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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Eine undatierte Notiz des Kurators Ch. L. A. von Arnswaldt für seinen Kollegen<br />

von der Decken notiert als Entscheidungshilfe zum Gesuch Tölkens, dass eine<br />

Besoldung schwerlich auszumitteln sei. Tölkens Nützlichkeit für die Universität<br />

könne er nicht beurteilen. Man solle vielleicht Heeren fragen, ob es ratsam sei,<br />

Tölken der Universität zu erhalten. 1352 Heeren wurde nach dem Ableben Heynes<br />

als informeller Berater vom Kuratorium öfter in Berufungsfragen konsultiert. Als<br />

erfahrener Kurator warnte von Arnswaldt angesichts Tölkens Bereitschaft, nötigenfalls<br />

auch eine unbesoldeten Anstellung akzeptieren zu wollen, es sei zu besorgen,<br />

dass wenn er Professor ist, sodann das Curatorium um Besoldung plagen werde. Auf Tölkens<br />

Antrag entgegnete das Ministerium für geistliche und Unterrichts-<br />

Angelegenheiten am 7. 4. 1814, dass man bei den gegenwärtigen Verhältnissen an<br />

Akademien es nicht thunlich fände, Tölken durch ungewisse und entfernte Aussichten<br />

von Verfolgung der ihm von mehreren Seiten dargebothenen Vortheile zurückzuhalten. Ob<br />

und wie Heeren für seinen Bremer Landsmann votiert hat, ist der Personalakte<br />

Tölkens nicht zu entnehmen. Da die Nachfolge Heynes noch bis zur Berufung F.<br />

G. Welckers im Jahre 1816 offen blieb, hielten sich vermutlich Kuratorium und<br />

Universität zurück, eine konkurrierende Professur im Bereich der Altertumswissenschaften<br />

einzurichten. Heeren wird jedenfalls erst 1819 mit C. O. Müller einen<br />

bis dahin relativ unbekannten jungen Berliner Doktor für die erneut fällige Besetzung<br />

der ehemals Heyneschen Professur empfehlen. Es ist nicht bekannt, ob damals<br />

auch der bereits in Berlin tätige Tölken als Kandidat in die Überlegungen<br />

einbezogen wurde. Zur radikalen Verjüngung in der Altertumswissenschaft waren<br />

Universität und Kuratorium 1814 noch nicht bereit.<br />

Tölken hat umgehend Konsequenzen aus der Absage des Kuratoriums gezogen,<br />

denn spätestens seit dem 5. 11. 1814 war er als Privatdozent an der Universität<br />

Berlin tätig. 1353 Lenz berichtet, dass an der Universität Berlin neben Tölken nur ein<br />

Mediziner unter den zahlreichen Aspiranten mit einer Venia docendi dieser Universität<br />

zum Ordinarius aufstieg. 1354 Tölkens wirtschaftliche Stütze war eine gleichzeitige<br />

Lehrtätigkeit am Friedrich-Werderschen und dann am Köllnischen Gymnasium.<br />

Diesen Weg schlug auch Karl Lachmann ein, der nach seiner Göttinger Habilitation<br />

am 15. 4. 1815 die Philosophische Fakultät der Berliner Universität bat,<br />

Vorlesungen in römischer, griechischer und altdeutscher Literatur halten zu dürfen,<br />

und der am 4. 5. 1816 seine statutengemäße Vorlesung über die ursprüngliche<br />

Form des Nibelungenliedes hielt. 1355<br />

1352 Ein weiterer Beleg für die Bedeutung Heerens als grauer Eminenz in der Zeit nach Heynes Tod.<br />

Vgl. dazu Hunger (wie Anm. 30), S. 168.<br />

1353 Asen, <strong>Johannes</strong> (Bearb.): Gesamtverzeichnis des Lehrkörpers der Universität Berlin. Bd. I. 1810-<br />

1945. Die Friedrich-Wilhelms-Universität. Die Tierärztliche Hochschule. Die Landwirtschaftliche<br />

Hochschule. Die Forstliche Hochschule. Leipzig 1955, S. 201 und S. 232.<br />

1354 Lenz (wie Anm. 48), Bd. 1, S. 604 f.<br />

1355 Hertz (wie Anm. 43), S. 17 und S. 34 f. – Bei Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), nicht als Göttinger<br />

Privatdozent geführt. Seine Probeschrift für die Venia-Disputation am 15. 4. 1815 (Observationum<br />

criticarum capita tria) in: Academia Gottingensia Anno 1815, Nr. 13.

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