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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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510<br />

zu dürfen. Mündlich hatte er gegenüber dem Dekan seine Wünsche präzisiert: er<br />

wollte ein hebraicum lesen und beabsichtigte im kommenden Sommer in der Philosophischen<br />

Fakultät zu promovieren. Nach altem Herkommen war die Fakultät<br />

bereit, in derartigen Fällen eine auf ein Semester befristete Zulassung unter der<br />

Erwartung auszusprechen, der Kandidat werde während dieses Zeitraums promovieren.<br />

Da aber Generaldirektor Leist soeben – am 20. d. M. – die Regel eingeschärft<br />

hatte, wonach kein Privatdozent ohne Promotion und Disputation pro loco<br />

zugelassen werden sollte, war die Fakultät geteilter Meinung, ob ihre Gepflogenheit<br />

noch Geltung beanspruchen konnte. Der über diesen Fall informierte Prorektor,<br />

der Theologe Planck, erklärte die Diskussion für überflüssig, weil die Repetenten<br />

die Philologiam sacram öffentlich vortragen dürften. Er werde deswegen das<br />

Lehrangebot Mahns in den deutschen Lektionskatalog einrücken. Da die Philosophische<br />

Fakultät mit dieser Entscheidung des Theologen Planck ihre Rechte<br />

verletzt sah, protestierte sie bei der Generaldirektion. Leist entschied nach Einsicht<br />

in die Instruktion des Repetentenkollegiums am 27. 10. 1809, dass die Repetenten<br />

zur Ankündigung eines Hebraikums berechtigt waren und der Zustimmung<br />

der Philosophischen Fakultät nicht bedurften. 1300<br />

Während der Repetentenzeit bahnte sich bei Mahn eine Verlagerung seines Studienschwerpunkts<br />

von der Theologie zur Orientalistik an. 1301 Am 25. 5. 1811 präzisierte<br />

er ein früheres Gesuch an Generaldirektor von Leist vom 3. Februar dieses<br />

Jahres, in dem er nachträglich die Kostenseite einer zuvor beantragten Studienreise<br />

nach Paris zu kalkulieren versuchte. Er hatte bereits in seinem ersten<br />

Antrag um eine literärische Reise und einen dreijährigen Aufenthalt in Paris von<br />

Ostern 1812 an gebeten, wo er sich in der orientalischen Literatur ausbilden wollte.<br />

In Paris sei fast alles teurer als in <strong>Göttingen</strong>, bemerkte Mahn zum Kostenaspekt.<br />

Insbesondere gelte dies für die Privatstunden bei geborenen Morgenländern.<br />

Bereits in <strong>Göttingen</strong> habe man halbjährlich für wöchentlich sechs Stunden<br />

20 Louisdor zu zahlen. Nur auf diese Weise könne man sich aber jene notwendigen<br />

Kenntnisse verschaffen, über die kein deutscher Professor verfüge. Statt eine<br />

bestimmte Summe zu nennen, wies Mahn, zunächst beispielhaft auf russische<br />

Studenten hin, die auf Kosten ihres Kaisers reisten, und die ungeachtet ihres jetzt<br />

sehr schlechten Kurses in <strong>Göttingen</strong> jährlich 600 rthlr. zur Verfügung hätten. Sein<br />

Freund Boldygreff habe, ehe er nach Paris ging, zudem noch eine bedeutende<br />

Zulage erhalten, um in Paris auskommen zu können 1302. Dennoch habe dieser in<br />

Paris aus finanziellen Gründen nur wenige Stunden bei geborenen Morgenländern<br />

nehmen können. Mahn bat den Generaldirektor um soviel Unterstützung, dass er<br />

in Paris neben der Freundschaft und dem Umgang des Herrn de Sacy, den alle<br />

1300 UAG: Phil. Dek. 93, Nr. 4, 5, 9 und 10.<br />

1301 Zur gleichzeitigen Verlängerung der Repetentenzeit für Mahn und Pestalozzi bis Ostern 1812<br />

vgl. UAG: Kur 4. II. d. 2, Teil II, Bll. 245 und 242.<br />

1302 Zu Boldyrew bzw. Boldygreff vgl. Selle: Matrikel (wie Anm. 1134), S. 473, Nr. 21 643: Mr.<br />

Alexius Boldygreff, Russe, Morgenländ. Sprache, ex ac. Mosqua, V: Stab.-Chir. i. Poltawischen<br />

Gouv. – Ferner: Wischnitzer (wie Anm. 59), S. 203, Nr. 71.

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