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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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in seinem Antwortschreiben an Brinkmann vom 21. 7. 1819 auf seine Bleibeabsichten<br />

überhaupt nicht ein. Es bewilligte seine Entlassung zu Michaelis und gab<br />

kein festes Versprechen im Hinblick auf das Spruchkollegium ab. 1217<br />

1823 erfolgte in Kiel Brinkmanns Ernennung zum o. Professor. In dieser Position<br />

war er etwas mehr als ein Jahrzehnt bis zum Übergang an das Schleswig-<br />

Holsteinisch-Lauenburgische Oberappellationsgericht in Kiel bis zum 7. 8. 1834<br />

tätig.<br />

1821 legte Brinkmann noch einmal eine lateinisch abgefasste Publikation zu den<br />

Institutionen vor:<br />

� Notae subitaneae ad Gaji Institutionum Commentarios. Auctore H. R. Brinkmanno,<br />

Professore Kilensi. Slesvici, in typographia scholae surdis mutisque dedicatae.<br />

Lipsiae, apud K. Tauchnitz in Commiss. 1821. [XX + 52. S.] 1218<br />

Der Georgia Augusta und dem heimischen Königreich blieb Brinkmann während<br />

seiner Kieler Zeit mit kritischem Wohlwollen verbunden. Ein Jahr nach dem Verlassen<br />

<strong>Göttingen</strong>s schrieb er sich einigen Ärger von der Seele:<br />

� Bruchstücke die Universität <strong>Göttingen</strong> betreffend. Von dem Professor Dr.<br />

Brinkmann in Kiel, vormals Assessor der Juristenfakultät in <strong>Göttingen</strong>. (Aus<br />

den Kieler Beiträgen besonders abgedruckt.) Schleswig, 1820. Gedruckt in der<br />

Buchdruckerei des Königl. Taubstummen-Instituts. [54 S.]<br />

Unter dem Titel Bruchstücke nahm sich Brinkmann die Freiheit, unsystematisch<br />

verschiedenartige Sachverhalte in der jüngsten Entwicklung der Georgia Augusta<br />

anzusprechen, um an ihnen verfehlte Entscheidungstendenzen zu kritisieren und<br />

dabei Erlebtes und Erlittenes anzusprechen. Seine verschiedenen Stellungnahmen<br />

zeigen ihn im Lager der kritischen Oppositionellen.<br />

Einleitend formuliert Brinkmann als Maßstab sein historisch fundiertes Verständnis<br />

der Universität <strong>Göttingen</strong>. Er sieht sie als politisch bedeutsame Institution<br />

wissenschaftlich begründeter Kritik:<br />

<strong>Göttingen</strong> als Universität ist im Geiste einer liberalen Opposition gegründet, hier sollten<br />

zunächst die Anmaßungen des Wiener Hofes durch wissenschaftliche Begründung<br />

eines teutschen Staatsrechtes bestritten werden<br />

- womit er u. a. auf die Position und Verdienste Pütters anspielt (S. 1). Diese Positionsbestimmung<br />

liegt auf der Linie früherer Äußerungen, in denen Brinkmann<br />

die Universität als eine Institution charakterisiert hatte, die eine unabhängige Urteilsbildung<br />

ermöglicht, ihr diese aber auch zur Pflicht macht – vorausgesetzt die<br />

Lehrenden nehmen mit Eifer für das Fach und mit Freimut ihre Aufgabe wahr.<br />

1217 UAG: Kur 4. III. d1. 36. – Zu Turgenev vgl. Lauer, Reinhard: Rußland und die „Göttingische<br />

Seele“. Inn GJ 52/2004, S. 112 f.<br />

1218 Die Schrift ist B. G. Niebuhr, F. C. von Savigny und J. F. L. Göschen gewidmet, die er als Triumviris<br />

Gajo restituendo anspricht. Im Vorwort ist ein Brief seines Kieler Kollegen A. G. Cramer abgedruckt,<br />

der ihn zu dieser Auseinandersetzung angeregt hatte. – Niebuhr hatte 1816 die älteste Handschrift<br />

des Institutionentextes von Gaius entdeckt.

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