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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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535<br />

untersuchten 32 Privatdozenten des SS 1812 noch Rothamel [Nr. 8] und Quentin<br />

[Nr. 5] zu den Anbietern in diesem Bereich. Ihr wissenschaftliches Niveau kennzeichnet,<br />

dass keiner von ihnen für die Venia disputierte, und keiner von ihnen<br />

legte während seiner jahrzehntelangen Lehrtätigkeit eine Veröffentlichung vor.<br />

Man kann auch den Juristen Riedel [Nr. 9] in diese Betrachtung einbeziehen, der<br />

als nicht promovierter juristischer Privatdozent in der Universitätsverwaltung<br />

1807 zunächst als Adjunkt des Universitätssyndikus unterkam und ebenfalls keine<br />

Buchveröffentlichung hinterließ.<br />

Indem die Juristische Fakultät die Privatdozentur offenbar gezielt auch zur Gewinnung<br />

universitätseigener Repetenten benutzte, nahm sie billigend in Kauf, dass<br />

sich mit dem Begriff eines juristischen Privatdozenten diffuse Kompetenzzuschreibungen<br />

verbanden. Zu dieser ambivalenten Einschätzung einer Privatdozentur<br />

in den Rechtswissenschaften passt die anspruchslose Praxis der Juristischen<br />

Fakultät, bei der Inauguraldisputation und der Pro loco-Disputation nur über<br />

Thesen disputieren zu lassen. Dass sich Sozialfälle dieser Fakultät im Vormärz zu<br />

einem Ärgernis für die Universität entwickelten, rundet diesen Eindruck ab. 1383<br />

Dr. Johann Wilhelm Thoms starb am 8. 5. 1826 im Alter von 61 Jahren als Advokat<br />

in Northeim.<br />

22. 2. Magister und Dr. jur. F. Ballhorn-Rosen -<br />

Kanzleidirektor in Detmold<br />

Im Frühjahr 1817 erreichte Friedrich Ernst Ballhorn die Zustimmung seiner neuen<br />

Dienstherrin, der Fürstin Pauline zur Lippe, für eine Änderung seines Familiennamens.<br />

1384 Er nahm für sich den Doppelnamen Ballhorn-Rosen an, und ließ<br />

für seine Kinder den Familiennamen Rosen festlegen. Über die Gründe seiner<br />

Entscheidung hat er nur Andeutungen hinterlassen, indem er u. a. von einem<br />

kleinen Verdruß sprach, dem ihm sein ursprünglicher Name bereitet habe. Alle auf<br />

diesen Vorgang bezogenen Unterlagen hat er später vernichtet. Die Fürstin quittierte<br />

den Wunsch nach einer Namenänderung mit Humor: Lippe habe vier Papiermühlen<br />

und Galläpfel genug, um die Schreibung eines Doppelnamens zu ermöglichen.<br />

1385 Wenn in unsern Tagen erklärend auf das angebliche Engagement Ballhorns<br />

für das Königreich Westphalen hingewiesen wird, so ist dies aus verschiedenen<br />

Gründen unwahrscheinlich. 1386 In den Quellen finden sich für diese An-<br />

1383 Vgl. z. B. oben Seite 271.<br />

1384 Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 3, S. 232; Bd. 4, S. 349. – Ebel, W.: Catalogus<br />

(wie Anm. 19), S. 65, Nr. 75 und S. 58, Nr. 32. Ebels Angaben sind erheblich zu korrigieren. – Klingemann,<br />

Karl: Die Familie Ballhorn-Rosen. Ein Beitrag zu deutscher Sippen- und Bürgerkunde.<br />

Coblenz 1917. Hier insbesondere: S. 67-71.<br />

1385 Kiewning, Hans: Fürstin Pauline zur Lippe. Detmold 1930. S. 535.<br />

1386 Zu Ballhorn vgl. vor allem Stache-Weiske, Agnes (Hg.): Welch tolle Zeiten erleben wir! Die<br />

Briefe des lippischen Kanzlers Friedrich Ernst Ballhorn-Rosen an seinen Sohn Georg in Konstantinopel<br />

1847-1851. Detmold 1999. Dort eine biographische Einleitung (S. VII-XVIII) und Angaben

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