. Für den Erwerb des Anteils von 16,77% wurde ein Kaufpreis von 86,6 Mio. A<br />

(einschließlich Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 1,7 Mio. A, des Verzichts auf den Dividendenanspruch<br />

für das Geschäftsjahr 2009 und einer Earnout-Komponente) vereinbart;<br />

Am 26. Januar 2009 übernahm die Deutsche Börse die Market News International Inc. für einen Kaufpreis<br />

von 10,8 Mio. US$ (einschließlich Anschaffungsnebenkosten);<br />

Am 30. November 2009 erwarb die Market News International Inc. die Gesellschaft Need to Know News,<br />

LLC. Der Kaufpreis setzte sich zusammen aus einer Barkomponente in Höhe von 2,3 Mio. US$ (einschließlich<br />

Anschaffungsnebenkosten) und einer Earnout-Komponente in Höhe von 20% der Umsatzerlöse der Need to<br />

Know News, LLC., sukzessive zu zahlen bis 2012; und<br />

Im vierten Quartal 2008 erwarb die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. eine Beteiligung in<br />

Höhe von 31,54% an der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC. Der Kaufpreis in Höhe von 125,2 Mio. A enthielt<br />

sowohl eine Barkomponente als auch die Einbringung von Anteilen an der ISE Stock Exchange, LLC.<br />

Andere Transaktionen beinhalten die Gründung von Tochtergesellschaften.<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />

Die folgenden Tabellen zeigen die von der Gruppe Deutsche Börse getätigten Investitionen in immaterielle<br />

Vermögenswerte und Sachanlagen (Capital Expenditure — CAPEX) in den am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />

endenden Geschäftsjahren, aufgeschlüsselt nach Segmenten und Regionen:<br />

Nach Segment<br />

2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Xetra. .............................................. 14,4 11,9 21,3<br />

Eurex .............................................. 69,7 52,0 38,5<br />

Clearstream .......................................... 43,5 31,2 27,3<br />

Market Data & Analytics ................................ 6,8 3,2 7,4<br />

Summe ............................................. 134,4 98,3 (1) 94,5<br />

Anmerkungen:<br />

(1) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Bezug auf den Erwerb der STOXX Ltd.<br />

A-200


Nach Region<br />

2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Eurozone. . .......................................... 103,0 86,1 89,4<br />

Sonstiges Europa ...................................... 0,1 5,3 0,1<br />

Nord- und Südamerika .................................. 31,1 5,4 5,0<br />

Asien/Pazifik ......................................... 0,2 1,5 0<br />

Summe ............................................. 134,4 98,3 (1) 94,5<br />

Anmerkungen:<br />

(1) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Erwerb der STOXX Ltd.<br />

Im am 31. Dezember 2010 abgeschlossenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen in immaterielle<br />

Vermögenswerte und Sachanlagen der Gruppe Deutsche Börse auf 134,4 Mio. A; in erster Linie wurden<br />

Investitionen für Software (56,7 Mio. A), IT-Infrastruktur (53,5 Mio. A) und Einbauten in Gebäuden (24,2 Mio. A)<br />

getätigt.<br />

Im am 31. Dezember 2009 abgeschlossenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen in immaterielle<br />

Vermögenswerte und Sachanlagen der Gruppe Deutsche Börse auf 98,3 Mio. A, in erster Linie für Software<br />

(60,9 Mio. A), IT-Infrastruktur (20,9 Mio. A) und Einbauten in Gebäuden (16,5 Mio. A). Auf Grundlage des im<br />

Rahmen der Übernahme der STOXX Ltd. abgeschlossenen Kaufvertrags tätigte die STOXX Ltd. am 29. Dezember<br />

2009 weitere Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 74,0 Mio. A.<br />

Im am 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen in immaterielle<br />

Vermögenswerte und Sachanlagen der Gruppe Deutsche Börse auf 94,5 Mio. A, in erster Linie in Bezug auf<br />

Software (40,1 Mio. A), IT-Infrastruktur (31,3 Mio. A) und Einbauten in Gebäuden (23,1 Mio. A).<br />

Software-Investitionen<br />

In den letzten drei Geschäftsjahren zählten zu den wesentlichen Software-Investitionen der Gruppe Deutsche<br />

Börse:<br />

Schaffung einer gemeinsamen technologischen Handelsinfrastruktur;<br />

Entwicklung von Clearing-Lösungen für das außerbörsliche Termingeschäft zur Senkung systemischer<br />

Risiken und zur Steigerung der Marktintegrität im Finanzsystem;<br />

Unterstützung der verstärkt genutzten besicherten Vergabe und Aufnahme von Barmitteln und Wertpapierleihe;<br />

und<br />

Weitere Verbesserung der wesentlichen Software-Releases der Gruppe Deutsche Börse für die Systeme<br />

Xetra, Eurex and Clearstream im Hinblick auf Geschwindigkeit, Kapazität und Zuverlässigkeit sowie<br />

deren Erweiterung z. B. um neue Funktionen, Märkte und Produkte.<br />

Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Bezug auf die IT-Infrastruktur (Netz,<br />

Hauptprozessoren, Speicherkapazitäten, sonstige Hardware- und Softwarekomponenten) erhöhten sich bedingt<br />

durch die Einrichtung des neuen ISE-Rechenzentrums in 2010 erheblich.<br />

Einbauten in Gebäuden<br />

Die Investitionen für Einbauten in Gebäuden standen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Umzug der<br />

Konzernzentrale der Deutsche Börse von Frankfurt Hausen nach Eschborn und dem übergangsweise bezogenen<br />

Gebäude in den Jahren 2008 bis 2010.<br />

A-201


Laufende Investitionen<br />

Ungefähr 25 bis 30% des Investitionsbudgets der Gruppe Deutsche Börse für 2011 sind bereits verplant, in<br />

erster Linie für die folgenden Projekte in Europa sowie Nord- und Südamerika:<br />

Einführung der neuen Eurex-Handelsinfrastruktur für die ISE und anschließend Austausch bestehender<br />

Handelssysteme durch eine neue IT-Architektur;<br />

Clearstream: Positionierung von Clearstream als die Drehscheibe für Mehrwert schaffende Dienstleistungen<br />

und Zugangspunkt zu TARGET2-Wertpapiere; und<br />

Clearstream: Implementierung eines Sicherheitenmanagements für den brasilianischen Markt zusammen<br />

mit CETIP.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse erwartet, dass diese Investitionen in erster Linie aus ihrem Cashflow finanziert<br />

werden können. Keine dieser Investitionen konnte in dem laufenden Geschäftsjahr abgeschlossen werden.<br />

Geplante Investitionen<br />

Im Rahmen ihres Investitionsprogramms für 2011 beabsichtigt die Gruppe Deutsche Börse von ihrem<br />

Investitionsbudget ca. 40% auf IT-Infrastruktur, ca. 10% auf Einbauten in Gebäuden und ca. 50% auf Software<br />

zu verwenden. Insbesondere sind die folgenden zentralen Investitionsprojekte in Europa geplant:<br />

Eurex: Umsetzung einer portfoliobasierten Risikomethodik zur Steigerung der Sicherheiteneffizienz,<br />

zum weiteren Ausbau der Risiko- und Stresstestressourcen und zur Einführung des Netting zwischen<br />

bestehenden Produkten und OTC-Produkten;<br />

Eurex: Umsetzung einer Client Asset Protection-Lösung zur flexiblen Segregation hinterlegter Sicherheiten<br />

im Clearinghaus;<br />

Eurex: Einführung neuer OTC-Clearingangebote für Swaps und Wertpapierleihgeschäfte; und<br />

Eurex/Clearstream: Weiterer Ausbau des Liquidity und Risk Management Hub (Global Securities<br />

Financing, GC Pooling).<br />

Die Gruppe Deutsche Börse erwartet, dass diese Investitionen in erster Linie aus ihrem Cashflow finanziert<br />

werden können.<br />

Wesentliche Verträge<br />

Aktionärbindungsvertrag STOXX<br />

Die Deutsche Börse und die SIX Group AG (,,SIX“) haben am 12. November 2009 eine Aktionärbindungsvertrag<br />

in Bezug auf STOXX abgeschlossen. Bei Kündigung dieser Vereinbarung ist die kündigende Partei<br />

verpflichtet, ihre Beteiligung dem Vertragspartner anzudienen (Andienungspflicht). Bestimmte Unternehmenstransaktionen<br />

der STOXX berechtigen SIX ihre Beteiligung an die Deutsche Börse zu verkaufen. Beide Parteien<br />

haben ein Wettbewerbsverbot hinsichtlich des Indexgeschäfts vereinbart, das nicht für ihr Geschäft und das<br />

Geschäft ihrer Gruppenunternehmen, soweit jeweils solches Indexgeschäft bei Vertragsschluss bereits bestand, und<br />

nicht für das Geschäft der nicht von ihnen beherrschten Beteiligungen gilt. Vereinbarungsgemäß ist STOXX dazu<br />

verpflichtet, die bestehenden Deutsche Börse- und SIX-Indizes zu vermarkten und zu verkaufen, während die<br />

Berechnung und Pflege der Indizes von der Indexium AG, einer Betriebsgesellschaft im Besitz der Deutsche Börse<br />

und SIX, übernommen wird.<br />

Kooperationsvertrag Scoach<br />

Am 25. Oktober 2006 haben die Deutsche Börse und die SIX Group AG (vormals SWX Group) in einem<br />

Kooperationsvertrag vereinbart, ihr Geschäft im Bereich strukturierter Produkte in einer europäischen Börsenorganisation<br />

unter einer gemeinsamen Firma und Marke (Scoach) zusammenzuführen. Dieser Kooperationsvertrag<br />

wurde am 24. März 2009 von der SIX Swiss Exchange AG anstelle der SIX Group AG übernommen. Der<br />

Kooperationsvertrag sieht für beide Parteien ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Monatsende vor, das die Beendigung der Kooperation zur Folge hat, wenn ein Kontrollwechsel bei der Deutsche<br />

A-202


Börse oder der SIX Swiss Exchange AG eintritt. Das Kündigungsrecht verfällt, wenn es nicht innerhalb von drei<br />

Monaten nach dem Eintreten des Kontrollwechsels ausgeübt wird.<br />

Kündigt eine der Parteien den Kooperationsvertrag, so ist die Deutsche Börse berechtigt und verpflichtet, alle<br />

Anteile an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (einschließlich der mittelbaren Beteiligung an der Scoach Europa AG, eine<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Scoach <strong>Holding</strong> S.A.) zu übernehmen, und die SIX Swiss Exchange AG<br />

ist berechtigt und verpflichtet, alle Anteile an der Scoach Schweiz AG zu übernehmen. Nur wenn die Nettofinanzverbindlichkeiten<br />

und die nicht-betriebsnotwendigen Aktiva der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (einschließlich der<br />

Scoach Europa AG) einerseits und der Scoach Schweiz AG andererseits nicht den gleichen Wert aufweisen, ist im<br />

Zusammenhang mit einer solchen Übertragung von der Partei, die die Gesellschaft mit dem höheren Wert<br />

übernimmt, eine Ausgleichszahlung zu entrichten. In allen anderen Fällen werden bei den Anteilsübertragungen<br />

keine Ausgleichszahlungen an die Parteien fällig.<br />

Wird die Scoach-Kooperation zwischen der SIX Swiss Exchange und der Deutsche Börse gekündigt, könnte<br />

dies Ausgleichszahlungspflichten zugunsten der Deutsche Börse bis zu 10 Mio. A auslösen.<br />

Aktionärbindungsvertrag Eurex<br />

Die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG halten jeweils 50% der Stimmrechte an der Eurex<br />

Zürich AG. Am 31. August 1998 haben die Deutsche Börse und die SIX Swiss Exchange AG (vormals SWX Swiss<br />

Exchange AG) einen Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen, nach dem ungeachtet der Beteiligungsverhältnisse<br />

85% des Gewinns und der Kosten der Eurex Zürich AG auf die Deutsche Börse entfallen. In diesem Vertrag<br />

betreffend die Kooperation der Parteien bei der Eurex Zürich AG und deren Tochtergesellschaften wurde ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart, das binnen einer Frist von 60 Tagen ausgeübt werden kann,<br />

nachdem ein Kontrollwechsel eintritt. Vertragsgemäß liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn eine dritte Börsenorganisation<br />

einen herrschenden Einfluss auf die andere Partei erlangt, sei es durch Übernahme oder durch<br />

Verschmelzung. Im Falle einer Kündigung erhielte die Deutsche Börse alle Aktien an der Eurex Frankfurt AG und<br />

deren Tochtergesellschaften, während der SIX alle Aktien an der Eurex Zürich AG zukämen. Die European Energy<br />

Exchange AG (EEX) würde vorbehaltlich der Bestimmungen des Konsortialvertrags der EEX-Aktionäre auf die<br />

Deutsche Börse übertragen werden.<br />

Wenn durch den Zusammenschluss die Regelung zum Kontrollwechsel (change-of-control) im Eurex-Vertrag<br />

ausgelöst und der Aktionärbindungsvertrag infolgedessen gekündigt werden würde, würde die Deutsche Börse<br />

nach einer solchen Kündigung alle Aktien der Eurex Frankfurt AG und ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich<br />

der Anteile an der ISE) erhalten; die SIX Swiss Exchange würde alle Aktien der Eurex Zürich AG erhalten. Die<br />

Deutsche Börse wäre verpflichtet, der SIX Swiss Exchange ihre mittelbare Beteiligung von 15% an der ISE zu<br />

erstatten, wobei der Gesamtbetrag neben anderen Faktoren anhand des Werts der ISE am Tag der Kündigung zu<br />

bestimmen ist. Darüber hinaus wären die Aktien der EEX nach Maßgabe der Regelungen des Konsortialvertrags der<br />

EEX-Aktionäre von der Eurex Zürich AG an die Deutsche Börse zu übertragen. Die Deutsche Börse kann nicht<br />

eindeutig feststellen, ob nach einer wirksamen, auf einen Kontrollwechsel gründenden Kündigung Zahlungen fällig<br />

werden würden. Wenn jedoch solche Zahlungen erfolgen müssten, würden sie hauptsächlich die Liquidität der<br />

Deutsche Börse beeinträchtigen, weil die Deutsche Börse das gesamte Grundkapital und das Gewinnbezugsrecht<br />

der Eurex Frankfurt AG und ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich ISE) und die 56,14%-Beteiligung an der<br />

EEX erhalten würde.<br />

Kreditvertrag Clearstream Banking S.A. und Deutsche Börse<br />

Am 6. Mai 2008 haben die Deutsche Börse und ihr Tochterunternehmen Clearstream Banking S.A. mit einem<br />

Bankenkonsortium eine Vereinbarung (Multicurrency Revolving Facility Agreement) über einen Betriebsmittelkredit<br />

in einer Höhe von insgesamt bis zu 1,0 Mrd. US$ geschlossen, die am 9. April 2009, am am 30. März 2010<br />

und am 29. März 2011 ergänzt wurde. Im Falle eines Kontrollwechsels hat der Konsortialführer die Vereinbarung<br />

mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen und sämtliche Forderungen der Kreditgeber sofort fällig zu stellen, falls<br />

eine Mehrheit der Konsortialbanken, die zusammen zwei Drittel der zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels<br />

gewährten Kreditsumme bereitstellt, dies verlangt. Kontrolle im Sinne dieser Vereinbarung haben eine Person<br />

oder mehrere Personen, wenn sie ihr Verhalten abstimmen und/oder wenn sie die Möglichkeit haben, die Geschäfte<br />

der Gesellschaft zu leiten oder die Zusammensetzung der Mehrheit des Deutsche Börse-Vorstands zu bestimmen.<br />

Die Konsortialbanken haben im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss auf die Kontrollwechsel-Klausel<br />

verzichtet.<br />

A-203


Schuldverschreibungen der Deutsche Börse<br />

Nach den Bedingungen der von der Deutsche Börse ausgegebenen festverzinslichen Schuldverschreibungen<br />

von 2008/2013 über 650,0 Mio. A besteht eine Verkaufsoption (put right) bei Eintritt eines Kontrollwechsels. Üben<br />

Anleger ihre Verkaufsoption aus, werden die Schuldverschreibungen sofort in Höhe ihres Nennbetrags zuzüglich<br />

etwaiger aufgelaufener Zinsen fällig. Ein Kontrollwechsel tritt ein, wenn eine Person oder mehrere Personen, die<br />

abgestimmt handeln, oder im Auftrag handelnde Dritte mehr als 50% der Aktien der Deutsche Börse oder eine<br />

solche Anzahl von Aktien der Deutsche Börse, auf die mehr als 50% der bei Hauptversammlungen der Deutsche<br />

Börse ausübbaren Stimmrechte entfallen, erworben hat bzw. haben. Zusätzlich muss sich nach den jeweiligen<br />

Anleihebedingungen der Kontrollwechsel negativ auf das Rating auswirken, das eine der vorrangigen unbesicherten<br />

Verbindlichkeiten der Deutsche Börse von Moody’s Investors Services, Inc., Standard & Poor’s oder Fitch<br />

Ratings Limited erhält, soweit die Herabstufung zu einem schlechteren Rating als Baa3 bei Moody’s bzw. BBB- bei<br />

Standard & Poor’s oder Fitch führt.<br />

Nach den Bedingungen der von der Deutsche Börse ausgegebenen nachrangigen fest- bzw. variabel verzinslichen<br />

Schuldverschreibungen von 2008 über 550,0 Mio. A besteht eine Kaufoption (call right) bei Eintritt eines<br />

Kontrollwechsels. Übt die Emittentin ihre Kaufoption aus, werden die Schuldverschreibungen sofort in Höhe ihres<br />

Nennbetrags zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen fällig. Ein Kontrollwechsel-Ereignis tritt ein, wenn eine<br />

Person oder mehrere Personen, die abgestimmt handeln, oder im Auftrag handelnde Dritte mehr als 50% der Aktien<br />

der Deutsche Börse oder eine solche Anzahl von Aktien der Deutsche Börse, auf die mehr als 50% der bei<br />

Hauptversammlungen der Deutsche Börse ausübbaren Stimmrechte entfallen, erworben hat bzw. haben. Zusätzlich<br />

muss sich nach den jeweiligen Anleihebedingungen das Kontrollwechsel-Ereignis negativ auf das Rating auswirken,<br />

das eine der vorrangigen unbesicherten Verbindlichkeiten der Deutsche Börse von Moody’s Investors<br />

Services, Inc., Standard & Poor’s oder Fitch Ratings Limited erhält, soweit die Herabstufung zu einem schlechteren<br />

Rating als Baa3 bei Moody’s bzw. BBB- bei Standard & Poor’s oder Fitch führt. Liegt ein Kontrollwechsel-Ereignis<br />

vor und übt die Emittentin ihre Kaufoption nicht aus, so erhöht sich der Zinssatz für diese Schuldverschreibungen<br />

um zusätzliche 5,00% pro Jahr.<br />

Weiterhin besteht bei Eintritt eines Kontrollwechsels Anspruch auf Rückzahlung verschiedener Schuldverschreibungen,<br />

die die Deutsche Börse im Jahr 2008 im Rahmen einer Privatplatzierung in den USA ausgegeben hat.<br />

Der Kontrollwechsel muss sich zusätzlich negativ auf das Rating auswirken, das eine der vorrangigen unbesicherten<br />

Verbindlichkeiten der Deutsche Börse von Moody’s Investors Services, Inc., Standard & Poor’s oder Fitch Ratings<br />

Limited erhält. Die in den einschlägigen Bedingungen getroffenen Regelungen entsprechen dabei den in den<br />

Anleihebedingungen der festverzinslichen Schuldverschreibungen von 2008/2013 enthaltenen Festsetzungen. Bei<br />

den im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Schuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen<br />

über 170,0 Mio. US$ mit Fälligkeit zum 12. Juni 2015, über 220,0 Mio. US$ mit Fälligkeit zum 12. Juni<br />

2018 und über 70,0 Mio. US$ mit Fälligkeit zum 12. Juni 2020. Es wird nicht erwartet, dass der Zusammenschluss<br />

den Eintritt eines Kontrollwechsels bzgl. der von der Deutschen Börse ausgegebenen Schuldverschreibungen<br />

auslöst, weil die Deutsche Börse nicht davon ausgeht, dass der Zusammenschluss die Ratings der unbesicherten<br />

Verbindlichkeiten der Deutsche Börse negativ beeinflussen wird.<br />

Rechtsstreitigkeiten<br />

Die Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse sind im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an verschiedenen<br />

juristischen Verfahren beteiligt. Im Folgenden werden die zum Zeitpunkt der Ausfertigung dieses Dokuments<br />

wesentlichen Rechtsstreitigkeiten zusammengefasst. Außer den in diesem Abschnitt genannten Verfahren<br />

gibt es keine behördlichen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (inklusive laufender oder drohender Verfahren,<br />

die der Deutsche Börse bekannt sind) und es hat in den letzten 12 Monaten keine Verfahren gegeben, die die<br />

Finanzlage oder die Profitabilität der Deutsche Börse wesentlich beeinflussen könnten oder in der jüngeren<br />

Vergangenheit wesentlich beeinflusst haben.<br />

Peterson ./. Clearstream Banking, S.A., Citibank et al.<br />

Nach einer Sammelklage gegen die Islamische Republik Iran (,,Iran“) haben Kläger im September 2007 bei<br />

US-Gerichten ein Versäumnisurteil gegen den Iran erwirkt. Zur Befriedigung ihrer Ansprüche aus diesem Urteil<br />

strengten die Kläger im Juni 2008 ein Vollstreckungsverfahren an, um bestimmte Kundenpositionen auf dem<br />

Wertpapiersammelkonto der Clearstream Banking S.A. bei ihrer Depotbank in den USA einfrieren zu lassen. Die<br />

Clearstream Banking S.A. verteidigte sich gegen diese Zwangsverfügung und reichte einen Antrag ein, diese<br />

Verfügung aus verschiedenen Gründen aufzuheben. Über den Antrag hat der United States District Court for the<br />

A-204


Southern District of New York bisher noch nicht entschieden. Im Oktober 2010 strengten die Kläger ein Verfahren<br />

an, um die Herausgabe der eingefrorenen Positionen an die Kläger zu erwirken. Eine neu gefasste Klageschrift<br />

wurde der Clearstream Banking S.A. in Luxemburg am 7. Januar 2011 zugestellt. Diese Klage betrifft eine<br />

behauptete Forderung in Höhe von 250 Mio. US$ unmittelbar gegenüber der Clearstream Banking S.A. im<br />

Zusammenhang mit angeblich betrügerischer Übertragung der eingefrorenen Positionen. Sollte das Verfahren auf<br />

eine Herausgabe hinauslaufen, so wird sich die Clearstream Banking S.A. dagegen mit allen ihr zur Verfügung<br />

stehenden Mitteln verteidigen.<br />

Zur Befriedigung ihrer Ansprüche aus diesem Urteil strengten die Kläger im Juni 2008 ein Vollstreckungsverfahren<br />

an, um bestimmte Kundenpositionen auf dem Wertpapiersammelkonto der Clearstream Banking S.A.,<br />

deren wirtschaftlicher Eigentümer angeblich eine iranische Regierungsstelle ist, bei ihrer Depotbank in den USA<br />

einfrieren zu lassen. Die Clearstream Banking S.A. leitete im November 2007 die Schließung bestimmter iranischer<br />

Kundenkonten ein. Alle anderen betreffenden Konten sind bei der Clearstream Banking S.A. in Übereinstimmung<br />

mit den iranischen Sanktionsbestimmungen der EU und den USA zurzeit blockiert.<br />

Am 17. März 2011 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (,,DPR“) der Deutsche Börse mitgeteilt,<br />

dass sie beabsichtigt, wegen der Darstellung des Rechtsstreits Peterson ./. Clearstream Banking S.A., Citibank et al.<br />

im Konzernabschluss bzw. Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009 der Deutsche Börse diese einer Prüfung<br />

gem. § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 HGB zu unterziehen. Aus Sicht der Deutsche Börse bestand für eine Darstellung<br />

dieses Rechtsstreits, der im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 erläutert wird, in dem Lagebericht für das<br />

Geschäftsjahr 2009 kein hinreichender Anlass.<br />

Heiser ./. Clearstream Banking, S.A.<br />

Neben dem laufenden Vollstreckungsverfahren im Fall Peterson wurde im März 2011 ein weiteres Herausgabeverfahren<br />

beim United States District Court for the Southern District of New York angestrengt. Zur<br />

Befriedigung ihrer Ansprüche aus einem anderen Urteil wollen die Kläger die Herausgabe der vorgenannten<br />

Kundenpositionen auf dem Wertpapiersammelkonto der Clearstream Banking S.A. bei ihrer Depotbank in den USA<br />

erwirken. Sollte das Verfahren auf eine Herausgabe hinauslaufen, wird die Clearstream Banking S.A. sich gegen<br />

diese Klage gemäß der ihr als Verwahrer obliegenden Pflichten verteidigen.<br />

Gläubiger der Republik Argentinien ./. Clearstream Banking S.A., Luxemburg, et al.<br />

2009 wurden beim Bezirksgericht Luxemburg drei verwandte Klagen gegen die Clearstream Banking S.A.,<br />

Luxemburg, eingereicht. Diese standen im Zusammenhang mit drei separaten, gegen die Republik Argentinien<br />

ergangenen Urteilen, bei denen Privatanlegern Zahlungen in Bezug auf von Argentinien ausgegebene Wertpapiere<br />

zugesprochen wurden. Die Klagen werden damit begründet, dass die Clearstream Banking S.A., Luxemburg neben<br />

anderen Beklagten angeblich unangemessene Zahlungen in Höhe von insgesamt ca. 40 Mio. A geleistet und damit<br />

gegen das Urteil verstoßen habe. Schriftsätze und Erwiderungen darauf sind bereits eingereicht worden.<br />

Fairfield Sentry Ltd. und Fairfield Sigma Limited ./. Clearstream Banking S.A., Luxemburg, et al.<br />

Die Fairfield Sentry Ltd. und die Fairfield Sigma Limited, handelnd durch ihre Liquidatoren, haben beim United<br />

States District Court for the Southern District of New York eine Schadenersatzklage über ca. 13,5 Mio. US$ gegen die<br />

Clearstream Banking S.A. und Investoren in zwei Investmentfonds eingereicht. Die Klage wird damit begründet, dass die<br />

Clearstream Banking S.A. zwischen Januar 2007 und November 2008 gegenüber ehemaligen Anlegern im Madoff-<br />

Schneeballsystem angeblich unangemessene Zahlungen geleistet habe. Die Klage wurde der Clearstream Banking S.A.<br />

am 3. Februar 2011 zugestellt.<br />

Die Clearstream Banking S.A. wurde durch Schreiben von Ende Februar und März 2011 über eine weitere<br />

Klage derselben Kläger informiert, das u. a. die Clearstream Banking S.A. als Beklagte bezeichnet. Ziel und<br />

Begründung der Klagen sind den oben genannten ähnlich, aber auf eine erweiterte Zahlungsfrist gerichtet. Mit<br />

dieser neuen Klage ist die Clearstream Banking S.A. zusätzlichen Klageforderungen in Höhe von ungefähr<br />

11,5 Mio. US$ ausgesetzt.<br />

Die Clearstream Banking S.A. beabsichtigt, sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />

A-205


Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss (Business Combination<br />

Agreement)<br />

Nach Ankündigung des Unternehmenszusammenschlusses wurden bei mindestens zwei Gerichten in US-<br />

Staaten (state courts) mehrere Klagen von Personen eingereicht, die geltend machten, Aktionäre der NYSE<br />

Euronext zu sein. Die Kläger möchten im Wege einer Sammelklage für alle NYSE Euronext-Aktionäre vorgehen.<br />

Zu den bezeichneten Beklagten gehören die Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext, bestimmte<br />

hochrangige Manager sowie die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und deren verbundene Unternehmen. Mit<br />

jeder Klage wird ein Anspruch aus dem Verstoß gegen Treuepflichten gegen die einzelnen Beklagten sowie einen<br />

Anspruch wegen Beihilfe zu dem angeblichen Verstoß gegen einen oder mehrere der beklagten Gesellschaften<br />

geltend gemacht. Die Klagen rügen ganz allgemein die Bedingungen der geplanten Transaktion und möchten u. a.<br />

eine Unterlassungsverfügung gegen ihre Durchführung erwirken. Die Deutsche Börse prüft diese Klagen und<br />

beabsichtigt, sich gegen sie zu verteidigen. Siehe ,,Jüngste Entwicklungen und Ausblick“ für weitere Angaben zu<br />

Gerichtsverfahren betreffend den Zusammenschluss.<br />

Neben den oben genannten Verfahren sind die Unternehmen der Deutsche Börse zeitweise in verschiedene<br />

Gerichts- und aufsichtsrechtliche Verfahren involviert, die im gewöhnlichen Geschäftsgang entstehen. Die<br />

Deutsche Börse geht aufgrund der derzeit vorliegenden Informationen nicht davon aus, dass der Ausgang dieser<br />

Verfahren sich wesentlich nachteilig auf ihre Ertrags- bzw. Finanzlage auswirken wird.<br />

Versicherungen<br />

Die Deutsche Börse hat zur Risikominderung ein konzernweites Versicherungsportfolio abgeschlossen. Es<br />

besteht eine Vielzahl von Verträgen mit angesehenen Versicherungsunternehmen, zu denen die folgenden Versicherungen<br />

zählen: umfangreiche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Bankvaloren-General-Police, All<br />

Gefahren- und Mehrkosten-Versicherung, Terrorversicherung, Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung,<br />

Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung, Pflicht-Arbeitsunfallversicherung, Pflicht-Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung<br />

sowie spezielle Risikoversicherungen hinsichtlich Terrordeckung, unerlaubtem Trading, Fusionen und<br />

Übernahmen als auch Rechtsschutzversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Darüber hinaus wurden<br />

im Rahmen des Versorgungsplans noch spezielle Versicherungen für Arbeitnehmer wie Lebens-, Unfalls- und<br />

Assistance-Versicherungen abgeschlossen.<br />

Die Deutsche Börse hat eine sog. D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung, Organ-/Managerhaftung)<br />

für ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossen. Sie deckt auch deren übrigen Mandate in<br />

Gruppenunternehmen ab. Die D&O-Versicherung verfügt über ein Sublimit für Risiken aus Mandaten in Drittgesellschaften<br />

(ODL, outside directorship liability). Gemäß ihren üblichen Bedingungen und der gängigen<br />

Marktpraxis werden einige Versicherungsverträge für nur ein Jahr abgeschlossen und laufen jeweils Ende März<br />

bzw. Ende Dezember aus. Dazu gehören beispielsweise die D&O-Versicherung, die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

und die Bankvaloren-General-Police. Eine Verlängerung wird entweder vom Chief Financial<br />

Officer allein und/oder mit Zustimmung des Vorstands genehmigt.<br />

Das Versicherungsportfolio der Deutsche Börse soll ihre globalen Risiken verringern und setzt sich aus Hauptund/oder<br />

Rahmenpolicen zusammen, die im Einklang mit den jeweiligen Vorschriften in den Ländern stehen, in<br />

denen die Deutsche Börse tätig ist. Die Deutsche Börse geht davon aus, dass die Risiken bezüglich ihrer<br />

Geschäftstätigkeit sowie die damit verbundenen Risiken im Hinblick auf die erhältlichen Versicherungsangebote<br />

ausreichend abgedeckt sind. Das Risiko, dass der Deutsche Börse Schäden entstehen, die nicht mit den Versicherungsverträgen<br />

abgedeckt sind oder die die Deckungsgrenze dieser Verträge übersteigen, kann jedoch nicht<br />

ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann gewährleistet werden, dass die Deutsche Börse zukünftig einen<br />

angemessenen Versicherungsschutz aufrechterhalten kann.<br />

Sonstige Beziehungen und Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen<br />

Nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 sind die Organmitglieder der Deutsche Börse, assoziierte<br />

Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Unternehmen, die von Organmitgliedern<br />

beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden.<br />

Die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse sind in den Abschnitten ,,Vergütung<br />

des Deutsche Börse-Aufsichtsrats“ und ,,Vergütung des Deutsche Börse-Vorstands“ individualisiert ausgewiesen.<br />

A-206


Deutsche Börse-Vorstand<br />

2010 betrug die fixe und variable Vergütung für die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands einschließlich<br />

im Geschäftsjahr gewährter Sachbezüge insgesamt 15,2 Mio. A (2009: 9,4 Mio. A; 2008: 13,0 Mio. A).<br />

2010 fielen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen für einmalige Leistungen aus<br />

Anlass der Beendigung eines Vorstandsverhältnisses an (2009: 5,8 Mio. A; 2008: null).<br />

Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern der<br />

Deutsche Börse belief sich am 31. Dezember 2010 auf 26,2 Mio. A (31. Dezember 2009: 19,3 Mio. A; 31. Dezember<br />

2008: 15,6 Mio. A). Es wurden Aufwendungen in Höhe von 2,5 Mio. A (2009: 1,4 Mio. A; 2008: 3,5 Mio. A) als<br />

Zuführung zu den Pensionsrückstellungen berücksichtigt.<br />

Ehemalige Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands oder ihre Hinterbliebenen<br />

Für ehemalige Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands oder ihre Hinterbliebenen beliefen sich die Bezüge<br />

im Jahr 2010 auf 1,3 Mio. A (2009: 1,3 Mio. A; 2008: 1,2 Mio. A). Der versicherungsmathematische Barwert der<br />

Pensionsverpflichtungen betrug am 31. Dezember 2010 32,6 Mio. A (2009: 28,7 Mio. A; 2008: 27,2 Mio. A).<br />

Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

Die Mitglieder des Deutsche Börse-Aufsichtsrats haben in 2010 eine Vergütung von insgesamt 1,8 Mio. A<br />

(2009: 1,9 Mio. A; 2008: 2,3 Mio. A) erhalten. Für die bis zum Geschäftsjahr 2004 gewährten virtuellen Optionen<br />

aus dem virtuellen Aktienoptionsprogramm fielen im Jahr 2010 keinerlei Aufwendungen an (2009: null; 2008:<br />

Gesamtaufwand von 0,2 Mio. A). Im Jahr 2008 wurden alle bis dahin noch nicht ausgeübten Optionsrechte<br />

ausgeübt; in den Jahren 2009 und 2010 waren keine Optionsrechte aus dem virtuellen Aktienoptionsprogramm<br />

mehr ausstehend.<br />

Im Rahmen des geplanten Zusammenschlusses von der Gruppe Deutsche Börse mit der NYSE Euronext hat<br />

die Deutsche Börse mit der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Mayer Brown LLP, Washington, sowie<br />

J.P. Morgan Securities Inc., New York, Verträge über den Bezug von Beratungsdienstleistungen abgeschlossen. Seit<br />

Beginn des Geschäftsjahres 2008 waren drei Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Börse gleichzeitig in<br />

Schlüsselpositionen dieser Gesellschaften tätig. Im ersten Quartal 2011 hat die Gruppe Deutsche Börse in<br />

Zusammenhang mit dieser Transaktion insgesamt 0,2 Mio. A für Beratungsleistungen an die Deutsche Bank<br />

AG gezahlt.<br />

Aufteilung der sonstigen Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />

Die folgende Tabelle zeigt die sonstigen wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />

für die Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008. Seit dem Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2010 bis zum 31.<br />

März 2011 gab es keine zusätzlichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen zu denen, die in der Tabelle<br />

dargestellt sind. Die Summe der ausstehenden Salden hat sich bis zum 31. März 2011 nicht wesentlich verändert.<br />

Nettobetrag der<br />

Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Assoziierte Unternehmen<br />

Im Rahmen des Cash-Pooling bereitgestelltes Darlehen<br />

der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. für die Deutsche Börse (1)<br />

. . 0 k. A. k. A. (3,4) (2)<br />

0 k. A.<br />

Darlehen der Deutsche Börse für die Indexium AG (3)<br />

. . 0 0 k. A. 1,0 (4)<br />

IT-Dienstleistungen und Infrastruktur durch die<br />

0 k. A.<br />

International Securities Exchange, LLC für die Direct<br />

Edge <strong>Holding</strong>s, LLC .........................<br />

Lizenzentgelte von der Eurex Frankfurt AG an die<br />

2,7 5,1 0 0 0 0<br />

STOXX Ltd. (5) .............................<br />

Administrative Dienstleistungen von der Deutsche Börse<br />

k.A. (20,5) (26,5) k. A. k. A. (7,4)<br />

für die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (1)<br />

................. k.A. k.A. k.A. 0 (5,5) k. A.<br />

Administrative Dienstleistungen von der Deutsche Börse<br />

für die Scoach Europa AG (1) ................... 6,1 k.A. k.A. 2,8 0 k.A.<br />

A-207


Nettobetrag der<br />

Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Betrieb der Handels- und Clearingsoftware für die<br />

European Energy Exchange AG und verbundene<br />

Unternehmen durch die Deutsche Börse<br />

Systems AG ...............................<br />

Bereitstellung von Kursdaten der STOXX Ltd. für die<br />

10,3 11,6 7,0 1,7 2,1 2,6<br />

Deutsche Börse (5) ...........................<br />

Betrieb des Handelssystems für die US Futures<br />

Exchange LLC durch die Deutsche Börse<br />

k.A. (3,9) (4,1) k. A. k. A. 0<br />

Systems AG (6)<br />

............................. k.A. 0 5,7 k.A. 0 (7)<br />

Administrative Dienstleistungen sowie Dienstleistungen<br />

im Rahmen der Indexberechnung von der Deutsche<br />

Börse für die STOXX Ltd. (5) ...................<br />

Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />

Deutsche Börse Systems AG für die BrainTrade<br />

k.A. 0,6 0,6 k.A. k.A. 0<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH .............<br />

Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die<br />

k.A. 16,6 20,7 k. A. 1,6 1,9<br />

Deutsche Börse.............................<br />

Entwicklung und Betrieb des Systems Converter durch<br />

die Clearstream Services S.A. für die Link-Up<br />

k.A. (8,7) (8,8) k. A. (0,9) (1,0)<br />

Capital Markets, S.L. ........................<br />

Geldmarktgeschäft der Clearstream Banking S.A. mit<br />

2,5 6,5 0 0,9 0,5 0<br />

der European Commodity Clearing AG . . ......... (0,4) (1,0) (3,5) (0,1) (8)<br />

(197,9) (278,0)<br />

Sonstige Beziehungen zu assoziierten Unternehmen .... — — — (0,4) 1,5 0,9<br />

Summe ....................................<br />

Sonstige nahestehende Unternehmen<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen von der<br />

2,5 (198,6) (281,0)<br />

Eurex Zürich AG für die SIX Swiss Exchange AG. . .<br />

Im Rahmen der Akquisition bereitgestelltes Darlehen<br />

22,5 27,0 32,6 5,1 3,5 3,4<br />

der SIX Group AG für die STOXX Ltd. (9) ......... (0,5) k. A. k. A. (11,2) (10)<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />

(15,2) k. A.<br />

Swiss Group AG für die STOXX Ltd. (9)<br />

.......... (4,5) k. A. k. A. (1,4) 0 k. A.<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />

Swiss Exchange AG für die Scoach Schweiz AG (11) . .<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />

k. A. (9,0) (9,5) k. A. k. A. 0<br />

Swiss Exchange AG für die Eurex Zürich AG ......<br />

Betrieb und Entwicklung von Eurex-Software durch die<br />

Deutsche Börse Systems AG für die SIX Swiss<br />

(8,1) (7,4) (7,2) (1,2) (0,8) (0,8)<br />

Exchange AG ..............................<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />

17,5 15,4 6,1 2,8 1,5 0,9<br />

Swiss Exchange AG für die Eurex Frankfurt AG ....<br />

Erlösweiterleitung der Eurex-Entgelte von der Eurex<br />

(5,8) (6,7) (7,4) (0,1) (0,8) (0,8)<br />

Zürich AG für die SIX Swiss Exchange AG .......<br />

Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />

Deutsche Börse Systems AG für die BrainTrade<br />

k.A. k.A. k.A. (15,2) (12,0) (8,7)<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH .............<br />

Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die<br />

15,7 k. A. k. A. 1,6 k. A. k. A.<br />

Deutsche Börse.............................<br />

Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die Scoach<br />

(8,8) k. A. k. A. (0,9) k. A. k. A.<br />

Europa AG (11) ..............................<br />

Sonstige Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein<br />

k.A. (1,7) (2,3) k. A. 0 0<br />

Beteiligungsverhältnis besteht .................. — — — 0,1 0,2 (2,4)<br />

Summe .................................... (20,4) (23,6) (8,4)<br />

A-208<br />

0 (7)


Anmerkungen: —<br />

(1) Da die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. und ihre Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2009 entkonsolidiert wurden,<br />

werden sie seither als assoziiertes Unternehmen bilanziert. Für 2009 und 2008 werden folglich in der Spalte<br />

,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ sowie für 2008 in der Spalte ,,Ausstehende Salden“ keine Werte gezeigt.<br />

(2) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo auf 8,1 Mio. A; der Zinssatz für das<br />

Darlehen wird auf Basis des Ein-Monats-Euribor bestimmt.<br />

(3) Die Indexium AG wurde am 29. Dezember 2009 gegründet.<br />

(4) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo auf 1,2 Mio. CHF; die Darlehen<br />

werden zu einem Zinssatz von 4,5% verzinst.<br />

(5) Die STOXX Ltd. wurde zum 29. Dezember 2009 voll konsolidiert; dementsprechend werden keine ,,ausstehenden<br />

Salden“ für 2009 und 2010 bzw. wird kein ,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ für 2010 ausgewiesen.<br />

(6) Die U.S. Futures Exchange LLC wurde zum 31. Dezember 2010 liquidiert.<br />

(7) Wertberichtigungen für ausstehende Forderungen (2009: 5,7 Mio. A; 2008: 2,2 Mio. A).<br />

(8) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo auf 518 Mio. A; das Darlehen wird<br />

zum EZB-Zinssatz für Einlagefazilitäten minus 0,10% bzw. 0,15% verzinst.<br />

(9) Da die STOXX Ltd. seit dem 29. Dezember 2009 voll konsolidiert wird, werden von der SIX Group AG<br />

erhaltene Leistungen bzw. an die SIX Group AG erbrachte Leistungen für die Berichtszeiträume 2009 und<br />

2010 ausgewiesen.<br />

(10) Im Zeitraum von 2008 bis 2010 belief sich der höchste ausstehende Saldo (ohne aufgelaufene Zinsen) auf<br />

14,9 Mio. A; das Darlehen wird zu einem Zinssatz von 3,25% verzinst.<br />

(11) Aufgrund der Entkonsolidierung der Scoach Schweiz AG und der Scoach Europa AG zum Ende des Jahres<br />

2009 werden für beide Gesellschaften ausschließlich erfolgswirksam zu erfassende Werte für 2009 gezeigt;<br />

für 2010 sind keine Zahlen anzugeben.<br />

Grundkapital und Aktionärsstruktur<br />

Die Deutsche Börse ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32232<br />

eingetragene Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main und der Geschäftsadresse<br />

Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland (+49 (0) 69 2 11 0).<br />

Grundkapital<br />

Das derzeitige Grundkapital der Deutsche Börse beträgt 195.000.000,00 A und ist in 195.000.000 auf den<br />

Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Neben den Stammaktien gibt es keine weiteren Aktiengattungen. Ferner<br />

gibt es keine stimmrechtslosen Aktien.<br />

Die Deutsche Börse hat im Jahr 2008 aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung<br />

6.240.778 Aktien für einen Betrag von 380,5 Mio. A zurückgekauft. In den Jahren 2009, 2010 und bis zur<br />

Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> im Jahr 2011 fand kein Aktienrückkauf statt. Zum Zeitpunkt der<br />

Veröffentlichung dieser <strong>Angebotsunterlage</strong> hält die Deutsche Börse 8.956.997 eigene Aktien als Folge der<br />

vergangenen Aktienrückkäufe.<br />

Die Deutsche Börse-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

gleichzeitig in dessen Teilsegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.<br />

Genehmigtes Kapital I<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Mai 2011 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />

Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.200.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei<br />

ist den Aktionären der Deutsche Börse ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand der Deutsche Börse<br />

von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse das Bezugsrecht insoweit auszuschließen,<br />

A-209


sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen<br />

oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt. Ferner ist der<br />

Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge<br />

von dem Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse auszunehmen. Über den Inhalt der Aktienrechte und die<br />

weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der<br />

Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse.<br />

Genehmigtes Kapital II<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />

Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 27.800.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital II).<br />

Dabei ist den Aktionären der Deutsche Börse ein Bezugsrecht einzuräumen.<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag<br />

der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des<br />

Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht<br />

überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung durch Eintragung der<br />

Satzungsänderung im Handelsregister noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte<br />

10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3<br />

Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder<br />

veräußert wurden.<br />

Ferner ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse<br />

das Bezugsrecht auf neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt 3.000.000,00 A<br />

auszuschließen, um die neuen Aktien unmittelbar oder nach Zeichnung durch ein Kreditinstitut und Rückerwerb<br />

durch die Deutsche Börse mittelbar an Arbeitnehmer der Deutsche Börse oder der mit ihr verbundenen Unternehmen<br />

im Sinne der §§ 15 ff. AktG unter Ausschluss der Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse und der<br />

Geschäftsführungen verbundener Unternehmen auszugeben.<br />

Weiterhin ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse das Bezugsrecht auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs<br />

von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen<br />

erfolgt.<br />

Außerdem ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse auszunehmen.<br />

Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten oder<br />

nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />

Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).<br />

Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />

Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche<br />

Börse.<br />

Genehmigtes Kapital III<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2015 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen<br />

einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19.500.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital III). Dabei ist den<br />

Aktionären der Deutsche Börse ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist jedoch<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der<br />

Aktionäre der Deutsche Börse auszunehmen.<br />

Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand der Deutsche Börse bestimmten Kreditinstituten oder<br />

nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen<br />

A-210


Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).<br />

Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des<br />

Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

Genehmigtes Kapital IV<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2012 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />

Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.000.000,00 A zu erhöhen (genehmigtes Kapital IV).<br />

Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand der Deutsche Börse von der ihm<br />

eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats der Deutsche Börse auszuschließen. Der Vorstand der Deutsche Börse ist ermächtigt, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre der<br />

Deutsche Börse auszunehmen. Darüber hinaus ist der Vorstand der Deutsche Börse ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats der Deutsche Börse das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Börse auszuschließen, um bis zu<br />

900.000 neuer Aktien pro Geschäftsjahr an Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse und Arbeitnehmer der<br />

Deutsche Börse sowie an Mitglieder der Vorstände bzw. Geschäftsführungen und Arbeitnehmer der mit ihr<br />

verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben. Über den Inhalt der Aktienrechte und die<br />

weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand der<br />

Deutsche Börse mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse. Aktien, die an Mitglieder des Vorstands<br />

der Deutsche Börse und Arbeitnehmer der Deutsche Börse sowie an Mitglieder der Vorstände bzw. Geschäftsführungen<br />

und Arbeitnehmer der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ausgegeben<br />

werden, haben jeweils die volle Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr ihrer Ausgabe.<br />

Bedingtes Kapital I<br />

Das Grundkapital ist um bis zu 6.000.000,00 A bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den<br />

Namen lautende Stückaktien (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der<br />

Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2003 unter<br />

Punkt 7 der Tagesordnung bis zum 13. Mai 2008 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit<br />

durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und die<br />

Deutsche Börse die Bezugsrechte nicht durch Übertragung eigener Aktien oder im Wege einer Barzahlung erfüllt.<br />

Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten<br />

entstehen, am Gewinn teil.<br />

Aktionärsstruktur<br />

Die Deutsche Börse hat 195.000.000 Aktien ausgegeben. Davon werden 8.956.997 Aktien von der Deutsche<br />

Börse gehalten, sodass sich 186.043.003 Aktien im Umlauf befinden. Zum 31. März 2011 befanden sich 95% dieser<br />

Aktien im Besitz institutioneller Investoren. Die übrigen 5% wurden von Privatanlagen gehalten. Die nachfolgende<br />

A-211


Tabelle mit wichtigen Aktionären der Deutsche Börse umfasst diejenigen Aktionäre, die ihren Anteil an Stimmrechten<br />

am Grundkapital der Deutsche Börse gemäß § 21 WpHG mitgeteilt haben:<br />

Aktionär<br />

Datum der<br />

Veröffentlichung (1)<br />

unmittelbar<br />

gehalten (2)<br />

Stimmrechte<br />

zugerechnet Summe<br />

% Anzahl % Anzahl % Anzahl<br />

BlackRock, Inc., New York, NY, USA . . . . 25. Februar 2011 — — 4,99 9.724.997 4,99 9.724.997<br />

BlackRock Financial Management, Inc.<br />

New York, NY, USA . . . . . . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 — — 4,83 9.410.599 4,83 9.410.599<br />

BlackRock HoldCo 2, Inc. Wilmington, DE,<br />

USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21. Mai 2010 — — 4,83 9.410.599 4,83 9.410.599<br />

BlackRock Advisors <strong>Holding</strong>s, Inc., New<br />

York, NY, USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10. Dezember 2009 — — 3,35 6.526.163 3,35 6.526.163<br />

Sun Life Financial, Inc.,<br />

Toronto, ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,34 6.518.717 3,34 6.518.717<br />

Sun Life Global Investments, Inc., Toronto,<br />

ON, Kanada . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,34 6.518.717 3,34 6.518.717<br />

Massachusetts Financial Services Company<br />

(MFS), Boston, MA, USA . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />

Sun Life Assurance Company of Canada —<br />

U.S. Operations <strong>Holding</strong>s, Inc., Wellesley<br />

Hills, MA, USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />

Sun Life Financial (U.S.) <strong>Holding</strong>s, Inc.,<br />

Wellesley Hills, MA, USA . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />

Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC,<br />

Wellesley Hills, MA, USA . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />

Sun Life of Canada (U.S.) Financial<br />

Services <strong>Holding</strong>s, Inc., Boston, MA,<br />

USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. September 2009 — — 3,07 5.990.617 3,07 5.990.617<br />

Deutsche Börse, Frankfurt / Eschborn,<br />

Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30. September 2008 3,05 (3) 5.950.653 (4) — — 3,05 (3) 5.950.653 (4)<br />

Franklin Mutual Advisers, LLC, Short Hills,<br />

New Jersey, USA . . . . . . . . . . . . . . . . . 30. Juni 2009 — — 3,01 5.871.225 3,01 5.871.225<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Gemäß § 26 Abs. 1 WpHG.<br />

(2) ,,—“ bedeutet, dass der Deutsche Börse keine Informationen über unmittelbare Beteilungen dieser Gesellschaften<br />

vorliegen.<br />

(3) 4,59% des ausgegebenen Aktienkapitals zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments.<br />

(4) 8.956.997 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments.<br />

Konzernstruktur und Liste der Tochtergesellschaften<br />

Die Gruppe Deutsche Börse besteht aus der Deutsche Börse und deren Tochtergesellschaften. Innerhalb der<br />

Gruppe Deutsche Börse bestehen mit verbundenen Gesellschaften die folgenden Unternehmensverträge nach<br />

§§ 291 ff. AktG:<br />

ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als herrschendem<br />

Unternehmen und der Eurex Clearing AG als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 18. November<br />

1998;<br />

ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als herrschendem<br />

Unternehmen und der Eurex Repo GmbH als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 11. Juli 2001<br />

und Nachtrag vom 5. November 2003;<br />

ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als herrschendem Unternehmen und<br />

der Eurex Services GmbH als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 28. November 2007 und<br />

Nachtrag vom 24. April 2008 und ein Beherrschungsvertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG als<br />

herrschendes Unternehmen und der Eurex Services GmbH als beherrschtem Unternehmen mit Datum<br />

vom 13. Dezember 2007;<br />

A-212


ein Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Börse als herrschendem Unternehmen und der<br />

Clearstream Banking AG als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 2. März 2010; und<br />

ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutsche Börse als herrschendem Unternehmen und der<br />

Clearstream <strong>Holding</strong> AG als beherrschtem Unternehmen mit Datum vom 4. März 2008.<br />

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die vereinfachte Beteiligungsstruktur der Deutsche Börse<br />

zum 1. Januar 2011.<br />

Deutsche Börse AG (1)<br />

Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />

50%<br />

Scoach Schweiz AG<br />

100%<br />

Scoach Europa AG<br />

100%<br />

Brain Trade Gesellschaft für<br />

Börsensysteme mbH<br />

21% (2)<br />

Deutsche Börse<br />

Commodities GmbH<br />

16%<br />

Tradegate Exchange GmbH<br />

75%<br />

Eurex Zürich AG<br />

50%<br />

Eurex Frankfurt AG<br />

100%<br />

Eurex Repo GmbH<br />

100%<br />

Eurex Clearing AG<br />

100%<br />

Eurex Bonds<br />

GmbH 79%<br />

U.S. Exchange<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

100%<br />

International<br />

Securities<br />

Exchange<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

100%<br />

International<br />

Securities<br />

Exchange, LLC<br />

100%<br />

Direct Edge<br />

<strong>Holding</strong>s, LLC<br />

31,54%<br />

EDGA<br />

Exchange,<br />

Inc. 100%<br />

EDGX<br />

Exchange,<br />

Inc. 100%<br />

European Energy<br />

Exchange AG<br />

56,14% (4)<br />

Clearstream <strong>Holding</strong> AG<br />

100%<br />

Clearstream International<br />

S.A.<br />

100%<br />

Clearstream Banking<br />

S.A.<br />

100%<br />

Clearstream Banking<br />

Japan, Ltd.<br />

100%<br />

REGIS-TR S.A.<br />

Japan, Ltd.<br />

50%<br />

Clearstream Banking<br />

AG<br />

100%<br />

Link-Up Capital<br />

Markets, S.L.<br />

26%<br />

Clearstream Services<br />

S.A.<br />

100%<br />

Clearstream<br />

Operations Prague<br />

s.r.o.<br />

100%<br />

LuxCSD S.A.<br />

50%<br />

Market News International<br />

Inc.<br />

100%<br />

Need to Know News,<br />

LLC<br />

100%<br />

Infobolsa S.A.<br />

50%<br />

STOXX Ltd.<br />

50%<br />

Deutsche Börse Systems,<br />

Inc.<br />

100%<br />

Deutsche Börse Services<br />

s.r.o.<br />

100% (3)<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Beteiligungen unter 100% sind Näherungswerte.<br />

(2) Unmittelbarer Anteil Deutsche Börse: 14%.<br />

(3) Mittelbarer Anteil.<br />

(4) Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />

56,14% erhöhen wird. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />

A-213


Die nachfolgende Liste führt die wichtigsten — voll konsolidierten — Tochtergesellschaften der Deutsche<br />

Börse zum 31. Dezember 2010 auf:<br />

Name Gesellschaftssitz Tätigkeitsfeld<br />

Anteil am<br />

gehaltenen<br />

Kapital und den<br />

gehaltenen<br />

Stimmrechten (1)<br />

Clearstream <strong>Holding</strong> AG . . . . . . Frankfurt am Main, Die Clearstream <strong>Holding</strong> und ihre 100,00<br />

Deutschland<br />

Tochtergesellschaften stellen<br />

Clearstream International Luxemburg, Luxemburg die dem Handel nachgelagerte (100,00)<br />

S.A. .................<br />

Infrastruktur für den<br />

Clearstream Banking S.A. . . . Luxemburg, Luxemburg internationalen (100,00)<br />

Clearstream Banking AG . . . . Frankfurt am Main, Euroanleihemarkt und die (100,00)<br />

Deutschland<br />

deutsche Wertpapierbranche<br />

bereit. Daneben umfassen ihre<br />

Dienstleistungen die Verwaltung<br />

von Wertpapieren.<br />

Eurex Zürich AG ............ Zürich, Schweiz Eurex Zürich AG betreibt die<br />

Eurex Zürich-Börse, eine<br />

elektronische<br />

Terminmarkthandelsplattform.<br />

Eurex Frankfurt AG ........ Frankfurt am Main,<br />

Deutschland<br />

Eurex Clearing AG. ........ Frankfurt am Main,<br />

Deutschland<br />

International Securities<br />

Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. . . .<br />

Eurex Frankfurt AG betreibt die<br />

Eurex Deutschland-Börse, eine<br />

elektronische<br />

Terminmarkthandelsplattform.<br />

Über Eurex Bonds GmbH und<br />

Eurex Repo GmbH betreibt die<br />

Eurex Frankfurt AG das<br />

festverzinsliche Wertpapier- und<br />

Repo-Geschäft der Deutsche Börse.<br />

Eurex Clearing AG ist das<br />

Clearinghaus der Deutsche Börse<br />

und agiert als zentraler Kontrahent<br />

für Geschäfte in Derivaten, Aktien,<br />

Repos, Energie und<br />

festverzinslichen Wertpapieren.<br />

New York, New York ISE betreibt eine elektronische<br />

Optionshandelsplattform in den<br />

USA.<br />

STOXX Ltd. . .............. Zürich, Schweiz STOXX erbringt Dienstleistungen<br />

im Rahmen der Indexberechnung<br />

und der Verteilung von<br />

Marktdaten.<br />

50,00<br />

(50,00)<br />

(50,00)<br />

(50,00)<br />

Anmerkung:<br />

(1) In Klammern angegebene Zahlen stellen Stimmrechte im Zusammenhang mit indirekten Beteiligungen dar.<br />

Aufsichtsrat und Vorstand<br />

Die Deutsche Börse verfügt über ein dualistisches Führungssystem mit einem Aufsichtsrat, dessen Mitglieder<br />

keine Geschäftsführungskompetenzen haben, und einem Vorstand bestehend aus den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Deutsche Börse.<br />

Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die<br />

von grundlegender Bedeutung für die Deutsche Börse sind, unmittelbar eingebunden. Die Amtsdauer eines<br />

Aufsichtsratsmitglieds beträgt drei Jahre, wobei die Hauptversammlung der Deutsche Börse bei der Wahl eine<br />

A-214<br />

50,10


kürzere Amtszeit bestimmen kann. Dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse gehören derzeit 18 Mitglieder an: zwölf<br />

Anteilseignervertreter und sechs Arbeitnehmervertreter.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind die Namen der Mitglieder des Deutsche Börse-Aufsichtsrats sowie einige<br />

ihrer weiteren Aufsichtsratsmandate, ihre derzeitige Haupttätigkeit und sonstigen Mandate zum 31. Dezember<br />

2010 aufgeführt.<br />

Name Position Andere Funktionen und Mandate<br />

Dr. Manfred Gentz . . . . . Vorsitzender Präsident des Verwaltungsrats, Zurich Financial<br />

Services, Zürich; Präsident der Internationalen<br />

Handelskammer (ICC) Deutschland, Berlin;<br />

Mitglied des Executive Board ICC, Paris<br />

Gerhard Roggemann . . . Stellvertretender Vorsitzender Vice Chairman, Hawkpoint Partners Europe,<br />

Herbert Bayer<br />

London<br />

(*) ....... Mitglied ver.di, Fachbereich 1 Finanzdienstleistungen,<br />

Richard Berliand . . . . . . Mitglied<br />

Bezirk Frankfurt am Main und Region, Frankfurt<br />

am Main<br />

Managing Director, J.P. Morgan Securities Ltd.,<br />

London<br />

Birgit Bokel (*) ........ Mitglied Ausgeschiedene Mitarbeiterin der Deutsche Börse,<br />

Frankfurt am Main<br />

Dr. Joachim Faber . . . . . Mitglied Mitglied des Vorstands, Allianz SE, München; CEO<br />

Allianz Global Investors AG, München<br />

Hans-Peter Gabe (*) . . . . . Mitglied Mitarbeiter der Deutsche Börse, Frankfurt am Main<br />

Richard M. Hayden . . . . Mitglied Non Executive Chairman, Haymarket Financial<br />

LLP, London; Senior Advisor, TowerBrook<br />

Craig Heimark ........ Mitglied<br />

Capital Partners L.P., London<br />

Managing Partner, Hawthorne Group LLC, Palo<br />

Alto<br />

Dr. Konrad Hummler . . . Mitglied Geschäftsführender Teilhaber, Wegelin & Co.<br />

David Krell .......... Mitglied<br />

Privatbankiers, St. Gallen<br />

Vorsitzender des Board of Directors, International<br />

Securities Exchange, LLC, New York<br />

Hermann-Josef<br />

Mitglied Mitglied des Vorstands, Deutsche Bank AG,<br />

Lamberti ..........<br />

Frankfurt am Main<br />

Friedrich Merz ........ Mitglied Partner, Mayer Brown LLP, Berlin<br />

Thomas Neiße ........ Mitglied Vorsitzender der Geschäftsführung, Deka<br />

Roland Prantl<br />

Investment GmbH, Frankfurt am Main<br />

(*) ....... Mitglied Mitarbeiter der Deutsche Börse, Frankfurt am Main<br />

Dr. Erhard Schipporeit . . Mitglied Unternehmensberater, Hannover<br />

Norfried Stumpf (*) . . . . . Mitglied Mitarbeiter der Clearstream Banking AG, Frankfurt<br />

am Main<br />

Johannes Witt (*) ....... Mitglied Mitarbeiter der Deutsche Börse, Frankfurt am Main<br />

Anmerkung: —<br />

(*) Arbeitnehmervertreter.<br />

Die Geschäftsadresse eines jeden Aufsichtsratsmitglieds der Deutsche Börse lautet Mergenthalerallee 61,<br />

65760 Eschborn, Deutschland.<br />

A-215


Finanz- und Prüfungsausschuss<br />

Die Mitglieder des Finanz- und Prüfungsausschusses der Deutsche Börse sind:<br />

Name Position<br />

Dr. Erhard Schipporeit. ........................................ Vorsitzender<br />

Friedrich Merz .............................................. Mitglied<br />

Thomas Neiße .............................................. Mitglied<br />

Johannes Witt ............................................... Mitglied<br />

Der Finanz- und Prüfungsausschuss der Deutsche Börse hielt im Jahr 2010 neun Sitzungen und bis zum<br />

4. März 2011 zwei Sitzungen ab. Der Finanz- und Prüfungsausschuss erörterte die Jahresabschlüsse und den<br />

Prüfbericht in einer Sitzung mit dem Abschlussprüfer. Er prüft darüber hinaus die Quartalsberichte. Er holt die<br />

erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein, schließt die Auftragsvereinbarung mit dem<br />

Abschlussprüfer ab, legt die in der Prüfung besonders zu berücksichtigenden Bereiche fest und bestimmt das<br />

Honorar für den Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer unterstützte den Ausschuss bei allen wesentlichen Fragen<br />

der Rechnungslegung und der regelmäßigen Überwachungstätigkeit.<br />

Am 10. Dezember 2010 gaben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse jeweils eine Entsprechenserklärung<br />

zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ab.<br />

Deutsche Börse-Vorstand<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Vorstandsvorsitzende<br />

koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Deutsche Börse nach<br />

Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnungen für den Vorstand und Aufsichtsrat, des Geschäftsverteilungsplans<br />

und der jeweiligen Dienstverträge.<br />

Die Geschäftsordnung des Vorstands legt fest, welche Angelegenheiten dem Gesamtvorstand vorbehalten und<br />

welche Mehrheiten bei Vorstandsbeschlüssen erforderlich sind. Die Segmente der einzelnen Vorstandsmitglieder<br />

sind im Geschäftsverteilungsplan dargelegt.<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse besteht zum 1. Januar 2011 aus sechs Mitgliedern. In der nachfolgenden<br />

Tabelle sind ihre Namen und Positionsbezeichnungen zum 31. Dezember 2010 aufgeführt.<br />

Name Alter Derzeitige Position<br />

Dr. Reto Francioni ........... 55 Vorsitzender<br />

Andreas Preuß .............. 54 Stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Vorstands,<br />

verantwortlich für die Derivatives & Market Data Division<br />

Gregor Pottmeyer ............ 48 Chief Financial Officer<br />

Frank Gerstenschläger ........ 50 Mitglied des Vorstands, verantwortlich für die Xetra Division<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn ........ 57 Chief Information Officer<br />

Jeffrey Tessler .............. 56 Mitglied des Vorstands, verantwortlich für die Clearstream Division<br />

Dr. Reto Francioni. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit, bisherige Tätigkeiten und<br />

sonstige Mandate in Gremien anderer Gesellschaften finden Sie unter ,,Geschäft der Holdco und ausgewählte<br />

Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss — Verwaltungsrat“.<br />

Gregor Pottmeyer. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft der<br />

Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />

— Management“.<br />

Frank Gerstenschläger. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft<br />

der Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem<br />

Zusammenschluss — Management“.<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn. Herr Dr.-Ing. Kuhn ist seit 1999 Mitglied des Deutsche Börse-Vorstands und als Chief<br />

Information Officer für die Information Technology Division verantwortlich. Von 1996 bis zum 31. März 2011 war<br />

Herr Dr.-Ing. Kuhn Mitglied des Vorstands, seit 1998 Vorsitzender des Vorstands, der Deutsche Börse Systems AG.<br />

A-216


Herr Dr.-Ing. Kuhn war von 1994 bis 1998 Senior Vice President bei der Deutsche Börse und verantwortlich für<br />

Information Systems/Derivates Market. Darüber hinaus ist Herr Dr.-Ing. Kuhn Mitglied des Board of Directors von<br />

Clearstream Services S.A., Deutsche Börse Systems, Inc., und International Securities Exchange, LLC. Außerdem<br />

ist er Aufsichtsratsmitglied der Eurex Clearing AG, der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Zürich AG.<br />

Andreas Preuß. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft der<br />

Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />

— Management“.<br />

Jeffrey Tessler. Weitere Informationen über die derzeitige Haupttätigkeit finden Sie unter ,,Geschäft der<br />

Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco — Informationen über die Holdco nach dem Zusammenschluss<br />

— Management“.<br />

Die Geschäftsadresse eines jeden Vorstandsmitglieds der Deutsche Börse lautet Mergenthalerallee 61, 65760<br />

Eschborn, Deutschland.<br />

Vergütung des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />

Die Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse erhalten für ihre Tätigkeit eine zeitanteilige fixe Vergütung.<br />

Das jährliche Fixum für die Mitgliedschaft im Jahr 2010 betrug 96 T A für den Vorsitzenden, für den stellvertretenden<br />

Vorsitzenden 72 T A und 48 T A für jedes andere Mitglied. Zusätzlich wird die Mitgliedschaft in den<br />

Aufsichtsratsausschüssen (Personalausschuss, Ausschuss für Strategieangelegenheiten, Finanz- und Prüfungsausschuss,<br />

Ausschuss für Technologiefragen, Ausschuss für Fragen von Clearing und Settlement und Nominierungsausschuss)<br />

vergütet: Sie beträgt 30 T A jährlich für den Vorsitzenden jedes Ausschusses (bzw. 40 T A jährlich für den<br />

Vorsitzenden des Finanz- und Prüfungsausschusses). Jedes andere Ausschussmitglied erhält eine Vergütung in<br />

Höhevon20TA pro Jahr.<br />

Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine variable Jahresvergütung, für deren Ausschüttung zwei<br />

unterschiedliche, vom Unternehmenserfolg der Gruppe Deutsche Börse abhängige Ziele klar definiert sind.<br />

Ziel 1: Die Konzern-Eigenkapitalrendite nach Steuern der Gruppe Deutsche Börse muss im Vergütungsjahr<br />

den Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelten durchschnittlichen<br />

Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen und Anleihen der öffentlichen Hand mit<br />

einer Restlaufzeit von über neun bis zehn Jahren um mindestens fünf Prozentpunkte übersteigen.<br />

Ziel 2: Das Konzernergebnis je Aktie muss in den beiden vorausgegangenen Jahren 8% oder mehr über<br />

dem Konzernergebnis je Aktie des jeweils entsprechenden Vorjahres liegen. Für jedes erreichte Ziel<br />

erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine variable Jahresvergütung in Höhe von jeweils 16 T A.<br />

A-217


Die nachfolgend aufgeführten Bezüge des Deutsche Börse-Aufsichtsrats wurden für jedes Mitglied für das<br />

zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr einzeln festgelegt (individualisierte Aufstellung):<br />

Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

(in T E)<br />

Dr. Manfred Gentz (Vorsitzender) ..............<br />

Gerhard Roggemann (stellvertretender<br />

186,0 189,3 99,5 16,0 16,0 32,0<br />

Vorsitzender) ........................... 132,0 127,0 90,0 16,0 16,0 32,0<br />

Herbert Bayer (*) ........................... 68,0 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />

Udo Behrenwaldt (3) ........................ — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />

Richard Berliand .......................... 69,7 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />

Birgit Bokel (*) ............................ 68,0 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />

Dr. Joachim Faber (1) ........................ 89,7 58,7 — 16,0 10,7<br />

Hans-Peter Gabe (*) ......................... 68,0 69,7 68,0 16,0 16,0 32,0<br />

Richard M. Hayden ........................ 108,0 108,0 108,0 16,0 16,0 32,0<br />

Craig Heimark ............................ 78,0 78,0 78,0 16,0 16,0 32,0<br />

Dr. Konrad Hummler ....................... 76,3 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />

David Krell .............................. 68,0 61,3 48,0 16,0 16,0 32,0<br />

Hermann-Josef Lamberti .................... 55,5 78,0 78,0 16,0 16,0 32,0<br />

Friedrich Merz ............................ 88,0 81,3 68,0 16,0 16,0 32,0<br />

Friedrich von Metzler (3) ..................... — 36,7 88,0 — 6,7 32,0<br />

Thomas Neiße (2)<br />

.......................... 84,7 66,3 — 16,0 16,0<br />

Roland Prantl (*) ........................... 68,0 61,3 48,0 16,0 16,0 32,0<br />

Sadegh Rismanchi (3)<br />

....................... — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />

Dr. Erhard Schipporeit ...................... 88,0 88,0 69,7 16,0 16,0 32,0<br />

Norfried Stumpf. .......................... 68,0 45,3 16,0 10,7<br />

Kurt Viermetz (4) ........................... — — 186,0 — — 32,0<br />

Dr. Herbert Walter (3)<br />

....................... — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />

Otto Wierczimok (3)<br />

........................ — 28,3 68,0 — 6,7 32,0<br />

Johannes Witt (*) ........................... 68,0 68,0 68,0 16,0 16,0 32,0<br />

Summe ................................. 1.531,8 1.602,1 1.641,2 288,0 310,9 672,0<br />

Anmerkungen: —<br />

(*) Arbeitnehmervertreter.<br />

(1) Zum 20. Mai 2009 in den Aufsichtsrat der Deutsche Börse berufen.<br />

(2) Zum 21. Januar 2009 in den Aufsichtsrat der Deutsche Börse berufen.<br />

(3) Am 20. Mai 2009 aus dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse ausgeschieden.<br />

(4) Am 8. Dezember 2008 aus dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse ausgeschieden.<br />

Die an die Mitglieder des Deutsche Börse-Aufsichtsrats im Jahr 2010 gezahlte Vergütung belief sich auf<br />

1,8 Mio. A (2009: 1,9 Mio. A; 2008: 2,3 Mio. A). Für die bis 2004 gewährten virtuellen Aktienoptionen aus dem<br />

virtuellen Aktienoptionsprogramm fielen im Jahr 2010 keinerlei Aufwendungen an (2009: null; 2008: Gesamtaufwand<br />

von 0,2 Mio. A).<br />

Vergütung des Deutsche Börse-Vorstands<br />

In 2009/2010 hat der Aufsichtsrat der Deutsche Börse das Vergütungssystem des Vorstands von internen<br />

Experten und externen Beratern untersuchen lassen, um den geltenden Rechtsvorschriften und aufsichtsrechtlichen<br />

Bestimmungen nachzukommen und die Interessen der Aktionäre und der Deutsche Börse zu berücksichtigen.<br />

Daraufhin hat der Aufsichtsrat am 23. März 2010 das überarbeitete und weiterentwickelte Vergütungssystem für<br />

den Vorstand verabschiedet, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.<br />

Die Gesamtzielvergütung für Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse ergibt sich aus den Vergütungsbestandteilen<br />

fixe Grundvergütung und variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht aus zwei Elementen,<br />

A-218


der Bartantieme und der Aktientantieme. Die Zielwerte der fixen und der variablen Vergütung werden vom<br />

Aufsichtsrat für jedes einzelne Vorstandsmitglied festgelegt und regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft.<br />

Fixe Grundvergütung<br />

Die Grundvergütung beträgt ca. 30% der Gesamtzielvergütung für ein Jahr. Die Mitglieder des Vorstands<br />

erhalten die Grundvergütung monatlich in zwölf Teilbeträgen.<br />

Variable Vergütung — Bartantieme<br />

Die Mitglieder des Vorstands erhalten einmal jährlich eine erfolgsabhängige Bartantieme, die sich sowohl an<br />

den Unternehmenszielen der Deutsche Börse als auch an den Zielen der einzelnen Vorstandsmitglieder orientiert.<br />

Das Ziel kann zwischen 0% und 200% betragen. Als wesentlicher Erfolgsparameter für die Festlegung der<br />

Bartantieme dient der Durchschnitt der Jahresüberschüsse der Deutsche Börse der letzten drei Geschäftsjahre. Der<br />

Aufsichtsrat legt jährlich einen Ziel-Konzernjahresüberschuss fest, der den 100%-Wert für den rechenbaren Teil der<br />

Barvergütung bestimmt und aus dem Budgetziel bzw. einer angemessenen Konzern-Eigenkapitalrentabilität<br />

(Return on Equity, RoE) als Kontrollgröße abgeleitet wird. Der oberste und der unterste Punkt eines für erreichbar<br />

gehaltenen Jahresüberschusses werden vom Aufsichtsrat jährlich zusammen mit dem 100%-Zielpunkt festgelegt.<br />

Die Bartantieme besteht aus zwei Teilen: Zwei Drittel der variablen Barkomponente basieren auf dem<br />

Erreichen eines konkreten Konzern-Jahresüberschusses der Gruppe Deutsche Börse und einer entsprechenden<br />

Konzern-Eigenkapitalrendite, wobei nicht nur der Konzern-Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres,<br />

sondern auch derjenige der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre berücksichtigt wird. Das Ausmaß, in dem<br />

die Ziele erreicht worden sind, wird für jedes der drei Geschäftsjahre bestimmt, dabei ist eine Zielerreichung von<br />

0% bis zu 200% möglich. Die durchschnittliche Zielerreichung wird sodann zur Berechnung von zwei Dritteln der<br />

variablen Barkomponente für das laufende Geschäftsjahr herangezogen. Das verbleibende Drittel wird aus dem<br />

Grad der Erreichung der individuellen Ziele des letzten Jahres ermittelt. Dem liegen vereinbarte Ziele für jedes<br />

einzelne Vorstandsmitglied der Deutsche Börse zugrunde.<br />

Variable Vergütung — Aktientantieme<br />

Die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands erhalten zudem eine Aktientantieme. Bis 2009 gab es ein<br />

Aktientantiemeprogramm, das zu Beginn des Jahres 2010 durch ein virtuelles Aktientantiemeprogramm mit<br />

Barausgleich ersetzt wurde. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse hat für jedes Mitglied des Deutsche Börse-<br />

Vorstands einen Gesamtzielwert für die variable Aktienkomponente in Euro jeweils zum Beginn eines Geschäftsjahres<br />

festgelegt. Die Anzahl der virtuellen Deutsche Börse-Aktien, die an jedes Vorstandsmitglied auszuzahlen<br />

sind, wird auf Grundlage dieses Zielwerts berechnet: der Euro-Betrag wird durch den durchschnittlichen Aktienkurs<br />

(Xetra-Schlusskurs) in den zwei Monaten vor Bestimmung des Zielwertes dividiert. Die virtuellen Deutsche<br />

Börse-Aktien unterliegen einer Leistungssperrfrist von drei Jahren ab dem Jahr der Gewährung der virtuellen<br />

Aktien plus der nachfolgenden zwei Jahre. Der Anspruch auf eine variable Aktientantieme entsteht nur bei Ablauf<br />

der Sperrfrist und die Tantieme wird in bar geleistet. Die Aktientantieme ist in zweierlei Hinsicht variabel. Zum<br />

einen hängt die Anzahl der gewährten virtuellen Aktien von der Entwicklung der Aktienrendite der Deutsche Börse<br />

im Vergleich zur Aktienrendite aus dem STOXX Europe 600 Financials-Index ab. Sollte die durchschnittliche<br />

Entwicklung der Aktienrendite der Deutsche Börse in diesem Zeitraum parallel zur durchschnittlichen Aktienrendite<br />

aus dem Referenzindex verlaufen, bleibt die Anzahl der gewährten virtuellen Aktien unverändert. Falls die<br />

Aktienrendite der Deutsche Börse auf 50% oder unter 50% der Aktienrendite des Referenzindexes fällt, werden<br />

keine virtuellen Deutsche Börse- Aktien gewährt. Wenn die Rendite der Deutsche Börse-Aktien jedoch mindestens<br />

doppelt so hoch wie der entsprechende Wert des Referenzindexes ist, wird die Anzahl der gewährten virtuellen<br />

Deutsche Börse-Aktien verdoppelt. Zum anderen wird die Anzahl der gewährten virtuellen Deutsche Börse-Aktien,<br />

die bei Ablauf der Sperrfrist berechnet wird, mit dem anwendbaren Aktienkurs multipliziert (dem durchschnittlichen<br />

Xetra-Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktien der beiden vorhergehenden vollen Kalendermonate). Diese<br />

Berechnung ergibt den Wert der variablen Aktienkomponente. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse hat den<br />

Maximalwert für die variable Aktienkomponente auf 250% des ursprünglichen Zielwerts festgelegt.<br />

A-219


Die nachfolgend aufgeführten Bezüge wurden für jedes Vorstandsmitglied für die Jahre 2008 bis 2010 einzeln<br />

festgelegt. Die Angaben zu Komponenten mit längerfristiger Anreizwirkung in 2010 beziehen sich auf Aktien aus<br />

dem Aktientantiemeprogramm (in diesem Dokument auch das ,,ATP“).<br />

Erfolgsunabhängige<br />

Vergütung<br />

Sonstige<br />

Bezüge<br />

(in T E)<br />

(1)<br />

Erfolgsbezogene<br />

Vergütung<br />

Komponenten mit<br />

längerfristiger<br />

Anreizwirkung (2)<br />

Anzahl der<br />

virtuellen<br />

Wert zum<br />

Gewährungsstichtag<br />

Gesamtvergütung<br />

Aktien (in T E) (in T E)<br />

Dr. Reto Francioni ............... 2010 1.100,0 22,8 1.695,7 16.448 839,0 (3)<br />

3.657,5<br />

2009 1.000,0 14,8 1.000,0 10.560 456,3 2.471,1<br />

2008 1.000,0 92,3 1.700,0 21.234 766,8 3.559,1<br />

Andreas Preuß .................. 2010 800,0 26,7 1.407,3 13.645 696,0 (3)<br />

2.930,0<br />

2009 600,0 26,9 883,3 8.150 408,9 1.919,1<br />

2008 600,0 25,9 1.466,7 15.137 673,2 2.765,8<br />

Thomas Eichelmann (4) ............ 2010 — — — — — —<br />

2009 183,3 17,0 0 0 0 200,3<br />

2008 550,0 92,6 — — — 642,6<br />

Frank Gerstenschläger ............ 2010 580,0 26,8 826,7 8.411 429,0 (3)<br />

1.862,5<br />

2009 500,0 26,2 486,7 5.139 222,0 1.234,9<br />

2008 500,0 25,3 766,7 9.576 345,8 1.637,8<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn ............ 2010 650,0 20,5 1.055,1 10.704 546,0 (3)<br />

2.271,6<br />

2009 500,0 20,5 700,0 6.579 322,6 1.543,1<br />

2008 500,0 20,2 1.133,3 13.655 513,0 2.166,5<br />

Gregor Pottmeyer (5) .............. 2010 600,0 46,7 877,8 9.097 464,0 (3)<br />

1.988,5<br />

2009 125,0 18,0 250,0 0 0 393,0<br />

2008 — — — — — —<br />

Jeffrey Tessler .................. 2010 698,6 31,6 1.177,0 10.783 550,0 (3)<br />

2.457,2<br />

2009 575,5 38,6 716,7 6.973 329,3 1.660,1<br />

2008 561,5 45,5 1.133,3 14.156 511,2 2.251,5<br />

Summe ....................... 2010 4.428,6 175,1 7.039,6 69.088 3.524,0 15.167,3<br />

2009 3.483,8 162,0 4.036,7 37.401 1.739,1 9.421,6<br />

2008 3.711,5 301,8 6.200,0 73.758 2.810,0 13.023,3<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Die sonstigen Bezüge umfassen Gehaltsbestandteile wie steuerpflichtige Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung,<br />

steuerpflichtige Telefonpauschale/Wohnkosten sowie Dienstwagenregelungen.<br />

(2) Die Berechnung der Anzahl der virtuellen Aktien und des Wertes zum Gewährungsstichtag für 2009 erfolgte<br />

auf Basis des Schlussauktionspreises der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse am Tag der Festlegung des Bonusbetrags. Für 2008 wurden sowohl die Anzahl der virtuellen<br />

Aktien als auch die Werte zum Gewährungsstichtag auf Basis der individuellen Gewährungsstichtage je<br />

Vorstandsmitglied neu berechnet. Die unterschiedlichen Gewährungsstichtage ergaben sich durch Einbeziehung<br />

und Beschlussfassung der Aufsichtsräte von Eurex Frankfurt AG, Eurex Clearing AG, Eurex Zürich AG,<br />

Clearstream International S.A. und Deutsche Börse Systems AG. Die Anzahl der virtuellen Aktien zum<br />

Gewährungsstichtag 2010 wird durch Division des Zielaktientantieme durch den durchschnittlichen Aktienkurs<br />

(Xetra-Schlusskurs) der Deutsche Börse-Aktien in den Kalendermonaten Januar und Februar 2010<br />

berechnet (51,01 A). Die Anzahl der virtuellen Aktien für 2010 ist indikativ und kann sich infolge des<br />

Vergleichs der Entwicklung der Aktienrendite in 2011 und 2012 ändern. Sie werden 2013 ausbezahlt.<br />

(3) Für 2010 — Entspricht der Gesamtzielvergütung für das virtuelle Aktientantiemeprogramm 2010. Die<br />

variable Aktienkomponente wird 2013 gemäß der Leistungsbeurteilung für 2010-2012 ausbezahlt.<br />

A-220


(4) Mit Ablauf des 30. April 2009 aus dem Vorstand ausgeschieden.<br />

(5) Zum 1. Oktober 2009 in den Vorstand der Deutsche Börse berufen.<br />

Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben über die im Rahmen des ATP gewährten Leistungen, die die<br />

Vorstandsmitglieder für das zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftjahr erhalten haben.<br />

Anzahl der virtuellen Aktien 2010 (neu)<br />

Anzahl der virtuellen<br />

Aktien 2010 zum<br />

Gewährungsstichtag<br />

(1)<br />

Anpassung der<br />

Anzahl der<br />

virtuellen Aktien<br />

2010 (1)(2)<br />

Anzahl der<br />

virtuellen Aktien<br />

2010 zum<br />

31. Dezember<br />

2010 (2)<br />

Dr. Reto Francioni ........................... 16.448 (672) 15.776<br />

Andreas Preuß .............................. 13.645 (558) 13.087<br />

Frank Gerstenschläger ........................ 8.411 (344) 8.067<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn ........................ 10.704 (437) 10.267<br />

Gregor Pottmeyer (3) .......................... 9.097 (372) 8.725<br />

Jeffrey Tessler .............................. 10.783 (441) 10.342<br />

Summe ................................... 69.088 (2.824) 66.264<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Seit 2010 beruht die variable Aktienkomponente auf dem neuen Vergütungssystem und hat eine Laufzeit von<br />

drei Jahren bis 2012.<br />

(2) Die Anpassung und Anzahl der virtuellen Aktien zum Gewährungsstichtag basieren auf dem Ergebnis des<br />

Entwicklungsvergleichs für 2010 (Aktienrendite im Vergleich zu einer Peer Group) und sind für 2010<br />

indikativ. Die Anzahl kann sich infolge des Vergleichs der Entwicklung der Aktienrendite in 2011 und 2012<br />

ändern.<br />

(3) Zum 1. Oktober 2009 in den Deutsche Börse-Vorstand berufen.<br />

Anzahl der virtuellen Aktien der ATP-Tranchen 2007, 2008 und 2009 (alt) (1)<br />

Stand am<br />

31. Dezember<br />

2009<br />

Anpassung der<br />

Anzahl der<br />

virtuellen<br />

Aktien 2009<br />

in 2010 (2)<br />

Erfüllung in<br />

ATP-Aktien (3)<br />

Summe<br />

Dr. Reto Francioni .......................... 40.092 0 8.298 31.794<br />

Andreas Preuß ............................. 32.372 (1.178) 7.907 23.287<br />

Frank Gerstenschläger........................ 17.398 0 2.683 14.715<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn ....................... 27.129 (813) 6.082 20.234<br />

Gregor Pottmeyer (4)<br />

......................... 0 0 0 0<br />

Jeffrey Tessler ............................. 27.841 (595) 6.117 21.129<br />

Summe .................................. 144.832 (2.586) 31.087 111.159<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Seit 2010 basiert die variable Aktienkomponente auf dem neuen Vergütungssystem.<br />

(2) Aufgrund unterschiedlicher Gewährungsstichtage der zuständigen Aufsichtsorgane.<br />

(3) Erfüllung der Tranche 2007 durch Barausgleich im Februar 2010.<br />

(4) Zum 1. Oktober 2009 in den Deutsche Börse-Vorstand berufen.<br />

Ruhegeld<br />

Die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands haben Anspruch auf ein Altersruhegeld, wenn sie das 60. bzw.<br />

63. Lebensjahr vollendet haben und ihr Dienstverhältnis beendet ist. Laut Satzung der Deutsche Börse endet die<br />

Mitgliedschaft im Vorstand in der Regel, wenn ein Mitglied das 60. Lebensjahr vollendet. Die Altersgrenze kann in<br />

Einzelfällen angehoben worden, wenn dies im Interesse der Deutsche Börse ist.<br />

A-221


Ruhegeldsystem — Leistungsorientiertes Ruhegeld<br />

Nach Erreichen der Altersgrenze von 60 bzw. 63 Jahren erhalten die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands,<br />

für die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem gilt, einen bestimmten Prozentsatz (Ruhegeldzusage) ihres jeweils<br />

pensionsfähigen Einkommens als Ruhegeld. Ein Vorstandsmitglied hat nach diesem Ruhegeldsystem nur dann<br />

Anspruch auf Leistungen, wenn es mindestens drei Jahre im Vorstand tätig war und mindestens einmal als<br />

Vorstandsmitglied wiederbestellt wurde. Das pensionsfähige Einkommen wird festgelegt und regelmäßig vom<br />

Aufsichtsrat der Deutsche Börse geprüft. Die Ruhegeldzusage liegt zu Beginn bei 30% und steigt dann mit jeder<br />

Wiederbestellung um jeweils fünf Prozentpunkte bis zu einem Höchstsatz von 50% an. In der Regel wird das<br />

Ruhegeld in Form einer monatlichen Rente gezahlt. Es kann jedoch auch in Form einer einmaligen Kapitalleistung<br />

oder in fünf Teilzahlungen ausgezahlt werden; dies setzt jedoch voraus, dass der Aufsichtsrat der Deutsche Börse<br />

einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Vorstandsmitglied dies wünscht.<br />

Ruhegeldsystem — Beitragsorientiertes Ruhegeld<br />

Für Vorstandsmitglieder, für die das beitragsorientierte Ruhegeldsystem gilt, stellt die Deutsche Börse einen<br />

Beitrag in Form eines Kapitalbausteins für jedes Kalenderjahr zur Verfügung, in dem das jeweilige Vorstandsmitglied<br />

im Vorstand der Deutsche Börse tätig ist.<br />

Aufwand für Pensionen<br />

Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber den Mitgliedern des<br />

Deutsche Börse-Vorstands belief sich zum 31. Dezember 2010 auf 26,2 Mio. A im Jahr 2010 (2009: 19,3 Mio.<br />

A; 2008: 15,6 Mio. A). Im Hinblick auf die Pensionsrückstellungen der Gruppe Deutsche Börse wird auf Ziffer 25 zu<br />

den in dem Finanzteil abgedruckten geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 sowie für jedes der drei Geschäftsjahre in dem Zeitraum, der am 31. Dezember 2010 endet,<br />

verwiesen.<br />

Ruhegeldzusage<br />

Stand zum<br />

Barwert/<br />

Leistungsorientierte<br />

Verpflichtungen<br />

Pensionsfähiges<br />

31. Dezember Stand zum 31. Dezember Pensionsaufwand Einkommen<br />

2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010<br />

(in %) (in %) (in T E)<br />

Leistungsorientiertes<br />

Vergütungssystem<br />

Dr. Reto Francioni ................. 35,0 35,0 8.188,90 7.233,60 204,9 0 1.000,0<br />

Andreas Preuß . . .................. 40,0 40,0 3.296,00 1.772,00 752,7 455 600,0<br />

Frank Gerstenschläger .............. 40,0 35,0 4.650,10 3.170,80 652,5 661,1 500,0<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn .............. 50,0 45,0 5.243,30 3.554,60 574,1 167,4 500,0<br />

Jeffrey Tessler . . .................. 35,0 35,0 4.415,50 3.591,00 14,2 146,9 577,8<br />

Summe ....................... 25.793,8 19.322,0 2.198,4 1.430,4 3.177,8<br />

Beitragsorientiertes Vergütungssystem<br />

Gregor Pottmeyer (1) ................ 48,0 (2) — 385,5 — 346,8 — 500,0<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Die Ruhegeldvereinbarung mit Herrn Pottmeyer wurde als Teil der Neuordnung der Vorstandsvergütung in<br />

2010 getroffen.<br />

(2) Die jährlichen Beitragszahlungen belaufen sich auf 48% der Bemessungsgrundlage nach dem beitragsorientierten<br />

Vergütungssystem.<br />

A-222


Der Aufwand für Pensionen setzt sich aus dem Dienstzeitaufwand und dem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand<br />

zusammen. In den nachfolgend angegebenen Jahren wurden den Rückstellungen folgende Beträge als<br />

Aufwand für Pensionen zugeführt:<br />

Aufwand für Pensionen<br />

2010 2009<br />

(in T E)<br />

2008<br />

Dr. Reto Francioni ............................................. 204,9 — 1.213,6<br />

Andreas Preuß ................................................ 752,7 455,0 386,8<br />

Thomas Eichelmann (1)<br />

.......................................... — — 186,3<br />

Frank Gerstenschläger........................................... 652,5 661,1 461,8<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn .......................................... 574,1 167,4 141,3<br />

Gregor Pottmeyer (2)<br />

............................................ 346,8 — —<br />

Jeffrey Tessler ................................................ 14,2 146,9 1.148,9<br />

Summe. ................................................... 2.545,2 1.430,4 3.538,7<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Am 30. April 2009 aus dem Vorstand ausgeschieden.<br />

(2) Am 1. Oktober 2009 in den Vorstand berufen.<br />

Weitere Leistungen<br />

Die Mitglieder des Deutsche Börse-Vorstands erhalten auch die folgenden Leistungen:<br />

Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente;<br />

Invaliditätsrente;<br />

Bemessungsgrundlage des Ruhegelds;<br />

Hinterbliebenenversorgung;<br />

Übergangszahlung bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst; und<br />

Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung, Telefonkosten, Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens.<br />

Abfindungsregelungen und Regelungen für das Ausscheiden im Falle eines Kontrollwechsels<br />

Abfindungszahlungen<br />

Im Falle der Beendigung des Dienstvertrags eines Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund dürfen die an<br />

dieses Vorstandsmitglied zu leistenden Zahlungen weder die Höhe der Vergütung für die Restlaufzeit des<br />

Dienstvertrags noch den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen übersteigen (Abfindungsobergrenze). Die<br />

Abfindungszahlung wird auf Grundlage der Gesamtvergütung für das letzte Geschäftsjahr und ggf. der erwarteten<br />

Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr berechnet. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse kann die<br />

Obergrenze in außerordentlichen, begründeten Fällen überschreiten.<br />

Kontrollwechsel<br />

Wird ein Vorstandsmitglied innerhalb von sechs Monaten nach einem Kontrollwechsel abberufen, hat es<br />

Anspruch auf eine Abfindungszahlung in Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen oder des Wertes der Restlaufzeit<br />

seines Dienstvertrags, sofern diese weniger als zwei Jahre beträgt. Dieser Anspruch kann auf 150% erhöht<br />

werden. Legt ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel nieder, weil<br />

seine Tätigkeit durch den Kontrollwechsel erheblich beeinträchtigt wird, kann der Aufsichtsrat nach eigenem<br />

Ermessen entscheiden, ob er eine Abfindungszahlung in der oben genannten Höhe leisten möchte. Diese Regelung<br />

gilt ab dem 1. Juli 2009 für alle neuen Verträge und Wiederbestellungen von Mitgliedern des Deutsche Börse-<br />

Vorstands.<br />

Für Vorstandsmitglieder, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2009 begann, gilt weiterhin — jedoch höchstens<br />

bis zu einer erneuten Bestellung — die frühere Regelung, laut der sie sowohl im Falle einer Abberufung als auch einer<br />

A-223


Amtsniederlegung innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel Anspruch auf eine Abfindungszahlung<br />

haben. Diese setzt sich aus seiner Ausgleichszahlung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags sowie einer zusätzlichen<br />

Abfindungszahlung in Höhe von bis zu zwei Jahresbezügen zusammen, wobei die Ausgleichszahlung und die<br />

zusätzliche Abfindungszahlung zusammen fünf Jahresbezüge nicht überschreiten dürfen.<br />

Directors and Officers-Versicherung (Haftungsfreistellung)<br />

Die Deutsche Börse hat für ihre Vorstandsmitglieder eine sog. D&O-Versicherung (Directors & Officers-<br />

Versicherung, Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden) abgeschlossen. Diese Versicherung enthält einen<br />

Selbstbehalt in Höhe von 10% der Schäden aus dem Versicherungsfall. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass der<br />

maximale Selbstbehalt pro Jahr auf das Eineinhalbfache der fixen jährlichen Grundvergütung des jeweiligen<br />

Vorstandsmitglieds begrenzt ist.<br />

Wirtschaftliches Eigentum von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben über die Beteiligung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an<br />

der Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010. Die Offenlegung der Zahlen und Prozentangaben bezüglich der sich im<br />

wirtschaftlichen Eigentum dieser Personen befindlichen Aktien erfolgt auf Grundlage der für die Bestimmung des<br />

wirtschaftlichen Eigentums an Wertpapieren geltenden SEC Regulations. Gemäß den SEC Regulations gilt eine<br />

Person als ,,wirtschaftlicher Eigentümer“ (beneficial owner) eines Wertpapiers, wenn sie ,,Stimmrechte“ (voting<br />

power) hat oder teilt (was die Befugnis zur Stimmrechtsausübung für das jeweilige Wertpapier oder die Weisungsbefugnis<br />

hinsichtlich dieses Stimmrechts einschließt) oder wenn sie die ,,Anlagebefugnis“ (investment power) hat<br />

oder teilt (was das Recht zur Veräußerung des jeweiligen Wertpapiers oder eine entsprechende Weisungsbefugnis<br />

einschließt). Eine Person gilt auch als wirtschaftlicher Eigentümer von Wertpapieren, bezüglich derer sie berechtigt<br />

ist, innerhalb von 60 Tagen wirtschaftliches Eigentum zu erwerben. Nach den oben genannten Regelungen können<br />

auch mehrere Personen wirtschaftliche Eigentümer eines Wertpapiers sein, für das sie Stimmrechte oder Anlagebefugnisse<br />

haben.<br />

Anzahl der<br />

Stammaktien<br />

Anteil an den<br />

Aktien dieser<br />

Gattung<br />

(in %)<br />

Anzahl der<br />

Stimmrechte<br />

Aufsichtsratsmitglieder<br />

Dr. Manfred Gentz ..................................... 0 k.A. 0<br />

Gerhard Roggemann ................................... 0 k.A. 0<br />

Herbert Bayer (*) ....................................... 0 k.A. 0<br />

Richard Berliand ...................................... 0 k.A. 0<br />

Birgit Bokel (*) ........................................ 550 0 550<br />

Dr. Joachim Faber ..................................... 0 k.A. 0<br />

Hans-Peter Gabe (*) ..................................... 200 0 200<br />

Richard M. Hayden .................................... 48.700 0,02 48.700<br />

Craig Heimark . ....................................... 0 k.A. 0<br />

Dr. Konrad Hummler ................................... 1.250 0 1.250<br />

David Krell . . . ....................................... 0 k.A. 0<br />

Hermann-Josef Lamberti ................................ 0 k.A. 0<br />

Friedrich Merz. ....................................... 0 k.A. 0<br />

Thomas Neiße . ....................................... 0 k.A. 0<br />

Roland Prantl (*) ....................................... 0 k.A. 0<br />

Dr. Erhard Schipporeit .................................. 0 k.A. 0<br />

Norfried Stumpf (*) ..................................... 20 0 20<br />

Johannes Witt (*) ....................................... 0 k.A. 0<br />

Vorstandsmitglieder<br />

Dr. Reto Francioni ..................................... 0 k.A. 0<br />

Gregor Pottmeyer. ..................................... 0 k.A. 0<br />

Frank Gerstenschläger .................................. 0 k.A. 0<br />

Dr.-Ing. Michael Kuhn .................................. 0 k.A. 0<br />

Andreas Preuß . ....................................... 60 0,00 60<br />

Jeffrey Tessler . ....................................... 0 k.A. 0<br />

Anmerkung:<br />

(*) Arbeitnehmervertreter<br />

A-224


Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands müssen nach § 15a WpHG offenlegen, wenn sie Deutsche<br />

Börse-Aktien und -Derivate kaufen oder verkaufen. Alle der Deutsche Börse gemäß dieser Verpflichtung mitgeteilten<br />

Transaktionen wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind über die Homepage der Gruppe Deutsche<br />

Börse einsehbar: www.deutsche-boerse.com H Investor Relations H News H Directors’ Dealings.<br />

Der Besitz von Deutsche Börse-Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente der einzelnen<br />

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder war zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt größer als 1% der von<br />

der Deutsche Börse ausgegebenen Aktien. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der<br />

Deutsche Börse betrug zu keinem Zeitpunkt mehr als 1% der von der Deutsche Börse ausgegebenen Aktien.<br />

A-225


AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />

Die folgenden Finanzinformationen wurden aus den geprüften Konzernabschlüssen der Gruppe Deutsche<br />

Börse und dem zugehörigen Konzernanhang für die zum 31. Dezember 2010, 2009, 2008, 2007 und 2006 endenden<br />

Geschäftsjahre bzw. dem ungeprüften, verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem dazugehörigen Konzernanhang<br />

für den am 31. März 2011 endenden Drei-Monats-Zeitraum, die alle jeweils im Einklang mit IFRS erstellt<br />

wurden, entnommen. Als Folge einer im ersten Quartal 2010 wirksamen Veränderung der berichtspflichtigen<br />

Segmente der Gruppe Deutsche Börse sind die historischen Finanzinformationen entsprechend angepasst worden.<br />

Die hier dargestellten Angaben sind nur eine Zusammenfassung und sollten zusammen mit den Konzernabschlüssen<br />

der Gruppe Deutsche Börse gelesen werden, die in diesem Dokument enthalten sind. Die unten<br />

dargestellten Angaben lassen keinen zwingenden Rückschluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der<br />

Gruppe Deutsche Börse zu und sollten im Zusammenhang mit der ,,Darstellung und Analyse der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse“ gelesen werden.<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom<br />

1. Januar bis<br />

31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />

2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio. E) (in Mio. E)<br />

Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558,6 519,2 2.106,3 2.061,7 2.455,1 2.185,2 1.854,2<br />

Nettozinserträge aus dem Bankengeschäft . . . . . . . . . 16,1 11,0 59,4 97,4 236,8 230,8 150,7<br />

Sonstige betriebliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,3 12,5 61,0 130,6 66,7 223,4 85,8<br />

Gesamterlöse. ............................ 583,0 542,7 2.226,7 2.289,7 2.758,6 2.639,4 2.090,7<br />

Volumenabhängige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (56,7) (54,0) (210,9) (250,3) (270,1) (223,1) (191,1)<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger<br />

Kosten ................................ 526,3 488,7 2.015,8 2.039,4 2.488,5 2.416,3 1.899,6<br />

Personalaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (100,8) (126,8) (502,0) (394,3) (409,8) (555,3) (404,5)<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand . . . . . . . . (20,5) (31,0) (583,5) (569,1) (137,1) (126,0) (132,0)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . (93,3) (87,0) (414,7) (433,4) (439,0) (394,0) (344,2)<br />

Operative Kosten. ......................... (214,6) (244,8) (1.500,2) (1.396,8) (985,9) (1.075,3) (880,7)<br />

Beteiligungsergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,6 1,7 12,2 (4,8) 5,8 4,9 8,6<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ........ 316,3 245,6 527,8 637,8 1.508,4 1.345,9 1.027,5<br />

Finanzerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,7 3,8 24,0 51,0 237,6 126,3 62,8<br />

Finanzaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (28,5) (26,7) (132,2) (130,7) (277,1) (117,4) (64,3)<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT). ................. 296,5 222,7 419,6 558,1 1.468,9 1.354,8 1.026,0<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag . . . . . . . . . (77,1) (60,1) (24,5) (86,9) (418,6) (439,9) (360,0)<br />

Jahresüberschuss ..........................<br />

davon Anteilseigner der Muttergesellschaft<br />

219,4 162,6 395,1 471,2 1.050,3 914,9 666,0<br />

(Konzern-Jahresüberschuss) . . . . . . . . . . . . . . 212,8 156,9 417,8 496,1 1.033,3 911,7 668,7<br />

davon nicht beherrschende Gesellschafter . . . . . . 6,6 5,7 (22,7) (24,9) 17,0 (3,2) 2,7<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf (in<br />

Mio.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186,0 185,9 185,9 185,9 190,5 194,0 198,8 (1)<br />

Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im<br />

Umlauf (in Mio.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186,1 186,4 186,2 186,1 190,8 194,1 198,9 (1)<br />

Ergebnis je Aktie (unverwässert) (in E). ......... 1,14 0,84 2,25 2,67 5,42 4,70 3,36 (2)<br />

Ergebnis je Aktie (verwässert) (in E) ........... 1,14 0,84 2,24 2,67 5,41 4,70 3,36 (2)<br />

Dividende pro Aktie ....................... n/a n/a 2,10 2,10 2,10 2,10 1,70<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die Zahlenangaben für den<br />

gewichteten Durchschnitt der Aktien und für den verwässerten gewichteten Durchschnitt der Aktien an dem<br />

Aktiensplit im Jahr 2007 und die Erhöhung des gezeichneten Kapitals angepasst.<br />

A-226


(2) Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum 2007 zu verbessern, sind die unverwässerten und<br />

verwässerten Ergebnisse je Aktie an den Aktiensplit im Jahr 2007 angepasst.<br />

Konzernbilanz<br />

zum 31. März zum 31. Dezember<br />

Aktiva 2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio. E) (in Mio. E)<br />

Langfristige Vermögenswerte<br />

Immaterielle Vermögenswerte . . . . . . . 3.010,1 3.551,7 3.089,9 3.431,5 3.446,5 3.400,0 (1)<br />

1.214,0<br />

Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134,0 114,8 138,2 99,4 108,9 98,3 235,5<br />

Finanzanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.577,7 1.925,1 1.806,0 1.709,7 972,5 630,2 439,4<br />

Sonstige langfristige<br />

Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . 29,0 5,5 27,7 5,6 13,5 18,3 18,7<br />

Aktive latente Steuerforderungen. . . . . 7,6 2,2 7,7 4,8 3,5 17,2 0<br />

Summe langfristige<br />

Vermögenswerte .............. 4.758,4 5.599,3 5.069,5 5.251,0 4.544,9 4.164,0 1.907,6<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

Forderungen und sonstige<br />

Vermögenswerte ..............<br />

Finanzinstrumente der Eurex<br />

Clearing AG . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Forderung und Wertpapiere aus dem<br />

151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />

Bankgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Sonstige kurzfristige<br />

8.131,5 8.699,6 7.585,3 7.192,4 8.428,0 9.619,7 6.645,0<br />

Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . 461,1 447,5 389,1 433,4 373,9 649,7 (1)<br />

Summe Forderungen und sonstige<br />

280,4<br />

Vermögenswerte .............. 160.478,2 152.155,3 136.798,1 150.804,2 130.486,2 70.693,4 (1) Bankguthaben mit<br />

60.882,3<br />

Verfügungsbeschränkung. . . . . . . . .<br />

Kassenbestand und sonstige<br />

5.930,1 3.895,0 6.185,8 4.745,6 10.364,7 4.221,7 1.582,8<br />

Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Summe kurzfristige<br />

881,4 669,4 797,1 559,7 482,8 547,6 652,4<br />

Vermögenswerte .............. 167.289,7 156.719,7 143.781,0 156.109,5 141.333,7 75.462,7 (1) Summe Aktiva ................. 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7<br />

63.117,5<br />

(1) 65.025,1<br />

Anmerkung: —<br />

(1) Bedingt durch die rückwirkende Verringerung des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des<br />

Erwerbs der ISE wurde der Betrag der immateriellen Vermögenswerte entsprechend angepasst.<br />

A-227


Konzernbilanz<br />

zum 31. März Zum 31. Dezember<br />

Passiva 2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio E) (in Mio. E)<br />

Eigenkapital<br />

Konzerneigenkapital ............<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />

3.142,0 3.071,8 2.951,4 2.866,2 2.654,3 2.377,3 2.263,4<br />

beherrschender Gesellschafter . . . . . 452,0 496,0 458,9 472,6 324,0 312.9 19.9<br />

Summe Eigenkapital ............<br />

Langfristige Schulden<br />

3.594,0 3.567,8 3.410,3 3.338,8 2.978,3 2.690,2 2.283,3<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten (1) . . . . . 1.431,8 1.538,9 1.455,2 1.514,9 1.512,9 1,2 499,9<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten . . 387,4 628,1 415,2 578,6 700,8 739,3 (3)<br />

146,5<br />

Summe langfristige Schulden ...... 1.819,2 2.167,0 1.870,4 2.093,5 2.213,7 740,5 646,4<br />

Kurzfristige Schulden<br />

Finanzinstrumente der Eurex<br />

Clearing AG . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Verbindlichkeiten aus dem<br />

151.885,6 143.008,2 128.823,7 143.178,4 121.684,3 60.424,0 53.956,9<br />

Bankgeschäft (2) . . . . . . . . . . . . . . . 9.166,8 8.888,3 7.822,0 7.221,0 7.916,3 9.125,9 6.078,7<br />

Bardepots der Marktteilnehmer . . . . . .<br />

Sonstige kurzfristige<br />

4.855,3 3.882,5 6.064,2 4.741,5 10.220,7 4.016,2 1.509,0<br />

Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . 727,2 805,2 859,9 787,3 865,3 2.629,9 550,8<br />

Summe kurzfristige Schulden ...... 166.634,9 156.584,2 143.569,8 155.928,2 140.686,6 76.196,0 62.095,4<br />

Summe Schulden ............... 168.454,1 158.751,2 145.440,2 158.021,7 142.900,3 76.936,5 (3) 62.741,8<br />

Summe Passiva ................ 172.048,1 162.319,0 148.850,5 161.360,5 145.878,6 79.626,7 (3) 65.025,1<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Davon zum 31. März 2011: 7,5 Mio. A (31. März 2010: 11,2 Mio. A) und 2010: 11,2 Mio. A (2009: 11,2 Mio. A;<br />

2008: Null; 2007: Null; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen.<br />

(2) Davon zum 31. März 2011: Null (31. März 2010: 199,6 Mio. A) und 2010: 0,1 Mio. A (2009: 198,0 Mio. A;<br />

2008: 278,0 Mio. A; 2007: 95,1 Mio. A; 2006: Null) Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen.<br />

(3) Beinhaltet eine Anpassung der aktiven latenten Steuerverbindlichkeiten infolge der rückwirkenden Verringerung<br />

des Steuersatzes im Zuge der Kaufpreisallokation infolge des Erwerbs der ISE im Jahr 2007.<br />

Konzern-Kapitalflussrechnung<br />

für die Zeit vom<br />

1. Januar bis<br />

31. März für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />

2011 2010 2010 2009 2008 2007 2006<br />

(in Mio. E) (in Mio. E)<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. . . . . 68,3 300,7 943,9 801,5 1.278,9 839,6 843,4<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit . . . . . . . . . . 1.018,2 81,7 (520,1) (1.082,7) (939,6) (1.753,2) (269,8)<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit . . . . . . . . . 0 (100,1) (587,9) (454,9) (943,0) 927,0 (592,1)<br />

Finanzmittelbestand am Ende der Periode . . . . . 630,9 (2,0) (445,5) (285,4) 448,2 1.040,2 1.026,8<br />

A-228


DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER<br />

GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />

Überblick<br />

Diese Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sollte im Zusammenhang mit den<br />

entsprechenden Konzernabschlüssen und den weiteren Finanzinformationen, die in diesem Dokument enthalten<br />

sind, gelesen werden. Diese Darstellung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können<br />

von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Siehe auch ,,Risikofaktoren“ und ,,Allgemeine Informationen —<br />

Zukunftsbezogene Aussagen“. Bestimmte in dieser Darstellung und Analyse enthaltene Vorjahresangaben wurden<br />

angepasst, um dem aktuellen Berichtsformat zu entsprechen.<br />

Die Deutsche Börse mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist die Muttergesellschaft der Gruppe Deutsche Börse.<br />

Zum 31. Dezember 2010 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 3.490 Mitarbeiter an 19 Standorten in 15<br />

Ländern. Als eine der größten Börsenorganisationen weltweit bietet sie ihren Kunden ein breites Produkt- und<br />

Dienstleistungsportfolio.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse hat ihre Segmentstruktur zum 1. Januar 2010 neu ausgerichtet. Die Geschäftsaktivitäten<br />

der Gruppe Deutsche Börse wurden in vier Segmente aufgeteilt: Xetra, Eurex, Clearstream and Market<br />

Data & Analytics. Die externen Umsatzerlöse und die Kosten des ehemaligen Segments Information Technology<br />

und des Segments Corporate Services wurden in diese vier Segmente eingegliedert. Die neue Struktur verbesserte<br />

die Zuordnung der Umsatzerlöse und Kosten zu den Segmenten und erleichterte den Vergleich zwischen der Gruppe<br />

Deutsche Börse und ihren Wettbewerbern. Seit 2010 basieren die Konzernsteuerung und die Finanzberichterstattung<br />

auf dieser Struktur. Die Zahlen für 2008 und 2009 wurden an die neue Segmentstruktur angepasst, um die<br />

Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss 2010 sicherzustellen.<br />

Berichtssegment Geschäftsfelder<br />

Xetra .................................... Kassamarkt mit dem elektronischen Handelssystem<br />

Xetra und Präsenzhandel Zentraler Kontrahent für<br />

Aktien (Eurex Clearing) Wertpapierzulassung<br />

Eurex .................................... Elektronische Terminmarkthandelsplattform Eurex<br />

Elektronische Aktienoptionshandelsplattform ISE<br />

OTC-Handelsplattformen Eurex Bonds und Eurex<br />

Clearstream ................................<br />

Repo Zentraler Kontrahent für Anleihen, Derivateund<br />

Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Clearing)<br />

Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von in- und<br />

ausländischen Wertpapieren Dienste zur globalen<br />

Wertpapierfinanzierung<br />

Investmentfonds<br />

Dienstleistungen für<br />

Market Data & Analytics ...................... Kursvermarktung und Vertrieb von Informationen<br />

Indexentwicklung und -vermarktung<br />

Zentrale die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussende Faktoren<br />

Externe Faktoren<br />

Das Geschäftsumfeld, in dem die Gruppe Deutsche Börse tätig ist, beeinflusst direkt ihre Ertragslage. Ihre<br />

Erträge wurden durch viele Faktoren beeinflusst, einschließlich dem Handelsvolumen in ihren Märkten, welches in<br />

jedem Geschäftsjahr spürbar von den allgemeinen Marktbedingungen, dem Wettbewerb, dem Marktanteil und der<br />

Geschwindigkeit der Marktkonsolidierung beeinflusst wird. In den vergangenen Jahren war das Geschäftsumfeld<br />

gekennzeichnet vom steigendem Wettbewerb der weltweiten Anbieter um Handels-, Clearing- und Abwicklungsvolumen<br />

(Settlement) und Listings, von der Globalisierung der Börsen, Kunden und Wettbewerber, der Nachfrage<br />

von Marktteilnehmern nach Geschwindigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, was fortdauernde Investitionen<br />

in Technologie erfordert und einen steigenden Wettbewerb um Umsätze mit Marktdaten.<br />

A-229


Insbesondere werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse, unter anderem,<br />

von den nachfolgenden externen Faktoren beeinflusst:<br />

Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und strukturelle Veränderungen der Finanzmärkte<br />

Die Entwicklung und Volatilität der Finanzmärkte, die strukturellen Veränderungen auf den Finanzmärkten<br />

wie zum Beispiel die vermehrte Nutzung von Derivaten durch Investmentfonds sowie die allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen beeinflussen die allgemeinen Handelsaktivitäten der Märkte, in denen die Gruppe<br />

Deutsche Börse tätig ist was wiederum Einfluss auf die möglichen Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse hat.<br />

Regulatorisches Umfeld und Wettbewerb<br />

Veränderungen und Entwicklungen im regulatorischen Umfeld, und der Wettbewerb mit anderen Handelsund<br />

Clearingplattformen können die Handelsvolumina beeinflussen, die Preise unter Druck setzen und fortlaufende<br />

Investitionen in Technologie erfordern. Beispielsweise müssen Preismodelle angepasst werden, um neue Entwicklungen<br />

in der Finanzbranche widerzuspiegeln, wie zum Beispiel den algorithmischen Handel. Um anspruchsvollen<br />

Anlegern Hochgeschwindigkeitshandel zu ermöglichen, müssen die Ausführungszeiten einzelner Geschäfte<br />

gegenüber anderen Handelsplattformen wettbewerbsfähig sein. Die Verfügbarkeit von IT-Systemen und die<br />

Vermeidung von IT-Verarbeitungsfehlern sind zentrale Qualitätsanforderungen der Kunden.<br />

Obwohl es nicht möglich ist, zukünftige Trends der Handelsvolumina verlässlich vorherzusagen, die aufgrund<br />

ihrer Abhängigkeit von der Marktstimmung dazu neigen, kurzfristig volatil zu sein, erwartet die Deutsche Börse,<br />

dass für die durchschnittlichen Stückpreise der leichte Abwärtstrend über die Jahre als Folge von Wettbewerb und<br />

Innovation, Mengenrabatten sowie Gebührengrenzen bei Preisvorgaben beibehalten bleibt.<br />

Produkt- und Systeminnovationen<br />

Die Fähigkeit der Gruppe Deutsche Börse, durch die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen<br />

Innovationen zu schaffen, und die Reduzierung von Projektrisiken, die sich aus der erfolgreichen Einführung eines<br />

neuen Produktes, Prozesses oder Systems ergibt, beeinflussen direkt die Wettbewerbsposition der Gruppe Deutsche<br />

Börse. Um von Skaleneffekten profitieren zu können, zielt die Gruppe Deutsche Börse darauf ab, höhere<br />

Handelsumsätze auf die vorhandenen Plattformen zu bringen. Eine von der Gruppe Deutsche Börse eingesetzte<br />

Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist, mit anderen Börsen Kooperationen einzugehen, die die Handelsplattformen<br />

der Gruppe Deutsche Börse für die Ausführung ihrer Handelsaktivitäten nutzen. Eine andere<br />

Möglichkeit ist die Einführung neuer Finanzinstrumente in den Börsenhandel.<br />

Während die Gruppe Deutsche Börse die Entwicklung der Finanzmärkte nicht beeinflussen kann, ist sie in der<br />

Lage, die Produkt- und Systeminnovationen teilweise oder vollständig zu beeinflussen, um damit ihre Abhängigkeit<br />

von außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Faktoren zu begrenzen.<br />

Die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen beeinflussende Faktoren<br />

Die Darstellung der historischen Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse wurde durch nachfolgende Änderungen<br />

der Bilanzierung beeinflusst:<br />

Die Gruppe Deutsche Börse hat den Ausweis von zwei Kostenpositionen in ihrem Konzernabschluss 2010 im<br />

Vergleich zum Konzernabschluss 2009 verändert. Seit dem 1. Januar 2010 werden aktivierte Eigenleistungen in der<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr gesondert als Teil der Gesamterlöse ausgewiesen. Aufwendungen,<br />

die im Zusammenhang mit internen Entwicklungstätigkeiten angefallen sind, umfassen seitdem nur noch<br />

die nicht aktivierten Beträge. Zusätzlich werden volumenabhängige Kosten als separate Position ausgewiesen und<br />

im Konzernabschluss 2010 nicht in der Zwischensumme der operativen Kosten aufgenommen.<br />

Des Weiteren wurde die Segmentberichterstattung zum 1. Januar 2010 wie oben beschrieben angepasst. In<br />

2010 erfolgte die Umstellung der internen Berichterstattung auf vier Marktsegmente: Die externen Kosten der<br />

Segmente Information Technology und Corporate Services werden seitdem unter den verbleibenden Segmenten auf<br />

A-230


Grundlage der Menge der jeweiligen Nutzung (z. B. abgerechnete Stunden) bzw. über Aufteilungsschlüssel (z. B.<br />

Gebäudekosten auf Grundlage genutzter Flächen) als Primärkosten ohne Gewinnaufschlag aufgeteilt. Im Ergebnis<br />

gibt es keine Weiterverrechnung von Kosten zwischen den beiden ehemaligen Segmenten und den vier verbleibenden<br />

Segmenten mehr (Innenumsatzerlöse des Segments Information Technology von 393,1 Mio. A bzw.<br />

409,5 Mio. A und konzerninterne sonstige betriebliche Erträge des Segments Corporate Services von<br />

215,6 Mio. A bzw. 224,6 Mio. A in 2008 bzw. 2009).<br />

Die Vergleichszahlen des Jahres 2008, die von diesen Änderungen betroffen waren, wurden durch die<br />

gesonderte Erstellung von vergleichbaren Finanzinformationen angepasst, und die Vergleichszahlen des Jahres<br />

2009 wurden im Konzernabschluss 2010 angepasst und unterscheiden sich somit von den in den Konzernabschlüssen<br />

2008 und 2009 präsentierten Finanzinformationen. Die Veränderungen der Segmentstruktur hatten zwei<br />

wesentliche Auswirkungen auf die angepassten Zahlen der Jahre 2008 und 2009. Erstens wurden die früheren<br />

Weiterverrechnungen von Kosten, die Gewinnaufschläge enthielten, die nur innerhalb der sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen als eine Summe ausgewiesen wurden, durch eine Aufteilung von Primärkosten (ohne Gewinnaufschlag)<br />

ersetzt. Die Kosten der Segmente Information Technology und Corporate Services wurden auf die<br />

entsprechenden Positionen anderer Marktsegmente aufgeteilt, so dass z. B. der IT Personalaufwand im Konzernabschluss<br />

2010 teilweise als Personalaufwand in Xetra ausgewiesen wurde. Infolgedessen sind die Positionen<br />

Personalaufwand und Abschreibungen und Wertminderungsaufwand angestiegen, während die Position sonstige<br />

betriebliche Aufwendungen zurückging. Zweitens wurden externe Umsatzerlöse von 95,7 Mio. A in 2008 und<br />

97,4 Mio. A in 2009 und damit verbundene Kosten des externen IT-Geschäfts vom Segment Information<br />

Technology auf die vier verbleibenden Segmente aufgeteilt. Extern generierte sonstige betriebliche Erträge von<br />

15,1 Mio. A in 2008 und 81,5 Mio. A in 2009, von denen 66,7 Mio. A auf eine Versicherung für Vermögensschäden<br />

entfielen, wurden vom Segment Corporate Services auf die vier verbleibenden Segmente aufgeteilt.<br />

Mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 wurde die STOXX Ltd. von der Gruppe Deutsche Börse vollkonsolidiert,<br />

während sie zuvor als assoziiertes Unternehmen erfasst worden war. Deshalb wurden die Umsatzerlöse<br />

und die Kosten aus der Geschäftstätigkeit der STOXX Ltd. erstmalig in 2010 vollständig erfasst.<br />

Die Scoach <strong>Holding</strong> S.A., die im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse zuvor vollkonsolidiert worden<br />

war, wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 entkonsolidiert, da die Gruppe Deutsche Börse diese Gesellschaft<br />

nicht länger beherrschte. Die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. wird seitdem als ein Gemeinschaftsunternehmen, wie es in<br />

IAS 31 definiert ist, erfasst und gemäß der Equity-Methode bilanziert.<br />

Akquisitionen und andere Transaktionen<br />

Die Gruppe Deutsche Börse hat Akquisitionen und andere Transaktionen in Höhe von 12,3 Mio. A in 2010,<br />

93,9 Mio. A in 2009 und 131,6 Mio. A in 2008 getätigt. Im Rahmen der Erweiterung der Geschäftstätigkeiten erwarb<br />

die Gruppe Deutsche Börse insbesondere die folgenden Tochtergesellschaften bzw. Anteile an den folgenden<br />

Gesellschaften:<br />

Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23%<br />

auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich<br />

des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche<br />

Durchführung der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt. Der<br />

Kaufpreis betrug ca. 65 Mio. A.<br />

In 2008 und 2009 erhöhte die Eurex Zürich AG ihre Beteiligung an der EEX schrittweise von 23,22% auf<br />

35,23% für einen Kaufpreis von insgesamt 31,9 Mio. A.<br />

Die Deutsche Börse erhöhte ihren Anteil an der STOXX Ltd. am 29. Dezember 2009 von 33,33% auf<br />

50,1% für einen Kaufpreis von 86,6 Mio. A (einschließlich Anschaffungsnebenkosten in Höhe von<br />

1,7 Mio. A, des Verzichts auf den Dividendenanspruch für das Geschäftsjahr 2009 und einer Earnout-<br />

Komponente).<br />

Am 26. Januar 2009 übernahm die Deutsche Börse die Market News International Inc. (nachfolgend<br />

,,MNI“) für einen Kaufpreis von 10,8 Mio. US$ einschließlich Anschaffungsnebenkosten.<br />

A-231


Am 20. November 2009 erwarb die MNI die Need to Know News, LLC. Der Kaufpreis setzte sich<br />

zusammen aus einer Barkomponente in Höhe von 2,3 Mio. US$ einschließlich Anschaffungsnebenkosten<br />

und einer Earnout-Komponente, die 20% der Umsatzerlöse der Need to Know News, LLC. ausmacht und<br />

bis 2012 sukzessive zu zahlen sein wird.<br />

Im vierten Quartal 2008 erwarb die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. eine Beteiligung in<br />

Höhe von 31,54% an der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC. Der Kaufpreis in Höhe von 125,2 Mio. A enthielt<br />

sowohl eine Barkomponente als auch die Einbringung von Anteilen an der ISE Stock Exchange, LLC.<br />

Die Gründung von Tochtergesellschaften ist Bestandteil weiterer Transaktionen.<br />

Herkunft der Umsätze<br />

Xetra<br />

Die Herkunft der Umsätze der vier Segmente der Gruppe Deutsche Börse ist unterschiedlich.<br />

Die Geschäftsentwicklung im Kassamarkt Segment Xetra wird weitgehend von der Handelsaktivität institutioneller<br />

Anleger und dem Eigenhandel der professionellen Marktteilnehmer bestimmt. Hauptumsatzträger sind die<br />

Erlöse aus dem Handel auf den verschiedenen Plattformen der Gruppe Deutsche Börse (Xetra, Präsenzhandel und<br />

bis 2009 Scoach). Weitere Umsätze im Xetra-Segment stammen u. a. aus Gebühren, die von der Eurex Clearing AG<br />

in der Funktion als zentraler Kontrahent (Central Counterparty, nachfolgend ,,CCP“) für Aktiengeschäfte erzielt<br />

werden, sowie Kooperations- und Listingerlöse. Die Kooperationserlöse resultieren überwiegend aus dem Betreiben<br />

von Systemen für die Irische Börse, Scoach seit 2010, die Wiener Börse und, seit Mitte des Jahres 2008, die<br />

Bulgarische Börse. Die Listingerlöse werden in erster Linie durch die Notierung von Unternehmen und Zulassungen<br />

zum Handel generiert.<br />

Eurex<br />

Die Geschäftsentwicklung im Terminmarkt Segment Eurex hängt ebenfalls in erster Linie von der Handelsaktivität<br />

institutioneller Investoren und dem Eigenhandel professioneller Marktteilnehmer ab. Im Wesentlichen<br />

setzen sich die Umsatzerlöse des Segments aus Transaktionsgebühren zusammen, die im Eurex System aus einer<br />

kombinierten Gebühr für Handel und Clearing der Kontrakte bestehen. Hauptumsatztreiber sind Aktienindexderivate,<br />

gefolgt von den Zinsderivaten und den von der ISE angebotenen US-Optionen sowie Aktienderivate. Die<br />

Handels- und Clearingerlöse des Segments Eurex entsprechen vertragsgemäß 85% der Transaktionsgebühren, die<br />

von der Eurex Clearing AG in Rechnung gestellt werden. Die verbleibenden 15% werden an die SIX Swiss<br />

Exchange AG weitergeleitet und sind nicht im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse enthalten.<br />

Clearstream<br />

Die Geschäftsentwicklung des Segments Clearstream hängt hauptsächlich von Depotverwaltungsgebühren,<br />

Transaktionsgebühren, Erlösen aus dem globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft (Global Securities Financing)<br />

und Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft ab. Umsätze aus Depotverwaltung werden hauptsächlich durch den<br />

Wert der verwahrten in- und ausländischen Wertpapiere bestimmt, der wiederum maßgeblich für die Depotgebühren<br />

ist. Das Abwicklungsgeschäft hängt stark von der Zahl der in- und ausländischen Abwicklungstransaktionen<br />

ab, die Clearstream über börsliche und außerbörsliche Handelsplätze durchführt. Das globale Wertpapierfinanzierungsgeschäft<br />

beinhaltet die Bereiche Triparty-Repo, Wertpapierleihe und Sicherheitenmanagement.<br />

Market Data & Analytics<br />

Das Segment Market Data & Analytics erzeugt, veredelt, vermarktet und verbreitet Finanzinformationen, die<br />

für Kapitalmarktteilnehmer weltweit relevant sind. Endverbraucher abonnieren entweder Informationspakete oder<br />

erwerben bestimmte Nutzungsrechte über Lizenzvereinbarungen. Das Segment generiert einen Großteil seiner<br />

Umsatzerlöse mittels langfristiger Kundenvereinbarungen und ist weitgehend unabhängig vom Handelsvolumen<br />

A-232


und der Volatilität auf den Kapitalmärkten. Der größte Anteil der Umsätze des Segments stammt aus der<br />

Bereitstellung von Orderbuch- und Preisdaten in Echtzeit. Diese Umsatzerlöse hängen von der Anzahl der<br />

Abonnenten sowie dem Preis des Abonnements für die verschiedenen Datenpakete ab. Der zweitgrößte Umsatztreiber<br />

ist das Indexgeschäft, welches durch die Anzahl der Lizenznehmer, die Anzahl der Emissionen auf Indizes<br />

und das verwaltete Vermögen, das mit Indizes verbunden ist, bestimmt wird. Die verbleibenden 10% bis 20% der<br />

Umsatzerlöse sind durch die Anzahl der Nutzer und das Handelsvolumen bestimmt.<br />

Bestandteile der Kosten<br />

Die Gesamtkosten der Gruppe Deutsche Börse wurden in 2008 und 2009 aufgeteilt in Gebühren und<br />

Provisionsaufwand aus dem Bankgeschäft, Personalaufwand, Abschreibungen und Wertminderungsaufwand sowie<br />

sonstige betriebliche Aufwendungen. In 2010 wurden zwei wesentliche Änderungen eingeführt und 2008 und 2009<br />

wurden dementsprechend angepasst:<br />

Erstens wurden die aktivierten Eigenleistungen seit dem 1. Januar 2010 nicht länger gesondert als Ertrag in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit internen Entwicklungstätigkeiten<br />

angefallen sind, umfassen seitdem nur noch die nicht aktivierbaren Beträge.<br />

Zweitens wurden, um die Transparenz der Aufwendungen weiter zu erhöhen, die Kosten in volumenabhängige<br />

und operative Kosten aufgeteilt. Die volumenabhängigen Kosten setzen sich aus den Gebühren und Provisionsaufwendungen<br />

aus dem Bankgeschäft und anderen volumenabhängigen Kosten zusammen, die zuvor unter den<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht wurden.<br />

Als Ergebnis dieser Veränderungen beinhalten die Kostenkategorien sowohl volumenabhängige Kosten,<br />

Personalaufwand, Abschreibungen und Wertminderungsaufwand als auch sonstige betriebliche Aufwendungen.<br />

Ertragslage<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Gruppe Deutsche Börse für die<br />

am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Umsatzerlöse................................................ 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft............................. 59,4 97,4 236,8<br />

Sonstige betriebliche Erträge..................................... 61,0 130,6 66,7<br />

Gesamterlöse .............................................. 2.226,7 2.289,7 2.758,6<br />

Volumenabhängige Kosten ...................................... (210,9) (250,3) (270,1)<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten. ............... 2.015,8 2.039,4 2.488,5<br />

Personalaufwand ............................................. (502,0) (394,3) (409,8)<br />

Abschreibungen und Wertminderungsaufwand ........................ (583,5) (569,1) (137,1)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................... (414,7) (433,4) (439,0)<br />

Operative Kosten ............................................ (1.500,2) (1.396,8) (985,9)<br />

Beteiligungsergebnis. .......................................... 12,2 (4,8) 5,8<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) .......................... 527,8 637,8 1.508,4<br />

Finanzerträge................................................ 24,0 51,0 237,6<br />

Finanzaufwendungen .......................................... (132,2) (130,7) (277,1)<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) .................................... 419,6 558,1 1.468,9<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ........................... (24,5) (86,9) (418,6)<br />

Jahresüberschuss ............................................ 395,1 471,2 1.050,3<br />

davon Anteilseigner der Muttergesellschaft (Konzern-Jahresabschluss) . . 417,8 496,1 1.033,3<br />

davon nicht beherrschende Gesellschafter ........................ (22,7) (24,9) 17,0<br />

A-233


Umsatzerlöse<br />

Die Umsatzerlöse der Gruppe Deutsche Börse stiegen von 2.061,7 Mio. A in 2009 um 2% auf 2.106,3 Mio. A in<br />

2010 leicht an. Nachdem sich das wirtschaftliche Umfeld in 2010 im Vergleich zu 2009 signifikant verbesserte,<br />

stieg auch die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der Gruppe Deutsche Börse an. Die Umsatzerlöse<br />

in 2009 beinhalteten 46,3 Mio. A im Zusammenhang mit Scoach-Handelserlösen, die in 2010 nicht mehr<br />

konsolidiert wurden, und berücksichtigten die durch die STOXX Ltd. mit Kunden außerhalb der Gruppe Deutsche<br />

Börse generierten Umsatzerlöse von 25,1 Mio. A aus 2009 noch nicht. Um diese beiden Effekte bereinigt, stiegen<br />

die Umsatzerlöse von 2.040,5 Mio. A in 2009 um 3% auf 2.106,3 Mio. A in 2010.<br />

Aufgrund der Marktverunsicherungen in 2009, die wiederum durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

bedingt waren und rückgängiger Handelsaktivitäten im Kassa- und Terminmarkt, gingen die Umsatzerlöse von<br />

2.455,1 Mio. A in 2008 um 16% auf 2.061,7 Mio. A in 2009 zurück. Im Gegensatz dazu verbuchten dem Handel<br />

nachgelagerten Dienstleistungen relativ stabile Volumen.<br />

Eine detaillierte Analyse der Entwicklung der Ertragslage pro Segment ist in dem Abschnitt ,,Analyse der<br />

Ertragslage pro Segment“ weiter unten enthalten.<br />

Gesamterlöse<br />

Zusätzlich zu den Umsatzerlösen enthalten die Gesamterlöse Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft und<br />

sonstige betriebliche Erträge.<br />

Der Ablauf von Zinssicherungsgeschäften in 2009 sowie das Fälligwerden von längerfristigen Finanzanlagen<br />

in 2009 führte zu einem weiteren Rückgang der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft von 97,4 Mio. A in 2009 um<br />

39% auf 59,4 Mio. A in 2010. Allerdings stiegen im Verlauf des Jahres 2010 die Nettozinserträge aus dem<br />

Bankgeschäft von 11,0 Mio. A im ersten Quartal 2010 auf 16,9 Mio. A im vierten Quartal 2010, bedingt durch einen<br />

leichten Anstieg des Zinsniveaus in 2010 und durch einen Anstieg der täglichen Bareinlagen der Kunden.<br />

Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft verringerten sich deutlich von 236,8 Mio. A in 2008 um 59% auf<br />

97,4 Mio. A in 2009, aufgrund historisch niedriger kurzfristiger Zinssätze in 2009.<br />

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von 130,6 Mio. A in 2009 um 53% auf 61,0 Mio. A in 2010<br />

war hauptsächlich bedingt durch den einmaligen Ertrag von 66,7 Mio. A, der aus der Beendigung einer Haftpflichtversicherung<br />

mit Kapitalbildung für Vermögensschäden im vierten Quartal 2009 resultierte. Die sonstigen<br />

betrieblichen Erträge stiegen von 66,7 Mio. A in 2008 um 96% auf 130,6 Mio. A in 2009 an, hauptsächlich bedingt<br />

durch den oben genannten Ertrag von 66,7 Mio. A.<br />

Gesamtkosten<br />

Die Gesamtkosten der Gruppe Deutsche Börse beinhalten in allen Geschäftsjahren volumenabhängige Kosten,<br />

Personalaufwand, Abschreibungen, Wertminderungsaufwand sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Das<br />

Kostenmanagement der Gruppe Deutsche Börse hatte einen positiven Einfluss auf die Gesamtkosten im Jahr 2010.<br />

Ungefähr 82% der Gesamtkosten ohne Sondereffekte der Gruppe Deutsche Börse waren im Jahr 2010 Fixkosten.<br />

Im Gegensatz dazu, wie die Zahlen im Jahr 2009 zeigen, hatte ein Rückgang des Geschäftsvolumens eine direkte<br />

Auswirkung auf die Profitabilität der Gruppe Deutsche Börse. Ungefähr 18% der Gesamtkosten der Gruppe<br />

Deutsche Börse resultierten in 2010 aus volumenabhängigen Kosten. Einer der wesentlichen Faktoren, der die<br />

Gesamtkosten beeinflusste, war der Personalaufwand.<br />

Die Gesamtkosten stiegen von 1.647,1 Mio. A in 2009 um 4% auf 1.711,1 Mio. A in 2010. Bereinigt um den<br />

ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009 und 453,3 Mio. A in 2010 sowie um die Auflösung von<br />

Rückstellungen für Effizienzprogramme von 13,7 Mio. A in 2009 und um Kosten für Effizienzprogramme von<br />

110,7 Mio. A in 2010 gingen die Gesamtkosten von 1.245,2 Mio. A in 2009 um 8% auf 1.147,1 Mio. A in 2010<br />

zurück.<br />

Die International Securities Exchange LLC (nachfolgend ,,ISE“), welche im Segment Eurex berücksichtigt<br />

wird, ist eine US-amerikanische Optionsbörse. Wesentliche sonstige immaterielle Vermögenswerte (Börsenlizenz,<br />

A-234


Teilnehmer- und Kundenbeziehungen, Markennamen) sind im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse<br />

aktiviert, vgl. die an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltene Ziffer 14 des Anhangs zu den Finanzinformationen<br />

2008, 2009 und 2010 der Deutsche Börse AG (nachfolgend ,,Dreijahres-Finanzinformationen“). Der<br />

Wertminderungstest dieser immateriellen Vermögenswerte basiert auf zentralen Annahmen hinsichtlich der<br />

erwarteten Volumen und Transaktionspreise auf dem US-amerikanischen Optionsmarkt innerhalb eines Zeitraums<br />

von fünf Jahren. Die mehrfach verzeichneten Verluste durch Wertminderungen bei diesen immateriellen Vermögenswerten<br />

der ISE in 2009 und 2010 waren bedingt durch die Stagnation im US-amerikanischen Markt für<br />

Aktienoptionen in diesen beiden Jahren, das anhaltend hohe Wettbewerbsniveau mit dem Eintritt neuer Wettbewerber<br />

in 2010 und zum 31. Dezember 2010 ausstehende Genehmigungen für neue Funktionalitäten.<br />

Effizienzprogramme zur Reduktion der Fixkosten wurden bereits von der Gruppe Deutsche Börse gestartet. Im<br />

September 2007 hat die Gruppe Deutsche Börse ein umfangreiches Effizienzprogramm für 2008 und 2009<br />

eingeführt, um ab 2010 jährliche Kosteneinsparungen von 100 Mio. A zu erzielen. Ein zusätzliches einmaliges<br />

Programm zur Kostensenkung um 70 Mio. A wurde in 2009 durchgeführt. Im Februar 2010 entschied das<br />

Management der Gruppe Deutsche Börse, die Managementstrukturen zu straffen und weitere Maßnahmen zur<br />

Generierung jährlicher Einsparungen von ca. 150 Mio. A pro Jahr ab 2013 einzuführen. Als Teil dieser Effizienzprogramme<br />

beabsichtigt die Gruppe Deutsche Börse, diverse zusätzliche Funktionen von Frankfurt und Luxemburg<br />

nach Prag zu verlegen, wo Ende 2010 ca. 250 Mitarbeiter beschäftigt waren.<br />

Der Anstieg des Personalaufwands von 394,3 Mio. A in 2009 um 27% auf 502,0 Mio. A in 2010 war bedingt<br />

durch Aufwendungen für Effizienzprogramme in Höhe von 101,5 Mio. A in 2010 und einem Rückgang von<br />

Rückstellungen für Effizienzprogramme in Höhe von 16,2 Mio. A in 2009. Bereinigt um die mit den Effizienzprogrammen<br />

in Zusammenhang stehenden Kosten ging der Personalaufwand von 410,5 Mio. A in 2009 um 2% auf<br />

400,5 Mio. A in 2010 zurück. Dieser moderate Rückgang war, neben anderen Faktoren, das Ergebnis höherer<br />

Abfindungen in 2009 und der niedrigeren durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in 2010. Die meisten der<br />

ehemaligen Mitarbeiter haben die Gruppe Deutsche Börse im vierten Quartal 2010 verlassen, so dass sich der volle<br />

Umfang der Kostenreduktion erst in den nachfolgenden Jahren widerspiegeln wird. Dieser Rückgang wurde<br />

teilweise durch die Löhne und Gehälter für die Mitarbeiter der STOXX Ltd. aufgehoben. Der Personalaufwand pro<br />

Mitarbeiter (basierend auf der Mitarbeiteranzahl am jeweiligen Jahresende) bereinigt um die Aufwendungen für<br />

Effizienzprogramme stieg von 114 TA in 2009 um 1% auf 115 TA in 2010 an.<br />

Der Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand stieg von 569,1 Mio. A in 2009 um 3% auf 583,5 Mio. A in<br />

2010. Bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009 und 453,1 Mio. A in 2010 sowie um<br />

die Wertminderungsaufwendungen für Software in Höhe von 20,0 Mio. A in 2009 (davon 0,2 Mio. A auf ISE<br />

Software) und 8,6 Mio. A in 2010 gingen die Gesamtaufwendungen für Abschreibungen und Wertminderungen von<br />

133,5 Mio. A in 2009 um 9% auf 121,8 Mio. A in 2010 zurück.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen von 433,4 Mio. A in 2009 um 4% auf 414,7 Mio. A in 2010<br />

zurück. Bereinigt um die Aufwendungen für Effizienzprogramme von 2,5 Mio. A in 2009 und 9,2 Mio. A in 2010<br />

gingen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 430,9 Mio. A in 2009 um 6% auf 405,5 Mio. A in 2010<br />

zurück.<br />

Die Gesamtkosten stiegen von 1.256,0 Mio. A in 2008 um 3% auf 1.647,1 Mio. A in 2009. Bereinigt um den<br />

ISE-Wertminderungsaufwand in Höhe von 415,6 Mio. A in 2009 gingen die Gesamtkosten von 1.256,0 Mio. A in<br />

2008 um 2% auf 1.231,5 Mio. A in 2009 zurück.<br />

Der Personalaufwand ging von 409,8 Mio. A in 2008 um 4% auf 394,3 Mio. A in 2009 zurück. Der Rückgang<br />

war bedingt durch niedrigere Aufwendungen für Bonuszahlungen und auf durch das Effizienzprogramm zurückzuführende<br />

Einsparungen. Der Gesamtrückgang wurde teilweise durch die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der<br />

MNI aufgehoben, die erstmalig im Personalaufwand für 2009 enthalten waren und der Abfindung für den<br />

ehemaligen Finanzvorstand der Gesellschaft. Auf Grundlage der Anzahl der Mitarbeiter am Jahresende ist der<br />

Personalaufwand pro Mitarbeiter, bereinigt um die Kosten für die Effizienzprogramme, von 121 T A in 2008 um 6%<br />

auf 114 T A in 2009 zurückgegangen<br />

Die Abschreibungs- und Wertminderungsaufwendungen erhöhten sich von 137,1 Mio. A in 2008 um 315% auf<br />

569,1 Mio. A in 2009, hauptsächlich bedingt durch den ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009,<br />

aber auch aufgrund von Software-Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 20,0 Mio. A in 2009.<br />

A-235


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich von 439,0 Mio. A in 2008 um 1% auf 433,4 Mio. A<br />

in 2009.<br />

Beteiligungsergebnisse<br />

Das Beteiligungsergebnis stieg von einem Verlust in Höhe von -4,8 Mio. A in 2009 auf einen Ertrag in Höhe<br />

von 12,2 Mio. A in 2010. In 2010 wurde der Ertrag hauptsächlich von der Scoach <strong>Holding</strong> S.A., der Direct Edge<br />

<strong>Holding</strong>s, LLC und der European Energy Exchange AG generiert. Der positive Ergebnisbeitrag dieser Gesellschaften<br />

wurde in einem geringen Umfang durch Wertminderungsaufwand auf kleinere Beteiligungen aufgehoben,<br />

wie die von der ISE gehaltene Beteiligung an der Ballista Securities LLC.<br />

Das Beteiligungsergebnis belief sich auf 5,8 Mio. A in 2008 und auf -4,8 Mio. A in 2009. Der Ertrag von<br />

5,8 Mio. A in 2008 war hauptsächlich auf einen Wertzuwachs der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung<br />

an der STOXX Ltd. in Höhe von 12,9 Mio. A zurückzuführen, der sich aus dem von der STOXX Ltd. in 2008<br />

erzielten Jahresüberschuss ergab. Der in 2009 erfasste Verlust ergab sich vor allem durch einen Wertminderungsaufwand<br />

von 27,0 Mio. A auf die von der ISE gehaltene Beteiligung an der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, eine in den<br />

USA ansässige Gesellschaft, die eine Handelsplattform betreibt.<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (nachfolgend ,,EBIT“) ging von 637,8 Mio. A in 2009 auf 527,8 Mio. A in<br />

2010 zurück. Bereinigt um die ISE-Wertminderungen und die Aufwendungen für die Effizienzprogramme erzielte<br />

die Gruppe Deutsche Börse ein EBIT von 1.091,0 Mio. A in 2010, was einem Anstieg von 5% gegenüber dem<br />

Vorjahr 2009 entspricht, in dem die Gruppe Deutsche Börse ein EBIT von 1.039,7 Mio. A erzielte, aufgrund des<br />

Rückgangs der Aufwendungen um 98,1 Mio. A, der teilweise durch niedrigere sonstige betriebliche Erträge<br />

kompensiert wurde.<br />

Das EBIT ging von 1.508,4 Mio. A in 2008 auf 637,8 Mio. A in 2009 zurück. Bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand<br />

von 415,6 Mio. A in 2009 und Auflösungen von Rückstellungen für Effizienzprogramme von<br />

13,7 Mio. A in 2009 und 3,0 Mio. A in 2008 ging das EBIT von 1.505,4 Mio. A um 31% auf 1.039,7 Mio. A zurück,<br />

hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der Gesamtumsatzerlöse um 468,9 Mio. A.<br />

Finanzergebnis<br />

Das Finanzergebnis (berechnet als der Nettobetrag aus den Finanzerträgen und den Finanzaufwendungen)<br />

ging von -79,7 Mio. A in 2009 um 36% auf -108,2 Mio. A in 2010 zurück, hauptsächlich aufgrund erwarteter<br />

Zinsaufwendungen auf Steuerzahlungen aus noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen in Höhe von 22,5 Mio.<br />

A in 2010, sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rückkauf einer Hybridanleihe und aufgrund niedriger<br />

Zinserträge auf die Barbestände von Eurex-Mitgliedern, die aus niedrigeren Zinssätzen in 2010 resultierten.<br />

Das Finanzergebnis ging von -39,5 Mio. A in 2008 um 102% auf -79,7 Mio. A in 2009 zurück, was auf positive<br />

Auswirkungen der Fremdwährungsbewertung in Höhe von 15,2 Mio. A, auf niedrigere Aufwendungen für die<br />

ISE-Finanzierung aufgrund der im ersten Quartal 2008 beendeten kurzfristigen Finanzierung, sowie auf höhere<br />

Zinserträge auf die Barbestände der Eurex-Mitglieder und das konzernweite Cash Management in Folge höherer<br />

Zahlungsmittelbestände und Zinssätze in 2008 zurückgeführt werden kann.<br />

Ertragssteueraufwand<br />

Der Rückgang des Ertragssteueraufwands von 2009 gegenüber 2010 und von 2008 gegenüber 2009 war<br />

hauptsächlich auf den Rückgang des EBIT zurückzuführen.<br />

A-236


Die nachfolgende Tabelle beschreibt den Ertragssteueraufwand für die am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />

endenden Geschäftsjahre.<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Tatsächliche Ertragssteuern auf das Ergebnis:<br />

des laufenden Jahres ..................... (249,3) (288,2) (450,3)<br />

aus früheren Jahren. ..................... 18,9 (18,6) 2,2<br />

Latenter Steuerertrag auf temporäre Differenzen .... 205,9 219,9 29,5<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ...... (24,5) (86,9) (418,6)<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum berichteten Ertragssteueraufwand<br />

für die am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen<br />

Steueraufwand 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Abgeleitete Ertragsteuern aus dem Ergebnis vor<br />

Steuern ................................<br />

Veränderung steuerlich nicht aktivierter<br />

(117,4) (161,8) (470,0)<br />

Verlustvorträge...........................<br />

Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht<br />

(14,7) 14,2 2,8<br />

abzugsfähiger Aufwendungen ................<br />

Auswirkungen aufgrund unterschiedlicher<br />

(5,3) (3,9) (6,0)<br />

Steuersätze..............................<br />

Steuerminderungen aufgrund von Dividenden sowie<br />

22,7 23,3 20,2<br />

der Veräußerung von Beteiligungen. ........... 42,1 49,8 30,1<br />

Währungsdifferenzen ........................ 28,8 9,6 4,6<br />

Sonstige .................................<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das<br />

0,4 0,5 (2,5)<br />

laufende Jahr ........................... (43,4) (68,3) (420,8)<br />

Ertragsteuern aus früheren Jahren . . . ............ 18,9 (18,6) 2,2<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ...... (24,5) (86,9) (418,6)<br />

A-237


Analyse der Ertragslage pro Segment<br />

Segment Xetra<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Xetra für die am 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Umsatzerlöse<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Xetra Segment 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Umsatzerlöse ........................... 262,3 292,1 448,7<br />

Sonstige betriebliche Erträge ................ 7,8 39,3 7,9<br />

Gesamterlöse ........................... 270,1 331,4 456,6<br />

Volumenabhängige Kosten ..................<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger<br />

(10,5) (25,8) (26,2)<br />

Kosten .............................. 259,6 305,6 430,4<br />

Personalaufwand ......................... (79,1) (58,5) (59,9)<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand ..... (14,8) (17,0) (15,7)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen .......... (68,8) (86,3) (96,7)<br />

Operative Kosten ........................ (162,7) (161,8) (172,3)<br />

Beteiligungsergebnis ...................... 8,2 (3,5) (4,9)<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ..... 105,1 140,3 253,2<br />

Finanzergebnis. .......................... (4,3) (0,8) 5,9<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) ...............<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und<br />

100,8 139,5 259,1<br />

Sachanlagen ........................... 14,4 11,9 21,3<br />

Mitarbeiter (am 31. Dezember) .............. 504 503 442<br />

EBIT-Marge (in%). ...................... 40,1 48,0 56,4<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Umsatzerlöse des Segments Xetra für die am 31. Dezember 2010, 2009 und<br />

2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Umsatzerlöse im Segment Xetra 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Xetra-Handelserlöse........................... 102,5 93,0 175,4<br />

Clearing- und Abwicklungserlöse................. 45,2 47,8 97,4<br />

Parkett-Handelserlöse ......................... 23,4 21,4 32,2<br />

Connectivity ................................ 20,5 17,9 13,8<br />

Scoach-Handelserlöse ......................... 0 46,3 55,7<br />

Sonstige Umsatzerlöse......................... 30,7 24,6 24,9<br />

Zugeordnete IT-Erlöse......................... 40,0 41,1 49,3<br />

Umsatzerlöse im Segment Xetra ................ 262,3 292,1 448,7<br />

Die Umsatzerlöse gingen von 292,1 Mio. A in 2009 um 10% auf 262,3 Mio. A in 2010 zurück. Die<br />

Umsatzerlöse enthielten zugeordnete IT-Erlöse von 41,1 Mio. A in 2009 und 40,0 Mio. A in 2010. Entfernt<br />

man, um die später erfolgte Entkonsolidierung des Scoach-Teilkonzerns zum Ende des Jahres 2009 zu berücksichtigen,<br />

Scoach-Handelserlöse von 46,3 Mio. A, die in 2009 enthalten waren, stiegen die bereinigten Umsatzerlöse des<br />

Segments Xetra um 7% von 2009 auf 2010 auf vergleichbarer Basis an. Der Anstieg in 2010 war vor allem auf einen<br />

Anstieg der Handelsvolumina auf Xetra und dem Parketthandel um 16% zurückzuführen, welcher die Effekte aus<br />

den in 2009 und 2010 vorgenommenen Preissenkungen übertraf.<br />

Das Handelsvolumen der Xetra-Handelsplattform stieg von 1.060,6 Mrd. A in 2009 um 17% auf 1.236,9 Mrd. A<br />

in 2010 an, was auf einen Anstieg der Anzahl der Transaktionen von 167,3 Mio. in 2009 um 13% auf 189,4 Mio. in<br />

2010 und einen Anstieg des durchschnittlichen Transaktionswerts von 12,7 T A in 2009 auf 13,1 T A in 2010<br />

zurückzuführen war.<br />

A-238


Die Umsatzerlöse des Segments Xetra gingen von 448,7 Mio. A in 2008 um 35% auf 292,1 Mio. A in 2009 in<br />

Folge der Finanzkrise und den damit im Zusammenhang stehenden anhaltenden Unsicherheiten auf den internationalen<br />

Finanzmärkten zurück, die zu einer erheblichen Abschwächung der Handelsaktivitäten führten. Das<br />

Handelsvolumen ging von 2.149,0 Mrd. A in 2008 um 51% auf 1.060,6 Mrd. A in 2009 zurück, was auf einem<br />

Rückgang der Anzahl der Transaktionen von 226,0 Mio. in 2008 um 26% auf 167,3 Mio. in 2009 und einem<br />

Rückgang des durchschnittlichen Transaktionswerts von 19,0 T A in 2008 auf 12,7 T A in 2009 basierte.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Handelsvolumens für die am 31. Dezember 2010, 2009<br />

und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Handelsvolumen<br />

2010 Veränderung 2009 Veränderung<br />

2008<br />

(in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E)<br />

Xetra ..................... 1.236,9 17 1.060,6 (51) 2.149,0<br />

Präsenzhandel (1) ............. 61,4 2 60,0 (25) 80,1<br />

Tradegate .................. 17,8 n/a — — —<br />

Scoach .................... n/a n/a 43,0 (34) 64,9<br />

(1) Ohne Zertifikate und Optionsscheine; diese sind in der Zeile für Scoach für 2009 und 2008 ausgewiesen.<br />

Gesamtkosten des Segments<br />

Die Gesamtkosten (einschließlich volumenabhängiger Kosten) gingen von 187,6 Mio. A in 2009 um 8% auf<br />

173,2 Mio. A in 2010 zurück, in Folge eines wesentlichen Rückgangs der volumenabhängigen Kosten und der<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Entkonsolidierung des Scoach-Teilkonzerns. Der Personalaufwand<br />

stieg von 58,5 Mio. A in 2009 um 35% auf 79,1 Mio. A in 2010, hauptsächlich bedingt durch die<br />

Aufwendungen für Effizienzprogramme von 21,0 Mio. A in 2010. Bereinigt um die in 2010 angefallenen<br />

Aufwendungen für Effizienzprogramme blieb der Personalaufwand pro Mitarbeiter mit 116 T A in 2009 und<br />

115 T A in 2010 fast konstant.<br />

Die Gesamtkosten gingen von 198,5 Mio. A in 2008 um 5% auf 187,6 Mio. A in 2009 zurück, hauptsächlich<br />

bedingt durch einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 96,7 Mio. A in 2008 um 11% auf<br />

86,3 Mio. A in 2009, wegen niedrigeren mit CCP im Zusammenhang stehenden Kosten im Jahr 2009 und höheren<br />

Kosten aufgrund der Finanzkrise in 2008. Der Personalaufwand je Mitarbeiter ging von 136 T A in 2008 um 15% auf<br />

116 T A in 2009 zurück.<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />

Das EBIT ging von 140,3 Mio. A in 2009 um 25% auf 105,1 Mio. A in 2010 trotz des Kostenrückgangs zurück,<br />

da dieser die starke Verringerung der Umsatzerlöse und den Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von<br />

39,3 Mio. A in 2009 auf 7,8 Mio. A in 2010 nicht kompensieren konnte. Der Rückgang von 2009 auf 2010 begründet<br />

sich hauptsächlich mit der Beendigung einer Haftpflichtversicherung mit Kapitalbildung für Vermögensschäden im<br />

Jahr 2009.<br />

Das EBIT des Segments Xetra ging von 253,2 Mio. A in 2008 um 45% auf 140,3 Mio. A in 2009 zurück, da ein<br />

deutlicher Rückgang der Umsatzerlöse nicht durch einen ähnlichen Rückgang der Gesamtkosten kompensiert<br />

werden konnte.<br />

A-239


Segment Eurex<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Eurex für die am 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Umsatzerlöse<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Eurex Segment 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Umsatzerlöse. ............................ 858,7 838,4 1.035,3<br />

Sonstige betriebliche Erträge ................. 32,5 51,3 53,4<br />

Gesamterlöse ............................ 891,2 889,7 1.088,7<br />

Volumenabhängige Kosten ...................<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger<br />

(14,3) (36,1) (47,3)<br />

Kosten ................................ 876,9 853,6 1.041,4<br />

Personalaufwand .......................... (161,1) (135,1) (130,7)<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand ...... (520,6) (502,4) (69,6)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen ............ (205,1) (195,9) (196,5)<br />

Operative Kosten ......................... (886,8) (833,4) (396,8)<br />

Beteiligungsergebnis. ....................... 5,3 (11,1) (2,2)<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). ...... (4,6) 9,1 642,4<br />

Finanzergebnis ............................ (100,6) (78,5) (48,7)<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) .................<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und<br />

(105,2) (69,4) 593,7<br />

Sachanlagen ............................ 69,7 52,0 38,5<br />

Mitarbeiter (am 31. Dezember) ................ 911 927 911<br />

EBIT-Marge (in%) ........................ (0,5) 1,1 62,0<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die externen Umsatzerlöse für das Segment Eurex für die am 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Umsatzerlöse im Segment Eurex 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Erlöse aus Aktienindexderivaten ................ 378,9 358,9 450,0<br />

Erlöse aus Zinsderivaten ...................... 182,0 149,9 211,1<br />

Erlöse aus US-Optionen (ISE) . ................. 112,9 153,7 176,6<br />

Erlöse aus Aktienderivaten . . . ................. 45,6 41,8 58,6<br />

Sonstige Umsatzerlöse ....................... 110,2 99,7 113,8<br />

Zugeordnete IT-Erlöse ....................... 29,1 34,4 25,2<br />

Umsatzerlöse im Segment Eurex. .............. 858,7 838,4 1.035,3<br />

Die Umsatzerlöse stiegen von 838,4 Mio. A in 2009 um 2% auf 858,7 Mio. A in 2010, mit einem wesentlichen<br />

Anstieg der Umsatzerlöse aus Aktienindexderivaten von 6% und aus Zinsderivaten von 21%, während die<br />

Umsatzerlöse aus US-Optionen (ISE) um 27% zurückgingen. Die Umsatzerlöse enthalten die zugeordneten<br />

IT-Erlöse mit 34,4 Mio. A in 2009 und 29,1 Mio. A in 2010. Die Umsatzerlöse aus Zinsderivaten erhöhten sich<br />

aufgrund einer Zunahme der Handelsvolumina von 465,7 Mio. Kontrakten in 2009 um 23% auf 574,8 Mio.<br />

Kontrakten in 2010. Der Anstieg von Indexprodukten ist auf eine Verlagerung der Optionsderivate (niedriger<br />

Durchschnittspreis) hin zu Futures-Derivate (hoher Durchschnittspreis) sowie auf einen starken Anstieg der<br />

Dividendenindexprodukte (um 77% im Vergleich zu 2009) zurück zu führen.<br />

Die Umsatzerlöse gingen von 1.035,3 Mio. A in 2008 um 19% auf 838,4 Mio. A in 2009 durch einen<br />

Umsatzrückgang in allen Kategorien des Derivatehandels zurück. Insbesondere gingen die Umsatzerlöse aus<br />

Aktienindexderivaten und Zinsderivaten zurück, da die Handelsvolumina von Aktienindexderivaten von<br />

1.026,8 Mio. Kontrakten in 2008 um 22% auf 800,1 Mio. Kontrakte in 2009 und von Zinsderivaten von<br />

658,3 Mio. Kontrakten in 2008 um 29% auf 465,7 Mio. Kontrakte in 2009 zurückgingen.<br />

A-240


Die nachfolgende Tabelle zeigt die Volumina von Kontrakten im Derivatemarkt für 2008, 2009 und 2010.<br />

Handelsvolumen<br />

2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />

(in Mio.<br />

Kontrakten) (in %)<br />

(in Mio.<br />

Kontrakten) (in %)<br />

(in Mio.<br />

Kontrakten)<br />

Aktienindexderivate (1) ....... 808,9 1 800,1 (22) 1.026,8<br />

Aktienderivate (1) ........... 511,8 21 421,3 (12) 479,5<br />

Zinsderivate .............. 574,8 23 465,7 (29) 658,3<br />

U.S. Optionen ............. 745,2 (22) 960,2 (5) 1.007,7<br />

Summe (2) ................ 2.642,1 (0) 2.647,4 (17) 3.172,7<br />

(1) Dividendenderivate wurden den Aktienindexderivaten und den Aktienderivaten zugeteilt.<br />

(2) Die Gesamtsumme weicht von der Summe der Einzelwerte ab, da diese weitere gehandelte Derivate wie ETF-,<br />

Volatilitäts-, Agrar-, Edelmetall-, Dividenden- und Emissionsderivate.<br />

Gesamtkosten des Segments<br />

Die Gesamtkosten stiegen von 869,5 Mio. A in 2009 um 4% auf 901,1 Mio. A in 2010. Bereinigt um den<br />

zahlungsunwirksamen ISE-Wertminderungsaufwand von 415,6 Mio. A in 2009 und von 453,1 Mio. A in 2010 und<br />

den Aufwand für Effizienzprogramme von -0,6 Mio. A in 2009 und von 32,9 Mio. A in 2010, gingen die Kosten von<br />

454,5 Mio. A in 2009 um 9% auf 415,1 Mio. A in 2010 zurück. Der Personalaufwand stieg von 135,1 Mio. A in 2009<br />

um 19% auf 161,1 Mio. A in 2010, hauptsächlich aufgrund der Aufwendungen für Effizienzprogramme von<br />

30,3 Mio. A in 2010. Bereinigt um die Kosten für Effizienzprogramme in 2010 sank der Personalaufwand je<br />

Mitarbeiter von 146 T A in 2009 um 2% auf 143 T A in 2010.<br />

Für eine detaillierte Beschreibung des ISE-Wertminderungsaufwands, der in den Positionen Abschreibungsaufwand<br />

und Wertminderungsaufwand der Jahre 2010 und 2009 enthalten ist, wird auf den Abschnitt ,,Ertragslage“<br />

oben verwiesen.<br />

Die Gesamtkosten stiegen von 444,1 Mio. A um 96% auf 869,5 Mio. A in 2009 durch die ISE-Wertminderungsaufwendungen<br />

in Höhe von 415,6 Mio. A in 2009 an. Bereinigt um die zahlungsunwirksamen ISE-Wertminderungsaufwendungen<br />

beliefen sich die Kosten auf 453,9 Mio. A in 2009, was einem Anstieg von 2% im Vergleich zu 2008<br />

entspricht. Der Personalaufwand stieg von 130,7 Mio. A in 2008 um 3% auf 135,1 Mio. A in 2009 hauptsächlich in<br />

Folge eines Anstiegs der Anzahl der Mitarbeiter. Der Personalaufwand je Mitarbeiter stieg von 143 T A in 2008 um<br />

2% auf 146 T A in 2009.<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />

Das EBIT ging von 9,1 Mio. A in 2009 auf -4,6 Mio. A in 2010 zurück, da der Anstieg der Umsatzerlöse durch<br />

einen Anstieg der Gesamtkosten übertroffen wurde. Eine Verbesserung des Beteiligungsergebnisses von -11,1 Mio.<br />

A in 2009 auf 5,3 Mio. A in 2010 wurde durch einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von 51,3 Mio. A in<br />

2009 auf 32,5 Mio. A in 2010 kompensiert, der hauptsächlich aus dem einmaligen Ertrag aus der in 2009 erfolgten<br />

Beendigung einer Haftpflichtversicherung mit Kapitalbildung für Vermögensschäden resultierte.<br />

Das EBIT des Segments Eurex ging von 642,4 Mio. A in 2008 auf 9,1 Mio. A in 2009 in Folge eines Rückgangs<br />

der Umsatzerlöse und aufgrund von Wertminderungsaufwand zurück. Bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand<br />

erzielte das Segment Eurex in 2009 ein EBIT von 424,7 Mio. A.<br />

A-241


Segment Clearstream<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Clearstream für die am<br />

31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Clearstream Segment<br />

(IFRS) 2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Umsätze mit fremden Dritten ................................ 760,7 742,7 790,5<br />

Innenumsätze ........................................... 7,1 8,9 8,8<br />

Summe Umsatzerlöse. .................................... 767,8 751,6 799,3<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft........................ 59,4 97,4 236,8<br />

Sonstige betriebliche Erträge................................ 13,2 30,4 9,9<br />

Gesamterlöse ........................................... 840,4 879,4 1.046,0<br />

Volumenabhängige Kosten .................................. (165,1) (167,9) (177,9)<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten ............. 675,3 711,5 868,1<br />

Personalaufwand ......................................... (213,0) (166,1) (189,3)<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand ..................... (30,6) (43,0) (45,2)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen .......................... (131,4) (134,1) (128,4)<br />

Operative Kosten ........................................ (375,0) (343,2) (362,9)<br />

Beteiligungsergebnis ...................................... (1,0) (0,4) 0<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ..................... 299,3 367,9 505,2<br />

Finanzergebnis .......................................... (1,8) 0 0<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) ............................... 297,5 367,9 505,2<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ...... 43,5 31,2 27,3<br />

Mitarbeiter (am 31. Dezember) .............................. 1.701 1.757 1.775<br />

EBIT-Marge (in%) ...................................... 39,3 49,5 63,9<br />

Umsatzerlöse<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Außenumsatzerlöse des Segments Clearstream für die am 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 endenen Geschäftsjahre.<br />

Umsatzerlöse im Segment Clearstream 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Depotverwahrungserlöse...................................... 451,8 441,1 459,1<br />

Transaktionserlöse .......................................... 118,4 114,2 140,2<br />

Erlöse aus Global Securities Financing ........................... 68,1 68,6 83,5<br />

Sonstige Umsatzerlöse ....................................... 102,2 96,9 86,5<br />

Zugeordnete IT-Erlöse ....................................... 20,2 21,9 21,2<br />

Umsatzerlöse im Segment Clearstream ......................... 760,7 742,7 790,5<br />

Die externen Umsatzerlöse stiegen von 742,7 Mio. A in 2009 um 2% auf 760,7 Mio. A in 2010 durch einen<br />

Anstieg der Depotverwahrungsgebühren um 2% sowie durch einen Anstieg der Transaktionsgebühren um 4%,<br />

wobei die Erlöse aus Global Securities Financing um 1% sanken. Die Umsatzerlöse beinhalteten zugeordnete<br />

IT-Erlöse von 21,9 Mio. A in 2009 und 20,2 Mio. A in 2010. Im Verwahrungsgeschäft stieg der durchschnittliche<br />

Wert der verwahrten Vermögensgegenstände von 10,3 Bio. A in 2009 um 5% auf 10,9 Bio. A in 2010, in Folge eines<br />

etwas günstigeren Marktumfelds. Die Anzahl der von Clearstream durchgeführten Settlement-Transaktionen stieg<br />

von 102,0 Mio. in 2009 um 14% auf 116,4 Mio. in 2010, wegen gestiegener Handelsaktivitäten der Marktteilnehmer.<br />

Im globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft stiegen die durchschnittlichen Außenstände von 483,6 Mrd.<br />

A in 2009 um 8% auf 521,6 Mrd. A in 2010. Trotz des insgesamt zu verzeichnenden Volumenanstiegs gingen die<br />

Erlöse aus Global Securities Financing um 1% zurück, hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der Marktpreise<br />

für die als Sicherheiten hinterlegten Wertpapiere.<br />

Die externen Umsatzerlöse gingen von 790,5 Mio. A in 2008 um 6% auf 742,7 Mio. A in 2009 durch geringere<br />

Einnahmen aus Depotverwahrungsgebühren, Transaktionserlösen und Erlösen aus Global Securities Financing<br />

zurück. Im Verwahrungsgeschäft ging der durchschnittliche Wert der verwahrten Wertpapiere von 10,6 Bio. A in<br />

A-242


2008 um 3% auf 10,3 Bio. A in 2009 zurück, was zu einem Rückgang der Depotverwahrungsgebühren von<br />

459,1 Mio. A in 2008 um 4% auf 441,1 Mio. A in 2009 führte. Die Zahl der von Clearstream durchgeführten<br />

Abwicklungstransaktionen ging von 114,3 Mio. in 2008 um 11% auf 102,0 Mio. in 2009 hauptsächlich aufgrund<br />

des inländischen Marktes zurück. Die Umsatzerlöse aus dem globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft fielen um<br />

18%, durch niedrigere Volumina und einen Rückgang der Margen als Ergebnis von schwierigen Marktbedingungen<br />

und strengeren Vorgehen beim Risikomanagement bezüglich der Qualität der Sicherheiten für Wertpapierleihen.<br />

Die Innenumsätze resultierten aus CCP Transaktionen und veränderten sich von 2008 bis 2010 nicht<br />

wesentlich.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zentralen Kennzahlen des Segments Clearstream für 2008, 2009 und 2010.<br />

2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />

Verwahrung (Custody) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E)<br />

Wert der verwahrten Wertpapiere<br />

(Jahresdurchschnitt) ................ 10.897 5 10.346 (3) 10.637<br />

international ....................... 5.819 8 5.409 5 5.128<br />

Inland ............................ 5.078 3 4.937 (10) 5.509<br />

Abwicklung (Settlement) (Mio.) (in %) (Mio.) (in %) (Mio.)<br />

Wertpapiertransaktionen ............... 116,4 14 102,0 (11) 114,3<br />

international ....................... 37,1 21 30,6 2 30,0<br />

Inland ............................ 79,3 11 71,4 (15) 84,3<br />

Globale Wertpapierfinanzierung<br />

(Global Securities Financing) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E) (in %) (in Mrd. E)<br />

Ausstehendes Volumen (monatlicher<br />

Durchschnitt) ..................... 521,6 8 483,6 21 398,8<br />

Durchschnittlicher täglicher Liquiditätsbestand (in Mio. E) (in %) (in Mio. E) (in %) (in Mio. E)<br />

Insgesamt ......................... 6.933 9 6.369 12 5.677<br />

Euro ........................... 2.264 4 2.186 (5) 2.300<br />

U.S. Dollar ...................... 3.288 16 2.833 45 1.952<br />

andere Währungen ................. 1.381 2 1.350 (5) 1.425<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />

Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft gingen von 97,4 Mio. A in 2009 um 39% auf 59,4 Mio. A in 2010<br />

zurück, in Folge des niedrigen Niveaus von Zinsen für kurzfristige Laufzeiten im Jahr 2010 und auch durch den<br />

Ablauf von Absicherungsgeschäften für Zinsrisiken sowie den Eintritt der Fälligkeit von längerfristigen Anlagen in<br />

2009.<br />

Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft gingen von 236,8 Mio. A in 2008 um 59% auf 97,4 Mio. A in 2009<br />

aufgrund historisch niedriger Zinssätze signifikant zurück.<br />

Gesamtkosten des Segments<br />

Die Gesamtkosten stiegen von 511,1 Mio. A in 2009 um 6% auf 540,1 Mio. A in 2010 durch einen signifikanten<br />

Anstieg des Personalaufwands von 166,1 Mio. A in 2009 um 28% auf 213,0 Mio. A in 2010, verursacht durch Kosten<br />

von Effizienzprogrammen in der Höhe von 42,8 Mio. A in 2010 hauptsächlich im Bereich Personalaufwand und<br />

einer Kostensenkung von 14,7 Mio. A in 2009 aus der Auflösung einer personalbezogenen Rückstellung. Bereinigt<br />

um die Kosten von Effizienzprogrammen in 2010 und die Auflösung der Rückstellung in 2009 ging der Personalaufwand<br />

pro Mitarbeiter von 103 T A in 2009 um 3% auf 100 T A in 2010 zurück.<br />

Clearstream hat die Gesamtkosten von 540,8 Mio. A in 2008 um 5% auf 511,1 Mio. A in 2009 hauptsächlich<br />

durch niedrigere umsatzabhängige Kosten und niedrigeren Personalaufwand gesenkt, aber auch aufgrund insgesamt<br />

niedrigerer Abschreibungen und eines Einmaleffekts aus der Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang<br />

mit der Verlagerung von Geschäftsbereichen nach Prag. Der Personalaufwand fiel von 189,3 Mio. A in 2008<br />

um 12% auf 166,1 Mio. A in 2009. Bereinigt um die Kosten von Effizienzprogrammen fiel der Personalaufwand je<br />

Mitarbeiter von 106 T A in 2008 um 3% auf 103 T A in 2009.<br />

A-243


Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />

Das EBIT ging von 367,9 Mio. A in 2009 um 19% auf 299,3 Mio. A in 2010 zurück, da der Anstieg der<br />

Umsatzerlöse durch den Rückgang der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft und den Anstieg der Gesamtkosten<br />

überkompensiert wurde, was hauptsächlich auf die Kosten für das Effizienzprogramm zurückzuführen war.<br />

Das EBIT ging von 505,2 Mio. A in 2008 um 27% auf 367,9 Mio. A in 2009 zurück, da Clearstream den<br />

Rückgang der Umsatzerlöse und der Nettozinserträge nicht durch die Reduzierung der Gesamtkosten ausgleichen<br />

konnte.<br />

Segment Market Data & Analytics<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Market Data & Analytics für<br />

die am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung 2010 2009 2008<br />

Market Data & Analytics Segment (in Mio. E)<br />

(IFRS)<br />

Umsätze mit fremden Dritten ............................... 224,6 188,5 180,6<br />

Innenumsätze........................................... 31,1 9,9 11,5<br />

Summe Umsatzerlöse .................................... 255,7 198,4 192,1<br />

Sonstige betriebliche Erträge ............................... 15,3 17,0 3,2<br />

Gesamterlöse .......................................... 271,0 215,4 195,3<br />

Volumenabhängige Kosten ................................. (21,0) (20,5) (18,7)<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten ............ 250,0 194,9 176,6<br />

Personalaufwand ........................................ (48,8) (34,6) (29,9)<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand .................... (17,5) (6,7) (6,6)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen. ......................... (55,4) (43,3) (45,4)<br />

Operative Kosten ....................................... (121,7) (84,6) (81,9)<br />

Beteiligungsergebnis ..................................... (0,3) 10,2 12,9<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) .................... 128,0 120,5 107,6<br />

Finanzergebnis .......................................... (1,5) (0,4) 3,3<br />

Ergebnis vor Steuer (EBT). ............................... 126,5 120,1 110,9<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. ..... 6,8 3,2 7,4<br />

Mitarbeiter (am 31. Dezember) .............................. 374 413 267<br />

EBIT-Marge (in%) ...................................... 57,0 63,9 59,6<br />

Umsatzerlöse<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Außenumsatzerlöse des Segments Market Data & Analytics für die am<br />

31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Market Data & Analytics<br />

Umsatzerlöse im Segment 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Kursvermarktungserlöse ...................................... 142,9 141,1 139,5<br />

STOXX.................................................. 30,9 0 n/a<br />

Sonstige Umsatzerlöse ....................................... 50,8 47,4 41,1<br />

Umsatzerlöse im Segment Market Data & Analytics ............... 224,6 188,5 180,6<br />

Die externen Umsatzerlöse stiegen von 188,5 Mio. A in 2009 um 19% auf 224,6 Mio. A in 2010. Das Wachstum<br />

in 2010 wurde hauptsächlich durch M&A-Aktivitäten beeinflusst. Im November 2009 gaben die Deutsche Börse<br />

und die SIX Group AG bekannt, dass sie ihre jeweiligen Anteile an der STOXX Ltd. aufstocken würden, um<br />

alleiniger Betreiber des Schweizer Indexanbieters zu werden. Die Transaktion wurde am 29. Dezember 2009<br />

abgeschlossen und spiegelt sich erstmalig in den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2010 des Segments mit 30,9 Mio.<br />

A-244


A wieder. Das übrige Wachstum wurde in den Produktbereichen Indexgeschäft (issuer products), Front Office-<br />

Geschäft (front office products) und Back Office-Geschäft (back office products) generiert.<br />

Das Jahr 2010 zeigte auch eine signifikante Zunahme interner Umsatzerlöse von 9,9 Mio. A in 2009 um 214%<br />

auf 31,1 Mio. A in 2010. Diese Umsätze resultierten hauptsächlich aus der Vertragsbeziehung zwischen STOXX<br />

Ltd. und Eurex, auf deren Grundlage STOXX Ltd. ihre Indizes als Referenzdaten für Termingeschäfte und<br />

Optionen an Eurex lizenziert.<br />

Die externen Umsatzerlöse stiegen von 180,6 Mio. A in 2008 um 4% auf 188,5 Mio. A in 2009. Ein Rückgang<br />

der Umsatzerlöse von Infobolsa sowie der Emissionstätigkeit und der Vermögensverwaltung in DAX ETFs wurde<br />

annähernd kompensiert durch höhere Umsatzerlöse aus Datenabonnements. Der größte Treiber für das Wachstum<br />

in 2009 war der Erwerb der Market News International, die im Jahr 2009 Umsatzerlöse von 10,0 Mio. A beisteuerte.<br />

Gesamtkosten des Segments<br />

Die Gesamtkosten stiegen deutlich von 105,1 Mio. A in 2009 um 36% auf 142,7 Mio. A in 2010 durch die<br />

Erstkonsolidierung von STOXX Ltd. in 2010 sowie die Kosten für Effizienzprogramme. Der Personalaufwand stieg<br />

von 34,6 Mio. A in 2009 um 41% auf 48,8 Mio. A in 2010 ebenfalls wegen des zusätzlichen Personalaufwands von<br />

STOXX Ltd. sowie der Kosten für Effizienzprogramme von 7,4 Mio. A in 2010. Bereinigt um die Kosten für<br />

Effizienzprogramme in 2010 stieg der Personalaufwand je Mitarbeiter von 84 T A in 2009 um 32% auf 111 T A in<br />

2010.<br />

Die Gesamtkosten stiegen von 100,6 Mio. A in 2008 um 4% auf 105,1 Mio. A in 2009 ausschließlich in Folge<br />

des höheren Personalaufwands nach der Konsolidierung von MNI. Der Personalaufwand stieg von 29,9 Mio. A in<br />

2008 um 16% auf 34,6 Mio. A in 2009. Der Personalaufwand je Mitarbeiter sank von 112 T A in 2008 um 25% auf<br />

84 T A in 2009.<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />

Das EBIT stieg von 120,5 Mio. A in 2009 um 6% auf 128,0 Mio. A in 2010 durch höhere externe Umsatzerlöse<br />

und einen Anstieg der segmentinternen Umsatzerlöse von 9,9 Mio. A in 2009 auf 31,1 Mio. A in 2010 aufgrund der<br />

Konsolidierung der STOXX Ltd.<br />

Das EBIT stieg von 107,6 Mio. A in 2008 um 12% auf 120,5 Mio. A in 2009 in Folge des Anstiegs der sonstigen<br />

betrieblichen Erträge von 3,2 Mio. A in 2008 um 13,8 Mio. A auf 17,0 Mio. A in 2009, aufgrund der Zuordnung von<br />

Erträgen aus der Beendigung einer Haftpflichtversicherung mit Kapitalbildung für Vermögensschäden in Höhe von<br />

13,0 Mio. A. Ansonsten wurde der Anstieg der externen Umsatzerlöse durch höheren Personalaufwand und den<br />

Rückgang der internen Umsatzerlöse von 11,5 Mio. A in 2008 auf 9,9 Mio. A in 2009 ausgeglichen.<br />

A-245


Cashflow<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die konsolidierte Kapitalflussrechnung der Gruppe Deutsche Börse für die am<br />

31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre.<br />

Konzern-Kapitalflussrechnung 2010 2009 2008<br />

(IFRS) (in Mio. E)<br />

Jahresüberschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395,1 471,2 1.050,3<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583,5 569,1 137,1<br />

Zunahme/(Abnahme) der langfristigen Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (2,9) 19,3 (47,5)<br />

Latente Ertragsteuererträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (205,8) (219,9) (29,5)<br />

Übrige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit<br />

nach Korrektur um zahlungswirksame Bestandteile:<br />

(1,0) 5,9 3,3<br />

Abnahme/(Zunahme) der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte. . . . . . . . . . . . 50,4 (42,6) 265,3<br />

Zunahme/(Abnahme) der kurzfristigen Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152,7 (2,3) (100,3)<br />

(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (12,6) 0,3 0,3<br />

Nettoverlust/(Nettogewinn) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten. . . . . . . . (15,5) 0,5 (0,1)<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ................................. 943,9 801,5 1.278,9<br />

Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen . . . . . . . (133,9) (172,3) (94,5)<br />

Auszahlungen für Investitionen in langfristige Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (771,0) (1.113,9) (344,0)<br />

Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen . . . . . . . . . . . . .<br />

Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener<br />

(6,8) (1,4) (122,3)<br />

Zahlungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,1 (1)<br />

(51,0) 0<br />

Effekte aus dem Abgang von (Anteilen an) Tochterunternehmen abzüglich abgegebener<br />

Zahlungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,4 (5,9) (24,6)<br />

Einzahlungen aus der Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen . . . . . . . . .<br />

Nettoabnahme/(Nettozunahme) der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

0 7,5 16,8<br />

Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten. . . . . . . . . .<br />

Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbaren langfristigen<br />

(12,4) 165,6 (391,2)<br />

Finanzinstrumenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393,5 88,7 19,9<br />

Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 0 0,3<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeiten ..................................... (520,1) (1,082,7) (939,6)<br />

Mittelabfluss aus dem Erwerb eigener Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 0 (380,5)<br />

Mittelzufluss aus dem Verkauf eigener Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 4,2 7,0<br />

Mittelzufluss von nicht beherrschenden Gesellschaftern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,0 20,4 0<br />

Mittelabfluss aus langfristiger Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (97,2) (3,9) (500,0)<br />

Mittelzufluss aus langfristiger Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 11,1 (2) 1.481,6<br />

Mittelabfluss aus kurzfristiger Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (103,7) (3)<br />

(811,2) (1.941,7)<br />

Mittelzufluss aus kurzfristiger Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 715,1 (4)<br />

Zahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0,5) (0,4) (0,8)<br />

Ausschüttung an Aktionäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (390,5) (390,2) (403,0)<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ..................................... (587,9) (454,9) (943,0)<br />

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (164,1) (736,1) (603,7)<br />

Einfluss von Währungsdifferenzen (5) ....................................... 4,0 2,5 11,7<br />

Finanzmittelbestand am Anfang der Periode (6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (285,4) 448,2 1.040,2<br />

Finanzmittelbestand am Ende der Periode (6) ............................... (445,5) (285,4) 448,2<br />

Erhaltene Zinsen und ähnliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21,4 50,8 218,4<br />

Erhaltene Dividenden (7)<br />

794,4<br />

............................................... 7,4 11,4 11,7<br />

Gezahlte Zinsen (7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (105,9) (144,7) (263,5)<br />

Ertragsteuerzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (178,6) (181,7) (474,4)<br />

(1) Im Rahmen des Erwerbs der Tradegate Exchange GmbH zu einem Kaufpreis von 0,4 Mio. A wurden Zahlungsmittel in<br />

Höhe von 0,5 Mio. A erworben.<br />

(2) Mittelzufluss durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter.<br />

(3) Davon 3,7 Mio. A aus Darlehensrückzahlung an einen nicht beherrschenden Gesellschafter.<br />

(4) Davon 3,7 Mio. A durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter.<br />

(5) Enthält im Wesentlichen die aus der Umrechnung des Teilkonzerns ISE entstandenen Währungsdifferenzen.<br />

(6) Ohne Bardepots der Marktteilnehmer.<br />

(7) Zins- und Dividendenzahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet.<br />

A-246


Vergleich von 2009 mit 2010<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Der operative Cashflow stieg von 801,5 Mio. A in 2009 um 142,4 Mio. A auf 943,9 Mio. A in 2010. Der<br />

Rückgang des Jahresüberschusses von 471,2 Mio. A in 2009 um 76,1 Mio. A auf 395,1 Mio. A in 2010 wurde in 2010<br />

durch einen Mittelzufluss von 50,4 Mio. A (gegenüber einem Mittelabfluss von 42,6 Mio. A in 2009) aus dem<br />

Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte und einem Mittelzufluss von 152,7 Mio. A (gegenüber<br />

einem Mittelabfluss von 2,3 Mio. A in 2009) in Folge des Anstiegs der kurzfristigen Verbindlichkeiten kompensiert.<br />

Der Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand belief sich auf 583,5 Mio. A in 2010 und lag damit nur leicht über<br />

den in 2009 erfassten Betrag von 569,1 Mio. A.<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />

Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit beliefen sich auf 1.082,7 Mio. A in 2009 und 520,1 Mio. A in 2010.<br />

Der Mittelabfluss aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A. ging durch eine Reduzierung des<br />

Erwerbs von langfristigen Finanzinstrumenten von 1.113,9 Mio. A in 2009 auf 771,0 Mio. A in 2010 zurück.<br />

Mittelabflüsse, die dem Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter und Sachanlagen dienten (Capital Expenditure),<br />

gingen von 172,3 Mio. A in 2009 auf 133,9 Mio. A in 2010 zurück. Der Rückgang von 2009 gegenüber 2010<br />

war insbesondere auf Investitionen in immaterielle Vermögenswerte der STOXX Ltd. im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb weiterer Anteile an dem Schweizer Indexanbieter durch die Deutsche Börse am 29. Dezember 2009 in Höhe<br />

von ca. 74,0 Mio. A zurückzuführen.<br />

Mittelabflüsse von 12,4 Mio. A im Jahr 2010 resultierten aus einer Netto-Zunahme kurzfristiger Forderungen,<br />

von Wertpapieren und Verbindlichkeiten mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten aus dem<br />

Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A., verglichen mit Mittelzuflüssen von 165,6 Mio. A in 2009.<br />

Mittelzuflüsse von 393,5 Mio. A in 2010 resultierten hauptsächlich aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von<br />

langfristigen Finanzinstrumenten aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A., verglichen mit Mittelzuflüssen<br />

von nur 88,7 Mio. A in 2009.<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />

Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich auf 454,9 Mio. A in 2009 und 587,9 Mio. A in<br />

2010.<br />

Mittelabflüsse von 390,2 Mio. A in 2009 und von 390,5 Mio. A in 2010 entstanden aus in den jeweiligen Jahren<br />

ausgezahlten Dividenden.<br />

Mittelabflüsse von 811,2 Mio. A in 2009 im Vergleich zu Mittelabflüssen von 103,7 Mio. A in 2010 wurden in<br />

den jeweiligen Jahren für die Rückzahlung von kurzfristigen Anleihen verwendet, hauptsächlich im Rahmen des<br />

Commercial Paper-Programms der Deutsche Börse. Mittelabflüsse aufgrund von Rückzahlungen im Jahr 2009<br />

wurden teilweise durch die Emission von kurzfristigen Geldmarktpapieren in Höhe von 711,4 Mio. A im Jahr 2009<br />

kompensiert.<br />

Im Vergleich zu Mittelabflüssen von nur 3,9 Mio. A in 2009 wurden die Mittelabflüsse von 97,2 Mio. A in 2010<br />

fürRückzahlungen von langfristigen Finanzierungen hauptsächlich für den Rückkauf einer Hybridanleihe in Höhe<br />

von 89,0 Mio. A (Nominalbetrag) verwendet, die in 2008 emittiert wurde.<br />

Vergleich von 2008 mit 2009<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ging von 1.278,9 Mio. A in 2008 um 477,4 Mio. A auf<br />

801,5 Mio. A in 2009 zurück. Die Hauptursache hierfür war der Rückgang des Jahresüberschusses von 1.050,3 Mio.<br />

A in 2008 um 579,1 Mio. A auf 471,2 Mio. A in 2009, der teilweise kompensiert wurde durch den zahlungsunwirksamen<br />

höheren Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand von 569,1 Mio. A in 2009, im Vergleich zu<br />

A-247


137,1 Mio. A in 2008, und der latenten Ertragssteuererträge von 219,9 Mio. A in 2009 im Vergleich zu 29,5 Mio. A in<br />

2008. Des Weiteren stiegen die langfristigen Rückstellungen in 2009 um 19,3 Mio. A, im Vergleich zu einem<br />

Rückgang von 47,5 Mio. A in 2008. Das Betriebskapital ging in 2008 um 165,3 Mio. A zurück, hauptsächlich in<br />

Folge eines Rückgangs der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände. In 2009 stieg das Betriebskapital<br />

um 44,6 Mio. A.<br />

Die Positionen ,,Abschreibungen und Wertminderungsaufwand“ und ,,Latente Ertragssteuererträge“ wurden<br />

durch den Wertminderungsaufwand für die immateriellen Vermögenswerte der ISE und die daraus resultierende<br />

latente Steuererstattung in 2009 und 2010 wesentlich beeinflusst.<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />

Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf 939,6 Mio. A in 2008 und 1.082.7 Mio. A in<br />

2009.<br />

Die Mittelabflüsse aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A. stiegen von 344,0 Mio. A in 2008 auf<br />

1.113,9 Mio. A in 2009 durch einen Anstieg des Erwerbs von langfristigen Finanzinstrumenten in 2009.<br />

Die Mittelabflüsse, die für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen verwendet<br />

wurden (Capital Expenditure), stiegen von 94,5 Mio. A in 2008 auf 172,3 Mio. A in 2009. Der Anstieg in<br />

2009 war hauptsächlich auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände der STOXX Ltd. zurückzuführen,<br />

die im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Anteile an dem Schweizer Indexanbieter durch die Deutsche<br />

Börse am 29. Dezember 2009 standen. Mittelabflüsse von 51,0 Mio. A im Jahr 2009 waren auf den Erwerb von<br />

Anteilen an der MNI und Need to Know News, LLC und weiterer Anteile an der STOXX Ltd. zurückzuführen,<br />

verglichen mit keinen derartigen Erwerben im Jahr 2008.<br />

Die Mittelabflüsse für Anteile an assoziierten Unternehmen sind von 122,3 Mio. A in 2008 auf 1,4 Mio. A in<br />

2009 wesentlich zurückgegangen. Die Mittelabflüsse in 2008 wurden hauptsächlich zum Erwerb weiterer Anteile<br />

an der European Energy Exchange AG und im Zusammenhang mit der Verschmelzung der ISE Stock Exchange,<br />

LLC und der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, verwendet.<br />

Mittelzuflüsse von 165,6 Mio. A in 2009 resultierten aus einem Nettorückgang von kurzfristigen Forderungen,<br />

Wertpapieren und Verbindlichkeiten mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten aus dem<br />

Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A., verglichen mit einer wesentlichen Zunahme dieser Position und einem<br />

Mittelabfluss von 391,2 Mio. A in 2008.<br />

Mittelzuflüsse von 88,7 Mio. A in 2009 standen Mittelzuflüssen von 19,9 Mio. A in 2008 gegenüber. Die<br />

Mittelzuflüsse 2009 und 2008 waren hauptsächlich auf den Verkauf oder die Endfälligkeit von langfristigen<br />

Finanzinstrumenten aus dem Bankgeschäft der Clearstream Banking S.A. zurückzuführen.<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />

Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich auf 943,0 Mio. A in 2008 und auf 454,9 Mio. A<br />

in 2009.<br />

Die Mittelabflüsse von 403,0 Mio. A in 2008 und von 390,2 Mio. A in 2009 resultierten aus in den jeweiligen<br />

Jahren ausgezahlten Dividenden. Zusätzlich hat die Deutsche Börse eigene Aktien für insgesamt 380,5 Mio. A in<br />

2008 und keine in 2009 erworben.<br />

Die Rückzahlung von kurzfristigen Finanzierungen in Höhe von 1.941,7 Mio. A in 2008 entstand aus der<br />

Rückzahlung von Geldmarktpapieren (Commercial Papers)inHöhe von 600,0 Mio. A sowie der Rückzahlung von<br />

kurzfristigen Finanzierungen für den Erwerb der ISE in Höhe von 1.341,7 Mio. A. In 2008 wurden Mittelabflüsse für<br />

die Rückzahlung von kurzfristigen Darlehen teilweise ausgeglichen durch die Ausgabe langfristiger Anleihen in<br />

Höhe von 1.481,6 Mio. A zur Finanzierung der ISE-Akquisition, indem ein in Euro denominierter Senior Bond mit<br />

einem Nominalwert von 650,0 Mio. A und eine in Euro denominierte Hybridanleihe in Höhe von 550,0 Mio. A sowie<br />

in US Dollar denominierte Anleihen in einem Nominalvolumen von insgesamt 460,0 Mio. US$ im Rahmen einer<br />

Privatplatzierung emittiert wurden. In 2009 resultierten Mittelabflüsse von 811,2 Mio. A aus der Rückzahlung von<br />

Geldmarktpapieren.<br />

A-248


Mittelzuflüsse von 794,4 Mio. A in 2008 und 715,1 Mio. A in 2009 entstanden hauptsächlich durch die Ausgabe<br />

von Geldmarktpapieren.<br />

Verglichen mit keinem Zahlungseffekt in 2008 ergaben sich Mittelzuflüsse von nicht beherrschenden<br />

Gesellschaftern in Höhe von 20,4 Mio. A im Jahr 2009 aus Einzahlungen in die Rücklagen der STOXX Ltd.<br />

Finanzmittelbestand<br />

Der Finanzmittelbestand veränderte sich von 448,2 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf -285,4 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 und auf -445,5 Mio. A zum 31. Dezember 2010 in Folge der oben für 2009 und 2010<br />

beschriebenen Veränderungen in den Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.<br />

Der Finanzmittelbestand kann, so wie er in der Kapitalflussrechnung verwendet wurde, zu den einzelnen<br />

Bilanzpositionen übergeleitet werden:<br />

Überleitungsrechnung zum Finanzmittelbestand<br />

(IFRS) 2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Kassenbestände und Bankguthaben . . . ........................... 6.982,9 5.305,3 10.847,5<br />

abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ................ (20,1) 0 0<br />

6.962,8 5.305,3 10.847,5<br />

Kurzfristige Forderungen aus dem Bankgeschäft.....................<br />

abzüglich Kredite an Banken und Kunden mit einer ursprünglichen<br />

7.585,3 7,192,4 8,428,0<br />

Laufzeit von mehr als drei Monaten . ...........................<br />

abzüglich Fremdfinanzierungsinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar<br />

(537,1) (272,4) (202,1)<br />

sind ....................................................<br />

abzüglich festverzinslicher Geldmarkt-Anlageinstrumente mit einer<br />

ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten, die zu<br />

(570,3) (448,1) (331,9)<br />

Veräußerungszwecken gehalten werden. ......................... 0 (82,0) (147,2)<br />

abzüglich derivativer Anlageinstrumente. .......................... 0 (18,5) (9,1)<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft................. (7.822,0) (7.221,0) (7.916,3)<br />

abzüglich derivativer Anlageinstrumente. .......................... 0 0,4 0<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Bardepots der Marktteilnehmer ....... (6.064,2) (4.741,5) (10.220,7)<br />

Überleitung zum Finanzmittelbestand ........................... (7.408,3) (5.590,7) (10.399,3)<br />

Finanzmittelbestand. ........................................ (445,5) (285,4) 448,2<br />

Der Finanzmittelbestand beinhaltet den Kassenbestand und die Bankguthaben, außer Beträge für Investitionen<br />

von Mitteln mit Verfügungsbeschränkung, die von Marktteilnehmern hinterlegt wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

aus dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten sind im<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten, während Positionen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei<br />

Monaten oder weniger in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten sind.<br />

Die Auswirkungen von Währungsdifferenzen auf Finanzmittel, die in Fremdwährung gehalten werden,<br />

werden in der Kapitalflussrechnung gesondert erfasst, um den Bestand an Finanzmitteln zu Beginn und am Ende<br />

der Periode abzustimmen. Der Effekt aus Währungsdifferenzen bezogen auf den Finanzmittelbestand belief sich<br />

auf 11,7 Mio. A in 2008, 2,5 Mio. A in 2009 und 4.0 Mio. A in 2010.<br />

Die Position ,,Kassenbestand und Bankguthaben“ beinhaltete Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung in<br />

Höhe von 10.364,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008, 4.745,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 6.185,8 Mio. A<br />

zum 31. Dezember 2010. Die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung beziehen sich hauptsächlich auf<br />

Bardepots der Marktteilnehmer und zu einem kleineren Teil auf Mindestreserveverpflichtungen.<br />

A-249


Aktiva<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aktiva der Konzernbilanz der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008.<br />

Konzernbilanz (IFRS) 2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />

(in Mio. E) (in %) (in Mio. E) (in %) (in Mio. E)<br />

Aktiva<br />

Software ......................... 50,2 (41) 84,5 (16) 101,1<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte ..........<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im<br />

2.059,6 4 1.987,3 1 1.977,0<br />

Bau ........................... 65,2 151 26,0 49 17,5<br />

Andere immaterielle Vermögenswerte .... 914,9 (31) 1.333,7 (1) 1.350,9<br />

Immaterielle Vermögenswerte ........ 3.089,9 (10) 3.431,5 0 3.446,5<br />

Einbauten in Gebäuden. ..............<br />

Computerhardware, Betriebs- und<br />

39,0 69 23,1 (23) 29,9<br />

Geschäftsausstattung ...............<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im<br />

70,2 14 61,5 (18) 75,0<br />

Bau ........................... 29,0 96 14,8 270 4,0<br />

Sachanlagen ...................... 138,2 39 99,4 (9) 108,9<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen. .... 172,6 13 152,5 (3) 156,6<br />

Andere Beteiligungen ................<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

64,7 8 60,0 14 52,8<br />

Bankgeschäft .................... 1.555,6 6 1.468,2 94 756,3<br />

Sonstige Wertpapiere ................ 12,1 (58) 29,0 326 6,8<br />

Sonstige Ausleihungen ............... 1,0 — 0 — 0<br />

Finanzanlagen. .................... 1.806,0 6 1.709,7 76 972,5<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte .... 27,7 395 5,6 (59) 13,5<br />

Aktive latente Steuerforderungen . ......<br />

Summe der langfristigen<br />

7,7 60 4,8 37 3,5<br />

Vermögenswerte .................<br />

Finanzinstrumente der Eurex<br />

5.069,5 (3) 5.251,0 16 4.544,9<br />

Clearing AG .....................<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

128.823,7 (10) 143.178,4 18 121.684,3<br />

Bankgeschäft. ...................<br />

Forderungen aus Lieferungen und<br />

7,585,3 5 7,192,4 (15) 8,428,0<br />

Leistungen ......................<br />

Forderungen gegenüber assoziierten<br />

212,1 2 207,4 (2) 210,7<br />

Unternehmen ....................<br />

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

5,6 (35) 8,6 51 5,7<br />

besteht ......................... 4,4 193 1,5 50 1,0<br />

Forderungen aus Ertragsteuern . . . ...... 25,6 (48) 48,8 (49) 96,0<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte ....<br />

Forderungen und sonstige<br />

141,4 (15) 167,1 176 60,5<br />

Vermögenswerte .................<br />

Bankguthaben mit<br />

136.798,1 (9) 150.804,2 16 130.486,2<br />

Verfügungsbeschränkung. ...........<br />

Kassenbestand und sonstige<br />

6.185,8 30 4.745,6 (54) 10.364,7<br />

Bankguthaben. ................... 797,1 42 559,7 16 482,8<br />

Summe kurzfristige Vermögenswerte ... 143.781,0 (8) 156.109,5 10 141.333,7<br />

Summe Aktiva .................... 148.850,5 (8) 161.360,5 11 145.878,6<br />

A-250


Vergleich von 2009 mit 2010<br />

Die Veränderungen der Aktiva der Gruppe Deutsche Börse bezogen sich hauptsächlich auf zwei in den<br />

kurzfristigen Vermögensgegenständen erfasste Effekte, welche ähnliche Auswirkungen auf die kurzfristigen<br />

Schulden der Gruppe Deutsche Börse haben.<br />

Die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG, die zu jedem Bilanzstichtag innerhalb der kurzfristigen<br />

Vermögenswerte erfasst wurden, entsprechen einer dazu korrespondierenden Verbindlichkeit die mit dem gleichen<br />

Betrag innerhalb der kurzfristigen Schulden erfasst wird. Der Rückgang von 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember<br />

2009 auf 128.823,7 Mio. A zum 31. Dezember 2010 stand im Zusammenhang mit ihrer Funktion als CCP für die<br />

Kassa- und Terminmärkte.<br />

Die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung, die zu jedem Bilanzstichtag innerhalb der kurzfristigen<br />

Vermögenswerte erfasst wurden, korrelieren mit den Bardepots der Marktteilnehmer, die in den kurzfristigen<br />

Schulden erfasst wurden. Der Anstieg von 4.745,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 6.185,8 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010 war das Ergebnis aus der Erholung der Finanzmärkte, die zu höheren Handelsvolumina führte.<br />

Sonstige Veränderungen der kurzfristigen Vermögenswerte resultierten hauptsächlich aus den nachfolgenden<br />

Faktoren:<br />

Der Anstieg der Forderungen und der Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von 7.192,4 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 auf 7.585,3 Mio. A zum 31. Dezember 2010 war bedingt durch höhere Handelsvolumina<br />

als Ergebnis einer Erholung des Finanzmarktes.<br />

Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte von 167,1 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />

141,4 Mio. A zum 31. Dezember 2010 in Folge einer in 2010 geleisteten Zahlung einer Forderung, die am<br />

Ende von 2009 erfasst worden war, wurde teilweise kompensiert durch einen Anstieg der sonstigen<br />

Forderungen aus dem CCP-Geschäft.<br />

Die Position Kassenbestand und sonstige Bankguthaben stieg von 559,7 Mio. A am 31. Dezember 2009<br />

auf 797,1 Mio. A am 31. Dezember 2010.<br />

Die Summe der langfristigen Vermögenswerte der Gruppe Deutsche Börse ging von 5.251,0 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 auf 5.069,5 Mio. A zum 31. Dezember 2010 zurück, vor allem aufgrund eines<br />

Rückgangs der sonstigen immateriellen Vermögenswerte von 1.333,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />

914,9 Mio. A zum 31. Dezember 2010, der durch die Wertminderung der ISE-Börsenlizenz um 111,2 Mio.<br />

A und der Teilnehmerbeziehungen der ISE um 318,4 Mio. A entstand. Dieser Rückgang wurde teilweise<br />

durch einen Anstieg des für ISE gebuchten Geschäfts- oder Firmenwertes von 880,1 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 auf 950,8 Mio. A zum 31. Dezember 2010 aufgrund von Wechselkursänderungen<br />

und einen zusätzlichen Anstieg der Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von<br />

1.468,2 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 1.555,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010 kompensiert.<br />

Vergleich von 2008 mit 2009<br />

Die Veränderungen der Aktiva der Gruppe Deutsche Börse bezogen sich hauptsächlich auf zwei in den<br />

kurzfristigen Vermögenswerten erfasste Effekte, welche ähnliche Auswirkungen auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />

der Gruppe Deutsche Börse haben.<br />

Die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG, die an den jeweiligen Bilanzstichtagen innerhalb der kurzfristigen<br />

Vermögenswerte erfasst wurden, entsprechen einer dazu korrespondierenden Verbindlichkeit, die mit dem<br />

gleichen Betrag in den kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst wurde. Der Anstieg von 121.684,3 Mio. A vom<br />

31. Dezember 2008 auf 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 stand im Zusammenhang mit ihrer Funktion als<br />

CCP für die Kassa- und Terminmärkte.<br />

Die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung, die zu jedem Bilanzstichtag innerhalb der kurzfristigen<br />

Vermögenswerte erfasst wurden, korrelieren mit den Bardepots der Marktteilnehmer, die in den kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten erfasst wurden. Der Rückgang von 10.364,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 4.745,6 Mio. A<br />

zum 31. Dezember 2009 resultierte aus niedrigeren erbrachten Sicherheitsleistungen an die Eurex Clearing AG von<br />

Marktteilnehmern nach einer Lockerung der Sicherheitsanforderungen nach der Finanzkrise.<br />

A-251


Sonstige Veränderungen der kurzfristigen Vermögenswerte resultierten hauptsächlich aus den nachfolgenden<br />

Faktoren:<br />

Der Rückgang der Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von 8.428,0 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2008 auf 7.192,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 entstand aus niedrigeren Handelsvolumina<br />

in Folge der Finanzkrise.<br />

Ein Anstieg der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte von 60.5 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />

167,1 Mio. A zum 31. Dezember 2009 war hauptsächlich auf eine am Ende von 2009 zusätzlich erfasste<br />

Forderung zurückzuführen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer Haftpflichtversicherung der<br />

Gruppe Deutsche Börse für Vermögensschäden stand.<br />

Die Position Kassenbestand und sonstige Bankguthaben stieg von 482,8 Mio. A zum 31. Dezember 2008<br />

auf 559,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009.<br />

Die Summe der langfristigen Vermögenswerte der Gruppe Deutsche Börse stieg von 4.544,9 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2008 auf 5.251,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009, hauptsächlich durch eine Zunahme der<br />

Forderungen und der Wertpapiere aus dem Bankgeschäft von 756,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />

1.468,2 Mio. A zum 31. Dezember 2009.<br />

Passiva<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Passiva der Konzernbilanz der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008:<br />

Konzernbilanz (IFRS) 2010 Veränderung 2009 Veränderung 2008<br />

(in Mio. E) (in %) (in Mio. E) (in %) (in Mio. E)<br />

Passiva<br />

Konzerneigenkapital .................<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />

2.951,4 3 2.866,2 8 2.654,3<br />

beherrschender Gesellschafter . . ...... 458,9 (3) 472,6 46 324,0<br />

Summe Eigenkapital. ...............<br />

Rückstellungen für Pensionen und<br />

3.410,3 2 3.338,8 12 2.978,3<br />

ähnliche Verpflichtungen. ........... 21,3 (29) 30,1 60 18,8<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen ..... 86,6 8 80,5 10 72,9<br />

Latente Steuerschulden ............... 297,7 (33) 442,0 (26) 600,6<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten . . . ...... 1.455,2 (4) 1.514,9 0 1.512,9<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten . . . 9,6 (63) 26,0 206 8,5<br />

Summe langfristige Verbindlichkeiten .. 1.870,4 (11) 2.093,5 (5) 2.213,7<br />

Steuerrückstellung .................. 345,0 9 316,8 32 239,3<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen .....<br />

Finanzinstrumente der Eurex<br />

134,8 100 67,4 (19) 83,5<br />

Clearing AG ..................... 128.823,7 (10) 143.178,4 18 121.684,3<br />

Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft . .<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber<br />

7.822,0 8 7.221,0 (9) 7.916,3<br />

Kreditinstituten ...................<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

20,1 — 0 — 0<br />

Leistungen ......................<br />

Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten<br />

96,5 1 95,1 (15) 112,3<br />

Unternehmen ....................<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen ein<br />

4,0 (57) 9,2 6 8,7<br />

Beteiligungsverhältnis besteht . . ...... 13,6 (2) 13,9 48 9,4<br />

Bardepots der Marktteilnehmer . . . ...... 6.064,2 28 4,741,5 (54) 10,220,7<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten . . . 245,9 (14) 284,9 (31) 412,1<br />

Summe kurzfristige Verbindlichkeiten .. 143.569,8 (8) 155.928,2 11 140.686,6<br />

Summe Verbindlichkeiten ............ 145.440,2 (8) 158.021,7 11 142.900,3<br />

Summe Passiva .................... 148.850,5 (8) 161.360,5 11 145.878,6<br />

A-252


Vergleich von 2009 mit 2010<br />

Die Summe des Eigenkapitals stieg von 3.338,8 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 3.410,3 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010. Der Bilanzgewinn stieg von 1.886,8 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 1.971,0 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010, da der Jahresüberschuss 2010 von 417,8 Mio. A die in 2010 ausgezahlten Dividenden von<br />

390,5 Mio. A übertraf, durch die positiven Auswirkungen der Wechselkursdifferenzen und andere Anpassungen in<br />

Höhe von 89,1 Mio. A in 2010 und durch die negativen Auswirkungen aus latenten Steuern von -32,2 Mio. A.<br />

Die Summe der Verbindlichkeiten veränderte sich von 158.021,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />

145.440,2 Mio. A zum 31. Dezember 2010, hauptsächlich durch zwei in den kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasste<br />

Effekte, die mit den zwei bei den Aktiva beschriebenen wesentlichen Effekten zusammenhängen.<br />

Ein Rückgang der Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG von 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf<br />

128.823,7 Mio. A zum 31. Dezember 2010 hing mit ihrer Funktion als CCP für die Kassa- und Terminmärkte zusammen.<br />

Der Anstieg der Bardepots der Marktteilnehmer von 4.741,5 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 6.064,2 Mio.<br />

A zum 31. Dezember 2010 resultierte aus höheren Sicherheitsleistungen an die Eurex Clearing AG, die aufgrund<br />

höherer Handelsvolumina in Folge der Erholung der Finanzmärkte von den Marktteilnehmern erbracht wurden.<br />

Die sonstigen wesentlichen Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten waren in den nachfolgenden<br />

Positionen zu verzeichnen:<br />

Ein Anstieg der Steuerrückstellungen von 316,8 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 345,0 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010 basierte auf erwarteten Steuerzahlungen für Umsatzsteuer.<br />

Ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft von Clearstream von 7.221,0 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 auf 7.822,0 Mio. A zum 31. Dezember 2010 resultierte aus höheren Handelsvolumina<br />

in Folge der Erholung der Finanzmärkte.<br />

Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 284,9 Mio. A zum 31. Dezember 2009<br />

auf 245,9 Mio. A zum 31. Dezember 2010 war bedingt durch die Rückzahlung aller ausstehenden<br />

Geldmarktpapiere (Commercial Paper) in 2010.<br />

Die langfristigen Schulden gingen von 2.093,5 Mio. A zum 31. Dezember 2009 auf 1.870,4 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010 hauptsächlich durch einen Rückgang der passiven latenten Steuern von 442,0 Mio. A<br />

zum 31. Dezember 2009 auf 297,7 Mio. A zum 31. Dezember 2010 zurück, die im Zusammenhang mit der<br />

Erfassung des ISE-Wertminderungsaufwands von 2010 gebucht wurden.<br />

Vergleich von 2008 mit 2009<br />

Die Summe des Eigenkapitals stieg von 2.978,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 3.338,8 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009. Der Bilanzgewinn stieg von 1.779,4 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 1.886,8 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009, hauptsächlich da der Jahresüberschuss 2009 von 496,1 Mio. A die in 2009 ausgezahlten<br />

Dividenden von 390,2 Mio. A übertraf. Ein Anstieg der Minderheitenanteile von 324,0 Mio. A zum 31. Dezember<br />

2008 auf 472,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 war hauptsächlich durch die dem Minderheitsaktionär der STOXX<br />

Ltd. zuzurechnenden Anteile bedingt, die im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse vollkonsolidiert<br />

wurden. Ein Anstieg der Neubewertungsrücklage von 29,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 125,2 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 entstand hauptsächlich durch die größere Beteiligung der Deutsche Börse an der STOXX Ltd.<br />

Die Summe der Verbindlichkeiten veränderte sich von 142.900,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />

158.021,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 hauptsächlich durch die zwei in den kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />

erfassten Effekte, die mit den zwei bei den Aktiva beschriebenen wesentlichen Effekten zusammenhängen.<br />

Eine Zunahme der Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG von 121.684,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008<br />

auf 143.178,4 Mio. A zum 31. Dezember 2009 hing mit ihrer Funktion als CCP für die Kassa- und Terminmärkte<br />

zusammen.<br />

Der Rückgang der Bardepots der Marktteilnehmer von 10.220,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf<br />

4.741,5 Mio. A zum 31. Dezember 2009 ergab sich daraus, dass die Marktteilnehmer aufgrund der gelockerten<br />

Anforderungen geringere Sicherheitsleistungen an die Eurex Clearing AG erbrachten.<br />

A-253


Die sonstigen wesentlichen Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten waren in den nachfolgenden<br />

Positionen zu verzeichnen:<br />

Ein Anstieg der Steuerrückstellungen von 239,3 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 316,8 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 basierte auf erwarteten Steuerzahlungen auf Einkommen aus den Vorjahren.<br />

Ein Rückgang der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft von Clearstream von 7.916,3 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2008 auf 7.221,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009 resultierte aus niedrigeren Handelsvolumina<br />

in Folge der Finanzkrise.<br />

Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 412,1 Mio. A zum 31. Dezember 2008<br />

auf 284,9 Mio. A zum 31. Dezember 2009 war bedingt durch die verringerte Aufnahme von Geldmarktpapieren<br />

(Commercial Paper).<br />

Die langfristigen Verbindlichkeiten gingen von 2.213,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 2.093,5 Mio.<br />

A zum 31. Dezember 2009 zurück, hauptsächlich durch einen Rückgang der passiven latenten Steuern von<br />

600,6 Mio. A zum 31. Dezember 2008 auf 442,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009, die im Zusammenhang<br />

mit der Erfassung des ISE-Wertminderungsaufwands von 2009 gebucht wurden.<br />

Dividenden und Aktienrückkäufe<br />

Die Gruppe Deutsche Börse zahlte in 2008 Dividenden von 403,0 Mio. A, in 2009 390,2 Mio. A und in 2010<br />

390,5 Mio. A für das vorangegangene Geschäftsjahr. Zwischen 2005 und 2008 kaufte die Deutsche Börse 38,7 Mio.<br />

Aktien zurück, von denen insgesamt 28,6 Mio. Aktien eingezogen wurden. Weitere 1,0 Mio. Aktien erwarben<br />

Mitarbeiter unter den Bedingungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Gruppe Deutsche Börse. Zum<br />

31. Dezember 2010 wurden die ca. 9,1 Mio. verbleibenden Aktien von der Gruppe Deutsche Börse als eigene<br />

Aktien gehalten.<br />

Für 2010 hat die Deutsche Börse der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 2,10 A pro Aktie für<br />

das letzte Geschäftsjahr vorgeschlagen, nach 2,10 A für 2008 und 2009. Gemäß diesem Vorschlag würde die<br />

Ausschüttungsquote, bereinigt um die Aufwendungen für Effizienzprogramme und den ISE-Wertminderungsaufwand<br />

in 2010 und bereinigt um den ISE-Wertminderungsaufwand in 2009, 54% des Konzern-Jahresüberschusses<br />

2010 betragen, nach 56% in 2009 (ähnlich angepasst) und 38% in 2008. Bei 185,9 Mio. zum 31. März 2011<br />

ausgegebenen dividendenberechtigten Aktien ergäbe sich damit eine Ausschüttungssumme von 390,7 Mio. A für<br />

2010, nach 390,5 Mio. A für 2009 und 390,2 Mio. A für 2008.<br />

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien könnte sich bis zu der am 12. Mai 2011 stattfindenden<br />

Hauptversammlung verändern. In diesem Fall würde die vorgeschlagene Dividende von 2,10 A pro Aktie beibehalten<br />

werden und die vorgeschlagene und von der Hauptversammlung zu genehmigende Ausschüttungssumme<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

Fremdfinanzierungsinstrumente der Deutsche Börse<br />

Typ Emissions-volumen ISIN Laufzeit Fälligkeit<br />

Kupon<br />

p.a. Listing<br />

Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung. ....... 650Mio.A XS0353963225 5 Jahre April 2013 5,00% Luxemburg/<br />

Frankfurt<br />

Schuldverschreibung Serie A ................. 170Mio.U.S.$ Privatplatzierung 7 Jahre Juni 2015 5,52% nicht notiert<br />

Schuldverschreibung Serie B ................. 220Mio.U.S.$ Privatplatzierung 10 Jahre Juni 2018 5,86% nicht notiert<br />

Schuldverschreibung Serie C ................. 70Mio.U.S.$ Privatplatzierung 12 Jahre Juni 2020 5,96% nicht notiert<br />

Hybridanleihe ........................... 550Mio.A XS0369549570 30 Jahre (1)<br />

Juni 2038 7,50% (2) Luxemburg/<br />

Frankfurt<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Vorzeitiges Kündigungsrecht nach fünf bzw. zehn Jahren sowie danach jährlich.<br />

(2) Bis Juni 2013: festverzinslich 7,50% jährlich; von Juni 2013 bis Juni 2018: festverzinslich Swapmitte plus<br />

285 Basispunkte; ab Juni 2018: variable Verzinsung (Euro Interbank Offered Rate für Zwölfmonatseinlagen in<br />

Euro (EURIBOR), zusätzlich einer Marge von 3,85% jährlich).<br />

Zur langfristigen Finanzierung der ISE-Übernahme begab die Gruppe Deutsche Börse im April 2008 eine<br />

Senior-Benchmarkanleihe in Höhe von 500 Mio. A. Diese Anleihe wurde im Juni 2008 um 150 Mio. A auf einen<br />

Gesamtbetrag von insgesamt 650 Mio. A aufgestockt, der zum 31. Dezember 2010 ausstand. Im Rahmen einer<br />

A-254


Privatplatzierung in den USA wurden im Juni 2008 weitere 460 Mio. US$ (aufgeteilt in Serie A zu 170 Mio. US$,<br />

Serie B zu 220 Mio. US$ und Serie C zu 70 Mio. US$) emittiert. Ebenfalls im Juni 2008 emittierte die Deutsche<br />

Börse AG eine Hybridanleihe in Höhe von 550 Mio. A, wovon 93 Mio. A bis zum 31. Dezember 2010 zurückgekauft<br />

wurden.<br />

Quantitative und qualitative Angaben zu finanziellen Risiken<br />

Bezüglich allgemeiner Erläuterungen des Risikomanagements der Gruppe Deutsche Börse wird auf den<br />

Abschnitt ,,Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und ausgewählte Informationen über die Gruppe Deutsche<br />

Börse — Risikomanagement“ verwiesen.<br />

Finanzielle Risiken treten in der Gruppe Deutsche Börse hauptsächlich in Form von Kreditrisiken auf. In<br />

einem geringen Umfang ist die Gruppe Deutsche Börse Marktpreisrisiken ausgesetzt. Finanzielle Risiken werden<br />

mittels des ökonomischen Kapitalkonzepts quantifiziert.<br />

Kreditrisiken<br />

Kreditrisiken entstehen in der Gruppe Deutsche Börse aus besicherten und unbesicherten Geldanlagen,<br />

Krediten für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften sowie aus sonstigen Forderungen und Derivaten.<br />

Für eine detaillierte Übersicht der Buchwerte der von der Gruppe Deutsche Börse gehaltenen Finanzinstrumente<br />

und Sicherheiten zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres wird auf die Tabelle ,,Klassifizierung<br />

der Finanzinstrumente“ in Ziffer 42 des in den F-Seiten dieses Dokuments enthaltenen Anhangs zu dem Dreijahres-<br />

Finanzinformationen verwiesen.<br />

Geldanlagen<br />

Die Gruppe Deutsche Börse ist Kreditrisiken im Zusammenhang mit der Anlage liquider Finanzmittel<br />

ausgesetzt. Die Gruppe Deutsche Börse beugt solchen Risiken durch eine — soweit möglich — besicherte Anlage<br />

kurzfristiger Gelder vor (z. B. in Form von Reverse Repurchase Agreements).<br />

Gemäß den Treasury-Richtlinien werden als Sicherheiten ausschließlich Anleihen mit einem Mindestrating<br />

von AA—akzeptiert, die von Regierungen, supranationalen Institutionen oder Banken begeben werden. Nach einer<br />

Verschärfung der Zulassungskriterien im Zuge der Finanzkrise sind nunmehr ausschließlich Staatspapiere oder<br />

staatlich garantierte Papiere zugelassen.<br />

Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen Wertpapiere betrug<br />

13.078,2 Mio. A zum 31. Dezember 2008, 7.708,2 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 7.180,4 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010. Der Clearstream-Teilkonzern ist berechtigt, erhaltene Wertpapiere an Zentralbanken weiter zu<br />

verpfänden.<br />

Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen und an Zentralbanken<br />

weiterverpfändeten Wertpapiere belief sich auf 2.937,0 Mio. A zum 31. Dezember 2008, 2.914,6 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2009 und 1.337,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010. Die Vertragsbedingungen basieren auf anerkannten<br />

bilateralen Rahmenverträgen.<br />

Unbesicherte Geldanlagen sind nur bei Kontrahenten mit einwandfreier Bonität im Rahmen eingeräumter<br />

Kontrahentenlimits bzw. in Form von Anlagen in Geldmarktfonds sowie in US-Staatsanleihen oder Kommunalobligationen<br />

mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren zulässig. Der Clearstream-Teilkonzern bewertet die<br />

Bonität der Kontrahenten mit Hilfe eines internen Rating-Systems. Die übrigen Gesellschaften der Gruppe<br />

Deutsche Börse verwenden extern verfügbare Ratings. Diejenigen Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse,<br />

die keinen Bankstatus haben, können im Rahmen von vorab definierten Kontrahentenlimits Gelder auch bei<br />

Kontrahenten anlegen, die nicht extern bewertet werden, dafür aber einem Einlagensicherungssystem angeschlossen<br />

sind. Die entsprechenden Kontrahentenlimits liegen dabei stets deutlich unterhalb der Haftungsgrenzen der<br />

jeweiligen Sicherungssysteme.<br />

A-255


Ein Teil der von Clearstream als zur Veräußerung verfügbar gehaltenen festverzinslichen Anlageinstrumente<br />

und Anleihen mit variablem Zinssatz ist an Zentralbanken verpfändet und dient als Sicherheit für die erhaltenen<br />

Settlement-Kreditlinien. Der Marktwert der verpfändeten Wertpapiere belief sich auf 754,1 Mio. A zum 31. Dezember<br />

2008, 1.748,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 2.879,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010.<br />

Kredite zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />

Clearstream räumt den Kunden technische Überziehungskredite ein, um die Effizienz des Settlements zu<br />

maximieren. Diese Settlement-Kreditlinien unterliegen gruppeninternen Bonitätsprüfungen. Die Kreditlinien<br />

können nach Ermessen des Clearstream-Teilkonzerns jederzeit widerrufen werden und sind zum weit überwiegenden<br />

Teil besichert. Die technischen Überziehungskreditlinien beliefen sich auf 83,6 Mrd. A zum 31. Dezember<br />

2008, 93,7 Mrd. A zum 31. Dezember 2009 und 101,2 Mrd. A zum 31. Dezember 2010. Hiervon waren 3,0 Mrd.<br />

A zum 31. Dezember 2008, 2,8 Mrd. A zum 31. Dezember 2009 und 3,0 Mrd. A zum 31. Dezember 2010 unbesichert,<br />

wobei es sich bei diesem Teil hauptsächlich um Kreditlinien der Zentralbanken und anderer staatlich garantierter<br />

Stellen handelte. Die effektiven Außenstände am Ende jedes Geschäftstages stellen in der Regel einen kleinen Teil<br />

der Kreditlinien dar und beliefen sich zum 31. Dezember 2008 auf 722,3 Mio. A, zum 31. Dezember 2009 auf<br />

405,7 Mio. A und zum 31. Dezember 2010 auf 248,6 Mio. A.<br />

Ferner haftet Clearstream für die Risiken, die durch das von Clearstream angebotene ,,Automated Securities<br />

Fails Financing‘‘ — Programm entstehen. Dies gilt jedoch nur für besicherte Risiken. Sind keine Sicherheiten<br />

vorhanden, wird das Risiko von Dritten abgesichert. Die im Rahmen dieses Programms erbrachten Garantien<br />

beliefen sich zum 31. Dezember 2008 auf 538,4 Mio. A, zum 31. Dezember 2009 auf 750,7 Mio. A und zum<br />

31. Dezember 2010 auf 642,3 Mio. A.<br />

Im Rahmen des Wertpapierleihesystems ASLplus belief sich das Volumen der von verschiedenen Kontrahenten<br />

an die Clearstream Banking S.A. verliehenen Wertpapiere zum 31. Dezember 2008 auf 6.179,1 Mio. A, zum<br />

31. Dezember 2009 auf 17.595,5 Mio. A und zum 31. Dezember 2010 auf 20.510,2 Mio. A. Diese Wertpapiere<br />

wurden vollständig an andere Kontrahenten weitergegeben. Die Sicherheitsleistungen, die die Clearstream Banking<br />

S.A. im Zusammenhang mit diesen Darlehen erhalten hat, beliefen sich auf 6.908,7 Mio. A zum 31. Dezember 2008,<br />

auf 18.452,6 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und auf 21.279,6 Mio. A zum 31. Dezember 2010.<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler Kontrahent)<br />

Zur Absicherung des Risikos der Eurex Clearing AG für den Fall des Ausfalls eines Clearingmitglieds<br />

verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen zu täglichen bzw. untertägigen Sicherheitsmargen<br />

in Geld oder Wertpapieren (Margins) in der von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe. Darüber<br />

hinausgehende Sicherheitsmechanismen der Eurex Clearing AG sind detailliert in Ziffer 42 ,,Finanzrisikomanagement“<br />

des in den F-Seiten dieses Dokuments enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen<br />

erläutert.<br />

Die Summe der eingeforderten Sicherheitsmargen aus den abgewickelten Geschäften belief sich (nach<br />

Sicherheitsabschlag) zum 31. Dezember 2008 auf 54.054,5 Mio. A, zum 31. Dezember 2009 auf 36.240,1 Mio.<br />

A und zum 31. Dezember 2010 auf 33.013,0 Mio. A. Es wurden Sicherheiten in einer Gesamthöhe von 64.794,4 Mio.<br />

A zum 31. Dezember 2008, von 47.987,7 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und von 42.325,5 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010 hinterlegt.<br />

Zusammensetzung der Sicherheiten<br />

der Eurex Clearing AG<br />

Sicherheitenwert zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

Marktwert zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Sicherheiten in Geld (Bardepots) .....<br />

Sicherheiten in Wertpapiere und<br />

6.060,1 4.737,0 10.216,2 6.060,1 4.737,0 10.216,2<br />

Wertrechten. .................. 36.265,4 43.250,7 54.578,2 40.988,9 48.702,8 62.974,5<br />

Summe ....................... 42.325,5 47.987,7 64.794,4 47.049,0 53.439,8 73.190,7<br />

Zusätzlich bestanden zum Jahresende Drittbankgarantien für Clearingmitglieder der Eurex Clearing AG in<br />

Höhe von 182,4 Mio. A und 15,3 Mio. CHF zum 31. Dezember 2008, über 122,5 Mio. A und 15,3 Mio. CHF zum<br />

31. Dezember 2009 und über 79,0 Mio. A und 15,3 Mio. CHF zum 31. Dezember 2010.<br />

A-256


Kreditrisikokonzentrationen<br />

Aufgrund des Geschäftsmodells der Gruppe Deutsche Börse und der sich daraus ergebenden Geschäftsbeziehungen<br />

zu einem großen Teil des Finanzsektors konzentrieren sich die Kreditrisiken auf den Finanzsektor. Die<br />

Konzentration von Kreditrisiken auf einzelne Kontrahenten wird durch entsprechende Kreditlimits verhindert.<br />

Die gesetzlichen Anforderungen, etwa die der Verordnung betreffend Großkredite und Kredite über 1,5 Mio. A<br />

(Großkredit- und Millionenkreditverordnung) in Deutschland und die entsprechenden Vorschriften in Luxemburg<br />

gemäß dem novellierten CSSF-Rundschreiben 06/273 werden beachtet. Die Bestimmungen in Deutschland und<br />

Luxemburg basieren auf den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (üblicherweise zusammen als ,,Richtlinie<br />

über Eigenkapitalanforderungen“ (Capital Requirements Directive, CRD) bezeichnet). Die Vorschriften der<br />

CRD wurden 2009 durch drei weitere Richtlinien verschärft (als CRD II bezeichnet) und sind in dieser novellierten<br />

Fassung seit dem 31. Dezember 2010 in Kraft. So wurde die Vorzugsbehandlung von Banken gegenüber anderen<br />

Gesellschaften abgeschafft und es gelten strengere Besicherungsvorschriften (z. B. gelten jetzt dieselben Sicherheitsmargen<br />

wie für Solvenzzwecke). Die Gruppe Deutsche Börse führt zur Aufdeckung von Kreditkonzentrationsrisiken<br />

VaR-Berechnungen durch. Im Jahr 2010 wurden keine nennenswerten Kreditkonzentrationen festgestellt.<br />

Marktpreisrisiken<br />

Marktpreisrisiken können sich in Form von Zinsrisiken oder Fremdwährungsrisiken aus dem operativen<br />

Geschäft ergeben, wenn Nettoerträge in Fremdwährung realisiert werden oder im Zusammenhang mit Bareinlagen<br />

oder der Aufnahme von Geldern in Folge einer Fluktuation der Zinssätze und Wechselkurse.<br />

Fremdwährungsrisiken<br />

Die Deutsche Börse Gruppe vermeidet offene Fremdwährungspositionen soweit möglich. Kundeneinlagen in<br />

Fremdwährung werden durch Positionen in der gleichen Währung abgesichert. Umsätze in Fremdwährung werden<br />

teilweise durch Kosten in fremder Währung kompensiert. Im Jahr 2010 wurde jedes der Gruppe Deutsche Börse<br />

verbleibende Fremdwährungsrisiko weitgehend durch Devisentermingeschäfte abgesichert, d. h. durch den Verkauf<br />

erwarteter Fremdwährungsbestände zu einem im Voraus bestimmten Preis am Tag des erwarteten Zahlungseingangs.<br />

Regelmäßige Überprüfungen stellen die Effektivität dieser Sicherungsgeschäfte sicher.<br />

Im Zuge der Jahresplanung werden die Treasury-Richtlinien der Gruppe Deutsche Börse in der Form<br />

umgesetzt, dass alle Risiken aus Fremdwährungen im Nettoertrag durch Devisentermingeschäfte abgesichert<br />

werden müssen, sofern das Risiko 10% des Konzern-EBIT übersteigt. Fremdwährungsrisiken, die weniger als 10%<br />

des EBIT betragen, können ebenfalls abgesichert werden.<br />

Im Jahresverlauf wird das tatsächliche Fremdwährungsrisiko anhand der jeweils aktuellen EBIT-Prognose<br />

überwacht. Wird die 10%-Schwelle überschritten, muss der übersteigende Betrag abgesichert werden.<br />

Darüber hinaus sehen die Richtlinien vor, dass unterjährig auftretende offene Nettopositionen in Fremdwährungen<br />

geschlossen werden, sofern sie 15,0 Mio. A übersteigen. Wie im Vorjahr wurden diese Richtlinien<br />

eingehalten; es gab zum 31. Dezember 2010 keine bedeutenden Nettobestände in Fremdwährungen.<br />

Fremdwährungsrisiken ergeben sich für die Gruppe Deutsche Börse überwiegend aus dem Betriebsergebnis<br />

und den Bilanzpositionen der ISE, die auf US-Dollar lauten. Hinzu kommt jener Teil der Umsatzerlöse und<br />

Zinserträge abzüglich Aufwendungen von Clearstream, welche direkt oder indirekt in US-Dollar erwirtschaftet<br />

werden. Der Anteil der ISE-Umsatzerlöse am Segment Eurex betrug 19% im Jahr 2010, 25% im Jahr 2009 und 24%<br />

im Jahr 2008. Im Segment Clearstream betrug zudem der Anteil der Umsatzerlöse und Zinserträge, die mittelbar<br />

oder unmittelbar in US-Dollar erzielt wurden, 9% in 2010, von 9% in 2009 und von 12% in 2008.<br />

Eurex vereinnahmt Zinsen auf in US-Dollar geleistete Intraday Margin Calls. Diese werden teilweise durch<br />

betriebliche Aufwendungen in US-Dollar kompensiert.<br />

Unternehmenstransaktionen, bei denen aus der Zahlung des Kaufpreises Fremdwährungsrisiken resultieren,<br />

werden grundsätzlich abgesichert.<br />

A-257


Ihre Beteiligung an der ISE sichert die Gruppe Deutsche Börse mittels festverzinslicher, auf US-Dollar<br />

lautende Schuldtitel teilweise gegen Fremdwährungsrisiken ab. Die Beteiligung an der ISE (besichertes Grundgeschäft)<br />

stellt eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Zu ihrer Absicherung wurden auf<br />

US-Dollar lautende Wertpapiere im Nennbetrag von 460,0 Mio. US$ ausgegeben.<br />

Zinsrisiken<br />

Zinsrisiken entstehen darüber hinaus aus der Fremdfinanzierung von Unternehmenstransaktionen. Die<br />

Akquisition der ISE wurde durch vorrangiges Fremdkapital und Hybridinstrumente finanziert. Das vorrangige<br />

Fremdkapital stammte aus der Emission von auf Euro und US-Dollar lautenden, über die Laufzeit festverzinslichen<br />

Schuldtiteln mit Fälligkeiten zwischen fünf und zwölf Jahren. Die ausgegebenen Hybridinstrumente weisen für die<br />

ersten fünf Jahre eine feste Verzinsung auf, die neu festgesetzt wird, sofern keine Kündigung erfolgt.<br />

Sonstige Risiken<br />

Aktienkursrisiken ergeben sich in begrenztem Umfang aus Treuhandvereinbarungen (contractual trust<br />

arrangements). Zudem bestehen Aktienkursrisiken aufgrund von strategischen Beteiligungen an anderen Börsenbetreibern.<br />

Liquiditätsrisiken<br />

Liquiditätsrisiken können sich aufgrund möglicher Schwierigkeiten bei der Erneuerung fälliger Schuldtitel<br />

wie Geldmarktpapieren (Commercial Paper) und bilateralen und syndizierten Krediten ergeben. Zudem stellen<br />

möglicherweise erforderliche Finanzierungen unerwarteter Ereignisse ein Liquiditätsrisiko dar. Die Gruppe<br />

Deutsche Börse betreibt überwiegend kurzfristige Geldanlage, um bei Bedarf Liquidität zugewährleisten.<br />

Die Liquiditätsrisiken der Gruppe Deutsche Börse konzentrieren sich hauptsächlich auf ihre Finanzinstitute,<br />

Clearstream und Eurex Clearing.<br />

Clearstream<br />

Ein Liquiditätsrisiko entsteht aus möglichen Zahlungsschwierigkeiten im Hinblick auf aktuelle und künftige<br />

Cashflows sowie aus erforderlichen Sicherheiten für die Abwicklungsaktivitäten von Clearstream-Kunden. Es wird<br />

gesteuert durch die Fristenkongruenz von Geldanlagen und Verbindlichkeiten, die Beschränkung von Anlagen in<br />

potenziell illiquide oder volatile Anlageinstrumente, die Berechtigung des Clearstream-Teilkonzerns zur Verpfändung<br />

erhaltener Wertpapiere an Zentralbanken sowie durch die Sicherung ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten<br />

zum Ausgleich einer unerwarteten Nachfrage nach Liquidität.<br />

Clearstreams’s kurzfristige Verbindlichkeiten, einschließlich der Kundeneinlagen, die sofort fällig sind, sind<br />

angemessen durch Darlehen an Banken und Kunden abgedeckt, die für maximal sechs Monate angelegt werden<br />

dürfen, und durch sonstige Fremdfinanzierungsinstrumente und festverzinsliche Anlageinstrumente.<br />

A-258


Festverzinsliche Anlageinstrumente können an Zentralbanken verpfändet werden, wenn kurzfristiger Bedarf für<br />

zusätzliche Liquidität entsteht.<br />

Betrag zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft:<br />

Kundeneinlagen ............................................... 7.390,6 6.096,9 6.896,5<br />

Geldmarktgeschäfte............................................. 185,3 910,6 712,8<br />

Sonstige ..................................................... 246,1 213,5 307,0<br />

7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft:<br />

Kredite an Banken und Kunden .................................... 6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />

Geldmarktinstrumente ........................................... 0 272,0 147,2<br />

Fremdfinanzierungsinstrumente .................................... 570,3 448,1 331,9<br />

Sonstige ..................................................... 16,7 36,2 89,8<br />

Summe der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere ............... 7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />

Festverzinsliche Anlageinstrumente ................................. 1.380,6 1.268,2 556,3<br />

Sonstige .....................................................<br />

Summe der langfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

175,0 200,0 200,0<br />

Bankgeschäft ............................................... 1.555,6 1.468,2 756,3<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung von Clearstream .......... 121,6 4,1 144,0<br />

Zum 31. Dezember 2010 war ein Teil der Vermögenswerte von Clearstream als Sicherheit für die erhaltene<br />

Settlement-Kreditlinie an Zentralbanken verpfändet. Der Marktwert der verpfändeten Wertpapiere belief sich am<br />

31. Dezember 2010 auf 2.879,6 Mio. A.<br />

Clearstream Banking SA, Luxemburg ist verpflichtet, bei der Banque Centrale du Luxembourg (Zentralbank<br />

von Luxemburg, ,,BCL“) aufgrund von Mindestreserveverpflichtungen eine Bareinlage zu unterhalten, die sich an<br />

der Höhe der Verbindlichkeiten mit Ausnahme von Salden bei Kreditinstituten orientiert. Daher werden die Salden<br />

bei der BCL als verfügungsbeschränkt berichtet. Während 2010 betrug die Mindestreserveverpflichtung durchschnittlich<br />

93,5 Millionen A.<br />

In gleicher Weise muss auch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, eine Bareinlage bei der Bundesbank<br />

unterhalten und die entsprechenden Salden werden als verfügungsbeschränkt berichtet. Während 2010 betrug die<br />

Mindestreserveverpflichtung durchschnittlich 2,1 Millionen A.<br />

Da Clearstream’s Anlagepolitik nur Anlagen in festverzinsliche Anlageinstrumente mit einem Kredit-Rating<br />

von AA- oder höher gestattet, ist zu erwarten, dass alle diese Instrumente in kurzer Zeit ohne erheblichen Verlust<br />

verkauft werden könnten.<br />

Die Restlaufzeit von Krediten an Banken und Kunden war wie folgt:<br />

Betrag zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

- sofort: ............................... 4.030,4 3.486,1 4.885,2<br />

- nicht mehr als 3 Monate : ................. 2.967,9 2.950,0 2.973,9<br />

Neben den internen Instrumenten zur Steuerung des Liquiditätsrisikos wird das Liquiditätsrisiko von der<br />

Luxemburger Aufsicht mit der ,,Liquiditätskennzahl“ (monatlicher Bericht) und dem ,,täglichen Liquiditätsbericht“<br />

(täglich) überwacht.<br />

In Deutschland wird das Liquiditätsrisiko der Clearstream Banking AG auf monatlicher Basis von der Aufsicht<br />

mit der ,,Liquiditätskennzahl“ überwacht.<br />

A-259


Die internen Vorschriften zum Liquiditätsmanagement sind grundsätzlich strenger als die aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen. Demzufolge gewährleistet die Einhaltung der Treasury-Richtlinien immer auch die Einhaltung der<br />

aufsichtsrechtlichen Regeln.<br />

Die kommenden Basel III Regeln, insbesondere die ,,Liquidity coverage ratio“ und die ,,net stable funding<br />

ratio“ werden derzeit analysiert, um ihre Auswirkungen auf die Tätigkeiten des Treasury zu ermitteln.<br />

Eurex Clearing<br />

Eurex Clearing AG strebt Fristenkongruenz der Kundenbarguthaben und Anlagen an. Ihre Treasury-Richtline<br />

bestimmt, dass mindestens 60% der durchschnittlichen Barguthaben der letzten 20 Arbeitstage mit einer Laufzeit<br />

von einem Arbeitstag angelegt werden müssen. Nicht mehr als 40% der durchschnittlichen Barguthaben dürfen für<br />

bis zu einer Woche angelegt werden, wovon 10% mit einer Laufzeit bis zu einem Monat angelegt sein können.<br />

Betrag zum 31. Dezember<br />

2010 2009<br />

(in Mio. E)<br />

2008<br />

Bardepots der Marktteilnehmer ............................ 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung der Eurex Clearing .... 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />

- sofort fällig ......................................... 5.116,1 2.747,1 10.220,7<br />

-fällig innerhalb eines Monats ............................ 948,1 1.994,4 0<br />

Keine Banksalden der Eurex Clearing sind verpfändet. Eurex Clearing’s Anlagen sind sehr liquide, aufgeteilt<br />

auf Kontrahenten mit einem Kredit-Rating von mindestens A- und soweit möglich mit Staatspapieren mit einem<br />

Kredit-Rating von mindestens AA- besichert.<br />

Kassenbestand und Bankguthaben ohne Verfügungsbeschränkungen<br />

Um ihre dauernden Liquiditätsanforderungen zu erfüllen, strebt die Gruppe Deutsche Börse derzeit an, immer<br />

einen Kassenbestand und Bankguthaben ohne Verfügungsbeschränkungen von mindestens 250 Mio. A zu unterhalten.<br />

Die Salden sind größtenteils gesichert bei Kontrahenten mit einem Kredit-Rating von mindestens Aangelegt,<br />

unterlegt mit Staatspapieren mit einem Kredit-Rating von mindestens AA-.<br />

Betrag zum 31. Dezember<br />

2010 2009<br />

(in Mio. E)<br />

2008<br />

Kassenbestand und Bankguthaben ohne Verfügungsbeschränkung ............... 797,1 559,7 482,8<br />

Vertraglich vereinbarte Kreditlinien und sonstige Kreditfinanzierung<br />

Zusätzlich zu den liquiden Vermögenswerten in ihrer Bilanz hat die Gruppe Deutsche Börse durch die<br />

folgenden vertraglich vereinbarten Kreditlinien und Geldmarktpapier-Kredite (commercial paper facilities)<br />

Zugang zu weiterer Liquidität.<br />

Vertraglich vereinbarte Kreditlinien Gesellschaft<br />

Zweck der<br />

Betrag zum 31. Dezember<br />

Kreditlinien Währung 2010 2009<br />

(in Mio.)<br />

2008<br />

Deutsche Börse ................... Betriebskapital (1)<br />

-interday A 605,0 605,0 405,0<br />

Eurex Clearing AG ................. Geschäftsabwicklung -interday A 670,0 370,0 370,0<br />

Geschäftsabwicklung -interday A 700,0 700,0 700,0<br />

Geschäftsabwicklung -interday CHF 200,0 200,0 200,0<br />

Clearstream Banking S.A. ........... Betriebskapital (1)<br />

-interday U.S.$ 1.000,0 1.000,0 1.000,0<br />

Anmerkung:<br />

(1) Ein Betrag von 400,0 Mio. A der Betriebsmittelkreditlinie der Deutsche Börse ist eine Unterkreditlinie der<br />

Betriebsmittelkreditlinie der Clearstream Banking S.A. in Höhe von 1,0 Mrd. US$.<br />

A-260


Zur Besicherung der täglichen Wertpapierlieferungen zwischen Euroclear und Clearstream verfügt die<br />

Clearstream Banking S.A. über eine von einem internationalen Konsortium gestellte Bankgarantie (,,Letter of<br />

Credit“) zu Gunsten der Euroclear Bank S.A./N.V. Zum 31. Dezember 2010 betrug diese Garantie 3,0 Mrd. US$<br />

(2009: 3,0 Mrd. US$, 2008: 5,6 Mrd. US$). Die Euroclear Bank S.A./N.V. hat ebenfalls eine entsprechende<br />

Garantie zu Gunsten der Clearstream Banking S.A. gestellt. Des Weiteren besteht zur Maximierung der Settlement-<br />

Effizienz ein Kreditrahmen für die Eurex Clearing AG bei der Euroclear Bank S.A./N.V. in Höhe von 2,1 Mrd. US$.<br />

Das von der Deutsche Börse aufgelegte Geldmarktpapier-Programm bietet flexible und kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten<br />

von insgesamt bis zu 2,5 Mrd. A in verschiedenen Währungen. Zum 31. Dezember 2010 waren<br />

keine Geldmarktpapiere im Umlauf im Vergleich zu 100,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009 und 202,0 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2008.<br />

Die Clearstream Banking S.A. hat ebenfalls ein Geldmarktpapier-Programm im Umfang von maximal 1,0 Mrd. A<br />

aufgelegt, das zur Beschaffung zusätzlicher kurzfristiger Liquidität dient. Zum 31. Dezember 2010 waren Geldmarktpapiere<br />

im Nennwert von 202,4 Mio. A emittiert im Vergleich zu 180,0 Mio. A und 35,0 Mio. A zum 31. Dezember 2009<br />

bzw. 2008.<br />

Kredit-Rating<br />

Zum 31. Dezember 2010 stufte Standard & Poor’s das langfristige Kredit-Rating der Deutsche Börse wie im<br />

Vorjahr mit AA ein. Das Geldmarktpapier-Programm der Deutsche Börse wurde durch Standard & Poor’s im Jahr<br />

2010 mit dem kurzfristigen Rating von A–1+ versehen.<br />

Die langfristigen Kredit-Ratings von Fitch und Standard & Poor’s für die Clearstream Banking S.A. blieben in<br />

2010 ebenfalls unverändert bei AA. Das Geldmarktpapier-Programm der Clearstream Banking S.A. wurde in 2009<br />

und 2010 von Fitch mit F1+ und von Standard & Poor’s mit A–1+ eingestuft.<br />

Die Standard & Poor’s Ratings erfolgten durch die Standard & Poor’s Credit Market Services France SAS, 40<br />

rue de Courcelles, 75008 Paris, Frankreich, die ihre Registrierung als Rating Agentur nach der EU Verordnung<br />

1060/2006 beantragt, aber noch keine Bestätigung ihrer Registrierung erhalten hat.<br />

Die Fitch Ratings erfolgten durch die Fitch Rating Ltd, 30 North Colonnade, London, E14 5GN, England, die<br />

ihre Registrierung als Rating Agentur nach der EU Verordnung 1060/2006 beantragt, aber noch keine Bestätigung<br />

ihrer Registrierung erhalten hat.<br />

Kritische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Schätzungen<br />

Für einen detaillierten Überblick der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gruppe Deutsche Börse<br />

siehe Ziffer 3 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen.<br />

Wesentliche Gründe für Bewertungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen<br />

Im Rahmen der Anwendung von Bilanzierungsgrundsätzen, beim Ausweis von Vermögenswerten und<br />

Verbindlichkeiten und der Erfassung von Erträgen und Aufwendungen muss der Vorstand Ermessensentscheidungen<br />

und Schätzungen vornehmen. Anpassungen in diesem Zusammenhang werden in der Periode der Änderung und<br />

soweit erforderlich in den folgenden Perioden berücksichtigt.<br />

Ziffer 14 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen enthält Informationen<br />

zu den getroffenen Annahmen im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung der aktivierten Geschäftsoder<br />

Firmenwerte und der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Hierbei dienen die<br />

jeweiligen Unternehmensplanungen als Basis für die Beurteilung der Wertminderung. Im Rahmen dieser Planungen<br />

werden Annahmen über die künftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Zahlungsmittel generierenden Einheiten<br />

oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten getroffen. Sofern die tatsächliche Entwicklung von diesen<br />

Annahmen abweicht, können sich Anpassungen ergeben.<br />

Im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen müssen bestimmte<br />

versicherungsmathematische Annahmen (z. B. Diskontierungszinssatz, Fluktuationsrate) getroffen werden, um<br />

deren Buchwert zu ermitteln. Ziffer 25 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen<br />

zeigt die Barwerte der Verpflichtungen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Diese Werte können sich z. B.<br />

A-261


aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erheblich ändern und damit einen wesentlichen Effekt<br />

auf die bisher gebildeten Rückstellungen haben. Dieser Effekt wird jedoch durch die Anwendung der Korridormethode<br />

gemildert.<br />

Die Deutsche Börse oder ihre Konzerngesellschaften sind Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Solche<br />

Rechtsstreitigkeiten können zu Urteilen führen, die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse zu Zahlungen<br />

verpflichten. Wenn ein Abfluss von Mitteln wahrscheinlich ist, werden Rückstellungen angesetzt, die auf einer<br />

Schätzung des wahrscheinlichsten Betrags basieren, der notwendig ist, um der Verpflichtung nachzukommen. Das<br />

Management der Gesellschaft muss beurteilen, ob die mögliche Verpflichtung aus Ereignissen in der Vergangenheit<br />

resultiert, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses evaluieren sowie dessen wahrscheinliche Höhe<br />

einschätzen. Da der Ausgang eines Rechtsstreits immer unsicher ist, wird die Beurteilung kontinuierlich überprüft.<br />

Ziffer 45 des in diesem Dokument enthaltenen Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen enthält<br />

Angaben zum Bewertungsmodell für die Aktienoptionen. Sofern die Schätzungen der ursprünglich angewandten<br />

Bewertungsparameter von den tatsächlichen Werten abweichen, die zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen und<br />

Bezugsrechte vorliegen, sind Anpassungen erforderlich, die bezogen auf die aktienbasierten Vergütungstransaktionen<br />

mit Barausgleich in der jeweiligen Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst<br />

werden.<br />

Ferner wird im Rahmen der Bildung von Drohverlustrückstellungen für Aufwendungen auf Grundlage von<br />

Mietverträgen die wahrscheinliche Inanspruchnahme geschätzt; siehe Ziffer 27 des in diesem Dokument enthaltenen<br />

Anhangs zu den Dreijahres-Finanzinformationen. Bei der Bildung von personalbezogenen Restrukturierungsrückstellungen<br />

wurden bestimmte Annahmen, z. B. über Fluktuationsrate, Diskontierungssatz und<br />

Gehaltstrends, getroffen. Sofern die tatsächlichen Werte von diesen Annahmen abweichen, können Anpassungen<br />

erforderlich sein.<br />

Umsatzrealisierung<br />

Die Handels-, Clearing- und Settlemententgelte werden am Handelstag als Umsatzerlöse erfasst und<br />

monatlich abgerechnet. Depotverwahrungserlöse sowie Erlöse für die Systementwicklung und den Systembetrieb<br />

werden grundsätzlich zeitanteilig erfasst und monatlich abgerechnet. Die Vermarktung von Kursdaten wird<br />

monatlich abgerechnet. Entgelte, die den Handelsteilnehmern in Zusammenhang mit Aufwendungen der International<br />

Securities Exchange, LLC für die Regulierung durch die U.S. Securities and Exchange Commission weiter<br />

belastet werden, werden am Settlement-Tag verbucht.<br />

Die International Securities Exchange, LLC erzielt Marktdatenumsätze aus dem Vertrieb von Handels- und<br />

Quotierungsinformationen für Optionspapiere über die Options Price Reporting Authority, LLC (OPRA, Regulierungsbehörde,<br />

die für die Verteilung von Umsatzerlösen aus Marktdaten unter den US-Optionsbörsen zuständig ist).<br />

Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der SEC sind US-Börsen verpflichtet, der OPRA Informationen über<br />

Handelsumsätze und Quotierungen mitzuteilen. Gemäß ihrem Anteil an qualifizierten Handelsumsätzen in<br />

Optionspapieren bezieht die International Securities Exchange, LLC einen Teil des Ertrags des Branchenverbands<br />

der US-Optionsbörsen. Die Erlöse werden am jeweiligen Handelstag ermittelt und quartalsweise eingezogen.<br />

Erlösschmälerungen werden grundsätzlich von den Umsatzerlösen abgesetzt. Sofern sie die zugehörigen<br />

Umsatzerlöse übersteigen, werden sie als Aufwand im Posten ,,volumenabhängige Kosten“ erfasst. Der Posten<br />

umfasst zudem Aufwendungen, die von der Anzahl bestimmter Handels- und Abwicklungstransaktionen, vom<br />

Verwahrvolumen oder vom Volumen der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing) abhängig<br />

sind, oder aus ,,Revenue Sharing‘‘-Vereinbarungen resultieren.<br />

Prüfung auf Wertminderung<br />

Gemäß IAS 36 werden bestimmte langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte auf Wertminderung überprüft.<br />

Mindestens zu jedem Bilanzstichtag wird von der Gruppe Deutsche Börse geprüft, ob Anhaltspunkte dafür<br />

vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der Buchwert dem erzielbaren<br />

Betrag (der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten)<br />

gegenübergestellt, um die Höhe der gegebenenfalls vorzunehmenden Wertminderung zu ermitteln. Der Nutzungswert<br />

wird auf Basis der abgezinsten geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des<br />

Vermögenswertes und aus seiner letztendlichen Veräußerung vor Steuern geschätzt. Zu diesem Zweck werden die<br />

Abzinsungssätze auf Grundlage der gültigen gewichteten Kapitalkosten geschätzt und um Steuereffekte bereinigt.<br />

A-262


Wenn für einen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der<br />

Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.<br />

Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden immaterielle Vermögenswerte<br />

mit einer unbestimmten Nutzungsdauer oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte<br />

jährlich auf Wertminderung überprüft. Wenn der geschätzte erzielbare Wert niedriger ist als der Buchwert, wird ein<br />

Wertminderungsaufwand erfasst und der Nettobuchwert des Vermögenswertes auf seinen geschätzten erzielbaren<br />

Wert verringert.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Zahlungsmittel<br />

generierende Einheiten) oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die Synergien aus der<br />

jeweiligen Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Diese Ebene entspricht der niedrigsten Stufe, auf der die<br />

Gruppe Deutsche Börse den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht. Sofern der Buchwert der Zahlungsmittel<br />

generierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder<br />

Firmenwertes, höher ist als der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswerten, ist ein Wertminderungsaufwand<br />

zu erfassen. Der Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und<br />

danach den anderen Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte.<br />

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine im Vorjahr vorgenommene<br />

Wertminderung für langfristige Vermögenswerte (außer Geschäfts- oder Firmenwerte) nicht mehr<br />

zutreffend ist. In diesem Fall wird der Buchwert des Vermögenswertes erfolgswirksam erhöht. Der Höchstbetrag<br />

dieser Zuschreibung ist begrenzt auf den Buchwert, der sich ergeben hätte, ohne dass eine Wertminderung in<br />

Vorperioden erfasst worden wäre. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte werden im Einklang mit<br />

IAS 36 nicht vorgenommen.<br />

Die im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte und der<br />

immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer getroffenen Annahmen erfordern Einschätzungen.<br />

Hierbei dienen die jeweiligen Unternehmensplanungen als Basis für die Beurteilung der Wertminderung. Im<br />

Rahmen dieser Planungen werden Annahmen über die künftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Zahlungsmittel<br />

generierenden Einheiten oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten getroffen. Sofern die<br />

tatsächliche Entwicklung von diesen Annahmen abweicht, können sich Anpassungen ergeben.<br />

Ertragsteuern<br />

Die latenten Steuern werden entsprechend IAS 12 auf Basis der bilanzorientierten Methode ermittelt.<br />

Temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen Wertansatz und dem Wertansatz nach IFRS, die bei der<br />

künftigen Nutzung bzw. Veräußerung von Aktiva oder bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten zu steuerlichen Beoder<br />

Entlastungen führen, werden der Ermittlung der latenten Steuern zugrunde gelegt. Auf Differenzen, die aus<br />

dem Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes entstehen, werden latente Steuern nur gebildet, soweit der<br />

Geschäfts- oder Firmenwert derivativ erworben wurde.<br />

Die Abgrenzungen werden mit den Steuersätzen berechnet, die bei Umkehr der zeitlich befristeten Unterschiede<br />

nach heutigen Verhältnissen zu erwarten sind und die bis zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.<br />

Auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern nur in dem Umfang gebildet, in<br />

dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Latente<br />

Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher<br />

Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die<br />

von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.<br />

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte<br />

Zu jedem Bilanzstichtag wird für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet werden, überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.<br />

A-263


Die Gruppe Deutsche Börse hat folgende Kriterien festgelegt, anhand derer beurteilt wird, ob es objektive<br />

Hinweise für das Vorliegen eines möglichen Wertminderungsaufwands gibt:<br />

(a) wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners;<br />

(b) Verstöße gegen Vertragsbestimmungen;<br />

(c) Zugeständnisse von anderen Kreditgebern an den Schuldner, die diese nicht in Betracht ziehen würden,<br />

wenn dieser nicht, aus welchen Gründen auch immer, finanzielle Schwierigkeiten aufweisen würde;<br />

(d) es ist wahrscheinlich, dass der Schuldner Insolvenz anmelden muss oder finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen<br />

eingeleitet werden müssen;<br />

(e) der Wegfall eines aktiven Marktes für bestimmte Finanzinstrumente auf Grund von finanziellen<br />

Schwierigkeiten;<br />

(f) beobachtbare Daten geben Hinweise darauf, dass mit einem Rückgang der zukünftigen Zahlungsströme<br />

zu rechnen ist, z.B. nationale oder regionale wirtschaftliche Bedingungen korrelieren mit Ausfällen; und<br />

(g) Verschlechterung der Einschätzung des Schuldners durch Rating-Agenturen.<br />

Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und Barwert der geschätzten zukünftigen<br />

Zahlungsströme, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Eine spätere Wertaufholung ist maximal bis<br />

zum Buchwert, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte, zu erfassen.<br />

Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert (nicht börsennotiertes Eigenkapitalinstrument),<br />

der zu Anschaffungskosten bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und<br />

Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, diskontiert mit einem aktuellen Marktzins. Eine spätere<br />

Wertaufholung ist nicht zulässig.<br />

Bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ermittelt sich die Wertminderung als<br />

Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert. Eine gegebenenfalls bereits im<br />

Eigenkapital erfasste Verringerung des beizulegenden Zeitwertes ist bei Feststellung der Wertminderung erfolgswirksam<br />

umzubuchen. Eine spätere Wertaufholung ist nur bei Fremdkapitalinstrumenten erfolgswirksam zu<br />

erfassen, wenn der Grund für die ursprünglich vorgenommene Abschreibung entfallen ist.<br />

Zusammenfassende Übersicht vertraglicher Verpflichtungen<br />

Die unten stehende Tabelle fasst die finanziellen Verpflichtungen, zukünftige Mindestverpflichtungen aus<br />

Operating-Leasing und andere Verpflichtungen zum 31. Dezember 2010 (in Mio. A) zusammen:<br />

2011 2012 2013 2014<br />

(in Mio E)<br />

2015 2016 ff. Gesamt<br />

Finanzielle Verpflichtungen . . ........... 84,6 22,7 12,0 7,8 7,3 8,7 143,1<br />

Operating-Leasingverhältnisse ........... 75,4 63,8 46,7 42,8 40,8 223,7 493,2<br />

Zinsverpflichtungen ................... 87,5 107,9 87,2 20,3 16,6 38,2 357,7<br />

Rückzahlungsverpflichtungen für Schulden . . 3,7 3,7 1.110,7 0,0 130,0 215,0 1.463,2<br />

Summe ............................ 251,2 198,1 1.256,6 70,9 194,8 485,6 2.457,3<br />

Mit der SIX Group AG hat die Deutsche Börse eine Investitionsschutzvereinbarung getroffen. Diese<br />

verpflichtet die Deutsche Börse, für den Fall, dass die SIX Group AG ihren indirekten Anteil am Gewinn der<br />

Eurex-Gesellschaften reduziert, einen Ausgleich für die Reduzierung des indirekten Anteils an der International<br />

Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. an die SIX Group AG zu leisten.<br />

Im Zusammenhang mit dem Kooperationsvertrag zwischen der SIX Swiss Exchange AG und der Deutsche<br />

Börse bezüglich der Beteiligung beider Parteien an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. hat die Deutsche Börse bei<br />

Beendigung der Kooperation nach Ablauf bzw. Kündigung des Vertrags das Recht und die Verpflichtung, die<br />

<strong>Holding</strong> als alleinige Aktionärin zu halten. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich eine Eventualverpflichtung der<br />

A-264


Deutsche Börse gegenüber der SIX Swiss Exchange AG, die von dieser an der <strong>Holding</strong> gehaltenen Aktien zu<br />

übernehmen, ohne dass eine Fair Value-Ermittlung durchgeführt wird. Darüber hinaus muss die Deutsche Börse<br />

eine Ausgleichszahlung leisten, sofern die Nettofinanzverbindlichkeiten und die nicht betriebsnotwendigen Aktiva<br />

der dem SIX-Konzern zugerechneten Scoach Schweiz AG und der der Gruppe Deutsche Börse zugerechneten<br />

Scoach Europa AG nicht gleich hoch sind.<br />

Eurex Zürich AG und die Landesbank Baden-Württemberg (nachfolgend ,,LBBW“) haben am 23. Dezember<br />

2010 eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Übernahme der bisher von der LBBW gehaltenen Anteile an der<br />

EEX durch die Eurex Zürich AG zum Gegenstand hat. Die Aktien sollen für einen Preis von 7,15 A je Aktie plus<br />

einer Prämie von 0,60 A im Fall der Erlangung der Aktienmehrheit durch die Eurex Zürich AG an diese übertragen<br />

werden. Sofern die Eurex Zürich AG alle Aktien von der LBBW erwerben würde, läge der maximale Kaufpreis für<br />

die Aktien bei 71,3 Mio. A. Gemäß den in der Konsortialvereinbarung festgelegten Vorkaufsrechten ist die LBBW<br />

jedoch verpflichtet, ihre Aktien auch anderen Aktionären der EEX auf einer Pro-rata-Basis anzudienen. Am<br />

23. Februar 2011 gab die Gruppe Deutsche Börse bekannt, dass die Eurex Zürich AG neuer Mehrheitsaktionär der<br />

EEX wird. Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von<br />

35,23% auf 56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich<br />

des Aufsichtsrats der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen für die unverzügliche Durchführung<br />

der Transaktion erfüllt. Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt.<br />

Finanzierungs-Leasingverhältnisse<br />

In 2008 und 2009 betrafen Finanzierungs-Leasingverhältnisse IT-Hardwarekomponenten, die die Gruppe<br />

Deutsche Börse operativ eingesetzt hatte und die nicht untervermietet waren. Die Deutsche Börse hat in 2010 von<br />

Finanzierungs-Leasing keinen Gebrauch gemacht.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mindest-Leasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008.<br />

31. Dezember<br />

Mindest-Leasingzahlungen<br />

(IFRS) 2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Bis 1 Jahr. ..................................... 0 0,6 0,2<br />

1 bis 5 Jahre. ................................... 0 0 0,6<br />

Summe ....................................... 0 0,6 0,8<br />

Abzinsung ..................................... 0 (0,1) (0,1)<br />

Barwert der Mindest-Leasingzahlungen .............. 0 0,5 0,7<br />

Bedingte Zahlungen waren im Rahmen der abgeschlossenen Leasinggeschäfte nicht vorgesehen. Die entsprechenden<br />

Vereinbarungen enthielten keinerlei Zahlungsanpassungsklauseln.<br />

Operating-Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer)<br />

Neben den Finanzierungs-Leasingverträgen hat die Gruppe Deutsche Börse Mietverträge abgeschlossen, die<br />

von ihrem wirtschaftlichen Inhalt her als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind, sodass der Leasinggegenstand<br />

dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Diese Verträge betreffen hauptsächlich Gebäude sowie IT-Hardund<br />

-Software. Die Gruppe Deutsche Börse unterhält Operating-Leasingverhältnisse hauptsächlich für das neue<br />

Bürogebäude in Eschborn, in welches die Gruppe Deutsche Börse in der zweiten Hälfte 2010 einzog und für die von<br />

der Clearstream International S.A. und den mit der Clearstream International S.A. verbundenen Unternehmen<br />

genutzten Gebäude in Luxemburg.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum<br />

31. Dezember 2010, 2009 und 2008.<br />

Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen<br />

(IFRS) 2010<br />

31. Dezember<br />

2009<br />

(in Mio. E)<br />

2008<br />

Bis 1 Jahr . . ................................ 75,4 72,1 73,3<br />

1 bis 5 Jahre ................................ 194,1 190,7 146,6<br />

Länger als 5 Jahre ............................ 223,7 207,9 118,6<br />

Summe. ................................... 493,2 470,7 338,5<br />

A-265


In 2010 wurden 71,1 Mio. A Mindest-Leasingzahlungen als Aufwand erfasst, verglichen mit 79,3 Mio. A in<br />

2009 und 72,2 Mio. in 2008.<br />

Die Operating-Leasingverträge für Gebäude, die zum Teil untervermietet werden, haben Laufzeiten von einem<br />

bis zu 15 Jahren. Die Verträge enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Gruppe<br />

Deutsche Börse hat Optionen, um einige dieser Verträge zu verlängern.<br />

31. Dezember<br />

Erwartete Erträge aus Untermietverträgen<br />

(IFRS) 2010 2009 2008<br />

(in Mio. E)<br />

Bis 1 Jahr. ..................................... 2,1 2,9 4,9<br />

1 bis 5 Jahre. ................................... 0,6 0,9 2,8<br />

Summe ....................................... 2,7 3,8 7,7<br />

Außerbilanzielle Geschäfte<br />

Mit dem ,,Automated Securities Fails Financing Program” sind Clearstream-Kunden in der Lage, Wertpapiere<br />

zu leihen, um ihre Lieferverpflichtungen zu erfüllen, dabei Abwicklungsfehler zu vermeiden und eine höhere<br />

Abwicklungseffizienz zu erreichen. Clearstream fungiert in solchen Transaktionen als Garantiegeber in dem<br />

Umfang, in dem sie besichert sind. Zudem verwaltet Clearstream Banking S.A. ein aktives Verleihungsprogramm,<br />

bekannt als ASLplus, mit dem Clearstream Wertpapiere von verschiedenen Kontrahenten leiht, um sie an andere<br />

Kontrahenten zu verleihen. Verleiher können auf diesem Wege ihre Verwaltungsgebühren reduzieren und gleichzeitig<br />

Sicherheitsleihgebühren (collateral lending fees) einnehmen, während Entleiher mehr Handelsmöglichkeiten<br />

erlangen. Die ASLplus-Geschäftsvorfälle sind perfekt aufeinander abgestimmt und vollständig abgesichert. IAS 39<br />

sieht vor, dass Wertpapierleihtransaktionen in der Bilanz nicht zu erfassen sind. Folglich werden ausstehende<br />

ASLplus-Beträge nicht in der Bilanz aufgeführt. Sie sind jedoch gemäß IFRS 7 im Anhang zu den Jahresabschlüssen<br />

der Clearstream und der Gruppe Deutsche Börse offengelegt.<br />

Clearstream erzielte im Geschäftsjahr 2010 einen Gewinn in Höhe von 68,1 Mio. A (2009: 68,6 Mio. A, 2008:<br />

83,5 Mio. A) aus dem globalen Wertpapierfinanzierungsgeschäft. Hierbei enthalten sind Sicherheitsleihgebühren<br />

aus dem Automated Securities Fails Programm und dem ASLplus-Programm. Weder Clearstream noch die<br />

Deutsche Börse nutzen diese Programme für Liquiditäts-, Kapitalisierungs- oder Risikounterstützungszwecke.<br />

Wechsel von und Uneinigkeiten mit Wirtschaftsprüfern über die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung<br />

Es gab keinen Wechsel von Wirtschaftsprüfern oder Uneinigkeiten mit Wirtschaftsprüfern bezüglich der<br />

Rechnungslegung und Finanzberichterstattung während der letzten zwei Jahre.<br />

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage im ersten Quartal 2011<br />

Die nachfolgende Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Deutsche Börse sollte im<br />

Zusammenhang mit dem ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss für das zum 31. März 2011 endende<br />

Quartal, der im Einklang mit IFRS erstellt wurde und in diesem Dokument enthalten ist, gelesen werden. Die in<br />

diesem Abschnitt enthaltenen Angaben sind dem ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe<br />

Deutsche Börse für das zum 31. März 2011 endende Quartal entnommen und daher ungeprüft.<br />

Ertragslage<br />

Die der Geschäftsaktivität der Deutsche Börse zugrunde liegenden Treiber haben sich im ersten Quartal 2011<br />

grundsätzlich positiv entwickelt. Hinzu kam eine höhere Volatilität der Märkte im Zusammenhang mit der<br />

Naturkatastrophe in Japan und den politischen Unruhen in Nordafrika und dem Nahen Osten, die Handelsteilnehmer<br />

dazu veranlasste, ihre Portfolios kurzfristig umzuschichten und sich so gegen Risiken abzusichern. Als<br />

Konsequenz daraus stiegen die Umsatzerlöse in den Handelssegmenten Xetra und Eurex im ersten Quartal 2011.<br />

Auch in den anderen Segmenten entwickelte sich das Geschäft positiv. Das Segment Clearstream setzte mit seinen<br />

dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen den stetigen Wachstumskurs des Vorjahres fort, und auch das<br />

A-266


Segment Market Data & Analytics konnte im Geschäft mit Marktdaten und Informationen den Absatz seiner<br />

Datenprodukte weiter steigern. Insgesamt erhöhte die Gruppe Deutsche Börse die Umsatzerlöse gegenüber dem<br />

Vorjahresquartal um 8% auf 558,6 Mio. A (Q1/2010: 519,2 Mio. A). Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft, die<br />

im Segment Clearstream erzielt werden, erholten sich deutlich um 46% auf 16,1 Mio. A (Q1/2010: 11,0 Mio. A).<br />

Zwar waren die Zinsen im ersten Quartal 2011 weiterhin niedrig, doch lagen die Kundenbareinlagen auf einem<br />

deutlich höheren Niveau als in der Vorjahresperiode.<br />

Die Gesamtkosten lagen im ersten Quartal 2011 bei 271,3 Mio. A und damit um 9% unter der Vorjahresperiode<br />

(Q1/2010: 298,8 Mio. A). Dabei stiegen die volumenabhängigen Kosten leicht auf 56,7 Mio. (Q1/2010: 54,0 Mio. A);<br />

die operativen Kosten sanken dagegen um 12% auf 214,6 Mio. A (Q1/2010: 244,8 Mio. A). Wesentlich für den<br />

Rückgang der von der Gruppe beeinflussbaren operativen Kosten waren drei Faktoren, die sich auch in den Kosten<br />

der einzelnen Berichtssegmente widerspiegeln:<br />

Die 2010 gestarteten Effizienzmaßnahmen führten schneller zum Erfolg als ursprünglich geplant und<br />

wirkten sich entsprechend positiv auf Personal- und Sachkosten im ersten Quartal 2011 aus.<br />

Planmäßige Abschreibungen reduzierten sich gegenüber der Vorjahresperiode teilweise aufgrund von<br />

Wertminderungen auf immaterielle Vermögensgegenstände im Jahr 2010.<br />

Sondereffekte reduzierten sich im ersten Quartal 2011 auf 13,6 Mio. A (Q1/2010: 27,8 Mio. A). Sie setzen<br />

sich zusammen aus Kosten für Effizienzprogramme in Höhe von 3,4 Mio. A (Q1/2010: 27,8 Mio. A) und<br />

Aufwendungen für den beabsichtigten Zusammenschluss mit der NYSE Euronext in Höhe von 10,2 Mio.<br />

A (Q1/2010: null).<br />

Das Beteiligungsergebnis lag mit 4,6 Mio. A deutlich über dem Vorjahr (1,7 Mio. A). Es wird im Wesentlichen<br />

durch die Scoach <strong>Holding</strong> S.A., die Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC und die European Energy Exchange AG (EEX)<br />

erzielt.<br />

Infolge der höheren Umsatzerlöse verbunden mit niedrigeren Kosten erhöhte sich das EBIT signifikant um<br />

29% auf 316,3 Mio. A (Q1/2010: 245,6 Mio. A).<br />

Das Finanzergebnis der Gruppe belief sich im ersten Quartal 2011 auf — 19,8 Mio. A (Q1/2010: —22,9 Mio. A)<br />

und reflektiert insbesondere den Zinsaufwand aus der Finanzierung des Erwerbs der International Securities<br />

Exchange (ISE).<br />

Die effektive Gruppensteuerquote ist im ersten Quartal 2011 infolge des abgeschlossenen Umzugs der<br />

Konzernzentrale nach Eschborn erneut gesunken und lag nun bei 26,0% (Q1/2010: 27,0%).<br />

Der Konzern-Periodenüberschuss für das erste Quartal 2011 betrug 212,8 Mio. A (Q1/2010: 156,9 Mio. A), ein<br />

Anstieg um 36%. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie stieg im ersten Quartal 2011 auf Basis des gewichteten<br />

Durchschnitts von 186,0 Mio. ausstehenden Aktien auf 1,14 A (Q1/2010: 0,84 A bei 185,9 Mio. ausstehenden<br />

Aktien).<br />

Programm zur Steigerung der operativen Effizienz<br />

Um sich frühzeitig auf den strukturellen Wandel an den Finanzmärkten wie auch auf veränderte Kundenanforderungen<br />

einzustellen und vor dem Hintergrund des schwierigen Marktumfelds hatte der Vorstand der<br />

Deutsche Börse AG im ersten Quartal 2010 Maßnahmen verabschiedet, um operative Prozesse und Kostenstrukturen<br />

zu optimieren. Die Deutsche Börse hatte hierzu beschlossen, operative Funktionen innerhalb der<br />

Gruppenstandorte neu zu verteilen, die IT-Infrastruktur weiter zu harmonisieren, ihre Führungsstruktur zu verschlanken<br />

und den Fokus noch intensiver auf ihre Kernaktivitäten zu richten.<br />

In der Gruppe Deutsche Börse wird durch dieses Programm die Kosteneffizienz erheblich verbessert. Da die<br />

laufenden Effizienzmaßnahmen schneller umgesetzt werden können als geplant, werden die jährlichen<br />

Einsparungen von rund 150 Mio. A — ursprünglich avisiert für das Jahr 2013 — bereits ab 2012 erreicht. Für<br />

2011 rechnet die Gruppe Deutsche Börse statt der anfangs geplanten Kostenoptimierung von 85 Mio. A jetzt mit<br />

einem Einsparvolumen von rund 115 Mio. A.<br />

A-267


Aufgrund der hohen Kostendisziplin im ersten Quartal 2011 und der beschleunigten Umsetzung der<br />

Effizienzmaßnahmen reduziert die Deutsche Börse ihre Prognose für die operativen Kosten im Jahr 2011 um<br />

rund 35 Mio. A auf 890 Mio. A, vor den beschriebenen Kosten für Effizienzprogramme und Kosten für den<br />

beabsichtigten Zusammenschluss mit NYSE Euronext.<br />

Segment Xetra<br />

Im Berichtsquartal stiegen die Umsatzerlöse um 12% gegenüber dem Vorjahr auf 73,0 Mio. A (Q1/2010:<br />

65,0 Mio. A).<br />

Die Handelsaktivitäten stiegen im Januar und Februar deutlich. Im März erreichten sie an einigen Tagen sogar<br />

neue Höchststände, da die Marktteilnehmer angesichts des starken Anstiegs der Volatilität ihre Portfolios in einem<br />

sicheren und transparenten Markt umstrukturierten. Entsprechend stiegen die Handelsvolumina institutioneller und<br />

privater Investoren auf Xetra» und im Präsenzhandel im Vergleich zur Vorjahresperiode. Im elektronischen Xetra-<br />

Handel ging die Zahl der Transaktionen im ersten Quartal 2011 um 36% auf 59,5 Mio. nach oben (Q1/2010:<br />

43,8 Mio.). Das Handelsvolumen erhöhte sich im ersten Quartal ebenfalls zweistellig um 21% auf 361,3 Mrd. A<br />

(Q1/2010: 299,1 Mrd. A). Der durchschnittliche Wert einer Transaktion auf Xetra nahm dagegen leicht ab und lag<br />

im ersten Quartal bei 12,1 T A (Q1/2010: 13,7 T A).<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Kennzahlen des Segments Xetra des ersten Quartals 2011 und 2010 (IFRS,<br />

ungeprüft).<br />

Handelsvolumen<br />

(Orderbuchumsatz in Einfachzählung) (IFRS, ungeprüft) Q1/2011 Q1/2010 Veränderung<br />

Mrd. E Mrd. E %<br />

Xetra ..................................................... 361,3 299,1 21<br />

Präsenzhandel (1) ............................................. 17,4 16,4 6<br />

Tradegate .................................................. 8,1 3,7 119<br />

Handelsabschlüsse Mio. Mio. %<br />

Xetra ..................................................... 59,5 43,8 36<br />

(1) Ohne Zertifikate und Optionsscheine.<br />

Neben den institutionellen Investoren, die vorrangig auf Xetra aktiv sind, handelten auch die Privatanleger<br />

wieder mehr als im Vorjahresquartal. Im Präsenzhandel an der Börse Frankfurt wuchs das Handelsvolumen im<br />

ersten Quartal 2011 um 6% auf 17,4 Mrd. A (Q1/2010: 16,4 Mrd. A). Noch deutlicher stieg das Handelsvolumen an<br />

der Berliner Privatanlegerbörse Tradegate Exchange, an deren Trägergesellschaft die Deutsche Börse seit Anfang<br />

Januar 2010 eine Mehrheitsbeteiligung hält. Im ersten Quartal 2011 erzielte Tradegate Exchange ein Handelsvolumen<br />

von 8,1 Mrd. A. Das entspricht einem Plus von 119% und ist vor allem auf Erfolge in der Anbindung neuer<br />

Intermediäre für Privatanleger zurückzuführen. Die nach Orderbuchumsatz führende deutsche Plattform für<br />

Privatanleger ist aber weiterhin das Parkett der Börse Frankfurt mit seinem Präsenzhandel, der auch nach seiner<br />

Überführung auf Xetra erhalten bleibt (s.u.). Die Deutsche Börse strebt auf Basis ihres internationalen Distributionsnetzwerks<br />

ein weiteres Wachstum ihres Kassamarktgeschäfts im europäischen Ausland an, indem sie um<br />

weitere Teilnehmer wirbt und sie über das bestehende Leitungsnetzwerk anbindet.<br />

Das EBIT stieg infolge höherer Umsatzerlöse und der auch auf Segmentebene geringeren Kosten deutlich um<br />

47% auf 38,4 Mio. A (Q1/2010: 26,2 Mio. A).<br />

Umsatzerlöse im Segment Xetra (IFRS, ungeprüft)<br />

(in Mio E)<br />

Q1/2011 Q1/2010<br />

% von<br />

gesamt (in Mio E)<br />

% von<br />

gesamt<br />

Elektronisches Handelssystem Xetra ........................ 29,7 41% 25,7 40%<br />

Zentraler Kontrahent für Aktien ............................ 11,8 16% 10,9 17%<br />

Präsenzhandel ......................................... 7,4 10% 6,0 9%<br />

Connectivity .......................................... 5,4 7% 5,0 8%<br />

Sonstige ............................................. 18,7 26% 17,4 27%<br />

73,0 100% 65,0 101%<br />

A-268


Segment Eurex<br />

Im Berichtsquartal stiegen die Umsatzerlöse um 8% gegenüber dem Vorjahr auf 230,0 Mio. A (Q1/2010:<br />

213,8 Mio. A).<br />

Im ersten Quartal 2011 erzielte das Segment Eurex mit den europäischen Produkten ein im Vergleich zum<br />

Vorjahresquartal höheres Kontraktvolumen. Die Handelsvolumina bei den europäischen Futures und Optionen<br />

übertrafen mit insgesamt 489,8 Mio. Kontrakten das Niveau des Vorjahres um 8% (Q1/2010: 452,8 Mio.). Die<br />

Handelsvolumina an der International Securities Exchange (ISE) lagen mit 197,6 Mio. Kontrakten leicht unter dem<br />

Vorjahresquartal (Q1/2010: 199,2 Mio.). Insgesamt wurden an den Terminmärkten der Gruppe Deutsche Börse<br />

687,4 Mio. Kontrakte gehandelt, 5% mehr als im Vorjahresquartal (Q1/2010: 652,0 Mio.).<br />

Umsatzstärkste Produktgruppe waren die europäischen Indexderivate. Der spürbare Anstieg der Eurex-<br />

Transaktionen beruht unter anderem auf der verstärkten Nutzung von börsengehandelten und zentral verrechneten<br />

Derivaten im aktuellen Marktumfeld, das im ersten Quartal durch eine erhöhte Volatilität gekennzeichnet war. Sie<br />

verbuchten einen Zuwachs um 7% auf 214,8 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 200,0 Mio.). Umsatzstärkstes Produkt in<br />

diesem Segment waren die Derivate auf den EURO STOXX 50 mit 174,4 Mio. gehandelten Kontrakten (Q1/2010:<br />

159,4 Mio.).<br />

Die Produktgruppe der europäischen Aktienderivate erzielte mit 107,4 Mio. Kontrakten ein im Vergleich zum<br />

ersten Quartal 2010 stabiles Ergebnis (Q1/2010: 105,9 Mio.). Der Handel mit Futures auf einzelne Aktien (Single-<br />

Stock Futures) stieg um 15% auf 22,9 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 20,0 Mio.), der Handel mit Aktienoptionen war<br />

rückläufig auf 84,5 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 85,8 Mio.).<br />

Unter den neu eingeführten Anlageklassen setzen die Dividendenderivate ihr Wachstum fort: 1,5 Mio. gehandelte<br />

Kontrakte im ersten Quartal 2011 bedeuten ein Plus gegenüber dem Vorjahresquartal um 25% (Q1/2010: 1,2 Mio.). Die<br />

Umsatzerlöse mit Dividendenkontrakten werden teils bei den Index- und teils bei den Aktienderivaten ausgewiesen.<br />

Die europäischen Zinsderivate legten aufgrund von veränderten Erwartungen der Handelsteilnehmer hinsichtlich<br />

Inflation und Zinsniveau um 14% auf 165,6 Mio. Kontrakte zu (Q1/2010: 145,6 Mio.). Insbesondere<br />

Derivate auf zweijährige Zinssätze, z. B. Euro-Schatz-Futures und -Optionen, profitierten von einer höheren<br />

Volatilität im Handel mit festverzinslichen Produkten.<br />

An der ISE ist das Handelsvolumen in US-Optionen im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Handelsplattformen<br />

gegenüber dem Vorjahresquartal leicht gesunken. Die Kontraktzahlen beliefen sich im ersten Quartal<br />

2011 auf 197,6 Mio. Kontrakte (Q1/2010: 199,2 Mio.). Trotz des leichten Rückgangs der Handelsvolumina sind die<br />

Umsatzerlöse in US-Optionen im ersten Quartal 2011 gestiegen. Zurückzuführen ist diese Zunahme hauptsächlich<br />

auf die Einführung eines neuen Preismodells und dessen so genannte Maker-Taker-Komponente, die Zahlungen für<br />

Liquiditätsspender vorsieht. Diese Zahlungen werden nicht mit den Umsatzerlösen saldiert, sondern getrennt als<br />

volumenabhängige Kosten ausgewiesen. Insgesamt sind die Auswirkungen aus höheren Umsatzerlösen und<br />

höheren Kosten ergebnisneutral. Positiv auf die Handelsumsätze an der ISE könnte sich mittelfristig auswirken,<br />

dass die ISE am 24. Februar 2011 die Zulassung für so genannte ,,Crossing Orders“ institutioneller Investoren von<br />

der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) erhalten hat. Diese Ordertypen hatte ISE in der<br />

zweiten Jahreshälfte 2009 auf Weisung der SEC einstellen müssen. ISE wird nun verstärkt Anstrengungen<br />

unternehmen, das zwischenzeitlich zu Börsen mit Parketthandel abgewanderte Crossing-Geschäft zurückzugewinnen.<br />

Kontraktvolumina im Terminmarkt (IFRS, ungeprüft)<br />

Q1/2011 Q1/2010 Veränderung<br />

Mio.<br />

Kontrakte<br />

Mio.<br />

Kontrakte %<br />

Europäische Aktienindexderivate (1) ............................. 216,0 201,0 7<br />

Europäische Aktienderivate (1) ................................. 107,7 106,1 2<br />

Europäische Zinsderivate .................................... 165,6 145,6 14<br />

Summe europäische Derivate (Eurex) (2) ....................... 489,8 452,8 8<br />

US-Optionen (ISE) ........................................ 197,6 199,2 �1<br />

Summe Eurex und ISE .................................... 687,4 652,0 5<br />

(1) Die Dividendenderivate wurden den Aktienindex- und den Aktienderivaten zugeordnet.<br />

A-269


(2) Die Gesamtsumme weicht von der Summe der Einzelwerte ab, da diese weitere gehandelte Derivate wie ETF-, Volatilitäts-,<br />

Agrar-, Edelmetall- und Emissionsderivate enthält.<br />

Umsatzerlöse im Segment Eurex<br />

(IFRS, ungeprüft)<br />

(in Mio E)<br />

Q1/2011 Q1/2010<br />

% von<br />

gesamt (in Mio E)<br />

% von<br />

gesamt<br />

Europäische Indexderivate ................................ 98,4 43% 94,7 44%<br />

Europäische Zinsderivate ................................. 50,9 22% 46,4 22%<br />

Europäische Aktienderivate ............................... 10,9 5% 10,9 5%<br />

US-Optionen .......................................... 33,4 14% 28,7 13%<br />

Sonstige ............................................. 36,4 16% 33,1 15%<br />

230,0 100% 213,8 99%<br />

Die überproportionale Steigerung des EBIT um 18% auf 139,7 Mio. A ist auf gesunkene operative Kosten bei<br />

gleichzeitigen Umsatzzuwächsen zurückzuführen (Q1/2010: 118,8 Mio. A).<br />

Am 1. Februar 2011 hat Eurex ein neues Preismodell eingeführt. Hauptziel ist es, die Attraktivität des Eurex-<br />

Handelsplatzes zu steigern. Hierzu werden Preisanreize auf Basis der bereitgestellten Marktqualität offeriert sowie<br />

Volumenrabatte gewährt und zusätzlich bei ausgewählten Produkten die Entgelte deutlich gesenkt. Auf aggregierter<br />

Basis des Handelsvolumens 2010 werden die Entgelte der Eurex-Kunden um insgesamt 20 Mio. A jährlich sinken.<br />

Eurex erwartet mit der Einführung des neuen Preismodells steigende Handelsaktivitäten und somit einen neutralen<br />

Effekt auf die Umsatzerlöse.<br />

Segment Clearstream<br />

Im Berichtsquartal konnte Clearstream die Umsatzerlöse in fast allen Geschäftsbereichen steigern, teilweise<br />

aufgrund des wieder günstigeren Marktumfelds und teilweise aufgrund des Markterfolgs neuer Dienstleistungen.<br />

So stiegen die Umsatzerlöse um 5% gegenüber dem Vorjahr auf 198,1 Mio. A (Q1/2010: 187,9 Mio. A).<br />

Im Verwahrgeschäft stieg der durchschnittliche Gegenwert der verwahrten Wertpapiere im ersten Quartal<br />

2011 gegenüber dem Vorjahr um 6% auf 11,3 Bio. A (Q1/2010: 10,7 Bio. A). Der Wert des Verwahrvolumens<br />

erhöhte sich sowohl bei den internationalen als auch bei den inländischen Wertpapieren. Aufgrund des anhaltenden<br />

organischen Wachstums im internationalen Anleihegeschäft und Marktanteilsgewinnen steigerte Clearstream den<br />

durchschnittlichen Wert des verwahrten Vermögens um 5% auf 5,9 Bio. A (Q1/2010: 5,7 Bio. A). Der durchschnittliche<br />

Wert der verwahrten inländischen Wertpapiere stieg um 8% auf 5,4 Bio. A (Q1/2010: 5,0 Bio. A). Die<br />

Höhe des Verwahrvolumens wird im Wesentlichen vom Marktwert der auf dem deutschen Kassamarkt gehandelten<br />

Aktien, Fonds und strukturierten Produkte bestimmt, der in der Berichtsperiode zugenommen hatte. Als Konsequenz<br />

der positiven Entwicklungen stiegen die Umsatzerlöse im Verwahrgeschäft 2011 um 2% auf 111,9 Mio. A<br />

(Q1/2010: 109,7 Mio. A). Der Unterschied im Wachstum der Geschäftszahlen ist auf den Produktmix sowie die<br />

Konsolidierung auf Kundenseite zurückzuführen.<br />

A-270


Die Anzahl der von Clearstream durchgeführten Abwicklungstransaktionen erhöhte sich im ersten Quartal<br />

2011 zweistellig um 22% auf 34,1 Mio. (Q1/2010: 27,9 Mio.). Der Grund für diese Zunahme der Abwicklungsvolumina<br />

ist die Handelsaktivität der Marktteilnehmer, die sich im ersten Quartal 2011 weiter belebt hat. Die Zahl<br />

internationaler Transaktionen stieg um 14% auf 10,4 Mio. (Q1/2010: 9,1 Mio.); dabei handelte es sich zu 71% um<br />

außerbörsliche Transaktionen, 29% waren Börsentransaktionen. Allerdings wuchs die Zahl der erfüllten Geschäfte<br />

im börslichen Handel stärker (plus 31% gegenüber 2010) als im außerbörslichen (plus 10% gegenüber 2010). Im<br />

inländischen deutschen Markt stiegen die Abwicklungstransaktionen um 26% auf 23,7 Mio. (Q1/2010: 18,8 Mio.).<br />

Hier ist die Aufteilung zwischen börslichem und außerbörslichem Geschäft umgekehrt: 68% waren Börsentransaktionen<br />

und 32% außerbörsliche Transaktionen. Wie im internationalen Geschäft legten die börslichen<br />

Transaktionen in der Berichtsperiode jedoch stärker zu (plus 31%) als die außerbörslichen (plus 14%), vor allem<br />

aufgrund der wieder höheren Handelsaktivität deutscher Privatanleger. Die Umsatzerlöse im Abwicklungsgeschäft<br />

stiegen im ersten Quartal 2011 um 12% auf 32,9 Mio. A (Q1/2010: 29,4 Mio. A). Der Unterschied im geschäftlichen<br />

Wachstum basiert im Wesentlichen auf dem niedrigeren Anteil von höher bepreisten Transaktionen, die auf<br />

externen Verbindungen abgewickelt werden, sowie auf höheren Rabatten an Kunden.<br />

Zum Wachstum im Abwicklungs- und Verwahrgeschäft hat auch der Erfolg der Investment Funds Services<br />

beigetragen. Im Berichtsjahr verarbeitete Clearstream 1,5 Mio. Transaktionen, 25% mehr als im Vorjahr (Q1/2010:<br />

1,2 Mio.). Der Wert des im Kundenauftrag verwahrten Vermögens im Bereich Investment Funds Services erreichte<br />

im ersten Quartal 2011 mit 219,2 Mrd. A einen neuen Rekordstand — ein Anstieg von 30% gegenüber dem Vorjahr<br />

(Q1/2010:168,4 Mrd. A).<br />

In der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing, GSF) nahm das durchschnittlich<br />

ausstehende Volumen zu. Im vorangegangenen Quartal betrugen die durchschnittlichen monatlichen Außenstände<br />

543,0 Mrd. A (Q1/2010: 490,8 Mrd. A), ein Plus von 11% gegenüber den durchschnittlichen Außenständen des<br />

Vorjahres. Dieses Wachstum reflektiert die zunehmende Bedeutung besicherter Finanzierungen, den anhaltend<br />

starken Trend, Sicherheiten in zentralen, internationalen Liquiditätspools zu bündeln, sowie die allgemeine<br />

Verbesserung der Marktlage ab dem zweiten Halbjahr 2010. Die Dienste zur Sicherheitenverwaltung (Collateral<br />

Management Services) haben erheblich zu den Umsatzerlösen und zum Wachstum des ausstehenden Volumens<br />

beigetragen. Beispielsweise verzeichnete der gemeinsam mit Eurex angebotene GC Pooling-Service mit einem<br />

Tagesdurchschnitt von 93,4 Mrd. A im ersten Quartal eine weiterhin starke Zunahme des ausstehenden Volumens<br />

um 17% (Q1/2010: 79,7 Mrd. A). Im Zuge dieser Markterholung erhöhten sich die Umsatzerlöse im GSF-Geschäft<br />

in der Berichtsperiode um 20% auf 18,0 Mio. A (Q1/2010: 15,0 Mio. A), vor allem infolge der deutlich höheren<br />

Volumina bei margenstarken Produkten im Wertpapierleihegeschäft (insbesondere ASL) und im Sicherheitenmanagement<br />

(hauptsächlich Triparty Collateral Management Services).<br />

Die durchschnittlichen Kundenbareinlagen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 38% auf 8,1 Mrd. A (Q1/<br />

2010: 5,9 Mrd. A). Aufgrund erheblich höherer durchschnittlicher Barguthaben nahmen die Nettozinserträge aus<br />

dem Bankgeschäft von Clearstream um 46% auf 16,1 Mio. A (Q1/2010: 11,0 Mio. A) zu.<br />

Zudem verzeichnete Clearstream bei den sonstigen Umsatzerlösen einen leichten Zuwachs auf 35,3 Mio. A<br />

(Q1/2010: 33,8 Mio. A). Die niedrigeren Umsatzerlöse im IT-Bereich wurden durch den Umsatzanstieg im Bereich<br />

Connectivity und ein einmaliges Entgelt für die Entwicklung der Anbindung des führenden brasilianischen<br />

Zentralverwahrers CETIP ausgeglichen. Mit dieser neuen Verbindung erhalten CETIP-Kunden in ihrer eigenen<br />

Zeitzone Zugang zu den Diensten von Clearstream rund um das Sicherheitenmanagement.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Kennzahlen des Segments Clearstream des ersten Quartals 2011 und 2010<br />

(IFRS, ungeprüft).<br />

A-271


Q1/2011 Q1/2010 Veränderung<br />

Verwahrung (Custody) Mrd. E Mrd. E %<br />

Wert der verwahrten Wertpapiere (Durchschnitt) ..................... 11.333 10.680 6<br />

international .............................................. 5.949 5.684 5<br />

Inland. .................................................. 5.384 4.996 8<br />

Abwicklung (Settlement) Mio. Mio. %<br />

Wertpapiertransaktionen ....................................... 34,1 27,9 22<br />

international .............................................. 10,4 9,1 14<br />

Inland. .................................................. 23,7 18,8 26<br />

Globale Wertpapierfinanzierung<br />

(Global Securities Financing) Mrd. E Mrd. E %<br />

Ausstehendes Volumen (Durchschnitt) ............................. 543,0 490,8 11<br />

Durchschnittlicher täglicher Liquiditätsbestand Mio. E Mio. E %<br />

Insgesamt .................................................. 8.111 5.865 38<br />

Euro .................................................... 2.245 2.000 12<br />

US-Dollar ................................................ 4.177 2.691 55<br />

Andere Währungen ......................................... 1.689 1.174 44<br />

Die deutliche Steigerung des EBIT um 43% auf 100,6 Mio. A (Q1/2010: 70,6 Mio. A) ist insbesondere auf die<br />

geringeren Kosten bei höheren Umsatzerlösen und gestiegenen Nettozinserträgen zurückzuführen.<br />

Q1/2011 Q1/2010<br />

Umsatzerlöse im Segment Clearstream<br />

(IFRS, ungeprüft) (in Mio E) % von gesamt (in Mio E) % von gesamt<br />

Verwahrung (Custody) ......................... 111,9 56% 109,7 58%<br />

Abwicklung (Settlement). .......................<br />

Globale Wertpapierfinanzierung<br />

32,9 17% 29,4 16%<br />

(Global Securities Financing) .................. 18,0 9% 15,0 8%<br />

Sonstige .................................... 35,3 18% 33,8 18%<br />

198,1 100% 187,9 100%<br />

Segment Market Data & Analytics<br />

Im Berichtsquartal stiegen die Umsatzerlöse um 10% gegenüber dem Vorjahr auf 57,5 Mio. A (Q1/2010: 52,5<br />

Mio. A).<br />

Wie in den Handelssegmenten Xetra und Eurex war die Geschäftsentwicklung auch im Segment Market<br />

Data & Analytics im ersten Quartal 2011 positiv. Dies lag v. a. am Erfolg des Indexgeschäfts sowie neuer<br />

Datenprodukte.<br />

Der deutliche Zuwachs beim EBIT um 25% auf 37,6 Mio. A lässt sich wie in den anderen Geschäftsbereichen<br />

auch durch höhere Umsatzerlöse bei geringeren Kosten erklären (Q1/2010: 30,0 Mio. A).<br />

Finanzlage<br />

Cashflow<br />

Die Gruppe Deutsche Börse erzielte im ersten Quartal 2011 einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

von 68,3 Mio. A (Q1/2010: 300,7 Mio. A). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einer Ertragsteuerzahlung<br />

bei Clearstream, die im ersten Quartal 2011 aus bereits gebildeten Rückstellungen geleistet wurde und damit keine<br />

Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung hatte. Ferner hatte sich die im vierten Quartal 2009<br />

beendete Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden positiv auf den Cashflow im ersten Quartal 2010 ausgewirkt.<br />

Im Detail ergaben sich die Veränderungen des Cashflows aus laufender Geschäftsaktivität aus:<br />

Anstieg des Periodenüberschusses um 56,8 Mio. A auf 219,4 Mio. A<br />

A-272


Mittelabfluss von 75,4 Mio. A (Q1/2010: Mittelzufluss von 3,6 Mio. A) aufgrund der Zunahme der<br />

Forderungen und sonstigen Vermögenswerte, im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Anstieg der<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund höherer Umsatzerlöse. Der Mittelzufluss im<br />

Vorjahr war hauptsächlich auf die oben beschriebene Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden<br />

zurückzuführen.<br />

Mittelabfluss von 104,9 Mio. A (Q1/2010: Mittelzufluss von 111,4 Mio. A) aufgrund einer Abnahme der<br />

kurzfristigen Schulden. Die Abnahme ergab sich maßgeblich aus einem Rückgang der Steuerrückstellungen<br />

und einem Rückgang der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen maßgeblich bedingt durch<br />

Restrukturierungsmaßnahmen. Der Mittelzufluss im Vorjahr war maßgeblich bedingt durch einen Anstieg<br />

der Steuerrückstellungen, sonstigen kurzfristigen Rückstellungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen.<br />

Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit lag bei 1.018,2 Mio. A (Q1/2010: Mittelzufluss von 81,7 Mio. A),<br />

primär aufgrund der Nettoabnahme der Finanzanlagen sowie der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus<br />

dem Bankgeschäft sowie der Nettozunahme der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen<br />

Laufzeit von mehr als drei Monaten. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Entscheidung längerfristige<br />

in kurzfristige Anlagen zu überführen, um von erwarteten steigenden Zinsen zu profitieren.<br />

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im ersten Quartal 2011 auf 0 Mio. A (Q1/2010:<br />

Mittelabfluss von 100,1 Mio. A), da die Deutsche Börse AG im Gegensatz zum Vorjahr keine Commercial Paper<br />

zurückgezahlt hatte.<br />

Der Finanzmittelbestand belief sich damit zum 31. März 2011 auf 630,9 Mio. A (31. März 2010: -2,0 Mio. A),<br />

hauptsächlich aufgrund des oben beschriebenen Anstiegs des Cashflows aus Investitionstätigkeit. Der Free<br />

Cashflow, der den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach Abzug der Auszahlungen für Investitionen<br />

in immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen abbildet, lag mit 48,4 Mio. A aufgrund des niedrigeren<br />

Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit unter dem Niveau des Vorjahres (Q1/2010: 262,7 Mio. A).<br />

Kapitalstruktur<br />

Die Grundsätze der Gruppe Deutsche Börse zur Optimierung ihrer Kapitalstruktur sind unverändert: Generell<br />

strebt die Gruppe eine Dividendenausschüttungsquote von 40 bis 60% des bereinigten Konzern-Jahresüberschusses<br />

an und setzt Aktienrückkäufe ein, um den Aktionären Mittel zur Verfügung zu stellen, die für den operativen<br />

Betrieb und die Weiterentwicklung der Gruppe nicht benötigt werden. Diese Grundsätze berücksichtigen den<br />

Kapitalbedarf, der sich aus rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie aus Anforderungen in Bezug<br />

auf das Kredit-Rating, das wirtschaftlich notwendige Kapital und die Liquidität des Unternehmens ableitet. Das<br />

Unternehmen strebt an, das starke ,,AA“ Kredit-Rating der Clearstream Banking S.A. aufrechtzuerhalten, um den<br />

nachhaltigen Erfolg des Segments Clearstream sicherzustellen, das in der Wertpapierverwahrung und -abwicklung<br />

tätig ist. Darüber hinaus verlangen die Aktivitäten der Tochtergesellschaft Eurex Clearing AG ein starkes<br />

Kreditprofil der Deutsche Börse AG.<br />

Die Kunden erwarten, dass ihre Dienstleister über konservative Zinsdeckungs- und Verschuldungsgrade<br />

verfügen und so ihre guten Kredit-Ratings beibehalten. Die Gruppe Deutsche Börse verfolgt weiterhin das Ziel,<br />

einen Zinsdeckungsgrad (Verhältnis von EBITDA zu Zinsaufwendungen aus Finanzierungstätigkeit) von mindestens<br />

16 auf Gruppenebene zu erreichen. Die Gruppe Deutsche Börse hat dieses Ziel im ersten Quartal 2011 mit<br />

einem Zinsdeckungsgrad von 19,4 erreicht. Diesem Wert liegt ein relevanter Zinsaufwand von 17,4 Mio. A und ein<br />

EBITDA von 336,8 Mio. A zugrunde.<br />

Für das Geschäftsjahr 2010 schlägt die Deutsche Börse AG der Hauptversammlung vor, eine im Vergleich zum<br />

Vorjahr unverändert hohe Dividende von 2,10 A je Stückaktie zu zahlen. Gemäß diesem Vorschlag beträgt die<br />

Ausschüttungsquote, bereinigt um den im vierten Quartal 2010 verbuchten ISE-Wertminderungsaufwand, 54% des<br />

Konzern-Jahresüberschusses (2009: 56%). Bei 186,0 Mio. ausstehenden Aktien, die zum 31. März 2011 dividendenberechtigt<br />

waren, ergäbe sich damit eine Ausschüttungssumme von 390,7 Mio. A (2010: 390,5 Mio. A).<br />

A-273


Vermögenslage<br />

Zum 31. März 2011 beliefen sich die langfristigen Vermögenswerte der Gruppe Deutsche Börse auf 4.758,4<br />

Mio. A (31. März 2010: 5.599,3 Mio. A). Sie setzten sich vor allem aus immateriellen Vermögenswerten und<br />

Finanzanlagen zusammen. Die immateriellen Vermögenswerte enthielten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe<br />

von 2.005,9 Mio. A (31. März 2010: 2.051,9 Mio. A) und andere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 883,4<br />

Mio. A (31. März 2010: 1.388,0 Mio. A). Die im vierten Quartal 2010 gebuchte Wertminderung auf immaterielle<br />

Vermögenswerte im Zusammenhang mit der ISE wirkte sich dabei reduzierend aus. Bei den Finanzanlagen, die<br />

zum Bilanzstichtag 1.577,7 Mio. A betrugen (31. März 2010: 1.925,1 Mio. A), stellten die Forderungen und<br />

Wertpapiere aus dem Bankgeschäft mit 1.325,7 Mio. A (31. März 2010: 1.674,1 Mio. A) die größte Position dar. Ihr<br />

Rückgang hat maßgeblich die Veränderung der langfristigen Vermögenswerte insgesamt gegenüber dem 31. März<br />

2010 bestimmt.<br />

Den langfristigen Vermögenswerten standen Eigenkapital in Höhe von 3.594,0 Mio. A (31. März 2010: 3.567,8<br />

Mio. A) sowie langfristige Schulden in Höhe von 1.819,2 Mio. A gegenüber (31. März 2010: 2.167,0 Mio. A). Die<br />

langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich hauptsächlich aus verzinslichen Verbindlichkeiten im Rahmen der<br />

Langfristfinanzierung der ISE-Transaktion in Höhe von 1.431,8 Mio. A (31. März 2010: 1.538,9 Mio. A) sowie<br />

latenten Steuerschulden in Höhe von 262,1 Mio. A (31. März 2010: 498,9 Mio. A) zusammen.<br />

Veränderungen bei den kurzfristigen Schulden ergaben sich u. a. durch den Anstieg der Bardepots für<br />

Marktteilnehmer auf 4.855,3 Mio. A (31. März 2010: 3.882,5 Mio. A), bedingt durch höhere Sicherheitsleistungen<br />

der Clearingmitglieder der Eurex Clearing. Diese sind aufgrund der höheren Geschäftsaktivität im ersten Quartal<br />

2011 gestiegen. Zum Ende des ersten Quartals 2011 standen wie im Vorjahr keine Commercial Paper aus.<br />

Insgesamt investierte die Gruppe Deutsche Börse im ersten Quartal 19,9 Mio. A (Q1/2010: 38,0 Mio. A) in<br />

immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und damit weniger als im Vorjahresquartal. Die Investitionen<br />

betrafen insbesondere die Segmente Eurex und Clearstream.<br />

A-274


GESCHÄFT DER NYSE EURONEXT UND<br />

DER MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND<br />

AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN ÜBER DIE NYSE EURONEXT UND<br />

DIE MIT DER NYSE EURONEXT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN<br />

Historie<br />

Die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, wurde am 22. Mai 2006<br />

im Vorfeld des Unternehmenszusammenschlusses der NYSE Group, Inc., einer Aktiengesellschaft nach dem Recht<br />

des Staates Delaware, und der Euronext N.V., einer Gesellschaft nach niederländischem Recht, gegründet. Die<br />

Konzernzentrale der NYSE EURONEXT befindet sich in 11 Wall Street, New York, New York 10005, Vereinigte<br />

Staaten. Sie ist unter der Telefonnummer +1 (212) 656-3000 zu erreichen. Der Zusammenschluss dieser Unternehmen<br />

wurde am 4. April 2007 vollzogen. Die NYSE Group, Inc. wurde im Zusammenhang mit der am 7. März<br />

2006 erfolgten Verschmelzung der New York Stock Exchange, Inc., einer nicht gewinnorientierten Kapitalgesellschaft<br />

des Typs A (Type A not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates New York, und der Archipelago<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc., einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, gegründet. Die Euronext war die<br />

erste grenzüberschreitende Börsenorganisation. Sie entstand im Jahr 2000 aus der Verschmelzung der Wertpapierbörsen<br />

in Paris, Amsterdam und Brüssel. Die New York Stock Exchange hat ihre Ursprünge im sogenannten<br />

,,Buttonwood Agreement“, das 1792 von einer Gruppe aus 24 unter einer Platane in Lower Manhattan versammelten<br />

Händlern unterzeichnet wurde. Im Jahr 1817 gründeten die Händler das New York Stock & Exchange<br />

Board, das 1863 in New York Stock Exchange umbenannt wurde. Die Amsterdamer Wertpapierbörse, der älteste<br />

Bestandteil der Euronext und die erste Börse der Welt, entstand im Jahr 1602 im Zusammenhang mit einer<br />

Aktienemission der Niederländischen Ostindien-Kompanie.<br />

Sofern nicht anders angegeben oder aus dem Zusammenhang ersichtlich, gilt:<br />

,,NYSE“ bezieht sich (1) vor dem Vollzug der Verschmelzung zwischen der New York Stock Exchange,<br />

Inc. und der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. am 7. März 2006 auf die New York Stock Exchange, Inc., eine<br />

nicht gewinnorientierte Kapitalgesellschaft des Typs A (Type A not-for-profit corporation) nach dem<br />

Recht des Staates New York, und (2) nach dem Vollzug der Verschmelzung auf die New York Stock<br />

Exchange LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des Staates New York, und, sofern dies<br />

aus dem Zusammenhang hervorgeht, auf ihre Tochtergesellschaften, die NYSE Market, Inc., eine<br />

Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, und die NYSE Regulation, Inc., eine nicht<br />

gewinnorientierte Gesellschaft (not-for-profit corporation) nach dem Recht des Staates New York. Die<br />

New York Stock Exchange LLC ist bei der SEC gemäß dem Exchange Act als nationale Wertpapierbörse<br />

(national securities exchange) registriert;<br />

,,NYSE Arca“ ist die gemeinsame Bezeichnung für die NYSE Arca, L.L.C., eine Limited Liability<br />

Company nach dem Recht des Staates Delaware, die NYSE Arca, Inc., eine Aktiengesellschaft nach dem<br />

Recht des Staates Delaware, und die NYSE Arca Equities, Inc., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht<br />

des Staates Delaware. Die NYSE Arca, Inc. ist bei der SEC gemäß dem Exchange Act als nationale<br />

Wertpapierbörse (national securities exchange) registriert;<br />

,,NYSE Amex“ bezeichnet die NYSE Amex LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des<br />

Staates Delaware (vormalige American Stock Exchange LLC). Die NYSE Amex LLC ist bei der SEC<br />

gemäß dem Exchange Act als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) registriert;<br />

,,Euronext“ bezeichnet die Marktgeschäfte der NYSE Euronext in Europa, darunter die die Euronext, N.V.<br />

bildenden europäischen Börsen — die Wertpapierbörsen in Paris, Amsterdam, Brüssel, London und<br />

Lissabon — sowie, falls dies aus dem Zusammenhang hervorgeht, die Terminmärkte in London, Paris,<br />

Amsterdam, Brüssel und Lissabon; und<br />

,,NYSE Liffe“ bezeichnet die Terminmärkte der NYSE Euronext in London, Paris, Amsterdam, Brüssel<br />

und Lissabon.<br />

Überblick<br />

Die NYSE Euronext ist ein führender weltweiter Finanzmarktbetreiber und Anbieter innovativer Handelsstrategien.<br />

Sie bietet eine große und ständig erweiterte Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen in den<br />

Bereichen Aktienkassahandel, Futures, Optionen, Swaps, indexbasierte Produkte, Anleihen, Emissionsrechtehandel,<br />

Clearing, Marktdaten und Handelstechnologielösungen an, die ausnahmslos für die Erfüllung der wachsenden<br />

Bedürfnisse von Emittenten, Anlegern, Finanzinstituten und Marktteilnehmern konzipiert sind. Kein<br />

A-275


Bereich der Geschäftstätigkeit der NYSE Euronext ist saisonabhängig. Die NYSE Euronext hat ihre berichtspflichtigen<br />

Geschäftssegmente mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 neu strukturiert. Die neuen Segmente sind<br />

Derivategeschäft, Cash Trading and Listings und Information Services and Technology Solutions. Die historischen<br />

Finanzergebnisse wurden zur Berücksichtigung dieser Änderung angepasst.<br />

Im Jahr 2010 setzte die NYSE Euronext die Diversifizierung ihres Geschäftsmodells fort und legte dabei den<br />

Schwerpunkt auf neue Initiativen und Wachstumsbereiche, um über alle Konjunkturzyklen hinweg Wertschöpfung<br />

zu erzielen.<br />

Im Segment Cash Trading and Listing stabilisierte die NYSE Euronext ihren Marktanteil an den europäischen<br />

Kassamärkten. Parallel dazu wurde eine neue Clearingstrategie für Europa bekannt gegeben und mit ihrer Umsetzung<br />

begonnen. In den Vereinigten Staaten ging der Marktanteil der NYSE Euronext im Jahr 2010 leicht zurück. Die<br />

Listingplätze der NYSE Euronext waren weiterhin stark gefragt, was sich an der Anzahl der Börsenwechsel,<br />

Neuemissionen und Zweitplatzierungen zeigt. Im Jahr 2010 wechselten 14 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung<br />

von insgesamt 41 Mrd. US$ von anderen Börsenplätzen zur NYSE. Darüber hinaus wechselten drei weitere<br />

Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von insgesamt 463 Mio. US$ von anderen Börsenplätzen zur NYSE<br />

Amex. Im Jahr 2010 erfolgten an den Märkten der NYSE Euronext Wertpapierlistings von insgesamt 120 Emittenten,<br />

mit denen ein Gesamterlös von 44 Mrd. US$ erzielt wurde. Hierzu zähltenauchderBörsengang von General Motors<br />

mit einem Volumen von 16 Mrd. US$ — der größte Börsengang in der Geschichte der Vereinigten Staaten — und die<br />

Emissionen von 22 chinesischen Unternehmen mit einem GesamterlösinHöhe von 2,7 Mrd. US$. Darüber hinaus war<br />

die NYSE Euronext im Jahr 2010 mit insgesamt 473 Platzierungen und Gesamterlösen von 193 Mrd. US$, zu denen<br />

auch die mit einem Erlösvon70Mrd.US$größte Zweitplatzierung von Petrobras zählte, Marktführer bei den Erlösen<br />

aus weltweiten Zweitplatzierungen.<br />

Im NYSE Euronext-Segment Derivategeschäft konzentrierten sich die Schlüsselinitiativen 2010 darauf, am<br />

Wachstum des US-amerikanischen Optionsmarktes zu partizipieren und den Clearingbereich auszuweiten, der nach<br />

Einschätzung der NYSE Euronext einen immer wichtigeren Teil ihrer Geschäftstätigkeit bilden wird. Im Mai 2010<br />

gab die NYSE Euronext bekannt, dass sie bei Erteilung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Genehmigung ihr<br />

Clearinggeschäft für europäische Wertpapiere und Derivate ab Mitte 2012 über zwei neue, speziell dafür<br />

konzipierte Clearinghäuser in London und Paris aufnehmen werde. Diese neuen Clearinghäuser sind Bestandteil<br />

der Strategie von NYSE Euronext, Clearingdienstleistungen im Vereinigten Königreich und in der Eurozone<br />

anzubieten und sich von allen ausgelagerten vertraglichen Vereinbarungen mit der LCH.Clearnet Group Ltd in<br />

London und Paris zu lösen und so die unmittelbare Kontrolle über alle Aspekte des Clearinggeschäfts und die<br />

Entscheidungen in ihrem Kassa- und Derivategeschäft in Europa zu übernehmen. Siehe ,,Derivategeschäft —<br />

NYSE Liffe Clearing“. Darüber hinaus nahm die New York Portfolio Clearing, das Gemeinschaftsunternehmen der<br />

NYSE Euronext mit der DTCC, am 8. Februar 2011 ihre Geschäftstätigkeit auf. Siehe ,,Derivategeschäft —<br />

New York Portfolio Clearing“.<br />

Das Segment Information Services and Technology Services der NYSE Euronext wuchs im Jahr 2010. Ihm<br />

kamen die Übernahme der NYFIX, Inc. (in diesem Dokument als ,,NYFIX“ bezeichnet), eine erweiterte Kundenbasis,<br />

steigende Softwareumsätze und die Einführung von colocation services die Dritten das Mieten von Hardware<br />

und Software vor Ort ermöglichen in Mahwah, New Jersey, und Basildon, England, zugute. Im Jahr 2010 eröffnete<br />

die NYSE Euronext zwei neue Rechenzentren in Basildon und in Mahwah. Die Matching Systeme, die Informationstechnologie,<br />

die Kauf- und Verkaufsangebote matcht, für die Märkte der NYSE Euronext in Europa sind<br />

mittlerweile in der Einrichtung in Basildon zusammengefasst. Die NYSE Euronext erwartet die vollständige<br />

Migration ihrer US-Börsen in die Einrichtung in Mahwah für das erste Halbjahr 2011. Die NYSE wurde bereits<br />

vollständig in die Einrichtung in Mahwah migriert.<br />

Im Jahr 2010 schloss die NYSE Euronext die Migration der Aktien- und Optionsmärkte der NYSE Arca und<br />

des Optionsmarkts der NYSE Amex auf ihre Universal-Handelsplattform ab. Darüber hinaus hat die NYSE<br />

Euronext mit der Migration der NYSE Liffe auf ihre Universal-Handelsplattform begonnen und erwartet den<br />

Abschluss dieser Migration für das zweite Quartal 2011. Ferner geht die NYSE Euronext davon aus, dass die<br />

Migration der NYSE auf ihre Universal-Handelsplattform im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen wird.<br />

In Bezug auf Partnerschaften mit anderen Börsen konnte die NYSE Technologies, Inc. (in diesem Dokument<br />

als ,,NYSE Technologies“ bezeichnet) im Jahr 2010 zahlreiche Meilensteine erreichen. Im September 2010 lieferte<br />

die NYSE Euronext ihre Universal-Handelsplattform an den Aktienkassamarkt der Qatar Exchange und konnte so<br />

die erstmalige Einführung ihrer Kassahandel-Anwendungssuite außerhalb ihrer Kernmärkte verzeichnen. Derzeit<br />

arbeitet die NYSE Euronext am Terminmarkt der Qatar Exchange. Ferner entschied sich im September 2010 die<br />

A-276


Tokyo Stock Exchange Inc. (in diesem Dokument als ,,TSE“ bezeichnet) den Aufbau ihrer neuen Futures-<br />

Handelsplattform sowie den Support für diese Plattform von der NYSE Technologies durchführen zu lassen. Die<br />

NYSE Euronext erwartet den Beginn der Migration ihrer Futures-Produkte auf diese Plattform durch die TSE für<br />

die zweite Hälfte des Jahres 2011. Ferner kündigte die NYSE Euronext im Jahr 2010 den Abschluss eines<br />

langfristigen strategischen Kooperationsvertrags mit der Warschauer Wertpapierbörse an, der die Entwicklung<br />

künftiger Geschäftsinitiativen zum Gegenstand hat und die Migration des Kassa- und des Terminmarkts dieser<br />

Börse auf die Universal-Handelsplattform der NYSE Euronext vorsieht. Ebenfalls im Jahr 2010 erfolgte die<br />

erfolgreiche Migration der Philippine Stock Exchange auf die Handelsplattform der NYSE Technologies.<br />

Derivategeschäft<br />

Das Segment Derivategeschäft der NYSE Euronext beinhaltet ihren Derivatehandel und ihr Clearinggeschäft<br />

und umfasst die NYSE Liffe, NYSE Liffe Clearing, NYSE Liffe US, NYSE Amex Options, NYSE Arca Options,<br />

NYPC sowie die dazugehörigen Derivate-Marktdaten.<br />

NYSE Liffe — NYSE Liffe ist der weltweite Derivategeschäftsbereich der NYSE Euronext, bestehend<br />

aus den von Liffe Administration and Management, Euronext Amsterdam, Euronext Brüssel, Euronext<br />

Lissabon und Euronext Paris betriebenen Terminmärkten. Die NYSE Liffe bietet ihren Kunden die<br />

Vorteile einer der technologisch ausgereiftesten Plattformen für den Derivatehandel und einer der<br />

breitesten Produktpaletten unter den Terminmärkten. Sie bietet den Kunden über eine einheitliche<br />

elektronische Handelsplattform Zugang zu einem breiten Spektrum von Zins-, Aktien-, Index-, Rohstoffund<br />

Währungsderivaten. Ferner bietet die NYSE Liffe ihren Kunden die innovativen Dienste Bclear und<br />

Cscreen, die durch ein einfaches und kostengünstiges Verfahren für die Erfassung und Verarbeitung von<br />

großvolumigen Derivategeschäften über NYSE Liffe mit Clearing bei NYSE Liffe Clearing den börslichen<br />

und OTC-Markt miteinander verbinden.<br />

NYSE Liffe Clearing — Seit der Einführung von ,,NYSE Liffe Clearing“ liegt die volle Verantwortung<br />

für die Clearingaktivitäten am Londoner Markt der NYSE Liffe bei der NYSE Liffe. Dabei wird der<br />

Londoner Markt der NYSE Liffe in Form einer Anerkannten Anlagebörse (recognized investment<br />

exchange) mit Eigenclearing (self-clearing) betrieben und bestimmte Clearing-Garantievereinbarungen<br />

und dazugehörige Risikoaufgaben werden an die LCH.Clearnet Limited (in diesem Dokument als<br />

,,LCH.Clearnet“ bezeichnet), ein im Vereinigten Königreich anerkanntes Clearinghaus, ausgelagert.<br />

Am 12. Mai 2010 gab die NYSE Euronext bekannt, dass sie bei einer Erteilung der entsprechenden<br />

aufsichtsrechtlichen Genehmigung ihr europäisches Clearinggeschäft für Wertpapiere und Derivate ab<br />

2012 über zwei neue, speziell dafür konzipierte Clearinghäuser in London und Paris aufnehmen werde.<br />

Die LCH.Clearnet in London und die LCH.Clearnet SA in Paris wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass<br />

die mit ihnen bestehenden vertraglichen Clearingvereinbarungen dementsprechend zu diesem Zeitpunkt<br />

enden werden. Der Londoner Markt der NYSE Liffe hat lediglich seine Absicht zur Kündigung des<br />

Vertrags mit der LCH.Clearnet erklärt, jedoch noch keine förmliche Kündigung übersandt. In diesem<br />

Zusammenhang sind keine Kündigungsgebühren oder Vertragsstrafen zu zahlen. Zum 31. Dezember<br />

2010 hielt die NYSE Euronext eine Beteiligung von 9,1% am Grundkapital der LCH.Clearnet Group<br />

Limited und verfügte über das Recht zur Bestellung eines Mitglieds ihres Board of Directors.<br />

NYSE Liffe US — Die NYSE Liffe US LLC (in diesem Dokument als ,,NYSE Liffe US“ bezeichnet), die<br />

US-Terminbörse der NYSE Euronext, ermöglicht den Handel mit Full-Sized und Mini-Sized Gold- und<br />

Silber-Futures, mit Optionen auf Full-Sized Gold- und Silber-Futures und mit Futures auf MSCI-Indizes.<br />

Für 2011 plant die NYSE Liffe US — sofern die entsprechende aufsichtsrechtliche Genehmigung erteilt<br />

wird — die Einführung eines vollständigen Sets von festverzinslichen Anleihe-Futures, deren Clearing<br />

voraussichtlich bei der NYPC erfolgen wird. Im Juli 2010 gab die NYSE Liffe US bekannt, dass sie bis<br />

spätestens zum 17. Juni 2011 in Abstimmung mit ihrer weltweiten Kundenbasis die Verlagerung des<br />

Handels und der offenen laufenden Kontrakte aller bestehenden MSCI-gebundenen Aktienindex-Futures<br />

in den Vereinigten Staaten auf ihre Plattform vornehmen werde und dass sie beabsichtige, weitere<br />

Kontrakte auf Grundlage von MSCI-Indizes einzuführen. Eine bedeutende Minderheitsbeteiligung an der<br />

NYSE Liffe US wird von sechs externen Investoren — Citadel Securities, DRW Investments, Getco,<br />

Goldman Sachs, Morgan Stanley und UBS — gehalten. Bei dieser Eigentümerstruktur bleibt die NYSE<br />

Euronext die größte Anteilseignerin des Unternehmens und konsolidiert es in ihrer Finanzberichterstattung.<br />

Die NYSE Euronext leitet das Tagesgeschäft der NYSE Liffe US, deren Geschäftstätigkeit der<br />

Aufsicht eines gesonderten Board of Directors unterliegt.<br />

A-277


NYSE Amex Options — Im Jahr 2010 gab die NYSE Euronext den Verkauf einer bedeutenden<br />

Kapitalbeteiligung an der NYSE Amex Options, einer ihrer beiden US-Optionsbörsen, an sieben<br />

außenstehende Investoren bekannt: BofA Merrill Lynch, Barclays Capital, Citadel Securities, Citi,<br />

Goldman Sachs, TD AMERITRADE und UBS. Bei dieser Struktur bleibt die NYSE Euronext die<br />

größte Anteilseignerin des Unternehmens und leitet das Tagesgeschäft der NYSE Amex Options, deren<br />

Geschäftstätigkeit der Aufsicht eines gesonderten Board of Directors und eines speziell damit beauftragten<br />

Chief Executive Officer unterliegt. Die NYSE Euronext konsolidiert das Unternehmen im<br />

Rahmen ihrer Finanzberichterstattung. Die NYSE Euronext plant, den Verkauf des Unternehmens nach<br />

Einholung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Genehmigungen zu vollziehen.<br />

NYSE Arca Options — Die NYSE Arca Options, eine der beiden US-Optionsbörsen der NYSE Euronext,<br />

bietet eine verzögerungsfreie und kostengünstige elektronische Orderausführung für nahezu 2.000<br />

Optionsemissionen.<br />

New York Portfolio Clearing — Das Gemeinschaftsunternehmen der NYSE Euronext und der DTCC<br />

nahm seine Geschäftstätigkeit im ersten Quartal 2011 auf. Die New York Portfolio Clearing wird zunächst<br />

das Clearing von an der NYSE Liffe gehandelten festverzinslichen Anleihederivaten übernehmen und<br />

wird künftig in der Lage sein, auch für andere Börsen und Derivate-Clearinghäuser Clearingdienstleistungen<br />

anzubieten. Die New York Portfolio Clearing setzt bei der Verarbeitung und Verwaltung geclearter<br />

Positionen und bei der Übertragung von Positionen nach erfolgtem Handel die Clearingtechnologie der<br />

NYSE Euronext, TRS/CPS, ein. Die Fixed Income Clearing Corporation der DTCC steuert ihre<br />

Kompetenzen in den Bereichen Risikomanagement, Abwicklung, Banking und Referenzdatensysteme<br />

bei. Zum 31. Dezember 2010 hielt die NYSE Euronext eine Minderheitsbeteiligung an der DTCC und war<br />

in ihrem Board of Directors vertreten. Die Beteiligung der NYSE Euronext an der New York Portfolio<br />

Clearing wird nach der Equity-Methode bewertet.<br />

Produkte und Dienstleistungen<br />

Handelsplattform und Marktstruktur<br />

Die elektronische Full-Service-Handelsplattform der NYSE Liffe weist eine offene Systemarchitektur auf, die<br />

den Anwendern den Zugang zum System der NYSE Euronext ermöglicht. Händler greifen in der Regel über eine<br />

der zahlreichen von unabhängigen Softwareanbietern entwickelten Frontend-Handelsanwendungen auf das System<br />

der NYSE Euronext zu, was eine beständige Zunahme seiner Verbreitung und seine hohe weltweite Akzeptanz<br />

ermöglicht hat. Bei diesen Anwendungen handelt es sich um personalisierte Handelsbildschirme zur Anbindung<br />

von Anwendern an den Markt, die den Anwendern die Integration von Front-/Backoffice-Handel, Abwicklung,<br />

Risikomanagement und Order-Routing-Systemen gestatten. Die Handelsplattform der NYSE Liffe ist für die<br />

Verarbeitung hoher Order Flows und Transaktionsvolumina konzipiert. Ein Matching von Orders kann auf Preis-<br />

Zeit-Basis und/oder anteilig sowie nach Kontrakt konfigurierbar erfolgen; dabei werden die Transaktionspreise und<br />

-volumina und die Gesamtgröße aller Kauf- und Verkaufsangebote auf jeder Preisebene in Echtzeit aktualisiert. Die<br />

Anwender werden laufend über alle aktiven Orders im zentralen Orderbuch informiert, wodurch die Überwachung<br />

der Markttiefe problemlos möglich ist. Die NYSE Liffe erwartet den Abschluss der Migration ihrer Technologie auf<br />

die Universal-Handelsplattform für das zweite Quartal 2011. Siehe ,,Information Services and Technology<br />

Solutions — Global Technology Group der NYSE Euronext“.<br />

Gehandelte Produkte<br />

Über die NYSE Liffe wird eine große Bandbreite an Produkten gehandelt. Die Kernproduktlinie der NYSE<br />

Liffe bildet ihr Portfolio aus kurzfristigen Zinskontrakten, unter denen die kurzfristigen Zinskontrakte mit auf Euro<br />

und Pfund Sterling lautenden Implied Forward Rates als Basis die wichtigsten sind. Die Handelsvolumina mit dem<br />

Hauptprodukt der NYSE Liffe in diesem Bereich, dem Euribor Contract, sind mit der zunehmenden Bedeutung des<br />

Euro als Weltreservewährung gestiegen. Insgesamt bietet die NYSE Liffe eine Vielzahl von Derivateprodukten an,<br />

darunter Zinskontrakte auf eine Reihe von Währungen, Aktien-Futures und -Optionen auf führende Aktien aus aller<br />

Welt, die entweder über LIFFE CONNECT» oder Bclear gehandelt werden (einschließlich eines breiten Spektrums<br />

von nicht an der NYSE Euronext notierten Basiswerten), Indexprodukte auf nationale und internationale Indizes<br />

und eine Vielzahl von Agrarrohstoff-Derivaten und Derivaten auf sonstige ,,weiche“ Rohstoffe.<br />

A-278


Optionen<br />

Die NYSE Arca und die NYSE Amex betreiben Marktplätze für den Handel mit Optionen auf börsennotierte<br />

Wertpapiere. Die als Basiswert dienenden Wertpapiere sind an der New York Stock Exchange, NYSE Arca, NYSE<br />

Amex und Nasdaq notiert. Diese Optionsmarktzentren umfassen Einrichtungen, Technologien und Systeme für den<br />

Optionshandel sowie Aufsichts-, Überwachungs- und Compliance-Dienste. Beim Optionsgeschäft der NYSE Arca<br />

werden eine Technologieplattform und eine Marktstruktur verwendet, die für die Optimierung der Geschwindigkeit<br />

und Qualität der Handelsausführung für ihre Kunden und für die Erschließung zusätzlicher Liquiditätsquellen<br />

konzipiert wurden. Diese Marktstruktur versetzt Market Maker in die Lage, per Fernzugriff auf die Märkte der<br />

NYSE Arca zuzugreifen, und integriert so Marktteilnehmer des Präsenzhandels und Market Maker an anderen<br />

Standorten. Beim Optionsgeschäft der NYSE Amex kommt ein Hybridmodell zum Einsatz, das Auktionshandel<br />

und elektronischen Handel verbindet und für die Bereitstellung eines stabilen und liquiden Markts mit niedriger<br />

Volatilität sowie für die Ermöglichung von Preis- und/oder Größenverbesserungen konzipiert wurde. Die NYSE<br />

Amex Options und die NYSE Arca Options sind zudem Anteilseigner der The Options Clearing Corporation und<br />

sind in deren Board of Directors vertreten.<br />

Handelsteilnehmer<br />

Bei den Handelsteilnehmern der NYSE Liffe handelt es sich um Händler und Broker. Handelsteilnehmer<br />

können ferner zu Liquiditätsspendern werden. Liquiditätsspender können mehrere Serien von Massen-Quotes in<br />

einer einzelnen Order platzieren, wodurch es ihnen ermöglicht wird, Kauf- und Verkaufsorder für zahlreiche<br />

Fälligkeitsmonate in einer einzigen Nachricht zu übermitteln.<br />

Wettbewerb<br />

Die NYSE Liffe steht mit einer Reihe weltweiter Derivatebörsen wie etwa der CME Group Inc. und mit dem<br />

außerbörslichen Handel im Wettbewerb. Mehrere andere Unternehmen habe ihre Absicht bekannt gegeben, im<br />

Derivatebereich in den Vereinigten Staaten und in Europa aktiv werden zu wollen.<br />

Die NYSE Liffe US, NYSE Arca und NYSE Amex sind im Derivatehandel einem erheblichen Wettbewerbsdruck<br />

ausgesetzt. Ihre Hauptwettbewerber auf dem US-Markt sind die CME Group Inc., Chicago Board Options<br />

Exchange, Nasdaq OMX, International Securities Exchange, BATS und Boston Options Exchange.<br />

Auch bei ihrem Futures-Geschäft ist die NYSE Liffe US einem bedeutenden Wettbewerb ausgesetzt. Zu ihren<br />

Hauptwettbewerbern zählen die etablierten Börsengruppen IntercontinentalExchange und CME Group Inc., die im<br />

Jahr 2008 die New York Mercantile Exchange übernahm, aber auch Start-ups wie die ELX Futures, L.P., die von<br />

einem Konsortium aus Banken und anderen Marktteilnehmern unterstützt wird.<br />

Cash Trading and Listings<br />

Das Segment Cash Trading and Listings der NYSE Euronext beinhaltet ihr Kassahandels- und Listing-<br />

Geschäft und umfasst die New York Stock Exchange, Euronext, NYSE Amex, NYSE Arca, NYSE Alternext,<br />

NYSE Arca Europe und SmartPool sowie BlueNext und Interbolsa und die dazugehörigen Marktdaten für den<br />

Kassahandel.<br />

NYSE — Die NYSE ist als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) gemäß dem<br />

Exchange Act registriert. Neben Stammaktien (common stock), Vorzugsaktien (preferred stock) und<br />

Optionsscheinen sind an der NYSE Schuldtitel und strukturierte Unternehmenstitel, wie Kapitalinstrumente,<br />

Pflichtwandelanleihen und verpackte Wertpapiere (repackaged securities) (ohne ETPs, wie<br />

nachstehend definiert), notiert und es kommen ständig neue Arten strukturierter Produkte hinzu.<br />

Euronext — Die Euronext ist die erste integrierte grenzüberschreitende Börse, in der die Wertpapierbörsen<br />

von Amsterdam, Brüssel, Lissabon und Paris zu einem gemeinsamen Markt vereint wurden;<br />

mittlerweile verfügt die Euronext auch über einen Londoner Marktplatz. Emittenten, die die aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen der Europäischen Union erfüllen, sind für ein Listing an den von der Euronext<br />

betriebenen geregelten Märkten geeignet. An den Börsen der Euronext ist eine große Bandbreite an<br />

Wertpapieren notiert, darunter inländische und internationale Dividendenpapiere, Wandelanleihen,<br />

Optionsscheine, ETFs und Schuldtitel einschließlich Unternehmens- und Staatsanleihen. Alle Märkte<br />

A-279


der Euronext werden von Tochtergesellschaften der Euronext, N.V. betrieben, die jeweils über eine<br />

nationale Lizenz als Börsenbetreiber verfügen.<br />

NYSE Amex — Die NYSE Amex, ehemals American Stock Exchange, wurde im Jahr 2008 Teil der<br />

NYSE Euronext und ist der US-Listingplatz der NYSE Euronext für junge Wachstumsunternehmen.<br />

Durch die NYSE Amex wird der Größenvorteil der NYSE Euronext im Bereich US-Optionen erweitert<br />

und ein Listingplatz für eine größere Gruppe von Unternehmen als diejenige der für ein Listing an der<br />

NYSE geeigneten zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2010 nahm die NYSE Amex den Handel mit<br />

bestimmten an der Nasdaq notierten Wertpapieren auf. Die NYSE Amex ist als nationale Wertpapierbörse<br />

(national securities exchange) gemäß dem Exchange Act registriert.<br />

NYSE Arca — Die NYSE Arca ist eine vollelektronische Börse in den Vereinigten Staaten für Aktien,<br />

börsengehandelte Produkte (in diesem Dokument als ,,ETPs“ (exchange traded products) bezeichnet),<br />

wozu börsengehandelte Indexfonds (in diesem Dokument als ,,ETFs“ (exchange traded funds) bezeichnet),<br />

börsengehandelte Wechsel, börsengehandelte Vehikel (exchange traded vehicles), Zertifikate und<br />

Optionen gehören. Die NYSE Arca ist als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange)<br />

gemäß dem Exchange Act registriert.<br />

NYSE Alternext — Die NYSE Alternext betreibt die europäischen Marktplätze der NYSE Euronext für<br />

junge Wachstumsunternehmen. An der NYSE Alternext notierte Unternehmen müssen weniger strenge<br />

Listingstandards einhalten als an der Euronext notierte Unternehmen. An der NYSE Alternext notierte<br />

Unternehmen verfügen über größere Flexibilität bei der Auswahl von Rechnungslegungsstandards und<br />

unterliegen nach dem Listing geringeren Folgeberichtspflichten als an der Euronext notierte Unternehmen.<br />

NYSE Arca Europe — Die NYSE Arca Europe ist ein europaweites multilaterales Handelssystem (in<br />

diesem Dokument als ,,MTF“ (multilateral trading facility) bezeichnet), das von der Euronext Amsterdam<br />

betrieben wird. Die NYSE Arca Europe bietet eine vollelektronische Handelsplattform mit niedriger<br />

Latenz für Bluechip-Aktien aus elf europäischen Ländern.<br />

SmartPool — SmartPool ist eine europäische alternative Handelsplattform (Dark Pool), die auf die<br />

Ausführung von Aufträgen institutioneller Anleger spezialisiert ist. Sie nahm im Februar 2009 die<br />

Erbringung seiner Handelsdienstleistungen auf. Dieses MTF, das in Zusammenarbeit mit der NYSE<br />

Euronext und drei europäischen Investmentbanken (BNP Paribas, HSBC und J.P. Morgan) errichtet<br />

wurde, wird von der NYSE Euronext betrieben und verfügt über ein eigenes Führungsteam in London.<br />

BlueNext/NYSE Blue — Im Februar 2011 brachte die NYSE Euronext ihre Anteile an der BlueNext als<br />

Gegenleistung für eine Mehrheitsbeteiligung an der NYSE Blue ein, einem neuen weltweit tätigen<br />

Unternehmen mit Schwerpunkt auf dem Umwelt- und Erneuerbare-Energien-Markt.<br />

Produkte und Dienstleistungen<br />

Orderausführung<br />

Die NYSE Euronext stellt vielfältige Marktplätze für Anleger, Broker-Dealer und andere Marktteilnehmer<br />

bereit, an denen diese unmittelbar zusammenkommen können, um Aktienkassawerte, festverzinsliche Wertpapiere,<br />

ETPs und eine große Bandbreite an Derivaten zu kaufen und zu verkaufen. Eine der Hauptfunktionen der Märkte<br />

der NYSE Euronext besteht darin, eine zuverlässige, ordnungsgemäße, liquide und effiziente Ausführung von<br />

Orders über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren sicherzustellen. Die Orderausführung erfolgt auf verschiedenen<br />

Wegen; die NYSE Euronext ist stets bemüht, weitere und effizientere Handelsmechanismen zu entwickeln.<br />

Um ihre Führungsposition zu verteidigen, beabsichtigt die NYSE Euronext, ihr Marktmodell unter Berücksichtigung<br />

neuer Trends im Handelsbetrieb und der technologischen Fortschritte weiterzuentwickeln.<br />

Kassahandel<br />

In den Vereinigten Staaten bietet die NYSE Euronext den Kassahandel mit Dividendenpapieren, festverzinslichen<br />

Wertpapieren und ETPs an der NYSE, der NYSE Arca und der NYSE Amex an. Dabei können die<br />

Kunden der NYSE Euronext zwischen dem Auktionshandel mit einer Präsenzhandelskomponente oder dem<br />

elektronischen Handel wählen. In Europa umfasst das Kassahandelsgeschäft der Euronext den Handel mit<br />

Dividendenpapieren und anderen Kassainstrumenten, wie u. a. Fonds, Anleihen, Optionsscheinen, Indextiteln<br />

und strukturierten Fonds.<br />

A-280


Handelsplattform und Marktstruktur — NYSE und NYSE Amex<br />

An der NYSE und der NYSE Amex sind sowohl der Auktionshandel als auch der elektronische Handel<br />

möglich. An diesen Märkten wird beabsichtigt, in einer überwiegend von automatischer Ausführung geprägten<br />

Umgebung die Merkmale des klassischen Auktionshandels nachzubilden, die stabile und liquide Märkte mit<br />

geringer Volatilität sicherstellten, und gleichzeitig Preis- und/oder Größenverbesserungen zu ermöglichen. Die<br />

Märkte bauen auf den Kernattributen der NYSE Euronext auf: Liquidität, effiziente Preisfindung, niedrige<br />

Handelskosten und enge Spreads durch Erweiterung der Möglichkeiten der Kunden zum schnellen und anonymen<br />

Handeln. Die NYSE Euronext ist der Auffassung, dass das Zusammenspiel ihrer automatischen Märkte und<br />

Auktionsmärkte Spielräume für Kursverbesserungen aufrecht erhält und gleichzeitig alle Anleger — unabhängig<br />

von ihrer Größe — beim Kauf und Verkauf von Aktien den besten Kurs erhalten.<br />

Auf dem Handelsparkett stellen Designated Market Maker ein faires, ordentliches und kontinuierliches Kaufund<br />

Verkaufsgeschäft sicher, indem sie Käufer und Verkäufer zusammenbringen und bei relativer Abwesenheit von<br />

Kauf- oder Verkaufsorders für die ihnen zugewiesenen Aktienwerte durch den Kauf bzw. Verkauf dieser Aktienwerte<br />

für eigene Rechnung Liquidität in den Markt bringen. Ergänzende Liquiditätsspender sind eine Gruppe von<br />

Marktteilnehmern mit hohen Umsätzen, denen finanzielle Anreize dafür gewährt werden, dass sie bei Erfüllung<br />

bestimmter Quotierungsvoraussetzungen Liquidität für die NYSE bereitstellen. Parketthändler sind auf dem<br />

Handelsparkett als Vertreter zur Bearbeitung von Kundenorders tätig. Designated Market Maker und Broker<br />

treffen nach eigenem Ermessen Maßnahmen zur Verbesserung von Preisen und zur Stärkung des Orderwettbewerbs,<br />

wobei sie sowohl elektronisch als auch manuell auf den Markt einwirken können. Die NYSE Euronext ist<br />

der Auffassung, dass diese Ermessensentscheidungen insbesondere bei Aktien mit niedriger Liquidität, bei<br />

Handelseröffnung und Handelsschluss sowie bei Unsicherheiten im Markt, beispielsweise in Fällen, in denen<br />

eine Unternehmensmeldung oder ein externes Ereignis zu Marktinstabilität und Preisvolatilitätführen könnte, von<br />

großem Nutzen ist. Bei diesem Marktmodell, das die NYSE Euronext als ,,Neues Marktmodell“ bezeichnet, handelt<br />

es sich um ein im Jahr 2008 eingerichtetes Pilotprogramm.<br />

Im Laufe des Jahres 2010 setzte die NYSE Euronext die Migration ihrer US-Börsen auf die einheitliche<br />

Universal-Handelsplattform fort. Siehe ,,Information Services and Technology Solutions —Global Technology<br />

Group der NYSE Euronext“.<br />

Handelsplattform und Marktstruktur — Euronext<br />

Der Kassahandel an den Märkten der Euronext erfolgt seit der erfolgreichen Migration dieser Märkte vom<br />

Nouveau Système de Cotation über die Universal-Handelsplattform. Der Kassahandel auf Euronext ist sowohl über<br />

ein einheitliches harmonisiertes Regelwerk für den Handel an allen Märkten der Euronext als auch über die<br />

verschiedenen nicht harmonisierten Euronext-Rulebooks mit spezifischen Regeln für die einzelnen Börsen vor Ort<br />

geregelt. Die Handelsvorschriften der Euronext sehen einen ordergetriebenen Markt mit einem offenen, elektronischen<br />

Zentralorderbuch für jedes gehandelte Wertpapier, unterschiedlichen Ordertypen, einem automatischen<br />

Matching von Orders und der Gewährleistung einer vollständigen Anonymität sowohl für Orders als auch für<br />

Geschäfte vor. Nach Wahl der notierten Gesellschaft kann der Handel mit zugelassenen Wertpapieren mit niedriger<br />

Liquidität an europäischen Börsen durch einen Liquiditätsspender unterstützt werden, bei dem es sich um einen<br />

bestehenden Euronext-Teilnehmer und/oder einen Unternehmensbroker handeln kann. Aufgabe des Liquiditätsspenders<br />

ist es, den Handel mit den Papieren kleiner und mittlerer Unternehmen mit niedriger Liquidität zu<br />

unterstützen, um einen regelmäßigen Handel zu fördern und die Preisvolatilität zu minimieren.<br />

Handelsplattform und Marktstruktur — NYSE Arca<br />

Die NYSE Arca betreibt eine offene, vollelektronische Wertpapierbörse für den Handel mit in den Vereinigten<br />

Staaten zugelassenen Wertpapieren (zusätzlich zu Optionen, wie nachstehend beschrieben). Die NYSE Arca<br />

erbringt darüber hinaus Listing-Dienstleistungen für ETPs. Die Handelsplattform der NYSE Arca ermöglicht den<br />

Kunden eine schnelle elektronische Ausführung und einen offenen, direkten und anonymen Marktzugang. Die<br />

NYSE Arca betreibt ein Lead Market Maker-Programm, bei dem ein Lead Market Maker als alleiniger spezieller<br />

Liquiditätsspender im Rahmen der Erstzulassungen an der NYSE Arca auftritt. Der vom Emittenten ausgewählte<br />

Lead Market Maker muss bestimmte von der NYSE Arca vorgegebene Mindestleistungsanforderungen erfüllen, zu<br />

denen die prozentuale Dauer der Stellung der besten landesweiten Kauf- und Verkaufsangebote, die angezeigte<br />

A-281


Durchschnittsgröße und der quotierte Durchschnitts-Spread zählen, und unterstützt die Eröffnungs- und Schlussauktionen<br />

der NYSE Arca.<br />

Dieses Handelssystem bietet eine Vielzahl von ausführungsbezogenen Dienstleistungen und Handelsregeln<br />

auf Grundlage der Preis-Zeit-Priorität; diese erfordert eine Ausführung von Orders zum besten verfügbaren Preis<br />

und, falls Orders zum selben Preis übermittelt werden, auf Grundlage des Zeitpunkts der Eintragung der Orders in<br />

das Handelssystem. Im offenen Limit-Orderbuch werden Orders gleichzeitig dem Käufer und dem Verkäufer<br />

angezeigt; Käufer und Verkäufer haben die Möglichkeit zur anonymen Übermittlung von Orders. Geschäfte werden<br />

so ausgeführt, wie es die Order eingebende Partei festlegt, häufig zu einem Preis, der dem den konsolidierten<br />

Quotierungssystemen gemeldeten höchsten Geldkurs oder niedrigsten Briefkurs entspricht oder diesen überschreitet.<br />

Trade Reporting Facility<br />

Die NYSE Euronext betreibt zusammen mit der FINRA eine Trade Reporting Facility, um ihren Kunden eine<br />

Berichterstattung über außerbörsliche Geschäfte mit allen an inländischen Marktsystemen zugelassenen Aktienwerten<br />

zugänglich zu machen. Die Trade Reporting Facility der NYSE Euronext erweitert die Palette der<br />

Handelsprodukte und -dienstleistungen für ihre Kunden, indem sie eine zuverlässige und kostengünstige Stelle<br />

für die Berichterstattung über intern ausgeführte Transaktionen anbietet.<br />

NYSE Bonds<br />

NYSE Bonds, die Plattform der NYSE Euronext für den Anleihehandel, übernimmt das Konzept des<br />

elektronischen Handelssystems der NYSE Arca und bietet Anlegern die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise<br />

transparente Preis- und Handelsinformationen zu erhalten. Auf der Plattform werden Anleihen aller an der NYSE<br />

und NYSE Amex notierten Unternehmen und ihrer Tochtergesellschaften gehandelt, ohne dass ein gesondertes<br />

Listing der einzelnen Anleiheemissionen durch den jeweiligen Emittenten erforderlich ist. Die NYSE Bonds<br />

übernimmt die Führung und Anzeige von Anleiheorders mit Preisangaben und führt deren Matching auf Grundlage<br />

einer strikten Preis-Zeit-Priorität durch. Ferner meldet sie Kauf- und Verkaufsangebote in Echtzeit mit Angaben zu<br />

Umfang und Geschäftsabschlüssen an ihr Netzwerk aus Datenvendoren.<br />

Handelsteilnehmer<br />

Zu den Handelsteilnehmern der US-Kassamärkte der NYSE Euronext zählen bei der SEC als Broker-Dealer<br />

registrierte Unternehmen, denen Handelsgenehmigungen oder -lizenzen gemäß den Regeln der NYSE, der NYSE<br />

Arca oder der NYSE Amex erteilt wurden. Die Handelsteilnehmer unterliegen den Regeln der jeweiligen Börse.<br />

Die Mehrheit der Handelsteilnehmer der europäischen Kassamärkte der Euronext sind Broker und Händler mit Sitz<br />

an den Standorten der Marktplätze der Euronext, unter ihnen befinden sich jedoch auch Teilnehmer aus anderen<br />

Teilen Europas, insbesondere aus Deutschland.<br />

Clearing und Settlement — Europa<br />

Clearing und Settlement von über Euronext ausgeführten Geschäften erfolgen derzeit über die LCH.Clearnet<br />

S.A. (für das Clearing über einen zentralen Kontrahenten), die Euroclear-Gruppe (für das Settlement von Aktien am<br />

Kassamarkt mit Ausnahme von Geschäften in Lissabon) und die Interbolsa (für das Settlement von Aktien im<br />

Kassamarkt und Aktienderivaten in Lissabon). Im Mai 2010 gab die NYSE Euronext bekannt, dass sie bei Erteilung<br />

der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Genehmigung ihr Clearing-Geschäft für europäische Wertpapiere und<br />

Derivate ab Mitte 2012 über zwei neue, speziell dafür konzipierte Clearinghäuser in London und Paris aufnehmen<br />

werde. Die Interbolsa ist eine der hundertprozentigen Tochtergesellschaften der NYSE Euronext. Die LCH.Clearnet<br />

S.A. und die Euroclear sind unabhängige Rechtsträger, die im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen<br />

Dienstleistungen für die Euronext erbringen. Die NYSE Euronext hält eine Minderheitsbeteiligung an der<br />

LCH.Clearnet Group Limited und an der Euroclear und ist in deren Boards of Directors vertreten. Das Clearing<br />

für über die NYSE Arca Europe ausgeführte Geschäfte erfolgt über die EuroCCP, eine Tochtergesellschaft der<br />

DTCC mit Sitz in London. Das Clearing von SmartPool-Geschäften mit an der NYSE Euronext zugelassenen<br />

A-282


Aktien erfolgt über die LCH.Clearnet S.A. und das Clearing von Geschäften mit nicht an der NYSE Euronext<br />

zugelassenen Aktien erfolgt über die EuroCCP.<br />

Listings — Vereinigte Staaten<br />

Über ihre Listingplätze NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex hat die NYSE Euronext eine für alle notierten<br />

Unternehmen kostenfreie Analyseplattform für Marktinformationen entwickelt, in der die Ergebnisse aus technologiegestützten<br />

Marktanalysen und die Erkenntnisse eines Teams aus hochqualifizierten Marktexperten zusammenfließen.<br />

Diese als NYSE Market Access Center bezeichnete Plattform wurde geschaffen, um Emittenten bessere<br />

Markterkenntnisse und -informationen über alle Börsen und Handelsplätze hinweg zur Verfügung zu stellen. Die<br />

Plattform beinhaltet Dienste, die entweder (a) von der NYSE unter Verwendung von unternehmenseigenen Daten<br />

und/oder geistigem Eigentum oder (b) von Dritten speziell für an der NYSE notierte Unternehmen entwickelt<br />

wurden. Innerhalb dieser Plattform haben alle Emittenten Zugriff auf tägliche Handelszusammenfassungen, ein<br />

Mitteilungssystem, das auf vom Anwender festgelegte Handels- oder Marktereignisse hinweist, ein soziales und<br />

geschäftliches Netzwerk innerhalb der NYSE Community, eine Nachrichten- und Kommunikationsplattform für<br />

die Kommunikation mit einem NYSE-Kundendienstteam, eine Website mit proprietären Handelsinformationen<br />

und Marktdaten, Berichte über die Bestände institutioneller Anleger, wöchentliche Wirtschafts-Updates und ein<br />

regelmäßiges Schulungsprogramm für Führungspersonen. Alle an der New York Stock Exchange notierten<br />

Emittenten haben zu denselben Bedingungen Zugriff auf das NYSE Market Access Center. Zusätzlich zum NYSE<br />

Market Access Center bietet die NYSE bestimmten derzeit notierten Emittenten in abgestufter Form weitere Tools<br />

an.<br />

Darüber hinaus hat die NYSE eGovDirect.com entwickelt, ein interaktives webbasiertes Tool, das börsennotierte<br />

Unternehmen dabei unterstützt, die Governance- und Compliance-Anforderungen der NYSE in effizienter<br />

und wirtschaftlicher Weise zu erfüllen. Im September 2010 gab die NYSE Euronext die Übernahme von Corporate<br />

Board Member bekannt, Herausgeber des Corporate Board Member-Magazins und ein führender Anbieter von<br />

interaktiven Schulungen und ,,Thought Leadership“ für Directors und Executive Officers börsennotierter Unternehmen.<br />

Mit diesem Erwerb arbeitet die NYSE Euronext auf ihr Ziel hin, ihre Schulungskapazitäten für Organmitglieder<br />

von Aktiengesellschaften weltweit, die eine Verbesserung ihrer Unternehmensführung und Effizienz<br />

anstreben, zu erweitern. Ferner verpflichtet sich die NYSE Euronext im Zusammenhang mit Listings gelegentlich<br />

dazu, für Emittenten Co-Branding-Marketingprogramme, Werbemaßnahmen, Anlegerschulungen und sonstige<br />

Dienstleistungen anzubieten. Die NYSE Euronext plant, auch künftig in Produkte und Dienstleistungen für<br />

börsennotierte Unternehmen zu investieren.<br />

Im Jahr 2008 führte die NYSE Euronext neue Zulassungsstandards für Erstnotierungen an der NYSE ein. Mit<br />

diesen Standards wird das Ziel verfolgt, einen höheren Anteil geeigneter Emittenten hinzuzugewinnen und für<br />

junge Wachstumsunternehmen als Alternative zur Nasdaq OMX attraktiver zu werden, insbesondere für Technologieunternehmen.<br />

Wachstumsunternehmen können dadurch viele der einzigartigen und innovativen Vorteile füran<br />

der NYSE notierte Unternehmen nutzen, wie etwa die Verbindung mit einer der weltweit führenden Marken, einen<br />

speziellen Liquiditätsspender, eine außergewöhnliche Marktqualität und eine große Bandbreite an Mehrwertprodukten<br />

und -dienstleistungen.<br />

Listings — Europa<br />

Über ihre Listingplätze Euronext und NYSE Alternext hat die NYSE Euronext ein breites Spektrum von<br />

Dienstleistungen entwickelt, die auf die Bedürfnisse von an der Euronext notierten Unternehmen zugeschnitten<br />

sind. Im Juli 2010 eröffnete die NYSE Euronext einen Wertpapiermarkt in London, NYSE Euronext London, mit<br />

dem internationale Emittenten gewonnen werden sollen, die ein Listing in London anstreben. Jeder Euronext-<br />

Emittent wird persönlich durch ein Team von speziellen Kundenberatern unterstützt. Ferner können notierte<br />

Unternehmen ExpertLine nutzen, eine durchgehende Push- und Pull-Kommunikations- und Informationsplattform<br />

der NYSE Euronext. ExpertLine befindet sich unmittelbar im Handelsraum und wird von einem interdisziplinären<br />

Expertenteam geleitet. Über die Plattform erhalten notierte Unternehmen in Echtzeit Antworten auf Fragen im<br />

Zusammenhang mit Listing und Aktienhandel. Ferner können an der Euronext notierte Unternehmen sichere<br />

Online-Tools nutzen, wie etwa ,,Mylisting.euronext.com“, eine webbasierte Technologie, über die Echtzeitinformationen<br />

und -daten zu notierten Aktienwerten sowie Emittenten-spezifische Meldefunktionen und zahlreiche<br />

weitere Dienste bereitgestellt werden. Die NYSE Euronext bietet Schulungen und Informationsveranstaltungen an,<br />

um Emittenten besser über aktuelle aufsichtsrechtliche Themen und damit verbundene rechtliche Fragen zu<br />

A-283


informieren, und leistet praktische Unterstützung bei Investor Relations und Kommunikationsfragen. Im Zusammenhang<br />

mit dem Verkauf der Hugin Group B.V. an Thomson Reuters im Jahr 2009 hat sich die NYSE Euronext<br />

dazu verpflichtet, ihre strategische Partnerschaft mit Thomson Reuters in Bezug auf das Angebot von Mehrwertdiensten<br />

für Kunden auszubauen.<br />

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Finanzmarktaufsichtsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten,<br />

in denen die Euronext tätig ist, hat die Euronext ein harmonisiertes Regelwerk (Rulebook) eingeführt, das<br />

einheitliche Listingstandards enthält, die von allen Emittenten unabhängig von dem als Einstiegspunkt gewählten<br />

Euronext-Markt (Amsterdam, Brüssel, Lissabon oder Paris) einzuhalten sind. Diese harmonisierten Listingstandards<br />

bilden zusammen mit den anwendbaren örtlichen Regeln des Euronext-Rulebook II die Kriterien für die<br />

Zulassung von Wertpapieren zu den Börsen der Euronext und sehen laufende Berichtspflichten vor. Die NYSE<br />

Euronext strebt an, über die NYSE Alternext, die niedrigere Listingstandards und weniger strenge laufende<br />

Berichtspflichten als die Euronext aufweist, junge Wachstumsunternehmen anzusprechen.<br />

Indizes und Index-Dienste<br />

Die NYSE Euronext ist Eigentümerin und Betreiberin von Benchmark- und Strategieindizes, mit denen<br />

verschiedene Segmente der NYSE Euronext und der Märkte weltweit gemessen werden. Die NYSE Euronext legt<br />

von Zeit zu Zeit neue eigene Indizes auf, falls ein Mehrwert für die Marktteilnehmer ersichtlich ist oder<br />

Bewertungsinstrumente für alle Arten von Anlagekategorien unabhängig vom Listingplatz erforderlich sind.<br />

Die NYSE Euronext hat Lizenzen für viele ihrer Indizes an Asset Manager für die Nutzung bei an ihren Börsen<br />

notierten ETFs erteilt. Ferner bietet die NYSE Euronext Indexberechnungsdienste für ETFs und andere strukturierte<br />

Produkte an. Diese Dienstleistungen sind nach Auffassung der NYSE Euronext wichtig für die Entwicklung<br />

dieser Produkte an ihren Börsen und ermöglichen es der NYSE Euronext, ihre Technologie und ihr Verständnis der<br />

gehandelten Produkte für eine bessere Betreuung von Anlegern zu nutzen. Alle Indexdienstleistungen der NYSE<br />

Euronext sind so gestaltet, dass sie ihren Kunden weitere Instrumente und Dienstleistungen für die Unterstützung<br />

beim Listing und Handel ihrer Produkte zur Verfügung stellen.<br />

Liquiditätsverbesserung<br />

Die NYSE Euronext fühlt sich der Verbesserung der Ausführungsqualität und des Zugangs ihrer Kunden zu<br />

Liquidität verpflichtet. Die NYSE Euronext betreibt NYSE MatchPoint, eine elektronische Aktienhandelseinrichtung,<br />

die zu im Voraus festgelegten Zeitpunkten die Gesamtorders mit den Preisen auf den Primärmärkten<br />

abgleicht. Durch die Portfolio-Crossing-Technologie von NYSE MatchPoint wird die Fähigkeit der NYSE<br />

Euronext zum Abgleich (Matching) von Aktienbeständen zu im Voraus festgelegten Zeitpunkten im nachbörslichen<br />

Handel und langfristig zu beliebigen Tageszeiten verbessert.<br />

Die NYSE Euronext betreibt darüber hinaus über ein Gemeinschaftsunternehmen mit der BIDS <strong>Holding</strong>s,<br />

L.P., einem Konsortium aus zwölf führenden US-Broker-Dealern, die New York Block Exchange. Die New York<br />

Block Exchange dient der Verbesserung der Ausführungsqualität und des Zugangs zu Liquidität beim Blockhandel<br />

in den Vereinigten Staaten. Die New York Block Exchange steht allen NYSE-Teilnehmern offen und ist über BIDS<br />

Trading, ein registriertes alternatives Handelssystem, zugänglich. Die New York Block Exchange wird als<br />

Einrichtung der NYSE betrieben und ist dafür vorgesehen, durch die Schaffung eines hochliquiden, anonymen<br />

Marktplatzes für den Blockhandel die Kundenbedürfnisse zu erfüllen und aktive Händler, Algorithmen und den<br />

Retail-Order Flow wieder mit Orders in Blockgröße in Kontakt zu bringen.<br />

Europäische multilaterale Handelsplattformen (MTFs)<br />

Um dem zunehmenden Wettbewerb durch elektronische Kommunikationsnetze infolge der Verabschiedung<br />

der MiFID durch die Europäische Kommission zu begegnen, hat die NYSE Euronext neue europäische multilaterale<br />

Handelsplattformen (MTFs) eingerichtet. Die NYSE Euronext und ihre Joint Venture-Partner betreiben<br />

SmartPool, eine alternative multilaterale Handelsplattform (Dark MTF) für den Handel mit europaweiten Aktienwerten,<br />

über die derzeit der Handel mit Aktien von europäischen Märkten, darunter der nationalen Märkte der<br />

NYSE Euronext, erfolgt. Darüber hinaus betreibt die NYSE Euronext die NYSE Arca Europe, eine multilaterale<br />

Handelsplattform für den Handel mit den aktivsten europaweiten Aktienwerten, die nicht bereits an den vier<br />

A-284


nationalen Märkten der NYSE Euronext gehandelt werden. Ferner kündigte die NYSE Euronext im Juli 2010 die<br />

Schaffung der ersten europaweiten Multilateralen Handelsplattform für auf Euro lautende Unternehmensanleihen<br />

an.<br />

Allianzen und andere Börsen<br />

Als Inhaber einiger der angesehensten Marken in der weltweiten Börsenlandschaft und als Betreiber einer der<br />

weltgrößten Wertpapierhandelsplätze ist die NYSE Euronext gut dafür positioniert, auch künftig eine führende<br />

Rolle bei der laufenden Konsolidierung der Branche durch Unternehmenserwerbe und strategische Allianzen zu<br />

spielen. So hat die NYSE Euronext etwa eine strategische Partnerschaft mit dem Staat Katar zur Gründung der<br />

Qatar Exchange, der Nachfolgerin des Doha Securities Market, geschlossen. Die Qatar Exchange wird weiterhin<br />

einen Markt für den Aktienkassahandel betreiben; Ziel der Geschäftsführung ist es, darüber hinaus einen neuen<br />

Derivatemarkt zu schaffen. Ferner wird die Qatar Exchange die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien der<br />

NYSE Euronext übernehmen, die darüber hinaus bestimmte Management-Dienstleistungen auf Honorarbasis für<br />

die Qatar Exchange erbringen wird. Ebenfalls arbeitet die NYSE Euronext derzeit mit einigen Börsen —<br />

insbesondere in Asien und Osteuropa — in den Bereichen Marktentwicklung, Informationsaustausch und<br />

Technologie zusammen. Ferner gewährt sie der Luxemburgischen Wertpapierbörse die Nutzung der NYSE<br />

Euronext-Plattform.<br />

Im Juli 2010 gaben die NYSE Euronext und die Warschauer Wertpapierbörse den Abschluss eines strategischen<br />

Partnerschafts- und Kooperationsvertrags bekannt, der die Entwicklung künftiger, für beide Seiten vorteilhafter<br />

Geschäftsinitiativen und die Migration der Märkte der Warschauer Wertpapierbörse auf die Universal-<br />

Handelsplattform der NYSE Euronext zum Gegenstand hat.<br />

Wettbewerb<br />

In den Vereinigten Staaten sieht sich die NYSE Euronext beim Kassahandel einem starken Wettbewerb<br />

ausgesetzt, der sich voraussichtlich in Zukunft weiter intensivieren wird. Zu den derzeitigen und künftigen<br />

Wettbewerbern der NYSE Euronext zählen regulierte Märkte, elektronische Kommunikationsnetze, sogenannte<br />

Dark Pools und andere alternative Handelssysteme, Market Maker und andere Handelsstellen. Ferner steht die<br />

NYSE Euronext in zunehmendem Wettbewerb mit großen Brokern und Kunden, die als Hauptvertragspartner und<br />

als Kontrahent für Aufträge von Privatkunden auftreten oder ihre jeweiligen Order Flows über bilaterale Handelsvereinbarungen<br />

miteinander abgleichen und kombinieren können (Matching). Die NYSE Euronext steht mit diesen<br />

Marktteilnehmern in mehrfacher Hinsicht im Wettbewerb, darunter im Hinblick auf Kosten, Qualität und<br />

Geschwindigkeit der Handelsausführung, Liquidität, Funktionsumfang, Benutzerfreundlichkeit und Leistungsfähigkeit<br />

der Handelssysteme, die Produkt- und Dienstleistungspaletten für Handelsteilnehmer und börsennotierte<br />

Unternehmen, technologische Innovationen und Reputation.<br />

Des Weiteren sieht sich die NYSE Euronext einem intensiven Preiswettbewerb ausgesetzt. Die Wettbewerber<br />

der NYSE Euronext haben ihren Anteil am Handel durch eine Verringerung der Transaktionsgebühren, das Angebot<br />

höherer Liquiditätszahlungen oder andere Formen finanzieller Anreize ausgebaut und werden diese Strategie<br />

möglicherweise künftig fortsetzen. Infolgedessen könnte die NYSE Euronext einen bedeutenden Prozentsatz ihres<br />

Anteils am Handel verlieren, falls es ihr nicht gelingen sollte, wettbewerbsfähige Preise für Transaktionen<br />

festzulegen, oder ihre Gewinnmargen könnten sinken, falls sie ihre Transaktionsgebühren senkt oder anderweitig<br />

ändert.<br />

In Europa sieht sich die NYSE Euronext einem erheblichen und zunehmenden Wettbewerb durch die<br />

Handelsdienste verschiedenartiger alternativer außerbörslicher Handelsplätze ausgesetzt. Auch steht die NYSE<br />

Euronext im Wettbewerb mit großen Brokern und Kunden, die in zweierlei Weise in der Lage sind, Handelsvolumina<br />

von der NYSE Euronext wegzuleiten. Erstens können große Banken die Rolle als Hauptvertragspartner<br />

übernehmen und als Kontrahent für Aufträge von Privatkunden auftreten und so Order Flows ,,internalisieren“, die<br />

anderenfalls über eine Börse gehandelt würden. Zweitens könnten Banken und Broker bilaterale oder sogar<br />

multilaterale Handelsvereinbarungen schließen, indem sie ihre jeweiligen Order Flows miteinander abgleichen und<br />

kombinieren (Matching) und so die Märkte der NYSE Euronext umgehen. Ferner steht die NYSE Euronext mit<br />

einer Reihe automatisierter multilateraler Handelsplattformen wie BATS, Turquoise und Chi-X im Wettbewerb.<br />

Der von diesen alternativen Handelsplätzen ausgehende Wettbewerbsdruck wird voraussichtlich auch in Zukunft<br />

sehr stark bleiben.<br />

A-285


In den Vereinigten Staaten ist der Hauptwettbewerber der NYSE Euronext im Bereich Listings die Nasdaq<br />

OMX. Die US-Kapitalmärkte stehen mit einer Reihe von Wertpapierbörsen außerhalb der Vereinigten Staaten im<br />

Wettbewerb um das Listing ausländischer Emittenten, wie etwa mit der London Stock Exchange Group plc und<br />

Börsen in Tokio, Hongkong, Toronto, Singapur und Australien. Da sich auch andere Liquiditätsquellen um einen<br />

Börsenstatus bemühen, könnte sich die NYSE Euronext im Bereich Listings künftig einem stärkeren Wettbewerbs<br />

ausgesetzt sehen. Das rechtliche und aufsichtsrechtliche Umfeld in den Vereinigten Staaten könnte es der NYSE<br />

Euronext erschweren, mit Wertpapierbörsen außerhalb der Vereinigten Staaten bei Zweitzulassungen von Nicht-<br />

US-Unternehmen und bei Erstzulassungen von US-Unternehmen zu konkurrieren.<br />

In Europa sieht sich die NYSE Euronext derzeit bei der Erbringung von Erstzulassungsdiensten für Emittenten<br />

mit Sitz in den Kontinentalmärkten der Euronext keinem bedeutenden Wettbewerb ausgesetzt, da die meisten<br />

Unternehmen lediglich die einmalige Zulassung ihrer Aktien an der jeweiligen Inlandsbörse anstreben. Daher<br />

erhalten belgische, niederländische, französische und portugiesische Unternehmen typischerweise eine Erstzulassung<br />

an der jeweiligen von der Euronext betriebenen regulierten Inlandsbörse und werden anschließend zum<br />

Handel an der Euronext oder, im Falle von kleinen bis mittleren Unternehmen, an der NYSE Alternext zugelassen.<br />

Außer im Bereich der ETPs existieren in den Heimatmärkten der Euronext keine konkurrierenden regulierten<br />

Börsen, die Erstzulassungsdienste für Unternehmen anbieten. Daher besteht kein wesentlicher Wettbewerb um<br />

entsprechende Emittenten mit Sitz in den Heimatmärkten der Euronext, die eine Erstzulassung anstreben.<br />

Allerdings besteht Wettbewerb mit der von der MTS Portugal betriebenen MEDIP, einem regulierten Markt in<br />

Portugal, der eine Plattform für den großvolumigen Handel zwischen Spezialisten für portugiesische Staatsanleihen<br />

bereitstellt.<br />

Die NYSE Euronext steht ferner mit anderen Börsen weltweit im Wettbewerb um die Erbringung von<br />

Zweitzulassungsdiensten für Emittenten außerhalb der europäischen Heimatmärkte der NYSE Euronext und von<br />

Erstzulassungsdiensten für Emittenten, die keinen Zugang zu einer gut entwickelten Inlandsbörse haben.<br />

NYSE Blue, das Gemeinschaftsunternehmen der NYSE Euronext, steht beim Emissionsrechtehandel im<br />

Wettbewerb mit einer Reihe internationaler Terminbörsen, darunter mit der European Climate Exchange (die auf<br />

ICE-Systemen läuft) und der CME Group Inc. Ferner hat die Nasdaq OMX, die mit Nord Pool bereits Eigentümerin<br />

eines europäischen Betreibers ist, im Jahr 2009 ihre Absicht zur Expansion in den Bereich Energie- und CO2-<br />

Derivate angekündigt.<br />

Information Services and Technology Solutions<br />

Das Segment Information Services and Technology Solutions der NYSE Euronext umfasst ihre Geschäftstätigkeit<br />

in den Bereichen Handelstechnologietransaktionen, Daten und Infrastruktur. Die NYSE Euronext betreibt<br />

ein Unternehmen für Handelstechnologie, die NYSE Technologies, und ist Eigentümerin der NYFIX, Inc., eines<br />

führenden Anbieters innovativer Lösungen für die Optimierung der Handelseffizienz. Zum Angebot der NYSE<br />

Technologies zählt eine große Bandbreite an Transaktions-, Daten- und Infrastrukturdiensten und die Verwaltung<br />

von Anwendungslösungen (Managed Solutions) fürMarktteilnehmer auf Käufer- und Verkäuferseite und Börsen,<br />

bei denen eine Nachfrage nach Leistung und Expertise auf neuestem Stand für geschäftskritische und Mehrwert-<br />

Kundendienstleistungen besteht. Die hochentwickelten integrierten Lösungen der NYSE Technologies bilden die<br />

Grundlage für das Handelsgeschäft weltweit tätiger Finanzinstitute und Börsen, zu denen neben allen Märkten der<br />

NYSE Euronext auch nicht von der NYSE Euronext betriebene Märkte zählen. Die NYSE Technologies ist in fünf<br />

Geschäftsbereiche gegliedert: Der Geschäftsbereich Global Market Data bietet ein breites Spektrum von weltweiten<br />

Marktinformationsprodukten an, die verschiedenste Anlageklassen abdecken; der Geschäftsbereich Trading<br />

Solutions entwickelt und implementiert leistungsstarke Komplettlösungen für Nachrichtenübermittlungssoftware<br />

und Produkte für die Verteilung und Integration von Marktdaten in Echtzeit; der Geschäftsbereich Exchange<br />

Solutions erbringt Multi-Asset-Börsenplattformdienste, Verwaltung von Dienstleistungen (Managed Services) und<br />

Expertenberatung; der Geschäftsbereich Global Connectivity stellt eines der weltweit größten und zuverlässigsten<br />

Netzwerke für Finanztransaktionen bereit, das Unternehmen und Börsen auf der ganzen Welt miteinander<br />

verbindet; der Geschäftsbereich Transactions umfasst im Wesentlichen das FIX-Geschäft der ehemaligen NYFIX,<br />

Inc., d. h. NYFIX Marketplace und die branchenführende FIX-Software.<br />

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Produkte und Dienstleistungen<br />

Geschäftsbereich Global Market Data<br />

Die breite Verteilung genauer und zuverlässiger Marktdaten in Echtzeit ist für das ordnungsgemäße Funktionieren<br />

eines Wertpapiermarkts entscheidend, weil Marktexperten und Investoren nur auf deren Grundlage<br />

informierte Handelsentscheidungen treffen können. Die Qualität der Marktdaten der NYSE Euronext, ihre<br />

erstklassigen Erfassungs- und Verteilungseinrichtungen sowie die Fähigkeit der Händler, auf Grundlage der<br />

von der NYSE Euronext gelieferten Daten zu handeln, leiten Order Flows an die Börsen der NYSE Euronext<br />

und stärken ihre Marke. Die Primärmarktdatendienste der NYSE Euronext umfassen die Bereitstellung von<br />

Informationen über Preis-, Transaktions- und Orderdaten für alle am Kassa- und Terminmarkt ihrer Börsen<br />

gehandelten Instrumente in Echtzeit. In den Vereinigten Staaten wird der Umsatz aus Marktdaten von Kerndatenund<br />

Ergänzungsdatenprodukten (non-core data) (wie nachstehend beschrieben) jeweils den Segmenten Cash<br />

Trading and Listings bzw. Information Services and Technology Solutions zugewiesen. In Europa wird der Umsatz<br />

aus dem Vertrieb von Echtzeit-Marktdaten unter den drei Segmenten der NYSE Euronext aufgeteilt.<br />

In den Vereinigten Staaten bietet die NYSE Euronext zwei Arten von Marktdatenprodukten und -diensten an:<br />

Produkte auf Grundlage von Kerndaten bzw. National Markt System-Plänen und Produkte auf Grundlage von<br />

Ergänzungsdaten bzw. unternehmenseigenen Daten.<br />

Kerndatenprodukte. Die SEC verpflichtet Wertpapierbörsen dazu, ihre Kauf- und Verkaufsangebote und<br />

Schlusskurse je Wertpapier gemeinsam zu konsolidieren und diese Daten der Öffentlichkeit in integrierter<br />

Form zur Verfügung zu stellen. Die NYSE Euronext arbeitet mit anderen Märkten zusammen, um ihre<br />

US-Marktdaten in konsolidierter Form zur Verfügung zu stellen, was häufig als ,,Consolidated Tape“<br />

bezeichnet wird. Die aus dem Consolidated Tape stammenden Daten werden auch als ,,Kerndaten“<br />

bezeichnet. Diese Kooperation zwischen den einzelnen Märkten ermöglicht dem Anlegerpublikum<br />

Zugriff auf die veröffentlichten Transaktionspreise und besten Kauf- und Verkaufsangebote für jedes<br />

Wertpapier, und zwar unabhängig von dem Markt, der die Notierung meldet oder an dem ein Geschäft<br />

abgeschlossen wird.<br />

Die Schlusskurse und Notierungen der an der NYSE, NYSE Amex und NYSE Arca notierten Wertpapiere<br />

werden über Tape A und Tape B verbreitet, aus denen der größte Teil des Marktdatenumsatzes der<br />

NYSE Euronext stammt. Die NYSE Euronext erzielt einen Teil ihres Umsatzes auch aus dem Tape C, das<br />

die Daten aus dem Handel mit bestimmten an der Nasdaq notierten Wertpapieren (einschließlich ETPs)<br />

enthält. In den vergangenen zwei Jahrzehnten erweiterte die NYSE Euronext ihr Marktdatengeschäft<br />

durch die Akquisition von Neukunden, insbesondere unter nicht sachkundigen Abonnenten und Kabelfernsehzuschauern.<br />

Ergänzungsdatenprodukte (Non-Core Data Products). Die NYSE Euronext stellt bestimmte Marktdaten<br />

unabhängig von anderen Börsen zur Verfügung; diese Daten werden als Ergänzungsdaten oder unternehmenseigene<br />

Daten bezeichnet. Die NYSE Euronext verpackt diese Art von Marktdaten als Handelsprodukte<br />

(wie etwa NYSE OpenBook, worüber die NYSE alle limitierten Aufträge (limit orders) zur<br />

Verfügung stellt) und analytische Produkte (wie etwa TAQ Data, NYSE Broker Volume und zahlreiche<br />

andere Datenbanken, die nicht in Echtzeit bereitgestellt werden und in der Regel von Analysten,<br />

Forschern und Wissenschaftlern genutzt werden). Diese Produkte sind Eigentum der NYSE Euronext;<br />

die damit erzielten Umsätze werden nicht mit anderen Börsen geteilt.<br />

NYSE Real-Time Reference Prices ist ein Datenprodukt, über das Internet- und Medienunternehmen<br />

Echtzeit-Schlusskurse von der NYSE kaufen und kostenfrei öffentlich zugänglich machen können.<br />

Google Finance und CNBC waren die ersten Unternehmen, die dieses Produkt der Öffentlichkeit zur<br />

Verfügung stellten. Auch die Schlusskurse der NYSE Arca werden darüber veröffentlicht. Die NYSE<br />

Arca stellt ebenfalls bestimmte Marktdaten unabhängig von anderen Börsen zur Verfügung. Über<br />

ArcaVision stellt die NYSE Arca börsennotierten Unternehmen, Händlern und Investoren auf sie<br />

zugeschnittene und anpassbare Werkzeuge zur Ansicht detaillierter Marktdaten über bestimmte Aktienwerte<br />

und Markttrends zur Verfügung. Ein anderes Datenprodukt, ArcaBook, zeigt in Echtzeit das<br />

Auftragsbuch für limitierte Aufträge (limit order book) von an der NYSE Arca gehandelten Wertpapieren<br />

an.<br />

Die Preisgestaltung von US-Marktdatenprodukten muss von der SEC genehmigt werden; dabei prüft die SEC,<br />

ob die Preise ausgewogen und angemessen sind und nicht zu einer Diskriminierung führen.<br />

A-287


Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten werden die europäischen Marktdaten nicht konsolidiert. In Europa<br />

vertreibt und verkauft die NYSE Euronext sowohl Echtzeit- als auch unternehmenseigene Marktinformationen an<br />

Datenanbieter (wie etwa Thomson Reuters und Bloomberg) sowie an Finanzinstitute und Einzelinvestoren.<br />

Echtzeit-Marktdaten. Das Hauptangebot der NYSE Euronext im Bereich der Datendienstleistungen ist<br />

der Vertrieb von Echtzeit-Marktdaten. Zu diesen Daten zählen Preis-, Transaktions- und Orderbuch-<br />

Daten über alle an den europäischen Kassa- und Terminmärkten der NYSE Euronext gehandelten<br />

Instrumente sowie Informationen über die Indizes der NYSE Euronext. Die Daten werden in Form von<br />

verschiedenen Informationsprodukten vermarktet und können je nach Art des Instruments (Aktien,<br />

Derivate oder Indizes), der Informationstiefe (Orderbuchtiefe, Anzahl der Zeilen von Geld- und Briefkursen)<br />

und der Art des Kunden (Geschäfts- oder Privatkunde) verpackt werden. Die Daten werden<br />

primärüber Datenanbieter vertrieben, aber auch direkt an Finanzinstitute und andere Finanzdienstleister.<br />

Im November 2010 gab die NYSE Euronext die Einrichtung eines Consolidated Tape für die europäischen<br />

Aktienmärkte ab dem dritten Quartal 2011 bekannt. Das Tape wird sowohl als konsolidiertes<br />

Echtzeit-Datenfeed abrufbar sein als auch in Form eines für alle Anleger kostenfreien ,,Tape of Record“<br />

mit fünfzehnminütiger Verzögerung, das einem breiten Interessentenkreis über das Internet und Marktdatenanbieter<br />

zur Verfügung gestellt wird. Das Consolidated Tape wird sämtliche Nachhandels-Aktiendaten<br />

aller europäischen regulierten Börsen, multilateralen Handelsplattformen und OTC-Märkte<br />

enthalten. Im Juli 2010 gab die NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit der Markit BOAT<br />

bekannt, der größten Plattform für Handelsberichte in Europa. Gegenstand der Partnerschaft ist die<br />

Bereitstellung eines Consolidated Tape für den außerbörslichen Handel, das alle Geschäfte enthält, die<br />

der Markit BOAT und der OTC-Berichtsplattform der NYSE Euronext gemeldet werden, die zusammen<br />

nahezu die gesamte außerbörsliche Handelstätigkeit in Europa erfassen.<br />

Sonstige Informationsprodukte. Neben den Echtzeit-Marktdaten liefert die NYSE Euronext auch historische<br />

und analytische Daten sowie Referenzdaten und Daten zu Unternehmensmaßnahmen.<br />

Über NextHistory ermöglicht die NYSE Euronext Finanzexperten den Zugriff auf die historischen Daten<br />

aller europäischen Märkte der NYSE Euronext über das Internet oder DVDs. Über ihren Index File<br />

Service liefert die NYSE Euronext Händlern, Analysten, Anlegern und anderen Personen, die zuverlässige<br />

und aktuelle Index-Informationen benötigen, tägliche Informationen über die genaue Zusammensetzung<br />

und Gewichtung ihrer Indizes sowie genaue Angaben zu Änderungen der Indexstände und der in<br />

ihnen enthaltenen Aktienkurse.<br />

Der Snapshot-Service der NYSE Euronext für die europäischen Märkte bietet an jedem Handelstag zu<br />

festen Zeitpunkten vollständige Marktüberblicke, die unter anderem Kauf- und Verkaufspreise (quotes),<br />

Kurse und Volumina aller an der NYSE Euronext gehandelten Finanzinstrumente enthalten. Über den<br />

Masterfiles-Dienst stellt die NYSE Euronext umfassende Informationen über die Merkmale aller<br />

Optionsscheine und Zertifikate auf an den Märkten der NYSE Euronext notierte Wertpapiere zur<br />

Verfügung. Ein weiterer Dienst liefert dem Markt Informationen über Unternehmensmaßnahmen.<br />

Der TradeCheck-Dienst der NYSE Euronext soll Unternehmen auf Käufer- und Verkäuferseite dabei<br />

unterstützen, gegenüber Kunden und Finanzmarktaufsichtsbehörden die bestmögliche Ausführung von<br />

Kundenaufträgen nachzuweisen. Das Produkt ist webbasiert und ermöglicht den Nutzern, Nachhandels-<br />

(T+1) Verifizierungen über die folgenden drei Dienste vorzunehmen: Analyse der Ausführungsqualität,<br />

Analyse der Transaktionsqualität und Orderbuch-Wiederholungen. TradeCheck erstreckt sich auf alle<br />

wichtigen Märkte des Europäischen Wirtschaftsraums, die von der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />

(MiFID) erfasst sind.<br />

Schließlich veröffentlicht die NYSE Euronext täglich eine Reihe amtlicher Kursblätter, wie etwa die Cote<br />

Officielle in Paris, das Daily Bulletin in Lissabon und die Daily Official List in Amsterdam.<br />

Geschäftsbereich Trading Solutions<br />

Der Geschäftsbereich Trading Solutions der NYSE Technologies liefert Softwarelösungen für das Handelsgeschäft<br />

von Hunderten von Börsen und Finanzinstituten weltweit. Die Marktdatenplattform der NYSE Technologies<br />

ermöglicht den Vertrieb und die Integration von Marktdaten in Echtzeit; sie besteht aus einer<br />

A-288


hochleistungsfähigen Zwischenanwendung für Datenaustausch und hat durch zahlreiche Hochgeschwindigkeitsschnittstellen<br />

und aggregierte Anbieterfeeds eine Sub-Millisekunden-Anbindung an die weltweiten Märkte.<br />

Geschäftsbereich Exchange Solutions<br />

Der Geschäftsbereich Exchange Solutions der NYSE Technologies bietet internationalen Börsenkunden<br />

Plattformen, die dynamische Wachstumsmärkte mit ,,Bestens‘‘-Ausführung unterstützen und zugleich Marktintegrität<br />

und den Zugriff auf ein echtes globales Netzwerk sicherstellen.<br />

Geschäftsbereich Global Connectivity<br />

Die NYSE Technologies betreibt mit der Secure Financial Transaction Infrastructure (in diesem Dokument als<br />

,,SFTI“ bezeichnet) eine Infrastruktur in Form eines schnell wachsenden physischen Netzwerks, das die Märkte der<br />

NYSE Euronext und andere wichtige Marktzentren mit zahlreichen Marktteilnehmern in den Vereinigten Staaten<br />

und Europa verbindet. SFTI verbindet alle NMS-Marktzentren in den Vereinigten Staaten und expandiert mit dem<br />

Ziel einer Verbindung der Hauptmärkte und Märkte in Schwellenländern weltweit. So können Handelshäuser und<br />

Anlegern über ein einziges Netzwerk die Verbindung zu Echtzeit-Informationen und dem Handelsgeschehen<br />

halten, während Finanzmärkte ihren Kunden unabhängig von deren Handelsplattform oder -schnittstelle Zugriff auf<br />

ihre Daten und Ausführungsdienste gewähren können. Die Kunden greifen dabei über eine direkte Hardwareverbindung<br />

zu einem SFTI-Zugangspunkt oder über einen unabhängigen Dienstleister oder Extranet-Anbieter auf die<br />

SFTI-Marktzentren zu.<br />

Geschäftsbereich Transactions<br />

Der Geschäftsbereich Transaction Services der NYSE Technologies bietet eine große Bandbreite an Produkten<br />

und Dienstleistungen zur Erleichterung des Handels an. Über vollständig verwaltete Nachrichtenkanäle werden der<br />

aus Handelshäusern auf Käufer- und Verkäuferseite bestehende NYSE Technologies Marketplace-Community<br />

gemeinschaftsbasierte Dienste, FIX Order Routing und Liquidity Discovery, zur Verfügung gestellt. Ferner erbringt<br />

der Bereich Transaction Services die vollständige Verwaltung von Dienstleistungen, darunter eine Hub-Lösung für<br />

Transaktionen verwaltete Anbindung (managed connectivity) und Risiko- und Marktzugangsschnittstellen.<br />

Wettbewerb<br />

Der Markt für die kommerziellen Handels- und Informationstechnologiedienste der NYSE Euronext ist von<br />

hohem Wettbewerbsdruck, schnellen technologischen Veränderungen, in Entwicklung befindlichen Branchennormen<br />

und häufigen Installationen neuer Produkte und Dienste gekennzeichnet. Die NYSE Euronext rechnet mit<br />

einer Intensivierung des Wettbewerbs um diese Dienste, die sowohl von bestehenden Wettbewerbern als auch von<br />

neuen Marktteilnehmern ausgeht. Zu den Wettbewerbsfaktoren der NYSE Euronext zählen in erster Linie die<br />

Dienstleistungsqualität, die Rentabilität in Form von Kosteneinsparungen und neuen Ertragschancen für ihre<br />

Kunden, die Skalierbarkeit, die Kundenfreundlichkeit bei der Implementierung und Nutzung von Diensten, der<br />

Kundendienst und der Preis. Zudem können potenzielle Kunden beschließen, ihre eigenen Handels- und sonstigen<br />

Technologielösungen zu erwerben oder zu entwickeln, anstatt auf extern geführte Dienstleister wie die NYSE<br />

Euronext zu setzen.<br />

Global Technology Group der NYSE Euronext<br />

Die NYSE Euronext führt derzeit eine weltweite Integration ihrer Technologien durch, um eine einheitliche<br />

Universal-Handelsplattform zu schaffen — eine mehrere Märkte, Regionen und aufsichtsrechtliche Umfelder<br />

umspannende Börsenplattform für alle NYSE Euronext-Märkte (die Kassa- und Terminmärkte sowohl in den<br />

Vereinigten Staaten als auch in Europa). Diese globale Technologieinitiative umfasst mehrere Aktualisierungen der<br />

derzeitigen Architektur der NYSE Euronext unter Einsatz von Technologien, die durch strategische Initiativen und<br />

Übernahmen erworben wurden. Sie beinhaltet die Vereinfachung und Zusammenführung der Systeme der NYSE<br />

Euronext in einer einzigen globalen elektronischen Handelsplattform mit aktien- und derivatespezifischen Versionen<br />

sowie die Implementierung eines gemeinsamen Kunden-Gateways und Marktdatensystems, um so den<br />

Marktteilnehmern weltweit über eine gemeinsame Architektur den Zugriff auf die Märkte, Produkte und<br />

A-289


Dienstleistungen der NYSE Euronext zu ermöglichen. Ungeachtet der Migration auf gemeinschaftliche Handelsplattformen<br />

und Anbindungen bleiben die individuellen Börsen voneinander getrennt und der Zugang zu den<br />

Börsen muss durch ein Mitglied der Börse erfolgen. Die NYSE Euronext startete diese Initiative im Jahr 2007 und<br />

hat mittlerweile die Migration ihres europäischen Kassamarktes auf die Universal-Handelsplattform abgeschlossen.<br />

Die NYSE Euronext schließt derzeit die Migration aller übrigen Märkte auf die Universal-Handelsplattform ab.<br />

Die NYSE Euronext initiierte im Jahr 2009 die letzte Phase der Einführung des Programms in allen ihren Märkten<br />

und schloss im Jahr 2010 die Migration des Aktien- und Optionsmarkts der NYSE Arca und des Optionsmarkts der<br />

NYSE Amex ab. Im Laufe des Jahres 2011 wird die NYSE Euronext die Migration der NYSE Liffe und der NYSE<br />

abschließen.<br />

Rechenzentren<br />

Zur Verbesserung der Kapazität und Zuverlässigkeit ihrer Systeme eröffnete die NYSE Euronext im zweiten<br />

Halbjahr 2010 zwei neue Rechenzentren in Basildon, England, und Mahwah, New Jersey (Vereinigte Staaten). Alle<br />

Matching Systeme für die Märkte der NYSE Euronext in Europa sind mittlerweile in der Einrichtung in Basildon<br />

zusammengefasst. Die NYSE Euronext erwartet die vollständige Migration ihrer US-Wertpapierbörsen in die<br />

Einrichtung in Mahwah für das erste Halbjahr 2011.<br />

Die NYSE Euronext bemüht sich durch zahlreiche Verfahren, wie etwa Zugangsbeschränkungen und<br />

Firewalls, um die Sicherstellung der Integrität ihres Datennetzwerks. Die NYSE Euronext überwacht den Datenverkehr<br />

und die einzelnen Komponenten ihres Datennetzwerks und setzt eine Anwendung zur Aufdeckung von<br />

Eindringungsversuchen in das Netzwerk und zur Überwachung des externen Verkehrs ein. Kundenverbindungen<br />

und Router werden rund um die Uhr überwacht und Anomalien bei Kundenverbindungen werden den Mitarbeitern<br />

der NYSE Euronext und dem Support-Personal des Telekommunikationsanbieters zur Problemlösung gemeldet.<br />

Immobilien<br />

Die Konzernzentralen der NYSE Euronext befinden sich in 11 Wall Street, New York City, Vereinigte Staaten,<br />

und in 39 rue Cambon, Paris, Frankreich. Der Sitz der Euronext befindet sich in Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam,<br />

Niederlande. Insgesamt unterhält die NYSE Euronext ca. 2,6 Mio. Quadratfuß an Büroflächen in den Vereinigten<br />

Staaten, Europa und Asien. Es folgt eine Übersicht über die Hauptstandorte der NYSE Euronext, die von allen<br />

Segmenten genutzt werden.<br />

Standort Eigentum/Miete Ablauf Mietvertrag Ungefähre Fläche<br />

11 Wall Street<br />

New York, New York, Vereinigte Staaten . . . Eigentum — 370.000 Quadratfuß (3)<br />

20 Broad Street<br />

New York, New York, Vereinigte Staaten . . . Miete 2016 293.100 Quadratfuß (1)(3)<br />

Mahwah,<br />

New Jersey, Vereinigte Staaten. .......... Miete 2029 395.900 Quadratfuß (3)<br />

5 Beursplein<br />

Amsterdam, Niederlande ............... Eigentum — 130.500 Quadratfuß (2)(3)<br />

39 Rue Cambon<br />

Paris, Frankreich ..................... Miete 2015 145.500 Quadratfuß (3)<br />

1 Cousin Lane London, Vereinigtes<br />

Königreich ......................... Miete 2022 91.000 Quadratfuß (3)<br />

1 Place de la Bourse/Beursplein Brüssel,<br />

Belgien ............................ Miete 2093 127.600 Quadratfuß (3)<br />

196 Avenida da Liberdade Lissabon,<br />

Portugal ........................... Miete 2015 13.000 Quadratfuß (3)<br />

Adelaide Exchange<br />

Belfast, Irland ....................... Miete 2019 57.250 Quadratfuß (3)<br />

Basildon, Vereinigtes Königreich ........... Eigentum — 315.000 Quadratfuß (3)<br />

(1) Ohne ca. 89.000 Quadratfuß, die an Dritte vermietet sind.<br />

(2) Ohne ca. 25.000 Quadratfuß, die an Dritte vermietet sind.<br />

(3) Ein Quadratfuß entspricht 0,0929 m 2<br />

A-290


Die NYSE Euronext ist der Auffassung, dass die in ihrem Eigentum stehenden oder von ihr angemieteten<br />

Räumlichkeiten für ihre gegenwärtige Nutzung geeignet sind und gut unterhalten werden.<br />

Auf den Immobilien der NYSE Euronext bestehen keine wesentlichen dinglichen Belastungen.<br />

Gewerbliche Schutzrechte<br />

Die NYSE Euronext ist Eigentümerin von Rechten an einer großen Zahl von Markenzeichen für Waren,<br />

Dienstleistungen, Domainnamen und Markennamen in den Vereinigten Staaten, Europa und anderen Teilen der<br />

Welt. Die NYSE Euronext hat viele ihrer wichtigsten Marken in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern<br />

eintragen lassen. Sie hält Rechte an einer Reihe von Patenten, wobei einige Patentanmeldungen noch laufen.<br />

Allerdings nimmt die NYSE Euronext weder in wesentlichem Umfang Lizenzierungen dieser Patente vor noch sind<br />

sie einzeln oder zusammen für ihr Geschäft von wesentlicher Bedeutung. Die NYSE Euronext ist ferner Inhaberin<br />

der Urheberrechte an verschiedenen Materialien. Zu diesen Urheberrechten, die teilweise eingetragen sind, zählen<br />

gedruckte und Online-Publikationen, Websites, Werbeanzeigen, Schulungsmaterialien, grafische Darstellungen<br />

und sonstige Schrifterzeugnisse in Textform und elektronischer Form. Die NYSE Euronext ist bestrebt, ihre<br />

gewerblichen Schutzrechte mittels Marken, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Offenlegungsbeschränkungen<br />

und anderer Verfahren zu schützen.<br />

Mitarbeiter<br />

Zum 31. Dezember 2010 entsprach die Mitarbeiterkapazität der NYSE Euronext 2.968 Mitarbeitern in Vollzeit<br />

(“FTEs”). Die folgende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der FTEs von NYSE Euronext nach Regionen und<br />

berichtspflichtigem Geschäftssegment:<br />

USA* Europa<br />

Segment<br />

insgesamt<br />

Derivategeschäft................................................. 164 470 634<br />

Cash Trading & Listing ........................................... 975 452 1.427<br />

Information Services ............................................. 467 290 757<br />

Corporate ..................................................... 85 656 150<br />

NYSE Euronext insgesamt ......................................... 1.691 1.277 2.968<br />

* Inklusive 48 in Asien ansässiger Arbeitnehmer.<br />

Insgesamt schätzt die NYSE Euronext ihr Verhältnis zu ihren Mitarbeitern sowie ihr Verhältnis zu zugehörigen<br />

Gewerkschaften oder Betriebsräten als gut ein.<br />

Seit 31. Dezember 2010 hat sich die Gesamtmitarbeiterzahl nicht wesentlich verändert.<br />

Aktienbasierte Vergütung<br />

Für Informationen zu der aktienbasierten Vergütung im Rahmen des Stock Incentive Plan der NYSE Euronext<br />

vergleiche die an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltene Ziffer 10 des Anhangs der geprüften Konzernabschlüsse<br />

der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für den Drei-Jahres-Zeitraum zum<br />

31. Dezember 2010.<br />

Rechtsstreitigkeiten<br />

Es folgt eine Zusammenfassung wesentlicher rechtlicher Auseinandersetzungen zum Zeitpunkt des Datums<br />

der Veröffentlichung dieses Dokuments. Außer den in diesem Abschnitt genannten Verfahren gibt es keine<br />

behördlichen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (inklusive laufender oder drohender Verfahren, die der<br />

NYSE Euronext bekannt sind) und es hat in den letzten 12 Monaten keine Verfahren gegeben, die die Finanzlage<br />

oder die Profitabilität der NYSE Euronext wesentlich beeinflussen könnten oder in der jüngeren Vergangenheit<br />

wesentlich beeinflusst haben.<br />

Schreiben der IRS<br />

Im November 2009 übersandte die US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) eine Berichtigungsankündigung<br />

(notice of proposed adjustment), wonach Abzüge in Höhe von ca. 161 Mio. US$, die die NYSE in den<br />

Steuerjahren 2001, 2002 und 2003 für die Vergütung ihres ehemaligen Chairman und Chief Executive Officer<br />

A-291


vorgenommen hatte, nicht anerkannt werden können. Im Februar 2010 legte die NYSE Widerspruch gegen diese<br />

Entscheidung ein und wartet nun auf eine Besprechung mit dem Appeals Office der IRS.<br />

Aktionärsklagen<br />

Nach der Ankündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss reichten vorgebliche Aktionäre<br />

der NYSE Euronext verschiedene Klagen vor mindestens zwei einzelstaatlichen Gerichten (state courts) ein. Die<br />

Kläger streben an, eine Sammelklage im Namen aller Aktionäre der NYSE Euronext zu führen. Zu den benannten<br />

Beklagten zählen die Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext, bestimmte Officers sowie die NYSE<br />

Euronext, die Deutsche Börse und verbundene Unternehmen. In allen Klagen werden Ansprüche aufgrund der<br />

Verletzung von treuhänderischen Pflichten gegenüber den einzelnen Beklagten sowie Ansprüche aufgrund der<br />

Beihilfe und Begünstigung dieser vorgeblichen Verletzung gegen eines oder mehrere der beklagten Unternehmen<br />

geltend gemacht. Grundsätzlich werden in den Klagen die Bedingungen der geplanten Transaktion bemängelt und<br />

u. a. wird eine einstweilige Verfügung gegen ihren Vollzug beantragt. Die NYSE Euronext prüft derzeit die<br />

Klageschriften und beabsichtigt eine Klageerwiderung.<br />

Neben den vorstehend beschriebenen Angelegenheiten sind bestimmte verbundene Unternehmen der NYSE<br />

Euronext von Zeit zu Zeit an verschiedenen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verfahren beteiligt, die sich im<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs ergeben. Ausgehend von den derzeit verfügbaren Informationen ist die<br />

NYSE Euronext nicht der Auffassung, dass die Ergebnisse dieser Verfahren wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf ihre Finanz- und Ertragslage haben werden.<br />

Wesentliche Vereinbarungen<br />

Finanzierungsvereinbarungen<br />

Um den Erwerb der Euronext-Aktien zu refinanzieren, legte die NYSE Euronext im Jahr 2007 ein auf US$ und<br />

A laufendes global commercial paper Programm in Höhe von 3,0 Mrd. US$ auf. Zum 31. Dezember 2010 bzw. 2009<br />

hatte die NYSE Euronext unter diesem commercial paper Programm ausstehende Verbindlichkeiten in Höhe von<br />

0,3 Mrd. US$ bzw. 0,6 Mrd. US$ zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,8% bzw. 0,4%. Der Effektivzinssatz<br />

bei der Begebung von commercial paper unterscheidet sich nicht wesentlich von den Zinssätzen für kurzfristige<br />

Verbindlichkeiten (US Libor für commercial paper, die in US$ begeben wurden und Euribor für commercial paper<br />

die in A begeben wurden). Die marktbedingten Schwankungen dieser Zinssätze können demzufolge die durch die<br />

NYSE Euronext zu tragenden Zinsausgaben beeinflussen.<br />

Das commercial paper Programm ist durch eine syndizierte, revolvierende Kreditlinie in Höhe von 2,0 Mrd.<br />

US$ besichert, die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und am 4. April 2012 fällig wird. Diese Kreditlinie steht<br />

ebenfalls für allgemeine Unternehmenszwecke zur Verfügung und wurde zum 31. Dezember 2010 nicht in<br />

Anspruch genommen. Infolge des Antrags auf Gläubigerschutz der Lehman Brothers <strong>Holding</strong>s Inc., welche eine<br />

Verpflichtung in Höhe von 167 Mio. US$ unter dieser Kreditlinie abgegeben hatte, verringerten sich die für die<br />

NYSE Euronext unter der 2,0 Mrd. US$ Kreditlinie vom April 2012 bereitgestellten Mittel am 15. September 2008<br />

von 2,0 Mrd. US$ auf 1.833 Mio. US$.<br />

Im Jahr 2006, vor dem Zusammenschluss mit der NYSE Group, schloss Euronext eine revolvierende<br />

Kreditlinie in Höhe von 300 Mio. A (401 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010) für allgemeine Unternehmenszwecke<br />

ab, die am 4. August 2011 fällig wird. Auf konsolidierter Basis hatte die NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010<br />

drei zugesagte Kreditlinien über insgesamt 2,2 Mrd. US$, wobei unter keiner dieser Kreditlinien Beträge<br />

ausstanden. Das commercial paper Programm und die Kreditlinien beinhalten für diese Art von Geschäften<br />

übliche Vereinbarungen, welche die Fähigkeit der NYSE Euronext beschränken könnten, zusätzliche Transaktionen<br />

zu tätigen oder zusätzliche Schulden aufzunehmen.<br />

Unter anderem zur Refinanzierung von im Umlauf befindlichen commercial paper und zur Verlängerung des<br />

Fälligkeitsprofils ihrer Verbindlichkeiten begab die NYSE Euronext im Jahr 2008 im Juni 2013 fällig werdende<br />

festverzinsliche Anleihen in Höhe von 750 Mio. US$ mit einem Zinssatz von 4,8% sowie im Juni 2015 fällig<br />

werdende festverzinsliche Anleihen in Höhe von 750 Mio. A mit einem Zinssatz von 5,375%. Im Jahr 2009 erhöhte<br />

die NYSE Euronext die im Juni 2015 fällig werdende festverzinsliche Anleihe über 750 Mio. A mit einem Zinssatz<br />

von 5,375% durch ein zusätzliches Angebot von 250 Mio. A auf 1 Mrd. A. Die Anleihebedingungen enthalten keine<br />

financial covenants. Die Anleihe kann von der NYSE Euronext oder den Inhabern der Anleihen unter bestimmten,<br />

üblichen Bedingungen, beispielsweise einem Kontrollwechsel, der zu einer Abwertung der Anleihe unter ein<br />

A-292


investment grade rating führt, getilgt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten ebenfalls übliche Bestimmungen<br />

zur Leistungsstörung und eine Negativerklärung (negative pledge covenant).<br />

Aktionärbindungsvertrag bezüglich des Qatar Securities Market<br />

Am 24. Juni 2008, schloss die NYSE Euronext mit der Qatar Investment Authority, einer staatlichen Behörde<br />

von Qatar, einen Aktionärbindungsvertrag ab. Der Vertrag ist eine strategische Partnerschaft zwischen der NYSE<br />

Euronext und dem Staat Qatar, um den Doha Securities Market zu einem international integrierten Finanzmarkt auf<br />

dem weltweiten Börsensektor zu entwickeln. Gemäß den Bedingungen dieses Vertrages erwarb die NYSE Euronext<br />

gegen Barzahlung in Höhe von 250 Mio. US$ einen 25%igen Anteil an dem Doha Securities Market. Mittels der<br />

staatlichen Behörde von Qatar behielt der Staat Qatar die verbleibenden 75% des Eigentums an dem Doha<br />

Securities Market. Nach den Bedingungen des Aktionärbindungsvertrages, ist die NYSE Euronext verpflichtet<br />

Management-Dienstleistungen und Technologie zur Verfügung zu stellen.<br />

Rahmenvertrag zwischen ATOS Origin S.A. und NYSE Euronext<br />

Am 11. Juli 2008, schlossen NYSE Euronext und ATOS Origin, S.A. (,,Atos Origin“) einen Rahmenvertrag<br />

(der ,,Rahmenvertrag“) ab. Nach dem Rahmenvertrag erwarb NYSE Euronext 50% der Anteile an AtosEuronext<br />

Market Solutions (,,AEMS“) von Atos Origin, wodurch AEMS eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der<br />

NYSE Euronext wurde. Nach Abschluss der in dem Rahmenvertrag angelegten Transaktionen besaß die NYSE<br />

Euronext die NSC cash trading und LIFFE CONNECT » derivatives trading Plattform-Technologie und die<br />

gesamten Management- und Entwicklungs-Dienstleistungen, die diese Plattformen umgeben, sowie AEMS’s<br />

Geschäft mit Dritten für Börsentechnologie und TRS/CRP. Atos Origin erwarb von AEMS das Clearing und<br />

Settlement Geschäft mit Dritten sowie das Kapitalmarktgeschäft (die ,,Ausgliederung“).<br />

Euronext Frankreich, eine 100%ige Tochtergesellschaft der NYSE Euronext, erwarb (a) alle von Atos Origins<br />

und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Aktien der AEMS und (b) einen Teil von AEMS’ Zahlungsmitteln und<br />

Zahlungsmitteläquivalenten — die sich auf ungefähr 130 Mio. A (205 Mio. US$) beliefen — für ungefähr<br />

282 Mio. A (445 Mio. US$) vorbehaltlich von Anpassungen. Die Preisanpassung spiegelte Halteprämien wider, die<br />

von der NYSE Euronext an die Mitarbeiter von AEMS im Zusammenhang mit der Transaktion gezahlt wurden, die<br />

von AEMS an Atos Origin und ihre Tochtergesellschaften im Jahr 2008 vor Closing der Transaktion gezahlte<br />

Dividenden, und die Barmittel bezüglich bestimmter Geschäfte und Dividendenpapiere, die von AEMS im<br />

Zusammenhang mit der Ausgliederung übertragen wurden.<br />

Die Parteien vereinbarten in dem Rahmenvertrag übliche Zusicherungen und Gewährleistungen, Covenants<br />

und Freistellungsverpflichtungen.<br />

Clearing Relationship Vertrag<br />

Am 30. Oktober 2008 schloss LIFFE Administration and Management (in diesem Abschnitt als ,,LIFFE“<br />

bezeichnet) mit LCH.Clearnet Limited, einem im Vereinigten Königreich anerkannten Clearinghaus, einen Vertrag<br />

über Clearingbeziehungen (clearing relationship agreement).<br />

Der Vertrag sieht vor, dass LIFFE zentraler Kontrahent wird und Umsätze aus dem Clearing von Vereinbarung<br />

mit Clearing Mitgliedern auf dem LIFFE Markt generiert, und dass LCH.Clearnet Limited bestimmte Clearing<br />

Dienstleistungen für LIFFE erbringt.<br />

Als Gegenleistung für die Clearing Dienstleistungen von LCH.Clearnet Limited gemäß diesem Vertrag<br />

stimmte LIFFE zu, LCH.Clearnet Limited eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 29.500.000 A zuzüglich<br />

bestimmter Beträge zu zahlen, die die Inflation und eine Erhöhung des Handelsvolumens auf dem LIFFE Markt im<br />

Laufe der Zeit widerspiegeln. Zusätzlich verpflichtete sich LIFFE, LCH.Clearnet Limited bestimmte Dienstleistungen<br />

zur Verfügung zu stellen, die es ihr ermöglichen, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.<br />

Die Hauptpflicht von LCH.Clearnet Limited aus dem Vertrag ist es, die Novation von LIFFE der ausgefallenen<br />

Vereinbarungen eines LIFFE Clearing Mitglieds und die Position eines solchen Mitglieds unter diesen Ausfallvereinbarungen<br />

zu managen. Darüber hinaus legt LCH.Clearnet Limited Mindestmargen für Mitglieder fest,<br />

vereinnahmt Margen im Namen von LIFFE und leistet und empfängt Zahlungen durch ihre etablierte PPS<br />

Zahlungsinfrastruktur. LCH.Clearnet Limited vereinnahmt im Namen von LIFFE ebenso Mitgliedsbeiträge und<br />

übernimmt die Verwaltung der Sicherheiten, mit denen die Positionen der Mitglieder des LIFFE Marktes unterlegt<br />

A-293


sind. Der Vertrag sieht die Vereinbarung von verbindlichen Dienstleistungsstufen vor dem Beginn vor und<br />

beinhaltet übliche Gewährleistungen, Covenants und Freistellungsverpflichtungen.<br />

Vertragsgemäß erbringt LCH.Clearnet Limited die Dienstleistungen auf exklusiver Basis, wann immer LIFFE<br />

als zentraler Kontrahent für seine Mitglieder agiert. LIFFE ist ansonsten berechtigt, eine dritte Partei mit der<br />

Erbringung von Dienstleistungen als zentraler Kontrahent und andere Clearing Dienstleistungen an seine Mitglieder<br />

zu beauftragen, sofern LCH.Clearnet gemäß bestimmten Vereinbarungen als bevorzugter Lieferant<br />

behandelt wird. Die Erbringung von Dienstleistungen an die LIFFE durch die LCH.Clearnet Limited erfolgt<br />

auf nicht-exklusiver Basis. LCH.Clearnet Limited ist verpflichtet, neue Produkte für LIFFE, die bestimmte<br />

Kriterien erfüllen, zu clearen.<br />

LIFFE oder LCH.Clearnet Limited können den Vertrag vorbehaltlich bestimmter Sanktionen für die vorzeitige<br />

Beendigung mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr beenden. Um die Unterbrechung des LIFFE Markts bei der<br />

Beendigung des Vertrages zu minimieren, unabhängig davon, ob dies aus wichtigem Grund erfolgt oder nicht,<br />

beinhaltet der Vertrag einen Exit-Migrations-Mechanismus.<br />

Geänderter und neu gefasster Clearing-Vertrag LCH.Clearnet<br />

Euronext Amsterdam, Euronext Brüssel, Euronext Lissabon und Euronext Paris sind Parteien eines geänderten<br />

und neu gefassten Clearing Vertrages mit LCH.Clearnet S.A. und LCH.Clearnet Group Ltd., in dem diese Euronext-<br />

Börsen LCH.Clearnet S.A. als zentralen Kontrahenten und Clearinghaus benennen, um Clearing-Dienstleistungen<br />

für Transaktionen zu erbringen, die an diesen Börsen ausgeführt werden. Der Vertrag wurde im Oktober 2003<br />

geschlossen und hat eine anfängliche 30-monatige Laufzeit und eine 30-monatige Kündigungsfrist.<br />

Corporate Responsibility bei der NYSE Euronext<br />

Die NYSE Euronext sieht sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen und bezieht daher Arbeitsplatz-,<br />

Gemeinschafts-, Markt- und Umweltfragen in ihre Geschäftsabläufe und den Umgang mit ihren beteiligten<br />

Interessengruppen ein. Damit strebt die NYSE Euronext langfristige Vorteile für ihre Geschäftsbeziehungen,<br />

Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, Bereiche und die Gemeinschaft bei der NYSE Euronext sowie für die Umwelt<br />

an. Die Verpflichtung der NYSE Euronext zur Corporate Responsibility ist in ihren Unternehmensrichtlinien<br />

festgelegt. Sie bildet den Rahmen für ethische Entscheidungsfindungsprozesse und Handlungsweisen und ist<br />

grundsätzlich in ihren strategischen Geschäftsinitiativen sichtbar.<br />

Die NYSE Euronext ist der Auffassung, dass die Umsetzung ihrer Verpflichtung zur Corporate Responsibility<br />

hohe ethische Standards und eine Unternehmenskultur erfordert, die Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz bei<br />

allen Handlungen der NYSE Euronext fördert. Um einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, regt die NYSE<br />

Euronext ihre Mitarbeiter dazu an, ehrenamtlich in ihrem Umfeld in den Vereinigten Staaten und in Europa aktiv zu<br />

werden und unterstützt entsprechende Tätigkeiten finanziell. Sie unterstützt gemeinnützige Aktivitäten ihrer<br />

Mitarbeiter, indem sie von ihnen geleistete Spenden verdoppelt. Als Unternehmen engagiert sich die NYSE<br />

Euronext für die Allgemeinbildung in Finanzfragen und die Fortbildung von Investoren. Sie hat in diesen Bereichen<br />

eine Reihe von Initiativen angestoßen, die das Problembewusstsein stärkten und Änderungen herbeiführen sollen.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt der NYSE Euronext bilden die Messung und Verbesserung ihrer Ökobilanz. Bei der<br />

NYSE Euronext wird derzeit eine weltweite Unternehmensrichtlinie für Umweltfragen erarbeitet, die diese<br />

Bemühungen kanalisieren und bündeln soll. Ferner stellt die NYSE Euronext den Märkten Lösungen zur<br />

Verfügung, die bei der Berücksichtigung von Umweltfragen bei Investitionen helfen sollen, wie etwa NYSE<br />

Blue, eine marktbasierte Lösung für den Emissionshandel zur Verringerung von Emissionen. Die NYSE Euronext<br />

fühlt sich auch über ihr eigenes Unternehmen hinaus der Corporate Responsibility verpflichtet und hat einen Sitz im<br />

Board of Governors der Corporate Responsibility Officers Association.<br />

Über diese Bemühungen hinaus arbeitet die NYSE Euronext mit den bei ihr börsennotierten Unternehmen und mit<br />

gemeinnützigen Organisationen zusammen, um ein Bewusstsein für zahlreiche Themen zu wecken, indem sie hierfür<br />

ihre Glockenzeremonie und andere Ereignisse mit hoher Medienaufmerksamkeit nutzt. Die NYSE Euronext dient<br />

zudem als öffentliches Forum für einen Austausch neuer Ideen und LösungsansätzezuThemenwieökologische<br />

Nachhaltigkeit und Corporate Responsibility.<br />

Die NYSE Euronext arbeitet mit den bei ihr notierten Unternehmen auf allen Ebenen der Meinungsbildung zu<br />

wichtigen politischen Themen mit Auswirkungen auf Investoren und Aktiengesellschaften zusammen. Die NYSE<br />

Euronext wird sich auch künftig an der Diskussion und an dem Dialog über die weltweite wirtschaftliche Erholung<br />

A-294


eteiligen und darauf hinarbeiten, dass alle Markteilnehmer dabei Gehör finden und vertreten sind und dass die neu<br />

entstehende Landschaft die Integrität und das Vertrauen garantiert, die Voraussetzung für einen effizienten<br />

wirtschaftlichen Rahmen und für ordnungsgemäß funktionierende Kapitalmärkte sind.<br />

Officers und Directors<br />

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Executive Officers und Directors der NYSE Euronext. Die<br />

einzigen NYSE Euronext Executive Officers, die auch Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext sind,<br />

sind Duncan L. Niederauer, Chief Executive Officer, und Dominique Cerutti, President und Chief Executive<br />

Officer. Alle Executive Officers der NYSE Euronext wurden vom Board of Directors der NYSE Euronext bestellt<br />

und unterliegen dessen Weisung.<br />

Name Alter Position<br />

Duncan L. Niederauer ..................... 51 Chief Executive Officer und Director<br />

Dominique Cerutti ........................ 50 President, Deputy Chief Executive Officer und<br />

Director<br />

Lawrence E. Leibowitz .................... 50 Chief Operating Officer<br />

Michael S. Geltzeiler ...................... 52 Group Executive Vice President und Chief Financial<br />

Officer<br />

Roland Gaston-Bellegarde .................. 49 Group Executive Vice President und Head of<br />

European Execution<br />

Philippe Duranton ........................ 50 Group Executive Vice President und Global Head of<br />

Human Resources<br />

Garry P. Jones ........................... 52 Group Executive Vice President und Head of Global<br />

Derivatives<br />

John K. Halvey .......................... 50 Group Executive Vice President und General<br />

Counsel<br />

Claudia O. Crowley ....................... 53 Chief Executive Officer der NYSE Regulation, Inc.<br />

Jan-Michiel Hessels ....................... 68 Chairman of the Board of Directors<br />

Marshall N. Carter. ....................... 70 Director<br />

André Bergen ........................... 60 Director<br />

Ellyn L. Brown .......................... 61 Director<br />

Patricia M. Cloherty ...................... 68 Director<br />

Sir George Cox .......................... 70 Director<br />

Sylvain Hefes ........................... 58 Director<br />

Duncan M. McFarland ..................... 67 Director<br />

James J. McNulty ........................ 60 Director<br />

Ricardo Salgado ......................... 66 Director<br />

Robert G. Scott .......................... 65 Director<br />

Jackson P. Tai ........................... 60 Director<br />

Rijnhard van Tets ........................ 63 Director<br />

Sir Brian Williamson ...................... 66 Director<br />

Executive Officers<br />

Duncan L. Niederauer. Duncan L. Niederauer kam im Jahr 2007 als Mitglied des Management Committee zur<br />

NYSE Euronext und wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2007 zum Chief Executive Officer und Director der NYSE<br />

Euronext bestellt. Herr Niederauer ist ebenfalls Mitglied des Board der NYSE Group. Zuvor war er Partner bei der The<br />

Goldman Sachs Group, Inc. (Vereinigte Staaten), wo er zahlreiche Positionen innehatte, darunter Co-Head der Abteilung<br />

für Ausführungsdienste der Equities Division und Managing Director mit Zuständigkeit für die Goldman Sachs<br />

Execution & Clearing, L.P. (vormalige Spear, Leeds & Kellogg L.P.). Duncan L. Niederauer kam im Jahr 1985 zur<br />

The Goldman Sachs Group, Inc. Er sitzt ferner im Board of Trustees der Colgate University.<br />

Dominique Cerutti. Dominique Cerutti wurde im ersten Quartal 2010 zum President und Deputy Chief<br />

Executive Officer bestellt und ist seit 28. April 2011 als Director tätig. Er kam am 15. Dezember 2009 zur NYSE<br />

Euronext und wurde am 31. Dezember 2009 zum Deputy Chief Executive Officer und Head of Global Technology<br />

bestellt. Zuletzt war Herr Cerutti als General Manager der IBM Southwest Europe tätig. In dieser Funktion leitete er<br />

die gesamte Geschäftstätigkeit von IBM, trug die volle Umsatzverantwortung und beaufsichtigte Risikomanagement,<br />

Compliance und Geschäftssteuerung der IBM-Geschäftseinheiten in Süd- und Westeuropa. Herr Cerutti war<br />

A-295


Mitglied im Senior Leadership Team von IBM-Chairman und -CEO Sam Palmisano. Zuvor war er General<br />

Manager der Global Services von IBM für Europa, den Nahen Osten und Afrika mit Sitz in Paris. Im Jahr 1999<br />

wurde er zum Executive Assistant des damaligen IBM-Chairman und -CEO Louis V. Gerstner in der IBM-Zentrale<br />

in New York bestellt.<br />

Lawrence E. Leibowitz. Lawrence E. Leibowitz wurde im ersten Quartal 2010 zum Chief Operating Officer<br />

bestellt. In dieser Position zeichnet er verantwortlich für Operations Management sowie für globale Kassamarkt-<br />

Ausführung und globale Listings. Von 2007 bis 2009 war Herr Leibowitz als Group Executive Vice President und<br />

Head of U.S. Execution and Global Technology tätig. Er kam im Jahr 2007 zur NYSE Euronext, nachdem er zuvor<br />

bei der UBS Investment Bank die Position eines Managing Director und des Chief Operating Officer, Americas<br />

Equities, inne hatte. Vor seinem Wechsel zur UBS im Jahr 2004 war Herr Leibowitz Executive Vice President und<br />

Co-Head der Schwab Capital Markets, der Handels- und Ausführungssparte von Schwab. Er war Mitglied<br />

zahlreicher Boards und Ausschüsse der Branche, u. a. des Market Structure Committee der vormaligen Securities<br />

Industry Association (heute SIFMA).<br />

Michael S. Geltzeiler. Michael S. Geltzeiler bekleidet seit dem Jahr 2008 die Ämter des Group Executive Vice<br />

President und Chief Financial Officer. Zuletzt war er als President, School and Educational Services für die The<br />

Reader’s Digest Association tätig, ein weltweit operierendes Medien- und Direktmarketing-Unternehmen. Dort war<br />

Herr Geltzeiler von 2001 bis 2007 CFO und Senior Vice President. Im Jahr 2005 wurde sein Verantwortungsbereich<br />

auf die Aufsicht über das weltweite operative Geschäft und die IT erweitert. In den Jahren 1995 bis 2001 war Herr<br />

Geltzeiler CFO, SVP und Controller bei der ACNielsen Corporation, einem weltweit operierenden Informationsund<br />

Medienunternehmen, und CFO der ACNielsen für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Davor hatte er in den<br />

Jahren 1980 bis 1995 im Rahmen seiner Tätigkeit für The Dun & Bradstreet Corporation, einem führenden Anbieter<br />

von weltweiten Wirtschaftsauskünften und Unternehmensdaten, verschiedene Positionen im Bereich Corporate<br />

Finance innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten inne. Michael S. Geltzeiler ist derzeit Mitglied des Boards<br />

des Museum of American Finance, des Lerner College of Business and Economics Advisory Board, des Madison<br />

Square Boys and Girls Club, der NYSE Foundation und des Euronext Supervisory Board sowie Officer des Fallen<br />

Heroes Fund.<br />

Roland Gaston-Bellegarde. Roland Gaston-Bellegarde ist Group Executive Vice President und Head of<br />

European Execution. Er zeichnet für den Bereich Listing in Europa sowie für den Handel verantwortlich, wozu die<br />

Führung des Marktgeschäfts der vier Euronext-Märkte und die Produktentwicklung sowie die Beziehungen zu<br />

Anwendern auf Käufer- und der Verkäuferseite gehören. Herr Gaston-Bellegarde war ab dem Jahr 2000 als Head of<br />

Cash Trading tätig und leitete den Integrationsprozess der NSC-Handelsplattform in die europäischen Euronext-<br />

Märkte. In dieser Funktion definierte und entwickelte er das weltweite Marktmodell für den Wertpapierhandel der<br />

Euronext. In den Jahren 1998 bis 2000 war Herr Gaston-Bellegarde Head of Cash & Derivatives Markets —<br />

ParisBourse und zuvor in den Jahren 1995 bis 1998 Head of Cash Markets — ParisBourse.<br />

Philippe Duranton. Philippe Duranton ist seit März 2008 Group Executive Vice President und Global Head of<br />

Human Resources. Vor seinem Wechsel zur NYSE Euronext war Herr Duranton in den Jahren 2007 und 2008<br />

Senior Vice President of Human Resources der Cognos Inc., eines Weltmarktführers im Bereich Business<br />

Intelligence- und Performance Management-Lösungen. In den Jahren 2003 bis 2006 war er Executive Vice<br />

President von GEMPLUS, eines Anbieters von digitalen Sicherheitslösungen. Zuvor war Philippe Duranton in<br />

führenden Positionen im Bereich Human Resources bei der Vivendi Universal TVand Film Group sowie bei Thales,<br />

einem Marktführer in den Feldern Verteidigung, Raumfahrt, Sicherheit und Transport, tätig gewesen.<br />

Garry P. Jones. Garry P. Jones ist seit Mai 2009 Group Executive Vice President und Head of Global<br />

Derivatives. In den Jahren 2007 bis 2009 war Herr Jones Executive Director of Business Development and Strategy<br />

der NYSE Liffe und war in dieser Eigenschaft für Marketing, Umsätze, Produktentwicklung und Geschäftsstrategien<br />

verantwortlich. Herr Jones kam von der ICAP plc zu NYSE Liffe, wo er CEO of ICAP Electronic Broking<br />

(Europe) war. Zuvor war er CEO und President der BrokerTec Europe Ltd gewesen, einer weltweiten elektronischen<br />

Handelsplattform für festverzinsliche Instrumente im Eigentum eines Bankenkonsortiums. Garry P. Jones<br />

war nahezu zwanzig Jahre in unterschiedlichen leitenden Positionen im Handel, Vertrieb und Research für<br />

Investmentbanken in den Vereinigten Staaten und Europa mit dem Schwerpunkt Anleihe- und Derivatemärkte<br />

tätig. Er arbeitete für Bankers Trust, Merrill Lynch, Daiwa Securities und Banque Paribas.<br />

John K. Halvey. John K. Halvey ist seit dem Jahr 2008 Group Executive Vice President und General Counsel<br />

der NYSE Euronext. Herr Halvey ist ferner Mitglied des Aufsichtsrats der Euronext N.V. Vor seinem Wechsel zur<br />

NYSE Euronext im Jahr 2008 war er in den Jahren 1994 bis 1999 und 2001 bis 2008 Corporate-Partner bei der<br />

A-296


internationalen Sozietät Milbank, Tweed, Hadley & McCloy, LLP. Von 1999 bis 2001 war Herr Halvey Executive<br />

Vice President der Safeguard Scientifics, Inc., einer Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaft. John K.<br />

Halvey war in allen Bereichen des Gesellschafts- und Technologierechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes<br />

tätig, wobei Informationstechnologie und geschäftsprozessbezogene Transaktionen sowie Private-Equity-Transaktionen<br />

bei Technologieunternehmen einen besonderen Schwerpunkt bildeten.<br />

Claudia O. Crowley. Claudia O. Crowley wurde im Juli 2010 zum Chief Executive Officer der NYSE<br />

Regulation bestellt. Sie ist ferner Chief Regulatory Officer der NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex. Frau Crowley<br />

kam im Oktober 2008 als Senior Vice President der NYSE Regulation und Chief Regulatory Officer der NYSE<br />

Amex zur NYSE Regulation. Im Januar 2009 wurde sie darüber hinaus Chief of Staff der NYSE Regulation. Vor<br />

ihrem Wechsel zur NYSE Regulation war Frau Crowley Senior Vice President und Chief Regulatory Officer der<br />

American Stock Exchange (heute NYSE Amex). Sie kam im Jahr 1983 als Vollstreckungsanwältin zur American<br />

Stock Exchange und war anschließend in der Rechtsabteilung tätig. Claudia O. Crowley untersteht ausschließlich<br />

dem Board of Directors der NYSE Regulation. Sie nimmt bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der<br />

Festlegung der Unternehmensrichtlinien der NYSE Euronext wahr. Ferner hat sie die Geschäftsführung der NYSE<br />

Euronext bei der Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Richtlinien und bei der Entwicklung und Strukturierung<br />

ihrer Marktstrukturinitiativen für die Vereinigten Staaten beraten und unterstützt. Frau Crowley untersteht weder<br />

dem Board of Directors der NYSE Euronext noch deren Executive Officers.<br />

Directors<br />

Jan-Michiel Hessels. Herr Hessels ist Vorsitzender des Board of Directors von NYSE Euronext. Er war auch<br />

Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext seit Gründung der Euronext im September 2000 bis zum Zusammenschluss<br />

der Euronext und der NYSE Group. Davor war er, seit ihrer Gründung im Jahr 1997, Aufsichtsratsmitglied der<br />

Amsterdam Exchange. Von 1990 bis 2000 war er Chief Executive Officer der Royal Vendex KBB und jeweils<br />

Aufsichtsratsmitglied von 1999 bis 2005 bei der Royal Vopak N.V (Niederlande), von 1998 bis 2004 der Laurus<br />

N.V. (Niederlande), von 1999 bis 2003 der B&N.com Inc., sowie von 1993 bis Mai 2006 der Schiphol Group N.V.<br />

(Niederlande). Herr Hessels war von 2001 bis 2007 Aufsichtsratsmitglied bei Fortis N.V. (Niederlande/Belgien)<br />

und von 2007 bis Februar 2009 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Herr Hessels war von Oktober 2004 bis<br />

Dezember 2009 Vorsitzender von SC Johnson Europlant N.V. (Niederlande) und von 2008 bis 2011 Vorsitzender<br />

von Royal Philips Electronics N.V. (Niederlande). Er ist Aufsichtsratsmitglied von Euronext Amsterdam N.V. (eine<br />

Tochtergesellschaft der Euronext) und von Heineken N.V. (Niederlande). Er ist zudem Vorsitzender des Niederländischen<br />

Ausschusses zur Analyse von Wirtschaftsleitlinien (Committee for Economic Policy Analysis).<br />

Die beträchtliche Erfahrung von Herrn Hessels als Führungspersönlichkeit der NYSE Euronext und ihrer<br />

Vorgängerorganisationen befähigen ihn, das Geschäft, die Wettbewerber und die Potenziale der NYSE Euronext zu<br />

durchdringen. Die vielfältige berufliche Erfahrung von Herrn Hessels als Vorsitzender und Direktor einer Reihe von<br />

international agierenden Unternehmen, seine Erfahrungen in Leitungspositionen als Chief Executive Officer sowie<br />

seine Leistungen in den Bereichen Finanz- und Volkswirtschaft befähigen ihn, strategische Gesichtspunkte in den<br />

Aufsichtsrat einzubringen. Dies sind die Qualitäten, die das Nominating and Governance Committee dazu bewogen<br />

haben, Herrn Hessels als Director der NYSE Euronext vorzusehen.<br />

Marshall N. Carter. Herr Carter ist stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors von NYSE Euronext.<br />

Herr Carter ist seit November 2003 Mitglied des Verwaltungsrats von NYSE Group und seit April 2005 bis zum<br />

Zusammenschluss der Euronext und der NYSE Group war er Vorsitzender des Board of Directors. Seit November<br />

2008 dient er zudem als Director der NYSE Liffe U.S. Von 1992 bis zu seinem Ausscheiden 2001 diente Herr Carter<br />

als Vorsitzender und Chief Executive Officer von State Street Bank and Trust und ihrer Beteiligungsgesellschaft<br />

State Street Corporation (Vereinigte Staaten). Im Juli 1991 begann er seine Tätigkeit bei State Street als<br />

Geschäftsführer und Chief Operating Officer. Im Jahr 1992 wurde er Chief Executive Officer und im Jahr<br />

1993 Vorsitzender. 1997 bis 2005 war Herr Carter Director von Honeywell International, Inc. (Vereinigte Staaten),<br />

und von 2001 bis 2009 Vorsitzender des Kuratoriums des Boston Medical Center. In Vietnam diente er als Offizier<br />

im Marine Corps. In letzter Zeit hielt Herr Carter Vorlesungen in Leadership und Management an der Sloan School<br />

of Management am Massachusetts Institute for Technology und der Harvard Kennedy School of Government, wo er<br />

von 2001 bis 2005 dem Center for Public Leadership und dem Center for Business and Government angehörte.<br />

Herr Carter verfügt über spezifische Erfahrung, Qualifikationen, Eigenschaften und Fähigkeiten, die das<br />

Nominating and Governance Committee bewogen haben, Herrn Carter als Director der NYSE Euronext vorzusehen.<br />

Dazu zählen insbesondere seine umfangreichen Erfahrungen als Chief Executive eines Großbanken- und<br />

A-297


Finanzunternehmens, seine Erfahrungen als Vorsitzender und Director einer Reihe von anderen wichtigen<br />

Organisationen, seine herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt in den Bereichen Volkswirtschaft<br />

und Staatskunde sowie seine umfangreichen Erfahrungen als Führungspersönlichkeit der NYSE Euronext und ihrer<br />

Vorgängerorganisationen. Diese Qualitäten belegen Herrn Carters Erfahrung und analytische Fähigkeiten, die ihn<br />

dazu befähigen, das komplexe Geschäft der NYSE Euronext zu durchdringen und zu den Strategiediskussionen des<br />

Board of Directors einen einzigartigen Beitrag zu leisten.<br />

André Bergen. Seit April 2010 dient Herr Bergen als Director der NYSE Euronext. Von 2003 bis 2006 war er<br />

Chief Executive Officer der KBC Bank und von 2006 bis zu seinem Ausscheiden 2009 war er Chief Executive<br />

Officer der KBC Gruppe. Vor seiner Tätigkeit bei der KBC Bank war er Chief Financial and Administrative Officer<br />

der Agfa-Gevaert-Gruppe. Im Laufe seiner Karriere hat Herr Bergen Lehrtätigkeiten an belgischen und ausländischen<br />

Universitäten ausgeübt. Von 1982 bis 1999 hielt Herr Bergen zudem eine Reihe von Positionen bei der<br />

Generale Bank. Herr Bergen ist zudem Kuratoriumsmitglied der König-Baudouin-Stiftung und des Flämischen<br />

Fonds für Wissenschaftliche Forschung.<br />

Herr Bergen ist Mitglied der Aufsichtsräte von Cofinimmo S.A. (Belgien), Ahlers N.V. (Niederlande), NIBC<br />

Bank (Niederlande), Zuhair Fayez Partners (Saudi-Arabien). Er ist Director von Sapient Investment Managers<br />

(Zypern) und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied des Flämischen Arbeitgeberverbandes.<br />

Herr Bergen verfügt über spezifische Erfahrungen, Qualifikationen, Eigenschaften und Fähigkeiten, die das<br />

Nominating and Governance Committee bewogen haben, ihn als Director der NYSE Euronext vorzusehen. Dazu<br />

zählen insbesondere seine umfangreichen Erfahrungen als Chief Executive eines Großbanken- und Finanzunternehmens,<br />

seine umfangreiche Erfahrung in leitenden Positionen verschiedener bedeutender Unternehmen, seine<br />

herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt sowie sein Engagement für öffentliche Belange. Diese<br />

werden es Herrn Bergen ermöglichen, das Geschäft und die strategischen Ziele der NYSE Euronext zu durchdringen<br />

und die Entscheidungsfindung des Board of Directors zu verbessern.<br />

Ellyn L. Brown. Frau Brown ist seit April 2005 als Director der NYSE Euronext sowie ihrer Vorgängerorganisationen<br />

tätig. Sie ist zudem Director der NYSE Regulation und Mitglied des Board of Governors of the<br />

Financial Industry Regulatory Authority (,,FINRA“). Von 1980 bis zu ihrem Ausscheiden 2010 war sie als<br />

Rechtsanwältin in den Bereichen Corporate und Securities zuletzt bei Brown & Associates tätig. Zu diesen Themen<br />

hielt sich auch Vorlesungen an der Villanova University und der University of Maryland. Sie ist Kuratoriumsmitglied<br />

der Financial Accounting Foundation (Dachgesellschaft der Financial Accounting Standards Board and<br />

Government Accounting Standards Board) und Director der Walter Investment Management Corporation, einem<br />

börsennotierten REIT (ein Real Estate Investment Trust ansässig in den U.S.A.). Von 1987 bis 1992 diente sie als<br />

Securities Commissioner von Maryland and später wurde sie Aufsichtsratsmitglied der National Association of<br />

Securities Dealers Regulation und der Certified Financial Planner Board of Standards. Frau Brown hat sich<br />

ebenfalls bei einer Reihe von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen, einschließlich der Baltimore Symphony<br />

Orchestra Association, engagiert.<br />

Die umfangreiche Erfahrung von Frau Brown im Bereich Regulierung von Wertpapieren, einschließlich ihrer<br />

Mitgliedschaft in einer Reihe von Berufsverbänden in diesem Bereich und ihrer rechtsberatenden Tätigkeit, ihre<br />

herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt im Hinblick auf die Jurisprudenz sowie ihr Engagement für<br />

öffentliche Belange haben das Nominating and Governance Committee dazu bewogen, sie als Director der NYSE<br />

Euronext vorzusehen. Ihre Erfahrung und Qualifikation befähigen sie, die regulatorischen Aspekte des Geschäfts zu<br />

durchdringen und zeigen ihr Engagement für diesen Geschäftszweig.<br />

Patricia M. Cloherty. Frau Cloherty ist seit April 2009 Direktor der NYSE Euronext. Sie ist Vorsitzende und<br />

Chief Executive Officer von zwei Venture Capital Funds: der Delta Private Equity Partners, LLC, Manager des U.S.<br />

Russia Investment Fund, und Delta Russia Fund, L.P. Sie ist ehemalige Vize-Vorsitzende und General Partner von<br />

Apax Partners, Inc. (früher Patricof & Co. Ventures, Inc.), einer multimilliarden Dollar schweren Private Equity-<br />

Gesellschaft, wo sie im Jahr 1970 ihre Tätigkeit aufnahm und wovon sie 2000 ausschied. Von 1977 bis 1978 war sie<br />

stellvertretende Leiterin der U.S. Small Business Administration. Frau Cloherty bekleidet eine Reihe von Ämtern<br />

als Director. Dazu gehören PrimeStar (Russland), Vesch! (Russland), VideoNext Network Solutions, Inc. (U.S. und<br />

Ukraine) und DeltaLeasing (Russland). Sie war vormals Director der Amerikanischen Handelskammer (Russland)<br />

und Kuratoriumsmitglied der Columbia University. Sie ist Kuratoriumsmitglied auf Lebenszeit des International<br />

House und emeritiertes Mitglied des Kuratoriums des Columbia University Teachers College. Sie gehört dem<br />

Rockefeller University Council und dem Council on Foreign Relations an. Sie ist ebenfalls im Beirat zweier<br />

russischer Business Schools in Skolkovo bzw. St. Petersburg. 1995 wurde sie von Präsident Clinton in den<br />

A-298


Aufsichtsrat des U.S. Russia Investment Fund berufen, wo sie von 1998 bis 2004 als Vorsitzende diente und wo sie<br />

seit 2003 das Amt des Chief Executive Officer der Management Company innehat.<br />

Frau Cloherty verfügt über erhebliche Erfahrung in den Bereichen Private Equity, Venture Capital, Kapitalbildung<br />

und internationalem Business, die Erfahrungen als Chief Executive Officer, Führungsrollen als Director<br />

einer Reihe von internationalen und ausländischen Unternehmen, davon einige im Technologiesektor, herausragende<br />

Mitwirkung in der akademischen Welt und Engagement für öffentliche Belange umfassen. Diese Qualitäten<br />

und Eigenschaften haben das Nominating und Governance Committee dazu bewogen, Frau Cloherty als<br />

Mitglied der Board of Directors vorzusehen. Ihre vielfältigen Erfahrungen und Qualitäten zeigen ihre Befähigung,<br />

das internationale Umfeld, in dem NYSE Euronext ihr Geschäft betreibt, zu durchdringen und bei der Entscheidungsfindung<br />

im Bereich strategischer Ausrichtung Beiträge zu leisten.<br />

Sir George Cox. Sir George ist seit April 2002 als Director der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen<br />

tätig. Davor war er seit 1999 bis zum Zeitpunkt der Übernahme von LIFFE durch Euronext der<br />

rangälteste unabhängige Director der London International Financial Futures & Options Exchange (Vereinigtes<br />

Königreich) (,,LIFFE“). Von 1999 bis 2004 war er Generaldirektor des Institute of Directors, einer Organisation,<br />

welche die einzelnen Directors der Unternehmen im Vereinigten Königreich repräsentiert. Von 2000 bis 2005 war er<br />

zudem Director der Enterprise Insight (Vereinigtes Königreich). Sir George hatte auch den Vorsitz des Design<br />

Council, dem nationalen Strategiegremium für Design, inne; er war rangältester unabhängiger Director von<br />

Bradford & Bingley (Vereinigtes Königreich) und im Kuratorium von VSO. Er ist nichtgeschäftsführender Director<br />

von Shorts Ltd. (Vereinigtes Königreich), President des Royal College of Speech and Language Therapists,<br />

Vorsitzender von Merlin (Medical Emergency Relief International) U.S.A., Mitglied des Kollegiums und Pro<br />

Chancellor an der Warwick University (leitend bei der Warwick Business School) und President der Institution of<br />

Engineering Design.<br />

Die umfangreiche Erfahrung von Sir George als Führungsperson der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen,<br />

und insbesondere des Geschäftszweig Derivatives, den er seit den 90iger Jahren geleitet hat,<br />

befähigen ihn, die verschiedenen Geschäftssegmente der NYSE Euronext, einschließlich ihrer Technologien,<br />

Märkte und strategischen Ziele, zu durchdringen. Seine vielfältigen Erfahrungen als Vorsitzender und Director<br />

verschiedener bedeutender Organisationen, seine herausragende Mitwirkung in der akademischen Welt und sein<br />

Engagement für öffentliche Belange befähigen ihn zu einer Sichtweise, die die strategischen Diskussionen im<br />

Board of Directors bereichern wird. Diese Fähigkeiten und Kenntnisse haben das Nominating und Governance<br />

Committee dazu bewogen, ihn als Director der NYSE Euronext vorzusehen.<br />

Sylvain Hefes. Herr Hefes bekleidet das Amt eines Directors der NYSE Euronext seit April 2007. Er kam 2005<br />

zu NM Rothschild & Sons Ltd. (Vereinigtes Königreich), wo er als Senior Advisor tätig ist. Davor war Herr Hefes<br />

Head of European Wealth Management bei The Goldman Sachs Group, Inc. (Vereinigte Staaten), wo er 1992<br />

Partner wurde und Leiter des Pariser Büros, einschließlich des Geschäftsbereichs Private Banking in Europa, war.<br />

Herr Hefes bekleidet zurzeit das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden in Paris Orléans (Frankreich) sowie das<br />

eines Directors der Rothschild Continuation <strong>Holding</strong>s AG (Schweiz).<br />

Das Nominating and Governance Committee betrachtete die leitenden Positionen von Herrn Hefes bei<br />

bedeutenden Bank- und Finanzdienstleistungsunternehmen in ganz Europa und kam zu dem Schluss, dass dieser in<br />

der Lage wäre, die Position der NYSE Euronext und ihrer verschiedenen Geschäftsfelder gegenüber ihren<br />

Wettbewerbern zu verstehen, insbesondere auf internationaler Ebene. Es ist diese internationale Perspektive,<br />

die neben der vielfältigen Berufs- und Führungserfahrung von Herrn Hefes als Senior Partner, Chairman und<br />

Director bei einer Reihe von bedeutenden Organisationen, das Nominating and Governance Committee zu dem<br />

Schluss kommen ließ, dass Herr Hefes zur strategischen Vision des Boards beitragen könne und daher das Amt<br />

eines Directors der NYSE Euronext bekleiden sollte.<br />

Duncan M. McFarland. Seit 2006 ist Herr McFarland als Director der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen<br />

tätig. Nach einer fast 40 Jahre dauernden Karriere schied er im Jahr 2004 als Vorsitzender und Chief<br />

Executive Officer der Wellington Management Company (Vereinigte Staaten), einem der weltweit größten<br />

unabhängigen Investment Manager, aus. Zurzeit ist er Aufsichtsratsmitglied zweier Aktiengesellschaften: The<br />

Asia Pacific Fund (Vereinigte Staaten) und Gannet Co., Inc. (Vereinigte Staaten). Zuvor war Herr McFarland<br />

Kuratoriumsmitglied der Financial Accounting Foundation (Dachverband der Financial Accounting Standards<br />

Board) und der Clancil Foundation. Herr McFarland ist zudem zurzeit im Kuratorium der Bromley Charitable Trust<br />

und der RARE, Inc., einer weltweit tätigen Umweltorganisation tätig. Er ist zudem Director von New Profit, Inc.,<br />

einer Nichtregierungsorganisation, die sich hauptsächlich auf innerstädtische Bezirke fokussiert.<br />

A-299


Die beträchtliche Erfahrung von Herrn McFarland als Vorsitzender und Chief Executive Officer von global<br />

agierenden Finanzunternehmen, als Kuratoriumsmitglied eines Maßstäbe setzenden Gremiums im Bereich<br />

Financial Accounting und als Director zweier bedeutender Aktiengesellschaften, einschließlich seiner Tätigkeit<br />

als Vorsitzender des Komitees für die Vergütung von Führungspersönlichkeiten bei Gannet, zusammen mit seinen<br />

spezifischen Erfahrungen, Qualifikationen, Eigenschaften und seinem Engagement für öffentliche Belange<br />

befähigen Herrn McFarland, sowohl die finanziellen und operativen Ergebnisse des Geschäfts von NYSE Euronext<br />

als auch die ihrer wichtigen Geschäftssegmente zu durchdringen und einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung<br />

des Board of Directors zu leisten.<br />

James J. McNulty. Seit Dezember 2005 ist Herr McNulty als Director der NYSE Euronext sowie ihrer<br />

Vorgängerorganisationen tätig. Herr McNulty ist zudem Vorsitzender des Board of Directors von NYSE LIFFE<br />

U.S. Von August 2004 bis März 2006 diente er als Director der Archipelago <strong>Holding</strong>s LLC (Vereinigte Staaten).<br />

Von Februar 2000 bis Dezember 2003 war er als President und Chief Executive Officer der Chicago Mercantile<br />

Exchange tätig und von August 2001 bis Dezember 2003 für die Chicago Mercantile Exchange <strong>Holding</strong>s Inc. Bei<br />

beiden Unternehmen hatte er während dieser Zeit auch das Amt eines Directors inne. Vor seiner Tätigkeit bei der<br />

Chicago Mercantile Exchange diente er als Geschäftsführer und Co-Head des Corporate Analysis and Structuring<br />

Teams im Corporate-Finance-Bereich von Warburg Dillon Read, einer Investmentbank, die nunmehr als UBS<br />

Warburg bekannt ist. Bis zu seinem Ausscheiden im September 2010 war Herr McNulty rangältester unabhängiger<br />

Director von ICAP plc. Zurzeit ist er Aufsichtsratsmitglied von Marvin & Palmer Associates.<br />

Die umfangreiche Erfahrung von Herrn McNulty als Führungsperson der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen<br />

sowie seine führenden Rollen bei anderen Organisationen, welche Börsen betreiben, seine<br />

leitenden Tätigkeiten als Chief Executive Officer und als Director sowie seine signifikanten Erfahrungen als<br />

Investmentbanker, der bei einem global agierenden Finanzunternehmen tätig war, lassen das Nominating and<br />

Governance Committee zu der Einschätzung kommen, dass Herr McNulty über einzigartige Einblicke in die<br />

Positionierung von NYSE Euronext gegenüber ihren Wettbewerbern verfügt und fähig ist, die NYSE Euronext bei<br />

der Erreichung ihrer betrieblichen, finanziellen und strategischen Ziele zu unterstützen. Daher hat das Committee<br />

ihn als Director vorgesehen.<br />

Ricardo Salgado. Seit April 2002 ist Herr Salgodo als Director der NYSE Euronext und ihrer Vorläuferorganisationen<br />

tätig. Von 2000 bis zu ihrem Zusammenschluss mit Euronext im Jahr 2002, war er als Aufsichtsratsvorsitzender<br />

der BVLP Sociedate de Gestora de Mercados Regulamenta dos S.A. (Portugal) tätig. Zurzeit dient<br />

er als Aufsichtsratsmitglied der Espirito Santo Group (Portugal), zweiter Vorsitzender und President des Geschäftsführungsausschusses<br />

der Banco Espirito Santo (Portugal) und Vorstandsvorsitzender der Espirito Santo Financial<br />

Group S.A. (Luxemburg).<br />

Herrn Salgados weitreichende Erfahrungen als Vorsitzender und Mitglied des Geschäftsführungsausschusses<br />

international tätiger Banken und Finanzdienstleister sowie seine Kenntnisse von Wertpapierbörsen, einschließlich<br />

seiner umfangreichen Erfahrung als Führungspersönlichkeit der NYSE Euronext und ihrer Vorgängerorganisationen,<br />

haben das Nominating and Governance Committee überzeugt, dass er das finanzielle und ökonomische<br />

Umfeld, auf dem sich die NYSE Euronext insbesondere auf internationaler Ebene bewegt, durchdringt und als<br />

Director der NYSE Euronext einen erheblichen Beitrag leisten würde.<br />

Robert G. Scott. Herr Scott bekleidet das Amt eines Directors der NYSE Euronext seit Februar 2010. Herr<br />

Scott war bis Dezember 2003 President, Chief Operating Officer und Director bei Morgan Stanley und ist auch<br />

weiterhin als beratender Director dieses Unternehmens tätig. Herr Scott wurde zum Chief Financial Officer von<br />

Morgan Stanley Dean Witter ernannt, als Morgan Stanley und Dean Witter verschmolzen wurden, sodass er 2001<br />

President und Chief Operating Officer wurde. Herr Scott ist seit 1970 bei Morgan Stanley und wurde 1979<br />

Managing Director. Vor der Verschmelzung bekleidete Herr Scott einige Positionen mit globaler Verantwortung<br />

und war von 1994 bis 1996 Director im Bereich Investmentbanking, von 1992 bis 1994 Director im Corporate<br />

Finance und von 1985 bis 1992 Director im Bereich Kapitalmarktdienstleistungen. Herr Scott ist Kurator des<br />

William College und Mitglied des Beirates der Stanford University Graduate School of Business. Herr Scott ist<br />

derzeit Director bei Genpact, einer börsennotierten Gesellschaft, die Geschäftsprozesse auslagert und ihren Sitz in<br />

Indien hat, und Mitglied des Kuratoriums des New Yorker Presbyterian Krankenhauses. Herr Scott ist weiter<br />

Kurator der Naples Children and Educational Stiftung. Herr Scott ist ehemaliger Vice President des Greater New<br />

York Rates der Pfadfindervereinigung der Vereinigten Staaten (1992 bis 2004) und war auch Director bei<br />

Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. Er ist ehemaliger Kurator der Japan Society, ehemaliger Vorsitzender des American<br />

Museum of Fly Fishing (Amerikanisches Museum für Fliegenfischen) und ehemaliger Kurator und Vorsitzender<br />

(1984 bis 2004) von The Seeing Eye, Inc.<br />

A-300


Das Nominating and Governance Committee ist der Ansicht, dass die breitgefächerte Erfahrung von Herrn<br />

Scott als President, Chief Operating Officer und Chief Financial Officer eines globalen Finanzdienstleistungsunternehmens,<br />

seine Führungsaufgaben als Director von einer der Vorläuferorganisationen von NYSE Euronext<br />

und als Director eines internationalen börsennotierten Großunternehmens, seine hervorragende Mitwirkung in der<br />

akademischen Welt und sein Engagement im öffentlichen Dienst seine Befähigung unter Beweis stellen, das<br />

Geschäft von NYSE Euronext zu verstehen und diesem einen weiteren Blickwinkel hinzuzufügen, der die<br />

strategischen Analysen des Verwaltungsrates bereichern wird. Aus diesen Gründen zog das Committee den<br />

Schluss, dass Herr Scott Mitglied des Board of Directors sein sollte.<br />

Jackson P. Tai. Herr Tai ist seit April 2010 als Director der NYSE Euronext tätig. Herr Tai war von Juni 2002<br />

bis Dezember 2007 Chief Executive Officer und zweiter Vorsitzender der DBS Group <strong>Holding</strong>s Ltd. und DBS Bank<br />

Ltd. Er kam im Juli 1999 zu DBS als Chief Financial Officer und wurde daraufhin 2001 zum President und Chief<br />

Operating Officer ernannt. Vor seiner achtjährigen Tätigkeit für DBS in Singapur war er 25 Jahre für J.P. Morgan &<br />

Co. als Managing Director in der Investment Banking Division mit Managementaufgaben in New York, Tokio und<br />

San Francisco tätig.<br />

Seit März 2011 ist Herr Tai Director bei The Bank of China Ltd. Er ist seit September 2008 Director bei<br />

MasterCard Incorporated und seit November 2000 Director bei CapitaLand Ltd. Er ist seit August 2008 nichtgeschäftsführender<br />

Director von Brookstone, Inc., einer nicht börsennotierten Gesellschaft, und deren Tochtergesellschaft<br />

Brookstone Company, Inc., sowie deren Vorsitzender seit Februar 2009. Herr Tai ist Kurator des<br />

Rensselaer Poytechnic Institute, Mitglied des Beirats der Harvard Business School Asia Pacific, ein Governor der<br />

San Francisco Symphony und Kurator des Asian Art Museum. Bereits zuvor war Herr Tai von April 2008 bis Januar<br />

2011 Aufsichtsratsmitglied der ING Groep NV. Herr Tai war darüber hinaus von 2006 bis 2010 Mitglied des<br />

Beirates von Bloomberg Asia Pacific, von 2006 bis 2008 Non-Executive Vice Chairman von The Islamic Bank of<br />

Asia, Limited, und von 2000 bis 2006 Non-Executive Director von Singapore Telecommunications Ltd.<br />

Die umfassende Erfahrung von Herrn Tai als Chief Executive eines Großbanken- und Finanzdienstleistungsunternehmens,<br />

als Director von internationalen börsennotierten Großunternehmen, gepaart mit seinem tiefgreifenden<br />

Verständnis für das Geschäftsumfeld, das Bank- und Finanzdienstleistungsklima in Asien und sein<br />

Engagement in der akademischen Welt sind die charakteristischen Erfahrungen, Qualifikationen, Eigenschaften<br />

und Befähigungen, die das Nominating and Governance Committee in Erwägung gezogen hat, als es den Schluss<br />

zog, dass Herr Tai Director der NYSE Euronext sein sollte. Diese Eigenschaften werden ihn in die Lage versetzen,<br />

die Geschäftsfelder und strategischen Ziele von NYSE Euronext zu erfassen, gerade auf internationaler Ebene.<br />

Reinhard van Tets. Herr van Tets ist seit Mai 2003 Director von NYSE Euronext und ihren Vorgängergesellschaften;<br />

er ist Vorsitzender der Euronext. Herr van Tets ist Managing Director bei der Laaken Asset<br />

Management N.V. und war bereits vorher bis 2007 als Berater des Vorstandes der ABN AMRO Bank N.V.<br />

(Niederlande) sowie bis 2007 als Vorstandsvorsitzender von Wegener, N.V., tätig. Herr van Tets war von 1988 bis<br />

1989 zweiter Vorsitzender der Amsterdam Stock Exchange Association und von 1994 bis 1999 Director der<br />

Euroclear. Herr van Tets war von 2000 bis 2003 Aufsichtsratsmitglied der Reliant Energy N.V. (Niederlande) und<br />

von 2000 bis 2004 Mitglied des Verwaltungsrates von Stichting Holland Casino (Niederlande). Er ist Aufsichtsratsvorsitzender<br />

von Arcadis (Niederlande) und darüber hinaus Aufsichtsratsmitglied von I.F.F. <strong>Holding</strong> B.V.<br />

(Niederlande) sowie Petrofac Ltd. (Vereinigtes Königreich), Vorsitzender des Verwaltungsrats von Equity<br />

Trust <strong>Holding</strong>s S.A.R.L. (Luxemburg), Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext Amsterdam N.V. (einer Tochtergesellschaft<br />

von NYSE Euronext), Vorsitzender des Investmentausschusses von Verenigd Bezit (Niederlande) und<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrats von Stichting Administratiekantoor Buhrmann N.V. (Niederlande).<br />

Das Nominating and Governance Committee hat die umfangreiche Erfahrung von Herrn van Tets als<br />

Führungskraft der NYSE Euronext und ihrer Vorläuferorganisationen sowie seine tiefgreifende Erfahrung im<br />

internationalen Geschäftsumfeld als Managing Director und Teilhaber eines Asset Management Unternehmens und<br />

Vorsitzender und Director von zahlreichen global operierenden Unternehmen in Erwägung gezogen. Diese<br />

vielfätige Berufserfahrung und das bedeutende Verständnis von NYSE Euronext’s weltweitem Unternehmen<br />

hat das Committee die Schlussfolgerung ziehen lassen, dass Herr van Tets eine nützliche Perspektive beisteuern<br />

könnte und daher Mitglied des Board of Directors sein sollte.<br />

Sir Brian Williamson. Sir Brian bekleidet seit April 2002 das Amt eines Directors bei der NYSE Euronext und<br />

ihrer Vorläuferorganisationen. Sir Brian ist zudem Director der NYSE Liffe USA. Bereits zuvor war er von 1985 bis<br />

1988 und von 1998 bis 2003 (nach der Übernahme von LIFFE durch Euronext) Chairman von LIFFE, von 1990 bis<br />

1999 Mitglied des Court der Bank of Ireland, von 1986 bis 1998 Director der Financial Services Authority<br />

A-301


(Vereinigtes Königreich), von 1995 bis 1998 Mitglied und Vorsitzender des International Advisory Board der<br />

Nasdaq (USA) sowie Governator-at-Large der National Association of Securities Dealers (Vereinigte Staaten) von<br />

1995 bis 1998. Er war darüber hinaus von 1989 bis 1998 Vorsitzender der Gerrard Group plc (Vereinigtes<br />

Königreich), von 2002 bis 2003 Director des Emerging Markets Investment Trust plc (Vereinigtes Königreich), von<br />

2004 bis 2008 Director der Resolution plc (Vereinigtes Königreich), von 2007 bis 2010 Director der Climate<br />

Exchange plc (Vereinigtes Königreich) sowie von 2000 bis 2010 Vorsitzender der Electra Private Equity plc<br />

(Vereinigtes Königreich). Derzeit ist Sir Brian Director bei der MT Fund Management Ltd (Vereinigtes Königreich),<br />

Director der HSBC <strong>Holding</strong>s plc (Vereinigtes Königreich), Director der Politeia (Vereinigtes Königreich),<br />

Director der Live-Ex Limited (Vereinigtes Königreich) und Kurator des Winston Churchill Memorial Trust.<br />

Sir Brians außergewöhnliche Erfahrung in der Branche und den Geschäftsfeldern der NYSE Euronext,<br />

insbesondere seine beträchtliche Erfahrung als Leiter der NYSE Euronext und ihrer Vorläuferorganisationen in<br />

Europa sowie im Hinblick auf die Aufsichtsbehörden der Finanzdienstleistungsbranche im Vereinigten Königreich<br />

und den Vereinigten Staaten, verbunden mit seiner umfangreichen Erfahrung als Vorsitzender und Director von<br />

Vermögensverwaltern, Fondsgesellschaften und anderen öffentlichen Unternehmen sowie sein Engagement in<br />

öffentlichen Ämtern, ließ das Nominating and Governance Committee die Schlussfolgerung ziehen, dass Sir Brian<br />

sein vertieftes Verständnis und seine Kenntnis für die geschäftlichen und strategischen Ziele der NYSE Euronext<br />

sowie das regulatorische Umfeld, in welcher die Börse tätig ist, im NYSE Euronext Board einbringen könne und<br />

daher das Amt eines Directors der NYSE Euronext bekleiden sollte.<br />

Die Geschäftsanschrift aller Officers und Directors der NYSE Euronext lautet 11 Wall Street, New York, New<br />

York 10005, Vereinigte Staaten.<br />

Vergütung der Directors<br />

Die nicht geschäftsführenden Directors der NYSE Euronext werden nach dem Vergütungsprogramm für<br />

Directors vergütet, das vom Nominating and Governance Committee jährlich überprüft und vom Board genehmigt<br />

wird. Der Chairman, der Deputy Chairman und die anderen nicht geschäftsführenden Mitglieder des Board erhalten<br />

jeweils jährliche Bezüge in Höhe von 450.000 US$, 250.000 US$ bzw. 150.000 US$. Die Bezüge werden je zur<br />

Hälfte in bar und in beschränkt übertragbaren Aktieneinheiten, so genannten Restricted Stock Units (in diesem<br />

Dokument als ,,RSUs“ bezeichnet) im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext gezahlt, die zum<br />

Zeitpunkt der Gewährung sofort unverfallbar werden. Der Baranteil wird im Allgemeinen vierteljährlich rückwirkend<br />

gezahlt. Die Gewährung der RSUs erfolgt normalerweise am Tag der Hauptversammlung. Die den RSUs<br />

zugrunde liegenden Aktien werden bei altersbedingtem Ausscheiden, Rücktritt oder sonstiger Abberufung (außer<br />

einer Kündigung aus wichtigem Grund) eines Director zugeteilt, sofern der Director nicht rechtzeitig von seinem<br />

Wahlrecht Gebrauch macht, die Aktien nach einer solchen Beendigung in fünf jährlichen Raten zu erhalten. Vor der<br />

Lieferung der Aktien erhalten die Directors auf die RSUs Dividendenäquivalente in Höhe der Bardividenden, die an<br />

die Aktionäre der NYSE Euronext ausgeschüttet werden.<br />

Der Vorsitzende des Audit Committee erhält eine zusätzliche Jahresvergütung in Höhe von 25.000 US$. Der<br />

Vorsitzende des Nominating and Governance Committee, des Technology Committee und des Human Resources<br />

and Compensation Committee (HC&CC) sowie die Mitglieder des Audit Committee erhalten jeweils eine<br />

zusätzliche Jahresvergütung in Höhe von 10.000 US$. Der Chairman und der Deputy Chairman des Board haben<br />

jedoch keinen Anspruch auf solche zusätzlichen Bezüge. Alle zusätzlichen Jahresvergütungen werden ausschließlich<br />

in bar nach demselben vierteljährlichen Zahlungsplan wie der Baranteil der Bezüge des Board rückwirkend<br />

geleistet.<br />

Auslagen und Reisekosten, die den nicht geschäftsführenden Directors der NYSE Euronext entstehen, werden<br />

erstattet. In bestimmten nachfolgend beschriebenen Fällen erhalten nicht geschäftsführende Directors der NYSE<br />

Euronext, die gleichzeitig Mitglied des Board einer Tochtergesellschaft der NYSE Euronext sind, eine zusätzliche<br />

Vergütung für diese Tätigkeit. Die NYSE Euronext erstattet nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen Directors<br />

der NYSE Euronext normalerweise die Kosten für Steuerberatung und die Ausfertigung von Steuererklärungen, die<br />

in erster Linie durch die zusätzlichen Steuerpflichten aufgrund ihrer Vergütung als Director entstehen.<br />

A-302


In der folgenden Tabelle sind die Bezüge und sonstigen Vergütungen an Mitglieder des Board of Directors der<br />

NYSE Euronext im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 zusammengefasst.<br />

Name<br />

Verdiente oder<br />

gezahlte<br />

Barvergütung<br />

Aktienbezugsrechte<br />

(1)<br />

(in US$)<br />

Alle sonstigen<br />

Vergütungen (2)<br />

Gesamt<br />

André Bergen (3)<br />

.............................. 62.983 56.250 3.148 122.381<br />

Ellyn L. Brown (4) ............................. 125.000 75.000 10.184 210.184<br />

Marshall N. Carter (5) ........................... 140.000 125.000 18.503 283.503<br />

Patricia M. Cloherty ........................... 85.000 75.000 7.042 167.042<br />

Sir George Cox ............................... 85.000 75.000 10.347 170.347<br />

Sylvain Hefes ................................ 85.000 75.000 10.347 170.347<br />

Jan-Michiel Hessels (6) .......................... 234.975 225.000 29.040 489.015<br />

Dominique Hoënn (7) ........................... 67.791 0 1.800 69.591<br />

Shirley Ann Jackson (8) .......................... 99.709 0 2.009 101.718<br />

Duncan M. McFarland. ......................... 75.000 75.000 10.184 160.184<br />

James J. McNulty (9) ............................ 131.733 75.000 25.028 231.761<br />

Baron Jean Peterbroeck (10) ....................... 24.709 0 1.800 26.509<br />

Alice M. Rivlin (11)<br />

............................ 28.004 0 2.009 30.013<br />

Ricardo Salgado .............................. 75.000 75.000 10.347 160.347<br />

Robert G. Scott (3) ............................. 79.708 69.708 2.793 152.209<br />

Jackson P. Tai (3)<br />

.............................. 62.500 62.500 2.148 127.148<br />

Jean-François Théodore ......................... 75.000 75.000 3.865 153.865<br />

Rijnhard van Tets (13) ........................... 140.195 75.000 20.834 236.029<br />

Sir Brian Williamson (14)<br />

........................ 93.267 75.000 12.674 180.941<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Diese Spalte entspricht der Summe der beizulegenden Zeitwerte der den Directors 2010 gewährten RSUs zum<br />

Gewährungsstichtag, berechnet gemäß FASB ASC Topic 718. Weitere Informationen darüber, wie aktienbasierte<br />

Vergütungen von der NYSE Euronext bilanziert werden, sind den Ziffern 2 und 10 des Konzernanhangs zu<br />

entnehmen, der Teil dieses Dokuments ist.<br />

(2) Diese Spalte enthält die Dividendenäquivalente, die an die Directors auf ihre RSUs wie folgt ausgeschüttet<br />

wurden: Herr Bergen (2.148 US$), Frau Brown (10.184 US$), Herr Carter (18.503 US$), Frau Cloherty (7.042<br />

US$), Sir George (9.347 US$), Herr Hefes (9.347 US$), Herr Hessels (28.040 US$), Herr Hoënn (1.800 US$),<br />

Dr. Jackson (2.009 US$), Herr McFarland (10.184 US$), Herr McNulty (25.028 US$), Baron Peterbroeck (1.800<br />

US$), Dr. Rivlin (2.009 US$), Herr Salgado (9.347 US$), Herr Scott (2.793 US$), Herr Tai (2.148 US$), Herr<br />

Théodore (2.865 US$), Herr van Tets (9.347 US$) und Sir Brian (9.347 US$).<br />

(3) Herr Scott gehört dem Board of Directors der NYSE Euronext seit dem 4. Februar 2010 an. Herr Bergen und Herr<br />

Tai gehören dem Board of Directors der NYSE Euronext seit dem 29. April 2010 an. Ihre Vergütung für 2010<br />

wurde anteilig angepasst.<br />

(4) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthält einen Betrag in Höhe von 50.000 US$, der an<br />

Frau Brown für ihre Tätigkeit im Board of Directors der NYSE Regulation gezahlt wurde.<br />

(5) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthält einen Betrag in Höhe von 15.000 US$, der an<br />

Herrn Carter für seine Tätigkeit im Board of Directors der NYSE Liffe U.S. gezahlt wurde.<br />

(6) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthälteinenBetraginHöhe von 9.975 US$, der an Herrn<br />

Hessels für seineTätigkeit im Aufsichtsrat der Euronext Amsterdam N.V. gezahlt wurde. Er entspricht dem<br />

Gegenwert in US$ des in Euro gezahlten Betrags, der mit dem 2010 gültigen Durchschnittskurs von 1,33 US$ je<br />

Euro umgerechnet wurde.<br />

(7) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ enthälteinenBetraginHöhe von 2.500 US$, der an Herrn<br />

Hoënn für seineTätigkeit als Vorsitzender des Audit Committee gezahlt wurde. Die Spalte ,,Verdiente oder<br />

gezahlte Barvergütung“ enthälteinenBetraginHöhe von 38.570 US$, der an Herrn Hoënn fürseineTätigkeit als<br />

stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Euronext sowie für<br />

seine Tätigkeit im Jahr 2010 als Mitglied des Comité d’Orientation der Euronext Paris S.A. gezahlt wurde. Die<br />

Zahlungen entsprechen dem Gegenwert in US$ der in Euro gezahlten Beträge, die mit dem 2010 gültigen<br />

Durchschnittskurs von 1,33 US$ je Euro umgerechnet wurden. Herr Hoënn stellte sich auf der Hauptversammlung<br />

2010 nicht zur Wiederwahl. Die Vergütung für seineTätigkeit im Board wurde anteilig angepasst.<br />

(8) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ für Dr. Jackson enthält eine Vergütung in Höhe von 75.000<br />

US$ fürihreTätigkeit als Mitglied und Chairman des Board of Directors der NYSE Regulation. Dr. Jackson stellte<br />

A-303


sich auf der Hauptversammlung 2010 nicht zur Wiederwahl. Die Vergütung für ihreTätigkeit im Board wurde<br />

anteilig angepasst.<br />

(9) Herr McNulty ist seit dem 29. April 2010 Vorsitzender des Human Resources and Compensation Committee. Die<br />

Vergütung für seineTätigkeit als Vorsitzender wurde anteilig angepasst. Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte<br />

Barvergütung“ für Herrn McNulty enthält eine Vergütung in Höhe von 50.000 US$ für seineTätigkeit als<br />

Chairman der NYSE Liffe U.S. Außerdem erstattete die NYSE Euronext 2010 Honorare und Auslagen in Höhe<br />

von 483.169 US$, die den Rechtsberatern von Herrn McNulty im Zusammenhang mit den steuerlichen Folgen der<br />

vorzeitigen Lieferung von Aktien vor dem maßgeblichen Zahlungstag entstanden sind (siehe Section 16(a)<br />

Beneficial Ownership Reporting Compliance im Proxy-Statement der NYSE Euronext für ihre Hauptversammlung<br />

2010).<br />

(10) Baron Peterbroeck stellte sich auf der Hauptversammlung 2010 nicht zur Wiederwahl. Seine Vergütung für 2010<br />

wurde anteilig angepasst.<br />

(11) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ für Frau Rivlin enthält eine Vergütung in Höhe von 2.500 US$<br />

für ihreTätigkeit als Vorsitzende des Nominating and Governance Committee. Frau Rivlin stellte sich auf der<br />

Hauptversammlung 2010 nicht zur Wiederwahl. Ihre Vergütung für 2010 wurde anteilig angepasst.<br />

(12) Herr Théodore stand auf der Hauptversammlung 2011 nicht zur Wiederwahl.<br />

(13) Die Spalte ,,Verdiente oder gezahlte Barvergütung“ für Herrn van Tet enthält eine Vergütung in Höhe von 39.900<br />

US$ fürseineTätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext, 5.320 US$ fürseineTätigkeit als Mitglied des<br />

Prüfungsausschusses der Euronext und 9.975 US$ fürseineTätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Euronext<br />

Amsterdam N.V. Die Zahlungen entsprechen dem Gegenwert in US$ der in Euro gezahlten Beträge, die mit dem<br />

2010 gültigen Durchschnittskurs von 1,33 US$ je Euro umgerechnet wurden. Die Spalte ,,Alle sonstigen<br />

Vergütungen“ umfasst die in Fußnote 2 angegebenen Beträge, 10.487 US$ für die Mehrwertsteuer auf Zahlungen<br />

in den Niederlanden und 1.000 US$ in Verbindung mit Steuerberatung und der Vorbereitung von Steuererklärungen.<br />

(14) Sir Brian legte am 29. April 2010 sein Amt als Vorsitzender des Personal- und Vergütungsausschusses nieder. Die<br />

Vergütung für seineTätigkeit als Ausschussvorsitzender wurde anteilig angepasst. Die Spalte ,,Alle sonstigen<br />

Vergütungen“ für Sir Brian umfasst die in Fußnote 2 angegebenen Beträge, 2.327 US$ als Mehrwertsteuerzahlung<br />

und 1.000 US$ in Verbindung mit Steuerberatung und der Vorbereitung von Steuererklärungen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der im Umlauf befindlichen RSUs, die von den nicht angestellten Directors<br />

der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 gehalten werden. Diese RSUs sind vollständig ausübbar, die ihnen<br />

zugrunde liegenden Aktien wurden jedoch noch nicht geliefert.<br />

Name<br />

Anzahl der im<br />

Umlauf<br />

befindlichen RSUs<br />

André Bergen ........................................................... 2.387<br />

Ellyn L. Brown .......................................................... 9.083<br />

Marshall N. Carter. ....................................................... 16.414<br />

Patricia M. Cloherty ...................................................... 6.465<br />

Sir George Cox .......................................................... 8.386<br />

Sylvain Hefes ........................................................... 8.386<br />

Jan-Michiel Hessels. ...................................................... 25.157<br />

Dominique Hoënn (1) ...................................................... 0<br />

Shirley Ann Jackson (1) ..................................................... 0<br />

Duncan M. McFarland. .................................................... 9.083<br />

James J. McNulty (3) ....................................................... 21.453<br />

Baron Jean Peterbroeck (1) .................................................. 0<br />

Alice M. Rivlin (1) ........................................................ 0<br />

Ricardo Salgado ......................................................... 8.386<br />

Robert G. Scott .......................................................... 2.916<br />

Jackson P. Tai ........................................................... 2.387<br />

Jean-Francois Théodore (2) .................................................. 2.984<br />

Rijnhard van Tets ........................................................ 8.386<br />

Sir Brian Williamson ...................................................... 8.386<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Herr Hoënn, Dr. Jackson, Baron Peterbroeck und Frau Rivlin stellten sich auf der Hauptversammlung 2010<br />

nicht zur Wiederwahl.<br />

(2) Herr Théodore stellte sich auf der Hauptversammlung 2011 nicht zur Wiederwahl.<br />

A-304


(3) Einschließlich 12.370 RSUs, die Herrn McNulty für seine Tätigkeit als Mitglied des Board of Directors der<br />

Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. vor dem Zusammenschluss zwischen der Archipelago <strong>Holding</strong>s, Inc. und der<br />

New York Stock Exchange, Inc. 2006 gewährt wurden.<br />

Vergütungsbericht<br />

Der nachfolgende Vergütungsbericht beschreibt die Grundsätze, Richtlinien und Verfahren, die dem Vergütungsprogramm<br />

für Executives 2010 (executive compensation program) der NYSE Euronext zugrunde liegen,<br />

und erläutert deren Anwendung auf die sechs Executive Officers der NYSE Euronext: den Chief Executive Officer<br />

der NYSE Euronext, den President und Deputy Chief Executive Officer der NYSE Euronext, den Chief Financial<br />

Officer der NYSE Euronext und die drei weiteren Executive Officers der NYSE Euronext mit den höchsten<br />

Bezügen. Diese sechs Executive Officers werden in der ,,Vergütungsübersicht 2010“ im Anschluss an diesen<br />

Vergütungsbericht namentlich genannt und von der NYSE Euronext als ,,genannte Executive Officers“ bezeichnet.<br />

Die komplexen und einzigartigen Merkmale der NYSE Euronext und ihre globale Reichweite spiegeln sich<br />

auch im Vergütungsmodell für Executives wider. Mit dem Vergütungsprogramm für Executives 2010 der NYSE<br />

Euronext sollen die genannten Executive Officers für maßgebliche Beiträge zum Erfolg der NYSE Euronext<br />

honoriert werden. Dazu gehört auch die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen wichtigsten Initiativen. 2010<br />

wurde das Geschäftsmodell der NYSE Euronext weiter diversifiziert. Im Mittelpunkt standen neue Initiativen und<br />

Wachstumsbereiche, um über alle Konjunkturzyklen hinweg Wertschöpfung zu erzielen und ihre Position als<br />

weltweiter Vorreiter für technologische Lösungen weiter auszubauen. Die NYSE Euronext brachte mehrere<br />

Schlüsselinitiativen zur Unterstützung ihrer drei Segmente Derivategeschäfte, Cash Trading and Listing sowie<br />

Information Services and Technology Solutions auf den Weg. Im NYSE Euronext-Segment Derivategeschäfte<br />

konzentrierten sich die Schlüsselinitiativen 2010 darauf, am Wachstum des US-amerikanischen Optionsmarktes zu<br />

partizipieren und den Clearingbereich auszuweiten, der nach Einschätzung der NYSE Euronext einen immer<br />

wichtigeren Teil ihrer Geschäftstätigkeit bilden wird. Die NYSE Euronext gab die Gründung von zwei neuen<br />

Clearinghäusern in Europa bekannt, die unter dem Vorbehalt der Erteilung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen<br />

Genehmigung voraussichtlich 2012 fertig gestellt sein werden. Im Segment Cash Trading and Listing stabilisierte<br />

die NYSE Euronext ihren Marktanteil an den Kassamärkten in den Vereinigten Staaten und Europa. Parallel dazu<br />

wurde eine neue Clearingstrategie für Europa bekannt gegeben und mit ihrer Umsetzung begonnen. Einen weiteren<br />

Schwerpunkt bildete der Ausbau der Listing-Services und des Advocacy-Bereichs — auch durch Unternehmenserwerbe<br />

—, um den Anteil der NYSE Euronext am IPO-Markt zu erhöhen. Das NYSE Euronext-Segment<br />

Information Services and Technology verzeichnete ein Wachstum. 2010 wurden zwei neue hochmoderne Rechenzentren<br />

in Betrieb genommen. Daneben forcierte die NYSE Euronext 2010 ihre weltweit integrierte, skalierbare<br />

Universal-Handelsplattform und ihr konkurrenzloses globales Netzwerk zur Börsenanbindung. Hierzu wurden<br />

mehrere ihrer Märkte auf die Universal-Handelsplattform migriert, die einen nahtlosen, extrem leistungsfähigen<br />

Handel über verschiedene Anlageklassen und geografische Regionen hinweg ermöglicht, und strategische langfristige<br />

Partnerschaften mit anderen Börsen geschlossen.<br />

Die NYSE Euronext ist einem zunehmenden Wettbewerb von verschiedenen Seiten ausgesetzt, da die<br />

Methoden, mit denen Kapitalmärkte gebildet und betrieben werden können, weiter zunehmen und diese Märkte<br />

immer vielfältigere Dienstleistungen benötigen. Insbesondere die jüngsten Trends hin zur Liberalisierung und<br />

Globalisierung der internationalen Kapitalmärkte hat zu einer größeren Mobilität des Kapitals, einer stärkeren<br />

internationalen Beteiligung an den lokalen Märkten und einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den<br />

Märkten in verschiedenen geografischen Regionen geführt. Dementsprechend ist der globale Wettbewerb zwischen<br />

Listingplätzen, Handelsmärkten und anderen Ausführungsplätzen intensiver geworden. Die NYSE Euronext<br />

benötigt ein dynamisches, weltweit integriertes, technologisch versiertes und unternehmerisch denkendes Managementteam,<br />

um ihre Ziele zu erreichen und innerhalb ihrer Branche wettbewerbsfähig zu bleiben.<br />

Executive Summary<br />

Bezug der Vergütung zum Unternehmenserfolg<br />

Das Vergütungssystem der NYSE Euronext für seine genannten Executive Officers ist so strukturiert, dass die<br />

Vergütung möglichst eng an den Unternehmenserfolg der NYSE Euronext gekoppelt ist und somit die Interessen<br />

A-305


der Executive Officers mit denen der Aktionäre im Einklang stehen. Die NYSE Euronext versuchte diese<br />

Zielsetzung 2010 mit den folgenden Kernelementen des Vergütungssystems zu erreichen:<br />

Wie im Folgenden ausführlicher erläutert wird, führte die NYSE Euronext das EBITDA als Finanzkennzahl<br />

für die Höhe des jährlichen Bonuspools ein, aus dem weltweit die Boni an Mitarbeiter,<br />

einschließlich der genannten Executive Officers, ausgeschüttet werden. Diese Kennzahl stellt nach<br />

Auffassung der NYSE Euronext den besten Indikator für ihr Finanzergebnis dar, da sie die reine operative<br />

Ertragskraft zeigt;<br />

Die NYSE Euronext hat die Vergütung auch 2010 durch die Verwendung variabler Vergütungsbestandteile<br />

an den Unternehmenserfolg und die individuelle Leistung gekoppelt; und<br />

Die NYSE Euronext leistete weiterhin einen erheblichen Teil der Vergütung in Aktien, wodurch die<br />

Executives stärker für den jährlichen und längerfristigen Unternehmenserfolg verantwortlich gemacht<br />

werden.<br />

Trotz der weiterhin schwierigen Marktbedingungen, unter denen die NYSE Euronext weiterhin tätig ist,<br />

erzielte ihr Managementteam 2010 die folgenden Ergebnisse:<br />

Steigerung der Nettoumsatzerlöse (1%), des Betriebsergebnisses (4%), des EBITDA (4,4%), der Aktienrendite<br />

(Total Shareholder Return) (22,5%) und des verwässerten Ergebnisses je Aktie (2,5%) trotz des<br />

negativen Einflusses von Währungsschwankungen und der angespannten Entwicklung des Handelsvolumens<br />

im zweiten Halbjahr 2010;<br />

Fortsetzung des Fokus auf neue geschäftliche Initiativen, um künftiges Wachstum voranzutreiben;<br />

Reduzierung der Fixkosten um 113 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr nach Berücksichtigung der Effekte<br />

von Währungsschwankungen, Unternehmenserwerben, Desinvestitionen und neuen Initiativen;<br />

Deutliche Abnahme der Investitionen von 497 Mio. US$ 2009 auf 305 Mio. US$ im Jahr 2010;<br />

Reduzierung des Verschuldungsgrades (Leverage Ratio) (Verhältnis von Gesamtschulden zu EBITDA)<br />

gegenüber dem Vorjahr von 2,6 auf 2,2;<br />

Optimierung des aktuellen Unternehmensportfolios durch Veräußerung nicht zum Kerngeschäft gehörender<br />

Gesellschaften und den Verkauf von Anteilen an der NYSE Liffe U.S., der Terminbörse der NYSE<br />

Euronext in den Vereinigten Staaten;<br />

Verringerung des effektiven Steuersatzes der NYSE Euronext von 27,5% auf 26,5% und<br />

Erzielung eines ,,stabilen“ Ausblicks von S&P und Moody’s.<br />

Vergütungsmaßnahmen 2010<br />

Nachfolgend sind die wichtigsten Vergütungsmaßnahmen aufgeführt, mit denen die genannten Executive<br />

Officers der NYSE Euronext 2010 für ihren Beitrag zum Finanzergebnis der NYSE Euronext im Jahr 2010 und die<br />

erfolgreiche Umsetzung der vorstehend erläuterten Schlüsselinitiativen honoriert wurden. Diese Vergütungsmaßnahmen<br />

standen im Einklang mit der Vergütungsphilosophie der NYSE Euronext, die Bezüge der genannten<br />

Executive Officers an den Unternehmenserfolg zu knüpfen:<br />

Einfrieren der Grundgehälter aller genannten Executive Officers im dritten Jahr in Folge;<br />

Einrichtung eines jährlichen Erfolgsbonus-Pools in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes des EBITDA,<br />

sodass eine stärkere Beziehung zwischen dem Unternehmenserfolg der NYSE Euronext und dem Betrag<br />

der jährlichen Bonuszahlungen hergestellt wird;<br />

Festlegung eines Mindestgrenzwerts und einer Auszahlungsobergrenze für die jährlichen Bonuszahlungen.<br />

Der Mindestgrenzwert gewährleistet, dass keine Zahlungen erfolgen, wenn das Mindesterfolgsniveau<br />

nicht erreicht wird. Die Obergrenze sorgt dafür, dass die Teilnehmer keinen Anreiz erhalten,<br />

unnötige oder zu hohe Risiken einzugehen;<br />

Ausschüttung der Hälfte der den Executives der NYSE Euronext zustehenden jährlichen Erfolgsboni und<br />

ihrer gesamten Aktienbezugsrechte im Rahmen des langfristigen Anreizprogramms (Long-Term Incentive<br />

Program, in diesem Dokument als das ,,LTIP“ bezeichnet) in Form von RSUs, die einer Sperrfrist<br />

A-306


unterliegen. Dadurch wird ein beträchtlicher Teil der Vergütung an den langfristigen Unternehmenserfolg<br />

der NYSE Euronext gekoppelt und die Bindung erhöht; und<br />

Änderung der aktienbasierten Vergütungspläne der NYSE Euronext dahingehend, dass die Teilnehmer<br />

einen Anspruch auf den Erhalt von Dividendenäquivalenten auf bestimmte aktienbasierte Leistungen,<br />

einschließlich RSUs, haben. Damit werden die Interessen der genannten Executive Officers und anderer<br />

Planteilnehmer an die der Aktionäre angeglichen.<br />

Zielsetzungen und Struktur des Vergütungssystems<br />

Leitlinien<br />

Die NYSE Euronext hat ihr Managementvergütungssystem so strukturiert, dass sich darin die folgenden<br />

Leitlinien widerspiegeln:<br />

Erzielung einer langfristigen Wertsteigerung für die Aktionäre durch die Anwerbung, Bindung und<br />

Motivation kompetenter Führungspersonen durch Anreize in Form von attraktiven Vergütungspaketen;<br />

Pflege einer starken Kultur der Eigenverantwortung und Ausrichtung der Vergütung der Führungspersonen<br />

auf die Aktionärsinteressen durch direkte Beteiligung an der langfristigen Aktienkursentwicklung;<br />

Festlegung der Form der Vergütung nach einer weltweit einheitlichen Philosophie, in deren Mittelpunkt<br />

gemeinsame Ziele stehen, die an die Leistung des Unternehmens, der Geschäftseinheit und des Einzelnen<br />

geknüpft sind, und die gleichzeitig ein flexibles Reagieren auf lokale Marktbedingungen ermöglicht;<br />

Förderung und Belohnung solider Ergebnisse auf Unternehmens- und Geschäftseinheitsebene mit einem<br />

Jahresbonusprogramm, das eine starke erfolgsbezogene Komponente aufweist, insbesondere durch die<br />

Verwendung von Finanzkennzahlen (2010: EBITDA) als Grundlage für den Umfang des jährlichen<br />

Bonuspools, aus dem die jährlichen Bonuszahlungen ausgeschüttet werden, sowie durch die Würdigung<br />

qualitativer und quantitativer Erfolge bei der Festlegung individueller Boni;<br />

Belohnung von Faktoren auf Unternehmens-, Geschäfts- und individueller Ebene, die die Unternehmenskultur<br />

der NYSE Euronext fördern, wie überdurchschnittliche persönliche Leistung, Integrität, Innovation,<br />

Kundenorientierung, Teamgeist und Betonung der Vielfalt; und<br />

Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht durch die Verwendung leicht verständlicher<br />

Vergütungskomponenten.<br />

Bestandteile der Vergütung von Executives<br />

Zur Umsetzung der Leitlinien der NYSE Euronext umfasste das Vergütungsprogramm für Executives 2010 die<br />

folgenden drei Hauptbestandteile:<br />

Grundvergütung, um hoch kompetente, engagierte und ergebnisorientierte Führungspersonen anzuwerben<br />

und zu binden;<br />

Jährlicher Erfolgsbonus, dessen Gewährung und Höhe in hohem Maße vom Unternehmenserfolg und der<br />

individuellen Leistung sowie der kurz- und langfristigen Wertsteigerung für die Aktionäre abhängig ist.<br />

Die Höhe des im Februar 2011 gewährten Bonus war an den Unternehmenserfolg der NYSE Euronext im<br />

Geschäftsjahr 2010 — wobei der Bonuspool auf Basis des EBITDA als der wichtigsten Finanzkennzahl<br />

der NYSE Euronext festgelegt wurde — sowie an die Leistung der Führungsperson durch Beurteilung<br />

ihres individuellen Beitrags zur geschäftlichen Entwicklung geknüpft. Ein wesentlicher Teil des Bonus<br />

wird in Aktien entrichtet, wodurch dieser noch stärker an den längerfristigen Unternehmenserfolg<br />

gekoppelt wird. Diese Struktur forciert die Philosophie der NYSE Euronext einer leistungsadäquaten<br />

Vergütung, stellt den Fokus auf den kurz- und langfristigen Erfolg der NYSE Euronext sicher und richtet<br />

die Interessen der Mitglieder der oberen Führungsebene eng auf die der Aktionäre aus; und<br />

Die jährliche Gewährung (zuletzt im Februar 2010) langfristiger Aktienbezugsrechte in Form von RSUs,<br />

die am dritten Jahrestag der Gewährung ausübbar werden, fördern eine Kultur der Eigenverantwortung<br />

und bieten Führungspersonen die Möglichkeit, direkt in den langfristigen Erfolg und das Wachstum der<br />

NYSE Euronext zu investieren.<br />

A-307


Die einzelnen Bestandteile werden nachfolgend ausführlich erläutert.<br />

Vergütungsprozess und Marktvergleiche<br />

Verfahren der Vergütungsentscheidung<br />

Gesichtspunkt der Unabhängigkeit im Vergütungsprozess<br />

Die NYSE Euronext hält die Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder des NYSE Euronext Human Resources<br />

and Compensation Committee (in diesem Abschnitt als ,,HR&CC“ bezeichnet) für eine unverzichtbare Voraussetzung,<br />

damit der Ausschuss seine Aufgaben, einschließlich der Festlegung von Höhe und Struktur der an die<br />

genannten Executive Officers gezahlten Vergütung und der Verwaltung der aktienbasierten Vergütungspläne der<br />

NYSE Euronext, wahrnehmen kann. Die Unabhängigkeit des HR&CC unterstreicht außerdem die Werte Verantwortlichkeit<br />

und Transparenz im Vergütungsprozess.<br />

Um die Unabhängigkeit der nicht gewinnorientierten Tochtergesellschaft der NYSE Euronext, NYSE<br />

Regulation, zu gewährleisten, wird die Vergütung ihrer Führungspersonen ausschließlich von ihrem Board of<br />

Directors festgelegt. Außerdem nehmen die Führungspersonen der NYSE Regulation an bestimmten allgemeinen<br />

Vergütungsprogrammen der NYSE Euronext, einschließlich der aktienbasierten Vergütungspläne, nicht teil. Das<br />

HR&CC berät und unterstützt das Board der NYSE Regulation auf dessen Wunsch bei den Vergütungsrichtlinien<br />

und -verfahren fürFührungspersonen. Nach Auffassung der NYSE Euronext stimmen die Vergütungsphilosophien<br />

des HR&CC und des Board der NYSE Regulation überein. Keine der gegenwärtigen genannten Executives der<br />

NYSE Euronext ist als Executive für die NYSE Regulation tätig.<br />

Rolle des CEO und Managements bei der Festlegung der Vergütung<br />

Die Entscheidungen über die Vergütung von Executives liegen im Ermessen des HR&CC. Um diese<br />

Entscheidungen jedoch treffen zu können, holt der Ausschuss die Meinung des Managements und Empfehlungen<br />

von seinem unabhängigen Vergütungsberater ein. Keiner der Executives der NYSE Euronext hat einen direkten<br />

Einfluss auf die Festlegung der Höhe ihrer Vergütung. Der Chief Executive Officer der NYSE Euronext empfiehlt<br />

Vergütungspakete für die genannten Executive Officers, jedoch nicht für sich selbst. Seine Einschätzung der<br />

einzelnen Executive Officers basiert auf deren individueller Leistung bei der Erreichung geschäftlicher oder<br />

fachlicher Ergebnisse (je nach Funktion) sowie auf dem Gesamterfolg des Managementteams bei der Umsetzung<br />

strategischer Prioritäten. Der Beitrag der einzelnen genannten Executive Officers wird im Abschnitt Jährlicher<br />

Erfolgsbonus — Höhe der einzelnen Boni genauer erläutert.<br />

Unabhängigkeit des Vergütungsberaters und seine Rolle bei der Festlegung der Vergütung<br />

Das HR&CC hat Towers Watson (vormals Watson Wyatt), einem unabhängigen Vergütungsberater, das<br />

Mandat erteilt, dem Ausschuss mit Empfehlungen und weiteren Dienstleistungen bezüglich der Vergütung von<br />

Executives behilflich zu sein. Towers Watson erstellt auf Anweisung des Ausschusses verschiedene Analysen sowie<br />

Empfehlungen über die Philosophie und Struktur der Vergütung von Executives. Hierzu gehört auch die Auswahl<br />

der Unternehmen für die Vergleichsgruppe, die das HR&CC für die Marktvergütungsdaten heranzieht.<br />

Risikobewertung<br />

Towers Watson hat die Merkmale der Vergütungssysteme für Executives und Mitarbeiter der NYSE Euronext<br />

daraufhin untersucht, ob der NYSE Euronext wesentliche Risiken aus der Ausgestaltung dieser Merkmale<br />

entstehen könnten. Diese Prüfung wurde unabhängig im Bereich des HR&CC durchgeführt, wobei Towers Watson<br />

mit Mitgliedern des Managements zusammengearbeitet hat, um die Vergütungspläne zusammenzustellen und die<br />

Prozesse zu begutachten.<br />

Das HR&CC hat die Ergebnisse der Bewertung erörtert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die<br />

Vergütungsprogramme der NYSE Euronext mit einem angemessenen Gleichgewicht von Risiken und Chancen<br />

im Verhältnis zur gesamten Geschäfts- und Risikomanagementstrategie strukturiert und umgesetzt werden und<br />

keine Risiken begründen, die mit angemessener Wahrscheinlichkeit wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />

A-308


NYSE Euronext haben. Bei dieser Schlussfolgerung berücksichtigte das HR&CC folgende Merkmale der<br />

Programme:<br />

Das Gleichgewicht zwischen lang- und kurzfristigen Anreizen sowie zwischen fester und variabler<br />

Vergütung;<br />

Durch die Berücksichtigung der gemeinsamen Leistung der Executive Officers, der individuellen<br />

Leistung eines jeden Executive Officer und gegebenenfalls der finanziellen Solidität der Geschäftseinheit<br />

des Executive Officer wird sowohl das Geschäfts- als auch das Vergütungsrisiko verringert, da der Fokus<br />

der Executive Officers der NYSE Euronext auf langfristige Wachstumsstrategien ausgerichtet wird, die<br />

eine gesunde operative Entwicklung der NYSE Euronext sicherstellen (weitere Informationen zu diesen<br />

Faktoren siehe Jährlicher Erfolgsbonus — Individuelle Boni);<br />

Das HR&CC berücksichtigt bei der Leistungsbeurteilung der Executives diese Erfolgsergebnisse und<br />

wendet gleichzeitig einen angemessenen Ermessensspielraum an. Dadurch ist gewährleistet, dass die<br />

Vergütung auf der Grundlage objektiver finanzieller Erfolgskriterien festgelegt wird; und<br />

Eine Anreizvergütung, die über einen längeren Zeitraum gezahlt wird, wobei ein wesentlicher Teil auf<br />

vollwertige Aktienbezugsrechte mit Ausübungsbedingungen entfällt, deren endgültiger Wert durch die<br />

langfristige Steigerung des Shareholder-Value realisiert wird.<br />

Vergleichsgruppen<br />

Mithilfe von Peer Group-Vergleichen gewinnt das HR&CC Erkenntnisse über die Märkte, in denen die NYSE<br />

Euronext im Wettstreit um talentierte Führungspersonen steht. Die Ergebnisse aus Studien der Vergleichsgruppen<br />

dienen als Orientierungshilfe, jedoch nicht als verbindliche Vorgaben für die Entscheidungen des Ausschusses über<br />

die Höhe und Struktur der Vergütung. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass sein Ansatz, keinen bestimmten<br />

Gehaltsdurchschnitt anzustreben, sondern Vergütungsentscheidungen nach dem relativen Niveau und der Struktur<br />

der Programme zu treffen, in Anbetracht des internationalen Charakters und der vielfältigen Fähigkeiten und<br />

Erfahrungen des Managementteams der NYSE Euronext angemessen ist.<br />

Da sich das Profil der NYSE Euronext im Wandel befindet, hat das HR&CC zwei Vergleichsgruppen<br />

untersucht. Um die historische Grundlage der NYSE Euronext als klassische Börse widerzuspiegeln, wurde eine<br />

Vergleichsgruppe der Börsenbranche erstellt, die sich aus Börsenunternehmen zusammensetzt (in diesem Abschnitt<br />

als ,,Börsen-Peer Group“ bezeichnet). Gleichzeitig ist die NYSE Euronext eine unternehmerisch denkende,<br />

innovative Organisation, die bestrebt ist, sich als Anbieter weltweit führender technologischer Lösungen zu<br />

etablieren. Das HR&CC hat daher auch eine globale Vergleichsgruppe mit Unternehmen erstellt, die auf ähnliche<br />

Weise Technologie einsetzen und/oder die Finanzdienstleistungsbranche auf globaler Ebene bedienen (die<br />

,,Internationale Peer Group“). Die Unternehmen der beiden Vergleichsgruppen sind nachfolgend angegeben.<br />

Einmal pro Jahr überprüft das HR&CC diese Vergleichsgruppen gemeinsam mit Towers Watson und stellt<br />

sicher, dass sie weiterhin vergleichbar sind. Infolge dieser Überprüfung hat das HR&CC 2009 wesentliche<br />

Änderungen an beiden Vergleichsgruppen vorgenommen. 2010 wurde die Zusammensetzung der Gruppen nicht<br />

geändert. Des Weiteren hat das HR&CC zusammen mit Towers Watson eine Vergleichsgruppe bestehend aus<br />

Investmentbanken und Private-Equity-Häusern erstellt, auf die der Ausschuss von Zeit zu Zeit zurückgreift, um<br />

bestimmte Merkmale des Vergütungssystems der NYSE Euronext zu beurteilen oder ein Vergütungsmodell zu<br />

entwickeln.<br />

Die Börsen-Peer Group umfasst börsennotierte internationale Marktplätze, die direkte Wettbewerber der<br />

NYSE Euronext sind. 2010 setzte sich diese Vergleichsgruppe wie folgt zusammen:<br />

ASX Limited IntercontinentalExchange, Inc.<br />

CME Group Inc. London Stock Exchange Group plc<br />

Deutsche Börse Singapore Exchange Limited<br />

Hong Kong Exchanges and Clearing Limited The Nasdaq OMX Group, Inc.<br />

ICAP plc TMX Group Inc.<br />

Interactive Brokers Group, Inc.<br />

Die Internationale Peer Group besteht aus einer Mischung von Unternehmen mit Sitz in den und außerhalb der<br />

Vereinigten Staaten, die eine globale Reichweite haben und zusätzlich Merkmale wie Markenbekanntheit,<br />

A-309


Einhaltung aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen und eine technologieabhängige Geschäftskomponente aufweisen.<br />

2010 setzte sich diese Vergleichsgruppe wie folgt zusammen:<br />

Accenture ING Groep N.V.<br />

AEGON N.V. Oracle Corporation<br />

Automatic Data Processing, Inc. Prudential Financial, Inc.<br />

Barclays PLC SAP AG<br />

BlackRock, Inc. Société Générale Group<br />

BNP Paribas State Street Corporation<br />

Fiserv, Inc. The Progressive Corporation<br />

Genworth Financial, Inc. Visa Inc.<br />

,,Vergütungsmix”<br />

Nach Auffassung der NYSE Euronext sollte die Mischung aus Barzahlungen und Aktienbezugsrechten ein<br />

angemessenes Gleichgewicht zwischen festen und variablen, Bar- und Aktien- sowie kurz- und langfristigen<br />

Vergütungskomponenten aufweisen. Dadurch werden Führungspersonen für den jährlichen und längerfristigen<br />

Unternehmenserfolg in die Verantwortung genommen. Gleichzeitig wird das Risiko verringert, da der kurzfristige<br />

Erfolg weniger stark im Vordergrund steht. Dementsprechend strebt das HR&CC zwar keine genauen Prozentsätze<br />

an, gewichtet den Anteil der variablen und aktienbasierten Vergütung jedoch möglichst stärker als die Barvergütung,<br />

insbesondere als das Grundgehalt.<br />

Das HR&CC hat Towers Watson beauftragt, eine Analyse des Vergütungsmix 2009 der genannten Executive<br />

Officers der NYSE Euronext im Vergleich zur Börsen-Peer Group und zur Internationalen Peer Group durchzuführen.<br />

Wie aus den zusammenfassenden, untenstehenden Diagrammen hervorgeht, wurden die Grundgehälter für<br />

2009, die (2010 gezahlten) Boni für 2009 und die LTIP-Zuteilungen vom Februar 2010 der genannten Executive<br />

Officers der NYSE Euronext mit den Grundgehältern, Bonuszahlungen und aktienbasierten Vergütungen der<br />

genannten Executive Officers der Vergleichsgruppe verglichen, wie sie in deren 2010 eingereichten Proxy<br />

Statement angegeben sind. Im ersten Diagramm wird der Vergütungsmix des Chief Executive Officer der NYSE<br />

Euronext mit dem der Chief Executive Officers der Vergleichsgruppen verglichen. Im zweiten Diagramm wird der<br />

gesamte Vergütungsmix der anderen genannten Executive Officers der NYSE Euronext dem der anderen genannten<br />

Executive Officers der Vergleichsgruppe gegenüber gestellt. Die Analyse zeigt, dass das Verhältnis von festen und<br />

variablen Vergütungskomponenten der NYSE Euronext im Allgemeinen mit dem ihrer Vergleichsgruppen übereinstimmt.<br />

Darüber hinaus erhielten die genannten Executive Officers der NYSE Euronext einen größeren Teil ihrer<br />

Vergütung in Form von langfristigen aktienbasierten Komponenten als dies bei den genannten Executive Officers<br />

der Vergleichsgruppen der Fall war. Mit diesem Vergütungsmodell für die genannten Executive Officers übernimmt<br />

die NYSE Euronext nach Ansicht des HR&CC eine Vorreiterrolle in der Branche.<br />

NYX<br />

Internationale<br />

Peer Group<br />

Internationale<br />

Börsen<br />

15%<br />

11%<br />

22%<br />

CEO - Vergütungsmix<br />

31% 54%<br />

36%<br />

53%<br />

30% 48%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

GrundBar- Aktien<br />

gehaltanreize NYX<br />

Internationale<br />

Peer Group<br />

Internationale<br />

Börsen<br />

28%<br />

23%<br />

Andere Genannte Executive<br />

Officers - Vergütungsmix<br />

27%<br />

17%<br />

30%<br />

55%<br />

47%<br />

28% 45%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

GrundBar- Aktien<br />

gehaltanreize Anmerkungen: —<br />

(1) Bei der Position des CEO wurden Aegon N.V., BNP Paribas, ING Groep N.V. und Société Générale Group aus<br />

der Internationalen Peer Group sowie die Deutsche Börse, Hong Kong Exchanges and Clearing Limited und<br />

Interactive Brokers Group, Inc. aus der Börsen-Peer Group in der Analyse nicht berücksichtigt, da diese<br />

Unternehmen keine kurz- oder langfristigen Anreize gewährten.<br />

(2) Bei den Anderen Genannten Executive Officers wurden genannte Executive Officers der folgenden Unternehmen<br />

(jedoch nicht zwangsläufig alle genannten Executive Officers des jeweiligen Unternehmens) in der<br />

A-310


Analyse nicht berücksichtigt, da diese Unternehmen keine kurz- oder langfristigen Anreize gewährten: Aegon<br />

N.V., Barclays PLC, BNP Paribas, ING Groep N.V. und Société Générale Group aus der Internationalen Peer<br />

Group sowie Deutsche Börse, Hong Kong Exchanges and Clearing Limited und Interactive Brokers Group,<br />

Inc. aus der Börsen-Peer Group.<br />

Vergütungsbestandteile<br />

Überblick<br />

Hauptbestandteile des Vergütungssystems der NYSE Euronext sind das Grundgehalt, ein jährlicher Erfolgsbonus<br />

(Bar- und Aktienkomponente), Aktienbezugsrechte in Form von RSUs im Rahmen des LTIP der NYSE<br />

Euronext, Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses und Schutz<br />

gegen Kontrollwechsel.<br />

Grundgehalt<br />

Die NYSE Euronext legt die Grundgehälter in einer Höhe fest, die sie angesichts der Position, Funktion und<br />

Erfahrung des jeweiligen genannten Executive Officers für angemessen hält. Dabei wird anerkannt, dass jeder<br />

genannte Executive Officer einen Bestandteil eines komplexen globalen Unternehmens leitet. Das Gehaltsniveau<br />

für jede Position wurde unter Berücksichtigung der vergangenen Vergütungspraxis, einer angemessenen Differenzierung<br />

zwischen den Positionen, des Wunschs nach einem weltweiten Vergütungssystem mit regional einheitlichen<br />

Vergütungsprozessen und der allgemeinen Praxis bei Wettbewerbern festgelegt. Für den Chief Executive<br />

Officer der NYSE Euronext wurde ein Gehalt von 1.000.000 US$ und für den President und Deputy Chief<br />

Executive Officer ein Gehalt von 675.000 A festgelegt. Die Gehälter der Group Executive Vice Presidents liegen bei<br />

750.000 US$ bzw. 500.000 A. Die Gehälter lauten abhängig vom Standort der jeweiligen Führungsperson auf US$<br />

oder Euro und sind auf Basis der aktuellen Wechselkurse ungefähr gleichwertig.<br />

Die NYSE Euronext hat die Gehälter der genannten Executive Officers 2010 gegenüber 2009 nicht erhöht. In<br />

der folgenden Tabelle sind die Jahresgehälter für 2008, 2009 und 2010 zusammengefasst.<br />

Jahresgehalt<br />

Name Jahr Gehalt (1)<br />

Duncan L. Niederauer .............................................. 2010 1.000.000 US$<br />

Chief Executive Officer 2009 1.000.000<br />

2008 1.000.000<br />

Dominique Cerutti ................................................. 2010 675.000 A (2)<br />

President und Deputy Chief Executive Officer 2009 675.000 (2)<br />

Michael S. Geltzeiler ............................................... 2010 750.000 US$<br />

Group Executive Vice President 2009 750.000<br />

und Chief Financial Officer 2008 750.000<br />

Lawrence E. Leibowitz ............................................. 2010 750.000 US$<br />

Chief Operating Officer 2009 750.000<br />

2008 750.000<br />

John K. Halvey ................................................... 2010 750.000 US$<br />

Group Executive Vice President 2009 750.000<br />

und General Counsel 2008 750.000<br />

Roland Gaston-Bellegarde ........................................... 2010 500.004 A (2)<br />

Group Executive Vice President 2009 500.004 (2)<br />

und Head of European Execution 2008 500.004 (2)<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Die Beträge entsprechen den jährlichen Grundgehältern und weichen von bestimmten Gehaltsbeträgen in der<br />

Vergütungsübersicht 2010 ab, die je nach Betriebszugehörigkeit des genannten Executive Officers im<br />

betreffenden Jahr variieren.<br />

A-311


(2) Die Beträge für Herrn Cerutti und Herrn Gaston-Bellegarde werden in lokaler Währung gezahlt. Zwischen<br />

2008 und 2010 gab es erhebliche Wechselkursschwankungen. Eine Darstellung in Euro ist daher nach<br />

Auffassung der NYSE Euronext für die Gesamtvergütung dieser genannten Executive Officers repräsentativer.<br />

Ausgedrückt in US$ betrugen das jährliche Grundgehalt von Herrn Cerutti 2010 und 2009 897.750 US$<br />

bzw. 938.250 US$ und das jährliche Grundgehalt von Herrn Gaston-Bellegarde in den Jahren 2010, 2009 und<br />

2008 665.005 US$, 695.006 US$ bzw. 735.006 US$. Die gültigen Wechselkurse für 2010, 2009 und 2008<br />

waren 1,33 US$, 1,39 US$ bzw. 1,47 US$ je Euro.<br />

Jährlicher Erfolgsbonus<br />

Der zweite wesentliche Bestandteil des Vergütungssystems der NYSE Euronext ist ein jährliches Erfolgsbonus-<br />

Programm, das die genannten Executive Officers zum Erhalt eines Jahresbonus berechtigt, der je zur Hälfte in bar und in<br />

Aktienbezugsrechten in Form von RSUs mit Sperrfrist entrichtet wird. Sowohl die Bar- als auch die Aktienkomponente<br />

des Jahresbonus geben den Teilnehmern einen Anreiz, kurzfristige Erfolgsergebnisse auf individueller, Geschäftseinheits-<br />

und Unternehmensebene zu erzielen. Die Aktienkomponente dient außerdem dazu, die Anreize für die<br />

Teilnehmer längerfristig auf die Interessen der Aktionäre der NYSE Euronext auszurichten.<br />

Die Jahresboni der Teilnehmer werden aus dem jährlichen Bonus-Pool entnommen, dessen Höhe für jedesJahr<br />

festgelegt wird. Der Betrag des Pools wird nach bisheriger Praxis vom HR&CC unter Einbeziehung der Empfehlung des<br />

Managements und unter Berücksichtigung des Unternehmenserfolgs der NYSE Euronext und der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen bestimmt. Um einen engeren Bezug zwischen dem Unternehmenserfolg der NYSE Euronext und<br />

dem jährlichen Bonus-Pool herzustellen, hat die NYSE Euronext eine einzige Finanzkennzahl, das EBITDA, (wie<br />

nachstehend beschrieben) für die Dotierung des Bonus-Pools für 2010 eingeführt.<br />

Bonus-Pool 2010<br />

Die Umstellung auf das EBITDA als Kennzahl zur Bestimmung des Betrags des jährlichen Bonus-Pools für 2010<br />

verstärkt den Zusammenhang zwischen dem Unternehmenserfolg der NYSE Euronext und der Dotierung des Pools<br />

durch Erhöhung der Objektivität desVergütungsprozesses und Eliminierung unerwünschter Effekte aus Finanzierung,<br />

Kapitalstruktur, steuerlichen Strategien und Abschreibungsrichtlinien auf den Pool sowie durch die Konzentration auf<br />

die rein operative Ertragskraft der NYSE Euronext.<br />

Zur Berechnung der EBITDA-Erfolgskennzahl 2010 wurden bestimmte Kosten und Aufwendungen, soweit sie bei<br />

der Ermittlung des Betriebsergebnisses von den Umsätzen abgezogen worden waren, zu dem im geprüften Jahresabschluss<br />

ausgewiesenen Betriebsergebnis der NYSE Euronext addiert. Zu diesen Kosten und Aufwendungen können<br />

folgende Posten gehören:<br />

Abschreibungen;<br />

Wertminderungsaufwand auf Geschäfts- oder Firmenwert, sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen<br />

und sonstige langfristige Vermögenswerte;<br />

Kosten im Zusammenhang mit Ausstiegsaktivitäten (einschließlich Kosten für Abfindungen und Leistungen<br />

aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses, Kosten zur Zusammenlegung oder Verlagerung<br />

von Anlagen und Büros und andere Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der<br />

Einstellung oder Verkleinerung von Produktlinien);<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen<br />

oder Desinvestitionen, einschließlich direkter Kosten (z. B. Bankgebühren, Kosten<br />

für Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer) und Auslagen oder Zusatzkosten, die diesen Aktivitäten direkt<br />

zuzurechnen sind;<br />

Beendigung von Rechtsstreitigkeiten;<br />

Gewinne und Verluste aus der Anwendung neuer Rechnungslegungsgrundsätze; und<br />

außerordentliche, einmalige oder ungewöhnliche Gewinne und Verluste.<br />

Im Februar 2010 bestimmte das HR&CC, dass der Betrag des weltweiten Bonus-Pools 2010, aus dem die<br />

Jahresboni aller berechtigten Mitarbeiter der NYSE Euronext finanziert werden, als ein bestimmter Prozentsatz des<br />

EBITDA berechnet wird, der zur Berücksichtigung der Auslagerung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen an<br />

A-312


die FINRA, wodurch der Pool weniger Teilnehmer umfasst, angepasst wurde. Für den weltweiten Bonus-Pool<br />

wurde eine EBITDA-Schwellenwert von 836 Mio. US$ festgelegt, d. h. die Teilnehmer hätten 2010 keinen<br />

Anspruch auf einen Bonus gehabt, wenn das EBITDA geringer gewesen wäre. Bei einem EBITDA von mindestens<br />

836 Mio. US$ bis weniger als 1,015 Mrd. US$ betrug der weltweite Bonus-Pool 10% des EBITDA. Bei einem<br />

EBITDA von mindestens 1,015 Mrd. US$ bis weniger als 1,373 Mrd. US$ — was der Fall war — betrug der<br />

weltweite Bonus-Pool 11% des EBITDA. Bei einem EBITDA ab mindestens 1,373 Mrd. US$ hätte der Bonus-Pool<br />

12% des EBITDA betragen. Ab einem EBITDAvon 1,552 Mrd. US$ wäre der Bonus-Pool nicht weiter angestiegen,<br />

sodass für den weltweiten Bonus-Pool eine effektive Obergrenze von 186 Mio. US$ (12% von 1,552 Mrd. US$)<br />

festgelegt wurde. Das EBITDA lag 2010 bei 1,114 Mrd. US$, woraus sich ein Dotierungsbetrag in Höhe von<br />

122,5 Mio. US$ vor Anpassung ergab. Dieser Betrag wurde wie vorstehend beschrieben angepasst. Der tatsächliche<br />

Bonus-Pool 2010 belief sich auf 116,0 Mio. US$. Ein Teil davon (0% bis 50% auf Basis der Gesamtvergütung des<br />

berechtigten Mitarbeiters) wurde in Form von RSUs mit Sperrfrist ausgeschüttet und der restliche Teil bar<br />

ausgezahlt. Wie nachfolgend ausführlicher erläutert wird, wurde der Bonus 2010 der genannten Executive Officers<br />

vom HR&CC nach eigenem Ermessen auf Basis der Vorschläge von Herrn Niederauer (außer in Bezug auf seinen<br />

eigenen Bonus) unter Berücksichtigung der Beiträge der Executive Officers, d. h. ihrer gemeinsamen und<br />

individuellen Erfolge, festgelegt.<br />

Individuelle Boni<br />

Dotierung des Pools in % des EBITDA<br />

Keine Dotierung<br />

unterhalb dieser<br />

Untergrenze<br />

Dotierungs obergrenze<br />

10 %<br />

11 % 12 %<br />

0,836 US$ 1,015 US$ 1,373 US$ 1,552 US $<br />

EBITDA<br />

(in Mrd.)<br />

Während die Höhe des Bonus-Pools anhand der vorstehend beschriebenen Formel berechnet wird, ist die<br />

Verteilung des Pools auf die einzelnen Personen ermessensabhängig. Nachfolgend werden die geschäftlichen<br />

Ergebnisse zusammengefasst, die in die Bestimmung der einzelnen Boni für die genannten Executive Officers 2010<br />

eingeflossen sind. Dabei wird auch auf die gemeinsamen und individuellen Erfolge der genannten Executive<br />

Officers eingegangen. Diese Beträge und gegebenenfalls die Boni der genannten Executive Officers für 2009 und<br />

2008 sind der Tabelle ,,Jährliche Erfolgsboni“ am Ende dieses Abschnitts zu entnehmen.<br />

Herr Niederauer. Das Board of Directors schloss sich der Empfehlung des HR&CC an, Herrn Niederauer<br />

einen jährlichen Erfolgsbonus zu gewähren. Das HR&CC gründete seine Empfehlung auf die folgenden Ergebnisse:<br />

die allgemeine gesunde Finanzlage der NYSE Euronext: Steigerung des EBITDA (der Bonus-Kennzahl)<br />

um 4,4%, der Aktienrendite (Total Shareholder Return) um 22,5% und des Ergebnisses je Aktie um 2,5%;<br />

die gemeinsamen und individuellen Leistungen der Mitglieder des Management Committee 2010 (wie<br />

nachfolgend erläutert);<br />

das Verhältnis von Herrn Niederauer zum Board und den anderen Mitgliedern des Managementteams,<br />

einschließlich seiner Fähigkeit, kompetente Führungspersonen anzuwerben, zu binden und zu motivieren;<br />

und<br />

die gesamte Führung und strategische Vision, die Herr Niederauer während des Jahres sowohl innerhalb<br />

der NYSE Euronext als auch gegenüber dem Markt gezeigt hat.<br />

A-313


Andere genannte Executive Officers. Herr Niederauer empfahl dem HR&CC und das HR&CC genehmigte<br />

2010 Boni für die genannten Executive Officers außer seiner eigenen Person. Der Bonus der einzelnen Executive<br />

Officers wurde zwar nicht nach einer Formel berechnet, jedoch hat das HR&CC die Erfolge 2010 in folgende<br />

Kategorien unterteilt, die sich auch in den Boni widerspiegeln:<br />

gemeinsame Erfolge der Mitglieder des Management Committee;<br />

individuelle Erfolge der einzelnen Executive Officers, die mithilfe qualitativer Leistungsrichtlinien<br />

bestimmt wurden; und<br />

fürjeden der Herren Cerutti, Leibowitz und Gaston-Bellegarde als Leiter einer Geschäftseinheit die<br />

allgemeine Finanzlage ihrer jeweiligen Geschäftseinheit.<br />

Es folgt eine Zusammenfassung der gemeinsamen Erfolge des Management Committee, die das HR&CC<br />

insgesamt bei der Beurteilung der Teamleistung berücksichtigt hat:<br />

die allgemeine Finanzlage der NYSE Euronext auf Basis der Ergebnisse, die vorstehend für den Bonus<br />

von Herrn Niederauer erläutert wurden;<br />

Förderung der Innovationskultur der NYSE Euronext, u. a. durch Kommunikation und die Anerkennung<br />

und Belohnung von Innovationen; und<br />

Verbesserung der Führungsqualitäten des Managements und der Beziehungen zu Kunden und Mitarbeitern.<br />

Es folgt eine Zusammenfassung der individuellen Erfolge der Executive Officers, die das HR&CC zusammen<br />

mit der Teamleistung bei der Beurteilung von Herrn Niederauers Empfehlung für die Boni der einzelnen Executive<br />

Officers herangezogen hat:<br />

Herr Cerutti. NYSE Technologies und Internal Technology erzielten die folgenden Ergebnisse:<br />

Management der laufenden Migrationen der Universal-Handelsplattform und des Rechenzentrums<br />

innerhalb der Zeit- und Kostenvorgaben und Einhaltung des globalen Projektplans;<br />

Steigerung der Umsätze des Geschäftssegments;<br />

Überprüfung und Einleitung der Community-Strategie der NYSE Euronext zur optimalen Nutzung ihrer<br />

Technologien, Dienstleistungen und Produkte; und<br />

Forcierung der Auslagerung von Handelsstrukturen durch Kunden der NYSE Euronext.<br />

Außerdem pflegte Herr Cerutti Beziehungen zu wichtigen politischen Entscheidungsträgern in Europa.<br />

Herr Leibowitz. Global Listings, European Cash und United States Cash erzielten die folgenden Ergebnisse:<br />

Stabilisierung der Core Equity-Franchises in den Vereinigten Staaten und Europa im Hinblick auf<br />

Marktanteil und Preisstruktur;<br />

Fortsetzung der starken Dynamik bei Listings, einschließlich erfolgreicher Aufbau der IPO-Pipeline und<br />

Erreichen des Wechsels bekannter Emittenten von den Listingplätzen wichtiger Wettbewerber;<br />

Entwicklung von Beziehungen zu wichtigen Führungspersonen als Ergänzung zur Community-Strategie<br />

der NYSE Euronext, Markenpflege und Aufbau intensiver Kundenbeziehungen; und<br />

Beaufsichtigung der Auslagerung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen an die FINRA, um die<br />

Marktfragmentierung zu verringern.<br />

Außerdem wirkte Herr Leibowitz an der Philosophie der NYSE Euronext zur Marktstrukturreform mit und<br />

war federführend bei der Pflege wichtiger Beziehungen zu aufsichtsrechtlichen und staatlichen Stellen in den<br />

Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Technologie- und Marktstruktur.<br />

Herr Geltzeiler. Global Finance erzielte die folgenden Ergebnisse:<br />

Einführung einer neuen Berichtsstruktur nach Geschäftssegmenten und erfolgreiche Kommunikation der<br />

Änderung gegenüber Aktionären und Analysten;<br />

Verbesserung der Gesamtfinanzlage der Organisation durch Senkung der Fixkosten unterhalb der<br />

Untergrenze der Kostenvorgaben, Reduzierung des effektiven Steuersatzes der NYSE Euronext,<br />

A-314


Schuldenabbau, Festigung der Bonitätsratings der NYSE Euronext auf ,,A“ oder besser und Verringerung<br />

der Kosten für das Finanzmanagement; und<br />

Zusammen mit anderen, die Implementierung eines Prozesses zur Überprüfung von Beteiligungen und<br />

Leitung der Umsetzung neuer geschäftlicher Initiativen.<br />

Herr Halvey. Legal and Government Affairs erzielte die folgenden Ergebnisse:<br />

Implementierung wichtiger Richtlinien und Handbücher, darunter eine weltweite Richtlinie über geistiges<br />

Eigentum (IP) und das Handbuch für Marken- und Urheberrechte, sowie Einrichtung des IP Rights<br />

Committee und Festlegung von Richtlinien über geistige Eigentums- und Markenrechte;<br />

Steuerung der komplexen globalen und lokalen Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und staatlichen<br />

Stellen, und<br />

Beratung des Managements und des Board bei wesentlichen Transaktionen, neuen geschäftlichen<br />

Initiativen und laufenden kritischen Kunden-, Emittenten- und anderen Beziehungen.<br />

Herr Gaston-Bellegarde. Die Initiativen im Bereich European Cash umfassten beispielsweise:<br />

erfolgreiche Verteidigung des Marktanteils in regulierten Märkten;<br />

Erstellung des regulatorischen Rahmenkonzepts und der Infrastruktur für den Gateway in London;<br />

Mitwirkung an der Entwicklung der neuen europäischen Clearing-Strategie, die 2012 die Eröffnung eines<br />

Clearinghauses in Paris für den europäischen Aktien-Kassahandel vorsieht; und<br />

gemeinsam mit anderen, Definition wichtiger aufsichtsrechtlicher Standpunkte und Positionen zur<br />

Marktreform im Kontext der MiFID II.<br />

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die jährlichen Erfolgsboni, die den genannten Executive Officers<br />

der NYSE Euronext in den Jahren 2010, 2009 und gegebenenfalls 2008 gewährt wurden. Aufgrund der Berichtsvorschriften<br />

der SEC wird der Betrag in der Spalte ,,Aktienkomponente“ in der Vergütungsübersicht für das Jahr nach dem<br />

Jahr angegeben, auf das sich der Bonus bezog.<br />

Jährlicher Erfolgsbonus<br />

Name Jahr Barkomponente<br />

Aktienkomponente<br />

(1)<br />

Gesamt<br />

Duncan L. Niederauer ................... 2010 2.375.000 US$ 2.375.000 US$ 4.750.000 US$<br />

Chief Executive Officer 2009 2.125.000 2.125.000 4.250.000<br />

2008 2.000.000 2.000.000 4.000.000<br />

Dominique Cerutti (2) ..................... 2010 639.098 A 639.098 A 1.278.196 A<br />

President und Deputy<br />

Chief Executive Officer<br />

2009 25.000 25.000 50.000<br />

Michael S. Geltzeiler .................... 2010 550.000 US$ 550.000 US$ 1.100.000 US$<br />

Group Executive Vice President 2009 450.000 450.000 900.000<br />

und Chief Financial Officer 2008 375.000 375.000 750.000<br />

Lawrence E. Leibowitz ................... 2010 1.000.000 US$ 1.000.000 US$ 2.000.000 US$<br />

Chief Operating Officer 2009 925.000 925.000 1.850.000<br />

2008 875.000 875.000 1.750.000<br />

John K. Halvey ........................ 2010 1.000.000 US$ 1.000.000 US$ 2.000.000 US$<br />

Group Executive Vice President 2009 925.000 925.000 1.850.000<br />

und General Counsel 2008 875.000 875.000 1.750.000<br />

Roland Gaston-Bellegarde (2) ............... 2010 270.677 A 270.677 A 541.354 A<br />

Group Executive Vice President 2009 300.000 300.000 600.000<br />

und Head of European Execution 2008 350.000 350.000 700.000<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Die Beträge entsprechen der Summe der beizulegenden Zeitwerte der Aktienbezugsrechte zum Gewährungsstichtag.<br />

Weitere Informationen darüber, wie aktienbasierte Vergütungen von der NYSE Euronext<br />

A-315


ilanziert werden, sind den Erläuterungen 2 und 10 des Konzernanhangs zu entnehmen, der Teil dieses<br />

Dokuments ist.<br />

(2) Die Beträge für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde werden in ihrer lokalen Währung Euro angegeben.<br />

Ausgedrückt in US$ erhielt Herr Cerutti für die Jahre 2010 und 2009 1.700.000 US$ bzw. 69.500 US$ und<br />

Herr Gaston-Bellegarde für die Jahre 2010, 2009 und 2008 720.000 US$, 834.000 US$ bzw. 1.029.000 US$.<br />

Die gültigen Wechselkurse für 2010, 2009 und 2008 waren 1,33 US$, 1,39 US$ bzw. 1,47 US$ je Euro.<br />

Form des Jahresbonus 2010<br />

Das HR&CC prüft jedes Jahr, in welcher Form die jährlichen Erfolgsboni an die genannten Executive Officers<br />

und andere Teilnehmer des Bonusprogramms, einschließlich der Aufteilung zwischen Bar- und Aktienkomponente,<br />

ausgeschüttet werden. Die Bar- und Aktienanteile der Boni werden im Februar des Jahres nach dem Jahr gewährt, in<br />

dem sie erdient wurden.<br />

2010 zahlte die NYSE Euronext wie bereits 2009 den jährlichen Erfolgsbonus der genannten Executive Officers<br />

jeweils zur Hälfte in bar und in RSUs mit Sperrfrist im Rahmen des NYSE Euronext Omnibus Incentive Plan aus. Nach<br />

Auffassung der NYSE Euronext wird durch die Mischung aus Barzahlung und Aktienbezugsrechten ein angemessenes<br />

Gleichgewicht zwischen den kurz- und langfristigen Erfolgszielen der genannten Executive Officers hergestellt. Die<br />

Gewährung von RSUs spiegelt die Zielsetzung der NYSE Euronext wider, die langfristigen Interessen der oberen<br />

Führungsebene und der Aktionäre miteinander in Einklang zu bringen und die Executive Officers stärker zu binden,<br />

während sie mit der Barkomponente angemessen für ihre aktuellen Leistungen honoriert werden.<br />

Die RSUs für 2010 werden in gleichen Raten am ersten, zweiten und dritten Jahrestag der Gewährung<br />

ausübbar (vorbehaltlich einer beschleunigten Ausübbarkeit bei Erreichen des Ruhestandsalters sowie bei bestimmten<br />

Beendigungen des Dienstverhältnisses oder im Fall eines Kontrollwechsels). Zu diesen Zeitpunkten erfolgt<br />

auch die Zuteilung der den RSUs zugrunde liegenden Stammaktien. Dieser Zeitplan für die ratenweise Ausübbarkeit<br />

und Zuteilung entspricht der bisherigen Praxis der NYSE Euronext und unterscheidet die Aktienkomponente<br />

des Jahresbonus von den im Rahmen des LTIP der NYSE Euronext gewährten RSUs, die am dritten<br />

Jahrestag der Gewährung ausübbar und ausgeschüttet werden (siehe nachfolgend ,,Vergütungsbestandteile —<br />

Long-Term Incentive Program (LTIP)“).<br />

Das HR&CC hat am 8. Februar 2011 den Betrag der RSUs für 2010 im Rahmen des Jahresbonusprogramms in<br />

US$ festgelegt. Wie in der Vergangenheit gab die NYSE Euronext nach der Februar-Sitzung des HR&CC vor der<br />

Eröffnung des Handels am 8. Februar 2011 ihre vorläufigen Gewinnergebnisse für das vierte Quartal und das<br />

Gesamtjahr 2010 bekannt. Die Anzahl der den RSUs zugrunde liegenden NYSE Euronext-Aktien wurde anhand<br />

des Schlusskurses der Aktie am 7. Februar 2011 berechnet (33,76 US$).<br />

Die Ausschüttung des Jahresbonus in bar und in Aktien gewährleistet, dass der Fokus der genannten Executive<br />

Officers der NYSE Euronext ein angemessenes Gleichgewicht zwischen kurz- und langfristigen Zielen aufweist,<br />

und ist branchenweit führend. Die von der NYSE Euronext geprüften Studien lassen ihrer Ansicht nach den Schluss<br />

zu, dass die Aktienkomponente des Jahresbonus bei der NYSE Euronext größer als bei ihren Vergleichsgruppen ist.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse einer Wettbewerbsanalyse, die Towers Watson im Auftrag des<br />

HR&CC durchgeführt hat. Grundlage hierfür bildeten Informationen, die aus den Proxy Statements 2010 der<br />

beiden Vergleichsgruppen der NYSE Euronext zusammengetragen wurden (siehe ,,Vergütungsprozess und Marktvergleiche<br />

— Vergleichsgruppen“), anhand derer beurteilt wurde, inwieweit die Peers der NYSE Euronext<br />

Jahresboni an Executives auf diese Weise ausschütten. Daraus geht hervor, dass nur drei der 27 Unternehmen<br />

in den beiden Vergleichsgruppen (eine von 16 in der Internationalen Peer Group und zwei von 11 in der Börsen-Peer<br />

Group) einen Teil des Bonus in Form von Aktien abgelten. Ferner zahlt nur eines dieser drei anderen Unternehmen,<br />

die eine solche Praxis angegeben haben, einen ebenso großen Anteil des Jahresbonus in Aktien.<br />

A-316


Peers mit einer Aktienkomponente als Teil des Bonus<br />

Vergleichsgruppe<br />

Anzahl der<br />

Unternehmen<br />

Chief<br />

Executive<br />

Officer*<br />

(in %)<br />

Barzahlung<br />

Aktien<br />

Andere<br />

angegebene<br />

Executive<br />

Officers*<br />

(in %)<br />

Barzahlung<br />

Aktien<br />

Internationale Peer Group (1)<br />

BlackRock, Inc. ........................... 1 53 47 63 37<br />

Alle anderen Unternehmen der Internationalen Peer<br />

Group ................................. 15 100 0 100 0<br />

Internationale Peer Group gesamt ................<br />

Börsen-Peer Group<br />

16<br />

(2)<br />

ICAP Plc ................................. 1 50 50 50 50<br />

Deutsche Börse............................ 1 67 33 67 33<br />

Alle anderen Unternehmen der Börsen-Peer Group . . 9 100 0 100 0<br />

Börsen-Peer Group gesamt ...................... 11<br />

NYSE Euronext ............................... 50 50 50 50<br />

Anmerkungen: —<br />

* Auf Basis der direkten Gesamtvergütung 2009 laut Angabe in den Proxy Statements 2010.<br />

(1) Die Internationale Peer Group der NYSE Euronext umfasst 16 Vergleichsunternehmen. Lediglich ein<br />

Unternehmen (BlackRock. Inc.) leistete einen Teil der Bonuszahlung an ihre genannten Führungspersonen<br />

in Form von Aktien. Die übrigen 15 Unternehmen zahlten den gesamten Bonus in bar.<br />

(2) Die Börsen-Peer Group der NYSE Euronext umfasst 11 Vergleichsunternehmen. Zwei Unternehmen (ICAP<br />

Plc und Deutsche Börse) leisteten einen Teil des Bonus in Aktien. Die übrigen neun Unternehmen zahlten den<br />

gesamten Bonus in bar.<br />

Long-Term Incentive Program (LTIP)<br />

Einführung<br />

Der dritte Hauptbestandteil des Vergütungssystems der NYSE Euronext ist das LTIP. Das Programm sieht<br />

gegenwärtig die jährliche Zuteilung von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE<br />

Euronext vor. Dies fördert eine Kultur der Eigenverantwortung und ermöglicht den Führungspersonen der NYSE<br />

Euronext, Anteile an der NYSE Euronext zu halten und an ihrem langfristigen Erfolg zu partizipieren. Da die<br />

Zuteilungen die Fähigkeit der NYSE Euronext verbessern sollen, Führungspersonen zu binden, talentierte Mitarbeiter<br />

anzuerkennen und sie fürdenkünftigen unternehmensweiten Erfolg zu belohnen, betrachtet die NYSE Euronext sie als<br />

potenzielle Zuteilungen. Im Gegensatz dazu spiegelt die Aktienkomponente des jährlichen Erfolgsbonus die Leistung im<br />

abgelaufenen Geschäftsjahr wider.<br />

Zuteilungen 2010 im Rahmen des LTIP<br />

Am 10. Februar 2010 wurden den genannten Executive Officers und anderen Teilnehmern des LTIP RSUs als Teil<br />

ihrer Vergütung für 2010 zugeteilt. Der Anfangswert der Zuteilungen wurde auf Grundlage der Position und des<br />

Verantwortungsbereichs der jeweiligen Führungsperson festgelegt; außerdem zog das HR&CC als Vergleichswerte die<br />

jährlich erhobenen Vergütungsdaten der Vergleichsgruppen heran, die wie vorstehend erläutert Anhaltspunkte, aber<br />

keine verbindlichen Vorgaben für Vergütungsentscheidungen sind. Die im Februar 2010 vorgenommenen Zuteilungen<br />

wurden in folgender Höhe festgelegt: 1.500.000 US$ für Herrn Niederauer, 1.750.000 US$ für Herrn Cerutti (gemäß<br />

seinem Dienstvertrag), 1.250.000 US$ für Herrn Leibowitz, 1.000.000 US$ für Herrn Halvey, 1.000.000 US$ fürHerrn<br />

Geitzeiler und 700.000 US$ für Herrn Gaston-Bellegarde. Diese Zuteilungen waren im Allgemeinen geringer als 2009,<br />

sodass anderen Mitarbeitern der NYSE Euronext 2010 zusätzliche LTIP-Zuteilungen gewährt werden konnten. Die<br />

Beträge lauten der Einheitlichkeit halber auf US$. Diese US$-Beträge wurden mit dem am 9. Februar 2010 gültigen<br />

Aktienschlusskurs (23,65 US$) in die Anzahl der NYSE Euronext-Aktien umgerechnet.<br />

Das HR&CC legte für 2010(wiebereitsfür2009) fest, dass die RSUs mit Sperrfrist im Rahmen des LTIP am<br />

dritten Jahrestag der Gewährung ausübbar werden. Da der Wert zum Gewährungsstichtag der jährlichen Zuteilungen<br />

A-317


variiert und ihr endgültiger Wert an den Aktienkurs der NYSE Euronext gebunden ist, stellt die Sperrfrist nach Ansicht<br />

des HR&CC das bestmögliche Gleichgewicht zwischen den Bindungs- und Leistungsaspekten dieser Zuteilungen dar.<br />

Zuteilungen 2011 im Rahmen des LTIP<br />

Am 8. Februar 2011 wurden den genannten Executive Officers und anderen Teilnehmern des LTIP RSUs als Teil<br />

ihrer Vergütung für 2011 zugeteilt. Der Anfangswert der Zuteilungen wurde nach den gleichen vorstehenden Erfolgsund<br />

Leistungskriterien wie für den Bonus der Führungspersonen 2010 sowie unter Berücksichtigung des Potenzials jedes<br />

Einzelnen im Hinblick auf künftige Beiträge zum Unternehmenserfolg und der lokalen Marktbedingungen bestimmt.<br />

Die Zuteilungen sind an die gleichen Ausübbarkeitsbedingungen geknüpft wie die RSUs, die im Rahmen des<br />

Programms 2010 gewährt wurden. Die Anzahl der NYSE Euronext-Aktien, die Gegenstand der Bezugsrechte sind,<br />

wurde mit dem am 7. Februar 2011 gültigen Schlusskurs (33,76 US$) berechnet. Wie die vorstehend beschriebenen<br />

RSUs der Bonuszahlung 2010 wurden diese RSUs ebenfalls nach der Veröffentlichung der vorläufigen Gewinnergebnisse<br />

der NYSE Euronext für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2010 gewährt.<br />

Zusammenfassung der Vergütung der genannten Executive Officers der NYSE Euronext<br />

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Vergütung, die den genannten Executive Officers der NYSE<br />

Euronext in den Jahren 2010 und gegebenenfalls 2009 und 2008 gewährt wurde. Die Tabelle zeigt für jedes Jahr (1) das<br />

jährliche Grundgehalt im jeweiligen Jahr, (2) den im jeweiligen Jahr verdienten Jahresbonus (der teilweise in bar und<br />

teilweise in RSUs jeweils im Februar nach dem Jahr, auf das sich der Jahresbonus bezieht, gezahlt wird) und (3) die im<br />

Februar des jeweiligen Jahres gewährte LTIP-Zuteilung. Die Werte in dieser Tabelle weichen von den Angaben in der<br />

nachfolgenden ,,Vergütungsübersicht“ ab, weil in der ,,Vergütungsübersicht“ die Werte der als Teil des Jahresbonus<br />

zugeteilten RSUs nach den Vorschriften der SEC im Jahr der Gewährung und nicht in dem Jahr, in dem die RSUs<br />

verdient wurden, ausgewiesen werden. Beispielsweise enthalten die Bonus-Zuteilungen 2010 in dieser Tabelle die<br />

RSUs, die im Februar 2011 als Teil des Jahresbonus der Executive Officers für ihre Leistung 2010 gewährt wurden,<br />

während die Vergütungsübersicht für das Jahr 2010 die RSUs angibt, die 2010 als Teil des Jahresbonus für die Leistung<br />

2009 gewährt wurden.<br />

Die NYSE Euronext erstellt diese alternative Tabelle, weil sie ihrer Auffassung nach die Vergütungsentscheidungen<br />

des HR&CC für diese Jahre angemessener widerspiegelt.<br />

Name und Hauptposition<br />

Zurechenbares<br />

Jahr<br />

Jährliches<br />

Grundgehalt (1)<br />

Bonuszuteilungen<br />

(2)<br />

LTIP-<br />

Zuteilung (3)<br />

Gesamt (4)<br />

Duncan L. Niederauer . . . . . . . . . . . . . . 2010 1.000.000 US$ 4.750.000 US$ 1.500.000 US$ 7.250.000 US$<br />

Chief Executive Officer 2009 1.000.000 4.250.000 2.000.000 7.250.000<br />

2008 1.000.000 4.000.000 4.000.000 9.000.000<br />

Dominique Cerutti (5) (6) . . . . . . . . . . . . . 2010 675.000 A 1.278.196 A 1.750.000 US$ 3.268.985 A<br />

President und Deputy Chief<br />

Executive Officer<br />

2009 675.000 50.000 0 725.000<br />

Michael S. Geltzeiler. . . . . . . . . . . . . . . 2010 750.000 US$ 1.100.000 US$ 1.000.000 US$ 2.850.000 US$<br />

Group Executive Vice President 2009 750.000 900.000 1.250.000 2.900.000<br />

und Chief Financial Officer 2008 750.000 750.000 2.500.000 4.000.000<br />

Lawrence E. Leibowitz . . . . . . . . . . . . . 2010 750.000 US$ 2.000.000 US$ 1.250.000 US$ 4.000.000 US$<br />

Chief Operating Officer 2009 750.000 1.850.000 1.500.000 4.100.000<br />

2008 750.000 1.750.000 2.800.000 5.300.000<br />

John K. Halvey. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 750.000 US$ 2.000.000 US$ 1.000.000 US$ 3.750.000 US$<br />

Group Executive Vice President 2009 750.000 1.850.000 1.250.000 3.850.000<br />

und General Counsel 2008 750.000 1.750.000 2.500.000 5.000.000<br />

Roland Gaston-Bellegarde (5) . . . . . . . . . . 2010 500.004 A 541.354 A 700.000 US$ 1.567.674 A<br />

Group Executive Vice President 2009 500.004 600.000 1.250.000 1.999.285<br />

und Head of European Execution 2008 500.004 700.000 2.400.000 2.832.657<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Die Beträge entsprechen den jährlichen Grundgehältern und weichen in bestimmten Fällen von den entsprechenden<br />

Beträgen in der Vergütungsübersicht ab, die je nach Betriebszugehörigkeit des genannten<br />

Executive Officers im betreffenden Jahr variieren.<br />

A-318


(2) Die Beträge enthalten die Bar- und Aktienkomponente des jährlichen Erfolgsbonus.<br />

(3) Die LTIP-Zuteilungen erfolgen in US-Dollar und werden mit dem am Tag vor der Gewährung gültigen<br />

Aktienschlusskurs in die Anzahl der NYSE Euronext-Aktien umgerechnet.<br />

(4) Die Beträge für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde enthalten den Wert der LTIP-Zuteilung in Euro.<br />

(5) Die Beträge für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde werden in der lokalen Währung Euro angegeben.<br />

Zwischen 2008 und 2010 gab es erhebliche Wechselkursschwankungen. Eine Darstellung in Euro ist daher<br />

nach Auffassung der NYSE Euronext für die Gesamtvergütung repräsentativer.<br />

(6) Das tatsächliche Gehalt 2009 wurde anteilig gezahlt, da Herr Cerutti im Dezember 2009 eingestellt wurde.<br />

Andere Vergütungsbestandteile<br />

Leistungen an Arbeitnehmer<br />

Die genannten Executive Officers der NYSE Euronext haben Anspruch auf die folgenden Leistungen an<br />

Arbeitnehmer und Sachbezüge:<br />

Sozialleistungen. Die NYSE Euronext unterhält breit gefächerte Programme für die allgemeine Gesundheits-,<br />

zahn- und augenärztliche Versorgung sowie Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie bietet keine<br />

Sozialleistungen, die ausschließlich Führungspersonen vorbehalten sind.<br />

Ruhegeld. Für genannte Executive Officers in den Vereinigten Staaten (die Herren Niederauer, Leibowitz,<br />

Geltzeiler und Halvey) bestehen Ruhegeldregelungen in Form eines steuerbegünstigten 401(k)-Altersvorsorgesparplans<br />

und einer nicht steuerbegünstigten Vereinbarung, des Supplemental Executive Savings Plan (in diesem<br />

Abschnitt als ,,SESP“ bezeichnet), für über die 401(k)-Obergrenze hinaus gehende Beiträge, die dem US-<br />

Bundessteuergesetz (Internal Revenue Code) unterliegen. Bis zum 1. Januar 2010 zahlte die NYSE Euronext<br />

für bis zu 6% des über einen Betrag von 245.000 US$ hinaus gehenden Grundgehalts (für 2009) einen ergänzenden<br />

Arbeitgeberbetrag in den SESP ein. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde dieser Ergänzungsbeitrag durch die<br />

NYSE Euronext jedoch gestrichen, was eine deutliche Abnahme der Gesamtvergütung der Executives zur Folge<br />

hatte.<br />

Sachbezüge. In Übereinstimmung mit branchenweiter und lokaler Praxis und zur Ermöglichung einer<br />

effizienten Ausübung der Geschäftstätigkeit und Förderung der Sicherheit der genannten Executive Officers<br />

der NYSE Euronext erhalten diese bestimmte Sachbezüge. Diese Sachbezüge werden in einer Form und Höhe<br />

gewährt, wie sie für die Branche der NYSE Euronext und die wichtigsten Länder ihrer Geschäftstätigkeit üblich<br />

sind. Das HR&CC prüft diese Sachbezüge regelmäßig.<br />

Die NYSE Euronext stellt Herrn Niederauer einen Dienstwagen mit geschultem Sicherheitschauffeur und den<br />

Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung. Dies erfolgt in erster Linie für<br />

geschäftliche Zwecke und für die Fahrt zum und vom Dienstort. Außer in begrenzten Ausnahmen verlangt die<br />

NYSE Euronext von den genannten Executive Officers keine Erstattung der Kosten für die private Inanspruchnahme<br />

dieser Leistungen. Die NYSE Euronext stellt den Herren Leibowitz, Geltzeiler und Halvey bezahlte<br />

Parkplätze zur Verfügung. Obgleich diese Leistungen der NYSE Euronext der erhöhten Sicherheit und Effizienz<br />

ihrer Schlüsselführungspersonen dienen, müssen die Kosten für die private Nutzung nach SEC-Vorschriften als<br />

Vergütung der Führungspersonen angegeben werden.<br />

Regelungen bei Beendigung und Kontrollwechsel<br />

Die Dienstverträge, welche die NYSE Euronext mit den Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler, Halvey und<br />

Cerutti geschlossen hat, sehen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses und einen Schutz im<br />

Fall eines Kontrollwechsels vor. Darüber hinaus bestehen mit den Herren Niederauer, Cerutti, Leibowitz, Geltzeiler<br />

und Halvey Vereinbarungen bezüglich der Zuteilung von RSUs, gemäß denen die RSUs bei einem Kontrollwechsel<br />

oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund ihres Todes oder Berufsunfähigkeit, bei einer<br />

Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch den Executive<br />

Officer aus ,,gutem“ Grund (for good reason) oder bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen<br />

Altersgrenze im vollen Umfang ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert werden. Die<br />

Aktienbezugsrechte von Herrn Gaston-Bellegard werden grundsätzlich ausübbar und unter den gleichen Bedingungen<br />

wie die vorstehend genannten Aktienbezugsrechte zugeteilt. Abweichend davon werden seine RSUs im<br />

Rahmen des LTIP 2009 bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Tod oder Berufsunfähigkeit oder bei<br />

A-319


einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder aufgrund eines<br />

Personalabbaus anteilig ausübbar und ausgeschüttet. Weitere Informationen sind dem nachfolgenden<br />

Abschnitt ,,Vergütung 2010 — Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ zu entnehmen.<br />

Die NYSE Euronext hält diese Leistungen bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses für angemessen, um<br />

talentierte Führungspersonen anzuwerben und zu binden und teure und unter Umständen langwierige Trennungsverhandlungen<br />

zu vermeiden sowie die Anteile der genannten Executive Officers an der NYSE Euronext zu<br />

schützen. Darüber hinaus sind solche Leistungen in den Rechtskreisen üblich, in denen die NYSE Euronext tätig ist<br />

und die genannten Executive Officers ansässig sind. Der von der NYSE Euronext gewährte Schutz bei einem<br />

Kontrollwechsel soll zur Stabilität des Managements beitragen und die Bereitschaft der genannten Executive<br />

Officers verbessern, potenzielle Transaktionen, die den Shareholder Value erhöhen können, zu verfolgen und zu<br />

verhandeln, obgleich ungewiss ist, ob solche Transaktionen letztlich dazu führen werden, dass ihr Dienstverhältnis<br />

beendet wird oder ihre Positionen erheblich beschnitten werden.<br />

Clawback<br />

Die NYSE Euronext würde im Fall einer Anpassung der Finanz- oder anderer Erfolgsergebnisse versuchen,<br />

gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act eine Rückerstattung bereits gewährter Boni oder<br />

aktienbasierter Vergütungen oder Gewinne zu erreichen. Sie wird eine Richtlinie einführen, die im Fall einer<br />

solchen Anpassung die Verwirkung oder Rückerstattung erfolgsbezogener Vergütungen (d. h. ein ,,Clawback“) in<br />

Übereinstimmung mit den im Dodd-Frank Act definierten Vorschriften vorsieht.<br />

Andere Einflussfaktoren der Vergütung 2010<br />

Abzugsfähigkeit<br />

Nach Section 162(m) des Internal Revenue Code ist die Vergütung des Chief Executive Officer und der drei<br />

anderen höchstbezahlten Executive Officers (mit Ausnahme des Chief Financial Officer) einer Publikumskapitalgesellschaft<br />

nur bis zu einer Höhe von 1 Mio. US$ pro Geschäftsjahr von der Bundeseinkommensteuer absetzbar.<br />

Davon ausgenommen sind bestimmte erfolgsbezogene Vergütungen. Zwar berücksichtigt die NYSE Euronext bei<br />

der Strukturierung ihrer Vergütungsregelungen für die genannten Executive Officers die Abzugsfähigkeit nach<br />

Section 162(m) abhängig von den jeweils maßgeblichen Umständen zu der Zeit, das HR&CC kann jedoch auch<br />

Vergütungen festlegen, die nicht abzugsfähig sind. Bei einer solchen Entscheidung wägt das HR&CC den Zweck<br />

und die Erfordernisse des Vergütungssystems der NYSE Euronext für Executives gegen den potenziellen Steueraufwand<br />

ab.<br />

In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext legte das HR&CC<br />

die Erfolgsziele für 2010 so fest, dass gewährleistet ist, dass die Vergütung der genannten Executive Officers der<br />

NYSE Euronext die Abzugsfähigkeitsgrenzen nach Section 162(m) nicht überschreitet. Auf seiner Sitzung im<br />

Februar 2010 beschloss das HR&CC, dass Herr Niederauer und Herr Cerutti für das Jahr 2010 jeweils Anspruch auf<br />

einen jährlichen Erfolgsbonus von höchstens 1% des EBITDA (wie vorstehend definiert) und die anderen<br />

genannten Executive Officers, die den Grenzwerten unterliegen, jeweils einen Anspruch auf einen jährlichen<br />

Erfolgsbonus von höchstens 0,6% des EBITDA hatten. Die jährlichen Erfolgsboni für 2010, die an die genannten<br />

Executive Officers der NYSE Euronext gezahlt wurden, lagen unter diesen Höchstbeträgen.<br />

Hinweis zur Berechnung der Aktienbezugsrechte<br />

Die Aktienkomponente des jährlichen Erfolgsbonus 2010 für die genannten Executive Officers wurde auf der<br />

Sitzung des HR&CC im Februar 2011 gewährt. Da diese Zuteilungen 2011 erfolgten, erscheinen sie nicht in der<br />

Vergütungsübersicht 2010 im Anschluss an diesen Vergütungsbericht. Die Aktienkomponente der jährlichen<br />

Erfolgsboni 2010 wird erstmals in der Zeile ,,2011“ der Vergütungsübersicht des nächsten Jahres ausgewiesen.<br />

A-320


Nachfolgende Ereignisse<br />

Richtlinien zum Aktieneigentum<br />

Das HR&CC verabschiedete auf seiner Sitzung im Februar 2011 eine Richtlinie zum Aktieneigentum (Stock<br />

Ownership Guideline), derzufolge der Chief Executive Officer der NYSE Euronext NYSE Euronext-Aktien von<br />

mindestens dem dreifachen Wert seines Grundgehalts besitzen muss. Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung<br />

in Kraft. Herr Niederauer übertrifft gegenwärtig diese Vorgabe.<br />

Abschluss eines Vertrags über einen Unternehmenszusammenschluss<br />

Am 15. Februar 2011 gab die NYSE Euronext den Abschluss eines Vertrags über einen Unternehmenszusammenschluss<br />

mit der Deutsche Börse bekannt. Nach dem Closing der im Vertrag vorgesehenen Transaktionen,<br />

würden die ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse unter der Annahme, dass alle Deutsche Börse-Aktien im<br />

vorgesehenen Tauschangebot eingereicht werden, ca. 60% der gemeinsamen Gruppe und die ehemaligen Aktionäre<br />

der NYSE Euronext würden ca. 40% der gemeinsamen Gruppe (auf voll verwässerter Basis) halten.<br />

Wie vorstehend unter ,,Regelungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ und nachfolgend unter ,,Vergütung<br />

2010 — Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ ausgeführt, werden die zugeteilten RSUs der<br />

genannten Executive Officers der NYSE Euronext (mit Ausnahme der RSUs im Rahmen des LTIP 2009 von Herrn<br />

Gaston-Bellegarde) bei einem Kontrollwechsel im vollem Umfang ausübbar. Das Closing der vorgesehenen<br />

Transaktionen würde für den Zweck dieser Zuteilungen einen Kontrollwechsel darstellen. Der Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss sieht grundsätzlich beim Closing der vorgesehenen Transaktionen die volle<br />

Ausübbarkeit aller ausstehenden zugeteilten RSUs vor, die gemäß den für sie geltenden Bedingungen bei einem<br />

Kontrollwechsel nicht im vollen Umfang ausübbar würden. Hierzu gehört auch die LTIP-Zuteilung 2009 von Herrn<br />

Gaston-Bellegarde.<br />

Schlussfolgerung<br />

Wie in diesem Vergütungsbericht erläutert, sind die Vergütungsphilosophie und die zugehörigen Richtlinien<br />

und Verfahren der NYSE Euronext darauf ausgerichtet, ihr kompetentes Managementteam zu binden und ihm<br />

Anreize zu bieten, den Shareholder-Value zu steigern. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist die Vergütung direkt<br />

an die operativen und strategischen Erfolgsergebnisse des Unternehmens und den Kurs der NYSE Euronext-Aktie<br />

geknüpft und weist ein ausgewogenes Verhältnis von erfolgsbezogenen und zugehörigkeitsabhängigen Bestandteilen<br />

auf. Die 2010 vom HR&CC festgelegten Vergütungsmaßnahmen für Executives unterstützen seiner Auffassung<br />

nach die Vergütungsphilosophie der NYSE Euronext, haben ihre Vergütungsrichtlinien wirksam<br />

umgesetzt, waren innerhalb des Gesamtmarktes für kompetente Führungspersonen konkurrenzfähig und dem<br />

Unternehmenserfolg der NYSE Euronext angemessen.<br />

Vergütung 2010<br />

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben über die Vergütung, die der Chief Executive Officer, President und<br />

Deputy Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und die drei anderen höchstbezahlten Executive Officers<br />

der NYSE Euronext 2010 erhalten haben.<br />

A-321


Vergütungsübersicht 2010<br />

Name und Hauptposition Jahr (1) Gehalt (2)<br />

Bonus<br />

Aktienbezugsrechte<br />

(3)<br />

(in US$)<br />

Alle<br />

sonstigen<br />

Vergütungen<br />

(4) Gesamt<br />

Duncan L. Niederauer . ......................... 2010 1.000.000 2.375.000 3.625.001 58.039 7.058.040<br />

Chief Executive Officer 2009 1.000.000 2.125.000 3.999.980 148.943 7.273.923<br />

2008 1.000.000 2.000.000 5.999.935 175.792 9.175.727<br />

Dominique Cerutti (5) ........................... 2010 897.750 850.000 1.785.007 54.926 3.587.683<br />

President und Deputy Chief 2009 46.911 34.750 570.303 2.760 654.724<br />

Executive Officer<br />

Michael S. Geltzeiler . ......................... 2010 750.000 550.000 1.449.982 38.018 2.788.000<br />

Group Executive Vice President 2009 750.000 450.000 1.624.994 53.450 2.878.444<br />

und Chief Financial Officer 2008 389.423 375.000 2.499.978 14.060 3.278.461<br />

Lawrence E. Leibowitz ......................... 2010 750.000 1.000.000 2.174.996 34.317 3.959.313<br />

Chief Operating Officer 2009 750.000 925.000 2.375.009 87.265 4.137.274<br />

John K. Halvey .............................. 2010 750.000 1.000.000 1.924.992 35.654 3.710.646<br />

Group Executive Vice President 2009 750.000 925.000 2.124.997 62.780 3.862.777<br />

und General Counsel 2008 605.769 875.000 4.507.907 72.161 6.060.837<br />

Roland Gaston-Bellegarde (5) ...................... 2010 665.005 360.000 1.119.993 225.000 2.369.998<br />

Group Executive Vice President 2009 695.006 417.000 1.707.036 196.450 3.015.492<br />

und Head of European<br />

Execution<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Herr Cerutti ist seit dem 15. Dezember 2009 für die NYSE Euronext tätig und wurde am 31. Dezember 2009 zum stellvertretenden<br />

Vorsitzenden und Head of Global Technology ernannt. Die Herren Geltzeiler und Halvey sind seit dem 16. Juni 2008 bzw. 3. März 2008 für<br />

die NYSE Euronext tätig.<br />

(2) Bei unvollständigen Dienstjahren enthält diese Spalte den anteiligen Betrag des Gehalts für das Jahr.<br />

(3) Diese Spalte entspricht der Summe der beizulegenden Zeitwerte der RSUs zum Gewährungsstichtag, die von der NYSE Euronext 2008,<br />

2009 und 2010 gewährt wurden, berechnet gemäß FASB ASC Topic 718. Der tatsächliche von einem genannten Executive Officer<br />

realisierte Wert der Aktienbezugsrechte richtet sich nach dem Kurs der diesen Zuteilungen zugrunde liegenden Aktien am Tag von deren<br />

Lieferung. Weitere Informationen darüber, wie aktienbasierte Vergütungen von der NYSE Euronext bilanziert werden, sind den<br />

Erläuterungen 2 und 10 des Konzernanhangs zu entnehmen, der im Geschäftsbericht 2010 der NYSE Euronext auf Form 10-K enthalten<br />

ist. Die NYSE Euronext gewährte jedem genannten Executive Officer RSUs als Teil ihres jährlichen Anreizbonus 2010. Da diese<br />

Zuteilungen jedoch erst nach Jahresende 2010 erfolgten, werden sie in dieser Spalte gemäß den SEC-Vorschriften nicht berücksichtigt.<br />

Diese RSU-Zuteilungen werden in dem dieser Tabelle vorausgehenden Abschnitt ,,Jährlicher Erfolgsbonus“ des Vergütungsberichts<br />

beschrieben.<br />

(4) Diese Spalte enthält die Zusatzkosten für Sachbezüge, die Beiträge der NYSE Euronext für beitragsorientierte Altersversorgungspläne<br />

(einschließlich Arbeitgeberanteile und vermögenswirksame Leistungen für die Altersvorsorge im Rahmen der 401(k)-Sparpläne der<br />

NYSE Gruppe), Beiträge der Gesellschaft für einen Gewinnbeteiligungsplan und der von der NYSE Euronext gezahlten Lebensversicherungsprämien).<br />

In der nachfolgenden Tabelle ,,Alle sonstigen Vergütungen 2010“ sind die Beträge in dieser Spalte weiter aufgeschlüsselt.<br />

(5) Für die Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde enthält diese Tabelle den Gegenwert in US-Dollar der in Euro verdienten Beträge. Die<br />

gültigen Wechselkurse für 2010, 2009 und 2008 waren 1,33 US$, 1,39 US$ bzw. 1,47 US$ je Euro.<br />

Einzelheiten zu den Sachbezügen, Leistungen an Arbeitnehmer und alle sonstigen Vergütungen<br />

Die folgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der Zusatzkosten für Sachbezüge, die den einzelnen<br />

genannten Executive Officers gewährt wurden, sowie andere Vergütungsbestandteile für 2010, die in der Spalte<br />

,,Alle sonstigen Vergütungen“ der Vergütungsübersicht 2010 angegeben sind. Die Zusatzkosten für die private<br />

Nutzung von Fahrzeugen und Chauffeuren entsprechen dem Anteil an den vollen Kosten der NYSE Euronext, der<br />

auf die private Nutzung entfällt. Obgleich diese Leistungen der NYSE Euronext der erhöhten Sicherheit und<br />

Effizienz von Herrn Niederauer dienen, müssen die Kosten für die Fahrt vom und zum Dienstort und andere Kosten,<br />

A-322


die nicht direkt und unmittelbar seiner Geschäftstätigkeit zurechenbar sind, nach Maßgabe der SEC-Vorschriften<br />

als Vergütung der Führungsperson angegeben werden.<br />

Alle sonstigen Vergütungen 2010<br />

Name Sachbezüge<br />

Beiträge zu<br />

Altersversorgungsplänen<br />

Lebensversicherungen<br />

(in US$)<br />

Sonstige Gesamt<br />

Duncan L. Niederauer ................... 28.511 (2)<br />

26.528 (3)<br />

3.000 — 58.039<br />

Dominique Cerutti (1) .................... — — 6.320 48.606 (4)<br />

54.926<br />

Michael S. Geltzeiler ................... — 26.528 (3)<br />

2.250 9.240 (5)<br />

38.018<br />

Lawrence E. Leibowitz .................. — 26.667 (3)<br />

2.250 5.400 (5)<br />

34.317<br />

John K. Halvey ........................ — 26.528 (3)<br />

2.250 6.876 (5)<br />

35.654<br />

Roland Gaston-Bellegarde (1) .............. — — 6.284 218.716 (6) 225.000<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Bei den Herren Cerutti und Gaston-Bellegarde entsprechen die Beträge in dieser Tabelle dem Gegenwert in<br />

US-Dollar der in Euro verdienten Beträge, die mit 1,33 US$ je Euro, dem durchschnittlichen Wechselkurs<br />

2010, umgerechnet wurden.<br />

(2) Entspricht einer anteiligen privaten Nutzung von 8,5% eines Firmenwagens mit Chauffeur.<br />

(3) Entspricht den Arbeitgeberbeträgen, die auf das Konto des Executive Officers im Rahmen des 401(k)-Plans<br />

der NYSE Euronext eingezahlt wurden.<br />

(4) Entspricht den Beiträgen für private Krankenversicherung und den Beiträgen zu einem privaten beitragsorientierten<br />

Plan anstelle von Altersversorgungsleistungen.<br />

(5) Entspricht den Kosten für Parkplätze.<br />

(6) Entspricht den Beiträgen für private Krankenversicherung, den Arbeitgeberbeiträgen zu einem privaten<br />

beitragsorientierten Plan anstelle von Altersversorgungsleistungen und verdienten Überstunden.<br />

Name<br />

Zuteilungen 2010 im Rahmen von Plänen<br />

Tag der<br />

Gewährung<br />

Datum des<br />

Board-<br />

Beschlusses<br />

Aktienbezugsrechte:<br />

Anzahl<br />

der Aktien (1)<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert der<br />

Aktienbezugsrechte<br />

zum Gewährungsstichtag<br />

(in US$)<br />

Duncan L. Niederauer<br />

Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 89.852 2.125.000<br />

LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 63.425 1.500.001<br />

Dominique Cerutti<br />

Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 1.480 35.002<br />

LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 73.996 1.750.005<br />

Michael S. Geltzeiler<br />

Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 19.027 449.989<br />

LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 42.283 999.993<br />

Lawrence E. Leibowitz<br />

Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 39.112 924.999<br />

LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 52.854 1.249.997<br />

John K. Halvey<br />

Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 39.112 924.999<br />

LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 42.283 999.993<br />

Roland Gaston-Bellegarde<br />

Jahresbonus-Zuteilung 2009 ............ 10.02.10 03.02.10 17.759 420.000<br />

LTIP-Zuteilung 2010. ................. 10.02.10 03.02.10 29.598 699.993<br />

Anmerkung: —<br />

(1) Die 2010 zugeteilten Aktienbezugsrechte waren nicht an eine Erfolgsbedingung geknüpft.<br />

A-323


Dienstverträge und Aktienbezugsrechte der genannten Executive Officers<br />

Die Dienstverträge, die die NYSE Euronext mit den Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler, Halvey und Cerutti<br />

geschlossen hat, sehen die Zahlung eines Grundgehalts, eines jährlichen Erfolgsbonus, langfristiger Anreize in Form von<br />

Aktienbezugsrechten und Sachbezüge an die Executive Officers vor. Ferner enthalten die Verträge Wettbewerbsklauseln<br />

und Bestimmungen, die eine Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden der NYSE Euronext verbieten. Diese<br />

Einschränkungen gelten während des Dienstverhältnisses der Executive Officers und ein Jahr nach dessen Beendigung.<br />

Grundgehalt<br />

Die Gehälter der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey werden nach Maßgabe ihrer Dienstverträge<br />

vom HR&CC bestimmt, wobei ein Mindestbetrag von 1.000.000 US$, 750.000 US$, 750.000 US$ bzw. 750.000 US$<br />

festgelegt ist. Der Dienstvertrag von Herrn Cerutti sieht ein anfängliches Grundgehalt von 675.000 A vor.<br />

Jährlicher Erfolgsbonus<br />

Nach Maßgabe ihrer Dienstverträge haben die Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey Anspruch auf<br />

einen Jahresbonus, der nach Ermessen des HR&CC festgelegt und in einer beliebigen Kombination aus Bar- und<br />

Aktienkomponente gezahlt wird. Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses des Executive Officers durch die NYSE<br />

Euronext ohne ,,wichtigen Grund“, durch den Executive Officer aus ,,wichtigem Grund“ oder durch Tod oder<br />

,,Berufsunfähigkeit“ des Executive Officers (die jeweiligen Begriffsbestimmungen sind dem nachfolgenden<br />

Abschnitt ,,Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel“ zu entnehmen) hätte der Executive Officer<br />

für die Zeit des Jahres, in der er beschäftigt war, Anspruch auf einen anteiligen Jahresbonus, der vom HR&CC unter<br />

Berücksichtigung der Erfüllung der für das betreffende Jahr maßgeblichen Erfolgskennzahlen festgelegt und zum<br />

Zeitpunkt der jährlichen Bonuszahlungen von der NYSE Euronext geleistet wird.<br />

Herr Cerutti hat Anspruch auf einen nach Ermessen des HR&CC festgelegten Jahresbonus, der zur Hälfte in bar<br />

und in RSUs gezahlt wird. Der jährliche Höchstbetrag für den Jahresbonus von Herrn Cerutti wird jedes Jahr von der<br />

NYSE Euronext festgelegt.<br />

Mit Wirkung zum 10. Februar 2010 gewährte das HR&CC jedem genannten Executive Officer als Teil seines<br />

jährlichen Erfolgsbonus 2009 RSUs im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext. Obgleich sich diese<br />

Zuteilungen auf den jährlichen Erfolgsbonus 2009 beziehen, erscheinen sie in der vorstehenden Tabelle, weil sie 2010<br />

gewährt wurden (sobald die Finanzergebnisse für 2009 und die Anzahl der jährlichen erfolgsbezogenen Aktienbezugsrechte<br />

feststanden). Gemäß dem Plan werden jeweils am 10. Februar 2011, 2012 und 2013 die RSUs in etwa gleichen<br />

Raten ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert. Die Beträge dieser Zuteilungen sind im Abschnitt ,,Vergütungsbericht“<br />

erläutert.<br />

Die als Teil der jährlichen Erfolgsboni 2010 gewährten RSUs wurden 2011 (sobald die Finanzergebnisse für 2010<br />

und die Anzahl der jährlichen erfolgsbezogenen Aktienbezugsrechte feststanden) zugeteilt und werden daher in der<br />

Tabelle ,,Zuteilung im Rahmen von Plänen“ für das Jahr 2011 angegeben.<br />

Aktienbezugsrechte im Rahmen des LTIP<br />

Mit Wirkung zum 10. Februar 2010 gewährte das HR&CC den genannten Executive Officers im Rahmen des LTIP<br />

zusätzliche jährliche RSUs in Höhe der in vorstehender Tabelle angegebenen Beträge. Die RSUs wurden gemäß und<br />

nach Maßgabe des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext zugeteilt. Am 10. Februar 2013 werden die RSUs zur<br />

Gänze ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert.<br />

Sachbezüge<br />

Gemäß den Dienstverträgen der Herren Niederauer und Cerutti wird ihnen von der NYSE Euronext ein Dienstwagen<br />

mit Chauffeur zur Verfügung gestellt, wobei Herr Cerutti einen Chauffeur nur für geschäftliche Zwecke in Anspruch<br />

nehmen darf. Herr Cerutti nutzt gegenwärtig einen Dienstwagen, hat jedoch keinen Chauffeur. Laut den Dienstverträgen<br />

stellt die NYSE Euronext den Herren Leibowitz, Geltzeiler und Halvey bezahlte Parkplätze zur Verfügung.<br />

A-324


Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

Die Dienstverträge der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler, Halvey und Cerutti sehen bei bestimmten<br />

Beendigungen des Dienstverhältnisses Abfindungszahlungen und eine beschleunigte Ausübbarkeit der zugeteilten<br />

Aktienbezugsrechte vor. Eine beschleunigte Ausübbarkeit der von den genannten Executive Officers der NYSE<br />

Euronext gehaltenen RSUs (mit Ausnahme der LTIP-Zuteilung 2009 von Herrn Gaston-Bellegarde) gilt auch bei<br />

einem Kontrollwechsel. Weitere Informationen sind dem nachfolgenden Abschnitt ,,Potenzielle Zahlungen bei Beendigung<br />

und Kontrollwechsel“ zu entnehmen.<br />

Name<br />

Ausstehende Aktienbezugsrechte am 31. Dezember 2010<br />

Anzahl der noch<br />

nicht zugeteilten<br />

Aktien<br />

Aktienbezugsrechte<br />

Marktwert der noch<br />

nicht zugeteilten<br />

Aktien (7)<br />

(Anzahl) (in US$)<br />

Duncan L. Niederauer (1) ..................................... 375.119 11.246.068<br />

Dominique Cerutti (2) ........................................ 90.184 2.703.716<br />

Michael S. Geltzeiler (3) ...................................... 174.949 5.244.970<br />

Lawrence E. Leibowitz (4) .................................... 234.450 7.028.811<br />

John K. Halvey (5) .......................................... 212.857 6.381.453<br />

Roland Gaston-Bellegarde (6) .................................. 156.615 4.695.317<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Setzt sich zusammen aus 9.386 RSUs (281.392 US$), die Herrn Niederauer als Jahresbonus für 2007 gewährt<br />

wurden, 58.918 RSUs (1.766.362 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen<br />

Zielwerts, 61.415 RSUs (1.841.222 US$) als Jahresbonus für 2008, 92.123 RSUs (2.761.848 US$) im Rahmen des<br />

LTIP im Jahr 2009, 89.852 RSUs (2.693.763 US$) als Jahresbonus für 2009 und 63.425 RSUs (1.901.482 US$) im<br />

Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von<br />

drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag<br />

nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />

(2) Setzt sich zusammen aus 14.708 RSUs (440.946 US$), die Herrn Cerutti 2009 als Anfangsbonus gewährt wurden,<br />

1.480 RSUs (44.370 US$) als Jahresbonus für 2009 und 73.996 RSUs (2.218.400 US$) im Rahmen des LTIP im<br />

Jahr 2010. Die als Anfangs- und Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von drei<br />

Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag nach<br />

dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />

(3) Setzt sich zusammen aus 44.547 RSUs (1.335.519 US$), die Herrn Geltzeiler gemäß seinem Dienstvertrag im<br />

Rahmen des LTIP gewährt wurden, 11.515 RSUs (345.220 US$) als Jahresbonus für 2008, 57.577 RSUs<br />

(1.726.158 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2009, 19.027 RSUs (570.429 US$) als Jahresbonus für 2009<br />

und 42.283 RSUs (1.267.644 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs<br />

werden in Raten über einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im<br />

Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />

(4) Setzt sich zusammen aus 5.279 RSUs (158.264 US$), die Herrn Leibowitz als Jahresbonus für 2007gewährt<br />

wurden, 41.243 RSUs (1.236.465 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen<br />

Zielwerts, 26.869 RSUs (805.533 US$) als Jahresbonus für 2008, 69.093 RSUs (2.071.408 US$) im Rahmen des<br />

LTIP im Jahr 2009, 39.112 RSUs (1.172.578 US$) als Jahresbonus für 2009 und 52.854 RSUs (1.584.563 US$) im<br />

Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von<br />

drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag<br />

nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />

(5) Setzt sich zusammen aus 10.192 RSUs (305.556 US$), die Herrn Halvey 2008 als Anfangsbonus gewährt wurden,<br />

36.824 RSUs (1.103.984 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen Zielwerts,<br />

26.869 RSUs (805.533 US$) als Jahresbonus für 2008, 57.577 RSUs (1.726.158 US$) im Rahmen des LTIP im<br />

Jahr 2009, 39.112 RSUs (1.172.578 US$) als Jahresbonus für 2009 und 42.283 RSUs (1.267.644 US$) im Rahmen<br />

des LTIP im Jahr 2010. Die als Anfangs- und Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum<br />

von drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten<br />

JahrestagnachdemGewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />

(6) Setzt sich zusammen aus 2.295 RSUs (68.804 US$), die Herrn Gaston-Bellegarde als Jahresbonus für 2007<br />

gewährt wurden, 35.351 RSUs (1.059.823 US$) im Rahmen des LTIP im Jahr 2008 zum Zweifachen des jährlichen<br />

Zielwerts, 14.035 RSUs (420.769 US$) als Jahresbonus für 2008, 57.577 RSUs (1.726.158 US$) im Rahmen des<br />

LTIP im Jahr 2009, 17.759 RSUs (532.415 US$) als Jahresbonus für 2009 und 29.598 RSUs (887.348 US$) im<br />

A-325


Rahmen des LTIP im Jahr 2010. Die als Jahresbonus zugeteilten RSUs werden in Raten über einen Zeitraum von<br />

drei Jahren ab dem Gewährungsstichtag ausübbar. Die RSUs im Rahmen des LTIP werden am dritten Jahrestag<br />

nach dem Gewährungsstichtag zur Gänze ausübbar.<br />

(7) Für den Zweck dieser Tabelle hat die NYSE Euronext den Marktwert der RSUs auf der Basis von 29,98 US$ je<br />

Aktie, des Schlusskurses der NYSE Euronext-Aktie am 31. Dezember 2010, berechnet.<br />

Name<br />

2010 ausgeübte Aktienbezugsrechte<br />

Aktienbezugsrechte<br />

Anzahl der mit<br />

Ausübung<br />

erworbenen<br />

Aktien<br />

Mit Ausübung<br />

realisierter<br />

Wert (7)<br />

(Anzahl) (in US$)<br />

Duncan L. Niederauer (1) .......................................... 57.445 1.473.952<br />

Dominique Cerutti (2) ............................................ 7.354 215.840<br />

Michael S. Geltzeiler (3) .......................................... 5.758 136.177<br />

Lawrence E. Leibowitz (4) ......................................... 18.714 439.261<br />

John K. Halvey (5) ............................................... 23.627 594.145<br />

Roland Gaston-Bellegarde (6) ....................................... 9.315 218.852<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Setzt sich zusammen aus 17.352 RSUs, die Herrn Niederauer als Anfangsbonus in 2007 gewährt wurden, 9.385<br />

RSUs, die als Jahresbonus für 2007 und 30.708 RSUs, die als Jahresbonus für 2008gewährt wurden.<br />

(2) Entspricht 7.354 RSUs, die Herrn Cerutti als Anfangsbonus im Jahr 2009 gewährt wurden.<br />

(3) Entspricht 5.758 RSUs, die Herrn Geltzeiler als Jahresbonus für 2008 gewährt wurden.<br />

(4) Setzt sich zusammen aus 5.279 RSUs, die Herrn Leibowitz als Jahresbonus für 2007 gewährt wurden, und 13.435<br />

RSUs, die als Jahresbonus für 2008gewährt wurden.<br />

(5) Setzt sich zusammen aus 10.192 RSUs, die Herrn Halvey als Anfangsbonus im Jahr 2008 gewährt wurden, und<br />

13.435 RSUs, die als Jahresbonus für 2008 gewährt wurden.<br />

(6) Setzt sich zusammen aus 2.298 RSUs, die Herrn Gaston-Bellegarde als Jahresbonus für2007gewährt wurden, und<br />

7.017 RSUs, die als Jahresbonus für 2008 gewährt wurden.<br />

(7) Die angegebenen Werte wurden anhand der Schlusskurse der NYSE Euronext-Aktie am jeweiligen Tag der<br />

Ausübbarkeit berechnet. Die Kurse hatten eine Bandbreite von 23,02 US$ bis 30,64 US$.<br />

Versorgungsleistungen<br />

Keiner der genannten Executive Officers der NYSE Euronext nimmt an einem leistungsorientierten Pensionsplan<br />

teil.<br />

Pensionszusagen (und andere Entgeltumwandlungen) im Rahmen nicht steuerbegünstigter Pläne 2010<br />

Name<br />

Beiträge der<br />

Executive<br />

Officers 2010 (1)<br />

Beiträge der<br />

NYSE Euronext<br />

2010<br />

Gesamterträge<br />

2010 (2)<br />

(in US$)<br />

Gesamtentnahmen/<br />

-ausschüttungen<br />

2010<br />

Gesamtsaldo<br />

zum 31.12.10<br />

Duncan L. Niederauer ........ 45.300 37.750 198 — 346.181<br />

Dominique Cerutti ........... — — — — —<br />

Michael S. Geltzeiler ......... 0 25.250 26.244 — 159.041<br />

Lawrence E. Leibowitz ....... 216.500 25.250 99.063 — 882.215<br />

John K. Halvey ............. 30.300 25.250 18.098 — 191.747<br />

Roland Gaston-Bellegarde ..... — — — — —<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Entspricht den aufgeschobenen Gehaltszahlungen im Rahmen des SESP. Alle diese Beträge wurden in der<br />

Vergütungsübersicht als ,,Gehalt“ des Jahres angegeben, in dem sie verdient wurden.<br />

(2) Diese Erträge umfassen hauptsächlich Marktgewinne und -verluste sowie Dividendenzahlungen aus Aktienanlagen.<br />

Diese Erträge wurden in der Vergütungsübersicht nicht als Vergütung angegeben.<br />

A-326


Die NYSE Euronext unterhält den SESP, um Mitarbeitern in den Vereinigten Staaten, deren Bezüge die im<br />

Internal Revenue Code festgelegte Obergrenze für steuerbegünstigte Pläne der NYSE Euronext in den Vereinigten<br />

Staaten übersteigen, die Möglichkeit einer Pensionszusage (und einer anderen Entgeltumwandlung) zu bieten.<br />

Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter in den Vereinigten Staaten mit dem Titel ,,Officer“ sowie alle<br />

anderen leitenden Angestellten in den Vereinigten Staaten, deren Gehälter und Bonuszahlungen im Vorjahr die IRS-<br />

Obergrenze für ruhegeldfähiges Einkommen für dieses Vorjahr (245.000 US$ für 2010) überstiegen haben. Dem<br />

Konto eines Teilnehmers wird solange ein Teil der Vergütung gutgeschrieben, bis eine Ausschüttung auf Basis einer<br />

Bewertungsalternative erfolgt, die der Teilnehmer aus allgemein verfügbaren, öffentlich gehandelten Fonds<br />

mehrerer Anbieter auswählt. Die Teilnehmer unterliegen keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf die Häufigkeit<br />

der Umschichtung ihrer Anlagen zwischen den Fonds, aber sie können die Beitragshöhe während des Jahres nicht<br />

ändern. Die Teilnehmer können sich ihr Kontoguthaben nach der Beendigung des Dienstverhältnisses als Einmalzahlung<br />

oder in jährlichen Raten auszahlen lassen.<br />

Vor 2006 eingestellte Teilnehmer hatten im Rahmen des SESP sofortigen Anspruch auf einen ergänzenden<br />

Arbeitgeberbeitrag sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus dem Plan. Teilnehmer, die ab dem 1. Januar 2006<br />

eingestellt wurden, haben Anspruch auf einen ergänzenden Arbeitgeberbeitrag und etwaige Gewinne oder Verluste<br />

aus dem Plan in Höhe von 20% pro Jahr in den ersten fünf Jahren ihrer Betriebszugehörigkeit. Mit Wirkung zum<br />

1. Januar 2010 hat die NYSE Euronext die ergänzenden Arbeitgeberbeträge im Rahmen des SESP eingestellt.<br />

Potenzielle Zahlungen bei Beendigung und Kontrollwechsel<br />

In der folgenden Beschreibung und Tabelle werden die Zahlungen und Leistungen zusammengefasst und<br />

quantifiziert, die die genannten Executive Officers der NYSE Euronext erhalten hätten, wenn jeweils am<br />

31. Dezember 2010 unter den unten angegebenen Umständen ihr Dienstverhältnis beendet worden wäre oder<br />

ein Kontrollwechsel der NYSE Euronext stattgefunden hätte.<br />

Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey<br />

Dienstverträge. Die Dienstverträge, die die NYSE Euronext 2008 mit den Herren Niederauer, Leibowitz,<br />

Geltzeiler und Halvey geschlossen hat, sehen bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses des Executive durch die<br />

NYSE Euronext ohne ,,wichtigen Grund“ oder durch den Executive aus ,,gutem Grund“ (die Begriffe sind<br />

nachfolgend definiert) die folgenden Zahlungen und Leistungen vor:<br />

fürdie Zeit des Jahres der Beendigung, in der der Executive beschäftigt war, einen anteiligen Jahresbonus,<br />

der vom HR&CC unter Berücksichtigung der für das betreffende Jahr maßgeblichen Erfolgskennzahlen<br />

festgelegt und zum Zeitpunkt der jährlichen Bonuszahlungen von der NYSE Euronext geleistet wird;<br />

eine Abfindungszahlung in Höhe von:<br />

200% des Grundgehalts zuzüglich Zielbonus des Executive, wenn eine solche Beendigung<br />

in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Dienstvertrags; oder<br />

in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem Kontrollwechsel<br />

(wie nachfolgend definiert)<br />

erfolgt; oder<br />

100% des Grundgehalts zuzüglich Zielbonus des Executive, wenn eine solche Beendigung<br />

mehr als drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags; und<br />

nicht in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem<br />

,,Kontrollwechsel”<br />

erfolgt;<br />

alle als Teil eines Jahresbonus gewährten Aktienbezugsrechte werden im vollen Umfang ausübbar und die<br />

diesen Zuteilungen zugrunde liegenden Aktien werden ausgeschüttet;<br />

alle als Teil der Vergütung gewährten Aktienbezugsrechte im Rahmen des LTIP, die<br />

A-327


zeitbasierten Ausübungsbedingungen unterliegen, werden ausübbar und die diesen Zuteilungen<br />

zugrunde liegenden Aktien werden ausgeschüttet, als wäre der Executive bis zum nächsten planmäßigen<br />

Ausübungstag beschäftigt gewesen; und<br />

erfolgsabhängigen Ausübungsbedingungen unterliegen, werden ausübbar und die diesen Zuteilungen<br />

zugrunde liegenden Aktien werden in einer Anzahl ausgeschüttet, die vom HR&CC unter Berücksichtigung<br />

der für den betreffenden Leistungszeitraum maßgeblichen Erfolgskennzahlen festgelegt<br />

wird. Dieser Betrag wird anteilig an den Zeitraum angepasst, in dem der Executive beschäftigt war<br />

und zu dem gleichen Zeitpunkt ausübbar und ausgeschüttet wie die Zuteilungen, die allgemein von<br />

aktiven Executives gehalten werden;<br />

Fortzahlung der Kranken- und Lebensversicherungsleistungen in Höhe der Kosten für aktive Arbeitnehmer<br />

für den folgenden Zeitraum (außer, dass solche Leistungen den Leistungen, die in diesem<br />

Zeitraum von einem nachfolgenden Arbeitgeber erbracht werden, untergeordnet und ergänzend dazu<br />

sind):<br />

zwei Jahre, wenn eine solche Beendigung<br />

in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Dienstvertrags; oder<br />

in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem Kontrollwechsel<br />

erfolgt; oder<br />

ein Jahr, wenn eine solche Beendigung<br />

mehr als drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Dienstvertrags; und<br />

nicht in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem<br />

,,Kontrollwechsel”<br />

erfolgt.<br />

Diese Zahlungen und Leistungen stehen unter der Bedingung, dass die Executives die NYSE Euronext und<br />

deren verbundene Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen freistellen. In den Dienstverträgen ist vorgesehen, dass<br />

der Executive bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Tod oder ,,Berufsunfähigkeit“ (wie nachfolgend<br />

definiert) Anspruch auf einen anteiligen Jahresbonus und eine beschleunigte Ausübbarkeit und Ausschüttung<br />

seiner aktienbasierten Vergütungsbestandteile zu den gleichen Bedingungen hat, die bei einer<br />

Beendigung seines Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch ihn aus<br />

gutem Grund, wie vorstehend beschrieben, gelten.<br />

,,Wichtiger Grund“ bezeichnet im Allgemeinen:<br />

Verurteilung oder nolo contendere-Klageerwiderung des Executive in einem Verbrechen wegen moralischen<br />

Fehlverhaltens (moral turpitude);<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Executive, wodurch der NYSE Euronext jeweils ein wesentlicher<br />

Schaden entsteht;<br />

vorsätzliches anhaltendes Versäumnis des Executive, angemessene und rechtmäßige Anweisungen des<br />

Board bzw. im Fall von Herrn Geltzeiler des Chief Executive Officer auszuführen;<br />

schwerwiegende(r) Betrug, Veruntreuung, Diebstahl oder Unehrlichkeit des Executive gegenüber der<br />

NYSE Euronext oder vorsätzliche Verletzung einer Unternehmensrichtlinie oder eines Verfahrens,<br />

wodurch der NYSE Euronext jeweils ein wesentlicher Schaden entsteht; oder<br />

vorsätzliche wesentliche Verletzung des im Dienstvertrag enthaltenen Wettbewerbs- und Anwerbungsverbots<br />

durch den Executive, die von ihm nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung<br />

durch das Board abgestellt wird.<br />

,,Guter Grund“ bezeichnet im Allgemeinen den Eintritt eines der folgenden Ereignisse oder einer der<br />

folgenden Maßnahmen, die von der NYSE Euronext nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung<br />

durch den Executive abgestellt werden:<br />

eine wesentliche Kürzung des Grundgehalts oder Zielbonus des Executive;<br />

A-328


eine Verlagerung des Hauptgeschäftssitzes des Executive an einen Ort, der mehr als 50 Meilen von<br />

New York, New York, entfernt liegt;<br />

ein wesentlicher Eingriff in die Positionen, Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten des Executive;<br />

eine Änderung der Berichtsstruktur, sodass der Executive nicht mehr dem Board (im Fall von Herrn<br />

Niederauer) bzw. dem Chief Executive Officer (im Fall der Herren Leibowitz, Geltzeiler und Halvey)<br />

unterstellt ist;<br />

das Versäumnis der NYSE Euronext, die Übernahme ihrer Verpflichtungen gemäß dem Dienstvertrag<br />

durch einen Rechtsnachfolger der NYSE Euronext innerhalb von 15 Tagen nach einer Verschmelzung,<br />

Konsolidierung, Veräußerung oder ähnlichen Transaktion vorzunehmen;<br />

eine wesentliche Verletzung des Dienstvertrags seitens der NYSE Euronext;<br />

im Fall von Herrn Niederauer seine Nichternennung als Director in der ersten Wahl nach seinem<br />

Ausscheiden aus dem Board; oder<br />

im Fall von Herrn Halvey, wenn er nicht mehr der einzige und oberste Legal Officer der NYSE Euronext<br />

und ihrer verbundenen Unternehmen ist.<br />

,,Kontrollwechsel“ bezeichnet im Allgemeinen:<br />

eine Änderung der Mehrheitsbeteiligung an der NYSE Euronext;<br />

eine Änderung der Mehrheit im Board;<br />

der Abschluss eines von mehreren bestimmten Unternehmenszusammenschlüssen, wie Reorganisation,<br />

Verschmelzung, Aktientausch oder Veräußerung von allen oder allen wesentlichen Vermögenswerten der<br />

NYSE Euronext, wenn die Aktionäre der NYSE Euronext vor dem Zusammenschluss nicht die Mehrheit der<br />

Aktien des daraus resultierenden Unternehmens halten und die Mitglieder des Board nicht die Mehrheit der<br />

Sitze im Board des resultierenden Unternehmens haben; oder<br />

die Genehmigung einer Liquidation oder Auflösung der NYSE Euronext durch ihre Aktionäre.<br />

,,Berufsunfähigkeit“ bedeutet im Allgemeinen, dass der Executive in einem Zeitraum von 180 aufeinander<br />

folgenden Tagen 120 oder mehr Tage seine Pflichten aufgrund einer körperlichen oder geistigen Schädigung,<br />

Erkrankung, Verletzung oder Unfähigkeit nicht ausüben konnte.<br />

RSU-Zuteilungsvereinbarungen. Gemäß den Vereinbarungen bezüglich der Zuteilung von RSUs, die mit den<br />

Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey geschlossen wurden, werden die RSUs bei einem Kontrollwechsel<br />

oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund von Tod oder Berufsunfähigkeit, bei einer<br />

Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch den Executive aus<br />

gutem Grund oder bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze im vollen<br />

Umfang ausübbar und die zugrunde liegenden Aktien geliefert. Zum 31. Dezember 2010 erfüllte keiner der<br />

Executives die Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand. Hätte ein Executive sein Dienstverhältnis zu<br />

diesem Zeitpunkt ohne guten Grund beendet, wären seine RSUs daher verfallen.<br />

Herr Cerutti<br />

Dienstvertrag. Der Dienstvertrag, den die NYSE Euronext im September 2009 mit Herrn Cerutti geschlossen<br />

hat, sieht bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext aus einem anderen Grund als<br />

wegen groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens oder bei einer einvernehmlichen Beendigung folgende Zahlungen<br />

und Leistungen vor:<br />

eine Abfindungszahlung in Höhe von:<br />

150% seines Grundgehalts zuzüglich des Höchstbetrags seines Jahresbonus, wenn eine solche<br />

Beendigung<br />

in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Vertrags; oder<br />

in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem ,,Kontrollwechsel”<br />

A-329


erfolgt; oder<br />

50% seines Grundgehalts zuzüglich des Höchstbetrags seines Jahresbonus, wenn eine solche<br />

Beendigung<br />

mehr als drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags; und<br />

nicht in Verbindung mit oder in Erwartung von oder innerhalb von zwei Jahren nach einem<br />

,,Kontrollwechsel”<br />

erfolgt.<br />

alle Aktienbezugsrechte, die als Teil seines Jahresbonus oder des Sonderbonus 2009, den Herr Cerutti als<br />

Entschädigung für den entgangenen Bonus, den er von seinem früheren Arbeitgeber erhalten hätte, vor<br />

einer solchen Beendigung gewährt wurden, werden im vollen Umfang ausübbar; und<br />

alle zugeteilten RSUs im Rahmen des LTIP werden ausübbar und die diesen RSUs zugrunde liegenden<br />

Aktien auf die gleiche Weise wie bei den Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey ausgeschüttet.<br />

Laut Vertrag werden bei einer Amtsniederlegung von Herrn Cerutti die RSUs, die er als Sonderbonus 2009 und<br />

Jahresbonus erhalten hat, in den folgenden Fällen ausübbar:<br />

wenn er das in seinem Dienstvertrag enthaltene Wettbewerbs- und Anwerbungsverbot bis zum ersten<br />

Jahrestag einer solchen Amtsniederlegung einhält, werden die RSUs an diesem Jahrestag ausübbar; und<br />

wenn die NYSE Euronext ihn von diesem Wettbewerbs- und Anwerbungsverbot entbindet, werden die<br />

RSUs an den in den jeweiligen Zuteilungsvereinbarungen festgelegten Stichtagen ausübbar.<br />

Der Vertrag sieht außerdem vor, dass Herr Cerutti einen Betrag in Höhe von 50% der Summe aus seinem<br />

Grundgehalt und dem Höchstbetrag des Jahresbonus erhält, der während der Sperrfrist in zwölf gleichen monatlichen<br />

Raten gezahlt wird, sofern er dieses Wettbewerbs- und Anwerbungsverbot einhält.<br />

RSU-Zuteilungsvereinbarungen. Gemäß den Bestimmungen der RSU-Zuteilungsvereinbarung für den Sonderbonus<br />

2009 von Herrn Cerutti werden die RSUs bei einem Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines<br />

Dienstverhältnisses aufgrund von Tod oder ,,Berufsunfähigkeit“, bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

durch die NYSE Euronext ohne ,,wichtigen Grund“ oder aufgrund eines Personalabbaus oder durch ihn aus<br />

jedwedem Grund bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze (laut Definition<br />

dieser Begriffe im Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext) im vollen Umfang ausübbar und die zugrunde<br />

liegenden Aktien geliefert. Gemäß den Bestimmungen der RSU-Zuteilungsvereinbarungen von Herrn Cerutti für<br />

den Jahresbonus und das LTIP werden die RSUs in den gleichen Fällen wie oben für die RSU-Zuteilungsvereinbarungen<br />

der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey beschrieben im vollen Umfang ausübbar und<br />

ausgeschüttet (d. h. bei einem Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund von<br />

Tod oder Berufsunfähigkeit, bei einer Beendigung durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder durch ihn<br />

aus gutem Grund oder bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze). Obgleich<br />

Herr Cerutti zum 31. Dezember 2010 die Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand nicht erfüllte, wären<br />

seine RSUs gemäß den Bestimmungen seines Dienstvertrags wie vorstehend beschrieben ausübbar geworden, wenn<br />

er sein Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt ohne guten Grund beendet hätte.<br />

Herr Gaston-Bellegarde<br />

Das Dienstverhältnis von Herrn Gaston-Bellegarde unterliegt französischem Arbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsvertrag<br />

innerhalb der U.E.S. Paris Bourse vom 26. Januar 2000. Die RSU-Zuteilungsvereinbarungen von<br />

Herrn Gaston-Bellegarde sehen in den folgenden Fällen eine beschleunigte Ausübbarkeit und Ausschüttung der<br />

RSUs vor:<br />

Zuteilungen 2008 und 2009. Die RSUs, die Herr Gaston-Bellegarde 2008 und 2009 als Bonus erhalten hat,<br />

werden bei einem Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund seines Todes<br />

oder bei ,,Berufsunfähigkeit“, bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne<br />

,,wichtigen Grund“ oder aufgrund eines Personalabbaus oder durch ihn bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen<br />

der Altersgrenze (laut Definition dieser Begriffe im Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext) im vollen<br />

A-330


Umfang ausübbar und ausgeschüttet. Die RSUs im Rahmen des LTIP, die Herr Gaston-Bellegarde 2008 und 2009<br />

erhalten hat, werden bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund seines Todes oder Berufsunfähigkeit<br />

oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />

aufgrund eines Personalabbaus anteilig ausübbar und ausgeschüttet, und die 2008 im Rahmen des LTIP gewährten<br />

RSUs werden bei einem Kontrollwechsel im vollen Umfang ausübbar und ausgeschüttet.<br />

Zuteilungen 2010. Die RSUs, die Herr Gaston-Bellegarde 2010 als Bonus und im Rahmen des LTIP erhalten<br />

hat, werden in den gleichen Fällen wie oben für die RSU-Zuteilungsvereinbarungen der Herren Niederauer,<br />

Leibowitz, Geltzeiler und Halvey beschrieben im vollen Umfang ausübbar und ausgeschüttet (d. h. bei einem<br />

Kontrollwechsel oder bei einer Beendigung seines Dienstverhältnisses aufgrund seines Todes oder bei Berufsunfähigkeit,<br />

bei einer Beendigung durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder bei Eintritt in den Ruhestand<br />

nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze). Herr Gaston-Bellegarde erfüllte zum 31. Dezember 2010 nicht<br />

die Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand. Hätte er sein Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt ohne<br />

guten Grund beendet, wären seine Zuteilungen 2010 daher verfallen.<br />

Beendigung aus wichtigem Grund durch die NYSE Euronext oder Beteiligung an Handlungen mit nachteiligen<br />

Auswirkungen<br />

Gemäß den Zuteilungsvereinbarungen der genannten Executive Officers verfallen die RSUs, wenn das<br />

Dienstverhältnis des Executive durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund beendet wird.<br />

Die RSUs, die den genannten Executive Officers der NYSE Euronext (außer Herrn Cerutti, dessen Dienstverhältnis<br />

2009 begann) vor 2009 gewährt wurden, stammten aus dem Stock Incentive Plan 2006 der NYSE Euronext. Diese RSUs<br />

verfallen, wenn der Executive eine von mehreren angegebenen Handlungen mit nachteiligen Auswirkungen vornimmt,<br />

wie die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Verunglimpfung der NYSE Euronext oder ihrer verbundenen<br />

Unternehmen oder andere Handlungen, die Anlass zu einer Kündigung des Dienstverhältnisses des Executive durch die<br />

NYSE Euronext aus wichtigem Grund geben würden.<br />

Steuerausgleichszahlung für ,,Golden Parachutes“<br />

Gemäß den Dienstverträgen der Herren Niederauer, Leibowitz, Geltzeiler und Halvey haben diese Anspruch<br />

auf eine ,,Ausgleichszahlung“ für die Verbrauchsteuer auf ,,Golden Parachutes“, die nach dem Internal Revenue<br />

Code Section 4999 auf Zahlungen oder Leistungen erhoben wird, die Executives in Verbindung mit einem<br />

Kontrollwechsel (im Sinne des Internal Revenue Code Section 280G) erhalten. Übersteigt der Betrag dieser<br />

Zahlungen und Leistungen jedoch nicht 110% des Safe-Harbour-Betrags (der im Allgemeinen dem Dreifachen der<br />

durchschnittlichen jährlichen Gesamtvergütung für die fünf Kalenderjahre vor dem Kontrollwechsel entspricht),<br />

werden diese Zahlungen und Leistungen auf einen Betrag gekürzt, der 5.000 US$ unter dem Betrag liegt, ab dem<br />

der Executive der Verbrauchssteuer unterläge.<br />

Zahlungen und Leistungen bei Beendigung und Kontrollwechsel 2010<br />

Bonus<br />

2010 Abfindung<br />

Ausübbarkeit<br />

der<br />

zugeteilten<br />

RSUs (1)<br />

Kranken- und<br />

Lebensversicherungsleistungen<br />

(2)<br />

Ausgleichszahlung<br />

für<br />

Verbrauchsteuer<br />

Berücksichtigung<br />

des Wettbewerbs-/Anwerbungsverbots<br />

(5)<br />

Gesamt<br />

(in US$)<br />

Duncan L. Niederauer<br />

Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />

durch Herrn Niederauer ohne guten Grund . . . ....<br />

Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />

— — — — — — —<br />

durch Herrn Niederauer aus gutem Grund ........ 4.750.000 12.000.000 11.246.068 44.349 — — 28.040.417<br />

Kontrollwechsel . . ....................... 4.750.000 12.000.000 11.246.068 44.349 6.234.002 — 34.274.419<br />

Tod oder Berufsunfähigkeit .................. 4.750.000 — 11.246.068 — — — 15.996.068<br />

A-331


Bonus<br />

2010 Abfindung<br />

Ausübbarkeit<br />

der<br />

zugeteilten<br />

RSUs (1)<br />

Kranken- und<br />

Lebensversicherungsleistungen<br />

(2)<br />

Ausgleichszahlung<br />

für<br />

Verbrauchsteuer<br />

Berücksichtigung<br />

des Wettbewerbs-/Anwerbungsverbots<br />

(5)<br />

Gesamt<br />

(in US$)<br />

Dominique Cerutti<br />

Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund . .... — —<br />

Durch Herrn Cerutti ohne guten Grund . . ......... — — 485.316 — — — 485.316<br />

Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund .... 1.700.000 3.341.625 2.703.716 — — 1.113.875 8.859.216<br />

Durch Herrn Cerutti aus gutem Grund . . ......... — — 2.703.716 — — — 2.703.716<br />

Kontrollwechsel . . ....................... 1.700.000 3.341.625 2.703.716 — — 1.113.875 8.859.216<br />

Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />

Michael S. Geltzeiler<br />

Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />

1.700.000 — 2.703.716 — — — 4.403.716<br />

durch Herrn Geltzeiler ohne guten Grund ........<br />

Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />

— — — — — — —<br />

durch Herrn Geltzeiler aus gutem Grund. ........ 1.100.000 3.700.000 5.244.971 42.849 — — 10.087.820<br />

Kontrollwechsel . . ....................... 1.100.000 3.700.000 5.244.971 42.849 2.131.273 — 12.219.093<br />

Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />

Lawrence E. Leibowitz<br />

Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />

1.100.000 — 5.244.971 — — — 6.344.971<br />

durch Herrn Leibowitz ohne guten Grund ........<br />

Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />

— — — — — — —<br />

durch Herrn Leibowitz aus gutem Grund ........ 2.000.000 6.000.000 7.028.811 34.099 — — 15.062.910<br />

Kontrollwechsel . . ....................... 2.000.000 6.000.000 7.028.811 34.099 3.363.544 — 18.426.454<br />

Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />

John K. Halvey<br />

Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />

2.000.000 — 7.028.811 — — — 9.028.811<br />

durch Herrn Halvey ohne guten Grund . .........<br />

Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund oder<br />

— — — — — — —<br />

durch Herrn Halvey aus gutem Grund . ......... 2.000.000 5.500.000 6.381.453 42.849 — — 13.924.302<br />

Kontrollwechsel . . ....................... 2.000.000 5.500.000 6.381.453 42.849 3.025.569 16.949.871<br />

Tod oder Berufsunfähigkeit ..................<br />

Roland Gaston-Bellegarde<br />

Durch die NYSE Euronext aus wichtigem Grund oder<br />

2.000.000 — 6.381.453 — — — 8.381.453<br />

durch Herrn Gaston-Bellegarde ohne guten Grund . . . — — — — — — —<br />

Durch die NYSE Euronext ohne wichtigen Grund .... 720.000 (4)<br />

3.906.276 — — — 4.626.276<br />

Durch Herrn Gaston-Bellegarde aus gutem Grund .... — — 3.906.276 — — — 3.906.276<br />

Kontrollwechsel . . ....................... 720.000 (4)<br />

— 4.695.318 (5)<br />

— — — 5.415.318<br />

Tod oder Berufsunfähigkeit .................. 720.000 (4)<br />

— 3.906.276 — — — 4.626.276<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Die Werte für die beschleunigte Ausübbarkeit der den genannten Executive Officers zugeteilten RSUs werden anhand des Schlusskurses<br />

einer NYSE Euronext-Aktie am 31. Dezember 2010 (29,98 US$) berechnet.<br />

(2) Unter der Annahme, dass der Executive kein neues Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eingeht, sodass er im Rahmen der<br />

Programme dieses anderen Arbeitgebers Anspruch auf Krankenversicherungs- und/oder Lebensversicherungsleistungen hätte.<br />

(3) Entspricht der Vergütung, die Herr Cerutti gemäß seinem Dienstvertrag als Gegenleistung für seine Verpflichtung zur Einhaltung des<br />

Wettbewerbs- und Anwerbungsverbots für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung seines Dienstverhältnisses erhält.<br />

(4) Herr Gaston-Bellegarde hat keinen vertraglichen Zahlungsanspruch in Bezug auf seinen Jahresbonus für das Jahr, in dem sein Dienstverhältnis<br />

endet. Für die Zwecke dieser Tabelle hat die NYSE Euronext jedoch angenommen, dass die NYSE Euronext Herrn Gaston-<br />

Bellegard, wenn sein Dienstverhältnis zum 31. Dezember 2010 aufgrund seines Todes oder Berufsunfähigkeit oder durch die NYSE<br />

Euronext ohne wichtigen Grund beendet worden wäre, in Übereinstimmung mit vergangener Praxis seinen Jahresbonus 2010 in voller<br />

Höhe gezahlt hätte.<br />

(5) Die Zuteilungsvereinbarung von Herrn Gaston-Bellegarde für die RSUs im Rahmen des LTIP 2009 sieht keine beschleunigte Ausübbarkeit<br />

bei einem Kontrollwechsel vor. Für die Zwecke dieser Tabelle hat die NYSE Euronext jedoch angenommen, dass das HR&CC, wenn am<br />

31. Dezember 2010 ein Kontrollwechsel stattgefunden hätte, seinen Ermessensspielraum im Rahmen des Omnibus Incentive Plan ausgeübt<br />

und eine beschleunigte Ausübbarkeit dieser Zuteilung beschlossen hätte.<br />

Auszahlung der Pensionszusagen (und anderer Entgeltumwandlungen) im Rahmen nicht steuerbegünstigter Pläne<br />

Zusätzlich zu den in vorstehender Tabelle ausgewiesenen Beträgen haben die Herren Niederauer, Cerutti,<br />

Geltzeiler und Halvey bei Beendigung ihres Dienstverhältnisses Anspruch auf Auszahlung der Beträge, die in den<br />

SESP, den nicht steuerbegünstigten Plan der NYSE Euronext für Pensionszusagen (und andere Entgeltumwandlungen)<br />

in den Vereinigten Staaten, eingezahlt wurden. Die Höhe dieser Beträge zum 31. Dezember 2010 sind der<br />

Spalte ,,Gesamtsaldo zum 31.12.10“ in der vorstehenden Tabelle Pensionszusagen (und andere Entgeltumwandlungen)<br />

im Rahmen nicht steuerbegünstigter Pläne 2010 zu entnehmen.<br />

A-332


Personelle Verflechtungen und Insiderbeteiligung des HR&CC<br />

Im Jahr 2010 gehörten dem HR&CC der NYSE Euronext Duncan M. McFarland, James J. McNulty, Ricardo<br />

Salgado und Sir Brian Williamson an. Kein Mitglied des HR&CC der NYSE Euronext ist ein gegenwärtiger oder<br />

ehemaliger Officer oder Mitarbeiter der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften. Die einzige<br />

Ausnahme bildet Sir Brian Williamson, der im April 2003 als Executive Chairman von LIFFE, dem Vorgänger der<br />

NYSE Liffe, ausschied. Es bestehen keine personellen Verflechtungen des Vergütungsausschusses (d. h. Situationen,<br />

in denen ein Executive Officer der NYSE Euronext ein Mitglied des Board oder Vergütungsausschusses<br />

einer anderen Gesellschaft und ein Executive Officer der betreffenden Gesellschaft ein Mitglied des Board oder des<br />

HR&CC der NYSE Euronext ist).<br />

Bestimmte Beziehungen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen<br />

Der Kodex für ethisches Unternehmenshandeln (Code of Ethics and Business Conduct) der NYSE Euronext,<br />

der für alle ihre Mitarbeiter und Directors, ihre Tochtergesellschaften sowie für bestimmte Personen, die Dienstleistungen<br />

für die NYSE Euronext erbringen, gilt, verbietet alle Interessenkonflikte, sofern sie nicht vom Board of<br />

Directors der NYSE Euronext (oder einem bevollmächtigten Ausschuss des Board der NYSE Euronext) genehmigt<br />

wurden. Der Board der NYSE Euronext hat das Nominating and Governance Committee der NYSE Euronext<br />

beauftragt, potenzielle Interessenkonflikte zu untersuchen sowie Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen<br />

und Personen ab einem Betrag von 120.000 US$ zu prüfen und zu genehmigen. Im März 2008<br />

verabschiedete der Board der NYSE Euronext auf Empfehlung des Nominating and Governance Committee eine<br />

formelle schriftliche Richtlinie für die Genehmigung von Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und<br />

Personen. Gemäß dieser Richtlinie müssen Geschäftsvorfälle zwischen der NYSE Euronext und einem Executive<br />

Officer, Director oder Inhaber von mehr als 5% der Anteile der NYSE Euronext oder einem unmittelbaren<br />

Familienangehörigen dieser Person vom Nominating and Governance Committee oder Board der NYSE Euronext<br />

nach den Bestimmungen der Richtlinie gebilligt oder genehmigt werden. Bei der Entscheidung, ob ein Geschäftsvorfall<br />

mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gebilligt oder genehmigt wird, kann das Nominating and<br />

Governance Committee oder der Board der NYSE Euronext unter anderem folgende Faktoren berücksichtigen:<br />

(1) ob die Bedingungen der Transaktion für die NYSE Euronext angemessen sind und auf der gleichen Grundlage<br />

gelten würden, wenn die andere Partei der Transaktion kein nahestehendes Unternehmen oder keine nahestehende<br />

Person wäre; (2) ob für die NYSE Euronext zwingende geschäftliche Gründe für den Abschluss der Transaktion<br />

vorliegen; (3) ob die Transaktion die Unabhängigkeit eines ansonsten unabhängigen Director gefährden würde; und<br />

(4) ob die Transaktion unter Berücksichtigung der Größe der Transaktion, der gesamten Finanzlage der nahe<br />

stehenden Person, ihres unmittelbaren oder mittelbaren Interesses an der Transaktion und des kontinuierlichen<br />

Charakters einer angestrebten Beziehung und anderer Faktoren, die das Nominating and Governance Committee<br />

der NYSE Euronext für relevant hält, einen unzulässigen Interessenkonflikt darstellt.<br />

Unabhängigkeit der Directors<br />

Die NYSE Euronext-Aktien sind an der New York Stock Exchange und der Euronext Paris notiert. Als ein<br />

Unternehmen mit Börsenzulassung an der New York Stock Exchange ist das Board of Directors der NYSE Euronext<br />

zur Einhaltung der Corporate-Governance-Vorschriften der NYSE, einschließlich der Standards für die Unabhängigkeit<br />

der Directors, verpflichtet. Gemäß diesen Standards muss sich das Board of Directors der NYSE<br />

Euronext mehrheitlich aus Directors zusammensetzen, die keine unmittelbare oder mittelbare wesentliche Beziehung<br />

zur NYSE Euronext haben. Im April 2007 führte die NYSE Euronext die Unabhängigkeitsrichtlinie<br />

(Independence Policy) des Board of Directors der NYSE Euronext ein, die zuletzt im Dezember 2009 geändert<br />

wurde. Die Unabhängigkeitsrichtlinie legt die Unabhängigkeitsvorschriften für die Mitglieder des Board of<br />

Directors der NYSE Euronext fest, die den Standards der NYSE entsprechen und in mehreren Aspekten darüber<br />

hinausgehen.<br />

Nach Maßgabe der Unabhängigkeitsrichtlinie der NYSE Euronext ist ein Director nur dann unabhängig, wenn<br />

das Board of Directors der NYSE Euronext bestimmt, dass dieser Director keine wesentlichen Beziehungen zur<br />

NYSE Euronext und ihren Tochtergesellschaften unterhält. Bei der Bestimmung der Unabhängigkeit muss der<br />

Board der NYSE Euronext die besonderen Verantwortlichkeiten eines Directors angesichts der Tatsache berücksichtigen,<br />

dass die NYSE Euronext Gesellschaften beherrscht, bei denen es sich um US-amerikanische Selbstregulierungsorgane,<br />

die der Aufsicht der SEC unterstehen, und um europäische Wertpapierbörsen, die der Aufsicht<br />

verschiedener lokaler und nationaler Aufsichtsbehörden unterstehen, handelt.<br />

A-333


Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und des Managements der NYSE Euronext<br />

Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an NYSE Euronext-Aktien<br />

zum 1. März 2011, die von folgenden Personen gehalten werden:<br />

allen Personen, die nach Kenntnis der NYSE Euronext der wirtschaftliche Eigentümer von jeweils 5%<br />

oder mehr der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien sind;<br />

allen Directors und Bevollmächtigen der Directors der NYSE Euronext;<br />

allen genannten Executive Officers der NYSE Euronext, und<br />

den Directors und Executive Officers der NYSE Euronext in ihrer Gesamtheit.<br />

Soweit nicht anders angegeben, ist die Geschäftsadresse der Directors und der genannten Executive Officers<br />

der NYSE Euronext 11 Wall Street, New York, New York 10005. Das wirtschaftliche Eigentum wird nach den<br />

Vorschriften der SEC festgestellt und ist normalerweise mit Stimmrechten oder Anlagebefugnis über die Wertpapiere<br />

verbunden. Die Tabelle enthält die den ausübbaren RSUs zugrunde liegenden Aktien, die von Directors der<br />

NYSE Euronext gehalten werden, sowie die RSUs der genannten Executive Officers der NYSE Euronext, die<br />

voraussichtlich innerhalb von 60 Tagen ausübbar werden. Außer in Fällen, in denen Gesetze über Gemeinschaftseigentum<br />

(community property laws) anwendbar sind, oder wie in den Fußnoten zu dieser Tabelle vermerkt, ist die<br />

NYSE Euronext der Auffassung, dass jeder in der Tabelle angegebene Aktionär das alleinige Stimmrecht und die<br />

alleinige Anlagebefugnis über alle NYSE Euronext-Aktien besitzt, als deren wirtschaftlicher Eigentümer dieser<br />

Aktionär angegeben ist. Soweit nicht anders vermerkt, wurden die Aktien nicht als Sicherheit verpfändet.<br />

Name und Anschrift des wirtschaftlichen Eigentümers<br />

Anzahl der<br />

Stammaktien<br />

Prozentualer<br />

Anteil an der<br />

Aktiengattung<br />

Inhaber von 5%<br />

T. Rowe Price Associates, Inc. ............... 19.061.070 (1)<br />

100 E. Pratt Street<br />

Baltimore, MD 21202<br />

Directors<br />

7,3<br />

Jan-Michiel Hessels ....................... 25.157 (2)<br />

*<br />

Marshall N. Carter ........................ 16.514 (3)<br />

*<br />

Duncan L. Niederauer ** .................... 182.201 (4)<br />

*<br />

Andre Bergen ............................ 2.387 (2)<br />

*<br />

Ellyn L. Brown. .......................... 9.083 (2)<br />

*<br />

Dominique Cerutti ** ....................... 7.171 (5)<br />

*<br />

Patricia M. Cloherty ....................... 6.465 (2)<br />

*<br />

Sir George Cox. .......................... 8.386 (2)<br />

*<br />

Sylvain Hefes ............................ 8.386 (2)<br />

*<br />

Duncan M. McFarland ..................... 11.083 (5)<br />

*<br />

James J. McNulty ......................... 38.453 (6)<br />

*<br />

Ricardo Salgado .......................... 8.386 (2)<br />

*<br />

Robert G. Scott. .......................... 2.916 (2)<br />

*<br />

Jackson P. Tai ............................ 2.387 (2)<br />

*<br />

Rijnhard van Tets ......................... 8.386 (2)<br />

*<br />

Sir Brian Williamson ...................... 8.386 (2)<br />

Genannte Executive Officers<br />

*<br />

Lawrence E. Leibowitz ..................... 67.688 (9)<br />

*<br />

Michael S. Geltzeiler ...................... 11.163 *<br />

John K. Halvey ........................... 81.763 (10)<br />

*<br />

Roland Gaston-Bellegarde ................... 76.266 (11)<br />

*<br />

Directors und Executive Officers gesamt . ....... 682.419 0,3<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Zum 31. Dezember 2010 auf Grundlage der Informationen in Schedule 13G, die am 14. Februar 2010 von T.<br />

Rowe Price Associates, Inc. eingereicht wurde. Aus Schedule 13G geht hervor, dass T. Rowe Price Associates,<br />

Inc die alleinige Verfügungsmacht über 19.061.070 Aktien und das alleinige Stimmrecht über 4.813.090<br />

dieser Aktien besitzt.<br />

(2) Entspricht den Aktien aus RSUs.<br />

(3) Einschließlich 16.414 Aktien aus RSUs.<br />

A-334


(4) Einschließlich 58.918 Aktien aus RSUs.<br />

(5) Entspricht 7.171 RSUs.<br />

(6) Einschließlich 9.083 Aktien aus RSUs.<br />

(7) Einschließlich 21.453 Aktien aus RSUs.<br />

(8) Einschließlich 41.243 Aktien aus RSUs.<br />

(9) Einschließlich 47.016 Aktien aus RSUs.<br />

(10) Einschließlich 37.669 Aktien aus RSUs.<br />

* Weniger als 1% der Klasse.<br />

** Ebenfalls ein genannter Executive Officer.<br />

A-335


AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN DER NYSE EURONEXT<br />

Die nachfolgenden ausgewählten konsolidierten Finanzdaten wurden aus den historischen Konzernabschlüssen<br />

und den zugehörigen Anhängen für die zum 31. Dezember 2006 bis 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahre<br />

entnommen, die nach US-GAAP aufgestellt wurden. Infolge einer Änderung der berichtspflichtigen<br />

Geschäftssegmente der NYSE Euronext mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 wurden die historischen Finanzdaten<br />

zur Berücksichtigung dieser Änderung entsprechend angepasst. Die hier gemachten Angaben stellen<br />

lediglich eine Zusammenfassung dar und sind zusammen mit dem in diesem Dokument enthaltenen Konzernabschluss<br />

der NYSE Euronext zu lesen. Die nachstehenden Angaben erlauben nicht zwingend einen Rückschluss auf<br />

die künftige Ertragslage der NYSE Euronext und sollten zusammen mit dem Abschnitt ,,Darstellung und Analyse<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE Euronext“ gelesen werden.<br />

Daten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

2010 2009 2008 2007 (1)<br />

Für das Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember<br />

2006<br />

(in Mio. US$, außer Angaben je Aktie)<br />

Umsätze<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren ........................... 3.128 3.427 3.536 2.760 1.349<br />

Marktdaten ............................................... 373 403 428 371 223<br />

Börsennotierungen . ........................................ 422 407 395 385 356<br />

Technologiedienstleistungen .................................. 318 223 159 130 137<br />

Sonstige Erlöse (2) .......................................... 184 224 184 292 311<br />

Gesamtumsätze ........................................... 4.425 4.684 4.702 3.938 2.376<br />

Gebühren gemäß Section 31 .................................... 315 388 229 556 673<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ........................<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />

1.599 1.818 1.592 951 339<br />

Handelsgeschäften . ........................................<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

2.511 2.478 2.881 2.431 1.364<br />

Vergütungen. ............................................... 613 649 664 612 558<br />

Abschreibungen ............................................. 281 266 253 240 136<br />

Systeme und Kommunikation ................................... 206 225 317 264 120<br />

Professionelle Dienstleistungen .................................. 282 223 163 112 110<br />

Wertminderungsaufwand ...................................... — — 1.590 — —<br />

Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung .................... 296 313 305 257 152<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen .................... 88 516 177 67 54<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen. .. 745 286 (588) 879 234<br />

Netto-Zinserträge und Netto-Beteiligungserträge (Verluste) ............. (108) (111) (99) (60) 41<br />

Sonstige Erträge.............................................<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor<br />

49 30 42 73 54<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................ 686 205 (645) 892 329<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) .......................... (128) 7 (95) (243) (121)<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ............ 558 212 (740) 649 208<br />

Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (3) ........... — — 7 4 —<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ..........................<br />

davon Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden<br />

558 212 (733) 653 208<br />

Anteilen ................................................. 19 7 (5) (10) (3)<br />

A-336


2010 2009 2008 2007 (1)<br />

Für das Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember<br />

2006<br />

(in Mio. US$, außer Angaben je Aktie)<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE<br />

Euronext ................................................<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je<br />

Aktie: ..................................................<br />

577 219 (738) 643 205<br />

Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ..... 2,21 0,84 (2,81) 2,70 1,38<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0,03 0,02 —<br />

2,21 0,84 (2,78) 2,72 1,38<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie: . .<br />

Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ..... 2,20 0,84 (2,81) 2,68 1,36<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0,03 0,02 —<br />

2,20 0,84 (2,78) 2,70 1,36<br />

Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ......... 261 260 265 237149 (5)<br />

Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ........... 262 261 265 238150 (5)<br />

Dividende je Aktie . . . ........................................ 1,20 1,20 1,15 0,75 —<br />

Bilanzdaten<br />

2010 2009 2008 2007 (1)<br />

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

2006<br />

Summe Aktiva ................................... 13.378 14.382 13.948 16.618 3.466<br />

Kurzfristige Vermögenswerte ........................ 1.174 1.520 2.026 2.278 1.443<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten ........................ 1.454 2.149 2.582 3.462 806<br />

Betriebskapital ................................... (280) (629) (556) (1.184) 637<br />

Langfristige Verbindlichkeiten (4) ...................... 3.006 3.132 3.005 3.102 991<br />

Langfristige Kreditverbindlichkeiten ................... 2.074 2.166 1.787 494 —<br />

Konzerneigenkapital ............................... 6.796 6.871 6.556 9.384 1.669<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Die Betriebsergebnisse der Euronext wurden seit dem 4. April 2007 mit einbezogen.<br />

(2) Mit Wirkung zum 30. Juli 2007 wurden die die Marktteilnehmer betreffenden aufsichtsrechtlichen Funktionen<br />

der NYSE Regulation, einschließlich der Umsetzungsaktivitäten, Risikobeurteilung und der Schiedsgerichtsbarkeit<br />

auf die FINRA übertragen. Die aus der Aufsichtstätigkeit erzielten Umsätze, die in den sonstigen<br />

Umsätzen enthalten sind, gingen aufgrund der Übertragung und in Zusammenhang von Preisänderungen<br />

zurück.<br />

(3) Die Geschäftsbereiche der GL Trade, die am 1. Oktober 2008 veräußert wurden, sind als aufgegebene<br />

Geschäftsbereiche ausgewiesen.<br />

(4) Stellt die Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr dar, einschließlich Rückstellungen<br />

für Leistungen an Arbeitnehmer, Rechnungsabgrenzungsposten und latente Ertragsteuern.<br />

(5) Angepasst zur Berücksichtigung der Verschmelzung der New York Stock Exchange, Inc. und der Archipelago<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc. am 7. März 2006, womit die Ausgabe von Aktien an ehemalige Gesellschafter der New York<br />

Stock Exchange, Inc. rückwirkend in Kraft getreten ist.<br />

A-337


DARSTELLUNG UND ANALYSE<br />

DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER NYSE EURONEXT<br />

Die folgende Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NYSE Euronext sollte<br />

zusammen mit den in diesem Dokument enthaltenen Konzernabschlüssen und dem zugehörigen Anhang gelesen<br />

werden. Die Darstellung enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen<br />

zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Siehe hierzu die Abschnitte ,,Risikofaktoren“ und ,,Zukunftsbezogene<br />

Aussagen“. Einige Vorjahreswerte, die in dieser Darstellung und Analyse angegeben sind, wurden an die aktuelle<br />

Darstellung angepasst.<br />

Überblick<br />

Die NYSE Euronext wurde durch den am 4. April 2007 vollzogenen Zusammenschluss der Geschäftstätigkeiten<br />

der NYSE Group und der Euronext gebildet. Nach Vollzug des Zusammenschlusses wurde die NYSE<br />

Euronext Muttergesellschaft der NYSE Group und der Euronext sowie der jeweiligen Tochtergesellschaften.<br />

Gemäß der Erwerbsmethode wurde die NYSE Group sowohl in bilanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht als<br />

Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der Euronext behandelt. Am 1. Oktober 2008<br />

schloss die NYSE Euronext den Erwerb von The Amex Membership Corporation einschließlich deren Tochtergesellschaft<br />

American Stock Exchange ab, die nunmehr als NYSE Amex firmiert.<br />

Mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 hat die NYSE Euronext ihre berichtspflichtigen Geschäftssegmente<br />

geändert. Die neuen Segmente sind: ,,Derivatives“, ,,Cash Trading and Listings“ sowie ,,Information Services and<br />

Technology Solutions“. Die Finanzergebnisse zurückliegender Jahre wurden zur Berücksichtigung dieser Änderung<br />

angepasst. Die Änderung der Geschäftssegmente der NYSE Euronext erfolgte aufgrund von Veränderungen in<br />

der Allokation von Ressourcen und der Beurteilung der Ertragskraft durch die Geschäftsführung im Rahmen von<br />

Entscheidungsprozessen. Diese Änderungen spiegeln den aktuellen operativen Fokus der NYSE Euronext wider.<br />

Die NYSE Euronext beurteilt die Ertragskraft ihrer Geschäftssegmente auf Basis des jeweiligen Betriebsergebnisses.<br />

Die NYSE Euronext fasst alle Kosten der Konzernzentrale, einschließlich der Kosten durch den Betrieb<br />

als Aktiengesellschaft, unter ,,Konzern/Eliminierung“ zusammen.<br />

Der folgende Abschnitt enthält eine Beschreibung der berichtspflichtigen Geschäftssegmente der NYSE<br />

Euronext:<br />

Das Segment,,Derivatives“ umfasst die folgenden Tätigkeiten in den globalen Geschäftsbereichen der NYSE<br />

Euronext:<br />

Bereitstellung eines Zugangs zum Handel mit derivativen Produkten, Optionen und Futures;<br />

Bereitstellung bestimmter Clearing-Dienstleistungen für derivative Produkte; und<br />

Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen.<br />

Das Segment Cash Trading and Listings umfasst die folgenden Tätigkeiten in den globalen Geschäftsbereichen<br />

der NYSE Euronext:<br />

Bereitstellung des Zugangs zum Handel im Kassamarkt und Abwicklung von Handelsgeschäften in<br />

bestimmten europäischen und US-amerikanischen Märkten;<br />

Gewinnung neuer Listings und Dienstleistungen für bestehende Listings;<br />

Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen; und<br />

Bereitstellung aufsichtsrechtlicher Dienstleistungen.<br />

Das Segment Information Services and Technology Solutions umfasst die folgenden Tätigkeiten in den<br />

globalen Geschäftsbereichen der NYSE Euronext:<br />

Betrieb von Konnektivitätsnetzwerken auf der Verkäufer- und Käuferseite für ihre Märkte und für andere<br />

wichtige Handelszentren und Marktteilnehmer in den USA, Europa und Asien;<br />

Bereitstellung von Software und Lösungen für Handels- und Informationstechnologie;<br />

Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen an Abonnenten von NYSEeigenen<br />

Marktdatenprodukten; und<br />

A-338


Bereitstellung von Managed-Services für verschiedenste Anlageklassen und fachliche Beratung für<br />

Börsen und Liquiditätszentren.<br />

Ziffer 6 des Konzernanhangs der NYSE Euronext enthält Informationen zu diesen Segmenten.<br />

Einflussfaktoren für die Ergebnisse der NYSE Euronext<br />

Das Geschäftsumfeld, in dem die NYSE Euronext tätig ist, hat direkten Einfluss auf ihre Ertragslage. Ihre<br />

Ergebnisse wurden in der Vergangenheit und werden in der Zukunft von vielen Faktoren beeinflusst. Diese Faktoren<br />

beinhalten u. a. den Umfang der Handelsaktivitäten in ihren Märkten, die in den jeweiligen Perioden von den<br />

allgemeinen Marktbedingungen, dem Wettbewerb, Marktanteilen und dem Tempo der Branchenkonsolidierung<br />

wesentlich beeinflusst werden, sowie allgemeine Trends im Brokerage- und Finanzsektor, das Preisniveau bzw. die<br />

Preisvolatilität, die Anzahl und die finanzielle Stabilität der auf den Kassamärkten der NYSE Euronext notierten<br />

Gesellschaften, Technologieänderungen in der Finanzdienstleistungsbranche und rechtliche sowie aufsichtsrechtliche<br />

Änderungen und Anforderungen, einschließlich des Kartellrechts. In den letzten Jahren war das Geschäftsumfeld<br />

insbesondere durch wachsenden Wettbewerb zwischen den globalen Märkten um Listings und<br />

Handelsvolumina, die Globalisierung der Börsen, Kunden und Wettbewerber, die Nachfrage der Marktteilnehmer<br />

nach schneller Abwicklung, Kapazitäten und Verlässlichkeit, die kontinuierliche Investitionen in Technologie<br />

erfordern, sowie durch den zunehmenden Wettbewerb um Marktdatenumsätze gekennzeichnet. Beispielsweise<br />

könnte das Wachstum der Handels- und Marktdatenumsätze negativ beeinflusst werden, wenn es der NYSE<br />

Euronext nicht gelingt, das Handelsvolumen zu steigern. In der Vergangenheit schwand NYSE Euronext’s<br />

Marktanteil, Handelsumsatz und Anteil am Marktdatenumsatz aufgrund von neuen Akteuren, verstärktem Wettbewerb<br />

und neuerdings verstärkter Internalisierung und Handel auf alternativen Handelsplattformen. Auch wenn<br />

der Marktanteil der NYSE Euronext im vergangenen Jahr verhältnismäßig stabil war, ist die Marktanteilsdynamik<br />

einer ständigen Veränderung ausgesetzt, weshalb weitere Rückgänge in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden<br />

können. Die Aufrechterhaltung und das Wachstum der Umsatzerlöse der NYSE Euronext könnten auch dann<br />

beeinträchtigt werden, wenn die NYSE Euronext steigendem Preisdruck ausgesetzt sein sollte.<br />

Während sich der Zugang zu den Kreditmärkten in den letzten Monaten verbessert hat, wirkten sich die<br />

Turbulenzen auf den Kreditmärkten, die im Jahr 2008 ihren Anfang nahmen, auch im Jahr 2009 und im ersten<br />

Halbjahr 2010 auf die Wirtschaft aus. Die Aktienmarktindizes waren in der Vergangenheit von Volatilität geprägt<br />

und der Markt kann während des gesamten Jahres 2011 weiterhin volatil bleiben. Die wirtschaftliche Unsicherheit<br />

in der Europäischen Union und die politischen Unruhen in einigen Ländern Nordafrikas könnten auf andere Länder<br />

übergreifen und die globalen Finanzmärkte weiterhin negativ beeinflussen. Die Märkte könnten sich zwar erholen,<br />

dennoch haben sich diese Faktoren negativ auf die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis der NYSE Euronext<br />

ausgewirkt und können das künftige Wachstum negativ beeinflussen.<br />

Infolge jüngerer Entwicklungen gab es erhebliche Veränderungen im aufsichtsrechtlichen Umfeld, in dem die<br />

NYSE Euronext tätig ist, und wahrscheinlich wird es diese auch weiterhin geben. In diesem Zusammenhang ist<br />

insbesondere der am 21. Juli 2010 von US-Präsident Obama unterzeichnete Dodd-Frank Act zu nennen. Wenngleich<br />

viele der Bestimmungen des Dodd-Frank Act zur ihrer Umsetzung die Verabschiedung von Verordnungen<br />

bedürfen und erhebliche Unklarheiten bestehen, von denen viele bis zur Verabschiedung entsprechender Verordnungen<br />

nicht beseitigt sein werden, könnten sich solche Reformen nachteilig auf die Geschäftstätigkeit des<br />

NYSE Euronext auswirken oder zu steigenden Kosten sowie zu einem erheblichen Ressourceneinsatz führen.<br />

Darüber hinaus sind erhebliche strukturelle Veränderungen der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen in<br />

Europa im Gang. Siehe Abschnitt ,,Risikofaktoren — Weitere Unsicherheiten in Verbindung mit der Verabschiedung<br />

und Umsetzung neuer Bestimmungen können zu einer Verringerung der Aktivitäten der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext führen“.<br />

Obwohl die NYSE Euronext noch keine Reduzierung ihrer Kreditfähigkeit erfahren hat, haben Kreditgeber im<br />

Allgemeinen Maßnahmen ergriffen, die auf ihre Besorgnisse bezüglich der Liquidität des Marktes hinweisen. Zu<br />

solchen Maßnahmen gehören niedrigere Beleihungsquoten für bestimmte Arten von Wertpapieren, strengere<br />

Anforderungen an die Beleihbarkeit von Wertpapieren und höhere Zinssätze. Sollten die Kreditgeber weitere<br />

ähnliche Maßnahmen ergreifen, könnten sich die Kosten der NYSE Euronext für die Durchführung ihres<br />

Geschäftsbetriebs erhöhen und ihre Fähigkeit zur Umsetzung geschäftlicher Vorhaben könnte eingeschränkt<br />

werden.<br />

Die NYSE Euronext rechnet damit, dass alle diese Faktoren ihr Geschäft weiterhin beeinflussen werden. Das<br />

potenzielle Wachstum der globalen Kassamärkte in den kommenden Monaten wird wahrscheinlich von der<br />

A-339


Unsicherheit unter den Investoren gebremst werden, die sich aus der Volatilität der Energie- und Rohstoffkosten,<br />

den Bedenken betreffend Arbeitslosigkeit, den Sorgen in Bezug auf die Ausweitung der Staatsschuldenkrise in<br />

einigen Ländern der Eurozone sowie aus der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft ergeben. Die NYSE Euronext<br />

wird sich weiterhin auf ihre Strategie zur Erweiterung und Diversifizierung ihrer Umsatzströme und die unternehmensweiten<br />

Vorhaben zur Ausgabenkürzung konzentrieren, um diese Unsicherheiten abzumildern.<br />

Übernahmen und andere Transaktionen in jüngster Zeit<br />

NYSE Blue TM<br />

Am 7. September 2010 gab die NYSE Euronext Pläne zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens NYSE<br />

Blue TM (in diesem Abschnitt als ,,NYSE Blue“ bezeichnet) bekannt, das sich auf die Märkte für Umweltschutz und<br />

nachhaltige Energieerzeugung konzentriert. Zur NYSE Blue gehört die bestehende Beteiligung der NYSE<br />

Euronext an BlueNext, dem Kassamarkt für Emissionsgutschriften, und an der APX, Inc. (in diesem Abschnitt<br />

als ,,APX“ bezeichnet), einem Anbieter von aufsichtsrechtlicher Infrastruktur und Dienstleistungen für die Märkte<br />

für Umweltschutz und nachhaltige Energieerzeugung. Die NYSE Euronext ist Mehrheitseigner der NYSE Blue.<br />

Die Aktionäre der APX, zu denen Goldman Sachs, Mission Point Capital Partners, und ONSET Ventures gehören,<br />

haben für ihre Beteiligung an der APX einen Minderheitsanteil an der NYSE Blue erhalten. Die Gründung des<br />

Gemeinschaftsunternehmens NYSE Blue wurde am 18. Februar 2011 abgeschlossen.<br />

National Stock Exchange of India<br />

Am 3. Mai 2010 schloss die NYSE Euronext den Verkauf ihrer fünfprozentigen Beteiligung an der National<br />

Stock Exchange of India mit einem Bruttoerlös von 175 Mio. US$ ab. In Zusammenhang mit dieser Transaktion<br />

wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr in den<br />

sonstigen Erträge ein Gewinn in Höhe von 56 Mio. US$ erfasst.<br />

NYFIX, Inc.<br />

Am 30. November 2009 übernahm die NYSE Euronext mit der NYFIX, Inc. einen führenden Anbieter<br />

innovativer Lösungen zur Optimierung der Handelseffizienz. Das Gesamtvolumen dieser Übernahme betrug rund<br />

144 Mio. US$. Die Geschäftsbereiche FIX und FIX Software der Infix wurden in das Segment Information Services<br />

and Technology Solutions eingegliedert. Das elektronische Auftragsabwicklungsgeschäft von NYFIX Transaction<br />

Services U.S., bestehend aus ihrem direkten Börsenzugang und algorithmischen Produkten, sowie das Millennium<br />

Alternative Trading System wurden nach der Übernahme von NYFIX an BNY ConvergEX veräußert.<br />

NYSE Liffe US<br />

Im vierten Quartal 2009 veräußerte die NYSE Euronext einen wesentlichen Anteil an der NYSE Liffe US an<br />

Citadel Securities, Getco, Goldman Sachs, Morgan Stanley und UBS. Die NYSE Euronext konsolidiert die<br />

Ergebnisse der NYSE Liffe US und betreibt das Tagesgeschäft des Unternehmens, das der Aufsicht eines eigenen<br />

Board of Directors unterliegt. Am 9. März 2010 veräußerte die NYSE Euronext weitere 6% ihrer Anteile an NYSE<br />

Liffe US an die DRW Ventures LLC.<br />

Qatar<br />

Am 19. Juni 2009 schloss die NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit dem Staat Qatar zur<br />

Gründung der Qatar Exchange, der Nachfolgegesellschaft von Doha Securities Market. Nach den Bedingungen für<br />

die Partnerschaft übernimmt die Qatar Exchange die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien der NYSE<br />

Euronext sowohl für den bestehenden Aktienhandel am Kassamarkt als auch den neuen Derivatemarkt. Die NYSE<br />

Euronext erbringt für die Qatar Exchange bestimmte Managementleistungen zu vereinbarten Konditionen.<br />

Die NYSE Euronext stimmte einem Erwerb eines 20%igen Anteils an der Qatar Exchange gegen eine<br />

Barzahlung von 200 Mio. US$ zu. Davon wurde ein Betrag von 40 Mio. US$ zum Closing am 19. Juni 2009 gezahlt;<br />

der Restbetrag in Höhe von 160 Mio. US$ ist grundsätzlich in vier gleichen Jahresraten zu zahlen. Die Beteiligung<br />

der NYSE Euronext an der Qatar Exchange wird nach der Equity-Methode bilanziert. Der Barwert dieser<br />

Verbindlichkeit in Höhe von 115 Mio. US$ wurde in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010 in der Position<br />

,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“ ausgewiesen.<br />

A-340


New York Portfolio Clearing<br />

Am 18. Juni 2009 schlossen die NYSE Euronext und DTCC eine Vereinbarung über die Gründung eines<br />

Gemeinschaftsunternehmens, eines innovativen Clearinghauses für Derivate, das eine einheitliche Risikobetrachtung<br />

für festverzinslichen Wertpapieren und Zinsfutures bietet (Single Pot Margin Efficiency). Die New York Portfolio<br />

Clearing erhielt am 31. Januar 2011 von der Commodity Futures Trading Commission die Zulassung als U.S.<br />

Derivatives Clearing Organization gemäß dem Commodity Exchange Act. Die NYPC hat im ersten Quartal 2011 ihre<br />

Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die NYSE Euronext plant, zunächst Betriebskapital in Höhevon15Mio.US$<br />

zuzuführen und eine Finanzgarantie über 50 Mio. US$ als zusätzliche Einlage in den Ausfallfonds der NYPC zu<br />

übernehmen. Die NYPC wird zunächst das Clearing für die an der NYSE Liffe US gehandelten Zinsprodukte<br />

übernehmen und ist in der Lage, in Zukunft auch andere Börsen sowie Clearinghäuser für Derivate zu bedienen. Die<br />

NYPC nutzt dabei die Clearing-Technologie der NYSE Euronext. Die Fixed Income Clearing Corporation der DTCC<br />

erbringt Leistungen in den Bereichen Risikomanagement, Abwicklung, Bankgeschäfte und Referenzdatensysteme.<br />

NYSE Liffe Clearing<br />

Im Mai 2009 erhielt die NYSE Liffe die aufsichtsrechtliche Genehmigung zur Übernahme der Verantwortung<br />

für die Clearing-Aktivitäten in ihrem Londoner Markt durch die Gründung der NYSE Liffe Clearing. Die NYSE<br />

Liffe Clearing nahm im Juli 2009 ihren Geschäftsbetrieb auf. Sie wurde der zentrale Vertragspartner für Verträge,<br />

die von Clearingmitgliedern am Londoner Markt der NYSE Liffe geschlossen wurden, und erzielt daraus die<br />

entsprechenden Clearingerlöse.<br />

Wertminderung (Impairment) von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und<br />

sonstigen Vermögenswerten<br />

Methoden für die Wertminderungsüberprüfung und Bewertungsmethoden<br />

Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Betrag, um den der Kaufpreis für ein erworbenes Unternehmen<br />

zuzüglich Anschaffungsnebenkosten den beizulegenden Wert des identifizierbaren Netto-Vermögens eines<br />

erworbenen Unternehmens übersteigt. Gemäß dem Topic ,,Intangibles — Goodwill and Other“ der Accounting<br />

Standards Codification (in diesem Abschnitt als ,,Codification“ bezeichnet) des Financial Accounting Standards<br />

Board (in diesem Abschnitt als ,,FASB“ bezeichnet) überprüft die NYSE Euronext den Geschäfts- oder Firmenwert<br />

ihrer Berichtseinheiten (diese befinden sich grundsätzlich eine Ebene unterhalb ihrer drei berichtspflichtigen<br />

Segmente) und ihrer immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich<br />

auf Wertminderung bzw. häufiger, wenn Ereignisse oder Umstände wie nachteilige Veränderungen des Geschäftsklimas<br />

darauf hindeuten, dass die Durchführung einer unterjährigen Überprüfung auf Wertminderung gerechtfertigt<br />

erscheint. Die NYSE Euronext führt ihre jährliche Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte<br />

und immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer im vierten Quartal durch.<br />

Die für Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführte Überprüfung auf Wertminderung erfolgt in zwei Schritten.<br />

Im ersten Schritt wird der beizulegende Zeitwert der Berichtseinheit mit ihrem Buchwert, einschließlich Geschäftsoder<br />

Firmenwerten, verglichen. Liegt der beizulegende Zeitwert der Berichtseinheit über ihrem Buchwert, liegt<br />

keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes der Berichtseinheit vor; übersteigt dagegen der Buchwert<br />

der Berichtseinheit ihren beizulegenden Zeitwert, muss der zweite Schritt durchgeführt werden. Im zweiten Schritt<br />

wird der implizite beizulegende Zeitwert des Geschäfts- oder Firmenwertes der Berichtseinheit mit dem Buchwert<br />

dieses Geschäfts- oder Firmenwertes verglichen. Ein Wertminderungsaufwand liegt in dem Umfang vor, in dem der<br />

Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes den impliziten beizulegenden Zeitwert übersteigt.<br />

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Berichtseinheiten im ersten Schritt der Wertminderungsüberprüfung<br />

für Geschäfts- oder Firmenwerte berechnet die NYSE Euronext den Barwert der abgezinsten<br />

Zahlungsströme sowie den für die betreffende Berichtseinheit prognostizierten Endwert. Der zur Abzinsung<br />

der Zahlungsströme herangezogene Zinssatz entspricht dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz, der<br />

nach der Auffassung der NYSE Euronext die relevanten Risiken im Zusammenhang mit den prognostizierten<br />

Zahlungsströmen widerspiegelt.<br />

Um die Angemessenheit der beizulegenden Zeitwerte der Berichtseinheiten zu überprüfen, führt die NYSE<br />

Euronext eine Überleitung der gesamten beizulegenden Zeitwerte der Berichtseinheiten, die im ersten Schritt der<br />

Wertminderungsüberprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte ermittelt wurden, auf die Marktkapitalisierung der<br />

NYSE Euronext durch, um die enthaltene Kontrollprämie zu ermitteln. Bei der Durchführung dieser Überleitung<br />

kann die NYSE Euronext, abhängig von der Volatilität ihres Aktienkurses, entweder den Aktienkurs am<br />

A-341


Bewertungstag oder den durchschnittlichen Aktienkurs während einer Zeitspanne um den Bewertungstag, im<br />

Allgemeinen 30 Tage, zugrunde legen. Die NYSE Euronext vergleicht die implizite Kontrollprämie mit den<br />

Prämien, die bei beobachtbaren Transaktionen vergleichbarer Unternehmen in jüngster Zeit gezahlt wurden, um<br />

festzustellen, ob der im ersten Schritt der Wertminderungsüberprüfung für den Geschäfts- oder Firmenwert<br />

geschätzte beizulegende Zeitwert angemessen ist.<br />

Gemäß Subtopic 10 des Topic ,,Property, Plant, and Equipment“ der Codification liegt eine Wertminderung<br />

vor, wenn der Buchwert eines abschreibungsfähigen immateriellen Vermögenswertes seinen beizulegenden Zeitwert<br />

übersteigt. Der Buchwert eines abschreibungsfähigen immateriellen Vermögenswertes gilt als nicht erzielbar,<br />

wenn er höher ist als die Summe der nicht abgezinsten Zahlungsströme, die aus dem betreffenden Vermögenswert<br />

voraussichtlich resultieren werden. Ein planmäßig abzuschreibender immaterieller Vermögenswert wird auf seine<br />

Werthaltigkeit überprüft, wann immer Ereignisse oder Umstände wie erhebliche oder nachteilige Veränderungen<br />

des Geschäftsklimas, die den Wert des immateriellen Vermögenswertes beeinflussen könnten, darauf hindeuten,<br />

dass der Buchwert unter Umständen nicht erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand liegt in dem Umfang vor, in<br />

dem der Buchwert des immateriellen Vermögenswertes den beizulegenden Zeitwert übersteigt.<br />

Das Verfahren zur Feststellung einer potenziellen Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten bzw.<br />

immateriellen Vermögenswerten ist subjektiv und mit wesentlichen Einschätzungen in Bezug auf bestimmte<br />

Sachverhalte verbunden, insbesondere in Bezug auf die Berichtseinheit, deren Geschäfts- oder Firmenwerte auf<br />

Wertminderung überprüft werden, die künftige operative Ertragskraft bzw. die künftigen Zahlungsströme, Kapitalkosten,<br />

Endwerte, Kontrollprämien, die Restnutzungsdauer von Vermögenswerten sowie die Aufteilung gemeinsam<br />

genutzter Aktiva und Passiva, um für jede Berichtseinheit der NYSE Euronext die entsprechenden Buchwerte<br />

zu ermitteln. Die NYSE Euronext greift für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme auf interne Prognosen<br />

zurück. Die tatsächlich erzielten künftigen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.<br />

Darüber hinaus beurteilt die NYSE Euronext zur Feststellung, ob ein Rückgang des Wertes bestimmter<br />

Wertpapiere und anderer Anlagen nicht nur vorübergehender Natur ist, u. a. die Zeitdauer dieser Wertminderung<br />

sowie die Differenz, um die der Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt. Dabei berücksichtigt die NYSE<br />

Euronext insbesondere die Auswirkungen der Dauer und der Höhe der Wertminderung auf den erwarteten Zeitraum<br />

bis zur Wertaufholung. Wenn die NYSE Euronext feststellt, dass der Rückgang nicht nur vorübergehend ist, nimmt<br />

sie eine Abschreibung des Buchwerts des betreffenden Vermögenswertes auf den geschätzten beizulegenden<br />

Zeitwert vor.<br />

Im Jahr 2008 erfasste die NYSE Euronext einen Wertminderungsaufwand von 1.590 Mio. US$, der in erster<br />

Linie die Abschreibung von den der Berichtseinheit European Cash Trading and Listings zugeordneten Geschäftsoder<br />

Firmenwerten (1.003 Mio. US$) und die Zulassung ihrer Berichtseinheit European Cash Trading and Listings<br />

(522 Mio. US$) als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) auf den geschätzten beizulegenden<br />

Zeitwert betraf. Dieser Wertminderungsaufwand spiegelte die nachteiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

sowie die Situation an den Aktienmärkten wider, die einen erheblichen Rückgang der Bewertungskennzahlen der<br />

Branche verursachten, sowie niedriger eingeschätzte künftige Zahlungsströme ihrer europäischen Berichtseinheit<br />

innerhalb ihres Geschäftssegments Cash Trading and Listings als Folge gestiegenen Wettbewerbs, was zu einem<br />

Rückgang des Marktanteils der NYSE Euronext im europäischen Kassahandel und zu Preisdruck nach der<br />

Einführung der MiFID im November 2007 geführt hat. In den Jahren 2010 und 2009 erfasste die NYSE Euronext<br />

keinen Wertminderungsaufwand.<br />

Umsatzquellen<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren<br />

Die Transaktions- und Clearinggebühren der NYSE Euronext setzen sich aus den Gebühren für Kassahandel<br />

und Derivatehandel sowie Clearing-Gebühren zusammen.<br />

Kassahandel. Die Umsätze aus dem Kassahandel setzen sich zusammen aus Transaktionsgebühren für die<br />

Ausführung von Geschäften an den Kassamärkten der NYSE Euronext sowie aus Transaktionsgebühren<br />

im Zusammenhang mit Aufträgen an den US-Kassamärkten der NYSE Euronext, die zur Ausführung<br />

über andere Marktzentren geleitet werden. Darüber hinaus zahlen die US-Kassamärkte der NYSE<br />

Euronext gemäß Section 31 des Exchange Act Gebühren an die SEC. Diese Gebühren sollen die Kosten<br />

ausgleichen, die den Behörden durch Aufsicht und Regulierung von Wertpapiermärkten und Wertpapierhäusern<br />

entstehen. Aktivitätsgebühren (activity assessment fees) werden von Marktteilnehmern<br />

(member organizations) erhoben, die Geschäfte an den US-Kassamärkten der NYSE Euronext ausführen,<br />

A-342


und werden im Zeitpunkt der Fakturierung erfasst. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt des Erhalts<br />

zahlungswirksam ausgewiesen; der an die SEC zu zahlende Betrag wird, wie gesetzlich vorgeschrieben,<br />

halbjährlich überwiesen und bis zur Zahlung als Rückstellung ausgewiesen. Die Aktivitätsgebühren<br />

wurden so festgesetzt, dass sie den Gebühren gemäß Section 31 entsprechen. Deshalb haben die<br />

Aktivitätsgebühren und die Gebühren gemäß Section 31 keine Auswirkung auf den Jahresüberschuss<br />

der NYSE Euronext.<br />

Derivatehandel und -Clearing. Die Umsätze aus Derivatehandel und -clearing umfassen Gebühren für die<br />

Ausführung von Geschäften mit Derivaten pro Vertrag und Clearinggebühren an der NYSE Liffe und der<br />

NYSE Liffe US sowie Gebühren für die Ausführung von Optionsgeschäften an der NYSE Arca und der<br />

NYSE Amex. In einigen Fällen gelten für diese Gebühren Obergrenzen.<br />

Die Umsätze aus Gebühren pro Vertrag hängen von der Anzahl der ausgeführten Geschäfte und von den pro<br />

Vertrag berechneten Gebühren ab. Die wichtigsten Arten der gehandelten und verrechneten Derivatverträge sind<br />

Aktien und Indexprodukte sowie kurzfristige Zinsprodukte. Der Handel mit Aktienprodukten hängt hauptsächlich<br />

von der Preisvolatilität auf den Aktienmärkten ab; der Handel mit Indexprodukten und kurzfristigen Zinsprodukten<br />

hängt hauptsächlich von Schwankungen ab, die sich aus der Unsicherheit über die Entwicklung der kurzfristigen<br />

Zinsen ergeben. Das Volumen der Handels- und Clearingaktivitäten wird bei allen Produkten zusätzlich von den<br />

Marktbedingungen und sonstigen Faktoren beeinflusst. Siehe hierzu den Abschnitt ,,Einflussfaktoren für die<br />

Ergebnisse der NYSE Euronext“.<br />

Marktdaten<br />

Die NYSE Euronext erzielt Umsätze aus dem Vertrieb ihrer Marktdaten an eine Vielzahl von Nutzern in den<br />

USA und in Europa. In den USA vereinnahmt die NYSE Euronext Gebühren für Marktdaten hauptsächlich für<br />

konsortiumbasierte Datenprodukte sowie in geringerem Umfang für NYSE-eigene Datenprodukte. Die Gebühren<br />

für konsortiumbasierte Daten werden im Rahmen der Pläne der Wertpapierbranche festgelegt und den Lieferanten<br />

entsprechend der jeweiligen Weiterverteilung der Daten berechnet. Umsätze aus konsortiumbasierten Daten in<br />

Zusammenhang mit dem Vertrieb von Marktdaten werden (nach Abzug von Verwaltungskosten) auf die teilnehmenden<br />

Märkte verteilt, und zwar nach einem Schlüssel, der von der SEC gemäß Regulation NMS vorgegeben ist.<br />

Schlusskurse und -quotierungen von Wertpapieren, die an der NYSE, der NYSE Amex und der NYSE Arca notiert<br />

sind, werden über ,,Tape A“ und ,,Tape B“ vertrieben; sie bilden den Großteil der US-Umsätze von NYSE Euronext<br />

aus konsortiumbasierten Umsätzen aus Marktdaten. Die NYSE Euronext erhält außerdem einen Anteil an den<br />

Umsätzen aus ,,Tape C“, das Daten im Zusammenhang mit dem Handel von bestimmten Wertpapieren umfasst, die<br />

an der Nasdaq notiert sind. Diese Umsätze hängen von der Nachfrage nach Daten seitens professioneller und<br />

privater Abonnenten ab. Darüber hinaus erhält die NYSE Euronext Gebühren für die Anzeige von Daten im<br />

Fernsehen und für den Zugriff durch Anbieter. Über die eigenen Produkte der NYSE Euronext werden den<br />

Abonnenten Marktdaten über Aktivitäten zur Verfügung gestellt, die ausschließlich auf den US-Märkten der NYSE<br />

Euronext stattfinden, unabhängig von Aktivitäten auf anderen Märkten. Die NYSE-eigenen Datenprodukte<br />

umfassen auch den Verkauf von Informationen zur Orderbuchtiefe, zu historischen Kursen und Kapitalmaßnahmen.<br />

Die NYSE Euronext bietet NYSE Realtime Reference Prices (Referenzpreise in Echtzeit) und ermöglicht es<br />

Internet- und Medienunternehmen so, von der NYSE Echtzeitdaten über den letzten Verkauf zu beziehen und der<br />

breiten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. CNBC, Google Finance und nyse.com zeigen die NYSE-<br />

Aktienkurse auf ihren jeweiligen Webseiten in Echtzeit an.<br />

In Europa berechnet die NYSE Euronext einer Vielzahl von Nutzern, hauptsächlich Endnutzern, Gebühren für<br />

die Nutzung der Echtzeit-Marktdatendienste der Euronext. Die NYSE Euronext erhebt außerdem jährliche<br />

Lizenzgebühren von Anbietern für das Recht zum Vertrieb von Euronext-Marktdaten an Dritte sowie eine<br />

Servicegebühr von Anbietern für eine Direktanbindung zur Versorgung mit Marktdaten. Die deutliche Mehrheit<br />

der Umsätze aus Marktdaten in Europa stammt aus monatlichen Gebühren von Endnutzern. Die NYSE Euronext<br />

erzielt außerdem Umsätze aus dem Verkauf von historischen Daten und von Referenzdaten über Wertpapiere sowie<br />

durch die Veröffentlichung der amtlichen Kursblätter für die Euronext-Märkte. Die wichtigsten Faktoren für<br />

Marktdatenumsätze sind die Zahl der Endnutzer und die Preise für Datenpakete.<br />

Börsennotierungen<br />

Für an den Wertpapierbörsen der NYSE Euronext in den USA und in Europa notierte Gesellschaften gelten<br />

zwei Arten von Gebühren: Gebühren für Börsennotierungen und jährliche Gebühren. Die Gebühren für<br />

A-343


Börsennotierungen setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: ursprüngliche Notierungsgebühren und Gebühren<br />

im Zusammenhang mit sonstigen unternehmerischen Kapitalmaßnahmen. Für die ursprünglichen Notierungsgebühren<br />

gilt eine Unter- bzw. Obergrenze; die Gebühren hängen von der Anzahl der Aktien ab, die die Gesellschaft<br />

anfänglich notieren lässt. Die ursprünglichen Notierungsgebühren gelten jedoch normalerweise nicht für Unternehmen,<br />

die von einem anderen Markt zu einer ihrer US-Börsen wechseln, mit Ausnahme der Unternehmen, die<br />

von dem OTC-Handel zur NYSE Amex wechseln. Gebühren aus sonstigen unternehmerischen Kapitalmaßnahmen<br />

werden von börsennotierten Unternehmen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen gezahlt, bei denen es um die<br />

Ausgabe neuer Aktien geht, die ebenfalls notiert werden sollen, z. B. Aktiensplits, Bezugsrechte, Verkauf<br />

zusätzlicher Wertpapiere sowie Verschmelzungen und Übernahmen, für die Mindest- und Höchstgebühren gelten.<br />

In den USA werden jährliche Gebühren auf Basis der Anzahl der am Ende des Vorjahres im Umlauf<br />

befindlichen Aktien des notierten US-Unternehmens berechnet. Nicht-US-Unternehmen zahlen Gebühren auf<br />

Basis der Anzahl notierter Wertpapiere, die in den USA ausgegeben oder gehalten werden. Jährliche Gebühren<br />

werden zeitanteilig während des Kalenderjahres erfasst.<br />

Die ursprünglichen Notierungsgebühren werden linear über eine geschätzte Leistungsdauer von 10 Jahren bei<br />

der NYSE sowie den Kassa-Aktienmärkten der Euronext und über 5 Jahre bei NYSE Arca und NYSE Amex als<br />

Ertrag erfasst. Die noch nicht erfolgswirksam erfassten Beträge werden in der Konzernbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Gebühren fürBörsennotierungen auf den europäischen Märkten der NYSE Euronext bestehen aus Zulassungsgebühren,<br />

die von Emittenten für die Notierung von Wertpapieren am Kassamarkt gezahlt werden, aus jährlichen<br />

Gebühren, die von Unternehmen gezahlt werden, deren Finanzinstrumente am Kassamarkt notiert sind, sowie aus<br />

Gebühren für Kapitalmaßnahmen und andere Sachverhalte, bestehend hauptsächlich aus Gebühren, die von der<br />

Euronext Paris und der Euronext Lissabon für die Zentralisierung von Aktien bei Börsengängen und Kaufangeboten<br />

berechnet werden. Umsätze aus jährlichen Gebühren für Börsennotierungen beziehen sich auf die Anzahl der im<br />

Umlauf befindlichen Aktien und die Marktkapitalisierung des notierten Unternehmens.<br />

Grundsätzlich gelten bei Euronext Paris, Euronext Amsterdam, Euronext Brüssel und Euronext Lissabon<br />

einheitliche Gebühren für Börsennotierungen. Nach dem vereinheitlichten Gebührenbuch zahlen inländische<br />

Emittenten (d. h. Unternehmen in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Portugal) Zulassungsgebühren<br />

für die Notierung ihrer Wertpapiere auf Basis der jeweiligen Marktkapitalisierung des Emittenten. Für anschließende<br />

Börsennotierungen von Wertpapieren gilt ein Nachlass von 50% auf die Zulassungsgebühren. Ausländischen<br />

Unternehmen, die ihre Aktien zur Kapitalbeschaffung notieren lassen, werden Zulassungs- und Jahresgebühren auf<br />

ähnlicher Basis berechnet, wenngleich die Obergrenzen für Zulassungsgebühren und die Jahresgebühren niedriger<br />

sind. Die Euronext Paris und die Euronext Lissabon berechnen zusätzlich Zentralisierungsgebühren für die<br />

Zusammenführung und Zuteilung von Orders von Privatinvestoren bei Börsengängen und Kaufangeboten.<br />

Die von der NYSE mit Gebühren aus Börsennotierungen erzielten Umsätze hängen hauptsächlich von Anzahl<br />

und Volumen der neuen Börsennotierungen sowie vom Umfang sonstiger Kapitalmaßnahmen bereits zugelassener<br />

Unternehmen ab. Anzahl und Volumen neuer Börsennotierungen und sonstiger Kapitalmaßnahmen hängen in den<br />

einzelnen Zeiträumen hauptsächlich von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle der NYSE Euronext liegen. Dazu<br />

gehören die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen in Europa und den USA (insbesondere die Bedingungen an<br />

den Aktienmärkten) und der Erfolg von miteinander konkurrierenden Börsen in Bezug auf Akquise und Bindung<br />

notierter Unternehmen.<br />

Technologiedienstleistungen<br />

Die Umsätze aus Technologiedienstleistungen werden hauptsächlich durch Konnektivitätsdienste in Bezug<br />

auf die SFTI- und FIX-Netzwerke sowie aus Softwarelizenzen, Wartungsgebühren und strategischen Beratungsleistungen<br />

erzielt. Umsätze aus Co-Location werden monatlich über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Die NYSE<br />

Euronext erzielt außerdem Umsätze aus Verträgen über Softwarelizenzen und aus Wartungsverträgen. Die NYSE<br />

Euronext stellt Software bereit, die es den Kunden ermöglicht, umfassende, marktunabhängige Vernetzungs-,<br />

Transaktions- und Datenmanagementlösungen zu erhalten. Umsätze aus Softwarelizenzen werden zum Zeitpunkt<br />

der Annahme durch den Kunden erfasst; Umsätze aus Wartungsverträgen werden nach der Annahme über die<br />

Laufzeit des Wartungsvertrags monatlich erfasst. Fachberatungsleistungen werden für die Anpassung von Software<br />

an Kundenwünsche und für die Installation von Software sowie in Form allgemeiner Beratungsleistungen<br />

angeboten. Beratungsleistungen werden im Allgemeinen nachträglich auf Basis des Zeit- und Materialaufwands<br />

berechnet, allerdings leisten Kunden gelegentlich pauschale Vorauszahlungen für Pakete von Beratungsleistungen.<br />

A-344


Umsätze aus Softwarelizenzen für kundenspezifische Software werden zum Zeitpunkt der Abnahme durch den<br />

Kunden erfasst. Die NYSE Euronext erfasst Umsätze aus Abonnementverträgen zeitanteilig über die Laufzeit des<br />

Abonnementvertrags. Die noch nicht erfolgswirksam erfassten Anteile der fakturierten Abonnementgebühren,<br />

Wartungsgebühren und vorausbezahlten Beratungsgebühren werden in der Konzernbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Sonstige Erlöse<br />

Die sonstigen Erlöse umfassen Gebühren für Handelslizenzen, Gebühren für Einrichtungen und sonstige<br />

Dienstleistungen für Designated Market Maker, für Broker und Mitarbeiter, die physisch in den Handelsräumen der<br />

US-Märkte der NYSE Euronext präsent sind, wodurch ihnen ermöglicht wird, auf dem Börsenparkett Käufe oder<br />

Verkäufe von Wertpapieren zu tätigen, sowie die Ergebnisse des BlueNext-Geschäfts der NYSE Euronext und<br />

Gebühren für Clearing- und Abwicklungsaktivitäten auf ihren europäischen Märkten zu generieren. Außerdem<br />

fließen in diese Position die aus der Aufsichtstätigkeit erzielten Umsätze ein. Die aufsichtsrechtlichen Gebühren<br />

werden den Marktteilnehmern der US-Börsen der NYSE Euronext berechnet.<br />

Zusammensetzung der Aufwendungen<br />

Gebühren gemäß Section 31 des Exchange Act<br />

Siehe hierzu den obigen Abschnitt ,,Umsatzquellen — Transaktions- und Clearing-Gebühren“.<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing<br />

Die NYSE Euronext bietet ihren Kunden eine Vielzahl von Strukturen für Liquiditätszahlungen, die auf die<br />

spezifischen Markt-, Produkt- und Kundenanforderungen zugeschnitten sind, um das Ordervolumen zu steigern,<br />

die Liquidität zu erhöhen und die Nutzung ihrer Märkte zu fördern. Die NYSE Euronext berechnet dem<br />

Marktteilnehmer, der auf bestimmten Handelsplattformen Liquidität in Anspruch nimmt, eine Ausführungsgebühr<br />

,,pro Aktie“ oder ,,pro Vertrag“, und im Gegenzug zahlt die NYSE Euronext auf bestimmten Märkten dem<br />

Marktteilnehmer, der die Liquidität zur Verfügung stellt, einen Teil dieser Ausführungsgebühr ,,pro Aktie“ oder<br />

,,pro Vertrag“.<br />

Es entstehen der NYSE Euronext ferner Routingkosten in den USA, wenn die NYSE Euronext im Markt für<br />

ein Wertpapier, das ein Kunde bei einer ihrer US-Börsen zu kaufen oder zu verkaufen versucht, nicht den<br />

günstigsten Verkaufs- oder Kaufpreis bietet. In einem solchen Fall leitet die NYSE Euronext die Kundenorder an<br />

das externe Marktzentrum weiter, das den günstigsten Kauf- bzw. Verkaufspreis bietet. Das externe Marktzentrum<br />

berechnet der NYSE Euronext für die Weiterleitung in sein System eine Gebühr pro Aktie, die sich auf ein Zehntel<br />

US$-Cent pro Aktie beläuft. Die NYSE Euronext berücksichtigt Kosten, die beim Routing oder Clearing durch<br />

irrtümliche Ausführung von Geschäften entstehen. Darüber hinaus fallen bei der NYSE Arca Kosten für Clearing,<br />

Brokerage und damit zusammenhängende Transaktionskosten an, die hauptsächlich durch eigene Clearing-<br />

Aktivitäten entstehende Kosten sowie Servicegebühren, die die NYSE Euronext für die Ausführung von Geschäften<br />

an Börsen je ausgeführtem Geschäft zahlt, beinhalten.<br />

Wertminderungsaufwand<br />

Wertminderungsaufwendungen sind nicht zahlungswirksame Kosten im Zusammenhang mit Abschreibungen<br />

auf bestimmte Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und<br />

sonstige Anlagen auf ihren beizulegenden geschätzten Zeitwert.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören Aufwendungen für Vergütungen, Abschreibungen,<br />

Systeme und Kommunikation, professionelle Dienstleistungen sowie Kosten für Verkauf, Allgemeines und<br />

Verwaltung und Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen.<br />

Vergütungen<br />

Aufwendungen für Vergütungen umfassen Gehälter für Mitarbeiter, Incentive-Zahlungen (einschließlich<br />

anteilsbasierter Vergütungen) und damit verbundene Nebenleistungen, einschließlich Aufwendungen für<br />

A-345


Altersversorgung, medizinische Leistungen für Mitarbeiter und Pensionäre sowie den ergänzenden Pensionsplan<br />

für leitende Angestelle (Supplemental Executives Retirement Plan — SERP). Kosten für Teilzeitkräfte, hauptsächlich<br />

für Sicherheitskräfte bei der NYSE, sind ebenfalls in dieser Position enthalten.<br />

Abschreibungen<br />

Die Aufwendungen aus Abschreibungen umfassen Kosten aus planmäßigen Abschreibungen auf Anlagevermögen<br />

(einschließlich Computer-Hardware und aktivierte Software) und für die planmäßige Abschreibung<br />

immaterieller Vermögenswerte über die geschätzte Nutzungsdauer.<br />

Systeme und Kommunikation<br />

Aufwendungen für Systeme und Kommunikation umfassen Kosten für die Entwicklung und Pflege von<br />

Handels-, Aufsichts- und Verwaltungssystemen, Investitionen in die Systemkapazität, -verlässlichkeit und -sicherheit<br />

sowie Kosten für die Netzwerk-Konnektivität zwischen Kunden und Rechenzentren der NYSE Euronext sowie<br />

für die Konnektivität mit verschiedenen anderen Marktzentren. Die Kosten für Systeme und Kommunikation<br />

umfassen außerdem an Drittanbieter von Netzwerken und Ressourcen für Informationstechnologie gezahlte<br />

Gebühren, einschließlich Gebühren für Beratung, Forschung und Entwicklung, Softwaremiete und -lizenzen,<br />

Hardwaremiete und damit verbundene Gebühren, die an externe Wartungsunternehmen zu zahlen sind.<br />

Professionelle Dienstleistungen<br />

Aufwendungen für professionelle Dienstleistungen umfassen Beratungskosten im Zusammenhang mit verschiedenen<br />

technologischen und betrieblichen Initiativen, einschließlich Gebühren, die im Zusammenhang mit<br />

bestimmten Vereinbarungen über Clearing-Garantien an die LCH.Clearnet bzw. im Zusammenhang mit der<br />

Übertragung bestimmter die Marktteilnehmer betreffenden aufsichtsrechtlichen Funktionen an die FINRA gezahlt<br />

wurden, sowie Gebühren für Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung.<br />

Kosten für Verkauf Allgemeines und Verwaltung<br />

Die Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung umfassen folgende Kosten: (1) Raumkosten; (2) Marketingkosten<br />

bestehend aus Werbe-, Druck- und Verkaufsförderungskosten; (3) Versicherungsprämien, Reise- und<br />

Bewirtungskosten, Co-Branding, Vorgespräche mit potenziellen Investoren sowie Werbekosten für an der NYSE<br />

notierte Unternehmen; (4) Kosten für Allgemeines und Verwaltung; und (5) durch die NYSE Regulation erhobene<br />

aufsichtsrechtliche Bußgelder. Aufsichtsrechtliche Bußgelder müssen für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet<br />

werden. Seit der Kaufvereinbarung mit der FINRA vom 30. Juli 2007 war die Höhe der aufsichtsrechtlichen<br />

Bußgelder verhältnismäßig unbedeutend.<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen<br />

Die Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen umfassen Abfindungen und damit verbundene Verluste<br />

aus Plankürzungen, Kosten für die Beendigung von Vertragsverhältnissen, Sonderabschreibungen aufgrund der<br />

Verkürzung der Nutzungsdauer bestimmter langfristiger Vermögenswerte sowie Kosten für Rechtsberatung und<br />

sonstige Kosten, die Unternehmenszusammenschlüssen und Initiativen zur Kostensenkung direkt zurechenbar sind.<br />

Betriebsergebnis<br />

Vergleich der zum 31. Dezember 2010 und zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahre<br />

Das Betriebsergebnis der NYSE Euronext für das zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr enthält das<br />

Betriebsergebnis der NYFIX seit deren Übernahme am 30. November 2009.<br />

Die nachstehende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE Euronext für die zum<br />

31. Dezember 2010 und 2009 endenden Geschäftsjahre sowie für jeden Posten den Prozentsatz der Steigerung bzw.<br />

A-346


des Rückgangs im zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr gegenüber dem entsprechenden Posten des<br />

zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahres.<br />

Geschäftsjahr<br />

zum<br />

31. Dezember<br />

2010 2009<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg<br />

(Rückgang)<br />

in Prozent<br />

Umsätze<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren ................................ 3.128 3.427 (9)<br />

Marktdaten .................................................... 373 403 (7)<br />

Börsennotierungen .............................................. 422 407 4<br />

Technologiedienstleistungen ....................................... 318 223 43<br />

Sonstige Erlöse................................................. 184 224 (18)<br />

Gesamtumsätze.................................................<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

4.425 4.684 (6)<br />

Gebühren gemäß Section 31 ....................................... 315 388 (19)<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ............................<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />

1.599 1.818 (12)<br />

Handelsgeschäften.............................................<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />

2.511 2.478 1<br />

Vergütungen ................................................... 613 649 (6)<br />

Abschreibungen ................................................ 281 266 6<br />

Systeme und Kommunikation ...................................... 206 225 (8)<br />

Professionelle Dienstleistungen ..................................... 282 223 26<br />

Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung ....................... 296 313 (5)<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ........................ 88 516 (83)<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ...................... 1.766 2.192 (19)<br />

Betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen .............. 745 286 160<br />

Zinsaufwand ................................................... (111) (122) (9)<br />

Zinserträge und Beteiligungserträge.................................. 3 11 (73)<br />

Erträge (Verluste) aus assoziierten Unternehmen ........................ (6) 2 (400)<br />

Sonstige Erträge................................................<br />

Erträge aus fortgeführten Geschätsbereichen vor<br />

55 28 96<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................... 686 205 235<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ............................. (128) 7 *<br />

Konzernjahresüberschuss ........................................ 558 212 163<br />

davon Konzernjahresfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen ........... 19 7 171<br />

Konzernjahresüberschuss der Gesellschafter von NYSE Euronext. ........ 577 219 163<br />

* = nicht aussagekräftig.<br />

Highlights<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr betrugen die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen<br />

in Verbindung mit Handelsgeschäften 2.511 Mio. US$, die betrieblichen Erträge aus fortgeführten<br />

Geschäftsbereichen 745 Mio. US$ und der Konzernjahresüberschuss der Gesellschafter von NYSE Euronext<br />

577 Mio. US$. Die Vergleichszahlen für das zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr beliefen sich für die<br />

Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften auf 2.478 Mio. US$, für die<br />

betrieblichen Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen auf 286 Mio. US$ und für den Konzernjahresüberschuss<br />

der Gesellschafter von NYSE Euronext auf 219 Mio. US$.<br />

Die Steigerung der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften um<br />

33 Mio. US$, die Steigerung der betrieblichen Erträge aus fortgeführten Aktivitäten um 459 Mio. US$ und die<br />

A-347


Steigerung des Konzernjahresüberschusses der Gesellschafter von NYSE Euronext um 358 Mio. US$ ist auf<br />

folgende Haupteinflussfaktoren zurückzuführen:<br />

Gestiegene Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />

Die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften stiegen hauptsächlich<br />

aufgrund des gestiegenen Volumens im Derivategeschäft der NYSE Euronext und des Wachstums im Segment<br />

,,Information Services and Technology Solutions“. Diesen Steigerungen standen ein Volumenrückgang in<br />

bestimmten Börsenplätzen im US-Kassahandel sowie Preisänderungen in Börsenplätzen des europäischen Kassahandels<br />

gegenüber. Siehe weitere ausführlichere Erläuterungen bei der Analyse der jeweiligen Segmente.<br />

Gestiegene betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />

Der Anstieg der betrieblichen Erträge aus forgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr um<br />

459 Mio. US$ ergab sich im Wesentlichen durch eine Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um<br />

426 Mio. US$, hauptsächlich im Zusammenhang mit einer Einmalzahlung der NYSE Liffe Clearing von 355 Mio.<br />

US$ im Jahr 2009 und durch die gestiegenen Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit<br />

Handelsgeschäften. Bereinigt um den Nettoeffekt von Fusions- und Übernahmeaktivitäten (54 Mio. US$), die<br />

Auswirkungen von Wechselkursveränderungen (19 Mio. US$), Neugeschäftsinitiativen (35 Mio. US$) und Kosten<br />

für die Integration von Rechenzentren (45 Mio. US$) gingen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der NYSE<br />

Euronext um 113 Mio. US$ oder 7% gegenüber dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr zurück.<br />

Gestiegener Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext<br />

Im Vergleich zu dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr stieg der Konzernjahresüberschuss der<br />

Gesellschafter von NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 um 358 Mio. US$ an, was hauptsächlich auf die<br />

gestiegenen betrieblichen Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen und einen einmaligen Gewinn aus dem<br />

Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an der National Stock Exchange of India in Höhe von 56 Mio. US$ zurückzuführen<br />

ist. Dies wurde teilweise durch einen höheren effektiven Steuersatz kompensiert.<br />

Ergebnisse der Segmente<br />

Mit Wirkung zum ersten Quartal 2010 hat die NYSE Euronext ihre berichtspflichtigen Geschäftssegmente neu<br />

strukturiert. Die neuen Segmente sind: Derivategeschäft, Cash Trading and Listings, und Information Services and<br />

Technology Solutions. Die Finanzergebnisse zurückliegender Jahre wurden zur Berücksichtigung dieser Änderung<br />

angepasst. Ziffer 6 des Konzernanhangs der NYSE Euronext und der obige Abschnitt ,,Überblick“ enthalten<br />

Informationen zu diesen Segmenten.<br />

in% der<br />

Gesamtumsätze<br />

2010 2009 2010 2009<br />

(in Mio. US$)<br />

Segmentumsätze<br />

,,Derivatives“ ............................................... 1.088 918 25 20<br />

,,Cash Trading and Listings“ .................................... 2.893 3.397 65 73<br />

,,Information Services and Technology Solutions“ .................... 444 363 10 7<br />

Summe Segmentumsätze................................... 4.425 4.678 100 100<br />

A-348


,,Derivatives“<br />

2010 2009<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg in% der Umsätze<br />

(Rückgang) in % 2010 2009<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren ................ 1.005 845 19 93 92<br />

Marktdaten ................................... 47 42 12 4 5<br />

Sonstige Erlöse................................ 36 31 16 3 3<br />

Gesamtumsätze ..............................<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

1.088 918 19 100 100<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ...........<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung<br />

262 195 34 24 21<br />

mit Handelsgeschäften ......................... 826 723 14 76 79<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ....... 15 382 (96) 2 42<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen ................<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />

372 381 (2) 34 41<br />

Geschäftstätigkeit ............................. 439 (40) * 40 (4)<br />

* nicht aussagekräftig<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr stiegen die betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit des Segments ,,Derivatives“ von betrieblichen Verlusten aus laufender Geschäftstätigkeit um<br />

479 Mio. US$ auf betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit von 439 Mio. US$ an. Der Anstieg ist<br />

hauptsächlich auf (1) eine Steigerung der Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften,<br />

was einen Anstieg des durchschnittlichen Tagesvolumens der NYSE Euronext in Europa um 14,8%<br />

gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum widerspiegelt, (2) die Einbeziehung der Gesamtjahresergebnisse der<br />

NYSE Liffe Clearing im Jahr 2010, (3) eine Erhöhung des Marktanteils der NYSE Euronext im US-Optionsmarkt,<br />

(4) niedrigere Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen, die im Jahr 2009 eine Einmalzahlung der NYSE Liffe<br />

Clearing von 355 Mio. US$ enthielten, und (5) einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 9 Mio.<br />

US$, der die betrieblichen Effizienzgewinne widerspiegelt, die teilweise durch die nachteiligen Auswirkungen von<br />

Währungsumrechnungen (etwa 10 Mio. US$) aufgezehrt wurden, zurückzuführen.<br />

,,Cash Trading and Listings“<br />

2010 2009<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg<br />

in% der<br />

Segmentumsätze<br />

(Rückgang) in % 2010 2009<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren .............. 2.123 2.582 (18) 73 76<br />

Marktdaten .................................. 200 221 (10) 7 7<br />

Börsennotierungen ............................ 422 407 4 15 12<br />

Sonstige Erlöse............................... 148 187 (21) 5 5<br />

Gesamtumsätze...........................<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

2.893 3.397 (15) 100 100<br />

Gebühren gemäß Section 31 ................. 315 388 (19) 11 11<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ......<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in<br />

1.337 1.623 (18) 46 48<br />

Verbindung mit Handelsgeschäften .............. 1.241 1.386 (10) 43 41<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ...... 56 104 (46) 2 3<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen ............... 809 867 (7) 28 26<br />

Betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit . . . 376 415 (9) 13 12<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr fielen die betrieblichen Erträge aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit des Segments ,,Cash Trading and Listings“ um 39 Mio. US$ auf 376 Mio. US$. Dies ist<br />

A-349


hauptsächlich auf einen Rückgang der Gesamtumsätze abzüglich der Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />

um 145 Mio. US$ zurückzuführen. Das durchschnittliche Tagesvolumen der US-Börsenplätze der<br />

NYSE Euronext ging bei gleichzeitig verbesserten Umsatzerlösen um 20,9% zurück. Die europäischen Börsenplätze<br />

der NYSE Euronext verzeichneten eine Steigerung des durchschnittlichen Tagesvolumens um 6,8% sowie<br />

schlechtere, aber gegen Jahresende stabilisierte Umsatzerlöse. Dieser Rückgang bei den Gesamtumsätzen abzüglich<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften wurde teilweise durch niedrigere Kosten für Firmenkäufe<br />

und Umstrukturierungen sowie durch einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um<br />

58 Mio. US$ im Rahmen der Kosteneinsparungsinitiativen der NYSE Euronext ausgeglichen.<br />

,,Information Services and Technology Solutions“<br />

2010 2009<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg<br />

in% der<br />

Umsätze<br />

(Rückgang) in % 2010 2009<br />

Marktdaten ....................................... 126 140 (10) 28 39<br />

Technologiedienstleistungen ........................... 318 223 43 72 61<br />

Gesamtumsätze ................................ 444 363 22 100 100<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ........... 17 27 (37) 4 7<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen .................... 355 309 15 80 85<br />

Betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit ........ 72 27 167 16 8<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr stiegen die betrieblichen Erträge aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit des Segments ,,Information Services and Technology Solutions“ um 45 Mio. US$ auf 72 Mio.<br />

US$. Der Anstieg ist hauptsächlich zurückzuführen auf das Wachstum des Softwaregeschäfts der NYSE Euronext<br />

und die Einbeziehung der Gesamtjahresergebnisse der NYFIX, einem am 30. November 2009 erworbenen<br />

Unternehmen, im Jahr 2010.<br />

,,Konzern/Eliminierung“<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

2010 2009<br />

Anstieg<br />

(Rückgang) in %<br />

Sonstige Erlöse............................................... — 6 (100)<br />

Gesamtumsätze............................................... — 6 (100)<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ...................... — 3 (100)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................... 142 119 19<br />

Betriebliche Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit .................. (142) (116) 22<br />

Das Segment ,,Konzern/Eliminierung“ beinhaltet nicht zugeordnete Kosten hauptsächlich im Zusammenhang<br />

mit der Konzernleitung, Aufwendungen aufgrund der Rechtsform als Stock Corporation, einer Duplizierung von<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung der Rechenzentren der NYSE Euronext und Kosten im Zusammenhang<br />

mit den Pensionsplänen, dem Supplemental Executive Retirement Plan (SERP) und für pensionsähnliche<br />

Versorgungspläne sowie konzerninterne Eliminierungen von Erträgen und Aufwendungen. Der Anstieg der<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist hauptsächlich auf gestiegene Kosten für die Umstellung von Rechenzentren<br />

zurückzuführen.<br />

Nicht-betriebliche Erträge und Aufwendungen<br />

Zinsaufwand<br />

Der Zinsaufwand ist hauptsächlich auf Zinsaufwendungen zurückzuführen, die für die Finanzverbindlichkeiten<br />

im Zusammenhang mit im Juni 2013 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 750 Mio. US$ sowie<br />

im Zusammenhang mit im Juni 2015 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 1.000 Mio. A angefallen sind<br />

A-350


(siehe Abschnitt ,,Liquidität und Kapitalausstattung“). Der Rückgang der Zinsaufwendungen ist vor allem auf<br />

geringere ausstehende Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen.<br />

Zinserträge und Beteiligungserträge<br />

Der Rückgang des Durchschnittsbestands der flüssigen Mittel und Anlagen der NYSE Euronext sowie der<br />

Rückgang der Zinssätze und Wechselkurse waren die Hauptursachen für den Rückgang der Beteiligungserträge um<br />

8 Mio. US$.<br />

Erträge (Verluste) aus assoziierten Unternehmen<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr ist der Rückgang der Erträge aus assoziierten<br />

Unternehmen auf Verluste aus assoziierten Unternehmen Unternehmen hauptsächlich auf die Auswirkungen der<br />

Beteiligung an der NYPC zurückzuführen; das Unternehmen befindet sich im Entwicklungsstadium.<br />

Sonstige Erträge<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr stiegen die sonstigen Erträge um 27 Mio. US$ auf<br />

55 Mio. US$ im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hauptverantwortlich für den Anstieg ist ein<br />

Gewinn von 56 Mio. US$ aus dem Verkauf der Beteiligung der NYSE Euronext an der National Stock Exchange of<br />

India, der teilweise durch Wechselkursgewinne und -verluste sowie durch Dividenden auf bestimmte Anlagen, die<br />

von Periode zu Periode schwanken können, kompensiert wurde.<br />

Nicht beherrschende Anteile<br />

In den zum 31. Dezember 2010 und 2009 endenden Geschäftsjahren verzeichnete die NYSE Euronext einen<br />

Konzernjahresfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 19 Mio. US$ bzw. 7 Mio. US$. Der<br />

Anstieg des Konzernjahresfehlbetrags von nicht beherrschenden Anteilen um 12 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr<br />

beruht hauptsächlich auf der verringerten Ertragskraft der BlueNext und den Betriebsverlusten der NYSE Liffe<br />

U.S., die sich im Entwicklungsstadium befindet.<br />

Ertragsteuern<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr bilanzierte die NYSE Euronext Ertragsteuerrückstellungen<br />

zu einem geschätzten Steuersatz von 19% bzw. in dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr<br />

Ertragsteuererstattungen zu einem geschätzten Steuersatz von 3%. In dem zum 31. Dezember 2010 endenden<br />

Geschäftsjahr war der gesamte effektive Steuersatz der NYSE Euronext niedriger als der gesetzliche Steuersatz,<br />

was hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückzuführen ist: niedrigere auf ihre ausländischen Geschäftsbetriebe<br />

anwendbaren Steuersätze, das Auslaufen von Verjährungsfristen in verschiedenen Ländern und ein einmaliger<br />

latenter Steuerertrag im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Gesetzen über die Senkung der Körperschaftsteuersätze<br />

in Großbritannien und den Niederlanden.<br />

Vergleich der zum 31. Dezember 2009 und zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre<br />

Die betrieblichen Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen der NYSE Euronext für das zum 31. Dezember<br />

2009 endende Geschäftsjahr enthalten das Betriebsergebnis der NYFIX seit deren Erwerb am 30. November 2009.<br />

Im zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahr enthielten die betrieblichen Verluste aus fortgeführten<br />

Geschäftsbereichen der NYSE Euronext die Betriebsergebnisse von Wombat, AEMS und NYSE Amex seit<br />

dem jeweiligen Erwerbsdatum (7. März 2008, 5. August 2008 bzw. 1. Oktober 2008).<br />

Die nachstehende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der NYSE Euronext für die zum<br />

31. Dezember 2009 und 2008 endenden Geschäftsjahre sowie für jeden Posten den Prozentsatz der Steigerung bzw.<br />

A-351


des Rückgangs in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr gegenüber dem entsprechenden Posten des<br />

zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahres.<br />

Geschäftsjahr<br />

zum<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg<br />

(Rückgang)<br />

in Prozent<br />

Umsätze<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren .............................. 3.427 3.536 (3)<br />

Marktdaten .................................................. 403 428 (6)<br />

Börsennotierungen ............................................ 407 395 3<br />

Technologiedienstleistungen ..................................... 223 159 40<br />

Sonstige Erlöse............................................... 224 184 22<br />

Gesamtumsätze............................................... 4.684 4.702 —<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

Gebühren gemäß Section 31 ..................................... 388 229 69<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing .......................... 1.818 1.592 14<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />

Handelsgeschäften ........................................... 2.478 2.881 (14)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />

Vergütungen ................................................. 649 664 (2)<br />

Abschreibungen .............................................. 266 253 5<br />

Systeme und Kommunikation .................................... 225 317 (29)<br />

Professionelle Dienstleistungen ................................... 223 163 37<br />

Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung. ..................... 313 305 3<br />

Wertminderungsaufwand ........................................ — 1.590 (100)<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen . ..................... 516 177 192<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen .................... 2.192 3.469 (37)<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .... 286 (588) 149<br />

Zinsaufwand ................................................. (122) (150) (19)<br />

Zinserträge und Beteiligungserträge................................ 11 51 (78)<br />

Erträge aus assoziierten Unternehmen .............................. 2 1 100<br />

Sonstige Erträge..............................................<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor<br />

28 41 (32)<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen). ......................... 205 (645) 132<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................... 7 (95) (107)<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .............. 212 (740) 129<br />

Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen . . . ..................... — 7 (100)<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ............................<br />

davon Konzernjahresfehlbetrag(-überschuss) von nicht beherrschenden<br />

212 (733) 129<br />

Anteilen ..................................................<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE<br />

7 (5) (240)<br />

Euronext ................................................. 219 (738) 130<br />

Highlights<br />

In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr betrugen die Gesamtumsätze der NYSE Euronext<br />

abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften 2.478 Mio. US$, die betrieblichen Erträge aus<br />

fortgeführten Geschäftsbereichen 286 Mio. US$ und der auf die Gesellschafter von NYSE Euronext entfallende<br />

Konzernjahresüberschuss 219 Mio. US$. Die Vergleichszahlen für das zum 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr<br />

beliefen sich für die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften auf<br />

2.881 Mio. US$, für die betrieblichen Verluste aus fortgeführten Geschäftsbereichen auf 588 Mio. US$ und für den<br />

auf die Gesellschafter von NYSE Euronext entfallenden Konzernjahresfehlbetrag auf 738 Mio. US$.<br />

A-352


Der Rückgang der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften um<br />

403 Mio. US$, die Steigerung der betrieblichen Verluste auf betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />

um 874 Mio. US$ und die Steigerung des Konzernjahresfehlbetrags in einen Konzernjahresüberschuss der<br />

Gesellschafter von NYSE Euronext um 957 Mio. US$ sind auf folgende Haupteinflussfaktoren zurückzuführen:<br />

Niedrigere Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften<br />

Die Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften gingen in erster Linie<br />

aufgrund eines Rückgangs der Nettoumsatzerlöse der NYSE Euronext pro Handelsgeschäft zurück, der wiederum<br />

auf Preis- und Volumenänderungen, höhere Aufwendungen aus Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing sowie<br />

nachteilige Effekte aus der Währungsumrechnung (ca. 123 Mio. US$) zurückzuführen ist (siehe weitere ausführliche<br />

Erläuterungen bei der Analyse der jeweiligen Segmente).<br />

Gestiegene betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen<br />

Der Anstieg der betrieblichen Verluste auf betriebliche Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber<br />

dem Vorjahr um 874 Mio. US$ resultierte hauptsächlich aus dem im Jahr 2008 erfassten Wertminderungsaufwand<br />

in Höhe von 1.590 Mio. US$ im Zusammenhang mit der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten<br />

und anderen immateriellen Vermögenswerten im Segment Cash Trading and Listings auf den jeweiligen<br />

geschätzten beizulegenden Zeitwert. Im Jahr 2009 wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst. Das Ergebnis<br />

der NYSE Euronext im Jahr 2009 profitierte auch von niedrigeren betrieblichen Aufwendungen infolge von<br />

Kosteneinsparungsinitiativen (ca. 195 Mio. US$), denen allerdings (1) höhere Kosten für Firmenkäufe und<br />

Umstrukturierungen, hauptsächlich wegen der Zahlung bezüglich NYSE Liffe Clearing (ca. 355 Mio. US$),<br />

(2) ein Rückgang in den Nettoumsatzerlösen pro Handelsgeschäft wegen Preis- und Volumenänderungen (ca.<br />

403 Mio. US$) und (3) die Einbeziehung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen,<br />

Rechenzentren und anderen Initiativen (ca. 193 Mio. US$) gegenüberstehen.<br />

Gestiegener Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext<br />

Der Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE Euronext verbesserte sich im zum<br />

31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr um 957 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg beruht im<br />

Wesentlichen auf dem höheren Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen sowie dem niedrigeren<br />

effektiven Steuersatz hauptsächlich infolge höherer Erträge, die von ihren ausländischen Geschäftsbetrieben, bei<br />

denen der anzuwendende Steuersatz niedriger ist als der gesetzliche Steuersatz, erwirtschaftet wurden, sowie auf<br />

der Erfassung zuvor nicht ausgewiesener Steuererstattungen.<br />

Ergebnisse der Segmente<br />

in% der<br />

Gesamtumsätze<br />

2009 2008 2009 2008<br />

(in Mio. US$)<br />

Segmentumsätze<br />

,,Derivatives“ ................................................. 918 1.002 20 21<br />

,,Cash Trading and Listings“. ..................................... 3.397 3.427 73 73<br />

,,Information Services and Technology Solutions“ ...................... 363 266 7 6<br />

Summe Segmentumsätze..................................... 4.678 4.695 100 100<br />

A-353


,,Derivatives“<br />

2009 2008<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg in% der Umsätze<br />

(Rückgang) in % 2009 2008<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren ................ 845 919 (8) 92 92<br />

Marktdaten ................................... 42 62 (32) 5 6<br />

Sonstige Erlöse................................ 31 21 48 3 2<br />

Gesamtumsätze ..............................<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

918 1.002 (8) 100 100<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ...........<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung<br />

195 204 (4) 21 20<br />

mit Handelsgeschäften ......................... 723 798 (9) 79 80<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ....... 382 33 * 42 3<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen ................<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />

381 427 (11) 41 43<br />

Geschäftstätigkeit ............................. (40) 338 (112) (4) 34<br />

* nicht aussagekräftig<br />

Im zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr fielen die betrieblichen Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

des Segments ,,Derivatives“ um 378 Mio. US$ auf betriebliche Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

von 40 Mio. US$. Der Rückgang beruht hauptsächlich auf einer einmaligen Zahlung bezüglich NYSE Liffe<br />

Clearing in Höhe von 355 Mio. US$ im Jahr 2009, den nachteiligen Effekten aus der Währungsumrechnung (ca.<br />

40 Mio. US$) und niedrigere Umsatzerlöse pro Vertrag (ca. 23 Mio. US$), was teilweise durch die Einbeziehung<br />

des Ergebnisses der NYSE Amex für das gesamte Jahr und des Ergebnisses der NYSE Liffe Clearing seit der<br />

Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Juli 2009 (ca. 28 Mio. US$) kompensiert wurde.<br />

,,Cash Trading and Listings“<br />

2009 2008<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg in% der Umsätze<br />

(Rückgang) in % 2009 2008<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren ............... 2.582 2.617 (1) 76 76<br />

Marktdaten .................................. 221 246 (10) 7 7<br />

Börsennotierungen ............................. 407 395 3 12 12<br />

Sonstige Erlöse............................... 187 169 11 5 5<br />

Gesamtumsätze ...........................<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

3.397 3.247 (1) 100 100<br />

Gebühren gemäß Section 31 .................. 388 229 69 11 7<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ......<br />

Gesamtumsätze, abzüglich Aufwendungen in Verbindung<br />

1.623 1.388 17 48 41<br />

mit Handelsgeschäften ........................ 1.386 1.810 (23) 41 52<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ...... 104 74 41 3 2<br />

Wertminderungsaufwand ........................ — 1.590 (100) — 46<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen ...............<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />

867 926 (6) 26 27<br />

Geschäftstätigkeit. ........................... 415 (780) 153 12 (23)<br />

In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr stiegen die betrieblichen Erträge (Verluste) aus<br />

laufender Geschäftstätigkeit des Segments ,,Cash Trading and Listings“ von betrieblichen Verlusten aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit um 1.195 Mio. US$ auf betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit von 415 Mio. US$.<br />

Dies resultierte hauptsächlich aus dem im Jahr 2008 erfassten Wertminderungsaufwand in Höhe von 1.590 Mio.<br />

US$ im Zusammenhang mit der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen<br />

A-354


Vermögenswerten auf den jeweiligen beizulegenden geschätzten Zeitwert. Im Jahr 2009 wurde kein Wertminderungsaufwand<br />

erfasst. Bereinigt um den Wertminderungsaufwand erhöhten sich die betrieblichen Verluste aus<br />

laufender Geschäftstätigkeit um 395 Mio. US$, bedingt durch die niedrigeren Umsatzerlöse pro Handelsgeschäft<br />

infolge gesunkener Preise in Verbindung mit einem Rückgang des Handelsvolumens bei den europäischen<br />

Plattformen der NYSE Euronext um 12% und der nachteiligen Effekte aus Transaktionen in Fremdwährung.<br />

,,Information Services and Technology Solutions“<br />

2009 2008<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

Anstieg in% der Umsätze<br />

(Rückgang) in % 2009 2008<br />

Marktdaten .................................... 140 119 18 39 45<br />

Technologiedienstleistungen ........................ 223 147 52 61 55<br />

Gesamtumsätze.............................. 363 266 36 100 100<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen ........ 27 53 (49) 7 20<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen. .................<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus laufender<br />

309 235 31 85 88<br />

Geschäftstätigkeit .............................. 27 (22) (223) 8 (8)<br />

In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr stiegen die betrieblichen Erträge (Verluste) aus<br />

laufender Geschäftstätigkeit des Segments ,,Information Services and Technology Solutions“ von betrieblichen<br />

Verlusten aus laufender Geschäftstätigkeit um 49 Mio. US$ auf betriebliche Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

von 27 Mio. US$. Der Anstieg ist hauptsächlich zurückzuführen auf die verbesserten Ergebnisse der<br />

Vernetzungs- und Softwaredienste der NYSE Euronext und auf die Einbeziehung der Ergebnisse der NYFIX nach<br />

deren Erwerb am 30. November 2009.<br />

,,Konzern/Eliminierung“<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

(in Mio. US$)<br />

2009 2008<br />

Anstieg<br />

(Rückgang) in %<br />

Sonstige Erlöse ............................................. 6 7 (14)<br />

Gesamtumsätze ............................................. 6 7 (14)<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierungen .................... 3 17 (82)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen. ............................. 119 114 4<br />

Betriebliche Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit ................. (116) (124) (6)<br />

Das Segment ,,Konzern/Eliminierung“ beinhaltet nicht zugeordnete Kosten hauptsächlich im Zusammenhang<br />

mit der Konzernleitung, Aufwendungen aufgrund der Rechtsform als Stock Corporation, Duplizierung von Kosten<br />

im Zusammenhang mit der Umstellung der Rechenzentren der NYSE Euronext und Kosten im Zusammenhang mit<br />

den Pensionsplänen, dem Supplemental Executive Retirement Plan (SERP) und für pensionsähnliche Versorgungspläne<br />

sowie konzerninterne Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 5 Mio. US$ beruht hauptsächlich auf den gestiegenen<br />

Aufwendungen für die Umstellung von Rechenzentren, die durch den in 2009 ausgewiesenen Gewinn aus<br />

Versorgungsplankürzungen in Höhe von 10 Mio. US$ ausgeglichen wurden.<br />

Nicht-betriebliche Erträge und Aufwendungen<br />

Zinsaufwand<br />

Der Zinsaufwand besteht hauptsächlich aus Zinsaufwendungen für die Finanzierung des in bar gezahlten Teils der<br />

Gegenleistung für die Aktionäre der Euronext im April 2007 sowie auf Zinsaufwendungen, die für die Schulden im<br />

Zusammenhang mit im Juni 2013 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 750 Mio. US$ sowie im<br />

A-355


Zusammenhang mit im Juni 2015 fälligen, festverzinslichen Anleihen in Höhe von 1.000 Mio. A angefallen sind. Siehe<br />

Abschnitt ,,Liquidität und Kapitalausstattung“.<br />

Zinserträge und Beteiligungserträge<br />

Der Rückgang des Durchschnittsbestands der flüssigen Mittel und Anlagen sowie der Rückgang der Zinssätze<br />

und Wechselkurse waren die Hauptursachen für den Rückgang der Zins- und Beteiligungserträge um 40 Mio. US$.<br />

Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr erfasste die NYSE Euronext Erträge aus assoziierten<br />

Unternehmen in Höhe von 2 Mio. US$. Dieser Posten spiegelte in erster Linie den prozentualen Anteil der NYSE<br />

Euronext am Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung in Qatar wider.<br />

Sonstige Erträge<br />

In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr erfasste die NYSE Euronext sonstige Erträge von<br />

28 Mio. US$, was einem Rückgang um 13 Mio. US$ im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum entspricht. Die<br />

sonstigen Erträge bestehen vor allem aus Wechselkursgewinnen (nach Abzug von Verlusten) und Dividenden auf<br />

bestimmte Anlagen, die in den einzelnen Berichtszeiträumen unterschiedlich ausfallen können, sowie aus<br />

Gewinnen oder Verlusten aus dem Verkauf von Beteiligungen und Unternehmen.<br />

Nicht beherrschende Anteile<br />

In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr erfasste die NYSE Euronext einen Konzernjahresfehlbetrag<br />

von nicht beherrschenden Anteilen von 7 Mio. US$ gegenüber einem Konzernjahresüberschuss von nicht<br />

beherrschenden Anteilen von 5 Mio. US$ in dem zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahr. Der im Jahr<br />

2009 erfasste Konzernjahresfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen enthielt eine gemeinsame Verlustübernahme<br />

mit den Partnern der NYSE Euronext an dem Projekt NYSE Liffe US.<br />

Ertragsteuern<br />

In dem zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahr profitierte die NYSE Euronext von Ertragsteuern zu<br />

einem geschätzten Steuersatz von 3%. Dies stellt einen Rückgang gegenüber der Steuerrückstellung von 15% in<br />

dem zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahr dar. Der Rückgang ist vorwiegend auf höhere Ergebnisse aus<br />

den ausländischen Geschäftsbetrieben, für die der geltende Steuersatz unter dem gesetzlichen Satz liegt, sowie auf<br />

die Erfassung zuvor nicht ausgewiesener Steuererstattungen zurückzuführen.<br />

Liquidität und Kapitalausstattung<br />

Ziele der Finanzpolitik der NYSE Euronext sind die Finanzierung ihres Wachstums, die Vergütung der Aktionäre<br />

und die Gewährleistung von finanzieller Flexibilität bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von hoher Kreditwürdigkeit<br />

und Liquidität. Die wichtigsten Liquiditätsquellen der NYSE Euronext sind der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit,<br />

die kurzfristigen Vermögenswerte und bestehende Bankkreditlinien. Der größte Liquiditätsbedarf der NYSE Euronext<br />

besteht im Bereich des Betriebskapitals, der Investitionsausgaben sowie für allgemeine Konzernzwecke.<br />

Cashflows<br />

In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr belief sich der Zahlungsmittelzufluss aus der<br />

betrieblichen Geschäftstätigkeit auf 587 Mio. US$. Dieser beinhaltete einen Konzernjahresüberschuss von<br />

558 Mio. US$ und Abschreibungen von 307 Mio. US$, die durch einen Rückgang des Betriebskapitals um<br />

119 Mio. US$ teilweise aufgezehrt wurden. Die Investitionsausgaben in dem zum 31. Dezember 2010 endenden<br />

Geschäftsjahr beliefen sich auf 305 Mio. US$.<br />

A-356


Gemäß den Bedingungen der Betriebsvereinbarung der NYSE dürfen keine durch die NYSE Regulation<br />

eingezogenen aufsichtsrechtlichen Gebühren, Bußgelder oder Strafzahlungen an die NYSE Euronext oder eine<br />

andere Rechtsperson als die NYSE Regulation ausgezahlt werden. Infolgedessen kann die Verwendung von durch<br />

die NYSE Regulation eingezogenen aufsichtsrechtlichen Gebühren, Bußgeldern und Strafzahlungen als eingeschränkt<br />

angesehen werden. Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext keine wesentlichen Barguthaben<br />

mit Verfügungsbeschränkung.<br />

Mit Stand zum 31.Dezember 2010 beliefen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der<br />

ausländischen Tochterunternehmen der NYSE Euronext auf rund 250 Mio US$. Würden diese Mittel in die<br />

Vereinigten Staaten zurückgeführt, wäre die NYSE Euronext verpflichtet, Steuerrückstellungen zu bilden und<br />

Steuern zu entrichten, mit Ausnahme des möglichen Anteils der Zahlungsmittel, die als Kapitalrückzahlung für<br />

U.S.-Steuerzwecke behandelt werden würden.<br />

Nettofinanzverschuldung<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext ausstehende Finanzverbindlichkeiten in Höhe von ca.<br />

2,4 Mrd. US$ sowie Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen in Höhe von 0,4 Mrd. US$,<br />

woraus sich eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von ca. 2,1 Mrd. US$ ergibt. Die NYSE Euronext definiert die<br />

Nettofinanzverschuldung als ausstehende Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalenten<br />

und Finanzanlagen.<br />

Die Nettofinanzverschuldung gestaltete sich wie folgt (in Mio. US$):<br />

31. Dezember<br />

2010 2009<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente .................................... 327 423<br />

Finanzanlagen ........................................................... 52 67<br />

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen ........................ 379 490<br />

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ........................................... 366 616<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten ........................................... 2.074 2.166<br />

Summe Finanzverbindlichkeiten .............................................. 2.440 2.782<br />

Nettofinanzverschuldung .................................................... 2.061 2.292<br />

Die Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen werden als ein globales Treasury-Portfolio<br />

aus nicht-spekulativen Finanzinstrumenten verwaltet, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können,<br />

so etwa in Tagesgeld- und Festgeldanlagen, Geldmarktfonds, Investmentfonds für Treasury-Anlagen, festverzinsliche<br />

Anlagen mit kurzer Laufzeit und sonstige Geldmarktinstrumente. So wird eine hohe Liquidität der finanziellen<br />

Vermögenswerte sichergestellt.<br />

Zum 31. Dezember 2010 waren die wichtigsten Fremdfinanzierungsinstrumente der NYSE Euronext wie folgt<br />

(in Mio.):<br />

Nennbetrag Fälligkeit<br />

Im Rahmen des globalen Commercial Paper-Programms emittierte<br />

US$ 330 7. Januar 2011 bis<br />

Commercial Paper (US$) ...............................<br />

24. Januar 2011<br />

Anleihe (US$, 4,8%) .................................. US$750 30.Juni 2013<br />

Anleihe (A, 5,375%) ................................... 1.000 A (US$ 1.337) 30. Juni 2015<br />

Im Jahr 2007 schloss die NYSE Euronext ein auf US-Dollar und Euro lautendes globales Geldmarktpapier-<br />

Programm (commercial paper program) inHöhe von 3,0 Mrd. US$ ab, um den Erwerb der Euronext-Aktien zu<br />

refinanzieren. Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext im Rahmen dieses Programms ausstehende<br />

Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mrd. US$ zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,8%. Der effektive<br />

Zinssatz der emittierten Geldmarktpapiere unterscheidet sich nicht wesentlich von den kurzfristigen Zinssätzen<br />

(US$-Libor für auf US-Dollar lautende Geldmarktpapiere, Euribor für auf Euro lautende Geldmarktpapiere). Die<br />

Schwankung dieser Sätze aufgrund des Marktumfelds kann daher die der NYSE Euronext entstehenden Zinsaufwendungen<br />

beeinflussen.<br />

A-357


Das Geldmarktpapier-Programm ist durch eine revolvierende syndizierte fünfjährige Bankfazilität über<br />

2,0 Mrd. US$ unterlegt, die am 4. April 2012 fällig ist. Diese Bankfazilität kann auch für allgemeine Konzernzwecke<br />

verwendet werden, wurde jedoch zum 31. Dezember 2010 nicht in Anspruch genommen. Am 15. September<br />

2008 verringerte sich die Summe der Zusagen, die durch die NYSE Euronext im Rahmen der Fazilitätüber 2,0 Mrd.<br />

US$ bis April 2010 abgerufen werden konnten, von 2,0 Mrd. US$ auf 1.833 Mio. US$ infolge des Insolvenzantrags<br />

von Lehman Brothers <strong>Holding</strong>s Inc., die für diese Fazilität eine Zusage in Höhe von 167 Mio. US$ abgegeben hatte.<br />

Euronext hatte im Jahr 2006 vor dem Zusammenschluss mit der NYSE Group eine revolvierende Kreditfazilität<br />

für allgemeine Konzernzwecke in Höhe von 300 Mio. A (401 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010) abgeschlossen,<br />

die am 4. August 2011 ausläuft. Auf gemeinsamer Basis hatte die NYSE Euronext zum 31. Dezember<br />

2010 drei zugesagte Bankkreditfazilitäten in Höhe von insgesamt 2,2 Mrd. US$, bei denen keinerlei Beträge<br />

ausstanden. Das Geldmarktpapier-Programm und die Kreditfazilitäten wurden zu für diese Art von Verträgen<br />

marktüblichen Bedingungen abgeschlossen, die die Fähigkeit der NYSE Euronext einschränken könnten, zusätzliche<br />

Geschäfte durchzuführen oder zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen.<br />

Im Jahr 2008 begab die NYSE Euronext festverzinsliche Anleihen im Wert von 750 Mio. US$ zu einem<br />

Zinssatz von 4,8% mit Fälligkeit im Juni 2013 bzw. im Wert von 750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375% mit<br />

Fälligkeit im Juni 2015, um u. a. ausstehende Geldmarktpapiere zu refinanzieren und das Laufzeitprofil ihrer<br />

Finanzverbindlichkeiten zu verlängern. Im Jahr 2009 stockte die NYSE Euronext die Anleihen im Wert von<br />

750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375% mit Fälligkeit im Juni 2015 durch ein zusätzliches Angebot in Höhe von<br />

250 Mio. A auf 1 Mrd. A auf. Die Bedingungen der Anleihen enthalten keine finanziellen Auflagen (financial<br />

covenants). Die Anleihen können von der NYSE Euronext oder den Anleihegläubigern unter bestimmten<br />

Umständen, darunter auch ein Kontrollwechsel in Verbindung mit einer Herabstufung der Anleihen unter Investment-Grade-Qualität,<br />

zurückgenommen bzw. zurückgegeben werden. Zudem enthalten die Anleihebedingungen<br />

Bestimmungen über marktübliche Ausfallereignisse und eine Negativklausel (negative pledge covenant).<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext die Bedingungen bezüglich aller ihrer Fremdfinanzierungsinstrumente<br />

in jeder wesentlichen Hinsicht eingehalten.<br />

Clearing<br />

Gemäß den vertraglichen Abmachungen mit LHC.Clearing in Bezug auf das Clearing von Derivatekontrakten<br />

der NYSE Liffe (auch bekannt als NYSE Liffe Clearing) gibt LCH.Clearing gegenüber NYSE Liffe Clearing-<br />

Garantien ab und stellt zugehörige Risiko-Funktionen bereit, nach denen LHC.Clearing für jeden Ausfall einer<br />

Teilnehmer-Position und für die Aufwendung seiner Ressourcen für eine Bereinigung eines solchen Ausfalls<br />

verantwortlich ist. Margenhinterlegungen, die Clearing-Teilnehmer bar oder in Form von Wertpapieren aufrechterhalten<br />

müssen, werden daher zwischen den Clearing-Teilnehmern und LCH.Clearing abgewickelt. Dementsprechend<br />

werden diese Margenhinterlegungen nicht in der Konzernbilanz der NYSE Euronext erfasst. Auch<br />

stellen sie weder eine Liquiditätsquelle noch eine Liquiditätsverpflichtung der NYSE Euronext dar.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

NYSE Euronext überprüft kontinuierlich ihre Liquiditäts- und Verschuldungslage. In Abhängigkeit vom<br />

Marktumfeld sowie von kreditbezogenen und strategischen Überlegungen kann sie gelegentlich beschließen, das<br />

Laufzeitenprofil ihrer Finanzverbindlichkeiten zu verändern und ihre Finanzierungsquellen zu diversifizieren. Die<br />

NYSE Euronext geht davon aus, dass sie in der Lage sein wird, den kurzfristigen Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf<br />

vorwiegend durch bestehende Barguthaben und Finanzierungsvereinbarungen sowie durch den<br />

zukünftigen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zu finanzieren. Falls die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen<br />

nicht ausreichen, um den erwarteten Bedarf zu decken oder bestehende Finanzverbindlichkeiten zu<br />

refinanzieren, könnte die NYSE Euronext sich an den Kredit- oder Aktienmärkten um zusätzliche Finanzierungen<br />

bemühen. Zudem könnte die NYSE Euronext auch im Zusammenhang mit künftigen Übernahmen oder anderen<br />

strategischen Geschäften eine Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung anstreben. Die NYSE Euronext geht zwar<br />

davon aus, dass das Unternehmen generell Zugang zu den Kreditmärkten hat, darunter Bankfazilitäten sowie von<br />

öffentlichen und privaten Emittenten begebene lang- und kurzfristige Schuldtitel, doch ist es möglich, dass es der<br />

NYSE Euronext nicht gelingt, zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zusätzliche Finanzmittel zu erhalten.<br />

Da durch die Neuemission von Geldmarktpapieren im Allgemeinen die Rücknahme ausstehender Titel<br />

finanziert wird, ist die NYSE Euronext zudem einem Verlängerungsrisiko (rollover risk) ausgesetzt und könnte<br />

somit nicht in der Lage sein, ausstehende Geldmarktpapiere zu refinanzieren. Zur Verringerung des<br />

A-358


Verlängerungsrisikos verfügt die NYSE Euronext über so genannte Backstop-Fazilitäten bei Banken über einen<br />

Gesamtbetrag, der den im Rahmen des Geldmarktpapier-Programms emittierten Betrag zu jeder Zeit übersteigt.<br />

Falls die NYSE Euronext nicht in der Lage sein sollte, neue Geldmarktpapiere zu emittieren, könnte sie diese<br />

Backstop-Fazilitäten in Anspruch nehmen.<br />

Aktienrückkaufprogramm<br />

Das Board of Directors der NYSE Euronext hat im Jahr 2008 den Rückkauf von Aktien der NYSE Euronext im<br />

Wert von bis zu 1,0 Mrd. US$ genehmigt. Gemäß dieser Genehmigung kann die NYSE Euronext gelegentlich nach<br />

dem Ermessen der Geschäftsführung am öffentlichen Markt, in privat ausgehandelten Geschäften oder auf sonstige<br />

Weise vorbehaltlich der geltenden US-amerikanischen und europäischen Gesetze, Vorschriften und erforderlichen<br />

Genehmigungen sowie unter Berücksichtigung strategischer Überlegungen, des Marktumfelds und sonstiger<br />

Faktoren Aktien zurückkaufen. Im Jahr 2008 kaufte die NYSE Euronext im Rahmen dieser Genehmigung<br />

13,4 Mio. Aktien zu einem durchschnittlichen Preis von 26,04 US$ je Aktie zurück. In den Jahren 2009 und<br />

2010 wurden keine Aktien zurückgekauft. Gemäß den Vorschriften der SEC kann die NYSE Euronext während<br />

bestimmter eingeschränkter Zeiträume keine Aktien zurückkaufen.<br />

Angaben zu vertraglichen Verpflichtungen im Überblick<br />

Die nachstehende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der Finanzverbindlichkeiten, der künftigen Mindestleasingverpflichtungen<br />

im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen sowie der sonstigen Verpflichtungen der<br />

NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 (in Mio. US$):<br />

Fällige Zahlungen nach Jahr<br />

Summe 2011 2012 2013 2014 2015 Danach<br />

(1)<br />

Finanzverbindlichkeiten (Verpflichtungen aus Nennbetrag und<br />

aufgelaufenen Zinsen). .................................. 2.440 366 — 749 — 1.325 —<br />

Finanzverbindlichkeiten (zukünftige Zinsverpflichtungen) .......... 413 71108 90 72 72 —<br />

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen .............. 422 70 63 54 49 42 144<br />

Sonstige Verpflichtungen (2) ................................. 117 41 41 35 — — —<br />

3.392 548 212 928 121 1.439 144<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Zum 31. Dezember 2010 bestanden keine bedeutenden Verpflichtungen im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen.<br />

Darüber hinaus hat die NYSE Euronext Verpflichtungen in Zusammenhang mit anderen<br />

pensionsähnlichen Leistungen und anderen Entgeltumwandlungen (513 Mio. US$) und nicht ausgewiesenen<br />

Steuerpositionen (75 Mio. US$). Die Zahlungstermine im Rahmen dieser Verpflichtungen können nicht<br />

bestimmt werden. Siehe Ziffern 8 ,,Pensionen und sonstige Leistungspläne“, 10 ,,Anteilsbasierte Vergütungen“<br />

und 16 ,,Ertragsteuern“ im Konzernanhang der NYSE Euronext, der sich an anderer Stelle in diesem<br />

Dokument befindet.<br />

(2) Betrifft vorwiegend ausstehende Verpflichtungen für die Beteiligung der NYSE Euronext an der Qatar<br />

Exchange.<br />

Änderungen der Vermögenslage<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext ausstehende Finanzverbindlichkeiten in Höhe von ca. 2,4<br />

Mrd. US$ sowie Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzanlagen in Höhe von 0,4 Mrd. US$, woraus<br />

sich eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von ca. 2,1 Mrd. US$ errechnet. Siehe ,,— Liquidität und Kapitalausstattung“.<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich vor allem auf Grund des Zeitpunkts der<br />

Zahlungseingänge von 660 Mio. US$ zum 31. Dezember 2009 auf 526 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010. Die<br />

Verbindlichkeiten und Rückstellungen verringerten sich auf 772 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010 von 1.162 Mio.<br />

US$ zum 31. Dezember 2009.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerten beliefen sich auf 4.050 Mio. US$<br />

bzw. 5.837 US$ zum 31. Dezember 2010 im Vergleich zu 4.210 Mio. US$ bzw. 6.184 Mio. US$ zum 31. Dezember<br />

2009. Der Rückgang der Geschäfts- oder Firmenwerte um 160 Mio. US$ gegenüber dem Vorjahr lag vor allem an<br />

A-359


den Fremdwährungsdifferenzen als Folge einer Schwächung des Euro und des britischen Pfund Sterling gegenüber<br />

dem US-Dollar. Der Rückgang der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 347 Mio. US$ gegenüber dem<br />

Vorjahr war hauptsächlich mit Fremdwährungsdifferenzen (289 Mio. US$) und Abschreibungen von immateriellen<br />

Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer (58 Mio. US$) verbunden.<br />

Die sonstigen Vermögenswerte verringerten sich um 139 Mio. US$ von 802 Mio. US$ auf 663 Mio. US$ zum<br />

31. Dezember 2010 vor allem im Zusammenhang mit dem Verkauf der fünfprozentigen Minderheitsbeteiligung an<br />

der National Stock Exchange of India mit einem Bruttoerlös von 175 Mio. US$.<br />

Die Summe des Eigenkapitals verringerte sich um 91Mio. US$ von 6.935 Mio. US$ zum 31. Dezember 2009<br />

auf 6.844 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010. Dieser Rückgang lag im Wesentlichen an (i) der Ausschüttung von<br />

Dividenden (313 Mio. US$), (ii) dem Wechselkurseinfluss als Folge eines gegenüber dem Vorjahr schwächeren<br />

Euro und britischen Pfund Sterling gegenüber dem US-Dollar (368 Mio. US$), und wurde teilweise ausgeglichen<br />

durch (iii) einen Konzernjahresüberschuss für das Jahr (558 Mio. US$).<br />

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen<br />

Nachstehend sind Informationen über wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen<br />

der NYSE Euronext angegeben. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind erheblichen<br />

Ermessensentscheidungen und Ungewissheiten unterworfen und können zu stark abweichenden Ergebnissen,<br />

Annahmen und Bedingungen führen.<br />

Umsatzrealisierung<br />

Für die an den Wertpapierbörsen der NYSE Euronext notierten Gesellschaften gelten zwei Arten von<br />

Gebühren: Gebühren für Börsennotierungen und jährliche Gebühren. Die Gebühren für Börsennotierungen setzen<br />

sich aus zwei Bestandteilen zusammen: ursprüngliche Notierungsgebühren und Gebühren im Zusammenhang mit<br />

sonstigen unternehmerischen Kapitalmaßnahmen. Für die ursprünglichen Notierungsgebühren gilt eine Unterbzw.<br />

Obergrenze; die Gebühren hängen von der Anzahl der Aktien ab, die die Gesellschaft anfänglich notieren lässt.<br />

Die ursprünglichen Notierungsgebühren gelten jedoch nicht für Unternehmen, die im Rahmen einer Übertragung<br />

von einem anderen Markt bei der NYSE oder der NYSE Arca notiert werden. Gebühren aus sonstigen unternehmerischen<br />

Kapitalmaßnahmen werden von börsennotierten Unternehmen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen<br />

gezahlt, bei denen es um die Ausgabe neuer Aktien geht. Jährliche Gebühren werden zeitanteilig<br />

während des Kalenderjahres erfasst. Die ursprünglichen Notierungsgebühren werden linear über eine geschätzte<br />

Leistungsdauer von 10 Jahren bei der NYSE und der Euronext und über 5 Jahre bei NYSE Arca und NYSE Amex<br />

erfasst. Die noch nicht erfolgswirksam erfassten Beträge werden in der Konzernbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus lizenziert die NYSE Euronext über den Geschäftsbereich Trading Solutions von NYSE<br />

Technologies Software und erbringt Softwaredienstleistungen, die gemäß Subtopic 605 von dem Topic ,,Software“<br />

der Codification erfasst werden.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />

Die NYSE Euronext überprüft den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes mindestens jährlich auf<br />

Wertminderung auf der Grundlage des geschätzten beizulegenden Zeitwerts der Berichtseinheiten der NYSE<br />

Euronext. Falls auf der Grundlage der Überprüfung Hinweise für eine Wertminderung des Geschäfts- oder<br />

Firmenwertes bestehen, wird der Geschäfts- oder Firmenwert der NYSE Euronext um die Differenz zwischen<br />

dem Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes und seinem beizulegenden Zeitwert verringert.<br />

Die NYSE Euronext prüft die Nutzungsdauer ihrer immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer,<br />

um festzustellen, ob Ereignisse oder Umstände weiterhin die Einstufung in der Kategorie mit<br />

unbegrenzter Nutzungsdauer rechtfertigen. Darüber hinaus überprüft die NYSE Euronext den Buchwert ihrer<br />

immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer mindestens jährlich auf Wertminderung basierend<br />

auf dem geschätzten beizulegenden Zeitwert des betreffenden Vermögenswertes.<br />

Zum Zwecke der Durchführung der Wertminderungsüberprüfung wird der beizulegende Zeitwert anhand<br />

einer Methode auf Basis der abgezinsten Zahlungsströme (discounted cash flow method) bestimmt. Dies erfordert<br />

erhebliche Ermessensentscheidungen, u. a. auch die Schätzung des zukünftigen Cashflows, die neben anderen<br />

A-360


Faktoren von internen Prognosen, der Schätzung der langfristigen Wachstumsrate der Geschäftsfelder und der<br />

Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abhängig ist. Änderungen dieser Schätzungen und<br />

Annahmen könnten die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und/oder Geschäfts- oder Firmenwertes und von<br />

Wertminderungen anderer immaterieller Vermögenswerte für jede Berichtseinheit wesentlich beeinflussen.<br />

Ertragsteuern<br />

NYSE Euronext weist Ertragsteuern nach der bilanzorientierten Methode aus, in deren Rahmen laufende und<br />

latente Steuerschulden und Steueransprüche im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen und -sätzen verbucht<br />

werden. Gemäß dieser Methode werden die Beträge der latenten Steuerschulden und Steueransprüche am Ende<br />

jedes Berichtszeitraums unter Anwendung des Steuersatzes ermittelt, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung<br />

oder Rückerstattung der Steuern erwartet wird. Zukünftige Steuererstattungen werden in dem Umfang ausgewiesen,<br />

in dem ihre Realisierung zu mehr als 50% wahrscheinlich ist.<br />

Latente Ertragsteuern werden für den geschätzten Steuereffekt von temporären Differenzen zwischen dem<br />

Wertansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in der Bilanz und ihrem jeweiligen Steuerwert gebildet.<br />

Zudem werden latente Steuerguthaben für bestimmte Steuervorträge ausgewiesen. Eine Wertberichtigung zur<br />

Reduzierung der latenten Steuerguthaben wird vorgenommen, wenn die Nichtrealisierung eines Teils oder des<br />

gesamten latenten Steuerguthabens überwiegend wahrscheinlich ist.<br />

Die NYSE Euronext unterliegt verschiedenen in- und ausländischen Rechtsordnungen, vorwiegend aufgrund<br />

ihrer Tätigkeit in diesen Rechtsordnungen. Es sind erhebliche Ermessensentscheidungen erforderlich, um die<br />

zukünftigen steuerlichen Folgen von Ereignissen abzuschätzen, die im Jahresabschluss oder den Steuererklärungen<br />

der NYSE Euronext ausgewiesen wurden. Schwankungen der tatsächlichen Ergebnisse dieser zukünftigen steuerlichen<br />

Folgen könnten sich in wesentlichem Umfang auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der NYSE<br />

Euronext auswirken.<br />

Altersversorgung und sonstige pensionsähnliche Leistungen an Mitarbeiter<br />

Die Kosten und Verbindlichkeiten für Altersversorgung und sonstige pensionsähnliche Versorgungsleistungen<br />

an Mitarbeiter sind abhängig von Annahmen bei der Berechnung dieser Beträge. Diese Annahmen betreffen die<br />

Abzinsungssätze, die Kostenentwicklung im Gesundheitssektor, die erworbenen Ansprüche, den Zinsaufwand, den<br />

erwarteten Ertrag aus Planvermögen, Sterblichkeitsquoten und andere Faktoren. In Einklang mit in den USA<br />

allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) werden die tatsächlichen Ergebnisse, die von<br />

den Annahmen abweichen, kumuliert und über die zukünftigen Zeiträume abgeschrieben. Daher beeinflussen sie<br />

im Allgemeinen die in zukünftigen Zeiträumen erfassten Aufwendungen und ausgewiesenen Verpflichtungen. Die<br />

Geschäftsführung der NYSE Euronext ist der Ansicht, dass die verwendeten Annahmen angemessen sind, doch<br />

können Abweichungen in der tatsächlichen Entwicklung oder Änderungen der Annahmen die Verpflichtungen der<br />

NYSE Euronext in Zusammenhang mit der Altersversorgung und sonstigen pensionsähnlichen Leistungen sowie<br />

die zukünftigen Aufwendungen beeinflussen.<br />

Sicherungsgeschäfte<br />

Die NYSE Euronext verwendet derivative Instrumente, um das Risiko aus Änderungen der Wechselkurse und<br />

Zinssätze zu begrenzen. Die NYSE Euronext bilanziert Derivate gemäß dem Topic ,,Derivatives and Hedging“ der<br />

Codification. Das Topic ,,Derivatives and Hedging“ legt Bilanzierungs- und Berichtsstandards für derivative<br />

Instrumente fest. Zudem wird verlangt, dass alle Derivate in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen<br />

werden. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten werden entweder im<br />

sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, je nachdem ob das betreffende<br />

Derivat zur Absicherung von Zahlungsströmen oder zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eingesetzt<br />

wurde.<br />

Zuletzt herausgegebene Richtlinien zur Rechnungslegung<br />

Der FASB hat das Accounting Standards Update (in diesem Dokument als ,,ASU“ bezeichnet) 2009-13,<br />

Multiple-Deliverable Revenue Arrangements, veröffentlicht, das einige Bestimmungen in Subtopic 25 des Topic<br />

,,Revenue Recognition“ der Codification ersetzt. Gemäß ASU 2009-13 sind Unternehmen verpflichtet, die Entgelte<br />

aus Verträgen bei Abschluss eines solchen Vertrages auf der Grundlage des jeweiligen Verkaufspreises auf alle zu<br />

liefernden Komponenten zu verteilen. Zudem wird die Allokation gemäß der Residualmethode ausgeschlossen, die<br />

A-361


gemäß den bisherigen Richtlinien zulässig war, und die Anwendung der Verkaufspreishierarchie unter allen<br />

Umständen vorgeschrieben, in denen Unternehmen vorbehaltlich Subtopic 25 des Topic ,,Revenue Recognition“<br />

Umsätze für einen Mehrkomponentenvertrag ausweisen. ASU 2009-13 verlangt darüber hinaus laufende Angaben<br />

zu den Mehrkomponentenverträgen eines Unternehmens sowie bestimmte Übergangsangaben in den Zeiträumen<br />

nach der Einführung des Standards. Diese neuen Richtlinien sind für Geschäftsjahre wirksam, die am oder nach<br />

dem 15. Juni 2010 beginnen. Nach Ansicht der NYSE Euronext dürften sie keine wesentlichen Auswirkungen auf<br />

den Jahresabschluss der NYSE Euronext haben.<br />

Das FASB hat ASU 2009-14, Certain Revenue Arrangements That Include Software Elements, zur Änderung<br />

einiger Bestimmungen in Subtopic 605 des Topic ,,Software“ der Codification veröffentlicht. Die Änderungen in<br />

ASU 2009-14 sehen eine wie folgt veränderte Umsatzrealisierung für materielle Produkte vor, die Software-<br />

Komponenten und sonstige Komponenten enthalten: (1) die materielle Komponente des Produkts fällt nicht in den<br />

Geltungsbereich von Subtopic 605 des Topic ,,Software“, (2) die Softwarekomponenten des materiellen Produkts<br />

fallen nicht in den Geltungsbereich von Subtopic 605 des Topic Software, wenn die Softwarekomponenten und die<br />

sonstigen Komponenten zusammengenommen für die grundlegende Funktionsfähigkeit des Produkts verantwortlich<br />

sind, und (3) noch nicht gelieferte Komponenten des Vertrags, die die sonstigen Komponenten betreffen, sind<br />

vom Geltungsbereich der Richtlinien für die Umsatzrealisierung von Software ausgenommen. ASU 2009-14 gilt<br />

für Geschäfte, die sich sowohl auf Softwarekomponenten als auch sonstige Komponenten beziehen. Bei diesen<br />

Geschäften müssen die Unternehmen ein zweistufiges Verfahren bezüglich der Softwarekomponenten durchlaufen.<br />

Zunächst teilt das Unternehmen die Summe der Entgelte anhand der Verkaufspreishierarchie getrennten Buchungseinheiten<br />

für die sonstigen Komponenten und die Softwarekomponenten zu. Dann wird der den Softwarekomponenten<br />

zugeteilte Betrag im Einklang mit den Anforderungen gemäß Subtopic 605 des Topic ,,Software“ der<br />

Codification verbucht. Dabei kann für die Zuteilung die Anwendung der Residualmethode erforderlich sein, falls<br />

für die nicht gelieferten Komponenten keine lieferantenspezifischen, objektiven Nachweise (vendor specific<br />

objective evidence) bzw. Nachweise von Seiten Dritter (third party evidence) für Marktpreise vorhanden sind.<br />

Diese neuen Richtlinien gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juni 2010 beginnen, sowie für<br />

bestehende Verträge, die nach dem Datum des Inkrafttretens wesentlich geändert werden. Nach Ansicht der NYSE<br />

Euronext dürften sie keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der NYSE Euronext haben.<br />

Quantitative und qualitative Angaben zum Marktrisiko<br />

Allgemeines<br />

Infolge ihrer operativen und Finanzierungstätigkeit ist die NYSE Euronext Marktrisiken, u. a. Zins-,<br />

Währungs- und Kreditrisiken, ausgesetzt. Die NYSE Euronext hat Richtlinien und Verfahren zur Messung,<br />

Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Risikopositionen eingeführt, die regelmäßig von der<br />

Geschäftsführung bzw. den zuständigen Kontrollorganen überprüft werden. Die zentrale Treasury-Abteilung<br />

der NYSE Euronext hat die Aufgabe, die Risikopositionen zu identifizieren und zu überwachen sowie die Risiken<br />

auf täglicher Basis zu steuern. In dem von den nationalen Vorschriften zugelassenen und erforderlichen Umfang<br />

zentralisieren die Tochtergesellschaften der NYSE Euronext ihre Baranlagen in der zentralen Treasury-Abteilung,<br />

melden dieser ihre Risiken und sichern ihre Risikopositionen dort ab. Die NYSE Euronext führt Sensitivitätsanalysen<br />

durch, um festzustellen, welche Effekte Marktrisikopositionen haben könnten.<br />

Die NYSE Euronext verwendet derivative Instrumente ausschließlich zur Absicherung von finanziellen<br />

Risiken in Zusammenhang mit ihrer Finanzlage oder von Risiken, die ansonsten im normalen Verlauf ihrer<br />

geschäftlichen Aktivitäten erwachsen. Derivate werden nicht für spekulative Zwecke eingesetzt.<br />

Zinsrisiko<br />

Abgesehen von den festverzinslichen Anleihen sind die meisten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />

der NYSE Euronext mit variablen Zinssätzen, mit festen Zinssätzen und einer Restlaufzeit von weniger<br />

als einem Jahr bzw. einem Zinsanpassungstermin innerhalb eines Jahres oder mit festen Zinssätzen, die über<br />

Fixed-to-Floating-Rate-Swaps in variable Zinssätze umgetauscht wurden, ausgestattet. In der nachstehenden<br />

A-362


Tabelle wurden die Zinsrisikopositionen der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010 zusammengefasst (in Mio.<br />

US$):<br />

Finanzielle<br />

Vermögenswerte<br />

Finanzielle<br />

Verbindlichkeiten<br />

Nettorisikoposition<br />

Auswirkung (2)<br />

einer nachteiligen<br />

Zinsänderung (3)<br />

um 100 Bp<br />

Variable verzinsliche (1) Positionen in<br />

US-Dollar ............................. 96 — 96 (1,0)<br />

Euro ................................. 44 366 (322) (3,2)<br />

Pfund Sterling .......................... 196 — 196 (2,0)<br />

Festverzinsliche Positionen in<br />

US-Dollar ............................. — 749 (749) (33,8)<br />

Euro ................................. — 1.325 (1.325) (56,6)<br />

Pfund Sterling .......................... — — — —<br />

Anmerkungen: —<br />

(1) Einschließlich variabler Zinssätze, fester Zinssätze mit Restlaufzeit von weniger als einem Jahr bzw. einem<br />

Zinsanpassungstermin innerhalb eines Jahres sowie fester Zinssätze, die gegen variable Zinssätze getauscht<br />

wurden.<br />

(2) Ergebniswirksame Effekte für variabel verzinsliche Positionen (Cashflow-Risiko) sowie ergebnisneutrale<br />

Effekte bis zur erfolgswirksamen Erfassung für festverzinsliche Positionen (Kursrisiko).<br />

(3) Parallele Verschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte.<br />

Die NYSE Euronext unterliegt einem Kursrisiko in Bezug auf ihre offenen festverzinslichen Positionen. Zum<br />

31. Dezember 2010 beliefen sich die festverzinslichen Positionen in US-Dollar und in Euro mit einer Restlaufzeit<br />

von mehr als einem Jahr bzw. einem Zinsanpassungstermin nach mehr als einem Jahr auf 749 Mio. US$ bzw.<br />

1.325 Mio. US$. Eine hypothetische Verschiebung der Zinskurven in US-Dollar oder Euro um 1% hätte eine<br />

Auswirkung von insgesamt 33,8 Mio. US$ bzw. 56,6 Mio. US$ auf den beizulegenden Zeitwert dieser Positionen.<br />

Die NYSE Euronext unterliegt einem Cashflow-Risiko in Bezug auf ihre variabel verzinslichen Positionen. Da<br />

die NYSE Euronext in Bezug auf US-Dollar und Pfund Sterling ein Nettogläubiger ist, verringern sich ihre<br />

Zinserträge und Beteiligungserträge, wenn die Zinssätze in US-Dollar oder Pfund Sterling sinken. Basierend auf<br />

den Positionen zum 31. Dezember 2010 würde ein hypothetischer Rückgang der Zinsen in US-Dollar oder Pfund<br />

Sterling um 1% die jährlichen Erträge um 1,0 Mio. US$ bzw. 2,0 Mio. US$ verringern. Da die NYSE Euronext in<br />

Bezug auf den Euro ein Nettoschuldner ist, sinken ihre Netto-Zinserträge und Netto-Beteiligungserträge, wenn die<br />

Zinssätze in Euro steigen. Basierend auf den Positionen zum 31. Dezember 2010 würde ein hypothetischer Anstieg<br />

der Zinsen in Euro um 1% die jährlichen Erträge mit 3,2 Mio. US$ belasten.<br />

Währungsrisiko<br />

Als internationaler Konzern unterliegt die NYSE Euronext einem Währungsrisiko. Ein erheblicher Teil der<br />

Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen der NYSE Euronext wird in Euro und Pfund<br />

Sterling ausgewiesen. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen von ausländischen<br />

Tochtergesellschaften lauten im Allgemeinen auf die lokale funktionale Währung dieser Tochtergesellschaften.<br />

A-363


Das Risiko der NYSE Euronext bei auf ausländische Währung lautenden Erträgen für das Jahr zum<br />

31. Dezember 2010 ist in der nachstehenden Tabelle nach den wichtigsten Fremdwährungen angegeben (in<br />

Mio., außer Durchschnittswerte):<br />

Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember 2010<br />

Euro<br />

Pfund<br />

Sterling<br />

Durchschnittlicher Kurs im Berichtszeitraum ................................... 1,3269 1,5457<br />

Durchschnittlicher Kurs im entsprechenden Vorjahreszeitraum ...................... 1,3945 1,5659<br />

Prozentsatz der jeweiligen auf fremde Währung lautenden Positionen<br />

Umsätze .......................................................... 16% 15%<br />

Betriebliche Aufwendungen ............................................ 10% 14%<br />

Betriebsergebnis .................................................... 49% 20%<br />

Effekt von Währungsschwankungen (1) auf<br />

Umsätze .......................................................... (36,3) (5,9)<br />

Betriebliche Aufwendungen ............................................ (15,9) (5,8)<br />

Betriebsergebnis .................................................... (20,4) (0,1)<br />

Anmerkung: —<br />

(1) Effekt von Währungsschwankungen in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr verglichen mit<br />

dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.<br />

Die Position der NYSE Euronext in auf Fremdwährungen lautenden Nettoanlagen ist in nachstehender Tabelle<br />

nach den wichtigsten Fremdwährungen angegeben (in Mio.):<br />

31. Dezember 2010<br />

Position in<br />

Euro<br />

Position in<br />

Pfund<br />

Sterling<br />

Vermögenswerte. .................................................. 3.901 2.775<br />

davon Geschäfts- oder Firmenwert. ................................. 1.042 1.073<br />

Verbindlichkeiten .................................................. 2.227 415<br />

davon Kredite ................................................. 1.262 —<br />

Netto-Währungsposition vor Sicherungsgeschäften. ......................... 1.674 2.360<br />

Effekt von Absicherungsaktivitäten..................................... 228 82<br />

Netto-Währungsposition .............................................<br />

Effekt eines Rückgangs der Wechselkurse um 10% auf das konsolidierte<br />

1.902 2.442<br />

Eigenkapital .................................................... (254) US$ (380) US$<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext eine Nettoposition in Euro und Pfund Sterling in Höhe von<br />

1,9 Mrd. A (2,5 Mrd. US$) bzw. 2,4 Mrd. £ (3,8 Mrd. US$). Die auf Euro lautenden Kredite der NYSE Euronext in<br />

Höhe von 1,3 Mrd. A (1,7 Mrd. US$) stellen eine Teilabsicherung der Netto-Anlagen der NYSE Euronext in<br />

ausländische Geschäftsbetriebe dar. Zum 31. Dezember 2010 hatte die NYSE Euronext zudem ausstehende Euro/<br />

US-Dollar-Währungsswaps von 228 Mio. A (300 Mio. US$) bzw. Pfund Sterling/US-Dollar-Swaps von 82 Mio. £<br />

(125 Mio. US$). Diese Swaps wurden im Januar 2011 fällig. Zum 31. Dezember 2010 belief sich der beizulegende<br />

Zeitwert dieser Swaps auf einen Nettovermögenswert von 6 Mio. US$.<br />

Basierend auf den Netto-Währungspositionen zum 31. Dezember 2010 würde ein hypothetischer Rückgang<br />

des Euro gegenüber dem US-Dollar um 10% das Eigenkapital der NYSE Euronext um 254 Mio. US$ belasten,<br />

während ein hypothetischer Rückgang des Pfund Sterling gegenüber dem US-Dollar um 10% das Eigenkapital um<br />

380 Mio. US$ verringern würde. In dem zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahr hatten die Wechselkursänderungen<br />

einen negativen Effekt von 365 Mio. US$ auf das konsolidierte Eigenkapital der NYSE Euronext.<br />

A-364


Kreditrisiko<br />

Die NYSE Euronext unterliegt für den Fall des Ausfalls eines Vertragspartners einem Kreditrisiko, hauptsächlich<br />

als Folge von Vereinbarungen über Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie<br />

kurzfristigen Finanzanlagen. Mit Stand zum 31. Dezember 2010 beliefen sich solche Salden und Investitionen auf<br />

327 Mio. US$ bzw. 52 Mio. US$. Die NYSE Euronext begrenzt das eingegangene Kreditrisiko durch die strenge<br />

Auswahl von Vertragspartnern, in die sie investiert und mit denen sie Verträge abschließt. Das Kreditrisiko wird<br />

anhand von Kreditlimits überwacht, die in Abhängigkeit von den durch Rating-Agenturen erteilten Kredit-Ratings<br />

sowie der Art und Laufzeit des Geschäfts festgelegt werden. Das Anlageziel der NYSE Euronext ist es, in<br />

Wertpapiere zu investieren, die Kapitalerhalt bei maximaler Rendite bieten, ohne das Risiko erheblich zu erhöhen.<br />

Die NYSE Euronext ist bestrebt, das Kreditrisiko in Zusammenhang mit Anlagen erheblich zu senken, indem sie<br />

sicherstellt, dass diese finanziellen Vermögenswerte in Regierungen, Finanzinstituten mit guter Kapitalausstattung<br />

und anderen kreditwürdigen Vertragspartnern platziert werden.<br />

Es werden kontinuierliche Prüfungen durchgeführt, um Veränderungen in Bezug auf die Kreditwürdigkeit der<br />

Vertragspartner zu evaluieren. Neben der spezifischen Kreditwürdigkeit der Vertragspartner verlangen die Richtlinien<br />

der NYSE Euronext eine Diversifizierung der Vertragspartner (Banken, Finanzinstitute, Anleiheemittenten<br />

und Fonds), um eine Risikokonzentration zu vermeiden. Derivate werden mit Banken ausgehandelt, die über ein<br />

gutes Rating verfügen.<br />

Änderungen der Buchführung und der Angaben zu Finanzinformationen sowie Meinungsunterschiede<br />

mit den Wirtschaftsprüfern in diesen Fragen<br />

Innerhalb der letzten beiden Geschäftsjahre gab es weder Änderungen der Buchführung und der Angaben zu<br />

Finanzinformationen noch Meinungsunterschiede mit den Wirtschaftsprüfern in diesen Fragen.<br />

Kontrollsysteme<br />

Zum 31. Dezember 2010 führte die Geschäftsführung der NYSE Euronext unter Aufsicht und Teilnahme ihres<br />

Principal Executive Officer und Principal Financial Officer eine Bewertung der Wirksamkeit in Bezug auf die<br />

Ausgestaltung und Umsetzung der Kontrollsysteme (wie in Rule 13a-15(e) zum Exchange Act definiert) für ihre<br />

Finanzberichterstattung durch. Auf der Grundlage dieser Bewertung kamen der Chief Executive Officer und der<br />

Chief Financial Officer der NYSE Euronext zu dem Schluss, dass zum 31. Dezember 2010 das Kontrollsystem der<br />

NYSE Euronext für ihre Finanzberichterstattung wirksam war. Während des Jahres 2010 wurden keine Änderungen<br />

am internen Kontrollsystem der NYSE Euronext für die Finanzberichterstattung (gemäß der Definition dieses<br />

Begriffs in Rule 13a-15(f) und Rule 15d-15(f) zum Exchange Act) vorgenommen, die wesentliche Auswirkungen<br />

auf ihr internes Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung hatten oder wahrscheinlich haben werden.<br />

Der Bericht der Geschäftsführung zum internen Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung und der<br />

Bestätigungsvermerk der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind im Abschnitt ,,Inhaltsverzeichnis zu<br />

den geprüften Konzern-Finanzinformationen der NYSE Euronext“ enthalten.<br />

Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />

AEMS<br />

Am 5. August 2008 erwarb die NYSE Euronext den verbliebenen Anteil an der AEMS, der zuvor im Eigentum<br />

von Atos Origin stand. Vor dem Erwerb hielt die NYSE Euronext eine Beteiligung von 50% an der AEMS und hatte<br />

gegenseitige Dienstleistungsverträge geschlossen. Die Dienstleistungsverträge wurden gekündigt und die Ertragsund<br />

Finanzlage der AEMS wird seit dem 5. August 2008 in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />

LCH.Clearnet<br />

Bis zum 30. Juli 2009 nahm NYSE Euronext die Dienste von LCH.Clearnet Group Limited für Clearingtransaktionen<br />

auf seinen europäischen Kassa- und Derivatemärkten in Anspruch.<br />

A-365


Am 31. Oktober 2008 gab NYSE Euronext bekannt, dass der Londoner Markt von NYSE Liffe (in diesem<br />

Abschnitt als ,,NYSE Liffe“ bezeichnet) ein verbindliches Abkommen mit LCH.Clearnet Ltd. (,,LCH.Clearnet“)<br />

geschlossen hat, mit dem die bisherigen Clearingvereinbarungen gekündigt und neue Vereinbarungen, bekannt als<br />

,,NYSE Liffe Clearing“, getroffen wurden, wodurch NYSE Liffe die volle Verantwortung für die Clearingaktivitäten<br />

auf dem Derivatemarkt in Großbritannien übernahm. Zu diesem Zweck wurde NYSE Liffe zu einer anerkannten<br />

Börse mit eigenem Clearing und lagerte die bestehenden Clearing-Garantievereinbarungen und die damit verbundenen<br />

Risikofunktionen an LCH.Clearnet aus.<br />

Im Zusammenhang mit diesem Vertrag stimmte NYSE Euronext zu, einmalig 260 Mio. A (355 Mio. US$) zu<br />

zahlen, um die finanziellen Verluste auszugleichen, die LCH.Clearnet durch die vorzeitige Kündigung der<br />

laufenden Clearingverträge entstehen (die ,,NYSE Liffe Clearing-Zahlung“). Diese Zahlung war steuerlich<br />

absetzbar.<br />

Am 27. Mai 2009 erhielt NYSE Liffe die Zulassung der britischen Finanzmarktaufsicht (,,FSA“, Financial<br />

Services Authority) für den Start von NYSE Liffe Clearing. Nach dieser Zulassung verbuchte NYSE Euronext in<br />

der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 einen Aufwand in Höhe<br />

von 355 Mio. US$ unter den Kosten für Firmenkäufe und -verkäufe.<br />

Am 30. Juli 2009 nahm NYSE Liffe Clearing seine Geschäftstätigkeit auf, und NYSE Euronext leistete die<br />

Zahlung von 355 Mio. US$ an LCH.Clearnet.<br />

Am 12. Mai 2010 gab NYSE Euronext bekannt, dass die Clearingtätigkeiten für europäische Wertpapiere und<br />

Derivate, eine regulatorische Zulassung vorausgesetzt, ab Ende 2012 über zwei neue, eigens dafür eingerichtete<br />

Clearingstellen in London und Paris abgewickelt werden. LCH.Clearnet Ltd. in London und LCH.Clearnet SA in<br />

Paris wurden darüber informiert, dass die bestehenden Clearingverträge mit NYSE Euronext entsprechend zu<br />

diesem Zeitpunkt beendet werden. Der Londoner Markt von NYSE Liffe hat jedoch lediglich angekündigt, die<br />

Kündigung des Vertrages mit LCH.Clearnet Ltd. zu erklären, die formelle Kündigung wurde jedoch noch nicht<br />

eingereicht. Es werden keine Kündigungsgebühren oder Strafen fällig.<br />

Qatar<br />

Am 19. Juni 2009 vereinbarte NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit dem Emirat Qatar, um die<br />

Börse von Qatar zu gründen, den Nachfolger des Wertpapiermarkts Doha. Gemäß den Bedingungen dieser<br />

Partnerschaft übernimmt die Börse von Qatar die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien von NYSE<br />

Euronext sowohl für den vorhandenen Kassamarkt für Aktien, als auch für den neuen Handelsplatz für Derivate.<br />

NYSE Euronext wird für die Börse von Qatar zu jeweils ausgehandelten Tarifen bestimmte Managementdienstleistungen<br />

erbringen.<br />

NYSE Euronext verpflichtete sich außerdem, gegen eine Barzahlung von 200 Millionen US-Dollar eine<br />

Beteiligung in Höhe von 20 % an der Börse von Qatar zu erwerben, wovon bei Closing am 19. Juni 2009 40<br />

Millionen US-Dollar gezahlt wurden, und die restlichen 160 Millionen US$ in vier gleich hohen Jahresraten gezahlt<br />

werden. Die Beteiligung der NYSE Euronext an der Börse von Qatar wurde nach der Equity-Methode behandelt.<br />

Der aktuelle Zeitwert der Verbindlichkeit beträgt 115 Millionen US$, und wird zum 31. Dezember 2010 unter<br />

,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“ in der Konzernbilanz erfasst.<br />

In der folgenden Tabelle sind die Erträge und Aufwendungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit nahe<br />

stehenden Unternehmen und Personen erzielt wurden bzw. entstanden sind (Angaben in Mio. US$):<br />

Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

AEMS .................................................. — — (91)<br />

LCH.Clearnet ............................................. (44) (364) 4<br />

QATAR.................................................. 26 9 —<br />

A-366


BlueNext<br />

BlueNext ist eine von der NYSE Euronext im Jahr 2008 ins Leben gerufene europäische Börse für den<br />

Emissionsrechtehandel. BlueNext ist ein Unternehmen nach französischem Recht. 60 %der Anteile hält die NYSE<br />

Euronext, die übrigen 40 % werden von der Caisse des Dépots et Consignation (,,CDC“) gehalten. Die NYSE<br />

Euronext bezieht die Ertrags- und Finanzlage der BlueNext in ihren Konzernabschluss ein. Im Rahmen der<br />

gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zahlte die BlueNext bis Juni 2009 an bestimmte Kunden auf täglicher Basis<br />

erstattungsfähige Mehrwertsteuern, für die das Unternehmen von den französischen Steuerbehörden jeweils nach<br />

Ablauf eines Monats eine Rückerstattung erhielt. Die CDC stellte der BlueNext zur Finanzierung der Mehrwertsteuerforderung<br />

eine Kreditlinie zur Verfügung. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte die BlueNext zum<br />

31. Dezember 2008 einen ausstehenden Saldo aus der Kreditlinie bei der CDC in Höhe von 249 Mio. US$, der in der<br />

Konzernbilanz der NYSE Euronext als ,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“<br />

ausgewiesen wurde. Mit Wirkung zum Juli 2009 wurde der Emissionsrechtehandel an der BlueNext von der<br />

Mehrwertsteuer befreit.<br />

A-367


REGULATORISCHES UND RECHTLICHES UMFELD<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind in einer stark regulierten Branche tätig. Derzeit wird<br />

eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Regulierung durchgeführt, wodurch diese verschärft<br />

werden. Während die aktuellen Reformpläne für die Finanzdienstleistungsbranche im Wesentlichen eine Folge der<br />

weltweiten Finanzkrise sind, wurden einige Elemente dieser Reformpläne bereits im Rahmen von laufenden<br />

Prüfungen durch verschiedene Behörden und Aufsichtsbehörden in Erwägung gezogen. Den Schwerpunkt der<br />

aufsichtsrechtlichen Reformen bilden Fragen wie Kapitalausstattung, Steuerung des Liquiditätsrisikos, Überwachung<br />

und Steuerung systemischer Risiken sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit<br />

der Finanzmarktaufsicht. Zudem werden Initiativen zur Eindämmung potenzieller systemischer Risiken aus dem<br />

Derivatemarkt geprüft, darunter ein vorgeschriebenes Clearing von OTC-Derivaten über zentrale Kontrahenten.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext sind Börsenbetreiber und Transaktionsdienstleister,<br />

deren Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Kapitalmarktinfrastruktur über die Planung, die Entwicklung und<br />

den Betrieb von elektronischen Datenverarbeitungssystemen liegt. Die breiten Produkt- und Dienstleistungsangebote<br />

der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext decken zusammen die gesamte Wertschöpfungskette<br />

von Finanzmarkttransaktionen ab: vom Aktien- und Derivatehandel und -Clearing über die Abwicklung der<br />

Aufträge, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und die Bereitstellung der Marktinformationen bis zur<br />

Entwicklung und zum Betrieb der elektronischen Handelssysteme. Aspekte der Geschäftstätigkeit der Gruppe<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext unterliegen verschiedenen nationalen und supranationalen Aufsichtssystemen,<br />

die im Folgenden zusammengefasst sind.<br />

Europa<br />

Die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften betreiben insbesondere in Deutschland Börsen. Darüber<br />

hinaus erbringt die Gruppe Deutsche Börse Bank- und Finanzdienstleistungen in Deutschland und Luxemburg. Die<br />

NYSE Euronext betreibt Börsen in fünf europäischen Ländern. Alle europäischen Börsen und/oder ihre jeweiligen<br />

Betreiber verfügen jeweils über eine Börsenlizenz der betreffenden nationalen Börsenaufsichtsbehörde und<br />

unterliegen deren Aufsicht. Jeder Marktbetreiber unterliegt darüber hinaus den in seiner Rechtsordnung geltenden<br />

Gesetzen und Verordnungen sowie den Vorschriften der jeweiligen nationalen Börsenaufsichtsbehörde und<br />

gegebenenfalls der Zentralbank und/oder des Finanzministeriums, die für den regulierten Markt in dem jeweiligen<br />

europäischen Land gelten. Die Regulierung der Euronext und ihrer Einzelmärkte erfolgt in koordinierter Form<br />

durch die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen von Memoranda of Understanding über die Kassaund<br />

Terminmärkte und deren jeweilige Inhaber und Betreiber.<br />

Das regulatorische Umfeld, in dem sich die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext bewegen, ist stark<br />

von europäischen Richtlinien und Verordnungen im Bereich Finanzdienstleistungen geprägt und wird zum Teil von<br />

diesen bestimmt. Im November 2007 trat eine der wichtigsten Richtlinien des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen<br />

in Kraft. Die MiFID, die durch die Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten über Wertpapiere,<br />

Bank- und Versicherungswesen, Hypotheken, Pensionsgeschäfte und andere Formen finanzieller Transaktionen<br />

einen einheitlichen Finanzdienstleistungsmarkt schaffen soll, wurde im Jahr 2004 von der EU verabschiedet.<br />

Die schrittweise Umsetzung der Richtlinien des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen durch die Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union hat eine bessere Harmonisierung des aufsichtsrechtlichen Regelwerks für<br />

Finanzdienstleistungen, Platzierungen, Listings, Handel und Marktmissbrauch ermöglicht. Darüber hinaus hat<br />

die Umsetzung der MiFID durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einer Stärkung der Befugnisse und<br />

Kontrolle von Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Corporate Governance, die Beteiligungsverhältnisse und die<br />

Organisation von Marktbetreibern geführt.<br />

Regulierung der Gruppe Deutsche Börse<br />

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Börsenhandels und der ordnungsgemäßen<br />

Preisfeststellung sowie zum Schutz von Investoren und zur Schaffung von Vertrauen in Marktmechanismen<br />

unterliegen Börsen in Deutschland einer Beaufsichtigung durch mehrere Institutionen, unter anderem durch die<br />

Börsenaufsichtsbehörden der Länder, die Handelsüberwachungsstellen der einzelnen Börsen und die <strong>BaFin</strong>, die in<br />

diesem Bereich alle eng zusammenarbeiten.<br />

Auch wenn sie nach Maßgabe des WpHG keine unmittelbare Aufsicht über Wertpapierbörsen ausübt, spielt<br />

die <strong>BaFin</strong> eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wertpapierhandels, indem sie beim<br />

A-368


Verdacht auf Insiderhandel, Marktmanipulation und möglichen Verstöße gegen Berichtspflichten auf Bundesebene<br />

Untersuchungen anstellt, durch die das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte<br />

gestärkt wird.<br />

Handel<br />

Börsen und Börsenträger<br />

In Deutschland wird das aufsichtsrechtliche Regelwerk fürBörsen und Börsenträger durch Rechtsnormen wie<br />

das Börsengesetz, die Börsenordnung der einzelnen Börsen, das Kreditwesengesetz, das WpHG, das Depotgesetz,<br />

das Wertpapierprospektgesetz und die auf Grundlage dieser Gesetze erlassenen weiteren Vorschriften und Verordnungen<br />

bestimmt.<br />

Börsen wie die Frankfurter Wertpapierbörse sind als teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts<br />

strukturiert. Sie werden von Trägern wie der Deutsche Börse und der Scoach Europa AG betrieben, die auf<br />

Anforderung der Geschäftsführung der Börse die zur Durchführung und angemessenen Fortentwicklung des<br />

Börsenbetriebs erforderlichen personellen und finanziellen Mittel sowie die erforderlichen Räumlichkeiten zur<br />

Verfügung zu stellen. Die Beziehung zwischen Trägern und Börsen ist in weiten Teilen nicht gesetzlich geregelt,<br />

jedoch schreibt die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse vor, dass der Träger auf Weisung des Vorstands<br />

oder des Börsenrats die erforderlichen Mitarbeiter und sonstigen Ressourcen einschließlich finanzieller Mittel und<br />

Räumlichkeiten bereitzustellen hat.<br />

Mit Erteilung der Erlaubnis für die Tätigkeit als Träger einer Börse durch die zuständige Börsenaufsichtsbehörde<br />

des Bundeslandes, in dem der Betrieb der Börse erfolgen soll, unterliegen Börsenträger der Betriebspflicht.<br />

Dadurch sind ihnen unabhängige Entscheidungen über die Fortsetzung oder Einstellung des Börsengeschäfts<br />

untersagt.<br />

Das Börsengesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage für den Betrieb von Wertpapierbörsen in Form öffentlichrechtlicher<br />

Anstalten. Es enthält die wichtigsten Vorschriften über die Erteilung einer Erlaubnis und die weiteren<br />

Voraussetzungen für die Errichtung einer Wertpapierbörse, über ihre Organisation, die einzurichtenden Börsenorgane<br />

wie etwa die Handelsüberwachungsstelle sowie über deren Rechte und Pflichten.<br />

Die Regeln für den Handel an einer bestimmten Börse werden vom Börsenrat festgelegt, einem Selbstregulierungsorgan,<br />

das für die Organisation einer Wertpapierbörse von zentraler Bedeutung ist. So benötigt etwa die<br />

Geschäftsführung einer Wertpapierbörse bei allen Entscheidungen über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung die<br />

Zustimmung des Börsenrats. Der Börsenrat ist unter anderem für die Bestellung, Abberufung und Überwachung der<br />

Geschäftsführung zuständig. Dem Börsenrat obliegt ferner der Erlass der Börsenordnung, der Gebührenordnung<br />

und der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Börsenrats vom<br />

Träger einer Börse werden die Mitglieder des Börsenrats von den verschiedenen an der Wertpapierbörse zur<br />

Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Gruppen gewählt, darunter Kreditinstitute, Emittenten von an der<br />

betreffenden Börse notierten Wertpapieren und Anleger. Jede deutsche Wertpapierbörse hat einen Börsenrat zu<br />

bilden.<br />

Das Börsengesetz enthält zudem Vorschriften über die Zulassung von Marktteilnehmern und gehandelten<br />

Produkten sowie die Beaufsichtigung durch die zuständige Börsenaufsichtsbehörde auf Länderebene. Für den<br />

Handel von Wertpapieren an einem regulierten Markt ist die Zulassung zum Handel an dem regulierten Markt<br />

erforderlich.<br />

Jede Börse ist verpflichtet, eine Handelsüberwachungsstelle einzurichten und zu betreiben. Die Handelsüberwachungsstelle<br />

ist ein eigenständiges Börsenorgan und nimmt die Marktaufsicht wahr. Handelsüberwachungsstellen<br />

werden von den Börsenaufsichtsbehörden beaufsichtigt und unterliegen deren Weisungen. Als<br />

teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts nehmen die Handelsüberwachungsstellen Aufgaben im öffentlichen<br />

Interesse wahr. Sie überwachen die Preisfeststellungen und die ordnungsgemäße Durchführung des<br />

Präsenzhandels und des elektronischen Handels. Stellt die Handelsüberwachungsstelle Unregelmäßigkeiten fest,<br />

hat sie die Börsenaufsichtsbehörden und die Geschäftsführung der Börse und, sofern zuständig, die <strong>BaFin</strong> zu<br />

unterrichten.<br />

A-369


Börsenträger erzielen einen Teil ihrer Erlöse aus den öffentlichen Gebühren, die für die Zulassung von<br />

Wertpapieren erhoben werden. Auch wenn diese Gebühren von den Wertpapierbörsen und nicht von den Trägern<br />

selbst erhoben werden, hat der Träger jeder Börse unmittelbaren Anspruch auf diese Gebühren. Sie sind auf<br />

Grundlage der Gebührenordnung festzusetzen, die von der Börse nach Maßgabe des Börsengesetzes festgelegt und<br />

von der zuständigen Börsenaufsichtsbehörde genehmigt wurde.<br />

Die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften können — wie andere Unternehmen auch — gewerbliche<br />

Tätigkeiten ausüben und Dienstleistungen zu Marktpreisen anbieten. Jedoch ist es der Gruppe Deutsche Börse<br />

untersagt, ihre öffentliche Stellung zu missbrauchen oder wirtschaftliche Vorteile aus einer rechtswidrigen<br />

Vermischung öffentlicher und privater Interessen zu ziehen. In Bezug auf private Entgelte sind die allgemeinen<br />

Vorschriften zur Preisgestaltung, insbesondere des Wettbewerbs- und Kartellrechts, einzuhalten. Bei einer einseitigen<br />

Festlegung von Preisen durch die Gruppe Deutsche Börse ist es für die Gültigkeit der Preise erforderlich,<br />

dass die Festlegung auf angemessener und billiger Grundlage erfolgt. Neben sonstigen Entgelten nehmen<br />

Börsenträger private Entgelte für die Nutzung des Xetra-Systems und ihrer Dateninformationsdienste ein.<br />

Multilaterale Handelssysteme und Wertpapierhandelsbanken<br />

Handelsbezogene Dienstleistungen werden von der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext über<br />

Finanzinstitute und Wertpapierhandelsbanken erbracht, die multilaterale Handelssysteme (in diesem Dokument als<br />

,,MTFs“ bezeichnet) betreiben. MTFs sind Plattformen für den elektronischen Handel mit Wertpapieren. Der<br />

Begriff der MTFs wurde durch die MiFID eingeführt. Teilnehmer am Handel über MTFs müssen in ihrem Sitzstaat<br />

der Aufsicht durch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde unterliegen. Derzeit ist ein Handel über MTFs für Privatinvestoren<br />

nicht möglich; vielmehr müssen Marktteilnehmer von MTFs spezifische Anforderungen erfüllen, die<br />

mit denjenigen vergleichbar sind, die für Marktteilnehmer von Wertpapierbörsen gelten.<br />

Als Betreiber von multilateralen Handelssystemen im Sinne der MiFID unterliegen MTFs der Beaufsichtigung<br />

und Handelsüberwachung durch die Aufsichtsbehörden des jeweiligen Mitgliedstaats. Um den Aufsichtsbehörden<br />

die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels zu ermöglichen,<br />

unterliegen Kreditinstitute umfassenden Berichtspflichten in Bezug auf Wertpapier- und Derivategeschäfte.<br />

Darüber hinaus schreibt die MiFID Verhaltensregeln vor, die für alle Kreditinstitute und sonstigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen,<br />

einschließlich Eigenhändler, gelten.<br />

Da sie Anbieter von Wertpapierdienstleistungen für Finanzinstitute und Wertpapierhandelsbanken oder<br />

anderweitigen Wertpapierdienstleistungen sind, werden die Betreiber von MTFs durch die <strong>BaFin</strong> und die Deutsche<br />

Bundesbank im Hinblick auf die Einhaltung der im KWG für Finanzdienstleistungsinstitute und der im WpHG für<br />

Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorgesehenen Vorschriften beaufsichtigt. Während das KWG bestimmte<br />

Regeln für die Eigenkapitalausstattung und Zulassungsanforderungen vorschreibt, hat die Einstufung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />

im Sinne des WpHG die Verpflichtung zur Einhaltung des im WpHG umgesetzten<br />

Regelwerks zum Wertpapierhandel und Anlegerschutz der MiFID zur Folge.<br />

Clearing<br />

Zentrale Kontrahenten<br />

Die Eurex Clearing AG ist das Clearinghaus innerhalb der Gruppe Deutsche Börse. Das Unternehmen bietet<br />

vollautomatisierte Post-Trade-Dienstleistungen mit Straight-Through Processing für Aktien-, Derivate-, Repo-,<br />

Energie- und Rentengeschäfte. In ihrer Funktion als zentraler Kontrahent tritt die Eurex Clearing AG als Käufer für<br />

alle Verkäufer und als Verkäufer für alle Käufer auf und bemüht sich so um eine Minimierung des Kontrahentenrisikos<br />

und eine Maximierung der Abwicklungseffizienz. Die Eurex Clearing AG bietet Trade Management-<br />

Funktionen, Risikomanagementdienste und effiziente Verwaltungslösungen in punkto Sicherheiten und Lieferung,<br />

wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Marktintegrität und -sicherheit liegt. Die Eurex Clearing AG<br />

erbringt führende Risikomanagementdienste, beispielsweise umfassende Vorhandels-Risikolimits, und war der<br />

erste führende zentrale Kontrahent weltweit, der seinen Handelsteilnehmern und Clearingmitgliedern Risikomanagement-<br />

und Margining-Daten in Echtzeit bereitstellte.<br />

Die Eurex Clearing AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Eurex Frankfurt AG und tritt als<br />

zentraler Kontrahent für die Eurex-Börsen, die Eurex Bonds GmbH, Eurex Repo GmbH, Frankfurter<br />

A-370


Wertpapierbörse und die Irish Stock Exchange auf. Ferner tritt die Eurex Clearing AG als zentraler Kontrahent für<br />

Transaktionen der European Energy Exchange (EEX) auf, die im Rahmen einer gesonderten Clearinglink-<br />

Vereinbarung mit der European Commodity Clearing AG (in diesem Dokument als ,,ECC“ bezeichnet) durchgeführt<br />

werden.<br />

Die ECC ist ein Clearinghaus mit einem breiten Dienstleistungsangebot für börsliche und außerbörsliche<br />

Handelsgeschäfte mit Energieprodukten und verwandten Produkten. Als zentraler Kontrahent nimmt die ECC eine<br />

Position zwischen Käufer und Verkäufer ein und übernimmt so für beide Parteien das Ausfallrisiko der jeweils<br />

anderen Partei.<br />

Nach deutschem Recht unterliegen die Eurex Clearing AG und die ECC der Bankenaufsicht, da sie als zentrale<br />

Kontrahenten im Sinne des KWG zugelassen sind. Darüber hinaus ist die Eurex Clearing AG für die Erbringung<br />

verschiedener Wertpapierdienstleistungen zugelassen und gilt daher als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im<br />

Sinne des WpHG. Auf Grundlage dieser Einstufungen unterliegen die Eurex Clearing AG und die ECC der Aufsicht<br />

durch die <strong>BaFin</strong> und der Deutschen Bundesbank, die die Einhaltung der einschlägigen vorstehend genannten<br />

Vorschriften überwachen. Die Financial Services Authority hat der Eurex Clearing AG im Vereinigten Königreich<br />

den Status eines Recognized Overseas Clearing House zugewiesen. Am 31. Juli 2009 wurde die Eurex Clearing AG<br />

von der CFTC als Multilateral Clearing Organization anerkannt. Zudem hat sie mit der SEC eine Befreiungsvereinbarung<br />

unterzeichnet, die es ihr gestattet, das Clearing bestimmter Credit Default Swaps in den Vereinigten Staaten<br />

anzubieten. Darüber hinaus erfüllt die ECC die Voraussetzungen für ein ausgewiesenes Zahlungssystem gemäß<br />

Artikel 10 der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- und Wertpapierliefer- und<br />

-abrechnungssystemen (98/26/EG).<br />

Abwicklung/Verwahrung<br />

Zentralverwahrer<br />

Der Abwicklungsbereich der Gruppe Deutsche Börse wird von der Clearstream Banking S.A. und der<br />

Clearstream Banking AG betrieben. Beide sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der Clearstream International<br />

S.A.<br />

Zum Kerngeschäft der Clearstream Banking S.A. und der Clearstream Banking AG zählen die Abwicklung<br />

von Marktgeschäften und die Verwahrung von Wertpapieren. Im Bereich der Abwicklungsdienstleistungen sorgen<br />

diese Unternehmen für eine schnelle und effektive Lieferung von Barmitteln und Wertpapieren zwischen den<br />

handelnden Parteien. Im Bereich der Verwahrung von Wertpapieren sind die Clearstream Banking S.A. und die<br />

Clearstream Banking AG für das Management, die Verwahrung und die Verwaltung der hinterlegten Wertpapiere<br />

verantwortlich.<br />

Sowohl die Clearstream Banking S.A. als auch die Clearstream International S.A. unterliegen der Aufsicht<br />

durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (in diesem Dokument als ,,CSSF“ bezeichnet) in<br />

Luxemburg. Zudem unterliegen sie, da es sich bei beiden Unternehmen um Tochtergesellschaften der Clearstream<br />

<strong>Holding</strong> AG handelt, auf Konzernebene der konsolidierten Aufsicht durch die <strong>BaFin</strong>.<br />

Die Clearstream Banking AG wird hingegen derzeit nicht durch die CSSF beaufsichtigt, obwohl sie Teil des<br />

Konsolidierungskreises der Clearstream International S.A. ist. Stattdessen erfüllt die Clearstream Banking AG die<br />

Voraussetzungen für eine Wertpapiersammelbank und unterliegt in diesem Umfang der Aufsicht durch die <strong>BaFin</strong><br />

gemäß KWG und DepotG.<br />

Im DepotG ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für Dritte durch eine Depotbank geregelt; es<br />

schreibt die Einholung einer besonderen Erlaubnis für die Erbringung dieser Dienstleistungen vor. Das DepotG<br />

konzentriert sich insbesondere auf den Schutz von Hinterlegern und sieht ein spezielles System für die Übertragung<br />

des Eigentums an Wertpapieren durch eine Einkaufskommission vor. Ferner schreibt das DepotG bestimmte Regeln<br />

für verschiedene Arten von Verwahrverhältnissen, wie etwa Sammelverwahrung oder Sonderverwahrung, vor und<br />

regelt die Verpfändung von Wertpapieren. Zum Schutz der Hinterleger von Wertpapieren sieht das DepotG mit der<br />

Depotprüfung eine besondere Prüfungsverpflichtung vor, die von allen im Verwahrgeschäft tätigen Kreditinstituten<br />

eingehalten werden muss. Im Falle der Insolvenz eines Verwahrers wird den Hinterlegern von Wertpapieren ein<br />

Aussonderungsanspruch nach Maßgabe der Insolvenzordnung eingeräumt.<br />

A-371


Regulierung der NYSE Euronext<br />

Die MiFID, die Marktmissbrauchsrichtlinie, die ESMA-Standards und die Euronext-Rulebooks sehen<br />

allesamt Mindestanforderungen für die Handelsüberwachung und die Durchsetzung von Regeln durch die Euronext<br />

als Betreiberin von regulierten Märkten und MTFs vor. Die Euronext hat einen Rahmen zur Organisation der<br />

Marktüberwachung geschaffen, mit dem sie:<br />

den Handel auf Regelverstöße, ordnungswidrige Handelsbedingungen oder einen möglichen Marktmissbrauch<br />

hin überwacht,<br />

Verstöße gegen Regeln oder Rechtspflichten im Zusammenhang mit der Marktintegrität an die zuständige<br />

nationale Aufsichtsbehörde meldet; und<br />

die Einhaltung der Euronext-Rulebooks überwacht und durchsetzt.<br />

Marktbeobachtung und -überwachung erfolgen in Form eines zweistufigen Prozesses, der aus einer Echtzeit-<br />

Marktbeobachtung und einer Nachhandelsanalyse der ausgeführten Geschäfte (am nächsten Tag) besteht. Darüber<br />

hinaus stellt die Euronext die Einhaltung ihrer Regeln seitens der Teilnehmer durch Untersuchungen und Kontrollen<br />

vor Ort sicher.<br />

Die Echtzeit-Überwachung der Märkte erfolgt durch Cash Market Operations und für die Terminmärkte durch<br />

NYSE Liffe Market Services. Cash Market Operations und NYSE Liffe Market Services sind die ersten<br />

Ansprechpartner im Tagesgeschäft für alle Marktteilnehmer (Mitglieder, Emittenten und Aufsichtsbehörden)<br />

bei allen operativen Problemen. Sie überwachen das Tagesgeschäft und können sofortige Maßnahmen zur<br />

Aufrechterhaltung ausgewogener und ordnungsgemäßer Märkte ergreifen. Bei einer Gefährdung des ordnungsgemäßen<br />

Marktablaufs und bei Verstößen gegen die Marktregeln werden durch diese Überwachung vorbeugende<br />

und sofortige Maßnahmen eingeleitet.<br />

Die Nachhandelsüberwachung erfolgt für die Kassamärkte und die kontinentalen Terminmärkte durch das<br />

Market Integrity Department und für den Londoner Terminmarkt durch die Audit, Investigation and Membership<br />

Unit. Als Teil ihrer T+1-Aktivitäten haben beide Abteilungen eine Reihe von Überwachungstools für die Aufdeckung<br />

und Verhinderung von bestimmten missbräuchlichen Verhaltensweisen entwickelt, die bei unterbleibender<br />

Kontrolle das Vertrauen der Investoren in die Integrität der Märkte der Euronext beeinträchtigen könnten, wie z.B.<br />

Insiderhandel und Front Running. Zudem führen beide Abteilungen Prüfungen der Mitgliedsunternehmen durch,<br />

um sicherzustellen, dass die Mitglieder die Börsenregeln einhalten und geeignete Kontrollen und Prozesse für<br />

bestimmte Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit eingeführt haben, etwa im Bereich des Vor- und Nachhandels-<br />

Risikomanagements und der Backoffice-Aufgaben.<br />

Cash Market Operations und NYSE Liffe Market Services überwachen die Einhaltung aller Regeln für die<br />

Handelstätigkeit in Echtzeit. Dabei werden Verdachtsfälle von Marktmissbrauch an die zuständige Aufsichtsbehörde<br />

gemeldet (die gemäß den nationalen Vorschriften für die Durchsetzung der Bestimmungen der Marktmissbrauchsrichtlinie<br />

verantwortlich ist) und mögliche Verstöße gegen die Euronext-Regeln an das Market Integrity<br />

Department der Euronext berichtet.<br />

Das Market Integrity Department ist zudem fürdieDurchführung von Mitgliederkontrollen und -untersuchungen<br />

vor Ort zuständig und ahndet Verstöße gegen die Euronext-Regeln durch Disziplinarmaßnahmen.<br />

Listing und Berichtspflichten<br />

Die nationalen Aufsichtsbehörden der Euronext-Börsen haben am 24. Juni 2010 ein Memorandum of<br />

Understanding (in diesem Dokument als ,,MoU“ bezeichnet) abgeschlossen, das den Rahmen für die Koordinierung<br />

ihrer Beaufsichtigung der Euronext und der von den Tochtergesellschaften der Euronext betriebenen Märkte bildet.<br />

Die beteiligten Aufsichtsbehörden haben einige gemeinsame Interessensbereiche benannt und einen koordinierten<br />

Ansatz bei der Ausübung ihrer jeweiligen nationalen Regeln, Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Praktiken im<br />

Hinblick auf Listinganforderungen, Prospektpflichten, laufende Pflichten notierter Unternehmen, Vorschriften für<br />

Übernahmeangebote und die Offenlegung großer Aktienbestände beschlossen. Die Regeln, die für das öffentliche<br />

Angebot von Finanzinstrumenten und für Prospekte gelten, sowie die laufenden Berichtspflichten (Ad-hoc-<br />

Meldungen und regelmäßige Berichterstattung) notierter Unternehmen sind in der Prospektrichtlinie und der<br />

Transparenzrichtlinie festgelegt, die von den Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden in allen Euronext-Ländern<br />

umzusetzen sind. Unternehmen, die die Börsennotierung und den Handel ihrer Wertpapiere an einem Euronext-<br />

Markt anstreben, müssen einen Börsenzulassungsprospekt nach Maßgabe der Prospektrichtlinie und der<br />

A-372


Prospektverordnung erstellen, die harmonisierten Listinganforderungen des Rulebook I und die zusätzlichen<br />

lokalen Listinganforderungen des Rulebook II einhalten und nach der Zulassung die von der zuständigen Behörde<br />

ihrer Sitz-Mitgliedstaats vorgeschriebenen laufenden Berichtspflichten erfüllen.<br />

Unternehmen können die Zulassung zum Listing in einer oder mehreren Rechtsordnungen, in denen sich ein<br />

Euronext-Markt befindet, beantragen. Seit der Einführung des integrierten Orderbuchs wird die Liquidität von<br />

Unternehmen, die an mehreren Börsen in Amsterdam, Brüssel, London und Paris notiert sind, konzentriert, da<br />

jedem entsprechenden Unternehmen unabhängig vom Notierungsort eine einzige Wertpapierkennung zugewiesen<br />

wird. Jedoch ermöglicht ein zentraler Zugangspunkt für Emittenten den Investoren aus anderen Euronext-Ländern<br />

den Zugriff auf das Orderbuch für Handelszwecke. Der Abwicklungsprozess kann weiterhin zwischen den<br />

verschiedenen Euronext-Märkten variieren, jedoch erfolgt derzeit eine Integration und Harmonisierung innerhalb<br />

der Abwicklungssysteme der Euroclear-Gruppe. Ausgenommen hiervon ist der portugiesische Markt, wo die<br />

Abwicklung auch künftig von der Interbolsa durchgeführt werden wird.<br />

Gruppenweite Beaufsichtigung und Regulierung<br />

Im Rahmen des vorstehend genannten MoU haben die für die Euronext zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

vereinbart, bei der Beaufsichtigung der Euronext-Märkte einen koordinierten Ansatz zu entwickeln und umzusetzen.<br />

Vertreter der Aufsichtsbehörden der Euronext kommen regelmäßig in Arbeitsgruppen zusammen, um ihre<br />

Aktivitäten in gemeinsamen Interessensbereichen zu koordinieren und Maßnahmen zur Förderung der Harmonisierung<br />

der jeweiligen nationalen Vorschriften zu vereinbaren.<br />

Bei ihrer Gründung im Jahr 2000 erhielt die Euronext N.V. zusammen mit der Euronext Amsterdam N.V. eine<br />

gemeinsame Börsenlizenz für den Betrieb regulierter Märkte, was zur Folge hat, dass sie auch der Regulierung und<br />

Beaufsichtigung durch das niederländische Finanzministerium und die niederländische Aufsichtsbehörde AFM<br />

unterliegt. Zu den Befugnissen des niederländischen Finanzministeriums und der AFM zählen Genehmigungsoder<br />

Vetorechte bezüglich (1) des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von mehr als 10% der Geschäftsanteile<br />

eines Marktbetreibers; (2) der Bestellung von Entscheidungsträgern mit Richtlinienkompetenz von Marktbetreibern;<br />

(3) Verschmelzungen, Überkreuzbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen und (4) sämtlicher Maßnahmen,<br />

die den ordnungsgemäßen Betrieb der niederländischen Börsen beeinträchtigen könnten.<br />

Nationale Regulierung<br />

Die Betreiber der europäischen Märkte der Euronext sind Inhaber von Betriebslizenzen für die folgenden<br />

EU-regulierten Märkte:<br />

Die Euronext Amsterdam betreibt zwei regulierte Märkte:<br />

einen Aktienmarkt (Euronext Amsterdam) und einen Terminmarkt (Euronext Amsterdam Derivatives<br />

Market, d. h. den Amsterdamer Markt der NYSE Liffe);<br />

Die Euronext Brüssel betreibt zwei regulierte Märkte:<br />

einen Aktienmarkt (Euronext Brüssel) und einen Terminmarkt (Euronext Brussels Derivatives<br />

Market, d. h. den Brüsseler Markt der NYSE Liffe);<br />

Die Euronext Lissabon betreibt zwei regulierte Märkte:<br />

einen Aktienmarkt (Euronext Lissabon) und einen Terminmarkt (Euronext Lisbon Futures and<br />

Options Market, d. h. den Lissaboner Markt der NYSE Liffe);<br />

Die Euronext Paris betreibt drei regulierte Märkte:<br />

einen Aktienmarkt (Euronext Paris) und zwei Terminmärkte (MONEP und MATIF, d. h. die Pariser<br />

Märkte der NYSE Liffe); und<br />

Die Liffe Administration and Management betreibt zwei regulierte Märkte: einen Terminmarkt (London<br />

International Financial Futures and Options Exchange, d. h. den Londoner Markt der NYSE Liffe) und<br />

einen Kassamarkt (NYSE Euronext London).<br />

A-373


Jeder dieser Marktbetreiber betreibt zudem eine Reihe von Märkten, die nicht unter die EU-Begriffsbestimmung<br />

eines ,,regulierten Markts“ fallen. Jeder Marktbetreiber unterliegt gemäß seines Status als Börsenbetreiber<br />

den nationalen Gesetzen und Verordnungen.<br />

Euronext Amsterdam<br />

Voraussetzung für den Betrieb eines regulierten Markts in den Niederlanden ist die vorherige Erteilung einer<br />

Erlaubnis durch das niederländische Finanzministerium, das diese jederzeit ändern oder aufheben kann, falls dies<br />

für die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Märkte oder zum Schutz von Investoren<br />

erforderlich sein sollte. Die Erlaubnis kann ferner aufgrund von Verstößen gegen einschlägige Vorschriften<br />

aufgehoben werden. Die AFM tritt — gegebenenfalls zusammen mit der niederländischen Zentralbank (De<br />

Nederlandsche Bank) — als Aufsichtsbehörde für niederländische zugelassene Mitglieder der Euronext Amsterdam<br />

auf, überwacht die Primär- und Sekundärmärkte, stellt die Einhaltung der Marktregeln sicher und überwacht<br />

Clearing- und Abwicklungsvorgänge. Das niederländische Finanzministerium ist ferner für die Abgabe von<br />

Unbedenklichkeitserklärungen im Zusammenhang mit dem Erwerb bedeutender Beteiligungen an einem Betreiber<br />

eines regulierten Markts oder MTF in den Niederlanden zuständig. Das niederländische Finanzministerium hat die<br />

Befugnis zur Abgabe entsprechender Unbedenklichkeitserklärungen auf die AFM übertragen, mit Ausnahme<br />

solcher Fälle, in denen der Erwerb einer bedeutenden Beteiligung mit einer grundlegenden Veränderung der<br />

Beteiligungsverhältnisse des Betreibers eines regulierten Markts in den Niederlanden verbunden ist.<br />

Euronext Brüssel<br />

Die Euronext Brüssel unterliegt dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 und ist als Marktbetreiberin<br />

gemäß Artikel 16 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 anerkannt. Durch das belgische Gesetz vom<br />

2. August 2002 wurden einige ehemalige Zuständigkeiten der Brüsseler Börse (z. B. Disziplinarbefugnisse<br />

gegenüber Mitgliedern und Emittenten, Kontrolle vertraulicher Informationen, Marktaufsicht und Untersuchungsbefugnisse)<br />

auf die CBFA übertragen. Die Euronext Brüssel ist für Angelegenheiten wie die Marktorganisation und<br />

die Zulassung, die Suspendierung und den Ausschluss von Mitgliedern zuständig und wurde kraft Gesetzes zur<br />

,,zuständigen Behörde“ im Sinne der Prospektrichtlinie bestellt.<br />

Euronext Lissabon<br />

Die Euronext Lissabon unterliegt der portugiesischen Gesetzesverordnung 357-C/2007, die zusammen mit<br />

dem portugiesischen Wertpapiergesetz und den Vorschriften der Comissão do Mercado de Valores Mobilários (in<br />

diesem Dokument als die ,,CMVM“ bezeichnet) den rechtlichen Rahmen für regulierte und unregulierte Märkte,<br />

Marktbetreiber und alle Unternehmen mit verwandter Geschäftstätigkeit in Portugal bildet. Voraussetzung für die<br />

Gründung von regulierten Marktbetreibern ist die vorherige Genehmigung in Form eines Erlasses des portugiesischen<br />

Finanzministeriums nach Rücksprache mit der CMVM. Die CMVM ist eine unabhängige Behörde, die<br />

Märkte und Marktteilnehmer, öffentliche Angebote und Organismen für gemeinsame Anlagen beaufsichtigt.<br />

Euronext Paris<br />

Die Euronext Paris unterliegt dem französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch. Nach Maßgabe des<br />

französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches ist das französische Finanzministerium befugt, auf Empfehlung<br />

der Autorité des Marchés Financiers (in diesem Dokument als die ,,AMF“ bezeichnet) und auf ein Gutachten der<br />

ACP hin den Status eines regulierten Markts zu verleihen bzw. zu widerrufen. Der Marktstatus wird verliehen, falls<br />

der Markt bestimmte Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb erfüllt.<br />

Neben ihrem Status als Marktbetreiberin ist die Euronext Paris als spezialisiertes Finanzinstitut zugelassen<br />

und unterliegt somit dem französischen Bankenrecht (insbesondere dem französischen Bankengesetz in der jeweils<br />

geltenden und im französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch kodifizierten Fassung), d. h. sie unterliegt der<br />

Aufsicht durch die ACP. Als maßgebliches mittelbares Mutterunternehmen der Euronext Paris für Zwecke der<br />

Bankenaufsicht unterliegt auch die Euronext bestimmten Berichtspflichten und Vorschriften der Commission<br />

Bancaire. So ist sie zur Einhaltung bestimmter Kennzahlen und Anforderungen verpflichtet, darunter Mindestkapitalausstattung<br />

und Solvabilitätsquoten.<br />

A-374


Liffe Administration and Management<br />

Die LIFFE Administration and Management (der Londoner Markt der NYSE Liffe) verwaltet die Märkte für<br />

Finanz- und Rohstoffderivate in London und verwaltet und betreibt die NYSE Euronext London; beide unterliegen<br />

der Aufsicht durch die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority (in diesem Dokument als<br />

,,FSA“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich fällt die Gesetzgebung zur Regelung von Finanzdienstleistungen in<br />

die Zuständigkeit des Finanzministeriums, wohingegen die Zuständigkeit für die Beaufsichtigung der Ausübung<br />

regulierter Tätigkeiten bei der FSA liegt. Die LIFFE Administration and Management ist als anerkannte Anlagebörse<br />

mit Eigenclearing (self-clearing recognized investment exchange) gemäß dem UK Financial Services and<br />

Markets Act 2000 anerkannt.<br />

Sonstige im Vereinigten Königreich regulierte Unternehmen<br />

Die LIFFE Services Ltd. wird von der FSA als Dienstleistungsunternehmen (service company) beaufsichtigt.<br />

Die Secfinex Ltd. steht mehrheitlich im Eigentum der NYSE Euronext. Ihre Hauptgeschäftstätigkeit ist der<br />

Betrieb einer elektronischen Handelseinrichtung für die Wertpapierleihe. Sie wird von der FSA als zugelassene<br />

Person (authorized person) beaufsichtigt.<br />

Vereinigte Staaten<br />

Regulierung der Wertpapierbörsen<br />

Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses werden die folgenden Wertpapierbörsen-Tochtergesellschaften<br />

der Holdco weiterhin bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission registriert sein und deren<br />

Aufsicht unterliegen: die International Securities Exchange, LLC (in diesem Dokument als ,,ISE“ bezeichnet), die<br />

NYSE, NYSE Arca und NYSE Amex. Ferner wird die Holdco über die ISE Minderheitsbeteiligungen an den<br />

folgenden bei der SEC registrierten Wertpapierbörsen halten: der EDGA Exchange, Inc. (in diesem Dokument als<br />

,,EDGA“ bezeichnet) und der EDGX Exchange, Inc. (in diesem Dokument als ,,EDGX“ bezeichnet).<br />

Die US-Wertpapiergesetzgebung auf Bundesebene sieht ein zweistufiges System für die Regulierung von<br />

Wertpapiermärken und Marktteilnehmern vor. Die erste Stufe besteht aus der SEC, der die Hauptzuständigkeit für<br />

den Gesetzesvollzug von Wertpapiergesetzen und -verordnungen auf Bundesebene obliegt und die vom Kongress<br />

beaufsichtigt wird. Die zweite Stufe besteht aus den Regulierungspflichten von Selbstregulierungsorganen<br />

(,,SROs“), die in Eigenverantwortung ihre Mitglieder überwachen. SROs sind nicht-staatliche juristische Personen,<br />

die von der SEC beaufsichtigt werden.<br />

Die SROs der Wertpapierbranche sind ein wesentlicher Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Systems des<br />

Exchange Act und dienen der Einrichtung ausgewogener und ordnungsgemäßer Märkte und dem Schutz von<br />

Investoren. Es gibt zwei Arten von SROs: Wertpapierbörsen (securities exchanges) und Wertpapiervereinigungen<br />

(securities associations). Beide müssen bei der SEC gemäß dem Securities Exchange Act registriert werden. Um<br />

registriert werden zu können, muss ein SRO in der Lage sein, die Aufgaben, die im Exchange Act und den in seinem<br />

Rahmen erlassenen Vorschriften und Verordnungen vorgesehen sind, wahrzunehmen und die darin vorgesehenen<br />

Vorschriften einzuhalten. Ferner muss ein SRO die Einhaltung des Exchange Act und der in seinem Rahmen<br />

erlassenen Vorschriften und Verordnungen und seiner eigenen Regeln durch seine Mitglieder und durch mit diesen<br />

verbundene natürliche Personen gewährleisten können. Um Mitglied einer SRO werden zu können, muss ein<br />

Rechtsträger bei der SEC eine Registrierung als Broker-Dealer vornehmen und bei der SRO seine Zulassung<br />

beantragen sowie sich in diesem Rahmen der Beaufsichtigung durch US-Bundesbehörden und durch die SRO<br />

unterwerfen und sich dazu verpflichten, verschiedene Compliance- und Berichterstattungspflichten zu erfüllen.<br />

Jede Wertpapierbörse hat ihrerseits den Auftrag, den finanziellen Status und den Betrieb sowie das Verkaufsverhalten<br />

von ihren Mitgliedern und deren Mitarbeitern sowie die Handelstätigkeit an der Börse zu beaufsichtigen<br />

und gegebenenfalls die Einhaltung der Listingstandards durchzusetzen. Alle sechs im Eigentum der<br />

Deutsche Börse und der NYSE Euronext stehenden US-Wertpapierbörsen haben Vereinbarungen mit der Financial<br />

Industry Regulatory Authority, Inc. (in diesem Dokument als ,,FINRA“ bezeichnet, vormalige National Association<br />

of Securities Dealers, Inc. oder ,,NASD“) über die Wahrnehmung einiger dieser aufsichtsrechtlichen Funktionen<br />

geschlossen. Dies ist gemäß einer Entscheidung der SEC zulässig. Die FINRA, die selbst keine<br />

Eigentümerin oder Betreiberin von Börsen ist, ist die einzige in den Vereinigten Staaten registrierte<br />

A-375


Wertpapiervereinigung. Die Beaufsichtigung des finanziellen Status und des Betriebs sowie des Verkaufsverhaltens<br />

von gemeinsamen Mitgliedern der FINRA und einer oder mehrerer der sechs Wertpapierbörsen erfolgt im Rahmen<br />

von Vereinbarungen mit der FINRA. Jede der sechs Wertpapierbörsen hat zudem weitere Vereinbarungen über die<br />

Wahrnehmung bestimmter aufsichtsrechtlicher Funktionen geschlossen.<br />

ISE<br />

Die ISE hat im Rahmen eines Options Designation Plan eine Vereinbarung mit der FINRA und den Designated<br />

Options Examining Authorities (in diesem Dokument als ,,Prüf-SROs“ bezeichnet) geschlossen. Die Regeln der<br />

ISE schreiben vor, dass alle Mitglieder mit elektronischem Zugang Mitglied von mindestens einer der Prüf-SROs<br />

sein müssen. Nach Maßgabe dieser Vereinbarungen überwachen die Prüf-SROs die Einhaltung bestimmter<br />

Vorschriften des Exchange Act und bestimmter in dessen Rahmen erlassener Regeln und Verordnungen sowie<br />

bestimmter Regeln der Prüf-SROs und der ISE durch Unternehmen, die sowohl Mitglied der ISE als auch der<br />

betreffenden Prüf-SRO sind.<br />

Für Pflichten, die nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind, hat die ISE einen gesonderten Vertrag mit der<br />

FINRA geschlossen, der eine Vergütung auf Grundlage der erbrachten Leistungen vorsieht. Im Rahmen dieses<br />

Vertrags nimmt die FINRA als Vertreterin der ISE bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen in deren Namen wahr,<br />

wobei die Entscheidungsbefugnis und bestimmte Durchsetzungs- und Handelsüberwachungsaufgaben bei der ISE<br />

verbleiben. Ungeachtet der Vereinbarungen der ISE mit der FINRA über die Wahrnehmung dieser Aufgaben<br />

verbleibt die endgültige aufsichtsrechtliche Verantwortung nach Maßgabe des Exchange Act bei der ISE.<br />

ISE Delaware Trust<br />

Im Zusammenhang mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Zusammenschlusses der ISE <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

(,,ISE <strong>Holding</strong>s“) und der Eurex Frankfurt AG im Jahr 2007 traf die ISE <strong>Holding</strong>s Vorkehrungen in Form einer<br />

Vorratsstruktur unter Beteiligung eines Delaware Trust (in diesem Dokument als ,,ISE Delaware Trust“ bezeichnet).<br />

Der ISE Delaware Trust dient zwei Hauptzwecken: (1) Halten des Gesellschaftskapitals der ISE <strong>Holding</strong>s für<br />

den Fall, dass eine Person über die vorgeschriebenen Obergrenzen in wirtschaftlicher Hinsicht hinausgehende<br />

Eigentums- oder Stimmrechte an der ISE <strong>Holding</strong>s erwirbt (falls eine Person oder Gruppe unmittelbar oder<br />

mittelbar wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 40% — oder im Falle eines Mitglieds der ISE Exchange, Inc.<br />

mehr als 20% — der im Umlauf befindlichen Geschäftsanteile der ISE <strong>Holding</strong>s wird oder die Stimmrechtskontrolle<br />

über mehr als 20% der im Umlauf befindlichen Geschäftsanteile der ISE <strong>Holding</strong>s erlangt) und<br />

(2) Ergreifen bestimmter Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen wesentlicher Compliance-Ereignisse,<br />

die Sachverhalte, Entwicklungen, Ereignisse, Umstände, Bedingungen, Vorkommnisse oder Auswirkungen nach<br />

sich ziehen, die einen Verstoß der Eurex Frankfurt AG, Eurex Zürich AG, Deutsche Börse AG, SWX Swiss<br />

Exchange (heutige SIX Swiss Exchange), SWX Group (heutige SIX Group), Verein SWX Swiss Exchange (heutige<br />

SIX Swiss Exchange) oder von verbundenen Unternehmen der U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc., die zu dem<br />

betreffenden Zeitpunkt die ISE Exchange, LLC (,,ISE Exchange“) unmittelbar oder mittelbar kontrollieren (in<br />

diesem Abschnitt als ,,betroffene verbundene Unternehmen“ bezeichnet) gegen ihre jeweiligen Verpflichtungen aus<br />

den im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss gefassten Beschlüssen in wesentlicher Hinsicht zur Folge<br />

haben. Zu den von den betroffenen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Eigentums- oder<br />

Stimmrechten an der ISE Exchange gefassten Beschlüssen zählen einige Bestimmungen, die dazu bestimmt sind,<br />

die Unabhängigkeit der ISE <strong>Holding</strong>s bei der Wahrnehmung ihrer Selbstregulierungsfunktionen zu wahren, ihr die<br />

Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit im Einklang mit den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene zu ermöglichen<br />

und die Fähigkeit der ISE <strong>Holding</strong>s und der SEC zur Ausübung ihrer aufsichtsrechtlichen Beaufsichtigungspflichten<br />

zu stärken.<br />

Für den Fall, dass ein wesentliches Compliance-Ereignis in Bezug auf ein betroffenes verbundenes Unternehmen<br />

eintreten und andauern sollte, würde der ISE Delaware Trust seine Kaufoption über eine Mehrheit der<br />

stimmberechtigten Anteile der ISE <strong>Holding</strong>s nach Maßgabe bestimmter im Vertrag über den ISE Delaware Trust<br />

vorgesehener Anforderungen ausüben. Die auf den ISE Delaware Trust übertragenen Geschäftsanteile der ISE<br />

<strong>Holding</strong>s würden auf die ISE <strong>Holding</strong>s rückübertragen, falls (1) kein wesentliches Compliance-Ereignis mehr<br />

andauert oder (2) die Treuhänder des ISE Delaware Trust ungeachtet des Fortbestehens eines wesentlichen<br />

Compliance-Ereignisses feststellen, dass ein Einbehalt der Geschäftsanteile durch den ISE Delaware Trust nicht<br />

mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dem Fortbestehen eines wesentlichen Compliance-<br />

Ereignisses zu begegnen (eine entsprechende Feststellung wäre erst mit ihrer Einreichung bei der und ihrer<br />

Genehmigung durch die SEC wirksam).<br />

A-376


EDGA und EDGX<br />

Die EDGA und die EDGX haben jeweils eine Vereinbarung mit der FINRA und eine Vereinbarung mit der<br />

ISE — die eine Minderheitsbeteiligung sowohl an der EDGA als auch an der EDGX hält — abgeschlossen, nach<br />

deren Maßgabe die FINRA und die ISA bestimmte aufsichtsrechtliche Funktionen im Namen der EDGA und der<br />

EDGX wahrnehmen. Nach Maßgabe der Vereinbarung mit der FINRA nimmt die FINRA bestimmte aufsichtsrechtliche<br />

Funktionen in Bezug auf die Registrierung von Marktteilnehmern, Prüfungen, Untersuchungen und<br />

Disziplinar- und Schiedsverfahren wahr. Gemäß der Vereinbarung mit der ISE übernimmt die ISE bestimmte<br />

Überwachungs- und aufsichtsrechtliche Aufgaben, einschließlich der Überprüfung von Handelsaktivitäten auf<br />

offensichtliche Fehler und bestimmte, möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßende Verhaltensweisen<br />

durch Mitglieder der EDGA und der EDGX, und die Bereitstellung von rechtlichen Prüfungen und Beratung auf<br />

Verlangen der EDGA oder der EDGX. Ungeachtet dieser Vereinbarungen verbleibt die endgültige aufsichtsrechtliche<br />

Verantwortung nach dem Exchange Act bei der EDGA und der EDGX.<br />

NYSE, NYSE Amex und NYSE Arca<br />

Seit dem 30. Juli 2007 führt die FINRA die Beaufsichtigung des finanziellen Status und des Betriebs sowie der<br />

Verkaufspraxis der Mitglieder der US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext durch. Seit dem 14. Juni 2010 nimmt<br />

die FINRA zudem bestimmte weitere aufsichtsrechtliche Funktionen gemäß einer Vereinbarung für diese Börsen<br />

wahr. Somit nimmt die FINRA die Marktüberwachungs- und Disziplinaraufgaben für die US-Wertpapierbörsen der<br />

NYSE Euronext wahr, wobei die endgültige aufsichtsrechtliche Verantwortung für die von der FINRA gemäß<br />

dieser Vereinbarung wahrgenommenen aufsichtsrechtlichen Funktionen bei den US-Wertpapierbörsen der NYSE<br />

Euronext verbleibt. Die NYSE Regulation, Inc., eine nicht gewinnorientierte Tochtergesellschaft der NYSE<br />

Euronext, beaufsichtigt die Erbringung dieser Dienstleistungen durch die FINRA, setzt die Einhaltung der<br />

maßgeblichen Standards durch börsennotierte Unternehmen durch und beaufsichtigt die Festlegung der aufsichtsrechtlichen<br />

Richtlinien, die Auslegung von Regeln und die Entwicklung von regulierungsbezogenen Regeln. Die<br />

NYSE Regulation, die mit Stand 31. Dezember 2010 ca. 50 Mitarbeiter beschäftigte, umfasst die folgenden<br />

Geschäftsbereiche:<br />

Listed Company Compliance;<br />

Regulatory Policy and Management;<br />

StockWatch; und<br />

Regulation Administration.<br />

Überwachung der gelisteten Gesellschaften (Listed Company Compliance)<br />

Die US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext verlangen von den an ihnen notierten Unternehmen zum<br />

Zeitpunkt des Listings die Einhaltung der jeweiligen Zulassungskriterien und anschließend die Einhaltung der sich<br />

aus ihren jeweiligen Listingstandards ergebenden Folgepflichten. Listed Company Compliance überwacht die<br />

Einhaltung dieser Standards und setzt diese durch.<br />

Überwachung der Entwicklung und Auslegung der regulierungsbezogenen Regeln (Regulatory Policy and<br />

Management)<br />

Dem Geschäftsbereich Regulatory Policy and Management obliegt in erster Linie die Verantwortung für die<br />

Überwachung der Entwicklung und Auslegung der regulierungsbezogenen Regeln für die US-Wertpapierbörsen<br />

der NYSE Euronext und für die Überwachung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der FINRA<br />

gegenüber den US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext.<br />

Überwachung der Handelsaktionäre (StockWatch)<br />

StockWatch führt eine begrenzte Echtzeit-Überwachung der Handelsaktivität an den Einrichtungen der US-<br />

Wertpapierbörsen der NYSE Euronext durch. Die NYSE Euronext meldet verdächtige Aktivitäten zur weiteren<br />

Untersuchung an die FINRA.<br />

A-377


Zudem haben die US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext, die Märkte für den Optionshandel betreiben, mit<br />

den anderen US-Optionsbörsen eine gemeinsame Vereinbarung über die Überwachung des Optionshandels auf<br />

Insidergeschäfte abgeschlossen. Den US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext unterliegt jedoch weiterhin die<br />

aufsichtsrechtliche Verantwortung für diese Aufgaben, die von der NYSE Regulation überwacht werden. Die<br />

US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext haben ferner mehrere Vereinbarungen mit der FINRA und anderen<br />

US-Wertpapierbörsen abgeschlossen, nach deren Maßgabe die US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext im<br />

Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Verantwortung für die Durchsetzung gemeinsamer Regeln für gemeinsame<br />

Mitglieder entlastet werden.<br />

Struktur, Organisation und Corporate Governance der NYSE Regulation<br />

Die NYSE Euronext hat einen Vertrag mit der NYSE Regulation geschlossen, der vorsieht, die NYSE<br />

Regulation mit angemessenen Mitteln auszustatten, um ihr eine Wahrnehmung bzw. Überwachung der aufsichtsrechtlichen<br />

Funktionen der US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext zu ermöglichen. Die NYSE Regulation kann<br />

im Namen der US-Wertpapierbörsen der NYSE Euronext im Rahmen von Disziplinarmaßnahmen Strafgelder<br />

gegen Mitglieder verhängen. Die Einnahmen aus Strafgeldern dienen ausschließlich der Finanzierung von nicht zur<br />

Vergütung zählenden Aufwendungen der NYSE Regulation. Die Verwendung von Einnahmen aus Strafgeldern<br />

seitens der NYSE Regulation unterliegt der besonderen Prüfung und Billigung durch das Board of Directors der<br />

NYSE Regulation. Von der NYSE Regulation erhobene aufsichtsrechtliche Gebühren, Strafgelder und Geldbußen<br />

dürfen nicht an andere juristische Personen als die NYSE Regulation weitergeleitet werden.<br />

Die NYSE Regulation ist durch mehrere Struktur- und Corporate Governance-Merkmale gekennzeichnet, die<br />

vor dem Hintergrund, dass es sich bei der NYSE Euronext um ein gewinnorientiertes und börsennotiertes<br />

Unternehmen handelt, die Wahrung ihrer Unabhängigkeit sicherstellen sollen. Die NYSE Regulation ist eine<br />

getrennt gegründete, nicht gewinnorientierte Gesellschaft. Alle Directors der NYSE Regulation (mit Ausnahme<br />

ihres Chief Executive Officer) müssen unabhängig nach Maßgabe der Unabhängigkeitsrichtlinie des Board of<br />

Directors der NYSE Euronext sein. Das Board of Directors der NYSE Regulation und sein Vergütungsausschuss<br />

und Nominierungs- und Governance-Ausschuss müssen mehrheitlich mit Personen besetzt sein, die keine Directors<br />

der NYSE Euronext sind.<br />

Um die Konflikte zu verringern, die sich aus einem ,,Eigenlisting“ ergeben können, ist die NYSE Regulation<br />

für alle Entscheidungen über die Einhaltung von Zulassungsanforderungen in Bezug auf das Listing der NYSE<br />

Euronext an der NYSE verantwortlich. Darüber hinaus erstellt die NYSE Regulation vierteljährliche Berichte für<br />

ihr Board of Directors, in denen ihre Überwachung der Einhaltung der Listingstandards der NYSE durch die NYSE<br />

Euronext und ihre Überwachung des Handels mit NYSE Euronext-Aktien zusammengefasst werden. Eine Kopie<br />

dieser Berichte muss jeweils der SEC zugestellt werden. Darüber hinaus erfordern die Regeln der NYSE eine<br />

jährliche Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um zu gewährleisten, dass die NYSE<br />

Euronext die Zulassungsvorschriften einhält; auch von diesem Bericht geht eine Kopie an die SEC.<br />

Die NYSE Regulation hat strukturelle und Corporate Governance-Standards im Einklang mit den einschlägigen<br />

US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene, insbesondere mit Section 6 des Exchange Act über die angemessene<br />

Vertretung von Mitgliedern, umgesetzt.<br />

Regulierung der Warenbörsen<br />

Die NYSE Liffe US, die US-Terminbörse der NYSE Euronext, unterliegt einer umfassenden Aufsicht durch<br />

die CFTC gemäß dem Commodity Exchange Act (in diesem Dokument als ,,CEA“ bezeichnet). Der CEA schreibt<br />

grundsätzlich vor, dass der Handel von Futures in den Vereinigten Staaten — von wenigen Ausnahmen abgesehen<br />

— an einer von der CFTC als Designated Contract Market (,,DCM“) ausgewiesenen Warenbörse zu erfolgen<br />

hat. Ferner sind in ihm Kriterien nicht finanzieller Art für Börsen festgelegt, die für ein Listing von Terminkontrakten<br />

und Optionen ausgewiesen werden sollen. Die Ausweisung als Designated Contract Market für den<br />

Handel bestimmter Terminkontrakte ist nicht ausschließlich. Die CFTC kann also weitere Börsen als Designated<br />

Contract Market für dieselben oder ähnliche Kontrakte ausweisen. Als DCM ist die NYSE Liffe US eine SRO, die<br />

über ausführliche Regeln und Verfahren für die Einhaltung der auf sie gemäß dem CEA anwendbaren ,,Kernprinzipien“<br />

verfügt. Teile der Überwachungs- und Compliance-Aufgaben und -Verfahren der NYSE Liffe US zur<br />

Überwachung und Durchsetzung ihrer Regeln werden von der National Futures Association als Compliance-<br />

Dienstleister der NYSE Liffe US durchgeführt. Die Holdco geht davon aus, dass die Einhaltung ihrer<br />

A-378


Selbstregulierungsprogramme in diesen Bereichen durch die NYSE Liffe US Gegenstand regelmäßiger Prüfungen<br />

durch die CFTC sein wird.<br />

Sarbanes-Oxley Act von 2002<br />

Der Sarbanes-Oxley Act von 2002 schreibt eine Reihe strenger Anforderungen u. a. in den Bereichen<br />

Corporate Governance und Berichterstattung sowohl für börsennotierte US-Gesellschaften als auch für börsennotierte<br />

Nicht-US-Gesellschaften vor. Für die Einhaltung der Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act ist ein hoher<br />

Ressourceneinsatz auf Seiten der Emittenten erforderlich, was in der Vergangenheit Auswirkungen auf die<br />

Fähigkeit der NYSE Euronext hatte, Unternehmen für ein Listing zu gewinnen und zu halten, und möglicherweise<br />

auch künftig entsprechende Auswirkungen auf die US-Börsen der NYSE Euronext und der Holdco haben wird.<br />

Nicht-US-Emittenten könnten sich dazu entschließen, ein Listing ausschließlich an Nicht-US-Wertpapierbörsen<br />

und ohne eine Zweitzulassung in den Vereinigten Staaten vorzunehmen, da sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />

und das verfahrensrechtliche Umfeld in den Vereinigten Staaten als zu aufwendig und kostenintensiv<br />

empfinden; die Anzahl der US-Unternehmen, die diesen Weg beschreiten, ist in den vergangenen Jahren gestiegen.<br />

Gleichzeitig bemühen sich zunehmend sowohl US-Unternehmen als auch Nicht-US-Unternehmen, über Privattransaktionen,<br />

die nicht mit einem Listing an einer US-Börse verbunden sind, einen Zugang zu den US-Kapitalmärkten<br />

zu bekommen, etwa durch Rule 144A-Transaktionen, die ausschließlich an Investmentfonds, Hedgefonds<br />

und andere große institutionelle Investoren gerichtet sind. Die SEC und die US-Aufsichtsbehörde zur Überwachung<br />

von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board) haben Maßnahmen ergriffen,<br />

um einigen dieser Bedenken durch entsprechende Initiativen zu begegnen; zu diesen zählen eine Überprüfung<br />

der Regeln zu internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung gemäß Section 404 des Sarbanes-Oxley Act,<br />

Regeln für eine Erleichterung des Delisting und der Beendigung der Registrierung von Wertpapieren einiger Nicht-<br />

US-Unternehmen sowie Regeln zur Befreiung einiger Nicht-US-Unternehmen von den Überleitungsanforderungen<br />

nach US-GAAP. Es ist unklar, ob US-Unternehmen oder Nicht-US-Unternehmen infolge dieser Veränderungen ein<br />

größeres Interesse an einem Zugang zu den öffentlichen Märkten in den Vereinigten Staaten zeigen werden. Zudem<br />

könnten es die Regeln, die Nicht-US-Unternehmen das Delisting ihrer Wertpapiere und den Ausstieg aus dem US-<br />

Berichtssystem für börsennotierte Gesellschaften erleichtern sollen, der Holdco erschweren, Listings von Nicht-<br />

US-Unternehmen aufrechtzuerhalten, und die Wahrnehmung der US-Börsen der Holdco als Hauptlistingplätzen<br />

schwächen, was sich nachteilig auf das Geschäft und die Finanz- und Ertragslage der Holdco auswirken könnte.<br />

Dodd-Frank Wall Street and Consumer Protection Act<br />

In der jüngeren Vergangenheit wurde mit dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act<br />

(in diesem Dokument als ,,Dodd-Frank Act“ bezeichnet) ein weiteres wichtiges aufsichtsrechtliches Gesetz<br />

verabschiedet, das es den US-Börsen der Holdco erschweren könnte, mit Nicht-US-Börsen um Zweitzulassungen<br />

von Nicht-US-Unternehmen im Wettbewerb zu bestehen, was sich nachteilig auf ihre Wettbewerbsposition<br />

auswirken könnte. Einige wenige Bestimmungen des Dodd-Frank Act traten unmittelbar mit seiner Unterzeichnung<br />

in Kraft, wohingegen zahlreiche andere seiner Bestimmungen der Verabschiedung von Verordnungen durch<br />

verschiedene US-Bundesbehörden und -ministerien bedürfen. Zudem enthält das Gesetz erhebliche Unklarheiten,<br />

von denen viele bis zur Verabschiedung entsprechender Verordnungen nicht beseitigt sein werden. Infolgedessen ist<br />

es schwierig, sämtliche Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext<br />

vorherzusagen; es werden jedoch erhebliche Auswirkungen unterschiedlicher Art auf ihre Geschäftstätigkeit<br />

erwartet. Beispielsweise könnte die NYPC, das Gemeinschaftsunternehmen der NYSE Euronext für das Futures-<br />

Clearing, für den Fall, dass sie als systemisch wichtig eingestuft werden sollte, den erhöhten aufsichtsrechtlichen<br />

Standards unterliegen, die von der SEC eingeführt werden, sowie der zusätzlichen Weisungsbefugnis der Federal<br />

Reserve bei der Regulierung von Finanzmarkteinrichtungen, die vorwiegend durch die SEC CFTC beaufsichtigt<br />

werden. Darüber hinaus könnten andere Tochtergesellschaften der Deutsche Börse und der NYSE Euronext, die<br />

bislang keiner Beaufsichtigung in den Vereinigten Staaten unterliegen, verpflichtet sein, sich bei Aufsichtsbehörden<br />

zu registrieren und somit ebenfalls Gegenstand einer umfangreichen Regulierung werden. Durch den Dodd-<br />

Frank Act werden die SEC und die CFTC bevollmächtigt, Positionslimite für den Handel mit Swaps und<br />

wertpapierbasierten Swap-Produkten festzulegen, die derzeit oder künftig an den Börsen der Deutsche Börse<br />

und/oder der NYSE Euronext gehandelt werden können. Solche Positionslimite könnten Marktteilnehmer zu einer<br />

Änderung ihres Handelsverhaltens veranlassen und einen Rückgang der transaktionsbezogenen Umsätze der<br />

Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext verursachen. Der Dodd-Frank Act erzeugt alternative Handelsplattformen<br />

für bestimmte Derivate, was vielleicht zur Folge haben könnte, dass bestimmte Geschäftsformen von<br />

den Börsen für Termingeschäfte hin zu den neu geschaffenen Abwicklungsplattformen abwandern. Durch den<br />

Dodd-Frank Act werden Aufsichtsbehörden wie die SEC ferner mit zusätzlichen Prüfungs- und Durchsetzungsvollmachten<br />

ausgestattet, die bei den regulierten Tochtergesellschaften der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

A-379


Euronext erhöhte Kosten aufgrund der Zusammenarbeit bei Prüfungen oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen<br />

verursachen könnten.<br />

Finanzreform<br />

Zu Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Finanzreform und dem Kassa- und Derivatehandel kommt es in<br />

Europa, wo am 9. Juli 2010 die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission über eine Verordnung über<br />

OTC-Derivate, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister (vormalige Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen<br />

(European Market Infrastructure Regulation — ,,EMIR“)) endete. Die Deutsche Börse, die NYSE<br />

Euronext und über zweihundert weitere Parteien haben sich an der Konsultation mit ausführlichen schriftlichen<br />

Stellungnahmen beteiligt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, bis zum Ende des Jahres 2011 zu einer<br />

politischen Einigung (seitens der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments) zu gelangen. Dies würde eine<br />

Einführung der EMIR im Jahr 2012 gemäß dem G20-Zeitplan ermöglichen. Der derzeitige Schwerpunkt der EMIR<br />

liegt auf der Bestellung eines Zentralen Kontrahenten (in diesem Dokument als ,,CCP“ bezeichnet) für das Clearing<br />

,,erwerbbarer“ OTC-Kontrakte. Jedoch dauert die eingehende Diskussion über aufsichtsrechtliche Standards fürCCPs<br />

an und es besteht das Risiko, dass CCPs potenziell aufwendige und kostenintensive operative Anforderungen auferlegt<br />

werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die bisherige Risikogewichtung der bei CCPs hinterlegten Sicherheiten<br />

von 0% geändert wird. Das europäische Gesetzgebungsverfahren wurde noch nicht abgeschlossen und könnte,<br />

je nach seinem Ergebnis, Auswirkungen auf das europäische Geschäft der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE<br />

Euronext haben. Ferner sind Änderungen an den einzelstaatlichen Regelwerken in Europa geplant. Am 26. Juli 2010<br />

gab die britische Regierung ihre Pläne für eine Reform des Regulierungssystems im Vereinigten Königreich bekannt,<br />

die u. a. eine Abschaffung der FSA und ihre Ersetzung durch zwei getrennte Aufsichtsbehörden vorsehen, von denen<br />

eine Systemrisiken abdeckt und die andere Fragen des Wohlverhaltens. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2013<br />

der Londoner Handelsmarkt der NYSE Liffe der Holdco von einer neuen Aufsichtsbehörde, der Financial Conduct<br />

Authority, beaufsichtigt würde, wohingegen das Londoner Clearing-Geschäft der Holdco von der Prudential<br />

Regulation Authority, einer neuen Tochtergesellschaft der Bank of England, beaufsichtigt würde. Alle diese<br />

Änderungen könnten sich in der Zukunft auf das Geschäft der Holdco auswirken.<br />

Beaufsichtigung der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften auf Gruppenebene<br />

Es ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, welche Aufsichtsbehörde oder Aufsichtsbehörden die<br />

gruppenweite Beaufsichtigung der Holdco durchführen wird bzw. werden. Jedoch wird es auf der Ebene der<br />

Tochtergesellschaften der Holdco infolge des Zusammenschlusses nicht zu einer Veränderung der aufsichtsrechtlichen<br />

Situation kommen, da der Sitz dieser Unternehmen unverändert bleibt. So werden etwa die Deutsche Börse<br />

und ihre regulierten Tochtergesellschaften in Deutschland auch künftig von den zuständigen deutschen Aufsichtsbehörden<br />

und die NYSE Euronext und ihre US-Tochtergesellschaften sowie die US-Unternehmen der Gruppe<br />

Deutsche Börse von der SEC beaufsichtigt.<br />

Delaware Trust und niederländische Stiftung<br />

Im Zusammenhang mit dem Erhalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung für den Zusammenschluss der<br />

NYSE Group, Inc. und der Euronext N.V. im Jahr 2007 traf die NYSE Euronext einige Vorkehrungen in Form<br />

zweier Vorratsstrukturen, die aus einer niederländischen Stiftung (stichting) und einem Delaware Trust bestehen.<br />

Die niederländische Stiftung ist bevollmächtigt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die Auswirkungen wesentlicher<br />

nachteiliger Veränderungen der US-Gesetzgebung mit ,,extraterritorialen“ Auswirkungen auf an den<br />

Euronext-Märkten notierte Nicht-US-Emittenten, Inhaber von Börsenlizenzen für die Euronext-Märkte und<br />

Nicht-US-Finanzdienstleistungsunternehmen, die Mitglied der Euronext-Märkte sind, abschwächen. Der Delaware<br />

Trust ist bevollmächtigt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die Auswirkungen wesentlicher nachteiliger<br />

Veränderungen der europäischen Gesetzgebung mit ,,extraterritorialen“ Auswirkungen auf an den Wertpapierbörsen<br />

der NYSE Group notierte außereuropäische Emittenten, Inhaber von Börsenlizenzen für die Wertpapierbörsen<br />

der NYSE Group und außereuropäische Finanzdienstleistungsunternehmen, die Mitglied einer Wertpapierbörse der<br />

NYSE Group sind, abschwächen.<br />

Falls eine wesentliche nachteilige Gesetzesänderung in Bezug auf einen Euronext-Markt oder eine Wertpapierbörse<br />

der NYSE Group (diese werden in diesem Abschnitt als ,,betroffene verbundene Unternehmen“<br />

bezeichnet) eintritt und nach bestimmten Heilungsfristen andauert, kann das Board of Trustees des Delaware<br />

Trust (falls es sich bei dem betroffenen verbundenen Unternehmen um eine Wertpapierbörse der NYSE Group<br />

handelt) bzw. der Verwaltungsrat der niederländischen Stiftung (falls es sich bei dem betroffenen verbundenen<br />

Unternehmen um den Betreiber eines Euronext-Markts handelt) bestimmte Rechtsbehelfe ausüben, zu denen<br />

A-380


vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Voraussetzungen (einschließlich Heilungsfristen) u. a. die folgenden<br />

zählen: (1) vertrauliche oder öffentliche und unverbindliche oder verbindliche Beratung der Euronext N.V. bzw.<br />

NYSE Group und NYSE Euronext im Hinblick auf das betroffene verbundene Unternehmen; (2) Übernahme<br />

bestimmter begrenzter Geschäftsführungsaufgaben der NYSE Group oder ihrer Tochtergesellschaften bzw. der<br />

Euronext oder ihrer Tochtergesellschaften im Hinblick auf das betroffene verbundene Unternehmen; (3) Ausübung<br />

einer Kaufoption auf Vorzugsaktien, die mit besonderen Genehmigungs- oder Initiativrechten für bestimmte<br />

Angelegenheiten in Bezug auf die NYSE Group, die Euronext oder ihre Tochtergesellschaften ausgestattet sind,<br />

und (4) Ausübung einer Kaufoption auf eine Mehrheit der Stammaktien der NYSE Group, der Euronext N.V. oder<br />

ihrer jeweiligen betroffenen verbundenen Unternehmen.<br />

Die Ausübung entsprechender Rechtsbehelfe ist jedoch ausschließlich zulässig, sofern und soweit der<br />

betreffende Rechtsbehelf (1) die Auswirkungen einer Gesetzesänderung so weit abschwächt, dass sie keine<br />

wesentliche nachteilige Gesetzesänderung mehr darstellt und (2) es sich um den am wenigsten in die Geschäfte<br />

des betreffenden Unternehmens eingreifenden Rechtsbehelf handelt. Darüber hinaus muss vor der Ausübung einer<br />

Kaufoption der Verwaltungsrat der niederländischen Stiftung bzw. das Board of Trustees des Delaware Trust<br />

feststellen, dass kein anderer Rechtsbehelf geeignet ist, die Auswirkungen der wesentlichen nachteiligen Gesetzesänderung<br />

abzuschwächen und dass bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald eine der Bedingungen<br />

für eine wesentliche nachteilige Gesetzesänderung nicht mehr vorliegt, werden sämtliche Rechtsbehelfe unverzüglich<br />

rückabgewickelt.<br />

A-381


BESCHREIBUNG DER AKTIEN DER HOLDCO<br />

Die nachfolgende Beschreibung stellt die wesentlichen Eigenschaften der Aktien der Holdco dar. Anleger sollten<br />

ebenfalls den Entwurf der Holdco-Satzung sowie die einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Rechts<br />

beachten. Der Entwurf der Holdco-Satzung sowie der Entwurf der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats, die<br />

vorbehaltlich weiterer Änderungen zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen bei Vollzug des Zusammenschlusses<br />

gültig sein werden, sind diesem Dokument als Anlage B bzw. Anlage C beigefügt. Es ist jedoch möglich,<br />

dass sich diese Entwürfe im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen<br />

für den Zusammenschluss ändern werden.<br />

Erhöhung des Grundkapitals einer niederländischen Aktiengesellschaft<br />

Nach niederländischem Recht ist das satzungsmäßige Kapital (maatschappelijk kapitaal) der Höchstbetrag,<br />

bis zu dem wirksam Anteile an einer niederländischen Aktiengesellschaft (naamloze vennotschap) ausgegeben<br />

werden können. Eine niederländische Aktiengesellschaft kann nur Aktien bis zur Obergrenze dieser in der Satzung<br />

festgelegten Kapitalziffer ausgeben. Das satzungsmäßige Kapital nach niederländischem Recht unterscheidet sich<br />

damit konzeptionell vom Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft, welches das tatsächlich ausgegebene<br />

Kapital bezeichnet. Das satzungsmäßige Kapital einer niederländischen Aktiengesellschaft ist ferner nicht zu<br />

verwechseln mit dem genehmigten Kapital deutscher Aktiengesellschaften und beinhaltet als solches keine<br />

Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe neuer Aktien.<br />

Die Ausgabe neuer Aktien einer niederländischen Aktiengesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschluss<br />

der Hauptversammlung. Ferner kann nach niederländischem Recht durch Beschluss der Hauptversammlung auch<br />

der Verwaltungsrat zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt werden.<br />

Das niederländische Recht verlangt, dass jederzeit mindestens 20 % des satzungsmäßigen Kapitals tatsächlich<br />

ausgegeben (geplatst) sind und die Aktien bei Ausgabe sogleich voll eingezahlt (worden volgestort) werden.<br />

Jede Erhöhung des gezeichneten, d.h. tatsächlich ausgegebenen Kapitals (geplaatst kapitaal) einer niederländischen<br />

Aktiengesellschaft, durch welche das bestehende satzungsmäßige Kapital überschritten würde, bedarf<br />

zunächst einer Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals im Wege einer von der Hauptversammlung zu beschließenden<br />

Satzungsänderung. Die Satzungsänderung wird durch die anschließende Errichtung einer notariellen<br />

Änderungsurkunde vor einem niederländischen Notar wirksam. Im Beschluss der Hauptversammlung wird<br />

üblicherweise ein niederländischer Zivilrechts-Notar bzw. dessen Stellvertreter oder ein Notarangestellter zur<br />

Errichtung dieser Änderungsurkunde ermächtigt.<br />

Sollen Aktien in einem Umfang ausgegeben werden, dass das ausgegebene Kapital anschließend das bisher<br />

bestehende satzungsmäßige Kapital überschreitet, so wird dem durch das folgende Verfahren genügt:<br />

Die Hauptversammlung beschließt zunächst eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />

Kapitals.<br />

Des weiteren beschließt die Hauptversammlung, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der<br />

Satzungsänderung, die Ausgabe der neuen Aktien, oder ermächtigt den Verwaltungsrat zur Ausgabe der<br />

neuen Aktien. Letzteres ist etwa dann zweckmäßig, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die<br />

Hauptversammlung die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien — die vorliegend unter anderem von<br />

der Anzahl der in das Tauschangebot eingelieferten Deutsche Börse-Aktien abhängt — noch nicht<br />

feststeht. In diesem Fall wird die Ausgabe der neuen Aktien durch den Verwaltungsrat beschlossen, wobei<br />

dieser Beschluss wiederum aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung zur<br />

Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals gefasst wird.<br />

Auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die Ausgabe<br />

der neuen Aktien wird von der Gesellschaft und dem jeweiligen Zeichner der neuen Aktien eine<br />

Begebungsurkunde über die Ausgabe der neuen Aktien ausgefertigt, die als aufschiebende Bedingung<br />

ebenfalls das Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals<br />

vorsieht.<br />

Schließlich wird die notarielle Änderungsurkunde hinsichtlich der Satzungsänderung zur Erhöhung des<br />

satzungsmäßigen Kapitals errichtet. Hierdurch werden die Satzungsänderung und mit ihr der Beschluss<br />

A-382


der Hauptversammlung bzw. des Verwaltungsrats über die Ausgabe der neuen Aktien sowie die Begebungsurkunde<br />

wirksam und die Ausgabe der neuen Aktien bewirkt.<br />

Wie nachfolgend im Abschnitt ,,- Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung“ näher beschrieben, werden die Holdco-Aktien, die als Gegenleistung für das Tauschangebot bzw.<br />

im Rahmen der Verschmelzung benötigt werden, nach diesem Verfahren ausgegeben werden. Denn vor dem<br />

Hintergrund der beschriebenen gesetzlichen Vorgabe, dass jederzeit mindestens 20% des satzungsmäßigen Kapitals<br />

tatsächlich ausgegeben und voll eingezahlt sein müssen, und unter Berücksichtigung des Volumens der auszugebenden<br />

Holdco-Aktien muss die zur Aktienausgabe erforderliche Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals in der<br />

Weise erfolgen, dass diese Erhöhung erst im zeitlichen Zusammenhang mit der Aktienausgabe selbst wirksam wird.<br />

Aktuelles satzungsmäßiges Kapital und ausgegebenes Kapital<br />

Zum Zeitpunkt ihrer Gründung am 10. Februar 2011 belief sich das satzungsmäßige Kapital der Holdco auf<br />

225.000 A, aufgeteilt auf 180.000 Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A und 45.000 Aktien der Klasse<br />

D mit einem Nennwert von jeweils 1,00 A (nachfolgend die ,,Aktien der Klasse D“). Stammaktien und Aktien der<br />

Klasse D können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />

beträgt das ausgegebene Kapital der Holdco 45.000 A, bestehend aus 45.000 Aktien der Klasse D mit einem<br />

Nennwert von jeweils 1,00 A. Alle ausgegebenen Aktien der Holdco sind voll eingezahlt.<br />

Ausgabe von Holdco-Aktien zur Durchführung des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />

Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />

Kapitals von A225.000 auf A1.000.000.000 beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige Kapital aus<br />

500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in diesem Dokument als ,,Holdco-Aktien“<br />

bezeichnet), und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A bestehen wird. In dem<br />

Beschluss zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals wurden alle niederländischen Zivilrechts-Notare der<br />

Linklaters LLP in Amsterdam sowie deren jeweilige Vertreter und Notarangestellte je einzeln zur Errichtung<br />

der Änderungsurkunde hinsichtlich dieser Satzungsänderung ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgte mit der<br />

Maßgabe, dass die Änderungsurkunde auf Aufforderung der Holdco zu errichten ist, sobald die Voraussetzungen<br />

für den Vollzug dieses Tauschangebots vorliegen.<br />

Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ferner<br />

ermächtigt, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Tag der Beschlussfassung Holdco-Aktien und entsprechende<br />

Bezugsrechte für Holdco-Aktien auszugeben sowie Bezugsrechte auf die auf dieser Grundlage ausgegebenen<br />

Holdco-Aktien auszuschließen oder einzuschränken. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrates zur<br />

Ausgabe von Holdco-Aktien und zur Gewährung entsprechender Bezugsrechte ist beschränkt auf<br />

diejenige Anzahl von Holdco-Aktien, die zur Ausgabe im Rahmen des Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung sowie bestimmter weiterer Maßnahmen in Verbindung mit dem Zusammenschluss<br />

benötigt werden; zuzüglich<br />

weiterer 100.000.000 Holdco-Aktien.<br />

Der vorstehende Ermächtigungsbeschluss enthält auch eine Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien, die<br />

nachfolgend im Abschnitt ,,- Vorzugsaktien“ näher beschrieben ist.<br />

Der derzeitige Alleinaktionär der Holdco, die Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong>, hat sich im Rahmen der<br />

vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber der Holdco verpflichtet, diese Beschlüsse ohne Zustimmung<br />

der Holdco nicht aufzuheben.<br />

Aufgrund der vorstehenden Hauptversammlungsbeschlüsse ist die Holdco in der Lage, ihre im Rahmen des<br />

Tauschangebots und der Verschmelzung bestehenden Verpflichtungen zur Lieferung von Holdco-Aktien ohne<br />

weitere Beschlussfassung oder sonstige Mitwirkung der Hauptversammlung der Holdco zu erfüllen.<br />

A-383


Zur Ausgabe dieser Holdco-Aktien werden gemäß dem vorstehend in Abschnitt ,,- Erhöhung des Grundkapitals<br />

einer niederländischen Aktiengesellschaft“ näher beschriebenen Verfahren folgende Maßnahmen getroffen<br />

werden:<br />

Sobald sämtliche Voraussetzungen für den Vollzug des Tauschangebots vorliegen, wird der Holdco-<br />

Verwaltungsrat auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Holdco-Hauptversammlung die<br />

Ausgabe derjenigen Anzahl von Holdco-Aktien beschließen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen<br />

von Holdco zur Lieferung von Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />

erforderlich sind. Dieser Beschluss wird aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung<br />

zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals sein.<br />

Anschließend wird Holdco mit dem jeweiligen Zeichner, d.h. mit der Deutsche Bank AG als zentraler<br />

Abwicklungsstelle und Umtauschtreuhänderin für die das Tauschangebot annehmenden Deutsche Börse-<br />

Aktionäre, und mit dem noch zu benennenden Treuhänder für die NYSE Euronext-Aktionäre im Rahmen<br />

der Verschmelzung, eine oder mehrere Begebungsurkunden über die Ausgabe der betreffenden Holdco-<br />

Aktien ausfertigen, die als aufschiebende Bedingung ebenfalls das Wirksamwerden der Satzungsänderung<br />

zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals vorsehen werden.<br />

Schließlich wird Holdco entsprechend den Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses zur Erhöhung<br />

des satzungsmäßigen Kapitals die Anweisung zur Errichtung der notariellen Änderungsurkunde für die<br />

zugehörige Satzungsänderung durch einen niederländischen Zivilrechts-Notar bzw. dessen Stellvertreter<br />

oder einen Notarangestellten von Linklaters LLP in Amsterdam erteilen. Hierdurch werden die Satzungsänderung<br />

zur Erhöhung des satzungsmäßigen Kapitals und damit zugleich der Beschluss des Holdco-<br />

Verwaltungsrates über die Ausgabe der Holdco-Aktien und die zugehörige(n) Begebungsurkunde(n)<br />

wirksam werden.<br />

Stammaktien und Vorzugsaktien können nur als Namensaktien ausgegeben werden. Die Stammaktien werden<br />

in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei dem entsprechenden Wertpapierverwahrer verwahrt<br />

werden. Ein Wertpapierverwahrer wurde noch nicht bestimmt. Möglicherweise wird es für Zwecke der Abwicklung<br />

des Handels in Holdco-Aktien zwei verschiedene Wertpapierverwahrer geben. So ist es möglich, dass es einen<br />

Wertpapierverwahrer geben wird für diejenigen Holdco-Aktien, die an der Frankfurter Wertpapierbörse und der<br />

Euronext Paris gehandelt werden, und einen für diejenigen Holdco-Aktien, die an der New York Stock Exchange<br />

gehandelt werden. In Bezug auf Vorzugsaktien werden keine Aktienurkunden ausgegeben.<br />

Die Holdco-Aktien werden ausgegeben zur Weiterlieferung über die Systeme der verwahrenden Banken<br />

entsprechend den üblichen Abwicklungsverfahren für Dividendenpapiere an die depotführenden Banken und<br />

sonstige zwischengeschaltete Verwahrstellen zur Gutschrift auf den Wertpapierdepots der Deutsche Börse-<br />

Aktionäre, die ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots wirksam eingereicht haben und für<br />

die der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden ist, bzw. zur Gutschrift der NYSE Euronext-Aktionäre. Diese neu<br />

ausgegebenen Holdco-Aktien werden gegen Sachleistung bestehend aus den eingereichten Deutsche Börse-Aktien<br />

bzw. den NYSE Euronext-Aktien ausgegeben.<br />

Die Holdco-Aktien werden frei übertragbar sowie mit Pfand- und Nießbrauchsrechten belastbar sein. Die<br />

Holdco-Aktien sind seit Gründung der Holdco am 10. Februar 2011 in vollem Umfang dividendenberechtigt.<br />

Vorzugsaktien<br />

Mit Beschluss vom 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco den Holdco-Verwaltungsrat ebenfalls<br />

ermächtigt, Vorzugsaktien auszugeben. Die Ermächtigung des Holdco-Verwaltungsrats zur Ausgabe von Vorzugsaktien<br />

und der Gewährung von diesbezüglichen Bezugsrechten ist insgesamt auf eine Anzahl beschränkt, die zum<br />

Zeitpunkt der Ausgabe den niedrigeren Wert der (1) maximalen Zahl der noch nicht ausgegebenen Vorzugsaktien,<br />

die Teil des satzungsmäßigen Kapitals der Holdco sind, und (2) der Zahl von Vorzugsaktien mit einem Gesamtnennbetrag,<br />

der dem Gesamtnennbetrag der im Umlauf befindlichen Holdco-Aktien entspricht, zum Zeitpunkt der<br />

jeweiligen Ausgabe der Vorzugsaktien nicht überschreitet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />

hat der Holdco-Verwaltungsrat von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt dies<br />

gegenwärtig auch nicht.<br />

Die Vorzugsaktien könnten zukünftig und nur unter besonderen Umständen von der Holdco an einen<br />

unabhängigen Dritten ausgegeben werden — höchstwahrscheinlich eine niederländische Stiftung (stichting) —<br />

dies ausschließlich mit dem Ziel, die Interessen der Holdco, ihren Geschäftsbetrieb und die Interessen aller weiteren<br />

A-384


eteiligten Aktionäre und Anteilsinhaber vor Käufen von Holdco-Aktien zu schützen, die die Unabhängigkeit, den<br />

Fortbestand oder die (gesellschaftsrechtliche) Identität der Holdco in Gefahr bringen könnten. Dies betrifft<br />

insbesondere den Fall unerbetener Versuche, einen Wechsel in den Beherrschungsverhältnissen an der Holdco<br />

oder einen Wechsel in der Geschäftsleitung der Holdco zu erwirken. Eine Ausgabe von Vorzugsaktien oder die<br />

Möglichkeit der Holdco, solche Vorzugsaktien in der Zukunft auszugeben, kann einen solchen unerwünschten<br />

Versuch eines Beherrschungswechsels oder eines Wechsels in der Geschäftsleitung der Holdco verhindern,<br />

entmutigend wirken oder den Vorgang verzögern und kann die Möglichkeiten des Holdco-Verwaltungsrates<br />

verbessern, Vorschläge oder Maßnahmen eines Bieters und/oder alternative Maßahmen zu prüfen und zu<br />

berücksichtigen. Die Satzung der Holdco wird vorsehen, dass innerhalb von 24 Monaten nach dem Tag der<br />

Ausgabe von Vorzugsaktien durch die Hauptversammlung darüber zu entscheiden ist, ob diese Holdco Vorzugsaktien<br />

zurückgekauft oder eingezogen werden. Beschließt die Hauptversammlung der Holdco keinen Rückkauf und<br />

keine Einziehung, so ist alle 12 Monate, nachdem dieser Punkt das letzte Mal auf der Tagesordnung der<br />

Hauptversammlung stand, eine weitere Hauptversammlung abzuhalten, die den Rückkauf oder die Einziehung<br />

behandelt, bis keine Vorzugsaktien mehr ausgegeben sind.<br />

Aktien der Klasse D<br />

Es ist beabsichtigt, dass an dem Tag, an dem die Holdco-Aktien wie vorstehend beschrieben ausgegeben<br />

werden, oder im zeitlichen Zusammenhang hiermit die Aktien der Klasse D unmittelbar nach der oben beschriebenen<br />

Ausgabe dieser Aktien eingezogen oder zurückerworben und anschließend für kraftlos erklärt werden.<br />

Anders als die Holdco-Aktien können die Aktien der Klasse D gegen Zahlung des Nennbetrags eingezogen<br />

werden und sind nur eingeschränkt dividendenberechtigt.<br />

Außer den oben beschriebenen Änderungen ergaben sich seit der Gründung der Holdco am 10. Februar 2011<br />

keine Änderungen an deren Kapital.<br />

Ausgegebenes Kapital nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

Unter der Annahme, dass sämtliche ausstehenden Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots<br />

getauscht werden, geht die Holdco davon aus, dass unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses ungefähr<br />

320,2 Mio. Stammaktien ausgegeben sein werden.<br />

Die Holdco geht weiter davon aus, dass sich unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses keine<br />

Vorzugsaktien im Umlauf befinden werden.<br />

Übertragung der Holdco-Aktien und der Vorzugsaktien<br />

Die Holdco-Aktien und die Vorzugsaktien werden frei übertragbar sein und können mit einem Pfand- oder<br />

Nießbrauchsrecht belastet werden. Für die Übertragung von nicht börsennotierten Stamm- oder Vorzugsaktien ist<br />

eine schriftliche Urkunde und, falls die Holdco nicht Partei in dieser Urkunde ist, ein schriftliches Anerkenntnis<br />

dieser Übertragung durch die Holdco oder die Zustellung (einer gleichlautenden Abschrift) der jeweiligen<br />

Übertragungsurkunde entsprechend niederländischem Recht erforderlich. Holdco-Aktien, die an der New York<br />

Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext sowie sonstigen Börsen notiert werden, an<br />

denen Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) der Holdco notiert werden, werden entsprechend<br />

dem jeweils anwendbaren Recht übertragen.<br />

Aktienregister<br />

Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses wird von der Holdco oder für diese ein Aktienregister geführt und<br />

regelmäßig aktualisiert. Es kann insgesamt oder teilweise in mehrfacher Ausführung und an mehreren Orten<br />

geführt werden. Ein Teil des Aktienregisters kann außerhalb der Niederlande geführt werden, um einschlägige<br />

Vorschriften ausländischen Rechts oder der Regeln der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />

der Euronext Paris oder anderer Börsen, an denen Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine (depositary<br />

receipts) für Holdco-Aktien notiert sind, zu erfüllen.<br />

A-385


Ausgabe von Aktien<br />

In der Holdco-Satzung ist vorgesehen, dass die Holdco mit einem Beschluss der Hauptversammlung der<br />

Holdco-Aktien ausgeben oder Rechte zur Zeichnung von Aktien gewähren kann. Darüber hinaus ist in der Holdco-<br />

Satzung vorgesehen, dass die Hauptversammlung ein anderes Organ der Gesellschaft zur Ausgabe von Aktien oder<br />

Gewährung von Rechten zur Zeichnung von Aktien ermächtigen kann. Gemäß den Bestimmungen der Holdco-<br />

Satzung und des niederländischen Rechts darf der Zeitraum, für den die Ermächtigung erteilt wird, höchstens fünf<br />

Jahre betragen, jedoch jeweils mit Beschluss der Hauptversammlung der Holdco für Zeiträume von jeweils bis zu<br />

höchstens fünf Jahren verlängert werden. Sofern in dem jeweiligen Beschluss über die Genehmigung der<br />

Ermächtigung nicht anders vorgesehen, ist die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien oder Gewährung von<br />

Rechten zur Zeichnung von Aktien unwiderruflich. In dem Beschluss, durch den die Ermächtigung zur Ausgabe<br />

von Aktien bzw. zur Gewährung von Rechten zur Zeichnung von Aktien erteilt wird, sind Anzahl und Gattung der<br />

Aktien, die ausgegeben werden können, anzugeben.<br />

Aktien dürfen grundsätzlich nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden. Im Rahmen der Ausübung eines zuvor<br />

gewährten Rechts zur Zeichnung von Aktien ist für eine Ausgabe der entsprechenden Aktien kein Beschluss erforderlich.<br />

Bezugsrechte<br />

Nach niederländischem Recht und gemäß der Satzung der Holdco haben die Holdco-Aktionäre grundsätzlich<br />

ein Bezugsrecht im Hinblick auf die anteilige Zeichnung neuer Stammaktien bzw. bei einer Zuteilung von Rechten<br />

im Hinblick auf die Zeichnung von Stammaktien. Ausnahmen von diesen Bezugsrechten gelten unter anderem für<br />

(1) die Ausgabe von Stammaktien gegen Sacheinlagen (2) die Ausgabe von Stammaktien an Mitarbeiter der Holdco<br />

oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 2:24b des niederländischen Zivilgesetzbuchs (3) die Ausgabe von<br />

Aktien an Personen, die ein in der Vergangenheit gewährtes Recht auf die Zeichnung von Aktien ausüben und<br />

(4) die Ausgabe von Vorzugsaktien. Die Inhaber von Vorzugsaktien werden keine Bezugsrechte im Hinblick auf die<br />

Zeichnung von Stamm- oder Vorzugsaktien haben.<br />

Ein Aktionär hat das gesetzliche Recht, die Bezugsrechte binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen nach<br />

dem Datum der Bekanntmachung der Ausgabe oder Zuteilung auszuüben. Die Holdco gibt jede Ausgabe von<br />

Aktien mit Bezugsrechten unter Angabe der Frist, innerhalb derer die Bezugsrechte ausgeübt werden können, im<br />

niederländischen Amtsblatt (Staatscourant) sowie in einer Zeitung mit nationaler Verbreitung bekannt, es sei denn,<br />

die Bekanntmachung erfolgt schriftlich an alle Inhaber von Aktien an die von ihnen jeweils mitgeteilte Anschrift.<br />

Darüber hinaus gibt die Holdco dies auch in solchem Umfang bekannt wie es die Regeln der New York Stock<br />

Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse, der Euronext Paris oder anderer Börsen, an denen Holdco-Aktien oder<br />

Hinterlegungsscheine (depositary receipts)für Holdco-Aktien notiert werden, erfordern. Die Bezugsrechte können<br />

jedoch von der Hauptversammlung der Holdco oder dem Verwaltungsrat der Holdco, sofern dieser von der<br />

Hauptversammlung der Holdco entsprechend ermächtigt wurde, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein<br />

Beschluss der Hauptversammlung der Holdco, dem Verwaltungsrat der Holdco die Befugnis zum Ausschluss oder<br />

zur Einschränkung von Bezugsrechten zu übertragen, erfordert eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der bei<br />

der Hauptversammlung abgegebenen gültigen Stimmen, wenn weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />

der Holdco vertreten ist. Ist mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, genügt eine<br />

einfache Mehrheit. Soweit im Beschluss zur Übertragung der Befugnis nichts anderes angegeben ist, ist die<br />

Übertragung der Befugnis unwiderruflich. Ein Beschluss der Hauptversammlung der Holdco, die Befugnis zum<br />

Ausschluss oder zur Einschränkung von Bezugsrechten zu übertragen, kann nur auf Vorschlag des Verwaltungsrats<br />

der Holdco gefasst werden, darf einen festen Zeitraum von höchstens fünf Jahren nicht überschreiten und ist nur<br />

möglich, wenn der Verwaltungsrat der Holdco auch zur Ausgabe von Aktien befugt ist. Hat die Hauptversammlung<br />

der Holdco diese Befugnis nicht an den Verwaltungsrat der Holdco übertragen, ist sie selbst das zuständige Organ<br />

zur Einschränkung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten.<br />

Herabsetzung des Kapitals<br />

Die Hauptversammlung kann vorbehaltlich und gemäß den Bestimmungen niederländischen Rechts die<br />

Einziehung von Aktien oder anderweitige Herabsetzung des Kapitals der Holdco beschließen, wobei gemäß der<br />

nach dem Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Satzung der Holdco der entsprechende Beschluss zur<br />

Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals nur auf Vorschlag des Holdco-Verwaltungsrats gefasst werden kann<br />

und sich der Beschluss zur Einziehung von Aktien nur auf von der Holdco selbst gehaltene Aktien oder auf<br />

Vorzugsaktien beziehen kann. Bei den Vorzugsaktien unabhängig davon, ob sie von der Holdco selbst gehalten<br />

werden. Eine Herabsetzung des Kapitals der Holdco im Wege einer Herabsetzung des Nennwerts von Aktien ohne<br />

A-386


Kapitalrückzahlung muss anteilig für alle Aktien derselben Gattung vorgenommen werden. Von diesem Grundsatz<br />

kann mit der Zustimmung aller Aktionäre, die Aktien dieser Gattung halten, abgewichen werden.<br />

Für einen Beschluss über eine Kapitalherabsetzung ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der<br />

abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals auf der jeweiligen<br />

Hauptversammlung vertreten ist. Sofern sich verschiedene Aktiengattungen im Umlauf befanden, erfordert die<br />

Herabsetzung des Kapitals der Holdco, dass die Inhaber der jeweiligen Aktiengattungen, deren Rechte beeinträchtigt<br />

sind, zuvor oder gleichzeitig mit Zweidrittelmehrheit der Herabsetzung zustimmen. Der Beschluss über<br />

die Kapitalherabsetzung wird beim Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Amsterdam<br />

eingereicht und in einer Tageszeitung mit nationaler Verbreitung in den Niederlanden veröffentlicht. Innerhalb von<br />

zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung kann jeder Gläubiger beim zuständigen Gericht Einspruch gegen den<br />

Beschluss erheben, wobei der Gläubiger die verlangte Sicherheit für Ansprüche gegen die Holdco anzugeben hat.<br />

Sofern das Gericht keine anderslautende Entscheidung trifft, muss die Holdco Sicherheiten für die Erfüllung der<br />

jeweiligen Ansprüche stellen oder anderweitig die Erfüllung dieser Ansprüche garantieren; tut sie dies nicht, wird<br />

dem Einspruch stattgegeben. Dies gilt nicht, wenn der Zahlungsanspruch des Gläubigers ausreichend besichert ist<br />

oder die Finanzlage der Holdco eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Ansprüche bietet; die Stellung<br />

einer Sicherheit ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn die Holdco ihr Kapital aufgrund erlittener Verluste bis auf<br />

einen Betrag herabsetzt, der mindestens dem Wert des Eigenkapitals der Holdco entspricht. Ein Beschluss über eine<br />

Kapitalherabsetzung erlangt solange keine Wirksamkeit, wie ein Einspruch während des obengenannten Zeitraums<br />

von zwei Monaten eingelegt werden kann. Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird der Beschluss erst nach<br />

Rücknahme des Einspruchs oder nach Abweisung des Einspruchs mittels Gerichtsbeschluss wirksam. Setzt die<br />

Holdco ihr Kapital infolge von Verlusten auf einen Betrag herab, der mindestens dem Wert des Eigenkapitals der<br />

Holdco entspricht, wird der Beschluss unmittelbar wirksam (sofern im Beschluss nichts anderes vorgesehen ist).<br />

Erwerb eigener Aktien<br />

Die Holdco kann eigene Aktien im Rahmen des nach niederländischem Recht Zulässigen erwerben, vorausgesetzt,<br />

dass (1) der Nennwert der Aktien, die die Holdco und Tochtergesellschaften der Holdco jeweils als<br />

Eigentümer oder im Rahmen eines Pfandrechts halten, 50% des ausgegebenen Kapitals der Holdco nicht übersteigen<br />

wird und (2) die ausschüttungsfähigen Rücklagen der Holdco mindestens dem Kaufpreis entsprechen. Unter<br />

Beachtung dieser Grenzen kann die Holdco voll eingezahlte Aktien jederzeit ohne Gegenleistung (om niet)<br />

erwerben. Ein Erwerb von Holdco-Aktien gegen eine werthaltige Gegenleistung kann nur erfolgen, wenn der<br />

Holdco-Verwaltungsrat von der Hauptversammlung dazu ermächtigt wurde. Diese Ermächtigung ist höchstens<br />

18 Monate wirksam und muss die Anzahl der Aktien, die erworben werden können, die Art und Weise, in der sie<br />

erworben werden können und die zulässige Preisspanne, in der der Kaufpreis liegen muss, angeben. Eine<br />

Ermächtigung zum Erwerb von Holdco-Aktien ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn sie an Mitarbeiter der<br />

Holdco oder die Mitarbeiter einer Konzerngesellschaft übertragen werden sollen. Der tatsächliche Erwerb kann nur<br />

durch einen Beschluss des Verwaltungsrats der Holdco erfolgen.<br />

Weder die Holdco noch die Tochtergesellschaften der Holdco können für solche Aktien ein Stimmrecht<br />

ausüben, die von der Holdco und/oder Tochtergesellschaften der Holdco gehalten werden bzw. an denen die Holdco<br />

und/oder Tochtergesellschaften der Holdco ein Pfandrecht oder einen Nießbrauchsrecht halten. Diese Aktien<br />

können auch nicht bei der Ermittlung einer Beschlussfähigkeit berücksichtigt werden.<br />

Die Hauptversammlung der Holdco wird voraussichtlich vor dem Vollzug des Zusammenschlusses den<br />

Holdco-Verwaltungsrat ermächtigen, voll eingezahlte eigene Stamm- und Vorzugsaktien zu erwerben, wobei diese<br />

Ermächtigung für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung unter den folgenden<br />

Bedingungen wirksam sein wird:<br />

der Preis für den Erwerb von Stammaktien liegt zwischen einem Betrag, der dem Nennwert der<br />

Stammaktien entspricht, und einem Betrag in Höhe von 110% des durchschnittlichen Börsenkurses<br />

dieser Aktien an den Börsen der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und der<br />

Euronext Paris (wobei der Börsenkurs dem Durchschnitt der Schlusskurse an jedem der 30 aufeinanderfolgenden<br />

Handelstage entspricht, die dem Tag vorausgehen, der drei Tage vor dem Tag des Erwerbs<br />

liegt);<br />

der Preis für den Erwerb von Vorzugsaktien entspricht dem Nennwert dieser Vorzugsaktien; und<br />

A-387


die Anzahl der erwerbbaren Aktien ist auf die Höchstzahl von Aktien beschränkt, die Holdco zu<br />

irgendeinem Zeitpunkt entsprechend der jeweils aktuellen oder zukünftigen Bestimmungen einschlägiger<br />

Gesetze oder der Holdco-Satzung erwerben darf.<br />

Hauptversammlung und Stimmrechte<br />

Die Jahreshauptversammlung der Holdco muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres stattfinden. Außerordentliche Hauptversammlungen können so oft stattfinden, wie dies vom<br />

Holdco-Verwaltungsrat oder vom Chief Executive Officer für erforderlich gehalten wird.<br />

Aktionäre, die alleine oder insgesamt mindestens ein Zehntel des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft<br />

vertreten, können — unter Nennung der Einzelheiten der zu erörternden Angelegenheiten — die Einberufung einer<br />

Hauptversammlung verlangen.<br />

Die Einladung zur Hauptversammlung muss eine Tagesordnung mit den zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkten<br />

und Anträgen zur Tagesordnung enthalten. Nach Vollzug des Zusammenschlusses können<br />

Aktionäre, die mindestens 1% des ausgegebenen Kapitals bzw. Aktien halten, die einen Wert von mindestens<br />

50.000.000 A vertreten, Anträge zur Tagesordnung stellen. Sofern die Anträge bei der Holdco nicht später als 60<br />

Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind und den jeweiligen Anträgen keine wesentlichen<br />

Interessen entgegenstehen, bezieht die Holdco sie in die Einladung zur Hauptversammlung ein.<br />

Hauptversammlungen werden in Amsterdam in den Niederlanden, am Flughafen Schiphol (Gemeinde<br />

Haarlemmermeer, Niederlande), in jedem anderen Gebiet der Gemeinde Haarlemmermeer, Niederlande oder in<br />

jeder anderen Gemeinde in den Niederlanden abgehalten. Jede Aktie gewährt ihrem Inhaber eine Stimme. Soweit<br />

die Holdco-Satzung bzw. niederländisches Recht nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, ohne dass ein Quorum erforderlich ist. Die Rechte zur Stimmabgabe,<br />

die mit den von einem Aktionär gehaltenen und bestimmte Eigentumsbeschränkungen überschreitenden Holdco-<br />

Aktien verbunden sind, werden ausgesetzt (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von<br />

Eigentum und Stimmrechten in der Satzung der Holdco“).<br />

Außer für bestimmte in diesem Dokument vorgesehene Beschlüsse ist während einer Hauptversammlung kein<br />

Anwesenheitsquorum erforderlich. Gemäß der Holdco-Satzung müssen Inhaber von Namensaktien, die an einer<br />

Hauptversammlung teilnehmen (und im Rahmen derselben ihr Stimmrecht ausüben) möchten, ihre entsprechende<br />

Absicht der Holdco schriftlich bis zu dem in der Hauptversammlungseinladung genannten Tag sowie an dem darin<br />

genannten Ort mitteilen. Die Rechte zur Teilnahme an Hauptversammlungen der Holdco-Aktionäre, die mit den<br />

von einem Aktionär gehaltenen und bestimmte Eigentumsbeschränkungen überschreitenden Holdco-Aktien verbunden<br />

sind, werden ausgesetzt (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von Eigentum und<br />

Stimmrechten in der Satzung der Holdco“).<br />

Nach Ausfertigung der ersten Änderungsurkunde kann der Holdco-Verwaltungsrat Hauptversammlungen<br />

unter Wahrung einer Ladungsfrist von 42 Tagen einberufen. Die Einladung muss die zu erörternden Gegenstände,<br />

Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie das Verfahren hinsichtlich der Zulassung und Teilnahme angeben. Alle<br />

an Aktionäre gerichteten Einladungen, Ankündigungen, Mitteilungen und Nachrichten erfolgen entsprechend den<br />

einschlägigen Bestimmungen niederländischen Rechts. Die Satzung der Holdco bestimmt, dass eine Hauptversammlung<br />

der Aktionäre mit elektronischen Kommunikationsmitteln einberufen werden soll, die bis zur Hauptversammlung<br />

unmittelbar und ständig zugänglich sein sollen (zum Beispiel auf ihrer Internetseite) und außerdem<br />

auf eine solche Weise, die möglicherweise erforderlich ist, um den anwendbaren Regelungen der New York Stock<br />

Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und aller anderen Börsen, an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />

(depository receipts) von Aktien gehandelt werden, zu entsprechen. Sofern Aktionäre dem zugestimmt haben,<br />

können Einladungen sonstige Mitteilungen auch mittels Zusendung einer elektronisch übermittelten, lesbaren und<br />

reproduzierbaren Nachricht an sie erfolgen. Als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie<br />

gegebenenfalls der Teilnahme an Abstimmungen müssen die Aktionäre den Holdco-Verwaltungsrat innerhalb des<br />

in der Einladung genannten Zeitrahmens über ihre geplante Teilnahme informieren, wobei die jeweilige Mitteilung<br />

dem Holdco-Verwaltungsrat an dem in der Einladung genannten Tag zugegangen sein muss. Der Holdco-<br />

Verwaltungsrat legt einen Nachweisstichtag fest, der 28 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung liegt.<br />

Natürliche und juristische Personen werden im deutschen oder US-Aktienregister als stimmberechtigte<br />

Aktionäre eingetragen, sofern die jeweiligen Inhaber der Holdco einen Antrag auf Eintragung in das Register<br />

A-388


vorlegen, der den Namen, die Staatangehörigkeit oder den Sitz sowie die Adresse und eine ausdrücklich Erklärung<br />

enthält, dass der Inhaber die Namensaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben hat.<br />

Treuhänder und benannte Personen werden auf Antrag als stimmberechtigte Aktionäre eingetragen, wenn sie<br />

einen Vertrag mit der Holdco abgeschlossen haben, in dem die Beschränkungen für die Eintragung im Aktienregister<br />

sowie die Pflicht des Treuhänders bzw. der benannten Person festgelegt sind, der Holdco die Personen<br />

mitzuteilen, die über den Treuhänder bzw. die benannte Person Aktien halten. Weder ein Treuhänder noch eine<br />

benannte Person kann in Bezug auf mehr als 5% der gezeichneten Aktien als stimmberechtigter Aktionär<br />

eingetragen werden. Über einen Treuhänder oder eine benannte Person gehaltene Aktien, welche die genannte<br />

Obergrenze überschreiten oder für die kein Vertrag abgeschlossen wurde, werden als stimmrechtslos eingetragen.<br />

Die Stimmrechtsobergrenze von 5% gilt nicht für Wertpapier-Clearingorganisationen wie DTCC. Daher werden<br />

Aktien, die über DTCC gehalten werden, volle Stimmrechte zuerkannt.<br />

Dividenden<br />

Allgemeines<br />

Nach niederländischem Recht können Ausschüttungen auf Aktien nur bis zu einem Betrag durchgeführt<br />

werden, der dem Teil des Eigenkapitals der Gesellschaft entspricht, der die Gesamtsumme aus dem ausgegebenen<br />

Kapital und der nach niederländischem Recht zu führenden Rücklage übersteigt.<br />

Eine endgültige Gewinnausschüttung kann nur nach Feststellung des eigenen Abschlusses der Holdco (d. h.<br />

nicht des Konzernabschlusses) für das jeweils vorangegangene Jahr erfolgen, auf dessen Grundlage festgestellt<br />

wird, ob die Gewinnausschüttung rechtlich zulässig ist.<br />

Eine niederländische Aktiengesellschaft kann Zwischendividenden auf ihre Aktien nur zahlen, wenn ihr dies<br />

gemäß den Bestimmungen ihrer Satzung gestattet ist und das oben beschriebene Erfordernis ausweislich einer<br />

Zwischenvermögensübersicht erfüllt ist, die sich frühestens auf die Vermögens- und die Verbindlichkeitslage am<br />

ersten Tag des dritten Monats bezieht, der dem Monat, in dem der Beschluss über die Ausschüttung der<br />

Zwischendividende veröffentlicht wird, vorausgeht.<br />

Gemäß der derzeitigen sowie der nach dem Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Holdco-Satzung<br />

verjähren Ansprüche von Aktionären auf Zahlung einer Ausschüttung auf Aktien nach Ablauf von fünf Jahren,<br />

beginnend mit dem Fälligkeitstag der jeweiligen Zahlung. Die Beträge, die wegen Verjährung nicht ausgeschüttet<br />

werden, werden in die Rücklagen der Holdco eingestellt, ohne dass es eines diesbezüglichen Beschlusses bedarf.<br />

Die Rechte zum Bezug von Dividenden und anderen Ausschüttungen, die mit den von einem Aktionär<br />

gehaltenen und bestimmte Eigentumsbeschränkungen überschreitenden Holdco-Aktien verbunden sind, werden<br />

ausgesetzt (siehe ,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von Eigentum und Stimmrechten in der<br />

Satzung der Holdco“).<br />

Dividendenbeschränkungen und Zahlungsverfahren<br />

Gemäß der nach Vollzug des Zusammenschlusses geltenden Satzung der Holdco wird aus den Gewinnen eines<br />

Geschäftsjahres (sofern Gewinne erzielt wurden) auf jede im Umlauf befindliche Vorzugsaktie eine Vorzugsdividende<br />

gezahlt. Werden in einem Geschäftsjahr keine Gewinne erzielt oder reichen die Gewinne für die<br />

Ausschüttungen nicht aus, so wird das Defizit aus den in den folgenden Geschäftsjahren erzielten Gewinnen oder,<br />

falls möglich, aus jeglichen frei ausschüttbaren Rücklagen der Holdco nachgezahlt. Nach Ausschüttung dieser<br />

Dividende legt der Holdco-Verwaltungsrat nach alleinigem Ermessen fest, welcher Teil der verbleibenden Gewinne<br />

zurückgelegt wird. Sofern keine weiteren Ausschüttungen an die Inhaber von Vorzugsaktien anstehen, bestimmt die<br />

Hauptversammlung über die weitere Verteilung der verbleibenden Gewinne auf die Holdco-Aktien.<br />

Die Holdco wird Dividenden oder sonstige Barausschüttungen mittels der üblichen Verfahren der Clearing-<br />

Systeme zahlen.<br />

Eine Zahl- und Verwahrstelle ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments noch nicht bestimmt.<br />

A-389


Satzungsänderungen, Auflösung und Abwicklung<br />

Beschlüsse der Hauptversammlung der Holdco über eine Änderung ihrer Satzung oder eine Auflösung,<br />

Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung der Holdco können nur auf Vorschlag des Holdco-Verwaltungsrats<br />

gefasst werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der auf der jeweiligen Versammlung abgegebenen gültigen<br />

Stimmen, wobei kein Quorum erfüllt werden muss.<br />

Solange die Holdco eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft (wie unten definiert, siehe<br />

,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkung von Eigentum und Stimmrechten in der Satzung der<br />

Holdco“) unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den Boards of Directors<br />

der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften vorgelegt werden, bevor sie wirksam werden kann.<br />

Wenn einer oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei der SEC eingereicht werden muss<br />

bzw. bei der SEC eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie nach Section 19 des Exchange Act<br />

wirksam werden kann, so wird diese Änderung erst mit der Einreichung bei der SEC bzw. mit der Einreichung und<br />

Genehmigung durch die SEC wirksam.<br />

Solange die Holdco eine im europäischen Markt tätige Tochtergesellschaft (wie unten definiert — siehe<br />

,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der Holdco-<br />

Satzung“) unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den Boards of Directors<br />

jeder im europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft vorgelegt werden, bevor sie wirksam werden kann. Wenn<br />

eine oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei einer Europäischen Aufsichtsbehörde<br />

eingereicht werden muss bzw. eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie nach europäischen<br />

Börsenvorschriften wirksam werden kann, so wird diese Änderung erst mit der Einreichung bzw. mit der<br />

Einreichung und Genehmigung durch die zuständige europäische Aufsichtsbehörde wirksam.<br />

Nach einer Auflösung der Holdco wird diese durch den Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe<br />

abgewickelt, wobei während dieser Abwicklung die Bestimmungen der Holdco-Satzung soweit wie möglich ihre<br />

volle Wirksamkeit behalten. Ein nach Begleichung aller Schulden und Verbindlichkeiten möglicherweise verbleibender<br />

Überschuss aus der Abwicklung wird zuerst an die Inhaber von Vorzugsaktien ausgezahlt; verbleibt<br />

anschließend ein Überschuss, wird dieser anteilig an die Inhaber von Holdco-Aktien ausgezahlt.<br />

Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der Holdco-Satzung<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sind Eigentümer mehrerer regulierter Unternehmen in den<br />

Vereinigten Staaten und in verschiedenen Ländern Europas. Sie und einige ihrer Tochtergesellschaften unterliegen<br />

daher in Bezug auf das Gesellschaftskapital Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen und -auflagen. Im<br />

Zusammenhang mit dem Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses unterliegt auch die Holdco einigen dieser<br />

Beschränkungen und Auflagen. Die nachstehende Beschreibung basiert auf dem gegenwärtigen Verständnis, das<br />

die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse von den Beschränkungen und Auflagen haben, denen die<br />

Holdco unterliegen wird, einschließlich der Beschränkungen und Auflagen, die in der Satzung der Holdco, die nach<br />

dem Zusammenschluss in Kraft sein wird, enthalten sein werden. Weitere Änderungen im Zusammenhang mit der<br />

Erlangung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen für den Zusammenschluss sind jedoch möglich.<br />

Die Holdco-Satzung wird mit Wirkung zum Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung gewisse<br />

Beschränkungen in Bezug auf die Konzentration der Beteiligung an Holdco und der Stimmrechte aus Holdco-<br />

Aktien vorsehen. Insbesondere wird die Satzung vorsehen,<br />

dass keine Person allein oder gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen wirtschaftlicher Eigentümer<br />

von Holdco-Aktien sein darf, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte in Höhe von über vierzig<br />

Prozent (40 %) sämtlicher Stimmen, die bei einer Abstimmung abgegeben werden können, auszuüben.<br />

Anstelle der Eigentumsbeschränkung von 40 % wird jedoch eine Eigentumsbeschränkung von 20 % für<br />

jede Person gelten, bei der es sich um ein ,,Mitglied“ der New York Stock Exchange LLC (wie in der<br />

Börsenordnung der New York Stock Exchange LLC definiert), ein ,,Mitglied“ der NYSE Amex LLC (wie<br />

in Sections 3(a)(3)(A)(i), 3(a)(3)(A)(ii), 3(a)(3)(A)(iii) und 3(a)(3)(A)(iv) des Exchange Act definiert),<br />

einen ,,Inhaber einer Aktienhandelszulassung“ (ETP holder) der NYSE Arca Equities, Inc. (wie in der<br />

Börsenordnung für NYSE Arca Equities der NYSE Arca, Inc. definiert), einen Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />

(OTP holder) oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP firm) der<br />

NYSE Arca, Inc. (jeweils wie in der Börsenordnung der NYSE Arca, Inc. definiert), ein ,,Mitglied“ der<br />

International Securities Exchange, LLC (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in Section<br />

3(a)(3)(A) des Exchange Act), ein Mitglied der EDGA Exchange, Inc. oder der EDGX Exchange,<br />

A-390


Inc. (nach Maßgabe der Definition dieser Begriffe in den Regelwerken der jeweiligen Unternehmen)<br />

handelt. Jede Person, bei der es sich um eine nahe stehende Person eines solchen Mitglieds, Inhabers einer<br />

Aktienhandelszulassung, Inhabers einer Optionshandelszulassung oder eines solchen Unternehmens mit<br />

einer Optionshandelszulassung handelt, gilt für die Zwecke der Holdco-Satzung ebenfalls als Mitglied,<br />

Inhaber einer Aktienhandelszulassung, Inhaber einer Optionshandelszulassung oder Unternehmen mit<br />

einer Optionshandelszulassung, je nach Sachlage; und<br />

dass keine Person allein oder gemeinsam mit ihr ,,nahe stehenden Personen“ (wie nachstehend definiert)<br />

berechtigt ist, ihr Stimmrecht auszuüben oder die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Holdco-<br />

Aktien zu veranlassen, deren wirtschaftlicher Eigentümer die Person oder ihr nahe stehende Personen<br />

sind, und zwar weder persönlich noch durch Stimmrechtsvollmacht noch durch Stimmabsprache oder<br />

anderweitige Übereinkunft, insoweit als die betreffenden Aktien ihren bzw. ihre Inhaber berechtigen,<br />

mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte, die bei einer Abstimmung ausgeübt werden<br />

können, auszuüben, und dass keine Person allein oder gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen die<br />

Berechtigung erwerben darf, aufgrund von Vereinbarungen, die diese Person mit anderen Personen<br />

schließt und gemäß denen keine Stimmabgabe für im Umlauf befindliche Holdco-Aktien erfolgt, mehr als<br />

20 % der Stimmrechte auszuüben, die bei einer Abstimmung ausgeübt werden können.<br />

Für die Zwecke der Holdco-Satzung bezeichnet ,,nahe stehende Personen“:<br />

jedes ,,verbundene Unternehmen“ einer solchen Person (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in<br />

Rule 12b-2 zum Exchange Act);<br />

jede andere Person oder Personen, mit der bzw. denen die erste Person (schriftlich oder anderweitig) eine<br />

Vereinbarung, Übereinkunft oder Absprache getroffen hat, im Hinblick auf den Erwerb, die Ausübung des<br />

Stimmrechts, die Inhaberschaft an oder die Veräußerung von Holdco-Aktien gemeinsam zu handeln;<br />

soweit es sich bei einer Person um eine Gesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder um einen ähnlichen<br />

Rechtsträger handelt, jeden Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act definiert) oder<br />

Director einer solchen Person und, soweit es sich bei einer Person um eine Personengesellschaft oder eine<br />

haftungsbeschränkte Gesellschaft handelt, jeden Vollhafter, geschäftsführenden Gesellschafter oder<br />

Geschäftsführer einer solchen Person, je nach Sachlage;<br />

soweit es sich bei einer Person um eine ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung der New York<br />

Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) handelt, jedes Mitglied der New York<br />

Stock Exchange LLC, das mit dieser Person assoziiert ist (die Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf<br />

Basis der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des<br />

Exchange Act);<br />

soweit es sich bei einer Person um ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP firm)<br />

handelt, jeden Inhaber einer Optionshandelszulassung (OTP holder), der mit dieser Person assoziiert ist<br />

(die Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf Basis der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied<br />

assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />

soweit es sich bei einer Person um eine natürliche Person handelt, jeden Angehörigen oder Ehegatten<br />

dieser natürlichen Person oder jeden Angehörigen eines Ehegatten, der entweder im gemeinsamen<br />

Haushalt mit der natürlichen Person lebt oder bei dem es sich um einen Direktor oder eine Führungsperson<br />

der Holdco, ihrer Mutter- oder einer ihrer Tochtergesellschaften handelt;<br />

soweit es sich bei einer Person um einen Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act definiert)<br />

oder um einen Director einer Gesellschaft, einer Kapitalgesellschaft oder eines ähnlichen Rechtsträgers<br />

handelt, diese Gesellschaft, Kapitalgesellschaft oder dieser ähnliche Rechtsträger;<br />

soweit es sich bei einer Person um einen Vollhafter, ein geschäftsführendes Mitglied oder einen<br />

Geschäftsführer einer Personengesellschaft oder einer haftungsbeschränkten Gesellschaft handelt, diese<br />

Personengesellschaft oder haftungsbeschränkte Gesellschaft, je nach Sachlage;<br />

soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der New York Stock Exchange LLC handelt, die<br />

,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung der New York Stock Exchange LLC definiert), mit<br />

der die Person assoziiert ist (die Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf Basis der Definition einer<br />

,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />

soweit es sich bei einer Person um einen Inhaber einen Optionshandelszulassung (OTP holder) handelt,<br />

das Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP firm), mit dem diese Person assoziiert ist (die<br />

A-391


Feststellung, ob dies zutrifft, erfolgt auf Basis der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied<br />

assoziiert ist“ in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />

soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der International Securities Exchange, LLC handelt, jeder<br />

Broker oder Händler, mit dem diese Person assoziiert ist;<br />

soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der EDGA Exchange, Inc. handelt, die ,,mit einem<br />

Mitglied assoziierte Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der<br />

EDGA Exchange, Inc. definiert), und<br />

soweit es sich bei einer Person um ein Mitglied der EDGX Exchange, Inc. handelt, die ,,mit einem<br />

Mitglied assoziierte Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der<br />

EDGX Exchange, Inc. definiert).<br />

Für den Fall, dass eine oder mehrere Person(en) die Eigentumsbeschränkung überschreiten, wird die Holdco-<br />

Satzung vorsehen, dass diese Person(en) diejenige Anzahl von Holdco-Aktien zum Verkauf und zur Übertragung<br />

anbieten müssen, die erforderlich ist, damit die betreffende Person gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen<br />

wirtschaftlicher Eigentümer von Holdco-Aktien in einer Gesamtsumme ist, die innerhalb der Grenzen der<br />

Eigentumsbeschränkung liegt. Ferner werden die Rechte zur Stimmabgabe, zur Teilnahme an Hauptversammlungen<br />

der Holdco-Aktionäre und zum Bezug von Dividenden oder anderen Ausschüttungen, die mit den die Grenze<br />

der 40 %-Eigentumsbeschränkung (oder die Grenze der 20 %-Eigentumsbeschränkung, je nach Sachlage) übersteigenden<br />

Aktien verbunden sind, solange ausgesetzt, wie die Eigentumsbeschränkung nicht eingehalten wird.<br />

Versäumen es diese Person(en), ihrer Übertragungspflicht innerhalb von zwei Wochen nachzukommen, wird die<br />

Holdco-Satzung vorsehen, dass Holdco unwiderruflich bevollmächtigt wird, im Namen dieser Person(en) zu<br />

handeln, um die Einhaltung dieser Pflichten durch sie herbeizuführen.<br />

Ferner wird die Holdco-Satzung vorsehen, dass jede Person, die Holdco-Aktien gemäß der Eigentumsbeschränkung<br />

zum Verkauf und zur Übertragung anzubieten verpflichtet ist und die innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Entstehung dieser Verpflichtung beantragt, dass der Wert der relevanten Holdco-Aktien durch einen unabhängigen<br />

Prüfer bestimmt wird, verpflichtet wird, die betreffenden Holdco-Aktien an einer Börse, an der die Holdco-Aktien<br />

gelistet sind, zu verkaufen, und der Wert dieser Aktien wird von einem unabhängigen Prüfer bestimmt, der von<br />

dieser Person und Holdco gemeinschaftlich zu ernennen ist. Einigen sich diese Person und Holdco nicht innerhalb<br />

von fünf (5) Geschäftstagen nach Antrag der Person auf Ernennung eines unabhängigen Prüfers, kann jede der<br />

Parteien das Kantongericht (sector kanton van de rechtbank) in Amsterdam um Ernennung eines unabhängigen<br />

Prüfers ersuchen. Für die Zwecke dieser Bestimmung ist es ausreichend, wenn der unabhängige Prüfer bestimmt,<br />

dass der Wert der übertragenen Holdco-Aktien dem Preis entspricht, den diese Person an einer Börse, an der die<br />

Holdco-Aktien gelistet werden, für die Holdco-Aktien erhalten hat. Die im Zusammenhang mit der Ernennung und/<br />

oder der Vergütung des unabhängigen Prüfers entstehenden Kosten trägt die Person, die verpflichtet ist, die Holdco-<br />

Aktien zum Kauf und zur Übertragung anzubieten.<br />

Für den Fall, dass eine oder mehrere Person(en) die Stimmrechtsbeschränkung überschreiten, wird die<br />

Holdco-Satzung vorsehen, dass Holdco diejenigen abgegebenen Stimmen nicht mitzählt, bei denen die Überschreitung<br />

der Stimmrechtsbeschränkung unterstellt wird. Die Stimmrechtsbeschränkungen gelten nicht für die<br />

Bewerbung um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Holdco-Aktionärs durch oder im Namen der<br />

Holdco oder durch eine im Namen der Holdco tätige Führungsperson oder einen im Namen von Holdco tätigen<br />

Direktor der Holdco und auch nicht für die Bewerbung um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Holdco-<br />

Aktionärs durch einen anderen Holdco-Aktionär gemäß Regulation 14A zum Exchange Act. Diese Ausnahme gilt<br />

jedoch nicht für bestimmte Fälle der Bewerbung um Stimmrechtsvollmachten durch einen Aktionär gemäß<br />

Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange Act, dergemäß auch eine andere als im Namen der Holdco durchgeführte<br />

Bewerbung um Stimmrechtsvollmachten gestattet ist, solange die Gesamtzahl der Personen, um deren Stimmrechtsvollmachten<br />

geworben wird, zehn nicht überschreitet. Ist nach niederländischem Recht oder der Satzung der<br />

Holdco ein Quorum erforderlich, werden die die Stimmrechtsbeschränkung überschreitenden Holdco-Aktien nicht<br />

als in der Hauptversammlung anwesend und, für die Zwecke der Feststellung, ob das Quorum erfüllt ist, auch nicht<br />

als im Umlauf befindliche Aktien gezählt. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Stimmrechtsbeschränkung nach den<br />

einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Holdco nicht mehr anwendbar ist.<br />

Die Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkungen gelten für jede Person bis zu dem Zeitpunkt, an dem die<br />

Person jeder der folgenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist:<br />

die Person hat dem Holdco-Verwaltungsrat mindestens fünfundvierzig (45) Tage (wobei der Zeitraum<br />

auch kürzer sein kann, sofern der Holdco-Verwaltungsrat einem kürzeren Zeitraum ausdrücklich<br />

A-392


zugestimmt hat) vor dem Erwerb der Holdco-Aktien oder der Stimmabgabe, je nach Sachlage, schriftlich<br />

ihre Absicht angezeigt, entweder allein oder gemeinsam mit ihr nahe stehenden Personen Holdco-Aktien<br />

über die Grenzen der Eigentumsbeschränkungen hinaus zu erwerben oder, je nach Sachlage, selbst oder<br />

durch Stimmrechtsvollmacht oder Stimmabsprache oder anderweitige Übereinkunft unter Überschreitung<br />

der Stimmrechtsbeschränkung Stimmen abzugeben oder die Stimmabgabe zu veranlassen; und<br />

die Person hat eine schriftliche Bestätigung des Holdco-Verwaltungsrats erhalten, aus der hervorgeht,<br />

dass (i) der Holdco-Verwaltungsrat beschlossen hat, diese Inhaberschaft an Aktien oder diese Stimmabgabe<br />

ausdrücklich zu gestatten, (ii) der Beschluss bei der SEC eingereicht, gemäß Section 19(b) des<br />

Exchange Act genehmigt und wirksam wurde und (iii) der Beschluss bei jeder ,,europäischen Aufsichtsbehörde“<br />

(wie nachstehend definiert) eingereicht und, soweit erforderlich, genehmigt wurde, die<br />

diesbezüglich zuständig und ermächtigt ist.<br />

Abhängig von seinen treuhänderischen Pflichten nach geltendem Recht darf der Holdco-Verwaltungsrat keine<br />

Beschlüsse fassen, die die Inhaberschaft an Holdco-Aktien oder die Stimmabgabe über die Grenzen der Eigentumsbzw.<br />

Stimmrechtsbeschränkungen hinaus gestatten, es sei denn, der Holdco-Verwaltungsrat hat festgestellt, dass:<br />

das Eigentum an diesen Aktien und die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der Vereinbarung,<br />

des Plans oder der anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage<br />

die Fähigkeit jeder in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft (wie nachstehend<br />

definiert), der Holdco, der NYSE Group, Inc. (sofern und soweit NYSE Group, Inc., als selbstständiges<br />

Unternehmen fortbesteht) oder der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

(sofern und soweit die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. als selbstständiges Unternehmen<br />

fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Aufgaben gemäß Exchange Act und den<br />

zugehörigen Rules und Regulations zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit jeder Tochtergesellschaft, die in Europa als Marktbetreiber auftritt (,,European Market<br />

Subsidiary“, wie unten definiert), der Holdco oder der Euronext N.V. (sofern und soweit die Euronext<br />

N.V. als selbstständiges Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Aufgaben<br />

gemäß den europäischen Börsenvorschriften zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act nicht beeinträchtigt, oder<br />

die Fähigkeit der europäischen Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung europäischer Börsenvorschriften<br />

nicht beeinträchtigt;<br />

die Inhaberschaft an diesen Aktien und die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der<br />

Vereinbarung, des Plans oder der anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage, ansonsten im besten<br />

Interesse der Holdco, ihrer Aktionäre, der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

und der European Market Subsidiaries liegt;<br />

weder die Person, die die Verzichtserklärung erhält, noch eine der ihr nahe stehenden Personen gemäß den<br />

gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der Eignung unterliegt (wie in Section 3(a)(39) des<br />

Exchange Act definiert);<br />

keine europäische Aufsichtsbehörde festgestellt hat, dass die Person, die die Verzichtserklärung erhält,<br />

oder eine der ihr nahe stehenden Personen die Gesetze oder Vorschriften verletzt, die gemäß der EU-<br />

Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente verabschiedet wurden, für jede European Market Subsidiary<br />

gelten und nach deren Maßgabe diese Person zu fairem, redlichem und professionellem Handeln<br />

verpflichtet ist;<br />

es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />

unmittelbar oder mittelbar NYSE Arca, Inc. oder NYSE Arca Equities, Inc. oder eine Einrichtung der<br />

NYSE Arca, Inc. kontrolliert, um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung der NYSE Arca Equities,<br />

Inc. oder einen Inhaber einer Optionshandelszulassung (OTP holder) oder ein Unternehmen mit einer<br />

Optionshandelszulassung (OTP firm) der NYSE Arca, Inc. handelt;<br />

es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />

unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC oder die NYSE Market, Inc. kontrolliert,<br />

um ein Mitglied oder eine Mitgliedsorganisation der New York Stock Exchange LLC handelt;<br />

A-393


es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />

unmittelbar oder mittelbar die NYSE Amex LLC kontrolliert, um ein Mitglied der NYSE Amex LLC<br />

handelt;<br />

es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />

unmittelbar oder mittelbar die International Securities Exchange, LLC kontrolliert, um ein Mitglied der<br />

International Securities Exchange, LLC handelt;<br />

es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />

unmittelbar oder mittelbar die EDGA Exchange, Inc. kontrolliert, um ein Mitglied der EDGA Exchange,<br />

Inc. handelt, und<br />

es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr nahe stehenden Personen solange, wie die Holdco<br />

unmittelbar oder mittelbar die EDGX Exchange, Inc. kontrolliert, um ein Mitglied der EDGX Exchange,<br />

Inc. handelt.<br />

Die Holdco-Satzung wird vorsehen, dass der Holdco-Verwaltungsrat bei diesen Feststellungen das Recht hat,<br />

dieser Person und ihr nahe stehenden Personen, in deren Eigentum sich Holdco-Aktien befinden, die den oder die<br />

Inhaber der Aktien zur Stimmabgabe berechtigen, Bedingungen und Beschränkungen aufzuerlegen, die der<br />

Holdco-Verwaltungsrat nach alleinigem Ermessen im Hinblick auf die Förderung der Ziele des Exchange Act,<br />

der europäischen Börsenvorschriften und der Unternehmensführung der Holdco für erforderlich, angemessen oder<br />

wünschenswert hält.<br />

Diese Bestimmungen der Holdco-Satzung könnten den Kontrollwechsel der Holdco verzögern oder behindern<br />

und sich somit nachteilig auf den Kurs der Holdco-Aktien auswirken.<br />

Die Holdco-Satzung wird auch vorsehen, dass der Holdco-Verwaltungsrat berechtigt ist, von jeder Person und<br />

von ihr nahe stehenden Personen, von denen der Holdco-Verwaltungsrat angemessenerweise annimmt, dass sie den<br />

vorstehend zusammengefassten Stimmrechts- oder Eigentumsbeschränkungen unterliegen, und von jedem Aktionär<br />

(auch von den einem Aktionär nahe stehenden Personen), der zu einem beliebigen Zeitpunkt wirtschaftlicher<br />

Eigentümer von mindestens 5 % der sich um Umlauf befindlichen Holdco-Aktien ist, wobei dieses Eigentum<br />

Holdco nicht angezeigt wurde, zu verlangen, Holdco auf Verlangen des Holdco-Verwaltungsrats vollständige<br />

Informationen in Bezug auf sämtliche Holdco-Aktien, deren wirtschaftlicher Eigentümer der Aktionär und die ihm<br />

nahe stehenden Personen sind, sowie über jegliche sonstigen Tatsachen, die sich auf die Gültigkeit der Eigentumsund<br />

Stimmrechtsbeschränkungen beziehen und über die angemessenerweise Aufklärung verlangt wird, vorzulegen.<br />

Für die Zwecke der Holdco-Satzung umfasst ,,Europäische Aufsichtsbehörde“ per Definition das Euronext<br />

Kollegium der Aufsichtsbehörden, den niederländischen Finanzminister, den französischen Wirtschaftsminister,<br />

die französische Finanzaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

(Autoriteit Financiele Markten), die belgische Banken, Finanz- und Versicherungsaufsichtsbehörde<br />

(Commission Bancaire, Financière, et des Assurances), die französische Aufsicht für Kreditinstitute und Anlageorganismen<br />

(Comité des Etablissements de Crédit et des Enterprises d’Investissement — CECEI), die portugiesische<br />

Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários — CMVM), die britische<br />

Financial Services Authority (FSA) und jede andere staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde in einem Land Europas,<br />

in dem die Holdco oder eine ,,European Market Subsidiary“ (wie nachstehend definiert) einen ,,europäischen<br />

regulierten Markt“ (wie nachstehend definiert) betreibt, und zwar jeweils nur insoweit, als diese im jeweiligen<br />

Zusammenhang zuständig und bevollmächtigt sind.<br />

,,European Market Subsidiary“ wird für die Zwecke der Holdco-Satzung definiert als jeder ,,Marktbetreiber“<br />

(wie in der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert), der (1) sich zum Zeitpunkt des<br />

Vollzugs des Zusammenschlusses im Eigentum der Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG befindet und sich<br />

weiterhin unmittelbar oder mittelbar im Eigentum der Holdco befindet oder (2) der nach dem Vollzug durch die<br />

Euronext N.V. oder die Deutsche Börse AG erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in dem<br />

eine solche European Market Subsidiary tätig ist, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden vertreten ist und,<br />

im Fall von (2), der Erwerb des Unternehmens vom Holdco-Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />

,,Europäischer regulierter Markt“ wird für die Zwecke der Holdco-Satzung definiert als jeder ,,regulierte<br />

Markt“ (wie in der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert) in Europa, der (1) sich<br />

im Eigentum der Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG befindet und von der Euronext N.V. oder der Deutsche<br />

Börse AG betrieben wird und der sich zum Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses im Eigentum der<br />

A-394


Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG befand und von der Euronext N.V. oder der Deutsche Börse AG<br />

betrieben wurde oder (2) der nach dem Vollzug durch die Euronext N.V. oder die Deutsche Börse AG gebildet oder<br />

erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in dem ein solcher europäischer regulierter Markt<br />

tätig ist, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden vertreten ist und, im Fall von (2), die Bildung oder der<br />

Erwerb des europäischen regulierten Markts vom Holdco-Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />

,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft“ wird für die Zwecke der Holdco-Satzung definiert<br />

als New York Stock Exchange LLC, NYSE Market, Inc., NYSE Regulation, Inc., NYSE Arca, L.L.C., NYSE Arca,<br />

Inc., NYSE Arca Equities, Inc., NYSE AMEX LLC, International Securities Exchange, LLC, EDGA Exchange,<br />

Inc. und EDGX Exchange, Inc., sowie andere Tochtergesellschaften der Holdco, die vom Holdco-Verwaltungsrat<br />

für die Zwecke der Holdco-Satzung als ,,in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften“ bezeichnet<br />

werden.<br />

Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten nach aufsichtsrechtlichen Anforderungen in den Niederlanden<br />

Gemäß § 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes ist es erforderlich, dass das niederländische<br />

Finanzministerium eine Unbedenklichkeitserklärung im Hinblick auf das Halten, die Übernahme oder die<br />

Erhöhung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von 10% oder mehr an dem im Umlauf befindlichen<br />

Kapital bzw. den Stimmrechten eines Betreibers oder Inhabers eines regulierten Marktes in den Niederlanden<br />

ausstellt, der über eine Erlaubnis zum Betrieb dieses Marktes gemäß § 5:27 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />

verfügt (diese Beteiligung wird in diesem Dokument als ,,qualifizierte Beteiligung“ bezeichnet). Das<br />

niederländische Finanzministerium hat seine Befugnis zur Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung gemäß<br />

§ 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes an die AFM delegiert. Davon ausgenommen sind Fälle, in<br />

denen der Erwerb der qualifizierten Beteiligung mit einer grundsätzlichen Änderung der Beteiligungsstruktur des<br />

jeweiligen zugelassenen Betreibers oder Inhabers eines regulierten Marktes in den Niederlanden verbunden ist. Die<br />

Holdco, die NYSE Euronext, die NYSE Euronext (International) B.V., die NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und die<br />

Euronext N.V. beherrschen unmittelbar oder mittelbar die Euronext Amsterdam N.V., die der zugelassene Inhaber<br />

und Betreiber eines regulierten Marktes in den Niederlanden ist, und haben die vorstehend genannte Unbedenklichkeitserklärung<br />

gemäß § 5:32d erhalten. Dementsprechend lösen nach Vollzug des Zusammenschlusses das<br />

Halten, jeder Erwerb und jede Erhöhung der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an der Holdco, die eine<br />

mittelbare qualifizierte Beteiligung an der Euronext Amsterdam N.V. (und der Euronext N.V., der NYSE Euronext<br />

(<strong>Holding</strong>) N.V. und der NYSE Euronext (International) B.V. oder einer dieser Gesellschaften, soweit sie vom<br />

niederländischen Finanzministerium gemeinsam mit der Euronext Amsterdam N.V. als Inhaber und/oder Betreiber<br />

eines regulierten Marktes in den Niederlanden angesehen werden und zugelassen sind) begründet, die Verpflichtung<br />

aus, eine Unbedenklichkeitserklärung von der AFM bzw., im Falle einer grundsätzlichen Änderung der<br />

Beteiligungsstruktur, vom niederländischen Finanzministerium einzuholen. Diese Erklärung sollte ausgestellt<br />

werden, sofern nicht das Halten, die Übernahme bzw. die Erhöhung (1) zu einer förmlichen oder tatsächlichen<br />

Kontrollstruktur führt, die intransparent ist und daher ein Hindernis für eine angemessene Aufsicht über die<br />

Einhaltung der für den regulierten Markt geltenden Regelungen durch den Marktbetreiber darstellt; (2) zu einem<br />

Einfluss auf den Betreiber des regulierten Marktes führen könnte bzw. würde, der den durch das niederländische<br />

Finanzaufsichtsgesetz zu schützenden Interessen zuwiderläuft; oder (3) einen funktionierenden und ordentlichen<br />

Betrieb des betreffenden regulierten Marktes gefährden könnte.<br />

Aufsichtsrechtliche Bestimmungen in der Holdco-Satzung<br />

Pflichten in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen und die Zusammenarbeit<br />

Holdco wird die US-Wertpapiergesetze und die zugehörigen Rules und Regulations einhalten und mit der<br />

SEC und den in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften gemäß und im Umfang ihrer<br />

jeweiligen Aufsichtsbefugnis zusammenarbeiten und angemessene Schritte unternehmen, die erforderlich<br />

sind, um ihre Bevollmächtigten zur Zusammenarbeit mit der SEC und, soweit zutreffend, mit den in<br />

den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften gemäß ihrer Aufsichtsbefugnis zu veranlassen.<br />

Holdco wird die europäischen Börsenvorschriften und die zugehörigen Regelwerke einhalten und mit den<br />

europäischen Aufsichtsbehörden gemäß und im Umfang ihrer jeweiligen Aufsichtsbefugnis zusammenarbeiten<br />

und angemessene Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um ihre Bevollmächtigten zur<br />

Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden gemäß ihrer Aufsichtsbefugnis zu veranlassen.<br />

A-395


Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit und die Aufsicht durch die Regulierungsbehörden<br />

Der Holdco und ihren Direktoren und, soweit sie in die Aktivitäten der in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaften eingebunden sind, den Führungspersonen der Gesellschaft und denjenigen<br />

Mitarbeitern, deren hauptsächlicher Arbeits- und Wohnort außerhalb der Vereinigten Staaten von<br />

Amerika liegt, wird unterstellt, dass sie für die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren<br />

gemäß den US-Bundeswertpapiergesetzen und den zugehörigen Rules oder Regulations, die von der SEC<br />

angestrengt oder veranlasst werden und sich aus oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der betreffenden<br />

in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften ergeben, unwiderruflich der Gerichtsbarkeit<br />

der US-Bundesgerichte und der SEC unterwerfen.<br />

Der Holdco und ihren Direktoren und, soweit sie in die Aktivitäten der European Market Subsidiaries<br />

eingebunden sind, den Führungspersonen und Mitarbeitern der Gesellschaft wird unterstellt, dass sie für<br />

die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren gemäß den europäischen Börsenvorschriften,<br />

die von den europäischen Aufsichtsbehörden angestrengt oder veranlasst werden und sich aus oder im<br />

Zusammenhang mit den Tätigkeiten der betreffenden European Market Subsidiaries ergeben, unwiderruflich<br />

der Gerichtsbarkeit der europäischen Aufsichtsbehörden und der Gerichte der Hauptstadt des<br />

Landes der jeweiligen Aufsichtsbehörde unterwerfen.<br />

Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft<br />

kontrolliert, wird unterstellt, dass die Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco für die<br />

Zwecke des Exchange Act und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß dem Exchange Act Direktoren,<br />

Führungspersonen und Mitarbeiter der betreffenden in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />

sind.<br />

Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine European Market Subsidiary kontrolliert, wird unterstellt,<br />

dass die Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco für die Zwecke der europäischen<br />

Börsenvorschriften und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß den europäischen<br />

Börsenvorschriften Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der betreffenden European Market<br />

Subsidiary sind.<br />

Bücher und Aufzeichnungen der Holdco<br />

Die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco werden jederzeit zur Einsichtnahme und Anfertigung von<br />

Kopien durch (i) die SEC, (ii) jede der europäischen Aufsichtsbehörden, (iii) jede in den Vereinigten<br />

Staaten regulierte Tochtergesellschaft, soweit diese Bücher und Aufzeichnungen mit der Tätigkeit der in<br />

den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft oder einer anderen in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaft, in Bezug auf die der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />

die Aufsichtsbefugnis oder Aufsichtsführung obliegt, in Zusammenhang stehen, und (iv) jede<br />

European Market Subsidiary, soweit diese Bücher und Aufzeichnungen mit der Tätigkeit der betreffenden<br />

European Market Subsidiary oder eines europäischen regulierten Markts, in Bezug auf den der betreffenden<br />

European Market Subsidiary die Aufsichtsbefugnis oder Aufsichtsführung obliegt, in Zusammenhang<br />

stehen, zur Verfügung gestellt.<br />

Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft<br />

kontrolliert, wird unterstellt, dass die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco für die Zwecke des<br />

Exchange Act und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß dem Exchange Act Bücher und Aufzeichnungen<br />

der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft sind.<br />

Solange Holdco unmittelbar oder mittelbar eine European Market Subsidiary kontrolliert, wird unterstellt,<br />

dass die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco für die Zwecke der europäischen Börsenvorschriften<br />

und abhängig von der Aufsichtsführung gemäß den europäischen Börsenvorschriften Bücher<br />

und Aufzeichnungen der European Market Subsidiary sind.<br />

Die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco, die sich auf in den Vereinigten Staaten regulierte Tochterunternehmen<br />

beziehen, sollen in den Vereinigten Staaten, die Bücher und Aufzeichnungen der Holdco,<br />

die sich auf European Market Subsidiaries beziehen, sollen im Sitzland einer oder mehrerer European<br />

Market Subsidiaries geführt werden. Wenn und soweit Bücher und Aufzeichnungen der Holdco sich<br />

sowohl auf European Market Subsidiaries als auch auf in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften<br />

beziehen, ist die Holdco berechtigt, diese Bücher und Aufzeichnungen entweder im<br />

Sitzland einer oder mehrerer European Market Subsidiaries oder in den Vereinigten Staaten zu führen.<br />

A-396


Pflichten in Bezug auf die Zusammenarbeit und die Einhaltung von Gesetzen<br />

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats oder als Führungsperson<br />

oder Mitarbeiter der Holdco wird jeder Direktor, jede Führungsperson und jeder Mitarbeiter der Holdco<br />

(i) die US-Bundeswertpapiergesetze sowie die zugehörigen Rules und Regulations und (ii) die europäischen<br />

Börsenvorschriften und die zugehörigen Regelwerke einhalten, und (iii) wird mit der SEC, (iv) den<br />

europäischen Aufsichtsbehörden, (v) den in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

gemäß und im Umfang ihrer Aufsichtbefugnis und (vi) mit den European Market Subsidiaries nach<br />

Maßgabe und im Umfang ihrer Aufsichtsbefugnis kooperieren. Diese Bestimmungen der Holdco-Satzung<br />

begründen jedoch keine Verpflichtung eines Direktors, einer Führungsperson oder eines Mitarbeiters der<br />

Holdco gegenüber einer anderen Person, eine der vorstehenden Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen<br />

oder ihr besonderes Gewicht zu verleihen oder seine Erwägungen auf diese Angelegenheiten zu<br />

beschränken.<br />

Vertrauliche Informationen<br />

Alle vertraulichen Informationen, die die Holdco erhält in Bezug auf:<br />

die Selbstregulierungsfunktion einer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />

jeweils soweit dieses Unternehmen weiterhin unmittelbar oder mittelbar von der Holdco kontrolliert<br />

wird (u. a. Disziplinarangelegenheiten, Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen bezüglich<br />

Abschlussprüfungen), die in den Büchern und Aufzeichnungen dieser in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaft ausgewiesen sind, oder<br />

die Selbstregulierungsfunktion einer European Market Subsidiary nach europäischen Börsenvorschriften<br />

als Betreiber eines europäischen regulierten Marktes (u. a. Disziplinarangelegenheiten,<br />

Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen bezüglich Abschlussprüfungen), die in den<br />

Büchern und Aufzeichnungen dieser European Market Subsidiary ausgewiesen sind,<br />

werden in jedem Fall (i) keinen Personen außer den Direktoren, Führungspersonen, Mitarbeitern und<br />

Bevollmächtigten der Holdco zur Verfügung gestellt, die den Inhalt dieser vertraulichen Informationen<br />

berechtigterweise kennen müssen, (ii) von der Holdco und ihren Direktoren, Führungspersonen, Mitarbeitern<br />

und Bevollmächtigten vertraulich behandelt, und (ii) nicht zu kommerziellen Zwecken<br />

verwendet.<br />

Die Bestimmungen der Holdco-Satzung beschränken oder beeinträchtigen jedoch nicht:<br />

die Rechte der SEC oder einer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft auf Zugang<br />

zu und Prüfung der vertraulichen Informationen dieser in den Vereinigten Staaten regulierten<br />

Tochtergesellschaften gemäß den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene und den zugehörigen<br />

Rules und Regulations;<br />

die Rechte der europäischen Aufsichtsbehörden oder einer European Market Subsidiary auf Zugang<br />

zu und Prüfung der vertraulichen Informationen dieser European Market Subsidiary gemäß den<br />

europäischen Börsenvorschriften; oder<br />

die Fähigkeit der Direktoren, Führungspersonen, Mitarbeiter und Bevollmächtigten der Holdco,<br />

(i) die vertraulichen Informationen der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

gegenüber der SEC oder der jeweiligen in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />

bzw. (ii) die vertraulichen Informationen der European Market Subsidiary gegenüber den europäischen<br />

Aufsichtsbehörden oder der jeweiligen European Market Subsidiary offenzulegen.<br />

Angemessene Berücksichtigung der Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktionen<br />

Soweit die Holdco in Tätigkeiten einer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft<br />

involviert ist und solange sie diese unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, werden die Holdco und ihre<br />

Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter die Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktion<br />

dieser in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft sowie ihre Pflichten gegenüber<br />

Anlegern und der breiten Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen und keine Handlungen vornehmen,<br />

die die Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung dieser in den<br />

Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche Aufgaben<br />

(einschließlich Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser in den<br />

A-397


Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Exchange Act<br />

behindern würden.<br />

Soweit die Holdco in Tätigkeiten einer European Market Subsidiary involviert ist und solange sie diese<br />

unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, werden die Holdco und ihre Direktoren, Führungspersonen und<br />

Mitarbeiter die Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktion dieser European Market<br />

Subsidiary sowie ihre Pflichten gegenüber Anlegern und der breiten Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen<br />

und keine Handlungen vornehmen, die die Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats<br />

oder der Geschäftsleitung dieser European Market Subsidiary im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche<br />

Aufgaben (einschließlich Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser<br />

European Market Subsidiary zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />

behindern würden.<br />

Erwägungen der Direktoren und Eignungserfordernisse<br />

Jedes Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats muss bei der Ausübung seiner Aufgaben als Verwaltungsratsmitglied<br />

die Auswirkungen berücksichtigen, die Handlungen der Holdco haben könnten auf:<br />

die Fähigkeit einer European Market Subsidiary, ihre Aufgaben gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />

als Betreiber europäischer regulierter Märkte zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit von in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, ihre Aufgaben nach<br />

dem Exchange Act zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, der NYSE Group, Inc.<br />

(sofern und soweit die NYSE Group, Inc. als selbständiges Unternehmen fortbesteht), der International<br />

Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (sofern und soweit die International Securities Exchange<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc. als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Holdco, (i) sich in einer Weise zu<br />

verhalten, die die Fähigkeit der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, der<br />

NYSE Group, Inc. (sofern und soweit die NYSE Group, Inc. als selbständiges Unternehmen<br />

fortbesteht), der International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. (sofern und soweit die International<br />

Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Holdco,<br />

betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken in den Wertpapiermärkten zu verhindern,<br />

fördert und nicht behindert; (ii) angemessene Handelsgrundsätze in den Wertpapiermärkten zu<br />

fördern; (iii) die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Personen, die mit der Beaufsichtigung, dem<br />

Clearing, der Abwicklung und Datenverarbeitung bezüglich Wertpapiergeschäften bzw. mit der<br />

Erleichterung von Wertpapiergeschäften befasst sind, zu fördern, (iv) alle Hindernisse für einen<br />

freien und offenen Wertpapiermarkt und ein nationales US-Wertpapiermarktsystem zu beseitigen und<br />

dessen Mechanismen zu vervollkommnen, und (v) allgemein die Anleger und das öffentliche<br />

Interesse zu schützen.<br />

Die Bestimmungen der Holdco-Satzung werden jedoch keine Verpflichtung für die Direktoren, Führungspersonen<br />

oder Mitarbeiter der Holdco einer anderen Person gegenüber begründen, die vorgenannten<br />

Punkte zu berücksichtigen, ihnen ein besonderes Gewicht beizumessen oder ihre Erwägungen auf diese<br />

Punkte zu beschränken.<br />

Eine Person, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der Eignung als Amtsinhaber<br />

unterliegt (wie in Section 3(a)(39) des Exchange Act definiert) bzw. die laut Entscheidung einer<br />

europäischen Aufsichtsbehörde gegen im Rahmen der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />

erlassene Gesetze und Vorschriften verstößt, welche für alle European Market Subsidiaries gelten und ein<br />

faires, redliches und professionelles Handeln dieser Person erfordern, verfügt nicht über die Eignung,<br />

einen Posten im Holdco-Verwaltungsrat zu bekleiden.<br />

Zusätzliche Zustimmung der Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco<br />

Die Holdco wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit sich ihre<br />

Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter vor Annahme einer entsprechenden Position bei der<br />

Holdco damit einverstanden erklären und schriftlich zustimmen, dass die Bestimmungen der Holdco-<br />

Satzung betreffend Tätigkeiten in Zusammenhang mit den in den Vereinigten Staaten regulierten<br />

Tochtergesellschaften oder den European Market Subsidiaries auch auf sie Anwendung finden.<br />

A-398


Änderungen der Holdco-Satzung<br />

Solange die Holdco eine in den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft unmittelbar oder<br />

mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den Boards of Directors der in den<br />

Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften vorgelegt werden, bevor sie wirksam werden kann.<br />

Wenn einer oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei der SEC eingereicht<br />

werden muss bzw. bei der SEC eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie nach<br />

Section 19 des Exchange Act und den zugehörigen Rules wirksam werden kann, so wird diese Änderung<br />

erst mit der Einreichung bei der SEC bzw. mit der Einreichung und Genehmigung durch die SEC<br />

wirksam.<br />

Solange die Holdco eine im europäischen Markt tätige Tochtergesellschaft (wie unten definiert — siehe<br />

,,Beschreibung der Aktien der Holdco — Beschränkungen von Eigentum und Stimmrechten in der<br />

Holdco-Satzung“) unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung der Holdco-Satzung den<br />

Boards of Directors jeder im europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft vorgelegt werden, bevor sie<br />

wirksam werden kann. Wenn eine oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung bei einer<br />

Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht werden muss bzw. eingereicht und von dieser genehmigt<br />

werden muss, bevor sie nach europäischen Börsenvorschriften wirksam werden kann, so wird diese<br />

Änderung erst mit der Einreichung bzw. mit der Einreichung und Genehmigung durch die zuständige<br />

europäische Aufsichtsbehörde wirksam.<br />

Die Holdco-Satzung wird keine Rechte für Aktionäre, Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Begünstigte,<br />

Kunden, Gläubiger, Gemeinschaften, Aufsichtsbehörden oder deren Mitglieder gegen die Holdco oder deren<br />

Direktoren, Führungspersonen oder Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen der Holdco-Satzung vorsehen, die die<br />

Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit und Aufsichtsführung der Regulierungsbehörden, die Bücher und Aufzeichnungen<br />

der Holdco, die Pflichten in Bezug auf die Zusammenarbeit und Einhaltung von Gesetzen, vertrauliche<br />

Informationen, die angemessene Berücksichtigung der Wahrung der Unabhängigkeit der<br />

Selbstregulierungsfunktionen, die Erwägungen der Direktoren oder die zusätzliche Zustimmung der Direktoren,<br />

Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco betreffen. Die Holdco wird eine unwiderrufliche Vereinbarung und<br />

Zustimmungserklärung zugunsten bestimmter ihrer in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

und/oder der SEC oder anderer Berechtigter, die durch die SEC im Zusammenhang mit der Genehmigung des<br />

Zusammenschlusses bestimmt werden, unterzeichnen, die besagt, dass sie im Rahmen ihrer Beteiligung an den<br />

Tätigkeiten der in den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften bestimmte Regelungen der Holdco-<br />

Satzung befolgt, darunter Regelungen, die die Unterwerfung unter die Compliance- und Mitwirkungsverpflichtungen<br />

der Holdco, die Unterwerfung der Holdco unter die Gerichtsbarkeit und regulatorische Aufsicht, Bücher,<br />

Aufzeichnungen, Gelände und Geschäftsräume, Direktoren, Führungspersonen und Mitarbeiter der Holdco,<br />

vertrauliche Informationen, angemessene Berücksichtigung der Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktionen<br />

sowie Ergänzungsvereinbarungen und Zustimmungen der Direktoren, Führungspersonen und<br />

Mitarbeiter der Holdco betreffen.<br />

Offenlegung von Informationen durch die Holdco bei der Börseneinführung<br />

Als niederländische Gesellschaft, deren Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

und der Euronext Paris notieren, wird die Holdco bestimmten Offenlegungspflichten nach deutschem,<br />

US-amerikanischem, französischem und niederländischem Recht unterliegen.<br />

Niederländisches Gesetz über die Kontrolle der finanziellen Berichterstattung und niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />

Das niederländische Gesetz über die Kontrolle der finanziellen Berichterstattung (in diesem Dokument als<br />

,,GKFB“ bezeichnet) trat am 31. Dezember 2006 in Kraft. Das GKFB ersetzte die für Verfahren zu Jahresabschlüssen<br />

und Finanzberichten zuvor einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das GKFB gilt für Geschäftsjahre<br />

ab dem 1. Januar 2006. Gemäß dem GKFB beaufsichtigt die AFM die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

u.a. durch Gesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz in den Niederlanden, deren Wertpapiere an einem<br />

regulierten Markt oder an einer vergleichbaren ausländischen Wertpapierbörse in einem Staat außerhalb des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel zugelassen sind.<br />

Gemäß dem GKFB ist die AFM ermächtigt: (1) von börsennotierten Gesellschaften, auf die das GKFB<br />

Anwendung findet, Erläuterungen hinsichtlich ihrer Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zu verlangen,<br />

sofern die AFM aufgrund öffentlich bekannter Tatsachen oder Umstände Grund zur Annahme hat, dass die<br />

A-399


Rechnungslegung der jeweiligen Gesellschaften nicht den geltenden Grundsätzen entspricht und (2) diesen<br />

Gesellschaften die Veröffentlichung weiterer Erläuterungen im Hinblick auf ihre finanzielle Berichterstattung<br />

zu empfehlen. Kommt eine börsennotierte Gesellschaft, auf die das GKFB Anwendung findet, der Aufforderung<br />

oder Empfehlung nicht nach, kann die AFM bei der Wirtschaftskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts<br />

(Ondernemingskamer van het Gerechtshof te Amsterdam) beantragen, dass diese der Gesellschaft auferlegt: (1) ihre<br />

Finanzberichte entsprechend den Anweisungen der Wirtschaftskammer aufzustellen und (2) Erläuterungen darüber<br />

abzugeben, auf welche Weise sie Rechnungslegungsgrundsätze auf ihre Finanzberichte angewendet hat.<br />

Nach dem niederländischen Gesetz über die Finanzaufsicht ist die Holdco verpflichtet, ihren Jahresabschluss<br />

sowie ihren Halbjahresabschluss innerhalb von vier bzw. zwei Monaten nach dem Ende des Zeitraums, auf den sich<br />

der jeweilige Abschluss bezieht, der Öffentlichkeit allgemein zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss die<br />

Holdco für jeden Halbjahreszeitraum eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (interim management<br />

statement) der Öffentlichkeit allgemein zur Verfügung stellen. Die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung<br />

muss in einem Zeitraum zwischen zehn Wochen nach Beginn und sechs Wochen vor Ende des jeweiligen<br />

Halbjahres zur Verfügung gestellt werden. Die Jahresabschlüsse, die Halbjahresabschlüsse und die Zwischenabschlüsse<br />

sind gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung bei der AFM einzureichen.<br />

Regelmäßige Berichterstattung gemäß US-Wertpapierrecht<br />

Nach dem US Exchange Act wird die Holdco verpflichtet sein, ihre Geschäftsberichte innerhalb von vier<br />

Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, auf Formular 20-F bei der SEC zur<br />

Veröffentlichung einzureichen, solange die Holdco als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer) gilt.<br />

Als ausländischer Privatemittent wäre die Holdco zudem verpflichtet, bei der SEC wesentliche Informationen zur<br />

Veröffentlichung auf Formular 6-K einzureichen, die sie veröffentlicht oder zu deren Veröffentlichung sie nach<br />

niederländischen Recht verpflichtet ist, die sie an den Börsen, an denen Holdco-Aktien gehandelt werden, einreicht<br />

oder zu deren Einreichung sie dort verpflichtet ist, und die diese Börse veröffentlicht, oder die die Holdco auf andere<br />

Weise an Holdco-Aktionäre verbreitet oder zu deren Verbreitung die Holdco verpflichtet ist.<br />

Wenn die Holdco nicht mehr als ausländischer Privatemittent gilt, wäre die Holdco verpflichtet, innerhalb von<br />

90, 75 oder 60 Tagen nach Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, bei der SEC einen<br />

Jahresbericht auf Formular 10-K öffentlich einzureichen, wobei sich die Frist für die Einreichung nach dem<br />

gesamten weltweiten Marktwert der Holdco, nach dem Zeitraum, für den die SEC-Meldepflicht galt, und nach<br />

bestimmten anderen Faktoren richtet. Zusätzlich wäre die Holdco verpflichtet, innerhalb von 40 oder 45 Tagen (in<br />

Abhängigkeit von den genannten Faktoren) nach Ende des jeweiligen Finanzquartals bei der SEC Quartalsberichte<br />

auf Formular 10-Q zur Veröffentlichung einzureichen. Die Holdco wäre zudem verpflichtet, bei der SEC aktuelle<br />

Berichte, normalerweise innerhalb von vier Geschäftstagen nach dem Eintritt bestimmter wesentlicher Ereignisse,<br />

auf Formular 8-K zur Veröffentlichung einzureichen. Nach Regulation FD wäre sie außerdem verpflichtet,<br />

wesentliche nicht-öffentliche Informationen, die sie professionellen Marktteilnehmern oder Holdco-Aktionaren<br />

mitteilt, die nach vernünftiger Einschätzung wahrscheinlich (reasonably likely) auf Grundlage dieser Informationen<br />

Aktien handeln, gleichzeitig oder unverzüglich öffentlich bekanntzumachen.<br />

Zusätzliche Offenlegungspflichten nach französischem Recht<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Pflichten der Finanzberichterstattung wird die Holdco, da die Holdco-Aktien<br />

an der Euronext Paris notiert sein werden, Verpflichtungen gemäß (1) Artikel 223-1A bis 223-10-1 der Allgemeinen<br />

Vorschriften der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (,,AMF“) in Bezug auf laufende Offenlegungspflichten<br />

(einschließlich der Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung von Informationen über neue Entwicklungen,<br />

die wesentliche Auswirkungen auf den Börsen Aktienkurs der Holdco-Aktien haben können) sowie<br />

(2) Artikel 212-1 bis 212-42 der Allgemeinen Vorschriften in Bezug auf Informationen, die vor Abgabe eines<br />

öffentlichen Angebots in Frankreich zur Verfügung gestellt werden müssen, zu erfüllen haben.<br />

Sobald die Holdco-Aktien zum Handel an der Euronext Paris zugelassen sind, wird die Holdco zudem den<br />

folgenden Verpflichtungen gemäß den Allgemeinen Vorschriften und bestimmten organisatorischen und operativen<br />

Grundsätzen des regulierten Marktes der Euronext in Paris unterliegen, darunter:<br />

die Pflicht, (1) bestimmte vorgeschriebene Informationen (wie in den Allgemeinen Vorschriften definiert),<br />

die in Frankreich veröffentlich wurden, ins Englische oder Französische zu übersetzen, (2) Namen<br />

und Kontaktdaten der in Frankreich für die Informationen der Holdco verantwortlichen Person zu<br />

übermitteln, (3) der AMF alle Satzungsänderungen zur Veröffentlichung auf deren Internetseite zu<br />

A-400


übermitteln, (4) der AMF alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie gemäß den<br />

Allgemeinen Vorschriften anfordern darf, und (5) bei Einberufung einer Hauptversammlung eine<br />

Presseerklärung zu veröffentlichen, die das Datum, die Zeit und den Ort der Versammlung enthält sowie<br />

Einzelheiten darüber, wo Aktionäre zusätzlichen Informationen über die Versammlung erhalten können;<br />

die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über (1) jeden verabschiedeten Beschluss der Hauptversammlung,<br />

der ein Aktienrückkaufprogramm gestattet, (2) jede Umsetzung eines Aktienrückkaufprogramms<br />

(sowie die Veröffentlichung von regelmäßigen Berichten über den Kauf oder Verkauf von Aktien<br />

im Rahmen eines solchen Programms) und (3) die Umsetzung von Liquiditätsverträgen (contrat de<br />

liquidité) in Bezug auf ihre Aktien (sowie die Veröffentlichung von halbjährlichen Umsetzungsberichten);<br />

und<br />

sicherzustellen, dass in Frankreich veröffentliche Informationen mit Informationen, die in anderen<br />

Ländern bekannt gemacht werden, insbesondere in den Vereinigten Staaten und Deutschland, identisch<br />

sind und zur gleichen Zeit bekannt gemacht werden wie in diesen Ländern<br />

Anwendbare Börsenregelungen bei Börsennotierung<br />

Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

Da die Holdco-Aktien zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie dem<br />

Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen werden,<br />

muss die Holdco innerhalb von vier Monaten nach dem Ende jedes Geschäftsjahrs einen geprüften Konzernjahresabschluss<br />

erstellen und veröffentlichen, und auf derselben Grundlage für jedes der ersten drei Quartale des<br />

Geschäftsjahres der Holdco Konzern-Quartalsabschlüsse, einschließlich eines Halbjahresabschlusses, innerhalb<br />

von zwei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Quartals erstellen und veröffentlichen.<br />

Regeln der New York Stock Exchange<br />

Solange ihre Aktien an der New York Stock Exchange notiert sind, wird die Holdco bestimmte Verpflichtungen<br />

in Bezug auf fortlaufende Kommunikation mit und Offenlegung gegenüber ihren Aktionăren zu erfüllen haben,<br />

darunter die Verpflichtung, jeden Geschäftsbericht (annual report), der bei der SEC eingereicht wurde, auf der oder<br />

durch die Internetseite der Holdco zur Verfügung zu stellen und die ,,Immediate Release Policy“ der New York<br />

Stock Exchange hinsichtlich Ergebnis- und Dividendenankündigungen, Unternehmenszusammenschlüssen,<br />

Aktiensplits, bedeutenden Veränderungen in der Geschäftsführung und substanziellen Umstände ungewöhnlicher<br />

oder einmaliger Natur zu befolgen. Emittenten, deren Aktien an der New York Stock Exchange notiert sind, müssen<br />

zudem bestimmte Standards der Corporate Governance einhalten, z. B. betreffend die Jahreshauptversammlung,<br />

Unabhängigkeit der Gremien, die Bildung und Zusammensetzung der Nominierungs/Corporate Governance-,<br />

Vergütungs- und Prüfungsausschüsse und die Zustimmung der Aktionäre zu bestimmten Transaktionen. Allerdings<br />

kann die Holdco, solange sie als ausländischer Privatemittent gilt, anstelle einiger dieser Corporate Governance-<br />

Standards niederländische Standards anwenden, muss dann jedoch offenlegen, inwieweit ihre Corporate Governance-Standards<br />

von denen abweichen, die in den Vereinigten Staaten ansässige Emittenten gemäß den Listingstandards<br />

der New York Stock Exchange anwenden.<br />

Insidergeschäfte und Marktmanipulation<br />

Im US-amerikanischen, deutschen, niederländischen und französischen Recht sind besondere Regelungen zur<br />

Vermeidung von Insidergeschäften und Marktmanipulation vorgesehen.<br />

Entsprechend den geltenden Regelungen zu Insidergeschäften und zu Marktmanipulation hat die Holdco<br />

Richtlinien zu Insidergeschäften und zu Mitteilungen über ihre Wertpapiere betreffende Transaktionen verabschiedet.<br />

Vereinigte Staaten<br />

Gemäß den Grundsätzen zu ,,Insidergeschäften“ des US-Wertpapierrechts ist einer Person Folgendes generell<br />

verboten:<br />

der Handel mit einem Wertpapier während die jeweilige Person im Besitz wesentlicher nichtöffentlicher<br />

Informationen über den Emittenten des Wertpapiers ist;<br />

A-401


ein Hinweis auf diese Informationen gegenüber anderen;<br />

eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, während die jeweilige Person im Besitz<br />

dieser Informationen ist; und<br />

die Unterstützung anderer Personen bei einer der oben genannten Aktivitäten.<br />

Die rechtlichen Bestimmungen erfassen nicht nur Personen, die Geschäfte tätigen, sondern auch diejenigen,<br />

die Hinweise auf wesentliche nichtöffentliche Informationen geben oder Empfehlungen im Hinblick auf Wertpapiertransaktionen<br />

abgeben, während sie im Besitz dieser Informationen sind. Der Begriff ,,Wertpapier“ umfasst<br />

dabei nicht nur Eigenkapitalwertpapiere, sondern Wertpapiere jeglicher Art (z. B. Derivate). Daher dürfen<br />

Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte (Officers) und sonstige Angestellte keine Holdco-Aktien erwerben<br />

oder veräußern, wenn sie persönlich Kenntnis von wesentlichen nichtöffentlichen Informationen über die<br />

Geschäfte, Aussichten oder die Finanzlage der Gesellschaft haben, und sie dürfen auch keinen Dritten durch<br />

Offenlegung nichtöffentlicher Informationen über die Holdco Hinweise geben.<br />

Deutschland<br />

Nach den geltenden Regelungen über den Insiderhandel (§ 14 WpHG) ist es insbesondere verboten, unter<br />

Verwendung einer Insiderinformation Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu<br />

erwerben oder zu veräußern, einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu<br />

machen oder einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von<br />

Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten. Gemäß dem Verbot der<br />

Marktmanipulation ist es insbesondere untersagt, unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen,<br />

die für die Bewertung der Holdco-Aktien erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn sie oder das<br />

Verschweigen geeignet sind, auf den Börsen- oder einen anderen Marktpreis der Holdco-Aktien einzuwirken. Eine<br />

Nichteinhaltung dieser Erfordernisse könnte zur Verhängung von Geldstrafen, Bußgeldern oder einer Freiheitsstrafe<br />

führen.<br />

Niederlande<br />

Das niederländische Finanzaufsichtsgesetz sieht besondere Regelungen vor, mit denen ein Marktmissbrauch<br />

verhindert werden soll, beispielsweise das Verbot des Insiderhandels, der Weitergabe von Insiderinformationen und<br />

Hinweisen sowie der Marktmanipulation. Die Holdco wird dem in den Niederlanden geltenden Verbot des<br />

Insiderhandels (insbesondere beim Handel mit ihren eigenen Aktien oder mit Finanzinstrumenten, deren Wert<br />

durch den Wert ihrer Aktien (mit)bestimmt wird), dem dort geltenden Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen<br />

und Hinweisen sowie dem dort geltenden Verbot der Marktmanipulation unterworfen sein. Die<br />

Anwendbarkeit des in den Niederlanden geltenden Verbots der Marktmanipulation kann zu Einschränkungen der<br />

Möglichkeiten der Holdco führen, ihre eigenen Aktien zurückzuerwerben. Unter bestimmten Umständen können<br />

auch die niederländischen Regelungen über Marktmissbrauch für die Anleger der Holdco gelten.<br />

Gemäß den Regelungen über Marktmissbrauch wird die Holdco im Zusammenhang mit ihrer Notierung an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse, der New York Stock Exchange und der Euronext Paris interne Richtlinien zur<br />

Regelung des Insiderhandels verabschieden, die über die Website der Holdco erhältlich sein werden. Die<br />

entsprechenden Bestimmungen sehen u. a. Regelungen zum Besitz von sowie Handel mit Holdco-Aktien oder<br />

mit Finanzinstrumenten, deren Wert durch den Wert der Holdco-Aktien (mit)bestimmt wird, seitens Verwaltungsratsmitgliedern<br />

und Mitarbeitern vor.<br />

Frankreich<br />

In Frankreich ist die Nichteinhaltung der Regelungen zu Insidergeschäften und/oder zur Marktmanipulation<br />

mit zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen bewehrt.<br />

Gemäß den französischen Regelungen über den Insiderhandel ist es verboten, unter Verwendung von<br />

Insiderinformationen Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder<br />

zu veräußern oder einem anderen Insiderinformationen unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen. Darüber<br />

hinaus ist es gemäß diesen Regelungen verboten, einen anderen auf der Grundlage von Insiderinformationen<br />

A-402


hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Insiderpapieren zu beraten oder einen anderen auf sonstige<br />

Weise dazu zu verleiten.<br />

Insiderinformationen sind definiert als konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die<br />

sich unmittelbar oder mittelbar auf einen oder mehrere Emittenten von Finanzinstrumenten oder auf ein oder<br />

mehrere Finanzinstrumente selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den<br />

Kurs der betreffenden Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen.<br />

Nach französischem Recht sind Kursmanipulationen und die Verbreitung falscher Informationen verboten.<br />

Insbesondere sind Geschäfte oder Handelsaufträge verboten, (1) die falsche oder irreführende Signale für das<br />

Tauschangebot, die Nachfrage oder den Kurs von Finanzinstrumenten geben oder, (2) ein unnormales oder<br />

künstliches Preisniveau von Finanzinstrumenten herbeiführen, sofern nicht nachweislich berechtigte Gründe für<br />

diese Geschäfte oder Handelsaufträge vorliegen und sie anerkannten Marktpraktiken entsprechen. Ebenfalls sind<br />

Geschäfte oder Handelsaufträge verboten, in deren Rahmen Verfahren verwendet werden, die ein fiktives Bild des<br />

Marktes schaffen oder auf sonstige Weise irreführend sind.<br />

Darüber hinaus ist es verboten, Informationen offenzulegen oder wissentlich zu verbreiten, die falsche,<br />

ungenaue oder irreführende Signale für Finanzinstrumente geben oder geben können.<br />

Pflichten der Aktionäre zur Abgabe eines öffentlichen Angebots<br />

Nach § 5.5 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes ist eine Person, die allein oder gemeinsam mit<br />

anderen handelnd unmittelbar oder mittelbar einen Anteil von mindestens 30% an den Stimmrechten einer<br />

Aktiengesellschaft nach dem Recht der Niederlande (naamlooze vennootschap) mit Sitz in den Niederlanden,<br />

deren Aktien (oder Hinterlegungsscheine (depositary receipts)fürAktien) zum Handel an einem regulierten Markt<br />

zugelassen sind, erwirbt, zur Abgabe eines öffentlichen Angebots für alle Aktien (und Hinterlegungsscheine<br />

(depositary receipts)fürAktien) dieses Unternehmens verpflichtet. Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />

sind ,,gemeinsam handelnde Personen“ definiert als Personen, die zusammenarbeiten nach Maßgabe einer<br />

Vereinbarung mit dem Ziel des Erwerbs von mindestens 30% der Stimmrechte oder, wenn sie mit der Zielgesellschaft<br />

zusammenarbeiten, mit dem Ziel der Verhinderung eines erfolgreichen Abschlusses eines angekündigten<br />

öffentlichen Angebots.<br />

Wenngleich die Holdco in Deutschland börsennotiert sein wird, erfüllt sie nicht die Voraussetzungen für eine<br />

,,Zielgesellschaft“ gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), da sie nicht in Deutschland<br />

gegründet wurde. Daher besteht nach deutschem Recht auch keine Verpflichtung, bei Erreichen bestimmter<br />

Grundkapital- oder Stimmrechtsschwellen bezüglich der Holdco ein öffentliches Angebot abzugeben. Ob ein<br />

solches öffentliches Angebot erfolgen muss, richtet sich nach niederländischem Recht. Ist ein Aktionär nach<br />

niederländischem Recht zur Abgabe eines öffentlichen Angebots verpflichtet, können bestimmte Regelungen des<br />

WpÜG auf dieses Angebot Anwendung finden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (§ 1 Abs. 3 WpÜG)<br />

(siehe unten ,,— Einschlägige Bestimmungen für Übernahmen“).<br />

Einschlägige Bestimmungen für Übernahmen<br />

Die Holdco ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft und unterliegt diesem Recht. Da die<br />

Holdco-Aktien jedoch nicht zum Handel an einem regulierten Markt in den Niederlanden zugelassen sind, aber für<br />

den Handel an den regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext Paris zugelassen werden,<br />

gelten die niederländischen Regelungen zu öffentlichen Angeboten im niederländischen Finanzaufsichtsgesetz und<br />

in der damit zusammenhängenden Verordnung zu öffentlichen Angeboten (Besluit openbare biedingen Wft) nur<br />

bezüglich Informationen, die Gewerkschaften und Mitarbeitern übermittelt werden müssen, sowie hinsichtlich<br />

gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten, einschließlich der Einberufung von Hauptversammlungen bei einem<br />

öffentlichen Angebot. Da die Holdco-Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext<br />

Paris zugelassen werden sollen, kann die Holdco die <strong>BaFin</strong> als zuständige Behörde für die Beaufsichtigung eines<br />

Angebots bestimmen. Wenn sie dies tut, findet das deutsche Übernahmerecht gemäß dem WpÜG in Bezug auf die<br />

Abfindung, den Inhalt der <strong>Angebotsunterlage</strong> und verfahrenstechnische Sachverhalte in Verbindung mit einem<br />

öffentlichen Angebot Anwendung. Alternativ kann die Holdco die AMF als zuständige Behörde für die Beaufsichtigung<br />

eines öffentlichen Angebots wählen. In diesem Fall finden im Hinblick auf die Abfindung, den Inhalt der<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong> und verfahrenstechnische Sachverhalte das französische Übernahmerecht unter den allgemeinen<br />

Regeln der AMF Anwendung. Die Holdco muss die <strong>BaFin</strong>, die Frankfurter Wertpapierbörse, die AMF und die<br />

A-403


Euronext am ersten Handelstag ihrer Aktien über ihren Beschluss zur Wahl der <strong>BaFin</strong> als zuständige Aufsichtsbehörde<br />

informieren.<br />

Weder das niederländische Recht noch die Satzung der Holdco enthalten konkrete Bestimmungen, wonach<br />

Unternehmenszusammenschlüsse mit interessierten Aktionären untersagt sind. Nach niederländischem Recht sind<br />

verschiedene Schutzmaßnahmen, darunter die Ausgabe von stimmberechtigten Vorzugsaktien, innerhalb der<br />

Grenzen möglich und zulässig, die durch die niederländische Rechtsprechung und das niederländische Recht,<br />

insbesondere den niederländischen Corporate Governance-Kodex, gesetzt sind.<br />

Da die Holdco-Aktien gemäß dem Exchange Act bei der SEC registriert werden, muss jedes Angebot für die<br />

Holdco-Aktien den US-Regelungen über Übernahmeangebote entsprechend Sections 14(d) und 14(e) des<br />

Exchange Act sowie Regulations 14D und 14E dazu (zusammen die ,,US Tender Offer Rules“) entsprechen.<br />

Die wesentlichen US Tender Offer Rules beziehen sich u. a. auf Folgendes: (1) die Mindestdauer des anfänglichen<br />

Angebotszeitraums für die Annahme des Angebots von 20 US-Geschäftstagen nach Beginn des Zeitraums (2) die<br />

Ausweitung der Widerrufsrechte auf die Holdco-Aktionäre bis zum Zeitpunkt, zu dem die Transaktion vollständig<br />

unbedingt (wholly unconditional) geworden ist (3) die Anwendung der Regelungen über die Einbeziehung aller<br />

Inhaber (all-holder rules) sowie der Bestpreisregelungen (best-price rules) (die zusammengenommen vorsehen,<br />

dass alle Holdco-Aktionäre denselben/höchsten angebotenen Preis für ihre Holdco-Aktien erhalten) (4) die<br />

umgehende Zahlung der Gegenleistung (d. h. Abwicklung in drei Tagen) und (5) Beschränkungen der Möglichkeit<br />

eines Bieters, Holdco-Aktien außerhalb eines Tauschangebots zu erwerben.<br />

Squeeze-out-Verfahren nach niederländischem Recht<br />

Gemäß Artikel 2:92a des niederländischen Zivilgesetzbuchs kann ein Aktionär, der alleine oder zusammen mit<br />

seinen Konzerngesellschaften mindestens 95% des ausgegebenen Kapitals der Holdco hält, gegen die übrigen<br />

Aktionäre (gezamenlijke minderheidsaandeelshouders) der Holdco ein Verfahren zur Übertragung der Aktien<br />

dieser Aktionäre an den Anspruchsteller anstrengen. Diese Verfahren werden vor der Wirtschaftskammer des<br />

Berufungsgerichts Amsterdam (Ondernemingskamer van het Gerechtshof te Amsterdam) verhandelt und müssen<br />

im Wege einer den Minderheitsaktionären zugestellten Ladungsschrift gemäß den Bestimmungen der niederländischen<br />

Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering) eingeleitet werden. Die Wirtschaftskammer<br />

kann dem Antrag auf Squeeze-out nur für alle Minderheitsaktionäre stattgeben und wird die Höhe des<br />

Preises für die Aktien bestimmen, sofern erforderlich nach Bestellung von einem oder drei Gutachtern, die<br />

gegenüber der Wirtschaftskammer eine gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich des Werts der Aktien der<br />

Minderheitsaktionäre abgeben. Sobald die Anordnung der Wirtschaftskammer zur Übertragung der Aktien<br />

rechtskräftig geworden ist, hat der Erwerber mittels einer schriftlichen Mitteilung an die Inhaber der zu erwerbenden<br />

Aktien an die ihm bekannten Adressen das Datum und den Ort der Zahlung sowie den zu zahlenden Preis<br />

bekanntzugeben. Wenn dieser Person nicht die Adressen aller Aktionäre bekannt sind, hat sie dieselben Angaben<br />

zudem in einer Tageszeitung mit landesweiter Verbreitung zu veröffentlichen. Eine Person oder eine Gesellschaft,<br />

die weniger als 95% der Aktien am ausgegebenen Kapital der Holdco hält, aber die Hauptversammlung der Holdco<br />

faktisch kontrolliert, könnte versuchen, durch eine Verschmelzung der Holdco mit einer anderen Gesellschaft, die<br />

durch eine solche Person oder eine solche Gesellschaft beherrscht wird, das vollständige Eigentum am Geschäft der<br />

Holdco zu erwerben, indem die Person oder die Gesellschaft weitere Aktien an der Holdco zeichnet (zum Beispiel<br />

gegen Einbringung eines Teils ihres eigenen Geschäfts), oder durch eine andere Form der Umstrukturierung, mit<br />

der auf eine Erhöhung des Anteils auf 95% abgezielt wird, oder durch andere Maßnahmen.<br />

Gemäß § 2:359c des niederländischen Zivilgesetzbuchs ist der Bieter, der ein öffentliches Angebot gemacht<br />

hat, ferner dazu berechtigt, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten, wenn er mindestens 95% des ausgegebenen<br />

Kapitals und mindestens 95% der Stimmrechte hält. Überdies muss bei einem öffentlichen Pflichtangebot der Preis<br />

im öffentlichen Angebot grundsätzlich von den Minderheitsaktionären im Rahmen eines Squeeze-outs angenommen<br />

werden. Der Angebotspreis im Rahmen des öffentlichen Angebots wird grundsätzlich als angemessener<br />

Preis für die Zwecke eines Squeeze-outs angesehen werden, wenn das Angebot ein Pflichtangebot war oder wenn<br />

mindestens 90% der Aktien im Wege eines freiwilligen Angebots erworben wurden. Die Wirtschaftskammer kann<br />

trotzdem einen oder drei Gutachter bestellen, die der Wirtschaftskammer gegenüber eine gutachterliche Stellungnahme<br />

hinsichtlich des Werts der Aktien der Minderheitsaktionäre abgeben. Der Antrag auf Squeeze-out ist<br />

innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Zeitraums für die Einreichung von Aktien im Rahmen des öffentlichen<br />

Angebots bei der Wirtschaftskammer einzureichen. Umgekehrt gilt in einem solchen Fall nach § 2:359d des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuchs, dass jeder Minderheitsaktionär das Recht hat, den Inhaber von mindestens 95%<br />

der im Umlauf befindlichen Aktien und Stimmrechte aufzufordern, die Aktien des Minderheitsaktionärs zu kaufen.<br />

A-404


Der Minderheitsaktionär hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist des öffentlichen Angebots<br />

einen entsprechenden Antrag bei der Wirtschaftskammer einzureichen.<br />

Pflicht der Aktionäre und sonstiger Personen zur Offenlegung von Beteiligungen<br />

Offenlegungs- und Berichtspflichten von Aktionären nach niederländischem Recht<br />

Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz und der Verordnung über die Angabe von Beteiligungen<br />

an Emittenten (Besluit melding zeggenschap en kapitaalbelang in uitgevende instellingen Wft) muss eine Person,<br />

die unmittelbar oder mittelbar einen tatsächlichen oder potenziellen Anteil am Kapital und/oder den Stimmrechten<br />

der Holdco erwirbt oder veräußert, einen solchen Erwerb bzw. eine solche Veräußerung schriftlich anzeigen, wenn<br />

infolgedessen der Prozentsatz des Kapitalanteils und/oder des Stimmrechtsanteils dieser Person eine der folgenden<br />

Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 40%, 50%, 60%, 75% und<br />

95% der ausgegebenen Holdco-Aktien. Die Mitteilung ist der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AFM<br />

unverzüglich nach Kenntniserlangung darüber, dass der Prozentsatz des tatsächlichen oder potenziellen Kapitalanteils<br />

und/oder Stimmrechtsanteils eine der genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet bzw.<br />

unverzüglich, nachdem der Meldepflichtige hierüber hätte Kenntnis erlangen müssen, vorzulegen.<br />

Bei der Berechnung des Prozentanteils eines Kapitalanteils oder von Stimmrechten muss u. a. Folgendes<br />

berücksichtigt werden; (1) Aktien und Stimmrechte, die von einer Person unmittelbar gehalten (oder erworben oder<br />

veräußert) werden (2) Aktien und Stimmrechte, die von einem durch diese Person kontrollierten Unternehmen oder<br />

von einem Dritten für Rechnung dieser Person oder von einem Dritten, mit dem diese Person einen mündlichen oder<br />

schriftlichen Stimmrechtsbindungsvertrag abgeschlossen hat, gehalten, erworben oder veräußert werden (3) Stimmrechte,<br />

die gemäß einem Vertrag über eine vorübergehende Übertragung von Stimmrechten gegen Leistung einer<br />

Zahlung erworben wurden und (4) Aktien, die diese Person (unmittelbar oder mittelbar) oder ein oben beschriebener<br />

Dritter gemäß einer Option oder einem sonstigen Recht zum Erwerb von Aktien erwerben kann. Besondere<br />

Zuordnungsregeln gelten für die Aktien und Stimmrechte, die zum Eigentum einer Personengesellschaft oder einer<br />

sonstigen Eigentümergemeinschaft (community of property) gehören. Der Inhaber eines Pfand- oder Nießbrauchrechts<br />

(vruchtgebruijk) an den Aktien kann ebenfalls berichtspflichtig sein, sofern die betreffende Person das<br />

damit verbundene Stimmrecht hat oder erwerben kann. Der Erwerb (bedingter) Stimmrechte durch einen Pfandnehmer<br />

oder wirtschaftlichen Eigentümer kann auch derart die Berichtspflichten auslösen, als wäre der Pfandgläubiger<br />

oder wirtschaftliche Eigentümer rechtlicher Eigentümer der Aktien. Darüber hinaus muss jedes Mitglied<br />

des Holdco-Verwaltungsrats der AFM umgehend schriftlich Änderungen hinsichtlich der von ihm oder ihr<br />

gehaltenen Aktien oder Stimmrechte an der Holdco schriftlich mitteilen.<br />

Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz muss die Holdco die AFM umgehend informieren, wenn<br />

sich das ausgegebene Kapitals oder die Stimmrechte der Holdco seit der vorhergehenden Mitteilung um mindestens<br />

1% verändert haben. Sonstige Änderungen des Kapitals oder der Stimmrechte der Holdco müssen innerhalb von<br />

acht Tagen nach dem Ende des Quartals, in dem sich die Änderungen ergeben haben, mitgeteilt werden. Die AFM<br />

veröffentlicht die entsprechende Mitteilung in einem öffentlichen Register. Erreichen oder übersteigen der<br />

Kapitalanteil oder die Stimmrechte einer Person die obengenannten Schwellenwerte infolge einer Änderung<br />

des ausgegebene Kapitals oder der Stimmrechte der Holdco, muss die betreffende Person dies am vierten<br />

Handelstag nach der oben beschriebenen Veröffentlichung der Mitteilung der Holdco durch die AFM entsprechend<br />

mitteilen. Die AFM führt ein öffentliches Register über alle Mitteilungen, die auf Grundlage dieser Offenlegungspflichten<br />

erfolgt sind und veröffentlicht alle von ihr erhaltenen Mitteilungen; das Register ist über die Website der<br />

AFM (www.afm.nl) zugänglich. Die Nichteinhaltung dieser Offenlegungspflichten stellt eine Wirtschaftsstraftat<br />

dar und kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Die AFM kann bei Nichteinhaltung verwaltungsrechtliche<br />

Bußgelder verhängen oder strafbewehrte Unterlassungsanordnungen erlassen und diese veröffentlichen. Darüber<br />

hinaus kann ein Zivilgericht Maßnahmen gegen eine Person verhängen, welche der AFM Angelegenheiten nicht<br />

oder fehlerhaft mitteilt, die eine korrekte Mitteilung erfordern.<br />

Die Holdco und/oder einer oder mehrere Aktionäre, die alleine oder zusammen mit anderen mindestens 5% des<br />

ausgegebenen Kapitals der Holdco vertreten, können eine Klage auf Verhängung dieser Maßnahmen einreichen.<br />

Die Maßnahmen, die das Zivilgericht verhängen kann, umfassen<br />

eine Anordnung, nach der die die Offenlegungspflichten gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />

verletzende Person eine angemessene Offenlegung durchführen muss;<br />

A-405


die Aussetzung der mit den Aktien dieser Person verbundenen Stimmrechte für einen im Ermessen des<br />

Gerichts liegenden Zeitraum von bis zu drei Jahren;<br />

die Erklärung der Nichtigkeit eines von der Hauptversammlung gefassten Beschlusses, wenn das Gericht<br />

feststellt, dass der Beschluss bei Nichtausübung der Stimmrechte der mitteilungspflichtigen Person nicht<br />

gefasst worden wäre, bzw. die Aussetzung eines Beschlusses bis zu einer Entscheidung eines Gerichts<br />

über diese Nichtigkeitserklärung; und<br />

eine Anordnung an die die Offenlegungspflichten gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />

verletzende Person, während eines im Ermessen des Gerichts liegenden Zeitraums von bis zu fünf Jahren<br />

keine Aktien und/oder mit den Aktien verbundenen Stimmrechte zu erwerben.<br />

Offenlegungs- und Berichtspflichten von Aktionären nach US-Recht<br />

Die Inhaber der Holdco-Aktien unterliegen in den Vereinigten Staaten bestimmten Berichtspflichten gemäß<br />

dem Exchange Act im Hinblick auf Aktionäre, die mehr als 5% einer Gattung von gemäß Section 12 des Exchange<br />

Act registrierten Eigenkapitalwertpapieren halten. Die Berichtspflichten umfassen Offenlegungspflichten, mit<br />

denen die Aufmerksamkeit der Anleger auf erhebliche Anhäufungen von Aktien gelenkt werden soll, die zum<br />

Wechsel eines beherrschenden Gesellschafters bei einem Emittenten führen können.<br />

Verliert die Holdco ihren Status als ausländischer Privatemittent (foreign private issuer), ist es gemäß<br />

Section 16 des Exchange Act erforderlich, dass Direktoren und leitende Angestellte (executive officers) der<br />

Holdco sowie Personen, die mehr als 10% einer eingetragenen Gattung der Eigenkapitalwertpapiere der Holdco<br />

halten, Meldungen über das Eigentum (reports of ownership) an Eigenkapitalwertpapieren der Holdco bei der SEC<br />

einreichen und dieser Transaktionen in Bezug auf Eigenkapitalwertpapiere der Holdco melden. Darüber hinaus<br />

müssen diese Direktoren, leitenden Angestellten und Aktionäre mit einem Anteil von mehr als 10% der Holdco<br />

Kopien der von ihnen eingereichten Berichte gemäß Section 16 vorlegen.<br />

Mitteilung von Geschäften von Führungspersonen nach deutschem Recht<br />

Alle Personen, die bei der Holdco Führungsaufgaben wahrnehmen (für die Zwecke dieses Absatzes als<br />

,,Führungspersonen“ bezeichnet), und sonstige Personen, die mit solchen Personen in einer engen Beziehung<br />

stehen (für die Zwecke dieses Absatzes als ,,Nahestehende Personen“ bezeichnet) haben gemäß § 15a WpHG<br />

eigene Geschäfte mit Holdco-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten der Holdco und der <strong>BaFin</strong><br />

innerhalb von fünf Werktagen nach dem jeweiligen Geschäft mitzuteilen. Die Holdco hat dann die jeweilige<br />

Mitteilung zu veröffentlichen und der <strong>BaFin</strong> unverzüglich eine Kopie der Veröffentlichung vorzulegen. Die Holdco<br />

übermittelt die Informationen außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung, dem Unternehmensregister.<br />

Führungspersonen i. S. v. § 15a WpHG umfassen folgende Personen: (1) Mitglieder eines Leitungs-,<br />

Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans der Holdco und (2) sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen<br />

haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, die keiner Genehmigung<br />

durch den Holdco-Verwaltungsrat bedürfen. Nahestehende Personen sind Ehepartner, eingetragene<br />

Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die mit der Führungskraft seit mindestens<br />

einem Jahr im selben Haushalt leben. Juristische Personen, bei denen Führungspersonen oder Nahestehende<br />

Personen Führungsaufgaben wahrnehmen, werden ebenfalls von den Regelungen erfasst. Die Bestimmungen<br />

gelten außerdem für Personengesellschaften und juristische Personen, die direkt oder indirekt von einer Führungskraft<br />

oder einer Nahestehenden Person kontrolliert werden, die zugunsten einer Führungskraft oder einer Nahestehenden<br />

Person gegründet wurden oder deren wirtschaftliche Interessen weitgehend denen einer Führungskraft<br />

oder einer Nahestehenden Person entsprechen. Geschäfte, deren Gesamtsumme (berechnet als Gesamtvolumen<br />

aller von der Führungskraft und von Nahestehenden Personen getätigten Geschäfte) insgesamt einen Betrag von<br />

5.000 A bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht erreicht, sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen.<br />

Mitteilung von Geschäften von Organmitgliedern nach niederländischem Recht<br />

Gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz haben Mitglieder des Holdco-Verwaltungsrats und<br />

sonstige Personen, die innerhalb der Holdco Führungsaufgaben übernehmen und in dieser Eigenschaft befugt<br />

sind, die zukünftige Entwicklung sowie die Geschäftsaussichten der Holdco betreffende Entscheidungen zu treffen<br />

bzw. regelmäßigen Zugriff auf direkt oder indirekt die Holdco betreffende Insiderinformationen haben können (in<br />

diesem Dokument als ,,Insider“ bezeichnet), der AFM alle Geschäfte mitzuteilen, die sie für eigene Rechnung<br />

durchgeführt haben und die sich auf Holdco-Aktien oder Finanzinstrumente beziehen, deren Wert durch den Wert<br />

der Holdco-Aktien bestimmt wird.<br />

A-406


Darüber hinaus müssen die in der Verordnung über Marktmissbrauch zum niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />

(Besluit Marktmisbruik) (in diesem Dokument als ,,niederländische Marktmissbrauchsverordnung“ bezeichnet)<br />

genannten Personen, die zu Mitgliedern des Holdco-Verwaltungsrats oder sonstigen Insidern in enger<br />

Beziehung stehen, der AFM sämtliche Geschäfte mitteilen, die sie für eigene Rechnung durchgeführt haben<br />

und die sich auf Holdco-Aktien oder Finanzinstrumente beziehen, deren Wert durch den Wert der Holdco-Aktien<br />

bestimmt wird. In der niederländischen Marktmissbrauchsverordnung werden folgende Kategorien von Personen<br />

festgelegt: (1) der Ehepartner oder eine nach niederländischem Recht einem Ehepartner gleichstehende Person;<br />

(2) unterhaltsberechtigte Kinder, (3) andere Verwandte, die zum Datum der jeweiligen Transaktion seit mindestens<br />

einem Jahr im selben Haushalt leben, und (4) u. a. eine juristische Person, Treuhand (trust) oder Personengesellschaft,<br />

deren Führungsaufgaben von einem entsprechenden Mitglied der Geschäftsführung oder sonstigem Insider<br />

oder einer Person gemäß Ziffern (1), (2) oder (3) wahrgenommen werden.<br />

Der AFM müssen vollzogene Geschäfte, die sich auf Holdco-Aktien oder Finanzinstrumente beziehen, deren<br />

Wert durch den Wert der Holdco-Aktien bestimmt wird, innerhalb von fünf Tagen nach dem Tag des jeweiligen<br />

Geschäfts mitgeteilt werden. Mitteilungen können bis zu dem Tag aufgeschoben werden, an dem der Wert der für<br />

Rechnung der betreffenden Person durchgeführten Geschäfte, zusammen mit dem der Geschäfte, die von mit der<br />

Person in enger Beziehung stehenden Personen durchgeführt wurden, auf das jeweilige Kalenderjahr gerechnet den<br />

Betrag von 5.000 A erreicht oder übersteigt.<br />

Die AFM führt ein öffentliches Register aller gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz erfolgten<br />

Mitteilungen. Bei Nichterfüllung dieser Berichtspflichten gemäß dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />

können strafrechtliche Sanktionen, verwaltungsrechtliche Bußgelder sowie Unterlassungsanordnungen (einschließlich<br />

deren Veröffentlichung), Freiheitsstrafen oder sonstige Sanktionen verhängt werden.<br />

A-407


VERGLEICH DER AKTIONÄRSRECHTE VOR UND NACH DEM ZUSAMMENSCHLUSS<br />

In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den Rechten von Inhabern von Aktien der<br />

Deutsche Börse und Inhabern von Aktien der NYSE Euronext vor dem Vollzug des Zusammenschlusses und den<br />

Rechten von Inhabern der Holdco-Aktien nach dem Zusammenschluss beschrieben. Die unterschiedlichen Rechte<br />

der jeweiligen Aktionäre ergeben sich aus den Unterschieden zwischen deutschem Recht, dem Recht des Staates<br />

Delaware und niederländischem Recht sowie den Satzungen, Geschäftsordnungen und sonstigen maßgeblichen<br />

Dokumenten der Deutsche Börse, der NYSE Euronext und der Holdco.<br />

Dieser Abschnitt enthält weder eine vollständige Beschreibung aller Unterschiede zwischen den Rechten der<br />

jeweiligen Aktionäre noch eine vollständige Beschreibung ihrer spezifischen Rechte. Außerdem darf keinesfalls<br />

aus der Bestimmung einiger Unterschiede dieser Rechte als wesentlich geschlossen werden, dass es keine weiteren<br />

Unterschiede gibt, die ebenso wichtig sein können. Allen Aktionären der Deutsche Börse und der NYSE Euronext<br />

wird dringend empfohlen, die relevanten Bestimmungen im deutschen Aktiengesetz, im Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General Corporation Law), im niederländischen Zivilgesetzbuch, im niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetz, die Satzung der Deutsche Börse, die Gründungsurkunde und Statuten (bylaws) der<br />

NYSE Euronext sowie der Entwurf der Holdco-Satzung und die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat, die nach<br />

dem Vollzug des Zusammenschlusses wirksam werden (diese Entwürfe sind diesem Dokument in als Anlage B<br />

bzw. Anlage C beigefügt), zu lesen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Bezugnahmen auf die Satzung der Holdco<br />

gelten als Bezugnahme auf die Satzung, die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses in Kraft tritt. Es ist möglich,<br />

dass der Entwurf der Satzung der Holdco und die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat im Zusammenhang mit<br />

der Erlangung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen für die Zusammenschluss Änderungen<br />

erfährt.<br />

In ihren Beratungen über die Bestimmungen der Holdco-Satzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

haben die Deutsche Börse und die NYSE Euronext die besondere Rolle, welche die Holdco und ihre Tochtergesellschaften<br />

als Betreiber regulierter Märkte in den Vereinigten Staaten und Europa und, im Fall der NYSE Euronext, als<br />

Muttergesellschaft von Selbstverwaltungsorganen in den Vereinigten Staaten einnehmen werden, sowie die Kriterien der<br />

Unabhängigkeit und des öffentlichen Interesses, die in den Auswahlkriterien für ihre Direktoren verankert sind, sowie die<br />

Verlautbarungen der SEC und der europäischen Aufsichtsbehörden berücksichtigt.<br />

Kopien der Satzung der Deutsche Börse sowie der Gründungsurkunde und Statuten (bylaws) der NYSE<br />

Euronext stehen den Aktionären der Deutsche Börse und der NYSE Euronext auf Anfrage zur Verfügung. Weitere<br />

Informationen sind dem Abschnitt ,,Hinweise zu weiteren Informationen“ zu entnehmen.<br />

Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Stammaktien. Das Grundkapital der<br />

Deutsche Börse beträgt<br />

195.000.000 A und ist eingeteilt in<br />

195.000.000 auf den Namen lautende<br />

Stückaktien. Zum 31. Dezember<br />

2010 waren 195.000.000 Deutsche<br />

Börse-Aktien ausgegeben. Der<br />

Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

durch die Ausgabe neuer<br />

auf den Namen lautenden Stückaktien<br />

gegen Bar- oder Sacheinlagen<br />

einmal oder mehrmals zu erhöhen.<br />

Vorzugsaktien. Die Deutsche Börse<br />

hat keine Vorzugsaktien.<br />

Genehmigtes Kapital: Mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats kann der Vorstand<br />

der Deutsche Börse das Grundkapital<br />

der Deutsche Börse unter<br />

Ausnutzung der in der Satzung enthaltenen<br />

Ermächtigungen erhöhen.<br />

Höhe und Einteilung des Grundkapitals<br />

Stammaktien (common stock). Die<br />

NYSE Euronext ist ermächtigt, bis<br />

zu 800.000.000 NYSE Euronext-<br />

Aktien mit einem Nennwert von<br />

0,01 US$ je Aktie auszugeben.<br />

Zum 27. April, 2011 waren<br />

ca. 261,7 Mio. Aktien der NYSE<br />

Euronext im Umlauf.<br />

Vorzugsaktien (preferred stock).<br />

Die NYSE Euronext ist ermächtigt,<br />

bis zu 400.000.000 Vorzugsaktien<br />

mit einem Nennwert von 0,01 US$<br />

je Aktie auszugeben. Gegenwärtig<br />

sind keine Vorzugsaktien der NYSE<br />

Euronext im Umlauf.<br />

A-408<br />

Stammaktien. Die Holdco ist<br />

ermächtigt, insgesamt<br />

500.000.000 Stammaktien mit<br />

einem Nennwert von 1,00 A je Aktie<br />

auszugeben. Unmittelbar nach dem<br />

Vollzug des Zusammenschlusses<br />

werden — unter der Annahme, dass<br />

alle Aktien der Deutsche Börse im<br />

Rahmen des Tauschangebots eingereicht<br />

werden — nach Einschätzung<br />

der Holdco ca. 318,0 Mio.<br />

Stammaktien im Umlauf sein.<br />

Vorzugsaktien. Die Holdco ist<br />

ermächtigt, insgesamt<br />

500.000.000 Vorzugsaktien mit<br />

einem Nennwert von 1,00 A je Aktie<br />

auszugeben. Die Holdco geht<br />

davon aus, dass unmittelbar nach<br />

dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

keine Vorzugsaktien im Umlauf<br />

sein werden.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Auf dieser Grundlage können bis zu<br />

39.000.000 neue auf den Namen<br />

lautende Stückaktien gegen Baroder<br />

Sacheinlagen ausgegeben werden<br />

(Genehmigtes Kapital I, II und<br />

IV). Der Vorstand ist im Rahmen<br />

einer solchen Ausgabe ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.<br />

Außerdem können 19.500.000 neue<br />

auf den Namen lautende Stückaktien<br />

gegen Bareinlagen ausgegeben<br />

werden, wobei im Rahmen einer<br />

solchen Ausgabe mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats lediglich Spitzenbeträge<br />

von dem Bezugsrecht der<br />

Aktionäre ausgeschlossen werden<br />

können (Genehmigtes Kapital III).<br />

Bedingtes Kapital: Ferner ist das<br />

Grundkapital der Deutsche Börse<br />

bedingt erhöht durch die Ausgabe<br />

von bis zu 6.000.000 neuen auf den<br />

Namen lautenden Stückaktien zur<br />

Ausgabe von Aktien bei der Ausübung<br />

bestimmter in der Vergangenheit<br />

gewährter Bezugsrechte<br />

(Bedingtes Kapital I).<br />

Dividenden dürfen nur aus dem ausschüttungsfähigen<br />

Gewinn der<br />

Gesellschaft laut Beschluss der<br />

Aktionäre auf der Hauptversammlung<br />

für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr ausgeschüttet werden.<br />

Im Rahmen des Programms zur<br />

Optimierung der Kapitalstruktur<br />

(Capital Management Program)<br />

schüttet die Deutsche Börse Mittel<br />

aus, die für den operativen Betrieb<br />

und die Weiterentwicklung des<br />

Unternehmens nicht benötigt werden.<br />

Das Programm berücksichtigt<br />

den Kapitalbedarf, der sich aus den<br />

Kapitalanforderungen und rechtlichen<br />

Anforderungen aus rechtlicher<br />

und aufsichtsrechtlicher Sicht sowie<br />

im Hinblick auf Kreditrating und<br />

wirtschaftliche Erfordernisse ergibt.<br />

Dividenden/Ausschüttungen<br />

Die Inhaber von Aktien der NYSE<br />

Euronext sind zum Erhalt von Dividenden<br />

berechtigt, wenn, wie und<br />

sofern diese vom Board of Directors<br />

der NYSE Euronext aus rechtlich<br />

für Zahlungen verfügbaren<br />

Mitteln und vorbehaltlich der<br />

Rechte etwaiger Inhaber von Vorzugsaktien<br />

der NYSE Euronext<br />

beschlossen werden. Die Inhaber<br />

von Aktien der NYSE Euronext<br />

haben bei einer Auflösung der<br />

NYSE Euronext einen anteiligen<br />

Anspruch an deren Vermögenswerten,<br />

nachdem eine Rückstellung für<br />

alle Forderungen gegen die NYSE<br />

Euronext und alle ihre Verpflichtungen<br />

gebildet wurde.<br />

A-409<br />

Gemäß der Satzung der Holdco<br />

werden die Gewinne eines<br />

Geschäftsjahres dazu verwendet,<br />

auf jede etwaige im Umlauf befindliche<br />

Vorzugsaktie eine Vorzugsdividende<br />

zu zahlen. Wird in einem<br />

Geschäftsjahr kein Gewinn<br />

gemacht oder reichen die Gewinne<br />

für die Ausschüttung auf die (etwaigen)<br />

Vorzugsaktien nicht aus, so<br />

wird das Defizit aus den in den<br />

folgenden Geschäftsjahren erzielten<br />

Gewinnen oder, falls möglich,<br />

aus jeglichen frei ausschüttbaren<br />

Rücklagen der Holdco ausgezahlt.<br />

Nach Ausschüttung dieser Dividende<br />

legt der Verwaltungsrat nach<br />

alleinigem Ermessen fest, welcher<br />

Teil der verbleibenden Gewinne<br />

zurückgelegt wird. Sofern keine<br />

weiteren Ausschüttungen an die<br />

Inhaber von Vorzugsaktien anstehen,<br />

bestimmt die Hauptversammlung<br />

über die weitere Verteilung der<br />

verbleibenden Gewinne.<br />

Der Verwaltungsrat der Holdco kann<br />

die Ausschüttung von Zwischendividenden<br />

beschließen, soweit dies<br />

nach den maßgeblichen


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Nach deutschem Recht wird jährlich<br />

eine Hauptversammlung abgehalten,<br />

um den Vorstand und Aufsichtsrat<br />

der Deutsche Börse zu<br />

entlasten. Die Hauptversammlung<br />

beschließt auch über die Verwendung<br />

des Bilanzgewinns der Gesellschaft<br />

und ist für die turnusgemäße<br />

Wahl der von den Aktionären zu<br />

wählenden Aufsichtsratsmitglieder<br />

zuständig. Die Hauptversammlung<br />

wird durch den Vorstand einberufen.<br />

Ordentliche Hauptversammlungen<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) ist eine Hauptversammlung<br />

zur Wahl der Directors<br />

an dem Tag und zu der Uhrzeit<br />

bzw. auf die Weise abzuhalten, wie<br />

sie in den Statuten (bylaws) der<br />

Gesellschaft bestimmt ist. Auf der<br />

Hauptversammlung können beliebige<br />

andere geeignete Tagesordnungspunkte<br />

behandelt werden.<br />

Gemäß den Statuten (bylaws) der<br />

NYSE Euronext werden Hauptversammlungen<br />

zur Wahl der Directors<br />

abgehalten, wobei Tag, Uhrzeit<br />

und Ort der Versammlung jeweils<br />

vom Board of Directors der NYSE<br />

Euronext festgelegt werden.<br />

Nach den Statuten (bylaws) der<br />

NYSE Euronext ist jedem Aktionär<br />

mindestens 10 Tage und höchstens<br />

A-410<br />

Bestimmungen des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuchs zulässig ist, was<br />

anhand einer Zwischenvermögensübersicht<br />

nachgewiesen werden<br />

kann. Die Hauptversammlung kann<br />

außerdem beschließen, Ausschüttungen<br />

aus den Rücklagen der Holdco<br />

vorzunehmen; ein solcher Beschluss<br />

kann jedoch nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />

der Holdco gefasst werden.<br />

Ausschüttungen an Aktionäre dürfen<br />

nur bis zu dem Betrag erfolgen,<br />

um den das Eigenkapital der<br />

Holdco die Summe aus ausgegebenem<br />

Kapital und den nach niederländischem<br />

Recht vorgeschriebenen<br />

Rücklagen übersteigt.<br />

Ansprüche von Aktionären auf<br />

Auszahlung der Ausschüttung verjähren<br />

nach Ablauf von fünf Jahren,<br />

beginnend mit dem Fälligkeitstag<br />

der jeweiligen Zahlung.<br />

Die Rechte zum Bezug von Dividenden<br />

und anderen Ausschüttungen,<br />

die mit den von einem Aktionär<br />

gehaltenen und bestimmte<br />

Eigentumsbeschränkungen überschreitenden<br />

Holdco-Aktien verbunden<br />

sind, werden ausgesetzt.<br />

Siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />

vor und nach der Zusammenschluss<br />

— Beschränkungen der<br />

Eigentumskonzentration“.<br />

Die Jahreshauptversammlung findet<br />

innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Ende des Geschäftsjahres<br />

statt. Die folgenden Punkte sind<br />

Teil der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung:<br />

Erörterung des Geschäftsberichts;<br />

Erörterung und Feststellung<br />

des Jahresabschlusses;<br />

Entlastung des geschäftsführenden<br />

Direktors im Hinblick<br />

auf ihre/seine Führung der<br />

Geschäfte während des betreffenden<br />

Geschäftsjahres sowie<br />

der nicht geschäftsführenden<br />

Direktoren im Hinblick auf<br />

die Überwachung der<br />

Geschäftsführung;<br />

Besetzung vakanter Sitze im<br />

Verwaltungsrat; und


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Sofern nicht andere Personen<br />

gesetzlich dazu berechtigt sind,<br />

wird die Hauptversammlung der<br />

Deutsche Börse durch den Vorstand<br />

oder den Aufsichtsrat der Deutsche<br />

Börse einberufen. Soweit gesetzlich<br />

keine kürzere Einberufungsfrist<br />

zulässig ist, ist die Einberufung<br />

der Hauptversammlung mindestens<br />

30 Tage vor Ablauf des Tages, bis<br />

zu dem sich die Aktionäre zur Teilnahme<br />

an der Hauptversammlung<br />

anmelden müssen (mindestens<br />

sechs Tage vor der Hauptversammlung)<br />

im elektronischen Bundesanzeiger<br />

bekannt zu machen. Für die<br />

Berechnung dieser 30-Tage-Frist<br />

wird der Tag der Bekanntmachung<br />

der Einberufung nicht mitgezählt.<br />

Dies schließt andere gesetzlich<br />

zulässige Einberufungsformen<br />

nicht aus.<br />

Eine Hauptversammlung kann auch<br />

einberufen werden, wenn Aktionäre,<br />

deren Anteile zusammen mindestens<br />

5% des Grundkapitals<br />

umfassen, die Einberufung schriftlich<br />

unter Angabe des Zwecks und<br />

der Gründe verlangen.<br />

60 Tage vor dem Versammlungstag<br />

eine Einladung zur Hauptversammlung<br />

unter Angabe von Ort, Tag und<br />

Uhrzeit und der allgemeinen Tagesordnung<br />

zu übersenden.<br />

Außerordentliche Hauptversammlung<br />

Außerordentliche Hauptversammlungen<br />

können jederzeit ausschließlich<br />

durch den Chairman des Board<br />

of Directors, Deputy Chairman des<br />

Board of Directors, Chief Executive<br />

Officer, Deputy Chief Executive<br />

Officer oder durch Beschluss einer<br />

Mehrheit der Directors des Board of<br />

Directors der NYSE Euronext einberufen<br />

werden.<br />

A-411<br />

Gewinnverwendung.<br />

Die Tagesordnung enthält darüber<br />

hinaus weitere Punkte, die vom<br />

Verwaltungsrat oder den Aktionären<br />

der Holdco zur Diskussion<br />

gestellt werden, und/oder weitere<br />

Punkte, die zur Abstimmung durch<br />

die Aktionäre anstehen.<br />

Die Rechte zur Teilnahme an<br />

Hauptversammlungen der Holdco-<br />

Aktionäre, die mit den von einem<br />

Aktionär gehaltenen und bestimmten<br />

Eigentumsbeschränkungen<br />

überschreitenden Holdco-Aktien<br />

verbunden sind, werden ausgesetzt.<br />

Siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />

vor und nach dem Zusammenschluss<br />

— Beschränkungen der<br />

Eigentumskonzentration“.<br />

Hauptversammlungen finden so oft<br />

statt, wie dies der Verwaltungsrat<br />

der Holdco oder der Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe für<br />

notwendig erachten. Darüber<br />

hinaus können Aktionäre, die insgesamt<br />

mindestens ein Zehntel des<br />

ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />

vertreten, unter Nennung der einzelnen<br />

zu erörternden Angelegenheiten<br />

den Verwaltungsrat der<br />

Holdco dazu auffordern, eine<br />

Hauptversammlung einzuberufen.<br />

Sollte der Betrag des Eigenkapitals<br />

der Holdco auf die Hälfte oder<br />

weniger als die Hälfte des eingezahlten<br />

Kapitals zurückgegangen<br />

sein, so ist innerhalb von drei<br />

Monaten nachdem dies dem Verwaltungsrat<br />

der Holdco bekannt<br />

wurde, eine Hauptversammlung<br />

abzuhalten, um erforderliche Maßnahmen<br />

zu diskutieren. Versammlungen<br />

der Vorzugsaktionäre finden<br />

statt, wenn ein Beschluss eben dieser<br />

Versammlung erforderlich ist.<br />

Die Versammlungen finden so häufig<br />

statt, wie dies der Verwaltungsrat<br />

der Holdco oder ein Vorzugsaktionär<br />

oder mehrere<br />

Vorzugsaktionäre für wünschenswert<br />

erachten.<br />

Die Rechte zur Teilnahme an<br />

Hauptversammlungen der Holdco-<br />

Aktionäre, die mit den von einem<br />

Aktionär gehaltenen und


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Zur Teilnahme an und Ausübung<br />

des Stimmrechts in der Hauptversammlung<br />

sind alle Aktionäre<br />

berechtigt, deren Aktien im Aktienregister<br />

eingetragen sind und die<br />

sich fristgerecht zur Teilnahme<br />

angemeldet haben. Je eine Stückaktie<br />

gewährt dem Inhaber eine<br />

Stimme in der Hauptversammlung.<br />

Die Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst, soweit zwingende<br />

Vorschriften des<br />

Aktiengesetzes nicht etwas Anderes<br />

bestimmen. Das Stimmrecht<br />

kann durch einen Bevollmächtigten<br />

ausgeübt werden.<br />

Stimmrechte — Allgemeines<br />

Jede ausgegebene Aktie der NYSE<br />

Euronext gewährt dem Inhaber eine<br />

Stimme. Die von der NYSE Euronext<br />

gehaltenen Aktien der NYSE<br />

Euronext werden als eigene Aktien<br />

gezählt und gelten daher nicht als<br />

im Umlauf befindlich.<br />

Vorbehaltlich etwaiger Rechte der<br />

Inhaber einer im Umlauf befindlichen<br />

Serie von Vorzugsaktien und<br />

vorbehaltlich anwendbarer Rechtsvorschriften<br />

stehen allen Inhabern<br />

von Aktien der NYSE Euronext die<br />

gleichen Stimmrechte zu. Die<br />

Aktionäre besitzen kein kumulatives<br />

Stimmrecht.<br />

Das Stimmrecht kann bestimmten<br />

Einschränkungen unterliegen,<br />

wenn eine Person (entweder allein<br />

oder zusammen mit ihr nahe stehenden<br />

Personen) mehr als einen<br />

bestimmten Prozentsatz des im<br />

Umlauf befindlichen Eigenkapitals<br />

der NYSE Euronext besitzt. Siehe<br />

,,Vergleich der Aktionärsrechte vor<br />

und nach dem Zusammenschluss —<br />

Beschränkungen der Stimmrechtskonzentration“.<br />

Die Inhaber einer Mehrheit der<br />

Stimmrechte der im Umlauf befindlichen<br />

Aktien, die in einer Angelegenheit<br />

der Hauptversammlung<br />

stimmberechtigt sind, bilden ein<br />

Quorum. Soweit die Gründungsurkunde<br />

oder die Statuten (bylaws)<br />

der NYSE Euronext nichts anderes<br />

bestimmen, werden Beschlüsse der<br />

Hauptversammlung mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Ja- und<br />

Nein-Stimmen gefasst.<br />

A-412<br />

bestimmten Eigentumsbeschränkungen<br />

überschreitenden Holdco-<br />

Aktien verbunden sind, werden ausgesetzt.<br />

Siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />

vor und nach dem<br />

Zusammenschluss — Beschränkungen<br />

der Eigentumskonzentration“.<br />

Jede Stammaktie und jede Vorzugsaktie<br />

gewähren jeweils eine<br />

Stimme. Soweit das niederländische<br />

Recht bzw. die Satzung der<br />

Holdco nichts anderes bestimmen,<br />

werden alle Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst, ohne dass ein Quorum<br />

erforderlich ist. Alle Abstimmungen<br />

erfolgen mündlich. Der Versammlungsleiter<br />

ist jedoch berechtigt,<br />

geheime Abstimmungen<br />

anzuordnen. Abstimmungen zu<br />

Personen können auf der Hauptversammlung<br />

nur dann vorgenommen<br />

werden, wenn der Name dieser Person<br />

zum Zeitpunkt der Einladung<br />

zu dieser Hauptversammlung auf<br />

der Tagesordnung der Hauptversammlung<br />

angegeben war. Im Falle<br />

einer Abstimmung zu Personen<br />

kann jede zur Versammlung<br />

erschienene stimmberechtigte Person<br />

eine geheime Abstimmung verlangen.<br />

Geheime Abstimmungen<br />

erfolgen durch nicht unterzeichnete<br />

Stimmzettel. Der Verwaltungsrat<br />

der Holdco ist ermächtigt zu<br />

beschließen, dass alle Stimmberechtigten<br />

ihr Stimmrecht entweder<br />

persönlich oder über einen Bevollmächtigten<br />

im Wege elektronischer<br />

Kommunikation ausüben können.<br />

In einem solchen Fall ist es erforderlich,<br />

dass die stimmberechtigte<br />

Person über das elektronische<br />

Kommunikationsmittel identifiziert<br />

werden und die Verhandlungen auf<br />

der Hauptversammlung direkt mitverfolgen<br />

kann. Der Verwaltungsrat<br />

der Holdco kann die Nutzung elektronischer<br />

Kommunikationsmittel<br />

an Bedingungen knüpfen, die bei<br />

der Einberufung der Hauptversammlung<br />

bekannt gegeben und<br />

auf der Website der Holdco veröffentlicht<br />

werden.<br />

Nach niederländischem Recht bzw.<br />

gemäß der Satzung der Holdco bedürfen<br />

u. a. die folgenden Maßnahmen


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Weder das Aktiengesetz noch die<br />

Satzung der Deutsche Börse schreiben<br />

ein Mindestquorum für die<br />

Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung<br />

vor.<br />

Quoren<br />

Die Inhaber einer Mehrheit der<br />

Stimmrechte der im Umlauf befindlichen<br />

Aktien, die in einer Angelegenheit<br />

der Hauptversammlung<br />

stimmberechtigt sind, bilden ein<br />

Quorum.<br />

A-413<br />

einer Mehrheit von zwei Dritteln der in<br />

der entsprechenden Hauptversammlung<br />

abgegebenen Stimmen:<br />

Einschränkung oder Ausschluss<br />

von Bezugsrechten<br />

(jedoch nur, wenn weniger<br />

als die Hälfte des ausgegebenen<br />

Kapitals bei der Versammlung<br />

vertreten ist);<br />

Bestellung (mit bestimmten<br />

Ausnahmen, siehe ,,Nominierung<br />

und Bestellung von<br />

Organmitgliedern“), Suspendierung<br />

und Abberufung von<br />

Direktoren;<br />

Änderung der Satzung;<br />

Auflösung; und<br />

rechtliche Verschmelzung oder<br />

Spaltung.<br />

Darüber hinaus können laut Satzung<br />

bestimmte Arten von Kapitalmaßnahmen,<br />

einschließlich der<br />

vorstehend genannten, nur auf<br />

Antrag des Verwaltungsrats der<br />

Holdco beschlossen werden. In einigen<br />

Fällen muss die qualifizierte<br />

Mehrheit auch mehr als die Hälfte<br />

des ausgegebenen Kapitals der<br />

Holdco vertreten.<br />

Für den Zweck der Feststellung, ob<br />

dieses Erfordernis erfüllt wurde,<br />

werden Aktien, die in Überschreitung<br />

der Stimmrechtsbeschränkung<br />

gehalten werden, nicht als im<br />

Umlauf befindlich gezählt.<br />

Die Rechte zur Stimmabgabe, die<br />

mit den von einem Aktionär gehaltenen<br />

und bestimmten Eigentumsbeschränkungen<br />

überschreitenden<br />

Holdco-Aktien verbunden sind,<br />

werden ausgesetzt. Siehe ,,Vergleich<br />

der Aktionärsrechte vor<br />

und nach dem Zusammenschluss —<br />

Beschränkungen der Eigentumskonzentration“.<br />

Nach niederländischem Recht und<br />

gemäß der Satzung der Holdco ist<br />

für die Beschlussfähigkeit der<br />

Hauptversammlung allgemein kein<br />

Quorum zu erfüllen. Einige der<br />

Beschlüsse, die mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der bei der jeweiligen<br />

Hauptversammlung abgegebenen<br />

Stimmen gefasst werden müssen,


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Nach deutschem Recht erfordern<br />

bestimmte Beschlüsse von grundsätzlicher<br />

Bedeutung eine Dreiviertelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen.<br />

Dazu gehören:<br />

Kapitalerhöhungen, einschließlich<br />

des Ausschlusses<br />

des Bezugsrechts der Aktionäre;<br />

Maßnahmen nach dem<br />

Umwandlungsgesetz<br />

(UmwG);<br />

Abschluss eines Beherrschungs-<br />

und/oder Gewinnabführungsvertrags;<br />

Genehmigung von Maßnahmen<br />

des Vorstands, denen der<br />

Aufsichtsrat seine Zustimmung<br />

Verweigert hat;<br />

Auflösung<br />

Börse; und<br />

der Deutsche<br />

Veräußerungen von Vermögenswerten,<br />

die die<br />

Genehmigung außerordentlicher Transaktionen<br />

Beschlüsse über eine Verschmelzung,<br />

Konsolidierung oder Veräußerung<br />

im Wesentlichen aller Vermögenswerte<br />

der Gesellschaft<br />

werden mit einfacher Mehrheit<br />

der Directors gefasst und müssen<br />

durch Beschluss mit einfacher<br />

Mehrheit der im Umlauf befindlichen<br />

und in dieser Angelegenheit<br />

stimmberechtigten Aktien genehmigt<br />

werden. Davon abweichend<br />

bedürfen die folgenden außerordentlichen<br />

Transaktionen der<br />

Zustimmung von zwei Dritteln<br />

(anstatt der einfachen Mehrheit)<br />

der zu diesem Zeitpunkt im Amt<br />

befindlichen Directors:<br />

Direkter oder indirekter Erwerb,<br />

VerkaufoderVeräußerung von<br />

Vermögenswerten oder Dividendenpapieren<br />

durch die<br />

NYSE Euronext oder eine ihrer<br />

Tochtergesellschaften, wenn der<br />

Marktwert der für dieseVermögenswerte<br />

oder Dividendenpapiere<br />

erhaltenen Gegenleistung<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

über einen solchen<br />

A-414<br />

benötigen zusätzlich eine Mehrheit<br />

in Höhe von mehr als der Hälfte des<br />

ausgegebenen Kapitals. Soweit das<br />

niederländische Recht bzw. die Satzung<br />

der Holdco nichts anderes<br />

bestimmen, werden alle Beschlüsse<br />

der Hauptversammlung mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, ohne dass ein<br />

Quorum erforderlich ist. Darüber<br />

hinaus können bestimmte<br />

Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

laut Satzung der Holdco nur auf<br />

Antrag des Verwaltungsrats der<br />

Holdco verabschiedet werden.<br />

Falls nach niederländischem Recht<br />

oder der Satzung der Holdco ein<br />

Quorum erforderlich ist, werden<br />

Holdco-Aktien, die in Überschreitung<br />

der Stimmrechtsbeschränkung<br />

gehalten werden, nicht als auf der<br />

Hauptversammlung anwesend<br />

gezählt und sie werden nicht als<br />

im Umlauf befindlich für Zwecke<br />

der Feststellung des Quorums<br />

gezählt, außer und nur in dem<br />

Umfang, dass die Stimmrechtsbeschränkung<br />

in Übereinstimmung<br />

mit den entsprechenden Bestimmungen<br />

der Holdco-Satzung beendet<br />

wurde.<br />

Beschlüsse des Verwaltungsrats der<br />

Holdco, die eine wesentliche Änderung<br />

der Identität oder des Wesens<br />

der Holdco oder ihres Geschäftsbetriebs<br />

zur Folge haben, bedürfen<br />

der Zustimmung der Hauptversammlung;<br />

dies gilt in jedem Fall<br />

bei:<br />

Übertragung des gesamten<br />

oder nahezu des gesamten<br />

Geschäftsbetriebs der Holdco<br />

auf einen Dritten;<br />

Eingehen oder Beendigung<br />

einer langfristigen Kooperation<br />

der Holdco oder einer<br />

Tochtergesellschaft mit einem<br />

anderen Rechtsträger oder<br />

einer anderen Gesellschaft<br />

oder als voll haftender Gesellschafter<br />

in einer Kommanditgesellschaft<br />

(limited partnership)<br />

oder offenen<br />

Handelsgesellschaft (general<br />

partnership), sofern diese<br />

Kooperation oder deren Beendigung<br />

von wesentlicher


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

geschäftlichen Zielsetzungen<br />

der Gesellschaft gefährden<br />

könnten (Holzmüller-Doktrin).<br />

Erwerb, Verkauf oder eine solche<br />

Veräußerung (oder wenn<br />

kein Vertrag über einen solchen<br />

Erwerb, Verkauf oder eine solche<br />

Veräußerung geschlossen<br />

wurde, zum Zeitpunkt des Vollzugs<br />

dieses Erwerbs, Verkaufs<br />

oder dieser Veräußerung) mehr<br />

als 30% der Gesamtmarktkapitalisierung<br />

der NYSE Euronext<br />

zu diesem Zeitpunkt beträgt;<br />

Verschmelzung oder Konsolidierung<br />

der NYSE Euronext<br />

oder einer ihrer Tochtergesellschaft<br />

mit einem Unternehmen,<br />

dessen Gesamtmarktkapitalisierung<br />

(oder, wenn die<br />

Dividendenpapiere dieses<br />

Unternehmens nicht an einer<br />

nationalen Wertpapierbörse<br />

gehandelt werden, dessen<br />

Marktwert seiner Vermögenswerte)<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

über eine solche<br />

Verschmelzung oder<br />

Konsolidierung (oder wenn<br />

kein Vertrag über eine solche<br />

Verschmelzung oder Konsolidierung<br />

geschlossen wurde,<br />

zum Zeitpunkt des Vollzugs<br />

dieser Verschmelzung oder<br />

Konsolidierung) mehr als<br />

30% der Gesamtmarktkapitalisierung<br />

der NYSE Euronext zu<br />

diesem Zeitpunkt beträgt; oder<br />

direkter oder indirekter Erwerb<br />

von Vermögenswerten oder<br />

Dividendenpapieren eines<br />

Unternehmens, dessen Hauptgeschäftssitz<br />

außerhalb der<br />

Vereinigten Staaten oder Europas<br />

liegt, durch die NYSE<br />

Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften,<br />

oder Verschmelzung<br />

oder Konsolidierung<br />

der NYSE Euronext<br />

oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

mit einem Unternehmen,<br />

dessen Hauptgeschäftssitz<br />

außerhalb der Vereinigten<br />

Staaten oder Europas liegt,<br />

wobei die NYSE Euronext<br />

zugestimmt hat, dass ein oder<br />

mehrere Sitze im Board of<br />

Directors der NYSE Euronext<br />

auf Personen entfallen, die<br />

zum Zeitpunkt der letzten<br />

Wahl der Directors weder in<br />

den USA noch in Europa<br />

ansässig waren.<br />

A-415<br />

Bedeutung für die Holdco ist;<br />

und<br />

Erwerb oder Veräußerung von<br />

Beteiligungen am Kapital<br />

einer anderen Gesellschaft<br />

durch die Holdco oder eine<br />

Tochtergesellschaft in Höhe<br />

von mindestens einem Drittel<br />

der Summe des Vermögens der<br />

Holdco, die in deren Bilanz<br />

einschließlich Anhang oder,<br />

falls die Holdco eine konsolidierte<br />

Bilanz aufstellt, in der<br />

konsolidierten Bilanz einschließlich<br />

Anhang gemäß<br />

dem letzten verabschiedeten<br />

Jahresabschluss<br />

ausgewiesen ist.<br />

der Holdco<br />

Ein rechtlich wirksamer Verschmelzungsbeschluss<br />

kann nur<br />

auf Grundlage eines von den<br />

geschäftsführenden Organen der<br />

verschmelzenden Rechtsträger<br />

gestellten Verschmelzungsantrags<br />

verabschiedet werden. Innerhalb<br />

der Holdco ist der Verschmelzungsbeschluss<br />

von der Hauptversammlung<br />

durch einen mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der abgegebenen<br />

Stimmen gefassten Beschluss zu<br />

verabschieden, wobei kein Quorum<br />

zu erfüllen ist; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass ein solcher<br />

Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />

der Holdco verabschiedet<br />

werden kann. In den in<br />

§ 2:331 des niederländischen Zivilgesetzbuches<br />

angesprochenen Fällen<br />

kann ein Verschmelzungsbeschluss<br />

jedoch vom<br />

Verwaltungsrat der Holdco verabschiedet<br />

werden, soweit die Satzung<br />

nichts anderes bestimmt.<br />

Die Holdco kann an einer rechtlichen<br />

Spaltung beteiligt sein. Der<br />

Begriff ,,Spaltung“ umfasst sowohl<br />

Aufspaltung als auch Abspaltung.<br />

Ein Spaltungsbeschluss kann nur<br />

auf Grundlage eines von den<br />

geschäftsführenden Organen der<br />

an der Spaltung beteiligten Rechtsträger<br />

gestellten Spaltungsantrags<br />

verabschiedet werden. Innerhalb<br />

der Holdco ist der Spaltungsbeschluss<br />

von der Hauptversammlung<br />

durch einen mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen<br />

gefassten Beschluss zu verabschieden,<br />

wobei kein Quorum zu<br />

erfüllen ist; dies gilt mit der


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb einer Beteiligung an der<br />

International Securities Exchange,<br />

LLC (,,ISE“), durch die Deutsche<br />

Börse verabschiedeten der Aufsichtsrat<br />

und der Vorstand der Deutsche<br />

Börse Beschlüsse, mit denen<br />

die Konzentration des Eigentums<br />

an Aktien der Deutsche Börse<br />

bestimmten Beschränkungen unterworfen<br />

wurde. Gemäß diesen<br />

Beschlüssen hat die Deutsche<br />

Börse, solange sie die ISE unmittelbar<br />

oder mittelbar beherrscht, dem<br />

Board of Directors der ISE und der<br />

ISE-Treuhandgesellschaft, einer<br />

nach dem Recht des Staates Delaware<br />

gegründeten Treuhandgesellschaft,<br />

so bald wie möglich mitzuteilen,<br />

wenn eine Person nach<br />

Maßgabe der §§ 21 und 22 WpHG<br />

entweder allein oder zusammen mit<br />

ihnen nahe stehenden Personen<br />

unmittelbar oder mittelbar das<br />

rechtliche oder wirtschaftliche<br />

Eigentum an 20%, 25%, 30%,<br />

50% oder 75% oder mehr der zu<br />

diesem Zeitpunkt ausgegebenen<br />

stimmberechtigten Deutsche<br />

Börse-Aktien hält.<br />

Gemäß der Gründungsurkunde des<br />

Mutterunternehmens der ISE, der<br />

International Securities Exchange<br />

<strong>Holding</strong>s, Inc. (,,ISE <strong>Holding</strong>s“),<br />

wird für den Fall, dass eine nicht<br />

von der SEC zugelassene Person<br />

oder Gruppe unmittelbar oder mittelbar<br />

mehr als 40% (bzw. 20%,<br />

wenn eine solche Person Mitglied<br />

der ISE ist) der ausgegebenen<br />

Aktien der ISE <strong>Holding</strong>s hält, ein<br />

Betrag an Aktien der <strong>Holding</strong>s, der<br />

ausreicht, um das Eigentum dieser<br />

Person(en) an der ISE <strong>Holding</strong>s auf<br />

40% (bzw. 20% bei Mitgliedern der<br />

ISE) zu reduzieren, automatisch an<br />

die ISE-Treuhandgesellschaft übertragen.<br />

Beschränkungen der Eigentumskonzentration<br />

Gemäß der Gründungsurkunde der<br />

NYSE Euronext darf eine Person<br />

weder allein noch zusammen mit<br />

ihr nahe stehenden Personen (wie<br />

in der Gründungsurkunde der<br />

NYSE Euronext definiert) das wirtschaftliche<br />

Eigentum an NYSE<br />

Euronext-Aktien halten, die insgesamt<br />

mehr als 20% der zu diesem<br />

Zeitpunkt bestehenden Stimmrechte<br />

erreichen, sofern vom Board<br />

of Directors der NYSE Euronext<br />

(im Einklang mit den Bestimmungen<br />

der Gründungsurkunde der<br />

NYSE Euronext) und der SEC<br />

nichts anderes genehmigt wurde.<br />

Ein Verzicht auf die Beschränkung<br />

des Eigentums muss zudem von<br />

jeder zuständigen und befugten<br />

europäischen Aufsichtsbehörde<br />

genehmigt werden.<br />

Bei Erwägung eines Verzichts auf<br />

die Beschränkungen des Eigentums<br />

hat sich das Board of Directors der<br />

NYSE Euronext unter anderem<br />

davon zu überzeugen, dass das<br />

Eigentum an diesen Aktien<br />

nicht die Fähigkeit der NYSE<br />

Euronext oder ihrer der US-<br />

Aufsicht unterstehenden Tochtergesellschaftenbeeinträchtigt,<br />

ihre jeweiligen Pflichten<br />

gemäß dem Exchange Act und<br />

den darunter erlassenen Verordnungen<br />

zu erfüllen;<br />

nicht die Fähigkeit der NYSE<br />

Euronext oder ihrer im europäischen<br />

Markt tätigen Tochtergesellschaften<br />

beeinträchtigt,<br />

ihre jeweiligen Pflichten<br />

gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />

zu erfüllen;<br />

nicht die Fähigkeit der SEC<br />

beeinträchtigt, den Exchange<br />

Act durchzusetzen;<br />

A-416<br />

Maßgabe, dass ein solcher<br />

Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />

verabschiedet werden<br />

kann. In den in § 2:334 ff. des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuches<br />

angesprochenen Fällen kann<br />

ein Spaltungsbeschluss jedoch<br />

vom Verwaltungsrat der Holdco<br />

verabschiedet werden, soweit die<br />

Satzung nichts anderes bestimmt.<br />

Die Holdco-Satzung wird vorsehen,<br />

dass keine Person allein oder<br />

gemeinsam mit ihr nahe stehenden<br />

Personen (gemäß der Definition in<br />

der Holdco-Satzung) wirtschaftlicher<br />

Eigentümer von Holdco-<br />

Aktien sein darf, die den bzw. die<br />

Inhaber berechtigen, Stimmen in<br />

Höhe von über vierzig Prozent<br />

(40 %) sämtlicher Stimmen abzugeben,<br />

die bei einer Abstimmung<br />

auf einer Hauptversammlung der<br />

Holdco-Aktionäre abgegeben werden<br />

können. Es wird jedoch eine<br />

Eigentumsbeschränkung von 20 %<br />

für jede Person gelten, bei der es<br />

sich um ein Mitglied der New York<br />

Stock Exchange LLC, der NYSE<br />

Amex LLC, der International Securities<br />

Exchange, LLC, der EDGA<br />

Exchange, Inc. oder der EDGX<br />

Exchange, Inc., einen Inhaber einer<br />

Aktienhandelszulassung der NYSE<br />

Arca Equities, Inc., einen Inhaber<br />

einer Optionshandelszulassung<br />

oder ein Unternehmen mit einer<br />

Optionshandelszulassung (OTP<br />

firm) der NYSE Arca, Inc. bzw.<br />

eine nahe stehende Person eines<br />

solchen Mitglieds, Inhabers einer<br />

Aktien- oder Optionshandelszulassung<br />

oder eines Unternehmens mit<br />

einer Optionshandelszulassung<br />

(OTP firm) handelt.<br />

Falls eine Person die Eigentumsbeschränkung<br />

überschreitet, wird sie<br />

diejenige Anzahl von Holdco-<br />

Aktien übertragen müssen, die die<br />

Eigentumsbeschränkung übersteigt,<br />

und die Rechte zur Stimmabgabe,<br />

zur Teilnahme an Hauptversammlungen<br />

der Holdco-<br />

Aktionäre und zum Bezug von<br />

Dividenden oder anderen Ausschüttungen,<br />

die mit den die Eigentumsbeschränkung<br />

übersteigenden<br />

Aktien verbunden sind, werden<br />

solange ausgesetzt, wie die Eigentumsbeschränkung<br />

nicht


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Nach deutschem Recht gelten keine<br />

gesetzlichen Beschränkungen im<br />

Hinblick auf die Eigentumskonzentration.<br />

nicht die Fähigkeit der europäischen<br />

Aufsichtsbehörde<br />

beeinträchtigt, die europäischen<br />

Börsenvorschriften<br />

durchzusetzen; und<br />

ansonsten im besten Interesse<br />

der NYSE Euronext, ihrer<br />

Aktionäre, ihrer der US-Aufsicht<br />

unterstehenden Tochtergesellschaften<br />

und ihrer im<br />

europäischen Markt tätigen<br />

Tochtergesellschaften ist.<br />

Darüber hinaus darf das Board of<br />

Directors der NYSE Euronext auf<br />

die Eigentumsbeschränkungen<br />

gegenüber:<br />

Personen, die einem gesetzlichen<br />

Ausschluss nach dem<br />

Exchange Act unterliegen (eine<br />

,,ausgeschlossene US-Person“);<br />

oder<br />

diejenigen Personen, die laut<br />

Entscheidung einer europäischen<br />

Aufsichtsbehörde die<br />

für eine im europäischen<br />

Markt tätige Tochtergesellschaft<br />

maßgeblichen und in<br />

Übereinstimmung mit der<br />

europäischen MiFID verabschiedeten<br />

Gesetze oder Verordnungen<br />

verletzt haben, welche<br />

sie dazu verpflichten,<br />

ehrlich, redlich und professionell<br />

zu handeln (eine ,,ausgeschlossene<br />

europäische Person“),<br />

nicht verzichten.<br />

A-417<br />

eingehalten wird. Versäumt es diese<br />

Person, ihrer Übertragungspflicht<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitraums<br />

nachzukommen, wird die<br />

Holdco unwiderruflich bevollmächtigt,<br />

im Namen dieser Person<br />

zu handeln, um die Einhaltung dieser<br />

Pflichten durch sie herbeizuführen.<br />

Eine gemäß Eigentumsbeschränkung<br />

zur Übertragung der Holdco-<br />

Aktien verpflichtete Person ist<br />

berechtigt, die Bestimmung des<br />

Wertes der Aktien durch einen<br />

unabhängigen Prüfer zu verlangen,<br />

wobei diese Person dann verpflichtet<br />

ist, die betreffenden Aktien an<br />

jeder Wertpapierbörse zu verkaufen,<br />

an der Holdco-Aktien notiert<br />

sind; dieser Prüfer kann bestimmen,<br />

dass der Wert dem Preis entspricht,<br />

den diese Person an einer Börse, an<br />

der die Holdco-Aktien gelistet sind,<br />

für die Aktien erhalten hat.<br />

Die Eigentumsbeschränkung gilt<br />

für jede Person, es sei denn, sie<br />

hat (i) dem Holdco-Verwaltungsrat<br />

eine bestimmten Vorgaben entsprechende<br />

Mitteilung vorgelegt und<br />

(ii) eine schriftliche Bestätigung<br />

des Holdco-Verwaltungsrats mit<br />

dem Inhalt erhalten, dass der Verwaltungsrat<br />

den Besitz mittels<br />

Beschluss ausdrücklich genehmigt<br />

hat, dieser Beschluss bei der SEC —<br />

und soweit erforderlich, bei den<br />

zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden<br />

— eingereicht und<br />

von ihr bzw. ihnen genehmigt worden<br />

ist.<br />

Der Holdco-Verwaltungsrat kann<br />

den Besitz von Holdco-Aktien über<br />

die Grenzen der Eigentumsbeschränkungen<br />

hinaus unter<br />

bestimmten Bedingungen mit der<br />

Genehmigung der SEC gestatten.<br />

Darüber hinaus muss jeder Verzicht<br />

auf Eigentumsbeschränkungen von<br />

den europäischen Aufsichtsbehörden,<br />

die diesbezüglich zuständig<br />

und bevollmächtigt sind, genehmigt<br />

werden.<br />

Bei der Überlegung, ob ein Besitz<br />

über die Grenzen der Eigentumsbeschränkung<br />

hinaus gestattet werden<br />

kann, muss sich der Holdco-Verwaltungsrat<br />

unter anderem davon


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

A-418<br />

überzeugt haben, dass der Besitz<br />

dieser Aktien:<br />

die Fähigkeit der Holdco oder<br />

der in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaften<br />

der Holdco nicht<br />

beeinträchtigt, ihre jeweiligen<br />

Aufgaben gemäß Exchange<br />

Act und den zugehörigen<br />

Rules zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit der Holdco oder<br />

der European Market Subsidiaries<br />

der Holdco nicht beeinträchtigt,<br />

ihre jeweiligen Aufgaben<br />

gemäß den<br />

europäischen Börsenvorschriften<br />

zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit der SEC zur<br />

Durchsetzung des Exchange<br />

Act nicht beeinträchtigt;<br />

die Fähigkeit der europäischen<br />

Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung<br />

europäischer Börsenvorschriften<br />

nicht beeinträchtigt;<br />

und<br />

ansonsten im besten Interesse<br />

der Holdco, ihrer Aktionäre,<br />

der in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaften<br />

und der European<br />

Market Subsidiaries liegt.<br />

Zudem darf der Holdco-Verwaltungsrat<br />

keiner Person, der gemäß<br />

US-amerikanischer oder europäischer<br />

Gesetzesvorschriften die<br />

Eignung aberkannt wurde, den<br />

Besitz von Aktien über die Grenzen<br />

der Eigentumsbeschränkung hinaus<br />

gestatten.<br />

Darüber hinaus ist gemäß § 5:32<br />

Abs. d des niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetzes für den<br />

Besitz, den Erwerb oder die Erhöhung<br />

einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Beteiligung in Höhe von<br />

mehr als 10% des im Umlauf<br />

befindlichen Eigenkapitals oder<br />

der im Umlauf befindlichen Stimmrechte<br />

(eine ,,qualifizierte Beteiligung“)<br />

an einem Betreiber oder<br />

Inhaber eines regulierten Marktes<br />

in den Niederlanden, dem eine<br />

Zulassung für den Betrieb eines solchen<br />

Marktes gemäß § 5:27 des<br />

niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />

erteilt wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des<br />

niederländischen Finanzministers


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

A-419<br />

erforderlich. Der niederländische<br />

Finanzminister hat seine Befugnis<br />

zur Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

gemäß § 5:32<br />

Abs. d des niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetzes an die<br />

AFM delegiert. Davon ausgenommen<br />

sind Fälle, in denen der Erwerb<br />

der qualifizierten Beteiligung mit<br />

einer grundsätzlichen Änderung<br />

der Beteiligungsstruktur des jeweiligen<br />

zugelassenen Betreibers oder<br />

Inhabers eines regulierten Marktes<br />

in den Niederlanden verbunden ist.<br />

Die Holdco, die NYSE Euronext<br />

(International) B.V., die NYSE<br />

Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V., die Euronext<br />

N.V. und die NYSE Euronext<br />

(<strong>Holding</strong>) N.V. üben unmittelbar<br />

oder mittelbar die Beherrschung<br />

über die Euronext Amsterdam<br />

N.V. aus, die der zugelassene Inhaber<br />

und Betreiber eines regulierten<br />

Marktes in den Niederlanden ist,<br />

und haben die vorstehend genannte<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

gemäß § 5:32 Abs. d erhalten.<br />

Dementsprechend löst ein Besitz,<br />

ein Erwerb oder eine Erhöhung<br />

einer unmittelbaren Beteiligung an<br />

der Holdco, die eine mittelbare qualifizierte<br />

Beteiligung an der Euronext<br />

Amsterdam N.V. (und der<br />

Euronext N.V., der NYSE Euronext<br />

(<strong>Holding</strong>) N.V. oder der NYSE<br />

Euronext (International) B.V. oder<br />

einer dieser Gesellschaften, soweit<br />

sie vom niederländischen Finanzminister<br />

gemeinsam mit der Euronext<br />

Amsterdam N.V. als Inhaber<br />

und/oder Betreiber eines regulierten<br />

Marktes in den Niederlanden<br />

angesehen werden und zugelassen<br />

sind) begründet, die Verpflichtung<br />

aus, im Falle einer grundsätzlichen<br />

Änderung der Beteiligungsstruktur<br />

eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

vom niederländischen Finanzminister<br />

oder ansonsten von der<br />

AFM im Namen des niederländischen<br />

Finanzministers einzuholen.<br />

Eine solche Bescheinigung dürfte<br />

gewährt werden, es sei denn, ein<br />

solcher Besitz, Erwerb oder eine<br />

solche Erhöhung (1) könnte oder<br />

würde zu einer formellen oder tatsächlichen<br />

Kontrollstruktur führen,<br />

die nicht transparent wäre und<br />

daher ein Hindernis für eine angemessene<br />

Überwachung der Einhaltung<br />

der für den regulierten Markt<br />

maßgeblichen Regeln durch den<br />

Marktbetreiber darstellen


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb einer Beteiligung an der<br />

ISE durch die Deutsche Börse verabschiedeten<br />

der Aufsichtsrat und<br />

der Vorstand der Deutsche Börse<br />

Beschlüsse, mit denen die Konzentration<br />

des Eigentums an Aktien der<br />

Deutsche Börse bestimmten Einschränkungen<br />

unterworfen wurde.<br />

Gemäß diesen Beschlüssen wird<br />

die Deutsche Börse, solange sie<br />

die ISE unmittelbar oder mittelbar<br />

beherrscht, dem Board of Directors<br />

der ISE und der ISE-Treuhandgesellschaft,<br />

einer nach dem Recht<br />

des Staates Delaware gegründeten<br />

Treuhandgesellschaft, so bald wie<br />

möglich mitteilen, wenn eine Person<br />

nach Maßgabe der §§ 21 und 22<br />

WpHG entweder allein oder<br />

zusammen mit ihr nahe stehenden<br />

Personen unmittelbar oder mittelbar<br />

das rechtliche oder wirtschaftliche<br />

Eigentum an 20%, 25%, 30%,<br />

50% oder 75% oder mehr der zu<br />

diesem Zeitpunkt im Umlauf<br />

befindlichen stimmberechtigten<br />

Deutsche Börse-Aktien hält.<br />

Gemäß der Gründungsurkunde des<br />

Mutterunternehmens der ISE, International<br />

Securities Exchange <strong>Holding</strong>s,<br />

Inc. (,,ISE <strong>Holding</strong>s“), wird<br />

in dem Fall, dass eine nicht von der<br />

SEC zugelassene Person oder<br />

Gruppe unmittelbar oder mittelbar<br />

das Stimmrecht von mehr als 20%<br />

der im Umlauf befindlichen Aktien<br />

der ISE <strong>Holding</strong>s erlangt, ein<br />

Betrag an Aktien der ISE <strong>Holding</strong>s,<br />

der ausreicht, um das Stimmrecht<br />

dieser Person(en) an den im Umlauf<br />

befindlichen Aktien der ISE <strong>Holding</strong>s<br />

auf 20% oder weniger zu<br />

reduzieren, automatisch an die<br />

Beschränkungen der Stimmrechtskonzentration<br />

Gemäß der Gründungsurkunde der<br />

NYSE Euronext darf eine Person<br />

weder allein noch zusammen mit<br />

ihr nahe stehenden Personen das<br />

Stimmrecht von mehr als 10% der<br />

zu diesem Zeitpunkt im Umlauf<br />

befindlichen stimmberechtigten<br />

Aktien besitzen oder deren Ausübung<br />

veranlassen. Ebenso darf<br />

eine Person weder allein noch<br />

zusammen mit ihr nahe stehenden<br />

Personen durch den Abschluss von<br />

Vereinbarungen mit Dritten, nicht<br />

von ihrem Stimmrecht der NYSE<br />

Euronext-Stammaktien Gebrauch<br />

zu machen, die Möglichkeit erlangen,<br />

die Stimmrechte von mehr als<br />

10% der zu diesem Zeitpunkt im<br />

Umlauf befindlichen stimmberechtigten<br />

Aktien auszuüben.<br />

Die Beschränkungen hinsichtlich<br />

der Stimmrechtsausübung gelten<br />

nicht für die Einwerbung einer<br />

widerruflichen Vollmacht durch<br />

oder im Namen der NYSE Euronext<br />

oder durch einen im Namen der<br />

NYSE Euronext handelnden Officer<br />

oder Director der NYSE Euronext<br />

oder für die Einwerbung einer<br />

widerruflichen Vollmacht durch<br />

einen NYSE Euronext-Aktionär<br />

gemäß Regulation 14A des<br />

Exchange Act. Diese Ausnahme<br />

gilt jedoch nicht für bestimmte Einwerbungen<br />

um Stimmrechtsvollmachten<br />

durch einen Aktionär<br />

gemäß Rule 14a-2(b)(2) des<br />

Exchange Act, die eine Einwerbung,<br />

die ansonsten im Namen<br />

der NYSE Euronext erfolgt,<br />

erlaubt, wenn die Gesamtzahl der<br />

geworbenen Personen nicht mehr<br />

als zehn beträgt.<br />

A-420<br />

würde; (2) könnte oder würde zu<br />

einem Einfluss auf den Betreiber<br />

des regulierten Marktes führen,<br />

der im Widerspruch zu den Interessen<br />

steht, die durch das niederländische<br />

Finanzaufsichtsgesetz<br />

geschützt werden sollen; oder (3)<br />

könnte die solide und umsichtige<br />

Führung des betreffenden regulierten<br />

Marktes gefährden. Ähnliche<br />

Vorschriften gelten für die Euronext<br />

Amsterdam N.V. als zugelassenen<br />

Betreiber der multilateralen Handelsplattform<br />

Alternext.<br />

Die Holdco-Satzung wird vorsehen,<br />

dass keine Person allein oder<br />

gemeinsam mit ihr nahe stehenden<br />

Personen (gemäß der Definition in<br />

der Holdco-Satzung) berechtigt ist,<br />

ihr Stimmrecht auszuüben oder die<br />

Ausübung der Stimmrechte in<br />

Bezug auf Holdco-Aktien zu veranlassen,<br />

deren wirtschaftlicher<br />

Eigentümer die Person oder ihr<br />

nahe stehende Personen sind, und<br />

dabei mehr als zwanzig Prozent<br />

(20 %) sämtlicher Stimmen abzugeben,<br />

die bei einer Abstimmung<br />

abgegeben werden können, und<br />

dass keine Person allein oder<br />

gemeinsam mit ihr nahe stehenden<br />

Personen die Fähigkeit erwerben<br />

darf, aufgrund von Vereinbarungen,<br />

die diese Person mit anderen Personen<br />

schließt und gemäß denen<br />

keine Stimmabgabe für im Umlauf<br />

befindliche Holdco-Aktien erfolgt,<br />

mehr als 20 % der Stimmen abzugeben,<br />

die bei einer Abstimmung<br />

abgegeben werden können.<br />

Falls eine Person die Stimmrechtsbeschränkung<br />

überschreitet, darf<br />

die Holdco diejenigen abgegebenen<br />

Stimmen nicht mitzählen, bei<br />

denen die Überschreitung der<br />

Stimmrechtsbeschränkung unterstellt<br />

wird.<br />

Die Stimmrechtsbeschränkung gilt<br />

für jede Person, es sei denn, sie hat<br />

(i) dem Holdco-Verwaltungsrat<br />

eine bestimmten Vorgaben entsprechende<br />

Mitteilung vorgelegt und<br />

(ii) eine schriftliche Bestätigung<br />

des Holdco-Verwaltungsrats mit<br />

dem Inhalt erhalten, dass der Verwaltungsrat<br />

die Stimmabgabe mittels<br />

Beschluss ausdrücklich genehmigt<br />

hat, dieser Beschluss bei der


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

ISE-Treuhandgesellschaft übertragen.<br />

Nach deutschem Recht sind auf die<br />

Deutsche Börse keine gesetzlichen<br />

Beschränkungen im Hinblick auf<br />

die Stimmrechtskonzentration<br />

anwendbar.<br />

Das Board of Directors der NYSE<br />

Euronext kann unter bestimmten<br />

Bedingungen mit Zustimmung der<br />

SEC auf die Beschränkungen der<br />

Stimmrechtskonzentration verzichten.<br />

Ein Verzicht auf die Beschränkung<br />

der Stimmrechtskonzentration<br />

muss zudem von zuständigen und<br />

befugten europäischen Aufsichtsbehörden<br />

genehmigt werden.<br />

Bei der Erwägung eines Verzichts<br />

auf Stimmrechtsbeschränkungen<br />

hat sich das Board of Directors<br />

der NYSE Euronext unter anderem<br />

davon zu überzeugen, dass die Ausübung<br />

dieser Stimmrechte<br />

nicht die Fähigkeit der NYSE<br />

Euronext oder ihrer der US-<br />

Aufsicht unterstehenden Tochtergesellschaftenbeeinträchtigt,<br />

ihre jeweiligen Pflichten<br />

gemäß dem Exchange Act und<br />

den darunter erlassenen Verordnungen<br />

zu erfüllen;<br />

nicht die Fähigkeit der NYSE<br />

Euronext oder ihrer im europäischen<br />

Markt tätigen Tochtergesellschaften<br />

beeinträchtigt,<br />

ihre jeweiligen Pflichten<br />

gemäß den europäischen Börsenvorschriften<br />

zu erfüllen;<br />

nicht die Fähigkeit der SEC<br />

beeinträchtigt, den Exchange<br />

Act durchzusetzen;<br />

nicht die Fähigkeit der europäischen<br />

Aufsichtsbehörde<br />

beeinträchtigt, die europäischen<br />

Börsenvorschriften<br />

durchzusetzen; und<br />

ansonsten im besten Interesse<br />

der NYSE Euronext, ihrer<br />

Aktionäre, ihrer der US-Aufsicht<br />

unterstehenden Tochtergesellschaften<br />

und ihrer im<br />

europäischen Markt tätigen<br />

Tochtergesellschaften ist.<br />

Darüber hinaus darf der Board der<br />

NYSE Euronext nicht auf die<br />

Stimmrechtsbeschränkung gegenüber<br />

solchen Personen verzichten,<br />

bei denen es sich um eine ausgeschlossene<br />

US-Person oder eine<br />

ausgeschlossene europäische Person<br />

handelt.<br />

A-421<br />

SEC — und soweit erforderlich, bei<br />

den zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden<br />

— eingereicht und<br />

von ihr bzw. ihnen genehmigt worden<br />

ist.<br />

Die Stimmrechtsbeschränkungen<br />

gelten nicht für die Bewerbung<br />

um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht<br />

eines Holdco-<br />

Aktionärs durch oder im Namen<br />

der Holdco oder durch eine im<br />

Namen der Holdco tätige Führungsperson<br />

oder einen im Namen von<br />

Holdco tätigen Direktor der Holdco<br />

und auch nicht für die Bewerbung<br />

um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht<br />

eines Holdco-<br />

Aktionärs durch einen anderen<br />

Holdco-Aktionär gemäß Regulation<br />

14A zum Exchange Act. Diese<br />

Ausnahme gilt jedoch nicht für<br />

bestimmte Fälle der Bewerbung<br />

um Stimmrechtsvollmachten durch<br />

einen Aktionär gemäß<br />

Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange<br />

Act, dergemäß auch eine andere<br />

als im Namen der Holdco durchgeführte<br />

Bewerbung um Stimmrechtsvollmachten<br />

gestattet ist,<br />

solange die Gesamtzahl der Personen,<br />

um deren Stimmrechtsvollmachten<br />

geworben wird, zehn nicht<br />

überschreitet.<br />

Falls nach niederländischem Recht<br />

oder der Satzung der Holdco ein<br />

Quorum erforderlich ist, werden<br />

Holdco-Aktien, die in Überschreitung<br />

der Stimmrechtsbeschränkung<br />

gehalten werden, nicht als auf der<br />

Hauptversammlung anwesend<br />

gezählt und sie werden nicht als<br />

im Umlauf befindlich für Zwecke<br />

der Feststellung des Quorums<br />

gezählt, außer und nur in dem<br />

Umfang, dass die Stimmrechtsbeschränkung<br />

in Übereinstimmung<br />

mit den entsprechenden Bestimmungen<br />

der Holdco-Satzung beendet<br />

wurde.<br />

Der Holdco-Verwaltungsrat kann<br />

die Stimmabgabe über die Grenzen<br />

der Stimmrechtsbeschränkung<br />

hinaus unter bestimmten Bedingungen<br />

mit der Genehmigung der SEC<br />

gestatten. Darüber hinaus muss<br />

jeder Verzicht auf Stimmrechtsbeschränkungen<br />

von den europäischen<br />

Aufsichtsbehörden, die diesbezüglich<br />

zuständig und


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

A-422<br />

bevollmächtigt sind, genehmigt<br />

werden.<br />

Bei der Überlegung, ob die Stimmabgabe<br />

über die Grenzen der<br />

Stimmrechtsbeschränkung gestattet<br />

werden kann, muss sich der<br />

Holdco-Verwaltungsrat unter anderem<br />

davon überzeugt haben, dass<br />

die Stimmabgabe:<br />

die Fähigkeit der Holdco oder<br />

der in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaften<br />

der Holdco nicht<br />

beeinträchtigt, ihre jeweiligen<br />

Aufgaben gemäß Exchange<br />

Act und den zugehörigen<br />

Rules zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit der Holdco oder<br />

der European Market Subsidiaries<br />

der Holdco nicht beeinträchtigt,<br />

ihre jeweiligen Aufgaben<br />

gemäß den<br />

europäischen Börsenvorschriften<br />

zu erfüllen;<br />

die Fähigkeit der SEC zur<br />

Durchsetzung des Exchange<br />

Act nicht beeinträchtigt;<br />

die Fähigkeit der europäischen<br />

Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung<br />

europäischer Börsenvorschriften<br />

nicht beeinträchtigt;<br />

und<br />

ansonsten im besten Interesse<br />

der Holdco, ihrer Aktionäre,<br />

der in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaften<br />

und der European<br />

Market Subsidiaries liegt.<br />

Zudem darf der Holdco-Verwaltungsrat<br />

keiner Person, der gemäß<br />

US-amerikanischer oder europäischer<br />

Gesetzesvorschriften die<br />

Eignung aberkannt wurde, die<br />

Stimmabgabe über die Grenzen<br />

der Stimmrechtsbeschränkung<br />

hinaus gestatten.<br />

Darüber hinaus ist gemäß § 5:32<br />

Abs. d des niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetzes für den<br />

Besitz, den Erwerb oder die Erhöhung<br />

einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />

qualifizierten Beteiligung<br />

an einem Betreiber oder Inhaber<br />

eines regulierten Marktes in den<br />

Niederlanden, dem eine Zulassung<br />

für den Betrieb eines solchen Marktes<br />

gemäß § 5:27 des


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

A-423<br />

niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />

erteilt wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des<br />

niederländischen Finanzministers<br />

erforderlich. Der niederländische<br />

Finanzminister hat seine Befugnis<br />

zur Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

gemäß § 5:32<br />

Abs. d des niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetzes an die<br />

AFM delegiert. Davon ausgenommen<br />

sind Fälle, in denen der Erwerb<br />

der qualifizierten Beteiligung mit<br />

einer grundsätzlichen Änderung<br />

der Beteiligungsstruktur des jeweiligen<br />

zugelassenen Betreibers oder<br />

Inhabers eines regulierten Marktes<br />

in den Niederlanden verbunden ist.<br />

Die Holdco, die NYSE Euronext,<br />

die NYSE Euronext (International)<br />

B.V., die NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />

N.V. und die Euronext N.V. üben<br />

unmittelbar oder mittelbar die<br />

Beherrschung über die Euronext<br />

Amsterdam N.V. aus, die zugelassener<br />

Inhaber und Betreiber eines<br />

regulierten Marktes in den Niederlanden<br />

ist, und haben die vorstehend<br />

genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

gemäß § 5:32 Abs. d<br />

erhalten. Dementsprechend löst ein<br />

Besitz, ein Erwerb oder eine Erhöhung<br />

einer unmittelbaren Beteiligung<br />

an der Holdco, die eine mittelbare<br />

qualifizierte Beteiligung an<br />

der Euronext Amsterdam N.V.<br />

(und der Euronext N.V., der NYSE<br />

Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. oder der<br />

NYSE Euronext (International)<br />

B.V. oder einer dieser Gesellschaften,<br />

soweit sie vom niederländischen<br />

Finanzminister gemeinsam<br />

mit der Euronext Amsterdam N.V.<br />

als Inhaber und/oder Betreiber<br />

eines regulierten Marktes in den<br />

Niederlanden angesehen werden<br />

und zugelassen sind) begründet,<br />

die Verpflichtung aus, im Falle<br />

einer grundsätzlichen Änderung<br />

der Beteiligungsstruktur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

vom<br />

niederländischen Finanzminister<br />

oder ansonsten von der AFM im<br />

Namen des niederländischen<br />

Finanzministers einzuholen. Eine<br />

solche Bescheinigung dürfte<br />

gewährt werden, es sei denn, ein<br />

solcher Besitz, Erwerb oder eine<br />

solche Erhöhung (1) könnte oder<br />

würde zu einer formellen oder tatsächlichen<br />

Kontrollstruktur führen,<br />

die nicht transparent wäre und<br />

daher ein Hindernis für eine


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Die Aktien der Deutsche Börse<br />

unterliegen keinen Übertragungsbeschränkungen.<br />

Ein Aktionär<br />

kann seine Stimmrechte jedoch<br />

nur dann ausüben, wenn er im<br />

Aktienregister als Aktionär eingetragen<br />

ist.<br />

Ein oder mehrere Aktionäre, deren<br />

Anteile zusammen mindestens 5%<br />

des gezeichneten Grundkapitals der<br />

Deutsche Börse ausmachen, haben<br />

das Recht, die Einberufung einer<br />

Hauptversammlung zu verlangen.<br />

Aktionäre, deren Stammaktien<br />

zusammen mindestens 5% des<br />

gezeichneten Grundkapitals<br />

Übertragungsbeschränkungen<br />

Die Aktien der NYSE Euronext<br />

unterliegen keinen Übertragungsbeschränkungen.<br />

Anträge von Aktionären<br />

Vorschläge für Tagesordnungspunkte<br />

zur Beratung der Aktionäre<br />

können von jedem Aktionär der<br />

NYSE Euronext innerhalb einer<br />

bestimmten Frist beim Secretary<br />

der NYSE Euronext eingereicht<br />

werden. Ein solcher Tagesordnungspunkt<br />

muss auch ein<br />

A-424<br />

angemessene Überwachung der<br />

Einhaltung der für den regulierten<br />

Markt maßgeblichen Regeln durch<br />

den Marktbetreiber darstellen<br />

würde; (2) könnte oder würde zu<br />

einem Einfluss auf den entsprechenden<br />

Betreiber des Marktes führen,<br />

der im Widerspruch zu den<br />

Interessen steht, die durch das niederländische<br />

Finanzaufsichtsgesetz<br />

geschützt werden sollen; oder (3)<br />

könnte die solide und umsichtige<br />

Führung des betreffenden regulierten<br />

Marktes gefährden. Ähnliche<br />

Vorschriften gelten für die Euronext<br />

Amsterdam N.V. als zugelassenen<br />

Betreiber der multilateralen Handelsplattform<br />

Alternext.<br />

Die Holdco-Aktien unterliegen keinen<br />

Übertragungsbeschränkungen.<br />

Die Stammaktien und Vorzugsaktien<br />

werden frei übertragbar sein<br />

und können mit einem Pfandrecht<br />

oder Nießbrauch belastet werden.<br />

Für die Übertragung von nicht börsennotierten<br />

Stamm- oder Vorzugsaktien<br />

ist eine schriftliche Urkunde<br />

erforderlich und falls die Holdco<br />

nicht Partei einer solchen Übertragung<br />

ist, erfolgt im Anschluss an<br />

die Übertragung entweder ein<br />

schriftliches Anerkenntnis dieser<br />

Übertragung durch die Holdco oder<br />

die Zustellung (einer gleichlautenden<br />

Abschrift) der jeweiligen Übertragungsurkunde<br />

entsprechend niederländischem<br />

Recht. Aktien, die<br />

an der New York Stock Exchange,<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

und der Euronext Paris sowie sonstigen<br />

Börsen notiert werden, an<br />

denen Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />

(depository<br />

receipts) der Holdco notiert werden,<br />

werden in Übereinstimmung<br />

mit dem anwendbaren Recht übergragen.<br />

Die Einladung zur Hauptversammlung<br />

muss eine Tagesordnung mit<br />

den zur Diskussion stehenden<br />

Tagesordnungspunkten enthalten<br />

oder mit einer solchen versehen<br />

sein und soll angeben, wo diese<br />

Tagesordnung erhältlich ist, was<br />

jedenfalls auch in den Geschäftsräumen<br />

der Holdco in den


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

ausmachen oder deren Anteile<br />

einen Nennbetrag von insgesamt<br />

mindestens 500.000 A erreichen,<br />

können verlangen, dass Gegenstände<br />

zur Beschlussfassung auf<br />

die Tagesordnung der Hauptversammlung<br />

gesetzt werden. Die<br />

Anträge sind schriftlich unter<br />

Angabe des Zwecks und der<br />

Gründe für das Verlangen an den<br />

Vorstand der Deutsche Börse zu<br />

richten. Ein ordnungsgemäßer<br />

Antrag wird zusammen mit der Einladung<br />

zur Hauptversammlung und<br />

der Tagesordnung im elektronischen<br />

Bundesanzeiger bzw., wenn<br />

ein Antrag nach der Bekanntmachung<br />

der Einladung und Tagesordnung<br />

eingereicht wurde, unverzüglich<br />

veröffentlicht.<br />

Darüber hinaus kann jeder Aktionär<br />

auf oder vor der Hauptversammlung<br />

Gegenanträge zu den Vorschlägen<br />

des Vorstands und Aufsichtsrats<br />

der Deutsche Börse<br />

stellen. Unter bestimmten Umständen<br />

müssen solche Gegenanträge<br />

vor der entsprechenden Hauptversammlung<br />

im elektronischen Bundesanzeiger<br />

veröffentlicht werden.<br />

Die Deutsche Börse hat ein duales<br />

Führungssystem, bestehend aus<br />

dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.<br />

Der Vorstand der Deutsche<br />

Börse leitet die Deutsche Börse<br />

und führt deren Geschäfte. Er<br />

besteht derzeit aus sechs Mitgliedern.<br />

Die Mitglieder des Vorstands<br />

werden vom Aufsichtsrat bestellt.<br />

Die gesetzliche Amtszeit von Vorstandsmitgliedern<br />

beträgt höchstens<br />

fünf Jahre. Mitglieder des<br />

Deutsche Börse-Vorstands können<br />

wiederholt bestellt werden.<br />

Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

überwacht und berät den Vorstand<br />

bei der Leitung der Deutsche Börse.<br />

Bestimmte Transaktionen des Vorstands,<br />

die nach Auffassung des<br />

Aufsichtsrats von besonderer<br />

Bedeutung sind, bedürfen der vorherigen<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

setzt sich gegenwärtig<br />

geeigneter Gegenstand für eine<br />

Aktionärsklage sein.<br />

Führungsstruktur<br />

Die NYSE Euronext hat 16 Directors,<br />

deren Anzahl vom Board of<br />

Directors der NYSE Euronext<br />

jeweils durch einen Beschluss von<br />

mindestens zwei Dritteln der sich<br />

zu diesem Zeitpunkt im Amt<br />

befindlichen Directors geändert<br />

und festgelegt werden kann.<br />

Bei einer Wahl der Directors werden<br />

die Vorgeschlagenen mit den<br />

meisten Stimmen in das Board of<br />

Directors gewählt, sodass sich<br />

unmittelbar nach der Wahl folgende<br />

Zusammensetzung ergibt:<br />

zum Zeitpunkt dieser Wahl in<br />

den USA ansässige Personen<br />

bilden mindestens die Hälfte<br />

und höchstens die geringste<br />

Anzahl der Directors, die eine<br />

Mehrheit der Directors im<br />

Board of Directors erreicht;<br />

und<br />

A-425<br />

Niederlanden sein soll. Einem<br />

schriftlichen Antrag auf Zulassung<br />

eines Tagesordnungspunktes zur<br />

Diskussion auf der Hauptversammlung<br />

ist stattzugeben und der betreffende<br />

Gegenstand in die Einladung<br />

mit einzubeziehen oder auf die gleiche<br />

Weise anzukündigen, wenn<br />

der begründete Antrag oder die<br />

Beschlussvorlage bei der<br />

Holdco nicht später als 60 Tage<br />

vor dem Versammlungstag eingegangen<br />

ist; und<br />

der AktionäroderdieAktionäre,<br />

von dem/denen der Antrag<br />

gestellt wurde, mindestens ein<br />

Hundertstel des ausgegebenen<br />

Kapitals der Holdco vertritt/vertreten<br />

oder - entsprechend den<br />

geltenden offiziellen Preisen an<br />

der New York Stock Exchange,<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />

der Euronext Paris oder<br />

anderen Börsen, an denen<br />

Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />

(depository receipts)<br />

für Aktien notiert werden - einen<br />

Wert von mindestens<br />

50.000.000 A oder einen solchen<br />

Anteil am ausgegebenen Kapital<br />

der Holdco, wie es das niederländische<br />

Recht in dieser Hinsicht<br />

jeweils erfordert, vertritt/<br />

vertreten.<br />

Bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />

2015 (in diesem<br />

Dokument als die ,,erste Amtszeit<br />

des Verwaltungsrats“ bezeichenet),<br />

besteht der Verwaltungsrat der<br />

Holdco aus 17 Mitgliedern und setzt<br />

sich wie folgt zusammen: ein<br />

geschäftsführender Direktor, der<br />

nach Benennung durch die NYSE<br />

Euronext für eine Bestellung vorgeschlagen<br />

wurde, nämlich der Chief<br />

Executive Officer der Holdco-<br />

Gruppe; ein Direktor, der nach<br />

Benennung durch die Deutsche<br />

Börse für eine Bestellung vorgeschlagen<br />

wurde, nämlich der Chairman<br />

der Holdco-Gruppe; und 15<br />

nicht geschäftsführende Direktoren,<br />

nämlich sechs nicht geschäftsführende<br />

Direktoren, die nach Benennung<br />

durch die NYSE Euronext für<br />

eine Bestellung vorgeschlagen wurden,<br />

und neun nicht geschäftsführende<br />

Direktoren, die nach Benennung<br />

durch die Deutsche Börse für


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

aus 18 Mitgliedern zusammen:<br />

zwölf Anteilseignervertretern und<br />

sechs Arbeitnehmervertretern. Im<br />

Deutsche Börse-Aufsichtsrat dürfen<br />

höchstens zwei ehemalige Mitglieder<br />

des Deutsche Börse-Vorstands<br />

vertreten sein.<br />

Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

ist für die Bestellung und Abberufung<br />

der Mitglieder des Deutsche<br />

Börse-Vorstands verantwortlich.<br />

Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

ernennt ein Mitglied zum Vorsitzenden<br />

des Vorstands.<br />

Die Mitglieder des Deutsche Börse-<br />

Aufsichtsrats werden für eine<br />

Amtszeit bis zur Beendigung der<br />

Hauptversammlung gewählt, die<br />

über die Entlastung für das zweite<br />

Geschäftsjahr nach dem Beginn der<br />

Amtszeit beschließt. Das<br />

Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit<br />

beginnt, wird nicht mitgerechnet.<br />

Die Hauptversammlung kann für<br />

einen oder mehrere Anteilseignervertreter<br />

eine kürzere Amtszeit<br />

festlegen.<br />

zum Zeitpunkt dieser Wahl in<br />

Europa ansässige Personen bilden<br />

die restliche Anzahl der<br />

Directors.<br />

Alle Directors werden mit einer<br />

Amtszeit bestellt, die mit der Wahl<br />

des jeweiligen Nachfolgers oder,<br />

falls früher, mit seinem Ausscheiden<br />

oder seiner Abberufung<br />

abläuft.<br />

Gemäß den Statuten (bylaws) der<br />

NYSE Euronext muss (1) der Chairman<br />

des Board of Directors in den<br />

USA und der Chief Executive Officer<br />

in Europa ansässig sein, und<br />

zwar jeweils zum Zeitpunkt der letzten<br />

Wahl der Directors, oder (2) der<br />

Chairman des Board of Directors in<br />

Europa und der Chief Executive<br />

Officer in den USA ansässig sein,<br />

und zwar jeweils zum Zeitpunkt der<br />

letzten Wahl der Directors.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen<br />

zur Führungsstruktur können nur<br />

mit einer Mehrheit von mindestens<br />

(1) zwei Dritteln der jeweils<br />

im Amt befindlichen Directors<br />

oder (2) 80% der abstimmungsberechtigten<br />

Inhaber der jeweils im<br />

Umlauf befindlichen Stammaktien<br />

der NYSE Euronext, die bei der<br />

Wahl der Directors allgemein<br />

stimmberechtigt sind, geändert<br />

werden.<br />

Nominierung und Bestellung von Organmitgliedern<br />

Die Directors werden von den<br />

Aktionären auf der Hauptversammlung<br />

gewählt.<br />

Sie werden mit Stimmenmehrheit<br />

der bei der Versammlung persönlich<br />

anwesenden oder durch einen<br />

Stimmrechtsvertreter vertretenen<br />

Aktionäre, die bei der Wahl der<br />

Directors stimmberechtigt sind,<br />

gewählt.<br />

Zum Zeitpunkt dieser Wahl in den<br />

USA ansässige Personen bilden<br />

mindestens die Hälfte und höchstens<br />

die geringste Anzahl der Directors,<br />

die eine Mehrheit der Directors im<br />

Board of Directors erreicht; und<br />

zum Zeitpunkt dieser Wahl in<br />

Europa ansässige Personen bilden<br />

die restliche Anzahl der Directors.<br />

A-426<br />

eine Bestellung vorgeschlagen wurden.<br />

Unmittelbar nach Ablauf der ersten<br />

Amtszeit des Verwaltungsrats wird<br />

die Zahl der Direktoren reduziert<br />

und der Verwaltungsrat der Holdco<br />

besteht aus 12 Mitgliedern (die<br />

nicht nach Klassen unterschieden<br />

werden) und setzt sich wie folgt<br />

zusammen: ein geschäftsführender<br />

Direktor, nämlich der Chief Executive<br />

Officer der Holdco-Gruppe; ein<br />

Direktor, nämlich der Chairman der<br />

Holdco-Gruppe; und zehn nicht<br />

geschäftsführende Direktoren.<br />

Sofern der Holdco-Verwaltungsrat<br />

nicht wie im Abschnitt ,,Geschäft<br />

der Holdco und ausgewählte Informationen<br />

über die Holdco — Verwaltungsrat<br />

— Zusammensetzung“<br />

beschrieben feststellt, dass die<br />

Holdco als ,,ausländischer Privatemittent“<br />

gilt, werden alle Direktoren<br />

von der Hauptversammlung für<br />

eine Amtszeit bestellt, die mit der<br />

Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung<br />

oder der Wahl<br />

des jeweiligen Nachfolgers oder,<br />

falls früher, mit der Abberufung,<br />

dem sonstigen Ausscheiden oder<br />

Tod eines Direktors abläuft.<br />

Die Direktoren werden von der<br />

Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der abgegebenen<br />

Stimmen, die mehr als die Hälfte<br />

des ausgegebenen Kapitals der


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Der Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

ist für die Bestellung und Abberufung<br />

der Vorstandsmitglieder verantwortlich.<br />

Scheidet ein Mitglied des Deutsche<br />

Börse-Aufsichtsrats vor Ablauf seiner<br />

Amtszeit aus, wird ein neues<br />

Vorschläge zur Nominierung eines<br />

Director zur Wahl können von<br />

jedem Aktionär der NYSE Euronext<br />

innerhalb einer bestimmten<br />

Frist beim Secretary der NYSE<br />

Euronext eingereicht werden.<br />

Einem beim Secretary der NYSE<br />

Euronext eingereichten Vorschlag<br />

zur Nominierung eines oder mehrerer<br />

Directors müssen die notwendigen<br />

Unterlagen beigefügt sein, aus<br />

denen hervorgeht, ob der Vorgeschlagene,<br />

wie in den Statuten<br />

(bylaws) der NYSE Euronext festgelegt,<br />

in den USA oder in Europa<br />

ansässig ist.<br />

Ein vakanter Sitz im Board of<br />

Directors kann nur mit der Stimmenmehrheit<br />

der restlichen jeweils<br />

im Amt befindlichen Directors wieder<br />

besetzt werden. Sitze, die durch<br />

Tod, Eintritt in den Ruhestand, Niederlegung,<br />

Ausschluss oder Abberufung<br />

aus dem Amt eines in den<br />

USA ansässigen oder in Europa<br />

ansässigen Director vakant geworden<br />

sind, müssen mit einem in den<br />

USA ansässigen bzw. in Europa<br />

ansässigen Director wieder besetzt<br />

werden.<br />

Sitze, die durch eine Erhöhung der<br />

Anzahl der Directors zwischen den<br />

Hauptversammlungen neu zu besetzen<br />

sind, werden so besetzt, dass<br />

sich anschließend folgende Zusammensetzung<br />

ergibt:<br />

die bei ihrer letzten Wahl oder<br />

Ernennung in den USA ansässigen<br />

Personen bilden mindestens<br />

die Hälfte und höchstens<br />

die geringste Anzahl der<br />

Directors, die eine Mehrheit<br />

der Directors im Board of<br />

Directors erreicht; und<br />

die bei ihrer letzten Wahl in<br />

Europa ansässigen Personen<br />

bilden die restliche Anzahl<br />

der Directors.<br />

Abberufung von Organmitgliedern<br />

Vorbehaltlich der Rechte von Inhabern<br />

einer Serie von Vorzugsaktien<br />

im Hinblick auf Directors, die ausschließlich<br />

von diesen Inhabern<br />

gewählt werden, kann ein Director<br />

mit oder ohne wichtigen Grund<br />

durch die Inhaber einer Mehrheit<br />

der Stimmrechte der Aktien, die<br />

bei einer Wahl der Directors jeweils<br />

A-427<br />

Holdco vertreten, oder — falls eine<br />

Person vom Verwaltungsrat der<br />

Holdco für eine Bestellung zum<br />

Direktor vorgeschlagen wurde —<br />

mit der Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen bestellt.<br />

Der Verwaltungsrat der Holdco<br />

kann auch einen Bindenden Vorschlag<br />

gemäß § 2:133 des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuchs zur<br />

Nominierung von Personen für eine<br />

Bestellung zu Direktoren bei der<br />

Hauptversammlung abgeben. Die<br />

Hauptversammlung bestellt im<br />

Falle eines solchen Bindenden Vorschlags<br />

Direktoren ausschließlich<br />

auf Basis eines Bindenden Vorschlags.<br />

Die Hauptversammlung<br />

kann jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen,<br />

die mehr als die Hälfte des<br />

ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />

vertreten, beschließen, dass die im<br />

Rahmen eines Bindenden Vorschlags<br />

vorgeschlagenen Kandidaten<br />

nicht zu Direktoren bestellt werden.<br />

In diesem Fall ist der<br />

Verwaltungsrat der Holdco berechtigt,<br />

für zu besetzende Verwaltungsratssitze<br />

einen neuen Bindenden<br />

Vorschlag für eine Bestellung zu<br />

Direktoren bei einer weiteren<br />

Hauptversammlung abzugeben.<br />

Die Hauptversammlung kann jederzeit<br />

mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen, die<br />

mehr als die Hälfte des ausgegebenen<br />

Kapitals der Holdco vertreten,<br />

beschließen, einen Direktor zu<br />

suspendieren oder diesen abzuberufen.<br />

Falls nach niederländischem<br />

Recht zulässig, kann auch der


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Mitglied für die restliche Dauer der<br />

Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds<br />

hinzugewählt. Jedes Mitglied<br />

des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />

kann sein Amt aus wichtigem<br />

Grund oder aus anderen Gründen<br />

durch schriftliche Mitteilung an den<br />

Deutsche Börse-Vorstand mit einer<br />

Frist von einem Monat niederlegen.<br />

Änderungen der Satzung der Deutsche<br />

Börse können nur durch die<br />

Hauptversammlung beschlossen<br />

werden. Diesbezüglich von den<br />

Aktionären der Deutsche Börse<br />

gefasste Beschlüsse bedürfen nur<br />

einer einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen, mit Ausnahme<br />

einer Änderung des Unternehmensgegenstands,<br />

die eine Dreiviertelmehrheit<br />

erfordert.<br />

stimmberechtigt sind, abberufen<br />

werden.<br />

Gemäß Section 19(h)(4) des<br />

Exchange Act ist die SEC unter<br />

bestimmten Umständen befugt,<br />

den Director eines US-amerikanischen<br />

Selbstregulierungsorgans<br />

abzuberufen.<br />

Änderungen der Gründungsurkunde und Satzung<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) kann eine<br />

Aktiengesellschaft ihre Gründungsurkunde<br />

ändern, wenn ein den<br />

Aktionären vorgelegter Änderungsvorschlag<br />

des Board of Directors<br />

mit einer Mehrheit der im Umlauf<br />

befindlichen stimmberechtigten<br />

Aktien und einer Mehrheit der im<br />

Umlauf befindlichen Aktien jeder<br />

Klasse, die diesbezüglich als Klasse<br />

stimmberechtigt ist, angenommen<br />

wurde.<br />

Nach der Gründungsurkunde der<br />

NYSE Euronext behält sich diese<br />

das Recht vor, die Bestimmungen<br />

ihrer Gründungsurkunde jeweils zu<br />

ändern oder aufzuheben. Alle<br />

dadurch verliehenen Rechte stehen<br />

unter dem Vorbehalt dieses Rechts.<br />

Die Änderung oder Aufhebung von<br />

Bestimmungen über die folgenden<br />

Sachverhalte bedarf einer Mehrheit<br />

von 80% der stimmberechtigten<br />

Inhaber der im Umlauf befindlichen<br />

Stammaktien der NYSE Euronext,<br />

die bei der Wahl der Directors allgemein<br />

stimmberechtigt sind und<br />

zusammen als eine einzige Klasse<br />

abstimmen:<br />

die Beschränkungen der<br />

Eigentums- und Stimmrechtskonzentration;<br />

die Befugnis zur Einberufung<br />

außerordentlicher Hauptversammlungen;<br />

das Recht zur Besetzung<br />

vakanter und neu geschaffener<br />

Sitze im Board of Directors;<br />

Angelegenheiten, die das<br />

Board of Directors der NYSE<br />

Euronext angesichts eines<br />

potenziellen Kontrollwechsels<br />

der NYSE Euronext beraten<br />

würde;<br />

A-428<br />

Verwaltungsrat der Holdco<br />

beschließen, einen Direktor zu suspendieren.<br />

Ein Direktor kann insgesamt<br />

höchstens drei Monate suspendiert<br />

werden. Wurde am Ende<br />

dieses Zeitraums kein Beschluss<br />

über die Beendigung der Suspendierung<br />

gefasst, so endet die Suspendierung.<br />

Die Hauptversammlung kann die<br />

Satzung der Holdco durch einen<br />

mit einer Zweidrittelmehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefassten<br />

Beschluss ändern, wobei kein Quorum<br />

erfüllt werden muss; dies gilt<br />

mit der Maßgabe, dass ein solcher<br />

Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats<br />

der Holdco verabschiedet<br />

werden kann.<br />

Soll auf der Hauptversammlung ein<br />

Antrag zur Änderung der Satzung<br />

der Holdco gestellt werden, so ist<br />

dies in der Einladung zur Hauptversammlung<br />

anzugeben und eine<br />

Abschrift des Antrags ist bis zur<br />

Beendigung der Hauptversammlung<br />

in der Geschäftsstelle der<br />

Holdco zu hinterlegen und dort<br />

den Aktionären zur Einsicht<br />

zugänglich zu machen. Vom Datum<br />

der Hinterlegung bis zum Datum<br />

der Hauptversammlung ist Aktionären<br />

auf Antrag unentgeltlich eine<br />

Abschrift des Antrags zukommen<br />

zu lassen. Eine Änderung der Satzung<br />

der Holdco wird notariell<br />

beurkundet und ausgefertigt.<br />

Solange die Holdco eine in den<br />

Vereinigten Staaten regulierte<br />

Tochtergesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar kontrolliert, muss<br />

eine Änderung der Holdco-Satzung<br />

den Boards of Directors der in den<br />

Vereinigten Staaten regulierten<br />

Tochtergesellschaften vorgelegt<br />

werden, bevor sie wirksam werden<br />

kann. Wenn einer oder alle Boards<br />

of Directors bestimmen, dass diese<br />

Änderung bei der SEC eingereicht<br />

werden muss bzw. bei der SEC eingereicht<br />

und von dieser genehmigt<br />

werden muss, bevor sie nach<br />

Section 19 des Exchange Act wirksam<br />

werden kann, so wird diese<br />

Änderung erst mit der Einreichung<br />

bei der SEC bzw. mit der Einreichung<br />

und Genehmigung durch die<br />

SEC wirksam.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

die fehlende Möglichkeit der<br />

Aktionäre, durch schriftliche<br />

Zustimmung zu handeln, und<br />

die Quorumerfordernisse einer<br />

Hauptversammlung;<br />

die für die Aktien der NYSE<br />

Euronext geltenden Übertragungsbeschränkungen;<br />

und<br />

die Vorschriften, in denen die<br />

Anforderungen für Änderungen<br />

der Gründungsurkunde<br />

der NYSE Euronext festgelegt<br />

sind.<br />

Solange die NYSE Euronext alle<br />

ihre der US-Aufsicht unterliegenden<br />

Tochtergesellschaften unmittelbar<br />

oder mittelbar beherrscht,<br />

wird eine Änderung oder Aufhebung<br />

einer Bestimmung der Gründungsurkunde<br />

erst wirksam, wenn<br />

sie dem Board of Directors der<br />

NYSE, der NYSE Market, der<br />

NYSE Regulation, der NYSE Arca,<br />

Inc., und der NYSE Arca Equities<br />

vorgelegt wurde. Stellen diese<br />

Organe fest, dass die Änderung<br />

oder Aufhebung gemäß Section 19<br />

des Exchange Act bei der SEC eingereicht<br />

und/oder von ihr genehmigt<br />

werden muss, kann die Änderung<br />

oder Aufhebung erst in Kraft<br />

treten, nachdem dies erfolgt ist.<br />

Eine Änderung der in der Gründungsurkunde<br />

der NYSE Euronext<br />

enthaltenen Bestimmung, nach welcher<br />

die Aktionäre der NYSE Euronext<br />

die Statuten (bylaws)derNYSE<br />

Euronext nur gemäß den Bestimmungen<br />

dieser Statuten der NYSE<br />

Euronext (bylaws) ändern können<br />

(siehe ,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />

vor und nach dem Zusammenschluss<br />

— Änderungen der<br />

Geschäftsordnungen und anderer<br />

maßgeblicher Dokumente“), bedarf<br />

einer Mehrheit von mindestens 80%<br />

der stimmberechtigten Inhaber der<br />

im Umlauf befindlichen Stammaktien<br />

der NYSE Euronext, die bei der<br />

Wahl der Directors allgemein<br />

stimmberechtigt sind und zusammen<br />

als eine einzige Klasse abstimmen.<br />

Eine solche Abstimmung ist<br />

für Änderungen der Bestimmungen<br />

der Gründungsurkunde der NYSE<br />

Euronext jedoch nicht erforderlich,<br />

wenn vorgeschlagene Änderungen<br />

oder Aufhebungen den im europäischen<br />

Markt tätigen<br />

A-429<br />

Solange die Holdco eine im europäischen<br />

Markt tätige Tochtergesellschaft<br />

(wie unten definiert — siehe<br />

,,Beschreibung der Aktien der<br />

Holdco — Beschränkung von<br />

Eigentum und Stimmrechten in<br />

der Holdco-Satzung“) unmittelbar<br />

oder mittelbar kontrolliert, muss<br />

jede Änderung der Holdco-Satzung<br />

den Boards of Directors jeder im<br />

europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft<br />

vorgelegt werden,<br />

bevor sie wirksam werden kann.<br />

Wenn eine oder alle Boards of<br />

Directors bestimmen, dass diese<br />

Änderung bei einer Europäischen<br />

Aufsichtsbehörde eingereicht werden<br />

muss bzw. eingereicht und von<br />

dieser genehmigt werden muss,<br />

bevor sie nach europäischen Börsenvorschriften<br />

wirksam werden<br />

kann, so wird diese Änderung erst<br />

mit der Einreichung bzw. mit der<br />

Einreichung und Genehmigung<br />

durch die zuständige europäische<br />

Aufsichtsbehörde wirksam.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Tochtergesellschaften und den der<br />

US-Aufsicht unterliegenden Tochtergesellschaften<br />

vorzulegen sind,<br />

wie nachfolgend ausführlicher dargelegt<br />

wird.<br />

Solange die NYSE Euronext eine im<br />

europäischen Markt tätige Tochtergesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar<br />

beherrscht, wird eine Änderung oder<br />

Aufhebung einer Bestimmung der<br />

Gründungsurkunde der NYSE Euronext<br />

erst wirksam, wenn sie dem<br />

Board of Directors einer solchen im<br />

europäischen Markt tätigen Tochtergesellschaft<br />

vorgelegt wurde. Stellt<br />

dieser Board of Directors fest, dass<br />

die Änderung oder Aufhebung nach<br />

europäischen Börsenvorschriften bei<br />

einer europäischen Aufsichtsbehörde<br />

eingereicht bzw. eingereicht und von<br />

dieser genehmigt werden muss,<br />

bevor eine solche Änderung oder<br />

Aufhebung durchgeführt werden<br />

kann, so tritt die Änderung oder Aufhebung<br />

erst in Kraft, wenn sie bei der<br />

zuständigen europäischen Aufsichtsbehörde<br />

eingereicht bzw. eingereicht<br />

und von dieser genehmigt wurde.<br />

Für die Zwecke dieser Bestimmungen<br />

bezeichnet eine ,,im europäischen<br />

Markt tätige Tochtergesellschaft“<br />

einen ,,Marktbetreiber“ wie<br />

in der europäischen MiFID definiert.<br />

Änderungen der Geschäftsordnungen und anderer maßgeblicher Dokumente<br />

Jedes Organ der Deutsche Börse<br />

kann Beschlüsse über die für seine<br />

Handlungen maßgebliche<br />

Geschäftsordnung, einschließlich<br />

der Zuständigkeiten und Verfahrensordnungen,<br />

verabschieden.<br />

Verfahrensordnungen für den Vorstand<br />

können jedoch nur von dem<br />

Aufsichtsrat erlassen werden.<br />

Beschlüsse des Deutsche Börse-<br />

Aufsichtsrats über seine Geschäftsordnung<br />

können mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst werden.<br />

Die Geschäftsordnung der Hauptversammlung<br />

kann mit einer Dreiviertelmehrheit<br />

der abgegebenen<br />

Stimmen geändert werden. Diese<br />

Geschäftsordnung kann beispielsweise<br />

die Vorgehensweise bei<br />

Das Board of Directors der NYSE<br />

Euronext ist ausdrücklich befugt,<br />

die Statuten (bylaws) der NYSE<br />

Euronext zu verabschieden, zu<br />

ändern oder aufzuheben.<br />

Die Aktionäre können zusätzliche<br />

Bestimmungen verabschieden und<br />

Bestimmungen ändern, modifizieren<br />

oder aufheben, unabhängig<br />

davon, ob sie von ihnen verabschiedet<br />

wurden oder nicht. Hierzu bedarf<br />

es einer Mehrheit der auf einer Versammlung<br />

abgegebenen Stimmen<br />

der stimmberechtigten Aktionäre.<br />

Solange die NYSE Euronext der<br />

US-Aufsicht unterstehende Tochtergesellschaften<br />

unmittelbar oder<br />

mittelbar beherrscht, wird eine<br />

Änderung oder Aufhebung einer<br />

Bestimmung der Gründungsurkunde<br />

erst wirksam, wenn sie<br />

A-430<br />

Bis zur Jahreshauptversammlung<br />

2016 kann die Geschäftsordnung<br />

für den Verwaltungsrat vom Verwaltungsrat<br />

der Holdco jeweils<br />

durch Beschluss mit einer Mehrheit<br />

von über 66% aller Verwaltungsratsmitglieder,<br />

berechnet auf der<br />

Grundlage, dass kein Sitz im Verwaltungsrat<br />

unbesetzt ist und alle<br />

Direktoren zur Amtsausübung in<br />

der Lage sind, geändert und ergänzt<br />

werden. Danach kann die<br />

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat<br />

gemäß den darin enthaltenen<br />

Bestimmungen geändert und<br />

ergänzt werden. Falls eine Änderung<br />

der Geschäftsordnung für<br />

den Verwaltungsrat gleichzeitig<br />

eine Satzungsänderung darstellen<br />

oder mit der Satzung kollidieren<br />

würde, tritt die Änderung der<br />

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat<br />

erst in Kraft, nachdem eine


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Sicherheitskontrollen, Beschränkungen<br />

der Redezeit und Abstimmungsverfahren<br />

regeln.<br />

dem Board of Directors der NYSE,<br />

der NYSE Market, der NYSE<br />

Regulation, der NYSE Arca, Inc.,<br />

und der NYSE Arca Equities vorgelegt<br />

wurde. Stellt eines dieser<br />

Organe fest, dass die Änderung<br />

oder Aufhebung gemäß Section 19<br />

des Exchange Act bei der SEC eingereicht<br />

bzw. eingereicht und von<br />

ihr genehmigt werden muss, tritt die<br />

Änderung oder Aufhebung erst in<br />

Kraft, nachdem die Einreichung<br />

bzw. die Einreichung und Genehmigung<br />

durch die SEC erfolgt ist.<br />

Gewisse Bestimmungen der Statuten<br />

(bylaws) der NYSE Euronext<br />

können nur mit einer Mehrheit<br />

von mindestens (1) zwei Dritteln<br />

der jeweils im Amt befindlichen<br />

Directors oder (2) 80% der stimmberechtigten<br />

Inhaber der jeweils im<br />

Umlauf befindlichen Stammaktien<br />

der NYSE Euronext, die bei der<br />

Wahl der Directors allgemein<br />

stimmberechtigt sind, geändert<br />

werden. Dazu gehören Bestimmungen<br />

in Bezug auf:<br />

die Größe des Board;<br />

die Zusammensetzung des<br />

Board;<br />

bestimmte Qualifikationen für<br />

Directors sowie für den Chairman<br />

des Board und den Chief<br />

Executive Officer;<br />

die Vorschriften für die Besetzung<br />

vakanter Sitze im Board<br />

of Directors;<br />

Frist- und Formerfordernisse<br />

für außerordentliche Sitzungen<br />

des Board of Directors;<br />

die Möglichkeit für Directors,<br />

telefonisch an Sitzungen teilzunehmen;<br />

die Zusammensetzung des<br />

Nominating and Governance<br />

Committee;<br />

die Definition von ,,Europa“;<br />

die Vorschrift, dass bestimmte<br />

außerordentliche Transaktionen<br />

mit mindestens Zweidrittelmehrheit<br />

vom Board genehmigt<br />

werden müssen (siehe<br />

,,Vergleich der Aktionärsrechte<br />

vor und nach dem Zusammenschluss<br />

— Genehmigung<br />

außerordentlicher Transaktionen“);<br />

und<br />

A-431<br />

Änderung der Satzung der Holdco<br />

wirksam geworden ist.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

die erforderlichen Mehrheiten<br />

für die Verabschiedung von<br />

Änderungen der Statuten<br />

(bylaws) durch die Directors<br />

oder die Aktionäre.<br />

Ferner wird, solange die NYSE<br />

Euronext eine im europäischen<br />

Markt tätige Tochtergesellschaft mittelbar<br />

oder unmittelbar beherrscht,<br />

eine Änderung oder Aufhebung<br />

einer Bestimmung der Statuten<br />

(bylaws) der NYSE Euronext erst<br />

wirksam, wenn sie den Boards of<br />

Directors der im europäischen Markt<br />

tätigen Tochtergesellschaften vorgelegt<br />

wurde. Stellt ein Board oder<br />

stellen alle Boards fest, dass diese<br />

Änderung oder Aufhebung nach<br />

europäischen Börsenvorschriften<br />

bei einer europäischen Aufsichtsbehörde<br />

eingereicht bzw. eingereicht<br />

und von dieser genehmigt werden<br />

muss, bevor sie in Kraft treten kann,<br />

so tritt die Änderung oder Aufhebung<br />

erst in Kraft, wenn sie bei der<br />

zuständigen europäischen Aufsichtsbehörde<br />

eingereicht bzw. eingereicht<br />

und von dieser genehmigt wurde.<br />

Für die Zwecke dieser Bestimmungen<br />

bezeichnet eine ,,im europäischen<br />

Markt tätige Tochtergesellschaft“<br />

einen ,,Marktbetreiber“ wie<br />

in der europäischen MiFID definiert.<br />

Aussetzung, Widerruf und Aufhebung von Bestimmungen der Gründungsurkunde bzw. Statuten (bylaws)<br />

Die Satzung der Deutsche Börse<br />

enthält keine entsprechende<br />

Bestimmung.<br />

Unmittelbar nach der Ausübung<br />

einer Euronext-Kaufoption und<br />

solange die niederländische Stiftung<br />

weiter Vorzugsaktien oder<br />

Stammaktien der Euronext oder<br />

Stimmrechtsanteile an einer oder<br />

mehreren Tochtergesellschaften<br />

der Euronext hält, die zusammen<br />

einen wesentlichen Teil der<br />

Geschäftstätigkeit der Euronext bilden,<br />

werden die folgenden Bestimmungen<br />

der Satzung der NYSE<br />

Euronext ausgesetzt:<br />

die Bestimmung, dass in<br />

Europa ansässige Personen<br />

mit einer bestimmten Quote<br />

im Board of Directors der<br />

NYSE Euronext und im Nominating<br />

and Governance Committee<br />

des Board of Directors<br />

der NYSE Euronext vertreten<br />

sind;<br />

die Bestimmung, dass<br />

bestimmte außerordentliche<br />

A-432<br />

Weder die Satzung der Holdco noch<br />

die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat<br />

der Holdco enthält<br />

gegenwärtig eine entsprechende<br />

Bestimmung.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Transaktionen von einer qualifizierten<br />

Mehrheit des Board<br />

oder der Aktionäre genehmigt<br />

werden müssen;<br />

die Vorschriften, die<br />

bestimmte Handlungen der<br />

NYSE Euronext und des Board<br />

of Directors der NYSE Euronext<br />

in die Zuständigkeit europäischer<br />

Aufsichtsbehörden<br />

stellen; und<br />

die in den Statuten (bylaws)<br />

der NYSE Euronext enthaltenen<br />

Verweise auf europäische<br />

Aufsichtsbehörden, im europäischen<br />

Markt tätige Tochtergesellschaften<br />

und ausgeschlossene<br />

europäische Personen.<br />

Falls<br />

nach Ablauf von sechs Monaten<br />

nach Ausübung einer Euronext-Kaufoption<br />

die niederländische<br />

Stiftung weiter<br />

Stammaktien der Euronext<br />

oder einer oder mehrerer Tochtergesellschaften<br />

der Euronext<br />

hält, die zusammen einen<br />

wesentlichen Teil der<br />

Geschäftstätigkeit<br />

next bilden;<br />

der Euro-<br />

nach Ablauf von sechs Monaten<br />

nach Ausübung einer Euronext-Kaufoption<br />

die niederländische<br />

Stiftung weiter<br />

Vorzugsaktien der Euronext<br />

oder Vorzugsaktien oder ähnliche<br />

Stimmrechtsanteile an<br />

einer oder mehreren Tochtergesellschaften<br />

der Euronext<br />

hält, die zusammen einen<br />

wesentlichen Teil der<br />

Geschäftstätigkeit der Euronext<br />

bilden (vorausgesetzt,<br />

dass das Board of Directors<br />

der NYSE Euronext in diesem<br />

Fall den betreffenden Widerruf<br />

verabschiedet hat); oder<br />

die NYSE Euronext zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt nicht mehr<br />

unmittelbar oder mittelbar<br />

beherrschende Anteile an der<br />

Euronext oder an einer oder<br />

mehreren Tochtergesellschaften<br />

der Euronext hält, die<br />

zusammen einen wesentlichen<br />

Teil der Geschäftstätigkeit der<br />

Euronext bilden;<br />

A-433


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Nach dem deutschen Spruchverfahrensgesetz<br />

können Aktionäre der<br />

Deutsche Börse ein Spruchverfahren<br />

einleiten. Gemäß diesem Gesetz<br />

kann ein Gericht ersucht werden,<br />

die Angemessenheit der<br />

dann werden die folgenden Bestimmungen<br />

widerrufen:<br />

die vorstehenden Bestimmungen<br />

der Statuten (bylaws) der<br />

NYSE Euronext, die ausgesetzt<br />

wurden;<br />

die in der Gründungsurkunde<br />

und den Statuten (bylaws) der<br />

NYSE Euronext enthaltenen<br />

Bezugnahmen auf europäische<br />

Aufsichtsbehörden, europäische<br />

Börsenvorschriften, im<br />

europäischen Markt tätige<br />

Tochtergesellschaften, europäische<br />

regulierte Märkte, Europa<br />

und ausgeschlossene europäische<br />

Personen;<br />

die in der Gründungsurkunde<br />

und den Statuten (bylaws) der<br />

NYSE Euronext enthaltenen<br />

Bestimmungen, nach denen<br />

Änderungen der Gründungsurkunde<br />

oder Statuten (bylaws)<br />

der NYSE Euronext den im<br />

europäischen Markt tätigen<br />

Tochtergesellschaften vorzulegen<br />

und gegebenenfalls bei<br />

einer europäischen Aufsichtsbehörde<br />

einzureichen und von<br />

dieser zu genehmigen sind;<br />

und<br />

die in den Statuten (bylaws)<br />

der NYSE Euronext enthaltene<br />

Vorschrift, dass bestimmte<br />

Bestimmungen der Statuten<br />

(bylaws) nur mit einer Mehrheit<br />

von mindestens (1) zwei<br />

Dritteln der jeweils im Amt<br />

befindlichen Directors der<br />

NYSE Euronext oder (2) 80%<br />

der stimmberechtigten Inhaber<br />

der jeweils im Umlauf befindlichen<br />

Stammaktien der NYSE<br />

Euronext, die bei der Wahl der<br />

Directors allgemein stimmberechtigt<br />

sind, geändert werden<br />

können.<br />

Darüber hinaus legen alle Officers<br />

oder Directors der NYSE Euronext,<br />

die in Europa ansässig sind, ihr Amt<br />

nieder oder werden abberufen.<br />

Ausgleichs- und Abfindungsrechte<br />

Gemäß dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) ist ein Aktionär<br />

einer Aktiengesellschaft nach<br />

dem Recht des Staates Delaware<br />

grundsätzlich berechtigt, einer<br />

A-434<br />

Das niederländische Recht erkennt<br />

das Konzept der Abfindungs- oder<br />

Ausgleichsrechte in bestimmten<br />

Situationen an. Diese Rechte<br />

umfassen:


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Abfindungs- oder Ausgleichszahlung<br />

an Minderheitsaktionäre bei<br />

bestimmten Unternehmenstransaktionen<br />

zu bestimmen. Dazu gehören<br />

(1) der Zusammenschluss oder<br />

die Verschmelzung von Unternehmen<br />

nach den Vorschriften des deutschen<br />

Umwandlungsgesetzes; (2)<br />

der Abschluss eines Beherrschungsoder<br />

Gewinnabführungsvertrags<br />

zwischen einem beherrschenden<br />

Aktionär unddervonihmabhängigen<br />

Gesellschaft; (3) der Ausschluss<br />

von Minderheitsaktionären<br />

(Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff<br />

AktG auf Verlangen eines Aktionärs,<br />

dem Aktien in Höhe von mindestens<br />

95% des Grundkapitals<br />

einer Aktiengesellschaft gehören;<br />

und (4) nach einem Urteil des<br />

BGH das Delisting der Deutsche<br />

Börse von der deutschen Wertpapierbörse.<br />

In allen diesen Fällen<br />

hat der Aktionär, der einen Antrag<br />

auf Bestimmung der Angemessenheit<br />

stellt, die in der jeweiligen<br />

gesetzlichen Vorschrift enthaltenen<br />

Verfahrensanforderungen einzuhalten.<br />

Verschmelzung oder einem Zusammenschluss,<br />

an der/dem die Gesellschaft<br />

beteiligt ist, oder einem Verkauf<br />

aller oder im Wesentlichen<br />

aller Vermögenswerte der Gesellschaft<br />

unter Einhaltung bestimmter<br />

Verfahrensanforderungen zu widersprechen.<br />

Das Gesellschaftsrecht<br />

des Staates Delaware sieht jedoch<br />

keine Abfindungsrechte vor, wenn<br />

die Aktien der Gesellschaft entweder<br />

an einer nationalen Wertpapierbörse<br />

(national securities<br />

exchange) notiert sind oder<br />

den Aufzeichnungen gemäß<br />

von mehr als 2.000 Aktionären<br />

gehalten werden; und ferner<br />

mit der Maßgabe, dass den<br />

Aktien des beteiligten Unternehmens,<br />

das nach einer Verschmelzung<br />

fortbesteht, keine<br />

Abfindungsrechte zustehen,<br />

wenn für die Genehmigung<br />

der Verschmelzung kein<br />

Beschluss der Aktionäre des<br />

fortbestehenden Unternehmens<br />

erforderlich war.<br />

Selbst wenn die Aktien einer Aktiengesellschaft<br />

diese Anforderungen<br />

erfüllen (wie dies gegenwärtig<br />

bei den Aktien der NYSE Euronext<br />

der Fall ist), haben die Aktionäre<br />

des Unternehmens nach dem<br />

Gesellschaftsrecht des Staates<br />

Delaware dennoch Abfindungsrechte,<br />

sofern sie ihre Aktien bei<br />

einer Verschmelzung, einem<br />

Zusammenschluss oder einer ähnlichen<br />

Transaktion gegen etwas<br />

anderes eintauschen müssen als<br />

Aktien des verbleibenden oder<br />

aus einer solchen Verschmelzung<br />

oder einem solchen<br />

Zusammenschluss hervorgehenden<br />

Rechtsträgers oder Hinterlegungsscheine<br />

(depository<br />

receipts) fürdiese Aktien;<br />

Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft<br />

oder Hinterlegungsscheine<br />

für diese Aktien,<br />

wenn diese Aktien (oder diesbezüglichenHinterlegungsscheine)<br />

oder Hinterlegungsscheine<br />

zum Zeitpunkt des<br />

Inkrafttretens der Verschmelzung<br />

oder des Zusammenschlusses<br />

an einer nationalen<br />

Wertpapierbörse (national<br />

A-435<br />

das Recht von Minderheitsaktionären<br />

zur Ablehnung der<br />

Höhe der Barabfindung, die<br />

die Inhaber von mindestens<br />

95% des ausgegebenen Kapitals<br />

der Holdco einem Gericht<br />

im Rahmen eines Squeeze-out-<br />

Verfahrens gemäß § 2:92a des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuchs<br />

vorgeschlagen haben;<br />

das Recht der nicht zustimmenden<br />

Aktionäre des erworbenen<br />

Unternehmens bei einer<br />

grenzüberschreitenden Verschmelzung<br />

mit einem Unternehmen<br />

mit Sitz in einem<br />

anderen Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Union oder des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums,<br />

gemäß § 2.333h des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuchs<br />

entschädigt zu werden;<br />

und<br />

das Recht von Minderheitsaktionären,<br />

nach einem öffentlichen<br />

Übernahmeangebot die<br />

Höhe der Barabfindung, die<br />

die Inhaber von mindestens<br />

95% des ausgegebenen Kapitals<br />

und der Stimmrechte der<br />

Holdco einem Gericht im Rahmen<br />

eines Squeeze-out-Verfahrens<br />

gemäß § 2:359c des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuchs<br />

vorgeschlagen haben,<br />

abzulehnen.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Gemäß AktG hat der Aktionär einer<br />

Aktiengesellschaft ein Vorzugsrecht<br />

auf die Zeichnung neuer<br />

Aktien im Verhältnis seiner Anteile<br />

am bisherigen Grundkapital der<br />

Gesellschaft (Bezugsrechte). Das<br />

Bezugsrecht kann gemäß AktG<br />

nur in begrenzten Fällen und nur<br />

im Beschluss der Hauptversammlung<br />

über die Erhöhung des Grundkapitals<br />

oder die Ausgabe von<br />

Aktien ausgeschlossen werden.<br />

Der Beschluss über den Ausschluss<br />

von Bezugsrechten bedarf einer<br />

Mehrheit, die mindestens drei Viertel<br />

des bei der Beschlussfassung<br />

vertretenen Grundkapitals umfasst.<br />

Vor einem Beschluss der Hauptversammlung<br />

über den Ausschluss von<br />

Bezugsrechten hat der Deutsche<br />

Börse-Vorstand den Aktionären<br />

einen schriftlichen Bericht über<br />

die Gründe für den Ausschluss<br />

zugänglich zu machen. Bei der<br />

Ausnutzung des genehmigten Kapitals<br />

kann der Deutsche Börse-Vorstand<br />

mit Zustimmung des Deutsche<br />

Börse-Aufsichtsrats das<br />

Grundkapital unter Bezugsrechtsausschluss<br />

erhöhen.<br />

securities exchange) notiert<br />

sind oder den Aufzeichnungen<br />

gemäß von mehr als 2.000<br />

Inhabern gehalten werden;<br />

eine Barzahlung anstelle von<br />

Spitzenbeträgen der vorstehend<br />

genannten Aktien oder<br />

Hinterlegungsscheine oder<br />

eine Kombination der vorstehenden<br />

Möglichkeiten.<br />

Bezugsrechte<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) haben Aktionäre<br />

keine Bezugsrechte auf die<br />

Zeichnung weiterer ausgegebener<br />

Aktien oder auf Wertpapiere, die<br />

in solche Aktien umgewandelt werden<br />

können, wenn und soweit diese<br />

Rechte nicht ausdrücklich in der<br />

Gründungsurkunde festgelegt sind.<br />

Die Gründungsurkunde der NYSE<br />

Euronext sieht keine Bezugsrechte<br />

vor.<br />

A-436<br />

Nach niederländischem Recht und<br />

nach der Satzung der Holdco haben<br />

die Holdco-Aktionäre grundsätzlich<br />

ein Bezugsrecht auf die anteilige<br />

Zeichnung neuer Aktien bzw.<br />

bei einer Zuteilung von Rechten auf<br />

die Zeichnung bestehender Aktien.<br />

Ausnahmen von diesen Bezugsrechten<br />

gelten unter anderem für(1)<br />

die Ausgabe von Aktien gegen<br />

Sacheinlagen; (2) die Ausgabe<br />

von Aktien und die Zuteilung von<br />

Rechten auf Zeichnung von Aktien<br />

an Mitarbeiter der Holdco oder<br />

ihrer Konzerngesellschaften; (3)<br />

die Ausgabe von Aktien an Personen,<br />

die ein in der Vergangenheit<br />

gewährtes Recht auf die Zeichnung<br />

von Aktien ausüben; und (4) die<br />

Ausgabe von Vorzugsaktien. Die<br />

Inhaber von Vorzugsaktien haben<br />

keine Bezugsrechte auf Stammoder<br />

Vorzugsaktien.<br />

Ein Aktionär hat das gesetzliche<br />

Recht, die Bezugsrechte binnen<br />

einer Frist von mindestens zwei<br />

Wochen nach dem Datum der<br />

Bekanntmachung der Ausgabe oder<br />

Zuteilung im niederländischen<br />

Amtsblatt (Staatscourant) (oder<br />

bei Namensaktien durch schriftliche<br />

Mitteilung) auszuüben. Die<br />

Holdco gibt die Ausgabe von<br />

Aktien mit Bezugsrechten und die<br />

Frist, innerhalb derer die Bezugsrechte<br />

ausgeübt werden können, im<br />

Staatscourant und in einer Zeitung<br />

mit landesweiter Verbreitung<br />

bekannt, es sei denn, die Bekanntmachung<br />

erfolgt schriftlich an alle<br />

Inhaber von Aktien an die von<br />

ihnen jeweils angegebene Adresse,<br />

sowie auf jede andere Weise, die<br />

gegebenenfalls zur Einhaltung der<br />

Regeln der New York Stock<br />

Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />

der Euronext Paris und<br />

jeder anderen Börse, an der die


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

A-437<br />

Holdco-Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />

(depositary receipts)für die<br />

Holdco-Aktien notiert sind, erforderlich<br />

ist. Die Bezugsrechte können<br />

jedoch von der Hauptversammlung<br />

der Holdco oder dem<br />

Verwaltungsrat der Holdco, wenn<br />

dieser von der Hauptversammlung<br />

für einen Zeitraum von höchstens<br />

fünf Jahren entsprechend ermächtigt<br />

wurde, eingeschränkt oder ausgeschlossen<br />

werden. Ein Beschluss<br />

der Hauptversammlung, dem Verwaltungsrat<br />

der Holdco die Befugnis<br />

zum Ausschluss oder zur Einschränkung<br />

von Bezugsrechten zu<br />

übertragen, erfordert eine qualifizierte<br />

Mehrheit von mindestens<br />

zwei Dritteln der bei der Hauptversammlung<br />

abgegebenen gültigen<br />

Stimmen, wenn weniger als die<br />

Hälfte des ausgegebenen Kapitals<br />

der Holdco anwesend oder vertreten<br />

ist. Ist mehr als die Hälfte des<br />

ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />

anwesend oder vertreten, genügt<br />

eine einfache Mehrheit. Soweit im<br />

Beschluss zur Übertragung nichts<br />

anderes angegeben ist, ist die Übertragung<br />

unwiderruflich. Ein<br />

Beschluss der Hauptversammlung,<br />

die Befugnis zum Ausschluss oder<br />

zur Einschränkung von Bezugsrechten<br />

zu übertragen, muss für<br />

einen festen Zeitraum von höchstens<br />

fünf Jahren gefasst werden und<br />

ist nur möglich, wenn das betreffende<br />

Organ auch als befugtes<br />

Organ für die Emission von Aktien<br />

eingesetzt wurde. Hat die Hauptversammlung<br />

diese Befugnis nicht<br />

an ein anderes Organ übertragen, ist<br />

sie zur Einschränkung oder zum<br />

Ausschluss von Bezugsrechten<br />

ermächtigt.<br />

Der Verwaltungsrat der Holdco<br />

wird voraussichtlich vor dem Vollzug<br />

des Zusammenschlusses von<br />

der Hauptversammlung der Holdco<br />

für einen Zeitraum von fünf Jahren<br />

ab dem Datum der Beschlüsse als<br />

zuständiges Organ für den Ausschluss<br />

oder die Einschränkung<br />

von Bezugsrechten auf Stammaktien<br />

bestimmt werden, vorbehaltlich<br />

seiner eingeschränkten Befugnis<br />

zur Emission von Stammaktien<br />

und zur Gewährung von Rechten<br />

auf den Erwerb von Stammaktien.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Die Deutsche Börse darf aufgrund<br />

einer Ermächtigung der Hauptversammlung,<br />

in welcher der niedrigste<br />

und der höchste Kurs der<br />

Aktien festgelegt ist, eigene Aktien<br />

erwerben, jedoch nicht mehr als<br />

10% ihrer ausgegebenen Aktien.<br />

Eine entsprechende Ermächtigung<br />

kann für einen Zeitraum von bis zu<br />

fünf Jahren erteilt werden. Die<br />

Deutsche Börse darf ihre eigenen<br />

Aktien nicht zu Handelszwecken<br />

erwerben. Die Deutsche Börse darf<br />

ihre eigenen Aktien für bestimmte<br />

vordefinierte Zwecke erwerben (z.<br />

B. wenn der Erwerb notwendig ist,<br />

um einen schweren, unmittelbar<br />

bevorstehenden Schaden von der<br />

Deutsche Börse abzuwenden, wenn<br />

die Aktien Personen zum Erwerb<br />

angeboten werden sollen, die mit<br />

der Deutsche Börse oder einem<br />

mit ihr verbundenen Unternehmen<br />

in einem Arbeitsverhältnis stehen<br />

oder standen, oder wenn der Erwerb<br />

zur Abfindung von Aktionären im<br />

Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen<br />

oder<br />

-erwerben dient).<br />

Erwerb eigener Aktien und Kapitalherabsetzung<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) kann eine<br />

Aktiengesellschaft eigene Aktien<br />

zurücknehmen oder zurückkaufen,<br />

wobei eine Aktiengesellschaft den<br />

Rückkauf bzw. die Rücknahme<br />

aber grundsätzlich nicht vornehmen<br />

darf, wenn dies zu einer Kapitalherabsetzung<br />

führen würde.<br />

A-438<br />

Aktionäre der Holdco aus den Vereinigten<br />

Staaten sollten sich<br />

bewusst sein, dass ihre Fähigkeit<br />

Bezugsrechte auszuüben<br />

beschränkt sein könnte, sofern nicht<br />

ein Offenlegungsbericht nach dem<br />

Securities Act eingereicht wurde,<br />

um das Angebot der Bezugsrechte<br />

bei der SEC zu registrieren.<br />

Die Holdco kann eigene Aktien vorbehaltlich<br />

und gemäß den nach niederländischem<br />

Recht vorgeschriebenen<br />

Grenzen erwerben,<br />

vorausgesetzt, dass (1) der Nennwert<br />

der Aktien, die die Holdco und ihre<br />

Tochtergesellschaften jeweils als<br />

Eigentümer oder im Rahmen eines<br />

Pfandrechts halten, 50% des ausgegebenen<br />

Kapitals der Holdco nicht<br />

übersteigt und (2) dass die ausschüttungsfähigen<br />

Rücklagen mindestens<br />

dem Kaufpreis entsprechen. Unter<br />

Beachtung dieser Grenzen kann die<br />

Holdco ihre eigenen, voll eingezahlten<br />

Aktien jederzeit ohne Gegenleistung<br />

(om niet) erwerben. Ein Erwerb<br />

eigener Aktien gegen eine werthaltige<br />

Gegenleistung kann nur erfolgen,<br />

wenn der Verwaltungsrat von<br />

der Hauptversammlung dazu<br />

ermächtigt wurde. Diese Ermächtigung<br />

ist höchstens 18 Monate wirksam.<br />

In der Ermächtigung der Hauptversammlung<br />

müssen die Anzahl der<br />

Aktien, die erworben werden können,<br />

die Art und Weise, in der sie<br />

erworben werden können und die<br />

zulässige Preisspanne angegeben<br />

werden. Für eineÜbertragung von<br />

Aktien an die Mitarbeiter der Holdco<br />

ist grundsätzlich keine Ermächtigung<br />

für denErwerbvonAktienerforderlich.<br />

Der eigentliche Erwerb kann nur<br />

durch einen Beschluss des Verwaltungsrats<br />

der Holdco erfolgen.<br />

Die Hauptversammlung der Holdco<br />

wird voraussichtlich vor dem Vollzug<br />

des Zusammenschlusses den<br />

Holdco-Verwaltungsrat ermächtigen,<br />

voll eingezahlte Stamm- und<br />

Vorzugsaktien am eigenen Kapital<br />

der Holdco zu erwerben, wobei<br />

diese Ermächtigung für einen Zeitraum<br />

von 18 Monaten ab dem Tag<br />

der Beschlussfassung unter den folgenden<br />

Bedingungen wirksam sein<br />

wird:


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

A-439<br />

der Preis für den Erwerb von<br />

Stammaktien liegt zwischen<br />

einem Betrag, der dem Nennwert<br />

der Stammaktien entspricht,<br />

und einem Betrag in<br />

Höhe von 110% des durchschnittlichen<br />

Börsenkurses<br />

dieser Aktien an den Börsen<br />

der New York Stock Exchange,<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

und der Euronext Paris<br />

(wobei der Börsenkurs dem<br />

Durchschnitt der Schlusskurse<br />

an jedem der 30 aufeinanderfolgenden<br />

Handelstage entspricht,<br />

die dem Tag vorausgehen,<br />

der drei Tage vor dem<br />

Tag des Erwerbs liegt);<br />

der Erwerbspreis für dieVorzugsaktien<br />

entspricht dem<br />

Nennwert dieser Vorzugsaktien;<br />

und<br />

die Anzahl der erwerbbaren<br />

Aktien ist auf die Höchstzahl<br />

der Aktien beschränkt, die die<br />

Holdco zu irgendeinem Zeitpunkt<br />

entsprechend der jeweils<br />

aktuellen oder zukünftigen<br />

Bestimmungen einschlägiger<br />

Gesetze oder der Holdco-Satzung<br />

erwerben darf.<br />

Die Hauptversammlung kann vorbehaltlich<br />

und gemäß den Bestimmungen<br />

des niederländischen<br />

Rechts die Einziehung von Aktien<br />

oder anderweitige Herabsetzung<br />

des Kapitals der Holdco beschließen,<br />

wobei gemäß der Satzung der<br />

Holdco der entsprechende<br />

Beschluss zur Herabsetzung des<br />

ausgegebenen Kapitals nur auf Vorschlag<br />

des Verwaltungsrats gefasst<br />

werden und sich der Beschluss zur<br />

Einziehung von Aktien nur auf die<br />

von der Holdco selbst gehaltenen<br />

Aktien oder auf Vorzugsaktien<br />

beziehen kann, unabhängig davon,<br />

ob sie von der Holdco selbst gehalten<br />

werden. Eine Herabsetzung des<br />

Kapitals der Holdco im Wege einer<br />

Herabsetzung des Nennwerts von<br />

Aktien ohne Kapitalrückzahlung<br />

muss anteilig für alle Aktien derselben<br />

Gattung vorgenommen werden.<br />

Von diesem Grundsatz kann<br />

mit Zustimmung aller Aktionäre<br />

der jeweiligen Aktiengattung abgewichen<br />

werden. Beschlüsse über<br />

Kapitalherabsetzungen erfordern<br />

eine Zweidrittelmehrheit der


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Jeder in der Hauptversammlung<br />

erschienene Aktionär, der gegen<br />

einen Beschluss oder alle<br />

Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

Widerspruch zur Niederschrift<br />

erklärt hat, kann innerhalb eines<br />

Monats nach Beschlussfassung<br />

durch die Hauptversammlung<br />

Anfechtungsklage gegen die Deutsche<br />

Börse erheben.<br />

Nach deutschem Recht sind jedoch<br />

weder Sammelklagen noch Aktionärsklagen<br />

aus dem Recht der<br />

Gesellschaft zulässig, selbst bei<br />

einer Pflichtverletzung der Vorstands-<br />

oder Aufsichtsratsmitglieder<br />

der Deutsche Börse. Ersatzansprüche<br />

gegen die Vorstands- oder<br />

Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche<br />

Börse dürfen grundsätzlich<br />

nur von der Deutsche Börse selbst<br />

geltend gemacht werden. In einem<br />

solchen Fall wird die Deutsche<br />

Börse vom Deutsche Börse-Aufsichtsrat<br />

vertreten, wenn Ansprüche<br />

gegenüber Mitgliedern des Deutsche<br />

Börse-Vorstands geltend<br />

gemacht werden, bzw. vom Deutsche<br />

Börse-Vorstand, wenn<br />

Ansprüche gegenüber Mitgliedern<br />

des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />

geltend gemacht werden.<br />

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />

ist der Aufsichtsrat<br />

verpflichtet, Ersatzansprüche<br />

gegenüber dem Deutsche Börse-<br />

Vorstand geltend zu machen, bei<br />

denen ein Erfolg wahrscheinlich<br />

ist, es sei denn, dass wichtige<br />

Unternehmensinteressen mit einer<br />

solchen Geltendmachung von<br />

Ansprüchen kollidieren würden,<br />

und diese Gründe die Gründe für<br />

eine Geltendmachung von<br />

Aktionärsklagen<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) kann ein<br />

Aktionär zur Durchsetzung der<br />

Rechte einer Aktiengesellschaft<br />

eine Aktionärsklage aus dem Recht<br />

der Gesellschaft (derivative action)<br />

im Namen der Aktiengesellschaft<br />

erheben. Eine natürliche Person<br />

kann ferner eine Sammelklage in<br />

ihrem Namen und im Namen anderer<br />

Aktionäre in einer ähnlichen<br />

Situation erheben, sofern die<br />

Voraussetzungen für die Durchführung<br />

einer Sammelklage nach dem<br />

Recht des Staates Delaware erfüllt<br />

sind. Eine Person kann eine solche<br />

Klage nur dann erheben und führen,<br />

wenn sie zum Zeitpunkt der Transaktion,<br />

die Gegenstand der Klage<br />

ist, Aktionär war. Darüber hinaus<br />

muss der Kläger nach dem Fallrecht<br />

des Staates Delaware nicht nur zum<br />

Zeitpunkt der Transaktion, die<br />

Gegenstand der Klage ist, sondern<br />

auch für die gesamte Dauer der<br />

Aktionärsklage aus dem Recht der<br />

Gesellschaft Aktionär sein. Nach<br />

dem Recht des Staates Delaware<br />

wird ferner vorgeschrieben, dass<br />

der Kläger der Aktionärsklage die<br />

Directors der Aktiengesellschaft<br />

auffordert, den Anspruch des<br />

Unternehmens geltend zu machen,<br />

bevor die Klage von dem Kläger der<br />

Aktionärsklage gerichtlich verfolgt<br />

wird, es sei denn, eine solche Aufforderung<br />

wäre vergeblich.<br />

A-440<br />

abgegebenen Stimmen, falls weniger<br />

als die Hälfte des ausgegebenen<br />

Kapitals in der entsprechenden<br />

Hauptversammlung anwesend oder<br />

vertreten ist. Befinden sich verschiedene<br />

Gattungen von Aktien<br />

im Umlauf, erfordert ein Beschluss<br />

zur Herabsetzung des Kapitals der<br />

Holdco die vorherige oder gleichzeitige<br />

Zustimmung (durch<br />

Beschluss) der Inhaber von mindestens<br />

zwei Dritteln der Aktien der<br />

jeweiligen Gattung, deren Rechte<br />

betroffen sind.<br />

Nach niederländischem Recht kann<br />

der Beschluss eines Organs der<br />

Holdco (zum Beispiel des<br />

Verwaltungsrats) für nichtig erklärt<br />

werden, wenn dieser Beschluss (i)<br />

entgegen gesetzlicher Bestimmungen<br />

gefasst wurde; und/oder (ii)<br />

entgegen den Grundsätzen der<br />

Angemessenheit und Fairness, die<br />

von den Personen und Organen zu<br />

beachten sind die gemäß den<br />

gesetzlichen Bestimmungen und/<br />

oder den Regelungen der Satzung<br />

in Holdco verwickelt sind, gefasst<br />

werden; und/oder (iii) entgegen der<br />

Regelungen in der Satzung der<br />

Holdco, die die formalen Voraussetzungen<br />

des Entscheidungsprozesses<br />

festlegen gefasst wurde; und/<br />

oder (iv) entgegen der Regeln des<br />

Verwaltungsrats oder eines Ausschusses<br />

der Holdco, gefasst wurde.<br />

Eine solche Nichtigkeitserklärung<br />

kann im Rahmen eines Verfahrens<br />

vor einem niederländischen Gericht<br />

nur von einer Partei verlangt werden,<br />

die ein ,,vernünftiges Interesse“<br />

(reasonable interest) an der<br />

ordnungsgemäßen der einschlägigen<br />

gesetzlichen Bestimmung hat.<br />

Sofern sie einzeln oder zusammen<br />

wenigstens 10% des Kapitals repräsentieren<br />

und/oder einen Anspruch<br />

auf Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />

(depositary receipts) in<br />

einem Nominalwert von wenigstens<br />

A225.000 haben, können auch<br />

ein oder mehrere Aktionäre der<br />

Holdco sogenannte ,,Untersuchungshandlungen“<br />

(inquiry proceedings)<br />

vor der Kammer für Handelssachen<br />

(Enterprise Chamber)<br />

des Amsterdamer Berufungsgerichts<br />

(Amsterdam Court of Appeal)<br />

einleiten. Im Rahmen dieser


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Ansprüchen überwiegen oder mindestens<br />

gleichbedeutend sind. Falls<br />

das betreffende vertretungsberechtigte<br />

Organ beschließt, die Geltendmachung<br />

solcher Ansprüche nicht<br />

weiter zu verfolgen, dann müssen<br />

solche Ersatzansprüche der Deutsche<br />

Börse dennoch gegen Vorstands-<br />

oder Aufsichtsratsmitglieder<br />

geltend gemacht werden,<br />

wenn es die Hauptversammlung<br />

mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

beschließt. Ersatzansprüche sollten<br />

innerhalb von sechs Monaten ab<br />

dem Tag der Hauptversammlung<br />

geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung<br />

des Ersatzanspruchs<br />

kann die Hauptversammlung<br />

besondere Vertreter bestellen. Das<br />

Gericht hat auf Antrag von Aktionären,<br />

deren Anteile zusammen<br />

mindestens 10% des Grundkapitals<br />

oder einen anteiligen Betrag am<br />

Grundkapital von 1.000.000 A erreichen,<br />

als Vertreter der Gesellschaft<br />

zur Geltendmachung des Ersatzanspruchs<br />

an Stelle der zur Vertretung<br />

der Deutsche Börse berufenen Personen<br />

zu bestellen, wenn ihm dies<br />

für eine gehörige Geltendmachung<br />

zweckmäßig erscheint.<br />

Außerdem können Aktionäre,<br />

deren Anteile zusammen mindestens<br />

1% des Grundkapitals oder<br />

einen anteiligen Betrag am Grundkapital<br />

von 100.000 A erreichen, die<br />

Zulassung beantragen, im Namen<br />

der Deutsche Börse Ersatzansprüche<br />

geltend zu machen. Das Gericht<br />

die Aktionäre, die das Recht<br />

zur Geltendmachung von<br />

Ersatzansprüchen ausüben,<br />

nachweisen, dass (1) sie die<br />

Aktien vor dem Zeitpunkt der<br />

behaupteten Pflichtverstöße<br />

erworben haben, und (2) sie<br />

die Deutsche Börse unter Setzung<br />

einer angemessenen Frist<br />

vergeblich aufgefordert haben,<br />

selbst Klage zu erheben;<br />

Tatsachen vorliegen, die den<br />

Verdacht rechtfertigen, dass<br />

der Deutsche Börse durch<br />

Unredlichkeit oder grobe Verletzung<br />

des Gesetzes oder der<br />

Satzung Schaden entstanden<br />

ist; und<br />

der Geltendmachung des<br />

Ersatzanspruchs keine überwiegenden<br />

Interessen der<br />

A-441<br />

Untersuchungshandlungen können<br />

der Aktionär bzw. die Aktionäre<br />

verlangen, dass die Kammer für<br />

Handelssachen eine oder mehrere<br />

Personen zur Durchführung einer<br />

Untersuchung der Handlungsweise<br />

der Holdco ernennt. Sofern die<br />

Kammer für Handelssachen<br />

Gründe sieht, die Handlungsweise<br />

der Holdco in Frage zu stellen, kann<br />

sie eine derartige Untersuchung<br />

anordnen. Abhängig vom Ergebnis<br />

der Untersuchung kann die Kammer<br />

für Handelssachen feststellen,<br />

dass seitens der Holdco ein Fehlverhalten<br />

vorliegt. Zusätzlich zu<br />

dieser Feststellung kann die Kammer<br />

für Handelssachen bestimmte<br />

dauerhafte Maßnahmen, wie die<br />

Suspendierung oder Abberufung<br />

eines oder mehrerer Mitglieder<br />

des Verwaltungsrats und/oder die<br />

Aussetzung oder Aufhebung eines<br />

oder mehrerer Beschlüsse eines<br />

Organs der Holdco, anordnen.<br />

Außerdem kann die Kammer für<br />

Handelssachen im Vorfeld der<br />

Untersuchung bestimmte Sofortmaßnahmen,<br />

wie die Suspendierung<br />

eines oder mehrerer Mitglieder<br />

des Verwaltungsrats und/oder<br />

die Aussetzung oder Aufhebung<br />

einer oder mehrerer Beschlüsse<br />

eines Organs der Holdco oder seiner<br />

Stimmrechte, anordnen. Die<br />

Feststellung von Fehlverhalten<br />

innerhalb eines Unternehmens<br />

durch die Kammer für Handelssachen<br />

kann ein erster Schritt zur<br />

Haftung der Geschäftsleitung (in<br />

einem gesonderten Verfahren)<br />

gegenüber dem Unternehmen und/<br />

oder Dritten sein.<br />

Im Hinblick auf Schadensersatzklagen<br />

kann, falls ein Dritter gegenüber<br />

der HoldCo für einen ihr entstandenen<br />

Schaden haftbar ist, nur<br />

die Holdco selbst eine Zivilklage<br />

gegen diesen Dritten erheben. Einzelne<br />

Aktionäre sind nicht dazu<br />

berechtigt, im Namen der Holdco<br />

Klage zu erheben. Nur in dem Fall,<br />

dass die Ursache für die Haftung<br />

eines Dritten gegenüber der Holdco<br />

zudem eine unerlaubte Handlung<br />

unmittelbar gegenüber einem<br />

Aktionär darstellt, hat der betreffende<br />

Aktionär ein eigenes Recht,<br />

in seinem Namen Klage gegen diesen<br />

Dritten zu erheben.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Deutsche Börse entgegenstehen.<br />

Nach deutschem Recht haben Aktionäre<br />

kein Recht auf Einsichtnahme<br />

in Bücher und Aufzeichnungen<br />

eines Unternehmens. Gemäß § 131<br />

AktG hat jeder Aktionär in der<br />

Hauptversammlung ein Auskunftsrecht,<br />

soweit dies zur sachgemäßen<br />

Beurteilung des jeweiligen Gegenstands<br />

der Tagesordnung erforderlich<br />

ist.<br />

Das Auskunftsrecht ist lediglich ein<br />

Recht auf mündliche Informationen<br />

während einer Hauptversammlung.<br />

Informationen dürfen zwar schriftlich<br />

an Aktionäre weitergegeben<br />

werden, Aktionäre haben jedoch<br />

weder ein Recht auf Erhalt schriftlicher<br />

Informationen noch auf Einsichtnahme<br />

in Dokumente der<br />

Deutsche Börse. In der Praxis können<br />

Aktionäre bestimmte schriftliche<br />

Informationen über die Deutsche<br />

Börse mittels der<br />

Veröffentlichungen im<br />

Einsichtsrechte<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) darf jeder<br />

Aktionär während der üblichen<br />

Geschäftszeiten für sachgemäße<br />

Zwecke die Aufstellung der an<br />

einer Hauptversammlung stimmberechtigten<br />

Aktionäre (stock ledger),<br />

die Aufstellung der Aktionäre<br />

sowie die Bücher und Aufzeichnungen<br />

der Gesellschaft einsehen.<br />

A-442<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass es<br />

nach niederländischem Recht möglich<br />

ist, im Wege eines Sammelverfahrens<br />

Klage gegen einen Dritten<br />

zu erheben. Eine Stiftung oder ein<br />

Verband mit dem Ziel der Wahrung<br />

der Rechte einer Gruppe von Personen<br />

mit ähnlichen Interessen<br />

kann eine Sammelklage erheben.<br />

Die Anordnung zur Zahlung von<br />

Schadenersatz in Geld führen, sondern<br />

nur zu einem Feststellungsurteil<br />

(verklaring voor recht). Um<br />

Schadenersatz zu erhalten, können<br />

die Stiftung bzw. der Verband und<br />

der Verband und der Beklagte —<br />

häufig auf der Grundlage eines solchen<br />

Feststellungsurteils — einen<br />

Vergleich erzielen. Ein niederländisches<br />

Gericht kann den Vergleich<br />

für alle Geschädigten für bindend<br />

erklären, wobei es den einzelnen<br />

Geschädigten jeweils offen steht,<br />

sich nicht dem Vergleich anzuschließen.<br />

Ein einzelner Geschädigter<br />

bzw. eine Gruppe von<br />

Geschädigten kann selbst unabhängig<br />

von der Sammelklage und dem<br />

Sammelvergleichsverfahren einer<br />

Stiftung oder eines Verbands eine<br />

Zivilklage auf Schadenersatz erheben,<br />

sofern dieser Geschädigte bzw.<br />

diese Gruppe von Geschädigten<br />

rechtzeitig auf den Sammelvergleich<br />

verzichtet hat.<br />

Auf Verlangen ist einem Aktionär<br />

der Inhalt des Aktienregisters,<br />

soweit er die auf den Namen des<br />

Aktionärs eingetragenen Aktien<br />

betrifft, unentgeltlich schriftlich<br />

nachzuweisen; die entsprechend<br />

abgegebene Erklärung kann im<br />

Namen der Holdco von einer Person<br />

unterzeichnet werden, die für<br />

diesen Zweck vom Verwaltungsrat<br />

der Holdco zu benennen ist. Um<br />

einschlägige Vorschriften ausländischen<br />

Rechts oder des Regelwerks<br />

der New York Stock Exchange, der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse, der<br />

Euronext Paris oder anderer Börsen<br />

zu erfüllen, an denen Aktien oder<br />

Hinterlegungsscheine (depository<br />

receipts) für Aktien notiert werden,<br />

kann die Holdco jeder zuständigen<br />

Aufsichtsbehörde Einsicht in das<br />

Aktienregister gewähren oder<br />

Angaben über dessen Inhalt<br />

machen.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Handelsregister, im Unternehmensregister<br />

und im elektronischen Bundesanzeiger<br />

sowie an anderen Stellen,<br />

an denen Unterlagen der<br />

Deutsche Börse öffentlich zugänglich<br />

gemacht wurden, erhalten.<br />

Nach deutschem Recht unterliegen<br />

die Mitglieder des Deutsche Börse-<br />

Vorstands einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot.<br />

Bei einem Verstoß<br />

gegen dieses Wettbewerbsverbot ist<br />

das betreffende Mitglied des Deutsche<br />

Börse-Vorstands schadensersatzpflichtig<br />

oder die Deutsche<br />

Börse kann die Herausgabe der<br />

Gewinne oder Vergütungen, die<br />

dem Mitglied aus der konkurrierenden<br />

Transaktion entstanden sind<br />

oder entstehen werden, verlangen.<br />

Andere Interessenkonflikte sind<br />

unter Umständen dem Deutsche<br />

Börse-Aufsichtsrat gegenüber<br />

offenzulegen, wenn das betreffende<br />

Vorstandsmitglied nicht in der Lage<br />

ist, seine Treupflichten ordnungsgemäß<br />

zu erfüllen.<br />

Verträge, wonach ein Mitglied des<br />

Deutsche Börse-Aufsichtsrats über<br />

seine gesetzlichen Pflichten als<br />

Aufsichtsratsmitglied hinaus<br />

Dienstleistungen für die Deutsche<br />

Börse erbringt, bedürfen der<br />

Zustimmung des Deutsche Börse-<br />

Aufsichtsrats. Eine für diese<br />

Dienstleistungen erhaltene Vergütung<br />

ist an die Deutsche Börse<br />

zurückzuzahlen, wenn der Deutsche<br />

Börse-Aufsichtsrat dem<br />

zugrunde liegenden Vertrag nicht<br />

zugestimmt hat. Bei allen anderen<br />

Interessenkonflikten sind die Mitglieder<br />

des Deutsche Börse-Aufsichtsrats<br />

dazu verpflichtet, gemäß<br />

ihren Sorgfalts- und Loyalitätspflichten<br />

zu handeln. Darüber<br />

hinaus bestehen nach deutschem<br />

Recht keine klaren Regelungen<br />

für die Behandlung solcher Interessenkonflikte,<br />

wenngleich der Deutsche<br />

Corporate Governance Kodex<br />

regelt, dass Interessenkonflikte<br />

dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen<br />

sind, und dauerhafte Interessenkonflikte<br />

zur Beendigung des<br />

Dienstvertrags des betroffenen Aufsichtsratsmitglieds<br />

führen.<br />

Transaktionen mit Interessenkonflikten<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) sind Transaktionen<br />

zwischen einer Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des<br />

Staates Delaware und einem Director<br />

dieser Aktiengesellschaft, der<br />

einem Interessenkonflikt unterliegt,<br />

zulässig, wenn: (1) die wesentlichen<br />

Sachverhalte in Bezug auf<br />

seine Beziehung oder seine Interessen<br />

offengelegt werden, und die<br />

keinem Interessenkonflikt unterliegenden<br />

Directors mehrheitlich ihre<br />

Zustimmung erteilen; (2) die<br />

wesentlichen Sachverhalte in<br />

Bezug auf seine Beziehung oder<br />

seine Interessen offengelegt werden,<br />

und mit einer Mehrheit der<br />

hierfür stimmberechtigten Aktionäre<br />

die Zustimmung erteilt wird;<br />

oder (3) die Transaktion zum Zeitpunkt<br />

ihrer Genehmigung durch das<br />

Board of Directors, einen Ausschuss<br />

des Board of Directors oder<br />

die Aktionäre der Aktiengesellschaft<br />

gegenüber gerecht ist.<br />

A-443<br />

Unbeschadet der relevanten Grundsätze<br />

und Standards einer guten<br />

Unternehmensführung (,,Best Practice“)<br />

gemäß dem niederländischen<br />

Corporate Governance-Kodex<br />

nimmt ein Mitglied des Verwaltungsrats<br />

der Holdco gemäß der<br />

Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats<br />

nicht an den Gesprächen<br />

und dem Entscheidungsfindungsprozess<br />

in Zusammenhang<br />

mit einem Sachverhalt oder einer<br />

Transaktion teil, wenn diesbezüglich<br />

ein Konflikt zwischen seinen<br />

und den Interessen der Holdco<br />

besteht.<br />

Bei einem Mitglied des Verwaltungsrats<br />

der Holdco liegt in jedem<br />

Fall ein Interessenkonflikt vor,<br />

wenn:<br />

er oder sie ein wesentliches<br />

persönliches finanzielles Interesse<br />

an einem Unternehmen<br />

hat, mit dem die Holdco oder<br />

eine Gesellschaft der Holdco-<br />

Gruppe beabsichtigt, eine<br />

Transaktion einzugehen;<br />

er oder sie ein Familienangehöriger<br />

eines Mitglieds der<br />

Geschäftsführung eines Unternehmens<br />

ist, mit dem die<br />

Holdco oder eine Gesellschaft<br />

der Holdco-Gruppe beabsichtigt,<br />

eine Transaktion einzugehen;<br />

er oder sie eine Position in der<br />

Geschäftsführung oder in<br />

einem Kontrollgremium eines<br />

Unternehmens inne hat, mit<br />

dem die Holdco oder eine<br />

Gesellschaft der Holdco-<br />

Gruppe beabsichtigt, eine<br />

Transaktion einzugehen;<br />

der Verwaltungsrat der Holdco<br />

in seinem alleinigen Ermessen<br />

bestimmt hat, dass ein Interessenkonflikt<br />

besteht.<br />

Bei einem Interessenkonflikt zwischen<br />

der Holdco und einem oder


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Das deutsche Aktiengesetz erlaubt<br />

es Aktionären nicht, Handlungen<br />

durch schriftliches Einvernehmen<br />

außerhalb einer Hauptversammlung<br />

vorzunehmen.<br />

Handlungen durch schriftliches Einvernehmen der Aktionäre<br />

Die Satzung der NYSE Euronext<br />

sieht vor, dass jede Handlung, die<br />

von Aktionären vorzunehmen ist<br />

oder vorgenommen werden darf,<br />

auf einer ordnungsgemäß einberufenen<br />

ordentlichen oder außerordentlichen<br />

Hauptversammlung<br />

beschlossen werden muss und nicht<br />

durch schriftliches Einvernehmen<br />

beschlossen werden darf.<br />

mehreren Direktoren gelten weiterhin<br />

uneingeschränkt die Bestimmungen<br />

der Satzung der Holdco,<br />

wonach die Holdco vom Verwaltungsrat<br />

vertreten wird und der<br />

geschäftsführende Direktor ebenfalls<br />

zur Vertretung der Gesellschaft<br />

berechtigt ist, es sei denn,<br />

die Hauptversammlung hat eine<br />

oder mehrere Personen dazu<br />

bestimmt, im vorliegenden Fall<br />

die Holdco bei einem solchen Interessenkonflikt<br />

zu vertreten.<br />

Nach niederländischem Recht ist<br />

die Hauptversammlung stets dazu<br />

ermächtigt, eine oder mehrere Personen<br />

als Vertreter der Holdco in<br />

Angelegenheiten zu benennen, bei<br />

denen bei einem Mitglied des Verwaltungsrats<br />

der Holdco ein Interessenkonflikt<br />

mit der Holdco<br />

besteht.<br />

Die Aktionäre der Holdco dürfen<br />

keine Beschlüsse außerhalb der<br />

Hauptversammlung fassen.<br />

Begrenzung der Haftung der Organmitglieder/Haftungsfreistellung von Führungspersonen und<br />

Organmitgliedern<br />

Gemäß dem Aktiengesetz ist es<br />

einer Aktiengesellschaft wie der<br />

Deutsche Börse nicht gestattet, die<br />

persönliche Haftung ihrer Vorstands-<br />

oder Aufsichtsratsmitglieder<br />

für Schadenersatz aus Pflichtverstößen<br />

im Rahmen ihrer<br />

offiziellen Funktion zu begrenzen<br />

oder auszuschließen.<br />

Die Deutsche Börse kann jedoch<br />

auf ihre Ersatzansprüche infolge<br />

eines Pflichtverstoßes verzichten<br />

oder sich über sie vergleichen,<br />

wenn seit der Entstehung solcher<br />

Ansprüche mehr als drei Jahre vergangen<br />

sind, jedoch nur mit der<br />

Zustimmung der Hauptversammlung<br />

mit der Maßgabe, dass ein<br />

solcher Verzicht nicht gewährt<br />

bzw. ein solcher Vergleich nicht<br />

erzielt werden kann, wenn Aktionäre,<br />

die zusammen mindestens<br />

Nach dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware (Delaware General<br />

Corporation Law) ist es einer<br />

Aktiengesellschaft gestattet, in<br />

ihrer Gründungsurkunde eine<br />

Bestimmung aufzunehmen,<br />

wonach die persönliche Haftung<br />

eines Directors gegenüber der Aktiengesellschaft<br />

oder ihren Aktionären<br />

in Bezug auf Schadenersatz in<br />

Form von Geld wegen eines Verstoßes<br />

gegen Treupflichten aufgehoben<br />

oder begrenzt wird. Allerdings<br />

ist im Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware ausdrücklich festgelegt,<br />

dass die Haftung eines<br />

Director in folgenden Fällen weder<br />

aufgehoben noch begrenzt werden<br />

darf: (1) Verstöße gegen seine<br />

Loyalitätspflicht gegenüber der<br />

Aktiengesellschaft oder deren<br />

Aktionären; (2) Handlungen oder<br />

Unterlassungen, die nicht auf<br />

A-444<br />

Gemäß niederländischem Recht<br />

können die Mitglieder des Verwaltungsrats<br />

gegenüber der Holdco für<br />

Schadenersatz im Falle einer<br />

unsachgemäßen oder fahrlässigen<br />

Erfüllung ihrer Pflichten haftbar<br />

gemacht werden. Sie haften ggf.<br />

auch für Schadenersatz gegenüber<br />

Dritten im Falle einer Insolvenz<br />

oder von Zahlungsrückständen in<br />

Bezug auf Steuern oder Sozialabgaben<br />

infolge einer unsachgemäßen<br />

Erfüllung ihrer Pflichten oder im<br />

Falle unerlaubter Handlungen. In<br />

bestimmten Fällen können die Mitglieder<br />

des Verwaltungsrats auch<br />

strafrechtlich haftbar sein.<br />

Gemäß der Satzung der Holdco ist<br />

jeder gegenwärtige und ehemalige<br />

Direktor durch die Holdco von allen<br />

entstandenen angemessenen Kosten<br />

und Ausgaben sowie von allen


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

10% der ausgegebenen Aktien halten,<br />

Widerspruch zur Niederschrift<br />

der Hauptversammlung erheben.<br />

Nach deutschem Recht kann die<br />

Deutsche BörseihreleitendenAngestellten<br />

von der Haftung freistellen<br />

bzw. muss unter bestimmten Bedingungen<br />

nach deutschem Arbeitsrecht<br />

eine solche Haftungsfreistellung<br />

gewähren. Die Deutsche Börse darf<br />

jedoch ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder<br />

nicht grundsätzlich<br />

von der Haftung für denFall<br />

freistellen, dass diese Mitglieder<br />

gegenüber der Deutsche Börse<br />

infolge eines Verstoßes gegen ihre<br />

treuhänderischen Pflichten oder<br />

andere Verpflichtungen gegenüber<br />

der Deutsche Börse haftbar sind.<br />

Eine deutsche Aktiengesellschaft<br />

kann jedoch eine D&O-Versicherung<br />

(Directors & Officers-Versicherung,<br />

Haftpflichtversicherung für<br />

Vermögensschäden) abschließen.<br />

Wird eine solche D&O-Versicherung<br />

für Vorstandsmitglieder abgeschlossen,<br />

unterliegt sie gemäß<br />

deutschem Recht verpflichtend<br />

anzuwendenden Einschränkungen,<br />

darunter einem Selbstbehalt des<br />

jeweiligen Vorstandsmitglieds von<br />

mindestens 10% des Schadens bis<br />

zur Höhe des Eineinhalbfachen der<br />

festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds.<br />

Darüber hinaus<br />

kann es einer Aktiengesellschaft<br />

wie der Deutsche Börse gemäß<br />

deutschem Recht gestattet sein, ein<br />

Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied<br />

von Rechtsanwaltsgebühren<br />

freizustellen, sofern dieses Mitglied<br />

im Rahmen eines Prozesses in einem<br />

Land wie den Vereinigten Staaten<br />

obsiegt hat, in dem die obsiegenden<br />

Beteiligten die ihnen entstandenen<br />

Kosten selbst tragen müssen, wenn<br />

nach deutschem Recht der Unterlegene<br />

die Rechtsanwaltskosten des<br />

jeweiligen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieds<br />

der Deutsche<br />

Börse hätte tragen müssen, falls<br />

der Prozess in Deutschland angestrengt<br />

worden wäre.<br />

gutem Glauben beruhen oder bei<br />

denen ein vorsätzliches Fehlverhalten<br />

oder ein wissentlicher Gesetzesverstoß<br />

vorliegt; (3) ein unrechtmäßiger<br />

Kauf oder eine<br />

unrechtmäßige Rücknahme von<br />

Aktien oder eine unrechtmäßige<br />

Zahlung von Dividenden; oder (4)<br />

eine Transaktion, bei welcher der<br />

Director sich einen unangemessenen<br />

persönlichen Vorteil verschafft<br />

hat. Das Gesellschaftsrecht<br />

des Staates Delaware sieht weiter<br />

vor, dass keine derartige Bestimmung<br />

die Haftung eines Director<br />

in Bezug auf eine Handlung oder<br />

eine Unterlassung, die vor dem Tag<br />

des Inkrafttretens einer solchen<br />

Bestimmung eingetreten ist, aufhebt<br />

oder begrenzt.<br />

Die Gründungsdokumente der<br />

NYSE Euronext sehen eine Haftungsfreistellung<br />

der Directors<br />

und Executive Officers in vollem,<br />

gemäß dem Gesellschaftsrecht des<br />

Staates Delaware zulässigen<br />

Umfang vor; dies gilt jedoch unter<br />

der Voraussetzung, dass die NYSE<br />

Euronext — außer in Bezug auf<br />

Ansprüche auf der Grundlage dieses<br />

Rechts auf Haftungsfreistellung<br />

— solche Personen, die eine<br />

Haftungsfreistellung in Zusammenhang<br />

mit einem von einer solchen<br />

Person angestrengten Verfahren<br />

(oder einem Teil davon) anstreben,<br />

nur dann von der Haftung freistellen<br />

wird, wenn ein solches Verfahren<br />

(oder Teil davon) vom Board of<br />

Directors genehmigt wurde. Das<br />

Recht auf Freistellung umfasst das<br />

Recht auf Auslagenersatz, vorausgesetzt<br />

jedoch, dass, sofern das<br />

Gesellschaftsrecht des Staates<br />

Delaware dies verlangt, die Zahlung<br />

solcher Auslagen, die einem<br />

Director oder Officer in dieser<br />

Funktion (und nicht in einer anderen<br />

Funktion, in der eine Dienstleistung<br />

von einer solchen Person,<br />

die gleichzeitig ein Director oder<br />

Officer ist, erbracht wurde oder<br />

wird, insbesondere Dienstleistungen<br />

für einen Plan für Leistungen<br />

an Arbeitnehmer) vor der endgültigen<br />

Erledigung eines Verfahrens<br />

entstehen, nur nach der Vorlage<br />

einer Verpflichtungserklärung eines<br />

solchen Director oder Officer oder<br />

in seinem Namen, wonach dieser<br />

jeglichen Aufwandsersatz<br />

A-445<br />

Schadenersatzleistungen oder Bußgeldern<br />

freizustellen, die auf Handlungen<br />

oder Unterlassungen in Ausübung<br />

seiner Pflichten oder<br />

sonstigen von ihm gegenwärtig<br />

oder zu einem früheren Zeitpunkt<br />

im Auftrag der Holdco ausgeübten<br />

Pflichten beruhen.<br />

Die Satzung der Holdco schränkt<br />

das Recht auf Freistellung insofern<br />

ein, dass kein Anspruch auf Haftungsfreistellung<br />

besteht, wenn und<br />

soweit (1) eine solche Haftungsfreistellung<br />

nach niederländischem<br />

Recht nicht zulässig ist und (2)<br />

ein zuständiges Gericht in einem<br />

rechtskräftigen Urteil festgestellt<br />

hat, dass die Handlung oder Unterlassung<br />

des (ehemaligen) Direktors<br />

als vorsätzlich (opzettelijk),<br />

bewusst fahrlässig (bewust roekeloos)<br />

oder schwerwiegend schuldhaft<br />

(ernstig verwijtbaar) bezeichnet<br />

werden kann, es sei denn, nach<br />

niederländischem Recht gelten<br />

anderslautende Bestimmungen<br />

oder dies wäre in Anbetracht der<br />

Umstände des Falls nach den Geboten<br />

der Angemessenheit und Fairness<br />

unzumutbar.<br />

Ein Anspruch auf Haftungsfreistellung<br />

besteht ferner nicht, wenn und<br />

soweit die Kosten, Schadenersatzleistungen<br />

oder Bußgelder von<br />

einer Haftpflichtversicherung abgedeckt<br />

sind und die Versicherung die<br />

Kosten, Schadenersatzleistungen<br />

oder Bußgelder erstattet hat.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Am 20. Dezember 2001 trat das<br />

WpÜG in Kraft. Das WpÜG, in<br />

seiner jeweils geltenden Fassung,<br />

regelt sämtliche öffentlichen Angebote<br />

zum Erwerb bestimmter, am<br />

Markt gehandelter Wertpapiere von<br />

in Deutschland ansässigen Aktiengesellschaften,<br />

deren Aktien in<br />

Deutschland oder in einem anderen<br />

Mitgliedstaat des Europäischen<br />

zurückzahlt, wenn abschließend<br />

bestimmt wird, dass dieser Director<br />

oder Officer gemäß diesem Gesellschaftsrecht<br />

oder anderweitig keinen<br />

Anspruch auf Freistellung hat.<br />

Grundsätzlich ist es nach dem<br />

Gesellschaftsrecht des Staates<br />

Delaware gestattet, dass eine Aktiengesellschaft<br />

bestimmte Personen,<br />

die Beteiligte einer Klage, eines<br />

Prozesses oder eines Verfahrens<br />

wurden, und zwar aufgrund der Tatsache,<br />

dass diese Person ein Director,<br />

Officer, Mitarbeiter oder Vertreter<br />

der Aktiengesellschaft ist<br />

oder war oder auf Verlangen der<br />

Aktiengesellschaft als Director,<br />

Officer, Mitarbeiter oder Vertreter<br />

einer anderen Aktiengesellschaft<br />

oder eines anderen Unternehmens<br />

fungiert(e), vorausgesetzt, dass<br />

diese Person in gutem Glauben<br />

und in einer Weise gehandelt hat,<br />

die nach ihrem vernünftigen<br />

Ermessen im besten Interesse der<br />

Aktiengesellschaft war bzw. nicht<br />

mit den besten Interessen der Aktiengesellschaft<br />

kollidierte. Soweit<br />

diese Person bei einer solchen<br />

Angelegenheit erfolgreich war,<br />

wird sie von den ihr tatsächlich entstandenen,<br />

vertretbaren Aufwendungen<br />

freigestellt. Im Falle einer<br />

Klage durch die Aktiengesellschaft<br />

oder in ihrem Namen kann bei keiner<br />

Angelegenheit eine Freistellung<br />

erfolgen, bei der diese Person laut<br />

Urteil gegenüber der Aktiengesellschaft<br />

haftbar ist, es sei denn, dass<br />

(und nur in dem Umfang, in dem)<br />

der Delaware Court of Chancery<br />

oder das Gericht, vor dem die Klage<br />

erhoben wurde, bestimmt, dass<br />

trotz der gerichtlichen Zuerkennung<br />

der Haftung diese Person<br />

gerechterweise und in zumutbarem<br />

Umfang zu einer Freistellung für<br />

sachgemäße Auslagen berechtigt<br />

ist.<br />

Übernahmerecht<br />

Section 203 des Gesellschaftsrechts<br />

des Staates Delaware (Delaware<br />

General Corporation Law) sieht<br />

grundsätzlich vor, dass eine Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des<br />

Staates Delaware, die nicht in der<br />

vorgeschriebenen Weise darauf verzichtet<br />

hat, in den Geltungsbereich<br />

dieser Section zu fallen, keinen<br />

Unternehmenszusammenschluss<br />

A-446<br />

Weder das niederländische Recht<br />

noch die Satzung der Holdco enthalten<br />

konkrete Bestimmungen,<br />

wonach Unternehmenszusammenschlüsse<br />

mit beteiligten Aktionären<br />

untersagt sind. Nach niederländischem<br />

Recht sind verschiedene<br />

Schutzmaßnahmen möglich und<br />

zulässig, darunter die Ausgabe<br />

stimmberechtigter Vorzugsaktien


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Wirtschaftsraums zum Handel an<br />

einem regulierten Markt zugelassen<br />

sind, unabhängig davon, ob eine<br />

Gegenleistung in Aktien und/oder<br />

in Geld angeboten wird und ungeachtet<br />

des Umfangs oder des<br />

Zwecks der Übernahme.<br />

Das WpÜG bezieht sich auf öffentliche<br />

Angebote, d.h. öffentliche<br />

Kauf- oder Tauschangebote zum<br />

Erwerb von Aktien (oder mit Eigenkapital<br />

unterlegten Wertpapieren, d.<br />

h. in Aktien wandelbaren Wertpapieren)<br />

an die Aktionäre einer Zielgesellschaft.<br />

Sobald sich eine Partei<br />

dazu entschließt, ein öffentliches<br />

Angebot abzugeben, ist diese verpflichtet,<br />

ihre Entscheidung unverzüglich<br />

zu veröffentlichen. Vor der<br />

Veröffentlichung muss der Bieter<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(<strong>BaFin</strong>) und die<br />

relevanten Börsen von seiner Entscheidung<br />

in Kenntnis setzen. Der<br />

Bieter hat der <strong>BaFin</strong> in der Regel<br />

innerhalb von vier Wochen, bei<br />

komplizierten grenzüberschreitenden<br />

Angeboten innerhalb<br />

von acht Wochen, nach einer<br />

solchen öffentlichen Ankündigung<br />

eine detaillierte <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

zu übermitteln. Die <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

darf erst öffentlich verbreitet<br />

werden, nachdem die <strong>BaFin</strong> die<br />

Veröffentlichung gestattet hat.<br />

Nach der Gestattung ist die <strong>Angebotsunterlage</strong><br />

durch Bekanntgabe<br />

im Internet und durch Bereithalten<br />

zur kostenlosen Ausgabe oder<br />

Bekanntgabe im elektronischen<br />

Bundesanzeiger zu veröffentlichen.<br />

Die Annahmefrist darf nicht weniger<br />

als vier Wochen und nicht mehr<br />

als zehn Wochen betragen. Diese<br />

Frist verlängert sich automatisch,<br />

wenn das Angebot innerhalb der<br />

zwei letzten Wochen der Angebotsfrist<br />

geändert wird oder wenn ein<br />

Dritter während der Annahmefrist<br />

ein konkurrierendes Angebot<br />

abgibt.<br />

Das WpÜG unterscheidet zwischen<br />

zwei Arten von öffentlichen Angeboten:<br />

Übernahmeangebote und<br />

Pflichtangebote.<br />

Übernahmeangebote sind Angebote,<br />

die auf den Erwerb der Kontrolle<br />

über die Zielgesellschaft<br />

gerichtet sind. Gemäß dem WpÜG<br />

(business combination) mit einem<br />

Aktionär mit mindestens 15%<br />

Stimmrechtsanteilen (interested<br />

shareholder, nachstehend ,,beteiligter<br />

Aktionär“) für einen Zeitraum<br />

von drei Jahren ab dem Tag, an dem<br />

der Aktionär ein beteiligter Aktionär<br />

wurde, durchführen darf, es sei<br />

denn, dass:<br />

das Board of Directors der<br />

Aktiengesellschaft vor diesem<br />

Zeitpunkt entweder den Unternehmenszusammenschluss<br />

oder die Transaktion, die dazu<br />

führte, dass der Aktionär ein<br />

beteiligter Aktionär wurde,<br />

genehmigt hat;<br />

bei Vollzug der Transaktion,<br />

die dazu führte, dass der Aktionär<br />

ein beteiligter Aktionär<br />

wurde, dieser beteiligte Aktionär<br />

mindestens 85% der zum<br />

Zeitpunkt des Beginns der<br />

Transaktion im Umlauf befindlichen<br />

stimmberechtigten<br />

Aktien der Aktiengesellschaft<br />

besaß; für die Zwecke der<br />

Ermittlung der im Umlauf<br />

befindlichen stimmberechtigten<br />

Aktien (jedoch nicht der<br />

im Umlauf befindlichen<br />

stimmberechtigten Aktien, die<br />

der beteiligte Aktionär hält)<br />

bleiben diejenigen Aktien<br />

unberücksichtigt, die von<br />

Directors und Officers (die<br />

natürliche Personen sind)<br />

gehalten werden, sowie diejenigen<br />

Aktien, die im Rahmen<br />

von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen<br />

gehalten werden,<br />

bei denen die Mitarbeiter nicht<br />

das Recht haben, vertraulich zu<br />

bestimmen, ob die im Rahmen<br />

des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms<br />

gehaltenen Aktien<br />

im Rahmen eines Übernahmeoder<br />

Tauschangebots eingereicht<br />

werden; oder<br />

zu diesem Zeitpunkt oder<br />

danach der Unternehmenszusammenschluss<br />

vom Board of<br />

Directors der Aktiengesellschaft<br />

mit einer Mehrheit von<br />

mindestens 662 ⁄3% der im<br />

Umlauf befindlichen stimmberechtigten<br />

Aktien, die nicht<br />

von dem beteiligten Aktionär<br />

gehalten werden, in einer<br />

ordentlichen oder<br />

A-447<br />

vorbehaltlich der Grenzen, die<br />

durch die niederländische Rechtsprechung<br />

und das niederländische<br />

Recht, insbesondere durch den Niederländischen<br />

Corporate Governance-Kodex,<br />

gesetzt sind.<br />

Gemäß § 5.5 des niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetzes ist ein<br />

Aktionär, der 30% der mit den<br />

Aktien der Holdco verbundenen<br />

Stimmrechte erwirbt, zur Abgabe<br />

eines öffentlichen Angebots für<br />

die verbleibenden Aktien der<br />

Holdco verpflichtet. Gemeinsam<br />

handelnde Aktionäre, die zusammen<br />

mindestens 30% der Stimmrechte<br />

einer Gesellschaft halten,<br />

sind ebenfalls dazu verpflichtet,<br />

ein öffentliches Angebot abzugeben.<br />

Dies gilt auch, wenn ein oder<br />

mehrere Aktionäre mit der Zielgesellschaft<br />

die Verhinderung eines<br />

öffentlichen Angebots vereinbart<br />

haben.<br />

Die Holdco ist eine Gesellschaft<br />

nach niederländischem Recht und<br />

unterliegt diesem. Da jedoch die<br />

Holdco-Aktien nicht zum Handel<br />

an einem regulierten Markt in den<br />

Niederlanden zugelassen sind, sondern<br />

für den Handel an den regulierten<br />

Märkten der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse und der Euronext<br />

Paris zugelassen werden, gelten die<br />

niederländischen Regelungen zu<br />

öffentlichen Angeboten im niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetz<br />

und in der damit zusammenhängenden<br />

Verordnung zu öffentlichen<br />

Angeboten (Besluit openbare biedingen<br />

Wft) nur in Zusammenhang<br />

mit Angelegenheiten betreffend<br />

Informationen, die an Gewerkschaften<br />

und Mitarbeiter zu übermitteln<br />

sind, sowie im Zusammenhang<br />

mit gesellschaftsrechtlichen<br />

Angelegenheiten, einschließlich<br />

der Einberufung von Hauptversammlungen<br />

bei einem öffentlichen<br />

Angebot. Die Holdco kann<br />

beschließen, dass das deutsche<br />

Übernahmerecht gemäß dem Wertpapiererwerbs-<br />

und Übernahmegesetz<br />

in Bezug auf die Abfindung<br />

und verfahrenstechnische Sachverhalte<br />

in Verbindung mit einem<br />

öffentlichen Angebot für ihre an<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

und der Euronext Paris notierten<br />

Aktien gelten soll und muss die


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

ist Kontrolle definiert als das Halten<br />

von mindestens 30% der Stimmrechte<br />

an der Zielgesellschaft.<br />

Neben den Bestimmungen für<br />

öffentliche Angebote bestehen für<br />

Übernahmeangebote weitere Regelungen.<br />

Gemäß dem WpÜG ist ein<br />

Übernahmeangebot ohne Ausschluss<br />

bestimmter Aktionäre an<br />

alle Aktionäre zu richten. Teilangebote<br />

(d. h. ein Übernahmeangebot,<br />

bei dem der Bieter mindestens 30%,<br />

aber weniger als 100% der verbleibenden<br />

im Umlauf befindlichen<br />

stimmberechtigten Aktien erwerben<br />

möchte) sind unzulässig.<br />

Außerdem muss die für die Aktien<br />

angebotene Gegenleistung angemessen<br />

sein. Eine angemessene<br />

Gegenleistung entspricht dem<br />

gewichteten durchschnittlichen<br />

Börsenkurs während der letzten<br />

drei Monate vor der Veröffentlichung<br />

des Angebots oder, falls dieser<br />

Betrag höher ist, dem vom Bieter<br />

(oder mit ihm gemeinsam<br />

handelnden Personen oder deren<br />

Tochtergesellschaften) gezahlten<br />

Preis für den Erwerb von Aktien<br />

der Zielgesellschaft innerhalb der<br />

letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung<br />

der <strong>Angebotsunterlage</strong>,<br />

unter Berücksichtigung außerbörslicher<br />

Block Trades.<br />

Gemäß dem WpÜG darf der Vorstand<br />

der Zielgesellschaft im Zeitraum<br />

zwischen der Veröffentlichung<br />

der Entscheidung zur<br />

Abgabe eines Übernahmeangebots<br />

bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses<br />

des Angebots keine Handlungen<br />

vornehmen, durch die der<br />

Erfolg des Angebots verhindert<br />

werden könnte. Dieses Verbot gilt<br />

jedoch nicht für:<br />

Handlungen, die auch ein<br />

ordentlicher und gewissenhafter<br />

Geschäftsleiter einer<br />

Gesellschaft, die nicht von<br />

einem Übernahmeangebot<br />

betroffen ist, vorgenommen<br />

hätte;<br />

die Suche nach einem konkurrierenden<br />

Angebot; und<br />

Handlungen, denen der Aufsichtsrat<br />

der Zielgesellschaft<br />

zugestimmt hat. Die Aktionäre<br />

einer potenziellen Zielgesellschaft<br />

können vor der Veröffentlichung<br />

eines<br />

außerordentlichen Hauptversammlung<br />

genehmigt wurde.<br />

Das drei Jahre dauernde Verbot<br />

eines Unternehmenszusammenschlusses<br />

mit einem beteiligten<br />

Aktionär gilt nicht unter bestimmten<br />

Bedingungen, zum Beispiel bei<br />

einem Unternehmenszusammenschluss<br />

mit einer Aktiengesellschaft,<br />

die über keine Klasse von<br />

stimmberechtigten Aktien verfügt,<br />

die:<br />

an einer nationalen Wertpapierbörse<br />

notiert sind; oder<br />

den Aufzeichnungen gemäß<br />

von mehr als 2.000 Aktionären<br />

gehalten werden;<br />

es sei denn, dass dieses Ergebnis<br />

jeweils unmittelbar oder mittelbar<br />

von dem beteiligten Aktionär verursacht<br />

wurde oder aus einer Transaktion<br />

entstand, in der eine Person<br />

zu einem beteiligten Aktionär<br />

wurde.<br />

,,Beteiligter Aktionär“ bezeichnet<br />

grundsätzlich eine Person, die:<br />

mindestens 15% der im<br />

Umlauf befindlichen stimmberechtigten<br />

Aktien der Aktiengesellschaft<br />

hält; oder<br />

ein verbundenes oder assoziiertes<br />

Unternehmen der Aktiengesellschaft<br />

ist und innerhalb<br />

des 3-Jahres-Zeitraums<br />

unmittelbar vor dem Datum,<br />

an dem bestimmt werden soll,<br />

ob diese Person ein ,,beteiligter<br />

Aktionär“ ist, zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt Inhaber von mindestens<br />

15% der im Umlauf<br />

befindlichen stimmberechtigten<br />

Aktien der Aktiengesellschaft<br />

war, sowie die verbundenen<br />

und assoziierten<br />

Unternehmen dieser Person.<br />

Der Begriff ,,Unternehmenszusammenschluss“<br />

umfasst nach der Definition<br />

eine breite Palette an Transaktionen,<br />

einschließlich<br />

Verschmelzungen, Konsolidierungen,<br />

Verkäufen oder anderer Veräußerungen<br />

von mindestens 10%<br />

des Vermögens einer Aktiengesellschaft<br />

sowie verschiedene andere<br />

Transaktionen zugunsten eines<br />

beteiligten Aktionärs.<br />

A-448<br />

<strong>BaFin</strong>, die Frankfurter Wertpapierbörse,<br />

die AMF und die Euronext<br />

am ersten Handelstag ihrer Aktien<br />

über ihren Beschluss informieren.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Übernahmeangebots den Vorstand<br />

ermächtigen, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

bestimmte Handlungen vorzunehmen,<br />

um den Erfolg eines<br />

zukünftigen Übernahmeangebots<br />

zu verhindern. Die<br />

Ermächtigung kann für höchstens<br />

18 Monate erteilt werden.<br />

Falls eine natürliche oder juristische<br />

Person unmittelbar oder mittelbar<br />

mindestens 30% der Stimmrechte<br />

einer Zielgesellschaft erlangt und<br />

somit gemäß WpÜG die Kontrolle<br />

über diese Zielgesellschaft hat, ist<br />

diese natürliche oder juristische Person<br />

verpflichtet, ein Angebot für alle<br />

im Umlauf befindlichen Wertpapiere<br />

der Zielgesellschaft abzugeben<br />

(Pflichtangebot). Ein Pflichtangebot<br />

ist jedoch nicht erforderlich, wenn<br />

die natürliche oder juristische Person<br />

die Kontrolle über die Zielgesellschaft<br />

im Rahmen eines Übernahmeangebots<br />

erwirbt. Pflichtangebote<br />

unterliegen den Bedingungen für<br />

Übernahmeangebote sowie bestimmten<br />

zusätzlichen Regelungen.<br />

Eine juristische Person, die unmittelbar<br />

oder mittelbar mindestens 30%<br />

der Anteile einer Zielgesellschaft<br />

hält, hat die <strong>BaFin</strong> hierüber unverzüglich,<br />

in jedem Fall innerhalb von<br />

sieben Kalendertagen nach Überschreiten<br />

der 30%-Schwelle, zu<br />

unterrichten. Diese juristische Person<br />

hat ferner innerhalb von vier Wochen<br />

(bzw. acht Wochen bei komplizierten<br />

grenzüberschreitenden Angeboten)<br />

nach einer solchen Benachrichtigung<br />

der <strong>BaFin</strong> ihre <strong>Angebotsunterlage</strong> zu<br />

übermitteln. Solange diese Pflichten<br />

nicht erfüllt sind, können die Stimmrechte<br />

nicht ausgeübt werden.<br />

Nach dem deutschen Aktiengesetz<br />

können die Aktionäre einer Aktiengesellschaft<br />

auf Verlangen einer<br />

natürlichen oder juristischen Person,<br />

der unmittelbar oder mittelbar<br />

mindestens 95% des Grundkapitals<br />

der Aktiengesellschaft gehören<br />

(Hauptaktionär), die Übertragung<br />

der Aktien der übrigen Aktionäre<br />

(Minderheitsaktionäre) auf den<br />

Hauptaktionär gegen Gewährung<br />

einer Barabfindung beschließen.<br />

Mit der Eintragung dieses<br />

Squeeze-out-Beschlusses in das<br />

Die Gründungsurkunde und Satzung<br />

der NYSE Euronext enthalten<br />

keine Bestimmungen, wodurch auf<br />

die in Section 203 des Gesellschaftsrechts<br />

des Staates Delaware<br />

(Delaware General Corporation<br />

Law) vorgeschriebenen Einschränkungen<br />

verzichtet wird.<br />

Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)<br />

Section 253 des Gesellschaftsrechts<br />

des Staates Delaware (Delaware<br />

General Corporation Law) sieht<br />

vor, dass eine Muttergesellschaft,<br />

die bei einer Tochtergesellschaft,<br />

welche berechtigt ist, über eine Verschmelzung<br />

zu beschließen (ohne<br />

Anwendung von Section 253), in<br />

jeder einzelnen Anteilsklasse mindestens<br />

90% der Anteile besitzt,<br />

ohne Vorankündigung und ohne<br />

die vorherige Genehmigung der<br />

Minderheitsaktionäre nach einem<br />

Beschluss des Board of Directors<br />

A-449<br />

Nach § 2:92a des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuchs kann eine Person<br />

oder ein Unternehmen, die/das<br />

alleine oder zusammen mit Konzerngesellschaften<br />

mindestens<br />

95% des ausgegebenen Kapitals<br />

einer Aktiengesellschaft nach niederländischem<br />

Recht (naamloze<br />

vennootschap) wie der Holdco hält,<br />

gegen die übrigen Aktionäre (gezamelijkeminderheidsaandeelshouders)<br />

Verfahren zur Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

an den Anspruchsteller


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Handelsregister gehen alle Aktien<br />

der Minderheitsaktionäre auf den<br />

Hauptaktionär über. Der Hauptaktionär<br />

legt die Höhe der an die<br />

Minderheitsaktionäre zu zahlenden<br />

Barabfindung fest. Ist die festgelegte<br />

Barabfindung jedoch nicht<br />

angemessen, so hat das zuständige<br />

Gericht auf Antrag eines Minderheitsaktionärs<br />

die angemessene<br />

Barabfindung zu bestimmen.<br />

Besitzt ein Aktionär unmittelbar<br />

nach einem Übernahmeangebot<br />

mehr als 95% des Grundkapitals<br />

der Zielgesellschaft, wird auf<br />

Antrag des Aktionärs, der innerhalb<br />

von drei Monaten nach Ablauf der<br />

Angebotsfrist zu stellen ist, durch<br />

Gerichtsbeschluss ein Squeeze-out<br />

der übrigen Minderheitsaktionäre<br />

gegen Gewährung einer Barabfindung<br />

durchgeführt. In diesem Fall,<br />

jedoch nur wenn der Hauptaktionär<br />

mindestens 90% des Grundkapitals<br />

im Rahmen des Übernahmeangebots<br />

erworben hat, gilt der Angebotspreis<br />

als angemessene Abfindung<br />

für den Squeeze-out der<br />

Minderheitsaktionäre.<br />

der Muttergesellschaft eine Verschmelzung<br />

mit dieser Tochtergesellschaft<br />

durchführen kann.<br />

A-450<br />

einleiten. Diese Verfahren werden<br />

vor der Wirtschaftskammer des<br />

Berufungsgerichts Amsterdam<br />

(Ondernemingskamer van het<br />

Gerechtshof te Amsterdam) verhandelt<br />

und müssen im Wege eines den<br />

Minderheitsaktionären zugestellten<br />

verfahrenseinleitenden Schriftstücks<br />

gemäß den Bestimmungen<br />

der niederländischen Zivilprozessordnung<br />

(Wetboek van Burgerlijke<br />

Rechtsvordering) eingeleitet werden.<br />

Die Wirtschaftskammer kann<br />

dem Antrag auf Squeeze-out nur für<br />

alle Minderheitsaktionäre stattgeben<br />

und wird die Höhe der Abfindung<br />

für die übertragenen Aktien<br />

bestimmen, sofern erforderlich<br />

nach Bestellung von einem oder<br />

drei Gutachtern, die der Wirtschaftskammer<br />

gegenüber eine<br />

Stellungnahme hinsichtlich der<br />

Höhe der für die Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

zu zahlenden<br />

Abfindung abgeben. Sobald die<br />

Anordnung der Wirtschaftskammer<br />

zur Übertragung der Aktien bindend<br />

geworden ist, hat der Erwerber<br />

mittels schriftlicher Mitteilung<br />

an die Inhaber der zu erwerbenden<br />

Aktien an die ihm bekannten<br />

Adressen das Datum und den Ort<br />

der Zahlung sowie den zu zahlenden<br />

Preis bekanntzugeben. Wenn<br />

dem Erwerber nicht die Adressen<br />

aller Aktionäre bekannt sind, hat<br />

der Erwerber diese Angaben zudem<br />

in einer Tageszeitung mit landesweiter<br />

Verbreitung zu veröffentlichen.<br />

Eine Person oder ein Unternehmen,<br />

die/das weniger als 95%<br />

der Aktien am ausgegebenen Kapital<br />

der Gesellschaft hält, aber die<br />

Hauptversammlung der Aktionäre<br />

der Gesellschaft faktisch kontrolliert,<br />

könnte versuchen, durch eine<br />

gesetzliche Verschmelzung der<br />

Gesellschaft mit einer anderen<br />

Gesellschaft, die durch eine solche<br />

Person oder ein solches Unternehmen<br />

beherrscht wird, das vollständige<br />

Eigentum am Geschäft dieser<br />

Gesellschaft zu erwerben, indem<br />

die Person oder das Unternehmen<br />

weitere Aktien an der ersten Gesellschaft<br />

zeichnet (zum Beispiel<br />

gegen Einbringung eines Teils des<br />

eigenen Geschäfts) oder durch eine<br />

andere Form der Umstrukturierung,<br />

die auf eine Erhöhung des Anteils<br />

auf 95% abzielt, oder durch andere<br />

Maßnahmen.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Das Wertpapierhandelsgesetz sieht<br />

vor, dass eine Person, deren Stimmrechtsanteile<br />

an einem Emittenten<br />

(für den die Bundesrepublik<br />

Deutschland der Herkunftsstaat ist)<br />

durch Erwerb, Veräußerung oder auf<br />

sonstige Weise die Schwellen von<br />

3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,<br />

30%, 50% oder 75% erreichen,<br />

überschreiten oder unterschreiten,<br />

dies schriftlich unverzüglich, spätestens<br />

jedoch innerhalb von vier<br />

Angabe wesentlicher Beteiligungen<br />

Inhaber von Aktien der NYSE<br />

Euronext unterliegen gemäß dem<br />

Exchange Act bestimmten Meldepflichten<br />

in den USA, die sich auf<br />

Aktionäre beziehen, die mehr als<br />

5% einer Klasse von Dividendenpapieren<br />

besitzen, die gemäß Section<br />

12 des Exchange Act registriert<br />

sind. Die Meldepflichten betreffen<br />

u. a. Angabepflichten, mit denen<br />

die Investoren über wesentliche<br />

Anhäufungen von<br />

A-451<br />

Nach § 2:359c des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuchs ist der<br />

Bieter im Rahmen eines öffentlichen<br />

Angebots ferner dazu berechtigt,<br />

ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten,<br />

wenn er 95% des<br />

ausgegebenen Kapitals hält. Bei<br />

einem Pflichtangebot muss der<br />

Preis im Rahmen des öffentlichen<br />

Angebots grundsätzlich bei einem<br />

Squeeze-out von den Minderheitsaktionären<br />

angenommen werden.<br />

Der Angebotspreis im Rahmen<br />

des öffentlichen Angebots gilt als<br />

angemessener Preis für die Zwecke<br />

eines Squeeze-out, wenn das Angebot<br />

ein Pflichtangebot war oder<br />

wenn mindestens 90% der Aktien<br />

im Wege eines freiwilligen Angebots<br />

erworben wurden. Die Wirtschaftskammer<br />

kann trotzdem<br />

einen oder drei Gutachter bestellen,<br />

die der Wirtschaftskammer gegenüber<br />

eine Stellungnahme hinsichtlich<br />

der Höhe der für die Aktien der<br />

Minderheitsaktionäre zu zahlenden<br />

Abfindung abgeben. Der Antrag<br />

auf Squeeze-out ist der Wirtschaftskammer<br />

innerhalb von drei Monaten<br />

nach Ablauf des Zeitraums für<br />

die Einreichung von Aktien im<br />

Rahmen des öffentlichen Angebots<br />

vorzulegen. Umgekehrt gilt in<br />

einem solchen Fall nach § 2:359d<br />

des niederländischen Zivilgesetzbuchs,<br />

dass jeder Minderheitsaktionär<br />

das Recht hat, den Inhaber von<br />

mindestens 95% der im Umlauf<br />

befindlichen Aktien und Stimmrechte<br />

aufzufordern, die Aktien<br />

des betreffenden Minderheitsaktionärs<br />

zu kaufen. Der Minderheitsaktionär<br />

hat innerhalb von drei<br />

Monaten nach Ablauf der Annahmefrist<br />

des öffentlichen Angebots<br />

einen entsprechenden Antrag bei<br />

der Wirtschaftskammer einzureichen.<br />

Nach dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz<br />

und der Verordnung<br />

über die Angabe von Beteiligungen<br />

an Emittenten muss eine Person, die<br />

unmittelbar oder mittelbar einen<br />

Anteil am Kapital und/oder den<br />

Stimmrechten der Holdco erwirbt<br />

oder veräußert, einen solchen Erwerb<br />

bzw. eine solche Veräußerung schriftlich<br />

anzeigen, wenn infolgedessen<br />

der Prozentsatz des Kapitalanteils<br />

und/oder des Stimmrechtsanteils


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Handelstagen, dem Emittenten und<br />

der <strong>BaFin</strong> mitteilen muss.<br />

Das Wertpapierhandelsgesetz enthält<br />

ferner mehrere Bestimmungen,<br />

um sicherzustellen, dass die Beteiligungen<br />

an börsennotierten Unternehmen<br />

denjenigen Personen zugerechnet<br />

werden, die tatsächlich die<br />

mit diesen Aktien verbundenen<br />

Stimmrechte kontrollieren. Wenn<br />

zum Beispiel ein Meldepflichtiger<br />

einen Dritten, der seinerseits Aktien<br />

besitzt, beherrscht, werden diese<br />

Aktien dem Meldepflichtigen zugerechnet.<br />

Wenn ein Dritter Aktien<br />

besitzt und er diese für Rechnung<br />

des Meldepflichtigen oder eines<br />

von diesem beherrschten Unternehmens<br />

hält, werden diese Aktien<br />

dem Meldepflichtigen zugerechnet.<br />

Außerdem muss jede Person, die<br />

unmittelbar oder mittelbar Finanzinstrumente<br />

hält, die ihrem Inhaber das<br />

Recht verleihen, einseitig im Rahmen<br />

einer rechtlich bindenden Vereinbarung<br />

mit Stimmrechten verbundene<br />

und bereits ausgegebene Aktien<br />

eines Emittenten, für den die Bundesrepublik<br />

Deutschland der Herkunftsstaat<br />

ist, zu erwerben, diesen Tatbestand<br />

bei Erreichen, Überschreiten<br />

oder Unterschreiten der Schwellen<br />

von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,<br />

30%, 50% oder 75% unverzüglich,<br />

spätestens jedoch innerhalb von vier<br />

Handelstagen, dem Emittenten und<br />

gleichzeitig der <strong>BaFin</strong> mitteilen.<br />

Ein Inlandsemittent muss diese<br />

Mitteilungen unverzüglich, in<br />

jedem Fall innerhalb von drei Handelstagen<br />

nach Erhalt, veröffentlichen.<br />

Der Emittent muss die Mitteilung<br />

außerdem unverzüglich,<br />

jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung,<br />

dem Unternehmensregister<br />

zur Speicherung übermitteln und<br />

gleichzeitig die Veröffentlichung<br />

der <strong>BaFin</strong> mitteilen.<br />

Darüber hinaus schreibt das WpÜG<br />

vor, dass eine Person, deren Stimmrechtsanteile<br />

an der Deutsche Börse<br />

30% erreichen oder übersteigen,<br />

diesen Tatbestand spätestens innerhalb<br />

von sieben Kalendertagen ab<br />

dem Tag, an dem die 30%-Schwelle<br />

erreicht oder überschritten wurde,<br />

veröffentlichen muss; ferner ist der<br />

neue Prozentsatz der<br />

Aktienbeteiligungen informiert<br />

werden sollen, die zu einem Kontrollwechsel<br />

bei einem Emittenten<br />

führen können. Darüber hinaus<br />

umfassen die Meldepflichten für<br />

Aktionäre, die mehr als 10% einer<br />

Klasse von Dividendenpapieren<br />

besitzen, welche gemäß Section 12<br />

des Exchange Act registriert wurden,<br />

die Angabe von Handelsgeschäften<br />

mit Aktien der Gesellschaft.<br />

A-452<br />

dieser Person eine der folgenden<br />

Schwellen erreicht, überschreitet<br />

oder unterschreitet: 5%, 10%, 15%,<br />

20%, 25%, 30%, 40%, 50%, 60%,<br />

75% und 95% des ausgegebenen<br />

Kapitals der Holdco. Rechte auf<br />

den Erwerb von Aktien und/oder<br />

Stimmrechten sind bei der Berechnung<br />

des Prozentsatzes des Kapitalanteils<br />

und/oder Stimmrechtsanteils<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

Sobald der Erwerber Kenntnis<br />

erlangt hat, dass der Prozentsatz<br />

des Kapitalanteils und/oder Stimmrechtsanteils<br />

eine der genannten<br />

Schwellen erreicht, überschritten<br />

oder unterschritten hat, ist die Mitteilung<br />

unverzüglich der AFM vorzulegen.<br />

Es wird unterstellt, dass<br />

eine Person zwei Handelstage nach<br />

Erwerb oder Veräußerung Kenntnis<br />

davon erlangt hat, dass der Prozentsatz<br />

des Kapitalanteils und/oder des<br />

Stimmrechtsanteils eine der<br />

genannten Schwellen erreicht,<br />

überschreitet oder unterschreitet.<br />

Eine Mitteilung ist auch herauszugeben,<br />

wenn aufgrund einer Veränderung<br />

des ausgegebenen Kapitals<br />

oder der Anzahl der Stimmrechte<br />

in Bezug auf das ausgegebene Kapital<br />

der Holdco der Prozentsatz des<br />

von einer Person gehaltenen Kapitalanteils<br />

und/oder Stimmrechtsanteils<br />

eine der oben genannten Schwellen<br />

erreicht, überschreitet oder unterschreitet.<br />

Diese Mitteilung ist innerhalb<br />

von vier Handelstagen, nachdem<br />

die Veränderung des<br />

ausgegebenen Kapitals der Holdco<br />

und/oder der Anzahl der Stimmrechte<br />

in Bezug auf das ausgegebene<br />

Kapital der Holdco im öffentlichen<br />

Register der niederländischen AFM<br />

eingetragen wurde, vorzunehmen.<br />

Da die Holdco-Aktien gemäß Section<br />

12(b) des Exchange Act registriert<br />

werden, finden auch die Meldepflichten<br />

in den USA Anwendung.


Aktionäre der Deutsche Börse Aktionäre der NYSE Euronext Holdco-Aktionäre<br />

Stimmrechtsanteile dieser Person<br />

anzugeben. Sofern keine Befreiung<br />

gewährt wird, muss eine solche<br />

Person ein Pflichtangebot an alle<br />

Aktionäre der Deutsche Börse<br />

abgeben.<br />

A-453


WESENTLICHE ASPEKTE DER BESTEUERUNG<br />

Die nachfolgende Darstellung steht, vorbehaltlich der Einschränkungen und Vorbehalte in diesem Abschnitt,<br />

im Einklang mit dem Rechtsgutachten von Linklaters LLP als Berater der Deutsche Börse. Der folgende Abschnitt<br />

enthält eine Zusammenfassung wesentlicher steuerlicher Folgen des Tauschangebots sowie des Haltens und der<br />

Veräußerung der im Rahmen des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien in den Niederlanden, Deutschland, den<br />

Vereinigten Staaten, Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich, die für Aktionäre der Deutsche<br />

Börse und/oder der Holdco relevant sein oder werden können. Es handelt sich dabei nur um eine allgemeine<br />

Zusammenfassung und nicht um eine umfassende oder vollständige Darstellung sämtlicher Aspekte der Besteuerung,<br />

die für Aktionäre der Deutsche Börse oder der Holdco relevant sein können. Insbesondere beschäftigt sich<br />

diese Zusammenfassung nicht mit steuerlichen Aspekten, die für Aktionäre gelten können, die steuerlich in einem<br />

anderen Staat als den Niederlanden (so auch im Ausland ansässige Aktionäre mit einer Betriebsstätte in den<br />

Niederlanden), Deutschland, den Vereinigten Staaten, Frankreich, Luxemburg oder dem Vereinigten Königreich<br />

ansässig sind.<br />

Soweit auf die steuerliche Ansässigkeit eines Aktionärs abgestellt wird, wird unterstellt, dass die steuerliche<br />

Ansässigkeit für das jeweilige inländische Steuerrecht mit der steuerlichen Ansässigkeit im Sinne des jeweils<br />

anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die Einkommensteuer identisch ist. In bestimmten Fällen<br />

können allerdings Ausnahmen gelten.<br />

Holdco erwartet ausschließlich in den Niederlanden steuerlich ansässig zu sein. Diese Zusammenfassung geht<br />

daher von der Annahme aus, dass Holdco, auch für Zwecke anwendbarer Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

gegenwärtig und zukünftig steuerlich ausschließlich in den Niederlanden ansässig ist. Hinsichtlich der Erwägungen<br />

zur steuerlichen Ansässigkeit der Holdco und zu etwaigen nachteiligen Steuerfolgen, die sich ergäben, sollte<br />

Holdco steuerlich in einem anderen Staat als den Niederlanden ansässig und/oder für Steuerzwecke eine doppelt<br />

ansässige Gesellschaft sein oder werden, wird auf folgenden Risikofaktor verwiesen: ,,Holdco kann in einem<br />

anderen Staat als den Niederlanden steuerpflichtig und/oder für Steuerzwecke eine doppelt ansässige Gesellschaft<br />

sein oder werden. Dadurch kann sich die Gesamtsteuerlast für Holdco und/oder ihre Aktionäre erhöhen. Der<br />

Zusammenschluss der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext kann zu einem Anstieg der<br />

Gesamtsteuerbelastung für die gemeinsame Gruppe führen.“<br />

DIESE ZUSAMMENFASSUNG IST NICHT ALS RECHTLICHE ODER STEUERLICHE BERATUNG<br />

GEDACHT UND IST AUCH NICHT DAHINGEHEND AUSZULEGEN. AKTIONÄREN DER NYSE EURO-<br />

NEXT UND/ODER DER DEUTSCHE BÖRSE BZW. ZUKÜNFTIGEN HOLDCO-AKTIONÄREN WIRD<br />

DAHER NACHDRÜCKLICH EMPFOHLEN, SICH BEI IHREN STEUERLICHEN BERATERN ÜBER DIE<br />

STEUERLICHEN FOLGEN DES BEZUGS, DES HALTENS ODER DER VERÄUSSERUNG DER IM RAH-<br />

MEN DES TAUSCHANGEBOTS ERWORBENEN HOLDCO-AKTIEN ZU ERKUNDIGEN. DER BESONDE-<br />

REN STEUERLICHEN SITUATION JEDES EINZELNEN AKTIONÄRS KANN NUR DURCH EINE<br />

INDIVIDUELLE STEUERLICHE BERATUNG ANGEMESSEN RECHNUNG GETRAGEN WERDEN.<br />

Wesentliche Aspekte der Besteuerung in den Niederlanden<br />

Allgemeines<br />

Die nachstehende Zusammenfassung basiert auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />

geltenden steuerrechtlichen Regelungen der Niederlande, einschließlich offizieller Rechtsvorschriften, Verfügungen<br />

und Entscheidungen der Niederlande, der niederländischen Steuerbehörden und sonstigen Behörden, die in<br />

gedruckter Form bis einschließlich zum Tag der Erstellung dieses Prospekts verfügbar und gegenwärtig in Kraft<br />

sind, und zwar nach Maßgabe ihrer Anwendung und Auslegung durch die niederländischen Steuergerichte,<br />

unbeschadet etwaiger zu einem späteren Zeitpunkt ggf. rückwirkend erlassener Änderungen. Diese Steuergesetze<br />

können ggf. auch rückwirkend geändert werden, wodurch die dauerhafte Gültigkeit dieser Zusammenfassung<br />

beeinträchtigt werden kann.<br />

Unabhängig davon, ob ein Aktionär in den Niederlanden ansässig ist oder nicht (oder ggf. als in den<br />

Niederlanden ansässig behandelt wird), und mit Ausnahme der nachfolgend unter der Überschrift ,,Dividendenbesteuerung“<br />

enthaltenen Darstellung, behandelt diese Zusammenfassung nicht die niederländischen Steuerfolgen<br />

für einen Aktionär,<br />

der über eine wesentliche Beteiligung (aanmerkelijk belang) an der Deutsche Börse oder an Holdco<br />

verfügt (was grundsätzlich der Fall ist, wenn der betreffende Aktionär mindestens 5% der Deutsche<br />

A-454


Börse-Aktien oder der Holdco-Aktien hält oder über ein Recht auf Erwerb von mindestens 5% der<br />

Deutsche Börse-Aktien oder der Holdco-Aktien verfügt);<br />

bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, für welche die Einkünfte und/oder Veräußerungsgewinne<br />

aus den Deutsche Börse-Aktien oder den Holdco-Aktien, je nach Sachlage, den Einkünften aus<br />

nichtselbstständiger Arbeit zuzuordnen sind, wobei die Einkünfte aus dieser nichtselbstständigen Arbeit<br />

in den Niederlanden zu versteuern ist;<br />

bei dem es sich um eine Gesellschaft handelt, für welche die Einkünfte und/oder Veräußerungsgewinne<br />

aus den Deutsche Börse-Aktien oder den Holdco-Aktien, je nach Sachlage, dem Schachtelprivileg<br />

(deelnemingsvrijstelling) des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes von 1969 (Wet op de vennootschapsbelasting<br />

1969) unterliegen; oder<br />

bei dem es sich um eine Gesellschaft und eine fiskale Anlagegesellschaft (fiscale beleggingsinstelling)<br />

oder eine befreite Anlagegesellschaft (vrijgestelde beleggingsinstelling) nach Maßgabe der Definition im<br />

niederländischen Körperschaftsteuergesetz von 1969 (Wet op de vennootschapsbelasting 1969) handelt,<br />

oder welche auf andere Weise nicht der niederländischen Körperschaftsteuer unterliegt oder insgesamt<br />

oder teilweise von dieser befreit ist.<br />

Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />

Ein Aktionär unterliegt mit dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien gemäß Tauschangebot<br />

nicht der Besteuerung in den Niederlanden, es sei denn, (1) es handelt sich bei ihm um eine In den<br />

Niederlanden Ansässige Natürliche Person oder um eine In den Niederlanden Ansässige Gesellschaft oder (2) er<br />

unterliegt mit Einkünften Niederländischer Herkunft, zu denen die Einkünfte aus den Deutsche Börse-Aktien<br />

gehören, der niederländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer (mit großen Anfangsbuchstaben definierte<br />

Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen jeweils im Folgenden zugewiesen werden).<br />

Ein Aktionär, bei dem es sich um eine In den Niederlanden Ansässige Natürliche Person oder um eine In den<br />

Niederlanden Ansässige Gesellschaft handelt, kann mit dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-<br />

Aktien gemäß dem Tauschangebot abhängig von dem für ihn geltenden Steuersystem der Besteuerung in den<br />

Niederlanden unterliegen.<br />

Besteuerung des Besitzes und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />

Dividendenbesteuerung<br />

Allgemeines — Erfordernis des Quellensteuerabzugs<br />

Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien an Holdco-Aktionäre unterliegen in den Niederlanden prinzipiell<br />

einer Quellensteuer von 15%. Grundsätzlich trägt Holdco nicht die Quellensteuer auf Dividenden; vielmehr wird<br />

diese Steuer von der Bruttodividende einbehalten, die auf die Holdco-Aktien ausgeschüttet wird. ,,Dividende“<br />

bezeichnet in diesem Zusammenhang unter anderem:<br />

(1) Dividenden und andere Bar- oder Sachausschüttungen, einschließlich fiktiver und verdeckter Gewinnausschüttungen<br />

und Rückzahlungen auf eingezahltes Kapital, die für Zwecke der niederländischen Quellensteuer<br />

auf Dividenden nicht zu berücksichtigen sind;<br />

(2) Ausschüttungen von Liquidationsgewinnen, Erlöse aus der Rücknahme von Holdco-Aktien und im<br />

Regelfall Entgelte für den Rückkauf von Holdco-Aktien durch Holdco, soweit diese das durchschnittlich eingezahlte<br />

Kapital (gestort kapitaal), das im Sinne der niederländischen Dividendensteuer zu berücksichtigen ist,<br />

übersteigen, es sei denn, es gilt eine besondere gesetzliche Ausnahmeregelung;<br />

(3) den Nennwert der an einen Holdco-Aktionär ausgegebenen Aktien oder eine Erhöhung des Nennwerts der<br />

Holdco-Aktien, je nach Sachlage, soweit es nicht den Anschein hat, dass eine Einlage in das im Sinne der<br />

niederländischen Quellensteuer auf Dividenden anzusetzende Eigenkapital geleistet wurde oder wird; und<br />

(4) Teilrückzahlungen auf eingezahltes Kapital, wenn und soweit qualifizierte Gewinne (zuivere winst)<br />

erwirtschaftet wurden, es sei denn, die Aktionärsversammlung von Holdco hat die Rückzahlung im Voraus<br />

beschlossen und zudem die Voraussetzung erfüllt wird, dass der Nominalwert der betreffenden Holdco-Aktien im<br />

A-455


Wege einer Satzungsänderung um den gleichen Wert gemindert wurde und das betreffende Kapital im Sinne der<br />

niederländischen Dividendenbesteuerung als eingezahltes Kapital anzusetzen ist.<br />

Im Inland ansässige Aktionäre<br />

Ein Holdco-Aktionär, der in den Niederlanden ansässig ist oder als in den Niederlanden ansässig gilt, kann die<br />

niederländische Quellensteuer auf Dividenden grundsätzlich auf seine niederländische Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld<br />

anrechnen und hat grundsätzlich, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind, einen Anspruch<br />

auf Erstattung des über seine gesamte niederländische Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerschuld hinausgehenden<br />

Quellensteuerbetrags auf Dividenden, es sei denn, der betreffende Holdco-Aktionär gilt nicht als<br />

wirtschaftlicher Eigentümer der Dividenden.<br />

Ein Holdco-Aktionär, der Empfänger von Dividenden ist (der ,,Empfänger“), gilt in dieser Hinsicht dann nicht<br />

als wirtschaftlicher Eigentümer der Dividenden, wenn<br />

infolge einer Kombination von Transaktionen eine andere Person als der Empfänger insgesamt oder<br />

teilweise Nutzen aus den Dividenden zieht;<br />

die betreffende andere Person dadurch mittelbar oder unmittelbar einen Anteil an den Holdco-Aktien<br />

zurückbehält, der dem entspricht, auf den die Dividendenzahlung erfolgte; und<br />

die betreffende andere Person einen Anspruch auf Anrechnung, Minderung oder Erstattung von Quellensteuern<br />

auf Dividenden hat, der geringer ist als der des Empfängers (,,Dividenden-Stripping“).<br />

Im Ausland ansässige Aktionäre<br />

Für einen Holdco-Aktionär, der für steuerliche Zwecke nicht in den Niederlanden ansässig ist oder nicht als in<br />

den Niederlanden ansässig gilt und der gemäß den Bestimmungen des Steuerabkommens für das Königreich der<br />

Niederlande (Belastingregeling voor het Koninkrijk) als auf Aruba, Curaçao oder St. Martin ansässig gilt oder der<br />

gemäß den Bedingungen eines Doppelbesteuerungsabkommens, das die Niederlande mit dem betreffenden Land<br />

geschlossen haben, als in einem anderen Land als den Niederlanden ansässig gilt, kann Folgendes gelten: Der<br />

Holdco-Aktionär kann in Abhängigkeit von den Bedingungen und vorbehaltlich der Einhaltung der Verfahren für<br />

die Geltendmachung von Ansprüchen nach Maßgabe der Steuerregelung für das Königreich der Niederlande oder<br />

des betreffenden Doppelbesteuerungsabkommens berechtigt sein, die vollständige oder teilweise Befreiung,<br />

Minderung oder Erstattung von niederländischen Quellensteuern auf Dividenden zu verlangen.<br />

Ferner sind bestimmte qualifizierte Gesellschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen grundsätzlich<br />

von der niederländischen Quellensteuer auf Ausschüttungen von Dividenden befreit:<br />

die Gesellschaft ist in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem benannten Vertragsstaat des<br />

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (gegenwärtig Island und Norwegen) gemäß den<br />

Steuergesetzen des betreffenden Staats ansässig;<br />

zum Zeitpunkt der Ausschüttung verfügt die Gesellschaft über eine Beteiligung an der Holdco, für welche<br />

das Schachtelprivileg im Sinne des Art. 13 des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes von<br />

1969 oder die Beteiligungsanrechnung im Sinne des Art. 13aa des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes<br />

von 1969 gegolten hätte, wäre die betreffende Gesellschaft steuerlich in den Niederlanden<br />

ansässig gewesen;<br />

die Gesellschaft erfüllt keine Funktion, die mit einer befreiten Anlagegesellschaft (vrijgestelde beleggingsinstelling)<br />

oder einer fiskalen Anlagegesellschaft (fiscale beleggingsinstelling) nach Maßgabe der<br />

Definition im niederländischen Körperschaftsteuergesetz von 1969 vergleichbar ist; und<br />

die Gesellschaft gilt gemäß den Bedingungen eines mit einem Drittstaat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens<br />

in dem Staat, in dem sie ansässig ist, nicht als außerhalb der Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Union oder der benannten Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />

ansässig.<br />

Keine Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden erfolgt, sofern der Aktionär gemäß<br />

einer Regelung zur Betrugs- oder Missbrauchsvermeidung in einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den<br />

Niederlanden und dem Land, in dem der im Ausland ansässige Holdco-Aktionär ansässig ist, keinen Anspruch auf<br />

die in dem betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Minderung der Dividendenbesteuerung hätte.<br />

A-456


Außerdem kann nur der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden in den Genuss der Befreiung von der<br />

niederländischen Quellensteuer auf Dividenden kommen.<br />

Ferner können bestimmte Gesellschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem benannten<br />

Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (gegenwärtig Island und Norwegen)<br />

ansässig sind und keiner gewinnbezogenen Besteuerung durch das Land, in dem sie ansässig sind, unterliegen,<br />

unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden<br />

haben:<br />

die betreffende Gesellschaft wäre bei unterstellter Ansässigkeit in den Niederlanden nicht in den<br />

Niederlanden körperschaftsteuerpflichtig;<br />

die Gesellschaft kann als wirtschaftlicher Eigentümer der Dividenden betrachtet werden;<br />

die Gesellschaft erfüllt keine Funktion, die mit einer fiskalen Anlagegesellschaft (fiscale beleggingsinstelling)<br />

oder einer befreiten Anlagegesellschaft (vrijgestelde beleggingsinstelling) nach Maßgabe der<br />

Definition im niederländischen Körperschaftsteuergesetz von 1969 vergleichbar ist; und<br />

gewisse verwaltungstechnische Bedingungen erfüllt sind.<br />

Dividendenausschüttungen an einen US-Aktionär der Holdco (mit einem Holdco-Stimmrechtsanteil von unter<br />

10%) unterliegen einer Quellensteuer auf Dividenden in Höhe von 15%; das entspricht dem Steuersatz, auf den der<br />

betreffende US-Aktionär gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Königreich der Niederlande<br />

und den Vereinigten Staaten (Convention Between the Kingdom of the <strong>Netherlands</strong> and the United States for the<br />

Avoidance of Double Taxation and the Prevention of Fiscal Evasion with Respect to Taxes on Income), ausgefertigt<br />

in Washington am 18. Dezember 1992, in seiner jeweils gültigen Fassung (das ,,DBA Niederlande-USA“)<br />

Anspruch haben kann.<br />

Auf der Grundlage von Art. 35 des DBA Niederlande-USA haben qualifizierte US-Pensionskassen unter<br />

bestimmten Bedingungen Anspruch auf vollständige Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf<br />

Dividenden. Diese qualifizierten, befreiten US-Pensionskassen müssen Holdco das Formular IB 96 USA zusammen<br />

mit einem gültigen Zertifikat zur Verfügung stellen, damit der Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden<br />

an der Quelle Rechnung getragen werden kann. Erhält Holdco die erforderlichen Unterlagen vor dem relevanten<br />

Dividendentermin, kann Holdco der Quellensteuerbefreiung an der Quelle Rechnung tragen. Erfüllt eine qualifizierte,<br />

befreite US-Pensionskasse diese Anforderungen vor der Dividendenzahlung nicht, kann die betreffende<br />

qualifizierte, befreite Pensionskasse einen Anspruch auf Rückerstattung der niederländischen Quellensteuer durch<br />

Einreichung des Formulars IB 96 USA bei den niederländischen Steuerbehörden geltend machen. Auf der<br />

Grundlage von Art. 36 des DBA Niederlande-USA haben qualifizierte, befreite US-Unternehmen unter bestimmten<br />

Bedingungen Anspruch auf vollständige Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden. Diese<br />

qualifizierten, von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden befreiten US-Unternehmen haben keinen<br />

Anspruch auf Befreiung von der Quellensteuer; vielmehr müssen sie die Erstattung der niederländischen Quellensteuer<br />

beantragen, indem sie bei den niederländischen Steuerbehörden das Formular IB 95 USA einreichen.<br />

Das oben dargestellte Konzept des Dividenden-Strippings kann auch angewendet werden, um festzustellen, ob<br />

ein Holdco-Aktionär evtl. einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Befreiung, Minderung oder Rückerstattung<br />

von niederländischen Quellensteuern auf Dividenden hat, wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben<br />

wird.<br />

Steuern auf Einkünfte und Veräußerungsgewinne<br />

Im Inland ansässige Aktionäre<br />

Natürliche Personen<br />

Ein Aktionär, bei dem es sich um eine in den Niederlanden ansässige natürliche Person (oder um eine als in den<br />

Niederlanden ansässige Person behandelte natürliche Person) handelt oder der von einer Wahlmöglichkeit<br />

dahingehend Gebrauch macht, dass er für Zwecke der Besteuerung in den Niederlanden als Steuerinländer<br />

behandelt werden möchte (eine ,,In den Niederlanden Ansässige Natürliche Person“), unterliegt der<br />

A-457


niederländischen Einkommensteuer auf Einkünfte und Veräußerungsgewinne, die mit den Holdco-Aktien erzielt<br />

wurden, wobei ein progressiver Satz (von bis zu 52% — Angabe für 2011) gilt, sofern:<br />

(1) der Aktionär aus einem Unternehmen oder einem fiktiven Unternehmen entweder als Unternehmer<br />

(ondernemer) oder gemäß einer Mitbeteiligung am Eigenkapital eines solchen Unternehmens (in anderer<br />

Funktion als in der eines Unternehmers oder Aktionärs), dem die Holdco-Aktien zuzuordnen sind, Gewinne<br />

erzielt; oder<br />

(2) der Aktionär Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus den Holdco-Aktien erzielt, die als Einkommen<br />

aus ,,verschiedenen Aktivitäten“ (resultaat uit overige werkzaamheden, nach Maßgabe der Definition<br />

im niederländischen Einkommensteuergesetz von 2001 (Wet inkomstenbelasting 2001)) steuerbar sind,<br />

worunter über die übliche, aktive Vermögensverwaltung (normaal, actief vermogensbeheer) hinausgehende<br />

Aktivitäten in Bezug auf die Holdco-Aktien verstanden werden.<br />

Werden die vorstehenden Voraussetzungen (1) und (2) nicht erfüllt, so unterliegt jeder Holdco-Aktionär mit<br />

seinen Holdco-Aktien unter Zugrundelegung einer fiktiven Rendite anstatt der tatsächlich vereinnahmten Einkünfte<br />

oder der tatsächlich realisierten Veräußerungsgewinne der niederländischen Einkommensteuer. Diese fiktive<br />

Rendite beträgt gegenwärtig 4% der Ertragsbemessungsgrundlage (rendementsgrondslag) des Aktionärs zu Beginn<br />

des Kalenderjahrs, soweit die Ertragsbemessungsgrundlage einen gewissen Schwellenwert übersteigt. Die Ertragsbemessungsgrundlage<br />

wird als gemeiner Wert gewisser qualifizierter Vermögenswerte festgelegt, die sich zu<br />

Beginn des Kalenderjahrs im Besitz des Holdco-Aktionärs befinden, abzüglich des gemeinen Werts gewisser<br />

qualifizierter Verbindlichkeiten. Der gemeine Wert der Holdco-Aktien fließt als Vermögenswert in die Ertragsbemessungsgrundlage<br />

des Aktionärs ein. Die fiktive Rendite auf Sparguthaben und Kapitalanlagen wird gegenwärtig<br />

mit einem Satz von 30% besteuert.<br />

Gesellschaften<br />

Handelt es sich bei einem Aktionär um eine Gesellschaft, die in den Niederlanden ansässig ist (oder als in den<br />

Niederlanden ansässig behandelt wird) (eine ,,In den Niederlanden Ansässige Gesellschaft“), so unterliegen ihre<br />

Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus den Holdco-Aktien der niederländischen Körperschaftsteuer in Höhe von 25%,<br />

wobei der niederländische Körperschaftsteuersatz für die ersten 200.000 A der zu versteuernden Einkünfte 20% beträgt<br />

(Steuersätze gelten für 2011).<br />

Im Ausland ansässige Aktionäre<br />

Ein Aktionär, bei dem es sich nicht um eine In den Niederlanden Ansässige Natürliche Person oder um eine In<br />

den Niederlanden Ansässige Gesellschaft handelt (ein ,,Nicht in den Niederlanden Ansässiger“), unterliegt mit<br />

seinen Einkünften und Veräußerungsgewinnen aus den Holdco-Aktien unter den folgenden Voraussetzungen<br />

grundsätzlich nicht der niederländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer (mit Ausnahme der vorstehend<br />

beschriebenen Quellensteuer auf Dividenden):<br />

(1) der Nicht in den Niederlanden Ansässige erzielt weder als Unternehmer (ondernemer) noch durch<br />

seine Beteiligung am Eigenkapital eines solchen Unternehmens (in anderer Funktion als in der eines<br />

Unternehmers oder Aktionärs) Gewinne aus einem Unternehmen oder einem fiktiven Unternehmen, das<br />

insgesamt oder teilweise über eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in den Niederlanden verfügt,<br />

wobei dem Unternehmen oder einem Teil des Unternehmens, je nach Sachlage, die Holdco-Aktien zuzuordnen<br />

sind oder diesem als zurechenbar gelten;<br />

(2) bei dem Nicht in den Niederlanden Ansässigen handelt es sich um eine natürliche Person, die keine<br />

Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus den Holdco-Aktien erzielt, die als Gewinne aus ,,verschiedenen<br />

Aktivitäten“ in den Niederlanden (resultaat uit overige werkzaamheden, nach Maßgabe der Definition im<br />

niederländischen Einkommensteuergesetz von 2001) steuerbar sind, worunter über die übliche, aktive<br />

Vermögensverwaltung (normaal, actief vermogensbeheer) hinausgehende Aktivitäten in Bezug auf die<br />

Holdco-Aktien verstanden werden; und<br />

(3) dem Nicht in den Niederlanden Ansässigen steht weder ein Gewinnbeteiligungsanspruch in Bezug<br />

auf ein Unternehmen zu, noch ist er am Eigenkapital eines Unternehmens beteiligt, das effektiv aus den<br />

Niederlanden heraus geführt wird, und zwar auf andere Weise als durch das Halten von Wertpapieren oder, im<br />

Falle einer natürlichen Person, durch einen Dienstvertrag, wobei die Holdco-Aktien oder die Zahlungen in<br />

A-458


Bezug auf die Holdco-Aktien dem Unternehmen zuzuordnen sind (die oben unter (1), (2) und (3) beschriebenen<br />

Ausnahmen werden für Zwecke dieser Zusammenfassung als ,,Einkünfte Niederländischer Herkunft“<br />

bezeichnet).<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Im Inland ansässige Aktionäre<br />

Auf den Erwerb (oder eine als Erwerb behandelte Transaktion) von Holdco-Aktien im Wege der Schenkung<br />

durch einen Holdco-Aktionär oder im Fall des Todes eines Holdco-Aktionärs, der in den Niederlanden ansässig ist<br />

(oder als in den Niederlanden ansässig gilt) wird niederländische Schenkungs- oder Erbschaftsteuer (schenk- of<br />

erfbelasting) erhoben.<br />

Für Zwecke der niederländischen Schenkungs- und Erbschaftsteuer gilt eine natürliche Person mit niederländischer<br />

Staatsangehörigkeit als in den Niederlanden ansässig, sofern die Person zu einem beliebigen Zeitpunkt<br />

innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Datum der Schenkung oder ihres Todes in den Niederlanden<br />

ansässig war. Für Zwecke der niederländischen Schenkungsteuer gilt eine natürliche Person unabhängig von ihrer<br />

Staatsangehörigkeit als in den Niederlanden ansässig, sofern diese Person zu einem beliebigen Zeitpunkt binnen<br />

eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Datum der Schenkung in den Niederlanden ansässig war.<br />

Im Ausland ansässige Aktionäre<br />

Niederländische Schenkungs- oder Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb (oder eine als Erwerb behandelte<br />

Transaktion) von Holdco-Aktien im Wege der Schenkung durch einen Holdco-Aktionär oder im Fall des Todes<br />

eines Holdco-Aktionärs, der in einem anderen Land als den Niederlanden ansässig ist, nicht erhoben, es sei denn:<br />

(1) die Übertragung wird als Erbschaft, als Vermächtnis oder als Geschenk angesehen, die bzw. das<br />

durch oder im Auftrag einer Person erfolgt, die zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Todes im Sinne der<br />

einschlägigen Bestimmungen in den Niederlanden ansässig ist oder in den Niederlanden als ansässig gilt; oder<br />

(2) der betreffende Aktionär stirbt innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum der Schenkung der Holdco-<br />

Aktien, während er in den Niederlanden ansässig ist oder als in den Niederlanden ansässig gilt.<br />

Indirekte Steuern<br />

Auf Zahlungen für die Ausgabe von Holdco-Aktien in Verbindung mit einer Ausschüttung auf Holdco-Aktien<br />

oder im Zusammenhang mit einer Übertragung von Holdco-Aktien wird keine niederländische Umsatzsteuer<br />

(omzetbelasting) erhoben (abgesehen von Umsatzsteuer auf Leistungen, die nicht von der niederländischen<br />

Umsatzsteuer befreit sind).<br />

Sonstige Steuern und Gebühren<br />

Ein Holdco-Aktionär muss im Zusammenhang mit dem Halten und der Veräußerung von Holdco-Aktien in<br />

den Niederlanden keine niederländische Registrierungsgebühr, Kapitalsteuer, Zollabgabe, Stempelsteuer und keine<br />

sonstige ähnliche Steuer oder Abgabe zahlen.<br />

Ansässigkeit<br />

Ein Holdco-Aktionär wird nicht allein aufgrund der Tatsache, dass er diese Holdco-Aktien hält, in den<br />

Niederlanden ansässig bzw. als in den Niederlanden ansässig behandelt.<br />

A-459


Wesentliche Aspekte der Besteuerung in Deutschland<br />

Allgemeines<br />

In Deutschland können Aktionäre insbesondere im Zusammenhang mit dem Tausch von Deutsche Börse-<br />

Aktien gegen Holdco-Aktien (siehe ,,Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien“),<br />

dem Erhalt von Dividendenzahlungen von der Holdco (siehe ,,Besteuerung der Dividendenzahlungen durch die<br />

Holdco“), der Veräußerung von Holdco-Aktien (siehe ,,Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien)<br />

und der unentgeltlichen Übertragung von Holdco-Aktien (siehe ,,Erbschaft- und Schenkungsteuer“) steuerpflichtig<br />

sein. Unter gewissen Umständen kann auch Umsatzsteuer anfallen (siehe ,,Sonstige Steuern“). Dividenden und<br />

Veräußerungsgewinne können nach dem geltenden deutschen Steuerrecht der Quellensteuer (Abgeltungssteuer)<br />

unterliegen.<br />

Dieser Abschnitt befasst sich nicht mit Aspekten der Kirchensteuer und auch nicht mit möglichen Antragsoder<br />

Wahlrechten von Aktionären, durch die eine individuelle steuerliche Behandlung der aus oder in Verbindung<br />

mit den Holdco-Aktien erzielten Einkünfte erreicht werden kann.<br />

Unbeschadet der Darstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung in Deutschland können Aktionäre in<br />

anderen Staaten steuerpflichtig sein. Insbesondere können in Deutschland ansässige Aktionäre in anderen Staaten,<br />

z. B. in den Niederlanden, begrenzt steuerpflichtig sein, und Aktionäre, die in Deutschland begrenzt steuerpflichtig<br />

sind, können in ihrem Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig sein.<br />

In diesem Abschnitt beziehen sich sämtliche Verweise auf eine Steuer, eine Gebühr, eine Abgabe oder eine<br />

sonstige Belastung oder einen anderen Einbehalt ähnlicher Art ausschließlich auf das deutsche Steuerrecht bzw. auf<br />

deutsche steuerliche Konzepte. Diese Zusammenfassung basiert auf dem inländischen Steuerrecht der Bundesrepublik<br />

Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments; sie berücksichtigt daher keine zu<br />

einem späteren Zeitpunkt (ggf. rückwirkend) eingeführten Änderungen. Die einschlägigen Regelungen und ihre<br />

Auslegung durch die deutschen Steuergerichte und Steuerbehörden können sich ändern, möglicherweise auch<br />

rückwirkend.<br />

Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />

Deutsche Börse-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland<br />

Im Privatvermögen gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />

Für Deutsche Börse-Aktionäre, die steuerlich in Deutschland ansässig sind und ihre Aktien im Privatvermögen<br />

halten, gestaltet sich der Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien unter dem Tauschangebot<br />

grundsätzlich als steuerneutral, sofern die Voraussetzungen der Vereinfachungsregel des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG<br />

erfüllt sind. Nach einem Erlass des deutschen Bundesministeriums der Finanzen sind die Anforderungen an einen<br />

steuerneutralen Tausch für einen Deutsche Börse-Aktionär erfüllt, sofern (1) die Deutsche Börse-Aktien im<br />

Privatvermögen gehalten werden, (2) sich die Beteiligungsquote des Aktionärs mindestens während der dem<br />

Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien vorangehenden fünf Jahre auf weniger als 1% belief und<br />

(3) es sich bei den im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien ausgegebenen Holdco-Aktien um junge Aktien handelt,<br />

d. h. um Aktien aus einer Kapitalerhöhung der Holdco. Die Bedingung (3) wird erfüllt, da die im Tausch gegen<br />

Deutsche Börse-Aktien gewährten Holdco-Aktien neu ausgegebene Aktien sind (die aus der Gründung der Holdco<br />

resultierenden Aktien werden nach dem Tauschangebot zurückgenommen). Soweit § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG gilt,<br />

treten die im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien bezogenen Holdco-Aktien an die Stelle der betreffenden<br />

Deutsche Börse-Aktien und übernehmen im Grundsatz deren steuerliche Qualifikation.<br />

Selbst wenn § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG keine Anwendung fände, wäre der Aktientausch für Deutsche Börse-<br />

Aktionäre nicht steuerpflichtig, sofern (1) die Deutsche Börse-Aktien im Privatvermögen gehalten werden, (2) sich<br />

die Beteiligung des Aktionärs mindestens während der dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-<br />

Aktien vorangehenden fünf Jahre auf weniger als 1% belief und (3) die Deutsche Börse-Aktien vor dem 1. Januar<br />

2009 erworben wurden.<br />

Etwaige im Zusammenhang mit dem Aktientausch entstehende Aufwendungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

A-460


Sofern ein Aktionär, oder, im Falle einer unentgeltlichen Übertragung, sein Rechtsvorgänger zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt während der dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien vorangehenden fünf Jahre zu<br />

mindestens 1% unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der Deutsche Börse beteiligt war, erfüllt der Tausch<br />

nicht die Anforderungen der Vereinfachungsregel des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. In diesem Fall gelten die<br />

Regelungen entsprechend, die für die einkommensteuerliche Behandlung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien<br />

gelten, die zum Betriebsvermögen des Aktionärs gehören (siehe unten unter ,,Im Betriebsvermögen natürlicher<br />

Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche Börse-Aktien“).<br />

Soweit der Aktientausch gemäß § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG steuerneutral ist, erfolgt kein Einbehalt deutscher<br />

Kapitalertragsteuer. Soweit der Aktientausch nicht wie oben dargestellt steuerneutral ist, gelten die allgemeinen<br />

Regelungen zur deutschen Kapitalertragsteuer, wie unten im Abschnitt ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf<br />

Dividendenzahlungen von Holdco oder auf Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ beschrieben.<br />

Im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />

Für natürliche Personen, die steuerlich in Deutschland ansässig sind und Deutsche Börse-Aktien im Betriebsvermögen<br />

halten, wird durch den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien unter dem Tauschangebot<br />

grundsätzlich ein steuerlicher Realisationstatbestand verwirklicht. Grundsätzlich unterliegen 60% der<br />

Veräußerungsgewinne, die aus dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien resultieren, der Besteuerung nach Maßgabe<br />

des persönlichen Einkommensteuersatzes (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuerschuld).<br />

Entsprechend sind nur 60% der mit einem solchen Veräußerungsgewinn in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

stehenden Betriebsausgaben (vorbehaltlich etwaiger allgemeiner Abzugsbeschränkungen) und nur 60%<br />

etwaiger Veräußerungsverluste steuerlich abzugsfähig. Bei Zuordnung der Deutsche Börse-Aktien zu einem<br />

stehenden Gewerbebetrieb in Deutschland unterliegen 60% der Veräußerungsgewinne zusätzlich der Gewerbesteuer.<br />

Die Gewerbesteuer ist jedoch im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens vollständig oder<br />

teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar.<br />

Unbeschadet der vorstehenden allgemeinen Besteuerungsgrundsätze kann der Tausch der Deutsche Börse-<br />

Aktien gegen Holdco-Aktien von Deutsche Börse-Aktionären, die steuerlich in Deutschland ansässig sind, gemäß<br />

§ 21 UmwStG steuerneutral zu Buchwerten oder zu einem Zwischenwert (zwischen den Buchwerten und dem<br />

gemeinen Wert) durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur, sofern der gemeine Wert der Deutsche Börse-<br />

Aktien deren Buchwert übersteigt. Wesentliche Voraussetzung für die Steuerneutralität (d. h. die steuerliche<br />

Buchwertfortführung) ist, dass Holdco im Anschluss an den Aktientausch die Mehrheit der Deutsche Börse-Aktien<br />

halten muss (sogenannter qualifizierter Anteilstausch). Dieser Anforderung ist genüge getan, da der Tausch von<br />

Deutsche Börse-Aktien nach den Bedingungen des Tauschangebots nur dann wirksam wird, wenn, vorbehaltlich<br />

bestimmter anderer Bedingungen, Holdco am Ende der Annahmefrist mehr als 75% der Deutsche Börse-Aktien<br />

hält. Ferner muss jede natürliche Person, die Deutsche Börse-Aktien hält, spätestens mit der Einreichung der<br />

jeweiligen Einkommensteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fortführung der<br />

steuerlichen Buchwerte stellen. Übersteigt der Buchwert der Deutsche Börse-Aktien deren gemeinen Wert, ist<br />

zwingend der gemeine Wert zugrunde zu legen, und der sich ergebende Veräußerungsverlust ist steuerlich nicht<br />

oder nur beschränkt abzugsfähig.<br />

In der einschlägigen deutschen Steuerfachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass die Steuerneutralität<br />

des Anteilstauschs (steuerliche Buchwertfortführung) unabhängig von dem Wert ist, zu dem die Deutsche Börse-<br />

Aktien in den Büchern der Holdco ausgewiesen werden, vorausgesetzt, dass Holdco als eine in den Niederlanden<br />

ansässige Gesellschaft eingestuft wird. Demzufolge könnten Deutsche Börse-Aktionäre die steuerneutrale Behandlung<br />

des Aktientauschs selbst dann beantragen, wenn die Deutsche Börse-Aktien in den Büchern der Holdco zum<br />

gemeinen Wert ausgewiesen würden, was möglicherweise der Fall ist. Es gibt allerdings zu diesem Punkt noch<br />

keinen Erlass der deutschen Finanzbehörden. Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssten Deutsche Börse-Aktionäre<br />

daher bei ihrem zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen.<br />

Die Möglichkeit der steuerneutralen Behandlung (steuerliche Buchwertfortführung) wird versagt, wenn<br />

Deutsche Börse-Aktien innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach dem Tauschangebot (1) von der Holdco<br />

veräußert werden oder (2) von der Holdco auf eine andere juristische Person übertragen werden (es sei denn, es<br />

greifen gewisse Ausnahmetatbestände). In diesen Fällen wird der sich bei dem Tausch ergebende Veräußerungsgewinn<br />

(sogenannter Einbringungsgewinn II) nachträglich besteuert, jedoch vermindert um jeweils ein Siebtel für<br />

jedes seit dem Tausch abgelaufene volle Kalenderjahr.<br />

A-461


Möglicherweise überträgt Holdco die im Zuge des Tauschangebots bezogenen Deutsche Börse-Aktien auf<br />

eine neu gegründete, 100%ige Tochtergesellschaft. Grundsätzlich kann eine solche Übertragung die Besteuerung<br />

des Einbringungsgewinns II auslösen. Die Übertragung der Deutsche Börse-Aktien soll jedoch zu Buchwerten<br />

erfolgen, weshalb nach einer in der einschlägigen deutschen Steuerfachliteratur vertretenen Auffassung eine<br />

Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden können sollte; d. h. die Übertragung sollte sich nach dieser<br />

Auffassung nicht wesentlich nachteilig auf die steuerliche Position der ehemaligen Deutsche Börse-Aktionäre<br />

auswirken.<br />

In den sieben Jahren nach dem Tausch der Deutsche Börse-Aktien ist der jeweilige Holdco-Aktionär<br />

verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres den wirtschaftlichen Eigentümer der von ihm<br />

übertragenen Deutsche Börse-Aktien zu benennen. Versäumt der betreffende Aktionär den Nachweis gegenüber<br />

der zuständigen Steuerbehörde, gelten die betreffenden Deutsche Börse-Aktien als veräußert. Zusätzliche Anforderungen<br />

gelten, wenn Deutsche Börse-Aktien von der Holdco auf eine andere Gesellschaft übertragen werden, die<br />

Besteuerung des Einbringungsgewinns II jedoch aufgrund einer Ausnahmeregelung (siehe oben) nicht ausgelöst<br />

wird. Deutsche Börse-Aktionäre sollten sich diesbezüglich bei ihrem steuerlichen Berater erkundigen. Soweit sie<br />

rechtlich verpflichtet sind, den zuständigen Steuerbehörden Auskunft über den nachfolgenden Inhaber der<br />

Deutsche Börse-Aktien zu geben, können sie sich insoweit an die Holdco wenden.<br />

Die in diesem Abschnitt erörterten Regelungen gelten auch, sofern ein Aktionär, oder im Falle einer<br />

unentgeltlichen Übertragung, sein Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt während der dem Tausch von<br />

Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1% unmittelbar oder<br />

mittelbar am Grundkapital der Deutsche Börse beteiligt war. Für Veräußerungsverluste gelten spezielle Regelungen<br />

(d. h. begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit).<br />

Es gelten die nachstehend unter ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen durch die Holdco<br />

oder auf Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ dargelegten allgemeinen Regelungen zur Kapitalertragsteuer.<br />

Von Körperschaften gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />

Grundsätzlich sind Veräußerungsgewinne, die von Körperschaften beim Tausch von Deutsche Börse-Aktien<br />

gegen Holdco-Aktien im Zuge des Tauschangebots erzielt werden, bei Zuordnung der Deutsche Börse-Aktien zum<br />

Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit (§ 8b Abs. 2<br />

KStG). 5% des Veräußerungsgewinns gelten allerdings als steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und<br />

unterliegen somit der Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuerschuld)<br />

und der Gewerbesteuer. Verluste aus dem Tausch von Deutsche Börse- Aktien und andere Gewinnminderungen,<br />

die im Zusammenhang mit dem Tausch stehen, sind steuerlich grundsätzlich nicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

Besondere Regelungen gelten für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für sogenannte<br />

Finanzunternehmen. Siehe unten unter ,,Besondere Behandlung von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors,<br />

Finanzunternehmen und Pensionsfonds“.<br />

Auch Aktionäre, bei denen es sich um Körperschaften handelt, können gemäß § 21 UmwStG die Fortführung<br />

von Buchwerten beantragen (siehe oben unter ,,Im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Einzelunternehmer)<br />

gehaltene Deutsche Börse-Aktien“). Eine rückwirkende Besteuerung des Veräußerungsgewinns (des sogenannten<br />

Einbringungsgewinns II) erfolgt nicht, soweit der allgemeine Steuerbefreiungstatbestand des § 8b Abs. 2 KStG<br />

anwendbar ist.<br />

Die nachstehend unter ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen durch die Holdco oder auf<br />

Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ dargestellten allgemeinen Regelungen zur deutschen Kapitalertragsteuer<br />

gelten entsprechend.<br />

Von Personengesellschaften gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />

Ist ein Aktionär eine gewerblich oder freiberuflich tätige oder gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />

(Mitunternehmerschaft), so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nicht auf Ebene der Personengesellschaft,<br />

sondern auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung bestimmt sich dabei danach, ob<br />

der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine<br />

Körperschaft, sind Veräußerungsgewinne aus dem Tausch der Deutsche Börse-Aktien grundsätzlich im Ergebnis<br />

zu 95% steuerfrei (siehe oben unter ,,Von Körperschaften gehaltene Deutsche Börse-Aktien“). Ist der Gesellschafter<br />

A-462


eine natürliche Person, sind 60% der Veräußerungsgewinne aus dem Tausch der Deutsche Börse-Aktien steuerpflichtig<br />

(siehe oben unter ,,Im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche<br />

Börse-Aktien“). Bei Zuordnung der Deutsche Börse-Aktien zu einer deutschen Betriebsstätte unterliegen die<br />

Gewinne aus ihrem Tausch zudem der Gewerbesteuer auf Ebene der Personengesellschaft, und zwar zu 60%, soweit<br />

natürliche Personen Gesellschafter sind, und zu 5%, soweit Körperschaften Gesellschafter sind. Sind natürliche<br />

Personen Gesellschafter, wird die Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig<br />

oder teilweise auf deren Einkommensteuer angerechnet. Im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von mit<br />

den Veräußerungsgewinnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben sowie auf die<br />

steuerliche Abzugsfähigkeit von Veräußerungsverlusten im Rahmen der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung,<br />

gelten die oben dargestellten Regelungen entsprechend für die Gesellschafter der Personengesellschaft.<br />

Handelt es sich bei einem Aktionär um eine Personengesellschaft, die weder gewerblich oder freiberuflich tätig<br />

noch gewerblich geprägt ist, erfolgt die Besteuerung jedes Gesellschafters so, als hielte er seinen Anteil unmittelbar<br />

(siehe die Abschnitte ,,Im Privatvermögen gehaltene Deutsche Börse-Aktien“, ,,Im Betriebsvermögen natürlicher<br />

Personen (Einzelunternehmer) gehaltene Deutsche Börse-Aktien“ und ,,Von Körperschaften gehaltene Deutsche<br />

Börse-Aktien“).<br />

Deutsche Börse-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland<br />

Bei dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien im Zuge des Tauschangebots erzielte Gewinne unterliegen in<br />

Deutschland insoweit der beschränkten Steuerpflicht, als die Aktien von einem im Ausland ansässigen Aktionär (1)<br />

über eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen, für das im Inland ein<br />

ständiger Vertreter bestellt ist, gehalten werden oder (2) als der im Ausland ansässige Aktionär oder, im Falle eines<br />

unentgeltlichen Erwerbs, sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor dem<br />

Tausch der Deutsche Börse-Aktien unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1% am Grundkapital der Deutsche<br />

Börse beteiligt war.<br />

In diesen Fällen finden grundsätzlich die vorstehend dargestellten Regelungen in Bezug auf Deutsche Börse-<br />

Aktien im Betriebsvermögen Anwendung. Allerdings stellen in den unter (2) beschriebenen Fällen die meisten<br />

deutschen Doppelbesteuerungsabkommen Veräußerungsgewinne von der deutschen Besteuerung frei.<br />

Nach gegenwärtiger Auffassung der Finanzverwaltung besteht für die unter (2) beschriebenen Fälle keine<br />

Pflicht zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer.<br />

Deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen von Holdco oder auf Veräußerungsgewinne aus<br />

Holdco-Aktien<br />

Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien und Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien unterliegen<br />

grundsätzlich einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5%<br />

hierauf (insgesamt also 26,375%), sofern der Aktionär in Deutschland steuerpflichtig ist und eine inländische<br />

Zahlstelle (ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine inländische Zweigstelle eines ausländischen<br />

Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts, ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine<br />

inländische Wertpapierhandelsbank) die Holdco-Aktien verwahrt, verwaltet oder deren Veräußerung durchführt<br />

und die Dividenden bzw. die Veräußerungserlöse ausbezahlt oder gutschreibt. Bei vollständiger Steuerbefreiung der<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien, die im Privatvermögen gehalten werden, sollten die Veräußerungsgewinne<br />

auch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegen.<br />

Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer auf Dividenden ist die in der Hauptversammlung der Holdco<br />

beschlossene Dividendenausschüttung. Die Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne bemisst sich grundsätzlich<br />

anhand der Differenz zwischen den Veräußerungsgewinnen — nach Abzug der Aufwendungen, die in<br />

unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehen — und den jeweiligen Anschaffungskosten<br />

der Holdco-Aktien.<br />

Eine inländische Zahlstelle behält keine Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinne<br />

aus Holdco-Aktien ein, sofern der wirtschaftliche Eigentümer der Holdco-Aktien entweder ein inländisches<br />

Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kredit- oder<br />

Finanzdienstleistungsinstituts oder eine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist, oder die Holdco-Aktien dem<br />

Betriebsvermögen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zuzuordnen sind. Dasselbe gilt<br />

unter bestimmten Umständen auch für Holdco-Aktien, die im Betriebsvermögen von natürlichen Personen oder<br />

Personengesellschaften gehalten werden.<br />

A-463


Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung ihres zuständigen<br />

Finanzamts eingereicht haben, erhalten Dividenden oder Erlöse aus der Veräußerung der Aktien ohne Kapitalertragsteuerabzug.<br />

Für natürliche Personen, die bei ihrer depotführenden Bank eine Freistellungsbescheinigung<br />

eingereicht haben, gilt dasselbe insoweit, als der in der Freistellungsbescheinigung ausgewiesene Betrag noch nicht<br />

durch sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen des Aktionärs aufgebraucht ist.<br />

Etwaige niederländische Quellensteuern, die von den Dividendenzahlungen einbehalten und die nicht nach<br />

dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig sind, können<br />

auf die deutsche Kapitalertragsteuer, die auf die Dividendenzahlungen erhoben wird, angerechnet werden, sofern<br />

die Holdco-Aktien im Privatvermögen einer steuerlich in Deutschland ansässigen Person gehalten werden.<br />

Ist Kapitalertragsteuer von Beträgen einzubehalten, die nicht in Geld oder in geldähnlichen Werten ausbezahlt<br />

werden, hat die inländische Zahlstelle vom Aktionär einen Geldbetrag in der zur Zahlung der Kapitalertragsteuer<br />

erforderlichen Höhe zu verlangen. Stellt der Aktionär der Zahlstelle den erforderlichen Betrag nicht zur Verfügung,<br />

hat die inländische Zahlstelle das zuständige Finanzamt zu unterrichten, das die Steuerschuld festsetzen kann.<br />

Besteuerung der Dividendenzahlungen durch die Holdco<br />

Holdco-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland<br />

Im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien<br />

Dividendenzahlungen auf im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

einkommensteuerpflichtig (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuerschuld).<br />

Wenn deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividenden von einer inländischen Zahlstelle einbehalten wird, gilt die<br />

jeweilige Steuerschuld des Aktionärs allerdings grundsätzlich als erfüllt und es müssen die Dividendeneinkünfte in<br />

der Jahressteuererklärung des Aktionärs nicht angegeben werden (Abgeltungsteuer).<br />

Wird aus anderen Gründen als der Einreichung einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung oder einer<br />

Freistellungsbescheinigung keine Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer einbehalten (etwa weil sich die<br />

Holdco-Aktien im Depot einer ausländischen Bank befinden), sind die Dividendeneinkünfte in der Jahressteuererklärung<br />

des Aktionärs anzugeben. In diesem Fall erfolgt die Festsetzung der Einkommensteuer auf die Dividenden<br />

zu einem pauschalen Satz von 25% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuerschuld). Zur<br />

Ermittlung der Höhe der Steuerschuld lassen sich die Dividenden grundsätzlich nur um Verluste aus privatem<br />

Kapitalvermögen (ohne Abzug der Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Aktiengesellschaften) vermindern.<br />

Ein Aktionär hat Anspruch auf einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 A (1.602 A für<br />

zusammen veranlagte Ehegatten) für seine gesamten privaten Kapitaleinkünfte. Allerdings sind die tatsächlichen,<br />

in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit den privaten Kapitaleinkünften stehenden Werbungskosten<br />

grundsätzlich nicht abzugsfähig. Niederländische Quellensteuer, die auf Dividendenzahlungen einbehalten wurde<br />

und nicht gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig<br />

ist, kann auf die deutsche Einkommensteuer bis zur Höhe der tatsächlich auf die Dividendenzahlungen<br />

fälligen deutschen Einkommensteuer angerechnet werden.<br />

Behält eine inländische Zahlstelle Kapitalertragsteuer auf Dividendeneinkünfte ein, kann der Aktionär unter<br />

gewissen Umständen eine Veranlagung dieser Dividendeneinkünfte zu dem oben beschriebenen pauschalen<br />

Steuersatz beantragen (sofern die inländische Zahlstelle beispielsweise den Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt<br />

oder einbehaltene niederländische Quellensteuer nicht angerechnet hat). Von den Dividenden einbehaltene<br />

deutsche Kapitalertragsteuer wird auf die festzusetzende Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet bzw., sofern<br />

sie die Einkommensteuerschuld übersteigt, erstattet.<br />

Ferner kann ein Aktionär beantragen, dass er mit seinen gesamten privaten Kapitaleinkünften (einschließlich<br />

Dividenden) zusammen mit seinen gesamten sonstigen Einkünften zu dem für ihn jeweils geltenden progressiven<br />

Steuersatz für natürliche Personen veranlagt wird, sofern dies zu einer geringeren Steuerschuld führt (Günstigerprüfung).<br />

Für Zwecke dieser Veranlagung können Verluste aus privatem Kapitalvermögen grundsätzlich nur zur<br />

Verminderung der Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen (einschließlich Dividenden) herangezogen werden.<br />

Zusätzliche Beschränkungen gelten für Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Aktiengesellschaften, die nur<br />

zur Minderung von Gewinnen aus der Veräußerung solcher Anteile herangezogen werden können. Einzig der<br />

Sparer-Pauschbetrag — anstelle der tatsächlichen Werbungskosten — wird als Aufwand steuerlich berücksichtigt<br />

A-464


(siehe oben). Deutsche Kapitalertragsteuer und niederländische Quellensteuern werden auf die Steuerschuld<br />

angerechnet.<br />

Im Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien<br />

Gehören Holdco-Aktien zum Betriebsvermögen eines Aktionärs, richtet sich die Besteuerung der Einkünfte<br />

aus diesen Aktien danach, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft<br />

(Mitunternehmerschaft) ist:<br />

Körperschaften: Dividendeneinkünfte von Körperschaften sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer<br />

befreit. Jedoch gelten 5% dieser steuerbefreiten Einkünfte als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und<br />

sind daher körperschaftsteuerpflichtig (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuerschuld).<br />

Tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in Zusammenhang<br />

stehen, dürfen in voller Höhe abgezogen werden (vorbehaltlich etwaiger allgemeiner Abzugsbeschränkungen).<br />

Dividenden unterliegen jedoch bei Zurechnung der Aktien zu einer deutschen Betriebsstätte in<br />

voller Höhe der Gewerbesteuer (nach Abzug von mit der Dividende in Zusammenhang stehenden<br />

Betriebsausgaben), es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Veranlagungszeitraums zu<br />

mindestens 10% am Kapital von Holdco beteiligt. Im letzteren Fall findet die 95%ige Befreiung der<br />

Dividenden für Körperschaftsteuerzwecke entsprechende Anwendung auf die Gewerbesteuer. Bei<br />

Erfüllung bestimmter Voraussetzungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland<br />

und den Niederlanden (insbesondere bei Zurechnung der Holdco-Aktien zu einer Betriebsstätte in<br />

den Niederlanden) können die Dividenden von der Besteuerung in Deutschland befreit sein.<br />

Einzelunternehmer (natürliche Personen): 60% der Dividenden, die ein Einzelunternehmer erhält,<br />

unterliegen der Besteuerung (Teileinkünfteverfahren) zum persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuerschuld). Entsprechend sind Betriebsausgaben,<br />

die mit den Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, (vorbehaltlich etwaiger<br />

allgemeiner Abzugsbeschränkungen) nur zu 60% steuerlich abzugsfähig. Gehören die Aktien zum<br />

Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte, so unterliegen die Dividendeneinkünfte in voller Höhe<br />

der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu<br />

mindestens 10% am Kapital von Holdco beteiligt. Die Gewerbesteuer ist im Wege eines pauschalierten<br />

Anrechnungsverfahrens grundsätzlich vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer<br />

des Aktionärs anrechenbar.<br />

Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften): Ist eine gewerblich oder freiberuflich tätige oder<br />

gewerblich geprägte Personengesellschaft Holdco-Aktionärin, so wird die Einkommen- oder Körperschaftsteuer<br />

nur auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Die Besteuerung richtet sich dabei<br />

danach, ob der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der<br />

Gesellschafter eine Körperschaft, so sind 95% der Dividendeneinkünfte grundsätzlich von der Steuer<br />

befreit (siehe oben unter ,,Körperschaften“). Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, unterliegen<br />

60% der Dividendeneinkünfte der Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%<br />

auf die Einkommensteuerschuld (siehe oben unter ,,Einzelunternehmer (natürliche Personen)“). Bei<br />

Zurechnung der Holdco-Aktien zum Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte unterliegen die<br />

Dividenden grundsätzlich auf Ebene der Personengesellschaft in voller Höhe der Gewerbesteuer. Sind<br />

natürliche Personen Gesellschafter, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf den Anteil dieses<br />

Gesellschafters entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig<br />

oder teilweise auf dessen persönliche Einkommensteuer angerechnet. War die Personengesellschaft<br />

zu Beginn des maßgeblichen Veranlagungszeitraums zu mindestens 10% am Kapital der Holdco<br />

beteiligt, unterliegen die Dividenden nicht der Gewerbesteuer. Soweit allerdings an der Personengesellschaft<br />

Körperschaften beteiligt sind, werden 5% der Dividendeneinkünfte als nicht abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben behandelt, auf die Gewerbesteuer anfällt. Ist der Aktionär Einzelunternehmer, kann<br />

niederländische Quellensteuer, die auf Dividenden erhoben wurde und nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig ist, insgesamt oder<br />

teilweise auf die Einkommensteuerschuld des Aktionärs angerechnet werden. Alternativ kann sich ein<br />

Einzelunternehmer unter bestimmten Umständen dazu entscheiden, 60% der nicht erstattungsfähigen<br />

niederländischen Quellensteuer bei der Ermittlung seines zu versteuernden Einkommens in Abzug zu<br />

bringen. Ist ein Aktionär, bei dem es sich um eine Körperschaft handelt, steuerlich in Deutschland<br />

ansässig (und unterliegt er nicht den nachstehend dargestellten besonderen Regelungen), kann die<br />

niederländische Quellensteuer, die auf Dividenden erhoben wurde und nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und den Niederlanden erstattungsfähig ist, nicht auf die Körperschaftsteuerschuld<br />

des Aktionärs angerechnet werden. Werden die Aktien über eine andere<br />

A-465


Personengesellschaft gehalten, gelten dieselben Regelungen wie oben dargestellt, abhängig davon, ob es<br />

sich bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft um natürliche Personen oder Körperschaften<br />

handelt.<br />

Besondere Regelungen gelten für Beteiligungsunternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und<br />

für sogenannte Finanzunternehmen sowie für Pensionsfonds. Siehe unten unter ,,Besondere Behandlung<br />

von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors, Finanzunternehmen und Pensionsfonds“.<br />

Holdco-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Deutschlands<br />

Für Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien, die über eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung<br />

oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten werden, gelten<br />

die oben unter ,,Im Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien“ dargestellten Regelungen entsprechend.<br />

Auch Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien an im Ausland ansässige Aktionäre unterliegen grundsätzlich<br />

der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld), wenn die Auszahlung<br />

durch eine inländische Zahlstelle erfolgt. Die Steuer wird jedoch nicht einbehalten, wenn der nicht in<br />

Deutschland ansässige Aktionär mit Dividendenzahlungen bereits aufgrund des nationalen Steuerrechts (und nicht<br />

erst infolge eines Doppelbesteuerungsabkommens) nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.<br />

Holdco-Aktien im Vermögen einer weder gewerblich oder freiberuflich tätigen noch gewerblich geprägten Personengesellschaft<br />

Handelt es sich bei einem Aktionär um eine Personengesellschaft, die weder gewerblich oder freiberuflich<br />

tätig noch gewerblich geprägt ist, erfolgt die Besteuerung der Gesellschafter der Personengesellschaft so, als hielten<br />

sie ihre Holdco-Aktien unmittelbar (siehe Abschnitte ,,Im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien“, ,,Im<br />

Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien“ und ,,Im Ausland ansässige Aktionäre“).<br />

Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien<br />

Für steuerliche Zwecke sowie für die Zwecke der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen<br />

Deutschland und den Niederlanden in Deutschland ansässige Aktionäre<br />

Im Privatvermögen gehaltene Aktien<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und im Privatvermögen<br />

gehalten wurden, sind grundsätzlich von der Steuer befreit. Es bestehen unseres Erachtens gute Gründe anzunehmen,<br />

dass die Veräußerung von Holdco-Aktien insoweit nicht der Besteuerung unterliegt, als die Holdco-Aktien<br />

im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien erworben wurden, für die diese Steuerbefreiung ihrerseits in Anspruch<br />

genommen werden konnte, sofern für den Tausch von Deutsche Börse-Aktien die Vereinfachungsregel des § 20<br />

Abs. 4a Satz 1 EStG beansprucht werden konnte (siehe oben unter ,,Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-<br />

Aktien gegen Holdco-Aktien — Im Privatvermögen gehaltene Deutsche Börse-Aktien“). Entsprechend sind<br />

etwaige Verluste aus der Veräußerung solcher Holdco-Aktien steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Im Übrigen sind Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch eine natürliche Person, welche die<br />

Aktien im Privatvermögen gehalten hat, unabhängig von der Haltedauer der Holdco-Aktien grundsätzlich steuerpflichtig.<br />

Die Steuerschuld ist grundsätzlich durch den Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten, die grundsätzlich<br />

von einer in Deutschland ansässigen Zahlstelle einbehalten wird (Kapitalertragsteuer von 25% zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag von 5,5% hierauf; Abgeltungsteuer). Es gelten die unter ,,Deutsche Kapitalertragsteuer auf<br />

Dividendenzahlungen durch die Holdco oder auf Veräußerungsgewinne aus Holdco-Aktien“ dargestellten Regelungen.<br />

Hinsichtlich der Pflicht zur Angabe von Veräußerungsgewinnen in Steuererklärungen, der Möglichkeit, die<br />

Veranlagung der Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen zu beantragen, und der Folgen einer solchen Veranlagung<br />

gilt die obige Darstellung der Dividendenbesteuerung entsprechend (siehe ,,Besteuerung der Dividendenzahlungen<br />

durch die Holdco — Holdco-Aktionäre mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland“). Verluste aus der<br />

Veräußerung von Holdco-Aktien können grundsätzlich nur zur Minderung von Gewinnen aus der Veräußerung von<br />

Anteilen an Aktiengesellschaften herangezogen werden.<br />

A-466


Abweichend hiervon unterliegen im Falle der Veräußerung von Holdco-Aktien Veräußerungsgewinne aus<br />

Holdco-Aktien zu 60% der Besteuerung (zum jeweiligen Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe<br />

von 5,5% auf die Steuerschuld), wenn ein Aktionär, oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs, sein Rechtsvorgänger,<br />

zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1%<br />

unmittelbar oder mittelbar am Kapital von Holdco beteiligt war. Dementsprechend sind in diesem Fall Veräußerungsverluste<br />

nur zu 60% steuerlich abzugsfähig (vorbehaltlich etwaiger allgemeiner Abzugsbeschränkungen).<br />

Besondere Regelungen (nämlich eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit) finden in Bezug auf<br />

Veräußerungsverluste Anwendung bei einem gestaffelten Erwerb von mindestens 1% des Kapitals von Holdco<br />

innerhalb der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre sowie im Fall eines steuerneutralen oder steuerlich<br />

begünstigten Erwerbs von Holdco-Aktien im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien, für die der Schwellenwert von<br />

mindestens 1% erreicht wurde.<br />

Im Betriebsvermögen gehaltene Aktien<br />

Bei Holdco-Aktien, die zum Betriebsvermögen eines Aktionärs gehören, richtet sich die Besteuerung der bei<br />

einer Veräußerung dieser Holdco-Aktien erzielten Veräußerungsgewinne danach, ob der Aktionär eine Körperschaft,<br />

ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft ist:<br />

Körperschaften: Gewinne, die von Körperschaften bei der Veräußerung von Holdco-Aktien erzielt<br />

werden, sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und bei Zuordnung der Aktien zu einer deutschen<br />

Betriebsstätte auch von der Gewerbesteuer befreit. 5% des Veräußerungsgewinns gelten jedoch als<br />

steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuerschuld) und der Gewerbesteuer.<br />

Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten<br />

Holdco-Aktien stehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Besondere Regelungen<br />

gelten für Veräußerungsgewinne, die von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und von<br />

sogenannten Finanzunternehmen sowie von Pensionsfonds realisiert werden. Siehe unten unter ,,Besondere<br />

Behandlung von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors, Finanzunternehmen und<br />

Pensionsfonds“.<br />

Einzelunternehmer (natürliche Personen): Gehören die Holdco-Aktien zum Betriebsvermögen eines<br />

Einzelunternehmers, unterliegen 60% der Gewinne aus der Veräußerung der Holdco-Aktien der Besteuerung<br />

zum jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%<br />

auf die Einkommensteuerschuld). Allerdings sind (vorbehaltlich etwaiger weitergehender allgemeiner<br />

Abzugsbeschränkungen) mit einem solchen Veräußerungsgewinn in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

stehende Betriebsausgaben sowie Veräußerungsverluste auch nur zu 60% steuerlich abzugsfähig. Bei<br />

Zuordnung der Holdco-Aktien zu einem stehenden Gewerbebetrieb in Deutschland unterliegen 60% der<br />

Veräußerungsgewinne zusätzlich der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist im Wege eines pauschalierten<br />

Anrechnungsverfahrens vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des<br />

Aktionärs anrechenbar.<br />

Personengesellschaften: Ist ein Aktionär eine gewerblich oder freiberuflich tätige oder gewerblich<br />

geprägte Personengesellschaft, so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nicht auf Ebene der<br />

Personengesellschaft, sondern auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung richtet<br />

sich dabei danach, ob der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist<br />

der Gesellschafter eine Körperschaft, ist ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich im<br />

Ergebnis zu 95% steuerfrei, (siehe oben unter ,,Körperschaften“). Ist der Gesellschafter eine natürliche<br />

Person, ist ein Gewinn aus der Veräußerung von Holdco-Aktien zu 60% steuerpflichtig (siehe oben unter<br />

,,Einzelunternehmer“). Bei Zuordnung der Holdco-Aktien zu einem stehenden Gewerbebetrieb in<br />

Deutschland unterliegen die Gewinne aus deren Veräußerung ferner der Gewerbesteuer auf Ebene der<br />

Personengesellschaft und zwar zu 60%, soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt<br />

sind, und zu 5%, soweit Körperschaften beteiligt sind. Verluste aus der Veräußerung von Holdco-Aktien<br />

sind im Rahmen der Gewerbesteuer nur zu maximal 60% steuerlich abzugsfähig, soweit es sich bei den<br />

Gesellschaftern um natürliche Personen handelt. Sind natürliche Personen Gesellschafter, wird die<br />

Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig oder teilweise auf deren<br />

Einkommensteuer angerechnet. Im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von mit den Veräußerungsgewinnen<br />

in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben sowie auf die<br />

steuerliche Abzugsfähigkeit von Veräußerungsverlusten im Rahmen der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung<br />

gelten die unter ,,Körperschaften“ dargestellten Regelungen für körperschaftsteuerpflichtige<br />

Gesellschafter und die unter ,,Einzelunternehmer“ dargestellten Regelungen für<br />

einkommensteuerpflichtige Gesellschafter der Personengesellschaft.<br />

A-467


Im Ausland ansässige Aktionäre<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien, die über eine inländische Betriebsstätte oder eine feste<br />

Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten<br />

werden, gelten die oben unter ,,Für steuerliche Zwecke sowie für die Zwecke der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

zwischen Deutschland und den Niederlanden in Deutschland ansässige Aktionäre — Im<br />

Betriebsvermögen gehaltene Aktien“ dargestellten Regelungen entsprechend.<br />

Auch Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch im Ausland ansässige Aktionäre unterliegen<br />

grundsätzlich der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld), wenn<br />

die Auszahlung durch eine inländische Zahlstelle erfolgt. Die Steuer wird jedoch nicht einbehalten, wenn der nicht<br />

in Deutschland ansässige Aktionär aufgrund nationalen Steuerrechts (und nicht erst aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens)<br />

in Deutschland mit Veräußerungsgewinnen nicht steuerpflichtig ist.<br />

Holdco-Aktien im Vermögen einer weder gewerblich oder freiberuflich tätigen noch gewerblich geprägten Personengesellschaft<br />

Handelt es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft, die weder gewerblich oder freiberuflich tätig<br />

noch gewerblich geprägt ist, erfolgt die Besteuerung der Gesellschafter der Personengesellschaft so, als hielten<br />

diese ihre Anteile an Holdco unmittelbar (siehe Abschnitte ,,Im Privatvermögen gehaltene Holdco-Aktien“, ,,Im<br />

Betriebsvermögen gehaltene Holdco-Aktien“ und ,,Im Ausland ansässige Aktionäre“).<br />

Besondere Behandlung von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors, Finanzunternehmen und<br />

Pensionsfonds<br />

Soweit Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute Holdco-Aktien halten oder veräußern, die nach § 1a<br />

des Gesetzes über das Kreditwesen (,,KWG“) ihrem Handelsbuch zuzurechnen sind, können sie weder von der<br />

40%igen Steuerbefreiung des Teileinkünfteverfahrens noch von der 95%igen Befreiung von der Körperschaftsteuer<br />

(zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5% auf die Steuerschuld) und auch nicht von der Befreiung von der<br />

jeweiligen Gewerbesteuer profitieren. Das heißt, Dividendeneinkünfte und Veräußerungsgewinne unterliegen in<br />

vollem Umfang der Besteuerung. Die steuerliche Abzugsfähigkeit gewisser Betriebsausgaben kann allgemeinen<br />

Beschränkungen unterliegen. Dividenden (abzüglich zurechenbarer Betriebsausgaben, d. h. die Nettodividenden)<br />

unterliegen nicht der Gewerbesteuer, sofern die Körperschaft seit Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu<br />

mindestens 10% am Kapital von Holdco beteiligt war.<br />

Gleiches gilt für Holdco-Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des KWG mit dem Ziel der kurzfristigen<br />

Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden, und für Holdco-Aktien, die von Kreditinstituten,<br />

Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über eine<br />

inländische Zweigniederlassung gehalten werden. Dementsprechend gilt die an früherer Stelle in Bezug auf<br />

Körperschaften dargestellte Steuerbefreiung zugunsten der Dividendeneinkünfte und Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Holdco-Aktien nicht für solche Holdco-Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen<br />

den Kapitalanlagen zuzurechnen sind oder von Pensionsfonds gehalten werden. Zudem ist für diese Aktionäre<br />

keine Gewerbesteuerminderung vorgesehen. Für diese Gesellschaften gelten besondere Besteuerungsregelungen in<br />

Bezug auf derartige Einkünfte.<br />

Allerdings können, sofern die Mutter-Tochter-Richtlinie (EG-Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli<br />

1990 in der derzeit gültigen Fassung) Anwendung findet, für körperschaftsteuerpflichtige Aktionäre gewisse<br />

Ausnahmen in Bezug auf Dividendenzahlungen gelten.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der Übergang von Holdco-Aktien auf eine andere Person von Todes wegen oder durch Schenkung unterliegt<br />

grundsätzlich nur dann der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn der Erblasser, der Schenker, der<br />

Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zum Zeitpunkt des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder<br />

seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder — im Falle von Körperschaften und ähnlichen eingetragenen Gesellschaften<br />

wie z. B. Personenvereinigungen und Vermögensmassen — seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz in Deutschland<br />

hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre in Folge im Ausland aufgehalten hat, ohne<br />

A-468


im Inland einen Wohnsitz zu haben (besondere Regelungen gelten für bestimmte frühere deutsche Staatsangehörige,<br />

die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben), oder die Holdco-<br />

Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte<br />

unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war.<br />

Die wenigen gegenwärtig geltenden deutschen Doppelbesteuerungsabkommen betreffend die Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer führen unter Umständen (1) zu Abweichungen von den vorstehend dargestellten Grundsätzen der<br />

deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht und (2) dazu, dass gezahlte ausländische Erbschaft- oder<br />

Schenkungsteuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet werden kann.<br />

Sonstige Steuern<br />

Bei dem Erwerb, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Holdco-Aktien fallen derzeit auf<br />

Ebene der Aktionäre grundsätzlich keine deutschen Kapitalverkehrsteuern, Umsatzsteuern, Stempelgebühren oder<br />

ähnliche Steuern an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmer jedoch zur Umsatzsteuerpflicht der<br />

grundsätzlich umsatzsteuerbefreiten Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland derzeit nicht erhoben<br />

und fällt daher nicht an.<br />

Wesentliche Folgen in Bezug auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />

Allgemeines<br />

Im nachfolgenden Abschnitt wird dargestellt, (1) welche wesentlichen Folgen sich für US-Aktionäre (nach<br />

Maßgabe der nachstehenden Definition) der Deutsche Börse, die an dem Tauschangebot teilnehmen, mit Bezug auf<br />

die US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax) ergeben, und (2) welche wesentlichen Aspekte der US-<br />

Bundeseinkommensteuer im Zusammenhang mit dem Halten und der Veräußerung der im Rahmen des Tauschangebots<br />

bezogenen Holdco-Aktien relevant sind.<br />

Allgemeine Aspekte zu der Darstellung bezüglich der US-Bundeseinkommensteuer<br />

Die nachfolgende Darstellung der auf die US-Bundeseinkommensteuer bezogenen Folgen basieren auf dem<br />

U.S. Internal Revenue Code von 1986, auf den dazu erlassenen U.S. Treasury Regulations sowie auf behördlichen<br />

und gerichtlichen Entscheidungen, allesamt in ihrer zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments<br />

gültigen Fassung. Diese Gesetze können sich ggf. auch rückwirkend ändern, wobei sich jede derartige Änderung<br />

auf die Richtigkeit der in dieser Darstellung gemachten Aussagen und Schlussfolgerungen auswirken kann.<br />

Für Zwecke dieser Darstellung bezeichnet ,,US-Aktionär“ (U.S. holder) einen wirtschaftlichen Eigentümer<br />

von Deutsche Börse-Aktien, bzw. nach Vollzug des Tauschangebots von Holdco-Aktien, in Bezug auf die<br />

US-Bundeseinkommensteuer (1) eine natürliche Person, die Staatsangehörige oder Gebietsansässige der Vereinigten<br />

Staaten ist; (2) eine Körperschaft (oder eine andere als Körperschaft behandelte Gesellschaft), die nach dem<br />

Recht der Vereinigten Staaten oder nach dem Recht eines US-Einzelstaats oder des District of Columbia errichtet<br />

wurde; (3) einen Trust, sofern er (a) der maßgeblichen Aufsicht durch ein Gericht in den Vereinigten Staaten<br />

unterliegt und eine oder mehrere US-Personen die Befugnis haben, sämtliche wesentlichen Entscheidungen des<br />

Trust zu kontrollieren, oder sofern er (b) nach den geltenden U.S. Treasury Regulations eine wirksame Wahlmöglichkeit<br />

vorsieht, um als US-Person behandelt zu werden; oder (4) eine Vermögensmasse, deren Ertrag<br />

ungeachtet ihrer Herkunft in die für die US-Bundeseinkommensteuer relevanten Bruttoeinkünfte einzubeziehen<br />

sind.<br />

Für die Zwecke dieser Erörterung bezeichnet ,,Nicht-US-Aktionär“ (non-U.S. holder) einen wirtschaftlichen<br />

Eigentümer von Holdco-Aktien, der kein US-Aktionär ist (mit Ausnahme von Gesellschaften oder Gebilden, die im<br />

Sinne der US-Bundeseinkommensteuer als Personengesellschaft behandelt werden).<br />

Wird eine Gesellschaft oder ein Gebilde, die bzw. das im Sinne der US-Bundeseinkommensteuer als<br />

Personengesellschaft (partnership) behandelt wird, wirtschaftlicher Eigentümer von Deutsche Börse-Aktien oder,<br />

nach Vollzug des Tauschangebots, von Holdco-Aktien, so hängt die steuerliche Behandlung eines Gesellschafters<br />

(partner) dieser Personengesellschaft grundsätzlich von seinem Status und der Geschäftstätigkeit der Personengesellschaft<br />

ab. Deutsche Börse- oder Holdco-Aktionäre, die Personengesellschaften oder Gesellschafter solcher<br />

Personengesellschaften sind, sollten sich bei ihren steuerlichen Beratern nach den auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />

bezogenen Folgen des Tauschangebots, des Haltens und der Veräußerung von Holdco-Aktien erkundigen.<br />

A-469


Diese Darstellung beschäftigt sich ausschließlich mit Deutsche Börse- und Holdco-Aktionären, die ihre<br />

Deutsche Börse- bzw. ihre Holdco-Aktien, je nach Sachlage, als Kapitalvermögen (capital asset) im Sinne von<br />

Section 1221 des Internal Revenue Code halten (d. h. generell zu Anlagezwecken gehaltenes Vermögen). In dieser<br />

Erörterung werden darüber hinaus nicht sämtliche Aspekte der Besteuerung im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer<br />

angesprochen, die für einen Aktionär aufgrund seiner besonderen Umstände relevant sein können oder<br />

die unter Umständen für Aktionäre gelten, für die nach dem US-Bundeseinkommensteuerrecht eine besondere<br />

steuerliche Behandlung vorgesehen ist (so beispielsweise für Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften, von der<br />

Steuer befreite Organisationen, Wertpapierhändler, die sich für eine Behandlung nach der Marktbewertungsmethode<br />

entscheiden, Aktionäre, die Deutsche Börse- bzw. Holdco-Aktien, je nach Sachlage, durch Ausübung von<br />

Mitarbeiteroptionen oder anderweitig als Entgeltbestandteile erworben haben, Gesellschaften oder Gebilde, die im<br />

Sinne der US-Bundeseinkommensteuer als Personengesellschaft behandelt werden; Aktionäre, für welche die<br />

alternative Mindestbesteuerung gilt, Aktionäre, die ihre Deutsche Börse- bzw. ihre Holdco-Aktien, je nach<br />

Sachlage, im Rahmen eines Absicherungsgeschäfts, eines Straddle-Optionsgeschäfts, einer als steuerliche Verkaufsfiktion<br />

geltenden Verkaufsposition (constructive sale) oder eines Umwandlungsgeschäfts halten, US-Aktionäre,<br />

deren funktionelle Währung nicht der US-Dollar ist, im Ausland ansässige US-Staatsangehörige, Controlled<br />

Foreign Corporations sowie Passive Foreign Investment Companies, welche hier als ,,PFICs“ bezeichnet werden<br />

und, außer soweit dies nachstehend ausdrücklich dargelegt ist, Nicht-US-Aktionäre). Sofern nicht nachstehend<br />

ausdrücklich erwähnt, beschäftigt sich diese Darstellung nicht mit Holdco-Aktionären, die unmittelbar nach dem<br />

Tauschangebot und der Verschmelzung tatsächlich oder abgeleitet mindestens 5% der gesamten Stimmrechte oder<br />

des Gesamtwerts der Aktien der Holdco besitzen. Dieser Darstellung liegt die Annahme zu Grunde, dass die<br />

Deutsche Börse zu keinem Zeitpunkt, zu dem US-Aktionäre Deutsche Börse-Aktien hielten, als PFIC einzustufen<br />

war. In dieser Darstellung werden ferner keine steuerlichen Folgen angesprochen, die sich aus den Rechtsvorschriften<br />

eines Einzelstaats oder einer lokalen oder ausländischen Gebietskörperschaft oder aus anderen US-<br />

Bundesgesetzen als den für die US-Bundeseinkommensteuer relevanten Rechtsvorschriften ergeben. Zudem<br />

werden in dieser Darstellung keine steuerlichen Folgen des Haltens und der Veräußerung von Holdco-Aktien<br />

behandelt, die sich im Rahmen der Medicare-Beitragsteuer auf nicht als Arbeitseinkünfte geltende Einkünfte<br />

gemäß dem Health Care and Education Reconciliation Act von 2010 ergeben.<br />

ALLE DEUTSCHE BÖRSE-AKTIONÄRE SOLLTEN SICH BEI IHREM JEWEILIGEN STEUER-<br />

LICHEN BERATER NACH DEN FÜR SIE RELEVANTEN STEUERLICHEN FOLGEN DES TAUSCHAN-<br />

GEBOTS IN BEZUG AUF BUNDESSTEUERN, EINZELSTAATLICHE, LOKALE UND AUßERHALB<br />

DER USA GELTENDE STEUERN ERKUNDIGEN. ALLE AKTIONÄRE, DIE HOLDCO-AKTIEN IM<br />

RAHMEN DES TAUSCHANGEBOTS ERWERBEN, SOLLTEN SICH BEI IHREM STEUERLICHEN<br />

BERATER NACH DEN FÜR SIE RELEVANTEN STEUERLICHEN FOLGEN DES HALTENS UND DER<br />

VERÄUßERUNG VON HOLDCO-AKTIEN IN BEZUG AUF BUNDESSTEUERN, EINZELSTAATLICHE,<br />

LOKALE UND AUßERHALB DER USA GELTENDE STEUERN ERKUNDIGEN.<br />

Wesentliche Folgen des Tauschangebots im Hinblick auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />

Closing-Bedingungen<br />

Für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer ist vorgesehen, dass das Tauschangebot als eine Transaktion im<br />

Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code angesehen wird bzw. dass das Tauschangebot und die<br />

Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code<br />

angesehen werden.<br />

Eine Bedingung für die Verpflichtung der Holdco zum Vollzug des Tauschangebots ist, dass die Deutsche<br />

Börse am Tag des Ablaufs der Annahmefrist oder vorher vom Internal Revenue Service eine verbindliche Auskunft<br />

erhält, die im Wesentlichen besagt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion im Sinne von Section 351(a) des<br />

Internal Revenue Code gilt bzw. dass das Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen als<br />

Transaktion im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code anzusehen sind (wobei diese Bedingung<br />

als ,,Deutsche Börse-Steuerbedingung“ bezeichnet wird). Nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

ist die Deutsche Börse gehalten, auf die Deutsche Börse-Steuerbedingung zu verzichten, sofern sie ein in<br />

Form und Inhalt für sie hinreichend überzeugendes schriftliches Rechtsgutachten erhält, das auf das Fristende für<br />

die Verzichtserklärung (Waiver Limitation Date) datiert ist und besagt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion<br />

im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code gelten wird bzw. dass das Tauschangebot und die<br />

Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im Sinne von Section 351(a) des Internal Revenue Code<br />

anzusehen sind. Die Deutsche Börse geht davon aus, dass sie das im unmittelbar vorstehenden Satz erwähnte<br />

Rechtsgutachten erhält und daher auf die Deutsche Börse-Steuerbedingung verzichten wird.<br />

A-470


Jedes Rechtsgutachten basiert auf den Zusicherungen und Annahmen, die in diesem genannt sind oder auf die<br />

darin Bezug genommen wird. Sofern einzelne Zusicherungen oder Annahmen nicht zutreffen, ist es möglich, dass<br />

die steuerlichen Folgen des Tauschangebots für die Aktionäre der Deutsche Börse erheblich von den nachstehend<br />

erläuterten abweichen. Ein Rechtsgutachten gibt die nach bestem Wissen und Gewissen erstellte rechtliche<br />

Beurteilung durch die rechtlichen Berater wieder und ist für den Internal Revenue Service nicht verbindlich.<br />

Dementsprechend besteht keine Gewähr, dass der Internal Revenue Service nicht eine andere Auffassung als den in<br />

dem Rechtsgutachten zum Ausdruck gebrachten Rechtsansichten vertritt oder diesen widerspricht. Da überdies der<br />

Tag der Erstellung des Rechtsgutachtens vor dem Vollzug des Tauschangebots liegen wird, gibt es keine Gewähr,<br />

dass die in dem Gutachten zum Ausdruck gebrachten Schlussfolgerungen zum Wirksamkeitszeitpunkt des<br />

Tauschangebots noch gültig sind. In der folgenden Erörterung wird von der Annahme ausgegangen, dass die in<br />

der Stellungnahme zum Ausdruck gebrachten Schlussfolgerungen zum Wirksamkeitszeitpunkt des Tauschangebots<br />

weiter gültig sind.<br />

Folgen des Tauschangebots im Hinblick auf die US-Bundeseinkommensteuer<br />

Die wesentlichen Folgen für US-Aktionäre der Deutsche Börse, die an dem Tauschangebot teilnehmen, stellen<br />

sich im Hinblick auf die US-Bundeseinkommensteuer grundsätzlich wie folgt dar:<br />

Im Allgemeinen erfolgt keine steuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten durch<br />

einen US-Aktionär beim Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien im Rahmen des Tauschangebots.<br />

Der Wertansatz der Holdco-Aktien, die im Rahmen des Tauschangebots im Tausch gegen Deutsche Börse-<br />

Aktien bezogen werden, entspricht dem Wertansatz der getauschten Deutsche Börse-Aktien. Die Haltedauer der<br />

Holdco-Aktien, die im Rahmen des Tauschangebots im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien bezogen werden,<br />

schließt die Haltedauer der getauschten Deutsche Börse-Aktien mit ein. US-Aktionäre, die unterschiedliche Pakete<br />

von Deutsche Börse-Aktien zu unterschiedlichen Terminen oder zu unterschiedlichen Preisen erworben haben,<br />

sollten sich bei ihrem steuerlichen Berater nach der Ermittlung des Wertansatzes und der Haltedauer der im Rahmen<br />

des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien erkundigen.<br />

Bei einem US-Aktionär, bei dem es sich um einen Five Percent Transferee Shareholder der Holdco im<br />

Sinne der nach Section 367(a) des Internal Revenue Code erlassenen Treasury Regulations handelt (d. h. ein<br />

US-Aktionär, der unmittelbar nach dem Tauschangebot und der Verschmelzung tatsächlich oder mittelbar<br />

mindestens 5% der gesamten Stimmrechte oder des Gesamtwerts der Aktien der Holdco besitzt), ist die oben<br />

beschriebene nicht erfolgende steuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen nur dann möglich,<br />

wenn er mit dem IRS eine Gewinnanerkennungsvereinbarung (gain recognition agreement) nach Maßgabe der<br />

Definition in den Treasury Regulations schließt. Für einen solchen Aktionär sind ggf. noch andere als die hier<br />

beschriebenen Aspekte relevant. Deshalb sollte er sich bei seinem steuerlichen Berater erkundigen, ob er eine<br />

Gewinnanerkennungsvereinbarung einreichen soll, welche Verfahren bei der Einreichung zu befolgen sind und<br />

welche sonstigen Aspekte für ihn relevant sein können.<br />

Wesentliche auf die US-Bundeseinkommensteuer bezogene Aspekte im Zusammenhang mit dem Halten und<br />

der Veräußerung der im Rahmen des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien<br />

Im Folgenden wird erörtert, welche wesentlichen Folgen sich für US-Aktionäre und Nicht-US-Aktionäre in<br />

Bezug auf die US-Bundeseinkommensteuer aus dem Halten und der Veräußerung von im Rahmen des Tauschangebots<br />

bezogenen Holdco-Aktien ergeben.<br />

US-Aktionäre<br />

Ausschüttungen<br />

Vorbehaltlich der nachstehenden Darstellungen in Hinblick auf die potenzielle Anwendbarkeit der PFIC-Regelungen<br />

stellen jegliche etwaige in Bezug auf die Holdco-Aktien vorgenommenen Ausschüttungen bis zur Höhe<br />

des für die US-Bundeseinkommensteuer ermittelten ausschüttungsfähigen Gewinns (current and accumulated<br />

earnings and profits) der Holdco Dividenden für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer dar. Die Bruttobeträge<br />

der Dividenden, die ein US-Aktionär erhält, einschließlich des aufgrund der niederländischen Dividendenbesteuerung<br />

einbehaltenen Quellensteuerbetrags, unterliegen als Dividendeneinkünfte ausländischer Herkunft grundsätzlich<br />

der US-Bundeseinkommensteuer und können nicht im Rahmen der Abzugsmöglichkeit für erhaltene<br />

A-471


Dividenden geltend gemacht werden, die generell für US-Körperschaften besteht. Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen<br />

für kurzfristige oder gehedgte Positionen und bestimmter anderer Ausnahmen werden Dividenden, die<br />

von bestimmten US-Aktionären, bei denen es sich nicht um eine Körperschaft handelt, also auch von natürlichen<br />

Personen, vor dem 1. Januar 2013 vereinnahmt werden, im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer grundsätzlich<br />

mit einem Höchststeuersatz von 15% besteuert, sofern es sich dabei um qualifizierte Dividenden (qualified<br />

dividends) handelt. Dividendenzahlungen auf Holdco-Aktien werden so lange als qualifizierte Dividenden<br />

behandelt, wie Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange notiert sind und Holdco nicht zu einem beliebigen<br />

relevanten Zeitpunkt vor dem oder in dem Jahr der Dividendenzahlung als PFIC eingestuft wird. US-Aktionäre der<br />

Holdco sollten sich bei ihrem steuerlichen Berater erkundigen, ob sie mit Blick auf ihre jeweiligen Umstände den<br />

ermäßigten Steuersatz für die Dividendenbesteuerung in Anspruch nehmen können.<br />

Soweit eine Ausschüttung die Höhe des für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer ermittelten aktuellen<br />

oder aufgelaufenen ausschüttungsfähigen Gewinns (current or accumulated earnings and profits) der Holdco<br />

übersteigt, wird die Ausschüttung bis zur Höhe des steuerlichen Wertansatzes der Aktien des US-Aktionärs als<br />

steuerbefreite Kapitalrückzahlung (mit einer entsprechenden Herabsetzung des steuerlichen Wertansatzes) und der<br />

Mehrbetrag als Veräußerungsgewinn behandelt. Ein solcher Veräußerungsgewinn gilt als langfristiger Veräußerungsgewinn,<br />

sofern der US-Aktionär die betreffenden Holdco-Aktien länger als ein Jahr gehalten hat. Aktionäre,<br />

die Holdco-Aktien mit unterschiedlichen steuerlichen Wertansätzen oder Haltedauern besitzen, sollten sich bei<br />

ihrem steuerlichen Berater nach der Anwendbarkeit dieser Regelungen erkundigen.<br />

Ein US-Aktionär, der (direkt oder durch Einbehalt) niederländische Einkommensteuern für Dividenden aus<br />

Holdco-Aktien zahlt, hat grundsätzlich — vorbehaltlich der nach dem US-Bundeseinkommensteuerrecht generell<br />

geltenden Beschränkungen — Anspruch auf eine Anrechnung dieser Steuer auf seine im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer<br />

bestehende Steuerschuld, oder er kann von seiner Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, diese<br />

Steuer bei der Berechnung seines zu versteuernden Einkommens abzuziehen. Für Zwecke der Anrechnung<br />

ausländischer Steuern gelten die von der Holdco gezahlten Dividenden grundsätzlich als Einkünfte der passiven<br />

Kategorie (passive category income) ausländischer Herkunft oder bei bestimmten Aktionären auch als Einkünfte<br />

der allgemeinen Kategorie (general category income) ausländischer Herkunft. Sofern Holdco jedoch eine ausländische<br />

Körperschaft im US-Besitz ist (U.S.-owned foreign corporation), gelten für Zwecke der Beschränkung<br />

der Anrechnung ausländischer Steuern sämtliche Dividenden, die Holdco in einem beliebigen Jahr zahlt,<br />

proportional zu dem Prozentsatz des ausschüttungsfähigen Gewinns (earnings and profits) der Holdco, der in<br />

dem betreffenden Jahr als ausschüttungsfähiger Gewinn (earnings and profits) US-amerikanischer Herkunft<br />

eingestuft wird, als Einkünfte US-amerikanischer Herkunft (unter der Voraussetzung, dass mindestens 10% des<br />

ausschüttungsfähigen Gewinns (earnings and profits) so eingestuft werden). Dabei wird Holdco als ausländische<br />

Körperschaft im US-Besitz behandelt, sofern mindestens 50% der Stimmrechte oder des Werts der Aktien<br />

unmittelbar oder mittelbar von US-Personen gehalten werden. Nicht in Anspruch genommen werden kann eine<br />

Anrechnung ausländischer Steuern für die niederländische Quellensteuer auf Dividenden, die auf bestimmte<br />

kurzfristige oder gehedgte Positionen in Holdco-Aktien erfolgte. US-Aktionäre sollten sich bei ihrem steuerlichen<br />

Berater erkundigen, welche Folgen sich mit Blick auf ihre jeweiligen Umstände aus diesen Regelungen ergeben.<br />

Dividenden, die nicht in der Währung der Vereinigten Staaten gezahlt werden, werden als US-Dollar-Betrag in<br />

die Einkünfte des betreffenden US-Aktionärs einbezogen, wobei die Berechnung anhand des Wechselkurses<br />

erfolgt, der am Tag der Vereinnahmung der Dividendenzahlung durch den US-Aktionär gilt; dabei ist unerheblich,<br />

ob die Zahlung tatsächlich in US-Dollar umgerechnet wird. Gewinne oder Verluste aus einer Umrechnung oder<br />

anderweitigen Veräußerung von Devisen, bei denen es sich nicht um US-Dollar handelt, werden grundsätzlich als<br />

normal zu versteuernde positive oder negative Einkünfte US-amerikanischer Herkunft behandelt.<br />

Verkauf oder anderweitige Veräußerung von Holdco-Aktien<br />

Vorbehaltlich der nachstehenden Darstellung einer potenziellen Anwendbarkeit der PFIC-Regelungen müssen<br />

US-Aktionäre beim Verkauf oder bei einer anderweitigen Veräußerung von Holdco-Aktien grundsätzlich einen<br />

Veräußerungsgewinn oder -verlust in Höhe der etwaigen Differenz zwischen dem bei der Veräußerung realisierten<br />

Betrag und dem steuerlichen Wertansatz ihrer Aktien steuerlich berücksichtigen. Ein solcher Veräußerungsgewinn<br />

oder -verlust gilt als langfristiger Veräußerungsgewinn oder -verlust, sofern der US-Aktionär die betreffenden<br />

Holdco-Aktien länger als ein Jahr gehalten hat. Für langfristige Veräußerungsgewinne, die von bestimmten<br />

US-Aktionären steuerlich berücksichtigt werden, bei denen es sich nicht um eine Körperschaft handelt, also auch<br />

von natürlichen Personen, können grundsätzlich die ermäßigten Steuersätze der US-Bundeseinkommensteuer in<br />

Anspruch genommen werden. Veräußerungsverluste sind begrenzt abzugsfähig.<br />

A-472


Weitere Steuerliche Aspekte<br />

Grundsätzlich wird eine ausländische Körperschaft wie Holdco in einem beliebigen Steuerjahr als PFIC<br />

eingestuft, in dem (1) mindestens 75% ihrer Bruttoeinkünfte passive Einkünfte sind (wie beispielsweise Dividenden,<br />

Zinsen, Mieteinkünfte, Lizenzgebühren oder Veräußerungsgewinne aus zu Anlagezwecken gehaltenen<br />

Vermögenswerten) oder (2) mindestens 50% des durchschnittlichen Werts ihrer Vermögenswerte aus Vermögenswerten<br />

bestehen, die passive Einkünfte erzielen oder zur Erzielung passiver Einkünfte gehalten werden. Zur<br />

Prüfung der im vorstehenden Satz genannten Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass die ausländische<br />

Körperschaft anteilige Eigentümerin der Vermögenswerte jeder anderen Körperschaft ist, an der sie unmittelbar<br />

oder mittelbar zu mindestens 25% am Gesamtwert der Aktien beteiligt ist, und dass sie damit direkt ihren<br />

entsprechenden Anteil an den Erträgen dieser anderen Körperschaft erhält.<br />

Die Einstufung einer ausländischen Körperschaft als PFIC kann für US-Aktionäre mehrere nachteilige Folgen<br />

haben. Dazu gehören die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf oder der anderweitigen Veräußerung von<br />

Aktien der Körperschaft und die Besteuerung von Ausschüttungen (so auch von Ausschüttungen, die andernfalls als<br />

qualifizierte Dividenden (qualified dividends) behandelt würden) zu den normalen einkommensteuerlichen<br />

Höchststeuersätzen sowie die Erhebung einer Strafzinses auf solche Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen.<br />

Für Rechnungslegungszwecke weist die Deutsche Börse im Eurex-Bereich bestimmte Vermögenswerte aus,<br />

die ihrer Art nach zu passiven Einkünften im Sinne der PFIC-Regelungen führen würden. Holdco geht nicht davon<br />

aus, dass die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer als<br />

wirtschaftliche Eigentümer dieser Vermögenswerte anzusehen sein sollten, da diesen Gesellschaften weder die mit<br />

dem wirtschaftlichen Eigentum einhergehenden Vorteile zustehen, noch sie die entsprechenden Lasten zu tragen<br />

haben. Dementsprechend geht Holdco derzeit nicht davon aus, dass sie als PFIC zu behandeln ist. Sollte der IRS<br />

diese Einschätzung erfolgreich widerlegen können, bestünde die Möglichkeit, dass Holdco als PFIC zu behandeln<br />

wäre. Da außerdem die Prüfung des PFIC-Status jährlich erfolgt und es schwierig ist, die für diese Prüfung<br />

relevanten künftigen Einkünfte und Vermögenswerte genau vorherzusagen, besteht keine Sicherheit dahingehend,<br />

dass Holdco nicht zu einer PFIC werden kann. US-Holdco-Aktionäre sollten sich von ihrem steuerlichen Berater im<br />

Hinblick auf die PFIC-Regelungen, einschließlich bestimmter Wahlrechte für Aktionäre, beraten lassen.<br />

Nicht-US-Aktionäre<br />

Grundsätzlich unterliegen Nicht-US-Aktionäre von Holdco weder der US-Bundeseinkommensteuer noch —<br />

vorbehaltlich der unten folgenden Darstellung unter der Überschrift ,,Meldepflichten und zu Sicherungszwecken<br />

einbehaltene Quellensteuer” — der Quellensteuer auf Dividendeneinkünfte aus den Holdco-Aktien oder der<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf oder der anderweitigen Veräußerung von Holdco-Aktien<br />

(einschließlich Ausschüttungen, die den berichtigten steuerlichen Wertansatz (adjusted basis) der Holdco-Aktien<br />

eines Nicht-US-Aktionärs übersteigen), es sei denn (1) die Dividende oder der Veräußerungsgewinn steht letztlich im<br />

Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Führung eines Gewerbebetriebs (conduct of a trade or business) des<br />

Aktionärs in den Vereinigten Staaten (und ist, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen betreffend die Einkommensteuer<br />

besteht, einer US-Betriebsstätte des Nicht-US-Aktionärs zuzuordnen) oder (2) der Nicht-US-Aktionärhält sich,<br />

wobei dies nur in Bezug auf Veräußerungsgewinne gilt, in dem die Veräußerung betreffenden Steuerjahr mindestens<br />

183 Tage in den Vereinigten Staaten auf und erfüllt gewisse andere Bedingungen.<br />

Sofern es sich bei einem Nicht-US-Aktionär um eine Körperschaft handelt, unterliegt er eventuell zusätzlich<br />

der Betriebsstättensteuer (branch profits tax), die mit einem Steuersatz von 30% (oder einem im jeweils<br />

anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen angegebenen ermäßigten Satz) auf die aus den Vereinigten Staaten<br />

erfolgende Abführung des fiktiv ermittelten ausschüttungsfähigen Gewinns oder Eigenkapitals aus der Erwerbstätigkeit<br />

oder der Führung des Gewerbebetriebs (effectively connected earnings and profits) vorbehaltlich gewisser<br />

Anpassungen anzuwenden ist.<br />

Meldepflichten und zu Sicherungszwecken einbehaltene Quellensteuer<br />

Die im Zusammenhang mit Holdco-Aktien gezahlten Dividenden und die Erlöse aus dem Verkauf oder der<br />

anderweitigen Veräußerung von Holdco-Aktien, die in den USA oder über bestimmte Finanzintermediäre mit<br />

US-Bezug vereinnahmt werden, unterliegen ggf. einer Meldepflicht und einer zu Sicherungszwecken erfolgenden<br />

Besteuerung (backup withholding) an der Quelle (zum Steuersatz von derzeit 28%), sofern der Aktionär keine<br />

A-473


Nachweise für einen gültigen Befreiungsanspruch vorlegt, seine US-Steuernummer (taxpayer identification<br />

number) angibt oder anderweitig die geltenden Voraussetzungen der Regelungen für die zu Sicherungszwecken<br />

einbehaltene Quellensteuer erfüllt. Sämtliche im Rahmen der Quellensteuer zu Sicherungszwecken einbehaltenen<br />

Beträge stellen keine zusätzliche Steuer dar und begründen ggf. einen Erstattungs- oder Anrechnungsanspruch auf<br />

eine im Rahmen der US-Bundeseinkommensteuer bestehende Steuerschuld des Aktionärs, sofern die erforderlichen<br />

Angaben fristgerecht bei dem IRS eingereicht werden.<br />

Nicht-US-Aktionäre sind grundsätzlich von diesen Meldepflichten und der zu Sicherungszwecken einbehaltenen<br />

Quellensteuer befreit, müssen aber bestimmte Zertifizierungs- und Identifizierungsverfahren durchlaufen,<br />

um ihren Befreiungsanspruch zu begründen.<br />

Aspekte der Besteuerung in Frankreich<br />

Allgemeines<br />

Diese Zusammenfassung basiert auf den Gesetzen, Vorschriften, der Rechtspraxis und den anwendbaren<br />

Doppelbesteuerungsabkommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments in Frankreich gültig<br />

sind und die sich ggf. auch rückwirkend ändern können.<br />

Diese Zusammenfassung berücksichtigt nicht die jeweiligen besonderen Umstände der einzelnen Investoren,<br />

für die ggf. besondere Steuerregelungen gelten können. Französische Aktionäre von Deutsche Börse und Holdco<br />

sollten sich bei ihrem steuerlichen Berater nach den Folgen erkundigen, die sich aufgrund des französischen<br />

Steuerrechts aus dem Tauschangebot bzw. dem Halten und der Veräußerung von Holdco-Aktien ergeben.<br />

Im Folgenden bezeichnet ,,Französische Natürliche Person“ eine natürliche Person, die für Steuerzwecke in<br />

Frankreich ansässig ist, im Rahmen der französischen Einkommensteuer (impôt sur le revenu) steuerpflichtig ist<br />

und (nicht über eine feste Einrichtung außerhalb Frankreichs) Deutsche Börse- bzw. Holdco-Aktien in ihrem<br />

Privatportfolio hält (d. h. insbesondere, dass diese natürliche Person die Aktien nicht über eine Gesellschaft hält, die<br />

eine industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche oder sonstige auf einen Erwerbszweck gerichtete Tätigkeit<br />

ausübt), wobei diese natürliche Person keine Börsengeschäfte unter gewerbeähnlichen Bedingungen betreibt;<br />

,,Französische Gesellschaft“ bezeichnet eine juristische Person, die steuerlich in Frankreich ansässig ist, im<br />

Rahmen der französischen Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) steuerpflichtig ist, ihre Anteile an der<br />

Deutsche Börse oder der Holdco nicht über eine Betriebsstätte außerhalb Frankreichs hält und deren Anteile an der<br />

Deutsche Börse oder der Holdco nicht als besondere im Anlagevermögen gehaltene Beteiligungen (titres de<br />

participation) oder sonstige Anteile gelten, die 5% des Grundkapitals der Deutsche Börse oder der Holdco<br />

übersteigen und zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. ,,Französische Aktionäre“ bezeichnet die<br />

vorstehenden Gruppen von Aktionären gemeinsam.<br />

Besteuerung des Tauschs von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />

Französische Natürliche Personen<br />

Gemäß Article 150-0 B des französischen Steuergesetzbuchs werden Veräußerungsgewinne oder -verluste, die<br />

gemäß dem Tauschangebot durch den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien realisiert werden,<br />

bei der Ermittlung der Einkommensteuer für das Jahr, in dem der Tausch erfolgt, nicht berücksichtigt (System der<br />

aufgeschobenen Besteuerung).<br />

Daraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen:<br />

Da nach dem Tauschangebot keine Barzahlungen an die Deutsche Börse-Aktionäre geleistet werden, sind<br />

die Steuerpflichtigen nicht verpflichtet, die beim Tausch realisierten Veräußerungsgewinne oder -verluste<br />

in ihrer Steuererklärung für das betreffende Jahr anzugeben, und sind berechtigt, etwaige beim Tausch<br />

entstandene Veräußerungsgewinne erst zu einem späteren Zeitpunkt zu versteuern. Die aufgeschobene<br />

Besteuerung gilt automatisch und muss vom Aktionär nicht beantragt werden;<br />

Etwaige beim Tausch entstehende Veräußerungsverluste können nicht auf Veräußerungsgewinne angerechnet<br />

werden, die während des Jahres, in dem das Tauschangebot erfolgt, oder während der folgenden<br />

zehn Jahre realisiert werden; ein Vortrag dieser Veräußerungsverluste ist daher nicht möglich.<br />

A-474


Die aufgeschobene Besteuerung endet im Falle der Veräußerung, des Rückkaufs, der Rücknahme oder der<br />

Einziehung der im Rahmen des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien. Der Netto-Veräußerungsgewinn oder<br />

-verlust, der zum Zeitpunkt eines späteren Verkaufs oder einer späteren anderweitigen Veräußerung der Holdco-<br />

Aktien realisiert wird, wird anhand des steuerlichen Wertansatzes der im Rahmen des Tauschangebots eingetauschten<br />

Deutsche Börse-Aktien berechnet und ist nach Maßgabe des für Wertpapierverkäufe zum Zeitpunkt des<br />

späteren Verkaufs geltenden Steuersystems einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig.<br />

Für Zwecke der Berechnung der Haltedauer im Zusammenhang mit einer Teilbefreiung von der Einkommensteuer<br />

gemäß Article 150-0 D bis des französischen Steuergesetzbuchs (siehe unten unter ,,Besteuerung des Haltens<br />

und der Übertragung von Holdco-Aktien — Besteuerung von Veräußerungsgewinnen — Französische Natürliche<br />

Personen“) wird für die Holdco-Aktien dasselbe Erwerbsdatum angenommen wie für die gemäß Tauschangebot<br />

eingereichten Deutsche Börse-Aktien.<br />

Im Rahmen eines Aktiensparplans (Plan d’Épargne en Actions — ,,PEA“) gehaltene Deutsche Börse-Aktien<br />

Holdco-Aktien können im Rahmen eines PEA gehalten werden.<br />

Für Aktionäre, deren Deutsche Börse-Aktien im Rahmen eines PEA gehalten werden, gilt eine Einkommensteuerbefreiung<br />

für den im Rahmen des Tauschs realisierten Veräußerungsgewinn, sofern sie ihre infolge des<br />

Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien bei ihrem PEA registrieren lassen und sämtliche sonstigen Voraussetzungen<br />

für die Anwendung des PEA-Systems, einschließlich der geforderten Haltedauern, erfüllt werden (siehe<br />

unter ,,Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien — Dividendenbesteuerung — Französische<br />

Natürliche Personen“).<br />

Im Falle der Schließung des PEA (sofern diese mehr als fünf Jahre nach Eröffnung des PEA erfolgt) oder einer<br />

Teilentnahme (sofern diese mehr als acht Jahre nach Eröffnung des PEA erfolgt) ist der seit der Eröffnung des PEA<br />

realisierte Nettoveräußerungsgewinn zwar von der Einkommensteuer befreit, aber sozialabgabenpflichtig (zu<br />

einem kombinierten Satz von derzeit 12,3%, wobei der effektive Satz allerdings von dem Stichtag abhängt, an dem<br />

der entsprechende Veräußerungsgewinn realisiert wird).<br />

Französische Gesellschaften<br />

Gemäß Article 38-7 des französischen Steuergesetzbuchs werden die Veräußerungsgewinne und -verluste, die<br />

durch den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien infolge des Tauschangebots realisiert werden,<br />

in die zu versteuernden Einkünfte des betreffenden Aktionärs in dem Geschäftsjahr eingerechnet, in dem die im<br />

Rahmen des Tauschs bezogenen Holdco-Aktien zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden (aufgeschobene<br />

Besteuerung).<br />

Die Veräußerungsgewinne oder -verluste aus einer späteren Veräußerung der infolge des Tauschangebots<br />

bezogenen Holdco-Aktien werden unter Bezugnahme auf den steuerlichen Wertansatz der vom Aktionär zum<br />

Zeitpunkt des Tauschangebots gehaltenen Deutsche Börse-Aktien berechnet.<br />

Die Veräußerungsgewinne oder -verluste sind in die zu versteuernden Einkünfte in dem Geschäftsjahr, in dem<br />

die spätere Veräußerung erfolgt, nach Maßgabe der dann geltenden steuerlichen Behandlung der Holdco-Aktien<br />

einzubeziehen.<br />

Unter den Voraussetzungen des Article 54 septies des französischen Steuergesetzbuchs unterliegen Gesellschaften<br />

besonderen jährlichen Berichtspflichten. Werden diese Berichtspflichten nicht erfüllt oder werden die<br />

nach dem vorgenannten Artikel geforderten Unterlagen nicht korrekt und vollständig eingereicht, kann eine Strafe<br />

in Höhe von 5% des nicht ordnungsgemäß angegebenen Betrags verhängt werden.<br />

Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />

Dividendenbesteuerung<br />

Nach Article 24-B-b des Doppelbesteuerungsabkommens vom 16. März 1973 zwischen Frankreich und den<br />

Niederlanden (,,DBA Frankreich-Niederlande“) kann in Frankreich für in den Niederlanden einbehaltene<br />

A-475


Quellensteuer auf Dividenden eine Steueranrechnung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Steueranrechnung<br />

entspricht der gemäß dem DBA Frankreich-Niederlande ermäßigten Quellensteuer, d. h. grundsätzlich<br />

15/85 des Nettodividendenbetrags, soweit dieser Betrag nicht die in Frankreich in Bezug auf diese Dividenden<br />

geschuldete Steuer übersteigt.<br />

Französische Natürliche Personen<br />

Dividenden, die von Französischen Natürlichen Personen vereinnahmt werden, werden grundsätzlich in ihre<br />

zu versteuernden Einkünfte des relevanten Kalenderjahrs eingerechnet und unterliegen in einer der beiden<br />

folgenden Weisen der Einkommensteuer:<br />

Zu einem progressiven Steuersatz (mit einem Grenzsteuersatz von 41%) im Rahmen des folgenden<br />

Systems:<br />

Sofern die in Article 158-3-2 des französischen Steuergesetzbuchs genannten Voraussetzungen in Bezug auf<br />

die Dividenden erfüllt sind und von der Wahlmöglichkeit für die Anwendung des pauschalen Steuersatzes in Höhe<br />

von 19% auf sonstige im selben Kalenderjahr vereinnahmte Ausschüttungen kein Gebrauch gemacht wurde (siehe<br />

unten), wird vom Bruttobetrag der Dividenden, einschließlich des Betrags einer Steueranrechnung, die aufgrund<br />

des Einbehalts von Quellensteuer in den Niederlanden ermittelt wurde, zunächst ein Steuernachlass in Höhe von<br />

40% (der ,,40%-Nachlass“) abgezogen.<br />

Unter derselben Voraussetzung wird auf den Gesamtbetrag der im selben Kalenderjahr vereinnahmten<br />

Dividenden nach Abzug des 40%-Nachlasses und der abzugsfähigen Ausgaben ein zusätzlicher Steuernachlass<br />

in folgender Höhe gewährt: (1) 3.050 A für zusammen veranlagte Ehegatten sowie für zusammen veranlagte<br />

Unterzeichner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft (pacte civil de solidarité) im Sinne von Article 515-1 des<br />

französischen Zivilgesetzbuchs (,,PACS“) oder (2) 1.525 A für ledige, verwitwete oder geschiedene Personen oder<br />

getrennt veranlagte Ehegatten. Wenn der zusätzliche Steuernachlass den Betrag der zu versteuernden Einkünfte<br />

übersteigt, ist für den Mehrbetrag weder eine Erstattung noch ein Vortrag möglich.<br />

Zu einem pauschalen Steuersatz von 19%, sofern die für Dividenden geltenden Voraussetzungen nach<br />

Article 117 quater des französischen Steuergesetzbuchs erfüllt sind und der Steuerpflichtige von seiner<br />

Wahlmöglichkeit Gebrauch macht.<br />

Sofern die Dividenden von einer französischen Zahlstelle ausbezahlt werden, muss der Steuerpflichtige vor<br />

Erhalt der Dividendenzahlung bei der Zahlstelle angeben, dass er von seiner Wahlmöglichkeit zur Anwendung des<br />

pauschalen Steuersatzes in Höhe von 19% Gebrauch macht. Bei Auszahlung der Dividende wird dann von der<br />

französischen Zahlstelle die Steuer in Höhe von 19% einbehalten und für den französischen Steuerpflichtigen an die<br />

französischen Steuerbehörden gemeldet und abgeführt. Der Pauschalsteuersatz von 19% wird vom Bruttobetrag der<br />

Dividenden, einschließlich des Betrags einer etwaigen Steueranrechnung, die aufgrund des Einbehalts von<br />

Quellensteuer in den Niederlanden ermittelt wurde, abgezogen.<br />

Sofern die Dividenden von einer ausländischen Zahlstelle ausbezahlt werden, ist die 19%-Pauschalsteuer<br />

entweder (1) vom französischen Steuerpflichtigen innerhalb der ersten fünfzehn Tage des auf den Auszahlungsmonat<br />

folgenden Monats an die französischen Steuerbehörden zu zahlen oder (2) von der Zahlstelle bei der<br />

Auszahlung einzubehalten und für den französischen Steuerpflichtigen an die französischen Steuerbehörden zu<br />

melden und abzuführen; dazu muss die Zahlstelle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem<br />

Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen sein, der mit Frankreich ein<br />

Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, das eine Amtshilfeklausel zur Verhinderung der Steuerhinterziehung<br />

enthält, und der französische Steuerpflichtige muss den Quellensteuereinbehalt schriftlich genehmigt<br />

haben.<br />

Dividenden unterliegen ferner den folgenden Sozialversicherungsabgaben: Dem allgemeinen Sozialbeitrag<br />

(contribution sociale généralisée — CSG) mit einem Satz von 8,2% (wovon 5,8% von den zu versteuernden<br />

Gesamteinkünften des Steuerpflichtigen abzugsfähig sind, sofern er von seiner Wahlmöglichkeit zur Anwendung<br />

der 19%-Pauschalbesteuerung auf die betreffenden Dividenden keinen Gebrauch gemacht hat), dem Sozialzuschlag<br />

(prélèvement social) mit einem Satz von 2,2%, dem Beitrag zur Tilgung der Sozialversicherungsschulden<br />

(contribution au remboursement de la dette sociale — CRDS) mit einem Satz von 0,5% und den Beiträgen<br />

zum Satz von 0,3% bzw. 1,1%, die zusätzlich zum Sozialzuschlag zu zahlen sind; daraus ergeben sich Sozialversicherungsabgaben<br />

mit einem kombinierten Satz von 12,3%. Diese Sozialversicherungsabgaben werden nach<br />

A-476


Maßgabe ähnlicher Regelungen wie der für die 19%-Pauschalbesteuerung geltenden bei Auszahlung der Dividende<br />

durch eine französische Zahlstelle einbehalten.<br />

Die in Frankreich bestehende Möglichkeit zur steuerlichen Anrechnung von niederländischen Quellensteuern<br />

kann auf die für die jeweiligen Dividenden geschuldete Einkommensteuer und anschließend auf die geschuldeten<br />

Sozialversicherungsabgaben angewandt werden. Für einen etwaigen Mehrbetrag ist weder eine Erstattung noch ein<br />

Vortrag möglich.<br />

Im Rahmen eines Aktiensparplans (Plan d’Épargne en Actions — ,,PEA“) gehaltene Holdco-Aktien<br />

Holdco-Aktien können im Rahmen eines PEA gehalten werden.<br />

Unter bestimmten Bedingungen ergibt sich aus einem PEA der Anspruch, (1) dass während der Laufzeit des<br />

PEA die Nettoerträge und Nettoveräußerungsgewinne der im Rahmen des PEA getätigten Investments von der<br />

Einkommensteuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit sind, sofern diese Erträge und Veräußerungsgewinne<br />

im PEA thesauriert werden, und (2) dass im Falle einer Schließung des PEA (sofern diese mehr als fünf Jahre<br />

nach Eröffnung des PEA erfolgt) oder einer Teilentnahme (sofern diese mehr als acht Jahre nach Eröffnung des<br />

PEA erfolgt) die Nettoveräußerungsgewinne, die seit der Eröffnung des PEA realisiert wurden, von der Einkommensteuer<br />

befreit sind. Allerdings sind solche Erträge und Veräußerungsgewinne sozialabgabenpflichtig (zu<br />

einem kombinierten Satz von derzeit 12,3%, wobei der effektive Satz jedoch vom Stichtag abhängt, an dem der<br />

entsprechende Veräußerungsgewinn realisiert wird). Für die Verwendung von Veräußerungsverlusten, die im<br />

Rahmen eines PEA realisiert werden, gelten besondere Regelungen. Den Investoren wird empfohlen, sich<br />

diesbezüglich bei ihrem steuerlichen Berater zu erkundigen.<br />

Für Entnahmen aus einem PEA, die in Form einer Leibrente erfolgen, gilt ein besonderes steuerliches System,<br />

das in diesem Dokument nicht erörtert wird.<br />

Natürliche Personen, die Holdco-Aktien im Rahmen eines PEA halten, können die in Frankreich bestehende<br />

Möglichkeit zur steuerlichen Anrechnung von in den Niederlanden einbehaltener Quellensteuer nicht nutzen.<br />

Französische Gesellschaften<br />

Der Bruttobetrag der Dividenden (einschließlich des Betrags einer etwaigen Steueranrechnung, die aufgrund<br />

des Einbehalts von Quellensteuer in den Niederlanden ermittelt wurde), die von Französischen Gesellschaften<br />

vereinnahmt werden, unterliegt der Körperschaftsteuer, und zwar zu einem Satz von derzeit 33 1 ⁄3% (bzw. vorbehaltlich<br />

entsprechender Beschränkungen zu einem ermäßigten Satz von 15% für Unternehmen, die die Voraussetzungen<br />

von Article 219 I-b des französischen Steuergesetzbuchs erfüllen, d. h. die nach Abzug von Steuern einen<br />

Jahresumsatz von weniger als 7.630.000 A erwirtschaften und bestimmte eigentumsbezogene Anforderungen<br />

erfüllen), wozu, je nach Sachlage, noch die Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 3,3% hinzu zu addieren sind,<br />

die auf die Körperschaftsteuerschuld nach Abzug eines Freibetrags von höchstens 763.000 A je Zwölf-Monats-<br />

Zeitraum festgesetzt werden (Article 235 ter ZC des französischen Steuergesetzbuchs).<br />

Die in Frankreich bestehende Möglichkeit zur steuerlichen Anrechnung von in den Niederlanden einbehaltener<br />

Quellensteuer gilt grundsätzlich für die Körperschaftsteuer und die Sozialversicherungsabgaben. Für einen<br />

etwaigen Mehrbetrag ist weder eine Erstattung noch ein Vortrag möglich.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

Etwaige Veräußerungsgewinne, die von Französischen Aktionären bei der Veräußerung ihrer Holdco-Aktien<br />

realisiert werden, sind gemäß Article 13.4 des DBA Frankreich-Niederlande in Frankreich, nicht aber in den<br />

Niederlanden zu versteuern.<br />

Französische Natürliche Personen<br />

Gemäß Article 150-0 A des französischen Steuergesetzbuchs sind Veräußerungsgewinne, die von Französischen<br />

Natürlichen Personen durch den Verkauf von Holdco-Aktien realisiert werden, zum Pauschalsteuersatz von<br />

19% zu versteuern, wobei der Gesamtbetrag der in ihrem Haushalt veräußerten Wertpapiere unerheblich ist.<br />

Veräußerungsgewinne sind überdies sozialabgabenpflichtig zu einem Satz von derzeit insgesamt 12,3%, wobei der<br />

Gesamtbetrag der im jeweiligen Kalenderjahr veräußerten Wertpapiere unerheblich ist.<br />

A-477


Nach Article 150-0 D 11 des französischen Steuergesetzbuchs dürfen im Kalenderjahr entstandene Veräußerungsverluste<br />

mit gleichartigen Veräußerungsgewinnen, die im selben Kalenderjahr oder in den zehn folgenden<br />

Kalenderjahren realisiert werden, verrechnet werden.<br />

Zu beachten ist, dass Article 150-0 D bis des französischen Steuergesetzbuchs eine vollständige oder teilweise<br />

Einkommensteuerbefreiung für realisierte Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von Aktien vorsieht, welche<br />

mindestens sechs Jahre gehalten wurden. Französischen Aktionären wird dringend empfohlen, sich bei ihrem<br />

steuerlichen Berater zu erkundigen, ob sie diese Regelungen in Anspruch nehmen können.<br />

Im Rahmen eines PEA gehaltene Holdco-Aktien<br />

Siehe oben unter ,,Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien — Dividendenbesteuerung<br />

— Im Rahmen eines Aktiensparplans (Plan d’Épargne en Actions — ,,PEA“) gehaltene Holdco-Aktien“.<br />

Französische Gesellschaften<br />

Veräußerungsgewinne, die bei der Übertragung von Holdco-Aktien realisiert werden, sind grundsätzlich nach<br />

denselben Maßgaben, die für Dividenden gelten, körperschaftsteuerpflichtig. (Siehe oben unter ,,Besteuerung des<br />

Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien — Dividendenbesteuerung — Französische Gesellschaften“).<br />

Veräußerungsverluste, die durch die Übertragung von Holdco-Aktien entstehen, können grundsätzlich von<br />

körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften in Abzug gebracht werden.<br />

Vermögensteuer<br />

Holdco-Aktien, die von Französischen Natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, werden in<br />

den steuerpflichtigen Nachlass einbezogen und unterliegen unter Umständen der französischen Vermögensteuer<br />

(impôt de solidarité sur la fortune).<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Holdco-Aktien, die von Französischen Natürlichen Personen durch Erbschaft oder Schenkung erworben<br />

werden, unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.<br />

Kapitalverkehrsteuer<br />

Die Veräußerung von Holdco-Aktien unterliegt grundsätzlich keinen französischen Registersteuern, sofern sie<br />

nicht im Rahmen einer in Frankreich geschlossenen Vereinbarung eingetragen werden.<br />

Aspekte der Besteuerung in Luxemburg<br />

Allgemeines<br />

Die folgende, allgemeine Zusammenfassung ist keine umfassende Darstellung sämtlicher Aspekte der<br />

Besteuerung in Luxemburg, die für die Entscheidung zum Tausch von Deutsche Börse-Aktien nach dem Tauschangebot<br />

und zum Erwerb, zum Halten oder zur Veräußerung von Holdco-Aktien relevant sein können. Diese<br />

Zusammenfassung ist nicht als rechtliche oder steuerliche Beratung gedacht und ist auch nicht dahingehend<br />

auszulegen. Sie basiert auf den in Luxemburg zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments geltenden<br />

Gesetzen, vorbehaltlich ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wirksamer Gesetzesänderungen. Jeder wirtschaftliche<br />

Eigentümer von Deutsche Börse-Aktien sollte sich bei seinem steuerlichen Berater erkundigen, welche Folgen sich<br />

aufgrund des luxemburgischen Steuerrechts aus dem Tausch von Deutsche Börse-Aktien und dem nachfolgenden<br />

Halten sowie der Übertragung von Holdco-Aktien ergeben.<br />

Aktionären sollte bewusst sein, dass das nachstehend zugrunde gelegte Konzept der steuerlichen Ansässigkeit<br />

lediglich für die luxemburgische Einkommensteuerveranlagung gilt. In diesem Abschnitt beziehen sich sämtliche<br />

Verweise auf eine Steuer, Gebühr, Abgabe oder sonstige ähnliche Belastung oder einen vergleichbaren Einbehalt<br />

ausschließlich auf das luxemburgische Steuerrecht bzw. luxemburgische steuerliche Konzepte. Ferner schließt<br />

A-478


jeder Verweis auf die luxemburgische Einkommensteuer zugleich die Körperschaftsteuer (impôt sur le revenu des<br />

collectivités), die Gewerbesteuer (impôt commercial communal), den Solidaritätszuschlag (contribution au fonds<br />

pour l’emploi) sowie die Einkommensteuer natürlicher Personen (impôt sur le revenu) generell mit ein. Aktionäre,<br />

bei denen es sich um Körperschaften handelt, können ferner der Vermögensteuer (impôt sur la fortune) und anderen<br />

Gebühren, Abgaben oder Steuern unterliegen. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag gelten<br />

ausnahmslos für die meisten Körperschaftsteuerpflichtigen, die zu Besteuerungszwecken in Luxemburg ansässig<br />

sind.<br />

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Luxemburg für Unternehmen mit eingetragenem Sitz in der<br />

Gemeinde Luxemburg beläuft sich im Jahr 2011 auf insgesamt 28,8% (21% Körperschaftsteuer zzgl. 5%<br />

Solidaritätszuschlag hierauf und 6,75% Gewerbesteuer).<br />

Natürliche Personen unterliegen als Steuerpflichtige grundsätzlich der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag.<br />

Eine natürliche Person kann unter bestimmten Umständen auch gewerbesteuerpflichtig sein, soweit<br />

sie berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten ausübt.<br />

Besteuerung des Tauschs der Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />

In Luxemburg ansässige Deutsche Börse-Aktionäre (natürliche Personen oder Körperschaften) realisieren in<br />

Übereinstimmung mit der in Article 22 bis (2) 4. des luxemburgischen Einkommensteuergesetzes (,,EStG“)<br />

vorgesehenen Fortführung der steuerlichen Wertansätze bei Bezug der Holdco-Aktien gemäß dem Tauschangebot<br />

keine Veräußerungsgewinne (oder -verluste), da sie die Holdco-Aktien im Tausch gegen Deutsche Börse-Aktien im<br />

Zuge eines globalen Anteilstauschs beziehen, infolgedessen die Holdco die Stimmrechtsmehrheit an der Deutsche<br />

Börse erhält.<br />

Infolge der Fortführung der steuerlichen Wertansätze sind die Anschaffungskosten und das Anschaffungsdatum<br />

der der in Luxemburg ansässigen Aktionäre infolge des Tauschangebots bezogenen Holdco-Aktien mit<br />

denen der im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Deutsche Börse-Aktien identisch.<br />

Unbeschadet des Vorstehenden können in Luxemburg ansässige Deutsche Börse-Aktionäre (natürliche<br />

Personen und Körperschaften) zu einer steuerlichen Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen optieren, die<br />

sich aus dem Bezug der Holdco-Aktien im Tausch für Deutsche Börse-Aktien gemäß dem Tauschangebot ergeben.<br />

Dabei unterwirft sich ein dazu optierender, in Luxemburg ansässiger Aktionär mit den realisierten Veräußerungsgewinnen<br />

aus den eingereichten Deutsche Börse-Aktien uneingeschränkt der luxemburgischen Einkommensteuer,<br />

sofern keine Befreiungsvorschrift nach luxemburgischem Einkommensteuergesetz Anwendung findet (siehe<br />

,,Besteuerung von Veräußerungsgewinnen“).<br />

Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />

Dividendenbesteuerung<br />

In Luxemburg ansässige natürliche Personen als Aktionäre<br />

Dividendeneinkünfte eines Aktionärs, bei dem es sich um eine in Luxemburg ansässige natürliche Person<br />

handelt, unterliegen grundsätzlich der luxemburgischen Einkommensteuer (zuzüglich des Solidaritätszuschlags)<br />

zum normalen progressiven Steuersatz. Die von der Holdco erhaltenen Dividendeneinkünfte fließen jedoch nur zur<br />

Hälfte in die Bemessungsgrundlage des in Luxemburg ansässigen Aktionärs ein.<br />

In Luxemburg ansässige Körperschaften als Aktionäre<br />

In Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Schachtelprivileg sind seitens (1) einer Aktiengesellschaft, bei<br />

der es sich um eine in Luxemburg ansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft handelt, (2) einer in<br />

Luxemburg belegenen Betriebsstätte einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Maßgabe der<br />

Definition in Artikel 2 der EU-Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 in der derzeit gültigen Fassung ansässigen<br />

Gesellschaft, (3) einer in Luxemburg belegenen Betriebsstätte einer in einem Staat ansässigen Gesellschaft, der mit<br />

Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, oder (4) einer in Luxemburg belegenen Betriebsstätte<br />

einer in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Aktiengesellschaft<br />

oder Genossenschaft, von der Holdco erhaltene Dividenden und Liquidationserlöse in Luxemburg<br />

unter der Voraussetzung von der Einkommensteuer befreit, dass der Aktionär zum Datum der Ausschüttung<br />

unmittelbar oder über ein steuerlich transparentes Vehikel für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12<br />

A-479


Monaten eine Beteiligung von mindestens 10% des Kapitals der Holdco oder eine Beteiligung mit einem<br />

Anschaffungspreis von mindestens 1,2 Mio. A hält oder sich zu halten verpflichtet. Über eine steuerlich transparente<br />

Gesellschaft gehaltene Aktien gelten als unmittelbar durch einen Aktionär im Verhältnis zu seinem prozentualen<br />

Anteil am Nettovermögen der transparenten Gesellschaft gehalten.<br />

Erhält eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft oder eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer nicht in<br />

Luxemburg ansässigen Gesellschaft, bei der nicht die Möglichkeit der Anwendung des luxemburgischen Schachtelprivilegs<br />

besteht, Dividenden von der Holdco, unterliegen diese Dividendeneinkünfte der luxemburgischen<br />

Körperschaftsteuer (sowie dem Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer zum normalen Steuersatz. Die von<br />

der Holdco erhaltenen Dividendeneinkünfte werden jedoch nur hälftig in die Bemessungsgrundlage des in<br />

Luxemburg ansässigen Aktionärs, bei dem es sich um eine Körperschaft handelt, eingerechnet.<br />

In Luxemburg ansässige Unternehmen, die einem gesonderten Steuersystem unterliegen<br />

Luxemburgische Unternehmen, die nach (1) den Gesetzen vom 17. Dezember 2010 und vom 13. Februar 2007<br />

über Organismen für gemeinsame Anlagen oder (2) dem Gesetz vom 11. Mai 2007 über Gesellschaften zur<br />

Verwaltung von Familienvermögen einem gesonderten Steuersystem unterliegen, sind mit ihren Dividendeneinkünften<br />

aus den Holdco-Aktien nicht ertragsteuerpflichtig.<br />

Steueranrechnung für ausländische Quellensteuer<br />

Sowohl in Luxemburg ansässige Aktionäre als auch nicht in Luxemburg ansässige Aktionäre (jeweils<br />

natürliche Personen oder Körperschaften), die Holdco-Aktien über eine Betriebsstätte (oder einen ständigen<br />

Vertreter) oder über eine feste Einrichtung in Luxemburg halten, können etwaige von der Holdco einbehaltene<br />

Quellensteuern auf Dividenden (insgesamt oder teilweise) auf ihre endgültige Einkommensteuerschuld in Luxemburg<br />

anrechnen lassen. Allerdings besteht für in Luxemburg ansässige Unternehmen, die einem gesonderten<br />

Steuersystem unterliegen (siehe vorstehender Absatz), kein Erstattungsanspruch für etwaig von der Holdco<br />

einbehaltene Quellensteuer auf Dividenden.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

In Luxemburg ansässige natürliche Personen als Aktionäre<br />

Im Rahmen der Veräußerung (so auch des Verkaufs, des Tauschs, der Einlage oder einer anderen Art der<br />

Veräußerung) von Holdco-Aktien durch in Luxemburg ansässige natürliche Personen, welche die Veräußerung der<br />

Aktien nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ausüben, sind realisierte Veräußerungsgewinne<br />

nicht einkommensteuerpflichtig, es sei denn, diese Veräußerungsgewinne stellen entweder Spekulationsgewinne<br />

oder Gewinne aus einer wesentlichen Beteiligung dar.<br />

Veräußerungsgewinne gelten als spekulativ und unterliegen der Einkommensbesteuerung zu normalen<br />

Steuersätzen, sofern die Holdco-Aktien innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Erwerb (oder einer Transaktion,<br />

die als Erwerb gilt, sofern die Übertragung dem System der Fortführung der steuerlichen Buchwerte unterliegt)<br />

veräußert werden oder die Veräußerung dem Erwerb (oder der als Erwerb geltenden Transaktion) der Holdco-<br />

Aktien vorangeht.<br />

Eine Beteiligung an der Holdco gilt als wesentlich, wenn eine in Luxemburg ansässige natürliche Person allein<br />

oder gemeinsam mit ihr nahen Familienangehörigen unmittelbar oder mittelbar zu einem beliebigen Zeitpunkt<br />

innerhalb der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre mehr als 10% des Grundkapitals der Holdco gehalten hat.<br />

Die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung durch einen Aktionär wird auch dann unterstellt, wenn der<br />

Aktionär innerhalb der der Übertragung vorangehenden fünf Jahre im Wege einer unentgeltlichen Übertragung eine<br />

Beteiligung erworben hat, bei der es sich im Besitz des Übertragenden (oder der Übertragenden im Falle mehrerer<br />

aufeinanderfolgender unentgeltlicher Übertragungen innerhalb desselben Fünfjahreszeitraums) um eine wesentliche<br />

Beteiligung handelte. Realisierte Gewinne aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung mehr als sechs<br />

Monate nach dem Erwerb unterliegen der Einkommensteuer zum halben Steuersatz bezogen auf das Welteinkommen<br />

(insoweit wird der durchschnittliche, auf das Einkommen des Aktionärs insgesamt anzuwendende<br />

progressive Einkommensteuersatz berechnet und die im Rahmen der Veräußerung realisierten Gewinne werden<br />

zum halben, sich daraus ergebenden Durchschnittssteuersatz versteuert).<br />

A-480


Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch in Luxemburg ansässige natürliche Personen als<br />

Aktionäre, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, unterliegen der Einkommensteuer<br />

zu normalen Steuersätzen.<br />

In Luxemburg ansässige Körperschaften als Aktionäre<br />

Realisiert eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft oder eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer<br />

nicht in Luxemburg ansässigen Gesellschaft Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien, so unterliegen diese<br />

Veräußerungsgewinne in Luxemburg der Körperschaftsteuer (zuzüglich des Solidaritätszuschlags) sowie der<br />

Gewerbesteuer, sofern nicht das luxemburgische Schachtelprivileg Anwendung findet.<br />

Unter dem luxemburgischen Schachtelprivileg sind Gewinne aus der Veräußerung von Holdco-Aktien durch<br />

(1) eine Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine in Luxemburg ansässige, uneingeschränkt steuerpflichtige<br />

Gesellschaft handelt, (2) eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen<br />

Union nach Maßgabe der Definition in Artikel 2 der EU-Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 in der derzeit<br />

gültigen Fassung ansässigen Gesellschaft, (3) eine in Luxemburg belegene Betriebsstätte einer in einem Staat<br />

ansässigen Gesellschaft, der mit Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, oder (4) eine in<br />

Luxemburg ansässige Betriebsstätte einer in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />

belegenen Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, in Luxemburg unter der Voraussetzung von der<br />

Einkommensteuer befreit, dass der Aktionär zum Datum der Ausschüttung unmittelbar oder über ein steuerlich<br />

transparentes Vehikel für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten eine Beteiligung von<br />

mindestens 10% des Kapitals der Holdco oder eine Beteiligung mit einem Anschaffungspreis von mindestens<br />

6 Mio. A hält oder sich zu halten verpflichtet. Über eine steuerlich transparente Gesellschaft gehaltene Aktien gelten<br />

als unmittelbar durch einen Aktionär im Verhältnis zu seinem prozentualen Anteil am Nettovermögen der<br />

transparenten Gesellschaft gehalten.<br />

Die Höhe der steuerbaren Gewinne (oder Verluste) ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem<br />

Veräußerungspreis der Holdco-Aktien und dem jeweils niedrigeren Betrag bei dem Vergleich der Anschaffungskosten<br />

mit dem Buchwert der Aktien.<br />

In Luxemburg ansässige Unternehmen, die einem gesonderten Steuersystem unterliegen<br />

Luxemburgische Unternehmen, die gemäß (1) den Gesetzen vom 17. Dezember 2010 und vom 13. Februar<br />

2007 über Organismen für gemeinsame Anlagen oder (2) dem Gesetz vom 11. Mai 2007 über Gesellschaften zur<br />

Verwaltung von Familienvermögen einem gesonderten Steuersystem unterliegen, sind mit ihren Gewinnen aus der<br />

Veräußerung von Holdco-Aktien nicht ertragsteuerpflichtig.<br />

Vermögensteuer<br />

In Luxemburg ansässige Unternehmen, die nicht gemäß (1) den Gesetzen vom 17. Dezember 2010 und vom<br />

13. Februar 2007 über Organismen für gemeinsame Anlagen oder (2) dem Gesetz vom 22. März 2004 über<br />

Verbriefungen, (3) dem Gesetz vom 15. Juni 2004 über die Investmentgesellschaft für Anlagen in Risikokapital<br />

oder (4) dem Gesetz vom 11. Mai 2007 über Gesellschaften zur Verwaltung von Familienvermögen einem<br />

gesonderten Steuersystem unterliegen, sowie nicht in Luxemburg ansässige Gesellschaften, die Vermögenswerte<br />

besitzen, die einem Unternehmen oder Unternehmensteil zugeordnet werden, das bzw. der über eine Betriebsstätte<br />

in Luxemburg unterhalten wird, unterliegen mit ihrem Nettovermögen der Vermögensteuer.<br />

Allerdings werden Holdco-Aktien im Besitz einer unbeschränkt steuerpflichtigen, in Luxemburg ansässigen<br />

Gesellschaft oder einer nicht in Luxemburg ansässigen Gesellschaft, deren Holdco-Aktien einer Betriebsstätte in<br />

Luxemburg zugeordnet werden, für die Zwecke der Vermögensbesteuerung unter der Voraussetzung nicht in die<br />

Bemessungsgrundlage einbezogen, dass die Bedingungen des Schachtelprivilegs erfüllt sind (grundsätzlich wie<br />

oben unter ,,Dividendenbesteuerung — In Luxemburg ansässige Körperschaften als Aktionäre“ dargelegt, jedoch<br />

ohne Erfordernis der Erfüllung der Anforderung einer 12-monatigen Haltedauer).<br />

Natürliche Personen unterliegen in Luxemburg nicht der Vermögensteuer.<br />

A-481


Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Bei Tod eines für die Zwecke der Erbschaftsbesteuerung nicht in Luxemburg ansässigen Aktionärs wird in<br />

Luxemburg keine Nachlass- oder Erbschaftsteuer auf die Übertragung der Holdco-Aktien erhoben.<br />

In Luxemburg wird auf die Übertragung der Holdco-Aktien im Wege einer Schenkung keine Schenkungsteuer<br />

erhoben, es sei denn, die Schenkung ist in einer notariellen Urkunde in Luxemburg verzeichnet oder auf andere<br />

Weise in Luxemburg registriert.<br />

Indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Stempelgebühren)<br />

Auf Zahlungen für die Ausgabe der Holdco-Aktien, in Verbindung mit der Ausschüttung von Dividenden oder<br />

anderen Erlösen aus den Holdco-Aktien oder im Zusammenhang mit einer Übertragung von Holdco-Aktien fällt<br />

keine luxemburgische Umsatzsteuer an.<br />

Aktionäre müssen infolge der Ausgabe der Holdco-Aktien in Luxemburg keine Registrierungsgebühr,<br />

Stempelgebühr oder andere ähnliche Steuer oder Gebühr zahlen und diese Steuern werden auch nicht infolge<br />

einer Übertragung, eines Tauschs oder einer Rückname der Holdco-Aktien zu einem späteren Zeitpunkt zahlbar.<br />

Aspekte der Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Absätze, die nur als allgemeiner Leitfaden gedacht sind, basieren auf dem aktuellen Steuerrecht<br />

des Vereinigten Königreichs und der veröffentlichten Verfahrenspraxis der HM Revenue & Customs (,,HMRC“)<br />

zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments, die sich jeweils ggf. auch rückwirkend ändern können. Nur<br />

bestimmte Aspekte der steuerlichen Behandlung der Annahme des Tauschangebots aufgrund des Steuerrechts des<br />

Vereinigten Königreichs werden zusammengefasst; die Absätze beziehen sich ausschließlich auf die Position von<br />

Deutsche Börse-Aktionären, die wirtschaftliche Eigentümer ihrer Deutsche Börse-Aktien sind, ihre Deutsche<br />

Börse-Aktien als Kapitalanlage (und nicht im Rahmen eines auf Aktien basierenden staatlichen Vermögensbildungsprogramms<br />

(personal equity plan) oder einer steuerbegünstigten Sparanlage der privaten Altersversorgung<br />

(individual savings account)) halten, die für Besteuerungszwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind und die,<br />

sofern es sich um natürliche Personen handelt, ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort im Vereinigten<br />

Königreich haben. Bestimmte Kategorien von Aktionären wie Makler, Broker, Händler, Banken, Kreditinstitute,<br />

Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Organismen für gemeinsame Anlagen, steuerbefreite<br />

Unternehmen, Personen, die mit der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder der Gruppe in Verbindung stehen<br />

sowie Personen, die die Aktien als Teil eines Absicherungs- oder Umwandlungsgeschäfts halten, können besonderen<br />

Regelungen unterliegen; für sie gilt diese Zusammenfassung nicht. Die Absätze gelten auch nicht für<br />

Deutsche Börse-Aktionäre, die ihre Aktien kraft eines Amts oder eines Beschäftigungsverhältnisses erworben<br />

haben (oder so betrachtet werden, als hätten sie sie auf diese Weise erworben), und auch nicht für Deutsche Börse-<br />

Aktionäre, die Officer oder Mitarbeiter der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder der Holdco oder einer zur<br />

Gruppe gehörenden Gesellschaft sind oder sein werden. Bei Zweifeln über ihre steuerliche Position sollten sich<br />

Aktionäre unverzüglich bei einem geeigneten professionellen Berater erkundigen.<br />

Besteuerung des Tauschs der Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien<br />

Erhält ein Deutsche Börse-Aktionär Holdco-Aktien im Tausch gegen seine Deutsche Börse-Aktien und hält er<br />

(weder allein noch gemeinsam mit ihm verbundenen Personen) nicht mehr als 5% der Aktien der Deutsche Börse<br />

oder einer Gattung von Aktien der Deutsche Börse oder der Schuldverschreibungen der Deutsche Börse, so wird er<br />

nicht so behandelt, als hätte er seine Deutsche Börse-Aktien veräußert. Stattdessen werden die Holdco-Aktien als<br />

derselbe Vermögenswert behandelt wie die Deutsche Börse-Aktien und gelten als zu demselben Zeitpunkt und für<br />

dieselbe Gegenleistung erworben.<br />

Besteuerung des Haltens und der Übertragung von Holdco-Aktien<br />

Dividenden auf Holdco-Aktien<br />

Ein Deutsche Börse-Aktionär, bei dem es sich um eine im Vereinigten Königreich ansässige natürliche Person<br />

handelt, der Holdco-Aktien bezieht und der auf diese Holdco-Aktien Dividendenausschüttungen als Einkünfte<br />

erhält, hat Anspruch auf eine Steueranrechnung, die mit der gesamten Einkommensteuerschuld des Aktionärs<br />

A-482


verrechnet werden kann. Der Betrag der anzurechnenden Steuer beträgt 10% der Summe aus der Dividende (vor<br />

Abzug niederländischer oder sonstiger ausländischer Quellensteuer) und dem Steueranrechnungsbetrag (die<br />

,,Bruttodividende“). Dividendeneinkünfte eines Aktionärs, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt<br />

und der zum Basissatz einkommensteuerpflichtig ist, werden zum Satz von 10% der Bruttodividende besteuert,<br />

sodass durch die Steueranrechnung die vollständige auf die Dividende entfallende Einkommensteuerschuld<br />

abgegolten ist. Ist ein Aktionär als natürliche Person zu einem höheren Satz einkommensteuerpflichtig, so wird<br />

die Steueranrechnung auf seine Steuerschuld aus der Bruttodividende angewendet, wobei diese jedoch nicht in<br />

voller Höhe abgedeckt wird, und es sind zusätzlich Einkommensteuern in Höhe von 22,5% der Bruttodividende<br />

anzusetzen (was 25% der Bardividende (vor Abzug einer niederländischen oder sonstigen ausländischen Quellensteuer)<br />

entspricht), soweit die Bruttodividende bei Behandlung als oberste Einkommenstranche des Aktionärs die<br />

Schwelle übersteigt, ab der ein höherer Einkommensteuersatz gilt. Ist ein Aktionär, bei dem es sich um eine<br />

natürliche Person handelt, zu einem zusätzlichen Satz einkommensteuerpflichtig, so wird die Steueranrechnung<br />

auch auf seine Steuerschuld aus der Bruttodividende angewendet, wobei diese jedoch nicht in voller Höhe<br />

abgedeckt wird, und es sind zusätzlich Einkommensteuern in Höhe von 32,5% der Bruttodividende anzusetzen<br />

(was ebenfalls ungefähr 36% der erhaltenen Bardividende (vor Abzug einer niederländischen oder sonstigen<br />

Quellensteuer) entspricht), soweit die Bruttodividende bei Behandlung als oberste Einkommenstranche des<br />

Aktionärs die Schwelle übersteigt, ab der ein zusätzlicher Einkommensteuersatz gilt.<br />

Der Einbehalt niederländischer und sonstiger ausländischer Quellensteuern auf Dividendenzahlungen ist<br />

grundsätzlich auf die Einkommensteuerschuld aus den Dividendeneinkünften eines Aktionärs, bei dem es sich um<br />

eine natürliche Person handelt, anrechenbar.<br />

Ein im Vereinigten Königreich ansässiger Aktionär, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt und der<br />

hinsichtlich der Bruttodividende nicht einkommensteuerpflichtig ist, und andere im Vereinigten Königreich<br />

ansässige Steuerpflichtige, die im Vereinigten Königreich nicht der Besteuerung von Dividenden unterliegen,<br />

so auch Pensionsfonds und gemeinnützige Einrichtungen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der Steueranrechnung<br />

im Rahmen der von Holdco gezahlten Dividenden.<br />

Werden an in Bezug auf Holdco-Aktien körperschaftsteuerpflichtige Deutsche Börse-Aktionäre Holdco-<br />

Aktien ausgegeben, unterliegen diese Aktionäre der Körperschaftsteuer auf den Bruttobetrag jeglicher Dividendenzahlungen<br />

durch die Holdco, sofern nicht die Möglichkeit der Anrechnung niederländischer oder sonstiger<br />

ausländischer Quellensteuer besteht, es sei denn, (vorbehaltlich besonderer Regelungen für Aktionäre, bei denen<br />

es sich um Kleinunternehmen handelt) die Dividenden fallen in eine Befreiungskategorie und bestimmte andere<br />

Bedingungen sind erfüllt.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

Eine spätere Veräußerung von Holdco-Aktien kann in Abhängigkeit von den individuellen Umständen (so<br />

auch von der Verfügbarkeit von Befreiungen, Erleichterungen und der Anrechenbarkeit von Verlusten) im<br />

Vereinigten Königreich eine Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne auslösen.<br />

Bei der Berechnung jeglicher steuerbarer Gewinne bzw. anrechenbarer Verluste aus der Veräußerung von<br />

Holdco-Aktien sind die anrechenbaren Kosten für den Aktionär im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner<br />

Deutsche Börse-Aktien zu berücksichtigen.<br />

Stempelgebühren und Stempelersatzsteuer (Stamp Duty Reserve Tax — ,,SDRT“)<br />

Auf den Tausch von Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien fallen im Vereinigten Königreich keine<br />

Stempelgebühren an und die zukünftige Übertragung von Holdco-Aktien unterliegt im Vereinigten Königreich<br />

unter der Voraussetzung keinen Stempelgebühren, dass die diesbezügliche Übertragungsurkunde nicht im Vereinigten<br />

Königreich ausgefertigt wird und sich nicht auf ein im Vereinigten Königreich belegenes Vermögen oder auf<br />

eine im Vereinigten Königreich durchgeführte oder durchzuführende Angelegenheit bezieht. Der Tausch von<br />

Deutsche Börse-Aktien gegen Holdco-Aktien und eine mögliche zukünftige Übertragung von Holdco-Aktien<br />

unterliegen im Vereinigten Königreich unter der Voraussetzung nicht der SDRT, dass die Aktien nicht in einem im<br />

Vereinigten Königreich geführten Register eingetragen sind.<br />

A-483


EINSCHRÄNKUNGEN DER DURCHSETZBARKEIT<br />

Da die Holdco eine niederländische Gesellschaft mit zwei Konzernzentralen in Frankfurt und New York ist,<br />

sind viele der jeweiligen Direktoren und Executive Officers und bestimmte in diesem Dokument genannte<br />

Sachverständige außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten ansässig. Infolgedessen kann es schwierig<br />

sein, der Holdco und ihren jeweiligen Direktoren und Executive Officers gerichtliche Ladungen zuzustellen oder ihr<br />

Erscheinen vor einem deutschen oder US-amerikanischen Gericht zu veranlassen. Darüber hinaus können sich für<br />

Investoren in den Vereinigten Staaten im Rahmen einer Klage, die auf den zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen<br />

der US-Wertpapiergesetze auf Bundesebene basiert, Schwierigkeiten ergeben, die vor US-Gerichten gegen diese<br />

Personen erwirkten Urteile vor US-Gerichten oder außerhalb der Vereinigten Staaten durchzusetzen, die gegen<br />

diese Personen vor Gerichten in Rechtsordnungen außerhalb der Vereinigten Staaten erwirkten Urteile vor US-<br />

Gerichten durchzusetzen oder eine Durchsetzung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen, die ausschließlich auf<br />

den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene beruhen, gegen diese Personen in Deutschland bzw. in den Niederlanden,<br />

sei es im Rahmen von Erstklagen (original actions) oder von Klagen zur Vollstreckung der Urteile von US-<br />

Gerichten, zu erwirken.<br />

RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN<br />

Linklaters LLP und Stibbe N.V., die Rechtsberater der Holdco, haben für die Holdco jeweils ein Rechtsgutachten<br />

dahingehend erstellt, dass die durch dieses Dokument angebotenen Holdco-Aktien wirksam ausgegeben<br />

wurden. Linklaters LLP, der Rechtsberater von Holdco, lieferte an Holdco ein Gutachten bezüglich bestimmter<br />

Steuerfragen, die in dem Prospekt über das Tauschangebot dargelegt sind, der einen Teil dieses Dokuments<br />

darstellt.<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER<br />

Die Bilanz der Holdco zum 10. Februar 2011 wurde im Vertrauen auf den in diesem Dokument an anderer<br />

Stelle enthaltenen Bestätigungsvermerk der KPMG Accountants N.V. Laan van Langerhuize 1, 1186 DS,<br />

Amstelveen, Niederlande, einer unabhängigen eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und unter Berufung<br />

auf die Kompetenz dieser Gesellschaft als Wirtschaftsprüfer in dieses Dokument aufgenommen. KPMG Accountants<br />

N.V. ist eine Mitgliedsgesellschaft der KPMG International, ein Mitglied des Königlichen Nederlands Institut<br />

van Registeraccountants (NIVRA) und ist beim Public Company Accounting Oversight Board registriert.<br />

Die Konzernabschlüsse der Deutsche Börse zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für jedes der drei<br />

Geschäftsjahre in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Dreijahreszeitraum wurden im Vertrauen auf den in<br />

diesem Dokument an anderer Stelle enthaltenen Bestätigungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Klingelhöferstraße 18, 10785 Berlin, einer unabhängigen eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

und unter Berufung auf die Kompetenz dieser Gesellschaft als Wirtschaftsprüfer in dieses Dokument aufgenommen.<br />

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Mitgliedsgesellschaft der KPMG International,<br />

gehört der deutschen Wirtschaftsprüfungskammer in Berlin an und ist beim Public Company Accounting Oversight<br />

Board registriert.<br />

Die Konzernabschlüsse der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie für jedes der drei<br />

Geschäftsjahre in dem zum 31. Dezember 2010 endenden Dreijahreszeitraum und die Einschätzung der Geschäftsführung<br />

in Bezug auf die Wirksamkeit der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember<br />

2010 (die im Bericht der Geschäftsführung zur internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung enthalten ist),<br />

die in diesem Dokument enthalten sind, wurden jeweils in dieses Dokument im Vertrauen auf die Bestätigungsvermerke<br />

der PricewaterhouseCoopers LLP, 300 Madison Avenue, New York, New York 10017, Vereinigte Staaten<br />

von Amerika, einer unabhängigen eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und unter Berufung auf die<br />

Kompetenz dieser Gesellschaft als Sachverständige für Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufgenommen.<br />

PricewaterhouseCoopers LLP ist eine Mitgliedsgesellschaft des globalen PricewaterhouseCoopers-Verbunds und<br />

gehört dem American Institute of Certified Public Accountants an und ist beim Public Company Accounting<br />

Oversight Board registriert.<br />

A-484


HINWEISE ZU WEITEREN INFORMATIONEN<br />

Die Deutsche Börse stellt ihre Geschäfts- und Zwischenberichte und andere Informationen auf der Website<br />

www.deutsche-boerse.com zur Verfügung. Die Angaben, die auf dieser Website enthalten sind oder über diese<br />

Website abgerufen werden können, sind nicht Bestandteil dieses Dokuments.<br />

Die NYSE Euronext reicht Geschäfts-, Quartals- und aktuelle Berichte, Proxy Statements und andere<br />

Informationen bei der SEC ein. Die eingereichten Dokumente können im öffentlichen Lesesaal der SEC in der<br />

100 F Street, N.E., Room 1580, Washington, D.C. 20549, eingesehen und kopiert werden. Über die Benutzung des<br />

öffentlichen Lesesaals gibt die SEC unter der Telefonnummer 1-800-SEC-0330 (in den Vereinigten Staaten)<br />

Auskunft. Die bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auch auf der Website der SEC www.sec.gov öffentlich<br />

zugänglich. Kopien der von der NYSE Euronext bei der SEC eingereichten Dokumente sind außerdem in den<br />

Geschäftsräumen der NYSE Euronext in der 11 Wall Street, New York, New York 10005, Vereinigte Staaten,<br />

erhältlich.<br />

Die Holdco hat nach Maßgabe des Securitites Act für die im Rahmen der Verschmelzung und des Tauschangebots<br />

auszugebenden Holdco-Aktien ein Registration Statement mittels Formular F-4 bei der SEC eingereicht.<br />

Dieses Dokument stellt den Prospekt dar, der im Namen der Holdco als Bestandteil ihres Registrierungsdokuments<br />

eingereicht und der <strong>Angebotsunterlage</strong> als Anlage beigefügt ist. Das Dokument ist gleichzeitig das Proxy Statement<br />

der NYSE Euronext. Dieses Dokument enthält nicht alle im Registrierungsdokument enthaltenen Angaben, weil<br />

bestimmte Teile des Registrierungsdokuments gemäß den Regeln und Vorschriften der SEC weggelassen wurden.<br />

Das Registrierungsdokument und die zugehörigen Anhänge können wie vorstehend angegeben eingesehen und<br />

kopiert werden.<br />

A-485


JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK<br />

Jüngste Entwicklungen<br />

Die Holdco wurde am 10. Februar 2011 gegründet. Am 14. Februar 2011 gründete die Holdco die Pomme Merger<br />

Corporation, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, als eine 100%ige US-Tochtergesellschaft<br />

der Holdco. Mit dem Vollzug der Verschmelzung wird die Pomme Merger Corporation auf die NYSE Euronext<br />

verschmolzen. Die Holdco und die Pomme Merger Corporation haben seit ihrer Gründung am 10. Februar 2011 und am<br />

14. Februar 2011 keine wesentlichen Aktivitäten durchgeführt, mit Ausnahme der Aktivitäten in Verbindung mit dem<br />

geplanten Zusammenschluss. Dementsprechend haben sich seit dem 10. Februar 2011, dem Tag der Gründung der<br />

Holdco, auch keine wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition (d.h. in der Finanz-, Vermögensund<br />

Ertragslage oder im allgemeinen Geschäftsverlauf) der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften ergeben.<br />

Am 2. Mai 2011 hat die Hauptversammlung der Holdco eine Satzungsänderung zur Erhöhung des satzungsmäßigen<br />

Kapitals von A225.000 auf A1.000.000.000 beschlossen, wobei das erhöhte satzungsmäßige Kapital aus<br />

500.000.000 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A (in diesem Dokument als ,,Holdco-Aktie“<br />

bezeichnet), und 500.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 A bestehen wird.<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

Am 15. Februar 2011 schlossen die Holdco, die Deutsche Börse, die NYSE Euronext und die Pomme Merger<br />

Corporation einen Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, nach dem die Deutsche Börse durch das Tauschangebot<br />

und die NYSE Euronext durch die Verschmelzung eine Tochtergesellschaft der Holdco werden. In diesem<br />

Zusammenhang teilte die Holdco am 15. Februar 2011 ihre Absicht mit, ein freiwilliges Übernahmeangebot in Form eines<br />

Tauschangebots für die Aktien der Deutsche Börse zu unterbreiten. Am 2. Mai 2011 vereinbarten Holdco, Deutsche<br />

Börse, NYSE Euronext und Pomme Merger Corporation einen Nachtrag zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss,<br />

in dem die Vollzugsbedingungen für das Tauschangebot und andere Bestimmungen des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss geändert wurden. Bezugnahmen auf den ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss”<br />

in diesem Dokument beziehen sich auf den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar<br />

2011 in der Fassung des am 2. Mai 2011 unterzeichneten Nachtrags. Einzelheiten zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

sind dem Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ zu entnehmen.<br />

Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Zusammenschluss<br />

Nach der Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden beim Delaware Court of<br />

Chancery (in diesem Dokument als ,,Gericht Delaware“ bezeichnet), beim Supreme Court des Staates New York,<br />

Country of New York (in diesem Dokument als ,,Gericht New York“ bezeichnet) und beim U.S. District Court for<br />

the Southern District of New York (in diesem Dokument als ,,SDNY“ bezeichnet) mehrere Klageschriften<br />

eingereicht, in denen der geplante Zusammenschluss angefochten wird. Vier der Klagen wurden beim Gericht<br />

Delaware eingereicht und zu In re NYSE Euronext Shareholders Litigation, Consol. C.A. No. 6220-VCS verbunden.<br />

Beim Gericht New York wurden fünf Klagen eingereicht, die unter einer Hauptakte, NYSE Euronext Shareholders<br />

Litigation Hauptakte, Index No. 773,000/11 geführt werden. Beim SDNY ist eine Klage, Jones v. Niederauer, et al.,<br />

C.N. 11-CV-01502, anhängig. Nach Einreichung des Registration Statement mittels Form F-4 bei der SEC am 7.<br />

April 2011 wurde beim Gericht Delaware eine ergänzte verbundene Klage (consolidated amended complaint)<br />

eingereicht, und beim Gericht New York wurde eine ergänzte Hauptklage (amended master complaint) eingereicht.<br />

In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es<br />

sich um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind als Beklagte die<br />

NYSE Euronext, ihre Directors, die Deutsche Börse, die Pomme Merger Corporation und die Holdco benannt (wobei<br />

einige Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Den einzelnen Beklagten wird im Allgemeinen eine Verletzung<br />

ihrer treuhänderischen Pflichten bei der Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen Zusammenschlusses und<br />

den beklagten Unternehmen eine Beihilfe und Begünstigung (aiding and abetting) dieser vorgeblichen Verletzung<br />

vorgeworfen. In den ergänzten Klagen, die beim Gericht Delaware und beim Gericht New York eingereicht wurden,<br />

wird auch geltend gemacht, dass die einzelnen Beklagten sich nicht vollständig darüber informiert haben, ob nicht<br />

durch einen Verkauf der NYSE Euronext an einen Dritten einschließlich eines solchen entsprechend dem Vorschlag<br />

der NASDAQ OMX Group, Inc. und der IntercontinalExchange, Inc. ein größerer Wert erzielt werden kann. Mit den<br />

ergänzten Klagen wird weiter geltend gemacht, dass das am 7. April 2011 mittels Form F-4 eingereichte Registration<br />

Statement in wesentlichen Punkten unrichtig oder unvollständig sei. Die Klagen lauten unter anderem auf Unterlassung,<br />

einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses, den Erlass einer Auflage, dass die<br />

einzelnen Beklagten sich vollständig über den Vorschlag der NASDAQ OMX Group, Inc. und der<br />

A-486


IntercontinalExchange, Inc. und über Alternativen den Wert für die Aktionäre zu maximieren, informieren, dass<br />

wesentliche Transaktionen oder Änderungen im Hinblick auf den Geschäftsbetrieb und das Vermögen der NYSE<br />

Euronext unterlassen werden, bevor nicht weitere strategische Alternativen der NYSE Euronext geprüft worden sind,<br />

nicht konkretisierte Schadenersatzzahlungen und Auslagen und Anwaltskosten des Klägers.<br />

Der Ausgang dieser Verfahren ist schwer vorherzusehen. Ein ungünstiges Urteil auf Schadenersatz in Geld<br />

könnte eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der Holdco-Gruppe nach dem Vollzug<br />

des Zusammenschlusses haben. Eine einstweilige Verfügung könnte den Vollzug des Zusammenschlusses verzögern<br />

oder gefährden und ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch stattgegeben<br />

wird, könnte den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern. Die Beklagten sind der<br />

Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind, und<br />

beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />

Gruppe Deutsche Börse<br />

Am 31. März 2011 hat die Eurex Zürich AG mitgeteilt, dass sich ihre Beteiligung an der EEX von 35,23% auf<br />

56,14% erhöhen wird. Nachdem die Transaktion von den jeweiligen Aufsichtsgremien, einschließlich des Aufsichtsrats<br />

der EEX, genehmigt wurde, sind nunmehr alle Bedingungen fürdieunverzügliche Durchführung der Transaktion erfüllt.<br />

Die Transaktion wurde am 12. April 2011 durchgeführt. Seit dem Ende des letzen Quartals am 31. März 2011 haben sich<br />

keine wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition (d.h. in der Finanz-, Vermögens- und<br />

Ertragslage oder im allgemeinen Geschäftsverlauf) der Gruppe Deutsche Börse ergeben.<br />

Die der Geschäftsaktivität derDeutscheBörse zugrunde liegenden Treiber haben sich im ersten Quartal 2011<br />

grundsätzlich positiv entwickelt. Hinzu kam eine höhere Volatilität derMärkte im Zusammenhang mit der Naturkatastrophe<br />

in Japan und den politischen Unruhen in Nordafrika und dem Nahen Osten, die Handelsteilnehmer dazu<br />

veranlasste, ihre Portfolios kurzfristig umzuschichten und sich so gegen Risiken abzusichern. Als Konsequenz daraus<br />

stiegen die Umsatzerlöse in den Handelssegmenten Xetra und Eurex im ersten Quartal 2011. Auch in den anderen<br />

Segmenten entwickelte sich das Geschäft positiv. Das Segment Clearstream setzte mit seinen dem Handel nachgelagerten<br />

Dienstleistungen den stetigen Wachstumskurs des Vorjahres fort, und auch das Segment Market Data &<br />

Analytics konnte im Geschäft mit Marktdaten und Informationen den Absatz seiner Datenprodukte weiter steigern.<br />

Insgesamt erhöhte die Gruppe Deutsche Börse die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahresquartal um 8 Prozent auf<br />

558,6 Mio. A (Q1/2010: 519,2 Mio. A). Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft, die im Segment Clearstream erzielt<br />

werden, erholten sich deutlich um 46 Prozent auf 16,1 Mio. A (Q1/2010: 11,0 Mio. A).<br />

Der Konzern-Periodenüberschuss für das erste Quartal 2011 betrug 212,8 Mio. A (Q1/2010: 156,9 Mio. A), ein<br />

Anstieg um 36 Prozent. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie stieg im ersten Quartal 2011 auf Basis des gewichteten<br />

Durchschnitts von 186,0 Mio. ausstehenden Aktien auf 1,14 A (Q1/2010: 0,84 A bei 185,9 Mio. ausstehenden Aktien).<br />

NYSE Euronext<br />

Im Jahr 2010 kündigte NYSE Euronext den Verkauf einer wesentlichen Beteiligung an der NYSE Amex Options,<br />

einer ihrer beiden U.S.-Börsen für Optionen, an sieben externe Investoren an, namentlich BofA Merrill Lynch, Barclays<br />

Capital, Citadel Securities, Citi, Goldman Sachs, TD AMERITRADE und UBS. Nach der Rahmenvereinbarung wird die<br />

NYSE Euronext der größte Aktionär der NYSE Amex Options bleiben und weiterhin ihr Tagesgeschäft leiten. Die<br />

NYSE Amex Options wird ihr Geschäft unter der Aufsicht eines gesonderten Board of Directors, in dem die NYSE<br />

Euronext die Mehrheit der Sitze hält, und eines fest zugeordneten Chief Executive Officer betreiben. Die NYSE<br />

Euronext konsolidiert die NYSE Amex Options für Zwecke der Rechnungslegung. Die NYSE Euronext erwartet den<br />

Vollzug des Verkaufs im Verlauf des Jahres 2011, sobald aufsichtsrechtliche Genehmigungen erteilt sind.<br />

Am 18. Februar 2011 wurde die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens NYSE Blue vollzogen. Die NYSE<br />

Blue ist ein neues global aufgestelltes Unternehmen, an welchem die NYSE Euronext eine Mehrheitsbeteiligung<br />

hält. Die NYSE Blue besteht aus den Geschäftsbereichen APX (mit Hauptsitz im Stadtbezirk von New York City)<br />

und Bluenext (mit Hauptsitz in Paris). Die umweltorientierte Geschäftseinheit der NYSE Blue stellt Infrastruktur<br />

und Dienstleistungen für Umweltförderer und Marktteilnehmer, ihr Umweltmanagement Abrechnungssysteme für<br />

das Vermögens- und Risikomanagement sowie Registrierungsdienstleistungen für erneuerbare Energien in den<br />

Vereinigten Staaten und freiwillige Kohlenstoffdioxid-Kompensation weltweit zur Verfügung. Darüber hinaus<br />

betreibt NYSE Blue durch Bluenext, eine führende Kassabörse für den Europäischen Emissionshandel, einem<br />

länder- und spartenübergreifenden Emissionshandelssystem für Treibhausgase. Im Bereich ihres Energiegeschäfts<br />

ist NYSE Blue ein führender Anbieter von ausgerichteten Energie-Terminplanungen (hosted power scheduling) und<br />

Zahlungsdiensten für Stromgroßhandelsmarktteilnehmern (wholesale power market participants).<br />

A-487


Am 1. April 2011 erhielt die NYSE Euronext von der NASDAQ OMX Group, Inc. und der IntercontinentalExchange,<br />

Inc. ein Schreiben, in welchem ein unverbindliches Angebot für den Erwerb aller ausgegebenen NYSE<br />

Euronext-Stammaktien unterbreitet wurde, wonach Aktionäre der NYSE Euronext für jede NYSE Euronext-<br />

Stammaktie 14,24 US$ in bar, 0,4069 einer NASDAQ OMX-Stammaktie sowie 0,1436 einer IntercontinentalExchange-Stammaktie<br />

erhalten sollten. Das Schreiben wies darauf hin, dass die NASDAQ OMX Group und die<br />

IntercontinentalExchange untereinander vereinbart hatten, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss einer solchen<br />

Transaktion IntercontinentalExchange das Europäische Derivategeschäft der NYSE Euronext erwerben würde,<br />

darunter Liffe sowie Liffe USA und NYPC und dass NASDAQ OMX die anderen Geschäftsbereiche von NYSE<br />

Euronext, einschließlich der NYSE Euronext Stock Exchanges in New York, London, Paris, Amsterdam, Brüssel und<br />

Lissabon, das U.S.-Aktienoptionsgeschäft und die Geschäftsbereiche Informations- und Technologie-Lösungen<br />

behalten würde. Das Schreiben wies zudem darauf hin, dass das Angebot auf öffentlich verfügbaren Informationen<br />

basierte und keinen annahmefähigen Antrag darstellte, sondern vielmehr nur eine unverbindliche Interessenbekundung,<br />

die als Grundlage zur Bewegung in Richtung einer einvernehmlichen Transaktion dienen sollte. Am 1. April<br />

2011 gab die NYSE Euronext eine Pressemitteilung heraus und forderte ihre Aktionäre auf, keinerlei Schritte<br />

anlässlich dieses Angebots einzuleiten; es wurde darauf hingewiesen, dass das Board of Directors der NYSE Euronext<br />

dieses Angebot in Abstimmung mit seinen unabhängigen Finanz- und Rechtsberatern sorgfältig prüfen werde. Das<br />

Board of Directors der NYSE Euronext hielt noch am selben Tag eine Telefonkonferenz ab, um bezüglich des Erhalts<br />

des Angebots ein erstes Briefing zu erhalten, wobei jedoch hinsichtlich des Angebots kein Beschluss gefasst wurde.<br />

Am 8. April 2011 übermittelte die Deutsche Börse Duncan Niederauer, dem Chief Executive Officer, und Jan-<br />

Michiel Hessels, dem Chairman der NYSE Euronext ein Schreiben, in dem sie ausführte, dass die Deutsche Börse<br />

weiterhin dem vereinbarten Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext vollständig verpflichtet ist<br />

und dass verschiedene Aspekte des Angebots der NASDAQ OMX und der IntercontinentalExchange beschrieb, die<br />

nach Ansicht der Deutschen Börse weniger vorteilhaft für die NYSE Euronext sind, als die in dem vorgeschlagenen<br />

Zusammenschluss mit der Deutschen Börse.<br />

Am 11. April 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE Euronext um das unaufgeforderte Angebot mit<br />

den externen Finanz- und Rechtsberatern der NYSE Euronext zu prüfen. In der Sitzung verwarf das Board of<br />

Directors das Angebot der NASDAQ OMX und der IntercontinentalExchange einstimmig und bekräftigte den<br />

Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss mit der Deutsche Börse. Am selben Tag veröffentliche NYSE<br />

Euronext eine Presserklärung über die Entscheidung des Board of Directors. Das Board of Directors kam zu seiner<br />

Entscheidung auf Grundlage seiner Analyse verschiedener Aspekte des Angebots, einschließlich der Transaktionsstruktur,<br />

der versprochenen Gegenleistung, dem voraussichtlichen Wert dieser Gegenleistung nach Durchführung<br />

der Transaktion, der erforderlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Due Diligence-Prüfung, die erforderlich wäre,<br />

sowie die wettbewerbsrechtlichen und börsenaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Das Board of Directors<br />

hat das Angebot auch vor dem Hintergrund der Strategie der Gesellschaft besprochen. Nach Prüfung des Angebots<br />

kam das Board of Directors einstimmig zu der Einschätzung, dass das Angebot nicht im Einklang mit der<br />

strategischen Vision der NYSE Euronext steht, unannehmbare Risiken bei der Durchführung birgt und nicht im<br />

Interesse von NYSE Euronext und ihren Aktionären liegt.<br />

Am 19. April 2011 erhielt die NYSE Euronext ein Schreiben von der NASDAQ OMX and IntercontinentalExchange<br />

mit zusätzlichen Informationen zu ihrem Angebot, einschließlich des Entwurfs für einen Fusionsvertrag. Am selben Tag<br />

veröffentlichte die NYSE Euronext eine Pressemitteilung, in der sie den Empfang des vorgeschlagenen Fusionsvertrages<br />

bestätigte und angab, das Board of Directors würde den Entwurf in angemessener Zeit und entsprechend seiner<br />

Treuepflichten und der Verpflichtungen nach dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss prüfen.<br />

Am 21. April 2011 traf sich das Board of Directors der NYSE um die zusätzlichen Informationen mit den<br />

externen Finanz- und Rechtsberatern der NYSE Euronext zu prüfen. In der Sitzung, wies das Board of Directors das<br />

Angebot der NASDAQ OMX und der IntercontinentalExchange einstimmig zurück und bekräftigte den Vertrag<br />

über den Unternehmenszusammenschluss mit der Deutsche Börse AG. Am selben Tag veröffentliche NYSE<br />

Euronext eine Presserklärung über die Entscheidung des Board of Directors.<br />

Seit dem Ende des letzen abgeschlossenen Geschäftsjahres am 31. Dezember 2010 haben sich keine<br />

wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Geschäftsposition (d.h. in der Finanz-, Vermögens- und<br />

Ertragslage oder im allgemeinen Geschäftsverlauf) der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften ergeben.<br />

Am 28. April 2011 hat NYSE Euronext ihre vorläufigen Ergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahrs<br />

2011 in Form einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Nachstehend finden sich bestimmte ungeprüfte Finanzinformationen,<br />

die in Form einer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Dreimonatszeiträume endend zum<br />

A-488


31. März 2011 und 31. März 2010 sowie in Form einer Konzernbilanz zum 31. März 2011 und zum 31. Dezember<br />

2010 dargestellt werden. Die nachfolgend dargestellten Finanzinformationen sind vorläufig und wurden durch die<br />

Geschäftsführung der NYSE Euronext in eigener Verantwortung aufgestellt. PricewaterhouseCoopers LLP hat die<br />

zugehörigen Finanzzahlen weder geprüft, prüferisch durchgesehen oder zusammengestellt noch sonstige Handlungen<br />

in dieser Hinsicht vorgenommen. Daher gibt PricewaterhouseCoopers LLP keine Bestätigung oder sonstige<br />

Einschätzung hinsichtlich dieser Angaben ab. Die ungeprüften Finanzinformationen enthalten alle Anpassungen<br />

(bei denen es sich um gewöhnliche, wiederkehrende Anpassungen handelt), die nach Einschätzung des Management<br />

für eine angemessene Darstellung dieser Informationen erforderlich sind. Das Ergebnis des Dreimonatszeitraums<br />

endend zum 31. März 2011 lässt nicht unbedingt Rückschlüsse auf das für das Gesamtgeschäftsjahr zu<br />

erwartende Ergebnis zu.<br />

NYSE Euronext<br />

Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (ungeprüft)<br />

(Angaben in Millionen, außer Angaben je Aktie)<br />

Dreimonatszeitraum zum<br />

31. März 2011 31. März 2010<br />

Umsätze<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren ............................. US$ 815 US$ 762<br />

Marktdaten ................................................ 96 91<br />

Börsennotierungen ........................................... 109 105<br />

Technologiedienstleistungen .................................... 82 79<br />

Sonstige Erlöse............................................. 46 46<br />

Gesamtumsätze.................................................<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

1.148 1.083<br />

Gebühren gemäß Section 31 ....................................... 89 63<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ............................<br />

Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />

380 375<br />

Handelsgeschäften .........................................<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />

679 645<br />

Vergütungen . . . ................................................ 161 172<br />

Abschreibungen ................................................ 70 66<br />

Systeme und Kommunikation ...................................... 52 52<br />

Professionelle Dienstleistungen ..................................... 69 58<br />

Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung ....................... 63 79<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierung. ......................... 21 13<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ................... 436 440<br />

Betriebliche Erträge ............................................. 243 (205)<br />

Netto-Zinserträge (-verluste) und Netto-Beteiligungserträge (-verluste) ........ (29) (27)<br />

Verluste aus assoziierten Unternehmen ............................... (1) (2)<br />

Sonstige Erträge (Verluste) ........................................ — (3)<br />

Erträge vor Ertragsteuer .......................................... 213 173<br />

Ertragsteuerrückstellungen. ........................................ (62) (48)<br />

Konzernperiodenüberschuss. ....................................... 151 125<br />

davon Konzernperiodenfehlbetrag von nicht beherrschenden Anteilen ......... 4 5<br />

Konzernperiodenüberschuss der Gesellschafter von NYSE Euronext .......... US$ 155 US$ 130<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis je Aktie ........... US$ 0,59 US$ 0,50<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis je Aktie. ............ US$ 0,59 US$ 0,50<br />

Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ............. 261 260<br />

Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf. .............. 262 261<br />

A-489


NYSE Euronext<br />

Verkürzte Konzernbilanz (ungeprüft)<br />

(Angaben in Millionen)<br />

31. März 2011 31. Dezember 2010<br />

Aktiva<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

Zahlungsmittel — Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige<br />

Finanzanlagen .......................................... US$ 351 US$ 379<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto ................ 602 526<br />

Latente Ertragsteuern ....................................... 77 120<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte .......................... 203 149<br />

Summe kurzfristige Vermögenswerte ........................... 1.233 1.174<br />

Sachanlagen, netto ............................................ 1.021 1.021<br />

Geschäfts- oder Firmenwert ..................................... 4.196 4.050<br />

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, netto. ........................ 6.083 3.837<br />

Latente Ertragsteuern .......................................... 611 633<br />

Sonstige Vermögenswerte ....................................... 649 663<br />

Summe der Aktiva. ........................................<br />

Passiva<br />

US$13.793 US$13.378<br />

Verbindlichkeiten und Rückstellungen .......................... US$ 749 US$ 910<br />

Rechnungsabgrenzungsposten ................................ 428 176<br />

Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten ............................ 201 366<br />

Latente Ertragsteuern ....................................... 3 2<br />

Summe kurzfristige Verbindlichkeiten .......................... 1.381 1.454<br />

Langfristige Kreditverbindlichkeiten ............................... 2.156 2.074<br />

Latente Ertragsteuern .......................................... 2.049 2.007<br />

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer ...................... 453 499<br />

Rechnungsabgrenzungsposten .................................... 371 366<br />

Sonstige Verbindlichkeiten ...................................... 106 134<br />

Summe der Verbindlichkeiten ................................ 6.516 6.534<br />

Eigenkapital . . . .............................................. 7.277 6.844<br />

Summe Passiva . .............................................. US$13.793 US$13.378<br />

Im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2011 erzielte die NYSE Euronext Gesamtumsätze abzüglich<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften von US$679 Mio. und Betriebliche Erträge von US$243 Mio.<br />

Dem stehen Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften von US$645 Mio.<br />

bzw. Betriebliche Erträge von US$205 Mio. im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2010 gegenüber.<br />

Der Anstieg der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften um<br />

US$34 Mio. und der Anstieg der Betrieblichen Erträge um US$38 Mio. sind im wesentlichen auf die folgenden<br />

Faktoren zurückzuführen:<br />

Gestiegene Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften — Der Anstieg<br />

der Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften ist vor allem auf gestiegene<br />

Volumina im US-Derivatehandel und auf den europäischen Kassamärkten sowie das Wachstum bei Informationsund<br />

Technologie-Lösungen der NYSE Euronext zurückzuführen, die teilweise durch gesunkene Volumina bei<br />

bestimmten US Kassamärkten der NYSE Euronext kompensiert wurden.<br />

Gestiegene Betriebliche Erträge — Der Anstieg der Betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />

beruht im wesentlichen auf gestiegenen Gesamtumsätzen abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />

Handelsgeschäften und auf niedrigeren betrieblichen Aufwendungen infolge von Kostendämpfungsmaßnahmen.<br />

Als Folge dieses verbesserten Ergebnisses belief sich der NYSE Euronext zuzurechnende Konzernperiodenüberschuss<br />

im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2011 auf US$155 Mio. oder US$0,59 je Aktie auf<br />

A-490


verwässerter Basis, gegenüber einem der NYSE Euronext zuzurechnenden Konzernperiodenüberschuss von<br />

US$130 Mio. oder US$0,50 je Aktie auf verwässerter Basis im Dreimonatszeitraum endend zum 31. März 2010.<br />

Ausblick<br />

Die Holdco wird voraussichtlich keine anderen wesentlichen Aktivitäten als die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vorgesehenen Angelegenheiten durchführen, einschließlich des Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung, wie in den Abschnitten ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“ und ,,Geschäft der<br />

Holdco und ausgewählte Informationen über die Holdco“ beschrieben. Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses<br />

wird die Holdco voraussichtlich die im Abschnitt ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss — Umstrukturierung<br />

nach Vollzug“ erläuterten Umstrukturierungsmaßnahmen umsetzen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse und die NYSE Euronext werden bis zum Vollzug des Zusammenschlusses oder,<br />

falls dieser Tag früher eintritt, bis zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

ihre Geschäfte — mit den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss festgelegten Einschränkungen<br />

— im normalen Geschäftsgang entsprechend ihrer bisherigen Praxis fortführen. Siehe ,,Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss — Führung der Geschäfte bis zum Zusammenschluss“.<br />

Holdco strebt an, dass alle Vollzugsbedingungen bis zum 31. Dezember 2011 erfüllt sind, kann jedoch nicht<br />

ausschließen, dass der Eintritt aller Vollzugsbedingungen sich bis zum 31. März 2012 verzögert oder ganz ausbleibt.<br />

A-491


(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)


Inhaltsverzeichnis Finanzinformationen<br />

Inhaltsverzeichnis zum Einzelabschluss der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. ............... F-2<br />

Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext ....................... F-9<br />

Inhaltsverzeichnis zum geprüften Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse ................. F-51<br />

Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche Börse......... F-159<br />

F-1


INHALTSVERZEICHNIS ZUM EINZELABSCHLUSS DER ALPHA BETA NETHERLANDS<br />

HOLDING N.V.<br />

Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers ................. F-3<br />

Vermerk zur Eröffnungsbilanz (International Standards on Auditing) ........................... F-4<br />

Bilanz zum 10. Februar 2011 ........................................................ F-5<br />

Anhang zur Bilanz ................................................................ F-6<br />

Die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. hat KPMG Accountants N.V. beauftragt, die Bilanz der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong><br />

<strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011, die in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB<br />

herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde, unter Beachtung der<br />

International Accounting Standards (ISA) zu prüfen. Darüber hinaus hat die <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />

KPMG Accountants N.V. beauftragt, die Bilanz in Übereinstimmung mit den Standards des Public Company<br />

Accounting Oversight Board (United States) (PCAOB) zu prüfen. Im Folgenden wird zunächst der nach den<br />

Standards des PCAOB erteilte Vermerk und im Anschluss der nach den ISA erteilte Vermerk wiedergegeben.<br />

F-2<br />

Seite


Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers<br />

An den Vorstand der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />

Wir haben die beigefügte Bilanz der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011 geprüft. Die<br />

Verantwortung für die Bilanz und die zusätzlichen Angaben liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zur Bilanz und den zusätzlichen Angaben<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Prüfung der Bilanz und der zusätzlichen Angaben in Übereinstimmung mit den Standards des<br />

Public Company Accounting Oversight Board (United States) durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die<br />

Prüfung der Bilanz und der zusätzlichen Angaben so zu planen und durchzuführen, dass wir eine hinreichende<br />

Sicherheit darüber erlangen, ob die Bilanz frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung der Bilanz und<br />

zusätzlichen Angaben beinhaltet die stichprobenweise Prüfung der in der Bilanz enthaltenen Wertansätze und<br />

sonstigen Angaben anhand von Prüfungsnachweisen. Eine Prüfung der Bilanz und zusätzlichen Angaben umfasst<br />

auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der wesentlichen geschätzten Werte sowie<br />

die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Bilanz. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Nach unserer Beurteilung stellt die oben dargestellte Bilanz, in allen wesentlichen Belangen, die Vermögenslage<br />

der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011 in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom<br />

International Accounting Standards Board herausgegeben und den IFRS, wie sie in der Europäischen Union<br />

anzuwenden sind, sachgerecht dar.<br />

Amstelveen, Niederlande, den 22. April 2011<br />

/s/ KPMG Accountants N.V.<br />

F-3


Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers<br />

An die Geschäftsführung der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />

Vermerk zur Eröffnungsbilanz<br />

Wir haben die beigefügte Bilanz der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. zum 10. Februar 2011 sowie die<br />

zusätzlichen Angaben geprüft inklusive einer Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze<br />

und anderer Erläuterungen.<br />

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Bilanz<br />

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung einer Bilanz und der zusätzlichen Angaben, die in<br />

Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben, und den IFRS, wie sie in der Europäischen Union<br />

anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen<br />

Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung einer Bilanz und der<br />

zusätzlichen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten —<br />

falschen Darstellungen ist.<br />

Verantwortung des Abschlussprüfers<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu dieser Bilanz abzugeben. Wir haben unsere<br />

Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Nach diesen<br />

Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen<br />

und durchzuführen, dass wir eine hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Bilanz frei von wesentlichen<br />

falschen Angaben ist.<br />

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Bilanz<br />

enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im<br />

pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher —<br />

beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Bilanz ein. Bei der Beurteilung dieser<br />

Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung einer<br />

Bilanz durch die Einheit, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, um Prüfungshandlungen<br />

zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein<br />

Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einheit abzugeben. Eine Abschlussprüfung<br />

umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit<br />

der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die<br />

Beurteilung der Gesamtdarstellung der Bilanz.<br />

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als<br />

Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.<br />

Prüfungsurteil<br />

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Bilanz in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom International<br />

Accounting Standards Board herausgegeben und den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind,<br />

in allen wesentlichen Belangen, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der<br />

Gesellschaft zum 10. Februar 2011.<br />

Amstelveen, Niederlande, den 22. April 2011<br />

KPMG Accountants N.V.<br />

M.A. Hogeboom R.A.<br />

F-4


<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V.<br />

BILANZ zum 10. Februar 2011<br />

in Euro<br />

AKTIVA<br />

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />

Bankguthaben 45.000<br />

45.000<br />

PASSIVA<br />

EIGENKAPITAL UND RÜCKLAGEN<br />

Ausgegebenes und eingezahltes Kapital 45.000<br />

Kapitalrücklage —<br />

Gewinnrücklage —<br />

45.000<br />

Der Anhang auf den Seiten F-6 bis F-8 ist ein wesentlicher Teil dieser Bilanz.<br />

F-5


ANHANG ZUR BILANZ<br />

1. Organisation, Grundlagen der Berichterstattung und allgemeine Grundsätze<br />

<strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (das ,,Unternehmen“) ist in den Niederlanden ansässig und hat ihren Sitz in<br />

Amsterdam. Das Unternehmen wurde am 10. Februar 2011 gegründet; daher besteht der Einzelabschluss zu diesem<br />

Stichtag nur aus der Bilanz. Das Unternehmen hat die Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung, die<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung und die zugehörigen Anhangangaben nicht erstellt, die sowohl nach den<br />

International Financial Reporting Standards (,,IFRS“) gefordert werden, wie sie vom International Accounting<br />

Standards Board (,,IASB“) verabschiedet werden, als auch nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, da<br />

das Unternehmen zum 10. Februar 2011 keine Geschäftstätigkeit hatte.<br />

Das Unternehmen wurde im Zusammenhang mit dem angestrebten Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

gegründet, der auf den 15. Februar 2011 datiert, zwischen der NYSE Euronext, Deutsche Börse AG, dem<br />

Unternehmen und Pomme Merger Corporation (siehe Ziffer 4 — Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Nach<br />

Vollzug der im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Schritte wird das Unternehmen das<br />

Mutterunternehmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG werden.<br />

Zum Stichtag hat das Unternehmen keine wesentlichen Aktivitäten außer solchen ausgeführt, die aus ihrer<br />

Gründung und den im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Angelegenheiten herrühren.<br />

Der Gegenstand des Unternehmens betrifft die Gründung, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie<br />

Beaufsichtigung von Unternehmen und Gesellschaften, deren Finanzierung und die Aufnahme und Vergabe von<br />

Krediten einschließlich der Begebung von Anleihen, Schuldtiteln und sonstigen Wertpapieren, sowie den<br />

Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.<br />

Die Eröffnungsbilanz zum 10. Februar 2011 wurde im Einklang sowohl mit den IFRS und den diesbezüglich<br />

veröffentlichten Interpretationen des IASB als auch mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Zum<br />

10. Februar 2011 gab es keine neuen IFRS-Standards oder Interpretationen, die von der EU noch nicht für<br />

anwendbar erklärt wurden und die Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz gehabt hätten. Daher steht die<br />

Eröffnungsbilanz auch im Einklang mit der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.<br />

Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards — in der Eröffnungsbilanz umgesetzt<br />

Die folgenden vom IASB veröffentlichten und zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Standards und Interpretationen<br />

wurden, soweit einschlägig und in der EU vor diesem Datum anzuwenden, in der Eröffnungsbilanz angewendet.<br />

Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“ (Mai 2010)<br />

Die Änderungen betreffen sechs Standards und eine Interpretation. Die meisten Änderungen sind auf Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />

Überarbeiteter IAS 24 ,,Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ (November<br />

2009)<br />

Die überarbeitete Fassung des Standards befreit regierungsverbundene Unternehmen teilweise von Angabepflichten,<br />

und die Definition eines ,,nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person“ wird<br />

präzisiert. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />

Anpassungen des IAS 32 ,,Einstufung von Bezugsrechten“ (Oktober 2009)<br />

Die Anpassungen betreffen die Bilanzierung von ausgegebenen Bezugsrechten (Rechte, Optionen oder Optionsscheine),<br />

die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten notiert sind. Diese<br />

Bezugsrechte sind künftig als Eigenkapital zu klassifizieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen.<br />

Neue Rechnungslegungsstandards — bisher nicht umgesetzt<br />

Folgende Standards und Interpretationen, die das Unternehmen für das Jahr 2011 nicht vorzeitig anwendet, wurden<br />

bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Eröffnungsbilanz vom IASB veröffentlicht. Die Angaben in Klammern<br />

beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung durch den IASB.<br />

IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (November 2009)<br />

Mit IFRS 9 werden neue Regeln für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten<br />

eingeführt. Sie sehen vor, dass alle finanziellen Vermögenswerte, die bisher im Anwendungsbereich von IAS 39<br />

sind, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der<br />

F-6


Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; eine vorzeitige<br />

Anwendung ist zulässig.<br />

Anpassung IFRS 7 ,,Finanzinstrumente: Anhangangaben — Übertragung von finanziellen Vermögenswerten“<br />

(Oktober 2010)<br />

Die Anpassung führt zu erweiterten Anhangangaben bei Transaktionen, die zu einer Übertragung von finanziellen<br />

Vermögenswerten führen. Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, eine höhere Transparenz für Risiken zu<br />

schaffen, die beim Übertragenden verbleiben. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder<br />

nach dem 1. Juli 2011 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig.<br />

Anpassung IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (Oktober 2010)<br />

Die Anpassung ergänzt den Standard IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ um Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller<br />

Verbindlichkeiten. Sofern für finanzielle Verbindlichkeiten die Fair Value Option angewandt wird, sind Neuerungen<br />

beim Erfassen der Veränderung des eigenen Kreditrisikos zu berücksichtigen: Eine Änderung des<br />

Kreditrisikos ist nun im Eigenkapital und nicht länger in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die<br />

Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere<br />

Anwendung ist zulässig, sofern auch die Bilanzierungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte angewandt<br />

werden.<br />

Anpassung IAS 12 ,,Latente Steuern — Nutzung der zugrundeliegenden Vermögenswerte“ (Dezember 2010)<br />

Latente Steuern auf Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 40 bewertet werden, sollen<br />

grundsätzlich die steuerlichen Konsequenzen abbilden, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung der<br />

entsprechenden Vermögenswerte ergeben. Die Anpassung des Standards schafft eine Ausnahmeregelung zu<br />

diesem Grundsatz und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen.<br />

IFRIC 19 ,,Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“ (November 2009)<br />

IFRIC 19 liefert Leitlinien für die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten, die ein Schuldner nach Neuaushandlung<br />

der Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung ausgibt. Die<br />

Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Juni 2010 beginnen, anzuwenden.<br />

Anpassung IFRIC 14 ,,Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“ (November 2009)<br />

Die Anpassung soll unbeabsichtigte Folgen von IFRIC 14 beseitigen. Besteht für einen leistungsorientierten Plan<br />

eine Mindestdotierungsverpflichtung, muss diese Vorauszahlung nach der vorliegenden Änderung als Vermögenswert<br />

bilanziert werden. Die Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010<br />

beginnen, anzuwenden.<br />

Aus der Anwendung der neuen IFRS, der überarbeiteten IAS/IFRS und der neuen Interpretationen erwartet das<br />

Unternehmen (mit Ausnahme des IFRS 9) keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Eröffnungsbilanz.<br />

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Währung<br />

Die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist der Euro. Die in der Eröffnungsbilanz<br />

dargestellten Beträge sind in Euro ausgewiesen.<br />

Zahlungsmittel<br />

Zahlungsmittel bestehen aus jederzeit verfügbaren Bankguthaben und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

angesetzt. Diese Position unterliegt keinen Verfügungsbeschränkungen.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige<br />

Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser<br />

Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist.<br />

Die Höhe der Rückstellung entspricht der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die nötig ist, um die Verpflichtung<br />

zum Bilanzstichtag zu erfüllen. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht angesetzt; es sind<br />

jedoch ergänzende Angaben erforderlich, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem<br />

Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.<br />

F-7


Grundkapital<br />

Nach Artikel 4 der Satzung hat das Unternehmen ein genehmigtes Kapital von 225.000 EUR, das in 225.000 Aktien<br />

je 1 EUR eingeteilt ist, und aus 180.000 Stammaktien und 45.000 D-Aktien besteht. Zum Bilanzstichtag der<br />

Eröffnungsbilanz waren 45.000 D-Aktien ausgegeben, voll in bar eingezahlt, und alle Aktien wurden von der<br />

Stichting <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> gehalten, der einzigen Aktionärin des Unternehmens.<br />

Zum 10. Februar 2011 unterliegt das Unternehmen keinen Kapitalanforderungen.<br />

Nach Paragraph 20.1 der Satzung werden 0,01 EUR aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres soweit möglich vorzugsweise<br />

auf D-Aktien gezahlt. Die Aufteilung des nach Paragraph 20.1 verbleibenden Gewinns wird von der ordentlichen<br />

Hauptversammlung bestimmt, vorausgesetzt es sollen keine weiteren Ausschüttungen auf D-Aktien erfolgen.<br />

3. Nahestehende Unternehmen und Personen<br />

Nahestehende Unternehmen und Personen nach IAS 24 sind die Mitglieder der Organe der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong><br />

<strong>Holding</strong>s N.V. und jene Unternehmen, die als seine anderen Investoren klassifiziert sind.<br />

Da der Einzelabschluss nur aus der Bilanz zum 10. Februar 2011 besteht, gab es zu diesem Stichtag keine<br />

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.<br />

4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Am 14. Februar 2011 gründete das Unternehmen die Pomme Merger Corporation, eine Aktiengesellschaft nach<br />

dem Recht des Staates Delaware und hundertprozentige US-Tochtergesellschaft, die nach Vollzug der unten<br />

beschriebenen Transaktion mit der NYSE Euronext verschmolzen wird.<br />

Am 15. Februar 2011 unterzeichneten die NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG, das Unternehmen und die<br />

Pomme Merger Corporation einen Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss, der den Zusammenschluss<br />

der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und der NYSE Euronext Gruppe unter dem Unternehmen vorsieht.<br />

Das Unternehmen der Deutsche Börse wird durch ein Tauschangebot in das Unternehmen eingebracht, das<br />

Unternehmen der NYSE Euronext durch eine Verschmelzung.<br />

Die Aktien des Unternehmens sollen in Frankfurt, New York und Paris notiert werden.<br />

Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Mehrheit der Aktionäre der<br />

ausgegebenen NYSE Euronext-Aktien sowie einer Annahme des Übernahmeangebots durch die Aktionäre der<br />

Deutsche Börse AG mit einer Quote von mindestens 75 Prozent. Außerdem müssen die zuständigen Kartell- und<br />

Finanzbehörden, Börsenaufsichten und weitere Regulatoren in den USA und Europa zustimmen sowie weitere<br />

marktübliche Vollzugsbedingungen eingehalten werden. Der Vollzug der Transaktion wird für Ende des Jahres<br />

2011 erwartet.<br />

Nach Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden mehrere Klageschriften beim Delaware<br />

Court of Chancery (dem ,,Delaware Court“), dem Supreme Court of the State of New York, County of New York<br />

(dem ,,New York Court“) und dem U.S. District Court for the Southern District of New York (dem ,,SDNY“)<br />

eingereicht, in denen der Zusammenschluss angefochten wird. In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die<br />

gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es sich um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller<br />

Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind als Beklagte die NYSE Euronext und ihre Directors und bestimmte<br />

Officers sowie die Deutsche Börse, Pomme Merger Corporation und das Unternehmen benannt (wobei einige<br />

Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Den einzelnen Beklagten wird im Allgemeinen eine Verletzung ihrer<br />

treuhänderischen Pflichten bei der Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen Zusammenschlusses und den<br />

beklagten Unternehmen eine Beihilfe und Begünstigung dieser vorgeblichen Verletzung vorgeworfen. Die Klagen<br />

lauten unter anderem auf Unterlassung, einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses,<br />

Rückabwicklung aller bereits vollzogenen Teile des Zusammenschlusses, nicht konkretisierte Schadensersatzzahlungen<br />

und/oder Auslagen und Anwaltskosten des Klägers. Die Beklagten (einschließlich des Unternehmens)<br />

sind der Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind,<br />

und beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />

Amsterdam, den 22. April 2011<br />

Die Geschäftsführung<br />

/s/ Stéphane Biehler /s/ Marcus P. Thompson<br />

Stéphane Biehler Marcus P. Thompson<br />

F-8


INHALTSVERZEICHNIS ZUM GEPRÜFTEN KONZERNABSCHLUSS DER NYSE EURONEXT<br />

Bericht der Geschäftsführung zum internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung .......... F-10<br />

Stellungnahme der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . ............................ F-11<br />

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 .................................... F-12<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010,<br />

2009 und 2008 ................................................................. F-13<br />

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die<br />

Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 .................................. F-14<br />

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 ....... F-16<br />

Anhang zum Konzernabschluss ...................................................... F-18<br />

F-9<br />

Seite


BERICHT DER GESCHÄRSFÜRUNG ZUM INTERNEN KONTROLLSYSTEM FÜR<br />

DIE FINANZBERICHTERSTATTUNG<br />

Die Geschäftsführung von NYSE Euronext ist dafür verantwortlich, angemessene interne Kontrollmechanismen<br />

für die Finanzberichterstattungzu schaffen und aufrecht zu erhalten. Das interne Kontrollsystem der NYSE Euronext<br />

für die Finanzberichterstattung ist ein unter Aufsicht des Chief Executive Officer und des Chief Financial Officer<br />

entwickelter Prozess, der eine angemessene Sicherheit bezüglich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung<br />

sowie der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen der USA (US-GAAP) gewährleistet.<br />

Zum 31. Dezember 2010 nahm die Geschäftsführung eine Beurteilung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme<br />

von NYSE Euronext für die Finanzberichterstattung vor, die an den vom Committee of Sponsoring Organizations of<br />

the Treadway Commission (COSO) im Internal Control — Integrated Framework festgelegten Kriterien orientiert<br />

ist. Auf der Grundlage dieser Beurteilung kommt die Geschäftsführung zu dem Schluss, dass die internen<br />

Kontrollsysteme von NYSE Euronext für die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2010 wirksam waren.<br />

PricewaterhouseCoopers LLP, eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat die Wirksamkeit des<br />

internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattungdes Konzerns zum 31. Dezember 2010 geprüft, wie dies in<br />

ihrem beigefügten Bericht dargelegt wird.<br />

F-10


STELLUNGNAHME DER UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT<br />

An das Board of Directors und die Aktionäre von NYSE Euronext:<br />

Nach unserer Überzeugung stellen die im beigefügten Verzeichnis angeführten Konzernabschlüsse die<br />

Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie ihre Ertragslage<br />

und ihre Zahlungsströme für jedes der letzten drei Geschäftsjahre bis zum 31.12.10 in Übereinstimmung mit den<br />

allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der USA (US-GAAP) in allen wesentlichen Belangen<br />

angemessen dar. Unserer Auffassung nach verfügte der Konzern gemessen an den Kriterien, die vom Committee<br />

of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission im Internal Control — Integrated Framework festgelegt<br />

wurden, zum 31. Dezember 2010 in allen wesentlichen Belangen über ein wirksames internes Kontrollsystem für<br />

die Finanzberichterstattung. Die Geschäftsführung des Unternehmens ist verantwortlich für diese Jahresabschlüsse,<br />

die Aufrechterhaltung eines wirksamen internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung sowie ferner für<br />

die Beurteilung der Wirksamkeit dieses Kontrollsystems, welche im beigefügten Bericht der Geschäftsführung über<br />

das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattungdargelegt ist. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />

der von uns durchgeführten Prüfungen ein Urteil über diese Jahresabschlüsse und das interne Kontrollsystem für die<br />

Finanzberichterstattungabzugeben. Wir haben unsere Prüfungen in Übereinstimmung mit den Standards des Public<br />

Company Accounting Oversight Board (United States) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und<br />

durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Jahresabschlüsse frei von<br />

erheblichen Fehlern sind, und ob ein in allen wesentlichen Belangen wirksames internes Kontrollsystem für<br />

das Rechnungswesen existiert hat. Unser Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse umfasste auch die stichprobenartige<br />

Kontrolle der Belege für die Beträge und publizierten Informationen aus den Jahresabschlüssen, die<br />

Beurteilung der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze sowie der wichtigsten Schätzungen der Geschäftsführung<br />

und schließlich auch die Beurteilung der allgemeinen Darstellung der Jahresabschlüsse. Unsere Prüfung<br />

der internen Kontrollsysteme für das Rechnungswesen beinhaltete auch, ein Verständnis für die internen Kontrollsysteme<br />

des Rechnungswesens zu gewinnen und dabei das Risiko zu bewerten, dass es eine wesentliche<br />

Schwachstelle gibt. Außerdem wurde die Ausgestaltung und die operative Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme<br />

basierend auf dem bewerteten Risiko getestet und bewertet. Zu unserer Prüfung gehörten auch andere<br />

Handlungen, die wir unter den gegebenen Umständen als notwendig erachteten. Wir sind der Ansicht, dass unsere<br />

Prüfungen eine hinreichend sichere Grundlage für unseren Bestätigungsvermerk geben.<br />

Das interne Kontrollsystem eines Unternehmens für das Rechnungswesen soll als Prozess angemessene<br />

Sicherheit bezüglich der Zuverlässigkeit des Rechnungswesens sowie der Erstellung der Jahresabschlüsse für<br />

externe Zwecke in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen gewährleisten.<br />

Das interne Kontrollsystem für das Rechnungswesen eines Unternehmens umfasst Richtlinien und<br />

Verfahren, die (i) eine Buchführung sicherstellen, um korrekt und angemessen Auskunft über Geschäftsbewegungen<br />

und die Verwendung des Vermögens der Gesellschaft in angemessenen Detailierungsgrad zu geben; (ii) mit<br />

angemessener Sicherheit gewährleisten, dass Transaktionen erfasst werden, die zur Erstellung des Jahresabschlusses<br />

in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erforderlich sind, und dass<br />

Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur unter Einhaltung der Genehmigungen der Geschäftsführung und<br />

der Mitglieder des Board of Directors angenommen bzw. getätigt werden können; (iii) mit angemessener Sicherheit<br />

gewährleisten, dass der unbefugte Erwerb, Gebrauch oder Verkauf solcher Vermögenswerte des Konzerns, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die Jahresabschlüsse haben könnten, verhindert oder rechtzeitig erkannt werden<br />

können.<br />

Das interne Kontrollsystem für das Rechnungswesen kann Falschdarstellungen auf Grund seiner inhärenten<br />

Beschränkungen möglicherweise nicht verhindern oder erkennen. Ebenso unterliegen Prognosen bezüglich der<br />

Einschätzung der Wirksamkeit in künftigen Berichtszeiträumen dem Risiko, dass Kontrollmechanismen wegen<br />

veränderter Verhältnisse nicht mehr angemessen sind oder dass die Richtlinien und Verfahren weniger strikt<br />

eingehalten werden.<br />

/s/ PricewaterhouseCoopers LLP<br />

New York, New York<br />

25. Februar 2011, mit Ausnahme der spezifischen Angaben zu Geschäfts- und Vermögenswerten und anderem<br />

immateriellen Anlagevermögen in Bezug auf das am 01. Januar 2008 beginnende Geschäftsjahr, die in Ziffer 9 des<br />

Anhangs zum Konzernabschluss erörtert werden, und dem Marktwert der Finanzinstrumente zum 31. Dezember<br />

2008 der in Ziffer 12 des Anhangs zum Konzernabschluss behandelt wird; für beides ist der Stichtag der 8. April<br />

2011.<br />

F-11


NYSE EURONEXT<br />

KONZERNBILANZ<br />

(Angaben in Millionen, außer Angaben je Aktie)<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Aktiva<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ............... US$ 327 US$ 423 US$ 777<br />

Finanzanlagen ...................................... 52 67 236<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto ........... 526 660 744<br />

Latente Ertragsteuern ................................. 120 100 113<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte ..................... 149 270 156<br />

Summe kurzfristige Vermögenswerte ...................... 1.174 1.520 2.026<br />

Sachanlagen, netto ....................................... 1.021 986 695<br />

Geschäfts- oder Firmenwert ................................ 4.050 4.210 3.985<br />

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, netto ................... 5.837 6.184 5.866<br />

Latente Ertragsteuern . . . .................................. 633 680 671<br />

Sonstige Vermögenswerte .................................. 663 802 705<br />

Summe der Aktiva ..................................<br />

Passiva<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

US$13.378 US$14.382 US$13.948<br />

Verbindlichkeiten und Rückstellungen .....................<br />

Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und<br />

US$ 772 US$ 1.162 US$ 997<br />

Personen. ........................................ 40 40 249<br />

Verbindlichkeiten gemäß Section 31 ...................... 98 150 84<br />

Rechnungsabgrenzungsposten ........................... 176 163 113<br />

Latente Ertragsteuern ................................. 2 18 38<br />

Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten ...................... 366 616 1.101<br />

Summe kurzfristige Verbindlichkeiten ..................... 1.454 2.149 2.582<br />

Langfristige Kreditverbindlichkeiten .......................... 2.074 2.166 1.787<br />

Latente Ertragsteuern . . . .................................. 2.007 2.090 2.002<br />

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer ................. 499 504 576<br />

Rechnungsabgrenzungsposten ...............................<br />

Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und<br />

366 362 360<br />

Personen ............................................ 75 110 —<br />

Sonstige Verbindlichkeiten ................................. 59 66 67<br />

Summe der Verbindlichkeiten ...........................<br />

Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten<br />

Eigenkapital<br />

Stammkapital von NYSE Euronext<br />

Vorzugsaktien, 0,01 US-Dollar Nennwert der Aktie, genehmigtes<br />

6.534 7.447 7.374<br />

Kapital 400 Stück, keine ausgegeben .......................<br />

Stammaktien, 0,01 US-Dollar Nennwert der Aktie, genehmigtes<br />

Kapital 800 Stück, 276, 275 und 274 Stück ausgegeben; 261, 260<br />

— — —<br />

und 259 umlaufende Stammaktien ......................... 3 3 3<br />

Eigene Stammaktien, zu Anschaffungskosten: 15 Aktien ........... (416) (416) (416)<br />

Kapitalrücklage ......................................... 8.180 8.209 8,522<br />

Gewinnrücklagen ........................................ 212 (112) (331)<br />

Kumuliertes sonstiges Ergebnis (Verlust) ...................... (1.183) (813) (1.222)<br />

Konzerneigenkapital ...................................... 6.796 6.871 6.556<br />

Nicht beherrschende Anteile ................................ 48 64 18<br />

Summe Eigenkapital . . . .................................. 6.844 6.935 6.574<br />

Summa Passiva ........................................ US$13.378 US$14.382 US$13.948<br />

Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />

F-12


NYSE EURONEXT<br />

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

(Angaben in Millionen, außer Angaben je Aktie)<br />

2010<br />

Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Umsätze<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren ........................... US$3.128 US$3.427 US$3.536<br />

Marktdaten . . ............................................ 373 403 428<br />

Börsennotierungen ......................................... 422 407 395<br />

Technologiedienstleistungen .................................. 318 223 159<br />

Sonstige Erlöse........................................... 184 224 184<br />

Gesamtumsätze...............................................<br />

Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften:<br />

4.425 4.684 4.702<br />

Gebühren gemäß Section 31 ..................................... 315 388 229<br />

Liquiditätszahlungen, Routing und Clearing ..........................<br />

Gesamtumsätze abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit<br />

1.599 1.818 1.592<br />

Handelsgeschäften .......................................<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen:<br />

2.511 2.478 2.881<br />

Vergütungen ................................................. 613 649 664<br />

Abschreibungen . . ............................................ 281 266 253<br />

Systeme und Kommunikation .................................... 206 225 317<br />

Professionelle Dienstleistungen ................................... 282 223 163<br />

Kosten für Verkauf, Allgemeines und Verwaltung ..................... 296 313 305<br />

Wertminderungsaufwand ........................................ — — 1.590<br />

Kosten für Firmenkäufe und Umstrukturierung. ....................... 88 516 177<br />

Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ................. 1.766 2.192 3.469<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .... 745 286 (588)<br />

Zinsaufwand ................................................. (111) (122) (150)<br />

Zinserträge und Beteiligungserträge................................ 3 11 51<br />

Gewinne (Verluste) aus assoziierten Unternehmen ..................... (6) 2 1<br />

Sonstige Erträge..............................................<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor<br />

55 28 41<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ......................... 686 205 (645)<br />

Ertragsteuererstattungen (Rückstellungen) ........................... (128) 7 (95)<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen .............. 558 212 (740)<br />

Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (Ziffer 5) ................. — — 7<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) ............................<br />

davon Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden<br />

558 212 (733)<br />

Anteilen ..................................................<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter von NYSE<br />

19 7 (5)<br />

Euronext .................................................<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />

US$ 577 US$ 219 US$ (738)<br />

Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ...... US$ 2,21 US$ 0,84 US$ (2,81)<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............. — — 0,03<br />

US$ 2,21 US$ 0,84 US$ (2,78)<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />

Ergebnis (Verlust) je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen. ...... US$ 2,20 US$ 0,84 US$ (2,81)<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............. — — 0,03<br />

US$ 2,20 US$ 0,84 US$ (2,78)<br />

Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ........... 261 260 265<br />

Verwässerter gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf ............. 262 261 265<br />

Dividende je Aktie ............................................ US$ 1,20 US$ 1,20 US$ 1,15<br />

Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />

F-13


NYSE EURONEXT<br />

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG<br />

UND KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG<br />

(in Millionen)<br />

Stammaktien<br />

Aktien<br />

Nennwert<br />

Eigenkapital von NYSE Euronext<br />

Eigene<br />

Aktien<br />

Kapitalrücklage<br />

Gewinnrücklagen<br />

Kumuliertes<br />

sonstiges<br />

Ergebnis<br />

(Verlust)<br />

Nicht<br />

beherrschende<br />

Anteile Summe<br />

Saldo zum 31. Dezember 2007 ............<br />

Gesamtverlust:<br />

267 US$ 3 US$ (67) US$8.319 US$ 637 US$ 492 US$ 176 US$ 9.560<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). ........<br />

Fremdwährungsumrechnung nach Net Investment<br />

Hedge von (93) US-Dollar und damit<br />

— — — — (738) — 5 (733)<br />

verbundenen Steuern von 38 US-Dollar ......<br />

Veränderung bei Marktwertanpassungen, nach<br />

— — — — — (1.454) 16 (1.438)<br />

Steuern in Höhe von 25 US-Dollar .........<br />

Anpassung von Versorgungszusagen an<br />

— — — — — (46) — (46)<br />

Mitarbeiter ........................<br />

Gewinn (Verlust) nach Steuern in Höhe von 178<br />

—<br />

US-Dollar. ........................<br />

Aufwand/Ertrag aus Dienstzeitaufwand in<br />

— — — — — (234) — (234)<br />

Vorjahren nach Steuern (2 US-Dollar) ....... — — — — — 4 — 4<br />

Summe Gesamtergebnis (Verlust). ...........<br />

Kauf der restlichen nicht beherrschenden Anteile<br />

(2.447)<br />

von Euronext. ...................... — — — — — 16 (179) (163)<br />

Fusion mit NYSE Amex ................. 7 — — 260 — — — 260<br />

Transaktionen mit Mitarbeiteraktien .......... — — — 18 — — — 18<br />

Transaktionen mit eigenen Aktien ........... — — (349) — — — — (349)<br />

Dividenden ......................... — — — (75) (230) — — (305)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2008 ............<br />

Gesamtverlust:<br />

274 US$ 3 US$(416) US$8.522 US$(331) US$(1.222) US$ 18 US$ 6.574<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). ........<br />

Fremdwährungsumrechnung nach Gewinnen von 9<br />

US-Dollar aus Net Investment Hedge und damit<br />

— — — — 219 — (7) 212<br />

verbundenen Steuern von 4 US-Dollar .......<br />

Veränderung bei Marktwertanpassungen, nach<br />

— — — — — 367 1 368<br />

Steuern in Höhe von 1 US-Dollar ..........<br />

Anpassung von Versorgungszusagen an Mitarbeiter<br />

Gewinn (Verlust) nach Steuern in Höhe von 17<br />

— — — — — 7 — 7<br />

US-Dollar. ........................<br />

Aufwand/Ertrag aus Dienstzeitaufwand in<br />

— — — — — 31 — 31<br />

Vorjahren nach Steuern (3 US-Dollar) ....... — — — — — 4 — 4<br />

Summe Gesamtergebnis (Verlust). ...........<br />

Einnahmen aus dem Verkauf von nicht<br />

622<br />

beherrschenden Anteilen ............... — — — — — — 52 52<br />

Transaktionen mit Mitarbeiteraktien .......... 1 — — (1) — — — (1)<br />

Dividenden ......................... — — — (312) — — — (312)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2009 ............<br />

Gesamtverlust:<br />

275 US$ 3 US$(416) US$8,209 US$(112) US$ (813) US$ 64 US$ 6.935<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). ........<br />

Fremdwährungsumrechnung nach Net Investment<br />

Hedge von 8 Mio. US-Dollar und damit<br />

— — — — 577 — (19) 558<br />

verbundenen Steuern von 3 US-Dollar .......<br />

Veränderung bei Marktwertanpassungen, nach<br />

— — — — — (365) (3) (368)<br />

Steuern in Höhe von 2 US-Dollar ..........<br />

Anpassung von Versorgungszusagen an Mitarbeiter<br />

Gewinn (Verlust) nach Steuern in Höhe von 2<br />

— — — — — (3) — (3)<br />

US-Dollar. ........................ — — — — — (2) — (2)<br />

Summe Gesamtergebnis .................<br />

Einnahmen aus dem Verkauf von nicht<br />

185<br />

beherrschenden Anteilen ............... — — — — — — 6 6<br />

Transaktionen mit Mitarbeiteraktien .......... 1 — — 31 — — — 31<br />

Dividenden ......................... — — — (60) (253) — — (313)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2010 ............ 276 US$ 3 US$(416) US$8.180 US$ 212 US$(1.183) US$ 48 US$ 6.844<br />

F-14


Das kumulierte sonstige Ergebnis (Verlust) stellt sich wie folgt dar:<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Marktwertanpassungen für zur Veräußerung verfügbare<br />

Wertpapiere ................................... US$ (4) US$ (1) US$ (8)<br />

Fremdwährungsumrechnung ......................... (1.002) (637) (1.004)<br />

Anpassung von Versorgungszusagen an Mitarbeiter ........ (177) (175) (210)<br />

US$(1.183) US$(813) US$(1.222)<br />

Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />

F-15


NYSE EURONEXT<br />

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG<br />

(in Millionen)<br />

2010<br />

Geschäftsjahr bis<br />

zum 31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit:<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 558 US$ 212 US$ (733)<br />

Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — (7)<br />

Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Überleitung der Erträge/Verluste aus fortgeführten Geschäftsbereichen auf den<br />

Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit<br />

558 212 (740)<br />

Wertminderungsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 1.590<br />

Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 301 276<br />

Latente Ertragsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (60) (34) (184)<br />

Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (88) (80) (79)<br />

Aktienbasierte Vergütung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 43 48<br />

Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen und Betrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . (56) (32) (4)<br />

Sonstige nicht zahlungswirksame Positionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Veränderung von betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:<br />

7 9 (24)<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 160 (272)<br />

Sonstige Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (41) (29) (210)<br />

Verbindlichkeiten, Rückstellungen, und zu zahlende Gebühren gemäß Section 31. . . (171) 41 238<br />

Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen . . . . . . . . (40) (237) —<br />

Rechnungsabgrenzungsposten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 158 4<br />

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 (43) 78<br />

Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit:<br />

587 469 721<br />

Euronext-Fusion, abzüglich erworbener Zahlungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — (395)<br />

Erworbene Zahlungsmittel in sonstigen Unternehmenszusammenschlüssen . . . . . . . — 40 49<br />

Erwerb von sonstigen Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (9) (181) (539)<br />

Verkäufe von Finanzanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487 905 2.389<br />

Verkauf von Beteiligungen und Betrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 72 360<br />

Käufe von Finanzanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (472) (733) (2.203)<br />

Nettoveränderung von Pensionsgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 9<br />

Erwerb von Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (305) (497) (376)<br />

Sonstige Investitionstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 52 5<br />

Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten:<br />

(120) (342) (701)<br />

Einnahmen aus der Emission von Schuldverschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — 312 1,929<br />

Kurzfristige Wertpapieranleihen (Rückzahlungen), netto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (222) (117) (1.627)<br />

Kreditaufnahme über Kreditlinien bei Banken, netto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 249<br />

Rückzahlung sonstiger Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — (412) —<br />

Dividendenausschüttung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (313) (312) (305)<br />

Erwerb eigener Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — (349)<br />

Transaktionen mit Mitarbeiteraktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 10<br />

Sonstige Finanzierungstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (4) — (4)<br />

Zahlungsmittelabfluss aus Finanzierungstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und<br />

(539) (529) (97)<br />

Zahlungsmitteläquivalente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (24) 48 (71)<br />

F-16


Jahr bis zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

Cashflow aus aufgegebenen Geschäftsbereichen:<br />

Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit aus aufgegebenen<br />

Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — — 32<br />

Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen . . .<br />

Zahlungsmittelabfluss für Finanzierungstätigkeiten aus aufgegebenen<br />

— — (28)<br />

Geschäftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Nettoanstieg (-rückgang) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente für das<br />

— — (13)<br />

Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (96) (354) (157)<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres . . . . . . . . . . . . . . 423 777 934<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Jahres . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Zusätzliche Informationen:<br />

US$327 US$ 423 US$ 777<br />

Gezahlte Ertragsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 72 US$ 45 US$ 250<br />

Gezahlte Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten:<br />

115 137 105<br />

Fusion mit NYSE Amex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ — US$ — US$ 260<br />

Anlage in Börse Qatar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — 160 —<br />

Der beigefügte Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.<br />

F-17


Ziffer 1 — Beschreibung der Geschäftstätigkeit<br />

NYSE EURONEXT<br />

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS<br />

NYSE Euronext ist eine <strong>Holding</strong>gesellschaft, die über ihre Tochtergesellschaften die folgenden Wertpapierbörsen<br />

betreibt: Die New York Stock Exchange (,,NYSE“), NYSE Arca, Inc. (,,NYSE Arca“) und NYSE Amex<br />

LLC (,,NYSE Amex“) in den USA sowie die fünf europäischen Börsen, aus denen sich Euronext N.V. (,,Euronext“)<br />

zusammensetzt: die Börsen in Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon sowie die Derivatmärkte von NYSE Liffe in<br />

London, Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon. NYSE Euronext ist ein weltweiter Anbieter für die Notierung<br />

und den Handel von Wertpapieren, von Produkten für Markdateninformationen sowie Software- und Technologielösungen.<br />

NYSE Euronext entstand im Zuge der Verschmelzung der NYSE Group (die durch die Fusion von<br />

NYSE und Archipelago am 7. März 2006 entstand) mit Euronext am 04. April 2007. Die Stammaktie von NYSE<br />

Euronext ist sowohl an der NYSE als auch an Euronext Paris unter dem Symbol ,,NYX“ notiert.<br />

Ziffer 2 — Wichtige Rechnungslegungsvorschriften<br />

Grundsätze der Erstellung des Konzernabschlusses<br />

Der beiliegende Konzernabschluss wurde gemäß den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften<br />

erstellt und beinhaltet die Jahresabschlüsse von NYSE Euronext und allen anderen Unternehmen, an<br />

denen NYSE Euronext eine Mehrheitsbeteiligung hält. Wenn NYSE Euronext keine Mehrheitsbeteiligung an<br />

einem Unternehmen hält, jedoch maßgeblich Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des Unternehmens<br />

ausübt, wird diese Beteiligung nach der Equity-Methode bilanziert.<br />

Transaktionen und Salden zwischen Konzernunternehmen wurden eliminiert. NYSE Euronext hat für den<br />

letztjährigen Konzernabschluss bestimmte Umklassifizierungen durchgeführt, damit dieser der Darstellung für das<br />

Jahr 2010 entspricht. Die Geschäftstätigkeit von GLTrade wird als aufgegebener Geschäftsbereich behandelt. Siehe<br />

Ziffer 5 — ,,Aufgegebene Geschäftsbereiche“.<br />

Verwendung von Schätzungen<br />

Für die Erstellung des Konzernabschlusses muss die Geschäftsführung Schätzungen und Annahmen vornehmen,<br />

die sich auf die berichteten Werte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und die Offenlegung von<br />

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt dieses Konzernabschlusses auswirken, sowie auf die<br />

berichteten Werte von Umsätzen und Aufwendungen während des Berichtszeitraums. Die tatsächlichen Ergebnisse<br />

können daher wesentlich von diesen Schätzungen abweichen.<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus Barmitteln und hoch liquiden Anlagen mit<br />

einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger zusammen.<br />

Erfassung von Umsatzerlösen<br />

Die Höhe der von Firmen bezahlten Gebühren für den Kassahandel richtet sich nach ihrer Handelsaktivität.<br />

Die Gebühren werden für den Handel mit Eigenkapitaltiteln (equity securities) pro Aktie berechnet. Die Gebühren<br />

gelten für alle Transaktionen, die auf einem der NYSE Euronext-Handelsplätze abgewickelt werden, und sie<br />

variieren je nach Handelsvolumen, Art des Handels und Handelsplatz. Wertpapierbörsen von NYSE Euronext in<br />

den USA erhalten Transaktionsgebühren für Kundenaufträge für Dividendenpapiere, die intern abgeglichen werden<br />

sowie für Kundenaufträge, die an andere Börsen weitergeleitet werden. Euronext verdient Transaktionsgebühren<br />

bei Kundenaufträgen für Aktien, Schuldpapiere und andere Kassainstrumente auf den Euronext Geldmärkten. Die<br />

Gebühren für den Kassahandel werden bei Vereinnahmung realisiert.<br />

Die Gebühren für Derivatehandel und -Clearing werden von Unternehmen auf Grundlage ihrer Handelsaktivität<br />

bezahlt. Die Gebühren werden auf einer festen Basis pro Kontrakt berechnet für (i) die Abwicklung des<br />

Handels mit Derivatkontrakten auf den Euronext-Derivatmärkten in London, Paris, Amsterdam, Brüssel und<br />

Lissabon und (ii) Abwicklung von Optionsverträgen, die bei NYSE Arca und LIFFE Administration and<br />

Management gehandelt werden. In manchen Fällen sind die Gebühren begrenzt. Die Gebühren für den Derivatehandel<br />

sowie die Clearing-Gebühren werden bei Vereinnahmung realisiert.<br />

Die Gebühren für die Börsennotierung setzen sich zusammen aus den ursprünglichen Notierungsgebühren, die<br />

die Emittenten für die Notierung der Wertpapiere auf den Kassamärkten zahlen, den jährlichen Gebühren, die die<br />

F-18


Unternehmen zahlen, deren Finanzinstrumente an den Kassamärkten notiert sind, und den Gebühren für andere<br />

unternehmerische Kapitalmaßnahmen (einschließlich Aktiensplits, dem Verkauf zusätzlicher Wertpapiere sowie<br />

Fusionen und Übernahmen). Die ursprünglichen Notierungsgebühren werden hauptsächlich anhand der Anzahl der<br />

Aktien berechnet, die der Emittent anfänglich notieren lässt. Die eigentlichen Notierungsgebühren werden linear<br />

über die geschätzte Notierungsdauer von 5 bis 10 Jahren realisiert. Die jährlichen Notierungsgebühren werden<br />

anteilig über das Kalenderjahr verteilt vereinnahmt. Unrealisierte Salden werden als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

in der Konzernbilanz erfasst.<br />

In den USA erzielt NYSE Euronext Umsätze aus Marktdaten hauptsächlich für Konsortialdaten und in<br />

geringerem Ausmaß für Produkte auf der Grundlage eigener Daten von NYSE. Die Gebühren für Konsortialdaten<br />

werden anhand der in der Wertpapierbranche üblichen Sätze bestimmt. Die Erlöse aus Konsortialdaten, die aus der<br />

Verteilung von koordinierten Marktdaten entstehen (abzüglich der Verwaltungskosten) werden anhand der Formel<br />

des Regulation NMS an die beteiligten Märkt verteilt. In Europa erhebt Euronext Gebühren für eine Vielzahl von<br />

Nutzern, hauptsächlich Endnutzer, für die Nutzung der Echtzeit- und markt-gestützten Dienste von Euronext. Euronext<br />

erhebt außerdem bei Informationsanbietern jährliche Lizenzgebühren für das Recht, Euronext-Daten an Dritte<br />

weiterzugeben, sowie eine Service-Gebühr von Anbietern für die direkte Verbindung zu Marktdatensystemen.<br />

Diese Gebühren werden realisiert, sobald die Dienste erbracht werden.<br />

Die Umsätze aus Software- und Technologiediensten resultieren hauptsächlich aus Konnektivitätsdiensten in<br />

Verbindung mit dem SFTI-Netzwerk, Softwarelizenzen und Wartungsgebühren sowie aus strategischen Beratungsleistungen.<br />

Die Colocation-Erlöse (Erlöse aus der Bereitstellung von Rechnerleistung) werden über die Laufzeit<br />

des Vertrags monatlich vereinnahmt. Die Umsätze aus Softwarelizenzen werden bis auf die kundenspezifischen<br />

Lizenzen zum Zeitpunkt des Verkaufs verbucht und die Wartungsverträge werden über die Laufzeit monatlich<br />

realisiert. Beratungsleistungen von Experten werden für kundenspezifische Anpassungen, die Installation von<br />

Software sowie für allgemeine Beratungsleistungen angeboten. Beratungsumsätze werden in der Regel im<br />

nachhinein nach Aufwand berechnet, obwohl die Kunden manchmal im Voraus für große Einheiten von Beratungsdienstleistungen<br />

zahlen. Die Umsätze aus kundenspezifischen Softwarelizenzen werden zum Zeitpunkt der<br />

Abnahme durch den Kunden vereinnahmt. NYSE Euronext verbucht die Umsätze aus Abonnementverträgen<br />

anteilig über die Vertragslaufzeit verteilt. Die unrealisierten Anteile für in Rechnung gestellte Abonnementsgebühren,<br />

Wartungsgebühren und im Voraus bezahlte Beratungsdienstleistungen werden in der Konzernbilanz als<br />

Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt.<br />

Sonstige Erlöse bestehen aus den regulatorischen Gebühren, die von Mitgliedsfirmen auf den Märkten der<br />

NYSE Euronext in den USA erhoben werden, Gebühren für Handelslizenzen, Bereitstellungsprovisionen und<br />

sonstige Gebühren, welche an die an den US-Märkten vor Ort vertretenen Spezialisten, Broker und Angestellte<br />

weitergereicht werden, sodass ihnen die Abwicklung von Wertpapierkäufen und -verkäufen auf dem Handelsparkett<br />

ermöglicht wird sowie die Clearing- und Abrechnungsaktivitäten, die an bestimmten europäischen<br />

Handelsplätzen erhoben werden. Die Lizenzgebühren werden anteilig über das Kalenderjahr verteilt realisiert.<br />

Andere Gebühren werden realisiert, sobald die Dienstleistungen erbracht wurden.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die funktionale Währung von NYSE Euronext ist der US-Dollar. Die in anderen Währungen lautenden<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen umgerechnet<br />

und die Erlöse und Aufwendungen werden anhand der durchschnittlichen Wechselkurse des Jahres umgerechnet.<br />

NYSE Euronext versucht das Netto-Investitionsrisiko aus Wechselkursschwankungen durch die Aufnahme von<br />

Verbindlichkeiten in Fremdwährung zu reduzieren.<br />

Sicherungsgeschäfte<br />

NYSE Euronext nutzt derivative Instrumente, um das Risiko durch Schwankungen von Wechselkursen und<br />

Zinssätzen zu begrenzen. NYSE Euronext verbucht Derivate gemäß dem Topic “Derivatives and Hedging” der<br />

FASB Accounting Standards Codifications. Das Topic “Derivatives and Hedging” legt die Grundsätze für die<br />

Rechnungslegung und Berichterstattung von derivativen Instrumenten fest und sieht vor, dass alle Derivate zu<br />

ihrem beizulegenden Zeitwert in der Konzernbilanz bilanziert werden. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts<br />

von derivativen Finanzinstrumenten werden entweder im kumulierten sonstigen Ergebnis oder im Konzernjahresüberschuss<br />

verbucht, je nachdem, ob die Derivate dazu verwendet werden, Änderungen von Cashflows oder des<br />

beizulegenden Zeitwerts abzusichern. Cashflows aus Sicherungsgeschäften werden in der gleichen Kategorie wie<br />

die abgesicherten Positionen erfasst. Cashflows aus Geschäften, die als Absicherung einer Nettoinvestition (Net<br />

Investment Hedges) klassifiziert werden, werden als Finanzierungstätigkeit erfasst.<br />

F-19


Finanzanlagen<br />

Die Finanzanlagen von NYSE Euronext werden in der Regel als zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere zum<br />

beizulegenden Zeitwert des Handelstags erfasst, wobei die nicht realisierten Gewinne und Verluste nach Steuern als<br />

Bestandteil des kumulierten sonstigen Ergebnisses ausgewiesen werden. Zinserträge aus Schuldpapieren, Bankeinlagen<br />

und sonstigen verzinslichen Geldanlagen einschließlich der Abschreibung von Agios und Zuschreibung<br />

von Disagios werden abgegrenzt und über die Laufzeit der Anlage vereinnahmt. Die realisierten Gewinne und<br />

Verluste aus dem Verkauf von Finanzanlagen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Zins- und<br />

Beteiligungserträge ausgewiesen werden, werden anhand der spezifischen Identifizierungsmethode bestimmt.<br />

NYSE Euronext überprüft regelmäßig seine Finanzanlagen, um festzustellen, ob ein Rückgang des beizulegenden<br />

Zeitwerts unter die Anschaffungskosten nicht nur vorübergehend ist. Wenn Ereignisse und Umstände<br />

darauf hinweisen, dass ein Rückgang des Wertes des Vermögenswertes vorliegt, der nicht nur vorübergehend ist,<br />

wird der Buchwert des Wertpapiers auf den beizulegenden Zeitwert reduziert und die entsprechende Wertminderung<br />

erfolgswirksam gebucht.<br />

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />

NYSE Euronext bilanziert bestimmte Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der zur<br />

Veräußerung verfügbaren Instrumente, derivativer Instrumente und bestimmter Schuldinstrumente, gemäß dem<br />

Topic ,,Fair Value Measurements and Disclosures“ der FASB Accounting Standards Codification. Im Topic ,,Fair<br />

Value Measurements and Disclosures“ ist Folgendes vorgesehen: eine Definition des Begriffs ,,beizulegender<br />

Zeitwert“, die Einführung einer Bewertungshierarchie in Bezug auf die Qualität der Inputfaktoren, die zur<br />

Bewertung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden, und die Erweiterung der Offenlegungspflichten<br />

für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Betrag,<br />

der beim Verkauf eines Vermögenswertes oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit in einer marktüblichen<br />

Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erzielt bzw. bezahlt würde. Der beizulegende<br />

Zeitwert von Finanzinstrumenten wird mit verschiedenen Techniken bestimmt, die zu einem gewissen Grad mit<br />

Schätzungen und Urteilsvermögen verbunden sind, was jeweils von der Preistransparenz und der Komplexität des<br />

Instruments abhängt.<br />

Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen<br />

Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen werden auf einem Niveau gehalten, das nach Ansicht<br />

der Geschäftsführung ausreichend ist, um mögliche Verluste im Forderungsportfolio von NYSE Euronext abzudekken.<br />

Diese Wertberichtigung richtet sich nach mehreren Faktoren, einschließlich der kontinuierlichen Beurteilung<br />

der Realisierbarkeit jedes Forderungskontos. Wenn bekannt wird, dass ein bestimmter Kunde seinen finanziellen<br />

Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, bildet NYSE Euronext eine Einzelwertberichtigung für den<br />

Forderungsausfall, die gegen die fälligen Forderungen gebucht wird, damit dieser Betrag auf das Niveau gesenkt<br />

wird, mit dessen Realisierung vernünftigerweise zu rechnen ist.<br />

Eine Risikokonzentration von Forderungen wird durch die große Anzahl von Unternehmen abgemildert, aus<br />

denen sich der Kundenstamm von NYSE Euronext zusammensetzt. In der folgenden Tabelle sind die Wertberichtigungen<br />

auf zweifelhafte Forderungen, deren Inanspruchnahme und die zusätzlichen Wertberichtigungen<br />

zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Jahr zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

Anfangssaldo .......................................<br />

Zugänge...........................................<br />

US$25 US$26 US$15<br />

Wertminderungen ................................ 6 11 8<br />

Unternehmenszusammenschlüsse..................... — 1 12<br />

Abschreibungen ..................................... (7) (14) (7)<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges. . . ................... — 1 (2)<br />

Schlusssaldo. ....................................... US$24 US$25 US$26<br />

Sachanlagen<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die<br />

Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, die in der Regel zwischen 3<br />

und 20 Jahren beträgt. Zinsen in Verbindung mit langfristigen Bauprojekten werden aktiviert und mit der gleichen<br />

F-20


Methode und Nutzungsdauer abgeschrieben wie die ihnen zugrunde liegenden Vermögenswerte. Mietereinbauten<br />

werden linear über die Laufzeit des Mietvertrags, längstens jedoch über die geschätzte Nutzungsdauer der<br />

Vermögenswerte abgeschrieben.<br />

Die Kosten für die Softwareentwicklung werden von NYSE Euronext gemäß Unterthema 10 im Abschnitt<br />

Intangibles-Goodwill and Other der Codification verbucht. Die während der Vorbereitungsphase eines Projekts<br />

anfallenden Kosten für die Softwareentwicklung werden von NYSE Euronext als Aufwand verbucht, während die<br />

Kosten aktiviert werden, die während der Entwicklungsphase der Anwendung entstehen, die Entwicklung,<br />

Kodierung, Installation und Tests beinhalte. Die Kosten in Verbindung mit der Entwicklung von Lizenzen, die<br />

an externe Kunden vermarktet werden, werden aktiviert, nachdem die technische Durchführbarkeit erwiesen ist.<br />

Die aktivierten Kosten für die Softwareentwicklung werden linear während der geschätzten Nutzungsdauer der<br />

Software abgeschrieben, die in der Regel zwischen 3 und 5 Jahre beträgt.<br />

Alle Reparatur- und Wartungskosten werden innerhalb des entsprechenden Berichtszeitraums als laufende<br />

Betriebskosten verbucht.<br />

Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte<br />

Der Geschäfts- oder Firmenwert gibt an, um wie viel der Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten über<br />

dem Wert liegen, der den materiellen und den bestimmbaren immateriellen Vermögenswerten eines übernommenen<br />

Geschäfts beizuordnen ist. NYSE Euronext überprüft den bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert mindestens<br />

einmal pro Jahr auf eine mögliche Wertminderung und richtet sich dabei nach dem geschätzten beizulegenden<br />

Zeitwert der berichtspflichtigen Einheiten von NYSE Euronext. Ein Wertminderungsverlust wird dann begründet,<br />

wenn der geschätzte beizulegende Zeitwert einer berichtspflichtigen Einheit, die ein Bestandteil einer Ebene<br />

unterhalb der drei berichtspflichtigen Segmente von NYSE Euronext ist, niedriger als der geschätzte Nettobuchwert<br />

ist. Ein solcher Verlust entspricht der Differenz zwischen dem geschätzten beizulegenden Zeitwert des Geschäftsoder<br />

Firmenwerts und seinem Buchwert. Wenn die Überprüfung darauf hinweist, dass der Geschäfts- oder<br />

Firmenwert vermindert ist, wird auch der Geschäfts- oder Firmenwert von NYSE Euronext durch die Wertminderung<br />

reduziert.<br />

Die immateriellen Vermögenswerte werden linear über ihre jeweilige geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Wenn bestimmte Ereignisse oder Veränderungen der betrieblichen Rahmenbedingungen eintreten, wird eine<br />

zusätzliche Wertminderungsprüfung durchgeführt, und die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte mit<br />

bestimmbarer Nutzungsdauer korrigiert. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden<br />

nicht abgeschrieben, sondern jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Eine Wertminderung ist die<br />

Differenz zwischen dem geschätzten, beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert eines Vermögenswertes oder<br />

einer Gruppe von Vermögenswerten und wird realisiert, wenn die Summe der geschätzten abgezinsten Cashflows<br />

aus dem Vermögenswert oder der Gruppe von Vermögenswerten geringer ist als der entsprechende Buchwert.<br />

Zur Prüfung einer möglichen Wertminderung werden die beizulegenden Zeitwerte mittels der Barwertmethode<br />

bestimmt. Dies erfordert die Ausübung erheblicher Ermessensspielräume, einschließlich einer Schätzung<br />

der zukünftigen Zahlungsströme (discounted cashflow), die, neben anderen Faktoren, von internen Prognosen,<br />

Schätzungen der langfristigen Wachstumsrate der Unternehmen und der Bestimmung der gewichteten, durchschnittlichen<br />

Kapitalkosten abhängt. Veränderungen dieser Schätzungen und Annahmen könnten die Bestimmung<br />

des beizulegenden Zeitwerts und/oder Geschäfts- oder Firmenwerts sowie Wertminderungen sonstiger immaterieller<br />

Vermögenswerte für jede berichtspflichtige Einheit beeinflussen.<br />

Gebühren für die Aktivitätsbestimmung und Gebühren gemäß Section 31<br />

NYSE Euronext zahlt der Securities Exchange Commission (US-Börsenaufsicht, die ,,SEC“) Gebühren<br />

gemäß Section 31 des Börsengesetzes für Transaktionen an den Börsen in den USA. Die Gebühren gemäß<br />

Section 31 sollen die Kosten der Regierung für die Aufsicht und Regulierung der Wertpapiermärkte und Wertpapierhändler<br />

decken. NYSE Euronext wiederum erhebt bei Mitgliedsorganisationen, die an der NYSE, NYSE<br />

Amex und NYSE Arca Transaktionen verrechnen und abwickeln, Gebühren für die Aktivitätsbestimmung, die als<br />

Transaktions- und Clearing-Gebühren in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind und mit<br />

Rechnungsstellung realisiert werden. Die erhaltenen Gebühren werden bei Zahlungseingang zu den Zahlungsmitteln<br />

gerechnet und der an die SEC zu zahlende Betrag wird wie gesetzlich gefordert halbjährlich überwiesen und<br />

bis zur Zahlung als Rückstellung verbucht. Die Gebühren für die Aktivitätsbestimmung werden so festgelegt, dass<br />

sie den gemäß Section 31 zu zahlenden Gebühren entsprechen. Daher haben weder die Gebühren gemäß Section 31<br />

noch die Gebühren für die Aktivitätsbestimmung einen Einfluss auf den Konzernjahresüberschuss von NYSE<br />

Euronext.<br />

F-21


Zurückgestellte Mitarbeitervergütungen<br />

NYSE Euronext weist die Pensionspläne und andere Rentenpläne (summarisch die ,,Versorgungspläne“)<br />

gemäß dem Topic ,,Compensation-Retirement Benefits“ der FASB Accounting Standards Codification aus. Das<br />

Topic ,,Compensation-Retirement Benefits“ fordert von den Trägern der Vorsorgepläne die finanzielle Deckung der<br />

Vorsorgepläne in der Konzernbilanz zu erfassen, den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der Rentenverpflichtungen<br />

zum Bilanzstichtag der Konzernbilanz am Ende des Geschäftsjahres zu bestimmen und weitere<br />

Informationen bereitzustellen.<br />

Der Aufwand und die Verbindlichkeiten aus den Vorsorgeplänen hängen von Annahmen ab, die zur<br />

Berechnung dieser Beträge herangezogen wurden. Zu diesen Annahmen gehören die Abzinsungssätze, die<br />

Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, die erworbenen Ansprüche, die Zinskosten, die erwartete Rendite<br />

der Vermögenswerte, die Sterblichkeitsrate und sonstige Faktoren. Ergebnisse, die von den getroffenen Annahmen<br />

abweichen, werden kumuliert und über die zukünftigen Berichtszeiträume verteilt. Daher beeinflussen sie in der<br />

Regel die realisierten Aufwendungen und erfassten Verpflichtungen dieser zukünftigen Berichtszeiträume. Obwohl<br />

die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass die Annahmen angemessen sind, können Unterschiede in der<br />

tatsächlichen Entwicklung oder Veränderungen der Annahmen die Verpflichtungen und zukünftigen Aufwendungen<br />

von NYSE Euronext aus den Vorsorgeplänen beeinflussen.<br />

Aktienbasierte Vergütungen<br />

Aktienbasierte Vergütungen werden von NYSE Euronext gemäß dem Topic ,,Stock Compensation“ der FASB<br />

Accounting Standards Codification verbucht, was erfordert, dass die Kosten für Mitarbeiterleistungen, die als<br />

Gegenleistung für aktienbasierte Prämien vereinnahmt werden, in der Regel anhand des Zeitwerts zum Zeitpunkt<br />

der Zuteilung der Prämie bestimmt werden. NYSE Euronext macht Schätzungen zu der erwartenden Verfallsrate,<br />

wobei die Aufwendungen in Verbindung mit diesen Prämien gestaffelt realisiert und abgeschrieben werden.<br />

Konzerngesamtergebnis<br />

Das Sonstige Ergebnis beinhaltet, jeweils nach Steuern, Veränderungen bei nicht realisierten Gewinnen und<br />

Verlusten aus Finanzinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft werden, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen<br />

und den Ausgleich der Differenz zwischen den erwarteten Pensionsverpflichtungen und den<br />

kumulierten Pensionsverpflichtungen in Verbindung mit den Verpflichtungen aus Pensionszusagen.<br />

Ertragsteuern<br />

Die Ertragsteuern werden von NYSE Euronext nach der bilanzorientierten Methode erfasst, nach welcher die<br />

laufenden und latenten Steuerverbindlichkeiten und -guthaben gemäß den erlassenen Steuergesetzen und Steuersätzen<br />

ermittelt werden. Nach dieser Methode werden die Beträge der latenten Steuerverbindlichkeiten und<br />

-guthaben am Ende jedes Berichtzeitraums mit Hilfe des Steuersatzes bestimmt, der für den Zeitpunkt der<br />

tatsächlichen Zahlung oder Rückzahlung der Steuern erwartet wird. Zukünftige Steuererstattungen werden in<br />

dem Umfang gebucht, in welchem die Erstattung eher wahrscheinlich als nicht ist.<br />

Latente Ertragssteueransprüche werden bezogen auf den geschätzten Ertragssteuereffekt der vorübergehenden<br />

Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Ansätzen bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />

erfasst. Latente Ertragssteueransprüche werden zudem für bestimmte Steuervorträge gebildet. Die latenten<br />

Ertragssteueransprüche werden durch eine Wertminderung reduziert, wenn die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass<br />

ein Teil oder die gesamten latenten Ertragssteueransprüche nicht realisiert werden.<br />

NYSE Euronext unterliegt hauptsächlich auf Grund ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen in- und ausländischen<br />

Rechtsordnungen. Die Wahrnehmung erheblicher Beurteilungsspielräume ist erforderlich, um zukünftige steuerliche<br />

Folgen für Ereignisse zu bewerten, die im Konzernabschluss oder in Steuererklärungen von NYSE Euronext<br />

erfasst wurden. Schwankungen bei den tatsächlichen Ergebnissen dieser zukünftigen steuerlichen Folgen können<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- oder Ertragslage von NYSE Euronext haben.<br />

NYSE Euronext bestimmt ausgehend von der rechtlichen Auslegung einer Steuerposition, ob es eher<br />

wahrscheinlich ist, dass diese aufrechterhalten werden kann; diese Einschätzung basiert auf einer Untersuchung,<br />

die sich auch auf Fragen im Zusammenhang mit der Beilegung der damit verbundenen Einspruchs- oder<br />

Gerichtsverfahren erstreckt. Nachdem festgestellt wurde, dass eine Position dieses Ansatzkriterium erfüllt, wird<br />

sie zur Bewertung des Erstattungsbetrags herangezogen, der im Konzernabschluss zu erfassen ist.<br />

F-22


Kürzlich veröffentlichte Rechnungslegungsvorschriften<br />

Das FASB veröffentlichte mit Multiple-Deliverable Revenue Arrangements ein Accounting Standard Update<br />

(,,ASU“) 2009-13, das einige Bestimmungen von Unterthema 25 im Abschnitt ,,Revenue Recognition Topic“<br />

(,,Umsatzrealisierung“) der Codification ersetzt. Gemäß ASU 2009-13 muss ein Unternehmen allen zu liefernden<br />

Produkten bereits bei Abschluss einer Vereinbarung, ausgehend von deren relativen Verkaufspreisen, eine<br />

vereinbarte Gegenleistung zuordnen. Zudem darf für die Zuordnung die Residualmethode, die gemäß den<br />

vorherigen Vorschriften erlaubt war, nicht mehr verwendet werden. Statt dessen wird in allen Fällen, bei denen<br />

ein Unternehmen Umsätze für eine Vereinbarung mit mehreren zu liefernden Produkten gemäß Unterthema 25 im<br />

Abschnitt ,,Umsätzerealisierung“ ausweist, die Methode des relativen Verkaufspreises herangezogen. Des Weiteren<br />

sind gemäß ASU 2009-13 weitere Informationen zu den Umsätzen des Unternehmens aus Mehrkomponentenverträgen<br />

sowie bestimmte Informationen zur Umstellung für die Berichtszeiträume nach der Umsetzung<br />

erforderlich. Die neue Vorschrift gilt für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juni 2010 beginnen.<br />

NYSE Euronext ist nicht der Ansicht, dass dies erheblichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben wird.<br />

Das FASB veröffentlichte zudem ASU 2009-14 Certain Revenue Arrangements That Include Software<br />

Elements, die einige Bestimmungen in Unterthema 605 im Topic ,,Software“ der Codification ändert. Die<br />

Änderungen in ASU 2009-14 sehen folgende Neuregelungen bei der Umsatzrealisierung für materielle Güter<br />

mit Softwareelementen sowie solche ohne Software vor: (1) das körperlich fassbare Element des Produkts fällt nicht<br />

unter die Bestimmungen in Unterthema 605 im Abschnitt ,,Software“; (2) die Softwareelemente von materiellen<br />

Gütern fallen nicht unter die Bestimmungen in Unterthema 605 im Abschnitt ,,Software“, wenn die Software- und<br />

anderen Elemente zusammen für die grundlegende Funktionalität des Produkts verantwortlich sind und (3) nicht<br />

gelieferte Elemente, die gemäß dem Vertrag in Verbindung zu Komponenten ohne Software stehen, sind ebenfalls<br />

von der Vorschrift zur Realisierung von Softwareerlösen ausgenommen. ASU 2009-14 gilt für Transaktionen, die<br />

sowohl Softwareelemente als auch Elemente ohne Software beinhalten. Für diese Transaktionen müssen Unternehmen<br />

die Softwareelemente in zwei Stufen behandeln. Zunächst muss ein Unternehmen die gesamte Gegenleistung<br />

mittels der Methode des relativen Verkaufspreises auf zwei Gruppen (Zusammenfassung der Elemente mit<br />

bzw. ohne Software als jeweilige Gruppe) verteilen. Anschließend wird der gesamte Betrag, der auf die Gruppe<br />

zusammengefasster Softwareelemente erfasst wurde, gemäß den Bestimmungen von Unterthema 605 im<br />

Abschnitt ,,Software“ der Codification verbucht. Wenn weder VSOE (Vendor Specific Objective Evidence,<br />

herstellerbezogene Belege) noch TPE (Third Party Evidence, Fremdbelege) für die nicht gelieferten Elemente<br />

vorliegen, muss gegebenenfalls die Residualmethode verwendet werden. Die neue Vorschrift gilt für alle<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juni 2010 beginnen, sowie auch für bereits bestehende Verträge, die<br />

nach dem Inkrafttreten wesentlich geändert werden. NYSE Euronext erwartet nicht, dass diese Vorschrift einen<br />

erheblichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben wird.<br />

Ziffer 3 — Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Geschäftsbereichen<br />

NYFIX, Inc.<br />

Am 30. November 2009 erwarb NYSE Euronext NYFIX, Inc. (,,NYFIX“), einen führenden Anbieter<br />

innovativer Lösungen zur Optimierung der Effizienz im Börsenhandel. Der Gesamtwert dieser Übernahme betrug<br />

ungefähr 144 Millionen US-Dollar. Das FIX-Geschäft und das Geschäft mit der FIX-Software von NYFIX wurden<br />

dem Segment Informationsdienste und Technologielösungen zugeordnet. Das elektronische Auftragsabwicklungsgeschäft<br />

von NYFIX Transaction Services U.S., bestehend aus ihrem direkten Börsenzugang und algorithmischen<br />

Produkten sowie das Millennium Alternative Trading System wurden nach der Übernahme von NYFIX an BNY<br />

ConvergEX veräußert.<br />

NYSE Liffe US<br />

Im vierten Quartal 2009 verkaufte NYSE Euronext einen wesentlichen Anteil an NYSE Liffe US an Citadel<br />

Securities, Getco, Goldman Sachs, Morgan Stanley und UBS. NYSE Euronext konsolidiert die Ergebnisse von<br />

NYSE Liffe US und führt den täglichen Betrieb des Unternehmens, das unter der Aufsicht eines separaten Board of<br />

Directors steht. Am 9. März 2010 verkaufte NYSE Euronext einen zusätzlichen Anteil von 6 % des Eigenkapitals<br />

von NYSE Liffe US an DRW Ventures LLC.<br />

NYSE AMEX<br />

Am 10. Oktober 2008 schloss NYSE Euronext den Erwerb der The Amex Membership Corporation ab<br />

(einschließlich deren Tochtergesellschaft American Stock Exchange, die nun als NYSE Amex bekannt ist).<br />

Insgesamt wurden bei dieser Verschmelzung rund 6,8 Millionen Stammaktien der NYSE Euronext für 260<br />

Millionen US-Dollar ausgegeben. Zusätzlich ist jeder ehemalige Inhaber einer regulären Mitgliedschaft oder<br />

F-23


einer auf Optionen basierenden Mitgliedschaft in der Amex Membership Corporation berechtigt, einen weiteren<br />

Ausgleich zu erhalten, der anhand eines etwaigen Nettoerlöses aus dem Verkauf der Amex Zentrale in lower<br />

Manhattan zu berechnen ist, wenn ein solcher Verkauf in einem vorgegebenen Zeitraum erfolgt und bestimmte<br />

Bedingungen erfüllt sind. Die Ergebnisse und die Bilanzzahlen der NYSE Amex werden seit dem 1. Oktober 2008<br />

in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />

AEMS<br />

Am 5. August 2008 schloss NYSE Euronext den Erwerb des 50%-Anteils an der Atos Euronext Market<br />

Solutions (AEMS) ab, den zuvor Atos Origin gehalten hatte. Der Kaufpreis der Transaktion betrug rund 162<br />

Millionen Euro (255 Millionen US-Dollar) netto nach Abzug erworbener Zahlungsmittel in Höhe von rund 120<br />

Millionen Euro (189 Millionen US-Dollar). Die Ergebnisse und die Bilanzzahlen der AEMS werden seit dem<br />

5. August 2008 in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />

WOMBAT<br />

Am 7. März 2008 schloss die NYSE Euronext den Erwerb der Wombat Financial Software, Inc. (,,Wombat“)<br />

ab. NYSE Euronext erwarb Wombat für 200 Millionen US-Dollar in bar, und bildete einen Mitarbeiterbindungsfonds<br />

für Angestellte von Wombat, bestehend aus beschränkt übertragbaren Zuteilungsrechten auf Aktien im Wert<br />

von 25 Millionen US-Dollar. Die Ergebnisse und die Bilanzzahlen der Wombat werden seit dem 7. März 2007 in<br />

den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />

Sonstige Transaktionen<br />

NYSE Blue TM<br />

Am 7. September 2010 kündigte NYSE Euronext an, NYSE Blue TM (,,NYSE Blue“) zu etablieren, ein Joint<br />

Venture, das sich ausschließlich auf die Märkte für Umwelt und nachhaltige Energieerzeugung konzentrieren soll.<br />

NYSE Blue umfasst die bisherigen Investitionen von NYSE Euronext in BlueNext, den Spotmarkt für den Handel<br />

mit CO2-Emissionszertifikaten, sowie APX, Inc. (,,APX“), einen Anbieter von regulatorischer Infrastruktur und<br />

Dienstleistungen im Bereich Umwelt und nachhaltige Energien. NYSE Euronext wird Mehrheitseigentümer von<br />

NYSE Blue. Die Aktionäre von APX, zu denen Goldman Sachs, MissionPoint Capital Partners und ONSET<br />

Ventures zählen, übernehmen als Gegenleistung für ihre Anteile an APX eine Minderheitenanteil an NYSE Blue.<br />

Die Gründung des Joint Ventures NYSE Blue wurde am 18. Februar 2011 vollzogen.<br />

National Stock Exchange of India<br />

Am 3. Mai 2010 schloss NYSE Euronext den Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an der National Stock Exchange of<br />

India ab und erzielte daraus einen Bruttoerlös von 175 Millionen US-Dollar. Als Ergebnis dieser Transaktion wurde<br />

ein Gewinn in Höhe von 56 Millionen US-Dollar unter ,,Sonstige Erträge“ in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

der NYSE Euronext erfasst.<br />

Qatar<br />

Am 19. Juni 2009 vereinbarte NYSE Euronext eine strategische Partnerschaft mit dem Emirat Qatar, um die<br />

Börse von Qatar zu gründen, den Nachfolger des Wertpapiermarkts Doha. Gemäß den Bedingungen dieser<br />

Partnerschaft übernimmt die Börse von Qatar die neuesten Handels- und Netzwerktechnologien von NYSE<br />

Euronext sowohl für den vorhandenen Kassamarkt für Aktien, als auch für den neuen Handelsplatz für Derivate.<br />

NYSE Euronext wird für die Börse von Qatar zu jeweils ausgehandelten Tarifen bestimmte Managementdienstleistungen<br />

erbringen.<br />

NYSE Euronext verpflichtete sich außerdem, gegen eine Barzahlung von 200 Millionen US-Dollar eine<br />

Beteiligung in Höhe von 20 % an der Börse von Qatar zu erwerben, wovon bei Closing am 19. Juni 2009 40<br />

Millionen US-Dollar gezahlt wurden, und die restlichen 160 Millionen US-Dollar in vier gleich hohen Jahresraten<br />

gezahlt werden. Die Beteiligung der NYSE Euronext an der Börse von Qatar wurde nach der Equity-Methode<br />

behandelt. Der aktuelle Zeitwert der Verbindlichkeit beträgt 115 Millionen US-Dollar, und wird zum 31. Dezember<br />

2010 unter ,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen“ in der Konzernbilanz<br />

erfasst.<br />

New York Portfolio Clearing (,,NYPC“)<br />

Am 18. Juni 2009 schlossen NYSE Euronext und The Depositary Trust and Clearing Corporation (,,DTCC“)<br />

eine Vereinbarung zur Bildung eines Joint Ventures ab, das als innovative Clearingstelle für Derivate fungieren und<br />

F-24


Single-Pot-Margin-Efficiency bei festverzinslichen Wertpapieren and Zinsfutures ermöglichen soll. NYPC wurde<br />

am 31. Januar 2011 von der Commodity Futures Trading Commission gemäß dem Commodity Exchange Act die<br />

Genehmigung als U.S. Derivatives Clearing Organization (US-Clearingorganisation für Derivate) erteilt. Vorausgesetzt,<br />

dass alle regulatorischen Genehmigungen vorliegen, wird erwartet, dass die NYPC in der ersten Hälfte des<br />

Jahres 2011 betriebsbereit sein wird. NYSE Euronext beabsichtigt, anfänglich 15 Millionen US-Dollar als<br />

Betriebskapital beizusteuern und als zusätzlichen Beitrag zum NYPC-Ausfallfonds eine Finanzgarantie in Höhe<br />

von 50 Millionen US-Dollar zu übernehmen. NYPC wird zunächst als Clearingstelle für Zinsprodukte dienen, die<br />

an der NYSE Liffe US gehandelt werden, mit der Möglichkeit, in Zukunft weitere Börsen und Clearingorganisationen<br />

für Derivate hinzuzufügen. NYPC verwendet die Clearingtechnologie von NYSE Euronext. Die Fixed<br />

Income Clearing Corporation von DTCC bietet Funktionen für Risikomanagement, Abwicklung, Bankabwicklung<br />

und Referenzdatensysteme. Die Bewertung der Beteiligung der NYSE Euronext an der NYPC erfolgt nach der<br />

Equity-Methode.<br />

Ziffer 4 — Restrukturierung<br />

Abfindungskosten<br />

Im Zuge der Rationalisierung bestimmter Geschäftsprozesse hat NYSE Euronext mehrere Programme zur<br />

freiwilligen und unfreiwilligen Senkung der Mitarbeiterzahl in den USA und Europa umgesetzt.<br />

In der folgenden Tabelle sind die Abfindungskosten, die in Verbindung mit diesen Programmen erfasst<br />

wurden, und die Verwendung von Rückstellungen zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Derivate<br />

Kassahandel<br />

und<br />

Börsenzulassung<br />

Informationsdienste<br />

und<br />

Technologielösungen<br />

Konzern/<br />

Konsolidierung Summe<br />

Saldo zum 01. Januar 2008 .............<br />

Abfindungskosten und damit<br />

zusammenhängende Vergütungen von<br />

US$ 1 US$ 12 US$ 1 US$— US$ 14<br />

Mitarbeitern ...................... 9 154 16 5 184<br />

Abfindungs- und Vergütungszahlungen .... (3) (46) (5) (1) (55)<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges ...... — (2) — — (2)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2008 ..........<br />

Abfindungskosten und zusammenhängende<br />

US$ 7 US$118 US$12 US$ 4 US$141<br />

Vergütungen von Mitarbeitern ......... 5 90 10 3 108<br />

Abfindungs- und Vergütungszahlungen .... (4) (69) (7) (2) (82)<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges ...... (1) (17) (2) (1) (21)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2009 ..........<br />

Abfindungskosten und zusammenhängende<br />

US$ 7 US$122 US$13 US$ 4 US$146<br />

Vergütungen von Mitarbeitern ......... 3 19 7 2 31<br />

Abfindungs- und Vergütungszahlungen .... (8) (105) (15) (4) (132)<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges ...... (1) (6) — — (7)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2010 .......... US$ 1 US$ 30 US$ 5 US$ 2 US$ 38<br />

Die Abfindungskosten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Kosten für Firmenkäufe und<br />

-verkäufe aufgeführt. Ausgehend von Daten der aktuellen Abfindungen und des zum 31. Dezember 2010<br />

abgegrenzten Abfindungsbetrags wird NYSE Euronext diese Beträge voraussichtlich während 2011 auszahlen.<br />

Vertragskündigung<br />

Kündigung des Vertrags mit LCH.Clearnet/NYSE Liffe Clearing<br />

Bis zum 30. Juli 2009 nahm NYSE Euronext die Dienste von LCH.Clearnet Group Limited für Clearingtransaktionen<br />

auf seinen europäischen Kassa- und Derivatemärkten in Anspruch.<br />

Am 31. Oktober 2008 gab NYSE Euronext bekannt, dass der Londoner Markt von NYSE Liffe (in diesem<br />

Abschnitt als ,,NYSE Liffe“ bezeichnet) einen verbindlichen Vertrag mit LCH.Clearnet Ltd. (,,LCH.Clearnet“)<br />

geschlossen hat, mit dem die bisherigen Clearingvereinbarungen gekündigt und neue Vereinbarungen, bekannt als<br />

,,NYSE Liffe Clearing“, getroffen wurden, wodurch NYSE Liffe die volle Verantwortung für die Clearingaktivitäten<br />

auf dem Derivatemarkt in Großbritannien übernahm. Zu diesem Zweck wurde NYSE Liffe zu einer<br />

F-25


anerkannten Börse mit eigenem Clearing und lagerte die bestehenden Clearing-Garantievereinbarungen und die<br />

damit verbundenen Risikofunktionen an LCH.Clearnet aus.<br />

Im Zusammenhang mit diesem Vertrag stimmte NYSE Euronext zu, einmalig 260 Mio. Euro (355 Mio.<br />

US-Dollar) zu zahlen, um die finanziellen Verluste auszugleichen, die LCH.Clearnet durch die vorzeitige<br />

Kündigung der laufenden Clearingverträge entstehen (die ,,NYSE Liffe Clearing-Zahlung“). Diese Zahlung<br />

war steuerlich absetzbar.<br />

Am 27. Mai 2009 erhielt NYSE Liffe die Zulassung der Financial Services Authority (,,FSA“, britische<br />

Finanzmarktaufsicht) für den Start von NYSE Liffe Clearing. Nach dieser Zulassung verbuchte NYSE Euronext in<br />

der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 einen Aufwand in Höhe<br />

von 355 Mio. US-Dollar unter den Kosten für Firmenkäufe und -verkäufe.<br />

Am 30. Juli 2009 nahm NYSE Liffe Clearing seine Geschäftstätigkeit auf, und NYSE Euronext leistete die<br />

Zahlung von 355 Mio. US-Dollar an LCH.Clearnet.<br />

Am 12. Mai 2010 gab NYSE Euronext bekannt, dass die Clearingtätigkeiten für europäische Wertpapiere und<br />

Derivate, abhängig von der regulatorischen Zulassung über zwei neue, eigens dafür eingerichtete Clearingstellen in<br />

London und Paris ab Ende 2012 abgewickelt würden. LCH.Clearnet Ltd. in London und LCH.Clearnet SA in Paris<br />

wurden darüber informiert, dass die bestehenden Clearingverträge mit NYSE Euronext entsprechend zu diesem<br />

Zeitpunkt beendet werden. Der Londoner Markt von NYSE Liffe hat jedoch lediglich angekündigt, die Kündigung<br />

des Vertrages mit LCH.Clearnet Ltd. zu erklären, die formelle Kündigung wurde jedoch noch nicht erklärt. Es<br />

werden keine Kündigungsgebühren oder Strafen fällig.<br />

Zum 31. Dezember 2010 behält NYSE Euronext einen 9,1 %-Anteil am Aktienkapital im Umlauf von<br />

LCH.Clearnet Group Limited und hat das Recht, ein Mitglied des Board of Directors zu ernennen.<br />

Ziffer 5 — Aufgegebene Geschäftsbereiche<br />

Am 01. August 2008 gaben SunGard und GL Trade die Absicht von SunGard bekannt, eine Mehrheitsbeteiligung<br />

an GL Trade zu übernehmen. Im Rahmen des Angebots erwarb SunGard etwa 64,5% an der GL Trade<br />

von Euronext Paris S.A., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von NYSE Euronext, sowie von weiteren<br />

wichtigen Anteilseignern zu einem Preis von 41,70 A pro Aktie. Infolgedessen wird die Geschäftstätigkeit von GL<br />

Trade als aufgegeben eingestuft.<br />

Im Oktober 2008 erhielt NYSE Euronext 161,6 Mio. US-Dollar (227,5 Mio. US-Dollar) von SunGard aus dem<br />

Verkauf von 40 % der Anteile an der GL Trade.<br />

GL Trade erzielte Umsätze hauptsächlich aus Jahresabonnements seiner Software- und Technologieangebote.<br />

Die Betriebsergebnisse von GL Trade lauten wie folgt (in Millionen):<br />

Jahr bis zum<br />

31. Dezember 2008<br />

Umsätze.........................................<br />

Erträge vor Ertragssteuerrückstellungen und<br />

US$248<br />

Minderheitsbeteiligungen ........................... 31<br />

Ertragsteuerrückstellung ............................. (10)<br />

Minderheitsbeteiligungen ............................ (16)<br />

Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen .............<br />

Gewinn aus dem Verkauf von aufgegebenen<br />

5<br />

Geschäftsbereichen nach Steuern ..................... 2<br />

Aufgegebene Geschäftsbereiche nach Steuern ............. US$ 7<br />

Ziffer 6 — Segmentberichterstattung<br />

NYSE Euronext hat ihre berichtspflichtigen Segmente zum ersten Quartal 2010 umgestellt. Die neuen Segmente<br />

sind ,,Derivates“, ,,Cash Trading and Listings“ sowie ,,Information Services and Technology Solutions“. Um diese<br />

Veränderung widerzuspiegeln, wurden die historischen Finanzergebnisse angepasst. NYSE Euronext passte ihre<br />

Segmente an, um den Veränderungen beim Ressourceneinsatz und der Leistungsbeurteilung der Geschäftsführung<br />

bei Entscheidungen über NYSE Euronext Rechnung zu tragen. Die Veränderungen spiegeln die derzeitige Ausübung<br />

der Geschäftstätigkeit wieder. NYSE Euronext beurteilt die Leistung der operativen Segmente anhand der Umsätze<br />

und betrieblichen Erträge. Konzernaufwendungen hat NYSE Euronext einschließlich der Kosten für den Betrieb als<br />

börsennotierte Aktiengesellschaft unter ,,Konzern/Eliminierung“ zusammengefasst.<br />

F-26


Im Folgenden werden die berichtspflichtigen Segmente der NYSE Euronext beschrieben:<br />

Das Segment ,,Derivates“ umfasst die folgenden globalen Geschäftsbereiche von NYSE Euronext:<br />

Bereitstellung des Zugangs zur Abwicklung des Handels mit Derivaten, Optionen und Futures;<br />

Bereitstellung bestimmter Clearingdienstleistungen für Derivate; und<br />

Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen.<br />

Das Segment ,,Cash Trading and Listings“ umfasst die folgenden globalen Geschäftsbereiche von NYSE<br />

Euronext:<br />

Bereitstellung des Zugang zu Geschäften im Kassahandel und der Abwicklung von Transaktionen auf<br />

bestimmten europäischen Märkten;<br />

Erlangen von Börsenzulassungen und Dienstleistungen für bestehende Notierungen;<br />

Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen; und<br />

Bereitstellung regulatorischer Dienstleistungen.<br />

Das Segment ,,Informationsdienste und Technologielösungen“ umfasst die folgenden globalen Geschäftsbereiche<br />

von NYSE Euronext:<br />

Unterhaltung von Konnektivitätsnetzwerken auf Käufer- und Verkäuferseite für die Märkte der NYSE<br />

Euronext sowie für weitere große Marktzentren und Marktteilnehmer in den USA, Europa und Asien;<br />

Bereitstellung von Software und Lösungen für den Wertpapierhandel und die Informationstechnologie;<br />

Verkauf und Vertrieb von Marktdaten und damit verbundenen Informationen an Abonnenten für eigene<br />

Datenprodukte der NYSE Euronext; und<br />

Bereitstellung von Managed-Services für mehrere Anlageklassen und Fachberatung für andere Börsen und<br />

elektronische Handelsplätze.<br />

In der folgenden Tabelle werden die Finanzdaten der berichtspflichtigen Segmente von NYSE Euronext<br />

zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Derivate<br />

Kassahandel<br />

und<br />

Börsenzulassung<br />

Informationsdienste<br />

und<br />

Technologielösungen<br />

Konzern/<br />

Eliminierung Summe<br />

2010<br />

Umsätze .................... US$1.088 US$2.893 US$ 444 US$ — US$ 4.425<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus<br />

laufender Geschäftstätigkeit .... 439 376 72 (142) 745<br />

Gesamtaktiva ................. 5.831 5.273 1.214 1.060 13.378<br />

Erwerb von Sachanlagen ........ 67 191 47 — 305<br />

2009<br />

Umsätze .................... US$ 918 US$3.397 US$ 363 US$ 6 US$ 4.684<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus<br />

laufender Geschäftstätigkeit .... (40) 415 27 (116) 286<br />

Gesamtaktiva ................. 6.066 5.603 1.476 1.237 14.382<br />

Erwerb von Sachanlagen ........ 102 369 26 — 497<br />

2008<br />

Umsätze .................... US$1.002 US$3.427 US$ 266 US$ 7 US$ 4.702<br />

Betriebliche Erträge (Verluste) aus<br />

laufender Geschäftstätigkeit .... 338 (780) (22) (124) (588)<br />

Gesamtaktiva ................. 5.565 5.605 1.140 1.638 13.948<br />

Erwerb von Sachanlagen ........ 98 249 29 — 376<br />

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 enthalten die betrieblichen Erträge (Verluste) des Segments<br />

,,Derivates“ einen Aufwand in Höhe von 355 Mio. US-Dollar, der in Verbindung mit der Kündigung des Vertrags<br />

mit LCH.Clearnet und der NYSE Liffe Clearing-Zahlung (siehe Ziffer 4) erfasst wurde. Für das Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember 2008 ist in den betrieblichen Erträgen (Verlusten) des Segments ,,Cash Trading and Listings“ eine<br />

Wertminderung über 1.585 Mio. US-Dollar enthalten.<br />

F-27


Umsätze werden hauptsächlich in den Segmenten ,,Derivates“, ,,Cash Trading and Listings“ sowie ,,Information<br />

Services and Technology Solutions“ erzielt. Die Spalte ,,Konzern/Eliminierung“ enthält nicht zugerechnete<br />

Kosten hauptsächlich für Corporate Governance, den Betrieb als börsennotierte Aktiengesellschaft, doppelt<br />

auftretende Kosten für die Umstellung der Rechenzentren der NYSE Euronext und die Aufwendungen für<br />

Pensionspläne der NYSE Euronext, das Versorgungsprogramm für leitende Angestellte (SERP) und die langfristigen<br />

Versorgungspläne sowie die Konsolidierung von Erlösen und Aufwendungen zwischen Konzernunternehmen.<br />

Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 war kein einzelner Einzelkunde für10%<br />

oder mehr der Erlöse von NYSE Euronext verantwortlich.<br />

In der folgenden Tabelle werden die Finanzdaten von NYSE Euronext für die geographischen Regionen<br />

zusammenfassend dargestellt:<br />

Jahr bis zum 31. Dezember<br />

2010 2009<br />

(in Millionen)<br />

2008<br />

Umsätze<br />

USA..................................... US$3.064 US$3.297 US$2.970<br />

Großbritannien ............................. 642 544 658<br />

Kontinentaleuropa (1)<br />

......................... 719 843 1.074<br />

Gesamtumsätze ............................ US$4.425 US$4.684 US$4.702<br />

(1) Die in Asien erzielten Erlöse sind in denjenigen von Kontinentaleuropa enthalten.<br />

2010<br />

Ab 31. Dezember<br />

2009<br />

(in Millionen)<br />

2008<br />

Langfristige Vermögenswerte<br />

USA.................................... US$ 688 US$626 US$400<br />

Großbritannien. ............................ 285 242 160<br />

Kontinentaleuropa .......................... 48 118 135<br />

Summe der langfristigen Vermögenswerte .......... US$1,021 US$986 US$695<br />

F-28


Ziffer 7 — Ergebnis je Aktie<br />

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung der Berechnungen des unverwässerten und verwässerten Ergebnis<br />

je Aktie dar (in Millionen, außer Angaben je Aktie):<br />

2010 2009 2008<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag):<br />

Laufende Geschäftstätigkeit ................................. US$558US$212US$(740) Aufgegebene Geschäftsbereiche nach Steuern ....................<br />

Konzernjahresfehlbetrag (-überschuss) von nicht beherrschenden<br />

— — 7<br />

Anteilen ..............................................<br />

Konzernjahresüberschuss (-fehlbetrag) der Gesellschafter der NYSE<br />

19 7 (5)<br />

Euronext .............................................<br />

Stammaktien und Stammaktienäquivalente:<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die unverwässerte<br />

US$577US$219US$(738) Berechnung ...........................................<br />

Verwässerungseffekt durch:<br />

261 260 265<br />

Aktienoptionen für Mitarbeiter und Restricted Stock Units. .......... 1 1 —<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die verwässerte Berechnung . . ....<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />

262 261 265<br />

Ergebnis (Verlust) je Aktie aus laufender Geschäftstätigkeit .......... US$2,21 US$0,84 US$(2,81)<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0.03<br />

NYSE Euronext zuzurechnendes verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie:<br />

US$2,21 US$0,84 US$(2,78)<br />

Ergebnis (Verluste) je Aktie aus laufender Geschäftstätigkeit ......... US$2,20 US$0,84 US$(2,81)<br />

Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ............ — — 0,03<br />

US$2,20 US$0,84 US$(2,78)<br />

Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 waren 3,3 Mio., 2,6 Mio. bzw. 3,3 Mio. Restricted Stock Units und<br />

0,4 Mio., 0,6 Mio. bzw. 0,7 Mio. Optionen zum Erwerb von Stammaktien im Umlauf. In den Geschäftsjahren zum<br />

31. Dezember 2010 und 2009 wurden 0,2 Mio. bzw. 0,7 Mio. Bezugsrechte aus der Berechnung des verwässerten<br />

Ergebnis je Aktie herausgerechnet, da sie dem Verwässerungseffekts entgegen gewirkt hätten. Im Geschäftsjahr<br />

zum 31. Dezember 2008 entspricht der verwässerte Konzernjahresfehlbetrag je Stammaktie dem unverwässerten<br />

Konzernjahresfehlbetrag je Stammaktie, da die angenommene Umwandlung der Aktienoptionen und Restricted<br />

Stock Units auf Grund der Verlustposition keinen Verwässerungseffekt ergeben hätte.<br />

Ziffer 8 — Pensionen und sonstige Leistungspläne<br />

Leistungsorientierte Pensionspläne<br />

NYSE Euronext unterhält Pensionspläne für seine Geschäftstätigkeit in den USA und Europa. Mit Wirkung<br />

zum 31. Dezember 2008 wurden die Versorgungspläne von NYSE Amex mit den Versorgungsplänen in den USA<br />

zusammengeführt. Die Pensionsansprüche für alle Pensionspläne der Geschäftsbereiche in den USA wurden<br />

eingefroren.<br />

Der Anspruch auf Altersversorgung wird anhand einer Formel bestimmt, die sich nach der Betriebszugehörigkeit<br />

und der Vergütungshöhe richtet. Ausgehend von dieser Berechnung kann NYSE Euronext an seine Pensionspläne<br />

Beiträge leisten, wie die entsprechenden Beiträge steuerlich absetzbar sind. In den Jahren 2010, 2009 und<br />

2008 hat NYSE Euronext jeweils Beiträge von 5 Mio., 9 Mio. und 5 Mio. US-Dollar an seine europäischen<br />

Geschäftsbereiche geleistet. NYSE Euronext geht davon aus, dass 2011 etwa 5 Mio. US-Dollar in Versorgungspläne<br />

in Europa und 37 Mio. US-Dollar in den USA geleistet werden. In den Jahren 2010, 2009 und 2008 leistete<br />

NYSE Euronext keine Beiträge an die Pensionspläne in den USA.<br />

NYSE Euronext stützt seine Anlagenpolitik und -ziele auf eine Prüfung der versicherungsmathematischen und<br />

finanziellen Bedingungen des Versorgungsplans, dem demographischen Profil der Planteilnehmer und der<br />

geschäftlichen und finanziellen Situation von NYSE Euronext. Chancen und Abwägungen bezüglich der Risiken/<br />

Renditen auf dem Kapitalmarkt werden ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt. Das vorrangige Anlageziel<br />

des NYSE Euronext-Plans ist, eine langfristige Rendite zu erzielen, die den versicherungsmathematischen<br />

Finanzierungsanforderungen des Plans entspricht und einen ausreichenden Bestand an Vermögenswerten beibehält,<br />

F-29


um alle Rentenverpflichtungen des Plans zu erfüllen. Die Ziele für die Aufteilung des Planvermögens in den USA<br />

liegen bei 65 % Dividendenpapieren und 35 % festverzinslichen US-Wertpapieren. Die Dividendenpapiere<br />

umfassen hauptsächlich Anlagen in Unternehmen mit hoher und geringer Marktkapitalisierung (large-cap und<br />

small-cap), v.a. aus den USA. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören Unternehmensanleihen aus<br />

verschiedenen Branchen sowie US-Schatzanleihen.<br />

Die angestrebte Aufteilung des Planvermögens von NYSE Euronext in Europa unterscheidet sich je Plan, mit<br />

einen überwiegenden Fokus auf festverzinsliche Wertpapiere.<br />

In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte für die Vermögenswerte des NYSE Euronext<br />

Planvermögens zum 31. Dezember 2010 nach der jeweiligen Art der Vermögenswerte zusammenfassend dargestellt<br />

(in Millionen):<br />

Art der Vermögenswerte<br />

Notierte Kurse<br />

auf aktiven<br />

Märkten für<br />

identische<br />

Anlagen<br />

(Stufe 1)<br />

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />

Weitgehend<br />

beobachtbare<br />

Bewertungsfaktoren<br />

(Stufe 2)<br />

Signifikante<br />

nicht<br />

beobachtbare<br />

Bewertungsfaktoren<br />

(Stufe 3) Summe<br />

Barmittel ....................................<br />

Dividendenpapiere:<br />

US-Unternehmen mit hoher Kapitalisierung (large<br />

US$ 4 US$ — US$— US$ 4<br />

cap) ...................................<br />

US-Unternehmen mit niedriger Kapitalisierung<br />

141 53 — 194<br />

(small cap). ............................. 64 64 — 128<br />

International .............................. 55 130 — 185<br />

Festverzinsliche Wertpapiere ...................... — 260 — 260<br />

Summe ..................................... US$264 US$507 US$— US$771<br />

In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte für die Vermögenswerte des NYSE Euronext-<br />

Planvermögens zum 31. Dezember 2009 nach der jeweiligen Art der Vermögenswerte zusammenfassend dargestellt<br />

(in Millionen):<br />

Art der Vermögenswerte<br />

Notierte Kurse<br />

auf aktiven<br />

Märkten für<br />

identische<br />

Anlagen<br />

(Stufe 1)<br />

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />

Weitgehend<br />

beobachtbare<br />

Bewertungsfaktoren<br />

(Stufe 2)<br />

Signifikante nicht<br />

beobachtbare<br />

Bewertungsfaktoren<br />

(Stufe 3) Summe<br />

Barmittel ..................................<br />

Dividendenpapiere:<br />

US$ 3 US$ — US$— US$ 3<br />

US-Unternehmen mit hoher Kapitalisierung ..... 125 46 — 171<br />

US-Unternehmen mit niedriger Kapitalisierung . . — 99 — 99<br />

International ............................ 52 137 — 189<br />

Festverzinsliche Wertpapiere ................... 138 160 — 298<br />

Summe ................................... US$318 US$442 US$— US$760<br />

Die Kosten der Pläne für die Jahre 2010 und 2009 wurden gemäß dem Compensation-Retirement Benefits<br />

Topic der FASB Accounting Standards Codification bestimmt. Bewertungsstichtag für die Pläne ist jeweils der<br />

31. Dezember 2010, 2009 und 2008. In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen bei den Rentenverpflichtungen<br />

der Pläne, der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />

F-30


sowie der Finanzierungsstatus der Pläne zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 (in Millionen) zusammenfassend<br />

dargestellt:<br />

Art der Vermögenswerte<br />

Geschäftsbereich<br />

in den USA<br />

2010<br />

Pensionspläne<br />

2009 2008<br />

Geschäftsbereich<br />

in Europa<br />

Geschäftsbereich<br />

in den USA<br />

Geschäftsbereich<br />

in Europa<br />

Geschäftsbereich<br />

in den USA<br />

Geschäftsbereich<br />

in Europa<br />

Veränderungen der<br />

Versorgungsverpflichtungen:<br />

Versorgungsverpflichtungen am<br />

Jahresanfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 725 US$199 US$ 706 US$175 US$ 583 US$192<br />

Dienstzeitaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — 4 — 4 — 4<br />

Zinsaufwand........................<br />

Versicherungsmathematischer Verlust<br />

41 9 42 11 38 10<br />

(Gewinn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 (3) 29 20 57 (14)<br />

Verlust (Gewinn) aus Abgeltungen . . . . . . . . .<br />

Unternehmenszusammenschluss- NYSE<br />

— (5) — — — —<br />

Amex........................... — — — — 58 —<br />

Verlust (Gewinn) aus Plankürzungen . . . . . . . (1) (4) — (3) 10 (2)<br />

Gezahlte Versorgungsleistungen . . . . . . . . . . . (48) (7) (52) (14) (40) (6)<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges . . . . . . . — (13) — 6 — (9)<br />

Versorgungsverpflichtungen am Jahresende . . .<br />

Veränderungen des Planvermögens:<br />

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am<br />

US$ 769 US$180 US$ 725 US$199 US$ 706 US$175<br />

Jahresanfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Unternehmenszusammenschluss- NYSE<br />

564 196 486 167 695 203<br />

Amex...........................<br />

Tatsächlicher Ertrag (Verlust) des<br />

— — — — 45 —<br />

Planvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 7 130 29 (215) (25)<br />

Beiträge des Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . — 4 — 9 — 5<br />

Gezahlte Versorgungsleistungen . . . . . . . . . . . (48) (7) (52) (14) (39) (6)<br />

Abgeltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — (7) — — — —<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges . . . . . . .<br />

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am<br />

— (12) — 5 — (10)<br />

Jahresende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$ 590 US$181 US$ 564 US$196 US$ 486 US$167<br />

Finanzierungsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US$(179) US$ 1 US$(161) US$ (3) US$(220) US$ (8)<br />

Kumulierte Versorgungsverpflichtungen . . . . .<br />

In der Bilanz erfasste Beträge<br />

US$ 769 US$180 US$ 725 US$199 US$ 706 US$175<br />

Langfristige Vermögenswerte. . . . . . . . . . . . . US$ — US$ 6 US$ — US$ 2 US$ — US$ 2<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . — — — — — —<br />

Langfristige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . (179) (5) (161) (5) (220) (10)<br />

In der folgenden Tabelle werden die Bestandteile des Pensionsaufwands/(-ertrags) zusammenfassend dargestellt<br />

(in Millionen):<br />

Geschäftsbereich<br />

in den USA<br />

2010<br />

Pensionspläne<br />

2009 2008<br />

Geschäftsbereich<br />

in Europa<br />

Geschäftsbereich<br />

in den USA<br />

Geschäftsbereich<br />

in Europa<br />

Geschäftsbereich<br />

in den USA<br />

Geschäftsbereich<br />

in Europa<br />

Dienstzeitaufwand ................. US$— US$4 US$— US$ 4 US$— US$ 4<br />

Zinsaufwand ..................... 41 9 42 11 38 10<br />

Erwartete Erträge aus Planvermögen . . .<br />

Versicherungsmathematischer Verlust<br />

(48) (9) (52) (9) (54) (10)<br />

(Gewinn) ...................... 10 (1) 2 (1) — —<br />

Verlust (Gewinn) aus Abgeltungen ..... — (3) — — — —<br />

Plankürzungen. ...................<br />

Summe des<br />

— (4) — (3) — (2)<br />

Pensionsaufwands/(-ertrags) ........ US$ 3 US$(4) US$ (8) US$ 2 US$(16) US$ 2<br />

F-31


In der folgenden Tabelle werden die auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen erwarteten Zahlungen<br />

zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Erwartete Zahlungen der Pensionspläne<br />

Geschäftsbereiche<br />

in den USA<br />

Geschäftsbereiche<br />

in Europa Summe<br />

2011 ....................................... US$ 47 US$ 7 US$ 54<br />

2012 ....................................... 47 7 54<br />

2013 ....................................... 47 7 54<br />

2014 ....................................... 47 7 54<br />

2015 ....................................... 47 7 54<br />

In den nächsten 5 Jahren ........................ 234 39 273<br />

Ergänzender Versorgungsplan für leitende Angestellte<br />

Von Geschäftsbereichen in den USA wird außerdem ein nicht steuerbegünstigter, ergänzender Versorgungsplan<br />

für leitende Angestellte (SERP) unterhalten, aus dem bestimmten Mitarbeitern zusätzliche Rentenzahlungen<br />

zustehen. Die Pensionsansprüche für die zukünftigen Betriebsrenten aller SERP-Programme wurde eingefroren.<br />

Um die zukünftigen Zahlungen dieser Betriebsrenten zu gewährleisten, haben Geschäftsbereiche in den USA<br />

Lebensversicherungen mit unternehmenseigenen Policen für die Teilnehmer abgeschlossen. Am 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 betrug der Rückkaufwert dieser Policen 40 Mio., 38 Mio. bzw. 36 Mio. US-Dollar und wurde<br />

unter ,,sonstige langfristige Vermögenswerte“ in der Konzernbilanz erfasst. Zusätzlich unterhalten einige Tochtergesellschaften<br />

von Geschäftsbereichen in den USA Publikumsfonds in Form von Aktien- oder Rentenfonds, um<br />

für die zukünftigen Zahlungen im Rahmen des SERP-Plans vorzusorgen. Am 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />

betrug der beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte 42 Mio., 46 Mio. bzw. 36 Mio. US-Dollar. Dieser Saldo<br />

wird unter ,,Finanzanlagen“ in der Konzernbilanz erfasst.<br />

In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen bei den SERP Rentenverpflichtungen der Geschäftsbereiche<br />

in den USA zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

2010 2009 2008<br />

Veränderungen der Versorgungsverpflichtungen<br />

Versorgungsverpflichtungen am Jahresanfang ............ US$89 US$83 US$79<br />

Dienstzeitaufwand ................................ — 1 1<br />

Zinsaufwand .................................... 4 5 4<br />

Unternehmenszusammenschlüsse..................... — — 10<br />

Versicherungsmathematischer Verlust (Gewinn) .......... 3 10 —<br />

Plankürzungen ................................... — — 1<br />

Gezahlte Versorgungsleistungen ...................... (9) (10) (12)<br />

Kumulierte Versorgungsverpflichtungen ................ US$87 US$89 US$83<br />

Finanzierungsstatus ...............................<br />

In der Bilanz erfasste Beträge<br />

US$(87) US$(89) US$(83)<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten ....................... US$ (9) US$(10) US$ (8)<br />

Langfristige Verbindlichkeiten ....................... (78) (79) (75)<br />

In der folgenden Tabelle werden die Komponenten des Aufwands (Ertrags) für SERP der Geschäftsbereiche in<br />

den USA zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

2010 2009 2008<br />

Dienstzeitaufwand ................................... US$— US$ 1 US$1<br />

Zinsaufwand ....................................... 4 5 4<br />

Realisierter versicherungsmathematischer Verlust (Gewinn) .... 2 — 1<br />

Summe des SERP Aufwands ........................... US$ 6 US$ 6 US$6<br />

F-32


In der folgenden Tabelle werden die auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen erwarteten Zahlungen<br />

der Geschäftsbereiche in den USA zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Erwartete Zahlungen des SERP Plans<br />

2011 ....................................................... US$ 9<br />

2012 ....................................................... 10<br />

2013 ....................................................... 10<br />

2014 ....................................................... 10<br />

2015 ....................................................... 10<br />

In den nächsten 5 Jahren ........................................ 37<br />

Annahmen für die Renten- und SERP-Pläne<br />

In der folgenden Tabelle wird der gewichtete Durchschnitt der Annahmen für die Berechnung des versicherungsmathematischen<br />

Barwerts für die erwarteten Pensionsverpflichtungen und des Nettopensionsaufwands<br />

für Pensionen und SERP zusammenfassend dargestellt:<br />

2010 2009 2008<br />

USA Europa USA Europa USA Europa<br />

Abzinsungssatz<br />

(Pensionen/SERP) . . . . . . . . . . . 5,3 %/4,6 % 4,8 %/entfällt 5,8 %/5,2 % 4,9 %/entfällt 6,1 %/6,3 % 6,2 %/entfällt<br />

Erwartete langfristige Rendite<br />

(Pensionen/SERP) . . . . . . . . . . . 8,0 %/entfällt 5,1 %/entfällt 8,0 %/entfällt 5,5 %/entfällt 8,0 %/entfällt 5,2 %/entfällt<br />

Höhe des Anstiegs der<br />

Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . entfällt 3,5 % entfällt 3,8 % entfällt 3,7 %<br />

Zur Herleitung der Annahme zur erwarteten langfristigen Rendite auf Vermögenswerte wurden in den<br />

Geschäftsbereichen in USA und Europa die historischen Renditen und die zukünftige erwarteten Renditen für<br />

jede Anlageklasse sowie die Ziele für die Aufteilung der Vermögenswerte des Rentenportfolios herangezogen. Der<br />

angenommene Abzinsungssatz entspricht den zurzeit verfügbaren marktüblichen Sätzen für hochwertige Unternehmensanleihen.<br />

Der Abzinsungssatz wurde anhand der durchschnittlichen Rentenertragskurven bestimmt, die<br />

mit Hilfe einer großen Anzahl von hochwertigen Unternehmensanleihen erstellt wurden. Die sich daraus<br />

ergebenden Abzinsungssätze spiegeln die Anpassung der Zahlungsströme aus den Planverbindlichkeiten an die<br />

Ertragskurven wider.<br />

Zusätzliche Leistungsorientierte Pläne für Pensionäre<br />

Zusätzlich unterhalten die Geschäftsbereiche in den USA weitere leistungsorientierte Pläne, um anspruchsberechtigten<br />

pensionierten Mitarbeitern eine gewisse Gesundheitsversorgung und Leistungen aus Lebensversicherungen<br />

(die ,,Pläne“) anzubieten. Diese Pläne, die im Rahmen ihrer Bedingungen geändert werden können,<br />

decken im Wesentlichen alle Mitarbeiter ab. Diese Pläne werden jährlich am 31. Dezember bewertet. Die Pläne<br />

wurden 2009 vollständig eingefroren.<br />

Der Nettozinsaufwand der Geschäftsbereiche in den USA war 10 Mio., 4 Mio. bzw. 19 Mio. US-Dollar in den<br />

Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008. Die leistungsorientierten Pläne sind nicht kapitalgedeckt.<br />

Derzeit plant die Geschäftsführung nicht, die Pläne mit Kapital zu unterlegen.<br />

In der folgenden Tabelle werden die versicherungsmathematisch bestimmten Versorgungsverpflichtungen, die<br />

ausgezahlten Leistungen sowie der Aufwand für die zusätzlichen leistungsorientierten Pläne für die entsprechenden<br />

Jahre zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

2010 2009 2008<br />

Versorgungsverpflichtungen am Jahresende (1) ........... US$208 US$220 US$218<br />

Ausgezahlte Leistungen ........................... 13 13 14<br />

Aufwand für die zusätzlichen leistungsorientierten Pläne . . 208 220 218<br />

Zusätzlich erfasste Verluste (Gewinne) auf Grund von:<br />

Plankürzungen .................................. US$ — US$ (9) US$ 7<br />

Abzinsungssatz zum 31. Dezember. .................. 5,2% 5,6% 6,1%<br />

(1) Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2008 beinhalteten 13 Millionen US-Dollar im Zusammenhang<br />

mit dem Unternehmenszusammenschluss NYSE Amex am 1. Oktober 2008.<br />

F-33


In der folgende Tabelle werden die anhand von versicherungsmathematischen Annahmen erwarteten Zahlungen<br />

(nach Abzug der erwarteten Gesundheitskostenzuschüsse in Höhe von 13 Mio. US-Dollar verteilt über die<br />

nächsten 10 Geschäftsjahre) zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Erwarte Zahlungen USA<br />

2011 ....................................................... US$13<br />

2012 ....................................................... 14<br />

2013 ....................................................... 14<br />

2014 ....................................................... 14<br />

2015 ....................................................... 14<br />

In den nächsten 5 Jahren ........................................ 67<br />

Für Bewertungszwecke wird für die Geschäftsbereiche in den USA ein jährlicher Anstieg der Kosten pro Kopf<br />

der abgedeckten Gesundheitsversorgungsleistungen von 9,3 % im Jahr 2010 angenommen, der bis ins Jahr 2029<br />

und darüber hinaus schrittweise auf 4,5 % sinken wird.<br />

In der folgenden Tabelle wird die Auswirkung eines Anstiegs und Rückgangs um einen Prozentpunkt bei den<br />

angenommenen Kosten für die Gesundheitsversorgung zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Angenommene Steigerungswerte der Kosten für die<br />

Gesundheitsversorgung Anstieg um 1 % Rückgang um 1 %<br />

Auswirkung auf die zusätzliche leistungsorientierte<br />

Verpflichtung ............................... US$ 1 US$ (1)<br />

Gesamtauswirkung auf Dienstzeitaufwand und<br />

Zinsaufwand ................................ 23 (19)<br />

Plankürzungen<br />

2010 verbuchte NYSE Euronext einen Gewinn aus Plankürzungen von 4 Mio. US-Dollar als Folge von<br />

Personalmaßnahmen in Europa. 2009 verbuchte NYSE Euronext in den USA einen Gewinn aus Plankürzungen von<br />

9 Mio. US-Dollar, der auf Veränderungen beim Plan zur Gesundheitsversorgung der Pensionäre zurückzuführen<br />

war, und einen Gewinn aus Kürzungen von 3 Mio. US-Dollar in Europa. Auf Grund verschiedener Personalmaßnahmen,<br />

einschließlich Maßnahmen für das freiwillige Ausscheiden von Mitarbeitern, verbuchte NYSE<br />

Euronext 2008 einen Verlust aus Plankürzungen von 7 Mio. US-Dollar in Bezug auf die Versorgungspläne in<br />

den USA.<br />

Kumuliertes sonstiges Ergebnis<br />

Das kumulierte sonstige Ergebnis vor Steuern setzte sich zum 31. Dezember 2010 aus den folgenden Beträgen<br />

zusammen, die im Nettopensionsaufwand noch nicht erfasst wurden (in Millionen):<br />

Pensionspläne<br />

SERP-<br />

Pläne<br />

Zusatzversorgung<br />

für Pensionäre Summe<br />

Nicht erfasster versicherungsmathematischer<br />

Verlust .............................<br />

Nicht erfasster negativer nachzuverrechnender<br />

US$(261) US$(24) US$(58) US$(343)<br />

Dienstzeitaufwand ....................<br />

Summe der im kumulierten sonstigen Ergebnis<br />

— — 19 19<br />

enthaltenen Beträge.................... US$(261) US$(24) US$(39) US$(324)<br />

Der negative nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand und versicherungsmathematische Verlust, der in Bezug<br />

auf die Pensionspläne, SERP und die Zusatzversorgung der zusätzlichen leistungsorientierten Pläne im sonstigen<br />

Ergebnis enthalten ist und voraussichtlich im kommenden Jahr im Nettopensionsaufwand erfasst wird, wird<br />

voraussichtlich betragen (in Millionen):<br />

Pensionspläne SERP-Pläne Zusatzversorgung<br />

für Pensionäre Summe<br />

Erfasste Verluste .......................<br />

Negativer nachzuverrechnender<br />

US$14 US$ 2 US$2 US$18<br />

Dienstzeitaufwand ....................<br />

Im Nettopensionsaufwand zu erfassender<br />

— — (1) (1)<br />

Betrag ............................. US$14 US$ 2 US$1 US$17<br />

F-34


Beitragsorientierte Pläne<br />

In den Geschäftsbereichen in den USA werden Sparpläne unterhalten, in deren Rahmen die meisten<br />

Mitarbeiter berechtigt sind, innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen Teil ihres Gehalts einzubringen. Die<br />

Geschäftsbereiche der USA leisten ebenfalls einen Beitrag in Höhe von 100 % der ersten 6 % der zulässigen<br />

Beiträge. Außerdem bieten die Geschäftsbereiche in den USA weitere Leistungen im Rahmen eines ergänzenden<br />

Sparplans für leitende Angestellte, in den anspruchsberechtigte Mitarbeiter Zahlungen leisten können. Der<br />

Aufwand für die Sparpläne belief sich in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 auf<br />

11 Mio., 12 Mio. bzw. 12 Mio. US-Dollar. Aus diesen Plänen war zum 31. Dezember 2010 und 2009 jeweils ein<br />

Betrag von 24 Mio. US-Dollar in den Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer enthalten und zum<br />

31. Dezember 2008 ein Betrag von 29 Mio. US-Dollar.<br />

Ziffer 9 — Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte<br />

In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts nach<br />

berichtspflichtigen Segmenten zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Derivategeschäft<br />

Cash Tradings<br />

and Listings<br />

Information<br />

Services and<br />

Technology<br />

Solutions Summe<br />

Saldo zum 01. Januar 2008 ............. US$2.308 US$2.189 US$190 US$ 4.687<br />

Unternehmenskäufe............... 485 369 201 1.055<br />

Wertminderungsaufwand ........... — (1003) — (1.003)<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges . . (624) (99) (31) (754)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2008 .......... US$2.169 US$1.456 US$360 US$ 3.985<br />

Unternehmenskäufe............... — — 39 39<br />

Veräußerungen ................... — (96) — (96)<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges . . 163 111 8 282<br />

Saldo zum 31. Dezember 2009 ..........<br />

Anpassungen aus der<br />

US$2.332 US$1.471 US$407 US$ 4.210<br />

Erwerbsmethode. ............... — 5 (5) —<br />

Währungsumrechnung und Sonstiges . . (80) (37) (43) (160)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2010 .......... US$2.252 US$1.439 US$359 US$ 4.050<br />

In der folgenden Tabelle werden die Einzelheiten der immateriellen Vermögenswerte nach berichtspflichtigen<br />

Segmenten zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 zusammenfassend dargestellt (in Millionen):<br />

Buchwert<br />

Kumulierte<br />

Abschreibungen<br />

Nutzungsdauer<br />

(in Jahren)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2010<br />

Nationale Börsenzulassungen. ................... US$5.003 US$ — Unbegrenzt<br />

Kundenbeziehungen .......................... 852 166 7bis20<br />

Markennamen und Sonstiges .................... 187 39 2bis20<br />

Sonstige immaterielle Vermögenswerte ......... US$6.042 US$205<br />

Buchwert<br />

Kumulierte<br />

Abschreibungen<br />

Nutzungsdauer<br />

(in Jahren)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2009<br />

Nationale Börsenzulassungen. ................... US$5.255 US$ — Unbegrenzt<br />

Kundenbeziehungen .......................... 886 122 7bis20<br />

Markennamen und Sonstiges .................... 195 30 2bis20<br />

Sonstige immaterielle Vermögenswerte ............ US$6.336 US$152<br />

F-35


Buchwert<br />

Kumulierte<br />

Abschreibungen<br />

Nutzungsdauer<br />

(in Jahren)<br />

Saldo zum 31. Dezember 2008<br />

Nationale Börsenzulassungen. ................... US$4.962 US$ — Unbegrenzt<br />

Kundenbeziehungen .......................... 806 71 7bis20<br />

Markennamen und Sonstiges .................... 223 54 2bis20<br />

Sonstige immaterielle Vermögenswerte ............ US$5.991 US$125<br />

Durch die nationalen Börsenzulassungen können NYSE Arca und NYSE Amex in den USA (1) Umsätze aus<br />

Gebühren für Marktdaten (aus Aktien- und Optionshandel) und Gebühren für Börsenzulassungen erzielen, und<br />

(2) ihre Kosten senken, da für intern auf ihren Handelssystemen abgewickelten Handelstätigkeiten keine Clearinggebühren<br />

anfallen. Als Betreiber von fünf zugelassenen nationalen Wertpapierbörsen in Europa ist Euronext dazu<br />

berechtigt, Gebühren für Marktdaten (aus Aktien- und Optionshandel) und Börsenzulassungen sowie bestimmte<br />

sonstige Handelsgebühren zu erheben. Die nationalen Börsenzulassungen werden mit Hilfe des Ertragswerts aus<br />

der Residualmethode bewertet.<br />

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 auf etwa 58 Mio., 58 Mio. bzw. 57 Mio. US-Dollar.<br />

In der folgenden Tabelle werden die geschätzten zukünftigen Abschreibungen der erworbenen immateriellen<br />

Vermögenswerte (in Millionen) zusammenfassend dargestellt:<br />

In dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2011 ...................................................... US$ 58<br />

2012 ...................................................... 58<br />

2013 ...................................................... 58<br />

2014 ...................................................... 58<br />

2015 ...................................................... 58<br />

Danach .................................................... 544<br />

Summe ................................................ US$834<br />

Ziffer 10 — Aktienbasierte Vergütungen<br />

Im Rahmen des Stock Incentive Plan kann die NYSE Euronext ihren Mitarbeitern Aktienoptionen und andere<br />

Aktienbezugsrechte gewähren. Der Ansatz der NYSE Euronext in Bezug auf Vergütungsanreize umfasst Zuteilungen<br />

von Aktienoptionen und Restricted Stock Units (,,RSUs“).<br />

Die Aktienoptionen werden zu einem Ausübungspreis zugeteilt, der dem Marktpreis am Gewährungsstichtag<br />

entspricht. Die zugeteilten Aktienoptionen werden grundsätzlich nach einer Sperrfirst von drei bis vier Jahren<br />

ausübbar und verfallen in der Regel nach zehn Jahren. Die NYSE Euronext hat in den Geschäftsjahren 2010, 2009<br />

oder 2008 keine Aktienoptionen zugeteilt. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 belief sich der innere Wert der<br />

ausstehenden Aktienoptionen auf insgesamt 5 Mio. US$, 5 Mio. US$ bzw. 12 Mio. US$. Zum 31. Dezember 2010,<br />

2009 und 2008 betrug der innere Wert der ausübbaren Aktienoptionen insgesamt 5 Mio. US$, 4 Mio. US$ bzw.<br />

10 Mio. US$.<br />

In den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 erfasste die NYSE Euronext anteilsbasierte<br />

Vergütungen in Höhe von 38 Mio. US$, 43 Mio. US$ bzw. 48 Mio. US$ aufwandswirksam. Zum 31. Dezember<br />

2010 beliefen sich die noch nicht erfolgswirksam erfassten Vergütungsaufwendungen in Verbindung mit Restricted<br />

Stock Units insgesamt auf ca. 31 Mio. US$. Diese Aufwendungen werden voraussichtlich über einen Zeitraum von<br />

ungefähr drei Jahren erfolgswirksam erfasst. Die aus der Ausübung von Mitarbeiteraktienoptionen in den<br />

Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 erhaltenen Zahlungsmittel betrugen 1 Mio. US$, 1 Mio.<br />

US$ bzw. 10 Mio. US$. Die NYSE Euronext bedient die Ausübung von Aktienoptionen durch die Ausgabe neuer<br />

Aktien.<br />

F-36


In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Aktienoptionen zusammenfassend dargestellt (Anzahl der<br />

Aktienoptionen in Tausend):<br />

Aktien<br />

2010 2009 2008<br />

Gewichteter<br />

durchschnittlicherAusübungspreis<br />

Aktien<br />

Gewichteter<br />

durchschnittlicherAusübungspreis<br />

Aktien<br />

Gewichteter<br />

durchschnittlicherAusübungspreis<br />

Ausstehende Aktienoptionen zu Beginn des<br />

Jahres. ........................ 563 US$17,57 737 US$20,62 871 US$21,36<br />

Ausgeübte Bezugsrechte . ............ (107) 13,32 (117) 9,36 (333) 9,18<br />

Verfallene Bezugsrechte . . ............<br />

Umgewandelte Bezugsrechte im Rahmen<br />

(16) 38,64 (57) 17,70 (117) 27,34<br />

von Unternehmenszusammenschlüssen . .<br />

Ausstehende Aktienoptionen am Ende des<br />

— — 316 4,27<br />

Jahres. ........................ 440 US$17,67 563 US$17,57 737 US$20,62<br />

Weitere Angaben in Bezug auf die zum 31. Dezember 2010 ausstehenden Aktienoptionen stellen sich wie folgt<br />

dar (Anzahl der Aktienoptionen in Tausend):<br />

Ausübungspreis<br />

Anzahl der<br />

ausstehenden<br />

Optionen<br />

Ausstehend<br />

Gewichtete<br />

durchschnittliche<br />

Restlaufzeit<br />

(in Jahren)<br />

Gewichteter<br />

durchschnittlicher<br />

Ausübungspreis<br />

Anzahl der<br />

ausübbaren<br />

Optionen<br />

Ausübbar<br />

Gewichteter<br />

durchschnittlicher<br />

Ausübungspreis<br />

US$ 3,82 – US$19,30 . . . 206 3,1 US$10,98 204 US$11,06<br />

US$20,25 – US$25,38 . . 234 0,7 23,57 234 23,57<br />

440 1,9 US$17,67 438 US$17,74<br />

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Restricted Stock Units zusammenfassend dargestellt (Anzahl<br />

der RSU in Tausend):<br />

2010<br />

Anzahl der RSUs<br />

2009 2008<br />

Ausstehende RSU zu Beginn des Jahres ............... 2.616 2.181 1.559<br />

Zugeteilte Bezugsrechte ........................... 1.486 1.470 1.328<br />

Verfallene Bezugsrechte ........................... (185) (221) (51)<br />

Ausübbare Bezugsrechte .......................... (599) (814) (655)<br />

Ausstehende RSU am Ende des Jahres ................<br />

Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert je<br />

Aktie in Bezug auf die im jeweiligen Berichtszeitraum<br />

3.318 2.616 2.181<br />

zugeteilten RSU. .............................. US$23,78 US$21,75 US$63,98<br />

Ziffer 11 — Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />

AEMS<br />

Am 5. August 2008 erwarb die NYSE Euronext den verbliebenen Anteil an der AEMS, der zuvor im Eigentum<br />

von Atos Origin stand. Vor dem Erwerb hielt die NYSE Euronext eine Beteiligung von 50 % an der AEMS und hatte<br />

gegenseitige Dienstleistungsverträge geschlossen. Die Dienstleistungsverträge wurden gekündigt und die Ertragsund<br />

Finanzlage der AEMS wird seit dem 5. August 2008 in den Konzernabschluss der NYSE Euronext einbezogen.<br />

LCH.Clearnet<br />

Angaben zur NYSE Liffe Clearing können Ziffer 4 entnommen werden.<br />

Qatar<br />

Angaben zur strategischen Partnerschaft mit dem Staat Katar können Ziffer 3 entnommen werden.<br />

F-37


In der folgenden Tabelle sind die Erträge und Aufwendungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit diesen<br />

verbundenen Unternehmen und Personen erzielt wurden bzw. entstanden sind (Angaben in Millionen):<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

AEMS ........................................... US$— US$— US$(91)<br />

LCH.Clearnet ...................................... (44) (364) 4<br />

QATAR .......................................... 26 9 —<br />

BlueNext<br />

BlueNext ist eine von der NYSE Euronext im Jahr 2008 ins Leben gerufene europäische Börse für den<br />

Emissionsrechtehandel. BlueNext ist ein Unternehmen nach französischem Recht. 60 % der Anteile hält die NYSE<br />

Euronext, die übrigen 40 % werden von der Caisse des Dépots et Consignation (,,CDC“) gehalten. Die NYSE<br />

Euronext bezieht die Ertrags- und Finanzlage der BlueNext in ihren Konzernabschluss ein. Im Rahmen der<br />

gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zahlte die BlueNext bis Juni 2009 an bestimmte Kunden auf täglicher Basis<br />

erstattungsfähige Mehrwertsteuern, für die das Unternehmen von den französischen Steuerbehörden jeweils nach<br />

Ablauf eines Monats eine Rückerstattung erhielt. Die CDC stellte der BlueNext zur Finanzierung der Mehrwertsteuerforderung<br />

eine Kreditlinie zur Verfügung. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte die BlueNext zum<br />

31. Dezember 2008 einen ausstehenden Saldo aus der Kreditlinie bei der CDC in Höhe von 249 Mio. US$,<br />

der in der Konzernbilanz der NYSE Euronext als ,,Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und<br />

Personen“ ausgewiesen wurde. Mit Wirkung zum Juli 2009 wurde der Emissionsrechtehandel an der BlueNext von<br />

der Mehrwertsteuer befreit.<br />

Ziffer 12 — Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten<br />

Die NYSE Euronext bilanziert bestimmte Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert gemäß dem Topic ,,Fair<br />

Value Measurements and Disclosures“ der FASB Accounting Standards Codification. Im Topic ,,Fair Value Measurements<br />

and Disclosures“ ist Folgendes vorgesehen: eine Definition des Begriffs ,,beizulegender Zeitwert“, die<br />

Einführung einer Bewertungshierarchie in Bezug auf die Qualität der Inputfaktoren, die zur Bewertung des beizulegenden<br />

Zeitwerts herangezogen werden, und die Erweiterung der Offenlegungspflichten für die Bewertung zum<br />

beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Betrag, der beim Verkauf eines<br />

Vermögenswertes oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit in einer marktüblichen Transaktion zwischen<br />

Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erzielt bzw. bezahlt würde. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten<br />

wird mit verschiedenen Techniken bestimmt, die bis zu einem gewissen Grad mit Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />

verbunden sind, der jeweils von der Preistransparenz und der Komplexität der Instrumente abhängt.<br />

Gemäß dem Topic ,,Fair Value Measurements and Disclosures“ hat die NYSE Euronext ihre zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente auf der Grundlage des Umfangs der Ermessensentscheidungen<br />

in Zusammenhang mit den zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren in die<br />

folgende dreistufige Bewertungshierarchie eingeordnet:<br />

Stufe 1: Bei den Inputfaktoren handelt es sich um unbereinigte notierte Preise für identische Vermögenswerte<br />

oder Verbindlichkeiten auf einem aktiven Markt, zu dem die NYSE Euronext Zugang hat. In der<br />

Regel werden in dieser Kategorie auf aktiven Märkten notierte Aktien und sonstige Wertpapiere sowie<br />

Anlagen in öffentlich gehandelten Publikumsfonds mit notierten Marktpreisen ausgewiesen.<br />

Stufe 2: Inputfaktoren, die sich entweder direkt oder indirekt für im Wesentlichen die gesamte Laufzeit der<br />

Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten beobachten lassen. In der Regel werden in dieser Kategorie<br />

Kommunalobligationen, Einlagenzertifikate, Unternehmensanleihen, Hypothekenbriefe, Asset-backed<br />

Securities und bestimmte Derivate ausgewiesen. Die Bewertung dieser Instrumente basiert auf notierten<br />

Preisen oder Quotierungen von Brokern für ähnliche Instrumente auf aktiven Märkten.<br />

Stufe 3: Bestimmte Inputfaktoren sind nicht beobachtbar sowie für die Bewertung zum beizulegenden<br />

Zeitwert als Ganzes erheblich. Sie spiegeln die beste Schätzung der Geschäftsführung wider, welche<br />

Faktoren die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />

heranziehen würden. Zu den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten,<br />

die in dieser Kategorie enthalten sind, gehören in der Regel bestimmte strukturierte Anlagen,<br />

Derivate, Verpflichtungen und Garantien, die aufgrund der zur Bestimmung ihres beizulegenden Zeitwerts<br />

verwendeten Bewertungstechniken nicht in Stufe 1 oder Stufe 2 eingeordnet werden können. Die zur<br />

Bewertung dieser Instrumente herangezogenen Inputfaktoren sind sowohl beobachtbar als auch nicht<br />

beobachtbar und können auch die eigenen Prognosen der NYSE Euronext einschließen.<br />

F-38


Fallen die zur Bewertung der Finanzinstrumente herangezogenen Inputfaktoren unter verschiedene Stufen der<br />

Hierarchie, erfolgt die Einstufung auf der Basis der Inputfaktoren der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung<br />

dieses Instruments zum beizulegenden Zeitwert erheblich sind. Die Einstufung in die Bewertungshierarchie wird<br />

vierteljährlich überprüft. Veränderungen bei den Inputfaktoren können zu einer Neueinstufung bestimmter<br />

finanzieller Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten führen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Bewertungshierarchie der NYSE Euronext zum 31. Dezember 2010, 2009 und<br />

2008 für jene finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet wurden (Angaben in Millionen):<br />

Zum 31. Dezember 2010<br />

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe<br />

Aktiva<br />

Publikumsfonds (SERP/SESP) 1)<br />

.............. US$37 US$— US$— US$37<br />

Unternehmensanleihen ..................... — 1 — 1<br />

Auction Rate Securities. .................... — — 7 7<br />

Dividendenpapiere ........................ 1 — — 1<br />

Devisenderivate .......................... — 6 — 6<br />

Summe der Finanzanlagen ..................<br />

Passiva ....................................<br />

US$38 US$ 7 US$ 7 US$52<br />

Devisenderivate .......................... US$— US$— US$— US$—<br />

Zum 31. Dezember 2009<br />

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe<br />

Aktiva<br />

Publikumsfonds (SERP/SESP) 1) .............. US$49 US$— US$— US$49<br />

Unternehmensanleihen ..................... — 1 — 1<br />

Staatsanleihen ........................... — 2 — 2<br />

Asset-backed Securities .................... — 1 — 1<br />

Auction Rate Securities .................... — — 8 8<br />

Dividendenpapiere ........................ 3 — — 3<br />

Devisenderivate .......................... — 3 — 3<br />

Summe der Finanzanlagen ..................<br />

Passiva<br />

US$52 US US$ 8 US$67<br />

Devisenderivate .......................... US$— US$ 1 US$— US$ 1<br />

Zum 31. Dezember 2008<br />

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe<br />

Aktiva<br />

Publikumsfonds (SERP/SESP) 1) ............ US$ 74 US$ — US$— US$ 74<br />

Publikumsfonds (sonstige) ................ US$ 81 US$ — US$— US$ 81<br />

Unternehmensanleihen ................... — 16 — 16<br />

Collateralized Mortgage Obligation ......... — 1 — 1<br />

Geldmarktfonds 2)<br />

...................... — 94 — 94<br />

Asset-backed Securities .................. — 2 — 2<br />

Auction Rate Securities .................. — — 14 14<br />

Dividendenpapiere ...................... 2 — — 2<br />

Summe der Finanzanlagen ................ US$157US$113US$14US$284 Sonstige Aktiva (Dividendenpapiere) ........<br />

Passiva<br />

US$ 26 US$ — US$— US$ 26<br />

Zinsderivate .......................... US$ — US$ 1 US$— US$ 1<br />

1) Aktien- oder Rentenfonds, die für die Zwecke zukünftiger Zahlungen im Rahmen des Supplemental Executive<br />

Retirement Plan (,,SERP“) und des Supplemental Executive Savings Plan (,,SESP“) gehalten werden.<br />

2) Der Geldmarktfonds wurde in Stufe 2 der Bewertungshierarchie eingeordnet, da der Handel mit diesen<br />

Anteilen eingefroren wurde.<br />

F-39


Der Unterschiedsbetrag zwischen der in den obigen Tabellen dargestellten Summe der finanziellen Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 und den in der Konzernbilanz<br />

ausgewiesenen Beträgen ergibt sich im Wesentlichen aus Anlagen, die zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten<br />

Anschaffungskosten erfasst werden (z. B. nicht notierte Dividendenpapiere, Bankeinlagen und andere verzinsliche<br />

Anlagen), sowie aus Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst werden. Der beizulegende<br />

Zeitwert der langfristigen Schuldinstrumente der NYSE Euronext betrug zum 31. Dezember 2010 ca. 2,2<br />

Mrd. US$. Der Buchwert aller anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht ungefähr<br />

dem beizulegenden Zeitwert. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 besaß die NYSE Euronext Wertpapiere der<br />

Stufe 3 im Wert von 7 Mio. US$, 8 Mio. US$ bzw. 14 Mio. US$. Bei diesen Wertpapieren handelte es sich um<br />

Auction Rate Securities, die die NYSE Amex vor ihrer Übernahme durch die NYSE Euronext am 1. Oktober 2008<br />

erworben hatte. Seit Februar 2008 konnten diese Auction Rate Securities auf Auktionen nicht veräußert werden und<br />

werden zurzeit nicht zum Nennwert bewertet. Der Rückgang des Betrags der Auction Rate Securities von 14 Mio.<br />

US$ zum 31. Dezember 2008 auf 8 Mio. US$ zum 31. Dezember 2009 sowie von 8 Mio. US$ zum 31. Dezember<br />

2009 auf 7 Mio. US$ zum 31. Dezember 2010 ist auf die Veräußerung solcher Wertpapiere in Höhe von 6 Mio. US$<br />

bzw. 1 Mio. US$ zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2010 lag der gewichtete Durchschnittskurs der im Umlauf<br />

befindlichen Auction Rate Securities im Wert von 7 Mio. US$ bei 92 US-Cent bezogen auf 1 US$ Nennwert und<br />

NYSE Euronext hat im sonstigen Ergebnis nicht realisierte Gewinne aus diesen Wertpapieren in Höhe von 0,3 Mio.<br />

US$ erfasst.<br />

Ziffer 13 — Derivate und Sicherungsgeschäfte<br />

Die NYSE Euronext kann derivative Instrumente zur Absicherung von finanziellen Risiken in Zusammenhang<br />

mit ihrer Finanzlage oder von Risiken einsetzen, die sie sonst im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

eingeht. Die NYSE Euronext setzt Derivate nicht für spekulative Zwecke ein und schließt Derivate nur mit<br />

Kontrahenten ab, die hohe Anforderungen hinsichtlich Kreditwürdigkeit und Ratings erfüllen. Die NYSE Euronext<br />

hat am 1. Januar 2009 Subtopic 65 des Topic ,,Derivatives and Hedging“ der Codification übernommen.<br />

Die NYSE Euronext setzt alle derivativen Instrumente in ihrer Konzernbilanz mit dem beizulegenden Zeitwert<br />

an. Bestimmte derivative Instrumente werden im Rahmen von Marktwert-Absicherungsgeschäften (Fair Value<br />

Hedge), Zahlungsfluss-Absicherungsgeschäften (Cashflow-Hedge) oder Nettoinvestitions-Absicherungsgeschäften<br />

(Net Investment Hedge) als Sicherungsinstrumente designiert. Andere derivative Instrumente werden nicht<br />

entsprechend designiert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung werden die Einzelheiten jeder designierten Sicherungsbeziehung<br />

formal dokumentiert. Dies beinhaltet das Risikomanagement-Ziel, die Absicherungsstrategie, das<br />

Grundgeschäft, die spezifischen abgesicherten Risiken, das derivative Instrument sowie die Art der Beurteilung der<br />

Wirksamkeit und ggf. der Bewertung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung. Das Sicherungsinstrument<br />

muss in Bezug auf die Kompensation der Veränderungen der Zahlungsströme oder des beizulegenden Zeitwertes<br />

des Grundgeschäfts hoch wirksam sein und die Wirksamkeit wird vierteljährlich sowohl auf retrospektiver als auch<br />

auf prospektiver Basis beurteilt.<br />

Die folgende Tabelle zeigt den in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Gesamtbetrag<br />

der Nominalwerte und des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Instrumente der NYSE Euronext (Angaben in<br />

Millionen):<br />

Nominalwert<br />

Aktiva 1)<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert der<br />

derivativen<br />

Instrumente<br />

Passiva 2)<br />

Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert<br />

wurden<br />

Devisenkontrakte ............................ US$425US$6 US$—<br />

Summe Derivate ................................ US$425US$6 US$—<br />

1) In der Konzernbilanz in der Position ,,Finanzanlagen“ enthalten.<br />

2) In der Konzernbilanz in der Position ,,Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten“ enthalten.<br />

F-40


Die Gewinne und Verluste vor Steuern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 aus derivativen<br />

Instrumenten, die im Rahmen von Nettoinvestitions-Absicherungsgeschäften als Grundgeschäfte designiert<br />

wurden, stellen sich wie folgt dar (Angaben in Millionen):<br />

Im sonstigen Ergebnis<br />

erfasster<br />

Gewinn/(Verlust)<br />

Erfolgswirksam<br />

erfasster Gewinn/<br />

(Verlust)<br />

Derivate in Nettoinvestitions-Absicherungsgeschäften (wirksamer Teil)<br />

(unwirksamer Teil)<br />

31. Dezember 2010 Zum Geschäftsjahresende Zum Geschäftsjahresende<br />

Devisenkontrakte ...................... US$(11) US$0<br />

Die Gewinne und Verluste vor Steuern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 aus derivativen<br />

Instrumenten, die nicht als Bestandteil von Sicherungsbeziehungen designiert wurden, stellen sich wie folgt dar<br />

(Angaben in Millionen):<br />

Erfolgswirksam<br />

erfasster Gewinn/<br />

Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert wurden<br />

(Verlust)<br />

31. Dezember 2010 Zum Geschäftsjahresende<br />

Devisenkontrakte ..................................... US$16<br />

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 schloss die NYSE Euronext außerdem Devisenkontrakte in den<br />

Devisenpaaren Euro/US-Dollar, Pfund Sterling/US-Dollar und Pfund Sterling/Euro mit einer Laufzeit von weniger<br />

als vier Monaten ab, um verschiedene Finanzpositionen abzusichern. Zum 31. Dezember 2010 hielt die NYSE<br />

Euronext einen ausstehenden Devisenswap für Pfund Sterling/US-Dollar im Wert von 82 Mio. £ (125 Mio. US$)<br />

mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von 1 Mio. US$ sowie ausstehende Devisenswaps für Euro/US-Dollar<br />

im Wert von 228 Mio. A (300 Mio. US$) mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von 5 Mio. US$. Diese<br />

Instrumente wurden im Januar 2011 fällig. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 beliefen sich die<br />

kumulativen Nettogewinne aus Devisenkontrakten, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert und in der<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Erträgen erfasst wurden, auf 16 Mio. US$. Der kumulative<br />

Nettoverlust, der unter den als Sicherungsinstrumente designierten Devisenkontrakten im sonstigen Ergebnis<br />

erfasst wurde, betrug 11 Mio. US$.<br />

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 hielt die NYSE Euronext keine derivativen Instrumente im<br />

Rahmen von Cashflow-Hedges und Net Investment Hedges.<br />

Ziffer 14 — Finanzanlagen<br />

Die kurzfristigen Anlagen stellen sich wie folgt dar (Angaben in Millionen):<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

31. Dezember 2010<br />

Unrealisierte<br />

Gewinne<br />

Unrealisierte<br />

Verluste 2)<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

Publikumsfonds (SERP/SESP) 1)<br />

.... US$36 US$ 1 US$— US$37<br />

Unternehmensanleihen ........... 1 — — 1<br />

Auction Rate Securities. .......... 7 — — 7<br />

Dividendenpapiere .............. 1 — — 1<br />

Devisenderivate ................ 6 — — 6<br />

Finanzanlagen ................. US$51 US$ 1 US$— US$52<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

31. Dezember 2009<br />

Unrealisierte<br />

Gewinne<br />

Unrealisierte<br />

Verluste 2)<br />

Beizule-gender<br />

Zeitwert<br />

Publikumsfonds (SERP/SESP) 1) .... US$51 US$— US$ 2 US$49<br />

Unternehmensanleihen ........... 1 — — 1<br />

Staatsanleihen ................. 2 — — 2<br />

Asset-backed Securities .......... 1 — — 1<br />

Auction Rate Securities .......... 8 — — 8<br />

Dividendenpapiere ..............<br />

Bankeinlagen und andere<br />

2 1 — 3<br />

verzinsliche Anlagen .......... 3 — — 3<br />

Finanzanlagen ................ US$68 US$ 1 US$ 2 US$67<br />

F-41


Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

31. Dezember 2008<br />

Unrealisierte<br />

Gewinne<br />

Unrealisierte<br />

Verluste 3)<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

Publikumsfonds (SERP/SESP) 1)<br />

.... US$ 84 US$— US$10 US$ 74<br />

Publikumsfonds (sonstige). ........ 81 — — 81<br />

Unternehmensanleihen ...........<br />

Collateralized Mortgage<br />

17 — 1 16<br />

Obligations .................. 1 — — 1<br />

Asset-backed Securities. .......... 2 — — 2<br />

Auction Rate Securities. .......... 15 — 1 14<br />

Dividendenpapiere ..............<br />

Bankeinlagen und andere<br />

3 — 1 2<br />

verzinsliche Anlagen ........... 46 — — 46<br />

Finanzanlagen ................. US$249 US$— US$13 US$236<br />

1) Publikumsfonds in Form von Aktien- oder Rentenfonds, die für die Zwecke zukünftiger Zahlungen im Rahmen<br />

des Supplemental Executive Retirement Plan (,,SERP“) und des Supplemental Executive Savings Plan<br />

(,,SESP“) gehalten werden.<br />

2) Zum 31. Dezember 2010 und 2009 wurden alle unrealisierten Verluste für weniger als zwölf Monate<br />

ausgewiesen.<br />

3) Zum 31. Dezember 2008 wurden alle unrealisierten Verluste für weniger als zwölf Monate ausgewiesen, mit<br />

Ausnahme von unrealisierten Verlusten in Höhe von 0,6 Mio. US$, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf<br />

Monaten, aber weniger als 24 Monaten ausgewiesen wurden.<br />

Die NYSE Euronext erzielte in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 aus dem Verkauf<br />

von zur Veräußerung verfügbaren kurzfristigen Anlagen Bruttoerlöse in Höhe von 487 Mio. US$, 905 Mio. US$<br />

bzw. 2.389 Mio. US$, wobei sich die realisierten Bruttogewinne auf 1 Mio. US$, 2 Mio. US$ bzw. 17 Mio. US$<br />

beliefen, während die realisierten Bruttoverluste bei 1 Mio. US$, null bzw. 9 Mio. US$ lagen.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 erfasste die NYSE Euronext keinen Wertminderungsaufwand für zur Veräußerung<br />

verfügbare Wertpapiere.<br />

In der folgenden Tabelle sind die fortgeführten Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der zur<br />

Veräußerung verfügbaren festverzinslichen Wertpapiere und anderen verzinslichen Anlagen nach ihrer Vertragslaufzeit<br />

aufgeführt (Angaben in Millionen):<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

Fällig in 1 Jahr oder<br />

weniger ............. US$— US$— US$ 3 US$ 3 US$ 6 US$ 6<br />

Fällig in 1 bis 5 Jahren .... — — — — 11 10<br />

Fällig in 5 bis 10 Jahren . . .<br />

Fällig zu unterschiedlichen<br />

— — — — — —<br />

Terminen 1) ........... 7 8 9 9 18 17<br />

Finanzanlagen ......... US$ 7 US$ 8 US$12 US$12 US$35 US$33<br />

1) Hierzu zählen Asset-backed Securities, Collateralized Mortgage Obligations und Auction Rate Securities.<br />

F-42


Ziffer 15 — Finanzverbindlichkeiten<br />

Die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Geldmarktpapier-Programm ......................<br />

5,125 % unbesicherte Anleihe in Höhe von 250 Mio.<br />

GBP fällig Juni 2009 (fortgeführte<br />

US$ 330 US$ 576 US$ 692<br />

Anschaffungskosten). .........................<br />

Abgegrenzte Zinsen auf langfristige<br />

— — 371<br />

Finanzverbindlichkeiten und Sonstiges ............ 36 40 38<br />

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ..............<br />

4,8 % unbesicherte Anleihe in Höhe von 750 Mio. US$<br />

366 616 1.101<br />

fällig Juni 2013 (fortgeführte Anschaffungskosten) . . .<br />

5,375 % unbesicherte Anleihe in Höhe von 1 Mrd. A<br />

749 749 748<br />

fällig Juni 2015 (fortgeführte Anschaffungskosten) . . . 1.325 1.417 1.039<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten .............. 2.074 2.166 1.787<br />

Summe Finanzverbindlichkeiten ................. US$2.440 US$2.782 US$2.888<br />

Im Jahr 2007 schloss die NYSE Euronext ein auf US-Dollar und Euro lautendes globales Geldmarktpapier-<br />

Programm in Höhe von 3,0 Mrd. US$ ab, um den Erwerb der Euronext-Aktien zu refinanzieren. Zum 31. Dezember<br />

2010, 2009 und 2008 hatte die NYSE Euronext im Rahmen dieses Programms ausstehende Finanzverbindlichkeiten<br />

in Höhe von 0,3 Mrd. US$, 0,6 Mrd. US$ bzw. 0,7 Mrd. US$ zu einem durchschnittlichen Zinssatz von<br />

0,8 %, 0,4 % bzw. 2,9 %. Der effektive Zinssatz der emittierten Geldmarktpapiere unterscheidet sich nicht<br />

wesentlich von kurzfristigen Zinssätzen (US$-Libor für auf US-Dollar lautende Geldmarktpapier, Euribor für<br />

auf Euro lautende Geldmarktpapier). Die Schwankung dieser Zinssätze aufgrund des Marktumfelds kann daher den<br />

der NYSE Euronext entstehenden Zinsaufwand beeinflussen.<br />

Das Geldmarktpapier-Programm ist durch eine revolvierende syndizierte fünfjährige Bankfazilität über 2,0<br />

Mrd. US$ unterlegt, die am 4. April 2012 abläuft. Diese Bankfazilität kann auch für allgemeine Unternehmenszwecke<br />

verwendet werden, wurde jedoch zum 31. Dezember 2010 nicht in Anspruch genommen. Am 15. September<br />

2008 verringerte sich die Summe der Zusagen, die durch die NYSE Euronext im Rahmen der Fazilitätüber 2,0 Mrd.<br />

US$ bis April 2012 jederzeit abgerufen werden können, von 2,0 Mrd. US$ auf 1.833 Mio. US$ infolge des<br />

Insolvenzantrags von Lehman Brothers <strong>Holding</strong>s Inc., die für diese Fazilität eine Zusage in Höhe von 167 Mio. US$<br />

abgegeben hatte.<br />

Die Euronext hatte im Jahr 2006 vor dem Zusammenschluss mit der NYSE Gruppe eine revolvierende<br />

Kreditfazilität fürallgemeine Unternehmenszwecke in Höhe von 300 Mio. A (401 Mio. US$ zum 31. Dezember<br />

2010) abgeschlossen, die am 4. August 2011 abläuft. Zusammengefasst hatte die NYSE Euronext zum 31. Dezember<br />

2010 drei zugesagte Bankkreditfazilitäten in Höhe von insgesamt 2,2 Mrd. US$, bei denen keinerlei Beträge<br />

ausstanden. Das Geldmarktpapier-Programm und die Kreditfazilitäten wurden zu für diese Art von Verträgen<br />

marktüblichen Bedingungen abgeschlossen, die die Fähigkeit der NYSE Euronext, zusätzliche Geschäfte durchzuführen<br />

oder zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen, einschränken könnten.<br />

Im Jahr 2008 begab die NYSE Euronext festverzinsliche Anleihen im Wert von 750 Mio. US$ zu einem<br />

Zinssatz von 4,8 % mit Fälligkeit im Juni 2013 bzw. im Wert von 750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375 % mit<br />

Fälligkeit im Juni 2015, um u. a. ausstehende Geldmarktpapiere zu refinanzieren und das Laufzeitprofil ihrer<br />

Finanzverbindlichkeiten zu verlängern. Im Jahr 2009 stockte die NYSE Euronext die Anleihen im Wert von<br />

750 Mio. A zu einem Zinssatz von 5,375 % mit Fälligkeit im Juni 2015 durch ein zusätzliches Angebot in Höhe von<br />

250 Mio. A auf 1 Mrd. A auf. Die Bedingungen der Anleihen enthalten keine finanziellen Auflagen (financial<br />

covenants). Die Anleihen können von der NYSE Euronext oder den Anleihegläubigern unter bestimmten üblichen<br />

Umständen, darunter auch ein Kontrollwechsel in Verbindung mit einer Herabstufung der Anleihen unter<br />

Investment-Grade-Qualität, zurückgenommen bzw. zurückgegeben werden. Zudem enthalten die Anleihebedingungen<br />

Bestimmungen über marktübliche Ausfallereignisse und eine Negativklausel (negative pledge covenant).<br />

F-43


Zum 31. Dezember 2010 stellt sich der Rückzahlungsplan für Finanzverbindlichkeiten wie folgt (Angaben in<br />

Millionen) dar:<br />

Fällig 2011 ................................................... US$ 366<br />

Fällig 2012 ................................................... —<br />

Fällig 2013 ................................................... 749<br />

Fällig 2014 ................................................... —<br />

Fällig 2015 oder später.......................................... 1.325<br />

Summe Finanzverbindlichkeiten .................................. US$2.440<br />

Ziffer 16 — Ertragsteuern<br />

Die Erträge (Verluste) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern setzten sich wie folgt<br />

zusammen (Angaben in Millionen):<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

Inland. . . ....................................... US$166US$ 52 US$181<br />

Ausland . ....................................... 520 153 (826)<br />

Summe ........................................ US$686 US$205 US$(645)<br />

Der Ertragsteueraufwand/(-ertrag) setzte sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

Laufend:<br />

US-Bundesebene .............................. US$ 18 US$(31) US$ 73<br />

US-Einzelstaaten und -Kommunen ................. 17 (15) 20<br />

Ausland .....................................<br />

Latent:<br />

56 26 221<br />

US-Bundesebene .............................. 60 63 3<br />

US-Einzelstaaten und -Kommunen ................. (10) 20 (2)<br />

Ausland ..................................... (13) (70) (220)<br />

Summe ......................................... US$128 US$ (7) US$ 95<br />

F-44


Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Kurzfristige latente Steuern aus:<br />

Passivischen Rechnungsabgrenzungsposten ........... US$ 34 US$ 37 US$ 34<br />

Pensionszusagen (und anderen Entgeltumwandlungen) . . 18 22 19<br />

Abschreibungen ............................... 39 — —<br />

Sonstigen. . .................................. 29 41 60<br />

Kurzfristige latente Steueransprüche................ US$ 120 US$ 100 US$ 113<br />

Abschreibungen und sonstiges .................... US$ 2 US$ 18 US$ 38<br />

Kurzfristige latente Steuerschulden .................<br />

Langfristige latente Steuern aus:<br />

US$ 2 US$ 18 US$ 38<br />

Passivischen Rechnungsabgrenzungsposten ........... US$ 146 US$ 155 US$ 146<br />

Abschreibungen ............................... 46 90 86<br />

Anteilsbasierten Vergütungen ..................... 25 19 41<br />

Pensionszusagen (und anderen Entgeltumwandlungen) . . 135 142 151<br />

Altersversorgung .............................. 93 85 112<br />

Verlustvorträgen (NOL) ......................... 153 112 49<br />

Wertberichtigung .............................. (24) (19) (13)<br />

Sonstigen. . .................................. 59 96 99<br />

Langfristige latente Steueransprüche................ US$ 633 US$ 680 US$ 671<br />

Immateriellen Vermögenswerten ................... US$1.800 US$1.947 US$1.844<br />

Aktivierter Software. ........................... 67 56 33<br />

Altersversorgung .............................. 13 13 29<br />

Abschreibungen und sonstiges .................... 127 74 96<br />

Langfristigen latenten Steuerschulden ............... US$2.007 US$2.090 US$2.002<br />

Auf den Anteil der Differenzen zwischen Buchwert und Besteuerungsgrundlage (outside basis differences)<br />

(einschließlich einbehaltener Erträge) im Zusammenhang mit ausländischen Tochtergesellschaften wurden keine<br />

latenten Steuerschulden gebildet, da die Beteiligungen an diesen Tochtergesellschaften als dauerhaft eingestuft<br />

wurden. Eine Quantifizierung der latenten Steuerschulden aus diesen ausländischen Differenzen der Besteuerungsgrundlage<br />

ist nicht praktikabel.<br />

Zum 31. Dezember 2010 bestanden bei der NYSE Euronext steuerliche Verlustvorträge (Net Operating<br />

Losses, ,,NOL“) in Höhe von ca. 297 Mio. US$, die ab dem Jahr 2021 verfallen. Zum 31. Dezember 2010, 2009<br />

bzw. 2008 wurde eine Wertberichtigung auf etwa 24 Mio. US$, 19 Mio. US$ bzw. 13 Mio. US$ für bestimmte NOL<br />

vorgenommen, da es überwiegend wahrscheinlich erscheint, dass der entsprechenden Vermögenswerte aufgrund<br />

bestimmter Steuerbeschränkungen nicht realisiert werden wird. Für die verbleibenden latenten Ertragsteueransprüche<br />

erfolgte keine Wertberichtigung, da die Geschäftsführung der Ansicht ist, dass diese Vermögenswerte<br />

mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisiert werden.<br />

Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010 und 2009 konnten durch die Ausübung von Aktienoptionen<br />

und die Unverfallbarkeit von RSUs keine Steuererstattungen erzielt werden. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2008 wurden Steuererstattungen aus der Ausübung von Aktienoptionen und der Unverfallbarkeit von RSU in<br />

Höhe von 1 Mio. US$ als Erhöhung der Kapitalrücklage erfasst.<br />

F-45


In der folgenden Tabelle wird die Überleitung von gesetzlichen zu effektiven Steuersätzen zusammenfassend<br />

dargestellt:<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

Gesetzlicher Steuersatz auf US-Bundesebene. .............<br />

Steuern auf US-Einzelstaats- und -Kommunalebene (nach<br />

35,0 % 35,0 % 35,0 %<br />

Steuergutschriften auf Bundesebene) .................. 0,6 3,2 (2,6)<br />

Ausländische Geschäftsbetriebe ....................... (14,1) (38,6) 8,0<br />

Änderungen der Steuersätze.......................... (3,4) — —<br />

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts. .......... — — (53,5)<br />

Sonstige ......................................... 0,6 (3,2) (1,6)<br />

Effektiver Steuersatz. ............................... 18,7 % (3,6) % (14,7) %<br />

Für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr war der effektive Steuersatz der NYSE Euronext<br />

aufgrund (i) eines höheren Ergebnisses der ausländischen, einem niedrigeren als dem gesetzlichen Steuersatz<br />

unterliegenden Geschäftsbereichen der NYSE Euronext, (ii) des Auslaufens anwendbarer Verjährungsfristen in<br />

verschiedenen Ländern und (iii) eines einmaligen latenten Steuerertrags im Zusammenhang mit einer Reduzierung<br />

der Körperschaftsteuersätze im Vereinigten Königreich und den Niederlanden niedriger als der gesetzliche<br />

Steuersatz.<br />

Für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr war der effektive Steuersatz der NYSE Euronext<br />

aufgrund niedrigerer Steuersätze in den ausländischen Geschäftsbereichen und des Auslaufens anwendbarer<br />

Verjährungsfristen in verschiedenen Ländern niedriger als der gesetzliche Steuersatz. Zusätzlich reduzierte die<br />

Abgeltungszahlung von 355 Mio. US$ an LCH.Clearnet im Zusammenhang mit der NYSE Liffe Clearing-Vereinbarung<br />

erheblich das Vorsteuerergebnis der NYSE Euronext, was wiederum den effektiven Steuersatz beeinflusste.<br />

Für das am 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr war der effektive Steuersatz der NYSE Euronext in<br />

erster Linie aufgrund eines Wertminderungsaufwands von 1,0 Mrd. A auf den Goodwill und eines Wertminderungsaufwands<br />

von 0,5 Mrd. US$ im Zusammenhang mit der Zulassung der Berichtseinheit European Cash Trading and<br />

Listings als nationale Wertpapierbörse (national securities exchange) niedriger als der gesetzliche Steuersatz. Ein<br />

Teil dieser Wertminderungsaufwendungen war steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der nicht erfassten Brutto-Steuererträge in Verbindung mit der<br />

Bewertung bestimmter Positionen in verschiedenen US-amerikanischen und europäischen Steuergebieten für die<br />

Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 (Angaben in Millionen):<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember<br />

2010 2009 2008<br />

Saldo zu Beginn des Jahres ............................<br />

(Rückgang) Anstieg aufgrund in Vorperioden eingegangener<br />

US$89 US$80 US$67<br />

Steuerpositionen ..................................<br />

Anstieg aufgrund in der Berichtsperiode eingegangener<br />

— (3) 2<br />

Steuerpositionen ..................................<br />

Rückgang aufgrund des Ablaufs der entsprechenden<br />

20 22 16<br />

Verjährungsfristen ................................. (27) (11) (6)<br />

Währungsumrechnung . . . ............................. (3) 1 —<br />

Steuernachzahlungen (-erstattungen) ..................... (4) — 1<br />

Saldo zum Ende des Jahres ............................ US$75 US$89 US$80<br />

Im Schlusssaldo zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sind Steuerpositionen in Höhe von 74 Mio. US$,<br />

46 Mio. US$ bzw. 33 Mio. US$ enthalten, die bei einer Realisierung Auswirkungen auf den effektiven Steuersatz<br />

hätten. Weder 2010 noch 2009 oder 2008 bestanden Steuerpositionen, für die der Zeitpunkt des Steuerertrags<br />

ungewiss war.<br />

Die NYSE Euronext weist Zinsen und Strafzahlungen in Verbindung mit in zu niedriger oder zu großer Höhe<br />

gezahlten Ertragsteuern als Ertragsteueraufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aus. In den<br />

Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 erfasste die NYSE Euronext in ihrer Konzern-Gewinnund<br />

Verlustrechnung Zinsen und Strafzahlungen in Höhe von 1 Mio. US$, 4 Mio. US$ bzw. 3 Mio. US$. Für die<br />

F-46


Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 betrugen die Verbindlichkeiten aus aufgelaufenen Zinsen<br />

(netto) im Zusammenhang mit der vorgenannten Netto-Steuererstattung 3 Mio. US$, 7 Mio. US$ bzw. 1 Mio. US$.<br />

In vielen Fällen beziehen sich unsichere Steuerpositionen auf Steuerjahre, für die die entsprechenden<br />

Steuerprüfungen durch Steuerbehörden noch ausstehen. In der nachstehenden Tabelle sind diese noch offenen<br />

Steuerjahre nach den größten Ländern zusammengefasst.<br />

Land<br />

Steuerprüfung<br />

läuft<br />

Noch nicht<br />

abgeschlossene<br />

Steuerjahre<br />

Vereinigte Staaten. ................................... 2000–2008 2009–2010<br />

Niederlande ........................................ keine 2009–2010<br />

Frankreich ......................................... keine 2009–2010<br />

Vereinigtes Königreich ................................ keine 2009–2010<br />

Belgien ........................................... keine 2009–2010<br />

Portugal ........................................... keine 2009–2010<br />

Die NYSE Euronext erwartet nicht, dass sich die insgesamt nicht ausgewiesenen Steuererträge innerhalb der<br />

nächsten zwölf Monate wesentlich ändern werden.<br />

Ziffer 17 — Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten<br />

Rechtliche Angelegenheiten<br />

Es folgt eine Zusammenfassung wichtiger rechtlicher Angelegenheiten zum 31. Dezember 2010.<br />

Schreiben der IRS<br />

Im November 2009 übersandte die US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) eine Berichtigungsankündigung<br />

(notice of proposed adjustment), wonach Abzüge in Höhe von ca. 161 Mio. US$, die die NYSE in den<br />

Steuerjahren 2001, 2002 und 2003 für die Vergütung ihres ehemaligen Chairman und Chief Executive Officer<br />

vorgenommen hatte, nicht anerkannt werden. Im Februar 2010 legte die NYSE Widerspruch gegen diese<br />

Entscheidung ein und wartet nun auf eine Besprechung mit dem Appeals Office der IRS.<br />

Aktionärsklagen<br />

Nach der Ankündigung des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext mit der<br />

Deutsche Börse am 15. Februar 2011 reichten vorgebliche Aktionäre der NYSE Euronext verschiedene Klagen vor<br />

mindestens zwei einzelstaatlichen Gerichten (state courts) ein. Die Kläger streben an, eine Sammelklage im Namen<br />

aller Aktionäre der NYSE Euronext zu führen. Zu den benannten Beklagten zählen die Mitglieder des Board of<br />

Directors der NYSE Euronext, bestimmte Officers sowie die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und verbundene<br />

Unternehmen. In allen Klagen werden Ansprüche aufgrund der Verletzung von Treuepflichten gegen die beklagten<br />

natürlichen Personen sowie Ansprüche aufgrund der Beihilfe und Begünstigung dieser vorgeblichen Verletzung<br />

gegen eines oder mehrere der beklagten Unternehmen geltend gemacht. Grundsätzlich werden in den Klagen die<br />

Bedingungen der geplanten Transaktion bemängelt und es wird unter anderem eine einstweilige Verfügung gegen<br />

ihren Vollzug beantragt. Die NYSE Euronext prüft derzeit die Klageschriften und beabsichtigt eine Klageerwiderung.<br />

Neben den vorstehend beschriebenen Angelegenheiten ist die NYSE Euronext von Zeit zu Zeit an verschiedenen<br />

Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtlichen Verfahren beteiligt, die sich im Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsgangs ergeben. Ausgehend von den derzeit verfügbaren Informationen ist die NYSE Euronext<br />

nicht der Auffassung, dass die Ergebnisse dieser Verfahren wesentliche nachteilige Auswirkungen auf ihren<br />

Konzernabschluss haben werden.<br />

Verpflichtungen<br />

Die NYSE Euronext mietet Büroräume im Rahmen von nicht kündbaren Operating-Leasingverhältnissen sowie<br />

Geschäftsausstattung auf der Grundlage von Verträgen, die zu unterschiedlichen Terminen bis 2029 auslaufen. Der<br />

Mietaufwand aus diesen Leasingverhältnissen, der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowohl unter<br />

,,Raumkosten“ als auch unter ,,Systeme und Kommunikation“ ausgewiesen ist, belief sich für die Geschäftsjahre zum<br />

31. Dezember 2010, 2009 und 2008 auf insgesamt 97 Mio. US$, 123 Mio. US$ bzw. 85 Mio. US$.<br />

F-47


Die zukünftigen Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember<br />

2010 wie folgt dar (Angaben in Millionen):<br />

Operating-Leasingverhältnisse<br />

Jahr Büroräume Geschäftsausstattung<br />

Sonstige<br />

Verpflichtungen 1)<br />

Summe<br />

2011 ..................... US$ 66 US$ 4 US$ 41 US$111<br />

2012 ..................... 62 1 41 104<br />

2013 ..................... 54 — 35 89<br />

2014 ..................... 49 — — 49<br />

2015 ..................... 42 — — 42<br />

2016 und darüber hinaus . . . . . . 144 — — 144<br />

US$417 US$ 5 US$117 US$539<br />

1) Betrifft vorwiegend ausstehende Verpflichtungen für die Beteiligung der NYSE Euronext an der Qatar<br />

Exchange.<br />

Die im Vereinigten Königreich regulierte Tochtergesellschaft der NYSE Euronext für Derivate, der Londoner<br />

Markt der NYSE Liffe (in diesem Abschnitt als ,,NYSE Liffe“ bezeichnet) übernahm am 30. Juli 2009 die volle<br />

Verantwortung für die Clearingaktivitäten auf den Terminmärkten der NYSE Euronext im Vereinigten Königreich.<br />

Infolgedessen wurde die NYSE Liffe zum zentralen Kontrahenten für Kontrakte, die von ihren Clearingmitgliedern<br />

auf dem NYSE Liffe-Markt geschlossen werden, und lagert im Rahmen des NYSE Liffe Clearing-Vertrags<br />

bestimmte Dienstleistungen an die LCH.Clearnet aus. Die NYSE Liffe trägt ein Kreditrisiko gegenüber diesen<br />

Clearingmitgliedern. Die Clearingmitglieder der NYSE Liffe können infolge der Marktturbulenzen und der<br />

Verknappung auf den Kreditmärkten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die zu Insolvenzen und Ausfällen<br />

führen könnten. Die NYSE Liffe gleicht ihr Kreditrisiko durch Vereinbarungen mit der LCH.Clearnet aus, gemäß<br />

denen die LCH.Clearnet Absicherung durch Clearinggarantien und damit verbundene Risikofunktionen gegenüber<br />

der NYSE Liffe bietet, für alle ausfallenden Positionen von Mitgliedern einsteht und die zur Behebung entsprechender<br />

Ausfälle erforderlichen Ressourcen einsetzt. Zusätzlich bestehen bei der NYSE Liffe Richtlinien und<br />

Verfahren, um sicherzustellen, dass ihre Clearingmitglieder der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nachkommen<br />

können, wozu die Bedingung gehört, dass die Mitglieder bestimmte Vorgaben hinsichtlich Mindestkapitalausstattung<br />

und Reinvermögen erfüllen und Sicherheiten für ihre Handelstätigkeit hinterlegen. Dennoch kann die<br />

NYSE Euronext nicht ausschließen, dass die LCH.Clearnet unter extremen Bedingungen selbst in Schwierigkeiten<br />

geraten könnte. In diesem Fall könnten diese Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um die NYSE Liffe vor<br />

einem Ausfall zu schützen oder sicherzustellen, dass ein erheblicher Ausfall keine wesentlichen nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die NYSE Liffe haben wird.<br />

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann die NYSE Euronext Verträge abschließen, nach deren<br />

Maßgabe sie bestimmte Zusicherungen und Gewährleistungen abzugeben hat und welche allgemeine Freistellungsverpflichtungen<br />

vorsehen. Auf der Grundlage ihrer bisherigen Erfahrung stuft die NYSE Euronext das Risiko von<br />

Verlusten im Rahmen dieser Freistellungsverpflichtungen jedoch als äußerst gering ein. Da diese jedoch mit<br />

zukünftigen, noch nicht geltend gemachten Ansprüchen gegenüber der NYSE Euronext verbunden sind, ist der<br />

mögliche Risikoumfang der NYSE Euronext in Verbindung mit diesen Verträgen ungewiss. Darüber hinaus hat die<br />

NYSE Euronext Verpflichtungen in Zusammenhang mit nicht erfassten Steuerpositionen, Pensionszusagen und<br />

anderen pensionsähnlichen Leistungen. Die Zahlungstermine im Rahmen dieser Verpflichtungen können nicht<br />

bestimmt werden.<br />

F-48


Ziffer 18 — Erläuterungen bestimmter Bilanzpositionen<br />

Sachanlagen — Diese setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Grundstücke, Gebäude und Einbauten in Gebäude.... US$ 544 US$ 524 US$ 477<br />

Mietereinbauten .............................<br />

Computer und Geschäftsausstattung einschließlich<br />

Finanzierungsleasing für 2010, 2009 und 2008 von<br />

407 209 216<br />

13 US$, 13 US$ bzw. 40 US$ . . . .............. 737 807 700<br />

Software und Softwareentwicklungskosten ......... 945 901 749<br />

Büro- und Geschäftsausstattung . . . .............. 23 26 25<br />

Abzgl.: kumulierte Abschreibungen einschließlich<br />

Finanzierungsleasing für 2010, 2009 und 2008 von<br />

2.656 2.467 2.167<br />

13 US$, 13 US$ bzw. 39 US$ . . . .............. (1.635) (1.481) (1.472)<br />

US$ 1.021 US$ 986 US$ 695<br />

In den Geschäftsjahren 2010, 2009 und 2008 aktivierte die NYSE Euronext Softwareentwicklungskosten in<br />

Höhe von ca. 68 Mio. US$, 111 Mio. US$ bzw. 67 Mio. US$. In den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2009<br />

und 2008 erfasste die NYSE Euronext Abschreibungen auf aktivierte Software in Höhe von 79 Mio. US$, 84 Mio.<br />

US$ bzw. 91 Mio. US$. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 waren nicht abgeschriebene aktivierte<br />

Softwareentwicklungskosten in Höhe von 146 Mio. US$, 157 Mio. US$ bzw. 128 Mio. US$ im Nettobuchwert<br />

der Sachanlagen enthalten.<br />

Verbindlichkeiten und Rückstellungen — Diese setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ........<br />

Ertragsteuerverbindlichkeiten (einschl. unsicherer<br />

US$258US$ 466 US$365<br />

Steuerpositionen) ............................... 86 104 109<br />

Vergütungen (einschl. Abfindungszahlungen) ............ 255 355 355<br />

Sonstige Rückstellungen ........................... 173 237 168<br />

US$772 US$1.162 US$997<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte — Diese setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Millionen):<br />

2010<br />

31. Dezember<br />

2009 2008<br />

Zu Anschaffungskosten bewertete Beteiligungen ........... US$375US$515US$512 Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen ......... 178 178 —<br />

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungen ....... — — 26<br />

Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte .............<br />

Einlagen, Kosten für die Begebung von Anleihen und<br />

46 46 86<br />

sonstiges ...................................... 64 63 81<br />

US$663 US$802 US$705<br />

Ziffer 19 — Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Am 15. Februar 2011 gab die NYSE Euronext den Abschluss eines Vertrags über einen Unternehmenszusammenschluss<br />

mit der Deutsche Börse AG bekannt. Nach Maßgabe des Vertrags werden die beiden Unternehmen<br />

gemeinsam die weltweit führende Börsenorganisation bilden. Jede nationale Börse der Gruppe wird im<br />

nationalen Markt jeweils wie bisher firmieren, und alle Börsen werden weiterhin den jeweiligen nationalen<br />

aufsichtsrechtlichen Vorschriften und der jeweiligen nationalen Aufsicht unterliegen. Nach dem vollständigen<br />

Vollzug der vorgesehenen Transaktionen werden die ehemaligen Aktionäre der Deutsche Börse ca. 60 % und die<br />

ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext ca. 40 % der Anteile der gemeinsamen Gruppe auf voll verwässerter<br />

Basis halten, unter der Annahme, dass alle Deutsche Börse-Aktien im vorgesehenen Tauschangebot eingereicht<br />

werden. Die Transaktion bedarf der Zustimmung der Inhaber der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien<br />

F-49


mit einfacher Mehrheit sowie einer Annahmequote von 75 % im Rahmen des Tauschangebots an die Aktionäre der<br />

Deutsche Börse und der Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbs-, Finanz-, Wertpapier- und sonstigen<br />

Aufsichtsbehörden in den Vereinigten Staaten und Europa und anderen üblichen Closing-Bedingungen. Das<br />

Closing der Transaktion wird für Ende 2011 erwartet.<br />

Nach der Ankündigung der geplanten Transaktion reichten vorgebliche Aktionäre der NYSE Euronext<br />

verschiedene Klagen vor mindestens zwei einzelstaatlichen Gerichten (state courts) ein. Die Kläger streben an,<br />

eine Sammelklage im Namen aller Aktionäre der NYSE Euronext zu führen. Zu den benannten Beklagten zählen<br />

die Mitglieder des Board of Directors der NYSE Euronext, bestimmte Officers sowie die NYSE Euronext, die<br />

Deutsche Börse und verbundene Unternehmen. In allen Klagen werden Ansprüche aufgrund der Verletzung von<br />

Treuepflichten gegen die beklagten natürlichen Personen sowie Ansprüche aufgrund der Beihilfe und Begünstigung<br />

dieser vorgeblichen Verletzung gegen eines oder mehrere der beklagten Unternehmen geltend gemacht. Grundsätzlich<br />

werden in den Klagen die Bedingungen der geplanten Transaktion bemängelt und es wird unter anderem<br />

eine einstweilige Verfügung gegen ihren Vollzug beantragt. Die NYSE Euronext prüft derzeit die Klageschriften<br />

und beabsichtigt eine Klageerwiderung.<br />

Quartalsfinanzangaben (ungeprüft)<br />

Es folgt eine Darstellung der ungeprüften Quartalsergebnisse der NYSE Euronext für die Geschäftsjahre zum<br />

31. Dezember 2010 und 2009. Diese Quartalsergebnisse wurden gemäß den allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften<br />

erstellt und beinhalten alle Anpassungen, die nach Ansicht der Geschäftsführung für eine den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ergebnisse erforderlich sind. Diese Anpassungen sind<br />

normaler wiederkehrender Natur.<br />

Q1 Q2 Q3 Q4<br />

(in Mio., außer Angaben je Aktie)<br />

2010<br />

Gesamtumsätze................................... US$1.083 US$1.247 US$1.050 US$1.045<br />

Betriebsergebnis .................................. 205 215 155 170<br />

Konzernquartalsüberschuss .......................... 125 179 123 131<br />

Konzernquartalsfehlbetrag, der auf Minderheitenanteile<br />

entfällt ....................................... 5 5 5 4<br />

Konzernquartalsüberschuss, der auf die NYSE Euronext<br />

entfällt ....................................... 130 184 128 135<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die NYSE<br />

Euronext entfällt................................ US$ 0,50 US$ 0,70 US$ 0,49 US$ 0,52<br />

Verwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die NYSE Euronext<br />

entfällt ....................................... US$ 0,50 US$ 0,70 US$ 0,49 US$ 0,51<br />

2009<br />

Gesamtumsätze................................... US$1.142 US$1.252 US$1.160 US$1.130<br />

Betriebsergebnis (Verluste) .......................... 160 (227) 187 166<br />

Konzernquartalüberschuss/(-fehlbetrag) ................. 106 (179) 124 161<br />

Konzernquartalsfehlbetrag/(-überschuss), der auf<br />

Minderheitenanteile entfällt........................ (2) (3) 1 11<br />

Konzernquartalsüberschuss/(-fehlbetrag), der auf die NYSE<br />

Euronext entfällt................................ 104 (182) 125 172<br />

Unverwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie, das auf die<br />

NYSE Euronext entfällt........................... US$ 0,40 US$ (0,70) US$ 0,48 US$ 0,66<br />

Verwässertes Ergebnis (Verlust) je Aktie, das auf die NYSE<br />

Euronext entfällt................................ US$ 0,40 US$ (0,70) US$ 0,48 US$ 0,66<br />

F-50


INHALTSVERZEICHNIS ZUM GEPRÜFTEN KONZERNABSCHLUSS DER GRUPPE DEUTSCHE BÖRSE<br />

Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers ................ F-52<br />

Vermerk zum Konzernabschluss (International Standards on Auditing) ......................... F-53<br />

Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden<br />

Geschäftsjahre ................................................................. F-54<br />

Darstellung des Gesamtertrags und -aufwands für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008<br />

endenden Geschäftsjahre ......................................................... F-55<br />

Konzernbilanzen zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 .................................. F-56<br />

Konzern-Kapitalflussrechnungen für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden<br />

Geschäftsjahre ................................................................. F-58<br />

Konzern- Eigenkapitalentwicklung für die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endenden<br />

Geschäftsjahre ................................................................. F-59<br />

Konzernanhang .................................................................. F-60<br />

Die Deutsche Börse AG hat KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Konzernabschlüsse<br />

der Deutsche Börse AG und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008, die in<br />

Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden<br />

sind, aufgestellt wurden, unter Beachtung der International Accounting Standards (ISA) zu prüfen. Darüber hinaus<br />

hat die Deutsche Börse AG KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Konzernabschlüsse in<br />

Übereinstimmung mit den Standards des Public Company Accounting Oversight Board (United States) (PCAOB)<br />

zu prüfen. Im Folgenden wird zunächst der nach den Standards des PCAOB erteilte Vermerk und im Anschluss der<br />

nach den ISA erteilte Vermerk wiedergegeben.<br />

F-51<br />

Seite


Bestätigungsvermerk des unabhängigen registrierten öffentlichen Abschlussprüfers<br />

An den Vorstand und die Aktionäre der Deutsche Börse AG<br />

Wir haben die beigefügten Konzernbilanzen der Deutsche Börse AG und ihrer Tochtergesellschaften zum<br />

31. Dezember 2010, 2009 und 2008 und die dazugehörigen Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen, Konzerngesamtergebnisrechnungen,<br />

Konzernkapitalflussrechnungen und Konzerneigenkapitalveränderungsrechnungen<br />

für jedes Jahr in der Dreijahresperiode bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Verantwortung für die Konzernabschlüsse<br />

liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer<br />

Prüfung ein Urteil zu diesen Konzernabschlüssen abzugeben.<br />

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den Standards des Public Company Accounting<br />

Oversight Board (United States) durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die Abschlussprüfung so zu planen<br />

und durchzuführen, dass wir eine hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Konzernabschlüsse frei von<br />

wesentlichen falschen Angaben sind. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die stichprobenweise Prüfung der in den<br />

Konzernabschlüssen enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben anhand von Prüfungsnachweisen. Eine<br />

Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der wesentlichen<br />

geschätzten Werte sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Konzernabschlüsse. Wir sind der<br />

Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Nach unserer Beurteilung stellen die oben dargestellten Konzernabschlüsse, in allen wesentlichen Belangen,<br />

die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2010, 2009<br />

und 2008 sowie die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit und die Cashflows für die an diesen Stichtagen endenden<br />

Geschäftsjahre in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU<br />

anzuwenden sind, sachgerecht dar.<br />

Frankfurt am Main, den 2. Mai 2011<br />

Gez. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

F-52


An die Deutsche Börse AG<br />

Vermerk zum Konzernabschluss<br />

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers<br />

Wir haben die beigefügten Konzernabschlüsse der Deutsche Börse AG und ihrer Tochtergesellschaften —<br />

bestehend aus den Konzernbilanzen zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 und den dazugehörigen Konzern-<br />

Gewinn- und Verlustrechnungen, Konzerngesamtergebnisrechnungen, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnungen<br />

und Konzernkapitalflussrechnungen für die Dreijahresperiode bis zum 31. Dezember 2010 sowie die<br />

Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und weiteren Angaben — geprüft.<br />

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Konzernabschlüsse<br />

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der Konzernabschlüsse, die in Übereinstimmung<br />

mit den IFRS, wie vom IASB herausgegeben, und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den<br />

tatsächliche Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen<br />

Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von<br />

wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.<br />

Verantwortung des Abschlussprüfers<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesen Konzernabschlüssen<br />

abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing<br />

(ISA) durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die<br />

Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir eine hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die<br />

Konzernabschlüsse frei von wesentlichen falschen Angaben sind.<br />

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die<br />

in den Konzernabschlüssen enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der<br />

Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der<br />

Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen in den Konzernabschlüssen ein.<br />

Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist<br />

für die Aufstellung eines Konzernabschlusses durch die Einheit, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild vermittelt, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen<br />

sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns<br />

abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden<br />

und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in<br />

der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Konzernabschlüsse.<br />

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als<br />

Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.<br />

Prüfungsurteil<br />

Nach unserer Beurteilung vermitteln die Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS, wie vom<br />

IASB herausgegeben und den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesentlichen Belangen, ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer<br />

Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 sowie der Ertragslage und der Cashflows für<br />

die an diesen Stichtagen endenden Geschäftsjahre.<br />

Frankfurt am Main, den 2. Mai 2011<br />

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Unterschrift Unterschrift<br />

Bors Hommel<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

F-53


Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />

Konzernanhang 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Umsatzerlöse 4 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft 5 59,4 97,4 236,8<br />

Sonstige betriebliche Erträge 6 61,0 130,6 66,7<br />

Gesamterlöse 2.226,7 2.289,7 2.758,6<br />

Volumenabhängige Kosten –210,9 –250,3 –270.1<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten 2.015,8 2.039,4 2,488,5<br />

Personalaufwand 7 –502,0 –394,3 –409,8<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand 8 –583,5 –569,1 –137,1<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 –414,7 –433,4 –439,0<br />

Operative Kosten –1.500,2 –1.396,8 �985,9<br />

Beteiligungsergebnis 11 12,2 –4,8 5,8<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 527,8 637,8 1.508,4<br />

Finanzerträge 12 24,0 51,0 237,6<br />

Finanzaufwendungen 12 –132,2 –130,7 –277,1<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) 419,6 558,1 1.468,9<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13 –24,5 –86,9 –418,6<br />

Jahresüberschuss<br />

davon Anteilseigner der Muttergesellschaft<br />

395,1 471,2 1.050,3<br />

(Konzern-Jahresüberschuss) 417,8 496,1 1.033,3<br />

davon nicht beherrschende Gesellschafter –22,7 –24,9 17,0<br />

Ergebnis je Aktie (unverwässert) (E) 40 2,25 2,67 5,42<br />

Ergebnis je Aktie (verwässert) (E) 40 2,24 2,67 5,41<br />

Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />

F-54


Darstellungen des Gesamtertrags und -aufwands<br />

für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />

Konzernanhang 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Jahresüberschuss laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 395,1 471,2 1.050,3<br />

Währungsdifferenzen 1)<br />

24 102,9 –38,5 56,4<br />

Neubewertung der Cashflow-Hedges 8,1 –9,4 6,1<br />

Neubewertung von Beteiligungen 0 103,7 0<br />

Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –9,3 11,8 –17,4<br />

Latente Steuern 24 –29,9 11,0 –23,3<br />

Im Eigenkapital erfasste Gewinne 71,8 78,6 21,8<br />

Gesamtertrag für die Periode 466,9 549,8 1.072,1<br />

davon Anteilseigner der Muttergesellschaft 470,4 581,6 1.040,4<br />

davon nicht beherrschende Gesellschafter –3,5 –31,8 31,7<br />

1) In den Währungsdifferenzen sind 6,1 Mio. A (2009: –2,9 Mio. A; 2008: –0,5 Mio. A) enthalten, die im Rahmen<br />

des Beteiligungsergebnisses neutral in der Position ,,Angesammelte Gewinne“ erfasst wurden.<br />

Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />

F-55


Konzernbilanzen<br />

zum 31. Dezember<br />

Aktiva<br />

Konzernanhang 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />

Immaterielle Vermögenswerte 14<br />

Software 50,2 84,5 101,1<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte 2.059,6 1.987,3 1.977,0<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 65,2 26,0 17,5<br />

Andere immaterielle Vermögenswerte 914,9 1.333,7 1.350,9<br />

3.089,9 3.431,5 3.446,5<br />

Sachanlagen 15<br />

Einbauten in Gebäuden 39,0 23,1 29,9<br />

Computerhardware, Betriebs- und Geschäftsausstattung 70,2 61,5 75,0<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 29,0 14,8 4,0<br />

138,2 99,4 108,9<br />

Finanzanlagen 16<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen 172,6 152,5 156,6<br />

Andere Beteiligungen 64,7 60,0 52,8<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 1.555,6 1.468,2 756,3<br />

Sonstige Wertpapiere 12,1 29,0 6,8<br />

Sonstige Ausleihungen 1)<br />

1,0 0 0<br />

1.806,0 1.709,7 972,5<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 17 27,7 5,6 13,5<br />

Aktive latente Steuerforderungen 13 7,7 4,8 3,5<br />

Summe langfristige Vermögenswerte<br />

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />

Forderungen und sonstige Vermögenswerte<br />

5.069,5 5.251,0 4.544,9<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 19 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 20 7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 212,1 207,4 210,7<br />

Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen<br />

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />

5,6 8,6 5,7<br />

Beteiligungsverhältnis besteht 4,4 1,5 1,0<br />

Forderungen aus Ertragsteuern 2)<br />

25,6 48,8 96,0<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 22 141,4 167,1 60,5<br />

136.798,1 150.804,2 130.486,2<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung 23 6.185,8 4.745,6 10.364,7<br />

Kassenbestand und sonstige Bankguthaben 797,1 559,7 482,8<br />

Summe kurzfristige Vermögenswerte 143.781,0 156.109,5 141.333,7<br />

Summe Aktiva 148.850,5 161.360,5 145.878,6<br />

1) Davon 1,0 Mio. A (2009 und 2008: null) Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen<br />

2) Davon 14,1 Mio. A (2009: 14,8 Mio. A; 2008: 18,3 Mio. A) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr aus<br />

Körperschaftsteuerguthaben gemäß §37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG)<br />

Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />

F-56


Passiva<br />

Konzernanhang 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

EIGENKAPITAL 24<br />

Gezeichnetes Kapital 195,0 195,0 195,0<br />

Kapitalrücklage 1.247,0 1.247,0 1.247,0<br />

Eigene Aktien –586,5 –587,8 –596,4<br />

Neubewertungsrücklage 124,9 125,2 29,3<br />

Angesammelte Gewinne 1.971,0 1.886,8 1.779,4<br />

Konzerneigenkapital 2.951,4 2.866,2 2.654,3<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender<br />

Gesellschafter 458,9 472,6 324,0<br />

Summe Eigenkapital 3.410,3 3.338,8 2.978,3<br />

LANGFRISTIGE SCHULDEN<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen 25 21,3 30,1 18,8<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen 26, 27 86,6 80,5 72,9<br />

Latente Steuerschulden 13 297,7 442,0 600,6<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten 1)<br />

28 1.455,2 1.514,9 1.512,9<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 9,6 26,0 8,5<br />

Summe langfristige Schulden<br />

KURZFRISTIGE SCHULDEN<br />

1.870,4 2.093,5 2.213,7<br />

Steuerrückstellungen<br />

davon Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:<br />

302,1 Mio. A (2009: 307,3 Mio. A; 2008:<br />

230,9 Mio. A)<br />

26, 29 345,0 316,8 239,3<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen 26, 30 134,8 67,4 83,5<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 19 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />

Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft 2)<br />

31 7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20,1 0 0<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 96,5 95,1 112,3<br />

Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen<br />

4,0 9,2 8,7<br />

ein Beteiligungsverhältnis besteht 13,6 13,9 9,4<br />

Bardepots der Marktteilnehmer 32 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 33 245,9 284,9 412,1<br />

Summe kurzfristige Schulden 143.569,8 155.928,2 140.686,6<br />

Summe Schulden 145.440,2 158.021,7 142.900,3<br />

Summe Passiva 148.850,5 161.360,5 145.878,6<br />

1) Davon 11,2 Mio. A (2009: 11,2 Mio. A; 2008: null) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

2) Davon 0,1 Mio. A (2009: 198,0 Mio. A; 2008: 278,0 Mio. A) Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten<br />

Unternehmen<br />

Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />

F-57


Konzern-Kapitalflussrechnungen<br />

für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />

Konzernanhang 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Jahresüberschuss 395,1 471,2 1.050,3<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand 8 583,5 569,1 137,1<br />

(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Rückstellungen 36 –2,9 19,3 –47,5<br />

Latente Ertragsteuererträge 13 –205,8 –219,9 –29,5<br />

Übrige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen<br />

Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer<br />

Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile:<br />

36 –1,0 5,9 3,3<br />

Abnahme/(Zunahme) der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte 36 50,4 –42,6 265,3<br />

Zunahme/(Abnahme) der kurzfristigen Schulden 36 152,7 –2,3 –100,3<br />

(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten –12,6 0,3 0,3<br />

(Nettogewinn)/Nettoverlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten –15,5 0,5 –0,1<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36 943,9 801,5 1.278,9<br />

Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –133,9 –172,3 –94,5<br />

Auszahlungen für Investitionen in langfristige Finanzinstrumente –771,0 –1.113,9 –344,0<br />

Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />

Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener<br />

–6,8 –1,4 –122,3<br />

Zahlungsmittel 0,1 1)<br />

–51,0 0<br />

Effekte aus dem Abgang von (Anteilen an) Tochterunternehmen abzüglich<br />

abgegebener Zahlungsmittel 10,4 –5,9 –24,6<br />

Einzahlungen aus der Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />

(Nettozunahme)/Nettoabnahme der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus<br />

0 7,5 16,8<br />

dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten<br />

Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbaren langfristigen<br />

–12,4 165,6 –391,2<br />

Finanzinstrumenten 393,5 88,7 19,9<br />

Einzahlungen aus Abgängen von sonstigen langfristigen Vermögenswerten 0 0 0,3<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit 37 –520,1 –1.082,7 –939,6<br />

Mittelabfluss aus dem Erwerb eigener Aktien 0 0 –380,5<br />

Mittelzufluss aus dem Verkauf eigener Aktien 0 4,2 7,0<br />

Mittelzufluss von nicht beherrschenden Gesellschaftern 4,0 20,4 0<br />

Mittelabfluss aus langfristiger Finanzierung –97,2 –3,9 –500,0<br />

Mittelzufluss aus langfristiger Finanzierung 0 11,1 2)<br />

1.481,6<br />

Mittelabfluss aus kurzfristiger Finanzierung –103,7 3)<br />

–811,2 –1.941,7<br />

Mittelzufluss aus kurzfristiger Finanzierung 0 715,1 4)<br />

Zahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen –0,5 –0,4 –0,8<br />

Ausschüttung an Aktionäre –390,5 –390,2 –403,0<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 38 –587,9 –454,9 –943,0<br />

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –164,1 –736,1 –603,7<br />

Einfluss von Währungsdifferenzen 5)<br />

4,0 2,5 11,7<br />

Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6)<br />

–285,4 448,2 1.040,2<br />

Finanzmittelbestand am Ende der Periode 6)<br />

39 –445,5 –285,4 448,2<br />

Erhaltene Zinsen und ähnliche Erträge 7)<br />

Erhaltene Dividenden<br />

21,4 50,8 218,4<br />

7)<br />

7,4 11,4 11,7<br />

Gezahlte Zinsen 7)<br />

–105,9 –144,7 –263,5<br />

Ertragsteuerzahlungen –178,6 –181,7 –474,4<br />

1) Im Rahmen des Erwerbs der Tradegate Exchange GmbH zu einem Kaufpreis von 0,4 Mio. A wurden Zahlungsmittel in<br />

Höhe von 0,5 Mio. A erworben.<br />

2) Mittelzufluss durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter<br />

3) Davon 3,7 Mio. A aus Darlehensrückzahlung an einen nicht beherrschenden Gesellschafter<br />

4) Davon 3,7 Mio. A durch Darlehensaufnahme von einem nicht beherrschenden Gesellschafter<br />

5) Enthält im Wesentlichen die aus der Umrechnung des Teilkonzerns ISE entstandenen Währungsdifferenzen<br />

6) Ohne Bardepots der Marktteilnehmer<br />

7) Zins- und Dividendenzahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet.<br />

Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />

F-58<br />

794,4


Konzern-Eigenkapitalentwicklung<br />

für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre<br />

davon enthalten im<br />

Gesamtertrag<br />

für die Periode<br />

Konzernanhang 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Bilanz zum 1. Januar 195,0 195,0 200,0<br />

Einziehung von eigenen Aktien 0 0 –5,0<br />

Bilanz zum 31. Dezember<br />

Kapitalrücklage<br />

195,0 195,0 195,0<br />

Bilanz zum 1. Januar 1.247,0 1.247,0 1.242,0<br />

Einziehung von eigenen Aktien 0 0 5.0<br />

Bilanz zum 31. Dezember<br />

Eigene Aktien<br />

1.247,0 1.247,0 1.247,0<br />

Bilanz zum 1. Januar –587,8 –596,4 –589,8<br />

Erwerb von eigenen Aktien 0 0 –380,5<br />

Einziehung von eigenen Aktien<br />

Verkäufe im Rahmen des<br />

0 0 363,6<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 1,3 8,6 10,3<br />

Bilanz zum 31. Dezember –586,5 –587,8 –596,4<br />

Neubewertungsrücklage 24<br />

Bilanz zum 1. Januar 125,2 29,3 32,1<br />

Neubewertung der Cashflow-Hedges 8,1 –9,4 6,1 8,1 –9,4 6,1<br />

Aufdeckung stiller Reserven aus Fair Value-Bewertung 0 103,7 0 0 103,7 0<br />

Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –9,3 11,8 –17,4 –9,3 11,8 –17,4<br />

Veränderung aus aktienbasierter Vergütung<br />

Latente Steuern auf die Neubewertung der<br />

–1,4 –10,8 11,0 0 0 0<br />

Finanzinstrumente 13 2,3 0,6 –2,5 2,3 0,6 –2,5<br />

Bilanz zum 31. Dezember 124,9 125,2 29,3<br />

Angesammelte Gewinne 24<br />

Bilanz zum 1. Januar 1.886,8 1.779,4 1.493,0<br />

Ausschüttung an Aktionäre –390,5 –390,2 –403.0 0 0 0<br />

Konzern-Jahresüberschuss 417,8 496,1 1.033,3 417,8 496,1 1.033,3<br />

Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen 89,1 –8,9 40,5 83,7 –31,6 41,7<br />

Einziehung von eigenen Aktien 0 0 –363,6 0 0 0<br />

Latente Steuern 13 –32,2 10,4 –20,8 –32,2 10,4 –20,8<br />

Bilanz zum 31. Dezember 1.971,0 1.886,8 1.779,4<br />

Konzerneigenkapital zum 31. Dezember<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender<br />

Gesellschafter<br />

2.951,4 2.866,2 2.654,3 470,4 581,6 1.040,4<br />

Bilanz zum 1. Januar 472,6 324,0 312,9<br />

Veränderung aus Kapitalmaßnahmen<br />

Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am<br />

–10,5 180,6 –20,6 0 0 0<br />

Nettogewinn von Konzerngesellschaften –22,7 –24,9 17,0 –22,7 –24,9 17,0<br />

Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen 19,5 –7,1 14,7 19,2 –6,9 14,7<br />

Bilanz zum 31. Dezember 458,9 472,6 324,0 –3,5 –31,8 31,7<br />

Summe Eigenkapital zum 31. Dezember 3.410,3 3.338,8 2.978,3 466,9 549,8 1.072,1<br />

Siehe die begleitenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss.<br />

F-59


Konzernanhang<br />

Grundlagen und Methoden<br />

1. Allgemeine Grundsätze<br />

Die Deutsche Börse AG (,,die Gesellschaft“) ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft.<br />

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Frankfurt am Main.<br />

Der Konzernabschluss für die drei Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 endeten, wurde im<br />

Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglich veröffentlichten<br />

Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung<br />

Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards<br />

in der Europäischen Union anzuwenden sind. Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 gab es<br />

keine geltenden Standards oder Interpretationen, die bis dato nicht von EU übernommen wurden und die<br />

Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten. Entsprechend stimmt der Konzernabschluss auch mit den IFRS<br />

in ihrer vom IASB herausgegebenen Fassung überein.<br />

Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards — 2010 umgesetzt<br />

Die folgenden vom IASB veröffentlichten und zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Standards und Interpretationen<br />

wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2010 angewandt.<br />

Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“ (April 2009)<br />

Dieser Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS bewirkt Änderungen bei Darstellung, Ansatz und<br />

Bewertung sowie Begriffs- oder redaktionellen Änderungen mit minimalen Auswirkungen auf die Bilanzierung.<br />

Die meisten Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen.<br />

Anpassungen IFRS 2 ,,Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Konzern“ (Juni 2009)<br />

Die Änderungen dienen der Klarstellung des Anwendungsbereichs von IFRS 2 und dessen Zusammenwirken mit<br />

anderen Standards. Die Änderungen sind retrospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2010 beginnen.<br />

Überarbeiteter IFRS 3 ,,Unternehmenszusammenschlüsse“ und Anpassungen IAS 27 ,,Konzern- und<br />

Einzelabschlüsse nach IFRS“ (Januar 2008)<br />

Die Anpassungen betreffen in erster Linie die Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter im<br />

Rahmen eines Unternehmenserwerbs. Künftig kann bei Akquisitionen von unter 100 Prozent der Geschäfts- oder<br />

Firmenwert (Goodwill) voll aufgedeckt werden, d. h. inklusive des Anteils des Geschäfts- oder Firmenwertes, der<br />

auf den nicht beherrschenden Gesellschafter entfällt (Full Goodwill Method). Weitere wesentliche Änderungen<br />

betreffen den sukzessiven Anteilserwerb. Sofern sich die Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne<br />

Verlust der Kontrolle über das Unternehmen ändert, müssen die Änderungen erfolgsneutral erfasst werden.<br />

Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs sind in voller Höhe als Aufwand zu erfassen. Der neue Standard und<br />

die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.<br />

IFRIC 17 ,,Sachdividenden an Eigentümer“ (November 2008)<br />

Die Interpretation legt die Bilanzierung von Sachdividenden an Eigentümer eines Unternehmens fest.<br />

Die Änderungen sind spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.<br />

Neue Rechnungslegungsstandards — bisher nicht umgesetzt<br />

Folgende Standards und Interpretationen, die die Deutsche Börse AG und ihre Tochterunternehmen (im folgenden<br />

als ,,Gruppe Deutsche Börse“ oder ,,Gruppe“ bezeichnet) für das Jahr 2010 nicht vorzeitig anwenden, wurden bis<br />

zum Datum der Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses vom IASB veröffentlicht. Die Angaben in Klammern<br />

beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung durch den IASB.<br />

IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (November 2009)<br />

Mit IFRS 9 werden neue Regeln für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten<br />

eingeführt. Sie sehen vor, dass alle finanziellen Vermögenswerte, die bisher im Anwendungsbereich von IAS 39<br />

sind, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der<br />

Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; eine vorzeitige<br />

Anwendung ist zulässig.<br />

F-60


Überarbeiteter IAS 24 ,,Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ (November<br />

2009)<br />

Die überarbeitete Fassung des Standards befreit regierungsverbundene Unternehmen teilweise von Angabepflichten<br />

und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person wird präzisiert.<br />

Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />

Anpassungen IAS 32 ,,Einstufung von Bezugsrechten“ (Oktober 2009)<br />

Die Anpassungen betreffen die Bilanzierung von ausgegebenen Bezugsrechten (Rechte, Optionen oder Optionsscheine),<br />

die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten notiert sind. Diese<br />

Bezugsrechte sind künftig als Eigenkapital zu klassifizieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen.<br />

Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“ (Mai 2010)<br />

Die Änderungen betreffen sechs Standards sowie eine Interpretation. Die meisten Änderungen sind auf Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />

Anpassung IFRS 7 ,,Finanzinstrumente: Anhangangaben — Übertragung von finanziellen Vermögenswerten“<br />

(Oktober 2010)<br />

Die Anpassung führt zu erweiterten Anhangangaben bei Transaktionen, die zu einer Übertragung von finanziellen<br />

Vermögenswerten führen. Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, eine höhere Transparenz für Risiken zu<br />

schaffen, die beim Übertragenden verbleiben. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder<br />

nach dem 1. Juli 2011 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig.<br />

Anpassung IFRS 9 ,,Finanzinstrumente“ (Oktober 2010)<br />

Die Anpassung ergänzt den Standard ,,Finanzinstrumente“ um Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten.<br />

Sofern für finanzielle Verbindlichkeiten die Fair Value Option angewandt wird, sind Neuerungen<br />

beim Erfassen der Veränderung des eigenen Kreditrisikos zu berücksichtigen: Eine Änderung des Kreditrisikos ist<br />

nun im Eigenkapital und nicht länger in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Änderungen sind auf<br />

Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig,<br />

sofern auch die Bilanzierungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte angewandt werden.<br />

Anpassung IAS 12 ,,Latente Steuern“ (Dezember 2010)<br />

Latente Steuern auf Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 40 bewertet werden, sollen<br />

grundsätzlich die steuerlichen Konsequenzen abbilden, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung der<br />

entsprechenden Vermögenswerte ergeben. Die Anpassung des Standards schafft eine Ausnahmeregelung zu<br />

diesem Grundsatz und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen.<br />

IFRIC 19 ,,Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“ (November 2009)<br />

IFRIC 19 liefert Leitlinien für die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten, die ein Schuldner nach Neuaushandlung<br />

der Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung ausgibt. Die<br />

Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Juni 2010 beginnen, anzuwenden.<br />

Anpassung IFRIC 14 ,,Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“ (November 2009)<br />

Die Anpassung soll unbeabsichtigte Folgen von IFRIC 14 beseitigen. Besteht für einen leistungsorientierten Plan<br />

eine Mindestdotierungsverpflichtung, muss diese Vorauszahlung nach der vorliegenden Änderung als Vermögenswert<br />

bilanziert werden. Die Interpretation ist spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010<br />

beginnen, anzuwenden.<br />

Aus der Anwendung der neuen IFRS, der überarbeiteten IAS/IFRS und der neuen Interpretationen erwartet die<br />

Gruppe Deutsche Börse (mit Ausnahme des IFRS 9) keine wesentlichen Auswirkungen auf ihren Konzernabschluss.<br />

F-61


2. Konsolidierungskreis<br />

Der in den Konsolidierungskreis aufgenommene Anteilsbesitz der Deutsche Börse AG an Tochterunternehmen,<br />

assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2010 geht aus den folgenden<br />

Tabellen hervor.<br />

Tochterunternehmen, die voll in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden<br />

Gesellschaft Sitz<br />

Anteil am Kapital<br />

am 31.12.2010<br />

unmittelbar (mittelbar)<br />

%<br />

Clearstream <strong>Holding</strong> AG Deutschland 100,00<br />

Clearstream International S.A. Luxemburg (100,00)<br />

Clearstream Banking S.A. Luxemburg (100,00)<br />

Clearstream Banking Japan, Ltd. Japan (100,00)<br />

REGIS-TR S.A. Luxemburg (50,00)<br />

Clearstream Banking AG Deutschland (100,00)<br />

Clearstream Services S.A. Luxemburg (100,00)<br />

Clearstream Operations Prague s.r.o. Tschechien (100,00)<br />

LuxCSD S.A. Luxemburg (50,00)<br />

Deutsche Börse Systems AG Deutschland 100,00<br />

Deutsche Boerse Systems Inc. USA (100,00)<br />

Deutsche Gesellschaft für Wertpapierabwicklung mbH Deutschland 100,00<br />

Eurex Zürich AG Schweiz 50,00 1)<br />

Eurex Frankfurt AG Deutschland (50,00) 1)<br />

Eurex Bonds GmbH Deutschland (39,72) 2)<br />

Eurex Clearing AG Deutschland (50,00) 1)<br />

Eurex Repo GmbH Deutschland (50,00) 1)<br />

Eurex Services GmbH Deutschland (50,00) 1)<br />

U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. USA (50,00) 1)<br />

International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. USA (50,00) 1)<br />

ETC Acquisition Corp. USA (50,00) 1)<br />

International Securities Exchange, LLC USA (50,00) 1)<br />

Longitude, LLC USA (50,00) 1)<br />

Finnovation S.A. Luxemburg 100,00<br />

Infobolsa S.A. Spanien 50,00<br />

Difubolsa, Serviços de Difusão e Informaçao de Bolsa,<br />

S.A. Portugal (50,00)<br />

Infobolsa Deutschland GmbH Deutschland (50,00)<br />

Market News International Inc. USA 100,00<br />

Need to Know News, LLC USA (100,00)<br />

Risk Transfer Re S.A. Luxemburg 100,00<br />

STOXX Ltd. Schweiz 50,10<br />

Tradegate Exchange GmbH Deutschland 75,00<br />

Xlaunch GmbH Deutschland 100,00<br />

Deutsche Börse Services s.r.o. Tschechien (100,00)<br />

1) Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis: 85 Prozent<br />

2) Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis: 67,52 Prozent<br />

Die Deutsche Börse AG hält 50 Prozent der Stimmrechte an der Infobolsa S.A. Das wesentliche Entscheidungsgremium<br />

der Infobolsa S.A. ist das Board of Directors. Hier hat die Deutsche Börse AG über das Stimmrecht des<br />

Vorsitzenden die Stimmenmehrheit.<br />

Die Deutsche Börse AG verfügt zudem über 50 Prozent der Stimmrechte an der Eurex Zürich AG. Das wesentliche<br />

Entscheidungsgremium der Eurex Zürich AG, der Verwaltungsrat, wird mehrheitlich von der Deutsche Börse AG<br />

bestimmt, so dass die Deutsche Börse AG über dieses Organ die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen kann.<br />

Die Deutsche Börse AG hält indirekt 39,7% der Stimmrechte an der Eurex Bonds GmbH. Über ihr Tochterunternehmen<br />

Eurex Zürich AG, das 79,4% der Stimmrechte hält, kann sie die Finanz- und Geschäftspolitik der<br />

Eurex Bonds GmbH bestimmen.<br />

F-62


Veränderungen im Konsolidierungskreis<br />

Deutschland Ausland Summe<br />

Zum 1. Januar 2010 12 21 33<br />

Zugänge 1 2 3<br />

Abgänge �1 �1 �2<br />

Zum 31. Dezember 2010 12 22 34<br />

Mit Wirkung zum 8. Januar 2010 erwarb die Deutsche Börse AG zum Kaufpreis von 0,4 Mio. A einen Anteil von<br />

75,0 Prozent an der Tradegate Exchange GmbH, Berlin, Deutschland. Aus der zum Berichtszeitpunkt abgeschlossenen<br />

Kaufpreisallokation ergibt sich kein Geschäfts- oder Firmenwert. Die Gesellschaft wurde im ersten<br />

Quartal 2010 erstmals voll in den Konzernabschluss einbezogen.<br />

Die bisher voll in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft Avox Ltd., Wrexham, Großbritannien, an<br />

der die Deutsche Börse AG mit 76,82 Prozent beteiligt war, wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2010 veräußert. Der<br />

Verkaufspreis belief sich auf einen Betrag von 11,3 Mio A.<br />

Am 21. Juli 2010 gründeten die Clearstream International S.A., Luxemburg, und die Banque centrale du<br />

Luxembourg die Gesellschaft LuxCSD S.A., Luxemburg, an der die Clearstream International S.A. mit 50,0<br />

Prozent beteiligt ist. Da die Clearstream International S.A. über das Mandat des Aufsichtsratsvorsitzenden verfügt,<br />

das zudem mit einem Stichentscheid ausgestattet ist, wird von einem beherrschenden Einfluss ausgegangen. Die<br />

Tochtergesellschaft wird seit dem vierten Quartal voll in den Konzernabschluss einbezogen.<br />

Mit Wirkung zum 9. Dezember 2010 gründeten die Clearstream Banking S.A., Luxemburg, und die Sociedad de<br />

Géstion de los Sistemas de Registro, Compensación y Liquidación de Valores S.A.U., Madrid, Spanien, das<br />

Unternehmen REGIS-TR S.A., Luxemburg, an dem die Clearstream Banking S.A. 50,0 Prozent hält. Da die<br />

Clearstream Banking S.A. über das Mandat des Aufsichtsratsvorsitzenden verfügt, das zudem mit einem Stichentscheid<br />

ausgestattet ist, wird von einem beherrschenden Einfluss ausgegangen. Die Tochtergesellschaft wird seit<br />

dem vierten Quartal 2010 voll in den Konzernabschluss einbezogen.<br />

Am 31. Januar 2011 erwarb die Infobolsa S.A., Madrid, Spanien, einen Anteil von 62 Prozent an der Open Finance<br />

S.L., Valencia, Spanien, zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. A. Das Unternehmen wird zum 31. Januar 2011 voll in den<br />

Konzernabschluss einbezogen. Die Kaufpreisallokation war zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Konzernabschlusses<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

Im Jahr 2009 hatten die nachfolgenden Änderungen konsolidierter Tochterunternehmen einen wesentlichen<br />

Einfluss:<br />

Am 26. Januar 2009 übernahm die Deutsche Börse AG die Market News International Inc. (MNI), New York, USA,<br />

gegen Zahlung eines Kaufpreises von 10,8 Mio. US$ (davon Anschaffungsnebenkosten: 0,9 Mio. US$) abzüglich<br />

erhaltener Zahlungsmittel (2,3 Mio. US$). Im Kaufpreis enthalten ist ein Geschäfts- oder Firmenwert von 7,8 Mio.<br />

US$, der dem Zugang zu globalen handelsrelevanten Informationen seitens der MNI wie Meldungen von Behörden<br />

und supranationalen Organisationen zuzurechnen ist. Die MNI wurde im ersten Quartal 2009 als hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft erstmals in den Konzernabschluss einbezogen.<br />

Mit Wirkung zum 20. November 2009 erwarb die MNI einen hundertprozentigen Anteil an der Need to Know<br />

News, LLC, Chicago, USA. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus einer Barkomponente in Höhe von 2,3 Mio.<br />

US$ (einschließlich Anschaffungsnebenkosten von 0,6 Mio. US$) und einer Earnout-Komponente in Höhe von 20<br />

Prozent der Umsatzerlöse der Need to Know News, LLC, die in den nächsten drei Geschäftsjahren zu zahlen ist. Bei<br />

dem Erwerb entstand ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,9 Mio. US$. Die Gesellschaft wurde zum<br />

31. Dezember 2009 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen.<br />

Der Anteil der Deutsche Börse AG an der zuvor als assoziiertes Unternehmen bilanzierten STOXX Ltd., Zürich,<br />

Schweiz, wurde am 29. Dezember 2009 von 33,33 Prozent auf 50,1 Prozent erhöht. Für den Erwerb des Anteils von<br />

16,77 Prozent wurde ein Kaufpreis in Höhe von 86,6 Mio. A (einschließlich Anschaffungsnebenkosten von 1,7 Mio.<br />

A) vereinbart. Dieser setzt sich zusammen aus einer sofort fälligen Barkomponente (68,5 Mio. A), dem Verzicht auf<br />

den Dividendenanspruch für den erworbenen Anteil (4,9 Mio. A) und einer Earnout-Komponente. Die Earnout-<br />

Komponente wurde mit einem beizulegenden Zeitwert von 11,5 Mio. A berücksichtigt. Im Rahmen des Erwerbs<br />

wurde zudem am 29. Dezember 2009 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der STOXX Ltd. in Höhe von<br />

22,0 Mio. A vorgenommen. Für die Kaufpreisallokation der STOXX Ltd., Zürich, Schweiz, die zum 31. Dezember<br />

2009 vorläufig war, haben sich im Laufe des Jahres 2010 keine Änderungen ergeben.<br />

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die zum 31. Dezember 2010 gemäß IAS 28 bzw. IAS 31<br />

nach der Equity-Methode bilanziert wurden, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />

F-63


Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2010<br />

Gesellschaft Segment 1)<br />

Jahre<br />

Anteil am<br />

Kapital am<br />

31.12.<br />

unmittelbar<br />

(mittelbar)<br />

Grundkapital<br />

Vermögenswerte<br />

Schulden Umsatz<br />

% T E T E T E T E T E<br />

Jahresergebnis<br />

Assoziiert seit<br />

Deutsche Börse<br />

Commodities GmbH,<br />

Deutschland Xetra 2010 16,20 1.000 1.707.613 1.705.569 3.458 816<br />

2009 16,20 1.000 754.619 753.690 1.719 360<br />

2008 16,20 1.000 384.733 384.164 455 �275 2007<br />

European Energy<br />

Exchange AG,<br />

Deutschland 3)<br />

ID’s SAS, Frankreich 2)<br />

Eurex 2010 (17,62) 40.050 520.567 416.787 43.157 16.881<br />

2009 (17,62) 40.050 355.346 261.907 34.604 7.202<br />

2008 (17,37) 40.050 533.163 451.566 43.154 21.807 1999<br />

Eurex 2010 (9,50) 8 2.218 726 551 �23 04.11.2010<br />

Link-Up Capital Markets,<br />

S.L., Spanien Clearstream 2010 (26,27) 5 10.646 3.841 998 �2.769<br />

2009 (17,48) 3 6.826 1.121 559 �2.061<br />

2008 (18,18) 3 7.563 134 0 �197 02.04.2008<br />

Scoach <strong>Holding</strong> S.A.,<br />

Luxemburg 3)4)<br />

Xetra 2010 50,01 100 15.333 95 10 3.133<br />

2009 50,01 100 20.157 51 10 7.895 31.12.2009<br />

Phineo gAG,<br />

Deutschland<br />

Tradegate AG<br />

Wertpapierhandelsbank<br />

Xetra 2010 25,00 50 1.545 108 63 730 12.03.2010<br />

Deutschland 5)<br />

Xetra 2010 5,00 24.252 38.941 6.890 3.330 2.897 08.01.2010<br />

1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />

Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />

2) Vorläufige Zahlen<br />

3) Konzernzahlen<br />

4) Der Beteiligungsvertrag bezüglich Scoach <strong>Holding</strong> S.A. (“Scoach”) zwischen Deutsche Börse AG und SIX Swiss Exchange AG (“SIX”) wurde im<br />

Dezember 2009 ergänzt, um eine einstimmige Entscheidung der Parteien in Bezug auf den Funktionshaushalt und die Investitionsentscheidungen<br />

von Scoach erforderlich zu machen. Dementsprechend wurde Scoach mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 entkonsolidiert und als ein assoziiertes<br />

Unternehmen eingestuft, da die Deutsche Börse AG das Unternehmen nicht länger kontrollierte. Zum 1. Januar 2010, wurde Scoach als<br />

Gemeinschaftsunternehmen, wie durch IAS 31 definiert, von der Deutsche Börse AG anerkannt und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />

5) Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 6,7 Mio. A.<br />

Gesellschaft Segment 1)<br />

Jahre<br />

Anteil am<br />

Kapital am<br />

31.12.<br />

unmittelbar<br />

(mittelbar)<br />

Grundkapital<br />

% T US$ 2)<br />

Direct Edge <strong>Holding</strong>s,<br />

LLC, USA Eurex 2010 3)<br />

(15,77) 233.183 3)<br />

2009 (15,77) 206.927 3)<br />

2008 (15,77) 169.883 3)<br />

Vermögenswerte<br />

Schulden Umsatz<br />

T US$ 2)<br />

T US$ 2)<br />

T US$ 2)<br />

Jahresergebnis<br />

Assoziiert seit<br />

T US$ 2)<br />

283.835 50.651 566.458 24.630<br />

256.125 49.198 831.746 37.661<br />

201.079 31.197 392.340 19.053 29.12.2008<br />

The Options Clearing<br />

Corporation, USA Eurex 2010 (10,00) 600 3.315.384 3.295.048 158.107 8.174<br />

2009 (10,00) 600 3.194.488 3.178.258 134.543 �1.061<br />

2008 (10,00) 600 5.882.240 5.870.294 111.095 �1.437 2007<br />

1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />

Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />

2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />

Seite F-78.<br />

3) Wert des Eigenkapitals<br />

Gesellschaft Segment 1)<br />

Indexium AG, Schweiz<br />

Jahre<br />

Anteil am<br />

Kapital am<br />

31.12.<br />

unmittelbar<br />

(mittelbar)<br />

Grundkapital<br />

% T CHF 2)<br />

Vermögenswerte<br />

T CHF<br />

Schulden Umsatz<br />

2)<br />

T CHF 2) T CHF 2) T CHF 2)<br />

Jahresergebnis<br />

Assoziiert seit<br />

Market Data &<br />

Analytics 2010 49,90 100 5.748 2.773 1.248 660<br />

2009 3)<br />

49,90 100 k.A. k.A. k.A. k.A. 29.12.2009<br />

1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />

Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />

F-64


2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />

Seite F-78.<br />

3) Das erste Geschäftsjahr endet erst per 31. Dezember 2010.<br />

Weitere assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31.Dezember 2009<br />

und/oder zum 31. Dezember 2008<br />

Gesellschaft Segment 1)<br />

Brain Trade Gesellschaft für Börsensysteme<br />

mbH, Deutschland Xetra<br />

BSP Regional Energy Exchange LLC,<br />

Slowenien 2)<br />

FDS Finanz-Daten-Systeme<br />

Verwaltungs GmbH, Deutschland<br />

FDS Finanz-Daten-Systeme GmbH & Co. KG,<br />

Deutschland<br />

Jahre<br />

Anteil am<br />

Kapital<br />

am 31.12.<br />

unmittelbar<br />

(mittelbar)<br />

Grundkapital<br />

Vermögenswerte<br />

Schulden Umsatz<br />

Jahresergebnis<br />

% T E T E T E T E T E<br />

2008 28,57 1.400 5.125 3.206 24.788 461<br />

Eurex 2009 (33,00) 2.250 1.146 928 195 �1.357<br />

Market Data &<br />

2008 (24,50) 1.500 957 128 36 �670<br />

Analytics<br />

Market Data &<br />

2008 (50,00) 26 41 5 0 1<br />

Analytics 2008 50,00 2.434 3)<br />

2.415 12 0 �57<br />

1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />

Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />

2) Vorläufige Zahlen<br />

3) Wert des Eigenkapitals<br />

Anteil am<br />

Kapital<br />

am 31.12.<br />

unmittelbar<br />

(mittelbar)<br />

Grundkapital<br />

Vermögenswerte<br />

Schulden Umsatz<br />

T US$ 2)<br />

T US$ 2)<br />

T US$ 2)<br />

Jahresergebnis<br />

T US$ 2)<br />

Gesellschaft Segment 1)<br />

Jahre<br />

% T US$ 2)<br />

The Clearing Corporation Inc., USA Eurex 2008 (6,31) 44.134 106.325 79.612 761 2.790<br />

U.S. Futures Exchange LLC, USA Eurex 2009 (13,85) �8.622 3)<br />

6.772 15.394 1.335 �25.506<br />

2008 (13,84) �8.622 6.772 15.394 1.335 �25.506<br />

1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />

Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />

2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />

Seite F-78.<br />

3) Wert des Eigenkapitals<br />

Gesellschaft Segment 1)<br />

Anteil am<br />

Kapital<br />

am 31.12.<br />

unmittelbarGrundVermögensJahres-<br />

Jahre (mittelbar) kapitalwerte Schulden Umsatz ergebnis<br />

% T CHF 2)<br />

T CHF 2)<br />

T CHF 2) T CHF 2) T CHF 2)<br />

STOXX Ltd., Schweiz Market Data &<br />

Analytics 2008 33,33 1.000 77.726 20.316 90.820 49.893<br />

1) Für Beteiligungen im Segment Eurex stellen die ausgewiesenen Zahlen 50 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns dar. Der<br />

Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis beträgt jeweils 85 Prozent des Kapitalanteils des Eurex-Teilkonzerns.<br />

2) Zur Ermittlung der jeweiligen Euro-Gegenwerte verweisen wir auf die für die Gruppe Deutsche Börse verwendeten Umrechnungskurse auf<br />

Seite F-78.<br />

Sofern der Stimmrechtsanteil der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse weniger als 20 Prozent beträgt, wird der<br />

maßgebliche Einfluss der Gruppe Deutsche Börse in Einklang mit IAS 28.7 (a) durch Vertreter der Gruppe im<br />

Aufsichtsrat oder im Board of Directors der folgenden Unternehmen sowie durch entsprechende Überwachungssysteme<br />

ausgeübt: Deutsche Börse Commodities GmbH, European Energy Exchange AG, The Options Clearing<br />

Corporation, ID’s S.A.S., Direct Edge <strong>Holding</strong>s LLC, Link-Up Capital Markets S.L. und Tradegate AG und U.S.<br />

Futures Exchange LLC.<br />

Mit Wirkung zum 8. Januar 2010 erwarb die Deutsche Börse AG einen Anteil von 5,0 Prozent an der Tradegate AG<br />

Wertpapierhandelsbank, Berlin, Deutschland, die 25,0 Prozent an der voll konsolidierten Tradegate<br />

Exchange GmbH, Berlin, Deutschland, hält, zu einem Kaufpreis von 2,5 Mio. A. Da die Deutsche Börse AG<br />

maßgeblichen Einfluss im Sinne des IAS 28 ausübt, wird die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank als assoziiert<br />

eingestuft und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />

F-65


Am 19. August 2010 veräußerte die Eurex Frankfurt AG ihren Anteil von 66,0 Prozent an der BSP Regional Energy<br />

Exchange LLC, Ljubljana, Slowenien.<br />

Am 4. November 2010 erwarb die Deutsche Börse AG einen Anteil von 9,5 Prozent an der ID’s SAS, Paris,<br />

Frankreich, zu einem Kaufpreis von 1,9 Mio. A. Da die Deutsche Börse AG maßgeblichen Einfluss im Sinne des<br />

IAS 28 ausübt, wird das Unternehmen seitdem als assoziiert eingestuft und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />

Die bisher nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogene U.S. Futures Exchange LLC, Chicago,<br />

USA, an der die US Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc., mit einem Anteil von 27,71 Prozent beteiligt war, wurde mit Wirkung<br />

zum 31. Dezember 2010 liquidiert.<br />

2009 ergaben sich bei den assoziierten Unternehmen und den Gemeinschaftsunternehmen nachfolgende Änderungen:<br />

Mit Wirkung zum 6. März 2009 wurde die Clearing Corporation Inc. auf die ICE U.S. Trust <strong>Holding</strong> Company LP<br />

verschmolzen. Die U.S. Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. hält seither 6,3 Prozent der Anteile an der ICE U.S. Trust <strong>Holding</strong><br />

Company LP. Die Gesellschaft wird seit dem Zeitpunkt der Verschmelzung zu den Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Die bisher voll in den Konzernabschluss einbezogene Scoach <strong>Holding</strong> S.A. wurde mit Wirkung zum 31. Dezember<br />

2009 entkonsolidiert und als assoziiertes Unternehmen eingestuft, da die Kontrolle des Unternehmens durch die<br />

Deutsche Börse AG nicht mehr gegeben ist. Seitdem wird die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. von der Deutsche Börse AG und<br />

der SIX Swiss Exchange AG als Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des IAS 31 geführt und nach der<br />

Equity-Methode bilanziert.<br />

Mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 gründeten die Deutsche Börse AG und die SIX Swiss Exchange AG die<br />

Indexium AG, Zürich, Schweiz, an der die Deutsche Börse AG 49,9 Prozent der Anteile hält. Das Unternehmen<br />

wird als assoziiert eingestuft und nach der Equity-Methode bilanziert.<br />

Der bisher unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesene Geschäftsanteil der Deutsche Börse AG an der FDS<br />

Finanz-Daten-Systeme GmbH & Co. KG in Höhe von 50,0 Prozent wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 für<br />

1,2 Mio. A veräußert.<br />

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Der Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle<br />

Beträge in Millionen Euro (Mio. A) angegeben. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen<br />

Tochterunternehmen liegen die im Folgenden dargestellten konzernweiten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

auf Basis der IFRS, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind,<br />

zugrunde. Von der Europäischen Union gebilligte IFRS können von den vom IASB veröffentlichten Standards<br />

abweichen, wenn neue oder angepasste IFRS von der Europäischen Union noch nicht gebilligt wurden.<br />

Zum 31. Dezember 2010, 2009 und 2008 gab es keine geltenden Standards oder Interpretationen, die bis dato<br />

nicht von der EU übernommen wurden und die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten. Entsprechend<br />

stimmen die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auch mit den IFRS in ihrer vom IASB herausgegebenen<br />

Fassung überein. Die Einzelabschlüsse der assoziierten Unternehmen wurden aus Wesentlichkeitsgründen nicht an<br />

die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln angepasst.<br />

Erfassung von Erlösen und Aufwendungen<br />

Die Handels-, Clearing- und Settlemententgelte werden am Handelstag als Umsatzerlöse erfasst und monatlich<br />

abgerechnet. Depotverwahrungserlöse sowie Erlöse für die Systementwicklung und den Systembetrieb werden<br />

grundsätzlich zeitanteilig erfasst und monatlich abgerechnet. Kursvermarktungserlöse werden monatlich abgerechnet.<br />

Entgelte, die den Handelsteilnehmern in Zusammenhang mit Aufwendungen der International Securities<br />

Exchange, LLC für die Regulierung durch die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) berechnet werden,<br />

werden am Erfüllungstag verbucht.<br />

Die International Securities Exchange, LLC erzielt Marktdatenumsätze aus dem Vertrieb von Handels- und<br />

Quotierungsinformationen für Optionspapiere über die US-amerikanische Options Price Reporting Authority, LLC<br />

(OPRA, die Regulierungsbehörde, die für die Verteilung von Umsatzerlösen aus Marktdaten unter den US-Optionsbörsen<br />

zuständig ist). Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der SEC sind US-Börsen verpflichtet, der<br />

OPRA Informationen über Handelsumsätze und Quotierungen bereitzustellen. Gemäß ihrem Anteil an qualifizierten<br />

Handelsumsätzen in Optionspapieren erhält die International Securities Exchange, LLC einen Teil des<br />

Ertrags des Branchenverbands der US-Optionsbörsen. Die Erlöse werden am jeweiligen Handelstag ermittelt und<br />

quartalsweise eingezogen.<br />

F-66


Erlösschmälerungen werden grundsätzlich von den Umsatzerlösen abgesetzt. Sofern sie die zugehörigen Umsatzerlöse<br />

übersteigen, werden sie als Aufwand im Posten ,,volumenabhängige Kosten“ erfasst. Der Posten umfasst<br />

zudem Aufwendungen, die von der Anzahl bestimmter Handels- und Abwicklungstransaktionen, vom Verwahrvolumen<br />

oder vom Volumen im Rahmen der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing)<br />

abhängig sind, oder aus ,,Revenue Sharing‘‘-Vereinbarungen resultieren.<br />

Die Prämieneinnahmen und zugehörigen Abschlusskosten der Risk Transfer Re S.A. aus Rückversicherungsverträgen<br />

werden über die Laufzeit der Verträge erfasst. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft sind für den<br />

Konzernjahresabschluss der Deutsche Börse AG nicht wesentlich.<br />

Zinserträge und -aufwendungen werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des<br />

jeweiligen Finanzinstruments erfasst. Zinserträge werden erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der<br />

wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Unternehmen zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich<br />

bestimmt werden kann. Zinsaufwendungen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.<br />

Zinserträge und -aufwendungen aus dem Bankgeschäft werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

saldiert und in Erläuterung 5 gesondert ausgewiesen. Dividendenerträge werden im Beteiligungsergebnis erfasst,<br />

wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist.<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur dann erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht,<br />

dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden.<br />

Investitionszuwendungen werden in der Konzernbilanz als passivischer Abgrenzungsposten dargestellt und über<br />

die Nutzungsdauer des abschreibfähigen Vermögenswertes als Ertrag erfasst. Erfolgsbezogene Zuwendungen, die<br />

nicht auf Investitionen bezogen sind, werden als Reduktion der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in<br />

den Zeiträumen erfasst, in denen diese Aufwendungen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen,<br />

anfallen. Sofern der Zahlungszeitpunkt für die Zuwendungen der öffentlichen Hand den zu kompensierenden<br />

Aufwendungen nachgelagert und der Erhalt der Zuwendungen wahrscheinlich ist, werden die Zuwendungen<br />

(bereits) bei Anfall der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam erfasst.<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Forschungskosten werden als laufender Aufwand in der Periode ihrer Entstehung gebucht. Entwicklungskosten<br />

werden aktiviert, sofern sie die in IAS 38 aufgeführten Ansatzkriterien erfüllen. Diese Entwicklungskosten enthalten<br />

direkt zurechenbare Kosten für Arbeitnehmer, bezogene Dienstleistungen und Arbeitsplatzumgebung, inklusive<br />

anteiliger indirekter Kosten, die der Vorbereitung zur Nutzung des Vermögenswertes direkt zugeordnet werden<br />

können, wie die Kosten der Infrastruktur zur Softwareentwicklung. Seit 1. Januar 2010 werden aktivierte Eigenleistungen<br />

nicht mehr gesondert als Ertrag ausgewiesen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit internen<br />

Entwicklungstätigkeiten angefallen sind, umfassen seitdem nur noch die nicht aktivierbaren Beträge. Die Vorjahreszahlen<br />

wurden entsprechend angepasst. Entwicklungskosten, die die Voraussetzungen einer Aktivierung nach<br />

IAS 38 nicht erfüllen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Zinsaufwendungen, die nicht einer der jeweiligen<br />

Entwicklungen direkt zugerechnet werden konnten, werden im Jahr 2010 erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen<br />

erfasst und nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Sofern eine Trennung von Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten nicht möglich ist, werden die Ausgaben erfolgswirksam in der Periode ihrer Entstehung erfasst.<br />

Alle Entwicklungskosten werden auf Projekte gebucht (primäre und Folgekosten). Um zu entscheiden, welche<br />

Kostenanteile zu aktivieren sind und welche Anteile nicht aktiviert werden müssen, werden die Projekte in folgende<br />

Phasen untergliedert, um die Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphase nach IAS 38 abzubilden:<br />

a) Nicht aktivierte Phasen<br />

Konzeption: Definition des Produktkonzepts und Spezifikation des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens<br />

Erste Kosten- und Umsatzprognose<br />

Wenn es nicht möglich ist, zu belegen, dass ein immaterieller Vermögenswert zukünftig wirtschaftlichen<br />

Nutzen erbringt, werden die Ausgaben erfolgswirksam erfasst, wenn sie anfallen entsprechend IAS 38.54.<br />

b) Aktivierte Phasen<br />

Detailspezifikation:<br />

Zusammenstellung und Prüfung der genauen Spezifikationen<br />

Problemlösungsprozess<br />

F-67


Erstellen & Testen:<br />

Softwareprogrammierung<br />

Produkttests<br />

Nach IAS 38.57 kann die Deutsche Börse Gruppe Nachweise der technischen Realisierbarkeit, der Absicht, den<br />

immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, sowie der Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert auf Basis<br />

der Detailspezifikationen zu nutzen, erbringen. Die Erzielung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens wird<br />

mittels entsprechender Business Cases belegt. Notwendige Mittel werden für die entsprechenden Projekte zur<br />

Verfügung gestellt und die zugehörigen Ausgaben werden im Rahmen der Unternehmenssteuerung zuverlässig für<br />

jedes Projekt individuell ermittelt.<br />

c) Nicht aktivierte Phasen<br />

Abnahme:<br />

Planung und Durchführung von Abnahmetests<br />

Simulation:<br />

Simulationsvorbereitung und -durchführung<br />

Zusammenstellung und Test von Simulations-Softwarepaketen<br />

Zusammenstellung und Prüfung von Dokumenten<br />

Markteinführung (Roll-out):<br />

Planen der Produkteinführung<br />

Zusammenstellung und Versand der Produktionssysteme<br />

Zusammenstellung und Prüfung von Dokumenten<br />

Gemäß IAS 38 werden nur die Ausgaben aktiviert, die in den Phasen ,,Detailspezifikation“ und ,,Erstellen &<br />

Testen“ anfallen. Alle übrigen vorangehenden oder folgenden Phasen der ursprünglichen Projekte zur Softwareentwicklung<br />

werden als Aufwand erfasst.<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Zeitpunkt der Softwarenutzung über deren voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer für selbst erstellte Software wird grundsätzlich<br />

mit fünf Jahren angenommen.<br />

Entgeltlich erworbene Software wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und<br />

gegebenenfalls Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über<br />

die voraussichtliche Nutzungsdauer oder höchstens bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts.<br />

Nutzungsdauer Software<br />

Vermögenswert Abschreibungsmethode Abschreibungsdauer<br />

Standardsoftware linear 3 bis 10 Jahre<br />

Erworbene Individualsoftware linear 3 bis 6 Jahre<br />

Selbst erstellte Individualsoftware linear 3 bis 5 Jahre<br />

Bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist, werden die immateriellen Vermögenswerte<br />

ausgebucht.<br />

Die Abschreibungsperiode für immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer wird mindestens<br />

zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft. Sofern sich die erwartete Nutzungsdauer von vorangegangenen<br />

Schätzungen unterscheidet, wird die Abschreibungsperiode entsprechend angepasst.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und mindestens jährlich auf Wertminderung<br />

überprüft.<br />

F-68


Bei den im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen anderen immateriellen Vermögenswerten<br />

entsprechen die Anschaffungskosten den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt. Sofern die Vermögenswerte<br />

eine begrenzte Laufzeit haben, werden sie um planmäßige Abschreibungen linear über die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer gemindert.<br />

Nutzungsdauer anderer immaterieller Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen<br />

Vermögenswert Abschreibungsmethode Abschreibungsdauer<br />

Börsenlizenz der ISE k.A. k.A.<br />

Teilnehmerbeziehungen linear 30 Jahre<br />

Kundenbeziehungen linear 12, 30 Jahre<br />

Markenname ISE linear 10 Jahre<br />

Markenname STOXX k.A. k.A.<br />

Historische Daten linear 5 Jahre<br />

Wettbewerbsbeschränkungen linear 1 bis 3 Jahre<br />

Da die Börsenlizenz der ISE eine unbegrenzte Laufzeit hat und die ISE davon ausgeht, diese als Teil ihrer<br />

allgemeinen Geschäftsstrategie beizubehalten, wird die Nutzungsdauer dieses Vermögenswertes als unbegrenzt<br />

eingeschätzt. In jeder Berichtsperiode wird überprüft, ob die Ereignisse und Umstände es weiterhin rechtfertigen,<br />

die Nutzungsdauer für die Lizenz als unbegrenzt einzuschätzen.<br />

Der Markenname STOXX umfasst den Markennamen an sich, die Index-Methodologien sowie die Internetdomänen,<br />

da diese üblicherweise nicht getrennt voneinander übertragen werden. Es bestehen keine Hinweise darauf,<br />

dass der Markenname STOXX eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer aufweist.<br />

Sachanlagen<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte<br />

Abschreibungen, bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren<br />

Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten wurden in den<br />

Berichtsjahren nicht angesetzt, da sie keiner bestimmten Herstellung direkt zugerechnet werden konnten.<br />

Nutzungsdauer Sachanlagen<br />

Vermögenswert Abschreibungsmethode Abschreibungsdauer<br />

Computerhardware linear 3 bis 5 Jahre<br />

Büroausstattung linear 5 bis 25 Jahre<br />

Einbauten in gemieteten Immobilien linear nach Mietvertragsdauer<br />

Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand gebucht.<br />

Sofern es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe ein mit einer Sachanlage verbundener, künftiger wirtschaftlicher<br />

Nutzen zufließen wird, und wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können,<br />

werden nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Zeitpunkt ihres Anfallens als Buchwert-Zugang<br />

erfasst. Der Buchwert jener Teile, die ersetzt wurden, wird ausgebucht.<br />

Finanzanlagen<br />

Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen sowie die im Abschnitt ,,Finanzinstrumente“<br />

dargestellten finanziellen Vermögenswerte.<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen enthalten Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an anderen<br />

assoziierten Unternehmen. Sie werden grundsätzlich beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten angesetzt<br />

und im Rahmen der Folgebewertung nach der Equity-Methode bilanziert. Sofern keine Finanzinformationen für<br />

assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags vorliegen, wenn der<br />

Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse aufgestellt wird, werden vorläufige Finanzinformationen verwendet.<br />

Sollten die endgültigen Finanzinformationen eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens<br />

vor der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Verfügung stehen und sich wesentliche Unterschiede<br />

zwischen den vorläufigen und finalen Finanzinformationen ergeben, wird der Konzernabschluss entsprechend<br />

angepasst. Andernfalls werden die Unterschiede in dem nächsten Berichtszeitraum berücksichtigt. Für die zum 31.<br />

Dezember 2008, 2009 und 2010 endenden Geschäftsjahre gab es keine wesentlichen Unterschiede, weder einzeln<br />

F-69


noch insgesamt, zwischen den vorläufigen und den endgültigen Finanzinformationen von verbundenen Unternehmen<br />

oder Gemeinschaftsunternehmen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse überprüft alle Finanzberichterstattungen seiner assoziierten Unternehmen und<br />

seiner Gemeinschaftsunternehmen. Die meisten der Finanzberichterstattungen der assoziierten Unternehmen der<br />

Deutsche Börse und der Gemeinschaftsunternehmen werden auf Grundlage von IFRS erstellt. Allerdings stellen<br />

bestimmte assoziierte Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse ihre Finanzinformationen in Übereinstimmung mit<br />

anderen, lokalen Rechnungslegungsstandards zur Verfügung. Die Gruppe Deutsche Börse nimmt eine Überprüfung<br />

der Finanzinformationen vor, die sie erhalten hat. Ein Teil einer solchen Überprüfung dient dazu festzustellen, ob es<br />

wesentliche Unterschiede zwischen dem lokalen GAAP und den IFRS, wie sie von dem IASB herausgegeben<br />

wurden, gibt. Die Gruppe Deutsche Börse hat für diese assoziierten Unternehmen keine wesentlichen Unterschiede<br />

zwischen dem lokalen GAAP und den IFRS, wie sie von dem IASB eingeführt wurden, festgestellt. Gemeinschaftsunternehmen<br />

oder andere assoziierte Unternehmen, die für den Konzernabschluss von untergeordneter<br />

Bedeutung sind, werden nicht at Equity bewertet, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Überprüfung auf Wertminderung<br />

Gemäß IAS 36 werden bestimmte langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte auf Wertminderung überprüft. An<br />

jedem Bilanzstichtag wird eingeschätzt, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert<br />

sein könnte. In diesem Fall wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag (der höhere der beiden Beträge aus<br />

Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten) gegenübergestellt, um die Höhe der<br />

gegebenenfalls vorzunehmenden Wertminderung zu ermitteln. Der Nutzungswert wird auf Basis der abgezinsten<br />

geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswertes und aus seiner<br />

letztendlichen Veräußerung vor Steuern geschätzt. Zu diesem Zweck werden die Abzinsungssätze auf Grundlage<br />

der gültigen gewichteten Kapitalkosten geschätzt und um Steuereffekte bereinigt. Wenn für einen Vermögenswert<br />

kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der Vermögenswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit<br />

zugeordnet.<br />

Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden immaterielle Vermögenswerte<br />

mit einer unbestimmten Nutzungsdauer oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte jährlich auf<br />

Wertminderung überprüft. Wenn der geschätzte erzielbare Wert niedriger ist als der Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand<br />

erfasst und der Nettobuchwert des Vermögenswertes auf seinen geschätzten erzielbaren Wert<br />

verringert.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheiten) oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die Synergien aus der jeweiligen<br />

Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Diese Ebene entspricht der niedrigsten Stufe, auf der die Gruppe Deutsche<br />

Börse den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht. Sofern der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit,<br />

der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder Firmenwertes höher ist als<br />

der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswerten, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der<br />

Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und danach den anderen<br />

Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte.<br />

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine im Vorjahr vorgenommene<br />

Wertminderung für langfristige Vermögenswerte (außer Geschäfts- oder Firmenwerte) nicht mehr zutreffend ist. In<br />

diesem Fall wird der Buchwert des Vermögenswertes erfolgswirksam erhöht. Der Höchstbetrag dieser Zuschreibung<br />

ist begrenzt auf den Buchwert, der sich ergeben hätte, ohne dass eine Wertminderung in Vorperioden erfasst<br />

worden wäre. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Einklang mit IAS 36 nicht vorgenommen.<br />

Finanzinstrumente<br />

Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Finanzielle Vermögenswerte sind<br />

für die Gruppe Deutsche Börse insbesondere andere Beteiligungen, Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

Bankgeschäft, sonstige Wertpapiere und sonstige Ausleihungen, Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie<br />

Bankguthaben. Finanzielle Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen verzinsliche Verbindlichkeiten, sonstige<br />

langfristige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft, Finanzinstrumente der Eurex Clearing<br />

AG, die Bardepots der Marktteilnehmer sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.<br />

F-70


Erfassung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine Konzerngesellschaft Vertragspartei<br />

der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird.<br />

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Handelstag erfasst. Kredite und<br />

Forderungen aus dem Bankgeschäft, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte aus dem Bankgeschäft<br />

sowie Kassamarktgeschäfte in Aktien über den zentralen Kontrahenten (d. h. die Eurex Clearing AG)<br />

werden zum Erfüllungstag erfasst.<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und im Falle eines<br />

finanziellen Vermögenswertes, der in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />

wird, einschließlich der Transaktionskosten bewertet.<br />

Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />

Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten erfolgt anhand der im Folgenden erläuterten Kategorien, den sie nach<br />

IAS 39 zugeordnet werden. Die Gruppe Deutsche Börse macht von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte<br />

der Kategorie ,,Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ zuzuordnen, im Jahr 2010 wie in den Vorjahren<br />

keinen Gebrauch. Darüber hinaus verzichtet die Gruppe auf die Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder<br />

Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (Fair Value-Option).<br />

Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte<br />

Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind, sowie die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />

(siehe hierzu weiter unten) werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hierunter fallen neben<br />

den Finanzinstrumenten der Eurex Clearing AG insbesondere Zinsswaps, Währungsswaps und Devisentermingeschäfte.<br />

Der beizulegende Zeitwert dieser Derivate wird auf der Grundlage der beobachtbaren aktuellen Marktpreise<br />

ermittelt. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste werden, sofern sie aus dem Bankgeschäft<br />

resultieren, unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten ,,Sonstige betriebliche Erträge“<br />

bzw. ,,Sonstige betriebliche Aufwendungen“ bzw., sofern sie außerhalb des Bankgeschäfts anfallen, im Posten<br />

,,Finanzerträge“ bzw. ,,Finanzaufwendungen“ erfasst.<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

Als ,,zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte<br />

klassifiziert, die nicht den Kategorien ,,Kredite und Forderungen“ und ,,zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte“<br />

zuzuordnen sind. Diese Vermögenswerte umfassen in den Posten ,,andere Beteiligungen“ und ,,sonstige<br />

Wertpapiere“ ausgewiesene Eigenkapital- bzw. Schuldinstrumente sowie in den kurz- und langfristigen Forderungen<br />

und Wertpapieren aus dem Bankgeschäft ausgewiesene Schuldinstrumente.<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet, der auf einem aktiven Markt zu beobachten ist. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden<br />

erfolgsneutral im Posten ,,Neubewertungsrücklage“ erfasst. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungen und<br />

Effekte aus der Währungsumrechnung von monetären Posten; diese Effekte werden erfolgswirksam erfasst.<br />

Eigenkapitalinstrumente, für die kein aktiver Markt existiert, werden — sofern verfügbar — auf Grundlage<br />

aktueller vergleichbarer Markttransaktionen bewertet. Wird ein Eigenkapitalinstrument nicht auf einem aktiven<br />

Markt gehandelt und sind alternative Bewertungsmethoden für dieses Eigenkapitalinstrument nicht anwendbar,<br />

wird es vorbehaltlich eines Wertminderungstests zu Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Realisierte Gewinne und Verluste werden grundsätzlich als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen erfasst.<br />

Zinserträge im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten des Bankgeschäfts werden nach der Effektivzinsmethode<br />

in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten ,,Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft“ erfasst.<br />

Sonstige realisierte Gewinne und Verluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten<br />

,,Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. ,,Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.<br />

Falls es sich bei Schuldinstrumenten des Bankgeschäfts um gesicherte Grundgeschäfte im Rahmen von Marktwert-Absicherungsgeschäften<br />

(Fair Value Hedges) handelt, wird für die Anpassung des beizulegenden Zeitwertes<br />

Hedge Accounting angewendet; siehe Abschnitt ,,Marktwert-Absicherungsgeschäfte (Fair Value Hedges)“.<br />

F-71


Kredite und Forderungen<br />

Kredite und Forderungen umfassen insbesondere lang- und kurzfristige Forderungen aus dem Bankgeschäft,<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen. Sie werden zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von gegebenenfalls notwendigen Wertminderungsaufwendungen<br />

ausgewiesen. Agios und Disagios sind in den fortgeführten Anschaffungskosten des entsprechenden Instruments<br />

enthalten und werden nach der Effektivzinsmethode ab- bzw. zugeschrieben und sind, sofern sie das Bankgeschäft<br />

betreffen, im Posten ,,Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft“ bzw. in den Posten ,,Finanzerträge“ oder ,,Finanzaufwendungen“<br />

enthalten.<br />

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows erlöschen oder<br />

wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum der finanziellen Vermögenswerte übertragen<br />

werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich festgelegten Verpflichtungen<br />

erfüllt oder aufgehoben sind.<br />

Die Clearstream Banking S.A. tritt im Zusammenhang mit dem Wertpapierleihesystem ASLplus als Vertragspartner<br />

bei der Wertpapierleihe auf. Dabei tritt sie rechtlich zwischen Ver- und Entleiher, ohne wirtschaftlicher<br />

Vertragspartner zu werden (durchlaufender Posten). Bei diesen Transaktionen stimmen die entliehenen und die<br />

verliehenen Wertpapiere überein. Folglich werden diese Transaktionen nicht in der Konzernbilanz erfasst.<br />

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden miteinander verrechnet und nur der Nettobetrag wird in<br />

der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Gruppenunternehmen gegenwärtig über ein einklagbares Recht zur<br />

Verrechnung der erfassten Beträge verfügt und entweder beabsichtigt, auf Nettobasis abzurechnen oder den<br />

finanziellen Vermögenswert zu realisieren und gleichzeitig die Verbindlichkeit zu erfüllen.<br />

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte<br />

Zu jedem Bilanzstichtag wird für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet werden, überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse hat folgende Kriterien festgelegt anhand derer beurteilt wird, ob es objektive Hinweise<br />

für das Vorliegen eines möglichen Wertminderungsaufwands gibt:<br />

(a) Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners<br />

(b) Verstöße gegen Vertragsbestimmungen<br />

(c) Zugeständnisse von Kreditgebern an den Schuldner, die diese sonst nicht in Betracht ziehen würden, aus<br />

rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen heraus im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten<br />

des Schuldners jedoch machen<br />

(d) Es wahrscheinlich wird, dass der Schuldner Insolvenz anmelden muss oder andere finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen<br />

eingeleitet werden müssen<br />

(e) Der Wegfall eines aktiven Marktes für bestimmte Finanzinstrumente aufgrund finanzieller Schwierigkeiten<br />

(f) Beobachtbare Daten geben Hinweise darauf, dass mit einem Rückgang der zukünftigen Zahlungsströme zu<br />

rechnen ist, z.B. nachteilige Veränderungen im Zahlungsstatus der Kreditnehmer im Portfolio<br />

(g) Herabstufung durch Rating-Agenturen<br />

Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und Barwert der geschätzten zukünftigen<br />

Zahlungsströme, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Eine spätere Wertaufholung ist maximal bis<br />

zum Buchwert, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte, zu erfassen.<br />

Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert (nicht börsennotiertes Eigenkapitalinstrument),<br />

der zu Anschaffungskosten bewertet wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buch- und Barwert<br />

der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, diskontiert mit einem aktuellen Marktzins. Eine spätere Wertaufholung<br />

ist nicht zulässig.<br />

Bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ermittelt sich die Wertminderung als Differenz<br />

zwischen den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert. Eine gegebenenfalls bereits im Eigenkapital<br />

F-72


erfasste Verringerung des beizulegenden Zeitwertes ist bei Feststellung der Wertminderung erfolgswirksam<br />

umzubuchen. Eine spätere Wertaufholung ist nur bei Fremdkapitalinstrumenten erfolgswirksam zu erfassen, wenn<br />

der Grund für die ursprünglich vorgenommene Abschreibung entfallen ist.<br />

Finanzverbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden<br />

Finanzverbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bilanziert. Diese Verbindlichkeiten enthalten emittierte Anleihen und Privatplatzierungen (so genannte Private<br />

Placements). Die im Zusammenhang mit der Platzierung der Finanzverbindlichkeiten angefallenen Finanzierungskosten<br />

werden, soweit sie direkt zurechenbar sind, berücksichtigt. Disagien werden periodisch abgegrenzt; sie<br />

verringern den Buchwert der Verbindlichkeiten.<br />

Finanzverbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden<br />

Finanzinstrumente, die den Inhaber zur Rückgabe an den Emittenten gegen flüssige Mittel oder andere finanzielle<br />

Vermögenswerte berechtigen (,,kündbares Instrument“), stellen gemäß IAS 32.18 (b) finanzielle Verbindlichkeiten<br />

dar und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Gruppe Deutsche Börse weist zum Bilanzstichtag keine<br />

kündbaren Instrumente aus; in den Vorjahren waren die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Avox Ltd.<br />

als kündbare Instrumente klassifiziert. Sie wurden in 2009 unter ,,sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ und in<br />

2008 unter ,,sonstige langfristige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.<br />

Derivative Finanzinstrumente und Absicherungsgeschäfte<br />

Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung des Zins- oder Währungsrisikos eingesetzt, das mit den<br />

Aktivitäten des Konzerns verbunden ist. Sämtliche derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden<br />

Zeitwert angesetzt. Der Marktwert von Zinsswap-Vereinbarungen wird auf Grundlage von zu beobachtenden<br />

aktuellen Markt-Zinssätzen ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des Marktwertes von Devisentermingeschäften<br />

bilden die Devisenterminkurse zum Bilanzstichtag für die verbleibende Restlaufzeit.<br />

Hedge Accounting wird bei derivativen Finanzinstrumenten angewendet, die Teil einer Sicherungsbeziehung sind,<br />

die gemäß IAS 39 als hoch wirksam eingestuft ist und für die die Voraussetzungen des IAS 39.88 erfüllt sind.<br />

Zahlungsfluss-Absicherungsgeschäfte (Cashflow-Hedges)<br />

Der als hoch wirksam eingestufte Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument wird erfolgsneutral<br />

bilanziert. Dieser Gewinn oder Verlust passt letztlich den Wert des abgesicherten Zahlungsflusses an, d. h. der<br />

Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument wird erfolgswirksam erfasst, soweit das gesicherte Grundgeschäft<br />

in der Bilanz berücksichtigt oder erfolgswirksam ist. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts wird<br />

sofort erfolgswirksam erfasst.<br />

Marktwert-Absicherungsgeschäfte (Fair Value Hedges)<br />

Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument wird zusammen mit dem Gewinn oder Verlust des<br />

gesicherten Vermögenswertes bzw. der gesicherten Verbindlichkeit (Underlying), der dem abgesicherten Risiko<br />

zuzurechnen ist, sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Gewinn oder Verlust des gesicherten Underlying wird dessen<br />

Buchwert angepasst.<br />

Absicherungen von Nettoinvestitionen (Hedges of a Net Investment) in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />

Der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsgeschäft, das als hoch wirksame Absicherung<br />

eingestuft wird, wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Er wird zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen<br />

Geschäftsbetriebs erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts wird sofort<br />

erfolgswirksam erfasst.<br />

Derivative Finanzinstrumente, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind<br />

Gewinne oder Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht Teil einer hoch wirksamen Sicherungsbeziehung<br />

sind, werden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler Kontrahent)<br />

Die Eurex Clearing AG fungiert als zentraler Kontrahent und garantiert die Erfüllung aller Geschäfte mit Futures<br />

und Optionen an den Eurex-Börsen (Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG). Ferner gewährleistet sie als<br />

F-73


zentraler Kontrahent die Erfüllung aller Geschäfte auf Eurex Bonds (Handelsplattform für Anleihen) und auf Eurex<br />

Repo (Handelsplattform für Pensionsgeschäfte) sowie die Erfüllung bestimmter in Aktien an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse (FWB) abgeschlossener Börsengeschäfte und bestimmter Kassamarktgeschäfte der Irish Stock<br />

Exchange. Des Weiteren garantiert die Eurex Clearing AG auch die Erfüllung aller OTC-Geschäfte (,,over the<br />

counter“, d. h. außerbörslich), die in das Handelssystem der Eurex-Börsen, Eurex Bonds, Eurex Repo, der FWB<br />

sowie der Irish Stock Exchange eingegeben werden. Die Geschäfte kommen hierbei nur zwischen der Eurex<br />

Clearing AG und einem Clearingmitglied zustande.<br />

Kassageschäfte in Aktien über den zentralen Kontrahenten werden gemäß IAS 39.38 zum Erfüllungstag angesetzt<br />

und zeitgleich ausgebucht.<br />

Für Produkte, die nach dem Mark-to-Market-Verfahren abgerechnet werden (Futures und Optionen auf Futures),<br />

bucht die Eurex Clearing AG börsentäglich Gewinne und Verluste aus offenen Positionen der Clearingteilnehmer.<br />

Durch die so genannte Variation Margin werden Gewinne und Verluste der offenen Futures-Positionen, die durch<br />

Marktpreisveränderungen entstehen, täglich ausgeglichen. Der Unterschied zu anderen Margin-Arten besteht darin,<br />

dass es sich hier nicht um eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung, sondern um einen täglichen Gewinn- und<br />

Verlustausgleich in bar handelt. Aus diesem Grund werden Futures gemäß IAS 39.17 (a) und IAS 39.39 nicht in der<br />

Konzernbilanz ausgewiesen. Bei Optionen auf Futures (Future-Style-Optionen) muss die Optionsprämie erst am<br />

Ende der Laufzeit oder bei Ausübung in voller Höhe bezahlt werden. Die Optionsprämie wird in der Konzernbilanz<br />

als Forderung und Verbindlichkeit zu ihrem am Handelstag beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.<br />

So genannte klassische Optionen, für die der Optionskäufer die Optionsprämie beim Kauf der Option in voller Höhe<br />

entrichten muss, werden zum beizulegenden Zeitwert in der Konzernbilanz erfasst. Entsprechend dieser Vorgehensweise<br />

werden auch Credit Default Swaps mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Forward-Geschäfte in<br />

Anleihen mit festgelegten Zinssätzen werden bis zum Erfüllungstag als Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert in<br />

der Konzernbilanz erfasst. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften werden als zu Handelszwecken<br />

gehalten eingestuft und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten aus<br />

Variation Margins sowie in Geld zu erbringende Sicherheitsleistungen, die am Bilanzstichtag ermittelt worden sind<br />

und erst am Folgetag gezahlt werden, werden mit ihrem Nominalwert in der Konzernbilanz ausgewiesen.<br />

Die in der Konzernbilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte basieren auf den täglichen Abrechnungspreisen, die<br />

von der Eurex Clearing AG nach in den Kontraktspezifikationen festgelegten Regeln bestimmt und veröffentlicht<br />

werden (siehe auch die Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG).<br />

Sicherheiten der Eurex Clearing AG in Geld oder Wertpapieren (Collateral)<br />

Da die Eurex Clearing AG die Erfüllung aller gehandelten Kontrakte garantiert, hat sie ein mehrstufiges Sicherheitssystem<br />

etabliert. Die zentrale Stütze des Sicherheitssystems ist die Ermittlung des Gesamtrisikos je Clearingmitglied<br />

(Margin), das durch Hinterlegung von Sicherheiten in Barmitteln oder Wertpapieren (Collateral)<br />

abgedeckt wird. Dabei werden die auf Basis aktueller Kurse errechneten Verluste und künftige mögliche Kursrisiken<br />

bis zum Zeitpunkt der nächsten Sicherheitsleistung abgedeckt.<br />

Über diese täglich zu erbringenden Sicherheitsleistungen hinaus muss jedes Clearingmitglied Beiträge zum<br />

Clearingfonds leisten. Sicherheiten in Geld werden in der Konzernbilanz unter der Position ,,Bardepots der<br />

Marktteilnehmer“ ausgewiesen, die korrespondierenden Beträge unter ,,Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung“.<br />

Sicherheiten in Wertpapieren werden nach IAS 39.20 (b) in Verbindung mit IAS 39.37 nicht beim<br />

übertragenden Clearingmitglied ausgebucht, da die Übertragung der Wertpapiere nicht die Bedingungen für eine<br />

Ausbuchung erfüllt.<br />

Eigene Aktien<br />

Die zum Bilanzstichtag im Bestand der Deutsche Börse AG befindlichen eigenen Aktien werden direkt vom<br />

Konzerneigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 32.33<br />

ergebnisneutral ausgewiesen. Die mit dem Erwerb direkt in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten werden<br />

als Abzug vom Konzerneigenkapital (gemindert um alle damit verbundenen Ertragsteuervorteile) bilanziert.<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />

Forderungen, sonstige Vermögenswerte und liquide Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken<br />

sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung umfassen Bardepots von Marktteilnehmern, die größtenteils über<br />

Nacht im Wesentlichen im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements bei Banken angelegt werden. Ferner<br />

F-74


werden unter diesem Posten liquide Mittel aus Mindestreserveverpflichtungen bei Zentralbanken ausgewiesen, die<br />

dem Clearstream-Teilkonzern zuzurechnen sind.<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(,,Projected Unit Credit Method“) auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bewertet. Dabei werden die<br />

Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei vorsichtiger Einschätzung der<br />

relevanten Einflussgrößen jährlich zum Bilanzstichtag bewertet. Die unter Berücksichtigung steigender Löhne und<br />

Gehälter zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die restliche Beschäftigungszeit der Mitarbeiter<br />

verteilt. Als Berechnungsgrundlage dienen die allgemein anerkannten Richttafeln. In Deutschland werden die von<br />

Prof. Dr. Klaus Heubeck entwickelten ,,Richttafeln 2005 G“ (Generationstafeln) zugrunde gelegt, modifiziert um<br />

Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung aus den Jahren 2006 bis 2008.<br />

(Für 2009 wurden die Richttafeln basierend auf Informationen aus den Sterbetafeln von 2005 bis 2007, wie sie vom<br />

Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden, modifiziert; für 2008 wurden die ,,Richttafeln 2005 G“, Generationstafeln,<br />

zugrunde gelegt).<br />

Die Gruppe Deutsche Börse erfasst gemäß IAS 19.92 einen Teil der versicherungsmathematischen Gewinne und<br />

Verluste als Ertrag bzw. Aufwand, wenn die kumulierten nicht ergebniswirksamen versicherungsmathematischen<br />

Gewinne oder Verluste je Gesellschaft und Plan am Ende des vorausgegangenen Berichtszeitraums per Saldo höher<br />

waren als 10 Prozent des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen vor Abzug des Planvermögens oder<br />

10 Prozent des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens überstiegen. Der so erfasste Teil der versicherungsmathematischen<br />

Gewinne und Verluste entspricht dem zuvor ermittelten Unterschiedsbetrag, dividiert durch die<br />

voraussichtliche durchschnittlich verbleibende Dienstzeit der Teilnehmer an den Altersversorgungsplänen.<br />

Die Altersversorgung für Mitarbeiter im Konzern ist durch verschiedene Altersversorgungspläne sichergestellt,<br />

deren Einsatz in den einzelnen Ländern variiert.<br />

Für die Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse in Deutschland besteht seit dem 1. Juli 1999 ein Leistungsplan<br />

(,,Deferred Compensation“). Seit Einführung wurden Neuzusagen grundsätzlich nur auf Grundlage dieses<br />

Leistungsplans getätigt; die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Altersversorgungswerke wurden zum 30. Juni<br />

1999 für neue Mitarbeiter geschlossen. Mitarbeitern mit Pensionszusagen auf Grundlage der alten Versorgungsordnung<br />

wurde die Möglichkeit eingeräumt, unter Umwandlung ihrer alten Pensionsansprüche an der Deferred<br />

Compensation teilzunehmen. Für Mitglieder der Vorstände von Konzerngesellschaften bestehen Einzelzusagen.<br />

Leitenden Angestellten in Deutschland wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 30. Juni 2006 die Teilnahme an<br />

folgendem Altersversorgungssystem angeboten, das auf sog. Kapitalbausteinen beruht: Basis der Versorgung ist ein<br />

jährlich zufließendes Einkommen aus Jahresfixgehalt und gezahlter variabler Vergütung. Die teilnehmenden<br />

Unternehmen stellen jedes Jahr einen Beitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes dieses versorgungsfähigen<br />

Einkommens zur Verfügung. Der Beitrag wird mit einem vom Alter abhängigen Kapitalisierungsfaktor multipliziert<br />

und ergibt so den jährlichen Kapitalbaustein. Die Summe der in den einzelnen Kalenderjahren erworbenen<br />

Kapitalbausteine ergibt das Versorgungskapital, das bei Eintritt des Versorgungsfalls in eine lebenslange Rente<br />

umgerechnet wird.<br />

Die Mitarbeiter des Clearstream-Teilkonzerns in Luxemburg nehmen an separaten leistungsorientierten Pensionsplänen<br />

teil. Der leistungsorientierte Pensionsplan zu Gunsten der luxemburgischen Mitarbeiter des Teilkonzerns<br />

Clearstream wird durch Barzahlungen an eine ,,association d’épargne pension“ (ASSEP) gemäß luxemburgischem<br />

Recht finanziert. Die Beiträge müssen nicht die gesamten Rückstellungen gemäß IAS 19 abdecken, wohl aber die<br />

Pensionsrückstellungen nach luxemburgischem Recht.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse bedient sich zur Deckung der Pensionsverpflichtungen teilweise externer Fonds. Der<br />

jährliche Nettoversorgungsaufwand wird mit den erwarteten Erträgen des Planvermögens der Fonds verrechnet.<br />

Die leistungsorientierten Verpflichtungen werden mit dem Marktwert des Planvermögens unter Berücksichtigung<br />

noch nicht erfasster versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste sowie noch nicht erfassten nachzuverrechnenden<br />

Dienstzeitaufwands verrechnet. Ferner sind die Pensionsverpflichtungen der Gruppe Deutsche Börse<br />

zum Teil durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Der Rückkaufswert dieser Rückdeckungsversicherung<br />

ist unter ,,Sonstige langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen.<br />

Die Mitarbeiter der STOXX Ltd. und der Eurex Zürich AG nehmen an separaten leistungsorientierten Pensionsplänen<br />

teil. Die Mitarbeiter sind in einer Versorgungskasse der SIX Swiss Exchange AG bei der PREVAS<br />

Sammelstiftung, Zürich, versichert. Das auf die Mitarbeiter der STOXX Ltd. bzw. der Eurex Zürich AG entfallende<br />

Vermögen dieser Versorgungskasse ist als Planvermögen gemäß IAS 19 berücksichtigt.<br />

F-75


Für Mitarbeiter, die in Deutschland, Luxemburg, der Schweiz, Tschechien, Großbritannien oder den USA arbeiten,<br />

bestehen beitragsorientierte Pläne (,,Defined Contribution Pension Plans“). Zudem werden Zuschüsse zu den<br />

privaten Rentenversicherungsfonds der Mitarbeiter bezahlt.<br />

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstände (Erwerbsunfähigkeitsrente, Übergangsgelder<br />

und Hinterbliebenenversorgung) werden ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die versicherungsmathematischen<br />

Gewinne und Verluste und ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand werden gemäß<br />

IAS 19.127 in voller Höhe sofort erfasst.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige<br />

Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung<br />

wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist. Die Höhe der<br />

Rückstellung entspricht der bestmöglichen Schätzung des Kostenaufwands, der nötig ist, um die Verpflichtung zum<br />

Bilanzstichtag zu erfüllen. Eine Rückstellung für Restrukturierung wird nur dann angesetzt, wenn ein detaillierter<br />

formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde,<br />

dass die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies kann durch den Beginn der Umsetzung des Plans<br />

oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber erfolgen. Eventualverbindlichkeiten<br />

werden in der Bilanz nicht angesetzt; es sind jedoch ergänzende Angaben erforderlich, sofern die<br />

Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan), Aktienoptionsprogramm und Aktientantiemeprogramm<br />

(ATP)<br />

Der Group Share Plan, das Aktienoptionsprogramm und das Aktientantiemeprogramm werden gemäß IFRS 2<br />

,,Anteilsbasierte Vergütung“ bilanziert.<br />

Group Share Plan<br />

Im Rahmen des Group Share Plan werden Aktien zu einem Abschlag gegenüber dem Marktpreis gewährt. Die<br />

Aufwendungen für diesen Abschlag werden zum Zeitpunkt der Gewährung erfolgswirksam erfasst. Für die<br />

gewährten Optionen gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen,<br />

bei denen die Deutsche Börse AG die Wahl zwischen Barausgleich oder Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente<br />

hat. 2010 hat die Gesellschaft für die GSP-Tranchen 2004 bis 2006 einen Beschluss zum Barausgleich<br />

getroffen. Entsprechend bewertet die Gruppe Deutsche Börse seit dem genannten Beschluss die GSP-Aktien als<br />

aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich. Die Aufwendungen für die Bezugsrechte werden anhand<br />

eines Optionspreismodells (Fair Value-Bewertung) ermittelt und im Personalaufwand erfasst. Die Tranche 2003,<br />

die 2009 und 2008 als aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich erfasst wurde, ist am 30. Juni 2009<br />

ausgelaufen.<br />

Die Kosten der GSP-Aktien, die den Mitarbeitern der US-amerikanischen Tochtergesellschaft International<br />

Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. mit einem Abschlag angeboten werden, werden zum Zeitpunkt der Gewährung<br />

erfolgswirksam erfasst. Für die gewährten GSP-Aktien gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für<br />

anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Die GSP-Aktien werden<br />

mit dem Fair Value zum Gewährungsstichtag bewertet und über den Erdienungszeitraum von drei Jahren<br />

erfolgswirksam erfasst (2009 und 2008: über einen Erdienungszeitraum von ein bis drei Jahren), wobei das<br />

Konzerneigenkapital entsprechend erhöht wird.<br />

Aktienoptionsprogramm<br />

Für die gewährten Optionen gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen<br />

mit Barausgleich. Die Kosten der Optionen werden anhand eines Optionspreismodells (Fair<br />

Value-Bewertung) ermittelt und erfolgswirksam im Personalaufwand über eine Wartezeit von drei Jahren erfasst.<br />

Die Gegenbuchung erfolgt unter den Rückstellungen.<br />

Aktientantiemeprogramm (ATP)<br />

Für die ATP-Aktien gelten grundsätzlich die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteilsbasierte<br />

Vergütungstransaktionen, bei denen die Deutsche Börse AG die Wahl zwischen Barausgleich oder Ausgleich<br />

durch Eigenkapitalinstrumente hat. 2009 hatte die Gesellschaft erstmals beschlossen, die im Geschäftsjahr 2010<br />

fällige ATP-Tranche in bar zu begleichen. Im Jahr 2010 wurde für die im Geschäftsjahr 2011 fällige Tranche<br />

F-76


ebenfalls der Beschluss eines Barausgleiches gefasst. Vor diesem Hintergrund ergibt sich gemäß IFRS 2 eine<br />

gegenwärtige Annahme, dass alle ATP-Aktien durch Barausgleich beglichen werden. Entsprechend bewertet die<br />

Gruppe Deutsche Börse die ATP-Aktien als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich. Die Kosten<br />

der Bezugsrechte werden anhand eines Optionspreismodells (Fair Value-Bewertung) ermittelt und erfolgswirksam<br />

über eine Wartezeit von drei Jahren im Personalaufwand und als Rückstellung erfasst.<br />

Für den Vorstand der Deutsche Börse AG wurde seit dem Geschäftsjahr 2010 eine gesonderte variable Aktienvergütung<br />

vereinbart. Ausgehend von dem zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegten 100-prozentigen-Zielwert<br />

der Aktientantieme wird für jedes Vorstandsmitglied die entsprechende Anzahl an virtuellen Aktien auf Basis des<br />

durchschnittlichen Aktienkurses der Deutsche Börse AG-Aktie der vorangegangenen zwei Monate ermittelt. Der<br />

spätere Auszahlungsbetrag der Aktientantieme bemisst sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der relativen<br />

Aktienrendite und der Entwicklung des Kurses der Deutsche Börse AG-Aktie. Die Erfüllung der Ansprüche aus<br />

diesem Aktientantiemeprogramm erfolgt nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums durch Barausgleich.<br />

Latente Steuern<br />

Die latenten Steuern werden entsprechend IAS 12 auf Basis der bilanzorientierten Methode ermittelt. Temporäre<br />

Differenzen zwischen dem steuerlichen Wertansatz und dem Wertansatz nach IFRS, die bei der künftigen Nutzung<br />

bzw. Veräußerung von Aktiva oder bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten zu steuerlichen Be- oder Entlastungen<br />

führen, werden der Ermittlung der latenten Steuern zugrunde gelegt. Auf Differenzen, die aus dem Ansatz eines<br />

Geschäfts- oder Firmenwertes entstehen, werden latente Steuern nur gebildet, soweit der Geschäfts- oder Firmenwert<br />

derivativ erworben wurde.<br />

Die Abgrenzungen werden mit den Steuersätzen berechnet, die bei Umkehr der zeitlich befristeten Unterschiede<br />

nach heutigen Verhältnissen zu erwarten sind und die bis zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Auf<br />

noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern nur in dem Umfang gebildet, in dem<br />

es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Latente Steueransprüche<br />

und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher<br />

Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und sie sich auf Ertragsteuern beziehen,<br />

die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.<br />

Leasing<br />

Leasingverträge werden entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungs-Leasingverhältnis<br />

klassifiziert. Als Finanzierungs-Leasingverhältnis wird ein Vertrag beurteilt, wenn alle wesentlichen mit dem<br />

Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer<br />

übertragen werden. In den übrigen Fällen handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse.<br />

Leasinggegenstände und die zugehörigen Verbindlichkeiten werden mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem<br />

Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingraten angesetzt, sofern die Voraussetzungen für Finanzierungsleasing<br />

vorliegen. Der Leasinggegenstand wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die kürzere Vertragslaufzeit<br />

linear abgeschrieben. In den Folgeperioden wird die Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode bewertet.<br />

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Operating-Leasingverträgen anfallen, werden in der Periode ihres<br />

Anfallens linear erfolgswirksam erfasst.<br />

Währungsumrechnung<br />

Gemäß IAS 21 werden Transaktionen in einer Fremdwährung mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls<br />

gültigen Wechselkurs umgerechnet.<br />

Zum Bilanzstichtag werden monetäre Bilanzposten in Fremdwährung zum Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet<br />

und nicht monetäre Bilanzposten, die zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert<br />

werden, zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Nicht monetäre, mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete<br />

Bilanzposten werden zu dem Kurs umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig ist.<br />

Währungsdifferenzen werden, sofern keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, als sonstiger betrieblicher<br />

Aufwand oder Ertrag in der Periode erfasst, in der sie entstanden sind. Gewinne und Verluste aus einem monetären<br />

Posten, der Teil einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, werden erfolgsneutral in die<br />

Position ,,Angesammelte Gewinne“ eingestellt.<br />

F-77


Konsolidierung<br />

In den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG werden alle Tochterunternehmen einbezogen, die von der<br />

Deutsche Börse AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt, wenn die<br />

Deutsche Börse AG unmittelbar oder mittelbar über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt oder auf andere<br />

Weise die Finanz- und Geschäftspolitik des anderen Unternehmens bestimmen kann.<br />

Die erstmalige Einbeziehung von Tochterunternehmen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt<br />

nach der Erwerbsmethode. Die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen<br />

Unternehmens werden zu ihren zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Eine positive<br />

Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen Anteil am beizulegenden Nettozeitwert der<br />

identifizierbaren Netto-Vermögenswerte der Tochtergesellschaft wird als Geschäftswert bilanziert. Nach dem<br />

erstmaligen Ansatz wird der Geschäftswert zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen<br />

bewertet.<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet.<br />

Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen werden miteinander verrechnet. Zwischenergebnisse<br />

aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert, ebenso die innerhalb der Gruppe<br />

ausgeschütteten Dividenden. Steuern auf Konsolidierungsvorgänge werden dann abgegrenzt, wenn sich der<br />

abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleicht.<br />

Anteile am Eigenkapital, die auf Konzernfremde entfallen, werden im Eigenkapital unter dem ,,Ausgleichsposten<br />

für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ ausgewiesen. Sofern sie als ,,kündbares Instrument“ einzustufen<br />

sind, werden sie als Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Die funktionale Währung der Deutsche Börse AG ist der Euro. Beteiligungen an Tochterunternehmen außerhalb der<br />

EWU sowie das Eigenkapital der Beteiligungsunternehmen werden zu historischen Wechselkursen umgerechnet.<br />

Vermögenswerte und Schulden aus Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum<br />

Stichtagskurs in Euro umgerechnet. In Übereinstimmung mit IAS 21 werden die Positionen der Konzern-Gewinnund<br />

Verlustrechnung zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet. Daraus resultierende Währungsdifferenzen<br />

werden erfolgsneutral in die Position ,,Angesammelte Gewinne“ eingestellt. Zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

eines Tochterunternehmens werden die kumulativen Währungsdifferenzen, die auf dieses Tochterunternehmen<br />

entfallen und in den angesammelten Gewinnen erfasst wurden, im Konzernergebnis in der gleichen Periode erfasst,<br />

in der auch der Gewinn oder Verlust aus der Entkonsolidierung erfasst wird.<br />

Folgende für die Gruppe Deutsche Börse wesentliche Wechselkurse zum Euro wurden angewandt:<br />

Umrechnungskurse<br />

Durchschnittlicher<br />

Kurs 2010<br />

Durchschnittlicher<br />

Kurs 2009<br />

Durchschnittlicher<br />

Kurs 2008<br />

Schlusskurs<br />

am<br />

31.12.2010<br />

Schlusskurs<br />

am<br />

31.12.2009<br />

Schlusskurs<br />

am<br />

31.12.2008<br />

Schweizer Franken . . . . CHF 1,3338 1,5094 1,5602 1,2499 1,4858 1,4888<br />

US-Dollar. . . . . . . . . . . USD (US$) 1,3153 1,4092 1,5012 1,3342 1,4413 1,4062<br />

Tschechische Kronen . . . CZK 25,2213 26,2347 25,1561 25,0554 26,4224 26,6629<br />

Britisches Pfund . . . . . . GBP (£) 0,8557 0,8946 0,8395 0,8614 0,8934 0,9744<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte, die mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs in Zusammenhang<br />

stehen, sowie jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte<br />

und Schulden, die aus der Erstkonsolidierung stammen, werden in der funktionalen Währung des ausländischen<br />

Geschäftsbetriebs angegeben und zum Stichtagskurs umgerechnet.<br />

Schätzungen, Bewertungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen<br />

Im Rahmen der Anwendung von Bilanzierungsgrundsätzen, beim Bilanzausweis und der Erfassung von Erträgen<br />

und Aufwendungen muss der Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen vornehmen. Anpassungen in<br />

diesem Zusammenhang werden in der Periode der Änderung sowie gegebenenfalls in folgenden Perioden<br />

berücksichtigt.<br />

Erläuterung 14 enthält Informationen zu den getroffenen Annahmen im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung<br />

der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte und der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter<br />

Nutzungsdauer. Hierbei dienen die jeweiligen Unternehmensplanungen als Basis für die Beurteilung der Wertminderung.<br />

Im Rahmen dieser Planungen werden Annahmen über die künftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung<br />

der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getroffen. Sofern die tatsächliche Entwicklung von diesen Annahmen<br />

abweicht, können sich Anpassungen ergeben.<br />

F-78


Im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen müssen bestimmte<br />

versicherungsmathematische Annahmen (z. B. Diskontierungszinssatz, Fluktuationsrate) getroffen werden, um<br />

deren Wert zu ermitteln (siehe auch weiter oben). Erläuterung 25 zeigt die Barwerte der Verpflichtungen zum<br />

jeweiligen Bilanzstichtag. Diese Werte können sich z. B. aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen<br />

erheblich ändern und damit einen wesentlichen Effekt auf die bisher gebildeten Rückstellungen haben.<br />

Dieser Effekt wird jedoch durch die Anwendung der Korridormethode gemildert.<br />

Die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse sind Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Solche Rechtsstreitigkeiten<br />

können zu Zahlungspflichten der Unternehmen der Gruppe führen. Wenn ein Abfluss von Ressourcen<br />

wahrscheinlich ist, werden Rückstellungen angesetzt, die auf einer Schätzung des wahrscheinlichsten Betrags<br />

basieren, der notwendig ist, um der Verpflichtung nachzukommen. Das Management der Gesellschaft muss<br />

beurteilen, ob die mögliche Verpflichtung aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert, die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

eines Mittelabflusses evaluieren sowie dessen Höhe einschätzen. Da der Ausgang eines Rechtsstreits immer<br />

ungewiss ist, wird die Beurteilung kontinuierlich überprüft.<br />

Erläuterung 45 enthält Angaben zum Bewertungsmodell für die Optionen und Bezugsrechte. Sofern die Schätzungen<br />

der eingehenden Bewertungsparameter von den tatsächlichen Werten abweichen, die zum Zeitpunkt der<br />

Ausübung der Optionen und Bezugsrechte vorliegen, sind Anpassungen erforderlich, die, bezogen auf die<br />

aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich, in der jeweiligen Berichtsperiode in der Konzern-<br />

Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.<br />

Ferner wird im Rahmen der Bildung von Drohverlustrückstellungen für Mietaufwendungen die Wahrscheinlichkeit<br />

einer Inanspruchnahme abgeschätzt (siehe Erläuterung 27). Bei der Bildung von personalbezogenen Restrukturierungsrückstellungen<br />

wurden bestimmte Annahmen, z. B. über die Fluktuationsrate, den Diskontierungssatz und<br />

Gehaltstrends, getroffen. Sofern die tatsächlichen Werte von diesen Annahmen abweichen, können sich Anpassungen<br />

ergeben.<br />

Erläuterungen zu den Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

4. Umsatzerlöse<br />

Zusammensetzung der externen Umsatzerlöse pro Segment<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Xetra<br />

Xetra-Handelserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102,5 93,0 175,4<br />

Clearing- und Abwicklungserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,2 47,8 97,4<br />

Parkett-Handelserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,4 21,4 32,2<br />

Connectivity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,5 17,9 13,8<br />

Scoach-Handelserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 46,3 55,7<br />

Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,7 24,6 24,9<br />

Zugeordnete IT-Erlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,0 41,1 49,3<br />

262,3 292,1 448,7<br />

Eurex<br />

Erlöse aus Aktienindexderivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378,9 358,9 450,0<br />

Erlöse aus Zinsderivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182,0 149,9 211,1<br />

Erlöse aus US-Optionen (ISE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112,9 153,7 176,6<br />

Erlöse aus Aktienderivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,6 41,8 58,6<br />

Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110,2 99,7 113,8<br />

Zugeordnete IT-Erlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,1 34,4 25,2<br />

858,7 838,4 1.035,3<br />

Clearstream<br />

Depotverwahrungserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451,8 441,1 459,1<br />

Transaktionserlöse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118,4 114,2 140,2<br />

Erlöse aus Global Securities Financing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68,1 68,6 83,5<br />

Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102,2 96,9 86,5<br />

Zugeordnete IT-Erlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,2 21,9 21,2<br />

760,7 742,7 790,5<br />

Market Data & Analytics<br />

Kursvermarktungserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142,9 141,1 139,5<br />

STOXX . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,9 0 0<br />

Sonstige Umsatzerlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,8 47,4 41,1<br />

224,6 188,5 180,6<br />

Summe ........................................................... 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />

F-79


Die Umsatzerlöse von Xetra und Eurex bestehen hauptsächlich aus Handels- und Clearingerlösen, die bei Xetra als<br />

Entgelt pro ausgeführter Order und abhängig vom Orderwert bzw. bei Eurex pro Kontrakt in Rechnung gestellt<br />

werden. Die Handels- und Clearingerlöse des Segments Eurex entsprechen vertragsgemäß 85 Prozent der von der<br />

Eurex Clearing AG in Rechnung gestellten Transaktionsentgelte. Die verbleibenden 15 Prozent werden an die SIX<br />

Swiss Exchange AG weitergeleitet und sind nicht im Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse enthalten.<br />

2010 im Vergleich zu 2009<br />

Die Umsatzerlöse im Segment Xetra betrugen 262,3 Mio. A (2009: 292,1 Mio. A); das entspricht einem Anstieg um<br />

7 Prozent, bereinigt um den Effekt der Entkonsolidierung der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. Ursache für diese positive<br />

Entwicklung war der Anstieg der Handelsvolumina auf Xetra und dem Frankfurter Parkett um 17 Prozent. Durch<br />

Preissenkungen, die 2009 und 2010 umgesetzt wurden, wurde der Anstieg der Handelsvolumina teilweise<br />

kompensiert.<br />

Der Anstieg der Umsatzerlöse um 2 Prozent auf 858,7 Mio. A (2009: 838,4 Mio. A) im Segment Eurex erklärt sich<br />

aus den um 21 Prozent auf 182,0 Mio. A gestiegenen Erlösen aus Zinsprodukten (2009: 149,9 Mio. A) und den um 6<br />

Prozent auf 378,9 Mio. A gestiegenen Erlösen aus Indexprodukten (2009: 358,9 Mio. A), die zusammen die negative<br />

Entwicklung der Optionserlöse bei der ISE (–27 Prozent auf 112,9 Mio. A; 2009: 153,7 Mio. A) kompensieren<br />

konnten. Der Anstieg der Zinsprodukte resultiert aus der um 23 Prozent auf 574,8 Mio. gestiegenen Zahl der<br />

gehandelten Kontrakte (2009: 465,7 Mio. gehandelte Kontrakte). Das Wachstum bei Indexprodukten ist auf die<br />

Verschiebung von Aktienindexoptionen (niedrigerer Durchschnittspreis) zu Aktienindex-Futures (höherer Durchschnittspreis)<br />

sowie eine starke Steigerung der Index Dividend Produkte (um 77 Prozent gegenüber 2009) zurückzuführen.<br />

Die Umsatzerlöse des Segments Clearstream lagen mit 760,7 Mio. A (2009: 742,7 Mio. A) um 2 Prozent über denen<br />

des Vorjahres. Die Erlöse aus dem Verwahrgeschäft stiegen um 2 Prozent auf 451,8 Mio. A (2009: 441,1 Mio. A).<br />

Dies resultiert aus dem um 5 Prozent auf 10.897,4 Mrd. A (2009: 10.345,7 Mrd. A) gestiegenen durchschnittlichen<br />

Verwahrvolumen. Die Transaktionserlöse stiegen nur um 4 Prozent auf 118,4 Mio. A (2009: 114,2 Mio. A); die<br />

Transaktionen stiegen hingegen um 14 Prozent auf 116,4 Mio. (2009: 102,0 Mio. A). Gründe hierfür waren zum<br />

einen die Preissenkungen für die Abwicklung von deutschen Wertpapieren zum 1. Juli 2009 und zum anderen der<br />

gesunkene Anteil von Transaktionen auf höher bepreisten externen Verbindungen.<br />

Im vergangenen Jahr stiegen die Umsatzerlöse von Market Data & Analytics um 19 Prozent auf 224,6 Mio. A (2009:<br />

188,5 Mio. A). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die seit dem 1. Januar 2010 voll konsolidierte STOXX Ltd.<br />

(30,9 Mio. A) zurückzuführen.<br />

2009 im Vergleich zu 2008<br />

Der Rückgang der Umsatzerlöse im Segment Xetra um 35 Prozent auf 292,1 Mio. A (2008: 448,7 Mio. A) ist zum<br />

großen Teil auf den Umsatzrückgang der Xetra-Handelserlöse und der Clearing- und Abwicklungserlöse zurückzuführen.<br />

Ursache hierfür ist der Rückgang des Xetra-Handelsvolumens um 51 Prozent auf 1.060,6 Mrd. A (2008:<br />

2.149,0 Mrd. A). Die Erlöse aus dem Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse reduzierten sich um 34<br />

Prozent, bedingt durch rückläufige Handelsvolumina. Darüber hinaus wurde zum 2. November 2009 das im Jahr<br />

2004 vom Segment Xetra eingeführt Rabattmodell ,,Automated Trading Program (ATP)“ von einem Preismodell<br />

mit reduzierten Transaktionsentgelten für alle geschwindigkeitsoptimierten Orders abgelöst. Als geschwindigkeitsoptimierte<br />

Orders gelten dabei diejenigen, die als ,,non-peristent“ Orders (d.h. vom Xetra-System nicht<br />

zusätzlich gespeichert) über die neue Hochgeschwindigkeitsschnittstelle ,,Enhanced Transaction Solution“ aufgegeben<br />

werden. Es wurde erwartet, dass durch das neue Preismodell die Transaktionsentgelte für Teilnehmer im<br />

Xetra-Handel um durchschnittlich 13 Prozent sinken werden. Außerdem wurde das ATP-Rabattmodell im Clearing<br />

auf alle Xetra-Orders erweitert. In diesem Zusammenhang wurde auch das fixe Clearingentgelt in zwei Schritten,<br />

zum 1. Juli und zum 2. November 2009, von ursprünglich 0,18 A auf 0,06 A pro ausgeführter Order gesenkt. Die<br />

Transaktionsentgelte für Clearing-Kunden verringerten sich dadurch um durchschnittlich 28 Prozent.<br />

Der Rückgang der Umsatzerlöse um 19 Prozent auf 838,4 Mio. A (2008: 1.035,3 Mio. A) im Segment Eurex<br />

resultiert größtenteils aus der um 17 Prozent niedrigeren Anzahl gehandelter Kontrakte (inkl. US-Optionen der ISE)<br />

sowie aus der Verschmelzung der ISE Stock Exchange, LLC (Umsatzerlöse im Jahr 2008: 25,7 Mio. A) mit der<br />

Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, die seit dem 29. Dezember 2008 als assoziiertes Unternehmen in den Konsolidierungskreis<br />

einbezogen wird.<br />

Die Umsatzerlöse des Segments Clearstream lagen mit 742,7 Mio. A um 6 Prozent unter denen des Vorjahres (2008:<br />

790,5 Mio. A). Den größten Rückgang verzeichneten dabei die Transaktionserlöse, die mit 114,2 Mio. A um 19<br />

Prozent unter dem Vorjahresniveau lagen. Dies lag überwiegend an der um 11 Prozent auf 102,0 Mio. gesunkenen<br />

F-80


Zahl der Transaktionen. Des Weiteren fielen die Erlöse aus der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities<br />

Financing, GSF) um 18 Prozent niedriger aus als im Vorjahr, während das durchschnittliche GSF-Volumen um 21<br />

Prozent auf 483,6 Mrd. A anstieg. Ursache hierfür ist der von 53 Prozent auf 69 Prozent gestiegene Anteil von<br />

Xemac.<br />

Die Umsatzerlöse im Segment Market Data & Analytics sind um 4 Prozent auf 188,5 Mio. A angestiegen (2008:<br />

180,6 Mio. A). Der Anstieg ist vollständig auf die seit dem 26. Januar 2009 vollkonsolidierte Market News<br />

International Inc. (10,0 Mio. A) zurückzuführen.<br />

5. Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />

Zusammensetzung der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Kredite und Forderungen .......................................... 101,8 133,9 396,3<br />

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten . . . �66,0 �86,4 �199,9<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte .................. 27,4 44,7 25,0<br />

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle<br />

Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten:<br />

Zinserträge .................................................... 7,1 8,4 17,0<br />

Zinsaufwendungen ............................................... �7,1 �13,1 �19,3<br />

Zinserträge — Zinsswaps — Cashflow-Hedges. ......................... 0 16,9 45,0<br />

Zinserträge — Zinsswaps — Fair Value Hedges . . . ...................... 0,9 2,3 8,6<br />

Zinsaufwendungen — Zinsswaps — Cashflow-Hedges .................... 0 �3,8 �28,9<br />

Zinsaufwendungen — Zinsswaps — Fair Value Hedges ................... �4,7 �5,5 �7,0<br />

Summe ....................................................... 59,4 97,4 236,8<br />

Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft sanken um 39 Prozent auf 59,4 Mio. A in 2010 (2009: Rückgang um 59<br />

Prozent auf 97,4 Mio. A verglichen mit 2008).<br />

Die Nettozinserträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten<br />

oder finanziellen Verbindlichkeiten resultieren aus zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten.<br />

6. Sonstige betriebliche Erträge<br />

Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Erträge<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Erträge aus Geschäftsbesorgung ........................................ 23,7 27,7 33,2<br />

Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen und Tochterunternehmen ............ 10,7 7,0 9,4<br />

Erträge aus Währungsdifferenzen ....................................... 6,6 10,1 9,2<br />

Erträge aus dem Verkauf von Anleihen. .................................. 6,0 0 0<br />

Mieterträge aus Untervermietung ....................................... 4,1 5,3 8,1<br />

Beendigung der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden ................ 0 66,7 0<br />

Übrige .......................................................... 9,9 13,8 6,8<br />

Summe .......................................................... 61,0 130,6 66,7<br />

Die Erträge aus Geschäftsbesorgung stammen überwiegend aus dem Betrieb des Terminmarktes Eurex Zürich AG<br />

für die SIX Swiss Exchange AG.<br />

Die Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen und Tochterunternehmen in Höhe von 10,7 Mio. A resultieren aus<br />

dem Verkauf der 77-Prozent-Beteiligung an Avox Ltd. Anfang Juli 2010. In 2009 beliefen sich die Erträge aus dem<br />

Verkauf von Beteiligungen auf 7,0 Mio. A und beinhalteten hauptsächlich Gewinne aus der Verschmelzung der The<br />

Clearing Corporation Inc. mit der ICE U.S. Trust <strong>Holding</strong> Company LP und Gewinne aus dem Verkauf der Anteile<br />

an der London Stock Exchange plc. 2008 beliefen sich die Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen auf<br />

9,4 Mio. A, bedingt durch die Beendigung eines Joint Venture zwischen der ISE Venture, LLC und der kanadischen<br />

TSX Group Inc.<br />

Zu den Mieterträgen aus Untervermietung siehe Erläuterung 44.<br />

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen u. a. Kooperations- und Schulungserlöse, den Mitarbeiteranteil<br />

für Firmenwagen sowie Bewertungskorrekturen.<br />

F-81


7. Personalaufwand<br />

Zusammensetzung des Personalaufwands<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Löhne und Gehälter ................................................ 403,6 328,0 352,3<br />

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung . . . 98,4 66,3 57,5<br />

Summe ......................................................... 502,0 394,3 409,8<br />

2010 im Vergleich zu 2009<br />

Der Aufwand für Löhne und Gehälter stieg im Jahr 2010 um 23 Prozent auf 403,6 Mio. A (2009: 328,0 Mio. A).<br />

Hierin sind Kosten für Effizienzprogramme in Höhe von 77,6 Mio. A (2009: -16,2 Mio. A) enthalten. Bereinigt um<br />

diese Kosten sank der Aufwand für Löhne und Gehälter um 5 Prozent. Der Rückgang resultiert in erster Linie aus<br />

der im Vorjahr enthaltenen Abfindung für den ehemaligen Chief Financial Officer in Höhe von 5,8 Mio. A, in die ein<br />

Ausgleich für die nicht mehr erfolgte Gewährung einer variablen Vergütung für das Jahr 2008 sowie für den<br />

Zeitraum bis 30. April 2009 eingeflossen ist. Weitere Ursachen für den gesunkenen Aufwand sind der Rückgang der<br />

aktienbasierten Vergütung um 6,2 Mio. A, eine erhöhte Kapitalisierung und Einsparungen aufgrund von Effizienzprogrammen.<br />

Dem stehen die erstmals im Geschäftsjahr 2010 enthaltenen Löhne und Gehälter für Mitarbeiter der<br />

STOXX Ltd. in Höhe von 5,6 Mio. A gegenüber.<br />

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind um 48 Prozent auf<br />

98,4 Mio. A (2009: 66,3 Mio. A) gestiegen. Sie enthalten Kosten für Effizienzprogramme in Höhe von 23,9 Mio. A<br />

(2009: null). Bereinigt um diese Kosten stieg der Aufwand für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />

und Unterstützung um 12 Prozent. Davon entfielen 24,2 Mio. A (2009: 24,1 Mio. A) auf Zahlungen für<br />

beitragsorientierte Versorgungspläne. Die Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne sind<br />

auf 23,9 Mio. A gestiegen (2009: 17,8 Mio. A).<br />

2009 im Vergleich zu 2008<br />

Der Aufwand fürLöhne und Gehälter sank 2009 um 7 Prozent auf 328,0 Mio. A (2008: 352,3 Mio. A). Ursache dafür<br />

sind mehrere Effekte: Der Aufwand für Boni sank auf 46,8 Mio. A (2008: 65,2 Mio. A). Dies wurde ausgeglichen<br />

durch die erstmals im Geschäftsjahr 2009 enthaltenen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter von Market News<br />

International Inc. in Höhe von 4,8 Mio. A sowie die oben erwähnte Abfindung in Höhe von 5,8 Mio. A.<br />

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind um 15 Prozent auf<br />

66,3 Mio. A 2009 gestiegen (2008: 57,5 Mio. A). Davon entfielen 24,1 Mio. A (2008: 24,0 Mio. A) auf Zahlungen für<br />

beitragsorientierte Versorgungspläne. Die erstmalige Berücksichtigung der Market News International Inc. hat hier<br />

einen Effekt von 1,2 Mio. A. Die Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne sind auf<br />

17,8 Mio. A gestiegen (2008: 15,7 Mio. A).<br />

Zu den leistungsorientierten Versorgungsplänen siehe Erläuterung 25.<br />

8. Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand<br />

Abschreibungen und Wertminderungsaufwand<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Immaterielle Vermögenswerte 544,0 522,7 93,6<br />

Sachanlagen 39,5 46,4 43,5<br />

Summe 583,5 569,1 137,1<br />

F-82


9. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Kosten für IT-Dienstleister und sonstige Beratung ....................... 124,6 114,2 115,7<br />

EDV-Kosten .................................................. 81,4 91,9 82,7<br />

Raumkosten. .................................................. 72,6 93,8 70,9<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer ...................................... 34,3 33,6 45,1<br />

Werbe- und Marketingkosten ...................................... 16,6 19,2 23,8<br />

Reise-, Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen ................... 15,5 15,6 19,3<br />

Aufwendungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen....................... 14,9 22,2 22,6<br />

Versicherungen, Beiträge und Gebühren .............................. 11,6 12,1 14,2<br />

Aufwendungen aus Währungsdifferenzen ............................. 8,8 5,8 6,5<br />

Personalnebenkosten und freiwillige soziale Leistungen .................. 8,6 10,0 12,0<br />

Vergütung des Aufsichtsrats ....................................... 4,5 5,1 4,1<br />

Übrige. . . .................................................... 21,3 9,9 22,1<br />

Summe ...................................................... 414,7 433,4 439,0<br />

Die Kosten für IT-Dienstleister und sonstige Beratung betreffen im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang<br />

mit der Entwicklung von Software. Eine Analyse der Entwicklungskosten ist in Erläuterung 10 ausgewiesen.<br />

Ferner enthalten diese Kosten Aufwendungen für strategische und rechtliche Beratungsdienstleistungen sowie für<br />

Prüfungstätigkeiten.<br />

Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Zusammensetzung der Abschlussprüferhonorare<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Abschlussprüfung .................................................. 1,8 2,2 1,3<br />

Steuerberatungsleistungen ............................................ 1,2 0,5 0,5<br />

Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen .......................... 0,2 0,2 0,1<br />

Sonstige Leistungen ................................................. 0,8 1,2 0,5<br />

Summe .......................................................... 4,0 4,1 2,4<br />

2010 im Vergleich zu 2009<br />

EDV-Betriebskosten enthalten die Kosten für Miete, Leasing und Wartung von Hard- und Software sowie die<br />

Kommunikationskosten (Netzwerkkosten). Der Rückgang um 11 Prozent im Jahr 2010 basiert auf Mehraufwendungen<br />

für Systemumstellungen im Bereich Bürokommunikation, dem Betrieb des ISE-Systems und auf einer im<br />

Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellung für das System Eurex Credit Clear.<br />

Raumkosten betreffen hauptsächlich die Kosten für das Bereitstellen von Büroflächen. Diese beinhalten Mieten,<br />

Instandhaltung, Bewachung, Energie, Reinigung und sonstige Raumkosten. Der Rückgang resultiert größtenteils<br />

aus Rückstellungen für Drohverluste und dem Umbau des Gebäudekomplexes der Neuen Börse am Standort<br />

Frankfurt am Main (2010: –5,1 Mio. A; 2009: 18,9 Mio. A).<br />

Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist im Wesentlichen eine Folge der umsatzsteuerfreien Handels- und Clearingentgelte<br />

aus dem Segment Eurex sowie der umsatzsteuerfreien Dienstleistungsentgelte im Zahlungsverkehr.<br />

Aufwendungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen enthalten die Kosten der SIX Swiss Exchange AG, die<br />

Dienstleistungen für den Teilkonzern Eurex und die Scoach Schweiz AG erbringt. Der Rückgang gegenüber<br />

dem Vorjahr resultiert aus der Entkonsolidierung der Scoach Schweiz AG.<br />

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen u. a. aus Lizenzentgelten, Spenden, Nebenkosten des<br />

Geldverkehrs, Kosten aus Fehlbearbeitung, Aufwendungen für Instandhaltung, Fremdarbeiten sowie Verlusten aus<br />

dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten.<br />

2009 im Vergleich zu 2008<br />

Der Anstieg der EDV-Kosten um 11 Prozent im Jahr 2009 basiert auf Mehraufwendungen für Systemumstellungen<br />

im Bereich Bürokommunikation und dem Betrieb des ISE-Systems sowie auf einer Drohverlustrückstellung für das<br />

System Eurex Credit Clear.<br />

F-83


Die Zunahme der Raumkosten, die im Vergleich zum Vorjahr um 15,2 Mio. A gestiegen sind, ist größtenteils auf<br />

Rückstellungen für Drohverluste und den Umbau zurückzuführen.<br />

Der Rückgang der nicht abzugsfähigen Vorsteuer resultiert im Wesentlichen aus der Änderung von Leistungsbeziehungen<br />

mit Eurex-Gesellschaften.<br />

Der Anstieg des Gesamthonorars für den Abschlussprüfer resultiert aus einer seit 2009 geforderten Änderung der<br />

Offenlegungspflichten. In den Vorjahren mussten nur die Honorare für den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, offengelegt werden.<br />

10. Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Die Aufwendungen betreffen ausschließlich Entwicklungskosten für selbst erstellte Software. Es handelt sich in<br />

den einzelnen Segmenten um folgende Systeme oder Projekte:<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Gesamtaufwand für<br />

Softwareerstellung davon aktiviert<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Xetra<br />

Xetra-Software ................................ 2,9 3,9 7,6 1,2 1,7 3,9<br />

Neue Handelsplattform Xetra/Eurex ................. 1,1 0 0 0 0 0<br />

CCP-Releases ................................. 4,3 4,9 3,0 1,0 3,1 1,9<br />

8,3 8,8 10,6 2,2 4,8 5,8<br />

Eurex<br />

Eurex-Software ................................ 10,0 13,8 15,0 0 5,9 6,9<br />

Neue Handelsplattform Xetra/Eurex ................. 5,0 0 0 1,9 0 0<br />

Neue Handelsplattform ISE ....................... 26,1 15,7 7,2 20,7 12,3 6,2<br />

41,1 29,5 22,2 22,6 18,2 13,1<br />

Clearstream<br />

Collateral Management und Settlement .............. 28,7 25,1 29,2 14,5 8,1 5,5<br />

Custody ..................................... 9,9 14,0 15,3 3,4 1,3 0,8<br />

Connectivity .................................. 4,1 2,4 9,9 0 0,2 1,1<br />

Investmentfonds ............................... 4,3 4,1 9,0 1,5 0 1,5<br />

Andere ...................................... 0 0 1,4 0 0 0<br />

47,0 45,6 64,8 19,4 9,6 8,9<br />

Market Data & Analytics<br />

CEF Daten-Feeds .............................. 1,6 4,0 4,0 0,1 0 0<br />

Andere ...................................... 0,5 0,3 0,2 0,4 0,3 0,2<br />

2,1 4,3 4,2 0,5 0,3 0,2<br />

Forschungsaufwand ............................. 0,4 1,0 1,1 0 0 0<br />

0,4 1,0 1,1 0 0 0<br />

Summe. ..................................... 98,9 89,2 102,9 44,7 32,9 28,0<br />

F-84


11. Beteiligungsergebnis<br />

Zusammensetzung des Beteiligungsergebnisses<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

At-Equity-Ergebnis assoziierter Unternehmen<br />

Scoach <strong>Holding</strong> S.A. ........................................... 7,2 0 k.a.<br />

Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC ...................................... 4,1 �19,4 1)<br />

0<br />

European Energy Exchange AG ................................... 4,0 9,3 3,3<br />

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank .............................. 0,2 k.a. k.a.<br />

Deutsche Börse Commodities GmbH ............................... 0,1 0,1 0<br />

STOXX Ltd. ................................................. k.a. 10,2 2)<br />

12,9<br />

BrainTrade Gesellschaft für Börsensysteme mbH ...................... k.a. 0 0,6<br />

FDS Finanz-Daten-Systeme GmbH Co. KG . ......................... k.a. 0 0,1<br />

Summe Erträge aus At-Equity-Bewertung ......................... 15,6 0,2 16,9<br />

Link-Up Capital Markets, S.L .................................... �1,0 �0,4 0<br />

BSP Regional Energy Exchange LLC. .............................. 0 �1,2 �0,3<br />

Andere .....................................................<br />

Summe der negativen Erfolgsbeiträge aus At-Equity-Bewertung<br />

�0,3 �0,5 �1,4<br />

assoziierter Unternehmen. .................................... �1,3 �2,1 �1,7<br />

Ergebnis assoziierter Unternehmen ............................... 14,3 �1,9 15,2<br />

Ergebnis anderer Unternehmen. ................................. �2,1 �2,9 �9,4<br />

Beteiligungsergebnis. .......................................... 12,2 �4,8 5,8<br />

1) Einschließlich Wertminderungen (siehe Erläuterung 16)<br />

2) Bis 29. Dezember 2009<br />

Im Ergebnis assoziierter Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2010 keine Wertminderungsaufwendungen (2009:<br />

27,4 Mio. A; 2008: 0,0 Mio. A) erfasst. Aufgrund der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sind 2010<br />

Dividenden in Höhe von 6,2 Mio. A (2009: 11,1 Mio. A; 2008: 10,2 Mio. A) zugeflossen.<br />

Das Ergebnis anderer Unternehmen enthält Dividenden in Höhe von 1,1 Mio. A (2009: 0,4 Mio. A; 2008: 0,6 Mio. A)<br />

sowie Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,2 Mio. A (2009: 3,3 Mio. A; 2008: 10,0 Mio. A) für zur<br />

Veräußerung verfügbare Beteiligungen.<br />

12. Finanzergebnis<br />

Zusammensetzung der Finanzerträge<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Zinsen aus Reverse Repurchase Agreements der Kategorie<br />

,,Kredite und Forderungen‘‘ 16,6 40,2 166,7<br />

Zinsähnliche Erträge aus zu Sicherungszwecken gehaltenen<br />

Derivaten 2,1 0,7 2,5<br />

Zinsen aus Bankguthaben der Kategorie ,,Kredite und<br />

Forderungen‘‘ 1,0 6,6 46,2<br />

Zinsähnliche Erträge aus der Bewertung von zu<br />

Handelszwecken gehaltenen Derivaten 0,5 0,3 2,1<br />

Erträge aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren 0,3 0,3 0,3<br />

Zinsähnliche Erträge aus langfristigen Forderungen 0 0 0,9<br />

Erträge aus Währungsdifferenzen 0 0 18,2<br />

Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge 3,5 2,9 0,7<br />

Summe 24,0 51,0 237,6<br />

Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der rückläufigen durchschnittlichen Volumina der angelegten<br />

Gelder sind die Zinserträge aus Reverse Repurchase Agreements im Vergleich zum Vorjahr um 59 Prozent<br />

gesunken (2009: um 76 Prozent gesunken; 2008: um 77 Prozent gestiegen). Neben der fortgeführten konservativen<br />

Anlagepolitik der Gruppe Deutsche Börse führten auch diese Effekte zu einem Rückgang der Zinsen aus<br />

Bankguthaben der Kategorie ,,Kredite und Forderungen“.<br />

F-85


Zusammensetzung der Finanzaufwendungen<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Zinsen auf langfristige Ausleihungen 1)<br />

95,8 93,4 60,8<br />

Zinsen auf Steuern 22,5 0 0<br />

Auf die Bardepots der Eurex-Teilnehmer gezahlte Zinsen 3,9 26,6 166,8<br />

Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten 1)<br />

Folgebewertung von zu Handelszwecken gehaltenen<br />

2,6 4,0 37,3<br />

Derivaten 2,2 2,6 0,8<br />

Transaktionskosten für langfristige Verbindlichkeiten 1)<br />

Zinsähnlicher Aufwand aus Währungsdifferenzen aus<br />

1,9 1,6 0,9<br />

Verbindlichkeiten 1)<br />

Zinsähnliche Aufwendungen für zu Sicherungszwecken<br />

0,8 0 3,0<br />

gehaltene Derivate 0 0,6 5,6<br />

Sonstige Kosten 2,5 1,9 1,9<br />

Summe 132,2 130,7 277,1<br />

1) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet<br />

2010 im Vergleich zu 2009<br />

Aus den oben genannten Gründen sind auch die auf die Bardepots der Eurex-Teilnehmer gezahlten Zinsen im<br />

Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Die Zinsen auf Steuern betreffen erwartete Zinsaufwendungen im<br />

Zusammenhang mit Steuernachzahlungen und steuerlichen Außenprüfungen. Die sonstigen Kosten enthalten<br />

Bereitstellungsprovisionen für Kreditlinien.<br />

2009 im Vergleich zu 2008<br />

Die Zinsen, die auf die Bardepots der Eurex-Teilnehmer gezahlt wurden, sind 2009 im Vergleich zu 2008 deutlich<br />

gesunken. Die Zinsen auf langfristige Ausleihungen stiegen aufgrund der Emission von Euro- und US-Dollar-<br />

Senior-Anleihen sowie einer Hybridanleihe im Juni und Juli 2008. Die Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

enthielten 3,3 Mio. A (2008: 6,8 Mio. A) für das Commercial Paper-Programm. In 2008 waren zudem 29,6 Mio. A<br />

Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung des Erwerbs der ISE enthalten. Die sonstigen Kosten enthalten<br />

Bereitstellungsprovisionen für Kredite.<br />

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Zusammensetzung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Hauptbestandteile)<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Tatsächliche Ertragsteuern auf das Ergebnis:<br />

des laufenden Jahres 249,3 288,2 450,3<br />

aus früheren Jahren �18,9 18,6 �2,2<br />

Latenter Steuerertrag auf temporäre Differenzen �205,9 �219,9 �29,5<br />

Summe 24,5 86,9 418,6<br />

Um die latenten Steuern für die deutschen Gesellschaften zu berechnen, wurden 2010 Steuersätze von 26 bis 31<br />

Prozent (2009 und 2008: 26 bis 32 Prozent) zugrunde gelegt. Diese berücksichtigen die Gewerbeertragsteuer mit<br />

Hebesätzen von 280 bis 460 Prozent (2009 und 2008: 280 bis 460 Prozent) auf den Steuermessbetrag von 3,5<br />

Prozent (2009 und 2008: 3,5 Prozent), die Körperschaftsteuer mit 15 Prozent (2009 und 2008: 15 Prozent) und den<br />

Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (2009 und 2008: 5,5 Prozent) auf die Körperschaftsteuer.<br />

Für die luxemburgischen Gesellschaften wurde ein Steuersatz von 28,59 Prozent (2009 und 2008: 28,59 Prozent)<br />

zugrunde gelegt. Dieser berücksichtigt die Gewerbeertragsteuer mit einem Satz von 6,75 Prozent (2009 und 2008:<br />

6,75 Prozent) und die Körperschaftsteuer mit einem Satz von 22 Prozent (2009 und 2008: 22 Prozent).<br />

Für die Gesellschaften in Großbritannien, Portugal, Singapur, der Schweiz, Spanien, Tschechien und den USA<br />

wurden Steuersätze von 17 bis 45 Prozent (2009: 20 bis 45 Prozent; 2008: 21 bis 45 Prozent) zugrunde gelegt.<br />

Die folgende Übersicht weist die Wertansätze der aktiven und passiven Bilanzposten für latente Steuern sowie die<br />

damit im Zusammenhang stehenden erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Steueraufwendungen aus.<br />

F-86


Zusammensetzung der latenten Steuern<br />

Latente<br />

Steueransprüche<br />

Latente<br />

Steuerschulden<br />

Währungsdifferenzen<br />

Latenter<br />

Steueraufwand/<br />

(-ertrag)<br />

Erfolgsneutraler<br />

Steueraufwand/<br />

(-ertrag)<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Pensionsrückstellungen und ähnliche<br />

Verpflichtungen 15,4 12,3 9,0 0 0 0 �0,2 �2,9 �3,3 �0,7 0 0 0<br />

Sonstige Rückstellungen 15,1 20,5 12,8 0 0 �2,1 �1,0 6,4 �9,8 �4,9 0 0 0<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten 0 0 0 �1,1 �1,6 �2,0 0 �0,5 �0,4 2,0 0 0 0<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Immaterielle Vermögenswerte aus<br />

0 0 1,4 �7,0 �11,5 �12,8 0 �4,5 0,1 �2,5 0 0 0<br />

Kaufpreisallokation 0 0 0 �275,8 �450,1 1) �585,2 30,0 �204,3 2) �206,1 2) �19,9 0 0 0<br />

Langfristige Vermögenswerte 0 0 0 �2,4 �3,3 �2,6 0 �0,9 0,7 �2,7 0 0 0<br />

Wertpapiere 0 0 0 �2,4 �5,9 �7,1 0 0,5 �0,6 1,3 �4,0 3) �0,6 3)<br />

2,5 3)<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 0 0 �2,6 �0,6 �1,2 0 0,3 �0,6 0,5 1,7 3)<br />

0 0<br />

Sonstige Vermögenswerte 0 0 0,3 0 0 �0,2 0 0 0,1 �2,6 0 0 0<br />

Währungsdifferenzen 0 3,0 0 �29,2 0 �7,4 0 0 0 0 32,2 4) �10,4 4) 20,8 4)<br />

Bruttowert 30,5 35,8 23,5 �320,5 �473,0 �620,6 28,8 �205,9 �219,9 �29,5 29,9 �11,0 23,3<br />

Saldierung der latenten Steuern �22,8 �31,0 �20,0 22,8 31,0 20,0 — — — — — — —<br />

Summe 7,7 4,8 3,5 �297,7 �442,0 �600,6 28,8 �205,9 �219,9 �29,5 29,9 �11,0 23,3<br />

1) Davon –83,1 Mio. A aus Änderungen im Konsolidierungskreis, die sich aus dem Erwerb von Anteilen der Need to Know News, LLC und<br />

der STOXX Ltd. ergeben.<br />

2) Davon �190,4 Mio. A (2009: �175,5 Mio. A) aus Wertminderungen für andere immaterielle Vermögenswerte der ISE<br />

3) Separater Ausweis in der Konzern-Eigenkapitalentwicklung unter ,,Neubewertungsrücklage“<br />

4) Separater Ausweis in der Konzern-Eigenkapitalentwicklung unter ,,Angesammelte Gewinne“<br />

Die erfolgsneutralen Änderungen betreffen latente Steuern auf Änderungen in der Bewertung von Finanzanlagen,<br />

die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe auch Erläuterung 24).<br />

15,4 Mio. A (2009: 12,3 Mio. A; 2008: 9,3 Mio. A) der latenten Steueransprüche und 278,4 Mio. A (2009:<br />

450,7 Mio. A; 2008: 570,7 Mio. A) der latenten Steuerschulden haben eine voraussichtliche Restlaufzeit von über<br />

einem Jahr.<br />

Für Steuern auf künftige Dividenden, die unter Umständen aus den Gewinnrücklagen von Tochter- und assoziierten<br />

Unternehmen gezahlt werden, wurden keine passiven latenten Steuern ausgewiesen. Gemäß § 8b Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz<br />

(KStG) sind 5 Prozent aller Dividenden und ähnlichen Einkünfte bei deutschen Kapitalgesellschaften<br />

als steuerpflichtig zu behandeln.<br />

Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Abgeleitete Ertragsteuern aus dem Ergebnis vor Steuern 117,4 161,8 470,0<br />

Veränderung steuerlich nicht aktivierter Verlustvorträge 14,7 �14,2 �2,8<br />

Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger<br />

Aufwendungen 5,3 3,9 6,0<br />

Auswirkungen aufgrund unterschiedlicher Steuersätze �22,7 �23,3 �20,2<br />

Steuerminderung aufgrund von Dividenden sowie der Veräußerung von<br />

Beteiligungen �42,1 �49,8 �30,1<br />

Währungsdifferenzen �28,8 �9,6 �4,6<br />

Sonstige �0,4 �0,5 2,5<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das laufende Jahr 43,4 68,3 420,8<br />

Ertragsteuern aus früheren Jahren �18,9 18,6 �2,2<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 24,5 86,9 418,6<br />

Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem für das Jahr 2010 in<br />

Deutschland angenommenen Gesamtsteuersatz der Gruppe von 28 Prozent (2009: 29 Prozent; 2008: 32 Prozent)<br />

multipliziert.<br />

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden aufgelaufene, noch nicht genutzte steuerliche Verluste von 54,7 Mio. A<br />

(2009: 16,6 Mio. A; 2008: 144,2 Mio. A), für die keine aktiven latenten Steuerabgrenzungen gebildet wurden. 2010<br />

wurden steuerliche Verluste in Höhe von 0,7 Mio. A (2009: 37,4 Mio. A; 2008: 8,8 Mio. A) geltend gemacht.<br />

F-87


Die Verluste können in Deutschland unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung und in Luxemburg nach<br />

derzeitigem Recht zeitlich unbefristet in die Folgejahre vorgetragen werden. Die Verluste in sonstigen Ländern<br />

können bis zu 20 Jahre lang vorgetragen werden.<br />

Erläuterungen zu den Konzernbilanzen<br />

14. Immaterielle Vermögenswerte<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Erworbene<br />

Software<br />

Selbst erstellte<br />

Software<br />

Geschäfts- oder<br />

Firmenwerte<br />

Geleistete<br />

Anzahlungen und<br />

Anlagen im<br />

Bau 1)<br />

Andere<br />

immaterielle<br />

Vermögenswerte<br />

Summe<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Anschaffungskosten zum<br />

01.01.2008<br />

Änderungen im<br />

272,3 710,6 1.944,6 8,8 1.326,8 4.263,1<br />

Konsolidierungskreis �0,5 0 0 0 0 �0,5<br />

Zugänge 10,4 9,9 0 19,8 0 40,1<br />

Umgliederungen 1,1 10,3 0 �11,4 0 0<br />

Währungsdifferenzen<br />

Anschaffungskosten zum<br />

0 1,0 39,9 0,3 61,4 102,6<br />

31.12.2008<br />

Änderungen im<br />

283,3 731,8 1.984,5 17,5 1.388,2 4.405,3<br />

Konsolidierungskreis 2)<br />

0,7 0 32,7 0 468,0 501,4<br />

Zugänge 28,0 8,8 0 24,1 0,4 61,3<br />

Abgänge �13,6 0 0 0 0 �13,6<br />

Umgliederungen 0,5 14,8 0 �15,3 0 0<br />

Währungsdifferenzen<br />

Anschaffungskosten zum<br />

�0,2 �0,6 �22,4 �0,3 �33,8 �57,3<br />

31.12.2009<br />

Änderungen im<br />

298,7 754,8 1.994,8 26,0 1.822,8 4.897,1<br />

Konsolidierungskreis 3)<br />

�2,3 0 0 0 0 �2,3<br />

Zugänge 12,0 1,6 4,3 43,1 0 61,0<br />

Abgänge �2,3 �0,8 0 �0,1 0 �3,2<br />

Umgliederungen �0,7 5,1 0 �4,4 0 0<br />

Währungsdifferenzen<br />

Anschaffungskosten zum<br />

0,8 1,8 71,2 0,6 108,7 183,1<br />

31.12.2010 306,2 762,5 2.070,3 65,2 1.931,5 5.135,7<br />

1) Die Zugänge geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau beziehen sich im Berichtsjahr ausschließlich auf<br />

selbst erstellte Software.<br />

2) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Zugänge im Zuge des Erwerbs der Market News International Inc.,<br />

der STOXX Ltd. und der Need to Know News, LLC sowie den Abgang aufgrund der Entkonsolidierung der<br />

Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />

3) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Abgänge im Zuge der Veräußerung der Avox Ltd.<br />

F-88


Immaterielle Vermögenswerte<br />

Erworbene<br />

Software<br />

Selbst<br />

erstellte<br />

Software<br />

Geschäfts- oder<br />

Firmenwerte<br />

Geleistete<br />

Anzahlungen<br />

und Anlagen<br />

im Bau 1)<br />

Andere<br />

immaterielle<br />

Vermögenswerte<br />

Summe<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Abschreibung und<br />

Wertminderungsaufwand zum<br />

01.01.2008 242,0 613,6 7,5 0 0 863,1<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis �0,2 0 0 0 0 �0,2<br />

Planmäßige Abschreibung 12,9 38,6 0 0 35,1 86,6<br />

Wertminderungsaufwand 0 7,0 0 0 0 7,0<br />

Währungsdifferenzen<br />

Abschreibung und<br />

Wertminderungsaufwand zum<br />

0 0,1 0 0 2,2 2,3<br />

31.12.2008 254,7 659,3 7,5 0 37,3 958,8<br />

Planmäßige Abschreibung 17,5 31,6 0 0 38,0 87,1<br />

Wertminderungsaufwand 15,0 5,0 0 0 415,6 435,6<br />

Abgänge �13,6 0 0 0 0 �13,6<br />

Währungsdifferenzen<br />

Abschreibung und<br />

Wertminderungsaufwand zum<br />

�0,1 �0,4 0 0 �1,8 �2,3<br />

31.12.2009<br />

Änderungen im<br />

273,5 695,5 7,5 0 489,1 1.465,6<br />

Konsolidierungskreis 3)<br />

�2,3 0 0 0 0 �2,3<br />

Planmäßige Abschreibung 18,8 24,7 0 0 35,6 79,1<br />

Wertminderungsaufwand 1,1 7,5 3,2 0 453,1 464,9<br />

Abgänge �2,4 0 0 0 0 �2,4<br />

Währungsdifferenzen<br />

Abschreibung und<br />

Wertminderungsaufwand zum<br />

0,7 1,4 0 0 38,8 40,9<br />

31.12.2010 289,4 729,1 10,7 0 1.016,6 2.045,8<br />

Buchwert zum 01.01.2008 30,3 97,0 1.937,1 8,8 1.326,8 3.400,0<br />

Buchwert zum 31.12.2008 28,6 72,5 1.977,0 17,5 1.350,9 3.446,5<br />

Buchwert zum 31.12.2009 25,2 59,3 1.987,3 26,0 1.333,7 3.431,5<br />

Buchwert zum 31.12.2010 16,8 33,4 2.059,6 65,2 914,9 3.089,9<br />

1) Die Zugänge geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau beziehen sich im Berichtsjahr ausschließlich auf<br />

selbst erstellte Software.<br />

2) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Zugänge im Zuge des Erwerbs der Market News International Inc.,<br />

der STOXX Ltd. und der Need to Know News, LLC sowie den Abgang aufgrund der Entkonsolidierung der<br />

Scoach <strong>Holding</strong> S.A.<br />

3) Hierbei handelt es sich ausschließlich um Abgänge im Zuge der Veräußerung der Avox Ltd.<br />

Software und geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

Die Zugänge und Umgliederungen bei Software betreffen im Wesentlichen die Entwicklung von Softwareprodukten<br />

für das Segment Clearstream sowie den Ausbau der elektronischen Handelssysteme Xetra und Eurex. Die<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis (siehe Erläuterung 2) sind auf den Abgang der Avox Ltd. (2009: auf den<br />

Zugang von Need to Know News, LLC) zurückzuführen.<br />

In der Position ,,Erworbene Software“ sind gemietete Vermögenswerte enthalten, die dem wirtschaftlichen<br />

Eigentum des Konzerns gemäß IAS 17 zuzurechnen sind. Der Nettobuchwert der Leasingobjekte belief sich<br />

zum 31. Dezember 2010 auf 0,2 Mio. A (2009: 0,8 Mio. A; 2008: 1,4 Mio. A).<br />

Der Wertminderungsaufwand für selbst erstellte Software betrifft mit 6,6 Mio. A die Releases 9.0 bis 12.0 des<br />

Eurex-Handelssystems und mit 0,2 Mio. A das System Longitude im Segment Eurex sowie mit 0,7 Mio. A die<br />

Systeme Reference Data Factory und X-List im Segment Clearstream (2009: System Converter im Segment<br />

Clearstream und System Longitude im Segment Eurex; 2008: Eurex Longitude von ISE und Eurex-Optionshandelssystem<br />

sowie das System Self-Collateralisation im Segment Clearstream).<br />

F-89


Da der Terminhandel im Jahr 2013 vom Handelssystem Eurex auf eine neu entwickelte Handelsplattform überführt<br />

werden soll und sich damit die künftig zu erwartenden Zahlungsströme für die Eurex-Releases verringern werden,<br />

wurde im Geschäftsjahr 2010 eine Wertminderung auf die Eurex-Releases 9.0 bis 12.0 vorgenommen (6,6 Mio. A).<br />

Die Restnutzungsdauer der Eurex-Releases 11.0 und 12.0, die bisher bis 2013 bzw. 2014 geschätzt wurde, wurde<br />

verkürzt und endet nun mit dem Zeitpunkt der erwarteten Migration auf das neue System.<br />

Der Wertminderungsaufwand, der 2010 im Segment Clearstream erfasst wurde, ist maßgeblich durch eine<br />

Anpassung der erwarteten Mittelzuflüsse für das System X-List bedingt. Auch für das System Reference Data<br />

Factory entstand im Geschäftsjahr 2010 ein Wertminderungsaufwand, da ursprünglich geplante Kostenersparnisse<br />

im Bereich Netzwerk nicht mehr erreicht werden konnten.<br />

Der Wertminderungsaufwand in den Segmenten Eurex und Clearstream wurde auf Basis des Nutzungswertes des<br />

jeweiligen Vermögenswertes ermittelt, indem Diskontierungssätze in der Bandbreite von 6,0 bis 12,9 Prozent<br />

(2009: 10,0 bis 14,5 Prozent) im Segment Eurex bzw. von 10,5 bis 14,3 Prozent (2009: 10,4 bis 14,0 Prozent) im<br />

Segment Clearstream angewandt wurden. Die Abschreibung und der Wertminderungsaufwand auf Software und<br />

andere immaterielle Werte sind in der Position ,,Abschreibung und Wertminderungsaufwand“ in der Konzern-<br />

Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.<br />

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau beziehen sich auf selbst entwickelte Software.<br />

F-90


Buchwerte und Restabschreibungsdauer von Software-Anwendungen<br />

Buchwert zum Restabschreibungsdauer zum<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Jahre Jahre Jahre<br />

Xetra<br />

Software<br />

Xetra Release 9.0 3,0 4,3 5,6 2,3 3,3 4,3<br />

Xetra Release 10.0 2,4 3,1 0 3,5 4,5 k.A.<br />

CCP 4.0 1,0 1,4 1,8 2,6 3,6 4,6<br />

CCP 5.0 1,9 2,8 0 3,8 4,8 k.A.<br />

Anlagen im Bau<br />

8,3 11,6 7,4<br />

Xetra International Market (XIM) 1,0 0 0<br />

Xetra Release 10.0 0 0 2,3<br />

Eurex<br />

Software<br />

1,0 0 2,3<br />

Eurex Release 10.0 2,4 4,3 5,7 1,9 2,9 3,9<br />

Eurex Release 12.0 2,2 4,7 0 1,9 4,9 k.A.<br />

Anlagen im Bau<br />

4,6 9,0 5,7<br />

Neue Handelsplattform ISE 41,3 23,6 6,2<br />

OCC Link 1,6 1,6 0<br />

Clearstream<br />

Software<br />

42,9 25,2 6,2<br />

Collateral Management 3,3 5,6 6,4 2,0 2,8 3,0<br />

Equities on CmaX 3,3 0 0 4,0 k.A. k.A.<br />

Central Facility for Funds (CFF) 2,1 3,2 4,4 2,0 3,2 4,1<br />

X-List 1,4 2,1 0 3,9 4,9 k.A.<br />

Anlagen im Bau<br />

Dienstleistungen im Rahmen von<br />

10,1 10,9 10,8<br />

Verwahrung/Abwicklung/Liquidität 20,0 0 0<br />

Link-Up Converter 0 0 2,5<br />

Lending Integration 0 0 1,5<br />

Collateral Management 0 0 1,5<br />

Tax Box 0 0 1,1<br />

20,0 0 6,6<br />

Sonstige Software 10,5 1)<br />

27,8 48,7<br />

Sonstige Anlagen im Bau 1,2 0,8 2,3<br />

Summe 98,6 85,3 90,0<br />

1) Jeweils mit einem Buchwert von weniger als 1,0 Mio. A zum 31 Dezember 2010<br />

F-91


Geschäfts- oder Firmenwerte<br />

Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte<br />

Market Data & Market Data &<br />

Analytics Analytics Summe Geschäfts-<br />

Eurex Clearstream (STOXX Ltd.) (Sonstige) oder Firmenwerte<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Stand zum 01.01.2008 862,2 1.063,8 0 11,1 1.937,1<br />

Währungsdifferenzen 39,9 0 0 0,0 39,9<br />

Stand zum 31.12.2008<br />

Änderungen im<br />

902,1 1.063,8 0 11,1 1.977,0<br />

Konsolidierungskreis 0 0 28,5 4,2 1)<br />

Währungsdifferenzen �22,0 0 0 �0,4 �22,4<br />

Stand zum 31.12.2009 880,1 1.063,8 28,5 14,9 1.987,3<br />

Währungsdifferenzen 70,7 0 0 0,5 71,2<br />

Zugänge 0 0 3,0 1,3 4,3<br />

Wertminderungsaufwand 0 0 0 �3,2 �3,2<br />

Stand zum 31.12.2010 950,8 1.063,8 31,5 13,5 2.059,6<br />

1) Darin enthalten ist der Abgang des Geschäfts- oder Firmenwertes der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. sowie die Zugänge<br />

durch Erwerb der Market News International Inc. und Need to Know News LLC.<br />

Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen der Übernahme der ISE erworbene Börsenlizenz sowie der<br />

erworbene Markenname der STOXX Ltd. sind immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.<br />

Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf die der Geschäfts- oder Firmenwert<br />

aufgeteilt wird, basieren grundsätzlich auf ihren Nutzungswerten. Nur sofern der Nutzungswert den Buchwert nicht<br />

übersteigt, wird der Veräußerungswert abzüglich Veräußerungskosten als Basis für den erzielbaren Betrag ermittelt.<br />

Da kein aktiver Markt für die Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegt, wurde sowohl für die Ermittlung des Nutzungsals<br />

auch des Veräußerungswertes eine Discounted Cashflow-Methode zugrunde gelegt.<br />

Die wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags sind abhängig von der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit. Annahmen zu Preisen oder Marktanteilen basieren auf Erfahrungswerten oder Daten<br />

aus der Marktforschung. Andere wesentliche Annahmen basieren hauptsächlich auf externen Faktoren. Wichtige<br />

gesamtwirtschaftliche Kennzahlen sind z. B. die Stände und Volatilitäten von Aktienindizes sowie Zinssätze,<br />

Wechselkurse, das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Arbeitslosenquoten und die Staatsverschuldung. Der<br />

Diskontierungssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 3,0 Prozent und einer Marktrisikoprämie in<br />

Höhe von 5,0 Prozent. Ausgehend hiervon werden für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit individuelle<br />

Diskontierungssätze ermittelt, die die <strong>Beta</strong>-Faktoren, den Steuersatz sowie die Kapitalstruktur der jeweiligen<br />

Vergleichsgruppe berücksichtigen.<br />

Eurex<br />

Der aus der Übernahme der ISE resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheiten im Segment Eurex zugeordnet.<br />

Da der Geschäfts- oder Firmenwert der ISE in US-Dollar ermittelt wurde, ergibt sich für 2010 eine Währungsdifferenz<br />

in Höhe von 70,7 Mio. A (2009: �22,0 Mio. A; 2008: 39,9 Mio. A).<br />

Zur Bestimmung des Nutzungswertes mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode wurden Annahmen, die aus<br />

externen Quellen abgeleitet wurden, zu den Volumina in Index- und Zinsderivaten sowie zu den Volumina auf dem<br />

US-amerikanischen Aktienoptionsmarkt als wesentliche Kriterien zugrunde gelegt.<br />

Die Cashflows wurden sowohl für die europäischen als auch für die amerikanischen Aktivitäten über einen<br />

Zeitraum von fünf Jahren geplant (2010: 2011 bis 2015). Cashflows über diesen Zeitraum hinaus wurden unter<br />

Annahme einer 1,0-prozentigen Wachstumsrate (2009: 4,0 Prozent für die europäischen und 5,0 Prozent für die<br />

amerikanischen Aktivitäten; 2008: 4,0 Prozent sowohl für die europäischen als auch für die amerikanischen<br />

Aktivitäten) fortgeschrieben. Der verwendete Abzinsungssatz vor Steuern betrug 13,1 Prozent (2009: 12,0 Prozent;<br />

2008: 10,4 Prozent).<br />

Clearstream<br />

Der Geschäfts- und Firmenwert ,,Clearstream“ ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Clearstream zugeordnet.<br />

Der erzielbare Betrag wird auf Basis des Nutzungswertes mit der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Zur<br />

F-92<br />

32,7


Bestimmung des Nutzungswertes wurden Annahmen zum verwahrten Vermögen, den Transaktionsvolumina und<br />

den Marktzinssätzen als wesentliche Kriterien zugrunde gelegt.<br />

Die Cashflows wurden für einen Zeitraum von drei Jahren geplant (2010: 2011 bis 2013). Über das Jahr 2013 hinaus<br />

wurde eine ewige Rente von 2,5 Prozent (2009: 4,0 Prozent; 2008: 4,0 Prozent) angenommen. Der verwendete<br />

Abzinsungssatz vor Steuern wurde auf Basis des Eigenkapitalkostensatzes ermittelt und beträgt 14,9 Prozent (2009:<br />

gewichtete Kapitalkosten von 11,6 Prozent; 2008: gewichtete Kapitalkosten von 13,4 Prozent).<br />

Market Data & Analytics<br />

Der im Rahmen des Erwerbs von STOXX Ltd. im Jahr 2009 entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde einer<br />

Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Segment Market Data & Analytics zugeordnet. Er ist im<br />

Wesentlichen durch die starke Position begründet, die STOXX bei europäischen Indizes einnimmt, sowie durch die<br />

Wachstumsaussichten in der Produktion und dem Vertrieb von Tickdaten für Indizes, die Entwicklung, Pflege und<br />

Weiterentwicklung von Formeln für Indizes sowie die Anpassung von Indizes.<br />

Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 7,9 Mio. US$, der im Rahmen der Übernahme der Market News<br />

International Inc. (MNI), New York, USA, durch die Deutsche Börse AG im Jahr 2009 entstanden war, wurde dem<br />

Segment Market Data & Analytics zugeordnet und ist dem Zugang zu globalen handelsrelevanten Informationen<br />

wie Meldungen von Behörden und supranationalen Organisationen zuzurechnen.<br />

Der im Rahmen des 100-prozentigen Anteilserwerbs der MNI an der Need to Know News, LLC, Chicago, USA,<br />

entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,9 Mio. US$ wurde ebenfalls dem Segment Market Data &<br />

Analytics zugeordnet.<br />

Der Veräußerungswert abzüglich Veräußerungskosten des Segments Market Data & Analytics wurde zum<br />

Bilanzstichtag bestimmt. Als wesentliche Annahmen wurden insbesondere die erwartete Entwicklung der<br />

künftigen Daten- und Lizenzeinnahmen sowie des Kundenstammes berücksichtigt; die Annahmen beruhen auf<br />

externen Informationsquellen sowie internen Erwartungen, die den Budgetwerten für das Jahr 2011 entsprechen.<br />

Die Cashflows wurden über einen Zeitraum von fünf Jahren geplant, wobei für darüber hinausgehende Zeiträume<br />

eine ewige Rente von 2,5 Prozent (2009: 4,0 Prozent) angenommen wurde. Der verwendete Abzinsungssatz vor<br />

Steuern beträgt 10,8 Prozent (2009: 12,7 Prozent).<br />

Andere immaterielle Vermögenswerte<br />

Entwicklung der anderen immateriellen Vermögenswerte<br />

Börsenlizenz<br />

der ISE<br />

Teilnehmerbeziehungen<br />

der ISE<br />

Kundenbeziehungen<br />

der ISE im<br />

Bereich<br />

Marktdaten<br />

Markenname<br />

ISE<br />

Markenname<br />

STOXX<br />

Kundenbeziehungen<br />

der STOXX<br />

Ltd.<br />

Sonstige<br />

immaterielle<br />

Vermögenswerte<br />

Summe<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Stand zum 01.01.2008 299,1 951,5 54,4 20,4 0 0 1,4 1.326,8<br />

Planmäßige Abschreibung 13,8 42,1 2,4 0,8 0 0 0,1 59,2<br />

Währungsdifferenzen 0 –31,2 –1,8 –2 0 0 –0,1 –35,1<br />

Stand am 31.12.2008 312,9 962,4 55,0 19,2 0 0 1,4 1.350,9<br />

Änderungen im<br />

Konsolidierungskreis 0 0 0 0 420,0 37,0 11,0 468,0<br />

Zugänge 0 0 0 0 0 0 0,4 0,4<br />

Planmäßige Abschreibung 0 –33,2 –1,9 –2,1 0 0 –0,8 –38,0<br />

Wertminderungsaufwand –99,1 –294,3 –16,8 –5,4 0 0 0 –415,6<br />

Währungsdifferenzen –7,6 –22,6 –1,3 –0,4 0 0 –0,1 –32,0<br />

Stand am 31.12.2009 206,2 612,3 35,0 11,3 420,0 37,0 11,9 1.333,7<br />

Planmäßige Abschreibung 0 –24,0 –1,4 –1,6 0 –3,1 –5,5 –35,6<br />

Wertminderungsaufwand –111,2 –318,4 –18,2 –5,3 0 0 0 –453,1<br />

Währungsdifferenzen 16,5 49,5 2,9 0,9 0 0 0,1 69,9<br />

Stand zum 31.12.2010 111,5 319,4 18,3 5,3 420,0 33,9 6,5 914,9<br />

Restabschreibungsdauer<br />

(Jahre) — 27 27 7 — 11<br />

F-93


Andere immaterielle Vermögenswerte: ISE<br />

Zum Jahresende wurden die anderen immateriellen Vermögenswerte der ISE auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei<br />

der Ermittlung der für diese Vermögenswerte erzielbaren Beträge wurde der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit ISE, die dem Segment Eurex zuzuordnen ist, zugrunde gelegt. Die zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheit des ISE-Teilkonzerns ist die US-Optionsbörse International Securities Exchange, LLC.<br />

Die wesentlichen Annahmen, die sich auch auf Einschätzungen von Analysten stützen, beruhen auf den zu<br />

erwartenden Volumina und Transaktionspreisen auf dem US-amerikanischen Optionsmarkt. Die Cashflows wurden<br />

über einen Zeitraum von fünf Jahren geplant (2010: 2011 bis 2015). Über das Jahr 2015 hinaus wurde eine<br />

Wachstumsrate von 2,5 Prozent (2009: 5,0 Prozent; 2008: 5,0 Prozent) angenommen. Der verwendete Abzinsungssatz<br />

vor Steuern beträgt 15,7 Prozent (2009: 10,4 Prozent; 2008: 11,0 Prozent).<br />

Der Eintritt neuer Wettbewerber in den US-amerikanischen Optionsmarkt im Jahr 2010 und die durch die globale<br />

Wirtschaftskrise bedingte anhaltende Unsicherheit an den Finanzmärkten haben zu einem erheblichen Rückgang<br />

der Liquidität und der Handelsvolumina auf Seiten der ISE geführt. Damit verbunden ist im Vergleich zum Vorjahr<br />

auch ein Rückgang der zu erwartenden künftigen Handelsvolumina. Darüber hinaus beschränkt der im Juli 2010<br />

durch das US-amerikanische Repräsentantenhaus und den Senat verabschiedete Dodd-Frank Act Banken und<br />

Finanzdienstleister in den Möglichkeiten, Optionen am Finanzmarkt zu handeln, indem lediglich begrenzte<br />

Kapitalanlagen in Hedge- und Private Equity-Fonds erlaubt werden. Die durch dieses neue Gesetz bedingten<br />

Restriktionen wirken sich ebenfalls negativ auf die Anzahl der Transaktionen an der US-Optionsbörse aus.<br />

Da die oben beschriebenen Effekte zu einer negativeren Einschätzung des Marktwertes der zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit des ISE-Teilkonzerns für den Planungszeitraum 2011 bis 2015 führen, wurde im Geschäftsjahr<br />

2010 ein Wertminderungsaufwand für die anderen immateriellen Vermögenswerte der ISE erfasst (2010: 453,1<br />

Mio. A; 2009: 415,6 Mio. A; 2008: null).<br />

Börsenlizenz der ISE<br />

Im Rahmen der im Dezember 2007 durchgeführten Kaufpreisallokation wurde der Fair Value der Börsenlizenz<br />

ermittelt. Die im Jahr 2000 von der U.S. Securities and Exchange Commission gewährte Börsenlizenz gestattet dem<br />

ISE-Teilkonzern den Betrieb einer regulierten Wertpapierbörse in den USA.<br />

Die Nutzungsdauer der Börsenlizenz des ISE-Teilkonzerns wird als unbestimmt angesehen, weil die Lizenz selbst<br />

keine zeitlich begrenzte Geltungsdauer hat und die Eurex-Unternehmensführung erwartet, dass sie die Lizenz als<br />

Bestandteil ihrer allgemeinen Geschäftsstrategie aufrechterhalten wird.<br />

Die Börsenlizenz erzeugt keine Cashflows, die weitgehend unabhängig von denjenigen des ISE-Teilkonzerns<br />

insgesamt sind. Deshalb ist die Börsenlizenz dem ISE-Teilkonzern als zahlungsmittelgenerierender Einheit<br />

zugeordnet.<br />

Für die Börsenlizenz der ISE wurde zum Bilanzstichtag ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 111,2 Mio. A<br />

(2009: 99,1 Mio. A; 2008: null) erfasst.<br />

Teilnehmerbeziehungen und Kundenbeziehungen der ISE im Bereich Marktdaten<br />

Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden die Fair Values für die Teilnehmer- und die Kundenbeziehungen<br />

ermittelt. Beide Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von 30 Jahren linear abgeschrieben. Sowohl aus den<br />

Teilnehmer- als auch aus den Kundenbeziehungen ergeben sich keine Cashflows, die unabhängig von denjenigen<br />

des gesamten ISE-Teilkonzerns wären. Deshalb sind beide Positionen dem ISE-Teilkonzern als zahlungsmittelgenerierender<br />

Einheit zugeordnet. Für die Teilnehmer- und Kundenbeziehungen der ISE wurde zum Bilanzstichtag<br />

ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 318,4 Mio. A bzw. 18,2 Mio. A (2009: 294,3 Mio. A bzw. 16,8 Mio. A;<br />

2008: null) erfasst.<br />

Markenname ISE<br />

Der Markenname ISE ist als Markenname registriert und entspricht daher dem IFRS-Kriterium für einen vom<br />

Geschäfts- oder Firmenwert getrennten Ansatz. Der Vermögenswert wird gemäß Ergebnis der Kaufpreisallokation<br />

vom Dezember 2007 über einen Zeitraum von zehn Jahren linear abgeschrieben. Da auch hier keine vom<br />

ISE-Teilkonzern unabhängigen Mittelzuflüsse erzeugt werden, ist auch der Markenname dem ISE-Teilkonzern<br />

als zahlungsmittelgenerierender Einheit zugeordnet. Zum Bilanzstichtag wurde für den Markennamen der ISE ein<br />

Wertminderungsaufwand in Höhe von 5,3 Mio. A (2009: 5,4 Mio. A; 2008: null) erfasst.<br />

F-94


Andere immaterielle Vermögenswerte: STOXX<br />

Im Rahmen des Erwerbs der STOXX Ltd. wurden der Markenname STOXX, die Kundenbeziehungen des<br />

Unternehmens sowie Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote (so genannte Non-Compete-Vereinbarungen)<br />

und sonstige immaterielle Vermögenswerte identifiziert, die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit STOXX<br />

Ltd. zugeordnet wurden, da sie keine eigenständigen Zahlungsmittelzuflüsse erwirtschaften. Die zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheit STOXX Ltd. wird dem Segment Market Data & Analytics zugerechnet.<br />

Der Wertminderungstest erfolgte auf Basis des Veräußerungswertes abzüglich der Veräußerungskosten und unter<br />

Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Lizenz- und Vertriebsentgelte für Indizes und Daten.<br />

Markenname STOXX<br />

Der Markenname STOXX umfasst den Markennamen an sich, die Index-Methodologien sowie die Internetdomänen,<br />

da diese üblicherweise nicht getrennt voneinander übertragen werden. Da der Markenname registriert ist,<br />

entspricht er dem IFRS-Kriterium für einen vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennten Ansatz. Aufgrund der<br />

Historie des Markennamens STOXX und seinem Bekanntheitsgrad im Markt ist von einer unbegrenzten Nutzungsdauer<br />

auszugehen.<br />

Kundenbeziehungen STOXX<br />

STOXX Ltd. verfügt über Kundenbeziehungen, die auf unterschriebenen Verträgen basieren und somit das<br />

Kriterium der Identifizierbarkeit erfüllen, um getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert werden zu<br />

können.<br />

Non-Compete-Vereinbarungen STOXX<br />

Im Rahmen des Erwerbs der STOXX Ltd. wurden mit dem Veräußerer Wettbewerbsverbote für eine bestimmte<br />

Zeitspanne vereinbart. Diese Vereinbarungen führen zu einem Wettbewerbsvorteil für STOXX, da sie es dem<br />

Erwerber erlauben, für einen begrenzten Zeitraum zu agieren, ohne dass der Veräußerer Indizes dupliziert und in<br />

einen direkten Wettbewerb tritt. In Abhängigkeit von der vereinbarten Zeitspanne werden die so erzielten<br />

immateriellen Vermögenswerte, die in der Position ,,Andere immaterielle Vermögenswerte“ ausgewiesen sind,<br />

planmäßig abgeschrieben.<br />

F-95


15. Sachanlagen<br />

Sachanlagen<br />

Einbauten in<br />

Gebäuden<br />

Computerhardware,<br />

Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung<br />

Geleistete<br />

Anzahlungen<br />

und Anlagen<br />

im Bau Summe<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Anschaffungskosten zum 01.01.2008 48,5 293,0 0,4 341,9<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis 0 –0,1 0 –0,1<br />

Zugänge 15,7 34,8 3,9 54,4<br />

Abgänge 0 –10,2 0 –10,2<br />

Umgliederungen 0 0,3 –0,3 0<br />

Währungsdifferenzen 0,2 0 0 0,2<br />

Anschaffungskosten zum 31.12.2008 64,4 317,8 4,0 386,2<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis 1)<br />

0 0,4 0 0,4<br />

Zugänge 3,1 21,7 12,2 37,0<br />

Abgänge –3,2 –68,4 0 –71,6<br />

Umgliederungen 0,8 0,6 –1,4 0<br />

Währungsdifferenzen –0,2 –0,1 0 –0,3<br />

Anschaffungskosten zum 31.12.2009 64,9 272,0 14,8 351,7<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis 2)<br />

0 –0,3 0 –0,3<br />

Zugänge 12,9 38,4 26,4 77,7<br />

Abgänge –2,5 –10,3 0 –12,8<br />

Umgliederungen 11,6 0,5 –12,1 0<br />

Währungsdifferenzen 0,8 0,4 –0,1 1,1<br />

Anschaffungskosten zum 31.12.2010<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />

87,7 300,7 29,0 417,4<br />

01.01.2008 27,0 216,6 0 243,6<br />

Planmäßige Abschreibung 7,4 36,1 0 43,5<br />

Abgänge 0 –10,0 0 –10,0<br />

Währungsdifferenzen<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />

0,1 0,1 0 0,2<br />

31.12.2008 34,5 242,8 0 277,3<br />

Planmäßige Abschreibung 10,4 36,0 0 46,4<br />

Abgänge –3,0 –68,1 0 –71,1<br />

Währungsdifferenzen<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />

–0,1 –0,2 0 –0,3<br />

31.12.2009 41,8 210,5 0 252,3<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis 2)<br />

0 –0,3 0 –0,3<br />

Planmäßige Abschreibung 9,2 30,3 0 39,5<br />

Abgänge –2,5 –10,0 0 –12,5<br />

Währungsdifferenzen<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand zum<br />

0,2 0 0 0,2<br />

31.12.2010 48,7 230,5 0 279,2<br />

Buchwert zum 01.01.2008 21,5 76,4 0,4 98,3<br />

Buchwert zum 31.12.2008 29,9 75,0 4,0 108,9<br />

Buchwert zum 31.12.2009 23,1 61,5 14,8 99,4<br />

Buchwert zum 31.12.2010 39,0 70,2 29,0 138,2<br />

1) Betrifft im Wesentlichen die Market News International Inc.<br />

2) Betrifft im Wesentlichen die Entkonsolidierung von Avox Ltd.<br />

F-96


16. Finanzanlagen<br />

Finanzanlagen<br />

Anteile an<br />

assoziierten<br />

Unternehmen<br />

Andere<br />

Beteiligungen<br />

Forderungen und<br />

Wertpapiere aus<br />

dem Bankgeschäft<br />

Sonstige<br />

Wertpapiere und<br />

Ausleihungen<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Anschaffungskosten zum 01.01.2008 53,0 53,5 510,5 8,1<br />

Zugänge 124,7 10,9 333,3 0<br />

Abgänge –7,4 0 –19,9 –0,1<br />

Umgliederungen 0 0 –76,1 1)<br />

0<br />

Währungsdifferenzen –1,6 0 0,8 0<br />

Anschaffungskosten zum 31.12.2008 168,7 64,4 748,6 8,0<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis –0,4 0 0 0<br />

Zugänge 24,6 16,1 1.078,6 21,2<br />

Abgänge –26,1 –12,3 0 0<br />

Zuführung/(Auflösung) Agio/Disagio 0 0 –1,0 0<br />

Umgliederungen 0,7 0 –369,3 1)<br />

–0,7<br />

Währungsdifferenzen –1,4 –1,7 –8,0 0<br />

Anschaffungskosten zum 31.12.2009 166,1 66,5 1.448,9 28,5<br />

Zugänge 6,8 0,9 769,1 1,0<br />

Abgänge –9,8 0 –336,8 –5,7<br />

Zuführung/(Auflösung) Agio/Disagio 0 0 0,1 –0,3<br />

Umgliederungen –0,2 0,2 –338,0 1)<br />

–12,3<br />

Währungsdifferenzen 7,6 1,1 7,4 1,8<br />

Anschaffungskosten zum 31.12.2010 170,5 68,7 1.550,7 13,0<br />

1) Umgegliedert in kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />

2) Im Beteiligungsergebnis enthalten<br />

3) In den Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft enthalten<br />

4) In den angesammelten Gewinnen erfasst<br />

5) Davon 30,7 Mio. A im Beteiligungsergebnis ausgewiesen und 0,3 Mio. A in den sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen erfasst<br />

6) Davon Bestandteil einer Pfandfreigabe- und Verpfändungsvereinbarung mit der IHK Frankfurt am Main:<br />

4,0 Mio. A<br />

F-97


Finanzanlagen<br />

Anteile an<br />

assoziierten<br />

Unternehmen<br />

Andere<br />

Beteiligungen<br />

Forderungen und<br />

Wertpapiere aus dem<br />

Bankgeschäft<br />

Sonstige<br />

Wertpapiere und<br />

Ausleihungen<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Neubewertung zum 01.01.2008 �17,1 13,3 4,4 4,5<br />

Ergebnis aus At-Equity-Bewertung 2)<br />

5,0 0 0 0<br />

Sonstige erfolgswirksame Neubewertung 3)<br />

0 �4,4 0 0<br />

Sonstige erfolgsneutrale Neubewertung 0 �20,5 0 0<br />

Erfolgsneutrale Marktpreisänderung 0 0 2,5 �5,7<br />

Erfolgswirksame Marktpreisänderung 3)<br />

0 0 4,8 0<br />

Umgliederungen 0 0 �4,0 1)<br />

0<br />

Neubewertung zum 31.12.2008 �12,1 �11,6 7,7 �1,2<br />

Abgänge Wertberichtigungen 9,2 5,2 0 0<br />

Ergebnis aus At-Equity-Bewertung 2)<br />

14,5 0 0 0<br />

Erfolgswirksame Währungsumrechnung �0,6 0 0 0<br />

Erfolgsneutrale Währungsumrechnung �0,7 0 0 0<br />

Sonstige erfolgswirksame Neubewertung 5)<br />

�27,4 �3,5 0 �0,1<br />

Sonstige erfolgsneutrale Neubewertung 3,6 4)<br />

0 0 0<br />

Erfolgsneutrale Marktpreisänderung 0 3,4 10,6 1,7<br />

Erfolgswirksame Marktpreisänderung 3)<br />

0 0 2,1 0<br />

Umgliederungen �0,1 0 �1,1 1)<br />

0,1<br />

Neubewertung zum 31.12.2009 �13,6 �6,5 19,3 0,5<br />

Abgänge Wertberichtigungen 9,8 0 0 �0,1<br />

Ergebnis aus At-Equity-Bewertung 2)<br />

8,1 0 0 0<br />

Erfolgsneutrale Währungsumrechnung �1,5 0 0 0<br />

Sonstige erfolgsneutrale Neubewertung �0,5 0 0 0<br />

Sonstige erfolgswirksame Neubewertung 0 0 �0,1 0<br />

Erfolgsneutrale Marktpreisänderung 0 4,6 �13,4 �0,3<br />

Erfolgswirksame Marktpreisänderung 0 �2,3 �0,5 0<br />

Umgliederungen �0,2 0,2 �0,4 1)<br />

0<br />

Neubewertung zum 31.12.2010 2,1 �4,0 4,9 0,1<br />

Buchwert zum 01.01.2008 35,9 66,8 514,9 12,6<br />

Buchwert zum 31.12.2008 156,6 52,8 756,3 6,8<br />

Buchwert zum 31.12.2009 152,5 60,0 1.468,2 29,0<br />

Buchwert zum 31.12.2010 172,6 64,7 1.555,6 13,1 6)<br />

1) Umgegliedert in kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />

2) Im Beteiligungsergebnis enthalten<br />

3) In den Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft enthalten<br />

4) In den angesammelten Gewinnen erfasst<br />

5) Davon 30,7 Mio. A im Beteiligungsergebnis ausgewiesen und 0,3 Mio. A in den sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen erfasst<br />

6) Davon Bestandteil einer Pfandfreigabe- und Verpfändungsvereinbarung mit der IHK Frankfurt am Main:<br />

4,0 Mio. A<br />

Zu den erfolgsneutralen Neubewertungen und Marktpreisänderungen siehe auch Erläuterung 24. Die anderen<br />

Beteiligungen umfassen zur Veräußerung verfügbare Aktien.<br />

2010 wurden erfolgswirksame Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,0 Mio. A (2009: 30,8 Mio. A; 2008:<br />

10,0 Mio. A) erfasst, von denen 0,9 Mio. A (2009: 3,3 Mio. A; 2008: 5,6 Mio. A) auf börsennotierte Eigenkapitalinstrumente<br />

entfallen und 2,1 Mio. A (2009: null; 2008: 4,4 Mio. A) auf nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente.<br />

2010 wurden keine Wertminderungsaufwendungen auf Anteile an assoziierten Unternehmen erfasst (2009:<br />

27,4 Mio. A; 2008: null).<br />

Wie in den beiden Vorjahren wurden 2010 keine Wertminderungsaufwendungen auf die Wertpapiere aus dem<br />

Bankgeschäft und die sonstigen Wertpapiere erfasst.<br />

F-98


Zusammensetzung der Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Festverzinsliche Wertpapiere<br />

von staatlichen Emittenten 112,4 243,3 189,3<br />

von multilateralen Banken 521,0 354,7 32,4<br />

von anderen Kreditinstituten 586,5 338,2 197,9<br />

von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften 160,7 332,0 136,7<br />

Sonstige Forderungen 1)<br />

175,0 200,0 200,0<br />

Summe 1.555,6 1.468,2 756,3<br />

1) Durch Total Return Swaps gesichert<br />

In den Wertpapieren aus dem Bankgeschäft sind börsennotierte Finanzinstrumente in Höhe von 1.380,6 Mio. A<br />

(2009: 1.268,2 Mio. A; 2008: 556,3 Mio. A) enthalten.<br />

17. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Zusammensetzung der sonstigen langfristigen Vermögenswerte<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Cashflow-Hedges 10,6 0 0<br />

Überschuss aus leistungsorientierten Pensionsplänen 10,2 1,6 5,1<br />

Sicherheitsleistung 3,6 0 0<br />

Rückdeckungsansprüche gegenüber Versicherungen 3,2 3,4 8,0<br />

Übrige 0,1 0,6 0,4<br />

Summe 27,7 5,6 13,5<br />

Die Derivate werden in Erläuterung 18, die leistungsorientierten Pensionspläne in Erläuterung 25 näher dargestellt.<br />

Von den Rückdeckungsansprüchen gegenüber Versicherungen sind 0,4 Mio. A (2009: 0,6 Mio. A; 2008: 0,8 Mio. A)<br />

an die IHK Frankfurt am Main verpfändet.<br />

18. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte<br />

Die Gruppe Deutsche Börse setzt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich zur Absicherung bestehender oder<br />

geplanter, sehr wahrscheinlicher Grundgeschäfte ein. Die Finanzinstrumente werden in den Positionen ,,Sonstige<br />

langfristige Vermögenswerte“, ,,Sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ bzw. ,,Sonstige langfristige Verbindlichkeiten“<br />

und ,,Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ sowie in den Positionen ,,Forderungen und Wertpapiere aus<br />

dem Bankgeschäft“ bzw. ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ ausgewiesen.<br />

Derivative Finanzinstrumente (Fair Value)<br />

Konzernanhang Vermögenswerte Konzernanhang Verbindlichkeiten<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Fair Value Hedges<br />

langfristig 17 0 0 0 �5,0 �5,9 �4,2<br />

kurzfristig 0 0 0 31 0 0 �0,1<br />

Cashflow-Hedges<br />

langfristig 17 10,6 0 0 0 �0,4 �1,2<br />

kurzfristig 20, 22 0 0 9,1 31, 33 �0,7 �0,8 �0,6<br />

Zu Handelszwecken<br />

gehaltene Derivate<br />

langfristig 17 0 0 0,4 0 0 �0,4<br />

kurzfristig 20, 22 2,7 18,8 2,1 31, 33 �16,0 �0,9 �92,9<br />

Summe 13,3 18,8 11,6 �21,7 �8,0 �99,4<br />

In der Position ,,Verzinsliche Verbindlichkeiten“ werden auf US-Dollar lautende Privatplatzierungen ausgewiesen,<br />

die zur Absicherung der Nettoinvestition in die ISE gegen Währungsrisiken designiert wurden. Siehe hierzu die<br />

Erläuterungen im Abschnitt ,,Absicherungen einer Nettoinvestition (Hedges of a Net Investment)“ weiter unten.<br />

F-99


Marktwert-Absicherungsgeschäfte (Fair Value Hedges)<br />

Zinsswap-Vereinbarungen, gemäß denen ein fester Zinssatz bezahlt und ein variabler Zinssatz vergütet wird, dienen<br />

der Absicherung bestimmter festverzinslicher zur Veräußerung verfügbarer Anlageinstrumente (so genannte<br />

Marktwert-Absicherungsgeschäfte).<br />

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den am 31. Dezember 2010, am 31. Dezember 2009 und am<br />

31. Dezember 2008 mittels Marktwert-Absicherungsgeschäften positionierten Nennbetrag und die entsprechend<br />

gewichteten durchschnittlichen Zinssätze:<br />

Offene Positionen Fair Value Hedges<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 112,3 112,3 165,7<br />

Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A �5,0 �5,9 �4,3<br />

Durchschnittlich bezahlter Zinssatz in der Berichtsperiode % 4,12 4,09 3,97<br />

Durchschnittlich erhaltener Zinssatz in der Berichtsperiode % 0,77 1,78 4,88<br />

Die Gewinne und Verluste aus den durch Marktwert-Absicherungsgeschäfte abgesicherten Positionen und aus dem<br />

Einsatz von Sicherungsinstrumenten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />

Gewinne/Verluste aus Fair Value Hedges<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Verlust/Gewinn aus abgesicherten Positionen �0,5 2,1 6,5<br />

Gewinn/Verlust aus Sicherungsinstrumenten 0,5 �2,1 �6,4<br />

Netto-Sicherungsineffektivität 0 0 0,1<br />

Cashflow-Hedges<br />

Zinsswap-Vereinbarungen, gemäß denen ein variabler Zinssatz bezahlt und ein fester Zinssatz erhalten wird,<br />

wurden zur Absicherung eines Teils der erwarteten Zuflüsse aus der Anlage von Guthaben aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft<br />

(Cashflow-Hedges) eingesetzt. Am 30. September 2009 hob der Clearstream-Teilkonzern die<br />

Sicherungsbeziehung auf. Daher wurden diese zuvor als Sicherungsgeschäft klassifizierten Zinsswaps der<br />

Kategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet. Zinsswap-Vereinbarungen, die im Jahr 2007 zur Absicherung<br />

von Zinsrisiken des Jahres 2008 abgeschlossen wurden, waren ab dem 1. Oktober 2008 nicht länger als hoch<br />

wirksam einzustufen. Die bis zum 30. September 2009 bzw. zum 30. September 2008 durchschnittlich bezahlten<br />

bzw. durchschnittlich erhaltenen Zinssätze sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Offene Positionen Zinsswaps<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Nennbetrag der Variabler-Zins-Zahl-Swaps Mio. A 0 0 500,0<br />

Beizulegender Zeitwert der Variabler-Zins-Zahl-Swaps<br />

zum 31.12. Mio. A 0 0 8,1<br />

Durchschnittlich bezahlter Zinssatz in der Hedging-Periode % 0 0,86 3,46<br />

Durchschnittlich erhaltener Zinssatz in der Hedging-Periode % 0 3,24 4,60<br />

Zusammensetzung der offenen Positionen<br />

Währung Nennbetrag Gegenwert Laufzeit<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 von bis<br />

Mio.<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Erhaltener<br />

Zinssatz<br />

A 500,0 0 0 500,0 17.10.2008 27.12.2009 3,2400<br />

Die Deutsche Börse AG hatte einen Teil der erwarteten US-Dollar-Zahlungseingänge im Jahr 2010 (2009,<br />

2008) durch den Einsatz von Devisentermingeschäften gegen eine US-Dollar-Abwertung abgesichert. Hierbei<br />

wurden zwei vormals zu Handelszwecken gehaltene Devisentermingeschäfte in Höhe von jeweils 20,0 Mio. US$<br />

(2009: 40,0 Mio. US$; 2008: 17,0 Mio. US$) gegen den Empfang von Euro designiert.<br />

Bis zur Entkonsolidierung von Avox Ltd. im Juli 2010 bestanden Devisentermingeschäfte (2009: Nennbetrag in<br />

Höhe von 7,8 Mio. US$; 2008: Nennbetrag in Höhe von 11,7 Mio. US$) zur Absicherung der funktionalen Währung<br />

F-100<br />

%


itisches Pfund gegen eine Abwertung gegenüber dem US-Dollar. Da das gesicherte Grundgeschäft nicht mehr<br />

existiert, erfüllen die Devisentermingeschäfte seit diesem Zeitpunkt nicht mehr die Kriterien für Hedge Accounting<br />

und wurden daher in die Kategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ (,,held for trading“) umgegliedert.<br />

Offene Positionen Devisentermingeschäfte in US$ gegen £<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Nennbetrag der Devisentermingeschäfte Mio. US$ 0 7,8 11,7<br />

Beizulegender Zeitwert der Devisentermingeschäfte Mio. A 0 �0,8 �1,8<br />

Zusammensetzung der offenen Positionen<br />

Währung Nennbetrag Gegenwert Laufzeit<br />

Mio.<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 von bis<br />

Mio. £ Mio. £ Mio. £<br />

Vereinbarter<br />

Währungskurs<br />

US$ 3,9 0 0 2,0 02.06.2008 08.09.2009 1,9038<br />

US$ 3,9 0 2,1 2,1 02.06.2008 07.09.2010 1,8771<br />

US$ 3,9 0 2,1 2,1 02.06.2008 06.09.2011 1,8614<br />

2013 werden im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen der Deutsche Börse AG fällig. Um mögliche künftige<br />

Refinanzierungen teilweise abzusichern, wurden ein Festzins-Zahl-Swap und eine Festzins-Zahl-Swaption abgeschlossen,<br />

um das gegenwärtige als attraktiv eingeschätzte (Termin-)Zinsniveau (bedingt) festzuschreiben.<br />

Offene Positionen Zinsswaps<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 150,0 0 0<br />

Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 5,2 0 0<br />

Offene Positionen Swaptions<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 150,0 0 0<br />

Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 5,4 0 0<br />

Zusammensetzung der offenen Positionen<br />

Währung Nennbetrag Laufzeit Gezahlter Zinssatz<br />

Mio. A<br />

von bis %<br />

Zinsswaps 150 01.04.2013 01.04.2018 2,804<br />

Swaption 1)<br />

150 01.04.2013 01.04.2018 3,000<br />

1) Konditionen des zugrunde liegenden Zinsswaps; die Swaption läuft am 27. März 2013 aus.<br />

Im Oktober 2010 schloss der Clearstream-Teilkonzern zwölf Devisentermingeschäfte mit einem Volumen von<br />

jeweils 2,6 Mio. US$ (September 2009: 2,2 Mio. US$; Oktober 2008: 3,0 Mio. US$) ab, die im Zeitraum von Januar<br />

2011 bis Dezember 2011 jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig werden (2009: Januar 2010 bis Dezember<br />

2010; 2008: Januar 2009 bis Dezember 2009). Die Geschäfte dienen der Absicherung eines Teils der erwarteten<br />

Euro-Zahlungseingänge aus US-Dollar-Umsatzerlösen, die dem Risiko eines sinkenden US-Dollar-Wechselkurses<br />

unterliegen. Die Geschäfte hatten zum 31. Dezember 2010 einen negativen Marktwert von 0,7 Mio. A (2009:<br />

negativer Marktwert von 0,4 Mio. A; 2008: positiver Marktwert von 1,0 Mio. A) und wurden wie 2009 unter der<br />

Position ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ ausgewiesen, siehe Erläuterung 31 (2008: ,,Kurzfristige<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft“).<br />

F-101


Entwicklung der Cashflow-Hedges<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Cashflow-Hedges zum 1. Januar �1,2 7,3 8,3<br />

Während des Geschäftsjahres erfolgsneutral erfasster Betrag 10,0 �8,8 15,3<br />

Während des Geschäftsjahres erfolgswirksam erfasster Betrag �1,0 10,1 �9,2<br />

Erfolgswirksam erfasster ineffektiver Betrag 1)<br />

0 3,6 �2,3<br />

Gezahlte Optionsprämien 2,9 0 0<br />

Realisierte Verluste �0,8 �13,4 �4,8<br />

Cashflow-Hedges zum 31. Dezember 9,9 �1,2 7,3<br />

1) Ausgewiesen unter ,,Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft“ (2010: null; 2009: 3,6 Mio. A; 2008: 2,1 Mio. A)<br />

sowie im ,,Finanzergebnis“ (2010: null; 2009: null; 2008: 0,2 Mio. A)<br />

Absicherungen einer Nettoinvestition (Hedges of a Net Investment)<br />

Zur Sicherung der Nettoinvestition in den Teilkonzern ISE gegen Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung der<br />

ausländischen funktionalen Währung US-Dollar in Euro wurden die Schuldverschreibungen der Serien A bis C im<br />

Rahmen der Privatplatzierungen in den USA als Sicherungsinstrumente designiert.<br />

Zusammensetzung der Privatplatzierungen 1)<br />

Typ Emissionsvolumen Gegenwert Laufzeit<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

zum Zeitpunkt der<br />

Emission von bis<br />

Mio. US$ Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Serie A 170,0 127,4 117,9 120,9 110,2 12.06.2008 10.06.2015<br />

Serie B 220,0 164,9 152,6 156,4 142,7 12.06.2008 10.06.2018<br />

Serie C 70,0 52,5 48,6 49,8 45,4 12.06.2008 10.06.2020<br />

Summe 460,0 344,8 319,1 327,1 298,3<br />

1) In der Position ,,Verzinsliche Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.<br />

Effektive Währungsdifferenzen aus den Privatplatzierungen fließen wie die Währungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung<br />

ausländischer Tochtergesellschaften in die Position ,,Angesammelte Gewinne“. 46,2 Mio. A<br />

(2009: 20,6 Mio. A; 2008: 28,6 Mio. A) wurden erfolgsneutral in dieser Position erfasst. In den Geschäftsjahren 2008<br />

bis 2010 ergaben sich keinerlei Ineffektivitäten aus den Net Investment Hedges.<br />

Zu Handelszwecken gehaltene Derivate (Derivatives held for trading)<br />

Zum 31. Dezember 2010 bestanden Währungsswaps mit Fälligkeit unter drei Monaten mit einem Nennbetrag in<br />

Höhe von 3.131,7 Mio. A (2009: 2.241,1 Mio. A; 2008: 2.004,7 Mio. A) und einem positiven beizulegenden Zeitwert<br />

in Höhe von 2,2 Mio. A und einem negativen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 15,1 Mio. A (2009: positiver<br />

beizulegender Zeitwert von 18,5 Mio. A; 2008: negativer beizulegender Zeitwert von 92,9 Mio. A). Diese Swaps<br />

wurden abgeschlossen, um erhaltene Fremdwährungsbeträge aus begebenen Commercial Paper aus dem Bankgeschäft<br />

in Euro umzuwandeln und um auf Fremdwährung lautende kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

in Euro wirtschaftlich abzusichern. Sie werden als kurzfristige Vermögenswerte unter der Position<br />

,,Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft“ und ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ (2009:<br />

unter der Position ,,Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft“; 2008: ,,Verbindlichkeiten aus dem<br />

Bankgeschäft“) in der Bilanz ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen 20 und 31).<br />

Zinsswaps wurden bis zum 30. September 2009 bzw. bis zum 1. Oktober 2008 den Cashflow-Hedges zugeordnet;<br />

für den Zeitraum danach wurde diese Zuordnung aufgehoben. Die Transaktionen galten nicht mehr als hoch<br />

wirksam gemäß IAS 39, sodass sie in die Bewertungskategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ (,,held for trading“)<br />

umgegliedert wurden. Die durchschnittlich bezahlten und erhaltenen Zinssätze beziehen sich auf den Zeitraum im<br />

Jahr 2009 und 2008, in dem die Instrumente als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wurden.<br />

F-102


Offene Positionen Zinsswaps<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Nennbetrag der Festzins-Zahl-Swaps Mio. A 0 0 726,7<br />

Beizulegender Zeitwert der Festzins-Zahl-Swaps zum 31.12. Mio. A 0 0 0,3<br />

Durchschnittlich bezahlter Zinssatz in der Periode % 0 0,50 3,79<br />

Durchschnittlich erhaltener Zinssatz in der Periode % 0 3,31 5,36<br />

Zum 31. Dezember 2010 bestanden zwei Devisentermingeschäfte in US-Dollar, die als ,,held for trading“<br />

klassifiziert waren, da sie die Voraussetzungen für Hedge Accounting zum Bilanzstichtag nicht erfüllen. Diese<br />

Transaktionen sollen in Zukunft als Sicherung einer zum Bilanzstichtag noch nicht entstandenen Fremdwährungsforderung<br />

innerhalb des Konzerns dienen. Die zum 31. Dezember 2009 offenen Geschäfte wurden seit dem<br />

1. Januar 2010 als Cashflow-Hedges designiert und wurden im Verlauf des Jahres 2010 fällig.<br />

Offene Positionen Devisentermingeschäfte in US$ gegen A<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Nennbetrag der Devisentermingeschäfte Mio. US$ 20,0 40,0 80,0<br />

Beizulegender Zeitwert der Devisentermingeschäfte Mio. A �0,4 �0,6 1,8<br />

Zusammensetzung der offenen Positionen<br />

Währung Nennbetrag Gegenwert Laufzeit<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 von bis<br />

Mio. Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Vereinbarter<br />

Währungskurs<br />

US$ 10,0 7,3 — — 04.10.2010 01.08.2011 1,3672<br />

US$ 10,0 7,3 — — 04.10.2010 30.12.2011 1,3658<br />

US$ 20,0 — 13,6 — 17.09.2009 03.08.2010 1,4720<br />

US$ 20,0 — 13,6 — 17.09.2009 30.12.2010 1,4723<br />

US$ 40,0 — — 29,7 16.10.2008 03.08.2009 1,3467<br />

US$ 40,0 — — 29,8 16.10.2008 30.12.2009 1,3439<br />

Im Juli 2010 veräußerte die Deutsche Börse AG ihre Tochtergesellschaft Avox Ltd. Die offenen Devisentermingeschäfte<br />

zur Absicherung der funktionalen Währung Pfund Sterling der ehemaligen Tochtergesellschaft werden<br />

weiter als zwei Derivate gehalten, die aufgrund des nicht mehr bestehenden Grundgeschäfts jetzt als ,,held for<br />

trading“ klassifiziert sind. Die Kontrakte mit gegenläufigen Effekten hatten zum 31. Dezember 2010 jeweils einen<br />

Nennbetrag in Höhe von 3,9 Mio. US$ und einen positiven beizulegenden Zeitwert von 0,5 Mio. A und einen<br />

negativen beizulegenden Zeitwert von �0,5 Mio. A. Die Beträge sind unter der Position ,,Sonstige kurzfristige<br />

Vermögenswerte“ und ,,Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.<br />

19. Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />

Zusammensetzung der Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Optionen 19.099,8 23.816,7 37.724,9<br />

Forward-Geschäfte in Anleihen und Repo-Geschäfte 109.597,1 119.279,1 83.315,9<br />

Sonstige 126,8 82,6 643,5<br />

Summe 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />

Aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einem Clearingmitglied werden saldiert ausgewiesen.<br />

Zu den hinterlegten Sicherheiten im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten der Eurex Clearing AG siehe<br />

Erläuterung 42.<br />

F-103


20. Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />

Neben den langfristigen Forderungen und Wertpapieren aus dem Bankgeschäft, die den Finanzanlagen<br />

zugeordnet sind (siehe hierzu Erläuterung 16), bestanden zum 31. Dezember 2010 den kurzfristigen Vermögenswerten<br />

zuzurechnende Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft, die ausschließlich den Clearstream-<br />

Teilkonzern betreffen.<br />

Zusammensetzung der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Kredite an Banken und Kunden<br />

Reverse Repurchase Agreements 4.491,1 2.955,8 2.910,9<br />

Geldmarktgeschäfte 971,0 1.598,7 2.876,7<br />

Guthaben auf Nostrokonten 1.287,6 1.475,9 1.349,2<br />

Kredite aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft 248,6 405,7 722,3<br />

Festverzinsliche Anlageinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind<br />

6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />

— Geldmarktinstrumente 0 272,0 147,2<br />

Schuldinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind 570,3 448,1 331,9<br />

Zinsforderungen 14,5 17,7 80,4<br />

Devisentermingeschäfte 1)<br />

2,2 18,5 1,0<br />

Zinsswaps — Cashflow-Hedges 1)<br />

0 0 8,1<br />

Zinsswaps — zu Handelszwecken gehalten 0 0 0,3<br />

Summe<br />

1) Siehe Erläuterung 18<br />

7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />

Kredite aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft sind kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu zwei<br />

Tagen, die in der Regel durch Sicherheiten gedeckt sind. Die mögliche Konzentration von Kreditrisiken wird durch<br />

Kontrahenten-Kreditlimits überwacht (siehe hierzu Erläuterung 42).<br />

Restlaufzeit der Kredite an Banken und Kunden<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Nicht mehr als 3 Monate 6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />

Summe 6.998,3 6.436,1 7.859,1<br />

Alle Geldmarktinstrumente, die zum 31. Dezember 2009 und 2008 gehalten wurden, waren von staatlichen oder<br />

staatlich garantierten Emittenten begeben worden. Alle Wertpapiere, die zum 31. Dezember 2010 und 2009<br />

gehalten wurden, waren börsennotiert und von staatlichen oder staatlich garantierten Emittenten begeben worden,<br />

während all jene, die zum 31. Dezember 2008 gehalten wurden, nicht börsennotiert waren. Die Restlaufzeit der<br />

Geldmarktinstrumente zum 31. Dezember 2009 betrug nicht mehr als drei Monate (31. Dezember 2008: mehr als<br />

drei Monate und nicht mehr als ein Jahr).<br />

Restlaufzeit der Schuldinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Nicht mehr als 3 Monate 242,3 213,1 100,0<br />

3 Monate bis 1 Jahr 328,0 235,0 231,9<br />

Summe 570,3 448,1 331,9<br />

F-104


21. Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Zum 31. Dezember 2010 bestanden wie in den Vorjahren keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit<br />

einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.<br />

Wertberichtigungskonto<br />

Mio. A<br />

Stand zum 01.01.2008 4,9<br />

Zuführung 7,6<br />

Inanspruchnahme �0,9<br />

Auflösung �0,8<br />

Stand zum 31.12.2008 10,8<br />

Zuführung 1,5<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis �0,1<br />

Inanspruchnahme �0,4<br />

Auflösung �0,6<br />

Stand zum 31.12.2009 11,2<br />

Zuführung 2,5<br />

Inanspruchnahme �5,2<br />

Auflösung �1,4<br />

Stand zum 31.12.2010 7,1<br />

2010 wurden uneinbringliche Forderungen in Höhe von 0,2 Mio. A (2009: 0,1 Mio. A; 2008: 0,2 Mio. A) ausgebucht,<br />

für die zuvor keine Wertberichtigungen gebildet worden waren.<br />

22. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />

Zusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Sonstige Forderungen aus dem CCP-Geschäft 72,2 56,2 9,8<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 19,3 11,0 13,4<br />

Steuerforderungen (ohne Ertragsteuer) 18,5 9,6 17,2<br />

Schatzanweisungen 17,2 5,2 0<br />

Inkassogeschäft der Deutsche Börse Systems AG 6,5 5,6 8,3<br />

Zinsforderungen 0,5 0,4 2,4<br />

Zinsswaps 0,5 0,3 0<br />

Devisentermingeschäfte 0 0 1,8<br />

Beendigung der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden 0 66,7 0<br />

Übrige 6,7 12,1 7,6<br />

Summe 141,4 167,1 60,5<br />

Zu den in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Derivaten siehe Erläuterung 18.<br />

Die übrigen sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten ein Geldmarkt-Zertifikat (Certificate of Deposit) in<br />

Höhe von 1,9 Mio. A, das als Sicherheitsleistung für zwei Mietavale (Letter of Credit) dient.<br />

23. Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung<br />

Beträge, die auf der Passivseite als Bardepots von Marktteilnehmern gesondert ausgewiesen werden, unterliegen<br />

einer Verfügungsbeschränkung.<br />

Diese Mittel in Höhe von 6.064,2 Mio. A (2009: 4.741,5 Mio. A; 2008: 10.220,7 Mio. A) sind im Wesentlichen<br />

mittels bilateraler oder Triparty Reverse Repurchase Agreements und in Form von Tagesgeldanlagen bei Banken<br />

angelegt (Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung). Als Sicherheit für die Reverse Repurchase Agreements<br />

sind staatliche oder staatlich verbürgte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen mit<br />

einem externen Kredit-Rating von mindestens AA� zugelassen.<br />

Liquide Mittel in Höhe von 121,6 Mio. A (2009: 4,1 Mio. A; 2008: 144,0 Mio. A), die dem Clearstream-Teilkonzern<br />

zuzurechnen sind, unterliegen einer Verfügungsbeschränkung aufgrund von Mindestreserve-Verpflichtungen.<br />

F-105


24. Eigenkapital<br />

Die Veränderungen des Eigenkapitals sind aus der Darstellung der Eigenkapitalentwicklung ersichtlich. Zum<br />

31. Dezember 2010 waren 195.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG begeben<br />

(31. Dezember 2009: 195.000.000; 31. Dezember 2008: 195.000.000).<br />

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende<br />

Beträge zu erhöhen:<br />

Zusammensetzung des genehmigten Kapitals<br />

Genehmigtes<br />

Kapital I<br />

Genehmigtes<br />

Kapital II<br />

Genehmigtes<br />

Kapital III<br />

Genehmigtes<br />

Kapital IV<br />

Betrag in E<br />

Datum der<br />

Ermächtigung<br />

Hauptversammlung<br />

Ablauf der<br />

Ermächtigung<br />

5.200.000 24.05.2006 23.05.2011<br />

27.800.000 27.05.2010 26.05.2015<br />

19.500.000 27.05.2010 26.05.2015 k.A.<br />

6.000.000 11.05.2007 10.05.2012<br />

Bestehende Bezugsrechte von<br />

Aktionären können für Spitzenbeträge ausgeschlossen<br />

werden und/oder ausgeschlossen<br />

werden, falls die Ausgabe der Aktien:<br />

m gegen Sacheinlagen zum Zwecke des<br />

Erwerbs von Unternehmen,<br />

Unternehmensteilen oder von<br />

Beteiligungen an Unternehmen oder von<br />

sonstigen Vermögenswerten erfolgt.<br />

m gegen Bareinlagen zu einem<br />

Ausgabebetrag erfolgt, der den<br />

Börsenkurs nicht wesentlich<br />

unterschreitet, wobei das<br />

Emissionsvolumen 10 Prozent des<br />

Grundkapitals nicht übersteigen darf.<br />

m an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder<br />

der mit ihr verbundenen Unternehmen im<br />

Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG)<br />

erfolgt, wobei ein anteiliger Betrag des<br />

Grundkapitals von bis zu 3 Mio. A nicht<br />

überschritten werden darf.<br />

m gegen Sacheinlagen zum Zwecke des<br />

Erwerbs von Unternehmen,<br />

Unternehmensteilen, Beteiligungen an<br />

Unternehmen oder von sonstigen<br />

Vermögenswerten erfolgt.<br />

m an Mitglieder des Vorstands und<br />

Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an<br />

Mitglieder der Vorstände bzw.<br />

Geschäftsführungen und Arbeitnehmer<br />

der mit ihr verbundenen Unternehmen im<br />

Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG)<br />

erfolgt, wobei nicht mehr als 900.000<br />

neue Aktien pro Geschäftsjahr<br />

ausgegeben werden dürfen.<br />

Zusätzlich zum genehmigten Kapital I, II, III und IV besteht ein bedingtes Kapital I, das für die Ausgabe von bis zu<br />

6.000.000 Aktien zur Erfüllung von Aktienbezugsrechten aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share<br />

Plan) geschaffen wurde. Siehe hierzu Erläuterung 45.<br />

Es bestanden keine weiteren Rechte zum Bezug von Aktien zum 31. Dezember 2010, zum 31. Dezember 2009 oder<br />

zum 31. Dezember 2008.<br />

Neubewertungsrücklage<br />

Die Neubewertungsrücklage resultiert aus der Neubewertung von Wertpapieren und sonstigen kurz- und langfristigen<br />

Finanzinstrumenten zu ihrem Marktwert nach Abzug latenter Steuern sowie aus dem Wert der Aktienoptionen<br />

des Group Share Plan, für die am Bilanzstichtag kein Barausgleich vorgesehen war. Siehe hierzu<br />

Erläuterung 45. Weiterhin wurden in dieser Position Reserven aus einer schon bestehenden Beteiligung an einem<br />

F-106


assoziierten Unternehmen erfasst, die im Zusammenhang mit dem Zukauf von weiteren Anteilen aufgedeckt<br />

wurden, da das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt voll in den Konzernabschluss einbezogen wurde.<br />

Neubewertungsrücklage<br />

Neubewertung<br />

von<br />

Beteiligungen<br />

Andere<br />

Beteiligungen<br />

(Finanzanlagen)<br />

Wertpapiere<br />

aus dem<br />

Bankgeschäft<br />

(Finanzanlagen)<br />

Sonstige<br />

Finanzinstrumente<br />

(Finanzanlagen)<br />

Wertpapiere<br />

aus dem<br />

Aktienoptionen<br />

Bankgeschäft Cashflow- GSP und<br />

(kurzfristig) Hedges ATP Summe<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Stand zum 01.01.2008 0 15,2 2,6 4,5 0 4,0 5,8 32,1<br />

Marktbewertung 0 �20,5 2,5 �5,7 3,1 15,3 0 �5,3<br />

Veränderung aus<br />

aktienbasierter<br />

Vergütung 0 0 0 0 0 0 11,0 11,0<br />

Erfolgswirksame<br />

Auflösung 0 5,6 �2,3 0 �0,1 �9,2 0 �6,0<br />

Latente Steuern 0 �0,1 0,4 0 �1,2 �1,6 0 �2,5<br />

Stand zum 31.12.2008 0 0,2 3,2 �1,2 1,8 8,5 16,8 29,3<br />

Marktbewertung 103,7 3,4 10,6 1,7 �3,5 2,4 0 118,3<br />

Veränderung aus<br />

aktienbasierter<br />

Vergütung 0 0 0 0 0 0 �10,8 �10,8<br />

Erfolgswirksame<br />

Auflösung 0 �0,7 �1,1 0 1,4 �11,8 0 �12,2<br />

Latente Steuern 0 0 �3,1 0 1,0 2,7 0 0,6<br />

Stand zum 31.12.2009 103,7 2,9 9,6 0,5 0,7 1,8 6,0 125,2<br />

Marktbewertung 0 4,6 �13,4 �0,3 �1,3 11,4 0 1,0<br />

Veränderung aus<br />

aktienbasierter<br />

Vergütung 0 0 0 0 0 0 �1,4 �1,4<br />

Erfolgswirksame<br />

Auflösung 0 0,9 0,2 0 0 �3,3 0 �2,2<br />

Umgliederung 0 0 �0,4 0 0,4 0 0 0<br />

Latente Steuern 0 �0,1 3,9 0 0,2 �1,7 0 2,3<br />

Stand zum 31.12.2010 103,7 8,3 �0,1 0,2 0 8,2 4,6 124,9<br />

Insgesamt sind in der Neubewertungsrücklage latente Steuern in Höhe von �2,7 Mio. A (2009: �5,0 Mio. A; 2008:<br />

–5,6 Mio. A) erfasst.<br />

Angesammelte Gewinne<br />

In der Position ,,Angesammelte Gewinne“ sind Währungsdifferenzen in Höhe von 57,6 Mio. A (2009:<br />

�26,1 Mio. A; 2008: 5,5 Mio. A) enthalten. Im Jahr 2010 wurden 109,3 Mio. A aus der Währungsumrechnung<br />

ausländischer Tochtergesellschaften zugeführt (2009: �39,6 Mio. A; 2008: 70,3 Mio. A) und 25,6 Mio. A im<br />

Zusammenhang mit einem Net Investment Hedge entnommen, der die Nettoinvestition in die ISE gegen<br />

Fremdwährungsrisiken absichert (2009: �8,0 Mio. A; 2008: 28,6 Mio. A).<br />

Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische Eigenmittelquoten<br />

Die Clearstream Banking S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG sowie die aufsichtsrechtliche<br />

Clearstream-Gruppe unterliegen der Solvenzaufsicht durch die deutsche bzw. luxemburgische Bankenaufsicht<br />

(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, <strong>BaFin</strong>, bzw. Commission de Surveillance du Secteur<br />

Financier, CSSF). Alle Gesellschaften, die dieser Aufsicht unterliegen, sind Nichthandelsbuchinstitute. Marktpreisrisikopositionen<br />

bestehen lediglich als relativ kleine offene Fremdwährungsposition. Aufgrund des spezifischen<br />

Geschäfts dieser Gesellschaften sind die Risikoaktiva starken Schwankungen unterworfen; entsprechend<br />

volatil ist die Solvabilitätskennzahl.<br />

Die Eigenkapitalanforderungen unterliegen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Gesellschaften. Diese<br />

basieren auf der EU-Banken- und der EU-Kapitaladäquanzrichtlinie sowie auf den Basel II-Vorschriften. Im<br />

Bereich des Adressenausfallrisikos wenden die betreffenden Unternehmen einheitlich den Standardansatz an. Für<br />

das operationelle Risiko wird bei der Eurex Clearing AG der Basisindikatoransatz eingesetzt, während für die<br />

Clearstream-Gesellschaften der AMA-Ansatz (Advanced Measurement Approach) Verwendung findet.<br />

Die Gesellschaften, die der Solvenzaufsicht unterliegen, verfügen nur in sehr geringem Umfang über aufsichtsrechtliches<br />

Ergänzungskapital. Für die Solvabilitätskennzahl beträgt die Mindestgröße 8 Prozent. Die Eigenkapitalausstattung<br />

der einzelnen Unternehmen trägt der Schwankung der Risikoaktiva ausreichend Rechnung. Im<br />

F-107


Rahmen von Stressüberlegungen werden die benötigten Eigenmittel für erwartete Spitzen ermittelt und ergänzende<br />

Reserven für unerwartete Ereignisse hinzuaddiert. Die so ermittelte Soll-Eigenmittelausstattung wird im Rahmen<br />

der Eigenkapitalausstattung bereitgestellt. Da die konkreten Eigenmittelanforderungen unter den erwarteten<br />

Spitzenwerten liegen und diese in der Regel weit unterschreiten, kann dies — insbesondere stichtagsbezogen —<br />

zu einer sehr hohen Solvabilitätskennzahl führen.<br />

Am 9. Juli 2009 wurden aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen 51 Prozent der Anteile an der Clearstream<br />

International S.A. von der Deutsche Börse AG mittels einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in die Clearstream<br />

<strong>Holding</strong> AG eingebracht. Infolgedessen ist die Clearstream <strong>Holding</strong> AG seitdem als Finanzholding-Gesellschaft im<br />

Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft und bildet gemeinsam mit den anderen Clearstream-Gesellschaften<br />

eine Finanzholding-Gruppe nach deutschem Recht. Diese Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe unterliegt seitdem<br />

grundsätzlich der Solvenzaufsicht der <strong>BaFin</strong> auf zusammengefasster Basis. Im Gegenzug entfällt die Solvenzaufsicht<br />

der CSSF auf die bisherige Clearstream-Gruppe. Da die Clearstream <strong>Holding</strong> AG als reine <strong>Holding</strong>-<br />

Gesellschaft für die Beteiligung an der Clearstream International S.A. fungiert und somit nicht über zusätzliche<br />

materielle Risikopositionen verfügt, haben die beiden beteiligten Aufsichtsbehörden zugestimmt, für das Jahr 2009<br />

die bisherigen Berichtswege beizubehalten und die neuen Berichtspflichten erst im Laufe des Jahres 2010<br />

umzusetzen. Die Änderung bei der Ermittlung der Solvabilitätskennzahlen erfolgte dabei zum 31. Dezember<br />

2010. Die Tabelle zu den aufsichtsrechtlichen Quoten stellt daher die Zahlen für die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe<br />

nach deutschen Vorschriften zum 31. Dezember 2010 den Zahlen der Clearstream International-Gruppe nach<br />

luxemburgischen Vorschriften zum 31. Dezember 2009 gegenüber. Die deutschen Vorschriften basieren dabei<br />

grundsätzlich auf den Bilanzierungsvorschriften des HGB, während den luxemburgischen Vorschriften Bilanzansätze<br />

gemäß IFRS zugrunde liegen. Weitere Abweichungen ergeben sich im Detail: So basieren die Angaben<br />

nach luxemburgischen Vorschriften auf Zahlen, die gemäß IFRS konsolidiert wurden; die Zahlen für die Clearstream<br />

<strong>Holding</strong>-Gruppe folgen hingegen den Zusammenfassungsvorschriften von § 10a Abs. 6 KWG. Bedingt<br />

durch diese Zusammenfassung kommt es auch zu geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der einbezogenen<br />

Unternehmen. So wird beispielsweise die REGIS-TR S.A. nicht in die Zusammenfassung nach KWG einbezogen.<br />

Darüber hinaus lassen die deutschen Vorschriften u.a. nicht die Einbeziehung von — außerhalb Deutschlands<br />

durchaus üblichen — Gewinnvorträgen in die Eigenkapitaldefinition zu. Im Ergebnis sind die Zahlen der<br />

Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe mit denen des Vorjahres der Clearstream International-Gruppe nur eingeschränkt<br />

vergleichbar.<br />

Am 20. Dezember 2010 hat die Deutsche Börse AG die verbleibenden 49 Prozent der Anteile an der Clearstream<br />

International S.A. im Wege einer Sachkapitalerhöhung in die Clearstream <strong>Holding</strong> AG eingebracht. Damit ist die<br />

Clearstream <strong>Holding</strong> AG nunmehr alleiniger Aktionär der Clearstream International S.A.<br />

Zum 31. Dezember 2010 sind zudem modifizierte Vorschriften gemäß der so genannten Capital Requirements<br />

Directive (CRD) II — im Wesentlichen aus der EU-Richtlinie 2009/111/EU — nach nationalem Gesetz in Kraft<br />

getreten. Die CRD II hat jedoch keine materielle Auswirkung auf die Solvabiliätskennzahlen der betroffenen<br />

Gesellschaften. Die mit diesen Vorschriften modifizierten Großkreditregeln haben jedoch umfangreiche materielle<br />

Auswirkungen, die allerdings aufgrund von Ausnahmeregelungen für Geldforderungen aus dem Kerngeschäft von<br />

Clearstream und der Eurex Clearing AG grundsätzlich nicht zu einer Verletzung der erlaubten Höchstwerte geführt<br />

haben oder auf absehbare Zeit führen werden.<br />

Die Eigenmittelanforderungen der Clearstream-Gesellschaften sind einerseits durch deutlich gesunkene Kapitalanforderungen<br />

für das operative Risiko und andererseits durch geänderte Sicherheitenanforderungen im Bereich der<br />

Wertpapierleihe als Principal bei der Clearstream Banking S.A. sowie optimierte aufsichtsrechtliche Sicherheitenanrechnungen<br />

stark rückläufig. Die Änderungen des Eigenkapitals bei der Clearstream Banking AG sind auf<br />

geringfügige Thesaurierungen im Kontext der BilMoG-Umstellung zurückzuführen. Der Eigenkapitalanstieg bei<br />

der Clearstream Banking S.A., Luxemburg, resultiert im Wesentlichen aus Effekten im Zusammenhang mit<br />

Zwischengewinnen und Interimsdividenden sowie einer Thesaurierung von Gewinnen aus dem Geschäftsjahr 2009<br />

in Höhe von rund 25 Mio. A.<br />

Im vierten Quartal 2008 hatten die Clearingmitglieder der Eurex Clearing AG aufgrund der gestiegenen Volatilität<br />

und der Situation an den Geldmärkten infolge der globalen Finanzkrise deutlich höhere Geldsicherheiten als zuvor<br />

üblich hinterlegt. Daraufhin erhöhte die Eurex Clearing AG das Eigenkapital um insgesamt 60 Mio. A. Im Verlauf<br />

des Jahres 2009 sanken die hinterlegten Geldsicherheiten wieder deutlich (siehe hierzu auch Erläuterung 42).<br />

Darüber hinaus führte die Eurex Clearing AG erfolgreich mehrere Maßnahmen zur Optimierung der Geldanlagepolitik<br />

durch, die neben einer Reduktion der Kredit- und Kontrahentenrisiken auch zu einer Reduktion der<br />

Eigenmittelanforderung geführt haben. Infolge dessen liegt die Solvabilitätskennzahl der Eurex Clearing AG<br />

derzeit weit über dem geforderten Minimum.<br />

F-108


Aufsichtsrechtliche Quoten<br />

Eigenmittelanforderungen Regulatorisches Eigenkapital Solvabilitätskennzahl<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A % % %<br />

Clearstream-Gruppe<br />

Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe 211,0 k.A. k.A. 763,0 k.A. k.A. 28,9 k.A. k.A.<br />

Clearstream International-Gruppe k.A. 354,3 287,1 k.A. 799,4 659,3 k.A. 18,1 18,4<br />

Clearstream Banking S.A. 173,3 278,0 221,6 450,9 402,8 397,9 20,8 11,6 14,4<br />

Clearstream Banking AG 77,3 86,7 86,7 157,1 149,8 149,7 16,3 13,8 13,8<br />

Eurex Clearing AG 13,7 15,3 16,0 110,1 97,1 110,8 64,2 50,6 55,4<br />

Die Eurex Clearing AG ist von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA) als<br />

Recognised Overseas Clearing House (ROCH) anerkannt. Die FSA erwartet, dass ein regulatorisches Eigenkapital<br />

vorgehalten wird, das mindestens der Hälfte des Verwaltungsaufwands des Vorjahres entspricht; die sich ergebende<br />

regulatorische Mindesteigenkapitalgröße nach den Vorgaben der FSA betrug zum 31. Dezember 2010 18,5 Mio. A<br />

(2009: 22,5 Mio. A; 2008: 40,6 Mio. A).<br />

Die gesetzlichen Mindestanforderungen wurden von allen Gesellschaften während des Jahres 2010 und bis zur<br />

Aufstellung des Abschlusses zu jeder Zeit eingehalten. Diese Aussage berücksichtigt für die Clearstream-Gruppe<br />

die mit den Aufsichtsbehörden vereinbarten Übergangsregelungen.<br />

25. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer<br />

Verfahren jährlich zum Bilanzstichtag bewertet. Bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen<br />

Verpflichtungen für die Pensionspläne wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:<br />

Versicherungsmathematische Annahmen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Deutschland Luxemburg Schweiz Deutschland Luxemburg Schweiz Deutschland Luxemburg<br />

% % % % % % % %<br />

Diskontierungszins<br />

Erwarteter Ertrag aus<br />

4,90 4,90 2,50 5,30 5,30 3,25 6,25 6,25<br />

Planvermögen 1)<br />

3,89 4,42 4,00 4,60 4,30 4,00 5,85 5,25<br />

Gehaltssteigerung 3,50 3,50 2,00 3,50 3,50 2,00 3,50 3,50<br />

Rentensteigerung 1,75 1,75 0,25 1,75 1,75 0,25 1,75 2,50<br />

Fluktuationsrate 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00<br />

1) Die Rendite wurde unter Berücksichtigung des Aktienanteils des Planvermögens aus marktorientierten<br />

Parametern abgeleitet.<br />

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (,,defined benefit obligations“, DBO) kann wie folgt auf die<br />

in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen übergeleitet werden:<br />

Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtungen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Ungedeckte leistungsorientierte Verpflichtungen 0,6 0,6 0,6<br />

Ganz oder teilweise fondsfinanzierte leistungsorientierte Verpflichtungen 227,6 183,7 147,0<br />

Leistungsorientierte Verpflichtungen 228,2 184,3 147,6<br />

Marktwert des Planvermögens �172,7 �123,2 �104,5<br />

Nicht erfasste versicherungsmathematische Nettoverluste �44,4 �32,6 �28,6<br />

Nicht erfasster nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 �0,8<br />

Nettoschuld<br />

Bilanzausweis<br />

11,1 28,5 13,7<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte �10,2 �1,6 �5,1<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 21,3 30,1 18,8<br />

Nettoschuld 11,1 28,5 13,7<br />

F-109


Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Stand zum 1. Januar 184,3 147,6 154,5<br />

Laufender Dienstzeitaufwand 14,0 11,5 12,1<br />

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 2,4 1,9 0<br />

Zinsaufwand 9,7 9,2 8,0<br />

Veränderung versicherungsmathematischer Verluste 16,6 18,0 �22,5<br />

Ausgezahlte Versorgungsleistungen �5,0 �5,3 �4,5<br />

Beiträge zum Plan 6,4 0 0<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis �0,2 1,4 0<br />

Stand zum 31. Dezember 228,2 184,3 147,6<br />

Die im Personalaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen pensionsbezogenen Aufwendungen<br />

setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Zusammensetzung des gebuchten Aufwands<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Laufender Dienstzeitaufwand 14,0 11,5 12,1<br />

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 2,4 2,7 3,0<br />

Zinsaufwand 9,7 9,2 8,0<br />

Erwarteter Ertrag aus Planvermögen �5,7 �6,0 �7,7<br />

Versicherungsmathematischer Nettoverlust 3,5 0,4 0,3<br />

Summe 23,9 17,8 15,7<br />

Die voraussichtlichen Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne für das Geschäftsjahr 2011 betragen etwa<br />

24,1 Mio. A (für 2010: 19,4 Mio. A; für 2009: 13,6 Mio. A).<br />

Marktwertentwicklung des Planvermögens<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Stand zum 1. Januar 123,2 104,5 132,1<br />

Erwarteter Ertrag aus Planvermögen 5,7 6,0 7,7<br />

Versicherungsmathematische Erträge aus Planvermögen 1,3 13,6 �51,1<br />

Beiträge zum Plan 47,5 3,0 20,3<br />

Ausgezahlte Versorgungsleistungen �5,0 �5,3 �4,5<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis 0 1,4 0<br />

Stand zum 31. Dezember 172,7 123,2 104,5<br />

Die tatsächlichen Gewinne aus Planvermögen betrugen 7,0 Mio. A im Jahr 2010 (2009: Gewinn von 19,6 Mio. A;<br />

2008: Verluste von 38,5 Mio. A). Bei der Berechnung der erwarteten Erträge aus Planvermögen waren Renditen in<br />

Höhe von 4,0 bis 4,6 Prozent (2009: 5,25 bis 5,85 Prozent; 2008: 5,55 bis 6,15 Prozent) zugrunde gelegt worden.<br />

Zusammensetzung des Planvermögens<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

% % %<br />

Rentenpapiere 45,0 48,0 26,1<br />

Anteile an Investmentfonds 44,0 44,0 56,1<br />

Sonstige 11,0 1)<br />

8,0 2)<br />

Summe 100,0 100,0 100,0<br />

1) 5,3 Prozent Barmittel<br />

2) 7,9 Prozent Barmittel<br />

3) Ausschließlich Barmittel<br />

17,8 3)<br />

Das Planvermögen umfasst weder eigene Finanzinstrumente des Konzerns noch von ihm genutzte Immobilien oder<br />

sonstige Vermögenswerte.<br />

F-110


Die folgende Tabelle zeigt die Anpassungen der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens aufgrund von<br />

Erfahrungswerten:<br />

Anpassungen der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens<br />

2010 2009 2008 2007 2006<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Versicherungsmathematischer Barwert der<br />

Pensionsverpflichtungen 228,2 184,3 147,6 154,5 149,0<br />

Marktwert des Planvermögens �172,7 �123,2 �104,5 �132,1 �115,2<br />

Unterdeckung 55,5 61,1 43,1 22,4 33,8<br />

Anpassungen basierend auf Erfahrungswerten 1,0 �16,0 47,7 �0,8 �2,4<br />

davon bezogen auf Planschulden 2,3 �2,4 �3,4 �2,3 �1,9<br />

davon bezogen auf Planvermögen �1,3 �13,6 51,1 1,5 �0,5<br />

26. Entwicklung der sonstigen Rückstellungen<br />

Entwicklung der sonstigen Rückstellungen<br />

Sonstige<br />

langfristige<br />

Rückstellungen<br />

Steuerrückstellungen<br />

Sonstige<br />

kurzfristige<br />

Rückstellungen Summe<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Stand zum 01.01.2008 118,4 273,3 205,0 596,7<br />

Umgliederung �59,4 1)<br />

0 59,4 1)<br />

0<br />

Inanspruchnahme �2,7 �87,9 �176,7 �267,3<br />

Auflösung �14,7 �2,6 �32,2 �49,5<br />

Zuführung 31,3 56,5 28,0 115,8<br />

Stand zum 31.12.2008 72,9 239,3 83,5 395,7<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0,4 0 0,4<br />

Umgliederung �2,6 2)<br />

�1,7 24,5 2)<br />

20,2<br />

Inanspruchnahme �3,0 �6,8 �51,1 �60,9<br />

Auflösung �13,5 0 �13,3 �26,8<br />

Zuführung 26,7 85,6 23,8 136,1<br />

Stand zum 31.12.2009 80,5 316,8 67,4 464,7<br />

Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 0,1 0,1<br />

Umgliederung �28,3 1)<br />

�6,9 35,2 1)<br />

0<br />

Inanspruchnahme �6,4 �31,3 �51,4 �89,1<br />

Auflösung �5,2 �20,2 �16,9 �42,3<br />

Zuführung 46,0 86,6 100,4 233,0<br />

Stand zum 31.12.2010 86,6 345,0 134,8 566,4<br />

1) Überwiegend Umgliederung der Rückstellungen für Drohverluste und der Rückstellungen für das Aktientantiemeprogramm<br />

von den langfristigen in die kurzfristigen Rückstellungen<br />

2) Überwiegend Umgliederung des Aktientantiemeprogramms in die Rückstellungen sowie der Rückstellungen<br />

für Drohverluste und Restrukturierung von den langfristigen in die kurzfristigen Rückstellungen<br />

F-111


27. Sonstige langfristige Rückstellungen<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen haben eine Laufzeit von über einem Jahr.<br />

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Rückstellung für Restrukturierungs- und Effizienzmaßnahmen 55,1 17,6 38,5<br />

Rückstellung für IHK-Schuldbeitritt 9,4 9,1 8,2<br />

Rückstellung für Aktientantiemeprogramm 8,4 17,6 0<br />

Rückstellung für Vorruhestand 3,2 4,5 5,6<br />

Drohverlustrückstellungen 4,7 23,5 12,0<br />

Übrige 5,8 8,2 8,6<br />

Summe 86,6 80,5 72,9<br />

davon mit einer Restlaufzeit zwischen 1 Jahr und 5 Jahren 73,5 68,4 65,5<br />

davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre 13,1 12,1 7,4<br />

In den Rückstellungen für Restrukturierung sind Rückstellungen in Höhe von 11,2 Mio. A (2009: 16,4 Mio. A; 2008:<br />

27,4 Mio. A)fürdas im September 2007 beschlossene Restrukturierungs- und Effizienzprogramm sowie 40,8 Mio.<br />

A für das im Jahr 2010 beschlossene Programm zur Optimierung der operativen Effizienz enthalten.<br />

Rückstellungen für IHK-Schuldbeitritte werden auf Basis der Zahl der berechtigten Mitarbeiter angesetzt. Rückstellungen<br />

für Vorruhestand werden auf Basis der betroffenen aktiven und ehemaligen Mitarbeiter ermittelt.<br />

Für Details zum Aktientantiemeprogramm siehe Erläuterung 45.<br />

In den Drohverlustrückstellungen waren zum 31. Dezember 2010 Rückstellungen für Drohverluste aus Mietaufwendungen<br />

in Höhe von 14,8 Mio. A (2009: 29,8 Mio. A; 2008: 16,4 Mio. A) enthalten. Davon wurden 10,1 Mio.<br />

A (2009: 6,3 Mio. A; 2008: 4,4 Mio. A) den kurzfristigen Rückstellungen zugeordnet. Für den als langfristig<br />

ausgewiesenen Teil der Rückstellungen ist voraussichtlich erst ab 2012 mit einer Inanspruchnahme zu rechnen. Auf<br />

Basis bestehender Mietverträge wurde der jeweilige Rückstellungsbedarf je Gebäude ermittelt. Der Abzinsungsfaktor<br />

wurde je nach Restlaufzeit der Rückstellung mit 1,01 Prozent bzw. 1,85 Prozent angesetzt (2009: 2,40<br />

Prozent; 2008: 2,70 Prozent). Die Zuführung enthält Zinseffekte in Höhe von 0,1 Mio. A (2009: 0,3 Mio. A; 2008:<br />

0,4 Mio. A) vorwiegend aus der Zinssatzänderung (2009: 0,2 Mio. A; 2008: 0,2 Mio. A).<br />

28. Verbindlichkeiten<br />

Die unter ,,Verzinsliche Verbindlichkeiten“ ausgewiesenen Euro- und US-Dollar-Schuldverschreibungen sowie<br />

eine in Euro notierte Hybridanleihe haben einen Buchwert von 1.444,0 Mio. A (2009: 1.503,7 Mio. A; 2008:<br />

1.512,4 Mio. A) und einen Marktwert von 1.537,3 Mio. A (2009: 1.596,5 Mio. A; 2008: 1.488,1 Mio. A).<br />

Unter den ,,Verzinslichen Verbindlichkeiten“ ist ein Darlehen der SIX Group AG in Höhe von 11,2 Mio. A (2009:<br />

11,2 Mio. A; 2008: null) ausgewiesen, das diese der STOXX Ltd. gewährt hat.<br />

Die bilanzierten Verbindlichkeiten wurden weder zum 31. Dezember 2010 noch zum 31. Dezember 2009 noch zum<br />

31. Dezember 2008 durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert.<br />

Zum 31. Dezember 2010 waren die folgenden Schuldverschreibungen ausstehend:<br />

Schuldverschreibungen<br />

Typ Emissionsvolumen Laufzeit Fälligkeit Kupon p.a.<br />

Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung 650 Mio. A 5 Jahre April 2013 5,00%<br />

Schuldverschreibung Serie A 170 Mio. US$ 7 Jahre Juni 2015 5,52%<br />

Schuldverschreibung Serie B 220 Mio. US$ 10 Jahre Juni 2018 5,86%<br />

Schuldverschreibung Serie C 70 Mio. US$ 12 Jahre Juni 2020 5,96%<br />

Hybridanleihe 3)<br />

550 Mio. A 30 Jahre 1)<br />

Juni 2038 7,50 % 2)<br />

1) Vorzeitiges Kündigungsrecht nach 5 bzw. 10 Jahren sowie in jedem Jahr danach<br />

2) Bis Juni 2013: festverzinslich 7,50 Prozent p.a.; von Juni 2013 bis Juni 2018: festverzinslich Swapmitte + 285<br />

Basispunkte; ab Juni 2018: variable Verzinsung (Euro Interbank Offered Rate für 12-Monats-Einlagen in Euro<br />

(EURIBOR), zuzüglich einer Marge von 3,85 Prozent p.a.).<br />

3) Im Geschäftsjahr 2009 wurden nominal 4 Mio. A, im Geschäftsjahr 2010 weitere 89 Mio. A zurückgekauft.<br />

F-112


29. Steuerrückstellungen<br />

Zusammensetzung der Steuerrückstellungen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: laufendes Jahr 45,6 42,2 53,6<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Vorjahre 256,5 265,1 177,3<br />

Vermögensteuer und Umsatzsteuer 42,9 9,5 8,4<br />

Summe 345,0 316,8 239,3<br />

Die geschätzte Restlaufzeit der Steuerrückstellungen liegt unter einem Jahr.<br />

30. Sonstige kurzfristige Rückstellungen<br />

Zusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Rückstellung für Restrukturierungs- und Effizienzmaßnahmen 1)<br />

43,4 23,2 17,1<br />

Zinsen auf Steuern 26,9 0 0<br />

Regress-, Prozess- und Zinsrisiken 22,1 15,2 15,1<br />

Rückstellung für Aktientantiemeprogramm 20,6 7,3 0<br />

Drohverlustrückstellungen 10,1 6,3 4,4<br />

Virtuelle Aktienoptionen 0,6 4,5 33,6<br />

Miete und Mietnebenkosten 4,2 1,1 2,7<br />

Übrige 6,9 9,8 10,6<br />

Summe 134,8 67,4 83,5<br />

1) Davon Rückstellungen für das im Jahr 2007 beschlossene Restrukturierungs- und Effizienzprogramm in Höhe<br />

von 3,4 Mio. A (2009: 4,5 Mio. A; 2008: 10,5 Mio. A) und in Höhe von 34,1 Mio. A für das im Jahr 2010<br />

beschlossene Programm zur Steigerung der operativen Effizienz.<br />

Für Details zur aktienbasierten Vergütung siehe Erläuterung 45. Für Details zu den langfristigen Drohverlustrückstellungen<br />

siehe Erläuterung 27.<br />

31. Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />

Die Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft bestehen ausschließlich für den Clearstream-Teilkonzern.<br />

Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Kundeneinlagen aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft 7.390,6 6.096,9 6.896,5<br />

Ausgegebene Commercial Paper 202,3 180,0 35,0<br />

Geldmarktgeschäfte 185,3 910,6 712,8<br />

Überziehungen auf Nostrokonten 25,0 30,3 165,5<br />

Devisentermingeschäfte — Kategorie ,,zu Handelszwecken gehalten“ 15,1 0 92,9<br />

Zinsverpflichtungen 3,0 2,8 13,5<br />

Devisentermingeschäfte — Cashflow-Hedges 0,7 0,4 0<br />

Fair Value Hedges — Zinsswaps 0 0 0,1<br />

Summe 1)<br />

7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />

1) Davon entfallen 0,1 Mio. A auf assoziierte Unternehmen (2009: 197,9 Mio. A; 2008: 278,0 Mio. A), siehe<br />

Erläuterung 46.<br />

F-113


Restlaufzeit der Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Nicht mehr als 3 Monate 7.820,1 7.220,7 7.916,3<br />

Mehr als 3 Monate, aber nicht mehr als 1 Jahr 1,9 0,3 0<br />

Summe 7.822,0 7.221,0 7.916,3<br />

32. Bardepots der Marktteilnehmer<br />

Zusammensetzung der Bardepots der Marktteilnehmer<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen, die Clearingmitglieder an die<br />

Eurex Clearing AG geleistet haben 6.060,1 4.737,0 10.216,2<br />

Verbindlichkeiten aus Bardepots von Marktteilnehmern am Aktienhandel 4,1 4,5 4,5<br />

Summe 6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />

33. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

Zusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Eurex-Teilnehmern 68,3 37,0 23,6<br />

Sonderzahlungen und Tantiemen 46,1 36,2 56,7<br />

Zinsverbindlichkeiten 42,0 45,7 45,7<br />

Steuerverbindlichkeiten (ohne Ertragsteuern) 30,0 21,8 25,7<br />

Earnout-Komponente 14,2 0 0<br />

Urlaubsansprüche, Gleitzeit- und Überstundenguthaben 12,6 12,1 14,7<br />

Derivative Finanzinstrumente 0,9 1,3 0,6<br />

Begebene Commercial Paper 0 99,9 201,2<br />

Kündbare Instrumente 0 2,2 1)<br />

0<br />

Übrige 31,8 28,7 43,9<br />

Summe 245,9 284,9 412,1<br />

1) Siehe Erläuterung 35.<br />

F-114


(This page intentionally left blank)<br />

F-115


34. Fälligkeitsanalyse — Finanzinstrumente<br />

Zum Bilanzstichtag zugrunde liegende vertragliche Fälligkeit der Finanzinstrumente für die Geschäftsjahre 2010<br />

und 2009<br />

Vertraglich vereinbarte<br />

Fälligkeitstermine<br />

Über Nacht<br />

2010 2009<br />

Mio. A Mio. A<br />

Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten 1)<br />

0 0<br />

Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0<br />

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Geschäften (brutto) 0 0<br />

Nicht derivative Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />

7.600,1 7.036,9<br />

Verbindlichkeiten 15,1 0<br />

Bardepots der Marktteilnehmer 6.064,2 4.741,5<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20,1 0<br />

Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, brutto<br />

abzüglich nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte:<br />

13.699,5 11.778,4<br />

Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 0 0<br />

Sonstige langfristige Finanzinstrumente und sonstige Ausleihungen 0 0<br />

Sonstige nicht derivative langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0<br />

Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />

�4.048,8 �3.498,9<br />

Vermögenswerte �72,1 0<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung �5.237,1 �2.751,2<br />

Kassenbestand und sonstige Bankguthaben �325,4 �366,4<br />

Summe nicht derivative finanzielle Vermögenswerte �9.683,4 �6.616,5<br />

Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, netto<br />

Derivate und Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />

4.016,1 5.161,9<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten und Derivate der Eurex Clearing AG 14.823,5 32.382,4<br />

abzüglich finanzieller Vermögenswerte und Derivate der Eurex Clearing AG<br />

Mittelzufluss — Derivate und Hedges<br />

�14.823,5 �32.382,4<br />

Cashflow-Hedges 0 0<br />

Fair Value-Hedges 0 0,1<br />

Zu Handelszwecken gehaltene Derivate<br />

Mittelabfluss — Derivate und Hedges<br />

2.003,3 1.110,8<br />

Cashflow-Hedges 0 0<br />

Fair Value-Hedges 0 0<br />

Zu Handelszwecken gehaltene Derivate �1.999,6 �1.098,9<br />

Summe Derivate und Hedges 3,6 12,0<br />

1) In den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten und in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.<br />

2) Enthält die klassischen Optionen in Höhe von 19.099,8 Mio. A (2009: 23.816,7 Mio. A). Die verschiedenen Serien haben unterschiedliche<br />

maximale Laufzeiten: 36 Monate bei Single-Stock-Futures, 60 Monate bei Aktienoptionen, 9 Monate bei Indexfutures und 119 Monate<br />

bei Indexoptionen. Da die Optionen auf der Vermögensseite und auf der Schuldenseite immer fristenkongruent sind, wurde aus<br />

Wesentlichkeitsgründen keine Aufteilung auf die einzelnen Laufzeiten vorgenommen und der Gesamtbetrag einem Fälligkeitstermin<br />

von nicht mehr als 3 Monaten zugeordnet.<br />

F-116


Überleitung auf<br />

Vertraglich vereinbarte Fälligkeitstermine<br />

Buchwert Buchwert<br />

Nicht mehr<br />

Mehr als<br />

3 Monate, aber<br />

Mehr als<br />

1 Jahr, aber<br />

als<br />

3 Monate<br />

nicht mehr als<br />

1 Jahr<br />

nicht mehr<br />

als 5 Jahre Über 5 Jahre<br />

2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

0 0 91,3 91,7 1.476,5 1.499,7 253,2 348,0 �365,8 �424,5 1.455,2 1.514,9<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 4,6 0 4,6 0<br />

0 0,2 0 0,4 0 0 0 0 0 �0,1 0 0,5<br />

207,6 180,7 1,3 0 0 0 0 0 �2,8 3,0 7.806,2 7.220,6<br />

202,9 353,9 0,3 45,7 0 0 0 0 140,4 0 358,7 399,6<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.064,2 4.741,5<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20,1 0<br />

410,5 534,8 92,9 137,8 1.476,5 1.499,7 253,2 348,0 �223,6 �421,6 15.709,0 13.877,1<br />

�16,2 �4,3 �44,6 �18,4 �1.021,7 �896,3 �729,2 �660,0 256,1 110,8 �1.555,6 �1.468,2<br />

0 0 0 �0,1 �5,2 �4,1 0 �16,5 �72,6 �68,3 �77,8 �89,0<br />

�3,6 0 0 0 0 0 0 0 �13,5 �5,6 �17,1 �5,6<br />

�3.224,0 �3.438,3 �334,2 �247,1 0 0 0 0 6,7 10,4 �7.600,3 �7.173,9<br />

�233,8 �384,6 0 0 0 0 0 0 �39,5 0 �345,4 �384,6<br />

�948,1 �1.994,4 0 0 0 0 0 0 �0,6 0 �6.185,8 �4.745,6<br />

�472,0 �193,3 0 0 0 0 0 0 0,3 0 �797,1 �559,7<br />

�4.897,7 �6.014,9 �378,8 �265,6 �1.026,9 �900,4 �729,2 �676,5 136,9 47,3 �16.579,1 �14.426,6<br />

�4.487,2 �5.480,1 �285,9 �127,8 449,6 599,3 �476,0 �328,5 �86,7 �374,3 �870,1 �549,5<br />

98.448,3 2) 98.676,6 2) 15.551,9 12.119,4 0 0 0 0 0 0 128.823,7 143.178,4<br />

�98.448,3 2) �98.676,6 2) �15.551,9 �12.119,4 0 0 0 0 0 0 �128.823,7 �143.178,4<br />

5,8 4,5 17,5 13,5 18,0 0 27,0 0<br />

1,3 0,1 3,4 0,7 6,0 2,1 0 0<br />

1.331,8 1.148,6 20,4 0 0 0 0 0<br />

�5,7 �4,6 �17,1 �14,2 �25,8 �0,4 �31,6 0<br />

�0,3 �1,3 �0,8 �3,4 �1,2 �10,5 0 0<br />

�1.320,8 �1.142,1 �20,0 �0,6 0 0 0 0<br />

12,2 5,2 3,4 �4,0 �3,0 �8,8 �4,6 0<br />

F-117


Zum Bilanzstichtag zugrunde liegende vertragliche Fälligkeiten der Finanzinstrumente für die Geschäftsjahre 2009<br />

und 2008<br />

Vertraglich vereinbarte<br />

Fälligkeitstermine<br />

Über Nacht<br />

2009 2008<br />

Mio. A Mio. A<br />

Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten 1)<br />

0 0<br />

Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0<br />

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Geschäften (brutto) 0 0<br />

Nicht derivative Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />

7.036,9 7.814,0<br />

Verbindlichkeiten 0 0<br />

Bardepots der Marktteilnehmer 4.741,5 10.220,7<br />

Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, brutto<br />

abzüglich nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte:<br />

11.778,4 18.034,7<br />

Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 0 0<br />

Sonstige langfristige Finanzinstrumente und sonstige Ausleihungen 0 0<br />

Sonstige nicht derivative langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0<br />

Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber assoziierten Unternehmen, gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige kurzfristige<br />

�3.498,9 �4.888,6<br />

Vermögenswerte 0 0<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung �2.751,2 �10.364,7<br />

Kassenbestand und sonstige Bankguthaben �366,4 �370,5<br />

Summe nicht derivative finanzielle Vermögenswerte �6.616,5 �15.623,8<br />

Summe nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, netto<br />

Derivate und Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />

5.161,9 2.410,9<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten und Derivate der Eurex Clearing AG 32.382,4 14.075,2<br />

abzüglich finanzieller Vermögenswerte und Derivate der Eurex Clearing AG<br />

Mittelzufluss — Derivate und Hedges<br />

�32.382,4 �14.075,2<br />

Cashflow-Hedges 0 0<br />

Fair Value-Hedges 0,1 0<br />

Zu Handelszwecken gehaltene Derivate<br />

Mittelabfluss — Derivate und Hedges<br />

1.110,8 70,1<br />

Cashflow-Hedges 0 0<br />

Fair Value-Hedges 0 0<br />

Zu Handelszwecken gehaltene Derivate �1.098,9 �60,1<br />

Summe Derivate und Hedges 12,0 10,0<br />

1) In den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten und in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.<br />

2) Enthält die klassischen Optionen in Höhe von 23.816,7 Mio. A (2008: 37.840,8 Mio. A). Die verschiedenen Serien haben unterschiedliche<br />

maximale Laufzeiten: 36 Monate bei Single-Stock-Futures, 60 Monate bei Aktienoptionen, 9 Monate bei Indexfutures und 119 Monate<br />

bei Indexoptionen. Da die Optionen auf der Vermögensseite und auf der Schuldenseite immer fristenkongruent sind, wurde aus<br />

Wesentlichkeitsgründen keine Aufteilung auf die einzelnen Laufzeiten vorgenommen und der Gesamtbetrag einem Fälligkeitstermin<br />

von nicht mehr als 3 Monaten zugeordnet.<br />

F-118


Überleitung auf<br />

Vertraglich vereinbarte Fälligkeitstermine<br />

Buchwert Buchwert<br />

Nicht mehr<br />

Mehr als<br />

3 Monate, aber<br />

Mehr als<br />

1 Jahr, aber<br />

als<br />

3 Monate<br />

nicht mehr als<br />

1 Jahr<br />

nicht mehr als<br />

5 Jahre Über 5 Jahre<br />

2009 2008 2009 2008 2009 2008 2009 2008 2009 2008 2009 2008<br />

Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E<br />

0 0 91,7 92,6 1.499,7 1.571,5 348,0 427,1 �424,5 �578,3 1.514,9 1.512,9<br />

0 0 0 0 0 2,6 0 0 0 0 0 2,6<br />

0,2 0 0,4 0 0 0 0 0 �0,1 0 0,5 0<br />

180,7 9,3 0 0 0 0 0 0 3,0 0 7.220,6 7.823,3<br />

353,9 496,2 45,7 45,7 0 0 0 0 0 0 399,6 541,9<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.741,5 10.220,7<br />

534,8 505,5 137,8 138,3 1.499,7 1.574,1 348,0 427,1 �421,6 �578,3 13.877,1 20.101,4<br />

�4,3 0 �18,4 0 �896,3 �327,8 �660,0 �428,5 110,8 0 �1.468,2 �756,3<br />

0 0 �0,1 0 �4,1 0 �16,5 0 �68,3 �59,6 �89,0 �59,6<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 �5,6 �13,1 �5,6 �13,1<br />

�3.438,3 �3.144,0 �247,1 �386,0 0 0 0 0 10,4 0 �7.173,9 �8.418,6<br />

�384,6 �276,1 0 0 0 0 0 0 0 0 �384,6 �276,1<br />

�1.994,4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 �4.745,6 �10.364,7<br />

�193,3 �112,3 0 0 0 0 0 0 0 0 �559,7 �482,8<br />

�6.014,9 �3.532,4 �265,6 �386,0 �900,4 �327,8 �676,5 �428,5 47,3 �72,7 �14.426,6 �20.371,2<br />

�5.480,1 �3.026,9 �127,8 �247,7 599,3 1.246,3 �328,5 �1,4 �374,3 �651,0 �549,5 �269,8<br />

98.676,6 2) 95.813,9 2) 12.119,4 11.795,2 0 0 0 0 0 0 143.178,4 121.684,3<br />

�98.676,6 2) �95.813,9 2) �12.119,4 �11.795,2 0 0 0 0 0 0 �143.178,4 �121.684,3<br />

4,5 6,4 13,5 32,1 0 �4,1 0 0<br />

0,1 1,3 0,7 5,3 2,1 15,2 0 0<br />

1.148,6 2.031,5 0 59,5 0 0 0 0<br />

�4,6 �6,7 �14,2 �37,0 �0,4 5,7 0 0<br />

�1,3 �2,2 �3,4 �5,4 �10,5 �17,2 0 0<br />

�1.142,1 �1.980,1 �0,6 �57,4 0 0 0 0<br />

5,2 50,2 �4,0 �2,9 �8,8 �0,4 0 0<br />

F-119


35. Klassifikation der Finanzinstrumente nach IAS 39<br />

Die folgende Tabelle zeigt eine Analyse der Finanzinstrumente in der Konzernbilanz gemäß ihrer Klassifikation<br />

nach IAS 39 sowie die entsprechenden Buchwerte:<br />

Klassifikation der Finanzinstrumente<br />

Position in der<br />

Konzernbilanz<br />

(Klassifikation)<br />

Konzern-<br />

Buchwert<br />

anhang Kategorie Wertmaßstab 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Andere Beteiligungen 16 AFS 1)<br />

Anschaffungskosten 47,0 46,9 32,5<br />

AFS 1)<br />

Beizulegender Zeitwert 17,7 13,1 20,3<br />

Langfristige Forderungen<br />

und Wertpapiere aus<br />

dem Bankgeschäft<br />

16 AFS 1)<br />

Beizulegender Zeitwert 1.380,6 1.268,2 556,3<br />

Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

175,0 200,0 200,0<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Sonstige Wertpapiere 16 AFS 1)<br />

Beizulegender Zeitwert 12,1 29,0 6,8<br />

Sonstige Ausleihungen 16 Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

1,0 0 0<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Sonstige langfristige<br />

Vermögenswerte<br />

17, 18 Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 10,6 0 0<br />

Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

3,7 0 0<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Zu Handelszwecken<br />

gehalten<br />

Beizulegender Zeitwert 0 0 0,4<br />

Finanzinstrumente der 19 Zu Handelszwecken Beizulegender Zeitwert 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />

Eurex Clearing AG<br />

gehalten<br />

Kurzfristige Forderungen<br />

und Wertpapiere aus<br />

dem Bankgeschäft<br />

20 AFS 1)<br />

Beizulegender Zeitwert 570,3 720,1 479,1<br />

Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0 9,1<br />

Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

7.012,8 6.453,8 7.939,5<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Derivate zu<br />

Handelszwecken<br />

gehalten<br />

Beizulegender Zeitwert 2,2 18,5 0,3<br />

Forderungen aus<br />

21 Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

212,1 207,4 210,7<br />

Lieferungen und<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Leistungen<br />

Forderungen gegenüber<br />

Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

5,6 8,6 5,7<br />

assoziierten<br />

Unternehmen<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Forderungen gegenüber<br />

Unternehmen, mit<br />

denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis<br />

besteht<br />

Kredite und<br />

Forderungen<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

4,4 1,5 1,0<br />

Sonstige kurzfristige 18, 22 Zu Handelszwecken Beizulegender Zeitwert 0,5 0,3 1,8<br />

Vermögenswerte<br />

gehalten<br />

Kredite und<br />

Forderungen<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

83,2 131,3 19,2<br />

AFS 1)<br />

Beizulegender Zeitwert 17,2 5,2 0<br />

Bankguthaben mit<br />

23 Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

6.185,8 4.745,6 10.364,7<br />

Verfügungsbeschränkung<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Kassenbestand und<br />

Kredite und<br />

Fortgeführte<br />

797,1 559,7 482,8<br />

sonstige<br />

Bankguthaben<br />

Forderungen<br />

Anschaffungskosten<br />

Verzinsliche<br />

28 Verbindlichkeiten zu Fortgeführte<br />

1.110,4 1.195,8 1.186,8<br />

Verbindlichkeiten<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

(ohne<br />

Anschaffungskosten<br />

Finanzierungsleasing)<br />

Net Investment Hedge 2)<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

344,8 319,1 325,6<br />

Sonstige langfristige<br />

Verbindlichkeiten<br />

18 Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0,4 1,2<br />

Fair Value Hedges Beizulegender Zeitwert 5,0 5,9 4,2<br />

F-120


Position in der<br />

Konzernbilanz<br />

(Klassifikation)<br />

Finanzinstrumente der<br />

Eurex Clearing AG<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

dem Bankgeschäft<br />

Sonstige<br />

Verbindlichkeiten<br />

gegenüber<br />

Kreditinstituten<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

Verbindlichkeiten<br />

gegenüber assoziierten<br />

Unternehmen<br />

Verbindlichkeiten<br />

gegenüber<br />

Unternehmen, mit<br />

denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis<br />

besteht<br />

Bardepots der<br />

Marktteilnehmer<br />

Sonstige kurzfristige<br />

Verbindlichkeiten<br />

Konzern-<br />

Buchwert<br />

anhang Kategorie Wertmaßstab 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Zu Handelszwecken<br />

gehalten<br />

Beizulegender Zeitwert 0 0 0,4<br />

Kündbare Instrumente 3)<br />

Beizulegender Zeitwert 0 0 1,4<br />

Zu Handelszwecken<br />

gehalten<br />

Beizulegender Zeitwert 128.823,7 143.178,4 121.684,3<br />

31 Verbindlichkeiten zu Fortgeführte<br />

7.806,2 7.220,6 7.823,3<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

Anschaffungskosten<br />

Derivate zu<br />

Handelszwecken<br />

gehalten<br />

Beizulegender Zeitwert 15,1 0 92,9<br />

Fair Value Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0 0,1<br />

Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0,7 0,4 0<br />

39 Verbindlichkeiten zu<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

20,1 0 0<br />

Verbindlichkeiten zu<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

Verbindlichkeiten zu<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

Verbindlichkeiten zu<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

32 Verbindlichkeiten zu<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

96,5 95,1 112,3<br />

4,0 9,2 8,7<br />

13,6 13,9 9,4<br />

6.064,2 4.741,5 10.220,7<br />

18 Cashflow-Hedges Beizulegender Zeitwert 0 0,4 0,6<br />

33 Verbindlichkeiten zu<br />

fortgeführten<br />

Anschaffungskosten<br />

Kündbare Instrumente 3)<br />

Derivate zu<br />

Handelszwecken<br />

gehalten<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

129,2 195,9 246,9<br />

Beizulegender Zeitwert 0 2,2 0<br />

Beizulegender Zeitwert 0,9 0,9 0<br />

1) Zur Veräußerung verfügbare (,,available for sale“, AFS) finanzielle Vermögenswerte.<br />

2) Hierbei handelt es sich um die Privatplatzierungen, die im Rahmen eines Net Investment Hedge designiert<br />

wurden (siehe Erläuterung 18). Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten in US-Dollar,<br />

wobei der Umrechnung der US$-Privatplatzierungen in Euro der Stichtagskurs zugrunde gelegt wurde.<br />

3) Hierbei handelte es sich um kündbare Eigenkapitalinstrumente nach IAS 32.18b, die dem nicht beherrschenden<br />

Gesellschafter zuzurechnen und zum Fair Value zum jeweiligen Stichtag zu bewerten waren.<br />

Bei den sonstigen Ausleihungen, den kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie den zu<br />

fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten kurz- und langfristigen Forderungen aus dem Bankgeschäft, den<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung sowie dem Kassenbestand und den sonstigen Bankguthaben entspricht<br />

der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.<br />

Unter der Position ,,Andere Beteiligungen“, die zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. vorliegender Wertminderungen<br />

bilanziert werden, sind nicht notierte Eigenkapitalinstrumente ausgewiesen, deren beizulegender<br />

Zeitwert grundsätzlich nicht verlässlich kontinuierlich bestimmt werden kann. Es wird erwartet, dass ihr beizulegender<br />

Zeitwert dem Buchwert nahe kommt.<br />

Die in den verzinslichen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Anleihen weisen einen beizulegenden Zeitwert in<br />

Höhe von 1.174,2 Mio. A aus (2009: 1.258,0 Mio. A; 2008: 1.128,8 Mio. A). Der beizulegende Zeitwert ergibt sich<br />

aus den Notierungen der Anleihen. Der beizulegende Zeitwert der Privatplatzierungen beläuft sich auf 363,1 Mio. A<br />

(2009: 327,3 Mio. A; 2008: 359,3 Mio. A). Der Wert wurde als Barwert der mit den Privatplatzierungen<br />

zusammenhängenden Cashflows auf Basis der Marktparameter ermittelt.<br />

F-121


Für die kurzfristigen Verbindlichkeiten und die Bardepots der Marktteilnehmer stellt der Buchwert jeweils<br />

eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar.<br />

Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,<br />

sind den folgenden drei Hierarchieebenen zuzuordnen: Der Ebene 1 sind finanzielle Vermögenswerte und<br />

Verbindlichkeiten zuzuordnen, sofern ein Börsenpreis für gleiche Vermögenswerte und Schulden auf einem<br />

aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zu Ebene 2 erfolgt, sofern die Parameter, die der Ermittlung des<br />

beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preise oder als indirekte Ableitung von<br />

Preisen beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in der Ebene 3 ausgewiesen,<br />

sofern der beizulegende Zeitwert aus nicht beobachtbaren Parametern ermittelt wird.<br />

Zum 31. Dezember 2010 sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet werden, folgenden Hierarchieebenen zugeordnet:<br />

Fair Value-Hierarchie<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert zum<br />

31.12.2010 davon entfallen auf:<br />

Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

VERMÖGENSWERTE<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte<br />

Derivate<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 128.823,7 128.823,7 0 0<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 10,6 0 10,6 0<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2,7 0 2,7 0<br />

Summe<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

Eigenkapitalinstrumente<br />

128.837,0 128.823,7 13,3 0<br />

Andere Beteiligungen 17,7 13,3 4,4 0<br />

Summe<br />

Fremdkapitalinstrumente<br />

17,7 13,3 4,4 0<br />

Sonstige Wertpapiere<br />

Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

12,1 12,1 0 0<br />

Bankgeschäft 570,3 570,3 0 0<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />

Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

17,2 17,2 0 0<br />

Bankgeschäft 1.380,6 1.380,6 0 0<br />

Summe 1.980,2 1.980,2 0 0<br />

Summe Vermögenswerte<br />

VERBINDLICHKEITEN<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle<br />

Verbindlichkeiten<br />

Derivate<br />

130.834,9 130.817,2 17,7 0<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 128.823,7 128.823,7 0 0<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 5,0 0 5,0 0<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0,9 0 0,9 0<br />

Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft 15,8 0 15,8 0<br />

Summe Verbindlichkeiten 128.845,4 128.823,7 21,7 0<br />

F-122


Die zum 31. Dezember 2009 bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet wurden, waren im Vergleich dazu den Hierarchieebenen wie folgt zugeordnet:<br />

Fair Value-Hierarchie<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert zum<br />

31.12.2009 davon entfallen auf:<br />

Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

VERMÖGENSWERTE<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte<br />

Derivate<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG<br />

Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

143.178,4 143.178,4 0 0<br />

Bankgeschäft 18,5 0 18,5 0<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0,3 0 0,3 0<br />

Summe<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

Eigenkapitalinstrumente<br />

143.197,2 143.178,4 18,8 0<br />

Andere Beteiligungen 13,1 9,3 3,8 0<br />

Summe<br />

Fremdkapitalinstrumente<br />

13,1 9,3 3,8 0<br />

Sonstige Wertpapiere<br />

Kurzfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

29,0 29,0 0 0<br />

Bankgeschäft 720,1 720,1 0 0<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />

Langfristige Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

5,2 5,2 0 0<br />

Bankgeschäft 1.268,2 1.268,2 0 0<br />

Summe 2.022,5 2.022,5 0 0<br />

Summe Vermögenswerte<br />

VERBINDLICHKEITEN<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle<br />

Verbindlichkeiten<br />

Derivate<br />

145.232,8 145.210,2 22,6 0<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 143.178,4 143.178,4 0 0<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

Kündbare Instrumente<br />

0,9 0 0,9 0<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2,2 0 0 2,2<br />

Summe Verbindlichkeiten 143.181,5 143.178,4 0,9 2,2<br />

Der Hierarchieebene 3 waren im Vorjahr ausschließlich kündbare Eigenkapitalinstrumente zugeordnet. Im<br />

Zusammenhang mit der Bewertung dieser Instrumente zum beizulegenden Zeitwert wurden im Vorjahr 0,8 Mio.<br />

A in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.<br />

F-123


Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung<br />

36. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Nach Bereinigung des Jahresüberschusses um nicht zahlungswirksame Bestandteile ergibt sich ein Cashflow aus<br />

laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 943,9 Mio. A (2009: 801,5 Mio. A; 2008: 1.278,9 Mio. A). Die<br />

Zahlungsströme aus dem Nettofinanzergebnis (Zins- und Beteiligungsergebnis) werden der operativen Geschäftstätigkeit<br />

zugerechnet.<br />

Die langfristigen Rückstellungen reduzierten sich im Berichtsjahr um 2,9 Mio. A (2009: Anstieg um 19,3 Mio. A;<br />

2008: Rückgang um 47,5 Mio. A). Maßgeblich hierfür ist der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 8,8 Mio. A (siehe Erläuterung 25). Gegenläufig entwickelten sich die<br />

sonstigen langfristigen Rückstellungen, die sich um 5,9 Mio. A erhöhten.<br />

Der Anstieg in der Position ,,Abschreibung und Wertminderungsaufwand“ um 14,4 Mio. A (2009: Zunahme um<br />

432,0 Mio. A; 2008: Anstieg um 11,1 Mio. A) resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Wertminderungsaufwand<br />

für immaterielle Vermögenswerte der ISE in Höhe von 453,3 Mio. A (2009: 415,6 Mio. A; 2008: null). Diesem<br />

Anstieg steht ein Rückgang der übrigen Wertminderungsaufwendungen von 8,4 Mio. A sowie der planmäßigen<br />

Abschreibungen von 14,9 Mio. A gegenüber.<br />

Die Reduzierung der latenten Ertragsteuern in Höhe von 14,1 Mio. A (2009: Zunahme um 190,4 Mio. A; 2008:<br />

Anstieg um 14,4 Mio. A) ergibt sich im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für latente Steuern auf Ebene der<br />

ISE im Vergleich zum Vorjahr.<br />

Die übrigen nicht zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen ergeben sich aus den folgenden Positionen:<br />

Zusammensetzung der übrigen nicht zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Fair Value-Bewertung Devisentermingeschäfte Clearstream 18,5 �18,2 0<br />

At Equity-Bewertungen �6,3 10,9 �5,0<br />

Erträge aus dem Abgang von Tochtergesellschaften und Beteiligungen 0 �16,5 �9,4<br />

Währungsdifferenzen im Zusammenhang mit der Kurzfristfinanzierung für die<br />

Akquisition der ISE 0 0 �18,5<br />

Sonstige �13,2 29,7 36,2<br />

Summe �1,0 5,9 3,3<br />

Die Abnahme der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte um 50,4 Mio. A resultiert insbesondere<br />

aus dem Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte um 37,6 Mio. A und der Steuerforderungen um 27,0 Mio. A,<br />

bedingt durch Steuererstattungen. Gegenläufig entwickelten sich die sonstigen langfristigen Vermögenswerte, die<br />

sich um 11,5 Mio. A erhöhten. Im Vorjahr waren die kurzfristigen Vermögenswerte im Wesentlichen durch die<br />

Forderung aus der Beendigung der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden geprägt; diese wurde im Jahr<br />

2010 erfüllt.<br />

Die Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten um 152,7 Mio. A ist im Wesentlichen auf den Anstieg der<br />

sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 63,0 Mio. A, der kurzfristigen Rückstellungen um 66,3 Mio. A sowie<br />

der Steuerrückstellungen um 27,8 Mio. A zurückzuführen. Dabei ist der Anstieg der sonstigen kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten insbesondere auf stichtagsbezogen höhere CCP-Positionen zurückzuführen, während die Rückstellungen<br />

insbesondere bedingt durch das im Jahr 2010 implementierte Restrukturierungs- und Effizienzprogramm<br />

sowie durch Zuführungen zu Rückstellungen für Zinsen auf Steuern stiegen.<br />

F-124


37. Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />

Zusammensetzung der Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte (ohne sonstige langfristige<br />

Vermögenswerte)<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 56,2 135,3 40,1<br />

Investitionen in Sachanlagen 77,7 37,0 54,4<br />

Summe Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 133,9 172,3 94,5<br />

Investitionen in langfristige Finanzinstrumente 771,0 1.113,9 344,0<br />

Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen 6,8 1,4 122,3<br />

Summe 911,7 1.287,6 560,8<br />

Der Erwerb von Anteilen an Tochtergesellschaften hatte im Jahr 2009 zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von<br />

51,0 Mio. A geführt. Dieser betraf den Erwerb von Anteilen an der STOXX Ltd., der Market News International Inc.<br />

sowie der Need to Know News, LLC.<br />

Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen<br />

2009<br />

Mio. A<br />

Kaufpreis 97,9<br />

davon noch ausstehende Earnout-Komponenten �18,0<br />

abzüglich erhaltener Zahlungsmittel �28,9<br />

Anschaffungskosten 51,0<br />

Immaterielle Vermögenswerte �394,7<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte �1,0<br />

Forderungen und sonstige Vermögenswerte �16,7<br />

Kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten 92,6<br />

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, Neubewertungsrücklage 288,5<br />

Summe erworbener Vermögenswerte und Schulden �31,3<br />

Korrektur passivierter Earnout-Komponenten 18,0<br />

Verbleibender Unterschiedsbetrag 37,7<br />

Im Jahr 2010 wurde die Avox Ltd. veräußert. Im Vorjahr wurde die Scoach <strong>Holding</strong> S.A. entkonsolidiert und als<br />

assoziiertes Unternehmen eingestuft. 2008 waren Zahlungsmittel in Höhe von 24,6 Mio. A aufgrund der Verschmelzung<br />

der ISE Stock Exchange, LLC und der Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC, aufgegeben worden.<br />

Effekte aus dem Abgang von Tochtergesellschaften, abzüglich abgegebener Zahlungsmittel<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Veräußerungspreis 11,3 0 0<br />

abzüglich abgegebener Zahlungsmittel �0,9 �5,9 �24,6<br />

Einzahlungen aus der Veräußerung von (Anteilen an) Tochterunternehmen<br />

und Beteiligungen abzüglich abgegebener Zahlungsmittel 10,4 �5,9 �24,6<br />

abzüglich veräußerter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />

Sachanlagen 0 0 �0,3<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte �0,4 �1,8 0<br />

Forderungen und sonstige Vermögenswerte �2,6 �14,1 �2,9<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 0 14,3 22,7<br />

Verschmelzung des Kapitals mit Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC 0 0 2,5<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 3,0 7,5 2,6<br />

Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen 10,4 0 0<br />

Die Nettozuflüsse aus dem Verkauf von langfristigen zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten betrugen<br />

393,5 Mio. A (2009: 88,7 Mio. A; 2008: 19,9 Mio. A). Die Zuflüsse für das Jahr 2010 resultierten im Wesentlichen aus<br />

fälligen Wertpapieren, der Veräußerung von Wertpapieren sowie der Erfüllung verzinslicher, besicherter Forderungen.<br />

In den Vorjahren entsprachen die Zuflüsse im Wesentlichen der Auszahlung fälliger festverzinslicher Wertpapiere.<br />

F-125


38. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />

Die Mittelzuflüsse von nicht beherrschenden Gesellschaftern betreffen die Gründung der Gesellschaften<br />

REGIS-TR S.A. und LuxCSD S.A. Die Mittelzuflüsse von nicht beherrschenden Gesellschaftern im Vorjahr<br />

standen im Zusammenhang mit dem Erwerb der STOXX Ltd.; im Rahmen dieser Transaktion wurden 20,4 Mio. A<br />

in die Rücklagen der Gesellschaft eingezahlt. Als Bestandteil der Transaktion hatte die STOXX Ltd. langfristige<br />

Darlehen in Höhe von 11,1 Mio. A und kurzfristige Mittel in Höhe von 3,7 Mio. A von nicht beherrschenden<br />

Gesellschaftern aufgenommen. Die kurzfristigen Mittel wurden im Jahr 2010 zurückgeführt.<br />

Die Mittelabflüsse aus langfristiger Finanzierung in Höhe von 94,3 Mio. A (2009: 3,9 Mio. A) betreffen den<br />

Rückkauf der im Jahr 2008 begebenen Hybridanleihe. 2008 wurde die im Jahr 2003 begebene Senior-Anleihe in<br />

Höhe von 500,0 Mio. A zurückgezahlt.<br />

Die im Jahr 2008 erfassten Mittelzuflüsse aus langfristiger Finanzierung in Höhe von 1.481,6 Mio. A stehen im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb der ISE im Geschäftsjahr 2007. Mittelabflüsse aus kurzfristiger Finanzierung in<br />

Höhe von 1.341,7 Mio. A im Jahr 2008 beziehen sich ebenfalls auf die ISE; der Überbrückungskredit wurde durch<br />

langfristige Verbindlichkeiten ersetzt.<br />

Zudem nutzt die Deutsche Börse AG ein Commercial Paper-Programm, um eine angemessene Liquiditätsausstattung<br />

sicherzustellen. Zum 31. Dezember 2010 waren keine Commercial Paper im Umlauf (31. Dezember 2009:<br />

Nominalwert 100,0 Mio. A; 31. Dezember 2008: 202,0 Mio. A).<br />

Im Jahr 2010 wurde eine Dividende von 390,5 Mio. A für das Geschäftsjahr 2009 (im Jahr 2009 für 2008: 390,2 Mio.<br />

A; im Jahr 2008 für 2007: 403,0 Mio. A) ausgeschüttet. Außerdem erwarb die Deutsche Börse AG im Jahr 2008<br />

eigene Aktien für insgesamt 380,5 Mio. A (2009 und 2010: keine).<br />

39. Überleitungsrechnung zum Finanzmittelbestand<br />

Überleitungsrechnung zum Finanzmittelbestand<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Kassenbestand und Bankguthaben 6.982,9 5.305,3 10.847,5<br />

abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten �20,1 0 0<br />

6.962,8 5.305,3 10.847,5<br />

Überleitung zum Finanzmittelbestand<br />

Kurzfristige Forderungen aus dem Bankgeschäft 7.585,3 7.192,4 8.428,0<br />

abzüglich Kredite an Banken und Kunden mit einer ursprünglichen<br />

Laufzeit von mehr als drei Monaten �537,1 �272,4 �202,1<br />

abzüglich Schuldinstrumente, die zur Veräußerung verfügbar sind �570,3 �448,1 �331,9<br />

abzüglich festverzinslicher Geldmarkt-Anlageinstrumente mit einer<br />

ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten, die zu<br />

Veräußerungszwecken gehalten werden 0 �82,0 �147,2<br />

abzüglich derivativer Anlageinstrumente 0 �18,5 �9,1<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft �7.822,0 �7.221,0 �7.916,3<br />

abzüglich derivativer Anlageinstrumente 0 0,4 0<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Bardepots der Marktteilnehmer �6.064,2 �4.741,5 �10,220.7<br />

�7.408,3 �5.590,7 �10.399,3<br />

Finanzmittelbestand �445,5 �285,4 448,2<br />

Der Finanzmittelbestand umfasst insbesondere den Kassenbestand und die Bankguthaben, sofern diese nicht im<br />

Zusammenhang mit der Anlage einer Verfügungsbeschränkung unterliegender Gelder von Marktteilnehmern<br />

stehen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als<br />

drei Monaten werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit abgebildet, Posten mit einer ursprünglichen Laufzeit<br />

von drei Monaten oder weniger sind im Finanzmittelbestand enthalten.<br />

Gemäß IAS 7 ,,Kapitalflussrechnungen“ werden Zahlungsströme, die aus Transaktionen in Fremdwährung<br />

entstehen, in der funktionalen Währung des Unternehmens erfasst. Dazu wird der Fremdwährungsbetrag mit<br />

dem zum Zahlungszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung<br />

in die funktionale Währung des jeweiligen Unternehmens umgerechnet.<br />

F-126


Wenn die funktionale Währung der Zahlungsströme eines Tochterunternehmens von der des Mutterunternehmens<br />

abweicht, werden die Zahlungsströme um die nicht zahlungswirksamen Währungsdifferenzen bereinigt, die sich<br />

aus der Umrechnung in die funktionale Währung Euro ergeben.<br />

Die Auswirkungen von Währungsdifferenzen auf Finanzmittel, die in Fremdwährung gehalten werden, werden in<br />

der Kapitalflussrechnung gesondert erfasst, um den Bestand an Finanzmitteln zu Beginn und am Ende der Periode<br />

abzustimmen. Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich ein Effekt aus Währungsdifferenzen bezogen auf den<br />

Finanzmittelbestand von 4,0 Mio. A (2009: 2,5 Mio. A; 2008: 11,7 Mio. A).<br />

Die Position ,,Kassenbestand und Bankguthaben“ enthielt zum 31. Dezember 2010 Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung<br />

in Höhe von 6.185,8 Mio. A (2009: 4.745,6 Mio. A; 2008: 10.364,7 Mio. A); siehe hierzu Erläuterung 23.<br />

Sonstige Erläuterungen<br />

40. Ergebnis je Aktie<br />

In Übereinstimmung mit IAS 33 wird das Ergebnis je Aktie ermittelt, indem der Jahresüberschuss, der den<br />

Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist (Konzern-Jahresüberschuss), durch die gewichtete Durchschnittszahl<br />

der ausgegebenen Aktien dividiert wird.<br />

Zur Ermittlung der durchschnittlichen Aktienanzahl wurden die für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group<br />

Share Plan, GSP) zurückgekauften und wieder ausgegebenen Aktien in der Berechnung zeitanteilig berücksichtigt.<br />

Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie werden der durchschnittlichen Aktienanzahl die potenziell<br />

verwässernden Stammaktien zugerechnet, die im Rahmen des Aktientantiemeprogramms (ATP) bzw. des ISE<br />

Group Share Plan (siehe auch Erläuterung 45) erworben werden können. Hierbei werden zur Berechnung der Zahl<br />

der potenziell verwässernden Stammaktien die Ausübungspreise um den beizulegenden Zeitwert der Dienstleistungen,<br />

die noch zu erbringen sind, korrigiert.<br />

Im Gegensatz zum Vorjahr wurden die Aktien aus Tranche 2008 des ATP und die Tranchen des GSP im Jahr 2010<br />

nicht mehr als potenziell verwässernd eingestuft, da die Gesellschaft für diese Tranchen die Erfüllung in bar<br />

beschlossen hat. Die Ermittlung der Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien für die Jahre 2009 und 2008<br />

wurde entsprechend angepasst. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird — unabhängig von<br />

der tatsächlichen Bilanzierung nach IFRS 2 — angenommen, dass alle ATP-Tranchen, für die keine Erfüllung durch<br />

Barausgleich beschlossen wurde, durch Eigenkapitalinstrumente erfüllt werden.<br />

Zum 31. Dezember 2010 gab es folgende ausstehende Bezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns je<br />

Aktie hätten führen können:<br />

Ermittlung der Anzahl potenziell verwässernder Stammaktien<br />

Angepasster<br />

Durchschnittliche<br />

Anzahl der im Durchschnittskurs<br />

Ausübungspreis Umlauf befindlichen für die<br />

Tranche Ausübungspreis nach IAS 33 Bezugsrechte<br />

Periode 1)<br />

Zahl der potenziell<br />

verwässernden<br />

Stammaktien<br />

A A 2010 A zum 31.12.2010<br />

2008 2)<br />

2009 3)<br />

2010 4)<br />

0 0,97 105.994 51,59 104.001<br />

0 14,95 181.479 51,59 128.890<br />

0 32,54 179.103 51,59 66.135<br />

Summe 299.026<br />

1) Volumengewichteter Durchschnittskurs der Aktie Deutsche Börse auf Xetra in der Zeit vom 1. Januar bis<br />

31. Dezember 2010.<br />

2) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf GSP-Aktien der ISE.<br />

3) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf Aktien im Rahmen des Aktientantiemeprogramms für Vorstandsmitglieder<br />

und leitende Angestellte sowie um Bezugsrechte auf GSP-Aktien der ISE. Die Bezugsrechte auf<br />

ATP-Aktien der ISE (69.357 Stück) sind zum 31. Dezember 2010 nicht verwässernd.<br />

4) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf ATP-Aktien für leitende Angestellte der Gruppe Deutsche Börse<br />

sowie der ISE.<br />

Da der volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs über den angepassten Ausübungspreisen der Tranchen<br />

2008 bis 2010 lag, gelten diese Bezugsrechte im Sinne von IAS 33 als verwässernd.<br />

F-127


Ermittlung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie<br />

Zahl der Aktien, die sich am Anfang der Periode im<br />

Umlauf befanden<br />

Zahl der Aktien, die sich zum Ende der Periode im<br />

185.922.690 185.790.599 191.888.548<br />

Umlauf befanden 185.942.801 185.922.690 185.790.599<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf 185.937.908 185.859.470 190.529.299<br />

Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die<br />

299.026 219.700 62.636<br />

Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie 186.236.934 186.079.170 190.591.935<br />

Konzern-Jahresüberschuss (Mio. A) 417,8 496,1 1.033,3<br />

Ergebnis je Aktie (unverwässert) (A) 2,25 2,67 5,42<br />

Ergebnis je Aktie (verwässert) (A) 2,24 2,67 5,42<br />

1) Die GSP-Tranchen sowie die ATP-Tranchen 2007 und 2008 wurden aufgrund des beschlossenen Barausgleichs<br />

nicht mehr in der Berechnung der potenziell verwässernden Stammaktien berücksichtigt.<br />

2) Um die Vergleichbarkeit mit den Angaben für das Berichtsjahr zu erhöhen, wurde die Zahl der potenziell<br />

verwässernden Stammaktien entsprechend bereinigt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie hat sich für das<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 infolge dieser Bereinigung nicht verändert, wohingegen für das<br />

Geschäftsjahr zum 31.Dezember 2008 das verwässerte Ergebnis je Aktie sich infolge dieser Bereinigung<br />

von 5,41 A auf 5,42 A erhöht hatte.<br />

F-128<br />

2010 1)<br />

2009 2)<br />

2008 2)


41. Segmentberichterstattung<br />

Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur, die nach Märkten<br />

in die folgenden vier Segmente eingeteilt ist:<br />

Interne Organisations- und Berichtsstruktur<br />

Segment Geschäftsfelder<br />

Xetra Kassamarkt mit dem elektronischen Handelssystem<br />

Xetra und dem Präsenzhandel<br />

Zentraler Kontrahent für Aktien<br />

Wertpapierzulassung<br />

Eurex Elektronische Terminmarkthandelsplattform Eurex<br />

Elektronische Optionshandelsplattform ISE<br />

OTC-Handelsplattformen Eurex Bonds und Eurex<br />

Repo<br />

Zentraler Kontrahent für Anleihen, Derivate und<br />

Wertpapierpensionsgeschäfte (Eurex Clearing)<br />

Clearstream Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von<br />

inländischen und ausländischen Wertpapieren<br />

Dienste zur globalen Wertpapierfinanzierung<br />

Dienstleistungen für Investmentfonds<br />

Market Data & Analytics Kursvermarktung und Vertrieb von Informationen<br />

Indexentwicklung und -vermarktung<br />

Gemäß IFRS 8 sind die Informationen zu den Segmenten auf Basis der internen Berichterstattung dargestellt (so<br />

genannter Management Approach). 2010 erfolgte die Umstellung der internen Berichterstattung auf vier Marktsegmente<br />

mit dem Ziel, die Kostentransparenz zu erhöhen. Die externen Kosten der Servicesegmente Information<br />

Technology und Corporate Services werden seitdem den Marktsegmenten über die Menge der jeweiligen Nutzung<br />

(z.B. über Stundenabrechnung) bzw. über Zuteilungsschlüssel (z.B. Gebäudekosten auf Basis genutzter Flächen)<br />

als Primärkosten, d.h. ohne Gewinnaufschlag, zugeteilt. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die<br />

Vorjahreswerte ebenfalls in die Struktur der vier Marktsegmente überführt.<br />

Die Anpassung der Segmentstruktur hatte zwei wesentliche Auswirkungen auf die angepassten Zahlen der Jahre<br />

2008 und 2009. Erstens enthielten die früheren Kostenverrechnungen Gewinnaufschläge die nur innerhalb der<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen als eine Summe ausgewiesen wurden, während dies nun durch eine<br />

Allokation von Primärkosten (ohne Gewinnaufschlag) ersetzt wurde. Kosten von Information Technology und<br />

Corporate Services wurden den entsprechenden Positionen der Marktsegmente zugeteilt, z.B. wurde IT-Personalaufwand<br />

im Konzernabschluss 2010 teilweise als Personalaufwand in Xetra ausgewiesen. Infolgedessen stiegen die<br />

Positionen ,,Personalaufwand“ und ,,Abschreibungen“ an, während die Position ,,sonstige betriebliche<br />

Aufwendungen“ zurückgingen.<br />

F-129


Segmentberichterstattung<br />

Xetra Eurex Clearstream<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Umsätze mit fremden Dritten 262,3 292,1 448,7 858,7 838,4 1.035,3 760,7 742,7 790,5<br />

Innenumsätze 0 0 0 0 0 0 7,1 8,9 8,8<br />

Summe Umsatzerlöse 262,3 292,1 448,7 858,7 838,4 1.035,3 767,8 751,6 799,3<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft 0 0 0 0 0 0 59,4 97,4 236,8<br />

Sonstige betriebliche Erträge 7,8 39,3 7,9 32,5 51,3 53,4 13,2 30,4 9,9<br />

Gesamterlöse 270,1 331,4 456,6 891,2 889,7 1.088,7 840,4 879,4 1.046,0<br />

Volumenabhängige Kosten<br />

Gesamterlöse abzüglich<br />

�10,5 �25,8 �26,2 �14,3 �36,1 �47,3 �165,1 �167,9 �177,9<br />

volumenabhängiger Kosten 259,6 305,6 430,4 876,9 853,6 1.041,4 675,3 711,5 868,1<br />

Personalaufwand<br />

Abschreibung und<br />

�79,1 �58,5 �59,9 �161,1 �135,1 �130,7 �213,0 �166,1 �189,3<br />

Wertminderungsaufwand �14,8 �17,0 �15,7 �520,6 �502,4 �69,6 �30,6 �43,0 �45,2<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen �68,8 �86,3 �96,7 �205,1 �195,9 �196,5 �131,4 �134,1 �128,4<br />

Operative Kosten �162,7 �161,8 �172,3 �886,8 �833,4 �396,8 �375,0 �343,2 �362,9<br />

Beteiligungsergebnis<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern<br />

8,2 �3,5 �4,9 5,3 �11,1 �2,2 �1,0 �0,4 0<br />

(EBIT) 105,1 140,3 253,2 �4,6 9,1 642,4 299,3 367,9 505,2<br />

Finanzergebnis �4,3 �0,8 5,9 �100,6 �78,5 �48,7 �1,8 0 0<br />

Ergebnis vor Steuern (EBT) 100,8 139,5 259,1 �105,2 �69,4 593,7 297,5 367,9 505,2<br />

Investitionen in immaterielle<br />

Vermögenswerte und Sachanlagen 14,4 11,9 21,3 69,7 52,0 38,5 43,5 31,2 27,3<br />

Mitarbeiter (am 31.12.) 504 503 442 911 927 911 1.701 1.757 1.775<br />

EBIT�Marge (%) 40,1 48,0 56,4 �0,5 1,1 62,0 39,3 49,5 63,9<br />

1) In der Überleitung wird die Eliminierung von konzerninternen Umsätzen und Zwischengewinnen gezeigt.<br />

2) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Übernahme der STOXX Ltd.<br />

(74,0 Mio. A).<br />

F-130


Market Data & Analytics Summe aller Segmente Überleitung 1)<br />

Konzern<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

224,6 188,5 180,6 2.106,3 2.061,7 2.455,1 0 0 0 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />

31,1 9,9 11,5 38,2 18,8 20,3 �38,2 �18,8 �20,3 0 0 0<br />

255,7 198,4 192,1 2.144,5 2.080,5 2.475,4 �38,2 �18,8 �20,3 2.106,3 2.061,7 2.455,1<br />

0 0 0 59,4 97,4 236,8 0 0 0 59,4 97,4 236,8<br />

15,3 17,0 3,2 68,8 138,0 74,4 �7,8 �7,4 �7,7 61,0 130,6 66,7<br />

271,0 215,4 195,3 2.272,7 2.315,9 2.786,6 �46,0 �26,2 �28,0 2.226,7 2.289,7 2.758,6<br />

�21,0 �20,5 �18,7 �210,9 �250,3 �270,1 0 0 0 � 210,9 �250,3 �270,1<br />

250,0 194,9 176,6 2.061,8 2.065,6 2.516,5 �46,0 �26,2 0 2.015,8 2.039,4 2.488,5<br />

�48,8 �34,6 �29,9 �502,0 �394,3 �409,8 0 0 0 �502,0 �394,3 �409,8<br />

�17,5 �6,7 �6,6 �583,5 �569,1 �137,1 0 0 0 �583,5 �569,1 �137,1<br />

�55,4 �43,3 �45,4 �460,7 �459,6 �467,0 46,0 26,2 28,0 �414,7 �433,4 439,0<br />

�121,7 �84,6 �81,9 �1.546,2 �1.423,0 �1.013,9 46,0 26,2 28,0 �1.500,2 �1.396,8 �985,9<br />

�0,3 10,2 12,9 12,2 �4,8 5,8 0 0 0 12,2 �4,8 5,8<br />

128,0 120,5 107,6 527,8 637,8 1.508,4 0 0 0 527,8 637,8 1.508,4<br />

�1,5 �0,4 3,3 �108,2 �79,7 � 39,5 0 0 0 �108,2 �79,7 �39,5<br />

126,5 120,1 110,9 419,6 558,1 1.468,9 0 0 0 419,6 558,1 1.468,9<br />

6,8 3,2 7,4 134,4 98,3 94,5 0 0 0 134,4 98,3 94,5<br />

374 413 267 3.490 3.600 3,395 0 0 0 3.490 3.600 3.395<br />

57,0 63,9 59,6 25,1 30,9 61,4 k.A. k.A. k.A. 25,1 30,9 61,4<br />

F-131


Die Umsatzerlöse werden getrennt nach Erlösen mit fremden Dritten und mit anderen Segmenten (,,Innenumsätze“)<br />

ausgewiesen. Leistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von bewerteten Mengen oder zu<br />

Festpreisen verrechnet (z. B. die Datenlieferung von Eurex an Market Data & Analytics).<br />

Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Segmentberichterstattung werden die Positionen ,,Finanzerträge“<br />

und ,,Finanzaufwendungen“ zum Finanzergebnis zusammengefasst.<br />

Im Segment Eurex fiel ein Wertminderungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte der ISE in Höhe von<br />

453,3 Mio. A an (2009: 415,6 Mio. A; 2008: null). Des Weiteren gab es einen außerplanmäßigen Wertminderungsaufwand<br />

im Segment Eurex für Eurex Releases in Höhe von 6,6 Mio. A (2009: 15,3 Mio. A für Eurex Credit Clear<br />

und ISE-Software; 2008: 5,0 Mio. für ISE-Software) sowie im Segment Clearstream in Höhe von 1,4 Mio. A für<br />

Business Process Optimisation und 0,3 Mio. A für X-List (2009: 4,6 Mio. A für Converter; 2008: 2,0 Mio. A für<br />

Reference Data Factory und Self-Collateralisation).<br />

Zahlungsunwirksame Wertberichtigungen auf Forderungen und Ausbuchungen von uneinbringlichen Forderungen<br />

stammen aus folgenden Segmenten:<br />

Aufteilung der Wertberichtigung und Ausbuchung von Forderungen<br />

2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Xetra 0 0,6 2,1<br />

Eurex 0,2 0,4 3,0<br />

Clearstream 0 0 0<br />

Market Data & Analytics 0,9 0 0,8<br />

Summe 1,1 1,0 5,9<br />

Das Geschäftsmodell der Gruppe Deutsche Börse und aller ihrer Segmente ist auf einen international agierenden<br />

Teilnehmerkreis ausgerichtet; die Preise werden nicht nach der Herkunft der Teilnehmer differenziert. Deshalb ist<br />

es aus Preis-, Margen- und Risikogesichtspunkten unwesentlich, ob Umsatzerlöse mit nationalen oder internationalen<br />

Teilnehmern erwirtschaftet werden.<br />

Die Risiken und Erträge aus den Aktivitäten der Tochtergesellschaften innerhalb des wirtschaftlichen Umfelds der<br />

Europäischen Währungsunion (EWU) unterscheiden sich auf Basis der zu berücksichtigenden Faktoren zur<br />

Bestimmung von Informationen über geografische Regionen nach IFRS 8 nicht wesentlich voneinander. Daher<br />

hat die Gruppe Deutsche Börse folgende Segmente identifiziert: Eurozone, übriges Europa, Amerika und<br />

Asien-Pazifik.<br />

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den einzelnen Regionen erfolgt nach Sitz des Kunden, während Investitionen<br />

und langfristige Vermögenswerte nach Sitz des Unternehmens und die Mitarbeiter je nach Standort den Regionen<br />

zugeordnet werden.<br />

Informationen über geografische Regionen<br />

Umsatzerlöse Investitionen Langfristige Vermögenswerte<br />

Anzahl<br />

Mitarbeiter<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Eurozone 1.054,2 1) 1.015,3 1) 1.266,4 1) 103,0 86,1 89,4 1.331,6 2) 1.303,3 2) 1.285,7 2) 2.639 2.760 2.770<br />

Übriges Europa 765,2 1)<br />

699,6 1)<br />

842,9 1)<br />

0,1 5,3 0,1 523,4 2)<br />

524,6 2)<br />

46,2 2)<br />

445 436 316<br />

Amerika 252,9 1)<br />

302,1 1)<br />

323,1 1)<br />

31,1 5,4 5,0 1.544,3 2) 1.854,0 2) 2.380,1 2)<br />

326 341 280<br />

Asien/Pazifik 72,2 63,5 43,0 1)<br />

0,2 1,5 — 1,4 2)<br />

1,5 2)<br />

— 80 63 29<br />

Summe aller Regionen 2.144,5 2.080,5 2.475,4 134,4 98,3 3)<br />

94,5 3.400,7 3.683,4 3.712,0 3.490 3.600 3.395<br />

Überleitung �38,2 �18,8 �20,3 — — — — — — — — —<br />

Konzern 2.106,3 2.061,7 2.455,1 134,4 98,3 3)<br />

94,5 3.400,7 3.683,4 3.712,0 3.490 3.600 3.395<br />

1) Darunter Länder, in denen mehr als 10 Prozent der Umsatzerlöse generiert wurden: Großbritannien (2010:<br />

593,3 Mio. A; 2009: 534,7 Mio. A; 2008: 665,5 Mio. A), Deutschland (2010: 560,0 Mio. A; 2009: 571,3 Mio. A;<br />

2008: 656,8 Mio. A) und USA (2010: 242,4 Mio. A; 2009: 295,3 Mio. A; 2008: 320,0 Mio. A).<br />

2) Darunter Länder, in denen mehr als 10 Prozent der langfristigen Vermögenswerte bestehen: USA (2010:<br />

1.544,3 Mio. A; 2009: 1.854,0 Mio. A; 2008: 2.380,1 Mio. A), Deutschland (2010: 1.240,1 Mio. A; 2009:<br />

1.231,2 Mio. A; 2008: 1.213,3 Mio. A) und die Schweiz (2010: 520,5 Mio. A; 2009: 521,9 Mio. A; 2008:<br />

44,1 Mio. A).<br />

F-132


3) Ohne Investitionen in immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Übernahme der STOXX Ltd.<br />

(74,0 Mio. A).<br />

42. Finanzrisikomanagement<br />

Qualitative Information<br />

Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Führung und Kontrolle innerhalb der Gruppe Deutsche<br />

Börse. Ein wirksames und effizientes Risikomanagement sichert deren Fortbestand und trägt nachhaltig zum<br />

Erreichen der Unternehmensziele bei. Die Gruppe Deutsche Börse hat dazu ein konzernweites Risikomanagementsystem<br />

etabliert, in dem Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert sind und das für alle Mitarbeiter<br />

und organisatorischen Einheiten der Gruppe Deutsche Börse verbindlich ist.<br />

Mit ihrem Risikomanagementsystem stellt die Gruppe Deutsche Börse sicher, dass alle ihre Führungsausschüsse<br />

das Risikoprofil des gesamten Konzerns oder einzelner juristischer Einheiten sowie spezifische materielle Risiken<br />

zeitnah kontrollieren können. Ziel ist es, Entwicklungen, welche die Interessen der Gruppe Deutsche Börse<br />

gefährden könnten, rechtzeitig identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.<br />

Dieser Abschnitt über die erwarteten Entwicklungen wurde für die Gruppe Deutsche Börse erstellt und berücksichtigt<br />

noch nicht den am 15. Februar 2011 bekannt gemachten Unternehmenszusammenschluss zwischen der<br />

Deutsche Börse AG und der NYSE Euronext.<br />

Risikostrategie<br />

Die Risikostrategie der Gruppe Deutsche Börse basiert auf ihrer Geschäftsstrategie und setzt Grenzen durch die<br />

Spezifizierung von maximal zugelassenen Risiken für die operationellen Risiken, die finanzwirtschaftlichen<br />

Risiken, die Geschäftsrisiken und des Gesamtrisikos der Gruppe. Die Gruppe versichert, dass geeignete Maßnahmen<br />

ergriffen werden, um Risiken zu verhindern, zu verringern und zu übertragen, oder wissentlich Risiken zu<br />

akzeptieren.<br />

Die Risikostrategie ermöglicht die zeitnahe und adäquate Kontrolle von Risiken. Informationen, die notwendig<br />

sind, um die Risiken zu steuern, werden erfasst und mittels strukturierter und konsistenter Verfahren bewertet. Die<br />

Ergebnisse der Bewertung werden in einem Reporting-System zusammengeführt, mittels dessen die Risiken<br />

systematisch beurteilt und kontrolliert werden können. Risikoberichte werden sowohl auf regelmäßiger Basis<br />

erstellt als auch ad hoc; sie umfassen bestehende ebenso wie potenzielle Risiken.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse verwendet in der gesamten Gruppe, einschließlich der nicht der Regulierung durch<br />

Aufsichtsbehörden unterliegenden Einheiten, einen standardisierten Ansatz für die Messung und Berichterstattung<br />

aller Risiken: den ,,Value at Risk“ (VaR). Mit dem VaR kann das allgemeine Risikoprofil umfassend dargestellt und<br />

gesteuert werden; außerdem erleichtert er die Priorisierung der Risikomanagementmaßnahmen. Er beziffert<br />

bestehende und potenzielle Risiken und stellt, bezogen auf das angegebene Konfidenzniveau, die Obergrenze<br />

der kumulierten Verluste dar, die der Gruppe Deutsche Börse entstehen können, wenn bestimmte Verlustereignisse<br />

innerhalb eines festgelegten Zeitraums eintreten. Neben den VaR-Berechnungen führt die Gruppe regelmäßig<br />

Stresstestberechnungen für alle wesentlichen Risiken durch.<br />

Seit diesem Jahr berechnet die Gruppe Deutsche Börse als Hauptinstrument des Risikomanagements das ,,Ökonomische<br />

Kapital“. Es wird neben weiteren Kenngrößen benutzt, um das für den Geschäftsbetrieb notwendige Kapital<br />

zu bestimmen, mit dem auch extreme und unerwartete Verluste abgedeckt werden können.<br />

Das Ökonomische Kapital wird mittels einer VaR-Methode für einen Zeitraum von einem Jahr auf einem<br />

Konfidenzniveau von 99,98 Prozent berechnet. Für die Gruppe Deutsche Börse dient das bilanzierte Eigenkapital<br />

nach IFRS als Risikodeckungsmasse des Ökonomischen Kapitals, korrigiert um einen Betrag, der dem Risiko<br />

Rechnung trägt, dass immaterielle Vermögenswerte in einer Stresssituation nicht zum Buchwert liquidiert werden<br />

können. Per 31. Dezember 2010 wird das bilanzierte Eigenkapital zum 31. Dezember 2009 in Höhe von<br />

3.338,8 Mio. A zugrunde gelegt. Um die Verkaufserlöse für immaterielle Vermögenswerte in einer Stresssituation<br />

einschätzen zu können, wird der wirtschaftliche Wert der immateriellen Vermögenswerte um einen Stressfaktor von<br />

33% bis 100% verringert. Der Buchwert, den die Gruppe Deutsche Börse in dieser Stresssituation nicht durch<br />

Verkauf aller immateriellen Vermögenswerte realisieren könnte, würde 799,0 Mio. A betragen. Daher wird vom<br />

Eigenkapital in Höhe von 3.388,0 Mio. A ein Berichtigungsposten für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von<br />

799,0 Mio. A abgezogen, was zu einer Risikodeckungsmasse des ökonomischen Kapitals von 2.539,8 Mio. A führt.<br />

Für die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe wird als Risikodeckungsmasse des Ökonomischen Kapitals das Regulatorische<br />

Kapital verwendet (Details siehe Erläuterung 24).<br />

F-133


Die Gruppe Deutsche Börse berechnet das Ökonomische Kapital auch auf Ebene der Einzelrisiken, vergleicht es<br />

mit einem Limit, das einen für jedes Einzelrisiko definierten Prozentsatz der Risikodeckungsmasse darstellt, und<br />

berichtet das Ergebnis monatlich an den Vorstand. Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die vom<br />

Vorstand in der Risikostrategie vorgegebenen Risikolimits kontrolliert und nachhaltig eingehalten werden.<br />

Risikomanagement: Organisation und Methode<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse AG ist für das gruppenweite Risikomanagement verantwortlich. Die Geschäftsbereiche<br />

identifizieren Risiken und melden diese zeitnah an das Group Risk Management (GRM), einen zentralen<br />

Funktionsbereich mit gruppenweiten Kompetenzen. Die Geschäftsbereiche übernehmen außerdem das Risikocontrolling,<br />

informieren ihr jeweiliges Management über die Entwicklung risikorelevanter Kennzahlen und verbessern<br />

stetig die Qualität der Risikomanagementprozesse.<br />

GRM stellt sicher, dass das oben beschriebene umfassende Risikomanagementsystem angewandt wird und dass es<br />

in allen Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse den gleichen Standards entspricht. GRM bewertet alle<br />

bestehenden und neuen Risiken und berichtet monatlich sowie ggf. ad hoc an den Vorstand. Darüber hinaus<br />

berichtet GRM regelmäßig an den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG. Das<br />

Aufsichtsratsplenum wird über die Inhalte dieser Berichte schriftlich informiert.<br />

Die Funktion Internal Auditing stellt durch unabhängige Prüfungen sicher, dass die Risikocontrolling- und<br />

Risikomanagementfunktionen angemessen organisiert sind und ihre Aufgaben erfüllen.<br />

Durch die beschriebene Organisationsstruktur sowie die mit ihr verbundenen Abläufe und Verantwortlichkeiten<br />

stellt die Gruppe Deutsche Börse sicher, dass im gesamten Konzern ein ausgeprägtes Risikobewusstsein besteht.<br />

Risikomanagementsystem<br />

Das Risikomanagementsystem der Gruppe Deutsche Börse wird verwendet um die Risikostrategie, für welche der<br />

Vorstand verantwortlich ist, einzuführen. Zu diesem Zweck müssen alle potentiellen Verluste frühzeitig identifiziert,<br />

zentral erfasst, bewertet (d.h. soweit wie möglich in finanzieller Hinsicht quantifiziert werden) an den<br />

Vorstand, zusammen mit Handlungsempfehlungen, gemeldet und überwacht werden. Hierfür enthält der Risikomanagementprozess<br />

der Gruppe Deutsche Börse fünf Stufen (siehe auch die nachfolgende Abbildung):<br />

Fünfstufiges Risikomanagementsystem mit zentraler und dezentraler Verantwortung<br />

Verantwortung des<br />

Vorstands<br />

Verantwortung von<br />

Group Risk Management<br />

Verantwortung aller<br />

Geschäftsbereiche<br />

1. Identifizierung von Risiken<br />

Risikomanagementstrategie<br />

Risikomanagementprozess<br />

1. Identifizierung 2. Meldung<br />

3. Bewertung<br />

4. Kontrolle<br />

5. Bericht<br />

In diesem ersten Schritt werden alle Gefährdungen und Ursachen für Verluste oder Funktionsstörungen identifiziert.<br />

Risiken können aufgrund interner Aktivitäten oder aufgrund von externen Faktoren entstehen. Alle<br />

Ereignisse die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse haben könnten<br />

oder die Risikosituation verändern könnten müssen so früh wie möglich identifiziert werden. Es ist die Aufgabe<br />

aller Geschäftsbereiche und ihrer Mitarbeiter diese potentiellen Risiken zu identifizieren.<br />

2. Meldung von Risiken<br />

Alle Geschäftsbereiche müssen GRM regelmäßig und in akuten Fällen ad hoc über die Risiken informieren, die sie<br />

identifiziert und quantifiziert haben. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass alle potenziellen Risiken und Gefahren<br />

zentral erfasst werden.<br />

3. Bewertung von Risiken<br />

Auf Basis der verfügbaren Informationen bewertet GRM das Gefährdungspotenzial qualitativ und quantitativ. Für<br />

die quantitative Bewertung eines potenziellen Risikos wird die Value at Risk (VaR)-Methode angewandt.<br />

F-134


4. Kontrolle von Risiken<br />

Alle Geschäftsbereiche und deren Mitarbeiter sind für die Risikokontrolle und die Einführung von Maßnahmen zur<br />

Schadensbegrenzung verantwortlich. Die Handlungsalternativen lauten: Risikominderung, bewusste Akzeptanz<br />

des Risikos, externer Risikotransfer oder Risikovermeidung. Die Geschäftsbereiche bestimmen, welche Alternative<br />

jeweils am geeignetsten ist und setzen diese um.<br />

5. Bericht über die Risiken<br />

Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder und Gremien werden über erhebliche Risiken, deren Bewertung und<br />

mögliche sofortige Gegenmaßnahmen informiert; ggf. erhalten sie weitere Empfehlungen, damit sie geeignete<br />

Schritte veranlassen können.<br />

Risikostruktur<br />

Die Gruppe Deutsche Börse unterscheidet operationelle, finanzwirtschaftliche, Geschäfts- und Projektrisiken. Bei<br />

den operationellen Risiken werden Verfügbarkeitsrisiken, Fehlverarbeitungen, Schäden an materiellen Gütern<br />

sowie rechtliche Risiken und Risiken der Geschäftspraxis unterschieden.<br />

Die finanzwirtschaftlichen Risiken gliedert die Gruppe Deutsche Börse in Kredit-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken<br />

sowie Risiken aus der Nichteinhaltung regulatorischer Kennziffern.<br />

Die Geschäfts- und Projektrisiken werden nicht weiter untergliedert.<br />

Risikostruktur der Gruppe Deutsche Börse<br />

Operationelle Risiken<br />

Verfügbarkeitsrisiko<br />

Fehlverarbeitungen<br />

Schäden an materiellen Gütern<br />

Rechtliche Risiken und Risiken<br />

der Geschäftspraxis<br />

Projektrisiken<br />

Instrumente der Risikosteuerung<br />

Die Gruppe ermittelt den VaR in drei Schritten:<br />

Risikopositionen des Konzerns<br />

Finanzwirtschaftliche Risiken<br />

Kreditrisiko<br />

Marktpreisrisiko<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Risiko aus regulatorischen Kennziffern<br />

Geschäftsrisiken<br />

Schritt 1: Bestimmung der Verlustverteilung für jedes einzelne Risiko<br />

Auf Basis historischer Daten (beispielsweise Marktdaten, bisherige Ausfälle, geltend gemachte Ansprüche oder<br />

Betriebsunterbrechungen) oder anhand von Risikoszenarien wird für jedes einzelne Risiko eine Verlustverteilung<br />

ermittelt. Diese Verteilung kann z. B. eine Lognormalverteilung (wird häufig für das Risiko von Fehlverarbeitungen<br />

verwendet) sein oder eine Bernoulli-Verteilung (wird z. B. zur Simulation von Kontrahentenausfällen im<br />

Kreditrisiko verwendet).<br />

Schritt 2: Simulation der Verluste anhand der Monte-Carlo-Methode<br />

Mit einer Monte-Carlo-Simulation werden möglichst viele Verlustereignisse gemäß den getroffenen Verteilungsannahmen<br />

simuliert, um eine stabile VaR-Berechnung zu erreichen. Das Ergebnis ist eine Verteilung der möglichen<br />

Gesamtverluste.<br />

Schritt 3: Berechnung des VaR auf Basis der Monte-Carlo-Simulation<br />

Die Verluste der Monte-Carlo-Simulation werden nach ihrer Größe in absteigender Reihenfolge sortiert; auf den<br />

vorgegebenen Konfidenzniveaus werden die entsprechenden Verluste bestimmt.<br />

Neben dem Hauptinstrument des Ökonomischen Kapitals berechnet die Gruppe Deutsche Börse den VaR auf<br />

weiteren Konfidenzniveaus.<br />

In Ergänzung zu den VaR-Berechnungen führt die Gruppe Stresstestberechnungen für operationelle sowie für<br />

Liquiditäts- und Kreditrisiken durch.<br />

F-135


Um Kreditrisikokonzentrationen zu ermitteln, führt die Gruppe für relevante organisatorische Einheiten Analysen<br />

durch. Damit sollen eventuelle Häufungen von Kreditrisiken bei einzelnen Kontrahenten aufgedeckt werden.<br />

Regulatorische Anforderungen<br />

Nach der Genehmigung durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du<br />

Secteur Financier) wenden die Clearstream Banking S.A. und die Clearstream Banking AG seit dem 1. Januar 2008<br />

und die Clearstream <strong>Holding</strong> AG auf Gruppenebene nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(<strong>BaFin</strong>) seit dem 7. Oktober 2010 den fortgeschrittenen Messansatz an (Advanced<br />

Measurement Approach, AMA), um die Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken zu ermitteln. Die<br />

Eurex Clearing AG verwendet den Basisindikatoransatz für die Bemessung der Eigenkapitalanforderungen<br />

bezogen auf operationelle Risiken. Für Kredit- und Marktrisiken wird gruppenweit der Standardansatz verwendet.<br />

Die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe, die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG erfüllen die Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement (MaRisk). Wesentliche Punkte der Neufassung der MaRisk, die bis zum<br />

31. Dezember 2011 in vollem Umfang umgesetzt werden müssen, werden bereits heute erfüllt. Dies betrifft<br />

insbesondere die Anforderungen an die Risikoinventur, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Geschäfts- und<br />

Risikostrategien sowie die Risikokonzentration.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse verfolgt die Entwicklung des regulatorischen Umfelds hinsichtlich Risikomanagement,<br />

insbesondere die Überarbeitung der Capital Requirement Directives (CRD) der EU und des Regelwerks des<br />

Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III-Regeln), sehr genau und bleibt bestrebt, diesbezügliche<br />

regulatorische Anforderungen frühzeitig umzusetzen.<br />

Beschreibung und Bewertung der Risiken — Operationelle Risiken<br />

Die wesentlichen operationellen Risiken liegen für die Gruppe Deutsche Börse in einer Nichtverfügbarkeit ihrer<br />

Handels-, Clearing- und Abwicklungssysteme (Verfügbarkeitsrisiko) sowie in einer fehlerhaften Verarbeitung von<br />

Kundenaufträgen im Verwahrgeschäft (Fehlverarbeitungen).<br />

Verfügbarkeitsrisiko<br />

Das Verfügbarkeitsrisiko ergibt sich dadurch, dass Betriebsmittel, die für das Leistungsangebot der Gruppe<br />

Deutsche Börse unabdingbar sind, ausfallen könnten, so dass Dienstleistungen nicht oder nur mit Verzögerung<br />

erbracht werden. Dieses Risiko stellt für die Gruppe Deutsche Börse das größte operationelle Risiko dar. Risiken<br />

ergeben sich hier z. B. durch den Ausfall von Hard- und Software, Bedien- und Sicherheitsfehler sowie<br />

Beschädigungen an den Rechenzentren.<br />

Fehlverarbeitungen<br />

Diese Kategorie umfasst Risiken, die entstehen können, wenn eine Dienstleistung für Kunden der Gruppe Deutsche<br />

Börse mangelhaft erbracht wird, z. B. aufgrund von Produkt- und Prozessmängeln fehlerhaft durchgeführten<br />

Prozessen oder Fehlern bei manuellen Eingaben — denn trotz aller Automatisierungen und Bemühungen, ein so<br />

genanntes Straight-through Processing zu erreichen, sind weiterhin manuelle Arbeiten notwendig. Daher ist die<br />

Gruppe Deutsche Börse in bestimmten Geschäftssegmenten, z. B. im Verwahrgeschäft, weiterhin dem Risiko<br />

ausgesetzt, dass Aufträge von Kunden fehlerhaft bearbeitet werden. Außerdem muss in speziellen Fällen per Hand<br />

in die Markt- und Systemsteuerung eingegriffen werden.<br />

Schäden an materiellen Gütern<br />

In diese Kategorie fallen Risiken infolge von Unfällen oder Naturkatastrophen sowie Terrorismus und Sabotage.<br />

Rechtliche Risiken und Risiken der Geschäftspraxis<br />

Rechtliche Risiken umfassen Verluste, die sich daraus ergeben, dass neue oder bestehende Gesetze nicht eingehalten<br />

oder nicht angemessen beachtet werden, Verluste aus unzulänglichen Vertragsbedingungen oder aus<br />

Rechtsprechungen, die im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs unzureichend berücksichtigt werden, sowie<br />

Verluste aufgrund von Betrug. Risiken der Geschäftspraxis umfassen z. B. Verluste infolge von Geldwäsche sowie<br />

von Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen das Bankgeheimnis.<br />

Aufgrund einer Sammelklage gegen die Islamische Republik Iran (,,Iran“) erlangten die Kläger im September 2007<br />

vor einem amerikanischen Gericht ein Versäumnisurteil gegen den Iran. Im Juni 2008 leiteten die Kläger aus diesem<br />

Urteil ein Vollstreckungsverfahren ein, bei dem sie bestimmte Kundenpositionen im Sammeldepot der Lagerstelle<br />

der Clearstream Banking S.A. (,,Clearstream“) in den USA einfrieren ließen. Clearstream verteidigte sich gegen<br />

diese Zwangsverfügung, indem sie einen Antrag einreichte, diese Verfügung aus verschiedenen Gründen<br />

F-136


aufzuheben. Dieser Antrag ist vor Gericht noch anhängig. Im Oktober 2010 leiteten die Kläger ein Übertragungsverfahren<br />

ein, die zurückgehaltenen Positionen an die Kläger zu übergeben. Eine von den Klägern ergänzte<br />

Klageschrift hat Clearstream am 7. Januar 2011 erhalten. Diese Klage ist direkt gegen Clearstream gerichtet und<br />

beläuft sich auf Schadenersatz in Höhe von 250 Mio. US$ in Verbindung mit einem angeblich betrügerischen<br />

Transfer eingefrorener Positionen. Clearstream beabsichtigt, sich im Falle der Übertragung mit allen zur Verfügung<br />

stehenden Mitteln zu verteidigen.<br />

2010 sind keine nennenswerten Verluste aus operationellen Risiken entstanden.<br />

Maßnahmen zur Reduzierung operationeller Risiken<br />

Die Gruppe Deutsche Börse widmet der Risikominderung der zuvor genannten operationellen Risikoarten<br />

besondere Aufmerksamkeit mit dem Ziel, die Häufigkeit und Höhe potenzieller finanzieller Verluste aus entsprechenden<br />

Risikofällen zu reduzieren. Hierzu werden verschiedene Qualitäts- und Kontrollmaßnahmen mit dem<br />

Ziel ergriffen, den gruppenweiten Geschäftsbetrieb gegen jegliche Art von Betrug und gegen operationelle<br />

Geschäftsausfälle abzusichern. Neben der Einhaltung internationaler Qualitätsstandards gehört dazu die sorgfältige<br />

Analyse von eingetretenen operationellen Risikofällen, um Schritte festlegen zu können, die die Wahrscheinlichkeit<br />

des Wiederauftretens dieser Fälle reduzieren. Zusätzlich hat die Gruppe Deutsche Börse eine Vielzahl von<br />

Business Continuity Maßnahmen definiert, die erst beim Auftreten eines Notfalls oder im Anschluss daran ergriffen<br />

werden. Darüber hinaus hat die Gruppe Deutsche Börse Versicherungsverträge abgeschlossen, um die finanziellen<br />

Folgen von Schadenereignissen zu reduzieren.<br />

Ein weiteres Mittel der Risikoprävention ist das Interne Kontrollsystem (IKS), das der Vorstand für die Gruppe<br />

Deutsche Börse eingerichtet hat. Das IKS soll den effektiven und effizienten Geschäftsbetrieb der Gruppe Deutsche<br />

Börse sicherstellen, Vermögensschäden verhindern bzw. aufdecken und somit das gesamte Geschäftsvermögen<br />

schützen. Es umfasst sowohl prozessintegrierte als auch prozessunabhängige Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen.<br />

Das IKS ist integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems und wird kontinuierlich weiterentwickelt<br />

und angepasst, sobald sich Rahmenbedingungen ändern.<br />

Um operationelle Risiken — speziell das Verfügbarkeitsrisiko der Gruppe — zu vermindern, werden zudem<br />

internationale Qualitätsstandards (etwa Zertifizierung nach ISO 9001/ TickIT und ISO/IEC 20000) eingehalten.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse ist bestrebt, ihre Produkte und Services mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu<br />

erbringen. Der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs und der Notwendigkeit, diesen gegen Notfälle und<br />

Katastrophen abzusichern, kommt daher höchste Bedeutung zu. Da die Nichtverfügbarkeit der Kernprozesse und<br />

-ressourcen ein substanzielles Risiko für die Gruppe Deutsche Börse und ein potenzielles Systemrisiko für die<br />

Finanzmärkte im Allgemeinen darstellt, hat die Gruppe Deutsche Börse im gesamten Konzern ein Business<br />

Continuity Management (BCM) etabliert.<br />

Das BCM umfasst sämtliche vorsorglich geplanten Abläufe, die den fortlaufenden Betrieb auch im Krisenfall<br />

sicherstellen, und verringert somit das Verfügbarkeitsrisiko erheblich. Dazu zählen Vorkehrungen für alle<br />

wesentlichen Ressourcen (Systeme, Räumlichkeiten, Mitarbeiter, Lieferanten/Dienstleister), einschließlich der<br />

redundanten Auslegung aller kritischen IT-Systeme und der technischen Infrastruktur sowie Notfallarbeitsplätze für<br />

Mitarbeiter in Kernfunktionen in allen wichtigen operativen Zentren. Beispiele für diese Vorkehrungen sind in der<br />

Grafik ,,Business Continuity-Maßnahmen“ aufgeführt.<br />

Innerhalb der Gruppe wurde ein Notfall- und Krisenmanagementprozess implementiert, der bei einem Notfall<br />

sowohl zügiges Reagieren als auch koordiniertes Vorgehen sicherstellt. Der Prozess dient dazu, die Auswirkungen<br />

auf die Geschäftsprozesse und den Markt zu minimieren sowie eine rasche Rückkehr zum regulären Geschäftsbetrieb<br />

zu ermöglichen. In allen Geschäftsbereichen wurden Notfallmanager als zentrale Kontaktstellen und<br />

Verantwortliche bei eventuellen Notfällen oder Krisen ernannt. Die Notfallmanager informieren und/oder alarmieren<br />

den Vorstand (abhängig von der Schwere des Vorfalls). Im Falle einer Krise agiert das zuständige<br />

Vorstandsmitglied eines Bereichs als Krisenmanager.<br />

Die Business Continuity-Maßnahmen werden regelmäßig durch realitätsnahes Simulieren von Notfallsituationen<br />

getestet. Diese Tests werden in der Regel unangekündigt durchgeführt. GRM berichtet aufgetretene Probleme<br />

sowie seine Testbewertungen und Empfehlungen an den Vorstand. Die Testergebnisse werden nach den folgenden<br />

Kriterien bewertet:<br />

Funktionale Wirksamkeit — die Maßnahmen müssen technisch funktionieren.<br />

Ausführungsfähigkeit — die Mitarbeiter müssen mit den Notfallprozeduren vertraut sein und sie ausführen<br />

können.<br />

F-137


Wiederanlaufzeit — die Notfallmaßnahmen müssen innerhalb der vorgesehenen Zeit den Wiederanlauf<br />

des Betriebs sicherstellen.<br />

Weiterhin hat die Gruppe Deutsche Börse die Funktion Group Compliance eingerichtet, die die Aufgabe hat, die<br />

Gruppe vor möglichen Schäden aus Verstößen gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Standards guter<br />

Unternehmensführung zu schützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den folgenden Themen:<br />

Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten<br />

Einhalten des Berufs- und Bankgeheimnisses<br />

Verhinderung von Insidergeschäften<br />

Verhinderung von Marktmanipulation<br />

Verhinderung von betrügerischen Handlungen<br />

Verhinderung von Interessenkonflikten und Korruption<br />

Datenschutz<br />

Business Continuity-Maßnahmen<br />

Notfall- und Krisenmanagementprozess<br />

Systeme<br />

Alle Handels-, Clearing- und<br />

Abwicklungssysteme sowie die<br />

dazugehörigen Netzwerke sind<br />

ausgelegt für einen kontinuierlichen,<br />

hochverfügbaren Betrieb<br />

ohne Datenverlust.<br />

Die Rechenzentren sind jeweils<br />

dupliziert, um den Ausfall<br />

eines gesamten Standortes<br />

abzufangen.<br />

Arbeitsplätze<br />

Notfallarbeitsplätze sind für die<br />

kritischen Geschäftsbereiche<br />

eingerichtet.<br />

Die Nolfalllokationen sind<br />

voll ausgestattet und jederzeit<br />

einsatzbereit.<br />

Der Fernzugriff auf die Systeme<br />

der Gruppe ermöglicht das<br />

Arbeiten von zu Hause aus.<br />

Mitarbeiter<br />

Bei Ausfall eines großen Teils<br />

der Belegschaft an einem<br />

Standort kann der kritische<br />

Betrieb auf andere Standorte<br />

verlegt werden.<br />

Zusätzliche Pandemie-Vorsorgemaßnahmen<br />

sollen die<br />

Geschäftsfortführung im Falle<br />

einer Pandemie sicherstellen.<br />

Zulieferer<br />

Das Notfallprozedere mit den<br />

wesentlichen Zulieferern ist im<br />

Allgemeinen in den Leistungsverträgen<br />

oder Verfahrenshandbüchern<br />

beschrieben.<br />

Die Notfallvorbereitung der<br />

Zulieferer wird in regelmäßigen<br />

Sorgfaltsprüfungen bewertet.<br />

Falls die Zulieferer die Anforderungen<br />

nicht erfüllen, werden,<br />

wenn möglich, alternative<br />

Lieferanten eingesetzt.<br />

Verbleibende operationelle Risiken, die die Gruppe Deutsche Börse nicht selbst tragen will und die zu einem<br />

angemessenen Preis versicherbar sind, werden durch den Abschluss von Versicherungsverträgen übertragen. Alle<br />

Versicherungsverträge werden zentral koordiniert, womit sichergestellt ist, dass für die gesamte Gruppe Deutsche<br />

Börse jederzeit ein einheitlicher Versicherungsschutz mit einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht. Die<br />

risikorelevanten Verträge des Versicherungsportfolios werden einzeln überprüft und vom Finanzvorstand der<br />

Deutsche Börse AG genehmigt.<br />

Darüber hinaus führt die Gruppe Deutsche Börse für das operationelle Risiko Stresstestberechnungen in der<br />

Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe sowie in der Eurex Clearing AG durch. Diese Stresstests simulieren das Auftreten<br />

extremer operationeller Verluste bzw. eine Häufung großer operationeller Verluste in einem Jahr. Da die Gruppe<br />

bislang keine großen operationellen Schäden erlitten hat, werden hierfür potenzielle Risikoszenarien definiert.<br />

Diese Risikoszenarien beschreiben mögliche operationelle Schadensereignisse, deren Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

und die potenzielle Schadenshöhe, wobei Letztere von internen Experten der jeweiligen Geschäftsbereiche<br />

geschätzt werden. Für den Stresstest werden auf Basis dieser Risikoszenarien folgende extreme Verlustsituationen<br />

simuliert und mit der Risikodeckungsmasse für operationelle Risiken verglichen:<br />

Das Risikoszenario mit dem größten geschätzten maximalen Verlust, unabhängig von der erwarteten<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit.<br />

Die Kombination der zwei größten Maximalschäden, deren Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils auf ein<br />

Ereignis in 100 Jahren oder häufiger geschätzt wird.<br />

Die Kombination der drei größten Maximalschäden, deren Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils auf ein<br />

Ereignis in 20 Jahren oder häufiger geschätzt wird.<br />

Im Geschäftsjahr haben die Stresstests des operationellen Risikos keine Notwendigkeit ergeben, die Risikodekkungsmasse<br />

für die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe sowie die Eurex Clearing AG zu erhöhen.<br />

F-138


Finanzwirtschaftliche Risiken<br />

Die verschiedenen finanzwirtschaftlichen Risiken werden durch effektive Kontrollmaßnahmen begrenzt.<br />

Kreditrisiko<br />

Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Kontrahent ausfällt und in der Folge seine Verbindlichkeiten<br />

gegenüber der Gruppe Deutsche Börse nicht oder nicht vollständig erfüllt.<br />

Kreditrisiken bestehen in der Gruppe Deutsche Börse vor allem in Unternehmen der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe<br />

und in der Eurex Clearing AG. Darüber hinaus sind die Geldanlagen und Forderungen der Gruppe Deutsche Börse<br />

mit einem Kreditrisiko behaftet.<br />

Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe: Die Clearstream Banking S.A. und die Clearstream Banking AG vergeben an ihre<br />

Kunden Kredite oder vermitteln Wertpapierleihegeschäfte. Dieses Kreditgeschäft unterscheidet sich jedoch<br />

grundlegend vom klassischen Kreditgeschäft. Zum einen werden die Kredite ausschließlich sehr kurzfristig<br />

vergeben; zum anderen werden sie nur zum Zwecke der Erhöhung der Effizienz in der Wertpapierabwicklung<br />

sowie weit überwiegend besichert und an Kunden mit hoher Bonität vergeben. Darüber hinaus sind eingeräumte<br />

Kreditlinien jederzeit widerrufbar.<br />

Die Clearstream Banking S.A. ist ferner dem Ausfallrisiko im Rahmen des strategischen Wertpapierleihegeschäfts<br />

(ASLplus) ausgesetzt. Als Entleiher sind nur ausgewählte Banken tätig. Alle Leihetransaktionen sind vollständig<br />

besichert. Zur Besicherung sind ausschließlich ausgewählte Anleihen zugelassen. Als Mindestrating für diese<br />

Emissionen gilt A+ bei Standard & Poor’s bzw. ein entsprechend hohes Rating bei anderen Agenturen. Für<br />

Emittenten kurzlaufender Wertpapiere ohne Emissionsrating gilt ein Mindestrating von A-1.<br />

Vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung wird die Bonität potenzieller Kunden bewertet. Die Clearstream Banking<br />

S.A. und die Clearstream Banking AG definieren kundenspezifische Kreditlinien sowohl auf Basis einer<br />

regelmäßigen Bonitätsprüfung als auch im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen. Die Clearstream Banking<br />

S.A. und die Clearstream Banking AG legen Sicherheitsabschläge für Wertpapiersicherheiten risikoadäquat fest<br />

und überprüfen ihre Angemessenheit fortlaufend. Emittenten aus den so genannten PIIGS-Staaten (Portugal,<br />

Italien, Irland, Griechenland und Spanien), die als zu risikoreich eingestuft wurden, wurden mit einem zusätzlichen<br />

Sicherheitenabschlag versehen oder von den zulässigen Sicherheiten ausgeschlossen.<br />

Eurex Clearing AG: Die Eurex Clearing AG schließt gemäß ihren Clearingbedingungen nur Geschäfte mit ihren<br />

Clearingmitgliedern ab. Das Clearing bezieht sich auf Wertpapiere, Rechte, Derivate und Emissionsberechtigungen,<br />

die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (,,Eurex-Börsen“), der Eurex Bonds, der Eurex Repo, der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse (FWB » ), der Irish Stock Exchange sowie der European Energy Exchange (EEX)<br />

gehandelt werden und bei denen die Eurex Clearing AG als zentraler Kontrahent in die angebahnten oder<br />

abgeschlossenen Geschäfte eintritt. Daneben kann die Eurex Clearing AG als zentraler Kontrahent für außerbörslich<br />

(OTC) abgeschlossene Derivategeschäfte eintreten, soweit diese Geschäfte inhaltlich den Derivategeschäften<br />

an relevanten oben erwähnten Märkten entsprechen und die Clearingmitglieder sich für börsliches Clearing ihrer<br />

außerbörslichen Derivategeschäfte entscheiden. In diesem Kontext erbringt die Eurex Clearing AG für ihre<br />

Clearingmitglieder Clearingdienstleistungen für die an einzelnen Märkten oder OTC abgeschlossenen Geschäfte.<br />

Dies geschieht teilweise auch im Zusammenwirken mit einem anderen Clearinghaus (Link-Clearinghaus) und auf<br />

Basis einer gesonderten Vereinbarung (Clearinglink-Vereinbarung).<br />

Jedes Clearingmitglied muss ein haftendes Eigenkapital mindestens in der von der Eurex Clearing AG für deren<br />

Clearingtätigkeit an den verschiedenen Märkten festgelegten Höhe nachweisen, wobei die Höhe des Eigenkapitals<br />

vom Risiko abhängt.<br />

Um das Risiko der Eurex Clearing AG abzusichern, dass ein Clearingmitglied vor Erfüllung der offenen Geschäfte<br />

ausfällt, verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung<br />

zu täglichen Sicherheitsleistungen in Geld oder Wertpapieren (Margins) — und darüber hinaus ggf. auch untertägigen<br />

Sicherheitsnachschüssen — in einer von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe. Die Margins werden<br />

für Eigenkonten der Clearingmitglieder und Konten ihrer Kunden getrennt berechnet.<br />

Der Gewinn und Verlust, der während des Tages aus Wertveränderungen der Finanzinstrumente entstanden ist, wird<br />

dabei zwischen den Kontrahenten entweder in Geld ausgeglichen (Variation Margin) oder vom Verkäufer als<br />

Sicherheitsleistung aufgrund des veränderten Gegenwertes der Position bei der Eurex Clearing AG hinterlegt<br />

(Premium Margin). Im Falle von Anleihe-, Repo- oder Aktiengeschäften wird die Margin entweder vom Käufer<br />

oder vom Verkäufer erhoben (Current Liquidating Margin) — je nachdem, wie sich der Kaufpreis gegenüber dem<br />

aktuellen Wert der Finanzinstrumente verhält. Über diesen Ausgleich von Gewinnen und Verlusten hinaus soll das<br />

Risiko der Glattstellungskosten eines Kontos über die angenommene Liquidationsperiode abgesichert werden, und<br />

F-139


zwar unter der Annahme der ungünstigsten möglichen Wertentwicklung der im Konto enthaltenen Positionen<br />

(Additional Margin). Die Methode zur Berechnung der Additional Margin wird als ,,Risk-based Margining“<br />

bezeichnet und ist im Wesentlichen ein VaR-Ansatz. Die maximalen Glattstellungskosten werden zunächst für<br />

jedes Produkt einzeln ermittelt. Anschließend werden gegenläufige Positionen des gleichen Risikomusters<br />

verrechnet, wenn über längere Zeiträume eine hohe Korrelation zwischen ihnen bestand. Das angestrebte<br />

Konfidenzniveau für die Additional Margin beträgt mindestens 99,0 Prozent. Regelmäßige Überprüfungen stellen<br />

sicher, dass die Margins dem geforderten Konfidenzniveau entsprechen.<br />

Der Ansatz der Eurex Clearing AG zur Absicherung von Risiken gewährleistet auch, dass unmittelbar zwischen<br />

zwei Parteien abgeschlossene und bilateral ausgehandelte Geschäfte erfüllt werden, insbesondere außerbörsliche<br />

Derivategeschäfte wie Credit Default Swaps. Bei diesem so genannten Kreditclearing tragen die Sicherungsmechanismen<br />

den besonderen Risiken der Credit Default Swaps durch spezifische Margin-Komponenten für<br />

Sicherungsgeber und -nehmer Rechnung. Für die Teilnahme am Kreditclearing ist eine eigene Clearinglizenz<br />

erforderlich.<br />

Zur Abdeckung der Margin-Verpflichtungen lässt die Eurex Clearing AG ausschließlich ausgewählte Sicherheiten<br />

mit hoher Bonität zu. Die Eurex Clearing AG überprüft die zulässigen Sicherheiten fortlaufend und setzt<br />

Sicherheitsabschläge zur Abdeckung des Marktrisikos der Wertpapiersicherheiten auf einem Konfidenzniveau<br />

von mindestens 99,9 Prozent fest. Auch hier wurden Emittenten aus den PIIGS-Staaten, die als zu risikoreich<br />

eingestuft wurden, mit einem zusätzlichen Sicherheitenabschlag versehen oder von den zulässigen Sicherheiten<br />

ausgeschlossen. Die Risikoparameter zur Bestimmung der Sicherheitsabschläge werden regelmäßig überprüft, und<br />

die Sicherheitsabschläge werden für jedes Wertpapier auf täglicher Basis neu berechnet.<br />

Über die Entrichtung von Margins für laufende Transaktionen hinaus muss jedes Clearingmitglied abhängig von<br />

seinem individuellen Risiko Beiträge in einen Clearingfonds einzahlen. Dieser haftet solidarisch für die finanziellen<br />

Folgen eines Verzugs oder Ausfalls von Clearingmitgliedern, soweit diese nicht durch die individuellen<br />

Margins der betroffenen Clearingmitglieder gedeckt werden. Für das Kreditclearing hat die Eurex Clearing AG<br />

einen separaten Clearingfonds eingerichtet. Die Eurex Clearing AG führt Stresstests durch, um zu überprüfen, ob<br />

der Clearingfonds risikoadäquat ist. Hierzu werden alle laufenden Transaktionen der Clearingmitglieder sowie<br />

deren Sicherheiten Marktpreisschwankungen auf einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 Prozent unterworfen.<br />

Um potenzielle Verluste ermitteln zu können, die über die individuellen Margins eines Clearingmitglieds<br />

hinausgehen, wird die Auswirkung eines potenziellen Ausfalls auf den Clearingfonds simuliert. Die Eurex<br />

Clearing AG hat Limits definiert, bei deren Überschreitung sie unverzüglich Maßnahmen zur Anpassung des<br />

Umfangs des Clearingfonds treffen kann.<br />

Für den Fall, dass ein Clearingmitglied seinen Verpflichtungen gegenüber der Eurex Clearing AG nicht nachkommt,<br />

stehen ihr die folgenden Verteidigungsmaßnahmen zur Verfügung:<br />

1. Zunächst können die offenen Positionen und Geschäfte des betreffenden Clearingmitglieds saldiert und/oder<br />

risikotechnisch durch das Eingehen entsprechender Gegengeschäfte geschlossen oder bar abgerechnet<br />

werden.<br />

2. Für die Deckung eines eventuell anfallenden offenen Betrags, der sich bei einer solchen Glattstellung bzw.<br />

Barabrechnung ergeben könnte, sowie für Kosten im Zusammenhang mit der Glattstellung oder Barabrechnung<br />

würde zunächst die vom betreffenden Clearingmitglied erbrachte Sicherheitsleistung herangezogen.<br />

Zum 31. Dezember 2010 waren zugunsten der Eurex Clearing AG Sicherheiten in Höhe von 32,1 Mrd. A<br />

gestellt.<br />

3. Nachfolgend würde der vom betreffenden Clearingmitglied geleistete Beitrag zum Clearingfonds zur Dekkung<br />

herangezogen.<br />

4. Eine danach eventuell verbleibende Unterdeckung würde zunächst durch die Gewinnrücklage der Eurex<br />

Clearing AG abgesichert. Die Gewinnrücklagen der Eurex Clearing AG hatten zum 31. Dezember 2010 einen<br />

Wert von 6,4 Mio. A vor Einstellung.<br />

5. Anschließend würden die von allen anderen Clearingmitgliedern in den Clearingfonds geleisteten Beiträge<br />

anteilig verwertet. Der Clearingfonds der Eurex Clearing AG hatte zum 31. Dezember 2010 ein Volumen von<br />

1.480,7 Mio. A. Nach vollständigem Verzehr kann die Eurex Clearing AG von den Clearingteilnehmern<br />

Nachschüsse einfordern.<br />

Geldanlagen: Weitere Kreditrisiken entstehen bei der Anlage von Geldern der Deutsche Börse AG und ihrer<br />

Tochterunternehmen. Die Gruppe Deutsche Börse reduziert dieses Risiko, indem sie Anlagen auf mehrere<br />

Kontrahenten mit ausschließlich hoher Bonität verteilt, Anlagegrenzen für jeden Kontrahenten definiert und<br />

überwiegend kurzfristig sowie, wenn möglich, besichert anlegt. Auf Basis einer regelmäßigen Bonitätsprüfung<br />

F-140


sowie im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen legt die Gruppe Deutsche Börse Höchstgrenzen für die<br />

Anlage fest.<br />

Stresstestberechnung: Bei den Stresstestberechnungen für das Kreditrisiko hat die Gruppe drei verschiedene<br />

Szenarien implementiert: Diese simulieren eine milde Rezession, eine weltwirtschaftliche Depression sowie den<br />

Ausfall des größten Kontrahenten und werden für jeden Geschäftstag quantifiziert. Die in den Stresstests<br />

ermittelten Werte werden mit Limits verglichen, die als Teil der Risikodeckungsmasse definiert sind. Kreditrisikostresstests<br />

werden auf Ebene der Gruppe Deutsche Börse, der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe und der Eurex<br />

Clearing AG berechnet. Im Geschäftsjahr wurden anhand der Stresstestberechnungen des Kreditrisikos keine<br />

wesentlichen Risiken identifiziert.<br />

Zur Berechnung von Kreditrisikokonzentrationen führt die Gruppe Deutsche Börse darüber hinaus auf Ebene der<br />

Gruppe Deutsche Börse, der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe und der Eurex Clearing AG VaR-Analysen durch, um<br />

eventuelle Häufungen von Risiken bei einzelnen Kontrahenten zu identifizieren. Dazu werden VaRs des Kreditrisikos<br />

auf Einzelkontrahentenebene berechnet und mit den Gesamt-VaRs des Kreditrisikos verglichen. Bedingt<br />

durch ihr Geschäftsmodell sind die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse beinahe vollständig auf Kunden des<br />

Finanzsektors konzentriert. Es bestehen allerdings keine nennenswerten Konzentrationen des Kreditrisikos auf<br />

einzelne Kontrahenten.<br />

Marktpreisrisiko<br />

Marktpreisrisiken können in Form von Zins- oder Währungsrisiken im operativen Geschäft durch die Vereinnahmung<br />

von Nettoerlösen in Fremdwährung sowie bei der Anlage oder Aufnahme von Geldern durch Zins- und<br />

Währungsschwankungen entstehen.<br />

Die Gruppe Deutsche Börse vermeidet, wo dies möglich ist, offene Währungspositionen. Kundeneinlagen in<br />

Fremdwährungen sind durch währungskongruente Nostropositionen abgedeckt. Erlösen in Fremdwährung stehen<br />

teilweise Kosten in Fremdwährung gegenüber. Verbleibende Währungsrisiken wurden in der Gruppe Deutsche<br />

Börse im Geschäftsjahr 2010 zum großen Teil durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Hierbei wurden geplante<br />

Währungspositionen auf den Termin des erwarteten Zahlungseingangs zu einem im Voraus fixierten Kurs verkauft.<br />

Die Wirksamkeit dieser Absicherung wird durch eine laufende Überprüfung gewährleistet.<br />

Zinsrisiken ergeben sich für die Deutsche Börse AG, die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe und die Eurex Clearing AG<br />

aus der Anlage von Geldern. Zinsrisiken werden durch ein Limitsystem beschränkt, das Fristentransformation nur<br />

in geringem Umfang zulässt. Die Deutsche Börse AG ist zudem Zinsrisiken bei einer möglichen Refinanzierung<br />

ausstehender Schuldtitel ausgesetzt. Durch Swap- sowie Optionsgeschäfte hat sich die Deutsche Börse AG bereits<br />

2010 einen festen Zinssatz bzw. das Recht auf einen festen Zinssatz für einen Teil eventuell zu refinanzierender<br />

Beträge gesichert.<br />

Weitere Marktpreisrisiken können im Rahmen eines so genannten Contractual Trust Arrangements (insolvenzgesichertes<br />

Fondsvermögen zur Rückdeckung bestehender Versorgungspläne der Gruppe Deutsche Börse) entstehen.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass nicht genügend Liquidität für die Erfüllung der täglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

vorhanden sein könnte oder im Falle von Liquiditätsengpässen erhöhte Refinanzierungskosten<br />

anfallen könnten.<br />

Group Treasury überwacht die tägliche und untertägige Liquidität für die Gruppe Deutsche Börse und ihre<br />

Einzelgesellschaften (mit Ausnahme der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe, für die Clearstream Treasury zuständig ist)<br />

und steuert sie mit Hilfe eines Limitsystems. Zur Absicherung gegen extreme Situationen stehen umfangreiche<br />

Kreditlinien zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die Gruppe Deutsche Börse ein operationelles und strategisches<br />

Liquiditätsmanagement. Während operativ sichergestellt wird, dass die erwarteten Zahlungsausgänge der<br />

jeweils folgenden drei Monate gedeckt sind, ist das strategische Liquiditätsmanagement auf die längerfristige<br />

Planung und Sicherstellung der Liquidität sowie die Finanzierung von Projekten und Investitionen ausgerichtet.<br />

Für die Eurex Clearing AG existieren aufgrund ihrer Eigenschaft als zentraler Kontrahent strenge interne<br />

Liquiditätsvorgaben. Die Anlagepolitik ist entsprechend konservativ. Regelmäßige Analysen stellen die Angemessenheit<br />

dieser Liquiditätsvorgaben sicher.<br />

Clearstream Treasury gewährleistet die Liquidität der Gesellschaften der Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe. Die<br />

Anlagestrategie zielt darauf ab, die Kundeneinlagen jederzeit zurückzahlen zu können. Die zur Steuerung<br />

F-141


verwendeten Liquiditätslimits gehen über regulatorische Anforderungen hinaus. Zur zusätzlichen Absicherung<br />

stehen umfangreiche weitere Finanzierungsformen zur Verfügung.<br />

Im Berichtsjahr verfügten die Gruppe Deutsche Börse, die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe sowie alle Einzelgesellschaften<br />

stets über ausreichend Liquidität.<br />

Stresstestberechnung: Für das Liquiditätsrisiko werden Stresstestberechnungen in der Clearstream <strong>Holding</strong>-<br />

Gruppe sowie in der Eurex Clearing AG durchgeführt. Zu diesem Zweck haben die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe<br />

und die Eurex Clearing AG jeweils drei Szenarien implementiert, die quartalsweise berechnet werden. In den<br />

Szenarien werden sowohl die Liquiditätsquellen als auch die Liquiditätsverwendungen einem Stresstest unterzogen,<br />

wobei neben historischen auch hypothetische Szenarien durchkalkuliert werden. Im Ergebnis kann sowohl der<br />

Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe als auch der Eurex Clearing AG eine komfortable Liquiditätssituation attestiert<br />

werden.<br />

Risiko aus regulatorischen Kennzahlen<br />

Das Risiko aus regulatorischen Kennzahlen umfasst Verluste, die daraus entstehen könnten, dass vorgegebene<br />

Kennzahlenwerte nicht erreicht werden.<br />

Die Clearstream <strong>Holding</strong>-Gruppe, die Clearstream Banking S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex<br />

Clearing AG erfüllen die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen aus ,,Basel II“. Die Clearstream Banking<br />

S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG erfüllen die regulatorischen Liquiditätsanforderungen<br />

der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden.<br />

Geschäftsrisiken<br />

Das Geschäftsrisiko spiegelt die Abhängigkeit der Gruppe Deutsche Börse von der gesamtwirtschaftlichen<br />

Entwicklung und ihre Anfälligkeit für Ereignisrisiken wie regulatorische Anpassungen oder Veränderungen im<br />

Wettbewerbsumfeld wider. Dieses Risiko wird auf das EBIT bezogen dargestellt. Geschäftsrisiken können sich auf<br />

Umsatz und Kostenentwicklung auswirken, indem z.B. der Umsatz im Vergleich zu den entsprechenden Planzahlen<br />

zurückgeht oder die Kosten steigen. Darüber hinaus können sich externe Faktoren wie Entwicklung und Volatilität<br />

der Aktienmärkte oder fehlendes Vertrauen der Investoren in die Finanzmärkte auf die Ertragslage auswirken.<br />

Regulatorische Maßnahmen stellen ein wesentliches Geschäftsrisiko dar. Sie können einerseits die Wettbewerbsposition<br />

der Gruppe Deutsche Börse negativ beeinflussen, andererseits aber auch die Geschäftsmodelle der Kunden<br />

der Gruppe Deutsche Börse tangieren und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Gruppe<br />

Deutsche Börse reduzieren.<br />

Innerhalb des Risikos eines veränderten wettbewerblichen Umfelds kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />

die Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse wegen des intensiven Wettbewerbs um Marktanteile in einzelnen<br />

Geschäftsbereichen verschlechtert. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass immaterielle Vermögenswerte<br />

im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung ganz oder teilweise abzuschreiben sind.<br />

Für die einzelnen Geschäftsbereiche der Gruppe Deutsche Börse werden Szenarien auf Grundlage der wichtigsten<br />

Risikoereignisse erstellt und quantitativ bewertet. Die Gruppe Deutsche Börse überwacht diese Entwicklungen sehr<br />

genau, um frühzeitig risikomindernde Maßnahmen einzuleiten.<br />

Projektrisiken<br />

Projektrisiken können sich aus der Umsetzung laufender Projekte (Einführung neuer Produkte, Prozesse oder<br />

Systeme) ergeben, die wesentliche Auswirkungen auf eine der drei anderen Risikokategorien (operationelle,<br />

finanzwirtschaftliche und Geschäftsrisiken) haben könnten. Die Projektrisiken werden von Group Risk Management<br />

bewertet und bereits in der Anfangsphase wesentlicher Projekte berücksichtigt. Kein Projekt, das 2010 geplant<br />

und umgesetzt wurde, verursachte eine wesentliche Änderung des Gesamtrisikoprofils der Gruppe Deutsche Börse.<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung von Projekten, z. B. das Budgetrisiko, Qualitäts-/Umfangsrisiko<br />

oder Terminrisiko, werden dezentral überwacht und an die entsprechenden Kontrollgremien berichtet.<br />

Zusammenfassung<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erkannte die Gruppe Deutsche Börse alle neu aufgetretenen Risiken frühzeitig und<br />

konnte geeignete Maßnahmen treffen, um ihnen zu begegnen. Auf Basis dieser Maßnahmen hat sich das<br />

Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse nicht wesentlich geändert. Im Geschäftsjahr standen den Risiken der<br />

Gruppe Deutsche Börse stets Risikodeckungsmassen in ausreichender Höhe gegenüber. Das Ökonomische Kapital<br />

der Gruppe Deutsche Börse betrug zum 31. Dezember 2010 486 Mio. A, die Risikodeckungsmasse 2.540 Mio. A<br />

F-142


(siehe Abschnitt Risikostrategie für weitere Informationen). Der Vorstand der Deutsche Börse AG ist überzeugt von<br />

der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.<br />

Ausblick<br />

Die Gruppe bewertet fortlaufend ihre Risikosituation. Aus heutiger Sicht ist für den Vorstand eine signifikante<br />

Änderung der Risikosituation und somit eine Gefährdung des Fortbestands der Gruppe nicht erkennbar. Dieser<br />

Abschnitt über die erwartete Entwicklung wurde für die Gruppe Deutsche Börse erstellt und berücksichtigt noch<br />

nicht den beabsichtigten und am 15. Februar 2011 bekannt gemachten Unternehmenszusammenschluss der<br />

Deutsche Börse AG und der NYSE Euronext. Auch für 2011 sind Weiterentwicklungen der Risikomanagementsysteme<br />

vorgesehen. Beispielsweise ist geplant, die gruppenweiten Stresstests des Ökonomischen Kapitals zu<br />

erweitern und die IT-Infrastruktur für das Risikomanagement weiter zu stärken.<br />

Quantitative Informationen<br />

Finanzielle Risiken treten in der Gruppe Deutsche Börse hauptsächlich in Form von Kreditrisiken und in einem sehr<br />

geringen Umfang in Form von Marktpreisrisiken auf. Sie werden mittels des ökonomischen Kapitalkonzepts<br />

quantifiziert. Das ökonomische Kapital wird mit einem Konfidenzniveau von 99,98 Prozent für eine Haltedauer von<br />

einem Jahr beurteilt. Das ökonomische Kapital wird mit dem Haftungskapital der Gruppe nach Berücksichtigung<br />

immaterieller Vermögenswerte verglichen, um ihre Fähigkeit zu ermitteln, extreme unerwartete Verluste aufzufangen.<br />

Das ökonomische Kapital für finanzwirtschaftliche Risiken wird jeweils zum Ende eines jeden Monats<br />

berechnet und lag zum 31. Dezember 2010 bei 136 Mio. A. Es wird hauptsächlich durch das Kreditrisiko bestimmt.<br />

Das ökonomische Kapital für Kreditrisiken wird auf täglicher Basis ermittelt.<br />

Die Gruppe evaluiert fortlaufend ihre Risikosituation. Aus heutiger Sicht ist für den Vorstand keine signifikante<br />

Änderung der Risikosituation und somit keine Gefährdung des Fortbestands der Gruppe Deutsche Börse erkennbar.<br />

F-143


Kreditrisiken<br />

Kreditrisiken entstehen in der Gruppe Deutsche Börse aus den folgenden Positionen:<br />

Klassifizierung der Finanzinstrumente<br />

Konzernanhang<br />

Buchwerte — maximale Risikoposition Sicherheiten<br />

Betrag zum<br />

31.12.2010<br />

Betrag zum<br />

31.12.2009<br />

Betrag zum<br />

31.12.2008<br />

Betrag zum<br />

31.12.2010<br />

Betrag zum<br />

31.12.2009<br />

Betrag zum<br />

31.12.2008<br />

Segment<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Besicherte Geldanlagen<br />

Tagesgeld gegen<br />

Sicherungsübereignung von<br />

Wertpapieren Eurex 1)<br />

250,0 499,7 1.500,2 447,2 782,7 1.584,3<br />

Verzinsliche Forderungen Clearstream 16 175,0 200,0 200,0 166,7 190,0 194,1<br />

Reverse Repurchase<br />

Agreements Eurex 1)<br />

Clearstream 20<br />

4.926,6<br />

4.491,1<br />

3.797,3<br />

2.955,8<br />

8.381,4<br />

2.910,9<br />

4.985,3<br />

4.521,5<br />

3.816,6 8.456,4<br />

2)<br />

2.945,5 2)<br />

2.937,0 2)<br />

Gruppe 1)<br />

407,7 193,3 100,5 410,4 194,3 100,5<br />

Unbesicherte Geldanlagen<br />

10.250,4 7.646,1 13.093,0 10.531,1 7.929,1 13.272,3<br />

Geldmarktgeschäfte —<br />

Zentralbanken Eurex 1)<br />

984,7 492,9 428,5 0 0 0<br />

Clearstream 20 0 1.197,0 1.900,0 0 0 0<br />

Geldmarktgeschäfte — andere<br />

Kontrahenten Eurex 1)<br />

51,5 40,3 76,5 0 0 0<br />

Clearstream<br />

Gruppe<br />

20 971,0 401,7 976,7 0 0 0<br />

1)<br />

110,0 157,5 141,0 0 0 0<br />

Guthaben auf Nostrokonten Clearstream<br />

Gruppe<br />

20 1.287,6 1.475,9 1.349,2 0 0 0<br />

1)<br />

Zentralbankguthaben mit<br />

125,0 120,2 75,6 0 0 0<br />

Verfügungsbeschränkung<br />

Festverzinsliche Wertpapiere<br />

Clearstream 23 121,6 4,1 144,0 0 0 0<br />

— Geldmarktinstrumente<br />

Sonstige festverzinsliche<br />

Clearstream 20 149,9 272,0 147,2 0 0 0<br />

Wertpapiere<br />

Variabel verzinsliche<br />

Clearstream 16, 20 317,6 711,5 739,8 0 0 0<br />

Anleihen Clearstream 16, 20 1.483,4 1.004,8 148,4 0 0 0<br />

Schatzanweisungen<br />

Gruppe<br />

Eurex<br />

16 4,0 4,0 0 0 0 0<br />

1)<br />

16, 22 17,2 21,7 0 0 0 0<br />

Kredite zur Abwicklung von<br />

Wertpapiertransaktionen<br />

5.623,5 5.903,6 6.126,9 0 0 0<br />

Technische<br />

Überziehungskredite Clearstream 20 248,6 405,7 722,3 k.A. 3)<br />

k.A. 3)<br />

k.A. 3)<br />

Automated Securities Fails<br />

Financing 4)<br />

ASLplus-Wertpapierleihe<br />

Clearstream 642,3 750,7 538,4 1.126,0 1.136,1 738,0<br />

4)<br />

Unwiderrufliche<br />

Kreditzusagen an Kunden<br />

ohne eigene<br />

Clearstream 20.510,2 17.595,5 6.179,1 21.279,6 18.452,6 6.908,7<br />

TARGET2-Konten 4)<br />

Clearstream 0 0 9,9 0 0 10,0<br />

21.401,1 18.751,9 7.449,7 22.405,6 19.588,7 7.656,7<br />

Summe 37.275,0 32.301,6 26.669,6 32.936,7 27.517,8 20.929,0<br />

Sonstige Forderungen<br />

Sonstige Ausleihungen Gruppe 1,0 0 0 0 0<br />

Sonstige Vermögenswerte Gruppe 86,9 131,3 0 0 0<br />

Forderungen aus Lieferungen<br />

und Leistungen Gruppe 212,1 207,4 210,7 0 0 0<br />

Forderungen gegenüber<br />

assoziierten Unternehmen Gruppe 5,6 8,6 5,7 0 0 0<br />

Forderungen gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen<br />

ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht Gruppe 4,4 1,5 1,0 0 0 0<br />

Zinsforderungen Clearstream 20 14,5 17,7 80,4 0 0 0<br />

324,5 366,5 297,8 0 0 0<br />

Finanzinstrumente der<br />

Eurex Clearing AG<br />

(zentraler Kontrahent) 33.013,0 5)<br />

36.240,1 5)<br />

54.054,5 5)<br />

47.049,0 6)<br />

53.439,8 6)<br />

73.190,7 6)<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente 18 13,3 18,8 11,6 0 0 0<br />

Summe 70.625,8 68.927,0 81.033,5 79.985,7 80.957,6 94.119,7<br />

1) In den Positionen ,,Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung“ sowie ,,Kassenbestand und sonstige Bankguthaben“<br />

ausgewiesen.<br />

2) Summe des Marktwertes von erhaltenen Sicherheitsleistungen in Barmitteln (41,1 Mio. A; 2009: 30,9 Mio. A;<br />

2008: null) und in Wertpapieren (4.480,4 Mio. A; 2009: 2.914,6 Mio. A; 2008: 2.937,0 Mio. A) aus Reverse<br />

Repurchase Agreements.<br />

F-144


3) Der Bestand an hinterlegten Sicherheiten ist nicht direkt einer Inanspruchnahme zugeordnet, sondern wird im<br />

Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehung und der eingeräumten Limits bestimmt.<br />

4) Nicht in der Bilanz abgebildete Positionen.<br />

5) Nettowert aller Margin-Anforderungen von Geschäften, die am Bilanzstichtag abgeschlossen waren. Diese Zahl<br />

stellt die risikoorientierte Betrachtung der Eurex Clearing AG dar, während der Buchwert der Bilanzposition<br />

,,Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG“ den Bruttobetrag der offenen Trades gemäß IAS 32 zeigt.<br />

6) Beizulegender Zeitwert von als Sicherheitsleistung verwahrten Barmitteln und Wertpapieren, der den<br />

Nettowert aller Margin-Anforderungen abdeckt.<br />

Geldanlagen<br />

Die Gruppe Deutsche Börse ist im Zusammenhang mit der Anlage liquider Finanzmittel Kreditrisiken ausgesetzt.<br />

Die Gruppe beugt solchen Risiken durch eine — soweit möglich — besicherte Anlage kurzfristiger Gelder vor, z. B.<br />

in Form von Reverse Repurchase Agreements.<br />

Gemäß den Treasury-Richtlinien gelten als Sicherheiten ausschließlich Anleihen mit einem Mindestrating von<br />

AA�, die von Regierungen, supranationalen Institutionen oder Banken begeben werden. Nach einer Verschärfung<br />

der Zulassungskriterien im Zuge der Finanzkrise sind nunmehr ausschließlich Staatspapiere oder staatlich garantierte<br />

Papiere zugelassen.<br />

Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen Wertpapiere (Teilkonzern<br />

Clearstream, Eurex Clearing AG und Deutsche Börse AG) belief sich auf 7.180,4 Mio. A (2009: 7.708,2 Mio.<br />

A; 2008: 13.078,2 Mio. A). Der Clearstream-Teilkonzern ist berechtigt, die erhaltenen Wertpapiere an Zentralbanken<br />

weiterzuverpfänden.<br />

Der Marktwert der im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements erhaltenen und an Zentralbanken weiterverpfändeten<br />

Wertpapiere belief sich zum 31. Dezember 2010 auf 1.337,6 Mio. A (2009: 2.914,6 Mio. A; 2008:<br />

2.937,0 Mio. A). Die Vertragsbedingungen basieren auf anerkannten bilateralen Rahmenverträgen.<br />

Unbesicherte Geldanlagen sind nur bei Kontrahenten mit einwandfreier Bonität im Rahmen eingeräumter<br />

Kontrahentenlimits bzw. in Form von Anlagen in Geldmarktfonds sowie in US-Staatsanleihen oder Kommunalobligationen<br />

mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren zulässig. Der Clearstream-Teilkonzern bewertet die<br />

Bonität der Kontrahenten mit Hilfe eines internen Rating-Systems. Die übrigen Gruppengesellschaften verwenden<br />

extern verfügbare Ratings. Gruppengesellschaften, die keinen Bankstatus haben, können im Rahmen von vorab<br />

definierten Kontrahentenlimits Gelder auch bei Kontrahenten anlegen, die nicht extern bewertet werden, dafür aber<br />

einem Einlagensicherungssystem angeschlossen sind. Die entsprechenden Kontrahentenlimits liegen dabei stets<br />

deutlich unterhalb der Haftungsgrenzen der jeweiligen Sicherungssysteme.<br />

Ein Teil der von Clearstream als zur Veräußerung verfügbar gehaltenen festverzinslichen Anlageinstrumente und<br />

Anleihen mit variablem Zinssatz ist an Zentralbanken verpfändet und dient als Sicherheit für die erhaltenen<br />

Settlement-Kreditlinien. Der Marktwert der verpfändeten Wertpapiere belief sich zum 31. Dezember 2010 auf<br />

2.879,6 Mio. A (2009: 1.748,7 Mio. A; 2008: 754,1 Mio. A).<br />

Kredite zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen<br />

Clearstream räumt den Kunden technische Überziehungskredite ein, um die Effizienz des Settlements zu<br />

maximieren. Diese Settlement-Kreditlinien unterliegen gruppeninternen Bonitätsprüfungen. Die Kreditlinien<br />

können nach Ermessen der Gesellschaften des Clearstream-Teilkonzerns jederzeit widerrufen werden und sind<br />

zum weit überwiegenden Teil besichert. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf 101,2 Mrd. A (2009: 93,7<br />

Mrd. A; 2008: 83,6 Mrd. A). Hierin enthalten sind 3,0 Mrd. A (2009: 2,8 Mrd. A; 2008: 3,0 Mrd. A), die unbesichert<br />

sind; bei diesem Teil handelt es sich hauptsächlich um Kreditlinien mit Zentralbanken und anderen staatlich<br />

garantierten Stellen. Die effektiven Außenstände am Ende jedes Geschäftstages stellen in der Regel einen kleinen<br />

Teil der Kreditlinien dar und beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf 248,6 Mio. A (2009: 405,7 Mio. A; 2008:<br />

722,3 Mio. A); siehe Erläuterung 20.<br />

Ferner bürgt Clearstream für die Risiken, die durch das den Kunden von Clearstream angebotene ,,Automated<br />

Securities Fails Financing‘‘-Programm entstehen. Dies gilt jedoch nur für besicherte Risiken. Sind keine<br />

Sicherheiten vorhanden, wird das Risiko von Dritten abgesichert. Zum 31. Dezember 2010 beliefen sich die<br />

im Rahmen dieses Programms erbrachten Garantien auf 642,3 Mio. A (2009: 750,7 Mio. A; 2008: 538,4 Mio. A).<br />

Zum 31. Dezember 2010 belief sich das Volumen der von verschiedenen Kontrahenten im Rahmen des Wertpapierleihesystems<br />

ASLplus an die Clearstream Banking S.A. ausgeliehenen Wertpapiere auf 20.510,2 Mio. A<br />

(2009: 17.595,5 Mio. A; 2008: 6.179,1 Mio. A). Diese Wertpapiere wurden vollständig an andere Kontrahenten<br />

F-145


weitergegeben. Die Sicherheitsleistungen, die die Clearstream Banking S.A. im Zusammenhang mit diesen<br />

Ausleihungen erhalten hat, betrugen 21.279,6 Mio. A (2009: 18.452,6 Mio. A; 2008: 6.908,7 Mio. A).<br />

Im Jahr 2009 beendete die Clearstream Banking AG ihr Angebot, Kunden ohne eigenes TARGET2-Konto im<br />

Rahmen des nationalen Wertpapierabwicklungsprozesses Kredite gegen Sicherheiten zu gewähren. Im Laufe der<br />

Jahre 2008, 2009 und 2010 kam es bei keiner der beschriebenen Geschäftsarten zu Verlusten aus Kreditgeschäften.<br />

Sonstige Forderungen<br />

Handels-, Abwicklungs- und Depotentgelte werden in der Regel zeitnah per Lastschrift eingezogen. Entgelte für<br />

andere Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Daten und Informationen werden überwiegend per Überweisung<br />

beglichen. Infolge des Ausfalls von Kunden sind Forderungen, die Handelsentgelte sowie Bereitstellungsentgelte<br />

für Daten und IT-Dienstleistungen in Höhe von 2,5 Mio. A (2009: 1,5 Mio. A; 2008: 7,6 Mio. A) betreffen,<br />

voraussichtlich uneinbringlich.<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler Kontrahent)<br />

Zur Absicherung des Risikos der Eurex Clearing AG für den Fall eines Ausfalls eines Clearingmitglieds<br />

verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen zu täglichen bzw. untertägigen Sicherheitsleistungen<br />

in Geld oder Wertpapieren (Margins) in der von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe.<br />

Die Summe der eingeforderten Margins aus den getätigten Geschäften betrug (nach Sicherheitsabschlag) zum<br />

Bilanzstichtag 33.013,0 Mio. A (2009: 36.240,1 Mio. A; 2008: 54.054,5 Mio. A). Tatsächlich wurden Sicherheiten in<br />

einer Gesamthöhe von 42.325,5 Mio. A (2009: 47.987,7 Mio. A; 2008: 64.794,4 Mio. A) hinterlegt.<br />

Zusammensetzung der Sicherheiten der Eurex Clearing AG<br />

Sicherheitenwert<br />

zum 31.12.2010<br />

Sicherheitenwert<br />

zum 31.12.2009<br />

Sicherheitenwert<br />

zum 31.12.2008<br />

Marktwert<br />

zum 31.12.2010<br />

Marktwert<br />

zum 31.12.2009<br />

Marktwert<br />

zum 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Sicherheiten in Geld<br />

(Bardepots) 6.060,1 4.737,0 10.216,2 6.060,1 4.737,0 10.216,2<br />

Sicherheiten in<br />

Wertpapieren und<br />

Wertrechten 36.265,4 43.250,7 54.578,2 40.988,9 48.702,8 62.974,5<br />

Summe 42.325,5 47.987,7 64.794,4 47.049,0 53.439,8 73.190,7<br />

Zusätzlich bestanden zum Jahresende Drittbankgarantien für Clearingmitglieder der Eurex Clearing AG über<br />

79,0 Mio. A und 15,3 Mio. CHF (2009: 122,5 Mio. A und 15,3 Mio. CHF; 2008: 182,4 Mio A und 15,3 Mio. CHF).<br />

Im Gegensatz zur risikoorientierten Nettobetrachtung der Transaktionen über den zentralen Kontrahenten werden<br />

in der Bilanz die Bruttobeträge ausgewiesen, da die Regelungen von IAS 32 zur Saldierung nicht erfüllt werden. Zur<br />

detaillierten Zusammensetzung dieser Bilanzposition siehe ,,Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG (zentraler<br />

Kontrahent)“ in Erläuterung 3. Für eine Analyse des Buchwertes in Höhe von 128.823,7 Mio. A (2009:<br />

143.178,4 Mio. A; 2008: 121.684,3 Mio. A) zum 31. Dezember 2010 siehe Erläuterung 19.<br />

Kreditrisikokonzentrationen<br />

Aufgrund des Geschäftsmodells der Gruppe Deutsche Börse und der sich daraus ergebenden Geschäftsbeziehungen<br />

zu einem großen Teil des Finanzsektors konzentrieren sich die Kreditrisiken auf den Finanzsektor. Die mögliche<br />

Konzentration von Kreditrisiken auf einzelne Kontrahenten wird durch Kreditlimits für Kontrahenten verhindert.<br />

Die gesetzlichen Anforderungen, etwa die der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) in<br />

Deutschland und die entsprechenden Vorschriften in Luxemburg gemäß dem novellierten CSSF-Rundschreiben<br />

06/273 werden eingehalten. Die Bestimmungen in Deutschland und Luxemburg basieren auf den EU-Richtlinien<br />

2006/48/EC und 2006/49/EC (zusammen als ,,Capital Requirements Directive“, CRD, bezeichnet). Die Vorschriften<br />

der CRD wurden 2009 durch drei Richtlinien überarbeitet (als CRD II bezeichnet) und sind in dieser<br />

novellierten Fassung seit dem 31. Dezember 2010 in Kraft. Es gelten strengere Regeln. So wurde die Vorzugsbehandlung<br />

von Banken gegenüber anderen Gesellschaften abgeschafft und die Besicherungsvorschriften wurden<br />

verschärft (z. B. durch die Einführung derselben Sicherheitsmargen wie für Solvenzzwecke). Zu den regulatorischen<br />

Kapitalanforderungen siehe Erläuterung 24.<br />

Zur Aufdeckung von Kreditkonzentrationsrisiken führt die Gruppe Deutsche Börse VaR-Berechnungen durch. Im<br />

Jahr 2010 wurden keine nennenswerten Kreditkonzentrationen festgestellt.<br />

F-146


Das Ökonomische Kapital für Kreditrisiken wird auf täglicher Basis ermittelt und betrug 135 Mio. A zum<br />

31. Dezember 2010.<br />

Marktpreisrisiken<br />

Im Zuge der Jahresplanung werden die Treasury-Richtlinien der Gruppe Deutsche Börse in der Form umgesetzt,<br />

dass alle Risiken aus Fremdwährungen im Nettoertrag durch Devisentermingeschäfte abgesichert werden müssen,<br />

sofern das unbesicherte Risiko 10 Prozent des Konzern-EBITs übersteigt. Fremdwährungsrisiken, die weniger als<br />

10 Prozent des EBIT betragen, können ebenfalls abgesichert werden.<br />

Im Jahresverlauf wird das tatsächliche Fremdwährungsrisiko anhand der jeweils aktuellen EBIT-Prognose überwacht.<br />

Für den Fall eines Überschreitens der 10-Prozent-Schwelle muss der übersteigende Betrag abgesichert<br />

werden.<br />

Darüber hinaus sehen die Richtlinien vor, dass unterjährig auftretende offene Nettopositionen in Fremdwährungen<br />

geschlossen werden, sofern sie 15,0 Mio. A übersteigen. Wie im Vorjahr wurden diese Richtlinien eingehalten; es<br />

gab zum 31. Dezember 2010 keine bedeutenden Nettobestände in Fremdwährungen.<br />

Fremdwährungsrisiken resultieren für die Gruppe Deutsche Börse überwiegend aus betrieblichen Erlösen und<br />

Aufwendungen in US-Dollar sowie aus auf US-Dollar lautenden Bilanzpositionen der ISE. Hinzu kommt jener Teil<br />

der Umsatzerlöse und Zinserträge abzüglich Aufwendungen von Clearstream, welche direkt oder indirekt in<br />

US-Dollar erwirtschaftet werden. Zum 31. Dezember 2010 betrug der Anteil der ISE-Umsatzerlöse am Segment<br />

Eurex 19 Prozent (2009: 25 Prozent; 2008: 24 Prozent). Zudem generiert das Segment Clearstream Umsatzerlöse<br />

und Zinserträge (2010: 9 Prozent; 2009: 9 Prozent; 2008: 12 Prozent), die mittelbar oder unmittelbar in US-Dollar<br />

erzielt werden.<br />

Eurex vereinnahmt Zinsen auf in US-Dollar geleistete Intraday Margin Calls. Diese werden teilweise durch<br />

betriebliche Aufwendungen in US-Dollar kompensiert.<br />

Unternehmenstransaktionen, bei denen aus der Zahlung des Kaufpreises Fremdwährungsrisiken resultieren,<br />

werden grundsätzlich abgesichert.<br />

Ihre Beteiligung an der ISE sichert die Gruppe Deutsche Börse mittels festverzinslicher, auf US-Dollar lautender<br />

Schuldtitel teilweise gegen Fremdwährungsrisiken ab. Diese Beteiligung (besichertes Grundgeschäft) stellt eine<br />

Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Zu ihrer Absicherung wurden auf US-Dollar lautende<br />

Wertpapiere im Nennwert von 460,0 Mio. US$ ausgegeben, die als Sicherungsinstrumente designiert sind.<br />

Zinsrisiken entstehen darüber hinaus aus der Fremdfinanzierung von Unternehmenstransaktionen. Die Akquisition<br />

der ISE wurde durch vorrangiges Fremdkapital und Hybridinstrumente finanziert. Das vorrangige Fremdkapital<br />

resultiert aus der Emission von auf Euro und US-Dollar lautenden, über die Laufzeit festverzinslichen Schuldtiteln<br />

mit Fälligkeiten zwischen fünf und zwölf Jahren. Die ausgegebenen Hybridinstrumente weisen für die ersten fünf<br />

Jahre eine feste Verzinsung auf. Sofern keine Kündigung erfolgt, wird der Kupon neu festgesetzt.<br />

Aktienkursrisiken ergeben sich in begrenztem Umfang aus Contractual Trust Arrangements (CTAs). Zudem<br />

bestehen Aktienkursrisiken aufgrund von strategischen Beteiligungen an anderen Börsenbetreibern.<br />

Für Marktpreisrisiken, die im Zusammenhang mit der Anlage oder Aufnahme von Geldern durch Zins- und<br />

Währungsschwankungen sowie durch die Absicherung von Unternehmenstransaktionen entstehen können, wird<br />

das Ökonomische Kapital zum Ende eines jeden Monats ermittelt. Zum 31. Dezember 2010 lag das Ökonomische<br />

Kapital für Marktpreisrisiken bei 1 Mio. A.<br />

Für strategische Beteiligungen, die nicht in den VaR für Marktpreisrisiken einbezogen sind, wurden im Geschäftsjahr<br />

2010 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,2 Mio. A (2009: 3,3 Mio. A; 2008: 10,0 Mio. A)<br />

erfolgswirksam erfasst.<br />

Liquiditätsrisiken<br />

Liquiditätsrisiken bestehen aufgrund möglicher Schwierigkeiten, fällige Schuldtitel wie Commercial Paper sowie<br />

bilaterale und syndizierte Kredite zu erneuern. Zudem stellen möglicherweise erforderliche Finanzierungen<br />

unerwarteter Ereignisse ein Liquiditätsrisiko dar. Die Gruppe betreibt überwiegend kurzfristige Geldanlagen,<br />

um bei Bedarf die Verfügbarkeit von Liquidität zugewährleisten.<br />

Liquiditätsrisiken entstehen aus möglichen Zahlungsschwierigkeiten im Hinblick auf aktuelle und künftige<br />

Cashflows sowie aus erforderlichen Sicherheiten für die Abwicklungsaktivitäten von Clearstream-Kunden. Sie<br />

werden gesteuert durch die Fristenkongruenz von Geldanlagen und Verbindlichkeiten, die Beschränkung von<br />

F-147


Anlagen in potenziell illiquide oder hoch volatile Anlageinstrumente, die Berechtigung des Clearstream-Teilkonzerns<br />

zur Verpfändung erhaltener Wertpapiere an Zentralbanken sowie durch die Sicherung ausreichender<br />

Finanzierungsmöglichkeiten zum Ausgleich einer unerwarteten Nachfrage nach Liquidität. Die Gruppe betreibt<br />

überwiegend kurzfristige Geldanlagen.<br />

Bei der Eurex Clearing AG sind Kundenbarguthaben und Anlagen überwiegend fristenkongruent, während der<br />

Clearstream-Teilkonzern Kundengelder für maximal sechs Monate anlegen darf (siehe Erläuterung 34 für einen<br />

Überblick über die Fälligkeitenstruktur). Die Eurex Clearing AG kann in begrenztem Umfang Beträge mit<br />

Laufzeiten von bis zu einem Monat investieren.<br />

Vertraglich vereinbarte Kreditlinien<br />

Gesellschaft Kreditlinienzweck Währung<br />

Betrag zum<br />

31.12.2010<br />

Betrag zum<br />

31.12.2009<br />

Betrag zum<br />

31.12.2008<br />

Mio. Mio. Mio.<br />

Deutsche Börse AG operativ 1)<br />

– interday A 605,0 605,0 405,0<br />

Eurex Clearing AG Geschäftsabwicklung – interday A 670,0 370,0 370,0<br />

Geschäftsabwicklung – intraday A 700,0 700,0 700,0<br />

Clearstream Banking<br />

Geschäftsabwicklung – interday CHF 200,0 200,0 200,0<br />

S.A. operativ 1)<br />

– interday US$ 1.000,0 1.000,0 1.000,0<br />

1) Von der operativen Kreditlinie der Deutsche Börse AG sind 400,0 Mio. A eine Unterkreditlinie aus der<br />

operativen Kreditlinie der Clearstream Banking S.A. über 1,0 Mrd. US$.<br />

Zur Besicherung der täglichen Wertpapierlieferungen zwischen Euroclear und Clearstream verfügt die Clearstream<br />

Banking S.A. über eine von einem internationalen Konsortium gestellte Bankgarantie (,,Letter of Credit“) zu<br />

Gunsten der Euroclear Bank S.A./N.V. Zum 31. Dezember 2010 betrug diese Garantie 3,0 Mrd. US$ (2009: 3,0<br />

Mrd. US$; 2008: 5,6 Mrd. US$). Die Euroclear Bank S.A./N.V. stellt ebenfalls eine entsprechende Garantie zu<br />

Gunsten von der Clearstream Banking S.A.<br />

Des Weiteren besteht zur Maximierung der Abwicklungseffizienz ein technischer Überziehungskredit der Eurex<br />

Clearing AG bei der Euroclear Bank S.A./N.V. in Höhe von 2,1 Mrd. US$.<br />

Das von der Deutsche Börse AG aufgelegte Commercial Paper-Programm bietet flexible und kurzfristige<br />

Finanzierungsmöglichkeiten von bis zu 2,5 Mrd. A in verschiedenen Währungen. Zum Jahresende waren keine<br />

Commercial Paper im Umlauf (2009: 100,0 Mio. A; 2008: 202,0 Mio. A).<br />

Die Clearstream Banking S.A. hat ebenfalls ein Commercial Paper-Programm im Umfang von 1,0 Mrd. A aufgelegt,<br />

das zur Beschaffung zusätzlicher kurzfristiger Liquidität dient. Zum 31. Dezember 2010 waren Commercial Paper<br />

im Nennwert von 202,4 Mio. A emittiert (2009: 180,0 Mio. A; 2008: 35,0 Mio. A).<br />

Zum 31. Dezember 2010 stufte Standard & Poor’s das langfristige Kredit-Rating der Deutsche Börse AG wie im<br />

Vorjahr mit AA ein. Das Commercial Paper-Programm der Deutsche Börse AG wurde unverändert mit dem<br />

bestmöglichen kurzfristigen Rating von A-1+ versehen.<br />

Die langfristigen Kredit-Ratings von Fitch und Standard & Poor’s für die Clearstream Banking S.A. wurde jeweils<br />

ebenfalls unverändert zum Vorjahr mit AA eingestuft. Wie im Vorjahr wurde das Commercial Paper-Programm der<br />

Clearstream Banking S.A. von Fitch mit F1+ und von Standard & Poor’s mit A-1+ eingestuft.<br />

43. Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

Die Konzernaufwendungen für langfristig abgeschlossene Verträge belaufen sich in den kommenden Geschäftsjahren<br />

für Wartungsverträge sowie für sonstige Verträge auf 138,0 Mio. A (2009: 127,2 Mio. A; 2008: 175,9 Mio. A).<br />

Aufteilung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Bis 1 Jahr 79,5 80,9 112,2<br />

1 bis 5 Jahre 49,8 37,4 53,6<br />

Länger als 5 Jahre 8,7 8,9 10,1<br />

Summe 138,0 127,2 175,9<br />

F-148


Aus Versicherungsverträgen bestehen für das Geschäftsjahr 2011 Verpflichtungen in Höhe von 5,1 Mio. A (für<br />

2010: 5,0 Mio. A; für 2009: 5,6 Mio. A).<br />

Mit der SIX Group AG hat die Deutsche Börse AG eine Investitionsschutzvereinbarung getroffen. Diese<br />

verpflichtet die Deutsche Börse AG, im Falle einer Reduzierung des indirekten Anteils der SIX Group AG am<br />

Gewinn der Eurex-Gesellschaften einen Ausgleich für die Reduzierung des indirekten Anteils an der International<br />

Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. an die SIX Group AG zu leisten.<br />

Im Zusammenhang mit dem Kooperationsvertrag zwischen der SIX Swiss Exchange AG und der Deutsche<br />

Börse AG bezüglich der Beteiligung beider Parteien an der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. hat die Deutsche Börse AG bei<br />

Beendigung der Kooperation nach Ablauf bzw. Kündigung des Vertrags das Recht und die Verpflichtung, die<br />

<strong>Holding</strong> als alleinige Aktionärin zu behalten. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich eine Eventualverpflichtung der<br />

Deutsche Börse AG gegenüber der SIX Swiss Exchange AG, die von dieser an der <strong>Holding</strong> gehaltenen Aktien zu<br />

übernehmen, ohne dass eine Fair Value-Ermittlung durchgeführt wird. Darüber hinaus muss die Deutsche Börse AG<br />

eine Ausgleichszahlung leisten, sofern die Nettofinanzverbindlichkeiten und die nicht betriebsnotwendigen Aktiva<br />

der dem SIX-Konzern zugerechneten Scoach Schweiz AG und der der Gruppe Deutsche Börse zugerechneten<br />

Scoach Europa AG nicht gleich hoch sind.<br />

Die Eurex Zürich AG und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) haben am 23. Dezember 2010 eine<br />

Vereinbarung abgeschlossen, die die Übernahme der bisher von der LBBW gehaltenen Anteile an der European<br />

Energy Exchange AG durch die Eurex Zürich AG zum Gegenstand hat. Die Anteile sollen für einen Preis von 7,15 A<br />

je Anteil plus einer Prämie von 0,60 A im Fall der Erlangung der Aktienmehrheit durch die Eurex Zürich AG auf<br />

diese übergehen. Sofern die Eurex alle Anteile der LBBW erwerben würde, läge der maximale Kaufpreis für die<br />

Anteile bei 71,3 Mio. A. Gemäß den in der Konsortialvereinbarung festgelegten Vorkaufsrechten ist die LBBW<br />

jedoch verpflichtet, ihre Anteile auch anderen Aktionären der European Energy Exchange AG auf einer Pro-rata-<br />

Basis anzubieten. Nach Abschluss des Andienungsverfahrens hatten 31 von 40 EEX-Aktionären ihren Verzicht auf<br />

einen entsprechenden anteiligen Erwerb erklärt. Die derzeitige EEX-Beteiligung der Eurex Zürich AG wird von<br />

35,23 Prozent auf 56,14 Prozent (plus 20,91 Prozentpunkte) steigen. Für das erworbene Aktienpaket zahlt Eurex<br />

rund 65 Mio. A an die LBBW. Für weitere Informationen siehe Erläuterung 48.<br />

44. Leasingverhältnisse<br />

Finanzierungsleasing-Verhältnisse<br />

Finanzierungsleasing-Verhältnisse betrafen IT-Hardwarekomponenten, die die Gruppe Deutsche Börse operativ<br />

eingesetzt hatte und die nicht untervermietet waren.<br />

Mindest-Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Bis 1 Jahr 0 0,6 0,2<br />

1 bis 5 Jahre 0 0 0,6<br />

Summe 0 0,6 0,8<br />

Abzinsung 0 �0,1 �0,1<br />

Barwert der Mindest-Leasingzahlungen 0 0,5 0,7<br />

Bedingte Zahlungen waren im Rahmen der abgeschlossenen Leasinggeschäfte nicht vorgesehen. Die entsprechenden<br />

Vereinbarungen enthielten keinerlei Zahlungsanpassungsklauseln.<br />

Operating-Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer)<br />

Neben den Finanzierungsleasing-Verträgen sind Mietverträge abgeschlossen worden, die von ihrem wirtschaftlichen<br />

Inhalt her als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind, sodass der Leasinggegenstand dem<br />

Leasinggeber zuzurechnen ist. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Gebäude sowie IT-Hard- und -Software.<br />

F-149


Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Bis 1 Jahr 75,4 72,1 73,3<br />

1 bis 5 Jahre 194,1 190,7 146,6<br />

Länger als 5 Jahre 223,7 207,9 118,6<br />

Summe 493,2 470,7 338,5<br />

In 2010 wurden Mindest-Leasingzahlungen in Höhe von 71,1 Mio. A (2009: 79,3 Mio. A; 2008: 72,2 Mio. A) als<br />

Aufwand erfasst. Die Operating-Leasingverträge für Gebäude, die zum Teil untervermietet werden, laufen nach<br />

einem bis 15 Jahren aus. Die Verträge enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Für einige<br />

Verträge bestehen Mietverlängerungsoptionen.<br />

Erwartete Erträge aus Untermietverträgen<br />

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Bis 1 Jahr 2,1 2,9 4,9<br />

1 bis 5 Jahre 0,6 0,9 2,8<br />

Summe 2,7 3,8 7,7<br />

45. Aktienoptionsprogramm, Aktientantiemeprogramm und Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />

Aktienoptionsprogramm<br />

Zum Börsengang am 5. Februar 2001 hatte die Deutsche Börse AG ein virtuelles Aktienoptionsprogramm für<br />

Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Deutsche Börse AG und deren Tochterunternehmen aufgelegt, das<br />

letztmalig 2006 angewandt wurde.<br />

Für die Ermittlung des Optionswertes gemäß IFRS 2 wurde ein angepasstes Exchange Options-Modell (Spread<br />

Option-Modell) angewandt.<br />

Für alle im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms gewährten Optionen wird das gleiche Bewertungsmodell<br />

angewandt. Der ermittelte Wert spiegelt den Wert für die erhaltenen Dienstleistungen am besten wider. Die<br />

fiktiven Optionen haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren und eine Sperrfrist von drei Jahren. Die Ausübung<br />

der Optionen ist in jedem Quartal der nachfolgenden zwei Jahre in jeweils 14-tägigen Ausübungsfenstern möglich.<br />

Falls Optionen am letztmöglichen Ausübungstag nicht ausgeübt wurden, wird der Inhaber so gestellt, als hätte er<br />

ausgeübt. Die Höhe der Barauszahlung ist abhängig von der relativen (dividendenbereinigten) Entwicklung der<br />

Aktie der Deutsche Börse AG gegenüber dem STOXX» Europe 600 Technology Index als Referenzindex (1,00 A<br />

pro 1 Prozent Outperformance).<br />

Bewertungsparameter der Aktienoptionen<br />

zum<br />

31.12.2010<br />

zum<br />

31.12.2009 1)<br />

zum<br />

31.12.2008 2)<br />

60-Tage-Durchschnitt der Aktie der Deutsche Börse AG A 49,90 56,71 56,15<br />

60-Tage-Durchschnitt des STOXX 600 Europe Technology Punkte 272,78 239,42 206,24<br />

Volatilität der Aktie der Deutsche Börse AG 3)<br />

% 15,42 17,81/47,27 52,6 – 66,2<br />

Volatilität des STOXX 600 Europe Technology 4)<br />

% 9,13 11,49/28,89 33,5 – 48,4<br />

Korrelation 5)<br />

% 58,48 46,37/59,54 60,1 – 64,9<br />

1) Vergleichswerte für die Tranchen 2005 und 2006 zum 31. Dezember 2009.<br />

2) Vergleichswerte für die Tranchen 2004 bis 2006 zum 31. Dezember 2008.<br />

3) Für die Tranche 2006 betrug die zugrunde gelegte Volatilität 15,42 Prozent (2009: 47,27 Prozent; 2008:<br />

52,6 Prozent).<br />

4) Die Volatilität des Index betrug 9,13 Prozent (2009: 28,89 Prozent; 2008: 33,5 Prozent) für Tranche 2006.<br />

5) Die Korrelation betrug 58,48 Prozent (2009: 59,54 Prozent; 2008: 61,3 Prozent) für Tranche 2006.<br />

Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden und geht von der maximalen Haltedauer aus. Die<br />

zugrunde gelegten Volatilitäten entsprechen den laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen.<br />

F-150


Bewertung der Aktienoptionen<br />

Anzahl zum<br />

31.12.2010<br />

Anfangswert<br />

Aktie<br />

Anfangswert<br />

Index<br />

Innerer<br />

Wert/Option<br />

Optionswert/<br />

Option<br />

Auszahlungsverpflichtung<br />

Rückstellung zum<br />

31.12.2010<br />

Stück A Punkte A A Mio. A Mio. A<br />

Tranche 2006 1)<br />

12.829 41,55 365,27 45,42 45,42 0,6 0,6<br />

Summe 12.829 0,6 0,6<br />

1) Zum 31. Dezember 2010 war die Tranche 2006 ausübungsfähig.<br />

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 wurden kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. A (2009:<br />

4,5 Mio. A; 2008: 33,6 Mio. A) ausgewiesen, von denen keine auf Mitglieder des Vorstands (2009: keine; 2008:<br />

6,3 Mio. A) und keine auf Mitglieder des Aufsichtsrats (2009: keine; 2008: 0,4 Mio. A) entfielen. Aufgrund der<br />

rückläufigen Entwicklung der Outperformance entstand im Berichtsjahr ein Ertrag in Höhe von 0,5 Mio. A (2009:<br />

2,6 Mio. A; 2008: 6,0 Mio. A).<br />

Entwicklung der Anzahl der zugeteilten Aktienoptionen<br />

Stand zum<br />

31.12.2009<br />

Zugeteilte<br />

Optionen<br />

Ausgeübte<br />

Optionen<br />

Verwirkte<br />

Optionen<br />

Stand zum<br />

31.12.2010<br />

An leitende Angestellte 52.594 0 39.765 0 12.829<br />

Summe zugeteilte Aktienoptionen 52.594 0 39.765 0 12.829<br />

In 2010 betrug der durchschnittliche Ausübungspreis 85,35 A (2009: 75,47 A; 2008: 428,40 A)für die 39.765 (2009:<br />

353.758; 2008: 345.999) ausgezahlten Aktienoptionen.<br />

Aktientantiemeprogramm (ATP)<br />

Als Komponente mit längerfristiger Anreizwirkung hatte die Gesellschaft im Jahr 2007 für die Mitglieder des<br />

Vorstands und für leitende Angestellte ein Aktientantiemeprogramm eingeführt und damit das virtuelle Aktienoptionsprogramm<br />

der vergangenen Jahre abgelöst. 2010 legte die Gesellschaft eine weitere Tranche des ATP-<br />

Programms auf.<br />

Ferner wurde gemäß dem Beschluss des Compensation Committee der ISE auch für die US-amerikanische<br />

Tochtergesellschaft International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc. das ATP-Programm im Jahr 2007 eingeführt.<br />

Um am ATP-Programm teilzunehmen, muss ein Berechtigter einen Bonus verdient haben. Die Anzahl der<br />

Aktienbezugsrechte für leitende Angestellte ergibt sich aus dem individuell und leistungsabhängig festgelegten<br />

ATP-Bonusbetrag für das Geschäftsjahr und dessen Division durch den durchschnittlichen Börsenpreis der<br />

Gesellschaft (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse)<br />

im vierten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres. Weder der umgerechnete ATP-Bonus noch die<br />

Aktienbezugsrechte werden zum Zeitpunkt der Festlegung des Bonus geleistet. Vielmehr erfolgen die Leistungen<br />

üblicherweise zwei Jahre nach ihrer Gewährung (so genannte Wartezeit). Innerhalb dieser Frist können die<br />

Berechtigten keine Aktionärsrechte (insbesondere das Recht auf eine Dividende und auf die Teilnahme an der<br />

Hauptversammlung) geltend machen. Die aus dem ATP resultierenden Ansprüche der Berechtigten werden am<br />

ersten Börsenhandelstag, der auf den letzten Tag der Wartezeit folgt, ermittelt. Dazu wird der an diesem Tag<br />

aktuelle Börsenkurs (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse) mit der Anzahl der Aktienbezugsrechte multipliziert.<br />

Für die ATP-Tranchen 2008 und 2009 werden die Aktienbezugsrechte sowohl für die leitenden Angestellten als<br />

auch für den Vorstand nach dem eben beschriebenen Verfahren ermittelt; lediglich für die im Geschäftsjahr 2010<br />

neu aufgelegte ATP-Tranche 2010 wird für die Ermittlung der Anzahl der Aktienbezugsrechte für den Vorstand<br />

rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 ein abweichendes Verfahren angewandt, das im Folgenden erläutert wird.<br />

Um die Anzahl der Aktienbezugsrechte für den Vorstand im Rahmen der ATP-Tranche 2010 zu ermitteln, legt der<br />

Aufsichtsrat zu Beginn jedes Geschäftsjahres den 100-Prozent-Zielwert der Aktientantieme für jedes Vorstandsmitglied<br />

als Eurobetrag fest. Aus dem vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegten<br />

100-Prozent-Zielwert der Aktientantieme ergibt sich für jedes Vorstandsmitglied die entsprechende Anzahl<br />

virtueller Aktien aus der Division des Aktientantieme-Zielwertes durch den durchschnittlichen Aktienkurs<br />

(Xetra-Schlusskurs) der Deutsche Börse AG der letzten zwei Kalendermonate vor dem Monat, in dem der<br />

Aufsichtsrat den Beschluss über den Aktientantieme-Zielwert trifft. Ein Anspruch auf Auszahlung einer eventuellen<br />

Aktientantieme entsteht erst nach einem Performance-Zeitraum von drei Jahren. Dabei wird das Jahr, in dem<br />

der 100-Prozent-Zielwert der Aktientantieme festgelegt wird, als erstes Performance-Jahr gewertet.<br />

F-151


Der spätere Auszahlungsbetrag der Aktientantieme für den Vorstand bemisst sich nach der Entwicklung von zwei<br />

Erfolgsparametern während des Performance-Zeitraums: Zum einen der relativen Entwicklung des Total Shareholder<br />

Return der Aktie der Deutsche Börse AG im Vergleich zum Total Shareholder Return des STOXX Europe<br />

600 Financials Index als Vergleichsgruppe und zum anderen der Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche<br />

Börse AG. Dieser wird zur Ermittlung der Aktientantieme mit der Anzahl der virtuellen Aktien am Ende der<br />

Performance-Periode multipliziert. Der für die Ermittlung der Barzahlungsansprüche der Vorstandsmitglieder aus<br />

der Aktientantieme relevante Aktienkurs ergibt sich als Durchschnittskurs der Aktie der Deutsche Börse AG<br />

(Xetra-Schlusskurs) der letzten beiden vollen Kalendermonate vor Ablauf des Performance-Zeitraums.<br />

Die Gesellschaft hat für die Aktientantieme der leitenden Angestellten aus den Tranchen 2008 bis 2010 sowie für<br />

die Aktientantieme des Vorstands aus den Tranchen 2008 und 2009 generell ein Wahlrecht, ob sie den Anspruch<br />

eines Berechtigten in Aktien oder bar erfüllt; für die im Jahr 2011 fälligen Ansprüche aus der Tranche 2008 hat die<br />

Gesellschaft in 2010 die Erfüllung in bar beschlossen. Für die Aktientantieme des Vorstands aus der neu<br />

aufgelegten ATP-Tranche 2010 sowie für alle künftig für den Vorstand aufgelegten Aktientantiemen besteht<br />

die Verpflichtung zu einer Erfüllung der Ansprüche in bar.<br />

Für die Ermittlung des Fair Value der Aktienbezugsrechte gemäß IFRS 2 verwendet die Gesellschaft ein<br />

angepasstes Black-Scholes-Modell (Merton-Modell).<br />

Bewertungsparameter der ATP-Aktienbezugsrechte<br />

Tranche 2010 Tranche 2009 Tranche 2008<br />

Laufzeit bis 31.01.2013 31.01.2012 31.01.2011<br />

Risikoloser Zins % 0,87 0,56 0,45<br />

Volatilität der Aktie der Deutsche Börse AG % 37,36 25,96 15,42<br />

Dividendenrendite % 4,92 4,46 4,05<br />

Ausübungspreis A 0 0 0<br />

Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die verwendeten Volatilitäten entsprechen den<br />

laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen.<br />

Bewertung der ATP-Aktienbezugsrechte<br />

Anzahl zum<br />

31.12.2010 1)<br />

Kurs der<br />

Aktie der<br />

Deutsche<br />

Börse AG<br />

zum 31.12.2010<br />

Innerer Wert/<br />

Bezugsrecht 2)<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert/<br />

Bezugsrecht 2)<br />

Erfüllungsverpflichtung<br />

2)<br />

Rückstellung<br />

zum 31.12.2010<br />

Stück A A A Mio. A Mio. A<br />

Tranche 2008 409.781 51,80 51,80 51,62 21,2 20,6<br />

Tranche 2009 175.767 51,80 51,80 49,40 8,7 5,5<br />

Tranche 2010 199.237 3)<br />

51,80 51,80 46,86 9,3 2,9<br />

Summe 784.785 39,2 29,0<br />

1) Am 31. Dezember 2010 gab es keine ausübungsfähigen ATP-Aktienbezugsrechte.<br />

2) Zum Bilanzstichtag.<br />

3) Da die Aktienbezugsrechte der Tranche 2010 erst im Geschäftsjahr 2011 gewährt werden, kann sich die für<br />

den Bilanzstichtag angegebene Anzahl noch nachträglich ändern.<br />

In 2010 war erstmals eine Ausübung der Aktienbezugsrechte des Aktientantiemeprogramms möglich. Der<br />

durchschnittliche Ausübungspreis für die Tranche 2007 betrug 48,74 A. Für die ATP-Tranchen 2008 bis 2010<br />

wurden im Berichtsjahr im Rahmen von Abfindungen ATP-Stücke an ausgeschiedene Mitarbeiter ausgezahlt. Der<br />

durchschnittliche Ausübungspreis betrug 52,95 A für die Tranche 2008, 51,96 A für die Tranche 2009 und 48,65 A<br />

für die Tranche 2010.<br />

Der Rückstellungsbetrag für das Aktientantiemeprogramm ergibt sich aus der Bewertung der Anzahl der<br />

Aktienbezugsrechte mit dem Fair Value des Schlussauktionspreises der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen<br />

Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Bilanzstichtag und dessen anteiliger Erfassung über den<br />

Erdienungszeitraum.<br />

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 wurden Rückstellungen in Höhe von 29,0 Mio. A ausgewiesen<br />

(31. Dezember 2009: Rückstellungen in Höhe von 24,9 Mio. A; 2008: Rücklagen in Höhe von 13,2 Mio. A).<br />

Davon sind 8,4 Mio. A langfristig; 5,8 Mio. A entfielen auf Mitglieder des Vorstands (2009: Rückstellungen in Höhe<br />

von 4,9 Mio. A; 2008: Rücklagen in Höhe von 3,3 Mio. A). Der Gesamtaufwand für die Aktienbezugsrechte in 2010<br />

F-152


elief sich auf 10,6 Mio. A (2009: 16,1 Mio. A; 2008: 9,0 Mio. A). Davon entfiel auf zum Bilanzstichtag aktive<br />

Mitglieder des Vorstands ein Aufwand von 2,7 Mio. A (2009: Aufwand von 3,1 Mio. A sowie Ertrag von 1,4 Mio. A,<br />

der aus der im Jahr 2009 getroffenen Entscheidung für den Barausgleich resultierte und in die Gewinnrücklagen<br />

eingestellt wurde; 2008: Aufwand von 2,3 Mio. A).<br />

Entwicklung der Anzahl der zugeteilten ATP-Aktienbezugsrechte<br />

Stand zum<br />

31.12.2009<br />

Abgänge<br />

Tranche<br />

2008<br />

Zugänge<br />

Tranche<br />

2009<br />

Zugänge<br />

Tanche<br />

2010<br />

Ausgeübte<br />

Bezugsrechte<br />

Verwirkte<br />

Bezugsrechte<br />

Stand zum<br />

31.12.2010<br />

An Vorstandsmitglieder 138.113 0 4.133 66.264 �31.087 0 177.423<br />

An leitende Angestellte 581.550 �15.127 8.301 132.973 �100.335 0 607.362<br />

Summe 719.663 �15.127 12.434 199.237 1) �131.422 0 784.785<br />

1) Da die Aktienbezugsrechte der Tranche 2010 erst im Geschäftsjahr 2011 gewährt werden, kann sich die für<br />

den Bilanzstichtag angegebene Anzahl noch nachträglich ändern.<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan, GSP)<br />

Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse, die nicht dem Vorstand und den oberen Führungsebenen angehören, hatten<br />

in der Vergangenheit im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms die Möglichkeit, Aktien der Deutsche<br />

Börse AG mit einem Abschlag auf den Ausgabepreis von 30 bzw. 40 Prozent zu zeichnen. Dieser Nachlass ist von<br />

der Leistungsbeurteilung und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der betreffenden Mitarbeiter abhängig. Im<br />

Rahmen der GSP-Tranche für das Jahr 2009 konnten die teilnahmeberechtigten Mitarbeiter bis zu 200 Aktien der<br />

Gesellschaft erwerben. Die erworbenen Aktien müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden. Im laufenden<br />

Geschäftsjahr hat die Gesellschaft nach dem Beschluss der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 keine weitere<br />

Tranche für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgelegt.<br />

In den Jahren 2004 bis 2006 erhielten GSP-Teilnehmer für jede erworbene GSP-Aktie zusätzlich eine Aktienoption,<br />

die sie nach zwei Jahren mit einem festen Aufschlag auf den Ausgabepreis ausüben konnten. Der Ausübungspreis<br />

für diese Optionen setzt sich zusammen aus dem Basispreis, der dem durchschnittlichen volumengewichteten Kurs<br />

der Aktie in den Schlussauktionen im Xetra-Handel der letzten zehn Handelstage vor dem Datum der Zuteilung der<br />

Aktienoptionen entspricht, mindestens jedoch dem Schlusskurs am Tag der Zuteilung der Aktienoptionen, und<br />

einem Aufschlag von 20 Prozent auf den Basispreis. Die Optionen konnten während der ersten beiden Jahre nicht<br />

ausgeübt werden und verfallen ohne Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie nicht innerhalb von sechs Jahren<br />

ausgeübt werden. Die Optionen der Tranche 2004 sind im Berichtsjahr ausgelaufen. Jede einzelne Option<br />

berechtigt den Inhaber — nach der 2007 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln — zum<br />

Bezug von zwei Deutsche Börse-Aktien, sofern die Deutsche Börse AG nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch<br />

macht, den Anspruch in bar auszugleichen.<br />

Infolge der 2010 getroffenen Entscheidung, alle GSP-Tranchen in bar auszugleichen, wurde ein Gesamtbetrag in<br />

Höhe von 1,8 Mio. A für die Anzahl der Optionen aller Tranchen gemäß IFRS 2 in die Rückstellungen umgegliedert.<br />

Da der Erdienungszeitraum für alle Tranchen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms bereits erfüllt ist, ergibt sich<br />

der Rückstellungsbetrag aus der Bewertung der Anzahl der Optionen mit dem vollen Fair Value des Schlussauktionspreises<br />

der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Bilanzstichtag,<br />

der dem inneren Wert der Option entspricht. Der Fair Value für die GSP-Tranche 2005 betrug 11,60 A zum<br />

31. Dezember 2010; die GSP-Tranche 2006 wurde zum 31. Dezember 2010 mit einem Fair Value von 0 A bewertet,<br />

da der Ausübungspreis der Option über dem Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie lag. Die Differenz<br />

zwischen dem Fair Value des Aktienpreises zum Gewährungsstichtag und dem Fair Value des Aktienpreises zum<br />

Zeitpunkt des Entstehens der Verpflichtung zum Barausgleich wurde für die Tranchen, aus denen sich eine<br />

Auflösung ergab, erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt und für die Tranchen, aus denen sich eine<br />

Zuführung ergab, im Personalaufwand ausgewiesen.<br />

In 2010 wurde für alle GSP-Optionen ein Aufwand von insgesamt 1,0 Mio. A (2009: Nettoertrag von 0,2 Mio. A;<br />

2008: Nettoertrag von 1,5 Mio. A) im Personalaufwand ausgewiesen.<br />

F-153


Entwicklung der Anzahl der zugeteilten GSP-Optionen<br />

Stand zum<br />

31.12.2009<br />

Ausgeübte<br />

Optionen<br />

Verwirkte<br />

Optionen<br />

Stand zum<br />

31.12.2010<br />

Tranche 2004 13.872 12.972 900 0<br />

Tranche 2005 33.365 1.555 200 31.610<br />

Tranche 2006 50.792 0 1.280 49.512<br />

Summe 1)<br />

98.029 14.527 2.380 81.122<br />

1) Zum 31. Dezember 2010 waren insgesamt 81.122 Optionen aus den Tranchen 2005 und 2006 (2009: 98.029<br />

aus den Tranchen 2004 bis 2006) ausübungsfähig.<br />

Der durchschnittliche gewichtete Aktienkurs für die in 2010 ausgeübten Optionen betrug 49,87 A (2009: 53,58 A;<br />

2008: 88,33 A).<br />

ISE Group Share Plan<br />

Als Vergütungskomponente mit längerfristiger Anreizwirkung legte das Unternehmen in der Vergangenheit auch<br />

für Mitarbeiter des US-amerikanischen Teilkonzerns ISE jährlich eine neue Tranche des Group Share Plan auf. Die<br />

teilnahmeberechtigten Mitarbeiter hatten im Rahmen dieser neu aufgelegten Tranchen des ISE Group Share Plan<br />

die Möglichkeit, eine auf Basis ihres verdienten Bonus zuzüglich einer persönlichen Zuzahlung ermittelte Anzahl<br />

von Aktien der Deutsche Börse AG zu erwerben. Die Zahlung des um 90 Prozent ermäßigten Kaufpreises der Aktie<br />

erfolgte aus dem gewährten GSP-Bonus und einer Zuzahlung durch den Berechtigten. Für die Aktienbezugsrechte<br />

der Tranchen 2008 und 2009 ist eine Wartezeit von drei Jahren vereinbart. Weder der GSP-Bonus noch die<br />

GSP-Aktienanzahl werden zum Zeitpunkt der Festlegung des Bonus geleistet. Vielmehr erfolgen die Leistungen<br />

nach zwei Jahren für die Tranchen 2008 und 2009, ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung. Innerhalb dieser Frist<br />

können die Berechtigten keine Aktionärsrechte (insbesondere das Recht auf eine Dividende und auf die Teilnahme<br />

an der Hauptversammlung) geltend machen.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 hat die Gesellschaft keine weitere Tranche für den ISE Group Share Plan aufgelegt.<br />

Die Leistung im Rahmen des Group Share Plan erfolgt in Form einer Aktienzuteilung spätestens 45 Tage nach<br />

Ablauf der Wartezeit. Die Aktien werden jeweils am Markt gekauft. Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen<br />

Kaufpreis und dem reduzierten Zeichnungspreis wird im Personalaufwand ausgewiesen.<br />

Für die Ermittlung des Fair Value der GSP-Aktienbezugsrechte gemäß IFRS 2 verwendet die Gesellschaft ein<br />

angepasstes Black-Scholes-Modell (Merton-Modell).<br />

Bewertungsparameter der ISE GSP-Aktienbezugsrechte<br />

Tranche 2008 Tranche 2009<br />

Laufzeit bis 31.01.2011 31.01.2012<br />

Risikoloser Zins % 1,37 0,93<br />

Volatilität der Aktie der Deutsche Börse AG % 56,83 56,15<br />

Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG zum 31.12.2010 A 51,80 51,80<br />

Dividendenrendite % 5,48 4,99<br />

Ausübungspreis A 0 0<br />

Beizulegender Zeitwert E 34,62 42,12<br />

Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die verwendeten Volatilitäten entsprechen den<br />

laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen.<br />

Bewertung der ISE GSP-Aktienbezugsrechte<br />

Unterstellte<br />

Anzahl zum<br />

31.12.2010 1)<br />

Kurs der<br />

Aktie der<br />

Deutsche<br />

Börse AG<br />

zum 31.12.2010<br />

Innerer Wert/<br />

Bezugsrecht 2)<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert/<br />

Bezugsrecht 2)<br />

Erfüllungsverpflichtung<br />

3)<br />

Rücklagen<br />

zum 31.12.2010<br />

Stück A A A Mio. A Mio. A<br />

Tranche 2008 100.482 51,80 38,35 34,62 3,1 3,0<br />

Tranche 2009 74.101 51,80 46,25 42,12 2,8 1,6<br />

Summe 174.583 5,9 4,6<br />

1) Am 31. Dezember 2010 gab es keine ausübungsfähigen ISE GSP-Aktienbezugsrechte.<br />

F-154


2) Zum Gewährungsstichtag<br />

3) Zum Endfälligkeitstermin<br />

Gemäß IFRS 2 wird der Gesamtbetrag für die Anzahl der ISE GSP-Aktienbezugsrechte mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert zum Gewährungsstichtag bzw. zum Bilanzstichtag bewertet und über den Erdienungszeitraum von drei<br />

Jahren erfolgswirksam erfasst. Dabei wird das Konzerneigenkapital entsprechend erhöht.<br />

Zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2010 wurden Rücklagen in Höhe von 4,6 Mio. A ausgewiesen (2009: 4,1 Mio.<br />

A; 2008: 1,9 Mio. A). Davon sind 1,6 Mio. A langfristig (2009: 2,9 Mio. A; 2008: 1,3 Mio. A). Der Gesamtaufwand für<br />

die Anzahl der ISE GSP-Aktienbezugsrechte betrug 1,9 Mio. A im Jahr 2010 (2009: 3,5 Mio. A; 2008: 1,9 Mio. A)<br />

und entfiel in voller Höhe auf aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.<br />

Entwicklung der Anzahl der zugeteilten ISE GSP-Aktienbezugsrechte<br />

Stand zum<br />

31.12.2009 Zugänge<br />

Ausgeübte<br />

Bezugsrechte<br />

Verwirkte<br />

Bezugsrechte<br />

Stand zum<br />

31.12.2010<br />

Tranche 2007 19.727 0 19.727 0 0<br />

Tranche 2008 110.963 0 0 10.481 100.482<br />

Tranche 2009 52.633 29.132 0 7.664 74.101<br />

Summe 183.323 29.132 19.727 18.145 174.583<br />

Der Aktienkurs der in 2010 ausgeübten 19.727 Bezugsrechte der Tranche 2007 betrug 48,95 A.<br />

46. Beziehungen zu nahe stehenden Personen<br />

Nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 sind die Organmitglieder der Deutsche Börse AG, assoziierte<br />

Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Unternehmen, die von Organmitgliedern<br />

beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden.<br />

Vorstand<br />

2010 betrug die fixe und variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands einschließlich im Geschäftsjahr<br />

gewährter Sachbezüge insgesamt 15,2 Mio. A (2009: 9,4 Mio. A; 2008: 13,0 Mio. A).<br />

In 2010 fielen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen für einmalige Leistungen aus<br />

Anlass der Beendigung eines Vorstandsverhältnisses an (2009: 5,8 Mio. A; 2008: null).<br />

Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern belief sich<br />

am 31. Dezember 2010 auf 26,2 Mio. A (2009: 19,3 Mio. A; 2008: 15,6 Mio. A). Es wurden Aufwendungen in Höhe<br />

von 2,5 Mio. A (2009: 1,4 Mio. A; 2008: 3,5 Mio. A) als Zuführung zu den Pensionsrückstellungen berücksichtigt.<br />

Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen<br />

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen beliefen sich die Bezüge 2010 auf 1,3 Mio. A<br />

(2009: 1,3 Mio. A; 2008: 1,2 Mio. A). Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen belief<br />

sich am 31. Dezember 2010 auf 32,6 Mio. A (31. Dezember 2009: 28,7 Mio. A; 2008: 27,2 Mio. A).<br />

Aufsichtsrat<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr eine Vergütung von insgesamt 1,8 Mio. A (2009: 1,9 Mio. A;<br />

2008: 2,3 Mio. A) erhalten.<br />

Sonstige wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />

Die beiden folgenden Tabellen zeigen die sonstigen wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden<br />

Unternehmen.<br />

F-155


Wesentliche Beziehungen zu assoziierten Unternehmen<br />

Darlehen von der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. an die<br />

Deutsche Börse AG im Rahmen des<br />

Cash-Poolings 0 k.A. 2)<br />

Dienstleistungen der Deutsche Börse AG für die<br />

Scoach Europa AG 6,1 k.A. 2)<br />

Dienstleistungen der Deutsche Börse AG für die<br />

Scoach <strong>Holding</strong> S.A. k.A. 2)<br />

Betrag der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

k.A. 2)<br />

k.A. 2) �3,4 0 0<br />

k.A. 2)<br />

k.A. 2)<br />

2,8 0 k.A.<br />

0 �5,5 k.A.<br />

Darlehen der Deutsche Börse AG an die<br />

Indexium AG<br />

Betrieb der Handels- und Clearingsoftware für die<br />

European Energy Exchange AG und verbundene<br />

Unternehmen durch die Deutsche Börse<br />

0 0 0 1,0 0 0<br />

Systems AG<br />

Betrieb des Handelssystems für die U.S. Futures<br />

Exchange LLC durch die Deutsche Börse<br />

10,3 11,6 7,0 1,7 2,1 2,6<br />

Systems AG 0 0 5,7 0 0 4)<br />

IT-Dienstleistungen und Infrastruktur durch die<br />

International Securities Exchange, LLC für die<br />

Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC<br />

Entwicklung und Betrieb des Systems Link Up<br />

Converter durch die Clearstream Services S.A.<br />

2,7 5,1 0 0 0 0<br />

für die Link-Up Capital Markets, S.L.<br />

Geldmarktgeschäfte der European Commodity<br />

Clearing AG mit der Clearstream Banking S.A.<br />

2,5 6,5 0 0,9 0,5 0<br />

und hierfür gezahlte Zinsen 1)<br />

�0,4 �1,0 �3,5 �0,1 �197,9 �278,0 5)<br />

Lizenzentgelte von der Eurex Frankfurt AG an die<br />

STOXX Ltd. k.A. 3) �20,5 �26,5 k.A. 3)<br />

Bereitstellung von Kursdaten der STOXX Ltd. für<br />

0 �7,4<br />

die Deutsche Börse AG k.A. 3) �3,9 �4,1 k.A. 3)<br />

Administrative Dienstleistungen sowie<br />

Dienstleistungen im Rahmen der Indexberechung<br />

der Deutsche Börse AG für die STOXX Ltd. k.A. 3)<br />

0,6 0,6 k.A. 3)<br />

0 0<br />

0 0<br />

Sonstige Beziehungen zu assoziierten Unternehmen — — — �0,4 1,5 0,9<br />

Summe 2,5 �199,3 �281,9<br />

1) Die European Commodity Clearing AG ist eine Tochtergesellschaft der European Energy Exchange AG, die<br />

als assoziiert eingestuft ist.<br />

2) Die Scoach <strong>Holding</strong> AG und die Scoach Europa AG wurden mit Wirkung zum 31. Dezember 2009<br />

entkonsolidiert und als assoziierte Unternehmen eingestuft. Folglich werden in der Spalte ,,Betrag der<br />

Geschäftsvorfälle“ für 2008 und 2009 keine Werte gezeigt.<br />

3) Die STOXX Ltd. wurde mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 voll in den Konsolidierungskreis einbezogen.<br />

Folglich werden in den Spalten ,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ und ,,Ausstehende Salden“ jeweils für 2010<br />

keine Werte gezeigt.<br />

4) Für Forderungen in Höhe von 5,7 Mio. A (2008: 2,2 Mio. A) wurden in der Gruppe Deutsche Börse im<br />

Berichtsjahr Wertberichtigungen vorgenommen.<br />

5) In der Position ,,Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft“ enthalten.<br />

F-156<br />

0 4)


Wesentliche Beziehungen zu sonstigen nahe stehenden Unternehmen<br />

Betrag der<br />

Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />

2010 2009 2008 2010 2009 2008<br />

Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A Mio. A<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen der Eurex<br />

Zürich AG für die SIX Swiss Exchange AG<br />

Im Rahmen der Akquisition bereitgestelltes Darlehen<br />

der SIX Group AG für die STOXX Ltd. und hierfür<br />

22,5 27,0 32,6 5,1 3,5 3,4<br />

angefallene Zinsen 3)<br />

�0,5 k.A. 1)<br />

k.A. 1) Büro- und administrative Dienstleistungen von der SIX<br />

�11,2 �15,2 k.A.<br />

Group AG für die STOXX Ltd. �4,5 k.A. 1)<br />

k.A. 1) �1,4 0 k.A.<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen der SIX<br />

Swiss Exchange AG für die Eurex Zürich AG<br />

Betrieb und Entwicklung von Eurex-Software durch die<br />

Deutsche Börse Systems AG für die SIX Swiss<br />

�8,1 �7,4 �7,2 �1,2 �0,8 �0,8<br />

Exchange AG<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen der SIX<br />

17,5 15,4 6,1 2,8 1,5 0,9<br />

Swiss Exchange AG für die Eurex Frankfurt AG<br />

Erlösweiterleitung der Eurex-Entgelte von der Eurex<br />

�5,8 �6,7 �7,4 �0,1 �0,8 �0,8<br />

Zürich AG an die SIX Swiss Exchange AG<br />

Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />

Deutsche Börse Systems AG für die BrainTrade<br />

k.A. k.A. k.A. �15,2 �12,0 �8,7<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH<br />

Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die<br />

15,7 16,6 20,7 1,6 1,6 1,9<br />

Deutsche Börse AG<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen der SIX<br />

�8,8 �8,7 �8,8 �0,9 �0,9 �1,0<br />

Swiss Exchange AG für die Scoach Schweiz AG k.A. 2) �9,0 �9,5 k.A. 2)<br />

Betrieb des Parketthandelssystems durch die BrainTrade<br />

Gesellschaft für Börsensysteme mbH für die Scoach<br />

Europa AG k.A. 2) �1,7 �2,3 k.A. 2)<br />

0 0<br />

0 0<br />

Sonstige Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht — — — 0,1 0,2 �2,4<br />

Summe �20,4 �22,9 �7,5<br />

1) Die STOXX Ltd. wurde mit Wirkung zum 29. Dezember 2009 voll in den Konsolidierungskreis einbezogen.<br />

Folglich werden in der Spalte ,,Betrag der Geschäftsvorfälle“ für 2009 und 2008 keine Werte gezeigt.<br />

2) Die Scoach Schweiz AG und die Scoach Europa AG wurden mit Wirkung zum 31. Dezember 2009<br />

entkonsolidiert und als assoziierte Unternehmen eingestuft. Folglich werden in den Spalten ,,Betrag der<br />

Geschäftsvorfälle“ und ,,Ausstehende Salden“ jeweils für 2010 keine Werte gezeigt.<br />

3) Da die STOXX Ltd. seit dem 29. Dezember 2009 voll konsolidiert wird, werden Leistungen für die und von<br />

der SIX Group AG zum Bilanzstichtag ausgewiesen.<br />

47. Mitarbeiter<br />

Mitarbeiter<br />

2010 2009 2008<br />

Im Jahresdurchschnitt beschäftigt 3.539 3.549 3.339<br />

Am Bilanzstichtag beschäftigt 3.490 3.600 3.395<br />

Von den im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmern gehörten 9 (2009: 9; 2008: 10) zu den Managing<br />

Directors (ohne Vorstand), 422 (2009: 437; 2008: 411) zählten zu den sonstigen leitenden Angestellten und 3.108<br />

(2009: 3.103; 2008: 2.918) zu den Mitarbeitern.<br />

Unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften betrug die Mitarbeiterkapazität im Jahresdurchschnitt 3.300 (2009:<br />

3.333; 2008: 3.115).<br />

F-157


48. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Deutsche Börse AG und NYSE Euronext haben am 15. Februar 2011 nach Zustimmung ihrer jeweiligen<br />

Aufsichtsgremien bekannt gegeben, dass sie eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss<br />

unterzeichnet haben. Das neue Unternehmen wird globaler Marktführer im Derivatehandel und Risikomanagement<br />

sowie der größte Börsenplatz für Aktienplatzierungen und Aktienhandel sein. Das Unternehmen wird zwei<br />

Hauptstandorte in der Nähe von Frankfurt am Main und in New York haben.<br />

Im Rahmen der Transaktion werden NYSE Euronext und Deutsche Börse AG unter dem Dach einer neu<br />

gegründeten niederländischen <strong>Holding</strong> zusammengeführt, die an den Börsen in Frankfurt, New York und Paris<br />

gelistet sein soll. Auf Seiten von NYSE Euronext erfolgt dies über eine Fusion von NYSE Euronext mit einer<br />

US-Tochter der neuen <strong>Holding</strong>. Jede NYSE Euronext-Aktie wird in 0,47 Aktien der neuen <strong>Holding</strong> getauscht<br />

werden. Auf Seiten der Deutsche Börse AG wird die neue <strong>Holding</strong> den Aktionären der Deutsche Börse AG ein<br />

öffentliches Übernahmeangebot für den Umtausch von deren Aktien in eine gleiche Anzahl neu auszugebender<br />

Aktien der <strong>Holding</strong> unterbreiten.<br />

Nach Abschluss der Transaktion werden die früheren Aktionäre der Deutsche Börse AG einen Anteil von<br />

60 Prozent und die früheren Aktionäre der NYSE Euronext einen Anteil von 40 Prozent an dem neuen Unternehmen<br />

halten, auf voll verwässerter Basis und unter der Voraussetzung, dass alle Aktien der Deutsche Börse AG<br />

umgetauscht werden.<br />

Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Mehrheit der Aktionäre der NYSE<br />

Euronext sowie einer Annahme des Übernahmeangebots durch die Aktionäre der Deutsche Börse AG mit einer<br />

Quote von 75 Prozent. Außerdem müssen die zuständigen Kartell- und Finanzbehörden, Börsenaufsichten und<br />

weitere Regulatoren in den USA und Europa zustimmen sowie weitere marktübliche Bedingungen eingehalten<br />

werden. Ein Abschluss der Transaktion wird für Ende des Jahres 2011 erwartet.<br />

Am 23. Februar 2011 gab die Gruppe Deutsche Börse bekannt, dass die Eurex Zürich AG, Zürich, Schweiz, neuer<br />

Mehrheitsaktionär der European Energy Exchange AG (EEX), Leipzig, Deutschland, wird. Nach einer im<br />

Dezember 2010 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Eurex Zürich AG und der Landesbank Baden-Württemberg<br />

(LBBW) über die Übernahme des kompletten LBBW-Anteils in Höhe von 22,96 Prozent hatte die LBBW die<br />

Anteile gemäß vertraglich vereinbartem Andienungsrecht auch den anderen EEX-Aktionären auf einer Pro-Rata-<br />

Basis angeboten. Nach Abschluss des Andienungsverfahrens hatten 31 von 40 EEX-Aktionären ihren Verzicht auf<br />

einen entsprechenden anteiligen Erwerb erklärt.<br />

Die derzeitige EEX-Beteiligung der Eurex Zürich AG wird von 35,23 Prozent auf 56,14 Prozent (plus 20,91<br />

Prozentpunkte) steigen. Für das erworbene Aktienpaket zahlt Eurex rund 65 Mio. A an die LBBW.<br />

Der Transaktion haben die zuständigen Aufsichtsbehörden zugestimmt, darunter die Sächsische Börsenaufsicht,<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das deutsche Kartellamt. Auch die notwendigen Gremienbeschlüsse<br />

des Verkäufers LBBW und des Erwerbers Eurex Zürich AG liegen vor, sodass nach der Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats der EEX jetzt alle Voraussetzungen für den unmittelbaren Vollzug der Transaktion erfüllt sind.<br />

49. Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung<br />

Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat den Konzernabschluss freigegeben.<br />

Frankfurt am Main, 12. April 2011<br />

Deutsche Börse AG<br />

Reto Francioni Andreas Preuss Frank Gerstenschläger<br />

Michael Kuhn Gregor Pottmeyer Jeffrey Tessler<br />

F-158


Inhaltsverzeichnis zum ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche Börse<br />

Verkürzte Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011 ...... F-160<br />

Verkürzte Darstellung des Konzern-Gesamtertrags und -aufwands für die Zeit vom 1. Januar bis<br />

31. März 2011 ................................................................ F-161<br />

Verkürzte Konzernbilanzen zum 31. März 2011 für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011 ....... F-162<br />

Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011. . . ........ F-163<br />

Verkürzte Konzern- Eigenkapitalentwicklung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011 . ........ F-164<br />

Erläuterungen zum verkürzten Konzernzwischenabschluss .................................. F-165<br />

Der beigefügte verkürzte Konzernzwischenabschluss ist weder gemäß den durch das Public Company Accounting<br />

Oversight Board (United States) aufgestellten Standards geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen<br />

worden.<br />

F-159


Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />

31. März 2011<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Umsatzerlöse 558,6 519,2<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft 16,1 11,0<br />

Sonstige betriebliche Erträge 8,3 12,5<br />

Gesamterlöse 583,0 542,7<br />

Volumenabhängige Kosten –56,7 –54,0<br />

Gesamterlöse abzüglich volumenabhängiger Kosten 526,3 488,7<br />

Personalaufwand –100,8 –126,8<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand –20,5 –31,0<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen –93,3 –87,0<br />

Operative Kosten –214,6 –244,8<br />

Beteiligungsergebnis 4,6 1,7<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 316,3 245,6<br />

Finanzerträge 8,7 3,8<br />

Finanzaufwendungen –28,5 –26,7<br />

Periodenergebnis vor Steuern (EBT) 296,5 222,7<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –77,1 –60,1<br />

Periodenüberschuss 219,4 162,6<br />

davon Anteilseigner der Muttergesellschaft (Konzern-Periodenüberschuss) 212,8 156,9<br />

davon nicht beherrschende Gesellschafter 6,6 5,7<br />

Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (E) 1,14 0,84<br />

F-160


Verkürzte Darstellung des Gesamtertrags und -aufwands<br />

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />

31. März 2011<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Periodenüberschuss laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 219,4 162,6<br />

Währungsdifferenzen 1)<br />

–66,0 91,8<br />

Neubewertung der Cashflow-Hedges 3,1 –2,1<br />

Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –1,6 3,8<br />

Latente Steuern 27,0 –30,9<br />

Im Eigenkapital erfasste (Verluste)/Gewinne –37,5 62,6<br />

Gesamtertrag für die Periode 181,9 225,2<br />

davon Anteilseigner der Muttergesellschaft 187,8 202,3<br />

davon nicht beherrschende Gesellschafter –5,9 22,9<br />

1) In den Währungsdifferenzen sind –6,0 Mio. A (2010: 5,6 Mio. A) enthalten, die im Rahmen des Beteiligungsergebnisses<br />

neutral in der Position ,,Angesammelte Gewinne” erfasst wurden.<br />

F-161


Verkürzte Konzernbilanz<br />

zum 31. März 2011<br />

Aktiva<br />

31. März 2011 31. Dez. 2010 31. März 2010<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />

Immaterielle Vermögenswerte 3.010,1 3.089,9 3.551,7<br />

Sachanlagen 134,0 138,2 114,8<br />

Finanzanlagen 1.577,7 1.806,0 1.925,1<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 36,6 35,4 7,7<br />

4.758,4 5.069,5 5.599,3<br />

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 151.885,6 128.823,7 143.008,2<br />

Forderungen und Wertpapiere aus dem Bankgeschäft 8.131,5 7.585,3 8.699,6<br />

Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1)<br />

461,1 389,1 447,5<br />

Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung 5.930,1 6.185,8 3.895,0<br />

Kassenbestand und sonstige Bankguthaben 881,4 797,1 669,4<br />

167.289,7 143.781,0 156.719,7<br />

Summe Aktiva 172.048,1 148.850,5 162.319,0<br />

Passiva<br />

EIGENKAPITAL<br />

Konzerneigenkapital 3.142,0 2.951,4 3.071,8<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 452,0 458,9 496,0<br />

Summe Eigenkapital<br />

LANGFRISTIGE SCHULDEN<br />

3.594,0 3.410,3 3.567,8<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 29,0 21,3 35,4<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen 88,1 86,6 66,6<br />

Latente Steuerschulden 262,1 297,7 498,9<br />

Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.431,8 1.455,2 1.538,9<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 8,2 9,6 27,2<br />

KURZFRISTIGE SCHULDEN<br />

1.819,2 1.870,4 2.167,0<br />

Steuerrückstellungen 229,6 345,0 350,1<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen 97,8 134,8 100,9<br />

Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG 151.885,6 128.823,7 143.008,2<br />

Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft 9.166,8 7.822,0 8.888,3<br />

Bardepots der Marktteilnehmer 4.855,3 6.064,2 3.882,5<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 399,8 380,1 354,2<br />

166.634,9 143.569,8 156.584,2<br />

Summe Schulden 168.454,1 145.440,2 158.751,2<br />

Summe Passiva 172.048,1 148.850,5 162.319,0<br />

1) Davon 14,1 Mio. A (31. Dezember 2010: 14,1 Mio. A und 31. März 2010: 14,8 Mio. A) mit einer Restlaufzeit<br />

von über einem Jahr aus Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG)<br />

F-162


Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung<br />

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />

31. März 2011<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Periodenüberschuss 219,4 162,6<br />

Abschreibung und Wertminderungsaufwand 20,5 31,0<br />

Zunahme/(Abnahme) der langfristigen Rückstellungen 9,6 –9,0<br />

Latente Ertragsteueraufwendungen 2,3 3,2<br />

Übrige nicht zahlungswirksame Aufwendungen<br />

Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer<br />

Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile:<br />

2,7 –4,8<br />

(Zunahme)/Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte –75,4 3,6<br />

(Abnahme)/Zunahme der kurzfristigen Schulden –104,9 111,4<br />

(Abnahme)/Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten –5,9 2,0<br />

Nettoverlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 0 0,7<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und<br />

68,3 300,7<br />

Sachanlagen –19,9 –38,0<br />

Auszahlungen für Investitionen in langfristige Finanzinstrumente –23,9 –576,2<br />

Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener<br />

Zahlungsmittel –2,8 0,1 1)<br />

Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />

Nettoabnahme der kurzfristigen Forderungen und Wertpapiere aus dem<br />

0 –2,5<br />

Bankgeschäft mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten<br />

Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbaren langfristigen<br />

601,4 415,9<br />

Finanzinstrumenten 463,4 282,4<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit 1.018,2 81,7<br />

Mittelabfluss aus kurzfristiger Finanzierung 0 –100,0<br />

Zahlungen aus Finanzierungsleasing-Verhältnissen 0 –0,1<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 –100,1<br />

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 1.086,5 282,3<br />

Einfluss von Wechselkursänderungen 2)<br />

–10,1 1,1<br />

Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 3)<br />

–445,5 –285,4<br />

Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3)<br />

630,9 –2,0<br />

Erhaltene Zinsen und ähnliche Erträge 4)<br />

Erhaltene Dividenden aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und anderen<br />

7,7 3,3<br />

Beteiligungen 4)<br />

0,2 0,2<br />

Gezahlte Zinsen 4)<br />

–3,7 –1,6<br />

Ertragsteuerzahlungen –191,7 –17,0<br />

1) Im Rahmen des Erwerbs der Tradegate Exchange GmbH zu einem Kaufpreis von 0,4 Mio. A wurden<br />

Zahlungsmittel in Höhe von 0,5 Mio. A erworben.<br />

2) Enthält im Wesentlichen die aus der Umrechnung des Teilkonzerns ISE entstandenen Währungsdifferenzen<br />

3) Ohne Bardepots der Marktteilnehmer<br />

4) Zins- und Dividendenzahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet<br />

F-163


Verkürzte Konzern-Eigenkapitalentwicklung<br />

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />

31. März 2011<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010 31. März 2011<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

davon enthalten im<br />

Gesamtertrag für die Periode<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010<br />

Mio. A<br />

(ungeprüft)<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Bilanz zum 1. Januar 195,0 195,0<br />

Bilanz zum 31. März 195,0 195,0<br />

Kapitalrücklage<br />

Bilanz zum 1. Januar 1.247,0 1.247,0<br />

Bilanz zum 31. März 1.247,0 1.247,0<br />

Eigene Aktien<br />

Bilanz zum 1. Januar –586,5 –587,8<br />

Verkäufe im Rahmen des<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 6,5 1,3<br />

Bilanz zum 31. März –580,0 –586,5<br />

Neubewertungsrücklage<br />

Bilanz zum 1. Januar 124,9 125,2<br />

Neubewertung der sonstigen Finanzinstrumente –1,6 3,8 –1,6 3,8<br />

Neubewertung der Cashflow-Hedges 3,1 –2,1 3,1 –2,1<br />

Veränderung aus aktienbasierter Vergütung –2,7 –2,5 0 0<br />

Latente Steuern auf die Neubewertung der<br />

Finanzinstrumente –0,3 –0,2 –0,3 –0,2<br />

Bilanz zum 31. März 123,4 124,2<br />

Angesammelte Gewinne<br />

Bilanz zum 1. Januar 1.971,0 1.886,8<br />

Konzern-Periodenüberschuss 212,8 156,9 212,8 156,9<br />

Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen –54,5 79,1 –53,5 74,6<br />

Latente Steuern 27,3 –30,7 27,3 –30,7<br />

Bilanz zum 31. März 2.156,6 2.092,1<br />

Konzerneigenkapital zum 31. März 3.142,0 3.071,8 187,8 202,3<br />

Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />

beherrschender Gesellschafter<br />

Bilanz zum 1. Januar 458,9 472,6<br />

Veränderung aus Kapitalmaßnahmen –0,5 0,1<br />

Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am<br />

Nettogewinn von Konzerngesellschaften 6,6 5,7 6,6 5,7<br />

Währungsdifferenzen und sonstige Anpassungen –13,0 17,6 –12,5 17,2<br />

Summe Ausgleichsposten für Anteile nicht<br />

beherrschender Gesellschafter zum 31. März 452,0 496,0 –5,9 22,9<br />

Summe zum 31. März 3.594,0 3.567,8 181,9 225,2<br />

F-164


Erläuterungen zum verkürzten Konzernzwischenabschluss<br />

1. Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS) und den diesbezüglich veröffentlichten Interpretationen des International Accounting Standards Board<br />

(IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die<br />

Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Nach<br />

Auffassung des Vorstands wurde der beigefügte verkürzte Konzernzwischenabschluss der Gruppe Deutsche Börse<br />

(die ,,Gruppe“ oder die ,,Gesellschaft“) so aufgestellt, dass er die gegenwärtige Vermögens- und Ertragslage zu dem<br />

Zeitpunkt und für den Zeitraum, für den er aufgestellt wurde, zutreffend widerspiegelt. Alle erheblichen Transaktionen<br />

in der Gruppe und gegenseitige Salden wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Zum 31. März<br />

2011 gab es keine geltenden Standards oder Interpretationen, die bis dato nicht von der EU übernommen wurden<br />

und die Auswirkungen auf den Zwischenabschluss hatten. Entsprechend stimmt der Zwischenabschluss auch mit<br />

den IFRS in ihrer vom IASB herausgegebenen Fassung überein. Die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze<br />

der Gesellschaft, die dem Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr zugrunde<br />

lagen, wurden auch für den verkürzten Konzernzwischenabschluss berücksichtigt.<br />

Zusätzlich zu den am 31. Dezember 2010 berücksichtigten Standards und Interpretationen werden die folgenden<br />

Standards und Interpretationen erstmalig angewandt:<br />

Überarbeiteter IAS 24 ,,Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen oder Personen“<br />

Anpassungen IAS 32 ,,Einstufung von Bezugsrechten“<br />

Anpassung IFRIC 14 ,,Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“<br />

Änderungen aus dem ,,Annual Improvements Project“<br />

Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen hatte auf die Finanzberichterstattung der Gruppe Deutsche<br />

Börse keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.<br />

Zusätzlich wurde IAS 34 (,,Zwischenabschluss“) berücksichtigt.<br />

Der Zwischenabschluss wurde entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) um einen<br />

Konzernzwischenlagebericht ergänzt.<br />

2. Konsolidierungskreis<br />

Am 31. Januar 2011 erwarb die Infobolsa S.A., Madrid, Spanien, einen Anteil von 62 Prozent an der Open Finance S.L.,<br />

Valencia, Spanien, zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. A. Das Unternehmen wird seit 31. Januar 2011 voll in den<br />

Konzernabschluss einbezogen. Aus der Transaktion resultiert ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 3,1 Mio. A.<br />

Die Eurex Zürich AG und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) haben am 23. Dezember 2010 eine<br />

Vereinbarung abgeschlossen, die die Übernahme der bisher von der LBBW gehaltenen Anteile an der European<br />

Energy Exchange AG (EEX) durch die Eurex Zürich AG zum Gegenstand hat. Nach Abschluss des in der<br />

Konsortialvereinbarung festgelegten Andienungsverfahrens hatten 31 von 40 EEX-Aktionären ihren Verzicht auf<br />

einen entsprechenden anteiligen Erwerb erklärt. Der Kaufpreis für das erworbene Aktienpaket, der am 12. April<br />

2011 von der Eurex Zürich AG gezahlt wurde, betrug 64,9 Mio. A. Die EEX-Beteiligung der Eurex Zürich AG hat<br />

sich von 35,23 Prozent auf 56,14 Prozent erhöht. Da die Gruppe Deutsche Börse keine Mehrheit im Aufsichtsrat der<br />

EEX hat, kann sie keine Kontrolle ausüben, die Gesellschaft wird daher weiterhin als assoziiertes Unternehmen in<br />

den Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse einbezogen.<br />

3. Saisonale Einflüsse<br />

Der Konzernumsatz wird stärker durch die Volatilität und das Transaktionsvolumen auf den Kapitalmärkten als<br />

durch saisonale Faktoren beeinflusst. Aufgrund einer Kostenkonzentration für Projekte, die erst im vierten Quartal<br />

zum Abschluss gebracht werden, sind die Kosten im vierten Quartal üblicherweise höher als in den ersten drei<br />

Quartalen des Geschäftsjahres.<br />

4. Bilanzsumme<br />

Der Anstieg der Konzern-Bilanzsumme um 23,1 Mrd. A auf 172,0 Mrd. A zum 31. März 2011 (31. Dezember 2010:<br />

148,9 Mrd. A) wird maßgeblich durch die Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG bestimmt. Die Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft blieben in ihrer Höhe fast unverändert. Leicht rückläufig entwickelten<br />

F-165


sich die Bardepots der Marktteilnehmer sowie die Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung. Die Höhe dieser<br />

Positionen kann sich entsprechend den Bedürfnissen und Handlungen der Kunden täglich stark ändern.<br />

5. Segmentberichterstattung<br />

Zusammensetzung der Umsatzerlöse pro Segment<br />

Quartal zum<br />

31. März 2011 31. März 2010<br />

Mio. E Mio. E<br />

Externe Umsatzerlöse<br />

Xetra 73,0 65,0<br />

Eurex 230,0 213,8<br />

Clearstream 198,1 187,9<br />

Market Data & Analytics 57,5 52,5<br />

Summe externe Umsatzerlöse 558,6 519,2<br />

Interne Umsatzerlöse<br />

Clearstream 1,8 2,2<br />

Market Data & Analytics 8,6 8,2<br />

Summe interne Umsatzerlöse 10,4 10,4<br />

Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft<br />

31. März 2011<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010<br />

Mio. E Mio. E<br />

Bruttozinserträge 33,9 27,8<br />

Zinsaufwendungen �17,8 �16,8<br />

Summe 16,1 11,0<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)<br />

Quartal zum<br />

31. März 2011 31. März 2010<br />

Mio. E Mio. E<br />

Xetra 38,4 26,2<br />

Eurex 139,7 118,8<br />

Clearstream 100,6 70,6<br />

Market Data & Analytics 37,6 30,0<br />

Summe 316,3 245,6<br />

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />

Quartal zum<br />

31. März 2011 31. März 2010<br />

Mio. E Mio. E<br />

Xetra 1,5 3,2<br />

Eurex 9,1 25,8<br />

Clearstream 8,5 6,8<br />

Market Data & Analytics 0,8 2,2<br />

Summe 19,9 38,0<br />

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

Deutsche Börse AG und NYSE Euronext haben am 15. Februar 2011 eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss<br />

unterzeichnet. Im Rahmen der Transaktion werden NYSE Euronext und Deutsche Börse AG<br />

unter dem Dach der neu gegründeten niederländischen <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (,,die <strong>Holding</strong>“)<br />

zusammengeführt, die an den Börsen in Frankfurt, New York und Paris gelistet sein soll. Auf Seiten von NYSE<br />

Euronext erfolgt dies über eine Fusion von NYSE Euronext mit einer US-Tochter der neuen <strong>Holding</strong>. Jede NYSE<br />

F-166


Euronext-Aktie wird in 0,47 Aktien der neuen <strong>Holding</strong> getauscht werden. Auf Seiten der Deutsche Börse AG wird<br />

die neue <strong>Holding</strong> den Aktionären der Deutsche Börse AG ein öffentliches Übernahmeangebot für den Umtausch<br />

von deren Aktien in eine gleiche Anzahl neu auszugebender Aktien der <strong>Holding</strong> unterbreiten. Die Transaktion steht<br />

noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Mehrheit der Aktionäre der NYSE Euronext sowie einer<br />

Annahmequote von 75 Prozent des Übernahmeangebots durch die Aktionäre der Deutsche Börse AG. Außerdem<br />

müssen die zuständigen Wettbewerbs- und Finanzbehörden, Börsenaufsichten und weitere Regulatoren in den USA<br />

und Europa zustimmen sowie weitere marktübliche Bedingungen eingehalten werden.<br />

Die Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss sieht vor, dass die Deutsche Börse AG unter<br />

bestimmten Bedingungen einen Betrag in Höhe von 250,0 Mio. A an die NYSE Euronext zahlen muss. Die<br />

Verpflichtung zur Leistung einer solchen Zahlung setzt voraus, dass ein Angebot oder eine Interessenbekundung für<br />

den Erwerb von Anteilen oder Vermögensgegenständen der Deutsche Börse AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

in einer bestimmten Größenordung durch eine dritte Partei öffentlich angekündigt oder anderweitig<br />

bekannt gegeben wurde (,,alternatives Angebot“) und<br />

(1) der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext daraufhin von der NYSE<br />

Euronext gekündigt wird, weil Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG aufgrund des alternativen<br />

Angebots von ihrer Empfehlung an die Deutsche Börse-Aktionäre zur Annahme des Tauschangebots des<br />

Bieters abgerückt sind, oder<br />

(2) Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG aufgrund des alternativen Angebots von ihrer Empfehlung an<br />

dieDeutscheBörse-Aktionäre zur Annahme des Tauschangebots des Bieters abgerückt sind, die Mindestannahmequote<br />

für das Tauschangebot in Höhe von 75 Prozent nicht erreicht wurde und der Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

mit der NYSE Euronext daraufhin von einer der beiden Parteien gekündigt wird, oder<br />

(3) die Deutsche Börse AG oder die NYSE Euronext den Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

kündigen, da die Mindestannahmequote für das Tauschangebot in Höhe von 75 Prozent nicht erreicht wurde,<br />

ohne dass Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG die Empfehlung an die Deutsche Börse-<br />

Aktionäre zur Annahme des Tauschangebots des Bieters geändert hätten, die Deutsche Börse aber innerhalb<br />

von neun Monaten nach der Kündigung eine anderweitige Transaktion mit einer dritten Partei in einer<br />

definierten Größenordnung eingeht.<br />

Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss mit der NYSE Euronext ist die Deutsche<br />

Börse AG zudem weitere Eventualverpflichtungen eingegangen, die bei einem Abschluss der Transaktion zu<br />

Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 41 Mio. A führen können.<br />

Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf den Zusammenschluss<br />

Nach der Bekanntgabe des Zusammenschlusses am 15. Februar 2011 wurden beim Delaware Court of Chancery<br />

(Gericht Delaware), beim Supreme Court des Staates New York, Country of New York (Gericht New York) und<br />

beim U.S. District Court for the Southern District of New York (,,SDNY“) mehrere Klageschriften eingereicht, in<br />

denen der geplante Zusammenschluss angefochten wird. Vier der Klagen wurden beim Gericht Delaware eingereicht<br />

und unter dem Rubrum ,,In re NYSE Euronext Shareholder Litigation, Consol“ C.A. No. 6220-VCS<br />

zusammengefasst. Beim Gericht New York wurden fünf Klagen eingereicht und werden derzeit unter einer einzigen<br />

Hauptakte, NYSE Euronext Shareholders Litigation Master File, Index No. 773,000/11, koordiniert. Beim SDNY<br />

ist eine Klage, ,,Jones vs. Niederauer; et al.“ C.N. 11-CV-01502 anhängig.<br />

In allen Klageschriften werden im Wesentlichen die gleichen Ansprüche geltend gemacht. Bei allen handelt es sich<br />

um vorgebliche Sammelklagen im Namen aller öffentlichen Aktionäre der NYSE Euronext und vielfach sind als<br />

Beklagte die NYSE Euronext, ihre Directors, die Pomme Merger Corporation und die <strong>Holding</strong> benannt (wobei<br />

einige Beklagte nicht in allen Klagen benannt sind). Die Deutsche Börse AG wird in acht Fällen als Beklagte<br />

benannt. Den einzelnen Beklagten wird im Allgemeinen eine Verletzung ihrer treuhänderischen Pflichten bei der<br />

Beratung und Genehmigung des vorgeschlagenen Zusammenschlusses und den beklagten Unternehmen eine<br />

Beihilfe und Begünstigung (,,aiding and abetting“) dieser vorgeblichen Verletzung vorgeworfen. Die Klagen lauten<br />

u.a. auf Unterlassung, einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Zusammenschlusses, nicht konkretisierte<br />

Schadenersatzzahlungen und Erstattung von Auslagen und Anwaltskosten des Klägers.<br />

Der Ausgang dieser Verfahren kann nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden. Ein ungünstiges Urteil auf<br />

Schadenersatz in Geld könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der <strong>Holding</strong> nach<br />

dem Vollzug des Zusammenschlusses haben. Eine einstweilige Verfügung könnte den Vollzug des Zusammenschlusses<br />

verzögern oder gefährden und ein ungünstiges Urteil, mit dem einem dauerhaften Unterlassungsanspruch<br />

stattgegeben wird, könnte den Vollzug des Zusammenschlusses auf unbestimmte Zeit verhindern. Die Beklagten<br />

sind der Auffassung, dass die gegen sie im Rahmen dieser Klagen geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind,<br />

und beabsichtigen, sich mit Nachdruck gegen diese Ansprüche zu verteidigen.<br />

F-167


7. Ergebnis je Aktie<br />

In Übereinstimmung mit IAS 33 wird das Ergebnis je Aktie ermittelt, indem der Periodenüberschuss, der den<br />

Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist (Konzern-Periodenüberschuss), durch die gewichtete<br />

Durchschnittszahl der ausgegebenen Aktien dividiert wird.<br />

Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie werden der durchschnittlichen Aktienanzahl die potenziell<br />

verwässernden Stammaktien zugerechnet, die im Rahmen des Aktientantiemeprogramms (ATP) bzw. des ISE<br />

Group Share Plan erworben werden können. Hierbei werden zur Berechnung der Zahl der potenziell verwässernden<br />

Stammaktien die Ausübungspreise um den beizulegenden Zeitwert der Dienstleistungen, die noch zu erbringen<br />

sind, korrigiert.<br />

Die Ermittlung der Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien für das Jahr 2010 wurde entsprechend<br />

angepasst: Im Gegensatz zum ersten Quartal 2010 wurden die Aktien aus Tranche 2008 des Aktientantiemeprogramms<br />

sowie die Aktien aus Tranche 2008 des Aktientantiemeprogramms der ISE im ersten Quartal 2011 nicht<br />

mehr als potenziell verwässernd eingestuft, da die Gesellschaft für diese Tranchen die Erfüllung in bar beschlossen<br />

hat. Für die ATP-Aktien für Vorstandsmitglieder aus der Tranche 2010 sowie aus allen zukünftig folgenden<br />

Tranchen sieht die vetragliche Vereinbarung zwingend eine Erfüllung in bar vor. Daher werden die ATP-Aktien für<br />

Vorstandsmitglieder nicht in die Anzahl der potenziell verwässernden Aktien einbezogen. Für die Ermittlung des<br />

verwässerten Ergebnisses je Aktie wird — unabhängig von der tatsächlichen Bilanzierung nach IFRS 2 —<br />

angenommen, dass alle ATP-Tranchen, für die keine Erfüllung durch Barausgleich beschlossen wurde, durch<br />

Eigenkapitalinstrumente erfüllt werden. Die Ermittlung der Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien für das<br />

erste Quartal 2010 wurde rückwirkend entsprechend angepasst.<br />

Zum 31. März 2011 gab es folgende Bezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns je Aktie hätten führen<br />

können:<br />

Ermittlung der Anzahl potenziell verwässernder Stammaktien<br />

Tranche<br />

2009 2)<br />

2010 3)<br />

2011 3)<br />

Ausübungspreis<br />

E<br />

Angepasster<br />

Ausübungspreis<br />

nach IAS 33<br />

E<br />

Durchschnittliche<br />

Anzahl der im<br />

Umlauf<br />

befindlichen<br />

Bezugsrechte<br />

31. März 2011<br />

Durchschnittskurs<br />

für die<br />

Periode 1)<br />

E<br />

Zahl der potenziell<br />

verwässernden<br />

Stammaktien<br />

31. März 2010<br />

0 14,05 73.731 56,43 55.373<br />

0 32,34 127.954 56,43 54.623<br />

0 44,32 66.944 56,43 14.366<br />

1) Volumengewichteter Durchschnittskurs der Aktie Deutsche Börse auf Xetra in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011<br />

2) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf GSP-Aktien des ISE Group Share Plan. Die Bezugsrechte auf ATP-Aktien der Tranche 2009<br />

(175.276 Stück) sind zum 31. März 2011 nicht verwässernd.<br />

3) Hierbei handelt es sich um Bezugsrechte auf Aktien im Rahmen der Aktientantiemeprogramme für leitende Angestellte.<br />

Da der volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs über den angepassten Ausübungspreisen der Tranchen<br />

2009 bis 2011 lag, gelten diese Bezugsrechte im Sinne von IAS 33 als verwässernd.<br />

Ermittlung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie<br />

31. März 2011<br />

Quartal zum<br />

31. März<br />

2010 1)<br />

Zahl der Aktien, die sich am Anfang der Periode im Umlauf befanden 185.942.801 185.922.690<br />

Zahl der Aktien, die sich zum 31. März im Umlauf befanden 186.043.003 185.943.021<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf 186.008.489 185.922.916<br />

Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien 124.362 229.528<br />

Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die Berechnung des verwässerten<br />

Ergebnisses je Aktie 186.132.851 186.152.444<br />

Konzern-Periodenüberschuss (Mio. A) 212,8 156,9<br />

Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (A) 1,14 0,84<br />

1) Um die Vergleichbarkeit mit den Angaben für die Berichtsperiode zu erhöhen, wurde die Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien<br />

entsprechend bereinigt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie hat sich für das erste Quartal 2010 nicht verändert.<br />

F-168


8. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen<br />

Wesentliche Beziehungen zu assoziierten Unternehmen<br />

Betrag der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />

31. März 2011<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010 31. März 2011<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010<br />

Mio. E Mio. E Mio. E Mio. E<br />

Darlehen von der Scoach <strong>Holding</strong> S.A. an die<br />

Deutsche Börse AG im Rahmen des<br />

Cash-Poolings<br />

Dienstleistungen der Deutsche Börse AG für die<br />

0 0 �3,4 �9,4<br />

Scoach Europa AG<br />

Darlehen der Deutsche Börse AG an die<br />

1,3 1,6 2,7 3,5<br />

Indexium AG<br />

Betrieb der Handels- und Clearingsoftware durch<br />

die Deutsche Börse AG (zum 31. März 2010<br />

Deutsche Börse Systems AG) für die<br />

European Energy Exchange AG und<br />

0 0 1,0 0<br />

verbundene Unternehmen<br />

IT-Dienstleistungen und Infrastruktur durch die<br />

International Securities Exchange, LLC für<br />

2,2 2,4 2,2 1,3<br />

die Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC<br />

Entwicklung und Betrieb des Systems Link Up<br />

Converter durch die Clearstream Services S.A.<br />

0 0,7 0,3 1,7<br />

für die Link Up Capital Markets, S.L.<br />

Geldmarktgeschäfte der European Commodity<br />

Clearing AG mit der Clearstream Banking<br />

0,5 0,5 0,4 1,0<br />

S.A. und hierfür gezahlte Zinsen 1)<br />

Sonstige Beziehungen zu assoziierten<br />

0 �0,1 0 �199,6<br />

Unternehmen — — �0,6 0<br />

Summe 2,6 �201,5<br />

1) Die European Commodity Clearing AG ist eine Tochtergesellschaft der European Energy Exchange AG, die als assoziiert eingestuft ist.<br />

F-169


Wesentliche Beziehungen zu sonstigen nahe stehenden Unternehmen<br />

Betrag der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden<br />

Quartal zum<br />

Quartal zum<br />

31. März 2011 31. März 2010 31. März 2011 31. März 2010<br />

Mio. E Mio. E<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen der<br />

Eurex Zürich AG für die SIX Swiss<br />

Exchange AG 7,0 7,0 4,7 4,4<br />

Im Rahmen der Akquisition bereitgestelltes<br />

Darlehen der SIX Group AG für die STOXX<br />

Ltd. und hierfür angefallene Zinsen �0,1 �0,1 �11,2 �15,3<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen von<br />

der SIX Group AG für die STOXX Ltd. �1,2 �0,7 �1,2 �0,7<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen der<br />

SIX Swiss Exchange AG für die Eurex<br />

Zürich AG �2,0 �1,8 �1,0 �0,8<br />

Betrieb und Entwicklung von Eurex-Software<br />

durch die Deutsche Börse AG (zum 31. März<br />

2010 Deutsche Börse Systems AG) für die<br />

SIX Swiss Exchange AG 4,1 4,4 2,9 2,5<br />

Büro- und administrative Dienstleistungen der<br />

SIX Swiss Exchange AG für die Eurex<br />

Frankfurt AG �1,0 �0,9 �0,3 0<br />

Erlösweiterleitung der Eurex-Entgelte von der<br />

Eurex Zürich AG an die SIX Swiss<br />

Exchange AG k.A. k.A. �16,8 �14,9<br />

Betrieb und Entwicklung von Xontro durch die<br />

Deutsche Börse AG (zum 31. März 2010<br />

Deutsche Börse Systems AG) für die<br />

BrainTrade Gesellschaft für Börsensysteme<br />

mbH 3,9 4,4 1,6 1,7<br />

Betrieb des Parketthandelssystems durch die<br />

BrainTrade Gesellschaft für Börsensysteme<br />

mbH für die Deutsche Börse AG 1,6 �2,1 �0,9 �0,9<br />

Sonstige Beziehungen zu Unternehmen, mit<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht — — 0,1 0,1<br />

Summe �22,1 �23,9<br />

Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen<br />

Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der<br />

Gruppe Deutsche Börse direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Die Gruppe Deutsche Börse zählt<br />

die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für Zwecke des IAS 24 zu Personen in Schlüsselpositionen.<br />

Im Rahmen der geplanten Transaktion der Gruppe Deutsche Börse mit der NYSE Euronext hat die Deutsche<br />

Börse AG mit der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Mayer Brown LLP, Washington, sowie J.P. Morgan<br />

Securities Inc., New York, Verträge über den Bezug von Beratungsdienstleistungen abgeschlossen. In der<br />

Berichtsperiode waren drei Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Börse AG gleichzeitig in Schlüsselpositionen<br />

dieser Gesellschaften tätig. Im ersten Quartal 2011 hat die Gruppe Deutsche Börse in Zusammenhang<br />

mit dieser Transaktion insgesamt 0,2 Mio. A für Beratungsleistungen an die Deutsche Bank AG gezahlt.<br />

9. Mitarbeiter<br />

Mitarbeiter<br />

31. März 2011<br />

Quartal zum<br />

31. März 2010<br />

Im Periodendurchschnitt beschäftigt 3.481 3.589<br />

Am Bilanzstichtag beschäftigt 3.507 3.588<br />

F-170


Unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften betrug die Mitarbeiterkapazität im Quartalsdurchschnitt 3.234,5<br />

(Q1/2010: 3.377).<br />

Frankfurt am Main, den 28. April 2011<br />

Deutsche Börse AG<br />

Der Vorstand<br />

Reto Francioni Andreas Preuß Frank Gerstenschläger<br />

Michael Kuhn Gregor Pottmeyer Jeffrey Tessler<br />

F-171


(DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN)


INHALTSVERZEICHNIS ANLAGEN<br />

Anlage A — Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss und Änderungsvertrag Nr. 1<br />

zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss ...................... G-2<br />

Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco ........................................ G-70<br />

Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco. ............... G-105<br />

Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco ...... G-122<br />

Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP ......................... G-127<br />

Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc. ......................... G-132<br />

Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC ........................... G-136<br />

G-1


ANLAGE A — VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />

und Änderungsvertrag Nr. 1 zum Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

G-2


UNTERSCHRIFTSFASSUNG<br />

Unverbindliche Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche<br />

VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />

(BUSINESS COMBINATION AGREEMENT)<br />

zwischen<br />

NYSE EURONEXT<br />

DEUTSCHE BÖRSE AG<br />

ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />

und<br />

POMME MERGER CORPORATION<br />

vom 15. Februar 2011<br />

G-3


INHALTSVERZEICHNIS<br />

ARTIKEL I<br />

DAS TAUSCHANGEBOT<br />

Ziffer 1.1. Das Tauschangebot .................................................... G-8<br />

Ziffer 1.2. Auswirkungen des Tauschangebots auf Deutsche Börse-Aktienoptionen ............. G-11<br />

Ziffer 1.3. Mitwirkung bei der Übermittlung des Tauschangebots ..........................<br />

ARTIKEL II<br />

DIE VERSCHMELZUNG<br />

G-11<br />

Ziffer 2.1. Bestellung des Treuhänders .............................................. G-11<br />

Ziffer 2.2. Aktien der Verschmelzungsgesellschaft ..................................... G-11<br />

Ziffer 2.3. Die Verschmelzung .................................................... G-11<br />

Ziffer 2.4. Closing ............................................................ G-12<br />

Ziffer 2.5. Wirksamkeitszeitpunkt . ................................................ G-12<br />

Ziffer 2.6. Tausch bei Verschmelzung .............................................. G-12<br />

Ziffer 2.7. Auswirkungen der Verschmelzung auf die Aktien ............................. G-12<br />

Ziffer 2.8. Auswirkungen der Verschmelzung auf NYSE Euronext-Aktienoptionen und<br />

aktienbasierte Leistungen ............................................. G-13<br />

Ziffer 2.9. Übergabe der Verschmelzungsgegenleistung. ................................. G-14<br />

Ziffer 2.10. Restrukturierung der Verschmelzung .......................................<br />

ARTIKEL III<br />

UMSTRUKTURIERUNG NACH DEM CLOSING<br />

G-16<br />

Ziffer 3.1. Umstrukturierung nach dem Closing ....................................... G-16<br />

Ziffer 3.2. Mitwirkung von NYSE Euronext und Deutsche Börse..........................<br />

ARTIKEL IV<br />

MAßGEBLICHE DOKUMENTE SOWIE ZUKÜNFTIGE STRUKTUR UND<br />

GESCHÄFTSMODELL DER HOLDCO-GRUPPE<br />

G-17<br />

Ziffer 4.1. Satzung, Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und Geschäftsordnung des Global<br />

Executive Committee; Gründungsurkunden von Tochtergesellschaften der Holdco .... G-17<br />

Ziffer 4.2. Zukünftige Struktur und Geschäftsmodell der Holdco-Gruppe .................... G-19<br />

Ziffer 4.3. Verfügbarkeit des FPI-Status für die Holdco .................................<br />

ARTIKEL V<br />

VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG ZUM<br />

WIRKSAMKEITSZEITPUNKT<br />

G-20<br />

Ziffer 5.1. Verwaltungsrat und Verwaltungsratsausschüsse der Holdco; Geschäftsleitung der<br />

Holdco-Gruppe ..................................................... G-20<br />

Ziffer 5.2. Geschäftsleitung der Holdco-Gruppe .......................................<br />

ARTIKEL VI<br />

ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN<br />

G-21<br />

Ziffer 6.1. Zusicherungen und Gewährleistungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse .... G-21<br />

Ziffer 6.2. Zusicherungen und Gewährleistungen der Holdco und der Verschmelzungsgesellschaft . .<br />

ARTIKEL VII<br />

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN<br />

G-30<br />

Ziffer 7.1. Vorläufige operative Tätigkeit ............................................ G-31<br />

Ziffer 7.2. Übernahmeangebote . . . ................................................ G-33<br />

Ziffer 7.3. Hauptversammlungen; Angebotsempfehlung ................................. G-36<br />

G-4


Ziffer 7.4. Angemessene Anstrengungen; aufsichtsrechtliche Einreichungen .................. G-36<br />

Ziffer 7.5. Zugangsrechte ....................................................... G-38<br />

Ziffer 7.6. Börsenzulassung ...................................................... G-39<br />

Ziffer 7.7. Veröffentlichungen .................................................... G-39<br />

Ziffer 7.8. Bestimmte steuerliche Angelegenheiten ..................................... G-39<br />

Ziffer 7.9. Auslagen ........................................................... G-39<br />

Ziffer 7.10. Freistellung; Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für<br />

Vermögensschäden) . . ................................................ G-40<br />

Ziffer 7.11. Sonstige Maßnahmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse ................ G-41<br />

Ziffer 7.12. Holdco-Kapitalerhöhung ................................................ G-42<br />

Ziffer 7.13. Mitarbeiterangelegenheiten ..............................................<br />

ARTIKEL VIII<br />

VERSCHMELZUNGSBEDINGUNGEN<br />

G-42<br />

Ziffer 8.1. Bedingung für die Verpflichtung der NYSE Euronext zum Vollzug der Verschmelzung . .<br />

ARTIKEL IX<br />

VERTRAGSBEENDIGUNG<br />

G-43<br />

Ziffer 9.1. Einvernehmliche Beendigung ............................................ G-43<br />

Ziffer 9.2. Kündigung durch die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse................... G-43<br />

Ziffer 9.3. Kündigung durch die NYSE Euronext ...................................... G-44<br />

Ziffer 9.4. Kündigung durch die Deutsche Börse ...................................... G-44<br />

Ziffer 9.5. Folgen einer Beendigung oder Kündigung ...................................<br />

ARTIKEL X<br />

VERSCHIEDENES UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

G-45<br />

Ziffer 10.1. Fortbestehen ......................................................... G-46<br />

Ziffer 10.2. Vertragsänderungen. ................................................... G-46<br />

Ziffer 10.3. Verzicht auf Bedingungen ............................................... G-47<br />

Ziffer 10.4. Ausfertigungen ....................................................... G-47<br />

Ziffer 10.5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND .......................... G-48<br />

Ziffer 10.6. Offenlegungsmitteilungen ............................................... G-49<br />

Ziffer 10.7. Mitteilungen ......................................................... G-49<br />

Ziffer 10.8. Gesamte Vereinbarung . ................................................ G-50<br />

Ziffer 10.9. Kein Vertrag zugunsten Dritter ........................................... G-50<br />

Ziffer 10.10. Verpflichtungen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext .................... G-50<br />

Ziffer 10.11. Verkehrsteuern ....................................................... G-50<br />

Ziffer 10.12. Begriffsbestimmungen . ................................................ G-50<br />

Ziffer 10.13. Salvatorische Klausel . . ................................................ G-50<br />

Ziffer 10.14. Auslegung .......................................................... G-51<br />

Ziffer 10.15. Abtretung ........................................................... G-51<br />

Annex I – Begriffsbestimmungen . ................................................ G-53<br />

Annex II – Bedingungen für den Vollzug des Tauschangebots ............................. G-56<br />

Anlage A – Muster Satzung Holdco 1)<br />

Anlage B – Muster Geschäftsordnung des Verwaltungsrats Holdco 2)<br />

Anlage C – Muster Geschäftsordnung des Global Executive Committee 3)<br />

Anmerkungen:<br />

1) Ist in diesem Dokument nicht abgedruckt.<br />

2) Ist in diesem Dokument als Anlage C abgedruckt.<br />

3) Ist in diesem Dokument als Anlage D abgedruckt.<br />

G-5


Anhang I – Muster Verwaltungs- und Hauptversammlungsbeschlüsse der Holdco 4)<br />

Anhang II – Kenntnis der NYSE Euronext 4)<br />

Anhang III – Kenntnis der Deutsche Börse 4)<br />

Anmerkung:<br />

4) Auf einen Abdruck in diesem Dokument wurde verzichtet.<br />

G-6


VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />

Dieser VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS (dieser ,,Vertrag“) vom<br />

15. Februar 2011 wird zwischen der NYSE Euronext, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />

Delaware (,,NYSE Euronext“), der Deutsche Börse AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland (,,Deutsche Börse‘‘), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer naamloze vennootschap<br />

nach dem Recht der Niederlande (,,Holdco“), und der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des Staates Delaware und neu gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft der Holdco (,,Verschmelzungsgesellschaft“)<br />

geschlossen.<br />

PRÄAMBEL<br />

Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beabsichtigen einen strategischen Zusammenschluss ihrer<br />

Unternehmen.<br />

Dazu beabsichtigen die Vertragsparteien Folgendes nach Maßgabe dieses Vertrags: (a) die Holdco<br />

unterbreitet ein öffentliches Tauschangebot nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbsund<br />

Übernahmegesetzes (in jeweils geltender Fassung, das ,,WpÜG“) und des U.S. Securities Exchange Act of<br />

1934, in jeweils geltender Fassung (einschließlich der dazu erlassenen Vorschriften (rules and regulations), der<br />

,,Exchange Act“), zum Erwerb aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Deutsche Börse (die<br />

,,Deutsche Börse-Aktien“), gemäß dem jede eingereichte und nicht zurückgezogene Deutsche Börse-Aktie, die zum<br />

Tausch angenommen wird, gegen eine (das ,,Deutsche Börse-Umtauschverhältnis“) Stammaktie der Holdco,<br />

Nennwert EUR 1,00 je Aktie, (,,Holdco-Aktie“) getauscht wird (dieses Angebot wird in seiner jeweils nach<br />

Maßgabe dieses Vertrags geltenden Form als ,,Tauschangebot“ bezeichnet); und (b) unmittelbar nach dem Erwerb<br />

der Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebot wird die Verschmelzungsgesellschaft auf die NYSE<br />

Euronext verschmolzen (die ,,Verschmelzung“), wobei die NYSE Euronext nach der Verschmelzung als eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft der Holdco fortbestehen und jede Stammaktie (share of common stock) der NYSE<br />

Euronext, Nennwert USD 0,01 je Aktie (die ,,NYSE Euronext-Aktien“) gegen einen Anspruch auf 0,47 (das ,,NYSE<br />

Euronext-Umtauschverhältnis“) Holdco-Aktien umgetauscht wird.<br />

Der Board of Directors der NYSE Euronext hat festgestellt, dass die Verschmelzung und die übrigen in<br />

diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen im Einklang mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der NYSE<br />

Euronext stehen, diesen dienen und dass sie im besten Interesse der Aktionäre der NYSE Euronext und ihrer<br />

Mitarbeiter und sonstigen Stakeholder liegen, und hat (a) diesem Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen,<br />

eingeschlossen der Verschmelzung, zugestimmt und diese für empfehlenswert erklärt und (b) beschlossen,<br />

den Aktionären der NYSE Euronext vorbehaltlich der anwendbaren Rechtsvorschriften zu empfehlen, diesem<br />

Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen zuzustimmen (diese Empfehlung wird als ,,NYSE Euronext-<br />

Empfehlung“ bezeichnet).<br />

Aufsichtsrat und Vorstand der Deutsche Börse (zusammen die ,,Deutsche Börse-Gremien“) haben<br />

festgestellt, dass das Tauschangebot und die übrigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen im Einklang<br />

mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der Deutsche Börse stehen, diesen dienen und dass sie im besten<br />

Interesse der Aktionäre der Deutsche Börse und ihrer Mitarbeiter und sonstigen Stakeholder liegen, und haben<br />

(a) den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen, eingeschlossen dem Tauschangebot, zugestimmt und<br />

(b) beschlossen, dass sie im Rahmen ihrer Pflichten gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften in ihrer<br />

Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG den Aktionären der Deutsche Börse empfehlen werden,<br />

das Tauschangebot anzunehmen und ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots einzureichen<br />

(diese Empfehlungen der beiden Deutsche Börse-Gremien werden zusammen als die ,,Deutsche Börse-Empfehlung“<br />

bezeichnet).<br />

Der alleinige Aktionär der Holdco und der Verwaltungsrat der Holdco (der ,,Holdco-Verwaltungsrat“)<br />

haben festgestellt, dass die Verschmelzung und das Tauschangebot und die übrigen in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Transaktionen im Einklang mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der Holdco stehen, diesen dienen und dass<br />

sie im besten Interesse der Holdco und ihrer Aktionäre liegen und haben diesem Vertrag und den darin<br />

vorgesehenen Transaktionen, eingeschlossen dem Tauschangebot, der Verschmelzung und der Holdco-Kapitalerhöhung,<br />

zugestimmt.<br />

Die Holdco, als alleinige Aktionärin der Verschmelzungsgesellschaft, und der Board of Directors der<br />

Verschmelzungsgesellschaft haben festgestellt, dass die Verschmelzung und die übrigen in diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Transaktionen im Einklang mit den geschäftlichen Strategien und Zielen der Verschmelzungsgesellschaft<br />

stehen, diesen dienen und dass sie im Interesse der Verschmelzungsgesellschaft und ihres Aktionärs liegen<br />

G-7


und haben diesem Vertrag und den darin vorgesehenen Transaktionen, eingeschlossen der Verschmelzung,<br />

zugestimmt.<br />

Für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax) ist beabsichtigt, dass (i) die<br />

Verschmelzung als ,,Reorganisation“(reorganization) im Sinne von Section 368(a) des U.S. Internal Revenue Code<br />

of 1986 in jeweils geltender Fassung (der ,,Code“) und der dazu erlassenen Vorschriften (rules and regulations) gilt<br />

und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen als eine Transaktion nach Section<br />

351(a) des Code gelten, (ii) die Verschmelzung unter eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung von<br />

Section 367(a)(1) des Code fällt, (iii) das Tauschangebot und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot<br />

zusammengenommen als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code gelten, und (iv) dieser Vertrag ein<br />

,,Reorganisationsplan“ (plan of reorganization) ist und hiermit als solcher beschlossen wird.<br />

Für Zwecke der deutschen Besteuerung soll das Tauschangebot nicht dazu führen, dass den Aktionären<br />

der Deutsche Börse ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entsteht.<br />

Die einzelnen Vertragsparteien möchten im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestimmte Zusicherungen,<br />

Gewährleistungen, Verpflichtungserklärungen und sonstige Erklärungen abgeben.<br />

DIES VORAUSGESCHICKT und vor dem Hintergrund der Zusicherungen, Gewährleistungen, Verpflichtungserklärungen<br />

und sonstigen Erklärungen in diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien, was folgt:<br />

Ziffer 1.1. Das Tauschangebot.<br />

ARTIKEL I<br />

DAS TAUSCHANGEBOT<br />

(a) Veröffentlichung des Tauschangebots. Am Tag des Abschlusses dieses Vertrags wird die Holdco<br />

(i) den maßgeblichen Börsen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (,,<strong>BaFin</strong>“) ihre Absicht zur<br />

Unterbreitung des Tauschangebots mitteilen und (ii) ihre Entscheidung zur Abgabe des Tauschangebots (die<br />

,,Angebotsveröffentlichung“) gemäß § 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 WpÜG veröffentlichen; die entsprechende Angebotsveröffentlichung<br />

enthält eine Beschreibung der Angebotsgegenleistung und weitere Angaben zum Tauschangebot,<br />

die nach Ansicht der Parteien für die weitere Kommunikation mit den Aktionären erforderlich oder zweckdienlich<br />

sind, bis das Tauschangebot von der <strong>BaFin</strong> genehmigt wurde. Am Tag des Abschlusses dieses Vertrags veröffentlichen<br />

die Deutsche Börse und die NYSE Euronext eine erste Pressemitteilung gemäß Ziffer 7.7 und die<br />

Deutsche Börse veröffentlicht eine Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (,,WpHG“) mit dem<br />

Inhalt, dass die Deutsche Börse-Gremien der Meinung sind, dass ein strategischer Unternehmenszusammenschluss<br />

zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse im besten Interesse der Deutsche Börse und ihrer Aktionäre<br />

ist, und die Deutsche Börse-Gremien beschlossen haben, dass sie entsprechend ihrer Pflichten gemäß den<br />

anwendbaren Rechtsvorschriften in ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG den Aktionären<br />

der Deutsche Börse empfehlen werden, das Tauschangebot anzunehmen und ihre Deutsche Börse-Aktien im<br />

Rahmen des Tauschangebots einzureichen. Der Wortlaut der nach dieser Ziffer 1.1(a) erforderlichen Angebotsveröffentlichung<br />

ist soweit praktikabel vorab zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse abzustimmen.<br />

(b) Einreichung der <strong>Angebotsunterlage</strong>n bei Aufsichtsbehörden. Sobald als praktikabel nach<br />

Abschluss dieses Vertrags erstellen die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco ein oder mehrere<br />

Registrierungsdokumente (registration statements) auf Form F-4 (zusammen mit etwaigen Nachträgen und<br />

Ergänzungen als ,,Registrierungsdokument“ bezeichnet) zur Registrierung von Angebot und Verkauf der im<br />

Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung auszugebenden Holdco-Aktien, und die Holdco reicht diese<br />

bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die ,,SEC“) ein. Das Registrierungsdokument enthält (1) einen<br />

Proxy Statement/Prospekt (der ,,Proxy Statement/Prospekt“) für die NYSE Euronext-Hauptversammlung, bei der<br />

über diesen Vertrag beschlossen werden soll und bestimmte nach der Verschmelzung geltende Aspekte der Satzung<br />

der Holdco gebilligt werden sollen, und (2) einen Prospekt, der als Prospekt verwendet werden soll, der an<br />

US-Inhaber von Deutsche Börse-Aktien (und, soweit das beiderseitige Einverständnis von NYSE Euronext und<br />

Deutsche Börse vorliegt, an die Inhaber von American Depositary Shares, die einen Anspruch auf Deutsche<br />

Börse-Aktien verbriefen) für das Tauschangebot verschickt wird (der ,,US-Angebotsprospekt“, zusammen mit dem<br />

Proxy Statement/Prospekt als ,,F-4-Prospekte“ bezeichnet). Falls die Holdco das Registrierungsdokument bei der<br />

SEC einreicht, bevor die <strong>BaFin</strong> den Angebotsprospekt genehmigt (oder, falls früher, bevor die im WpÜG für die<br />

Prüfung vorgesehene Frist abläuft), so reicht die Holdco das Registrierungsdokument auf vertraulicher Basis bei der<br />

SEC ein, soweit die SEC eine vertrauliche Einreichung zulässt. Rechtzeitig vor dem Annahmezeitpunkt erstellen<br />

NYSE Euronext, Deutsche Börse und Holdco (i) einen Zulassungsprospekt (der ,,Prospekt für die Zulassung“) nach<br />

den niederländischen Rechtsvorschriften (der soweit wie praktikabel mit dem Inhalt der <strong>Angebotsunterlage</strong>n in<br />

G-8


Bezug auf NYSE Euronext, Deutsche Börse und Holdco sowie deren jeweiliges Geschäft identisch ist) und<br />

(ii) Anträge zur Bekanntgabe des Prospekts für die Zulassung bei den zuständigen Behörden in Deutschland und<br />

Frankreich, und die Holdco reicht die vorgenannten Unterlagen bei der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

(Autoriteit Financiële Markten) (die ,,AFM“) ein, um die Zulassung der Holdco-Aktien zum Handel an den<br />

regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Euronext Paris zu erreichen. An dem Tag, der acht<br />

Wochen nach der Angebotsveröffentlichung liegt, oder gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt, der nach<br />

geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist, reicht die Holdco eine <strong>Angebotsunterlage</strong> gemäß dem WpÜG bei der<br />

<strong>BaFin</strong> ein, der die nach § 7 Wertpapierprospektgesetz (,,WpPG“) i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der<br />

Kommission vom 29. April 2004 erforderlichen Informationen für Börsennotierung und Angebot und weitere<br />

Informationen beigefügt sind, die die Parteien für erforderlich oder zweckdienlich halten (der ,,Angebotsprospekt“,<br />

zusammen mit den F-4-Prospekten als ,,<strong>Angebotsunterlage</strong>n“ bezeichnet) sowie das entsprechende Muster einer<br />

Übertragungserklärung und sonstige weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Tauschangebot; dies gilt mit<br />

der folgenden Maßgabe: falls die Parteien zustimmen, kann die Holdco, anstatt den Angebotsprospekt bei der <strong>BaFin</strong><br />

einzureichen, (x) eine <strong>Angebotsunterlage</strong> mit den Angaben nach § 11 WpÜG bei der <strong>BaFin</strong> einreichen und ferner<br />

(y) bei der AFM einen Wertpapierprospekt einreichen, der die nach geltenden niederländischen Rechtsvorschriften<br />

i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 erforderlichen Informationen für<br />

Börsennotierung und Angebot und weitere Informationen enthält, die die Parteien für erforderlich oder zweckdienlich<br />

halten (in diesem Fall bilden diese <strong>Angebotsunterlage</strong> und der Wertpapierprospekt zusammen den<br />

,,Angebotsprospekt“ für die Zwecke dieses Vertrags), um die Zulassung dieses Wertpapierprospekts, der den<br />

maßgeblichen Prospektvorschriften für das Angebot von Holdco-Aktien als Gegenleistung bei dem Tauschangebot<br />

und der Verschmelzung entspricht, im Rahmen des sog. Passporting-Verfahrens zu erreichen. NYSE Euronext,<br />

Deutsche Börse und Holdco vereinbaren vorbehaltlich geltender Rechtsvorschriften, dass die Angaben in den<br />

<strong>Angebotsunterlage</strong>n über die NYSE Euronext, die Deutsche Börse und die Holdco sowie deren jeweiliges Geschäft<br />

soweit wie praktikabel inhaltlich identisch sein sollen. Die Parteien verpflichten sich, von ihnen zur Verwendung in<br />

den <strong>Angebotsunterlage</strong>n zur Verfügung gestellte Informationen umgehend zu korrigieren, sofern und soweit<br />

Informationen in wesentlicher Hinsicht falsch oder irreführend geworden sind, oder wie gegebenenfalls anderweitig<br />

nach geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. Die Angaben im Proxy Statement/Prospekt zu wesentlichen<br />

Folgen der Verschmelzung im Zusammenhang mit US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax) für<br />

Inhaber von Stammaktien (common stock) der NYSE Euronext müssen eine Beschreibung der wesentlichen Folgen<br />

der Verschmelzung im Zusammenhang mit US-Bundeseinkommensteuer (U.S. federal income tax)für Inhaber von<br />

Stammaktien der NYSE Euronext im Falle eines Verzichts auf die Bedingung nach Absatz II.(b)(ii) von Annex II<br />

enthalten. Die Parteien verpflichten sich vorbehaltlich von Ziffer 7.4(c), alle Maßnahmen zu ergreifen, die<br />

erforderlich sind, damit die entsprechend korrigierten <strong>Angebotsunterlage</strong>n bei der SEC, der <strong>BaFin</strong> und gegebenenfalls<br />

auch der AFM eingereicht werden und an die Inhaber von NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche<br />

Börse-Aktien weitergegeben werden, jeweils sofern und soweit nach geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. So<br />

bald als praktikabel vor dem Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung beantragt die Holdco die<br />

Zulassung ihres gesamten gezeichneten Grundkapitals zum Handel an den regulierten Märkten der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse und der Euronext Paris auf Basis des Prospekts für die Zulassung.<br />

(c) Beginn des Tauschangebots. Nach der Genehmigung der Bedingungen des Tauschangebots und<br />

des von der Holdco eingereichten Angebotsprospekts gemäß Ziffer 1.1(b) durch die <strong>BaFin</strong> (oder nach Ablauf der im<br />

WpÜG für die Prüfung vorgesehenen Frist) wird die Holdco (i) den Angebotsprospekt ohne schuldhaftes Zögern<br />

gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG veröffentlichen und damit das Tauschangebot beginnen und (ii) am Tag dieser<br />

Veröffentlichung den US-Angebotsprospekt sowie das entsprechende Muster einer Übertragungserklärung und<br />

sonstige weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Tauschangebot gemäß Rule 424 des U.S. Securities Act of<br />

1933, in jeweils geltender Fassung (der ,,Securities Act“) bei der SEC einreichen und den US-Angebotsprospekt<br />

und die betreffenden Dokumente gemäß Rule 14d-4 zum Exchange Act den Aktionären der Deutsche Börse<br />

übermitteln. Falls nach geltenden Rechtsvorschriften zulässig, können NYSE Euronext und Deutsche Börse<br />

einvernehmlich beschließen, dass die Holdco das Tauschangebot in zwei oder mehr separate Tauschangebote<br />

aufteilt, u. a. ein separates US-Angebot und ein Nicht-US-Angebot. Wird das Tauschangebot in mehrere Tauschangebote<br />

aufgeteilt, so gilt jeder Verweis auf das ,,Tauschangebot“ in diesem Vertrag und seinen Annexen als<br />

Verweis auf diese separaten Angebote, sofern der Kontext nicht etwas anderes erfordert.<br />

(d) Angebotsgegenleistung. Jede von der Holdco gemäß dem Tauschangebot (auch während der<br />

weiteren Annahmefrist) angenommene Deutsche Börse-Aktie wird gegen eine Holdco-Aktie getauscht (die<br />

,,Angebotsgegenleistung“). Falls sich zwischen dem Abschluss dieses Vertrags und dem Zeitpunkt, zu dem eine<br />

Deutsche Börse-Aktie gemäß dem Tauschangebot zum Tausch angenommen wird, Anzahl oder Gattung der im<br />

Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-Aktien durch eine Stockdividende, eine<br />

Unterteilung, Gattungsänderung, Rekapitalisierung, einen Aktiensplit, eine Zusammenlegung oder einen<br />

Umtausch von Aktien geändert haben oder ein vergleichbares Ereignis eingetreten ist, so wird die<br />

G-9


Angebotsgegenleistung unbeschadet des vorstehenden Satzes angemessen und anteilig angepasst, damit der<br />

Inhaber der betreffenden Deutsche Börse-Aktie wirtschaftlich so gestellt wird, wie dies in diesem Vertrag vor<br />

dem betreffenden Ereignis vorgesehen war.<br />

(e) Annahmefrist des Tauschangebots. Die Annahmefrist des Tauschangebots endet zu einem<br />

Zeitpunkt (dieser, gegebenenfalls gemäß diesem Vertrag und geltenden Rechtsvorschriften verschobene Zeitpunkt<br />

wird als ,,Ablaufzeitpunkt“ bezeichnet) an dem früheren der folgenden Tage: (i) 10 Wochen nach Beginn des<br />

Tauschangebots gemäß Ziffer 1.1(c) und (ii) der Beendigungszeitpunkt; dies gilt mit der Maßgabe, dass (A) der<br />

Ablaufzeitpunkt in keinem Fall an einem Tag liegt, der früher als 20 Geschäftstage (business days) (nach der<br />

Definition in Rule 14d-1(g)(3) zum Exchange Act) nach dem Tag (einschließlich) liegt, an dem das Tauschangebot<br />

beginnt; und (B) es der Holdco gestattet ist, den Ablaufzeitpunkt zu verschieben, sofern die Verschiebung nach den<br />

geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist und die NYSE Euronext und die Deutsche Börse dieser Verschiebung<br />

einvernehmlich zustimmen.<br />

(f) Bedingungen für das Tauschangebot. Die Verpflichtung der Holdco, Deutsche Börse-Aktien, die<br />

wirksam eingereicht und vor Ablauf des Tauschangebots nicht zurückgezogen wurden, zum Tausch anzunehmen<br />

und zu tauschen, ist ausschließlich bedingt durch die Erfüllung der in Annex II aufgeführten aufschiebenden<br />

Bedingungen oder den Verzicht darauf (die ,,Angebotsbedingungen“), einschließlich der Bedingung, dass eine Zahl<br />

an Deutsche Börse-Aktien, die mindestens 75 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien auf Voll<br />

Verwässerter Basis zum Ablaufzeitpunkt entspricht, wirksam gemäß den Bestimmungen des Tauschangebots vor<br />

dem Ablaufzeitpunkt eingereicht und nicht zurückgezogen wurde, jeweils gemäß den geltenden Rechtsvorschriften<br />

(die ,,Mindestbedingung“). Im Sinne dieses Vertrags bedeutet ,,Voll Verwässerte Basis“ zu einem beliebigen<br />

Zeitpunkt die zu diesem Zeitpunkt begebene und im Umlauf befindliche Zahl an Deutsche Börse-Aktien unter<br />

Berücksichtigung aller Deutsche Börse-Aktien, die bei Wandlung von Wandelanleihen der Deutsche Börse oder bei<br />

Ausübung von Optionen, Optionsscheinen oder Rechten zum Erwerb oder zur Zeichnung von Anteilen am<br />

Grundkapital der Deutsche Börse auszugeben sind.<br />

(g) Sonstige Bestimmungen des Tauschangebots. Vor Beginn des Tauschangebots wird die Deutsche<br />

Börse den Prozentsatz ihres von US-amerikanischen Inhabern gehaltenen Grundkapitals angemessen gemäß<br />

Anweisung (Instruction) 2für Subsections (c) und (d) der Exchange Act Rule 14d-1 feststellen. Erfüllt das<br />

Tauschangebot die Voraussetzungen eines ,,Tier II“-Angebots nach Rule 14d-1(d) zum Exchange Act, so wird die<br />

Holdco das Tauschangebot im Rahmen der Ausnahmeregelungen für ,,Tier II“-Angebote gemäß Rule 14d-1(d) zum<br />

Exchange Act durchführen. Vorbehaltlich ihrer Pflichten nach den geltenden Rechtsvorschriften stellt die Deutsche<br />

Börse Informationen zur Verfügung, die die NYSE Euronext und die Holdco in angemessenem Rahmen verlangen,<br />

um der NYSE Euronext und der Holdco die Feststellung zu ermöglichen, dass US-amerikanische Inhaber nicht<br />

mehr als 40 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien halten, und wirkt darüber hinaus bei ihren<br />

angemessenen Nachfragen mit. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen von Regulation 14E des<br />

Exchange Act, modifiziert durch anwendbare Ausnahmeregelungen gemäß Rule 14d-1(d)(2) zum Exchange Act,<br />

einzuhalten und vereinbaren, dass die Bedingungen des Tauschangebots so umzusetzen sind, dass diese Bestimmungen<br />

eingehalten werden.<br />

(h) Änderung von und Verzicht auf Bedingungen des Tauschangebots. Gestattet die <strong>BaFin</strong> die<br />

Veröffentlichung des Angebotsprospekts nur in einer Form, die nicht den Bestimmungen dieses Vertrags entspricht,<br />

so arbeiten die Vertragsparteien nach Treu und Glauben zusammen, um den Angebotsprospekt so abzuändern, dass<br />

er den von der <strong>BaFin</strong> geforderten Änderungen und dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht. Unbeschadet<br />

anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag sind die Parteien unter keinen Umständen verpflichtet, eine<br />

Änderung von oder einen Verzicht auf in diesem Vertrag vorgesehene Bedingungen des Tauschangebots ohne die<br />

vorherige schriftliche Zustimmung sowohl der Deutsche Börse als auch der NYSE Euronext zu vereinbaren; dies<br />

gilt auch fürÄnderungen der Form oder Höhe der Angebotsgegenleistung, der Anzahl an Deutsche Börse-Aktien,<br />

die im Tauschangebot erworben werden sollen, fürÄnderungen der Bedingungen für das Tauschangebot oder eine<br />

Verkürzung der Frist, innerhalb derer das Tauschangebot angenommen werden kann, oder Änderungen oder<br />

Ergänzungen von Bestimmungen des Tauschangebots in einer Art und Weise, die zu Nachteilen für die Inhaber von<br />

NYSE Euronext-Aktien oder die Inhaber von Deutsche Börse-Aktien führen. Den Parteien ist bekannt und sie<br />

stimmen zu, dass gemäß § 21 WpÜG ein Verzicht auf oder eine Änderung von Angebotsbedingungen grundsätzlich<br />

nur bis zum Ende des Werktags vor Ablauf der im Angebotsprospekt veröffentlichten Frist zulässig ist.<br />

(i) Closing des Tauschangebots. Sofern dieser Vertrag nicht zuvor gemäß Artikel IX beendet wurde<br />

und vorbehaltlich der vorherigen Erfüllung der Angebotsbedingungen oder des Verzichts darauf, vollzieht die<br />

Holdco das Tauschangebot umgehend nach Maßgabe seiner Bestimmungen und den geltenden Rechtsvorschriften<br />

und nimmt alle Deutsche Börse-Aktien, die wirksam gemäß dem Tauschangebot eingereicht und nicht zurückgezogen<br />

wurden, zum Tausch an und tauscht diese (der Zeitpunkt, zu dem die Holdco alle wirksam eingereichten<br />

G-10


und nicht zurückgezogen Deutsche Börse-Aktien zum Tausch annimmt und tauscht, wird als ,,Annahmezeitpunkt“<br />

bezeichnet).<br />

(j) Weitere Annahmefrist. Nach dem Ablaufzeitpunkt und der Erfüllung der Angebotsbedingungen<br />

oder dem Verzicht darauf durch die Holdco, mit Ausnahme der Angebotsbedingungen in Absatz I.(b), I.(c), I.(e),<br />

I.(f), I.(g), II.(b) und/oder III.(b) von Annex II, führt die Holdco eine weitere Annahmefrist für das Tauschangebot<br />

nach Maßgabe des WpÜG durch, während derer die Holdco anbieten wird, alle übrigen im Umlauf befindlichen<br />

Deutsche Börse-Aktien zu erwerben.<br />

(k) Einbehalt. Die Holdco, die Deutsche Börse und der Treuhänder sind berechtigt, von der<br />

Angebotsgegenleistung, die an einen Inhaber von Deutsche Börse-Aktien, der diese einreicht, zu leisten ist,<br />

Beträge abzuziehen und einzubehalten, die sie gemäß dem Code und den dazu erlassenen Vorschriften oder nach<br />

bundesstaatlichen, lokalen oder außerhalb der USA geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen bei einer solchen<br />

Leistung abziehen und einbehalten müssen. Soweit solche Beträge von oder für die Holdco, die Deutsche Börse<br />

bzw. den Treuhänder entsprechend abgezogen und einbehalten und an die zuständige Regierungsbehörde weitergeleitet<br />

werden, gelten diese abgezogenen und einbehaltenen Beträge für alle Zwecke dieses Vertrags als an den<br />

Inhaber der Deutsche Börse-Aktien ausgezahlt, für die der Abzug und Einbehalt vorgenommen wurde.<br />

Ziffer 1.2. Auswirkungen des Tauschangebots auf Deutsche Börse-Aktienoptionen. Sofern die NYSE<br />

Euronext und die Deutsche Börse nicht etwas anderes vereinbaren und vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften<br />

beinhaltet das Tauschangebot kein Angebot zum Erwerb von im Umlauf befindlichen Optionen auf den<br />

Kauf von Deutsche Börse-Aktien, es beinhaltet jedoch nach Maßgabe des WpÜG ein Angebot zum Erwerb von<br />

Deutsche Börse-Aktien, die vor dem Ablaufzeitpunkt infolge der Ausübung einer Option erworben bzw. gezeichnet<br />

wurden.<br />

Ziffer 1.3. Mitwirkung bei der Übermittlung des Tauschangebots. Im Zusammenhang mit dem Tauschangebot<br />

wird die Deutsche Börse, soweit dies im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften steht, der Holdco<br />

umgehend Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, wie dies die Holdco oder ihre Vertreter in<br />

angemessenem Rahmen für die Übermittlung des Tauschangebots an die eingetragenen und wirtschaftlichen<br />

Inhaber von Deutsche Börse-Aktien verlangen.<br />

ARTIKEL II<br />

DIE VERSCHMELZUNG<br />

Ziffer 2.1. Bestellung des Treuhänders. Sobald wie möglich nach Abschluss dieses Vertrags bestellt die<br />

Holdco eine US-amerikanische Bank oder Treuhandgesellschaft oder ein anderes unabhängiges Finanzinstitut in<br />

den Vereinigten Staaten, die bzw. das für die Deutsche Börse und die NYSE Euronext billigerweise akzeptabel ist<br />

(der ,,Treuhänder“), u. a. als Treuhänder und Umtauschstelle für die Verschmelzung und für die Leistung der<br />

Verschmelzungsgegenleistung an die ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext. Die NYSE Euronext und die<br />

Holdco schließen mit dem Treuhänder einen Treuhändervertrag (der ,,Treuhändervertrag“), in dem die Aufgaben<br />

und Pflichten des Treuhänders im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags geregelt werden.<br />

Ziffer 2.2. Aktien der Verschmelzungsgesellschaft. Die Verschmelzungsgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des Staates Delaware und hat bei der Verschmelzung eine wesentliche Funktion. Außer<br />

soweit im unmittelbar folgenden Satz bestimmt bzw. vorgesehen, gehören der Holdco 100 % des im Umlauf<br />

befindlichen Grundkapitals der Verschmelzungsgesellschaft. Lediglich zum Zweck der in diesem Artikel II<br />

beschriebenen Transaktionen und vorbehaltlich der Bestimmungen des Treuhändervertrags veranlasst die Holdco<br />

mindestens einen Tag vor dem Wirksamkeitszeitpunkt, dass der Treuhänder als Treuhänder der Holdco (für den<br />

Zeitraum vor dem Wirksamkeitszeitpunkt) als eingetragener Inhaber aller begebenen und im Umlauf befindlichen<br />

Stammaktien (shares of common stock) der Verschmelzungsgesellschaft, mit einem Nennwert von USD 0.01 je<br />

Aktie, (die ,,Aktien der Verschmelzungsgesellschaft“) eingetragen wird.<br />

Ziffer 2.3. Die Verschmelzung. Nach Maßgabe dieses Vertrags und des Delaware General Corporation<br />

Law, in jeweils geltender Fassung (das ,,DGCL“), wird die Verschmelzung, in deren Rahmen die Verschmelzungsgesellschaft<br />

auf die NYSE Euronext verschmolzen wird, zum Wirksamkeitszeitpunkt wirksam, wobei die<br />

NYSE Euronext nach der Verschmelzung fortbesteht (das ,,Fortbestehende Unternehmen“) und die Verschmelzungsgesellschaft<br />

als eigenständige Rechtspersönlichkeit erlischt. Das Fortbestehende Unternehmen besteht nach<br />

dem Recht des Staates Delaware fort, mit allen Rechten, Vorrechten, Befreiungen, Befugnissen und Konzessionen,<br />

unberührt von der Verschmelzung, außer soweit in diesem Artikel II etwas anderes bestimmt ist. Nach der<br />

Verschmelzung ist das Fortbestehende Unternehmen vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 2.6 eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Holdco. Die Verschmelzung hat die im DGCL vorgesehenen Auswirkungen.<br />

G-11


Ziffer 2.4. Closing. Das Closing der Verschmelzung (das ,,Closing“) findet in den Büroräumen von<br />

Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, 51 West 52 nd Street, New York, New York 10019, an dem Tag statt, an dem der<br />

Annahmezeitpunkt eintritt, es sei denn, NYSE Euronext und Deutsche Börse vereinbaren einen späteren Zeitpunkt<br />

oder einen anderen Ort (der ,,Closing-Termin“).<br />

Ziffer 2.5. Wirksamkeitszeitpunkt.<br />

(a) Am Closing-Termin reicht die NYSE Euronext eine Erklärung über die Verschmelzung<br />

(certificate of merger) (das ,,Certificate of Merger“) bei dem Secretary of State von Delaware ein, und zwar in<br />

der Form, die nach den einschlägigen Bestimmungen des DGCL vorgeschrieben ist und entsprechend ausgestellt<br />

und anerkannt wird, und nimmt alle sonstigen nach dem DGCL vorgeschriebenen Einreichungen und Eintragungen<br />

vor.<br />

(b) Die Verschmelzung wird wirksam (i) an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem das Certificate<br />

of Merger ordnungsgemäß bei dem Secretary of State des Staates Delaware eingereicht wird, wie es zur Bewirkung<br />

der Verschmelzung erforderlich ist, oder (ii) an einem späteren Tag und Zeitpunkt, den die NYSE Euronext und die<br />

Deutsche Börse vereinbaren und der im Certificate of Merger anzugeben ist (der Zeitpunkt, zu dem die Verschmelzung<br />

wirksam wird, ist der ,,Wirksamkeitszeitpunkt“). Die Parteien werden dafür Sorge tragen, dass der Wirksamkeitszeitpunkt<br />

unmittelbar nach dem Annahmezeitpunkt eintritt.<br />

Ziffer 2.6. Tausch bei Verschmelzung. Nach Maßgabe dieses Vertrags und des Treuhändervertrags und<br />

gemäß den Bestimmungen von § 2:94b des niederländischen Zivilgesetzbuches geschieht Folgendes am Closing-<br />

Termin so bald wie möglich nach dem Wirksamkeitszeitpunkt:<br />

(a) Der Treuhänder, handelnd als Umtauschstelle und ausschließlich für Rechnung der ehemaligen<br />

Aktionäre der NYSE Euronext, bringt für Rechnung der ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext alle begebenen<br />

und im Umlauf befindlichen Stammaktien des Fortbestehenden Unternehmens, mit einem Nennwert von USD 0,01<br />

je Aktie (,,Aktien des Fortbestehenden Unternehmens“), die ausschließlich für Rechnung und zugunsten der<br />

ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext gemäß Ziffer 2.7(b) an den Treuhänder ausgegeben wurden, als<br />

Sacheinlage (inbreng op aandelen anders dan in geld) in die Holdco ein.<br />

(b) Als Gegenleistung für die Einbringung gemäß Ziffer 2.6(a) gibt die Holdco an den Treuhänder<br />

ausschließlich für Rechnung und zugunsten der ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext die Höchstzahl an<br />

Holdco-Aktien, die gemäß Ziffer 2.7(a)(i) auszugeben ist, zur Lieferung an die entsprechend berechtigten<br />

Empfänger der Verschmelzungsgegenleistung aus und liefert sie an diese (diese Holdco-Aktien werden als<br />

,,Umtauschfonds“ bezeichnet). Zum Wirksamkeitszeitpunkt gelten die Pflichten der Holdco und des Treuhänders<br />

aus Ziffer 2.6 unbedingt.<br />

Ziffer 2.7. Auswirkungen der Verschmelzung auf die Aktien.<br />

(a) Infolge der Verschmelzung und ohne Maßnahmen seitens der Inhaber von Anteilen am Gesellschaftskapital<br />

der NYSE Euronext, der Holdco, der Deutsche Börse oder der Verschmelzungsgesellschaft geschieht<br />

Folgendes zum Wirksamkeitszeitpunkt:<br />

(i) Jede vor dem Wirksamkeitszeitpunkt begebene und im Umlauf befindliche NYSE Euronext-Aktie<br />

(außer NYSE Euronext-Aktien, die sich unmittelbar im Eigentum der NYSE Euronext oder der Verschmelzungsgesellschaft<br />

befinden und die jeweils nicht für Dritte gehalten werden (jeweils eine ,,Ausgeschlossene<br />

Aktie“)) wird automatisch in das Recht umgewandelt, 0,47 voll eingezahlte und nicht nachzahlungspflichtige<br />

Holdco-Aktien (dieser Betrag an Holdco-Aktien wird als ,,Verschmelzungsgegenleistung“ bezeichnet) zu<br />

erhalten. Falls sich zwischen dem Abschluss dieses Vertrags und dem Wirksamkeitszeitpunkt Anzahl oder<br />

Gattung der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-Aktien durch eine<br />

Stockdividende, eine Unterteilung, Gattungsänderung, Rekapitalisierung, einen Aktiensplit, eine Zusammenlegung<br />

oder einen Umtausch von Aktien geändert haben oder ein vergleichbares Ereignis eingetreten ist, so<br />

wird die Verschmelzungsgegenleistung unbeschadet des vorstehenden Satzes angemessen und anteilig<br />

angepasst, damit der Inhaber der betreffenden NYSE Euronext-Aktie wirtschaftlich so gestellt wird, wie<br />

dies in diesem Vertrag vor dem betreffenden Ereignis vorgesehen war.<br />

(ii) Jede Ausgeschlossene Aktie ist nicht mehr im Umlauf befindlich, wird ohne Gegenleistung<br />

eingezogen und erlischt.<br />

(iii) Jede begebene und unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Umlauf befindliche Aktie der<br />

Verschmelzungsgesellschaft ist nicht mehr im Umlauf befindlich und wird eingezogen.<br />

(b) Unmittelbar nach dem Wirksamkeitszeitpunkt gibt das Fortbestehende Unternehmen an den<br />

Treuhänder ausschließlich für Rechnung und zugunsten der ehemaligen Aktionäre der NYSE Euronext Aktien des<br />

G-12


Fortbestehenden Unternehmens in einer Zahl aus, die der Gesamtzahl der unmittelbar vor der Verschmelzung im<br />

Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien entspricht.<br />

(c) Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt befinden sich keine NYSE Euronext-Aktien mehr im Umlauf<br />

und alle NYSE Euronext-Aktien werden eingezogen und erlöschen. Jeder Eintrag in den Büchern der NYSE<br />

Euronext oder ihrer Transferstelle, der zuvor NYSE Euronext-Aktien verkörpert hat (die ,,Buchmäßigen Anteile“),<br />

verkörpert danach nur das Recht auf den Erhalt der Verschmelzungsgegenleistung und etwaiger Ausschüttungen<br />

oder Dividenden gemäß Ziffer 2.9(c). Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt werden in dem Aktienregister des Fortbestehenden<br />

Unternehmens keine weiteren Übertragungen von unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im<br />

Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien mehr eingetragen. Werden nach dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

Buchmäßige Anteile, die zuvor NYSE Euronext-Aktien verkörperten, dem Fortbestehenden Unternehmen oder<br />

dem Treuhänder vorgelegt, gleich aus welchem Grund, so werden sie nach Maßgabe dieses Artikels II eingezogen<br />

und getauscht.<br />

(d) Gemäß Section 262 des DGCL stehen den Inhabern von NYSE Euronext-Aktien im Zusammenhang<br />

mit der Verschmelzung keine Bewertungsrechte (appraisal rights) zu.<br />

Ziffer 2.8. Auswirkungen der Verschmelzung auf NYSE Euronext-Aktienoptionen und Aktien-basierte<br />

Leistungen.<br />

(a) Jede Option zum Erwerb von NYSE Euronext-Aktien (eine ,,NYSE Euronext-Aktienoption“),<br />

die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der NYSE Euronext für Mitarbeiter und Führungskräfte (die ,,NYSE<br />

Euronext-Aktienoptionsprogramme“) gewährt wurde, gleich ob bereits ausübbar oder nicht, die sich unmittelbar<br />

vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Umlauf befindet, verbrieft nicht mehr das Recht zum Erwerb von NYSE<br />

Euronext-Aktien und wird zum Wirksamkeitszeitpunkt in eine Aktienoption zum Erwerb von Holdco-Aktien (eine<br />

,,Holdco-Aktienoption“) umgewandelt, wobei im Wesentlichen dieselben Bedingungen gelten wie die, die im<br />

Rahmen der jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoption galten. Die Anzahl an Holdco-Aktien aus der jeweiligen<br />

Holdco-Aktienoption (auf eine ganze Aktie abgerundet) entspricht der Anzahl an NYSE Euronext-Aktien aus der<br />

jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoption unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt multipliziert mit der<br />

Verschmelzungsgegenleistung (nach Anpassung gemäß Ziffer 2.7(a)(i)), und die Holdco-Aktienoption hat einen<br />

Ausübungspreis je Aktie (aufgerundet auf einen ganzen US$-Cent-Betrag), der dem Ausübungspreis je Aktie für<br />

die jeweilige NYSE Euronext-Aktienoption unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt dividiert durch die<br />

Verschmelzungsgegenleistung (nach Anpassung gemäß Ziffer 2.7(a)(i)) entspricht.<br />

(b) Zum Wirksamkeitszeitpunkt verbrieft, vorbehaltlich des letzten Satzes dieser Ziffer 2.8(b), jede<br />

in NYSE Euronext-Aktien bemessene Restricted Stock Unit oder Deferred Stock Unit (jeweils eine ,,NYSE<br />

Euronext-Aktien-basierte Leistung“), gleich ob bereits ausübbar oder nicht, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

im Umlauf befindet, nicht mehr eine Restricted Stock Unit oder Deferred Stock Unit in Bezug<br />

auf NYSE Euronext-Aktien und wird zum Wirksamkeitszeitpunkt in eine auf Holdco-Aktien lautende Restricted<br />

Stock Unit bzw. Deferred Stock Unit (eine ,,Holdco-Aktien-basierte Leistung“) umgewandelt und es gelten im<br />

Wesentlichen dieselben Bedingungen dafür wie die, die im Rahmen der jeweiligen NYSE Euronext-Aktienbasierte<br />

Leistungen galten. Die Anzahl an Holdco-Aktien aus der jeweiligen Holdco-Aktien-basierten Leistung<br />

(auf eine ganze Aktie abgerundet) entspricht der Anzahl an NYSE Euronext-Aktien aus der NYSE Euronext-<br />

Aktien-basierten Leistung unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt multipliziert mit der Verschmelzungsgegenleistung<br />

(nach Anpassung gemäß Ziffer 2.7(a)(i)). Alle im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE<br />

Euronext oder des Stock Incentive Plan 2006 der NYSE Euronext gewährten Restricted Stock Units, die sich<br />

unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Umlauf befinden, werden (i), soweit sie noch nicht ausübbar<br />

geworden sind, zum Wirksamkeitszeitpunkt ausübbar und (ii) zum Wirksamkeitszeitpunkt geleistet; dies gilt mit<br />

der Maßgabe, dass in Bezug auf solche Aktien-basierte Leistungen, bei denen es sich um eine aufgeschobene<br />

Vergütung (deferred compensation) im Sinne von Section 409A des Code handelt, diese Leistung zu dem Termin<br />

erfolgt, zu dem sie gemäß der maßgeblichen Vereinbarung erfolgen würde, wenn diese Ziffer 2.8(b)(ii) keine<br />

Anwendung fände.<br />

(c) So bald wie praktikabel nach dem Wirksamkeitszeitpunkt lässt die Holdco den Inhabern von<br />

NYSE Euronext-Aktienoptionen und NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen geeignete Mitteilungen<br />

zukommen, denen die Rechte dieser Inhaber aus den jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoptionsprogrammen<br />

und den Vereinbarungen über die Gewährung der jeweiligen NYSE Euronext-Aktienoptionen und NYSE Euronext-<br />

Aktien-basierten Leistungen zu entnehmen sind und aus denen hervorgeht, dass die jeweiligen NYSE Euronext-<br />

Aktienoptionen und NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen und Vereinbarungen von der Holdco<br />

übernommen wurden und im Wesentlichen zu denselben Bedingungen fort gelten (jedoch vorbehaltlich der nach<br />

dieser Ziffer 2.8 erforderlichen Anpassungen nach Wirksamwerden der Verschmelzung und der Bestimmungen der<br />

NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme und des Treuhändervertrags).<br />

G-13


(d) Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt ergreift die NYSE Euronext alle erforderlichen Maßnahmen<br />

zur Anpassung der NYSE Euronext-Aktienoptionen und NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen gemäß<br />

dieser Ziffer 2.8. Die Holdco behält eine Zahl an Holdco-Aktien, die mindestens der Zahl an Holdco-Aktien<br />

entspricht, für die infolge der in dieser Ziffer 2.8 vorgesehenen Maßnahmen Holdco-Aktienoptionen und Holdco-<br />

Aktien-basierte Leistungen bestehen, für die Ausgabe zurück.<br />

(e) So bald wie praktikabel nach dem Wirksamkeitszeitpunkt reicht die Holdco ein Registrierungsdokument<br />

(registration statement) auf Form S-8 (oder einem dieses ersetzenden Formular oder, falls Form S-8 nicht<br />

verfügbar ist, auf anderen geeigneten Formularen) für die Holdco-Aktien ein, für die entsprechende Holdco-<br />

Aktienoptionen und Holdco-Aktien-basierte Leistungen bestehen, und hält die Geltung des Registrierungsdokuments<br />

bzw. der Registrierungsdokumente aufrecht (und hält den Prospekt bzw. die Prospekte darin auf aktuellem<br />

Stand), solange sich die jeweiligen Holdco-Aktienoptionen und Holdco-Aktien-basierten Leistungen im Umlauf<br />

befinden.<br />

Ziffer 2.9. Übergabe der Verschmelzungsgegenleistung.<br />

(a) Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung. Die NYSE Euronext und die Holdco tragen<br />

dafür Sorge, dass der Treuhänder den eingetragenen Inhabern von NYSE Euronext-Aktien (außer den Inhabern<br />

Ausgeschlossener Aktien) so bald wie praktikabel nach dem Wirksamkeitszeitpunkt geeignete Übertragungsunterlagen<br />

(die ,,Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung“) übermittelt, in denen diesen Inhabern die<br />

Wirksamkeit der Verschmelzung und das Verfahren zur Erteilung von Weisungen an den Treuhänder zur Vornahme<br />

der Übertragung und Einziehung der Buchmäßigen Anteile gegen Leistung der Verschmelzungsgegenleistung<br />

mitgeteilt wird. Darüber hinaus enthält die Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung Bestimmungen, die<br />

die NYSE Euronext und die Holdco in angemessenem Rahmen vorgeben.<br />

(b) Verschmelzungsgegenleistung. Nach dem Wirksamkeitszeitpunkt und nachdem Weisungen an<br />

den Treuhänder, mit denen die Ermächtigung zur Übertragung und Einziehung von Buchmäßigen Anteile nach<br />

Maßgabe der Verschmelzungsbezogenen Übertragungserklärung gewährt wird, erteilt wurden und nachdem<br />

gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt wurden, die der Treuhänder in angemessenem Rahmen verlangt,<br />

hat der Inhaber der jeweiligen Buchmäßigen Anteile im Gegenzug Anspruch auf Erhalt (i) der Zahl an Holdco-<br />

Aktien in Bezug auf die gesamte Verschmelzungsgegenleistung, auf die er gemäß Ziffer 2.7 Anspruch hat (nach<br />

Berücksichtigung aller zum betreffenden Zeitpunkt von dem Inhaber gehaltenen NYSE Euronext-Aktien) und<br />

(ii) einer Geldleistung anstelle von Aktienspitzen, auf die er gemäß Ziffer 2.9(d) Anspruch hat, sowie in Bezug auf<br />

Dividenden und sonstige Ausschüttungen, auf die er gemäß Ziffer 2.9(c) Anspruch hat, und der Treuhänder muss<br />

diese Leistungen den einzelnen Inhaber (vorbehaltlich Ziffer 2.9(f)) zukommen lassen. Die Buchmäßigen Anteile,<br />

die Gegenstand der Ermächtigung sind, werden umgehend eingezogen. Beträge, die bei einer solchen Übertragung<br />

und Einziehung Buchmäßiger Anteile zu zahlen sind, werden nicht verzinst. Mit der Ausgabe und Leistung der bei<br />

Umtausch von NYSE Euronext-Aktien nach Maßgabe dieser Ziffer 2.9(b) ausgegebenen und geleisteten Holdco-<br />

Aktien (einschließlich von Geldleistungen anstelle von Aktienspitzen gemäß Ziffer 2.09(d)) gelten alle Ansprüche<br />

aus den betreffenden NYSE Euronext-Aktien als in vollem Umfang befriedigt. Im Fall einer Übereignung von<br />

NYSE Euronext-Aktien, die nicht im Aktienregister der NYSE Euronext eingetragen wird, kann die entsprechende<br />

Zahl an Holdco-Aktien vom Treuhänder auf den Erwerber übertragen werden, sofern dem Treuhänder schriftliche<br />

Weisungen vorgelegt werden, mit denen die Ermächtigung zur Übertragung der Buchmäßigen Anteile erteilt wird,<br />

jeweils nebst allen Unterlagen, die erforderlich sind, um die Übertragung zu belegen und zu bewirken und um zu<br />

belegen, dass alle anfallenden Steuern für die Übertragung von Aktien gezahlt wurden. Sind Holdco-Aktien an eine<br />

Person zu liefern, bei der es sich nicht um den Inhaber, auf dessen Namen die Buchmäßigen Anteile eingetragen<br />

sind, handelt, so ist Voraussetzung für den betreffenden Tausch, dass die Person, die die Lieferung verlangt, alle<br />

Verkehr- und sonstige ähnliche Steuern zahlt, die infolge der Übertragung von Holdco-Aktien auf eine Person, bei<br />

der es sich nicht um den eingetragenen Inhaber von Buchmäßigen Anteilen handelt, anfallen, oder zur Zufriedenheit<br />

der Holdco oder des Treuhänder darlegt, dass die Steuern gezahlt wurden oder nicht anfallen. Im Sinne<br />

dieses Vertrags bezeichnet der Begriff ,,Person“ natürliche Personen, Körperschaften (auch gemeinnützige<br />

Körperschaften), offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung,<br />

Joint Ventures, Vermögensmassen, Trusts, Vereinigungen, Organisationen, Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorgane<br />

oder sonstige Rechtsträger jedweder Art. ,,Selbstregulierungsorgan“ bezeichnet<br />

US-amerikanische oder andere Kommissionen, Organe, Räte oder Stellen, die keine Regierungsbehörden sind,<br />

aber mit der Beaufsichtigung oder Regulierung von Brokern, Händlern, Wertpapierübernahme oder Wertpapierhandel,<br />

Wertpapierbörsen, Warenbörsen, elektronischen Kommunikationsnetzen, Versicherungsgesellschaften<br />

oder Versicherungsvertretern, Investmentgesellschaften oder Anlageberatern betraut sind.<br />

(c) Ausschüttungen auf nicht getauschte Aktien; Beschlussfassung. Alle gemäß Ziffer 2.6(b) auf den<br />

Treuhänder zu übertragenden Holdco-Aktien gelten als zum Wirksamkeitszeitpunkt begeben und im Umlauf<br />

G-14


efindlich, und wenn jeweils eine Dividende oder sonstige Ausschüttung auf Holdco-Aktien von der Holdco<br />

beschlossen wird, deren Stichtag auf den Wirksamkeitszeitpunkt oder danach fällt, so umfasst der entsprechende<br />

Beschluss Dividenden oder sonstige Ausschüttungen auf alle gemäß diesem Vertrag auszugebenden Holdco-<br />

Aktien. An Inhaber von Buchmäßigen Anteilen werden keine Dividenden oder sonstige Ausschüttungen auf<br />

Holdco-Aktien ausgezahlt, bis die in diesem Artikel II und nach Maßgabe der Verschmelzungsbezogenen<br />

Übertragungserklärung vorgesehenen Weisungen für Übertragung und Einziehung und gegebenenfalls weitere<br />

Unterlagen, die der Treuhänder in angemessenem Rahmen gemäß Ziffer 2.9(b) verlangt, dem Treuhänder vorgelegt<br />

wurden. Vorbehaltlich der Auswirkungen geltender Rechtsvorschriften und nachdem dem Treuhänder die betreffenden<br />

Weisungen für die Buchmäßigen Anteile erteilt wurden, wird Folgendes im Gegenzug an den Inhaber von<br />

Holdco-Aktien ausgegeben, ohne das Zinsen anfallen: (A) zum Zeitpunkt der Vorlage bzw. Erteilung der<br />

Weisungen die Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, die einen Stichtag nach dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

haben und bis dahin auf die betreffenden Holdco-Aktien zu zahlen sind und noch nicht ausgezahlt wurden, und<br />

(B) am maßgeblichen Zahltag die Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, die einen Stichtag nach dem<br />

Wirksamkeitszeitpunkt und einen Zahltag nach der Vorlage haben und auf die betreffenden Holdco-Aktien zu<br />

zahlen sind.<br />

(d) Aktienspitzen. Bei der Verschmelzung werden keine Spitzenbeträge von Holdco-Aktien an<br />

Inhaber von NYSE Euronext-Aktien ausgegeben. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags erhält<br />

jeder Inhaber von NYSE Euronext-Aktien, die gemäß Ziffer 2.7(a) umgetauscht wurden, und der anderenfalls<br />

Anspruch auf den Erhalt eines Bruchteils einer Holdco-Aktie gehabt hätte, vom Treuhänder stattdessen eine<br />

Geldleistung (ohne Zinsen) in einer Höhe, die dem Anteil des Inhabers am Nettoerlös aus dem vom Treuhänder für<br />

alle betreffenden Inhaber vorzunehmenden Verkauf von Holdco-Aktien entspricht, die anderenfalls ausgegeben<br />

worden wären (die ,,Überschüssigen Verschmelzungsaktien“). Der Verkauf der Überschüssigen Verschmelzungsaktien<br />

durch den Treuhänder wird an der New York Stock Exchange und der Frankfurter Wertpapierbörse über<br />

einen oder mehrere Marktteilnehmer der New York Stock Exchange bzw. der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

soweit praktikabel in Mindestschlussgrößen bzw. Roundlots ausgeführt. Bis der Nettoerlös aus dem Verkauf an die<br />

betreffenden Inhaber von NYSE Euronext-Aktien ausgeschüttet wurde, hält der Treuhänder den Nettoerlös<br />

treuhänderisch für die Inhaber (das ,,Vermögen für Spitzenbeträge“). Die Holdco trägt alle Provisionen, Verkehrsteuern<br />

und sonstigen transaktionsbezogenen Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Überschüssigen<br />

Verschmelzungsaktien entstehen. Der Treuhänder stellt den Anteil am Vermögen für Spitzenbeträge<br />

fest, auf den die einzelnen Inhaber von NYSE Euronext-Aktien gegebenenfalls Anspruch haben, indem er den<br />

Gesamtbetrag des Nettoerlöses, aus dem das Vermögen für Spitzenbeträge besteht, mit einem Bruch multipliziert,<br />

in dessen Zähler der Spitzenbetrag steht, auf den der betreffende Inhaber von NYSE Euronext-Aktien Anspruch hat,<br />

und in dessen Nenner der Gesamtbetrag der Spitzenbeträge steht, auf den alle Inhaber von NYSE Euronext-Aktien<br />

Anspruch haben. Sobald als praktikabel nach der Feststellung der an Inhaber von NYSE Euronext-Aktien<br />

gegebenenfalls anstelle von Spitzenbeträgen zu zahlenden Geldleistung stellt der Treuhänder die betreffenden<br />

Beträge den jeweiligen Inhabern von NYSE Euronext-Aktien zur Verfügung. Ein solcher Verkauf findet jeweils<br />

innerhalb von zehn Geschäftstagen oder gegebenenfalls innerhalb eines nach geltenden Rechtsvorschriften<br />

vorgeschriebenen kürzeren Zeitraums nach dem Wirksamkeitszeitpunkt statt.<br />

(e) Einbehaltungsrechte. Die Holdco, das Fortbestehende Unternehmen und der Treuhänder sind<br />

berechtigt, von Beträgen, die gemäß diesem Artikel II an Personen zu zahlen sind, die unmittelbar vor dem<br />

Wirksamkeitszeitpunkt Inhaber von NYSE Euronext-Aktien, NYSE Euronext-Aktienoptionen oder NYSE Euronext-Aktien-basierten<br />

Leistungen waren, Beträge abzuziehen und einzubehalten, die diese Personen gemäß dem<br />

Code oder nach bundesstaatlichen, lokalen oder außerhalb der USA geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen bei<br />

einer solchen Leistung abziehen und einbehalten müssen. Soweit solche Beträge von oder für die Holdco, das<br />

Fortbestehende Unternehmen bzw. den Treuhänder entsprechend abgezogen und einbehalten und an die zuständige<br />

Regierungsbehörde weitergeleitet werden, gelten diese abgezogenen und einbehaltenen Beträge für alle Zwecke<br />

dieses Vertrags als an den Inhaber der NYSE Euronext-Aktien, NYSE Euronext-Aktienoptionen bzw. NYSE<br />

Euronext-Aktien-basierten Leistungen ausgezahlt, für die der Abzug und Einbehalt vorgenommen wurde.<br />

(f) Beendigung des Umtauschfonds und des Vermögens für Spitzenbeträge. Der Teil des Umtauschfonds<br />

und des Vermögens für Spitzenbeträge, auf den 180 Tage nach dem Wirksamkeitszeitpunkt von den<br />

ehemaligen Aktionären der NYSE Euronext kein Anspruch geltend gemacht wurde, ist an die Holdco auszukehren.<br />

Ehemalige Aktionäre der NYSE Euronext, die bis dahin nicht entsprechend den Bestimmungen dieses Artikels II<br />

vorgegangen sind, können danach Ansprüche auf Lieferung von Holdco-Aktien oder Leistungen aus dem<br />

Vermögen für Spitzenbeträge für diese Aktionäre und auf Zahlung von Dividenden und sonstigen Ausschüttungen<br />

in Bezug auf Holdco-Aktien dieser Aktionäre, die gemäß diesem Artikel II bei Erteilung schriftlicher Weisungen<br />

gegenüber dem Treuhänder für die Übertragung und Einziehung von Buchmäßigen Anteilen, jeweils ohne Zinsen,<br />

zu zahlen bzw. auszugeben sind, nur gegenüber der Holdco geltend machen. Unbeschadet der vorstehenden<br />

G-15


Bestimmungen haften die Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse, die Verschmelzungsgesellschaft, der<br />

Treuhänder oder sonstige Personen nicht gegenüber ehemaligen Inhabern von NYSE Euronext-Aktien für Beträge,<br />

die gemäß anwendbaren Rechtsvorschriften zu aufgegebenen Eigentum, Heimfall (escheat) oder ähnlichen<br />

Vorschriften ordnungsgemäß einer öffentlich-rechtlichen Stelle übergeben wurden.<br />

Ziffer 2.10. Restrukturierung der Verschmelzung. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die NYSE<br />

Euronext die Verschmelzung mit der vorherigen Zustimmung der Deutsche Börse restrukturieren kann; dies gilt<br />

mit der Maßgabe, dass die Restrukturierung nicht dazu führen darf, dass (i) die Verschmelzungsgegenleistung<br />

gemindert oder ihre Form geändert wird, (ii) der Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />

erheblich verzögert oder verhindert wird, (iii) die Qualifizierung der Verschmelzung als Reorganisation (reorganization)<br />

im Sinne von Section 368(a) des Code und/oder die Qualifizierung der Verschmelzung und des<br />

Tauschangebots zusammengenommen als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code verhindert oder erheblich<br />

behindert wird oder (iv) die Qualifizierung des Tauschangebots und/oder der Verschmelzung und des Tauschangebots<br />

zusammengenommen als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code verhindert oder erheblich<br />

behindert wird.<br />

ARTIKEL III<br />

UMSTRUKTURIERUNG NACH DEM CLOSING<br />

Ziffer 3.1. Umstrukturierung nach dem Closing.<br />

(a) Die Holdco beabsichtigt, gleichzeitig mit dem Closing oder sobald als praktikabel danach, eine<br />

oder mehrere Transaktionen zur Unternehmensumstrukturierung vorzunehmen (die ,,Umstrukturierung nach dem<br />

Closing“), mit denen die rechtliche und operative Integration der Deutsche Börse mit der Holdco und ihren<br />

Tochtergesellschaften, soweit wie nach geltenden Rechtsvorschriften zulässig, erreicht werden soll.<br />

(b) Die Umstrukturierung nach dem Closing kann die folgenden Maßnahmen umfassen, von denen<br />

jede erforderlichenfalls durch die Deutsche Börse-Gremien grundsätzlich gebilligt wurde bzw. gebilligt werden<br />

wird:<br />

(i) falls mindestens 95 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien von der Holdco erworben<br />

wurden, kann die Holdco (A) eine zwangsweise Übertragung der Deutsche Börse-Aktien durch die übrigen<br />

Aktionäre mittels eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß §§ 327a ff. des<br />

deutschen Aktiengesetzes (,,AktG“) oder durch Beantragung eines Gerichtsbeschlusses gemäß §§ 39a ff.<br />

WpÜG einleiten und (B) einen Beherrschungsvertrag und/oder, nach Wahl der Holdco, einen Beherrschungsund<br />

Gewinnabführungsvertrag abschließen, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als<br />

abhängiger Gesellschaft und mit Holdco-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse als<br />

Abfindung gemäß § 305 Abs. 2 AktG angeboten werden; und<br />

(ii) falls weniger als 95 % der im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien von der Holdco erworben<br />

wurden, kann die Holdco einen Beherrschungsvertrag und/oder, nach ihrer Wahl, einen Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsvertrag abschließen, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Deutsche Börse als beherrschtem<br />

Unternehmen und mit Holdco-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der Deutsche Börse als<br />

Abfindung gemäß § 305 Abs. 2 AktG angeboten werden;<br />

dies gilt mit der Maßgabe, dass die Umstrukturierung nach dem Closing jeweils mit dem Ziel zu gestalten ist, den<br />

Inhabern von Deutsche Börse-Aktien, die ihre Deutsche Börse-Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots<br />

tauschen, dieselbe Zahl an Holdco-Aktien je Deutsche Börse-Aktie bzw. eine Abfindung bzw. Gegenleistung in<br />

derselben Höhe anzubieten (ohne Berücksichtigung einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung oder gegebenenfalls<br />

geltender Vorschriften zum Einbehalt von Beträgen), die sie im Rahmen des Tauschangebots erhalten<br />

hätten, wenn sie ihre Deutsche Börse-Aktien zum Tausch eingereicht hätten (wobei Inhaber von Deutsche<br />

Börse-Aktien bei der Umstrukturierung nach dem Closing unter bestimmten Umständen eine Abfindung bzw.<br />

Gegenleistung in einer anderem Höhe oder Form erhalten können, als sie im Rahmen des Tauschangebots erhalten<br />

hätten). Für den Fall, dass die Holdco beschließt, einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsvertrag gemäß dem vorstehenden Satz abzuschließen, verpflichtet sich die Deutsche Börse,<br />

diesen Beherrschungsvertrag und/oder, vorbehaltlich steuerlicher, rechtlicher, aufsichtsrechtlicher und betrieblicher<br />

Erwägungen, diesen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, jeweils gemäß §§ 291 ff. AktG,<br />

abzuschließen.<br />

(c) Die Holdco ist berechtigt, die Struktur der Umstrukturierung nach dem Closing zu ändern (sie<br />

kann u. a. entscheiden, ob der Beherrschungsvertrag und/oder der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

G-16


mit der Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Holdco in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer deutschen<br />

Europäischen Aktiengesellschaft (SE) anstelle der Holdco abgeschlossen werden soll); dies gilt mit der Maßgabe,<br />

dass dies gemäß geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen ist und, sofern der Beherrschungsvertrag mit der<br />

Deutsche Börse als beherrschtem Unternehmen durch eine unmittelbare oder mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der Holdco in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft oder einer deutschen Europäischen<br />

Aktiengesellschaft (SE) anstelle der Holdco abgeschlossen wird, ein zusätzlicher Beherrschungsvertrag mit der<br />

deutschen Aktiengesellschaft bzw. Europäischen Aktiengesellschaft (SE) als beherrschtem Unternehmen durch die<br />

Holdco abzuschließen ist. Die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse arbeiten zusammen, um<br />

etwaige steuerliche oder behördliche Freigabeerklärungen, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung nach<br />

dem Closing erforderlich oder zweckdienlich sind, zu ermitteln und einzuholen.<br />

Ziffer 3.2. Mitwirkung von NYSE Euronext und Deutsche Börse. Außer soweit dies nach geltenden<br />

Rechtsvorschriften untersagt ist oder den Vorschriften von Aufsichtsbehörden oder sonstigen Regierungsbehörden<br />

widerspricht, ergreifen die NYSE Euronext und die Deutsche Börse bei oder nach Abschluss dieses Vertrags alle<br />

Maßnahmen, die in angemessenem Rahmen erforderlich oder zweckdienlich sind, um die Umstrukturierung nach<br />

dem Closing durchzuführen, auf Verlangen der Holdco auch Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die Holdco<br />

und die Deutsche Börse einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

abschließen können; dies gilt mit der Maßgabe, dass die Umstrukturierung nach dem Closing nicht vor dem<br />

Wirksamkeitszeitpunkt wirksam sein muss.<br />

ARTIKEL IV<br />

MAßGEBLICHE DOKUMENTE SOWIE ZUKÜNFTIGE STRUKTUR UND<br />

GESCHÄFTSMODELL DER HOLDCO-GRUPPE<br />

Ziffer 4.1. Satzung, Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und Geschäftsordnung des Global Executive<br />

Committee; Gründungsurkunden von Tochtergesellschaften der Holdco.<br />

(a) Satzung, Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und Geschäftsordnung des Global Executive<br />

Committee. Vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die SEC und einer Aufsichtsbehörde führt/<br />

führen der/die alleinige(n) Aktionär(e) der Holdco Folgendes durch: (i) Verabschiedung der Satzung der Holdco<br />

(die ,,Holdco-Satzung“) in Form einer notariellen Urkunde, im Wesentlichen entsprechend dem diesem Vertrag als<br />

Anhang A beigefügten Muster, und (ii) Veranlassung des Holdco-Verwaltungsrats, die Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats der Holdco (die ,,Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats“) im Wesentlichen entsprechend<br />

dem diesem Vertrag als Anhang B beigefügten Muster und die Geschäftsordnung des Global Executive Committee<br />

der Holdco (die ,,Geschäftsordnung des Global Executive Committee“) im Wesentlichen entsprechend dem diesem<br />

Vertrag als Anhang C beigefügten Muster zu verabschieden, und zwar jeweils mit Wirkung zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />

bzw., sofern zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse in gegenseitigem Einvernehmen<br />

vereinbart, zu einem früheren Zeitpunkt. Falls die SEC, eine Aufsichtsbehörde oder eine sonstige zuständige<br />

Regierungsbehörde, die im Hinblick auf die Erteilung einer Genehmigung für die in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Transaktionen zuständig ist, in Verbindung mit der Einholung einer Genehmigung, die für die in diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Transaktionen erforderlich ist, bzw. in sonstigem Zusammenhang verlangt, dass eine Änderung oder<br />

Ergänzung (1) des in diesem Vertrag vorgesehenen Musters der Holdco-Satzung, (2) des hierin vorgesehenen<br />

Musters der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats, (3) des hierin vorgesehenen Musters der Geschäftsordnung<br />

des Global Executive Committee, (4) des hierin vorgesehenen Musters der Beschlüsse zur Unternehmensführung<br />

oder (5) der Unternehmensführungsstruktur der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen die<br />

,,Holdco-Gruppe“), das bzw. die gemäß diesem Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt wirksam werden soll ((1) bis<br />

(5) zusammen die ,,Struktur der Unternehmensführung“), so erklären sich die NYSE Euronext, die Deutsche Börse,<br />

und die Holdco damit einverstanden, diese Muster bzw. die Unternehmensführungsstruktur in einer Weise zu<br />

ergänzen oder zu ändern, bei der die gemäß diesem Vertrag vorgesehene Ausgewogenheit der Struktur der<br />

Unternehmensführung, einschließlich der Ausgewogenheit der Befugnisse und Aufgaben zwischen dem Chairman<br />

der Holdco-Gruppe und dem Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, am Tag des Abschlusses dieses Vertrages<br />

soweit wie möglich eingehalten wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass weder die NYSE Euronext noch die Deutsche<br />

Börse verpflichtet ist, einer solchen Änderung oder Ergänzung zuzustimmen (und in diesem Fall die Holdco eine<br />

solche Änderung oder Ergänzung nicht umsetzt), wenn diese Änderung die gemäß diesem Vertrag vorgesehene<br />

Ausgewogenheit der Struktur der Unternehmensführung, einschließlich der Ausgewogenheit der Befugnisse und<br />

Aufgaben zwischen dem Chairman der Holdco-Gruppe und dem Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe, am<br />

Tag des Abschlusses dieses Vertrages wesentlich ändern würde. Die Parteien erklären sich einverstanden und<br />

erkennen an, dass keine der folgenden Änderungen (allein oder zusammengenommen) als wesentliche Änderung<br />

G-17


der Struktur der Unternehmensführung gilt: (a) ein Erfordernis, die Beschränkungen, Beschlüsse oder Bestimmungen<br />

in den maßgeblichen Dokumenten der Holdco oder ihrer Tochtergesellschaften zu verabschieden, die den<br />

in der vorgeschlagenen Regeländerung (Mitteilungsnummer (Release No.) 34-56733; Aktenzeichen SR-<br />

ISE-2007-101) beschriebenen ähnlich sind, welche die International Securities Exchange, LLC in Verbindung<br />

mit ihrer Übernahme durch die Eurex Frankfurt AG beantragt hat (einschließlich Bestimmungen in Bezug auf<br />

Eigentumsverhältnisse und Stimmrechtsbeschränkungen, Gerichtsstand, Buchführung, Mitteilungen, Zusammenarbeit,<br />

Einhaltung des US-Wertpapierrechts, Vertraulichkeit, Wahrung der Unabhängigkeit von Selbstregulierungsstellen,<br />

Überlegungen der Führungspersonen hinsichtlich der Auswirkungen von Maßnahmen auf die Fähigkeit<br />

einer Börse, ihre Pflichten gemäß dem Exchange Act zu erfüllen, sowie die Umsetzung eines Trust nach dem Recht<br />

des Staates Delaware); und (b) ein Erfordernis, den Trust nach dem Recht des Staates Delaware und die Stiftung<br />

nach niederländischem Recht aufrechtzuerhalten, die derzeit für die NYSE Euronext bestehen. Die Parteien sind<br />

sich darüber einig und wurden von ihren jeweiligen niederländischen Rechtsberatern darauf hingewiesen, dass die<br />

in der Holdco-Satzung und der Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats vorgesehenen Befugnisse und<br />

Aufgaben des Chairman der Holdco-Gruppe und des Chief Executive Officer der Holdco-Gruppe am Tag des<br />

Abschlusses dieses Vertrages dem am Tag des Abschlusses dieses Vertrages geltenden, anwendbaren niederländischen<br />

Recht (in Kenntnis, dass bestimmte dieser Befugnisse und Aufgaben nicht dem Niederländischen<br />

Corporate Governance-Kodex entsprechen und somit Abweichungen im Jahresabschluss der Holdco offenzulegen<br />

sind) sowie den Bestimmungen des derzeitigen Gesetzentwurfs 31 367 (Bestuur en toezicht) entsprechen, der<br />

derzeit der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments vorliegt. ,,Aufsichtsbehörden“ bezeichnet die SEC, die<br />

<strong>BaFin</strong>, die Deutschen Börsenaufsichtsbehörden, die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (Commission de<br />

Surveillance du Secteur Financier) und die luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde (Commissariat aux<br />

Assurances), die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), den niederländischen Finanzminister, den französischen<br />

Wirtschaftsminister, die französische Banken- und Versicherungsaufsichtsbehörde (Autorité de Contrôle<br />

Prudentiel), die belgische Banken, Finanz- und Versicherungsaufsichtsbehörde (De Commissie voor het Bank-,<br />

Financie- en Assurantiewezen) (die ,,CBFA“), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde AFM, die<br />

portugiesische Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários), die britische<br />

Financial Services Authority, die Monetary Authority von Singapur und das Kollegium der Aufsichtsbehörden<br />

sowie sonstige (von den Parteien einvernehmlich bestimmte) Aufsichtsbehörden, jeweils soweit die betreffende<br />

Behörde im jeweiligen Kontext befugt und zuständig ist. ,,Kollegium der Aufsichtsbehörden“ bezeichnet den<br />

Ausschuss der Vorsitzenden der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF, der AFM, der CBFA, der<br />

portugiesischen Wertpapiermarktsaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) sowie der<br />

britischen Financial Services Authority gemäß der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) vom<br />

24. Juni 2010. ,,Deutsche Börsenaufsichtsbehörden“ bezeichnet die Hessische Börsenaufsichtsbehörde, die<br />

Sächsische Börsenaufsichtsbehörde und die Berliner Börsenaufsichtsbehörde.<br />

(b) Änderung der Zulassungsvorschriften und Verfügbarkeit des FPI-Status (foreign private issuer)<br />

für die Holdco nach dem Wirksamkeitszeitpunkt. Zur Sicherstellung der Umsetzung der zwischen der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse vereinbarten Struktur der Unternehmensführung, insbesondere des Vorsitzes des<br />

Group Chairman im Nominierungsausschuss der Holdco und seine Mitgliedschaft im Vergütungsausschuss der<br />

Holdco, vereinbaren die Parteien folgende Vorgehensweise: Simultan, parallel und mit gleicher Priorität bemüht<br />

sich die NYSE Euronext nach zumutbaren Kräften um eine Änderung von Rules 303A.04 und 303A.05 der New<br />

York Stock Exchange Rules in der Weise, dass es gemäß diesen Vorschriften dem Chairman der Holdco-Gruppe<br />

gestattet ist, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Wirksamkeitszeitpunkt den Vorsitz des Nominierungsausschusses<br />

der Holdco zu übernehmen und Mitglied des Vergütungsausschusses der Holdco zu sein (die<br />

,,Änderung der Zulassungsvorschriften“), und bemüht sich die NYSE Euronext nach zumutbaren Kräften ohne<br />

Änderung der Struktur der Unternehmensführung — insbesondere der Regelung, dass nach dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

das Büro des Chief Executive Officer in New York angesiedelt sein soll — um eine Sicherstellung der<br />

Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung des FPI-Status (foreign private issuer) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt.<br />

Können die Parteien vor dem Datum, an dem die Änderung des Proxy Statements/Prospekts an die Aktionäre der<br />

NYSE Euronext versendet wird, nicht nachweisen, dass die Änderung der Zulassungsvorschriften genehmigt wird,<br />

oder dass die Holdco ihren FPI-Status nach dem Wirksamkeitszeitpunkt beibehält, erklären sich die NYSE<br />

Euronext und die Deutsche Börse bereit, die Struktur der Unternehmensführung entsprechend geltenden Rechtsvorschriften<br />

in der Weise zu ändern, dass ein von der Deutsche Börse vor dem Wirksamkeitszeitpunkt benannter<br />

Direktor vom Group Chairman nach dem Wirksamkeitszeitpunkt für das Amt des Vorsitzenden des Nominierungsausschusses<br />

und als Mitglied des Vergütungsausschusses nominiert wird, wobei sich die Parteien einig sind, dass<br />

der Group Chairman ein Dauerrecht zur Anwesenheit in den Sitzungen des Nominierungsausschusses und des<br />

Vergütungsausschusses hat, ohne dort stimmberechtigt zu sein. Darüber hinaus stellen die NYSE Euronext und die<br />

Deutsche Börse entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften sicher, dass der so von der Deutsche Börse benannte<br />

Direktor nach der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats (wie in der Holdco-Satzung definiert) für eine zweite<br />

G-18


Amtszeit von drei Jahren erneut als Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats, als Vorsitzender des Nominierungsausschusses<br />

und als Mitglied des Vergütungsausschusses des Holdco-Verwaltungsrats bestellt wird, wobei als<br />

vereinbart gilt, dass der Group Chairman auch während der zweiten Amtszeit des von der Deutsche Börse<br />

benannten Direktors im Verwaltungsrat bis zum Ende der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman ein<br />

Dauerrecht zur Anwesenheit hat, ohne stimmberechtigt zu sein.<br />

(c) Gründungsurkunden von Tochtergesellschaften der Holdco. Vorbehaltlich einer erforderlichen<br />

Genehmigung durch die SEC und anderer Aufsichtsbehörden ergreifen die Parteien alle Maßnahmen, die<br />

erforderlich sind, damit die Gründungsurkunden der Unternehmen, die ab dem Wirksamkeitszeitpunkt Tochtergesellschaften<br />

der Holdco sein werden, im Wesentlichen der zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse vereinbarten Form entsprechen.<br />

Ziffer 4.2. Zukünftige Struktur und Geschäftsmodell der Holdco-Gruppe. Vorbehaltlich der rechtlichen<br />

Befugnis des Holdco-Verwaltungsrats, des Executive Committee der Holdco sowie der Aktionäre der Holdco,<br />

etwas Anderes festzulegen, verfügen die Holdco und die Holdco-Gruppe ab dem Wirksamkeitszeitpunkt über<br />

folgende Eigenschaften:<br />

(a) Rechtsstruktur der Holdco-Gruppe. Die Holdco, mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, übernimmt<br />

nach Vollzug des Tauschangebots und der Verschmelzung die Funktion einer <strong>Holding</strong>gesellschaft für den<br />

gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Deutsche Börse und der NYSE Euronext. Um die Einhaltung aufsichtsrechtlicher<br />

Anforderungen und sonstiger geltender Rechtsvorschriften sowie eine hohe Kundennähe zu gewährleisten,werden<br />

weiterhin selbständige operative Tochterrechtsträger (separate operational subsidiary legal entities)in<br />

jedem der verschiedenen Länder, in denen die Deutsche Börse und die NYSE Euronext Wertpapierbörsen betreiben<br />

(d. h. in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich<br />

und Portugal) bestehen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden die Organisationsstruktur der<br />

Holdco-Gruppe im Hinblick darauf prüfen, dass diese unter Einbeziehung und Beachtung steuerlicher, aufsichtsrechtlicher<br />

und betrieblicher Erwägungen so organisiert wird, dass mittelfristig alle europäischen Unternehmen und<br />

Vermögenswerte der Holdco-Gruppe unmittelbar oder mittelbar von einem europäischen Rechtsträger und alle<br />

US-Unternehmen und -Vermögenswerte unmittelbar oder mittelbar von einem US-Rechtsträger gehalten werden.<br />

Im Hinblick auf die regionale Koordination aufsichtsrechtlicher Angelegenheiten beabsichtigen die NYSE<br />

Euronext und die Deutsche Börse zwei regionale Koordinatoren für die europäischen Unternehmen und die<br />

US-Unternehmen der Holdco-Gruppe zu bestellen. Die Struktur der Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe und die<br />

Verantwortlichkeiten der Bereichsleiter für ihren jeweiligen Geschäftsbereich werden davon nicht berührt.<br />

(b) Handelsplattformen. Nach dem Wirksamkeitszeitpunkt beschließen die NYSE Euronext und die<br />

Deutsche Börse unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse, die Handelsplattformen der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse zu harmonisieren. Vorbehaltlich weiterer Prüfung seitens der Parteien beabsichtigen<br />

diese die Migration:<br />

(i) auf zwei Plattformen, und zwar eine für das gemeinsame Kassageschäft und eine für das gemeinsame<br />

Derivatgeschäft der Holdco-Gruppe. Im Falle einer Migration auf zwei Plattformen beabsichtigen die NYSE<br />

Euronext und die Deutsche Börse vorbehaltlich weiterer Prüfung seitens der Parteien, dass eine dieser<br />

Plattformen eine derzeit von der NYSE Euronext genutzte Plattform und die andere eine derzeit von der<br />

Deutsche Börse genutzte Plattform sein wird; und/oder<br />

(ii) mittelfristig auf eine einzige Plattform sowohl für das Kassa- als auch das Derivatgeschäft der<br />

Holdco-Gruppe;<br />

mit der Maßgabe, dass diese Migration jeweils den Primärzielen der Synergiemaximierung und Schaffung eines<br />

effizient funktionierenden Marktes für Kunden zu entsprechen hat.<br />

(c) Struktur der Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe. Die Holdco-Gruppe verfügt über fünf<br />

globale Geschäftsbereiche an den folgenden Standorten:<br />

(i) Global Cash Trading and Listings mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in New York und<br />

folgenden Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und<br />

Paris;<br />

(ii) Global Derivatives mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in Frankfurt und folgenden<br />

Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Amsterdam, Chicago, London, New York und Zürich;<br />

(iii) Global Settlement and Custody mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in Frankfurt und<br />

folgenden Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Luxemburg, New York, Porto, Prag und<br />

Singapur, und dem in Luxemburg ansässigen Büro des Bereichsleiters;<br />

G-19


(iv) Technology Services/IT mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in New York und folgenden<br />

Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): Belfast, Frankfurt, London, Luxemburg, Paris und Prag,<br />

und dem in Paris ansässigen Büro des Bereichsleiters; und<br />

(v) Market Data and Analytics mit einer Globalen Drehscheibe (Global Hub) in Frankfurt und folgenden<br />

Schlüsselstandorten (in alphabetischer Reihenfolge): London, New York, Paris und Zürich.<br />

Die ,,Globale Drehscheibe (Global Hub)“ bezeichnet in Bezug auf einen globalen Geschäftsbereich der Holdco-<br />

Gruppe den Standort, von dem aus der jeweilige Geschäftsbereich geleitet wird. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

genehmigen und fassen der Holdco-Verwaltungsrat und der alleinige Aktionär der Holdco Beschlüsse, die im<br />

Wesentlichen dem als Anhang I diesem Vertrag beigefügten Muster entsprechen und die u. a. die Standorte der<br />

globalen Geschäftsbereiche der Holdco-Gruppe entsprechend Ziffer 4.2(c) vorsehen. Für die Geschäftsbereiche<br />

werden die besten bestehenden Namen und Marken nach Produkt oder Markt verwendet.<br />

(d) Europäischer Aktienhandel der Holdco-Gruppe. Der Europäische Aktienhandel der Holdco-<br />

Gruppe erwartet, seine fünf Märkte (Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, Lissabon und Paris) auf derselben technologischen<br />

Handelsplattform zu betreiben. Das Aktiengeschäft wird von dem derzeitigen Leiter des Bereichs<br />

European Cash Markets der NYSE Euronext geleitet werden, und der stellvertretende Leiter wird eine von der<br />

Deutschen Börse ernannte Person. Wie bisher werden alle fünf Börsen als unabhängige Listingplätze/Börsenbetriebe<br />

(market undertakings) weiterbetrieben, teilen sich jedoch dieselbe technologische Plattform. Die nachfolgenden<br />

Leiter des Aktiengeschäfts werden das europäische Aktiengeschäft vom Standort des von ihnen<br />

betriebenen Kassageschäfts aus betreiben.<br />

(e) Aufnahme der Holdco-Aktien in Indizes. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt bemühen sich die<br />

NYSE Euronext und die Deutsche Börse jeweils nach zumutbaren Kräften darum, die dauerhafte Aufnahme der<br />

Holdco-Aktien in den DAX30-, den EuroStoxx50- und den S&P500-Index nach dem Wirksamkeitszeitpunkt zu<br />

erreichen.<br />

(f) Rating der Holdco. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt bemühen sich die NYSE Euronext und die<br />

Deutsche Börse jeweils nach zumutbaren Kräften darum, dass die Holdco ein ,,AA“ Rating von den Ratingagenturen<br />

S&P oder Fitch oder ein vergleichbares Rating von einer oder mehreren anderen Ratingagenturen erhält.<br />

Ziffer 4.3. Verfügbarkeit des FPI-Status für die Holdco. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der<br />

Status eines ausländischen Privatemittenten (foreign private issuer)(,,FPI-Status“), wie in Rule 3b-4 zum Exchange<br />

Act definiert, der Holdco bis zum Wirksamkeitszeitpunkt zur Verfügung stehen sollte und dass die Parteien die<br />

Verfügbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt nutzen und sich nach zumutbaren Kräften bemühen, zusammenzuarbeiten<br />

und alle notwendige Maßnahmen zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass es der Holdco jederzeit vor dem<br />

Wirksamkeitszeitpunkt von ihrer Struktur her möglich ist, den FPI-Status aufrechtzuerhalten.<br />

Gruppe.<br />

ARTIKEL V<br />

VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG ZUM<br />

WIRKSAMKEITSZEITPUNKT<br />

Ziffer 5.1. Verwaltungsrat und Verwaltungsratsausschüsse der Holdco; Geschäftsleitung der Holdco-<br />

(a) Sofern nicht anders zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse vereinbart, veranlassen<br />

die Parteien dieses Vertrages, dass der Holdco-Verwaltungsrat innerhalb eines Monats nach dem<br />

Ablaufzeitpunkt siebzehn Mitglieder umfasst. Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: (i) dem<br />

unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Amt befindlichen Chief Executive Officer der Deutsche Börse,<br />

(ii) dem unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt im Amt befindlichen Chief Executive Officer der NYSE<br />

Euronext, (iii) sechs von der NYSE Euronext bestellten natürlichen Personen, und (iv) neun von der Deutsche Börse<br />

bestellten natürlichen Personen. Unmittelbar vor oder zum Wirksamkeitszeitpunkt muss jedes Mitglied des<br />

Holdco-Verwaltungsrats mit Ausnahme des Chief Executive Officers der Holdco-Gruppe und des Chairmans<br />

der Holdco-Gruppe den Anforderungen der vom Holdco-Verwaltungsrat festgelegten und der Genehmigung durch<br />

die SEC und die Aufsichtsbehörden unterliegenden Richtlinie zur Unabhängigkeit der Führungspersonen genügen,<br />

und jedes Mitglied des Holdco-Verwaltungsrats muss alle geltenden aufsichtsrechtlichen und sonstigen rechtlichen<br />

Eignungsvoraussetzungen erfüllen.<br />

(b) Zum Wirksamkeitszeitpunkt bildet der Holdco-Verwaltungsrat die folgenden Ausschüsse des<br />

Holdco-Verwaltungsrats, die jeweils aus drei von der Deutsche Börse bestellten Mitgliedern des Holdco-Verwaltungsrats<br />

und zwei von der NYSE Euronext bestellten Mitgliedern des Holdco-Verwaltungsrats bestehen,<br />

G-20


jeweils vorbehaltlich geltender aufsichtsrechtlicher und sonstiger rechtlicher Anforderungen (einschließlich der<br />

Listing-Grundsätze der jeweiligen Selbstregulierungsorgane): (i) den Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss,<br />

(ii) den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss, (iii) den Personal- und Vergütungsausschuss,<br />

(iv) den Ausschuss für Strategieangelegenheiten, (v) den Integrationsausschuss und (vi) den Ausschuss<br />

für Technologiefragen.<br />

Ziffer 5.2. Geschäftsleitung der Holdco-Gruppe. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt veranlassen die<br />

Parteien den alleinigen Aktionär der Holdco und den Holdco-Verwaltungsrat, einen im Wesentlichem dem diesem<br />

Vertrag als Anhang I beigefügten Muster entsprechenden Beschluss zu fassen, der Einzelbeschlüsse umfasst, in<br />

denen Folgendes behandelt wird: (a) die Bestellungen in den Holdco-Verwaltungsrat und in die Ausschüssen des<br />

Holdco-Verwaltungsrats, und (b) die Bestellungen der Geschäftsführung der Holdco-Gruppe und der Mitglieder<br />

des Global Executive Committee ((a) und (b) zusammen die ,,Beschlüsse zur Unternehmensführung“), jeweils mit<br />

den von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse vor dem Wirksamkeitszeitpunkt möglicherweise schriftlich<br />

vereinbarten Änderungen und vorbehaltlich möglicherweise erforderlicher Änderungen im Hinblick auf eine<br />

Abberufung, ein sonstiges Ausscheiden oder sonstige Änderungen, die im Fall der von der NYSE Euronext<br />

bestellten natürlichen Personen, der Mitarbeiter der NYSE Euronext oder von Direktoren ,,A“ von der NYSE<br />

Euronext bzw. im Fall der von der Deutsche Börse bestellten natürlichen Personen, der Mitarbeiter der Deutsche<br />

Börse oder von Direktoren “B“ von der Deutsche Börse festgelegt werden.<br />

ARTIKEL VI<br />

ZUSICHERUNGEN UND GEWäHRLEISTUNGEN<br />

Ziffer 6.1. Zusicherungen und Gewährleistungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse. Sofern<br />

nicht (1) im Falle einer Zusicherung und Gewährleistung seitens der NYSE Euronext, in der Offenlegungsmitteilung<br />

vom Tag des Abschlusses dieses Vertrages abgegeben bzw. übernommen, die der Deutsche Börse von<br />

der NYSE Euronext spätestens bei Abschluss dieses Vertrages vorgelegt wurde (die ,,NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung“),<br />

und sofern nicht in Berichten, Verzeichnissen, Formularen, Erklärungen oder sonstigen<br />

Dokumenten der NYSE Euronext offengelegt, die vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages und ab dem<br />

31. Dezember 2007 (einschließlich) bei der SEC eingereicht oder dieser vorgelegt wurden und am Tag des<br />

Abschlusses dieses Vertrages auf dem Electronic Data Gathering, Analysis and Retrieval System (EDGAR) der<br />

SEC öffentlich zugänglich sind (zusammen die ,,NYSE Euronext-Berichte“) (außer Offenlegungen in den<br />

Abschnitten zu “Risikofaktoren (Risk Factors)“ oder “Prognosen (Forward Looking Statements)“ von NYSE<br />

Euronext-Berichten oder sonstiger Offenlegungen in einem NYSE Euronext-Bericht, soweit es sich um voraussageoder<br />

prognoseartige Offenlegungen handelt) und sofern nicht (2) im Falle einer Zusicherung und Gewährleistung<br />

seitens der Deutsche Börse, in der Offenlegungsmitteilung vom Tag des Abschlusses dieses Vertrages abgegeben<br />

bzw. übernommen, die der NYSE Euronext von der Deutsche Börse spätestens bei Abschluss dieses Vertrages<br />

vorgelegt wurde (die ,,Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung“) und sofern nicht in (x) einem Geschäftsbericht<br />

der Deutsche Börse vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages und ab dem 31. Dezember 2007 (einschließlich),<br />

(y) einer Ad-hoc-Meldung der Deutsche Börse vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages und ab dem<br />

31. Dezember 2007 (einschließlich) oder (z) bei der <strong>BaFin</strong> oder beim Unternehmensregister vor dem Tag des<br />

Abschlusses dieses Vertrages und ab dem 31. Dezember 2007 (einschließlich) eingereichten Berichten, Verzeichnissen,<br />

Formularen, Erklärungen oder sonstigen Dokumenten der Deutsche Börse offengelegt, wobei die in (x),<br />

(y) und (z) genannten Geschäftsberichte, Ad-hoc-Meldungen, Berichte, Verzeichnisse, Formulare, Erklärungen<br />

oder sonstigen Dokumente der Deutsche Börse am Tag des Abschlusses dieses Vertrages auf der Website der<br />

Deutsche Börse öffentlich zugänglich sind (die in (x), (y) und (z) genannten Dokumente zusammen die ,,Deutsche<br />

Börse-Berichte“) (außer, im Falle der bei der <strong>BaFin</strong> oder dem Unternehmensregister eingereichten Geschäfts- oder<br />

sonstigen Berichte, Verzeichnisse, Formulare, Erklärungen oder Dokumente, Offenlegungen in den Abschnitten zu<br />

,,Risikofaktoren (Risk Factors)“, ,,Prognosen (Forward Looking Statements)“ oder zum ,,Risikobericht (Risk<br />

Report)“ von Deutsche Börse-Berichten oder sonstiger Offenlegungen in einem Deutsche Börse-Bericht, soweit es<br />

sich um voraussage- oder prognoseartige Offenlegungen handelt), macht bzw. übernimmt sowohl die NYSE<br />

Euronext als auch die Deutsche Börse gegenüber der jeweils anderen Partei die Zusicherungen und Gewährleistungen<br />

gemäß dieser Ziffer 6.1, mit der Maßgabe, dass eine Zusicherung oder Gewährleistung gemäß dieser<br />

Ziffer 6.1, (i) die sich besonders auf die NYSE Euronext oder ihre Tochtergesellschaften bezieht, als Zusicherung<br />

oder Gewährleistung lediglich der NYSE Euronext gegenüber der Deutsche Börse gilt bzw. (ii) die sich besonders<br />

auf die Deutsche Börse oder ihre Tochtergesellschaften bezieht, als Zusicherung oder Gewährleistung lediglich der<br />

Deutsche Börse gegenüber der NYSE Euronext gilt.<br />

(a) Gründung, ordnungsgemäßes Bestehen und Befähigung. Die jeweilige Partei wurde gemäß den<br />

Rechtsvorschriften der Rechtsordnung ihres Gründungsstaats ordnungsgemäß gegründet und besteht wirksam und<br />

G-21


ordnungsgemäß (sofern das Rechtsinstitut des wirksamen und ordnungsgemäßen Bestehens gemäß den anwendbaren<br />

Rechtsvorschriften anerkannt ist). Jede Tochtergesellschaft der jeweiligen Partei ist ein ordnungsgemäß<br />

gegründetes und wirksam und ordnungsgemäß bestehendes (sofern das Rechtsinstitut des wirksamen und ordnungsgemäßen<br />

Bestehens gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften anerkannt ist) Unternehmen, es sei denn,<br />

das Nichtvorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung oder eines wirksamen und ordnungsgemäßen Bestehens hat<br />

zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder einzeln betrachtet zu keiner<br />

Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei geführt bzw. würde nach vernünftigem Ermessen<br />

zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder einzeln betrachtet zu keiner<br />

Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei führen. Jede der Parteien sowie ihre jeweiligen<br />

Tochtergesellschaften verfügen über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen oder ähnlichen Befugnisse und<br />

Vollmachten, die Eigentumsrechte sowie den Betrieb im Hinblick auf ihr Eigentum und ihre Vermögenswerte und<br />

ihre Geschäftsaktivitäten in der derzeitigen Form auszuüben, es sei denn, das Nichtvorliegen dieser Befugnisse und<br />

Vollmachten hat zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder einzeln<br />

betrachtet zu keiner Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei geführt bzw. würde nach<br />

vernünftigem Ermessen zusammen mit allen anderen nicht erfüllten derartigen Voraussetzungen insgesamt oder<br />

einzeln betrachtet zu keiner Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung auf die jeweilige Partei führen.<br />

,,Wesentliche Nachteilige Auswirkung“ auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse bezeichnet eine<br />

wesentliche nachteilige Auswirkung auf das Geschäft, das Betriebsergebnis oder die Finanzlage der NYSE<br />

Euronext-Gruppe bzw. der Gruppe Deutsche Börse, jedoch mit der Maßgabe, dass nachfolgende Änderungen<br />

bzw. Entwicklungen bei der Feststellung, ob eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung eingetreten ist, nicht<br />

berücksichtigt werden: (A) Änderungen oder Entwicklungen im Hinblick auf wirtschaftliche oder betriebliche<br />

Bedingungen oder die Bedingungen an den Wertpapiermärkten allgemein (einschließlich Änderungen und<br />

Entwicklungen aufgrund von Kriegshandlungen oder Terrorismus), soweit diese Änderungen und Entwicklungen<br />

die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse im Vergleich zu anderen Wertpapierbörsen oder<br />

Handelsmärkten nicht unverhältnismäßig stark betreffen, (B) Änderungen oder Entwicklungen, die sich<br />

aus der Durchführung oder Ankündigung dieses Vertrages oder der hierin vorgesehenen Transaktionen<br />

ergeben oder (C) Änderungen oder Entwicklungen, die sich aus einer gemäß diesem Vertrag erforderlichen<br />

Handlung oder Unterlassung eines Mitglieds der NYSE Euronext-Gruppe bzw. der Gruppe Deutsche Börse<br />

ergeben.<br />

,,NYSE Euronext-Gruppe“ bezeichnet die NYSE Euronext und ihre Tochtergesellschaften zusammengenommen.<br />

,,Gruppe Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse und ihre Tochtergesellschaften zusammengenommen.<br />

,,Tochtergesellschaft“ bezeichnet in Bezug auf eine Person ein als Kapitalgesellschaft oder in anderer<br />

Form organisiertes Unternehmen (einschließlich einer Tochtergesellschaft (dochtermaatschappij) gemäß<br />

§ 2:24a des niederländischen Zivilgesetzbuchs), bei dem mindestens die Mehrheit der Wertpapiere bzw.<br />

Anteilsrechte, die gemäß den für sie geltenden Bedingungen im Hinblick auf die Wahl einer Mehrheit der<br />

Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. sonstiger ähnlicher Funktionsträger stimmberechtigt sind, sich unmittelbar<br />

oder mittelbar im Eigentum der betreffenden Person oder einer oder mehrerer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

befinden bzw. von diesen kontrolliert werden, wobei der Begriff für die Zwecke von Artikel<br />

VII in Bezug auf die Deutsche Börse die Schweizer Tochtergesellschaften umfasst; jedoch mit der Maßgabe,<br />

dass eine in diesem Vertrag vorgesehene Pflicht der Deutsche Börse, die Schweizer Tochtergesellschaften zu<br />

einer Handlung oder Unterlassung zu veranlassen insoweit eingeschränkt ist, als die Deutsche Börse nicht<br />

dazu berechtigt ist, eine solche Handlung oder Unterlassung der Schweizer Tochtergesellschaften zu<br />

veranlassen.<br />

,,Schweizer Tochtergesellschaften“ bezeichnet die Eurex Zurich AG und die STOXX Ltd sowie deren<br />

jeweilige Tochtergesellschaften.<br />

(b) Kapitalausstattung.<br />

(i) Das Grundkapital der NYSE Euronext besteht aus 800.000.000 NYSE Euronext-Aktien, von denen<br />

sich 261.292.924 zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 im Umlauf befanden (ausschließlich von der NYSE<br />

Arca, Inc., einer mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der NYSE Euronext, gehaltener 1.645.415 NYSE<br />

Euronext-Aktien, sowie ausschließlich 13.363.661 von der NYSE Euronext unmittelbar selbst gehaltener NYSE<br />

Euronext-Aktien) sowie 400.000.000 Vorzugsaktien mit einem Nennwert von jeweils USD 0,01 (die ,,NYSE<br />

Euronext-Vorzugsaktien“), von denen sich am Tag des Abschlusses dieses Vertrages keine im Umlauf befinden.<br />

Alle der sich im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien wurden ordnungsgemäß genehmigt und sind<br />

G-22


wirksam ausgegeben, eingezahlt und nicht nachzahlungspflichtig. Außer den oben beschriebenen Aktien waren<br />

zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 keine Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an der NYSE Euronext<br />

ausgegeben oder im Umlauf. Bei der NYSE Euronext sind keine NYSE Euronext-Aktien zur Ausgabe reserviert,<br />

mit der Ausnahme, dass zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 430.884 NYSE Euronext-Aktien NYSE<br />

Euronext-Aktienoptionen und 4.348.614 NYSE Euronext-Aktien Aktienbasierten Leistungen der NYSE Euronext<br />

zugrunde lagen sowie 3.507.510 NYSE Euronext-Aktien zur Ausgabe an Mitarbeiter und Führungspersonen der<br />

NYSE Euronext im Rahmen des 2006 Stock Incentive Plan sowie des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext<br />

in der am 15. Mai 2008 geänderten Fassung, sowie von Aktienoptionsplänen außerhalb der Vereinigten Staaten<br />

reserviert waren. Alle im Umlauf befindlichen Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an den Tochtergesellschaften<br />

der NYSE Euronext wurden ordnungsgemäß genehmigt, wirksam ausgegeben und voll eingezahlt, sind nicht<br />

nachzahlungspflichtig und befinden sich, sofern nicht in dem in der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung<br />

enthaltenen Strukturschaubild der NYSE Euronext anders dargestellt, im Eigentum der NYSE Euronext oder einer<br />

unmittelbaren oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der NYSE Euronext. Alle sich im Eigentum der<br />

NYSE Euronext oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der NYSE Euronext<br />

befindlichen Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an Tochtergesellschaften der NYSE Euronext sind frei von<br />

Pfandrechten, Sicherungsrechten, Ansprüchen und sonstigen Belastungen (,,Belastung“). Außer in den oben<br />

beschriebenen Fällen bestehen keine unerfüllten Bezugs- oder sonstigen Rechte, Optionen, Warrants, Umwandlungsrechte,<br />

virtuellen Optionen, Rückgabe- oder Rückkaufrechte, Verträge, Abreden, Kaufoptionen, Zusagen oder<br />

sonstigen Rechte irgendeiner Art, welche die NYSE Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften dazu<br />

verpflichten würde, Aktien oder sonstige Wertpapiere der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

oder in Aktien oder sonstige Wertpapiere der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften umwandelbare<br />

Wertpapiere oder Schuldtitel oder einer Person das Recht zur Zeichnung von Aktien oder sonstigen Wertpapieren<br />

der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften verschaffende Wertpapiere oder Schuldtitel auszugeben<br />

oder zu veräußern; weiterhin wurden keine Wertpapiere oder Schuldtitel genehmigt oder ausgegeben bzw. stehen<br />

keine derartigen Wertpapiere oder Schuldtitel aus, die derartige Rechte verbriefen. Es stehen keine Anleihen,<br />

Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstigen Schuldtitel der NYSE Euronext aus, welche ihre Inhaber<br />

berechtigen würden, zusammen mit den Aktionären der NYSE Euronext über irgendeine Angelegenheit abzustimmen<br />

(bzw. die in mit einem entsprechenden Stimmrecht versehene Wertpapiere umtauschbar wären oder gegen<br />

Lieferung derartiger Wertpapiere ausübbar wären).<br />

(ii) Das Grundkapital der Deutsche Börse beläuft sich auf EUR 195.000.000, aufgeteilt auf 195.000.000<br />

Deutsche Börse-Aktien, von denen sich 195.000.000 Deutsche Börse-Aktien (einschließlich 8.956.997 von der<br />

Deutsche Börse selbst gehaltene Deutsche Börse-Aktien (,,Eigene Aktien der Deutsche Börse“)) zum Handelsschluss<br />

am 10. Februar 2011 im Umlauf befanden. Alle im Umlauf befindlichen Deutsche Börse-Aktien wurden<br />

ordnungsgemäß genehmigt und sind wirksam ausgegeben, eingezahlt und nicht nachzahlungspflichtig. Außer den<br />

oben beschriebenen Aktien waren zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 keine Aktien oder sonstigen<br />

Anteilsrechte an der Deutsche Börse ausgegeben oder im Umlauf. Bei der Deutsche Börse sind keine Deutsche<br />

Börse-Aktien zur Ausgabe reserviert, mit der Ausnahme, dass zum Handelsschluss am 10. Februar 2011 174.583<br />

Deutsche Börse-Aktien zur Ausgabe an Mitarbeiter und Führungspersonen der Deutsche Börse im Rahmen des<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (Group Share Plan) der Deutsche Börse reserviert waren. Alle im Umlauf<br />

befindlichen Aktien oder sonstigen Anteilsrechte an Tochtergesellschaften der Deutsche Börse und allen Joint<br />

Ventures wurden ordnungsgemäß genehmigt, wirksam ausgegeben und voll eingezahlt, sind nicht nachzahlungspflichtig<br />

und befinden sich, sofern nicht in dem in der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung enthaltenen<br />

Strukturschaubild der Deutsche Börse anders dargestellt, im Eigentum der Deutsche Börse oder einer unmittelbaren<br />

oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der Deutsche Börse. Alle sich im Eigentum der Deutsche Börse<br />

oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100%-igen Tochtergesellschaft der Deutsche Börse befindlichen Aktien<br />

oder sonstigen Anteilsrechte an einer Tochtergesellschaft der Deutsche Börse sind frei von jeglicher Belastung.<br />

Außer in den oben beschriebenen Fällen bestehen keine unerfüllten Bezugs- oder sonstigen Rechte, Optionen,<br />

Warrants, Umwandlungsrechte, virtuellen Optionen, Rückgabe- oder Rückkaufrechte, Verträge, Abreden, Kaufoptionen,<br />

Zusagen oder sonstigen Rechte irgendeiner Art, welche die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften<br />

dazu verpflichten würde, Aktien oder sonstige Wertpapiere der Deutsche Börse oder einer ihrer<br />

Tochtergesellschaften oder in Aktien oder sonstige Wertpapiere der Deutsche Börse oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

umwandelbare Wertpapiere oder Schuldtitel oder einer Person das Recht zur Zeichnung von Aktien oder<br />

sonstigen Wertpapieren der NYSE Euronext oder einer ihrer Tochtergesellschaften verschaffende Wertpapiere oder<br />

Schuldtitel auszugeben oder zu veräußern; weiterhin wurden keine derartige Rechte verbriefenden Wertpapiere<br />

oder Schuldtitel genehmigt oder ausgegeben bzw. stehen keine derartigen Wertpapiere oder Schuldtitel aus. Es<br />

stehen keine Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstigen Schuldtitel der Deutsche Börse aus,<br />

welche ihre Inhaber berechtigen würden, zusammen mit den Aktionären der Deutsche Börse über irgendeine<br />

G-23


Angelegenheit abzustimmen (bzw. die in mit einem entsprechenden Stimmrecht versehene Wertpapiere umtauschbar<br />

wären oder gegen Lieferung derartiger Wertpapiere ausübbar wären).<br />

(c) Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung.<br />

(i) Die NYSE Euronext verfügt über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse und Vollmachten<br />

und hat alle notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um diesen Vertrag zu genehmigen,<br />

zu unterzeichnen und durchzuführen sowie die Pflichten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen und die<br />

Verschmelzung, das Tauschangebot sowie die anderen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen,<br />

und zwar lediglich vorbehaltlich: (A) — im Falle der Verschmelzung — der Genehmigung und Annahme<br />

dieses Vertrages und der Verschmelzung mittels eines Beschlusses der Mehrheit der entsprechend stimmberechtigten<br />

Inhaber der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien, (B) der Genehmigung bestimmter Aspekte der<br />

Satzung der Holdco, die nach der Verschmelzung wirksam sein wird, mittels eines Beschlusses der Mehrheit der<br />

Inhaber der auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung vertretenen, im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-<br />

Aktien ((die Beschlüsse gemäß (A) und (B) zusammen der ,,Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext (NYSE<br />

Euronext Requisite Vote)“) und (C) soweit erforderlich, einer Genehmigung der SEC oder einer Aufsichtsbehörde.<br />

Dieser Vertrag stellt einen wirksamen und bindenden Vertrag der NYSE Euronext dar, der entsprechend den hierin<br />

festgelegten Bestimmungen gegen die NYSE Euronext durchsetzbar ist, und zwar, im Hinblick auf eine Durchsetzung,<br />

vorbehaltlich der Bestimmungen von Gesetzen über Konkurse, Insolvenzen, betrügerische Übertragungen<br />

(fraudulent transfers), Umstrukturierungen, Zahlungsaufschüben sowie ähnlicher Gesetze, die im Hinblick auf<br />

Gläubigerrechte allgemein anwendbar sind oder sich auf diese auswirken, sowie vorbehaltlich allgemeiner<br />

Billigkeitsgrundsätze (der ,,Ausnahmefall nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht“). Der Board of Directors der<br />

NYSE Euronext: (A) hat diesen Vertrag sowie die darin vorgesehenen Transaktionen, einschließlich der Verschmelzung,<br />

genehmigt und für empfehlenswert erklärt, (B) hat sich vorbehaltlich geltender Rechtsvorschriften entschieden,<br />

den Aktionären der NYSE Euronext die Annahme dieses Vertrages sowie der hierin vorgesehenen<br />

Transaktionen zu empfehlen und (C) hat das Gutachten seines Finanzberaters Perella Weinberg Partners LP<br />

erhalten, aus dem hervorgeht, dass zum Datum des Gutachtens und auf Grundlage sowie vorbehaltlich der darin<br />

enthaltenen Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen das NYSE Euronext-Umtauschverhältnis aus finanzieller<br />

Sicht für die Inhaber der NYSE Euronext-Aktien (außer der Deutsche Börse oder einem mit der Deutsche Börse<br />

verbundenen Unternehmen) angemessen ist, wobei der Deutsche Börse eine Kopie des Gutachtens vorgelegt wurde.<br />

Es wurde vereinbart, dass dieses Gutachten zugunsten des Board of Directors der NYSE Euronext erstellt wurde<br />

und sich die Deutsche Börse nicht darauf stützen kann.<br />

(ii) Die Deutsche Börse verfügt über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse und Vollmachten<br />

und hat alle notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um diesen Vertrag zu genehmigen,<br />

zu unterzeichnen und durchzuführen sowie die Pflichten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen und das<br />

Tauschangebot sowie die anderen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen, und zwar lediglich<br />

vorbehaltlich, soweit erforderlich, der Genehmigung durch die SEC oder eine Aufsichtsbehörde. Dieser Vertrag<br />

stellt einen wirksamen und bindenden Vertrag der Deutsche Börse dar, der entsprechend den hierin festgelegten<br />

Bestimmungen gegen die Deutsche Börse durchsetzbar ist, und zwar, im Hinblick auf eine Durchsetzung,<br />

vorbehaltlich des Ausnahmefalls nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht. Jedes Deutsche Börse-Gremium: (A) hat<br />

die in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen, einschließlich des Tauschangebots, genehmigt, (B) hat sich<br />

vorbehaltlich ihrer Pflichten gemäß geltender Rechtsvorschriften entschieden, in ihrer Stellungnahme zum<br />

Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG den Aktionären der Deutsche Börse die Annahme des Tauschangebots sowie<br />

die Einreichung ihrer Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Tauschangebots zu empfehlen und (C) hat die<br />

jeweiligen Gutachten ihrer Finanzberater Deutsche Bank AG und J.P. Morgan Securities LLC erhalten, aus denen<br />

jeweils hervorgeht, dass zum Datum der Gutachten und auf Grundlage sowie vorbehaltlich der darin enthaltenen<br />

Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen das Deutsche Börse-Umtauschverhältnis aus finanzieller Sicht für die<br />

Inhaber der Deutsche Börse-Aktien (außer der Deutsche Börse) angemessen ist, wobei der NYSE Euronext eine<br />

Kopie der Gutachten vorgelegt wurde. Es wurde vereinbart, dass diese Gutachten zugunsten der Deutsche<br />

Börse-Gremien erstellt wurden und sich die NYSE Euronext nicht darauf stützen kann.<br />

(d) Keine Konflikte.<br />

(i) (A) Die Unterzeichnung und Erfüllung dieses Vertrages durch die jeweilige Partei, die Einhaltung aller<br />

Bestimmungen sowie die Erfüllung aller Pflichten dieser Partei gemäß diesem Vertrag und der Vollzug des<br />

Tauschangebots, der Verschmelzung und der sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen widersprechen<br />

nicht den Bestimmungen einer Vereinbarung, führen zu keiner Verletzung dieser Bestimmungen, führen<br />

zu keiner vorzeitigen Ausübung (acceleration) von Rechten oder Erfüllung von Pflichten oder der Zahlung einer<br />

Vertragsstrafe aus der Bestellung einer Belastung auf das Vermögen der jeweiligen Partei oder ihrer Tochtergesellschaften<br />

(mit oder ohne Kündigung oder Ablauf einer Frist) gemäß den Bestimmungen einer Vereinbarung,<br />

G-24


verschaffen keinem Dritten eine Verbesserung seiner Rechte in Bezug auf die Bestimmungen einer Vereinbarung<br />

oder gestatten ihm die Durchsetzung der Bestimmungen einer Vereinbarung, führen zu keiner sonstigen Pflichtverletzung<br />

gemäß den Bestimmungen einer Vereinbarung, und zu keiner Änderung der Rechte und Pflichten einer<br />

Partei gemäß einer Vereinbarung, wobei in jedem Fall die jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften<br />

Partei dieser Vereinbarung ist bzw. die jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder ihr jeweiliges<br />

Vermögen durch diese Vereinbarung gebunden ist und (B) diese Unterzeichnung und Erfüllung, diese Einhaltung<br />

bzw. dieser Vollzug führt — im Falle der NYSE Euronext vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung der<br />

Holdco-Satzung durch die SEC oder eine Aufsichtsbehörde — weder zu einer Verletzung der Bestimmungen der<br />

Gründungsurkunden dieser Partei oder ihrer Tochtergesellschaften oder für sie geltender Rechtsvorschriften noch<br />

zu einer sonstigen Pflichtverletzung der Partei oder ihrer Tochtergesellschaften gemäß dieser Bestimmungen bzw.<br />

Rechtsvorschriften, es sei denn (in jedem der in (A) bzw. (B) genannten Fälle) diese Konflikte, Verletzungen,<br />

Verzugsfälle, Zahlungen, vorzeitigen Ausübungen von Rechten oder Pflichten, Bestellungen von Belastungen oder<br />

Änderungen haben einzeln oder zusammengenommen keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige<br />

Partei gehabt bzw. es ist bei ihnen nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten, dass sie eine Wesentliche<br />

Nachteilige Auswirkung auf die Partei haben würden.<br />

(ii) Weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften ist Partei<br />

einer Wettbewerbsverbotsvereinbarung oder durch eine sonstige Vereinbarung gebunden, gemäß der entweder die<br />

Art der Geschäfte, welche die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre Tochtergesellschaften (bzw., nach<br />

Wirksamwerden der Verschmelzung und des Tauschangebots, die Holdco oder ihre Tochtergesellschaften) ausüben<br />

dürfen oder die Art und Weise in der sie Geschäfte ausüben dürfen bzw. die Standorte, an denen sie dies tun dürfen,<br />

in wesentlicher Art und Weise eingeschränkt werden.<br />

“Vereinbarung“ bezeichnet in Bezug auf eine Person einen Begebungs-, Darlehens-, Miet- oder sonstigen<br />

Vertrag, eine Verpflichtungserklärung, Schuldverschreibung oder einen sonstigen Schuldtitel, einen Kontrakt,<br />

eine Hypothek, ein Deed of Trust, eine Genehmigung, Lizenz, Abrede, Regelung, Zusage oder sonstige<br />

Verpflichtung, dessen bzw. deren Partei die jeweilige Person oder eine ihrer Tochtergesellschaften ist bzw. an<br />

die/den diese Person oder eine ihrer Tochtergesellschaften gebunden ist oder dem/der ihr Eigentum möglicherweise<br />

unterliegt.<br />

,,Gründungsurkunden“ bezeichnet in Bezug auf eine Person die Gründungsbescheinigung, die Satzung,<br />

den Gesellschaftsvertrag über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft (limited liability company agreement),<br />

die Statuten (by-laws) oder ähnliche Gründungsdokumente dieser Person.<br />

(e) Behördliche Genehmigungen und Zustimmungen. Außer (i) den Einreichungen und/oder<br />

Bescheiden gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(der ,,HSR Act“), Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates der Europäischen Gemeinschaft (die ,,FKVO“) und<br />

(ii) sonstigen Einreichungen und/oder Bescheiden gemäß fusionskontroll- oder wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen<br />

(die gemeinsam von den Parteien als notwendig oder empfehlenswert erachtet wurden) (die in (i) and<br />

(ii) genannten Einreichungen und Bescheide zusammen die ,,Wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen“), (iii) der<br />

Genehmigung gemäß dem Exon-Florio Amendment des Committee on Foreign Investment in den Vereinigten<br />

Staaten (,,CFIUS“), (iv) den bei der SEC oder einer Aufsichtsbehörde einzuholenden Genehmigungen, einschließlich<br />

Genehmigungen in Bezug auf die <strong>Angebotsunterlage</strong>n, (v) der Einreichung des Certificate of Merger<br />

und (vi) der zur Einhaltung der Wertpapier- und Übernahmegesetze sowie der Blue Sky Laws auf bundesstaatlicher<br />

Ebene erforderlichen Einreichungen, Bescheide und Genehmigungen, sind in Verbindung mit der Unterzeichnung<br />

und Erfüllung dieses Vertrages durch die jeweilige Partei, der Erfüllung der Pflichten dieser Partei gemäß diesem<br />

Vertrag sowie dem Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen keine Genehmigungen, Zustimmungen,<br />

Zulassungen, Verfügungen, Erlaubnisse, Bescheide, Berichte, Einreichungen, Registrierungen, rechtlichen<br />

Einschätzungen (qualifications) oder Befreiungen seitens, bei oder von Regierungs- oder<br />

Regulierungsbehörden, Agenturen, Kommissionen, Organen oder sonstigen Regierungs- oder Regulierungsstellen<br />

in oder außerhalb der Vereinigten Staaten, einschließlich der SEC und der Aufsichtsbehörden (,,Regierungsbehörde“)<br />

oder Selbstregulierungsorganen, oder die Durchführung sonstiger Maßnahmen durch die jeweilige Partei<br />

oder eine ihrer Tochtergesellschaften gegenüber diesen Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen oder<br />

die Veranlassung von Maßnahmen dieser Regierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganen durch die jeweilige<br />

Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften erforderlich.<br />

(f) Berichte; Abschlüsse.<br />

(i) Alle NYSE Euronext-Berichte und Deutsche Börse-Berichte wurden rechtzeitig und im Wesentlichen<br />

entsprechend allen geltenden Rechtsvorschriften sowie sonstigen in dieser Hinsicht geltenden Erfordernissen<br />

eingereicht. Zu ihren jeweiligen Stichtagen (bzw., sofern sie vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages<br />

geändert wurden, am Tag dieser Änderung) haben alle NYSE Euronext-Berichte und Deutsche Börse-Berichte<br />

G-25


in jeder wesentlichen Hinsicht die Erfordernisse gemäß geltender Rechtsvorschriften im Hinblick auf die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit der darin offengelegten Angaben erfüllt.<br />

(ii) In der im geprüften Konzernabschluss der NYSE Euronext für das am 31. Dezember 2009 zu Ende<br />

gegangene Geschäftsjahr (der ,,NYSE Euronext-Jahresabschluss“) enthaltenen Konzernbilanz (einschließlich<br />

der damit verbundenen Anhänge und Anlagen) ist die Konzernfinanzlage der NYSE Euronext sowie ihrer<br />

Tochtergesellschaften zum genannten Stichtag wirtschaftlich angemessen dargestellt, und in der Konzern-<br />

GuV, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-<br />

Bewegungsbilanz (consolidated statement of changes in financial position), die im NYSE<br />

Euronext-Jahresabschluss enthalten sind (einschließlich der damit verbundenen Anhänge und Anlagen), sind<br />

die Ertragslage, das Eigenkapital, die Cashflows bzw. die Veränderungen der Finanzlage der NYSE Euronext<br />

sowie ihrer Tochtergesellschaften für die Zeiträume, auf die sich die jeweiligen Rechnungen bzw. Bilanzen<br />

beziehen, wirtschaftlich angemessen dargestellt, und zwar jeweils entsprechend den Generally Accepted<br />

Accounting Principles der Vereinigten Staaten (,,US-GAAP“) die, außer in den in den Rechnungen und<br />

Bilanzen genannten Ausnahmen, in den betreffenden Zeiträumen durchgängig angewandt wurden.<br />

(iii) In der im geprüften Konzernabschluss der Deutsche Börse für das am 31. Dezember 2009 zu Ende<br />

gegangene Geschäftsjahr (der ,,Deutsche Börse-Jahresabschluss“) enthaltene Konzernbilanz (einschließlich<br />

der damit verbundenen Anhänge und Anlagen) ist die Konzernfinanzlage der Deutsche Börse sowie ihrer<br />

Tochtergesellschaften zum genannten Stichtag wirtschaftlich angemessen dargestellt, und in der Konzern-<br />

GuV, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und den sonstigen<br />

Konzern-Bewegungsbilanzen (consolidated statement of other changes in financial position), die im Deutsche<br />

Börse-Jahresabschluss enthalten sind (einschließlich der damit verbundenen Anhänge und Anlagen), sind die<br />

Ertragslage, die Gewinnrücklage, das Eigenkapital, die Cashflows bzw. die Veränderungen der Finanzlage der<br />

Deutsche Börse sowie ihrer Tochtergesellschaften für die Zeiträume, auf die sich die jeweiligen Rechnungen<br />

bzw. Bilanzen beziehen, wirtschaftlich angemessen dargestellt, und zwar jeweils entsprechend den vom<br />

International Accounting Standards Board erstellten International Financial Reporting Standards (,,IFRS“)<br />

die, außer in den in den Rechnungen und Bilanzen genannten Ausnahmen, in den betreffenden Zeiträumen<br />

durchgängig angewandt wurden.<br />

(g) Keine besonderen Änderungen. Außer in den im NYSE Euronext-Jahresabschluss (im Falle der<br />

NYSE Euronext) oder dem Deutsche Börse-Jahresabschluss (im Falle der Deutsche Börse) genannten Fällen haben<br />

die jeweilige Partei und ihre Tochtergesellschaften seit dem 31. Dezember 2009 ihre jeweiligen Geschäftsaktivitäten<br />

im Rahmen des entsprechenden gewöhnlichen und üblichen Geschäftsbetriebs ausgeübt bzw. keine<br />

wesentlichen Transaktionen außerhalb dieses gewöhnlichen und üblichen Geschäftsbetriebs durchgeführt, und es<br />

ergaben sich keine Änderungen oder Entwicklungen, die einzeln oder zusammengenommen eine Wesentliche<br />

Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt hat bzw. von der dies nach vernünftigem Ermessen zu<br />

erwarten wäre.<br />

(h) Compliance. Keine der Parteien oder ihrer Tochtergesellschaften haben Folgendes verletzt oder<br />

nicht eingehalten: (i) Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Urteile, Unterlassungsund<br />

sonstige Verfügungen, Anordnungen, Schiedssprüche, behördliche Auflagen, gerichtliche Anweisungen,<br />

Konzessionen, baurechtliche Ausnahmegenehmigungen (variances), Freistellungen, Genehmigungen, Lizenzen<br />

oder Erlaubnisse einer Regierungsbehörde oder eines Selbstregulierungsorgans auf nationaler Ebene, Ebene der<br />

Bundesstaaten bzw. -länder oder lokaler Ebene in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Ländern<br />

(jeweils eine ,,Rechtsvorschrift“ und zusammen ,,Rechtsvorschriften“) oder (ii) eine Vereinbarung, deren Partei die<br />

jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften ist bzw. an welche die jeweilige Partei oder eine ihre<br />

Tochtergesellschaft oder ihr jeweiliges Vermögen gebunden sind bzw. von der sie betroffen sind, es sei denn, dass in<br />

den in (i) und (ii) genannten Fällen, die jeweiligen Verletzungen oder Nichteinhaltungen einzeln oder zusammengenommen<br />

keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt haben bzw. dies von ihnen<br />

nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten wäre. Jede der Parteien und ihrer Tochtergesellschaften verfügt über<br />

alle Erlaubnisse, Lizenzen, Konzessionen, baurechtlichen Ausnahmegenehmigungen (variances), Freistellungen,<br />

Verfügungen bzw. sonstigen Vollmachten, Zustimmungen und Genehmigungen (zusammen die ,,Genehmigungen“)<br />

aller Regierungsbehörden, die erforderlich sind, um ihre jeweiligen Geschäftsaktivitäten in der derzeit<br />

ausgeübten Form auszuüben, es sei denn das Nichtvorliegen dieser Genehmigungen hat in Einzelfällen oder<br />

zusammengenommen keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt hat bzw. dies wäre<br />

nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten.<br />

(i) Rechtsstreitigkeiten und Verbindlichkeiten. Es sind (i) keine zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen<br />

Klagen, Ansprüche, Anhörungen, Untersuchungen oder sonstigen Verfahren gegen die jeweilige Partei,<br />

eine ihrer Tochtergesellschaften oder ihre jeweiligen Organmitglieder oder leitenden Mitarbeiter anhängig oder,<br />

G-26


nach Kenntnis der jeweiligen Partei, angedroht, bzw. (ii) es bestehen, außer in den im NYSE Euronext-Jahresabschluss<br />

(im Falle der NYSE Euronext) oder im Deutsche Börse-Jahresabschluss (im Falle der Deutsche Börse)<br />

offengelegten Fällen, keine offenzulegenden oder nicht offenzulegenden aufgelaufenen Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten<br />

oder sonstigen Verbindlichkeiten, einschließlich solchen in Verbindung mit Ansprüchen oder<br />

Verbindlichkeiten dieser Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens bzw. sonstigen Tatsachen oder<br />

Umständen, die nach Kenntnis der jeweiligen Partei zu Ansprüchen gegen bzw. Verbindlichkeiten dieser Partei oder<br />

eines mit ihr verbundenen Unternehmens führen könnten, es sei denn, im Falle von (i) bzw. (ii), solche, die einzeln<br />

oder zusammengenommen keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei gehabt haben bzw.<br />

bei denen dies nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten ist.<br />

(j) Leistungen an Mitarbeiter.<br />

(i) Alle wesentlichen Versorgungs- und Vergütungspläne, -vereinbarungen, -richtlinien oder -abreden für<br />

aktive oder ehemalige Mitarbeiter der jeweiligen Partei und ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich<br />

solchen über aufgeschobene Vergütung, Versorgungszusagen, Aktienoptionen, Aktienkäufe, virtuelle Optionen<br />

sowie aktienbasierte Anreiz- und Bonuspläne (die ,,Versorgungspläne“) sind in Ziffer 6.1(j) der NYSE<br />

Euronext-Offenlegungsmitteilung (im Falle der NYSE Euronext) sowie in Ziffer 6.1(j) der Deutsche Börse-<br />

Offenlegungsmitteilung (im Falle der Deutsche Börse) aufgelistet. Richtige und vollständige Kopien aller<br />

wesentlichen in Ziffer 6.1(j) der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung (im Falle der NYSE Euronext)<br />

sowie in Ziffer 6.1(j) der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung (im Falle der Deutsche Börse) aufgelisteten<br />

Versorgungspläne, einschließlich etwaiger Treuhandurkunden, Versicherungsverträge sowie Nachträge dazu,<br />

wurden der jeweils anderen Partei vorgelegt.<br />

,,Versorgungszusagen“ bezeichnet einzelfallbezogene oder kollektive Abreden oder sonstige Zusagen,<br />

einschließlich Zusagen aufgrund betrieblicher Übung, sofern der jeweiligen Partei bekannt, oder Gesamtzusagen<br />

hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung, aus denen sich für eine Gesellschaft oder ihre<br />

Tochtergesellschaften Verpflichtungen ergeben.<br />

(ii) Alle Versorgungspläne werden im Wesentlichen ihren Bedingungen und allen geltenden Rechtsvorschriften<br />

entsprechend betrieben und errichtet. Alle Versorgungspläne, für die eine besondere steuerliche<br />

Behandlung angestrebt wird, erfüllen alle Voraussetzungen für diese Behandlung, und für alle zu finanzierenden<br />

und/oder mit buchmäßigen Rücklagen zu unterlegenden Versorgungspläne wurden auf Grundlage<br />

angemessener versicherungsmathematischer Annahmen die entsprechende Finanzierung bereitgestellt bzw.<br />

die buchmäßigen Rücklagen gebildet.<br />

(iii) Außer in den gemäß geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Fällen haben weder die NYSE<br />

Euronext noch ihre Tochtergesellschaften gegenüber aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern der jeweiligen<br />

Partei oder ihrer Tochtergesellschaften wesentliche Verpflichtungen im Hinblick auf Krankenversicherungsoder<br />

Lebensversicherungsleistungen. Sofern nicht gemäß geltenden Rechtsvorschriften verboten, können die<br />

jeweilige Partei oder ihre Tochtergesellschaften die jeweiligen Pläne jederzeit ändern oder beenden, ohne dass<br />

ihnen hieraus andere Haftungspflichten als die Haftungspflichten in Bezug auf vor der jeweiligen Änderung<br />

bzw. Beendigung entstandene Ansprüche erwächst.<br />

(iv) Es hat keine Ergänzungen zu, keine Ankündigungen der Parteien oder ihrer Tochtergesellschaften mit<br />

Bezug auf und keine Änderungen von Mitarbeiterbeteiligungen oder – versicherungen nach irgendeinem<br />

Versorgungsplan gegeben, durch die sich die Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des jeweiligen Plans<br />

gegenüber den im letzten Geschäftsjahr dafür angefallenen Aufwendungen erhöht hätten. Weder durch die<br />

Unterzeichnung dieses Vertrages noch durch den Vollzug der hierin vorgesehenen Transaktionen (A) erhalten<br />

Mitarbeiter oder sonstige Dienstleister der jeweiligen Partei bzw. ihrer Tochtergesellschaften einen Anspruch<br />

auf zusätzliche Vergütungs- oder Abfindungszahlungen oder auf die Erhöhung von Abfindungszahlungen im<br />

Falle der Beendigung von Anstellungsverträgen nach dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages oder<br />

(B) werden Zahlungs- oder Bindungsfristen vorgezogen, ergeben sich Pflichten zur Zahlung oder Finanzierung<br />

(über einen Grantor Trust oder auf sonstige Weise) von Vergütungen oder sonstigen Leistungen gemäß<br />

einem Versorgungsplan, erhöht sich der Betrag nach einem Versorgungsplan zu zahlender Beträge, entsteht<br />

eine sonstige wesentliche Verpflichtung gemäß einem Versorgungsplan oder werden Optionen oder Restricted<br />

Stock Units vorzeitig fällig, (C) werden Zahlungs oder Bindungsfristen im Hinblick auf die NYSE Euronext-<br />

Aktienoptionen oder die NYSE Euronext-Aktien-basierten Leistungen (im Falle der NYSE Euronext) oder die<br />

Deutsche Börse-Aktienoptionen oder die Deutsche Börse-Aktien-basierten Leistungen vorgezogen, oder<br />

(D) wird das Recht der jeweiligen Partei bzw., nach dem Vollzug der Verschmelzung oder einer anderen hierin<br />

vorgesehenen Transaktionen, der Holdco eingeschränkt, Versorgungspläne zusammenzulegen, zu ändern oder<br />

zu beenden.<br />

G-27


(k) Steuerliche Angelegenheiten.<br />

(i) Weder hat eine der Parteien oder eine ihrer Tochtergesellschaften Maßnahmen ergriffen oder der<br />

Ergreifung von Maßnahmen zugestimmt noch liegen nach Kenntnis der Parteien irgendwelche Tatsachen oder<br />

ein Umstände vor, die verhindern oder behindern würden bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

verhindern oder behindern würden, ,: (i) die Verschmelzung als ,,Reorganisation (reorganization)“ gemäß<br />

Section 368(a) des Code einzuordnen und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als<br />

Umtausch (exchange) i. S. v. Section 351(a) des Code einzuordnen, (ii) die Verschmelzung und das<br />

Tauschangebot zusammen als eine in Section 351 (a) des Code beschriebene Transaktion einzuordnen oder<br />

(iii) dass NYSE Euronext oder die Deutsche Börse die verbindliche Auskunft (private letter ruling) der IRS<br />

bzw. Auskünfte gemäß Absatz II.(b) und Absatz III.(b) von Annex II erhalten. .<br />

(ii) Außer in Fällen, in denen, im Einzelfall oder insgesamt betrachtet, ansonsten keine Wesentliche<br />

Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei nach vernünftigem Ermessen zu erwarten wäre: (A) wurden<br />

alle Steuererklärungen, die durch oder in Bezug auf diese Partei oder ihre Tochtergesellschaften einzureichen<br />

sind (unter Berücksichtigung von Fristverlängerungen für diese Einreichungen) rechtzeitig eingereicht,<br />

undalle diese Steuererklärungen sind richtig und vollständig; (B) haben die jeweilige Partei und ihrer<br />

Tochtergesellschaften alle von ihnen zu zahlenden Steuern einschließlich aller Steuern, die von Beträgen<br />

einzubehalten sind, welche Mitarbeitern, Gläubigern oder Dritten geschuldet werden, gezahlt, außer im<br />

Hinblick auf Angelegenheiten, für welche geeignete Rücklagen gemäß US-GAAP im letzten NYSE Euronext-<br />

Jahresabschluss (im Falle der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften) bzw. gemäß IFRS im jüngsten<br />

Deutsche Börse-Jahresabschluss (im Falle der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften), jeweils<br />

bereinigt um operative Tätigkeiten im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seit dem letzten durch die<br />

jeweiligen Jahresabschlüsse abgedeckten Stichtag, gebildet wurden; (C) laufen keine Betriebsprüfungen oder<br />

sonstigen Steuerprüfungen und bestehen keine Steuernachforderungen, Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich<br />

Steuererstattungen, steuerlichen Wertberichtigungen oder sonstigen strittigen Angelegenheiten im Hinblick<br />

auf Steuern oder eine Steuererklärung der jeweiligen Partei oder einer ihrer Tochtergesellschaften; (D) wurden<br />

die Steuererklärungen der jeweiligen Partei und ihrer gesamten Tochtergesellschaften von der jeweiligen<br />

Steuerbehörde im Hinblick auf alle Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2007 geprüft (oder sind die<br />

entsprechenden Verjährungsfristen für die Ertragssteuerveranlagung für die genannten Zeiträume abgelaufen),<br />

wobei keine Steuernachforderungen infolge dieser Prüfungen geltend gemacht wurden, die noch nicht<br />

vollständig gelöst und vollständig bezahlt oder als Verbindlichkeit in den Abschlüssen eingestellt wurden,<br />

die in den letzten NYSE Euronext-Berichten bzw. Deutsche Börse-Berichten enthaltenen sind; (E) haben<br />

weder die jeweilige Partei noch ihre Tochtergesellschaften auf Festsetzungsfristen in Bezug auf Steuern<br />

verzichtet oder sich mit einer Fristverlängerung in Bezug auf eine Steuerveranlagung oder Steuernachforderung<br />

einverstanden erklärt; (F) war weder die NYSE Euronext noch eine ihrer Tochtergesellschaften in<br />

den zwei Jahren vor dem Tag des Abschlusses dieses Vertrags eine ,,ausschüttende Gesellschaft (distributing<br />

corporation)“ bzw. eine ,,Organgesellschaft (controlled corporation)“ (i. S. v. Section 355(a)(1)(A) des Code)<br />

im Rahmen einer Ausschüttung von Aktien, deren Eignung zur Steuerbefreiung gemäß Section 355 des Code<br />

(bzw. gemäß ähnlicher bundesstaatlicher, lokaler oder außerhalb der USA geltender rechtlicher Bestimmungen)<br />

dieses Vertrages beabsichtigt war; (G) war weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse oder eine<br />

ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften als Übertragungsempfänger oder Rechtsnachfolger, vertraglich oder<br />

aus sonstigem Grund im Hinblick auf Steuern einer Person (außer der jeweiligen Partei oder einer ihrer<br />

jeweiligen Tochtergesellschaften) gemäß Treasury Regulation § 1.1502-6 (oder gemäß ähnlicher bundesstaatlicher,<br />

lokaler oder außerhalb der USA geltender rechtlicher Bestimmungen, einschließlich § 73 ff. AO)<br />

steuerpflichtig; (H) bestehen im Hinblick auf Steuern keine Pfandrechte am Eigentum oder Vermögen der<br />

NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften, außer Pfandrechten im<br />

Hinblick auf Steuern, die noch nicht fällig sind oder für welche gemäß US-GAAP im letzten Jahresabschluss<br />

der NYSE Euronext (im Falle der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften) bzw. gemäß IFRS im<br />

letzten Jahresabschluss der Deutsche Börse (im Falle der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften)<br />

geeignete Rücklagen gebildet wurden; (I) wurden von einer Steuerbehörde in Bezug auf die NYSE Euronext,<br />

die Deutsche Börse oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften im Hinblick auf einen Veranlagungszeitraum,<br />

für den die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, keine verbindlichen Auskünfte (private letter<br />

rulings), technischen Entscheidungsverfügungen (technical advice memoranda) oder ähnliche Abreden oder<br />

Auskünfte abgeschlossen bzw. erlassen.<br />

(iii) Für die Zwecke dieses Vertrages (A) umfasst der Begriff ,,Steuer“ (einschließlich des Plurals<br />

,,Steuern“ und, mit entsprechender Bedeutung, der Begriffe ,,steuerpflichtig/steuerverhaftet“ und<br />

,,Besteuerung“) alle in den USA auf nationaler, bundesstaatlicher und lokaler Ebene sowie außerhalb der<br />

USA zu zahlenden Einkommens-, Ertrags-, Spekulationsgewinn- und sonstige Gewinn-, Konzessions-,<br />

G-28


Bruttoeinnahme-, Umwelt-, Zoll-, Kapital-, Abfindungs-, Stempel-, Lohn- und Gehalt-, Umsatz-, Beschäftigungs-,<br />

Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunfähigkeits-, Nutzungs-, Eigentums-, Quellen-, Verbrauchs-, Produktion,<br />

Mehrwert-, Vermietungs- und sonstige Steuer, Abgabe oder Veranlagung jeder Art, zusammen mit allen<br />

Zinsen, Bußgeldern und zusätzlichen Beträgen, die in Bezug auf die jeweiligen Beträge erhoben bzw. auferlegt<br />

wurden sowie Zinsen auf die jeweiligen Bußgelder und zusätzlichen Beträge, (B) umfasst der Begriff<br />

,,Steuererklärung“ alle Erklärungen und Berichte (einschließlich Wahlerklärungen (elections), Angaben,<br />

Offenlegungen, Aufstellungen, Schätzungen und Steuermeldungen) die in Bezug auf Steuern bei einer<br />

Steuerbehörde eingereicht wurden oder einzureichen sind, und (C) umfasst der Begriff ,,Steuerbehörde“<br />

jede Regierungsbehörde, die für die Veranlagung, Einziehung und die Vollstreckung im Zusammenhang mit<br />

Rechtsvorschriften in Bezug auf Steuern zuständig ist (einschließlich der US-Finanzbehörde IRS und<br />

ähnlicher Behörden auf bundesstaatlicher oder lokaler Ebene bzw. außerhalb der USA).<br />

(l) Arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Weder die Parteien noch ihre Tochtergesellschaften sind<br />

Partei wesentlicher Tarifverträge, Vereinbarungen, oder sonstiger Abreden oder Übereinkünfte mit Gewerkschaften<br />

oder Arbeitnehmerorganisationen, noch in anderer Weise an diese gebunden, und weder die Parteien noch ihre<br />

Tochtergesellschaften sind an wesentlichen Verfahren beteiligt, in denen geltend gemacht wird, dass die jeweilige<br />

Partei oder eine ihre jeweiligen Tochtergesellschaften unlautere Arbeitspraktiken (unfair labor practices) angewandt<br />

hat, oder in denen angestrebt wird, die Partei bzw. Tochtergesellschaft zu zwingen, mit Gewerkschaften oder<br />

Arbeitnehmerorganisationen Verhandlungen aufzunehmen; darüber hinaus dauern weder gegenwärtig wesentliche<br />

arbeitsrechtliche Streiks, Konflikte, Arbeitsniederlegungen, Lahmlegungen, Bummelstreiks, oder Aussperrungen<br />

(,,Streiks“) an, an denen die jeweilige Partei oder eine ihrer Tochtergesellschaften beteiligt oder von denen sie<br />

betroffen ist, noch sind solche Streiks, nach Kenntnis der jeweiligen Partei, angedroht, oder kam es in den<br />

vergangenen drei Jahren zu solchen Streiks, mit Ausnahme von allgemeinen Streiks, die nicht ausschließlich gegen<br />

die jeweilige Partei oder ihre Tochtergesellschaften gerichtet waren.<br />

(m) Wesentliche Vereinbarungen. Außer in Fällen, in denen dies keine Wesentliche Nachteilige<br />

Auswirkung auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse gehabt hat oder dies nach vernünftigem Ermessen<br />

nicht zu erwarten ist, haben weder die NYSE Euronext noch die Deutsche Börse die Bestimmungen Wesentlicher<br />

Vereinbarungen verletzt oder nicht eingehalten, und es ist kein Ereignis eingetreten, von dem (mit oder ohne<br />

Kündigung oder Fristablauf oder beidem) nach vernünftigem Ermessen zu erwarten wäre, dass es zu einer<br />

Verletzung von Bestimmungen einer Wesentlichen Vereinbarung führt. Nach Kenntnis der NYSE Euronext bzw.<br />

der Deutsche Börse hat keine sonstige Partei einer Wesentlichen Vereinbarung die Bestimmungen einer Wesentlichen<br />

Vereinbarung in Fällen verletzt, in denen diese Verletzung für sich oder zusammen mit anderen Verletzungen<br />

eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse gehabt hat oder nach<br />

vernünftigem Ermessen haben könnte. Außer in Fällen, in denen dies keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung<br />

auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse gehabt hat oderdies nach vernünftigem Ermessen nicht zu<br />

erwarten ist, stellt jede Wesentliche Vereinbarung eine wirksame und bindende Verpflichtung der NYSE Euronext<br />

bzw. der Deutsche Börse oder einer ihrer Tochtergesellschaften, die Partei dieser Wesentlichen Vereinbarung ist,<br />

sowie, nach Kenntnis der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse, jeder sonstigen Partei dieser Wesentlichen<br />

Vereinbarung dar; darüber hinaus ist jede Wesentliche Vereinbarung voll wirksam, mit der Ausnahme, dass ihre<br />

Durchsetzung möglicherweise dem Ausnahmefall nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht unterliegt.<br />

,,Wesentliche Vereinbarung“ bezeichnet jede Abrede, deren Partei die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse<br />

oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften ist, oder an die sie am Tag des Abschlusses dieses Vertrages<br />

gebunden ist, die<br />

(A) eine ,,wesentliche Vereinbarung (material contract)“ ist (entsprechend der Definition in Item 601(b)(10)<br />

von Regulation S-K der SEC);<br />

(B) (1) in wesentlicher Hinsicht entweder die Art der Geschäfte, welche die NYSE Euronext, die Deutsche<br />

Börse bzw. die jeweilige Tochtergesellschaft ausüben darf oder die Art und Weise und die geografische<br />

Region, in der sie dies tun darf, beschränkt (2) die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte oder<br />

Geschäftszweige der NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

(bzw., nach dem Wirksamkeitszeitpunkt, der Holdco oder einer ihrer Tochtergesellschaften) oder einer ihrer<br />

jeweiligen verbundenen Unternehmen infolge des Vollzugs der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />

erforderlich machen würde, (3) eine wesentliche Vereinbarung ist, die eine Meistbegünstigungsklausel enthält,<br />

gemäß welcher der Holdco oder ihren Tochtergesellschaften nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Verpflichtungen<br />

auferlegt werden, oder (4) das Recht der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse oder einer ihrer<br />

jeweiligen Tochtergesellschaften (bzw., nach dem Wirksamkeitszeitpunkt, der Holdco oder einer ihrer<br />

Tochtergesellschaften) verbietet oder wesentlich beschränkt, Produkte oder Dienstleistungen herzustellen<br />

G-29


zw. zu erbringen und zu vertreiben oder ihre jeweiligen gewerblichen Schutzrechte zu nutzen, übertragen, zu<br />

lizensieren oder durchzusetzen; oder<br />

(C) (1) sich auf einen Gesamtbetrag von mehr als 170 Mio. A beläuft bzw. eine Gesamtverbindlichkeit in dieser<br />

Höhe vorsieht, indem sie Verbindlichkeiten im Hinblick auf aufgenommene Mittel verbrieft, eine Garantie für<br />

eine derartige Verbindlichkeit Dritter vorsieht oder eine Verpflichtung zur Beschränkung von Dividendenzahlungen<br />

enthält, oder (2) die wirtschaftlichen Auswirkungen der in der vorstehenden Ziffer (1) genannten<br />

Punkte hat.<br />

(n) Gewerbliche Schutzrechte.<br />

(i) Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet ,,Gewerbliche Schutzrechte“ alle Erfindungen, Entdekkungen,<br />

Patente, Patentanmeldungen, eingetragenen und nicht eingetragenen Warenzeichen und Dienstleistungsmarken<br />

sowie den gesamten damit verbundenen und dadurch symbolisierten Geschäftswert, alle<br />

Warenzeichen- und Dientsleistungsmarkenanmeldungen, Internet-Domainnamen, eingetragenen und nicht<br />

eingetragenen Urheberrechte (einschließlich der für Datenbanken oder sonstige Informationssammlungen),<br />

vertraulichen Informationen, Handelsgeheimnisse und Know-how, einschließlich Prozesse, Schemata,<br />

Geschäftsverfahren, Formeln, Zeichnungen, Prototypen, Modelle, Geschmacksmuster, Kunden- und Lieferantenlisten,<br />

Computersoftwareprogramme sowie alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geistigen<br />

Eigentumsrechte.<br />

(ii) Außer in den Fällen, in denen sich keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei<br />

ergeben hatoder in denen dies nach vernünftigem Ermessen nicht zu erwarten ist, (A) ist die jeweilige Partei<br />

und/oder wenigstens eine ihrer Tochtergesellschaften ausschließliche Eigentümerin aller Gewerblichen<br />

Schutzrechte, die sich im Eigentum der jeweiligen Partei und der Tochtergesellschaft befinden oder die<br />

für den Geschäftsbetrieb der jeweiligen Partei und der Tochtergesellschaft in der derzeit ausgeübten Form<br />

notwendig sind, oder verfügt die jeweilige Partei und/oder wenigstens eine ihrer Tochtergesellschaften über<br />

eine Lizenz oder sonstige ausreichende und rechtlich durchsetzbare Rechte zur Nutzung dieser Gewerblichen<br />

Schutzrechte (die ,,Wesentlichen Gewerblichen Schutzrechte“) und (B) werden diese Rechte durch den<br />

Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen weder geändert noch beeinträchtigt.<br />

(iii) Außer in den Fällen, in denen sich keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige<br />

Partei ergeben hat oder in denen dies nach Kenntnis der jeweiligen Partei nach vernünftigem Ermessen nicht<br />

zu erwarten ist, verletzt die Ausübung des Geschäftsbetriebs der Partei in der derzeitigen Form keine<br />

Gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte einer Person. Soweit der jeweiligen<br />

Partei bekannt nutzt keine Person, einschließlich Mitarbeitern der jeweiligen Partei oder einer ihrer Tochtergesellschaften,<br />

unbefugt Wesentliche Gewerbliche Schutzrechte, verletzt diese oder verwendet sie missbräuchlich,<br />

sofern dies mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung<br />

auf die jeweilige Partei führen würde.<br />

(iv) Außer in den Fällen, in denen sich keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung auf die jeweilige Partei<br />

ergeben hat oder in denen dies nach Kenntnis der jeweiligen Partei nach vernünftigem Ermessen nicht zu<br />

erwarten ist, entspricht der Betrieb und die Leistung der IT-Vermögenswerte der jeweiligen Partei nach deren<br />

Kenntnis in jeder wesentlichen Hinsicht der jeweiligen Dokumentation sowie den jeweiligen Funktionsbeschreibungen,<br />

sofern verfügbar, oder sonstigen Anforderungen der jeweiligen Partei und ihrer Tochtergesellschaften<br />

in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb der jeweiligen Partei und ihrer Tochtergesellschaften in<br />

der derzeit ausgeübten Form.<br />

(v) ,,IT-Vermögenswerte“ bezeichnet in Bezug auf die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext<br />

Computer, Computersoftware, Firmware, Middleware, Server, Workstations, Router, Hubs, Switches, Datenkommunikationsleitungen<br />

und sonstige Geräte und Elemente der Informationstechnik sowie die gesamte<br />

damit verbundene Dokumentation, die im Geschäftsbetrieb der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext und<br />

ihrer Tochtergesellschaften in der derzeit ausgeübten Form verwendet werden.<br />

Ziffer 6.2. Zusicherungen und Gewährleistungen der Holdco und der Verschmelzungsgesellschaft.<br />

Hiermit übernehmen sowohl die Holdco als auch die Verschmelzungsgesellschaft gegenüber der NYSE Euronext<br />

und der Deutsche Börse die in dieser Ziffer 6.2. festgelegten Zusicherungen und Gewährleistungen.<br />

(a) Gründung, ordnungsgemäßes Bestehen und Befähigung. Sowohl die Holdco als auch die<br />

Verschmelzungsgesellschaft sind ordnungsgemäß gegründete und wirksam und ordnungsgemäß bestehende (sofern<br />

dieses Rechtsinstitut gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften anerkannt ist) Unternehmen gemäß den Rechtsvorschriften<br />

der Rechtsordnung ihrer Gründungsstaaten. Weder die Holdco noch die Verschmelzungsgesellschaft<br />

G-30


haben andere Geschäftsaktivitäten als die ausgeübt, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Gründung und den in<br />

diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen stehen.<br />

(b) Kapitalausstattung. Das Grundkapital der Holdco besteht aus (i) 180.000 Stammaktien mit<br />

einem Nennwert von 1 A je Aktie und (ii) 45.000 Aktien der Klasse D mit einem Nennwert von 1 A je Aktie, von<br />

denen sich 45.000 am 10. Februar 2011 im Umlauf befanden; von den Stammaktien befindet sich am Tag des<br />

Abschlusses dieses Vertrages keine im Umlauf. Alle der sich im Umlauf befindlichen Holdco-Aktien wurden<br />

ordnungsgemäß genehmigt und sind wirksam ausgegeben, einbezahlt und nicht nachzahlungspflichtig. Das<br />

Grundkapital der Verschmelzungsgesellschaft besteht aus 500 Stammaktien mit einem Nennwert von 0,01 US$<br />

je Aktie, von denen sich 100 am Tag des Abschlusses dieses Vertrages im Umlauf befinden. Alle der sich im Umlauf<br />

befindlichen Stammaktien der Verschmelzungsgesellschaft wurden ordnungsgemäß genehmigt und sind wirksam<br />

ausgegeben, einbezahlt und nicht nachzahlungspflichtig.<br />

(c) Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung. Sowohl die Holdco als auch die Verschmelzungsgesellschaft<br />

verfügen über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse und Vollmachten und haben alle<br />

notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um diesen Vertrag zu genehmigen, zu unterzeichnen<br />

und durchzuführen sowie die Pflichten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen und die Verschmelzung sowie die anderen<br />

in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen. Dieser Vertrag stellt einen wirksamen und bindenden<br />

Vertrag sowohl der Holdco als auch der Verschmelzungsgesellschaft dar, der entsprechend den hierin festgelegten<br />

Bestimmungen gegen die Holdco und die Verschmelzungsgesellschaft durchsetzbar ist, und zwar, im Hinblick auf<br />

eine Zwangsvollstreckung, vorbehaltlich des Ausnahmefalls nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht. Sowohl der<br />

alleinige Aktionär der Holdco als auch der Holdco-Verwaltungsrat haben diesem Vertrag, dem Tauschangebot, der<br />

Verschmelzung sowie den sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zugestimmt und diese<br />

genehmigt. Das Board of Directors der Verschmelzungsgesellschaft hat diesem Vertrag, dem Tauschangebot,<br />

der Verschmelzung sowie den sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zugestimmt und diese<br />

genehmigt.<br />

(d) Keine Konflikte. Die Unterzeichnung und Erfüllung, Einhaltung, Erbringung oder der Vollzug<br />

führt zu keinen Verletzungen der Bestimmungen der Satzung der Holdco oder der Gründungsbescheinigung oder<br />

Geschäftsordnung der Verschmelzungsgesellschaft, mit Ausnahme solcher Verletzungen, die einzeln oder zusammengenommen<br />

keine Wesentliche Nachteilige Auswirkungen auf die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse<br />

gehabt haben bzw. bei denen nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass sie keine Wesentlichen Nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse haben werden.<br />

ARTIKEL VII<br />

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN<br />

Ziffer 7.1. Vorläufige operative Tätigkeit. Sofern die NYSE Euronext (im Fall der Deutsche Börse) oder<br />

die Deutsche Börse (im Fall der NYSE Euronext) nicht einer anderen Regelung schriftlich zustimmen und soweit<br />

nicht ausdrücklich anders in diesem Vertrag geregelt und, im Fall der Deutsche Börse, vorbehaltlich anderslautender<br />

Bestimmungen in Anhang 7.1 der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung bzw., im Fall der NYSE<br />

Euronext, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in Anhang 7.1 der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung,<br />

geben die NYSE Euronext und die Deutsche Börse sowohl für sich selbst als auch für ihre Tochtergesellschaften<br />

die folgenden, ab Abschluss dieses Vertrags bis zum Wirksamkeitszeitpunkt oder bis zu einer vorherigen<br />

Beendigung dieses Vertrags nach Maßgabe seiner Bestimmungen geltenden Verpflichtungserklärungen ab:<br />

(a) sie werden ihre Geschäfte und die ihrer Tochtergesellschaften im gewöhnlichen Geschäftsgang<br />

entsprechend der bisherigen Praxis führen und alle Maßnahmen ergreifen, die dafür notwendig sind, dass (1), sollte<br />

die Anzahl der nach dem 1. Januar 2011 von der NYSE Euronext oder ihren Tochtergesellschaften bzw. von der<br />

Deutsche Börse oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Restricted Stock Units (,,NYSE Euronext-RSUs“<br />

bzw. ,,Deutsche Börse-RSUs“) die Anzahl der nach dem 1. Januar 2011 verfallenden NYSE Euronext-RSUs bzw.<br />

Deutsche Börse-RSUs übersteigen (der entsprechende Überschuss als ,,Überschussanzahl“ bezeichnet), eine dem<br />

Überschuss der jeweiligen Partei entsprechende Anzahl an NYSE Euronext-RSUs bzw. Deutsche Börse-RSUs bar<br />

und nicht mit NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche Börse-Aktien ausgeglichen wird und (2) alle nach dem<br />

1. Januar 2011 von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse ausgegebenen Aktienoptionen bar und nicht mit<br />

NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche Börse-Aktien ausgeglichen werden;<br />

(b) (i) sie werden keine von ihnen am Gesellschaftskapital ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

gehaltenen Anteile ausgeben, verkaufen, verpfänden, veräußern oder belasten; (ii) vorbehaltlich der Bestimmungen<br />

in Artikel IV dieses Vertrags werden sie ihre jeweiligen Gründungsdokumente, Satzungen oder Statuten nicht<br />

G-31


ändern; (iii) sie werden in Bezug auf ihre im Umlauf befindlichen Anteile an ihrem Grundkapital keinen<br />

Aktiensplit, keine Aktienzusammenlegung und keine Neueinteilung vornehmen; (iv) sie werden in Bezug auf<br />

jedwede Anteile am Grundkapital keine anderen (ob bar, in Form von Aktien oder Vermögenswerten auszuschüttende)<br />

Dividenden zusagen, vorhalten oder ausschütten als die von der NYSE Euronext auszuschüttenden<br />

Vierteljahresdividenden bzw. die von der Deutsche Börse auszuschüttenden Jahresdividenden (wobei die Dividende<br />

je Aktie nicht die letzte Vierteljahresdividende bzw. Jahresdividende je Aktie übersteigen und der Zeitplan<br />

der Ausschüttung der bisherigen Praxis entsprechen wird) oder als die von ihren mittelbaren oder unmittelbaren<br />

100%igen Tochtergesellschaften an sie selbst oder eine andere ihrer mittelbaren oder unmittelbaren 100%igen<br />

Tochtergesellschaften auszuschüttenden Dividenden; (v) sie werden keine Beteiligungen oder Anteile an ihrem<br />

Grundkapital oder sonstige in Anteile an ihrem Grundkapital wandelbare, tauschbare oder entsprechend ausübbare<br />

Wertpapiere zurückkaufen, auslösen oder anderweitig erwerben, und auch ihren Tochtergesellschaften nicht<br />

gestatten, dies zu tun;<br />

(c) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden (i) andere (v) Anteile am Gesellschaftskapital,<br />

(w) entsprechend wandelbare, tauschbare oder ausübbare Wertpapiere oder (x) entsprechende Optionen, Warrants,<br />

Kaufoptionen, Erwerbszusagen oder -rechte oder (y) Obligationen, Schuldverschreibungen oder sonstige Anleihen,<br />

die mit Stimmrechten jeder Art verbunden sind (oder in mit Stimmrechten jeder Art verbundene Wertpapiere<br />

umgewandelt, umgetauscht oder ausgeübt werden können) oder sonstige Eigentumsrechte oder Vermögenswerte<br />

begeben, verkaufen, verpfänden, veräußern oder belasten als die NYSE Euronext-Aktien oder Deutsche Börse-<br />

Aktien, die entsprechend der bei Abschluss dieses Vertrages noch nicht erfüllten oder zuvor zugesagten<br />

aktienbasierten Leistungen im Rahmen der NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme bzw. der Deutsche Börse-<br />

Aktienoptionsprogramme zu begeben sind; (ii) außer im gewöhnlichen Geschäftsgang entsprechend der bisherigen<br />

Praxis und mit Ausnahme von Schulden in Höhe von weniger als insgesamt 170 Mio. A langfristigen Schulden<br />

(einschließlich Garantien für Schulden) aufnehmen; (iii) Investitionsausgaben tätigen, authorisieren oder zusagen,<br />

außer im Rahmen der Investitionsvorgabe (capital expenditure target) für 2011 der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse, die der jeweils anderen Partei vor Abschluss dieses Vertrags vorgelegt worden ist, oder im Rahmen<br />

anderer entsprechender Investitionsvorgaben, die die NYSE Euronext und die Deutsche Börse ggf. einvernehmlich<br />

vereinbaren (dies gilt mit der Maßgabe, dass (1) es sowohl der NYSE Euronext als auch der Deutsche Börse<br />

gestattet ist, Investitionsausgaben in einem Rahmen zu tätigen, zu genehmigen oder zuzusagen, der zwischen 75 %<br />

und 110 % der Investitionsvorgabe der jeweiligen Partei liegt und (2) falls der Wirksamkeitszeitpunkt nicht bis zum<br />

31. Dezember 2011 eingetreten ist, im Rahmen dieser Ziffer 7.1(c) die Investitionsvorgabe der Parteien jeweils<br />

entsprechend der die Anzahl der Tage zwischen dem 31. Dezember 2011 und dem Wirksamkeitszeitpunkt nach<br />

oben korrigiert wird, wobei angenommen wird, dass die Investitionsvorgabe für 2012 der für 2011 entspricht);<br />

(d) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden (i) Versorgungspläne oder sonstige Vereinbarungen,<br />

die bei Wirksamkeit bei Abschluss dieses Vertrags einen NYSE Euronext- bzw. Deutsche Börse-Versorgungsplan<br />

darstellen würden, beenden, beschließen, eingehen, ergänzen oder anderweitig ändern oder in deren<br />

Rahmen neue Beihilfen oder Leistungen gewähren; ausgenommen sind Zusagen (offer letters) gegenüber neu<br />

eingestellten oder beförderten Mitarbeitern (jedoch nicht Zusagen gegenüber ihren Führungspersonen oder den<br />

Führungspersonen ihrer Tochtergesellschaften oder Mitarbeitern, deren Zieleinkommen die durchschnittliche<br />

Vergütung ihrer Führungspersonen oder der ihrer Tochtergesellschaften bzw. der Mitarbeiter übersteigt); (ii) –<br />

vorbehaltlich Erhöhungen im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs entsprechend der bisherigen Praxis – Löhne,<br />

Gehälter, Bonuszahlungen oder sonstige Vergütungen von Mitarbeitern oder Nebenleistungen für Führungspersonen,<br />

leitende oder sonstige Mitarbeiter erhöhen oder dahingehende Vereinbarungen, Zusagen oder Regelungen<br />

treffen;<br />

(e) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden einen wesentlichen Anteil an ihrem Vermögen<br />

vermieten, lizenzieren, übertragen, eintauschen, verpfänden (einschließlich Verbriefungen) oder über ihn anderweitig<br />

verfügen (weder im Wege der Fusion, Zusammenlegung, Anteilsverkauf oder Verkauf von Vermögenswerten<br />

noch anderweitig), dies gilt auch für das Gesellschaftskapital von Tochtergesellschaften (wobei sich die<br />

Parteien einig sind, dass das Vorstehende nicht den Verkauf von Beständen im üblichen Geschäftsgang ausschließt);<br />

ausgenommen sind (i) Verfügungsgeschäfte in Bezug auf Vermögenswerte, deren Verkehrswert insgesamt weniger<br />

als EUR 100.000.000 beträgt und (ii) Transaktionen zwischen einer der Parteien und einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

oder Transaktionen zwischen Tochtergesellschaften;<br />

(f) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden (weder durch Fusion oder Zusammenlegung<br />

noch durch Erwerb noch anderweitig) eine Person oder einen Vermögenswert übernehmen oder sich zu einer<br />

entsprechenden Übernahme verpflichten, sofern die erwarteten Bruttoaufwendungen und Verpflichtungen (einschließlich<br />

ggf. übernommener Schulden) (i) bei allen entsprechenden Übernahmen insgesamt 200 Mio. A<br />

übersteigen (wobei sich die Parteien einig sind, dass, sollte eine Partei beabsichtigen, eine oder mehrere Übernahmen<br />

durchzuführen, durch die diese Summe überschritten würde, die Parteien dann nach Treu und Glauben<br />

G-32


erörtern werden, ob eine solcher Übernahme im Sinne der besten Interessen der Holdco-Gruppe nach dem<br />

Wirksamkeitszeitpunkt zugelassen werden soll) oder (ii) einzeln oder insgesamt die Erfüllungen der Bedingungen<br />

gemäß Artikel VIII oder Annex II dieses Vertrags mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentlich verzögern oder<br />

verhindern würden;<br />

(g) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden außer im üblichen Geschäftsgang entsprechend<br />

der bisherigen Praxis (i) Vergleiche oder Kompromisse in Bezug auf wesentliche Klagen oder Rechtsstreitigkeiten<br />

eingehen, wenn dies im Einzelfall oder insgesamt zu einer Zahlung in Höhe von 50 Mio. A oder mehr<br />

durch eine Partei oder deren Tochtergesellschaften zur Folge hätte oder damit das Eingeständnis eines wesentlichen<br />

Fehlverhaltens oder die Annahme einer wesentlichen Verhaltensauflage oder -einschränkung durch die Partei oder<br />

ihre Tochtergesellschaften verbunden wäre; (ii) ihre Wesentlichen Vereinbarungen in wesentlichen Punkten ändern,<br />

ergänzen oder kündigen oder auf wesentliche Rechte oder Ansprüche daraus verzichten, diese abgeben oder<br />

übertragen, sofern diese einzeln oder insgesamt 50 Mio. Aübersteigen;<br />

(h) soweit dem keine Rechtsvorschriften entgegenstehen, werden weder sie noch ihre Tochtergesellschaften<br />

eine Steuerwahl treffen oder ändern, eine Methode zur Erstellung der Steuerbilanz ändern, eine geänderte<br />

Steuererklärung abgeben oder Vergleiche oder Kompromisse in Bezug auf steuerliche Prüfungen oder Verfahren<br />

eingehen werden – jeweils sofern die entsprechende Handlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine<br />

wesentliche nachteilige Auswirkung für die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse zur folge hätte — oder<br />

zulassen, dass ein wesentlicher Versicherungsvertrag, in dem sie als Begünstigte oder Schadensersatzempfänger<br />

ausgewiesen sind, außer im gewöhnlichen Geschäftsgang gekündigt oder beendet wird;<br />

(i) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden einer Änderung ihrer Rechnungslegungsgrundsätze,<br />

-methoden oder -praxis (einschließlich ihrer Debitoren- oder Kreditorenbuchhaltungspraxis) zustimmen,<br />

soweit eine entsprechende Änderung nicht aufgrund von US-GAAP-Änderungen (im Fall der NYSE<br />

Euronext) oder IFRS-Änderungen (im Fall der Deutsche Börse) erforderlich ist;<br />

(j) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden Wettbewerbsverbot oder vergleichbare<br />

Vereinbarungen eingehen, die eine wesentliche Einschränkung für die Geschäfte der Holdco-Gruppe nach dem<br />

Wirksamkeitszeitpunkt darstellen würden;<br />

(k) weder sie noch ihre Wesentlichen Tochtergesellschaften werden — außer soweit gemäß<br />

Ziffer 7.1(d) zulässig — eine Vereinbarung mit ihren Führungspersonen oder ihren leitenden oder sonstigen<br />

Mitarbeitern eingehen, die nicht einem Vergleich mit den üblichen Marktbedingungen standhält; und<br />

(l) weder sie noch ihre Tochtergesellschaften werden eine Vereinbarung eingehen oder einer solchen<br />

zustimmen, die zu einer der vorstehend in den Ziffern 7.1(a) bis (k) ausgeführten Handlungen verpflichten würde,<br />

wenn der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse eine solche Handlung gemäß den Bestimmungen in Ziffern<br />

7.1(a) bis (k) untersagt ist.<br />

Ziffer 7.2. Übernahmeangebote.<br />

(a) Unbeschadet der Pflichten der Parteien gemäß diesem Vertrag verpflichten sich sowohl die<br />

NYSE Euronext als auch die Deutsche Börse dazu, dass ab Abschluss dieses Vertrags bis zum Closing-Termin oder<br />

bis zu einer vorherigen Beendigung dieses Vertrags nach Maßgabe seiner Bestimmungen sie, ihre Tochtergesellschaften,<br />

ihre oder deren leitenden Mitarbeiter, Führungspersonen (einschließlich der Mitglieder des Board of<br />

Directors der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse-Gremien), Mitarbeiter, Bevollmächtigte oder Vertreter<br />

(einschließlich der von ihnen oder ihren Tochtergesellschaften beauftragten Investmentbanker, Rechtsberater oder<br />

Wirtschaftsprüfer) weder mittelbar noch unmittelbar (i) Angebote oder Anfragen, die ein Übernahmeangebot<br />

darstellen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sich zu einem solchen entwickeln könnten, anregen,<br />

bewerben, wissentlich fördern (auch nicht durch Weitergabe von Informationen), ermöglichen oder erleichtern<br />

werden, oder die Unterbreitung, Abgabe oder Ankündigung entsprechender Angebote oder Anfragen herbeiführen<br />

werden, (ii) vorbehaltlich Ziffer 7.2(c) Gespräche mit einer Person in Bezug auf ein Übernahmeangebot führen oder<br />

in Verhandlungen über ein Übernahmeangebot eintreten oder wissentlich ein Unterfangen oder einen Versuch zur<br />

Unterbreitung oder Umsetzung eines Übernahmeangebots fördern werden, (iii) vorbehaltlich Ziffer 7.2(c) einer<br />

Person vertrauliche Informationen in Bezug auf ein Übernahmeangebot zukommen lassen werden, (iv) vorbehaltlich<br />

Ziffer 7.2(c) einem Übernahmeangebot zustimmen oder dieses empfehlen werden, oder (v) vorbehaltlich Ziffer<br />

7.2(c) einer Absichtserklärung, Grundsatzvereinbarung, Verschmelzungsvereinbarung, Übernahmevereinbarung,<br />

Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss, Optionsvereinbarung oder vergleichbaren Vereinbarung<br />

in Bezug auf ein Übernahmeangebot (jeweils als ,,Alternative Übernahmevereinbarung‘‘ bezeichnet) zustimmen<br />

werden oder eine Alternative Übernahmevereinbarung empfehlen, vollziehen, abschließen oder öffentlich vorschlagen<br />

werden oder eine entsprechende Verpflichtung eingehen werden.<br />

G-33


,,Übernahmeangebot“ in Bezug auf die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse bezeichnet alle<br />

Angebote, Absichts- und Interessenbekundungen in Bezug auf (i) eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme<br />

oder einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse oder<br />

einer ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften welche einen Anteil in Höhe von mindestens 15 % des Konzernbruttoumsatzes<br />

oder Konzernvermögens der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften<br />

in ihrer Gesamtheit darstellt (eine entsprechende Tochtergesellschaft als ,,Wesentliche<br />

Tochtergesellschaft“ bezeichnet); (ii) eine mittelbare oder unmittelbare Übernahme oder einen mittelbaren<br />

oder unmittelbaren Erwerb von (A) mindestens 15 % der Dividendenwerte oder Stimmrechte oder 15% oder<br />

mehr des Konzernbruttovermögens der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse, oder (B) mindestens 15 %<br />

der Dividendenwerte oder Stimmrechte einer ihrer Wesentlichen Tochtergesellschaften; (iii) eine Übernahmeofferte,<br />

die bei Vollendung dazu führen würde, dass eine Person wirtschaftliche Inhaberin von mindestens 15%<br />

der Dividendenwerte oder Stimmrechte der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse ist; oder (iv) eine<br />

Verschmelzung, Umstrukturierung, einen Aktientausch, eine Fusion, einen Unternehmenszusammenschluss,<br />

eine Kapitalumschichtung, Liquidation, Auflösung oder eine vergleichbare Transaktion, an der die NYSE<br />

Euronext bzw. die Deutsche Börse oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse beteiligt ist, wobei konzerninterne Umstrukturierungen ausgenommen sind.<br />

(b) Innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt eines Übernahmeangebots oder nach einer<br />

Anforderung von nichtöffentlichen Informationen oder einer Anfrage, bei der die NYSE Euronext in angemessener<br />

Weise zu dem Schluss kommt, dass sie zu einem Übernahmeangebot in Bezug auf die NYSE Euronext führen<br />

könnte oder bei der die Deutsche Börse in angemessener Weise zu dem Schluss kommt, dass sie zu einem<br />

Übernahmeangebot in Bezug auf die Deutsche Börse führen könnte, wird die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />

Börse die andere Partei schriftlich über die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots, der Informationsanforderung<br />

bzw. der Anfrage und über die Identität der Person, die das Angebot unterbreitet bzw. Informationsanforderung<br />

oder die Anfrage stellt, in Kenntnis setzen. Danach werden die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />

Börse der anderen Partei jeweils baldmöglichst durch mündliche und schriftliche Mitteilung alle erforderlichen<br />

Informationen zur Verfügung stellen, um die andere Partei in allen wesentlichen Punkten über den Stand und die<br />

Einzelheiten (einschließlich wesentlicher Änderungen und vorgeschlagener wesentlicher Änderungen) des Übernahmeangebots,<br />

der Informationsanforderung bzw. der Anfrage unterrichtet zu halten.<br />

(c) Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist es sowohl der NYSE<br />

Euronext als auch der Deutsche Börse und ihren jeweiligen Führungsgremien gestattet (A) im Fall der NYSE<br />

Euronext den Bestimmungen von Rule 14d-9 und Rule 14e-2 zum Exchange Act und im Fall der Deutsche Börse<br />

den Bestimmungen des WpÜG zu entsprechen, (B) unter Einhaltung von Ziffer 7.2(d) eine Änderung der NYSE<br />

Euronext-Empfehlung bzw. Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung vorzunehmen oder (C) (x) im Fall der<br />

NYSE Euronext vor Vorliegen des Erforderlichen Beschlusses der NYSE Euronext und (y) im Fall der Deutsche<br />

Börse vor dem Ablaufzeitpunkt in Erwiderung auf ein von einer Person nach Treu und Glauben unaufgefordert<br />

unterbreitetes Übernahmeangebot mit dieser Person Gespräche oder Verhandlungen aufzunehmen oder ihr<br />

Informationen und Daten zukommen zu lassen, sofern und soweit (i) im Fall von Buchstabe (B) oben, (x) falls<br />

eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung oder Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung in Erwiderung<br />

auf ein Übernahmeangebots für die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse erfolgt, es sich bei diesem<br />

Übernahmeangebot um ein von einem Dritten nach Treu und Glauben unaufgefordert unterbreitetes Übernahmeangebot<br />

handelt, bei dem der Board of Directors der NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse-Gremien (nach<br />

Rücksprache mit ihren externen Rechts- und Finanzberatern) nach Treu und Glauben zu dem Schluss kommt/<br />

kommen, dass es sich um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, oder (y) falls eine Änderung der NYSE<br />

Euronext-Empfehlung oder Änderung der Deutsche Börse- Empfehlung nicht in Erwiderung eines Übernahmeangebots<br />

für die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse erfolgt, der Board of Directors der NYSE Euronext bzw.<br />

die Deutsche Börse-Gremien nach Rücksprache mit ihren externen Rechtsberatern nach Treu und Glauben zu dem<br />

Schluss kommt/kommen, dass das Unterlassen einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung bzw. Änderung<br />

der Deutsche Börse-Empfehlung eine Verletzung der ihnen jeweils gemäß den geltenden Rechtsvorschriften<br />

obliegenden Treuepflichten darstellen würde, (ii) im Fall von Buchstabe (C) oben (1) ein entsprechendes<br />

Führungsgremium (nach Rücksprache mit seinen externen Rechts- und Finanzberatern) nach Treu und Glauben<br />

zu dem Schluss kommt, dass es hinreichend wahrscheinlich ist, dass das Übernahmeangebot ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />

darstellen könnte und dass eine entsprechende Unterlassung eine Verletzung der diesem Führungsgremium<br />

gemäß den geltenden Rechtsvorschriften obliegenden Treuepflichten darstellen würde, (2) bevor einer<br />

Person im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot Informationen oder Daten zur Verfügung gestellt werden,<br />

das entsprechende Führungsgremium von dieser Person eine ausgefertigte Vertraulichkeitsvereinbarung erhält,<br />

deren Vertraulichkeitsregelungen insgesamt mindestens so restriktiv sind wie die der in diesem Vertrag definierten<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung, und (3) zu diesem Zeitpunkt bei dieser Partei keine wesentliche Verletzung ihrer<br />

Pflichten gemäß dieser Ziffer 7.2 in Bezug auf ein solches Übernahmeangebot vorliegt. Im Rahmen dieser Ziffer<br />

G-34


7.2(c) bezeichnet ,,Führungsgremium‘‘ in Bezug auf die NYSE Euronext den Board of Directors der NYSE<br />

Euronext und in Bezug auf die Deutsche Börse die Deutsche Börse-Gremien.<br />

(d) Vor einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung wird die NYSE Euronext der Deutsche<br />

Börse spätestens fünf Geschäftstage vor Vornahme einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung eine<br />

schriftliche Mitteilung (die ,,Mitteilung über eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung“) über die Absicht<br />

der NYSE Euronext, eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung vorzunehmen, zukommen lassen; im Fall<br />

einer Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot für die NYSE<br />

Euronext werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse während eines solchen Zeitraums von fünf<br />

Geschäftstagen Verhandlungen nach Treu und Glauben über etwaige Änderungen der von der Deutsche Börse<br />

vorgeschlagenen Bedingungen für die in diesem Vertrag vorgesehene Transaktion führen und die NYSE Euronext<br />

wird die Änderungen, der die Deutsche Börse zugestimmt hat, bei der Entscheidung darüber berücksichtigen, ob<br />

das entsprechende Übernahmeangebot nach dem Zeitraum von fünf Geschäftstagen immer noch ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />

für die NYSE Euronext darstellt. Vor einer Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung wird die<br />

Deutsche Börse der NYSE Euronext spätestens fünf Geschäftstage vor Vornahme einer Änderung der Deutsche<br />

Börse-Empfehlung (,,Mitteilung über eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung“) über die Absicht der<br />

Deutsche Börse, eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung vorzunehmen, zukommen lassen; im Fall einer<br />

Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot für die Deutsche<br />

Börse werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse während eines solchen Zeitraums von fünf Geschäftstagen<br />

Verhandlungen nach Treu und Glauben über etwaige Änderungen der von der NYSE Euronext vorgeschlagenen<br />

Bedingungen für die in diesem Vertrag vorgesehene Transaktion führen und die Deutsche Börse wird die<br />

Änderungen, der die NYSE Euronext zugestimmt hat, bei der Entscheidung darüber berücksichtigen, ob das<br />

entsprechende Übernahmeangebot nach dem Zeitraum von fünf Geschäftstagen immer noch ein Mehrheitsübernahmeangebot<br />

für die Deutsche Börse darstellt.<br />

(e) Sollte ein Dritter, der zuvor ein Übernahmeangebot unterbreitet hat, bei dem der Board of<br />

Directors der NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse-Gremien gemäß dieser Ziffer 7.2 entschieden haben, dass es<br />

sich um ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, eine wesentliche Bedingung eines solchen<br />

Mehrheitsübernahmeangebots nachträglich so ändern, dass es sich bei dem Übernahmeangebot nicht mehr um<br />

ein Mehrheitsübernahmeangebot handelt, so ist die entsprechende Entscheidung des Führungsgremiums nichtig<br />

und das Führungsgremium hat den Bestimmungen von Ziffer 7.2(c) und (d) in jeder Hinsicht nachzukommen<br />

(einschließlich der Pflicht, eine neue Mitteilung über eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung bzw.<br />

Mitteilung über eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung zuzustellen und nach Treu und Glauben mit der<br />

Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext Verhandlungen zu führen; dies gilt mit der Maßgabe, dass anstelle von<br />

,,fünf Geschäftstagen“ und ,,Zeitraum von fünf Geschäftstagen“ in diesem Fall ,,drei Geschäftstage“ bzw.<br />

,,Zeitraum von drei Geschäftstagen“ zu lesen ist).<br />

(f) Soweit nicht von einem zuständigen Gericht oder durch Aktionärsmaßnahmen angeordnet,<br />

vereinbarendie NYSE Euronext und die Deutsche Börse, als auch werden sie hierauf bei ihre leitenden Mitarbeiter,<br />

Führungspersonen und Vertreter sowie ihren Tochtergesellschaften und deren leitenden Mitarbeiter, Führungspersonen<br />

und Vertretern hinwirken, umgehend zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags laufende Aktivitäten,<br />

Gespräche oder Verhandlungen mit Dritten in Bezug auf ein Übernahmeangebot einstellen und für deren<br />

Beendigung sorgen. Sowohl die NYSE Euronext als auch die Deutsche Börse werden angemessene Anstrengungen<br />

unternehmen, um ihre Führungspersonen, leitenden Mitarbeiter, Beauftragten und Vertreter über die gemäß dieser<br />

Ziffer 7.2 übernommenen Pflichten zu unterrichten. Keine Bestimmung dieser Ziffer 7.2 (x) beinhaltet ein Recht<br />

der Deutsche Börse oder der NYSE Euronext zur Kündigung dieses Vertrags (außer nach Maßgabe der konkreten<br />

Regelungen in Artikel IX dieses Vertrags) oder (y) berührt eine andere Verpflichtung der Deutsche Börse oder der<br />

NYSE Euronext gemäß diesem Vertrag, sofern nicht ausdrücklich anders in diesem Vertrag vereinbart. Sofern<br />

dieser Vertrag nicht vorher beendet wird und soweit nicht von einem zuständigen Gericht oder durch Aktionärsmaßnahmen<br />

angeordnet, werden weder die Deutsche Börse noch die NYSE Euronext ein Übernahmeangebot (mit<br />

Ausnahme des Tauschangebots oder der Verschmelzung) ihrer Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen.<br />

,,Mehrheitsübernahmeangebot“ bezeichnet in Bezug auf die NYSE Euronext oder die Deutsche<br />

Börse ein nicht unter Verstoß gegen diese Ziffer 7.2 erhaltenes, schriftliches Übernahmeangebot in gutem<br />

Glauben für mindestens 50 % der im Umlauf befindlichen NYSE Euronext-Aktien bzw. Deutsche<br />

Börse-Aktien oder mindestens 50 % des Konzernvermögens der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften<br />

bzw. der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften, jeweils zu Bedingungen, bei denen der<br />

Board of Directors der NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse-Gremien (nach Beratung durch ihre<br />

Finanzberater und externen Rechtsberater) nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung u. a. aller<br />

rechtlichen, finanziellen, zeitlichen und sonstigen Aspekte des Übernahmeangebots und dieses Vertrags<br />

und unter Berücksichtigung der von dem bzw. den maßgeblichen Führungsgremien für relevant<br />

G-35


erachteten ggf. von der Deutsche Börse (bei einem Übernahmeangebot für die NYSE Euronext) oder der<br />

NYSE Euronext (bei einem Übernahmeangebot für die Deutsche Börse) gemäß dieser Ziffer 7.2<br />

angebotenen verbesserten Bedingungen (einschließlich der Vollzugsbedingungen sowie des erwarteten<br />

zeitlichen Ablaufs und der erwarteten Risiken des Vollzugs sowie der Fähigkeit der das Angebot<br />

unterbreitenden Partei zur Finanzierung des Übernahmeangebots) zu dem Schluss kommt, dass sie<br />

für die Aktionäre der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse vorteilhafter sind als die in diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Transaktionen (unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechend verbesserter Bedingungen).<br />

Ziffer 7.3. Hauptversammlung; Angebotsempfehlung.<br />

(a) Die NYSE Euronext wird im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und der NYSE<br />

Euronext-Gründungsurkunden alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um eine Hauptversammlung ihrer<br />

Aktionäre (die ,,NYSE Euronext-Hauptversammlung“) für den dem für den Ablaufzeitpunkt angesetzten Tag<br />

vorhergehenden Tag (der ,,Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung“) einzuberufen, wobei dieser Tag nach<br />

Wirksamkeitserklärung des Registrierungsdokuments sein wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass die NYSE<br />

Euronext die NYSE Euronext-Hauptversammlung um bis zu zwei Wochen verschieben kann, falls die Annahmefrist<br />

für das Tauschangebot um zwei Wochen verlängert wird. Der Board of Directors der NYSE Euronext wird die<br />

NYSE Euronext-Empfehlung aussprechen und im Proxy Statement/Prospekt aufnehmen. Sollte der Board of<br />

Directors der NYSE Euronext im Zeitraum vom Abschluss dieses Vertrags bis zur NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />

(ggf. einschließlich eines Vertagungszeitraums) beschließen, entweder keine Empfehlung für die<br />

Verschmelzung auszusprechen oder die Empfehlung für die Verschmelzung zurückzunehmen, zu verändern oder<br />

nachteilig für die Deutsche Börse oder die Holdco zu relativieren (das Nichtaussprechen einer entsprechenden<br />

Empfehlung oder jede entsprechende Rücknahme, Änderung oder Relativierung als ,,Änderung der NYSE<br />

Euronext-Empfehlung“ bezeichnet), wobei eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung nur nach Maßgabe<br />

von Ziffer 7.2(c) erfolgen kann, so ist die Deutsche Börse berechtigt, diesen Vertrag gemäß Ziffer 9.4(a) zu<br />

kündigen. Eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung beschränkt oder ändert nicht die Verpflichtung der<br />

NYSE Euronext, diesen Vertrag vor dem geplanten Ablaufzeitpunkt der NYSE Euronext-Hauptversammlung zur<br />

Abstimmung über dessen Annahme vorzulegen und wird dieser Vertrag nicht anderweitig von der NYSE Euronext<br />

oder der Deutsche Börse nach der Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt, so ist dieser Vertrag auf der NYSE<br />

Euronext-Hauptversammlung den Aktionären der NYSE Euronext zur Abstimmung über dessen Annahme<br />

vorzulegen.<br />

(b) Die Deutsche Börse-Gremien haben jeweils beschlossen, dass sie im Rahmen ihrer Pflichten<br />

gemäß des anwendbaren Rechtsin ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäߧ27WpÜG den Aktionären der<br />

Deutsche Börse empfehlen werden, das Tauschangebot anzunehmen und ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen<br />

des Tauschangebots einzureichen. Sollte eines der Deutsche Börse-Gremien bei oder nach Abschluss dieses<br />

Vertrags bis zum Ablaufzeitpunkt in ihrer Stellungnahme zum Tauschangebot gemäß § 27 WpÜG eine solche<br />

Empfehlung nicht aussprechen oder, nach Aussprechen einer solchen Empfehlung, diese zurückziehen, abändern<br />

oder nachteilig für die NYSE Euronext oder die Holdco relativieren (ein Nichtaussprechen einer entsprechenden<br />

Empfehlung oder jede entsprechende Rücknahme, Änderung oder Relativierung als ,,Änderung der Deutsche<br />

Börse-Empfehlung“ bezeichnet), wobei eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung nur nach Maßgabe von<br />

Ziffer 7.2(c) erfolgen kann, so ist die NYSE Euronext berechtigt, diesen Vertrag gemäß Ziffer 9.3(a) zu kündigen.<br />

Eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung beschränkt oder ändert nicht die Verpflichtung des Vertreters der<br />

Deutsche Börse im Holdco-Verwaltungsrat dem Beginn, der Fortsetzung und dem Vollzug des Tauschangebots<br />

durch die Holdco gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zuzustimmen und wird dieser Vertrag nicht<br />

anderweitig von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse nach der Maßgabe seiner Bestimmungen gekündigt,<br />

so ist die Holdco zu Beginn, Fortsetzung und Vollzug des Tauschangebots gemäß den Bestimmungen dieses<br />

Vertrags verpflichtet (und die Deutsche Börse verpflichtet sich dazu, diesen Handlungen der Holdco zuzustimmen).<br />

Ziffer 7.4. Angemessene Anstrengungen; aufsichtsrechtliche Einreichungen und weitere Maßnahmen.<br />

(a) Angemessene Anstrengungen; aufsichtsrechtliche Einreichungen. Die Holdco, die NYSE<br />

Euronext und die Deutsche Börse werden dabei zusammenarbeiten und jeweils angemessene Anstrengungen<br />

dabei unternehmen (und dafür sorgen, dass ihre jeweiligen Tochtergesellschaften selbiges tun), sobald wie möglich<br />

alle ihrerseits nach Maßgabe dieses Vertrags und der maßgeblichen Rechtsvorschriften erforderlichen, sachgerechten<br />

und angebrachten Maßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen, um das Tauschangebot, die Verschmelzung<br />

und die sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen bzw. deren Wirksamkeit<br />

herbeizuführen (einschließlich in Bezug auf die Verabschiedung der Holdco-Satzung oder gegebenenfalls zum<br />

Vollzug oder zur Wirksamkeit des Tauschangebots und der Verschmelzung erforderlicher alternativer Änderungen<br />

der Markt- oder aufsichtsrechtlichen Struktur); dies umfasst die baldmöglichste Erstellung und Einreichung<br />

G-36


sämtlicher notwendiger Unterlagen für alle notwendigen Meldungen, Berichte und sonstige Einreichungen sowie<br />

für die baldmöglichste Einholung aller Zustimmungen, Zulassungen, Freigaben, Einwilligungen, Billigungen und<br />

sonstigen Genehmigungen (einschließlich aller im Rahmen der Wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen, beim<br />

CFIUS gemäß Exon-Florio Amendment sowie bei der SEC und den Aufsichtsbehörden einzuholenden Zustimmungen<br />

und Genehmigungen) (zusammen die ,,Zustimmungen“), deren Einholung bei Dritten und/oder Regierungsbehörden<br />

oder (ggf.) Selbstregulierungsorganen zum Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Transaktionen erforderlich oder angebracht ist; vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag<br />

sind sich die Parteien dabei einig, dass, soweit rechtlich zulässig, weder eines der Deutsche Börse-Gremien noch<br />

der NYSE Euronext Board eine Maßnahme ergreift, die den Vollzug des Tauschangebots oder der Verschmelzung<br />

verhindern könnte. Keine Bestimmung dieser Ziffer 7.4 beinhaltet eine Verpflichtung für die Holdco, die NYSE<br />

Euronext oder die Deutsche Börse, (A) vor oder nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Vermögenswerte oder Geschäftsbetriebe<br />

oder Beteiligungen an Vermögenswerten oder Geschäftsbetrieben der Holdco, der NYSE Euronext, der<br />

Deutsche Börse oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen zum Kauf anzubieten<br />

oder entsprechende Kaufangebote anzunehmen, zum Verkauf abzutrennen oder andere Maßnahmen in dieser<br />

Hinsicht zu ergreifen (oder einem entsprechenden Verkauf oder einer entsprechenden Verpflichtung zum Verkauf<br />

durch die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse bzw. durch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

oder verbundenen Unternehmen zuzustimmen), wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass diese<br />

Maßnahmen einzeln oder zusammengenommen zu einem Wesentlichen Nachteil für die NYSE Euronext, die<br />

Deutsche Börse oder die Holdco führen, oder (B) Änderungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Markt- oder<br />

aufsichtsrechtliche Struktur der Holdco, der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse oder einer ihrer jeweiligen<br />

Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder hinsichtlich ihrer jeweiligen operativen Tätigkeit in<br />

Bezug auf diese Vermögenswerte oder Geschäfte zuzustimmen, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist,<br />

dass diese Änderungen einzeln oder zusammengenommen zu einem Wesentlichen Nachteil für die NYSE<br />

Euronext, die Deutsche Börse oder die Holdco führen. Im Rahmen der maßgeblichen Rechtsvorschriften und<br />

der Anweisungen von Regierungsbehörden werden sich die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />

gegenseitig über den Stand der Dinge hinsichtlich des Vollzugs der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />

unterrichten und dabei u. a. umgehend den anderen Parteien Abschriften von Mitteilungen und sonstigem<br />

Informationsaustausch in Bezug auf solche Transaktionen zwischen der Holdco, der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse oder ihren jeweiligen Tochtergesellschaften auf der einen und Regierungsbehörden auf der anderen<br />

Seite zukommen lassen.<br />

,,Wesentlicher Nachteil“ bezeichnet in Bezug auf eine Person eine wesentliche Verschlechterung im<br />

Hinblick auf (A) das Geschäft, das fortlaufende betriebliche Ergebnis oder die Finanzlage der Person und<br />

ihrer Tochtergesellschaften im Ganzen oder (B) die Zulassung oder Fähigkeit der Holdco, der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse (und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften) im Ganzen dazu, ihre<br />

geregelten Wertpapierbörsen nach dem Wirksamkeitszeitpunkt in Übereinstimmung mit der bisherigen<br />

Praxis oder wie nach vernünftigem Ermessen erwartet zu betreiben, u. a. im Hinblick auf den Betrieb der<br />

von ihnen derzeit betriebenen Märkte sowie die Mengen und Arten der auf diesen Märkten notierten,<br />

gehandelten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Produkte. Die Parteien sind sich einig, dass ein<br />

Wesentlicher Nachteil vorliegt, wenn eine Handlung die Holdco, die NYSE Euronext oder die Deutsche<br />

Börse dazu verpflichtet, vor oder nach dem Wirksamkeitszeitpunkt, (i) Vermögenswerte, Geschäfte oder<br />

Tochtergesellschaften zu verkaufen, abzutrennen oder anderweitig zu veräußern oder sich entsprechend<br />

zu verpflichten, oder (ii) Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, oder sich zum Ergreifen oder<br />

Unterlassen von Maßnahmen zu verpflichten, die nach vernünftigem Ermessen, sowohl im Fall von (i) als<br />

auch von (ii), einzeln oder zusammengenommen den Wert der gemeinsamen Geschäfte der NYSE<br />

Euronext und der Deutsche Börse nach dem Wirksamkeitszeitpunkt wesentlich beeinträchtigen würden<br />

(unter Berücksichtigung der vorgesehenen Pläne der Parteien zur Zusammenlegung dieser Geschäfte<br />

nach dem Wirksamkeitszeitpunkt und dem Wert, der ggf. nach vernünftigem Ermessen mit einer solchen<br />

Zusammenlegung oder Eingliederung erwartet werden kann), so dass keine der Parteien nach vernünftigem<br />

Ermessen angesichts der erwarteten wirtschaftlichen Umstände die Transaktion eingegangen<br />

wäre.<br />

(b) Markt- und aufsichtsrechtliche Struktur. Soweit keine entgegenstehenden Treuepflichten nach<br />

den geltenden Rechtsvorschriften bestehen, werden der Board of Directors der NYSE Euronext und die Deutsche<br />

Börse-Gremien die von Regierungsbehörden und, im Fall der NYSE Euronext, von Selbstregulierungsorganen,<br />

deren Zustimmung zum Vollzug der Verschmelzung erforderlich ist, geforderten sorgfältigen Prüfungen und<br />

Feststellungen in Bezug auf die andere Partei, ihre Verbundenen Personen (Related Persons) (gemäß der Definition<br />

in der Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) der NYSE Euronext) und die Personen, bei denen die<br />

Deutsche Börse oder die NYSE Euronext Verbundene Personen sind, vornehmen. Die NYSE Euronext und ihr<br />

Board of Directors sowie die Deutsche Börse und die Deutsche Börse-Gremien werden sich jeweils nach besten<br />

G-37


Kräften bemühen, der SEC, den Aufsichtsbehörden und allen sonstigen Regierungsbehörden die Informationen zur<br />

Verfügung stellen, die von diesen zur Prüfung der Satzungsänderungen der Holdco, der NYSE Euronext und/oder<br />

der Deutsche Börse oder anderen gegebenenfalls zum Vollzug und zur Wirksamkeit der Verschmelzung, des<br />

Tauschangebots und der sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen erforderlichen Änderungen der<br />

Markt- oder aufsichtsrechtlichen Struktur angefordert werden.<br />

(c) Vorherige Prüfung bestimmter Informationen. Im Rahmen des anwendbaren Rechts in Bezug auf<br />

die Weitergabe von Informationen sind die NYSE Euronext und die Deutsche Börse dazu berechtigt, sämtliche<br />

Anträge und schriftlichen Einreichungen bei Dritten und/oder Regierungsbehörden und (ggf.) Selbstregulierungsorganen<br />

im Zusammenhang mit der Verschmelzung und dem Angebot sowie den anderen in diesem Vertrag<br />

(einschließlich der <strong>Angebotsunterlage</strong>n) vorgesehenen Transaktionen vorher zu prüfen; soweit durchführbar<br />

werden sie sich über entsprechende Anträge und schriftliche Einreichungen abstimmen. Die NYSE Euronext<br />

und die Deutsche Börse werden sich gegenseitig die Möglichkeit geben, an allen wesentlichen Besprechungen mit<br />

Regierungsbehörden in Bezug auf Einreichungen, Ermittlungen oder sonstige Nachfragen im Zusammenhang mit<br />

den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen teilzunehmen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />

werden sich gegenseitig über alle wesentlichen Besprechungen mit Regierungsbehörden in Bezug auf Einreichungen,<br />

Ermittlungen oder sonstige Nachfragen im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Transaktionen unterrichten.<br />

(d) Weitergabe von Informationen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden sich — auf<br />

Aufforderung der anderen Partei und im Rahmen des anwendbaren Rechts in Bezug auf die Weitergabe von<br />

Informationen — gegenseitig alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie selbst, ihre Tochtergesellschaften,<br />

verbundenen Unternehmen, Führungspersonen, leitenden Mitarbeiter und Aktionäre sowie alle sonstigen Angelegenheiten<br />

betreffen, soweit dies im Zusammenhang mit den <strong>Angebotsunterlage</strong>n oder sonstigen von oder für die<br />

Holdco, die NYSE Euronext, die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften abgegebenen<br />

Erklärungen, Einreichungen, Mitteilungen oder Anträgen gegenüber Dritten und/oder Regierungsbehörden im<br />

Zusammenhang mit der Verschmelzung und dem Vollzug des Tauschangebots und der in diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Transaktionen nach vernünftigerweise erforderlich oder angebracht ist.<br />

(e) Status- und Änderungsmeldungen. Im Rahmen des anwendbaren Rechts und der Anweisungen<br />

von Regierungsbehörden oder (ggf.) Selbstregulierungsorganen werden die NYSE Euronext und die Deutsche<br />

Börse sich gegenseitig über den Stand der Dinge hinsichtlich des Vollzugs der in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Transaktionen unterrichten und sich dabei u. a. umgehend Abschriften von Bescheiden und anderen Mitteilungen<br />

zukommen lassen, die die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften von<br />

Dritten und/oder Regierungsbehörden und (ggf.) Selbstregulierungsorganen in Bezug auf entsprechende Transaktionen<br />

erhalten haben. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden sich gegenseitig umgehend von jeder<br />

Änderung in Kenntnis setzen, bei der nach vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie eine Wesentliche<br />

Nachteilige Auswirkung für die NYSE Euronext bzw. für die Deutsche Börse darstellt oder zur Folge hat.<br />

Ziffer 7.5. Zugangsrechte. Im Rahmen der maßgeblichen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Weitergabe<br />

von Informationen werden die NYSE Euronext und die Deutsche Börse — nach angemessener Vorankündigung<br />

und soweit dem keine geltenden Rechtsvorschriften entgegenstehen — den leitenden und sonstigen Mitarbeitern,<br />

Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern, Fachberatern und sonstigen Vertretungsberechtigten (,,Vertreter“) während der<br />

normalen Geschäftszeiten im gesamten Zeitraum vor dem Wirksamkeitszeitpunkt angemessenen Zugang zu ihren<br />

Beständen, Büchern, Verträgen und Akten gewähren (und dafür sorgen, dass ihre Tochtergesellschaften selbiges<br />

tun); im selben Zeitraum werden sie sich entsprechend umgehend sämtliche ggf. angemessen angeforderten ihre<br />

Geschäfte, Bestände und Mitarbeiter betreffende Informationen zur Verfügung stellen; dies gilt mit der Maßgabe,<br />

dass Einsichtnahmen oder Offenlegungen gemäß dieser Ziffer 7.5 nicht zu einer Beeinträchtigung oder Abänderung<br />

einer von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemachten Zusicherung oder Gewährleistung führen<br />

dürfen; weiterhin gilt dies mit der Maßgabe, dass die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse nicht dazu<br />

verpflichtet sind, (i) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen offenzulegen, wenn dadurch nach billiger<br />

Einschätzung der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse Geschäftsgeheimnisse Dritter offengelegt oder<br />

Geheimhaltungspflichten verletzt werden würden, sofern die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse angemessene<br />

Anstrengnungen unternommen hat, um die Zustimmung der entsprechenden Dritten zu der Einsichtnahme<br />

oder Offenlegung einzuholen, (ii) rechtlich geschützte Informationen der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse<br />

oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften offenzulegen, (iii) im Fall der NYSE Euronext, (x) Einsichtnahmen<br />

zuzulassen oder Informationen offenzulegen in Bezug auf von der NYSE Euronext oder ihren Tochtergesellschaften<br />

durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Ermittlungen oder Untersuchungen oder sonstigen<br />

aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten, bei denen der Chief Executive Officer der NYSE Euronext Regulation, Inc. nach<br />

freiem Ermessen entschieden hat, dass diese vertraulich und nicht zur Offenlegung gegenüber der Deutsche Börse<br />

bestimmt sind, oder (y) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen offenzulegen in Bezug auf von der NYSE<br />

G-38


Euronext Stock Exchange LLC oder der NYSE Euronext Arca, Inc. durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen,<br />

Ermittlungen oder Untersuchungen oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten, bei denen der Chief<br />

Executive Officer der NYSE Euronext Regulation, Inc. nach freiem Ermessen entschieden hat, dass diese<br />

vertraulich und nicht zur Offenlegung gegenüber der Deutsche Börse bestimmt sind, (iv) im Fall der Deutsche<br />

Börse, (x) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen offenzulegen in Bezug auf von der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

oder anderen Gesellschaften, die Selbstregulierungsorgane sind und bei denen die Deutsche Börse<br />

mittelbare oder unmittelbare Gesellschafterin ist (zusammen die ,,Selbstregulierte Deutsche Börse-Gesellschaften“),<br />

durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Ermittlungen oder Untersuchungen oder sonstigen aufsichtsrechtlichen<br />

Tätigkeiten, wenn das zuständige Organ der maßgeblichen Selbstregulierten Deutsche<br />

Börse-Gesellschaft nach freiem Ermessen entschieden hat, dass diese Informationen vertraulich und nicht zur<br />

Offenlegung gegenüber der NYSE Euronext bestimmt sind, oder (y) Einsichtnahmen zuzulassen oder Informationen<br />

offenzulegen in Bezug auf von der <strong>BaFin</strong> oder dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft oder einem<br />

anderen zuständigen Aufsichtsorgan durchgeführten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Ermittlungen oder Untersuchungen<br />

oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten in Bezug auf die Frankfurter Wertpapierbörse oder<br />

andere Gesellschaften, bei denen die Deutsche Börse mittelbare oder unmittelbare Gesellschafterin ist, wenn das<br />

zuständige Organ der maßgeblichen Gesellschaft nach freiem Ermessen entschieden hat, dass diese Informationen<br />

vertraulich und nicht zur Offenlegung gegenüber der NYSE Euronext bestimmt sind. Alle gemäß dieser Ziffer 7.5<br />

erfolgenden Einsichtnahme- und Auskunftsverlangen sind an eine Führungsperson der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse bzw. an eine von einer dieser Führungspersonen dazu bestimmte Person mit einer Kopie an den<br />

Chefsyndikus (General Counsel) der jeweiligen Partei zu richten. Sämtliche derartige Informationen unterliegen<br />

der Vertraulichkeitsvereinbarung.<br />

Ziffer 7.6. Börsenzulassung. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse werden jeweils angemessene<br />

Anstrengungen unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />

gemäß diesem Vertrag auszugebenden Holdco-Aktien und die zur Ausgabe bei Ausübung der Holdco-Aktienoptionen<br />

bereitzuhaltenden Holdco-Aktien an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

der Euronext Paris vor dem Closing-Termin, vorbehaltlich einer offiziellen Bekanntgabe der Aktienemission,<br />

zugelassen werden.<br />

Ziffer 7.7. Veröffentlichungen. Die erste Pressemitteilung bezüglich dieses Vertrags sowie des Tauschangebots<br />

und der Verschmelzung hat eine gemeinsame Pressemitteilung zu sein und die NYSE Euronext und die<br />

Deutsche Börse werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um ein gemeinsames Kommunikationskonzept<br />

zu entwickeln und jeweils sicherzustellen, dass alle Pressemitteilungen und sonstigen öffentlichen Erklärungen in<br />

Bezug auf die in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen, so weit diese nicht zuvor veröffentlicht worden sind,<br />

diesem gemeinsamen Kommunikationskonzept entsprechen. Die Parteien werden, soweit dem keine geltenden<br />

Rechtsvorschriften oder Verpflichtungen im Rahmen von Börsenzulassungsvereinbarungen oder Börsenregeln<br />

entgegenstehen, vor Veröffentlichung einer Pressemitteilung oder öffentlichen Erklärung in Bezug auf die in<br />

diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen Rücksprache halten, wobei keine der Parteien eine solche Pressemitteilung<br />

oder öffentliche Erklärung ohne Rücksprache veröffentlichen wird. Außerdem wird weder die NYSE<br />

Euronext noch die Deutsche Börse ohne die Zustimmung der anderen Partei — die nicht unangemessen verweigert<br />

oder hinausgezögert werden darf — Pressemitteilungen oder anderweitige öffentliche Erklärungen und Bekanntmachungen<br />

(soweit nicht bereits veröffentlicht) veröffentlichen, die die andere Partei, ihre Geschäfte, Finanzlage<br />

oder Betriebsergebnisse betreffen.<br />

Ziffer 7.8. Bestimmte steuerliche Angelegenheiten. Weder Holdco noch die Deutsche Börse noch die<br />

NYSE Euronext noch die Verschmelzungsgesellschaft werden Maßnamen ergreifen oder es wissentlich unterlassen,<br />

Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Maßnahmen bzw. die Unterlassung Folgendes verhindern oder behindern<br />

würden bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verhindern oder behindern würden: (i) die Einordnung der<br />

Verschmelzung als ,,Reorganisation“ (reorganization) gemäß Section 368(a) des Code und/oder die Einordnung der<br />

Verschmelzung und des Tauschangebots zusammen als Umtausch (exchange) im Sinne von Section 351(a) des<br />

Code, (ii) die Einordnung der Verschmelzung und des Tauschangebots zusammen als eine in Section 351 (a) des<br />

Code beschriebene Transaktion oder (iii) den Erhalt der verbindlichen Auskunft (private letter ruling) bzw.<br />

Auskünfte gemäß Absatz II.(b) und Absatz III.(b) von Annex II der IRS durch die NYSE Euronext oder die<br />

Deutsche Börse.<br />

Ziffer 7.9. Auslagen. Vorbehaltlich Ziffer 7.2 und Ziffer 9.5 werden sämtliche im Zusammenhang mit<br />

diesem Vertrag und der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen entstehenden Auslagen von der Partei<br />

getragen, der diese Auslagen entstehen, ungeachtet dessen, ob das Tauschangebot oder die Verschmelzung<br />

vollzogen wird oder nicht; dies gilt mit der Maßgabe, dass, sofern dem keine geltenden Rechtsvorschriften<br />

entgegenstehen, (i) die Registrierungs- und Meldegebühren sowie die Druck- und Portokosten für die F-4-Prospekte,<br />

das Registrierungsdokument, die <strong>Angebotsunterlage</strong>n und die Zulassungsprospekte sowie die<br />

G-39


Tombstone-Anzeige für das Tauschangebot sowie (ii) Gebühren für erforderliche Einreichungen bei Regierungsbehörden<br />

oder Selbstregulierungsorganen im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />

zu gleichen Teilen von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse getragen werden. Bei einer<br />

Kündigung dieses Vertrags durch eine der Parteien werden alle der Holdco und/oder ihr verbundenen Unternehmen<br />

entstandenen Auslagen zu gleichen Teilen von der NYSE Euronext und der Deutsche Börse gesamtschuldnerisch<br />

getragen und die Holdco und/oder ihr verbundene Unternehmen sind von der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse freizustellen; dies gilt mit der Maßgabe, dass die NYSE Euronext und die Deutsche Börse nicht zu einer<br />

solchen Freistellung verpflichtet sind, wenn eine von der Deutsche Börse bzw. der NYSE Euronext für den<br />

Verwaltungsrat oder das Management der Holdco und/oder ihrverbundene Unternehmen bestimmte Person die<br />

Holdco dazu gebracht hat, ihre Pflichten aus diesem Vertrag zu verletzen. ,,Auslagen“ im Sinne dieses Vertrags<br />

schließen alle Barauslagen (einschließlich aller Gebühren und Kosten für Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer,<br />

Investmentbanken, Sachverständige und Fachberater einer Vertragspartei und ihr verbundene Unternehmen) ein,<br />

die einer Partei oder bei Tätigkeiten in Ihrem Auftrag im Zusammenhang oder im Rahmen der Genehmigung,<br />

Erstellung, Aushandlung, Ausfertigung und Durchführung dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Transaktionen<br />

entstehen, einschließlich Erstellung, Druck, Einreichung und Versand der <strong>Angebotsunterlage</strong>n sowie<br />

Einholung der Zustimmung von und Unterbreitung von Angeboten an Aktionäre sowie aller sonstigen Angelegenheiten<br />

im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag und in dessen Rahmen vorgesehenen Transaktionen,<br />

einschließlich, im Fall der Holdco, sämtliche der Holdco und/oder ihr verbundener Unternehmen im Zusammenhang<br />

mit der Gründung und Finanzierung der Holdco vor Unterzeichnung dieses Vertrags entstandenen Auslagen.<br />

Ziffer 7.10. Freistellung; Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für<br />

Vermögensschäden).<br />

(a) Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt (i) stellt die Holdco alle ehemaligen und derzeitigen Führungspersonen<br />

sowie leitenden und sonstigen Mitarbeiter der NYSE Euronext und ihrer Tochtergesellschaften (in allen<br />

ihren Funktionen) von allen Aufwendungen frei, hält sie schadlos und zahlt ihnen einen Vorschuss auf diese<br />

Aufwendungen, und zwar (A) in dem Maße, in dem diese Personen gemäß den NYSE Euronext-Gründungsurkunden<br />

und den Gründungsurkunden von NYSE Euronext-Tochtergesellschaften sowie gegebenenfalls am Tag<br />

des Abschlusses dieses Vertrages bestehenden Freistellungsvereinbarungen mit Führungspersonen, leitenden und<br />

sonstigen Mitarbeitern zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages gegenüber der NYSE Euronext einen Anspruch<br />

auf Freistellung bzw. Vorschusszahlungen auf Aufwendungen haben, und (B) unbeschadet des in (A) Genannten<br />

und soweit rechtlich zulässig, jeweils für Handlungen und Unterlassungen bis einschließlich zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />

(einschließlich Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses<br />

Vertrages und dem Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen), (ii) fügt die Holdco in ihrer<br />

Gründungsbescheinigung und ihrer Satzung (bylaws) (bzw. der Gründungsbescheinigung und Satzung eines ihrer<br />

Rechtsnachfolger) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Bestimmungen hinsichtlich des Haftungsausschlusses für<br />

Führungspersonen und leitende sowie sonstige Mitarbeiter sowie deren Freistellung und Vorschusszahlungen auf<br />

Aufwendungen ein, die insgesamt mindestens genauso vorteilhaft für die jeweiligen Begünstigten sind wie die<br />

entsprechenden Bestimmungen in der derzeitigen Gründungsbescheinigung und der Satzung (constitution) der<br />

NYSE Euronext und sorgt für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit dieser Bestimmungen, und (iii) sorgt die<br />

Holdco für die Aufrechterhaltung der jeweils aktuellen Policen im Hinblick auf die Directors’ and Officers’-Versicherung<br />

sowie die von der NYSE Euronext aufrechterhaltene Treuhandhaftpflichtversicherung (fiduciary liability<br />

insurance) im Hinblick auf Ansprüche aus Tatsachen oder Ereignissen, die bis zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />

(einschließlich) eingetreten sind (mit der Maßgabe, dass die Holdco (oder einer ihrer Rechtsnachfolger) die<br />

bestehenden Versicherungen jeweils durch Policen mit demselben Versicherungsschutz und über dieselben Beträge<br />

und zu Bedingungen ersetzen kann, die insgesamt für den Versicherten mindestens genauso günstig sind wie die der<br />

bestehenden Policen); dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die Holdco keinesfalls in einem Jahr einen Betrag<br />

aufwenden muss, der 250 % der jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der NYSE Euronext für diese<br />

Versicherungen zu zahlen sind (dieser Betrag von 250 % der derzeitigen Prämien, der ,,Versicherungshöchstbetrag<br />

der NYSE Euronext“); und weiterhin mit der Maßgabe, dass in dem Fall, dass die jährlichen Prämien für diese<br />

Versicherungen den genannten Betrag übersteigen, die Holdco verpflichtet ist, eine Police mit dem größtmöglichen<br />

Versicherungsschutz abzuschließen, deren Kosten diesen Betrag nicht übersteigen. Anstelle der Aufrechterhaltung<br />

der in (iii) dieser Ziffer 7.10(a) beschriebenen Versicherungen kann die Holdco eine im Voraus bezahlte<br />

Versicherung, bei der für einen Zeitraum von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Laufzeit noch Ansprüche geltend<br />

gemacht werden können (six-year ,,tail“ prepaid policy), zu Bedingungen abschließen, die für den Versicherten<br />

mindestens so günstig sind wie die der von der NYSE Euronext aufrechterhaltenen Directors’ and Officers’- und<br />

Treuhandhaftpflichtversicherungen; dies gilt mit der Maßgabe, dass der von der Holdco gezahlte Betrag sich<br />

höchstens auf das Sechsfache des Versicherungshöchstbetrags der NYSE Euronext beläuft. Die Pflichten der<br />

Holdco gemäß dieser Ziffer 7.10(a) können nicht zum Nachteil einer gemäß dieser Ziffer 7.10(a) freigestellten<br />

Person beendet oder geändert werden, wenn die betreffende Person nicht zugestimmt hat (wobei ausdrücklich als<br />

G-40


vereinbart gilt, dass die freigestellten Personen, auf welche diese Ziffer 7.10(a) Anwendung findet, Drittbegünstigte<br />

gemäß dieser Ziffer 7.10(a) sind).<br />

(b) Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt (i) stellt die Holdco alle ehemaligen und derzeitigen Führungspersonen<br />

sowie leitenden und sonstigen Mitarbeiter der Deutsche Börse und ihrer Tochtergesellschaften von allen<br />

Aufwendungen frei, hält sie demgegenüber schadlos und zahlt ihnen einen Vorschuss auf diese Aufwendungen, und<br />

zwar (A) in dem Maße, in dem diese Personen gemäß den Deutsche Börse-Gründungsurkunden und den<br />

Gründungsurkunden von Deutsche Börse-Tochtergesellschaften sowie gegebenenfalls am Tag des Abschlusses<br />

dieses Vertrages bestehenden Freistellungsvereinbarungen mit Führungspersonen, leitenden und sonstigen Mitarbeitern<br />

zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages gegenüber der Deutsche Börse einen Anspruch auf Freistellung<br />

bzw. Vorschusszahlungen auf Aufwendungen haben, und (B) unbeschadet des in (A) Genannten und soweit<br />

rechtlich zulässig, jeweils für Handlungen und Unterlassungen bis einschließlich zum Wirksamkeitszeitpunkt<br />

(einschließlich Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses Vertrages und<br />

dem Vollzug der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen), (ii) fügt die Holdco in ihrer Gründungsbescheinigung<br />

und ihrer Satzung (bylaws) (bzw. der Gründungsbescheinigung und Satzung eines ihrer Rechtsnachfolger)<br />

nach dem Wirksamkeitszeitpunkt Bestimmungen hinsichtlich des Haftungsausschlusses für<br />

Führungspersonen und leitende sowie sonstige Mitarbeiter sowie deren Freistellung und Vorschusszahlungen<br />

auf Aufwendungen ein, die insgesamt mindestens genauso vorteilhaft für die jeweiligen Begünstigten sind wie die<br />

entsprechenden Bestimmungen in der derzeitigen Gründungsbescheinigung und Satzung (bylaws) der Deutsche<br />

Börse, und sorgt für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit dieser Bestimmungen, und (iii) sorgt die Holdco für die<br />

Aufrechterhaltung der jeweils aktuellen Policen im Hinblick auf die Directors’ and Officers’-Versicherung sowie<br />

die von der Deutsche Börse aufrechterhaltene Treuhandhaftpflichtversicherung (fiduciary liability insurance) im<br />

Hinblick auf Ansprüche aus Tatsachen oder Ereignissen, die bis zum Wirksamkeitszeitpunkt (einschließlich)<br />

eingetreten sind (mit der Maßgabe, dass die Holdco (oder einer ihrer Rechtsnachfolger) die bestehenden<br />

Versicherungen jeweils durch Policen mit demselben Versicherungsschutz und über dieselben Beträge und zu<br />

Bedingungen ersetzen kann, die insgesamt für den Versicherten mindestens genauso günstig sind wie die der<br />

bestehenden Policen); dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die Holdco keinesfalls in einem Jahr einen Betrag<br />

aufwenden muss, der 250 % der jährlichen Prämien übersteigt, die derzeit von der Deutsche Börse für diese<br />

Versicherungen zu zahlen sind (wobei die jährlichen Prämien in Ziffer 7.10(b) der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung<br />

festgelegt sind) (dieser Betrag von 250 % der derzeitigen Prämien, der ,,Versicherungshöchstbetrag der<br />

Deutsche Börse‘‘); und weiterhin mit der Maßgabe, dass in dem Fall, dass die jährlichen Prämien für diese<br />

Versicherungen den genannten Betrag übersteigen, die Holdco verpflichtet ist, eine Police mit dem größtmöglichen<br />

Versicherungsschutz abzuschließen, deren Kosten diesen Betrag nicht übersteigen. Anstelle der Aufrechterhaltung<br />

der in (iii) dieser Ziffer 7.10(b) beschriebenen Versicherungen kann die Holdco eine im Voraus bezahlte<br />

Versicherung, bei der für einen Zeitraum von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Laufzeit noch Ansprüche geltend<br />

gemacht werden können (six-year ,,tail“ prepaid policy), zu Bedingungen abschließen, die für den Versicherten<br />

mindestens so günstig sind wie die der von der Deutsche Börse aufrechterhaltenen Directors’ and Officers’- und<br />

Treuhandhaftpflichtversicherungen; dies gilt mit der Maßgabe, dass der von der Holdco gezahlte Betrag sich<br />

höchstens auf das Sechsfache des Versicherungshöchstbetrags der Deutsche Börse beläuft. Die Pflichten der<br />

Holdco gemäß dieser Ziffer 7.10(b) können nicht zum Nachteil einer gemäß dieser Ziffer 7.10(b) freigestellten<br />

Person beendet oder geändert werden, wenn die betreffende Person nicht zugestimmt hat (wobei ausdrücklich als<br />

vereinbart gilt, dass die freigestellten Personen, auf welche diese Ziffer 7.10(b) Anwendung findet, Drittbegünstigte<br />

gemäß dieser Ziffer 7.10(b) sind).<br />

Ziffer 7.11. Sonstige Maßnahmen von NYSE Euronext und Deutsche Börse.<br />

(a) Maßnahmen in Bezug auf Section 16. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt werden die NYSE<br />

Euronext und die Deutsche Börse alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit für Verfügungen von<br />

NYSE Euronext-Aktien (einschließlich Derivaten in Bezug auf NYSE Euronext-Aktien) oder Übernahmen von<br />

Holdco-Aktien (einschließlich Derivaten in Bezug auf Holdco-Aktien) in Folge der in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Transaktionen durch Personen, für die Meldepflichten gemäß Section 16(a) des Exchange Act in Bezug auf die<br />

NYSE Euronext bestehen, die Ausnahmeregelung gemäß Rule 16b-3 zum Exchange Act greift.<br />

(b) Änderungsanzeigen. Bis zum Wirksamkeitszeitpunkt bzw. bis zu einer vorherigen Beendigung<br />

dieses Vertrags nach Maßgabe seiner Bestimmungen (i) wird die NYSE Euronext der Deutsche Börse unverzüglich<br />

alle Änderungen oder Ereignisse anzeigen, bei denen sie der Ansicht ist, dass sie eine Wesentliche Nachteilige<br />

Auswirkung für die NYSE Euronext darstellen oder hervorrufen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

darstellen oder hervorrufen werden, (ii) wird die Deutsche Börse der NYSE Euronext Börse unverzüglich alle<br />

Änderungen oder Ereignisse anzeigen, bei denen sie der Ansicht ist, dass sie eine Wesentliche Nachteilige<br />

Auswirkung für die Deutsche Börse darstellen oder hervorrufen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

darstellen oder hervorrufen werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass das Unterlassen einer entsprechenden<br />

G-41


unverzüglichen Anzeige keine wesentliche Vertragsverletzung oder Nichterfüllung einer Bedingung darstellt,<br />

sofern die zugrundeliegende Änderung bzw. das zugrundeliegende Ereignis keine wesentliche Vertragsverletzung<br />

oder Nichterfüllung darstellt.<br />

(c) Verpflichtung zur Einreichung im Rahmen des Tauschangebots. Die Deutsche Börse verpflichtet<br />

sich dazu, so bald wie durchführbar nach Beginn des Tauschangebots, spätestens jedoch 10 Geschäftstage nach<br />

Empfehlung des Tauschangebots durch eines der Deutsche Börse-Gremien im Rahmen des Tauschangebots alle<br />

Eigenen Aktien der Deutsche Börse (und alle nach Abschluss dieses Vertrags erworbenen Deutsche Börse-Aktien)<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen des Angebotsprospekts frei von allen Pfandrechten und Belastungen einzureichen.<br />

Die Deutsche Börse verpflichtet sich dazu, die entsprechend im Rahmen des Tauschangebots eingereichten Eigenen<br />

Aktien der Deutsche Börse nicht zurückzuziehen, es sei denn das Tauschangebot wurde beendet oder ist abgelaufen,<br />

jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen des Angebotsprospekts oder im Fall einer Änderung der Empfehlung.<br />

Ziffer 7.12. Holdco-Kapitalerhöhung. Vor dem Wirksamkeitszeitpunkt wird die Holdco alle Maßnahmen<br />

ergreifen oder veranlassen, die ggf. erforderlich sind, damit die Ausgabe der Holdco-Aktien, Holdco-Aktienoptionen<br />

(und die diesen Optionen zugrundeliegenden Holdco-Aktien) und der Holdco-Aktien-basierten Leistungen<br />

(und die diesen Leistungen zugrundeliegenden Holdco-Aktien) in Bezug auf die Verschmelzung und das<br />

Tauschangebot (die ,,Holdco-Kapitalerhöhung“) erfolgt, einschließlich ordnungsgemäßer Vorbereitung bzw.<br />

Erstellung (i) der Hauptversammlungsbeschlüsse, (ii) der Emissionsinstrumente und (iii) der Einlagebeschreibungen<br />

sowie der Wirtschaftsprüfererklärungen gemäß § 2:94b des niederländischen Zivilgesetzbuches zur Bestätigung<br />

der Wertbemessung in Bezug auf die Sachkapitalerhöhung.<br />

Ziffer 7.13. Mitarbeiterangelegenheiten<br />

(a) Die Holdco ist verpflichtet, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

(der ,,Leistungsfortsetzungszeitraum‘‘) jeder Person, die zum Wirksamkeitszeitpunkt bei der NYSE Euronext und<br />

deren Tochtergesellschaften oder der Deutsche Börse und deren Tochtergesellschaften angestellt ist und darüber<br />

hinaus angestellt bleibt (diese Mitarbeiter zusammen ,,Betroffene Mitarbeiter‘‘), die folgenden Leistungen zu<br />

gewähren bzw. die Leistung zu veranlassen: (i) ein Grundgehalt, das seiner Höhe nach mindestens dem an den<br />

Betroffenen Mitarbeiter unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gezahlten Grundgehalt entspricht, (ii) die<br />

Möglichkeit einer jährlichen Bonuszahlung, die nicht weniger günstig ist als die dem Betroffenen Mitarbeiter<br />

unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gewährte Bonusmöglichkeit, sowie (iii) sonstige Vergütungsmöglichkeiten<br />

und Leistungen an Arbeitnehmer, die zusammen nicht weniger günstig als die dem Betroffenen Mitarbeiter<br />

unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gewährten Leistungen sind. Ohne die Allgemeingültigkeit der<br />

vorstehenden Bestimmungen einzuschränken, ist die Holdco verpflichtet, während des Leistungsfortsetzungszeitraums<br />

jedem Betroffenen Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis von der Holdco und ihren Tochtergesellschaften<br />

gekündigt wird, (x) Abfindungsleistungen in der Höhe und zu den Bedingungen zu gewähren, die zusammengenommen<br />

nicht weniger günstig für den Betroffenen Mitarbeiter sind als die Abfindungsleistungen und<br />

Bedingungen, die dieser Betroffene Mitarbeiter gemäß den für ihn bei Abschluss dieses Vertrags geltenden<br />

Sozialplänen, Abfindungsregeln und — vereinbarungen erhalten hätte, und (y) Leistungen aus beitragsorientierten<br />

Altersversorgungsplänen für Betroffene Mitarbeiter zu erbringen, die nicht weniger günstig für die Betroffenen<br />

Mitarbeiter sind als die bei Abschluss dieses Vertrages gewährten Leistungen. Unbeschadet des Vorstehenden<br />

gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 7.13(a) nicht für Betroffene Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis in einem<br />

Tarif- oder ähnlichem Vertrag geregelt wird.<br />

(b) Die Holdco ist verpflichtet, vor Ablauf des Leistungsfortsetzungszeitraums die Versorgungspläne<br />

der NYSE Euronext und die Versorgungspläne der Deutsche Börse im Hinblick auf die Ausarbeitung<br />

angemessener neuer Versorgungspläne für Betroffene Mitarbeiter zu überprüfen, auszuwerten und zu analysieren.<br />

Soweit nach geltenden Rechtsvorschriften zulässig, beabsichtigen die Deutsche Börse und die NYSE Euronext,<br />

neue Versorgungspläne sobald wie nach dem Wirksamkeitszeitpunkt vernünftigerweise praktikabel auszuarbeiten,<br />

die unter anderem (A) Betroffene Mitarbeiter in ähnlichen Situationen im Wesentlichen gleichwertig behandeln<br />

und dabei alle maßgeblichen Faktoren, einschließlich Aufgaben, Standort, Beschäftigungsdauer, Ausbildung und<br />

Fähigkeiten berücksichtigen, und (B) die die Betroffenen Mitarbeiter, die zum Wirksamkeitszeitpunkt von den<br />

Versorgungsplänen der NYSE Euronext einerseits und den Versorgungsplänen der Deutsche Börse andererseits<br />

erfasst sind, nicht unterschiedlich behandeln.<br />

(c) Im Hinblick auf Versorgungspläne, an denen Betroffene Mitarbeiter erstmalig ab dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

teilnahmeberechtigt sind und nicht vor dem Wirksamkeitszeitpunkt teilgenommen haben<br />

(,,Neue Programme“) hat die Holdco (vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und einschlägigen Steuervorschriften)<br />

folgende Pflichten zu erfüllen bzw. ihre Tochtergesellschaften zur Erfüllung dieser Pflichten zu<br />

veranlassen: (i) Verzicht auf alle bereits bestehenden Bedingungen, Befreiungen und Wartefristen bezüglich der für<br />

die Betroffenen Mitarbeiter und deren Unterhaltsberechtigten nach den Neuen Programmen geltenden Teilnahme-<br />

G-42


und Erfassungsvoraussetzungen, an denen diese Betroffene Mitarbeiter nach dem Wirksamkeitszeitpunkt teilnehmen<br />

können, außer wenn diese bereits bestehenden Bedingungen, Befreiungen und Wartefristen auch nach den<br />

entsprechenden Versorgungsplänen der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse gelten würden; (ii) Anrechnung<br />

etwaiger Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte von Betroffenen Mitarbeiter und deren Unterhaltsberechtigten, die<br />

vor dem Wirksamkeitszeitpunkt nach einem Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse gezahlt<br />

werden (und zwar in der gleichen Höhe, in der eine solche Anrechnung nach dem entsprechenden Versorgungsplan<br />

der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse vor dem Wirksamkeitszeitpunkt gewährt wurde), um die geltenden<br />

Anforderungen für Selbstbehalte und Barausgaben nach den Neuen Programme zu erfüllen, an denen dieser<br />

Betroffene Mitarbeiter ggf. nach dem Wirksamkeitszeitpunkt für dasselbe Jahr teilnahmeberechtigt ist; und<br />

(iii) Anerkennung der Betriebszugehörigkeit der Betroffenen Mitarbeiter bei der NYSE Euronext und der Deutsche<br />

Börse sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen für alle Zwecke (einschließlich Teilnahmeberechtigung,<br />

Anwartschaft, Anrecht auf Leistungen) in allen Neuen Programmen, an denen diese Mitarbeiter nach Eintreten des<br />

Wirksamkeitszeitpunkts teilnahmeberechtigt sind (inklusive Sozialpläne), soweit die Firmenzugehörigkeit nach<br />

dem geltenden Neuen Programm berücksichtigt wird (sofern sie nach dem entsprechenden Versorgungsplan der<br />

NYSE Euronext oder der Deutsche Börse anerkannt wird); dies gilt mit der Maßgabe, dass die vorstehenden<br />

Bestimmungen nicht für die Zwecke einer Anhäufung von Leistungsansprüchen nach leistungsorientierten<br />

Versorgungsplänen gelten, die sich an der letzten Durchschnittszahlung orientieren, oder soweit dies zu einer<br />

Vervielfältigung der Leistungen führen würde.<br />

(d) Vorbehaltlich Ziffer 7.13(a) darf keine Bestimmung dieser Ziffer 7.13 als eine Beschränkung des<br />

Rechts der Holdco und ihrer Tochtergesellschaften auf Änderung und Beendigung eines konkreten Versorgungsplans<br />

der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse ausgelegt werden, das die NYSE Euronext oder die Deutsche<br />

Börse ansonsten gemäß diesem Versorgungsplan der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse haben würden, und<br />

keine Bestimmung dieser Ziffer 7.13 darf so ausgelegt werden, dass sie die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses<br />

eines bestimmten Betroffenen Mitarbeiters erforderlich macht. Die Bestimmungen dieser Ziffer 7.13<br />

wirken ausschließlich zugunsten der Parteien dieses Vertrags, und keine jetzigen oder früheren Führungspersonen,<br />

leitenden Angestellten, angestellten und freien Mitarbeiter oder sonstigen Personen sind Drittbegünstigte der Ziffer<br />

7.13 dieses Vertrags; keine Bestimmung dieses Vertrags darf aus irgendeinem Grund als eine Änderung eines<br />

Versorgungsplans der Deutsche Börse, eines Versorgungsplans der NYSE Euronext oder sonstiger Leistungs- oder<br />

Versorgungspläne oder —vereinbarungen ausgelegt werden.<br />

(e) Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse beraten sich miteinander in gutem Glauben und mit<br />

angemessenem Vorlauf, bevor sie wesentliche Mitteilungen für die Betroffenen Mitarbeiter über die Auswirkungen<br />

der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen auf die Versorgungspläne der NYSE Euronext, die Versorgungspläne<br />

der Deutsche Börse bzw. die Neuen Programme abgeben.<br />

ARTIKEL VIII<br />

VERSCHMELZUNGSBEDINGUNGEN<br />

Ziffer 8.1. Bedingung für die Verpflichtung der NYSE Euronext zum Vollzug der Verschmelzung. Die<br />

Verpflichtung der NYSE Euronext zum Vollzug der Verschmelzung unterliegt der Bedingung, dass der Annahmezeitpunkt<br />

eingetreten ist.<br />

ARTIKEL IX<br />

VERTRAGSBEENDIGUNG<br />

Ziffer 9.1. Einvernehmliche Beendigung. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse können diesen<br />

Vertrag jederzeit vor dem Wirksamkeitszeitpunkt einvernehmlich schriftlich beenden.<br />

Ziffer 9.2. Kündigung durch die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse. Sowohl die NYSE Euronext<br />

als auch die Deutsche Börse können diesen Vertrag jederzeit vor dem Wirksamkeitszeitpunkt kündigen:<br />

(a) falls der Wirksamkeitszeitpunkt nicht bis zum 31. Dezember 2011 (dieses Datum, das gemäß der<br />

nachstehenden Vorbehaltsklausel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann, der ,,Beendigungszeitpunkt“)<br />

eingetreten ist, unabhängig davon, ob dieses Datum vor oder nach dem Zeitpunkt des Vorliegens des<br />

Erforderlichen Beschlusses liegt; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass sowohl die NYSE Euronext als auch die<br />

Deutsche Börse berechtigt sind, den Beendigungszeitpunkt nach eigenem Ermessen auf den 31. März 2012 zu<br />

verschieben, falls die einzigen Bedingungen des Annex II, die nicht erfüllt sind (mit Ausnahme der Bedingungen,<br />

für die die NYSE Euronext und die Deutsche Börse einvernehmlich einen Verzicht vereinbart haben, wenn und<br />

G-43


soweit dieser Verzicht nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist), die Bedingungen der Absätze I.(b), I.(c),<br />

I.(e), I.(f) und/oder I.(g) von Annex II sind; dies gilt weiterhin mit der Maßgabe, dass weder (x) das Recht auf<br />

Verschiebung des Beendigungszeitpunkts noch (y) das Recht auf Kündigung dieses Vertrag gemäß dieser Ziffer<br />

9.2(a) von einer Partei ausgeübt werden können, die einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht<br />

nachkommt bzw. deren Tochtergesellschaft einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht nachkommt,<br />

und wenn dieses Unterlassen der Grund oder die Ursache dafür ist, dass die zu erfüllende Closing-Bedingungen bis<br />

zum Beendigungszeitpunkt nicht eingehalten werden;<br />

(b) falls der Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext nicht vorliegt, nachdem die NYSE<br />

Euronext-Aktionäre eine Abstimmung auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung oder einer Verlängerung oder<br />

Vertagung der NYSE Euronext-Hauptversammlung durchgeführt haben;<br />

(c) falls die Annahmefrist für das Tauschangebot gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags<br />

abgelaufen ist und die Mindestbedingung weder erfüllt noch auf sie verzichtet worden ist; oder<br />

(d) falls eine Regierungsbehörde oder ein Selbstregulierungsorgan (sofern einschlägig), die bzw. das<br />

eine nach Absatz I.(c) oder I.(g) von Annex II erforderliche aufsichtsrechtliche Genehmigung erteilen muss, die<br />

Erteilung einer solchen Genehmigung schriftlich abgelehnt hat und diese Ablehnung rechtsverbindlich und<br />

bestandskräftig geworden ist, oder falls eine Verfügung, die den Vollzug des Tauschangebots oder der Verschmelzung<br />

dauerhaft einschränkt, untersagt oder anderweitig verbietet, bestandskräftig wird; dies gilt mit der Maßgabe,<br />

dass die Partei, die den vorliegenden Vertrag in Einklang mit dieser Ziffer 9.2(d) kündigen will, sich nach<br />

zumutbaren Kräften, soweit möglich, bemüht hat, (x) die Ablehnung einer solchen Genehmigung zu vermeiden<br />

und/oder (y) den Eintritt dieser Verfügung zu verhindern bzw. sie zu beseitigen.<br />

Ziffer 9.3. Kündigung durch die NYSE Euronext. Die NYSE Euronext kann diesen Vertrag jederzeit vor<br />

dem Wirksamkeitszeitpunkt kündigen:<br />

(a) falls eines der Deutsche Börse-Gremien eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung<br />

vorgenommen hat;<br />

(b) falls (i) eine Zusicherung oder Gewährleistung der Deutsche Börse in Ziffern 6.2(b) (Kapitalausstattung)<br />

oder 6.2(c) (Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung) dieses Vertrags nicht in allen wesentlichen<br />

Punkten bei Abschluss dieses Vertrags oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden ist, zu<br />

diesem späteren Zeitpunkt zutreffend ist, (es sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich<br />

ausdrücklich auf einen früheren Zeitpunkt; in diesem Fall zu diesem früheren Zeitpunkt) oder falls (ii) die übrigen<br />

Zusicherungen oder Gewährleistungen der Deutsche Börse in diesem Vertrag (wobei diese Zusicherungen und<br />

Gewährleistungen ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen Wesentlichkeitsbedingungen oder Voraussetzungen<br />

für eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung zu verstehen sind) nicht in allen wesentlichen Punkten bei<br />

Abschluss dieses Vertrags oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden sind, zu diesem späteren<br />

Zeitpunkt zutreffend sind, (es sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich auf einen<br />

früheren Zeitpunkt; in diesem Fall zu diesem früheren Zeitpunkt), außer wenn im Fall dieses Halbsatzes (ii) die<br />

unzutreffenden Zusicherungen oder Gewährleistungen einzeln oder zusammengenommen nicht zu Wesentlichen<br />

Nachteiligen Auswirkungen auf die Deutsche Börse geführt haben und bei angemessener Betrachtungsweise<br />

voraussichtlich nicht führen werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass in allen in den Halbsätzen (i) und (ii) genannten<br />

Fällen die NYSE Euronext nur dann berechtigt ist, diesen Vertrag gemäß (i) und (ii) zu kündigen, falls die<br />

unzutreffenden Zusicherungen oder Gewährleistungen (i) nicht geheilt werden können oder (ii) wenn sie geheilt<br />

werden können, nicht vor dem früher eintretenden der folgenden Tage geheilt werden: (A) Geschäftstag vor dem<br />

Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage nach dem Tag, an dem die NYSE Euronext dies der Deutsche Börse<br />

schriftlich mitgeteilt hat; oder<br />

(c) falls die Deutsche Börse nicht alle in diesem Vertrag enthaltenen und von ihr zu erfüllenden<br />

Pflichten und Vereinbarungen in allen wesentlichen Punkten eingehalten hat und diese Vertragsverletzung (i) nicht<br />

geheilt werden kann oder (ii) wenn sie geheilt werden kann, nicht vor dem früher eintretenden der folgenden Tage<br />

geheilt wird: (A) Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage nach dem Tag, an dem die NYSE<br />

Euronext dies der Deutsche Börse schriftlich mitgeteilt hat.<br />

Ziffer 9.4. Kündigung durch die Deutsche Börse. Die Deutsche Börse kann diesen Vertrag jederzeit vor<br />

dem Wirksamkeitszeitpunkt kündigen:<br />

(a) falls der Board of Directors der NYSE Euronext eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung<br />

vorgenommen hat;<br />

(b) falls (i) eine Zusicherung oder Gewährleistung der NYSE Euronext in Ziffern 6.1(b) (Kapitalausstattung)<br />

oder 6.1(c) (Gesellschaftsrechtliche Ermächtigung) dieses Vertrags nicht in allen wesentlichen<br />

G-44


Punkten bei Abschluss dieses Vertrags oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden ist, zu diesem<br />

späteren Zeitpunkt zutreffend ist, (es sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich<br />

auf einen früheren Zeitpunkt; in diesem Fall zu diesem früheren Zeitpunkt) oder falls (ii) die übrigen Zusicherungen<br />

oder Gewährleistungen der NYSE Euronext in diesem Vertrag (wobei diese Zusicherungen und Gewährleistungen<br />

ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen Wesentlichkeitsbedingungen oder Voraussetzungen für eine Wesentliche<br />

Nachteilige Auswirkung zu verstehen sind) nicht in allen wesentlichen Punkten bei Abschluss dieses Vertrags<br />

oder, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben worden ist. zu diesem späteren Zeitpunkt zutreffend sind (es<br />

sei denn, diese Zusicherung oder Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich auf einen früheren Zeitpunkt; in diesem<br />

Fall zu diesem früheren Zeitpunkt), außer wenn im Fall dieses Halbsatzes (ii) die unzutreffenden Zusicherungen<br />

oder Gewährleistungen einzeln oder zusammengenommen nicht zu Wesentlichen Nachteiligen Auswirkungen auf<br />

die NYSE Euronext geführt haben und bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich nicht führen werden;<br />

dies gilt mit der Maßgabe, dass in allen in den Halbsätzen (i) und (ii) genannten Fällen die Deutsche Börse nur dann<br />

berechtigt ist, diesen Vertrag gemäß (i) und (ii) zu kündigen, falls die unzutreffenden Zusicherungen oder<br />

Gewährleistungen (i) nicht geheilt werden können oder (ii) wenn sie geheilt werden können, nicht vor dem früher<br />

eintretenden der folgenden Tage geheilt werden: (A) Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage<br />

nach dem Tag, an dem die Deutsche Börse dies der NYSE Euronext schriftlich mitgeteilt hat; oder<br />

(c) falls die NYSE Euronext nicht alle in diesem Vertrag enthaltenen und von ihr zu erfüllenden<br />

Pflichten und Vereinbarungen in allen wesentlichen Punkten eingehalten hat und diese Vertragsverletzung (i) nicht<br />

geheilt werden kann oder (ii) wenn sie geheilt werden kann, nicht vor dem früher eintretenden der folgenden Tage<br />

geheilt wird: (A) Geschäftstag vor dem Beendigungszeitpunkt oder (B) 60 Tage nach dem Tag, an dem die Deutsche<br />

Börse dies der NYSE Euronext schriftlich mitgeteilt hat.<br />

Ziffer 9.5. Folgen einer Kündigung und Beendigung.<br />

(a) Folgen einer Kündigung und Beendigung. Im Falle einer Kündigung des vorliegenden Vertrags<br />

nach Artikel IX wird dieser Vertrag (mit Ausnahme des in Ziffer 9.5 und in Ziffer 10.1 Geregelten) null und nichtig,<br />

ohne dass eine der Vertragsparteien (oder ihre jeweiligen Directors, leitenden Angestellten (Officer), Mitarbeiter,<br />

Beauftragten, Rechts- und Finanzberater oder sonstigen Vertreter) dafür haftet; dies gilt jedoch mit der Maßgabe,<br />

dass eine Beendigung, sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, eine Vertragspartei nicht von ihrer<br />

Haftung oder von Schadensersatzansprüchen befreit, die aus einem betrügerischen Verhalten oder einer vorsätzlichen<br />

und wesentlichen Verletzung dieses Vertrags entstehen; dies gilt weiterhin mit der Maßgabe, dass die<br />

Parteien bei der Rücknahme von Anträgen an oder der Einstellung von Verfahren vor einer Regierungsbehörde oder<br />

einem Selbstregulierungsorgan (falls einschlägig) in Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Transaktionen miteinander kooperieren. Für die Zwecke dieses Vertrags bezeichnet ,,vorsätzliche und wesentliche<br />

Vertragsverletzung“ eine wesentliche Vertragsverletzung, die die Folge einer Handlung ist, welche die vertragsbrüchige<br />

Partei mit dem Wissen begeht, dass diese Handlung zu einer Verletzung dieses Vertrags führt oder bei<br />

angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich führen wird.<br />

(b) Von der NYSE Euronext zu zahlende Beendigungsgebühr<br />

(i) Falls (A) zu irgendeinem Zeitpunkt nach Abschluss dieses Vertrags und vor dem Termin der NYSE<br />

Euronext-Hauptversammlung ein Übernahmeangebot für die NYSE Euronext öffentlich angekündigt, bekannt<br />

gegeben oder auf sonstige Weise kommuniziert bzw. dem Management oder dem Board of Directors der<br />

NYSE Euronext mitgeteilt worden ist (oder Dritte ihre gutgläubige — bedingte oder unbedingte — Absicht<br />

öffentlich angekündigt, mitgeteilt oder bekannt gegeben haben, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein<br />

Angebot abzugeben), und (B) dieser Vertrag von der Deutsche Börse gemäß Ziffer 9.4(a) gekündigt wird oder<br />

entweder von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemäß Ziffer 9.2(b) gekündigt wird (und die<br />

Deutsche Börse zum Zeitpunkt der Kündigung nach Ziffer 9.2(b) berechtigt war, diesen Vertrag nach Ziffer<br />

9.4(a) zu kündigen), dann hat die NYSE Euronext der Deutsche Börse vor dieser Kündigung des Vertrags einen<br />

Betrag in Höhe von EUR 250.000.000 per Banküberweisung mit taggleicher Wertstellung zu zahlen bzw. diese<br />

Zahlung zu veranlassen (die ,,NYSE Euronext-Beendigungszahlung“).<br />

(ii) Falls (A) ein Übernahmeangebot für die NYSE Euronext öffentlich angekündigt oder bekannt<br />

gegeben worden ist, (B) dieser Vertrag danach von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemäß Ziffer<br />

9.2(b) gekündigt wird, und (C) die NYSE Euronext oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von 9<br />

Monaten nach der Kündigung gemäß Ziffer 9.2(b) eine Alternative Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines<br />

Übernahmeangebots für die NYSE Euronext unterzeichnet, umsetzt, genehmigt oder den Aktionären der<br />

NYSE Euronext die Zustimmung empfiehlt (wobei für die Zwecke dieses Halbsatzes (C) der Begriff<br />

,,Übernahmeangebot“ die ihm in Ziffer 7.2(a) zugeschriebene Bedeutung hat, mit Ausnahme, dass jeder<br />

Bezug auf ,,mindestens 15 %“ in der Definition von ,,Übernahmeangebot“ und ,,Wesentliche Tochtergesellschaft“<br />

einen Bezug auf ,,mindestens 40 %“ bedeuten soll), dann hat die NYSE Euronext vor Vollzug dieser<br />

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Übernahme oder Transaktion (oder, falls früher, dem Abschluss einer solchen Vereinbarung), die NYSE<br />

Euronext-Beendigungszahlung an die Deutsche Börse per Banküberweisung mit taggleicher Wertstellung zu<br />

entrichten bzw. diese Zahlung zu veranlassen.<br />

(c) Von der Deutsche Börse zu zahlende Beendigungsgebühr<br />

(i) Falls (A) zu irgendeinem Zeitpunkt nach Abschluss dieses Vertrags und vor dem Ablaufzeitpunkt ein<br />

Angebot im Hinblick auf ein Übernahmeangebot bezüglich der Deutsche Börse öffentlich angekündigt,<br />

bekannt gegeben oder auf sonstige Weise kommuniziert bzw. dem Management oder den Deutsche Börse-<br />

Gremien mitgeteilt worden ist (oder Dritte ihre gutgläubige — bedingte oder unbedingte — Absicht öffentlich<br />

angekündigt, mitgeteilt oder bekannt gegeben haben, im Hinblick auf ein Übernahmeangebot ein Angebot zu<br />

unterbreiten), und (B) dieser Vertrag von der NYSE Euronext gemäß Ziffer 9.3(a) gekündigt wird oder von<br />

einer der Parteien gemäß Ziffer 9.2(c) gekündigt wird (und die NYSE Euronext zum Zeitpunkt der Kündigung<br />

nach Ziffer 9.2(c) berechtigt war, diesen Vertrag nach Ziffer 9.3(a) zu kündigen), dann hat die Deutsche Börse<br />

der NYSE Euronext vor Kündigung des Vertrags einen Betrag in Höhe von EUR 250.000.000 per Banküberweisung<br />

mit taggleicher Wertstellung zu zahlen bzw. diese Zahlung zu veranlassen (die ,,Deutsche Börse-<br />

Beendigungszahlung“).<br />

(ii) Falls (A) ein Übernahmeangebot für die Deutsche Börse öffentlich angekündigt oder bekannt gegeben<br />

worden ist, (B) dieser Vertrag danach von der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse gemäß Ziffer 9.2(c)<br />

gekündigt wird, und (C) die Deutsche Börse oder eine ihrer Tochtergesellschaften innerhalb von 9 Monaten<br />

nach der Kündigung gemäß Ziffer 9.2(c) eine Alternative Übernahmevereinbarung hinsichtlich eines Übernahmeangebots<br />

für die Deutsche Börse unterzeichnet, umsetzt, genehmigt oder den Aktionären der Deutsche<br />

Börse die Zustimmung empfiehlt (wobei für die Zwecke dieses Halbsatzes (C) der Begriff ,,Übernahmeangebot“<br />

die ihm in Ziffer 7.2(a) zugeschriebene Bedeutung hat, mit Ausnahme dass jeder Bezug auf<br />

,,mindestens 15 %“ in der Definition von ,,Übernahmeangebot“ und ,,Wesentliche Tochtergesellschaft“einen<br />

Bezug auf ,,mindestens 40 %“ bedeuten soll), dann hat die Deutsche Börse vor Vollzug dieser Übernahme oder<br />

Transaktion (oder, falls früher, dem Abschluss einer solchen Vereinbarung), die Deutsche Börse-Beendigungszahlung<br />

an die NYSE Euronext per Banküberweisung mit taggleicher Wertstellung zu entrichten bzw. diese<br />

Zahlung zu veranlassen.<br />

(d) Zinsen. Die NYSE Euronext und die Deutsche Börse bestätigen jeweils, dass die in dieser Ziffer<br />

9.5 enthaltenen Vereinbarungen ein wesentlicher Bestandteil der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen<br />

sind, und dass ohne diese Vereinbarungen die jeweils andere Partei diesen Vertrag nicht abschließen würde;<br />

dementsprechend gilt, dass, falls eine der Parteien den nach dieser Ziffer 9.5 zu zahlenden Betrag nicht umgehend<br />

entrichtet bzw. die Zahlung dieses Betrags nicht umgehend veranlasst und die jeweils andere Partei eine Klage auf<br />

Zahlung einreicht, infolge der die verklagte Partei zur Zahlung des in Ziffer 9.5 genannten Betrags oder eines<br />

Teilbetrags verurteilt wird, diese Partei der anderen Partei deren Kosten und Auslagen (einschließlich der<br />

Anwaltsgebühren) in Zusammenhang mit diesem Prozess zu erstatten hat, zuzüglich Zinsen auf diesen Betrag<br />

in Höhe der am Fälligkeitstag des zu zahlenden Betrags gültigen Prime Rate der Citibank, N.A. für den Zeitraum ab<br />

Fälligkeit der Zahlung bis zur tatsächlichen Zahlung. Die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse sind gemäß<br />

dieser Ziffer 9.5 unter keinen Umständen dazu verpflichtet, einen Betrag, der höher als eine NYSE Euronext-<br />

Beendigungszahlung bzw. eine Deutsche Börse-Beendigungszahlung ist, zu entrichten.<br />

ARTIKEL X<br />

VERSCHIEDENES UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

Ziffer 10.1. Fortbestehen. Dieser Artikel X und die in Ziffer 7.6 (Börsenzulassung) und Ziffer 7.10<br />

(Freistellung; Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden)) enthaltenen<br />

Vereinbarungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse bestehen nach Vollzug der Verschmelzung und des<br />

Tauschangebots fort. Dieser Artikel X, die in Ziffer 7.9 (Auslagen), Ziffer 9.5 (Folgen einer Kündigung und<br />

Beendigung; Kostenrückerstattung) enthaltenen Vereinbarungen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse<br />

sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung bestehen nach Beendigung dieses Vertrags fort. Weitere Zusicherungen,<br />

Gewährleistungen, Verpflichtungserklärungen und Vereinbarungen nach diesem Vertrag bestehen nach Vollzug der<br />

Verschmelzung und des Tauschangebots oder nach Beendigung dieses Vertrags nicht fort.<br />

Ziffer 10.2. Vertragsänderungen. Vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und etwaiger gegenteiliger<br />

Bestimmungen in diesem Vertrag kann der vorliegende Vertrag nur durch eine schriftliche, von allen<br />

Parteien dieses Vertrags ausgefertigte und unterzeichnete Urkunde geändert oder ergänzt werden, sei es bevor oder<br />

nachdem die NYSE Euronext-Aktionäre den ihnen in Zusammenhang mit dem Tauschangebot und der<br />

G-46


Verschmelzung vorgestellten Maßnahmen zugestimmt haben; dies gilt mit der Maßgabe, dass nach einer solchen<br />

Zustimmung keine Vertragsänderung mehr ohne die zusätzliche Zustimmung der Aktionäre erfolgt, für die die<br />

geltenden Rechtsvorschriften oder die Börsenordnung einer maßgeblichen Börse eine weitere Zustimmung dieser<br />

Aktionäre vorschreiben.<br />

Ziffer 10.3. Verzicht auf Bedingungen.<br />

(a) Die Bedingungen für die jeweilige Verpflichtung der Parteien zum Vollzug der Verschmelzung<br />

und des Tauschangebots dienen allein dem Wohl der Parteien; die betreffende Partei kann auf diese Bedingungen<br />

ganz oder teilweise verzichten, soweit dies nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist.<br />

(b) Die NYSE Euronext verzichtet auf die in Ziffer (i) des ersten Satzes von Absatz II.(b) von<br />

Annex II beschriebene Bedingung, wenn die NYSE Euronext ein nach Form und Inhalt für die NYSE Euronext<br />

vernünftigerweise ausreichendes Gutachten auf der Grundlage von Zusicherungen und Gewährleistungen erhalten<br />

hat, die in diesem Gutachten aufgeführt werden bzw. auf die in diesem Gutachten verwiesen wird und wenn das<br />

Gutachten das in Ziffer 10.3(d) dieses Vertrags genannte Datum trägt und zu dem Schluss kommt, dass die<br />

Verschmelzung als eine ,,Reorganisation“ (reorganization) im Sinne von Section 368(a) des Code gilt und/oder die<br />

Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen als ein Tausch im Sinne von Section 351(a) des Code<br />

gelten. Die NYSE Euronext verzichtet auf die in Ziffer (ii) des ersten Satzes von Absatz II.(b) von Annex II<br />

beschriebene Bedingung, wenn die NYSE Euronext ein nach Form und Inhalt für die NYSE Euronext vernünftigerweise<br />

ausreichendes Gutachten auf der Grundlage von Zusicherungen und Gewährleistungen erhalten hat, die in<br />

diesem Gutachten aufgeführt werden bzw. auf die in diesem Gutachten verwiesen wird und wenn das Gutachten das<br />

in Ziffer 10.3(d) dieses Vertrags genannte Datum trägt und zu dem Schluss kommt, dass jede im Rahmen der<br />

Verschmelzung erfolgende Übertragung von Aktien der NYSE Euronext auf die Holdco durch einen Aktionär der<br />

NYSE Euronext (mit Ausnahme eines Aktionärs, der im Hinblick auf die Holdco ein ,,5% transferee shareholder“<br />

im Sinne von Treasury Regulation Section 1.367(a)-3(c)(5)(ii) ist) nicht Section 367(a)(1) des Code unterliegt. Der<br />

Gutachter kann für die Abgabe dieser Gutachten Zusicherungen der NYSE Euronext, der Deutsche Börse und der<br />

Holdco anfordern und ist berechtigt, sich auf diese Zusicherungen zu stützen.<br />

(c) Die Deutsche Börse verzichtet auf die in Absatz III.(b) von Annex II beschriebene Bedingung,<br />

wenn die Deutsche Börse ein nach Form und Inhalt für die Deutsche Börse vernünftigerweise ausreichendes<br />

Gutachten auf der Grundlage von Zusicherungen und Gewährleistungen erhalten hat, die in diesem Gutachten<br />

aufgeführt werden bzw. auf die in diesem Gutachten verwiesen wird — und wenn das Gutachten das in Ziffer<br />

10.3(d) dieses Vertrags genannte Datum trägt und zu dem Schluss kommt, dass das Tauschangebot als eine<br />

Transaktion nach Section 351 des Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen<br />

als eine Transaktion nach Section 351(a) des Code gelten. Der Gutachter kann für die Abgabe dieses<br />

Gutachtens Zusicherungen der NYSE Euronext, der Deutsche Börse und der Holdco anfordern und ist berechtigt,<br />

sich auf diese Zusicherungen zu stützen.<br />

(d) Soweit bis zum vierten Tag vor dem planmäßigen Ablaufzeitpunkt (oder zu einem späteren, von<br />

der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin) die in Absatz II.(b) und Absatz III.(b) von Annex II genannten Bedingungen nicht<br />

erfüllt sind oder keine Verzichtserklärung bezüglich dieser Bedingungen gemäß Ziffer 10.3(b) bzw. Ziffer 10.3(c)<br />

vorliegt, besprechen die Parteien in gutem Glauben, ob auf diese Bedingungen verzichtet werden soll (wobei als<br />

vereinbart gilt, dass keine Verpflichtung zum Verzicht auf diese Bedingungen gemäß diesem Absatz (d) besteht).<br />

Eine Verzichtserklärung bzw. Teilverzichtserklärung bezüglich der in Absatz II.(b) oder Absatz III.(b) von Annex II<br />

genannten Bedingungen muss mindestens vier Tage vor dem planmäßigen Ablaufzeitpunkt (oder an einem<br />

späteren, von der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin) abgegeben werden.<br />

(e) Falls entweder die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse einen Verzicht auf die in Absatz I(h)<br />

von Annex II genannte Bedingung verlangen, erfolgt die zeitliche Abstimmung für diese Verzichtserklärung im<br />

gegenseitigen Einvernehmen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse; dies gilt mit der Maßgabe, dass — falls<br />

keine Einigung über die zeitliche Abstimmung für diese Verzichtserklärung erzielt wird und entweder die NYSE<br />

Euronext oder die Deutsche Börse einen Verzicht auf diese Bedingung verlangen — die Holdco auf diese<br />

Bedingung zu dem nach den geltenden Rechtsvorschriften spätestmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des Tauschangebots<br />

verzichtet.<br />

Ziffer 10.4. Ausfertigungen. Von diesem Vertrag können beliebig viele, separate Ausfertigungen<br />

ausgestellt werden, wobei jede Ausfertigung als eine Originalurkunde gilt; alle Ausfertigungen stellen zusammen<br />

denselben Vertrag dar.<br />

G-47


Ziffer 10.5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND.<br />

(a) MIT AUSNAHME (i) DER BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER IN ZIFFER 6.1(a) DIESES<br />

VERTRAGS DEFINIERTEN ,,WESENTLICHEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN“, DIE DEM RECHT<br />

DES STAATES DELAWARE UNTERLIEGEN UND ENTSPRECHEND OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER<br />

GRÜNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISIONSRECHTS AUSZULEGEN SIND, (ii) DER TREUE-<br />

PFLICHTEN DES BOARD OF DIRECTORS DER NYSE EURONEXT UND DER WIRKSAMKEIT DER<br />

GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN MAßNAHMEN SEITENS DER NYSE EURONEXT UND DER VER-<br />

SCHMELZUNGSGESELLSCHAFT, DIE DEM RECHT DES STAATES DELAWARE UNTERLIEGEN UND<br />

ENTSPRECHEND OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISI-<br />

ONSRECHTS AUSZULEGEN SIND, SOWIE (iii) DER TREUEPFLICHTEN DER DER DEUTSCHE BÖRSE-<br />

GREMIEN UND DER WIRKSAMKEIT DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN MAßNAHMEN SEITENS<br />

DER DEUTSCHE BöRSE, DIE DEUTSCHEM RECHT UNTERLIEGEN UND OHNE BERÜCKSICHTIGUNG<br />

DER GRUNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISIONSRECHTS AUSZULEGEN SIND, GILT DIESER<br />

VERTRAG ALS IN DEN NIEDERLANDEN ABGESCHLOSSEN, UNTERLIEGT IN JEDER HINSICHT<br />

NIEDERLÄNDISCHEM RECHT UND IST ENTSPRECHEND AUSZULEGEN, UND ZWAR OHNE BERÜCK-<br />

SICHTIGUNG GRUNDSÄTZE DES BETREFFENDEN KOLLISIONSRECHTS.<br />

(b) Die Parteien erkennen im Hinblick auf alle Klagen und Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang<br />

mit der Verhandlung, Auslegung oder Durchsetzung dieses Vertrags, eines in diesem Vertrag genannten Dokuments<br />

oder der darin vorgesehenen Transaktionen (nachfolgend die ,,Erfasste Klage‘‘) hiermit unwiderruflich die ausschließliche<br />

Zuständigkeit des Bezirksgerichts (Rechtbank) von Amsterdam, Niederlande, für die erste Instanz an,<br />

vorbehaltlich einer etwaigen Berufung beim zuständigen Berufungsgericht bzw. dem Obersten Gerichtshof der<br />

Niederlande (die ,,Niederländischen Gerichte“). Unbeschadet des Vorstehenden schränkt keine Bestimmung dieses<br />

Vertrags das Recht der NYSE Euronext, der Deutsche Börse, der Holdco oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

oder verbundenen Unternehmen ein, rechtliche Schritte gegen eine andere Partei, deren Tochtergesellschaften oder<br />

verbundenen Unternehmen vor einem zuständigen Gericht in den Vereinigten Staaten, Frankreich, Deutschland oder<br />

in einem anderen Land zur Durchsetzung der Urteile und Verfügungen der Niederländischen Gerichte einzuleiten.<br />

(c) Die NYSE Euronext bestimmt hiermit unwiderruflich die Euronext N.V. (in dieser Funktion der<br />

,,Zustellungsbevollmächtigte der NYSE Euronext‘‘), mit einer Niederlassung in Beursplein 5, 1012 JWAmsterdam,<br />

Niederlande, als ihren beauftragten und ernannten Bevollmächtigten für Zustellungen, der für und im Namen der<br />

NYSE Euronext in dieser Jurisdiktion Zustellungen für alle Klagen und Verfahren in Zusammenhang mit diesem<br />

Vertrag oder allen sonstigen, in Verbindung mit diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen entgegennimmt; eine<br />

Zustellung gilt mit Übergabe an den Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext als erfolgt; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass im Fall einer Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext die zustellende<br />

Partei auch der NYSE Euronext eine Kopie des zugestellten Dokuments übermittelt. Die NYSE Euronext ergreift<br />

alle Maßnahmen, die zur vollständigen und wirksamen Ausübung der Ernennung oder zur Ernennung eines anderen<br />

Bevollmächtigten notwendig sind, damit es in den Niederlanden zu jedem Zeitpunkt einen Zustellungsbevollmächtigten<br />

für die NYSE Euronext zu den vorgenannten Zwecken gibt. Im Falle einer Übertragung aller oder<br />

nahezu aller Vermögenswerte und Geschäfte des Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext auf eine andere<br />

natürliche oder juristische Person im Wege einer Zusammenlegung, Fusion, Veräußerung von Wirtschaftsgütern<br />

oder auf sonstige Weise ersetzt gemäß diesem Vertrag diese natürliche oder juristische Person den Zustellungsbevollmächtigten<br />

der NYSE Euronext mit der gleichen Wirkung, als ob sie in diesem Vertrag anstelle des<br />

Zustellungsbevollmächtigten der NYSE Euronext genannt worden wäre. Darüber hinaus stimmt die NYSE<br />

Euronext unwiderruflich Zustellungen durch die vorgenannten Gerichte in Zusammenhang mit solchen Klagen<br />

oder Verfahren zu, die durch den Versand von Kopien per freigemachter Einschreibe-Luftpost an die in diesem<br />

Vertrag angegebene Adresse der Partei erfolgen, wobei eine solche Zustellung mit der Empfangsbestätigung für das<br />

Einschreiben wirksam wird. Keine Bestimmung dieses Vertrags berührt das Recht der Parteien, Zustellungen in<br />

einer anderen, gesetzlich zulässigen Weise zu bewirken. Die NYSE Euronext bestätigt ausdrücklich, dass die<br />

vorstehende Verzichtserklärung nach dem Recht der Niederlande unwiderruflich sein soll.<br />

(d) Die Deutsche Börse bestimmt hiermit unwiderruflich die Deutsche International Trust Company<br />

N.V. (in dieser Funktion der ,,Zustellungsbevollmächtigte der Deutsche Börse“), mit einer Niederlassung in<br />

Herengracht 450, 1017 CA Amsterdam, Niederlande, als ihren beauftragten und ernannten Bevollmächtigten für<br />

Zustellungen, der für und im Namen der Deutsche Börse in dieser Jurisdiktion Zustellungen für alle Klagen und<br />

Verfahren in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder allen sonstigen, in Verbindung mit diesem Vertrag getroffenen<br />

Vereinbarungen entgegennimmt; eine Zustellung gilt mit Übergabe an den Zustellungsbevollmächtigten der<br />

Deutsche Börse als erfolgt; dies gilt mit der Maßgabe, dass im Fall einer Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten<br />

der Deutsche Börse die zustellende Partei auch der Deutsche Börse eine Kopie des zugestellten<br />

Dokuments übermittelt. Die Deutsche Börse ergreift alle Maßnahmen, die zur vollständigen und wirksamen<br />

G-48


Ausübung der Ernennung oder zur Ernennung eines anderen Bevollmächtigten notwendig sind, damit es in den<br />

Niederlanden zu jedem Zeitpunkt einen Zustellungsbevollmächtigten für die Deutsche Börse zu den vorgenannten<br />

Zwecken gibt. Im Falle einer Übertragung aller oder nahezu aller Vermögenswerte und Geschäfte des Zustellungsbevollmächtigten<br />

der Deutsche Börse auf eine andere natürliche oder juristische Person im Wege einer Zusammenlegung,<br />

Fusion, Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder auf sonstige Weise ersetzt gemäß diesem Vertrag diese<br />

natürliche oder juristische Person den Zustellungsbevollmächtigten der Deutsche Börse mit der gleichen Wirkung,<br />

als ob sie in diesem Vertrag anstelle des Zustellungsbevollmächtigten der Deutsche Börse genannt worden wäre.<br />

Darüber hinaus stimmt die Deutsche Börse unwiderruflich Zustellungen durch die vorgenannten Gerichte in<br />

Zusammenhang mit solchen Klagen oder Verfahren zu, die durch den Versand von Kopien per freigemachter<br />

Einschreibe-Luftpost an die in diesem Vertrag angegebene Adresse der Partei erfolgen, wobei eine solche Zustellung<br />

mit der Empfangsbestätigung für das Einschreiben wirksam wird. Keine Bestimmung dieses Vertrags berührt das<br />

Recht der Parteien, Zustellungen in einer anderen, gesetzlich zulässigen Weise zu bewirken. Die Deutsche Börse<br />

bestätigt ausdrücklich, dass die vorstehende Verzichtserklärung nach dem Recht der Niederlande unwiderruflich sein<br />

soll.<br />

Ziffer 10.6. Offenlegungsmitteilungen. Sämtliche in der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung oder<br />

der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung enthaltenen Auskünfte gelten für alle weiteren Ziffern oder Absätze<br />

der NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung bzw. der Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung, bei denen die<br />

Anwendbarkeit dieser Auskünfte bei angemessener Betrachtungsweise offensichtlich ist. Die bloße Aufnahme<br />

eines Punktes als Ausnahme von einer durch die NYSE Euronext in diesem Vertrag abgegebenen Zusicherung oder<br />

Gewährleistung in die NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung oder als Ausnahme von einer durch die Deutsche<br />

Börse in diesem Vertrag abgegebenen Zusicherung oder Gewährleistung in die Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung<br />

aufgenommen worden ist, gilt nicht als ein Eingeständnis, dass diese Punkte wesentliche Ausnahmen,<br />

Tatsachen, Ereignisse oder Umstände darstellen oder — weder einzeln noch zusammengenommen — zu Wesentlichen<br />

Nachteiligen Auswirkungen auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse geführt haben oder bei<br />

angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich führen werden oder eine sonstige Wesentlichkeitsbedingung<br />

auslösen könnten.<br />

Ziffer 10.7. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anträge, Anweisungen oder sonstigen Dokumente, die eine<br />

Partei gemäß diesem Vertrag den anderen Parteien zukommen lassen muss, bedürfen der Schriftform und sind<br />

persönlich zu übergeben oder per freigemachtem Einschreiben (registered or certified mail), durch einen vorab<br />

bezahlten Overnight-Kurier (mit schriftlichem Zustellungsnachweis), per E-Mail oder Telefax mit Übertragungsbestätigung<br />

an die folgende Adresse zu übersenden:<br />

(a) Bei Mitteilungen an die NYSE Euronext an:<br />

NYSE Euronext<br />

11 Wall Street<br />

New York, New York 10005<br />

Vereinigte Staaten von Amerika<br />

z. Hd.: John K. Halvey<br />

General Counsel und Group Executive Vice President<br />

Tel.: +1 (212) 656-3000<br />

Fax: +1 (212) 656-5848<br />

E-Mail: jhalvey@nyx.com<br />

mit einer Kopie (die keine Mitteilung darstellt) an:<br />

Wachtell, Lipton, Rosen & Katz<br />

51 West 52nd Street<br />

New York, New York 10019<br />

Vereinigte Staaten von Amerika<br />

Tel.: +1 (212) 403-1000<br />

Fax: +1 (212) 403-2000<br />

z. Hd.: David C. Karp<br />

David K. Lam<br />

E-Mail: dckarp@wlrk.com<br />

dklam@wlrk.com<br />

G-49


(b) Bei Mitteilungen an die Deutsche Börse an:<br />

Deutsche Börse AG<br />

Mergenthalerallee 61<br />

65760 Eschborn<br />

Deutschland<br />

z. Hd.: Roger Müller<br />

Managing Director und General Counsel<br />

Tel.: +49 (0) 69 2 11 0<br />

Fax: +49 (0) 69 2 11 13 801<br />

E-Mail: roger.mueller@deutsche-boerse.com<br />

mit einer Kopie (die keine Mitteilung darstellt) an:<br />

Linklaters LLP<br />

Königsallee 49-51<br />

40212 Düsseldorf<br />

Deutschland<br />

Tel.: +49-211 22 977 0<br />

Fax: +49-211 22 977 435<br />

z. Hd.: Ralph Wollburg<br />

Nikolaos Paschos<br />

E-Mail: ralph.wollburg@linklaters.com<br />

nikolaos.paschos@linklaters.com<br />

oder die vorgenannten Mitteilungen sind an andere Personen oder Adressen zu richten, die eine Partei schriftlich<br />

zum Empfang von Mitteilungen bestimmt hat.<br />

Ziffer 10.8. Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag (nebst Anhängen), die NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung,<br />

die Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung und die Vertraulichkeitsvereinbarung mit Datum vom 22.<br />

September 2008 zwischen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse (die ,,Vertraulichkeitsvereinbarung“)<br />

stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen, Abmachungen, Zusicherungen<br />

und Gewährleistungen, die die Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand sowohl schriftlich als auch<br />

mündlich getroffen bzw. abgegeben haben.<br />

Ziffer 10.9. Kein Vertrag zugunsten Dritter. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 7.10 (Freistellung;<br />

Directors’ and Officers’-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden)) soll dieser Vertrag<br />

anderen Personen als den unterzeichneten Parteien dieses Vertrags keine Rechte oder Ansprüche aus diesem<br />

Vertrag gewähren und gewährt diese auch nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren außerdem, dass die Rechte der<br />

Drittbegünstigten gemäß Ziffer 7.10 erst und nur dann entstehen, wenn der Wirksamkeitszeitpunkt eintritt.<br />

Ziffer 10.10. Verpflichtungen der Deutsche Börse und der NYSE Euronext. In Fällen, in denen dieser<br />

Vertrag das Tätigwerden einer Tochtergesellschaft der Holdco, der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse<br />

vorsieht, gilt, dass dieses Erfordernis eine Verpflichtung für die Holdco, die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />

Börse beinhaltet, die jeweilige Tochtergesellschaft zum Handeln zu veranlassen.<br />

Ziffer 10.11. Verkehrsteuern. Sämtlich Verkehrs-, Veräußerungs-, Gebrauchs-, Stempel-, Eintragungsund<br />

sonstigen Steuern und Gebühren (einschließlich Strafzahlungen und Zinsen) im Zusammenhang mit dem<br />

Tauschangebot oder der Verschmelzung sind von der steuerpflichtigen Partei zu zahlen; dies gilt mit der Maßgabe,<br />

dass alle Verkehrsteuern bezüglich Immobilienbeteiligungen, die sich im direkten oder indirekten Eigentum der<br />

NYSE Euronext, der Deutsche Börse oder deren jeweiligen Tochtergesellschaften befinden, von der Holdco zu<br />

zahlen sind und die Aktionäre der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse ausdrücklich nicht dafür haften.<br />

Ziffer 10.12. Begriffsbestimmungen. Alle in Annex I aufgeführten Begriffe werden auf der dem<br />

jeweiligen Begriff gegenübergestellten Seite dieses Vertrags definiert.<br />

Ziffer 10.13. Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten als teilbar und die Unwirksamkeit<br />

oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen<br />

Bestimmungen dieses Vertrags. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder deren Gültigkeit für eine Person oder<br />

einen Umstand unwirksam oder undurchsetzbar sein, (a) wird diese Bestimmung durch eine geeignete und<br />

angemessene Bestimmung ersetzt, um Ziel und Zweck dieser unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung<br />

umzusetzen, soweit dies wirksam und durchsetzbar ist, und (b) werden der übrige Vertrag und die Gültigkeit dieser<br />

Bestimmung für andere Personen oder Umstände von der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht berührt; dies<br />

gilt auch für die Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit und Gültigkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung.<br />

G-50


Ziffer 10.14. Auslegung; Aufbau.<br />

(a) Das Inhaltsverzeichnis und die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich einem<br />

erleichterten Gebrauch; sie stellen keinen Teil dieses Vertrags dar und sollen die Vertragsbestimmungen weder<br />

einschränken noch anderweitig berühren. Verweise in diesem Vertrag auf Ziffer, Anhang oder Anlage beziehen sich<br />

auf Ziffern dieses Vertrags bzw. auf Anhänge oder Anlagen zu diesem Vertrag, sofern nichts anderes angegeben ist.<br />

Die Wörter ,,einschließen“, ,,beinhalten“ oder ,,einschließlich“ werden in diesem Vertrag im Sinne von ,,ohne<br />

Einschränkung einschließen bzw. beinhalten“ verwendet. Der Begriff ,,Kenntnis der NYSE Euronext“ bezeichnet<br />

die tatsächlichen Kenntnisse der Einzelpersonen, die in Anlage II aufgeführt sind. Der Begriff ,,Kenntnis der<br />

Deutsche Börse“ bezeichnet die tatsächlichen Kenntnisse der Einzelpersonen, die in Anlage III aufgeführt sind.<br />

(b) Für die Zwecke der Angebotsbedingungen, der in Artikel VI genannten Zusicherungen und<br />

Gewährleistungen und der in Ziffer 7.1 aufgeführten Verpflichtungserklärungen gelten alle Verweise auf Euro<br />

(EUR) einschließlich US-Dollar (USD) auf der Grundlage eines Wechselkurses von 1,35 Euro (EUR) zu 1<br />

US-Dollar (USD), und umgekehrt.<br />

(c) Die Parteien haben gemeinsam an der Verhandlung und Erstellung dieses Vertrags mitgewirkt.<br />

Bei Unklarheiten oder Fragen zum Parteiwillen oder zur Auslegung ist dieser Vertrag so auszulegen, als ob er von<br />

beiden Parteien gemeinsam aufgesetzt worden wäre, und es entsteht keine Vermutung oder Beweislast, die eine<br />

Partei aufgrund ihrer Urheberschaft an einer Bestimmung dieses Vertrags bevorzugt oder benachteiligt.<br />

Ziffer 10.15. Abtretung. Keine der Vertragsparteien kann diesen Vertrag oder die Rechte, Interessen und<br />

Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen<br />

Parteien abtreten. Eine versuchte oder beabsichtigte Abtretung, die gegen die Bestimmung des vorstehenden Satzes<br />

verstößt, ist null und nichtig und ohne jegliche Wirkung. Vorbehaltlich der zwei vorstehenden Sätze ist dieser<br />

Vertrag für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger rechtsverbindlich; er wirkt zu<br />

ihren Gunsten und kann von ihnen durchgesetzt werden. ZUM ZEUGNIS DESSEN ist dieser Vertrag von den<br />

ordnungsgemäß bevollmächtigten Stellvertretern der Vertragsparteien zu dem eingangs genannten Datum ordnungsgemäß<br />

ausgefertigt worden.<br />

NYSE EURONEXT<br />

gez. Duncan L. Niederauer<br />

Name: Duncan L. Niederauer<br />

Position: Chief Executive Officer<br />

DEUTSCHE BÖRSE AG<br />

gez. Dr. Reto Francioni<br />

Name: Dr. Reto Francioni<br />

Position: Chief Executive Officer<br />

gez. Gregor Pottmeyer<br />

Name: Gregor Pottmeyer<br />

Position: Chief Financial Officer<br />

G-51


ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />

gez. Stéphane Biehler<br />

Name: Stéphane Biehler<br />

Position: Managing Director<br />

gez. Marcus P. Thompson<br />

Name: Marcus P. Thompson<br />

Position: Managing Director<br />

POMME MERGER CORPORATION<br />

gez. Stéphane Biehler<br />

Name: Stéphane Biehler<br />

Position: Vice-President<br />

gez. Marcus P. Thompson<br />

Name: Marcus P. Thompson<br />

Position: Vice-President<br />

G-52


ANNEX I:<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Definierter Begriff Seite<br />

Ablaufzeitpunkt. ................................................................ G-10<br />

AFM ........................................................................ G-9<br />

AktG ........................................................................ G-16<br />

Aktien der Verschmelzungsgesellschaft ............................................... G-11<br />

Aktien des Fortbestehenden Unternehmens ............................................. G-12<br />

Alternative Übernahmevereinbarung. ................................................. G-33<br />

Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung ............................................ G-36<br />

Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung ............................................ G-36<br />

Änderung der Zulassungsvorschriften ................................................. G-18<br />

Angebotsbedingungen ............................................................ G-10<br />

Angebotsgegenleistung ........................................................... G-9<br />

Angebotsprospekt ............................................................... G-9<br />

Angebotsveröffentlichung ......................................................... G-8<br />

Annahmezeitpunkt. .............................................................. G-11<br />

Aufsichtsbehörden ............................................................... G-18<br />

Ausgeschlossene Aktie ........................................................... G-12<br />

Auslagen. ..................................................................... G-40<br />

Ausnahmefall nach Insolvenz- und Billigkeitsrecht . ...................................... G-24<br />

<strong>BaFin</strong> ........................................................................ G-8<br />

Beendigungszeitpunkt ............................................................ G-43<br />

Belastung ..................................................................... G-23<br />

Beschlüsse zur Unternehmensführung ................................................ G-21<br />

Betroffene Mitarbeiter ............................................................ G-42<br />

Buchmäßige Anteile ............................................................. G-13<br />

CBFA........................................................................ G-18<br />

Certificate of Merger ............................................................. G-12<br />

CFIUS ....................................................................... G-25<br />

Closing ....................................................................... G-12<br />

Closing-Termin ................................................................. G-61<br />

Code. ........................................................................ G-8<br />

Deutsche Börse................................................................. G-7<br />

Deutsche Börse-Aktien ........................................................... G-7<br />

Deutsche Börse-Beendigungszahlung ................................................. G-46<br />

Deutsche Börse-Berichte .......................................................... G-21<br />

Deutsche Börse-Empfehlung ....................................................... G-7<br />

Deutsche Börse-Gremien .......................................................... G-7<br />

Deutsche Börse-Jahresabschluss ..................................................... G-26<br />

Deutsche Börsenaufsichtsbehörden. .................................................. G-26<br />

Deutsche Börse-Offenlegungsmitteilung ............................................... G-21<br />

Deutsche Börse-RSUs ............................................................ G-31<br />

Deutsche Börse-Umtauschverhältnis .................................................. G-7<br />

DGCL ....................................................................... G-11<br />

Eigene Aktien der Deutsche Börse................................................... G-23<br />

Erfasste Klage. ................................................................. G-48<br />

Erforderlicher Beschluss der NYSE Euronext (NYSE Euronext Requisite Vote). ................. G-24<br />

Exchange Act .................................................................. G-7<br />

F-4-Prospekte .................................................................. G-8<br />

FKVO........................................................................ G-25<br />

Fortbestehende Unternehmen ....................................................... G-11<br />

FPI-Status ..................................................................... G-61<br />

Führungsgremium ............................................................... G-35<br />

Genehmigungen ................................................................ G-26<br />

Geschäftsordnung des Global Executive Committee ...................................... G-25<br />

Geschäftsordnung des Holdco-Verwaltungsrats .......................................... G-17<br />

Gewerbliche Schutzrechte ......................................................... G-30<br />

G-53


Globale Drehscheibe (Global Hub) .................................................. G-20<br />

Gründungsurkunden ............................................................. G-25<br />

Gruppe Deutsche Börse........................................................... G-22<br />

Holdco ....................................................................... G-7<br />

Holdco-Aktie .................................................................. G-7<br />

Holdco-Aktien-basierte Leistungen .................................................. G-13<br />

Holdco-Aktienoption ............................................................. G-13<br />

Holdco-Gruppe ................................................................. G-17<br />

Holdco-Kapitalerhöhung .......................................................... G-42<br />

Holdco-Satzung. ................................................................ G-17<br />

Holdco-Verwaltungsrat ........................................................... G-7<br />

HSRAct...................................................................... G-25<br />

IFRS. ........................................................................ G-26<br />

IT-Vermögenswerte .............................................................. G-30<br />

Kollegium der Aufsichtsbehörden ................................................... G-18<br />

Leistungsfortsetzungszeitraum ...................................................... G-42<br />

Mehrheitsübernahmeangebot ....................................................... G-35<br />

Mindestbedingung ............................................................... G-10<br />

Mitteilung über eine Änderung der Deutsche Börse-Empfehlung ............................. G-35<br />

Mitteilung über eine Änderung der NYSE Euronext-Empfehlung ............................ G-35<br />

Neue Programme ............................................................... G-42<br />

Niederländische Gerichte .......................................................... G-48<br />

NYSE Euronext ................................................................ G-7<br />

NYSE Euronext-Aktien ........................................................... G-7<br />

NYSE Euronext-Aktien-basierte Leistung. ............................................. G-13<br />

NYSE Euronext-Aktienoption ...................................................... G-13<br />

NYSE Euronext-Aktienoptionsprogramme ............................................. G-13<br />

NYSE Euronext-Beendigungszahlung. ................................................ G-45<br />

NYSE Euronext-Berichte .......................................................... G-21<br />

NYSE Euronext-Empfehlung ....................................................... G-7<br />

NYSE Euronext-Gruppe .......................................................... G-22<br />

NYSE Euronext-Hauptversammlung ................................................. G-36<br />

NYSE Euronext-Jahresabschluss .................................................... G-26<br />

NYSE Euronext-Offenlegungsmitteilung .............................................. G-21<br />

NYSE Euronext-RSUs. ........................................................... G-31<br />

NYSE Euronext-Umtauschverhältnis ................................................. G-7<br />

NYSE Euronext-Vorzugsaktien ..................................................... G-22<br />

Person ....................................................................... G-14<br />

Prospekt für die Zulassung ........................................................ G-8<br />

Proxy Statement/Prospekt ......................................................... G-8<br />

Rechtsvorschriften ............................................................... G-26<br />

Regierungsbehörde .............................................................. G-25<br />

Registrierungsdokument. .......................................................... G-8<br />

Schweizer Tochtergesellschaften .................................................... G-22<br />

SEC......................................................................... G-8<br />

Securities Act .................................................................. G-9<br />

Selbstregulierte Deutsche Börse-Gesellschaften . . . ...................................... G-33<br />

Selbstregulierungsorgan ........................................................... G-14<br />

Steuerbehörde.................................................................. G-29<br />

Steuererklärung ................................................................. G-29<br />

Steuern ....................................................................... G-28<br />

Streiks ....................................................................... G-29<br />

Struktur der Unternehmensführung. .................................................. G-17<br />

Tauschangebot ................................................................. G-114<br />

Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung . . . ...................................... G-36<br />

Tochtergesellschaft .............................................................. G-22<br />

Treuhänder .................................................................... G-11<br />

Treuhändervertrag ............................................................... G-11<br />

G-54


Übernahmeangebot .............................................................. G-45<br />

Überschussanzahl ............................................................... G-31<br />

Überschüssige Verschmelzungsaktien ................................................. G-15<br />

Umstrukturierung nach dem Closing ................................................. G-16<br />

Umtauschfonds ................................................................. G-12<br />

Unabhängiger Prüfer............................................................. G-58<br />

US-Angebotsprospekt ............................................................ G-8<br />

US-GAAP. .................................................................... G-26<br />

Vereinbarung. .................................................................. G-25<br />

Vermögen für Spitzenbeträge....................................................... G-15<br />

Verschmelzung ................................................................. G-7<br />

Verschmelzungsbezogene Übertragungserklärung . . ...................................... G-14<br />

Verschmelzungsgegenleistung ...................................................... G-12<br />

Verschmelzungsgesellschaft ........................................................ G-7<br />

Versicherungshöchstbetrag der Deutsche Börse.......................................... G-41<br />

Versicherungshöchstbetrag der NYSE Euronext . . . ...................................... G-40<br />

Versorgungspläne ............................................................... G-27<br />

Versorgungszusagen ............................................................. G-27<br />

Vertrag ....................................................................... G-7<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung ....................................................... G-50<br />

Vertreter ...................................................................... G-38<br />

Voll Verwässerte Basis ........................................................... G-10<br />

vorsätzliche und wesentliche Vertragsverletzung . . . ...................................... G-45<br />

Wesentliche Gewerbliche Schutzrechte ................................................ G-30<br />

Wesentliche Nachteilige Auswirkung ................................................. G-48<br />

Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot ................ G-57<br />

Wesentliche Tochtergesellschaft ..................................................... G-45<br />

Wesentliche Vereinbarung ......................................................... G-29<br />

Wesentlicher Nachteil ............................................................ G-37<br />

Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen ............................................... G-25<br />

Wirksamkeitszeitpunkt. ........................................................... G-12<br />

WpÜG ....................................................................... G-7<br />

Zustellungsbevollmächtigte der Deutsche Börse......................................... G-48<br />

Zustellungsbevollmächtigte der NYSE Euronext . . . ...................................... G-48<br />

Zustimmungen ................................................................. G-37<br />

G-55


ANNEX II:<br />

Bedingungen für den Vollzug des Tauschangebots<br />

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen des Tauschangebots bzw. des vorliegenden Vertrags und in<br />

Ergänzung (und ohne Einschränkung) der Rechte der Holdco, das Tauschangebot jederzeit nach ihrem freien<br />

Ermessen zu ändern oder zu erweitern (vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags und der geltenden<br />

Rechtsvorschriften, ausdrücklich einschließlich Rule 14e-1(c) zum Exchange Act (hinsichtlich der Verpflichtung<br />

der Holdco zur Zahlung oder Rückgabe eingereichter Deutsche Börse-Aktien unmittelbar nach Beendigung oder<br />

Rücknahme des Angebots)) ist die Holdco nicht verpflichtet, wirksam eingereichte Deutsche Börse-Aktien gegen<br />

Zahlung anzunehmen oder zu zahlen, und darf die Annahme dieser Aktien gegen Zahlung oder die Zahlung<br />

aufschieben, sofern nicht alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind (oder nicht auf alle dieser Bedingungen wie<br />

nachfolgend beschrieben verzichtet worden ist).<br />

I. Beidseitige Bedingungen. Bedingungen, auf die sowohl die NYSE Euronext als auch die Deutsche<br />

Börse gemeinschaftlich handelnd verzichten können (oder auf die im Fall von Absatz (h) entweder die NYSE<br />

Euronext oder die Deutsche Börse verzichten können), jeweils falls und soweit ein Verzicht nach dem WpÜG<br />

zulässig ist:<br />

(a) Mindestbedingung. Die Mindestbedingung muss vor dem Ablaufzeitpunkt erfüllt sein (oder zu einem<br />

späteren, von der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin, sofern die Parteien dem zustimmen).<br />

(b) Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen. Alle Wartefristen (sowie etwaige Verlängerungen), die auf<br />

das Tauschangebot und die Verschmelzung auf der Grundlage Wettbewerbsrechtlicher Genehmigungen<br />

Anwendung finden, sind abgelaufen bzw. beendet worden.<br />

(c) Registrierungsdokument (Registration Statement). Das Registrierungsdokument ist gemäß dem<br />

Securities Act vor dem Ablaufzeitpunkt wirksam geworden und ist bis zum Annahmezeitpunkt nicht<br />

Gegenstand einer Sperrverfügung oder eines Verfahrens mit dem Ziel einer solchen Verfügung.<br />

(d) Erforderlicher Beschluss der NYSE Euronext (NYSE Euronext Requisite Vote). Der Erforderliche<br />

Beschluss der NYSE Euronext ist vor dem Ablaufzeitpunkt auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />

gefasst worden.<br />

(e) Börsenzulassung. Die Holdco-Aktien, die im Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung<br />

ausgegeben werden, und diejenigen weiteren Holdco-Aktien, die gemäß diesem Vertrag in Zusammenhang<br />

mit dem Tauschangebot und der Verschmelzung ggf. noch auszugeben sind, sind zum Zeitpunkt der offiziellen<br />

Mitteilung über ihre Ausgabe zum Handel an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

und der Euronext Paris zugelassen.<br />

(f) Behördliche Verfahren. Es ist kein Verfahren, keine Maßnahme und keine Rechtsstreitigkeit einer<br />

Regierungsbehörde anhängig, das bzw. die (i) eine Untersagung des Erwerbs von Deutsche Börse-Aktien oder<br />

NYSE Euronext-Aktien durch die Holdco, eine Einschränkung oder Verhinderung des Vollzugs des Tauschangebots<br />

oder der Verschmelzung, eine Beschränkung des Eigentums der Holdco an Deutsche Börse-Aktien<br />

oder Stammaktien des Fortbestehenden Unternehmens, oder die Geltendmachung von in Bezug auf die<br />

Deutsche Börse oder die NYSE Euronext wesentlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Deutsche<br />

Börse, der NYSE Euronext oder der Holdco zum Gegenstand hat, (ii) darauf gerichtet ist, als Folge des<br />

Tauschangebots oder der Verschmelzung die Inhaberschaft oder die Führung eines wesentlichen Teils eines<br />

Geschäftszweiges oder von Vermögenswerten der Deutsche Börse, NYSE Euronext oder einer ihrer jeweiligen<br />

Tochtergesellschaften durch die Deutsche Börse oder die NYSE Euronext bzw. eine ihrer jeweiliger<br />

Tochtergesellschaften zu verhindern oder in wesentlichem Umfang einzuschränken oder in Zusammenhang<br />

mit dem Übernahmeangebot oder der Verschmelzung eine Veräußerung oder Abtrennung eines wesentlichen<br />

Teils eines Geschäftszweiges oder von Vermögenswerten der Deutsche Börse, NYSE Euronext oder einer ihrer<br />

jeweiligen Tochtergesellschaften durch diese zu erzwingen, oder (iii) zum Gegenstand hat, die Holdco oder<br />

eine ihrer Tochtergesellschaften daran zu hindern, das Geschäft der Deutsche Börse, der NYSE Euronext oder<br />

ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften in allen wesentlichen Punkten wirksam zu betreiben, mit Ausnahme<br />

solcher Einschränkungen, denen die NYSE Euronext in Bezug auf ihre Kontrolle von ,,Regulierten Tochtergesellschaften“<br />

(wie in den Gründungsurkunden der NYSE Euronext definiert) bereits gegenwärtig<br />

unterliegt.<br />

(g) Weitere Genehmigungen. (i) Die SEC hat die Anträge der NYSE Euronext und/oder ihrer jeweiligen<br />

Tochtergesellschaften und der Deutsche Börse und/oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften in Zusammenhang<br />

mit den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen gemäß Rule 19b-4 zum Exchange Act<br />

zugestimmt; (ii) das niederländische Finanzministerium hat eine Nichtbeanstandungserklärung gegenüber<br />

G-56


der Holdco abgegeben, (iii) das niederländische Finanzministerium bzw. die AFM hat die bestehenden und<br />

gegenüber der NYSE Euronext, der NYSE Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V.<br />

und der Euronext N.V. erteilten Nichtbeanstandungserklärungen gemäß §§ 5:32d oder 3:95(1)(c) des niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetzes bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, jeweils mit der Erlaubnis für<br />

die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Aktien der Euronext Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu<br />

halten; (iv) das niederländische Finanzministerium und die AFM haben die beabsichtigte Transaktion geprüft<br />

und genehmigt und die bestehende Börsenzulassung der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE Euronext, der<br />

NYSE Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V. gemäß<br />

§§ 5:26 und 2:96 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt;<br />

(v) das Kollegium der Aufsichtsbehörden (College of Regulators) und, soweit notwendig, weitere zuständige<br />

Aufsichtsbehörden haben die erforderliche Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf das Tauschangebot, die<br />

Verschmelzung und die weiteren, in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen abgegeben; (vi) die CFIUS<br />

hat, soweit erforderlich, ihre Zustimmung gemäß dem Exon-Florio Amendment erteilt; und (vii) alle weiteren<br />

erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen, Handlungen und Anmeldungen bei oder Meldungen an<br />

Regierungsbehörden, die für NYSE Euronext, Deutsche Börse oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

erforderlich sind, um das Tauschangebot und die Verschmelzung, die Ausgabe der Holdco-Aktien im<br />

Rahmen des Tauschangebots und der Verschmelzung sowie alle anderen in diesem Vertrag beabsichtigten<br />

Transaktionen durchzuführen (inklusive erforderlicher Anpassungen bestehender Börsenzulassungen) und<br />

deren Nichterteilung oder Unterlassen, einzeln oder gemeinsam, bei angemessener Betrachtungsweise<br />

voraussichtlich zu einem Wesentlichen Nachteil für die Holdco, die NYSE Euronext und die Deutsche Börse<br />

führen würden, wurden erteilt bzw. durchgeführt; diese Zustimmungen, Genehmigungen und Handlungen sind<br />

zu Bedingungen erfolgt, von denen bei angemessener Betrachtungsweise nicht zu erwarten ist, dass sie,<br />

einzeln oder gemeinsam, zu einem Wesentlichen Nachteil für die Holdco, die NYSE Euronext und die<br />

Deutsche Börse und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften führen.<br />

(h) Wesentliche Marktverschlechterung. Vor dem Ablaufzeitpunkt wurden weder der Währungshandel<br />

noch der Handel mit Schuldverschreibungen in (a) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und<br />

London, Großbritannien, oder (b) New York, New York, USA, für mehr als zwei Handelstage ausgesetzt.<br />

II. Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext. Bedingungen, auf die ausschließlich die NYSE<br />

Euronext verzichten kann:<br />

(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die<br />

Deutsche Börse. Vor dem Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang<br />

mit dem Tauschangebot auf die Deutsche Börse eingetreten.<br />

(b) Bescheide der IRS. Die NYSE Euronext hat eine oder mehrere verbindliche Auskünfte (private letter<br />

rulings) der US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) erhalten mit dem Inhalt, dass (i) die<br />

Verschmelzung als eine ,,Reorganisation“ (reorganization) im Sinne von Section 368(a) des Code und/oder<br />

die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen als ein Tausch im Sinne von Section 351(a)<br />

des Code gilt, und dass (ii) (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch US-Personen gegen Aktien<br />

der Holdco als Ausnahme von Section 367(a)(1) des Code gemäß Treasury Regulation Sections<br />

1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) zu qualifizieren ist, und (B) auf jede US-Person, die NYSE<br />

Euronext-Aktien überträgt und ein ,,5% transferee shareholder“ im Sinne von Treasury Regulation Section<br />

1.367(a)-3(c)(5)(ii) ist, die Ausnahme von Section 367(a)(1) des Code Anwendung findet, sofern sie ein<br />

fünfjähriges sog. gain recognition agreement nach Treasury Regulation Section 1.367(a)-8 abschließt.<br />

III. Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche Börse. Bedingungen, auf die ausschließlich die<br />

Deutsche Börse verzichten kann:<br />

(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot auf die NYSE<br />

Euronext. Vor dem Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit<br />

dem Tauschangebot auf die NYSE Euronext eingetreten.<br />

(b) Bescheide der IRS. Die Deutsche Börse hat eine verbindliche Auskunft der IRS erhalten mit dem<br />

Inhalt, dass das Tauschangebot als Transaktion im Sinne von Section 351 des Code gilt und/oder das<br />

Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im Sinne von Section 351(a)<br />

des Code gelten.<br />

Für die Zwecke dieses Annex II ist eine ,,Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem<br />

Tauschangebot“ auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche Börse der Eintritt eines Umstandes oder mehrere<br />

Umstände bezüglich der NYSE Euronext bzw. der Deutsche Börse, die nach Einschätzung eines Unabhängigen<br />

Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung des Nettokonzernumsatzes der NYSE Euronext oder der<br />

G-57


Deutsche Börse von mindestens USD 300.000.000 im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen<br />

oder bei angemessener Betrachtungsweise voraussichtlich führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige<br />

Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht.<br />

Eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot liegt nur dann vor,<br />

wenn spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

WpÜG oder vor diesem Tag ein unabhängiger Prüfer von Deloitte oder ein anderer von der NYSE Euronext und der<br />

Deutsche Börse gemeinsam ausgesuchter Prüfer (,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung gemäß den<br />

Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine Wesentliche<br />

Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot eingetreten ist. Die NYSE Euronext oder die<br />

Deutsche Börse können jeweils verlangen, dass der Unabhängige Prüfer untersucht, ob eine Wesentliche Nachteilige<br />

Auswirkung im Zusammenhang mit dem Tauschangebot bezüglich der jeweils anderen Partei stattgefunden<br />

hat. Der Unabhängige Prüfer soll seine Prüfung außerdem ohne schuldhaftes Zögern durchführen und das Ergebnis<br />

dieser Prüfung ohne schuldhaftes Zögern in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem Wall Street Journal unter<br />

Bezugnahme auf das Tauschangebot veröffentlichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist für die<br />

NYSE Euronext und die Deutsche Börse bindend und unanfechtbar und wird unverzüglich von der NYSE Euronext<br />

und der Deutsche Börse veröffentlicht werden.<br />

G-58


Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche<br />

ÄNDERUNGSVERTRAG NR. 1<br />

zum<br />

VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />

zwischen<br />

NYSE EURONEXT<br />

DEUTSCHE BÖRSE AG<br />

ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />

und<br />

POMME MERGER CORPORATION<br />

Änderungsvertrag vom 2. Mai 2011<br />

G-59


ÄNDERUNGSVERTRAG NR. 1<br />

ZUM<br />

VERTRAG ÜBER DEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS<br />

Dieser Änderungsvertrag Nr. 1 vom 2. Mai 2011 (dieser ,,Änderungsvertrag“) zum Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar 2011 (der ,,Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss“),<br />

wird zwischen der NYSE Euronext, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (,,NYSE<br />

Euronext“), der Deutsche Börse AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

(,,Deutsche Börse“), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> Nederlands <strong>Holding</strong> N.V., einer naamloze vennotschap nach dem Recht der<br />

Niederlande (,,Holdco“) und der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />

Delaware und neu gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft der Holdco (,,Verschmelzungsgesellschaft“) abgeschlossen.<br />

PRÄAMBEL<br />

DIE PARTEIEN des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss beabsichtigen, bestimmte<br />

Bestimmungen des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wie in diesem Vertrag beschrieben zu<br />

ändern und zu ergänzen; und<br />

ALLE DEFINIERTEN BEGRIFFE, die nicht in diesem Vertrag definiert werden, haben die diesen<br />

Begriffen im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zugeordnete Bedeutung.<br />

DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren die Parteien dieses Vertrages unter Berücksichtigung der<br />

Vorbemerkungen in der Präambel und der in diesem Vertrag festgelegten Zusicherungen, Gewährleistungen,<br />

Vertragspflichten und Vereinbarungen Folgendes:<br />

1. Auswirkungen der Verschmelzung auf von bestimmten Personen gehaltene NYSE Euronext-Restricted<br />

Stock Units. Der letzte Satz von Ziffer 2.8(b) des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />

“Alle im Rahmen des Omnibus Incentive Plan der NYSE Euronext oder des Stock Incentive Plan<br />

2006 der NYSE Euronext gewährten Restricted Stock Units, die sich unmittelbar vor dem Wirksamkeitszeitpunkt<br />

im Umlauf befinden, werden (i), soweit sie noch nicht ausübbar geworden sind,<br />

zum Wirksamkeitszeitpunkt ausübbar und (ii) zum Wirksamkeitszeitpunkt ausgegeben; dies gilt mit<br />

der Maßgabe, dass (A) in Bezug auf solche Restricted Stock Units, bei denen es sich um eine<br />

aufgeschobene Vergütung (deferred compensation) im Sinne von Section 409A des Code handelt,<br />

die Ausgabe zu dem Datum stattfinden soll, zu dem sie ohne Anwendung dieser Ziffer 2.8(b)(ii)<br />

gemäß der maßgeblichen vertraglichen Vereinbarung stattgefunden hätte; und (B) in Bezug auf<br />

solche Restricted Stock Units, die gemäß Artikel 80 quaterdecies des französischen Steuergesetzbuchs<br />

steuerpflichtig sind, NYSE Euronext das Recht hat zu bestimmen, ob die Ausgabe zum<br />

Wirksamkeitszeitpunkt stattfinden soll oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemäß der maßgeblichen<br />

vertraglichen Vereinbarung ohne Anwendung dieser Ziffer 2.8(b)(ii) stattfinden würde.<br />

2. Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung. Der erste Satz von Ziffer 7.3(a) des<br />

Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />

,,Die NYSE Euronext wird im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und der NYSE Euronext-<br />

Gründungsurkunden alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um eine Hauptversammlung<br />

ihrer Aktionäre (die ,,NYSE Euronext-Hauptversammlung“) für einen von der NYSE Euronext<br />

ausgewählten Tag, jedoch spätestens für einen Tag vor dem vorgesehenen Ablaufzeitpunkt (der<br />

,,Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung“), einzuberufen, wobei dieser Tag nach Wirksamkeitserklärung<br />

des Registrierungsdokuments sein wird (wobei vereinbart ist, dass bei einer<br />

Verschiebung des vorgesehenen Ablaufzeitpunkts infolge einer Verlängerung des Tauschangebots<br />

die NYSE Euronext die NYSE Euronext-Hauptversammlung so verschieben kann, dass die NYSE<br />

Euronext-Hauptversammlung spätestens am Tage vor diesem neu angesetzten Ablaufzeitpunkt<br />

stattfindet).“ Gegenwärtig ist beabsichtigt, dass Termin der NYSE Euronext-Hauptversammlung der<br />

7. Juli 2011 sein wird.<br />

G-60


3. Bedingungen für den Vollzug des Angebots.<br />

(a) Ziffer 1.1(f) des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen<br />

geändert und neu gefasst:<br />

,,Bedingungen für das Angebot. Die Verpflichtung der Holdco, Deutsche Börse-Aktien, die wirksam<br />

eingereicht und für die vor Ablauf des Angebots der Rücktritt nicht wirksam erklärt wurde, zum<br />

Tausch anzunehmen und zu tauschen, ist ausschließlich bedingt durch die Erfüllung der in Annex II<br />

aufgeführten Bedingungen oder den Verzicht darauf (die ,,Angebotsbedingungen“), einschließlich<br />

der Mindestbedingung.“<br />

(b) Annex II zu dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss wird entsprechend<br />

dem diesem Änderungsvertrag als Annex II beigefügten Muster geändert und neu gefasst.<br />

4. Umstrukturierung nach dem Closing. Die Klausel unter Ziffer 3.1(b) des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />

,,; dies gilt mit der Maßgabe, dass die Umstrukturierung nach dem Closing jeweils, und vorbehaltlich<br />

der rechtlichen Verpflichtungen des Verwaltungsrats der Holdco und des Vorstands und<br />

Aufsichtsrats der Deutsche Börse, mit dem Ziel zu gestalten ist, den Inhabern von Deutsche<br />

Börse-Aktien, die ihre Deutsche Börse-Aktien nicht im Rahmen des Angebots tauschen, unter<br />

Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen maximal dieselbe<br />

Zahl an Holdco-Aktien je Deutsche Börse-Aktien bzw. eine Gegenleistung in maximal derselben<br />

Höhe anzubieten (ohne Berücksichtigung einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung oder<br />

gegebenenfalls geltender Vorschriften zum Einbehalt von Beträgen), die sie im Rahmen des<br />

Angebots erhalten hätten, wenn sie ihre Deutsche Börse-Aktien im Rahmen des Angebots zum<br />

Tausch eingereicht hätten, soweit nach geltenden Rechtsvorschriften nichts anderes vorgeschrieben<br />

ist (wobei Inhaber von Deutsche Börse-Aktien bei der Umstrukturierung nach dem Closing unter<br />

bestimmten Umständen eine Gegenleistung in einer anderen und, soweit nach geltenden Rechtsvorschriften<br />

zulässig, auch geringeren Höhe oder in einer anderen Form erhalten können, als sie im<br />

Rahmen des Angebots erhalten hätten).“<br />

5. Verzicht auf Bedingungen. Der letzte Satz aus Ziffer 10.3(d) des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss wird folgendermaßen geändert und neu gefasst:<br />

,,Eine vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die in Absatz II.(b) oder Absatz III.(b) von Annex II<br />

genannten Bedingungen muss, gemäß §21 Absatz 1 WpÜG, mindestens einen Geschäftstag vor dem<br />

Ablaufzeitpunkt (oder einem späteren, von der <strong>BaFin</strong> genehmigten Termin) abgegeben werden<br />

(ohne Berücksichtigung einer etwaigen Verschiebung des Ablaufzeitpunkts infolge eines Verzichts<br />

auf eine Angebotsbedingung).“<br />

6. Muster der Holdco-Satzung. Gemäß Ziffer 4.1(a) des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

haben die Parteien im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Verfahren hinsichtlich der<br />

vom Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss erfassten Transaktionen eine Fassung der Satzung der<br />

Holdco bei der SEC eingereicht, wie sie in der Anlage A zu dieser Änderungsvereinbarung beigefügt ist, die<br />

gegenwärtig von der SEC geprüft wird und die Gegenstand weitere Änderungen gemäß Ziffer 4.1(a) des Vertrags<br />

über den Unternehmenszusammenschluss sein kann.<br />

7. Begriffsbestimmungen in Annex I. Annex I des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

wird folgendermaßen geändert: (a) der definierte Begriff ,,Voll Verwässerte Basis“ wird gestrichen;<br />

(b) der Seitenverweis für ,,Mindestbedingung“ wird in einen Verweis auf Annex II geändert; und (c) die folgenden<br />

definierten Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen: ,,Belgisches Gesetz vom 2. August<br />

2002“, ,,CMVM“, ,,Euronext Lisbon“, ,,FKVO“ und ,,Weitere Deutsche Börse-Aktien“, jeweils mit Seitenverweis<br />

auf Annex II.<br />

8. Vertragsänderungen. Vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und etwaiger gegenteiliger<br />

Bestimmungen in diesem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss kann dieser Änderungsvertrag<br />

nur durch eine schriftliche, von allen Parteien dieses Vertrags ausgefertigte und unterzeichnete Urkunde geändert<br />

oder ergänzt werden, sei es bevor oder nachdem die NYSE Euronext-Aktionäre den ihnen in Zusammenhang mit<br />

dem Tauschangebot und der Verschmelzung vorgestellten Maßnahmen zugestimmt haben; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass nach einer solchen Zustimmung keine Vertragsänderung mehr ohne die zusätzliche Zustimmung<br />

der Aktionäre erfolgt, für die die geltenden Rechtsvorschriften oder die Börsenordnung einer maßgeblichen Börse<br />

eine weitere Zustimmung dieser Aktionäre vorschreiben.<br />

G-61


9. Ausfertigungen. Von diesem Änderungsvertrag können beliebig viele, separate Ausfertigungen<br />

ausgestellt werden, wobei jede Ausfertigung als eine Originalurkunde gilt; alle Ausfertigungen stellen<br />

zusammen denselben Vertrag dar.<br />

10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND. Hinsichtlich des anwendbaren<br />

Rechts und Gerichtsstands für diesen Änderungsvertrag wird Ziffer 10.5 des Vertrags über den Unternehmenszusammenschluss<br />

vollständig in diesen Änderungsvertrag aufgenommen, außer dass der Bezug auf ,,diesen<br />

Vertrag“ (oder entsprechende Deklinationen) jeweils durch Bezug auf ,,diesen Änderungsvertrag“ (bzw. entsprechende<br />

Deklinationen) ersetzt wird.<br />

11. Kein Vertrag zugunsten Dritter. Dieser Änderungsvertrag soll anderen Personen als den<br />

unterzeichneten Parteien dieses Änderungsvertrags keine Rechte oder Ansprüche aus diesem Änderungsvertrag<br />

gewähren und gewährt diese auch nicht.<br />

12. Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen dieses Änderungsvertrags gelten als teilbar und<br />

die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit<br />

der übrigen Bestimmungen dieses Änderungsvertrags. Sollte eine Bestimmung dieses Änderungsvertrags<br />

oder deren Gültigkeit für eine Person oder einen Umstand unwirksam oder undurchsetzbar sein, (a) wird diese<br />

Bestimmung durch eine geeignete und angemessene Bestimmung ersetzt, um Ziel und Zweck dieser unwirksamen<br />

oder undurchsetzbaren Bestimmung umzusetzen, soweit dies wirksam und durchsetzbar ist, und (b) werden der<br />

übrige Änderungsvertrag und die Gültigkeit dieser Bestimmung für andere Personen oder Umstände von der<br />

Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht berührt; dies gilt auch für die Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit und<br />

Gültigkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung.<br />

13. Auslegung; Aufbau.<br />

(a) Die Überschriften in diesem Änderungsvertrag dienen lediglich einem erleichterten<br />

Gebrauch; sie stellen keinen Teil dieses Änderungsvertrags dar und sollen die Vertragsbestimmungen<br />

weder einschränken noch anderweitig berühren.<br />

(b) Die Parteien haben gemeinsam an der Verhandlung und Erstellung dieses Änderungsvertrags<br />

mitgewirkt. Bei Unklarheiten oder Fragen zum Parteiwillen oder zur Auslegung ist dieser<br />

Änderungsvertrag so auszulegen, als ob er von beiden Parteien gemeinsam aufgesetzt worden wäre,<br />

und es entsteht keine Vermutung oder Beweislast, die eine Partei aufgrund ihrer Urheberschaft an einer<br />

Bestimmung dieses Änderungsvertrags bevorzugt oder benachteiligt.<br />

(c) Keine der Vertragsparteien kann diesen Änderungsvertrag oder die Rechte, Interessen<br />

und Pflichten aus diesem Änderungsvertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche<br />

Zustimmung der jeweils anderen Parteien abtreten. Eine versuchte oder beabsichtigte Abtretung, die<br />

gegen die Bestimmung des vorstehenden Satzes verstößt, ist null und nichtig und ohne jegliche<br />

Wirkung. Vorbehaltlich der zwei vorstehenden Sätze ist dieser Änderungsvertrag für die Parteien und<br />

ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger rechtsverbindlich; er wirkt zu ihren Gunsten und<br />

kann von ihnen durchgesetzt werden.<br />

14. Übriger Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss. Soweit in diesem Änderungsvertrag<br />

nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, ändert, modifiziert, ergänzt oder berührt dieser<br />

Änderungsvertrag weder implizit noch anderweitig die im Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss<br />

enthaltenen Bestimmungen, Bedingungen, Pflichten, Verpflichtungserklärungen oder Vereinbarungen, die alle<br />

vollständig in Kraft bleiben.<br />

[Der Rest dieser Seite wurde absichtlich freigelassen]<br />

G-62


ZUM ZEUGNIS DESSEN ist dieser Änderungsvertrag von den ordnungsgemäß bevollmächtigten<br />

Stellvertretern der Vertragsparteien zu dem eingangs genannten Datum ordnungsgemäß ausgefertigt worden.<br />

NYSE EURONEXT<br />

gez. Duncan L. Niederauer<br />

Position: Chief Executive Officer<br />

DEUTSCHE BÖRSE AG<br />

gez. Dr. Reto Francioni<br />

Position: Chief Executive Officer<br />

gez. Gregor Pottmeyer<br />

Position: Chief Financial Officer<br />

ALPHA BETA NETHERLANDS HOLDING N.V.<br />

gez. Stéphane Biehler<br />

Position: Managing Director<br />

gez. Marcus Thompson<br />

Position: Managing Director<br />

POMME MERGER CORPORATION<br />

gez. Stéphane Biehler<br />

Position: Vice-President<br />

gez. Marcus Thompson<br />

Position: Vice-President<br />

G-63


ANNEX II:<br />

Bedingungen für den Vollzug des Angebots<br />

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen des Angebots bzw. des vorliegenden Vertrags und in<br />

Ergänzung (und ohne Einschränkung) der Rechte der Holdco, das Angebot jederzeit nach ihrem freien Ermessen zu<br />

erweitern oder zu ändern (vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags und der geltenden Rechtsvorschriften,<br />

ausdrücklich einschließlich Rule 14e-1(c) zum Exchange Act (hinsichtlich der Verpflichtung der Holdco zur<br />

Zahlung oder Rückgabe eingereichter Deutsche Börse-Aktien unmittelbar nach Beendigung oder Rücknahme des<br />

Angebots)) ist die Holdco nicht verpflichtet, wirksam eingereichte Deutsche Börse-Aktien gegen Zahlung<br />

anzunehmen oder zu zahlen, und darf die Annahme dieser Aktien gegen Zahlung oder die Zahlung aufschieben,<br />

sofern nicht alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind (oder nicht auf alle dieser Bedingungen wie nachfolgend<br />

beschrieben verzichtet worden ist).<br />

I. Beidseitige Bedingungen. Bedingungen, auf die die Holdco nur nach gemeinschaftlicher<br />

Zustimmung sowohl der NYSE Euronext als auch der Deutsche Börse verzichteten kann (mit Ausnahme der<br />

Bedingung in Absatz (d) dieser Ziffer I, auf die nicht verzichtet werden kann, sowie mit Ausnahme der Bedingung<br />

in Absatz (g) dieser Ziffer I, auf die die Holdco nach Zustimmung entweder der NYSE Euronext oder der Deutsche<br />

Börse verzichten kann), jeweils falls und soweit ein Verzicht nach dem WpÜG zulässig ist:<br />

(a) Mindestbedingung. Zum Ablaufzeitpunkt beträgt die Summe (i) der Anzahl Deutsche<br />

Börse-Aktien, die im Rahmen des Angebots wirksam eingereicht wurden und für die der Rücktritt nicht vor<br />

dem Ablaufzeitpunkt wirksam erklärt worden ist und (ii) der Anzahl der ggf. von der Holdco zum<br />

Ablaufzeitpunkt gehaltenen Deutsche Börse-Aktien mindestens 75% der Summe (x) der Anzahl der<br />

zum Ablaufzeitpunkt ausgegebenen Deutsche Börse-Aktien und (y) der Anzahl der Weiteren Deutsche<br />

Börse-Aktien (diese Bedingung ist die ,,Mindestbedingung“).<br />

(b) Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen. Spätestens am 31. März 2012 sind (i) alle Wartefristen<br />

(sowie etwaige Verlängerungen), die auf das Angebot und die Verschmelzung gemäß dem<br />

Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung<br />

finden, abgelaufen bzw. beendet worden, und (ii) das Angebot und die Verschmelzung wurden von der<br />

EU-Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle<br />

von Unternehmenszusammenschlüssen (die ,,FKVO“) genehmigt oder gelten nach dieser als genehmigt.<br />

(c) Registrierungsdokument (Registration Statement). (i) Das Registrierungsdokument ist<br />

gemäß dem Securities Act vor dem Ablaufzeitpunkt wirksam geworden; und (ii) zum Ablaufzeitpunkt<br />

ist das Registrierungsdokument zudem nicht Gegenstand einer von der SEC gemäß Section 8(d) des<br />

Securities Act erlassenen Sperrverfügung oder eines von der SEC mit dem Ziel einer solchen Sperrverfügung<br />

eingeleiteten Verfahrens.<br />

(d) Erforderlicher Beschluss der NYSE Euronext (NYSE Euronext Requisite Vote). Der<br />

Erforderliche Beschluss der NYSE Euronext ist vor dem Ablaufzeitpunkt auf der NYSE Euronext-Hauptversammlung<br />

gefasst worden.<br />

(e) Behördliche Verfahren. Es besteht kein von einer Regierungsbehörde in den Vereinigten<br />

Staaten, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Portugal, Belgien, der<br />

Schweiz oder Luxemburg erlassenes Gesetz, Verordnung, Richtlinie, ein Verwaltungsakt oder eine einstweilige<br />

Verfügung, die den Vollzug des Angebots oder der Verschmelzung oder der Erwerb der Deutsche<br />

Börse-Aktien oder der NYSE Euronext-Aktien durch die Holdco oder deren Eigentum daran untersagt oder<br />

rechtswidrig macht.<br />

(f) Weitere Genehmigungen. Spätestens am 31. März 2012 liegen die folgenden Genehmigungen<br />

vor:<br />

(i) Die SEC hat den Anträgen der NYSE Euronext und/oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

und der Deutsche Börse und/oder ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften<br />

in Zusammenhang mit den im Rahmen des Tauschangebots und der<br />

Verschmelzung vorgesehenen Transaktionen gemäß Rule 19b-4 zum Exchange<br />

Act zugestimmt;<br />

(ii) der niederländische Finanzminister hat (auf Empfehlung der AFM) gegenüber der<br />

Holdco eine Nichtbeanstandungserklärung gemäß § 5:32d des niederländischen<br />

Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht) abgegeben, wonach es<br />

Holdco erlaubt ist, mittelbar Anteile an der Euronext Amsterdam N.V., NYSE<br />

G-64


Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und Euronext N.V.<br />

zu erwerben;<br />

(iii) der niederländische Finanzminister (auf Empfehlung der AFM) bzw. die AFM im<br />

Namen des niederländischen Finanzministers hat die bestehenden Nichtbeanstandungserklärungen<br />

gemäß §§ 5:32d des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes<br />

(Wet op het financieel toezicht) gegenüber der NYSE Euronext, der NYSE<br />

Euronext (International) B.V., der NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der<br />

Euronext N.V. bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, jeweils mit der<br />

Erlaubnis für die jeweilige Gesellschaft, direkt oder indirekt Anteile an der<br />

Euronext Amsterdam N.V. zu erwerben oder zu halten, sofern dies vom niederländischen<br />

Finanzminister oder der AMF für erforderlich gehalten wird, oder der<br />

niederländische Finanzminister und die AMF haben nicht angezeigt, dass eine<br />

solche Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />

(iv) der niederländische Finanzminister und die AFM haben das Tauschangebot und<br />

die Verschmelzung geprüft und genehmigt und die bestehende Börsenzulassung<br />

der Euronext Amsterdam N.V., der NYSE Euronext (International) B.V., der<br />

NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>) N.V. und der Euronext N.V. gemäß §§ 5:26 und 2:96<br />

des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht)<br />

bestätigt, erneuert, geändert oder neu erteilt, sofern dies vom niederländischen<br />

Finanzminister oder der AMF für erforderlich gehalten wird, oder der niederländische<br />

Finanzminister und die AMF haben nicht angezeigt, dass eine solche<br />

Bestätigung, Erneuerung, Änderung oder Neuabgabe erforderlich ist;<br />

(v) die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank) hat eine Nichtbeanstandungserklärung<br />

gemäß § 3:95(1)(c) Niederländisches Finanzaufsichtsgesetz<br />

abgegeben, wonach es der Holdco erlaubt ist, mittelbar Anteile an Euronext<br />

Amsterdam N.V., NYSE Euronext (International) B.V., NYSE Euronext (<strong>Holding</strong>)<br />

N.V. und Euronext N.V. in ihrer Eigenschaft als lizenzierte Betreiberin multilateraler<br />

Handelsplattformen zu erwerben oder die Niederländische Zentralbank<br />

(De Nederlandsche Bank) hat angezeigt, dass eine solche Nichtbeanstandungserklärung<br />

nicht erforderlich ist;<br />

(vi) das Kollegium der Aufsichtsbehörden (College of Regulators) hat die gemäß dem<br />

Memorandum of Understanding vom 24. Juni 2010 erforderliche Nichtbeanstandungserklärung<br />

in Bezug auf das Tauschangebot und die Verschmelzung abgegeben;<br />

(vii) die Hessische Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb<br />

einer bedeutenden Beteiligung an der Deutsche Börse, der Scoach Europa AG und<br />

der Eurex Frankfurt AG nicht innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Frist<br />

gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine<br />

entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />

(viii) die Börsenaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen hat den beabsichtigten indirekten<br />

Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der European Energy<br />

Exchange AG und der EEX Power Derivatives GmbH nicht innerhalb der ihr<br />

zur Verfügung stehenden Frist gemäß § 6 Abs. 1, 2 Börsengesetz untersagt oder sie<br />

hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />

(ix) die Berliner Börsenaufsichtsbehörde hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer<br />

bedeutenden Beteiligung an der Tradegate Exchange GmbH nicht innerhalb der ihr<br />

zur Verfügung stehenden Frist gemäߧ6Abs.1,2Börsengesetz untersagt oder sie hat<br />

innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben;<br />

(x) die <strong>BaFin</strong> hat den beabsichtigten indirekten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung<br />

an der European Commodity Clearing AG, der Eurex Clearing AG, der<br />

Eurex Repo GmbH, der Eurex Bonds GmbH und der Clearstream Banking AG<br />

nicht innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Frist gemäß § 2c Kreditwesengesetz<br />

untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung<br />

abgegeben;<br />

G-65


(xi) die französische Bankaufsichtsbehörde ACP hat die erforderliche Zustimmung<br />

gemäß Verordnung 96-16 der Comité de la Réglementation Bancaire et Financière<br />

(CRBF) betreffend den Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris<br />

S.A. in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut erteilt;<br />

(xii) der französische Wirtschaftsminister hat auf Grundlage einer Empfehlung der<br />

AMF die gemäß Artikel L. 421-9 II des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs<br />

(Code monétaire et financier) erforderliche Zustimmung betreffend<br />

den Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Paris S.A. und der<br />

BlueNext S.A. in ihrer Eigenschaft als Betreiber von regulierten Märkten erteilt;<br />

(xiii) die britische Finanzaufsichsbehörde FSA (Financial Services Authority) hat<br />

gemäß Chapter 1A des Teils XVIII des Financial Services and Markets Act 2000<br />

die Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der LIFFE Administration<br />

and Management erteilt;<br />

(xiv) die britische Finanzaufsichsbehörde FSA (Financial Services Authority) hat<br />

gemäß Teil XVII des Financial Services and Markets Act 2000 und Section SUP<br />

11.3.4 R des Regulatory Processes – Supervision Manual des FSA Handbook die<br />

Zustimmung zum Eigentums- und Kontrollwechsel bei der LIFFE Services<br />

Limited, der Secfinex Limited, der Smartpool Trading Limited und der Fix City<br />

Limited erteilt;<br />

(xv) die belgische Finanzaufsichtsbehörde (Autoriteit voor Financiële Diensten en<br />

Markten/Autorité des services et marchés financiers – FSMA) hat gemäß Artikel<br />

19 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zur Finanzaufsicht (,,Belgisches<br />

Gesetz vom 2. August 2002“) den Eigentums- und Kontrollwechsel bei Euronext<br />

Brüssel S.A./N.V. nicht innerhalb der ihr gemäß Artikel 19 des Belgischen<br />

Gesetzes vom 2. August 2002 zustehenden 30-Tage-Frist untersagt oder sie hat<br />

eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung in Bezug auf den Eigentumsund<br />

Kontrollwechsel bei Euronext Brüssel S.A./N.V. abgegeben ;<br />

(xvi) die Euronext Brussels S.A./N.V. hat eine Bestätigung des belgischen Finanzministeriums<br />

betreffend die Beibehaltung ihres Status als Betreiberin von regulierten<br />

und lizenzierten Märkten gemäß den Artikeln 3, 17 und 18 des Belgischen<br />

Gesetzes vom 2. August 2002 erhalten oder hat im Falle des Fehlens einer solchen<br />

Bestätigung keine gegenteilige Mitteilung des belgischen Finanzministeriums<br />

erhalten;<br />

(xvii) der portugiesische Finanzminister hat ausdrücklich seine Zustimmung zum<br />

Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon Sociedade Gestora<br />

de Mercados Regulamentados, S.A. (,,Euronext Lisbon“) nach positiver Stellungnahme<br />

der portugiesischen Finanzaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de<br />

Valores Mobiliários) (,,CMVM“) gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom<br />

31. Oktober 2007 (in der jeweils gültigen Fassung) erteilt;<br />

(xviii) der Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Euronext Lisbon SA ist bei der<br />

CMVM angemeldet worden und die CMVM hat entweder den Kontrollwechsel<br />

innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Frist nicht untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung<br />

abgegeben, jeweils gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007<br />

vom 31. Oktober 2007 (in der jeweils gültigen Fassung);<br />

(xix) der Eigentums- und Kontrollwechsel bei der Interbolsa SA ist bei der CMVM<br />

angemeldet worden und die CMVM hat entweder den Kontrollwechsel innerhalb<br />

der zur Verfügung stehenden Frist nicht untersagt oder eine Nichtbeanstandungserklärung<br />

abgegeben, jeweils gemäß Gesetzeserlass Nr. 357-C/2007 vom<br />

31. Oktober 2007 (in der jeweils gültigen Fassung);<br />

(xx) CFIUS hat eine schriftliche Erklärung dahingehend abgegeben, dass die Überprüfung<br />

des Tauschangebots und der Verschmelzung gemäß Section 721 des U.S.<br />

Defense Protection Act von 1950 abgeschlossen wurde und CFIUS zu dem<br />

Ergebnis gekommen ist, dass keine hinreichenden Bedenken aus Gründen nationaler<br />

Sicherheit bestehen, die es rechtfertigen würden, dem Präsidenten der USA<br />

G-66


die Untersagung des Tauschangebots und/oder der Verschmelzung gemäß<br />

Section 721 des U.S. Defense Protection Act von 1950 in Bezug auf den<br />

Zusammenschluss zu empfehlen und CFIUS hat mitgeteilt, dass Maßnahmen<br />

nach Section 721 in Bezug auf das Tauschangebot und die Verschmelzung nicht in<br />

Betracht kommen;<br />

(xxi) die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du<br />

Secteur Financier – CSSF) hat den beabsichtigten indirekten Erwerb der Clearstream<br />

Banking S.A., der Clearstream International S.A. und der Clearstream<br />

Services S.A. nicht innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Frist<br />

gemäß den Artikeln 6 (5), 6 (16), 18 (5) und 18 (17) des luxemburgischen<br />

Finanzmarktgesetz vom 5. April 1993 untersagt oder sie hat innerhalb dieser<br />

Frist eine entsprechende Nichtbeanstandungserklärung abgegeben; und<br />

(xxii) die luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde (Commissariat aux Assurances<br />

– CAA) hat den beabsichtigten indirekten Erwerb der Risk Transfer Re S.A.<br />

nicht innerhalb der ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Frist gemäß den<br />

Artikeln 94 1 (4) und 94 1 (15) des luxemburgischen Versicherungsgesetz vom<br />

6. Dezember 1991 untersagt oder sie hat innerhalb dieser Frist eine entsprechende<br />

Nichtbeanstandungserklärung abgegeben.<br />

(g) Wesentliche Marktverschlechterung. Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des<br />

Angebotsprospekts gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG und dem Ablaufzeitpunkt wurde weder der Währungshandel<br />

noch der Handel mit Schuldverschreibungen in (a) Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und<br />

London, Großbritannien, oder (b) New York, New York, USA, für mehr als drei aufeinander folgende<br />

Handelstage ausgesetzt.<br />

II. Mögliche Verzichtserklärungen der NYSE Euronext. Bedingungen, auf die Holdco, nach<br />

Zustimmung durch die NYSE Euronext, verzichten kann, jeweils soweit ein solcher Verzicht gemäß dem WpÜG<br />

gestattet ist:<br />

(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die Deutsche Börse. Während des<br />

Zeitraums zwischen der Veröffentlichung des Angebotsprospekts entsprechend § 14 Abs. 2 WpÜG und dem<br />

Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die Deutsche Börse eingetreten.<br />

(b) Bescheide der IRS. Bis spätestens zum Ablaufzeitpunkt hat die NYSE Euronext eine oder<br />

mehrere verbindliche Auskünfte (private letter rulings) der US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue<br />

Service) erhalten mit dem Inhalt, dass (i) die Verschmelzung als eine ,,Reorganisation“ (reorganization)im<br />

Sinne von Section 368(a) des Code und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammengenommen<br />

als ein Tausch im Sinne von Section 351(a) des Code gilt, und dass (ii) (A) die Übertragung der<br />

NYSE Euronext-Aktien durch US-Personen gegen Aktien der Holdco als Ausnahme von Section 367(a)(1)<br />

des Code gemäß Treasury Regulation Sections 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)-3(c)(9) zu qualifizieren ist,<br />

und (B) auf jede US-Person, die NYSE Euronext-Aktien überträgt und ein ,,5% transferee shareholder“im<br />

Sinne von Treasury Regulation Section 1.367(a)-3(c)(5)(ii) ist, die Ausnahme von Section 367(a)(1) des<br />

Code Anwendung findet, sofern sie ein fünfjähriges sog. gain recognition agreement nach Treasury<br />

Regulation Section 1.367(a)-8 abschließt.<br />

III. Mögliche Verzichtserklärungen der Deutsche Börse. Bedingungen, auf die Holdco nach<br />

Zustimmung der Deutsche Börse verzichten kann, jeweils soweit ein solcher Verzicht nach dem WpÜG zulässig<br />

ist:<br />

(a) Keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die NYSE Euronext. Während des<br />

Zeitraums ab der Veröffentlichung des Angebotsprospekts gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG und bis zum<br />

Ablaufzeitpunkt ist keine Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die NYSE Euronext eingetreten.<br />

(b) Bescheide der IRS. Die Deutsche Börse hat vor oder zum Ablaufzeitpunkt eine verbindliche<br />

Auskunft der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als Transaktion im Sinne von Section 351<br />

des Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung zusammengenommen als Transaktion im<br />

Sinne von Section 351(a) des Code gelten.<br />

G-67


Für die Zwecke dieses Annex II bezeichnet:<br />

1. ,,Weitere Deutsche Börse-Aktien“ die Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, die die Deutsche<br />

Börse nach der Veröffentlichung des Angebotsprospekts gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG gemäß den zum Zeitpunkt<br />

dieser Veröffentlichung bestehenden Verpflichtungen, wie etwa aufgrund ausstehenden Optionen, ausgeben kann.<br />

2. ,,Wesentliche Nachteilige Auswirkung in Bezug auf die NYSE Euronext bzw. die Deutsche<br />

Börse bezeichnet den Eintritt eines Umstandes oder mehrerer Umstände bezüglich der NYSE Euronext bzw. der<br />

Deutsche Börse, die nach Einschätzung eines Unabhängigen Prüfers allein oder gemeinsam zu einer Verschlechterung<br />

des Nettokonzernumsatzes der NYSE Euronext oder der Deutsche Börse von mindestens 300.000.000 US$<br />

im Geschäftsjahr 2011 und/oder im Geschäftsjahr 2012 führen oder nach vernünftiger Erwartung voraussichtlich<br />

führen werden, jedoch nur, soweit die jeweilige Verschlechterung nicht auf Einmaleffekten beruht. Für die Zwecke<br />

einer Wesentlichen Nachteiligen Auswirkung bezeichnet Nettokonzernumsatz der NYSE Euronext den ,,Gesamtumsatz<br />

abzüglich Aufwendungen in Verbindung mit Handelsgeschäften“ der NYSE Euronext und ihrer Konzerntochtergesellschaften,<br />

und Nettokonzernumsatz der Deutsche Börse den ,,Gesamtumsatz abzüglich<br />

volumenabhängiger Kosten“ der Deutsche Börse und ihrer Konzerntochtergesellschaften. Eine Wesentliche<br />

Nachteilige Auswirkung liegt nur dann vor, wenn spätestens am Tag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse<br />

des Tauschangebots nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG oder vor diesem Tag ein unabhängiger Prüfer der<br />

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (,,Unabhängiger Prüfer“) nach sorgfältiger Prüfung<br />

gemäß den Maßstäben eines gewissenhaften Berufsträgers eine Stellungnahme abgegeben hat, wonach eine<br />

Wesentliche Nachteilige Auswirkung eingetreten ist. Die NYSE Euronext oder die Deutsche Börse können jeweils<br />

verlangen, dass der Unabhängige Prüfer untersucht, ob eine Wesentliche Nachteilige Auswirkung im Zusammenhang<br />

mit dem Tauschangebot bezüglich der jeweils anderen Partei stattgefunden hat. Der Unabhängige Prüfer soll<br />

seine Prüfung außerdem unverzüglich durchführen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird die Holdco unverzüglich im<br />

elektronischen Bundesanzeiger, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem Wall Street Journal unter<br />

Bezugnahme auf das Tauschangebot veröffentlichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Prüfers ist bindend<br />

und unanfechtbar.<br />

G-68


ANHANG A:<br />

Muster der Satzung der Holdco 1)<br />

Anmerkungen:<br />

1) Ist in diesem Dokument als Anlage B abgedruckt.<br />

G-69


Anlage B — Entwurf der Satzung der Holdco<br />

G-70


Unverbindliche Übersetzung<br />

[TopCo] N.V.<br />

ENTWURF DER SATZUNG<br />

G-71<br />

Entwurf vom 30. April 2011


SATZUNG:<br />

KAPITEL I<br />

1 Definitionen und Auslegung<br />

1.1 In dieser Satzung haben die folgenden Begriffe jeweils die folgende Bedeutung:<br />

,,Amex-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Wirtschaftlicher Eigentümer“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.9 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Verwaltungsrat“ bezeichnet den Verwaltungsrat der Gesellschaft.<br />

,,Verwaltungsratsausschüsse“ hat die diesem Begriff in Artikel 17.7 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Geschäftsordnung des Verwaltungsrats“ hat die diesem Begriff in Artikel 17.6 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Geschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem Banken in Amsterdam, Niederlande,<br />

Frankfurt am Main, Deutschland, New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika und Paris,<br />

Frankreich, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.<br />

,,Closing-Termin“ ist [k].<br />

,,Gesellschaft“ bezeichnet die Gesellschaft, deren innere Organisation durch diese Satzung geregelt wird.<br />

,,Secretary der Gesellschaft“ hat die diesem Begriff in Artikel 14.6 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Konzentrationsbeschränkung“ hat die diesem Begriff in Artikel 35.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,NZGB“ bezeichnet das niederländische Zivilgesetzbuch.<br />

,,Spaltung“ hat die diesem Begriff in Artikel 37.2 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Deutsche Börse“ bezeichnet die Deutsche Börse AG.<br />

,,Direct Edge <strong>Holding</strong>s“ bezeichnet die Direct Edge <strong>Holding</strong>s, LLC.<br />

,,Direktor“ bezeichnet jedes Mitglied des Verwaltungsrats; sofern nicht eine andere Bedeutung offensichtlich<br />

ist, umfasst dieser Begriff jeden Geschäftsführenden Direktor und jeden Nicht geschäftsführenden<br />

Direktor.<br />

,,Ausschüttungsfähiges Eigenkapital“ bezeichnet den Teil des Eigenkapitals der Gesellschaft, der die<br />

Gesamtsumme aus dem ausgegebenen Kapital und der nach niederländischem Recht zu bildenden Rücklage<br />

übersteigt.<br />

,,EDGA“ bezeichnet die EDGA Exchange, Inc.<br />

,,EDGA-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,EDGX“ bezeichnet die EDGX Exchange, Inc.<br />

,,EDGX-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Wirksamkeitszeitpunkt“ ist [k].<br />

,,Inhaber einer Aktienhandelszulassung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,EURIBOR“ ist der Prozentsatz per annum, der von der Banking Federation der Europäischen Union für<br />

den maßgeblichen Zeitraum festgestellt wird und zum Termin der Erstausgabe von Vorzugsaktien und<br />

jeweils genau ein Jahr danach, bzw. falls der jeweilige Tag kein Geschäftstag ist, am nächsten Geschäftstag,<br />

auf der entsprechenden Bildschirmseite von Reuters angezeigt wird. Wird die vereinbarte Seite ersetzt oder<br />

ist der Dienst am betreffenden Tag nicht mehr verfügbar, kann der Verwaltungsrat eine andere Seite bzw.<br />

einen anderen Dienst für die Anzeige des entsprechenden Satzes angeben oder diesen anderweitig<br />

bestimmen.<br />

,,Euronext“ bezeichnet die Euronext N.V.<br />

,,Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden“ bezeichnet (1) den Ausschuss der Vorsitzenden der<br />

französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers), der niederländischen<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autoriteit Financiele Markten), der belgische Banken-, Finanz- und<br />

G-72


Versicherungsaufsichtsbehörde (Commission Bancaire, Financière, et des Assurances), der portugiesischen<br />

Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de Valores Mobiliários – CMVM) und der<br />

britischen Financial Services Authority (FSA) gemäß der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding)<br />

vom 24. Juni 2010 in der jeweils gültigen Fassung und (2) ein entsprechendes Nachfolgegremium,<br />

das gebildet wird, um eine für eine European Market Subsidiary zuständige Europäische Aufsichtsbehörde<br />

einzubeziehen.<br />

,,Europa“ bezeichnet (1) sämtliche Länder, in denen die Euronext, die Deutsche Börse oder eine ihrer<br />

Tochtergesellschaften einen Europäischen regulierten Markt betreiben, (2) sämtliche Mitgliedsstaaten des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums und (3) die Schweiz.<br />

,,Ausgeschlossene europäische Person“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Europäische Börsenvorschriften“ bezeichnet (1) sämtliche Rechtsvorschriften bezüglich der Regulierung<br />

von Wertpapierbörsen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Portugal und dem<br />

Vereinigten Königreich und (2) nach Bildung oder Erwerb durch die Euronext oder die Deutsche Börse<br />

eines Europäischen regulierten Markts, der sich zum Wirksamkeitszeitpunkt nicht im Eigentum der<br />

Euronext oder der Deutsche Börse befand und nicht von der Euronext oder der Deutsche Börse betrieben<br />

wurde, sämtliche Rechtsvorschriften bezüglich der Regulierung von Wertpapierbörsen in dem Land, in dem<br />

ein solcher Europäischer regulierter Markt betrieben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land,<br />

in dem ein solcher Europäischer regulierter Markt betrieben wird, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden<br />

vertreten ist und die Bildung oder der Erwerb des Europäischen regulierten Markts vom<br />

Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />

,,European Market Subsidiary“ bezeichnet jeden ,,Marktbetreiber“ (wie in der EU-Richtlinie über Märkte<br />

für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert), der (1) sich zum Wirksamkeitszeitpunkt im Eigentum der<br />

Euronext oder der Deutsche Börse befindet und sich weiterhin unmittelbar oder mittelbar im Eigentum der<br />

Gesellschaft befindet oder (2) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt durch die Euronext oder die Deutsche<br />

Börse erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in dem eine solche European Market<br />

Subsidiary tätig ist, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden vertreten ist und, im Fall (2), der Erwerb<br />

des Unternehmens vom Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />

,,Vertrauliche Informationen der European Market Subsidiary“ hat die diesem Begriff in Artikel 3.2(g)<br />

zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Europäischer regulierter Markt“ bezeichnet jeden ,,regulierten Markt“ (wie in der EU-Richtlinie über<br />

Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG definiert) in Europa, der (1) sich im Eigentum der Euronext oder<br />

der Deutsche Börse befindet und von der Euronext oder der Deutsche Börse betrieben wird und der sich zum<br />

Wirksamkeitszeitpunkt im Eigentum der Euronext oder der Deutsche Börse befand und von der Euronext<br />

oder der Deutsche Börse betrieben wurde oder (2) nach dem Wirksamkeitszeitpunkt durch die Euronext<br />

oder die Deutsche Börse gebildet oder erworben wird; dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Land, in<br />

dem ein solcher Europäischer regulierter Markt betrieben wird, im Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden<br />

vertreten ist und, im Fall (2), die Bildung oder der Erwerb des Europäischen regulierten Markts<br />

vom Verwaltungsrat genehmigt wurde.<br />

,,Europäische Aufsichtsbehörde“ bezeichnet das Euronext Kollegium der Aufsichtsbehörden, den niederländischen<br />

Finanzminister, den französischen Wirtschaftsminister, die französische Finanzaufsichtsbehörde<br />

(Autorité des Marchés Financiers), die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

(Autoriteit Financiele Markten), die belgische Banken-, Finanz- und Versicherungsaufsichtsbehörde<br />

(Commission Bancaire, Financière, et des Assurances), die französische Aufsicht für Kreditinstitute<br />

und Investmentunternehmen (Comité des Etablissements de Crédit et des Enterprises d’Investissement –<br />

CECEI), die portugiesische Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (Commisão do Mercado de Valores Mobiliários<br />

– CMVM), die britische Financial Services Authority (FSA) und jede andere staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

in einem Land Europas, in dem die Gesellschaft oder eine European Market Subsidiary<br />

einen Europäischen regulierten Markt betreibt, und zwar jeweils nur insoweit, als diese im jeweiligen<br />

Zusammenhang zuständig und vertretungsbefugt sind.<br />

,,Exchange Act“ bezeichnet den U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung.<br />

,,FPI-Status“ hat die diesem Begriff in Artikel 14.2 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats, das insbesondere für die<br />

Führung des Tagesgeschäfts der Gesellschaft verantwortlich ist.<br />

G-73


,,Hauptversammlung“ bezeichnet das Organ der Gesellschaft, das aus der Person bzw. den Personen<br />

besteht, der bzw. denen Stimmrechte als Aktionär oder auf andere Weise aus den Aktien zustehen, bzw. eine<br />

Versammlung dieser Personen (oder ihrer Vertreter) sowie weiterer Personen, die bei solchen Versammlungen<br />

anwesend sein dürfen.<br />

,,Group Chairman“ hat die diesem Begriff in Artikel 15.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Group CEO“ hat die diesem Begriff in Artikel 16.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Stellvertretender Group Chairman“ hat die diesem Begriff in Artikel 15.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Schriftlich“ bezeichnet eine Übermittlung per Brief, Telefax oder E-Mail bzw. mit einem anderen<br />

elektronischen Kommunikationsmittel, sofern die betreffende Mitteilung lesbar und reproduzierbar ist.<br />

,,Anfängliche Amtszeit des Verwaltungsrats“ hat die diesem Begriff in Artikel 14.1 zugewiesene<br />

Bedeutung.<br />

,,Anfängliche Amtszeit des CEO“ hat die diesem Begriff in Artikel 16.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Anfängliche Amtszeit des Chairman“ hat die diesem Begriff in Artikel 15.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,ISE“ bezeichnet die International Securities Exchange, LLC.<br />

,,ISE <strong>Holding</strong>s“ bezeichnet die International Securities Exchange <strong>Holding</strong>s, Inc.<br />

,,ISE-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,NYSE Arca“ bezeichnet die NYSE Arca, Inc.<br />

,,NYSE Arca Equities“ bezeichnet die NYSE Arca Equities, Inc.<br />

,,NYSE Group“ bezeichnet die NYSE Group, Inc.<br />

,,NYSE-Mitglied“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Nicht geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats, das insbesondere für<br />

die Aufsicht über die Geschäftspolitik der Geschäftsführenden Direktoren und die allgemeinen Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft verantwortlich ist.<br />

,,Stammaktie“ bezeichnet eine Stammaktie als Anteil am Kapital der Gesellschaft.<br />

,,Inhaber einer Optionshandelszulassung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene<br />

Bedeutung.<br />

,,Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene<br />

Bedeutung.<br />

,,Person“ bezeichnet natürliche Personen, Gesellschaften, Personenvereinigungen offene Handelsgesellschaften,<br />

Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Körperschaften, Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung, Trusts oder nicht rechtsfähige Organisationen sowie Regierungsbehörden und staatliche Stellen<br />

sowie deren Unterabteilungen.<br />

,,Vorzugsaktie“ bezeichnet eine kumulative Vorzugsaktie als Anteil am Kapital der Gesellschaft.<br />

,,Vorzugsdividende“ hat die diesem Begriff in Artikel 24.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.1 zugewiesene<br />

Bedeutung.<br />

,,Nachweisstichtag“ hat die diesem Begriff in Artikel 28.4 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Nahe stehende Personen“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.8 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,SEC“ bezeichnet die U.S. Securities and Exchange Commission.<br />

,,Aktie“ bezeichnet eine Aktie als Anteil am Kapital der Gesellschaft. Sofern nicht eine andere Bedeutung<br />

offensichtlich ist, umfasst dieser Begriff alle Stammaktien und Vorzugsaktien.<br />

,,Aktionär“ bezeichnet einen Inhaber einer oder mehrerer Aktien. Sofern nicht eine andere Bedeutung<br />

offensichtlich ist, umfasst dieser Begriff alle Inhaber von Stammaktien und alle Inhaber von Vorzugsaktien.<br />

Als Aktionäre gelten in jedem Fall diejenigen Personen, die nach den Rechtsvorschriften, die nach dem<br />

G-74


niederländischen Gesetz zum sachenrechtlichen Kollisionsrecht (Wet conflictenrecht goederenrecht)<br />

maßgeblich sind, Aktionäre sind.<br />

,,Konzentrationsverpflichtungen für Aktionäre“ hat die diesem Begriff in Artikel 35.2 zugewiesene<br />

Bedeutung.<br />

,,Shareholder Voting Obligations“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.2 zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Tochtergesellschaft“ bezeichnet eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft gemäß § 2:24a des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuches.<br />

,,[Topco]-Gruppe“ bezeichnet die Gesellschaft zusammen mit ihren Tochtergesellschaften.<br />

,,Vereinigte Staaten“ oder ,,USA“ bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika.<br />

,,Ausgeschlossene US-Person“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.3(c) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften“ sind die New York Stock Exchange LLC,<br />

die NYSE Market, Inc., die NYSE Regulation, Inc., die NYSE Arca, L.L.C., die NYSE Arca, Inc., die<br />

NYSE Arca Equities, Inc., die NYSE AMEX LLC, die International Securities Exchange, LLC, EDGA<br />

Exchange, Inc. und die EDGX Exchange, Inc., sowie andere Tochtergesellschaften der Gesellschaft, die<br />

vom Verwaltungsrat für die Zwecke dieser Satzung als ,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaften“<br />

bestimmt werden (einzeln jeweils als eine ,,In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft“<br />

bezeichnet).<br />

,,Vertrauliche Informationen der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft“ hat die<br />

diesem Begriff in Artikel 3.2(g) zugewiesene Bedeutung.<br />

,,Stimmrechtsbeschränkung“ hat die diesem Begriff in Artikel 34.1 zugewiesene Bedeutung.<br />

1.2 Verweise auf ,,Artikel“ beziehen sich auf Artikel dieser Satzung, soweit nicht ausdrücklich etwas<br />

anderes angegeben wird.<br />

KAPITEL II<br />

FIRMA, SITZ UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />

2 Firma, Sitz und Konzernzentrale<br />

2.1 Die Gesellschaft führt die Firma:<br />

[Topco] N.V.<br />

2.2 Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Amsterdam, Niederlande.<br />

2.3 Die [Topco]-Gruppe hat zwei Hauptverwaltungen, eine in Frankfurt am Main, Deutschland, und eine in<br />

New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika.<br />

3 Gegenstand des Unternehmens<br />

3.1 Gegenstand des Unternehmens sind:<br />

(a) die Gründung von, Beteiligung in jedweder Form an, Verwaltung sowie Beaufsichtigung von<br />

Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere solchen Unternehmen und Gesellschaften, deren<br />

Unternehmensgegenstand die folgenden Tätigkeiten umfasst: unmittelbare oder mittelbare Gründung,<br />

Entwicklung, Halten und Betrieb ein oder mehrerer Börsen oder Märkte oder anderer<br />

Einrichtungen hinsichtlich der Notierung, dem Handel, der Abwicklung (Clearing und Settlement)<br />

von Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten sowie deren Verwahrung;<br />

(b) die Finanzierung und/oder der Erwerb von Unternehmen und Gesellschaften;<br />

(c) die Aufnahme, Vergabe und Beschaffung von Kapitalmitteln, u. a. durch die Ausgabe von Anleihen,<br />

Schuldtiteln oder sonstigen Wertpapieren oder anderen verbrieften Verbindlichkeiten sowie der<br />

Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten;<br />

(d) die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, mit denen<br />

die Gesellschaft eine Gruppe bildet, sowie für Dritte;<br />

G-75


3.2<br />

(e) die Gewährung von Garantien und Bürgschaften, das Eingehen von Verpflichtungen zulasten der<br />

Gesellschaft und die Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von Unternehmen und<br />

Gesellschaften, mit denen die Gesellschaft eine Gruppe bildet sowie für Dritte;<br />

(f) die Ausübung jeglicher industrieller, finanzieller und gewerblicher Tätigkeiten;<br />

sowie jegliche Tätigkeiten, die in einem Zusammenhang damit stehen oder dafürförderlich sind, wobei dies<br />

im weitesten Sinne auszulegen ist.<br />

(a) Die Gesellschaft wird die US-Wertpapiergesetze und die zugehörigen Gesetze und Vorschriften<br />

einhalten und mit der SEC und den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

gemäß und im Umfang ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Befugnisse zusammenarbeiten und<br />

angemessene Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um ihre Bevollmächtigten zur Zusammenarbeit<br />

mit der SEC und ggf. mit den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

gemäß ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse zu veranlassen.<br />

(b) Die Gesellschaft wird die Europäischen Börsenvorschriften und die zugehörigen Gesetze und<br />

Vorschriften einhalten und mit den Europäischen Aufsichtsbehörde gemäß und im Umfang ihrer<br />

jeweiligen aufsichtsrechtlichen Befugnisse zusammenarbeiten und angemessene Schritte unternehmen,<br />

die erforderlich sind, um ihre Bevollmächtigten zur Zusammenarbeit mit den Europäischen<br />

Aufsichtsbehörde gemäß ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse zu veranlassen.<br />

(c) Die Gesellschaft, ihre Direktoren und, soweit diese an den Tätigkeiten der in den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaften beteiligt sind, die Officer der Gesellschaft sowie diejenigen Mitarbeiter,<br />

deren Hauptgeschäftssitz und Hauptwohnsitz sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, werden für<br />

die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren gemäß den US-Bundeswertpapiergesetzen<br />

und den zugehörigen Gesetzen und Vorschriften, die von der SEC angestrengt oder veranlasst werden und<br />

sich aus oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der betreffenden In den Vereinigten Staaten regulierten<br />

Tochtergesellschaft ergeben, unwiderruflich die Zuständigkeit der US-Bundesgerichte und der SEC<br />

anerkennen (und sie werden zustimmen, dass die NYSE Group als US-Bevollmächtigte für Zustellungen<br />

in solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit der NYSE Group oder einer<br />

ihrer Tochtergesellschaften fungieren kann und die ISE <strong>Holding</strong>s als US-Bevollmächtigte für Zustellungen<br />

in solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit der ISE <strong>Holding</strong>s oder einer<br />

ihrer Tochtergesellschaften), und die Gesellschaft und jeder dieser Direktoren, Officer und Mitarbeiter (bei<br />

den Direktoren, Officer und Mitarbeitern kraft Annahme der entsprechenden Position) werden darauf<br />

verzichten geltend zu machen, auch nicht im Wege eines Antrags, einer Einrede oder anderweitig in<br />

solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, dass die SEC für siepersönlich nicht zuständig ist,<br />

dass für solche Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren der Gerichtsstand ungeeignet oder das Gericht<br />

nicht zuständig ist oder dass der Gegenstand der Rechtsstreitigkeit, der Klage oder des Verfahrens nicht vor<br />

oder von dem jeweiligen Gericht bzw. der jeweiligen Behörde verfolgt werden kann.<br />

(d) Die Gesellschaft, ihre Direktoren und, soweit diese an den Tätigkeiten einer European Market Subsidiary<br />

beteiligt sind, die Officer und Mitarbeiter der Gesellschaft werden für die Zwecke von Rechtsstreitigkeiten,<br />

Klagen oder Verfahren gemäß denEuropäischen Börsenvorschriften, und den zugehörigen<br />

Gesetzen und Vorschriften die von den Europäischen Aufsichtsbehörde angestrengt oder veranlasst<br />

werden und sich aus oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der betreffenden European Market<br />

Subsidiary ergeben, unwiderruflich die Zuständigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörde und der<br />

Gerichte der Hauptstadt des Landes der jeweiligen Aufsichtsbehörde anerkennen, und die Gesellschaft<br />

und jeder dieser Direktoren, Officer und Mitarbeiter (bei den Direktoren, Officer und Mitarbeitern kraft<br />

Annahme der entsprechenden Position) werden darauf verzichten geltend zu machen, auch nicht im Wege<br />

eines Antrags, einer Einrede oder anderweitig in solchen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren,<br />

dass die Europäischen Aufsichtsbehörde für siepersönlich nicht zuständig sind, dass für solcheRechtsstreitigkeiten,<br />

Klagen oder Verfahren der Gerichtsstand ungeeignet oder das Gericht nicht zuständig ist<br />

oder dass der Gegenstand der Rechtsstreitigkeit, der Klage oder des Verfahrens nicht vor oder von dem<br />

jeweiligen Gericht bzw. der jeweiligen Aufsichtsbehörde verfolgt werden kann.<br />

(e) Die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft werden jederzeit zur Einsichtnahme und Anfertigung<br />

von Kopien durch (i) die SEC, (ii) jede der europäischen Aufsichtsbehörden, (iii) jede In den<br />

Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft, soweit diese Bücher und Aufzeichnungen mit der<br />

Tätigkeit der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft oder einer anderen In den<br />

Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft, in Bezug auf die der In den Vereinigten Staaten<br />

G-76


egulierten Tochtergesellschaft die aufsichtsrechtlichen Befugnisse oder die aufsichtsrechtliche<br />

Überwachung obliegt, in Zusammenhang stehen, und (iv) jede European Market Subsidiary, soweit<br />

diese Bücher und Aufzeichnungen mit der Tätigkeit der betreffenden European Market Subsidiary<br />

oder eines Europäischen regulierten Markts, in Bezug auf den der betreffenden European Market<br />

Subsidiary die aufsichtsrechtlichen Befugnisse oder die aufsichtsrechtliche Überwachung obliegt, in<br />

Zusammenhang stehen, zur Verfügung gestellt.<br />

(f) (i) Solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine In den Vereinigten Staaten regulierte<br />

Tochtergesellschaft kontrolliert, gelten die Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftsräumlichkeiten (premises),<br />

Officer, Direktoren und Mitarbeiter der Gesellschaft für die Zwecke des Exchange Act und<br />

abhängig von der aufsichtsrechtlichen Überwachung gemäß dem Exchange Act als Bücher, Aufzeichnungen,<br />

Geschäftsräumlichkeiten (premises), Officer, Direktoren und Mitarbeiter der In den<br />

Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft; und (ii) solange die Gesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar eine European Market Subsidiary kontrolliert, gelten die Bücher, Aufzeichnungen,<br />

Geschäftsräumlichkeiten (premises), Officer, Direktoren und Mitarbeiter der Gesellschaft für die<br />

Zwecke der Europäischen Börsenvorschriften und abhängig von der aufsichtsrechtlichen Überwachung<br />

gemäß den Europäischen Börsenvorschriften als Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftsräumlichkeiten<br />

(premises), Officer, Direktoren und Mitarbeiter der European Market Subsidiary.<br />

(g) Die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit einer In den Vereinigten<br />

Staaten regulierten Tochtergesellschaft stehen, werden in den Vereinigten Staaten geführt<br />

und die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit einer European<br />

Market Subsidiaries stehen, werden im Land einer oder mehrerer European Market Subsidiaries<br />

geführt. Sofern und soweit Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft sowohl im Zusammenhang<br />

mit einer European Market Subsidiary als auch im Zusammenhang mit einer In den Vereinigten<br />

Staaten regulierten Tochtergesellschaft stehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, die Bücher und<br />

Aufzeichnungen entweder im Land einer oder mehrerer European Market Subsidiaries oder in den<br />

Vereinigten Staaten zu führen.<br />

(h) Alle vertraulichen Informationen, die die Gesellschaft erhält in Bezug auf:<br />

(i) die Selbstregulierungsfunktion einer In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />

jeweils soweit dieses Unternehmen weiterhin unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft<br />

kontrolliert wird (u. a. Disziplinarangelegenheiten, Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen<br />

bezüglich Abschlussprüfungen), die in den Büchern und Aufzeichnungen dieser In den<br />

Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft enthalten sind (die ,,Vertraulichen Informationen<br />

der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft“); oder<br />

(ii) die Selbstregulierungsfunktion einer European Market Subsidiary nach Europäischen Börsenvorschriften<br />

als Betreiber eines Europäischen regulierten Marktes (u. a. Disziplinarangelegenheiten,<br />

Handelsdaten, Handelspraktiken und Informationen bezüglich Abschlussprüfungen), die<br />

in den Büchern und Aufzeichnungen dieser European Market Subsidiary enthalten sind (die<br />

,,Vertraulichen Informationen der European Market Subsidiary“),<br />

werden jeweils (x) (außer nach Maßgabe dieses Artikels 3.2(h)) keinen anderen Personen zur Verfügung<br />

gestellt als den Direktoren, Officern, Mitarbeitern und Bevollmächtigten der Gesellschaft, die den Inhalt<br />

dieser vertraulichen Informationen berechtigterweise kennen müssen, (y) von der Gesellschaft und ihren<br />

Direktoren, Officern, Mitarbeitern und Bevollmächtigten vertraulich behandelt und (z) nicht zu kommerziellen<br />

Zwecken verwendet.<br />

Trotz der vorstehenden Bestimmungen in diesem Artikel 3.2 beschränken oder beeinträchtigen die<br />

Bestimmungen dieser Satzung nicht (x) die Rechte der SEC oder einer In den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaft auf Zugang zu den und Prüfung der Vertraulichen Informationen der In<br />

den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft gemäß den US-Wertpapiergesetzen auf Bundesebene<br />

und den zugehörigen Gesetze und Vorschriften, (y) die Rechte der Europäischen Aufsichtsbehörde<br />

oder einer European Market Subsidiary auf Zugang zu den und Prüfung der Vertraulichen Informationen der<br />

European Market Subsidiary gemäß den Europäischen Börsenvorschriften oder (z) die Fähigkeit der<br />

Direktoren, Officer, Mitarbeiter und Bevollmächtigten der Gesellschaft, (i) die Vertraulichen Informationen<br />

der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft gegenüber der SEC oder der jeweiligen In den<br />

Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft bzw. (ii) die Vertraulichen Informationen der European<br />

Market Subsidiary gegenüber den Europäischen Aufsichtsbehörde oder der jeweiligen European Market<br />

Subsidiary offenzulegen.<br />

G-77


(i) Solange die Gesellschaft eine In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar kontrolliert, werden die Gesellschaft und ihre Direktoren, Officer und Mitarbeiter die<br />

Wahrung der Unabhängigkeit der Selbstregulierungsfunktion dieser In den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaft (im Umfang der Selbstregulierungsfunktion dieser In den Vereinigten<br />

Staaten regulierten Tochtergesellschaft) sowie ihre Pflichten gegenüber Anlegern und der breiten<br />

Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen und keine Handlungen vornehmen, die die Umsetzung<br />

von Entscheidungen des Board of Directors oder der Geschäftsleitung dieser In den Vereinigten<br />

Staaten regulierten Tochtergesellschaft im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche Verantwortlichkeiten<br />

(einschließlich Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser In<br />

den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft zur Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten<br />

nach dem Exchange Act behindern würden.<br />

(j) Solange die Gesellschaft eine European Market Subsidiary unmittelbar oder mittelbar kontrolliert,<br />

werden die Gesellschaft und ihre Direktoren, Officer und Mitarbeiter die Wahrung der Unabhängigkeit<br />

der Selbstregulierungsfunktion dieser European Market Subsidiary (im Umfang der Selbstregulierungsfunktion<br />

dieser European Market Subsidiary) sowie ihre Pflichten gegenüber Anlegern<br />

und der breiten Öffentlichkeit angemessen berücksichtigen und keine Handlungen vornehmen, die<br />

die Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung dieser European<br />

Market Subsidiary im Hinblick auf deren aufsichtsrechtliche Verantwortlichkeiten (einschließlich<br />

Vollstreckungs- und Disziplinarangelegenheiten) oder die Fähigkeit dieser European Market Subsidiary<br />

zur Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten gemäß den Europäischen Börsenvorschriften behindern<br />

würden.<br />

(k) Jedes Mitglied des Verwaltungsrats muss, soweit gesetzlich zulässig, bei der Erfüllung seiner<br />

Verantwortlichkeiten als Verwaltungsratsmitglied die Auswirkungen berücksichtigen, die Handlungen<br />

der Gesellschaft haben könnten auf die Fähigkeit: (i) einer European Market Subsidiary,<br />

ihre Verantwortlichkeiten gemäß den Europäischen Börsenvorschriften als Betreiber europäischer<br />

regulierter Märkte zu erfüllen, (ii) von In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften,<br />

ihre Verantwortlichkeiten nach dem Exchange Act zu erfüllen, (iii) der In den Vereinigten Staaten<br />

regulierten Tochtergesellschaften, der NYSE Group (sofern und soweit die NYSE Group als<br />

selbständiges Unternehmen fortbesteht), der ISE <strong>Holding</strong>s (sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s<br />

als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Gesellschaft, (1) sich in einer Weise zu verhalten,<br />

die die Fähigkeit der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften, der NYSE Group<br />

(sofern und soweit die NYSE Group als selbständiges Unternehmen fortbesteht), der ISE <strong>Holding</strong>s<br />

(sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s als selbständiges Unternehmen fortbesteht) und der Gesellschaft,<br />

betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken in den Wertpapiermärkten zu verhindern,<br />

fördert und nicht behindert; (2) gerechte Handelsgrundsätze in den Wertpapiermärkten zu fördern;<br />

(3) die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Personen, die mit der Beaufsichtigung, dem Clearing,<br />

der Abwicklung und Datenverarbeitung bezüglich Wertpapiergeschäften bzw. mit deren Erleichterung<br />

befasst sind, zu fördern, (iv) alle Hindernisse für einen freien und offenen Wertpapiermarkt und<br />

ein nationales US-Wertpapiermarktsystem zu beseitigen und dessen Mechanismen zu vervollkommnen,<br />

und (v) allgemein die Anleger und das öffentliche Interesse zu schützen; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass die Bestimmungen dieses Artikels 3.2(k) keine Verpflichtung für die Direktoren,<br />

Officer oder Mitarbeiter der Gesellschaft einer anderen Person gegenüber begründen, die in diesem<br />

Artikel 3.2(k) vorstehend genannten Punkte zu berücksichtigen, ihnen ein besonderes Gewicht<br />

beizumessen oder ihre Erwägungen auf diese Punkte zu beschränken.<br />

(l) Bei der Erfüllung seiner Verantwortlichkeiten als Mitglied des Verwaltungsrats oder als Officer oder<br />

Mitarbeiter der Gesellschaft hält jeder Direktor, jeder Officer oder jeder Mitarbeiter der Gesellschaft<br />

(i) die US-Bundeswertpapiergesetze sowie die zugehörigen Gesetze und Vorschriften, (ii) die<br />

Europäischen Börsenvorschriften und die darunter verkündeten Gesetze und Vorschriften ein,<br />

(iii) arbeitet mit der SEC zusammen, (iv) arbeitet mit den Europäischen Aufsichtsbehörde zusammen,<br />

(v) arbeitet mit den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften gemäß und im<br />

Umfang ihrer Aufsichtbefugnis zusammen und (vi) arbeitet mit den European Market Subsidiaries<br />

gemäß und im Umfang ihrer aufsichtsrechtlichen Überwachung zusammen; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass die Bestimmungen dieses Artikels 3.2(l) keine Verpflichtung für die Direktoren,<br />

Officer oder Mitarbeiter der Gesellschaft einer anderen Person gegenüber begründen, die in diesem<br />

Artikel 3.2(l) vorstehend genannten Punkte zu berücksichtigen, ihnen ein besonderes Gewicht<br />

beizumessen oder ihre Erwägungen auf diese Punkte zu beschränken.<br />

G-78


(m) Die Gesellschaft wird angemessene Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit sich ihre<br />

Officer, Direktoren und Mitarbeiter vor Annahme einer entsprechenden Position bei der Gesellschaft<br />

damit einverstanden erklären und schriftlich zustimmen, dass die Bestimmungen der vorstehenden<br />

Absätze dieses Artikels 3.2 betreffend ihrer Tätigkeiten in Zusammenhang mit den In den Vereinigten<br />

Staaten regulierten Tochtergesellschaften bzw. den European Market Subsidiaries auf sie Anwendung<br />

finden.<br />

KAPITEL III<br />

SATZUNGSMÄßIGES KAPITAL; AKTIEN; AKTIENREGISTER<br />

4 Grundkapital<br />

4.1 Das satzungsmäßige Kapital der Gesellschaft beträgt eine Milliarde Euro (EUR 1.000.000.000,-).<br />

4.2 Das satzungsmäßige Kapital der Gesellschaft ist eingeteilt in fünfhundert Millionen (500.000.000) Stammaktien<br />

mit einem Nennwert von je ein Euro (EUR 1,-), laufende Nummer 1 bis 500.000.000 und fünfhundert<br />

Millionen (500.000.000) Vorzugsaktien, mit einem Nennwert von je ein Euro (EUR 1,-), laufende Nummer<br />

P1 bis P500.000.000.<br />

5 Aktien; Aktienregister<br />

5.1 Alle Aktien werden eingetragen (Namensaktien) und sind in Form eines Eintrags im Aktienregister<br />

verfügbar. Aktienurkunden werden nicht ausgegeben.<br />

5.2 Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Aktienrechts wird ein Aktienregister von der<br />

Gesellschaft oder für diese geführt, regelmäßig aktualisiert und kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />

insgesamt oder teilweise in mehrfacher Ausführung und an mehreren Orten geführt werden. Ein Teil des<br />

Aktienregisters kann im Ausland geführt werden, um einschlägige Vorschriften ausländischen Rechts oder des<br />

Regelwerks der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen zu erfüllen,<br />

an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) für Aktien notiert werden.<br />

5.3 Form und Inhalt des Aktienregisters werden vom Verwaltungsrat nach Maßgabe der Bestimmungen von<br />

Artikel 5.2 und 5.5 bestimmt.<br />

5.4 Alle Eintragungen und Anmerkungen im Register sind von einer oder mehreren zur Vertretung der<br />

Gesellschaft berechtigten Personen zu unterzeichnen.<br />

5.5 Name und Anschrift jedes Aktionärs sowie weitere Angaben, die das niederländische Recht verlangt oder<br />

der Verwaltungsrat für angemessen erachtet, sind im Aktienregister zu verzeichnen.<br />

5.6 Auf Verlangen ist einem Aktionär der Inhalt des Aktienregisters, soweit er die auf seinen Namen eingetragenen<br />

Aktien betrifft, unentgeltlich Schriftlich nachzuweisen; die entsprechend abgegebene Erklärung kann im Namen<br />

der Gesellschaft von einer Person unterzeichnet werden, die für diesen Zweck vom Verwaltungsrat zu benennen<br />

ist. Um einschlägige Vorschriften ausländischen Rechts oder des Regelwerks der New York Stock Exchange, der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen zu erfüllen, an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine<br />

(depository receipts) für Aktien notiert werden, kann die Gesellschaft jeder zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

Einsicht in das Aktienregister gewähren oder dieser gegenüber Angaben über dessen Inhalt machen.<br />

5.7 Die Bestimmungen von Artikel 5.5 und 5.6 gelten gleichermaßen für Personen, die ein Pfandrecht oder<br />

einen Nießbrauch an einer Aktie halten.<br />

KAPITEL IV<br />

AUSGABE VON AKTIEN<br />

6 Ausgabebeschluss; Bedingungen<br />

6.1 Aktien können gemäß Beschluss der Hauptversammlung oder eines anderen Organs der Gesellschaft, das<br />

durch Beschluss der Hauptversammlung für einen festen Zeitraum von höchstens fünf (5) Jahren für diesen<br />

Zweck ermächtigt wurde, ausgegeben werden. Bei der Ermächtigung sind Anzahl und Gattung der Aktien, die<br />

ausgegeben werden können, anzugeben. Die Ermächtigung kann jeweils für einen Zeitraum von höchstens<br />

fünf (5) Jahren verlängert werden. Sofern die Ermächtigung nicht etwas anderes vorsieht, kann sie nicht<br />

widerrufen werden. Ein Beschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien oder zur Ermächtigung<br />

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eines anderen Organs der Gesellschaft als zuständiges Organ für die Ausgabe von Aktien kann nur auf<br />

Vorschlag des Verwaltungsrats gefasst werden.<br />

6.2 Innerhalb von acht (8) Tagen nach einem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien oder<br />

zur Ermächtigung eines anderen Organs der Gesellschaft als zuständiges Organ für die Ausgabe von Aktien<br />

ist der vollständige Wortlaut des betreffenden Beschlusses beim niederländischen Handelsregister zu<br />

hinterlegen.<br />

6.3 Innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Ende jedes Kalenderquartals ist dem niederländischen Handelsregister<br />

jede Ausgabe von Aktien im betreffenden Kalenderquartal unter Angabe der Anzahl der ausgegebenen<br />

Aktien mitzuteilen.<br />

6.4 Ein Beschluss zur Ausgabe von Aktien muss den Ausgabekurs und die weiteren Bedingungen der Ausgabe<br />

enthalten. Der Ausgabekurs darf nicht unter dem Nennwert liegen, die Bestimmungen von § 2:80 Abs. 2 des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuches bleiben unberührt.<br />

6.5 Wenn Vorzugsaktien ausgegeben werden, ist eine Hauptversammlung einzuberufen, die spätestens vierundzwanzig<br />

(24) Monate nach dem Termin der erstmaligen Ausgabe der Vorzugsaktien abzuhalten ist. Bei<br />

dieser Hauptversammlung sind Rückkauf oder Einziehung der Vorzugsaktien zu prüfen. Beschließt die<br />

Hauptversammlung nicht, dass die Vorzugsaktien zurückzukaufen oder einzuziehen sind, so ist jeweils<br />

zwölf (12) Monate nach der letzten Hauptversammlung eine weitere Hauptversammlung einzuberufen und<br />

abzuhalten, um Rückkauf oder Einziehung der Vorzugsaktien zu prüfen, bis keine Vorzugsaktien mehr im<br />

Umlauf sind.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 6.5 finden keine Anwendung auf Vorzugsaktien, die<br />

gemäß einem Beschluss der Hauptversammlung ausgegeben wurden.<br />

6.6 Die Bestimmungen von Artikel 6.1 bis 6.3 finden entsprechend Anwendung auf die Gewährung von<br />

Rechten zur Zeichnung von Aktien, sie sind jedoch nicht auf die Ausgabe von Aktien an Personen<br />

anwendbar, die ein bereits gewährtes Recht zur Zeichnung von Aktien ausüben.<br />

7 Bezugsrechte<br />

7.1 Bei der Ausgabe von Stammaktien hat jeder Inhaber von Stammaktien, vorbehaltlich der Bestimmungen<br />

von Artikel 7.2, 7.3 und 7.6, ein Bezugsrecht entsprechend dem anteiligen Gesamtnennwert seiner<br />

Stammaktien. Inhaber von Stammaktien haben ein gleiches Bezugsrecht, wenn Rechte zur Zeichnung<br />

von Stammaktien gewährt werden.<br />

7.2 Für Stammaktien, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, für Stammaktien, die an Mitarbeiter der<br />

Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 2:24b des niederländischen Zivilgesetzbuches<br />

ausgegeben werden, und bei der Ausgabe von Vorzugsaktien haben Inhaber von Stammaktien kein<br />

Bezugsrecht. Bei der Ausgabe von Stammaktien oder Vorzugsaktien haben Inhaber von Vorzugsaktien<br />

kein Bezugsrecht.<br />

7.3 Vor jeder Ausgabe von Stammaktien kann das Bezugsrecht jeweils durch Beschluss der Hauptversammlung<br />

eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Das Bezugsrecht kann auch durch das gemäß Artikel 6.1<br />

bestimmte Organ der Gesellschaft eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, falls es durch einen<br />

Beschluss der Hauptversammlung für einen festen Zeitraum von höchstens fünf (5) Jahren eingesetzt<br />

und ermächtigt wurde, das Bezugsrecht einzuschränken oder auszuschließen. Die Ermächtigung kann<br />

jeweils für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren verlängert werden. Sofern die Ermächtigung nicht<br />

etwas anderes vorsieht, kann sie nicht widerrufen werden. Ist weniger als die Hälfte des ausgegebenen<br />

Kapitals der Gesellschaft bei einer Versammlung vertreten, so ist für einen Beschluss der Hauptversammlung,<br />

das Bezugsrecht einzuschränken oder auszuschließen oder eine entsprechende Ermächtigung vorzunehmen,<br />

eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Ein Beschluss der<br />

Hauptversammlung, das Bezugsrecht einzuschränken oder auszuschließen oder ein anderes Organ der<br />

Gesellschaft als zuständiges Organ für die Einschränkung oder den Ausschluss des Bezugsrechts zu<br />

ermächtigen, kann nur auf Vorschlag des Verwaltungsrats gefasst werden.<br />

7.4 Innerhalb von acht (8) Tagen nach einem Beschluss der Hauptversammlung, ein anderes Organ der<br />

Gesellschaft als zuständiges Organ für die Einschränkung oder den Ausschluss des Bezugsrechts zu<br />

ermächtigen, ist der vollständige Wortlaut des betreffenden Beschlusses beim niederländischen Handelsregister<br />

zu hinterlegen.<br />

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7.5 Die Gesellschaft gibt jede Ausgabe von Stammaktien mit Bezugsrechten unter Angabe der Frist, innerhalb<br />

derer die Bezugsrechte ausgeübt werden können, im niederländischen Amtsblatt (Staatscourant) und einer<br />

Zeitung mit nationaler Verbreitung – es sei denn, die Bekanntmachung erfolgt Schriftlich an alle Inhaber<br />

von Stammaktien an die von ihnen jeweils mitgeteilte Anschrift – und darüber hinaus auf eine sonstige Art<br />

und Weise bekannt, die gegebenenfalls gemäß dem Regelwerk der New York Stock Exchange, der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen, an denen Stammaktien oder Hinterlegungsscheine<br />

(depository receipts)für Stammaktien notiert werden, erforderlich ist. Die Bezugsrechte können mindestens<br />

während einer Frist von zwei Wochen nach der Anzeige im niederländischen Amtsblatt (Staatscourant)<br />

bzw. nach der Absendung der Bekanntmachung an die Aktionäre ausgeübt werden.<br />

7.6 Inhaber von Stammaktien haben kein Bezugsrecht für Stammaktien, die an eine Person ausgegeben werden,<br />

die ein bereits gewährtes Recht zur Zeichnung von Stammaktien ausübt.<br />

8 Entgelt für Aktien<br />

8.1 Bei der Zeichnung muss der volle Nennwert jeder Stammaktie gezahlt werden; falls eine Stammaktie zu<br />

einem höheren Betrag ausgegeben wird, ist zusätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen diesen Beträgen zu<br />

zahlen. Vorzugsaktien können gegen Teilzahlung ausgegeben werden, vorausgesetzt das mindestens ein<br />

Viertel des Nennwerts bei der Ausgabe zu zahlen ist.<br />

8.2 Das Entgelt für eine Aktie ist in Form einer Bareinlage zu leisten, soweit keine Sacheinlage vereinbart<br />

wurde. Zahlungen in einer anderen Währung als dem Euro können nur mit der Zustimmung der Gesellschaft<br />

und nach Maßgabe der Bestimmungen von § 2:93a des niederländischen Zivilgesetzbuches geleistet<br />

werden.<br />

8.3 Für Sacheinlagen für Aktien gelten die Bestimmungen von § 2:94b des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />

8.4 Der Verwaltungsrat kann zu jeder gewünschten Zeit den Tag, an dem weitere Zahlungen auf nicht voll<br />

eingezahlte Vorzugsaktien zu leisten sind und die Höhe der zu leistenden Zahlungen bestimmen. Der<br />

Verwaltungsrat teilt den Inhabern der Vorzugsaktien einen entsprechenden Beschluss umgehend mit;<br />

zwischen der Mitteilung und der Fälligkeit der Zahlung müssen mindestens dreißig (30) Tage liegen.<br />

8.5 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, ohne die vorherige Zustimmung der Hauptversammlung Rechtshandlungen<br />

im Zusammenhang mit Sacheinlagen für Aktien und sonstige Rechtshandlungen nach § 2:94 des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuches vorzunehmen.<br />

KAPITEL V<br />

EIGENE AKTIEN; HERABSETZUNG DES AUSGEGEBENEN KAPITALS<br />

9 Eigene Aktien<br />

9.1 Bei der Ausgabe von Aktien kann die Gesellschaft keine eigenen Aktien zeichnen.<br />

9.2 Die Gesellschaft kann voll eingezahlte Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine (depository<br />

receipts) erwerben, sofern dies entweder ohne werthaltige Gegenleistung geschieht oder:<br />

(a) das Ausschüttungsfähige Eigenkapital mindestens dem Kaufpreis entspricht; und<br />

(b) der Gesamtnennwert der zu erwerbenden Aktien oder entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository<br />

receipts) sowie der Aktien oder entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts),<br />

die bereits von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften gehalten werden, und der Aktien und<br />

entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts), die an die Gesellschaft verpfändet<br />

wurden, die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft nicht übersteigt; und<br />

(c) der Verwaltungsrat von der Hauptversammlung dazu ermächtigt wurde. Diese Ermächtigung ist<br />

höchstens achtzehn (18) Monate wirksam. In der Ermächtigung muss die Hauptversammlung die<br />

Anzahl der Aktien, die erworben werden können, die Art und Weise, in der sie erworben werden<br />

können und die zulässige Preisspanne angeben.<br />

9.3 Die Zulässigkeit des Erwerbs bestimmt sich auf Basis des Betrags des in der letzten festgestellten Bilanz<br />

ausgewiesenen Eigenkapitals, abzüglich des Gesamtbetrags aus dem Erwerbspreis für die Aktien oder<br />

entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts), dem Betrag von Darlehen gemäß Artikel 10.3<br />

und etwaiger Ausschüttungen von Gewinnen oder aus Rücklagen an Dritte, deren Leistung durch die<br />

Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften nach dem Bilanzstichtag fällig geworden ist. Ein Erwerb gemäß<br />

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Artikel 9.2 ist nicht zulässig, wenn nach dem Ende eines Geschäftsjahres mehr als sechs (6) Monate<br />

verstrichen sind, ohne dass der Jahresabschluss festgestellt wurde.<br />

9.4 Die Ermächtigung gemäß Artikel 9.2(c) ist nicht erforderlich, soweit die Gesellschaft eigene, an einer Börse<br />

notierten Aktien erwirbt, um diese auf Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der<br />

Gesellschaft im Rahmen eines für diese Mitarbeiter geltenden Plans zu übertragen.<br />

9.5 Die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 9 finden keine Anwendung auf Aktien oder entsprechende<br />

Hinterlegungsscheine (depository receipts), die die Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge<br />

erwirbt.<br />

9.6 Für den Erwerb von Aktien oder entsprechender Hinterlegungsscheine (depository receipts) durch eine<br />

Tochtergesellschaft gelten die Bestimmungen von § 2:98d des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />

9.7 Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine (depository receipts), die von der Gesellschaft gehalten<br />

werden, können gemäß Beschluss des Verwaltungsrats übertragen werden.<br />

9.8 In der Hauptversammlung können für Aktien, die von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft<br />

gehalten werden, und für Aktien, für die die Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft Hinterlegungsscheine<br />

(depository receipts) hält, keine Stimmrechte ausgeübt werden. Pfandnehmer und Nießbraucher<br />

von Aktien, die sich im Eigentum der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft befinden, sind jedoch<br />

nicht von der Ausübung von Stimmrechten ausgeschlossen, sofern das Pfandrecht bzw. der Nießbrauch<br />

bestellt wurde, bevor die Aktie in das Eigentum der Gesellschaft bzw. Tochtergesellschaft überging. Die<br />

Gesellschaft und die Tochtergesellschaften dürfen kein Stimmrecht für Aktien ausüben, an denen sie ein<br />

Pfandrecht oder einen Nießbrauch halten.<br />

10 Finanzielle Unterstützung<br />

10.1 Die Gesellschaft darf für die Zeichnung bzw. den Erwerb von Aktien oder entsprechender Hinterlegungsscheine<br />

(depository receipts) durch Dritte nicht für oder im Namen Dritter Sicherheiten gewähren den Kurs<br />

garantieren oder auf sonstige Weise einstehen oder sich verpflichten, weder allein noch gesamtschuldnerisch.<br />

Dieses Verbot gilt auch für Tochtergesellschaften.<br />

10.2 Das Verbot nach Artikel 10.1 findet keine Anwendung auf Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine<br />

(depository receipts), die von Mitarbeitern oder für Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft<br />

im Sinne von § 2:24b des niederländischen Zivilgesetzbuches gezeichnet oder erworben werden.<br />

10.3 Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften können für die Zeichnung bzw. den Erwerb von Aktien der<br />

Gesellschaft oder entsprechender Hinterlegungsscheine (depository receipts) durch Dritte Darlehen gewähern<br />

jedoch nur soweit und wie dies nach § 2:98c des niederländischen Zivilgesetzbuches zulässig ist.<br />

11 Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals<br />

11.1 Die Hauptversammlung kann eine Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft gemäß den<br />

einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Rechts beschließen, wobei ein entsprechender<br />

Beschluss nur auf Vorschlag des Verwaltungsrats gefasst werden kann. Der Beschluss muss eine Angabe<br />

der Aktien, auf die er sich bezieht, enthalten und Vorgaben zum Vollzug des Beschlusses machen.<br />

11.2 Eine Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft kann wie folgt vorgenommen werden:<br />

(a) durch Einziehung von Aktien, die von der Gesellschaft gehalten werden oder für die die Gesellschaft<br />

Hinterlegungsscheine (depository receipts) hält; oder<br />

(b) durch Herabsetzung des Nennwerts von Aktien, die durch eine Änderung dieser Satzung zu bewirken<br />

ist; oder<br />

(c) durch Einziehung von Vorzugsaktien.<br />

11.3 Werden alle ausgegebenen Vorzugsaktien eingezogen, so sind auf jede Vorzugsaktie die folgenden<br />

Zahlungen zu leisten:<br />

(a) als Rückzahlung: ein Betrag in Höhe des auf die jeweilige Vorzugsaktie gezahlten Nennbetrags; und<br />

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(b) als Ausschüttung aus dem Ausschüttungsfähigen Eigenkapital vorbehaltlich der Bestimmungen von<br />

Artikel 24.9:<br />

(i) etwaige fehlende Vorzugsdividenden für Geschäftsjahre vor dem Geschäftsjahr, in dem die<br />

Einziehung stattfindet;<br />

(ii) etwaige Vorzugsdividenden, die während des Geschäftsjahres, in dem die Einziehung stattfindet,<br />

aufgelaufen sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden; diese sind für diesen Zweck für<br />

den Zeitraum zu berechnen, der am Tag der Einziehung der Vorzugsaktie endet.<br />

11.4 Ist weniger als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft bei der Versammlung vertreten, so ist<br />

für einen Beschluss der Hauptversammlung zur Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft<br />

eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br />

11.5 Eine Herabsetzung des Nennwerts von Aktien ohne Rückzahlung muss anteilig für alle Aktien vorgenommen<br />

werden. Von diesem Grundsatz kann mit der Zustimmung aller Aktionäre abgewichen werden.<br />

11.6 In der Einladung zu einer Hauptversammlung, bei der die Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der<br />

Gesellschaft vorgeschlagen wird, sind der Zweck der Kapitalherabsetzung und die Art ihrer Durchführung<br />

anzugeben.<br />

11.7 Für eine Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft gelten darüber hinaus die Bestimmungen<br />

von §§ 2:99 und 2:100 des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />

KAPITEL VI<br />

ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN<br />

12 Übertragung von Aktien<br />

12.1 Solange Aktien oder entsprechende Hinterlegungsscheine (depository receipts) zur amtlichen Notierung in<br />

einem regulierten Markt gemäß § 2:86c des niederländischen Zivilgesetzbuches zugelassen sind, sind für<br />

eine Übertragung einer Aktie sowie die Bestellung oder Übertragung eines beschränkten Rechts daran eine<br />

entsprechende privatschriftliche Urkunde und, außer soweit die Gesellschaft Partei des Rechtsgeschäfts ist,<br />

eine Schriftliche Bestätigung der Übertragung durch die Gesellschaft erforderlich. Die Bestätigung ist in der<br />

privatschriftlichen Urkunde oder durch eine datierte Erklärung, welche die Bestätigung enthält, auf der<br />

privatschriftlichen Urkunde oder auf einer Abschrift oder einem Auszug davon, die mit der Urschrift<br />

übereinstimmen und von einem Notar für zivilrechtliche Angelegenheiten oder vom Veräußerer beglaubigt<br />

wurden, abzugeben. Die Zustellung solcher privatschriftlichen Urkunden oder mit der Urschrift übereinstimmenden<br />

Abschriften oder Auszüge an die Gesellschaft gilt als Bestätigung.<br />

12.2 Sind die Aktien oder entsprechenden Hinterlegungsscheine (depository receipts) nicht mehr zur amtlichen<br />

Notierung in einem regulierten Markt gemäß § 2:86c des niederländischen Zivilgesetzbuches zugelassen, so<br />

findet § 2:86 des niederländischen Zivilgesetzbuches Anwendung mit der Folge, dass eine Übertragung<br />

einer Aktie und die Bestellung oder Übertragung eines beschränkten Rechts unter anderem notariell zu<br />

beurkunden sind.<br />

12.3 Die Bestätigung der Übertragung durch die Gesellschaft ist von einer oder mehreren Personen zu<br />

unterzeichnen, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.<br />

12.4 Die Bestimmungen von Artikel 12.1 und 12.2 gelten entsprechend für die Zuteilung von Aktien durch<br />

Verteilung in einer oder durch eine Gemeinschaft.<br />

KAPITEL VII<br />

VERPFÄNDUNG VON AKTIEN UND NIESSBRAUCH AN AKTIEN<br />

13 Verpfändung von Aktien und Nießbrauch an Aktien<br />

13.1 Die Bestimmungen von Artikel 12 finden entsprechend Anwendung auf die Verpfändung von Aktien und<br />

die Bestellung oder Übertragung eines Nießbrauchs an Aktien.<br />

13.2 Wird ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch an einer Aktie bestellt, so können die Stimmrechte aus dieser<br />

Aktie unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Rechts an den Pfandnehmer<br />

bzw. Nießbraucher abgetreten werden. Sowohl dem Aktionär ohne Stimmrechte als auch dem Pfandnehmer<br />

bzw. Nießbraucher mit Stimmrechten stehen die Rechte zu, die das niederländische Recht den Inhabern von<br />

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Hinterlegungsscheinen (depository receipts) gewährt, die unter Mithilfe einer Gesellschaft für Anteile an<br />

ihrem Kapital ausgegeben wurden. Einem Pfandnehmer bzw. Nießbraucher ohne Stimmrechte stehen die<br />

Rechte nach dem vorstehenden Satz nicht zu.<br />

KAPITEL VIII<br />

DER VERWALTUNGSRAT<br />

14 Zusammensetzung; Vergütung; Eignung<br />

14.1 Bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 (die ,,Anfängliche Amtszeit des Verwaltungsrats“)<br />

besteht der Verwaltungsrat aus siebzehn (17) Mitgliedern und setzt sich wie folgt<br />

zusammen: ein (1) Geschäftsführender Direktor A, nämlich der Group CEO; ein (1) Direktor B, nämlich<br />

der Group Chairman; und fünfzehn (15) Nicht geschäftsführende Direktoren, nämlich sechs (6) Nicht<br />

geschäftsführende Direktoren A und neun (9) Nicht geschäftsführende Direktoren B. Unmittelbar nach<br />

Ablauf der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird die Zahl der Direktoren reduziert und der<br />

Verwaltungsrat besteht aus zwölf (12) Mitgliedern (die weder als Direktoren A noch als Direktoren B<br />

bezeichnet werden) und setzt sich wie folgt zusammen: ein (1) Geschäftsführender Direktor, nämlich der<br />

Group CEO; ein (1) Direktor, nämlich der Group Chairman; und zehn (10) Nicht geschäftsführende<br />

Direktoren. Direktoren können nur natürliche Personen sein. Soweit nach niederländischem Recht zulässig<br />

und vorbehaltlich der Bestimmungen der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und<br />

soweit nicht vor dem Closing-Termin ein Direktor als Geschäftsführender Direktor oder als Nicht<br />

geschäftsführender Direktor bestellt wird, entscheidet der Verwaltungsrat, ob ein Direktor als Geschäftsführender<br />

Direktor oder als Nicht geschäftsführender Direktor bestimmt wird.<br />

14.2 Alle Direktoren werden von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der<br />

nächsten ordentlichen Hauptversammlung oder der Wahl des jeweiligen Nachfolgers oder, falls früher, mit<br />

der Niederlegung des Amtes durch einen Direktor, seiner Abberufung oder seinem Tod eines Direktors<br />

abläuft. Während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird jeder Direktor (bzw. das entsprechende<br />

Ersatzmitglied nach Artikel 14.5) vom Verwaltungsrat für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat<br />

gemäß einer verbindlichen Nominierung bei jeder der ordentlichen Hauptversammlungen in 2012, 2013<br />

und 2014 nominiert; der Group Chairman und der Group CEO sind jedoch vom Verwaltungsrat nach Artikel<br />

15.1 und 16.1 gemäß einer verbindlichen Nominierung für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei den<br />

ordentlichen Hauptversammlungen in 2012, 2013, 2014 und 2015 zu nominieren. Unbeschadet der<br />

vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 14.2 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem<br />

Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private issuer)<br />

im Sinne von Rule 3b-4(c) bekanntgemacht unter dem Securities Exchange Act der USA gilt (dieser Status<br />

wird als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis zum Ende der<br />

Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft beibehalten wird, und (ii) die Direktoren von der<br />

Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group<br />

Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen<br />

oder Börsenzulassungsstandards bei jeder ordentlichen Hauptversammlung gewählt werden<br />

müssen, so werden die Direktoren an oder vor dem Closing-Termin von der Hauptversammlung für eine<br />

Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2015 abläuft; dies gilt mit<br />

der Maßgabe, dass der Group Chairman und der Group CEO an oder vor dem Closing-Termin erstmals für<br />

eine Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 abläuft.<br />

14.3 Die Direktoren werden von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft vertreten, oder – im<br />

Falle von Personen, die vom Verwaltungsrat für eine Bestellung zum Direktor nominiert wurden – mit der<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Verwaltungsrat eine<br />

verbindliche Nominierung gemäß § 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches zur Nominierung von<br />

Personen für eine Bestellung zu Direktoren bei der Hauptversammlung abgeben, und die Hauptversammlung<br />

bestellt im Falle einer solchen verbindlichen Nominierung Direktoren ausschließlich auf der Basis der<br />

verbindlichen Nominierungen; die Hauptversammlung kann jedoch durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft<br />

vertreten, beschließen, dass die im Rahmen einer verbindlichen Nominierung vorgeschlagenen<br />

Kandidaten nicht zu Direktoren bestellt werden, woraufhin der Verwaltungsrat berechtigt ist, für zu<br />

besetzende Verwaltungsratsitze eine neue verbindliche Nominierung für eine Bestellung zu Direktoren/zum<br />

Direktor bei einer weiteren Hauptversammlung abzugeben. Ein Direktor kann bei Beachtung der Regelungen<br />

der vorstehenden Sätze erneut bestellt werden.<br />

G-84


14.4 Die Hauptversammlung kann jederzeit mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr<br />

als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft vertreten, beschließen, einen Direktor zu<br />

suspendieren oder abzuberufen. Falls nach niederländischem Recht zulässig, kann auch der Verwaltungsrat<br />

beschließen, einen Direktor zu suspendieren. Eine Suspendierung darf insgesamt höchstens drei (3) Monate<br />

andauern. Wurde am Ende dieses Zeitraums kein Beschluss über die Beendigung der Suspendierung<br />

gefasst, so endet die Suspendierung.<br />

14.5 Im Falle der Niederlegung des Amtes durch einen Direktor, seiner Abberufung oder seinem Tod vor Ablauf<br />

der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats schlagen die Direktoren A dem Nominierungs-, Governance-<br />

und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten vor, falls ein Verwaltungsratssitz<br />

neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor A besetzt war, und schlagen die Direktoren B dem<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten vor, falls<br />

ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor B besetzt war. Wer in den<br />

Verwaltungsrat gewählt wird, um während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats einen Verwaltungsratssitz<br />

zu besetzen, der zuvor mit einem Direktor A bzw. einem Direktor B besetzt war, wird für<br />

die Zwecke von Artikel 14.1 als Direktor A bzw. Direktor B bezeichnet, stellt aber für die Zwecke von<br />

Artikel 17.8 keinen Direktor A bzw. Direktor B dar (sondern hat einen nicht bezeichneten Status), es sei<br />

denn, bei der betreffenden Person handelt es sich um den Group Chairman oder den Group CEO oder sie<br />

wurde (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors A) von den Direktoren A bzw. (im Falle<br />

eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors B) von den Direktoren B für die Neubesetzung eines Sitzes<br />

im betreffenden Verwaltungsratsausschuss vorgeschlagen.<br />

Im Falle der Niederlegung des Amtes durch den Group Chairman oder den Group CEO bzw. der<br />

Abberufung oder dem Tode des Group Chairman oder des Group CEO vor dem Ende der Anfänglichen<br />

Amtszeit des Chairman bzw. der Anfänglichen Amtszeit des CEO findet das Verfahren nach diesem Artikel<br />

14.5 entsprechend Anwendung mit der Maßgabe, dass der Vorschlag der Direktoren A bzw. der Direktoren<br />

Bfür den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und den Verwaltungsrat<br />

verbindlich ist, die dann den Vorgeschlagenen zur Bestellung für den Verwaltungsrat nominieren und ihn<br />

gleichzeitig mit seiner Bestellung durch die Hauptversammlung bis zur Beendigung der Anfänglichen<br />

Amtszeit des Group Chairman bzw. der Anfänglichen Amtszeit des Group CEO als Group Chairman bzw.<br />

Group CEO bestellen. Die besonderen Rechte, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Group Chairman<br />

und des Group CEO aus dieser Satzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats werden während der<br />

Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der Anfänglichen Amtszeit des Group CEO auf ihre<br />

jeweiligen Nachfolger übertragen.<br />

14.6 Der Verwaltungsrat kann einen company secretary (Gesellschaftssekretär) (der ,,Secretary der Gesellschaft“)<br />

bestellen, der den Verwaltungsrat unterstützt. Wird während der Anfänglichen Amtszeit des<br />

Verwaltungsrats ein Secretary der Gesellschaft bestellt, so ist die Person, die die Position des General<br />

Corporate Counsel innehat, als Secretary der Gesellschaft zu bestellen. Der Secretary der Gesellschaft hat<br />

die Befugnisse, die ihm im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung bei seiner Bestellung oder danach<br />

vom Verwaltungsrat übertragen werden.<br />

14.7 Die Gesellschaft verfügt über Richtlinien für die Vergütung des Verwaltungsrats. Die Richtlinien werden<br />

von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Personal- und Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats<br />

beschlossen. Die Vergütungsrichtlinien umfassen insbesondere die in §§ 2:383c bis 2:383e des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuches genannten Punkte, soweit diese den Verwaltungsrat betreffen.<br />

14.8 Der Verwaltungsrat legt unter Beachtung der Richtlinien gemäß Artikel 14.7 die Vergütung und die<br />

sonstigen Bedingungen des Anstellungsverhältnisses der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats fest.<br />

14.9 Vorschläge für Pläne und Regelungen zur Gewährung von Aktien oder Aktienoptionen an Direktoren sind<br />

vom Verwaltungsrat der Hauptversammlung zum Beschluss vorzulegen. Die Vorschläge müssen mindestens<br />

die Anzahl der Aktien bzw. Aktienoptionen, die dem Verwaltungsrat gewährt werden können, sowie<br />

die Kriterien enthalten, die für die Gewährung von Aktien oder Aktienoptionen bzw. die Änderung<br />

entsprechender Regelungen gelten.<br />

14.10 Ausgeschlossene US-Personen oder Ausgeschlossene europäische Personen können nicht Direktor der<br />

Gesellschaft sein.<br />

14.11 Direktor der Gesellschaft kann nur werden, wer sich Schriftlich – in Form und Inhalt für die Gesellschaft<br />

akzeptabel – damit einverstanden erklärt und zustimmt, dass die Bestimmungen in Artikel 3.2 betreffend<br />

seiner Tätigkeiten in Zusammenhang mit den In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

bzw. den European Market Subsidiaries auch auf ihn Anwendung finden.<br />

G-85


15 Chairman des Verwaltungsrats<br />

15.1 Der Verwaltungsrat bestellt einen der Direktoren zum Vorsitzenden (Chairman) des Verwaltungsrats (der<br />

,,Group Chairman“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt wird; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass der zum Closing-Termin amtierende Group Chairman eine Amtszeit hat, die mit der<br />

Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung abläuft, und er vom Verwaltungsrat bei den<br />

ordentlichen Hauptversammlungen in 2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl zum<br />

Direktor bei diesen ordentlichen Hauptversammlungen erneut zum Group Chairman bestellt wird (die<br />

gesamte mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 ablaufende Amtszeit wird als die<br />

,,Anfängliche Amtszeit des Chairman“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht vorher durch Niederlegung,<br />

Abberufung oder Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 15.1 gilt<br />

Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft den FPI-Status<br />

nach dem Closing-Termin bis zum Ende der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft<br />

beibehalten wird und (ii) die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden<br />

können, die 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren<br />

nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards bei jeder ordentlichen<br />

Hauptversammlung gewählt werden müssen, so wird der zum Closing-Termin amtierende Group Chairman<br />

für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 abläuft.<br />

Während der Anfänglichen Amtszeit des Chairman bestellt der Verwaltungsrat außerdem einen der<br />

Direktoren A zum stellvertretenden Chairman des Verwaltungsrats (,,Stellvertretender Group Chairman“).<br />

Der Stellvertretende Group Chairman übernimmt nur die Pflichten des Group Chairman gemäß<br />

Artikel 15.2.1 bei dessen Abwesenheit gemäß Artikel 15.4 und wie in Artikel 29.1 ausgeführt, er verfügt<br />

jedoch über keine der sonstigen dem Group Chairman während der Anfänglichen Amtszeit des Group<br />

Chairman übertragenen besonderen Befugnisse.<br />

15.2 Während der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman hat der Group Chairman unter anderem folgende<br />

Verantwortlichkeiten und Befugnisse:<br />

15.2.1 Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats, Einberufung der Sitzungen des Verwaltungsrats und<br />

Festlegung der Tagesordnung;<br />

15.2.2 Initiierung und Entwicklung der Gesamtstrategie der [TopCo]-Gruppe (d. h. strategische Maßnahmen,<br />

die die gesamte [TopCo]-Gruppe betreffen, sowie Maßnahmen, die eine Entscheidung über<br />

wesentliche Investitions-Priorisierungen erfordern;<br />

15.2.3 Globales Relationship Management und Repräsentation sowie globale politische und aufsichtsrechtliche<br />

Vertretung der [TopCo]-Gruppe; und<br />

15.2.4 Anhörungsrecht bei der Bestellung und Abberufung der vom Group CEO ausgewählten Mitglieder<br />

des Global Executive Committee.<br />

15.3 Nach der Anfänglichen Amtszeit des Group Chairman wird der Group Chairman zu einem Nicht<br />

geschäftsführenden Direktor und seine Verantwortlichkeiten und Befugnisse entsprechen den dann in<br />

der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats vorgesehenen Verantwortlichkeiten und Befugnissen. Die dem<br />

Group Chairman nach Maßgabe von Artikel 15.2 übertragenen besonderen Verantwortlichkeiten und<br />

Befugnisse enden mit Abschluss der Anfänglichen Amtszeit des Chairman.<br />

15.4 Wurde kein Group Chairman bestellt oder ist der Group Chairman abwesend oder verhindert, so führt bei<br />

einer Sitzung des Verwaltungsrats der Stellvertretende Group Chairman den Vorsitz, oder bei dessen<br />

Abwesenheit oder Verhinderung, ein Mitglied des Verwaltungsrats, den die Sitzungsteilnehmer für diese<br />

Sitzung mit den Aufgaben des Group Chairman betraut haben.<br />

15.5 Bis zur ersten nach dem sechsten Jahrestag des Closing-Termins stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung<br />

wird der Group Chairman sein Hauptbüro in Frankfurt, Deutschland haben und vornehmlich von<br />

dort seine Aufgaben im Hinblick auf die Geschäftsführung der [TopCo]-Gruppe wahrnehmen, während sein<br />

Zweitbüro in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika sein wird, und der Group CEO<br />

wird sein Hauptbüro in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika haben und vornehmlich<br />

von dort seine Aufgaben im Hinblick auf die Geschäftsführung der [TopCo]-Gruppe wahrnehmen, während<br />

sein Zweitbüro in Frankfurt, Deutschland sein wird; für die Bürostandorte kann im genannten Zeitraum aber<br />

auch die umgekehrte Regelung gelten, so dass der Standort des Hauptbüros des Group Chairman und des<br />

Group CEO New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika bzw. Frankfurt, Deutschland, ist,<br />

während ihre Zweitbüros in Frankfurt, Deutschland bzw. New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von<br />

Amerika sein werden.<br />

G-86


16 Group CEO<br />

16.1 Der Verwaltungsrat bestellt den Geschäftsführenden Direktor zum Chief Executive Officer der [Top-<br />

Co]-Gruppe (der ,,Group CEO“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt wird; dies gilt<br />

mit der Maßgabe, dass der zum Closing-Termin amtierende Group CEO eine Amtszeit hat, die mit der<br />

Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung abläuft, und er vom Verwaltungsrat bei den<br />

ordentlichen Hauptversammlungen 2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl zum Direktor<br />

bei diesen ordentlichen Hauptversammlungen erneut zum Group CEO bestellt wird (die gesamte mit<br />

Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 ablaufende Amtszeit wird als die ,,Anfängliche<br />

Amtszeit des CEO“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht vorher durch Abberufung, Niederlegung oder<br />

Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 16.1 gilt Folgendes: Stellt der<br />

Verwaltungsrat vor dem Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft den FPI-Status nach dem Closing-<br />

Termin bis zum Ende der Anfänglichen Amtszeit des Group CEO dauerhaft beibehalten wird und (ii) die<br />

Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die 2015 (bzw. 2016 im<br />

Falle des Group Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen<br />

Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards bei jeder ordentlichen Hauptversammlung<br />

gewählt werden müssen, so wird der zum Closing-Termin amtierende Group CEO für eine Amtszeit<br />

bestellt, die mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in 2016 abläuft.<br />

16.2 Während der Anfänglichen Amtszeit des CEO übernimmt der CEO die üblichen Funktionen eines CEO,<br />

wozu die folgenden Verantwortlichkeiten und Befugnisse gehören:<br />

16.2.1 Geschäftsführung und Verantwortung für das Ergebnis der [TopCo]-Gruppe (u. a. Verantwortung für<br />

das Jahresbudget und den Geschäftsplan);<br />

16.2.2 Initiierung und Entwicklung der Geschäftsstrategie der [TopCo]-Gruppe für die globalen Geschäftsbereiche<br />

und -regionen;<br />

16.2.3 Entwicklung des Integrationskonzepts und der Rahmendaten für die Ausgestaltung der [Top-<br />

Co]-Gruppe, u. a. in Bezug auf Systeme, Personalausstattung und Standorte, zur Vorlage beim<br />

Integrationsausschuss, und Zuständigkeit für die Umsetzung der Integration;<br />

16.2.4 Mitgliedschaft im Ausschuss für Strategieangelegenheiten; und<br />

16.2.5 Vorsitz im Global Executive Committee und das Recht die Mitglieder des Global Executive<br />

Committee auszuwählen, zu bestellen und abzuberufen, mit der Maßgabe, dass der Group CEO<br />

bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern des Global Executive<br />

Committee in enger Abstimmung mit dem Group Chairman (während der Anfänglichen Amtszeit<br />

des Group Chairman) und dem gesamten Verwaltungsrat vorgeht.<br />

17 Aufgaben, Entscheidungsprozesse und Aufgabenverteilung; Ausschüsse<br />

17.1 Vorbehaltlich der gemäß dieser Satzung auferlegten Beschränkungen, werden die Geschäfte und Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft und der [TopCo]-Gruppe durch den bzw. nach Anweisungen des Verwaltungsrats<br />

geführt bzw. geregelt.<br />

17.2 Die Nicht geschäftsführenden Direktoren beaufsichtigen die Geschäftspolitik und die Erfüllung der<br />

Aufgaben des Geschäftsführenden Direktors sowie die allgemeinen Angelegenheiten der Gesellschaft;<br />

ferner werden sie mit den in oder gemäß dieser Satzung bzw. in der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

festgelegten oder festzulegenden Aufgaben betraut.<br />

17.3 Bei der Fassung von Verwaltungsratsbeschlüssen hat jeder Direktor das Recht zur Abgabe einer Stimme.<br />

17.4 Soweit gesetzliche Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Satzung oder der Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats nichts anderes vorsehen, werden alle Beschlüsse des Verwaltungsrats mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Verwaltungsrat kann Beschlüsse nur in einer Sitzung wirksam<br />

fassen, in der mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder erschienen oder vertreten sind. Ein Mitglied des<br />

Verwaltungsrats kann ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats zu seiner Vertretung in einer Verwaltungsratssitzung<br />

und zur Stimmabgabe im Namen des ersteren Verwaltungsratsmitglieds bevollmächtigen.<br />

17.5 Beschlüsse des Verwaltungsrats über<br />

17.5.1 die Bestellung und Abberufung des Group Chairman und des Group CEO entsprechend Artikel 14.5,<br />

15.1 bzw. 16.1;<br />

17.5.2 Vorschläge zur Änderung der Satzung<br />

G-87


17.5.3 Wesensverändernde M&A-Transaktionen, die für die Zwecke dieses Artikels 17.5.3 folgende<br />

Transaktionen umfassen: (i) Transaktionen, welcher der Genehmigung durch die Hauptversammlung<br />

gemäß § 2:107a des niederländischen Zivilgesetzbuches bedürfen oder (ii) Transaktionen, die<br />

angesichts ihrer Größe und Bedeutung das Geschäft der [TopCo]-Gruppe sehr wesentlich verändern,<br />

entweder in Bezug auf den Umfang, die Ausrichtung oder die geografische Präsenz; und<br />

17.5.4 wesentliche strukturelle Änderungen, die für die Zwecke dieses Artikels 17.5.4 Folgendes umfassen:<br />

(i) Änderungen der Artikel 2.3, 14.1, 15.5 oder 17.7, (ii) Änderungen oder Erweiterungen der<br />

Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Group Chairman während der Anfänglichen Amtszeit des<br />

Chairman entsprechend Artikel 15.2, oder Änderungen oder Erweiterungen der Verantwortlichkeiten<br />

des Group Chairman nach der Anfänglichen Amtszeit des Chairman entsprechend Artikel<br />

15.3 oder (iii) Änderungen oder Erweiterungen der Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Group<br />

CEO während der Anfänglichen Amtszeit des CEO entsprechend Artikel 16.2,<br />

können nur im Wege eines Beschlusses mit der Zustimmung von sechsundsechzig Prozent (66 %) der<br />

Gesamtzahl von Direktoren gefasst werden, die im Amt wären, wenn kein Verwaltungsratssitz unbesetzt<br />

wäre und alle Direktoren ihre Aufgaben ausüben könnten.<br />

17.6 Unter gebührender Beachtung der Bestimmungen dieser Satzung kann der Verwaltungsrat weitere Regelungen<br />

hinsichtlich seiner Entscheidungsprozesse und seiner Arbeitsmethoden, seiner internen Organisation,<br />

der Zusammensetzung, Aufgaben und Organisation von Ausschüssen und sonstiger Angelegenheiten<br />

treffen, einschließlich den Verwaltungsrat, den Geschäftsführenden Direktor, die Nicht geschäftsführenden<br />

Direktoren, die vom Verwaltungsrat errichteten Ausschüsse, den Group Chairman und den Group CEO<br />

betreffender Angelegenheiten (die ,,Geschäftsordnung des Verwaltungsrats“). Während der Anfänglichen<br />

Amtszeit des Chairman und der Anfänglichen Amtszeit des CEO kann die Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats vom Verwaltungsrat jeweils im Wege eines Beschlusses geändert oder ergänzt werden, der<br />

mit einer Mehrheit von mehr als sechsundsechzig Prozent (66 %) der Gesamtzahl von Direktoren gefasst<br />

wird, die im Amt wären, wenn kein Verwaltungsratssitz unbesetzt wäre und alle Direktoren ihre Aufgaben<br />

ausüben könnten; danach kann sie durch den Verwaltungsrat entsprechend den Bestimmungen der<br />

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats geändert oder ergänzt werden. Falls eine Änderung der Geschäftsordnung<br />

des Verwaltungsrats gleichzeitig eine Änderung dieser Satzung darstellt bzw. mit den Bestimmungen<br />

dieser Satzung kollidiert, wird die Änderung erst nach einer Änderung dieser Satzung wirksam.<br />

17.7 Der Verwaltungsrat kann solche Ausschüsse einrichten, wie er als notwendig erachtet, wobei die Ausschüsse<br />

aus einem oder mehreren Mitgliedern des Verwaltungsrats bestehen können. Der Verwaltungsrat<br />

bestellt die Mitglieder jedes Ausschusses und bestimmt dessen Aufgaben. Der Verwaltungsrat kann<br />

jederzeit die Aufgaben und die Zusammensetzung jedes Ausschusses ändern, mit der Maßgabe, dass<br />

während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats diese Änderungen mittels eines Beschlusses mit<br />

einer Zustimmung von mehr als sechsundsechzig Prozent (66 %) der Gesamtzahl von Direktoren vorgenommen<br />

werden, die im Amt wären, wenn kein Verwaltungsratssitz unbesetzt wäre und alle Direktoren<br />

ihre Aufgaben ausüben könnten.<br />

Während der Anfänglichen Amtszeit des Chairman und der Anfänglichen Amtszeit des CEO bildet der<br />

Verwaltungsrat die folgenden Ausschüsse (die ,,Verwaltungsratsausschüsse“):<br />

17.7.1 Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />

17.7.2 Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />

17.7.3 Personal- und Vergütungsausschuss;<br />

17.7.4 Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />

17.7.5 Integrationsausschuss; und<br />

17.7.6 Ausschuss für Technologiefragen.<br />

17.8 Jeder der oben genannten Verwaltungsratsausschüsse besteht während der Anfänglichen Amtszeit des<br />

Verwaltungsrats aus drei Direktoren B und zwei Direktoren A. Falls ein Sitz in einem Verwaltungsratsausschuss<br />

während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats neu zu besetzen ist, schlagen die<br />

Direktoren A dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten<br />

vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor A besetzt<br />

war, und schlagen die Direktoren B dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-<br />

Ausschuss einen Ersatzkandidaten vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem<br />

Direktor B besetzt war. Ein Ersatzmitglied stellt für die Zwecke von Artikel 17.8 keinen Direktor A bzw.<br />

G-88


Direktor B dar (sondern hat einen nicht bezeichneten Status), es sei denn, bei der betreffenden Person<br />

handelt es sich um den Group Chairman oder den Group CEO oder sie wurde (im Falle eines neu zu<br />

besetzenden Sitzes eines Direktors A) von den Direktoren A bzw. (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes<br />

eines Direktors B) von den Direktoren B für die Neubesetzung eines Sitzes im betreffenden Verwaltungsratsausschuss<br />

vorgeschlagen.<br />

17.9 Während der Anfänglichen Amtszeit des Chairman, übernimmt der Group Chairman den Vorsitz des<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschusses und des Ausschusses für Strategieangelegenheiten<br />

und ist Mitglied im Personal- und Vergütungsausschuss sowie im Integrationsausschuss.<br />

Während der Anfänglichen Amtszeit des CEO, übernimmt der Group CEO den Vorsitz des Integrationsausschusses<br />

und ist Mitglied im Ausschuss für Strategieangelegenheiten.<br />

Während der Anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats, übernimmt jeweils ein Nicht geschäftsführender<br />

Direktor A den Vorsitz des Personal- und Vergütungsausschusses sowie des Prüfungs-, Finanz- und<br />

Risikoausschusses und übernimmt ein Nicht geschäftsführender Direktor B den Vorsitz des Ausschusses<br />

für Technologiefragen.<br />

17.10 Sitzungen des Verwaltungsrats oder von Verwaltungsratsausschüssen werden in Form einer förmlichen<br />

Sitzung der Direktoren bei persönlicher Anwesenheit oder in Form von Telefon- oder Videokonferenzen<br />

bzw. mittels sonstiger Kommunikationsmittel abgehalten, mit der Maßgabe, dass es allen an einer solchen<br />

Sitzung teilnehmenden Direktoren möglich sein muss, gleichzeitig miteinander zu kommunizieren. Die<br />

Teilnahme an einer auf eine der oben beschriebenen Weisen abgehaltenen Sitzung gilt als Anwesenheit bei<br />

einer solchen Sitzung.<br />

17.11 Beschlüsse des Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsausschüsse können auch außerhalb förmlicher<br />

Sitzungen Schriftlich gefasst werden, mit der Maßgabe, dass der jeweilige Beschlussvorschlag allen<br />

Direktoren bzw. Mitgliedern des jeweiligen Verwaltungsratsausschusses, die zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

im Amt sind, Schriftlich übermittelt wird und keiner von ihnen der vorgeschlagenen Art und Weise der<br />

Beschlussfassung widerspricht. Eine Schriftliche Beschlussfassung erfolgt mittels Schriftlicher Erklärungen<br />

aller Direktoren bzw. Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsratsausschusses, die zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt im Amt sind.<br />

18 Vertretung; Interessenkonflikte<br />

18.1 Die Gesellschaft wird vom Verwaltungsrat vertreten. Der Geschäftsführende Direktor ist ebenfalls zur<br />

Vertretung der Gesellschaft berechtigt.<br />

18.2 Der Verwaltungsrat kann Personen eine Generalvollmacht oder eine beschränkte Vollmacht zur Vertretung<br />

der Gesellschaft erteilen. Jede dieser Personen ist, vorbehaltlich der ihnen auferlegten Beschränkungen, zur<br />

Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Verwaltungsrat bestimmt den Umfang der Vertretungsbefugnis<br />

jeder dieser Personen.<br />

18.3 Bei einem Interessenkonflikt zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Direktoren gelten die<br />

Bestimmungen in Artikel 18.1 weiterhin uneingeschränkt, es sei denn, die Hauptversammlung hat eine oder<br />

mehrere Personen dazu bestimmt, in diesem Fall die Gesellschaft bei einem solchen Interessenkonflikt zu<br />

vertreten.<br />

19 Zustimmung zu Verwaltungsratsbeschlüssen<br />

19.1 Beschlüsse des Verwaltungsrats, die eine wesentliche Änderung der Identität oder des Wesens der<br />

Gesellschaft oder ihres Geschäftsbetriebs zur Folge haben, bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung;<br />

dies gilt in jedem Fall bei:<br />

(a) der Übertragung des gesamten oder nahezu des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft auf<br />

einen Dritten;<br />

(b) Eingehen oder Beendigung einer langfristigen Kooperation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft<br />

mit einem anderen Rechtsträger oder einer anderen Gesellschaft oder als voll haftender<br />

Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft, sofern diese<br />

Kooperation oder deren Beendigung von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft ist; und<br />

(c) Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen am Kapital einer anderen Gesellschaft durch die<br />

Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in Höhe von mindestens einem Drittel der Summe des<br />

G-89


Vermögens der Gesellschaft, die in ihrer Bilanz einschließlich Anhang oder, falls die Gesellschaft<br />

eine konsolidierte Bilanz aufstellt, in der konsolidierten Bilanz einschließlich Anhang gemäß dem<br />

letzten verabschiedeten Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesen ist.<br />

19.2 Das Nichtvorliegen einer Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Beschluss gemäß Artikel 19.1 hat<br />

keine Auswirkung auf die Befugnis des Verwaltungsrats oder eines Geschäftsführenden Direktors zur<br />

Vertretung der Gesellschaft.<br />

20 Vakanz und Handlungsunfähigkeit<br />

Ist ein Sitz im Verwaltungsrat neu zu besetzen oder ist ein Direktor nicht im Stande, seinen Pflichten<br />

nachzukommen, so ergeben sich für die individuellen und kollektiven Pflichten, Rechte und Befugnisse der<br />

übrigen Direktoren keine Änderungen gegenüber denjenigen, die vor Eintreten dieses Zustands bestanden<br />

haben; dies gilt mit der Maßgabe, dass, wenn der Sitz des Group CEO neu zu besetzen ist oder der Group<br />

CEO nicht im Stande ist, seinen Pflichten nachzukommen, die Pflichten und Aufgaben des Group CEO<br />

vorübergehend von den Nicht geschäftsführenden Direktoren oder von einer von den Nicht geschäftsführenden<br />

Direktoren dafür eingesetzten Person zu übernehmen sind. Sind alle Sitze im Verwaltungsrat neu<br />

zu besetzen oder sind alle Direktoren oder der alleinige Direktor nicht im Stande, ihren bzw. seinen<br />

Pflichten nachzukommen, ist eine oder sind mehrere dafür von der Hauptversammlung eingesetzte<br />

Personen vorübergehend mit der Führung der Geschäfte und der Regelung der Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft zu betrauen.<br />

21 Haftungsfreistellung<br />

21.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 21.3 hat die Gesellschaft jeden gegenwärtigen und ehemaligen<br />

Direktor, der im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen in Ausübung seiner Pflichten oder<br />

sonstigen von ihm gegenwärtig oder zu einem früheren Zeitpunkt im Auftrag der Gesellschaft ausgeübten<br />

Pflichten sich gegen eine (drohende) Klage verteidigt oder Gegenstand (drohender) Ermittlungen ist oder<br />

der als gegenwärtiger oder ehemaliger Direktor oder im Zusammenhang mit sonstigen von ihm gegenwärtig<br />

oder zu einem früheren Zeitpunkt im Auftrag der Gesellschaft ausgeübten Pflichten an sonstigen Rechtsverfahren<br />

beteiligt ist – mit Ausnahme von Verfahren, die in erster Linie angestrengt werden, um einen<br />

Anspruch in eigener Sache geltend zu machen (Regressansprüche im Zusammenhang mit den vorstehend in<br />

diesem Artikel 21.1 aufgeführten Klagen und Ermittlungen nicht eingeschlossen) – von allen ihm<br />

entstandenen angemessenen Kosten und Ausgaben freizustellen und alle von dem (ehemaligen) Direktor<br />

in Folge einer vorstehend in diesem Artikel 21.1 angesprochenen Handlung oder Unterlassung zu zahlenden<br />

Schadensersatzleistungen oder Bußgelder zu zahlen. Diese Haftungsfreistellung gilt auch bei von der<br />

Gesellschaft oder von einem Aktionär der Gesellschaft geltend gemachten Ansprüchen.<br />

21.2 Die in Artikel 21.1 genannten, von einem (ehemaligen) Direktor zu tragenden Kosten, Schadensersatzleistungen<br />

und Bußgelder werden von der Gesellschaft nach Erhalt einer genauen Aufstellung dieser<br />

Kosten, Schadensersatzleistungen und Bußgelder erstattet, vorbehaltlich einer Schriftlichen Verpflichtungserklärung<br />

des (ehemaligen) Direktors, dass er der Gesellschaft erstattete Beträge zurückzahlt, wenn<br />

schlussendlich festgestellt wird, dass er gemäß den Bestimmungen in diesem Artikel 21 keinen Anspruch<br />

auf Freistellung hat oder sofern und soweit später eine Versicherung dem (ehemaligen) Direktor die Kosten,<br />

Schadensersatzleistungen und/oder Bußgelder erstattet.<br />

21.3 Es besteht kein Anspruch auf Haftungsfreistellung gemäß diesem Artikel 21:<br />

(a) sofern und soweit eine solche Haftungsfreistellung nach niederländischem Recht nicht zulässig ist;<br />

(b) sofern und soweit ein zuständiges Gericht in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt hat, dass die<br />

Handlung oder Unterlassung des (ehemaligen) Direktors vorsätzlich (opzettelijk), bewusst fahrlässig<br />

(bewust roekeloos) oder schwerwiegend schuldhaft (ernstig verwijtbaar) war, es sei denn, nach<br />

niederländischem Recht gelten anderslautende Bestimmungen oder dies wäre in Anbetracht der<br />

Umstände des Falls nach den Geboten der Angemessenheit und Fairness unzumutbar; oder<br />

(c) sofern und soweit die vom (ehemaligen) Direktor zu zahlenden Kosten, Schadensersatzleistungen<br />

oder Bußgelder von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind und die Versicherung die Kosten,<br />

Schadensersatzleistungen oder Bußgelder erstattet hat.<br />

21.4 Eine Änderung dieses Artikels 21 beeinträchtigt nicht die Ansprüche eines (ehemaligen) Direktors, falls<br />

diese vor dieser Änderung gemäß diesem Artikel 21 entstanden sind, es sei denn, der (ehemalige) Direktor<br />

stimmt dieser Änderung ausdrücklich zu. Liegt keine ausdrückliche Zustimmung vor, so bestehen die der<br />

G-90


Gesellschaft aus diesem Artikel 21 erwachsenden Pflichten so, als wäre die Änderung nicht erfolgt, jedoch<br />

nur soweit die entsprechende Änderung zu einer Beeinträchtigung der Ansprüche des (ehemaligen)<br />

Direktors führt. Die Haftungsfreistellung gilt auch für Erben eines (ehemaligen) Direktors.<br />

21.5 Der betroffene (ehemalige) Direktor hat den Anweisungen der Gesellschaft hinsichtlich der Art und Weise<br />

seiner Verteidigung Folge zu leisten und sich im Voraus mit der Gesellschaft über die Art und Weise seiner<br />

Verteidigung abzustimmen. Ohne die vorherige Schriftliche Zustimmung der Gesellschaft wird der<br />

betroffene (ehemalige) Direktor (i) keine persönliche Haftung anerkennen, (ii) auf keine Verteidigungsmittel<br />

verzichten und (iii) keinem Vergleich zustimmen.<br />

21.6 Die Gesellschaft kann eine Haftpflichtversicherung zugunsten der (ehemaligen) Direktoren abschließen.<br />

Hat die Gesellschaft eine Haftpflichtversicherung zugunsten eines (ehemaligen) Direktors abgeschlossen,<br />

so hat sich dieser soweit angemessen gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertrags zu verhalten.<br />

21.7 Für alle aus diesem Artikel 21 entstehenden Rechte und Pflichten gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten<br />

zwischen der Gesellschaft und einem (ehemaligen) Direktor, die sich im Zusammenhang mit dieser<br />

Haftungsfreistellung ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung des niederländischen Schiedsgerichtsinstituts<br />

NAI endgültig entschieden. Das Schiedsgericht hat aus drei Schiedsrichtern zu bestehen.<br />

Schiedsort ist Amsterdam. Verfahrenssprache ist Englisch. Das Schiedsgericht entscheidet nach den Regeln<br />

des Rechts (naar de regelen des rechts).<br />

21.8 Der Verwaltungsrat kann im Wege einer Vereinbarung oder anderweitig die Haftungsfreistellung weiter<br />

umsetzen.<br />

KAPITEL IX<br />

GESCHÄFTSJAHR UND JAHRESABSCHLUSS; GEWINNE UND AUSSCHÜTTUNGEN<br />

22 Geschäftsjahr und Jahresabschluss<br />

22.1 Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

22.2 Der Verwaltungsrat hat jedes Jahr innerhalb der ersten vier (4) Monate nach Ende des Geschäftsjahres den<br />

Jahresabschluss aufzustellen und diesen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der<br />

Aktionäre auszulegen.<br />

22.3 Ferner hat der Verwaltungsrat innerhalb derselben Frist den Geschäftsbericht zur Einsicht der Aktionäre<br />

auszulegen.<br />

22.4 Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.<br />

22.5 Der Jahresabschluss ist von den Direktoren zu unterzeichnen. Sollte die Unterschrift eines Direktors oder<br />

mehrerer Direktoren fehlen, so ist dieser Umstand sowie die Gründe für das Fehlen der Unterschrift(en)<br />

anzugeben.<br />

22.6 Zur Prüfung des Jahresabschlusses bestellt die Gesellschaft einen Abschlussprüfer. Diese Bestellung ist von<br />

der Hauptversammlung vorzunehmen. Wird auf der Hauptversammlung ein solcher Beschluss nicht gefasst,<br />

so ist der Verwaltungsrat befugt, den Abschlussprüfer zu bestellen. Die Bestellung kann von der Hauptversammlung<br />

sowie – im Falle der Bestellung durch den Verwaltungsrat – vom Verwaltungsrat widerrufen<br />

werden. Die Bestellung kann nur aus stichhaltigen Gründen widerrufen werden; Meinungsverschiedenheiten<br />

bezüglich der Berichtsverfahren oder Prüfungstätigkeiten stellen keine stichhaltigen Gründe dar.<br />

22.7 Die Gesellschaft hat sicherzustellen, dass der Jahresabschluss und, soweit erforderlich, der Geschäftsbericht<br />

sowie die nach niederländischem Recht zusätzlich erforderlichen Angaben ab dem Datum der Einladung<br />

zur ordentlichen Hauptversammlung, auf der der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht besprochen und<br />

die Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen werden soll, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft<br />

ausliegen. Die Aktionäre können die Dokumente in den Geschäftsräumen einsehen und kostenfrei eine<br />

Abschrift erhalten.<br />

22.8 Ferner unterliegen der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht, die nach niederländischem Recht zusätzlich<br />

erforderlichen Angaben, die Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie die Hinterlegung von Dokumenten<br />

beim niederländischen Handelsregister den gesetzlichen Bestimmungen von Buch 2 Titel 9 des niederländischen<br />

Zivilgesetzbuches.<br />

G-91


23 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung<br />

23.1 Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss fest.<br />

23.2 Auf der Hauptversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, ist jeder Antrag auf<br />

Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren im Hinblick auf die Führung der Geschäfte der Gesellschaft<br />

oder der [TopCo]-Gruppe, oder auf Entlastung der Nicht geschäftsführenden Direktoren im Hinblick auf die<br />

Überwachung der Geschäftsführung, soweit die Ausübung ihrer Tätigkeiten sich im Jahresabschluss<br />

widerspiegelt oder der Hauptversammlung anderweitig vor Feststellung des Jahresabschlusses bekannt<br />

gegeben wird, einzeln auf dieser oder einer der folgenden Hauptversammlungen zu erörtern.<br />

24 Gewinne und Ausschüttungen<br />

24.1 Von den Gewinnen eines Geschäftsjahres wird vorrangig, und soweit möglich, pro Vorzugsaktie eine<br />

Vorzugsdividende (die ,,Vorzugsdividende“) in Höhe (i) des Zwölf-(12-)Monats-EURIBOR, zuzüglich<br />

(ii) einer durch den Verwaltungsrat entsprechend den zum Tag der Erstausgabe der Vorzugsaktien herrschenden<br />

Marktbedingungen festzusetzenden Prämie mit maximal fünfhundert Basispunkten (500 BP) pro<br />

Jahr gezahlt, berechnet auf:<br />

(a) den auf eine Vorzugsaktie gezahlten Nennwert; und<br />

(b) alle ausstehenden Vorzugsdividenden, die zu diesem Zweck für den am Tag der Fälligstellung dieses<br />

Betrags endenden Zeitraums zu berechnen sind.<br />

Wird in einem Geschäftsjahr kein Gewinn erzielt oder reichen die Gewinne für die im vorstehenden Satz<br />

vorgesehene Ausschüttung nicht aus, so ist das Defizit zu Lasten der in den folgenden Geschäftsjahren<br />

erzielten Gewinnen oder, falls möglich, aus jeglichen frei ausschüttbaren Rücklagen der Gesellschaft<br />

auszugleichen.<br />

24.2 Der Verwaltungsrat legt nach alleinigem Ermessen fest, welcher Teil der nach Anwendung von Artikel 24.1<br />

verbleibenden Gewinne zurückgestellt wird.<br />

24.3 Sofern keine weiteren Ausschüttungen an die Inhaber von Vorzugsaktien vorgenommen werden, bestimmt<br />

die Hauptversammlung über die weitere Verteilung der nach Anwendung der Artikel 24.1 und 24.2<br />

verbleibenden Gewinne.<br />

24.4 Die Gewinnausschüttung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern dies auf der Grundlage<br />

des Jahresabschlusses nach niederländischem Recht zulässig ist.<br />

24.5 Der Verwaltungsrat kann die Ausschüttung von Zwischendividenden beschließen, jedoch nur soweit die in<br />

Artikel 24.1 vorgesehenen Voraussetzungen auf Grundlage der in Artikel 24.9 genannten Zwischenvermögensübersicht<br />

erfüllt sind.<br />

24.6 Die Hauptversammlung kann beschließen, Ausschüttungen aus den Rücklagen der Gesellschaft vorzunehmen;<br />

ein solcher Beschluss kann jedoch nur auf Antrag des Verwaltungsrats gefasst werden.<br />

24.7 In bar zahlbare Ausschüttungen an Aktionäre werden in Euro gezahlt, sofern nicht der Verwaltungsrat die<br />

Zahlung in einer anderen Währung bestimmt.<br />

24.8 Ausschüttungen an Aktionäre können statt in bar auch in Sachleistungen in Form von Aktien erfolgen, was<br />

jedoch stets der Zustimmung des Verwaltungsrats und, sofern und soweit der Verwaltungsrat nicht zur<br />

Ausgabe von Aktien und zur Begrenzung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten befugt ist, eines<br />

entsprechenden Beschlusses desjenigen Organs der Gesellschaft, welches zur Ausgabe von Aktien und zur<br />

Begrenzung oder zum Ausschluss von Bezugsrechten befugt ist, bedarf.<br />

24.9 Ausschüttungen an Aktionäre dürfen den Betrag des Ausschüttungsfähigen Eigenkapitals nicht überschreiten;<br />

sofern es sich um die Ausschüttung einer Zwischendividende oder eine Ausschüttung aus den<br />

Rücklagen der Gesellschaft handelt, wird die Einhaltung dieser Bedingung durch Aufstellung einer<br />

Zwischenvermögensübersicht gemäß § 2:105 Abs. 4 des niederländischen Zivilgesetzbuches nachgewiesen.<br />

Die Gesellschaft hinterlegt diese Vermögensübersicht beim niederländischen Handelsregister innerhalb<br />

von acht (8) Tagen nach der Veröffentlichung des Ausschüttungsbeschlusses.<br />

24.10 Der Tag der Auszahlung einer Ausschüttung an Aktionäre wird von demjenigen Organ der Gesellschaft<br />

bestimmt, das zur Beschlussfassung einer solchen Ausschüttung an Aktionäre befugt ist. Ansprüche von<br />

Aktionären auf Zahlung einer Ausschüttung verjähren nach Ablauf von fünf (5) Jahren beginnend mit dem<br />

Fälligkeitstag dieser Zahlung.<br />

G-92


24.11 Auf Aktien, die die Gesellschaft in ihrem eigenen Kapital hält, erfolgen keine Ausschüttungen, sofern nicht<br />

an diesen Aktien ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch bestellt wurde und dem Pfandnehmer bzw. dem<br />

Nießbraucher die Befugnis, Ausschüttungen einzuziehen bzw. das Recht auf Erhalt dieser Ausschüttungen<br />

zusteht. Bei der Berechnung der Ausschüttungen werden Aktien, auf die nach diesem Artikel 24.11 keine<br />

Ausschüttungen erfolgen, nicht berücksichtigt.<br />

KAPITEL X<br />

DIE HAUPTVERSAMMLUNG<br />

25 Ordentliche Hauptversammlung<br />

25.1 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende des Geschäftsjahres<br />

statt.<br />

25.2 Die folgenden Punkte sind in jedem Fall Teil der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung:<br />

(a) Erörterung des Geschäftsberichts;<br />

(b) Erörterung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

(c) Entlastung des Geschäftsführenden Direktors im Hinblick auf ihre/seine Führung der Geschäfte<br />

während des betreffenden Geschäftsjahres sowie der Nicht geschäftsführenden Direktoren im<br />

Hinblick auf die Überwachung der Geschäftsführung;<br />

(d) Besetzung vakanter Sitze im Verwaltungsrat; und<br />

(e) Gewinnverwendung.<br />

Die Tagesordnung enthält darüber hinaus weitere Punkte, die vom Verwaltungsrat oder von Aktionären<br />

unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Satzung zur Erörterung unterbreitet und unter Beachtung<br />

der Bestimmungen des Artikels 27 bekannt gemacht werden.<br />

26 Weitere Hauptversammlungen<br />

26.1 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels 26, finden weitere Hauptversammlungen so oft statt, wie<br />

dies der Verwaltungsrat oder der Group CEO für erforderlich halten.<br />

26.2 Aktionäre, die insgesamt mindestens ein Zehntel des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft vertreten,<br />

können – unter Nennung der einzelnen zu erörternden Angelegenheiten – den Verwaltungsrat dazu<br />

auffordern, eine Hauptversammlung einzuberufen.<br />

26.3 Sollte der Betrag des Eigenkapitals der Gesellschaft sich auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte des<br />

eingezahlten Kapitals verringert haben, so ist innerhalb von drei (3) Monaten nachdem dies dem Verwaltungsrat<br />

bekannt wurde, eine Hauptversammlung abzuhalten, um erforderliche Maßnahmen zu diskutieren.<br />

27 Einladung, Tagesordnung und Ort der Versammlung<br />

27.1 Die Einladung zu Hauptversammlungen erfolgt durch den Verwaltungsrat.<br />

27.2 Die Einladung zu Versammlung erfolgt spätestens zweiundvierzig (42) Tage vor dem Versammlungstag.<br />

27.3 Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen zur Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals und zu<br />

Satzungsänderungen, muss die Einladung zur Hauptversammlung stets die Tagesordnung der Versammlung<br />

oder einen Hinweis darauf, wo diese Tagesordnung erhältlich ist (in jedem Fall in den Geschäftsräumen der<br />

Gesellschaft in den Niederlanden) enthalten, oder die Tagesordnung muss der Einladung beigefügt sein.<br />

27.4 Gegenstände, für die ein Schriftlicher Antrag auf Erörterung auf der Hauptversammlung von einem<br />

Aktionär oder mehreren Aktionären gestellt wurde, der/die allein oder gemeinsam mindestens ein Hundertstel<br />

des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft oder – entsprechend der geltenden offiziellen<br />

Kursliste an der New York Stock Exchange, der Frankfurter Wertpapierbörse oder anderer Börsen, an denen<br />

Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) für Aktien notiert werden – einen Wert von<br />

mindestens fünfzig Millionen Euro (EUR 50.000.000) oder einen solchen Anteil am ausgegebenen Kapital<br />

der Gesellschaft, wie es das niederländische Recht in dieser Hinsicht jeweils erfordert, vertritt/vertreten,<br />

sind in die Einladung mit einzubeziehen oder auf die gleiche Weise anzukündigen, vorausgesetzt, der<br />

G-93


egründete Antrag oder der Beschlussvorschlag ist bei der Gesellschaft nicht später als sechzig (60) Tage<br />

vor dem Versammlungstag eingegangen.<br />

27.5 Eine Hauptversammlung wird im Wege elektronischer Kommunikation einberufen, und zwar so, dass die<br />

Einladung bis zur Versammlung direkt und dauerhaft zugänglich ist, und gegebenenfalls ferner auf eine<br />

sonstige Art und Weise, die gemäß dem Regelwerk der New York Stock Exchange, der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse oder anderer Börsen, an denen Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts)für<br />

Aktien notiert werden, erforderlich ist.<br />

27.6 Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 27.5 wird die Einladung zur Hauptversammlung an die<br />

Adressen der Aktionäre geschickt, die im Aktienregister angegeben sind. Vorausgesetzt ein Aktionär, ein<br />

stimmberechtigter Pfandnehmer oder Nießbraucher stimmt dem zu, kann die Einladung zur Hauptversammlung<br />

auch über eine les- und wiedergebbare, im Wege elektronischer Kommunikation gesendete<br />

Nachricht an die zu diesem Zweck von diesem Aktionär, Pfandnehmer oder Nießbraucher an die Gesellschaft<br />

übermittelte Adresse erfolgen.<br />

27.7 Hauptversammlungen werden in englischer Sprache geführt und finden in der Gemeinde, in der die<br />

Gesellschaft gemäß dieser Satzung ihren Sitz hat, am Flughafen Schiphol (Gemeinde Haarlemmermeer,<br />

Niederlande), in jedem anderen Gebiet der Gemeinde Haarlemmermeer, Niederlande, oder in jeder anderen<br />

Gemeinde in den Niederlanden statt. Hauptversammlungen können auch an anderen Orten stattfinden; in<br />

diesem Fall können gültige Beschlüsse der Hauptversammlung jedoch nur gefasst werden, wenn das<br />

gesamte ausgegebene Kapital der Gesellschaft vertreten ist.<br />

28 Teilnahme und Rechte<br />

28.1 Jeder Aktionär ist berechtigt, an den Hauptversammlungen teilzunehmen, dort das Wort zu ergreifen und,<br />

sofern er stimmberechtigt ist, seine Stimmrechte auszuüben, sofern der Verwaltungsrat Schriftlich über die<br />

geplante Teilnahme an der Hauptversammlung informiert wurde. Eine solche Benachrichtigung muss<br />

spätestens am in der Einladung zur Versammlung genannten Tag beim Verwaltungsrat eingegangen sein.<br />

28.2 Das Teilnahmerecht gemäß Artikel 28.1 kann durch einen Schriftlich dazu befugten Bevollmächtigten<br />

ausgeübt werden, sofern die betreffende Vollmacht spätestens am in der Einladung zur Versammlung<br />

genannten Tag beim Verwaltungsrat eingegangen ist. Das Schriftformerfordernis der Vollmacht ist durch<br />

elektronische Erfassung der Vollmacht erfüllt. Die Vollmacht kann dem Verwaltungsrat im Wege elektronischer<br />

Kommunikation übermittelt werden.<br />

28.3 Wenn die Stimmrechte aus einer Aktie nicht dem Aktieninhaber, sondern dem Nießbraucher oder dem<br />

Inhaber eines Pfandrechtes an dieser Aktie zustehen, so ist der Aktieninhaber ebenfalls befugt, an<br />

Hauptversammlungen teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen, sofern der Verwaltungsrat gemäß<br />

den Bestimmungen des Artikels 28.1 über die geplante Teilnahme an der Hauptversammlung informiert<br />

wurde. Die Bestimmungen von Artikel 28.2 gelten entsprechend.<br />

28.4 Diejenigen Personen, die am achtundzwanzigsten (28.) Tag vor dem Tag der betreffenden Hauptversammlung<br />

(der ,,Nachweisstichtag“) berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort ihre<br />

Stimmrechte auszuüben, und deren Namen als solche in einem eigens zu diesem Zweck vom Verwaltungsrat<br />

bestimmten Register erfasst wurden, gelten als zur Teilnahme an der betreffenden Hauptversammlung<br />

und zur dortigen Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf die betreffenden Aktien berechtigt, unabhängig<br />

davon, wer zum tatsächlichen Zeitpunkt der betreffenden Hauptversammlung aufgrund der entsprechenden<br />

Aktien oder Hinterlegungsscheine (depository receipts) berechtigt ist.<br />

28.5 Der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass die Rechte in Bezug auf die Teilnahme an den Hauptversammlung<br />

gemäß Artikel 28.1 entweder durch die Person selbst oder durch einen Schriftlich befugten Bevollmächtigten<br />

im Wege elektronischer Kommunikation ausgeübt werden können. Zu diesem Zweck muss<br />

die für die Versammlung teilnahmeberechtigte Person durch das elektronische Kommunikationsmittel<br />

identifizierbar sein, den Ablauf der Versammlung direkt verfolgen können, in der Lage sein, an den<br />

Diskussionen teilzunehmen und, sofern sie stimmberechtigt ist, in der Lage sein, ihre Stimmrechte ausüben<br />

zu können. Der Verwaltungsrat kann die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel an Bedingungen<br />

knüpfen; diese Bedingungen sind mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt zu geben.<br />

28.6 Auf der Hauptversammlung muss jede erschienene stimmberechtigte Person bzw. deren Schriftlich befugte<br />

Bevollmächtigte die Anwesenheitsliste unterzeichnen. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, zu entscheiden,<br />

dass die Anwesenheitsliste auch von anderen zur Hauptversammlung erschienenen Personen zu<br />

G-94


unterzeichnen ist. Die Namen der Personen, die gemäß Artikel 28.5 an der Hauptversammlung teilnehmen,<br />

sind der Anwesenheitsliste hinzuzufügen.<br />

28.7 Die Direktoren als solche sind berechtigt, in den Hauptversammlungen beratend tätig zu sein.<br />

28.8 Der Versammlungsleiter entscheidet, welche anderen Personen zur Teilnahme an der Hauptversammlung<br />

zugelassen werden.<br />

29 Versammlungsleiter und Protokollführer<br />

29.1 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Group Chairman oder, im Falle seiner Abwesenheit, der<br />

Stellvertretende Group Chairman bzw. ein vom Group Chairman dazu bestellter Direktor oder, wenn eine<br />

solche Bestellung nicht vorgenommen wurde, ein durch Mehrheitsbeschluss der zur Versammlung<br />

erschienenen Direktoren dazu bestimmter Direktor.<br />

29.2 Wurde der Versammlungsleiter nicht gemäß den Bestimmungen des Artikels 29.1 bestellt, so bestellt die<br />

Hauptversammlung selbst einen Versammlungsleiter. Bis zu dieser Bestellung wird der Vorsitz von einem<br />

für diesen Zweck vom Verwaltungsrat bestellten Mitglied des Verwaltungsrats geführt.<br />

29.3 Der Versammlungsleiter bestellt für die Hauptversammlung einen Protokollführer.<br />

30 Protokoll; Aufzeichnung der Aktionärsbeschlüsse<br />

30.1 Der Protokollführer führt ein Protokoll über den Verlauf der Versammlung. Das Protokoll bedarf der<br />

Zustimmung durch den Versammlungsleiter und den Protokollführer und muss deshalb von beiden<br />

unterzeichnet werden.<br />

30.2 Der Versammlungsleiter oder die Personen, die die Hauptversammlung einberufen haben, können die<br />

Anfertigung einer notariellen Niederschrift über den Verlauf der Versammlung festlegen. Die notarielle<br />

Niederschrift wird vom Versammlungsleiter mit unterzeichnet.<br />

30.3 Der Verwaltungsrat zeichnet alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse auf. Ist der Verwaltungsrat<br />

auf einer Versammlung weder erschienen noch vertreten, so hat der Versammlungsleiter sicherzustellen,<br />

dass dem Verwaltungsrat baldmöglichst nach der Versammlung eine Abschrift der Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

zukommt. Die Aufzeichnungen werden zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen<br />

der Gesellschaft hinterlegt. Auf Antrag ist jedem Aktionär, maximal zum Selbstkostenpreis, eine Abschrift<br />

der oder ein Auszug aus den Aufzeichnungen auszuhändigen.<br />

31 Beschlussfassung in der Versammlung<br />

31.1 Je eine Aktie gewährt eine Stimme.<br />

31.2 Soweit das niederländische Recht bzw. diese Satzung nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse der<br />

Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, ohne dass ein Quorum<br />

erforderlich ist. Falls ein Quorum nach niederländischen Recht oder dieser Satzung benötigt wird, werden<br />

Aktien mit einer Stimmrechtsbeschränkung bei einer Hauptversammlung nicht als anwesend und nicht als<br />

im Umlauf befindliche Aktien der Gesellschaft gezählt, um zu bestimmen, ob es ein Quorum gibt; dies gilt<br />

nicht, sofern und soweit die Stimmrechtsbeschränkung nach Artikel 34.2 nicht mehr gilt.<br />

31.3 Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 32.3 gilt der Vorschlag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.<br />

31.4 Werden bei der Einberufung und der Abhaltung der Hauptversammlung die entsprechenden Formvorschriften<br />

gemäß niederländischem Recht oder dieser Satzung nicht eingehalten, können gültige Hauptversammlungsbeschlüsse<br />

auf einer Versammlung nur dann gefasst werden, wenn bei dieser Versammlung<br />

das gesamte ausgegebene Kapital der Gesellschaft vertreten ist und die entsprechenden Beschlüsse<br />

einstimmig angenommen werden.<br />

31.5 Bei der Bestimmung der Anzahl der von den Aktionären abgegebenen Stimmen, der Anzahl der<br />

erschienenen oder vertretenen Aktionäre oder des Anteils des vertretenen ausgegebenen Kapitals der<br />

Gesellschaft, sind Aktien, für die nach niederländischem Recht oder gemäß dieser Satzung keine Stimme<br />

abgegeben werden darf, nicht zu berücksichtigen.<br />

32 Abstimmungen<br />

32.1 Alle Abstimmungen erfolgen mündlich. Der Versammlungsleiter ist jedoch berechtigt, geheime Abstimmungen<br />

anzuordnen. Abstimmungen zu Personen können auf der Hauptversammlung nur dann<br />

G-95


vorgenommen werden, wenn der Name dieser Person zum Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung<br />

auf der Tagesordnung der Hauptversammlung angegeben ist. Im Falle einer Abstimmung zu<br />

Personen kann jede zur Versammlung erschienene stimmberechtigte Person eine geheime Abstimmung<br />

verlangen. Geheime Abstimmungen erfolgen durch geheime, nicht unterzeichnete Stimmzettel.<br />

32.2 Leere und ungültige Stimmzettel werden nicht gezählt.<br />

32.3 Wird bei einer Wahl von Personen keine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine zweite<br />

freie Abstimmung statt. Kommt auch dort keine Mehrheit zustande, so sind weitere Abstimmungen<br />

durchzuführen bis entweder eine der Personen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält oder nur<br />

noch zwei Personen zur Wahl stehen, die beide die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinigen. Im Falle<br />

dieser weiteren Abstimmungen (nicht aber der zweiten freien Abstimmung), findet die Abstimmung in jeder<br />

Wahlrunde zwischen den Kandidaten der vorhergehenden Wahlrunde unter Ausschluss der Person, die in<br />

dieser vorhergehenden Wahlrunde die geringste Anzahl an Stimmen auf sich vereinen konnte, statt. Hat in<br />

der vorhergehenden Wahlrunde mehr als eine Person die geringste Stimmenanzahl erhalten, so wird die<br />

Person, die in der nächsten Wahlrunde nicht mehr antreten darf, per Losentscheid bestimmt. Kommt es bei<br />

einer Wahl zwischen zwei Personen zu Stimmengleichheit, so wird die Entscheidung über den Wahlgewinner<br />

per Losentscheid getroffen.<br />

32.4 Beschlüsse können auch per Handzeichen gefasst werden, sofern keine der zur Hauptversammlung<br />

erschienenen oder vertretenen stimmberechtigten Personen widerspricht.<br />

32.5 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, vorzusehen, dass alle Stimmberechtigten ihr Stimmrecht entweder<br />

persönlich oder durch einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. In<br />

einem solchen Fall ist es erforderlich, dass die stimmberechtigte Person über das elektronische Kommunikationsmittel<br />

identifiziert werden und die Verhandlungen auf der Hauptversammlung direkt zur<br />

Kenntnis nehmen kann. Der Verwaltungsrat kann die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel an<br />

Bedingungen knüpfen, die dann bei der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gegeben und auf der<br />

Website der Gesellschaft veröffentlicht werden.<br />

32.6 Eine Entscheidung des Versammlungsleiters im Hinblick auf das Ergebnis einer Abstimmung ist endgültig<br />

und abschließend. Wird jedoch unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung ihre Richtigkeit angefochten,<br />

so findet eine neue Abstimmung statt, sofern entweder die Mehrheit der zur Hauptversammlung<br />

erschienenen oder vertretenen stimmberechtigten Personen oder – wenn die ursprüngliche Abstimmung<br />

nicht namentlich oder Schriftlich erfolgte – eine der zur Hauptversammlung erschienenen oder vertretenen<br />

stimmberechtigten Personen dies verlangt. Die Rechtsfolgen der ursprünglichen Abstimmung werden durch<br />

die neue Abstimmung null und nichtig.<br />

33 Versammlungen der Vorzugsaktionäre<br />

33.1 Versammlungen der Vorzugsaktionäre finden so oft statt, wie ein Beschluss eben dieser Versammlung<br />

erforderlich ist und so häufig, wie dies der Verwaltungsrat oder ein oder mehrere Vorzugsaktionäre für<br />

wünschenswert halten.<br />

33.2 Die Bestimmungen der Artikel 25 bis 32 finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass (i) die<br />

Versammlung spätestens am achten (8.) Tag vor der Versammlung einberufen wird, (ii) abweichend von den<br />

Bestimmungen des Artikels 29, die Versammlung der Vorzugsaktionäre einen eigenen Versammlungsleiter<br />

bestellt und (iii) die Einberufung mittels einer Einladung zur Versammlung erfolgt, die an die Adressen der<br />

Vorzugsaktionäre geschickt wird, die im Aktienregister angegeben sind oder, soweit ein Vorzugsaktionär<br />

dem zustimmt, er durch eine lesbare, im Wege elektronischer Kommunikation gesendete Nachricht an die<br />

zu diesem Zweck von dem Vorzugsaktionär der Gesellschaft übermittelte Adresse eingeladen wird.<br />

KAPITEL XI<br />

BESCHRÄNKUNGEN VON STIMMRECHTEN UND EIGENTUM<br />

34 Stimmrechtsbeschränkung<br />

34.1 Unbeschadet anderer Bestimmungen in dieser Satzung und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende<br />

Person allen Stimmabgabeverpflichtungen für Aktionäre in vollem Umfang nachgekommen ist, (1) ist keine<br />

Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen zu einem Nachweisstichtag für die<br />

Ermittlung von Aktionären mit Stimmrecht bei Abstimmungen berechtigt, ihr Stimmrecht auszuüben oder<br />

die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Aktien zu veranlassen, deren Wirtschaftlicher Eigentümer die<br />

G-96


Person oder ihr Nahe stehende Personen sind, und zwar weder persönlich noch durch Stimmrechtsvollmacht<br />

noch durch Stimmabsprache oder anderweitige Übereinkunft, soweit als die betreffenden Aktien ihren bzw.<br />

ihre Inhaber berechtigen, mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte auszuüben, die bei einer<br />

Abstimmung ausgeübt werden können, ohne dass dieser Artikel 34 Anwendung findet (diese Schwelle wird<br />

im Folgenden als ,,Stimmrechtsbeschränkung“ bezeichnet), und die Gesellschaft lässt diejenigen abgegebenen<br />

Stimmen unberücksichtigt, bei denen die Überschreitung der Stimmrechtsbeschränkung unterstellt<br />

wird; und (2) falls eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Partei einer<br />

Vereinbarung, eines Plans oder einer anderweitigen Übereinkunft ist, die bzw. der sich auf Aktien bezieht,<br />

die ihrem Inhaber das Recht verleihen, allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen mit anderen<br />

Personen bei einer Abstimmung unter Umständen abzustimmen, die dazu führen würden, dass bei einer<br />

Abstimmung keine Stimmabgabe für Aktien erfolgt, die Gegenstand solcher Vereinbarungen, Pläne oder<br />

anderweitigen Übereinkünfte sind, oder dass eine diesbezügliche Stimmrechtsvollmacht zurückgehalten<br />

wird, soweit diese Vereinbarungen, Pläne oder anderweitigen Übereinkünfte bewirken würden, dass eine<br />

Person ohne Anwendung dieses Artikels 34 allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen in der<br />

Lage wäre, ihr Stimmrecht auszuüben, über ein Stimmrecht zu verfügen oder die Ausübung der Stimmrechte<br />

in Bezug auf Aktien zu veranlassen, die ihren bzw. ihre Inhaber berechtigen, Stimmrechte auszuüben,<br />

die mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte ausmachen, die bei einer Abstimmung<br />

ausgeübt werden können (unter der Annahme, dass alle Aktien, die Gegenstand solcher Vereinbarungen,<br />

Pläne oder anderweitigen Übereinkünfte sind, ihren bzw. ihre Inhaber nicht berechtigen, Stimmrechte bei<br />

der betreffenden Abstimmung auszuüben) (die ,,Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung“), so ist die<br />

Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen nicht berechtigt, ihr Stimmrecht auszuüben<br />

oder die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Aktien zu veranlassen, deren Wirtschaftlicher Eigentümer<br />

die Person, allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen, ist, und zwar weder persönlich noch<br />

durch Stimmrechtsvollmacht noch durch Stimmabsprache oder anderweitige Übereinkunft, insoweit als die<br />

betreffenden Aktien insgesamt eine höheren Anteil als die Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung<br />

vertreten, und die Gesellschaft lässt diejenigen abgegebenen Stimmen unberücksichtigt, bei denen die<br />

Überschreitung der Neu berechneten Stimmrechtsbeschränkung unterstellt wird.<br />

34.2 Die Stimmrechtsbeschränkung bzw. die Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung gelten für jede Person<br />

bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Person jeder der folgenden Verpflichtungen (zusammen als die<br />

,,Stimmabgabeverpflichtungen für Aktionäre“ bezeichnet) in vollem Umfang nachgekommen ist:<br />

(a) die Person hat dem Verwaltungsrat mindestens fünfundvierzig (45) Tage (wobei der Zeitraum auch<br />

kürzer sein kann, sofern der Verwaltungsrat einem kürzeren Zeitraum ausdrücklich zugestimmt hat)<br />

vor der Stimmabgabe schriftlich ihre Absicht angezeigt, entweder allein oder gemeinsam mit ihr<br />

Nahe stehenden Personen in Bezug auf Aktien, deren Wirtschaftlicher Eigentümer die Person oder ihr<br />

Nahe stehende Personen sind, selbst oder durch Stimmrechtsvollmacht oder Stimmabsprache oder<br />

anderweitige Übereinkunft unter Überschreitung der Stimmrechtsbeschränkung bzw. der Neu<br />

berechneten Stimmrechtsbeschränkung Stimmen abzugeben oder die Stimmabgabe zu veranlassen;<br />

und<br />

(b) die Person hat eine Schriftliche Bestätigung des Verwaltungsrats erhalten, aus der hervorgeht, dass<br />

(i) der Verwaltungsrat beschlossen hat, diese Stimmabgabe ausdrücklich zu gestatten, (ii) der<br />

Beschluss bei der SEC eingereicht, von dieser gemäß Section 19(b) des Exchange Act genehmigt<br />

und wirksam wurde und (iii) der Beschluss bei jeder Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht und,<br />

soweit erforderlich, genehmigt wurde, die diesbezüglich zuständig und ermächtigt ist.<br />

34.3 Vorbehaltlich seiner Pflichten nach geltendem Recht darf der Verwaltungsrat keine Beschlüsse gemäß<br />

Artikel 34.2 fassen, es sei denn, der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass:<br />

(a) die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der Vereinbarung, des Plans oder der<br />

anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage, durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr<br />

Nahe stehenden Personen (i) die Fähigkeit jeder In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />

der Gesellschaft, der NYSE Group (sofern und soweit die NYSE Group als selbstständiges<br />

Unternehmen fortbesteht) oder der ISE <strong>Holding</strong>s (sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s als selbstständiges<br />

Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten gemäß<br />

Exchange Act und den zugehörigen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, (ii) die Fähigkeit jeder<br />

European Market Subsidiary, der Gesellschaft oder der Euronext (sofern und soweit die Euronext als<br />

selbstständiges Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten<br />

gemäß den Europäischen Börsenvorschriften zu erfüllen und (iii) ansonsten im besten Interesse<br />

G-97


(w) der Gesellschaft, (x) ihrer Aktionäre, (y) der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

und (z) der European Market Subsidiaries liegt;<br />

(b) die Ausübung dieser Stimmrechte oder der Abschluss der Vereinbarung, des Plans oder der<br />

anderweitigen Übereinkunft, je nach Sachlage, durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr<br />

Nahe stehenden Personen die Fähigkeit (i) der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act oder (ii) die<br />

Fähigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörde zur Durchsetzung Europäischer Börsenvorschriften<br />

nicht beeinträchtigt;<br />

(c) im Falle eines Beschlusses, die Ausübung von Stimmrechten zu gestatten, die mehr als zwanzig<br />

Prozent (20 %) sämtlicher Stimmrechte ausmachen, die bei einer Abstimmung ausgeübt werden<br />

können, (i) weder die betreffende Person noch eine ihre Nahe stehende Person (x) gemäß den<br />

gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der Eignung unterliegt (wie in Section 3(a)(39) des<br />

Exchange Act definiert) (Personen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften einer Aberkennung der<br />

Eignung unterliegen, werden in dieser Satzung als ,,Ausgeschlossene US-Person“ bezeichnet) oder<br />

(y) nach Testerstellung der Europäischen Aufsichtsbehörden die Gesetze und Vorschriften verletzt,<br />

die gemäß der EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente verabschiedet wurden, welche für<br />

jede European Markt Subsidiary gelten und nach deren Maßgabe diese Person zu fairem, redlichem<br />

und professionellen Handeln verpflichtet ist (Personen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden in<br />

dieser Satzung als ,,Ausgeschlossene europäische Person“ bezeichnet) (ii) es sich weder bei dieser<br />

Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange wie die Gesellschaft unmittelbar oder<br />

mittelbar NYSE Arca oder NYSE Arca Equities oder eine Einrichtung der NYSE Arca kontrolliert,<br />

um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung (ETP Holder) (wie in der Börsenordnung für NYSE<br />

Arca Equities der NYSE Arca in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) der NYSE Arca Equities<br />

handelt (Personen, bei denen es sich um einem Inhaber einer Aktienhandelszulassung Nahe stehende<br />

Personen handelt, gelten im Folgenden für die Zwecke dieser Satzung ebenfalls als ,,Inhaber einer<br />

Aktienhandelszulassung“, soweit der Kontext dies verlangt) oder um einen Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />

(OTP Holder) oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung (OTP<br />

Firm) (jeweils wie in der Börsenordnung der NYSE Arca in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert)<br />

der NYSE Arca handelt (Personen, bei denen es sich um einem Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />

oder einem Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung Nahe stehende Personen<br />

handelt, gelten im Folgenden für die Zwecke dieser Satzung ebenfalls als ,,Inhaber einer Optionshandelszulassung“<br />

bzw. ,,Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung“, soweit der Kontext dies<br />

verlangt), (iii) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen,<br />

solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC oder NYSE<br />

Market, Inc. kontrolliert, um ein ,,Mitglied“ oder eine ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung<br />

der New York Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) handelt<br />

(Personen, bei denen es sich um einem Mitglied oder einer Mitgliedsorganisation Nahe stehende<br />

Personen handelt, gelten im Folgenden für die Zwecke dieser Satzung ebenfalls als ,,NYSE-Mitglied“,<br />

soweit der Kontext dies verlangt), (iv) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr<br />

Nahe stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die NYSE Amex LLC<br />

(oder deren Nachfolger) kontrolliert, um ein ,,Mitglied“, wie in Sections 3(a)(3)(A)(i), 3(a)(3)(A)(ii),<br />

3(a)(3)(A)(iii) und 3(a)(3)(A)(iv) des Exchange Act definiert, der NYSE Amex LLC (oder ihres<br />

Nachfolgers) (ein Amex-Mitglied) handelt, (v) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr<br />

Nahe stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar ISE kontrolliert, um<br />

ein ,,Mitglied“ (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in Section 3(a)(3)(A) des Exchange Act)<br />

der ISE (ein ,,ISE-Mitglied“) handelt, (vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe<br />

stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGA kontrolliert, um ein<br />

,,Mitglied“ von EDGA (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in dem Regelwerk von EDGA)<br />

(ein ,,EDGA-Mitglied“) handelt, und (vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe<br />

stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGX kontrolliert, um ein<br />

,,Mitglied“ von EDGX (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs in dem Regelwerk von EDGX)<br />

(ein ,,EDGX-Mitglied“) handelt (jede Person, bei der es sich um eine Nahe stehende Person eines<br />

NYSE-Mitglieds, Amex-Mitglieds, ISE-Mitglieds, EDGA-Mitglieds oder EDGX-Mitglieds handelt,<br />

gilt im Folgenden für die Zwecke der Satzung ebenfalls als NYSE-Mitglied, Amex-Mitglied,<br />

ISE-Mitglied, EDGA-Mitglied bzw. EDGX-Mitglied, soweit der Kontext dies verlangt); und<br />

(d) im Falle eines Beschlusses, den Abschluss einer Vereinbarung, eines Plans oder einer anderweitigen<br />

Übereinkunft unter Umständen zu gestatten, die dazu führen würden, dass bei einer Abstimmung<br />

keine Stimmabgabe für Aktien erfolgt, die Gegenstand solcher Vereinbarungen, Pläne oder<br />

G-98


anderweitigen Übereinkünfte sind, oder dass eine diesbezügliche Stimmrechtsvollmacht zurückgehalten<br />

wird, soweit diese Vereinbarungen, Pläne oder anderweitigen Übereinkünfte bewirken<br />

würden, dass eine Person ohne Anwendung dieses Artikels 34 Person allein oder gemeinsam mit ihr<br />

Nahe stehenden Personen in der Lage wäre, ihr Stimmrecht auszuüben, über ein Stimmrecht zu<br />

verfügen oder die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Aktien zu veranlassen, die ihren bzw. ihre<br />

Inhaber berechtigen, Stimmrechte auszuüben, die mehr als zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher<br />

Stimmrechte ausmachen, die bei der betreffenden Abstimmung ausgeübt werden können (unter<br />

der Annahme, dass alle Aktien, die Gegenstand solcher Vereinbarungen, Pläne oder anderweitigen<br />

Übereinkünfte sind, ihren bzw. ihre Inhaber nicht berechtigen, Stimmrechte bei der betreffenden<br />

Abstimmung auszuüben), (i) es sich weder bei der betreffenden Person noch einer der ihr Nahe<br />

stehenden Personen um (x) eine Ausgeschlossene US-Person oder um (y) eine Ausgeschlossene<br />

europäische Person handelt, (ii) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden<br />

Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar NYSE Arca oder NYSE Arca Equities<br />

oder eine Einrichtung der NYSE Arca kontrolliert, um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung,<br />

einen Inhaber einer Optionshandelszulassung oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung<br />

handelt, (iii) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden<br />

Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC<br />

oder NYSE Market, Inc., kontrolliert, um ein NYSE-Mitglied handelt, (iv) es sich weder bei dieser<br />

Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder<br />

mittelbar die NYSE Amex LLC kontrolliert, im Hinblick auf die NYSE Amex LLC um ein<br />

Amex-Mitglied handelt, (v) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden<br />

Personen, solange die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar ISE kontrolliert, um ein ISE-Mitglied<br />

handelt, (vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange<br />

die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGA kontrolliert, um ein EDGA-Mitglied handelt, und<br />

(vi) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen, solange die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGX kontrolliert, um ein EDGX-Mitglied handelt.<br />

34.4 Bei diesen Feststellungen hat der Verwaltungsrat das Recht, dieser Person und ihr Nahe stehenden Personen,<br />

in deren Eigentum sich Aktien befinden, die den oder die Inhaber der Aktien zur Stimmabgabe berechtigen,<br />

Bedingungen und Beschränkungen aufzuerlegen, die der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen<br />

im Hinblick auf die Förderung der Ziele (i) des Exchange Act, (ii) der Europäischen Börsenvorschriften und<br />

(iii) der Unternehmensführung der Gesellschaft für erforderlich, angemessen oder wünschenswert hält.<br />

34.5 Sofern und soweit Aktien, deren Wirtschaftlicher Eigentümer eine Person oder ihr Nahe stehende Personen<br />

sind, den Aufzeichnungen gemäß von einer anderen Person gehalten werden, wird dieser Artikel 34 ebenso<br />

auf den betreffenden eingetragenen Inhaber angewendet, indem die Stimmrechte, die dieser eingetragene<br />

Inhaber ausüben darf, in einer Weise beschränkt werden, dass die für die betreffende Person und ihr Nahe<br />

stehende Personen geltende Stimmrechtsbeschränkung und Neu berechnete Stimmrechtsbeschränkung<br />

eingehalten werden.<br />

34.6 Dieser Artikel 34 gilt nicht (i) für das Ersuchen um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines<br />

Aktionärs durch oder im Namen der Gesellschaft oder durch einen im Namen der Gesellschaft tätigen<br />

Officer oder einen im Namen der Gesellschaft tätigen Direktor der Gesellschaft oder (ii) für das Ersuchen<br />

um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Aktionärs durch einen anderen Aktionär gemäß<br />

Regulation 14A zum Exchange Act (mit Ausnahme eines Ersuchens um Stimmrechtsvollmachten gemäß<br />

Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange Act, für die dieser Artikel 34 gilt).<br />

34.7 Für die Zwecke dieses Artikels 34 wird keine Person behandelt, als habe sie eine Vereinbarung, einen Plan<br />

oder eine anderweitige Übereinkunft über ein gemeinsames Handeln in Bezug auf Aktien, lediglich weil<br />

diese Person oder eine ihr Nahe stehende Person über die Befugnis zur Stimmrechtsausübung für die Aktien<br />

oder die Weisungsbefugnis hinsichtlich dieses Stimmrechts (mit-)verfügt und dieser Umstand zurückgeht<br />

auf (i) das Ersuchen um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht eines Aktionärs durch oder im Namen der<br />

Gesellschaft oder durch einen im Namen der Gesellschaft tätigen Officer oder einen im Namen der<br />

Gesellschaft tätigen Direktor der Gesellschaft oder (ii) das Ersuchen um eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht<br />

eines Aktionärs durch einen anderen Aktionär gemäß Regulation 14A zum Exchange Act (mit<br />

Ausnahme eines Ersuchens um Stimmrechtsvollmachten gemäß Rule 14a-2(b)(2) zum Exchange Act, für<br />

die dieser Artikel 34 gilt), außer soweit diese Befugnis (oder die diesbezüglichen Übereinkünfte) jeweils<br />

berichtspflichtig ist gemäß Item 6 von Schedule 13D zum Exchange Act (oder einer ähnlichen Vorschrift<br />

eines vergleichbaren Berichts oder eines Nachfolge-Berichts).<br />

G-99


34.8 In dieser Satzung bezeichnet der Begriff ,,Nahe stehende Personen“ in Bezug auf eine Person:<br />

(a) jedes ,,verbundene Unternehmen“ einer solchen Person (nach Maßgabe der Definition dieses Begriffs<br />

in Rule 12b-2 zum Exchange Act);<br />

(b) jede andere Person oder Personen, mit der bzw. denen die erste Person (Schriftlich oder anderweitig)<br />

eine Vereinbarung, Übereinkunft oder Absprache getroffen hat, im Hinblick auf den Erwerb, die<br />

Ausübung des Stimmrechts, die Inhaberschaft an oder die Veräußerung von Aktien gemeinsam zu<br />

handeln;<br />

(c) soweit es sich bei einer Person um eine Gesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder um einen<br />

ähnlichen Rechtsträger handelt, jeden Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act<br />

definiert) oder Director einer solchen Person und, soweit es sich bei einer Person um eine Personengesellschaft<br />

oder eine haftungsbeschränkte Gesellschaft handelt, jede unbeschränkt haftende<br />

Person, jeden geschäftsführenden Gesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Person, je nach<br />

Sachlage;<br />

(d) soweit es sich bei einer Person um eine ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in der Börsenordnung der New<br />

York Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert) handelt, jedes NYSE-Mitglied,<br />

das mit dieser Person assoziiert ist (festgestellt unter Verwendung der Definition einer ,,Person, die<br />

mit einem Mitglied assoziiert ist“, in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />

(e) soweit es sich bei einer Person um ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung handelt,<br />

jeden Inhaber einer Optionshandelszulassung, der mit dieser Person assoziiert ist (festgestellt unter<br />

Verwendung der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“, in Section 3(a)(21)<br />

des Exchange Act);<br />

(f) soweit es sich bei einer Person um eine natürliche Person handelt, jeden Angehörigen oder Ehegatten<br />

dieser natürlichen Person oder jeden Angehörigen eines Ehegatten, der entweder im gemeinsamen<br />

Haushalt mit der natürlichen Person lebt oder bei dem es sich um einen Direktor oder einen Officer<br />

der Gesellschaft, ihrer Mutter- oder einer ihrer Tochtergesellschaften handelt;<br />

(g) soweit es sich bei einer Person um einen Executive Officer (wie in Rule 3b-7 zum Exchange Act<br />

definiert) oder um einen Director einer Gesellschaft, einer Kapitalgesellschaft oder eines ähnlichen<br />

Rechtsträgers handelt, diese Gesellschaft, Kapitalgesellschaft bzw. dieser ähnliche Rechtsträger;<br />

(h) soweit es sich bei einer Person um eine unbeschränkt haftende Person, ein geschäftsführendes<br />

Mitglied oder einen Geschäftsführer einer Personengesellschaft oder einer haftungsbeschränkten<br />

Gesellschaft handelt, diese Personengesellschaft oder haftungsbeschränkte Gesellschaft, je nach<br />

Sachlage;<br />

(i) soweit es sich bei einer Person um ein NYSE-Mitglied handelt, die ,,Mitgliedsorganisation“ (wie in<br />

der Börsenordnung der New York Stock Exchange LLC in ihrer jeweils gültigen Fassung definiert),<br />

mit der die Person assoziiert ist (festgestellt unter Verwendung der Definition einer ,,Person, die mit<br />

einem Mitglied assoziiert ist“, in Section 3(a)(21) des Exchange Act);<br />

(j) soweit es sich bei einer Person um einen Inhaber einen Optionshandelszulassung handelt, das<br />

Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung, mit dem diese Person assoziiert ist (festgestellt<br />

unter Verwendung der Definition einer ,,Person, die mit einem Mitglied assoziiert ist“, in Section<br />

3(a)(21) des Exchange Act);<br />

(k) soweit es sich bei einer Person um ein ISE-Mitglied handelt, jeder Broker oder Händler, mit dem diese<br />

Person assoziiert ist;<br />

(l) soweit es sich bei einer Person um ein EDGA-Mitglied handelt, die ,,mit einem Mitglied assoziierte<br />

Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der EDGA<br />

Exchange, Inc. definiert), und<br />

(m) soweit es sich bei einer Person um ein EDGX-Mitglied handelt, die ,,mit einem Mitglied assoziierte<br />

Person“ oder ,,die assoziierte Person eines Mitglieds“ (wie in der Börsenordnung der EDGX<br />

Exchange, Inc. definiert).<br />

34.9 In dieser Satzung hat der Begriff ,,Wirtschaftlicher Eigentümer“, einschließlich aller abgeleiteten und<br />

ähnlichen Begriffe, die Bedeutung, die in Rules 13d-3 und 13d-5 zum Exchange Act angegeben wird.<br />

G-100


35 Beschränkung der Eigentumskonzentration<br />

35.1 Außer soweit in diesem Artikel 35 etwas anderes vorgesehen ist, muss jede Person, die allein oder<br />

gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien ist, die den bzw. die<br />

Inhaber berechtigen, Stimmrechte in Höhe von über vierzig Prozent (40 %) sämtlicher Stimmen auszuüben,<br />

die bei einer Abstimmung abgegeben werden können (oder, falls es sich bei der Person, allein oder<br />

gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen, um ein NYSE-Mitglied, ein Amex-Mitglied, einen Inhaber<br />

einer Aktienhandelszulassung von NYSE Arca Equities oder einen Inhaber einer Optionshandelszulassung<br />

oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung von NYSE Arca, ein ISE-Mitglied, ein EDGA-<br />

Mitglied oder ein EDGX-Mitglied handelt, zwanzig Prozent (20 %) sämtlicher Stimmen, die bei einer<br />

Abstimmung abgegeben werden können) (die ,,Konzentrationsbeschränkung“), Aktien gemäß diesem<br />

Artikel 35 zum Verkauf anbieten und diese übertragen.<br />

35.2 Die Konzentrationsbeschränkung gilt für jede Person bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Person jeder der<br />

folgenden Verpflichtungen (zusammen als die ,,Konzentrationsverpflichtungen für Aktionäre“ bezeichnet)<br />

in vollem Umfang nachgekommen ist:<br />

(a) die Person hat dem Verwaltungsrat mindestens fünfundvierzig (45) Tage (wobei der Zeitraum auch<br />

kürzer sein kann, sofern der Verwaltungsrat dem ausdrücklich zugestimmt hat) vor dem Erwerb von<br />

Aktien, der dazu führen würde, dass diese Person (allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden<br />

Personen) die Konzentrationsbeschränkung überschreitet, Schriftlich ihre Absicht angezeigt, eine<br />

solche Inhaberschaft an Aktien zu erwerben; und<br />

(b) die Person hat eine Schriftliche Bestätigung des Verwaltungsrats erhalten, aus der hervorgeht, dass<br />

(i) der Verwaltungsrat beschlossen hat, diese Inhaberschaft an Aktien ausdrücklich zu gestatten,<br />

(ii) der Beschluss bei der SEC eingereicht, gemäß Section 19(b) des Exchange Act genehmigt und<br />

wirksam wurde und (iii) der Beschluss bei jeder Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht und,<br />

soweit erforderlich, genehmigt wurde, die diesbezüglich zuständig und ermächtigt ist.<br />

35.3 Vorbehaltlich seiner Pflichten nach geltendem Recht darf der Verwaltungsrat keine Beschlüsse gemäß<br />

Artikel 35.2(b) fassen, es sei denn, der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass:<br />

(a) dieser Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe<br />

stehenden Personen (i) die Fähigkeit jeder In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaft,<br />

der Gesellschaft, der NYSE Group (sofern und soweit die NYSE Group als selbstständiges<br />

Unternehmen fortbesteht) oder der ISE <strong>Holding</strong>s (sofern und soweit die ISE <strong>Holding</strong>s als selbstständiges<br />

Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Aufgaben gemäß Exchange<br />

Act und den zugehörigen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, (ii) die Fähigkeit jeder European<br />

Market Subsidiary, der Gesellschaft oder der Euronext (sofern und soweit die Euronext als selbstständiges<br />

Unternehmen fortbesteht) nicht beeinträchtigt, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten gemäß<br />

den Europäischen Börsenvorschriften zu erfüllen und (iii) ansonsten im besten Interesse (w) der<br />

Gesellschaft, (x) ihrer Aktionäre, (y) der In den Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften<br />

und (z) der European Market Subsidiaries liegt;<br />

(b) dieser Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums durch die Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe<br />

stehenden Personen die Fähigkeit (i) der SEC zur Durchsetzung des Exchange Act oder (ii) die<br />

Fähigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörde zur Durchsetzung Europäischer Börsenvorschriften<br />

nicht beeinträchtigt. Bei diesen Feststellungen hat der Verwaltungsrat das Recht, dieser Person und<br />

ihr Nahe stehenden Personen, in deren Eigentum sich Aktien befinden, die den oder die Inhaber der<br />

Aktien zur Stimmabgabe bei Abstimmungen berechtigen, Bedingungen und Beschränkungen aufzuerlegen,<br />

die der Verwaltungsrat nach alleinigem Ermessen im Hinblick auf die Förderung der Ziele<br />

(x) des Exchange Act, (y) der Europäischen Börsenvorschriften und (z) der Unternehmensführung der<br />

Gesellschaft für erforderlich, angemessen oder wünschenswert hält;<br />

(c) es sich weder bei der betreffenden Person noch einer der ihr Nahe stehenden Personen um (i) eine<br />

Ausgeschlossene US-Person oder (ii) eine Ausgeschlossene europäische Person handelt;<br />

(d) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar NYSE Arca oder NYSE Arca Equities oder eine Einrichtung<br />

der NYSE Arca kontrolliert, um einen Inhaber einer Aktienhandelszulassung, einen Inhaber einer<br />

Optionshandelszulassung oder ein Unternehmen mit einer Optionshandelszulassung handelt;<br />

G-101


(e) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die New York Stock Exchange LLC oder NYSE Market, Inc.,<br />

kontrolliert, um ein NYSE-Mitglied handelt;<br />

(f) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die NYSE Amex LLC kontrolliert, um ein Amex-Mitglied<br />

handelt;<br />

(g) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar ISE kontrolliert, um ein ISE-Mitglied handelt;<br />

(h) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGA kontrolliert, um ein EDGA-Mitglied handelt; und<br />

(i) es sich weder bei dieser Person noch bei einer der ihr Nahe stehenden Personen solange, wie die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar EDGX kontrolliert, um ein EDGX-Mitglied handelt.<br />

35.4 Falls eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer von<br />

Aktien ist, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung über die Grenzen der<br />

Konzentrationsbeschränkung hinaus auszuüben, und sofern nicht die in Artikel 35.2 angegebenen Bedingungen<br />

erfüllt sind, müssen diese Person und die ihr Nahe stehenden Personen, bei denen es sich um<br />

Aktionäre handelt, diejenige Anzahl von Aktien zum Verkauf anbieten und übertragen, die erforderlich ist,<br />

damit die betreffende Person gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer<br />

Zahl von Aktien ist, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung auszuüben,<br />

die insgesamt innerhalb der Grenzen der Konzentrationsbeschränkung liegen. Die betreffende Person kann<br />

die betreffenden Aktien an jeder Börse, an der die Aktien notiert werden, oder nach ihrer Wahl auf andere<br />

Weise verkaufen und übertragen.<br />

35.5 Jede Person, die gemäß Artikel 35.4 verpflichtet ist, Aktien zum Verkauf anzubieten and zu verkaufen und<br />

die innerhalb von zwei Wochen nach Entstehung dieser Verpflichtung beantragt, dass der Wert der<br />

relevanten Aktien durch einen unabhängigen Prüfer bestimmt wird, (i) wird verpflichtet, die betreffenden<br />

Aktien an einer Börse, an der die Aktien notiert sind, zu verkaufen, und (ii) der Wert dieser Aktien wird von<br />

einem unabhängigen Prüfer bestimmt, der von dieser Person und der Gesellschaft gemeinschaftlich zu<br />

ernennen ist. Einigen sich diese Person und die Gesellschaft nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen<br />

nach Antrag der Person auf Ernennung eines unabhängigen Prüfers, kann jede der Parteien das Kantongericht<br />

(sector kanton van de rechtbank) in Amsterdam um Ernennung eines unabhängigen Prüfers ersuchen.<br />

Für die Zwecke dieser Bestimmung ist es ausreichend, wenn der unabhängige Prüfer bestimmt, dass der<br />

Wert der von dieser Person zum Verkauf angebotenen und übertragenen (bzw. zu übertragenden) Aktien<br />

dem Preis entspricht, den diese Person an einer Börse, an der die Aktien notiert werden, für die Aktien<br />

erhalten hat (bzw. erhalten kann). Die im Zusammenhang mit der Ernennung und/oder der Vergütung des<br />

unabhängigen Prüfers entstehenden Kosten trägt die Person, die verpflichtet ist, die Aktien gemäß Artikel<br />

35.4 zum Kauf anzubieten und zu übertragen.<br />

35.6 Soweit eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden Personen Wirtschaftlicher Eigentümer<br />

von Aktien ist, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung über die Grenzen<br />

der Konzentrationsbeschränkung hinaus auszuüben, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende<br />

Person allen Konzentrationsverpflichtungen für Aktionäre in vollem Umfang nachgekommen ist, ist diese<br />

Person nicht berechtigt, die Rechte zur Stimmabgabe, zur Teilnahme an Hauptversammlungen und zum<br />

Bezug von Dividenden oder anderen Ausschüttungen, die mit den über die Grenzen der Konzentrationsbeschränkung<br />

hinaus im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Aktien verbunden sind, auszuüben, und<br />

diese Rechte werden solange ausgesetzt, wie die Konzentrationsbeschränkung nicht eingehalten wird.<br />

35.7 Sofern und soweit es eine Person versäumt, ihren Pflichten gemäß Artikel 35.4 innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Entstehung dieser Pflichten nachzukommen, wird die Gesellschaft unwiderruflich bevollmächtigt, die<br />

Einhaltung dieser Pflichten im Namen dieser Person herbeizuführen.<br />

35.8 Dieser Artikel 35 steht der Abwicklung von Geschäften, die über die Einrichtungen der New York Stock<br />

Exchange LLC oder der Deutsche Börse abgeschlossen wurden, nicht entgegen; falls eine Übertragung oder<br />

anderweitige Transaktion jedoch dazu führt, dass eine Person allein oder gemeinsam mit ihr Nahe stehenden<br />

Personen Wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien wird, die den bzw. die Inhaber berechtigen, Stimmrechte<br />

bei einer Abstimmung über die Grenzen der Konzentrationsbeschränkung hinaus auszuüben, so sind diese<br />

Person und die ihr Nahe stehenden Personen, bei denen es sich um Aktionäre handelt, verpflichtet, Aktien<br />

nach Maßgabe von Artikel 35.4 zum Verkauf anzubieten und zu übertragen.<br />

G-102


35.9 Der Verwaltungsrat ist berechtigt, von Personen und ihnen Nahe stehenden Personen, die nach der angemessenen<br />

Ansicht des Verwaltungsrats (i) der Stimmrechtsbeschränkung oder der Neu berechneten Stimmrechtsbeschränkung<br />

unterliegen, (ii) Wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien sind, die den bzw. die Inhaber<br />

berechtigen, Stimmrechte bei einer Abstimmung über die Grenzen der Konzentrationsbeschränkung hinaus<br />

auszuüben oder (iii) Wirtschaftlicher Eigentümer von insgesamt mindestens fünf Prozent (5 %) der jeweils<br />

ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Gesellschaft sind, die den bzw. die Inhaber berechtigen,<br />

Stimmrechte bei einer Abstimmung auszuüben, wobei diese Person, weder alleine noch zusammen mit den ihr<br />

Nahestehenden Personen, der Gesellschaft dieses Eigentum angezeigt hat, zu verlangen, der Gesellschaft auf<br />

Verlangen des Verwaltungsrats vollständige Informationen in Bezug auf sämtliche Aktien der Gesellschaft,<br />

deren Wirtschaftlicher Eigentümer diese Person und die ihr Nahestehenden Personen sind, sowie über jegliche<br />

sonstigen Tatsachen, die sich auf die Gültigkeit oder Wirksamkeit der Artikel 34 und 35 beziehen und über die<br />

von dieser Person und den ihr Nahestehenden Personen in angemessener Weise Aufklärung verlangt wird,<br />

vorzulegen. Auslegungen, Anmerkungen und Feststellungen, die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 34 und<br />

35 nach Treu und Glauben und auf Grundlage der Informationen sowie der Unterstützung, die zu diesem<br />

Zeitpunkt dafür im Rahmen des Angemessenen verfügbar sind, vorgenommen werden, sind bindend und<br />

endgültig für die Gesellschaft und ihre Direktoren, Officer und Aktionäre.<br />

KAPITEL XII<br />

SATZUNGSÄNDERUNGEN; FORMWECHSEL; GESETZLICHE VERSCHMELZUNG UND<br />

GESETZLICHE SPALTUNG; AUFLÖSUNG UND ABWICKLUNG<br />

36 Satzungsänderungen; Formwechsel<br />

36.1 Die Hauptversammlung kann diese Satzung durch einen mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefassten Beschluss ändern, wobei kein Quorum erfüllt werden muss und, ein solcher Beschluss<br />

nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden kann. Soll auf der Hauptversammlung ein Antrag<br />

zur Änderung dieser Satzung gestellt werden, so ist dies in der Einladung zur Hauptversammlung<br />

anzugeben und eine Abschrift des Antrags, einschließlich seines genauen Wortlauts, ist bis zur Beendigung<br />

der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft zu hinterlegen und dort zur Einsicht der Aktionäre<br />

auszulegen. Vom Datum der Auslegung bis zum Datum der Hauptversammlung ist Aktionären auf Antrag<br />

unentgeltlich eine Abschrift des Antrags zukommen zu lassen. Eine Änderung dieser Satzung ist notariell zu<br />

beurkunden.<br />

36.2 Solange die Gesellschaft eine In den Vereinigten Staaten regulierte Tochtergesellschaft unmittelbar oder<br />

mittelbar kontrolliert, muss eine Änderung dieser Satzung – unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer<br />

gesetzlichen Verschmelzung oder einer gesetzlichen Spaltung erfolgt – den Boards of Directors der In den<br />

Vereinigten Staaten regulierten Tochtergesellschaften vorgelegt werden, bevor sie durch Ausfertigung einer<br />

notariellen Änderungsurkunde bezüglich der Satzung wirksam wird. Wenn einer oder alle Boards of<br />

Directors bestimmen, dass diese Änderung nach Section 19 des Exchange Act und den zugehörigen<br />

Bestimmungen bei der SEC eingereicht werden muss bzw. bei der SEC eingereicht und von dieser<br />

genehmigt werden muss, bevor sie wirksam werden kann, so wird diese Änderung erst mit der Einreichung<br />

bei der SEC oder mit der Einreichung und Genehmigung durch die SEC wirksam.<br />

36.3 Solange die Gesellschaft eine European Market Subsidiary unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, muss eine<br />

Änderung dieser Satzung – unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer gesetzlichen Verschmelzung oder einer<br />

gesetzlichen Spaltung erfolgt – den Boards of Directors der European Market Subsidiaries vorgelegt werden,<br />

bevor sie durch Ausfertigung einer notariellen Änderungsurkunde bezüglich der Satzung wirksam wird. Wenn<br />

einer oder alle Boards of Directors bestimmen, dass diese Änderung gemäß den Europäischen Börsenvorschriften<br />

bei einer Europäischen Aufsichtsbehörde eingereicht werden muss bzw. bei der Europäischen<br />

Aufsichtsbehörde eingereicht und von dieser genehmigt werden muss, bevor sie wirksam werden kann, so wird<br />

diese Änderung erst mit der Einreichung bei der jeweiligen Europäischen Aufsichtsbehörde oder mit der<br />

Einreichung und Genehmigung durch die jeweilige Europäische Aufsichtsbehörde wirksam.<br />

36.4 Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftsform ändern. Ein Wechsel der Gesellschaftsform bedarf eines von der<br />

Hauptversammlung mit einer Neunzehntelmehrheit der abgegebenen Stimmen verabschiedeten Formwechselbeschlusses,<br />

wobei kein Quorum erfüllt werden muss, und eines gemäß den Bestimmungen in Artikel 36.1 und<br />

36.2 gefassten Beschlusses zur Änderung dieser Satzung, wobei solche Beschlüsse nur auf Antrag des<br />

Verwaltungsrats verabschiedet werden können. Ein Formwechsel unterliegt außerdem den einschlägigen<br />

Bestimmungen von Buch 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches. Ein Formwechsel hat unter Wahrung<br />

der Identität des Rechtsträgers zu erfolgen.<br />

G-103


37 Gesetzliche Verschmelzung und gesetzliche Spaltung<br />

37.1 Die Gesellschaft kann eine gesetzliche Verschmelzung mit einem oder mehreren anderen Rechtsträgern<br />

vornehmen. Ein Verschmelzungsbeschluss kann nur auf Grundlage eines von den (geschäftsführenden)<br />

Organen der verschmelzenden Rechtsträger gestellten Verschmelzungsantrags verabschiedet werden. Innerhalb<br />

der Gesellschaft ist der Verschmelzungsbeschluss von der Hauptversammlung durch einen mit einer<br />

Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss zu verabschieden, wobei kein Quorum zu<br />

erfüllen ist und ein solcher Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden kann. In den in<br />

§ 2:331 des niederländischen Zivilgesetzbuches angesprochenen Fällen kann ein Verschmelzungsbeschluss<br />

jedoch vom Verwaltungsrat verabschiedet werden.<br />

37.2 Die Gesellschaft kann an einer gesetzlichen Spaltung beteiligt sein. Der Begriff ,,Spaltung“ umfasst sowohl<br />

Aufspaltung als auch Abspaltung. Ein Spaltungsbeschluss kann nur auf Grundlage eines von den geschäftsführenden<br />

Organen der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger gestellten Spaltungsantrags verabschiedet<br />

werden. Innerhalb der Gesellschaft ist der Spaltungsbeschluss von der Hauptversammlung durch einen mit<br />

einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss zu verabschieden, wobei kein<br />

Quorum zu erfüllen ist und ein solcher Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden<br />

kann. In den in §§ 2:334 ff. des niederländischen Zivilgesetzbuches angesprochenen Fällen kann ein<br />

Spaltungsbeschluss jedoch vom Verwaltungsrat verabschiedet werden.<br />

37.3 Gesetzliche Verschmelzungen und gesetzliche Spaltungen unterliegen außerdem den einschlägigen Bestimmungen<br />

von Buch 2 Titel 7 des niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />

38 Auflösung und Abwicklung<br />

38.1 Die Gesellschaft kann gemäß einem von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss aufgelöst werden, wobei kein Quorum zu erfüllen ist und<br />

ein solcher Beschluss nur auf Antrag des Verwaltungsrats verabschiedet werden kann. Soll auf der<br />

Hauptversammlung ein Antrag zur Auflösung der Gesellschaft gestellt werden, so ist dies in der Einladung<br />

zur Hauptversammlung anzugeben.<br />

38.2 Wird die Gesellschaft gemäß einem Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst, so wird der Group CEO<br />

der Abwickler des Vermögens der aufgelösten Gesellschaft, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt,<br />

eine oder mehrere andere Personen als Abwickler zu bestellen; den Nicht geschäftsführenden Direktoren<br />

obliegt die Aufsicht über die Abwicklung.<br />

38.3 Während der Abwicklung bleiben die Bestimmungen dieser Satzung soweit möglich in Kraft.<br />

38.4 Vom nach Zahlung der Schulden der aufgelösten Gesellschaft verbleibenden Saldo sind zuerst soweit<br />

möglich auf jede Vorzugsaktie die folgenden Zahlungen zu leisten:<br />

(a) ein Betrag in Höhe des Nennwerts einer Vorzugsaktie;<br />

(b) etwaige fehlende Vorzugsdividenden für Geschäftsjahre vor dem Geschäftsjahr, in dem eine solche<br />

Zahlung fällig gestellt wird; und<br />

(c) etwaige Vorzugsdividenden, die während des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung stattfindet,<br />

aufgelaufen sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden; diese sind für diesen Zweck für den Zeitraum zu<br />

berechnen, der am Tag der Fälligstellung einer solchen Zahlung endet.<br />

38.5 Der nach Anwendung von Artikel 38.4 verbleibende Saldo ist auf die Inhaber von Stammaktien proportional<br />

zum Gesamtnennwert der Stammaktien eines jeden Inhabers zu übertragen.<br />

38.6 Nach Beendigung der Abwicklung sind die Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Datenträger der<br />

aufgelösten Gesellschaft für den nach niederländischem Recht vorgeschriebenen Zeitraum von der von<br />

der Hauptversammlung dafür eingesetzten Person oder, in Ermangelung einer solchen Person, von der von<br />

den Abwicklern dafür eingesetzten Person zu verwahren.<br />

38.7 Darüber hinaus unterliegt die Abwicklung den einschlägigen Bestimmungen von Buch 2 Titel 1 des<br />

niederländischen Zivilgesetzbuches.<br />

****<br />

G-104


Anlage C — Entwurf der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der Holdco<br />

G-105


Linklaters LLP<br />

World Trade Centre Amsterdam<br />

Zuidplein 180<br />

1077 XV Amsterdam<br />

Telefon (+31) 20 799 6200<br />

Telefax (+31) 20 799 6300<br />

Datum [k] 2011<br />

[TopCo] N.V.<br />

GESCHÄFTSORDNUNG DES VERWALTUNGSRATS<br />

G-106


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung G-108<br />

2 Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Bestellung und Abberufung G-108<br />

3 Tätigkeiten und Aufgaben des Verwaltungsrats G-110<br />

4 Der Group Chairman G-111<br />

5 Der Group CEO G-113<br />

6 Der Deputy Group CEO G-114<br />

7 Der Group CFO und der Group General Counsel G-114<br />

8 Sitzungen des Verwaltungsrats G-115<br />

9 Beschlüsse des Verwaltungsrats G-116<br />

10 Interessenkonflikte G-116<br />

11 Informationen G-117<br />

12 Verwaltungsratsausschüsse G-117<br />

13 Beteiligungen und Wertpapiertransaktionen G-119<br />

14 Vertraulichkeit G-119<br />

15 Status der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats G-119<br />

16 Änderungen G-119<br />

G-107


1 Einleitung<br />

1.1 Diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats wird gemäß Artikel 17.6 der Satzung erlassen und<br />

gilt als Ergänzung und vorbehaltlich der in einschlägigen Gesetzen, Rechtsvorschriften und der<br />

Satzung enthaltenen Bestimmungen über den Verwaltungsrat und dessen sämtliche Mitglieder.<br />

Der Verwaltungsrat und dessen sämtliche Mitglieder beachten die Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats und halten sie ein; ferner tragen sie Sorge für deren Beachtung und Einhaltung<br />

durch andere.<br />

1.2 Diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats ist auf der Website der Gesellschaft abrufbar.<br />

1.3 Die Bedeutungen, die einigen in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats verwendeten<br />

großgeschriebenen Begriffen zugeschrieben werden, sind jeweils der als Anhang 1 beigefügten<br />

Definitionenliste zu entnehmen.<br />

2 Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Bestellung und Abberufung<br />

2.1 Alle Direktoren werden von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt, die mit der<br />

Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung oder der Wahl des jeweiligen Nachfolgers<br />

oder, falls früher, mit der Abberufung, dem sonstigen Ausscheiden oder Tod eines Direktors<br />

abläuft. Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird jeder Direktor (bzw. das<br />

entsprechende Ersatzmitglied nach Artikel 14.5 der Satzung) vom Verwaltungsrat für eine<br />

Wiederwahl in den Verwaltungsrat gemäß einer verbindlichen Nominierung bei jeder der<br />

Jahreshauptversammlungen in 2012, 2013 und 2014 nominiert; der Group Chairman und der<br />

Group CEO sind jedoch vom Verwaltungsrat nach Artikel 15.1 und 16.1 der Satzung gemäß<br />

einer verbindlichen Nominierung für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat bei den Jahreshauptversammlungen<br />

in 2012, 2013, 2014 und 2015 zu nominieren. Unbeschadet der vorstehenden<br />

Bestimmungen dieser Ziffer 2.1 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem<br />

Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft als ,,ausländischer Privatemittent“ (foreign private<br />

issuer) im Sinne von Rule 3b-4(c) im Rahmen des Securities Exchange Act der USA gilt (dieser<br />

Status wird als ,,FPI-Status“ bezeichnet) und den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis zum<br />

Ende der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft beibehalten wird, und (ii) die<br />

Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die mit der<br />

Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group Chairman und<br />

des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen<br />

oder Börsenzulassungsstandards bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden müssen, so<br />

werden die Direktoren an oder vor dem Closing-Termin von der Hauptversammlung für eine<br />

Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung in 2015<br />

abläuft; dies gilt mit der Maßgabe, dass der Group Chairman und der Group CEO an oder vor<br />

dem Closing-Termin für eine Amtszeit bestellt werden, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />

in 2016 abläuft.<br />

2.2 Bis zur Beendigung der in 2015 stattfindenden Jahreshauptversammlung (die ,,anfängliche<br />

Amtszeit des Verwaltungsrats“) besteht der Verwaltungsrat aus 17 (siebzehn) Mitgliedern und<br />

setzt sich wie folgt zusammen:<br />

2.2.1 1 (ein) geschäftsführender Direktor A, nämlich der Group CEO,<br />

2.2.2 1 (ein) Direktor B, nämlich der Group Chairman und<br />

2.2.3 15 (fünfzehn) nicht geschäftsführende Direktoren, bei denen es sich jeweils um sechs<br />

(6) nicht geschäftsführende Direktoren A und neun (9) nicht geschäftsführende<br />

Direktoren B handelt.<br />

2.3 Unmittelbar nach Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats wird die Zahl der<br />

Direktoren reduziert und der Verwaltungsrat besteht aus zwölf (12) Mitgliedern (die weder als<br />

Direktoren A noch als Direktoren B bezeichnet werden) und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

2.3.1 1 (ein) geschäftsführender Direktor, nämlich der Group CEO,<br />

2.3.2 1 (ein) Direktor, nämlich der Group Chairman und<br />

2.3.3 10 (zehn) nicht geschäftsführende Direktoren.<br />

G-108


2.4 Direktoren können nur natürliche Personen sein. Soweit es nach dem Recht der Niederlande<br />

zulässig ist, und vorbehaltlich der Bedingungen der Satzung und dieser Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats, und soweit nicht vor dem Closing-Termin ein Direktor als geschäftsführender<br />

Direktor oder als nicht geschäftsführender Direktor bestellt wird, bestimmt der Verwaltungsrat,<br />

welche Direktoren als geschäftsführende Direktoren und welche als nicht geschäftsführende<br />

Direktoren einzusetzen sind.<br />

2.5 Nach Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats ist die Zusammensetzung des<br />

Verwaltungsrats dergestalt, dass nicht auf ein bestimmtes Verhältnis von Mitgliedern, die<br />

entweder von Direktoren A oder Direktoren B empfohlen wurden oder ursprünglich als<br />

Direktoren A oder Direktoren B bestellt wurden, zu achten ist und dass die Internationalität<br />

des Verwaltungsrats gewährleistet ist. Etwaige Beschränkungen im Hinblick auf ein bestimmtes<br />

Verhältnis der Staatsangehörigkeiten von Direktoren würden dem Interesse an einer Zusammensetzung<br />

des Verwaltungsrats aus den besten Kandidaten, ohne Berücksichtigung der<br />

jeweiligen Staatsangehörigkeit, zuwiderlaufen und sind deshalb zu vermeiden.<br />

2.6 Die Direktoren werden von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft<br />

vertreten, oder — im Falle von Personen, die vom Verwaltungsrat für eine Bestellung zum<br />

Direktor nominiert wurden — mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Unbeschadet<br />

des Vorstehenden kann der Verwaltungsrat eine verbindliche Nominierung gemäß<br />

§ 2:133 des niederländischen Zivilgesetzbuches zur Nominierung von Personen für eine<br />

Bestellung zu Direktoren bei der Hauptversammlung abgeben, und die Hauptversammlung<br />

bestellt im Falle einer solchen verbindlichen Nominierung Direktoren ausschließlich auf der<br />

Basis der verbindlichen Nominierungen; die Hauptversammlung kann jedoch durch Beschluss<br />

mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte des ausgegebenen<br />

Kapitals der Gesellschaft vertreten, beschließen, dass die im Rahmen einer verbindlichen<br />

Nominierung vorgeschlagenen Kandidaten nicht zu Direktoren bestellt werden,<br />

woraufhin der Verwaltungsrat berechtigt ist, für zu besetzende Verwaltungsratsitze eine neue<br />

verbindliche Nominierung für eine Bestellung zu Direktoren bei einer weiteren Hauptversammlung<br />

abzugeben. Ein Direktor kann bei Beachtung der Regelungen der vorstehenden Sätze<br />

erneut bestellt werden.<br />

2.7 Die Hauptversammlung kann jederzeit mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen,<br />

die mehr als die Hälfte des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft vertreten, beschließen,<br />

das Amt eines Direktors ruhen zu lassen oder diesen abzuberufen. Falls nach niederländischem<br />

Recht zulässig, kann auch der Verwaltungsrat beschließen, das Amt eines Direktors ruhen zu<br />

lassen. Ein Amt kann insgesamt höchstens drei (3) Monate ruhen. Wurde am Ende dieses<br />

Zeitraums kein Beschluss über die Beendigung des Ruhens des Amtes gefasst, so endet das<br />

Ruhen.<br />

2.8 Im Falle der Abberufung, des sonstigen Ausscheidens oder des Todes eines Direktors vor<br />

Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats schlagen die Direktoren A dem<br />

Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss einen Ersatzkandidaten<br />

vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist, der zuvor mit einem Direktor A besetzt<br />

war, und die Direktoren B schlagen dem Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss<br />

einen Ersatzkandidaten vor, falls ein Verwaltungsratssitz neu zu besetzen ist,<br />

der zuvor mit einem Direktor B besetzt war. Wer in den Verwaltungsrat gewählt wird, um<br />

während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats einen Verwaltungsratssitz zu besetzen,<br />

der zuvor mit einem Direktor A bzw. einem Direktor B besetzt war, wird für die Zwecke von<br />

Ziffer 2.2 als Direktor A bzw. Direktor B bezeichnet, stellt aber für die Zwecke von Ziffer 12.5<br />

keinen Direktor A bzw. Direktor B dar (sondern hat einen nicht bezeichneten Status), es sei<br />

denn, bei der betreffenden Person handelt es sich um den Group Chairman oder den Group CEO<br />

oder diese Person wurde (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors A) von den<br />

Direktoren A bzw. (im Falle eines neu zu besetzenden Sitzes eines Direktors B) von den<br />

Direktoren B für die Neubesetzung eines Sitzes im betreffenden Verwaltungsratsausschuss<br />

vorgeschlagen.<br />

2.9 Im Falle der Abberufung, des sonstigen Ausscheidens oder des Todes des Group Chairman oder<br />

des Group CEO vor dem Ende der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der<br />

anfänglichen Amtszeit des Group CEO findet das Verfahren nach dieser Ziffer 2.9 entsprechend<br />

G-109


Anwendung mit der Maßgabe, dass der Vorschlag der Direktoren A bzw. der Direktoren B für<br />

den Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss und den Verwaltungsrat<br />

verbindlich ist, die dann den Vorgeschlagenen zur Bestellung für den Verwaltungsrat<br />

nominieren und ihn gleichzeitig mit seiner Bestellung durch die Hauptversammlung bis zur<br />

Beendigung der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der anfänglichen Amtszeit<br />

des Group CEO als Group Chairman bzw. Group CEO bestellen. Die besonderen Rechte,<br />

Befugnisse und Aufgaben des Group Chairman und des Group CEO aus der Satzung und dieser<br />

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats werden auf ihre jeweiligen Nachfolger während der<br />

anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bzw. der anfänglichen Amtszeit des Group CEO<br />

übertragen.<br />

3 Tätigkeiten und Aufgaben des Verwaltungsrats<br />

3.1 Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Leitung der Gesellschaft und der [TopCo]-Gruppe<br />

insgesamt und hat die ihm kraft und im Rahmen der einschlägigen Gesetze der Niederlande und<br />

der Satzung verliehenen Befugnisse und Pflichten. Bei all seinen Geschäften lässt sich der<br />

Verwaltungsrat von den Interessen der [TopCo]-Gruppe insgesamt leiten, insbesondere aber<br />

nicht hierauf beschränkt von denen der Aktionäre. Der Verwaltungsrat trägt die endgültige<br />

Verantwortung für die Geschäftsführung, die Ausrichtung und das Ergebnis der Gesellschaft<br />

und der [TopCo]-Gruppe.<br />

3.2 Der Verwaltungsrat übernimmt die üblichen Verwaltungsratsfunktionen; dabei zählen zu den<br />

vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen der Satzung und dieser Geschäftsordnung<br />

des Verwaltungsrats laufend durch den Verwaltungsrat zu prüfenden und zu entscheidenden<br />

Punkten, ohne dass hierdurch der Funktionsbereich des Verwaltungsrats eingeschränkt würde,<br />

unter anderem die folgenden:<br />

3.2.1 Strategie der gesamten [TopCo]-Gruppe, der einzelnen Geschäftsbereiche sowie des<br />

Unternehmens, vorbehaltlich der Aufgaben und Befugnisse des Group Chairman<br />

während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman gemäß Ziffern 4.4.3 und<br />

4.4.4, der Aufgaben und Befugnisse des Group CEO während der anfänglichen<br />

Amtszeit des Group CEO gemäß Ziffer 5.3.3 sowie der Aufgaben des Ausschusses für<br />

Strategieangelegenheiten gemäß Ziffer 12.3.4,<br />

3.2.2 Vorschläge an die Hauptversammlung hinsichtlich der Bestellung und Abberufung<br />

von Mitgliedern des Verwaltungsrats,<br />

3.2.3 Bestellung, Abberufung und Genehmigung des Titels der Mitglieder des Verwaltungsrats<br />

und des Group CEO (in seiner Eigenschaft als Mitglied des Global<br />

Executive Committee),<br />

3.2.4 Bestellung und Abberufung des Group CEO und des Group Chairman nach Maßgabe<br />

der Artikel 15.1 bzw. 16.1 der Satzung,<br />

3.2.5 endgültige Genehmigung der Vorschläge des Personal- und Vergütungsausschusses<br />

bezüglich der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder,<br />

3.2.6 Geschäftsplan und Jahresbudget der Gesellschaft und Finanzierungsmaßnahmen,<br />

3.2.7 wesentliche strukturelle Änderungen, welche die in Artikel 17.5.4 der Satzung<br />

genannten Änderungen umfassen und<br />

3.2.8 wesensverändernde M&A-Transaktionen, welche die in Artikel 17.5.3 der Satzung<br />

genannten Transaktionen umfassen.<br />

3.3 Mindestens einmal jährlich soll der Verwaltungsrat Folgendes erörtern:<br />

3.3.1 Die Arbeitsweise des Verwaltungsrats, des Group Chairman und des Group CEO<br />

sowie der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die daraus zu ziehenden<br />

Schlussfolgerungen und<br />

3.3.2 die Risiken des Geschäfts und die vom Verwaltungsrat vorgenommene Bewertung<br />

der Struktur und des Betriebs der internen Risikomanagement- und Kontrollsysteme<br />

sowie bedeutende Änderungen an diesen.<br />

G-110


3.4 Ohne dass hierdurch der Funktionsbereich des Verwaltungsrats eingeschränkt würde, kann der<br />

Verwaltungsrat seine Befugnisse und Ermessensentscheidungen (einschließlich der Befugnis<br />

zur Weiterdelegierung) an die folgenden Personen bzw. Ausschüsse delegieren: (i) den Group<br />

Chairman und/oder den Group CEO sowie (ii) ggf. die Verwaltungsratsausschüsse, vorausgesetzt<br />

dass vor Ablauf der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats, der anfänglichen<br />

Amtszeit des Group Chairman und der anfänglichen Amtszeit des Group CEO für jede derartige<br />

Delegierung einer Beschlussfassung mit einer Zustimmung von mehr als sechsundsechzig<br />

Prozent (66 %) der Gesamtzahl der Direktoren erforderlich ist; hiervon ausgenommen sind<br />

Delegierungen an den Group Chairman, den Group CEO und die Verwaltungsratsausschüsse,<br />

die im Rahmen der Satzung und dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats erfolgen. Der<br />

Verwaltungsrat überwacht daraufhin die Ausführung seiner Aufgaben durch den Group<br />

Chairman und/oder den Group CEO und die Verwaltungsratsausschüsse und ist letztlich für<br />

die Erfüllung seiner Pflichten durch diese verantwortlich. Delegiert der Verwaltungsrat seine<br />

Befugnisse und Ermessensentscheidungen, so umfasst dies nicht die Befugnis, im Auftrag des<br />

Verwaltungsrats Beschlüsse über Angelegenheiten zu fassen, die sich auf diese Befugnisse und<br />

Ermessensentscheidungen beziehen; der Verwaltungsrat muss die entsprechenden Beschlüsse<br />

bezüglich dieser Angelegenheiten selbst fassen.<br />

4 Der Group Chairman<br />

4.1 Der Verwaltungsrat bestellt einen der Direktoren zum Vorsitzenden (Chairman) des Verwaltungsrats<br />

(der ,,Group Chairman“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt<br />

wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass Dr. Reto Francioni, der vom Verwaltungsrat vor dem<br />

Closing-Termin zum Group Chairman bestellt wurde, eine Amtszeit hat, die mit der Beendigung<br />

der nächsten Jahreshauptversammlung abläuft, und er vom Verwaltungsrat bei den<br />

Jahreshauptversammlungen in 2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl<br />

zum Direktor bei diesen Jahreshauptversammlungen erneut zum Group Chairman bestellt wird<br />

(die gesamte mit Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 ablaufende Amtszeit wird<br />

als die ,,anfängliche Amtszeit des Group Chairman“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht<br />

vorher durch Abberufung, sonstiges Ausscheiden oder Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden<br />

Bestimmungen dieser Ziffer 4.1 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem<br />

Closing-Termin fest, dass (i) die Gesellschaft den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis<br />

zum Ende der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman dauerhaft beibehalten wird und<br />

(ii) die Direktoren von der Hauptversammlung für eine Amtszeit bestellt werden können, die<br />

mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group<br />

Chairman und des Group CEO) abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen,<br />

Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt<br />

werden müssen, so wird der zum Closing-Termin amtierende Group Chairman für eine Amtszeit<br />

bestellt, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 abläuft. Während der<br />

anfänglichen Amtszeit des Group Chairman bestellt der Verwaltungsrat außerdem einen der<br />

Direktoren A zum stellvertretenden Chairman des Verwaltungsrats (,,stellvertretender Group<br />

Chairman“). Der stellvertretende Group Chairman übernimmt die Pflichten des Group<br />

Chairman gemäß Ziffer 4.4.2 nur bei dessen Abwesenheit gemäß Ziffer 4.2 und wie in Artikel<br />

29.1 der Satzung ausgeführt, er verfügt jedoch über keine der sonstigen dem Group Chairman<br />

während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman übertragenen besonderen Befugnisse.<br />

4.2 Wurde kein Group Chairman bestellt oder ist der Group Chairman nicht anwesend oder nicht in<br />

der Lage, den Vorsitz zu führen, wird die jeweilige Sitzung des Verwaltungsrats durch den<br />

stellvertretenden Group Chairman geleitet; ist auch er nicht anwesend oder nicht in der Lage,<br />

den Vorsitz zu führen, wird die Sitzung durch ein Mitglied des Verwaltungsrats geleitet, das zu<br />

diesem Zweck vom Verwaltungsrat dazu bestimmt wurde, die entsprechenden Aufgaben des<br />

Group Chairman bei der betreffenden Sitzung wahrzunehmen.<br />

4.3 Der Group Chairman sorgt dafür, dass Folgendes gewährleistet ist:<br />

4.3.1 Rechtzeitige und angemessene Übermittlung der für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

ihrer Pflichten erforderlichen Informationen an die Mitglieder des Verwaltungsrats,<br />

4.3.2 hinreichend Zeit für Beratung, Erörterung und Entscheidungsfindung des Verwaltungsrats,<br />

4.3.3 angemessenes Arbeiten der Verwaltungsratsausschüsse,<br />

G-111


4.3.4 Beurteilung der Leistung der Mitglieder des Verwaltungsrats,<br />

4.3.5 Entgegennahme gemeldeter potenzieller Interessenkonflikte und entsprechende Entscheidungsfindung<br />

und<br />

4.3.6 Entgegennahme gemeldeter angeblicher Unregelmäßigkeiten bezüglich der Arbeitsweise<br />

des Verwaltungsrats und entsprechende Entscheidungsfindung.<br />

4.4 Neben den in Ziffer 4.3 aufgeführten Funktionen hat der Group Chairman während der<br />

anfänglichen Amtszeit des Group Chairman unter anderem auch folgende Aufgaben und<br />

Befugnisse:<br />

4.4.1 Enge Zusammenarbeit mit dem Group CEO und regelmäßiges Kommunizieren und<br />

Interagieren mit dem Group CEO im Sinne eines ständigen konstruktiven Dialogs,<br />

4.4.2 Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats, Einberufung der Sitzungen des Verwaltungsrats<br />

und Festlegung der Tagesordnung,<br />

4.4.3 Initiierung und Entwicklung der Gesamtstrategie der [TopCo]-Gruppe (d. h. strategische<br />

Maßnahmen, die die gesamte [TopCo]-Gruppe betreffen, sowie Maßnahmen,<br />

die eine Entscheidung über wesentliche Investitions-Priorisierungen erfordern),<br />

4.4.4 Globales Relationship Management und Repräsentation sowie globale politische und<br />

aufsichtsrechtliche Vertretung der [TopCo]-Gruppe,<br />

4.4.5 Leitung des Nominierungs-, Governance- und Corporate Responsibility-Ausschusses<br />

und des Ausschusses für Strategieangelegenheiten; dabei hat der Group Chairman in<br />

seiner Eigenschaft als Vorsitzender dieser Ausschüsse Vorschlagsrechte hinsichtlich<br />

der Nominierung und Bestellung<br />

(i) der Mitglieder des Verwaltungsrats und<br />

(ii) des Group CEO,<br />

4.4.6 Anhörungsrecht bei der Bestellung und Abberufung der vom Group CEO ausgewählten<br />

Mitglieder des Global Executive Committee, und<br />

4.4.7 Mitgliedschaft im Integrationsausschuss und im Personal- und Vergütungsausschuss.<br />

4.5 Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Group Chairman von einem Büro des Group<br />

Chairman unterstützt. Bis zur ersten nach dem sechsten Jahrestag des Closing-Termins stattfindenden<br />

Jahreshauptversammlung wird das Büro des Group Chairman seinen Hauptsitz in<br />

Frankfurt, Deutschland haben, während der Zweitsitz in New York, Staat New York, Vereinigte<br />

Staaten von Amerika sein wird; für die Bürostandorte kann aber auch die umgekehrte Regelung<br />

gelten, je nachdem, wo sich das Haupt- bzw. Zweitbüro des Group CEO befindet. Bis zur<br />

Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 deckt das Büro des Group Chairman die<br />

folgenden Funktionen ab:<br />

4.5.1 Gesamtstrategie der [Topco]-Gruppe,<br />

4.5.2 globales Relationship Management und Repräsentation der [TopCo]-Gruppe und<br />

4.5.3 General Corporate Counsel der [TopCo]-Gruppe.<br />

Der Group Chairman hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />

ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />

4.6 Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman verfügt das Büro des Group Chairman<br />

über angemessene Ressourcen (darunter ca. 20 (zwanzig) Mitarbeiter mit hinreichend fachlicher<br />

Kompetenz) und das entsprechende Budget (einschließlich eines Budgets für externe<br />

Berater), welches für die Erfüllung der dem Group Chairman übertragenen Aufgaben erforderlich<br />

ist.<br />

4.7 Bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 obliegt die Leitung des Büros des<br />

Group Chairman dem General Corporate Counsel. Vorbehaltlich seiner Abberufung, seines<br />

sonstigen Ausscheidens oder seines Todes wird Dr. Roger Müller für diese Amtszeit zum<br />

General Corporate Counsel bestellt. Der General Corporate Counsel berät den Verwaltungsrat<br />

in sämtlichen maßgeblichen Angelegenheiten. Der General Corporate Counsel ist dem Group<br />

G-112


5 Der Group CEO<br />

Chairman und dem Group CEO unterstellt und arbeitet eng mit dem Group General Counsel<br />

zusammen. Bei Sitzungen des Verwaltungsrats und des Global Executive Committee hat er ein<br />

ständiges Anwesenheitsrecht.<br />

Falls sich der Verwaltungsrat für die Bestellung eines Secretary der Gesellschaft nach Maßgabe<br />

von Ziffer 14.6 der Satzung entscheidet, wird diejenige Person, die das Amt des General<br />

Corporate Counsel innehat, Secretary der Gesellschaft.<br />

5.1 Der Verwaltungsrat bestellt einen der Direktoren zum Chief Executive Officer der [Top-<br />

Co]-Gruppe (der ,,Group CEO“), wobei dessen Amtszeit vom Verwaltungsrat frei bestimmt<br />

wird; dies gilt mit der Maßgabe, dass Duncan Niederauer, vom Verwaltungsrat vor dem<br />

Closing-Termin zum Group Chairman bestellt wurde, eine Amtszeit hat, die mit der Beendigung<br />

der nächsten Jahreshauptversammlung endet, und er vom Verwaltungsrat bei den Jahreshauptversammlungen<br />

2012, 2013, 2014 und 2015 bei gleichzeitiger Wiederwahl zum Direktor<br />

bei diesen Jahreshauptversammlungen erneut zum Group CEO bestellt wird (die gesamte mit<br />

Beendigung der Jahreshauptversammlung 2016 ablaufende Amtszeit wird als die ,,anfängliche<br />

Amtszeit des Group CEO“ bezeichnet), sofern seine Amtszeit nicht vorher durch Abberufung,<br />

sonstiges Ausscheiden oder Tod endet. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieser<br />

Ziffer 5.1 gilt Folgendes: Stellt der Verwaltungsrat vor dem Closing-Termin fest, dass (i) die<br />

Gesellschaft den FPI-Status nach dem Closing-Termin bis zum Ende der anfänglichen Amtszeit<br />

des Group Chairman CEO dauerhaft beibehalten wird und (ii) die Direktoren von der Hauptversammlung<br />

für eine Amtszeit bestellt werden können, die mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung<br />

in 2015 (bzw. 2016 im Falle des Group Chairman und des Group CEO)<br />

abläuft und die Direktoren nicht nach einschlägigen Gesetzen, Verordnungen oder Börsenzulassungsstandards<br />

bei jeder Jahreshauptversammlung gewählt werden müssen, so wird der<br />

zum Closing-Termin amtierende Group CEO für eine Amtszeit bestellt, die mit der Beendigung<br />

der Jahreshauptversammlung in 2016 abläuft.<br />

5.2 Vorbehaltlich der Überwachung durch den Verwaltungsrat ist der Group CEO alleiniger<br />

geschäftsführender Direktor der Gesellschaft und als solcher für das Tagesgeschäft der Gesellschaft<br />

und der [TopCo]-Gruppe verantwortlich; dabei unterzeichnet er im Rahmen seiner<br />

Ermächtigung durch den Verwaltungsrat sämtliche Bescheinigungen, Verträge und sonstigen<br />

Urkunden der Gesellschaft, zeichnet diese gegen oder ermächtigt andere Führungskräfte zur<br />

deren Unterzeichnung.<br />

5.3 Während der anfänglichen Amtszeit des Group CEO übernimmt der CEO die üblichen Funktionen<br />

eines CEO, wozu die folgenden Aufgaben und Befugnisse gehören:<br />

5.3.1 Enge Zusammenarbeit mit dem Group Chairman und regelmäßiges Kommunizieren<br />

und Interagieren mit dem Group Chairman im Sinne eines ständigen konstruktiven<br />

Dialogs während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman. Nach dieser<br />

Maßgabe sorgt der Group CEO dafür, dass der Group Chairman und der Verwaltungsrat<br />

in angemessener Weise über die Aktivitäten der [Topco]-Gruppe und des Global<br />

Executive Committee unterrichtet sind;<br />

5.3.2 Verantwortung für die Geschäftsführung und das Ergebnis der [TopCo]-Gruppe (u. a.<br />

Verantwortung für das Jahresbudget und den Geschäftsplan);<br />

5.3.3 Initiierung und Entwicklung der Geschäftsstrategie der [TopCo]-Gruppe für die<br />

globalen Geschäftsbereiche und –regionen;<br />

5.3.4 Entwicklung des Integrationskonzepts und der Rahmendaten für die Ausgestaltung<br />

der neuen [TopCo]-Gruppe, u. a. in Bezug auf Systeme, Personalausstattung und<br />

Standorte, zur Vorlage beim Integrationsausschuss und Zuständigkeit für die Umsetzung<br />

der Integration;<br />

5.3.5 Leitung des Integrationsausschusses und Mitgliedschaft im Ausschuss für Strategieangelegenheiten;<br />

und<br />

5.3.6 Leitung des Global Executive Committee und das Recht, die Mitglieder des Global<br />

Executive Committee auszuwählen, zu bestellen und abzuberufen, mit der Maßgabe,<br />

dass der Group CEO bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung von<br />

G-113


Mitgliedern des Global Executive Committee in enger Abstimmung mit dem Group<br />

Chairman (während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman) und dem<br />

gesamten Verwaltungsrat vorgeht.<br />

5.4 Bis zur ersten nach dem sechsten Jahrestag des Closing-Termins stattfindenden Jahreshauptversammlung<br />

wird der Group Chairman sein Hauptbüro in New York, Staat New York,<br />

Vereinigte Staaten von Amerika haben und vornehmlich von dort seine Aufgaben im Hinblick<br />

auf die Geschäftsführung der [TopCo]-Gruppe wahrnehmen, während sein Zweitbüro in<br />

Frankfurt, Deutschland sein wird; für die Bürostandorte kann aber auch die umgekehrte<br />

Regelung gelten, je nachdem, wo sich das Haupt- bzw. Zweitbüro des Group Chairman<br />

befindet. Bis zur Beendigung der Jahreshauptversammlung in 2016 sind die dem Group<br />

CEO in unmittelbarer Verantwortung zugewiesenen Funktionsbereiche innerhalb des Unternehmens<br />

und der Gruppe die folgenden:<br />

5.4.1 Unternehmensentwicklung/M&A,<br />

5.4.2 Personal,<br />

5.4.3 Public Relations und<br />

5.4.4 Markenbildung.<br />

Während der anfänglichen Amtszeit des Group CEO wird sich der Hauptstandort für Unternehmensentwicklung/M&A,<br />

Personal, Public Relations und Markenbildung in New York, Staat<br />

New York, Vereinigte Staaten von Amerika befinden (wobei unter ,,Hauptstandort“ für die<br />

Zwecke dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats derjenige Ort zu verstehen ist, an dem<br />

sich ein überwiegender Teil der Belegschaft der jeweiligen Abteilung und die jeweiligen<br />

Abteilungsleiter befinden) und der Zweitstandort in Frankfurt, Deutschland (wobei unter<br />

,,Zweitstandort“ für die Zwecke dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats derjenige<br />

Ort zu verstehen ist, an dem sich ein wesentlicher Teil der Funktionsbereiche des Unternehmens<br />

befindet, damit während angemessenen Zeiträumen für eine übergreifende und globale Präsenz<br />

gesorgt ist).<br />

Der Group CEO hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />

ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />

5.5 Der Group CEO setzt das Global Executive Committee ein. Das Global Executive Committee<br />

unterliegt der Geschäftsordnung des Global Executive Committee, die von dem Group CEO mit<br />

Genehmigung des Verwaltungsrats verabschiedet wird. Änderungen der Geschäftsordnung des<br />

Global Executive Committee erfordern die Genehmigung des Verwaltungsrats und des Group<br />

CEO.<br />

6 Der Deputy Group CEO<br />

6.1 Deputy Group CEO (stellvertretender Group CEO) ist zunächst Andreas Preuss, der kein<br />

Direktor ist; seine Bestellung erfolgt für einen anfänglichen Zeitraum von vier (4) Jahren ab<br />

dem Closing-Termin bzw. bis zu seiner Abberufung, seinem sonstigen Ausscheiden oder<br />

seinem Tod. Für diesen Zeitraum wird er darüber hinaus zum President bestellt.<br />

6.2 Der Deputy Group CEO hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />

ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />

7 Der Group CFO und der Group General Counsel<br />

7.1 Group CFO ist zunächst Gregor Pottmeyer, der kein Direktor ist; seine Bestellung erfolgt für<br />

einen anfänglichen Zeitraum von vier (4) Jahren ab dem Closing-Termin bzw. bis zu seiner<br />

Abberufung, seinem sonstigen Ausscheiden oder seinem Tod.<br />

7.2 Der Group CFO wird sein Hauptbüro in Frankfurt, Deutschland und sein Zweitbüro in New<br />

York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika haben; die dem Group CFO in<br />

unmittelbarer Verantwortung zugewiesenen Funktionsbereiche innerhalb des Unternehmens<br />

und der [TopCo]-Gruppe sind die folgenden:<br />

7.2.1 Finanz/Treasury/Kredite,<br />

7.2.2 Externes Rechnungswesen/Management-Informationssystem,<br />

G-114


7.2.3 Steuern,<br />

7.2.4 Controlling/Budget,<br />

7.2.5 Investitionen/Joint Ventures (Verwaltung/Zuständigkeit für Finanzfragen bei laufenden<br />

Investitionen und Joint Ventures),<br />

7.2.6 Risikomanagement,<br />

7.2.7 Investor Relations und<br />

7.2.8 Beschaffung für die Gruppe (Verwaltung, Organisation).<br />

7.3 Während der anfänglichen Amtszeit des Group CFO von vier (4) Jahren wird sich der<br />

Hauptstandort für die Bereiche Finanz/Treasury/Kredite, externes Rechnungswesen/Management-Informationssystem,<br />

Steuern, Investitionen/Joint Ventures, Risikomanagement, Beschaffung<br />

für die Gruppe (Verwaltung, Organisation) in Frankfurt, Deutschland, der Zweitstandort in<br />

New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika und ein weiterer Schlüsselstandort<br />

in Luxemburg befinden (wobei unter einem anderen ,,Schlüsselstandort“für die Zwecke dieser<br />

Ziffer 7.3 derjenige Ort zu verstehen ist, an dem sich ein wesentlicher Teil der Funktionsbereiche<br />

des Unternehmens befindet, damit während dieser Zeiträume für eine angemessene,<br />

sich überschneidende und globale Präsenz gesorgt ist); Investor Relations und Controlling/<br />

Budget werden ihren Hauptstandort in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von<br />

Amerika und ihren Zweitstandort in Frankfurt, Deutschland haben.<br />

Der Group CFO hält sich in einem angemessenen Zeitraum in dem Zweitbüro auf und<br />

ermöglicht eine enge Interaktion und Koordination durch sich überschneidende Präsenz.<br />

7.4 Group General Counsel ist zunächst John Halvey, der kein Direktor ist; seine Bestellung erfolgt<br />

für einen anfänglichen Zeitraum von vier (4) Jahren ab dem Closing-Termin bzw. bis zu seiner<br />

Abberufung, seinem sonstigen Ausscheiden oder seinem Tod. Der Group General Counsel wird<br />

sein Hauptbüro in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika haben.<br />

8 Sitzungen des Verwaltungsrats<br />

8.1 Vorbehaltlich Ziffer 8.2 werden Sitzungen des Verwaltungsrats immer dann, wenn der Verwaltungsrat<br />

dies für angemessen oder erforderlich hält oder auf Wunsch des Group Chairman<br />

oder des Group CEO abgehalten.<br />

8.2 Sitzungen des Verwaltungsrats werden an mindestens vier (4) Terminen im Jahr an jeweils<br />

wechselnden Orten abgehalten: zweimal jährlich in Frankfurt, Deutschland und einmal jährlich<br />

in New York, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika (und umgekehrt für jedes<br />

folgende Jahr) und einmal jährlich am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort in den<br />

Niederlanden in Verbindung mit der Jahreshauptversammlung; zusätzliche Sitzungen werden<br />

darüber hinaus (gegebenenfalls) entweder in Frankfurt, Deutschland oder New York, Staat New<br />

York, Vereinigte Staaten von Amerika oder einem anderen jeweils vom Verwaltungsrat nach<br />

freiem Ermessen bestimmten Ort abgehalten. Darüber hinaus werden Sitzungen des Verwaltungsrats<br />

oder von Verwaltungsratsausschüssen in Form einer förmlichen Sitzung der Direktoren<br />

bei persönlicher Anwesenheit oder in Form von Telefon- oder Videokonferenzen bzw.<br />

mittels sonstiger Kommunikationsmittel abgehalten, mit der Maßgabe, dass es allen an einer<br />

solchen Sitzung teilnehmenden Direktoren möglich sein muss, gleichzeitig miteinander zu<br />

kommunizieren. Die Teilnahme an einer auf eine der oben beschriebenen Weisen abgehaltenen<br />

Sitzung gilt als Anwesenheit bei einer solchen Sitzung.<br />

8.3 Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden von dem Group Chairman geleitet. Der Group<br />

Chairman beruft darüber hinaus Sitzungen des Verwaltungsrats ein und legt die Tagesordnung<br />

fest. Soweit praktisch möglich, sind die Einberufungen und die während einer Sitzung zu<br />

erörternden Tagesordnungspunkte jedem Mitglied des Verwaltungsrats mindestens 5 (fünf)<br />

Arbeitstage vor der Sitzung zu übermitteln.<br />

8.4 Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats werden grundsätzlich bei der nächsten Sitzung<br />

des Verwaltungsrats genehmigt. Sind sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats mit dem Inhalt<br />

des Protokolls einverstanden, kann dieses auch zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt werden.<br />

Das Protokoll kann vor seiner Genehmigung durch den Group Chairman oder einen sonstigen<br />

infolge der Abwesenheit des Group Chairman zum Vorsitzenden der Sitzung bestimmten<br />

G-115


Direktor unterzeichnet werden und ist sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats so bald wie<br />

praktisch möglich zur Verfügung zu stellen.<br />

9 Beschlüsse des Verwaltungsrats<br />

9.1 Der Verwaltungsrat kann Beschlüsse in einer Sitzung nur wirksam fassen, wenn in dieser<br />

mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder erschienen oder vertreten ist. Ein Mitglied des<br />

Verwaltungsrats kann ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats zu seiner Vertretung in einer<br />

Verwaltungsratssitzung und zur Stimmabgabe in seinem Namen bevollmächtigen.<br />

9.2 Abgesehen von den Regelungen in Ziffer 9.3 werden Beschlüsse des Verwaltungsrats mit<br />

einfacher Mehrheit gefasst, wobei jedes Mitglied über eine Stimme verfügt (zur Klarstellung:<br />

Dabei gilt die Voraussetzung, dass ein Mitglied, das eines oder mehrere nicht anwesende<br />

Mitglieder des Verwaltungsrats aufgrund schriftlicher Vollmacht vertritt, zur Stimmabgabe<br />

sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des/der nicht anwesenden Mitglieds/er berechtigt<br />

ist).<br />

9.3 Beschlüsse des Verwaltungsrats über:<br />

9.3.1 die Bestellung und Abberufung des Group Chairman und des Group CEO,<br />

9.3.2 Änderungen der Satzung,<br />

9.3.3 wesensverändernde M&A-Transaktionen, welche die in Artikel 17.5.3 der Satzung<br />

genannten Transaktionen umfassen und<br />

9.3.4 wesentliche strukturelle Änderungen, welche die in Artikel 17.5.4 der Satzung<br />

genannten Änderungen umfassen,<br />

können nur im Wege eines Beschlusses mit der Zustimmung von sechsundsechzig Prozent<br />

(66 %) der Gesamtzahl der Verwaltungsratssitze gefasst werden.<br />

9.4 Der Verwaltungsrat kann Beschlüsse auch außerhalb förmlicher Sitzungen schriftlich fassen,<br />

mit der Maßgabe, dass der jeweilige Beschlussvorschlag allen Direktoren, die zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt im Amt sind, schriftlich vorgelegt wird und keiner von ihnen der vorgeschlagenen<br />

Beschlussfassungsmethode widerspricht. Eine schriftliche Beschlussfassung erfolgt mittels<br />

schriftlicher Erklärungen aller Direktoren, die zum jeweiligen Zeitpunkt im Amt sind.<br />

9.5 Der Nachweis über einen vom Verwaltungsrat gefassten Beschluss kann außerhalb der Gesellschaft<br />

durch eine Erklärung seitens des Group Chairman oder des Group CEO oder andere von<br />

ihm dazu bestimmte Personen geführt werden.<br />

10 Interessenkonflikte<br />

10.1 Bei Diskussionsgegenständen oder Transaktionen, hinsichtlich derer bei einem Mitglied des<br />

Verwaltungsrats ein Interessenkonflikt mit der Gesellschaft im Sinne von Ziffer 10.2 besteht<br />

oder hinsichtlich derer das Mitglied des Verwaltungsrats ein unmittelbares oder mittelbares<br />

persönliches Interesse vertritt, das im Widerspruch zu den Interessen der Gesellschaft steht (ein<br />

,,Interessenkonflikt“), darf das betreffende Mitglied nicht an den diesbezüglichen Erörterungen<br />

und dem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen. Die vorgenannten Transaktionen sind<br />

zu mindestens branchenüblichen Bedingungen abzuschließen. Beschlüsse über den Abschluss<br />

derartiger Transaktionen sind durch den Verwaltungsrat zu genehmigen.<br />

10.2 In jedem Fall besteht bei einem Mitglied des Verwaltungsrats ein Interessenkonflikt, wenn<br />

Folgendes zutrifft:<br />

10.2.1 das betreffende Mitglied des Verwaltungsrats hat ein wesentliches persönliches<br />

Vermögensinteresse an einem Unternehmen, mit dem die Gesellschaft oder eine<br />

Gesellschaft der [TopCo]-Gruppe eine Transaktion abschließen möchte;<br />

10.2.2 es handelt sich um einen Familienangehörigen eines Mitglieds der Unternehmensleitung<br />

eines Unternehmens, mit dem die Gesellschaft oder eine Gesellschaft der<br />

[TopCo]-Gruppe eine Transaktion abschließen möchte;<br />

G-116


10.2.3 es ist Inhaber eines Vorstands- oder Aufsichtsmandats in einem Unternehmen, mit<br />

dem die Gesellschaft oder eine Gesellschaft der [TopCo]-Gruppe eine Transaktion<br />

abschließen möchte; oder<br />

10.2.4 der Verwaltungsrat hat nach eigenem Ermessen festgelegt, dass ein Interessenkonflikt<br />

besteht.<br />

10.3 Jedes Mitglied des Verwaltungsrats (außer dem Group Chairman) meldet einen bei ihm<br />

vorliegenden potenziellen Interessenkonflikt umgehend dem Group Chairman. Das Verwaltungsratsmitglied<br />

mit diesem (potenziellen) Interessenkonflikt hat dem Group Chairman<br />

sämtliche für den Interessenkonflikt maßgeblichen Informationen zur Verfügung zu stellen.<br />

In allen Situationen außer den in Ziffer 10.2.4 beschriebenen bestimmt der Group Chairman, ob<br />

es sich bei einem gemeldeten (potenziellen) Interessenkonflikt um einen Interessenkonflikt<br />

handelt, auf den Ziffer 10.1 Anwendung findet.<br />

10.4 Für den Fall, dass bei dem Group Chairman ein (potenzieller) Interessenkonflikt besteht, hat er<br />

diesen potenziellen Interessenkonflikt umgehend dem Vorsitzenden des Prüfungs-, Finanz- und<br />

Risikoausschusses zu melden. Der Group Chairman hat dem Vorsitzenden des Prüfungs-,<br />

Finanz- und Risikoausschusses sämtliche für den Interessenkonflikt maßgeblichen Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen. In allen Situationen außer den in Ziffer 10.2.4 beschriebenen<br />

bestimmt der Verwaltungsrat, ob es sich bei einem gemeldeten (potenziellen) Interessenkonflikt<br />

um einen Interessenkonflikt handelt, auf den Ziffer 10.1 Anwendung findet.<br />

11 Informationen<br />

11.1 Der Group CEO und der Group Chairman stellen allen Mitgliedern des Verwaltungsrats<br />

rechtzeitig alle Informationen über die Gesellschaft und die [TopCo]-Gruppe betreffende<br />

Sachverhalte und Entwicklungen zur Verfügung, die der Verwaltungsrat möglicherweise<br />

benötigt, um wie erforderlich seine Funktionen auszuüben und seine Aufgaben gemäß den<br />

gesetzlichen Bestimmungen, den Bestimmungen der Satzung und den Bestimmungen der<br />

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats auszuüben. Die vorgelegten Informationen sollen<br />

Informationen über die langfristige Planung der [TopCo]-Gruppe, die wesentlichen Merkmale<br />

des strategischen Konzepts, allgemeine und finanzielle Risiken, das Management- und<br />

Kontrollsystem der [TopCo]-Gruppe sowie die wesentliche Einhaltung aller maßgeblichen<br />

Gesetze und Verordnungen umfassen.<br />

11.2 Unbeschadet Ziffer 11.1 legen der Group CEO und der Group Chairman — soweit ihre<br />

jeweiligen Aufgaben betroffen sind — am Ende jedes Quartals (oder in vom Verwaltungsrat<br />

festgelegten kürzeren Zeitabständen) den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats einen<br />

Bericht, in einem jeweils vom Verwaltungsrat festgelegten Format, vor, der detaillierte<br />

Informationen zu verschiedenen Themen, insbesondere Strategie, Finanzen, Marketing,<br />

Betriebliches, Investments und Personal der [TopCo]-Gruppe, enthält. Der Group CEO<br />

und der Group Chairman sollen Erläuterungen und Anmerkungen zu dem oben und zuvor<br />

Genannten sowie Informationen hinsichtlich der Geschäftspolitik der [TopCo]-Gruppe vorlegen.<br />

12 Verwaltungsratsausschüsse<br />

12.1 Der Verwaltungsrat kann, auch wenn er weiterhin verantwortlich bleibt, bestimmte Aufgaben<br />

einem oder mehreren aus seinen Mitgliedern gebildeten permanenten Verwaltungsratsausschüssen<br />

und/oder Ad-hoc-Verwaltungsratsausschüssen übertragen. Die Verwaltungsratsausschüsse<br />

berichten dem Board regelmäßig über ihre Maßnahmen, Prüfungen, Vorschläge und<br />

Feststellungen.<br />

12.2 Die Zusammensetzung eines Verwaltungsratsausschusses wird vom Verwaltungsrat vorbehaltlich<br />

der in der Satzung und in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats festgelegten<br />

Erfordernisse bestimmt. Der Verwaltungsrat bestellt die Mitglieder jedes Verwaltungsratsausschusses<br />

und bestimmt dessen Aufgaben. Der Verwaltungsrat kann jederzeit die Aufgaben<br />

und die Zusammensetzung jedes Verwaltungsratsausschusses ändern, mit der Maßgabe, dass<br />

während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats diese Änderungen mittels eines<br />

Beschlusses mit einer Zustimmung von mehr als sechsundsechzig Prozent (66 %) der<br />

Gesamtzahl der Verwaltungsratssitze vorgenommen werden.<br />

G-117


12.3 Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman und der anfänglichen Amtszeit des<br />

Group CEO bildet der Verwaltungsrat die folgenden Verwaltungsratsausschüsse, für welche<br />

die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats in den nachfolgenden Ziffern<br />

12.3 bis 12.10 maßgeblich sind:<br />

12.3.1 Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss;<br />

12.3.2 Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss;<br />

12.3.3 Personal- und Vergütungsausschuss<br />

Der Personal- und Verwaltungsausschuss ist insbesondere dafür verantwortlich,<br />

dem Verwaltungsrat Vorschläge hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des<br />

Verwaltungsrats (mit Ausnahme des Group CEO) zur endgültigen Entscheidung<br />

durch den Verwaltungsrat entsprechend den von der Hauptversammlung festgelegten<br />

Richtlinien vorzulegen. Hinsichtlich der Vergütung des Group CEO legt der<br />

Personal- und Vergütungsausschuss dem Verwaltungsrat einen Vorschlag zur<br />

Entscheidung vor.<br />

Hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des Global Executive Committee, die<br />

nicht Mitglieder des Verwaltungsrats sind, ist der Group CEO dafür verantwortlich,<br />

in Abstimmung mit dem Group Chairman dem Personal- und Vergütungsausschuss<br />

Vorschläge für dessen Entscheidungen über die jeweiligen Vergütungen vorzulegen.<br />

12.3.4 Ausschuss für Strategieangelegenheiten<br />

Der Ausschuss für Strategieangelegenheiten ist dafür zuständig, dem Verwaltungsrat<br />

Vorschläge hinsichtlich der wesentlichen Strategie der Gruppe/langfristigen<br />

Strategie (einschließlich der Strategie im Hinblick auf wesensverändernde<br />

M&A/M&A-Transaktionen) sowie den strategischen Geschäftsplan vorzulegen.<br />

12.3.5 Integrationsausschuss<br />

Der Integrationsausschuss berät das vom Group CEO erstellte Integrationskonzept<br />

und die von ihm festgelegten Integrationsparameter und ist — falls erforderlich —<br />

dafür zuständig, dem Verwaltungsrat Vorschläge zu unterbreiten. Bestimmte Mitglieder<br />

des Global Executive Committee sind berechtigt, ohne Stimmrecht bei den<br />

Sitzungen des Integrationsausschusses anwesend zu sein.<br />

12.3.6 Ausschuss für Technologiefragen<br />

12.4 Die Regeln für Sitzungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats gelten entsprechend für<br />

Sitzungen und Beschlüsse der Verwaltungsratsausschüsse.<br />

12.5 Jeder der oben genannten Verwaltungsratsausschüsse besteht während der anfänglichen<br />

Amtszeit des Verwaltungsrats aus drei Direktoren B und zwei Direktoren A.<br />

12.6 Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman, übernimmt der Group Chairman<br />

den Vorsitz des Nominierungs-, Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschusses und<br />

des Ausschusses für Strategieangelegenheiten und ist Mitglied im Personal- und Vergütungsausschuss<br />

sowie im Integrationsausschuss.<br />

12.7 Während der anfänglichen Amtszeit des Group CEO, übernimmt der Group CEO den Vorsitz<br />

des Integrationsausschusses und ist Mitglied im Ausschuss für Strategieangelegenheiten.<br />

12.8 Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats übernimmt ein nicht geschäftsführender<br />

Direktor A den Vorsitz des Personal- und Vergütungsausschusses.<br />

12.9 Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats übernimmt ein nicht geschäftsführender<br />

Direktor A den Vorsitz des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses.<br />

12.10 Während der anfänglichen Amtszeit des Verwaltungsrats übernimmt ein Direktor B den<br />

Vorsitz des Ausschusses für Technologiefragen.<br />

G-118


13 Beteiligungen und Wertpapiertransaktionen<br />

Jeder Direktor muss jederzeit die Richtlinien und Verfahren der [TopCo]-Gruppe sowie alle geltenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in Bezug auf das Eigentum an anderen als von der<br />

Gesellschaft begebenen Wertpapieren sowie Transaktionen mit diesen Wertpapieren einhalten.<br />

14 Vertraulichkeit<br />

14.1 Mitglieder des Verwaltungsrats wahren jederzeit Verschwiegenheit über alle Informationen<br />

und Dokumente, die sie in ihrer Funktion als Mitglieder des Verwaltungsrats erlangt haben,<br />

und behandeln vertrauliche Informationen oder Dokumente streng vertraulich.<br />

14.2 Vertrauliche Informationen und Dokumente werden außerhalb des Personenkreises des<br />

Verwaltungsrats nicht offengelegt, es sei denn, es wurden angemessene Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />

abgeschlossen.<br />

15 Status der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

15.1 In seinem einstimmigen Beschluss vom Datum dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

und gemäß Artikel 17.6 der Satzung hat der Verwaltungsrat diese Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats angenommen, welche die für den Verwaltungsrat (jeweils) geltenden Bestimmungen<br />

und Regelungen niederländischen Rechts und der Satzung ergänzt.<br />

15.2 Falls diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zu irgendeinem Zeitpunkt den Bestimmungen<br />

niederländischen Rechts oder der Satzung zuwiderläuft, ist letztere maßgeblich. Falls diese<br />

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zu einem bestimmten Zeitpunkt den Bestimmungen der<br />

Satzung entspricht, jedoch denen niederländischen Rechts zuwiderläuft, sind letztere maßgeblich.<br />

Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.<br />

Der Verwaltungsrat ersetzt die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen,<br />

deren Wirkung in Anbetracht des Inhalts und des Zwecks der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

soweit wie möglich der der unwirksamen Bestimmungen entspricht.<br />

15.3 In seinem einstimmigen Beschluss vom Datum dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

hat der Verwaltungsrat erklärt, dass er die Pflichten gemäß dieser Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats einhält, und dass diese für ihn bindend sind, soweit sie für den Verwaltungsrat<br />

und seine derzeit amtierenden und seine zukünftigen Mitglieder gelten.<br />

15.4 Der Verwaltungsrat bemüht sich nach besten Kräften sicherzustellen, dass jedes derzeit<br />

amtierende und jedes zukünftige Mitglied des Verwaltungsrats an diese Geschäftsordnung<br />

des Verwaltungsrats gebunden ist bzw. sich dazu verpflichtet.<br />

16 Änderungen<br />

Während der anfänglichen Amtszeit des Group Chairman und der anfänglichen Amtszeit des Group CEO<br />

kann diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats vom Verwaltungsrat jeweils mittels eines Beschlusses<br />

mit einer Mehrheit von 66 % (sechsundsechzig Prozent) der gesamten Verwaltungsratssitze geändert und<br />

ergänzt werden. Danach kann diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats vom Verwaltungsrat jeweils<br />

mittels eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit der gesamten Verwaltungsratssitze geändert und ergänzt<br />

werden. Falls eine Änderung dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats gleichzeitig eine Änderung<br />

der Satzung darstellt bzw. mit den Bestimmungen der Satzung kollidiert, wird die Änderung erst nach<br />

einer Änderung der Satzung wirksam.<br />

G-119


Anhang 1<br />

Liste der Definitionen<br />

1 In dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats haben die folgenden Begriffe die ihnen jeweils<br />

zugewiesene Bedeutung:<br />

“Satzung“ bezeichnet die Satzung der Gesellschaft in der jeweils gültigen Fassung;<br />

,,Verwaltungsrat“ bezeichnet den vollständigen Verwaltungsrat der Gesellschaft;<br />

,,Verwaltungsratsausschüsse“ bezeichnet alle in Ziffer 12 dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

genannten Ausschüsse, die u. a. den Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss, den Nominierungs-,<br />

Governance- und Corporate-Responsibility-Ausschuss, den Personal- und Vergütungsausschuss, den<br />

Ausschuss für Strategieangelegenheiten, den Integrationsausschuss und den Ausschuss für Technologiefragen<br />

umfassen können;<br />

,,Geschäftsordnung des Verwaltungsrats“ bezeichnet die vorliegende Geschäftsordnung in der jeweils<br />

gültigen Fassung;<br />

,,Closing-Termin“ ist der [Datum einfügen];<br />

,,Gesellschaft“ bezeichnet die [TopCo] N.V.;<br />

,,Interessenkonflikt“ hat die diesem Begriff in Ziffer 10.1 zugewiesene Bedeutung;<br />

,,Direktor“ bezeichnet jedes Mitglied des Verwaltungsrats (sofern nicht eine andere Bedeutung<br />

offensichtlich ist, umfasst dieser Begriff jeden geschäftsführenden Direktor und jeden nicht geschäftsführenden<br />

Direktor); ,,Geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats<br />

gemäß der Satzung, das eine geschäftsführende Funktion in der Gesellschaft ausübt und insbesondere für<br />

die Führung des Tagesgeschäfts der Gesellschaft verantwortlich ist;<br />

,,Familienangehöriger“ bezeichnet den Ehegatten, die Eltern, Kinder oder Geschwister einer Person,<br />

ungeachtet dessen, ob der jeweilige Familienangehörige Blutsverwandter oder angeheirateter Verwandter<br />

dieser Person oder durch Adoption ihr Familienangehöriger ist, oder eine im Haushalt dieser Person<br />

lebende sonstige Person;<br />

,,FPI-Status“ hat die diesem Begriff in Ziffer 2.1 zugewiesene Bedeutung;<br />

,,Hauptversammlung“ bezeichnet die Hauptversammlung der Gesellschaft;<br />

,,Global Executive Committee“ bezeichnet das vom Group CEO errichtete Global Executive Committee;<br />

,,Group CEO (Chief Executive Officer der Gruppe)“ bezeichnet den geschäftsführenden Direktor, der<br />

vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 16.1 der Satzung und darüber hinaus gemäß den Bestimmungen<br />

dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zum Chief Executive Officer der Gruppe bestellt wurde;<br />

,,Group Chairman (Chairman der Gruppe)“ bezeichnet den Direktor, der vom Verwaltungsrat gemäß<br />

Artikel 15.1 der Satzung und darüber hinaus gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung des<br />

Verwaltungsrats zum Chairman der Gruppe bestellt wurde;<br />

,,Stellvertretender Group Chairman“ bezeichnet einen nicht geschäftsführenden Direktor, der vom<br />

Verwaltungsrat gemäß Artikel 15.1 der Satzung und darüber hinaus gemäß den Bestimmungen dieser<br />

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zum stellvertretenden Chairman der Gruppe bestellt wurde;<br />

,,Anfängliche Amtszeit des Verwaltungsrats“ hat die diesem Begriff in Ziffer 2.2 zugewiesene<br />

Bedeutung;<br />

,,Anfängliche Amtszeit des Group CEO“ hat die diesem Begriff in Ziffer 5.1 zugewiesene Bedeutung;<br />

,,Anfängliche Amtszeit des Group Chairman“ hat die diesem Begriff in Ziffer 4.1 zugewiesene<br />

Bedeutung;<br />

,,Schlüsselstandort“ hat die diesem Begriff in Ziffer 7.3 zugewiesene Bedeutung;<br />

,,Nicht geschäftsführender Direktor“ bezeichnet ein Mitglied des Verwaltungsrats gemäß der Satzung,<br />

das keine geschäftsführende Funktion in der Gesellschaft ausübt und insbesondere für die Aufsicht über<br />

die Geschäftspolitik des geschäftsführenden Direktors und die allgemeinen Angelegenheiten der<br />

G-120


Gesellschaft verantwortlich ist sowie den geschäftsführenden Direktor in allgemeinen Angelegenheiten<br />

berät;<br />

,,Hauptbüro“ hat die dem Begriff in Ziffer 5.4 zugewiesene Bedeutung;<br />

,,Geschäftsordnung des Global Executive Committee“ bezeichnet die Geschäftsordnung des Global<br />

Executive Committee in der jeweils gültigen Fassung;<br />

,,Zweitbüro“ hat die diesem Begriff in Ziffer 5.4 zugewiesene Bedeutung;<br />

,,Aktionäre“ bezeichnet Aktionäre der Gesellschaft; und<br />

,,[TopCo]-Gruppe“ bezeichnet die Gesellschaft sowie ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften.<br />

2 Sofern gemäß dem jeweiligen Kontext nicht anders erforderlich gilt Folgendes für die Zwecke dieser<br />

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats:<br />

(a) Die Wörter ,,hiervon“, ,,hierin“, ,,hiernach“ und ,,hierdurch“ sowie Wörter mit ähnlicher<br />

Bedeutung beziehen sich bei ihrer Verwendung in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

auf diese Geschäftsordnung des Verwaltungsrats insgesamt und nicht auf einzelne<br />

Bestimmungen hiervon;<br />

(b) Im Singular verwendete Wörter und Ausdrücke beziehen sich auch auf den Plural und<br />

umgekehrt;<br />

(c) Im Maskulinum verwendete Wörter und Ausdrücke beziehen sich auch auf das Femininum<br />

und umgekehrt;<br />

(d) Werden die Begriffe ,,schließen [...] ein“, ,,schließt [...] ein“ und ,,einschließlich“ in dieser<br />

Geschäftsordnung verwendet, so kommt ihnen die Bedeutung ,,insbesondere“ zu; und<br />

(e) Ein Verweis auf eine gesetzliche Bestimmung gilt als Verweis auf diese gesetzliche<br />

Bestimmung einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen dieser gesetzlichen Bestimmung<br />

sowie aller diese ersetzenden gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

3 Ziffernüberschriften und sonstige Überschriften in dieser Geschäftsordnung des Verwaltungsrats<br />

wurden zur besseren Übersicht eingefügt und gelten für die Zwecke der Auslegung dieser Geschäftsordnung<br />

des Verwaltungsrats nicht als Teil derselben.<br />

G-121


Anlage D — Entwurf der Geschäftsordnung des Global Executive Committee der Holdco<br />

G-122


Linklaters LLP<br />

World Trade Centre Amsterdam<br />

Zuidplein 180<br />

1077 XV Amsterdam<br />

Telefon (+31) 20 799 6200<br />

Telefax (+31) 20 799 6300<br />

Datum: [k] 2011<br />

[TopCo] N.V. Gruppe<br />

GESCHÄFTSORDNUNG DES GLOBAL EXECUTIVE COMMITTEE<br />

G-123


Inhaltsverzeichnis<br />

Ziffer Titel Seite<br />

1 Zusammensetzung des Global Executive Committee G-125<br />

2 Tätigkeiten und Aufgaben des Global Executive Committee G-125<br />

3 Aufgaben der Bereichsleiter G-125<br />

4 Sitzungen des Global Executive Committee G-126<br />

5 Beratungen und Entscheidungen des Global Executive Committee G-126<br />

6 Erlöschen der Geschäftsordnung G-126<br />

7 Definitionen G-126<br />

G-124


1 Zusammensetzung des Global Executive Committee<br />

1.1 Das Global Executive Committee der [TopCo]-Gruppe besteht aus acht (8) Mitgliedern. Dies<br />

umfasst den Group CEO sowie sieben (7) weitere Mitglieder. Jedes Mitglied des Global<br />

Executive Committee wird für eine erstmalige Amtszeit bestellt, die entweder am vierten (4.)<br />

Jahrestag des Closing-Termins endet (die ,,Anfängliche Amtszeit“) oder, falls dieser Zeitpunkt<br />

früher liegt, mit der Abberufung, dem sonstigen Ausscheiden oder Tod des jeweiligen<br />

Mitglieds.<br />

1.2 Das Global Executive Committee wird vom Group CEO geführt, der Vorsitzender des Global<br />

Executive Committee ist. Der Group CEO führt den Vorsitz in Sitzungen des Global Executive<br />

Committee.<br />

1.3 Neben dem Group CEO umfasst das Global Executive Committee folgende Mitglieder, die<br />

jeweils für eine Anfängliche Amtszeit bestellt werden (was sich jedoch, dies sei hier klargestellt,<br />

nicht auf die Möglichkeit zukünftiger Ernennungen in Positionen bei der Gesellschaft<br />

bzw. ihrer Tochtergesellschaften auswirkt):<br />

Andreas Preuss in der Eigenschaft als Head of Global Derivatives, President und Deputy<br />

Group Chief Executive Officer (stellvertretender Group Chief Executive Officer);<br />

Gregor Pottmeyer in der Eigenschaft als Group Chief Financial Officer;<br />

Lawrence Leibowitz in der Eigenschaft als Head of Global Cash Tradings and Listings<br />

sowie Chief Operating Officer;<br />

Jeffrey Tessler in der Eigenschaft als Head of Global Settlement and Custody;<br />

Dominique Cerutti in der Eigenschaft als Head of Technology Services/ IT sowie<br />

President;<br />

Frank Gerstenschläger in der Eigenschaft als Head of Market Data and Analytics; und<br />

John Halvey in der Eigenschaft als Group General Counsel/ Head of Legal.<br />

Der Group General Counsel erstattet dem Group CEO und dem Verwaltungsrat Bericht. Er<br />

arbeitet eng mit dem General Corporate Counsel zusammen.<br />

1.4 Der Group CEO wählt die Mitglieder des Global Executive Committee aus, bestellt sie und<br />

beruft sie ab, mit der Maßgabe, dass er bei jeder vorgeschlagenen Bestellung oder Abberufung<br />

von Mitgliedern des Global Exectutive Committee in enger Abstimmung mit dem Group<br />

Chairman und dem Verwaltungsrat vorgeht.<br />

2 Tätigkeiten und Aufgaben des Global Executive Committee<br />

Soweit es nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrates, des Group Chairman bzw. des Group<br />

CEO fällt, hat das Global Executive Committee insbesondere die folgenden Zuständigkeiten und<br />

Aufgaben:<br />

Führung des Tagesgeschäfts der [TopCo]-Gruppe und Vorbereitung von Beschlussvorschlägen des<br />

Verwaltungsrates;<br />

Regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat und Unterstützung des Verwaltungsrats<br />

in seinem Beschlussfassungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf:<br />

3 Aufgaben der Bereichsleiter<br />

Geschäftsplan und Jahresbudget der [TopCo]-Gruppe;<br />

Änderungen der rechtlichen Struktur und Organisation;<br />

Strategie der einzelnen Geschäftsbereiche und des Unternehmens; sowie<br />

Vergütungs- und Zusatzleistungsgrundsätze der [TopCo]-Gruppe.<br />

Jeder Bereichsleiter ist für das konkrete Tagesgeschäft seines Bereichs sowie insbesondere die<br />

jeweiligen Bereichsbudgets, Ergebnisrechnungen, Ressourcen und Geschäftspläne verantwortlich.<br />

G-125


4 Sitzungen des Global Executive Committee<br />

4.1 Sitzungen des Global Executive Committee finden abwechselnd in Frankfurt und New York<br />

statt. Gegebenenfalls können Sitzungen des Global Executive Committee an anderen Standorten<br />

der [TopCo]-Gruppe stattfinden.<br />

4.2 Sitzungen des Global Executive Committee werden durch den Group CEO einberufen.<br />

4.3 Sitzungen des Global Executive Committee können in Form einer förmlichen Sitzung der<br />

Mitglieder bei persönlicher Anwesenheit oder in Form von Telefon- oder Videokonferenzen<br />

bzw. mittels sonstiger Kommunikationsmittel abgehalten werden, mit der Maßgabe, dass es<br />

allen an einer solchen Sitzung teilnehmenden Mitgliedern möglich sein muss, gleichzeitig<br />

miteinander zu kommunizieren. Die Teilnahme an einer auf eine der oben beschriebenen<br />

Weisen abgehaltenen Sitzung gilt als Anwesenheit bei einer solchen Sitzung.<br />

5 Beratungen und Entscheidungen des Global Executive Committee<br />

Die Mitglieder des Global Executive Committee werden in ihrem Beratungs- und Entscheidungsprozess<br />

darum bemüht sein, ihre Entscheidungen einstimmig zu fassen. Kann eine solche Einstimmigkeit unter<br />

den Mitgliedern des Global Executive Committee nicht erreicht werden, so entscheidet der Group CEO<br />

über die Angelegenheit, in der eine einstimmige Entscheidung der Mitglieder des Global Executive<br />

Committee nicht erreicht werden konnte. Jedes Mitglied des Global Executive Committee, dessen<br />

Verantwortungsbereich — z. B. in seiner Funktion als Leiter eines globalen Bereichs oder in der<br />

Funktion als Chief Financial Officer oder General Counsel — durch eine entsprechende Entscheidung<br />

des Group CEO betroffen ist, hat das Recht, die Angelegenheit dem Verwaltungsrat zur weiteren<br />

Besprechung oder Entscheidung vorzulegen, je nachdem, wie der Verwaltungsrat es für erforderlich<br />

hält.<br />

6 Erlöschen der Geschäftsordnung<br />

Die vorliegende Geschäftsordnung des Global Executive Committee erlischt vier (4) Jahre nach [dem<br />

Closing-Termin] oder, wenn dieser Zeitpunkt früher liegt, an dem Tag, an dem die Anfänglichen<br />

Amtszeiten aller Mitglieder des Global Executive Committee abgelaufen sind. Vor dem oder zum<br />

Zeitpunkt des Erlöschens der vorliegenden Geschäftsordnung prüft der Verwaltungsrat, ob die Annahme<br />

einer Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem bzw. nach dem Ablauf der Anfänglichen Amtszeit<br />

angebracht ist sowie deren Inhalt.<br />

7 Definitionen<br />

Die Bedeutung einiger definierter Begriffe, die in der vorliegenden Geschäftsordnung des Global<br />

Executive Committee Verwendung finden, ist nachfolgend bestimmt:<br />

7.1 ,,Satzung“ bezeichnet die Satzung der Gesellschaft, in der jeweils gültigen Fassung;<br />

7.2 ,,Verwaltungsrat“ bezeichnet den Verwaltungsrat der Gesellschaft;<br />

7.3 ,,Gesellschaft“ ist die [TopCo];<br />

7.4 ,,Closing-Termin“ ist der [k];<br />

7.5 ,,Bereichsleiter“ bezeichnet den Leiter eines Bereichs der [TopCo]-Gruppe;<br />

7.6 ,,Group CEO“ hat die diesem Begriff in der Satzung zugewiesene Bedeutung;<br />

7.7 ,,Group Chairman“ hat die diesem Begriff in der Satzung zugewiesene Bedeutung;<br />

7.8 ,,Anfängliche Amtszeit“ hat die diesem Begriff in Ziffer 1.1 zugewiesene Bedeutung; und<br />

7.9 ‘[TopCo]-Gruppe“ bezeichnet die Gesellschaft zusammen mit ihren Tochtergesellschaften.<br />

G-126


Anlage E — Fairness Opinion der Perella Weinberg Partners LP<br />

G-127


15. Februar 2011<br />

The Board of Directors<br />

NYSE Euronext<br />

11 Wall Street<br />

New York, NY 10005<br />

Sehr geehrte Mitglieder des Board of Directors,<br />

PERELLA WEINBERG PARTNERS<br />

767 FIFTH AVENUE<br />

NEW YORK, NY 10153<br />

TEL: 212-287-3200<br />

FAX: 212-287-3201<br />

nach unserem Wissen zieht die NYSE Euronext, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />

Delaware, (die ,,Gesellschaft“) in Erwägung, einen Unternehmenszusammenschluss mit der Deutsche Börse AG,<br />

einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, (,,Deutsche Börse“) zu vollziehen. Dies<br />

soll geschehen, indem die Gesellschaft und die Deutsche Börse Tochtergesellschaften der ausschließlich für die<br />

Zwecke des Zusammenschlusses gegründeten <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer Aktiengesellschaft nach<br />

niederländischem Recht (naamloze vennootschap), (,,Holdco“) werden. Gemäß den Bedingungen des Vertrags über<br />

den Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar 2011 (der ,,Vertrag über den Zusammenschluss“), der<br />

zwischen der Gesellschaft, der Deutsche Börse, der Holdco und der Pomme Merger Corporation, einer Aktiengesellschaft<br />

nach dem Recht des Staates Delaware und neu gegründeten hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />

der Holdco (,,Verschmelzungsgesellschaft“), geschlossen wurde, (i) gibt die Holdco ein Tauschangebot (das<br />

,,Angebot“) zum Erwerb aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien der Deutsche Börse (die ,,Aktien<br />

der Deutsche Börse“) für jeweils eine Stammaktie im Nennwert von 1,00 A je Aktie der Holdco (eine ,,Holdco-<br />

Aktie“) ab und (ii) wird die Verschmelzungsgesellschaft unmittelbar nach dem Erwerb der Aktien der Deutsche<br />

Börse im Rahmen des Angebots durch die Holdco auf die Gesellschaft verschmolzen, wobei die Gesellschaft aus<br />

der Verschmelzung als fortbestehendes Unternehmen und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Holdco<br />

hervorgehen wird (die ,,Verschmelzung“ und zusammen mit dem Angebot die ,,Transaktionen“) und sämtliche<br />

ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien der Gesellschaft im Nennwert von 0,01 US$ je Aktie (die<br />

,,Stammaktien der Gesellschaft“) (mit Ausnahme derjenigen, die unmittelbar von der Gesellschaft oder der<br />

Verschmelzungsgesellschaft und nicht für Dritte gehalten werden) in das Recht umgewandelt werden, jeweils<br />

0,47 einer Holdco-Aktie zu erhalten (das ,,Umtauschverhältnis der Gesellschaft“). Die Bedingungen der Transaktionen<br />

sind im Vertrag über den Zusammenschluss ausführlicher dargelegt.<br />

Sie haben uns um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob das in den Transaktionen vorgesehene<br />

Umtauschverhältnis der Gesellschaft aus finanzieller Sicht angemessen gegenüber den Inhabern von Stammaktien<br />

der Gesellschaft (mit Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse) sei (diese<br />

Inhaber mit Ausnahme der Deutsche Börse oder verbundener Unternehmen der Deutsche Börse die ,,Inhaber“).<br />

Für die Zwecke der hier dargelegten Stellungnahme haben wir u. a.<br />

1. bestimmte öffentlich einsehbare Abschlüsse und andere Geschäfts- und Finanzinformationen der Gesellschaft<br />

und der Deutsche Börse (darunter auch Analystenberichte) untersucht;<br />

2. bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />

Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft erstellt wurden;<br />

3. bestimmte interne Finanzinformationen, Analysen und andere Finanz- und Geschäftsinformationen in<br />

Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Deutsche Börse untersucht, die jeweils von der Geschäftsführung<br />

der Deutsche Börse erstellt wurden;<br />

4. bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die Gesellschaft untersucht;<br />

G-128


5. bestimmte öffentlich verfügbare Finanzprognosen in Bezug auf die Deutsche Börse untersucht;<br />

6. von der Geschäftsführung der Gesellschaft getroffene Einschätzungen der durch die Transaktionen<br />

erwarteten Synergien (zusammen die ,,Erwarteten Synergien“) untersucht;<br />

7. die vergangene und derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten der Gesellschaft einschließlich<br />

der Erwarteten Synergien mit leitenden Angestellten der Gesellschaft und der Deutsche Börse<br />

diskutiert und die vergangene und derzeitige Geschäftstätigkeit, Finanzlage und Aussichten der Deutsche<br />

Börse mit leitenden Angestellten der Gesellschaft und der Deutsche Börse diskutiert;<br />

8. den anteiligen finanziellen Beitrag der Gesellschaft und der Deutsche Börse zur künftigen Ertragskraft<br />

der Holdco auf Pro-forma-Basis überprüft;<br />

9. die Ertragskraft der Gesellschaft und der Deutsche Börse mit der Ertragskraft bestimmter börsennotierter<br />

Unternehmen verglichen, die unserer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />

10. die finanziellen Bedingungen der Transaktionen mit den öffentlich einsehbaren finanziellen Bedingungen<br />

bestimmter Transaktionen verglichen, die unserer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />

11. die historischen Handelskurse und Handelsverläufe der Stammaktien der Gesellschaft und der Aktien der<br />

Deutsche Börse untersucht und diese Kurse und Handelsverläufe der Stammaktien der Gesellschaft und<br />

der Aktien der Deutsche Börse miteinander sowie auch mit denen von Wertpapieren bestimmter<br />

börsennotierter Unternehmen verglichen, die unserer Ansicht nach grundsätzlich relevant sind;<br />

12. den Vertrag über den Zusammenschluss geprüft; und<br />

13. andere Finanzstudien, -analysen und -untersuchungen durchgeführt bzw. solche anderen Faktoren<br />

berücksichtigt, die wir für relevant gehalten haben.<br />

Für die Zwecke unserer Stellungnahme haben wir (ohne unabhängige Überprüfung) die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit der Finanz- und sonstigen Informationen (u. a. Informationen aus allgemein anerkannten öffentlichen<br />

Quellen) die uns für diese Stellungnahme vorgelegt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurden,<br />

unterstellt und darauf vertraut. Des Weiteren haben wir auf die Zusicherungen der Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

und der Deutsche Börse vertraut, dass nach deren Wissen die von ihnen für unsere Analyse zur Verfügung<br />

gestellten Informationen keine wesentlichen Auslassungen oder falsche Angaben über wesentliche Tatsachen<br />

enthalten. Mit Ihrer Zustimmung gingen wir davon aus, dass keine wesentlichen nicht offengelegten Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft und der Deutsche Börse bestanden, für die keine ausreichenden Rücklagen oder sonstige<br />

Rückstellungen gebildet wurden. Mit Ihrer Zustimmung gingen wir davon aus, dass die nach Ansicht der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft voraussichtlich mit den Transaktionen zu erzielenden Erwarteten Synergien<br />

die potenziellen strategischen Folgen und der potenzielle operative Nutzen (einschließlich dessen Höhe, Eintritt in<br />

zeitlicher Hinsicht und Erzielbarkeit) in der Höhe und zu den Zeitpunkten erzielt würden, die die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft prognostiziert hat. Wir bewerten die Annahmen nicht, auf denen dies basiert. Wir haben (ohne<br />

unabhängige Überprüfung) auf die Einschätzung der Geschäftsführung der Gesellschaft und der Deutsche Börse<br />

hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs und der Risiken im Zusammenhang mit der Integration der Gesellschaft und der<br />

Deutsche Börse vertraut. Auf Weisung der Gesellschaft haben wir auf die veröffentlichten Schätzungen außenstehender<br />

Analysten in Bezug auf die Gesellschaft und die Deutsche Börse vertraut und sind davon ausgegangen,<br />

dass diese Schätzungen eine verlässliche Grundlage für die Einschätzung der künftigen Ertragskraft der Gesellschaft<br />

und der Deutsche Börse bilden, und äußern uns nicht zu den Annahmen, auf denen diese basieren. Für die<br />

Zwecke unserer Stellungnahme haben wir weder eine unabhängige Überprüfung oder Bewertung der Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, derivativer oder außerbilanzieller Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten) der Gesellschaft und der Deutsche Börse vorgenommen, noch wurden uns<br />

entsprechende Überprüfungen oder Bewertungen zur Verfügung gestellt. Wir haben außerdem keine Verpflichtung<br />

zur Vornahme einer physischen Überprüfung der Immobilien oder Geschäftsräume der Gesellschaft und der<br />

Deutsche Börse übernommen und auch keine entsprechende Überprüfung durchgeführt. Wir haben ferner nicht die<br />

Bonität der Parteien des Vertrags über den Zusammenschluss nach Maßgabe von Insolvenz- oder vergleichbaren<br />

Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene, Bundesebene oder internationaler Ebene überprüft. Wir sind davon ausgegangen,<br />

dass die Transaktionen nach Maßgabe der Bedingungen des Vertrags über den Zusammenschluss (ohne<br />

wesentliche Änderungen, Verzichtserklärungen oder Verzögerungen) vollzogen werden sowie dass im Rahmen des<br />

Angebots jede Aktie der Deutsche Börse gegen eine Holdco-Aktie getauscht wird. Zudem sind wir davon<br />

ausgegangen, dass im Zusammenhang mit dem Erhalt aller für die geplanten Transaktionen erforderlichen<br />

Genehmigungen keine Verzögerungen, Begrenzungen, Bedingungen oder Beschränkungen eintreten oder auferlegt<br />

werden, die eine nachteilige Auswirkung auf die Holdco, die Gesellschaft, die Deutsche Börse oder den im Rahmen<br />

der geplanten Transaktionen erwarteten Nutzen zur Folge haben könnten. Für unsere Analyse wird zudem<br />

G-129


unterstellt, dass 100 % der im Umlauf befindlichen Aktien der Deutsche Börse im Rahmen des Angebots von der<br />

Holdco erworben werden. Wir haben in allen für die Abgabe unserer Stellungnahme relevanten rechtlichen<br />

Angelegenheiten auf den Rat unseres Rechtsberaters vertraut.<br />

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Frage, ob das Umtauschverhältnis der Gesellschaft nach<br />

Maßgabe des Vertrags über den Zusammenschluss aus finanzieller Sicht zum Datum dieser Stellungnahme<br />

angemessen gegenüber den Inhabern ist. Wir wurden nicht gebeten, eine Stellungnahme hinsichtlich jeglicher<br />

anderer Bedingungen des Vertrags über den Zusammenschluss (oder damit im Zusammenhang stehender<br />

Unterlagen oder Verträge) oder die Art der Transaktionen oder den voraussichtlichen Zeitrahmen für deren Vollzug<br />

abzugeben, und werden dies auch nicht tun. Zudem geben wir keine Stellungnahme hinsichtlich der Angemessenheit<br />

der Höhe oder Art einer von Führungspersonen, Organmitgliedern oder Mitarbeitern der Parteien des<br />

Vertrags über den Zusammenschluss (oder irgendeiner Gruppe entsprechender Personen) möglicherweise zu<br />

erhaltenden Gegenleistung im Vergleich mit dem Umtauschverhältnis der Gesellschaft ab. Wir geben keine<br />

Stellungnahme zu sich möglicherweise aus den in dem Vertrag über den Zusammenschluss vorgesehenen Transaktionen<br />

ergebenden steuerlichen oder sonstigen Folgen ab, und in unserer Stellungnahme werden auch keine<br />

rechtlichen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen oder bilanziellen Angelegenheiten berührt, da nach unserem Wissen<br />

die Gesellschaft in diesen Bereichen die erforderliche Beratung durch qualifizierte Fachleute erhalten hat. In<br />

unserer Stellungnahme wird nicht auf die zugrunde liegende Geschäftsentscheidung der Gesellschaft zur Vornahme<br />

der Transaktionen oder die relativen Vorteile der Transaktionen im Vergleich zu anderen strategischen Alternativen<br />

eingegangen, die der Gesellschaft möglicherweise zur Verfügung stehen. Wir sind nicht ermächtigt, jegliche<br />

Parteien zu Interessensbekundungen hinsichtlich einer Transaktion mit der Gesellschaft anzuwerben und haben<br />

dies auch nicht getan. Es wird festgehalten, dass die Gesellschaft und die Deutsche Börse am 9. Februar 2011<br />

öffentlich bestätigt haben, dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen hinsichtlich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses<br />

befänden.<br />

Wir waren als Finanzberater der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Transaktionen tätig und werden ein<br />

Honorar für unsere Leistungen erhalten. Ein Teil davon wird bei öffentlicher Bekanntmachung der Unterzeichnung<br />

eines bindenden Vertrags über die Transaktionen und ein weiterer wesentlicher Teil bei Vollzug der Transaktionen<br />

fällig. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft verpflichtet, uns von bestimmten Verbindlichkeiten und anderen<br />

sich aus unserem Mandat ergebenden Verpflichtungen freizustellen. In den zwei Jahren vor dem Datum dieser<br />

Stellungnahme bestand keine wesentliche Geschäftsbeziehung zwischen der Perella Weinberg Partners LP und<br />

ihren verbundenen Unternehmen einerseits und der Gesellschaft oder der Deutsche Börse oder ihren jeweiligen<br />

verbundenen Unternehmen andererseits, in dessen Rahmen die Perella Weinberg Partners LP oder ihre verbundenen<br />

Unternehmen eine Vergütung erhielten. Die Perella Weinberg Partners LP und ihre verbundenen<br />

Unternehmen können jedoch künftig Investmentbanking- oder andere Finanzdienstleistungen für die Gesellschaft,<br />

die Deutsche Börse oder die Holdco und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen erbringen, für die die Perella<br />

Weinberg Partners LP und ihre verbundenen Unternehmen dann auch eine Vergütung erwarten würden. Die Perella<br />

Weinberg Partners LP oder ihre verbundenen Unternehmen können im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs<br />

jederzeit (für eigene Rechnung oder für Rechnung von Kunden) Long- oder Shortpositionen in Schuldtiteln,<br />

Eigenkapitalwertpapieren oder anderen Wertpapieren (einschließlich Derivaten auf diese) oder Finanzinstrumenten<br />

(einschließlich Bankdarlehen und anderer Verbindlichkeiten) der Gesellschaft, der Deutsche Börse oder der Holdco<br />

oder jeglicher ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen halten, mit diesen handeln und auf sonstige Weise<br />

Transaktionen in Bezug auf diese eingehen. Die Abgabe dieser Stellungnahme wurde von einem Fairness-Ausschuss<br />

der Perella Weinberg Partners LP genehmigt.<br />

Es besteht Einverständnis darüber, dass diese Stellungnahme zur Information und Unterstützung des Board of<br />

Directors der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Transaktionen und zu deren Einschätzung durch das Board<br />

zur Verfügung gestellt wird. Diese Stellungnahme ist nicht als Empfehlung gegenüber den Inhabern oder den<br />

Inhabern von Aktien der Deutsche Börse zu verstehen und stellt keine Empfehlung dar, wie sie abstimmen oder<br />

ansonsten in Bezug auf die geplanten Transaktionen oder in einer anderen Angelegenheit handeln sollten. Sie geht<br />

in keiner Weise auf die Kurse ein, zu denen die Stammaktien der Gesellschaft, die Aktien der Holdco oder die<br />

Aktien der Deutsche Börse zu beliebigen künftigen Zeitpunkten gehandelt werden.<br />

Ferner geben wir keine Stellungnahme zur Angemessenheit der Transaktionen oder einer Gegenleistung ab,<br />

die die Inhaber jeglicher anderer Gattungen von Wertpapieren, Gläubigern oder anderen Kundenkreisen der<br />

Gesellschaft im Zusammenhang mit den Transaktionen erhalten. Unsere Stellungnahme basiert zwangsläufig auf<br />

den zum Datum der Stellungnahme vorherrschenden finanziellen, wirtschaftlichen, Markt- und sonstigen Bedingungen<br />

und den uns bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Informationen. Es wird hiermit darauf<br />

hingewiesen, dass spätere Entwicklungen Auswirkungen auf diese Stellungnahme und die für deren Erstellung<br />

G-130


zugrunde gelegten Annahmen haben können und dass wir nicht verpflichtet sind, unsere Stellungnahme zu<br />

aktualisieren, zu überarbeiten oder erneut abzugeben.<br />

Auf Grundlage und vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen, einschließlich der verschiedenen darin<br />

genannten Annahmen und dargelegten Beschränkungen, sind wir der Auffassung, dass das im Vertrag über den<br />

Zusammenschluss vorgesehene Umtauschverhältnis der Gesellschaft zum Datum dieser Stellungnahme aus<br />

finanzieller Sicht gegenüber den Inhabern angemessen ist.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

PERELLA WEINBERG PARTNERS LP<br />

G-131


Anlage F — Fairness Opinion der Deutsche Bank Securities Inc.<br />

G-132


15. Februar 2011<br />

Aufsichtsrat und Vorstand<br />

Deutsche Börse AG<br />

Mergenthalerallee 61<br />

65760 Eschborn<br />

Germany<br />

Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren,<br />

die Deutsche Bank Securities Inc. (,,Deutsche Bank“) ist im Zusammenhang mit dem Business Combination<br />

Agreement vom 15. Februar 2011 (das ,,Business Combination Agreement“) zwischen der NYSE Euronext<br />

(,,NYSE Euronext“), der Deutsche Börse AG (,,DBAG“), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V. (,,Holdco“)<br />

und der Pomme Merger Corporation, einer neu errichteten, hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco<br />

(,,Merger Sub“), demgemäß unter Anderem (i) Holdco ein öffentliches Umtauschangebot (das ,,Angebot“) zum<br />

Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden Aktien an der DBAG (die ,,DBAG Aktien“) machen wird,<br />

vorausgesetzt, dass mindestens 75 % der DBAG Aktien gemäß den Regelungen des Angebots wirksam und<br />

fristgemäß und ohne anschließend widerrufen zu werden gezeichnet wurden, und (ii) nach Umsetzung des<br />

Angebots Merger Sub auf die NYSE Euronext verschmolzen wird (die ,,Verschmelzung“), wodurch die NYSE<br />

Euronext eine hundertprzentige Tochtergesellschaft der Holdco werden wird (gemeinsam die ,,Transaktionen“), als<br />

Finanzberater der Deutsche Börse AG (,,DBAG“) tätig geworden. Wie genauer im Business Combination<br />

Agreement geregelt, werden (i) zeichnende Gesellschafter der DBAG gemäß den Regelungen des Angebots im<br />

Austausch für jede gezeichnete ausstehende DBAG Aktie eine (das ,,DBAG Umtauschverhältnis“) Stammaktie an<br />

Holdco erhalten (jede solche Aktie eine ,,Holdco Aktie“ und gemeinsam die ,,Holdco Aktien“), und (ii) gemäß den<br />

Regelungen betreffend die Verschmelzung jede Stammaktie an der NYSE Euronext, Nennbetrag $0,01 pro Aktie,<br />

(die ,,NYSE Euronext Aktien“) mit Ausnahme der NYSE Euronext Aktien, die von der NYSE Euronext oder<br />

Merger Sub gehalten werden, in das Recht zum Bezug von 0,47 Holdco Aktien umgewandelt.<br />

Sie haben uns den Auftrag erteilt, die wirtschaftliche Angemessenheit des DBAG Umtauschverhältnisses für<br />

die Inhaber der DBAG Aktien zu begutachten.<br />

Im Zusammenhang mit unserer Funktion als Finanzberater der DBAG, und um zu unserer Einschätzung zu<br />

gelangen, haben wir verschiedene öffentlich verfügbare Finanz- und andere Informationen betreffend die NYSE<br />

Euronext und die DBAG, Prognosen auf Basis bestimmter öffentlich verfügbarer wirtschaftlicher Voraussagen von<br />

Analysten, denen die Geschäftsleitung der DBAG bzw. der NYSE Euronext zugestimmt hat, und Extrapolationen<br />

solcher Prognosen entsprechend den Anweisungen der Geschäftsleitung der DBAG bzw. der NYSE Euronext<br />

(gemeinsam die ,,Maklerprognosen“), sowie bestimmte interne Analysen und andere Informationen betreffend die<br />

NYSE Euronext und die DBAG, die von der Geschäftsleitung der NYSE Euronext bzw. der DBAG erstellt wurden,<br />

eingesehen. Um zu unserer Einschätzung zu gelangen, haben wir keine Finanzplanungen oder Prognosen eingesehen,<br />

die von der Geschäftsleitung der NYSE Euronext oder der DBAG erstellt wurden, sondern haben uns auftragsgemäß<br />

auf die Maklerprognosen gestützt. Wir haben auch mit bestimmten Angestellten in leitenden Funktionen und anderen<br />

Vertretern und Beratern der NYSE Euronext und der DBAG das Geschäft und die Geschäftsaussichten der NYSE<br />

Euronext bzw. der DBAG, sowie der Holdco, der NYSE Euronext und der DBAG nach Umsetzung der Transaktionen<br />

besprochen, einschließlich bestimmter Kosteneinsparungen, Auswirkungen auf die Einnahmen und Synergieeffekte,<br />

die von den Geschäftsleitungen der NYSE Euronext und der DBAG als Folge der Transaktionen vorausgesagt werden.<br />

Zusätzlich hat die Deutsche Bank die gemeldeten Kurse und Handelsaktivität der DBAG Aktien und der NYSE<br />

Euronext Aktien eingesehen und, (i) soweit öffentlich verfügbar, bestimmte Finanz- und Aktienmarktinformationen<br />

betreffend die NYSE Euronext und die DBAG mit ähnlichen Informationen für bestimmte andere Gesellschaften,<br />

derenAktienanderBörse gehandelt werden und die wir als relevant eingeschätzt haben, verglichen, (ii) soweit<br />

öffentlich verfügbar die Regelungen und Vereinbarungen zur Führung bestimmter Unternehmenszusammenschlüsse<br />

aus jüngerer Zeit, soweit wir diese für relevant hielten, eingesehen, (iii) einen Entwurf des Business Combination<br />

Agreement vom 13. Februar 2011 eingesehen, und (iv) andere Untersuchungen durchgeführt, Analysen erstellt und<br />

weitere Faktoren einbezogen, soweit wir dies für angemessen hielten.<br />

Die Deutsche Bank hat keine Haftung für eine unabhängige Überprüfung von Informationen betreffend die<br />

Holdco, die NYSE Euronext oder die DBAG übernommen, einschließlich solcher Finanzinformationen, die sie bei<br />

der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt hat, seien sie öffentlich verfügbar oder ihr zur Verfügung gestellt<br />

worden, und hat keine solche unabhängige Überprüfung von Informationen vorgenommen. Dementsprechend hat<br />

die Deutsche Bank für Zwecke der Erstellung dieses Gutachtens auftragsgemäß angenommen, dass sämtliche<br />

dieser Informationen zutreffend und vollständig sind. Die Deutsche Bank hat keine Inaugenscheinnahme von<br />

Vermögensgegenständen durchgeführt und keine unabhängige Bewertung oder Schätzung des Wertes von Vermögensgegenständen<br />

oder Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter, derivativer und außerbilanzieller<br />

G-133


Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten) der Holdco, NYSE Euronext, DBAG oder eines mit diesen<br />

Gesellschaften verbundenen Unternehmens vorgenommen oder eingeholt, noch haben wir die Zahlungsfähigkeit<br />

der Holdco, der NYSE Euronext oder der DBAG bewertet oder ihren Wert gemäß etwaig anwendbarer insolvenzrechtlicher<br />

oder ähnlicher Vorschriften bestimmt. Im Hinblick auf die Maklerprognosen und die Analysen und<br />

Prognosen betreffend die Höhe und den Zeitpunkt bestimmter Kosteneinsparungen, Betriebseffizienzen, Ertragseffekte,<br />

finanziellen Synergien und anderer strategischer Vorteile, deren Erzielung als Folge der Durchführung der<br />

Transaktionen (gemeinsam die ,,Synergien“) von der Holdco, der NYSE Euronext oder der DBAG vorausgesagt<br />

werden, sowie möglicher zusätzlicher Kosten, die durch die Transaktionen entstehen, und die kombinierten pro<br />

forma Finanz- und Betriebsinformationen der Holdco, die der Deutschen Bank zur Verfügung gestellt wurden oder<br />

die sie für ihre Analysen verwendet haben, hat die Deutsche Bank auftragsgemäß angenommen, dass diese mit der<br />

erforderlichen Sorgfalt erstellt wurden und die jeweils aktuell bestmögliche Schätzung und Einschätzung der<br />

Geschäftleitungen der NYSE Euronext und der DBAG zu den jeweils darin enthaltenen Themen darstellen; und im<br />

Hinblick auf die Maklerprognosen und anderen Informationen betreffend die NYSE Euronext hat sich die Deutsche<br />

Bank auftragsgemäß auf die Maklerprognosen und weiteren Informationen gestützt. Durch die Erstellung dieses<br />

Gutachtens nimmt die Deutsche Bank keine Einschätzung dazu vor, ob sie die Prognosen und Voraussagen,<br />

einschließlich der Synergien, oder die ihnen zugrunde liegenden Annahmen für angemessen hält.<br />

Zum Zwecke dieser Begutachtung ist die Deutsche Bank auftragsgemäß im Hinblick auf alle Tatsachen, die<br />

für ihre Analyse erheblich sind, davon ausgegangen, dass die in dem Business Combination Agreement enthaltenen<br />

Zusicherungen und Gewährleistungen der Holdco, der NYSE Euronext und der DBAG zutreffend sind. Zudem ist<br />

die Deutsche Bank auftragsgemäß im Hinblick auf alle Tatsachen, die für ihre Analyse erheblich sind, davon<br />

ausgegangen, dass die Transaktionen entsprechend der diesbezüglich getroffenen Regelungen umgesetzt werden,<br />

ohne dass ein wesentlicher Verzicht auf oder eine wesentliche Änderung oder Ergänzung einer Regelung,<br />

Bedingung oder Vereinbarung erklärt oder vereinbart wird, sowie, dass die Holdco, die NYSE Euronext, die<br />

DBAG und die Merger Sub jeweils sämtliche Verpflichtungen gemäß dem Business Combination Agreement<br />

erfüllen und dass die Bekanntgabe und Umsetzung der Transaktionen keinen Verlust einer wesentlichen Geschäftsbeziehung<br />

der NYSE Euronext oder der DBAG zu einem Klient, Kunde oder Lieferant zur Folge hat. Zudem ist die<br />

Deutsche Bank davon ausgegangen, dass alle DBAG Aktien von der Holdco gemäß dem Angebot oder sonst<br />

fristgerecht auf Basis des DBAG Umtauschverhältnisses und ohne jegliche Kosten oder andere negative Folgen für<br />

die Holdco oder die Holdco Aktien, einschließlich negativer Folgen für den Zeitpunkt oder den Umfang der<br />

Synergien, die von Holdco, NYSE Euronext oder DBAG als Folge der Transaktionen erzielt werden, erworben<br />

werden. Die Deutsche Bank ist zudem davon ausgegangen, dass alle wesentlichen behördlichen und sonstigen<br />

Genehmigungen und Erlaubnisse, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Transaktionen erforderlich sind,<br />

erteilt werden und dass im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen behördlichen und sonstigen<br />

Genehmigungen und Erlaubnisse keine wesentlichen Einschränkungen gemacht werden. Außerdem haben Sie die<br />

Deutsche Bank darüber informiert und die Deutsche Bank ist dementsprechend für Zwecke der Erstellung dieses<br />

Gutachtens davon ausgegangen, dass die Transaktionen für die Holdco, die NYSE Euronext, die DBAG, die<br />

Aktionäre der DBAG und die Aktionäre der NYSE Euronext steuerfrei sind. Wir sind keine Rechts-, Aufsichtsrechts-<br />

oder Steuerexperten und keine Wirtschaftsprüfer und haben uns im Hinblick auf diese Bereiche auf die<br />

Einschätzungen der DBAG und ihrer Berater verlassen. Vertreter der DBAG haben uns darüber informiert, und wir<br />

sind dementsprechend davon ausgegangen, dass die finalen Regelungen des Business Combination Agreement<br />

nicht wesentlich von den Regelungen des Entwurfs abweichen werden, den wir eingesehen haben.<br />

Dieses Gutachten wurde von einem fairness opinion review committee genehmigt und freigegeben, richtet sich<br />

an den Aufsichtsrat und den Vorstand der DBAG, ist zu deren weiterer Verwendung bestimmt und stellt keine<br />

Empfehlung an die Aktionäre der DBAG dar, im Zusammenhang mit dem Angebot DBAG Aktien zu zeichnen.<br />

Dieses Gutachten bezieht sich ausschließlich auf die wirtschaftliche Angemessenheit des DBAG Umtauschverhältnisses<br />

für die Aktionäre der DBAG, unterliegt den hierin getroffenen Annahmen, Einschränkungen, Voraussetzungen<br />

und anderen Bedingungen und wurde auf Basis wirtschaftlicher, marktbezogener und sonstiger Umstände und<br />

Informationen erstellt, die uns zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung standen. Entsprechend Ihrem Auftrag bezieht sich<br />

dieses Gutachten nicht auf die Angemessenheit der Transaktionen oder eine in diesem Zusammenhang von Inhabern<br />

von Wertpapieren jeglicher Art, Gläubigern oder anderen Interessengruppen der NYSE Euronext oder der DBAG<br />

erhaltenen Leistungen (mit Ausnahme der wirtschaftlichen Angemessenheit des DBAG Umtauschverhältnisses für<br />

die Aktionäre der DBAG), und bezieht sich auch nicht auf die Angemessenheit des voraussichtlichen Nutzens der<br />

Transaktionen. Wir lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung dazu ab, über nach Erstellung dieses Gutachtens<br />

eintretende und uns zur Kenntnis gelangende Veränderungen im Hinblick auf Tatsachen, die diesem Gutachten<br />

zugrunde liegen, zu informieren. Die Deutsche Bank äußert keine Meinung zu der zugrunde liegenden Entscheidung<br />

der DBAG, die Transaktionen durchzuführen. Wir äußern auch keine Einschätzung oder Meinung zur wirtschaftlichen<br />

oder sonstigen Angemessenheit der Höhe oder Art einer etwaigen Vergütung oder sonstigen Leistung, die im Hinblick<br />

auf das DBAG Umtauschverhältnis an Organmitglieder oder Arbeitnehmer einer der Parteien der Transaktionen oder<br />

G-134


einer Gruppe solcher Personen zu zahlen ist oder gezahlt wird. Dieses Gutachten bezieht sich in keiner Weise auf die<br />

Preise, zu denen Holdco Aktien oder andere Holdco Wertpapiere oder die DBAG Aktien oder andere DBAG<br />

Wertpapiere nach der Bekanntgabe oder der Umsetzung der Transaktionen gehandelt werden.<br />

Die Deutsche Bank erhält für ihre Dienstleitung als Finanzberater der DBAG im Zusammenhang mit den<br />

Transaktionen eine Gebühr, deren Zahlung zu einem erheblichem Anteil von der Umsetzung der Transaktionen<br />

abhängt. DBAG hat sich auch dazu verpflichtet, der Deutschen Bank ihre Aufwendungen zu ersetzen und die<br />

Deutsche Bank und die mit ihr verbundenen Unternehmen im Hinblick auf bestimmte Verbindlichkeiten im<br />

Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen schadlos zu halten. Wir sind ein mit der Deutsche<br />

Bank AG verbundenes Unternehmen (gemeinsam mit den mit ihr verbundenen Unternehmen die ,,DB Group“). Ein<br />

oder mehrere Mitglieder der DB Group haben von Zeit zu Zeit Dienstleistungen im Bereich des investment banking,<br />

des commercial banking (einschließlich der Verlängerung von Krediten) und andere Finanzdienstleitungen an die<br />

NYSE Euronext und die DBAG oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen erbracht und dafür Gegenleistungen<br />

erhalten, unter Anderem (i) war ein Mitglied der DB Group als Finanzberater der DBAG im Zusammenhang mit einer<br />

Vereinbarung mit der SIX Group über den Erwerb zusätzlicher Anteile zum Erwerb der Mehrheit an der STOXX Ltd<br />

tätig, (ii) war ein Mitglied der DB Group als Konsortialführer und bookrunner im Zusammenhang mit der<br />

Verlängerung des Kredits der DBAG und der Clearstream Banking S.A., einem mit der DBAG verbundenen<br />

Unternehmen, über $1,0 Mrd. tätig und (iii) war ein Mitglied der DB Group an einem Kredit der Clearstream<br />

Banking S.A. über $3,0 Mrd. beteiligt. Die DB Group erbringt möglicherweise auch in der Zukunft Dienstleistungen<br />

im Bereich des investment und des commercial banking an Holdco, die NYSE Euronext und die DBAG, für diedie<br />

DB Group gegebenenfalls voraussichtlich ein Entgelt erhält. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr handeln Mitglieder<br />

der DB Group möglicherweise auf eigene Rechnung oder auf Rechnung ihrer Kunden mit Wertpapieren und anderen<br />

Finanzinstrumenten und Verbindlichkeiten der Holdco, der NYSE Euronext und der DBAG. Dementsprechend hält<br />

die DB Group möglicherweise eine Long- oder Short-Position in solchen Wertpapieren, Instrumenten und Verbindlichkeiten.<br />

Auf Grundlage des Vorstehenden ist es die Auffassung der Deutschen Bank als Investment Bank, dass das<br />

DBAG Umtauschverhältnis für die Aktionäre der DBAG zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus wirtschaftlicher Sicht<br />

angemessen ist.<br />

Dieses Schreiben richtet sich an den Aufsichtsrat und den Vorstand der DBAG und wurde im Hinblick auf und<br />

zum Zwecke ihrer Bewertung der Transaktionen erstellt. Dieses Gutachten oder sein Inhalt darf ohne unsere<br />

vorherige schriftliche Zustimmung zu keinem Zweck einer anderen Person zugänglich gemacht oder mitgeteilt<br />

werden oder gegenüber einer anderer Person zusammengefasst oder in Bezug genommen werden, sei es in Gänze<br />

oder teilweise. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung des vollständigen Gutachtens in einem Prospekt, das<br />

aus Anlass des Umtauschangebots von der Holdco und der DBAG im Zusammenhang mit den Transaktionen an die<br />

Aktionäre der DBAG verschickt wird.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

DEUTSCHE BANK SECURITIES INC.<br />

G-135


Anlage G — Fairness Opinion der J.P. Morgan Securities LLC<br />

G-136


15. Februar 2011<br />

Deutsche Börse AG<br />

Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Mergenthalerallee 61<br />

65760 Frankfurt<br />

Deutschland<br />

Sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,<br />

Sie baten uns um eine Stellungnahme zur Angemessenheit des Umtauschverhältnisses (wie nachstehend definiert)<br />

im Rahmen des geplanten Tauschangebots (wie nachstehend definiert) nach Maßgabe des Vertrags über den<br />

Unternehmenszusammenschluss vom 15. Februar 2011 (der ,,Vertrag“) zwischen der Gesellschaft (wie nachstehend<br />

definiert), der NYSE Euronext, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (,,NYSE<br />

Euronext“), der <strong>Alpha</strong> <strong>Beta</strong> <strong>Netherlands</strong> <strong>Holding</strong> N.V., einer Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht<br />

(naamloze vennootschap) (,,Holdco“) und der Pomme Merger Corporation, einer neu gegründeten hundertprozentigen<br />

Tochtergesellschaft der Holdco in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates<br />

Delaware (,,Verschmelzungsgesellschaft“) aus finanzieller Sicht gegenüber den Inhabern (mit Ausnahme der<br />

Gesellschaft selbst) der Stammaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 A je Aktie<br />

(einschließlich entsprechender Aktien, die als Basiswert ausstehender American Depositary Receipts dienen,<br />

die ,,Gesellschaftsaktien“) der Deutsche Börse AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland (die ,,Gesellschaft“). Sie haben uns mitgeteilt, dass gemäß dem Vertrag unter anderem Folgendes<br />

vorgesehen ist:<br />

(i) Die Holdco wird nach Maßgabe des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz in der<br />

jeweils geltenden Fassung (das ,,Übernahmegesetz“) und dem U.S. Securities Exchange Act von 1934, in der<br />

jeweils geltenden Fassung, ein Tauschangebot unterbreiten, das unter anderen unter der Bedingung einer<br />

Mindestannahme von 75 % der Gesellschaftsaktien steht, um sämtliche Gesellschaftsaktien (das ,,Tauschangebot“)<br />

zu einem Umtauschverhältnis, das einreichende Aktionäre zum Erhalt einer Stammaktie mit einem<br />

Nennwert von 1,00 A je Aktie der Holdco (die ,,Holdco-Aktien“) für jede umgetauschte Gesellschaftsaktie (das<br />

,,Umtauschverhältnis“) berechtigt, zu erwerben.<br />

(ii) Unmittelbar nach dem Erwerb der Gesellschaftsaktien durch die Holdco wird im Wege des<br />

Tauschangebots die Verschmelzungsgesellschaft auf die NYSE Euronext verschmolzen (die ,,Verschmelzung“<br />

und zusammen mit dem Tauschangebot und den in dem Vertrag vorgesehenen Transaktionen die ,,Transaktion“),<br />

wodurch die NYSE Euronext zur hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Holdco wird und jede<br />

ausstehende NYSE Euronext-Stammaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 0,01 US$ je Aktie<br />

(die ,,NYSE Euronext-Aktien“) mit Ausnahme der NYSE Euronext-Aktien, die von der NYSE Euronext oder<br />

der Verschmelzungsgesellschaft unmittelbar und nicht für Rechnung Dritter gehalten werden, in das Recht<br />

zum Bezug von 0,4700 Holdco-Aktien umgetauscht wird.<br />

(iii) Gleichzeitig mit dem Vollzug der Verschmelzung oder sobald dies danach durchführbar ist,<br />

beabsichtigt die Holdco, eine oder mehrere gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen (,,Umstrukturierung<br />

nach dem Closing“) durchzuführen, um die rechtliche und operative Integration der Gesellschaft<br />

in die Holdco in dem größtmöglichen Umfang zu erreichen, der nach geltendem Recht zulässig ist; zu<br />

diesen Umstrukturierungsmaßnahmen können zählen: (A) unter bestimmten Umständen die Einleitung einer<br />

zwangsweisen Übertragung der Gesellschaftsaktien von den übrigen Inhabern im Wege eines Ausschlusses<br />

von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) gemäß dem deutschen Aktiengesetz (,,Aktiengesetz“) oder durch<br />

die Beantragung eines Gerichtsbeschlusses nach Maßgabe des Übernahmegesetzes und/oder (B) der<br />

Abschluss eines Beherrschungsvertrags und/oder nach Wahl der Holdco einer Kombination aus einem<br />

Beherrschungsvertrag und einem Gewinnabführungsvertrag, jeweils mit der Gesellschaft als abhängigem<br />

Unternehmen, gegen Gewährung von Holdco-Aktien als Abfindung für die außenstehenden Aktionäre der<br />

Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz; dabei wird jeweils davon ausgegangen, dass die Holdco bei der<br />

383 Madison Avenue, New York, New York 10179<br />

J.P. Morgan Securities Inc.<br />

G-137


-2-<br />

Gestaltung der Umstrukturierung nach dem Closing das Ziel verfolgt, den Inhabern von Gesellschaftsaktien,<br />

die ihre Aktien nicht im Rahmen des Tauschangebots umtauschen, Holdco-Aktien nach Maßgabe des<br />

Umtauschverhältnisses oder eine gleichwertige Gegenleistung zur Verfügung zu stellen (wenngleich es unter<br />

bestimmten Umständen möglich ist, dass einige oder alle dieser Aktionäre eine Gegenleistung in anderer Höhe<br />

oder Form erhalten).<br />

Im Zusammenhang mit der Erstellung unserer Stellungnahme haben wir (i) einen Entwurf des Vertrags vom<br />

14. Februar 2011 geprüft; (ii) bestimmte öffentlich verfügbare Geschäfts- und Finanzinformationen in Bezug auf<br />

die Gesellschaft und die NYSE Euronext sowie die Branchen, in denen diese tätig sind, untersucht; (iii) die<br />

finanzielle und operative Ertragskraft der Gesellschaft und der NYSE Euronext mit öffentlich verfügbaren Angaben<br />

über andere nach unserer Ansicht relevante Unternehmen verglichen sowie die aktuellen und historischen<br />

Börsenkurse der Gesellschaftsaktien und der NYSE Euronext-Aktien und bestimmter börsengehandelter Wertpapiere<br />

dieser anderen Unternehmen untersucht; (iv) auf Weisung der Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

bestimmte Finanzanalysen und -prognosen in Bezug auf die jeweilige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw.<br />

der NYSE Euronext untersucht, die uns durch die oder im Namen der Geschäftsführung der Gesellschaft zur<br />

Verfügung gestellt wurden, auf Weisung der Geschäftsführung der Gesellschaft und der NYSE Euronext erstellt<br />

wurden und aus bestimmten öffentlich verfügbaren<br />

Schätzungen und Informationen von Analysten abgeleitet und fortgeschrieben wurden (jeweils auf Weisung und<br />

mit Unterstützung der betreffenden Geschäftsführung) und ferner die geschätzte Höhe und den geschätzten<br />

zeitlichen Anfall der Kosteneinsparungen und der damit verbundenen Aufwands-, Umsatz- und sonstigen<br />

Synergien, die im Rahmen der Transaktion erwartet werden (zusammen die ,,Synergien“ bezeichnet), untersucht;<br />

und (v) alle unserer Ansicht nach für die Zwecke dieser Stellungnahme geeigneten anderen finanzbezogenen<br />

Untersuchungen und Analysen durchgeführt bzw. Informationen berücksichtigt.<br />

Zudem haben wir mit bestimmten Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft und der NYSE Euronext<br />

Gespräche geführt in Bezug auf bestimmte Aspekte der Transaktion, die aktuelle und vergangene Geschäftstätigkeit<br />

der Gesellschaft und der NYSE Euronext, die Finanzlage, Zukunftsaussichten und künftige Tätigkeit der<br />

Gesellschaft und der NYSE Euronext, die Auswirkungen der Transaktion auf die Finanzlage und Zukunftsaussichten<br />

der Gesellschaft und der NYSE Euronext sowie in Bezug auf bestimmte andere Sachverhalte, die wir für<br />

unsere Untersuchungen als notwendig oder angemessen ansahen.<br />

Für die Zwecke unserer Stellungnahme haben wir auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen<br />

vertraut, die öffentlich verfügbar waren, die uns durch die Gesellschaft und die NYSE Euronext zur Verfügung<br />

gestellt wurden, die wir mit der Gesellschaft und der NYSE Euronext erörtert haben oder die auf andere Weise<br />

durch oder für uns untersucht wurden; wir haben diese Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

keiner unabhängigen Überprüfung unterzogen (und haben auch keine Verantwortung oder Haftung für eine<br />

entsprechende unabhängige Überprüfung übernommen). Wir haben keine Überprüfung oder Bewertung von<br />

Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vorgenommen oder zur Verfügung gestellt bekommen. Auch haben<br />

wir nicht die Bonität der Gesellschaft oder der NYSE Euronext nach Maßgabe von Insolvenz- oder vergleichbaren<br />

Gesetzen auf einzelstaatlicher Ebene, Bundesebene oder internationaler Ebene überprüft. Im Zusammenhang mit<br />

unserer Analyse wurden wir von der Geschäftsführung der Gesellschaft angewiesen, die (wie vorstehend erläutert)<br />

aus bestimmten öffentlich verfügbaren Schätzungen und Informationen von Analysten abgeleiteten und fortgeschriebenen<br />

Finanzanalysen und -prognosen in Bezug auf die jeweilige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und<br />

der NYSE Euronext zu verwenden, und haben weder von der Gesellschaft noch von der NYSE Euronext interne<br />

Prognosen der Geschäftsführung (außer in Bezug auf die Synergien) erhalten. Zudem wurden wir im Zusammenhang<br />

mit unserer Analyse von der Geschäftsführung der Gesellschaft angewiesen, die Synergien zugrunde zu legen,<br />

die uns von ihr zur Verfügung gestellt wurden. Im Vertrauen auf diese Finanzanalysen und -prognosen (einschließlich<br />

der Synergien) wurden wir von der Geschäftsführung der Gesellschaft in Kenntnis gesetzt und haben auf<br />

Ihre Weisung hin unterstellt, dass diese die besten derzeit verfügbaren Schätzungen hinsichtlich der erwarteten<br />

künftigen Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und der NYSE Euronext darstellen, auf die sich diese Analysen<br />

oder Prognosen beziehen, und dass sie eine verlässliche Basis für die Einschätzung der voraussichtlichen künftigen<br />

Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und der NYSE Euronext darstellen, auf die sich diese Analysen oder<br />

Prognosen beziehen. Wir treffen keine Aussage hinsichtlich dieser Analysen oder Prognosen (einschließlich der<br />

Synergien) oder den Annahmen, auf denen diese beruhen; wir haben vielmehr mit Ihrer Zustimmung darauf<br />

vertraut, dass die Synergien in allen für unsere Analyse wesentlichen Aspekten zu den prognostizierten Zeitpunkten<br />

in der erwarteten Höhe anfallen werden.<br />

G-138


-3-<br />

Wir haben ferner in jeder für unsere Analyse wesentlichen Hinsicht unterstellt, dass (i) alle Gesellschaftsaktien im<br />

Rahmen des Tauschangebots (oder zeitnah auf andere Art und Weise) zum Umtauschverhältnis von der Holdco<br />

erworben werden und dass die Umstrukturierung nach dem Closing zeitnah erfolgreich abgeschlossen wird, ohne<br />

dass sich daraus Kosten oder andere nachteilige Auswirkungen auf die Holdco oder die Aktionäre der Holdco<br />

ergeben (einschließlich nachteiliger Auswirkungen auf den zeitlichen Anfall oder die Höhe der anhand der<br />

Transaktion durch die Holdco und/oder ihre Tochtergesellschaften zu erzielenden Synergien), (ii) die Transaktion<br />

wie im Vertrag beschrieben und ohne Verzicht auf eine seiner Bedingungen vollzogen wird und (iii) die endgültige<br />

Fassung des Vertrags nicht wesentlich von der uns zur Verfügung gestellten Entwurfsfassung abweichen wird. Wir<br />

haben zudem unterstellt, dass die Transaktion wie im Vertrag vorgesehen nach US-amerikanischem Steuerrecht auf<br />

Bundesebene und deutschem Steuerrecht als eine für die Gesellschaft und die Inhaber der Gesellschaftsaktien<br />

steuerfreie Reorganisation (tax free reorganization) angesehen werden wird. Ferner haben wir unterstellt, dass die<br />

im Vertrag und den damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen<br />

der Gesellschaft, der NYSE Euronext, der Holdco und der Verschmelzungsgesellschaft in allen für<br />

unsere Analyse wesentlichen Aspekten zutreffend und richtig sind. Wir sind keine Experten für Rechtsfragen,<br />

Aufsichtsrecht oder Steuern und haben in Bezug auf entsprechende Angelegenheiten auf die Einschätzungen der<br />

Gesellschaft und ihrer Berater vertraut. Des Weiteren haben wir unterstellt, dass alle im Zusammenhang mit dem<br />

Vollzug der Transaktion erforderlichen wesentlichen staatlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen<br />

und Zustimmungen ohne nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaft, die NYSE Euronext, die Holdco<br />

oder die angestrebten Vorteile der Transaktion erteilt werden.<br />

Unsere Stellungnahme basiert zwangsläufig auf den zum Datum der Stellungnahme vorherrschenden wirtschaftlichen,<br />

Markt- und sonstigen Bedingungen und auf den uns bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellten<br />

Informationen. Spätere Entwicklungen können Auswirkungen auf diese Stellungnahme haben; wir sind jedoch<br />

nicht verpflichtet, die Stellungnahme zu aktualisieren, zu überarbeiten oder erneut abzugeben. Unsere Stellungnahme<br />

bezieht sich ausschließlich auf die Frage nach der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses im Rahmen<br />

des geplanten Tauschangebots für die Inhaber der Gesellschaftsaktien (mit Ausnahme der Gesellschaft selbst) aus<br />

finanzieller Sicht; wir nehmen keine Stellung zu der Angemessenheit der Transaktion (einschließlich des Tauschangebots<br />

und der Verschmelzung) für andere natürliche oder juristische Personen oder hinsichtlich einer seitens der<br />

Inhaber jeglicher anderen Gattungen von Wertpapieren, der Gläubiger oder anderer Interessensträger der Gesellschaft<br />

oder der NYSE Euronext zu erhaltenden Gegenleistung oder zu der zugrunde liegenden Entscheidung der<br />

Gesellschaft zur Vornahme der Transaktion. Auch haben wir keine Stellungnahme hinsichtlich der Höhe oder Art<br />

einer Gegenleistung an Führungskräfte, Organmitglieder oder Mitarbeiter der Parteien der Transaktion (oder eine<br />

Gruppe entsprechender Personen) im Vergleich zu dem Umtauschverhältnis für die Inhaber der Gesellschaftsaktien<br />

im Rahmen des Tauschangebots oder hinsichtlich der Angemessenheit einer solchen Gegenleistung abgegeben. Wir<br />

haben zudem keine Stellungnahme hinsichtlich der Kurse, zu denen die Gesellschaftsaktien, die NYSE Euronext-<br />

Aktien oder die Holdco-Aktien zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft gehandelt werden, abgegeben.<br />

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht ermächtigt waren (und davon abgesehen haben), Dritte zu Interessensbekundungen<br />

hinsichtlich einer anderen Verschmelzung, eines anderen Verkaufs oder eines anderen Unternehmenszusammenschlusses,<br />

die die Gesellschaft oder Teile davon betreffen, aufzufordern.<br />

Wir waren als Finanzberater der Gesellschaft in Bezug auf die geplante Transaktion tätig und werden von der<br />

Gesellschaft ein Honorar für unsere Leistungen erhalten; ein erheblicher Teil dieses Honorars ist ausschließlich bei<br />

einem Vollzug des geplanten Tauschangebots und der geplanten Verschmelzung zu zahlen. Darüber hinaus hat sich<br />

die Gesellschaft dazu verpflichtet, uns von bestimmten aus unserer Mandatierung ergebenden Verbindlichkeiten<br />

freizustellen. In den zwei Jahren vor dem Datum dieser Stellungnahme haben wir und unsere verbundenen<br />

Unternehmen Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Geschäftsbanken- und Investmentbankingdienstleistungen<br />

mit der Gesellschaft und der NYSE Euronext unterhalten und hierfür eine übliche Vergütung erhalten. Unsere<br />

Tochtergesellschaft im Geschäftsbankenbereich ist Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditfazilitäten der<br />

Gesellschaft sowie Agent-Bank und Darlehensgeberin von ausstehenden Kreditfazilitäten der NYSE Euronext<br />

und erbringt zudem für die Gesellschaft und die NYSE Euronext Treasury- und Cash-Management-Dienstleistungen,<br />

wofür sie jeweils eine übliche Vergütung oder andere finanzielle Vorteile erhält. Darüber hinaus sind wir<br />

und/oder unsere verbundenen Unternehmen Mitglieder der Börsen bestimmter verbundener Unternehmen der<br />

Gesellschaft und der NYSE Euronext und wickeln Wertpapiergeschäfte über diese ab; ferner können wir und unsere<br />

verbundenen Unternehmen auch Beteiligungen an diesen Börsen im Zusammenhang mit der entsprechenden<br />

Mitgliedschaft bei diesen halten. Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs ist es möglich, dass wir und unsere<br />

verbundenen Unternehmen (für eigene Rechnung oder für Rechnung von Kunden) Fremd- und<br />

G-139


Eigenkapitalpositionen der Gesellschaft oder der NYSE Euronext aktiv handeln und somit auch jederzeit Longoder<br />

Shortpositionen in diesen Wertpapieren halten.<br />

Auf der Grundlage und vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen sind wir zum Datum unserer Stellungnahme<br />

der Auffassung, dass das Umtauschverhältnis im Rahmen des geplanten Tauschangebots für die Inhaber der<br />

Gesellschaftsaktien (mit Ausnahme der Gesellschaft selbst) aus finanzieller Sicht angemessen ist.<br />

Die Abgabe dieser Stellungnahme wurde von einem Ausschuss für Fairness Opinions der J.P. Morgan Securities<br />

LLC genehmigt. Diese Stellungnahme wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft (in ihrer<br />

jeweiligen entsprechenden Eigenschaft) im Zusammenhang mit und zum Zwecke der Beurteilung der Transaktion<br />

zur Verfügung gestellt. Diese Stellungnahme stellt keine Empfehlung an Inhaber von Aktien der Gesellschaft dar,<br />

ob sie ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots einreichen sollten oder wie sie in Bezug auf die Transaktion oder<br />

andere Angelegenheiten abstimmen sollten. Ferner stellen diese Stellungnahme und eine entsprechende Beratung<br />

durch die J.P. Morgan Securities LLC kein Wertgutachten dar, wie es üblicherweise von qualifizierten Wirtschaftsprüfern<br />

gemäß den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts (z. B. im Zusammenhang mit einer<br />

zwangsweisen Übertragung von Gesellschaftsaktien oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags)<br />

erstellt wird und sind auch nicht als solches anzusehen, noch geben wir eine Stellungnahme<br />

hinsichtlich der gegebenenfalls an die Inhaber von Gesellschaftsaktien im Zusammenhang mit einer solchen<br />

zwangsweisen Übertragung ihrer Gesellschaftsaktien oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags<br />

zu zahlende Gegenleistung ab.<br />

Diese Stellungnahme darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vollständig noch in Teilen<br />

offengelegt, in Bezug genommen oder an Dritte kommuniziert werden. Diese Stellungnahme darf vollständig in<br />

einem Proxy-Statements, Information Statements oder in einer Stellungnahmen zum Tauschangebot nach geltendem<br />

deutschem oder US-amerikanischem Recht, die jeweils an die Aktionäre der Gesellschaft übersandt werden,<br />

wiedergegeben werden; eine anderweitige Offenlegung ist ohne unserer vorherige schriftliche Zustimmung nicht<br />

gestattet.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

[Unterschrift]<br />

J.P. MORGAN SECURITIES LLC<br />

U002857<br />

-4-<br />

G-140

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