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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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897<br />

Dichtung zu. 2548 Bei dem zweiten Assessor, Dr. Immanuel Gottlieb Huschke,<br />

musste Mitscherlich feststellen, das er sich dieser Ehre wohl begeben hatte, denn<br />

Huschke hatte bisher weder disputiert noch eine Lehrveranstaltung im Katalog<br />

oder am Schwarzen Brett angekündigt. 2549 Der gutmütige Dr. Meyer, der gewöhnlich<br />

aushalf, war nach der Feststellung Mitscherlichs abgegangen. Mit diesem Nothelfer<br />

ist wahrscheinlich der theologische Privatdozent Gottlob Wilhelm Meyer<br />

gemeint, der u. a. Fiorillo [Nr. 23] als Opponent gedient hatte, aber der z. B. auch<br />

während des Dekanats von Tychsen im Jahre 1797/98 zweimal als Opponent der<br />

Fakultät bestellt wurde. 2550 Um die Fakultät in Zukunft vor diesem Opponenten-<br />

Dilemma zu bewahren, stellte Mitscherlich den Vorschlag zur Diskussion, wonach<br />

künftig jeder Privatdozent bei einer entsprechenden Aufforderung des Dekans zu<br />

opponieren habe, wenn das Thema der Disputation auch nur z. T. in sein Fach<br />

fallen sollte. Mitscherlich verband mit seinen Vorschlägen die Frage an die Facultisten,<br />

ob es dem Kandidaten Kern freistehen solle, sich einen dritten Opponenten<br />

zu wählen.<br />

Auch in Heynes Stellungnahme war die Opponentenfrage von großer Wichtigkeit.<br />

Er bemängelte, dass man die Disputationen als eine pedantische Formalität behandele,<br />

so daß sie für nichts mehr gelten können. Nachsicht gegen die Opponenten sei<br />

eine Folge dieser Einstellung und eine andere sei, dass hierdurch alle Übung im<br />

lateinischen Reden und Schreiben so gut als weggefallen ist. Es ist nicht abzusehen, wie das Übel<br />

wieder zu heben ist. Es fällt auf, dass der resignierende Heyne keine konkrete Stellungnahme<br />

zu den aufgeworfenen Fragen abgab, während er sonst häufig als zuerst<br />

votierender Senior die Tendenz für eine Meinungsbildung der Facultisten<br />

vorgab. Von einem ähnlich Pessimismus ist das Votum Tychsens bestimmt, dessen<br />

grundsätzliche Bereitschaft zum Verzicht auf alle Disputationen aber in den<br />

Stellungnahmen der übrigen Facultisten nicht aufgegriffen wurde. Obgleich nach<br />

Tychsens Meinung die Disputationen den besten Beweis für die Geistesgegenwart<br />

und die Fertigkeit im mündlichen Vortrag liefern würden, hatte er im Fall Kern<br />

nichts gegen deren Wegfall einzuwenden. Aber die Fakultät könne nach Tychsens<br />

Meinung von sich die Disputationen nicht aussetzen, da die Landesregierung deren<br />

Bedeutung jüngst wieder eingeschärft habe. Als Opponenten für die pro loco<br />

Disputation von Kern schlug Tychsen den theologischen Privatdozenten J. A. L.<br />

Wegscheider vor. Sein Kollege Beckmann fand angesichts des Opponentendilemmas<br />

eine Verpflichtung zum Opponieren für alle künftigen Privatdozenten<br />

angemessen. Wenn wegen des Lateins in Zukunft Kandidaten von der Privatdozentur<br />

abgeschreckt würden, käme dies der Ehre der Universität nur zugute. Er<br />

schlug als Opponenten den Direktor des Göttinger Gymnasiums, den Privatdozenten<br />

Kirsten [Nr. 21], vor. Der Facultist J. T. Mayer ergänzte die Opponenten-<br />

2548 Nach Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 135, Nr. 61 war er von 1792 bis 1807 Privatdozent. –<br />

Vgl. UAG: Phil. Fak. III, Bd. 1, S. 126. – Vgl. ADB 28/1889, S. 63-65.<br />

2549 Huschke hatte am 17. 8. 1802 die Würde eines Assessors erhalten (UAG: Phil. Fak. III, Bd. 1, S.<br />

140).<br />

2550 Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 43, Nr. 28. – UAG: Phil. Fak. III, Bd. 1, S. 134.

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