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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Wahrscheinlich war es Eichhorn, der Mahns Schrift in den Göttingischen gelehrten<br />

Anzeigen besprach. 1322 Der Rezensent hebt mit Recht hervor, dass mit der Erwähnung<br />

der Lexikographie im Titel das weniger Wichtige des Mahnschen Buches<br />

hervorgehoben wurde. Der Autor habe vielmehr eine umfassende Kritik der alttestamentlichen<br />

Philologie vorgelegt, indem er sie mit der Sichtweise der generellen<br />

Sprachwissenschaft konfrontierte und über das Hebräische hinaus fast alle<br />

wichtigen europäischen und asiatischen Sprachen vergleichend im Blick behalten<br />

habe. Diesem generellen Ansatz folgend, hatte Mahn seine Schrift mit dem Kapitel<br />

Was ist Sprache (Kap. I) begonnen. Erst in den Schlusskapiteln seines Werkes<br />

wendet er sich eingehend den Problemen eines deutsch-hebräischen oder lateinisch-hebräischen<br />

Lexikons zu.<br />

In seiner zweiten Schrift des Jahres 1817 weist Mahn einleitend auf den problematischen<br />

Zustand der hebräischen Wörterbücher hin, die auch nach 2000 Jahren<br />

nur ein begrenztes Verständnis der hebräischen Schriften des Alten Testaments<br />

erlaubten. Daher seien auch kleinere Beiträge zur Verbesserung der Situation willkommen<br />

(S. V). Bis er sein eigenes hebräisches Lexikon erscheinen lassen wird, – so Mahns<br />

Hoffnung, – seien seine Berichtigungen nur ein Tropfen im Meer. Mein Zweck war,<br />

statt Bogen zu füllen mit Worten, Zeilen mit Gedanken zu ziehen. Immerhin sah<br />

er in seiner Schrift eine Art Probelauf für das angedachte Lexikon, dessen Erarbeitung<br />

er von der Akzeptanz der gegenwärtigen Schrift bei ihren Lesern abhängig<br />

machen wollte (S. VII). Der Rezensent in den Göttingischen gelehrten Anzeigen begrüßte<br />

Mahns Ansatz, bei der Berichtigung von Wörterbüchern von Wurzelwörtern<br />

auszugehen. 1323 Im ersten Teil der Mahnschen Schrift, der auf Wunsch des Verlegers<br />

deutsch geschrieben wurde, sind 303 Artikel mit einer kurzen Bedeutungsangabe<br />

(bis S. 164) enthalten. Im zweiten lateinisch geschriebenen Teil dienen 29<br />

observationes exegeticas zur ausführlicheren Beweisführung problematischer Bedeutungszuschreibungen.<br />

Der Rezensent sprach die Hoffnung aus, Mahn werde imstande<br />

sein, seine Forschungen im Bereich der biblischen Exegese fortzusetzen<br />

und die Ergebnisse demnächst in das geplante Lexikon einzubringen.<br />

Vermutlich haben die beiden Schriften Mahns aus dem Jahre 1817 zu seiner Berufung<br />

auf eine o. Professur für orientalische Philologie an der Universität Rostock<br />

beigetragen. Nachdem ein Hofrat Frähn in Petersburg den Ruf auf diese Stelle<br />

abgelehnt hatte, entschloss sich die großherzogliche Regierung die Professur an<br />

Mahn zu vergeben. Es heißt, dass sich Mahn verschiedentlich bei der Regierung<br />

beworben habe. Am 25. 11. 1818 wurde Mahn in das Concilium der Universität der<br />

Universität Rostock aufgenommen. Wie in der biographischen Skizze seines Kollegen<br />

Bauermeister [Nr. 3] bereits dargestellt wurde, hatte Mahn bereits 1816 einen<br />

ersten Ruf auf die vierte Professur der Theologischen Fakultät der Universität<br />

Rostock erhalten. Der in <strong>Göttingen</strong> weilende Rostocker Professor für klassische<br />

Philologie und frühere Göttinger Privatdozent, Immanuel Gottlieb Huschke, wurde<br />

damals beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit Mahn zu führen. Dieser<br />

1322 GGA 1817, S. 133-136.<br />

1323 GGA 1817, S. 1489-1493.

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