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Gebetsmühle; pdfauthor - Enhydralutris

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O.14. TA 18A 541<br />

versehen sind. Der Reflexstoff muß mit dem Reifenmaterial so fest verbunden sein, daß sich der<br />

Streifen bei Anwendung einer Abreißkraft von 1 N pro 1 mm Streifenbreite, die an einem vorher<br />

mit einer scharfen Klinge abgetrennten Streifen von etwa 5 cm Länge angreifen soll, noch nicht<br />

vom Untergrund ablöst. Die Haftfähigkeit gilt auch als ausreichend, wenn sich der Streifen vom<br />

Untergrund mit der Klinge nicht abtrennen läßt oder wenn der Streifen reißt oder wenn Reifenmaterial<br />

am Reflexstoffstreifen haften bleibt. Der retroreflektierende Streifen darf nicht in dem Bereich<br />

des Reifens liegen, der als Lauffläche für die Fahrrad-Lichtmaschine vorgesehen ist.<br />

(3) Für die Bestimmung des Rückstrahlwerts von retroreflektierenden Reifen werden die Meßbedingungen<br />

aus DIN 67520 Teil 1 für Reflexstoffe angewendet.<br />

Abweichend hiervon gilt:<br />

1. Der Anleuchtungswinkel wird auf die Radachse des auf die zugehörige Meßfelge nach DIN<br />

7815 bzw. DIN 7816 aufgezogenen Reifens bezogen, statt auf die Mittelsenkrechte auf der<br />

Probenfläche.<br />

2. Wird der Rückstrahlwert aus der Messung am gesamten Reifen ermittelt, so darf der Öffnungswinkel<br />

des äußeren Randes des retroreflektierenden Streifens, vom Mittelpunkt der<br />

Lichtquelle aus gesehen, bis zu 4 ◦ betragen; ggf. ist hierfür die Meßentfernung größer als<br />

10 m zu wählen.<br />

Neue Reifen werden zur Alterung vor der Messung 30 Tage bei einer Umgebungstemperatur von<br />

23 ◦ C±5 ◦ C ohne Lichteinwirkung und bei normaler Feuchtigkeit gelagert. Der Mindestrückstrahlwert<br />

R in mcd/lx des so gealterten und mit einem trockenen Lappen leicht abgewischten Reifens<br />

berechnet sich aus dem Produkt<br />

R = AD<br />

wobei D der Durchmesser des inneren Randes des reflektierenden Streifens in cm und A ein vom<br />

Beobachtungs- und Anleuchtungswinkel abhängiger Faktor ist, der sich für weiße Reflexstoffe aus<br />

nachfolgender Tabelle ergibt:<br />

Faktor A mcd<br />

lx·cm<br />

bei einem Beobachtungs- und einem Anleuchtungswinkel<br />

α von winkel +β von<br />

5 ◦ 20 ◦ 40 ◦ 50 ◦<br />

1/3 ◦ 16 14 7,5 2,1<br />

1,5 ◦ 1,1 1,0 0,65 0,2<br />

Für D darf kein kleinerer Wert als 45 cm angesetzt werden.<br />

Für die Messung ist der Reifen auf die dazu passende Meßfelge aufzuziehen und auf normalen<br />

Luftdruck aufzupumpen. Die Mindestrückstrahlwerte gelten für jede Flankenseite des Reifens. Innerhalb<br />

des retroreflektierenden Streifens darf bei dem Beobachtungswinkel 1/3 ◦ das Verhältnis<br />

des größten zum kleinsten Rückstrahlwert, jeweils gemessen an dem Kreisringstück des Reifens,<br />

das in einem Kreisausschnitt mit dem Mittelpunktwinkel von 15 ◦ liegt, sowohl bei dem Anleuchtungswinkel<br />

von +5 ◦ als auch bei +30 ◦ den Wert von 3:1 nicht überschreiten.

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