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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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486<br />

geschriebenen Lehrbücher – aber auch die lateinischen – seien kaum geeignet,<br />

Anfängern den Zugang zum unerlässlichen Quellenstudium zu eröffnen. Dem<br />

bescheidenen Neulatein der lateinischen Einführungen fehle der color Romanus. In<br />

der Sache kritisiert Brinkmann, dass die legalen Institutionen – als System betrachtet,<br />

– rechtswissenschaftlichen Anforderungen nicht genügen würden. Durch diese<br />

Mängel veranlasst, will der Verfasser mit seiner Schrift ein Lehrbuch der Institutionen<br />

vorlegen, dass sowohl den Hochschullehrern als Kompendium als auch den<br />

Studienanfängern zur Vorbereitung und zum Selbststudium dienen sollte (S. 163).<br />

Die Rechtswissenschaften befanden sich offensichtlich schon seit einer Reihe von<br />

Jahren nicht im besten Zustand, denn von Savigny – später selber Vertreter einer<br />

rein theoretischen Ausrichtung – beklagte sich 1795 darüber, dass sich Theorie<br />

und Praxis immer weiter auseinander entwickelten. Selbst sein Vorbild Gustav<br />

Hugo war nach von Savignys Auffassung in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Als<br />

Folge diagnostizierte dieser im Studium und der Rechtsprechung einen verderblichen<br />

Schlendrian. 1215<br />

Die von Brinkmann mit hohem Anspruch verfasste Publikation trug vermutlich<br />

zu seiner Berufung auf eine ao. Professur des Römischen Rechts an der Universität<br />

Kiel und zum ordentlichen Beisitzer von dessen Spruchkolleg im Jahre 1819<br />

bei. 1216 Am 12. 7. 1819 unterrichtete Brinkmann das Kuratorium, dass ihm vor<br />

einigen Tagen der förmliche Antrag zu einer ao. Professur der Rechte an der Universität<br />

Kiel und zwar mit einem Gehalt von 900 rthlr. ab Johannis d. J. samt einer<br />

Vergütung von 250 rthlr. für die Reisekosten zugegangen sei. Er hege zwar eine<br />

große Anhänglichkeit an sein Vaterland und dessen Universität, aber es müsse<br />

doch nach ökonomischen Rücksichten entscheiden. Daher bat er um seine Entlassung<br />

als ao. Beisitzer des Spruchkollegiums. Brinkmann wünschte sich, bis<br />

Michaelis in dieser Stellung bleiben zu können, denn es seien ihm mehrere Akten<br />

zugeteilt worden, die er zwar bereits gelesen und geprüft, aber noch nicht zur<br />

Relation gebracht habe. Für den späteren Fall seiner Niederlassung in <strong>Göttingen</strong><br />

bat er, ihm den Wiedereintritt in das Spruchkollegium zu erlauben. Er schloss mit<br />

der Versicherung, er wäre gern bereit, den Ruf nach Kiel abzulehnen, wenn seinem<br />

Wunsch nach einer gesicherten Existenz auch nur einigermaßen durch eine<br />

Beförderung entsprochen würde. Wie manch anderem Privatdozenten fiel auch<br />

ihm der Abschied aus <strong>Göttingen</strong> schwer.<br />

Wenn man die Welt verläßt, kann man über das Leben lachen, wenn man <strong>Göttingen</strong><br />

verläßt, kann man das nicht.<br />

Diese emphatische Bemerkung trug Nikolaj Turgenev in sein Tagebuch ein, als er<br />

nach dreijährigem Studium im Juni 1811 <strong>Göttingen</strong> verließ. Das Kuratorium ging<br />

1215 Denneler, Iris: Karl Friedrich von Savigny. Berlin 1985, S. 10.. – Vgl. die Bewertung von N.<br />

Hammerstein, wonach die aufgeklärte Forderung nach vereinheitlichendern und vernunftgemäßen Gesetzes- und<br />

Rechtskodifikationen eigentlich nie umfassend eingelöst wurde [Hammerstein, Notker: Universitäten. In:<br />

Handbuch der Deutschen Bildungsgeschichte, Bd. II – 18. Jahrhundert. München 2005. S. 377].<br />

1216 Im Lektionskatalog für das SS 1819 ist keine Lehrveranstaltung von Brinkmann aufgeführt.

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