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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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857<br />

auf Kosten aller übrigen Stände sah der Herzog die wichtigsten Ursachen für die<br />

Verwilderung der Soldaten.<br />

Da im Rechtssektor bisher nichts zur Abhilfe geschehen sei, schlug der Regent<br />

vor, das theoretische Studium des Militärrechts und des Militärprozesses als das<br />

vorzüglichste Gegenmittel an der Georgia Augusta zu fördern. Im Kriminalrecht<br />

und -prozess, die ohnehin doziert würden, sollten die Bezüge auf Militär-<br />

Kriminal-Recht und -Prozess verstärkt werden. Vielleicht könne man sogar eine<br />

besondere Lehrstunde, ein Collegium publicum, einrichten. Die Mithilfe eines akademischen<br />

Sachverständigen bei der Erarbeitung einer neuen Militär-Prozeß-<br />

Ordnung sei erwägenswert. 2405 Am 6. 5. 1815 berichtete die Juristische Fakultät<br />

über das bereits Geschehene und das zukünftig Beabsichtigte. Professor A. Bauer<br />

erklärte sich z. B. bereit, in Zukunft eine öffentliche Vorlesung über das Kriegrecht<br />

und den Prozess bei Kriegsgerichten zu halten. So hätten die Universitäten<br />

es auch früher gehalten, und Bauer konnte auf die einschlägige Literatur in der<br />

Universitätsbibliothek hinweisen. 2406<br />

Als die Universität am 3. 9. 1816 das Kuratorium über den Tod Klares informierte,<br />

wurde angemerkt, dass der Hauptmann als Privat-Lehrer ein Gehalt genossen<br />

habe. 2407 Vielleicht bezog er dies aber nicht als Privatdozent sondern als ehemaliger<br />

Hauptmann. Wie sehr die Universität Klares Lehrbeitrag zu schätzen wusste,<br />

zeigt die Mitteilung der Philosophischen Fakultät vom 3. 10. 1816 an das Kabinettsministerium,<br />

in der sie u. a. den Tod des als Lektor der Kriegswissenschaften angestellt<br />

gewesenen Hauptmanns Klare anzeigte. Um den Fortgang aller an der Universität<br />

blühenden Studien sicherzustellen, bat die Fakultät, die Lücke im öffentlichen<br />

Unterricht unverzüglich zu schließen, indem sie auf bestimmte Studentenwünsche<br />

nach weiterer Ausbildung in den Kriegswissenschaften hinwies. Die aus den Befreiungskriegen<br />

heimkehrende problematische Studentengeneration hatte vielleicht<br />

neben ihrer spezifischen Erfahrung auch ein besonderes Interesse an diesem<br />

Lehrangebot.<br />

Die Philosophische Fakultät machte auf die günstige Gelegenheit aufmerksam,<br />

dass in der Person des Göttinger Stadtkommandanten, Obristleutnant Friedrich<br />

Greven, jemand am Ort sei, der sowohl die Befähigung als auch hinreichende<br />

Muße zur Wahrnehmung dieser Aufgabe besitze. Greven sei als ein theoretisch<br />

und praktisch gebildeter Offizier allgemein anerkannt und scheine mit der Belesenheit<br />

und Kenntnis der wichtigsten neueren Sprachen die Gabe des Vortrags zu<br />

verbinden. Auf wiederholtes Ansuchen der Fürstin von der Lippe habe er einem<br />

2405 UAG: Kur 4. III. a. 10, Bl. 1 f.<br />

2406 UAG: Kur 4. III. a. 10, Bl. 6 f. – Vgl. den Bericht der Juristischen Fakultät an das Kabinettsministerium<br />

vom 16. 05. 1815 (UAG: Jur 0083).<br />

2407 UAG: Sek 315, Bl. 178. Ebel vermerkt als Todesdatum den 4. 9. 1816. Wenn in dem eben erwähnten<br />

Schreiben der 3. September genannt wird, so darf man annehmen, dass Klare in der Nacht<br />

starb. Vergleichbare Situationen führen häufiger zu schwankenden Datumsangaben.

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