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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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denen viele außerstande seien, seine Kollegien zu honorieren. Allein er sei genötigt,<br />

seinen Unterhalt durch seine Vorträge zu sichern. Dies sei überhaupt der<br />

Grund, warum er die Lehrberechtigung erbitte. Da er sein bisheriges Leben zwischen<br />

theoretischen Studien und lebendiger Beobachtung geteilt habe, könne man erwarten,<br />

dass er seine Vorträge besonders praktisch machen werde:<br />

Die Künsterverhältniße aber geben mir eine Fertigkeit, welche es mir erleichtert, Eindruck<br />

auf meine Zuhörer zu machen.<br />

Da dem Entgegenkommen der Philosophischen Fakultät Grenzen gesetzt waren,<br />

beantragte die Fakultät am 17. 2. 1812 bei der Generaldirektion unter Hinweis auf<br />

ihre Promotionsabsicht, von Seckendorf von der öffentlichen Verteidigung einer<br />

Habilitations-Dissertation zu entbinden und ihm ohne eine voraufgehende Disputation<br />

die Venia zu erteilen. Er habe eine von gründlichen Einsichten zeugende<br />

Abhandlung über die Grundform der Toga als specimen eruditionis vorgelegt. Wegen<br />

ihrer näheren Bekanntschaft mit von Seckendorf könnten mehrere Kollegen ein<br />

sachgerechtes Urteil über ihn fällen. Der Kandidat habe sich einen Vorrat nicht<br />

gemeiner wissenschaftlicher Kenntnisse erworben und besitze in manchen Zweigen<br />

der schönen Kunst ein tiefes Gefühl, das mit hellen Einsichten verbunden sei.<br />

Daher sei er fähig, darüber lehrreiche und den Kunstsinn fördernde Vorträge zu<br />

halten. Aus diesen Gründen sei man geneigt, ihm die Doktorwürde zu verleihen.<br />

Soviel der Fakultät bekannt sei, werde Ostern ein Werk über die Kunst der Deklamation<br />

von ihm herauskommen, die in jetziger Zeit so wichtig geworden sei.<br />

Dies Werk könne als ein öffentlicher Beweis seiner wissenschaftlichen Kenntnisse<br />

gelten, die er durch eine lateinische Disputation nicht zu liefern vermöge. Wenn<br />

dieser Bitte nicht entsprochen werden könne, werde man von Seckendorf von der<br />

Promotion zurückhalten, da er dann durch sie seinen Zweck nicht erreichen könne.<br />

Die Generaldirektion erteilte am 6. 3. 1812 die Erlaubnis, ausnahmsweise die<br />

Venia ohne vorherige Habilitations-Disputation zu vergeben. 2585<br />

Am 11. 3. 1812 wurde das Magister-Diplom für den mittlerweile 36 Jahre alten<br />

von Seckendorf ausgefertigt. Es galt:<br />

Gustavium Antonium Liberum Baronem de Seckendorf arte declamandi et affectus<br />

repraesentandi celeberimum post exhibita publice privatimque eruditionis egregiae specimina.<br />

2586<br />

Die Fakultätsmitglieder beauftragten den Dekan, die bereits gezahlten Promotionsgelder<br />

zurückzugeben. Allerdings wurden die allgemeinen Kosten abgezogen<br />

(Anteil des Prorektors, des Syndikus und des Pedellen etc.). 2587<br />

Der Privatdozent von Seckendorf hat während seiner kurzen Göttinger Dozentenzeit<br />

nur in den nächsten beiden Semestern Veranstaltungen angekündigt:<br />

2585 UAG: Phil. Dek. 96 (a), Nr. 7 und 8.<br />

2586 UAG: Phil. Dek. 96 (a) (Am Ende der Akte). – Seckendorf wurde demnach nicht habilitiert, wie<br />

z. B. Müller: Carolo-Wilhelmina (wie Anm. 2577), S. 30 schreibt. Er las als Magister legens.<br />

2587 UAG: Phil. Dek. 96 (a), Nr. 40.

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