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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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mundschaftlichen Dienern widerfahrenen Behandlung; oder Widerlegung des lezten<br />

Braunschweigischen Libells und der Gutachten der herzoglichen Untersuchungskommission.<br />

Von Rudolf Brinkmann, ordentlichem Professor der Rechte und<br />

Beisitzer des Spruchkollegiums an der königlich Dänischen Schleswig-<br />

Holsteinischen Universität Kiel. Nec aspera terrent. Kiel, Universitäts-<br />

Buchhandlung. 1829. [VI + 108 S.]<br />

Seine Schrift hatte u. a. zur Folge, dass sich der Verfasser dieser anonymen – und<br />

mit einem Vertriebsverbot belegten – Ausgangsschrift in einer Gegendarstellung<br />

zu erkennen gab. 1226 Vermutlich hat Brinkmanns Eintreten für hannoversche Interessen<br />

1834 dazu geführt, dass er zum Ritter des Kgl. hannoverschen Guelphen<br />

Ordens ernannt wurde. 1227<br />

1825 übersandte Brinkmann seiner alten Universität Exemplare eines gedruckten<br />

Rechtsgutachtens. Der Band der Göttinger Universitätsbibliothek trägt auf dem<br />

Umschlag einen handschriftlichen Vermerk Brinkmanns, in dem er den Assessor<br />

Johann Karl Wilhelm Reck bat, die gemeinsamen Freunde über diese Publikation<br />

zu informieren:<br />

� Rechtliches Gutachten des Professors D. Brinkmann in Kiel, in Sachen des<br />

Herrn Kammerjunkers Henning Bendix von Qualen, [...], Verklagten, wider<br />

den Herrn Ober- und Landgerichtsrath Friedrich Karl Heinrich von Ahlefeldt in<br />

Schleswig [...]. Kiel, gedruckt bei C. F. Mohr. 1825. [56 S.] 1228<br />

Die wenigen gedruckten Angaben über Brinkmanns Tätigkeit an der Universität<br />

Kiel deuten an, dass er sich besonders für eine praktische Ausbildung der Jurastudenten<br />

engagierte. Während seiner Anfangsjahre als Kieler Dozent hatte er sich<br />

mit dem Widerstand der Obergerichte auseinanderzusetzen, als er diese um Überlassung<br />

von Originalakten für praxisnahe Lehrübungen bat. Unter den Kollegen<br />

zeichnete er sich durch seine praktische Begabung aus. Es zeigte sich, dass Brinkmann<br />

für die Bearbeitung von Spruchsachen hervorragend zu gebrauchen war.<br />

Cramer, den damals die Rückstände des Spruchkollegiums fast zur Verzweiflung<br />

trieben, erklärte, Brinkmann sei für die Aktenarbeit wie geschaffen; seine Genauigkeit<br />

und Zuverlässigkeit erstrecke sich selbst auf die kleinsten Umstände; man<br />

habe in ihm einen wahren Schatz erhalten. 1229 – Brinkmanns Tätigkeit als Assessor des<br />

Göttinger Spruchkollegiums zahlte sich aus.<br />

1226 Ueber die „publicistische Prüfung“ des Herrn Professor Brinkmann zu Kiel vom Consistorial-<br />

Präsidenten Hurlebusch zu Wolfenbüttel. Helmstedt, C. G. Fleckeisensche Buchhandlung. 1829. [15<br />

S.]. – Verfasser war der umstrittene August Ferdinand Hurlebusch, der von der Regentschaft 1816<br />

als Vorsitzender des Oberappellationsgerichts in den Ruhestand versetzt worden war [Jarck/Scheel<br />

(wie Anm. 1225), S. 295 f.].<br />

1227 Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 4, S. 351, Anm. 2.<br />

1228 Zu Reck vgl. Rudolph (wie Anm. 41), S. 90-99.- Ob Brinkmann wie Reck der Societas philologica<br />

Gottingensis angehörte, habe ich nicht feststellen können.<br />

1229 Döhring, Erich: Geschichte der juristischen Fakultät 1665-1995. Geschichte der Christian-<br />

Albrechts-Universität Kiel 1665-1995, Bd. 3, Teil 1. Neumünster 1965, S. 86. – Andreas Wilhelm<br />

Cramer war seit 1792 Professor des römischen Rechts in Kiel.

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