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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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dass er 22 Wochenstunden unterrichtete und dafür insgesamt 295 rthlr. 16 ggr.<br />

und 7 & erhielt. Zum Besten der Schule wünschte man damals, dass er bald aus<br />

<strong>Göttingen</strong> wegberufen werde. 1316<br />

Angesichts der Doppelbelastung in Schule und Universität beklagte Mahn 1815<br />

gegenüber dem Kuratorium seine unzureichenden wissenschaftlichen Arbeitsmöglichkeiten.<br />

So stehe ich seit drittehalb Jahren im Staube der Schule, in Lebenskümmerniß, ohne<br />

Ruhe, ohne Zufriedenheit, ohne Zeit für meine bessern Studien! Aus dem (nichthannoverschen)<br />

Auslande werde keine befreiende Stimme kommen, weil er in den<br />

Schulunterricht gefesselt sei und von den sechs während seiner Repetententätigkeit<br />

angefangenen Schriften keine mit kunstreicher Feder beenden könne. 1317 Diese<br />

Anmerkung Mahns zeigt, wie bedeutsam von ihm für die Ruferteilung auswärtiger<br />

Universitäten die schriftstellerische Tätigkeit eingeschätzt wurde.<br />

Mahn hatte 1812 mit Heyne nicht nur seinen Gönner in der Universität verloren,<br />

sondern durch den Untergang des Königreichs Westphalen im Folgejahr war auch<br />

die angeblich feste Zusage der früheren Generaldirektoren J. von Müller und J.<br />

von Leist hinfällig geworden, er solle nach zwei Jahren Schuldienst eine akademische<br />

Stelle erhalten. Ein Gutachten Eichhorns vom 28. 12. 1814 bescheinigte<br />

Mahn zwar seinen Studienerfolg und seine Leistungen, es ist im Unterschied zu<br />

einer eingehenden und warmherzigen Empfehlung Heynes neutral registrierend<br />

gehalten: Mahn habe – so heißt es in Eichhorns Zeugnis, – als Doktor der Philosophie<br />

und Magister der freien Künste während seines Studiums einen vollständigen<br />

Kursus über orientalische Sprachen und die Exegese des Alten und Neuen<br />

Testaments mit ununterbrochenem Fleiß und glücklichem Erfolg „unter mir“<br />

gemacht. Davon zeugten auch die Promotion mit ihrem Examen vor der Philosophischen<br />

Fakultät und seine beiden öffentlichen Disputationen. Seitdem habe<br />

Mahn sich der hiesigen Universität durch wiederholte Vorträge über die hebräische<br />

Grammatik und die Einleitung in das Alte Testament nützlich zu machen<br />

versucht, welches alles er (Eichhorn) auf ausdrückliches Verlangen von Mahn<br />

pflichtgemäß bezeuge. 1318<br />

Angesichts dieser Zurückhaltung des Fachvertreters ist es nicht verwunderlich,<br />

dass ein Gesuch Mahns um eine feste Dozentenstelle mit einigen hundert Talern<br />

Gehalt am 8. 2. 1815 vom Kuratorium abgelehnt wurde. Man könne sich unter<br />

den gegenwärtigen Verhältnissen nicht bewogen finden, für das Fach morgenländische<br />

Literatur neue Lehrer anzustellen. 1319 Dies entsprach der damals strikt eingehaltenen<br />

Devise, Privatdozenten nicht zu besolden und auch bei der Einrichtung<br />

extraordinärer Professuren zunächst kein Gehalt zu zahlen. Mahns Hinweis<br />

1316 STA-GÖ: MPG Nr. 212. – Vgl. auch Weiss, Joachim: Zur Beziehung Gymnasium – Universität.<br />

In: Hennig (wie Anm. 85), S. 268. – Nach dem Tod des Lehrers und Privatdozenten Ebell erhielt<br />

Mahn 1817 das Wohnrecht für ein Lehrerhaus sowie einen Malter Roggen und einen Schock Wellen<br />

(STA-GÖ: AA Schulsachen Nr. 115).<br />

1317 UAG: Kur 4. V. c. 30, Bl. 9 f.<br />

1318 UAG: Kur 4. V. c. 30, Bl. 13.<br />

1319 UAG: Kur 4. V. c. 30, Bl. 8.

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