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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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angenommen habe. Die Fakultät könne nicht dadurch lächerlich werden, dass sie<br />

das Specimen nicht verworfen habe. Damit war das entscheidende Wort gesprochen:<br />

die Ehre der Fakultät war trotz dunkler Textpassagen durch diese Dissertation<br />

nicht in Frage gestellt. Da Meiners die Schrift nicht verworfen hatte, stand<br />

nach Eichhorns Auffassung der Nostrifikation und Habilitation des Helmstedter<br />

Magisters Kern nichts mehr im Wege. Am 14. 10. 1805 verteilten die Facultisten<br />

die Kernschen Nostrifikationsgelder untereinander und fünf Tage später, am 19.<br />

10. 1805, disputierte Kern pro loco über seine Dissertation und/oder über die vier<br />

Theses adnexae, die Kerns Tendenz erkennen lassen, bekennerhaft grundsätzliche<br />

Positionen zu beziehen:<br />

1. Generis humani et generositatem et felicitatem procedere.<br />

2. Virtutis fundamentum amorem erga se esse.<br />

3. Tolle dolorem, tolles virtutem (caput Theodiceae)!<br />

4. Civitatum finem non in dissolutione sui consistere.<br />

Wie das Opponentenproblem gelöst wurde, ist nicht erkennbar, denn über die<br />

Prüfungsaktionen wurde grundsätzlich kein Protokoll geführt. Jene Verständnisprobleme,<br />

die Meiners mit den komplizierten Darlegungen Kerns hatte, lassen<br />

ähnliche Schwierigkeiten des studentischen Publikums der Disputation vermuten.<br />

Es ist jedenfalls nicht überliefert, dass die von Kern erhoffte Sensation bey den Studierenden<br />

sich bei seiner Zulassungsdisputation ereignet hat. 2552 In den Fakultätsannalen<br />

steht nur vermerkt: Nostris Magistris accensus est, Michael Kern, disputavitque pro<br />

loco d. 19 Oct. 1805. 2553<br />

Inzwischen waren acht Jahre seit dem Studienbeginn Kerns verstrichen. Er hatte<br />

bereits als Student eine beachtliche Zahl an Publikationen vorgelegt, wobei sie<br />

mehr für seine schriftstellerische Produktivität und sein Sendungsbewusstsein<br />

sprechen und nicht unbedingt auf eine entsprechende Resonanz in der Wissenschaft<br />

und der interessierten Öffentlichkeit zu schließen erlauben. Vermutlich<br />

haben u. a. diese Publikationen ihn veranlasst, eine Promotion allein aufgrund<br />

seiner schriftstellerischen Leistungen zu beantragen. Seine Texte beschäftigen sich<br />

mit unterschiedlichen Themen. Sie verraten ein differenziertes Interesse und eine<br />

breit gelagerte Bereitschaft zum kritischen Engagement.<br />

� Pädagogisches Fragment. Leipzig 1801. 2554<br />

� Ein Programm von mehr als 300 Seiten zur Philosophie.<br />

<strong>Göttingen</strong> 1802.<br />

� Gnoseologie. <strong>Göttingen</strong> 1803.<br />

� Theorie des (allgemeinen) Völkerrechts von Wilhelm Kern.<br />

<strong>Göttingen</strong>, bei Johann Christian Daniel Schneider. 1803. [152 S.].<br />

� Ein Brief an Pestalozzi. <strong>Göttingen</strong> 1804.<br />

2552 UAG: Phil. Dek. 89, Nr. 9. – UAG: Phil. Fak. III, Bd. 1, S. 145. – UAG: Sek 315, Bll. 149 und<br />

160. – Asmus (wie Anm. 205), S. 244.<br />

2553 UAG: Phil. Fak. III, Bd. 1, S. 145.<br />

2554 Nur die im Schrägdruck ausgewiesenen Publikationen sind in der <strong>SUB</strong> <strong>Göttingen</strong> vorhanden<br />

und wurden von mir eingesehen.

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