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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Die Promotion fand in einem prächtigen Rahmen statt. Die Georgia Augusta<br />

feierte Mitte September 1787 ihre vor 50 Jahren erfolgte Inauguration. Diese Gelegenheit<br />

wurde von den Fakultäten genutzt, um die anstehenden Promotionen<br />

und Ehrenpromotionen in die Feierlichkeiten einzubeziehen. Auch Thomes wurde<br />

diese Ehre einer feierlichen Promotion zuteil, wie dies u. a. der Wortlaut seiner<br />

Promotionsurkunde zeigt:<br />

Post exhibita publice privatimque egregiae eruditionis suae specimina summos in utroque<br />

iure honores et privilegia doctoralia in solenni panegyri cum Georgia Augusta<br />

inaugurationis sacra anniversaria semisaecularia celebraret in Templo Academico […]<br />

rite contuli. 1375<br />

Sein Diplom erhielt er im Rahmen der Jubelfeier am Montag, den 17. 9. 1787, in<br />

der Paulinerkirche. Unter den Geehrten waren z. B. auch Gottfried August Bürger<br />

und der Musikdirektor Johann Nicolaus Forkel [Nr. 19], die ehrenhalber zum<br />

Magister ernannt wurden, während die von dieser Zeremonie ausgeschlossene<br />

Demoiselle Dorothea Schlözer aufgrund eines Examens sich damals diese Würde<br />

erstritt. 1376<br />

Thomes hat offensichtlich die folgenden Jahrzehnte bis zum Jahr 1816 als Dr. iur.<br />

legens gelehrt, denn es fehlen Unterlagen über die Absolvierung einer Pro loco-<br />

Disputation. Spätere Aktionen des Kuratoriums, mit denen es säumige juristische<br />

Privatdozenten zur Legalisierung ihrer Lehrtätigkeit durch eine nachträgliche disputatio<br />

pro loco aufforderte, haben Thomes ausgespart. Vermutlich erschien dies aufgrund<br />

eines vieljährigen Besitzstandes bei diesem ältesten Privatdozenten der<br />

Rechtswissenschaften nicht opportun.<br />

Seine Lehre widmete Thoms anfangs vor allem der juristischen Enzyklopädie,<br />

sowie dem römischen und dem deutschen Privatrecht, wobei das Staatsrecht einen<br />

Schwerpunkt bildete. 1377 Im Laufe der Jahre hat sich Thoms auf Randzonen der<br />

Lehre zurückgezogen. Im Bericht zu Ostern 1812 gab er an, dass er in den ersten<br />

Jahren wirklich Vorlesungen gehalten habe. Nachdem sich aber die Belastungen in<br />

seiner sich vergrößernden Praxis gehäuft hätten, habe er seine Lehrangebote auf<br />

Privatissima eingeschränkt. Wie jeder in <strong>Göttingen</strong> promovierte Jurist war auch<br />

Thoms berechtigt, als Notar tätig zu werden.<br />

Im Stichprobensemester des Sommers 1812 bot Thoms drei Lehrveranstaltungen<br />

an:<br />

� Die Pandecten, nach der Legal-Ordnung, erbietet sich Hr. Tribunal-Procurat.<br />

Dr. Thoms, nach Hellfeld, 6 Stunden wöchentlich, vorzutragen.<br />

1375 UAG: Jur. Prom. 1787 und Jur. Prom. 0,0390 (Oblatensiegel der Fakultät und Unterschrift von<br />

Dekan G. L. Böhmer).<br />

1376 [Heyne] (wie Anm. 295), S. 35 („Wilhelm Thomes“). – Zu Forkel ebd. S. 40. – Kern/Kern:<br />

Madame Schlözer (wie Anm. 59), S. 114-137. – Vgl. oben Seite 95.<br />

1377 Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 2, S. 203, Anm. h. – Vielleicht hat Pütter diese<br />

Schwerpunktsetzung angeregt.

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