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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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ten bei der Pro loco-Disputation seines Kollegen R. Fiorillo [Nr. 23] in dieser<br />

Fakultät. 1408<br />

Vermutlich hat Ballhorn kurz nach seiner Promotion als juristischer Privatdozent<br />

eine Tätigkeit als Gerichtshalter bei Georg Ernst Christian Ludwig August Graf<br />

von Wangenheim-Winterstein, hannoverscher Oberhofmarschall und späterer<br />

Geheimer Rat, aufgenommen. 1849 berichtet Ballhorn-Rosen seinem Sohn, dass<br />

er 13 Jahre die Justiz in Waake verwaltet habe. Man darf annehmen, dass er Gerichtsverwalter<br />

für den Bereich des Gutes Waake bei <strong>Göttingen</strong> war. 1409 Vielleicht war<br />

diese Tätigkeit auch der Nachweis der von seinem Schwiegervater geforderten<br />

festen Anstellung. 1804 heiratete Ballhorn im Alter von 30 Jahren seine Auserwählte,<br />

Charlotte Eisendecher, und trug damit zur weiteren Vernetzung eines<br />

bereits versippten hannoverschen Familiengeflechts bei. Sein Schwiegervater war<br />

als Ober-Commissar ein Mitglied der hübschen Familien oder der Sekretariokratie, was<br />

vermutlich die Unterstützung Ballhorns durch Ernst Brandes zur Folge hatte. 1410<br />

Etwa zeitgleich erschloss sich Ballhorn eine weitere Einnahmequelle. Am 21. 11.<br />

1804 wurde er zusammen mit dem Privatdozenten und späteren Rechtshistoriker<br />

Karl Friedrich (von) Eichhorn Beisitzer des Spruchkollegiums der Juristischen<br />

Fakultät und damit zum Fakultäts-Assessor vereidigt und introduziert. 1411 Beide<br />

standen für diese Position in Konkurrenz zueinander. Eichhorn, Sohn des Göttinger<br />

Orientalisten Johann Gottfried Eichhorn, hatte sich zuerst für diesen Beisitz<br />

bei der Juristischen Fakultät beworben, die ihm anfangs Hoffnungen machte und<br />

dann ohne Begründung seine Bewerbung ablehnte, obgleich sie für eine Einstellung<br />

nicht zuständig war. Als Eichhorn erfuhr, dass er sich in Hannover bewerben<br />

müsse, wurde er durch die Landesregierung als Beisitzer aufgenommen. Eine Bemerkung<br />

von Eichhorns Vater lässt aber auf eine Reserve des einflussreichen<br />

Kabinettssekretärs Ernst Brandes schließen:<br />

Die Furcht vor den Folgen hat ihn [Brandes] veranlaßt, bey Gelegenheit, da er den<br />

Schwieger -Sohn eines Ober-Commissär´s in Hannover [Ballhorn] durch eine Stelle<br />

1408 UAG: Sek 315, Bl. 147. – Vgl. Fahlbusch, Otto: Der Landkreis <strong>Göttingen</strong> in seiner geschichtlichen,<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. <strong>Göttingen</strong> 1960, S. 111 f. und öfter.<br />

1409 Stache-Weiske (wie Anm. 1386), S. 204.<br />

1410 Stache-Weiske (wie Anm. 1386), S. XII. – Haase (wie Anm. 32) . Hier: Bd. 1, S. 2 zur Sekretariokratie<br />

und Bd. 2, S. 29 f. und Bd. 1, S. 77 zum Oberkommissar Eisendecher, Verwalter der Klosterkasse.<br />

– Ballhorn hatte mit seiner ersten Frau sechs Kinder [Klingemann (wie Anm. 1384), S. 72 ff.].<br />

1411 Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 3, S. 232. – Das Datum bei Schulte (wie Anm.<br />

970), S. 26. – Eichhorn wurde später nach einer Tätigkeit als Professor in Frankfurt a. O. und Berlin<br />

von 1817 bis 1829 o. Professor für Rechtswissenschaft in <strong>Göttingen</strong> [vgl. u. a. Ebel: Catalogus (wie<br />

Anm. 19), S. 51, Nr. 34 und S. 65, Nr. 79 und Michaelis, Karl: Carl Friedrich Eichhorn (1781-1854).<br />

Ein Rechtshistoriker zwischen Revolution und Restauration. In: Loos, Fritz (Hg.): Rechtswissenschaft<br />

in <strong>Göttingen</strong>. Göttinger Juristen aus 250 Jahren. Göttinger Universitätsschriften, A 6. <strong>Göttingen</strong><br />

1987, S. 166-189].

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