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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia ...

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (<strong>AVB</strong>)<br />

<strong>Helvetia</strong> Geschäftsversicherung KMU<br />

Assistance<br />

Ausgabe Oktober 2012<br />

Ganz einfach. Fragen Sie uns.<br />

T 058 280 1000 (24 h), www.helvetia.ch


Inhaltsübersicht<br />

nhaltsübersicht<br />

Assistanceversicherung<br />

Personenschäden 4/6<br />

Sachschäden 5/7<br />

Hinderung 5/7<br />

Ausfall und Verspätung 5/7<br />

Fahrzeugausfall 8/9<br />

Verlust und Beschädigung 10<br />

Begriffsdefinitionen 11 111<br />

3


Assistanceversicherung<br />

Sie wollen wissen, wie Sie versichert sind? Leistungsumfang und Versicherungssummen<br />

sind Ihren Wünschen entsprechend in Ihrer Police aufgeführt.<br />

Versichert sind<br />

A1 Annullierungskosten vor der Geschäftsreise<br />

Europa<br />

Wo Personenschäden Sachschäden Hinderung Ausfall und Verspätung<br />

Ganze Welt<br />

Versichert sind Kosten, wenn die versicherte<br />

Person selbst, eine ihr nahestehende nicht<br />

mitgereiste Person oder die Stellvertreterin bzw.<br />

der Stellvertreter am Arbeitsplatz durch<br />

folgende Ereignisse betroffen wird:<br />

B1 schwere Erkrankung;<br />

B2 erhebliche Schwangerschaftsbeschwerden;<br />

B3 schwerer Unfall;<br />

B4 unerwartete Verschlimmerung eines ärztlich<br />

attestierten chronischen Leidens;<br />

B5 Todesfall.<br />

Versichert sind Kosten, wenn die Anwesenheit<br />

der versicherten Person zu Hause oder im<br />

Betrieb aufgrund der folgenden Ereignisse<br />

unerlässlich ist:<br />

C1 schwere Beeinträchtigung des Eigentums<br />

der versicherten Person am Wohnsitz<br />

infolge eines Feuer-, Elementar-, Diebstahl-<br />

oder Wasserschadens;<br />

C2 schwere Beeinträchtigung des Eigentums<br />

des Betriebes in der Schweiz oder dem<br />

Fürstentum Liechtenstein infolge eines<br />

Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder<br />

Wasserschadens.<br />

Versichert sind Kosten, wenn der versicherten<br />

Person ein Antritt der Reise verunmöglicht bzw.<br />

sie an der Fortsetzung oder Rückreise aufgrund<br />

der folgenden Ereignisse erheblich gehindert und<br />

dieses durch eine offizielle Stelle bestätigt wird:<br />

D1 Elementarschaden;<br />

D2 Erdbeben, vulkanische Eruptionen;<br />

D3 Quarantäne, Epidemie;<br />

D4 Streik oder innere Unruhen;<br />

4 5<br />

D5 Terror;<br />

D6 schwere Beschädigung der gebuchten<br />

Unterkunft infolge eines Feuer-, Elementar-<br />

oder Wasserschadens;<br />

D7 schwere Beeinträchtigung des persönlich<br />

mitgeführten Eigentums.<br />

Versichert sind Kosten, wenn die versicherte<br />

Person durch folgende Ereignisse betroffen wird:<br />

E1 Ausfall oder Verspätung von öffentlichen<br />

Verkehrs- oder Transportmitteln;<br />

E2 Grounding oder Konkurs der Fluggesellschaft;<br />

E3 Konkurs des Reiseanbieters;<br />

E4 verspätete Auslieferung des persönlich<br />

mitgeführten Eigentums durch eine mit der<br />

Beförderung beauftragte Transportunternehmung.<br />

A1.1 Kosten infolge Nichtantreten einer Geschäftsreise Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police<br />

A1.2 Reisemehrkosten infolge verspätetem Reiseantritt einer Geschäftsreise Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police<br />

A1.3 Rückvergütung nicht beanspruchter Leistungen infolge verspätetem Reiseantritt<br />

einer Geschäftsreise<br />

A1.4 Billettkosten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Rahmen eines Reisearrangements<br />

gebucht worden sind<br />

A2 Personen-Assistance während der Geschäftsreise<br />

A2.1 Kosten für Personen-Suchaktionen, -Rettung und -Bergung bis CHF 50’000 pro Person<br />

A2.2 Kosten für Überführung zum nächstgelegenen, für die Behandlung geeigneten Arzt<br />

oder Krankenhaus<br />

A2.3 Kosten für medizinisch betreuten Nottransport in ein Krankenhaus am Wohnort<br />

(Repatriierung)<br />

A2.4 Rückzahlbarer Kostenvorschuss an ein Krankenhaus oder einen Arzt für medizinische<br />

Hilfeleistungen im Ausland<br />

A2.5 Kosten für die Besuchsreise ans Krankenbett bei Krankenhausaufenthalt im Ausland<br />

von mehr als 7 Tagen<br />

Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police<br />

bis CHF 1’000 pro Person bis CHF 1’000 pro Person bis CHF 1’000 pro Person bis CHF 1’000 pro Person<br />

Versicherungssumme gemäss Police<br />

Versicherungssumme gemäss Police<br />

bis CHF 5’000<br />

bis CHF 5’000 pro Person<br />

A2.6 Kosten für die Heimschaffung der verstorbenen Person an den Wohnort Versicherungssumme gemäss Police<br />

A2.7 Rückzahlbarer Kostenvorschuss für die Beschaffung lebenswichtiger Medikamente<br />

im Ausland<br />

bis CHF 10’000 pro Person bis CHF 10’000 pro Person bis CHF 10’000 pro Person<br />

A2.8 Kosten für das Nachsenden von lebenswichtigen Medikamenten bis CHF 1’000 pro Person bis CHF 1’000 pro Person bis CHF 1’000 pro Person<br />

A2.9 Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung bis CHF 2’000 pro Person und Tag bis CHF 2’000 pro Person und Tag bis CHF 2’000 pro Person und Tag bis CHF 2’000 pro Person und Tag<br />

A2.10 Transportmehrkosten für die direkte Rückkehr an den Wohnort bis CHF 10’000 pro Person bis CHF 10’000 pro Person bis CHF 10’000 pro Person bis CHF 10’000 pro Person<br />

A2.11 Transportmehrkosten für die Weiterführung der Geschäftsreise bis CHF 2’000 pro Person bis CHF 2’000 pro Person bis CHF 2’000 pro Person<br />

A2.12 Rückvergütung nicht beanspruchter Leistungen infolge vorzeitigem Abbruch der<br />

Geschäftsreise<br />

A2.13 Mehrkosten für die Sendung eines Austauschmitarbeiters bis CHF 5’000 bis CHF 5’000<br />

Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police Versicherungssumme gemäss Police<br />

A2.14 Notwendige Folgekosten bis CHF 500 bis CHF 500 bis CHF 500 bis CHF 500


Nicht versichert sind Personenschäden Sachschäden Hinderung Ausfall und Verspätung<br />

A3 Fälle, die Betriebsstätten im Ausland betreffen (Niederlassung, etc.);<br />

A4 Kosten für Privatreisen. Werden private Aktivitäten mit einer Geschäftsreise kombiniert, werden<br />

die vereinbarten Kosten für den geschäftlichen Teil der Buchung anteilmässig zum Reisearrangement<br />

erbracht;<br />

A5 Schäden im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit als Organisator von Reisen und<br />

Expeditionen sowie als Veranstalter;<br />

A6 Kosten aus der Absage oder Programmänderung durch ein Reise- oder Transportunternehmen,<br />

einen Vermieter und Veranstalter von Kursen oder Seminaren;<br />

A7 Schäden durch Ereignisse, die bei Vertragsbeginn oder bei der Buchung der Reise bereits<br />

eingetreten sind oder für die versicherte Person hätten erkennbar sein müssen. Ausgenommen<br />

ist die unerwartete Verschlimmerung eines chronischen Leidens;<br />

A8 Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wettfahrten sowie Trainingsfahrten<br />

auf solchen Strecken;<br />

A9 Schäden im Zusammenhang mit missbräuchlicher Verwendung von Medikamenten, Drogen,<br />

Chemikalien und Alkohol (bei einem Blutalkoholgehalt im Sinne von Art. 1 Abs.2 der Verordnung<br />

der Bundesversammlung über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr, mittlerer Wert);<br />

A10 Auslagen für unverhältnismässige oder mehrmalige Bearbeitungsgebühren sowie für Versicherungsprämien;<br />

A11 Schäden durch kriegerische Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion und<br />

Aufstand sowie die dagegen ergriffenen Massnahmen, es sei denn, die versicherte Person lege<br />

glaubhaft dar, dass sie die zumutbaren Vorkehrungen zu Verhütung des Schadens getroffen hat,<br />

bzw. beweise, dass die Schäden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen;<br />

A12 Schäden infolge vorsätzlichem Begehen von Verbrechen, Vergehen oder beim Versuch dazu<br />

sowie bei der Teilnahme an Raufereien.<br />

B6 Bei der Buchung bereits bestandene und<br />

bis zum Reisedatum nicht abgeheilte<br />

Folgen<br />

■ einer Krankheit;<br />

■ eines Unfalles;<br />

■ einer Operation.<br />

B7 Bei der Buchung bereits geplante und bis<br />

zum Reisedatum nicht abgeheilte Folgen<br />

einer Operation.<br />

C3 Schäden durch Liegenlassen;<br />

C4 Verlieren oder Verlegen;<br />

C5 Schäden durch Abhandenkommen von<br />

Sachen aus nicht abgeschlossenen<br />

Fahrzeugen;<br />

C6 Schäden durch Abhandenkommen von<br />

Sachen, die nicht in abgeschlossenen<br />

Räumen aufbewahrt oder nicht beaufsichtigt<br />

werden.<br />

D8 Schäden in Ländern, welche gemäss<br />

Weisung offizieller Stellen als Krisengebiet<br />

zum Zeitpunkt der Buchung eingestuft sind.<br />

E5 Schäden infolge Missachtung der vorgeschriebenen<br />

Eincheckzeiten;<br />

E6 Verspätungen, für welche die versicherte<br />

Person selbst verantwortlich ist<br />

(z.B. Benzinpannen);<br />

E7 Pauschalreisen.<br />

6 7


Assistanceversicherung<br />

Sie wollen wissen, wie Sie versichert sind? Leistungsumfang<br />

und Versicherungssummen sind Ihren Wünschen entsprechend<br />

in Ihrer Police aufgeführt.<br />

Versichert sind<br />

A13 Fahrzeug-Assistance<br />

Europa<br />

Wo Fahrzeugausfall<br />

Ganze Welt<br />

Versichert sind Kosten, wenn das von der versicherten Person als<br />

Lenker benutzte versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse<br />

betroffen wird und ausfällt:<br />

F1 Kollision (auch mit Tieren);<br />

F2 Fahruntauglichkeit;<br />

F3 Schneerutsch;<br />

F4 mutwillige Beschädigung;<br />

F5 Feuer-, Elementar-, Diebstahl oder Glasbruchschaden.<br />

A13.1 Fahrzeug-Bergungskosten Versicherungssumme gemäss Police<br />

A13.2 Kosten für die Pannenhilfe einschliesslich der Ersatzteile für<br />

die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort<br />

A13.3 Kosten für das Abschleppen und den Transport in die<br />

nächstgelegene, für die in Betracht kommenden Arbeiten<br />

geeignete Werkstätte bzw. an einen für die Stationierung<br />

geeigneten Standort<br />

Versicherungssumme gemäss Police<br />

Versicherungssumme gemäss Police<br />

A13.4 Rückführungskosten Versicherungssumme gemäss Police<br />

A13.5 Speditionskosten für Ersatzteile Versicherungssumme gemäss Police<br />

A13.6 Kosten für Standgebühren bis CHF 1’000<br />

A13.7 Zollkosten für Fahrzeuge, gezogene Anhänger oder<br />

Fahrzeugteile<br />

Versicherungssumme gemäss Police<br />

A13.8 Mietwagenkosten bis CHF 1’200 pro Ereignis<br />

Die Einweggebühr wird zusätzlich entschädigt.<br />

A13.9 Rückzahlbarer Kostenvorschuss für dringend notwendige<br />

Fahrzeugreparaturen im Ausland<br />

A13.10 Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung während der<br />

Reparatur des Fahrzeuges ausserhalb des Wohnortes<br />

A13.11 Transportmehrkosten für die Weiterführung der Geschäftsreise<br />

oder die direkte Rückkehr an den Wohnort<br />

A13.12 Reisemehrkosten infolge verspätetem Reiseantritt einer<br />

Geschäftsreise<br />

A13.13 Rückvergütung nicht beanspruchter Leistungen infolge<br />

verspätetem Reiseantritt oder vorzeitigem Abbruch einer<br />

Geschäftsreise<br />

bis CHF 5’000<br />

bis CHF 2’000 pro Person<br />

bis CHF 2’000 pro Person<br />

A13.14 Notwendige Folgekosten bis CHF 500<br />

Versicherungssumme gemäss Police<br />

Versicherungssumme gemäss Police<br />

Nicht versichert sind Fahrzeugausfall<br />

A14 Fälle, die Betriebsstätten im Ausland betreffen (Niederlassung, etc.);<br />

A15 Kosten für private Fahrten mit Motorfahrzeugen und Motorrädern, die<br />

nicht auf den Versicherungsnehmer immatrikuliert sind. Werden private<br />

Aktivitäten mit einer Geschäftsfahrt kombiniert, werden die vereinbarten<br />

Kosten für den geschäftlichen Teil der Buchung anteilmässig zum<br />

Reisearrangement erbracht;<br />

A16 Taxis, Mietwagen und Car-Sharing-Fahrzeuge (z.B. Mobility-Fahrzeuge);<br />

A17 Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen<br />

Wettfahrten sowie Trainings fahrten auf solchen Strecken;<br />

A18 Schäden im Zusammenhang mit missbräuchlicher Verwendung von<br />

Medikamenten, Drogen, Chemikalien und Alkohol (bei einem Blutalkoholgehalt<br />

im Sinne von Art. 1 Abs.2 der Verordnung der Bundesversammlung<br />

über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr, mittlerer<br />

Wert);<br />

A19 Auslagen für unverhältnismässige oder mehrmalige Bearbeitungsgebühren<br />

sowie für Versicherungsprämien;<br />

A20 Schäden durch kriegerische Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Revolution,<br />

Rebellion und Aufstand sowie die dagegen ergriffenen Massnahmen,<br />

es sei denn, die versicherte Person lege glaubhaft dar, dass sie<br />

die zumutbaren Vorkehrungen zur Verhütung des Schadens getroffen<br />

hat, bzw. beweise, dass die Schäden mit diesen Ereignissen in keinem<br />

Zusammenhang stehen;<br />

A21 Schäden infolge vorsätzlichen Begehen von Verbrechen, Vergehen<br />

oder beim Versuch dazu sowie bei der Teilnahme an Raufereien;<br />

A22 Leistungen für Massnahmen, welche nicht durch die <strong>Helvetia</strong> organisiert<br />

oder angeordnet werden;<br />

■ Dieser Ausschluss gilt nicht für die Leistungen gemäss<br />

Ziffer A13.9 – A 13.14.<br />

F6 Kosten für Massnahmen gemäss Ziffer A13.1 bis A13.6 hievor,<br />

welche nicht durch die <strong>Helvetia</strong> organisiert oder angeordnet<br />

werden;<br />

F7 Gewerbsmässige Personen- oder Sachentransporte;<br />

F8 Schäden während militärischer oder behördlicher Requisition<br />

der Fahrzeuge;<br />

F9 Schäden aus Fahrten ohne behördliche Bewilligung;<br />

F10 Schäden durch Fahrten von Lenkern, die den gesetzlich<br />

erforderlichen Führerausweis nicht besitzen;<br />

F11 Schäden durch Fahrten von Lenkern, die ohne die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Begleitung fahren;<br />

F12 Schäden durch Fahrten von Lenkern, die entgegen den<br />

gesetzlichen Vorschriften Personen mitführen;<br />

F13 Schäden durch Fahrten von Personen, welche die ihnen<br />

anvertrauten Fahrzeuge benützen, ohne dazu ermächtigt zu<br />

sein;<br />

F14 Schäden durch Fahrten von Personen, die das Fahrzeug<br />

entwendet haben;<br />

F15 Schäden durch Einwirkung ionisierender Strahlen;<br />

F16 Schäden durch Veruntreuung oder Unterschlagung;<br />

F17 Kosten in Zusammenhang mit Service- oder Garantiearbeiten.<br />

8 9


Assistanceversicherung<br />

Sie wollen wissen, wie Sie versichert sind? Leistungsumfang<br />

und Versicherungssummen sind Ihren Wünschen entsprechend<br />

in Ihrer Police aufgeführt.<br />

Versichert sind<br />

A23 Reisegepäck während der Geschäftsreise<br />

A23.1 Reisegepäck für den persönlichen Bedarf auf einer<br />

Geschäftsreise<br />

Europa<br />

Wo Verlust und Beschädigung<br />

Ganze Welt<br />

G1 Diebstahl;<br />

G2 Beschädigung oder<br />

Zerstörung;<br />

G3 Verlust während der<br />

Beförderung durch eine<br />

beauftragte Transportunternehmung.<br />

Versicherungssumme gemäss<br />

Police<br />

A23.2 Geldwerte, Vouchers und Flugtickets bis CHF 2’000 pro Person<br />

G4 verspätete Auslieferung<br />

durch eine mit der<br />

Beförderung beauftragte<br />

Transportunternehmung.<br />

A23.3 Kosten für unumgänglich notwendige Anschaffungen bis CHF 2’000 pro Person<br />

Nicht versichert sind<br />

A24 Sachen, wenn diese anderweitig versichert sind. Übersteigt der<br />

Schaden die Versicherungssumme des anderen Vertrages, so werden<br />

die Leistungen aus dem vorliegenden Vertrag lediglich subsidiär<br />

erbracht;<br />

A25 Sachen, die zum Verkauf, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch<br />

bestimmt sind sowie Musterkollektionen;<br />

A26 Berufswerkzeuge, Briefmarken, Computer-Hard- und Software, Edelmetalle,<br />

Kunstgegenstände, Mobiltelefone (inkl. Zubehör), Musikinstrumente,<br />

ungefasste Edelsteine und Perlen;<br />

A27 Fahrzeuge und Anhänger samt Zubehör sowie Wasser- und Luftfahrzeuge<br />

jeder Art samt Zubehör;<br />

A28 Persönliche Liebhaberwerte;<br />

A29 Umtriebe, die mit einem Schaden verbunden sind;<br />

A30 Schäden durch kriegerische Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Revolution,<br />

Rebellion und Aufstand sowie die dagegen ergriffenen Massnahmen,<br />

es sei denn, die versicherte Person lege glaubhaft dar, dass sie<br />

die zumutbaren Vorkehrungen zu Verhütung des Schadens getroffen<br />

hat, bzw. beweise, dass die Schäden mit diesen Ereignissen in keinem<br />

Zusammenhang stehen.<br />

G5 Schäden durch Liegenlassen, Verlieren oder Verlegen;<br />

G6 Schäden durch Vorgänge, die in der Natur der Sache liegen,<br />

wie Selbstverderb, Erhitzung, Selbstentzündung, Schwund,<br />

Abgang, gewöhnliche Leckage und gewöhnliche Abnützung;<br />

G7 Schäden durch Luftfeuchtigkeit und Temperatureinflüsse;<br />

G8 Schäden infolge Herausfallen von Perlen und Edelsteinen aus<br />

ihrer Fassung;<br />

G9 Beschädigung oder Zerstörung von Kontaktlinsen, Sehbrillen,<br />

prothetischen Hilfsgeräten und Prothesen;<br />

G10 Schäden an Sportgeräten beim Gebrauch;<br />

G11 Bijouteriewaren und Pelze, Fernseh- und Videoapparate,<br />

Foto- und Filmapparate inkl. Zubehör, solange sie sich<br />

während des Transports durch ein öffentliches Verkehrsmittel<br />

im Verantwortungsbereich der Transportunternehmung<br />

befinden.<br />

Begriffsdefinitionen<br />

H1 Annullierungskosten Wenn infolge eines versicherten Ereignisses der Vertrag mit dem Reise- oder<br />

Transportunternehmen, dem Hotel, dem Vermieter, dem Veranstalter von Kursen<br />

oder Seminaren nicht eingehalten und die Reise nicht angetreten werden kann,<br />

übernimmt die <strong>Helvetia</strong> maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme<br />

die geschuldeten, vertraglichen Annullierungskosten inkl. Bearbeitungs gebühren.<br />

H2 Ausfall von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln<br />

Die Leistungen werden nur erbracht, wenn die durch ein versichertes Ereignis<br />

verursachte fahrplanmässige Verspätung mehr als eine Stunde beträgt. Handelt<br />

es sich beim gewählten Transportmittel um ein Flugzeug, gilt der Ausfall an sich<br />

als versichertes Ereignis. Leistungen bei verpassten Anschlussflügen werden nur<br />

erbracht, sofern zwischen der flugplanmässigen Ankunfts- und Abflugzeit mehr<br />

als drei Stunden liegen.<br />

H3 Besuchsreise Kosten im Zusammenhang mit dem einmaligen Besuch an das Krankenbett für<br />

zwei nahe stehende Personen, wenn der Krankenhausaufenthalt im Ausland<br />

länger als 7 Tage dauert und im Zeitpunkt der Abreise der Besucher keine<br />

Repatriierung oder Krankenhausentlassung vorgesehen ist.<br />

H4 Diebstahl Durch Spuren, Zeugen oder nach den Umständen schlüssig nachgewiesene<br />

Schäden infolge von<br />

■ Einbruchdiebstahl: Diebstahl durch Täter, die gewaltsam in ein Gebäude oder<br />

in einen Raum eines Gebäudes eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen;<br />

■ Ausbruchdiebstahl: Diebstahl durch Täter, die gewaltsam aus einem Gebäude<br />

oder aus dem Raum eines Gebäudes ausbrechen;<br />

■ Beraubung: Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen<br />

Personen sowie Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Tod,<br />

Ohnmacht oder Unfall;<br />

■ Vandalismus: mutwillige Beschädigung auch an den vom versicherten Betrieb<br />

benutzten Gebäudeteilen, sofern diese bei Einbruch, Ausbruch oder Beraubung,<br />

auch wenn kein Diebstahl erfolgt, oder beim Versuch dazu entstanden sind;<br />

■ Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern<br />

sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung angeeignet hat;<br />

■ einfachem Diebstahl oder Gebrauchsdiebstahl (z.B. Strolchenfahrt).<br />

H5 Einweggebühr Kosten für die Rückführung des Mietwagens an den ursprünglichen Übernahmeort.<br />

H6 Elementar Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen infolge von Elementarereignissen:<br />

Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 km / Std. und<br />

mehr, der in der Umgebung Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel,<br />

Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.<br />

H7 Ersatzteile Als Ersatzteile gelten nur jene Teile, die üblicherweise von Pannenhilfsfahrzeugen<br />

mitgeführt werden. Nicht darunter fallen Treibstoff sowie Fahrzeugbatterien.<br />

H8 Europa Die Fahrzeug-Assistanceversicherung gilt in der Schweiz, im Fürstentum<br />

Liechtenstein, in den Staaten Europas (inkl. der Türkei), die dem Abkommen<br />

«Internationale Versicherungskarte» (Grüne Karte) angeschlossen sind. Keine<br />

Geltung hat die Versicherung in der Russischen Föderation, Weissrussland,<br />

Georgien, Armenien und dem Kosovo. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz<br />

nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort<br />

innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen.<br />

H9 Feuer Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen infolge von<br />

■ Brand, Rauch (plötzliche und unfallmässige Einwirkung), Blitzschlag, Explosion,<br />

Verpuffung und Implosion;<br />

■ Löschwasser;<br />

■ abstürzenden und notlandenden Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon.<br />

H10 Geldwerte Eigene und anvertraute Geldwerte wie Bargeld, Kunden- und Kreditkarten,<br />

Telefon-Taxkarten und Mobiltelefon-Prepaid-Karten, Checks, Kreditkartenbelege,<br />

Autovignetten, unpersönliche Billette, Abonnements und Gutscheine.<br />

H11 Geschäftsfahrt Dienstfahrten des Versicherungsnehmers sowie von festangestellten Mitarbeitern<br />

des Versicherungsnehmers, die der Verfolgung von Geschäftsinteressen dienen.<br />

Darunter fallen auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück.<br />

10 11


H12 Geschäftsreise Reisen und Aufenthalte, die zulasten des versicherten Betriebes gebucht oder<br />

angeordnet wurden und zur Verfolgung von Geschäftsinteressen dienen.<br />

H13 Innere Unruhen Als solche gelten Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, die anlässlich<br />

von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult begangen werden und damit im<br />

Zusammenhang stehende Plünderungen.<br />

H14 Kollision Die plötzliche, gewaltsame äussere Einwirkung durch Anprall, Zusammenstoss,<br />

Um- oder Absturz, Ein- und Versinken, selbst dann, wenn sie im Anschluss an<br />

Betriebs-, Bruch- oder Abnützungsschäden entsteht. Der Kollision gleichgestellt<br />

sind Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen Dritter.<br />

H15 Kosten für das Abschleppen Sofern die Fahrbereitschaft am Schadenort nicht wiederhergestellt werden kann,<br />

werden die Kosten für das Abschleppen und den Transport in die nächstgelegene,<br />

für die in Betracht kommenden Arbeiten geeignete Werkstätte bzw. an einen für<br />

die Stationierung geeigneten Standort übernommen.<br />

H16 Kosten für die Heimschaffung Kosten der Heimschaffung der verstorbenen Person an die ständige Wohnadresse.<br />

Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden auf Wunsch anstelle der Heimschaffungskosten<br />

die Kosten für die Kremation und den Urnentransport oder die<br />

Bestattungskosten vor Ort übernommen. Die Bestattungskosten sind bis zur Höhe<br />

der entsprechenden Heimschaffungskosten versichert.<br />

H17 Kosten für medizinisch betreuten<br />

Nottransport<br />

Kosten für die Rückführung in ein Spital am Wohnort oder an die ständige<br />

Wohnadresse, sofern sie medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist<br />

(Repatriierung). Bei ärztlicher Anordnung sind auch die Kosten für eine Reisebegleitung<br />

versichert.<br />

H18 Kosten infolge Nichtantretens Kosten, die mit dem Nichtantreten der Geschäftsreise fällig werden. Pro Ereignis<br />

sind alle Leistungen zusammen auf die in der Police vereinbarte Versicherungssumme<br />

begrenzt und nur einmal geschuldet. Sie können nicht mit den Leistungen<br />

aus der Fahrzeug-Assistance oder den Annullierungskosten kumuliert werden.<br />

H19 Mehrkosten für Unterkunft<br />

und Verpflegung<br />

Mehrkosten, die für die Weiterführung der Geschäftsreise im geplanten Umfang<br />

erforderlich sind. Dabei wird hinsichtlich Art und Klasse der Unterkunft und der<br />

Verpflegung auf die im Reisearrangement vereinbarte Qualität abgestellt.<br />

Allfällige Minderkosten werden mit den Mehrkosten verrechnet.<br />

H20 Mietwagenkosten Die <strong>Helvetia</strong> vergütet für den Ausfall des Fahrzeuges die Miete eines Ersatzwagens<br />

der gleichen Fahrzeugart und der gleichen Preisklasse.<br />

Im Ausland können Ersatzfahrzeuge nur vermittelt werden, wenn die versicherte<br />

Person im Besitz einer Kreditkarte ist.<br />

H21 Mitgeführtes Eigentum a) geschäftliche Dokumente, die für die Reise unerlässlich sind;<br />

b) das betriebsbedingte Reisegepäck (wie z.B. Musterkollektion, Hardware etc.);<br />

c) lebensnotwendige Medikamente.<br />

H22 Nahestehende Personen Eine diesen Personen sehr nahestehende Person (Ehepartner, Verwandte in aufund<br />

absteigender Linie, Geschwister, Konkubinatspartner sowie deren Eltern und<br />

Kinder).<br />

H23 Nicht beanspruchte Leistungen Bei vorzeitigem Abbruch oder verspätetem Antritt der Geschäftsreise werden die<br />

Kosten für den nicht benützten Teil des Aufenthaltes anteilmässig zum Arrangementpreis<br />

vergütet. Dabei gilt sowohl der Hin- als auch der Rückreisetag als<br />

jeweils benutzter Arrangementtag.<br />

H24 Notwendige Folgekosten Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Eintritt eines durch diesen<br />

Vertrag versicherten Schadens entstehen, insbesondere<br />

■ Dolmetscherkosten;<br />

■ Kosten für Telefongespräche;<br />

■ Kosten für den Verlust von Fahrzeugausweisen und -dokumenten;<br />

■ Einstellkosten (Standgebühren) für Fahrzeuge.<br />

Nicht versichert sind Material- und weitere Reparaturkosten von Fahrzeugen.<br />

H25 Öffentliche Verkehrs- und<br />

Transportmittel<br />

Als öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel gelten jene Fortbewegungsmittel,<br />

die aufgrund eines Fahrplanes regelmässig verkehren und für deren Benützung<br />

ein Fahrschein zu lösen ist. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche<br />

Transportmittel.<br />

H26 Panne Als Panne gelten technische Defekte, beschädigte Reifen, Treibstoffmangel,<br />

entladene Batterien, eingesperrte Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder<br />

Beschädigung derselben.<br />

H27 Rückführungskosten Für die Rückführung des fahruntauglichen Fahrzeuges an den Wohnort oder in<br />

die Heimgarage des Fahrzeughalters, wenn das Fahrzeug nicht innert 24 Stunden<br />

(Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) beziehungsweise auf Grund einer<br />

Expertise oder fachlichen Beurteilung nicht innert 5 Tagen (Europa) repariert<br />

werden kann und wenn die Reparatur- und Rückführungskosten unter dem<br />

Zeitwert des Fahrzeuges liegen.<br />

Übersteigen die Rückführungskosten aus den Staaten Europas den Zeitwert des<br />

versicherten Fahrzeuges, werden nach erfolgter Rückführung die Kosten bis<br />

maximal zum Zeitwert nach dem versicherten Ereignis vergütet, wenn die Rückführung<br />

durch die versicherte Person in Auftrag gegeben wurde.<br />

H28 Terror Als Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung<br />

politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Die Gewalthandlung<br />

oder Gewaltandrohung ist geeignet, Angst oder Schrecken in der<br />

Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten oder auf eine Regierung<br />

oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.<br />

H29 Transportmehrkosten Mehrkosten, die für die Weiterführung der Geschäftsreise im geplanten Umfang<br />

erforderlich sind. Dabei wird hinsichtlich Art und Klasse des Transportmittels auf<br />

die im Reisearrangement vereinbarte Qualität abgestellt.<br />

Allfällige Minderkosten werden mit den Mehrkosten verrechnet.<br />

H30 Versicherte Fahrzeuge a) Auf den Versicherungsnehmer immatrikulierte Motorfahrzeuge und Motorräder<br />

bis 3’500 kg Gesamtgewicht und die gezogenen Anhänger;<br />

b) Beliebige immatrikulierte Motorfahrzeuge und Motorfahrräder bis 3’500 kg<br />

Gesamtgewicht und die gezogenen Anhänger während Geschäftsfahrten.<br />

H31 Versicherte Personen a) der Versicherungsnehmer;<br />

b) die festangestellten Mitarbeiter (ungekündigtes Verhältnis) des Versicherungsnehmers;<br />

c) die Hilfspersonen des Versicherungsnehmers aus ihren Verrichtungen für den<br />

versicherten Betrieb.<br />

H32 Wasser ■ Ausfliessen von Wasser und Flüssigkeiten aus Wasserleitungsanlagen, die nur<br />

dem Gebäude dienen, in dem sich die versicherten Sachen befinden, aus<br />

daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten sowie aus Zierbrunnen,<br />

Aquarien, Wasserbetten, Heizungs-, Tank-, Wärmegewinnungs- und Kälteanlagen;<br />

■ Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser ins Gebäude durch das<br />

Dach, aus Dachrinnen oder aus Aussenablaufrohren sowie durch geschlossene<br />

Fenster, Türen oder Oberlichter;<br />

■ Rückstau aus der Abwasserkanalisation und Grundwasser im Innern des<br />

Gebäudes;<br />

■ Geruch an beweglichen Sachen infolge Auslaufens von Öl und anderen<br />

Flüssigkeiten aus Heizungsanlagen;<br />

■ Kosten für das Auftauen und die Reparatur von eingefrorenen oder durch Frost<br />

beschädigten Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossenen Apparaten<br />

im Innern des Gebäudes, sofern diese vom Versicherungsnehmer als Mieter<br />

installiert worden sind.<br />

12 13


<strong>Helvetia</strong> Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, St.Gallen<br />

<strong>Helvetia</strong> Geschäftsversicherung KMU, Assistance<br />

Ausgabe Oktober 2012<br />

<strong>Helvetia</strong> Versicherungen<br />

Dufourstrasse 40, 9001 St.Gallen<br />

T 058 280 1000 (24 h), F 058 280 1001<br />

www.helvetia.ch<br />

10-6475 10.12

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