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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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534<br />

� Die vorzüglichsten Streitigkeiten über das bürgerliche Recht nach der Ordnung der<br />

Pandecten, verbunden mit andern dahin gehörenden Rechtspuncten, welche in den<br />

gewöhnlichen Vorlesungen meistens zurück gesetzt werden, Hr. Tribunal-<br />

Procurator Dr. Thoms, 2 Stunden wöchentlich.<br />

� Zu cursorischen Vorlesungen über einzelne Theile der Jurisprudenz, Examinatoriis<br />

und Repetitoriis erbietet sich Hr. Trib. Procur. Dr. Thoms. 1378<br />

Zu der zuletzt genannten Standard-Veranstaltung mit übender und wiederholender<br />

Funktion boten sich in diesem Semester vier weitere juristische Privatdozenten<br />

an.<br />

Nach dem Bericht zu Ostern 1812 war Thoms damals als Tribunal-Procurator bei<br />

dem Tribunal 1. Instanz zu <strong>Göttingen</strong> tätig. 1379 Der Königlich Westphälische Hof-<br />

und Staats-Kalender auf das Jahr 1812 verzeichnet beim Distriktstribunal zu <strong>Göttingen</strong><br />

in diesem Jahr 13 Prokuratoren. Zu ihnen zählten die Privatdozenten<br />

Quentin [Nr. 5] Jordan und Thoms, während der Privatdozent Oesterley [Nr. 7]<br />

als letzter der fünf Richter aufgeführt ist. 1380<br />

Zwar ist Thoms nach dem Stichjahr 1812 im Lektionsverzeichnis jeden Semesters<br />

mit mehreren Lehrangeboten vertreten, doch die Aussage über seinen Rückzug in<br />

Privatissima lässt vermuten, dass er seine Stellung als Privatdozent nutzte, um sich<br />

vor allem als Repetent zu betätigen. Das sich von Semester zu Semester wiederholende<br />

Angebot, wonach er sich zu Privatissimis, Examinatoriis, Repetitoriis und Disputatorien<br />

anbot, markiert wahrscheinlich am besten den privatunterrichtlichen<br />

Schwerpunkt seiner praxisnahen Lehrangebote.<br />

Thoms gab 1816 aus unbekannten Gründen seine Privatdozentur auf, um eine<br />

Praxis als Advokat in Northeim zu eröffnen. 1381 Er kündigte zuletzt im WS<br />

1815/16 fünf Lehrveranstaltungen an: das Lehnrecht nach Pätz, das Privatrecht<br />

des Königreichs Hannover, das Kirchenrecht nach Wiese. Ferner erbot er sich zu<br />

einem juristischen Conservatorium und zu Examinatoren und Repetitorien in den<br />

verschiedenen Fächern der Rechtswissenschaft. 1382<br />

Bei seinem endgültigen Rückzug auf eine Advokatur war Thoms bereits über 50<br />

Jahre alt. Die Juristische Fakultät hat u. U. von Anfang an vorgehabt, Thoms als<br />

Repetenten zu nutzen. Vermutlich hat dieser realistischerweise seine Rolle an der<br />

Universität auch so gesehen. Die zahlreiche und zumeist wohlhabende Klientel<br />

der Juristischen Fakultät der Georgia Augusta wurde von den Spitzenleistungen<br />

einiger Professoren angezogen. Mit ihr verband sich aber auch ein von den professoralen<br />

Koryphäen nicht abgedeckter großer unterrichtlicher Betreuungsbedarf<br />

vor- und nachbereitender Art, für den sich ein Dienstleistungsbereich in einer<br />

untern Zone der Wissenschaftlichkeit herausbildete. In keiner Fakultät ist dieser<br />

Bodensatz so groß wie bei den Juristen. Außer Thoms gehörten unter den hier<br />

1378 GGA 1812, S. 461 f.<br />

1379 UAG: Sek 315, Bl. 124.<br />

1380 Hof- und Staats-Kalender 1812 (wie Anm. 68), S. 267.<br />

1381 Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 3, S. 228.<br />

1382 GGA 1815, S. 1461 f.

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