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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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911<br />

hart. Seckendorf war offensichtlich nur mit seinem Künstlernamen einem größeren<br />

Kreis von Gelehrten und gebildeten Familienvätern Deutschlands bekannt und hoffte auf<br />

diese Weise auch, unangenehmen Verwechslungen mit einem andern Schriftsteller<br />

seiner Familie vorzubeugen. 2583 Aber das Staatsinteresse an einer Überwachung<br />

der Untertanen besaß vermutlich eine zu hohe Priorität, um von Seckendorf in der<br />

Namensfrage entgegenzukommen.<br />

Weil eine Beachtung der Graduierungs- und Habilitationsregeln als unumgänglich<br />

angesehen wurde, sah sich von Seckendorf gezwungen, einen Promotionsantrag<br />

bei der Philosophischen Fakultät zu stellen. Angesichts seiner Jahre und seiner<br />

übrigen Verhältnisse bat er die Fakultät, ihm soviel wie möglich zu erlassen, und<br />

er überreichte ihr ein handschriftliches Manuskript über die Form der Toga, die er<br />

noch weiter zu bearbeiten beabsichtigte. 2584 Dekan Schulze schlug in seinem befürwortenden<br />

Missiv vom 13. 2. 1812 seinen Kollegen vor, von Seckendorf die<br />

Doktorwürde ohne Examen zu erteilen und ihm – auch wegen seiner fehlenden<br />

Sprechfertigkeit im Lateinischen – die öffentliche Verteidigung seiner Inaugurations-Schrift<br />

zu erlassen. Zwar hatte von Seckendorf nicht ausdrücklich um Erlass<br />

der Promotionsgelder gebeten, aber da man dessen ökonomische Lage kannte,<br />

schlug Dekan Schulze vor, dass es jedem Mitglied der Honoren-Fakultät freistehen<br />

solle, seinen Anteil an den Gebühren dem Kandidaten zurückzugeben. Die<br />

Mitglieder der Fakultät stimmten ohne Bedenken dem Antrag ihres Dekans in<br />

allen Teilen zu. Heyne, der als Senior der Fakultät im Umlauf als erster zu votieren<br />

hatte, machte u. a. zur Stützung des Antrages darauf aufmerksam, dass die von der<br />

Fakultät Promovierten einmal Doktoren der Philosophie aber auch Doctores liberalium<br />

artium seien. Es zeichne die Fakultät aus, dass sie sogar einen Professor der<br />

Mal- und Zeichenkunst habe, und er wies auf deren Musik-Direktor hin. Daher sei<br />

der Beitrag von Seckendorfs sehr willkommen. Nach Heynes Fakultätsverständnis<br />

hatten die septem artes liberales in seiner Fakultät immer noch ein Heimrecht., obgleich<br />

sie sich schon weitgehend vom Artes-Propädeutikum für die drei oberen<br />

Berufsfakultäten zur eigenständigen scientifischen Lehr- und Forschungskorporation<br />

gewandelt hatte.<br />

Seinen möglichen Beitrag zum Lehrangebot der Georgia Augusta hat von Seckendorf<br />

in seinem Promotionsantrag skizziert. Als künftiger Privatdozent gedachte er<br />

das Angebot der Georgia Augusta gleich in mehreren Fakultäten zu bereichern. Er<br />

war der Überzeugung, dass seine Vorträge über die Rhetorik verbunden mit entsprechenden<br />

Übungen z. B. den Studierenden der Theologie und der Juristerei<br />

gleich nützlich werden könnten. Für die Juristen sei ein guter mündlicher Vortrag<br />

bei der jetzigen Verfassung unerlässlich. Damit deutete er an, dass neuerdings<br />

durch den Code Napoléon die Mündlichkeit der Gerichtsverhandlung gefordert<br />

wurde. Von den Theologen sei seit jeher Beredsamkeit gefordert (ars praedicandi).<br />

Gern würde er die Rhetorik insbesondere für die Theologen gratis lesen, da von<br />

2583 Vermutlich Christian Adolf, Frhr. von Seckendorf (ADB 33/1891, S. 512 f.). – Dieser schrieb<br />

u. a. über Rübsen und Raps.<br />

2584 UAG: Phil. Dek. 96 (a), Nr. 41a + b (Undatiert; mit 14 gezeichneten Tafeln).

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