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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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im Spruchkollegium versorgen wollte, der als Doctor Juris unter meinem Sohn stand,<br />

auch meinen Sohn bey hiesiger Juristenfacultät mit zu denominiren. 1412<br />

Protektion spielte seit jeher bei der Vergabe dieser Beisitzerstellen eine Rolle, wie<br />

die entsprechende Selbstversorgung der Böhmer-Meister-Connection zeigt, die Klugkist<br />

als Göttinger Variante einer Professoren-Dynastie aufgezeigt hat. 1413 Die Juristen<br />

der Fakultät verfügten mit den Beisitzerstellen des Spruchkollegiums über ein<br />

erstes Sprungbrett für die juristische Karriere ihrer Söhne. Vielleicht hat diese<br />

Neigung der Professoren zur Selbstbedienung Brandes veranlasst, zum Nutzen<br />

Ballhorns seinen Einfluss für ein Mitglied der hübschen Familien spielen zu lassen.<br />

Die Einstellung eines ao. Beisitzers des Spruchkollegiums verlief damals nach<br />

folgendem Muster. Am 17. 9. 1804 teilte das Kuratorium der Juristischen Fakultät<br />

mit, dass es die Doktoren Eichhorn und Ballhorn zur Ernennung als ao. Assessoren<br />

des Spruchkollegiums zulassen wolle, wenn jeder zuvor eine Proberelation zur<br />

Zufriedenheit des Kollegiums ausgearbeitet habe. Beide seien zur Ausarbeitung<br />

dieser Proberelation zuzulassen. Man erwarte zunächst den gutachtlichen Bericht<br />

der Fakultät, worauf das weitere entschieden werde. 1414 Am 11. 11. 1804 berichtete<br />

die Juristische Fakultät dem Universitäts- und Schuldepartement, dass man jedem<br />

Kandidaten ein zweckmäßiges Aktenbündel zur Proberelation zugestellt hatte.<br />

Privatdozenten hatten nach der geltenden Observanz eine Relation und einen<br />

Urteilsvorschlag über die zugestellten Akten zu verfassen. Durch eine Reise und<br />

die Hochzeit von Ballhorn verzögerte sich die Einlieferung seiner Unterlagen bis<br />

zum 1. November Beide Ausarbeitungen samt den Akten zirkulierten danach bei<br />

allen Mitgliedern der Spruchfakultät, die einmütig feststellten, dass beide soviel<br />

Geschicklichkeit bewiesen hatten, um sie zur gesuchten Stelle empfehlen zu können.<br />

Auch hatten sie wegen ihres Lebenswandels und des sittlichen Betragens soviel<br />

uns wissend, überall nichts wider sich. Die Unterzeichneten – Ordinarius, Senior und<br />

sämtliche Assessoren der Juristischen Fakultät – überließen aber die Anstellung<br />

als Beisitzer dem höhern Ermessen. Das Dokument ist noch von Pütter unterschrieben.<br />

Das Kuratorium teilte am 14. 11. 1804 der Juristischen Fakultät die Ernennung<br />

beider zu ao. Beisitzern im Spruchkollegium mit und beauftragte die Fakultät, sie<br />

zu vereidigen und einzuführen. Um nicht die Geschäfte des kaum noch handlungsfähigen<br />

Ordinarius Pütter zu vermehren, wurde die Revision der Ausarbeitungen<br />

beider Neulinge dem Hofrat Claproth übertragen. Aus einem Schreiben<br />

Claproths ist zu entnehmen, dass er pflichtbewusst aber nicht ohne Probleme<br />

diese Aufgabe akzeptierte. Claproth streicht die Bedeutung des Gremiums heraus,<br />

daß hier über Menschen Leben, Ehre, und zeitliche Wohlfahrth, oft in lezter Instanz geurtheilet<br />

wird. Claproth weist auf seine schon 48 Jahre währende Tätigkeit in diesem Gremium<br />

hin. Mittlerweile im 76. Jahr leide er an Engbrüstigkeit, aber angesichts des<br />

1412 Klugkist (wie Anm. 220), S. 55 und S. 125. – Schulte (wie Anm. 970), S. 25 f.<br />

1413 Klugkist (wie Anm. 220), S. 55.<br />

1414 Das Folgende nach der Akte UAG: Kur 4. III. d 1. 27.

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