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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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542<br />

berühmten guten Herrn Ordinarius [Pütter], dessen Geistes-Schwäche zu schildern ich mich<br />

billig enthalte, verdiene dieser jede Unterstützung. Claproth, der im nächsten Jahr<br />

starb, scheint angesichts der zunehmenden Handlungsunfähigkeit von Pütter<br />

weitgehend die Geschäfte des Kollegiums geführt zu haben. Im Unterschied zu<br />

Eichhorn, der bereits am 5. 9. 1805 wegen des Rufs auf eine o. Professur an der<br />

Universität Frankfurt a. O. um seine Dienstentlassung nachsuchte, hat Ballhorn<br />

der Spruchfakultät bis Ostern 1817 angehört.<br />

Ebel gibt an, dass Ballhorn von 1807 bis 1816 ao. Professor in der Juristischen<br />

Fakultät war. 1415 Da Ballhorn aber 1812 unter den Privatdozenten aufgelistet ist,<br />

kann dies nicht zutreffen. Ebel hat wahrscheinlich – wie auch in andern Fällen –<br />

den Unterschied zwischen dem Rang und dem Titel eines Professors nicht beachtet.<br />

1416 Es ist anzunehmen, dass Ballhorn als vereidigter Beisitzer des Spruchkollegiums<br />

den übrigen Privatdozenten voranging, weil er als Beamteter in die Rangordnung<br />

der ao. Professoren eingeordnet wurde, ohne dass er den Titel führen durfte.<br />

Statusbewusst erstritt sich Ballhorn, indem er auf eine entsprechende Privilegierung<br />

des Privatdozenten und Universitätssekretärs Oesterley [Nr. 7] hinwies, das<br />

Vorrecht, im lateinischen Lektionskatalog mit seinen Lehrveranstaltungen aufgeführt<br />

zu werden. 1417<br />

Im Stichsemester 1812 nennt Ballhorn als Assessor der Juristischen Fakultät rückblickend<br />

folgende Themen seiner juristischen Lehrveranstaltungen: Praxis des<br />

gemeinen Prozesses, Theorie des Westphälischen Prozesses, Extrajudikal-<br />

Jurisprudenz, Notariatswissenschaft und Code Napoléon. 1418<br />

Im SS 1812 selbst bot Ballhorn als Assessor drei Lehrveranstaltungen an:<br />

� Das Recht des Napoleonischen Gesetzbuches, […] Hr. Assessor Dr. Ballhorn<br />

um 11 Uhr.<br />

� Die Theorie des Westfäl. bürgerl. Processes, […] Hr. Assessor Dr. Ballhorn, um<br />

3 Uhr.<br />

� Hr. Assessor Dr. Ballhorn lehrt die Praxis des bürgerl. Processes und die Kunst<br />

zu referiren, um 8 Uhr. 1419<br />

Ballhorn soll ein beliebter Universitätslehrer gewesen sein, dem bei der Lehre des<br />

neuen Rechtssystems seine in Holland noch erweiterten französischen Sprachkenntnisse<br />

zugute kamen. 1420<br />

Im Stichjahr 1812 wurde Ballhorn noch zusätzlich westphälischer Konsistorialrat.<br />

Da die Grenzziehung des Königreichs Westphalen alte Konsistorialbezirke durchschnitt,<br />

wurde durch ein Dekret König Jérômes vom 17. 12. 1807 zunächst provisorisch<br />

aus den ehemaligen Provinzen <strong>Göttingen</strong> und Grubenhagen ein neuer<br />

Konsistorialbezirk mit Sitz in <strong>Göttingen</strong> geschaffen. Der Superintendent Johann<br />

1415 Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 58, Nr. 32 und S. 65, Nr. 75.<br />

1416 Für die Verleihung des Professor-Titels habe ich keinen Beleg finden können.<br />

1417 Vgl. oben Seite 321. – UAG: Jur. Prom. 1734-1823 (23. 2. 1806).<br />

1418 UAG: Sek 315, Bl. 127.<br />

1419 GGA 1812, S. 461 f.<br />

1420 Staercke (wie Anm. 1389), S. 157.

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