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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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sollte. 1223 Nach Brinkmanns Meinung erschwerte der unterschiedliche Gerichtsstand<br />

der Studenten der Georgia Augusta und der Söhne der Stadtbürger es den<br />

ersteren, eine Beleidigung gerichtlich zu verfolgen, was zur außergerichtlichen<br />

Lösung von Konflikten verleite – etwa nach dem Knittel-Komment. 1224<br />

Es ist hier nicht der Ort, Brinkmanns Analyse und kritische Bewertung des Verrufs<br />

von 1818 vollends darzustellen. Das bisher Erörterte zeigt, Brinkmann hat –<br />

anders als die übrigen hier untersuchten Privatdozenten – sich politisch exponiert<br />

und literarisch jener Zeitströmung angeschlossen, die sich nach der Befreiung von<br />

der Fremdherrschaft eine Entwicklung zur nationalen Einheit aber auch zu bürgerlicher<br />

Freiheit erhoffte. Seine Bruchstücke sind auch Bruchstücke einer politischen<br />

Konfession, durch die er sich berechtigt glaubte, illiberale Verhärtungen in<br />

der jüngsten Entwicklung der Universität <strong>Göttingen</strong> kritisieren zu müssen. Wenn<br />

vergleichbare Indizien für andere Privatdozenten der Stichprobe fehlen, ist dies<br />

vermutlich weniger Lücken in der Überlieferung als vielmehr der politischen Unauffälligkeit<br />

der Betroffenen zuzuschreiben, die nicht bereit waren, jenes Risiko<br />

einzugehen, das Brinkmann mit Freimut in Kauf nahm, weil er den Universitäten –<br />

und jedem ihrer Mitglieder – ein kritisches Wächteramt zuschrieb.<br />

Auch als Kieler Professor unter dänischer Hoheit blieb Brinkmann weiterhin seinem<br />

hannoverschen Heimatland und dessen welfischer Dynastie verbunden. Daher<br />

ergriff er öffentlich Partei für diese, als 1827 der junge und schlecht beratene<br />

Herzog Karl II. von Braunschweig (Diamantenherzog) einen Konflikt mit seinem<br />

ehemaligen Vormund, König Georg IV. von Großbritannien und Hannover, anzettelte.<br />

Strittig war einmal die Dauer der Vormundschaft des königlichen Onkels<br />

aber auch angebliche Verfehlungen der während der Regentschaft beauftragten<br />

Regierung wie z. B. des Geheimen Rats Wilhelm Justus Eberhard Schmidt-<br />

Phiseldek aber auch von Ernst Friedrich Herbert Graf zu Münster. 1225 Vorwürfe<br />

gegen beide wurden von braunschweigischer Seite in einer anonymen Schrift publiziert:<br />

Gehörige Würdigung des gegen Se. Durchlaucht, den regierenden Herrn Herzog von<br />

Braunschweig, erschienenen Libells. Nebst einem Anhange urkundlicher Denkschriften<br />

und offizieller Aktenstücke. [Straßburg, bei Levrault 1828]<br />

Brinkmann sah sich aus einem warmen Gefühl für Recht und Wahrheit heraus veranlasst,<br />

die Unwahrheit aufzudecken, die Verleumdung zu entlarven und dem Publikum<br />

zur Aufklärung über diese wichtige Angelegenheit seine sachverständige Hilfe anzubieten:<br />

� Publizistische Prüfung der Beschwerden Seiner Durchlaucht des Herrn Herzogs<br />

Karl von Braunschweig in Betreff der vormundschaftlichen Verwaltung Seiner<br />

Majestät von Großbritannien und Hannover, nebst einer Beleuchtung der den vor-<br />

1223 <strong>Tütken</strong>: Opposition (wie Anm. 702), S. 281 f.<br />

1224 <strong>Tütken</strong>: Gerichtsbarkeit (wie Anm. 27), S. 41-49.<br />

1225 Zu Schmidt-Phiseldek vgl.: Jarck, Horst-Rüdiger/Scheel, Günther (Hg.): Braunschweiger Biographisches<br />

Lexikon. 19. und 20. Jahrhundert. Hannover 1996, S. 533 f. – Dort auch Näheres zum<br />

Konflikt mit dem Herzog.

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